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Full text of "Hermes"

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Hermes 


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HERMES 

H 

ZEITSCHRIFT  FÜB  CLASSISCHE  PHILOLOGIE 


HERAUSGEGEBEN 

VON 

GEORG  KAIBEL  und  CARL  ROBERT 


NEUNZEHNTER  BAND 


BERLIN 

WEIDMANNSCHE  BUCHHANDLUNG 
1884 


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I 

•WS 


0 


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INHALT. 


feite 

C.  de  BOOR,  zu  den  Excerptsammlungen  des  Constantin  Porphyrogennetos. 


1.  Zu  den  Gesandtschaftsexcerpten   123 

2.  Zo  den  Gnomischen  Excerplen   140 

U.  BUERMANN,  zur  Textkritik  des  Isaios   326 

H.DESSAU,  der  Steuertarif  too  Palmyra   486 

W.DITTENBERGER,  zur  griechischen  Anthologie   242 

A.  HAEBLER ,  hat  Strabo  seine  Geographie  in  Rom  verfasst?  ...  235 
G.  KAI  BEL,  SententUrum  Uber  tertius   246 

B.  KEIL,  Bemerkungen  zur  Reconstruction  der  Phüonischen  Skeuothek 

(dazu  eine  Tafel  in  Glaslichtdruck)   149 

de  Jsocratit  papyro  Masritierui   596 

E.  MAASS,  de  Phaenomeni»  Arati  reeeiuendiê   92 

die  Iliasscholien  des  Codex  Lipsiensis   264 

die  Iliasscholien  des  Codex  Leidensis   534 

TH.  MOMMSEN,  die  Conscripüonsordnung  der  römischen  Kaiserseil. 

1.  Die  occidentaliscben  und  die  orientalischen  Legionen  1 

II.  Die  Heimathvermerke  der  Legionarier  und  der  Auxi- 

liarier   23 

III.  Die  Truppenstellung  der  einzelnen  Reichst  belle    .  39 

IV.  Die  Rechtsstellung  der  Individuen  und  der  Gemein- 

den und  die  Conscription   60 

Y.  Die  Standquartiere  der  Auxilien  im  Verhältnis«  zu 

ihrer  Heimath   210 

VI.  Die  numeri   219 

Die  cunei   231 

die  italische  ßodentheilung  und  die  Atimentartafeln  .    .   .  393 

Lingooische  Lcgionsziegel    437 

K.J.  NEUMANN,  die  Fahrt  des  Palrokles  auf  dem  kaspischen  Meere  und 

der  alte  Lauf  des  Oxos   165 

C.  ROBERT,  der  Bildhauer  Polykles  und  seine  Sippe   300 

Berichtigung  zu  S.  306    472 

Alkyoneus   473 

M.  SCHANZ,  zu  den  sogenannten  JiaXiÇtiç   369 

L  SCHWABE,  die  Opiniones  philosophorum  des  Celsus   3S5 

0.  SEECK,  die  Inschrift  des  Caeionius  Rufius  Albinus   186 

F.  SUSEMIHL,  drei  schwierige  Stellen  der  Aristotelischen  Politik    .    .  576 


f 

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IV 


INHALT 


Soite 

TH.  THALHEIM,  die  Antidogis   80 

U.  von  WILAMO WITZ -MÖLLENDORFF,  Hippys  voo  Rhegion  ...  442 
U.  WILCKEN ,  aus  griechischen  Papyrusurkunden. 

I.  Zum  ägyptischen  Münzwesen   290 

IL  Ueber  den  angeblichen  Bruchstrich   291 

III.  Zur  Indictionsrechnung     .   293 

Papyrusurkunden  über  einen  Sklavenkauf  aus  dem  Jahre 

359  n.  Chr.   417 

G.  WISSOWA,  über  die  Proklos-Excerpte  im  Codex  Venetus  A  der  Ilias  19b 
K.  ZACHER,  Leimruthen   432 

MISCELLEN. 

H.  DESSAU,  archaische  Bronce- Inschrift  aus  Pales  tri  na   453 

G.  KAIBEL,  afrikanisches  Epigramm   324 

B.  KEIL,  ad  oralionem  quae  inscribebatur  *AXkÇayâooç   040 

K.  LINCKE,  zu  Cicero  de  senectute   405 

TH.MOMMSEN,  die  keltischen  pagi   316 

eine  Inschrift  des  älteren  Plinius   644 

0.  RICHTER,  zum  Clivus  Capitolinus   322 

C.  ROBERT,  der  Wagen  der  Nacht   467 

JoQnoy  und  âûnvov   469 

0.  SEECK,  Claudian  de  cons.  Fl.  Maliii  Theodori  58   164 

E.  STEFFENHAGEN,  der  Gottorfer  Codex  der  Notitia  dignitatum    .    .  458 

W.  STUDE.V1UND,  zur  Cistellaria  des  Plautus   456 

U.  von  WILAMO WITZ  -MÖLLENDORFF,  Ausonii  Epistula  XII  .    ...  461 

'EXtvMQioy  vâuç      ....  403 

G.  WISSOWA ,  Ps.  Lys.  \6yoç  huâcptoç  5  23    650 

REGISTER   051 


I 
I 


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VERZEICHNIS  DER  MITARBEITER 


(Hand  1  bis  XIX). 


E.  Albrecht  in  Berlin  1 6,  393  1 8,  362 
C  Aldenhoven  in  Gotha  5,  150 

B.  Arnold  in  München  3,  103 

A.  von  Bamberg  in  Gotha  13,  505 

C.  Bardt  in  Elberfeld  7,  14    9,  305 
Ch.  Rrlger  in  Berlin  13,  302  10,  261 
Th.  Bergk  in  Bonn  (f)  IS,  4SI 

R.  Bergmann  in  Brandenburg  ({)  2, 

136    3,  233 
J.  Bernars  in  Bonn  (f)  3,  315  316  5, 

301    6,  118    9,  127    11,  129 

1  2»  382 

F.  Blass  in  Kiel  10,  23    13,  15  381 

14,  466  15,  366  lt),  42  17, 
148   18,  478 

B.  Boritz  in  Berlin  2,  307    3,  447 

5,  413    7,  102  416 
M.  Bonnet  in  Montpellier  14,  157 

C.  de  Boor  in  Berlin  17,  489  18,  627 

628    19,  123 
K.  Boy  sen  in  Göltingen  18,  312 
J.  Brandis  in  Berlin  (f)  2,  259 
Th.  Braune  in  Berlin  15,  612 
A.  Brevsig  in  Erfurt  1 ,  453  1  1,  247 

ll,  152  515    13,  357    15,  180 

623    16,  122    17,  401 
H.  Buennann  in  Berlin  10,  347  17, 

385    19,  325 
A.  Busse  in  Berlin  18.  137 
J  Bywater  in  Oxford  5,  354  360 
M.  Cantor  in  Heidelberg  1 6,  637 
A.  Ceriani  in  Mailand  5,  360 

H.  Christensen  in  Husum  9,  196 
L  Cohn  in  Breslau  17,  645 
M.Cohn  in  Amsterdam  16,  316 

I.  Conington  in  Oxford  (|)  2,  142 
C.  Conradt  in  Steltin  8,  369  10,  101 
C.  Curtius  in  Hamburg  4,  174  404  7, 

28  113  405 
£  Curtius  in  Berlin  10,  215  3S5  11, 

514   12,  492    14,  129    15,  147 
L.  fJwiklinski  in  Lemberg  12,  23 
H.  Degenkolb  in  Tübingen  3,  290 


H.  Dessau  in  Berlin  15,471  18,  153 
620    1 9.  453  480 

H.  Diels  in  Berlin  12,  421  13,  1  15, 
161    17.  377 

W.  Dittenbrrxer  in  Halle  1,  405  2, 
285  375  6,  129  2*1  7.  62 
213  9,  395  12.  1  13.  67  388 
14,  298    15,  15S  225  609  61Ï 

16,  161  321    17,  34    19,  242 
J.  Drahcim  in  Berlin  1  4,  253    1  5,  238 
J.  G.  Proysen  in  Merlin  (j)  9,1    11,  459 

12, '226    14,  1 
H.  Drovsen  in  Berlin  12,  3S5  387  13, 

122  566    14,  477  58  4    15,  361 

417    16,  291 
A.  Eberhard  in  Braunschweig  8,  91 

125  240    1  1,  434    1  2.  519 
R.  Ellis  in  Oxford  14.  258    15,  425 
F.  Eyssenhnrdl  in  Hamburg  1,159  2, 
TES 

E.  Fabricius  in  Athen  17,  1  551 

F.  Fischer  in  Berlin  3,  479 

H.  Flach  in  Tübingen  8,  457  9.  114 
R.  Förster  in  Kiel  9,  22  365    10,  7 
465    12,  207  217  426  500  14, 
469  472    17,  193    18,  475 
M.  Frankel  in  Berlin  13,  452  561  18, 
314  442 

C.  M.  Francken  in  Groningen  9,  382 
J.  Freudenberg  in  Bonn  (\)  11,  489 
J.  Frendentbal  in  Breslau  16,  201 
J.  Friedlaender  in  Berlin  7,  47  8,228 

9,  251  492 

C.  Galland  in  Sirassburg  i.  E.  17,  24 
V.  Gardthausen  in  Leipzig  6,  243  7, 
168  453  8, 129  1 1, 443  17, 251 
A.  Gcmoll  in  Wohlan  6,  113    8,  231 

10,  244    1  1,  164    15,  247  557 

17,  166   18,  34  308 

H.  Gentlie  in  Hamburg  6,  214 
K.  E.  Georges  in  Gotha  11,  127 
C.  E.  Geppert  in  Berlin  (|)  7,  249  364 
J.  Gildemeister  in  Bonn  4,  M 


VI 


VERZEICHNIS  DER  MITARBEITER 


H.  Giske  in  Lübeck  17,  164 

Th.  Glciniger  in  Berlin  9,  150 

Th.  Comperz  in  Wien  5,  216  386  11, 

399  507    12.  223  510  511 
0.  Gruppe  in  Berlin  10,  51   11,  235 

15,  624 

F.  Gnstafsson  in  Heisingfora  15,  465 

17,  169 
A.  Haebler  in  Leipzig  19,  235 
H.  Haupt  in  Wùrzburg  13,  489  14, 

36  291  431  15.  154  160  230 
M.  Haupt  in  Berlin  (t)  1.  21  46  251 
398  2.  1  142  159  214  330  3, 
1  140  174  205  335  4,  27  145 
326  432  5,  21  159  174  313  326 
337  6.  1  "257  385  7.  176  294 
369  377  8,  1  177  241 
E.  Heduke  in  Quedlinburg  6,  156  3S4 


W  Heibig  in  Horn  11,  257 
C.  Henning  in  Rio  Janeirö~9,  257 
W.  Uenzen "in  Rom  2,  37  140  3,  173 

R.  H^rcTTer  in  Berlin  (f)  1,  228  263 
280  322  361  366  474  2,  55  64 
95  3,  282  4,  426  5,  281  6, 
55  7,  241  465  488  8,  223  240 
368  9,  109  255  256  11,  223  355 
12,  145  255  306  391  513  13,  303 

M.  Hertz  in  Breslau  5,  474  6,  384 
8  257    9  383 

F.  K.  Hcrtlein  in  Wertheim  (f)  3,  309 

8,  167  173  9,  360  10,  408  12, 

182    13,  10 
H.  van  Herwerden  in  Utrecht  4,  420 

5,  138  7,  72  12,  478  16,  351 
H.  Heydemann  in  Halle  4,  381  7,  109 

11,  124    14,  317 
Th.Heyse  in  Florenz  (|)  1,262  2,258 

462 

Edw.  Lee  Hicks  in  Oxford  4,  346 
E.  Hiller  in  Halle  7, 391  10,323  18,343 

G.  Hinrichs  in  Berlin  17,  59 

G.  Hirschfeld  in  Königsberg  5,  469  7, 
52  486  8,  350  9,  501   14,  474 
0.  Hirschfeld  in  Wien  3,  230  5,  296 
300  8,468  9,93  11,154  12,  142 
R.  Hirtel  in  Leipzig  8,  127  379  10, 
61  254  256  11,  121  240  13,  46 
14,  354    17,  326    18,  1 
A.  Hock  in  Kiel  14,  119 
A.  Hofmeister  in  Rostock  12,  516 
A.  Holder  in  Carlsruhe  12,  501  503 
E.  Hübner  in  Berlin  1,  77   136  337 
345  397  426  437  438    2,  153 
450  456  3,  243  2S3  316  4,  2*4 
413  5,  371  8,  234  238  10,  393 
11,  128    12,  257    13,  145  414 
423  427  468  496    14,  307  15, 
49  597    16,  302  513 


J.  6,  250 

G.Jacob  in  Berlin  16,  153 
V.  Jagic*  in  St  Petersburg  15,  235 
Ph.  Jafle  in  Berlin  (f)  5,  158 
Otto  Jahn  in  Bonn  (\)  2,  225  418  3, 
175  317 

G.  Jacob  in  Berlin  16,  153 

F.  Jonas  in  Berlin  6,  126 

A.  Jordan  in  Wernigerode   12,  1dl 

13,  467    1  4,  262 

H.  Jordan  in  Königsberg  1,  229  2, 

76  407  3,  389  458  459  4,  229 
5,  396  6,  68  196  314  493  7, 
193  261  367  482  8, 75  217  239  9, 
342  416  10,  126  461  11,  122  305 

14,  567  633  634  15,  1  116  524 
530  537    16,  47  225  506  510 

G.  Kaibel  in  Greifswald  8,  412  10,  1 

193  11,  370  383  14,  269  15, 
449  17,  408  18,  156  19,  246 
324 

Br.  Keil  in  Berlin  19,  149  596  649 

H.  Keil  in  Halle  1,  330 

H.  Kettner  in  Dramburg  (f)  6,  165 

H.  Kiepert  in  Berlin  9,  139 

A.  Kirchhoff  in  Berlin  1,  1  145  217 
420  2,  161  471  3,  449  4,  421 
5,  48  6,  252  487  8,  184  9,  124 
11,  1  12,368  13,  139  287  15, 
383    17,  466  623 

A.  Klügmann  in  Rom  (f)  15,  211 

G.  Knaack  in  Stettin  16,  585  18,  28 
148 

Th.  Kock  in  Weimar  2,  128  462  17, 

335  497    18,  546 
A.  Köhler  in  Nürnberg  18,  382 
ü.  Köhler  in  Athen  1,  312  2,  16  321 
454  3,  156  166  312  4,  132  5, 
1  222  328    6,  92    7,  1  159 

G.  Kramer  in  Halle  10,  375 

P.  Krüger  in  Königsberg  4,  371  5, 
146 

H.  Kühlewein  in  Ilfeld  17,  484  18,  17 
S.  P.  Lampros  in  Athen  10,  257 

C.  A.  Lehmann  in  Berlin  14,  212  451 

621    15,  348  566 
0.  Lehmann  in  Dresden  1 4,  408 
F.  Leo  in  Rostock  10,  423    15,  306 

17,  493  18,558 
R.  Lepsius  in  Berlind)  10,  129 
K.  Lincke  in  Jena  17,  279    19,  465 
A.  Luchs  in  Erlangen  6,  264    8,  105 

13,  497    14,  141 
0.  Lüders  in  Athen  7,  258    8,  189 
A.  Ludwich  in  Königsberg  12,  273  1  3, 

335 

W.  Luthe  in  Ruhrort  15,  189 
E.  Maafs  in  Berlin  15,  616    16,  380 
385  18,  321  480  19,  92  264  534 


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VERZEICHNIS  DER  MITARBEITER 


VII 


H.  Matzat  in  Weilborg  6,  392 

a.  -^'neke  in  Berlin  (f)  1,  323  421 

2.  174  403  3,  161  164  260  347 

451     4,  56 

W.  Meyer  in  München  15.  614 
A.  Michaelis  in  Strassburg  i.  E.  12,513 
14.  481 

Th.  Moni  m  sen  in  Berlin  1,  47  6b  12S 
161  342  427  460  2.  56  102  145 
156  173  3.  31  167  261  268  29s 
302  303  304  429  461  465  467 
4,   1    99  120  295  350  364  371 

317  .5*  129  161  228  303  379  6, 
13  s2  127  231  323  7,  91  171 290 

474  &  172  VJh  230       H  ? 
12*J  267  2M    IQ,  40  3S3  469  472 

11,  49  12,  SS  401  486  13,  90 
106  245  29S  305  330  428  5f5 
559  560  14,  25  65  160  15,  99 
103  244  294  297  300  385  478 
lt>,  1  24  147  317  445  495  602 
643  17,  42  165  458  477  495 
52  3  631  649  1  8,  158  160  1  61 
IS,  1  210  316  393  437  644 
?'  TP"  Morawski  'P  Krakau  11.  339 
J.  H.  ^Mordtmann  in  Constantinopëï 

?7:!..  l?<  ,92  ^  17,  4^8 

K.  MnHenho»  in  Berlin  (f)  1.  252  318 
3,  439  4.  144   1),  1S3  \27rf2 
A   Muller  in  Königsberg  18,  623 
b.  Müller  in  Breslau  (|)  4,  390  5".  154 
H   Möller  in  Ilfeld  1 4,  93 
h  I.  Jiüller  in  Berlin  187319 
U.Müller  in  Berlin  IQ,  117  119  12. 
3ÖÜ 

A.  Nauck  in  St.  Petersburg  IQ,  124 

12.  393  395    13.  430 
R.  Neubauer  in  Berlin  4,  415  10,  145 

153     11,   139  374  381   382  385 

390    13.  557 
K.  J.  Neumann  in  Halle  15.  356  605 

lb.  159    19,  165 
M.  Niemeyer  in  Berlin"  14.  447 

B.  Niese  »n  Breslau    H,  467  12. 

398  409  513    13,  33  401  \Z 

423  —  1 

H.  Nissen  in  Bonn  1,  147  342 

Th.  Nöldeke  in  Strassburg  i.  E  5,  443 

iU.  163~ 
H.  Nohl  in  Berlin  9,  241    12,  517 

15.  621 

F.  N'oyali  in  Pisa  14,  461 

J.  Olshausen  in  Berlin  14.  145  15. 
321  417 

fl.  Pack  in  Dortmund  IQ.  281  11. 
HS 

G.  Parthey  in  Berlin  (f)  4,  134 
J.  ^artsch  in  Breslau i  9,  292 

H.  Peter  in  Meissen  1,  335 


E.  Petersen  in  Prag  14,  304  1  5,  475 

17,  124 

E.  Piccolomini  in  Pisa  17,  333  18, 
264 

H.  I.  Polak  in  Rotterdam  18,  271 
P.  Pulch  in  Wiesbaden  17,  177 

E.  Rasmus  in  Brandenburg  12,  320 
A.  Reusch  in  Altkirch  i.  E.  15.  337 
0.  Richter  in  Berlin  17,  425   1  8,  104 

616   19,  322 
A.  Riedenauer  in  Würzburg  "7 .  III 
A.  Riese  in  Frankfurt  a.  M.  12,  143 
C.  Robert  in  Berlin  11,  97    12,  508 
13,  133    14,  313    16,  60  17, 
134  467    18,  318  434  466  19, 
300  467  469  472  473 
H.  Röhl  in  Königsberg  i.  N.  H,  378 

15,  615    17,  460    18.  97 
V.  Rose  in  Berlin  1,  367    2,  96  146 
191  465  468  469   4,  141  5,  61 
155  205  354  360  6,  493   8,  18 
224  303  327    9,  119  471 
0.  Rossbach  in  Rom  17,  365  515 
M.  Schanz  in  Würzburg  10,  171  11, 
104    12,  173  514  14,  156  16, 

137  309    18,  129    19,  369 

Th.  Schiene  in  Berlin  10,  380  18,  588 
H.  Schiller  in  Giessen  3,  305   4,  429 
5,  310    15,  620 

F.  Schmidt  in  Göttingen  8,  478 
J.  11.  Schmidt  in  Rostock  6,  383 
Joh.  Schmidt  in  Giessen  14,  321  15, 

275  574  16,  155  17,  239  18, 
521 

W.  Schmitz  in  Cöln  14,  320  480 

R.  Schöll  in  Sirassburg  i.  E.  3,  274  4, 
160  5,  114  476  6,  14  7,  230 
11,  202  219  332    13,  433 

A.  Schöne  in  Göltingen  9,  254  12, 
472    17,  644 

R.  Schöne  in  Berlin  3,  469   4,  37 

138  140  291  5,  308  6,  125  248 
H.  Schräder  in  Hamburg  14,  231 
Th.  Schreiber  in  Leipzig  10,  305 

R.  Schubert  in  Königsberg  10,  111 
447 

K.  P.  Schulze  in  Berlin  13,  50 
L.  Schwabe  in  Tübingen  19,  3S5 
O.Seeck  in  Greifswald  8,  152  9,  217 
10,  251    11,  61    12.  509    1  4, 
153    18,  150  289    19,  164  186 
C.  Sintenis  in  Zerbst  (f)  1,  69  142 
468  471 

J.  Sommerbrodt  in  Breslau  10,  121 

E.  Steffenhagen  in  Kiel  19,  458 

P.  Stengel  in  Berlin  16,  346    17,  329 

18,  304 

W.Studemund  in  Strassburg  i.E.  1,  281 
2,  434    8,  232    19,  456 


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VIII 


VERZEICHNIS  DER  MITARBEITER 


E.  Stutzer  in  Barmen  14,  49!)    15,  22 

nr~88 

F.  Susemihl  in  Greifswald  1  9,  576 

L.  von  Sybel  in  Marburg  5,  192  7, 

327    9,  248 
Th.  Thalheim  in  Breslau  13.  366  15, 

412    19.  80~ 
Ph.  Thielmann  in  Speier  14,  (.29  15, 

Ml 

E.  Thomas  in  Breslau  17.  545 
P.  Thomas  in  Gent  14.  316 

H.  Tit-dke  in  Berlin  13,  59  266  351 
14.  219  412  15.  41  433  13. 
filfl 

A.  Torstrik  in  Bremen  (f)  9,  425  12. 
512 

M.  Treu  in  Waldenburg  i.  Schi.  9,  '247 
365 

F.  Umpfenbach  in  Mainz  3,  337 

G.  F.  Unger  in  Würzhurg  14,  77  593 
J.  Vahlen  in  Berlin  10,  253  451  458 

12,  189  253  399    14,  202  15, 
257    17,  269  441  595 
W.  Vischer  in  Basel  (f)  2,  15 

H.  Voretzsch  in  Berlin  4,  266 

G.  Wachsmuth  in  Heidelberg  16,  637 


W.  H.  Waddington  in  Paria  4,  246 
J.  Weber  in  Geisenheim  16,  2S5 
R.  Weil  in  Berlin  7,  390 
N.  Wecklein  in  Bamberg  6,  179  7, 
437 

U.  von  Wilamowitz  -  RlöllendorfT  in 
Güttingen  7,  140  8,  431  9,  319 
10,334  11,  118  255  291  498  515 

12,  255  326  13,  276  14,  149 
161  187  194  3IS  457  476  15, 
m  17,  337  647  18,  214  396 
19,  442  461  463 

U.Wilcken  in  Berlin  19,  290  417 
H.  Wirz  in  Zürich  15,  437 

G.  Wissowa  in  Breslau  16,  499    1  9, 

19S  650 

E.  Wölinin  in  Mönchen  8,  361  9, 
72  122  253  11,  126  13,  556 
17,  173 

K.  Zacher  in  Bieslau  18.472  19,432 
K.  Zangemeister  in  Heidelberg  2,  313 

469    14,  320    15,  588 
E.  Zeller  in  Berlin  10,  178  11,  84  422 

430    15,  137  547 

H.  Zurborg  in  Zerbst  10,  203  12,  198 

13,  141  280  482 


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DIE  CONSCRIPTIONSORDNUNG  DER  RÖMI- 
SCHEN KAISERZEIT. 

I.  Die  occidentalischen  und  die  orientalischen 

Legionen. 

Als  Augustus  nach  der  definitiven  Einrichtung  des  stehenden 
Heeres  an  die  dadurch  gegebene  weitere  Aufgabe  ging  in  dem 
weiten  Umfang  seiner  Staaten  die  Recru  ti  run  g  eu  ordnen,  führte  er, 
in  formaler  Anlehnung  an  die  Ordnungen  der  älteren  Republik1), 
in  der  That  aber  unter  principieller  Beseitigung  der  nach  den 
Normen  der  späteren  Republik  ausschliesslich  auf  der  Bürgerschaft 
lastenden  Dienstpflicht,  die  tiefgreifende  Neuerung  ein,  dass  der 
eigentlichen  wie  bisher  ausschliesslich  aus  römischen  Bürgern  be- 
siehenden Armee  als  zweites,  an  Zahl  und  Gewicht  den  Legionen 
mehr  neben-  als  untergeordnetes  Element  die  sogenannten  Hülfs- 
corps,  die  auxilia  hinzutraten.  Es  sind  dies  nicht  etwa  die  von 
den  zufalligen  und  zeitweiUgen  Kampfgenossen  gesandten  Trup- 
pen, sondern  wo  das  Wort  im  technischen  Gebrauch  auftritt,  ent- 
sprechen die  auxilia  der  Legionen  genau  den  socii  der  früheren 
Republik:  es  sind  die  Contingente  der  durch  den  Reichsverband 
in  ein  dauerndes  Schutzverhällniss  gestellten  Unterthaneugemein- 
den1},  wobei  auch  die  Clientelstaaten  theilweise  mit  herangezogen 

1)  Diese  tritt  namentlich  in  der  Nomenclatur  deutlich  hervor:  die  auxilia 
der  Republik  vor  dem  Bundesgenossenkrieg  sind  alae  und  cohortes,  wie  die 
der  Kaiserzeit,  obwohl  die  ala  dort  etwas  ganz  anderes  ist  als  hier.  Die 
Verwendung  des  Wortes  in  dem  neueren  Sinn  findet  sich  wohl  zuerst  auf  der 
lüerkwürdigen  Inschrift  von  Minturnae  C.  I.  L.  X  6011,  welche  unter  Augustus 
geschrieben  sein  muss,  weil  sie  einen  evocatus  in  dem  älteren  durch  ihn  be- 
wegten Sinn  aufführt.  —  Auch  die  überwiegend  von  den  truppenstellenden 
Gemeinden  entlehnte  Benennung  namentlich  der  cohortes  ist  nomenclatorisch 
der  Republik  entlehnt. 

2)  Die  einzigen  Instanzen,  die  meines  Wissens  hiergegen  gemacht  wer. 
den  köuoen,  sind  die  ala  Sarmatarum  (C.  VU  229.  230),  ofTenbar  mehr  ein 

Henne«  XIX.  1 

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2 


MOM M S EN 


wurden.1)    Neben  den  Verschiedenheiten  im  Rangverhältniss ,  in 
der  Dienstzeit  und  wohl  auch  der  Besoldung  und  Verpflegung, 
durch  welche  die  auxilia  als  Soldaten  zweiter  Klasse  sich  charakleri- 
siren,  bestand  bekanntlich  der  hauptsächliche  Gegensatz  darin,  dass 
der  eigentliche  Corpsverhand  und  namentlich  das  Corpscommando 
der  Generale  senatorischen  Ranges  durchaus  auf  der  Legion  ruhte. 
Die  Mehrzahl  der  'Hülfstruppen'  wurde  diesen  Corpsverbänden  in  der 
Weise  eingefügt,  dass  die  einzelnen  Auxiüen,  Truppenkörper  von 
1000  oder  500  Mann,  den  einzelnen  Legionen  von  fünf-  resp. 
zehnfacher  Stärke  dauernd  annectirt  und  ihre  Befehlshaber  dem 
Legionscommandanten  unterstellt  wurden;  nur  Commandos  uicht 
senatorischen  Ranges  und  grösstenteils  auch  von  geringerer  Wich- 
tigkeit wurden  aus  Truppen  dieser  Gattung  für  sich  allein  gebildet. 

Dass  die  Rekruten  für  die  Bürgertruppen  aus  den  römischen 
Bürgern,  für  die  Auxilien  aus  den  Nichtbürgern  ausgehoben  wur- 
den, erscheint  als  selbstverständlich,  und  ist  bisher  wohl  allgemein 
und  unbedenklich  angenommen  worden.  Dennoch  trifft  der  Satz 
in  dieser  Ausdehnung  wenigstens  nicht  das  Richtige. 

Das  römische  Bürgerrecht  kommt  bekanntlich  dem  Bürger  jeder 
römischen  Vollbürgergemeinde  mit  Notwendigkeit  zu  ;  und  wir 
haben  bisher  geglaubt,  was  sich  aus  jener  Annahme  nothwendig 
ergab,  dass  die  legionare  Recrutirung  der  früheren  Kaiserzeit  vor- 
zugsweise auf  Italien  und  auf  den  hauptsächlich  im  Westen  be- 
legenen älteren  provinzialen  Vollbürgergemeinden  gelegen  hat. 

numerus  im  späteren  Sinn  als  eine  ala  and  gewiss  erst  im  dritten  Jahr- 
hundert gebildet,  und  die  wahrscheinlich  von  Traian  eingerichtete  ala  I  Par- 
ihorum (IfulIeUino  deW  Inst.  1868  p.  60;  C.  I.  L.  VIII  p.  1076;  X  n.  3847). 
Diese  beiden  Truppen  auf  jeden  Fall  später  Entstehung  können  das  Princip 
nicht  umstossen  und  sind  wohl  auch  selber  damit  im  Einklang.  Einzelne  sar- 
matische  Stämme  unter  römischer  Herrschaft  können  nicht  auffallen.  Was  die 
Parther  anlangt,  so  mag  Traianus  die  Einrichtung  der  Provinz  Mesopotamien 
wohl  als  Eroberung  eines  Theils  des  parthischeo  Reiches  angesehen  haben, 
wie  sie  denn  dies  in  der  That  war.  Die  Benennung  der  drei  severischen  Le- 
gionen als  Parthicae  wird  auch  nicht  vom  Sieg,  sondern  von  der  Eroberung 
sich  herleiten,  obwohl  dieses  blosse  Ehrennamen  sind  wie  Macédonien  und 
Scythica. 

t)  Die  Clientelstaaten  hatten  ihr  eigenes  Heerwesen  (Tacitus  ann.  4,  4.  5. 
13,  7.  38;  hist,  5,  1;  Bohn  qua  condicionc  iuris  reges  socii  p.  H.  fuerint 
p.  73);  damit  aber  ist  es  wohl  vereinbar,  dass  auch  die  römische  Regierung 
in  dem  Clientelstaat  warb  oder  aushob.  Die  Beweise,  dass  dies  in  der  Thal 
geschah,  werden  weiterhin  gegeben  werden. 


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DIE  CONSCRIPTIONSORDNUNG  DER  RÖM.  KAISERZEIT  3 


Allerdings  kann  das  Vollbürgerrecht  auch  von  dem  Bürger  einer 
launischen  oder  sonstigen  peregrinischen  Gemeinde  für  sich  und 
seine  Nachkommen  erworben  werden;  und  wenn  aus  einer  Stadt, 
die  erweislich  das  römische  Bürgerrecht  nicht  besass,  dennoch  ein- 
zelne Personen  das  Kennzeichen  derselben,  die  Tribus,  aufwiesen 
uud  zum  Dienst  in  der  Legion  gelangt  waren,  so  wurde  dies  der 
Regel  nach  darauf  bezogen,  dass  die  legionare  Aushebung  sich  auch 
auf  Bürger  blos  personalen  Rechts  erstreckt  hat.1)  Es  wurde  nicht 
Ubersehen,  dass  das  personale  Bürgerrecht  auch  Nicbtbürgern  wegen 
des  Legionsdienstes  hat  verliehen  werden  können  und  dass  dies  in 
der  späteren  Kaiserzeit  in  grossem  Umfang  geschehen  sein  muss, 
wie  man  annahm,  etwa  seil  Marcus,  da  von  da  an  die  Kaisergen- 
ülicien  bei  den  Legionaren  in  auffallender  Häufigkeit  sich  ein- 
stellen9). Aber  die  älteren  Legionsinschriften  zeigten  nicht  das 
gleiche  Namenverhältniss  und  es  schienen  in  dieser  Epoche  der- 
gleichen Schenkungen  nur  vereinzelt  vorgekommen  zu  sein. 

Freilich  musste  bei  dieser  Annahme  dem  aufmerksamen  Be- 
obachter sich  ein  Bedenken  ergeben.  Dass  die  aus  den  Nicht- 
bürgern  ausgehobenen  Truppen  sich  unter  die  einzelnen  Provinzen 
sehr  ungleich  vertheilen,  konnte  an  sich  nicht  befremden;  das 
auffallende  Hervortreten  zum  Beispiel  der  gesammten  Belgica  ist 
obne  Zweifel  so  im  Allgemeinen  zu  erklären,  wie  es  im  Besonderen 
für  die  Bataver  Tacitus  thut:  die  Aushebung  wurde  da  verstärkt, 
wo  die  Mannschaft  besonders  brauchbar  war,  und  dafür  in  den 
Steuern  Erleichterung  gewährt.  Ueberhaupt  aber  halte  ein  Staat 
von  der  Ausdehnung  des  römischen  mit  einer  Bevölkerung  von 
Uber  vier  Millionen  männlicher  romischer  Bürger  im  dienstpflich- 
tigen Alter3)  und  ungezählter  von  Pcregrinen  und  mit  einem  stehen- 


1)  Ein  besonders  schlagendes  Beispiel  sind  die  beiden  wahrscheinlich 
Tor  Claudius,  sicher  vor  Vespasian  geschriebenen  Inschriften  von  Soldaten  der 
dalmatischen  Legionen  aus  der  nicht  bedeutenden  Stadt  in  Lykaonien  Laranda, 
von  denen  der  eine  zur  Serbia  (C.III  2769),  der  andere  zur  Fabia  (III  2818) 
gehört,  so  dass  hier  die  Personalität  der  Tribus  schon  durch  den  Gegensatz 
auswr  Zweifel  ist. 

2)  Dies  lehnte  sich  besonders  an  die  später  (S.  63)  zu  erörternde  Dar- 
stellung des  Aristides  an;  vgl.  Hermes  16  S.  474. 

31  Anders  werden  die  auguslischen  Censuszahlen  nicht  wohl  gefasst  wer- 
den können  (Staatsrecht  2,  400);  für  die  Aushebung  kommen  dabei  aller- 
dings die  zahlreichen  Freigelassenen  in  Abzug.  Im  actischen  Krieg  standen 
etwa  300000  römische  Börger  unter  den  Waffen. 

1* 


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4 


MOMMSEN 


den  Heere  von  höchstens  300000  Mann  bei  meist  25jühriger  Dienst- 
zeil jährlich  höchstens  20000  Rekruten  eimustelten  ;  es  konnte 
daher  das  vorhandene  Menschenmaterial  in  ungleichmassiger  Weise 
herangezogen  und  ganze  Landschaften  bei  der  Aushebung  schwach 
betheiligt  oder  ganz  tibergangen  werden.  Was  in  dieser  Hinsicht 
möglich  war,  tritt  deutlich  darin  hervor,  dass  Italien  noch  in  der 
ersten  Kaiserzeit  einen  grossen  Theil  der  Legionare  lieferte,  dagegen 
später  nur  die  Garde  dort  sich  recrutirte  —  nicht  weil  die  Halb- 
insel sich  entvölkerte,  sondern  lediglich  aus  allgemein  politischen 
GrQnden.  Dennoch  aber  fällt  es  auf,  dass  die  kleinasiatischen  Pro- 
vinzen, die  nur  wenige  ältere  Vollbürgergemeinden  aufweisen  und 
in  denen  also  hauptsächlich  die  auxiliare  Aushebung  zu  erwarten 
war,  von  Alen  und  Coborten  so  wenig  und  auch  zur  Flotte  nicht 
in  beträchtlicher  Zahl  Mannschaften  gestellt  haben.  Eben  die  Namen 
der  hauptsächlichsten  Provinzen  und  der  namhaftesten  Völkerschaf- 
ten werden  unter  den  Auxilien  vermisst.  Sehr  ausgedehnte  Gebiete 
schienen  ohne  ersichtliche  politische  Gründe  bei  der  Recrutirung 
ganz  (Ibergangen  zu  sein. 

Jetzt  haben  die  Inschriften  Aufschluss  gegeben,  lieber  die 
Recrutirung  der  Legionen  waren  wir  bisher  nur  für  den  Occident 
unterrichtet,  am  besten  für  Obergermanien,  Dalmatien  und  Africa. 
Ueber  die  Legionen  des  Orients  haben  seit  einigen  Jahren  die 
ägyptischen  Steine  aus  dem  Lager  bei  Alexandrea  —  noch  als 
der  dritte  Band  unserer  Inschriftensammlung  erschien,  war  davon 
nur  ein  einziger  bekannt  —  Licht  zu  geben  angefangen,  und  eine 
grosse  kürzlich  von  Hrn.  Maspero  bei  Koptos  ausgegrabene  In- 
schrift1), sicher  aus  dem  ersten  Jahrhundert,  wahrscheinlich  aus 
Augustus  oder  Tiberius  Zeit,  giebt  ein  Verzeichniss  von  36  Sol- 
daten zweier  ägyptischer  Legionen  mit  beigeschriebener  Tribus  und 
Heimath.  Derartige  Listen  mit  Herkunftangabe  besassen  wir  bisher 
von  den  hauptstädtischen  Truppen  in  grosser  Anzahl,  aber  von  Le- 
gionaren nur  einige  jüugcre  lambaesitanische;  die  neugefuudene 
zeigt  mit  einem  Schlag,  dass,  was  wir  für  eine  mögliche  Ausnahme 

1)  Dieselbe  ist  veröffentlicht  von  Hrn.  Desjardins  in  den  Comptes  rendus 
der  Pariser  Akademie  18S3  S.  217  nnd  im  ersten  Heft  des  fünften  Bandes  der 
Ep/iemeris  epiçraphica  p.  5.  Die  Namen  der  Legionen  fehlen;  es  sind  viel- 
leicht die  beiden  bekannten  (///  Cyren.  nnd  XXII  Deiot.),  vielleicht  auch 
eine  von  diesen  und  die  dritte  unter  Augustus  dort  stationirte,  deren  Namen 
wir  nicht  kennen. 


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DIE  CONSCRIPTIONSORDNUNG  DER  ROM.  KAISERZEIT  5 

gehalten  hatten,  vielmehr  die  regelmässige  Ordnung  und  wenigstens 
far  die  ägyptischen  Legionen  das  von  Haus  aus  in  Anwendung 
gekommenene  Recru  tir ungssy  stem  gewesen  ist.  Ich  gehe  das  Ver- 
zeichniss  in  kurzer  Zusammenfassung  mit  Beifügung  der  anderweitig 
bekannten  Herkunftangaben  von  Soldaten  der  beiden  älteren  ägyp- 


tischen  Legionen  (/// 

Cyrenaica  und  XXII  Deiotariana). 

Italien  .... 

Vercellae 

(An.) 

1 

Lugdunensis    .  . 

Lugudunum 

(Gal.) 

2 

Bithynien    .    .  . 

Nicaea 

(Pap.) 

l 

Galaüa  .... 

Ancyra 

(Pol) 

10;  dazu  2  C.  III  6023 

Tavium  | 

(Pol) 
(Ser.) 

1 

3 

Pisidien  .... 

Etenna 

(Pol) 

1 

isinua 

(Pol) 

1 

Paphlagonien   .  . 

Gangra 

{Pol) 

t  und  Eph.  II  336 

Pompeiopolis 

(Pol) 

1 

Pontus  Galaticus  . 

Amasia 

(Pol) 

Eph.  II  336 

Pootus  Cappadocicus 

Sebastopolis 

(Pol) 

1 

Kypros  .... 

Paphos 

(Ani.) 

1 

Syrien  .... 

Berytus 
Damascus 

(Fab.) 

1 

Eph.  II  335 

Garasa(?) 

(Col) 

Eph.  II  331  »  V  4 

Sidon 

(Pol) 

1 

Aegypten    .    .  . 

castra 

(Pol) 

2 

Alexandrea 

(Pol) 

6 

Ptolemais 

Eph.  II  332 

Paraetonium 

(Pup.) 

1 

Cyrenaica    .    .  . 

Cyrenae 

(Pol) 

1 

Africa  .... 

Utica 

(Quir.)  Eph.  II  334. 

Also  die  ägyptischen  Legionen  haben  sich  in  der  ersten  Kaiser- 


zeit überwiegend  aus  Aegypten  selbst  und  aus  dem  ehemaligen 
Reich  des  Amyntas,  der  Provinz  Galatien  recrutirt.  Auch  kann 
letzteres  nicht  etwa  darauf  zurückgeführt  werden,  dass  diese  Galater 
Dach  Aegypten  mit  der  XXII  Deiotariana  gekommen  sind,  die  aller- 
diogg  wahrscheinlich  nach  Einziehung  des  galatischen  Reiches  dort- 
hin verlegt  worden  ist;  denn  in  unserer  Liste  erscheinen  die 
Galater  ziemlich  gleichmässig  in  beiden  Legionen.  Vielmehr  haben 
die  Galater  im  Heer  des  Orients  eine  ähnliche  Rolle  gespielt  wie 
die  Belgiker  im  Westen.  —  Dass  diese  Recrutirungsform  in  Aegyp- 


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ten  bestanden  hat,  so  lange  die  beiden  eben  genannten  Legionen 
dort  blieben ,  dass  heisst  bis  auf  Traianus ,  zeigen  ihre  übrigen 
oben  mit  aufgeführten  Steine.  Die  später,  nach  Auflösung  der 
XX//  Deiotariana  und  Verlegung  der  ///  Cyrenaica  nach  Arabien, 
einzige  in  Aegypten  garnisonireude  Legion,  die  //  Traiana  fortis 
zeigt  uns  ein  im  Wesentlichen  noch  ungedrucktes  Verzeichniss  ') 
der  im  J.  168  in  sie  eingetretenen,  im  J.  194  verabschiedeten 
Soldaten  in  der  Weise  zusammengesetzt,  dass  von  37  mit  Heimath- 
angaben versehenen  Veteranen  28  Aegypter  sind,  6  aus  Syrien, 
1  aus  Bithynien,  2  aus  Africa.  Unter  Marcus  also  recrutirte  sich 
diese  Legion  (Iberwiegend  in  Aegypten  selbst;  die  galatischen  Mann- 
schaften fehlen  und  die  übrigen  Provinzen  sind  nur  in  geringem 
Umfang  oder  gar  nicht  vertreten. 

Man  könnte  meinen,  dass  hier  eine  der  vielen  Besonderheiten 
des  ägyptischen  Milttärwesens  obwalte;  aber  dem  ist  nicht  so.  Zu- 
nächst das  syrische  Heer  ist  von  jeher  in  gleicher  Weise  haupt- 
sächlich aus  den  griechischen  Reichsländern  ausgehoben  worden. 
Die  inschrifllichen  Heimathangaben  für  die  orientalischen  Legionen") 
sind  allerdings  sehr  sparsam  und  gestalten  sichere  Schlussfolgerungen 
nicht.  Aber  hier  tritt  Tacitus  ein  mit  der  Erzählung  der  Vorbereitun- 
gen für  den  parthischen  Krieg  im  J.  54  (13,  7):  Nero  et  iuventutem 
proximal  per  provincias  quaesHam  supplendis  Orientis  legionibus  ad~ 
movere  legionesque  ipsas  propius  Armeniam  collocari  iubet  und  nach- 
her (13,  35)  in  der  Schilderung  der  Reorganisation  der  syrischen 
Legionen  durch  Corbulo  :  dimissis,  quibns  senectus  aut  valetudo  ad- 


1)  Die  Kunde  dieser  schon  im  J.  1803  von  Aegypten  nach  England  ge- 
brachten und  in  Walsh  Journal  of  the  late  campaign  in  Egypt  (London 
1803)  veröffentlichten  Inschrift  verdanke  ich  Hrn.  Lurabroso  in  Rom;  sie  ist 
danach  Eph.  epigr.  V  n.  10  wiederholt.  Aber  von  der  Liste  giebt  dieser 
Druck  nur  dürftige  Kunde;  sie  ist  mir  erst  durch  die  Bemühungen  des  Hrn. 
Haverfield  in  Oxford  zugäuglich  geworden  und  wird  nach  dessen  Mittheilungen 
im  nächsten  Heft  der  genannten  Zeitschrift  erscheinen. 

2)  Ich  habe  die  Heimathangaben  der  Soldateninschriflen  der  römischen 
Kaiserzeit  gesammelt  und  die  Listen  in  der  Ephemeris  epigraphica  (V  1)  ver- 
öffentlicht. In  den  orientalischen  Legionen  finden  sich  einige  Italiener  (Florentia, 
XII  /w/m.:  C.III  414  —  Mediolanum,  IVScyth.:  V  5595  —  Privernum,  XII 
fulm.:  III  353)  und  ein  Spanier  (Ilalica,  VI  ferr.:  II  4154),  aber  mehr  Leute 
aus  den  griechischen  Provinzen,  so  ein  Athener  (A77  FL:  C.  I.  G.  4439), 
ein  Milesier  (VI:  C.  I.  G.  3932),  ein  Ancyraner  (X  Fret.:  VI  3C14),  ein  Pes- 
sinuntier  (A'  Fret.:  VI  3627),  verschiedene  Syrer. 


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DIE  C0NSCR1PT10NS0RDINUNG  DER  RÖM.  KAISERZKIT  7 


tersa  erat,  ntpplemenium  petivit:  et  habiti  per  Galatiam  Cappado- 
damque  dilectus  adieetaque  ex  Germania  legio  cum  equitibus  alariis 
it  peditalu  cohortium.  Diese  Ergänzung  der  Legionen  des  Orients 
aus  den  proximae  provinciae  Galatien  und  Kappadokien')  ist  bisher 
aU  eine  ausserordentliche  Massregel  angesehen  worden  und  war 
dies  ja  allerdings;  aber  dass  dabei  nach  der  für  die  syrische  Armee 
überhaupt  massgebenden  Aushebungsordnung  verfahren  ward,  kann 
jetzt  keinem  Zweifel  mehr  unterliegen.  —  Danach  muss  dasselbe 
auch  far  das  von  Vespasian  eingerichtete  Obercommando  von  Kappa- 
dokien so  wie  für  das  traianische  Arabien  angenommen  werden, 
6o  weit  Uberhaupt  für  diese  Zeit  noch  die  von  Augustus  festge- 
setzte Recrutirungsordnung  in  Kraft  gewesen  ist. 

Andrerseits  haben  die  Dislricte,  welche  die  Mannschaften  für 
die  syrischen  und  ägyptischen  Corps  lieferten,  für  die  des  Westens 
keine  Rekruten  gestellt.  In  dem  spanischen  und  in  den  beiden 
germanischen  Heeren  erscheinen  keine  Griechen  nach  Ausweis  der 
namentlich  für  Obergermanien  zahlreichen  Denkmäler.  Bei  der  in 
Mainz  garnisonirenden  vierten  macedonischen  Legion,  welche  Vespa- 
sian auflöste,  sind  die  25  mit  Heimathangaben  versehenen  Soldaten 
sammilich  Occidentalen.  Was  die  illyrischen  Truppen  anlangt,  so 
führen  für  die  pannooischen  Legionen  alle  Spuren  ebenfalls  nach 
dem  Westen,  wie  dies  auch  von  vornherein  wahrscheinlich  ist. 
Dagegen  bei  den  dalmatischen  Legionen  ist  in  ihren  dort  gefun- 
denen Inschriften  aus  der  Zeit  vor  Vespasian,  der  diese  Legions- 
lager verlegt  hat,  der  Orient  in  nicht  unbedeutendem  Verhaltniss 
vertreten:  ich  finde  in  der  elften  Legion  auf  sieben  Italiker,  Gallier 
und  Spanier  zwei  Macedonier  und  einen  aus  dem  galatischen  Pro- 
vinzialverband,  in  der  siebenten  sogar  auf  acht  Italiener  zwei  Mace- 
donier, vier  Kleinasiaten  und  vier  aus  der  galatischen  Provinz, 
lieber  die  moesischen  Legionen  fehlt  bis  jetzt  genügende  Kunde; 
wir  wissen  beinahe  nur,  dass  unter  den  von  Nero  nach  Tarent 
geführten  Colonisten  sich  ein  aus  einer  moesischen  Legion  ent- 
lassener Macedonier  befunden  hat2)  und  dass  die  wenigen  bis  jetzt 
im  Lager  von  Troesmis  zum  Vorschein  gekommenen  Militärsteine, 

1)  Nicht  hieher  gehört,  dass  bei  der  Theilnng  der  Truppen  zwischen 
Pied»  and  Corbulo  (Tac.  15,  6)  jener  zu  seinen  zwei  Legionen  Pontica  et 
Galatarum  Cappadoeumque  auxilia  erhält;  damit  sind  die  in  den  genannten 
Provinzen  garnisonirenden  Alen  und  Cohorten  gemeint. 

2)  C.  IX  6155. 


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MOMMSEN 


welche  Soldaten  nicht  moesischer  Herkunft  nennen,  Pontikern,  Ga- 
latern  und  Syrern  gehören.1)  Wenn  man  hinzunimmt,  dass  diese 
Provinz,  in  welche  die  eigentliche  Sprachscheide  fällt,  in  ihrem 
civilisirteu  Theil  vielmehr  griechisch  war  und  dass  schon  bei  den 
dalmatischen  Truppen  die  Conscription  der  griechischen  Provinzen 
mit  in  Betracht  kam,  so  dürfte  es  wahrscheinlich  erscheinen,  dass 
auch  das  moesische  Heer  vorzugsweise  aus  diesen  ausgehoben  wor- 
den ist.  Dem  gemischten  Charakter  der  Donauarmeen  entspricht 
auch  die  Angabe  des  Tacitus  (ami.  16, 13):  eodem  anno  (65  n.Chr.) 
düectus  per  GaUiam  Narbonensem  Africamque  et  Asiam  habüi  sunt 
supplendis  Illyricis  legionibus,  ex  quitus  aetate  aut  valetudine  fessi 
sacramento  solvebantur.  Weitere  Funde  werden,  wenn  die  Gebiete 
an  der  unteren  Donau  sich  der  Forschung  völliger  ersch  Ii  essen, 
die  Spateren  vom  Vermutben  zum  Wissen  führen. 

Eigentümlich  liegen  die  Verhältnisse  bei  der  africanischen 
Legion.  Ueber  das  africanische  Heer  des  ersten  Jahrhunderts,  das 
wahrscheinlich  die  längste  Zeit  hindurch  sein  Hauptquartier  in 
Tbeveste  gehabt  hat,  wissen  wir  bis  jetzt  wenig.  Da  indess  die 
fünf  Inschriften,  welche  allein  darauf  bezogen  werden  können1), 
sä  m  m  tl  ich  Italikern  oder  Galliern  gehören,  so  ist  es  nichts  desto 
weniger  ausser  Zweifel,  dass  diese  Legion  sich  nach  augustischer 
Ordnung  aus  dem  Occident  recrutirt  hat.  —  Dagegen  sind  wir 
durch  die  Inschriften  des  von  Hadrian  eingerichteten  lambaesita- 
nischen  Legionslagers  Uber  die  nacbhadrianischen  Mililärverhäll- 
nisse  für  Africa  vollständiger  unterrichtet  als  für  irgend  eine 
andere  römische  Provinz;  die  africanische  Legion  ist  auch  neben 
den  ägyptischen  die  einzige,  von  welcher  wir  Soldatenlisten 
mit  Heimathangaben  besitzen.  Die  offenbar  älteste  derselben3), 
welche  von  kaiserlichen  Gentilicien  nur  C.  IuM,  Ti.  Claudii  und 
T.  Flavii,  aber  die  Stadt  Marcianopolis  nennt,  muss  einem  Jahr- 

1)  Es  sind  deren  bis  jetzt  nur  vier:  zwei  aus  Amastris  (Hirschfeld  arch, 
epigr.  Mitth.  6,  40. 41),  ein  Ancyraner  (C.  III  6184)  und  ein  Hemesener  (Hirsch- 
feld a.  a.  0.  S.  40).  Das  Lager  mag  auf  Tiberius  zurückgehen  und  hat  bis 
auf  Severus  bestanden,  reicht  also  weit  in  die  Zeit  der  örtlichen  Aushebung 
hinab. 

2)  C.  VIII  502.  503.  1876.  2103.  10629.  Die  letzte  Inschrift,  die  ich 
nicht  verstanden  habe,  als  ich  sie  herausgab,  gehört  nach  Augustonemetum 
und  die  Tribus  ist  nicht  die  ufentintsche,  sondern  die  Quirin  a . 

3)  Gedruckt  im  Recueil  de  lasoe.arch.de  Conslantine  für  1S82  p.  378  f., 
mir  in  zuverlässiger  Abschrift  mitgetheilt  von  Hrn.  Dr.  Johannes  Schmidt. 


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DIE  CONSCRIPTIONSORDNUNG  DER  ROM.  KAISERZEIT  9 


gang  von  Soldaten  angehören,  welche  unter  Traian  in  das  Heer 
eingestellt  und  etwa  am  Ende  der  Regierung  Hadrians  in  Lambaesis 
verabschiedet  worden  sind.  Von  den  78  Namen  mit  einigermassen 
bestimmbarer  Heimalh,  welche  dieses  Verzeichniss  aufführt,  fallen 
auf  Africa  und  Numidien  15,  auf  Cyrene  1,  auf  Aegypten  6,  auf 
Syrien  32,  auf  Bithynien  22,  auf  Niedermoesien  und  Lugudunensis 
je  l.1)  Italien  fehlt  ganz.  Dagegen  weisen  die  übrigen  dem  lam- 
baesitanischen  Lager  angehörenden  Inschriften,  sowohl  die  Listen 
wie  die  im  Ganzen  nicht  hüufig,  aber  doch  hier  und  da  die  Heimalh 
Deooenden  Grabsteine  ganz  Uberwiegend  auf  Numidien  und  das 
proco Dsu la rische  Africa;  die  übrigen  Provinzen,  einschliesslich  der 
beiden  Mauretanien,  sind  in  geriogfügigem  Verhältniss  vertreten. 
Nur  ein  noch  unedirtes  von  Hrn.  Schmidt  ebenfalls  in  Lambaesis 
abgeschriebenes  Soldatenverzeichniss ,  nicht  datirt,  aber  nach  den 
zahlreichen  P.  Aelii,  also  hadrianischen  Neubürgern  zu  schliessen, 
auf  eine  unter  Hadrian  erfolgte  Recruteneinstellung  sich  bezie- 
hend, führt  unter  50  Heimathangaben  zwar  29  africanische  auf, 
aber  ausserdem  neben  einigen  zerstreuten  nicht  weniger  als  IS  aus 
der  keineswegs  besonders  volkreichen  dacischen  Stadt  Napoca*), 
so  dass  also  aus  irgend  welchen  Gründen  die  in  dem  betreffen- 
den Jahr  in  Dacien  vorgenommene  Aushebung  wenigstens  theil- 
weise  in  Africa  ihre  Verweudung  gefunden  hat.  Auch  hier  aber 
Oberwiegen  weitaus  die  Rekruten  africanischer  Herkunft.  Diese 
Thatsache,  dass  die  africanischen  Legionare  des  zweiten  und  dritten 
Jahrhunderts  der  Regel  nach  aus  der  Provinz  Africa-Numidien  ge- 


ll Africa  nod  Numidien:  cattrtjs)  4;  Kart{agine)  6;  Cirt(a)  2;  Pa(piria 
Uadryumeto)  t;  Hippo(ne)  1;  Thev(este)  t.  —  Cyr(eni*)  1.  —  Aegypten: 
Pur*tk{onio)  1;  Tolomaida  5;  Alexandrea  fehlt.  —  Syrien:  Ant(iochia)  1; 
Anth(edone)  1;  Apamea  3:  Caesarea)  1;  Capito(Uade)  1;  Dam<ue{o)  2; 
Epipa(nia)  1;  Gabarit)  1;  Gaxxa  1  ;  UeUo{poU)  2;  Larita  1  ;  Laud(icea)  2; 
Claudia)  Tol(emaide)  2;  Scytopol(i)  1  ;  Sidonia  (so  einmal,  sonst  Sidon.,  Sido., 
Sid.)  8;  Tripoli  t;  Tyro  2;  Zeug  (mate)  1.  —  Bithynien:  Ct[<mdi]opol(i)  1; 
Aie(«<a?)  6;  Nicom{edia)  11;  Prusia(de;  einmal  Plus.)  4.  —  Moesien:  Mar- 
tian(opoU)  l;  benannt  nach  der  Schwester  Traians.  —  Lugdunensis:  Lugu- 
dyunu)  1.  Manche  dieser  Bestimmungen  sind  zweifelhaft,  theils  wegen  der 
Homonymien,  theils  wegen  der  Abkürzungen;  das  Gesammtergebniss  wird 
dadurch  nicht  berührt. 

2)  Genau  vertheilen  sich  die  Angaben  folgendermassen  :  ca*{tri$)  18  — 
K*r{thago)  3  —  Had(rumeto)  3  —  Naragg(ara)  1  —  The(veste\  The  oder 
Th)  3  —  Thy(*drus)  1;  ferner  Napoca  19;  Em(onat)  1;  Sav(aria)  1. 


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bürlig  sind,  im  Allgemeinen  längst  jedem  Epigraphiker  wohlbe- 
kannt, wird  nun  bestätigt  und  näher  bestimmt  durch  einen  kürzlich 
in  Lambaesis  aufgefundenen  Denkstein  *),  welchen  dem  Kaiser  Mar- 
cus im  J.  166  setzlen  (centuriones)  et  v[ete]rani  leg.  III  Aug.,  qui 
militare  coeperunt  divo  Pio  III  et  M.  Aurelio  Vero  //(so!)  et  Stloga 
et  Severo  cos.  ;  es  folgen  die  Namen  mit  Heimathangabe.  Während 
die  sonstigen  in  Lambaesis  gefundenen  ohne  Zweifel  durchaus  aus 
gleichem  Anlass  aufgestellten  Soldaten  Verzeichnisse  sämmtlich  der 
Dedication  und  somit  der  Zeitbestimmung  entbehren,  zeigt  dieses 
urkundlich,  in  welcher  Weise  die  Recrutirung  dieser  Legion  im 
Doppeljahr  140  und  141,  also  drei  Jahre  nach  dem  Tode  Hadrians, 
etwa  zwanzig  nach  Einrichtung  des  Lagers  von  Lambaesis,  sich  voll- 
zogen hat  Von  28  damals  eingestellten  Soldaten,  deren  Heimath 
sich  erhalten  hat,  gehören  27  nach  Africa2). 

Hienach  ist  also  die  africanische  Legion  im  ersten  Jahrhundert 
aus  dem  Occident  recrutirt  worden.  Unter  Traian  dagegen  hat 
die  Aushebung  in  den  Ostlichen  Provinzen  auch  für  Africa  die 
Masse  der  Ersatzmannschaft  geliefert.  Unter  und  seit  Hadrian  so- 
dann hat  die  africanische  Legion  sich  fast  ausschliesslich  aus  der 
Provinz  Africa-Numidien  recrutirt.*) 

Bemerkenswerth  ist  noch,  dass  von  Lagerkindern  in  dem 
ältesten  ägyptischen4)  Soldaten  verzeich  niss  vielleicht  aus  Tiberius 
Zeit  unter  36  nur  2  (S.  5),  dagegen  unter  den  im  J.  168  ein- 
gestellten 37  nicht  weniger  als  20  auftreten;  dass  ähnlich  in  der 
ältesten  wahrscheinlich  traian ischen  Liste  von  Lambaesis  nur  4  von 
78  Soldaten  die  castra  anstatt  der  Heimalh  nennen,  dagegen  in 


1)  Gedruckt  in  demselben  Recueil  p.  374.  382;  mir  ebenfalls  in  besserer 
Abschrift  mitgetheilt  von  Hrn.  Dr.  J.  Schmidt. 

2)  Der  eine  Auslinder  ist  aus  Napoca  in  Dacien. 

3)  Man  übersehe  nicht,  dass  diese  Recrutirung  nicht  etwa  bewiesen  wird 
dnrch  die  eine  oder  die  andere  Aushebungsliste;  wogegen  mit  gutem  Grund 
eingewandt  werden  könnte,  dass  die  Aushebung  für  dieselbe  Legion  in  dem 
einen  Jahr  in  diesem,  in  dem  andern  in  jenem  Bezirke  hat  erfolgen  können  ; 
sondern  dass,  von  der  einen  wahrscheinlich  die  Aushebung  der  traianiachen 
Zeit  repriaentirenden  Liste  abgesehen,  die  Gesammtmaase  der  lambaesitani- 
schen  Inschriften  die  provinziale  Aushebung  wenigstens  für  dieses  Lager  über 
allen  Zweifel  sicher  stellt. 

4)  Vielleicht  hat  diese  Sitte  oder  Unsitte  eben  in  Aegypten  begonnen 
und  an  das  dort  einheimische  System  der  xâroixoi  und  Iniyoyoi  (Lumbroso 
écon.  pol.  de  V Egypte  p.  225)  angeknüpft.    Vgl.  Eph.  ep.  V  p.  16. 


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DIE  CONSCRiPTIOiNSORDNUNG  DER  ROM.  KAISERZEIT  11 


dem  dann  folgenden  auf  eine  hadrianische  Recrutirung  hinweisen- 
den etwa  ein  Drittel  —  1 8  von  50  — ,  in  dem  auf  die  Conscription 
Ton  140  und  141  bezüglichen  eben  so  viele  —  10  von  28  —,  auch 
in  den  meisten  übrigen  ein  Drittel,  ja  die  Hälfte  der  Ausgehobenen 
aus  Lagerkindern  besteht.1)  Gewiss  haben  zufällige  Umstände  hier 
vielfach  eingewirkt;  aber  offenbar  hat  sich  neben  und  aus  der 
Örtlichen  Recrutirung  die  des  einzelnen  Lagers  aus  sich  selbst  in 
steigender  Progression  entwickelt. 

Es  stellen  sich  hienach  für  die  Aushebung  drei  verschiedene 
Epochen  heraus:  die  augustische  Ordnung,  wonach  Italien  und  der 
lateinische  Westen  die  occidentalischen,  der  griechische  Osten  die 
orientalischen  Legionen  stellt;  die  Ausschliessung  der  Italiker  vom 
regelmässigen  Legionardienst  bei  sonstigem  Festhalten  des  augu- 
slischen  Systems;  endlich  die  Einführung  der  örtlichen  Con- 
scription. 

Um  die  augustische  Militärordnung  richtig  zu  würdigen ,  ist 
vor  allen  Dingen  ihre  Vorgeschichte  ins  Auge  zu  fassen. 

Es  ist  die  Volksgemeinde  der  Republik,  welche  das  Bürger- 
recht verleiht;  allein  sie  kann  dieses  Recht  an  Beamte  delegircn. 
Dies  ist  geschehen  theils  zu  Gunsten  der  zur  Gründung  von  Bürger- 
gemeinden ernannten  Commissarien ,  theils  zu  Gunsten  der  Feld- 
herren, allerdings  für  die  letzteren  immer  durch  besonderen  Volksbe- 
scbluss.  Wann  die  feldberrliche  Schenkung  des  Bürgerrechts  auf- 
gekommen und  in  welchem  Umfang  sie  anfänglich  geübt  worden  ist, 

1)  Die  zu  seiner  Zeit  bekannten  lambaeaitanischen  Lagerkinder  hat  Wil- 
manns  C.  1.  L.  VIII  p.  284  zusammengestellt.  Id  der  Liste  2565  fallen  2  bis  6 
von  18,  in  der  2568  43  von  86,  in  der  datirten  2618  aus  dem  Anfang  der  Re- 
gierung des  Severus  4  von  1 1  auf  die  cattra.  —  Wilmanns  Behauptung  aber 
a.  a.  0.,  dass  diese  Kinder  nicht  aus  dem  Soldatenconcubinat  entsprungen 
sein  können,  weil  sie  der  Pottia  angehören  und  die  (hauptstädtischen)  spurii  in 
der  Collina  zn  stehen  pflegen  und  weil  von  Vaterschaft  und  ähnlichen  Ver- 
hältnissen auf  ihren  Inschriften  die  Rede  ist,  ist  nicht  zulässig.  Wären  es 
Solda tenkinder  aus  rechter  Ehe,  so  hätten  sie  vielmehr  die  Tribus  ihrer  Väter 
führen  müssen.  Die  pollische  Tribus  ist,  wie  immer  klar  war,  aber  jetzt  über 
allen  Zweifel  feststeht,  hier  als  personale  und  zur  Erlangung  der  Dienstfähig- 
keit  in  der  Legion  den  an  sich  derselben  ermangelnden  Rekruten  verliehene 
zu  betrachten.  Dafür,  dass  der  Soldat  rechter  Ehe  nicht  fähig  ist,  geben  eben 
diese  castrenses  mit  ihrer  speciell  geschenkten  Tribus  den  schlagenden  Be- 
weis. Dass  pater  und  dergleichen  von  Goncubinenkindern  —  im  römischen 
Sinne  —  wohl  hat  gebraucht  werden  können,  versteht  sich  von  selbst,  wenn 
auch  nach  strengem  Recht  eine  solche  Verwandtschaft  nicht  galt. 


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lässi  sich  nicht  feststellen;  wir  wissen  nur,  dass  Marius  dies  Recht 
für  den  im  J.  653  d.  St.  beendigten  k im bri sehen  Krieg  erhalten 
und  auf  Grund  desselben  ganzen  Abiheilungen  von  Nichtbürger- 
soldaten das  Bürgerrecht  verliehen  hat.  Wahrscheinlich  ist  es  seit- 
dem den  Feldherren  oft,  wenn  auch  wohl  in  der  Regel  erst  nach 
glücklicher  Beendigung  des  Krieges  als  Siegesbelohnung,  gewährt 
worden.1)  In  dieser  Beschränkung  stand  es  in  keiner  Beziehung 
zu  dem  im  übrigen  dem  Feldherrn  ebenfalls  zustehenden  Recht 
innerhalb  seines  Sprengeis  die  waffenfähigen  Bürger  und  Untertha- 
nen  zum  Dienst  einzuberufen.  Da  es  aber  lediglich  ein  persön- 
liches Privilegium  war  und  von  Rechtswegen  der  betreffende  Volks- 
beschluss  zu  jeder  Zeit  gefasst  werden  konnte,  so  ist  wohl  in  der 
letzten  Zeit  der  Republik  die  Befugniss  das  Bürgerrecht  zu  ver- 
leihen dem  Feldherrn  schon  während  oder  selbst  bei  Antritt  seines 
Commandos  verliehen  worden;  und  damit  war  ihm  zugleich  die 
Möglichkeit  gegeben  den  Nichtbürger,  den  er  zum  Heerdienst  ein- 
berief, zum  Legionär  zu  machen.  Wann  die  Generale  der  Republik 
angefangen  haben  jene  Befugniss  in  dieser  Richtung  zu  verwenden, 
vermögen  wir  nicht  zu  sagen.  Aber  wenn  schon  in  dem  Heer,  mit 
welchem  Pompeius  den  mithridatischen  Krieg  beendigte,  geborene 
Kelten  und  Deutsche  in  beträchtlicher  Anzahl  und  allem  Anschein 
nach  als  Legionare  dienten*),  so  ist  dies  wahrscheinlich  auf  der- 
gleichen Einstellungen  zurückzuführen.  Regimenter  freilich  hat 
man,  so  lange  es  noch  eine  Republik  gab,  sicher  niemals  nach 
diesem  Princip  gebildet.  Diese  Formation  begegnet  zuerst,  und 
allem  Anschein  nach  als  eine  durch  die  Recht-  und  Zuchtlosigkeit 
der  Feldherrn  revolt  en  hervorgerufene  Neuerung,  in  dem  Kriege  zwi- 
schen Pompeius  und  Caesar,  und  damals  wird  auch  zuerst  ihr  Name 


1)  Staatsrecht  2,  S55.  Marius  muss  diese  Befugniss  schon  vor  der  Be- 
endigung des  Cimbernkrieges  erhallen  haben,  da  die  Verleihung  an  die  Ca- 
merter nur  insofern  beanstandet  wurde,  als  ihr  deren  Bündnissvertrag  im  Wege 
stand  (Val.  Max.  5,  2,  6).  Pompeius  aber  erhielt  das  gleiche  Recht  für  Spa- 
nien erst  im  J.  682  nach  der  Katastrophe  des  Sertorius. 

2)  Caesar  b.  c.  3,  4.  103.  Ein  positiver  Beweis  dafür,  dass  diese  mehrfach 
erwähnten  gabinischen  Soldaten,  Galli  Germanique ,  Legionarier  waren,  ist 
nicht  zu  führen  ;  der  römische  Kriegstribun  und  der  Centurio,  die  Pompeius  er- 
mordeten, werden  zu  ihnen  gehört  haben,  aber  ganz  bestimmt  lâsst  sich  daraus 
auf  den  Charakter  der  Truppe  nicht  schliessen.  Indess  spricht  alle  Wahr- 
scheinlichkeit dafür,  dass  das  alexandrinische  Legionslager  eben  auf  diese 
Mannschaften  zurückgehl  (vgl.  Eph.  epigr.  V  p.  16). 


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DIE  CONSCRIPTIONSORDNUNG  DER  RÖM.  KAISERZEIT  13 


vernommen  *)  :  die  hgiones  vernaculae,  die  'Eingebornenlegionen', 
werden  in  Gegensatz  gestellt  zu  den  aus  geborenen,  wenn  auch  in 
der  Provinz  geborenen  romischen  Bürgern  aufgestellten.1)  Der- 
artige Regimenter  sind  nach  dem  Ausbruch  des  Bürgerkrieges 
wenigstens  von  den  pompeianischen  Feldherrn  in  Spanien  gebildet 
worden.3)  Caesar  scheint  nicht  geradezu  das  Gleiche  gelhan  zu 
haben.  Fflr  die  Aushebungen,  die  er  in  der  diesseitigen  Provinz 
sogleich  nach  dem  Bruch  in  grossem  Umfang  vornahm,  diente  ihm 
ab  Legalisir ung  das  roscische  Gesetz,  welches  schon  am  11.  März 
dieses  Jahres  den  Transpadanern  das  Bürgerrecht  verlieh4)  —  man 
erkennt  jetzt  noch  deutlicher,  warum  dessen  Durchbringung  in 
so  auffallender  Weise  beschleunigt  ward.  In  dem  transalpinischen 
Gallien  hat  er  wohl  eine  Truppenabtheilung  ausgehoben,  die  mi- 
litärisch als  Legion  behandelt  ward5),  aber  ihr  die  Legionsnura- 

1)  Die  Art,  wie  Caesar,  der  zuerst  den  Ausdruck  braucht,  ihn  einführt 
{b.  c.  2,  20:  altera  ex  duabtu  legionibu*,  quae  vernacula  appellubalur) 
zeigt  die  Neuheit  auch  des  Ausdrucks. 

2)  Der  Verfasser  des  bellum  Http.  c.  7  bezeichnet  als  den  Kern  des  pom- 
peianischen Heeres  neben  einer  vierten  die  zwei  legione*  vernaculae,  das 
heilst  die  beiden  von  Varro  705  im  jenseitigen  Spanien  gebildeten  (Caesar 
b.  e.  2,  18),  die  nach  dessen  Unterwerfung  in  Caesars  Heer  übergingen,  aber 
dann  durch  ihren  Abfall  den  zweiten  spanischen  Krieg  herbeiführten,  und  una 
facta  ex  colonii*  quae  fuerunt  in  hit  regionibus.  Daraus  hat  Lange  (hist, 
md.  rei  mil.  p.  1 1)  geschlossen,  dass  den  Legionaren  der  legione»  vernaculae 
das  Börgerrecht  gefehlt  hat  und  Marquardt  (Staalsverw.  2,419)  dies  gebilligt; 
während  ihnen  doch  nur  das  angeborene,  nicht  das  Bürgerrecht  überhaupt 
abgesprochen  wird.  Darum  ist  dann  an  einer  andern  Stelle  bell.  Alex.  53: 
nemo  aut  in  provineia  natu*  aut  vernaculae  legionis  mite*  aut  diutumi- 
tate  iam  facti/*  provinciati*,  quo  in  numéro  erat  tecunda  legio,  non  cum 
omni  provineia  comenterat  in  odio  Ca**ii  das  richtig  überlieferte  aut  — 
nul- aut  in  aut  —  ut—  aut  geändert  worden,  obwohl  deutlich  auch  hier  die 
drei  Kategorien  der  Legionare  unterschieden  werden:  die  in  der  Provinz 
geborenen  Bürger,  die  in  der  Provinz  geborenen  Nichtbürger  und  die  Nicht- 
spanier. 

3)  Abgesehen  von  der  eben  angeführten  Stelle  wird  als  legio  vernacula 
im  eigentlichen  Sinn  durchaus  nur  die  eine  der  beiden  varronischen  Legionen 
bezeichnet  (o.  c.  2,  20;  b.  Alex.  53.  54.  57;  b.  Hi*p.  10.  12);  die  andere  muss 
wohl  einen  Stamm  von  geborenen  Bürgern  gehabt  haben,  zumal  da  Caesar 
von  Ergänzung'  der  Legionen  spricht 

4)  Vgl.  diese  Zeitschrift  16,  35. 

5)  Sueton  Cae*.  24  :  (Caegar)  ad  legione»,  qua*  a  re  publica  aeeeperat, 
aha*  privato  rumpln  addidit,  unam  etiam  ex  Transalpini*  conscriptam 
voeabulo  quoque  GalUco  (Alauda  [vielmehr  Alaudae)  enim  appellabatur), 


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mer  versagt1)  und  auch  den  Soldaten  die  Civität  nicht  sofort 
und  nur  als  personliches  Recht  verliehen,  wodurch  die  Truppe 
selbst  noch  keineswegs  zur  Legion  ward.1)  Insofern  mochten 
die  Caesarianer  ihren  Gegnern  die  'Eingebomenlegionen'  auf  ihr 
specielles  Sündenregister  schreiben  ;  und  Caesar  selbst  hätte  dem- 
nach wohl  eine  Organisation  dieser  Art  seiner  MiliUrordnung  nicht 
eingefügt.  Aber  es  ist  der  Fluch  des  Bürgerkriegs,  dass  die  Sün- 
den jeder  Partei  dem  Gemeinwesen  bleiben.  Nach  Caesars  Tode 
verfuhren  die  Feldherren  der  reslaurirten  Republik  hierin  wie  die 
pompeianischen3);  und  wenn  bei  den  massenweisen  provinzialen 
Aushebungen,  welche  die  Triumvirn  anordneten,  der  Unterschied 
der  in  der  Provinz  geborenen  Bürger  und  der  latinischen  oder 
peregrinischen  Provinzialen  nicht  hervortritt,  so  haben  doch  sicher 
auch  sie  nicht  an  Caesars  Reserve  festgehalten  und  in  grosser  Zahl 
Legionen  aus  Nichtbürgern  gebildet,  die  mit  dem  Eintritt  in  die 
Truppe  und  durch  ihn  das  Bürgerrecht  erwarben. 

Man  wird  diese  Vorgeschichte  im  Sinne  behalten  müssen,  um 
Augustus  Militärordnung  nach  beiden  Seiten  hin  gerecht  zu  wür- 
digen. Die  Institution  der  ganz  oder  überwiegend  aus  Nichtbürgern 
gebildeten  Legion  ist,  wie  die  der  kaiserlichen  Legalen,  nicht  eigent- 
lich an  sich,  sondern  nur  in  ihrer  organischen  Regulirung  das 
Werk  des  Augustus.  Das  Bedenkliche  derselben  hat  dieser  gewiss  so 

quam  disciplina  cultuque  Romano  itutitutam  et  orna  tarn  postea  universam 
civitale  donavit. 

t)  Bekanntlich  heissen  diese  Soldaten  bei  Cicero  immer  Alaudae,  mehr- 
fach in  bestimmtem  Gegensatz  zu  Legionen  mit  Nummern.  Aehnlieh  verhält 
es  sich  mit  der  legio  Martia,  deren  Entstehung  nicht  bekannt,  aber  wahr- 
scheinlich analog  ist.  Auch  die  Deiotariana  Augusts  ist  wahrscheinlich  schon 
im  J.  729  mit  dem  galatischen  Reiche  römisch  geworden,  hat  aber  ihre  Re- 
gimentsziffer  22  ohne  Zweifel  erst  nach  der  Bildung  der  21.  Legion  er- 
hallen, das  heisst  nach  der  Varusschlacht  —  ob  durch  Augustus,  wie  man 
gewöhnlich  annimmt,  oder  erst  später,  ist  nicht  zu  entscheiden.  Die  eigent- 
liche Einstellung  in  die  Legion  ist  das  distribuere  in  numéros  (Plinius  ad 
Trat  29.  30),  wo  numerus  gewiss  die  Legionsiiffer  bezeichnet  (vgl.  Polyb. 
6,  20),  und  wo  diese  fehlt,  giebt  es  im  Rechtssinne  keine  Legion. 

2)  Man  erinnere  sich  an  die  mit  dem  Bürgerrecht  beschenkten  Cohorten 
der  Camerter  und  der  Pontiker,  an  die  zahlreichen  alae  und  cohortes  civium 
Romanorum.  Die  Distinction  zwischen  dem  Bürgerrecht  des  oder  der  Sol- 
daten und  der  Bürgerqualität  der  Truppe  ist  gewiss  alt 

3)  Appian  b.  c.  3,  79  :  (Brutus)  Maxtâôyaç  inatyuiy  âvo  ziXrj  xartXi&y 
i(  avicüy,  xai  lç  toy  'Iraktxby  rqonoy  xai  râât  lyvpyâuxo. 


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DIE  CONSCRIPTIONSOKDNUNG  DER  RÖM.  KAISERZEIT  15 


wenig  verkannt  wie  Caesar;  bezeichnend  ist  dafür  einmal,  dass  die 
legio  vemacula  zwar  der  Sache  nach  festgehalten,  das  bemakelnde 
Wort  aber  durchaus  vermieden  ward;  zweitens,  dass  dies  Aus» 
bebungspriocip ,  wo  es  den  ganzen  Regimentern  den  Stempel 
gab,  allem  Anschein  nach  beschränkt  ward  auf  die  Legionen  des 
Ostens,  wobei  Übrigens  der  nicht  ganz  dort  mangelnde  Bestand  von 
römischen  Bürgern  doch  auch  einen  Theil  der  Rekruten  geliefert 
haben  wird.  Im  Westen  sind  gewiss  die  Legionare  auch  zum 
guten  Theil  aus  latinischen  oder  peregrinischen  Gemeinden  aus- 
gehoben und  durch  die  Aushebung  zu  Bürgern  gemacht  worden; 
aber  sicher  ist  dort,  namentlich  so  lange  Italien  noch  einen  be- 
trachtlichen Theil  von  Legionaren  stellte,  die  Zahl  der  geborenen 
römischen  Bürger  in  jeder  Legion  eine  recht  beträchtliche  ge- 
wesen. Bezeichnend  für  die  Regel  ist  die  Ausnahme:  allein,  so 
fiel  wir  wissen,  in  der  Zwangslage  nach  der  Varusschlacht  ist  eine 
occidentalische  Legion  in  ihrer  Majorität  nach  diesem  Princip  ge- 
bildet worden.1) 

Immer  brach  das  neue  System  mit  dem  Grundsatz  der  Re- 
publik das  Heer  aus  geborenen  Bürgern  zusammenzusetzen.  Was 
im  Bürgerkriege  aufgekommen  war,  die  Aufstellung  von  Regi- 


1)  Id  der  bekannten  Schilderung  dieser  Legion  bei  Tacitus  arm.  1,  31: 
trrntcula  multitudo  nuper  acto  in  urbe  dilectu  latciviae  sveta,  laborum 
intolerant,  imp  lere  ceterorum  rude*  animos  pflegt  vernaculus  auf  die  städ- 
tische Hefe  bezogen  zu  werden;  aber  diese  Bedeutung  bat  das  Wort  sonst 
nachweislich  nicht ,  und  der  Schriftsteller  dürfte  vielmehr  dasselbe  auch  hier 
in  dem  oben  erörterten  caslrensischen  Sinn  gebraucht  haben,  das  heisst,  die 
Rekruten  bezeichnen  als  entnommen  dem  städtischen  des  Bürgerrechts  ent- 
behrenden Pöbel.  Dies  erhält  vielleicht  eine  gewisse  Bestätigung  dadurch, 
dass  die  Aushebung  für  jene  Legion  sich  nach  Ausweis  der  Inschriften  auf 
Kreise  erstreckt  hat,  die  sonst  bei  der  legionaren  Aushebung  nicht  in  Be- 
tracht kommen.  Legionssoldaten  ohne  (ieschlechtsnamen  kommen  überhaupt 
nur  selten  vor,  wo  sie  aber  auftreten,  vorzugsweise  bei  Neubürgern,  die  der 
Sache  nach  noch  Barbaren  waren.  Sie  erscheinen  einzeln  in  anderen  Legio- 
nen (C.  III  3558:  Pacatus  Mucaris  mil.  leg.  II  adL;  V  5417:  Kalendinu*  Ce- 
l*ti  f.  m,  I.  II  ad.;  V  5448:  Nigelio  mil.  I.  II  Ita.).  aber  in  Italien  und  in 
guter  Zeit  wohl  nur  bei  der  einundzwanzigsten.  Iamunus  (oder  lamuno)  Ilufi, 
»>«  einem  der  kleinen  unter  Brixia  gelegten  Berggaue  peregrinischen  Rechts, 
seilt  seinen  Söhnen  Quartioni,  Sexto  militibus  leg.  XXI  rapacis  filis  de- 
fuinc)t{is)  einen  Grabstein  (C.  V  4858);  gleichartig  ist  V  4927,  verwandt 
v  4S92.  5033  (vgl.  Hermes  4,  116).  Dies  scheinen  peregrini  zu  sein,  welche 
**i  jenem  ersten  Dilectus  in  diese  Legion  gelangt  sind. 


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meutern  nach  römischer  Art  und  mit  römischem  Commando  aus 
NichtbOrgern  und  ihre  Umwandlung  in  Bttrgerregimeoter  durch 
Verleihung  des  Bürgerrechts  an  die  gesammte  Mannschaft,  das  hat 
Augustus  nicht  beseitigen  wollen  oder  nicht  beseitigen  können. 
Indess  wurde  diese  Einrichtung,  die  in  ihrem  vollen  Umfang  ange- 
wandt jedem  reichsangehörigen  oder  reichsfremden  Barbaren  wie 
jedem  Halbfreien  oder  Unfreien  das  BUrgerheer  geöffnet  haben 
würde,  wesentlich  beschränkt  durch  die  doppelle  Qualification  für 
den  Legionär,  der  städtischen  Heimalh  und  der  freien  Geburt. 

Die  erstere  wird  weiterhin  begründet  und  erörtert  werden. 
Sie  war  dazu  bestimmt  die  nicht  civil  isir  ten  Reichsangehörigen  vom 
Reichsbürgerheer  fern  zu  halten,  während  für  diese  zugleich  be- 
sondere Cadres  eingerichtet  wurden.  Freilich  war  die  Stadlheimath, 
zumal  in  ihrer  mehr  äusserlich  sich  ausdehnenden  als  innerlich  sich 
vertiefenden  Entwickelung,  an  sich  schon  für  den  Besitz  städtischer 
Civilisation  eine  Bürgschaft  von  bedenklichem  Werth  und  mehr 
eine  Directive  als  eine  Schranke.  Es  war  mit  dieser  Einrichtung 
dem  Staat  ein  grosses  Princip  vorgezeichnet  und  ausführbar  ge- 
macht worden;  aber  die  unverständige  Regierung  konnte  daneben 
und  damit  machen  was  ihr  gut  schien,  ohne  sie  äusserlich  zu  ver- 
letzen. Formell  ist  in  dieser  Hinsicht  zu  allen  Zeiten  alles  in  der 
vollkommensten  Ordnung,  jeder  Gardist  und  jeder  Legionär  in  der 
Stammrolle  mit  seiner  Sladtgemeinde  geführt  worden  unter  Augu- 
stus so  gut  wie  unter  Severus  und  sicher  noch  lange  nachher. 
Aber  materiell  isl  dadurch  nicht  verbinden  worden,  dass  die  Thra- 
ker und  Pannonier  im  Heerwesen  die  erste  Rolle  spielen  und  die 
Reichsherrschaft  gewissermassen  von  Rechtswegen  den  illyrischen 
Barbaren  zukommt.  Die  Staalsweisen  dieser  Autokratie  durften 
Uberhaupt  sich  rühmen  die  gesetzlichen  Ordnungen  nicht  beseitigt, 
sondern  nur  inhaltlos  gemacht  zu  haben.  Die  Barbarenherrschaft 
konnte  in  der  That  mit  diesem  Princip  genau  so  vollständig  durch- 
geführt werden,  wie  die  Autokratie  hei  richtiger  Behandlung  recht 
füglich  mit  dem  Princip  der  Volksvertretung  auskommen  kann. 

Wenn  die  Stammrolle  unter  dem  Principal,  wie  vorher,  für 
jeden  Legionär  die  freie  römische  Gehurt  angab  und  den  römi- 
schen Vater  namhaft  machte,  so  war  das  für  die  Republik  eine 
Wahrheit,  seil  Augustus  insoweit  nothwendig  eine  rechtliche  Fiction, 
als  Nichtbürger  in  die  Legionen  aufgenommen  wurden.  Indess 
die  Qualification  der  Ingenuität  an  sich  kann  darum  fortbestanden 


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DIE  C0NSCR1PTI0NS0RDNUING  DER  RÖM.  KAISERZEIT  17 


haben;  und  ohne  Zweifel  hat  Augustus  in  der  That  daran  festge- 
halten, also  Nichtbürger  nur  dann  in  die  Legion  eingestellt,  wenn 
lie  aus  rechter  peregrin ischer  Ehe  entsprossen  waren,  die  Fiction 
demnach  sich  nicht  auf  das  Vorbandensein  des  Vaters  bezog, 
sondern  nur  auf  dessen  Benennung.1)  Die  rechtliche  Incompati- 
bilité des  Heerdienstes  und  der  Libertinitat  erscheint  deutlich  eben 
io  der  Ausnahme,  die  hinsichtlich  der  städtischen  Feuerwache  ge- 
macht wird  ;  nur  hier  tritt  die  Libertinitat  offen  zu  Tage.  Dennoch 
scheinen  auf  dem  Schleichweg,  den  das  eben  so  unbestrittene  wie 
bedenkliche  Recht  des  Kaisers  die  fictive  Ingenuität  (natalium  resti- 
tutio) zu  verleihen  *)  an  die  Hand  gab,  die  Libertinen  in  den  Heer- 
dienst schon  früh  in  weiterem  Umfang  eingedrungen  und  in  immer 
steigendem  Masse  daran  betheiligt  worden  zu  sein.  Die  Flottensol- 
daten, einstmals  von  Rechtswegen  Sclaven  oder  Freigelassene  des 
Kaisers,  sind  in  dieser  Weise  wohl  auch  nach  der  Beilegung  der 
Soldateneigenscbafl  in  grosser  Ausdehnung  aus  den  Freigelassenen 
genommen  worden.9)  Selbst  in  Betreff  der  Legionarier  giebl  es 
tn  denken,  dass  bei  einer  Aushebung  in  Bithynien,  die  allem  An- 
schein nach  für  die  Legionen  dienen  sollte,  schon  Kaiser  Traianus 


1)  Dies  mag  sogar  »ehr  alt  sein.  Der  Besitz  des  pater  avt  patronus  ist 
ein  so  allgemeines  Requisit  für  den  römischen  Bürger,  dass  dasselbe  auch 
far  den  Neubörger  zur  Anwendung  kommen  muas  ;  und  wenn  ihm  auch  da, 
wo  die  Nomencia tur  homogen  war,  wie  bei  den  aus  dem  Latium  hervor- 
gegangenen, wohl  die  Fortführung  der  wirklichen  Ascendenten  zugestanden 
worden  sein  wird,  so  ist  dies  doch  Griechen  und  anderen  Nationen  gegen- 
über schwerlich  geschehen,  sondern  hier  wohl  schon  früh  Fiction  zu  Hülfe  ge- 
nommen worden. 

2)  Scaevola  Dig,  40,  11,3:  ea  res  nec  dubitationein  habet  nec  umquam 
habuit)  quin  exploratum  sit  ad  omnem  ingenuitalis  statt/m  restitui  etitn, 
qui  Uto  (natulium  restitutomm)  beneficio  prineipit  utatur. 

3)  Es  ist  eine  Eigentümlichkeit  der  zahlreichen  Steine  der  Glassiarier, 
die  längst  hätte  hervorgehoben  werden  sollen,  dass  diese  Leute  entweder 
einen  peregrinischen  Vater  nennen  oder  gar  keinen.  Die  letzteren  dürften  zum 
grossen  Theil  Freigelassene  sein,  die  den  Patronus  weglassen  wegen  der  mit 
dem  Eintritt  in  diesen  Dienst  rechtUch  verknüpften  fictiven  Ingenuitât.  Hätten 
sie  Freigelassene  sein  dürfen,  wie  es  die  vigile*  durften,  so  würden  wir 
den  Palron  gewiss  oft  genannt  finden  —  der  eine  von  ihnen,  der  ihn  nennt 
(X  3531) ,  hat  wohl  aus  Verseheu  die  Wahrheit  gesagt.  Dass  sie  blos  den 
Patron  weglassen,  aber  sich  keinen  Vater  beisetzen,  dürfte  bestätigen,  dass, 
wo  ein  Vater  genannt  wird,  wie  bei  dem  Legionär,  nur  der  Name,  nicht  aber 
die  freie  Geburt  fictiv  ist. 

Hernes  XIX.  2 


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18  MOMMSEN 

nur  diejenige  von  Sclaven  als  unstatthaft  bezeichnet.')  Genauer 
können  wir  hier  dem  Sachverhältniss  nicht  nachkommen  und  den 
Schleier  nicht  lüften,  den  die  Autokratie  durch  die  Ausübung  ihrer 
Privilegien  Ober  die  Thatsachen  gebreitet  hat. 

Die  Ausländer  und  die  Unfreien  waren  für  den  romischen 
Heerdicost  selbst  in  der  nachdioclelianischen  Zeit  noch  disqua- 
lifient. Anwerbung  im  Ausland  ist  allerdings  damals  in  grossem 
Umfang  aufgekommen;  aber  ein  Theil  des  Reichsheeres  sind  diese 
angeworbenen  Mannschaften  nicht.  Dem  Sclaven  wird  sogar  noch 
in  den  Gesetzen  der  spätesten  Zeit  für  den  Eintritt  in  den  Dienst 
die  Todesstrafe  gedroht.  Aber  umgangen  wird  auch  diese  letzte 
Schranke  in  dieser  Zeit  mittelst  des  Colon  a  ts.  Allerdings  ist  der 
Colonus  im  Rechtssinn  kein  Sclave  und  insofern  hat  die  Schein- 
heiligkeit der  romischen  Jurisprudenz  auch  damals  sich  nicht  ver- 
leugnet; aber  dass  diese  Leibeigenen  nur  dem  Namen  nach  freie 
Leute  sind,  ist  ebenso  bekannt  wie  dass  die  spätere  Aushebung 
wesentlich  besteht  in  der  Auflage  an  die  grösseren  Grundbesitzer 
diese  Knechte  als  Rekruten  zu  stellen.1)  Diese  Heere  sind  es,  die 
Rom  und  Byzanz  gegen  die  Gothen  und  Hunnen  zu  vertheidigeo 
halten. 

Von  der  allgemeinen  Betrachtung  des  augustischen  Aushebungs- 
systems kehre  ich  zurück  zu  den  beiden  tiefgreifenden  Aenderungen, 
denen  dasselbe  in  der  früheren  Kaiserzeit  unterlegen  hat,  dem  Aus- 
schluss der  Italiker  vom  Legionsdienst  und  der  Einfuhrung  der 
örtlichen  Conscription.  Es  erscheint  erforderlich  nach  den  oben 
gegebenen  Elementen  zu  bestimmen,  wann  beides  eingetreten  ist. 

Der  Ausschluss  der  Italiker  vom  Legionardienst  folgt  darauf 
noch  nicht,  dass  bei  der  Aushebung  für  die  Donauarmee  im  J.  65 
nur  die  Narbonensis,  Asia  und  Africa  herangezogen  wurden  (S.  8); 
der  einzelne  Dilectus  ist  immer  auf  einzelne  Landschaften  gestellt 


1)  Plinius  ad  Trat.  29.  30.  Bilhynien  unterliegt  als  Senatsprovinz  nur 
der  legionaren  Aushebung,  und  um  diese  Zeit  ist  dort  für  die  africanische 
Legton  ausgehoben  worden  (S.  9).  Auch  die  numeri  führen  auf  die  Legionen 
(S.  14  A.  1).  Allerdings  stand  die  Provins  damals  ausnahmsweise  unter  kaiser- 
licher Verwaltung  und  es  ist  also  nicht  schlechthin  ausgeschlossen  an  Auxi- 
liarier  oder  Flottensoldateo  zu  denken. 

2)  Dies  ist  dem  älteren  Recht  fremd  ;  aber  schon  in  traianischer  Zeit  kam 
bei  zwangsweiser  Aushebung  die  Stellung  von  vicarii  vor  (Plinius  ad  Trat.  30) 
und  daraus  mag  sich  dieses  Verfahren  entwickelt  haben. 


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DIE  CONSCRIPTIOISSORDNUNG  DER  ROM.  KAISERZEIT  19 


worden,  und  für  Italien  kommt  noch  besonders  in  Betracht,  dass 
hier  vielleicht  schon  früh  nur  diente,  wer  sich  freiwillig  meldete. 
Dass  schon  in  dem  Bürgerkrieg  nach  Neros  Tod  Tacitus  die  Rhein- 
armee als  provinziale  Truppe  den  italischen  Prätorianern  entgegen- 
setzt1)* beweist  wohl,  was  die  Documente  bestätigen,  dass  schon  da- 
mals in  jener  die  pro?inzialen  Elemente  sich  sehr  fohlbar  machten, 
aber  auch  nicht  mehr,  zumal  da  diese  Angaben  in  Reden  vorkommen 
und  vielleicht  selbst  unter  dem  EinÜuss  der  eigenen  Anschauung 
des  Schriftstellers  stehen.  Dass  vielmehr  noch  unter  Nero  die  Ita- 
liker in  beträchtlicher  Anzahl  in  der  Legion  dienten,  zeigt  das  erst 
von  Vespasian  eingerichtete  Lager  der  11.  Legion  von  Vindonissa; 
es  konnten  in  diesem,  das  nur  etwa  dreissig  Jahre  bestanden  hat, 
unter  zehn  Grabsteinen  von  Soldaten  mit  Heimathangaben  sich  nicht 
sieben  Italiker  gegen  drei  Gallier  finden,  wenn  bereits  unter  Nero 
dieser  Ausschluss  eingetreten  wäre.  Aber  unter  Vespasian  muss  er 
wohl  erfolgt  sein;  denn  in  den  Legionen,  deren  Errichtung  in  die 
vespasianische  Epoche  füllt,  sind  die  Italiker  nicht  mehr  vertreten, 
wie  dies  namentlich  die  zahlreichen  Mainzer  Inschriften  der  /  adiu- 
trix  zeigen.  —  Diese  Entlastung  Italiens,  das  bisher  einen  wesent- 
lichen Beitrag  für  die  occidentaliscben  Legionen  gestellt  hatte, 
führte  natürlich  eine  stärkere  Belastung  der  lateinischen  Provinzen 
des  Westens  bei  der  Legionaraushebung  herbei;  und  um  diese 
einigermassen  auszugleichen,  wird  die  africaniscbe  Legion  dem 
Orient  zugewiesen  worden  sein  und  es  sich  daraus  erklären,  dass 
wir  diese  in  traianischer  Zeit  aus  Bithynern  und  Syrern  recrutirt 
finden  (S.  9). 

Also  was  die  Legion  dem  sogenannten  Hygin  ist,  die  militia  pro- 
vinciate fidelissima,  ist  sie  vermuthlich  unter  Vespasian  geworden.  *) 


1)  Tacitus  Ar«*.  2,  21:  miliUm  peregrinum  et  externum.  Aehnlich  1, 84. 
2,  93.  94. 

2)  Weon  bei  Tacitus  (Agr.  32)  der  Führer  der  Nationalpsrtei  in  Britannien 
das  Römerheer  der  domilianischen  Zeit  schildert  als  bestehend  aas  Galliern, 
Germanen  und  Britannern,  so  denkt  er  nicht,  wie  Hühner  will  (Hermes  16,551), 
an  die  Auxilien,  sondern  in  erster  Reihe  an  die  Legionen  selbst,  auf  welche 
io  der  That,  da  es  sich  ja  hier  am  die  der  Westprovinzen  handelt,  diese 
Aeasserang  vollständig  passt.  Den  Commentar  dazu  giebt  die  Inschrift  (G.  VII  5); 
die  ein  von  dem  Statthalter  von  Britannien  in  Venta  (Winchester)  stationirter 
Legionär  gesetzt  hat  matrib(ut)  Hat[i\$  Germants  Gal(lit)  Bril{anni$)  — 
offenbar  den  fleimathgöttern  der  englischen  Legionare.  Bei  den  matres  Italae 
kann  an  die  Offiziere  und  Unteroffiziere  gedacht  sein.  —  Allerdinga  passt 

2* 


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20 


MOMMSEN 


Es  ist  auch  wohl  begreiflich,  dass  dieser  Kaiser  so  verfuhr.  Der 
Versuch  der  Rheinarmee  die  Herrschaft  über  Italien  zu  gewinnen, 
ruhte  ohne  Frage  mit  auf  dem  Uebermuth  der  Truppe,  und  dieser 
wieder  zum  Theil  wenigstens  auf  dem  gewalligen  Hochmuth,  den 
der  Romer,  das  heisst  in  dieser  Epoche  der  Italiker  gegenüber  dem 
Provinzialen,  der  Eroberer  gegenüber  dem  Unterworfenen  empfand. 
Es  ist  die  grosse  That  Vespasians  gewesen,  dass  er  die  Militärgewalt 
zum  Gehorsam  zurückgeführt  und  die  Generale  wieder  der  Regie- 
rung bolmässig  gemacht  hat.  Die  Auflösung  der  am  Rhein  stehenden 
Legionen  zeigt,  wo  Vespasian  den  Sitz  des  Uebels  erkannte;  dafür, 
dass  es  nicht  wiederkehre,  gab  sie  keine  Bürgschaft.  Wohl  aber 
war  diese  damit  gegeben,  wenn  dem  Italiker  das  Schwert,  das 
wirklich  schlug  —  der  Gardistendegen  war  dies  nicht  —  ein  für 
allemal  aus  der  Hand  genommen  ward.  —  In  welcher  Form  der 
Ausschluss  ins  Werk  gesetzt  wurde,  können  die  Inschriften  uns 
nicht  sagen;  und  da  die  Schriftsteller  schweigen,  wird  hierüber 
schwerlich  je  voller  Aufschluss  erlangt  werden.  Wahrscheinlich  ist 
eine  eigentlich  organisatorische  Vorschrift  darüber  gar  nicht  er- 
gangen, sondern  hat  die  Regierung  einfach  die  Aushebung  oder 
auch  die  Werbung,  die  nicht  stehend,  sondern  immer  auf  be- 
sondere Anordnung  für  die  einzelnen  Dislricte  eintrat'),  so  weit 
sie  die  Legionen  zu  ergänzen  bestimmt  waren,  seitdem  in  Italien 
unterlassen.  So  erklärt  sich  am  einfachsten,  dass  auch  nachher 
noch  manche  Ausnahmen  vorkommen1)  und  dass  in  gefährlichen 

Tacitus  Ausdruck  zugleich  auf  die  Mehrzahl  der  Auxiliarier.  Denn  so  weit 
nicht  besondere  Rücksichten  militärischer  Art  eine  Ausnahme  bedingten,  wie 
das  bei  den  Schützen  {sagittarii)  und  der  schweren  Reiterei  (cataphractarii) 
der  Fall  war,  sind  offenbar  die  im  Orient  ausgehobenen  Auxilia  ebenso  wie 
die  im  Orient  ausgehobenen  Legionen  auch  im  Orient  verwendet  worden, 
und  umgekehrt.  Darum  brauchen  indess  die  Auxilia  keineswegs  ursprünglich 
eben  in  der  Provins  Verwendung  gefunden  zu  haben,  in  welcher  sie  ausge- 
hoben wurden.  Nach  dem  ältesten  Document  der  Art,  welches  wir  besitzen, 
dem  nerooischen  Diplom  vom  J.  60  lagen  damals  in  Ulyricum  fünf  spanische 
Cohorten  und  zwei  der  Alpini. 

1)  Staatsrecht  2  S.  820. 

2)  Dahin  gehören  zum  Beispiel  der  Soldat  aus  dem  Lager  von  Aquincum 
(111  3454)  T.  Cl.  Efficux  q(uon)d(am)  mil(es)  leg{ionis)  Il  p(iae)  ftidelis) 
b(ene)(\iciarim)  co(n)s(ularit)  domo  Luceria  Apia  (für  Apula),  der  Tereven- 
liner,  der  im  Lager  von  Obilaba  in  der  von  Marcus  eingerichteten  zweiten 
italischen  Legion  gedient  hat  (IX  2593)  und  die  milites  leg.  11  victrici*  pie 
ftidelis)  cives  Italici  et  Norici,  welche  am  Antoninswall  in  Britannien  den 


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DIE  CONSCRIPTIONSORDNUNG  DER  RÖM.  KAISERZEIT  21 


Krisen,  zum  Beispiel  uuter  Marcus  und  Verus  für  den  parthischeu 
Krieg,  Aushebungen  im  transpadanischen^  Gebiet  ausserordentlicher 
Weise  stattgefunden  haben,  die  nur  auf  die  Legionen  bezogen  wer- 
den können.  ') 

Als  den  Urbeber  der  örtlichen  Aushebung  erweist  sich  nach 
dem  oben  Gesagten  für  Africa  Hadrian,  und  allem  Anschein  nach 
hat  er  diese  Massregel  für  das  gesammte  Reich  durchgeführt.  Der 
Gegensatz  der  occidentalischen  und  der  orientalischen  Legionen 
wurde  hiedurch  nicht  aufgehoben,  vielmehr  verschärft.  Die  weiteren 
Modalitäten  dieser  wichtigen  Neuerung  werden,  zumal  bei  dem  wahr- 
scheinlich dadurch  mit  herbeigeführten  Abkommen  der  Heimath- 
angaben auf  den  Grabsteinen  der  Soldaten,  kaum  je  genügend  fest- 
gestellt werden  können.  Selbstverständlich  darf  der  Satz,  dass  die 
Legion  in  ihrer  Garnisonsprovinz  sich  recrutirt,  nicht  allzu  strict 
gefassl  werden.  Für  Africa  hatte  seine  vollständige  Anwendung 
keine  Schwierigkeit  und  war  man  nicht  genöthigt  auch  nur  nach 
Mauretanien  Uberzugreifen.  Auch  Aegypten  genügte  im  Ganzen 
sich  selbst,  obwohl  in  der  besseren  Zeit,  wie  wir  weiter  finden 
werden,  die  legionare  Aushebung  nur  in  den  Städten  griechischen 
Rechts  stattfand;  in  untergeordneter  Weise  stellten  andere  Pro- 
vinzen, besonders  Syrien,  Rekruten  für  die  dortige  Legion.  Aber 
die  beiden  Germanien  boten,  zumal  da  auch  für  die  Aux  ilia  hier 
stark  ausgehoben  ward,  offenbar  nicht  Mannschaften  genug  für  die 
dort  stehenden  Legionen  ;  es  wird  weiterhin  (S.  55)  darauf  zurück- 
zukommen sein,  dass  hier  auf  die  benachbarten  Provinzen  überge- 
griffen ward.  —  Dass  die  administrative  Erleichterung  der  Recruli- 
ruog,  deren  Durchführung  nach  der  älteren  Ordnung  sehr  weitläufige 
und  kostspielige  Verschickungen  zur  Folge  gehabt  haben  muss,  bei 
dieser  Umgestaltung  derselben  eine  Rolle  gespielt  hat,  versieht  sich 
eben  so  von  selbst,  wie  dass  dies  nicht  das  eigentlich  bestimmende 
Motiv  gewesen  ist.    Was  dieses  war,  wird  sich  weiterhin  zeigen 


àlttr  VU  1095  weihten.  Ganst  ond  Missgunsl  und  Zufälligkeiten  aller  Art 
nô«eo  hier  eingegriffen  haben.  Ueberdies  fallt  Heimatbrecht  und  Dom i eil 
j*  nicht  zusammen  und  ist  es  wohl  denkbar,  dass  bei  dem  Ausschliessen  der 
Itaiiker  mehr  dieses  als  jenes  in  das  Auge  gefasst  ward  (vgl.  vita  Uadriani  12). 

1)  Ausserordentliche  Commissarien  zur  Veranstaltung  von  Aushebungen 
in  Italien,  immer  senatorischen  Ranges,  begegnen  verhältnissmässig  häufig, 
noter  anderen  für  den  armenisch-parthischen  Krieg  des  Verus  (Staatsrecht  2, 
&ld  Aam.  6),  zuerst  sicher  unter  Hadrian. 


22 


MOMMSEN 


(S.  59);  hier  mag  nur  bemerkt  werden,  dass  die  Abschaffung  des 
effectiven  Kriegsdienstes,  wie  sie  seit  Vespasian  für  Italien  bestand, 
damit  auf  die  zu  vollem  römischen  Bürgerrecht  gelangten  und  nicht 
mit  Legionen  belegten  Provinzen,  insonderheit  also  auf  die  Baetica 
und  die  Narbonensis,  aber  auch  auf  Achaia  und  Asia  erstreckt 
ward;  und  es  passt  dies  zu  dem  Gesammtgang  der  Entwickelung 
recht  wohl.  Es  wird  überhaupt  in  dem  römischen  Heerwesen  die 
Cultur  von  Stufe  zu  Stufe  durch  das  barbarische  Element  verdräu  gt 
—  die  Inschrift  von  Aquileia  mit  dem  hofftrügen  Gegensatz  des 
Gardisten  gegen  die  barbarica  legio  ist  bekannt  — ;  und  in  den 
Inschriften  jener  Provinzen  mangeln  die  MiliUfrsteine  ganz  ebenso, 
ja  noch  mehr  als  in  Italien  und  begegnet  man  in  nachhadrianischer 
Zeit  dort  höchstens  einem  vereinzelten  Prätorianer. 

Eine  formelle  Rangverschiedenheit  zwischen  den  Legionen  rö- 
mischer und  denen  griechischer  Herkunft  sollte  durch  diese  Ord- 
nung ohne  Zweifel  nicht  herbeigeführt  werden.  Es  zeigt  sich  dies 
schon  darin,  dass  die  Scheidung  keine  absolute  ist;  wie  einzelne 
Occidentalen  in  den  Legionen  am  Nil  dienen,  so  finden  wir  bei 
einem  Theil  der  illyrischen  Legionen  beide  Bestandtheile  einiger- 
massen  gleichmässig  und  vielleicht  mit  guter  Absicht  gemischt.  Wir 
können  es  uns  ersparen  auseinander  zu  setzen,  warum  Augustiis 
unmöglich  dazu  thun  konnte  seine  Legionare  in  solche  erster 
und  zweiter  Klasse  zu  scheiden.  Aber  dass  dies  doch  bis  zu 
einem  gewissen  Grade  die  Folge  jener  Einrichtung  sein  musste, 
liegt  ebenso  auf  der  Hand.  Das  Commando  war  selbstverständlich 
überall  lateinisch,  wie  denn  auch  die  Militärinschriften  des  Ostens 
mit  wenigen  Ausnahmen  lateinisch  sind  oder  zweisprachig  mit  Vor- 
anstellung des  lateinischen  Textes.  Aber  als  Verkehrssprache  diente 
diesen  Legionaren  sicher  die  griechische,  und  ebenso  blieb  grie- 
chische Schlaffheit  und  griechische  Zuchtlosigkeit  diesen  Lagern 
eigen.  Was  Tacitus  (S.  51  A.  1)  von  einer  Truppe  sagt,  die  von 
einem  der  Clientelkönige  des  Ostens  aufgestellt  und  bei  Einziehung 
seines  Reiches  in  das  Reichsheer  übergegangen  war:  donati  eivüate 
Romana  signa  armaque  in  nostrum  modum ,  desidiam  licmtiamque 
Graecorum  retinebant,  ist  das  rechte  Motto  für  die  wenig  erbauliche 
Militärgeschichte  dieser  Romaeer.  Man  wird  die  Geschichte  der 
Partherkriege  anders  lesen,  seit  wir  diese  Thatsache  kennen.  Erst 
jetzt  auch  versteht  man,  warum  in  der  Garde  der  besseren  Kaiser- 
zeit Provinzialen  genug  gedient  haben,  aber  aus  den  griechischen 


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DIE  C0NSCR1PTI0NS0RDNUNG  DER  RÖM.  KAISERZEIT  23 


Pron'ozen  gebürtige  Mannschaften  nur  ganz  verein  zeit  begegnen, 
vielmehr  die  hier  erscheinenden  Provinzialen  durchaus  derjenigen 
Herkunft  sind,  welche  auch  in  den  Legionen  des  Occidents  auf- 
tritt. Es  ist  ebenso  gewiss  nicht  Zufall,  dass  zwischen  den  Corps 
des  Orients  und  denen  des  Occidents  der  sonst  so  häufige  Lager- 
wechsel so  gut  wie  gar  nicht  stattgefunden  hat,  nur  zweimal  eine 
occiden talische  Legion  bleibend  nach  dem  Osten  verlegt  und  nie 
eine  orientalische  Legion  auf  die  Dauer  nach  dem  Occident  ge- 
schickt worden  ist.  ')  Die  partes  Orientis  und  die  partes  Occidentis, 
wie  sie  in  der  Reicbstheilung  des  Theodosius  zur  formalen  Consti- 
tuirung  gelangten,  sind  in  der  That  schon  vierhundert  Jahre  zuvor 
in  der  augustischen  Militärordnung  gleichsam  im  Keime  enthalten. 

11.  Die  Heimathvermerke  der  Legionare  und  der 

Auxiliaries 

Die  Heimathangaben  der  romischen  Soldaten  sind  zwiefacher 
Art:  entweder  wird  die  Heimath  substantivisch  im  Ablativ  dem 
Namen  nachgesetzt  oder  adjectivisch  ihm  angehängt.  Als  dritte 
Form  tritt  in  gewissem  Sinn,  da  wo  die  politische  Heimathgemeinde 
fehlt,  die  ethnologische  Angabe  der  Herkunft,  die  Landschaft  hinzu. 
Diese  drei  Formen  entsprechen  und  sind  der  Ausdruck  der  ver- 
schiedenen Rechtsstellung  der  Heerestheile. 

Bei  den  aus  Vollbürgern  bestehenden  Truppen,  der  Garde  und 
den  Legionen,  wird  die  Heimath  durchgängig  durch  den  Stadt- 
oamen  und  zwar  ohne  HinzufUgung  des  Namens  der  Land- 
schaft oder  der  Provinz  *)  bezeichnet.  Dieser  Regel  fügen  sich  for- 

t)  Die  augusüschen  Legionen  des  Ostens  (einschliesslich  der  beiden  moe- 
sischeo)  sind  acht  au  der  Zahl,  die  ///  Cyrenaica,  III  Gallica,  IV Scythica, 
V  Macedomca,  VI  ferrata,  X  Fretensis,  XII  fulminata,  XXII  Deiotariana; 
die  späteren  orientalischen  (einschliesslich  der  drei  von  Niedermoesien)  zwölf, 
und  zwar  die  sieben  ersten  der  angnslischen  (die  XXII  Deiotariana  ist  auf- 
gelöst worden),  die  wohl  durch  Traian  hingelegten  XI  Claudia  und  XV  Apol- 
linaris, ferner  die  /  Italica,  eingerichtet  von  Nero,  die  XVI  Flavia,  einge- 
richtet von  Vespasian  nnd  die  //  Traiana,  eingerichtet  von  Traian.  Zo  den 
letzteren  tritt  dann  noch  eine  Zeitlang  die  III  Augusta  in  Africa.  Im  Ganzen 
gab  es  bekanntlich  unter  Augustus  25,  unter  Traianus  30  Legionen. 

2)  Wo  der  Name  der  Landschaft  einen  Theil  des  Stadtnamens  bildet, 
vas  namentlich  bei  den  picenischen  Städten  vorkommt  (C.  IX  p.  508.  517), 
wird  derselbe  natürlich  auch  hier  gesetzt.  Der  cornicen  Laudicia  ex  Syria 
W  2627  wird  so  bezeichnet  zur  Unterscheidung. 


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24 


MOMMSEN 


mell1)  sämmiliche  uns  erhaltene  Verzeichnisse  solcher  Soldaten,  ohne 
Unterschied  der  Epoche,  die  zahlreichen  der  Stadttruppen  der  frü- 
heren Jahrhunderte')  wie  der  nachseverischen  *)  und  nicht  minder 
die  der  Legionarier  von  Aegypten  wie  von  Africa  ;  ferner  die  Grab- 
schriften jener  wie  dieser  aus  der  besseren  Kaiserzeit  ebenfalls 
fast  ohne  Ausnahme.4)  Im  dritten  Jahrhundert  bleibt  für  die 
untergeordneten  und  oft  barbarischen  Grabschriften  die  Regel  zwar 
insofern  in  Kraft,  als  die  politische  Heimathgemeinde,  wo  sie  an- 
gegeben wird,  durch  den  Stadt-,  nicht  durch  den  Gaunamen  aus- 
gedrückt zu  werden  pQegt*);  die  Verstösse  dagegen  sind  selbst  in 
diesem  Kreise  sehr  selten  bei  den  hauptstädtischen6)  sowohl  wie  bei 
Legionssoldaten7).    Aber  sehr  häufig  wird  in  dieser  Zeit  in  den 


1)  Das«  die  also  aufgeführte  Ortschaft  in  der  Thal  immer  Stadtrecht  ge- 
habt hat,  soll  damit  nicht  behauptet  werden  (vgl.  S.  67). 

2)  Nor  hinsichtlich  einzelner  macedonischer  Landschaften  leidet  dies  nach 
der  S.  66  A.  1  gemachten  Bemerkung  eine  gewisse  Einschränkung.  In  der 
Liste  vom  J.  113  VI  2379,  5,  20  ...  .  Suecessus  Senon.  ist  die  Beziehung  der 
Heimath  auf  die  gallischen  Senones,  welche  Oscar  Bobn  (über  die  Heimath  der 
Pritortaner.  Berlin  1883.  S.  2t)  versucht,  nicht  wahrscheinlich;  der  Stadt- 
name wird  vielmehr  verschrieben  oder  uns  unbekannt  sein. 

3)  Nur  Eph.  ep.  IV  p.  311  wird  als  Heimath  Tung,  angegeben;  der  Ort- 
name Aduatuea  (Ptolemaeus  2,  9,  5)  ist  vielleicht  früher  als  andere  ihnliche 
abgekommen. 

4)  Nur  Lucanus  G.  VI  2572  verslössl  gegen  die  Regel.  Auf  Luca  darf 
dies  nicht  bezogen  werden,  da  dies  das  Etbnikon  anders  bildet  und,  auch 
davon  abgesehen,  die  adjectivische  Form  dann  erst  recht  auffällt;  der  Con- 
cipient  mag  die  Heimathstadt  des  Verstorbenen  nicht  gewusst  und  daher  die 
Landschaft  dafür  gesetzt  haben. 

5)  Der  formale  Unterschied  der  substantivischen  und  der  adjectivischen 
Bezeichnung  wird  in  diesem  Kreise  häufig  vernachlässigt,  namentlich  in  Folge 
des  Eindringens  des  Exponenten  civis,  welchem  dann  das  Ethnikon  folgt. 

6)  Die  einzigen  mir  bekannten  Ausnahmen  sind  der  Picenus  einer  Stadt- 
cohorte  VI  2887  und  der  Remus  und  Batavus  der  Prätorianerinschriften  VI  46. 
2548-  In  dieser  hatte  wohl,  wie  auf  der  unten  S.  26  A.  2  angeführten  De- 
curioneninschrift,  Ulpia  Noviomago  Batavus  geschrieben  werden  sollen;  wie 
nahe  die  unrichtige  Fassung  lag,  lehrt  eben  diese  sehr  deutlich. 

7)  Ich  flnde  nur  zwei  sichere  Fälle:  den  Veteran  leg.  XXII  pr.  p.  f, 
natione  Bataus  (Brambach  1517)  und  den  mit.  t[eg.]  XXX  ebenfalls  civis 
Batavus  (Boissier  p.334).  Der  veteranus  leg.  I  M.  missus  honesta  missione 
civis  Remus  einer  Lyoner  Inschrift  (Boissier  p.  306)  und  ähnliche  Veteranen 
können  erst  nach  der  Mission  das  Bürgerrecht,  das  sie  nennen,  gewonnen 
haben.  Der  Soldat  der  ///  Cyrenaica  natione  Bessus  (III  109)  ist  natürlich 
aufzufassen  wie  die  Besser  dieser  Epoche  überhaupt,  und  kann  Bürger  von 


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DIE  CONSCRlPTlOiNSORDNUNG  DER  ROM.  KAISERZEIT  25 


Grabschriften  jener1)  wie  dieser*)  die  Landschaft  bald  neben  der 
Stadtbeimath,  bald  allein  gesetzt.') 

Die  Stadtheimath  steht  in  den  Listen  durchaus  und  auch  sonst 
sehr  häufig  ohne  weiteren  Vormerk  und  blos  durch  die  Stellung 
hinter  dem  Namen  und  die  ablativische  Fassung  bezeichnet  als  das 
was  sie  ist;  wenn  ein  Exponent  hinzutritt,  so  ist  dies  in  guter 
Zeit  immer  domo,  späterhin  nicht  selten  auch  civis.4) 

Bei  den  Abtheilungen  dagegen,  welche  aus  NichtbOrgern  be- 
stehen sollen,  wird  die  politische  Heimath  durchgangig  durch  das 
Ethnikum  bezeichnet.  Diese  Rezeichnungs weise  war  die  einzig 
mögliche,  wo  die  Heimathgemeinde  nicht  als  Stadl  constituirt  war  ; 
der  Astur  transmonianus  castel{l)o  Inter  catia*)  zum  Beispiel  einer 


Apri  oder  Scupi  gewesen  sein  (Hermes  16,  465).  Anch  in  der  loschrift  von 
Bath  (C  VII  42)  eine«  fabricie(n)si*  leg.  XX  v.  v.  natione  Belga  ist  es  min- 
destens zweifelhaft,  ob  der  Gau  oder  die  Provinz  gemeint  ist. 

t)  Natione  Pannoniu*:  VI  2488.  2662.  2673.  2697.  2746.  2758.  floricus: 
VI  2712  vgl.  2482.  Dacus;  VI  2495.  2696  vgl.  2602.  Thrax:  VI  2461. 
Bettus:  VI  2486.  2699.  Jfer:  VI  2431.  Etwas  anders  natu»  patr.  Meonia 
VI  2669.  —  Natione  Trox  domu  Sergica  (VI  2570)  oder  civitate  Serdica 
(VI  2742);  n.  Trox  civitate  Promesiana  (VI  2734).  Die  Beispiele  lassen  sich 
leicht  vermehren. 

2)  Natione  Pannonius,  Soldat  der  /  adiutrix,  Caesarea  Maur.  (VIII  9376); 
der  //  adiutrix,  Misennm  (X  1775).  Provinciae  Trade,  Soldat  der  /  Italic  a , 
Tibur  (Borghesi  opp.  7,  424)  u.  a.  m.  —  Natione  Trox,  eivi*  Filopopulita- 
nu*,  Soldat  der  /  ltalica,  Rom  (VI  2601). 

3)  Selbstverständlich  hat  die  Stadtheimath  nie  gefehlt,  selbst  da  nicht, 
wo  nor  die  Landschaft  nnd  das  Dorf  angegeben  wird,  wie  VI  2544:  ex  prov. 
Pannonia  inferiore  natu*  castello  Fixillo  ;  vgl.  VI  2730  :  My*,  tup.  reg.  Ra- 
tières* vico  Cinitco. 

4)  Diese  Bezeichnung,  bezogen  auf  die  einzelne  Stadtgemeinde,  ist  an  sich 
correct,  wird  aber  in  guter  Zeit  für  die  domu*  vermieden,  weil  sie  sich  dem 
substantivischen  Stadtnamen  nicht  bequem  ansch Messt.  In  der  verfallenden 
Sprache  wird  das  Wort  neben  der  adjectivisch  ausgedrückten  Stadtheimath 
nicht  selten  verwendet;  man  findet  eivi*  Philippopolitanu»  sogar  im  Gegensatz 
zu  natione  Thrax  (A.  2). 

5)  Bonn,  Brambach  478.  Ptolemaeus  2,  6,  31  führt  diesen  Ort  unter 
Astoria  auf  als  'OQrtaxür  'Ivitçxajta;  in  der  Patronatstafel  vom  J.  152 
(C.  112633)  begegnet  ein  Semproniu*  Perpetuus  Orniacu*;  Plinios  sagt  3,  3,28: 
iunguntur  ii*  Atlurum  XXII  populi  divisi  in  Augu*tano*  et  Transmon- 
tanos.  Eine  dieser  zweiundzwanzig  Gemeinden  sind  die  Örniaker,  ihre  Haupt- 
ortschaft  ist  Intercatia.  Auch  in  der  Inschrift  Cloutiu*  Clutami  f.  duplica- 
ting alae  Pannonior.  Su*arru{*T)  domo  Curunniace  (Salonae;  G.  III  2016 
mit  der  Anm.)  sind  die  Sutarri  vermutlich  ein  anderer  jener  22  asturischen 


26 


MOMNSEN 


der  ältesten  Inschriften  dieser  Kategorie  bezeichnet  sich  damit  aus- 
drücklich ab  gehörig  zu  einer  vicatim  wohnenden  und  der  stfd- 
tischen  Ordnung  entbehrenden  Commune.  Dasselbe  gilt  von  allen 
den  Landschaften,  die  nach  römischer  Ordnung  auf  der  cwüas 
ruhten,  also  für  Gallien,  Germanien,  Pannonien,  abgesehen  von 
den  hier  bestehenden  Municipien  und  Golonien.  Aber  der  Gegen- 
satz ist  zum  Theil  doch  nur  formaler  Art  Die  Reichsstatistik,  wie 
sie  namentlich  bei  Ptolemaeus  vorliegt,  zeigt  die  Möglichkeit  die 
Heimath  willkürlich  auf  den  Gau  oder  auf  die  Stadt  zu  stellen, 
und  davon  wird  hier  in  der  Weise  Anwendung  gemacht,  dass  auch 
da,  wo  die  Heimath  städtisch  angegeben  werden  konnte,  ja  diese 
Angabe  näher  lag,  in  den  Peregrinentruppen  der  Stadloame  nament- 
lich in  älterer  Zeit  vermieden  wird.1)  Noricum  bestand  seit  Clau- 
dius Zeit  aus  einer  kleinen  Zahl  städtischer  Gemeinden;  dennoch 
wird  auf  den  Inschriften  der  aus  dieser  Provinz  gebürtigen  Auxi- 
liarier  die  Heimath  der  Regel  nach  mit  natione  Noricus  bezeichnet. 
Köln  und  Trier  sind  benachbart  und  allem  Anschein  nach  gleichen 
Rechts  gewesen,  aber  der  Legionär  aus  Köln  nennt  als  seine  Hei- 
math stets  Claudia  Ara,  der  A  miliar  aus  Trier  stets  sich  blos  Trever 
—  auf  das  Rechtsverbältniss  komme  ich  zurück  (S.  70).  Wo  aus- 
nahmsweise die  Heimath  des  Auxiliarius  in  städtischer  Form  an- 
gegeben ist,  ist  es  mehrfach  gewiss,  meistens  wahrscheinlich,  dass 
er  persönlich  römisches  Recht  besessen  und  die  Heimathbezeich- 
nung danach  gestaltet  hat.  In  den  wenigen  Fällen,  wo  Soldaten 
einer  Auxiliartruppe  die  Tribus  beigelegt  und  das  Bürgerrecht  also 
ausser  Zweifel  ist,  ist  die  Heimath  immer  städtisch  ausgedrückt*); 


Stämme,  Curunniace  wahrscheinlich  das  Curunda  der  eben  geoannten  Pa tro- 
ua tsta  fei. 

1)  Oder  auch  in  die  «weite  Reihe  gestellt,  wie  in  der  Inschrift  von  Binger- 
brück (Brambach  739):  Hyperanor  Hyperanoris  f.  Cr  et»  du*)  Lappa  mil.  cho.  I 
sag.,  was  so  beurtbeilen  ist  wie  der  Surus  Garasenus  des  vespasianischen 
Diploms  (S.  32). 

2)  Ich  finde  deren  nur  drei:  T.  F.  Bonio  Qur\ina)  Andaulonia  eques 
alae  Frontonianae  (Pest;  G.  1U  3679)  —  Q.  Dornt  t  im  Pol.  cas  tris  Sardonicus 
mil.  eoh.  VU  Lusitanorum  (Lambae&is;  C.  VIII  310t)  —  C.  luUus  C.  Galeria 
Baecus  Luguduni  mil.  coh.  I  Thracum  (Köln;  Brambach  301);  denn  in  der 
Inschrift  L.  Cuspius  L.  f.  Cla.  luvai  Lautui  Norico  mil.  coh.  1  A  stumm 
(Rom:  G.  VI  3588)  gehört  Claudia  xum  Stadtnamen.  In  derjenigen  von 
Carnontnm  (Hirschfeld  arch,  epigr.  Mitth.  5,  203):  T.  Calidiu*  P.  (so)  Cam. 
Severus)  eq{ues),  item  optio,  deeur{io)  coh.  I  Alpin.,  item  *\  leg.  XV  Apoll. 


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DIE  CONSCRIPTIONSORDINIJNG  DER  ROM.  KAISERZEIT  27 


wo  soost  bei  solchen  die 'städtische  Heimath  auftritt,  ist  durch- 
gängig auch  der  Name  nach  Rürgerart  gestaltet1)  und  wo  dies  ein- 
mal nicht  der  Fall  ist,  scheint  ein  Versehen  angenommen  werden 
zu  dürfen.*) 

StreDg  genommen  hat  als  Ethniknm  gewiss  diejenige  politische 
Gemeinde  genannt  werden  sollen,  welcher  der  Soldat  peregrinischen 
Rechts  angehört.  Indes«  ist,  wie  schon  die  oben  angeführten  Bei- 
spiele zeigen,  nicht  selten  für  die  Heimathgemeinde  vielmehr  der 
sie  umfassende  District  gesetzt  worden.  Die  Asturer  haben  allem 
Anschein  nach  ein  Gemeinwesen  so  wenig  gebildet  wie  die  Noriker 
und  die  Raeter;  aber  in  den  Soldatenverzeichnissen  wird  bei  diesen 


kann  das  Börgerrecht  und  die  Tribus  io  Folge  des  anomalen  Avancements 
«ingetreten  sein  und  also  dem  Severus  als  einfachem  Auxiliarsoldat  gefehlt 
haben.  Bei  den  Decurionen  der  Alen,  welche  der  Mehrzahl  nach  Bürger  sind, 
zeigt  sich  mehrfach  deutlich,  dass  sie,  obwohl  aus  civitates  hervorgegangen, 
doch  sich  mit  Vermeidung  des  Ethnikon  städtische  Herkunft  beilegen.  So 
T.  FL  Romanus  {jlpia  Noviomagi  Batavus  dec.  alae  I  Flavia»  (in  Raetien; 
C.  Dl  5918  b)  und  At.  Sempronius  L.  f.  domo  Termestinus  (Stadt  der  Are- 
vaker  in  der  Tarraconensis;  Ptolemaeus  2,  6,  55  mit  Müllers  Anm.;  C.  II  671) 
dee.  eques  (d.  h.  erst  Gemeiner,  dann  Decurio)  alae  Sebosianae  (Worms; 
Brambach  694). 

1)  Ich  führe  die  mir  bekannten  Falle  der  Art  auf:  C.  Romanius  eq.  alae 
]Sorieo{rum)  Claudia)  Capita  Celeia  (Maina;  Brambach  1229).  -  At.  Valerius 
C.  f.  Bispanus  domo  Leonica  (Stadt  der  Edetaner  in  der  Tarraconeosis,  Pto- 
iemaeus  2,  6,  62  mit  Müllers  Anm.)  eques  de  ala  Patrui  (Larinnm  IX  733). 
—  T.  Flavius  Creruces  equ(es)  ale  Tam(pianae)  vex(iüationis)  Brit(annicae) 
domip)  Duroeor(toro)  Bem(orum)  oder  Rem(us)  (Carnontum;  III  4466),  wo 
wieder  das  Ethnikum  sichtlich  vermieden  ist.  —  L.  Valerius  L.  f.  Pudens 
Ancyr{a),  ex  pedite  cohort.  I  Aquitanorum  (Diplom  vom  J.  82;  Eph.  ep.  4 
p.  495).  —  P.  lusteius  Agrippas  f.  Cyrrh(o)^  ex  pedite  cohort.  I  Aug.  Itu- 
raeorum  (Diplom  XIX  vom  J.  98).  —  L.  Sextilius  Sextiii  f.  Pudens  Stobü, 
ex  pedite  coh.  1  Claudias  Sugambrorum  (Diplom  XXXIV  vom  J.  134).  —  Vale- 
rius Valeri  f.  Valens  Ratiariia),  ex  pedite  coh.  I  Pannoniorum  (Diplom 
XLV  vom  J.  165).  —  IV*.  Jul.  Caretis  f.  Sedebdas  domo  Turo  missicius  ex 
coh.  Silauciensi  (Untergermanien;  Brambach  230).  —  Aurel.  Vindex  An- 
dautonia  eq.  coh.  1  Thrac.  (Bregetio;  III  4316).    Vgl.  S.  31  A.  1.  3. 

2)  Ich  finde  folgende  Falle:  Eupator  Eumem  f.  Sebastopol(itanus) ,  ex 
grcgale  vexillationis  equitum  Jllyricorum  des  Diploms  XXXJII  vom  J.  229, 
wo  man  Ponticus  neben  dem  Stadlnamen  vermisst;  dann  merkwürdiger  Weise 
drei  Inschriften  von  Raab:  Crispus  Mac.,  [f.]  Siscianus  eq.  alae  I  Aravac, 
(HI  4373);  Bato  Buli  f.  col.  Ap.  eq.  ala  Pannoniorum  (III  4372);  ....Crali 
f.  coL  Aequ.  —  vielmehr  col.  A[p.]  equ.  —  ala  Panno.  (III  4376).  üeber  die 
Form  der  Namen  vgl.  S.  72  A.  2. 


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28 


MOMMSEN 


allen,  wir  wissen  nicht  Uberall  warum  '),  nicht  die  eigentliche  Hei- 
math,  sondern  ein  weiter  greifendes  Ethnikum  gesetzt. 

Auch  das  Ethnikum  schliesst  sich  nach  strengem  Sprachge- 
brauch wie  der  Stadtname  ohne  weiteren  Vormerk  an  den  Personen- 
namen an  ;  in  den  Militärdiplomen  ist  dies  ohne  Ausnahme  durch- 
geführt. Wo  ein  Exponent  hinzutritt,  wird  in  den  Donauprovinzen 
das  Wort  domo  auch  vor  dem  Ethnikum  regelmässig  verwendet.3) 
Dagegen  im  Rheingebiet  und  in  Italien  wird  diese  Bezeichnung  ledig- 
lich von  der  Stadtheimath  gebraucht3)  und  dem  Ethnikum  vielmehr 
natione  vorgesetzt4).  Daneben  findet  sich  auch  hier  häufig  ctt>w.5)  — 
Von  diesen  drei  Exponenten  haben  domo  und  civis  politischen  Werth 
und  bezeichnen  die  Zugehörigkeit  zu  den  betreffenden  Commun  en, 
während  natione  vielmehr  ethnologisch  gedacht  ist  und  die  Stamm- 
verschiedenheit gegenober  dem  herrschenden  Volke  sich  darin  aus- 

1)  Bei  Noricum  bat  ohne  Zweifel  der  frühe  Untergang  der  Gauverfassung 
mitgewirkt  —  Plinius  3,  24,  146  nennt  dafür  keine  popuii  nnd  oppida; 
und  Ptolemaeus  2, 13  nennt  zwar  Gaue,  aber  vertheilt  die  Städte  nicht  unter 
aie.  Bei  den  Raetern  und  den  Asturern  hat  vielleicht  kein  anderes  Motiv 
obgewaltet  als  die  Geringfügigkeit  und  die  Unbekanntschaft  der  engeren  Hei- 
mathbezirke. Es  wäre  zu  wünschen,  dass  die  Specialuntersuchungen  diese 
Verhältnisse  berücksichtigten;  leider  pflegt,  wer  über  eine  Provinz  des  römi- 
schen Reiches  schreibt,  von  diesem  ebenso  wenig  zu  wissen  wie  die,  welche 
sich  mit  dem  römischen  Reich  beschäftigen,  von  den  einzelnen  Provinzen. 

2)  Beispielsweise  steht  auf  pannonischen  Inschriften  domo  vor  Betavos 
oder  Batavus  (III  3681.  4368)  —  Bessus  (III  4378)  —  Biturix  (M  2065)  — 
Caturix  (III  6366)  —  Cugemus  (III  2712)  —  ltyraeus  (III  4371)  —  Tribocus 
(III  3164).  In  der  S.  25  A.  5  angeführten  entspricht  domw,  wie  es  scheint, 
vielmehr  dem  castellum. 

3)  Also  muss  in  der  Inschrift  von  Neuss  (Brambach  271):  M.  Lucitius 
Secundus  decurio  mis{sicius)  ex  ata  Front  domo  Camp.  Plfc  nothwendig 
ein  Stadtname  stecken,  wie  er  auch  der  Form  des  Namens  und  der  Offizier- 
stellung angemessen  ist. 

4)  So  steht  natione  vor  Sequ(anus)  auf  der  Inschrift  von  Aquileia 
(C.  V907)  und  auf  den  germanischen  Inschriften  bei  Biturix  (Brambach  498) 

—  Breuctu  (Brambach  740)  —  Ditto  (Brambach  741)  —  Elvetius  (Brambach 

1227)  —  Isa  urus  (Brambach  1759)  —  JLigauster  (Brambach  1230;  vgl.  Hirsch" 
feld  Arch.  Epigr.  Mitth.  7,  91)  —  Montantu  (Rhein.  Jahrb.  73,  156)  —  /V- 
trucorius  (Brambach  1230)  —  Trever  (Brambach  893). 

5)  Dies  Wort  erscheint  vor  Betasius  (Brambach  991)  —  Frisiaus  (England 
VII  68)  —  Menapiut  (Aquileia  V  885)  —  Baetinio  (unverständlich  ;  Brambach 

1228)  —  Bauricus  (England  VII 66)  —  Sappaus  (=  Sanaïoç ;  Brambach  1254) 

—  Secuanus  (Brambach  1525)  —  Trever  (Wien,  III  4391;  Köln,  Brambach 
307)  —  Tunger  (Brambach  1231).  Hier  entspricht  civis  durchaus  der  civitas. 


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DIE  CONSCR1PTI0NS0RDNUNG  DEB  HUM.  KA1SERZE1T  29 


drückt.  Wenn,  insofern  die  rechtliche  Grundlage  des  auxiliaren 
Dilectus  die  Zugehörigkeit  zu  einer  Unterthanengemeinde  des  rö- 
mischen Reiches  ist,  die  Exponenten  domo  und  etwa  correcter  er- 
scheinen, ettns  namentlich  sowohl  sachlich  wie  sprachlich  dein 
Ethnikum  passend  vorgesetzt  wird,  so  trägt  die  Bezeichnung  natione 
dem  DilTerenzirungsbedurfniss  besser  Rechnung  und  hebt  mit  schar- 
fem Schlaglicht  den  principiellen  Gegensatz  der  Auxiliarier  als  der 
Fremden  zu  den  römischen  Legionen  hervor.  Eis  kommt  hinzu, 
dass  diese  Bezeichnung  auch  anwendbar  ist  auf  den  District,  wel- 
cher nicht  die  Heimath  ist,  sondern  sie  nur  umfasst,  was  von 
domo  und  avis  in  correctem  Gebrauch  nicht  gilt.  Dies  ist  wohl  die 
Ursache  gewesen,  dass  der  Sprachgehrauch  zwar,  wie  wir  sahen, 
nicht  überall,  aber  doch  in  Italien  und  Gallien  dem  letzten  Expo- 
nenten den  Vorzug  gegeben  hat. 

Neben  den  Legionen  und  den  Auxilia  stehen  nach  augustischer 
Ordnung  die  rechtlich  zum  Kaisergesinde  gehörigen  Truppentheile, 
die  berittene  Leibwächtertruppe,  aus  welcher  die  späteren  Elite- 
reiter hervorgegangen  sind,  und  die  Flotten;  allerdings  auch  Ein- 
richtungen Augusts  so  gut  wie  die  Auxilia,  aber  nach  seiner 
Ordnung,  wie  die  Garde  und  die  Legionen  die  cives  Romani,  die 
auxilia  die  peregrini,  so  ihrerseits  die  servi  vertretend.  Die  Aus- 
schliessung der  Unfreien  auch  von  diesen  Formen  des  Kriegsdien- 
stes und  die  dadurch  bedingte  Umwandlung  der  Flottenmannschaft 
und  der  deutschen  Reiter  in  rechtlich  anerkannte  Truppencorps 
ist  für  jene  vermuthlich  unter  Claudius !),  für  diese  wahrscheinlich 
unter  Hadrian1)  eingetreten;  und  dadurch  ist  der  principielle  Gegen- 
salz dieser  Kategorie  zu  den  Auxilia  aufgehoben,  mit  denen  sie 
vielmehr  seitdem  im  Rechtssinn  zusammenfallen.  Indess  haben 
sich  in  der  Form  der  Heimathangabe  bei  den  Classiariern  Spuren 
ihrer  ursprünglichen  Rechtsverschiedenheit  von  den  Auxiliariern 
noch  nachher  behauptet. 

Für  die  deutschen  Reiter  sind  wir  insofern  vorzugsweise  gut 
unterrichtet,  als  uns  zahlreiche  Documente  derselben  sowohl  aus 


1)  In  dieser  Zeitschrift  16, 463.  Hinzuzufügen  ist,  dass  die  Entwickelung 
der  Flottenmannschaft  aus  dem  kaiserlichen  Gesinde  vor  allem  dadurch  cha- 
rakterisirt  wird,  dass  die  aus  dem  Flottenlager  selbst  stammenden  Soldalen 
sich  nicht  bezeichnen  als  castris  entsprossen,  sondern  sich  verrtae  nennen 
(a.  a.  0.  S.  465  A.  4;  C.  X  p.  1129). 

2)  Ebendaselbst  S.  458. 


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MOMMSEN 


der  Zeil  der  ersten  Dynastie  vorliegen,  wo  sie  im  Rechtssinn  noch 
Sclaven  waren,  wie  auch  der  spateren  eigentlichen  Soldaten.  Be- 
kanntlich ist  diese  Truppe  nach  augustischer  Ordnung  trotz  ihrer 
rechtlichen  Unfreiheit  militärisch  vielmehr  ein  Theil  der  auxilia; 
ja  sie  repräsentirt  diese  im  Hauptquartier  ganz  wie  die  prätorischen 
Cohorten  die  Legionen.  Wenn  in  den  Auxilia  die  germanischen 
Völkerschaften  und  vor  allem  die  Bataver  den  Vorrang  behaupten, 
so  heissen  diese  Leibwächter  geradezu  die  Batavi  oder  die  Germant, 
und  werden  ausschliesslich  aus  den  reichsunterthänigen  germani- 
schen Stammen  zusammengesetzt.1)  Dem  entsprechend  geben  die 
einzelnen  Mannschaften  ihre  Heimath  mit  derselben  Stetigkeit  und 
in  derselben  Weise  an  wie  die  Auxiliarier  durch  Bezeichnung  des 
Gaus,  aus  welchem  sie  herstammen,  mit  vorgesetztem  natione.*) 
Dies  ist  eigentlich  incorrect:  die  Gauangehörigkeit  kommt  streng 
genommen  dem  Unfreien  ebenso  wenig  zu  wie  das  Stadtbürger- 
recht und  sie  erscheint  doch  als  gemeint,  wenn  auch  durch  die 
Anwendung  des  ethnographischen  dem  Sclaven  nicht  minder  wie 
dem  Freien  zukommenden  Exponenten  natio  der  Widerspruch  we- 
niger grell  hervortritt.  Aber  das  Wesen  dieser  servi  milites  ist 
eben  dieser  innere  Widerspruch.  Nach  der  Umwandlung  dieses 
bewaffneten  Gesindes  in  ein  wirkliebes  Truppencorps  ist  zwischen 
den  Heimathangaben  der  équités  singulares  und  denen  der  eigent- 
lichen Auxiliarier  kein  Unterschied  zu  finden;  die  gleiche  Form 
schliesst  jetzt  auch  gleichen  Inhalt  ein.  Der  corporis  custos  heisst 
natione  Batavus  wie  der  eques  sin  (pilaris  ;  aber  bei  jenem  ward 
damit  die  auch  dem  Sclaven  zukommende  Herkunft  bezeichnet,  bei 


1)  Von  rechtlichen  Schranken  kann  bei  einer  Einrichtung  dieser  Art  keine 
Rede  sein,  und  Kaiser  Gains  mag  immer  die  Absicht  gehabt  haben  diese  Truppe 
durch  eingefangene  ausländische  Germanen  au  verstärken;  aber  es  liegt  im 
Wesen  der  Institution,  dass  dieselbe  der  Regel  nach  vielmehr  gebildet  ward 
wie  die  Auxilia,  und  dazu  stimmen  alle  inschrifüichen  Documente,  von  denen 
keines  ein  aus  dem  freien  Germanien  gebürtiges  Individuum  neunt.  Sehr  leicht 
Hess  die  Aushebung  und  namentlich  die  Anwerbung  von  Freiwilligen  sich 
rechtlich  so  gestalten,  dass  die  geworbenen  Leute,  etwa  durch  Kauf  von 
den  Aeltern,  in  das  Privateigenlhum  des  Kaisers  übergingen;  dass  dies  ge- 
schehen ist,  zeigen  die  Inschriften,  die  sich  von  denen  der  Auxiliarier  wesent- 
lich nur  dadurch  unterscheiden,  dass  an  die  Stelle  des  peregrinischen  Vaters 
der  kaiserliche  Eigentbümer  tritt. 

2)  C.  VI  8802— 8812  und  die  dort  weiter  angeführten  Steine.  Zusammen- 
gestellt habe  ich  diese  Bezeichnungen  in  Waltenbachs  Neuem  Archiv  8,349. 


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DIE  CONSCRIPTIONSOKDISUNG  DER  RÖM.  KAISERZEIT  31 


diesem  war  die  Bezeichnung  gleichbedeutend  mit  eivis  Batamts. 
Dass  bei  denen,  die  aus  der  Belgica  und  den  beiden  Germanien 
stammen,  gewohnlich  der  politische  Heimathbezirk1),  selten  die 
Landschaft*),  umgekehrt  bei  den  aus  anderen  Provinzen  gebürtigen 
die  politische  Heimath  allein  nicht  eben  häufig,  meistens  daneben 
oder  auch  allein  die  Landschaft  angegeben  wird1),  entspricht  nach 
beiden  Seiten  der  auch  bei  den  Auxilien  üblichen  Weise.  Es  ist 
also  in  Betreff  der  Heimathangabe  auf  diesen  Truppentheil  lediglich 
das  Auxiliarschema  angewandt  worden;  die  Unfreiheit  kommt,  wie 
nach  anderen  Seiten,  so  namentlich  auf  diesem  Gebiet,  auch  als 
sie  rechtlich  bestand,  formell  nicht  zur  Erscheinung. 

Scharf  hat  dagegen  die  ursprüngliche  Unfreiheit  den  Flotten- 
mannschaften4) ihren  Stempel  aufgedrückt.  Hier  war  es  offenbar 
nicht  Augustus  Absicht  dieselbe  zu  verdecken;  seine  Flottenmann- 
schaften  haben  sich  sicher  von  anderen  militärisch  geordneten 
Theilen  des  kaiserlichen  Gesindes  in  keiner  Weise  unterschieden, 


1)  Es  wird  meistens  der  Gau  angegeben  mit  vorgesetztem  natione  — 
so  Batavus  VI  3220.  3223.  3240  (Badaus).  3289;  Canone/as  VI  3203;  Fri- 
saevo  (Friseus,  Frist..)  VI  3230.  3260.3321a;  Hehetius  VI  3302;  Marsa- 
quhu  VI  3263;  Suaebus  Eph.  IV  935;  Trever  Eph.  IV  930  (nat,  ergänzt). 
Häufiger  als  bei  den  Àuxiliariero  (S.  27),  aber  doch  im  Ganzen  selten  steht 
dafür  die  Stadt:  col.  Cl.  Ara  VI  3175;  Cl.  Ara  VI  3298.  3299;  nat.  Cl. 
Ara  VI  3311;  llp.  Xoviomag.  VI  3237  (vgl.  3284);  Vlpia  Traiana  VI  3296. 

2)  Natu*  in  Ger.  sup.  VI  3290  (vgl.  3315);  n(atione)  Ger(manus)  VI  3280. 

3)  Die  Pannonier,  die  späterhin  die  meisten  Leute  zu  dieser  Truppe  ge- 
stellt haben,  nennen  zuweilen  den  Gau  oder  die  Stadt  allein;  so  nat.  Boitts 
ex  Pann.  sup.  VI  3308;  n.  Fareianus  VI  3257;  dorn.  Fl.  Siscia  VI  3180;  Cl. 
Savaria  VI  3276  (mit  vorgesetztem  natione  VI  3192.  3287).  Aber  sehr  oft 
findet  sieh  auch  natione  Pannoni us  neben  der  politischen  Gemeinde,  so  na- 
tione Pannonius,  dotnu  Flavia  Sirmio  VI  3184;  nat.  Pann.,  Cl.  Savaria 
VI  3272;  natione  Pann.,  civis  Faustianus  VI  3241;  Aelio  (so)  Mursa,  na- 
tione Pannonius  VI  3214;  natione  Pannoniae  superiore  c(ivitate)  Savaris 
vieo  Voleueinis  VI  3300;  ex  Pan.  sup.  natus  ad  aquas  Balizas  pago  lovista 
vie.  Coe . .  netibus  VI  3297.  Noch  öfter  steht  natione  Pannonius  allein,  auch 
wohl  oriundus  ex  provinc.  Pann.  imf.  VI  3204  (ähnlich  3266.  3293).  — 
Aehnlich  sind  die  übrigen  Heimalhangaben  gestaltet. 

4)  Wegen  der  Nachweisungen  vgl.  diese  Zeitschrift  Bd.  16  S.  463  f.  und 
besonders  das  Verzeichnis«  der  misenatischen  nationes  classiariorum  G.  I.  L.  X 
p.  1128,  welches  ausser  den  schon  früher  hervorgehobenen  noch  mancherlei 
weitere  Berichtigungen  der  Angaben  bei  Ferrero  ergiebt.  So  beruht  Cyprius 
( Ferrer o  151)  auf  Verlesung  der  Inschrift  X  3516;  wogegen  Asianus  aus  X  6800 
hiuzukommt. 


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MOMMSEN 


obwohl  wir  für  sie  aus  der  Epoche  der  Unfreiheit  bis  jetzt  keine 
mit  Heimathangaben  versehenen  Documente  besitzen.  In  den 
späteren  sehr  zahlreichen  sie  betreffenden  Urkunden  erscheint  die 
Heimathangabe  auf  den  Listen  nach  Ausweis  der  Diplome1)  stehend 
und  auch  auf  den  Grabschriften  regel  massig.  Die  Form  der 
Heimathangabe  aber  zeigt  besonders  in  der  ersten  Zeit  nach  der 
Umwandlung  ein  gewisses  Schwanken.  Auf  dem  ältesten  unserer 
Documente  aus  der  Zeit  des  Claudius  und  einzeln  unter  den 
Flaviern,  später  nicht  mehr  wird  die  Heimath  genau  nach  dem 
Schema  der  Auxiliarier  gegeben,  das  heisst  der  politische  Heimath- 
bezirk gesetzt  ohne  Hinzufügung  der  Landschaft.3)  Aber  gleich- 
zeitig, man  mochte  meinen  in  Opposition  dagegen,  finden  wir  die 
letztere  allein  genannt.  In  den  drei  Diplomen  Galbas,  nächst 
jenem  claudiscben  den  ältesten  uns  bekannten  derartigen  Docu- 
menten,  sind  die  Empfanger  lediglich  nach  den  Landschaften  be- 
zeichnet; nur  in  einem  derselben,  und  zwar  bemerkenswerther 
Weise  allein  in  dem  nicht  offiziellen  Aussenexemplar,  ist  neben 
der  Landschaft  Phrygien  noch  die  Stadt  Laudicea  genannt'),  so 
dass  diesem  Concipienten  die  Angabe  der  Landschaft  offenbar  als 
die  hauptsachliche  und  officiell  allein  zulässige  gegolten  hat.  Sodann 
tritt  eine  Ausgleichung  der  beiden  Systeme  ein,  in  eben  der  Weise, 
wie  sie  schon  in  dem  Nebenexemplar  des  einen  Diploms  von  Galba 
sich  findet:  die  Diplome  nennen  von  da  an  beides,  sowohl  die 
Landschaft  wie  die  Heimathgemeinde,  stellen  aber  regelmässig  jene 
voran.4)    In  den  Grabschriften  findet  sich  zuweilen  ebenfalls  die 

1)  Uebersichtlich  zusammengestellt  finden  sie  sich  C.  I.  L.  III  p.  914.  915, 
wo  zwei  später  gefundene  Diplome,  das  sardinische  Ursari  Tornaiis  f.  Sard(o) 
(Eph.  ep.  2  p.  454  —  X  7891)  vom  J.  68  und  das  porapeiaoische  (Eph.  ep.  2 
p.  458  =  X  867)  M(arco)  Damae  f.  Suro  Garaseno  vom  J.  71  zuzufügen 
sind.  Dass  die  Diplome  Galbas  nnd  Veapasiana  für  die  beiden  legiones  adiu- 
tricei  den  Flottendiplomen  zuzuzählen  sind,  ist  bekannt. 

2)  Bessus  (D.  I  J.  52)  —  Coptit(anus  D.  XIII  J.  86)  -  Desidias  (D.  VI 
J.  70)  —  Maexeius  (D.  VII  J.  71)  —  Pannonius  (D.  VIII  J.  71),  hier  ge- 
wiss von  der  civitas  zu  verstehen.  —  Dom.  Mette  auf  dem  Diplom  LVI  vom 
J.  250  ist  nicht  ganz  gleichartig. 

3)  D.  IV:  Phrygio,  Laudie.  (Laudic.  fehlt  auf  dem  inneren  Exemplar). 
—  V  :  Sur os  —  das  sardinische  A.  1  :  Sard. 

4)  Sums  Garasenus  in  dem  pompeianischen  Diplom  vom  J.  71;  Corsus 
Ptnac{enus)  in  dem  vom  J.  129  (D.  XXXII)  ;  n(atione)  Ital(us)  d(omo)  Müeno 
in  dem  vom  J.  247  (D.  LUI);  dagegen  Fifens.  ex  Sard,  in  dem  vom  J.  134 
(D.  XXXV);  Opinus  ex  Cors,  aus  Pius  Zeit  (D.  XLI). 


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DIE  CONSCKIPTIONSORDNUiNG  DER  RÖM.  KA1SLHZEIT  33 


Doppelangabe *),  regelmässig  aber  begnügen  sie  sieb  mil  der  Land- 
schaft allein.  Die  Heimath  bat  oft  städtische  Form.  Allein  wird 
ae  selten  genannt1);  nur  bei  Aegypten  wird,  offenbar  in  Folge 
der  Rechlsverschiedenheit  der  griechischen  und  der  einheimischen 
Ltodesbewohner,  die  Bezeichnung  Aegyplius  den  letzteren  in  die 
Nomen  eingeschriebenen  vorbehalten9),  dagegen  bei  Griechen  allein 
die  Stadt  gesetzt.4) 

Also  in  dem  Kreise  der  Classiarier  bat  die  Heimatbangabe  nach 
der  Landschaft  ihren  eigentlichen  Sitz  und  hier  allein  tritt  sie  als 
allgemeine  und  feste  Form  auf.  Bevor  wir  ihren  rechtlichen  Werth 
prüfen,  wird  es  nothwendig  sein  den  Begriff  selber  zunächst  ausser- 
lieh  festzustellen.  Keineswegs  handelt  es  sich  hier  um  Angabe  der 
Provinz,  wenn  auch  in  manchen  Fällen,  wie  bei  Sardus,  Corsus, 
Thrax,  Dalmata,  Landschaft  und  Provioz  zusammenfallen.  Nicht 
blos  wird  Pannoiiius,  Germanus,  Syrus  gesetzt  ohne  Rücksicht 
auf  die  mehreren  mit  diesen  Namen  benannten  Provinzen,  sondern 
einielne  derartige  Kategorien  berühren  sich  nicht  einmal  mit  Pro- 
vnuialbenennungen  —  so  Phryx;  Graecus  steht  nicht  für  Achaia, 
sondern  so  gebraucht,  dass  Nikomedeia  darunter  fallt*);  ferner  er- 
scheint Itahu.  In  seltsamer  Weise  wird  Betsw  verwendet  nicht  für 
den  Gaubezirk  dieser  Volkerschaft,  sondern  für  die  ganze  thrakisebe 


1)  So  not.  Dehn.,  caetri  Pianae  C.  XI  76  »  Ferrero  393  ;  Libumiu 
Vananinu*)  C.  XI  104"»  Ferrero  407  (vgl.  C  III  64 IS);  Pannonius,  domo 
Flavia  Sirmi  X  3375;  Egyptius  Lycopolite*  (A.  3).  Bei  den  wenigen  Italikern 
viril  gewöhnlich  beides,  sowohl  Italien  als  die  Stadtheimath  angegeben. 

2)  Neben  Bitkynus  ßndet  sich  ziemlich  häufig  Nicaentis;  auch  natione 
Mcomcd.  (XI  105  «-  Ferrero  385)  von  der  Frau  eines  Flottensoldaten.  Da- 
««n  bei  Pratias  heisst  es  nat.  Bithyn.  oivit.  Ptusiade  (XI  52  =  Ferrero 
«3).  Die  einzige  in  Terraöna  gefundene  Inschrift  eines  Flotteosoldateo 
(X  S261)  giebt  als  Heimath  an  für  die  Frau  nat{ione)  Gnigiua  ex  eivitate 
Coropiuo  vico  Atteridi  d(omini)  n(ostri),  für  den  Mann  ex  eadem  ci  vi  tale 
*t  vice;  auf  dem  misenalischen  Begräbnissplatz,  wo  das  Schema  besser  be- 
kannt war,  wäre  dafür  wohl  gesetzt  worden  natione  Lycao. 

3)  Egyptius  LyeopoUtes  G.  X  34S2.  Der  Nomos  erscheint  ebenfalls  auf 
der  Inschrift  der  Frau  eines  Flotteosoldateo  X  3635  :  Taens  Aegyptia  nomu 
Coptitupotis;  CoptiL  steht  auch,  wie  S.  32  A.  2  bemerkt  ward,  auf  dem  bis 
jttit  einzigen  Diplom  eines  ägyptischen  Flotteosoldateo. 

4)  Alexandrinus  häufig;  nat,  Paraetonio  auf  einer  Inschrift  von  Salonae 
(MI  3165). 

5)  Eine  Soldatenfrau  in  Lyon  nennt  sich  natione  Graeca  Aicom[e]dea 


p.  322). 
XIX. 


3 


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34 


MOM M SEN 


Provinz  und  noch  weit  darüber  hinaus.1)  Offenbar  liegt  hier  ein 
Ober  das  ganze  Reich  sich  erstreckendes  ethnologisches  Schema  zu 
Grunde,  das  eine  gewisse  Festigkeit  und  Allgemeingültigkeit  gehabt 
haben  muss,  wenn  auch  in  nicht  wenigen  Fallen  der  Sprachgebrauch 
geschwankt  haben  oder  verletzt  sein  mag.  Es  ist  unmöglich  die  dabei 
sich  herausstellenden  Reichstheile  unter  einen  Rechtsbegriff  zu  sub- 
sumiren;  nur  negativ  lässt  sich  sagen,  dass  der  hier  ins  Auge  ge- 
fassfe  Kreis  immer  weiter  ist  als  die  Gemeinde*)  und  immer  enger 
als  der  Staat.  Offenbar  beruht  das  Schema  auf  einem  Gefahl  der 
factischen  Stammverwandtschaft,  das  mit  der  Zugehörigkeit  zu  dem- 
selben politischen  Gemeinwesen,  der  Gemeinde,  der  Provinz,  dem 
Staat  nichts  gemein  hat  und  von  diesen  absieht,  ja  einen  Gegensatz 
dazu  bildet,  also  auf  einer  Anschauung  wie  etwa  unsere  Lands- 
mannschaft und  vermuthlich  gleich  dieser  von  vager  und  von  in- 
dividuellem Relieben  abhängiger  Handhabung. 

Als  Exponent  fur  die  Landschaft  erscheint  ganz  Uberwiegend 
natio.  Zwar  wird  in  den  offiziellen  Ciassiarierurkunden  der  alteren 
Zeit  die  Landschaft  ebenso  nackt  dem  Personennamen  angehängt 
wie  die  politische  Heimath;  aber  auf  den  Grabschriften  der  Flotten- 
soldaten fuhrt  die  Rezeichnung  natione  regelmässig  die  Heimathan- 
gabe ein  und  sie  erscheint  sogar  auf  einem  allerdings  sehr  späten 
Classiarierdiplom.  In  der  That  giebl  es  in  der  lateinischen  Sprache 
kein  bezeichnenderes  Wort  für  die  volkstümliche  Zusammenge- 
hörigkeit —  wenn  es  vorzugsweise  von  Fremdländern  gebraucht 
wird,  so  wird  ja  eben  bei  diesen  die  Eigenartigkeit  und  das  Zu- 
sammengehören am  schärfslen  empfunden.  In  der  älteren  Ver- 
wendung wird  man  diesen  Werth  des  Wortes  durchaus  festgehalten 
finden;  natione  Batavus,  Phryx,  Cappadox,  Aegyptius  bringen 
durchaus  die  thatsächlich  bestehende  volkstümliche  Zusammenge- 
hörigkeit zum  Ausdruck,  einerlei,  ob  dieselbe  auch  in  einer  poli- 

1)  Henneste,  465  A.  2.  In  beiden  Flotten  kommen  zahlreiche  Bessi  vor, 
aber  kein  Thraker  und  kein  Makedonier  und  nar  ein  einziger  Moeser  (Mu- 
siaticu*). 

2)  Allerdings  begegnet  natione  mit  folgendem  Stadtnamen  and  selbst  mit 
folgendem  vcrna  in  Classiarinschrtften  nicht  eben  selten  (G.  X  p.  112$)  und 
auch  bei  den  équités  singulare*  (S.  31  A.  1.  3)  und  sonst  findet  sich  der- 
gleichen; es  ist  aber  ohne  Zweifel  ebenso  Missbrauch  wie  wenn  eivis  anf  die 
Landschaft  bezogen  wird,  und  in  gleicher  Weise  daraus  zu  erklären,  dass  die 
landschaftliche  Heimathbezeichnung  natione  später  als  Heimathangabe  schlecht- 
hin angesehen  und  daher  auch  städtischen  vorgesetzt  wird. 


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DIE  CONSCKIPTIONSORDINUNG  DER  RÖM.  KAISERZEIT  35 


tischen  Gemeinde  (civitas)  ihren  Ausdruck  findet,  wie  bei  den  Ba- 
tavern, oder  nicht,  wie  bei  den  Phrygern.  Wenn  dies  von  naiione 
Italus,  naiione  Afer  und  so  ferner  nicht  in  dem  gleichen  Masse 
gilt,  so  folgt  das  Schwankende  und  Unklare  des  Ausdrucks  ledig- 
lieh dem  Schwanken  und  der  Unklarheit  der  Vorstellung  selbst  ; 
was  im  einzelnen  Fall  'Landsleute'  sind,  lflsst  sich  eben  nicht  in 
aligemein  gültiger  Weise  normiren. 

In  der  Zeit  des  Verfalls,  wo  alle  Farben  in  dasselbe  Grau  auf- 
gehen, werden  die  für  die  politische  Heimath  technischen  Bezeich- 
nungen domo1)  und  häufiger  noch  civis  auch  für  die  Landschaft 
gesetzt,  wie  umgekehrt  naiione  sich  auch  für  die  stadtische  Hei- 
math verwendet  findet  (S.  34  A.  2);  offenbar  nur  weil  die  recht- 
liche Verschiedenheit  der  Form  der  Heimathangabe  in  dem  Sprach- 
und  Rechtsbewusstsein  schwand  und  darum  die  auf  Heimathangaben 
bezüglichen  Ausdrücke  ohne  Unterschied  zur  Verwendung  kamen. 
Genau  genommen  sind  diese  Ausdrücke  sinnlos;  dem  domo  Verona, 
civis  Baiavus  entspricht  das  municipium  Verona,  die  civitas  Bata- 
torwn  ;  aber  für  domo  Afer,  civis  Italus  giebt  es  kein  staatsrecht- 
liches Correlat. 

Wo  die  Heimathgemeinde  in  diesem  Kreis  neben  der  Land- 
schaft auftritt,  ist  der  Exponent  dafür  auch  hier  domus;  wenig- 
stens findet  sich  dies  Wort  dafür  verwendet  sowohl  auf  dem  ein- 
zigen Diplom,  das  der  Heimathangabe  den  Exponenten  vorsetzt, 
wie  auf  den  wenigen  Inschriften  von  Flottensoldaten,  welche  Doppel- 
angaben mit  Exponenten  haben.  *)  Nur  bei  den  griechischen  Städten 
Aegyptens  wird  stehend  naiione  vorgesetzt,  weil  aus  den  oben  ent- 
wickelten Gründen  deren  Nennung  den  üblichen  Landschaftsan- 
gaben parallel  geht. 

Wenden  wir  uns  dazu  den  rechtlichen  Werth  der  Heimath- 
angabe mittelst  der  Landschaft  zu  erörtern,  so  hängt  sie  ohne 
Zweifel  an  der  ursprünglichen  Unfreiheit  des  Floltensoldaten.  Un- 
freie Leute  haben  eine  Heimath  im  Rechtssinne  nicht;  aber  die 
Herkunft  als  ein  factisches  Verhältnis*  wird  auch  bei  dem  Sclaven 
angegeben.  Wie  das  Pferd  in  den  Rennlisten  als  Cappadox  oder 
Afer  geführt  wird,  so  steht  bei  dem  Sclaven  naiione  Phryx  oder 
nations  Lycao.3)    Bei  dem  Feilbieten  der  Sclaven  sind  diese  Her- 

1)  Domus  Africa:  III  3324.  4379.      2)  C.  X  p.  tl28. 
3)  Zum  Beispiel  bei  zwei  Sclaven  wohl  aus  dem  Gesinde  des  Tiberias 
C.  X  711.  713  natione  Lycao\  ebenso  finden  sich  Sclaven  natione  Phryx 


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MOMMSEÏS 


kunftsaogaben  stehend  beigesetzt  worden1)  und  sicher  hat  jener 
oben  erörterte  Sprachgebrauch  sich  zunächst  in  Folge  des  Sclaven- 
verkehrs  conventionell  flxirt.  Auf  den  Sclaveninschriften  freilich 
erscheint  die  Herkunft  in  der  Regel  nicht,  wohl  aber  da  häufig, 
wo  dieselben  thatsächlich  soldatischer  Ordnung  unterliegen,  weil 
sie  eben  die  den  Soldaten  charakterisirende  Heimath  gewisser- 
massen  vertritt.  So  werden  auch  Augusts  unfreie  Flottensoldateu, 
um  factisch  als  Soldaten  zu  erseneinen,  ihre  Landschaft  genannt 
uabeo,  wenngleich  der  Trierarch  nation*  Aegyptius  nichts  war  als 
ein  Kaisersclave  ägyptischer  Herkunft.  Als  nun  diese  Mannschaften 
zu  Freien  und  zu  Soldaten  gemacht  wurden,  erkennt  man  auf  den 
älteren  Ciassiarierdiplomen  das  Schwanken  bei  dem  Uebergang  you 
der  hergebrachten  zu  der  neuen  Rechtsform.  Die  rechtliche  Con- 
seqiienz  hätte  die  Setzung  der  Heimathgemeinde  gefordert,  welche 
ja  nach  römischer  Ordnung  das  eigentliche  Kennzeichen  des  rechts* 
föbigen  Reichsangehörigen  und  für  Bürger  wie  für  Peregrinen 
d  u  r*c  Ii  u  st  u  s  W  cero  rd  ö  u  d  ^  ï* es  t*^6sotz  t  ^rv  di*  %  d6ixi  c  ti  ts  p  rtcli^î  u  d 
nennt  auch  das  älteste  Diplom  der  Art,  das  wir  besitzen,  den 
Classiarier  einfach  einen  Besser.  Aber  die  herkömmliche  Beziehung 
nach  der  Landsmannschaft  behauptete  sich  auch,  wobei  wohl  die 
Ungelüufigkeit  der  meist  kleinen  Ortschaften,  wie  der  ägyptischen 
Nomen  und  der  namenlosen  Völkerschaften  von  Sardinien  und 
Corsica,  vielleicht  auch  das  landsmannschaftliche  Zusammenhalten 
im  Lagerverkehr  mitgewirkt  hat.  Schliesslich  wurde  beides  gesetzt, 
sowohl  die  Heimathgemeinde  wie  die  Landschaft,  wobei  indess  die 
letztere  die  Vorhand  erhielt. 

So  weit  also  neben  den  Legionaren  und  den  Auxiliaren  die 
rechtlich  dem  Kaisergesinde,  factisch  dem  Heer  zuzurechnenden 
Truppen  als  dritter  Heerestheil  angesehen  werden  dürfen,  wird 
dem  Rechtsverhältniss  desselben  entsprechend  bei  mangelnder  Hei- 
math die  Herkunft  in  derjenigen  Form  angegeben,  wie  sie  bei  den 


<Vt  3173);  nation*  Norieus  (VI  3229);  natione  Germanus  (X  3577).  Besonders 
Gladiatoren  nennen  oft  ihre  natio.  Die  Beispiele  lasten  sich  überhaupt  leicht 
vennehren. 

1)  fJlpian  Dig.  21, 1,  31,  2t  :  qui  maneipia  vendun  ty  nationem  cuiusque  in 
venditione  pronuntiare  debent,  plerumque  enim  natio  servi  aut  provueat 
aul  deterret  emptorem  .  .  .  quod  si  de  natione  ita  pronuntiatum  non  erif, 
iudicium  emptor i  . .  .  dabitur  per  quod  emptor  redhibet  maneipium.  Vgl. 
denselben  Dig.  50, 15,  4,  5. 


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DIE  CONSCRIPTIONSORDNUNG  DER  RÖM.  KAISERZEIT  37 


Sclav  en  möglich  und  üblich  war;  eigentümlich  ist  dabei  our 
theils  die  Stetigkeit,  womit  die  Herkunftsangabe  auftritt,  theils 
in  den  Fällen,  wo  die  Unfreiheit  gedeckt  werdea  soll,  eiae  ab- 
sichtlich zweideutige  Ausdrucksweise,  die  die  Heimath  wie  die  Her« 
kuuft  bezeichnen  und  auf  den  Auxiliarier  wie  auf  dea  Kaisersclaven 
angewandt  werden  kann.  Nachdem  die  Kaiserreiter  wie  die  Flotten- 
soldaten aufgehört  halten  einen  Theil  des  kaiserlichen  Gesindes  zu 
bilden,  sind  sie  rechtlich  hinsichtlich  der  Heimath  mit  den  Ami- 
lianen auf  eine  Linie  gestellt;  und  in  der  That  wird  bei  voll- 
ständiger Angabe  jedem  von  ihnen  die  politische  Heimath  beige- 
setzt  Aber  als  eine  Reroiniscenz  aus  der  Zeit  der  Unfreiheit  bleibt 
bei  den  Classiariern  daneben  die  landschaftliche  Herkunftsangabe 
und  sogar  vorzugsweise  in  Gebrauch.  Es  greift  dieselbe  von  da 
aus  weiter  um  sich,  wobei  allerdings  auch  in  Betracht  kommt,  dass 
bei  dea  Auxiliariera  für  gewisse  Gebiete,  namentlich  Raetia  und 
Noricum,  statt  der  eigentlich  erforderten  Heimathgemeinde  diejenige 
Landschaft  eintritt,  worin  dieselbe  belegen  ist  (S.  27).  Im  dritten 
Jahrhundert  herrscht  diese  Ausdrucksweise  namentlich  bei  den  in 
Italien  stehenden  Truppenkörpern  im  gemeinen  Sprachgebrauch 
vor;  das  domo  Philippopoli  der  Listen  wird  auf  den  Grabsteinen 
meistens  durch  natione  Thrax  bald  erläutert,  bald  vertreten.  Mit 
den  Rechtsverhältnissen  hat  diese  Verschiebung  des  Sprachgebrauchs 
nichts  zu  schaffen;  sie  erklärt  sich  einmal  aus  der  allgemeinen 
Auflösung  der  festen  Redeweise  und  der  Ersetzung  des  strengen 
Schemas  durch  gelockerte  und  leichter  verständliche  Wendungen, 
dann  wohl  auch  dadurch,  dass  der  Sprachgebrauch  der  Flotten- 
lager wahrscheinlich  sowohl  für  die  nachseverischen  Prätorianer  wie 
fur  die  sonstigen  in  der  späteren  Kaiserzeit  in  Italien  stehenden 
Truppen  massgebend  gewesen  ist. 

Noch  bleibt  die  Frage  zu  beantworten,  wie  sich  rechtlich 
die  landschaftliche  Herkunft  und  die  Heimathgemeinde  zu  einan- 
der verhalten.  An  sich  ist  eine  doppelte  Auffassung  möglich. 
Natio  bezeichnet  die  Thatsache  der  Nationalität;  ob  ein  Sclav e 
nation*  Phryx  genannt  werden  konnte,  wird  vermutlich  einfach 
abgehangen  haben  von  der  Muttersprache,  in  der  er  aufwuchs.  Als 
nun  die  ursprünglich  zum  Kaisergesinde  gehörenden  Soldaten  rechts- 
fähig wurden  und  also  im  Recbtssinn  eine  Heimath  zu  haben  an- 
fingen, konnte  ihre  Landsmannschaft  entweder,  wie  früher  bei  dem 
Sclaven,  rein  nach  dem  thatsächlicheu  Verhältuiss  bestimmt  oder 


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38 


MOMMSEN 


auch  aus  der  Heimath  io  der  Weise  entwickelt  werden,  dass  das- 
jenige Gebiet  als  ihre  Landschaft  angesehen  wurde,  in  welchem 
ihre  Heimathgemeinde  lag.  In  der  Regel  fiel  beides  zusammen,  aber 
nicht  noth wendiger  Weise.  Wenn  der  in  Misenum  nicht  ehelich  ge- 
borene und  als  ltaliker  aufgewachsene  Sohn  einer  Aegyptierin  aus 
dem  kopiischen  Nomos  in  die  Flotte  eintrat,  so  war  er  in  jedem  Fall 
Coptita  und  nach  der  zweiten  Annahme  auch  nations  Aegyptius,  nicht 
aber  nach  der  ersten.  Ohne  Zweifel  ist  der  zweiten  Auffassung 
der  Vorzug  zu  geben.  Nirgends,  wo  beides  genannt  wird,  erscheint 
eine  Discrepanz  zwischen  natio  und  domus,  sondern  die  letztere 
liegt  immer  im  Kreise  der  ersteren.')  Es  ist  ferner  bei  Festhal- 
tung der  ursprünglichen  rein  factischen  Auffassung  der  natio  die 
allgemeine  Durchführung,  wie  sie  bei  den  Flottensoldaten  entschie- 
den stattgefunden  hat,  nicht  blos  praktisch  unbequem,  sondern 
eigentlich  undenkbar;  wie  soll  zum  Beispiel  in  dem  eben  ange- 
gebenen Fall  die  Grenze  gefunden  werden,  wo  der  in  Italien  ge- 
borene Sohn  einer  Ausländerin  factisch  aufhört  Auslinder  zu  sein? 
Wenigstens  hatte  man  Aushfllfskategorien  in  grossem  Umfang  schaf- 
fen müssen;  aber  was  darauf  etwa  bezogen  werden  konnte,  wie 
Italus  oder  verna,  erscheint  nur  vereinzelt.  Vor  allem  aber  war 
dies  Verfahren  wie  das  einzig  praktische  so  das  einzig  rationelle; 
denn  es  handelte  sich  ja  nicht  um  Pferde  oder  Sclaven,  sondern 
jetzt  um  Soldaten,  deren  officielle  Verzeichnung  die  Heimath  for- 
derte; man  durfte,  um  dem  älteren  Herkommen  und  der  allgemeinen 
Verständlichkeit  Rechnung  zu  tragen,  diese  in  genereller  Weise  aus- 
drucken, nicht  aber  sie  rechtlich  beseitigen  durch  Hineinziehung  der 
lediglich  factischen  Nationalität.  —  Diese  Auffassung  bestätigt  sich 
durch  die  äquivalenten  Ausdrücke.  Es  wird  schwerlich  bestritten 
werden,  dass  natione  Nörtens  nicht  verschieden  ist  von  der  Formel, 
die  sich  auch  findet,  oriundns  ex  provincia  Norica*),  und  es  würde 
unvernünftig  sein  bei  dieser  letzteren  an  den  Geburtsort  und  nicht 
an  die  origo  der  Juristen  zu  denken.  Selbst  die  Verwendung  von 
eivis  an  Stelle  von  natione,  verkehrt  wie  sie  ist,  spricht  für  die 
gleiche  Auffassung;  eivis  A  fer  kann  allenfalls  stehen  für  eivis  civi- 

1)  Keine  Ausnahme  macht  VI  3198:  natiu  in  Pannonia  inferiore,  domo 
Bregetione  et  legione  prima  atiutrice;  denn  hier  wird  ja  nicht  die  natio, 
sondern  der  Geburtsort  der  domus  entgegengesetzt.  Ich  habe  hier  früher  an 
einen  geographischen  Irrthnm  des  Concipienten  gedacht,  aber  mit  Unrecht. 

2)  C.  VI  24S2.    Aehnlich  VI  2494.  2602.  3204.  3293. 


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DIE  CONSCRIPTIONSOKDISUNG  DEB  ROM.  KAISERZEIT  39 


talis  in  Africa,  nicht  aber  für  natus  in  Africa.  Da  Dach  wird  auf 
den  Militari n Schriften  die  Landschaft  in  dem  Siooe  zu  verstehet) 
sein,  dass  Atgyytim  Lycopolites  den  in  dem  Lande  Aegypten,  dem 
•Noraos  von  Lykopolis,  Acgyptius  allein  den  ebendaselbst  in  irgend 
einem  nicht  genannten  Nomos  beimatbberechtigten  Mann  bezeichnet. 

III.  Die  Truppenstellung  der  einzelnen  Reichstheile. 

Uib  ein  Bild  zu  gewinnen  von  dem  System,  nach  dem  das 
stehende  römische  Heer  gebildet  worden  ist,  müssen  vor  allem  die 
verschiedenen  Resta ndlbeile  desselben  neben  einander  berücksichtigt 
werden.  Dies  im  Einzelnen  auszuführen  ist  in  dem  engen  Rahmen 
einer  Gelegenheitsarbeit  nicht  möglich  ;  doch  wird  die  folgende  Aus- 
führung dazu  beitragen  die  leitenden  Gedanken  zu  veranschaulichen. 

Von  dem  Offizierdienst  sehe  ich  hier  ab.  Er  ist  im  Allge- 
meinen genommen  für  die  gesammte  Armee  und  Flotte,  einschliess- 
lich der  Centurionen  des  Fussvolks  und  in  der  Regel  auch  der 
Decurionen  der  Reiterei,  geknüpft  an  den  Besitz  des  römischen 
Bürgerrechts  und  in  den  höheren  Graden  an  das  Rilterpferd  und 
die  durch  die  Ordnung  der  Aemterlaufbahn  gegebenen  Qualifica- 
tionen;  die  Heimath  hat  gewiss  rechtlich  einen  Unterschied  nie 
gemacht,  obwohl  allerdings  die  höheren  Offiziere  aus  der  Provinz 
im  Laufe  der  Zeit  zahlreicher  werden.  Der  Ausschluss  der  Italiker 
vom  Kriegsdienst  hat  sich  natürlich  auf  ihn  nicht  erstreckt;  viel- 
mehr sind  besonders  die  Centurionen  auch  nachher  noch  häufig 
aus  Italien  hervorgegangen.  Die  ausnahmsweise  Zulassung  der  Ita- 
liker zum  Legionsdienst  auch  noch  in  späterer  Zeit  (S.  20)  mag 
damit  zusammenhängen  und  vielleicht  ein  Probedienst  auf  Avan- 
cement zum  Centurio  gewesen  sein. 

Für  Italien1)  giebt  es,  wie  staatsrechtlich  keine  andere  Form 
der  Heimathbezeichnung  als  die  städtische,  so  auch  militärisch  keine 
andere  mögliche  Form  des  Dienstes  als  die  des  römischen  Bürgers, 
also  im  Allgemeinen  in  der  Garde  oder  in  der  Legion.  Dass  dem 
Italiker  der  regelmässige  Dienst  in  der  Legion  durch  Vespasian  ent- 
zogen worden  ist,  ist  früher  (S.  19)  ausgeführt  worden.  Dasselbe 

1)  Selbstverständlich  gilt  dies,  so  weit  das  Vollbürgerrecht  reicht.  Die 
wenigen  italischen  Gemeinden,  die  in  der  Kaiserzeit  latinisches  Recht  halten, 
wie  die  Camunner,  haben  wahrscheinlich  dem  entsprechend  ihrer  Dienstpflicht 
genügt  (Hermes  16,  465.  471). 


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MOMMSEN 


geschah  dann  in  Betreff  des  Dienstes  in  der  eigentlichen  Raiser- 
garde, und  zwar  schlechthin  *),  durch  Severus.  Seitdem  ist  dem  in 
Italien  heimathberechtigten  romischen  Bürger  der  Kriegsdienst  Uber- 
haupt verschlossen,  abgesehen  von  der  hauptstädtischen  Stadtmiliz 
und  der  hauptstädtischen  Feuerwehr,  so  wie  etwa  noch  von  den 
Cohorten  der  italischen  Freiwilligen,  die  alle  zusammen  wenig 
bedeuten.  —  Die  Nichlburgertruppen  aller  Art  sind  dem  Italiker 
unzugänglich,  da  das  Fehlen  des  römischen  Bürgerrechts  für  den 
Eintritt  in  dieselben  die  rechtliche  Voraussetzung  ist.  *)  Das  Miss- 
trauen gegen  die  Italiener  ist  eines  derjenigen  Momente,  das  mit 
völliger  Stetigkeit  und  in  beständigem  Steigen  die  Geschichte  der 
Kaiserzeit  beherrscht  und  dessen  Wallen  vor  allem  auf  dem  mili- 
tärischen Gebiet  zu  Tage  tritt. 

In  welcher  Weise  die  Aushebung  in  den  Provinzen  stattge- 
funden hat,  dafür  fliesst  uns  eine  doppelte  Quelle:  die  Einzelan- 
gaben über  die  Heimath  der  Soldaten  aller  Kategorien  und  die  von 
Volkerschaften  entlehnten  Namen  der  Auxilia.  Während  die  Legio- 
nen des  stehenden  Heeres  sich  nie  nach  ihrer  speeiellen  Heimath 
benennen3),  führen  die  Auxiliartruppen  nicht  ausschliesslich,  aber 
vorwiegend  von  ihrem  ursprünglichen  Aushebungsbezirk  den  Na- 
men.4)   Dass  ihre  Benennungen  in  diesem  Sinn  zu  fassen  sind, 


1)  Die  einzigen  mir  bekannten  Ausnahmen  sind  die  beiden  Prätorianer 
aas  Tea n um  and  Mantaa,  welche  jener  im  J.  243,  dieser  im  J.  249  verab- 
schiedet wurden  (D.  LU.  LIV).  Beide  müssen  anter  Alexander  eingetreten 
sein;  vielleicht  hat  dieser  vorübergehend  wieder  die  Garde  nach  dem  allen 
System  gebildet,  was  zu  dem  Gesamrotcliarakter  seiner  Regierang  recht  wohl 
stimmt. 

2)  Hermes  16,  461.  470. 

3)  Es  gilt  dies  für  das  stehende  Heer  der  Kaiserzeit;  vorher  begegnen 
allerdings  Legionen  mit  wahrscheinlich  so  aufzufassenden  Bezeichnungen,  wie 
Mutinenrit,  Sabina,  S  or  ana. 

4)  Gemeint  ist  damit  das  im  Genitiv  des  Pluralis  gesetzte  substantivische 
Ethnikon,  für  welches  nur  selten  und  wohl  durchaus  abusiv  die  adjectivische 
Bezeichnung  eintritt:  so  heisst  die  cohort  I  Apamenorum  (III  600)  auf  einer 
Inschrift  von  Ostia  (Henzen  6709)  cohort  I  Apamena.  Die  ständig  auftreten- 
den adjecti vischen  Benennungen,  wie  die  cohortes  Cyrenaicœ  (S.  44  A.  2),  die 
ala  I  Thracum  Mauretana ,  cohort  1  G  a  Horum  Dacica,  II  Gallorum  Mace- 
donia sind  ohne  Zweifel  zu  beurlheilen  wie  die  gleichartigen  der  Legionen 
Macedoru'ca,  Scythica^  Mtpanay  Fretensit;  mit  der  Heimath  haben  sie  nicht« 
zu  schaffen  und  sind  wohl  im  Ganzen  als  ehrenrolle  Erinnerungen  an  mili- 
tärische Vorgänge  zu  betrachten. 


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ME  C0NSCR1PT1ONSORDNUNG  DER  RUM.  KAISERZEIT  41 


ist  selbstverständlich  und  würde,  wäre  es  dies  nicht,  es  genügen 
dafür  an  das  Verhalten  der  acht  ba  ta  vischen  Cohorteo  in  den  Wirren 
oach  Neros  Tod  zu  erinnern. 

Freilich  mögen  bei  dieser  Namengebung  noch  andere  Rück* 
richten  obgewaltet  haben.  Wenn  von  den  Vocontiern,  den  Be- 
wohnern des  Wallis,  den  (vermutlich  kimmerischen)  Bosporanero 
die  ala*  Vocontiorum,  Valknsium,  Bosporanorum  den  Namen  führen, 
ohne  dass  diesen  Reiterregimentern,  wie  sonst  gewohnlich,  gleich- 
artige Coborten  sur  Seite  stehen,  so  liegt  darin  ohne  Zweifel  eine 
Auszeichnung  jener  beiden  schon  zu  Augustus  Zeit  halb  italianisirten 
Distriete  so  wie  des  Clientelstaals.  Aber  keineswegs  muss  diese 
Auszeichnung  in  der  leeren  Beilegung  der  Namen  bestanden  haben; 
vielmehr  sollte  wahrscheinlich  den  Bewohnern  jener  Gegenden  in 
dieser  Weise  reichliche  Aussicht  auf  den  ehrenvolleren  und  besser 
bezahlten  Reiterdienst  eröffnet  werden.  Andrerseits  ist  damit  nicht 
ausgeschlossen,  dass  diese  Alen  vielleicht  roo  Haus  aus  nicht  allein 
ans  den  Districten  ausgehoben  worden  sind,  die  ihnen  den  Namen 
gaben.  Bei  der  Aushebung  der  Alen  ist  Oberhaupt  aus  nahe  liegen- 
den Gründen  ein  grösserer  Bezirk  als  bei  dem  Pussvolk  zu  Grunde 
gelegt  oder  auch  ganz  von  der  Oertlichkeit  abgesehen  worden. 
Hauptsächlich  desshalb  wird  bei  jenen  die  Benennung  nach  dem 
Ethnikum  mehr  zurücktreten  als  bei  diesen  und  haben  nicht  wenige 
Alen  von  einzelnen  Offizieren  oder  von  der  Waffengattung  oder 
anderen  Distinctiven  den  Namen  entlehnt. 

Bei  den  Auxilien  der  Infanterie  habe  ich,  wenigstens  so  weit 
sie  mit  Sicherheit  oder  mit  Wahrscheinlichkeit  auf  Augustus  zurück- 
geführt werden  können,  nirgends  Grund  gefunden  in  Zweifel  zu 
ziehen,  dass  sie  in  den  Districten  gebildet  worden  sind,  nach  denen 
sie  heissen.  Bei  der  Recru  lining  sind  allerdings  nachweislich  bereits 
früh  Mannschaften  anderer  Herkunft  aufgenommen  worden.  Schon 
nach  dem  ältesten  auf  uns  gekommenen  Document  über  die  Her- 
kunft der  Soldaten  wird  im  J.  60  n.  Chr.  ein  aus  Illyricum  ge- 
bürtiger Soldat  aus  der  in  Illyricum  liegenden  cohort  V  Hispano- 
rvm  nach  vollendeter  25jähriger  Dienstzeit  entlassen.1)  Späterhin 
pflegen,  wo  wir  nachkommen  können,  der  durch  den  Namen  der 
Truppe  bezeichnete  Bezirk  und  die  Personalheimath  des  einzelnen 
Soldaten  weit  häufiger  zu  differiren  als  zu  stimmen.  *)    Das  Ein- 

1)  D.  II  (C.  1.  L.  II!  p.  845). 

2)  Belege  geben  Henieo  ann.  delV  Inst.  1850  S.  13  und  Barster  in  der 


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MOMMSEN 


greifen  der  örtlichen  Aushebung  tritt  bei  den  Auxilien  vielfach 
und  vielleicht  noch  früher  hervor  als  bei  den  Legionen;  aber 
keineswegs  ist  doch  der  Garnisonsdistrict  einfach  zum  Aushebungs- 
districte  geworden,  sondern  es  haben  hier  militärische,  vielleicht 
auch  politische  Rücksichten  sehr  verschiedener  Art  eingegriffen. 
Bei  den  Ityräern  und  Hemesenern  pflegt  die  Heimath  des  Soldaten 
mit  dem  Abtheilungsnamen  sich  zu  decken  ;  es  liegt  auf  der  Hand, 
dass  diese  Truppen,  meist  Bogenschützen,  mit  Rücksicht  auf  ihre 
Nationalität  nicht  blos  gestaltet  wurden,  sondern  auch  gestaltet  blie- 
ben. Dasselbe  gilt  von  den  Dalmatinern  ohne  Zweifel  aus  ähnlichen 
Gründen.  —  Das  Umgekehrte  tritt  vielleicht  in  Germanien  ein. 
Dass  Vespasian,  der  nach  Ueberwältigung  der  Rheinarmee  deren 
Legionen  grösstenteils  auflöste,  die  bei  diesen  Vorgängen  in  erster 
Reihe  betheiligten  germanischen  Auxilia  ebenfalls  dafür  getroffen 
hat,  ist  sehr  wahrscheinlich.  Nachweislich  sind  bei  den  Batavern 
ursprünglich  eine  Ala  von  1000  Mann  und  neun  Co  hör  ten,  ebenfalls 
ausnahmsweise  sämmtlich  jede  von  1000  Mann,  ausgehoben  worden, 
von  denen  später  nur  die  1.  2.  3.  9.  noch  nachweisbar  sind.1)  Da 
Lücken  dieses  Umfangs  in  unseren  Listen  sonst  nicht  begegnen,  so 
werden  die  fünf  fehlenden  sich  unter  den  acht  befunden  haben, 
die  den  Kern  des  Aufstandes  des  Civilis  bildeten  und  nachher  auf- 
gelöst worden  sein.  Aber  vielleicht  ist  Vespasian  noch  weiter  ge- 
gangen. Bei  den  Truppen,  die  nach  Völkerschaften  der  ßelgica 
und  der  beiden  Germanien  benannt  sind,  findet  sich  fast  ausnahms- 
los1) Disparität  des  Truppennamens  und  der  Heimathangabe  der 

fleissigen  und  verständigen  Untersuchung  über  die  Nationen  des  Römerreichs 
im  Heer  der  Kaiser  (Speier  1873)  S.  48.  Meine  Listen  (S.  6  A.  1)  verzeichnen 
sie,  so  weit  sie  mir  bekannt  sind. 

1)  Die  ala  I  (woraus  die  Existenz  weiterer  noch  nicht  folgt)  and  die  der 
drei  ersten  cohortes  mUiariae  sind  im  Index  zu  Bd.  1U  nachgewiesen;  die 
neunte,  ebenfalls  miliaria,  nennt  die  Inschrift  von  Massalia  C.  I.  G.  6777  und 
(nach  der  richtigen  Lesung)  das  Diplom  vom  J.  1C6  (Epk.  II  p.  460;  V  n.  249). 
Dass  die  fünf  fehlenden  Cohorten  ebenfalls  doppelte  gewesen  sind,  lSsst  sich 
nicht  bezweifeln.  —  Hübners  Auseinandersetzung  über  die  batavischen  Cohorten 
(in  dieser  Zeitschrift  16,  558)  ist  verfehlt 

2)  Eine  Ausnahme  macht  die  keineswegs  besonders  alte  englische  Inschrift 
(Hübner  epk.  ep.  3  p.  134  n.  103),  wonach  die  Texand\ri)  et  Sunic(i)  vex[il- 
larii)  cohor{tis)  II  yprvior(um)  gemeinschaftlich  einen  Altar  stiften.  Damals 
also  müssen  diese  kleinen  den  Nerviern  benachbarten  Distincte  in  einer  ner- 
vischen Cohorte  relativ  stark  vertreten  gewesen  sein.  Es  braucht  aber  nicht 
für  die  Nervier  gegolten  zu  haben,  was  für  die  Bataver  und  Treverer  galt. 


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DIE  CONSCRIPTIONSORDNUNG  DER  ROM.  KAISERZEIT  43 


einzelnen  Soldaten.  Vielleicht  hat  der  Kaiser  bei  der  germanisch- 
belgischen  Aushebung  die  Oertlichkeil  wenigstens  der  Regel  nach 
beseitigt  und  die  einzelne  Truppe  unter  Belassung  ihres  Namens 
fortan  ohne  Rücksicht  auf  die  Heimath  oder  im  Gegensatz  zu  der- 
selben zu  recrutiren  vorgeschrieben,  um  also  die  Gefahr,  welche 
der  Aufstand  des  Civilis  enthüllt  hatte,  für  die  Zukunft  zu  mindern.1) 
Hinderlicher  als  die  Differenz  zwischen  der  Aufstellung  und 
der  Recrutirung  der  Abtheilung  sind  für  diese  Untersuchung  die 
zahlreichen  nach  Augustus  formirten  Auxilien;  denn  äussere  Kri- 
terien fUr  die  Zurtlckftthrung  der  einzelnen  Truppe  auf  Augustus 
giebt  es  nicht.1)  Indess  führten  die  spater  eingerichteten  Auxilien 
gleich  den  Legionen  späterer  Entstehung  in  vollständiger  Tituli- 
rung  wenigstens  zum  grossen  Theil  den  Stifternamen  und  schei- 
den die  cohort  I  Claudia  Sugambrorum,  die  ala  I  Vespasiana  Dar- 
danonm,  die  zahlreichen  fla vischen  Alen  und  Cohorten,  ebenso 
die  ulpischen,  aelischen,  die  cohors  !  miliaria  nova  Severiana 
Surorum  sagittariorum  sich  von  selber  aus.  Dasselbe  gilt  selbst- 
verständlich von  den  nach  nachaugustischen  Provinzen  benannten 
Truppen.  Unter  den  übrig  bleibenden  werden  ohne  Zweifel  noch 
verschiedene  nicht  augustische  sein,  andrerseits  manche  von  Augu- 
stus eingerichtete  Truppe  fehlen,  sei  es  weil  sie  bald  wieder  aufge- 
löst ward,  sei  es  wegen  zufälligen  Mangels  der  Belege.*)  Aber  wir 

Ueberdies  gehört  die  Inschrift  einer  Zeit  an ,  wo  das  geschlossene  Barbaren- 
thum von  Regierangswegen  gefördert  ward,  wie  die  Behandlung  der  in  der 
Hauptstadt  garnisonireoden  Thraker  zeigt;  möglich,  dass  damals  auch  in  den 
Provinzen  solche  Erwägungen  eingegriffen  haben. 

1)  Darum  kann  die  cohors  Usipiorum  per  Germania*  conscripta,  von 
der  Tacitaa  Agr.  28  berichtet,  dennoch  zunächst  aus  Usipiern  gebildet  worden 
sein,  obwohl  Tacitus  Worte  eher  dagegen  als  dafür  sprechen.  Auch  mit 
nicht  localer  Recrutirung  ist  es  vereinbar,  dass  bei  Neubildung  einer  Truppe 
ein  Stammbezirk  zu  Grunde  gelegt  ward.  Die  Inschriften  nennen  diese  Co- 
horte nicht;  vermutlich  ist  sie  in  Folge  des  von  Tacitus  berichteten  Vor- 
zuges cassirt  worden.^  T  K 

2)  Die  Benennung  lulia  kommt  überhaupt  nicht  vor,  die  Bezeichnung 
Augusta  nicht  selten,  aber  es  findet  sich  eine  ala  Augusta  Gordiana  (oder 
Augusta  allein)  ob  virtutem  appellata  (VII  340 — 314)  und  oft  steht  sie  bei 
briltischen  und  dacischen  Abtheilungen,  so  dass  wenigstens  in  vielen  Fällen 
dieser  Beiname  bei  den  Auxilien  nicht,  wie  es  bei  den  Legionen  allerdings  wohl 
der  Fall  ist,  auf  den  Kaiser  Augustus  zurückführt. 

3)  Beispielsweise  sind  die  vier  paononischen,  die  sieben  dalmatischen, 
ée  vier  Cohorten  der  Lingonen  sammtlich  belegt;  dagegen  fehlt  uns  von 
ita  sechs  der  Nervier  die  vierte  und  fünfte,  von  den  acht  der  Breuker  die 


44 


MOMMSEN 


haben  genug  Nachrichten,  um  das  von  Augustus  bei  der  Bildung 
der  Auxilien  eingehaltene  Verfahren  zu  erkennen1);  und  »t  dies  er- 
kannt, so  wird  es  selber  die  Lücken  und  Mängel  der  üeberlieferung 
einigermassen  corrigiren. 

Augustus  hat  die  Auxilia  nur  ausgehoben  in  den  eigenen 
Provinzen,  nicht  in  denen  des  Senats.  Dieses  nicht  Überlieferte 
und  bisher  auch  nicht  erkannte  Princip  erhellt  aus  sicherer  In- 
duction. Unter  den  zehn  senatorischen  Provinzen  —  wobei  die 
zwei  unter  Augustus  vom  Kaiser  an  den  Senat  Ubergegangenen 
Narbonensis  und  Cyprus  mit,  dagegen  umgekehrt  Iüyricum  und 
Sardinien  nicht  mit  gerechnet  und  Lusitania  als  von  Baetica  ge- 
trennt betrachtet  ist  —  gilt  dies  ohne  Beschränkung  von  sieben: 
Achaia,  Baetica,  Bithynien  und  Pontus,  Cyprus,  Kreta  und  Kyrene1), 

vierte  ond  sechste.  Es  kann  dies  auch  nicht  andere  sein,  da  von  den  klein- 
asiatischen  und  syrischen  Truppen  bis  jetzt  noch  kein  Militärdiplom  be- 
kannt ist  und  auch  die  Soldateninschriften  im  Osten  sehr  sparsam  begegnen 
Die  merkwürdige  Inschrift  von  Byllis  (C.  III  600),  welche  ein  mesopotamisches 
aus  orientalischen  Auxilien  zusammengesetztes  Trappencorps  spccificirt,  zeigt, 
wie  viel  weniger  wir  verhällnissmässig  von  diesen  wissen,  wenn  auch  die 
Inschriften  der  Offiziere  sich  ziemlich  gleichmäßig  anf  den  Westen  und  den 
Osten  vertheilen.  Aber  für  das  Gesammtergebniss  kommen  nur  die  gänzlich 
fehlenden  Völkerschaften  und  die  über  die  uns  bekannte  höchste  Nummer 
fehlenden  Abtheilungen  in  Betracht,  und  diese  Fälle  können  nicht  zahlreich 
sein.  —  Andrerseits  ist  bei  diesen  Berechnungen  nicht  aus  dem  Auge  zu  lassen, 
dass  wie  bei  den  Legionen  so  auch  bei  den  Alen  und  Gohorten  zahlreiche 
Doppelnummern  begegnen,  also  zum  Beispiel  die  thrakischen  Cohorten  nur  bis 
sechs  zählen,  aber  es  deren  vielmehr  neun  bis  zehn  gegeben  hat.  Dies 
wird  indess  für  die  ursprüngliche  Organisation  bei  Seite  bleiben  können,  da 
Doppelnummern  schon  bei  dieser  nicht  eben  wahrscheinlich  sind,  auch  in 
zahlreichen  Fällen  es  deutlich  hervortritt,  dass  diese  durch  spätere  Creirungen 
entstanden  sind. 

1)  Von  den  Auxilien,  die  die  Notitia  Dignitatum  aufführt  und  die  nicht 
anderweitig  aus  vordiocletianischer  Zeit  bezeugt  sind,  kann  für  diese  nur  mit 
grosser  Vorsicht  Gebrauch  gemacht  werden.  Bei  weitem  die  meisten  derselben 
sind  unzweifelhaft  diocletianisch  oder  noch  jünger  und  für  die  Ausscheidung 
der  einzeln  allerdings  darunter  befindlichen  älteren  mangeln  häufig  die  Kri- 
terien. 

2)  Denn  die  cohortes  Cyrenaicae  sind  nicht  cohortes  Cyrenaeorum^  so 
wenig  wie  die  legio  Cyrenaica  eine  Legion  von  Cyrenaeern  ist;  viel  eher 
sind  dies  alles  ursprünglich  ägyptische  mit  der  Einverleibung  des  Königreichs 
römisch  gewordene  Abiheilungen.  Die  Kvçqvaïot  in  Arrians  txtaÇtç  xar'  UXa- 
yüy  (p.  80,9.  15.  62,  16.  83,  6  Hercher)  scheinen  eine  solche  Cohorte  zu  be- 
zeichnen, aber  verbürgen  die  Grundbedeutung  in  keiner  Weise. 


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VIE  CONSCRIPTIONSORDNUNG  DER  ROM.  KAISERZEIT  45 


Macedonieii  uud  Sicilien:  aus  keiner  derselben  giebt  es  eine  nach 
der  Provinz  oder  einem  Tbeil  der  Provinz  benannte  Ala  oder  Co- 
horte. For  Asia,  Africa  und  die  Narbonensis  lässt  sich  dies  so  all- 
gemein nicht  sagen;  aber  die  Ausnahmen  sind  meistens  nur  Be- 
stätigungen des  Gesetzes.  Nach  Asia  führen  die  räthselhaften  alae 
Phrygum,  anscheinend  sieben  an  der  Zahl1);  eine  genügende  Er- 
klärung dafür  weiss  ich  nicht,  aber  dass  es  mit  ihnen  eine  be- 
sondere ßewandtniss  haben  muss,  wird  jeder  einräumen,  der  ihre 
Sulking  in  der  gesammten  Truppeuliste  des  römischen  Reiches 
erwogen  hat.  Africa  ist  die  einzige  Senatsprovinz,  in  der  ein 
kaiserliches  Commando  stand  und  es  kann  insofern  nicht  be- 
fremden ,  wenn  dem  Kaiser  hier  auch  das  Recht  beigelegt  ward 
Auxilia  einzuberufen3);  indess  sind  die  africanischen  Auxilia  an  Zahl 
so  gering  und  die  flavischen  und  ulpiachen  unter  ihnen  so  stark 
vertreten,  dass  sie  füglich  sämmllich  nachaugustischer  Entstehung 
sein  können.3)  Aus  der  Narbonensis  endlich  erscheint  die  einzige 
Ala  der  Vocontier4);  und  von  diesen  ist  ausdrücklich  bezeugt6), 
dass  sie  exempt  waren  und  dem  Proconsul  der  Provinz  nicht  ge- 


ll Ala  Phrygum  C.  II  4254;  Bensen  6109.  Ala  VU  Phrygum  G.  VI 
1838.  Die  Alennummern  steigen  sonst  nicht  fiber  drei,  welche  Ziffer  selbst 
•nein  bei  den  Thrakern  begegnet.  Phrygia  erscheint  auch  anter  den  vom 
Legaten  von  Galatien  verwalteten  Landschaften  (Marquardt  Staatsverw.  1,  358) 
and  darauf  liesse  sich  die  ala  Phrygum  beziehen;  aber  die  seltsame  siebente 
Ala  der  Phrygier  ist  damit  nicht  erklart. 

2)  Dasselbe  kann  für  Illyricnm  in  Anwendung  gekommen  sein,  bis  diese 
Provinz,  was  noch  anter  Augustus  selbst  geschab,  in  kaiserliche  Verwaltung 
überging. 

3)  Abgesehen  von  den  als  flavischen  oder  ulpischen  bezeichneten  sind 
aus  Africa  -  Numidien  bekannt  drei  alae:  A  fromm,  velerana  Gaetulorttm, 
Xumidarum  und  vier  Cohorten  /  A  fromm  (vielleicht  identisch  mit  der  /  Ulpia 
Afrorum),  JI  Cirtensium,  I  Gaetulomm ,  /  Mutulamiorum,  über  deren  Ur- 
sprung directe  Zeugnisse  fehlen.  Die  Ala  der  Gaetuler  hat  schon  in  dem 
jüdischen  Kriege  unter  Nero  gefochten  (C.  V  7007). 

4j  C.  VII  1080.  C.  I.  Rh.  67.  161.  Den  angeblichen  n(umerus)  Voc{on- 
tiorum)  Eph.W  p.  207  n.  698  erklärt  Hübner  mit  Recht  für  unmöglich;  die 
mtmeri  sind  eine  Institution  des  dritten  Jahrhunderts  und  gebildet  aus  den 
frischesten,  das  heisst  am  wenigsten  romaoisirten  Völkerschaften  des  Reiches, 
um  da§  schlaffe  Heerwesen  der  Zeit  su  verjüngen.  Von  dem  gefälschten 
Kriegstribun  der  Vocontier  in  den  Kaiserbiographien  (trig.  tyr.  c.  3)  ist  xu 
reden  nicht  erforderlich. 

5)  Strabo  4,  6,  4  p.  203. 


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46 


MOMMSEN 


horchten,  also  von  dem  Raiser  in  ähnlicher  Weise  abhingen  wie 
die  Könige  von  Thrakien  und  der  cottischen  Alpen. 

Was  aus  den  Corpsbezeichnungen  sich  ergiebt,  bestätigen  die 
vereinzelten  personalen  Heimathangaben  von  Auxiliarsoldaten.1)  Von 
denen,  die  ich  habe  sammeln  können,  treffen  zwei  recht  späte  auf 
Africa1),  je  eine  auf  Macédonien *)  und  auf  Kreta4);  vergleicht  man 
damit  die  ansehnliche  Zahl  der  Heimathaugaben  einerseits  der  aus 
den  Senatsprovinzen  summenden  Legionare,  andrerseits  der  aus  den 
kaiserlichen  Provinzen  stammenden  Auxiliarsoldaten,  so  tritt  das  Ge- 
setz trotz  jener  vereinzelten  Ausnahmen  in  aller  Deutlichkeit  hervor. 

Diese  Regeln  gelten  far  die  Auxiliartruppen.  Einen  Flotten- 
dienst  als  solchen  bat  es  zu  Augustus  Zeit  nicht  gegeben;  indess 
ist,  als  er,  wahrscheinlich  durch  Claudius,  organ isirt  ward,  die  dafür 
erforderliche  Aushebung  wesentlich  ebenfalls  auf  die  kaiserlichen 
Provinzen  gelegt  worden.  Darum  fehlen  in  der  Flotte  Baetica, 
Narbonensis,  Makedonien,  Achaia,  Cyprus,  Kreta  ganz,  fast  ganz 
auch  Asia*)  und  Kyrene.*)  Africa  ist  nicht  stark,  aber  doch  ver- 
treten.7) Sardinien  ist  in  militärischer  Hinsicht  stets  als  kaiser- 
liche Provinz  behandelt  worden,  auch  als  es  unter  Proconsuln 
stand.0)   Die  ziemlich  zahlreichen  Bithyner  und  Pontiker  unter  der 

1)  Selbstverständlich  sind  die  cohort**  voluntariorum  uud  die  diesen 
gleichstehenden,  wie  zum  Beispiel  die  cohorte*  cla**icae,  biebei  nicht  in  Be- 
tracht gezogen  ;  dass  dieselben  nicht  su  den  Aoxilisrcohorten  gehören,  zeigen 
vor  sllem  deutlich  die  Heimathangaben. 

2)  C.  III  3324.  4379. 

3)  D.  XXXIV  vom  J.  134.  Stobi,  das  hier  als  Heimath  eines  Soldaten 
der  coh.  I  Claudia  Sugambrorum  auftritt,  ist  auch  insofern  anomal,  als  es 
schon  bei  Plinius  h.  n.  4,  10,  34  oppidum  civium  Romanorum  heisst  und  die 
Auxiliarrecrulirung  für  ein  solches  nicht  passt.  Ist  der  S.  60  A.  2  vorgeschla- 
gene Ausweg  statthaft,  das  heisst  ist  dieser  Soldat  nicht  in  Stobi  ausgehoben, 
sondern  während  des  Dienstes  mit  dem  römischen  Bürgerrecht  beschenkt  und 
der  Gemeinde  Stobi  zugeschrieben  worden,  so  fallen  beide  Bedenken  zugleich 
hinweg. 

4)  C.  I.  Rb.  738. 

5)  Wir  kennen  einen  Flottensoldaten  A*ianu*  nnd  zwei  Phryget,  von 
diesen  einen  aus  Laodicea. 

6)  Ein  Flottensoldat  von  dort  vielleicht  C.  VI  3115;  doch  ist  die  Lösung 
von  Cyr.  nicht  sicher. 

7)  Ich  Bnde  elf  Afri  nnd  drei  Lib  y  ci. 

8)  Auf  die  militärische  Sonderstellung  Sardiniens  habe  ich  G.  I.  L.  X 
p.  777  hingewiesen.  Es  war  Anfangs  senatorisch,  seit  6  n.  Chr.  kaiserlich; 
als  dann  Nero  es  dem  Senat  gab,  blieb  dennoch  das  Commando. 

k. 

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DIE  CONSCRIPTIONSORDNUNG  DER  ROM.  KAISERZEIT  47 


FJotteoniannscbaft  erklären  sich  daraus,  dass  diese  Provinz  seit 
Traisa  Oberwiegend  unter  kaiserlicher  Verwaltung  gestanden  hat. 

Auch  die  Bezirke,  nach  denen  in  den  kaiserlichen  Provinzen 
die  Aushebung  für  die  Auxilia  stattfand,  lassen  sich  wenigstens 
för  das  Fussvolk  ')  einigermassen  erkennen  und  bieten  bemerkens- 
wert he  Vergleichspunkte  mit  der  zu  Augustus  Zeit  bestehenden 
Beichseiotbeilung.    Auf  der  spanischen  Halbinsel  bildet  die  Pro- 
vinz Lusitanien  zugleich  einen  Aushebungsbezirk,  der  an  Infanterie 
siebeo  Coborten  stellt;  Reiterei  von  dort  ist  nicht  bekannt  und 
wird  hier  wie  anderswo  in  den  zahlreichen  nicht  nach  Elhniken 
benannten  Reiterregimentern  stecken.    In  der  Tarraconensis  ist 
in  der  schon  damals  gewissermassen  selbständigen  Landschaft  Asturia 
nod  Callaecia  nach  den  drei  conventus  ausgehoben  worden,  woraus 
die  sechs  cohortes  Astnrvm  und  die  je  fünf  der  Bracaraugustani  und 
der  Lucenses  hervorgegangen  sind.  In  der  übrigen  Tarraconensis  ist 
]'d  dem  nordwestlichen  Theil  gauweise,  also  besonders  stark  ausge- 
hoben worden  ;  dahin  gehören  die  beiden  ahe  der  Aravaker,  die  je 
zwei  Cohorten  der  Cantabrer,  der  Vasconen,  der  Varduller  und  andre 
mehr.  Ergänzend  treten  hinzu  die  Auxilia  der  Hispani  im  Allgemeinen, 
wenigsten  eine  Ala  und  sechs  Cohorten,  welche  hauptsächlich  aus 
den  südlichen  Theilen  der  Tarraconensis  hervorgegangen  sein  wer- 
den. —  In  Gallien  finden  wir  zunächst  in  Aquitanien  vier  Cohorten 
der  Aquitani  neben  zwei  der  Aquitani  Bituriges  ;  hier  tritt  deutlich 
das  für  die  ursprüngliche  Aushebung  massgebende  nationale  Element 
hervor,  insofern  jene  aus  dem  iberischen,  diese  aus  dem  keltischen 
Theil  der  Provinz  hervorgegangen  sein  werden.  Die  zwei  gallischen 
alae  und  elf*)  gallischen  Cohorten  sind  offenbar  das  Contingent  der 

1)  Die  Zahl  der  Cohorten,  welche  anders  als  von  dem  ursprünglichen 
Conscriptionsbezirk  benannt  sind,  ist  nicht  gross  und  in  der  That  noch  kleiner 
als  sie  erscheint,  da  in  den  meisten  Fallen  der  Art  offenbar  blos  abgekürzte 
Benennungen  vorliegen.  Für  die  Alen  gilt  das  Gegentheil;  man  wird  also  sich 
wohl  davor  zo  hüten  haben  daraus,  dass  keine  Alen  der  Lusitaner,  Aquitaner, 
Raeter  vorkommen,  zu  folgern,  dass  in  diesen  Provinzen  keine  Reiter  aus- 
gehoben worden  sind. 

2)  Die  ersten  sieben  sind  alle  belegt;  ausserdem  aber  wird  die  coh.  XI 
Gatlvrum  genannt  in  einer  dalmatiner  Inschrift  {Eph.  IV  n.  237);  Hr.  Gla- 
vinic,  den  ich  desswegen  befragt  habe,  erklärt  die  Lesung  des  klar  und  schön 
geschriebenen  Steins  für  zweifellos.  Die  8.  9.  10.  fehlen  bis  jetzt.  Möglich 
ist  es,  dass  die  lt.  Cohorte  von  der  Gesammtzahl  heisst,  ähnlich  wie  die 
30-  Legion  benanut  ist,  und  die  drei  mangelnden  Cohorten  in  den  Doppet- 
aummern stecken. 


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48 


■ 

MOMMSEN 


Lugdunensis.  In  der  Belgica  und  den  beiden  Germanien  endlich, 
welche  für  diese  Zeit  als  ein  Verwaltungsbezirk  betrachtet  werden 
müssen,  wird  durchaus  nach  Gauen  ausgehoben  und  offenbar  so 
stark  wie  in  keinem  andern  District.  Von  den  1000  Reitern  uuü 
den  9000  Mann  zu  Fuss  der  Bataver  ist  schon  (S.  42)  gesprochen 
worden;  aber  auch  die  Nervier  stellen  sechs  Cohorten  und  Uber- 
haupt sind  fast  säinnitliche  hier  ansässige  germanische  oder  halb- 
germanische  Völkerschaften  unter  den  benannten  Auxilien  vertreten, 
wahrend  die  kellischen  nicht  in  gleichem  Masse  herangezogen  zu 
sein  scheinen.  Das  auffallende  Fehlen  von  alae  und  cohortes  der 
Treverer1)  mag  sich  daraus  erklären,  dass  ihr  Contingent  nach  dem 
Krieg  des  Civilis  aufgelöst  oder  doch  umgenannt  ward.  —  In  Illy- 
ricum,  das  bei  Einführung  dieser  Ordnung  ohne  Zweifel  noch 
eine  Provinz  gebildet  hat,  erscheinen  die  Auxilien  im  wesentlichen 
dreitheilig:  sieben  Cohorten  der  Dalmater*),  vier  der  Pan  no  nier, 
acht  der  Breuker.  Offenbar  ist  dies  in  der  Hauptsache  dieselbe 
Eintheilung,  aus  welcher  dann  die  Provinzen  Dalmatien,  Pannonien 
und  Moesien  hervorgegangen  sind;  die  Breuker,  im  äussersten 
Östlichen  Winkel  des  späteren  Unterpannonieus  an  der  Grenze 
Moesiens  heimisch,  scheinen  für  die  Contingente  des  unteren 
Donaugebietes  den  Namen  hergegeben  zu  haben,  also  bei  der  Tren- 
nung der  Provinzen  Pannonien  und  Moesien  die  Grenzlinie  etwas 
weiter  nach  Osten  geschoben  zu  sein  als  sie  bei  Einrichtung  der 
Aushebungsbezirke  gezogen  worden  war.  —  In  Syrien  sind  die 
Auxilien  theils  auf  einzelne  grossere  Stadtbezirke  gelegt,  wie  Apamea, 
Askalon,  Tyros,  theils  treten  hier  die  abhängigen  Kleinstaaten  in 
den  cohortes  Chalcidenorum  (5),  Hemesenorum  (1),  Ituraeonim  (7) 
hervor.  —  Zu  diesen  Coolingenten  der  vier  grossen  Kaiserprovinzen 


1)  Tacitus  ann.  3,42  (vgl.  hist.  2, 14.  4,55)  spricht  von  einer  dort  aus- 
gehobeneo  Ala;  aber  die  Inschriften  kennen  keine  von  diesem  Gau  benannte 
Truppe.  Die  schlecht  überlieferte  Inschrift  Brambach  800  —  auch  praefectu* 
equitum  alae  ist  eiue  ungewöhnliche  Benennung  —  ist  vermutlich  falsch  er- 
gänzt. Die  ala  Indiana  mag  wohl,  wie  ein  Ungenannter  in  den  Rhein.  Jahrb. 
19  (1853)  S.  55  scharfsinnig  vermulhet  hat,  von  dem  Treverer  lulius  Indus 
(Tacitus  a.  a.  O.)  benannt  und  in  der  That  die  alte  ala  Treverorum  sein. 
Aber  dadurch  wird  die  Thatsacbe  nicht  beseitigt,  dass  in  spaterer  Zeit  keine 
Auxiliartruppe  diesen  Namen  geführt  hat. 

2)  Dass  dies  gerade  die  sex  milia  Balmatarum ,  recens  dilectus  des 
Tacitus  (hist.  3,  50)  seien,  ist  nicht  erwiesen.  Kaiserbeinamen  führt  keine 
der  Cohorten. 


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DIE  CONSCRIPTIONSORDNUNG  DER  ROM.  RAISERZEIT  49 


kommen  weiter  die  der  kleine  reu  ?on  Procuratoren  verwalteten 
DistricLe,  die  Ligurer  und  Montaner,  womit  die  Alpes  maritima* 
gemeint  sind,  die  Alpini,  welche  zunächst  aus  den  cottiachen  und 
graischen  Bergen  hervorgegangen  sein  werden,  die  Raeter  und  die 
Noriker,  von  welchen  letzteren  die  Raeter  acht,  die  INoriker  nur 
eine  Cohorte  Infanterie  und  letztere  allein  daneben  eine  Ala  stellten 

—  der  Grund  dieser  zu  dem  sonstigen  Verhähniss  der  Provinzen 
durchaus  nicht  passenden  Ziffern  wird  weiterhin  (S.  52)  sich  zeigen. 

—  Die  Ciientelstaaten  sind  bei  den  Auxilien  nicht  vertreten,  so  weit 
die  Verüieidigung  der  Reichsgrenze  auf  sie  selber  fiel');  kappado- 
kische  Auxilien  giebt  es  nicht;  die  kommagenischen  Cohorten  sind 
wahrscheinlich  erst  von  Vespasian  oder  seinen  Söhnen  eingerichtet 
worden.*)  Wo  dagegen  diese  Staaten  nicht  unmittelbar  für  die  Grenz- 
Tertbeidigung  eingerichtet  sind,  finden  wir  sie  vielmehr  in  hervor- 
ragender Weise  betheiligt.  Für  Syrien  ist  dies  bereits  hervorgehoben 
worden  ;  stärker  aber  noch  sind  die  Thraker  herangezogen  worden, 
die  neben  sechs  Cohorten  Fussvolk  in  der  Zahl  der  Reiterregimenter 
nur  den  Galliern  weichen.  Wahrscheinlich  gebt  auch  dies  schon 
auf  Augustus  zurück  und  ist  nicht  erst  bei  der  Einziehung  der 
betreffenden  Landschaften  so  geordnet  worden.  —  Der  Grund  der 
auffallend  schwachen  Betheiligung  von  Aegypten,  aus  dem  nur 
zwei  Cohorten  der  Thebais  erwähnt  werden  und  das  also  in  seinem 
Hauptdistrict  gar  nicht  vertreten  ist,  so  wie  des  völligen  Fehlens 
der  Provinz  Gala  lia s),  des  alten  Reiches  des  Amyntas,  wird  weiter- 
hin (S.  51)  sich  ergeben. 

Die  nach  Augustus  zum  Reich  gekommenen  Provinzen,  sämmt- 
bch  kaiserlicher  Verwaltung,  sind  hinsichtlich  der  Aushebung  nach 
denselben  Grundsätzen  behandelt  worden.  Auffallend  schwach  sind 


1)  Wegen  der  ala  Botporanowm  8.  S.  7t.  Cohortes  Bosporaiwrum 
kennen  die  echten  Inschriften  nicht. 

2)  Wir  kennen  von  Kommagene  eine  Ala  und  die  Cohorten  1.  2.  3.  6, 
von  Nnmidien  eine  Ala  und  die  Cohorten  1.  2.  Die  beiden  ersten  komma- 
genischen und  beide  numidisehe  Cohorten  nennen  sich  Flavia«. 

3)  Wenigstens  finde  ich  inschriftlich  von  dort  bezeugt  nur  die  zweite 
and  dritte  Cohorte  der  Paphlagonier  (die  erste  fehlt),  die  als  ulpische  hier 
wegfallen.  Ebenso  ist  die  Cohorte  von  Trapezunt,  die  Tacitus  hist.  3,  47 
erwähnt,  erst  im  J.  63  n.  Chr.  hinzugetreten.  Mögen  übrigens  auch  in  diesem 
Ländercomplex  einige  Auxilien  ausgehoben  worden  sein ,  für  das  Gesammt- 
ergebniss  1st  es  einerlei,  ob  diese  Art  der  Aushebung  dort  gar  nicht  oder 
our  in  geringem  Umfang  stattgefunden  hat. 

Henne.  XIX  4 


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50 


MOMMSEN 


die  beiden  Mauretanien  angezogen  ;  wir  kennen  von  dort  gar  keine 
Reiter  und  nur  zwei  Cohorten  Infanterie.  Auch  von  Dakern  wissen 
wir  nur  von  einer  Ala  und  drei  Cohorten.  In  Britannien  aber  ist 
ebenso  stark  ausgehoben  worden  wie  bei  den  Kelten  des  Continents; 
die  Ziffern  der  Alen  und  Cohorten  gehen  zwar  jene  nicht  Ober  1, 
diese  nicht  Uber  6  hinaus,  aber  es  gab  hier  eine  Reihe  gleich- 
bezifferter Cohorten:  die  cohortes  primae  Brittonum  Flavia,  Ulpia, 
Aelia,  miliaria,  ebenso  die  cohortes  secundae  Flavia  und  Nervia  sind 
wahrscheinlich  alle  von  einander  zu  unterscheiden  und  zeigen,  wie 
häufig  die  Regierung  von  Vespasian  bis  auf  Hadrian  neue  Truppen- 
formationen auf  der  Insel  vorgenommen  hat. 

Die  Zusammenhaltung  der  von  Augustus  angeordneten  Auxi- 
liarconscription,  wie  sie  hier  kurz  zusammengefasst  ist,  mit  der 
legionaren  Recrutirung  ergiebt  deutlich  das  complementare  Ver- 
hältniss:  alle  die  Provinzen,  die  dort  gar  nicht  oder  schwach  be- 
theiligt sind,  stehen  bei  dieser  in  erster  Reihe.  Zunächst  haben 
die  Senatsprovinzen,  wo  Auxiliarier  nicht  ausgehoben  werden  durf- 
ten, dafür  Legionarier  verhältnissmässig  zahlreich  geliefert.  Die 
Aushebung  im  J.  65,  von  welcher  wir  zufallig  erfahren  (S.  8), 
fiel  auf  die  Provinzen  Narbonensis,  Asia,  Africa,  lauter  senatorische. 
Auf  die  Narbonensis  und  auf  Africa,  so  wie  ferner  auf  die  Pro- 
vinz Macédonien  fuhrt  die  Mehrzahl  der  Heimathangaben  der  Pro- 
vinzialen  in  den  rheinischen,  dalmatinischen,  africanischen  Legio- 
nen. Baetica  ist  schwach  vertreten;  die  wenigen  Inschriften,  welche 
wir  von  dort  gebürtigen  Soldaten  besitzen,  fallen  fast  alle  auf 
die  Rheinarmee.  Hatten  wir  solche  Kunde  von  den  im  ersten  Jahr- 
hundert in  Spanien  garnison irenden  Legionen,  wie  sie  uns  die 
unschätzbaren  Mainzer  Funde  für  das  dortige  Lager  gewähren,  so 
würden  die  geborenen  Baetiker  und  die  geborenen  Narbonenser  darin 
ohne  Zweifel  im  umgekehrten  Verhältniss  vertreten  sein,  wie  dies 
bei  den  Mainzern  der  Fall  ist.  Wenn  die  übrigen  Senatsprovinzen 
in  den  Grabsteinen  der  Legionen,  welche  auf  uns  gekommen  sind, 
keine  oder  schwache  Vertretung  finden,  so  liegt  bei  Sicilien  die  Er- 
klärung der  merkwürdigen  Thatsache,  dass  wir  auch  nicht  einen  von 
dort  gebürtigen  römischen  Soldaten  namhaft  machen  könne,  wohl 
einfach  darin,  dass  Sicilien  auch  die  einzige  Provinz  des  grossen 
Reiches  ist,  die  keinen  Meilenstein  aufzuweisen  hat.  Bei  den  Senats- 
provinzen des  Ostens,  Achaia,  Bithynien,  Asia,  Cypern,  Kreta,  Ky- 
renae  kommt  neben  der  relativ  stärkeren  Verwirthschaftung  der- 


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DIE  CONSCRIPTIO.NSORDNUNG  DEK  RUM.  KAISERZE1T  51 


selben  in  Betracht,  dass  die  von  dort  her  gebürtigen  Soldaten 
in  die  Legionen  des  Ostens  gehörten  und  Uber  diese  die  Kunde 
bis  jetzt  sehr  spärlich  ist  —  die  africauische  Legion,  die  zeitweise 
zu  denen  des  Ostens  gerechnet  worden  ist,  zeigt  in  der  That  eine 
Reihe  geb orner  Bithyner  (S.  9).  Als  dann  mit  Hadrian  die  Ort- 
liche Conscription  Regel  ward,  fielen  alle  diese  Provinzen,  da  sie 
ohne  Garnison  waren,  dadurch  bei  der  Conscription  aus.  Die  in 
den  Senats provinzen  heimathberechtigten  Leute  dienten  anfänglich 
in  der  Garde  und  den  Legionen,  seit  Hadrian  nur  in  der  Garde, 
seit  Severus  Überhaupt  nicht. 

In  den  kaiserlichen  Provinzen  concurrirten  der  Auziliardilectus 
und  der  legionare;  aber  das  complemeniare  Verhaltniss  beider  zeigt 
sich  auch  hier.  Wenn  die  Auzilia  für  das  Reich  der  Ptolemaeer 
sich  auf  die  Thebais  beschränken  und  für  dasjenige  des  Deiotarus 
ganzlich  fehlen,  so  haben  nach  Ausweis  der  Tafeln  von  Koptos  die 
ägyptischen  Legionen  im  ersten  Jahrhundert  sich  vorzugsweise  aus 
Alexandrea  und  dem  galatischen  Provinzialcomplex  recrutirt.  Augu- 
stus hat  mit  diesen  Staaten  die  Truppen  derselben  übernommen 
und  sie  nur  formell  reorganisirt  ') ,  wie  dies  die  galatische  kgio 
Dttotarùtna  auf  das  deutlichste  zeigt  und  wonach  auch  die  von  Ky- 
rene  benannten  Truppen  ursprünglich  ptolemaeische  gewesen  sein 
mögen  (S.  44  A.  2);  es  sind  aber  ferner  die  seit  Augustus  in  Aegyp- 
ten, seit  Vespasian  in  Kappadokien  garnisonirenden  Legionen  auch 
als  römische  noch  der  Sache  nach  ägyptisch -galatische  geblieben 
—  wir  verstehen  jetzt  besser,  in  welchem  Sinne  Augustus  Aegyptum 
stposuit.  Aber  auch  in  denjenigen  Provinzen,  in  denen  die  eine 
wie  die  andere  Aushebungsform  in  Anwendung  kam,  zeigt  sich  eine 
gewisse  Ergänzung.  Auf  den  Legionarinschriften  der  früheren  Jahr- 
hunderte erscheinen  die  norischen  Städte  ungemein  häufig;  Nort- 
cum  ist  die  einzige  kaiserliche  Provinz,  welche  für  diese  Epoche 


1)  Wie  hier  verfahren  ward,  zeigt  die  Behandlung  der  mit  dem  Reich 
des  Polemon,  das  im  J.  63  n.  Chr.  sur  Provinz  Galatien  geschlagen  ward, 
von  den  Römern  übernommenen  Trappen.  Einige  Jahre  nachher  garnisonirte 
in  Trapezunt  eine  Cohorte,  return  cru  xi  Hum  olim,  mox  donati  eivitate  fto- 
mana  signa  (vgl.  S.  60)  armaque  in  nostrum  modum,  desidiam  Ucentiam- 
qtte  Graecorum  retinebant  (Tacitus  hist.  3,  47).  Ganz  ebenso  wird  Augustus 
nach  Amyntas  Tode  (729  n.  St.)  dessen  Truppen  übernommen,  mit  dem  Bürger- 
recht beschenkt  und  als  hgio  Dnotariana  nach  Alexandrea  gelegt  haben 
(S.  14  A.  I). 

4* 


a 

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52 


MOMMSEN 


zu  den  Legiooeo  des  Westens  zahlreiche  Mannschaften  gestellt  hat, 
während  Raetien  darin  so  gut  wie  gar  nicht  ?ertreten  ist  Das  ist 
also  der  Grund,  wesshalb,  wie  oben  (S.  49)  bemerkt  ward,  Noricum 
nur  eine  Ala  und  eine  Cohorte  zu  den  Auxilien  gestellt  hat,  die 
nicht  grössere  und  sonst  gleichartige  raetische  Provinz  dagegen 
acht  Cohorten. 

Wie  die  Garde  gebildet  wurde,  soll  hier1)  nur  um  das  Ge- 
sammtbild  zu  vervollständigen  in  kurzem  Umriss  angegeben  werden. 
Rechtlich  ist  wohl  die  Qualification  des  Prfltorianers  von  derjenigen 
des  Legionars  nicht  verschieden  gewesen  und  gab  auch  hier  der 
Eintritt  in  den  Dienst  dem  Nicht börger  das  Bürgerrecht;  wahr- 
scheinlich aber  ist  hier  strenger  und  dauernder  als  bei  dem 
Legionär  auf  bürgerliche  Geburt  gehalten  worden.')  Dass,  wie 
Tacitus  angiebt,  die  Garde  anfänglich  überwiegend  aus  den  schon 
in  republikanischer  Zeit  zum  Bürgerrecht  gelangten  italischen  Ge- 
meinden gebildet  worden  ist,  hat  schwerlich  über  Tiberius  hinaus 
bestanden.  Wenn  unsere  Urkunden,  Listen  wie  Grabschriften,  uns 
im  Prätorium  vielmehr  das  cisalpinische  Gallien  vorzugsweise  ver- 
treten zeigen,  so  gehören  die  Listen  alle  und  die  Grabschriften 
grösstenteils  der  nachhadrianischen  Zeit  an,  in  welcher  jener 
Unterschied  sich  ausgeglichen  oder  vielmehr  in  sein  Gegentheil 
umgesetzt  hatte.  Den  Provinzialen  gegenüber  haben  die  Italiker  das 
Prätorium  unter  der  ersten  Dynastie  wohl  so  gut  wie  ausschliess- 
lich inne  gehabt,  alsdann  auch  nach  ihrem  Ausschluss  aus  dem 
Legionardienst  sich  darin  bis  auf  Severus  behauptet,  wie  dies  Dio 
berichtet  und  unsere  Urkunden  in  vollem  Umfang  bestätigen.  Doch 
ist  im  zweiten  Jahrhundert  die  Zahl  der  Nichtitaliker  in  der  Truppe 
offenbar  in  stetigem  Wachsen.  Wenn  Dio  weiter  sagt,  dass  die 
ISichtitaliker  vor  Severus  nicht  ohne  Unterschied  zugelassen  wor- 
den seien,  sondern  man  die  Mannschaften  vorzugsweise  aus  den 

1)  Vgl.  meine  Ausführung  im  Hermes  4  S.  116  und  die  kürzlich  er- 
schienene  S.  24  A.  2  angeführte  Abhandlang  Bohns. 

2)  Ermitteln  Ifisst  sich  darüber  wohl  nichts,  zumal  die  meisten  Prätorianer- 
Verzeichnisse  den  Vateroamen  nicht  setzen.  In  den  wenigen,  welche  dies 
thun  —  die  ältesten  betreffen  die  im  J.  137/8  (Eph.  IV  886),  141/2  {Eph.  IV 
887),  153/4  (VI  2381)  eingetretenen  Mannschaften  —  stimmen  Vater-  und 
Sohnesname  ohne  Ausnahme  ;  wobei  man  aber  freilich  in  Anschlag  zu  bringen 
hat,  dass  in  dieser  Epoche  des  Verfalls  der  Vornamen  Brüder  mit  gleichem 
Vornamen  häufig  sind  und  der  Vorname  auf  die  Söhne  beinahe  so  überge- 
gangen zu  sein  scheint  wie  auf  die  Freigelassenen. 


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DIE  CONSCR1PTI0NS0RDNUNG  DER  RÖM.  KAISERZEIT  53 


rivilisirieren  Provinzen  genommen  habe  —  er  nenot')  Macédonien, 
Noricum  und  Spanien*)—,  so  findet  auch  dies  in  unsern  Urkunden, 
deren  Hauptmasse  eben  dieser  Zeit  angehört,  vollkommene  Be- 
tätigung. Nach  meinen  Zählungen,  die,  bei  manchen  Unsicher- 
heiten im  Einzelnen,  im  Ganzen  sichere  Verhall d isszahlen  ergehen 
werden,  treffen  von  Heimaihangaben  vorseverischer  Prätorianer  auf 
Macédonien  23,  auf  Noricum  18,  auf  Pannonien  11,  auf  die  Tarra- 
conensis  9,  die  Narbonensis  6,  Dalmatien  5,  Lusitanien  4;  die 
übrigen  Provinzen  sind  nur  mit  zweien  oder  einzelnen  Individuen 
oder  gar  nicht  vertreten.  Factisch  ausgeschlossen  von  dieser  Re- 
crutirung  waren  also  die  Asiaten  wie  die  Africaner  durchaus,  ferner 
der  barbarische  Theil  des  Donaugebiels,  insonderheit  Thrakien  und 
Moesien,  vermutlich  auch  das  ganze  niedere  und  der  Ostliche 
Theil  des  oberen  Pannonien  ;  endlich  Raetia,  die  drei  Gallien,  Ger- 
manien und  Britannien.  Bemerkenswerth  ist  daneben,  dass  in  den 
niedriger  stehenden  hauptstädtischen  Truppenkörpern,  den  nrbani 
und  den  vigiles,  diese  Ausgeschlossenen,  besonders  die  Africaner, 
zwar  auch  nur  in  geringem  Masse,  aber  doch,  mit  der  Garde  ver- 
glichen, zahlreich  gedient  haben.  —  In  der  nachseverischen  Zeit* 
für  welche  die  urkundlichen  Belege  noch  zahlreicher  vorliegen, 
hat  dagegen  die  Garde  der  grossen  Mehrzahl  nach  aus  Illyrikern, 
Africanern,  Syrern  bestanden*);  die  civilisirten  Reichstheile  ver- 


1)  Id  dieser  Ordnung  folgen  sich  die  Provinsen  bei  Dio  74,  2  in  den 
Excerpten;  Xiphilin  stellt  Spanien  an  die  erste  Stelle.  Die  Worte  ix  xoviov 
(wegen  ihrer  Herkunft)  xai  xoîç  tïâtaiv  air  toy  inuuttotiQotv  xal  xoïç  ydt- 
oiv  ânkovariçioy  Syr  coy  heben  nach  Dios  Art  mehr  die  allgemein  moralischen 
Eigenschaften  hervor  als  das  präcise  Moment,  auf  das  es  hier  ankommt;  die 
Sache  spricht  deutlich  genug. 

2)  Die  Bedenken,  die  ich  im  Hermes  4,  119  gegen  die  Erwähnung  Spa- 
niens erhoben  habe,  sind  von  Bohn  a.  a.  0.  mit  Recht  zurückgewiesen  worden. 

3)  Für  die  vorliegende  Frage  ist  es  gleichgültig,  ob  diese  aus  den  Le- 
gionen oder  unmittelbar  in  die  Garde  gekommen  sind;  indess  scheint  mir 
Bohn  nicht  mit  Recht  an  dem  Satz  zu  rütteln,  dass  nach  Severus  die  Garde 
überwiegend  aus  gedienten  Legionaren  gebildet  worden  ist.  Aus  dem  Schwei- 
gen der  meisten  Inschriften  nachseverischer  Prätorianer  über  die  Translation 
lisst  sich  nicht  schliessen,  dass  dieselbe  nicht  stattgefunden  bat;  es  ist  ganz 
gewöhnlich,  dass  bei  erreichtem  besserem  Dienstverhältniss  das  geringere  über- 
gangen wird.  Auch  kann  doch  nur  auf  die  Prätorianer  gehen  was  Zosimos 
1,  82  in  der  Schilderung  des  Heeres  Aurelians  sagt:  rjaay  âk  nçoç  xoixoiç 
êi  Tov  ßaatXtxov  xiXovç  ix  niyxtay  âçioxiydqy  ovytdiyftiyot  xni  nâvtmv 
âutnçtnicxaxoi. 


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54 


MOMMSEN 


schwinden  so  gut  wie  ganz.  Charakteristisch  ist  zum  Beispiel, 
«lass  in  diesen  Listen  Macédonien  fast  nur  vertreten  ist  durch  den 
am  meisten  barbarischen  seiner  Bezirke,  den  von  Pautalia. 

Die  Augustus  bei  diesen  Einrichtungen  leitenden  Gedanken  be- 
dürfen der  Erläuterung  nicht.  Die  orientalische  Heerhälfte  erscheint, 
wie  schon  bemerkt  ward  (S.  22),  zurückgesetzt,  insofern  die  Garde 
nur  aus  demjenigen  Gebiet  ausgehoben  wird,  das  die  Legionen  des 
Westens  stellt.  Wenn  ferner  die  stadtische  Civilisation  die  Grund- 
lage der  legionaren  Aushebung  bildete,  so  war  es  nur  angemessen 
diesen  Gedanken  bei  der  Garde  in  verstärkter  Potenz  zur  Ausführung 
zu  bringen  und  neben  Italien  nur  die  voll  civilisirten  Provinzen 
zuzulassen.  Ebenso  aber  entspricht  es  dem  Umschwung  der  Dinge 
unter  Severus,  dass  nun  umgekehrt  die  Barbaren  über  die  civilisir- 
ten Reichstheile  herrschen  und  die  Bildung  als  Disqualification  des 
Soldaten  erscheint.  Auffallend  ist  die  Zurücksetzung  des  gesammten 
keltisch-germanischen  Gebiets,  besonders  auch  insofern,  als  sie  im 
dritten  Jahrhundert  fortbestanden  hat  Vermuthlich  ist  der  Grund 
dafür  zu  suchen  in  der  Einrichtung  der  Kaiserreiter,  der  Batavi 
oder  Germant  der  älteren,  der  équités  singulare*  der  spateren 
Kaiserzeit.  Diese  Truppe,  der  Sache  nach  von  je  her,  späterhin 
auch  von  Rechtswegen  ein  Theil  der  stadtrömischen  Kaisergarde, 
recrutirte  sich  vorzugsweise  aus  eben  den  Provinzen,  welche  bei 
der  Recrutirung  für  das  eigentliche  Praetorium  ausgeschlossen 
sind;  die  beiden  Aushebungen  sind  also  complementer  und  wird 
man  namentlich  in  der  früheren  Kaiserzeit  zwischen  den  beiden 
Truppen,  der  bürgerlichen  und  der  germanischen,  landsman  nschaft- 
liche  Beziehungen  haben  abschneiden  wollen.  Für  das  dritte  Jahr- 
hundert  gilt  dies  nicht;  Pannonier  insonderheit  begegnen  in  der 
Epoche  des  illyrischen  Soldatenregiments  in  der  einen  wie  der 
andern  Truppe  in  beträchtlicher  Anzahl.  Der  fortdauernde  Aus- 
schluss der  germanischen  Elemente  aus  dem  Prä  tori  um  ruht  in  dieser 
Zeit  wohl  auf  der  Rivalität  der  Rhein-  und  der  Donauarmeen. 

Auf  die  späteren  Aenderungen  in  der  Aushebung  gehe  ich 
hier  nicht  ein.  Dass  bei  dem  Hinzutreten  der  Flottenconscription 
diese  von  Rechtswegen  auf  die  kaiserlichen  Provinzen  fiel,  ist  früher 
(S.  46)  hervorgehoben  worden;  wenn  dieselbe  nicht  allen  Pro- 
vinzen gleichmässig  auferlegt  ward,  sondern  die  Spanier,  Gallier, 
Raeter,  Noriker  dabei  so  gut  wie  ganz  Ubergangen  wurden1),  so 

1)  Ich  habe  dies  bereits  früher  (Hermes  16  S.  470)  ausgeführt,  damals 


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DIE  C0>SCRIPT10.NS0RDISUNG  DEH  RÖM.  KAISEHZE1T  55 


wird  der  Hauptgrund  dafür  gewesen  sein,  dass  diese  eben  fur 
den  Landdienst  in  hervorragender  Weise  in  Anspruch  genommen 
waren.1)  —  Die  Ortliche  Aushebung,  wie  sie  seit  Hadrian  für  das 
gesammte  Landheer  wenigstens  die  Grundlage  gebildet  bat,  weiter 
unter  Severus  die  Verlegung  des  Schwergewichts  der  Conscription 
too  der  Belgica  nach  Thrakien  und  Pannonien  müssen  oach  allen 
Seiten  hin  die  durchgreifendsten  Umwandlungen  herbeigeführt  haben, 
welche,  so  weit  überhaupt,  nicht  im  Rahmen  einer  kurzen  Ab- 
handlung dargelegt  werden  können.  Nur  darauf  darf  vielleicht  hier 
noch  hingewiesen  werden,  da  es  mit  den  Rechtsverhältnissen  der 
Cooscriptionsgemeinden  in  Verbindung  stehen  kann,  dass  die  auf- 
fallend geringe  Zahl  der  Auxiliarier  aus  der  Tarraconensis  und 
der  drei  gallischen  Provinzen  —  ich  finde  deren  zum  Beispiel  aus 
der  ganzen  grossen  Lugdunensis  nur  zwei*)  —  vielleicht  im  Zu- 
sammenhang steht  mit  der  Einführung  der  örtlichen  Conscription 
für  die  spanische  und  die  germanischen  Legionen.  Dass  diese  für 
Spanien  in  Anwendung  gekommen  ist  und  die  dort  stehende  Le- 
gion sich  in  späterer  Zeit,  wie  die  africain  sc  he ,  aus  der  Provinz 
selbst  recru tirt  hat,  ist  erweislich.  Für  die  Rheintruppen  erkennt 
man  wohl,  dass  die  beiden  Germanien  auch  für  ihre  Legionen 
stark  in  Anspruch  genommen  wurden,  Kölner  zum  Beispiel  darin 
in  späterer  Zeit  in  grosser  Zahl  gedient  haben  ;  allein  sicher  reichte 
die  blosse  provinziale  Aushebung  hier  nicht  aus,  da  zumal  die  Re- 
crutirung  der  Auzilia  daselbst  keineswegs  aufhörte.  Die  Inschriften 
scheinen  in  der  That  darauf  zu  führen,  dass  für  die  germanischen 
Legionen  auch  Raetien  und  die  très  Gattiae  herangezogen  worden 
sind.  —  Dies  konnte  geschehen,  ohne  dass  darum  das  Personen- 
und  Gemeinderecht  der  Spanier  und  Gallier  geändert  ward  ;  aber  es 
kann  auch  eine  umfassende  Verleihung  des  Vollbürgerrechts  damit 

ohne  zu  wissen,  dass  das  Fehlen  der  Baetica  und  der  Narbonensis  auf  einem 
andern  Grunde  beruht. 

1)  Allerdings  blieb  die  Reichsflotte,  obwohl  hauptsächlich  in  Italien  sta« 
tionirt,  doch  eine  griechische  Institution;  man  braucht  dafür  nur  an  die  trie- 
rarchif  gubernatores,  naophylaces,  pituli  zu  erinnern.  Aber  die  Sarden  und 
die  Dalmatiner  waren  ebenso  wenig  Griechen  wie  die  Bewohner  der  Tarra- 
conensis; wohl  aber  können  diese  bei  dem  Dilectus  für  das  Laadheer  stärker 
betheiligt  gewesen  sein  als  jene. 

2)  Der  eine  ist  der  S.  26  A.  2  erwähnte  Lugudunenser,  Soldat  der  1.  tbra- 
kischen  Cohorte,  der  zweite  ein  Namnete  aus  der  ala  Indiana  in  der  Wormser 
Inschrift  Brambach  89t. 


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MO M M S  EN 


in  Verbindung  gestanden  haben,  welche  die  rechtliche  Nölhigung  in 
sich  schloss  hier  den  Dilectus  forUn  allein  für  die  Legionen  aus- 
zunutzen. 

Es  bleibt  noch  übrig  auf  den  Dilectus  von  der  staatsrecht- 
lichen Seile  her  einen  Blick  zu  werfen.  Bisher  ist  es  nicht  mög- 
lich gewesen  in  Betreff  des  Aushebungsrecbts  unter  dem  Principal 
weiter  zu  kommen  als  zu  dem  selbstverständlichen  Satze,  dass  das- 
selbe in  der  Hand  des  Kaisers  liegt  ;  vielleicht  vermögen  wir,  nach- 
dem die  principielle  Verschiedenheit  desselben  in  den  senatorischeu 
und  in  den  eigenen  Provinzen  des  Kaisers  sich  herausgestellt  hat, 
diejenigen  organischen  Anordnungen  zu  erkennen,  welche  bei  der 
Theilung  der  Provinzen  im  J.  727  in  dieser  Beziehung  nothwendig 
haben  getroffen  werden  müssen,  und  einigermassen  festzustellen, 
dass  und  wie  das  kaiserliche  Aushebungsrecht  Constitutionen*  be- 
schrankt war. 

Die  vorkommenden  Aushebungsbeamten  —  alle,  wie  es  scheint, 
ausserordentlich  bestellt  und  selbstverständlich  alle  vom  Kaiser  er- 
nannt —  zerfallen  in  zwei  Kategorien1):  die  in  den  Kaiserprovinzen 
fungirenden  sind  ritterlichen  Ranges,  die  in  Italien  thätigen  ohne 
Ausnahme  senatorischen;  in  den  Senatsprovinzen  haben  die  Procon- 
sul n  selbst  die  Aushebung  geleitet,  aber  auch  sie  dem  Anschein  nach 
nur  in  Folge  eines  besonderen  Auftrages.  Das  heisst,  in  seinem  Ver- 
waltungsgebiet schaltet  den  Nichtbürgern  gegenüber  der  Princeps 
unbeschrankt:  sowohl  die  Bildung  der  Truppenkörper,  so  weil  sie 
aus  Nichtbürgern  zusammengesetzt  werden,  wie  auch  deren  Ergän- 
zung geht  offenbar  den  Senat  nichts  an  und  hangt  in  keiner  Weise 
ab  von  dessen  Beschlüssen.  Insofern  sind  die  Auxilien  gewisser- 
massen  eine  Hausmacht  des  Kaisers,  auf  militärischem  Gebiet  den 
Legionen  gegenüber  ungefähr,  was  in  dem  Beamtenkreis  die  Haus- 
beamten gegenüber  der  seuatorischen  Magistratur  sind;  wie  denn 
auch  an  jene  Auxilien  sich  die  Gesindetruppen,  die  italischen 
Flotten  und  die  deutsche  Leibwache  in  ganz  ähnlicher  Weise  an- 
sch  Ii  essen  wie  an  die  Hausbeamten  von  Ritterrang  das  an  Slaals- 
geschüften  betheiligte  kaiserliche  Freigelassenen-  und  Sclavenge- 
sinde.  Dass  in  den  Senalsprovinzen  ähnliche  Truppenbildungen 
nicht  etwa  an  die  Einwilligung  des  Senats  geknüpft,  sondern  ganz 
unterblieben  sind,  weist  deutlich  hin  einerseits  darauf,  dass  diese 

1)  Staatsrecht  21,  819.  Hiniuzufögen  ist  Tacitus  ann.  14,  18,  wonach 
der  Proconsul  der  Cyreuaica  die  Aushebung  leitet. 


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VIE  CO.NSCRIPTIONSORDNUNG  DER  ROM.  KAISEItZKIT  57 


iusnebung  ihren  Rccbtsgmnd  in  der  proconsularischen  Gewali  ge- 
habt bat,  andrerseits  auf  das  Grundprincip  des  Principals  die 
Militärgewalt  in  dem  damit  verknüpften  Proconsulat  zu  concen-  . 
iriren  und  die  senatorischen  Proconsuln  von  der  Ausübung  des 
an  sich   ihnen  zukommenden  Commandos  auszuschliessen.  Die 
Auiiliaraushebung  ist  wahrscheinlich  eine  einfache  Anwendung  des 
anerkannten  Rechts  des  Statthalters  in  seinem  Sprengel  die  Wehr- 
pflichtigen unter  die  Waffen  zu  rufen,  modißcirt  durch  die  Aus- 
dehnung des  proconsularischeo  Gebiets  und  durch  die  Perpetuität 
der  proconsularischen  Gewalu    Eine  Ala  oder  Cohorte  konnte  in 
Macédonien  der  Kaiser  nicht  ausheben,  weil  er  nicht  Proconsul 
dieser  Provinz  war  und  dem  betreffenden  Proconsul  sollte  die  eigene 
Aushebung  nicht  gestattet  werden:  desshalb  unterblieb  hier  die 
Aufstellung  von  Auxilien  ganz.   Es  scheint  auch  später  hierin  prin- 
cipiell  nichts  geändert  worden  zu  sein.    Bei  der  Umwandlung  der 
seoatorischen  Provinzen  in  kaiserliche,  wie  sie  bei  Bithyuien  schon 
froher,  dann  am  Ausgang  des  dritten  Jahrhunderts  in  grossem 
Umfang  stattgefunden  hat,  mag  die  Rücksicht  auf  die  Aushebung, 
namentlich  in  Bilbynien  für  die  Flotte,  wohl  im  Spiel  gewesen 
sein,  aber  das  Princip  ist,  so  viel  wir  erkennen  können,  bis  zu 
der  Umgestaltung  des  gesammten  Staatswesens  durch  Diocletian  in 
Kraft  geblieben. 

Anders  verhält  es  sich  mit  den  Legionen  und  mit  der  Garde. 
Wenn  auch  nach  der  oben  gegebenen  Ausführung  NichtbOrger 
namentlich  in  jene  eingestellt  werden  durften,  so  ist  dieser  Dienst 
dennoch  insofern  eine  bürgerliche  Last,  als  jeder  Bürger  dafür 
ausgehoben  werden  konnte,  und  ohne  Zweifel  ist  unter  Augustus 
und  noch  lange  nach  ihm  ein  sehr  grosser  Theil  der  Legionare 
aus  geborenen  Bürgern  durch  Dilectus  hervorgegangen.  Es  lässt 
sich  nicht  streng  beweisen,  aber  dünkt  mir  in  hohem  Grade  wahr- 
scheinlich, dass  bei  der  Reorganisation  des  Gemeinwesens  Augustus 
auf  das  bis  dabin  in  weitestem  Umfang  geübte  Recht  Legionen 
und  überhaupt  Bürgertruppen  aufzustellen  formlich  Verzicht  ge- 
leistet hat  und  dass  die  derartigen  Neuformalionen  der  Kaiserzeit 
alle  durch  Senatsschluss  legalisirt  worden  sind.  Die  auffallende 
Seltenheit  derselben,  die  in  der  That  mil  dem  Erwerb  der  neuen 
Provinzen  Britannien,  Dacien  und  Mesopotamien  Schritt  hält,  im 
Uebrigen  wesentlich  in  der  Ersetzung  aufgelöster  oder  vernichteter 
Legtonen  durch  anders  benannte  besteht,  findet  wahrscheinlich 


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MOMMSEN 


darin  ihre  Erklärung;  nicht  als  ob  die  Regierung,  wenigstens  von 
Tiberius  ab,  irgend  zu  besorgen  gehabt  hätte,  dass  ihr  die  Erlaubnis* 
versagt  werden  würde,  sondern  weil  sie  es  vermied  einerseits  durch 
ein  solches  Ansinnen  die  formale  höchste  Souveränem  des  Senats 
neu  zu  declariren,  andrerseits  durcli  Errichtung  von  Legionen  ohne 
Senalusconsult  die  gesetzlichen  Schranken  der  kaiserlichen  Compe- 
tenz  offenkundig  zu  überschreiten. 

Anders  allerdings  wird  es  sich  verhalten  haben  mit  der  Er- 
gänzung der  einmal  bestehenden  Truppenkörper.  Allem  Anschein 
nach  hat  der  Kaiser  hierin  nach  zwei  Seiten  freie  Hand  gehabt, 
wenn  auch  für  beide  Fälle  ein  strenger  Beweis  nicht  zu  erbringen 
ist.  Mit  der  gesammten  Stellung  des  Principals  ist  es  nicht 
vereinbar,  dass  für  die  Annahme  eines  Burgers,  der  zu  dienen 
wünschte,  der  Kaiser  einer  besonderen  constitutionellen  Legitimi- 
rung  bedurft  haben  soll;  noch  unvereinbarer  wo  möglich,  dass  er 
in  seinem  eigenen  Verwaltungsgebiet  für  Einstellung  eines  Bürgers 
von  Beryt  oder  eines  Peregrinen  aus  Ancyra  in  eine  Legion  den 
Senat  vorher  hat  befragen  müssen. 

Da  die  Garde,  abgesehen  von  der  natürlich  lediglich  von  dem 
obersten  Kriegsherrn  abhängenden  Versetzung  aus  einer  Truppe  in 
die  andere,  wohl  zu  allen  Zeiten  wesentlich  aus  Freiwilligen  gebildet 
worden  ist1),  so  ist  deren  Recrutirung  so  wie  die  übrigen  städti- 
schen Truppenkörper  wahrscheinlich  erfolgt  ohne  Mitwirkung  des 
Senats,  was  auch  die  Lage  der  Sache  fordert.  Auch  ein  nicht  unbe- 
trächtlicher Theil  der  Legionare  mag  auf  diese  Weise  in  den  Dienst 
gelangt  sein;  doch  lag  namentlich  in  der  früheren  Kaiserzeit  das 
Schwergewicht  bei  dem  Heerdienst  ohne  Zweifel  auf  dem  Dilectus. *) 
So  weit  dieser  auf  Italien  und  die  Senatsprovinzen  traf,  hat  diesen 
nicht  der  Kaiser,  sondern,  allerdings  wohl  immer  auf  Antrag  des 
Kaisers,  der  Senat  verfügt  Der  im  J.  65  angeordnete  Dilectus  in  den 
drei  Senatsprovinzen  (S.  8)  wird  zwar  von  Tacitus  nicht  ausdrücklich 
als  Senatsbeschluss  bezeichnet;  aber  wer  die  Entstehung  der  Aona- 
len  auch  der  Kaiserzeit  kennt,  weiss,  dass  der  Grundstock  für  den 


1)  Der  Bescheid,  den  Kaiser  Hadrian  dem  für  die  Garde  sich  meldenden 
Rekruten  erlheilt  (Dositheus  Iladr.  sent.  2),  dass  er  zunächst  bei  den  Stadt- 
cohorten  eintreten  möge,  führt  auf  freiwilligen  Eintritt  für  die  hauptstädtische 
Soldatesca  insgemein;  und  eben  dahin  führen  die  auf  den  drei-,  resp.  sechs- 
jährigen Dienst  bei  der  Feuerwehr  gesellten  Belohnungen. 

2)  Tacitus  ann.  4,  4.  Vellerns  2,  130.  Marquardt  Staatsverw.  2,  522. 


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DIE  C0NSCR1PT10NS0RDNUNG  DER  RÖM.  KAISERZEIT  59 


Jahresbericht  der  betreffende  Jahrbaud  der  Seuatsbeschlüsse  ist  und 
dass  eben  die  kurzen  sogenannten  annalistischen  Notizen,  wie  diese, 
regelmässig  auf  solche  zurückgehen.  Dazu  passt  vollkommen,  dass, 
so  weit  wir  urtheüen  können,  die  Aushebung  in  Italien  durch 
kaiserliche  Commissarien  senatorischen  Ranges,  die  in  den  Senats- 
provinzen durch  die  Proconsuln  selbst  vollzogen  wird,  während 
kaiserliche  Hausbeamte  hier  nirgends  erscheinen.    Natürlich  sind 
dergleichen  Anträge  und  Beschlüsse  obligat  gewesen  und  wie  andere 
Rontinegeschäfte  der  Regel  nach  ans  unsern  Berichten  wegge- 
blieben, obwohl  anfangs  nicht  jährlich  fur  jede  Legion  ausgehoben 
wurde,  sondern  die  Recru tirung  in  grösseren  Intervallen  und  un- 
regelmässig erfolgte.   Aber  dass  nach  formellem  Recht  der  Kaiser 
hier  nicht  frei,  sondern  hinsichtlich  der  Recru  tirung  vom  Senat  ab- 
hängig war,  bleibt  eine  Thatsache  von  geschichtlicher  wie  staats- 
rechtlicher Bedeutung.  Nicht  minder  bedeutungsvoll  ist  die  spätere 
Beseitigung  der  Betheiligung  der  Volksvertretung  an  der  Aufstellung 
des  Heeres.  Zwar  direct  aufgehoben  ist  dieselbe  wohl  schwerlich, 
sondern  nur  ausser  Anwendung  gesetzt  durch  die  Veränderung  der 
Conscriptionsbezirke  :  die  Durchführung  der  Ortlichen  Aushebung 
durch  Hadrian  macht  der  Einwirkung  des  Senats  auf  die  Recru- 
tirung  ein  Ende.    Die  spanische  Legion  recrutirle  sich  in  der 
Tarraconensis,  die  brittischen  und  die  germanischen  Legionen  in 
Britannien,  den  drei  Gallien,  den  beiden  Germanien  und  Raetien, 
die  illyrischen  in  den  Donauprovinzen ,  die  des  Ostens  in  Kappa- 
dokien, Galatien,  Syrien,  Aegypten.    Die  grosse  Masse  des  Kaiser- 
heers wurde  seit  Hadrian  nach  dem  System  ausgehoben,  wie  es  unter 
Augustus  für  die  Auxilien  und  etwa  noch  die  Legionen  des  Ostens 
Gellung  gehabt  hat;  die  Aushebung  in  dem  Machtgebiet  des  Senats 
hurte,  im  Grossen  und  Ganzen  wenigstens,  auf  und  die  verfassungs- 
mässige Befugniss  des  Senats  blieb  zwar  in  Rechtskraft,  aber  war 
inhaltlos  geworden.    In  Africa  allerdings  ist  auch  später  noch 
nicht  blos  in  dem  kaiserlichen  Numidien,  sondern  auch  in  der 
senatorischen  Provinz  in  bedeutendem  Umfang  ausgehoben  worden; 
wenn  das  Bewilligungsrecht  des  Senats  für  diese  Provinz  nicht  schon 
früher,  mit  Rücksicht  auf  ihre  halb  kaiserliche,  halb  senatorische 
oberste  Verwaltung,  einer  Modification  unterlegen  hat,  so  mag  da- 
für dasselbe  auch  nachher  noch  zur  Anwendung  gekommen  sein; 
an  der  allgemeinen  Rechtslage  wird  dadurch  nichts  geändert. 


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MO  MÜSEN 


IV.  Die  Rechtsstellung  der  Individuen  und  der  Ge- 
meinden und  die  Conscription. 

Wie  weit  kann  aus  dem  Dienstverhältnis^  des  einzelnen  Sol- 
daten auf  sein  Personalrecht,  wie  weit  aus  der  Stellung  der  ein- 
zelnen Gemeinde  bei  dem  Dilectus  auf  ihr  Gemeinderechl  ge- 
schlossen werden? 

Jeder  Legionär  ist  noth wendig  romischer  Barger  ;  jeder  Auxi- 
liarier  triü  als  NichtbUrger  in  die  Truppe  ein.  Aber  wie  schon 
seit  Augustus  dem  Auxiliarsoldaten  allgemein  nach  vollendeter  Dienst- 
zeit die  Verleihung  des  Bürgerrechts  in  Aussicht  gestellt  ist,  so  ist 
ihm  nicht  selten  noch  während  der  Dienstzeit  das  Bürgerrecht  als 
persönliche  Auszeichuuog  verliehen  worden;  es  ist  sogar  schon 
früh  vorgekommen,  dass  eine  solche  Verleihung  der  ganzen  Truppe 
zu  Theil  und  selbst  dauernd  als  Ehrenname  derselben  geführt  wird, 
ohne  dass  die  Rechtsstellung  der  später  eintretenden  Leute  dadurch 
sich  ändert.  ')  Demnach  müssen  unter  den  Auxiliarsoldaten  romische 
Bürger  sich  in  ziemlicher  Anzahl  befunden  haben,  und  damit  stimmt 
auch  der  Sachbefund  wesentlich  überein.*)  Insofern  also  ist  jener 

t)  Marquardt  Slaatsverw.  2,  459.  Der  älteste  uns  bekannte  Fall  dieser 
Art  ist  der  oben  S.  51  A.  1  erwähnte  aus  dem  J.  63.  Als  Beiname  einzelner 
Abtbeilungen  ist  civium  Romanorum.  nachweisbar  seit  Titus. 

2)  Die  Thatsachen,  dass  drei  Auxiliarsoldaten  (S.  26  A.  2)  die  Heimath  in 
städtischer  Form  —  Lugudunum,  Andautonia,  die  castra  —  and  daneben 
die  Tribus  nennen;  dass  ein  Auxiliarsoldat  (S.  46  A.  3)  als  seine  Heimath 
Stobi  angiebt,  welche  Stadt  nicht  blos  römische  Bürgergemeinde  war,  sondern 
auch  als  in  der  Senatsprovinz  Macédonien  gelegen  dem  Auxiliardilectus  nicht 
unterlag  und  dass  eine  allerdings  geringe  Anzahl  von  Flottensoldaten  sich 
als  Italiker  und  als  ihre  Heimath  Misenum,  Formiae,  Nola,  Ateste  bezeichne« 
(in  dieser  Zeitschrift  Bd.  16  S.  465),  lassen  sich  mit  dem  Gesetz,  dass  römische 
Bürger  weder  gezwungen  noch  freiwillig  in  Peregrinencorps  eintreten  können, 
nur  durch  die  Annahme  vereinigen,  dass  diese  Individuen  als  Peregrinen  in  die 
Truppe  eingetreten  sind,  aber  noch  vor  der  Mission  das  Reichsbürgerrecht 
und  damit  die  Heimathgemeinde  empfangen  haben.  Dass  jenes  in  grossem 
Umfang  also  verliehen  worden  ist,  steht  fest;  dass  damit  die  Einschreibung 
in  eine  Stadtgemeindc  verbunden  war,  steht  nicht  fest,  aber  es  dürften  doch 
für  diese  Annahme  wesentliche  Gründe  sprechen,  die  allerdings  hier  nur  an- 
gedeutet werden  können.  Insbesondere  ist  dafür  die  Frage  tu  erwägen,  ob 
nicht  die  Erlheilung  des  Börgerrechts  bei  der  Mission  mit  der  Einschreibung 
in  eine  städtische  oder  quasistädtische  Gemeinde  (die  castra)  verbunden  ge- 
wesen ist;  wird  diese  bejaht,  so  ist  auch  jene  Annahme  damit  erwiesen,  da 
offenbar  die  Erlheilung  des  Bürgerrechts  während  der  Dienstseit  nichts  ist  als 


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DIE  CONSCRIPTIONSORDNUNG  DER  RÜM.  KAISERZEIT  61 


Gegensatz  kein  vollständig  scharfer  und  kann  nicht  jeder  Auxiliar 
sieber  als  Nichlbürger  angesehen  werden.  Dagegen  wird  derjenige 
Aiixthar,  der  die  Heimath  in  nicht  städtischer  Form  angiebt,  je 
nach  der  Namensforro,  alt  Latinus  oder  als  Peregrinus  betrachtet 
werden  müssen.  Es  gewährt  dafür  eine  gute  Bürgschaft,  dass  bei 
den  Prätorianem  und  den  Legionariern,  deren  Bürgerrecht  ausser 
Zweifel  steht,  die  Heimath  in  der  Form  des  Ethnikum  auf  den  offt- 
ciellen  Listen  kaum  je  und  selbst  auf  den  Grabschriflen  nur  drei- 
oder  viermal  auftritt  (S.  24),  umgekehrt,  wo  auf  SoWatengrab- 
schriften  die  Form  des  Ethnikum  erscheint,  die  Truppe  als  solche 
regelmassig  peregrinischen  oder  latinischen  Rechts  ist 

Wo  nicht  die  Heimathgemeinde,  sondern  nur  die  Landschaft, 
das  heisst  die  factische  Herkunft  des  Betreffenden  aus  einem  grös- 
seren Bezirk  bezeichnet  wird,  kann  daraus  auf  die  Rechtsstellung 
des  Betreffenden  nur  insoweit  geschlossen  werden,  als  dieser  Be- 
zirk gleichartigen  Rechts  ist;  und  immer  ist  auch  mit  den  mög- 
lichen personlichen  Rechtserhöhungen  zu  rechnen.  Natione  Italus 
zeigt  sieber  den  römischen  Borger  an,  natione  Thorax  im  Allge- 
meinen den  Peregrinen  ;  aber  auch  der  aus  einer  in  Thrakien  be- 
legenen römischen  Colonie  gebürtige  Mann  und  der  durch  Eintritt 
in  eine  Legion  zum  Bürgerrecht  gelangte  Soldat  thrakischer  Her- 
kunft können  allenfalls  so  bezeichnet  werden. 

Wichtiger  und  schwieriger  ist  der  Rückschluss  aus  dem  Con- 
scriptionsrerhältniss  auf  die  Rechtsstellung  des  Heimathbezirkes. 
Es  sind  in  dieser  Hinsicht  vier  Sätze  zu  erörtern: 


die  Anticipirung  der  Missionsprivilegien.  Zu  Gunsten  der  Bejahung  sprechen 
die  Inschriften ,  nicht  durch  ihr  Reden ,  sondern  durch  ihr  Schweigen.  Von 
Anfang  des  Principals  an  sind  Auxiliarsoldaten  in  grosser  Zahl  auf  diesem 
Wege  zum  römischen  Bürgerrecht  gelangt  und  offenbar  nur  der  kleinste  Theil 
derselben  in  Colonien  geführt  worden.  Hatten  diese  Veteranen  ihr  früheres 
Heimathrecht  behalten,  wie  man  allerdings  zunächst  erwarten  sollte,  so  würden 
zum  Beispiel  die  Bataver  dieser  Kategorie  als  cives  Batavi  und  zugleich  als 
römische  Vollbürger  mit  der  Tribus  auftreten;  aber  Beispiele  dieser  Art  fehlen 
gänzlich.  Dies  erklärt  sich,  wenn  mit  der  Mission  die  Einschreibung  des  Neu- 
börgers in  eine  der  bestehenden  Stadtgemeinden  —  nicht  nothwendig  in  eine 
Bürgergemcinde  —  verbunden  war.  Auch  lägst  sich  wohl  denken,  dass  die 
Deduction  der  Veteranen,  über  deren  spätere  Ausgestaltung  wir  wenig  unter- 
richtet sind,  ungefähr  diesen  Weg  genommen  hat.  Das  Gemeindebürgerrecht 
kann  der  Kaiser  verleihen  (C.  U  4249);  und  was  Kaiser  Valentinian  sagt 
(C.  Th.  7,  20,  8):  omnibus  bene  meritü  veteranù  quam  volunt  patriam 
damuj,  mag  wohl  weiter  zurückreichen  als  man  meint. 


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62 


MOMMSEN 


1)  dass  die  Gemeinde,  aus  welcher  ein  Prätorianer  oder  Le- 
gionär aasgehoben  wird,  ebensowohl  eine  Vollbarger-  wie 
eine  Gemeinde  latinischen  oder  peregrinischen  Rechts  ge- 
wesen sein  kann; 

2)  dass  sie  aber  eine  Stadtgemeinde  gewesen  sein  muss; 

3)  dass  jeder  Aushebungsbezirk  eines  Auxiliarcorps  latinisches 
oder  peregrinisches  Recht  gehabt  hat; 

4)  dass  der  Heimathort  eines  jeden  in  einem  latinischen  oder 
Peregrinencorps  dienenden  Soldaten  latinisches  oder  peregri- 
nisches Recht  gehabt  hat. 

Dass  der  römische  Bürger  einer  nichtrömischen  Gemeinde  als 
Bürger  angehören  kann  und  demnach  daraus,  dass  ein  romischer 
Prätorianer  oder  Legionär  diese  oder  jene  Ortschaft  als  Heimath 
nennt,  auf  das  Bürgerrecht  dieser  Ortschaft  nicht  geschlossen  wer- 
den darf,  ist  schon  oben  ausgeführt  worden  (S.  2)  und  war  im 
Allgemeinen  längst  anerkannt  Freilich  hat  man,  so  lange  für  die 
Aufnahme  in  die  Bdrgertruppen  der  Besitz  des  römischen  Bürger- 
rechts als  Voraussetzung  galt,  dennoch  oft  einen  solchen  Schluss 
wenigstens  da  sich  gestattet,  wo  die  Beispiele  nicht  vereinzelt 
waren  und  besonders  die  Gleichheit  der  Tribus  hinzutrat.1)  Die 
neuesten  Funde  haben  diese  Vorstellung  berichtigt  und  gezeigt, 
dass  vielmehr  die  Verleihung  des  Bürgerrechts  an  peregrinische 
Rekruten  mit  der  Aushebung  für  die  Legion  in  grossem  Massstab 
verbunden  gewesen  ist,  seit  es  ein  stehendes  Heer  gab.  Mindestens 
ein  Drittel  der  Legionen  ist  aus  den  griechischen  Provinzen  aus- 
gehoben worden,  in  denen  es  wenigstens  zu  Augustus  Zeit  nur 
eine  geringe  Zahl  von  römischen  Bürgern  gab;  aber  auch  im 
Occident  wird  die  legionare  Aushebung  in  der  Narbonensis,  der 
Baetica,  Africa,  welche  vorzugsweise  davon  getroffen  wurden,  da- 
mals wenigstens  grossentheils  wenn  nicht  auf  Peregrinen,  doch  auf 
Latiner  gefallen  sein.  Wir  haben  wahrscheinlich  die  Ausdehnung 
des  Bürgerrechts  auf  die  Provinzen  uns  bisher  zu  umfänglich  vor- 

1)  Beispielsweise  habe  ich  wenigstens,  und  ich  glaube  wir  haben  alle 
bisher  nie  daran  gezweifelt,  dass  Lucus  Auguttus  der  Voconüer,  welches  so 
zahlreiche  Legionarier  der  Voltinia  geliefert  hat,  eine  römische  Vollbürgerge- 
meinde gewesen  ist;  ein  von  mir  gemachter  Versuch  diese  mit  der  peregri- 
nischen civitat  Focontiorum  auszugleichen  hat  kürzlich  Hirschfelds  Billigung 
gefunden  (gall.  Stud.  S.  26).  Jetzt  sehen  wir,  dass  jenes  nichts  ist  als  der 
städtische  Ausdruck  für  den  Gau  und  dass  daraus  auf  das  Gemeinderecht  ein 
Schluss  überall  nicht  gemacht  werden  darf. 


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DIE  CONSCRIPTIONSORDNÜNG  DER  RÖM.  KAISERZEIT  63 


gestellt  Die  zahlreichen  Gemeinden  der  Narbonensis,  in  denen 
seit  Augustus  die  Voltinia,  der  Baetica,  in  denen  seit  Vespasian  die 
Quirina  erscheint,  sind  vermuthlich  Gemeinden  latinischen  Rechts 
gewesen  und  geblieben,  deren  zum  Vollbürgerrecht  gelangten  Bür- 
gern die  betreffende  Tribus  als  personale  in  derselben  Weise  bei- 
gelegt ward  wie  den  Alexandrinern  und  den  Galatern  die  Pollia 
(S.  5);  und  sie  werden  dieses  Recht  zu  einem  Theil  auf  dem 
municipalen  Wege,  zu  einem  anderen  aber  durch  den  Eintritt  in 
die  Legion  erhalten  haben.  Die  Regel  spricht  in  aller  Deutlich- 
keit Aristides  aus  in  seiner  Lobrede  auf  Rom  (1  p.  352  Dind.); 
die  Stelle  ist  bekannt  und  oft  benutzt,  nur  hat  man  sie  auf  das 
Verfahren  des  Marcus  beschrankt,  während  sie  in  der  That  das 
System  des  stehenden  Heeres  der  römischen  Raiserzeit  überhaupt 
zum  Ausdruck  bringt:  tiç  ovv  f}  avXXoyrj  xal  tiç  o  tqônoç; 
iX&ôvteç  inl  rtàoav  vrcrptoov  kvttvd-ev  ioxéipaa&e  tovç 
Ititovçyrjoortaç  trjvôe  tr^v  Xettovcyiav  xal  toç  evçete,  éfiov 
trtç  te  narçiôoç  ànrjXXâ^ate  xal  trtv  vfietéçav  avrwy  néXtv 
â>Ttôù%€  avtoiç,  loate.  xal  aioxvv$r{vai  tb  Xotnbv  avtovç 
bteivovç  y'  av  elnelv,  o&ev  fjoav  tb  aQxciïov  noirjoafievoi  ôf. 
noXltaç  ovttoç  xal  atçatiunaç  inoirjoate,  aiate  tovç  te  an 6 
tiJç  nôXewç  firj  otçatevea&at  xal  tovç  atçattvofiévovç  fttjd* 
ortovv  iJtto»  àvai  noXltaç,  tT]Ç  (ihr  aç%aiaç  ànoXiôaç  yeye- 
rr.uérovç  a  fia  tij  crçcnefç,  trjç  ô'  ifdetéçaç  noXitaç  te  xal 
Vqovoovç  ànb  trjç  avxrjç  wéçaç.  Diese  allgemein  über  alle 
Provinzen  sich  erstreckende,  auf  Peregrinen  gerichtete,  aber  vom 
Tage  des  Eintritts  an  zugleich  das  Bürgerrecht  gewährende  legio- 
nare  Conscription  ist  eben  die  der  Tafeln  von  Koptos.  Abweichend 
von  der  augustischen  Ordnung  ist  nur  die  Beschränkung  der  Le- 
gionarconscription  auf  die  Provinzen  und  sogar  auf  die  des  Bürger- 
rechts entbehrenden  Barbaren,  die  Ugio  barbarica;  was  Aristides 
für  seine  Zeit  gewiss  mit  Recht  hervorhebt,  aber  nicht  Augustus 
selbst  also  geordnet,  sondern  erst  die  Spateren  aus  seinen  Insti- 
tutionen entwickelt  haben.  —  Also  für  die  Beschaffenheit  des  Stadt- 
rechts darf  aus  der  Aushebung  für  die  Legion  und  die  Garde 
überall  kein  Schluss  gezogen  werden,  auch  dann  nicht,  wenn  sie 
häufig  begegnet  und  mit  Ertheilung  der  gleichen  Tribus  an  die 
Ausgehobenen  verbunden  ist.  Die  prätorianische  wie  die  legionare 
Conscription  trifft  gleichmassig  die  Bürger-,  die  latinische  und  die 
peregrinische  Stadt. 


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64 


MOMMSEN 


Aber  sie  trifft  die  Stadt,  nicht  das  Land  ;  und  damit  kommen 
wir  zu  dem  «weiten  der  oben  hingestellten  Sätze.  Der  Beweis 
dafür  ist  durch  die  Auseinandersetzung  über  die  städtische  Heimath- 
aDgabe  der  Bürgertruppen  und  die  ethnische  namentlich  der 
Auxilia  in  der  Hauptsache  bereits  geführt.  Man  mochte  fast  meinen, 
dass  auch  hier  ägyptische  Einrichtungen,  Alexandreia  und  die  x^Qa 
für  Augustus  Muster  gewesen  sind.  Es  ist  der  Stadtbegriff  ge- 
wesen, auf  den  der  Gründer  des  Principats  sein  Heerwesen  baairt 
hat,  und  zwar  der  römisch-hellenische,  welcher  das  munictpium  wie 
die  nôXiç,  Verona  und  Capua  ebenso  wie  Ancyra  und  Alexandrea 
ohne  Unterschied  ihrer  Rechtsstellung  und  ohne  Unterschied  ihrer 
Nationalität  umfasste.  Es  sollten  fortan  die  occideutaliscnen  Le- 
gionen des  Reiches  aus  den  Stadtgemeinden  des  lateinischen, 
die  orientalischen  aus  denen  des  hellenischen  Sprachgebiets  aus- 
gehoben werden,  allerdings  dann  sämmtUche  zum  Legioosdienst 
berufene  Mannschaften,  welcher  Nationalität  und  welches  Rechts  sie 
ursprünglich  sein  mochten,  das  römische  oder  vielmehr  das  Reich  s  - 
bürgerrecht,  wenn  sie  es  nicht  vorher  besassen,  entweder  durch 
die  Aushebung  selbst  von  Rechtswegen  oder  doch  mit  der  Aus- 
hebung durch  ständige  Schenkung,  für  ihre  Person  wie  für  ihre 
Nachkommen  empfangen.  Das  ist  eine  weltgeschichtliche  That- 
sache,  mit  der  man  für  die  Zukunft  zu  rechnen  haben  wird.  Nicht 
blos  für  Caesars  gewalligen  Geist  hat  die  nationale  Befangenheit 
des  Römerthums  nicht  bestanden;  auch  sein  Nachfolger,  dem  es 
zufiel  diese  schöpferischen  Gedanken  in  die  Schranken  der  Wirk- 
lichkeit einzuführen,  hat  die  Fundamente  des  römisch  -  helleni- 
schen Wellreichs  doch  breiter  uud  tiefer  gelegt ,  als  wir  bisher  es 
ahnten. 

Formell  spricht  sich  dieser  Gegensatz  mit  römischer  Schärfe 
aus  in  der  Fassung  der  Heimathaugaben,  dem  domo  Verona  gegen- 
über dem  natione  Batavus.  Materiell  hat  derselbe  allerdings  nur 
annähernd  durchgeführt  werden  können.  Wenn  Italien  und  die 
senatorischen  Provinzen,  Sicilien,  die  Baetica,  die  Narbonensis, 
Griechenland  und  Vorderasien  ausschliesslich  der  legionaren  Aus- 
hebung unterstellt  werden,  so  sind  dies  im  Grossen  und  Ganzen 
genommen  diejenigen  Gebiete,  welche  in  augustischer  Zeit  zu  voller 
Civilisation,  das  heisst,  für  die  italische  wie  für  die  griechische 
Auffassung,  zu  städtischer  Organisation  gelangt  waren.  Indem  zu 
diesen  gemäss  den  weiteren  organischen  Institutionen  Augusts  die 


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DIE  C0NSCR1PTI0NS0RDNUNG  DER  RÖM.  KAISERZEIT  (35 


griechischen  Städte  Aegyptens  and  des  Ostlichen  Vorderasiens  hin- 
zutraten, ferner  die  in  den  Kaiserprovinzeu  belegenen  Gemeinden 
ToUeo  römischen  Börgerrechts,  wie  Lugudunum  und  Berytus,  gemäss 
ihrem  Gemeinderecht  lediglich  zum  Legionardienst  herangezogen 
werden  konnten,  gingen  die  Legionen  der  stehenden  Armee  aller- 
dings hervor  aus  dem  gesammten  städtischen  Element  des  Reiches 
und  waren  dessen  volle  militärische  Vertretung. 

Den  politischen  Verhältnissen  der  damaligen  Zeit  war  dies 
wohl  entsprechend,  wenn  nicht  durch  sie  gefordert.  Die  römischen 
Vollbürger  des  Reiches  hätten  freilich  nach  unseren  Vorstellungen 
ein  stehendes  Heer,  wie  dasjenige  des  Augustus  war,  ohne  besondere 
Schwierigkeit  aufbringen  können;  indess  was  in  dieser  Hinsicht  als 
Druck  erscheint,  ist  zifTermässig  nicht  zu  berechnen,  und  vor  allem 
darf  nicht  vergessen  werden,  dass  die  Römer  Augusts  einen  fast 
siebzigjährigen  Bürgerkrieg  hinter  sich  hatten  und  eines  der  ein- 
greifendsten, wenn  nicht  das  durchschlagende  Moment  bei  der 
Gründung  des  Principals  war,  dass  Augustus  die  Bürger  nicht 
blos  vom  Krieg,  sondern  auch  vom  Kriegsdienste  befreite.  Die 
ausserordentlich  niedrig  gegriffene  Zahl  der  stehenden  Armee  und 
die  bekannten  Erzählungen  von  der  Bewaffnung  der  Freigelassenen 
für  den  pannonischen  Krieg,  von  der  Schwierigkeit  das  in  Ger- 
manien aufgeriebene  Corps  von  etwa  20000  Mann  zu  ersetzen, 
^weisen  unter  allen  Umständen,  dass  die  Regierung  alle  Ursache 
batte  den  Kreis  der  zum  Legionsdienst  verpflichteten  Personen 
möglichst  zu  erweitern.  Insofern  ist  es  also  wohl  begreiflich,  dass 
er  in  der  Heranziehung  der  StadtbUrger  auch  nicht  römischen 
Rechts  eine  breitere  Grundlage  dafür  schuf. 

Allerdings  ist  der  Gegensatz  von  Stadt  und  Land  in  jenen 
Ordnungen  nur  annähernd  ausgedrückt,  auch  eines  streng  formalen 
rechtlichen  Ausdrucks  überall  nicht  fähig.  Manche  Districte,  die 
ihrer  Beschaffenheit  nach  allein  zum  Auxiliardienst  sich  eigneten, 
wie  zum  Beispiel  die  weniger  civilisirten  Theile  von  Pontus  und 
Phrygien,  wurden  durch  die  Aushebeordnung  demselben  entzogen; 
iodess  kam  darauf  nicht  viel  an,  da  namentlich  in  der  augustischen 
Epoche  Mannschaften  für  die  Auxilia  in  Ueberzahl  sich  darbieten 
muttten.  Dagegen  unterlagen  der  auxiliaren  Aushebung  nament- 
lich in  Syrien  Städte  wie  Apamea  und  Tyros;  andrerseits  erstreckte 
die  legionare  Aushebung  sich  auf  Kleinstädte  wie  Nertobriga  in 
Baetica,  Etenna  und  Isinda  in  Pisidien,  sogar  auf  einzelne  Districte 

Herme*  XIX.  5 


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06 


MOM M S EN 


Macédoniens,  denen  die  städtische  Organisation  abging.  ')  Das  Prin- 
cip  war  von  Haus  aus  mit  einer  Reihe  zum  Theil  recht  bedenk- 
lieber Ausnahmen  durchsetzt. 

Aber  auch  von  diesen  Ausnahmen  abgesehen  war  das  Princip, 
selbst  da  wo  es  rein  zur  Anwendung  kam,  einer  formalen  und 
bleibenden  Fixirung  kaum  fehig.  In  den  nach  augustischer  Ord- 
nung zunächst  für  die  Auxiliaraushebung  bestimmten  grossen  Kaiser- 
provinzen, Spanien,  Gallien -Germanien,  Illyricum,  Syrien,  war 
die  legionare  nicht  an  sich  unstatthaft,  sondern  nur  ausgeschlossen 
-hei  factischem  Fehlen  der  Stadt;  und  ob  die  einzelne  peregrin ische 
Gemeinde  den  Stadtbegriff  nach  romischer  Auffassung  in  sich  ent- 
wickelt habe  oder  nicht,  liess  schon  theoretisch  sich  oft  schwer 
oder  gar  nicht  feststellen.  Die  griechische  Stadtgemeinde  hat  aller- 
dings dem  Romer  gegolten  als  seinem  muniapium  ebenso  analog 
wie  die  griechische  Ehe  und  das  griechische  Testament  den  gleich- 
artigen römischeu  Instituten.  Bei  den  Kelten  dagegen,  den  Uly— 
rikern,  den  Spaniern,  den  Syrern,  den  Libyern,  den  Aegyptern 
erschien  das  Gemeinwesen  den  Römern  vielmehr  als  civitas  oder 
Nomos  oder  doch  wenigstens  nicht  als  Stadt;  und  eben  auf  diesem 
Gegensatz,  welcher  vielleicht  grossentheils  mehr  in  der  romischen 
Auffassung  peregrinischer  Einrichtungen  als  in  deren  Wesen  selbst 
begründet  war9),  beruht  die  von  Augustus  durchgeführte  Doppel- 
theiligkeit der  Heerbildung.  Tief  und  weit  wie  diese  Gegensätze 
sind,  ergeben  sie  nothwendig  ein  Grenzgebiet,  auf  welchem  die 
Durchführung  ohne  Willkür  nicht  möglich  war,  wo  schliesslich 
kaiserliche  Instruction  oder  Anordnung  der  ProvinzialbehOrden  ein- 
treten musste.  Wenn  in  der  augustischen  Statistik  der  Tarraco- 
nensis  179  städtische  und  114  nicht  städtische  Gemeinden  gezählt 
wurden"),  so  waren  alle  Gemeinden  romischen  oder  latinischen 


1)  Aus  den  binnenländischen  macedonischen  Landschaften  Pelagonia  und 
Eordaca  begegnen  Prätorianer  wie  Legionare  mit  der  Heimathangabe  Pela- 
gonia oder  Eordaea,  was  wie  eine  Stadt  aussieht,  aber  es  nicht  ist.  Indes«» 
ha  lien  eben  diese  Landschaften  auch  in  anderer  Beziehung  gewissennassen 
die  Geltung  von  Städten  (vgl.  Kuhn  städt.  Verfassung  2,  406.  429). 

2)  Wahrscheinlich  hat  sich  diese  Auffassung  zunächst  den  Kelten 
gegenüber  entwickelt;  wie  deren  civitas  sich  von  dem  römischen  populits 
unterschied,  habe  ich  früher  in  dieser  Zeitschrift  (16,  449  f.)  zu  bestimmen 
versucht. 

3)  Plinius  h.  n.  3,  3,  18. 


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PIE  CONSCIUPTIONSORDINUNG  DER  RUM.  KAISERZEIT  67 


Rechts  natürlich  unter  jenen  begriffen;  aber  die  Grenze  zwischen 
den  Stadt-  und  den  Landgemeinden  peregrin ischen  Rechts  muss  der 
Sache  nach  eine  fliessende  nur  durch  Regulativ  fixirte  gewesen  sein. 
Dazu  kommt  die  Verschiebung  in  der  inneren  Ordnung  der  Ge- 
meinden ;  die  Umwandlung  der  Gauverfassung  in  die  stadtische,  der 
Allobrogen  zur  Colonie  Vienna,  der  Ubier  zur  Colonie  Ara  A  grip- 
pina  ist  eines  der  wichtigsten  und  durchgreifendsten  Entwicke- 
lungsmomente  der  Geschichte  der  Kaiserzeit  namentlich  in  den 
wesdichen  Provinzen.  Augustus  und  die  in  seinem  Sinne  regie- 
renden Herrscher  mochten  den  politisch- militärischen  Gegensatz 
vollständig  zur  Geltung  bringen,  den  Legionen  das  Gepräge  der 
stadtischen  Civilisation,  den  Auxilien  das  der  Rarbarencontingente 
wahren;  aber  bei  veränderter  Tendenz  der  Regierung  konnte  die 
Institution  auch  in  anderem  Sinne  gehandhabt  werden.  Die  spätere 
Verderbung  wird  uns  nicht  abhalten  die  Institution  in  ihrer  ur- 
sprünglichen Anlage  zu  würdigeu,  darf  aber  auch  bei  Erwägung 
ihres  Eingreifens  nicht  aus  den  Augen  verloren  werden. 

Namentlich  für  Gallien  und  Germanien,  die  in  der  Auxiliar- 
aushebung  durchaus  an  der  Spitze  stehen  und  uns  auch  am  besten 
bekannt  sind,  kam  daneben  offenbar  eine  wohl  eigentliche  abusive 
Legionarausbebu  ug  auf,  welche  jeneu  Gegensatz  formell  ebenso 
deutlich  hervortreten  lässt  wie  materiell  aufhebt.  Sie  knüpft  daran 
an,  dass  der  Regel  nach  der  Gau  einen  Hauptort  hatte,  der  zwar 
rechtlich  nichts  war  als  ein  vicus  oder  eiu  castellum,  aber  der  Sache 
nach  wohl  oft  mit  gleichem  und  besserem  Recht  eine  Stadt  genannt 
werden  konnte  wie  manches  municiyium  civium  Romanorum.  Ge- 
wiss haben  die  Vocoutier,  wie  Ilirschfeld  (gall.  Stud.  S.  38)  dies 
kürzlich  in  sehr  befriedigender  Weise  entwickelt  hat ,  'als  civitas 
im  gallischen  Sinne  fortbestanden'  und  darum  ward  aus  ihnen  die 
nach  ihnen  beuannte  Ala  gebildet;  aber  wenn  wir  sie  bei  der 
effectiven  Aushebung  nicht  in  den  Auxilien,  dagegen  zahlreich  in 
der  Legion  vertreten  finden,  so  ist  das  vielleicht  ebenso  sehr  eine 
formale  Verletzung  wie  eine  materielle  Anwendung  des  augustischen 
Princips  der  Heerbildung.  Hier,  wo  es  sich  vielmehr  um  den 
faclischen  als  um  den  rechtlichen  Gegensatz  von  Stadt  und  Land 
bandelte,  konnte  die  Regierung,  ohne  den  Geist  der  augustischen 
Ordnung  zu  verleugnen,  wohl  eine  Gemeinde,  auch  so  lange  sie 
noch  rechtlich  civitas  war,  entweder  in  der  Aushebung  lediglich 
für  die  Legion  heranziehen  oder  auch  je  nach  Umstanden  die 

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08 


MOMMSEN 


Rekruten  entweder  in  die  Auxilien  oder  in  die  Legion  einstellen; 
und  es  konnte  dann  die  Heimathaugabe  kaum  anders  gemacht  wer- 
den als  dass  als  Heimath  des  A  miliars  der  Gau,  als  die  des  Le- 
gionars dessen  Hauptort  aufgeführt  ward.  Wahrscheinlich  ist  dies 
besonders  in  späterer  Zeit  nicht  selten  geschehen.  Aus  Aquitanien 
haben  wir  Heimathangaben  für  vier  Alarier,  lautend  auf  Biturix  (3) 
und  Petrucorius  (1)  und  für  drei  Legionare,  lautend  auf  Augustone- 
metum  (2)  und  Burdigala  (1).  Ebenso  wird  es  aufzufassen  sein,  wenn 
die  bei  den  Vocontiern  ausgehobenen  Legionare  durchaus  in  den 
Listen  geführt  sind  als  gebürtig  aus  dem  einen  ihrer  Hauptorte 
Luchs  Augustus;  wenn  der  einzige  (abgesehen  von  den  Lugudunen- 
sern  selbst)  uns  aus  der  Provinz  Lugudunensis  bekannte  Legio- 
när sich  bezeichnet  als  heimathberechtigt  in  Autricum,  nicht  als 
Carnutiner;  wenn  bei  Offizieren  und  Legionaren  die  Heimathangabe 
auf  Vlpia  Noviomagus  gestellt  ist,  die  Soldaten  der  Peregrinen  corps 
aber  sich  bezeichnen  als  natione  Batavus;  wenn  die  Prätorianer- 
listen  ihren  Raetern  und  Germanen  als  Heimath  Augusta  Vinde- 
licum  oder  Divodurum  beisetzen.  In  all  diesen  Fallen  tritt  der 
formale  Gegensatz  von  Stadt  und  Gau  ebenso  handgreiflich  zu 
Tage  wie  die  materielle  Identität.  Wie  dies  Verhältniss  weiter 
aufzufassen  ist,  kann  hier  nicht  untersucht  werden;  es  kann  sein, 
dass  es  später  in  irgend  einer  Weise  möglich  gemacht  wurde  die 
civitas  Batavorum  und  die  Stadtgemeinde  Ulpia  Noviomagus  zu 
rechtlicher  Goexistenz  zu  bringen1);  aber  in  den  meisten  Fällen 
ist  hier  sicher  die  Gauordnung  nur  verschleiert  und  wird  aus  der 
Nennung  von  Divodurum  und  so  weiter  nicht  geschlossen  werden 
dürfen,  dass  die  betreffenden  Ortschaften  zur  Zeit  der  Abfassung 
der  Inschrift  ein  von  dem  Gau  verschiedenes  städtisches  Gemein- 
wesen gebildet  haben.  Gewiss  hat  zu  der  immer  fortschreitenden 
Barbarisirung  der  Legionen  auch  das  mit  gehört,  dass  in  der  be- 
zeichneten Weise  unter  Eludirung  der  augustischen  Ordnung  die 
Gemeinden  mit  Gauverfassung  für  den  Legioosdienst  mit  heran- 


1)  Hiefür  kommt  namentlich  die  merkwürdige  von  Hirschfeld  (gall.  Stud. 
S.  33)  kürzlich  entwickelte  Organisation  der  Vocontier  in  Betracht  Diese,  im 
Bechlssinne  civitas,  hatte  Hauptorte  nicht  blos  einen,  sondern  zwei  oder 
drei,  Lucus  Augusti,  Vasio  und  Dea,  anfänglich  offenbar  blosse  Flecken  mit 
factischer  Stadtentwickelong.  Aber  wenigstens  die  Pasienscs  haben  hier,  wie 
Hirschfeld  richtig  erkannt  hat,  späterhin  wenigstens  eine  ähnliche  Stellang 
eingenommen  wie  die  Aventicetuet  bei  den  Helvetiern. 


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DIE  CONSCRIPTIONSORDISliiNG  DER  RUM.  KAISERZEIT  69 


gezogen  worden  sind.  Es  muss  also  eingeräumt  werden,  dass  der 
auf  einer  Prätorianer-  oder  Legionarinscbrift  genannte  Ort  eigent- 
lich eine  Sudtgemeinde  sein  sollte,  aber  zuweilen  ein  Flecken 
ohne  Stadtrecht  gewesen  ist,  so  dass  aus  solchen  Erwähnungen 
Dicht  mit  Sicherheit  auf  das  Vorhandensein  eines  städtischen  Ge- 
meinwesens geschlossen  werden  kann. 

Der  dritte  der  oben  aurgestellten  Sätze,  dass  jede  Gemeinde, 
die  als  Conscriptioosbezirk  auftritt,  latiniscbes  oder  peregrinisches 
Recht  gehabt  hat,  unterliegt  weder  einem  Bedenken  noch  einer 
Ausnahme;  ob  unter  den  Gemeinden,  nach  welchen  Auxilien  be- 
nannt sind,  sich  in  der  That  solche  befunden  haben,  die  damals 
latinisches  Recht  hatten,  wie  vielleicht  die  der  Vocontier,  ist  princi- 
pal ton  keinem  Belang.  Selbstverständlich  ist  da,  wo  ein  grösserer 
District  genannt  wird,  die  Peregrinität  nur  a  potiori  zu  verstehen; 
die  Alen  und  Cohorten  der  Gallier  schliesseo  nicht  aus,  dass  Lu- 
gudunum  römische  Bürgercolonie  war.  Ebenso  giebt  dieser  Satz 
strengen  Beweis  nur  für  die  Zeit  der  Einrichtung  der  betreffenden 
Truppe;  dass  die  Cohorte  der  Ubier  noch  im  zweiten  Jahrhundert 
bestanden  hat,  wird  für  die  Latinität  der  coloma  Claudia  Ära  Agrip- 
ptna  vielleicht  nicht  geltend  gemacht  werden  dürfen;  und  ähnlich 
folgt  aus  der  ala  Vocontiorum  mit  Sicherheit  nur,  dass  die  Vo- 
contier zu  Augustus  Zeit  die  römische  Civität  entbehrten. 

Dagegen  der  letzte  jener  vier  Sätze,  dass  die  Ueimathgemeinde 
des  einzelnen  peregrinischen  Soldaten  als  peregrinische  Gemeinde 
m  gelten  hat,  ist  geeignet  sehr  ernstliche  Bedenken  zu  erwecken. 
Wir  stehen  hier  vor  der  befremdenden  Thatsache,  dass  eine  Reihe 
von  Städten,  deren  Colooierecht  anderweitig  feststeht  und  die  zum 
Thesl  in  den  betreffenden  Inschriften  selbst  als  Colonien  bezeichnet 
werden,  zu  peregrinischen  Truppenkörpern  zahlreiche  unzweifel- 
haft des  römischen  Bürgerrechts  entbehrende  Soldaten  gestellt  haben. 
Es  gilt  dies  zum  Beispiel  von  den  claudischen  Städten  Ara  Agrip- 
pina,  Celeia,  Virunum,  Savaria,  von  den  traianischen  Ulpia  Traiaua 
und  Sannizegetusa ,  von  den  Colonien  Augusta  der  Treverer  und 
Afeoticum  der  Helvetier.  Ich  habe  in  meiner  früheren  Darlegung 
(in  dieser  Zeitschrift  16,  458  f.)  die  Frage  in  Bezug  auf  die  in 
Italien  stationirten  Peregrinencorps  erörtert  Bei  Erstreckung  dieser 
l'ûlersuchung  auf  die  Peregrinentruppen  der  Provinzen  haben  die 
froher  gefundenen  Ergebnisse  sich  mir  nur  bestätigt.  Indem  ich 
im  Ganien  auf  die  frühere  Darlegung  verweise,  fasse  ich  auf  Grund 


70 


MOMMSEN 


des  erweiterten  Fundaments  die  wesentlichen  Puncle  hier  kurz  zu- 
sammen. 

Betrachten  wir,  um  an  einem  einzelnen  Falle  die  Sachlage 
deutlich  zu  machen,  die  relativ  zahlreichen  Steine  der  aus  Trier 
und  Köln  gebürtigen  Soldaten.  Beide  Städte  fallen  unter  die  oben 
bezeichnete  Kategorie.  Von  den  neun  Inschriften  gedienter  T révérer, 
die  ich  gefunden  habe,  fällt  eine  auf  eine  Legion,  falls  sie,  was 
zweifelhaft  ist,  in  der  Thal  die  Herkunft  angiebt,  sieben  auf  Auxilia, 
einer  auf  die  Kaiserreiter.1)  —  Von  Köln  dagegen  besitzen  wir  23 
Inschriften  dort  gebürtiger  Soldaten,  von  welchen  16  auf  verschie- 
dene Legionen,  je  eine  auf  die  coh.  XIII  urbana  von  Lyon  und  die 
coh.  XXVI  voluntariorum  eivium  Romanarum,  eine  auf  die  ala 
Astumm,  vier  auf  die  équités  singulare*  fallen.  Es  waren  die  Kolner 
also  vor  den  Trierern  im  Militärdienst  bevorzugt,  da  hier  die  Le- 
gionen und  was  diesen  ungefähr  gleich  steht  an  die  Stelle  des 
Trierer  Cohortendienstes  treten.  Auch  zu  dem  bevorzugten  Dienst 
in  der  Kaiserreiterei  sind  Kölner  öfter  gelangt  als  Trierer.  Aber 
volles  Bürgerrecht  muss  dennoch  der  einen  wie  der  andern  Stadt 
abgesprochen  werden,  da  die  Aushebung  für  nicht  peregrinische 
Truppentheile  in  beiden  stattfindet.  Die  Rechtsverschiedenheit,  die 
zwischen  ihnen  offenbar  obwaltete,  scheint  vielmehr  darin  bestanden 
zu  haben,  dass  bei  dem  kaiserlichen  Dilectus  Köln  als  städtischer, 
Trier  als  Gaubezirk  behandelt  und  demnach  dort  mehr  für  die 
Legionen,  hier  mehr  für  die  Auxilia  ausgehoben  ward.  Dem  ent- 
sprechend finden  sich  auf  sämmtlichen  Inschriften  der  Trierer  als 
Heimathbezeichnung  die  Treoeri,  ohne  dass  die  Augusta  Treverorum 
je  in  dieser  Verbindung  genannt  würde,  während  auf  sämmtlichen 
Inschriften  der  Kolner  als  Heimath  Claudia  Ara  (Agrippina)  genannt 

1)  Partus  Mutii  f.  eques  ala  Agripiana  nations  Trevor  (Worms;  Bram- 
bach 893).  —  L.  lut.  Apollinaris  Trever  eq.  alae  Ai...  (Lancaster;  C.  VII 
298).  —  Flavius  Alliens  cives  Trever  eq.  ala  I  Cann(inefatium ;  bei  Wien; 
III  4391).  —  Albanius  Vitalis  eq.  alae  Indianae  eivis  Trever  (Köln;  Bram- 
bach 307)-  —  C.  fulius  Adari  f.  Primus  Trever  eq.  alae  Noric.  (Calcar; 
Drambach  187).  —  Silvanas  Loupi  f.  Trever  eq.  ala  locont.  (Cnlerger- 
manien;  Brambach  161).  —  Sex.  Iulius  Sex.  f.  Primus  Trevir  ex  équité 
coh.  I  Thracum  (Oberpannonien;  D.  XXXVI);  vom  J.  138.  —  [Au)r.  Paternus 
eq.  [sin]g.  Aug.  [nat.\  Trever  (Rom;  Eph.  IV  n.  930).  —  IttsWnius  Mercator 
civis  Trever  veteranus  leg.  XXX  V.  v.  (Châlons-sur-Saône  Mur.  1088,  5)  kann 
das  Bürgerrecht  in  Trier  bei  oder  nach  der  Mission  erhalten  haben,  ist  also 
vielleicht  kein  geborener  Trierer. 


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WE  CO>SCMPTIONSOBÜiNUNG  DEN  ROM.  KAISERZEIT  71 


wird  mit  der  einzigen  Ausnahme  des  unter  den  Auxiliaren  dienen- 
den Reiters,  welcher  sich  einen  Ubier  nennt.1) 

In  den  übrigen  Provinzen  lassen  sich  die  Ausbebungsverhält- 
utsse  nicht  so  genau  verfolgen  wie  in  Germanien,  weil  hier  die 
Scheidung  der  Gaue  und  der  Städte  nicht  so  scharf  durchgeführt  und 
Bichl  Ton  so  langer  Dauer  gewesen  ist  wie  dort;  die  peregrinische 
Heimalhangabe  wird  hier  schon  früh,  zum  Theil  von  jeher  auf  die 
Provinz  statt  auf  den  Gau  gestellt  und  welche  Gemeinde  bei  natione 
Xoricus  oder  natione  Pannonius  gemeint  ist,  können  wir  nicht  er- 
kennen. Indess  dieselben  Rechtsverhältnisse  wallen  offenbar  auch 
hier.  Von  geborenen  Norikero,  die  im  Prä  tori  um  oder  als  Legionare 
gedient  haben,  besitzen  wir  ganze  Reihen;  als  Heimath  wird  fast 
ohne  Ausnahme  die  einzelne  Stadtgemeinde  aufgeführt,  ohne  dass 
Noriau  daneben  oder  dafür  stünde.1)  Aber  andererseits  giebt  es 
zwölf  Inschriften  von  Norikern,  die  in  Alen  (2)  und  Cohorten  (1) 
oder  in  der  Kaiserreiterei  (9)  gedient  haben  ;  von  diesen  bezeichnen 
sich  sieben  als  Norici  schlechtweg,  drei  als  Noriker  mit  Beisetzung 
der  Stadt  (Juvavum  1,  Virunum  2),  zwei  blos  nach  der  Stadtge- 
meiode  (Celeia,  Virunum).  Ohne  Zweifel  haben  alle  diese  Indi- 
viduen, auch  die,  welche  nur  Noriker  heissen,  in  einer  der  nori- 
schen  Städte  Heimathrecht  besessen.  Ist  es  nicht  auch  hier  evident, 
dass  die  Verhältnisse  im  Salzburgischen  und  der  Steiermark  ähnlich 
lagen  wie  in  Köln,  die  Einwohner  bei  der  Aushebung  als  Nicht- 
bürger  behandelt  wurden,  aber  bei  entwickelter  städtischer  Orga- 
nisation mehr  in  den  Legionen  und  in  der  Garde  gedient  haben  als 
in  den  peregrin ischen  Corps,  und  dass,  wo  correct  geredet  wird, 
jene  sich  mit  der  domus,  diese  sich  mit  dem  Aequivalent  der  civitas 
bezeichnen  ? 

Die  Form  der  Namen  der  in  den  Nichlbürgertruppen  dienen- 
den Soldaten  ist  ungleich,  je  nachdem  dieselben  latinischen  oder 

U  Albanut  Excingi  f.  equeg  ala  Atturum  natione  Lbitu.  Châlon-sur- 
Saône,  von  Hirschfeld  gesehen;  gedruckt  bei  Ganat  inter,  de  Chélon  p.  33. 

2)  Eine  Ausnahme  machen  zwei  ohne  Frage  nachseverische  Prâtoriiner- 
iateariften  VI  2482:  oriunäut  ex  provinda  IVorica  und  VI  2712:  not.  J\o- 
riau;  wobei  zu  beachten  ist,  was  über  das  abusive  Eindringen  dieser  Rede- 
weise in  die  Prttorianerinsehriften  S.  37  bemerkt  ward.  Die  milites  leg.  Vt 
wtrieis  eive*  ItaUci  et  Noriei  der  englischen  Inschrift  (C.  VII  1095)  stehen 
natürlich  nicht  entgegen.  Ich  hoffe  nichts  übersehen  zu  haben;  übrigens 
kommt,  wie  die  Dinge  liegen,  hier  auf  einen  einzelnen  Fall  wenig,  alles  viel- 
mehr auf  den  regelmässigen  Sprachgebrauch  an. 


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72 


MOMMSEN 


bios  peregrinischen  Rechts  sind;  für  jene  wird  der  römische  Name 
ohne  Tribus,  für  diese  peregrinische  Namensform  gefordert.  ')  Dem 
entsprechend  nennt  die  Mehrzahl  der  Auxüiarier  sich  peregrinisch9); 
aber  nicht  wenige,  darunter  von  den  oben  aufgeführten  alle  Noriker, 
die  Kölner  bis  auf  den  einen  Auxiliarsoldaten  (S.  71  A.  1)  und  die 
meisten  Trierer  (S.  70  A.  1)  zeigen  das  römische  Gentilicium,  wo- 
gegen, abgesehen  von  den  wenigen  oben  (S.  26  A.  2)  aufgeführten 
Ausnahmen,  die  Tribus  allen  fehlt. 

Diese  seltsame  Discrepanz  der  Dienstform  und  des  Colonial- 
rechts  zeigt  bei  den  sicheren  Bürgercolonien  sich  nicht.  Bürger 
einer  solchen  sind  mit  einer  einzigen  auch  sonst  eigentümlich 
gearteten  Ausnahme')  mir  in  den  peregrinischen  Corps  nicht  vorge- 
kommen; Karthago,  Tarraco,  Emerita,  lader,  Salonae,  Berytus  und 
die  übrigen  Stadtgemeinden  dieser  Kategorie  sind,  so  weit  wir 
überhaupt  Steine  dort  geborener  Soldaten  besitzen,  obwohl  in 
kaiserlichen  Provinzen  gelegen  und  insofern  znr  Auxiliaraushebung 
geeignet,  allein  in  der  Garde  und  in  den  Legionen  vertreten.  Bei 
der  Zahl  und  der  Bedeutung  dieser  Städte  wird  auch  der  negativen 
Wahrnehmung  Gewicht  beizulegen  sein. 

Dies  etwa  sind  die  Thatsachen,  die  uns  hier  entgegentreten. 
Offenbar  kommt  hier  ein  eingreifender  Recbtsunterschied  zu  Tage 

1)  Hermes  16,  465. 

2)  Wir  kennen  einige  wenige  Soldaten,  die  als  Heimath  eine  Colonie 
nennen  und  dennoch  peregrinische  Namensform  zeigen.  Zwei  ans  Apulom 
mit  beigesetztem  colonia  und  einer  aus  Siscia  sind  S.  27  A.  2  angeführt, 
ebenso  der  Ubier  S.  71  A.  1.  Unter  den  S.  70  A.  1  aufgezählten  Treverern 
gehören  zwei  in  diese  Reihe;  dazu  kommt  aus  Bath  (G.  VU  36)  Peregrinus 
Secundi  f.  civis  Trever.  Man  kann  diese  Inschriften  unmöglich  alle  in  die 
Zeit  setzen  vor  Gründung  der  betreffenden  Colonien,  was  zum  Beispie)  bei  der 
britannischen  Inschrift  sich  von  selbst  verbietet.  Vielleicht  berohen  sie  auf 
ignorirung  der  Consequenzen  des  latinischen  Rechts.  Es  fehlt  nicht  ganz  an 
gleichartigen  Fällen  bei  Legionaren  (S.  15  A.  1)  und  sogar  bei  Pritorianern 
(C.  V  361*,  deren  Echtheit  jetzt  feststeht;  G.  I.  G.  6416).  Bei  den  aus  einer 
Stadt  latinischen  Rechts  für  ein  Peregrinencorps  ausgehobenen  Mannschaften 
kann  diese  Ignorirung  am  wenigsten  befremden. 

3)  Es  ist  dies  die  S.  26  A.  2  angeführte  Kölner  Inschrift  eines  C.  luliuê 
C.  Galeria  Bacctu  Luguduni  mil  coh.  I  Thracum,  Unter  den  möglichen 
Erklärungen  dürfte  diejenige  am  wenigsten  Schwierigkeit  machen,  dass  der 
Mann  das  Bürgerrecht  nebst  der  Tribus  und  der  Heimath  als  Soldat  erhalten 
hat  (S.  60  A.  2).  Man  wird  in  diesen  Fragen  aber  immer  damit  rechnen 
müssen,  dass  vereinzelte  Ausnahmen  von  sonst  feststehenden  Regeln  unmög- 
lich ausbleiben  konnten  nnd  also  auch  die  Regel  nicht  umstossen. 


L 


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DIE  CO.NSCRIPTIONSORDNUNG  DER  RÖM.  KAISERZEIT  73 


derjenigen  Gemeinden,  deren  Angehörige  lediglich  in  der  Legion 
dienen,  und  derjenigen,  welche  Soldaten  zu  den  Peregrinencorps 
stellten,  und  zwar  ein  Rechtsunterschied,  der  die  Colonien  durch- 
theüt  und  eine  beträchtliche  Zahl  derselben  in  die  zweite  formell 
zurückgesetzte  Klasse  weist.  Es  rauss  neben  den  Colonien  besseren 
Rechts  andere  geringeren  gegeben  haben,  die  zum  peregrinischen 
Dienst  herangezogen  worden  sind,  wahrend  dies  für  jene  nicht  gilt. 
Eine  rechtliche  Zurücksetzung  war  dies  gewiss;  ob  eine  materielle, 
ist  fraglich.  Wenn  der  Bürger  der  Colonie  zweiter  Klasse,  zum 
Beispiel  von  Celeia,  für  das  Prätorium  und  die  Legion  ebenso 
fähig  war  wie  der  Bürger  der  Colonie  erster  Klasse,  zum  Beispiel 
von  Karthago,  für  den  peregrinischen  Dienst  aber  nur  jener, 
nicht  dieser  genommen  werden  konnte,  so  mag  die  Berechtigung 
des  Celeianers  zum  Dienst  in  der  Peregrinengarde  der  équités  sm- 
gulares  seiner  Verpflichtung  für  den  gemeinen  Auxiliardienst  wohl 
die  Wage  gehalten  haben.  Praktische  Nachtheile  in  anderer  Be- 
ziehung kann  das  mangelnde  Vollbürgerrecht  kaum  nach  sich  ge- 
zogen haben,  da  ja  jeder  vermögende  und  angesehene  Bürger  dieser 
Städte  nach  damaligen  Verhältnissen  zum  personlichen  Vollbürger- 
recht gelangen  konnte  oder  vielmehr  gelangen  musste. 

Welcher  Art  nun  ist  diese  Rechtsverschiedenheit  gewesen?  Ich 
habe  in  meiner  früheren  Darlegung  keine  andere  Erklärung  dafür 
zu  finden  gewusst  als  die  auf  diesen  Inschriften  erscheinenden 
Heiroathgemeinden,  so  weit  sie  durch  diese  selbst  oder  anderweitig 
als  Colonien  beglaubigt  sind1),  als  Colonien  latinischen  Rechts  auf- 
zufassen'); und  durch  die  jetzt  angestellte  umfassende  Untersuchung 
Ober  die  militärischen  Heimathangaben  hat  sich  mir  diese  Vermu- 
ihung  nur  noch  weiter  als  wahrscheinlich  erwiesen.*)  Allerdings  ist 

1)  Ich  babe  Dicht,  wie  Hirscbfeld  meint,  jede  Stadt,  aus  der  equitet  sin- 
gulare* oder  ciassiarii  stammen,  für  eine  latinische  Colonie  erklärt,  sondern 
bot  für  eine  Stadt  peregrinischen  oder  latinischen  Rechts;  für  die  letztere  Qua- 
lität bedarf  es  immer  noch  eines  besonderen  Beweises. 

2)  Das  tu*  IlaUcum  kann  unmöglich  hier  herangezogen  werden.  Weder 
stimmt  das  Verzeichniss  der  mit  diesem  Vorrecht  ausgestatteten  Städte  zu 
den  nach  unseren  Ermittelungen  als  bevorrechtet  erscheinenden  Colonien, 
noch  erscheint  es  irgend  begreiflich,  wie  aus  einer  colonia  civium  Romano- 
runu,  der  das  tu*  Italicum  gefehlt  hat,  des  römischen  Bürgerrechtes  erman- 
gelnde Soldaten  haben  hervorgehen  können. 

3)  Wenigstens  Erwähnung  verdient  noch,  einmal,  dass  auch  die  stadtrömi- 
scben  vigile*  zunächst  als  Latiner  dienten,  das  heisst  also  bei  ihrem  Eintritt  in 


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74 


MOMMSEN 


es  mir  nicht  gelungen,  für  diese  Ausführung  die  Zustimmung  des- 
jenigen Forschers  zu  finden,  auf  die  ich  am  meisten  hoffte.  Oüo 
Hirschfeld  bat  in  seinen  kürzlich  erschienenen  'gallischen  Studien' 
sich  meiner  Auffassung  wohl  in  soweit  angeschlossen,  als  es  sich 
um  die  persönliche  Rechtsstellung  der  in  den  peregri  irischen  Corps 
dienenden  Leute  handelt1);  den  Rückschluss  aber  davon  auf  das 
Recht  der  Heimathgemeinde  weist  er  ab. 

Aber  mit  dem  kleinen  Mittel,  dass  einzelne  Golonien  gewisse 
Depcndenzen  geringeren  Rechts  gehabt  haben  mögen,  so  wie  die 
latinischen  Camunner  eine  Zeitlang  von  der  RQrgercolonie  Briiia 
abgehangen  haben,  kommt  man  diesem  umfassenden  Thatbeslaml 
gegenüber  nicht  aus.  Abgesehen  von  dem  Redenken,  dass  von  der« 
gleichen  Gemeinden  jede  Spur  mangelt  und  sie  lediglich  als  Notb- 
helfer  für  unsere  Forschung  zur  Existenz  gelangen,  ist  es  sehr 
unwahrscheinlich,  dass  der  Bürger  der  abhängigen  Gemeinde  sich 
civis  Trever  genannt  hat,  und  ganz  unmöglich  verhältnissmässig  so 
zahlreiche  Zeugnisse  von  der  Hauptgemeinde  ab  auf  eine  kleinere 
dafür  erdachte  abzuwälzen.2)    Aber  gesetzt  es  wäre  möglich;  ge- 

die  Truppe,  wenn  sie  Peregrinen  waren,  die  La  ti  ni  tat  empfingen  (Ulpian  3, 5)  ; 
ferner  die  cohort  II  Tungrorum  miliaria  equitata  c(ivium)  L\atinorum)  der 
Inschriften  vom  Hadrianswal]  (VII  879.  680.  882)  —  denn  diese  von  den 
englischen  Gelehrten  vorgeschlagene  Auflösung  der  sonst  nicht  begegnenden 
Initialen  halte  ich  mit  Hübner  für  unabweisbar.  Sie  zeigt  wenigstens,  dass 
noch  im  dritten  Jahrhundert  —  die  Zeugnisse  sind  gewiss  alle  erst  aus  dieser 
Zeit  und  die  Benennung  selbst  auch  wohl  ufcht  viel  alter  —  einzelnen  Trap- 
pen wie  so  oft  die  römische  CivitSt,  so  auch  die  Latinität  als  persönliche  Aus- 
zeichnung gegeben  worden  ist.  Für  die  Rechtsstellung  der  civiUu  Tungrorum 
folgt  daraus  natürlich  die  Peregrinitât 

1)  'Es  werden",  sagt  Hirschfeld  S.  59,  'die  in  diese  Corps'  (die  Flotte  und  die 
eq.  sing.),  'eingereihten  Soldaten  ausschliesslich  aus  Gemeinden  peregrinischen 
'Rechts  ausgehoben  sein  und  in  der  Regel  erat  beim  Eintritt  in  den  Dienst 
♦eine  der  latinischen  ähnliche,  wenn  auch  nicht  identische  Rechtsstellung  er- 
halten haben*.  Das  ist  im  Wesentlichen  meine  Ansicht,  nur  dasa  Hiracbfeld 
die  Zulässigkeit  derartiger  Aashebung  aus  einer  latinischen  Gemeinde  be- 
streitet, wofür  ich  den  Grund  nicht  einsehe,  und  für  das  latinische  Recht  ein 
dem  laünischen  ähnliches  substilutrt,  welches  ich  nicht  kenne  und  mit  unserer 
juristischen  Ueberiieferung,  welche  nur  civet,  Laiini  und  peregrini  kennt, 
nicht  in  Einklang  zu  bringen  vermag. 

2)  Ich  habe  dieses  Auswegs  früher  gedacht  (16,  475),  aber  ihn  abge- 
wiesen, weil  seine  Unzulänglichkeit  gegenüber  der  Masse  der  Instanzen  schon 
damals  deutlich  vorlag.  Hirschfeld  (gall.  Studien  S.  58)  hat  Ihn  wieder  auf- 
genommen, ohne  ihn  besser  zu  fundiren.  Auch  für  die  Rauriker,  wo  ich  eine 


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DIE  CONSCRIPTIONSORDNUNG  DER  RÖM.  KAISERZEIT  75 


setzt  die  Gemeinde  der  Helretier  hätte  aus  zwei  Kategorien  be- 
standen, den  StadtbOrgern  von  Aventicum  römischen  Bürgerrechts 
und  den  Helvetiern  der  via  latinischen  oder  peregrinischen  ;  ge- 
setzt man  liesse  es  sich  gefallen,  dass  beide  Kategorien  dennoch 
als  eures  llelvetti  zusammengefasst  werden  könnten;  ist  damit  etwas 
anderes  gewonnen  als  dass  durch  eine  schlechthin  zeugniss-  und 
bodenlose  Combination  im  Ergebniss  wesentlich  dasselbe  erlangt 
wird,  was  das  wohl  bezeugte  und  rechtlich  fundirte  Institut  der 
launischen  Colonie  auch  gewahrt?  Denn  dieses  bestand  ja  dem 
Wesen  nach  darin,  dass  die  Decurionenfamilien  auf  Grund  perso- 
nalen Privilegs  als  römische  Vollbürger,  die  Plebejer  nach  latini- 
schem Recht  lebten.  Suchen  wir  nicht  mit  solchen  Hypothesen 
in  der  That  nach  dem,  was  wir  bereits  in  der  Hand  haben? 

Noch  einen  andereu  Weg  hat  Hirschfeld  eingeschlagen,  um  den 
früher  dargelegten  Zeugnissen  Gewicht  zu  nehmen:  er  versucht  die 
rechtlichen  Heimathangaben  der  Mililärinschriflen  zu  factiscben  Be- 
zeichnungen des  Geburtsortes  zu  degradiren.  Es  ist  ganz  richtig,  was 
Hirscbfeld  sagt,  dass  es  *in  jeder  Colonie  zahlreiche  Einwohner  gab, 
'die  nicht  als  Vollbürger  der  Gemeinde  angehörten,  die  aber  trotzdem 
'mit  gutem  Recht  als  ihren  Geburtsort  diese  Stadt  nennen  durften'; 
ein  Peregrine,  der  in  Sirmium  als  incola  lebte,  konnte  dort  Kinder 
peregrinischen  Rechtes  zeugen  und  diese  mit  Recht  sich  bezeichnen 
als  geboren  in  Sirmium.  Aber  kann  ein  solches  Kind  genannt 
werden  natione  Pannonius,  domo  Flavia  Sirmio,  wie  es  beispiels- 
weise auf  einem  der  fraglichen  Steine  (VI,  3184)  lautet?  Ich  meine 
oben  (S.  37)  genauer  gezeigt  zu  haben,  was  dies  heisst  und  wie 
die  natio  hieher  gekommen  ist.  Aber  mag  man  immer  in  diese 
auch  in  den  Mililärinschriflen  den  Sinn  hineinlegen,  der  ihr  auf 
den  Sclaveninschriften  sicher  zukommt,  das  heisst  den  der  rein 
thalsächlichen  Bezeichnung  der  Herkunft;  wo  die  domus  steht  oder 
überhaupt  die  Stadtgemeinde  gesetzt  ist,  da  ist  ausser  allem  Zweifel 
nicht  der  ganz  gleichgültige  Geburtsort  gemeint1),  sondern  die  origo 


»lebe  Erklärung  wenigstens  als  möglich  hingestellt  hatte  (16,  482),  kaoo  sie 
schwerlich  gelten;  diese  Colonie  des  Plauens  muss  wohl  neben  der  civitat 
der  Ranriker  gestanden  haben  wie  die  colonia  Equestris  nebeo  der  civittu 
der  Helve  tier. 

I)  Die  Angabe  des  Geburlsorts  ist  auf  Inschriften  fast  so  selten  wie  die 
des  Sterbeorts.  Sichere  Fälle  geben  die  Inschrift  ans  Rom  VI  3297  :  ea?  Pan- 
(nonia)  sup(eriore)  natu*  ad  aqua*  Batizas  pago  Iovitta  uic(o)  Coc  . .  netibu*; 


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70 


MOMMSEN 


der  Juristen,  die  zur  Rechtsstellung  der  Person  und  demnach  zum 
vollen  Namen  wesentlich  mit  gehört.  Wie  kann  man  vergessen, 
dass  oft  sogar  oriundus  in  dieser  Verbindung  steht  (S.  38  A.  2), 
das  doch  geradezu  auf  die  origo  hinweist,  oder  die  ausdrückliche 
Angabe,  dass  in  den  MiliUrinschrifLen  die  nomina  cum  tribubus 
et  patriis1)  verzeichnet  werden?  Die  domus  steht  auf  Sclaveu- 
inschriften  nie,  und  wenn  domo  Brixia  den  Legionär  zweifellos 
als  einen  der  cives  Brixiani  bezeichnet,  wie  kann  man  da,  wo 
eine  solche  domus  als  Heimalh  unbequem  erscheint,  sie  kurzweg 
als  Geburtsort  bei  Seite  schieben?  Und  gelten  die  zahlreichen 
Stadtangaben  dieser  Art  sämmtüch  Peregrinen,  die  zufällig  in  Voll- 
bUrgergemeinden  zur  Welt  gekommen  sind,  welcher  sonderbarste 
aller  Zufälle  hat  es  herbeigeführt,  dass  bei  diesen  zufalligen  Ge- 
burten alle  italischen  Städte,  alle  Städte  alteren  und  zweifellos 
vollen  Colonialrechts  sorgfältig  vermieden  worden  sind  und  die 
betreffenden  Personen  ohne  irgend  eine  Ausnahme  sich  Städte 
entweder  peregrinischen  Rechts  oder  seiner  Art  nach  unbestimmten 
Colonialrechts  ausgesucht  haben,  um  dort  geboren  zu  werden? 

Dass  diese  Annahme,  insonderheit  die  Auffassung  jener  zahl- 
reichen und  wichtigen  unbestritten  zu  Colonialrecht  gelangten 
Städte  als  Golonien  latinischen  Rechtes  zwar  Schwierigkeiten  hebt, 
aber  nicht  minder  andere  erzeugt,  habe  ich  seiner  Zeit  hervor- 
gehoben, ohne  damals  im  Einzelnen  auf  diese  Bedenken  weiter 

die  von  Trier  Brambach  737  :  genittu  in  Asia  Traltis,  defimetus  Aug{ustae) 
Tr{everorum)  —  wohl  die  einzige  übrigens,  auf  der  der  Stadt  name  von  Trier 
begegnet  — ;  die  von  Capua  X  4430:  na[tus  ....  mo]ritotr  Capuae;  wahr- 
scheinlich auch  die  oben  S.  38  A.  1  angeführte  eines  natu*  in  Pannonia  in- 
feriore, domo  Bregetione  et  legions  prima  adiutrice,  wo  übrigens  recht 
handgreiflich  hervortritt,  wie  unerlaubt  es  ist  auf  den  Inschriften  dieser  Art 
die  domus  andere  als  vom  Heimaüiort  zu  verstehen.  Dazu  kommen  vielleicht 
noch  Fälle  wie  VI  3290:  natus  in  Ger(mania)  sup(eriore)  und  VI  3266: 
natus  ex  Pann.  inf.\  wahrscheinlich  aber  ist  auch  hier  die  origo  gemeint 
und  nur  wegen  der  Schwierigkeit  dabei  Ober-  und  Unterpannonien  zu  schei- 
den ein  ungeschickter  Ausdruck  für  das  gewählt,  was  anderswo  sachlich  und 
sprachlich  correct  bezeichnet  wird  mit  oriundus  ex  provmcia  Pannonia  itn- 
f(eriore)  (S.  31  A.  3)  oder  sprachlich  schlecht,  aber  sachlich  richtig  mit  natione 
Pannoniae  superiore  QJaudis)  Savaris  vico  foleucinis  (VI  3300,  hier  nach 
Hirschfelds  richtiger  Lösung  der  Abkürzung)  oder  n.  Pannonia  sup.  (VI  2521). 
Auch  hier  zeigt  sich  wieder  auf  das  Deutlichste,  dass  im  Ganzen  genommen 
alle  diese  Angaben  nicht  den  Geburtsort,  sondern  die  origo  betreffen. 
1)  C.  VI  793. 


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DIE  CONSCRIPTIONSORDNUNG  DER  ROM.  KAISERZEIT  77 

eingeben  zu  wollen.  Hirschfeld  hat  jetzt  (gall.  Studien  S.  51  f.) 
die  wesentlichsten  derselben  zusammengestellt;  es  ist  mir  dies  eine 
erwünschte  Gelegenheit,  meine  frühere  Ausführung  zu  ergänzen. 

Dass  Plinius  in  seiner  Chorégraphie  die  coloniae  als  Gegen- 
satz zu  den  Städten  latinischen  Rechts  behandelt  und  durchgängig 
unter  jenen  die  coloniae  avium  Romanorum  versteht,  ist  unbe- 
stritten, aber  auch  mit  jener  Darlegung  insofern  nicht  im  Wider- 
spruch, als  die  Quellen  dieser  Cholegraphie  die  latinischen  Colonien 
durchgängig  nach  dem  älteren  Sprachgebrauch  nur  als  Städte  lati- 
nischen Rechts  behandeln,  wie  dies  zum  Reispiel  bei  Nemausus 
zweifellos  geschieht.  Die  Colonien  bei  Plinius  sind  also  durch- 
gängig: die  coloniae  civium  Romanorum»  Demnach  hätte  er  freilich 
zum  Beispiel  bei  Pannonien  (3,  25,  148)  nicht  so  ohne  weiteres 
Emooa  und  Siscia  als  Colonien  zusammenstellen  sollen,  wenn  allein 
die  erstere  das  römische  Bürgerrecht  gehabt  hat;  aber  es  ist  begreif- 
ich,  dass  er  es  dennoch  gethao  hat  Flavia  Siscia  erhielt  Colonial- 
recht  erst  durch  Vespasian;  die  Notiz  darüber  ist  also  Nachtrag  des 
Plinius,  ohne  Zweifel  aus  eigener  Kunde;  dass  Plinius  die  Rechts- 
ungleichheit der  beiden  coloniae  nicht  hervorgehoben  hat,  ist  eben 
eine  jener  Nachlässigkeiten,  wie  sie  bei  dem  Zusammentragen  aus 
verschiedenen  Quellen  ihm  nur  zu  oft  in  viel  schlimmerer  Weise 
begegnet  sind. 

Aeholich  verhält  es  sich  mit  einer  anderen  Notiz  desselben 
Schriftstellers,  die  Mauretanien  betrifft  (5,  2,  20):  Caesarea  a  divo 
Claudio  coloniae  iure  donata  eiusdem  iussu  deductis  veteranis  Oppi- 
dum Novum  ei  Lotio  dato  Tipasa,  Uemque  a  Vespasiano  imp.  eodem 
munere  donatum  Icosium,  colonia  Augusii  Rusguniae,  Rusucurium 
dvitate  honoratum  a  Claudio.  Caesarea  gebort  zu  den  in  Frage 
stehenden  Colonien;  ob  auch  Rusguniae,  ist  fraglich.  Aber  mag 
dies  auch  nicht  der  Fall  sein;  wenn  Plinius  die  eine  Stadt  eine 
claudische,  die  andere  eine  augustische  Colonie  nennt,  so  können 
sie  darum  immer  noch  Colonien  verschiedenen  Rechts  gewesen 
sein;  und  wenn  er  colonia  und  Latium  hier  in  Gegensatz  bringt, 
so  hindert  dies  nicht,  unter  jener  eine  latinische  zu  verstehen,  so 
wenig  wie  der  Gegensatz  von  colonia  und  civitas  hindert  jene  als 
Bürgercolouie  zu  betrachten.  Das  Latium  kann  auf  das  municipium 
iuris  Laiini  bezogen  werden.  Ueberhaupt  aber  ist  nichts  gefähr- 
licher als  einen  Schriftsteller  vom  Schlage  des  Plinius  so  zu  inter- 
pretiren,  wie  wenn  Caesar  die  Worte  geschrieben  hätte. 


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78 


MOM M S EN 


'  Auf  das  Entschiedenste  soll  gegen  meine  Hypothese  sprechen, 
dass  Tacitus  (ann.  12,  27)  in  Beziehung  auf  die  Gründung  von 
Köln  die  Wendung  braucht  veteranos  coloniamque  deduct.  Warum? 
Diese  Veteranen  waren  freilich  römische  Bürger;  und  gewiss  sind 
noch  zahlreiche  andere  jener  Colonien  aus  Veteranen  gebildet  oder 
diese  doch  bei  deren  Grandung  wenigstens  stark  betheiligt  wor- 
den. Aber  können  diese  Veteranen  darum  nicht  in  eine  latinische 
Colonie  deducirt  sein  ?  Bei  denjenigen  des  älteren  Rechts  wurden 
Römer  nur  zugelassen,  wenn  sie  ihr  Börgerrecht  aufgaben;  fiel- 
leicht galt  diese  Regel  auch  später  noch,  und  was  die  Veteranen 
damit  aufgaben,  war  durch  andere  handgreiflichere  Bénéficie  n  leicht 
zu  ersetzen.  Es  kann  aber  auch  diese  Gemeinde  latinisches  Recht 
erhalten  haben  und  doch  den  Veteranen,  die  ihren  Stamm  bildeten, 
ihr  volles  Bürgerrecht  geblieben  sein;  dies  wäre  nicht  auffallender 
als  die  auxilia  et  v  tum  Romanorum  peregrinischen  Rechts,  welche 
zur  Zeit  der  Beilegung  dieses  Titels  für  die  gesammte  Mannschaft 
personales  Vollbfirgerrecht  empfingen  und  in  welche  dennoch  nur 
Peregrinen  aufgenommen  wurden.  Dass  die  Colonie  nicht  aus- 
schliesslich, ja  nicht  einmal  vorwiegend  aus  Veteranen  bestand, 
sondern  die  bisherigen  Einwohner  blieben,  geht  aus  den  Berichten %) 
auf  das  Deutlichste  hervor. 

Mehrere  der  fraglichen  Colonien,  zum  Beispiel  Agrippina  und 
Sarmizegetusa ,  haben  im  dritten  Jahrhundert  italisches  Recht  ge- 
habt ;  aber  worauf  beruht  es,  dass  diese  Städte  'ohne  Zweifel  bereits 
vorher  römische  Bürgercolonien  gewesen  sind'?  Um  das  auszu- 
sprechen, müsste  man  doch  erst  wissen,  was  das  italische  Recht 
gewesen  ist,  und  das  ist  nicht  der  Fall.  Bezog  sich  dasselbe,  wie 
es  scheint)  auf  privatrechtliche  Gleichstellung  des  betreffenden  Ter- 
ritoriums mit  dem  solum  ltalicum,  so  wäre  dafür  das  volle  Bürger- 
recht keineswegs  die  nothweudige  Voraussetzung,  da  privatrechtlich 
zwischen  dem  civis  Romantis  und  Latinus  längst  volle  Gleichheit 
gilt  und  die  Beilegung  besseren  Bodenrechts  auch  der  Halbbürger- 
gemeinde gewährt  werden  konnte. 

Dass  4wohlbegründete  Bedenken'  gegen  jene  Auffassung  sich 
erheben  lassen,  habe  ich  anerkannt,  schon  als  ich  sie  vorbrachte  ; 
hier  ist  der  Versuch  gemacht,  ohne  zu  verschweigen  oder  zu  ver- 
tuschen, sie  nach  Hirschfelds  Ausführungen  zu  erörtern, und  wie  ich 


l)  Tacitus  hist.  4,  29.  Germ.  28. 


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DIE  CONSCRIPTIONSORDISX'NG  DER  ROM.  KAISERZEIT  79 


hoffe,  sie  zu  beseitigen.  Meiner  Ansicht  nach  ist  ein  zwingendes 
Argument  gegen  meine  Auffassung  darin  nicht  enthalten,  und  die 
far  diese  sprechenden  Gründe  werden  dadurch  nicht  erschüttert. 

Dass  die  Rechtskategorie  der  Latiner  und  auch  die  der  lati- 
niscben  Colonien  bis  in  die  spätere  Kaiserzeit  hinein  fortbestanden 
hat,  bedarf  des  Erweises  nicht;  es  genügt  in  dieser  Hinsicht  an 
die  unbestritten  latinische  colonia  Augusta  Nemausus  der  Münzen 
und  der  Inschriften  zu  erinnern.  Warum  sollen  Köln  und  Trier 
nicht  gleichen  Rechts  gewesen  sein  wie  Nîmes?  Dabei  kommt 
noch  für  die  Kaiserprovinzen  eine  praktisch  wichtige  Erwägung 
in  Betracht.  In  denen  des  Senats,  wo  nur  für  die  Legion  ausge- 
hoben werden  konnte,  war  es  allerdings  für  die  Regierung  inso- 
weit gleichgültig,  ob  die  Gemeinde  Bürger-  oder  latinisches  Recht 
hatte  ;  sie  hatte  nur  etwa  ein  Interesse  daran  die  nicht  städtischen 
Gemeinden  als  städtische  zu  gestalten  oder  doch  zu  behandeln 
(S.  65).  Aber  in  der  Kaiserprovinz  durfte  die  BOrgercolonie  bei 
dem  Dilectos  nur  für  die  Legion  herangezogen  werden,  der  Gau 
too  Rechtswegen  nur  für  die  Auxilia,  die  Colonie  lalinischen 
Rechts  je  nach  dem  Belieben  der  Regierung  für  die  Legion  wie 
für  die  Auxilia.  Der  Satiriker  spottet,  dass  Kaiser  Claudius  be- 
schlossen gehabt  habe  die  Toga  allen  Griechen,  Spaniern,  Galliern 
und  Britannern  zu  verleihen,  und  denkt  dabei  ohne  Zweifel  in 
erster  Reihe  an  die  Umwandlung  des  Gaus  der  Ubier  und  wohl 
auch  derjenigen  der  Treverer  sowie  des  ganzen  Noricum  und  des 
westlichen  Pannonien  in  claudische  Colonien.  Aber  die  Toga  trägt 
fon  Rechtswegen  auch  der  Latiner;  und  schwerlich  hat  der  wun- 
derliche Kaiser  vergessen,  was  Germanien  und  Noricum  im  Dilectus 
bedeutete.  Nicht  etwa  wegen  antiquarischer  Liebhabereien  hat  er 
hier  überall  latinisches  Stadtrecht  eingeführt,  sondern  darum,  weil 
dieses  der  Regierung  für  den  Dilectus  durchaus  freie  Hand  gab  und 
es  damit  möglich  ward  diese  Districte  für  die  Legionen  und  die 
Garde  heranzuziehen,  während  es  zugleich  zulässig  blieb  die  Auxilia 
von  dort  zu  recrutiren. 


Berlin. 


TH.  MOMMSEN. 


i 


DIE  ANTIDOSIS. 

M.  Frankel  hat  im  XVIII.  Band  dieser  Zeitschrift  S.  442  f.  die 
Auslegung,  die  ich  in  N.  Jahrb.  f.  Phil.  1877  S.  613  ff.  von  den  die 
Antidosis  betreffenden  Stellen  gegeben  habe,  bekämpft  zu  Gunsten 
der  Anschauung,  die  Dittenberger  im  Progr.  Rudolstadt  1872  vor- 
getragen hatte.    Der  Ton  der  Abhandlung  ist  ein  so  zuversicht- 
licher, dass  ich  eine  sofortige  Erwiderung  für  angezeigt  erachte, 
findet  doch  die  Zuversicht  gar  leicht  Gläubige.    Der  Streitpunkt 
ist  folgender:  wenn  Jemand  zu  Athen  gegen  eine  ihm  zugemuthete 
staatliche  Leistung  reclamiren  wollte,  so  nannte  er  nach  Ditten- 
berger der  Behörde  einen  anderen,  der  wegen  günstigerer  Ver- 
mögenslage dazu  mehr  verpflichtet  sei  als  er.  Verstand  sich  dieser 
nicht  zu  der  Leistung,  so  erfolgte  gegenseitig  Beschlagnahme  des 
Vermögens,  Einreichung  des  Inventars  und  darauf  die  gerichtliche 
Entscheidung,  welcher  von  beiden  Gegnern  zu  der  Leistung  ver- 
pflichtet sei.  Der  Provocirte  hatte  demnach  nur  die  Wahl  zwischen 
Uebernahme  der  Leistung  und  dem  gerichtlichen  Verfahren.  Dem- 
gegenüber glaubte  ich  in  den  Quellen  die  Andeutung  gefunden  zu 
haben,  dass  der  Besteuerte  vor  der  Behörde  nicht  einfach  einen 
anderen  nannte,  sondern  an  diesen  anderen  eine  Aufforderung  er- 
liess  entweder  die  Leistung  zu  Ubernehmen  oder  mit  dem  Be- 
sitz zu  tauschen.  Lehnteer  beides  ab,  so  erfolgte  das  gericht- 
liche Verfahren  in  der  obigen  Weise.    Hiernach  hatte  der  Provo- 
cirte zu  wählen  zwischen  Leistung,  Umtausch  und  Verfahren.  Wenn 
Frûokel  die  'Magerkeit'  meiner  Ausführungen  bemängelt,  so  ge- 
stehe ich,  dass  mir  der  Unterschied  meiner  Auffassung  gegenüber 
dem  Resultat  von  Dittenbergers  trefflicher  Untersuchung  nicht  eben 
so  bedeutend  erschien,  um  eine  ausführliche  Behandlung  der  Frage 
zu  rechtfertigen.  Ich  fand  bei  ihm  noch  einige  Zweifel  und  glaubte 
sie  heben  zu  können,  so  sagte  ich  kurz,  was  ich  zu  sagen  hatte, 
mehr  auf  die  Erklärung  der  fraglichen  Stellen  a^s  auf  die  Dar- 
stellung der  Einrichtung  bedacht. 


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DIE  ANTIDOSIS 


81 


Frankel  argumentirt:  die  Vollziehung  des  Vermögenstausches, 
sei  es  nach,  sei  es  tot  dem  Verfahren  ist  widersinnig,  folglich 
sind  die  Stellen,  in  denen  man  die  Andeutung  eines  Tausches  hat 
öuden  wollen,  anders  zu  erklären.  Er  hat  sich  den  Beweis  des  Wider* 
sinns  in  der  Einrichtung  recht  leicht  gemacht,  ob  er  unbefangene 
Exegese  geübt  hat,  muss  eine  Betrachtung  der  Quellen  lehren. 

Hauptquelle  ist  die  Phaenippea,  sie  hat  meine  Auffassung  her- 
vorgerufen, ich  beginne  wieder  mit  ihr,  obwohl  ich  nicht  zuzu- 
geben brauche,  dass  mit  ihrer  Auslegung  meine  Ansicht  steht  und 
feilt.  Die  übrigen  angezogenen  Stellen  schienen  sich  mir  vielmehr 
aus  derselben  so  einfach  zu  erklären,  dass  ich  es  für  überflüssig 
hielt  andere  Auffassungen  zu  bekämpfen  und  demgemäss  diese 
Stellen  zur  Begründung  meiner  Ansicht  zu  verwerthen. 

Der  ungenannte  Sprecher  hat  am  Termin  der  àvttâooeiç  vor 
den  Strategen  gegen  die  Leistung  reclamirt  und  den  Phainippos  als 
mehr  verpflichtet  genannt,  hat  darauf  vor  Zeugen  das  Landgut  des- 
selben in  Rytheros  mit  Beschlag  belegt  und  den  Phainippos  zur 
gleichen  Massregel  bezüglich  seines  Besitzes  aufgefordert.  Am 
11.  Boedromion  in  gerichtlichem  Termin  schwuren  die  Parteien  sich 
gegenseitig  richtige  Inventare  ihres  Vermögens  zu  Ubergeben,  wo- 
für das  Gesetz  eine  Frist  von  drei  Tagen  gestattete.  Phainippos 
bittet  den  Sprecher  um  Verlängerung  dieser  Frist  und  erhält  sie 
bis  auf  den  25.  Boedronion.  Auf  sein  Bitten  sagt  Sprecher  auch 
für  den  23.  Boëdronion  eine  Zusammenkunft  zu  Vergleichsverhand- 
lungen zu.  An  keinem  der  beiden  Tage  erscheint  Phainippos,  so 
dass  der  Sprecher  sein  Inventar  an  die  Behörde  abzugebeu  für  gut 
befindet.  Endlich  im  folgenden  Monat  drei  Tage  vor  der  Gerichts- 
verhandlung übergiebt  auch  Phainippos  dem  Sprecher  sein  Inventar. 
So  die  unter  Beweis  gestellte  Darstellung  des  Sprechers. 

Nun  heisst  es  §  19:  lyui  yàç  xal  rrgoregov  nçoexaleaâ^v 
QiatviTtrcov  xai  vvvy  io  avâçeç  d/xaora/,  ôiâw^u  avnjt  dtoçeàv 
xai  a<pl<nauai  fAeta  trje  aUrçç  ovaiaç  xai  twv  iv  toiç  tçyoïç, 
èâv  itoi  trjv  iaxartav  povtjv  flfv&éçcev  7eaçaâ(Ji.  Diese  Worte 
erklart  Frankel  von  einem  Vergleichsvorschlag,  den  Sprecher  dem 
Phainippos  wahrend  des  Verfahrens  gemacht  habe  und  jetzt  in  der 
Verhandlung  erneuere.  Es  sei  dies  ja  um  so  wahrscheinlicher, 
als  Sprecher  sich  auch  §  12  seiner  Verträglichkeit  rühme. 

Dem  gegenüber  behaupte  ichi  dass,  hätte  der  Sprecher  früher 
diesen  Vergleicbsvorschlag  gemacht  und  wollte  er  sich  seiner  Ver- 

Henuea  XIX.  6 


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82  THALHEIM 

träglichkeit  rühmen,  er  diesen  Vorschlag  gewiss  nicht  mit  den  bei- 
den  Worten  uqojiqov  nQOtxaXtüä(At]v  erwähnt,  sondern  umständ- 
lich erzählt  haben  würde.  Denn  Wortkargheit  ist  das  letzte,  was 
man  dieser  Rede  vorwerfen  kann.  Ich  behaupte  ferner,  trotz 
Fränkels  Widerspruch,  dass  Sprecher  den  Phainippos  seit  dem 
1 1 .  Boëdronion  bis  vor  drei  Tagen  nicht  gesehen  haben  will,  und 
berufe  mich,  da  Fränkel  die  Beweiskraft  des  ovdenutnot* 
anr^TTjaev  in  §  14  anzweifelt,  auf  das  von  ihm  übersehene,  meines 
Erachtens  unzweideutige  tov  6*  aklov  anavt  èxnoôtov  rp  xQÔvov 
in  §  2.  Trotzdem,  meint  Fränkel,  hätte  er  ihm  seinen  Vergleichs- 
vorschlag durch  Zeugen  übermitteln  lassen  können.  Gekonnt  hätte 
er  das  wobl,  wenn  Phainippos  sich  finden  lassen  wollte,  gethan 
hat  er  es  aber  gewiss  nicht,  denn  er,  der  sich  ja  seiner  Verträg- 
lichkeit rühmen  soll,  hätte  diesen  Beweis  derselben  nicht  ver- 
schwiegen, hätte  die  treffliche  Gelegenheit  nicht  versäumt  seine 
unermüdliche  Friedensliebe,  die  den  Gegner  selbst  in  seinem  Ver- 
steck aufsucht,  vor  den  Richtern  in  das  gebührende  Licht  zu  setzen. 

Nach  meiner  Ueberzeugung  rühmt  sich  freilich  der  Sprecher 
seiner  Verträglichkeit  nicht,  er  entschuldigt  sich  vielmehr,  dass  er 
dem  Gegner  auf  sein  Bitten  Vergleichsverhandlungen  zugesagt.  §  11  : 
♦Beim  Gericht  trat  er  an  mich  heran  mit  Polyeuktos  von  Krioa 
und  einigen  anderen  und  bat  mich  zunächst,  wegen  eines  Ver- 
gleichs mit  ihm  zusammenzukommen;  er  werde  mir  ja  alles  billige 
zu  Theil  werden  lassen.  Dann  wegen  des  Inventars  ihm  einen 
Aufschub  von  wenigen  Tagen  zu  gewähren;  meine  Verlegenheiten 
seien  ihm  ja  bekannt.  Und  ich  überlegte  mir  (fjyrjoâfAevoç  aor.), 
dass  ein  massvoller  und  ruhiger  Bürger  nicht  gleich  Hals  über 
Kopf  auf  das  Gericht  laufen  soll  und  liess  mich  (was  soll  ich  viele 
Worte  machen  !)  zu  der  Zusammenkunft  bereden'.1)  Mir  klingt  das 
wie  Entschuldigung,  und  wer  anderer  Meinung  ist,  den  verweise 
ich  auf  den  aor.  i)yrjoâftevoç ,  welcher  den  folgenden  Gedanken 
nicht  als  ständige  Gesinnung  des  Sprechers  giebt,  sondern  der  Zeit 
seines  Entschlusses  zuweist,  und  auf  den  Zusatz:  xL  del  hccxqo- 

1)  §  12:  îjytjoâptvoç  <f  èyù  xai  fiitçtov  xai  ànçâypovoç  tirai  noXiiov 
fir4  tv9vç  ini  xupaXrty  tiç  ri  âtxaar^çioy  ßaätfcir,  inttodijy  (ri  yàç  âêi 
fiaxQoXoyiîv  ;)  ii;y  fiiv  ovvoâoy .  .  .  ofdoXoyîjOai  noirtaaa&ai.  Das  lis  âixa- 
oirtçioy  ßaäiCuv  steht  hier  für:  auf  gerichtlichem  Aastrag  der  Sache  be- 
harren, was  es  eigentlich  nicht  heisst.  Ich  denke  mir,  dass  die  Phrase  ver- 
möge ihrer  Geläufigkeit  den  correcten  Ausdruck  des  Gedankens  verdringt  hat. 


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DIE  ANTIDOSIS 


S3 


loytï*;  der  binter  Iniia^v  nur  den  Zweck  haben  kann  diese» 
zu  entschuldigen.  Frankel  in  seiner  Uebersetzung  S.  455  hat  den 
Zusatz  weggelassen  und  die  Bedeutung  des  Aorists  verwischt.  Fragt 
man,  warum  Sprecher  sich  zu  entschuldigen  nölbig  hat,  nun  so 
ist  es  bekannt,  dass  die  Antidosis  zur  Chikaoe  benutzt  wurde,  und 
in  solchen  Verdacht  kann  der  leicht  kommen,  der  sich  durch  des 
Gegners  Anerbietungen  bewegen  lässt  seine  Reclamation  zurück- 
zunehmen. Findet  aber  hier  der  Sprecher  es  für  angemessen  seine 
Bereitwilligkeit  gegenüber  der  Bitte  des  Phainippos  zu  entschul- 
digen, so  ist  es  gänzlich  unwahrscheinlich,  dass  der  Sprecher 
seinerseits  während  des  Verfahrens  einen  Vergleichsvorschlag  an 
Phainippos  gerichtet  habe. 

Und  welchen  Vorschlag  soll  Sprecher  gemacht  haben?  Den 
eines  Gütertausches:  Sprecher  bietet  all'  sein  Vermögen  samml  den 
Bergwerksantheilen  und  verlangt  das  Landgut  in  Kytheros,  was  er 
im  Anfang  beschlagnahmt,  schuldenfrei  und  mit  den  damals  vor- 
handenen Vorräthen.  Aber  wie  kommt  er  auf  diesen  sonderbaren 
Vorschlag  eines  G  0  (er  tausch  es  ?  Nach  den  Vorstellungen  Frankels 
handelt  es  sich  bei  der  Antidosis  um  Leistung  für  den  Staat  und 
nur  um  diese.  Die  Frage  ist  einzig,  wer  von  den  beiden  Gegnern 
hat  sie  zu  übernehmen,  sei  es  freiwillig,  sei  es  auf  Richterspruch. 
Der  Vermögenstausch  in  einem  civilisirten  Staat  ist  ihm  etwas  un- 
erhörtes, undenkbares.  Ich  frage,  wie  kommt  der  Sprecher  auf 
diesen  unerhörten  Vergleichsvorschlag  hier,  wo  es  sich  um  eine 
einfache  Leistung  handelt,  sein  gesammtes  Vermögen  gegen  des 
Gegners  Landgut  tauschen  zu  wollen,  ein  Vorschlag  nicht  etwa  blos 
im  Augenblick  und  für  den  Augenblick  gemacht,  sondern  ein  ernst- 
haftes Vergleichsanerbieten.  Was  gieht  es  überhaupt  zu  tauschen, 
warum  fordert  der  Sprecher  nicht  irgendwelche  Abstandssumme 
sei  es  in  Geld  oder  in  Naturalien.  Wahrlich  wenn  der  Vermögens- 
tausch etwas  unerhörtes  ist,  dann  hat  die  Sprache  kein  Wort  für 
dieses  Auskunftsmittel,  um  sich  einer  staatlichen  Leistuug  zu  ent- 
ziehen. Ich  behaupte,  man  mag  über  die  Antidosis  denken  wie 
man  will,  diese  Art  von  Vergleichsanerbieten  hat  zur  nothwendigen 
Voraussetzung,  dass  der  Vermögenstausch  auch  in  dem  civilisirten 
Athen  nicht  etwas  so  unerhörtes  war,  als  Frankel  sich  vorge- 
stellt bat. 

Doch  zurück  zu  §  19  unserer  Rede.  'Zutreffend',  sagt  Frankel 
S.  454,  'kann  aber  in  der  That  allein  die  folgende  Interpretation 


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84 


THALHEIM 


sein:  ich  habe  den  Vorschlag  (der  ein  Zugeständnis»  isl)  mein 
Vermögen  mil  den  Bergwerken  gegen  das  Gut  umzutauschen,  schon 
früher  gemacht  und  halte  dies  Zugesiändniss  auch  in  diesem  Augen- 
blick noch  aufrecht'.  In  dieser  Interpretation  sind  die  Worte  <k- 
öiüfti  avtip  âatçeâv  von  ihrer  Stelle  gerückt  und  aus  der  Gegen- 
wart in  die  Vergangenheit  verschoben.  Die  wörtliche  Ueberselzung  : 
4 Denn  ich  habe  den  Phainippos  sowohl  früher  aufgefordert  als  auch 
jetzt,  o  Richter,  mache  ich  ihm  ein  Geschenk  und  verzichte  auf 
mein  gesammtes  Vermögen  sammt  dem  Bergwerksbesitz,  wenn  u.s.w.' 
lässt  sich  zum  mindesten  auch  so  verstehen,  dass  der  Sprecher 
irgend  welche  frühere  Aufforderung  jetzt  im  Augenblicke  der  Ver- 
handlung steigert.  Diese  Auffassung  ist  auch  von  Frankel  nicht 
auf  Grund  des  Textes,  sondern  mit  sachlichen  Gründen  bestritten 
worden  (S.  454):  *Nun  fragen  wir,  ob  es  glaublich  ist,  dass  der 
Sprecher  sein  ursprüngliches  Angebot  um  drei  Talente  erhöbt, 
denn  so  hoch  belief  sich  der  Werth  seiner  Bergwerksantheile'. 
Eine  Erhöhung  des  Angebots  um  drei  Talente  ist  allerdings  höchst 
unwahrscheinlich,  aber  woher  diese  Schätzung?  §  3  sagt  ja  viel- 
mehr, dass  auf  den  drei  Antheilen  drei  Talente  Schulden  für  den 
Staat  hafteten.  Darüber  belehrt  uns  die  Anmerkung:  4er  hätte  sie 
natürlich  seinem  Gegner  ohne  die  darauf  haftende  Verpflichtung 
überlassen  und  die  drei  Talente  nach  wie  vor  seinerseits  entrichten 
müssen'.  Den  Beweis  für  dieses  'natürlich'  ist  Frankel  schuldig 
geblieben.  Derselbe  ist  auch  nicht  zu  führen,  denn  welches  Gesetz 
sollte  einer  freien  Vereinbarung  solche  Fessel  auferlegen.  Dass 
aber  in  den  Worten  àqtéotafiai  /u«rà  trjç  allrjç  ovataç  xaï  *tùv 
h  %oîç  ïçyoïç  eine  Andeutung  davon  liege  wird  auch  Frankel 
nicht  behaupten  wollen,  und  sie  war  doch  durchaus  nothwendig, 
da  der  Sprecher  seinerseits  sich  das  Landgut  schuldenfrei  aus- 
bedingt. 

Leb  h  gen  s  ware  die  Berechnung  des  Bergwerksbesitzes  auf  drei 
Talente  begründet,  so  würde  sie  den  Annahmen  Frankels  in  ganz 
gleicher  Weise  ungünstig  sein.  Auf  wen  fallt  nach  seiner  Auf- 
fassung bei  dem  Vergleich  die  Leistung  zurück?  Der  Sprecher 
hat  reclamirt,  der  Vergleich  hebt  die  Reclamation  selbstverständlich 
auf,  und  damit  verbleibt,  wenn  nichts  anderes  ausbedungen  ist,  die 
Leistung  dem  Sprecher.  Um  also  dem  Zwang  zur  Leistung  auf 
Grund  der  Entscheidung  zu  entgehen,  bietet  der  Sprecher  dem 
Piiainippos  drei  Talente  über  sein  inventarisirtes  Vermögen,  erhalt 


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DIE  ANTIDOSIS 


von  dem  Gegner  nur  das  Grundstück  und  tibernimmt  obenein  die 
Leistung.  In  der  That  ein  Anerbieten,  das  an  Absonderlichkeit 
nichts  zu  wünschen  übrig  lägst. 

Nachdem  sich  nun  ein  früheres  Vergleichsanerbieten  seitens 
des  Sprechers  als  höchst  unwahrscheinlich,  dieses  Vergleichsaner- 
bieten aber  auf  Grund  der  Vorstellungen  Frankels  als  unmöglich 
herausgestellt  hat,  sehe  ich  keinen  Grund,  warum  die  Anfangs- 
worte rrçôreçov  nQoexaleoctfirjv  nicht  sollen  auf  die  anfängliche 
Proklesis  zur  Anlidosis  bezogen  werden,  too  welcher  der  Ausdruck 
technisch  war,  in  dem  Sinne:  *Ich  habe  ihm  schon  früher  die 
Aufforderung  zum  Gütertausch  zugehen  lassen  und  jetzt  steigere 
irh  mein  Anerbieten  u.  s.  w.'  Allerdings  folgt  daraus  für  den 
Gegner  die  Befugniss  diese  Aufforderung  auch  anzunehmen,  d.  i. 
meine  oben  gegebene  Anschauung  von  der  Antidosis. 

Bevor  ich  nun  von  dem  Sinn  oder  Widersinn  der  Einrich- 
tung rede,  wende  ich  mich  zu  den  übrigen  auf  die  Antidosis  bezüg- 
lichen Stellen  und  ihrer  Erklärung  durch  Frankel.  Dittenberger 
waren  zwei  Stellen  anstössig  geblieben  §  27  unserer  Rede  und 
Lys.  XXIV  9. 

Unser  Sprecher  beklagt  sich,  dass  Phainippos  die  Mitgift  seiner 
Mutter  in  sein  Vermögen  nicht  eingerechnet,  sondern  als  Hypo* 
ihekenschuld  auf  seinem  Grundstück  aufgeführt  habe.  Er  fährt 
fort:  »Warum  verzeichne  denn  ich,  der  ich  auch  meine  Mutter  im 
Hause  habe,  nicht  ihre  Mitgift  unter  meinen  Schulden,  sondern 
lasse  sie  an  meinem  Besitze  Theil  nehmen,  gleichviel  ob  ich  das 
Vermögen  des  Phainippos  oder  ob  ich  das  meinige  besitze?  — 
Weil  es  die  Gesetze  fordern*.  'Diese  Worte',  bemerkt  Frankel, 
greifen  offenbar  auf  den  soeben  (§  23)  verlesenen  Vergleichsvor- 
schlag zurück*.  Nein,  das  thun  sie  offenbar  nicht,  sie  beziehen 
sich  auf  keinen  freien  Vergleich,  denn  über  diesen  bestimmte  das 
Gesetz  bekanntlich  durchaus  nichts.  Die  Berufung  auf  das  Gesetz 
beweist  vielmehr,  dass  sie  einen  gesetzlichen  Act  betreffen,  und 
ein  solcher  war  die  7tç6xXt]Oiç  eiç  àvtiôoaiv  und  die  sich  an- 
schliessende Einreichung  der  Inventare.  Darum  auch  nennt  der 
Sprecher  das  beiderseitige  Vermögen  und  nicht  die  §  19  gegen- 
übergestellten Objecte.  Denn  hat  er  in  §  19  die  ursprüngliche 
Aufforderung  noch  überboten,  so  stellt  er  dem  Gegner  selbstver- 
ständlich auch  jetzt  (vgl.  Frankel  S.  449)  in  der  Verhandlung  noch 
Annahme  der  ersten  nçôxXrjciç  frei. 


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86 


THALHEIM 


Lys.  XXIV  9.  Der  Krüppel,  dem  man  seine  Unterstützung 
streitig  macht:  ôoxû  âé  fioi  vijç  neviaç  %ftç  èfiijç  to  péye&oç 
o  xatt]yoçoç  av  ànidei^ai  oa<piazata  pôvoç  àv&QtLTttov.  ei 
yàç  kyu>  xazaova&eiç  x°Qriy°S  zçay^âoïç  TiçoxaXeaai^v  avzbv 
eiç  àvziôoaiVy  àexaxiç  av  iloizo  xoçrjijaai  fiàXXov  y  àvzi- 
àovvat  äna£.  Fränkel  erklärt:  denn  wäre  ich  zum  tragischen 
Choregen  bestellt  und  bote  ihm  die  Antidosis  an,  dann  würde 
dieser  eher  zehnmal  die  Choregie  leisten  als  einmal  auf  die  Anti- 
dosis eingehen,  d.  i.  sich  durch  das  Gericht  zur  Leistung  verur- 
theilen  lassen.  Sprachlich  lässt  sich  gegen  die  Interpretation  des 
âvziôovvai  nichts  einwenden,  aber  wo  bleibt  der  Witz,  was  soll 
der  Gegensatz  von  zehnmal  und  einmal,  wenn  im  letzteren  Falle 
die  Schädigung  keine  grössere  ist,  als  etwa  die  Unbequemlichkeit 
des  Prozesses?  Also:  dann  würde  er  zehnmal  lieber  die  Choregie 
Übernehmen  als  einmal  mit  mir  tauschen. 

Dem.  XX  40:  xal  firjv  ovo"  onwç  ovx  âvziâwaei  t$  Aet- 
xiovl  Tigy  av  ßovXrjrai,  dvvafxai  axonovfievoç  evoélv.  xQÏiiaza 
lièv  yaç  lotiv  àei  nao*  tfiîv  avzov,  xazà  âk  %bv  vôfiov  zovzov, 
lâv  ziç  V7t*  alz  à  $X\h]  rt  ozeçrtO€zai  zovzcuv  rj  Xeizovçyslv 
avayxaa&rjoezai.  Den  Zusammenhang  hat  Fränkel  umständlich 
auseinandergesetzt,  ich  kann  darauf  verweisen.  Er  schliesst  (S.  460) 
'Von  unserer  Grundvorstellung  aus  ergab  sich,  sobald  einmal  die 
Antidosis  gegen  Leukon  gesetzt  werden  soll,  als  nothwendiges  Er- 
gebniss  derselben  entweder  die  Uebernahme  der  Leistung  oder  der 
Verlust  seiner  in  Athen  lagernden  Güter,  also  genau  die  von  De- 
mosthenes aufgestellte  Alternative  rj  ozeçijoezai  ztüv  xçrtl*â*lt)* 
Xfltovçyeïv  avayxao&rjoezat.  Nein,  nicht  ganz  genau,  sondern 
mit  einer  nicht  unwesentlichen  Aenderung,  nämlich  in  umgekehrter 
Reihenfolge.  Wenn  aber  Leukon  erst  in  Folge  seiner  Verweigerung 
der  Leiturgie  die  Güter  zu  verlieren  fürchten  muss,  so  fordert  die 
Logik,  dass  die  Uebernahme  der  Leiturgie  zuerst  genannt  wurde, 
dann  erst  der  Verlust,  der  ihm  im  Fall  der  Weigerung  drohte. 
Die  Vorstellung  des  Antidosisverfahrens  gegen  den  Herrscher  des 
Dosporos  ist  ja  gewiss  eine  Ungeheuerlichkeit,  aber  wenn  schon 
einmal  dieser  Gedanke  aufgeworfen  wird,  so  sehe  ich  keinen  Grund, 
warum  nicht  dieser  Wohltbäter  Athens  auch  als  ganz  loyal  sich 
den  athenischen  Gesetzen  fügend  soll  gedacht  werden.  Denn  wenn 
Leukon  mit  der  Stadt  Athen  in  Conflict  geräth,  dass  dann  seine 
Güter  in  Athen  gefährdet  sind,  ist  ein  selbstverständlicher  Satz, 


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DIE  ANTIDOSIS 


87 


der  mit  dem  Leplineischen  Gesetzvorschlage  durcliaus  nichts  zu 
thuo  hat  ich  beharre  desshalb  bei  meiner  a.  a.  0.  S.  615  ge- 
gebenen Erklärung:  4 Wenn  Leukon,  der  Herr  des  Bosporos,  seine 
Abgabenfreiheit  verliert,  so  ist  er  vor  der  Antidosis  nicht  sicher. 
Geld  hat  er  stets  hier  und  wenn  Jemand  gegen  dasselbe  vorgeht 
(gegen  das  Geld,  weil  es  in  der  nçànl^aiç  zu  nennen  war),  so 
muss  er  es  verlieren  (durch  Eingehen  auf  die  Forderung)  oder  die 
Leistung  übernehmen  (entweder  ohne  weiteres  oder  auf  Grund  des 
Verfahrens,  da  ja  die  Geldsumme  ohne  Zweifel  bedeutend  ist)'. 
Man  wende  nicht  ein,  dass  auch  hier  zunächst  die  Verweigerung 
der  Leistung  erfolgte,  es  also  eigentlich  heissen  müsse:  so  wird 
er  entweder  die  Leistung  freiwillig  übernehmen  oder  durch  Tausch 
seine  Güter  verlieren  oder  zur  Leistung  gezwungen  werden.  Wenn 
der  Kürze  halber  die  beiden  Fälle  zusammengezogen  werden ,  in 
denen  die  Leistung  erfolgt,  so  tritt  naturgemäss  der  des  gericht- 
lichen Zwanges  als  der  drückendere  in  den  Vordergrund. 

Auch  Frankels  Erklärung  von  der  Trierarchie  des  Demosthenes 
scheint  mir  verunglückt.    Vier  oder  fünf  Tage  vor  dem  Entschei- 
dungstermin in  dem  Vormundschaftsprocess  des  Demosthenes  er- 
hebt Thrasylochos ,  der  Bruder  des  Meidias,  gegen  jenen  wegen 
einer  Trierarchie  die  Antidosis.  Sie  erscheinen  vor  seinem  Hause: 
(XXI  79)  'Und  zunächst  schlugen  sie  die  ThUren  der  Gebäude  ein, 
als  ob  sie  gemäss  der  Antidosis  schon  ihr  Eigenthum  würden,  dann 
erlaubten  sie  sich  in  Gegenwart  meiner  jungfräulichen  Schwester 
Aeusserungen ,  wie  sie  nur  solche  Menschen  thun  können,  und 
erhoben  gegen  meine  Mutter  und  mich  alle  erdenklichen  Schmä- 
hungen.   Was  aber  das  ärgste  ist  und  nicht  mehr  blos  Worte, 
sondern  eine  Thal:  sie  versuchten  den  Vormündern  die  Processe 
zu  erlassen,  als  ob  sie  ihr  Eigenthum  wären'.    Hierzu  bemerkt 
Frankel  S.  462,  'dass  das  Imperfect  um  eupieoav  unzweideutig  nur 
den  Versuch  bezeichnet,  sie  durch  die  Antidosis  von  ihren  Ver- 
pflichtungen zu  befreien.  Wenn  die  Provocation  zur  Antidosis  aber 
die  gerichtliche  Entscheidung,  welche  die  Vormünder  zu  fürchten 
hatten,  hinausschob,  so  war  sie  zu  dem  Versuche,  dieselbe  für  sie 
günstig  zu  gestalten,  durchaus  geeignet.    Denn  der  Aufschub  ge- 
wahrte ihnen  Gelegenheit  zu  neuen  Intriguen,  nur  sie  konnten 
durch  denselben  gewinnen'.    In  dieser  Erklärung  sind  die  Worte 
u>ç  avtuiv  oiowv  'als  ob  sie  ihr  Eigenthum  wären'  gänzlich  über- 
gangen.   Diese  aber  gestatten  nicht  das  àg>uaav  im  Sinne  eines 


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THALHEIM 


blossen  Verzögernngsversuches  aufzufassen.  Demosthenes  mag  Uber- 
treiben, aber  was  er  sagt  ist:  'Thrasylochos  und  Meidias  sahen 
meine  Prozessansprüche  als  ihr  Eigenthum  an  und  waren  dabei 
sie  den  Vormündern  zu  erlassen.  Allerdings  blieb  es  bei  dem 
Versuch,  weil  ich  mir  anderweit  zu  helfen  wusste.'  Gegen  meine 
Erklärung  a.  a.  0.  S.  615  hat  Gilbert  Staatsalt.  1  344  A.  eingewandt, 
es  sei  nicht  nothwendig  anzunehmen,  dass  aus  uns  unbekannten 
Gründen  das  gerichtliche  Verfahren  für  Demosthenes  am  ungün- 
stigsten gewesen  sei  und  die  Gegner  desshalb  diese  Möglichkeit  in 
ihrer  Berechnung  ganz  ausser  Acht  liessen.  Der  Einwand  trifft  nichts 
wesentliches,  ich  erkenne  seine  Berechtigung  an.  Dem.  XXVIH  17 
lässt  in  der  That  folgende  Erklärung  zu  :  *Denn  wie  es  in  diesem 
Prozess  zur  Entscheidung  kommen  sollte,  da  regten  sie  gegen  mich 
ein  Antidosisverfahren  an,  damit  wenn  ich  darauf  einginge  (sei  es 
durch  Tausch  oder  durch  gerichtliches  Verfahren),  ich  meine  Pro- 
zesse gegen  sie  nicht  weiter  führen  könne,  da  auch  diese  Prozesse 
in  die  Gewalt  des  Provokanten  gelangten,  wenn  ich  aber  nichts 
derartiges  thäte  (firjdh  rovxwv  :  weder  tauschte  noch  auf  das  Ver- 
fahren einging),  damit  ich  mein  kleines  Vermögen  durch  Ueber- 
nahme  der  Leistung  völlig  zu  Grunde  richtete'.  Ausserdem  hat 
Lipsius  in  Bursians  Jahresbericht  XV  352  meine  Erklärung  gemiss- 
billigt,  ich  muss  die  Begründung  abwarten,  die  meines  Wissens 
noch  nicht  veröffentlicht  ist. 

Danach  finde  ich  die  Quellen  in  voller  Uebereinslimmung  mit 
meiner  Auffassung,  während  die  von  Frankel  trotz  aller  aufge- 
wandten Mühe  keiner  einzigen  der  besprochenen  Stellen  volles 
Genüge  thut.  Ich  habe  zugleich  aus  dem  Vergleichsvorschlag  in 
(Dem.)  XLH  19,  man  mag  ihn  aufTassen,  wie  man  will,  erwiesen, 
dass  ein  Tausch  von  Vermögensobjecten  in  Athen  nichts  uner- 
hörtes war.  Dass  der  Vermögenstausch  sehr  unbequem  war,  und 
desshalb  selten,  sehr  selten  Tollzogen  sein  mag,  habe  ich  selbst 
von  vornherein  zugegeben.  Wenn  daher  Fränkel  S.  452  in  seiner 
Betrachtung  der  Einrichtung  zu  keinem  anderen  Resultat  kommt, 
als  dass  dieses  gesetzliche  Schreckmittel  'entweder  zu  vortrefflich 
oder  zu  unsinnig  ist  um  glaubhaft  zu  sein',  so  ist  damit  gar  nichts 
erwiesen. 

In  diesem  Gefühle  hat  er  aus  (Dem.)  XLH  19  unter  Berufung 
auf  Lipsius  die,  wie  er  behauptet,  für  meine  Auffassung  notwen- 
dige Schlussfolgerung  gezogen,  'der  Tauschantrag  habe  sich  anstatt 


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DIE  ANTIDOSIS  89 

auf  das  gesaminte  Eigenthum  auch  auf  Theile  desselben  richten 
können'.  4Dass  man  aber,  wo  die  streitige  Verpflichtung  vom  Ge- 
sammtvennögen  abhängig  ist,  auch  Vermögeustheile  auszutauschen 
gestatten  soll,  ist  doch  gauz  unverständlich.'  Zunächst  wie  so  folgt 
diese  Schlussfolgerung  aus  meiner  Auffassung?  Frftnkel  erklärt 
sie  filr  nothwendig,  den  Beweis  bat  er  sich  erspart.  Sprecher  hat 
anfangs  sein  Gesammtvermögen  (mit  Ausnahme  der  gesetzlich  ge- 
schätzten Bergwerksantheile)  gegen  das  Gesammtvermögen  des  Phai- 
nippos zum  Tausch  angeboten.  Jetzt  in  der  Verhandlung  sagt  er 
im  Gefühle  seiner  Sicherheit:  Ich  gehe  noch  weiter,  lege  meiner- 
seits zu  dem  inventarisirten  Vermögen  noch  die  Bergwerksantheile 
zu,  von  Dir  will  ich  nichts  als  das  Landgut  schuldenfrei.  Dies  ist 
ein  freies  Anerbieten,  nach  meiner  Auffassung  sowohl  wie  nach 
der  Frankels,  hier  können  die  Tauschobjecte  beliebig  ausgedehnt 
und  beschränkt  werden,  was  folgt  daraus  für  die  gesetzlich  ge- 
regelte rtQOxlrjoiç  dç  ctvtlôoaivt 

Lipsius  in  Bursians  Jahresb.  XV  351  hatte  allerdings  gesagt: 
*Aucb  macht  für  den  in  der  letzteren  Rede  behandelten  Fall  ein 
Vergleich  des  §  5  ff.  gegebenen  Berichts  mit  dem  porrjv  in  §  19 
wahrscheinlich,  dass  der  Tauschantrag  nur  auf  einen  Theil  von 
Phainippos'  Vermögen  ging'.  Lipsius  kann  damit  nur  meinen,  dies 
péri}*  lasse  vermuthen,  dass  Phainippos  noch  anderweiten  Besitz 
babe ,  dass  es  demnach ,  da  bei  der  Beschlagnahme  §  5  ff.  auch 
nur  von  dem  Landgut  in  Kytheros  die  Rede  sei,  allen  Anschein 
habe,  als  habe  sieb  der  ursprüngliche  Antrag  des  Sprechers  nur 
auf  einen  Theil  des  Besitzes  des  Phainippos  erstreckt.1)  Die  Ab- 
sicht des  ursprünglichen  Antrags,  ob  auf  Tausch  oder  auf  gericht- 
liche Abschätzung  des  beiderseitigen  Vermögens  ist  für  diese  Er- 

1)  Lipsius'  Vermuthung  ist  unsicher,  ich  halte  sie  für  unvereinbar  mit 
§  IS.  nach  welchem  beide  Theile  zu  schwören  haben,  dass  sie  ihr  Vermögen 
itrty  Qvoiay  kann  doch  nnr  Gesammtvermögen  bedeuten)  mit  Ausnahme  des 
ß erg werksbesitzes  richtig  und  ohne  Falsch  angeben.  Gesetzt  jedoch  sie  wire 
richtig,  so  würde  sie  mit  meiner  Auffassung  von  der  Antidosis  combinirt  erst 
dann  einen  Widersinn  ergeben,  wenn  es  auch  dem  Provocanten  gestattet  war 
beliebige  Theile  seines  Vermögens  von  dem  Taosehantrage  auszuschliessen. 
Ich  kann  dagegen  weder  etwas  unverständliches  noch  etwas  unvernünftiges 
in  der  Annahme  finden,  dass  der  Provocant  seinen  Tauscbantrag  anstatt  gegen 
des  Gegners  Gesammtvermögen,  wenn  es  ihm  beliebte,  auch  gegen  einen 
Theii  des  gegnerischen  Vermögens  richten  durfte.  Und  darum  allein  handelt 
es  sich  bei  Lipsius. 


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THALHEIM 


wagung,  wie  jeder  sieht,  ganz  gleichgültig,  sie  trifft  die  F  ränkeische 
Auffassung  ganz  ebenso  wie  die  meine.  Mit  Frankels  Ansicht  ist 
diese  Annahme  durchaus  unvereinbar,  denn  es  ist  unmöglich  bei 
einer  gerichtlichen  Vermögensschatzung  auf  der  einen  Seite  nur 
einen  Theil  des  Vermögens  in  Rechnung  zu  ziehen.  Frankel  sagt 
denn  auch  gelegentlich  S.  450  :  'Das  Grundstück  war  gewiss  immer- 
hin  sein  wesentliches  Besitzstack'.  Meine  Auffassung  steht  jener 
Vermuthung  ganz  eben  so  frei  gegenüber,  und  doch  bedient  sich 
Frankel  dieser  für  ihn  ganz  unannehmbaren  Schlussfolgerung,  um 
daraus  den  Widersinn  meiner  Ansicht  zu  erweisen.  So  ist  er  dann 
auf  S.  465  zu  dem  erfreulichen  Resultat  gelangt,  dass  meine  Auf- 
fassung 'absolut  unvernünftig'  sei.  Indessen  ich  denke,  der  Sprecher 
der  Phaenippea  kannte  sein  Athen  immerhin  noch  ein  wenig  besser 
als  Frankel,  und  wenn  ihm  sein  Vergleichsantrag,  dereinem  Ver- 
mögenstausch aufs  Haar  gleicht,  vernünftig  erschien,  so  wird  bis 
auf  weiteres  auch  die  Annahme  eines  in  dem  Antidosisgesetze  ver- 
stalteten Vermögenstausches  nicht  als  unvernünftig  gelten  dürfen. 

Zuletzt  noch  ein  Wort  über  Lysias  IV  1.  Die  Stelle  ist  für 
die  Antidosis  und  ihre  Auffassung  von  geringer  Bedeutung,  aber 
sehr  schwierig,  und  die  Lösung,  die  ich  Jahrb.  f.  Phil.  1877  S.  616 
versucht  habe,  bat  Lipsius'  Beifall  nicht  gefunden  (Burs.  Jab res b. 
XV  352),  'wie  wohl  oder  eben  weil'  ich  den  Versuch  mache  überall 
auf  die  Lesungen  des  Palati  nus  zurückzugehen. 

Zwei  Ungenannte  A  und  B  gerathen  in  Streit  um  eine  Sclavin, 
die  sie  gemeinsam  gekauft  haben  (letzteres  ist  zwar  bestritten,  vor- 
aussichtlich aber  wahr).  Sie  befindet  sich  in  der  Gewalt  des  B. 
A  in  seinem  Aerger  erhebt,  für  die  Dionysien  zur  Ghoregie  be- 
stimmt, gegen  B  die  Antidosis.  In  Folge  eines  Vergleichs  leistet 
B  die  Gboregie  und  giebt  das  Madchen  an  A.  Jetzt  kommt  B 
eines  Abends  mit  anderen  angetrunken  zu  A,  es  entspinnt  sich 
eine  Schlagerei,  A  wird  übel  zugerichtet,  B  nimmt  das  Madchen 
wieder  mit  sich,  und  A  rächt  sich  durch  eine  Klage  iQav^iaxoq 
èx  TtQOvoiag,  in  welcher  B  die  erhaltene  Verteidigungsrede  benutzt. 

In  der  Verhandlung  bestreitet  A  die  Thatsache  des  Vergleichs 
oder  doch  der  Versöhnung  augenscheinlich,  um  das  tgavfia  ex 
frçovoiaç  glaublicher  zu  machen,  der  Vergleich  wenigstens  muss 
wirklich  erfolgt  sein.  B  andererseits  behauptet,  bei  diesem  Ver- 
gleich sei  man  bezüglich  des  Madchens  übereingekommen  sie  auch 
in  Zukunft  gemeinsam  zu  haben,  sie  sei  also  an  A  nur  zeitweise 


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DIE  ANTIDOSIS 


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überlassen  worden.  Dies  leugoet  A,  sie  habe  jetzt  ihm  allein  ge- 
hört und  er  habe  sie  sogar  freigelassen.  Hier  ist  die  Wahrheit 
wahrscheinlich  bei  A,  ß  will  voraussichtlich  durch  seine  Behaup- 
tung dem  nächtlichen  Zuge  und  dem  Raube  des  Mädchens  den 
Schein  der  Berechtigung  verleihen.  Unser  Bruchstück  beginnt: 
Wunderlich  ist  die  beharrliche  Behauptung,  es  habe  keine  Ver- 
söhnung zwischen  uns  stattgefunden,  und  dass  er,  während  er 
Auslieferung  des  Gespanns,  der  Sclaven  und  dessen,  was  ich  bei 
der  Antidosis  an  Feldfrüchten  bekommen,  nicht  leugnen  kann, 
obwohl  er  sich  offenbar  über  alle  Punkte  mit  mir  verglichen  hat, 
io  Betreff  des  Mädchens  dabei  bleibt,  wir  seien  nicht  über  ge- 
meinsame Benutzung  übereingekommen.  Und  die  Antidosis  hat  er 
offenbar  um  ihretwillen  erhoben,  als  Grund  aber  für  Auslieferung 
(der  benannten  Dinge)  oder  Empfang  (des  Mädchens)  kann  er  keinen 
anderen  anführen,  wenn  er  die  Wahrheit  bekennen  will,  als  dass 
die  Freunde  in  Bezug  auf  alle  diese  Punkte  eine  Versöhnung  zwi- 
schen uns  herbeiführten'.  Ich  muss  zugeben,  dass  im  letzten  Satze 
der  Ausdruck  <f  ahlav  oV  rjv  ccTzéâcûxe*  ij  HXaßev  ovx  av 
aXlrp  fyot  drtiiv  befremdet,  glaube  aber  auch  zu  wissen,  warum 
B  die  Objecte  der  beiden  Verba  unterdrückt:  hätte  er  doch  zu 
Ikaßev  als  Object  das  Mädchen  nennen  müssen  und  damit  selbst 
seine  Behauptung  von  der  Verlängerung  des  Gemeinbesitzes  ge- 
fährdet Ausserdem  gegen  Lipsius  noch  die  Bemerkung,  dass  der 
letzte  Satz  nicht  mehr  diese  Behauptung  vom  Gemeinbesitz,  son- 
dern die  Tbatsache  der  Versöhnung  beweisen  will. 

Brieg,  im  August  1883.  TH.  THALHEIM. 


DE  PHAENOMENIS  ARATI  RECENSENDIS. 


His  quibus  dos  vivimus  temporibus  tanti  in  poesis  quam  di- 
cunt  Alexandrinae  pervestigatione  facti  sunt  progressus,  iure  ut 
m  in* mur,  cur  Aratus  Solensis,  quem  nec  insigni  quadam  caruisse 
facultate  et  ad  posteriorum  doctrinam  artemque  multum  constat 
valuisse,  neminemdum  ita  occupaverit,  ut  et  ipsi  conveniret  et 
artis  nostrae  gravitate  dignum  esset  Àdde  quod  tarn  ampla  in 
Arato  quam  in  ceteris  litterarum  antiquarum  generibus  perquam 
raro  quaerendi  abundarous  materia.  Neque  enim  codicum  (antum 
memoria  nec  recens  ilia  quidem  nec  tenuis  suppetit  et  eorum 
librorum,  unde  ipse  prom  psi  t  Aratus,  Eudoxi  dico  sphaeram  et 
Theophrasteum  de  signis  tempeslatum  opusculum,  satis  magna 
fragmenta  prostant:  verum  varia  scholiorum  et  ex  compluribu» 
criticis  interpretibusque  compilata  accedit  doctrina,  porro  très 
translatores  latini  —  ex  quibus  Avienus  quarti  p.  Chr.  n.  saeculi 
integer,  Germanicus  nonnullas  perpessus  lacunas,  Giceronis  tertia 
fere  parti  eu  la  ad  nos  pervenerunt  —  denique  ducenti  fere  Phae- 
nomeoorum  versus  aut  accurata  paraphrast  expressi  aut  ad  verbum 
repetiti  iique  omnium  difficillimi  et  multorum  coniecturis  sollicitât! 
apud  Hipparchum  recurrunt  saeculi  a.  Chr.  n.  secundi  astronomum 
celeberrimum,  qui  vix  octoginta  annos  post  librum  contra  Eudoxum 
eîusque  sectalorcm  Aratum  ita  condidit,  ut  ex  multis  optimisque 
codicibus  genuinam  poetae  lectionem  diligentissime  exquireret.  Qui- 
bus pensilatis  omnibus  sic  iudicabimus,  subsidiis  nos  obrutos  potius 
esse  quam  destitutes. 

At  iacet  moles  indigesta.  Quamvis  enim,  qui  studia  sua  hoc 
in  scriptore  conlocare  non  dedignabantur  —  inter  quos  Hugonem 
Grotium  et  Ioannem  Henricum  Vossium  honoris  causa  memoro  — 
multa  sagaciter  recteque  statuisse  collaudandi  sint,  ita  tarnen  sta- 
tuerunt,  ut  insolentem  magis  quam  severis  legibus  astrictam  sese 
amplexari  artem  confirmarent  Denique  Immanuel  exstitit  Bekkerus, 
qui  more  suo,  antequam  emendationem  admitteret,  ad  üdem  codicum 


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DE  PHAENOMENIS  ARATI  RECENSENDIS  93 


recensionem  iostiluendam  esse  censeret.  Itaque  abiecto  Arati  tcxtu 
mde  ab  Aldo  Manutio  ex  deierrimis  quibusdam  libris  mss.  rulgato 
apparatum  critîcum  ex  bibliothecarum  tenebris  protractum  ipse  et 
cootulil  et  ad  editionem  au  no  huius  aaeculi  duodetrigesimo  einissam 
sollertissime  adhibuit.  Incepta  novis  promovere  subsidiis,  supplere 
omissa,  peccala  corrigere,  deuique  eas,  ad  quas  quem  nobis  et 
codicu  m  auctoritas  et  ceterae  testificationes  tradidissent  Ara  tus 
conformatus  esset  îdeoque  nobis  Tel  bodie  aestimandus,  norma* 
recuperare  :  haec  omnia  futuris  philotogis  Bekkerus  reliquit  Haec 
igitur  nunc  mihi  erunt  propoeita. 


I. 

1.  Res  et  barum  quaestionum  ratio  flagitat,  ut  ab  explorata 
codicum  auctoritate  ad  ceterorum  testium  interrogationem  sensim 
procedatur.  Si  codicum  aestimationem  probam  certoque  nixam 
▼olumus  fundamento,  ab  omnium  antiquissimo  libro  iucipienda  erit 
disputalio.  Verum  ne  hoc  quidem  sine  negotio  instituere  licet, 
quoniam  qui  ceteros  superet  vetustate  codex  nondum  exploratus 
est.  Duo  enim  reperiuntur  qui  de  honore  antiquitatis  inter  se 
certent  membranacei,  alter  Vaticanus  1307  olim  Fulvii  Ursini,  aller 
Marcia.nts  476  ex  Bessarionis  venerandae  memoriae  cardinalis  biblio- 
theca  Venetias  adrectus,  minusculis  impuris  exaratus  uterque.  Mar- 
ciani  aetas  féliciter  nuper  definita  est,  cum  Nicetam  diaconum,  qui  et 
se  ri  psi  l  codicem  et  possedit,  ab  episcopo  quodam  saeculî  XI  exeun- 
tis  haud  ignobili  non  fuisse  diversum  argumentis  certis  compro- 
baretur.1)  Eodem  fere  tempore  scriptum  esse  Vaticanum  codicem 
litteranim  simililudo  demonstrat:  quamquam  uter  fuerit  antiquior 
uter  recentior,  ex  re  palaeographica  ne  divinando  quidem  adse- 
quimur.  Videndum  potius  est,  num  ex  eorum  quae  utroque  codice 
contioentur  comparatione  fieri  possit  iudicinm. 

Qua  in  re  inprimis  tenendum  est,  prorsus  vel  in  minutulis 
eandem  in  utroque  codice  poetae  faciem  cognosci.  Nam  misellam 
quaudam  interpolationem  post  versum  centesimum  trigesimum  sepli- 
iDum,  pravam  alibi  (v.  952)  transposition  em  et  corruptelas  easdem 
ulerque  expertus  est,  ita  quidem  ut  Vaticanus  non  modo  corruptior 
sit  plerumque  sed  vel  ibi  interdum  depravatus,  ubi  Marcianus  sine 
dubio  verum  servavit.    ltaque  aut  ad  archetypum  aul  ad  ipsum 

1)  Cf.  Ed.  Scheer  mus.  Rhen.  XXXV  (1879)  p.  2*1  8. 


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94 


M  A  ASS 


Marcianum  redire  ilium  liquido  adparet.  Utrum  praefereodum  ait, 
conlatis  scholiis,  quibua  uterque  codex  refertus  eat,  disceroitur. 
Quae  scholia  non  minus  plane  inter  se  consentiunt,  nisi  quod  Vati- 
cano,  quotiescunque  a  Marciano  differt,  fides  simpliciter  dcnegauda 
est:  siquidem  quae  in  Marciano  recle  disiuncta  sunt  ipse  solet 
confundere  sana  corrumpere  praeterire  necessaria. 

Porro  momentum  facit  quod  Nicetas  Marciani  librarius  scholia 
sua  ex  antiquioribus  coromentahis  aliisque  subsidiis  primus  ipse 
composuit.1)  Eo  pertinent  qnae  in  fronte  Lycopbronia,  qui  A  rat  um 
subsequitur  scboliis  egregiis  et  ipse  instructus,  Nicetas  de  sese 
ipse  communicavit:  xàvtav9a  ovvr)&çoioa  ItÇixov  UÇetç.  Idque 
quanta  m  fidem  mereatur  multis  scholiorum  locis  conligi  potest, 
quos  nunc  omit  to.  Ut  quaestionem  conficiam ,  nonnulla  Vaticani 
codicis  scholia  ila  truncata  sunt,  ut  extremam  illorum  partem  exci- 
disse  eluceat,  cum  in  Marciano  reclissime  ad  flnem  usque  semper 
perducantur.  Iam  vero  ea  ipsa  verba,  quibus  desinunt  ilia  Vati- 
cani scholia,  in  Marciano  quaerentes  marginis  superioris  qui  scho- 
liis totus  obsidetur  ultima  semper  invenimus  ita  tarnen,  ut  aut  in 
altero  utro  margine  modo  dextro  modo  sinistra  aut  in  inferiore 
recte  continuentur.  Fieri  igitur  ab  neglegenti  praesertim  librario 
perfacile  poterat,  ut  evitala  recta  marginis  parte  ad  falsam  delatus 
incobata  interdum  non  modo  non  perficeret  verum  saepius  cum 
alienis  ac  diversis  perperam  consociarel.  Accidisse  illud  scribae 
Yaticano  externa  Marciani  facie  ut  dixi  et  scholiorum  per  margines 
distributione  arguitur:  unde  ex  hoc  ipso  fluxisse  Vatican  um  codi- 
cem  necessario  efticiendum  est. 

Proferam  exempla.  Ad  v.  152  qui  est  de  Leonis  aestu  et 
Etesiarum  frigore  cum  alia  turn  haec  in  Vaticano  1307  adscribun- 
tur:  okov  ôè  to  àotçov  (Leooem)  avitowxaatv  *Hkiu)'  tote  yào 
lußaivei  xai  6  Neïkoç,  xai  fj  tov  Kvvôç  i/iitoki)  ntqi  it]* 
(paiveiai'  xai  tavrtjv  ccgxr)v  etovg  tL&evtai'  xai  t^ç  "Jatôoç 
Uqov  elvai  tov  Kvva  kiyovoi  (xai)  avtov  trtv  imtoXr]*,  i]v 
xai  tov  oçtvya:  —  Quid  de  colurnice  fecerint  Aegyptii,  ita 
Vaticanus  reticuit,  ut  finitum  iam  esse  scholion  satis  manifesto  in- 
dicaret.  Evolvimus  codicem  Marcianum  ;  ecce  quae  requirimus  post 
oçtvya:  &vovot,  tip  ntaç^(p  tov  Çipov  or^ueiovuevoi  toy  xaiobv 
tt'ç  ènitoXfjÇ  tov  aar  gov.  Verum  haec  ita  continuavit  scholiasta, 

1)  Quae  de  scholiis  Arati  Marcianis  in  Analectis  Eratosthenicis  (Philolof. 
I  ntersuchungen  VI)  ditputavi,  non  repeto. 


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DE  PHAEiNOMEMS  ARATI  RECENSEMUS  95 


ut  in  sioistro  margine  reponeret,  postquam  cetera  superior!  folii  par- 
ticulae  adscripsil.  Ergo  cur  Vaticanus  ultima  verba  quae  ad  sen- 
tentiam  desiderantur  o  miser  it  liquido  dudc  adparet,  modo  Vaticanum 
ex  ipso  Marciaoo  descriptum  esse  arbitremur.  ') 

Ad  t.  228,  quo  Arietis  obscuritas  ita  siguificatur 

avtbç  fit*  vw&rjç  xcù  écvâaxegoç  oïa  oeirjvrj 

oxéipao&ai 

scholiasta  dixit  Vaticanus:  àvâûxtQoç  àe  olov  pi]  XctfÂnçovç  fjo/v 
àojfçaç'  fytt  yàç  aatégaç  Jtooaçaç  oçatov  6  Kgtôç'  xai 
ovxévi  6  ntçt  joiv  O  aivopév  ta*  kô/oç  içQwxat'  vnb 
yàç  tr;v  'Avdço^éôaç  Çtôvyv  iativy  ijtiç  tiôvt}  Xaß- 
nçà  ntn lax evtai  *x\.  Nullo  modo  haec  nisi  adsumpto  li- 
bra ri  o  M  arc  ia  do  possunt  inteUegi.  Qui  cum  sub  margin  ig  superioris 
On  em  ita  scriberet  téaaaçaç:  — ,  scholioo  iam  sese  perfecisse 
aperuit.  Idem  in  interiore  textus  margine  haec  adnotavit  :  Itàrft 
<T  av  oftuç  inttexfi^çato]  aça  ovv  ançooçar  oç  6  Kçiàç' 
xci  ovxéxi  6  neçi  vwv  (Daivofiévtav  kéyoç  ïççioxai 
xtâ.  Quae  latioribus  litteris  excudenda  curavi,  marginem  inferiorem, 
lemma  illud  et  verba  aça  ovv  ànço  interiorem  occupaverunt. 
Causa  erroris  manifesta. 

Denique  scholia  ad  v.  387  conferenda.  Exhibet  Vaticanus: 
to  ài  alutçiiiai  rt%oi  ccnkwç  çéçetai  Ç  to  xvçtajTtçov,  ènti- 
âr.neç  lui  votov.  Patet  baec  esse  imperfecta.  Marciao  us 
igitur  consulendus:  Intiô^atQ  èni  vôtov  ut  y  [cod.  hxh]  àvw 
aiioçov  fiéyr.v  xai  p  it  bwqiÇo  piévrjv  i'jre«  *VV  b'xpiv 
toç  à  rit  to  xijTOg:  —  Ultima  marginem  interiorem  obtinent, 
praecedunt  in  superiore  cetera  :  interiorem  Vaticani  librarius  pror- 
sus  neglexit,  ut  assolet. 

2.  Qua  re  cognita  dici  nequit  quantum  ad  aestimandum  totum 
adparatum  cri  lieu  m  iam  simus  lucrati.  Etenim  praeter  eos  quos 
dixi  Arati  codices  uodetrigiota  inde  ab  saeculo  tertio  decimo 
usque  ad  quintum  decimum  exarati  ferunlur,  ex  quibus  viginti  sex 
aul  contuli  integros  aut  quantum  satis  videretur  examina  vi.  De 
ceteris  tantum  innotuit,  ut  pretium  tuto  deûniri  possit.  Quorum 
codicum  ut  genera  certis  indiciis  dislioguantur,  ipsorum  poscit 
natura.    Sunt  qui  interpolationes  quasdam  contraxerint  et  ambitu 

1)  Ad  ideni  igitor  deveni  qaod  de  Lycophrone,  qui  in  eodem  inest  Mar- 
ciano  codice,  demonslravit  Eduardus  Scbeer  mus.  Rhen.  XXXIV  (1879)  p.  272  s., 
ed.  Lycophroeia  p.  1  s. 


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96 


M  A  ASS 


et  perditissima  versiculorum  conformatione  notabiles  eoque  con- 
sarcinatas  consiiio,  ut  Aralus  cum  Magna  Glaudü  Ptolemaei  Syntaxi 
quanivis  iuvitus  consenliret.  Quarum  auclorem  Maximum  illum 
Planudem  monachum  Constantinopoiitanum,  qui  idem  a  nuUo  fere 
Graecorum  poeta  frivolas  manus  prohibuit,  codicibus  traditum  acce- 
pimus.  Versus  ipsi,  quos  ad  Phaenomenorum  v.  481  a  Bekkero 
adscriplos  invenies,  hodie  hisce  in  codicibus  leguntur: 

1.  Barbbrinio  1  43  saec.  XV  chartaceo. 

2.  Laurentiano  XXVII 1  37  anno  1464  Florentiae  a  loanne  Scu- 
tariota  Thessalo  scriplo,  membranaceo  scholiisque  inatruclo, 
olim  Angeli  Politiani. 

3.  Vindobonensi  apud  Lambecium  127,  apud  Nesselium  341, 
saec.  XV  chartaceo:  er.  Buhlii  editionis  ?ol.  11  p.  375  s.  Ipse 
non  vidi. 

4.  Bodleiano  inter  Baroccianos  78  saec.  XV  chartaceo. 

5.  Bodleiano  ibidem  109  cum  scholiis  usque  ad  481,  saec.  XV 
chartaceo,  ex  Demetrii  Triclinii  codice  quodam  derivato.  Tri- 
clinio  enim  hoc  scholion  a  scriba  libri  vindicator  ad  v.  481  : 
iotéov  oti  fj  tov  'Aqcltov  oipalça  ovx,  axQtßwg  ifaei  nçôg 
tr)v  xïioiv  tvHv  xvxkojv  èxtB&eifiéva  toc  Ç(pôia,  r)  âè  tov 
TJzoXettalov  Xiav  r]x^ißojtiivwg  ixtl&ezat  '  zavtrj  yovv  ifj 
tov  Jlxokefiaîov  oyaiçq  iTtôitevog  6  oo<pbç  Jllavovôijç 
matà  trtv  èxslvrjç  &éoiv  èxâéâojxê  tovç  naçôvzaç  ati%ovg 
èvalXâÇaç,  oaa  itr)  xalûç  eïçrjxev  6  ''Açatoç'  âio  ol 
èvzvyxâvovtBç  tavtaiç  xaï  ttâXioza  zolç  neol  tovttov 
Xex&eîoi  naço)  aptpotiQwv  ï%ovotv  dxfißrj  trjv  neçi  tov* 
t(U9  xa%âXt]\piv  àfigtotiQOvç  Ini  tovtoiç  evçicxovteç  ovp- 

(ptûVOVVTCCÇ. 

Planudea  igitur  edïtio  an  quid  probi  contineat  dubitanti  re- 
spondendum est,  excepta  vili  conieciurarum  mole  nihil  omnino 
reperiri,  quin  aut  in  textu  Marciani  aut  supra  textum  aut  denique 
in  scholiorum  adnolatione  critica  recurrat.  Ipsa  Planudis  scholia, 
quae  etiam  Laurentiano  XXVIII  44  et  Bodleiano  109  propagantur, 
ex  Marciano  —  sive  ipso  sive  nescio  quo  in  termed  io  —  esse  deri- 
vata  inde  consectarium,  quod  praeter  recension  em  Marciani  eamqtie 
corruptam  admodom  et  decurtatam  nihil  novi  proponunt:  nisi  forte 
inevitabili  Byzantini  hominis  loquacitali  quid  tribuendum  videbitur.  *) 

1)  In  Laurentiano  insont:  fol.  1  n(Qt  to&v  xXifiârtoy  rijç  yrjf,  lv  olç 
ovfißalvu  av$rjotç  xai  fdttmctç  tov  yvx&tiuiqov  ivaXkàÇ.    fol.  12  \4âa[Aay- 


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DE  PHAENOMENIS  AR  ATI  RECENSEES  97 


Ex  iis  quae  hucusque  disputata  sunt  apertum  est,  quantum 
ad  diiudicandam  codicum  auclorilatem  scholiorum  valeat  comparatio, 
quippe  quae  proreus  rem  confidant,  si  quid  dubii  tenus  ipse 
quem  dicunt  relinquit.  lure  igitur  suo  Immanuel  Bekkerus,  quod 
Khohorum  raiionem  non  babuisset  postea  conquestus  est,  praeser- 
tim  cum  ea  quam  publici  iuris  fecit  editio  tola  in  incertissima  Buh- 
liaoae  recensionis  fide  posita  esset.  Ipse  postquam  Marciani  scholia 
meum  in  usum  descripsi,  ilium  facile  omnium  quotquot  restant 
archetypum  fuisse  conferendo  perspexi.    Ecce  quos  examinai: 

I.  Casa.nate*sem  6  V  5  Romae  a  praedicatoribus  Minervitanis 
adservatum  s.  XIV  bombycinum.  Folia  23 — 58  Aratus  occupa  vit 
5rdu1  cum  scboliis  et  epistula  ad  Iulianum  data  aliisque  excerptis 
asironomicis,  quae  primus  Nicetas  Marciani  librarius  composuit,  cf. 
quae  dixi  PhiloL  Unten.  VI  p.  34 — 47.  Continet  praeterea  codex 
Diooysium  Periegetam  cum  Eustathio  et  Hesiodi  Theogoniam  ac 
Scutum  comme  n  tari  is  instructa.  Manus  secunda  recentior  correxit 
DOQDulla  et  addidit. 

II.  Vaticamj*  1910  s.  XIII  ?el  XIV  bombycinum.  Arati  vitam 
el  versus  hodie  continet  642,  scholia  290  deficiunt,  postquam 
manus  recentior  inde  a  v.  285  successif.  Insunt  praeterea  Lyco- 
phronis  Operum  Hesiodeorum  et  Scuti  fragmenta. 

III.  Vatica>om  1692  s.  XIII  vel  XIV  bombycinum  praecedenti 
▼el  in  minutissimis  consimilem  et  ad  eundem  arcbetypum  redu- 
cendum.  Aratum  cum  scholiis  habet  inde  a  t.  18,  et  ab  eadem 
manu  Diooysium  Periegetam. 

IV.  Vatican*  121  s.  XV  charUceum.  Aratum  cum  scholiis  et 
excerptis  habet  inde  a  fol.  88.  Etiam  Cteomedis  xvxXixrjv  lato- 
çlav,  Dionysii  neçnjyijaty,  Theodorum  Prodroraum,  Georgium  dia- 
cooum,  Hesiodi  Opera  cum  Tzetzae  scboliis,  denique  Pindari  Olym- 
pia et  Pythia  complectitur. 

V.  Vaticajojm  199  s.  XV  chartaceum.  Paucula  utcunque  ex 
scholiis  compilavit. 

ri»c  a o<f io i ov  mçt  àviptoy.  fol.  51  ix  xwy  Vf/dAlaif  nçbç  tlaayo>yrty  tîç 
i«  Uoétov  >l>air6fAtra'  mçl  tob  naviôç  (Dtels  Doxogr.  p.  18).  fol.  35  ix 
»•*  ïouo©  l6yov  Innâçxov  rov  «V  xà  Uçârov  x*ï  Evéôfrv  4>aiy6uiya 
-"Uçi  iùy  avyaraièXXôvtoty  aOTQuy  rotç  îfi  Çydioii.  fol.  43  ix  iU  *« 
'Aoétov  ipawofuya  Bètayoç  iÇqyqattoç  ixXoyaï  âioQ&(o9iïoai  naçà  rot 
««(fmâxov  fioycyov  xvçtov  Ma^îfxov  rov  JJXayovâij.  fol.  79  a  subscriptum 
«t  iûloç  Tijç  tenyrtotù>ç  ztSy  tpawofäywy  Uçctiov.  In  Bodleiano  109  prae- 
twa  Theocritea  et  Hesiodea  et  oracula  Sibyllins  cxstant. 

Her»«  XIX.  7 


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98  MAASS 

VI.  Maecianum  480  s.  XV  membranaceiun  olim  Bessarionis.  Ale- 
xaadrinorum  corpus  compreheadit  simul  cum  Hesiodo  Oppiano 
Aglaia  Byiantino  Orphicis.  Rhosi  maoum  similem  este  adnotavit 
Bekkerus  p.  IV  editionis.  At  scripsit  Knosus  Bodleianum  codicem, 
quo  de  inferius  dicelur.  Fol.  169  b  ne^i  pétQiav  xaï  otafydht 
xat  tùfp  àrjlovytwv  ctvrà  oijfieitav  diapulatur.  Aratum  et  vita  et 
eaderu  illa  excerpta  praecedunt,  quae  in  Marciano  476  reperiuntur. 
Et  scholia  et  textum  Aldinae  editioni  persimilem  corrupteJae  non- 
nullae  aliaque  arguunt  indicia,  quamquam  noo  fuisse  hune  Aldinae 
footein  certum  est.  Velut  ad  v.  7  Aldus  ex  schon ia  Asclepiadis 
Myrleani  lectionem  attulit,  omisit  Nyrleani  mentionem  Marcianus 
480,  item  alia. 

VII.  Ambrosjaküm  C  32  sup.  s.  XV  chartaceum.  Scholia  ultra 
v.  19  non  continuautur.  Vita  eadem  quae  io  Marciano  480  fol.  177 
legitur  apud  Bekkerum  aliunde  promulgate  p.  48. 

VIII.  Ambrosiamjm  H  42  sup.  s.  XV  membraoaceum.  Aratum 
fol.  1—9  Bruti  epistulae  antecedunt. 

IX.  Pabisinum  2841  s.  XIII  membranaceum  rescriptum.  Aratum 
fol.  1 — 25 b  fin.  complectitur  usque  ad  v.  811,  cetera  casu  deper- 
dita  videntur.  Subsequitur  Hephaestionis  Thebani  libellus  astro- 
logicus  Tieçt  xa%a(jxvjv  Athanasio  dicatus. 

X.  Pajusiinum  2726  s.  XV  chartaceum  cum  vita  et  excerptis. 

XI.  Parisinum  2403  s.  XIII  bombycinum.  Aratus  post  Cleo- 
medis  geometrica  et  metrica  quaedam  anonyma  versusque  Tietzae 
fol.  18  incipit  simul  cum  vita  et  excerptis;  secuntur  Prodi  dia- 
docbi  vrtOJtmuHJeiç  et  Lycophronis  Alexaodra  (cf.  Scheer  p.  xi). 

XII.  Paaisinuii  2842  scriptus  aw  uw  ow  s1"  votrfçiov  kß6öpf) 
loTOLtiévov  (anoo  1475).  Ad  scholia  haec  spectaut  verba  bis  re- 
petiu  Qèuivoç  %ov  fia^tjfiatixov  è&iyrjotç  %ü*  'Açonduv  q>at- 
vofiévoiv  fol.  27 b  et  fol.  118b  ab  altera  manu.  Aratus  ipse  cum 
scholiis  usque  ad  v.  443  continuais  fol.  1' — 26*  med.  et  fol.  34* — 
77 "flu.  occupait,  cetera  folia  aut  vacua  aut  excerptis  referta  sunt, 
velut  Theodori  Gazaei  ntQÏ  firtvwv. 

XIII.  Butleriamm  musei  Britannici  Add.  mss.  1 1S86  s.  XV — XVI 
chart.  Praeter  Phaeoomena  (fol.  1 — 49)  Arati  vitam  contioet  et 
excerpta  Aratea  Marciana,  Hipparchi  librum  III,  isagogam  Ara  tea  m 
pseudoeratosthenicam,  Adamantium  de  ventis,  Acbillis  isagogam  cf. 
supra  p.  96  ado. 

XIV.  Burneiamjm  musei  Britannici  63  s.  XV  chart.,  fol.  1*— 135*. 


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DE  PIIAENOMEMS  ARATI  RECENSEISDIS  99 


XV.  MosQucasEM,  quern  satis  descripsit  Buhle  I  p.  ni  et  269  s.: 
ipse  non  vidi. 

Quaeri  et  potest  et  debet,  num  etiam  poetae  verba  ad  eandem 
an  ad  a  l  ia  m  diversamque  originem  revocauda  esse  videanlur.  Et 
illud  quidem  patefactura  erit,  modo  boni  ne  tantillum  quidem  ex 
codicum  i Horum  discrepantiis  redundare  adpareat.  Atque  ita  res 
ipsa  est  et  ita  tenenda.  Quamquam  enim  praeter  ingentem  depra- 
vationem  lectioois  quaedam  haud  coutemnenda  subinde  occurrit 
Tarietas,  nu  lia  m  tarnen,  quin  a  lectore  non  prorsus  socordi  de 
suo  proferri  potuerit,  deprehendi.  Yelul  si  post  Pbaenomenorum 
versum  centesimum  trigesimum  septimura,  qui  de  Virginis  sidere 
haec  dicit: 

jt}ç  d'  vnÏQ  ctuyoztQiov  uifAiov  sltiooetai  àaxr^i 
incultus  hic  in  Marciano  adnectitur  versiculus: 

âeÇiTeçjj  méçvyt'  HQOTQvyr}%i]Q  â'  av%e  xaXêttcu: 
primo  obtutu  cur  iste  lolerari  nullo  pacto  possit  dispicitur.  Neque 
enim  quae  Stella  'supra  ambos  humeros'  eadem  simul  4in  dextra 
ala*  conlocari  potest.  Hac  igitur  profectus  ratiocinatione  fuit,  qui 
in  quodam  Marciani  apographo  illum  iure  exstingueret.  Itidem 
cetera  omnia  comparata  esse  exempla  adfirmo.  At  de  diversa  a 
Marciano  et  probaliore  quadam  Arati  editione  ex  talibus  judicium 
fieri  posse  pern  ego. 

4.  Brevi  de  iis  qui  seboliis  carent  codieibus  absolvam.  In 
quibus  déficiente  seboliorum  auxilio  opus  erat  peculiariter  singula 
si  non  per  tolum  at  per  sat  magnam  textus  partem  examinari. 
Quod  cum  sine  ullo  poetae  emolumeoto  suseeperim,  abiciendum 
hoc  quoque  codicum  genus  integrum  arbitror.  Sunt  autem  hi: 

I.  Pabisikus  2728  s.  XV  olim  BoistalleriaDus.  A  pol  Ionium  com- 
plectitur  bac  subscriptione  instruetum  rewçytoç  d  xal  ieçevç  too 
rqrtfOQOnovXov  xai  xavxt]v  trjv  ßlßXov  èv  KçrjTfl  èÇéyçaipa, 
et  Aratum  inde  a  fol.  101  cum  Tita  Bekkeri.  Textus  codicis  ad 
Marciani  reecnsionem  referendus,  scholia,  quae  ad  versus  1 — 19 
adscripta  sunt,  aliunde  provenisse  certum,  indidem  scilicet,  unde 
Gennanicea  translata  :  quod  exeroplo  probandum  est.  Ad  v.  1  haec 
Ifgitur  notula:  Çtjteltai  êict  il  ix  tov  Jioç  tjçÇcno  xal  ovx^ 
and  tuï*  Movotov  "Onijçoç9  oixBiôreçov  rjyrjoajo  ßtQXH" 
xCtv  Oaivofiévutv  fiotrtcaaâai  iitb  tov  Jiôç,  l/teidrj  njài  ^tî> 

Movowv  àçxrjy&HJç  aitôç  èotiv'  ov  q>aiverai  ôè*ldçai 

-  '  7* 


100 


M  A  ASS 


X)vtioç  foxtail  alloc  xai  Kocmrjç  (xoavrjQ  cod.)  b  xw/uixôg  elnwV 
'èÇ'Eotiaç  aQxônevoç  efyofAtxi  9soïç''  xal  2(oq>QW  ll$'Eoviaç 
aQxàfAtvog  xaAw  Jia  nâvzwv  aQ%tiyiti}v  (v  erasura  cod.).  Ad 
Germanici  v.  1  scholion  boc  Basileeose  p.  55  Breysig:  Quaeritur 
quart  ab  love  coepit  et  non  a  Musis  ut  Homerus?  Conveniens 
magis  hoc  aestimavit  principium  Phaeitomenis ,  ut  lovent  invocaret, 
quoniam  et  ipsarum  Camenarum  est  origo  Iuppiter.  Non  solus  au  tern 
ita  coepisse  videtur  Aratus,  sed  et  Crates  comicus  a  Vesta  incipiens 
profari  tormina  et  Sophron  in  mimo  qui  'Nuntius'  scribitur  a  Vesta 
incipiens  'omnis  invoco  deosf  Iovem  omnium  principem\  Quae  nunc 
ita  patet  traicienda  et  corrigenda  :  .  .  sed  et  Crates  comicus  'a  Vesta 
incipiens  omnis  invoco  deos  praefari  carmina,  et  Sophron  in  mimo 
qui  1  Nuntius*  inscribitur,  *a  Vesta  incipiens  Iovem  omnium  princi- 
pem  (invocdy, 

II.  Palatinus  (inter  Vaticanos)  137  s.  XV  chart.  Praeter  Ara- 
tum,  cuius  versus  454 — 511  desideranlur,  Theonis  data  in  Ptolemaei 
canones  aliaque  contiuet  astronomica. 

III.  Neapolitans  bibl.  uat.  II  F  37  s.  XV  chart,  usque  ad  v.  79. 

IV.  Marciaisus  465  s.  XV  chart.  Cf.  Scheer  mus.  Rhen.  1.  c. 

V.  Marcianus  317  s.  XV  chart.  Praeter  Aratum  Euclidem  et 
Cleomedem  habet. 

VI.  Paiusi.nus  2860  s.  XV  chart,  cum  vita  Bekkeriana  et  ex- 
cerptis  Marcianis.  Aratum  Cornutus  et  Palaepbatus  subsecuntur. 

VII.  Parisiiws  2S43  s.  XV  chart,  cum  vita  el  excerptis  iisdem. 

VIII.  Palatinus  40  s.  XIV  bombycinus  cum  vita  et  excerptis 
iisdem.  Continet  praeterea  Sophoclis  Aiacem  Electram  Oedipum, 
Pindari  Olympia,  Dionysium  Periegetam,  Lycophronem,  Oppianum, 
Iliadem  vili  quodam  scholiorum  genere  instructam.  —  Codicem 
frustra  olim  laudavit  I.  H.  Vossius  p.  v  edilionis;  idem  conlatione 
a  Paulseno  facta  usus  est.1) 

5.  Quae  cum  ita  sint,  unum  tenemus  Arati  codicem  vetustum 
illum  Marcianum,  ad  quem  cum  scholia  Phaenomenorum  tum  verba 
poetae  ipsius  recensenda  sunt. 

Unde  simul  manifestum,  mero  factum  esse  casu,  ut  hic  poeta 
ad  nos  perduraret:  id  quod  in  tanta  Phaeuomenorum  etiam  apud 

1)  His  addendus  videtur  Rhedigeranus  codex  chart,  s.  XV  a  ßuhlio 
p.  xi  descriptus:  ipse  Don  vidi.  Cf.  etiam  editionem  Buttnianui  1S26  Berolini 
euiissam. 


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DE  PH  A  EN  0  M  EMS  ARATI  RECENSENDIS  10t 


Byzantinos  vel  VII  post  Chr.  saeculi  propagalione  esset  mirandum, 
nisi  mollis  indiciis  conligeretur  inde  ab  octavo  demum  et  dodo 
saeculo  extremam  litterarum  cultui  barbariem  a  pud  iUos  Byzau- 
tioos  fuisse  obductam.  Tunc  vehementer  rarescunt  et  fere  in  cle- 
ricorum  latitant  solitudine,  qui  scriptores  remoliores  otii  sui  ob- 
lectandi  causa  ex  bibliothecarum  pulvere  sordibusque  ereptos  suuin 
in  usum  describunt  et  ita  conservaudos  curant.  Alque  Nicetas 
diaconus  —  in  hoc  enim  nunc  cogor  quaestionem  coercere  — 
vel  Lycophronem  adeo  a  da  m  a  bat,  ut  non  solum  versus  more  Lyco- 
phroneo  conderet,  verum  et  ipsum  scholiis  instructum  Arato  suo 
adiungeret.  Et  Aratura  quidem  ex  vetusto  exemplari  videtur  repe- 
tiisse,  quia  ex  frequenti  litterarum  quam  nd a  m  permutatiooe  arche- 
typi  litteratora  uncialis  conligenda  est.  Itaque  ultra  octavum 
certe  saeculum,  quod  qui  hucusque  innotuerunt  codices  minusculis 
scripti  non  excedunt,  arcbetypum  Marciani  uncialem  esse  refereu- 


II. 

1.  Nullum  recensionis  fundamentum  fingi  potest  simplicius, 
quoniam  uno  codice  et  illo  vetustissimo  continetur.  Huius  igitur 
fides  deinceps  perpendenda  est,  vel,  ut  accuratius  rem  significem, 
quaerendum,  utrum  Marcianus  Arati  ex  vulgari  nescio  qua  labentis 
antiquitatis  editione  profluxerit  (velut  hymni  Homerici),  an  ex  cri- 
tici  cuiusdam  recensione  (ut  ceteri  qui  aetatem  tulerunt  poetae 
Alexandrini  ad  unum  omnes)  deriratus  sit.  Quod  si  ex  sola  pro- 
babilitatis  specie  nobis  diiudicandum  esset,  de  recensione  cogita- 
renins.  Etenim  inde  ab  Hipparcho  usque  ad  Nicetam  querelae  tarn 
malhematicos  quam  grammaticos  in  Aratum  certatim  grassatos  ca- 
stigantium  non  intermittuntur.  Sed  hac  in  probabilitate  minime 
acquiescere  licet,  ne  specie  ipsa  decipiamur;  subsidia  pottus  flrma 
ac  certa  adhibenda  sunt,  quibus  verum  efficiatur.  Et  primum  qui- 
dem ac  praecipuum  locum  scholia  Aratea  sibi  postulant. 

0 missis  enim  nonnullis  scribae  erroribus  et  quibusdam  pec- 
catis  gravioribus,  quae  peculiarem  disquisitionem  requirunt,  arctis- 
sima  inter  scholiorum  lectiones  et  textus  formam  adparet  adfinitas 
vel  potius  consensus:  ut  ei  ipsi,  quae  in  Marciano  superest,  Arati 
editioni  explicandae  vindicandaeve  destinatas  hasce  criticas  scho- 
liorum adnotationes  fuisse  iure  contendam.  Unde  consequitur,  ad 
idem  Studium  eandemque  voluntatem  et  textus  conformationem  et 


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102 


MAAS8 


ilia*  acholiorum  tlefensiones  esse  referendas.  Nonnullis  banc  Obser- 
vationen} exempli  s  commun  ire  non  videtor  superfluum,  quoniam 
simile  quid  raro  in  kUerarum  graeearum  monumentis  usu  venisse 
me  mini. 

ltaque  v.  692  Equum  dicit  Aratus  Aqoario  ad  medium  ex* 
oriente  pedibus  et  capite  sursum  volri: 

"Inttoç  <T  %Yöqo%6oio  fUoov  neottellofiévoio 

noool  te  xal  xe<paXfj  ccvtXlooetat. 
Méaov  omnibus  quos  consuluerit  codiribus  oflerri  Hipparchua 
p.  224  (Petavius)  testator.  Nihilo  tarnen  secius  Marcianns  véov 
propagat,  qaod  idem  schouastae  obversatur  iu  interprétant*  :  ô  ôk 
•tnfioç  tov  *Yôqo%6ov  btiteXXofUvov  toîç  nool  xal  tij  xeqyaljj 
àvaôverai  xal  àvatéXXei.  Huius  coniecturae  pa  rente  m  novimus 
A  Malum  grammaticum  Rhodium  Hipparcho  paullo  antiquiorem,  qui 
eommentarium  in  Aratum  eo  scripserat  consilio,  at  poetam  a  ne- 
glegentiae  inscitiaeque  crimine  purgaret.  I ta  illud  quoque  véov 
contra  codicum  testimonium  novavit;  quod  iure  idem  ille  ita  re- 
prebendit  Hipparchus:  naçéxu  dé  ttoiv  inlotaoiv ,  ntug  Inl 
tüv  äXlojv  Çyd/tt>  6  "Aùatoç  tag  àçxàç  knï  rijç  ctvatoXfc 
îftottiténevoç  xal  ovta>  tàç  xàv  céXXw*  aetoonr  àyatolàç  xnà 
âvtreiç  diaoarpiov  tèv'Yêooxôov  fxéoov  avazélktiv  vnoti&etai 
léywv  otjtuiç' 

vlitnog  'Yôqoxôoio  fiéaov  nêçittXXo^évoto 

noool  %ê  xal  xeyaXrj  àtMooetaf 
tov tov  ô'  ctnoQOVfiêvov  b  "ArtaXôç  oyrpsiv  àftâçtrjua  thaï* 
déiv  6k  yçâyei*  ovtutç* 

"Inrzoç  à'  Yôqoxôoio  vèo>  nsptteXXofiévoio' 
lav&âv$i  âè  tôv  ttvAxtah)v  xal  tovç  èlXovç  to  ßovXtjfia  tov 
7(0if}t0v'  xâ%a  âè  xal  to  qyaivopevoV  6  yàç  (Yôoo%6oç  tfj  &éott 
Xêifievoç  afio  (ABijr}utSç)îaç  nooç  aoxtovç  ta  pkv  xatà  tb  ottj&oç 
xal  trjv  xêOpaXrjv  ftéot}  rtohv  èxnlntovta  tov  Ztpétaxov  xvxXov 
eiç  tb  Ttçèç  àçxrov  fiéçoç,  tà  ôf  xatà  tovç  nôâaç  votiuivtça 
tyn  tov  Zwâiaxov  xvxXov  èv  èk  ttj)  Z(t>âiaxo)  tà  ptéoa  avtov 
y.eltai-  ènei  ovy  tà  ôu>Sexatt]nôçta  tov  Zipôiaxov  xvxlov  vno- 
vi&ttat  àvayeçôneta,  âtà  tovto  6  "Aoatoç  léyer  ttov  'Yéço- 
%6ov  xatà  pico*  tov  outpatoç  àxcnéXXotTOç  6  'ïnnoç  nool  %t 
xai  xeyaXt]  àveXtooeta*''  xai  ov%l  tb  péoov  tov  h  tçj  dioâe- 
xatfjfuoQiq*  firjxovç,  wç  oï  te  noXXoi  (naXaioi  Laurent ian us)  xal 
à  "AvtaXoç  ixâé%etai  '  avayxalo*  ow  dvai  èoxû  ftoi  fty  ^era- 


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DE  PHAENOMENIS  ARATI  RECENSENDIS  103 


u&érat  tor  ati%op,  <oç  6  "AtxaXoç  vnoôeixvvu ,  h  nùct  ye 
totç  avttyçaipoiç  ovttaç  etvtov  yqatpopihov.  Quanto  ail  rerum 
naiuram  aptius  tiow  scribatur,  exquirere  nihil  nunc  attinet.  Suffteil 
aeiriaae,  contra  scripturam  certissimam  cum  Attali  cooiectura  et 
texUra»  Marciaoi  codicis  consentira  et  scholiorum  paraphrasin. 

Sed  ne  quis  ipsam  Attali  grammatici  editionem  ex  illo  loco 
suspicetur  in  Marciano  nobis  ease  conservatam  :  alteram  Phaeno* 
menorum  exemplum  proferam,  quo  et  scholii  et  textus  scripturae 
inter  se  congruentes  Attalo  adversantnr.  Aratus  v.  711  ambiguum 
dich,  utrvm  Persei  cingulus  sab  occidentem  Arietem  an  oriente 
Taoro  inlucescat: 

avtrj  èè  Çwtrj  xai  x'  cqufijçtora  nèXoito 
f}  Kgiifi  Xrjyopti  yatbttat  rj  Inl  Tctvçq). 
Xrjovti  iterum  Bipparchus  p.  226  adseverat  in  omnibus  suis  codi- 
cibiis  reperiri :  yçâqyerat  ptêv  ovvmç  6  fagtirroç  otl%oç'  elxbç 
pbtot  ye  tfyvvria&ai  to  Xqyovti  xsf.  Oflendit  tarnen  Atta  lus, 
quia  non  desinente  Ariete  sed  oriente  Persei  cingulus  adpareret, 
ac  reponi  i usait  àviôrxt.  Nos  com  non  doctrinam  poetae  astro- 
nomicam  sed  codicibus  tradita  vitia  emendemus,  diserto  Hîpparchi 
teslimonio  freti  Miyovti  comprobabimus.  Idque  non  modo  scri- 
ptum est  in  texts  Marciano,  verum  bac  scholiastae  paraphrasi 
iterator:  tprjofa,  or*  ctpqtfßoXa  yévotto,  nôtegéy  note  Xrjyopti 
rrjî  Kçup  b  nàç  ovvctvéûxstcu  toïç  rcoiâtoiç  fiéoeai  tov 
Tavçov. 

Ad  aliud  transgredior.  In  bymno  ad  lovem  poemati  praefixo 
Terenm  septimum  Asclepiades  Myrleanus  saeculi  primi  a.  Chr.  n. 
Cratetens  eeteroquin  egregius  ita  scripsjt: 

Uyei  â\  bte  ßaßXog  àçoett] 
ßovoi  te  xai  fiaxéXjjOiv 
et  interprétâtes  est  *dicit  lupiter,  quando  gleba  arabths  sit  bubus 
et  ligonnW.  Réfutât  seboliaata  rectissime  lectionem  aoovttj,  quia 
lifonibus  humus  non  aratur  sed  foditur  (Sri  ovk  àçovtai  naxé- 
faiç ,  àXXà  OTaxrt%er<H).  Quod  ipse  suadet  à  glati] ,  id  etiam  in 
Marciani  versura  receplunv  eat. 

Statim  post  Iovis  hymnum  Stellas  fixas  alias  alibi  constituas 
in  caele  volvi  oontinuo  poeta  expooit  v.  19  s.: 

ot  fihv  fytoç  noXéeç  te  xal  aXXvôiç  aXXoi  Mvteç 
ovçav$  eXtcoftcu  nàvt  trotta  avvexèç  alel. 
jBômç  et  textes  servait  et  senoliasta  contra  grammaticos  ita  de- 


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104 


MA  ASS 


fendit,  ut  alteram  quandam  leclionem  iôvteç  reiceret  hac  usus 
argumentation,  quam  pluribus  de  causts  adscribam:  noXXol  ttuv 
ygajufiauxtov  iôvteç  eyçatpav,  woavei  tovç  àotéçaç  noçev- 
eo&ai'  loti  ôè  6  Xôyoç  tip  Açtam  ntçi  tûiv  Qaivouévùtv  xal 
ànlavîùv  àotéçwv,  ov  tûn>  nXavytùtv  ttHv  kntâ'  oi  yàç  ctrtXa- 
vilç  àù  knl  tov  avtov  iotijxaoi  xai  pôvov  ovyxavaçéçovtai 
xal  àvaipéçovrai  %$  ovçavtp  xrl.  , 

Iuvat  etiam  proxima,  quae  sunt  de  axe  caelesli,  proposasse. 
Aratus  'axis'  inquil  'ipse  immobilis  aequilibrem  undique  in  medio 
terrain  tenet  et  caelum  ipsum  circumversat'.  Haec  in  Marciano  ita 
leguntur  : 

avxàç  oy*  ovô'  èUyov  fierav  louerai  àklà  ftâV  avruç 
à'Çwv  aikv  açrjçev,  $%u  ô'  cttâXavtov  ànâvtr\ 
fieoorjyvç  yatav,  rtsçi  â   ovçavôv  avtov  ayivei. 
Addit  scholiasts,  non  Marciani  jpsius  script uram  littçl  <T  ovçavôv 
avtbv  ctyivtV,  sed  alias  duas  vulgo  praeplacnisse,  et  grammaticis 
quidem  ineptissimam  il  la  m  coniecturam  'fteçï  â'  ovçavbç  avtbv 
(se.  tbv  aÇova)  ayiveZ*,  quasi  axem  illum  immobilem  caelum  cir- 
cumvertere  posset.    Sed  matbematicos  scripsisse  'neçï  6'  ovçavbç 
avtbv  àyivù\  ut  caelum  sese  ipsum  circum  axem  versare  diceretur. 
His  expositis  ipse  scholiasta  eandem  leclionem  quam  textus  codicis 
commendat  'rteçl  ô*  ovçavôv  avtov  àyiveï,  eamque  baud  male 
ita  explanat  :  âvvatai  âè  xai  ovttaç  xpiXov^évov  tov  avtov,  ïv 
fj  wç  nçbç  ta  nçoetçr^éva  'neçï  dè  tbv  a£ova  avtov  navra 
tà  àotça  ô  ovçavbç  àyiveV  wç  to  nçoeiçtjfiévov  [xal  tisqi- 
(péçei  avtï  tov  neçiâyei  iprjotv  o  aÇwv  tbv  ovçavôv  •  ov%  ovtwç 
êè  ï%w  6  yàç  ovçavbg  àg>'  êavtov  atçétpstai*  vioneç  ôh  Xîyo- 
ftcv,  ott  b  %çévoç  nâvta  qjéçei  xal  tovç  oôoitzoqovç  ^  ôâôç, 
ovtwç  o  àÇwv  tbv  ovçavôv). 

Haec  satis  sunto.  Eundem  seboliorum  cum  textu  consensuni 
si  quis  volet  per  tolum  poema  facile  deprebendel.  Et  illud  qui- 
dem propterea  mibi  videtur  gravissimum,  quoniam  ex  Hipparcho 
translatoribus  latinis  denique  ex  ipsis  nonnullis  seboliorum  notis 
permagnus  discrepanliarum  numerus  multis  locis  commonstrari 
potest.  Itaque  teneo  quod  in  initio  posui:  et  textus  conforma tio- 
nem  et  seboliorum  earn  quae  bue  spectat  partem  ad  eiusdem  critici 
Studium  unamque  referri  voluntatem,  quae  optione  oblata  non  sine 
certo  consilio  eligeret,  electa  arguments  breviter  sed  sirenue  vin- 
dicaret.  Recensionem  igitur  hominis  cuiusdam  docti,  non  vulgarem 


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DE  PHAENOMENIS  ARATI  RECENSENDIS 


105 


aliquam  Arati  editionem,  Marciaous  codex  nobis  tradidisee  existi- 

2.  Dixi  Aralo  malbematicos  non  minus  quam  grammalicos 
operam  navasse,  materia  illos  nos  ipsa  invitatos  grammatica.  Itaque 
aHera  quaeslio  subnascitur,  cui  respondendum  erit:  utri  doctoruro 
ordîni,  mathematicis  an  grammaticis,  receosîo  Arati  Marciana  de- 
beatur.  Qua  in  re  velim  attendatur,  quod  duobus  quos  supra  attuli 
locis  ineplias  grammaticorum  impugnantem  criticiim  illum  audi- 
vimus.  Examine  accuratius  per  totam  materiam  instituto  idem  un- 
clique  vidi  confinnari.  Velut  —  duo  ut  seligam  —  de  Andro- 
medae  in  caelo  situ  t.  506  duae  afferuntur  led  ion  is  discrepantiae  : 

 ayalfia 

'^vôçojitêôr]ç  vno  ftrjTQt  xataafiévov 
(sub  roatre  constitutum)  et  xexofipévov,  quod  circumscribunt 
tTë9çi)vtj(iéyo>i  ad  notam  de  Andromeda  narrationem  spectantes. 
Crilicus  ille  et  ipse  codicis  textus  non  ex  mytbologica  sideris 
figura  sed  ex  astronomica  et  scripturam  petivil  et  cxplicationem. 
Nam  x&caofiérov  amplectitur,  quod  idem  dicit  ac  xexuiçia^éroy,  a 
yaZü)  ?erbo  cum  Herodiano  derivans. 

Alteram  exemplum  a  Sagittario  suroam.  ^Ayavov  (splendidum) 
Aratus  Sagittarium  v.  506  praedicaverat ,  si  fides  Marciano:  yçâ- 
rptzai  xai  'klatpçov  toÇevtrjçoç  (céleris  Sagittarii)  adnolatum 
a  librarîo  invenimos.  Quo  epitheto  non  sidus  sed  ea  persona  exor- 
natur,  quam  sub  Sagittario  caelesti  mythologorum  curiositas  inda- 
gaverat.  Qua  de  persona  etsi  inter  se  dubitabant  mythologi,  si 
quidem  alii  Cbironem  centaurum  alii  Crotum  Musarum  sodalem  a 
Sositbeo  Alexandrino  inventum  repraesentatos  credebant,  celeritas 
tamen  Croto  propria  in  silvis  venanti  praedicalur,  Ghironi  non 
eadem  virtus  sed  iustitia.  Undo  summus  elucet  inter  duos  editores 
dissensus,  cum  reconditam  suam  doctrinam  mytbologicam  in  Aratum 
inférai  aller,  alteri  ratio  astronomica  satisfaciat.  Et  huius  quidem 
astronomi  memoria  semel  in  ipsis  scboliis  manifesto  a  librario 
resuscitatur  v.  668,  de  quo  nunc  dicendum. 

Scorpius  in  Zodiaco  exoriens  auctore  Arato  reducit  ipsas  Ser- 
pentarii  manus  et  priorem  Serpentis  anfractum: 

ctvàyet  â'  avtôç  'Oyiovxov 
xai  nçojéçrjv  "Otpioç  nolvreiçeôç  ccyr}v. 
De  adiectivo  rtoXvzetçrjç  agitur,  quod  duplicem  in  modum  inter- 
prètes explicabant,  alter  a  ztiçta  repetendo,  ut  esset  'stellis  ab- 


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106  MA ASS 

undans'  et  ad  figuram  caelesteui  pertineret,  alter  a  vefyto  ferbo, 
ut  'admodum  defatigans'  evaderet  eum  scilicet,  qui  sub  imagine 
Serpen  tari  i  delitesceret  Astronomum  illud,  hoc  mythologum  re- 
dolet.  lam  ipsum  scholion  proponendum  est:  rroXvreiçéoç  6k 
rov  nokvv  xâ^arov  naçéxovtoç  t<£)  q>éçoni  rtaoà  to  xelçuv 
rovro  âè  ovx  rjv  7taçà  ro)  qwaixôiç  iÇrjyovfiévtp ,  alla  'koXv- 
rsioéoç  tov  tzoXvaatéçov1 •  xai  pâllov  ^ewç^^attxwç.  Nomen 
rov  (pvoixioç  èÇqyovuévov  librarius  reticuit,  ipsum  satis  diserte 
testatur. 

3.  Non  potest  certain  de  huius  Tin  fide  et  auctorhate  ferri 
judicium,  nisi  ipse  accuratius  erit  deflnitus.  Quod  facturo  longius 
mihi  exspatiandum  est. 

Codex  A  rati  Marcianus  epistulam  quandam  servavit  commen- 
ta ri  ö  Arateo  olim  sobnexam  :  quam  qui  scripsit  Theo  Alexandrinus 
saeculi  quarli  mathematicus1),  ita  plane  ot  ille  (pvoixwç  tÇrj- 
yovfAtvoç  mytnologorum  aspernatus  argutias  tog  ccvôqï  âtà  pa- 
drjfActzatv  (prtoooyovYTi  nçénov  rtv  Aratum  sese  et  edidisse  et 
explanasse  gloriatur.  Ex  Theonts  commentario  librariom  Marcianuro 
mulla  prompsisse  aliunde  certum  est.  Quin  Theonie  iptîus  fuisse 
illam  (pvaixrjv  èÇrjyrjoiv,  quam  librarius  an  testatur,  arguments 
lirmari  potest. 

Etenim  Theo  in  Arati  vila  Ambrosiana,  quam  primus  excusai, 
se  promiserat  demonstraturum,  Eudoxo  accuratiora  Aratum  de 
«phaera  docuisse.  Qui  secus  sentirent,  eos  aut  nirais  neglegenter 
carmen  legisse  aut  castigandi  cupidine  videri  occaecatos:  d&ev  titèç 
r<Zv  àaaXiotéçwç  nçooeçxonéviov  ratç  tfyyrjotoir  $âo£*v  jUij 
tiajhjtuajixdv  ehai  rov  "Açatov  •  vnélaftov  yàf  fiyèiv  ïrêoov 
taiv  EvâôÇov  qtaivOftévuv  Ttotrpacvxct  ahtbv  dç  rb  avyyçHtfiua 
&e7vat  '  ravrrjç  âi  rrjç  yvcjprjç  tjercu  xal  al 
iv  yctç  roïç  tcçoç  EvôoÇov  xai  "Açatov  rtêtoatai  tov  to  àno- 
âeixvvvai  .  .  .  ßia'Covrai  âè  ev  petçiwç  ...  evçt'jOOfiey  âk 
avtov  xai  iftifteXéoreçov  ta  nXelova  rov  EvôôÇov 
Imotafievov  scilicet  in  commentario  Arateo,  quam  edttioni 
Theo  erat  subiuncturus.  Mira  haec  Theonis  de  Hipparchi  invidia 
et  de  probatiore  Arati  quam  Eudoxi  docfrina  opinio  nu  Hin  s  indicie 
coroprobata  est  praeter  unum  illum  de  quo  agitur  recensionis  Mar- 
cianae  et  auctorem  et  vindicem:  quod  exeroplo  comprohandum  est. 


I)  Cf.  PhiMùg.  l'ntertftchunçen  VI  p.  34«. 


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DE  PHAENOMEMS  A  RATI  RECENSENDIS 


107 


Geoicularîum  dextro  pede  caput  Draconis  calcaniem  et  Eodoxus 
teste  Hipparcho  p.  181  fecerat  et  Aratus,  cum  ita  v.  69  acriberel: 

.  .  .  fié  a  a (p  d'  è(pvn£Q&e  xaçijpoi 
ôe^ïieçov  noêoç  axgov  fytt  oxoktoïo  doixovtoç- 
llrumque  errasse  et  idem  monuit  Hipparchus  et  caeii  ipsius  osteadit 
aspectus,  quoniam  sinistro  pede,  non  dextro,  serpenlem  opprimit 
Ingenien  lus.1)  In  re  ipsa  ceteri  omnes,  ut  par  est,  Hipparcho  assensi 
sunt,  in  agnoscendo  poetae  errore  non  item.  Attains  audacter 
coniectando,  înterpres  Marcianos  argutule  explicando  difÛcultatem 
«ollere  templarit.   In  versibus  enim 

Héootp  à*  tyvrteç&i  xaçi'jvw 
ôe&teoov  noddç  axgov  fyu  axoXioïo  Jçaxovtoç 
illud  ôeÇiteçov  non  cum  proximo  genetivo  rtodbç  sed  cum  oxo- 
Xiolo  JçâxovToç  esse  coniungendum  exisumavit,  ut  esset:  'supra 
medium  caput  tortuosi  Draconis  ad  de&rum  (i.  e.  ad  Seplentrionem) 
vergentis  ipsum  pedem  tenet':  utrum  pedem,  non  liquet.  InteJlexit 
ipse  sinistnim:  êïrtsç  avto&ev  &k  trjç  xtq?alrtg  tov  <Jqccxovtoç 
b  *Eyyôyttoi>  tb  axgov  tov  noôoç  fyet  tov  èg  i-otêçov"  tb  âk 
ôiUtegov  avvtaxtéov  t(p  *<Jgcnto*toç  '  b  yàg  Jgâxiov  fiogeio- 
Tfçèç  èctt.  tov  'Eyyâvaoïv  •  tb  Ôè  âeÇttsgov  oynaivu  to  ßoget- 
or  (gov  '  iotiov  âk,  oti  evXoyunaxa  f^âç  ôtôao/.ei  x*X.  Telia 
qui  a  se  impétrant,  is  facere  non  poterat,  quin  et  Hipparcho, 
quod  aiiter  statnisset,  invidam  contra  poetam  maleTolentiam  expro- 
braret  et  Aratum  Eadoxo  —  quippe  cuius  de  Geoiculario  errorem 
declinasset  —  peritiorem  fuisse  concloderet.  Quorum  utrumque 
Tbeonem  et  in  commentario  et  in  edilione  defensitasse  dictum  est. 
Et  quoniam  interpretations  propositae  accuratissimc  —  ut  assolet 
—  ipsius  Marciani  respondet  scriptura:  no  textum  quidem  Marciani 
uiio  modo  ab  Theone  abiudicare  licet. 

Succédât  alterum  argumentum  ex  iisdem  schotiis  depromplum. 
De  Ara  haec  dixit  poeta  s.  413  s.:  'Ara  quando  fulget,  tempestas 
iustat  marina;  ideirco  ne  mihi  navigant!  in  caelo  nubium  obducto 

■ 

caligine  opU  Arae  sidus  adparere': 

t<ß  fir  poi  ntXâyei  veyèwv  eiliuivov  älXwv 
evxto  utooô&ï  xelvo  <pavjj^evai  ovçavoï  aar  gov. 
EÎUpevov  et  Marcianus  codex  scribit  (spreto,  quod  alii  habebant, 
tih  fiéyy  cum  nilâyu  dativo  coniungendo)  et  explicat  scholion 


1J  Cf.  Philohff.  Untersuchungen  VI  p.  3h. 


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M  A  ASS 


hoc  ineditum:  'tip  /uij  pot  dkvfuvwv  r)v  cclià  dià  to  fiétçov 
öv  èoxiv  '  êib  to  otjftilov  o  ottxoç.  Dicit  igitnr  hoc  inter- 
pres:  eilviiéwwv  scribendum  erat;  quod  cum  metrum  non  ferret, 
syllaba  longa  wv  brevi  öv  cessit.  Talia  ridere  quidem  nobis  licet 
explicandi  artificia,  minime  tarnen  praeterire  neglecta.  INam  quod 
addidit  crilicus  ille  'âiô  orjpélov  fc'xei  o  oxîxoç,  signis  criticis 
ïnstructum  fuisse  codicis  Marciani  archetypum  ionuit.  Dico  arche- 
typum:  nam  ipse  Marcianus  signis  quidem  abundat,  tarnen  non 
criticis,  sed  quae  legentium  oculos  ex  textu  in  scholiorum  con- 
geriem  facile  traducerent;  qualia  in  omnibus  fere  id  aetatis  scho- 
liis  manuscriptis  observantur.  Itaque  idem  illud  Signum  criticum 
cum  aliis  locis  tum  97  oliro  adpictum  fuisse  puto,  qui  de  Vir- 
gine  haec  dicit:  fj  q'  h  zefloi  tyéçéi  oxâxvv]  ov  dteoâ<pT]oe  no  La 
XetQt,  ïotaç  dtà  to  fiéxçov  (ptexiiooov  perperam  Vaticanus  1307) 
èfinoâiÇotievoç  xtL  Iam  de  archetypo  ut  accuratiora  proponanx, 
ad  anecdotum  quoddam  transgredior  Lauren  tianum  codicis  dec  uni 
plutei  octogesimi  seplimi  ex  epistula  editioni  ill î  criticae  prae- 
missa  excerptum.  Ita  ibi  scriptum  invenitur  :  ou  *çï  fia\h}pattx<p 
elç  âvo  noooTjxei  to  tov  7toirjtov  ovyyoapfia,  to  (xhv  elç  tà 
yaivéftêva  xai  àofçoXoyixûjç  i&vTjveyfiiva,  to  ôè  êiç  tà  eteça, 
népxpai  aoi  nQOTjx&rjv  tà  Oaivôfieva  'Açdtov  âioç&ta&évta 
xatà1)  tt)v  èfiijv  yvwfitjv,  ovâénu)  trjç  ôiOQ&tooewç  tavtt)Ç 
èxôeôofiévrjç.  ïo$i  âh  xç<»h**<>v  i"«  crjfisioiç  tétxaç9tf  t<p  te  % 
xai  Tfj  ôtnXfj  xai  tq>  àpqpi*)  xaï  T<p  àatéoi'  èv  ttf  èàaçei  d' 
av  ïâoiç3)  otixty  naçaxetfievov  ïv  ti  twv  nootiQtjfiépaiv  orj- 

1)  âtoQ&ta&ijyai  xai  codex. 

2)  Signum  àfitpi  mihi  aliunde  ignotnm  nec  forma  m  extrico.  Aut  fallor 
aut  ex  notia  Platoni  olim  adpictis  correctio  offerlar  cf.  Laert.  Diog.  III  66: 
inti  ât  xai  aijf*tîâ  rwa  roiç  ßißXtotc  avxov  naçaxl&itai ,  tpiçi  xai  mçi 
xovxtay  xt  tï/ttofit»  •  X  XafAßctrtiai  nçbç  tag  XiÇêiç  xai  xà  a^rj^axa  xai 
SXuç  xïty  JlXaxmvtxiiv  cvyq&uay  •  âmXf}  nçbç  tà  âôypaxa  xai  tà  àçé- 
cxovta  JlXâx  toy  t  •  A  ntçttox  typiyoy  nçbç  xàç  ixXoyàç  xai  xaXXtyça- 
tpiaç  •  âtnXij  ntç  uoxty  filvij  nçbç  ràç  lyttuy  âtoçùaicttç  •  èfitXbç 
TXiçilOT ty pivoç  nçbç  ràç  ttxaiovç  à&trrjottç  •  àyxioiypa  ntçit- 
OT  ty ptvoy  nçbç  ràç  âwxàç  %çqenç  xai  fittaSiedÇ  réSv  yQacptùy  *  xt- 
çavytoy  nçbç  xijy  àyatyt\y  trjç  <pdoaoa)taç  •  aax iç  iaxoç  nçbç  xijv 
cvf*q>(ûyiay  rw  âoyfAaxaty  •  ifitXbç  nçbç  rqy  adirrjoty.  Cum  X  dipla 
asteriscua  Arato  et  Platoni  communia  aint,  etiam  illud  àftq)i  in  eadem  Pla- 
tonis  editione  exspectare  licet:  avtloiypa  igilur  reponendum  videtur  (cf. 
Schräder  de  notatione  critica  p.  59). 

3)  (y  T(p  lââ(ptf  yçaqpijy  d9  av  îâijç  codex:  yçaayrty  Tel  potius  yçffffi 


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DE  PH  A  E.NOMEN  IS  ARATI  RECENSENDIS  109 


fiuwy.  Proxime  allerum  antecedit  excerptum,  quod  est  de  eius- 
dem  hominis  commentario  Arateu  :  %tov  u4.Qcctov  (paivojaiviov  tec 
tot  i  Tt€Qi  J  luv  xat*  ovQavôv  aa%Qu)v  xai  iSiutg  qtaivôfieva 
liytrai,  fa  Ôk  neçl  twv  vnb  tov  ovçavôv  xai  tojv  nctXai  Xe- 
yofiévtap  fittaQoiuiv  (ßati)  qxxivôfteva  xaxà  to*  aarçoyouixov 
tir  encrai  rçonov1)'  vnhç  wv  xai  %à  i^rjyrjjixà  Trençayficnev- 
tau  (sic)  ort  iw  ua&riiiajixtp  —  nçoeiQTjnévtav  a^f/wv  cf. 
supra. 

De  tempore,  quo  Arati  et  editio  haec  et  commentarius  pro- 
dieril,  nihil  ex  anecdoto  ipso  proficitur.  Nam  signum  %>  quod 
inter  notas  Aristarchi  criticas  defuisse  constat,  quando  invenlum 
sit,  enucleari  nondum  potuit:  conferantur,  quae  Lehrsius  (de  Pin- 
dari  schoUis)  et  Wilamowitzius  {de  Rhesi  scholiis)  contrariam  in 
partem  de  hoc  signo  disputarunt.  Nec  opus  est:  nam  eundem 
criticum  Arateum  et  in  anecdoto  Laurentiano  et  in  scholio  Mar- 
ciano  significari  ex  intimo  illorum  consensu  perspicitur.  Uterque 
enîm  malhematicus  est,  uterque  notas  criticas  et  in  recensione 
adhihuit  et  in  commentario  explanavit  ;  denique  —  quod  gravissi- 
mum  —  ad  Byzantinorum  usque  tempora  uterque  perduravit:  unus 
igitur  idemque  criticus  staluendus  est.  Et  hune  quidem  Theonem 
mathematicum  intellegendum  censeo.  Qui  ut  ille  non  modo  librario 
Marciano  innotuit,  verum  vel  in  eo  consentit,  quod  suam  Arati 
êiôç&taotv  simul  cum  brevi  commentario  astronomico  discipulo 
cuidam  inscripsit:  id  quod  epistula  Theonis  Marciana,  quam  supra 
antestatus  sum,  confirmât.  Pluribus  non  opus  videtur  argumentis, 
quibus  Theoni  astronomo  recensio  Arati  Marciana  vindicetur. 

Quocum  ea ,  quae  de  Theonis  studiis  aliunde  comperta  sunt, 
tarn  egregie  concinunt,  ut  argumentationi  meae  fidem  facere 
iudicanda  sint.  Astronomis  et  mathematicis  Graecorum  praecipuis, 
Archimedi  Euclidi  Claudio  Ptolemaeo,  operam  ita  navabat,  ut  eos 
recensionibus  et  commentariis  inlustraret:  in  quibus  posted  fere 
substiterunt.*)  Videntur  autem  haec  Theonis  opera  memoria  vel 
ob  id  ipsum  non  indigna,  quoniam  omnium  ultima  in  museo  Aie- 
xandrino  procreata  sunt. 

ad  iédcpti  explicaodum  priraitus  suprascriptum  in  verborum  cooexum  irre- 
psisse  Tidetur. 

1)  xônov  codex. 

2)  Phihlog.  Untersuchungen  VI  p.  3S  s. 


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110 


M  A  ASS 


III. 

Recensions  Marcianae  et  aetatem  et  auctorem  recuperavimus. 
Nunc  de  fundamentis,  quibus  inaedificata  videatur,  disseram.  Ex- 
plorandum  igilur  est,  quantum  coniecturis,  quantum  probis  sub- 
sidiis  criticis  Theo  concesserit. 

1.  Ad  illud  ut  veniam,  facile  intellegitur,  id  potissimum  eum 
egisse,  ut  Aratum  argute  interpretando  ab  Hipparcho  tueretur. 
Quaeritur,  num  eo  licentiae  progressus  sit,  ut  coniectando  poetae 
doctrinae  succurreret    Et  proprias  quidem  Theouis  mutaliones 
nulias,  aliorum  baud  ita  paucas  repperi,  quarum  nonnullas  pro- 
ponam.  Velut,  quod  iam  supra  monui,  audacem  Attali  coniecturam 
contra  omnium  codicum  vel  Hipparchi  aetate  auctoritatem  in  ver- 
sum  Arali  692  inseruit,  qui  est  de  Aquario  exoriente: 
Ttnnoç  ô*  'Yôçoxôoio  véov  neoiteXXofAivoio 
noooi  te  xori  xeyaXrj  àveXiooetai: 
ubi  véov  Attalus  excogitavit,  ne  tradita  lectio  'ftéoov  a  caeli  natura 
dissentiret. 

Alterum  sequatur  exemplum.  Quando  Cancer  oriatur  in  Zo- 
diaco,  et  Coronam  occidere  dicit  Aratus  et  dimidiam  Piscis  meri- 
dionalis  partem.    Quae  ita  expressit  v.  568  s.  : 

ov  ol  àçavçotazot,  ote  Kaçxivoç  âvxéXXflOtv, 
àatéçeç  àfiqpotéçtû&ev  [Xiooô/nevoi  neçUeivrat, 
toi  fikv  dvvovteç,  toi  â'  £*£  ktiç^ç  otviôvteç. 
ôvvei  fièv  2téqpavoçt  ôvvei  Ôk  xatà  §âxiv  'Ix&vs' 
rjfiiov  fiév  xev  tâoio  fiBtrtOQOv,  r^itov  ô'  tjât] 
ioxaual  ßaXXovoi  xateçxo^évov  Ztecpâvoio. 
avtàç  o'y*  l^ôm^tv  tetçafifiévoç  alla  fiâX'  ovixoi 
yaotiqi  vsiaiçj],  ta  <T  vnéçteça  vvxtl  qpoçéltat. 
tov  âè  xai  elç  tu^ovç  xatâyei  fioyeçov  *0<ptovxov  xti. 
Grammatica  ratio  flagitat,  ut  illud  oye  ad  Piscem  meridionalem, 
qui  proximo  antecedit,  revocemus,  cuius  pars  superior  nocte  pre- 
matur,  inferior  non  item.    Ita  Tbeo  iudicavit,  cuius  banc  inter- 
pretationem  scholia  exhibent  :  ô  âk  vôttoç  Ix&vç  elç  ôrrioio  tça- 
neiç  xai  ovttoç  %xo)v  trtv  âvatv  ta  fiïv  vntQieQa  {ta  ovçaia) 
èv  j<£  aqtavéï  ïx**-»  *<*  à   vnb  ti\v  yaatéça  èv  t<ji  (xeiewç^. 
Dein  addit  oneç  ßlaiöv  èoti  ta  vrtéçxeça  Xéyeiv1)  tà  ovçaia. 
Idque  suo  iure  insolens  dixit  et  violentum,  si  quidem,  quae  supe- 

1)  âiytw  codex:  corr.  Bekkerus. 


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DE  PIIAENOMENIS  AIUTI  RECENSENDIS  111 


riora  adpellantur,  non  possunt  in  cauda  Pisci*  conlocari.  Pergiu 
àiô  tireç  ini  tbv  *Eyy6vaOi  tovto  fitte*t]v6xaciv  •  ta  yàç 
tnéçjeça  avtov  èitt  xeqpaXrjv  rjôrj  âéâvxêv,  ott*)  xal  to  ijfitov 
tov  IStecpavov'  ta  ôè  xatta  7t$çt  trjv  to^cttrjv  yaozéoct  ïti  iv 
\û  fd£te(ûç(j).  Puisse  igitur  adfiroiat,  qui  non  ad  Piscem  meri- 
diooalem  illud  oye  sed  ad  Genicularium  referred,  in  quern  tola 
Uta  deseriptio  plane  quadraret.  Hos  adparet  pro  avtàg  oy*  iÇô- 
nidev  legisse  'avtàç  yrv£  oftixrev'*):  yvv£  enim  pro  'Eyyövaoiv 
idem  saepius  poeta  usurpaL  Neque  aliud  traditam  iuvenil  Hip- 
parchus,  cum  versus  illoa  aeriter  ita  impugnaret  p.  215Petav.:  tov 
6*  'Eyyôvaoi*  17  xecpaXy  popov  âschxe  xal  6  ôeÇidç  ifioç  ovv 
Tfj  %eioi  '  6  d'  àçioteçàç  wfioç  xa't  sô  Xoinov  owpia  $ti  ioriv 
vn$Q  yf}*'  tov  pèv  yàç  ôsÇiov  ut^ov  ôvvovtoç  àvatéXXei  rj 
ißdoiuq  xai  lixoatr)  ftolça  tôv  JMfâw>  *  tov  ôè  àçioteçov 
(ouov  ôvvovtoç  àvatéXXei  17  dyâôy  fioïça  tov  Kaoxîvov  tov 
ôi  àeÇiov  ujfiov  fhri  vategov  dvvovoiv  ol  kv  talç  nXevçaJç' 
ovx  aça  tb  àitb  trjç  yaazçoç  fiéçoç  avtov  ïwç  trjç 
xeqyaXrjç  ôéÔvxev,  taç  "Açatéç  qyrjOiv.  Quocum  Hygini 
consentit  interpres  Araleus,  de  quo  Philol.  Unters,  VI  p.  44  et  53 
disputa  vi,  Astron.  IV  12  p.  110:  Cancer  exoriens  obscurat  dimidiam 
parient  Coronae  Pistriàsfue  caudam  et  twtium  Piscem  et  caput  cum 
rtiiquo  corpore  aa  umotitcum  etus  qui  jinyonasin  vocaïui ,  vpniucnum 
a  genibu$  ad  humeros  etc.  Quodsi  vetustum  illud  et  genuin  um 
'avtàg  yvvt;  ont&e*1  cognovimus:  cur  Theonem  inde  defecisse 
et  improbabili  praesertim  induisisse  coniecturae  censebimus?  ut 
scilicet  errorem  poetae  emendaret,  quem  graviter  Hipparchus  1.  c. 
reprebenderat:  neque  enim  totam  Genicularii  partem  superiorem  sed 
caput  tantum  et  dexlrum  liumerum  et  manus  Caucro  oriente  nocte 
oppressas  teneri.  Ipse  vero  Theo  mutationis  audacissimae  crimine 
propterea  liberandus,  quoniam  eandem  in  suis  exemplaribus  Ger- 
manicus  et  A  vie  nus  invenerunt.  Conféras  Germ.  v.  589  s.: 
cum  prttiiutn  Cancrvm  Tethys  emiltit  in  auras, 
excipit  Oceanus  Minoae  séria  Coronae 
occidit  et  dorso  Pi$cis  eaudaque  priore, 
mergitur  in  totos  humeros  Ophiuchus  etc. 
vides  nullam  inter  Piscem  et  Opbiucbum  lngeniculi  memoriam  in- 


1)  Srt  codex:  corr.  Bekkerus. 

2)  ô  yyi$  Vossio  praepltcait,  etsi  metro  ad  versa  tu  r. 


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112  MAASS 

seri.    Recte  igilur  mihi  co öligere  videor,  versus  illos  quos  modo 
traciavi  ad  Piscem  et  ipsum  rettulisse  Gerraanicum. 
Avieo.  1080—1087: 

Minoae  clara  Coronae 
séria  codent,  austri  tergo  cadet  incola  Piscis. 
Hunc  medium  pendere  tarnen,  mediumque  sub  undas 
cedere  per  spinam  rutila  labente  Corona 
semper  suspicies;  at  tergi  plurima  versum 
ventre  tenus  summo  super  a  inter  sidera  cernes; 
os  et  colla  dehinc  et  pectora  vasta  per  aequor 
mersantur.    Premit  ab  genibus  celsos  Ophiuchum 
usque  humeros  Cancer  etc 
Cetera  quae  in  promptu  sunt  exempla,  cum  item  Tbeonem 
confirment  coniecturas  quidem  récépissé  quamquam  non  suas  sed 
aliorum,  intacta  praetereo. 

Totam  igitur  de  recensions  Marcianae  aucioritate  quaestionem 
sic  comprehendo  :  4Ex  variis  quae  critici  antea  comparaverant  sub- 
sidiis  Theonem  ita  illam  constituisse  ôiôq&iûoiv,  ut  si  quid  Aratus 
aul  minus  rectum  aut  aperte  falsum,  quod  interpretationis  artificiis 
auferri  nequirei,  ab  Hipparcho  potissimum  dixisse  arguerelur,  muta- 
tiones  ab  aliis  factas  contra  codicum  fidem  facile  admitteret'  Sed 
non  est,  cur  nimis  hoc  indignemur.  Quippe  genuinae  lectiones 
ex  ipso  Hipparchi  contra  Eudoxum  et  Aratum  opere  —  cui  contra- 
dixit  Theo  —  rara  Fortuna  nobis  conservato')  sine  mora  resusci- 
tanlur.  Quamquam  cautio  vel  in  Hipparchi  testimoniis  adhibenda  est: 
qua  de  re  paucis  delungar.  Distinguendi  enim  apud  Hipparchum 
versus  Aratei  paraphrasi  expressi  a  citatis:  illis  summa  fides,  hi 
idcirco  suspecli,  quia  apertis  ipsius  Hipparchi  paraphrasibus  saepius 
praefracte  adversantur.  Velut  —  ut  ad  Genicularium  revertar  — 
ab  Hipparcho  hanc  lectionem  dixi  defendi  ac  circumscribi  : 
avzàç  yvvt;  ortifrev  xe%QafAfiévoç  aXXa  fictk*  ovnio 
yaatiçt  vetatQfl,  to)  â*  vaéçtega  wxtl  qpoçeîtai. 
Dein  ipsos  illos  versus,  de  quibus  disputare  instituerat,  adscripsit. 
Qui  in  duobus,  qui  in  censum  veniunt,  Hipparchi  codicibus  a  me 
conlatis  ita  ferunlur: 

avtàç  oy*  tÇôntâev  rstçafiftévog 


1)  De  duobus  Hipparchi  codicibus  Valicano  et  Laurentiano  dixi  I.  c.  p.  10 
ad  h.  26:  ceteri  qui  ferontur  ex  altero  utro  descripti  aunt. 


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DE  PHAENOMENIS  AR  ATI  RECENSENDIS 


113 


ut  paleat,  quantum  a  paraphrasi  abhorreant.  Succédât  alterum 
exemplum.    P.  183  D  êÇïjç  de  neçi  tûv  XrjXwv  é^çatoç  Xéyei 

<v.  90>: 

àXX'  aï  fihv  opaétav  èn id ev étç,  ovdèv  ayaval' 
(prjai  ôk  6  "AttaXoç  firt  à  ta  tè  /liixqovç  elvai  tovç  iv  talç 
XtjXatç  àazégaç  Xéyeiv  tbv  "Aocttov  'yctétav  kit  ifttfitpéaç' 
avtàç  eîvai  aXXà  âià  to  téaoaçaç  (xovov  elvai  tovç  nâvxaç, 
ovç  firj  avfinXrjçovv  rrj*  éfiotôxrjxa  avxwv  •  xo  Si  fitjôb  àyavàç 
Xiyuv  avxbv  âià  xb  firjôè  bfioiaç  avxàç  vtcoçxbiv  •  ov  âoxeJ  Ôé 
fioi  dta  xovxo  Xéytiv  aéxàç  *q>a  é  wv  inifienq>éaç'  xai 
firfibt  àyavàç,  àXX'  (oç  àv  firj  Xa^nçâç  '  xai  yàç  èv  xaïç  ovv- 
avaxoXatç  ovxio  Xéyet  neç\  avxwv 

ovô"  àv  IntQxôntvai  XrjXal  xai  Xenxà  qpàovaai 

açpçaotoi  naçioitv 
iniçéçu  yovv  ev&étaç' 

Inii  (*éya  orjfia  Botâxrjç 
à&QÔoç  àvxéXXti  ßefioXtjfAivog  'Aqxxovqoio' 
wç  av  ix  %ov  'Aqxxovqov  fjfAÛiv  âvvafAévatv  ormeiaioao&ai  xceç 
XtjXâç,  xa&'  avràç  ôè  fit]  $aâlù>ç  ôtà  xi)*  fiixçôxtjxa  avxwy,  otî- 
tatç  vnoXafißctviüv  (ta)  àfiavoovç  àaxéçaç  exovxa1)  xuïv  àozçioy 
tï&ioxai  xaXeïv  (oç  ènï  tô  noXv  Xtnzà  xai  'ovôèv  àyavâ.'  Con- 
iuoctis  Attali  et  Hipparchi  paraphrasibus  saeculo  a.  Cbr.  n.  altero 
lectum  esse  èni^eu(péeç  confirmatur;  èniôsi  éeç,  quod  codicum 
Uipparcheoram  archetypus  propagal,  disertis  Hipparchi  verbis  ré- 
pugnât. Hinc  et  ex  aliis,  quae  omitto,  exemplis  id  necessario  con- 
ligendum:  fuisse,  qui  versus  apud  Hipparchum  Arateos  ad  recen- 
tiorem  quandam  Arati  recensionem  ipso  invito  Hipparcho  exactos 
magis  corrumperet  quam  emendaret.  Cuius  hominis  memoria  ultra 
codicum  Hipparcheorum  archetypum  necessario  revocanda  est.  Eté- 
nim  versus  de  Chelis  Aratei,  quos  modo  tractavi,  in  duorum  qui 
supersunt  Hipparchi  codicum  Laurentiani  et  Vaticani  archetypo  sic 
legebantur: 

àXX*  aî  pèv  ç>aéutv  iniôevéeç  Ç  irt ifisfiqyéeç  ovôiy 

àyaval  xxX, 

Patet  verba  rj  ènifiBfAq)éeç  lectoris  cuiusdam  diligentiae  deberi, 
posteaquam  correctoris  arbitrio  knidevéeç  ülud  iam  erat  intrusum  ; 
quod  ante  archetypum  accidisse  manifestum.   Praeferendum  vero 


1)  f/uy  t«  et  antea  t&ç  vnoXaußayiltai  Vat.  tàç  vnoXafjßävii  ri  Laar. 
Henne«  XIX.  S 


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114 


MAASS 


irtifA6fig>étçt  quia  senlentiam  continel  vere  poeticam,  ex  qua  Chelae 
splendoris  sui  vilitatem  conquérantes  inducuotur,  cf.  Vossium  ad 
h.  1.  Ulud  autem  èniôevésç  cum  etiam  in  Marciano  Arati  libro 
inveniatur,  edilionis  Theooeae  cum  ea,  ad  quam  versus  apud  Hip- 
parchum  Aratei  vi  conformait  sunt,  quaedam  similitudo  efÛcitur 
haud  forluila.  At  nihil  ultra  similitudinem  :  sunt  enim,  de  qui  bus 
di  ire  rant.  Velul 

v.  47   qyéçovjai  Hipparchus  p.  173  habet:  qyvoviai  Marcianus 

et  'yçâcpGiai  q>éçortai\ 
v.  49  èrriT$hetat  Hipp.  p.  173:  ànojHvBiai  M.  et  'yçâyexai 

v.  521  yovvara  *e~itai  Hipp.  p.  205:  yovva  yoçeïrai  M. 
v.  560  oV  avti?lwoiv  éxaatai  Hipp.  p.  209:  oV  àvréllt]tTtv 

ïxâoti]  M. 

v.  599  fiéxçi  Hipp.  p.  219:  néoqxx  M.,  alia.  — 
Dixi,  quid  de  certo  illo  coniecturarum  génère  a  Theone  ad- 
misso  iudicandum  esse  ceoseam. 

2.  Editionibus  priorum  quo  modo  ad  suam  recensionem 
constiluendam  usus  sit,  deinceps  dicendum.  Quod  fieri  potest  bre- 
vissime,  si  quidem  modo  bine  modo  illinc  quod  placerel  elegit  ra- 
Uonibus  ductus  nec  certis  semper  nec  probis  neque  ila  comparatis, 
ut  generatim  explicari  possint.  In  singulis  igitur  ûdem  Theonis 
expendamus  oportet  adsumpta  reliqua,  quam  largam  superesse  dixi, 
materia.  Et  boc  quidem  qua  ratione  inslituendum  videatur,  exemplis 
secundum  praecipua  subsidia  critica  dispositis  inlustrabo,  iis  tameo 
omissis,  quae  satis  iam  supra  mihi  tractasse  videor. 

In  posteriore  poematis  parte,  cui  Jioorjpela  inscribunt  gram- 
matici,  Ara  tus  Theophrasti  potissimum  *de  signis  temp  esta  tu  m' 
librum  expressil  Cuius  libri  cum  insigne  ad  nos  fragmentum 
pervenerit,  res  ipsa  postulat,  ut  quid  inde  ad  factitandam  in  Arato 
critica  m  redundet  exploretur. 

V.  980  cum  de  pluviae  observatione  ageret  Aratus  baec  prae- 
scripsit:  'Pluviam  instare,  si  sub  hiemis  tempus  in  ipsa  lucerna 
flainmae  languescerent  'In  avtô<pi  fiiaçalvovtcu' ;  hoc  enim  Theo 
et  in  textu  et  in  scholiis  reposuit.  Vitium  illud  metricum  iam  ante 
Theonis  a  e  ta  te  m  poetam  contraxisse  Avieni  docet  similitudo,  qui 
'laoguent'  transtulit.  Medelam  quaerenti  Theophrastus  ultro  suc- 
currit,  qui  non  languorem  radiorum  sed  scintillarum  motum  ob- 
servandum  esse  iudicavit:  èàv  al  àxzïveç  nrjdiïotv  kn  avxôv 


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DE  PlIAENOMENIS  ARATI  RECEINSENDIS 


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(p.  391  Didot).  Iam  vero  alteram  quandam  leclionem  librarius 
Marcianus  suprascripsit  tuaQ(Àaiço>tai\  Id  si  mutalum  erit  in 
uaçuaiçovoiv  —  nam  medium  huius  verbi  non  videtur  usurpari 
—  e(  vilium  tollitur  et  Theophrasti  consentit  descriptio.  Genuinum 
igitur  illud  fiaçafiaîçovai  recte  fecit  Immanuel  Bekkerus  quod 
poetae  restituit.  At  sprevit  Theo  et  a  pert  a  m  recipere  corruptelam, 
iacertum  qua  de  causa,  maluit.1) 

Pergo  ad  translatores  latinos,  quorum  eo  potissimum  referenda 
est  utilitas,  quod  quae  in  suo  quisque  ezemplari  tradita  invenit 
cum  Theonis  recensione  hodie  conferri  posaunt.  Quamquam  in 
hoc  ipso  examine  cautissimos  nos  esse  oportet.  Nam  neque  abs- 
tinent corrigendis  poetae  quos  suspicantur  errorîbus  et  indiligentia, 
et  Avienus  Germanicum  magis  quam  A  rat  um  exprimere  videtur 
Toluisse.  Ipsae  quas  novas  latini  suppeditant  lectiones  partim  cum 
Tbeoneis  congruunt  partim  dissentiunt.  Pars  melior,  pars  sine  mora 
abicienda.  Versibus  607 — 610  Argo  Chelis  exorientibus  tota  iam 
ferri  sublimis  dicitur.  Quae  ila  commemoravit  Attalus  apud  Hippar- 
chom  p.  220 C  Pet.:  y.atà  âe  tovzov  rôv  xaiçbv  oX^v  oprjai  jt]v 
Jq'/ü)  avajeTctXxévai  Xiywv  ovzioç' 

ovè'  av  kneçxônevai  XrjXaï  mal  Xemct  (pâovoai 
a(fçaotoi  naçiouv  knû  uéya  or^ia  Boœirjç 
â&çôoç  âvtéXXei  ßeßoXijfiivog  *Aqxiovqoio' 
yAqyu)  ô*  av  paXa  nàoa  ^eiïjoçoç  ïo  taxai  rjdr]. 
'Joyto  ô'  ov  u.  ii.  Vaticano  melioris  notae  libro  offertur,  Lau- 
rentiano  ô3  ev:  ov  igitur  in  communi  codicum  archetypo  scriptum 
fuisse  videtur,  etsi  ab  ipsa  Attali  paraphrasi,  quae  ô*  av  lectionem 
tuetur,  plane  abhorret:  oXyv  qpyoï  ryv  3Açya)  àvaxexaXxévai. 
Genuinum  igitur  libri  Hipparcbei  corrector,  de  quo  modo  disserui, 
expulisse  ac  subslituisse  illud  ô1  ov  censendus  est.  Attali  scripluram 
i'  av  translatores  latini  suis  in  editionibus  legerunt  cf.  Germanie. 
623  s.  : 

Surgentis  etiam  Chelas  sua  signa  notabunt: 
exilit  Oceano  nunc  toto  crine  Bootes, 
quetn  claro  veniens  Àrctums  nuntiat  ore, 
celsaque  Pnppis  habet  etc. 

t)  Cf.  Aristoph.  Vesp.  262  s.: 

Imtöt  viv  xoïaiv  Xv%yotç  ovtoù  fivxqrtç- 
(ftXti  <T,  otay  tovr'  jJ,  nouïv  vixbv  ftâXusjtt. 
Scholiasia  adfert  Theophraslum. 

&* 


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116 


MAASS 


et  Avien.  v.  1133  s.: 

7am  ce/so  Thessala  Puppis 
aether e  subvehitur  etc. 
Conferendus  etiam  Hyginus  Astron.  IV  12  p.  110  Bünte1):  Chelù 
exotïentibus  videtur  et  Bootes  exoriens  totus,  et  tota  navis  adparet 
Argo  etc.  Nihilo  tameu  juin  us  spreta  tani  cerU  lectione  Theouem 
*Aoyù  d'  ov  nâla  nota  a  reposuisse  Marciaui  scriptura  demonstrat, 
quae  hunc  in  raotluni  in  scholiis  viadicalur:  yçanxéov  âk  'ou  (uxla 
jiàoa\  èneiârj  ov%  oit]  xarfjotéçiotai ,  xa&ùç  etnofiev,  ctÀÀ' 
r)nUopoç  [seil,  latbv  0i%6waa  xar'  avtôv].  Quod  idem  cum  in 
Hipparchi  librum  a  correctore  illo  invectum  sit,  patet  editione 
quadara  a  Tbeonea  di versa  fuisse  propagatura. 

ArcUm  eiusdem  correctoris  cum  Theone  adûnitatem,  quam 
supra  p.  111  iam  attigi,  facile  etiam  alibi  perspicimus.  Ter  in 
Marciano  ol  pronomen  ita  usurpatur,  quasi  digammo  careret,  v.  50, 
485,  706  (cf.  Hermanni  Orphica  p.  782);  versum  50  eadem  qua 
Marcianus  codex  corruptela  depravatum  sic  libri  Hipparchei  p.  1 73  £ 
Petav.  tradiderunt:  rt  pév  ol  âxçri  :  fj  ôé  oi  axçrj  correxit  Herman- 
nus.  Nihil  igitur  bis  testibus  ne  concordanlibus  quidem  temere 
credendum  est,  sed  ponderandum.  — 

Denique  ad  crilicum  quoddam  subsidium  transgredior ,  cuius 
mentio  iam  supra  mihi  inicienda  erat.  Dili  partim  inter  lineas 
partim  in  margine  vel  denique  in  scholiorum  compage  Nicetam 
librarium  alterius  cuiusdam  codicis  discrepantias  adnotasse  solemni 
ista  formula  yçctqyetai  xai  %o  deiva  plerumque  praefixa.  Neque 
prorsus  inutilem  illam  esse  lectionis  varietatem  facile  coguoscitur. 
Velut  versus  de  polis  24  s.  ita  liber  Marcianus  tradidit: 

<zU'  o  fib  ovx  èniorttoç,  o  <T  àvtloç  èx  ßoqiao 

vtyà&ev  èx  ßooiao. 
Repetitio  èx  ßooiao  insulsa  :  yçâyeTcu  xai  'Qxeavoïo  ad  posterius 
illud  èx  (t.  suprascripsit  eadem  manus  prima,  quam  lectionem 
patet  sequendam  esse.    Versus  36  talis  est  in  Marciano 

oï  ti)v  fib  Kvvôoovoav  ènixlrjoiv  xaléovoiv, 
quamvis  falso  ad  Curetés  qui  praecedunt  pronomen  oï  referendum 
sit.    lure  igitur  quod  supra  legitur  a  manu  prima  xai  trjv  fih 

11  Hygiuum  ad  alterum  post  Chr.  saeculum  exiens  referendum  esse 
ex  iis  quae  de  Catasterismis  pseadoeratosthenicis  Philol.  I  nters.  VI  script 
efficitur:  quae  cum  Roberti  obeervationibus  (Eratosth.  Cat.  rel.  p.  236)  ultro 
concordant. 


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DE  PHAENOMENIS  ARATI  RECENSENDIS 


117 


ab  editoribus  receptum  eat.  Item  alia  eiusdem  generis.  Nihil  vero 
his  locis  effici  fatendum:  sunt  aut  vitia  vulgaria,  quibus  codices 
ab u oda re  soleot,  aut  correctiooes  obviae.  Certiora  quaedam  exempla 
parata:  UDiun  delibo.  V.  477  orbem  lacleuin  Aratus  spleodore  ce- 
teros  circulos  caelestes  antecellere  cum  monuisset,  quattuor  polis- 
simonim  magnitudinein  buoc  in  modum  compara  vit: 
%a  àè  juézça  zoaot.  ntav^uiv  tibç  koirtuv 
oi  ôvo'  toi  de  oçpétov  ftéya  Lielovsç  tlXiooortai. 
Circuitum   igitur  circuli  lactei  dicit  ex  Ulis  duos  aequiparare, 
zodiacum  scilicet  et  aequinoctialem ,  duos  non  item  hiemalem  et 
aestivum: 

roi  ôè  oqtéwv  itèya  lielovtç  tlliooovrai. 
Probavi  lectionem  fiéya  lieioveç,  quam  adiunxit  librarius  cum  io 
textum  fiéy*  àiislvoveç  insereret.  Et  boc  quidem  ferri  nequit, 
quoniam  aestivum  et  biemalem  constat  reapse  ambilu  cedere  zo- 
diaco  et  aequinoctiali.  Scio  equidem,  boc  ne  Theonem  quidem 
ignorasse,  sed  rettulisse  illud  toi  —  elXloooviai  ad  eosdem  quos 
spectat  quod  proxime  antecedit: 

Ta  ôk  iiétoa  tôooi  niovoatv  ttbo*  èorwtov 

oi  ôvo  xrê.  : 

sed  ferri  banc  posse  interpretationem  propterea  denego,  quia  et 
idem  bis  poeta  dixisset  et  circulorum  biemalis  aestivique  com- 
parationem  perperam  omisisset.  Itaque  boc  loco  editor  ille,  cuius 
varietatem  lectionis  supra  textus  verba  vel  in  margine  adnotare 
consuevit  librarius,  verum  servasse  existimandus  est.  Vix  iam  diserta 
Hipparcbi  opus  videtur  paraphrasi,  qua  illud  confirmetur  p.  200  E 
Petav.  :  Iv  ôk  toiç  tÇrjç  néçï  rov  yalaÇiov  xvxXov  einùv  im- 
(f  tçtif  on  %ùv  Teooâçù)v  xwckcav  ôvo  (tovtwv)  iooi  eioiv,  oi 
ôt  ôvo  rzokXiji  ihxoooveÇj  Xéytav  ovtojç' 

toj  ôq  tôt  xQOirjv  pkv  aXiyxioç  ovxéri  xvxXoç 
âivéïzcu'  tà  ôh  Liérça  rôooi  ntovQiav  neç  èôvtwv 
oi  ôvo'  roi  ôé  oqtéwv  iiéya  fieioveç*)  ùliooovrai. 

1)  lia  earn  explicavit  altero  ad  h.  I.  scholio:  âXXuç-  ttß  yakaÇiq  ol  âvo 
jûv  iiçtipiyw  jtàv  Tioaâçwv  ioofAtxçoi  tiaiv  S  xs  tyâutxbç  xai  ô  loq- 
fUQiyôç  —  xai  yàç  ovxoi  fiiyicxoi  —  oi  âk  ko  moi  âvo  (Aiioviç,  xov- 
xéoitv  o  xt  xiituçif  hç  zçonixbç  xal  o  &tçivoç. 

2)  fiiy'  àfitîyovoç  Vat. ,  quod  paraphrasi  (rroX\<5  IXaoaovtç)  refragatur. 
—  Celerum  Hipparchi  viluperiom  in  causa  fuisse  credo,  cur  ftiy*  àpiivovsç 
ooraretur. 


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HS 


MAASS 


Ovx  ev  ôi  pot  âoxeï  Xdyeo&at  ovSh  xovxo,  oit  ,coXXi£  Ikâo- 
aovéç  daw  oi  xQontxoi  xov  iorjfieçwov  xoi  xov  ÇqtâtaKOv' 
Haooov  yàç  rj  x<ji  ta  (iéçet  Xelnovxat  ctvxwv. 

Operae  pretium  mihi  videor  facturus,  si  de  hoc  edilore  quae 
comperiri  possint  exponam.  Ac  prim  uni  quidem  ilium  constat  sua 
ipsius  fabularum  cognilione  abusum  miram  Aralo  ac  reconditam 
mythologiae  obtrusisse  doctrinam.  Plaue  eandem  eodem  errore  de- 
ceptus  Arato  is  adscripsit  interpres,  cuius  commentarius  a  'Cata- 
sterismorum'  compilatore  excerptus  est,  cf.  Phil.  Unters.  VI  p.  42  s. 
Sagittarium  p.  105  ab  aliis  vidimus  pro  Chirone  ab  aliis  pro  Groto 
Euphemae  Alio  habitum;  illi  àyavov  Togevxrjoog,  kXaopçov  T.  hi 
reposuerunt.  Narratio  Cataslerismorum  eo  tendit,  ut  Crotura  illo 
in  sidere,  non  Oh  iron  em  adparere  demonstretur  ;  ideoque  haec  in 
verba  desinit:  dtonso  oi  yqâcpovxeg  avxbv  Kévxavçov  ôtctfiaç- 
xavovotv.  Quid  quod  Croti  celeritatem  in  causa  fuisse  Cataste- 
rismi  volunt,  cur  inter  astra  constitueretur;  audiamus  Hygini 
disputationem  ex  Catasterismorum  fonte  deriratam  p.  151  s.  Robert: 
hunc  complures  Centaurum  esse  dixerunt,  alii  autem  hat  de  causa 
negaverunt,  quod  nemo  Centanrus  sagitlis  sit  usus  ....  Eum  domi- 
cilium  in  monte  Helicone  habuisse  et  ami  Musis  solitum  delect  an, 
nonnunquam  etiam  studio  venationis  exerceri  (nonnulli  dixerunt). 
Itaque  pro  mérita  diligentia  magnam  laudem  adsecutum;  nam  et 
celerrimum  in  silvis  et  acutissimnm  in  musis  factum  esse.  Pro  quo 
studio  illius  pelisse  Musas  ab  love,  ut  in  aliquo  astrorum  numéro 
deformaretnr;  itaque  Iovem  fecisse,  et  cum  omnia  iUius  artificia 
uno  corpore  vellet  signipcare,  crura  eius  equina  fecisse,  quod  equo 
multum  sit  usus,  et  sagiltas  adiunxisse,  ut  ex  his  et  acumen  et 
celeritns  eius  videretnr  etc.  His  ekaqpoov  ToÇevrfjçoç  script urara 
Arato  vindicari  intellegitur. 

Porro  v.  641  s.  considerandi: 

rj  dé  oi  è%  avifjÇ  irc&teivctxo  &t]oiov  akXo, 
vr]OOv  ctvctQQr^aoa  uioctg  ky.âxBçd'e  y.oXaivaç  : 
ijtexetvaxo  (intendit,  incitavil)  Marcianus.  Eodem  respexit  scho- 
liasta,  cum  hanc  aliunde  adferrel  discrepantiam :  yçâqptxai  xai 
irtexeilaxo  eamque  ita  explicaret:  6  ôt  lôyoç'  r]  "Açxe^iç  k£ 
ctvxrg  rijg  Xlov  trreidlaxo,  xovréaxiv  à  v  a  â  o  &  ij  v  a  t 
iTtoiijoev.  'Eneitilaxo  igitur  patet  Calasterismis  subesse,  qui 
haec  circumscribunt  VII  p.  72  Rob.  xovxôv  cpaoiv  lu  o  Lrt  a sv 
^Qxeftiç  avaöo&t]vai  U  xoXwvqg  xijg  Xiov  v^aov. 


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DE  PHAENOMENIS  AR  ATI  RECENSENDIS  119 

Haec  hactenus.  Interpretern  Arati  euodemque  editorem,  quo  de 
agitur,  ad  saeculum  I  exieos  ant  iniens  II  retluli  I.  c.  p.  54,  com- 
pares illias  lectiones  ex  Hygini  Aslrooomia  erui  possunt,  non- 
nullas  supra  iam  attuli. 

■ 

IV. 

Haec  fere  sunt  quae  nunc  de  Pbaenomenorum  historia  critica 
proferre  volui.  Superesse  scio  bac  in  causa  baud  pauca  aut  nimis 
ioceita  aut  plane  adbuc  obscura,  quae  aperiri  omnia  unquaro  posse 
desperaodum,  nonnulla  alia  oblata  scribendi  opportunitate  supplere 
ipse  conabor;  rei  summam,  quam  disputation  is  exordio  ad  disponen- 
dum  iudicandumque  adparaturo  criticum  rettuli,  non  dubito  quin 
confecerim.  Unde  autem  huius  coramentationis  feci  initium  indidem 
disserendi  fin  em  repetam,  ut,  qualem  nobis  Arati  textum  coniuncta 
tot  auctomm  testimonia  iam  constituant,  sine  molesta  multorum 
exemplorum  enumeratione  in  Universum  comprebendam. 

Optimus  illis  ex  fontibus  Aratus  mihi  videtur  evadere.  Sed 
bic  acutissimo  viro  et  qui  in  hoc  litte  ram  m  génère  quasi  regoabat 
obloqaendum  est  graviter  dissentienti.  Philippus  enim  Btittmannus 
non  modo  bodie  codicibus  (quos  in  censum  perm ul tos  venire  sibi 
persuaseral)  depravatissimum  haud  raro  poetam  circumferri  censuit, 
verum  vel  ante  Hipparchi  aelatem  vulnera  contraxisse  insanabilia 
confidenter  pronuntiavit.  Ex  arguments  quae  altulit  duo  gravis- 
sima  seligam:  cetera  tantidem  facienda. 

1.  Post  versus  322—325,  qui  sunt  de  Orione: 
XoÇoç  fikv  TavQoto  topf}  vrtoxéxlizai  avtôç 
'QaçlofV  (Atj  xêtvov  otiç  xa&açjj  ivi  vvxxi 
vipov  TtemrjWTa  naçéçxêtai,  akla  nenol&oi 
ovçavov  (loaviôwv  Teçoipeçéûreça  \}t]i)oao&ai  : 
lacunam  Buttmannus  statuit,  cum  excusari  nullo  pacto  posse  di- 
ceret,  quod  signum  omnium  fulgidissimum  et  figurata  specie 
praeter  cetera  conspicuum  describendo  tarn  leviter  poeta  defun- 
geretur,  ut  obiter  tantum  de  eo  hoc  praedicaret:  qui  illum  prae- 
teriisset,  praecellentius  aliud  signum  non  esse  intuiturum.  Quod 
inagis  etiam  mirandum  esse,  si  quidem  alia  multo  inferiora  signa 
copia  verborum  ac  laudibus  exornata  legerentur.    Nam  v.  200  de 
Andromeda  post  similem  laudis  introitum,  haec  statim  subici 
toir}  ol  xeyaXrj,  toïot  dé  ot  afitpoxèçbi^v 
(vfiOt,  xal  nôôeç  àxçôiaioi  xai  Cwftava  navta 


120 


MA  ASS 


et  v.  77  de  Serpentario 

toïoi  oi  xetpalj}  vnoxêifitvoi  ùylaol  wfioi 

tïÔOVTCtl. 

Quorum  si  quis  meminisset  in  verbis  illis  Orionis  virtutem  nun- 
tiantibus,  quae  adscripsi,  eum  hoc  certe  si  quo  alio  loco  exspecta- 
turum,  iterandis  vocibus  joïoç,  toloi,  %oitj  memoratum  iri  luci- 
dissimas  illas  iu  utroque  humero  et  in  ulroque  pede  Stellas  nobi- 
lemque  tribus  gemmis  fulgeotem  zonam.  Hinc  igitur  profectus 
excidisse  suspicatur,  quae  de  Ononis  splendore  Aratus  exposuisset. 
—  Tenendum  est,  Buttmannum  non  desperata  quadam  verborum 
corruptela  versuumve  perturbatione  sed  tantummodo  narrandi  et 
materiam  disponendi  ratione  oftensum  esse.  Mihi  tradita  ratio 
toleranda  esse  videretur,  eliamsi  certum  poetae  consilium,  unde 
promanasset,  detegi  non  posset;  puto  autem  posse  aperiri.  Nam  — 
ut  Godofredi  Hermanni  verbis  utar  —  'cum  quid  ita  comparatum 
est,  ut,  quo  magis  solum  ac  nudum  conspicitur,  eo  maius  atque 
admirabilius  adpareat':  quin  accuratiorem  Orionis  descriptiooem 
hoc  ipso  loco  poetam  omisisse  et  in  sola  commemoratione  propterea 
arbitremur  acquievisse,  ne  ipse  noceret  ornatus  neve  oculos  ani- 
mumve  ab  attenta  sideris  contemplatione  quodammodo  sevocaret? 
Accedit  quod  inferius,  cum  iterum  ac  tertium  accuratior  Orionis 
mentio  inicienda  esset,  omissa  ita  plane  supplevit,  ut  voluit  Butt- 
maunus  v.  586  s.: 

ô  d'  a vt log  ovôèv  àetxfjç, 
all'  ev  fiiv  Çu>vi]t  el  6'  dftg>otéçoiat  tpauvôç 
wfAOïç  3Qaoiu>v,  Çiçpeoç  ys  /uèv  lq>i  jrenotdwç, 
nâvxa  (péçiov  lloxa^wv,  xéçaoç  naçateivexai  allov. 
Denique  v.  636  s.  fabulam  de  Orione  Chiam  pluribus  enarravit. 

His  igitur  reiectis  alterum  BulLmanni  argumentum  ponderemus, 
de  quo  ipsum  p.  59  s.  editionis  anno  1826  emissae  audiamus  dis- 
serentem:  'Excidisse  rêvera  illa  de  Orione  eo  quo  siguiûcavimus 
modo  con  form  a  ta,  eius  rei  haud  obscurum  indicium  praebere  mihi 
videtur  forma  orationis,  qua  ab  Orione  ad  Ganem  in  nostro  textu 

statim  a  verbis  illis  fif]  xeïvov  \h)rjoao&ai  transitur,  post 

quae  verba  non  Sirius  modo  Stella  sed  etiam  reliqua  Canis  figura, 
Orionis  tota  imagine  longe  obscurior  illa,  paucis  adumbratur.' 
Versus  adponam,  ut  et  haec  et  cetera  possint  intellegi: 
323  jurç  xeïvov  (Orionem)  oziç  xadaçf]  ivl  vvxxL 
vtpov  TtenjrjiüTa  naoéQxetcu,  alla  nenoi&oi 


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DE  PHAENOMENIS  ARATl  REGENSEN  DIS  121 

* 


ovçavbv  eioavtâwv  nçoqfeoéoreQa  \}r)rjoao9ai  ' 
toloç  ol  xaï  (pçovQog  àetço^évtp  vno  vœvqt 
(f ciiverai  afxyoriooioi  Kîcov  inl  noooï  ßeßtjxu^, 
noixiXoç,  ov  ftev  navra  necpaofiévoç  xtk. 
Pergit  Buttmaonus:  'Quamvis  enim  isla  roïôç  ol  xaï  —  referri 
possint,  et  ut  nunc  isla  leguntur  referri  debeant,  ad  mente  con- 
cept quaedam,  longe  probabilius  tarnen  est,  verbis  ilia  expressa 
fuisse,  quae  a  voce  toXoç  vel  toloi  itidem  inciperent,  atque  ob 
id  ipsum  in  transscribendo  perierinl'.  Arma  ipse  adversario  Butt- 
maonus subministravit.    Nam  cum  pronomine  toloç  Ganem  cum 
Orione  conferri  largiatur:  cur  Monge  probabilius'  lacuna  slatuatur 
omnino  non  dispicio. 

Tertium  argumentum  ex  German  ici  translatione  Buttmannus 
desumpsil  Etenim  ea  'quae  hic  apud  illum  inserta  leguntur  nimis 
ad  amussim  ita  con  formata  sunt,  qualia  deperdita  illa  fuisse'  con- 
iectafit.    Sic  enim  ille  : 

Tale  caput,  mognisquc  humeris  sic  baîteus  ardet, 
sic  vagina  ensis,  pernici  sic  pede  lucet. 
Talis  ei  custos  aderit  Canis  ore  timendo  etc. 
Haec  igîtur  e  suo  Arateorum  codice  vertisse  Germanicum  opinatur, 
quaniquam  ipse  concessit  'multa  ab  Arato  commissa  Germanicum 
eorrexisee  quaeque  derelicta  viderentur  sup  pie  visse'  p.  61.  Quin 
ista  de  suo  addere  Germanicus  potuit,  praesertim  cum  nec  scholia 
neque  Avienus  nec  denique  Cicero  simile  quid  exhibeant?  — 

2.  Post  Gepheum  Gassiepiam  ita  Aratus  descripsit  ▼.  188  s. 
secundum  Marcianum  codicem  : 

tov  ô   àça  ôaïuovÎT)  nooxvXivâetat  ov  fiâXa  rtoXXrj 
vvxxi  qpaeivofiévrj  nafiprjvidi  Kaoouneia' 
ov  yaç  fiiv  noXXoi  xai  inrjfiotßoi  yavôwoiv 
àojéçeç,  oï  fiiv  nâoav  iniççijârjv  ojixoojoiv. 
Quam  versuum  scripturam  scholiorum  et  lemmata  et  paraphrases 
defendunt:  nooxvXivôetai  ov  pâla  noXXrj]  xat  yàç  ouixqov  in- 
é%u  toi  ovçavov  tônov  xal  ov  navttj  iv  vvxtt  navoelrjvqt 
Xafinçà  opaiverai  *  ov  yàç  noXXoi  avrrjv  Xaunovvovoiv  aoréoeç, 
—  ov  yàç  fiiv  txoXXoî]  fi  Kaooiineia  àotéçaç  e%et  èni  tov 
oiûfxatoç  ix  ôiao%r]fiajoç  aXXr^Xwv  xar*  ev&eïav  wç  kyyiota 
xeiuévovç,  dv  o  ßoQeiotatog  inl  trjç  xa&éâçaç  iotlv ,  6  ôk 
votianatoç  inl  trjç  xerpaXrjç,  ol  ôh  tovtuiv  uetaÇv  âvo  to  trjç 
jïaxutvixtjç  âixXiâoç  axrjfict  noiovvteç  totovtov,  tov  i;  fikv  nçattrj 


122    MA  ASS,  DE  PHAENOMENIS  AR  ATI  RECENSENDIS 


yçanfAi]  loti  %6  owfia,  rj  âk  (ôevtéga)  nhxyia  ta  yôvata.  Theo- 
nis  igitur  scriptures  'ov  pàka  fioXlr]  '  et  'ov  yâo  piv  noXXoi  '  récu- 
péra vimus.  Easdem  vituperaodo  confirmavit  II  ip  parch  us  p.  187  A 
Peta?.:  tpevdœç  ôi  xai  tovto  ô  "Aqaxoç  ntçï  tijç  Kaoou- 
neiaç  kéysi,  oti  èotiv 

ou  (.lâXa  nolXt\ 
*vxxï  ipaêivOfÂéyr)  nafi/ur^iäi  KaooUnua' 
ov  yâo  fit*  noXhn  xai  ènrjuoipok  yavôiooi*. 
oi  yàç  uleiatOL  %wv  èv  avtjj  ôeixvv/uévwy  kannQÔveçoi  elot 
%wy  è>  toîç  ùifAOtç  %ov  'Oohov%ov,  ovç  cpriotv  h  tfj  navoeltjiHp 
Ucpavelç  elvai  xtè.  Atqui  cum  multa  ac  gravia  Aralum  errasse 
ex  Hipparcho  satis  constet,  non  traditionis  certissimae  et  perve» 
tustae  vitium  sed  neglegenliam  poetae  vel  rerum  astronomicarum 
inscitiam  incusabimus.  Frustra  igitur,  ut  Aratum  purgaret,  mihi 
sua  (p.  9  edit.)  disputasse  Buttmanuus  videtur,  quae  adponenda 
sunt:  *Istud  mihi  haud  persuadetur,  lapsum  esse  Aratum  ignoratione 
signi  omnium  notissimi,  cuius  quinque  tertiae  magoitudinis  stellae 
eaeque  si  quae  atiae  knrjuoißol  et,  ut  videmus,  ob  formam  sin- 
gularem  digitis  olim  quottidie  monstratae,  parvura  illud  signum 
totum  opplent.  lllo  igitur  ipso  knti^otßol  erincitur,  affirmative 
hune  versum  lectitatum  fuisse  in  antiquissimis,  quae  Hipparcbus 
non  viderit,  exemplis;  et  commode  a  Vindobonensi  offertur  scripture 
tj  yâo  (seil,  pro  ov  yâo):  quo  tarnen  efficitur,  in  iis,  quae  hune 
versum  praecedunt,  ut  fulgens  praedicatum  esse  hoc  signum'  etc. 
Mittamus  apographon  Viodobonense;  nulla  emendandi  nécessitas, 
ut  dictum  est.  —  Quae  cum  ita  sint,  teneo  quod  posui,  coniunctis 
tot  tantisque  subsidiis  Arati  Phaenomena  optime  posse  reslitui. 

Berolini,  m.  Febr.  18S3.  ERNESTUS  MA  ASS. 


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ZU  DEN  EXCERPTSAMMLUXGEN  DES 
KONSTANTIN  PORPHYROGENNETOS. 

1.  Zu  den  Gesandtschaftsexcerpten. 

Id  der  Abtheilung  der  vom  Kaiser  Konstantin  Porphyrogen- 
netos  veranlassten  historischen  Encyclopädie,  in  welcher  unter  dem 
Titel  rteçt  nQioßtiov  die  Berichte  älterer  und  neuerer  Historiker 
Ober  den  Verlauf  von  Gesandtschaften  zusammengestellt  sind,  haben 
bereits  seit  langer  Zeit  einige  wenige  Ex  ce  rp  te  durch  ihre  auffüllige 
den  Grundprincipien  der  Sammlung  widersprechende  Form  die 
Aufmerksamkeit  der  Gelehrten  auf  sich  gelenkt.  Während  die  Ab- 
sicht der  Excerptoren  im  Ganzen  und  Grossen  die  ist,  die  Er- 
zählungen der  ihnen  vorliegenden  Autoren  nicht  nur  ihrem  sach- 
lichen Gehalte  nach,  sondern  in  voller  Ausdehnung,  im  Wortlaute 
der  Originale,  mitzutheilen,  und  während  dieselben  von  dieser  Form 
wesentlich  nur  da  abweichen,  wo  am  Anfange  oder  am  Ende  die  aus- 
geschnittene Erzählung  der  Abrundung  bedurfte,  um  verständlich  zu 
sein,  oder  wo  ein  Stück  dieser  Erzählung  als  zu  einer  anderen 
Abtheilung  des  Gesammtwerkes  gehörig  ausgelassen  und  durch 
einige  den  Ausschnitt  verdeckende  Worte  ersetzt  wurde  —  während, 
um  es  kurz  zu  sagen,  reine  Excerpiruug,  nicht  Epitomirung,  den 
Grundcharakler  der  Sammlung  bildet,  geben  einzelne  Excerpte  nur 
eine  Epitome  der  allerkürzesten  Form,  und,  was  noch  auffälliger 
ist,  in  mehreren  Fällen  findet  sich  diese  Epitome  neben  der  aus- 
führlichen Erzählung  im  Wortlaute  des  Originals,  lieber  die  meisten 
derselben,  welche  sich  an  einer  Stelle  (Polyb.  lib.  XXII  c.  1  u.  2 
bei  Hultsch,  lib.  XXIII  c.  4  u.  5  bei  DindorQ  beisammen  (Inden, 
urtheilt  Schweighäuser  (Polyb.  vol.  VII  p.  498):  Tituli  hi  sive  ar- 
gumenta eclogamm,  quae  partim  deinde  ipsae  exhibentur,  partim 
etiam  praetermissae  sunt,  videntur  fuisse  monita  praescripta  ama~ 
nuensi  ab  eo,  qui  confident's  colligendisque  his  eclogis  praefuit,  ut 
sciret  amanuensis  quasnam  historiae  Polybianae  particulas  in  harum 
edogarum  numerum  referre  deberet.    Per  errorem  deinde  ipsi  hi 


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124 


de  BOOR 


fiftftt  pro  eclogis  sunt  tramscripti.  Diese  Ansicht  ist  von  Nissen 
(Krit.  Untersuchungen  über  die  Quellen  der  vierten  und  fünften 
Decade  des  Livius  S.  4)  aufgenommen  und  (S.  320)  dahin  erweitert 
worden,  dass  er  noch  ein  anderes  Excerpt  aus  Polybios  (vgl.  die 
Note  zu  Pol.  III  20  p.  206  ed.  Hultsch)  als  die  Vorschrift  des  Re- 
dactors für  die  Abfassung  des  Excerpts,  welches  Polyb.  III  c.  20 
§  6  bis  c.  33  umfasst,  erkennt,  noch  ein  anderes  als  Vorschrift  für 
die  Abfassung  eines  Excerpts  aus  Dionysios  von  Halikarnass.  Die 
Nissensche  Auffassung  der  letzteren  Stelle  ist  von  Ernst  Schulze 
(De  excerptis  Constantinianis  qtiaestionts  criticae  p.  21)  gebilligt. 

Mir  ist  diese  herrschende  Ansicht  Ober  die  epitomtrten  Ex- 
cerpte,  welche  beim  ersten  Anblick  viel  bestechendes  hat,  bei 
näherer  Betrachtung  als  höchst  unwahrscheinlich  erschienen,  und 
wenn  ich  auch  an  die  Stelle  dieser  Hypothese  nur  eine  andere 
setzen  kann,  so  glaube  ich  doch  für  dieselbe  den  Anspruch  auf 
grössere  Wahrscheinlichkeit  erheben  zu  können.  Ich  beginne  die 
Besprechung  mit  der  Stelle,  welche  angeblich  die  Vorschrift  für 
das  Dionysexcerpt  enthalten  soll,  theils  weil  sich  an  ihr  die  Schwä- 
chen der  Schweighäuser -Nissenschen  Erklärung  am  deutlichsten 
zeigen,  theils  weil  es  für  eine  richtige  Erklärung  der  Erscheinung 
von  Belang  ist,  dieselbe  auf  den  Kreis  der  Excerpte  aus  Polybios 
zu  beschränken. 

Der  äussere  Sachverhalt  ist  folgender.  In  dem  Bande,  welcher 
die  Gesandtschaften  der  Börner  an  fremde  Völker  enthält,  bezeugt 
die  vorausgeschickte  Inhaltsübersicht  folgende  Reihenfolge  von  ex- 
cerpirten  Schriftstellern:  a  JIHqov  nonqmiov  xai  /naytvjçov. 
ß'  rewçylov  fiovaxov.  y  'liaâvvov  3Avtio%i<as,  à  Jiovvoiov 
'uïXutaQvaoiwç  qw/holk^ç  àçxctioXoylaç  xtX.  Demgemass  finden 
wir  in  der  Sammlung  zuerst  Excerpte  aus  Petros  Palrikios,  dann 
aus  Georgios  Monachos,  dem  sogenannten  Hamartolos.  Nach  dem 
Schlüsse  dieser  Excerpte  geht  es  folgendermassen  weiter1): 
flsçi  ngeaßewv  'Ptafiaitav  nçoç  è&vixovç. 
'Ek  tîjç  xçovixijç  'Itoâvvov  îatoçlaç' 

1)  Im  Cod.  Monac.  267  fol.  11«,  den  ich  selber  geseheo.  Die  anderen 
Handschriften  kenne  ich  nicht,  doch  bezeugt  denselben  Sachverhalt  für  den 
Ambrosianus  Kiessling  bei  Nissen  p.  316;  für  den  Bruxellensis  verdanke  ich 
die  gleiche  Noliz  der  Güte  des  Herrn  Dr.  W.  Meyer,  Bibliotheks-Secretair  in 
München;  für  den  Escorialensis  lässt  sich  nach  den  Angaben  Millers  das 
Gleiche  schliessen. 


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DIE  EXCERPTSAMMLUNGEN  DES  PORPIIYROGEISNETOS  125 


Vu  èni  ^ievxiov  IIootovfAiov  xai  ratov  Kkavôiov  vnâtwv 
laçartiroiç  pè*  dnoixoiç  ovaiv  'Ellijyatv,  oUovai  âk  trjç  'ita- 
liaç  tà  ioxata,  'Ptapaïoi  no  'U^eîv  fyvwoa*,  o%i  ètl  (1.  drj)  noto- 
ßmag  oqtwv  naçà  toy  (corr.  aus  %6)  xotvov  àrtâvrwv  ày&çw- 
nwv  vôfiov  lôyoïç  %b  xai  eçyoïç  aoxrjßoai  ntQivßQioav ,  JIo- 
atovuiov  te  rov  vavaçx^cayroç  trjv  trjßrjyov.  alla  xal 
âtôu  %ovç  yilovQ  xi l. 

Mit  den  Worten  xai  âiôti  beginnt  ein  im  Anfange  verstüm- 
meltes Fragment  des  Dionysios  von  Halikarnass  (lib.  XV  c.  5.  6 
ed.  Kiessling);  auf  dieses  folgen  die  weiteren  Stocke  lib.  XV 
c7— 10;  lib.  XVII  und  XVIII  c.  1—3;  lib.  XVIIII  c.  5.  6;  Hb. 
XV11II  c.  13—16.  Das  Excerpt  Hb.  XVIIII  c.  5.  6  behandelt  die 
Beschimpfung  der  römischen  Gesandtschaft  in  Tarent  und  ist  das 
von  Nissen  als  Ausführung  der  oben  ausgeschriebenen  Vorschrift 
gedachte  Stück. 

Eines  steht  bei  dem  angegebenen  Bestände  unserer  Hand- 
schriften absolut  fest:  dass  zwischen  der  Ueberschrift  der  Excerpte 
des  Jobannes  und  dem  ersten  Worte  der  verstümmelt  beginnenden 
Excerpte  des  Dionysios  eine  grössere,  nur  durch  Ausfall  einer  nicht 
näher  bestimmbaren  Anxahl  von  Blattern  erklärbare  Lücke  ist,  durch 
welche  uns  Excerpte  aus  Johannes  An  Ii  och  en  us,  die  Ueberschrift  der 
Dionysexcerpte  und  mindestens  der  Anfang  des  Excerpts  aus  Dionys 
XV  5  (falls  nicht  auch  aus  früheren  Büchern  Excerpte  vorhanden 
waren)  verloren  sind.  Dieser  Ausfall  ist  um  so  weniger  auffällig, 
als  alle  Anzeichen  dafür  sprechen,  dass  die  verschollene  Hand- 
schrift, aus  welcher  unsere  gesammte  Ueberlieferung  geflossen  ist, 
sich  in  äusserst  verwahrlostem  Zustande  befand,  da  auch  in  der 
anderen  Sammlung  neoi  ngiaßeiov  i&vixwv  nçbç  'Pwfiaiovç  eine 
ungeheure  Lücke  ist,  welche  den  Verlust  des  Schlusses  der  Ex- 
cerpte aus  Eunapios  und  des  Anfanges  der  Excerpte  aus  Polybios 
verschuldet  hat.  Es  kann  sich  in  unserem  Falle  nur  fragen,  wo 
der  Eintritt  der  Lücke  anzusetzen  ist.  Nach  dem  sonst  in  ähn- 
lichen Fällen  befolgten  Principe  offenbar  da,  wo  ein  am  Ende  und 
ein  am  Anfange  verstümmelter  Satz  zusammenstossen ,  d.  h.  hier 
zwischen  alla  und  xai ,  und  wo ,  wie  hier  im  Monacensis ,  die 
Lücke  angedeutet  ist;  demnach  wäre  das  ausgeschriebene  Stück 
als  der  Anfang  eines  Excerpts  aus  Johannes  Anliochenus  zu  er- 
klären. Wenn  wir  alla  als  die  ersten  Silben  eines  Wortes  an- 
sehen, dessen  Schlusssilben  den  Anfang  des  ersten  ausgefallenen 


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12G 


de  BOOR 


Blades  bildeten,  so  liegt  in  dieser  'unsinnigen  Notiz',  wie  Nissen 
sie  wiederholt  bezeichnet,  sprachlich  nicht  mehr  Unsinniges,  als 
jeder  seines  Endes  beraubte  Salz  anscheinend  hat.  Billigt  man  die 
Nissensche  Hypothese,  so  slösst  man  bereits  bei  diesem  rein 
äusserlicben  Punkte  der  Erklärung  der  Entstehung  der  Lücke  auf 
grossere  Schwierigkeiten.  Plausibel  erscheint  die  Aufnahme  einer 
solchen  für  den  Amanuensis  bestimmten  Anweisung  in  den  Text 
nur  dann,  wenn  dieser  dieselbe  ihrer  Form  wegen  für  ein  Excerpt 
aus  dem  ihm  gerade  vorliegenden  Schriftsteller  hielt  und  sie  daher 
unter  die  übrigen  Excerpte  selbst,  nicht  etwa  an  den  Rand, 
schrieb.  In  der  Originalhandschrift  müsste  sie  somit  unter  den 
Dionysexcerpten  gestanden  haben.  Dies  zwingt  aber  zur  Annahme 
einer  doppelten  Lücke  in  unseren  Abschriften,  einer,  in  welcher 
die  nach  Angabe  des  vorangeschickten  Verzeichnisses  einstmals  vor- 
handenen Excerpte  aus  Johannes  Antiochenus  und  der  Anfang  der 
Dionysexcerpte  mit  ihrer  Ueberschrift  untergegangen  sind,  einer 
anderen,  aus  der  sich  erklärt,  warum  der  Schluss  der  Vorschrift 
und  der  Anfang  des  Excerpts  aus  Dionysios  verstümmelt  sind.  Da- 
nach müsste  auch  im  Archetypus  die  Ueberschrift  der  Excerpte 
aus  Johannes  den  Schluss  eines  Blattes  gebildet  haben,  was  ja 
nicht  unmöglich,  aber  doch  nicht  gerade  wahrscheinlich  ist;  wenn 
man  bis  so  nahe  an  den  Rand  des  Blattes  gekommen,  pflegt  man 
doch  mit  dem  ganz  neuen  Abschnitte  auch  ein  neues  Blatt  zu  be- 
ginnen. Auch  das  Auskunftsmittel,  ein  Blatt  habe  sich  zufällig  ge- 
rettet und  sei  an  jener  Stelle  der  Vorlage  eingeschoben  gewesen, 
ist  kein  sehr  glaubliches,  denn  offenbar  ist  das  oben  ausgeschriebene 
Stück  zu  kurz  um  ein  ganzes  Blatt  ausgefüllt  zu  haben. 

Aber  auch  innere  Gründe  machen  die  Nissensche  Auffassung 
dieser  Stelle  mehr  als  unwahrscheinlich.  Man  betrachte  zunächst 
die  Form  der  angeblichen  Anweisung.  Wir  wissen  zwar,  wenn  die 
Nissensche  Hypothese  fällt,  nicht,  wie  die  mit  der  Auswahl  und 
Abgrenzung  der  Stücke  für  die  einzelnen  Abtheilungen  betrauten 
Redactoren  der  Encyclopädie  ihre  Vorschriften  für  die  ihnen  unter- 
stellten Schreiber  abgefasst  haben,  aber  das  Resultat  zeigt,  dass  die- 
selben gründlich  gewesen  sind.  Mehr  als  einmal  können  wir  in  den 
erhaltenen  Resten  der  Sammlung  constatiren,  dass  das  Excerpt  aus 
einer  Abtheilung  ganz  genau  an  dasjenige  einer  anderen  Sammlung 
anschliesst,  an  dieses  wieder  sich  ein  anderer  Ausschnitt  anfügt,  und 
können  daraus  den  Schluss  ziehen,  dass  die  Grenzen  in  sehr  be- 


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DIE  EXCERPTSAMMLUNGEN  DES  P0RPI1YR0GENINET0S  127 


stimmten  Ausdrücken  angegeben  waren.  Derartige  genauere  Angabeu 
denkt  sich  offenbar  Nissen  selbst,  wenn  er  auf  die  genaue  Ueber- 
einstimmung  des  Umianges  mancher  Excerpta  anliqua  des  Polybios 
mit  solchen  der  Koostanlinschen  Sammlung  aufmerksam  machend 
S.  322  A  Dm.  schreibt:  'Ich  glaube  der  Ursprung  der  Excerpta  anti- 
qua  wird  so  zu  erklären  sein,  dass  Jemand  ein  Exemplar  des  Po- 
lybios, in  welchem  für  das  Konstantinsche  Sammelwerk  die  zu 
entnehmenden  Stücke  angemerkt  waren,  benutzt  und  eine  Aus- 
wahl dieser  Stücke  abgeschrieben  hat.'  Ich  stimme  dieser  Ansicht 
vollständig  bei,  schliesse  aber  eben  daraus,  dass  auf  diese  Weise 
genaue  Uehereinstimmung  zwischen  dem  Umfange  von  Excerpten, 
welche  zu  ganz  verschiedener  Zeit  gemacht  sind,  erzielt  worden 
ist,  dass  die  Vorschriften  unmissversländlich  klar  waren,  wie  man 
es  a  priori  annehmen  mttsste,  wenn  man  sich  die  ungeheure  An- 
zahl doubletter  Erzählungen  in  den  verschiedenen  Abtheilungen 
vergegenwärtigt,  welche  durch  Nachlässigkeit  und  Unklarheit  der 
Vorschriften  nothwendiger  Weise  entstanden  wären.  Ferner  ist  es 
kaum  denkbar,  dass  die  Redactoren  es  den  handwerksroässigen 
Schreibern  ohne  genaue  Anweisungen  Uberlassen  haben  sollten, 
welche  Fassung  sie  den  Abrundungen  zu  Anfang  und  am  Schlüsse 
der  Excerpte,  den  Uebergängen ,  welche  die  in  der  Mitte  ausge- 
lassenen Stücke  verdecken  sollten,  geben  wollten.  Den  Ansprüchen 
einer  präcisen  Anweisung  genügt  nun  die  vorliegende  in  keiner 
Weise.  Statt  anzugeben:  'Schreibe  von  da  bis  da,  fange  so  an, 
endige  so',  würde  das  erhaltene  Stück  eine  kurze  Nacherzählung 
dessen,  was  der  Schreiber  in  extenso  abschreiben  sollte,  gegeben 
haben,  eine  ebenso  weitläufige  wie  unklare  Form  der  Vorschrift. 

Doch  zugegeben,  dass  der  Redactor  seine  Vorschrift  in  die 
Form  einer  Epitome  der  zu  excerpirenden  Erzählung  habe  kleiden 
können,  angenommen,  er  habe  es  hier  gethan  —  dann  haben  wir 
zwei  sehr  sonderbare  Umstände  zu  erklären.  Erstens  hat  dann  der 
Schreiber  die  Vorschrift  seines  Chefs  einfach  ignorirt:  Die  Vor- 
schrift nennt  die  Consuln,  spricht  von  der  Abstammung  der  Ta- 
reotiner,  der  Lage  ihrer  Stadt,  der  Abgabe  der  Kriegserklärung 
nach  der  erfolgten  Beschimpfung.  Wenn  Dionys  dies  Alles  hier 
berührte,  so  hat  der  Abschreiber  nicht  für  gut  gehalten,  irgend 
etwas  davon  in  das  Excerpt  aufzunehmen,  sondern  viel  später  be- 
gonnen und  früher  aufgehört,  als  ihm  befohlen  war.  Zweitens  aber 
ist  die  Notiz  sachlich  in  Wahrheit  so  'unsinnig',  dass  gar  nicht 


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128 


de  BOOR 


abzuseilen  ist,  wie  der  Redactor,  selbst  wenn  wir  das  geistige  Ni- 
veau dieser  Herren  nicht  allzuhoch  ansetzen,  aus  seiner  Lecture 
des  Dionysios  zu  diesem  Unsinn  hätte  kommen  können.  Die  Con- 
suln  des  Jahres  waren  C.  Fabricius  Luscinus  und  Q.  Aemilius  Papus, 
und  wir  dürfen  nach  den  sonstigen  Erfahrungen  annehmen,  dass 
diese  Namen  richtig  bei  Dionysios  standen.  Wie  kommt  der  Re- 
dactor trotzdem  zu  zwei  Consul namen  L.  Postumius  und  C.  Claudius, 
welche  mit  den  richtigen  Namen  nicht  nur  keine  Aehnlichkeit 
haben,  sondern  in  dieser  Zusammenstellung  als  Collegen  in  den 
Fasten  nie  Torkommen?  Wenn  man  den  Consul  Postumius  aus 
einer  aus  Flüchtigkeit  entstandenen  Verwechslung  mit  dem  gleich- 
namigen Gesandten  erklären  konnte,  wie  kommt  C.  Claudius  hinzu? 
Der  nächstliegende  Consul  aus  der  Familie  der  Claudier  amtirte 
drei  Jahre  vorher.  Aber  dazwischen  liegen  die  gewaltigen  Kämpfe 
der  Romer  mit  den  Galliern  und  Etruskern,  welche  in  der  Schlacht 
am  Yadimonischen  See  gipfeln,  welche  bei  Dionysios  gewiss  in 
aller  Breite  erzählt  waren,  so  dass  die  Nennung  des  Consuls  Clau- 
dius unserer  Stelle  so  weit  vorausliegt,  dass  sie  dem  Redactor  nicht 
mehr  im  Sinne  liegen  konnte.  Ein  weiterer  Unsinn  ist  die  Be- 
zeichnung des  Postumius  als  yavaçxrjoaç,  offenbar  eine  Verwechs- 
lung der  beiden  Thatsachen,  durch  welche  die  Tarentiner  die  Römer 
zum  Kriege  reizten,  des  Angriffs  auf  römische  Schiffe  und  der 
Tödlung  des  Führers  derselben,  welcher  wechselnd  Cornelius  und 
Valerius  genaunt  wird,  und  die  Beschimpfung  der  dafür  Rechen- 
schaft fordernden  Gesandtschaft,  deren  Haupt  Postumius  war. 

So  unerklärlich  diese  Albernheiten  als  einfache  Epitome  der 
Erzählung  des  Dionysios  sind,  so  charakteristisch  sind  sie  für 
Johannes  Antiochenus,  den  Chronisten  des  siebenten  Jahrhunderts, 
welcher  die  kurzen  Berichte  seiner  Vorgänger1)  contaminirt  und 
durcheinanderwirrt.  Gerade  bei  ihm  finden  sich  theils  ganz  un- 
mögliche Consulnpaare,  wie  frg.  44  Cassius  und  Sulpicius,  weiche 
durch  den  Zeitraum  von  zwei  Jahren  von  einander  getrennt  sind, 
frg.  47  Publius  II  und  Valerius  statt  P.  Valerius  II  und  C.  Claudius, 
theils  stark  verdorbene  Namen,  wie  frg.  45,  theils  Consuln,  mit 

1)  Dass  auch  hier  Eutrop  ihm  nicht  fern  sieht,  zeigen  die  Worte  der 
Paraphrase  des  Paeanius:  'Ynb  loîtov;  xovç xqqvovç  Taçavtivoiç  lv  éanxrç» 
xftç  'iraMaç  naa^ç  xuuévot;  irtfadtj  rccrçà 'Poi/iaiW  nôktfxoç.  altia  de  $y 
rov  noUuov  nctQowîa  xai  àolXytia  naçà  tov  ây/jov  rov  Taqwiivov  xarà 
it5y  nçetfivrtôy  U  rt'ç  'Pû^jjc  TiToXfurjpévr,. 


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• 


DIE  EXCERPTS \MMLUNGEN  DES  PORPHYROGENNETOS  129 

Ereignissen  verbunden,  zu  welchen  sie  gar  keine  Beziehung  haben 
wie  frg.  61  oder  wie  frg.  44  der  Ansatz  der  Consuln  Cassius  und 
Sulpicius  ins  sechste  Jahr  der  Republik.  Auch  sonst  sind  die 
weuigen  erhaltenen  Fragmente  der  Chronik ,  welche  über  die  rö- 
mische Geschichte  handeln,  an  Unsinn  reich. 

Da  somit  die  absolute  Verschiedenheit  an  Inhalt  und  Umfang 
zwischen  der  angeblichen  Vorschrift  und  dem  Excerpt  aus  Dionysios 
gegen  die  Nissensche  Erklärung,  dagegen  die  äussere  wie  die  innere 
Beschaffenheit  jenes  Stockes  für  seine  Zugehörigkeit  zur  Chronik 
des  An  Ii  och  en  us  spricht,  so  hat  ein  künftiger  Herausgeber  der 
Fragmente  des  Johannes  dasselbe,  nicht  zur  Erhöhung  des  Ruhmes 
seines  Autors,  unter  dieselben  aufzunehmen.  Dass  die  Erzählung 
über  dasselbe  Ereigniss  aus  Antiochenus  und  Dionysios  nebenein- 
ander excerpirt  ist,  ist  um  so  weniger  auffällig,  als  sich  in  den 
tiesandtschaftsexcerpten  sogar  noch  zwei  weitere  Repliken  dieser 
Erzählung  aus  Dio  Cassius  und  Appian  finden.  Und  Nissen  selbst 
(1. 1.  S.  4)  ladelt  als  Zeichen  der  Oberflächlichkeit  in  der  Anlegung 
der  Sammlung  dass  'eine  Menge  von  Fragmenten  aus  primären 
and  gleichlautend  aus  secundären  Quellen  ausgeschrieben  worden*. 

Wesentlich  anders  steht  die  Sache  bei  den  epitomirten  Ex- 
cerplen  aus  Polybios.  Hier  kann  kein  Zweifel  sein,  dass  dieselben 
wirklich  dem  Polybios  entnommen  sind,  denn  sie  stehen  mitten 
unter  den  übrigen  Excerpten  aus  diesem  Schriftsteller  und  geben 
offenbar  die  Erzählnng  desselben  wieder;  hier  müssen  also  auch, 
wo  die  Erzählung  doppelt  vorhanden  i?t,  die  verkürzten  Auszüge 
zu  den  im  vollen  Wortlaute  mitgeteilten  in  irgend  einer  Be- 
ziehung stehen.  Sehen  wir  zu,  ob  die  Schweighäusersche  Erklä- 
rung dieses  Zusammenbanges  die  Wahrscheinlichkeit  für  sich  hat. 

Die  Epitome  von  Polyb.  III  20  ff.,  auf  welche  Nissen  zuerst 
aufmerksam  gemacht  hat,  lautet:  "Ott  'Pw/naïoi  ftçooneoovarjç 
avtoJç  %rjç  Zaxav&étav  aXitjoeioç  trjç  vrzo  Avviflov  yevo/Â.é*rjç, 
ngeaßivrag  %nt\inov  èÇaiTrjoovraç  'Avvißav  naçà  KaQxydo- 
*iun>.  auct  6è  nQoç  tÔv  izôlffiov  7taç€OxevâÇovjo  xararoq- 
Q<nttç  vnârovç  IlonXiov  KoQvrtUov  xai  TißiQiov  2efinQ<ovtov. 
Diese  Worte  sind  von  der  Stelle,  auf  welche  sie  sich  beziehen, 
durch  zwei  Excerpte  aus  dem  vierten  Buche  getrennt,  und  stehen 
erst  hinter  lib.  IV  c.  36  §  3.  Die  ersten  Worte  beziehen  sich 
offenbar  auf  111  20,  1  :  Ol  6k  tPuifialoi  rcQoaneTtrcôv.vlaç  avroïç 
jjôïj  tîjç  Tc3*  Zaxav&aiwv  aXtôoewç,  die  letzten  auf  111  40,  2: 

Herrn«  XIX.  \) 

t 


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130 


de  BOOR 

* 


nçoexeiQÎaayto  nétintiv  fiez  à  ojçarortéôioy  Jlôffltov  fiêv  Kqq- 
yijliov  êlç  'ißrjQiav,  Tißiqiov  de  JSepnQuiviov  eiç  *dißw)y.  Hier 
könnte  man  also  wirklich  denken,  es  seien  dem  Schreiber  die  zwei 
Endpunkte  angegeben,  wo  er  ein  Excerpt  beginnen  und  schliessen 
sollte;  umzuarbeiten  war  hier  am  Anfange  und  am  Ende  nichts, 
eine  besondere  Anweisung  hierfür  in  diesem  Falle  also  Überflüssig. 
Aber  wie  verhält  sich  zu  dieser  Vorschrift  die  Ausführung?  Statt 
mit  Iii  20,  1  beginnt  der  Schreiber  erst  mit  III  20,  6:  "Ott  'Pw- 
fialoi,  nçoaneaôvzoç  acpiai  tov  yeyovôtoç  xcttcc  %ovç  Zcauxv- 
&aiovç  atvxrifiotoç ,  naçaxçr^a  ngeoßevzag  ilôfievoi  xcarm 
onovàrp  èÇaTtéoieilav  eiç  trjv  Kaçx^ôôva,  und  statt  bei  III  40,  2 
finden  sich  seine  Schlussworte  bereits  bei  III  33,  5:  ol  iikv  ov* 
rtQioßtig  xal  to  ovvéêçiov  kitl  tovroiç  b%u)Qio&rioav.    Er  hat 
sich  also  einfach  mehr  als  sieben  Capitel  gespart.    Aber  nicht 
allein  ungehorsam  ist  der  Schreiber,  sondern  er  erlaubt  sich  auch 
seinen  Chef  bioszustellen,  indem  er  die  Einschnitte  genau  da  macht, 
wo  der  gesunde  Menschenverstand  sie  machen  würde,  nämlich,  wie 
die  angeführten  Worte  zeigen,  von  dem  Augenblicke  der  Ernennung 
der  Gesandtschaft  an  bis  zum  Abschlüsse  ihrer  Thäligkeit,  während 
der  Redactor  in  seiner  Vorschrift  vorher  und  nachher  Stücke  hin- 
eingezogen hätte,  welche  mit  der  Gesandtschaft  gar  nichts  zu  thun 
haben,  vorne  eine  Polemik  des  Polybios  gegen  seine  Vorgänger 
Uber  einen  die  Gesandtschaft  nicht  berührenden  Punkt,  hinten  die 
ganze  Erzählung  über  die  nächsten  kriegerischen  Massnahmen  Han- 
nibals,  seinen  Enlschluss,  den  Krieg  nach  Italien  hinüberzuspielen, 
und  den  ganzen  geographischen  Excurs,  welchen  Polybios  daran 
anknüpft.    Aber  nicht  genug,  dass  der  Schreiber  so  am  Aufange 
und  am  Ende  die  falsche  Anweisung  des  Redactors  ignorirend  dem 
Excerpte  verständige  Grenzen  steckt,  er  hat  auch  innerhalb  dieser 
beiden  Endpunkte  nicht  Alles  abgeschrieben,  sondern  ganze  Stücke, 
welche  sich  nicht  auf  die  Gesandlschaft  bezogen,  ausgelassen,  und 
zufällig  küonen  wir  hier  constatiren,  dass  das  vom  Schreiber  Aus- 
gelassene genau  im  gleichen  Umfange  sich  in  anderen  Bänden  der 
Sammlung  befand,  also  doch  offenbar  von  vorneherein  dazu  be- 
stimmt war,  in  den  Gesandtschaftsexcerpten  übersprungen  zu  werden. 
1st  es  glaublich,  dass  der  dirigirende  Geist  einer  Unternehmung  so 
stupide  oder  so  nachlässig  war,  dass  er  in  seinen  Anweisungen 
diese  Verkeilung  in  die  einzelnen  Titel  der  Sammlung  nicht  kannte 
oder  nicht  berücksichtigte,  dass  hingegen  das  ausführende  Werk- 


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DIE  EXCERPTS  AMMLUNGEN  DES  PORPHYROGENNETOS  131 


zeug  so  erleuchtet  oder  so  genau  über  die  Principieu  der  Stoff- 
eintbeilung  der  Sammlung  unterrichtet  war,  dass  er  trotz  einer 
nichtssagenden  Vorschrift  aufs  genaueste  die  Fugen,  wo  die  ein- 
zelnen Abschnitte  gemacht  werden  sollten,  traf? 

Gerade  an  dieser  Stelle  sieht  man  die  Richtigkeit  der  oben 
berührten  Ansicht  von  Nissen,  wie  die  Uebereinslimmung  mancher 
Excerpta  anliqua  mit  der  Abgrenzung  Konstantinscher  Excerpte  zu 
erklären  sei.  Hier  kann  man  während  eines  längeren  Abschnittes 
(Polyb.  111  20,  1—33,  5)  verfolgen,  wie  sich  die  Excerpte  ver- 
schiedener Abtheilungen  so  genau  ineinander  fügen,  dass  man  nur 
das  vorgesetzte  ou  wegzulassen  braucht,  um  die  Erzählung  des 
Schriftstellers  ohne  Unterbrechung  vor  sich  zu  haben. 

III  20,  1 — 5:  Auseinandersetzung  des  Polybios  mit  seinen  Vor- 
gängern. Sie  steht,  wie  alle  derartigen  Stücke,  im  Titel 
rreçl  yviopaiv. 

III  20,  6  —  25,  7:  Verhandlungen  der  Gesandten  in  Karthago  mit 
Besprechung  der  hierbei  zu  Grunde  gelegten  Documente, 
der  berühmten  früheren  Verträge  der  Römer  und  Karthager, 
im  Titel  neçt  ngiaßsaiv. 

III  25,  7 — 9  :  Ueber  die  Cerimonien  der  Romer  beim  Abschlüsse 
eines  Vertrages,  im  Titel  rtêçi  jiyiaßeojv  ausgelassen, 
fand  sieb,  wie  ausdrücklich  angegeben  wird,  in  dem  uns 
verlorenen  Titel  ntçl  lâwv. 

Hl  26,  1—30  fin.:  Fortsetzung  der  Gesandtschaft  im  Titel  kbqI 
TiQioßiwv. 

III  31,  1 — 32  fin.:  Auseinandersetzung  des  Polybios  mit  seinen 
Kritikern,  von  ihm  selbst  als  naçéxpaoïç  bezeichnet,  im 
Titel  neoi  noiaßstuv  Ubergangen,  findet  sich  im  Titel 
neçl  yvointov. 

HI  33,  1 — 4:  Abschluss  der  Gesandtschaft  im  Titel  neol  rrçéo- 
ßiwv. 

Eine  so  sorgfältige  Abgrenzung,  bei  der  jeder  Abtheilung  der 
Sammlung  genau  das  ihr  ihrer  Bestimmung  gemäss  Zukommende 
zu  Theil  wurde  und  nichts  Ubergangen  wurde,  ist  undenkbar,  wenn 
die  den  Abschreibern  gegebenen  Vorschriften  so  verkehrt  und 
nichtssagend  waren,  wie  die  angeblich  hier  vorliegende.  Sie  er- 
klärt sich,  ebenso  wie  der  gleiche  Umfang  mancher  Excerpta  anliqua 
mit  Konstantinschen  Excerpten,  nur  daraus,  dass  an  jeder  einzelnen 
Schnittstelle  in  dem  dem  Abschreiber  vorliegenden  Manuscripte 

9* 


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de  BOOR 


eine  genaue  Angabe  gemacht  war,  in  welche  Ablheilung  und  in 
welchem  genauen  Umfange  ein  Abschnitt  aufzunehmen  sei. 

Auf  ganz  ähnliche  Missverhältnisse  zwischen  Vorschrift  und 
Ausführung,  zwischen  dem  Benehmen  des  Redactors  und  dem  des 
Schreibers,  stossen  wir  bei  dem  umfangreichsten  der  in  Frage 
kommenden  Stücke,  den  Excerpten  aus  XXII  1.  2  Hultsch  (XXI 1 1 
4.  5).  Dies  ist  Schweighäuser  selbst  nicht  verborgen  geblieben, 
da  er  schreibt:  Tihdi  hi  sive  argumenta  eclogarum,  quae  partim 
deinde  ipsae  exhibentur,  partim  etiam  praetermissae  sunt  ;  ohne  dass 
ihn  jedoch  diese  halbe  Ausführung  stutzig  gemacht  haue.  Und 
doch  ist  gerade  der  Umstand,  dass  hier  zum  Theil  Vorschrift  und 
Ausführung  cumulirt,  zum  Theil  die  Ausführung  der  Vorschrift 
unterlassen  ist,  besonders  auffallend,  weil  der  Schreiber  damit  in 
einen  Widerspruch  mit  sich  selbst  gerathen  wäre.  Wahrend  ihn 
ein  Anfall  von  Trägheit  so  weit  treibt,  dass  er  willkürlich  die  ihm 
gewordene  Vorschrift  ignorirt  und  sich  begnügt,  die  ihm  in  der 
Anweisung  gebotene  Epitome  der  Erzählung  zu  copiren,  zeigt  er 
fast  im  gleichen  Augenblicke  wieder  einen  solchen  Uebereifer,  dass 
er  Epitome  und  Excerpt  gleichzeitig  mittheilt.  Oder  man  müsste 
annehmen,  dass  die  uns  vorliegende  Sammlung  nicht  nur  zufällig 
durch  Blattausfall  Verstümmelungen  erlitten  habe,  sondern  ein  spä- 
terer Schreiber  Excerpte,  welche  in  der  ursprünglichen  Sammlung 
vorhanden  waren ,  absichtlich  unterdrückt  habe.  Damit  wäre  die 
weitere  Untersuchung  allerdings  abgeschnitten. 

Im  Einzelnen  ist  das  Verhältniss  des  Ueberlieferten  folgendes: 
Die  epitomirten  Excerpte  in  der  Sammlung  der  legationes  gentium 
haben  folgenden  Wortlaut: 

a)  "Oti  xaià  %rtv  dydôrjv  xai  feitaçaxooirv  oXvfiTtiâôa  ttqôç 
jaïç  kxatov  nçto$euûv  naçovaiai  iyévovio  nçoç  'Pwpaiovg 
naçà  QtUmiov  xai  naçà  iùv  nçoooçovvtcov  xft  Maxe- 
ôovlq.    ta  ôàÇavra  tij  avyxXyxq  neçl  twv  ngiaßsutv. 

h)  "Or*  xai  à  tr\v  EXXâôa  (DiXinnov  ôiarpoçà  rtçoç  QettaXovç 
xai  Ileççaifiovç  neçi  twv  tiÔXbiov  wv  xateïxt  OiXiTtrtoç 
(y.  tùjv  'Avtioxtxwv  v.aïQwv  rrjç  SettaXtaç  xai  ïleççaifiiaç. 
7j  yevopérr)  ôixaioXoyla  rreçi  rovtwv  M  Kotvrov  Kaixi- 
liov  neQi  rot  Téfircr).  ta  xçi&é>za  âtà  tov  KaixiXiov. 
xai  ôiaqyoçà  aXXrj  neçl  t(5v  ini  Gçqxrjç  nôXew*  OiXinnto 
nçbç  tovç  naç*  Ev^tévovç  ïtçeofievTàç  xai  tovç  ix  Ma- 


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DIE  EXCERPTSAMMLUNGEN  DES  P0RPI1YR0GENNET0S  133 


çujyeiaç  qpvyââaç,  xai  ta  faSévia  ntçt  tovtwv  iv  Gitxa- 
Xovixfl  xai  tà  ôôÇavta  toïç  neoi  tov  KaixLltov. 

c)  rH  yevonévij  oqjayrj  âià  Oikinnov  tov  ßaoiXiwg  iv  Ma- 
owveiq.  naoovoia  nqeoßtvtwv  ix  Pwfiijg  xai  tà  tiqoq- 
taj&évta  ôià  tovtwv.  alt  lai  ôi  aç  iyéveto  'Pwfiaiotç 
nobg  lleçoia  nôlepog. 

d)  Kaxa  trtv  JIsloTtôvvrjoov  rtQeoßevTwv  naoovoia  naçâ  te 
Jltoleuaîov  tov  ßaotliotg  xai  -naqà  Ev^évovç  xai  naçà 
2elevxov.  xai  ta  âôBavta  toïç  'Axaioîg  vrtéç  te  ttç  tiqoç 
ntokepaîov  avfi^axiaç  xai  twv  âwçewv  twv  nçoteivo- 
uévwv  avtolç  vno  twv  rrçoeiçïjfiévwv  ßaüiUwv.  rzaçovoia 
Koîvtov  KaixtUov  xai  n^iipig  vnhç  twv  xatà  Aaxeàai- 
fiova  diwxt} ptvwv. 

e)  *Qç  *Açevç  xai  'AXxißtaärjg,  ovteg  twv  àçxalwv  qpvyaôwv 
èx  siaxeôaînovoç,  inQioßtvoav  eiç  titv  *Pw^v  xai  xcrir]- 
yoçiav  inoirjoavto  0iXonolfÀêvog  xai  twv  *A%atwv. 

An  diese  Excerpte  schliessen  sich  folgende  ausführlichere,  den 
Wortlaut  des  Polybios  im  Ganzen  und  Grossen  genau  wiederge- 
benden Stücke: 

1.  Gesandtschaft  der  Lacedaemonier  nach  Rom,  welche  sich  über 
Philopoimen  und  die  Achaeer  beschwert.  Dies  veranlasst  auch 
Philopoimen  zu  einer  Gesandtschaft  nach  Rom.  Dann  schickt 
der  König  Ptolemaios  einen  Gesandten  an  die  Achaeer,  welche 
die  Gesandtschaft  erwiedern. 

2.  Darstellung  von  Ereignissen  in  Boeotien,  welche  zu  Gesandt- 
schaften der  Boeoter  nach  Rom,  der  Achaeer  nach  Boeotien 
führen. 

3.  Differenzen  und  gegenseitige  Gesandtschaften  zwischen  Lykiern 
und  Rhodiern. 

4.  Gesandte  des  Königs  Eumenes,  der  Maroniten,  Athamanen, 
Perrhaeber,  Thessaler,  schliesslich  des  Königs  Philipp  in  Rom. 
Beschluss  des  Senats,  den  Q.  Caecilius  mit  zwei  anderen  Ge- 
sandten nach  Makedonien  zu  schicken. 

5.  Gesandte  der  Könige  Eumenes,  Ptolemaios,  Seleukos  an  die 
Achaeer.  Berathungen  und  Beschlüsse  der  Bundesversamm- 
lung der  Achaeer  über  die  Antrage  und  Geschenke  der  Könige. 
Ankunft  des  Caecilius. 

6.  Rückkehr  des  Caecilius.  Gesandte  des  Eumenes  und  Philippos 
in  Rom.    Beschlüsse  des  Senats  über  dieselben.  Gesandte 


* 

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de  BOOR 


der  Acbaeer  in  Rom,  ebenso  Areus  uod  Alkibiades  aus  Sparta. 
Beschluss  des  Senats.  Disput  zwischen  den  Acbaeischen  Ge- 
sandten und  Q.  Gaecilius. 
Ohne  allen  Zweifel  entsprechen  einander  die  Abschnitte  d,  e  der 
Epitome  und  die  Excerpte  5.  6,  nur  dass  letztere  in  dem  Ab- 
schnitte, welcher  die  Auseinandersetzung  zwischen  Ca  e  ci  Ii  us  und 
den  Achaeischen  Gesandten  enthält,  über  die  Grenzen  der  Epitome 
hinausgeht.  Ist  diese  also  eine  Vorschrift  für  den  Schreiber,  so 
ist  sie  auch  hier  nicht  beachtet  worden,  und  auch  hier  ist  der 
Schreiber  offenbar  geschickter  gewesen,  als  der  Redactor,  denn  das 
von  ihm  hinzugefügte  Stock  bringt  erst  die  ganze  Gesandtschaft 
zum  Abschlüsse,  erst  am  Schlüsse  desselben  steht  die  vom  Romischen 
Senate  den  Gesandten  ertheilte  Antwort.  Das  Excerpt  Nr.  4  ent- 
spricht offenbar  der  Epitome  a,  in  der  wir  die  gleichen  Gesandt- 
schaften in  kurzer  Form  erwähnt  finden.  Die  Absend  un  g  des 
Gaecilius  wird  zwar  nicht  erwähnt,  doch  setzt  der  Abschnitt  b  die- 
selbe als  bereits  geschehen  voraus.  Dagegen  entspricht  der  Epi- 
tome b  gar  kein  Excerpt,  wir  können  uns  nur  aus  Livius  XXXVIHI 
24  f.  ein  ziemlich  getreues  Bild  der  Polybianischen  Darstellung 
machen.  Hier  würde  also  der  Schreiber  den  Gehorsam  völlig  ver- 
sagt haben  und  zwar  mit  Recht,  denn  es  handelt  sich  in  diesem 
Theile  der  Epitome  ausschliesslich  um  die  Thätigkeit  des  Romischen 
Gesandten  in  Griechenland,  das  Excerpt  hätte  also  nicht  in  den 
Titel  71EQÏ  tiQioßtu)v  idvixœv  nçbç  'Pwpaiovç  gehört.  Umgekehrt 
stehen  zwischen  der  Vorschrift  und  dem  ersten  sie  ausfahrenden 
Excerpte  drei  Excerpte,  für  welche  keine  Vorschrift  da  ist.  Wir 
müssen  somit  entweder  annehmen,  dass  auch  hier  ein  Zufall  die 
anderen  Vorschriften  weit  von  dem  Orte,  zu  dem  sie  gehörten,  ge- 
trennt habe,  oder  dass  der  Schreiber  Excerpte  aus  dem  Texte  des 
Polybios  machte,  ohne  dazu  autorisirt  zu  sein.  Am  auffallendsten 
aber  ist  das  Verhältnis  der  Epitome  c  zum  Texte  der  Excerpte. 
Es  gieht  allerdings  ein  dem  ersten  Theile  derselben  entsprechen- 
des Excerpt,  Polyb.  XXII  17/13  (XXIII  13/14),  allein  erstens  steht 
dasselbe  nicht  vor,  sondern  hinter  den  Excerpten,  welche  der 
Epitome  d,  e  entsprechen;  und  dass  diese  Reihenfolge  der  Ex- 
cerpte wirklich  die  Polybianische  ist,  ergiebt  sich  aus  dem  völlig 
parallelen  Verlaufe  der  Erzählung  bei  Livius.  Der  Redactor  hätte 
also  die  Reihenfolge  verwirrt,  der  Schreiber  sie  selbständig  richtig 
gestellt.    Hätten  wir  wirklich  eine  Vorschrift  vor  uns,  so  wäre 


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DIE  EXCERPTS AMMLUNGEN  DES  PORPHYROGENNETOS  135 


these  Stelle  sehr  wichtig  für  die  Venverthung  der  Reihenfolge  der 
Excerpte  für  die  Texte  der  Autoren.  Wenn  der  Redactor  so  sorglos 
gegen  den  Verlauf  der  Erzählung  seines  Autors  verfuhr,  so  wird 
der  Grundsatz,  dass  die  Reihenfolge  der  Excerpte,  wenn  nicht  die 
zwingendsten  Gründe  dagegen  vorliegen,  als  dem  Gange  der  Er- 
zählung durchaus  sich  anschliessend  zu  betrachten  sei,  wesentlich 
erschüttert;  denn  nicht  immer  dürfte  ein  gleich  geschickter  Schrei- 
ber die  Fehler  seines  Vorgesetzten  unschädlich  gemacht  haben. 
Eine  zweite  auffallende  Erscheinung  ist  die,  dass,  wahrend  die 
Vorschrift  für  den  Titel  fteçi  nçéofieuv  l&vtxw»  gemacht  wäre, 
das  entsprechende  Excerpt  sich,  und  zwar  wiederum  die  falsche 
Vorschrift  berichtigend,  im  Titel  fteçi  îtçéofietûr  'Pioftaiwv  findet; 
denn  es  handelt  sich  um  den  an  den  König  Philippos  gesandten 
Appius  Claudius.  Erst  der  sich  unmittelbar  anschliessende  Bericht 
Ober  die  Sendung  des  Demetrios,  des  Sohnes  des  Philippos,  nach 
Rom,  welcher  in  der  Epitome  nicht  angedeutet  ist,  steht  richtig 
im  Titel  fteçi  ftçéofieiov  k&vixùv  nçoç  'Piopalovç. 

Im  Titel  neçl  nçiafietav  %Pw^taUov  nçbç  èxhnxovç  findet 
sich  nur  ein  epitomirtes  Excerpt,  welches  folgenden  Wortlaut  hat  : 
"Oti  nota  trjv  oyâÔTjv  xai  textaçaxoat ijv  oivftrttââa  nçbç 
xalç  ixatbv  naçovala  lyéveto  ftçeofievtœv  'Piopaiiov  elç 
KXeitoça  xai  ovvoâoç  tûv  'AyaiCtv.    xai  ol  $t]$évxeç  vftb 
àpqioTfçtov  Xôyoi  fteçi  tûtv  xatà  AaxedaLfxova  nçayiiàtw* 
xai  tà  âôÇavta  tolç  Axatoiç.    ta  ut  a  xefpaXaiioôcjç. 
Ein  dieser  Vorschrift  entsprechendes  Excerpt  finden  wir  nicht; 
von  der  Polybianischen  Erzählung  und  dem  Ort,  wo  sie  in  den 
Fragmenten  anzusetzen,  giebt  Livius  XXXVIIII  35,  5  sqq.  eine 
deutliche  Anschauung.  Das  tavta  xeyalaiojôœç  fasst  Nissen  als 
Vorschrift  auf,  dies  Excerpt  nur  'verkürzt'  wiederzugeben.  Allein 
gerade  auch  diese  Anweisung  scheint  mir  höchst  bedenklich.  Ein 
solches  'summarisches*  Excerpiren,  das  Eintreten  der  Epitome  an 
Stelle  des  Excerpts,  widerspricht  durchaus  dem  Charakter  der  Kon- 
stanttnschen  Sammlung.    Soviel  ich  sehe,  wird  der  Kern  der  Er- 
zählung, welche  in  eine  Abtheilung  hineingehört,  nie  xerpaXauo- 
êÛtç,  sondern  stets  im  engsten  Anschlüsse  an  den  Wortlaut  des 
Autors  selbst,  wenn  auch  oft  nachlässig  im  Einzelnen,  wiederge- 
geben, epitomirt  nnr  da,  wo  einzelne  Abschnitte,  welche  in  extenso 
in  anderen  Abtheilungen  zu  finden  waren,  ausgeschieden  und,  um 
den  Faden  nicht  ganz  abzureissen,  vom  Excerptor  durch  einige 


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de  BOOR 


eigene  Worte  erselzl  waren.  Ist  aber  etwas  derartiges  hier  mit 
dem  lavta  x.€(paXaiu)0(Zg  gemeint,  etwa,  dass  die  dem  Römischen 
Gesandten  und  den  Achaeern  in  den  Mund  gelegten  Reden  für  den 
Titel  ïteçi  ör^tjogitZv  ausgeschieden  werden  sollten,  so  ist  die 
Anweisung  in  dieser  Form  entweder  unverständlich  und  der  Will- 
kür des  Schreibers  einfach  alles  Uberlassend,  oder  sie  setzt  eine 
so  tiefe  Eingeweihtheil  des  Schreibers  in  den  Plan  des  Ganzen  und 
die  Ausführung  im  Einzelnen  voraus,  dass  man  nicht  versteht,  wozu 
er  noch  eiue  so  orakelhafte  schriftliche  Instruction  empfing. 

Ich  kann  mich  somit  den  sich  etwas  widersprechenden  Worten 
Nissens  p.  321,  mit  denen  er  die  Erkenntniss,  dass  der  Schreiber 
die  Vorschrift  zu  HI  20  f.  nicht  genau  befolgt  hat,  begleitet,  nicht 
anschlössen:  'Man  sieht  schon  hieraus,  wie  wenig  sorgfältig  die 
Leitung  von  oben  und  wie  viel  dem  Ermessen  der  Schreiber  im 
Einzelnen  anheimgestellt  war.  Dass  diese  aber  rein  mechanisch 
gearbeitet  haben,  braucht  wohl  kaum  noch  bemerkt  zu  werden*. 
Gerade  dass  die  Schreiber  weder  an  dieser  noch  an  den  anderen 
Stelleu,  wie  man  vorauszusetzen  berechtigt  ist,  rein  mechanisch 
die  gegebene  Vorschrift  befolgt  haben,  sondern  überall  eine  geradezu 
unglaublich  bornirte  Vorschrift  mit  ebenso  unglaublich  vielem  ge- 
sunden Menschenverstände  wie  genauester  Einsicht  in  den  Verlbei- 
luugsplan  der  Encyclopédie  rectiheirt  haben  müssten,  macht,  in 
Gemeinschaft  mit  den  Spuren  anderer  genau  die  einzelnen  Ab- 
schnitte abgrenzenden  Angaben  und  anderen  im  Vorigen  besproche- 
nen Umstünden,  für  mich  die  Auffassuug,  als  seien  diese  epito- 
mirten  Excerpte  Anweisungen  für  die  ausführenden  Schreiber, 
unannehmbar. 

Aber  woher  stammen  denn  diese  Excerpte?  Eine  strenge 
beweisbare  Antwort  hierauf  wüssle  ich  nicht  zu  geben,  sondern 
nur  eine  Hypothese  durch  eine  andere  zu  ersetzen,  aus  der  sich 
freilich  weit  leichter,  als  aus  der  Schweighauserschen,  die  meisten 
Besonderheilen  derselben  erklären.  Ich  möchte  glauben,  das 
Exemplar  des  Polybios,  welches  die  Excerploren  vor  sich  hatten, 
hätte  vor  jedem  Buche  eine  Periocha  gehabt,  und  diese  hätten  die 
Excerploren,  wo  sich  der  Stoff  dazu  bot,  ebenso  behandelt,  wie 
den  Text  des  Polybios  selbst.  Niemand  wird  leugnen  können, 
dass  die  kurze  abgerissene  Form  der  Sätze  durchaus  dem  Charakter 
eines  solchen  Inhaltsverzeichnisses  entspricht,  dass  die  Einleitung 
der  epitomirlen  Excerpte  mit  oil  darauf  hinweist,  dass  wir  es 


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DIE  EXCERPTSAMMLUNGEN  DES  P 0  R  P H  Y  R 0  G  E IS  N  ET 0 S  137 


eben  mit  Excerpten,  Bruchslücken  aus  einem  vollständigeren  Teile 
zu  tbun  haben.  lodern  diese  Hypothese  jede  beabsichtigte  Wechsel- 
beziehung xwischen  deu  kurzen  und  den  ausführlichen  Excerpten 
aufhebt,  beseitigt  sie  mit  einem  Schlage  alle  Schwierigkeilen,  die 
in  den  Widersprüchen  dieser  Beziehungen  oben  aufgedeckt  wurden. 
Es  ist  durchaus  nicht  auffallend,  dass  eine  Periocha  viele  Theile 
der  Erzählung  als  nebensächlich  unberührt  liess,  dass  also  in  den 
ausführlichen  Ezcerpten  Stücke  vorkommen,  welche  in  den  kurzen 
auch  nicht  andeutungsweise  erwähnt  sind,  ebensowenig  wie  es  bei 
der  Willkürlichkeit  solcher  Inhaltsangaben  zu  verwundern  ist,  dass 
andere  Ereignisse  hervorgehoben  sind,  deren  ausführliche  Darstel- 
lung vom  Ezcerptor  als  nicht  interessant  genug  übergangen  ist. 
Noch  weniger  auffällig  ist  es,  dass  in  einem  Satze  einer  solchen 
Periocha  ein  so  umfangreiches  und  mannigfaltiges  Stück  der  poly- 
bianischen  Erzählung  wiedergegeben  ist,  dass  die  Excerptoren  den 
Inhalt  derselben  auf  mehrere  Abtheilungen  der  Sammlung  ver- 
theilen mussleo.  Kurz  jeder  Widerspruch  zwischen  Inhalt  und 
Umfang  der  Excerpte  der  beiden  Gattungen  verliert  bei  meiner 
Annahme  jede  Bedeutung.  Auch  das  xavta  xsqtaXacajdwg  be- 
kommt dadurch  eine  andere  Bedeutung:  dass  Polybios  selbst  an 
dieser  Stelle  nur  ganz  summarisch  die  Verhandlungen  und  Be- 
schlüsse der  Gesandten  berichtet  habe;  und  das  Fehlen  der  poly- 
bianiscben  Erzählung  im  Titel  neçï  nçéafietjv  'PaijuatW  wird  somit 
ganz  erklärlich,  während  nach  der  Schweighäuserschen  Hypothese 
die  Form  der  Vorschrift  wie  das  Fehleu  der  Ausführung  gleich 
anstossig  sind.  Dass  Livius  XXXVIUI  36  in  der  Wiedergabe  der 
Erzählung  des  Polybios  gerade  hier  bei  den  Verhandlungen  dem 
Lykortas  eine  lange  Rede  in  den  Mund  legt,  widerspricht  meiner 
Auffassung  des  xavta  xeq>aXaiü)öiZg  keineswegs  (vgl.  Missen  S.  25). 
Ebenso  erklärt  sich  aus  meiner  Hypothese  der  Umstand,  dass  sich 
die  kurzen  Excerpte  eben  nur  unter  den  Excerpten  aus  Polybios 
finden,  und  dass  sie  sich  nur  unter  den  Excerpten  neçi  nQioßsuiv 
finden.  Beides  müsste  bei  der  Schweighäuserschen  Hypothese  auf 
einem  auffälligen  Zufall  beruhen,  denn  ein  besonderer  Grund, 
wesshalb  solche  Vorschriften,  die  dann  doch  sicher  für  alle  Autoren 
und  für  alle  Abtheilungen  vorhanden  waren,  nur  in  den  beiden 
Titeln  rtêçi  nQioßsuiv  in  den  Abschnitten  aus  Polybios  erhalten 
sind,  ist  nicht  anzuführen.  Bei  meiner  Annahme  ist  die  Beschrän- 
kung der  kurzen  Excerpte  auf  Polybios  selbstverständlich,  das  aus- 


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schliessliche  Vorkommen  in  den  Abtheilungen  nBQi  itQioßmv  sehr 
erklärlich.  In  einer  Periocba  pflegen  weder  Charakterschilderungen 
berühmter  Leute  (Titel  neçi  otçcirjç  xcrt  xaxlaç)  noch  Sentenzen 
oder  subjective  Auslassungen  des  Autors  (Titel  tibqI  yywpcüv)  Platz 
zu  finden. 

Schwerwiegender  ist  der  Einwand,  dass  voraussichtlich  noch 
andere  Periochae,  als  die  des  3.  und  des  22.  Buches,  An  lass  zu  Ex- 
cerpten  neçi  nQiaßetav  gegeben  haben  werden,  dass  es  also  auffal- 
lend ist,  nur  aus  diesen  beiden  kurze  Excerpte  zu  finden.  Allein  bei 
dem  bekanntlich  sehr  defecten  Zustande  des  den  Excerptoren  vor- 
liegenden Exemplars  des  Polybios  ist  es  wobl  denkbar,  dass  die  Pe- 
riochae bereits  grossentheils  verloren  gegangen  waren.  Warum  das 
dem  Abschnitte  Polyb.  III  20  ff.  entsprechende  Excerpt  erst  hinter  den 
Excerpten  aus  dem  vierten  Buche  folgt,  bleibt  bei  meiner  Hypothese 
ebenso  unaufgeklärt,  wie  bei  der  Schweighäuserschen,  doch  dürfte 
man  Oberhaupt  schwerlich  eine  andere  Erklärung  als  irgend  einen 
Zufall  für  diese  Verstellung  finden.  Endlich  ist  noch  der  Umstand 
zu  berücksichtigen,  dass,  wie  oben  erwähnt,  die  kurzen  Excerpte  an 
einer  Stelle  sehr  wesentlich  von  der  Reihenfolge  der  Erzählung 
des  Polybios,  wie  sie  aus  der  Aufeinanderfolge  der  ausführlichen 
Excerpte  und  der  Nacherzählung  des  Livius  mit  Sicherheit  festzu- 
stellen ist,  abweichen.  Dieser  Umtausch  scheint  sehr  stark  gegen 
meine  Annahme  zu  sprechen,  allein  ich  glaube,  dieser  Widerspruch 
wird  durch  die  Eigenart  der  Umstellung  wesentlich  gemildert. 
Polybios  erzählt  in  chronologischer  Folge  den  ganzen  Verlauf  der 
Gesandtschaft  des  Q.  Caecilius  Metellus,  seine  Verbandlungen  mit 
Künig  Philipp  von  Makedonien  und  dessen  Gegnern  in  Tempe, 
dann  in  Thessalonike  ;  sodann  geht  er  zu  den  im  Peloponnes  ge- 
pflogenen Verhandlungen  der  Achaeer  mit  den  Königen  Eumenes, 
Ptolemaios  und  Seleukos  über;  dann  kommt  auch  Caecilius  zu 
Verhandlungen  mit  den  Achaeern  aus  Makedonien  dahin,  nach 
deren  Beendigung  er  nach  Rom  zurückkehrt,  woselbst  er  den 
Senat  in  Verhandlungen  mit  den  mannigfaltigsten  Gesandtschaften, 
welche  dorthin  gesandt  waren,  begriffen  findet.  Mittlerweile  tiber- 
fällt Konig  Philipp,  verzweifelnd  dass  seine  Ansprüche  auf  gewisse 
thrakische  Städte  vom  Römischen  Senate  anerkannt  werden  wür- 
den, gewaltthätig  die  Stadt  Maroneia.  Auf  die  Nachricht  davon 
ordnet  der  Senat  eine  neue  Gesandtschaft  unter  Appius  Claudius 
nach  Makedonien  und  Griechenland  ab.  In  den  kurzen  Excerpten 


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DIE  EXCERPTSAMMLUNGEN  DES  PORPHYROGENNETOS  139 


ist  die  Reihenfolge  derart  geändert,  dass  auf  die  Verhandluagen 
in  Tempe  und  Tbessalonike  sofort  die  Gewaltlhat  gegeu  Maroneia 
uud  die  Gesandtschaft  des  Claudius  folgt,  dann  erst  die  gesammten 
Vorgänge  in  Griechenland.  Wenn  man  Oberhaupt  nach  einem 
Grunde  for  diese  Umstellung  fragen  will,  so  bietet  sich  als  ein 
durchaus  ungesuchter,  und  wie  mir  scheint  als  der  einzig  mög- 
liche Grund  die  Absiebt,  den  Scenen Wechsel  zu  vermeiden,  und 
Alles,  was  auf  jedem  Schauplatz  der  Handlung  vorlallt,  in  Zu- 
sammenhang zu  bringen.  Ein  solcher  Gesichtspunkt  ist  den  ledig- 
lich der  Reihenfolge  des  Autors  folgenden  Kon  s  tan  tin  sehen  Ex- 
eerpten  durchaus  fremd,  daher  die  Schweighäusersche  Hypothese 
unvereinbar  damit,  dagegen  widerspricht  er  keineswegs  absolut  der 
Annahme  einer  die  hauptsächlichsten  Erzählungen  eines  Buches 
resumirenden  Periocha,  wenngleich  das  gewöhnlichere  Verfahren 
bei  einer  rein  handwerksmässigen  Anfertigung  einer  solchen  auch 
hier  die  Bewahrung  der  Reihenfolge  der  Erzählung  sein  dürfte. 
Freilich  scheint  noch  eine  andere  Verwirrung  in  der  Reihenfolge, 
f&r  welche  es  eine  gleiche  Entschuldigung  nicht  giebt,  die  Richtig- 
keit des  eben  aufgestellten  Gesichtspunktes  in  Frage  zu  stellen. 
Hinter  dem  Gewaltstreich  gegen  Maroneia  und  der  Gesandtschaft 
des  Appius  Claudius  erwähnen  die  kurzen  Excerpte:  ahlai  di 
ag  iyirero  'Pwpaloig  nçbç  JleQoéa  nôls^oç.  Diese  Notiz  scheint 
sich  auf  das  im  Titel  neçl  yvwfAwv  der  Konstantinscheo  Samm- 
lung erhaltene,  von  Hultsch  XXII  8  eingesetzte  Excerpt  zu  beziehen, 
welches  diesen  Gegenstand  behandelt;  man  würde  also  geneigt  sein, 
dies  gnomische  Excerpt  vielmehr  hinter  XXII  18  einzusetzen,  oder, 
da  die  Notizen  über  Maroneia  und  den  Gesandten  Appius  Claudius 
im  kurzen  Excerpte  ihre  wahre  Stelle  verlassen  haben,  könnte  man 
annehmen,  dass  durch  sie  die  ursprünglich  mit  einander  verknüpften 
Verbandlungen  in  Tbessalonike  und  die  afoiai  %ov  nçog  Ileçaéa 
no'Upov  getrennt  seien.  Nun  hat  aber  Nissen  (Oekooomie  der 
Geschichte  des  Polybios,  im  Rhein.  Mus.  XXVI  262  f.)  aus  chrono- 
logischen Gründen  und  durch  den  Hinweis  auf  Livius  XXXVII1I 
23,  5  —  24,  5  (vgl.  besonders  Polyb.  XXII  8,  10  und  Liv.  XXXVIIII 
24, 1)  nachgewiesen,  dass  dies  gnomische  Excerpt  im  Prooemium  des 
Buches  muss  gestanden  haben,  jedenfalls  vor  dem  ersten  der  in  den 
kurzen  Excerpten  berührten  Ereignisse.  Also  wieder  eine  völlige 
Verkehrung  des  wirklichen  Zusammenhanges  in  diesen,  und  diesmal 
ohne  mildernde  Umstände.    Denn  auch  das  erste  der  kurzen  Ex- 


r 


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bR  BOOR 


cerple  bandelt  über  die  römisch-makedonischen  Beziehungen,  und 
da  die  naçéxfiaoïç  als  solche  einer  chronologischen  Fixirung  nicht 
unterworfen  ist,  so  lag  auch  kein  anderer  Grund  vor,  die  Notiz  über 
die  ah  tat  aus  der  ihrer  Stellung  im  Texte  des  Polybios  ent- 
sprechenden Stelle  so  stark  zu  verschieben.  Allein  ein  anderer 
Umstand  spricht  dafür,  dass  diese  Notiz  vielmehr  an  ihrer  richtigen 
Stelle  steht,  weun  wir  annehmen,  dass  die  beiden  Notizen  Uber 
Maroneia  und  Appius  Claudius  dieselbe  durch  ihr  Eindringen  ao 
die  falsche  Stelle  von  der  Erzählung  Uber  die  Verhandlungen  in 
Thessalooike  getrennt  haben.  Denn  gerade  in  diesem  Zusammen- 
hange kommt  auch  Livius  XXXV  Uli  29,  3  noch  einmal  auf  den 
Gegenstand  zurück:  Hae  causae  (der  für  ihn  unbefriedigende  Ab- 
schluss  jener  Verbandlungen)  maxime  animutn  Philippi  alienavernnt 
ab  Romanis,  ut  non  a  Perseo  filio  eins  novis  causis  motum,  seH  ob 
has  a  patre  bellum  relictum  filio  videri  possit.  Eine  solche  (Jeber- 
einstimmung  zwischen  dem  Gange  der  Erzählung  bei  Livius  nnd 
in  den  kurzen  Excerpten  kann  nicht  wohl  zufällig  sein,  sondern 
wir  müssen  annehmen,  dass  Polybios  noch  einmal  einen  für  seine 
Weise  der  Geschichtsbetrachtung  wesentlichen  Punkt  urgirt  habe. 

2.  Zu  den  Gnomischen  Excerpten. 

Viel  behandelt,  jedoch  noch  immer  nicht  einer  befriedigenden 
Erklärung  theilhaftig  geworden  sind  die  Schlussworte  der  Excerpte 
aus  Polybios  im  Koustantinschen  Titel  neçi  yvcoficuf.  Nach  einem 
von  Mai  der  ersten  Publication  der  Reste  dieses  Titels  in  der 
Scriptorum  veterum  nova  collect io  beigegebenen  Facsimile  haben 
dieselben  in  der  Handschrift  folgende  Gestalt: 

xovxvjy  drj  jtctvxvjv  i]uïv  ènixexeleafiéviov  leinexai  diaoacpiocu 
xovç  yoâvovç  xovç  nsçieikrjfijLtévovç  vjxo  xrjç  iaxoçiaç.  xai 
to  nXTftog  xdv  ßtßXwv.  xai  àçi&ubv  xîjç  blrtg  Tiçayfiaxeîaç.  ut 
If  xtûi  iz£qï  xov  xig  il  eÇevçe: 

xélog  xî^ç  nolvfiiov  iatoçiaç  Xôyov  l&  tfxov  ju  Xôyov. 
rteçi  yvvjßixüjv  anoaxofiio^âxtov. 
Diese  wenigen  Zeilen  haben  die  verschiedensten  Interpretationen 
erfahren.    Mai  selbst  giebt  in  seiner  Wiedergabe  des  Textes  die 
letzten  Zeilen  in  folgender  Gestalt: 

h  X(p  neçi  xov  rig  xl  igevçe  [Çi}r«]  xov  p  Xôyov. 
xéXoç  xrjç  HoXvßiov  îaxoçiaç  Xôyov  k&' 
mot  yviûfiixojv  et  noox  opto  fiât  tov. 


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DIE  EXCERPTSAMMLUNGEN  OES  P 0 R  P H  Y  R  0 G  ENNETO S  141 


Die  erste  Zeile  bedeutet  nach  ihm:  Das  40.  Buch  findet  man  in  einer 
anderen  Abtbeilung,  de  rerum  inventorions  betitelt  Betreffs  der  letzten 
Zeile  zweifelt  Mai,  ob  dieselbe  eine  andere  Ausdrucks  weise  für  das  ge- 
läufigere rtBçi  yvuß^tüv  sei,  oder  der  Titel  einer  anderen  Abtbeilung, 
liait  aber  Erst  eres  für  wahrscheinlicher:  profecto  mos  erat  veterum 
wpetendi  operis  titulum  in  volnminis  fine  (p.  461  Anm.  4.  cf.  p.  nu). 

In  einer  Recension  der  Maischen  Publication  in  Jahns  Jahrb. 
1828  Vol.  VII  p.  374  bemerkt  Strove  mit  Recht,  dass  derselbe 
ganz  willkürlich  die  Worte  rbv  jü  loyov  eine  Zeile  höher  in  an- 
deren Zusammenhang  einsetze,  und  das  Zeichen,  weiches  er  einmal 
als  Lr]t€i  auffasse,  das  andere  Mal  einfach  ignorire.  Er  meint, 
wenn  dieses  sich  vor  h  xw  neçt  xxX.  auch  als  trjret  erklären 
liesse,  so  gäbe  diese  Erklärung  vor  rov  jü  Xoyov  keinen  Sinn.  Er 
fasst  das  Zeichen  als  einfaches  Verweisungszeichen  auf;  der  Schrei- 
ber habe  ein  in  der  dritten  Zeile  vergessenes  toy  Ci  Xôyov  in  dem 
freien  Räume  der  fünften  Zeile  nachgetragen  und  durch  das  Zeichen 
den  Leser  darauf  aufmerksam  machen  wollen.  Die  vierte  Zeile 
fasst  auch  er  als  den  Titel  einer  Abiheilung  de  rerum  inventoribns. 
Dagegen  differiren  ihm  die  Titel  neçt  yvufAÙv  und  neçi  yviom- 
wäv  ànoaiOfAïanâxmv.  'Wir  kennen  das  Wort  auoaio^ia^ta 
nicht,  aber  wie  der  Herausgeber  (d.  h.  Mai)  vermuthet,  es  kann 
wohl  nichts  Anderes  als  ànôfp&eyiia  bedeuten,  mündliche,  kurze, 
sententiöse  Aussprüche.  Und  dazu  gehören  wahrlich  nicht  die 
langen  gnomischen  Betrachlungen ,  Vorreden  und  Epiloge  eines 
Polybius,  Eunapius  u.  s.  w.,  die  die  neu  entdeckte  Handschrift  uns 
giebt.  Hier  ßng  also  wohl  ein  neuer  verloren  gegangener  Titel 
in  der  Handschrift  an.'  Die  letzlere  Ausführung  ist  ganz  haltlos, 
denn  es  ist  unglaublich,  dass  der  Haupttitel  einer  neuen  Abthei- 
lung die  Schlusszeile  der  letzten  Seite  der  vorhergebenden  ge- 
bildet haben  sollte;  und  den  längeren  Abschnitten  des  uns  er- 
haltenen Titels  sind  eine  so  grosse  Anzahl  kurzer  Sentenzen 
allgemeinen  Inhalts  beigemischt,  dass  die  Annahme  einer  besonderen 
Abtheilung  für  Apophthegmata  dadurch  höchst  unwahrscheinlich 
wird.  Aber  auch  die  anderen  Annahmen  Struves  haben  bedenk- 
liche Schwächen,  denn  wie  %bv  fi  loyov  am  Ende  der  dritten 
Zeile  construirt  werden  soll,  ist  nicht  recht  ersichtlich,  und  wenn 
jenes  Zeichen  nicht  Çr]rei  bedeuten  soll,  so  fehlt  dies  Wort  vor 
Iv  tçj,  wo  es  unentbehrlich  ist,  wenn  man  dies  als  die  Citirung 
einer  Abtheilung  der  Encyclopädie  auffasst. 


142  de  BOOR 

Ganz  andere  Wege  wandelt  Lucht  in  der  Schrift:  Pohfbii  et 
Apfiani  Historiarum  Excervta  Vaticana.  Altonae  1830  p.  xvui.  Er 
erklärt  es  für  unwahrscheinlich,  dass  Polybios  das  ganze  letzte 
Buch  nur  einem  Résumé  der  Anordnung  und  der  Chronologie 
seines  Werkes  gewidmet  habe  und  dass  dies  ganz  im  Titel  de  tn- 
ventoribus  aufgenommen  worden.  Da  ferner  das  vorletzte  Excerpt 
beginne:  o%i  JloXvßiog  q>r\oi  xorvà  to  téXoç  vrjç  ovyyçaqnjç, 
und  die  beiden  Schlussexcerpte  völlig  passend  das  Werk  des  Po- 
lybios schliessen,  so  glaubt  Lucht,  dieselben  gehörten  bereits  dem 
40.  Buche  an,  dessen  letzter  Abschnitt  der  im  Titel  de  inventoribus 
enthaltene  Index  gewesen  sei.  Demgemäss  bezieht  er  das  Xôyov 
X&  und  Xôyov  ft  nicht  auf  das  Werk  des  Polybios,  sondern  be- 
trachtet diese  Angaben  als  Bandziffern  der  Encyclopédie.  Er  Uber- 
setzt somit  die  fünfte  Zeile:  Finis  Polybii  historiarum  quatenns  eae 
in  titulo  (  Const  antiniano)  tricesimo  nono  continentur.  Denn  die 
Eclogarii  pflegten  regelmassig  die  Excerpte  aus  einem  Schriftsteller 
mit  der  Unterschrift  té  log  trjç  iozoçlaç  HoXvßtov,  xéXoç  tijç  laxo- 
çiaç  Jicovoç  etc.  ohne  weiteren  Zusatz  zu  schliessen.  Die  sechste 
Zeile  habe  mit  Polybios  nichts  zu  thun,  sondern  'librarius  hoc  tantum 
annotare  voluit  titulum  trigesimum  nonum  neçl  yvœ/ujjv  excipere 
titulum  quadragesùnum  jtsqi  yvw/^ixaiv  anoo%ofiiOfA0to)v\  Der 
Ausgangspunkt  dieser  Erklärungen  ist  offenbar  ein  ganz  gesunder. 
Es  ist  Lucht  aufgefallen,  dass  hier  ganz  ausnahmsweise  statt  des 
durchgängig  gebräuchlichen  Modus,  in  der  Schlussbemerkung  nur 
den  Titel  des  excerpirten  Werkes  anzugeben,  eine  Angabe  Xôyov  X& 
zugefügt  worden,  und  er  bat  nach  einer  Erklärung  für  diesen 
Zusatz  gesucht.  Der  Weg,  den  er  eingeschlagen  hat,  war  freilich 
ein  schlimmer  Irrweg.  Nie  werden  die  Abtheiluugen  der  Ency- 
clopédie Xôyoi  genannt,  nie  am  Schlüsse  einer  Excerptenreihe  ')  die 
Bandzahl  der  Abiheilung  beigefügt,  geschweige  beiläufig  Zahl  und 
Titel  der  folgenden.  Und  wie  unwahrscheinlich,  dass  gerade  die 
Bandziflern  39  und  40  in  Frage  kommen  sollten,  wo  es  sich  um 
dieselben  Ziffern  der  Bücher  des  Polybios  handelt.  Wie  die  Worte 
grammatisch  construirt  werden  sollen,  wie  jenes  mysteriöse  Zeichen 
zu  erklären  sei,  bleibt  unerörtert. 


1)  Dass  Polybios  nicht  als  der  letzte  im  Rande  der  gnomischen  Excerpte 
aufgeführt  war,  lässt  sich  auch  bei  dem  heutigen  fragmentarischen  Zustande 
der  Sammlung  nachweisen. 


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DIE  EXCERPTS  AMMLUNGEN  DES  PORPHYROGENNETOS  143 

Neuerdings  bat  auch  diesen  Punkt  Nissen  in  Betracht  ge- 
zogen in  dem  Aufsätze  4die  Oekonomie  der  Geschichte  des  Poly- 
bios'  im  Rhein.  Mus.  1871  Band  XXVI  p.  278.  Er  äussert  sich 
folgendennassen  :  So  lauge  ev  to3  neçi  iov  tig  tt  IÇevçe  eiuen 
Titel  de  rerum  mventoribus  bedeuten  soll,  thut  man  am  besten, 
sich  zu  wundern  und  zu  schweigen.  Polybios  verweist  am  Schlüsse 
der  Erzählung  auf  einen  Generalindex,  in  welchem  die  Chronologie 
dargelegt,  also  Magistratslisten  milgetheilt,  ferner  der  Inhalt  der 
einzelnen  Bücher  und  der  Plan  des  ganzen  Werkes  angegeben 
«erden  sollte.  Von  solchen  Indices  fehlen  ja  mit  Nichten  andere 
Beispiele  .  .  .  Dass  dieser  Index  bequem  ein  Buch  füllen  konnte, 
bedarf  keiner  weiteren  Erörterung.  Bezeichnet  wird  er  mit  den 
Worten  hv  t$  neçi  tov  tig  ti  iÇeîçe,  ich  wage  nicht  zu  be- 
haupten vom  Schriftsteller  .  .  .  wohl  aber  vom  konstantinschen 
Schreiber.  Der  letztere  hat  entweder  die  Worte  in  einer  müssigen 
Laune  hinzugefügt,  oder,  wie  das  in  zahllosen  Fällen  am  Anfang 
oder  Ende  der  Excerpte  nachweisbar,  den  ihm  vorliegenden  Text 
verkürzt  wiedergegeben.  Wer  Gewicht  auf  das  Zeichen  ut  legt  und 
dasselhe  etwa  als  Trennungszeichen  fasst,  wird  sich  für  die  erstere 
alternative  entscheiden.  Weiter  ist  die  Bemerkung  tbv  Ji  Xoyov 
eolweder  als  Erklärung  zu  hv  t<$  neçi  tov  tig  ti  iÇevçe  zu 
denken,  oder  der  Schreiber  —  natürlich  ein  zweiter  —  lässt  un- 
bedachter Weise  auf  A#  ein  Buch  jü  folgen.  Dass  er  hier  an  einem 
grosseren  Abschnitte  angelangt  seinen  eigenen  Gedanken  nachge- 
hangen hat,  lehren  auch  die  letzten  Worte  neçi  yvwftixùiv  àno- 
nopuofAdttav  —  er  meint  wohl  ôtnoat  o  nana  fiât  uv  —  an  Stelle 
des  üblichen  neçi  yvwfiwv,  denn  wie  eine  zweite  Abtheilung  der 
ganzen  Sammlung,  an  die  man  bei  jenem  Titel  denken  könnte, 
an  dieser  Stelle  anfangen  sollte,  bleibt  geradezu  unersichtlich.  In 
der  angegebenen  Weise  wird  man  diese  Unterschrift  zu  deuten 
haben.  Der  Tipucitus  der  Juristen  .  .  .  bestätigt,  dass  ein  Byzan- 
tiner einen  Generalindex  füglich  mit  tig  tt  IÇevçe  betiteln  durfte. 
Die  Inhaltsübersicht  der  Basiliken,  welche  in  das  10.  oder  lt.  Jahr- 
hundert gesetzt  wird,  also  der  nämlichen  Epoche  angehört,  wie 
unsere  Excerpte,  führt  den  Namen  ti  nov  yteUat.  Wie  Polybios 
das  40.  Buch  bezeichnet  haben  mag,  weiss  ich  nicht  zu  sagen.' 

Gegen  die  Nissensche  Deutung  spricht  von  vorneherein  der 
Umstand,  dass  eigentlich  nichts  erklärt,  sondern  jede  Schwierigkeit 
durch  Annahme  von  müssiger  Laune,  Unbedachtsamkeit,  Abwesen- 


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144 


r»F  BOOR 


heit  der  Gedanken  eines  Schreibers  oder  gar  zweier  Schreiber  bei 
Seite  geschoben  wird.  Diese  Art  der  Annahmen  darf  man  erst  ins 
Feld  führen,  wenn  jede  andere  Möglichkeit  der  Erklärung  versagt, 
um  so  mehr,  wenn  wir  es  nicht  mit  einer  jungen  Handschrift  zu 
thun  haben ,  deren  Text  durch  Jahrhunderle  von  Generation  zu 
Generation  Uberliefert  viele  Schicksale  erlebt  haben  kann,  sondern 
mit  einer  Handschrift,  welche  der  Abfassungszeit  des  Werkes  selbst 
sehr  nahe  steht,  und  deren  Aeusseres  zeigt,  dass  ganz  besondere 
Mühe  und  Aufmerksamkeit  auf  dieselbe  verwendet  worden  ist. 
Auch  die  Abfertigung  der  beiden  Zeichen  scheint  mir  etwas  zu 
leicht  zu  sein;  ihre  Form  ist  doch  eine  zu  eigentümliche,  um 
sie  ohne  weiteres  für  reine  Trennungszeichen  oder  blosse  Spielerei 
beim  Schreiben  zu  erklären.  Dem  einzigen  ernstlichen  Erklärungs- 
versuche, der  Deutung  des  zig  zt  èÇevçe  als  Ueberschrift  des  Ge- 
neralindex des  Polybios,  vermag  ich  ebenfalls  nicht  beizustimmen. 
Denn  wenn  Nissen  diese  Wendung  mit  der  sicher  als  Titel  eines 
Index  beglaubigten  Form  zi  rcov  xsïzai  zusammenstellt,  so  ist 
dabei  übersehen,  dass  dem  zig  zi  tÇevçe  das  izov  fehlt.  Und 
gerade  diese  Localpartikel  entbehrt  man  in  der  Ceberschrift  eines 
doch  wesentlich  dem  Stellennachweise  dienenden  Index  nur  ungern. 
Stände  h  z§  nov  zig  zi  IBevçe  in  der  Handschrift,  so  würde 
die  Vergleichung  mit  dem  Tipucitus  schlagender  und  die  Vermu- 
thung  annehmbarer  sein;  doch  würde  man  die  Wendung  èv  zrçî 
zig  zi  iZsvçe  allenfalls  auch  noch  gelten  lassen  können.  Allein 
die  Einschiebung  von  nsçi  zov  durch  den  Schreiber,  also  die 
Ausdrucksweise:  in  dem  Abschnitte  über  das  Generalregister'  stall 
in  dem  Generalregisler'  würde  dem  Sündenregister  des  schwer 
belasteten  Schreibers  eine  neue  schwer  erklärliche  Albernheit  hin- 
zufügen. 

Um  zur  richtigen  Erklärung  der  in  Frage  stehenden  Worte 
zu  gelangen,  haben  wir  nalurgemäss  von  den  übrigen  uns  er- 
haltenen Fällen  der  Unterschriften  bei  einzelnen  Abschnitten  der 
Konstautinschen  Sammlung  auszugehen.  Der  Titel  neçi  yvwftaiv 
selbst  bietet  zu  dieser  Vergleichung  keinen  Anhaltspunkt,  da  auch 
von  denjenigen  Schriftstellern,  aus  denen  im  Uebrigen  die  Excerpte 
vollständig  vorliegen,  gerade  die  Blätter,  welche  die  Anfangs-  und 
Schlussworte  enthielten,  fehlen  — -  eine  Erscheinung,  über  deren 
Veranlassung  hier  nicht  der  Ort  ist  zu  reden.  In  den  Titeln  fteçi 
TiQéopeioy  findet  sich  am  Ende  einer  jeden  Excerptreihe,  wenn 


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DIE  EXCERPTS  AMMLUNGEN  DES  I'  0  HP  II  YR  0  G  E  NN  ET  0  S  145 


überhaupt  etwas,  nur  die  Notiz:  téXoç  rrjg  iotoçiaç  IloXvßiov, 
'Jqqhzyov,  'Anrtiavov  etc.  ohue  weiteren  Zusatz;  doch  sind  uns 
diese  Titel  nur  in  sehr  jungen  Handschriften  erhalten,  und  die 
aoverhältnissmässig  grosse  Corruption  der  Texte  macht  es  zweifel- 
los, dass  in  diesen  Titeln  uns  nur  ein  sehr  getrübtes  Bild  der 
Originalbandschrift  erhalten  ist,  wir  für  unsere  Frage  also  auch 
kein  zuverlässiges  Material  in  ihnen  besitzen.  Dagegen  ist  in  den 
beiden  Titeln  neoi  ctQtrtjç  xal  xaxlag  und  7ieq\  knißovXwv  in 
der  Majorität  der  Fälle  die  Unterschrift  der  einzelnen  Excerpt- 
reiben  nach  folgendem  Schema  abgefasst: 

TéXoç  *rjç  laroçiaç  IloXvßiov 
itiqi  âçerTjç  xal  xaxiaç. 
Danach  werden  wir  aus  den  uns  beschäftigenden  Worten  zunächst 
den  Absatz: 

TéXoç  xrjç  ïazoçiaç  IloXvßiov 

mol  yvtojAixùiv  artooTOfiiOfiâTù)* 

herauslösen  und  als  eine  gleichfalls  nach  diesem  Schema  abgefasste 
Unterschrift  betrachten  dürfen.  Damit  wäre  ein  neuer  Anhalts- 
punkt far  die  übrigens  an  sich  unzweifelhafte  Thatsache  gefunden, 
dass  neçi  yvtopixcuv  a7tootofiio^ajwy  nicht  der  Titel  einer  an- 
deren Abtbeilung  der  Sammlung  sei,  sondern  nur  variirter  Aus- 
druck für  7zbqi  yvwpiwv.  Warum  diese  Variante  nach  Nissen  ein 
Beweis  sein  soll,  dass  der  Schreiber  seinen  Gedanken  nacbge- 
haogen,  vermag  ich  nicht  einzusehen.  So  lange  nicht  gewichtige 
Gegengründe  angeführt  werden  können,  ist  man  berechtigt  und 
verpflichtet,  den  in  der  Handschrift  eines  Werkes  Uberlieferten  Titel 
als  den  ursprünglichen,  anderweitig  erhaltene  abweichende  Cilate 
for  mehr  oder  minder  ungenaue  Reproductionen  desselben  zu 
ballen.  Die  Fassung  neoi  yviopaiv  nun  finden  wir  zweimal  am 
Rande  der  Sammlung  neçi  doetrjç  nal  xaxiaç  in  den  bekannten 
Verweisungscitaten  Çijtet  kv  tto  rtegi  .  .  mit  denen  der  Leser 
aufgefordert  wird,  die  Fortsetzung  einer  abgebrochenen  Erzählung 
in  dem  bezeichneten  anderen  Bande  der  Sammlung  aufzusuchen. 
Nichts  ist  aber  natürlicher,  als  dass  ein  Autor  sich  in  solchen  Ver- 
weisungen auf  andere  Abtheilungen  seines  Werkes  möglichster 
Kürze  befleissigt,  soweit  keine  Unklarheit  dadurch  hervorgerufen 
wird.  Solche  Kürzungen  finden  sich  desshalb  in  den  Verweisungen 
innerhalb  der  Konstantinschen  Titel  sehr  häufig;  stets  wird  neoi 
hißovXüv  statt  neoï   inifiovXwv  xa%o)  ßaoiXiwv  yeyovviwv 

Hermes  XIX.  10 

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146 


de  BOOR 


citirl1),  uebco  tceqi  nolmxuiv  âioixi]aecoç  findet  sich  neçi  noli- 
tixâjy,  neben  neçi  ovftßoXi'g  noXépiov  einfach  neoi  ovpßoXi'g. 
Ausser  um  dieser  äusseren  Beglaubigung  willen ,  scheint  sich  mir 
auch  aus  inneren  Gründen  die  Annahme  zu  empfehlen,  dass  neçi 
yvwfiixœv  ànoot  opto  pat  luv  der  officielle  Titel  dieser  Abtheilung 
war.  Bei  einem  Titel  neçl  yvwpwv  dachte  Jeder  zunächst  an  eine 
Sentenzensammlung,  von  der  keine  Rede  ist;  auch  die  vielfach  be- 
liebte Uebersetzung  fur  diesen  Titel  'üeber  Ansichten'  wird  dem 
Inhalte  nicht  völlig  gerecht.    Offenbar  war  die  Abtheilung  dazu 
bestimmt,  alle  diejenigen  Stücke  aufzunehmen,  in  denen  ein  Hi- 
storiker aus  der  Rolle  des  objectiven  Berichterstatters  über  die 
Vorgänge  heraus-  und  mit  seiner  Persönlichkeit  dem  Publicum 
gegenübertrat,  sei  es,  dass  er  in  kurzen  Sentenzen  oder  längeren 
Ausführungen  das  einzelne  Ereignis»  in  einen  allgemeineren  Ge- 
sichtspunkt rückte,  sei  es,  dass  er  sich  mit  seinen  Vorgängern 
kritisch  auseinandersetzte,  oder  sich  über  seine  Principien  der 
Geschichtsschreibung  verbreitete,  sei  es  endlich,  dass  er  in  der 
Vorrede  oder  sonst  Uber  seine  eigene  Persönlichkeil  Mittheilungen 
machte.  Dafür  einen  adäquaten  Ausdruck  im  Griechischen  zu  finden 
ist  gewiss  nicht  leicht,  aber  der  Ausdruck  neçï  yvw/uixœv  ano- 
otopioficrciuy,  bei  dem  wir  doch  an  eine  Bildung  von  àno  otö- 
fiatoç  zu  denken  haben,  scheint  mir  das  Resultat  des  Ringens 
nach  einem  solchen,  das  persönliche  Hervortreten  des  erzählenden 
Autors  betonenden  Ausdrucke  weit  besser  darzustellen,  als  das  ein- 
fache, keine  bestimmte  Vorstellung  Uber  den  Inhalt  der  Abtheilung 
zulassende  neqi  yvwfxwv.    Das  Wort  ànoaréfitofia  vermag  auch 
ich  mit  keinem  anderen  Beispiele  zu  belegen,  doch  finde  ich  da» 
von  den  Herausgebern  des  Stephanas  als  nicht  hinreichend  be- 
glaubigt verworfene  Verbum  aaoavofii^iu  in  zwei  Stellen,  wo  es 
ohne  Variante  gelesen  wird,  bei  Theophylakt.  Simokatta  11 16  p.  101,3 
ed.  Bonn,  pera  ßoTtg  %s  xai  âaxçvwv  tag  agiote  lag  et  rv  ear  6- 
fiiÇer,  aç  vrzÏQ  'Pwfiaiwv  ctnexlrjçwaaTO  und  bei  Procop.  Bell. 


1)  Es  ist  mir  nicht  entgangen,  dass  in  den  Escurialensischen  Fragmenten 
dieser  Abtheilung  die  Unterschriften  den  Titel  meist  verkürzt  haben,  während 
die  Leberschriften  die  volle  Fassung  bieten.  Allein  auch  hier  haben  wir  es 
mit  einer  jungen  Abschrift  zu  thun,  und  dass  in  dieser  gerade  die  Unter- 
schriften nicht  unversehrt  uns  überliefert  sind,  wird  durch  die  nicht  za  recht- 
fertigende Form  TtiQ  t  tmfiovXije  statt  ntçi  ixißovXüy,  welche  darin  d arch  weg 
verwendet  ist,  bewiesen. 


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DIE  E  X  C  E  R  P  T  S  A  M  M  L  U.N  G  E  N  DES  PORPHYROGENISETOS  117 


Goth.  IV  19  Tom.  II  p.  555,  20  Bonn.  ertBfUpe  nçéafieiç  èç  ßaot- 
Xsa  ta  ftençayfiéva  ovuâiovvjaç,  ovx  InioxoXrp  aviolç  ty%tt- 
çiaaç  .  .  .  ßaoßaQixtxtt&QOv  âè  anavxa  ànootofuovvjaç. 

Bei  der  Angabe  ztXoç  tijç  TloXvßlov  latogiaç  findet  sich 
nan  aber  ein  Zusatz  kXôyov  X&",  welcher  sich  offenbar  auf  die 
Buchzählung  des  Polybianischen  Werkes  bezieht,  ein  Zusatz,  welcher, 
wie  oben  bereits  bemerkt,  durchaus  ungewöhnlich  bei  diesen  Unter- 
schriften unter  den  einzelnen  Excerptreihen  ist.  Aber  gerade  in 
ihm  liegt  der  Schlüssel  für  die  Erklärung  der  Übrigen  Worte.  Auch 
hier  müssen  wir  uns  an  die  anderen  erhaltenen  Abtheilungen  wen- 
den, um  Aufklärung  zu  erhalten,  und  diese  bieten  uns  einen  ein- 
zigen analogen  Fall  in  der  Unterschrift  der  Excerpte  des  Nicolaus 
Damascenus  im  Titel  neçi  açezîjç,  welche  lautet:  xéXog  rov  kßdo- 
ß40v  Xôyov  tfjÇ  NtxoXaov  iatogiag.  Zrjtet  ta  Xelnovta  rttçi 
IXX^vtxrjç  latogiaç.  Die  von  Valesius  aufgestellte  Deutung,  dass 
mit  den  letzten  Worten  auf  eine  andere  Abtbeilung  rtsol  IXXrjvt- 
xrjç  lozoçiaç  verwiesen  sei,  ist  längst  als  unhaltbar  aufgegeben; 
vielmehr  constatirt  der  Excerptor  darin  seine  Kenntniss  der  Thal- 
sache ,  dass  er  ein  unvollständiges  Exemplar  des  Nicolaus  besitze. 
Und  offenbar  aus  dieser  selben  Erkenntniss  heraus  hat  er  statt  des 
Ausdrucks  téXog  trjg  NtxoXaov  tatoçlaç  die  präcisere  Fassung 
tiXog  tov  tßdouov  Xôyov  tftg  NtxoXaov  lotoçtaç  gewählt.  Nach 
dieser  Analogie  scheint  es  mir  nicht  zweifelhaft,  dass  wir  auch  an 
unserer  Stelle  die  gleiche  Losung  anzuwenden  und  zu  lesen  haben: 
réXog  %ijg  TloXvßlov  latoçlaç  Xôyov  X&  ntoï  yviopixtuv  ano- 
atonio^âtwv.  Ct]tei  tov  /u  Xôyov1),  was  zu  übersetzen  ist:  Hier 
schiiessen  die  Excerpte  der  Abtheilung  'über  subjective  Aeusse- 
rungen  der  Historiker',  soweit  sie  dem  Polybios  entnommen  sind, 
und  zwar  mit  dem  39.  Buche,  denn  das  40.  befand  sich  nicht  in 
unserer  Handschrift.  Dass  die  Excerptoren  ein  unvollständiges 
Exemplar  des  Polybios  besassen  und  uns  mehrfach  Notizen  über 
den  Umfang  des  fehlenden  überliefert  haben,  ist  bekannt,  somit  der 


1)  Dass  an  jener  Stelle  am  Schlüsse  der  Excerpte  des  Nicolaus  sich  keine 
Angabe  über  die  Zahl  der  fehlenden  Bûcher  findet,  erklärt  sich  wohl  aus  der 
Lnkenntniss  der  Excerptoren  über  den  Umfang  des  ursprünglichen  Werkes. 
E»ass  zu  Cq'rti  to  Xtùiovia  hinzugefügt  ist  ntçi  iXXrjrixijç  iaroçtaç  dürfte 
a  ni  leichtesten  aus  der  Annahme  erklärlich  sein,  dass  Nicolaus  am  Ende  des 
7.  Buches  eine  Aeusserung  gethan,  er  gehe  zur  Erzählung  der  griechischen 
Geschichte  über. 

10* 


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148    de  BOOR ,  EXCERPTSAMML.  DES  PORPHYROGENNETOS 


Verlust  auch  des  40.  Buches  nicht  auffallend,  um  so  weniger,  als 
dieser  Generalindex  für  die  Abschreiber  nur  geringe  Anziehungs- 
kraft besitzen  konnte. 

Haben  wir  somit  einmal  das  Zeichen  u?  als  Çrpei  erklärt,  so 
müssen  wir  dasselbe  auch  an  der  zweiten  Stelle  ebenso  auffassen, 
und  uns  bleiben  somit  die  Worte  Qqtei  iv  ttp  neçi  xov  %iç  %i 
fÇsvqs  zu  erklären.  Dieselben  sind  in  der  Form  so  durchaus  den 
Verweisungsci taten  von  einer  Abtheilung  auf  die  andere  analog, 
oViss  es  nur  natürlich  ist,  dass  man  darin  von  jeher  die  Ver- 
weisung auf  einen  Titel  de  rerum  invmtoribus  erblickt  hat.  Die 
grosse  Schwierigkeit  liegt  nur  darin,  zu  erkennen,  was  denn  in 
dieser  Abtheilung  gestanden  haben  soll.  Dass  es  nicht  der  Ge- 
neralindex selbst  gewesen  sein  könne  betont  Nissen  mit  Recht, 
und  wenn  die  Excerptoren  das  40.  Buch  überhaupt  nicht  besassen, 
so  fällt  diese  Annahme  von  selbst  fort;  die  am  Ende  des  Titeis 
neçi  yvvjfitxiüv  otnoaxo^ua^ictxiov  aus  Polybios  angeführten  Worte 
scheinen  aber  dem  Beginn  des  Index  unmittelbar  vorherzugehen, 
und  somit  bliebe  für  einen  Titel  'Ueber  Erfinder'  nichts  übrig. 
Allein  ganz  sicher  ist  es  keineswegs,  dass  jene  Worte  den  An- 
schluss des  39.  Buches  bildeten;  die  Unterschrift  téXoç  ttjç  TIo- 
Ivßiov  ioTOçiaç  Xôyov  besagt  dies  natürlich  ebensowenig,  wie 
die  allgemeiner  gefasslen  sonstigen  Unterschriften  réloç  rrjç  lato- 
çiaç  *AQQiavoVy  'Anrciavov  etc.  etc.  besagen  sollen,  dass  mit  den 
vorhergehenden  Worten  die  Schlussworte  jener  Werke  gegeben 
worden  seien.  Bei  der  Eigenart  des  Polybios  ist  es  keineswegs 
ausgeschlossen,  dass  er  auf  jene  Schlussworte  der  gnomischeo 
Excerpte,  welche  die  Gesichtspunkte  angeben,  nach  denen  der 
Index  angelegt  war,  noch  eine  Auseinandersetzung  folgen  liess,  in 
der  er  mit  Rückblicken  auf  das  Verfahren  seiner  Vorgänger  sein 
Verdienst,  zuerst  einen  solchen  Index  hergestellt  zu  haben,  gebüh- 
rend hervorhob;  und  eine  solche  würde  in  einer  Abtheilung  de 
rerwn  inventoriais  ihren  passenden  Platz  gefunden  haben. 

Berlin.  C.  de  BOOR. 


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BEMERKUNGEN  ZUR  RECONSTRUCTION  DER 
PHILONEISCHEN  SKEUOTHEK. 

(Dazu  eine  Tafel  in  Hochätzung.) 

Die  Bedeutung  einer  Urkunde  wie  der  über  die  Erbauung  des 
attischen  Marinearsenals  im  Hafen  Zea  rechtfertigt  die  vielfache 
Behandlung,  welche  derselben  nach  formeller  wie  sachlicher  Seite 
hin  seit  der  kurzen  Zeil  ihrer  Auffindung  geworden  ist.  E.  Fa- 
bricius,  der  in  dieser  Zeitschrift  (XVII  551 — 594,  dazu  die 
Skizzen  hinter  dem  Bande)  von  allen  am  besten  über  den  Gegen- 
stand gehandelt  hat,  giebt  die  damals  darüber  vorhandene  Litte- 
ralur  (S.  551  f.)  an;  er  konnte  den  Aufsatz  von  Bohn  in  dem 
Centraiblalt  für  Bauverwaltung  (II  295— 298)  nicht  mehr  benutzen, 
woraus  jedoch  seiner  Arbeit  in  keiner  Weise  ein  Nachlhcil  ent- 
standen ist  noch  auch  entstehen  konnte,  da  sich  Bohn  auf  eine 
recht  freie,  den  griechischen  Text  nicht  immer  richtig  wieder- 
gebende Uebertragung  der  Inschrift  beschränkt  hat;  über  das  we- 
nige von  ihm  selbständig  Hinzugefügte,  wozu  eine  Skizze  des  Arse- 
nals im  Queraufriss  (a.  a.  0.  296)  gehört,  werden  wir  noch  zu 
sprechen  haben.  Angeregt  durch  Fabricius  hat  dann  W.  Dürp- 
feld  einen  dem  seines  Vorgängers  gleich  betitelten  Aufsalz  *die 
Skeuothek  des  Philon'  im  VIII.  Bande  der  Millh.  d.  arch.  Instituts 
(S.  147—164,  dazu  die  Tafeln  VIII  und  IX)  gegeben,  in  welchem 
die  Inschrift  nun  4auch  vom  Standpunkte  des  Architekten  aus  einer 
Besprechung  unterzogen  wird'.  Dieselbe  Seite  betont  vermuth- 
lich  die  Abhandlung  des  Ingenieurs  Choisy,  welche  der  Société 
des  antiquaires  de  France  im  Laufe  dieses  Sommers  vorgelegt 
wurde.')  Schliesslich  findet  sich  die  Inschrift  noch  in  dem  jüngst 
erschienenen  Bande  des  Corpus  inscriptionum  Atticarutn  H  unter 
n.  1054  abgedruckt;  wie  die  Vorrede  zu  diesem  Bande  nachdrück- 
lich betont,  schliesst  die  Natur  der  Sammlung  ausführlichere  Exe- 


1)  Vgl.  Philo).  Wochenschrift  III  (1883)  1081. 


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150 


KH1L 


gese  der  Inschriften  aus;  so  findet  man  denn  an  diesem  Orte  nur 
die  facsimilirten  Typen  und  eine  Transcription  der  Urkunde,  die 
eine  erneuete,  an  einzelnen  Stellen  von  den  früheren  Abdrücken 
abweichende  Recension  zeigt.1).  —  Zu  meinen  Bemerkungen  hat 
auch  mich  Fabricius'  Aufsatz  veranlasst;  und  kann  man  als  Archäo- 
loge an  erster  Stelle  ihm  den  Dank  der  vollen  Anerkennung  nicht 
versagen,  so  darf  es  billig  Wunder  nehmen,  dass  des  Architekten 
Besprechung  so  wenig  erkennen  lässt,  wie  viel  sie  ebendemselben 
verdankt;  hat  doch  Fabricius  z.  B.  durch  die  Exegese  der  in  der 
Inschrift  enthaltenen  technischen  Ausdrücke  dem  Architekten  nicht 
weniger  als  dem  Archäologen  den  Versuch  einer  Reconstruction 
des  Gebäudes  Oberhaupt  erst  gesichert. 

1 .  Während  die  Inschrift  Uber  den  äusseren  Aufbau  der  Skeuo- 
thek  derartig  genaue  Angaben  macht,  dass  hier  eben  nicht  grosse 
Meinungsverschiedenheil  eintreten  kann ,  so  bleibt  man  über  die 
wichtigsten  Theile  der  inneren  Ausstattung  oft  in  Unklarheit,  wes- 
halb dieselben  denn  auch  sehr  von  einander  abweichende  Darstellun- 
gen gefunden  haben.  Es  handelt  sich  namentlich  um  die  Lager- 
räume, welche  in  den  beiden  Seitenschiffen  in  Gestalt  von  Hänge- 
böden hergerichtet  werden  sollen.  Die  Inschrift  unterscheidet,  wie 
Dürpfeld  (S.  162  f.)  mit  Recht  gegen  Fabricius  geltend  macht, 
deutlich  die  oçcxpi,  den  untersten  grossen  'Boden',  welcher  von  der 
Mauer  bis  an  die  Säulen  reicht,  und  die  fieoo^yai,  4die  Schäfte', 
welche  in  einer  Breite  von  4  F.  an  der  Front-  und  Giebel  wand 
mit  Vorschiebungen  zu  den  einzelnen  Säulen  entlang  laufen.9)  Die 

1)  CIA.  II  2,  1054.  —  Köhler  billigt  Fabricius'  Conjeclur  Z.  13  dtrt  ui- 
<ri?r  statt  dià  fâaaç;  Z.  15  nimmt  er  desselben  Herstellung  [<p)oo[fit;â]ày 
auf,  dagegen  liest  er,  wohl  richtig,  Z.  3G  nïaxtî  statt  nXdxu.  —  Z.  14 

giebt  er  statt  P  EPIOHSEI  als  überliefert  an  PAXOS .  EPOHSEI ,  d.  h. 

n«*or  [<f]<  nofati;  Z.  70  steht  nicht  PAPASTYAIA  sondern  PAPASTAAIA, 
d.  h.  naqaaxàâia,  wie  auch  die  Photographie  zeige;  endlich  sichert  er  die 
Z.  88  überlieferte  Form  xaxayxooxit  gegen  Fabricius'  Conjectur  xaxavxix- 
rçv  mit  den  Worten  'KATANTPOKY  in  inscriptions  Eleusinia  (v.  in  ad- 
dendit)  nuper  reperta  est;'  dies  trifft  für  den  in  Frage  stehenden  Punkt 
«u,  nur  giebt  die  eleusinische  Inschrift  (CIA.  II  2,  834  b  25)  nicht  xaxay- 
jqoxv,  sondern  ànwxqoxv. 

2)  Ich  benenne  die  Lagerräume  zusammen  'Fächer',  die  oçotptj,  das 
unterste  Fach:  »Boden',  die  ^aô^yai  'Schäfte',  die  steinerne  bqotpti  über  der 
Thür  'Decke',  und  sage  'Dach',  wofür  ja  die  Inschrift  auch  tj  âv<o  oooyt 
hat,  und  stets  'Fusaboden'  oder  'Erdboden',  um  eine  Verwechslung  mit  'Boden' 
zu  vermeiden. 


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RECONSTRUCTION  DER  PHILONEISCIIEN  SKELOTHEK  151 


Lage  der  Schäfte  hängt  von  der  des  Bodens  ab:  Z.  74  noir'oei 
d[i  x]ai  fiioofivag  ...  77  vipog  ôè  noiréoei  à  reo  %rtg  oçoqpîjç 
ttftdoojp  noôwv,  t|78j5>  ôè  ènâvui  fièoéfivrjv  ârtb  rrjç  héçaç 
ànéxovaav  névre  nôôaç. ')  Fabricius  vermisst  eine  Angabe  über 
die  Höhenlage  des  Bodens;  Dörpfeld  findet  eine  solche  in  den 
Worten  Z.  65  noirjoei  ôh  xat  tag  6ooq>\™àç  tàg  ôià  fiéoov,  die 
er  so  wiedergiebt:  (es)  'wird  .  . .  ungefähr  in  der  Mitte  zwischen 
Fussboden  und  Dach  ein  Zwischenboden  hergestellt';  demgemäss 
zeichnet  er  die  Dielung  des  Bodens  (Fig.  2c)  auf  etwa  15  F.  über 
den  Eutbynteriai.  Dagegen  fasst  Fabricius  ldià  fiéoov1  nur  als 
'zwischen  Dach  und  Fussbodeu',  was  keine  Höhenbestimmung  ent- 
hält; diese  giebt  die  Inschrift  aber  auch  wirklich  nicht,  denn 
Fabricius  hat  Recht,  wie  einfach  der  sprachliche  Ausdruck  beweist. 
Besagte  die  Urkunde,  was  Dörpfeld  will,  so  würde  es  heissen: 
ök  y.ot  èçoq>àç  ôià  fiéoov,  mit  Fehlen  des  Artikels  beim 
Substantiv  nicht  weniger  als  beim  Attribut,  da  booepai  hier  als 
Benennung  erst  eingeführt  wird;  oooqpai  al  ôià  fiéoov  sind,  da 
von  solchen  noch  nicht  die  Rede  gewesen,  nur  Böden  oder  Decken, 
wie  sie  sich  in  jedem  Haus  Zwischen  Dach  und  Fussboden'  be- 
finden. Der  Anhalt,  den  Dörpfeld  gefunden  zu  haben  glaubte, 
existirt  also  nicht.  Aber  wurde  Dörpfeld  auch  seine  Interpretation 
der  griechischen  Worte  aufgeben,  ich  zweifle  doch,  dass  er  zu- 
gleich auch  die  Anordnung  der  Lagerräume  änderte.  Er  setzt  diese 
Dämlich  so  an,  dass  der  obere  Schaft  (Fig.  2  g)  mit  seiner  Ober- 
flache genau  an  den  untern  Rand  der  Melopenschicht  (vgl.  Fig.  2  g) 
liegt;  das  sieht  sehr  berückend  in  der  Zeichnung  aus,  und  Dörp- 
feld ist  um  dieses  Vorzuges  willen  in  der  Auffassung  der  Worte 
êià  fiéoov  sich  untreu  geworden  ;  denn  nach  seiner  Interpretation 


1)  Eine  ganz  andere  Höhenbestimmung  hat  Bohn  in  der  Inschrift  entdeckt; 
«r  zeichnet  den  obersten  Schaft  14  F.  über  den  Euthynteriai ,  indem  er  die 
Zahlen  '4  —  5  —  5'  dabei  schreibt;  also  der  Boden  hätte  4  F.  von  dem  Erd- 
boden abgelegen?  Allein  das  Rfithsel  löst  sich  so:  er  übersetzt.  'Ausserdem 
sollen  noch  Zwischenböden  (?)  fiiaofivai  angelegt  werden  zur  Aufbewahrung 
u.  s.  w.  .  .  Der  Abstand  von  dem  Boden  beträgt  4  F.;  der  obere  ist  von 
dem  unteren  wieder  5  F.  entfernt*.  Also  Bohn  hat  seine  Zeichnung  nach 
seiner  Uebersetzung  gemacht  und  in  dieser  das  deutsche,  vieldeutige  Wort 
'Boden'  für  'Fnssboden'  genommen,  woes  «Hängeboden'  bedeutete;  hätte 
er  das  griechische  6ço<pq  vor  Augen  gehabt,  würde  er  so  nicht  haben  irren 
können.  Abgesehen  hiervon,  muss  te  ihn  gegen  eine  solche  Anordnung  der 
Fâcher  von  vornherein  seine  Zeichnung  ungläubig  machen. 


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152 


KEIL 


der  Stelle  mUssten  sie  4in  der  Mitte'  nicht  'ungefähr  in  der 
Milte'  bedeuten.  Aber  wenn  er  von  dem  oberen  Schaft  aus  die 
weiteren  Lagerflächen  anordnete,  kam  eben  der  Boden  nur  'unge- 
fähr' in  die  Mitte.  Ich  kann  also  unmöglich  in  der  Dörpfeldschen 
Anordnung  dieses  Theils  des  Innern  der  Skeuothek  mehr  als  eine 
jeder  Begründung  entbehrende  Vermuthung  sehen.  —  Aber  lassen 
wir  ihn  von  dem  oberen  Schaft  aus  den  unteren  und  den  Boden 
einrichten,  auch  dann  noch  hat  er  die  letzteren  beiden  falsch  an- 
gesetzt. Denn  er  irrt  wie  alle  andern  Exegeten  der  Inschrift  in 
der  Auffassung  der  Höhenangaben  der  Schäfte,  indem  er  die  Ent- 
fernung dieser  von  einander  und  von  dem  Boden  immer  von  Diele 
zu  Diele  rechnet.  Dies  ist  aber  nicht  das  Natürliche  und  darum 
nicht  das  Richtige  ;  vielmehr  ist  unter  der  Hohe  eines  Faches  Uber 
dem  andern  die  Entfernung  der  Dielenoberfläche  des  unteren  von 
dem  Beginn  des  Gebälkes  des  oberen  zu  verstehen.  Die  Entfernung 
der  Dielenoberfläche  zweier  Schäfte  umfasst  also  ausser  der  Raum- 
hohe des  Faches  auch  die  Stärke  der  Gebälkconstruction;  diese 
ist  demnach  bei  jeder  Ilühenanordnung  der  Lagerräume  mit  zu  ver- 
rechnen. 

Die  Dicke  des  Gebälkes  ist  nun  nach  der  Inschrift  genau  zu 
bestimmen.1)    Es  wurden  verwendet  für 

die  Schäfte:  den  Boden: 

ifiéQtiofiara  (Fig.lc):  no%oç . .  —  F.  G  D.  diêçtîo/uata  (Fig.  le):  ï*}/oç  ..IF.  —  D. 

(Fig.  lb):  nàxoç  —  »  6,  oift;xioxoi  (Fig.  1  d):  nàxoç  —  „  S  „ 
nlvaxig  (Fig.  la):  nàxoç  —  w  2  ,  niyaxtç  (Fig.  la):  nàxoç  —,  2  „ 
Es  ist  also  für  jedeo  der  Schäfte —  F.  14  D.,  für  den  Bodeo    IF.  10  D. 

als  Stärke  der  Gebälkconstruction  in  Anschlag  zu  bringen ,  und 
muss  demnach  bei  Dörpfeld  die  Dielenlage  des  Bodens  um  das 
doppelte  Schaftgebälk,  d.  h.  um  1  F.  12  D.  herabgerückt  werden; 

1)  âuçiioaç  duQtiOfjara  ttç  xoiç  txçt(oxijQa\*lç  to  adxô  nàxoç  (sc. 
âaxi  vXiov),  itçàvovç  im&joa  diaytxtïç ,  tva  ixaxéç<û&ty,  nàxoç  \ 
daxxvXoty  nayr^i,  xut  (ni  xovxojy  int&ijoti  niyaxaç  ovyxoXXrt~ 
a\*aç,  (Atjxoç  xkxçànodaç,  nXàxoç  xçinodaç,  nàxoç  âvoîy  daxxvXoiy, 
xal  [x]\Ma&i}Xoiott  ovyaçfiôtxoyiaç  iÇ  taov  xoiç  &Qàvoiç.  —  noujott  dk  xat 
xàç  oço<pàç  xàç  <fià  uîaov  .  .  .  ÔHtQpéoaç  xa&'  ïxaoxoy  xby  xtora  xal 
naçà  xb\**y  toî^ov  ixaxiçto&ky  d  itQfia  /uax  t,  nXàxoç  néyxt  naïaoxtây, 
v\[/oç  n  od  [•*«  ata>  < ,  InißäXXovxi  kni  fj(y  xbv  xoïyoy  xotiç  naXaoxàç  . 
xal  tni  xtây  âuçtiOfÂaXiov  tntâr;6t\':ii  otprjxioxovç  inxà  lop*  êxàoxqy  xhv 
XOiQay  cvfinXtjçùiy  f*ixQl  xo*y  xioyot^y,  nXAxoç  xçiaiy  naXaaxtûy,  nàxoç 
rjfiinodio  v.  xai  OvyaxQvSati  nivatiy  |  ™$cnay  xb  fcupt'ov,  cvfxßaXwy 
xai  xoXXr^oaç,  nXàxoç  XQÎnodaç,  nàxoç  cTvoÎ|74k  daxx vXo  iy. 


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RECONSTRUCTION  DEft  PlilLONEISCHEN  SKEEOTHEK  153 


alsdann  läge  die  Oberfläche  des  Bodens  (Fig.  2i")  13  F.  4  D.  über 
den  Euthynleriai ,  das  Erdgeschoss  hätte,  da  1  F.  10  D.  für  das 
Gebälk  abgehen,  die  angemessene  Hohe  von  11  F.  10  D.,  und  das 
Ganze  würde  Beifall  finden,  wäre  es  nicht  eine  blosse  Vermuthung, 
die  sich  weder  beweisen  noch  widerlegen,  also  nur  durch  eine 
wahrscheinlichere  Annahme  verdrängen  lässt;  doch  wir  werden  bald 
einen  wirklichen  Mangel  an  Dorpfelds  Reconstruction  bemerken.  — 
Fabricius  traf  seiner  Auffassung  der  Worte  did  pioov  gemäss  die 
Einrichtung  der  Lagerräume  natürlich  nur  vermuthungsweise.  Er 
geht  von  der  Annahme  aus,  dass  die  Fächer  'gerade  die  Mitte  der 
Wand  zwischen  Geison  und  Mauerschwelle  eingenommen'  hätten1), 
uod  legte  deshalb  das  mittelste,  den  untern  Schaft  (Fig.  2/),  mit  der 
Diele  auf  die  halbe  Höhe  der  Mauer,  d.  h.  13 F.  SD.  über  die  Euthyn- 
leriai. Seine  Zeichnung,  nach  der  man  für  das  Erdgeschoss  (Fig.  2m) 
eine  angemessene  Höhe  gewahrt  glaubt,  täuscht,  da  in  ihr  eben- 
falls die  Stärke  der  einzelnen  Gebälklagen  nicht  berücksichtigt  ist; 
bringen  wir  diese  in  Anschlag,  so  rückt  der  Boden  um  14  D.  her- 
unter und  das  Erdgeschoss  hat  die  Hohe  von:  13  F.  8  D.  weniger 
(14  D.  -h  4  F.  -f- 1  F.  10  D.  =)  7  Fuss  (Fig.  2  m  )  ;  rechnet  man  auch 
noch  einen  halben  Fuss  hinzu,  den  die  über  den  Fussboden  her- 
vorragenden Eulhynteriai  ausgeben,  immer  erhält  man  nur  7  F.  8  D., 
und  dies  ist  für  das  Erdgeschoss  eine  zu  niedrige  Höhe.  —  Sollen 
wir  nun  auch  noch  die  zweite  Vermuthung  Fabricius*  im  Einzelnen 
widerlegen ,  wonach  der  obere  Schaft  'vielleicht  gerade  in  die 
steinerne  oyoqirj  über  dem  Eingang'  überging?  eine  solche  0Q0(pij 
liegt  auf  einem  der  der  Thür  gleich  hohen  fifnana;  die  Stärke  der- 
selben ist  nicht  angegeben  ;  doch  nehmen  wir  die  von  Fabricius  in 
seiner  Zeichnung  (Fabricius,  Fig.  2p)  selbst  festgesetzte  an,  immer 
würde  der  obere  Schaft  darnach  nur  auf  16  Vi  F.  oder  höchstens,  mit 
Einschluss  der  durch  die  Eulhynteriai  gelieferten  Hohe,  auf  17  F. 
Hohe  liegen;  hiervon  ziehe  man  die  Hohe  des  unteren  Schaftes 
(5  F.)  und  des  Bodens  (4  F.) ,  sowie  die  Stärke  des  Gebälkes  für 
diese  drei  Fächer  (14  D.  +  14  D.  -f  1  F.  10  D.  =)  3  F.  6  D.  ab,  und 
man  erhält  eine  Hohe  des  Erdgeschosses  (4  F.  10  D.),  die  bedenklich 
an  die  Bonn  sehe  Construction  erinnert. 

1)  Fabricius  glaubt  allerdings,  dass  in  der  Inschrift  fskoo^vat,  auf  alle 
Fieber  gedeutet  werden  könne;  das  hat  ihn  aber  zu  dieser  Einordnung  der- 
selben nicht  veranlasst,  wie  ihm  Dörpfeid  vorwirft,  der  also  Fabricius  S.  588 
und  5£9  Awn.  1  übersehen  haben  muss. 


154 


KEIL 


So  könnten  wir  denn  nur  etwa  die  von  uns  modificirte  Dörp- 
feldsche  Reconstruction  (Fig.  2gh'i')  gutheissen;  aber  auch  sie  ent- 
hält, wie  schon  bemerkt,  einen  Fehler.  Fabricius  hat  die  Höhen- 
lage der  Fenster  in  der  Frontseite  nach  der  des  Giebelfensters  Ober 
der  Thür,  d.  h.  zwischen  der  11.  und  14.  Quaderschicht  oder 
zwischen  19 Vi  und  22 Vi  F.,  angesetzt;  und  damit  hat  er  Recht, 
wie  ihm  auch  Dorpfeld  hierin  folgt.  Wenn  nun  aber  der  letztere 
die  Fächer  so  einordnet,  dass  die  Fenster  in  dem  unteren  Schaft 
zu  liegen  kommen,  woher,  frage  ich  dann,  bekam  man  Licht  für 
den  oberen  Schaft?  Mit  Fackeln  ist  es  doch  gewiss  verboten  ge- 
wesen, in  die  mit  theergetränktem  Schiflsgeräth  angefüllten  Räume 
zu  treten.1)  Wäre  die  Skeuothek  nach  Dorpfelds  Plan  gebaut, 
so  hätte  man  auf  dem  oberen  Schaft  eben  nichts  sehen  können: 
dieser  U ebelstand  ist  es,  der  die  ganze  innere  Gebälkconstruction 
Dorpfelds  verwerfen  lässt;  er  würde  auch  Fabricius  Annahmen 
widerlegen,  wenn  diese  eben  nicht  schon  aus  anderen  Gründen 
unhaltbar  wären.    Es  ist  aber  nöthig  diesen  Mangel,  der  in  der 


1)  Wie  sehr  man  jede  Feueregefahr  abzuwenden  bestrebt  war,  zeigt  am 
deutlichsten  das  Aeussere  der  Skeuothek,  an  welchem  sich  kein  irgendwie 
leichtentzündbares  Material  findet.  Das  Dach  trägt  aus  diesem  Grunde  eine 
so  ungemein  starke  Deckschicht  von  Lehm  und  Steinen  —  Funken  und  bren- 
nende Stoffe  sollten  nicht  durchsengen  — ,  die  Fensterläden  sind  deshalb  aus 
Erz,  und  die  Thür  ist  an  ihrer  Aussenseite  eben  deswegen  mit  Erz  bekleidet 
(Z.  37.  61).  Da  ich  hier  das  Dach  erwähne,  so  will  ich  sogleich  noch  be- 
merken, dass  die  Worte  Dörnfelds  (S.  162)  präcisirt  werden  können:  „Die 
Dachziegel  werden  'korinthische'  genannt,  was  nach  Analogie  des  Beinamens 
»lakonisch*  in  der  Mauerbauinschrift  nicht  zu  bedeuten  braucht,  dass  die  Ziegel 
wirklich  aus  Korinth  stammen,  sondern  es  kann  eine  besondere  in  Korinth 
gebräuchliche  Form  der  Ziegel  gemeint  sein.-  In  der  oben  schon  herange- 
zogenen eleusinischen  Inschrift  heisst  es  nämlich  (CIA.  II  2,  834b  71  ff.): 
xtçapiâtç  xoQty&iai  naçà  àtj  pyx  Q  io{v)  tXXaxt(adiôr)  olxov(yroç)  H* 
tifjtiï  H  '  xofjiiâîi  tovtwv  "EXtvclvdât  AAAA  •  xiça/utâiç  Koçiv»iai  H  H  ix 
KoQtv&ov,  tj  xeçafiiç  II  III  xri.  Diese  Worte  zeigen  deutlich,  dass  die 
xtQafÀidtç  KoQÎv&iat  eine  besondere  Art  Ziegel  waren,  die  auch  in  Attika 
angefertigt  wurden,  die  importirten  aus  Korinth  waren  um  das  fünffache 
theurer.  Da  in  unserer  Inschrift  nicht  ausdrücklich  ix  Koçty&ov  hinzugefügt 
ist,  mag  wer  will  die  für  die  Skeuothek  verwendeten  in  Attika  gebrannt  sein 
lassen;  irrelevant  ist  die  Sache,  wie  dieser  Schluss  unsicher.  —  Wenn  Z.  70 
nicht  naçaarvXta,  sondern  7iaça<îT<x&ta  zu  lesen  ist,  so  möchle  Fabricius' 
Bemerkung  (S.  193),  das  naçaarvXiov  'Anbau  an  eine  Säule'  'zufällig  nnr 
in  unserer  Inschrift'  vorkomme,  doch  nicht  ganz  zutreffen;  Tjnçaotnâiov  selbst 
ist  sehr  selten. 


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RECONSTRUCTION  DER  PHILOINEISCHEN  SKEUOTHEK.  155 


Vernachlässigung  der  Beleuchtungsfrage  besteht,  so  nachdrücklich 
iu  betonen,  weil,  wie  schon  von  anderen  Seiten  mehrfach  bemerkt, 
die  Anzahl  von  36  Fenslern  in  jeder  Front  und  dreien  in  jedem 
Giebel  und  zwar  von  Fenstern  kleinster  Dimensionen  (3  F.  hoch, 
2  F.  breit)  ohnebin  kaum  ausreichend  erscheint  für  ein  Gebäude 
von  20000  CjF.  Flächenraum  und  27  F.  Höhe.  Wir  können  also 
eine  Anordnung  der  Fächer  nicht  billigen,  welche  die  Helligkeit 
in  dem  Arsenal  durch  Einengung  der  Lichtstrahlen  bei  ihrem  Ein- 
tritt in  den  geschlossenen  Raum  vermindert.  Soll  ein  Vorschlag 
Zustimmung  finden,  so  muss  in  ihm  bei  der  Einordnung  der  Fächer 
dem  Erdgeschoss  eine  annehmbare  Höhe  gegeben,  die  Stärke  der 
Gebälkconstruction  mit  veranschlagt  und  eine  zweckmässige  Ver- 
keilung des  Lichtes  erzielt  sein.  —  Wir  werden  die  ersten  beiden 
Forderungen  ohne  Rücksicht  auf  die  dritte  zu  erfüllen  versuchen  ; 
erfüllen  wir  sie,  und  ist  dann  zugleich  auch  der  dritten  ihr  Recht 
geworden,  so  ist  die  Probe  auf  unsere  Rechnung  gemacht. 

Wir  haben  vorher  Fabricius'  Annahme,  der  obere  Schaft  ginge 
in  die  steinerne  oçocpi]  über,  zurückgewiesen  :  gleichwohl  liegt  ein 
entschieden  richtiger  Gedanke  darin,  dass  eines  der  Fächer  iu 
gleicher  Höhe  mit  der  letzteren  gelegen  habe.  Das  einfache  prak- 
tische Bedürfniss  erforderte,  dass  man  aus  einem  Seitenschiff  in 
das  andere  gelangen  konnte,  ohne  erst  von  jenem  herab  und  auf 
dieses  herauf  zu  klettern;  darum  bemerkt  auch  Dörpfeld,  die  oçoqn) 
verbinde  die  beiden  Seitenschiffe ,  und  in  seiner  Zeichnung  trifft 
der  Boden  fast  genau  mit  dieser  zusammen,  indem  nur  die  Stärke 
der  oQoqni  selbst  sich  über  jenen  erhebt;  allein  diese  Zeichnung 
täuscht,  wie  wir  sahen,  da  sie  die  Stärke  der  Gebälkconsl ruction 
nicht  mit  berücksichtigt;  es  würde  also  in  Wirklichkeit  der  Ueber- 
gaog  2  Vi  Fuss  höber  als  der  Boden  liegen,  und  man  müsste  immer 
eine  Leiter  oder  Stiege  zur  Ersteigung  der  Platte  nöthig  haben, 
um  die  Unbequemlichkeit  des  hohen  Trittes  zu  vermeiden.  Wir 
gehen  somit  von  dem  Gesichtspunkte  aus,  dass  jedenfalls  ein 
möglichst  leichter  Verkehr  zwischen  den  beiden  Seitenschiffen  auch 
von  dem  antiken  Architekten  angestrebt  worden  sei,  und  legen, 
um  diesen  zu  ermöglichen,  eins  der  Fächer  von  vornherein  mit 
der  oQoq>fi  in  eine  Höhe;  das  ist  der  untere  Schaft,  die  xarco 
fiwéfivrj.  Es  fragt  sich  nun,  wie  hoch  lag  jene.  Die  Thür  ist 
auf  15 V2  F.  Höhe  angegeben;  ebenso  hoch  sind  die  beiden  /uét- 
unct,  auf  welchen  die  Decken  {oQoepat)  ruhen;  wenn  diese  aber 


156 


KEIL 


mit  dem  Schaft  in  gleicher  Höhe  lagen,  so  wird  man  die  Ver- 
muthung  wohl  anuehmbar  finden,  dass  sie  —  ihre  Stärke  ist  nicht 
angegeben  —  dieselbe  Stärke  wie  das  Gebälk  jenes,  d.  h.  eine  Stärke 
von  14  D.  hatten;  die  Oberfläche  der  oçotprj  wie  die  Dielung  des 
Schaftes  lag  also  in  einer  Höhe  von  16  F.  6  D.  über  dem  Erd- 
boden, nicht  über  den  Euthynteriai.  Denn  von  den  15 Vi  F.  der 
Thürhöhe  kommt  '/t  F.  auf  die  Euthynteriai,  da  die  15  F.  gerade 
acht  Steinschichten  nebst  den  6ç$ootcctai  ausfüllen.  Der  Vi  F.  tiefe 
Ausschnitt  der  Euthynteriai  war  aber  nöthig,  da  dieselben  sonst  über 
dem  Erdboden  hervorragten ,  und  mau  keine  Schwelle  in  diesem 
Gebäude  gebrauchen  konnte.  Fabricius  äussert  sich  nicht  über  die 
Hohe  einer  solchen,  die  er  aber  so  gut  wie  Dörpfeld,  der  sie  auf 
last  1  Fuss  berechnet,  annimmt;  die  Worte  der  Inschrift  (Z.  33) 
sind:  ôôovç  vno&ùç  vfiyttiovg.  Hiergegen  kann  man  natürlich 
nicht  leugnen,  dass  eine  Schwelle  existirl  habe;  sagen  muss  man 
aber,  dass  es  keine  hervorragende  gewesen  sei.  Denn  eine  Schwell- 
höhe von  ca.  250  mm  ist  an  und  für  sich  eine  übermässige,  sie  wird 
aber  noch  mehr  zum  Stein  des  Anstosses  in  einem  Gebäude,  in 
welches  und  aus  welchem  täglich  soviel  des  schwersten  Schiffsgerätiis 
ging:  der  Eingang  in  ein  solches  musste  für  Fuhrwerk  leicht  passir- 
bar  sein;  man  bemerke  die  gewaltige  Breite  der  Thüröffnung  von 
9  F.,  und  man  wird  darin  eine  Bestätigung  für  die  Berücksichtigung 
anderer  Transportmittel  als  allein  des  menschlichen  Armes  finden. 
Können  odoi  mithin  nicht  hervorragende  Steine  gewesen  sein,  so 
sind  es  diejenigen  gewesen,  welche  in  der  Flucht  der  Schwelle 
mit  dem  Erdboden  auf  gleichem  Niveau  zwischen  den  naQaatâôeç 
lagen;  diese  Steine  heissen  auch  heut  'Schwelle',  weil  dies  die 
natürliche  Bezeichnung  für  das,  was  diese  vertritt,  ist;  ich  sehe 
nicht,  warum  man  den  gleichen  natürlichen  Bedeulungsübergaug 
im  Griechischen  leugnen  kann;  wer  die  üeberlieferung  kennt,  die 
uns  nie  prüfen  lässt,  ob  eine  erhabene  oder  nicht  erhabene  Schwelle 
gemeint  sei,  wird  jene  mir  nicht  entgegen  hallen.  Kurz,  die  Natur 
des  ganzen  Gebäudes  erfordert,  dass  die  Schwelle  mit  dem  Fuss- 
boden gleich  hoch  lag;  that  sie  das,  so  ragten  die  Euthynteriai, 
da  ja  in  diese  die  Thür  um  einen  halben  Fuss  tief  eingeschnitten 
war,  um  einen  halben  Fuss  selbst  über  dem  Fussboden  hervor. 
Diese  Erkenntniss  ist  darum  wichtig,  weil  sie  die  Höhe  des  Erd- 
geschosses bestimmen  hilft.  Denn  —  ich  kehre  zu  den  Lager- 
räumen zurück  —  lag  der  untere  Schaft  16  F.  6  D.  über  dem 


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RECONSTRUCTION  DER  PHILOSEISCHEN  SK EL1  OTHER  157 


Erdboden,  so  war  der  Boden  4  F.  14  D.  liefer,  d.  h.  11  F.  8  D. 
über  derselben  Linie  angebracht,  und  das  Erdgeschoss  hatte  eine 
Hübe  ?on  9  F.  14  D.,  d.  h.  von  fast  10  F.  (vgl.  Fig.  1).  Dörpfeld 
wird  dies  bestreiten ,  der  den  Fussboden  der  Seitenschiffe  bis  zur 
Höhe  der  Euthynteriai  belegt  sein  lässt,  4 weil  sich  dann  die  letzte- 
res [die  Seitenschiffe]  viel  besser  von  dem  als  Durchgang  dienenden 
[auf  niedrigerem  Niveau  liegenden]  Mittelraume  abheben'  (p.  157); 
allein  hierfür  zeugt  kein  einziges  Wort  der  Inschrift,  und  aus  der 
Natur  des  Gebäudes  als  Arsenal  lässt  es  sich  nicht  erweisen.  Mithin 
ist  der  halbe  Fuss,  den  das  Hervorragen  der  Euthynteriai  ausgiebt, 
nicht  von  den  9  F.  14  D.  abzuziehen,  und  das  Erdgeschoss  behalt 
nach  unserer  Annahme  eine  zweckentsprechende  Höhe. 

Lag  der  untere  Schaft  16  F.  6  D.  über  dem  Fussboden  oder 
15  F.  14  D.  über  den  Euthynteriai,  so  hatte  der  obere,  5  Fuss 
darüber  anzubringende,  nach  Einrechnung  der  Gebalkstärke  eine 
Dielenhöhe  von  21  F.  12  D.  über  den  Euthynteriai;  er  war  also 
von  dem  Geison  nur  5  F.  4  D.  entfernt;  es  mag  vielleicht  für 
unsere  Reconstruction  sprechen,  dass  sie  den  beiden  Schäften  in 
«1er  Mauer  fast  ganz  gleiche  Höhe  giebt  Lief  aber  dieses  oberste 
Fach  21  F.  12  D.  über  den  Euthynteriai  an  der  Wand  entlang,  so 
schnitt  es  quer  durch  die  Fensterreihe  hindurch;  denn  diese  hatte 
weh  Fabricius'  von  uns  oben  schon  reeipirtem  Ansatz  ihren  Platz 
in  der  12.  und  13.  Steinschicht  über  dem  Sockel  (oQ&ootâirjç) 
oder  zwischen  1972  F.  und  22  Vi  F.  von  dem  untern  Rande  dieses 
abgerechnet.  Was  man  heut  zu  Tage  bei  Anlagen  von  Speichern, 
Hängeböden  und  Treppen  oft  anwendet,  zwei  Etagen  durch  ein 
Fenster,  welches  durch  die  diese  bildende  Decke  geschnitten  wird, 
erleuchten  zu  lassen,  das  sind  wir  den  praktischen  griechischen 
Architekten  zuzutrauen  vollauf  berechtigt,  und  wir  sind  es  hier  um 
so  mehr,  als  durch  diese  Anlage  die  Beleuchtungfrage  gelöst  wird. 
Denn  wenn  das  Gebälk  des  oberen  Schaftes  die  Fenster  schneidet, 
erhält  dieser  sowohl,  wie  der  untere  Schaft  Licht;  und  das  ist 
gewiss  ein  Beweis  für  die  Richtigkeit  unserer  Hypothese,  dass  die  so 
erwirkte  Theilung  des  Lichtes  nun  auch  in  genau  entsprechendem 
Verhältnis*  zu  den  zu  erleuchtenden  Räumen  steht,  wie  das  Folgende 
zeigt.  Liegen  nämlich  die  Dielen  des  oberen  Schaftes  21  F.  12  D.  über 
den  Euthynteriai,  so  sind  sie  12  D.  von  dem  oberen  Fensterrande, 
der  22  F.  8  D.  hoch  in  der  Mauer  liegt,  entfernt  Der  untere 
Theil  der  Fensteröffnung  ist  aber  1  F.  12  D.  hoch,  denn  das  Ge- 


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15S 


KfclL 


bälk,  welches  das  Fenster  schneidet,  hat  eine  Stärke  von  nur  l/*  F. 
(2  D.  für  die  Dielen,  6  D.  für  die  &çâvoi)y  da  die  duQtta^a%a 
in  der  Wand  zwischen  den  Fenstern  liegen ,  also  hier  nicht  in 
Berechnung  zu  ziehen  sind.  ')  —  Auf  diese  Weise  nun  wird  einer- 
seits wenig  Licht  durch  die  Decke  selbst  fortgenommen,  anderer- 
seits für  den  zu  erleuchtenden  kleineren,  5  F.  4  D.  hohen  Raum 
die  kleinere  etwa  1  i/s  DF.  messende  Luke,  für  den  unteren  Raum 
eine  genau  3  '/s  DF.  grosse  Fensteröffnung  verwerthet.  Dass  der 
obere  Schaft  so  Beleuchtung  genug  erhielt,  beweisen  die  modernen 
Dachluken;  nach  unten  hin  aber  gebrauchte  man  mehr  Licht,  da 
hier  nicht  nur  der  untere  Schaft  zu  erhellen  war,  sondern  auch 
der  Boden  und  das  Mittelschiff  weiterer  Beleuchtung  als  der  von 
den  Thüröffnungen  aus  bedurften.  Denn  wenn  diese  auch  unge- 
mein grosse  Dimensionen  hatten,  so  war  doch  die  Entfernung  von 
400  F.,  in  der  sie  von  einander  lagen,  zu  gross,  als  dass  sie  die 
genügende  Helligkeit  auch  bis  in  die  Mitte  des  Gebäudes  hätten 
verbreiten  können,  und  andererseits  verlor  diese  Lichtquelle  von 
vornherein  dadurch  bedeutend  an  Intensität,  dass  die  Strahlen  der 
Sonne  beim  Eintritt  in  das  Gebäude  durch  die  10  F.  tiefe  Thür- 
anlage eingeengt  wurden.  Aber  dennoch  wird  Niemand  leugnen 
können,  dass  die  Thüren  auch  recht  wesentlich  zur  Erhellung  des 
Bodens,  der  ja  direct  an  diese  grenzte,  beitragen  mussten;  daher 
ist  dann  ein  neuer  Grund  gegen  Dörpfelds  Reconstruction  zu  ent- 
nehmen, der  den  Boden  über  die  ThürOffnung  legt;  denn  nun  ist 
bei  ihm  auch  dieses  Fach  fast  absolut  dunkel;  was  dagegen  wider  ihn 
spricht,  bestätigt  unseren  Ansatz.  Wenn  schliesslich  das  Mittel- 
schiff dem  zwischen  dem  Hafen  und  Markt  verkehrenden  Publicum 
als  eine  'Passage'  {ôtaXUnwv  ô\Vi[i\oôov  tali  ärj/Ätoi)  dienen  sollte, 
so  hatte  man  auch  von  den  Seiten  her  entschieden  noch  Beleuch- 
tung nöthig;  hätten  nämlich  die  Fächer  diese  durch  unpraktische 
Anbringung  abgesperrt,  so  wäre  dem  in  das  Gebäude  Eintretenden 
das  liebe  Sonnenlicht  in  der  400  F.  entfernten  Thüröffnung  nur 
als  Zielpunkt  nicht  als  Leuchte  für  seinen  Weg  erschienen;  solch 
eine  Lichtquelle  ist  aber  ungenügend  und  könnte  überdies  nur 
blenden.  —  Wir  hatten  die  Anordnung  der  Lagerräume  zu  recon- 
struiren  beabsichtigt  und  haben  nun  zugleich,  ohne  es  eigentlich 


1)  Die  Zeichnung  Fig.  1  muss  täuschen,  doch  liess  sich  der  Uebelstand 
nicht  leicht  beseitigen. 


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RECONSTRUCTION  DER  PH1LONEISCHEN  SKECOTHEK  159 


zu  wollen,  die  Beleuchtuogslrage  gelöst;  das  heisst  unsere  Rech- 
nung ist,  wie  wir  es  wünschten,  aufgegangen. 

2.  Die  Thüranlage1)  besteht  aus  zwei  je  9  F.  breiten  Thür- 
ofTnungen,  welche  durch  einen  2  F.  breiten  4 Stirnpfeiler,  né%u>- 
rrov'*)  getrennt  sind.  Dieser  Pfeiler  reicht  nach  innen  10  F.  tief 
hinein,  und  auf  ihm  rubl  eine  steinerne  Decke,  oçofpq;  das  giebt 
die  Inschrift  an.3)  Trotzdem  nimmt  man  für  die  steinerne  Decke 
als  Stützen  zu  beiden  Enden  noch  die  zwei  Mauerflügel  an,  welche 
rechts  und  links  von  den  Thüren  rechtwinklig  nach  innen  umge- 
bogeu  sind;  davon  steht  aber  nichts  in  der  Inschrift,  und  man 
muss,  wie  es  Fabricius  ausdrücklich  auch  thut  (S.  570  Anm.  1),  um 
überhaupt  dies  annehmen  zu  können,  xà  pfrwna  (Z.  59)  nicht 
blos  auf  die  beiden  Mittelmauern  (Fig.  3n),  sondern  auch  auf  die 
Seîtenroauern  (Fig.  3p)  beziehen.  Einmal  jedoch  zwingt  der  Plural 
rà  ftéiwna,  da  es  zwei  sind,  nicht  dazu,  den  Vertragscontrahenten 
hier  eine  ungenauere  Ausdrucksweise  als  Z.  25  f.  zuzutrauen,  denn 

1)  Die  Skizze  ist,  wie  die  ganze  Tafel,  mit  Anlehnung  an  Fabricius  ge- 
zeichnet. Fig.  1.  2  sind  grösser  als  Fabricius  Fig.  4;  hier  ist  auch  der  Mass- 
slab beibehalten.  Das  Format  der  Zeitschrift  war  für  die  Grösse  der  Skizzen 
massgebend.  Der  attische  Fuss  ist  nach  Dörpfelds  Untersuchungen  (Mittn. 
d.  a.  I.  VII  277  IT.)  auf  rund  296  mm  im  Massstab  angesetzt. 

2)  Dörpfeld  macht  nach  Fabricius  (S.  573)  darauf  aufmerksam,  dass  /utt- 
taTior  für  den  Pfeiler  zwischen  den  beiden  Thüröffnungen  der  ursprünglichen 
Bedeutung  'der  Raum  des  Gesichtes  zwischen  den  Augenlöcherrf  sehr  gut 
entspreche;  er  vergleicht  damit  fierinij,  und  dieser  Vergleich,  in  welchem 
er  auch  für  das  letztere  Wort  die  Bedeutung  Wauer  zwischen  Löchern'  be- 
ansprucht, macht  leicht  den  Eindruck,  als  ob  er  /Atiatnoy  und  piton ré  zu- 
sammenwerfen und  die  zweiten  Hälften  dieser  Worte  aus  einem  Stamme 
ableiten  wolle.  In  der  That  vergleicht  er  beide  nur;  er  sagt  nicht  [Akt ont] 
ist  dasselbe,  sondern  bedeutet  dasselbe  wie  /uéreonoy.  Ich  betone  dies  hier 
so  stark,  weil  ich  weiss,  dass  Dörpfeld  in  angegebener  Weise  wirklich  miss- 
verstanden ist  und  zwar  von  mehr  als  einer  Seite.  DasÄ  er  sich  gegen 
Bùttichers  Erklärung  von  fitronri  wehrt,  wird  ihm  niemand  verdenken,  der 
weiss,  welche  Bedeutungen  ptià  in  Zusammensetzungen  haben  kann.  Ob  er 
selbst  jedoch  glücklicher  ist,  möchte  ich  bezweifeln,  da  von  einem  so  vorüber- 
gehendem Stadium,  wie  das  Fehlen  des  Gebälkes  ist,  schwerlich  eine  Be- 
nennung abgeleitet  worden  wire;  waren  die  Balken  gelegt,  so  war  der  lucus 
a  non  lucendo  fertig. 

3)  xai  ini&q[o]ti  vniç  rtuy  &vQ(öy  ini  rà  fUrtona  ix  tov  ivthç  |  *°6qq- 
xprty  Xtàiyrty  Xi&ov  i'fArjttiov.  —  dtaXiinojy  &vçaiaç  xatà  to  nXâtoç  ji'ç 
<ttévo&>jxqçt  âvo  tx[a]\73ti(tto&ty ,  nXâroç  lyvia  noâiûy.  xal  oixoâo/n^ait 
fMTùHtoy  ixariQM&i[y]  \  14 iv  nài  jAti[«Ç]v  roSy  *h>Q<ûy,  nXâtoç  âinovv,  tiç 
âi  to  itaoj  âtxânovy. 


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160 


KEIL 


dort  scheiden  dieselben  ganz  scharf  die  Bezeichnungen1);  anderer- 
seits sind  wir  aus  technischen  Rücksichten  in  keiner  gezwun- 
gen, der  ôçoçpr  ausser  dem  /uéfconov  noch  weitere  Auflager  zu 
geben.  Die  beiden  Steinplatten,  aus  welchen  jene  bestand,  —  der 
Annahme  einer  einzigen  stehen  die  übermässigen  Dimensionen  von 
24  F.  4-  ca.  8  F.  entgegen  —  konnten  doch  nicht  einfach  an  die 
vneçTÔvaia  a  n  gefügt,  sondern  mussten  auch  in  dieselben  e  i  n  ge- 
fügt werden;  und  geschah  das  um  nicht  mehr  als  oder  V2  F. 
tief,  so  war  eine  weitere  Unterstützung  der  Decke  überflüssig,  da 
das  Material,  aus  welchem  sie  bestand  —  h  y  metrischer  Marmor  — 
ihr  die  nöthige  Festigkeit  in  sich  gab.  Also  aus  technischen  Rück- 
sichten sind  wir  nicht  gezwungen,  in  die  Worte  irrt  ra  fiixuma 
einen  Sinn  hineinzulegen,  den  sie  eigentlich  nicht  haben,  und  ich 
muss  das  letztere  um  so  mehr  betonen,  als  diese  nachgiebige  Inter- 
pretation ihre  Consequenzen  gehabt  hat.  So  wenig  wie  in  der 
Inschrift  Heht,  dass  die  Decke  auf  jenen  Mauerlappen  (pp)  auf- 
liegen solle,  ebensowenig  steht  darin,  dass  die  letzteren  überhaupt 
bis  zur  Hohe  jener  aufgeführt  werden  sollten.  In  den  Worten  xai 
neçtxâ/Âipei  %ov  tol^ov  fA£%Qi  ttvv  tzqiotiov  %i6vo>v  ïcqoç  0* 
ctvoiÇetai  rt  &vça  Ixtm'ça  besagt  der  Relativsatz  nur  'nach  wel- 
cher hin  die  entsprechende  Thür  geöffnet  werden  soll',  oder  wie 
wir  sagen  würden,  'gegen  welche  die  Thür  schlagen  soll'.  Die 
nackten  Worte  besagen  also  nichts  anderes,  als  dass  jene  Mauer- 
lappen zu  Widerlagern  für  die  geöffneten  Thüren  bestimmt  sind: 
wer  verbaut  denn  aber  für  solch  einen  Zweck  über  230  Cubikfuss 
Steine?  eine  ganz  niedrige  Mauer  that  schon  den  Dienst.  Und 
dann  heisst  pixQi  hier  so  gut  wie  Z.  67.  71.  79  einfach  'bis':  bis 
zu  den  ersten  Säulen  ging  das  Widerlager.  Wer  allerdings  dieses 
bis  zur  Decke  aufführt,  dem  ist  die  Angabe  /néxçi  twv  nçùïrwv 
yuôvwv  unbequem,  da  er  dann  die  15Vî  F.  hohe  Mauer  auch  über 
jene  hinausführen  mttsste,  was  den  doch  zu  bestechenden  Eindruck, 
den  die  so  construire  Vorhalle  macht,  in  der  That  erheblich  beein- 
trächtigte ;  dann  kann  natürlich  fxixQ1  mer  nur  etwa  80  'gegenhin 
bedeuten:  warum  aber  das?  weil  man  Ta  ^ixtana  vorher  fälschlich 
auf  alle  drei  die  Thüren  einschliessenden  Mauern  bezog;  und  wa- 
rum das?  weil  man  die  Decke  auf  den  xpevôo^èzwTia  ruhen  lassen 


1)  «ort  7i\2*êoixâuipti  70v  jolfoy  ui^çi  ràv  nQoirtuy  x  16  y  coy  nobç  or 
àroiUrai  rt\**&vQa  kxatiça. 


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RECONSTRUCTION  DER  PIIILONEISCIIEN  SKEUOTHEK  101 


wollte;  und  warum  nun  das?  weil  moderne  Exegeten  die  Sache 
sich  so  dachten.  Man  sieht,  es  hilft  nicht  weiter,  von  den  Worten 
der  Inschrift  sich  zu  entfernen.  Die  Decke  war  von  Stein,  damit 
sie  sich  seihst  halten  konnte,  und  ruhte  auf  dem  fiitconov,  wäh- 
rend ihre  Langseite,  wie  natürlich,  in  die  vneçtôvcua  eingelassen 
war;  die  Mauerlappen  liefen  his  zu  den  ersten  Säulen  und  waren 
gerade  hoch  genug,  ihrer  Bestimmung  zu  Widerlagern  für  die 
Thüren  zu  dienen;  vielleicht  hatten  sie  dieselbe  Höhe  wie  die 
zwischen  den  Säulen  aufgestellten  Platten,  d.  h.  eine  Höhe  von 
3  Fuss.  —  Aus  diesem  Ergebniss  folgt ,  dass  ich  Dörpfelds  Ver- 
mulhung,  die  Thüren  seien  nicht  vorn  in  der  Mauer,  sondern  am 
hintern  Ende  der  durch  die  Decke  und  die  drei  Mauern  gebildeten 
Vorhalle  angebracht  gewesen,  nicht  gutheissen  kann,  denn  sie  setzt 
die  15*  2  F.  hohen  Thürwangen  voraus.  Pflichtet  man  aber  auch 
meiner  Ansicht  nicht  bei,  selbst  dann  wird  man  Dorpfelds  Hypo- 
these zurückweisen,  weil  man  zu  nichts  mehr  berechtigt  ist  als  zu 
der  Forderung,  dass,  wenn  ein  Zurücknehmen  der  Thür  aus  der 
Aussenwand  beabsichtigt  war,  sich  in  der  Inschrift  von  dieser  so 
außergewöhnlichen  Thüranlage  doch  wenigstens  eine  einzige  An- 
deutung finden  müsste;  ihr  Schweigen  ist  ein  directes  Verdam- 
mungsurlheil für  die  Ansicht  Dörpfelds.1)  Recht  hat  er  dagegen 
augenscheinlich,  wenn  er  die  Thüröffnungen  nicht  durch  die  naça- 
avââeç  verengt  werden  lässt;  nur  hatte  er  nicht  daran  zweifeln 
sollen,  dass  die  Thüren  selbst  wirklich  einflügelig  waren;  denn, 
wie  Fabricius  schon  hervorhob  (S.  571  f.),  unsere  Inschrift  sowohl 
(Z.  25)  wie  die  Böckhsche  Urkunde  XIe  50")  führen  auf  fiovô&vgoi; 
wenn  er  also  behauptet,  Thürflügel  von  einer  Dimension  15Vz  F. 

9  D.  seien  'weder  construetiv  noch  künstlerisch'  zu  rechtfertigen, 
so  hatten  ihn  die  so  bestimmten  Angaben  aus  dem  Alterthum  be- 
ll Dörpfelds  Grand  für  die  Verlegung  der  Thür  ist  der,  dass  die  Grie- 
chen steinerne  Decken  nur  in  denjenigen  Räumen  angebracht  hätten,  'welche 
durch  Säulen  oder  Pfeiler  geöffnet  waren  . . während  sie  geschlossene  Räume 
fast  aosnabmslos  mit  hölzernen  Decken  versehen  haben';  allein  Ausnahmen 
waren  auch  hiernach  gestaltet,  d.  b.  wenn  besondere  Gründe  sie  rechtfer- 
tigten; wir  sahen  ja,  weshalb  die  onoqpif  steinern  war  und  hätten  somit  den 
Grund  für  eine  Ausnahme,  sodass  die  steinerne  Decke  im  geschlossenen  Raum 
auch  neben  Dörpfelds  Regel  bestehen  könnte.  —  Hier  sei  nur  erwähnt,  dass  * 
Bobn  die  Thöranlage  als  eine  Art  Windfang  betrachtet  wissen  will;  als  einer 
der  Hauptgründe  fnngirt  wieder  die  oqoyn  als  Fussboden. 
2)  Jetzt  auch  CIA.  II  2,  807  c  48  ff. 

Htm«»  XIX  11 


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162 


KEIL 


lehren  sollen,  dass  er  einen  modernen  Massstab  an  die  antiken 
Thüren  gelegt  habe.  —  Und  künstlerisch  auch  unberechtigt?  Fa- 
bricius  sagt  S.  571  sehr  richtig:  'Durch  diese  ungleiche  Lagerung 
der  einzelnen  Thürsturzbalken  wurde  es  erreicht,  dass  die  beiden 
nebeneinander  liegenden  Thüren  für  den  ästhetischen  Aufbau  der 
Façade  als  ein  einziges,  mächtiges  Doppelthor  zur  Geltung  kamen*. 
Wer  zweiflügelige  Thore  für  die  Skeuothek  ansetzt,  zerstört  den 
durch  die  Thüreinfassung  beabsichtigten  einheitlichen  Eindruck. 

3.  In  der  Giebelseite  sind  der  Inschrift  zu  Folge  drei  Fenster 
angebracht  gewesen,  und  Fabricius  sagt  S.  572  Anm.  1  mit  Recht: 
'iv  de  v(p  nlarei  (Köhler  nXaxù)  jçelç  èxatéçw&sv  (Z.  36)  heisst 
nicht  auf  der  Schmalseite  drei  Fenster  zu  jeder  Seite  der  Thüren 
wie  Foucart  p.  547  annimmt';  er  führt  für  den  Sprachgebrauch  noch 
Z.  22  an.  Verdient  er  hierin  gewiss  Beistimmung,  dadurch  jedoch 
dass  er  sämmtliche  drei  Fenster  dicht  unter  das  alétwfiax)  verlegt, 
erweckt  er  Widerspruch;  Dörpfeld  ist  ihm  gefolgt:  so  muss  ich  denn 
beide  fragen,  wie  sie  sich  den  Raum  erleuchtet  denken,  welchen 
auf  Fig.  3  die  Linie  qq  und  die  beiden  Mauern  einschließen.  Denn 
diese  Linie  stellt  den  in  das  Innere  am  weitesten  Tordringenden 
Sonnenstrahl  dar;  rechts  davon  wird  es  finster;  aber  nimmt  man 
auch  noch  die  Streuung  des  Lichtes  hinzu,  weiter  wird  das  Halb- 

1)  Fabricius  S.  578  f.  hat  es  endlich  richtig  ausgesprochen,  dass  attisch 
von  den  von  c«roV  abgeleiteten  Worten,  wie  das  Wort  selbst,  nur  die  Formen 
mit  er«  sind:  aUxôç  aUxupa  u.  s.  w.;  das  früheste  Beispiel  der  Monophlhon- 
gisirung  scheint  mir  CIA.  II  1,  613,  6  [à)ixa>fxa  (a.  d.  J.  279/8),  wo  der  Raum 
den  Diphthong  wohl  unmöglich  macht;  obwohl  ein  I  nicht  eben  viel  Platz  fort- 
nimmt. Der  Vogel  hiess  natürlich  auch  aitxéç:  CIA.  II  2,  678b  38;  835Î72. 
Von  den  Lexicographen  bewahrt  ai  Seg.  VI  (BA  361,  17)  ahxoi-  xà  nooro- 
put  (nqofititaniâtat)  rtS*  vaûv  xri.  (die  übrigen  der  Sippe  mit  S)  und 
Et.  M.  31,  52:  aitxéç*  xo  nxtjrby  Çi$or  xat  xo  oçôyxopa;  die  volle  Form 
ist  überall  herzustellen:  die  Länge  der  Silbe  wurde  durch  die  Bequemlichkeit 
för  das  Metrum  geschützt  und  dadurch  zugleich  der  Diphthong  erhalten; 
Valkenaer  hat  so  Eurip.  frg.  764 N  richtig  ahxoiow  vermuthet,  Nauck  druckt 
iixotow;  vgl.  Piers,  ad.  Moer.  p.  231  ;  die  Handschriften  wahren  die  volle 
Form  öfter,  als  die  herrschende  Meinung  annimmt.  Lys.  XIV  25  hat  Bergk 
aus  der  Lesart  der  Handschriften  (C  hat  nach  Conjectur  vno  rqJ  ovrqî  otxjf« 
p*xt)  vno  riß  avxofiaxi  (sie)  recht  schwach,  wenn  auch  Scheibe  ihm  folgte, 
èno  vy  aiTtifiaxi  hergestellt;  das  richtige  fand  schon  Auger  und  nahm  Bekker 
natürlich  auf:  vno  xtß  *vT(<ji  «xrç»ari.  —  àtt  fand  nicht  den  Schutz  des 
Metrums  und  seit  der  zweiten  Hälfte  des  vierten  Jahrhunderts  langt  die 
Komödie  an  sich  gegen  die  Formen  mit  erster  langer  Silbe  ablehnend  zu 
verhalten. 


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RECONSTRUCTION  DER  PH1LOÏSEISCHEN  SKEUOTHEK  163 


dunkel  doch  nicht  reichen,  als  etwa  die  Linie  u'  angiebt,  und  so 
blieben  denn  im  ersleren  Falle  in  jeder  Ecke  der  Skeuothek  390  GF. 
im  erleuchtet,  im  andern  etwa  330 — 340  G  F.,  d.  h.  es  würden,  da 
wir  Tier  solcher  Ecken  haben,  1560  DF.  oder  1320—1360  CF., 
also  Vi  *  bis  Vis  der  Skeuothek  des  Lichtes  entbehren.  Da  künst- 
liche Erleuchtung,  wie  schon  hervorgehoben,  ausgeschlossen  ist, 
so  ergiebt  sich  aus  den  einfachen  Zahlen  die  Unmöglichkeit  solcher 
Annahme,  noch  mehr  trilt  diese  zu  Tage,  wenn  man  beachtet,  dass 
bei  einer  derartigen  Einrichtung  auch  acht  xtßiüvoi,  immer  die  bei- 
den den  Ecken  zunächst  stehenden,  im  Schatten  sich  befänden  ;  da 
andererseits  der  Raum  zwischen  den  drei  Mauern  doch  unmöglich 
unbenutzt  gelegen  haben  kann,  muss  er  nothwendiger  Weise  er- 
leuchtet gewesen  sein  :  oder  wo  hätte  man  wohl  sonst  die  Leitern, 
Schaufeln  und  all  das  übrige  zur  Benutzung  und  Instandhaltung 
der  Skeuothek  nolhige  Gerälh  aufbewahren  sollen  ?  Von  den  drei 
für  die  Giebelseite  zu  verwendenden  Fenstern  werden  wir  also  das 
mittelste  Uber  der  Thür  liegen  lassen  (vgl.  Fabricius  S.  572  Anm.  2), 
tod  den  beiden  andern  jedoch  je  eins  in  jede  Hälfte  der  unteren 
Wand  und  zwar  so  versetzen,  dass  es  das  der  Beleuchtung  noch 
so  bedürftige  Erdgeschoss  erhellte.  Es  wird  die  Mitte  der  Wand 
zwischen  der  Thürwange  und  Frontmauer  inne  gehabt  und  in  der 
xweiten  und  dritten  Steinschicht  Uber  dem  Sockel  gelegen  haben  ; 
denn  so  bat  es  passend  einen  Platz,  der  es  weiter  vom  Fussboden 
(4 Vi  F.-f  i/2  F.)  als  von  der  Decke  (1  F.  14  D.)  entfernt;  hiernach 
wird  Fig.  1  bei  Fabricius  zu  berichtigen  sein.  Wir  können  aber 
diese  Fenster  aus  der  oberen  Hälfte  der  Mauer  fortnehmen,  ohne 
dass  oben  das  Licht  fehlte,  weil,  wenn  wir  36  Fenster  in  der  Front- 
seite anzusetzen  berechtigt  sind,  der  Raum  zwischen  der  letzten 
Saale  und  der  Wand  schon  durch  ein  Fenster  erhellt  war;  wozu 
fur  ihn  zwei  nOlhig  gewesen  wären,  was  nach  Fabricius'  Annahme 
vermuthet  werden  konnte,  vermag  ich  nicht  einzusehen,  zumal  ja 
auch  das  Fenster  über  der  Thür  nicht  weit  entfernt  lag. 

Havelberg,  November  1S83.  BRUNO  KEIL. 


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MISCELLEN 


CL  AU  DI  AN  DE  CONS.  FL.  MALLII  THEODORI  58. 

Nachdem  Claudian  in  dem  Gedichte  auf  das  Consulat  des 
Theodorus  die  Aemter  und  Würden  des  Gefeierten  aufgezählt  hat, 
schliesst  er  mit  den  Worten: 

Tarn  celer  assiduos  explevit  cursus  honores: 
Una  potestatum  spatiis  interfuit  aestas, 
Totque  gradus  fati  iuvenilibus  intulit  annis. 
Ich  habe  in  dem  zweiten  Verse  das  aestas  der  Excerpte  von  Lucca 
wiederhergestellt,  wofür  Jeep  den  schlechteren  Handschriften  fol- 
gend aetas  schreibt.  Vermuthlich  verstand  er  dies  so,  dass  Theo- 
dorus, ehe  er  ein  Menschenalter,  d.  h.  dreiunddreissig  Jahre,  über- 
schritt, alle  die  angeführten  Aemter  bekleidet  habe;  doch  kaum 
potestatibus  interfuit  könnte  man  so  interpretiren ,  niemals  aber 
potestatum  spatiis  interfuit.  Dies  kann  nur  bedeuten:  zwischen 
die  Zeiträume  der  Aemter  fiel  ein  amtfreies  Menschenalter  hinein, 
und  da  hier  von  einer  sehr  schnellen  Laufbahn  die  Rede  ist,  würde 
man  schon  aus  Conjectur  einen  Sommer  dafür  setzen  müssen,  wenn 
die  Ueberlieferung  es  nicht  böte.  So  bleibt  freilich  eine  doppelte 
Schwierigkeit  übrig:  erstens  fehlt  dem  letzten  Satze  das  Subject, 
denn  mit  Burmann  fatum  zu  schreiben,  hiesse  den  Dichter  des 
sehr  hübschen  und  angemessenen  Ausdrucks  gmdus  fati  berauben; 
ferner  ist  das  tarn  celer  zu  Anfang  sehr  ungeschickt,  da  vorher 
wohl  von  den  Aemtern,  aber  nicht  von  ihrer  raschen  Aufeinander- 
folge geredet  wird.  Diese  Bedenken  heben  sich  leicht  durch  die 
folgende  Umstellung: 

Una  potestatum  spatiis  inter  fuit  aestas: 
Tarn  celer  assiduos  explevit  cursus  honores 
Totque  gradus  fati  iuvenilibus  ititulit  annis. 
Der  gleiche  Anfangsbuchstabe  der  beiden  letzten  Verse  hatte  hier 
wahrscheinlich  den  Ausfall  des  ersten  veranlasst,  und  an  den  Rand 
geschrieben  gerieth  er  an  einer  falschen  Stelle  in  den  Text. 

Greifswald.  OTTO  SEECK. 

(Janaar  1884) 


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DIE  FAHRT  DES  PATROKLES  AUF  DEM 
KASPISCHEN  MEERE  UND  DER  ALTE 

LAUF  DES  OXOS. 

her  Oxos  hat  in  vergangenen  Zeiten  in  das  Kaspische  Meer 
gemündet;  das  wird  fast  allgemein  anerkannt,  seitdem  das  alte  Bett 
des  Flusses  grossen  Tbeils  bekannt  geworden.  Indess  ist  noch 
die  Frage  offen,  ob  diese  alte  Wasserstrasse  noch  in  historischer 
Zeit  zum  Kaspischen  Meere  führte,  oder  ob  sie,  einer  weit  ferneren 
Vergangenheit  angehörig,  schon  in  jenen  Zeiten  ausgetrocknet  war, 
die  zuerst  dem  Abendlande  die  Kunde  von  dem  grossen  Strome 
brachten. 

Diese  Ansichten  finden  beide  bei  hervorragenden  Gelehrten 
ihre  Vertretung.  Für  eine  der  sorgfältigsten  und  besonnensten 
Bearbeitungen  dieser  und  aller  damit  zusammenhängenden  Fragen 
gilt  nicht  mit  Unrecht  Rosler  s  Aufsatz1),  der  sich  aus  der  Fluth 
der  Litteratur  auf  das  Vorteilhafteste  heraushebt  Röslers  Ansicht 
geht  dahin,  dass  jedenfalls  ein  Arm  des  Oxos  im  Alterthum  in  das 
Kajpisclie  Meer  geflossen  sei.  Nicht  vor  dem  3.  Jahrhundert  unserer 
Zeitrechnung  sei  derselbe  in  östlicher  Richtung  völlig  abgelenkt. 
Dagegen  weist  Kiepert3)  den  Wasserlauf  zum  Kaspischen  Meere 
der  Urzeit  unseres  Planeten  zu,  weicht  aber  nur  in  diesem  End- 
ergebnis von  den  Ansätzen  Röslers  ab. 

Für  die  Entscheidung  der  Frage  ist  es  vor  Allem  wichtig  fest- 
zustellen, ob  dem  Alterthum  eine  Mündung  des  Oxos  in  das 
Kaspische  Meer  wirklich  bekannt  war,  d.  h.  ob  man  von  derselben 
eine  auf  unmittelbarer  Anschauung  beruhende  Kenntniss  besass. 


1)  Die  Aralseefrage.  SiUungsber.  der  phil.-hist.  Classe  der  Wiener  Akad. 
d.  W.  LXX1V  (1873)  S.  173-260. 

2)  Der  site  Oxuslauf  and  der  Aralsee.  Zeitschr.  d.  Gesellsch.  f.  Erdkunde 
n  Berlin  IX  (1874)  S.  266-275.  Es  sei  mir  gestattet  Herrn  Prof.  Kiepert 
ebenso  wie  Herrn  Professor  AUred  Kirchhoff  auch  so  dieser  Stelle  meinen  ver- 
bindlichsten Dank  för  ihre  gütige  Mittheilung  wichtiger  Karten  auszusprechen. 

Hwin«.  XIX.  12 


166 


ineumaw 


Denn  ein  jedes  Zeugniss,  das  vou  einer  solcben  Mündung  meldet, 
ohne  Weiteres  zu  verwerthen  verbietet  schon  der  Uuisland,  dass 
man  von  der  Existenz  des  Aralsees  nichts  wusste.  War  dieser 
aber  für  die  Keuntniss  nicht  vorhanden,  so  lag  es  nahe  die  Wasser 
eines  Stromes,  wenn  er  auch  in  Wirklichkeit  dem  Aralsee  seine 
Flulhen  zuführte,  sich  in  das  Kaswische  Meer  ergiessen  zu  lassen. 
Sonst  halte  er  ja  höchstens  noch  in  das  Meer  im  Norden  münden 
können.') 

Allerdings  wäre  jede  Prüfung  der  griechischen  Berichte  über- 
flüssig, wenn  de  Goeje*)  wirklich  durch  ein  Zeuguiss  des  Mokad- 
dasl  bewiesen  hätte,  dass  4die  Berichte  der  Allen  über  die  Mündung 
des  Oxos  in  das  kaspische  Meer  einfach  Beweise  ihrer  Unwissen- 
heit' seien.  Mokaddast,  der  um  1000  n.  Chr.  geschrieben  hat, 
berichtet  von  der  ersten  Ansiedelung  in  Chowarizm.  Damals  habe 
der  Oxos,  der  bis  dahin  nach  dem  Balkanbusen  floss,  seinen  Lauf 
dadurch  geändert,  dass  man  einen  Kanal  aus  ihm  ableitete,  und 
diesem  Kanäle  folgend  habe  er  seine  spätere  Richtung  gewonneu. 
Die  Ableitung  des  Oxos  wird  also  in  die  Zeit  der  ältesten  An- 
siedelung in  Chowarizm  verlegt.  Da  nun  aber  diese  Ansiedelungen 
bereits  in  der  Achämenidenzeit  bestanden  hätten,  so  sei  schon  da* 
mais  der  Fluss  eben  in  den  Aralsee  gemündet,  und  die  Alten  seien 
dadurch  ihrer  Unwissenheit  überführt. 

So  wenig  ich  den  Werth  verkenne,  den  das  directe  Zeugnis« 
des  Mokaddasl  von  der  Trockenheit  des  alten  Bettes  für  das  Mittel- 
alter besitzt,  und  so  lebhaft  ich  auch  wünschte  mich  den  Ansichten 
eines  Gelehrten  wie  de  Goeje  in  allen  Stücken  anschliessen  zu 


1)  Wir  brauchen  hier  nicht  auf  die  Frage  einzugehen,  ob  etwa  der  Oxia- 
nische  See  des  Ptolemaios  und  seines  Ausschreiben  Ammianus  Marzellinus 
mit  dem  Aralsee  identisch  sei.  Auch  wenn  diese  von  Rosler  a.  0.  S.  187  mit 
un  verächtlichen  Gründen  bekämpfte  Ansicht  wirklich  richtig  sein  sollte,  so 
wird  dadurch  das  im  Text  Gesagte  nicht  geändert.  Denn  als  diese  'P-Çaarq 
XifAri}  bekannt  wurde,  waren  die  Ansichten  über  Oxos  und  Jaxartes  längst 
fixirt;  wie  denn  auch  die  Kenntniss  dieser  Xifivrj  auf  die  Ansetzungen  des 
Ptolemaios  selbst  nicht  den  geringsten  Einfluss  geübt  hat.  —  Mit  der  An- 
sicht aber,  dass  der  Aralsee  m  früherer  Zeit  überhaupt  nicht  bestanden  oder 
mit  dem  Kaspischen  Meere  in  geschichtlicher  Zeit  ein  Ganzes  gebildet- habe, 
Ist  nach  Rösters  Auseinandersetzung  Oberhaupt  nicht  mehr  zu  rechnen,  ge- 
schweige denn  mit  der  wunderlichen  Annahme  eines  periodischen  Ver- 
schwindens. 

2)  Der  alte  Lauf  des  Oxus  Arno  Darja,  Leiden  1875,  S.  15  ff.  97  ff. 


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PATROKLES  UND  DER  OXOS 


167 


können,  so  bin  ich  doch  ausser  Stande  dies  summarische  Ver- 
fahren für  berechtigt  anzuerkennen.  Es  würde  nur  dann  zu  bil- 
ligen sein,  wenn  unzweideutig  nachzuweisen  wäre,  dass  der  Be- 
nch! des  Mokaddasl  auf  einer  zuverlässigen,  bis  in  die  Achttme- 
niilenzeit  zurückreichenden  Ueberlieferung  beruhe.  Denn  dass  die 
Ansiedelungen  in  Chowarizm  mindestens  in  die  früheste  Achäme- 
nideozeit  zurückgeben,  ist  durch  die  Erwähnung  der  Xoçaoutoi 
ood  ihrer  Sitze  östlich  von  den  Parihern  bez.  zwischen  Parthern 
und  Sogdern  bei  Hekaiaios  und  Herodotos,  und  noch  gewisser 
durch  die  Erwähnung  von  Uvdrazamiya  in  der  Inschrift  von 
ffchifiân1)  unter  Dareios  Hystaspis  erwiesen.  Aber  an  eine  Ueber- 
lieferung aus  jenen  Zeiten  glaube  ich  darum  nicht,  weil  die  An- 
gaben des  Bfokaddast  mit  Leichtigkeit  durch  Conjectur  entstehen 
konnten. 

Die  Zersplitterung  des  unteren  Laufes  des  Amn-Darja  durch 
eine  Unzahl  von  Kanälen  ist  bekannt.  Eine  Menge  Wasser  wurde 
dadurch  absorbirt  und  dem  Hauptstrome  entzogen.  Lag  es  da 
nicht  wahrlich  nahe,  eben  dariu  die  Ursache  der  Ablenkung  des 
Stromes  zu  vermuthen?*)  Und  so  lauge  man  sich  dessen  er- 
innerte, war  der  alte  Lauf  vertrocknet.  Konnte  man  da  nicht  sehr 
got  die  Aenderung  in  die  Zeiten  der  ersten  Ansiedelung  verlegen, 
ohne  in  irgend  einer  zuverlässigen  Kunde  eine  Berechtigung  zu 
dieser  Annahme  zu  besitzen? 

So  steht  es  mit  dem  Zeugniss  des  Mokaddasl.  Ich  kann  nicht 
finden,  dass  man  mit  demselben  die  Unwissenheit  der  Alten  zu 
beweisen  im  Stande  wäre.  Es  ist  also  durchaus  notnig  deren  Be- 
richte selbst  zu  prüfen. 

Berodotos  ist  bekanntlich  in  jene  nordöstlichen  Gegen- 
fan  nicht  gekommen;  seine  Schilderung  derselben  leidet  offenbar 
an  Verwirrung.  Gleichwohl  stimmen  einzelne  Theile  seines  Be- 
neble» mit  den  Thatsachen  auffallend  Uberein.    Man  kann  sich 

1)  1  5.  Spiegel,  die  altpersischen  Keilinschriflen.  2.  Aufl.  S.  4.  5. 

2)  Wenn  diese  Ansicht  auch  nicht  auf  Ueberlieferung  beruht,  so  braucht 
tie  darum  doch  nicht  falsch  zu  sein.  In  der  Regel  hat  man  die  Ablenkung 
da  Oxos  in  den  Aralsee  durch  ein  Dringen  nach  dem  rechten  Ufer  nach  dem 
i.  Barschen  Gesetze  erklärt.  Doch  die  Unhaltbarkeit  dieses  Gesetzes  hat  nach 
im  Vorgange  Anderer  Zöppritz  nachgewiesen,  über  den  angeblichen  Ginfluss 
der  Erdrotation  auf  die  Gestaltung  von  Flussbetten ,  in  den  Verhandhragerj 
des  zweiten  deutschen  Geographentages  so  Halle  1882  S.  47—53.  Man  muss 
»ch  also  nach  einer  anderen  Ursache  umsehen. 

12* 


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168 


NEUMANiN 


daher  dem  Schlüsse  nicht  entziehen,  dass  diese  Stücke  wenigstens 
in  letzter  Linie  auf  die  Mitteilung  ortskundiger  Leute  zurück- 
gehen. Der  Bericht  des  Herodotos  würde  also  für  historien  -  geo- 
graphische Forschung  verwendbar  sein,  wenn  es  möglich  ist,  den 
Grund  der  Verwirrung  festzustellen.  Und  ich  zweifle  keinen  Augen- 
blick, dass  dies  im  Wesentlichen  gelungen  ist.  Es  kann  als  ein 
gesichertes  Resultat  der  bisherigen  Untersuchungen  bezeichnet  wer- 
den, dass  in  der  Schilderung  des  Ar  axes,  wie  sie  uns  Herodotos 
1  202  ff.  bietet,  zwei  Ströme  zu  einem  verbunden  sind,  der  arme- 
nische Araxes  und  der  Oxos.  Wir  finden  hier  die  Angabe,  dass 
der  Araxes  aus  dem  Gebiete  der  Matiener  komme,  und  dass  seine 
40  Mündungen  allesammt  in  Sümpfen  ausliefen  mit  Ausnahme  einer 
einzigen,  die  in  das  Kaspische  Meer  führe.  Das  Land  der  Matiener 
als  Quellgebiet  leitet,  wie  man  längst  erkannt  hat,  auf  den  arme- 
nischen Araxes;  den  Best  des  Berichtes  bezieht  man  auf  den  Oxos. 
Aber  ist  man  dazu  wirklich  für  den  ganzen  Rest  berechtigt?  Ist 
es  erlaubt  aus  unserer  Stelle  zu  erschliessen,  dass  Herodotos  eine 
Mündung  des  Oxos  in  das  Kaspische  Meer  gekannt  habe?  Nach 
Matzat  und  Rosier  ware  dies  in  der  That  der  Fall.  Matzat1)  findet 
in  der  vorliegenden  Stelle  Herodots  4eine  glänzende  Bestätigung 
der  merkwürdigen  geographischen  Thatsache',  dass  der  Oxos  einst 
in  das  Kaspische  Meer  geflossen  sei.  Und  nach  Rosler1)  'passt  die 
Nachricht  unwiderleglich  auf  den  Oxos  allein,  falls  wir  annehmen, 
dass  einer  seiner  Arme  den  Weg  zum  Gaspisee3)  nahm,  dass  mehrere 
andere  in  jener  Zone  von  Sümpfen  und  Seen  sich  verloren,  hinter 
welchen  als  letztes  Reservoir  erst  der  mehr  den  Bücken  entzogene 
Aral  liegl'. 

Wenn  die  genannten  Gelehrten  zu  diesem  Resultat  gelangen 
und  es  noch  dazu  als  ein  gesichertes  bezeichnen,  so  haben  sie  ent- 
weder ihr  Princip  der  Sonderung  nicht  consequent  verfolgt,  oder 
sie  haben  sich  über  die  Mündung  des  armenischen  Araxes  nicht 
ausreichend  unterrichtet.  Heut  zu  Tage  mündet  dieser  Fluss  aller- 
dings in  den  Kur,  aber  im  Alterthum  führte  ihn  sein  Lauf  in  das 

1)  Ueber  die  Glaubwürdigkeit  der  geographischen  Angaben  Herodots  ober 
Asien.   Hermes  VI  (1872)  S.  474. 

2)  a.  0.  S.  181. 

3)  Leider  bedient  sich  auch  Rosier  dieser  Namensform,  über  deren  Werth 
sich  Kiepert  ebenso  dentlich  wie  richtig  in  der  Zeitschr.  d.  Ges.  f.  Erdkunde 
zn  Berlin  IX  (1874)  S.  448  geäussert  hat 


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PATROKLES  UND  DER  OXOS 


169 


kaspische  Meer.1)  Noch  zur  Zeit  des  Theophanes  von  Mitylene, 
der  deo  Pompeius  in  den  mithradatischen  Krieg  begleitete,  bestand 
allein  diese  Mündung,  und  der  Abfluss  nach  dem  Kur,  der  zur  Zeit 
des  älteren  Plinius  bereits  vorhanden  war,  hatte  sich  noch  nicht 
st  bildet.*/  Steht  es  aber  fest,  dass  Herodotos  an  unserer  Stelle 
deo  armenischen  Araxes  und  den  Oxos  verschmolzen  hat,  so  ist 
»deutlich,  dass  bei  der  éinen  Mündung  in  das  Kaspische  Meer 
id  den  armenischen  Araxes  und  nicht  an  den  Oxos  zu  denken  ist. 

Indessen  wenn  auch  Herodot  keine  Kenntniss  von  einer  Mün- 
dung des  Oxos  in  das  Kaspische  Meer  besessen  hat,  so  könnte 
Jeswegen  doch  immer  eine  bestanden  haben.  Ja,  man  würde  un- 
tweifelhaft  genothigt  werden  an  ibr  Dasein  in  historischer  Zeit  zu 
glauben,  wenn  sich  zeigen  Hesse,  dass  wirklich  Griechen  das  Ge- 
rade des  Kaspischen  Meeres  untersucht  und  mit  ihren  eigenen 
Augen  gesehen  hätten,  wie  die  Wasser  des  grossen  Stromes  sich 
mit  den  Wogen  des  Meeres  vereinten.  Diesen  Nachweis  versucht 
zu  haben  ist  das  unzweifelhafte  Verdienst  von  Rosier3);  er  deutet 
hin  auf  den  durch  Strabon4)  und  Plinius6)  erhaltenen  Bericht  des 
Eratosthenes6),  der  denselben  seinerseits  von  einem  Manne  ent- 
lehnt hat,  der  die  Küsten  dieses  Meeres  selbst  befahren.  Es  ist 
Patrokles  gewesen,  *der  unter  Seleukos  und  Antiochos  eine  Zeit- 
laug auf  dem  Kaspischen  Meere  station irte'. 7 )  4Ein  Zeugniss  dieses 
un  südlichen  Theile  vollführten  Periplus',  so  fährt  Rosier  fort9), 
'ist  die  ?on  Strabon  und  Plinius  aus  Eratosthenes  geschöpfte  Ziffer 
der  Küstenlänge  des  Kaspischen  Meeres  von  der  Grenze  zwischen 
Kadosiern  und  Mardern  bis  zur  OxusmUndung,  welche  auf  3800 
Stadien  oder  95  geographische  Meilen  bestimmt  wird:  und  diese 
Ziffer  kommt  der  wahren  Entfernung  von  der  Mündung  des  Mar- 
dus  (j.  Sefld-Rud),  die  man  als  westliche  mardische  Grenze  an- 

1)  K.  v.  Bar,  der  alte  Lauf  des  armenischen  Araxes.  Bulletin  de  la  classe 
its  menées  historiques,  philologiques  et  politiques  de  V académie  impériale 
des  sciences  de  Saint-Pétersbourg.  Tome  XIV  (1857)  p.  305-349;  A.  v.  Gul- 
•camid  in  Fleckeisens  Jabrbb.  83  (1861)  S.  204-206. 

2)  K.  J.  Neumann,  Strabons  Landeskunde  von  Kaukatien,  in  Fleckeisens 
Jihrbb.  Snppl.  X1U  S.  346  f. 

3)  a.  0.  S.  194. 

4)  XI  6,1  C507;  7,3  C509;  11,5  C518. 

5)  N.  H.  VI  36. 

6i  Berger,  Eratosthenes  S.  323  ff. 
Tl  Rosier  S.  184.         8)  S.  194. 


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170 


NEUMANN 


nehmen  darf,  bis  zum  Balkanbugen  oder  der  Mündung  des  Acbtaru- 
Armes  des  allen  Oxuslaufes1)  ausserordentlich  nahe.' 

Es  leuchtet  ein,  welch  hohe  Bedeutung  für  die  Entschei- 
dung der  ganzen  Frage  es  haben  muss,  wenn  der  Stadiasmus 
des  Patrokles  die  Mündung  des  Oxos  geoau  an  der  Stelle  der 
Küste  ansetzt,  wohin  noch  heute  die  Spuren  des  allen  Bettes 
führen.  Allerdings  wäre  es  nicht  von  vornherein  ausgeschlossen, 
dass  die  griechische  Expedition  den  schlaucbarligen  *)  Balkanbusen 
für  die  breite  Mündung  des  Stromes  gehalten  hätte.  Aber  es 
wäre  ein  wunderbarer  Zufall,  wenn  man  unter  den  verschiedenen 
Einbuchtungen  der  Ostküste  gerade  auf  die  gerathen  hätte,  in 
welche  wirklich  einmal  die  Wasser  des  Stromes  führten.  Wohl 
hätte  eine  vom  Lande  aus  erworbene  Keuntniss  von  der  Lage 
und  Richtung  des  unteren  Plussbetles  gerade  zu  dieser  hypothe- 
tischen Auswahl  führen  können;  aber  eine  solche  Kunde  bat  man 
bekanntlich  nicht  besessen.  Es  muss  daher  als  überaus  wahr- 
scheinlich bezeichnet  werden,  dass,  wenn  der  Stadtasmus  wirklich 
auf  den  Balkanbusen  führt,  die  Ausetzung  der  Oxosmündung  an 
dieser  Stelle  keine  willkürliche  Vertnulhung  war,  sondern  auf  guter 
Erkundung  beruhte.  Dann  aber  muss  der  Oxos  auch  dem  Bericht 
des  Patrokles  zu  Folge  noch  als  lebendiger  Fluss  exislirt  haben. 

Wir  sehen,  welche  Consequenzen  sich  aus  den  Thatsachen 
ergeben.  Je  wichtiger  dieselben  sind,  desto  nothwendiger  ist  es, 
Uber  die  Richtigkeit  eben  dieser  den  Schlüssen  zu  Grunde  liegen- 
den Beobachtungen  zu  einem  emigiltigen  Irlheil  zu  gelangen. 

Daran,  dass  die  Angaben  des  Strabon  und  des  Plinius  in 
letzter  Linie  wirklich  dem  Fahrlbericht  des  Patrokles  entstammen, 
ist  gar  kein  Zweifel.  Und  auch  den  Ausgangspunkt  des  Sladiasmus 


1)  Auf  veralteten  Karten  findet  mau  häufig  noch  einen  Mündungsarm  des 
alten  Beiles  gegenüber  der  Insel  Tscheleken,  südlich  von  dem  Balkanbusen, 
veraeichnet.  Aber  dieser  Arm,  der  auch  auf  den  neuen  Karten,  so  s.  B.  der 
Karte  des  trockenen  Bettes  des  Amù-Darja  in  den  Izwestija  der  kaukasischen 
Abtheilung  der  k.  russ.  geogr.  Gesellschaft  1876  Nr.  2  und  in  der  gleich  unten 
zu  neonenden  Karte  der  Zapiski  nicht  mehr  su  finden  ist,  war  früher,  wie 
mir  auch  Herr  Prof.  Kiepert  bestätigt,  lediglich  hypothetisch  angesetzt  wor- 
den.   Von  einem  Delta  des  alten  Oxoslaufes  kann  gar  keine  Rede  sein. 

2)  Aus  der  grossen  Anzahl  der  mir  bekannten  Karten  geben  das  beste 
Bild  des  Balkanbusens  die  'Karte  eines  Theiles  der  transkaspischen  Länder' 
in  Petermanns  geogr.  Miltheilungen  Bd.  19  (1S73)  Taf.  15  und  die  Karte  in 
den  Zapiski  der  kauk.  Abth.  d.  k.  r.  g.  G.  XI  1,  Tiflis  18*0. 


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PATROKLES  UND  DER  ÜXOS 


171 


scheint  mir  Rosier  durchaus  richtig  bestimmt  zu  haben.  Nachdem 
die  Länge  der  albanischen  und  kadusischen  Koste  angegeben  ist, 
folgt  die  Ausdehnung  der  Fahrt  bei  den  Auariaken,  Mardern  und 
Hyrkanern  vorbei  bis  zur  Mündung  des  Oxos. l)  flier  können  wir 
zunächst  die  Wohnsitze  der  Marder  oder  Amarder  bestimmen.  Die 
Identität  des  Flusses  Amardos  mit  dem  etwas  Östlich  von  dem 
Busen  vou  Kuzeli  in  das  Kaspische  Meer  einmündenden  Sefld-rad 
uiier  Kyzyl-uzen  ist  allbekannt.  Ebenso  ist  unzweifelhaft,  dass  der 
Fluss  von  dem  Volke  seinen  Namen  hat.  Der  Oberlauf  des  Flusses 
geht  aber  nicht  durch  manlisches  Gebiet;  also  muss  das  K(lst«*D- 
volk  der  Marder  den  Fluss  wenigstens  in  seinem  Unterlaufe  be- 
rührt haben.  Seine  Wohnsitze,  im  Osten  an  die  der  Hyrkaner 
grenzend,  müssen  im  Westen  jedenfalls  bis  an  das  rechte  Ufer  des 
Seftd-rod  gereicht  haben;  es  kann  sich  daher  nur  noch  darum 
handeln,  ob  die  Marder  etwa  den  Fluss  noch  überschreitend  noch 
weiter  nach  Westen  hin  gewohnt  haben. 

Dies  müssen  wir  indessen  in  Abrede  stellen.  Das  heutige 
Gllân  hat  seinen  Namen  von  den  rfjlat*),  einem  Stamme  der 
kadusischen  Nation1),  der  seit  dem  dritten  nachchristlichen  Jahr- 
hundert den  Namen  der  k  ad  u  si  er  verdrängt  hat.4)  Damit  aber  ist 
zugleich  gegeben,  dass  wir  nicht  noch  ein  Stück  westlich  vom 
Sefld-rad  den  Gelen  bez.  Kadusiern  absprechen  dürfen. 

Aber  wo  bleiben  denn  die  Anariaken?  Sind  denn  nicht  sie 
noch  zwischen  den  Kadusiern  und  A  man  lern  einzuschieben?*) 

Ich  glaube,  die  Betrachtung  Strabons  lehrt  uns,  dass  wir  diese 
Anariaken  nicht  unter  den  Küstenvölkern,  sondern  unter  den  Stäm- 
men des  Binnenlandes  zu  suchen  haben.  Mit  der  Annahme,  dass 
die  Anariaken  die  Küste  zwischen  dem  Gebiet  der  Kadusier  und 
Amarder  bewohnten,  würde  sich  vertragen,  dass  Strabon  bei  einer 
Aufzählung  der  kaspiseben  Volker  von  Ost  nach  West6)  Hyrkaner, 

 :  

1)  Strabon  XI  6,  1  C  507.  Plin.  N.  H.  VI  36. 

2)  Nöldek«,  Tabtri  S.  479,  t. 

3)  Olshaoaen  im  Hermes  XV  (1880)  S.  329. 

4)  Nöldeke  in  der  ZDMG.  33  (1879)  S.  160  f. 

5)  Röster  S.  194  macht  sich  die  Beautwortung  dieser  Frage  etwas  leicht, 
indem  er  die  Anariaken  stillschweigend  eliminirt.  Auch  Geigers  verdienst- 
volles Bnch  über  die  Ostiränische  Kultur  im  Alterthum  hat  (S.  185)  die  Unter- 
suchung über  die  Sitze  der  strabonischen  Anariaken  nicht  gefördert;  eben- 
sowenig allerdings  die  Ober  den  alten  Lauf  des  Oxoe. 

6)  XI  8,  8  C  514. 


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172 


NEUMANN 


Amarder,  Anariaken  und  Kadusier  in  dieser  Reibenfolge  aufführt 
Doch  in  Widerspruch  dazu  tritt  eine  andere  Stelle1),  wo  er,  von 
Westen  nach  Osten  schreitend,  hinter  einander  Kadusier,  Amarder, 
Uitier  und  Anariaken  nennt.  Wie  kommen  nun  die  Anariaken  zu 
dieser  Verschiedenheit  der  Stellung  ?  Den  Schlüssel  giebt  uns  die 
Nennung  der  Uitier.  Diese  sind  kein  Küstenvolk,  sondern  ein 
Stamm  des  Binnenlandes.  Ihr  Land,  Ovixia  bei  Strabon'),  Uli 
bei  den  Armeniern,  liegt  zwischen  Kur  und  Araxes  westlich  von 
Phaitakaran  *)  ;  Strabon  hat  den  Namen  viel  besser  conservirt4) 
als  Plinius8),  Stephanos  von  Byzanz8)  und  möglicherweise  Ptole- 
maios7)  mit  ihrem  Otene.  Nun  erklärt  sich  die  Reihenfolge  Ka- 
dusier, Amarder,  Uitier  und  Anariaken*):  erst  kommen  von  West 
nach  Ost  die  Küstenbewohner ,  und  dann,  in  derselben  Richtung, 
die  Binnenvolker.  Aber  auch  die  anderen  Stellen  erklären  sich 
bei  unserer  Annahme.  Ebenfalls  bei  der  Aufzählung  von  West 
nach  Ost  werden  nach  den  Kadusiern  Anariaken  und  Amarder 
genannt9),  zwischen  den  beiden  Küstenvölkern  das  Uinnenvolk, 
mag  es  nun  hinter  den  Kadusiern  oder  hinter  den  Amardern  ge- 
wohnt haben.  Analog  ist  XI  8,  8  G  514  aufzufassen.  Hier  er- 
scheinen als  Hintersassen  der  Kadusier  und  Albaner  ausser  den 
Uiliern  auch  die  Kaspier.  Und  in  der  That  sind  auch  die  Kaspier 
damals  bereits  ein  Binnen volk.  Von  Sitten  der  Kaspier  als  eines 
existirenden  Volkes  berichtet  Strabon  an  zwei  Stellen. ,0)  Und  dabei 
stossen  wir  kurz  vorher  ")  auf  die  Worte  :  'Zum  albanischen  Lande 
gehört  auch  die  Landschaft  Kaoniavi),  ebenso  wie  das  Meer  nach 

1)  XI  7,  1  C  508.        2)  XI  14,  14  C  531. 

3)  Es  genügt  für  unsere  Zwecke  auf  Saint- Marlin,  mémoires  sur  V Ar- 
ménie Il  S.  364,  365  und  I  S.  87  zu  verweisen. 

4)  Wenig  Glück  bei  Behandlung  der  Uitier  hat  Karl  Müller  p.  1014  b 
seiner  vortrefflichen  Strabonauagabe.  Seine  Coojectur  Kvgnoi  torn.  II  p.  456, 22 
Kramer  wird  schon  dadurch  unmöglich,  dass  torn.  II  p.  457,  2  Kr.  lv 
Ovitia  handschriftliche  Ueberlieferung  ist.    Auch  ist  es  nicht  richtig,  dass 

XI  13,  3  C  523  die  Kvqtioi  neben  den  Anariaken  genannt  werden. 

5)  N.  H.  VI  42  Atropatene  ab  Armeniae  Otene  regione  disereta  Araxe; 

XII  49  in  Armeniae  parte  quae  vacatur  Otene. 

6)  s.  v.  'Slrtjyr. 

7)  Wahrscheinliche  Conjectur  bei  Ptol.  V  12  p.  357,  3  Wilb. 

8)  Strabon  XI  7,  1  C  508.        9)  XI  6,  1  C  507. 

10)  XI  11,  3  C  517;  11,  8  C  520. 

11)  XI  4,  5  G  502:  iorl  âk  rijç  *AXßttväv  xoiçaç  xai  ij  Kaoniavr; ,  rot* 
Kaaniov  i&vovs  intôyvfioç,  ovmq  xai  »;  SaXarr«,  à<pav9vç  Ivxoç  wvi. 


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PATROKLES  UND  DER  OXOS 


173 


dem  jetzt  verschwundenen  kaspischen  Volke  benannt'.  Verschwun- 
den, àq>a*rç,  ist  das  Volk  nur  insofern,  als  es  nicht  mehr  an  der 
Küste  wohnt,  sondern  ins  Innere  gedrängt  ist.  Bei  den  armenischen 
Historikern  begegnen  wir  den  Kaspiern  noch  häufig,  und  eben  im 
alten  albanischen  Gebiete.  Nach  der  den  Namen  des  Moses  von 
Chorene  mit  Unrecht  tragenden  Geographie  wohnen  die  Kasbkh 
bis  zu  der  Mündung  des  Araxes1)  (in  den  Kur),  also  den  Uitiern 
benachbart  in  der  Gegend  von  Pbaitakaran. 

Mit  unserer  Ansicht,  dass  die  Anariaken  ein  Binnenvolk  sind3), 
stimmt  theilweise  Ptolemaios3)  Uberein,  wenn  er  sie  als  diatel- 
vorrtç  fiéxçi  *îjç  (**ooyaiaç  bezeichnet.  Allerdings  ist  damit  zu- 
gleich behauptet,  dass  sie  zum  Theil  auch  die  Küste  berühren. 
Aber  dieser  Glaube  kann  sehr  wohl  lediglich  darin  seinen  Grund 
haben ,  dass  seine  Quelle  die  Anariaken  in  ähnlicher  Weise  wie 
Strabon  nannte. 

Noch  bleibt  eine  Frage  offen  :  Sassen  die  Anariaken  im  Hinter- 
lande der  Amarder  oder  in  dem  der  Kadusier  und  Albaner?  Aber 
auch  hierfür  lässt  sich,  wie  ich  meine,  eine  bestimmte  Antwort 
finden. 

Wo  Strabon  eingehend  von  den  Anariaken  und  Uitiern  han- 
delt4), erwähnt  er  die  Behauptung,  bei  beiden  Völkerschaften  hätten 
sich  Griechen  angesiedelt,  Parrhasier  und  Ainianen:  <pao\  dk  Ilaç- 
Qaoiiüv  ttvàç  ovvotxrjaai  tolç  'Avaçiâxaiç,  ovç  xalelo&ai  vvv 
îlaçaiovç'  Aiviàvaç  <T  h  xij  Ovïtiq  teixioai  nôXiv.  Offenbar 
hat  die  Existenz  eines  Stammes  Namens  nâçoioi  im  anariakischen 
Gebiete  zu  dieser  geistreichen  Gombination  die  Veranlassung  geboten. 

Man  hat  sich  um  diese  Ilâçaioi  nicht  viel  bemüht,  und  doch 
sind  sie  für  uns  vielleicht  nicht  ohne  Werth.  Bei  Faustos  von 
Byzanz')  lesen  wir  Folgendes  :  'Dann  nahm  der  Sparapet  Muschegh 
gewaltige  Bache  an  dem  Lande  der  Parskh  und  der  Stadt  Phaita- 
karan,  weil  auch  sie  sich  empört  und  den  König  der  Armenier 


1)  Saint- Martin  a.  0.  11  S.  332.  333.  Mit  Rücksicht  auf  meine  Leser 
ekire  ich  auch  hier  nach  Saint-Martin,  obwohl  mir  nicht  unbekannt  ist,  dass 
nur  die  Venediger  Ausgabe  (und  ihr  folgend  Patkanean)  den  ursprünglichen 
Text  der  Geographie  bietet.  Aber  an  den  von  mir  hier  und  oben  benutzten 
Stellen  bietet  die  Veneta  keine  bemerkenswerthe  Abweichung. 

2)  Polybios  V  44,  9  bietet  hierüber  keinen  Aufschluss. 

3)  VI  2  p.  391,  20  Wilb.        4)  XI  7,  1  C  50S. 
5)  V  14  (ed.  Veneia  1S32  S.  210). 


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174  NEUMANN 

belogen  batten'.  Langlois1)  Ubersetzt  Parsitz  mit  des  Perses,  ohne 
etwas  dabei  zu  bemerken  ;  er  denkt  offenbar  an  das  grosse  Volk 
der  Perser,  ohne  zu  beachten,  dass  diese  sich  einmal  nicht  gegen 
Armenien  zu  empören  brauchten,  und  sodann,  dass  die  Paralleli- 
sirung  dieser  Nation  mit  der  Stadt  Phaitakaran  doch  albern  wäre. 
Lauer1)  dagegen  schreibt  *an  dem  Lande  der  Kasbier',  hat  also 
stillschweigend  Köstritz  für  Parsitz  conjicirt  Die  Ueberschrift  des 
Paragraphen  lautet  allerdings  'von  den  Kasbiern';  aber  wissen  wir 
denn,  ob  diese  Kapitelüberschriften  irgend  welche  Autorität  be- 
sitzen ?  Der  Verderbniss  waren  sie  jedenfalls  ebeuso  wie  der 
Text  ausgesetzt;,  und  die  Nennung  von  Phaitakaran  konnte  leicht 
genug  an  die  Kasbier  denken  lassen.  Gewiss  würde  man  den 
Text  ändern  müssen,  wenn  man  uuter  den  Parskh  nur  die  Perser 
verstehen  könnte.  Aber  wie  steht  es  denn  mit  Straboo?  Spricht 
denn  nicht  er  von  einem  kleinen  Stamm  der  Flage  toi  bei  den 
Anariaken?  Behandelt  er  nicht  zugleich  Anariaken  und  Uitier, 
und  wohnen  nicht  die  Uitier  eben  in  der  Nahe  von  Phaitakaran  ? 
Ich  denke,  das  ist  Grund  genug  für  die  Vermuthung,  dass  die 
Strabonischen  Tlaçotoi  eben  mit  diesen  Parskh  des  Fauslos  identisch 
sind,  dass  also  die  Anariaken  in  der  Nahe  der  Uitier  und  von 
Phaitakaran  gehaust  haben.  Damit  ist  denn  aber  auch  der  letzte 
Zweifel  weggeräumt.  Wir  werden  nun  vollauf  berechtigt  sein,  von 
der  Mündung  des  Seftd-rûd  den  Stadiasmus  des  Patrokles  zu  be- 
rechnen. Allerdings  hat  Eratosthenes,  wie  aus  der  Uebereinstim- 
mung  von  Strabon  und  Plinius  sich  ergiebt,  die  Anariaken  in 
engere  Beziehung  zu  den  Amardern  und  nicht  zu  Albanern  und 
Kadusiern  gesetzt.  Bei  Patrokles  werden  dieselben  zwischen  Ka- 
dusiern  und  Amardern  so  genannt  gewesen  sein,  dass  man  sie 
ebenso  gut  zu  der  ersten ,  wie  zn  der  folgenden  Gruppe  ziehen 
konnte.  Und  ohne  Kenntniss  von  ihren  Wohnsitzen  vergriff  sich 
Eratosthenes  in  der  Deutung. 

Wenn  sich  also  der  Ausgangspunkt  Röslers  für  die  Messung 
der  Entfernungen  als  gerechtfertigt  bewährt  hat,  so  sollte  man 
auch  meinen,  dass  das  Endresultat  unanfechtbar  sein  werde,  dass 
die  patrokleische  Angabe  der  Entfernung  von  der  Mündung  des 
Seftd-rûd  bis  zu  der  des  Oxos  wirklich  auf  den  Balkanbusen  führe. 
Denn  bei  der  Messung  der  Küstenfahrt  können  doch  mehr  als  ganz 

1)  Collection  des  historiens  de  V Arménie  I  2SS. 

2)  Des  Faustus  von  Byzanz  Geschichte  Armeniens  S.  167. 


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PATROKLES  UND  DER  OXOS 


175 


geringfügige  Differenzen  nicht  entstehen.  In  der  That  fuhren  deun 
auch  3800  Stadien  oder  95  geographische  Meileu'1)  genau  auf  die 
Mündung  des  Balkaubuseus*);  und  dem  entsprechend  ist  auch  all- 
gemein anerkannt  worden*),  dass  die  Oxosmünduog  in  den  Balkan- 
busen den  Allen  bekannt  war.  Um  so  lebhafter  bedauere  ich  nach- 
weisen zu  müssen,  dass  diese  Meinung  doch  ein  Irrlhum  ist.  Rösler 
beruft  sich  für  die  3800  Stadien  auf  die  schon  mehrfach  erwähnten 
Stellen  des  Strabon  und  Plinius4);  und  anderswo  konnte  er  die 
Angabe  der  Entfernung  vom  Amardos  bis  zum  Oxos  auch  nicht 
finden.  Dass  er  aber  auch  3800  Stadien  meint,  ergiebt  die  Gleich- 
«etzuog  mit  95  geographischen  Meilen. 

In  Wirklichkeit  beruhen  nun  aber  die  3800  Stadien  lediglich 
auf  einem  Versehen  Röslers.  Schlagen  wir  den  Strabon  auf,  so 
finden  wir:  q>t]oi  âè  'Eçatoa^évr^  tbv  vnb  taiv  'EXXrjvwv  ytw- 
Qt&fi&oy  jtiQÎnlovv  trjç  &alâttrjç  %avti;ç  tbv  pkv  Ttaçà  tovç 
*Al§avovç  xoi  tovç  Kaâovaiovç  ehai  neytaxiaxiUtjy  xai  ?€- 
içaxoaitay,  toy  âk  naçà  titv  IdyctQUMuv  Kai  MctQÔiov  nui 
'Yçtavaiy  fàéxçi  tov  otofiatoç  tov  'KiÇov  notafÀOv  tetçaitio- 
Xiliùjy  xai  oxzaxo  a  Luv  '  ev&ey  âk  è/ti  tov  ïaÇâçzou 
àioxtUwv  teroaKooiùiv.  Es  sind  also  nicht  3800  Stadien ,  son- 
dera 4800.  Keine  einzige  Handschrift  Strabons  bietet  eine  andere 
Zahl,  und  es  ist  auch  nie  an  ihr  gerüttelt  worden.  Das  würde 
«eh  auch  schon  mit  Rücksicht  auf  den  Parallelbericht  des  Plinius 
verbieten.  Dieser  nennt  ebenfalls  die  drei  Posten:  zuerst  einzeln, 
dann  giebt  er  ihre  Summe  an.  Es  sind  im  Ganzen  1575  römische 
Meilen,  was  genau  den  12600  Stadien  Strabons  entspricht.  In 
einem  der  Einzelposten  des  Plinius  steckt  allerdings  ein  kleiner 
Febler.  Für  unseren ,  den  zweiten  Posten ,  nennen  die  Hand- 
schriften 4900  (ÏÏÏÏDCCCC)  Stadien,  für  den  ersten  giebt  der  Ric- 
caniianus  5300  (VCCC),  alle  anderen  Codices  aber  5400.  Es  ist 
deutlich,  dass  man  hier  nicht  die  Lesart  des  Riccardianus  für  den 
ersten  Posten  beibehalten  darf,  sondern  mit  Sillig  die  Zahl  des 


1)  Rosier  S.  194. 

2)  Voo  Eoseli  (etwas  westlich  von  der  Mûnduog  des  Sefld-rûd)  bis  zum 
Mterboseo  too  Astrabad  sind  es  240  Seemeilen,  also  2400  Stadien.  Melgunof, 
das  südliche  Ufer  das  Kaspiscbeu  Meeres.  Leipzig  1S68  S.  21. 

3)  Zuletzt  von  de  Goeje,  das  alte  Bett  des  Oxus  S.  tt. 

4)  Strabon  XI  6,  1  C  507;  Plin.  N.  H.  VI  36.  Dass  hier  Oxi  flumini* 
für  Zoni  fluwämt  zu  schreiben  ist,  hat  bereits  Salmasius  gresetien. 


176 


NEUMANN 


zweiten  in  IIUDCCC  (4800)  ändern  muss.  Aber  auch  wer  das 
nicht  einsieht,  könnte  höchstens  auch  bei  Strabon  4900  verlangen: 
die  Zahl  3800  würde  auch  ihm  unerreichbar  bleiben. 

Es  ist  also  nicht  der  Balkanbusen,  auf  den  der  Sladiasmus 
des  Patrokles  hinweist;  es  findet  sich  bei  ihm  keine  Kenntniss  von 
dem  Orte,  wo  das  Flussbett  zu  dem  Ufer  des  Meeres  führt.  Und 
mit  dieser  Erkenntniss  stürzen  alle  Folgerungen,  die  auf  das  selt- 
same Zusammen  treffe  u  gebaut  sind.  Aber  wo  setzt  nun  Patrokles 
in  Wirklichkeit  die  Mündung  des  Stromes  an,  und  welche  Moli- 
virung  konnte  er  zur  Stütze  seiner  Ansetzung  beibringen?  Die 
Antwort  muss  sich  finden  lassen,  wenn  wir,  die  richtige  Zahl  be- 
wahrend, den  Stadiasmus  weiter  verfolgen.  Wir  müssen  sehen, 
ob  uns  nicht  etwa  1000  Stadien  weiter  nordwärts  an  dem  Ufer 
eine  Erscheinung  entgegentritt,  welche  die  Ansicht  des  Patrokles 
begründen  konnte.  Von  einem  Lauf  des  Oxos  kann  in  jener 
Gegend  natürlich  keine  Rede  sein  ;  denn  nördlich  von  dem  Balkan- 
busen erhebt  sich  das  Plateau  des  Uest-jurt.  Aber  weitere  1000 
Stadien  zu  den  Roslerschen  hinzu  führt  uns  eine  schmale  WTasser- 
strasse  in  den  Busen,  der  sich  an  das  Kaspische  Meer  im  Osten 
auschliesst ,  in  den  Karabugas  oder  Adschi-darja ,  der  durch  die 
Strasse  von  Karabugas  mit  dem  grossen  Becken  in  Verbindung 
steht.  Es  ist  also  wirklich  hier  geschehen,  was  in  der  Geschichte 
der  Entdeckungen  keineswegs  ohne  Beispiel  dasteht:  einen  engen 
Meeresarm  hat  Patrokles  für  die  Einmündung  des  Oxos  gehalten. 
Hier,  dachte  er,  mfisste  wohl  die  Breite  sein,  in  der  der  grosse 
Strom  von  Ost  nach  Westen  fliesse  ;  und  die  Strasse  von  Karabugas 
schien  ihm  diese  Meinung  zu  bestätigen.  Wir  sehen  also  keine 
Spur  einer  wirklichen  Kunde  von  dem  Lauf  des  Flusses  und 
seiner  Mündung.1) 

1)  Ganz  neuerdings  sind  Zweifel  daran  laut  geworden,  ob,  was  man  für 
den  Unterlauf  des  Oxos  hält,  überhaupt  ein  altes  Flussbett  sei;  diese  Zweifel 
sind  dann  wieder  von  anderen  für  unberechtigt  erklärt  worden.  S.  Ausland 
1883  Nr.  51  S.  1015.  Eine  Veranlassung,  den  vorliegenden  Aufsatz,  der  be- 
reits der  Redaction  zugegangen  war,  in  Anlage  und  Fassong  zu  ändern, 
konnte  ich  dieser  Discussion  daher  nicht  entnehmen.  Es  konnte  dies  um  so 
weniger  geschehen,  als  meine  Resultate  auch  dann  keine  Aenderung  erfahren 
würden,  wenn  die  erwähnten  Zweifel  sich  schliesslich  als  begründet  heraus- 
stellen sollten.  Wer  leugnet,  dass  der  Oxos  jemals  zum  Kaspischen  Meere 
geflossen  sei,  muss  sich  doch  mit  Patrokles  auseinandersetzen  und  kann  sich 
nun  davon  überzeugen,  dass  Patrokles  ihm  nicht  im  Wege  steht. 


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PATROKLES  UND  DER  OXOS 


177 


Wir  werden  daher  dem  weiteren  Versuche  Roslers,  auch  bei 
Ptolemaios  eine  Kenntniss  der  OxosmOndung  in  den  Balkanbusen 
und  zwar  eine  auf  Patrokles  zurückgehende  Kenntniss  derselben 
nachzuweisen  von  vornherein  mit  Misstrauen  entgegentreten.  Und 
dieses  Misstrauen  rechtfertigt  sich  auch  hinlänglich.  Rosier  weist 
hin')  auf  *die  Bestimmung  der  geographischen  Breite  von  Talka, 
einer  Insel  des  Kaspischen  Meeres,  die  gewiss  das  heutige  Tsche- 
leke  ist,  zu  43°  5',  während  der  Oxusmündung  die  Breite  von  44 
gegeben  wird.  So  unrichtig  eigentlich  die  Bestimmung  ist,  fährt 
Bösler  fort,  sie  leitet  darauf,  dass  dem  Ptolemaios  Talka  nicht 
sehr  fern  von  der  OmsmUndung  erschien.  Und  das  ist  hier  das 
Entscheidende.  -Tscheleke  liegt  südwestlich  vom  Eingänge  in  die 
Balkanbucht.' 

In  der  That  nennt  Ptolemaios  43  0  5  '  als  Breite  von  Talka  *)  ; 
die  Breite  der  OxosmOndung  aber  nähert  sich  dem  sogar  noch  mehr 
als  Rtfsler  angiebl.')  Und  doch  hat  Rosier  den  Ptolemaios  falsch 
verwerthet.  Er  selber  weist4)  auf  die  bekannte  Thalsache  hin, 
dass  Ptolemaios  'die  grosse  Axe  des  Meeres  in  beklagenswerter 
Verirrung  von  West  nach  Ost',  statt  von  Süden  nach  Norden  legte, 
zieht  aber  aus  dieser  Thatsacbe  nicht  die  notwendigen  Schlüsse. 
Denn  bei  dieser  Gestaltung  des  Beckens  mussten  natürlich  grosse 
Stücke  der  sich  in  meridionaler  Richtung  hinziehenden  Küsten  in 
die  der  Parallelen  gezogen  werden:  Entfernungsaugaben,  die  in 
Wirklichkeit  für  die  Breitenbestimmung  galten,  wurden  für  die 
Anseizung  der  Längen  benutzt.  Es  kommt  also,  um  über  das 
Lagen verbältniss  der  Insel  Talka  zur  Oxosmündung  ins  Klare  zu 
kommen,  vielmehr  auf  die  Län  gen  bestimm  ungen  des  Ptolemaios 
an;  und  diese  führen  zu  einem  ganz  anderen  als  dem  BOslerschen 
Resultate.  Die  Länge  von  Talka  beträgt  nämlich  95°'),  die  der 
Oxosmündung  aber  100  °6).  Ueberselzen  wir  nun  die  Ansetzung 
des  Ptolemaios  in  die  Absiebten  seiner  Quelle,  so  ist  nicht  eine 
west  östliche,  sondern  eine  nordsüdliche  erhebliche  Differenz  ge- 
meint und  damit  jede  Beziehung  der  Oxosmündung  des  Ptolemaios 
zu  dem  Balkanbusen  abgeschnitten.  Sehr  wohl  aber  vereinigt  sich 
das  gewonnene  Resultat  mit  der  Strasse  von  Karabugas.7). 

1)  S.  194.        2)  VI  9  p.  417,  14  Wilb. 

3)  Ptol.  VI  9  p.  416,  9  Wilb.  giebt  43°  an.  4)  a.  0.  S.  186  f. 
5)  Ptol.  VI  9  p.  417,  14  Wilb.  6)  Ptol.  VI  9  p.  416,  9  Wilb. 
7)  In  »einer  1845  erschienenen  'Denkschrift  über  den  unteren  Lauf  des 


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ITS 


NEUMANN 


Verfolgen  wir  nun  die  Fahrl  des  Patrokles  weiter  nach  Nor- 
den zu  der  Mündung  des  Jaxarles. 

80  Parasangen'i,  2400  Stadien*)  sind's  nach  ihm  von  dem 
Einflüsse  des  üxos  bis  zur  Mündung  des  Jaxarles.  Es  versteht 
sich  von  selbst,  dass  Patrokles  diese  Mündung  gar  nicht  hat  sehen 
können.  Denn  der  Jaxartes  hat  immer  in  den  Aralsee  und  nie  in 
das  Kaspische  Meer  gemündet;  sonst  hätte  er  ja  über  das  Plateau 
des  Uest-jurl  binuberfliessen  müssen.  Es  muss  daher  auch  hier 
gefragt  werden,  wie  Patrokles  zu  seiner  Behauptung  gekommen  ist. 

Kiepert3)  hält  dieselbe  für  einen  Trugschluss  aus  dem  Vor- 
handensein einer  liefen  Bucht  südlich  von  der  Halbinsel  Mangy- 
schlak ,  welche  ohne  jede  nähere  Untersuchung  für  die  Mündung 
eines  grossen  Stromes  gehalten  wurde.  Auf  sie  führe  der  Sladias- 
mus,  2400  Stadien  von  dem  Balkanbusen  als  der  Oxusmündung 
aus  gerechnet.  —  Es  ware  in  der  That  sehr  wohl  möglich  ge- 
wesen, die  Kinderli-Bai  für  die  Mündung  zu  halten,  womit  auch 
der  Stadiasmus,  vom  Balkanbusen  aus  gerechnet,  nicht  unvereinbar 
ware.  Auch  die  nördlich  davon  gelegene  Alexander- Bai  mit  der 
Bekturli-Iscbam-Bucht  würde  den  Irrlhum  haben  veranlassen  kön- 
nen4), wenn  auf  sie  die  Enlfernungsangabe  passte.  Aber  die  Kin- 
derli-Bai bedarf  des  Balkaobusens  als  Ausgangspunktes  des  Stadias- 
mus. Eben  aber  haben  wir  gesehen,  dass  vom  Balkanbusen  gäozlicb 
abzusehen  ist,  und  dass  die  Messung  vielmehr  von  der  Karabugas- 
strasse auszugehen  hat.  Von  hier  aus  gerechnet  führen  indessen 
die  2400  Stadien  sogar  noch  weit  über  die  Alexander -Bai  nach 
Norden,  bis  in  eine  Entfernung  von  etwa  fünf  Meilen  südöstlich 
von  dem  unter  44  0  n.  Br.  liegenden  Kap  Sagyndyk.  Auf  die 
Alexander-Bai  kommt  man  von  keinem  der  beiden  genannten  Aus- 
gangspunkte. Auf  der  ganzen  Strecke  aber,  wo  nach  unserer  Mei- 
nung der  Stadiasmus  wirklich  endigt,  findet  sich  keine  Einbuchtung. 
Die  nächste  ist  erst  der  Koschakbusen  zwischen  den  Halbinseln 

Oxus  zum  Karabugashaff  des  Kaspischen  Meeres'  versuchte  Carl  Zimmermann 
die  im  Titel  angedeutete  Hypothese  zu  begründen;  da  der  Uest-jurt  existirt, 
natürlich  vergebens.  Es  ist  ihm  aber  auch  entgangen,  dass,  wie  wir  eben 
gesehen  haben,  Strabon,  Pliniiw  und  Ptolemaios  scbeiubar  für  seine  Ansicht 
sprechen. 

1)  Strabon  XI  11,  5  C  518. 

2)  Strabon  XI  ti,  1  C  507  ;  Piin.  N.  H\  VI  36. 

3>  ZeiUchr.  d.  G  esc  Ilse  Ii.  f.  Erdkunde  su  Berlin  IX  (1874)  S,  273. 
4)  Dass  dies  wirklich  geschehen  sei,  nimmt  Rosier  S.  204  an. 


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PATROKLES  UND  DER  OXOS 


179 


Mangyschlak  und  Busatschi;  uud  dieser  liegt  wieder  zu  weit  nördlich. 
Es  ist  also  unmöglich,  die  palrokleische  Ansetzung  der  Jaxartes- 
mQodung  durch  einen  ähnlichen  Irrthum  zu  erklären  wie  den  bei 
der  Oxosmündung  begangeneu  ;  wir  müssen  uns  daher  nach  einem 
anderen  Motive  umsehen. 

Alexander  der  Grosse  ist  bei  seiner  Verfolgung  des  Bessos  im 
Jahre  329  von  Bäk  trie  u  aus  in  Sogdiana  eingedrungen.  Von  Baktra 
aus  wandle  er  sich  zu  dem  Oxos'),  setzte  aber  den  Fluss,  zog  da  un 
oach  Marakanda,  dem  heutigen  Samarkand,  und  drang  bis  zum 
Jaxartes  vor*),  an  desseu  Hier  er  ein  Alexandres  gründete3),  das 
heutige  Chodschent.  Denselben  Weg  wird  auch  der  Mriesier*)  De- 
modamas,  der  unter  Seleukos  1  Nikator  und  Antiochos  I  Soter 
Stratege  war,  eingeschlagen  haben,  als  er  zum  Jaxartes  zog,  um 
Doch  über  diesen  Strom  zu  setzen.6)  Verfolgt  mau  nun  den  Weg 
von  Balk  h  über  den  Ozos  nach  Samarkand  und  von  da  nach  Chod- 
schent, ao  findet  man,  dass  es  72  Meilen  sind.*)  Aber  von  Sa- 
markand aus  kommend  erreicht  man  das  Ufer  des  Syr  schon  einige 
Meilen  unterhalb  Chodschent  ;  diese  müssen  also  von  den  72  Meilen 
ebenso  in  Abzug  kommen  wie  die  Entfernung  von  Balkh  zum  A  mû. 
So  kommen  wir  fast  genau  auf  60  Meilen  als  Entfernung  zwischen 
Oxos  und  Jaxartes.  Daher  stammen  also  offenbar  die  2400  Stadien, 
die  naçaoayyai  wç  oydoit*o*%a  des  Palrokles.  Zu  Lande  hatte 
man  die  Entfernung  zwischen  beiden  Strömen  an  einer  Stelle 
kennen  gelernt;  offenbar  nahm  man  nun  an,  in  parallelen  Betten 
flössen  dieselben  weiter  nach  dem  Westen.  So  kam  man  auf  die 
Vermuthung,  auch  zwischen  den  Mündungen  beider  Flüsse  lägen 
2400  Stadien.  Da  man  den  Aralsee  nicht  kannte,  musste  man  ja 
auch  den  Syr  sein  Ende  im  Kaspischen  Meere  finden  lassen. 

Nun  können  wir  auch  die  Grenze  bestimmen,  die  Patrokles 
bei  seiner  Fahrt  an  der  Oslküste  des  Kaspischen  Meeres  nicht 
überschritten  hat.  Ueber  die  Strasse  von  Karabugas  ist  er  jeden- 
falls hinausgekommen  ;  aber  nicht  mehr  2400  Stadien  weiter,  nicht 
bis  in  die  Nähe  des  Kap  Sagyndyk.  Sonst  hätte  er  sich  ja  über- 

1)  Arr.  aaab.  III  29,  1.  2.      2)  ibid.  IH  30,  6. 

3)  ibid.  IV  1,  3.  4.      4)  Steph.  Byi.  s.  v.  'Atnwaa. 

5)  Plin.  N.  H.  V]  49.  Die  bei  Plioius  verderbte  Nameosforra  ist  wieder* 
hergestellt  aus  Solin  c.  49,  5.  Wie  Solin  aus  Plioius,  so  schöpft  aus  ihm 
Martiaoos  Capella  VI  692. 

6)  Vgl.  auch  Droysen,  Gesch.  d.  Hell.  1  23  S.  46. 


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180 


NEUMANN 


zeugen  müssen,  class  an  dieser  Stelle  der  Jaxartes  nicht  gemündet 
hat.  Es  ist  sogar  möglich,  dass  Patrokles  nicht  einmal  bis  zur 
Kinderli-Bai  gekommen  ist. 

Sollen  wir  nach  dem  Gesagten  aber  glauben,  dass  Patrokles 
wirklich  behauptet  hat,  die  Mündung  des  Jaxartes  gesehen  zu 
haben  ?  Plinius  sagt  uns,  Patrokles  sei  ?on  Indien  aus  (durch  den 
Ostlichen  und  nördlichen  Ocean)  in  das  (mit  dem  Nordmeer  in 
Verbindung  stehende)  Hyrkanische  Meer  gefahren1);  er  lägst  ihn 
also  im  Wesentlichen  die  Nordenskiöldsche  Expedition  anücipiren, 
nur  in  entgegengesetzter  Richtung.  Aber  aus  Strabon')  ersehen 
wir,  dass  Patrokles  eine  solche  Fahrt  nur  für  möglich  gehalten 
und  erklärt  hat;  die  Behauptung,  sie  selbst  gemacht  zu  haben,  ist 
ihm  nicht  im  Traume  eingefallen.  Wir  müssen  daher  entschieden 
die  Eventualität  ins  Auge  fassen,  dass  er  auch  seine  Angabe  über 
die  Mündung  des  Jaxartes  vorsichtiger  formulirte,  als  es  nach  den 
W'orten  des  Plinius  und  Strabon  allerdings  den  Anschein  hat. 

Ebenso  wie  die  Oslküste  des  Kaspischen  Meeres  hat  Patrokles 
auch  sein  westliches  Gestade  befahren.  Strabon  und,  wie  wir 
gesehen  haben,  auch  Plinius  nennt  5400  Stadien  als  Länge  dieser 
Fahrt  am  Gestade  der  Albaner  und  Kadusier  vorbei,  d.  h.  eben  an 
der  Westküste.  Ausgangspunkt  ist  hier  wie  oben  die  Einmündung 
des  Sefid-rûd.  Von  dort  aus  führen  5400  Stadien  in  die  Gegend, 
wo  Sulak  und  Terek  sich  ins  Meer  ergiessen. 

Ueber  der  Wichtigkeit,  welche  der  Fahrt  des  Patrokles  an  der 
Ostküste  für  die  Frage  nach  der  Oxosmündung  zuzukommen  schien, 
haben  die  neueren  Gelehrten  diesen  weiteren  Fahrtbericht  völlig 
vergessen.  Und  doch  ist  er  nicht  ohne  Wichtigkeit,  auch  nicht 
ohne  Weiteres  verständlich.  Was  hat  Patrokles  in  diesen  west- 
lichen Gegenden  so  hoch  im  Norden  noch  zu  suchen?  Welches 
Interesse  bot  eine  Erkundung  des  Gestades  über  die  Mündung 
des  Kur  hinaus,  wo  die  Handelsstrasse  nach  Kolchis  abbog? 

Zur  Beantwortung  dieser  Fragen  müssen  wir  etwas  weiter 
ausholen. 

Der  ursprünglichen  Anschauung  der  Griechen  galt  die  Erde 
als  rings  vom  Okeanos  umflossen;  und  da  die  Kenntnisse  nicht 
weit  nach  Osten  reichten,  so  floss  derselbe  offenbar  auch  nicht  in 
grosser  Entfernung  von  der  den  Griechen  bekannt  gewordenen 


1)  N.  H.  VI  58.         2)  Strabon  II  1,  17  C  74;  XI  11,  6  C  518. 


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PATROKLES  UND  DER  OXOS 


181 


Osüiüsle  des  Schwarzen  Meeres.  Von  dem  Kaspischen  Meere  er- 
langte man  die  erste  Runde  durch  den  Handelsverkehr,  der  von 
Kolchis  aus  den  Phasis  aufwärts  ging  und  von  da  den  Kur  er- 
reichte. Den  Kur  abwärts  gehend  gelangte  man  zu  den  Kaspiern, 
die  damals  au  der  Mündung  des  Kur  gesessen,  und  als  das  Volk, 
n  dessen  Wohnsitzen  die  Handelsstrasse  die  Ufer  des  Ostlichen 
Meers  erreichte,  die  Benennung  dieses  Meeres  bei  den  Griechen 
Teranlasst  haben.  Bei  den  damaligen  Anschauungen  von  der  Nahe 
des  Okeanos  versieht  es  sich  aber  ganz  von  selbst,  dass  man  dies 
Meer  der  Kaspier  nun  eben  für  einen  Theil  des  Okeanos  gehalten 
haL  Diese  Meinung  tlieilte  auch  Hekataios  der  Milesier.1)  Andere 
und  bessere  Nachrichten  erkundete  erst  Herodotos.  4Das  Kaspische 
Meer',  so  sagt  er,  *ist  ein  Meer  für  sich  und  vereinigt  sich  nicht 
mit  dem  anderen  Meer.'  Diese  richtige  Erkenntniss  halt  sich  nun 
länger  als  ein  Jahrhundert  In  der  Meteorologie  des  Aristoteles1) 
können  wir  sie  constatiren.  Ferner  erwähnt  Aristoteles  hier3)  unter 
den  ostasiatischen  Flüssen  den  Araxes,  d.  h.  den  herodotischen, 
des  Oios;  von  diesem  sondert  sich  der  Tanais  ab4)  und  ergiesst 
sieb  in  die  Maiotis.  Dieser  Tanais  verratb,  wie  Rosier  richtig  be- 
merkt hat") ,  die  erste  Kunde  vom  Jaxarles  bei  den  Griechen. 
Daren  den  Verkehr  mit  Persien  hatte  man  offenbar  von  einem 
grossen  Flusse  noch  jenseits  des  Oxos  vernommen  :  was  lag  näher, 
als  anzunehmen,  dass  hier  die  europäische  Kunde  vom  Nordosten 
mit  der  asiatischen  vom  Nordwesten  zusammenträfe,  als  den  Jaxartes 
eben  für  den  Tanais  zu  halten  ?  Dann  ergoss  dieser  Fluss  sich 
aber  natürlich  in  die  Maiotis.  Und  wenn  er  von  den  Gegenden 
des  Oxos  in  das  Asowsche  Meer  gelangte,  so  war  er  dahin  natür- 
lich im  Norden  des  Kaspischen  Meeres  geflossen,  d.  h.  das  Kaspische 
Meer  war  ein  Binnensee. 


1)  Dario  hat  Klausen  ganz  Redit,  our  kann  er  nicht  aus  Aviens  ora 
maritima  beweisen.  Der  einzige,  aber  auch  augreichende  Grund  für  die  An- 
nahme ist  die  Energie,  mit  der  Herodotos  seine  eigene  richtige  Ansicht  her- 
vorhebt. Sie  ist  eben  etwas  durchaus  Neues. 

2)  II  1,  10;  I  13,  29.       3)  I  13,  16. 

4)  T9VTW  <f  i  Tâveïç  ônotf^frai.  Diese  angebliche  Absonderung  vom 
Oxos  knüpft  wohl  an  die  40  oré/taia  des  herodotischen  Araxes  an.  Herod. 
1  202. 

5)  Rosier  a.  a.  0.  S.  223.  In  den  nächstfolgenden  Auseinandersetzungen 
ist  leicht  zu  erkennen,  in  wie  weit  ich  mit  Rosier  übereinstimme,  oder,  was 
grö«stentheils  der  Fall  ist,  eigene  Beobachtungen  biete. 

Htnnw  XIX.  13 


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182 


NEUMANN 


Mit  denselben  Anschauungen  zogen  die  Makedonier  nach  Asien. 
Auch  ihnen  war  das  Raspische  Meer  ein  Meer  för  sich.  Und  als 
sie  im  Jahre  329  noch  im  Norden  des  Oxos  einen  grossen  Strom» 
den  Jaxartes,  erreichten,  hielten  auch  sie  denselben  natürlich  für  den 
Tanais.  Aber  man  erfahrt,  dass  dieser  Fluss  in  dem  See  sein  Ende 
fiodet,  den  man  begreiflicher  Weise  mit  dem  Kaspischen  Meeran  statt 
mit  dem  Aralsee  gleichsetzt.  Aber  der  Tanais  mündet  doch  in  die 
Maiotis:  wie  kann  er  sich  dann  in  das  Kaspische  Meer  ergiessen? 
Diese  Schwierigkeit  löste  man  auf  eine  eigentümliche  Weise:  man 
erklärte  das  Kaspische  Meer  und  die  Maiotis  fttr  ein  einheitliches 
Ganze.  Diese  Ansicht  vertritt  Kleitarchos,  wenn  er  angiebt,  der 
kaukasische  Isthmos  sei  von  den  Wassern  des  östlichen  und  des 
westlichen  Meeres  überschwemmt;  wir  finden  sie  auch  bei  Poly- 
kleitos  von  Larissa.1)  Dabei  blieben  aber  sowohl  Kaspisches  Meer 
als  Maiotis  Binnenseen. 

Indessen  durch  die  Expedition  Nearchs  drängten  sich  Alexan- 
der dem  Grossen1)  neue  Zweifel  hieran  auf.  Das  Erythrtische 
persische  Meer  hatte  sich  als  Busen  des  Okeanos  erwiesen;  war 
es  nicht  auch  möglich,  dass  auch  das  Kaspische  Meer  nur  ein  Theil 
des  Weltmeers  sei?  So  kam  denn  Alexander  in  seiner  letzten 
Lebenszeit,  im  Jahre  323  auf  den  Gedanken,  die  Frage,  ob  das 
Kaspische  Meer  mit  dem  Pontos  Euxeinos,  d.  h.  mit  der  Maiotis, 
oder  ob  es  mit  dem  Okeanos  zusammenhänge,  durch  Aussendung 
einer  Expedition  zu  beantworten.  Führer  der  Expedition  sollte 
Herakleides,  der  Sohn  des  Argaios,  sein.*)  Ihn  sandte  Alexander 
zunächst  nach  Hyrkanien,  damit  er  dort  Bauholz  Dillen  und  Schiffe 
nach  griechischer  Bauart  zimmern  lasse. 

Doch  bald  darauf  war  der  König  todt  und  mit  ihm  starben 
seine  grossen  Plane.  Erst  lange  Zeit  nach  des  Königs  Tode  wur- 
den seine  Gedanken  wieder  aufgenommen.  Die  Expedition  des 
Patrokles  hat  eben  die  Aufgabe  zu  lösen  unternommen,  zu  der 
Alexander  den  Herakleides  bestimmt  hatte.  Die  Ergebnisse  der 
Untersuchung  waren  folgende: 

1)  Das  Kaspische  Meer  hängt  mit  dem  Ocean  zusammen.  Ge- 
schlossen war  dies  daraus,  dass  Patrokles  weit,  viel  weiter 

1)  Strabon  XI  1,  5  C  492  für  Kleitarchos,  XI  7,  4  C  509  f.  für  die  An- 
sicht der  Makedonier  and  des  Poly  klei  tos. 

2)  Arr.  aoab.  VII  16,  1.  2. 

3)  Arrian  a.  a.  0. 


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PATROKLES  UND  DER  OXOS  183 


nach  Norden  gekommen  war  als  jemand  vor  ihm,  und  dass 
die  Fahrt  dort  nirgend«  eine  Grenie  fand,  weder  an  den 
östlichen  noch  an  den  westlichen  Gesladen.  So  verdrängte 
denn  der  Irrthum  des  Patrokles  auf  lange  Zeit  die  richtige 
Ansicht  des  Herodotos,  die  his  dahin  gegolten  hatte;  mit 
scheinbar  empirischer  Begründung  kehrte  man  zu  den  Ideen 
der  mythologischen  Zeit  zurück. 

2)  aber  ergab  sich  nun  wenigstens  als  Consequenz,  dass  der 
grosse  Flues  im  Norden  des  Oxo»,  der  Jazartes  nicht  in  die 
Maiotis  münden  könne,  also  auch  nicht  mit  dem  Tanais 
identisch  sei.') 

Denn  die  Fahrt  an  der  Westküste,  die  nirgends  auf  eine  nach 
Westen  abbiegende  Wasserstrasse  geführt  hatte,  sowie  implicite  die 
Ansicht  von  dem  Zusammenhange  mit  dem  Ocean  hatte 

3)  darauf  gewiesen,  dass  die  Maiotis,  die  als  Binnensee  bekannt 
war,  mit  dem  Kaspischen  Meere  nichts  gemein  habe. 

Mit  Hilfe  dieser  Resultate  können  wir  nun  auch  zum  Verstandniss 
einer  wichtigen  Nachricht  des  Plinius  gelangen.  N.  H.  VI  31  sagt 
derselbe:  Claudius  Caesar  a  Cimmerio  Bosporo  ad  Caspium  mare 
CL  prodidit  eaque  per f ödere  cogitasse  Nicatorem  Seleucum.  Seleukos 
Nikator  wollte  also  eine  Kanalverbindung  zwischen  dem  Kaspischen 
Meere  und  der  Maiotis  herstellen.  Wie  konnte  aber  jemand  auf 
diesen  Gedanken  kommen,  so  lange  man  noch  an  die  Identität 
dieser  beiden  Becken  glaubte?  Wir  sehen  vielmehr,  dieser  Plan 
des  Seleukos  fuss  te  eben  auf  den  Untersuchungen  des  Patrokles 
und  batte  die  Ergebnisse  seiner  Fahrten  zur  Voraussetzung.  Erst 
nachdem  diese  Expedition  die  Ansicht  von  der  gesonderten  Existenz 
der  beiden  Meere,  die  man  in  Folge  der  Feldzuge  des  J.  329  v,  Chr. 
aufgegeben,  wieder  begründet  hatte,  konnte  man  auf  die  Idee  ge- 
rathen,  durch  das  Werk  der  Hände  herzustellen,  was  in  den  letzten 
Jahrzehnten  für  von  Natur  bestehend  gegolten  batte.  Und  das 
Gutachten  des  Patrokles  wird  sich  auch  nicht  gegen  die  Möglich- 
keit des  Unternehmens  ausgesprochen  haben.  Hatte  die  Fahrt  an 
der  Westküste  ihn  doch  über  die  Gebirge  hinaus  nach  Norden  an 
die  weiten  Ebenen  von  Ciskaokasien  geführt. 

U  Jetzt  erkennen  wir  auch,  welcher  Quelle  Eratosthenes  folgte,  wenn  er 
die  Identität  von  Tanais  und  Jaxartes  zu  widerlegen  sich  bemühte.  Erat,  bei 
Strabon  XI  7,  4  C  510;  Berger  S.  167.  Uebrigens  ist  nicht  nur  das  kleine 
Fragment  bei  Berger,  »ondern  §  4  in  seiner  ganzen  Ausdehnung  eratostheoiscb. 


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184 


NEUMANN 


Plinius  nennt  ans  auch  die  Zeit,  in  welcher  sich  Seleukos 
Nikator  mit  dem  Gedanken  einer  Durchstechung  des  kaukasischen 
lstbmos  trug1);  mitten  aus  seinen  Planen  riss  ihn  die  Ermordung 
durch  Ptolemaios  Keraunos  zu  Ende  des  J.  281.  Die  Expedition 
des  Patrokles  muss  also  vor  dieses  Jahr  gefallen  sein.  Auch  die 
Betrachtung  der  anderweitigen  Nachrichten  Ober  das  Leben  des 
Patrokles  wird  dieses  Resultat  bestätigen. 

Bis  jetzt  hat  die  Untersuchung  über  die  Zeit  der  Expedition 
des  Patrokles  keine  andere  Angabe  verwerthet  als  die  des  Plinius 
N.  H.  VI  58;  hier  wird  Patrokles  als  praefectus  dosais  des  Seleukos 
und  Antiochos  bezeichnet,  die  sogar  selbst  als  Theilnehmer  der 
angeblichen  Fahrt  vom  indischen  Ocean  in  das  Hyrkanische  Meer 
genannt  werden.2)  Man  findet  daher  den  Patrokles  bei  den  neueren 
Gelehrten  bald  unter  Seleukos  Nikator,  bald  unter  Antiochos  Soter 
angesetzt;  Rosler  lüsst  ihn  unter  beiden  'eine  Zeitlang  auf  dem 
Raspischen  Meere  slationiren'. 

Im  Jahre  312  v.  Chr.  begegnet  uns  Patrokles  in  Babylon  als 
Stratege  des  Seleukos.*)  Als  <mfc  <rv*exoç  that  âoxwv  xai  2e- 
Xevxtp  tpllog  motbg  befindet  er  sich  im  Rathe  des  Königs,  als 
im  Winter  286/285  Demelrios  Poliorketes  bei  Seleukos  Zuflucht 
suchte4);  er  widerrieth  die  Aufnahme  des  Demetrios  und  entschied 
damit  dessen  Schicksal. 

Dem  Seleukos  Nikator  folgte  sein  Sohn  Antiochos  Soter,  der 
bereits  seit  Jahren  die  oberen  Salrapien  als  Konig  beherrschte. 
Gleich  nach  des  Vaters  Tode  sendet  im  Jahre  280  Antiochos  den 
Patrokles  als  Feldherrn  in  die  nördlich  vom  Tauros  gelegenen  Theile 
Kleinasiens.  Patrokles  gesellt  sich  den  Hermogenes  aus  Aspendos 
als  Unterfeldherrn  bei.  Dieser  denkt  zunächst  daran  sich  gegen 
das  pontische  Heraklei  a  zu  wenden,  laset  sich  aber  durch  die  Hera- 
kleoten  bestimmen  davon  abzustehen.  Er  zieht  nun  gegen  Bithy- 
nien;  dort  aber  lauern  ihm  die  Bithynier  auf,  und  er  wird  mit 
seinem  ganzen  Heer  vernichtet 


1)  Plin.  N.  H.  VI  31  eaque  perf ödere  cofiteuie  Seleucum  Kcatorem, 
quo  tempore  tit  ab  Ptolemaeo  Cerauno  inter  fee  tut. 

2)  eireumvectit  etiam  in  Hyrcanium  mare  et  Caspium  Seieuco  et 
Antiocho  praefectoque  etattit  eorum  Patrocle. 

3)  Di  od.  XIX  100,  5. 

4)  Plat.  Dem.  47.    v.  Wilamowitz  -  Möllendorff,  Anligono»  von  Karyslot 

S.  24$. 


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PATROKLES  UND  DER  OXOS 


185 


Wir  verdanken  diese  Nachrichten  dem  Excerpt  des  Photios 
aus  Memnon  von  Herakleia.1)  Das  Subject  der  letzten  Sätze  kann 
grammatisch  nur  Hermogenes  von  Aspendos  sein.  Aber  das  ist 
doch  wohl  nur  auf  Rechnung  des  Excerptors  zu  setzen.  Von  dem 
Feldherrn  selbst,  von  Patrokles,  musste  doch  vor  allem  die  Rede 
sein.  Und  wäre  derselbe  nicht  dabei  gewesen,  wäre  er  nicht 
mit  gefallen,  so  würde  er  bei  den  gleich  folgenden  weiteren  bithy- 
Discben  Kämpfen  uns  begegnen. 

Aber  sollte  der  Tod  des  Patrokles  auch  wirklich  nicht  in  das 
Jahr  280  fallen,  so  muss  seine  Expedition  auf  dem  Raspischen 
Meere  doch  schon  aus  dem  vorhin  erwähnten  Grunde  vor  281  an- 
gesetzt  werden.  Ferner  werden  wir  kaum  fehl  gehen,  wenn  wir 
annehmen,  dass  das  Kanalproject  des  Seleukos  mit  dieser  Expe- 
dition auch  chronologisch  eng  zusammenhängt.  Im  Jahre  286  aber 
sehen  wir  den  Patrokles  noch  im  Rath  des  Königs:  also  muss  er 
zwischen  285  und  282  seine  Fahrten  unternommen  haben. 

Damit  gewinnen  wir  auch  die  Möglichkeit,  zwei  andere  histo- 
risch-geographische Schriftsteller  jener  Zeiten  chronologisch  ge- 
nauer zu  fixiren.  Oben  haben  wir  gesehen,  dass  Polykleitos 
von  Larissa  von  den  Resultaten  der  Fahrt  des  Patrokles  noch 
keine  Kenntnis«  hat  haben  können:  Polykleitos  hat  also  vor  281 
geschrieben.  Dagegen  wissen  wir  durch  Strabon'),  dass  Aristo- 
bulosvonKassandreiaden  Fahrtbericht  des  Patrokles  bereits 
benutzt  bat.  Aristobulos  bat  an  den  FeldzUgen  Alexanders  noch 
Theil  genommen  und  hat  in  einem  Alter  von  84  Jahren  mit  der 
Abfassung  seines  Geschichtswerkes  begonnen.  Dies  geschah  nach 
301,  nach  der  Schlacht  bei  Ipsos.  Soviel  war  bisher  gesichert. 
Nun  können  wir  etwas  weiter  gehen  und  als  terminus  ante  quem 
non  for  die  Abfassung  der  aristobulischen  Geschichte  das  Jahr  285 
bezeichnen. 

1)  F*.  XV  bei  Müller  F.  H.  G.  III  534  sq. 

2)  XI  7,  3  C  509. 

Halle  a.  S.  KARL  JOHANNES  NEUMANN. 


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DIE  INSCHRIFT  DES  CAEI0N1US  RUFIUS 

ALBINUS. 

In  der  kleinen,  aber  ausgewählten  Inschriflensammlung  karo- 
lingischer  Zeil,  von  welcher  uns  im  Einsiedlensis  die  einzige  Ab- 
schrift erhalten  ist,  hat  von  jeher  ein  Stück  die  besondere  Auf- 
-merksamkeit  der  Gelehrten  erregt.  Es  war  dort  die  Rede  von 
irgend  einem  Rechte,  das  von  Caesar  dem  Senate  geraubt  und 
ihm  nach  dreihundert  und  einundachtzig  Jahren  zurückgegeben 
war,  und  da  diese  chronologische  Bestimmung  in  die  Zeit  Consta n- 
tins  des  Grossen  führte,  lag  es  nahe,  in  der  erwähnten  Massregel 
4in  Glied  aus  seiner  grossen  Umgestaltung  des  römischen  Staates 
zu  erkennen.  Aber  welcher  Art  war  diese  Neuerung  oder  vielmehr 
diese  Wiedererneuerung?  Der  Satz  der  Inschrift,  welcher  dies  aus- 
drücken sollte,  Hess  sich  zwar  ganz  wohl  construirez,  doch  wollte 
jemand  seine  Bedeutung  erklären,  so  war  er  bald  widerlegt.  Nach 
diesen  misslungenen  Versuchen  wird  man  uns  wohl  die  Behauptung 
gestatten,  dass  der  grammatische  Zusammenhang  des  Textes  ein 
trügerischer  Schein  und  so,  wie  er  jetzt  vorliegt,  ein  Sinn  darin 
Uberhaupt  nicht  zu  finden  ist.  Doch  geben  wir  es  darum  nicht 
auf,  dies  wichtige  Denkmal  für  unsere  historische  Kenntniss  zu 
verwerthen ,  nur  muss  die  Losung  des  alten  Rathseis  auf  einem 
neuen  Wege  gesucht  werden. 

Die  Inschrift  lautet  in  der  Zeilentheilung  des  Einsiedlensis 
und  mit  allen  Fehlern  der  Handschrift  nach  dem  Abdruck  im 
C.  I.  L.  VI  p.  zu  folgendermassen  : 
Jbi  (das  heisst  in  Capitolio): 

Ceinonium  rufium  albinum  uc.  cons,  filo 
sophum.    ruft  uolusiani  bis  ordinarii  cons 
finium.    senatus  ex  consulto  suo  quod  eius  liberls 
post  caesariana  tempora  id  est  post  annos. 
CCCLXXX.    et  1-  auctoritatetn  decreuerit 
FL  magnus  ienuarius.  uc.  cur  statuarum. 


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DIE  INSCHRIFT  DES  CAEIOMIS  KUFIUS  ALBINUS  187 


Mommsen1)  batte  in  dem  AJbinus  der  ersten  Zeile  den  Con- 
suln,  welchen  die  Fasten  zu  dem  Jahre  335  verzeichnen,  erkennen 
wollen,  doch  mit  Recht  machte  Rossi1)  dagegen  geltend,  dass  dieser 
als  der  namen gebende  Beamte  des  Jahres  den  Titel  eontul  Ordi- 
narius fahren  müsse.  Zwar  ist  das  Beiwort  an  sich  nicht  unent- 
behrlich, denn  da  im  vierten  Jahrhundert  die  sofficirten  Consulate 
in  so  geringer  Achtung  standen,  dass  man  sie  auf  den  Inschriften 
fast  nie  anführte,  so  konnte  eine  Würde,  welche  sich  schon  durch 
ihre  Stellung  in  der  gesammten  Titulatur  als  die  höchste  charak- 
terisirte,  nicht  leicht  mit  ihm  verwechselt  werden,  auch  wenn  man 
sie  nicht  ausdrücklich  als  den  Jahresconsulat  bezeichnete.  Aus 
diesem  Grunde  ist  der  Zusatz  Ordinarius  nicht  selten  auf  den  In- 
schriften von  Männern  weggelassen,  denen  er  unzweifelhaft  zu- 
kam*), doch  wenn  er  auf  demselben  Steine  bei  dem  Namen  des 
Taters  steht,  bei  dem  des  Sohnes  fehlt,  so  kann  dies  unmöglich 
Zufall  sein,  und  Rossis  Scbluss,  dieser  sei  eontul  suffectus  gewesen, 
ist  kaum  abzuweisen. 

Andererseits  lassen  sich  aber  auch  für  die  Meinung  Mommseos 
so  gewichtige  Argumente  anführen,  dass  es  schwer  ist,  sich  ihr 
nicht  anzuschliessen.  Erstens  stimmt  bei  dem  Consulo  von  335 
nicht  nur  das  Cognomen,  sondern  auch  das  Gentilicium  Rufius'), 
zweitens  führt  die  Jahreszahl  des  Steines  fast  mit  Notwendigkeit 
auf  ihn.  Denn  verzichten  wir  auch  fürs  Erste  darauf,  das  be* 
stimmte  Jahr  zu  bezeichnen,  so  ist  doch  die  ganze  Regierungszeit 
Caesars  eine  so  kurze,  dass  sie  Vermuthungen  einen  sehr  engen 
Spielraum  gewährt.  Nach  dem  Kaiserverzeichnisse  des  Chrono- 
graphen von  354,  welches  damals  wohl  ofQciell  war  und  auch  von 
den  Dedicanten  der  Statue  ihrer  Berechnung  zu  Grunde  gelegt  sein 
wird,  begannen  die  tempora  Caesariana  mit  der  Schlacht  bei  Phar- 
salus,  den  9.  August  706.  Da  auf  der  Inschrift  nicht  anno  trecen- 
tesimo  octogesimo  primo,  sondern  post  anuos  CCCLXXX  et  I  steht, 

1)  Berichte  über  die  Verhandl.  der  k.  sächs.  Gesellsch.  der  Wiss»'nsch. 
in  Leipzig  II  1850  S.  310. 

2)  Rossi's  le  prime  raccolle  d'antiche  itcrizioni  compilate  in  Roma 
ira  il  finire  de  secolo  XI Fed  il  cominciare  del  XV,  Giom.  Arcadico  CXXHI. 
CXXVHl  a.  1852  ist  mir  gegenwärtig  nicht  zugänglich.  Ich  citire  daher 
nur  nach  den  Angaben,  welche  ms  dem  Boche  za  C.  I.  L.  VI  1708  ge- 
macht sind. 

3)  S.  die  Vorrede  za  meiner  Ausgabe  des  Symmachos,  Anm.  100. 

4)  Roasi,  Irueript.  christ,  urb.  Rom.  p.  40. 


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188 


SEECK 


darf  man  kaum  mit  Mommseu  das  anfangende  und  das  schliessende 
Jahr  mit  einrechnen,  sondern  muse  die  volle  Summe  zuzählen. 
Wir  gelangen  so  auf  die  Jahre  1087—1091  der  Stadt,  334—338 
nach  Christo,  und  in  diesen  kurzen  Zeitraum  fallt  eben  der  Con- 
sulat des  Albinus.  Da  also  sowohl  die  Bestimmung  Mommsens  als 
auch  der  Einwand  Rossi's  voll  begründet  sind,  sehe  ich  keinen 
andern  Ausweg,  als  eine  Lücke  anzunehmen,  in  welcher  das  Wort 
Ordinarius  ausgefallen  ist.  Es  kann  dies  ein  Fehler  der  Ueber- 
lieferung  sein,  da  ja  bekanntlich  der  Einsiedlensis  keine  Copie 
erster  Hand  ist,  es  kann  aber  auch  von  dem  Steine  selbst  ein 
mehr  oder  minder  grosses  Stück  gefehlt  haben,  denn  in  der  Hand- 
schrift werden  ja  auch  sonst  weder  Lücken  angemerkt,  noch  auch 
die  Zeilentheilung  des  Originals  berücksichtigt.1) 

Die  Entscheidung  dieser  Alternative  bietet  die  letzte  Zeile. 
Dem  Accusativ,  welcher  die  Inschrift  eröffnet,  stehen  zwei  Nomi- 
native gegenüber,  senatus  und  Flavius  Magnus  Ienuarhts  vir  claris- 
smus  curator  statuarum.  Das  Verhältniss  derselben  ist  klar:  der 
Senat  hat  die  Statue,  welche  sich  einst  über  der  Inschrift  erhob, 
errichten  lassen,  Jenuarius  seinem  Amte  gemäss  das  Geschäftliche 
bei  ihrer  Anfertigung  und  Aufstellung  besorgt;  aber  diese  ver- 
schiedene Beziehung  zu  dem  Denkmal  musste  auch  deutlich  aus- 
gedrückt werden,  der  Dedicant  und  sein  Beauftragter,  die  vor- 
nehmste Corporation  des  römischen  Staates  und  ein  Beamter  ziem- 
lich niederen  Ranges  durften  nicht  in  ganz  derselben  Form,  als 
wären  sie  gleichberechtigte,  nebeneinander  stehen.  'Den  Albinus 
der  Senat',  dies  genügt  für  das  Versländniss,  auch  ohne  dass  ein 
Verbum  hinzugefügt  wird  :  hinter  der  Erwähnung  des  Curalor  Sta- 
tuarum aber  ist  ponetidum  curavit  oder  eine  ähnliche  Formel  nicht 
zu  entbehren.  Sind  aber  die  erste  und  die  letzte  Zeile  beide  un- 
vollständig, so  wird  es  sehr  wahrscheinlich,  dass  ein  Bruch  von 
oben  bis  unten  durch  den  ganzen  Stein  gegangen  ist 

Der  vorliegende  Teit  ist,  so  viel  mir  bekannt,  das  einzige 
Beispiel  einer  Ehreninschrifl  —  wenigstens  in  der  Hauptstadt  und 

1)  Es  ist  übrigens  kaum  ein  Zufall,  wenn  die  Inschrift  im  Einsiedlensis 
genau  die  gleiche  Zeilenzahl  aufweist,  die  wir  später  auch  für  den  Stein  con- 
st* tiren  werden,  nnd  vier  Zeilen  (2.  3.  5.  6)  von  sechsen  ^ogar  die  gleichen 
Schlösse  haben.  Es  wäre  danach  wohl  möglich,  dass  die  Originalcopie  die 
Zeilentheilung  der  Inschrift  bewahrt  hatte  und  diese  nur  in  unserem  Codex 
verwischt  ist. 


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DIE  INSCHRIFT  DES  CAEIOMUS  RUFIUS  ALBINUS  189 


in  lateinischer  Sprache  — ,  in  dem  der  curtus  konorum  nicht  voll- 
ständig oder  nahezu  vollständig  aufgeführt  wäre;  denn  daaa  Albinus 
vor  dem  Consulate  gar  kein  Amt  bekleidet  haben  sollte,  ist  un- 
denkbar. Zwar  kam  es  am  Ende  des  vierten  Jahrhunderts  wohl 
vor,  dass  hochgeborene  Knaben  mit  der  glänzendsten  Würde  des 
Reiches  ihre  Laufbahn  begannen,  doch  in  der  Zeit  Conslandns  ist 
eine  solche  Ehre  noch  den  kaiserlichen  Primen  reservirt.  Ueber- 
dies  erhielt  Albinus  noch  im  Jahre  seines  Consulats  die  Stadt- 
präfectur,  nicht  einen  leeren  Ehrentitel,  sondern  ein  hohes  und 
verantwortungsvolles  Amt,  das  man  nicht  leicht  einem  gänzlich  un- 
erprobten  Mann  Übertrug.  Mithin  ist  nach  dem  Beiworte  Ordinarius 
noch  die  ganze  Aemterreihe  zu  ergänzen,  welche  er  vorher  durch- 
laufen hatte,  und  der  zerstörte  Theil  des  Steines  muss  von  ziemlich 
bedeutender  Ausdehnung  gewesen  sein. 

Freilich  darf  man  sich  das  fehlende  Stück  auch  nicht  allzu 
umfangreich  denken,  da  sonst  die  Zeilen  eine  unmögliche  Länge 
erreichen  würden,  doch  brauchte  der  cursus  honorum  vor  dem 
Consulat  auch  nicht  mehr  als  ein  Amt  zu  enthalten,  nämlich  den 
Proconsulat.  Dieser  stand  an  Rang  unmittelbar  unter  den  höchsten 
Würden  des  Reiches,  an  Macht  und  Einfluss  wenig  über  der  Cor- 
rector und  der  Consularität ,  welche  damals  die  gewöhnliche  An- 
faogsstufe  der  senatorischen  Laufbahn  bildeten,  denn  auch  der 
Proconsul  stand  ja  nur  einer  Provinz  vor  und  seine  Appellations- 
gerichtsbarkeil  war  durch  die  concurrirenden  Gewalten  des  Vica- 
riats und  der  Präfectur  beinahe  lahm  gelegt.  Es  ist  daher  im 
vierten  Jahrhundert  keine  ungewöhnliche  Erscheinung,  dass  vor- 
nehme Römer  ihre  erste  Probe  in  der  Verwaltung  Africas  ablegen, 
um  dann  gleich  zu  Präfecturen  und  Consulaten  befördert  zu  wer- 
den. Beispiele  gewähren  noch  aus  der  Zeit  Constantins  Sex.  Ani- 
cius  Paulinus1),  etwas  später  Sex.  Petronius  Probus,  Clodius  Her- 
mogenianus  Caesarius  und  Hesperius,  der  Sohn  des  Ausonius.1) 
Albinus  stammte  aus  keinem  geringeren  Hause  als  diese  vier,  ja 
wahrscheinlich  war  er  sogar  mit  der  kaiserlichen  Familie  ver- 
schwägert.9)   Da  also  seine  Herkunft  es  gestattet  und  der  Raum 

1)  C.  I.  L.  VI  1680  Sex.  Anicio  Paulino,  procons(uli)  Africae,  bis 
co{nis(uli),  praef\ecto)  urb(i).  Der  zweite  ConsuUt  fällt  in  das  Jahr  325, 
die  Prifectur  331.  2)  Syromachoe,  praefatio  p.  XCV1II.  CI.  CVU. 

3)  Seinen  Stammbaum  habe  ich  in  der  Vorrede  zona  Symmachos  p.  CLXXV 
lusammengestellf. 


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191) 


SEECK 


es  gebietet,  ihm  eine  sehr  kurze  und  sehr  vornehme  Laufbahn  zu- 
zuweisen, so  ist  das  zu  ergänzende  Amt  auch  mit  Notwendigkeit 
gegeben.  Denn  ein  anderes,  das  zugleich  als  politisches  Tiroci- 
nium und  als  unmittelbare  Vorsture  der  höchsten  Ehrenstellen 
diente,  existirt  nicht.  Die  Buchstaben  ORDPROCONSAFRICÀE 
nehmen  keinen  zu  grossen  Raum  ein,  um  noch  am  Ende  der  ersten 
Zeile  stehen  zu  können  und  selbst  ein  PRAEF  'VRB*  dürfte 
wohl  daneben  Platz  finden,  denn  auch  dieser  Zusatz  scheint  mir 
unentbehrlich. 

Die  Inschrift  ist,  da  sie  den  Consulat  erwähnt,  frühestens  am 
ersten  Januar  335  abgefasst,  doch  hindert  nichts  einen  beliebigen 
späteren  Termin  anzunehmen,  sofern  derselbe  nur  nicht  381  Jahre 
nach  Caesars  Tode,  d.  h.  das  Jahr  33S,  überschreitet.  Die  Statue 
wurde  dem  Geehrten  um  eines  bestimmten  Verdienstes  willen  er- 
richtet, wie  sich  aus  dem  begründenden  Bindeworte  quod,  mit 
welchem  der  bis  jetzt  unverständliche  Satz  beginnt,  nothwendig 
ergiebu  Der  Dedicant  ist  der  Senat,  auf  ihn  also  dürfte  sich  dies 
Verdienst  bezieben.  Erwägen  wir  nun,  dass  der  Proconsul  von 
Africa  mit  der  Stadt  Rom  direct  gar  nichts  zu  thun  hatte,  der  Con- 
sulat eine  reine  Ehre  ohne  jede  amtliche  Funktion  war,  so  scheint 
mir  der  Scbluss  unabweislich,  dass  sich  Albinus  den  Anspruch  auf 
die  Dankbarkeit  des  Senats  in  demjenigen  Amte  erwarb,  in  welchem 
die  Leitung  und  Vertretung  dieser  Körperschaft  seine  vornehmste 
Pflicht  war.  Da  nun  seine  Stadtpräfectur  mit  dem  30.  December 
335  begann,  mit  dem  10.  März  337  endigte,  so  wird  der  Stein 
nicht  vor  dem  Jahre  336  gesetzt  sein,  in  diesem  Falle  aber  konnte 
die  Erwähnung  jenes  Amtes  darauf  nicht  fehlen.  Somit  ergiebl 
sich  für  die  erste  Zeile  folgende  Restitution: 

CaEIONIVM1)  RVFIVM  ALBEN VM  V.  C.  CONS.  ord. 
praef.  urb.  procons.  Africae. 

Also  etwa  die  Hälfte  der  ganzen  Inschrift  war  weggebrochen. 

Die  zweite  Zeile  beginnt  mit  dem  Worte  philosophum,  wie 
auch  sonst  nach  den  staatlichen  Ehren  die  litterarischen  Verdienste 
angeführt  werden.    So  steht  C.  I.  L.  V  3344  disertissimo  ai  que 


1)  Die  Schrei  bang  des  Namens  mit  ae  ist  im  vierten  Jahrhundert  die 
regelmässige,  wenn  auch  vereinzelt  daneben  e  vorkommt;  zudem  weist  in  der 
Ueberlieferung  des  Eiosiedleosis  die  Comiptel  Ceinonium  darauf  hin,  dass 
noch  ein  Buchstabe  zu  ergänzen  ist. 


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DIE  INSCHRIFT  DES  CAEiOiMUS  RUFÏUS  ALBINUS  191 


yf/iHi'Jiia  tzüus  rncttii   biiiifj ,  Kj.  i.  l<.  ri  iujîj  ui  utori  awCT  iisaiviu, 

G  I.  L.  VI  1782  hùlorico  disertiuimo,  und  C.  1.  L.  VI  1710  auf  der 
Basis  des  Claudian  nimmt  der  Ruhm  seiner  Gedichte  gar  deo 
grössten  Raum  ein,  doch  auch  hier  ist  sein  Amt  (tribuno  et  notario) 
an  die  Spitze  gestellt,  wie  in  den  zuerst  angerührten  Beispielen, 
entsprechend  unserer  Inschrift,  der  Cursus  Honorom  jenen  Zu- 
sätzen durchaus  vorangeht  Von  den  philosophischen  Leistungen 
des  Albinus  wissen  wir  auch  durch  Boêthius:  er  hatte  über  Geo- 
metrie und  Diaiecuk  geschrieben,  doch  waren  seine  Werke  am 
Ende  des  fünften  Jahrhunderts  schon  fast  verschollen  und  im 
Buchhandel  nicht  mehr  aufzutreiben.1) 

Auf  den  Ruhm,  welcher  der  Person  des  Mannes  selbst  ge- 
bührte, folgt  der  seiner  Abstammung,  wie  in  der  Veroneser  In- 
schrift des  Probus  G.  I.  L.  V  3344  nepoti  Probiamy  filio  Probini 
viromm  clarissimorum,  praefeciorum  urbis  et  conmlum  den  Schluss 
bildet.  Auf  den  Steinen  der  Bruder  I.  Turcius  Apronianus  und 
I.  Tureiui  Secundus  G.  I.  L.  VI  1768.  1769.  1772  herrscht  freilich 
die  umgekehrte  Reihenfolge,  doch  da  beide  zu  der  Zeit,  wo  die 
Statuen  ihnen  gesetzt  wurden,  noch  über  das  verhäUn  issmassig 
niedrige  Amt  der  Gorrectoren  nicht  hinausgekommen  waren,  ist 
es  begreiflich,  dass  sie  die  höheren  Ehren  ihrer  Ahnen  voran- 
stellten. Auf  all  diesen  vier  Inschriften  sind  aber  nicht  nur  die 
Consulate  der  Vorfahren  angeführt,  sondern  auch  ihre  Präfecturen, 
und  diese  werden  folglich  auf  dem  Steine  des  Albinus  in  der 
zweiten  Zeile  zu  ergänzen  sein.  Die  Lücke  begann  also  hier  nach 

In  der  ersten  Zeile  sind  28  Buchstaben  erhalten,  in  der 
zweiten  39.  Dies  lüsst  steh  nicht  nur  daraus  erklären,  dass  der 
Bruch  ein  schräger  war,  obgleich  wir  auch  dieses  anzunehmen 
haben,  sondern  ausserdem  werden  die  Buchstaben  der  obersten 
und  wichtigsten  Reihe,  welche  den  Namen  des  Gefeierten  selbst 
enthielt,  sich  auch  durch  ein  beträchtlich  grösseres  Format  vor 
den  übrigen  ausgezeichnet  haben.  Demnach  wird  die  Lücke,  ob- 
gleich an  Baum  kleiner,  doch  an  Buchslabenzahl  grosser  gewesen 
sein  und  dasselbe  muss  in  den  folgenden  Zeilen  vorausgesetzt  wer- 


1)  Boëth.  comm.  in  Arist.  negi  Içptjr.  edit.  sec.  I  1.  Albinus  quo- 
que  de  Ht  dein  rebus  scrip  sisse  perhibetur ,  cuius  ego  geomelricos  quidem 
Ubros  éditas  tcib,  de  diabetica  vero  diu  multumque  quaesitos  reperire  non 


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192 


SEECK 


den.  Trotzdem  wäre  es  dem  epigraphischen  Stile  zuwider,  wenn 
man  auch  bei  dem  Vater  den  vollständigen  Cursus  Honorum  er- 
gänzen wollte,  was  ja  mit  Hilfe  von  G.  I.  L.  VI  1707  nicht  schwer 
wäre.1)  Uebrigens  reichen  seine  höchsten  ,  dem  Consulate  nahe- 
zu gleichstehenden  Aemter,  die  zwei  Stadt präfecturen  der  Jahre 
310—311  und  313—315  mit  der  prfttorianischen  des  Jahres  321 
vollständig  zur  Fallung  des  Raumes  aus.  Danach  lautet  die  zweite 
Zeile: 

FILOSOPHVM  •  RVFI  •  VOLVSIANI  •  BI8  •  ORDINAMI  •  CON8  •  bü, 
praefecti  urbi$  et  praefecti  praetorio 

FiLivM  eröffnet  dann  die  folgende  Buchstabenreihe,  denn  dass 
so  statt  des  finium  der  Ueberlieferung  zu  schreiben  ist,  war  natür- 
lich allen  Herausgebern  klar.  Bis  hierher  ist  die  Restitution  ziem- 
lich sicher,  doch  nun  beginnt  der  schwierigste  aber  zugleich 
interessanteste  Theil  der  Inschrift,  und  nur  die  genaue  Bestimmung 
derjenigen  Caesarischen  Einrichtung,  deren  Aufhebung  sie  feiert, 
kann  uns  hier  Licht  verschaffen. 

Der  chronologische  Ausgangspunkt  ist  die  Stadtprifectur  des 
Albinus,  welche  das  Jabr  336,  und  von  dem  vorhergehenden  zwei 
Tage,  von  dem  folgenden  wenig  mehr  als  zwei  Monate  umfasste. 
Rechnen  wir  von  hier  an  rückwärts,  so  gelangen  wir  auf  das 
Jahr  46  v.  Chr.,  bei  dem  Cassius  Dio  43,  14,  5  unter  den  Ehren, 
die  Caesarn  nach  der  Schlacht  bei  Thapsus  erwiesen  wurden,  auch 
folgenden  Volksbescbluss  erwähnt:  %a)ç  ct(t%<*ç  va  te  aXXa  oaa 
riolv  6  ôrjfioç  nçùhoy  h>efiev  cmoâeixvvvai.  Dass  diese  Nach- 
richt begründet  ist,  hat  Mommsen*)  mit  Recht  in  Zweifel  gezogen, 
doch  darauf  kommt  es  nicht  an.  Wenn  unter  den  Severen  ein 
Senator,  der  jedenfalls  an  Geschichtsken ntniss  weit  Uber  seinen 
Collegen  stand,  dies  glaubte,  so  konnte  es  gewiss  auch  der  Senat 
des  Constantin  glauben  und  in  seinem  Beschlüsse  darauf  Bezug 
nehmen. 

Auch  Mommsen  hat  bei  unserer  Inschrift  an  die  Uebertragung 
der  Wahlen  an  den  Senat  gedacht,  bezog  sie  aber  irrthumlich  auf 
den  Consulat.  Dass  dieser  bis  in  die  Zeit  Gratians  und  wohl  so 
lange  es  Consuln  gab,  stets  durch  die  Kaiser  persönlich  vergeben 
ist,  ergiebt  sich  aus  unzähligen  Zeugnissen.    Von  urkundlicher 


1)  Ueber  seine  Aemter  s.  Symmtcho»,  praefaùo  p.  CLXXVI. 

2)  Staatsrecht  Ii*  S.  708. 


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DIE  INSCHRIFT  DES  CAEIONIÜS  RUFIUS  ALBINUS  193 

• 

Bedeutung  ist  hier  namentlich  der  Brief,  mit  welchem  Gratian  dem 
Ausonius  seine  Designation  ankündigte  und  den  dieser  in  seiner 
Dankrede  vollständig  mittheilt  (10,45—11,53).  Derselbe  lautet: 
Cum  de  consulibus  in  annum  creandis  solus  volutarem ,  ut 

me  nosti,  ut  facere  début,  ut  veüe  te  scivi,  consilium  meum  ad  deum 
rettuli.  eius  auctoritati  obsecutus,  te  consulem  designavi  et  declaravi 
et  priorem  nuncnpavi.  palmatam  tibi  viisi,  in  qua  divus  Constantius 
parens  noster  intextus  est.  Heber  die  Consulwahl  berätb  sich  der 
Kaiser  allein  mit  seinem  Gotte,  eine  Mitwirkung  des  Senats  wird 
nicht  nur  nicht  erwähnt,  sondern  sie  ist  ausdrücklich  ausgeschlos- 
sen. Weitere  Beweise  anzuführen  wäre  nicht  schwer,  aber  neben 
diesem  entscheidenden  überflüssig. 

Das  Recht  dieser  Ernennungen  hat  also  Constantin  nicht  auf- 
gegeben und  konnte  es  auch  gar  nicht  thun.  Denn  waren  auch 
die  Functionen  des  Consulats  ganz  unbedeutend,  so  blieb  er  doch 
die  höchste  Ehre,  welche  einem  ünterthanen  werden  konnte,  und 
ein  absoluter  Herrscher  durfte  eben  so  wenig  auf  ihre  Vertheilung 
verzichten,  wie  die  beutigen  Könige  auf  die  ganz  analogen  Ordens- 
verleihungen. Aber  freilich  war  ein  Eingreifen  des  Senats  immer 
erlaubt  und  in  gewissen  Fällen  sogar  geboten,  doch  übte  er  das- 
selbe nur  durch  sein  unbeschränktes  Petitionsrecht  aus. 

Natürlich  konnte  der  Kaiser,  wie  jedem  andern,  so  auch  sich 
selbst  die  eponyme  Jahreswürde  zuwenden ,  doch  war  es  um  die 
Mitte  des  vierten  Jahrhunderts  ein  Usus,  der  sich  fast  sum  Reebis- 
satze ausgebildet  hatte ,  dass  er  dies  nicht  ungebeten  that  Nur 
so  vermag  ich  es  zu  erklären,  wenn  Symmachus  in  seiner  zweiten 
Lobrede  auf  Valentinian  von  dem  Consulat  als  von  einer  Gabe 
des  Senats  spricht,  wenn  er  es  als  eine  Belohnung  für  die 
grossen  Thaten  des  Kaisers  bezeichnet  ') 

Wie  für  den  Herrscher  selbst,  so  konnte  der  Senat  auch  für 
jedes  seiner  Mitglieder  jene  Ehre  durch  eine  Gesandtschaft  erbitten, 
was  er  freilich  nie  gethan  haben  wird,  wenn  er  der  Erfüllung 
nicht  im  Voraus  gewiss  war.    Ein  Beispiel  dafür  bietet  der  Vater 


1)  1.  fatlidiitm  U  for  si  tan  caperet  iterati  praemii  et  saepe  repelcndi, 
nisi  nobis  considères,  ne  videamur  ingrati.  2.  novimus,  invicte  moderator, 
tantis  negotiis  parem  non  eue  mercedem;  bénéficia  tua  devotionem  vicere 
rei  pubticae:  quae  su  mis,  annua  sunt,  quae  condis,  aetema;  idem 
tibi  praemium  plerumqne  decernitur,  cum  a  te  diversa  prae- 
sUntur. 


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194  SEECK 

• 

des  Symmachus.  Aus  der  Rede,  in  welcher  der  Sohn  dessen  De- 
signation feiert,  hat  Mommsen  auf  einen  veränderten  Wahlmodus 
geschlossen1),  doch  darf  man  sich  durch  die  tonenden  Phrasen 
des  Rhetors  nicht  täuschen  lassen.  Wenn  nach  dem  herben  Re- 
giment des  Soldatenkaisers  Valentinian,  der  fast  nur  Generale  iu 
CoDsuln  ernannt1)  und  dem  romischen  Adel  mit  Absicht  und  Be- 
wusstsein  den  Fuss  auf  den  Nacken  gesellt  hatte,  der  Senat  es 
wieder  wagen  durfte,  eine  Einwirkung  auf  die  Verleihung  der 
höchsten  Ehre  auszuüben,  sei  es  auch  nur  in  der  bescheidenen 
Form  der  Bitte,  so  mochte  wohl  ein  Panegyriker,  wie  er  Uber- 
haupt die  Wiederherstellung  der  Freiheil  preist,  so  auch  von  einem 
erneuerten  Wahlrecht  fabeln.  Wie  dies  aber  zu  verstehen  ist,  zeigt 
gleich  der  Eingang  der  Rede:  quantos  huius  beneßcii  habeamus 
auctores :  humanitatem  vestram ,  qui  postulas ti s ,  demeniiam 
principuîn,  qui  de  der  un  t.  Der  Senat  also  hatte  für  den  älteren 
Symmachus  den  Consulat  nur  gefordert,  die  Kaber  hatten  ihn  ge- 
geben. 

Aber  das  Recht,  welches  Caesar  nach  Dio  im  J.  46  verliehen 
wurde,  betraf  ja  nicht  nur  die  Consuln,  sondern  alle  bis  dahin 
vom  Volke  gewählten  Magistrate.  Freilich  war  dasselbe  wohl  kaum 
von  Caesar  selbst,  noch  weniger  von  seinen  unmittelbaren  Nach- 
folgern in  vollem  Umfange  ausgeübt  worden,  doch  dieses  konnte 
man  zu  Constantins  Zeit  längst  vergessen  haben.  Man  hatte  in 
irgend  einem  Geschichtswerke  gelesen  —  vielleicht  in  demselben, 
welches  noch  uns  beute  als  sehr  zweifelhafter  Zeuge  dient  — , 
dass  Caesar  die  Wahlen  Ubertragen  waren;  man  wusste,  dass  dies 
in  dem  Jahrhundert  vor  Constantin  rechtens  gewesen  war,  und 
mochte  so  leicht  glauben,  es  habe  ununterbrochen  gegolten;  denn 
wer  stellte,  um  ein  Senatsconsult  zu  motiviren,  historische  Studien 
an?  Beziehen  wir  also  das  angeblich  Caesarische  Recht,  welches 
unter  der  Präfectur  des  Albinus  aufgehoben  wurde,  auf  die  Wahl 
der  niedern  Magistrate,  so  dürften  wir  wohl  das  Richtige  getroffen 
haben. 

Von  diesen  waren  die  sechsundzwanzig  Aemter  der  untersten 
Rangstufe  längst  untergegangen,  die  Aedilität  ist  verschollen  und 
beinahe  auch  der  Tribunal,  obgleich  der  letztere  noch  unter  Ho- 
ll Das,  was  Mai  als  laudes  in  patres  herausgegeben  hatte,  ist,  wie  meine 
Vergleicbuof  der  Handschrift  ergeben  hat,  nur  ein  Stück  der  Rede  pro  patre. 
2)  Symmachus,  praefatio  Anro.  49. 


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DIE  INSCHRIFT  DES  CAEIONIUS  RUFIUS  ALB1NUS  195 


norius  erwähnt  wird.1)  Doch  eioe  desto  grössere  Rolle  spielen 
die  Pr&tnr  und  die  Quästur,  denen  im  Codex  Theodosianus  der 
längste  Titel  des  sechsten  Buches  (4)  gewidmet  ist. 

Dass  diese  beiden  Aemter  durch  den  Senat  Obertragen  wurden, 
wird  zuerst  in  einem  Gesetze  des  J.  356  ausgesprochen,  dessen 
charakteristische  Stellen  folgende  sind:  Cod.  Tbeod.  VI  4,  10  die 
natali  meo,  idifrus  Âugustis,  ac  deinceps  designationibus  curiam  opé- 
rant dare  saticimus.  VI  4,  8  hac  lege  sancimus,  arbitrio  vestro  (das 
Gesetz  ist  an  den  Senat  gerichtet)  nominationes  solitas  fieri  usur- 
paiione  tudtcwn  cessante.  Da  dies  im  Titel  de  praetoribvs  et  quae- 
storHms  steht,  muss  es  natürlich  auf  sie  bezogen  werden,  obgleich 
in  den  erhalteneu  Fragmenten  der  Constitution  die  Aemter  nicht 
genannt  werden.  Dass  sie  in  Betreff  des  Wahlmodus  kein  neues 
Recht  schafft,  sondern  nur  ein  schon  vorhandenes  bestätigt  und 
regelt,  zeigt  der  Inhalt.  Die  Freiheit  der  Senatswahl  wird  gegen 
die  usurpatio  iudicum,  wobei  wohl  in  erster  Linie  an  Eingriffe  des 
Stadtpräfecten  zu  denken  ist,  in  Schutz  genommen,  was  nur  dann 
einen  Sinn  hat,  wenn  sie  schon  vorher  zu  Recht  bestand  und  nur 
durch  die  Anmassungen  der  Magistrate  gestört  war.  Es  hindert  also 
nichts,  ihre  Einführung  zwanzig  Jahre  höher  hinaufzurücken. 

Versuchen  wir  hiernach  den  Text  der  Inschrift  wiederherzu- 
stellen, so  müssen  nach  dem  Sinne  wie  nach  der  Buchstabenzahl 
des  Erhaltenen  die  Lücken  sich  etwa  folgendermassen  vertheilen: 

senatus  ex  consulto  suo  quod  eins  liberis  post  Cae$a~ 

riana  tempora  id  est  post  annos  CCCLXXX  et  I  auctori- 

tatem  decreveriL  Vor  auctoritatem  dürfte  wohl  gestanden  haben: 
«6i  praetorum  quaestontmq-ue  creandorum  oder  sibi  mag  ist  rat  uum 
urbanorvm  creandorum,  wodurch  eine  Zeile  entsteht,  die  an  Länge 
der  zweiten  ziemlich  genau  enispricht.  Zu  deereverit  kann  das 
Subject  nur  der  Name  des  Kaisers  gewesen  sein,  denn  er  war  der 
einzige,  welcher  ein  solches  Recht  dem  Senat  decretiren  konnte. 
Diesen  also  müssen  wir  in  die  erste  Lücke  hineinsetzen.  Endlich 
vermissen  wir  noch  eins:  der  Satz  enthält  die  Begründung  für  den 
Beschlu8s,  dem  Albinus  eine  Statue  zu  setzen;  er  muss  folglich 
von  irgend  einem  Verdienste  sprechen,  welches  der  Geehrte  um 
das  Décret  des  Kaisers  hatte.  Dies  kann  kein  anderes  gewesen 
sein,  als  dass  auf  seinen  Antrag  oder  vielmehr  auf  seine  Bitte 


1)  Mommften,  Staatsrecht  II»  S.  318. 


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196 


SEECK 


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DIE  INSCHRIFT  DES  CAEIOMUS  RUFIUS  ALB1NUS  197 


der  Pflichten,  welche  ibm  diese  höchste  Vertretung  des  Senats  auf- 
legte, das  Gesetz  Constantins  erwirkt  hatte,  mochte  mau  ihn  wohl 
mit  den  vollen  Insignien  seines  Amtes  darstellen  wollen,  zu  diesen 
aber  geborte,  wie  das  Bild  der  Nolitia  Dig  ni  tat  um  zeigt,  auch  der 
vierspännige  Wagen. 

Dass  der  Senat  die  Verleihung  eines  beschränkten  Wahlrechts 
mit  Freuden  willkommen  hiess  und  sowohl  demjenigen,  welcher 
sie  angeregt  halte,  als  auch  wahrscheinlich  dem  Kaiser  selbst, 
dafür  Statuen  beschloss,  ist  wohl  begreiflieh,  nichts  desto  weuiger 
aber  war  auch  diese  scheinbare  Concession  nur  ein  weiteres  Mittel 
in  der  Hand  des  berechnenden  Despotismus,  um  die  Stadt  Rom 
in  ihren  historischen  Rechten  herabzudrücken  und  den  Municipien 
anzunähern.  Seit  die  Prätur  und  Quästur  nicht  mehr  vom  Kaiser 
Terliehen  wurden,  war  ihre  Würde  dabin;  sie  horten  auf  honores 
zu  sein  und  wurden  zu  munera,  wie  dies  der  Duumvirat  und  die 
übrigen  Aemter  der  andern  Städte  längst  waren.  Es  ist  dafür 
charakteristisch,  dass,  obwohl  jeder  Senator  mindestens  die  Ouastur 
bekleidet  haben  mussle,  sie  doch  im  vierten  Jahrhundert  äusserst 
selten  auf  den  Inschriften  erscheint.  Man  sah  eben  keinen  Grund 
-,  sich  ihrer  zu  rühmen,  und  unter  dem  stolzen  Namen  des 
Wahlrechts  erhielt  der  Senat  nichts  weiter  als  die  Befugniss, 
über  die  Vertheilung  der  städtischen  Lasten  unter  seine  Mitglieder 
frei  zn  entscheiden,  was  die  Ordines  der  Municipien  seit  dem 
Untergänge  der  Volkswahl  immer  getbao  hatten.  Es  war  keine 
Ehre  für  den  Senat,  sondern  eine  Beleidigung  für  die  Hauptstadt, 
kaum  geringer  als  die  Schöpfuug  des  Gegenrom  am  Bosporus,  wenn 
der  Herrscher  des  Reiches  es  jetzt  unter  seiner  Würde  hielt,  die 
Leiter  ihrer  Spiele  selbst  zu  erneu  uen. 

Greifswaid.  OTTO  SEEGK. 


XIX.  14 


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ÜBER  DIE  PROKLOS-EXCERPTE  IM  CODEX 
VENETÜS  A  DER  ILIA8. 


Ob  unter  den  Gedichten,  welche  das  Alterthum  unter  dem 
Namen  des  epischen  Kyklos  zusammenfasste  und  die  der  Gramma- 
tiker Proklos  in  seiner  Chrestomathie  in  einen  zusammenhängen- 
den Auszug  brachte,  auch  die  yIliov  rtéçoiç  des  Slesichoros  sich 
befand,  ist  eine  Frage,  auf  deren  bejahende  oder  verneinende  Be- 
antwortung nicht  wenig  ankommt  :  war  in  der  That  in  den  Kyklos 
ein  Gedicht  aufgenommen,  welches  nach  Form  und  Darstellungs- 
weise von  allen  sonst  bekannten  Bestandteilen  jenes  Kreises  so 
erheblich  abwich  und  seiner  gauzen  Natur  nach  nicht  der  epischeu, 
sondern  der  lyrischen  Poesie  angehorte,  so  wird  das  bisherige  Ur- 
theil  Uber  Zweck  und  Bedeutung  der  ohnehin  schon  merkwürdigen 
Erscheinung  des  epischen  Kyklos  erheblich  inodiûcirt  werden  müs- 
sen. Aus  diesen  Gründen  hat  die  von  höchst  achtungswerther 
Seite  verfochtene  Hypothese,  welche  dem  Gedichte  des  Slesichoros 
in  diesem  Zusammenhange  eine  Stelle  anweist,  wenig  Anhänger 
gefunden  und  mehrfach  begründeten  Widerspruch  erfahren,  ohne 
dass  in  der  ganzen  Frage  das  letzte  Wort  gesprochen  wäre.  Be- 
kanntlich ist  jene  Hypothese  veranlasst  worden  durch  den  verwahr- 
losten Zustand,  in  welchem  sich  die  einzige  (Jeberlieferung  über 
den  Inhalt  der  troischen  Epen  des  Kyklos,  der  Auszug  aus  des 
Proklos  xQf]oxofAä&ua  yçafiftatixrj  in  der  berühmten  Uiashand- 
schrift  cod.  Marcian.  graec.  454  befindet.  Von  der  umfangreichen 
litterarhistorischen  und  grammatischen  Einleitung,  welche  dem 
Homertexte  in  jener  Handschrift  voranging,  ist  jetzt  nur  noch  ein 
Bruchtheil  in  Gestalt  von  fünf  Blattern  erhalten,  von  denen  drei  in 
den  Kreis  der  Proklos- Ezcerpte  gehören:  das  erste  enthält  unter 
der  Ueberschrift  Ilgoxlov  XQ1}0*0!*0*}^  yoannaxixîjç  tuv  êiç 
ö  ôir]çi]fÀévûiv  %6  5.  Ofirçov  xçôvoi,  fiioçt  xaçaxrijç,  avayçcuptj 
rtoirifiénoiv  einen  kurzen  litterarhistorischen  Abriss  des  Wissens- 
werthesten über  den  Dichter;  ein  zweites  Blatt,  mit  der  Ueber- 
schrift IJçàxlov  xçr  <7io^a#* aç  yQctfifiatixrjg  to  dtvteçov  giebt 
nacheinander  Excerpte  aus  folgenden  Gedienten:  Ai&ioniôoç  1 
Aoxtlvov,  'lliaâog  pixQug  ö  Aéoxew,  'iXlov  Ileçoldog  ft  *AqxxI- 


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PRuKLOS-EXCERPTE  IM  CODEX  YENETIS  A  DER  ILIAS  199 


wov;  das  letzte  Blatt  endlich  enthält  zunächst  ohne  Ueberschrift 
und  Absatz  die  Schlusssätze  einer  Iliupersis,  darauf  die  Excerpte 
aus  NôoTiov  l  'Aylov  und  TrjXeyo>iag  ß  Eiyânpcopoç  ;  der  am 
Schlüsse  dieses  Blattes  freigelassene  Raum  beweist,  dass  der  Ex- 
cerptencomplex  damit  abschloss.  Die  Schwierigkeit  liegt  darin, 
dass  der  Schluss  des  zweiten  und  der  Anfang  des  dritten  Blattes 
nicht  aneinander  passen,  da  an  ersterer  Stelle  bereits  die  Abfahrt 
der  Hellenen  von  Troia  erzählt  wird,  während  die  darauf  folgen- 
den Sätze  des  nächsten  Blattes  noch  in  Troia  stattfindende  Ereig- 
nisse erzählen  (siehe  den  Text  bei  0.  Jahn,  Griech.  Bilderchron. 
S.  112).  Während  nun  andere  Gelehrte  besonders  durch  Umstel- 
lungen den  gestörten  Zusammenhang  wiederherzustellen  suchten, 
hat  A.  Michaelis  (bei  0.  Jahn  a.  a.  0.  S.  94  ff.)  unter  Wiederauf- 
nahme einer  Vermuthung  von  Tychsen  den  Ausfall  eines  Blattes 
angenommen,  welches  er  mit  Excerpten  aus  den  Iliupersiden  des 
Lesches  und  Stesichoros  füllt,  und  hat  diese  Ansicht  auch  gegen- 
über dem  Widerspruche  von  Tb.  Schreiber  (Hermes  X  305  ff.)  fest- 
gehalten und  neu  begründet  (Hermes  XIV  4SI  ff.).  Die  von  der 
Beschaffenheit  und  Anlage  des  ganzen  epischen  Kyklos  und  der 
Proklos- Excerpte  hergenommenen  inneren  Beweisgründe  haben 
sich  als  unzureichend  erwiesen,  eine  Einigung  zwischen  den  sich 
gegenüberstehenden  Auffassungen  herbeizuführen:  eine  endgiltige 
Entscheidung  wird  vielmehr  nur  erfolgen  können  auf  Grund  einer 
genauen  Untersuchung  der  Handschrift  und  Erwägung  aller  Kri- 
terien, welche  ein  Urtheil  über  Zusammenhang  und  Abfolge  der 
einzelnen  Blätter  ermöglichen.  Daher  hat  auch  Michaelis  seiner 
Reconstruction  des  ehemaligen  Zusammenhanges  die  Ergebnisse 
einer  von  W.  Studemund  und  C.  de  Boor  vorgenommenen  Prüfung 
der  Handschrift  zu  Grunde  gelegt.  Ich  selbst  habe  im  September 
vorigen  Jahres  in  Venedig  Gelegenheit  gehabt,  den  Thalbesland 
nochmals  —  und  zwar  theilweise  ebenfalls  unter  gütiger  Unter- 
stützung Studemunds  —  aufs  genaueste  zu  untersuchen,  wobei  ich 
zwar  die  Resultate  meiner  Vorganger  in  allen  Hauptpunkten  be- 
stätigt fand,  zugleich  aber  einen  neuen  Gesichtspunkt  aufTand,  der 
nicht  nur  die  Zahl  der  discutirbaren  Möglichkeiten  erbeblich  ver- 
ringert, sondern  geeignet  scheint,  die  Frage  ein  für  allemal  aus 
der  Welt  zu  schaffen.  — 

Es  wird  notbwendig  sein,  den  Zustand  der  in  Rede  stehenden 
Blätter  kurz  zu  beschreiben.  Dem  Homertexte,  welcher  auf  Blatt  12 

14* 


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200 


W1SSOWA 


der  jetzigen ,  modernen  Bezifferung  beginnt,  gehen  zwölf  Blatter 
voraus,  von  denen  das  erste  unpaginirt  ist,  während  die  übrigen 
mit  den  Ziffern  1—11  bezeichnet  sind.  Von  diesen  Blattern  sind 
alt  und  dem  Iliastexte  gleichzeitig  nur  1,  4,  6,  8,  9,  von  denen 
1  und  8  noch  jetzt  ein  zusammenhängendes  Blattpaar  bilden,  wäh- 
rend die  drei  übrigen  Einzelblatter  sind.  Daron  enthält  Blatt  1 
den  oben  erwähnten  Tractat  über  Leben  und  Werke  Homers1), 
der  das  Blatt  nicht  ganz  ausfüllt,  sondern  die  letzten  elf  Zeilen 
der  Rückseite  freilässt;  Blatt  8  giebt  auf  der  Vorderseite  das 
Schlussstück  eines  Tractates  über  die  kritischen  Zeichen1),  welches 
sechs  Zeilen  vor  Seitenschluss  endet,  so  dass  die  Rückseite  unbe- 
schrieben blieb  und  nachher  mit  Malereien  bedeckt  worden  ist,  von 
denen  spater  die  Rede  sein  wird;  Blatt  9  ist  bis  auf  eine  am  linken 
(äusseren)  Rande  der  Rückseite  stehende  Liste  von  Grammatiker- 
namen *)  ohne  Schrift  und  auf  beiden  Seiten  bemalt.  Bl.  4  und  6 
endlich  enthaltend  die  Excerpte  aus  den  Gedichten  des  Kyklos  und 
zwar  Blatt  4  das  sogenannte  *Fragment\  Nosten  und  Telegonie 
nebst  einer  den  übrig  gebliebenen  Raum  deckenden  Pinselei,  Bl.  6 
Aethiopis,  kleine  Ilias  und  Iliupersis.  Zum  Schutze  und  zur  Ver- 
bindung hat  man  zwischen  diese  Blatter  eine  Reihe  neuerer  Per- 
gamentblatter eingeschoben,  so  dass  der  jetzige  Zustand  am  besten 
durch  das  folgende,  von  Michaelis  aufgestellte  und  hier  der  leich- 
teren Uebersicht  halber  wiederholte  Schema  verdeutlicht  wird  : 

Ja.    Neues  Pergament,  leer. 
[1.  Tractat  über  Homers  Leben  und  Werke. 

2.  Neu,  leer. 

3.  Neu,  leer. 

4.  Fragment,  Nosten,  Telegonie.  —  Malerei. 

5.  Neu,  leer. 

6.  Aethiopis,  kleine  llias,  Iliupersis. 

7.  Neu,  leer. 

(b.  Schluss  des  Tractat«  Uber  die  kritischen  Zeichen.  — 

Rückseite:  Malerei. 
9.  Liste  von  Grammatikern  am  Rande  der  Rückseite.  — 
Malerei  auf  beiden  Seiten. 

10.  Neu,  leer. 

11.  Neu,  leer. 

1)  Abgedruckt  z.  B.  bei  Weslermano,  Biogr.gr.  S.  24  ff.  Dindorf,  Schot, 
grace,  in  Horn,  Iliad,  i  p.  xxxifT. 

2)  Dindorf,  Schot,  grace,  in  Hont.  Iliad.  1  p.  If. 

3)  Dindorf,  a.  •.  0.  p.  tu. 


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PROKLOS-EXCERPTE  IM  CODEX  VENETUS  A  DER  ILIAS  201 


Id  dieser  Verfassung  befinden  sich  die  Blätter  mindestens  seit 
dem  16.  Jahrhundert;  man  hat  nämlich  mit  Recht  hervorgehoben1), 
das*  das  wir  Ergänzung  und  Verbindung  der  fünf  alten  BläUer  ver- 
wendete Pergament  nach  Beschaffenheit  und  Liniini ng  genau  das 
nämliche  ist,  welches  zur  Ausfüllung  einiger  Lücken  der  Hand- 
Schrift  selbst  in  Anwendung  gekommen  und  dort  von  einer  Hand 
des  16.  Jahrhunderts  (nach  Studemund)  beschrieben  worden  ist. 
Kus  derselben  Zeit  rührt  wohl  auch  eine  am  unteren  Rande  jedes 
Blattes  befindliche  und  durch  spätere  Besch  oeidung  oft  beschädigte 
Fobenbeziiïerung  her,  die  sowohl  in  der  Einleitung  wie  im  Texte 
über  alte  und  neue  Blätter  in  gleicher  Weise  binwegläuft  und  be- 
weist, dass  sich  schon  damals  die  einleitenden  Blätter  in  der  heu- 
tigen Ordnung  befanden.*)  Dem  früheren  Zustande  vermögen  wir 
auf  verschiedenen  Wegen  näher  zu  kommen.  Zunächst  ergiebt  ein 
Blick  auf  den  Inhalt,  dass  Blatt  6,  welches  die  Excerpte  aus  den 
früheren  Epen  des  Kyklos  enthält,  seinen  Platz  v  o  r  Blatt  4  gehabt 
haben  muss.  Ebenso  sicher  steht  es,  dass  vor  Blatt  8  der  Ausfall 
von  mindestens  einem  Blatte  (y)  anzunehmen  ist,  auf  welchem  sich 
der  Anfang  des  auf  Blatt  8  abschliessenden  grammatischen  Tractais 
befand.  Endlich  ist  der  Inhalt  des  ehemals  auf  Blatt  1  folgenden 
Blattes  ix)  durch  eine  evident  richtige  Combination  Studemunds 
festgestellt:  in  vier  Handschriften  des  14.— 15.  Jahrhunderts  näm- 
lich (Bilderchronik.  S.  93  f.)  ist  die  den  Inhalt  von  Blatt  1  aus- 
machende Abhandlung  Uber  Homers  Leben  und  Werke  (Iberliefert 
und  unmittelbar  daran  sich  anschliessend  ein  Excerpt  aus  den 
Kyprien  (Bilderchronik.  S.  98),  welches  nach  Ton  und  Charakter 
ganz  und  gar  mit  den  Kyklos  -Excerpten  der  Venezianer  Hand- 
schrift n  herein  stimmt.  Da  nun  dieses  Kyprien-Excerpt  genau  den 
Umfang  eines  Blattes  im  Venetus  hat,  so  hat  mit  Recht  Stude- 
munds Vermuthung  einstimmige  Billigung  gefunden,  dass  jene  vier 
Handschriften  aus  dem  Venetus  zu  einer  Zeit  abgeschrieben  wor- 

li  M.  Hertz  bei  Welcker,  Ep.  Cycl.  II  1ST,  26.    Michaelis,  Hermes  XIV 
1.  Aach  da«  Einzelblau  238,  Ober  welches  Michaelis  bestimmte  Angaben 
vermisst,  gehört  in  diese  Kategorie. 

2)  Die  Bezifferung  der  Einleitung  verzeichnet  Studemund  bei  0.  Jahn 
a.a.  0.  S.  114,3*.  Die  Textblätter  sind  jedes  mit  einem  Buchstaben  (für  den 
Ouaternio)  und  einer  Ziffer  (für  die  Blattstelle  im  Quaternio)  bezeichnet,  also 
Bl.  12-19  mit  al  bis  a&  u.  a.  w.  Für  die  Quaternionen  kommen  erst  die 
Buchstaben  von  a— z,  dann  die  Zeichen  «fc,  «>,  4  in  Verwendung,  endlich 
Doppelbachetaben  aa,  bb  u.  s.  w.   Das  letzte  Blatt  trägt  die  Signatar  00 4. 


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den  seien,  als  diese  Einleitung  noch  vollständig  war.1)  Da  nun 
Blatt  1  seinem  Inhalte  nach  naturgemäss  am  Anfange  gestanden 
haben  muss,  so  sind  die  beiden  äusseren  Blaltpaare  der  Lage, 
nämlich  1  H— 8  und  x-f-y,  bestimmt  und  es  fragt  sich,  wie  zwischen 
diese  die  noch  übrig  bleibenden  Blätter  6  und  4  einzuordnen  sind 
und  wie  stark  überhaupt  die  ganze  Lage  war.  Da  nun  die  ge- 
sammle Handschrift,  welche  sich  durch  grosse  Symmetrie  uud 
Accuratesse  der  Herstellung  auszeichnet,  mit  Ausnahme  der  letzten 
Lage  (Binio)  aus  Quaternionen  besteht,  so  wird  man  sich  a  priori 
gern  der  von  Michaelis  und  Schreiher  angenommenen  Ansicht  an- 
schliessen,  dass  auch  die  erste  Lage  ein  solcher  gewesen  sei.  Für 
die  Anordnung  ergiebt  sich  ein  sicheres,  aber  bisher  nicht  be- 
achtetes Kriterium  aus  der  Linürung  der  einzelnen  Blätter.  Die 
Linien  sind  in  dieser  Handschrift,  wie  gewöhnlich,  mit  einem  spitzen 
Instrument  für  Vorder-  und  Rückseite  zugleich  eingeritzt,  so  dass 
sie  auf  der  einen  Blattseite  eingetieft,  auf  der  andern  erhöht  er- 
scheinen. Eine  genaue  Musterung  der  ganzen  Handschrift  ergab 
nun  das  Resultat,  dass  durchweg  und  ohne  Ausnahme  das  1.  3. 
5.  7.  Blatt  des  Quaternio  von  der  Rückseite,  das  2.  4.  6.  8.  von 
der  Vorderseite  aus  liniirt  sind,  d.  h.  dass  auf  der  Vorderseite  von 
t.  3.  5.  7.  die  Linien  erhöht,  auf  der  von  2.  4.  6.  8.  vertieft  sind. 
Der  Grund  liegt  auf  der  Hand:  wenn  man  den  gefalteten  Quaternio 
vor  sich  hatte,  machte  man  sich  nicht  die  Mühe  jedes  Blatt  einzeln 
zu  liniiren,  sondern  zog  mit  langem  Lineal  die  Linien  zugleich 
über  r  und  2r,  womit  gleichzeitig  auch  lr  und  2T  (erhöhl)  liniirt 
wurden,  dann  über  3T  und  4r  u.  s.  w.,  wie  jeder  leicht  nachprobiren 
kann.  Es  wird  nun  nicht  leicht  jemand  daran  zweifeln,  dass  dieses 
durchaus  naturgemässe  und  in  der  ganzen  Handschrift  Lage  für 
Lage  angewendete  Liniirungssystem  auch  für  die  die  Einleitung 
enthaltende  Anfangslage  galt  und  es  stimmt  dazu  auch  der  Um- 
stand, dass  Blatt  1,  welches  am  Beginn  der  Lage  gestanden  haben 
uiuss,  auf  der  Vorderseite  erhobene  Linien  zeigt,  wie  Blatt  8  ver- 
tiefte. Von  den  für  die  Kyklischen  Excerpte  in  Betracht  kommen- 
den Blättern  6  und  4  aber  ist  die  Vorderseite  des  ersteren  mit 
erhobenen,  die  des  zweiten  mit  vertieften  Linien  versehen  :  es  kann 

1)  Es  ist  damit  auch  Schreibers  Annahme  widerlegt,  dass  zwischen  dem 
Abschnitte  Aber  das  Leben  Homere  und  dem  Kyprien-Excerpt  ein  Blatt,  ent- 
haltend Ansenge  ans  den  theogonischen  Epen  des  Kyklos,  verloren  gegangen 
sei;  vgl.  Miehaelis  a.  a.  0.  S.  485. 


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PROKLOS-EXCEKPTE  IM  CODEX  VEiNETLS  A  DER  ILIAS  20.1 


also  Blatt  6  nur  an  ungrader,  Blatt  4  nur  an  grader  Stelle  der 
Reihenfolge  zu  stehen  kommen  und  zwischen  beiden  fehlt  eutweder 
kein  Blatt  oder  deren  zwei,  nicht  aber  eines  oder  drei.  Somit 
ergeben  sich  bei  Annahme  eines  Quaternio  folgende  drei  Möglich- 
keiten der  Anordnung: 

a)  1  x  *  *  6  4  y  8 

1>)  1   x  <i  *  *  4  y  8 

c)lx64**yS 
leb  habe  dabei  Blatt  9  Obergaugen,  welches  nur  jene  Gramma- 
tikerliste mit  rother  Dinte  von  der  Hand  des  nämlichen  Schreibers 
am  äussereu  Rande  der  Rückseite  geschrieben  enthalt.  Alles  Uebrige 
ist  mit  derselben  rohen  Malerei  bedeckt,  die  sich  auch  auf  den 
übrigen  Blättern  breitmacht,  theilweise  auf  dem  freigelassenen 
Räume  am  Ende  der  einzelnen  Abschnitte  (4\  ST),  theilweise  auf 
dem  äusseren  und  unteren  Rande  der  Seiten.  Diese  echt  byzan- 
tinischen Pinseleien  würden  eine  besondere  Erwähnung  gar  nicht 
verdienen,  wenn  nicht  allgemein  ganz  falsche  Ansichten  über  sie 
herrschten,  indem  man  sie  bald  insgesammt  bald  wenigstens  theil- 
weise1) für  gleichzeitig  mit  dem  Texte  der  Handschrift  (10.— 11. 
Jahrhundert)  entstanden  hält.  Zunächst  kann  daran  kein  Zweifel 
aufkommen,  dass  säramlliche  hier  befindliche  Malereien  unter  sich 
gleichzeitig  sind  :  die  vollkommene  Uebereinslimmung  in  der  Wahl 
der  Farben,  der  Bildung  des  Hintergrundes,  der  Form  der  Orna- 
mente und  Kleidungsstücke,  endlich  auch  in  den  Schriftzügen  der 
aufgemalten  Beischriften  lässt  die  Möglichkeit  einer  Entstehung  zu 
erbeblich  verschiedenen  Zeitpunkten  völlig  ausgeschlossen  erschei- 
nen. Einen  vortrefflichen  terminus  post  quem  ergeben  die  Male- 
reien, welche  nach  Schluss  des  Telegonie-Excerptes  das  freigeblie- 
bene Drittel  von  Blatt  4*  anfüllen  :  dieses  Bild  —  Achilles  zwischen 
vier  Kriegern  stehend  —  steht  nämlich,  wie  de  Boors  für  Michaelis 
angestellte  Untersuchung  ergab,  nicht  auf  dem  leeren  Pergament, 
sondern  auf  einer  Schrift  des  12. — 13.  Jahrhunderts  (Paraphrase 
von  Heliod.  Aetb.  VIII  13.  14),  mit  der  jemand  den  freien  Raum 
ausgefüllt  hatte.  Später  als  diese  Schrift  müssen  also  sämmtliche 
Malereien  sein  ;  sie  sind  aber  auch  sicher  älter  als  die  jetzige  Er- 
gänzung der  Lagen  durch  neues  Pergament,  da  sie  sich  sonst  nicht 


1)  F.  Thiersch,  Acta  philol.  Monac.  II  5*2.   Schreiber,  Hermes  X  321. 

2)  Michtelis  ».  a.  0.  S.  483,  2;  4*H. 


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nur  auf  den  alten  Blättern  finden  würden.    Noch  weiter  endlich 
weist  uns  der  Umstand  zurück,  dass  die  Malereien  noch  die  richtige 
Anordnung  der  Blätter  6  und  4  zur  Voraussetzung  haben,  indem 
sich  die  Randbilder  von  4r  (Apollo  seine  Pfeile  ins  Griechenlager 
sendend)  und  von  6T  (Chryses  von  Agamemnon  abgewiesen  und 
derselbe  vor  dem  Bilde  Apollos  betend)  unmittelbar  aneinander 
anschlicssen.    Die  Malereien  fallen  also  zwischen  das  13.  und  16. 
Jahrhundert,  jedoch  dem  ersteren  Termine  näher  als  dem  zweiten. 
Diese  Feststellung  beweist,  dass  sowohl  Michaelis  als  Schreiber 
irren,  wenn  sie  die  Bilder  als  von  vornherein  beabsichtigte  Zeichen 
grosserer  Abschnitte  ansehen.    Was  speciell  Blatt  9  anlangt,  so 
glaubt  Michaelis  einen  Beweis  für  die  Gleichzeitigkeit  der  hier  be- 
findlichen Malereien  mit  dem  Texte  darin  finden  zu  können,  dass 
die  vom  Schreiber  der  Handschrift  herrührende  Namenliste  am 
Rande  stehe,  offenbar  weil  die  Mitte  der  Seite  bereits  von  der 
Malerei  occupirt  gewesen  sei.  Dem  ist  aber  nicht  so.  Blatt  9  zeigt 
nämlich  eine  durchaus  andere  Liniirung  als  die  übrigen  Blatter  der 
Einleitung1):  wahrend  diese  auf  jeder  Seite  37  Zeilen  in  einer 
Columne  tragen,  rechts  und  links  durch  je  einen  vom  oberen  bis 
zum  unteren  Blattrande  laufenden  senkrechten  Doppelstrich  be- 
grenzt, so  ist  auf  Blatt  9  zwar  die  Zeilenzahl  dieselbe,  der  senk- 
rechten Doppellinien  aber  sind  nicht  2,  sondern  4  vorhanden,  so 
dass  drei  Columnen,  eine  breitere  mittlere  und  zwei  schmale  seit- 
liche entstehen.  Jene  Liste  aber  steht  nicht  etwa  auf  dem  für  die 
Schrift  gar  nicht  bestimmten  Rande,  sondern  in  der  linken  Seiten- 
columne,  und  dass  sie  früher  ist  als  die  Maleret,  geht  daraus  her- 
vor, dass  der  Maler  auf  dem  unbeschriebenen  Blatt  9r  seiuen  blau- 
grünen  Hintergrund  über  alle  drei  Columnen  ausgespannt  hat,  auf 
9"  nur  über  die  mittlere  und  die  rechte  seitliche,  weil  die  linke 
bereits  durch  jene  Liste  eingenommen  war.  —  Die  abweichende 
Liniirung  von  Blatt  9  weist  aber  auch  auf  eine  besondere  Bestim- 
mung dieses  Blattes  hin:  man  muss  hier  etwas  haben  eintragen 
wollen,  für  das  die  Eintheilung  in  drei  Columnen  geeigneter  schien. 
Nun  ist  es  wohl  an  sich  nicht  sehr  wahrscheinlich,  dass  man  in- 
mitten einer  anders  liniirten  Lage  ein  Blati  solle  abweichend  liniirt 
haben:  dazu  kommt,  dass  der  Zweck,  dem  zu  Liebe  man  diese 
Einrichtung  traf,  gar  nicht  einmal  zur  Ausführung  gekommen  wäre, 


1)  Diese  Liniirung  ist  übrigens  auch  von  der  der  Textblätter  verschieden. 


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PROKLOS-EXCERPTE  IM  CODEX  VENETÜS  A  DER  1LIAS  205 


da  ja  auf  Blatt  9  nie  mehr  als  jene  Lisle  gestanden  bat:  eine 
solche  Annahme  bat  bei  der  grossen  Sorgfalt,  mit  der  die  Hand- 
schrift bis  in  m  letzten  Buchstaben  geschrieben  ist,  wenig  Anspruch 
auf  Glauben.  Endlich  werde  ich  auch  weiter  unten  darauf  hinzu- 
weisen haben,  dass  in  der  Anordnung  des  Quaternio  für  dieses 
Blatt  gar  kein  geeigneter  Platz  vorhanden  ist.  Darum  bin  ich  der 
Ansicht,  dass  wir  in  Blatt  9  —  welches  auf  der  Vorderseite  ver- 
tiefte Linien  hat  und  also  an  grader  Stelle  gestanden  haben  muss 
—  das  letzte  Blatt  einer  zweiten  Lage  vor  uns  haben,  welche  ganz 
wie  Blatt  9  liniirt  war  und  etwa  eine  Einleitung  in  die  Scholien 
oder  etwas  Derartiges  enthielt.  Da  der  StofT  die  Lage  nicht  ganz 
füllte,  blieb  das  Schlussblatt  leer  und  auf  seiner  dem  Iliaatext  zu- 
nächst stehenden  Rückseite  schrieb  man  noch  jene  Liste  in  den 
Scholien  citirter  Grammatiker  (vielleicht  eine  Art  Index  zu  der 
verlorenen  Einleitung)  auf,  um  sie  beim  Gebrauche  von  Teit  und 
Commenter  in  der  Nahe  zu  haben.  Ich  brauche  kaum  hinzuzu- 
fügen, dass  ich  durchaus  zufrieden  bin,  wenn  man  dieser  Com- 
bination eine  gewisse  innere  Wahrscheinlichkeit  zuerkennt:  mehr 
zu  beanspruchen  habe  ich  um  so  weniger  Veranlassung,  als  durch 
diese  Nebensache  das  Unheil  über  die  Hauptfrage  gar  nicht  beein- 
flusst  wird. 

Von  den  oben  aufgestellten,  nach  Ausschluss  von  Blatt  9  allein 
übrig  bleibenden  drei  Möglichkeiten  der  Anordnung  unterziehe  ich 
zuerst  die  zweite  (lx6**4y&)  der  Prüfung,  was  nicht  ohne  Ein- 
gehen auf  die  Michaelissche  Hypothese  geschehen  kann.  Die  ge- 
wichtigen Gründe,  welche  gegen  die  von  diesem  Gelehrten  ver- 
fochtene  Ansicht,  dass  zwischen  Blatt  6  und  Blatt  4  ein  Blatt  mit 
den  Auszogen  aus  den  iliupersiden  des  Lesches  und  Stesichoros 
ausgefallen  sei,  sprechen,  hat  neuerdings  in  vortrefflicher  und  er- 
schöpfender Weise  E.  Hiller1)  zusamraengefasst.  Wenn  zunächst 
auch  Michaelis  (a.  a.  0.  S.  494)  mit  Recht  gegen  Schreiber  hervor- 
gehoben hat,  dass  die  Epen  des  Kyklos  keineswegs  unmittelbar 
eines  an  das  andre  anknüpften,  sondern  oft  gegenseitig  inein- 
ander übergriffen,  während  eine  eigentliche  ânolov&ta  twv  jiçay- 
fiâttav  erst  durch  die  Auszüge  hergestellt  wurde,  so  haben  eben 
doch  diese  letzteren  diesen  Zweck  um  so  energischer  und  conse- 
quents verfolgt,  wie  namentlich  die  von  Schreiber  (a.  0.  S.  313  IT.) 


1)  Bursians  Jahresbericht  XXVI  12 S  ff. 


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zusammengestellten  Anfangs-  und  Anschlussformeln  zeigen.  In 
allen  erhaltenen  Excerpten  wird  einfach  Epos  an  Epos  gereiht  und 
nichts  doppelt  erzählt,  indem  durch  Weglassungen  am  Ende  die 
Verbindung  hergestellt  wird.  Nur  die  Zerstörungsgeschichte  soll 
nach  drei  verschiedenen  Versionen  erzählt  worden  sein.  Allerdings 
weist  Michaelis  darauf  hin,  dass  man  durch  Kürzung  im  Einzelnen 
Wiederholungen  möglichst  wird  vermieden  haben.  Aber  dann  ist 
es  um  so  befremdender,  dass,  nachdem  schon  eine  recht  vollständige 
und  (abgesehen  von  den  im  'Fragment'  erzählten  Dingen)  kaum 
etwas  Wichtiges  vermissen  lassende  Darstellung  nach  Arktinos  vor- 
liegt, ein  Excerpt  aus  nur  zwei  andern  Gedichten,  welches  mög- 
lichst nur  das  Abweichende  gab  und  Wiederholungen  vermied,  den 
Raum  eines  ganzen  Blattes  ausgefüllt  haben  sollte,  d.  h.  soviel,  wie 
die  Erzählung  sämmtlicher  Ereignisse  vom  Ende  der  Uias  bis  zum 
Falle  Troias.  Dazu  kommt,  dass  von  diesen  beiden  Gedichten  das 
eine,  das  des  Stesichoros,  mit  dem  epischen  Kyklos  nichts  zu  thun 
hat,  das  andere  aber,  die  Iliupersis  des  Lesches,  nie  existirte;  denn 
dass  die  kleine  Ilia  s  und  die  Iliupersis  des  genannten  Dichters 
uicht  besondere  Werke  waren,  sondern  das  letztere  ein  Theil  des 
ersteren  —  von  dem  ein  Excerpt  auf  Blatt  6  steht  —  kann  nach 
C.  Roberts  überzeugenden  Auseinandersetzungen  ')  nicht  leicht  mehr 
jemand  bezweifeln.  Vollständig  unmöglich  aber  wird  die  Ansicht 
von  Michaelis  durch  die  von  mir  erwiesene  Thatsache,  dass,  wenn 
zwischen  Blatt  6  und  4  ein  Ausfall  anzunehmen  ist,  derselbe  min- 
destens zwei  Bititter  betragen  haben  muss,  da  (3  nur  an  ungrader, 
4  nur  an  grader  Stelle  der  Reihenfolge  stehen  kann.  Wenn  es 
schon  missglückt  ist,  für  éin  angeblich  ausgefallenes  Blatt  den 
nöthigen,  zwischen  des  Arktinos  Iliupersis  und  die  Nosten  einzu- 
schaltenden Stoff  aufzutreiben,  so  wird  an  den  Ausfall  von  zwei 
Blättern  Uberhaupt  nicht  gedacht  werden  können.  Es  müssen  also 
Blatt  6  und  4  unmittelbar  aufeinander  gefolgt  sein,  wofür  auch  die 
oben  erwähnte  Continuität  der  Malereien  von  6r  und  4r  spricht, 
und  es  bleiben  nur  die  beiden  unter  a  und  c  aufgeführten  Möglich- 
keiten übrig,  von  denen  wiederum  die  zweite  die  ungleich  wahr- 
scheinlichere ist.  Denn  zwischen  dem  Excerpt  aus  den  Kyprien 
und  dem  aus  der  Aethiopis  könnte  doch  nur  eine  Inhaltsangabe 
der  Hias  gestanden  haben,  wie  sie  sich  in  der  Chrestomathie  des 


1)  Bild  und  Lied  S.  222  ff. 


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PROkLOS-EXCERPTE  IM  CODEX  VENETUS  A  DER  IUAS  207 


Proklos  wohl  auch  gefunden  haben  wird:  wenn  dieselbe  aber  auch 
in  diesen  einleitenden  Auszug  aufgenommen  gewesen  wäre,  so 
würden  wir  auch  zwischen  Nosten  und  Telegonie  eine  Inhalts- 
übersicht der  Odyssee  erwarten  und  da  eine  solche,  wie  jeder  sehen 
kann,  nicht  vorhanden  ist,  so  hat  auch  die  Existenz  jener  keinerlei 
Wahrscheinlichkeit.  Halten  wir  dagegen  an  der  Abfolge  1x64 
für  die  erste  Hälfte  des  Quaternio  fest,  so  bleiben  von  da  bis  zu 
den  Schlussblättern  y  8  noch  zwei  Stellen  frei ,  die  wir  uns  auf 
verschiedene  Weise  ausgefüllt  denken  können:  der  auf  Blatt  8  zum 
Abschlüsse  kommende  Traclat  Ober  die  kritischen  Zeichen  kann 
sehr  wohl  mehr  als  éin  vorhergehendes  Blatt  gefüllt  haben,  Hiller 
hat  beispielsweise  auf  die  kleine  Abhandlung  über  die  fiât)  des 
Hexameter  verwiesen,  und  mit  demselben  Rechte  Hessen  sich  noch 
mancherlei  Möglichkeiten  aufstellen.  Zu  warnen  ist  davor,  etwa 
Blatt  9  hier  unterbringen  zu  wollen.  Zu  den  oben  angeführten 
Gründen,  welche  mich  veranlassen,  in  diesem  Blatte  den  Ueberrest 
einer  anderen  Lage  zu  sehen,  kommt  noch  die  Erwägung,  dass, 
wenn  man  annimmt,  Blatt  9  und  ein  anderes  ebenso  liniirtes  Blatt 
hätten  zwischen  4  und  y  gestanden,  es  völlig  unverständlich  er- 
scheint, warum  man  mitten  im  Quaternio  ein  Blatt  ganz  leer  liess 
ond  den  Tractat  über  die  orjfisla  erst  auf  dem  folgenden  Blatte 
begann.  Ausserdem  könnte  Blatt  9,  da  es  auf  der  Vorderseite  ver- 
tieft liniirt  ist,  nur  an  grader,  d.  h.  also  hier  an  sechster  Stelle 
gestanden  haben  und  müsste  also  mit  Blatt  6  ein  Blattpaar  ge- 
bildet haben,  was  unmöglich  scheint.  Denn  trotz  der  gegenthei- 
ligen  Behauptung  von  Michaelis  schien  mir  bei  wiederholter  Prü- 
fung an  beiden  Blättern  die  Vorderseite  des  Pergaments  die  glatte 
zu  sein,  was  ja  bei  einem  Blattpaar  nicht  angeht:  allerdings  muss 
ich  mein  Urtheil  über  diesen  Punkt  mit  einer  gewissen  Reserve 
abgeben,  da  namentlich  durch  den  Umstand,  dass  das  Pergament 
für  die  Aufnahme  der  Malereien  mit  Bimsstein  Ubergangen  ist,  die 
Entscheidung  dieser  Frage  sehr  erschwert  wird.  Aber  selbst  wenn 
dieser  Grund  in  Wegfall  kommen  sollte,  dürften  die  übrigen  ge- 
nügen, um  eine  Einreihung  von  Blatt  9  an  dieser  Stelle  zum 
mindesten  zu  widerrathen. 

Durch  die  bisherigen  Erörterungen  haben  die  von  Michaelis 
(1  x  6  *  4  9  y  8)  und  Schreiber  (1  *  x  6  4  9  y  8)  versuchten  Recon- 
struetionen  des  ursprünglichen  Zusammenhanges  schon  implicite 
ihre  Widerlegung  gefunden  und  es  genügt  hier  noch  darauf  bin- 


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zuweisen,  dass  die  beiden  Aufstellungen  gemeinsame  Einreihung 
von  Blatt  4  an  fünfter,  also  ungrader  Stelle  wegen  der  (vorn  ver- 
tieften) Liniirung  des  Blattes  unzulässig  ist. 

Wenn  ich  bisher  von  der  Annahme,  dass  die  erste  Lage,  wie 
alle  folgenden,  ein  Quaternio  gewesen  sei,  als  der  wahrschein- 
lichsten ausgegangen  bin,  so  lässt  sich  doch  natürlich  die  Mög- 
lichkeit, dass  es  ausnahmsweise  ein  Ternio  oder  ein  Quinio  war, 
nicht  ohne  weiteres  abweisen.  Es  bat  aber  keinen  Zweck,  die  in 
diesen  Fällen  entstehenden  weiteren  Möglichkeiten  zu  verfolgen, 
da  das,  worauf  es  mir  allein  ankommt,  nämlich  die  Unzulässigkeit 
der  Annahme,  dass  zwischen  Blatt  6  und  4  éin  Blatt  ausgefallen 
sei,  bei  jeder  Stärke  der  Lage  in  gleicher  Weise  bestehen  bleibt: 
denn  immer  musste  naturgemäss  ein  Aiterniren  erhöht  und  ver- 
tieft liniirter  Blätter  stattfinden.  Die  Annahme  eines  Ternio  wäre 
ausgeschlossen,  wenn  Michaelis  mit  Recht  behauptet  bälte,  dass 
Blatt  6  und  4  unmöglich  zusammen  ein  Blattpaar  gebildet  haben 
könnten,  denn  in  der  einzig  möglichen  Anordnung  der  Blätter  im 
Ternio  (1  x  6  4  y  8)  würde  dies  der  Fall  sein:  doch  steht  die 
Richtigkeit  jener  Behauptung  nicht  ganz  sicher.1) 

Man  wird  es  also  als  feststehende  Thatsache  annehmen  dürfen, 
dass  zwischen  den  beiden  Blättern,  welche  die  kyklischen  Excerpte 
enthalten,  nichts  ausgefallen  ist,  sondern  4r  unmittelbar  auf  6T  folgte. 
Dass  aher  an  der  Grenze  der  beiden  Blätter  ein  Verderbniss  vor- 
liegt, ist  unverkennbar.  Blatt  6*  scbliesst  mit  den  Worten:  Kaa- 
aâvâcav  ôk  Aïaç  o  iXéwç  tzqoç  ßiav  anoonûiv  ovvêfpéXxêTCti 
to  lîjç  'Axhjvàç  %ôavO¥'  i<p'  o)  TtaçoÇvy&ivxeç  ol  "EXXtjvtç 
xaxaXevaat  ßovXtvovrai  xov  Aïavta,  o  âk  inï  ibv  t/Jç  'sf&îjvâç 
ßwfÄÖv  xatatpevyei  xai  âiaowtetai  Ix  tov  è/iixeifiévov  xtvêv- 
vov.  ïneixa  artorcXéovûtv  oi  *EXXt]v  eç ,  xaï  (p&oçàv 
avxoîç  xi'A&Tjvà  xoto  xbnéXayoç  ftrjxcty  axai.  Darauf 
folgt  auf  Blatt  4r:  xai  'Oôvooéwç  'Aoxvâraxxa  aveXôvtoç  Neo- 
ntéXefiOç 'AvêçonâxT}v  yéoaç  Xafißävei.  xai  %à  Xoinà  Xâqyvça 

1)  Das  Pergamentxipfelchen  nämlich,  welches  die  Annahme  eines  msprüng- 
lichen  Zusammenhanges  von  6  und  4  ausschlössen  soll  (man  sehe  Michaelis 

a.  a.  0.  S.  4M)),  ist  jetzt  nicht  mehr  vorbanden,  wie  Studemund  mit  mir  con- 
slatiren  konnte,  und  es  muss  dahingestellt  bleiben,  ob  es  wirklich  zu  Bl.  6 
gehörte  oder  nur  ein  zufällig  zwischen  die  beiden  neuen  Pergamenlblätter 
gerathenes  Abschnitzel  war:  im  ereteren  Falle  wurde  man  es  kaum  entfernt 
haben. 


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PROKLOS-EXCERPTE  IM  CODEX  VENETÜS  A  DER  ILIAS  209 


tvçovttç  ctyovoi 

H€&*  èavTÙv.  ïneua  ififtçrjoavreç  trjv  rtôXtv  IJolv^évrjv  oq>a- 
yiàÇiovoiv  knï  ràv  %ov  A%iXXiu}ç  râg>ov.  Der  die  Abfahrt  der 
Hellenen  meldende  Schlusssatz  von  Blatt  6*  (ïnèita  àrtonXéovatv 
—  fiTjxcnrarat)  ist  mitten  in  der  Erzählung  der  in  Troia  statt- 
findenden einzelnen  Ereignisse  hei  der  Zerstörung  unmöglich,  und 
man  hat  ihn  daher  durch  verschiedene  Umstellungen  ans  Ende  des 
ganzen  lliupersis-Excerptes  gebracht  Aber  abgesehen  von  der 
Gewaltsamkeit  eines  solchen  Transpositionsverfahrens  ist  der  Satz 
auch  an  dieser  Stelle  nicht  zu  gebrauchen;  denn  wo  immer  er 
stehen  mag,  stört  er  die  àxolov&ia  tûv  nça^fiâtuv ,  da  auch 
im  Beginne  des  Nosten-Excerptes  die  Hellenen  noch  in  Troia  sich 
befinden.  Die  einfache  Lösung  der  Schwierigkeit  hat  meines  Er- 
achtens Hiller  gefunden,  indem  er  den  ganzen  Satz  eizeita  ano- 
nXiovoiv  —  ttrjxaväjai  für  eine  vielleicht  durch  ReminUcenz  an 
Odyss.  y  130  ff.  hervorgerufene  Randglosse  eines  Lesers  erklärt, 
der  meinte,  nach  Beendigung  des  Zerstörungswerkes  müssten  doch 
die  Griechen  auch  abgereist  sein:  die  Randbemerkung  gehörte 
natürlich  zu  dem  Schlusssatze  des  Excerptes,  gerteth  aber  an  fal- 
scher Steüe  in  den  Text.  Auf  diese  Weise  wird  aller  Anstoss 
beseitigt  und  nur  der  doch  gewiss  nicht  übermässig  wunderbare 
Zufall,  dass  das  Ende  dieses  Glossems  gerade  mit  dem  Seitenschluss 
zusammenfiel,  hat  die  Lösung  in  viel  grösserer  Ferne  suchen 
lassen. 

Breslau,  Februar  1884.  GEORG  WISSOWA. 


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DIE  CONSCRIPTIONSORDXUNG  DER  RÖMI- 
SCHEN KAISERZEIT. 

V.  Die  Standquartiere  der  Auxilien  im  Verhältnis* 

zu  ihrer  Heimath. 

Wenn  aus  dem  der  Auxiliartruppe  bei  ihrer  Constituirung 
beigelegten  Ethnikum  mit  Sicherheit  geschlossen  werden  darr,  dass 
sie  in  dem  durch  den  Namen  bezeichneten  Gebiet  gebildet  worden 
istt  also  die  ala  prima  Thracum,  die  cohors  prima  Hispanorum  an- 
züglich ausschliesslich  oder  mindestens  aberwiegend  aus  Thrakern 
und  Spaniern  bestanden  hat,  so  folgt  daraus  zunächst  noch  nichts 
weder  für  die  weitere  Rekrutirung  noch  für  das  ursprüngliche 
Standquartier. 

Man  trennt  sich  schwer  von  der  Vorstellung,  dass  die  in 
solcher  Weise  benannte  Truppe  wenigstens  längere  Zeit  in  ihrer 
Zusammensetzung  ihrem  Namen  entsprochen  habe.  In  der  That 
kann  man  dafür  geltend  machen ,  dass  es  seltsam  gewesen  wäre 
einer  stehenden  Truppe,  die  nur  bei  ihrer  Einrichtung  aus  Thra- 
kern zusammengesetzt  war,  nicht  aber  bleibend  aus  solchen  zu- 
sammengesetzt werden  sollte,  den  Thrakernamen  beizulegen;  und 
es  soll  dieser  Erwägung  ihr  Gewicht  nicht  abgesprochen  werden. 
Aber  dass  die  romische  Regierung  militärische  oder  politische 
Gründe  dafür  gehabt  hat  in  den  Auxilien  die  Völkerschaften  der 
Regel  nach  geschlossen  zusammenzuhalten,  ist  sehr  zweifelhaft. 
Die  nationale  Geschlossenheit  der  einzelnen  Truppe  kann  ihr  viel- 
mehr in  zahlreichen  Fällen  gleichgültig  gewesen,  in  manchen  un- 
bequem und  bedenklich  erschienen  sein.  Die  Zeugnisse,  die  uns 
für  die  Heimath  der  einzelnen  Auxiliarsoldaten  vorliegen1),  zeigen 
wohl  bei  einzelnen  Truppen,  namentlich  den  Dalmatinern  und 
den  Syrern ,  eine  der  ursprünglichen  Heimath  entsprechende  Re- 
krutirung, welche  hier  auch  aus  militärischen  Gründen  sich  leicht 

l)  Eph.  epigr.  V  p.  235  f.  sind  dieselben  zusammengestellt. 


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DIE  CONSCRlPTlONSORDNUiNG  DER  ROM.  KAISERZEIT  211 


erklärt  (S.  42),  im  Allgemeinen  aber,  obwohl  für  keine  einzige 
Truppe  Zeugnisse  in  genügender  Anzahl  vorliegen,  um  vollen  Be- 
weis zu  geben,  eher  das  Gegenlheil.  Um  nicht  auf  Grund  ver- 
kehrter Prämissen  in  die  Irre  zu  gehen,  wird  man  die  fraglichen 
Benennungen  nur  für  die  EnUtehuogszeit  einer  jeden  Truppe  als 
vollgültig  beweisend  ansehen  dürfen.  Nur  so  lange  eine  Truppe 
nachweislich  in  ihrer  Ileimath  oder  auch  in  einem  benachbarten 
neu  eroberten  Gebiet  verwendet  wird,  wird  gleichartige  Rekrutirung 
unbedenklich  angenommen  werden  können.  Die  acht  batavischen 
Cohorten,  die  ohne  Zweifel  in  dem  Jahr  der  Eroberung  Britanniens 
43  n.  Chr.  mit  ihrer  Legion  nach  der  Insel  gegangen  waren,  be- 
standen noch  im  J.  68  wesentlich  aus  Batavern;  also  hat  man  dieser 
hervorragenden  Truppe  auch  nach  der  Verlegung  aus  Germanien 
entsprechende  Rekruten  zugeführt  und  am  wenigsten  in  dieselbe 
die  unterworfenen  Britten  eingestellt. 

Aehnlich  verhält  es  sich  mit  dem  Standquartier.  Man  pflegt 
anzunehmen,  dass  dasselbe  ursprünglich  dem  Aushebungsbezirk 
annähernd  entspricht;  und  allerdings  sind  mancherlei  Erwägungen 
dieser  Annahme  günstig.  Rechtlich  ruht  die  Auiiliarausbebuog 
auf  der  Befugniss  des  Statthalters  die  Waffenfähigen  seiner  Provinz 
zum  Dienst  einzuberufen;  konnte  auch  dem  Kaiser  das  Recht  nicht 
bestritten  werden,  da  er  die  Statthaltergewalt  zugleich  am  Rhein 
und  am  Euphrat  übte,  die  Bataver  hier  und  die  Syrer  dort  hin  zu 
legen,  so  lief  eine  derartige  Verlegung  doch  dem  regelmässigen 
Gang  der  Verwaltung  entgegen.  Oekonomische  wie  sanitäre  Rück- 
sichten empfahlen  die  Verwendung  des  Soldaten  in  seiner  Heimalh; 
und  auch  militärisch  und  administrativ  musstc  es  Schwierigkeit 
haben  einer  Truppe  Cantonnements  zuzuweisen,  wo  Landessprache 
und  Landessitte  dem  einzelnen  Soldaten  fremd  war.  Vermuth  lieh  traf 
dies  die  Auxilien  noch  mehr  als  die  Legionen  ;  diese,  überwiegend 
in  den  Hauptlagern  zusammengehalten,  mochten  als  grössere  Massen 
mit  zahlreichen  Oföziereu  und  beträchtlichem  Tross  sich  auch  im 
fremden  Land  einigermassen  selbst  genügen,  während  die  grossen- 
theils  für  die  kleineren  Lager  verwendeten  Alen  und  Cohorten1) 
mehr  auf  Verkehr  mit  den  Umwohnern  angewiesen  waren.  —  Aber 
diese  Erwägungen  wurden  durch  entgegenstehende  gekreuzt  und 
für  den  einzelnen  Fall  oftmals  beseitigt.   Diejenigen  kaiserlichen 


1)  Dies  tritt  oft  hervor,  sehr  deutlich  bei  Taeitus  ann.  14,  38. 


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212 


MOMMSEN 


Provinzen,  welche  keine  oder  geringe  Besatzung  hatten,  zum  Bei- 
spiel Aquitanien,  die  Lugdunensis,  späterhin  Dalmatien,  gaben 
selbstverständlich  ihre  Auxilien  anderswohin  ab.  Dass  die  Bogen- 
schützen für  die  ganze  Armee  von  dem  Osten,  besonders  von  Syrien 
gestellt  wurden,  hat  mehrere  Corps  von  dort  nach  dem  Westen 
geführt  (S.  42).  In  denjenigen  Provinzen,  welche  in  der  Kaiser- 
zeit mit  den  Waffen  unterworfen  wurden  und  dann  Besatzung  er- 
hielten, wie  Britannien,  Judaea,  Dacien,  lag  es  am  nächsten  den- 
jenigen Legionen,  welche  in  dem  unterworfenen  Gebiet  zu  garni- 
soniren  bestimmt  wurden,  ihre  bisherigen  Auxilien  zu  belassen.  Vor 
allem  entscheidend  aber  sind  die  politischen  Rücksichten.  Völker- 
schaften, die  erst  kürzlich  unterworfen  waren  oder  denen  man  sonst 
nicht  traute,  wird  man  nicht  mit  den  bei  ihnen  ausgehobenen 
Truppen  belegt  haben  ;  wie  denn  die  bei  den  Usipern  am  rechten 
Rheinufer  im  J.  82  ausgehobene  Cohorte  sogleich  nach  Britannien 
gesandt  ward.1)  Alles  erwogen  muss  man  darauf  verzichten  hier 
uach  einer  allgemeinen  und  dauernden  Ordnung  auch  nur  zu  suchen. 
Anderntbeils  aber  liegt  es  auf  der  Hand,  dass  die  ursprüngliche 
Dislocation  der  einzelnen  Auxilien  von  geschichtlichem  Interesse  und 
es  für  die  Behandlung  der  einzelnen  Provinz  durch  die  römische 
Regierung  von  Wichtigkeit  ist  festzustellen,  bis  zu  welehem  Grade 
ihre  Auxilien  in  ihr  selbst  Verwendung  gefunden  haben.  Diese 
Ermittelung,  welche  in  den  kürzlich  vorgelegten  Untersuchungen 
über  die  Conscriptioosordoung  der  Kaiserzeit  blos  gestreift  worden 
ist  (S.  19  A.  2),  ist  freilich  bei  der  Beschaffenheit  unseres  Materials 
nur  in  beschränktem  Umfang  durchführbar.  Wo  specielle  Kriegs- 
berichte aus  der  früheren  Kaiserzeit  sich  erhalten  haben,  wie  für 
die  Kämpfe  am  Rhein  im  Vierkaiserjahr  und  für  den  jüdischen 
Krieg  unter  Nero  und  Vespasian,  geben  diese  der  Untersuchung 
einigen  Anhalt;  aber  solcher  Erzählungen  haben  wir  wenig  genug. 
Auch  das  für  dieselbe  brauchbare  inschriftliche  Material  ist  spär- 
licher als  zu  wünschen  wäre.  Da  nach  dem  früher  Bemerkten  nur 
die  Vergleichung  des  ältesten  bekannten  Standquartiers  mit  dem 
Heimathbezirk  der  Truppe  in  Betracht  kommt,  so  sind  die  Zeug- 
nisse aus  der  Zeit  nach  dem  ersten  Jahrhundert  von  geringem 
Gewicht;  denn  bei  den  vielfachen  Verlegungen  der  Legionen  mit 
den  Auxilien  zugleich  so  wie  dieser  allein  wird  der  Schluss  auf 


1)  Tacitus  Agric.  28.    Vgl.  oben  S.  43. 


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DIE  C0NSCR1PTI0NS0RDNUNG  DER  RUM.  KAISERZE1T  213 


das  ursprüngliche  Standquartier  mit  dem  Absteigen  der  Zeit  immer 
unsicherer  und  späterhin  fast  unzulässig.  Aus  alterer  Zeit  aber 
siod  der  Militärdiplome,  die  allein  eine  gewisse  Obersicht  der 
provinzialen  Auxilien  gewähren,  nur  allzu  wenig  —  aus  der  julisch- 
claudiscben  Epoche  haben  wir  vollständig  nur  ein  einziges  dieser 
Kategorie.  Die  sonstigen  hieher  gehörigen  inschriftlichen  Zeugnisse 
liegen  jetzt  wenigstens  gesammelt  vor1).  Die  vollständige  Sichtung 
derselben,  die  noch  aassteht,  wird  vielleicht  weitere  Beobachtungen 
ergeben;  was  ich  bis  jetzt  gefunden,  theile  ich  hier  mit  nach  der 
Marquardt  sehen  Reihenfolge  der  Provinzen.  Die  inermes  fallen 
selbstverständlich  alle  aus  und  auch  sonst  manche,  Ober  die  ich 
nichts  Bemerkenswerlhes  vorzubringen  habe,  wie  insbesondere  Lu- 
sitanien, die  Tarraconensis,  Noricum,  Syrien,  Africa,  beide  Maure- 
tanien, för  welche  alle  bis  jetzt  Militürdiplome  mit  Aufzählung  der 
Auxilien  fehlen.  Wo  die  Belege  in  der  eben  angeführten  Zu- 
sammenstellung enthalten  sind,  sind  die  Citate  in  dieser  Ueb ersieht 
weggelassen. 

Sardinien  nebst  Corsica  hat  überwiegend  einheimische  Be- 
satzung gehabt:  in  den  J.  88  und  96  finden  wir  dort  die  beiden 
Cohorten  /  gemina  Sardorum  et  Corsorum  und  //  gemina  Ligurum 
et  Corsorum,  und  diese  dürften  schon  von  Augustus  Zeit  an  dort 
gesunden  haben.  Es  entspricht  dies  den  Verhaltnissen  der  seit 
Jahrhunderten  an  die  römische  Herrschaft  gewöhnten  Provinz. 

Die  beiden  Germanten  müssen  in  der  julisch-claudischen 
Epoche  vorwiegend  einheimische  Auxilien  gehabt  haben.  Acht  von 
den  neun  bataviseben  Cohorten  werden,  da  sie  der  14.  Legion 
zugeordnet  waren,  mit  dieser  aus  Obergermanien  nach  Britannien 
gekommen  sein,  wo  wir  am  Ende  der  Regierung  Neros  sie  finden; 
nur  die  neunte  hatte,  in  spaterer  Zeit  gewiss  und  vielleicht  seit 
Augustus  ihr  Standquartier  in  Raetien  in  dem  noch  heute  davon 
den  Namen  führenden  Passau.  Die  batavische  Reiterei  stand  bei 
Neros  Tod  sogar  in  Untergermanien  selbst  und  ebendaselbst  we- 
nigstens unter  Tiberius  das  Contingent  der  Canninefaten.s)  Dasselbe 

1)  Gemeint  ist  die  Zusammenstellung  der  Zeugnisse  für  die  einzelnen 
Alen  und  Cohorten  Eph.  epigr.  V  p.  159  f. 

2)  Tacitus  ann.  4,  73:  {L.  Aproniut  inferiors  Germaniae  pro  prae- 
tor*) atom  Carmine falem  et  qvod  peditum  Germanorum  inter  nostros  me- 
rebat  circumgredi  terga  h  ostium  iubet.  Auch  die  zu  Fuss  dienenden  Can- 
Dioefaten  finden  wir  in  Germanien  (Tacitus  hist.  4,  19). 

HerawXIX.  15 


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MO  MM  SEM 


ergeben  zufällige  Erwähnungen  bei  Tacitus  für  die  Contingente 
der  germanischen  oder  halbgermaoischen  Nemeter,  Nervier,  Su- 
gauibrer,  Sunuker,  Treverer1),  Tungrer,  Ubier  und  Vangionen. 
Freilich  erscheinen  in  den  germanischen  Heeren  auch  raetische, 
gallische,  brilanuische,  lusitaniscbe,  vasconische  Cohorten');  selbst- 
verständlich konnten  die  Auxilien  des  mächtigen  Doppelbeeres  am 
Rhein  nicht  ausschliesslich  einheimische  sein,  namentlich  nachdem 
in  Folge  der  britannischen  Expedition  ein  ansehulicher  Theil  der 
germanischeu  Truppen  nach  der  Insel  gegangen  und  mit  der  dafür 
aus  Spanien  herangezogenen  IV  Macédonien  ohne  Zweifel  auch 
deren  Auxilien  nach  Germanien  gekommen  waren.  Dennoch  aber 
ist  das  massenhafte  Auftreten  der  germanischen  Auxilien  in  deu 
germanischen  Heeren  der  früheren  Kaiserzeit  eine  im  hohen  Grade 
bemerkenswerte  Thalsache,  gewissennassen  eine  Fortsetzung  der 
auffallenden  Bevorzugung  uud  des  unbedingten  Vertrauens,  womit 
Augustus  die  reichsuuterlhänigen  Germanen  behandelte  uud  worin 
auch  die  Varusschlacht  keiue  Aenderung  hervorgerufen  hat,  wie 
sie  denn  bei  diesen  Germanen  ohne  erkennbare  Wirkung  geblieben 
ist:  die  relative  Stärke  der  Aushebung  und  die  Verwendung  der 
aufgehobenen  Mannschaften  zur  Hut  des  Rheinstroms  gehOreu 
augenscheinlich  zusammen.  —  Aber  der  Bataveraufstand  des  Civilis 
führte  zu  einem  völlig  veränderten  System.  Wenn  für  die  ältere 
Zeit  die  Schriftsteller  reden  und  die  Steine  schweigen,  so  tritt  hier 
das  umgekehrte  Verhältniss  ein.  Ich  habe  anderwärts  (S.  42.  4S) 
darauf  hingewiesen,  dass  mehrere  der  hauptsächlich  bei  dem  Auf- 
sland betheiligten  Truppen  damals  aufgelöst  zu  sein  scheinen, 
namentlich  batavische  und  treverische,  und  dass  vielleicht  über- 
haupt die  Örtliche  Rekrulirung  damals  beseitigt  oder  beschränkt 
worden  ist.  Hinzuzusetzen  bleibt,  dass  in  den  späteren  germani- 
schen Heeren  die  germanischen  Contingente  so  gut  wie  verschwun- 
den sind;  wenigstens  nennen  die  das  obergermanische  Heer  an- 
gehenden Diplome  aus  deu  J.  74.  82.  116  nur  die  ala  I  Canntne- 


1)  Dass  die  bei  den  Trevereru  ausgehobene  Ala  im  J.  2  t  unter  dem 
Befehl  eines  Treverers,  des  Julius  ludus,  slauU  (Tacitus  ann.  3,  42.  46),  legt 
die  Frage  nahe,  ob  di«>  germanischen  Auxilien  nicht  auch  häufig  von  Offi- 
zieren derselben  Herkunft  geführt  worden  sind. 

2)  Tacitus  ann.  2,  17  (zum  J.  16):  Raetorum  rindelicorumque  et  Gal- 
lieae  cohorte*,  lust.  1,  70:  praemissü  GaUorum  Lusitunorumque  et  Britan- 
norum  cohorlibus.    4,  33:  ^aseonum  lectae  a  Galba  cohortes. 


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DIE  C0NSCR1PT10NS0RDNÜISG  DEB  RÖM.  KAISERZEIT  215 

faihm  udcI  die  cohors  1  Germanontm  neben  einer  langen  Reihe 
aquila nischer,  spanischer,  raetischer  und  anderer  Auxilien.  Auch 
im  untergermanischen  Heer,  von  welchem  wir  kein  Diplom  be- 
sitzen, ist  unter  den  einzeln  auftretenden  keine  einzige  Truppe 
germanischen  Namens.  Also  ist  die  Annahme  wohl  gerechtfertigt, 
dass  Vespasian  die  bis  dahin  in  oder  nicht  weit  von  ihrer  Heimath 
stationirten  und  aus  der  Heimath  rekrutirten  germanischen  Auxilien 
nach  der  Niederwerfung  des  grossen  Auxilienaufstandes  entweder 
auflöste  oder  verlegte. 

In  der  kleinen  Provinz  der  Seealpen  wird  die  auch  in- 
schrifUich  daselbst  mehrfach  bezeugte  cohors  I  Ligwrnm  in  der 
Schilderung  der  Vorgange  des  J.  68  vetus  loci  auxilium  genannt  '), 
ist  also  ohne  Zweifel  aus  örtlicher  Aushebung  hervorgegangen  und 
daselbst  in  Station  verblieben!  Auch  die  cohors  nautarum,  welche 
ebenfalls  hier  lag,  dürfte  an  dieser  Küste  ausgehoben  sein.3) 

In  Britannien  ist  nie  eine  der  dort  zahlreich  gebildeten 
Alen  und  Cohorten  stationirt  worden3);  eine  schwer  wiegende 
Tbalsache  für  die  Geschichte  dieser  Provinz. 

In  Rae  tien  haben  von  den  acht  dort  ausgehobenen  Cohorten 
nach  den  Diplomen  der  J.  107.  166  die  beiden  ersten  damals  zum 
raetischen  Heer  gehört  und  wahrscheinlich  von  Haus  aus  in  ihrer 
Heimalh  gestanden.4)  Die  übrigen  Cohorten  haben  dagegen  wohl 
niemals  daselbst  gelagert:  die  vierte  stand  späterhin  wenigstens 
in  Kappadokien,  die  sechste  und  siebente  in  der  flavischen  Epoche 

1)  Tacitus  hist.  2,  14.  C.  V  p.  903.         2)  C.  V  p.  903. 

3)  Die  Ziegel  mit  [co)h.  I  Br.  (VII  1229),  c.  ///  Br.  (das.  1230),  coh. 
IUI  Bre  (das.  1231)  und  die  Inschriften  eines  PRAE  C  /  III  LV  BRIT/  (das. 
17TJ  und  eines  actar[ius]  coh.  Uli  Br  . . .  (das.  458)  sind  sämmtlich  unsicherer 
Deutung  und  mit  Ausnahme  der  letzten  auch  unsicherer  Lesung  (Hühner  in 
dieser  Zeitschrift  IG,  565).  Keines  der  Diplome  des  britannischen  Heeres  und 
ebenso  wenig  das  Verzeichniss  der  britannischen  Truppen  in  der  Not.  Dign. 
erwähnt  britannische  Auxilien.  Dass  diese  nicht  in  Britannien  dienen  sagt 
auch  der  Redner  bei  Tacitus  Agr.  31. 

4)  Atierdings  finden  wir  eine  cohors  II  Raetor  um  auch  iu  dem  ober- 
germanischen  Heer  sowohl  in  zahlreichen  Inschriften,  besonders  von  der  Saal- 
burg und  aus  der  Umgegend,  wie  auch  in  den  Diplomen  der  J.  82  nnd  116.  Ob 
dies  dieselbe  mehrfach  aus  der  einen  in  die  andere  benachbarte  Provinz  ver- 
legte Cohorte  ist  oder  zwei  gleichnamige  Cohorten  neben  einander  bestanden 
haben,  ist  nicht  mit  Sicherheit  zu  entscheiden  ;  der  letzleren  Annahme  ist  es 
günstig,  dass  der  Beisatz  civium  Romanorum  sich  nur  in  Obergermanien 
(Diplom  vom  J.  116;  Brambach  1520.  1522)  findet. 

15* 


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216 


MÜMMSEIS 


in  Obergermanien ,  die  achte  gleichzeitig  io  Pannonien;  für  die 
dritte  und  fünfte  fehlen  uns  Zeugnisse.  Auch  an  sich  ist  es  ange- 
messen dass  in  die  erst  unter  Augustus  unterworfene  Provinz  nicht 
mehr  als  jene  zwei  Cohorten  der  einheimischen  Aushebung  gelegt 
worden  sind. 

Wie  Pannonien  überhaupt  die  meisten  Militärdiplome  er- 
geben hat,  so  fallt  auch  das  einzige  Document  aus  vorvespasia- 
nischer  Zeit,  welches  die  Auxilien  verzeichnet,  auf  diese  Provinz. 
Dieser  Soldatenabschied  vom  J.  60  nennt  allerdings  nur  sieben 
Cohorten,  also  keineswegs  die  sämmtlichen  Auxilien  der  damals 
noch  ungetheilten  Provinz,  aber  unter  diesen  keine  einzige  aus 
den  Donaugegenden,  sondern  fünf  spanische  und  zwei  Cohorten 
der  Alpiner.  Dass  wenigstens  die  eine  der  spanischen  schon  im 
J.  35  in  Paunonien  ihr  Quartier  gehabt  bat,  wird  dadurch  wahr- 
scheinlich, dass  in  diesem  Jahr  ein  Varcianer  in  dieselbe  eintrat, 
ohne  Zweifel  in  Folge  örtlicher  Rekru lining.  Dem  entsprechen 
im  Wesentlichen  die  späteren  gleichartigen  Urkunden,  auf  die  ich 
mich  hier  beschränke:  unter  den  in  ihnen  genannten  sehr  zahl- 
reichen Alen  und  Cohorten  sind  alle  anderen  Landschaften  stärker 
vertreten  als  die  Donauprovinzen;  aus  diesen  erscheint  nur  die 
5.  Cohorte  der  Breuker  im  J.  80,  die  7.  derselben  in  den  J.  85 
und  167  und  die  1.  der  Pannonier  in  den  J.  13S  und  154.  Wenn 
man  diesen  Besatzungsstand  zusammenhält  mit  dem  so  gänzlich 
verschiedenen  in  Germanien  vor  Vespasian,  so  wird  man  jeneu 
ohne  weiteres  zurückführen  auf  die  grosse  pannonische  Insurrection 
in  den  letzten  Jahren  des  Augustus.  Offenbar  ist  in  Folge  der- 
selben an  der  Donau  schon  damals  geschehen,  was  nach  der  Nieder- 
werfung des  Civilis  Vespasian  am  Rhein  that:  die  panuonischen 
Auxilien  sind  verlegt  und  durch  Auxilien  anderer  Provinzen  er- 
setzt worden. 

Von  Dalmatien  wird  die  gleiche  Ursache  die  gleiche  Folge 
gehabt  haben;  indess  wissen  wir  nichts  Positives  über  die  daselbst 
stehenden  Auxilien  aus  der  Zeit  vor  Vespasian,  der  die  Legionen 
von  dort  wegnahm.  In  der  kleinen  Besatzung,  die  nachher  da- 
selbst erscheint,  findet  sich  keine  einheimische  Truppe.') 

1)  Die  cohort  I  Dalmatarum ,  welche  unter  Hadrian  und  Pius  in  Eng- 
land lag,  hat  im  J.  170  die  Mauern  von  Salonae  wieder  hergestellt  (C.  III 
1979.  6374),  nachdem  sie  für  den  Marcoma nenkrieg  nach  dem  Continent 
gesandt  war. 


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PIE  CONSCRIPTIONSORDNUNG  DER  ROM.  KAISERZEIT  217 


Auch  Moesien  scheint  in  gleicher  Weise  behandelt  worden 
zu  sein.  Die  vier  Diplome  aus  den  J.  82.  100.  105.  134  nennen 
keine  anderen  den  Donauprovinzen  angehörenden  Truppen  als  die 
ala  I  Gallorum  et  Pannoniorum  (J.  134)  und  die  ala  I  Veitpasta  na 
Dardanorum  (J.  100.  105.  134),  von  denen  die  erstere  gemischt, 
die  zweite  wahrscheinlich  erst  von  Vespasian  eingerichtet  ist.  Be- 
merkenswerth ist  in  diesem  Heer  die  Mischung  occidental  isolier  und 
orientalischer  Auzilien,  wozu  das  Gegenbild  in  den  dortigen  Legio- 
nen sich  findet  (S.  7). 

Von  Da  ci  en  gilt  dasselbe  wie  von  Britannien.  Niemals  haben 
daciache  Truppen  in  Dacien  cantonnirt;  die  zahlreichen  Auzilien 
der  dortigen  Lager  gehören  sämmtlich  anderen  Provinzen  an,  die 
dacischen  finden  sich,  so  weit  wir  ihre  Lagerstätte  kennen,  in 
Britannien  und  im  Orient  verwendet 

Für  Pa  la  est  i  na  geben  theils  die  Nachrichten  des  Josephus») 
einigen  Aufschiusa,  theils  das  Diplom  vom  J.  80.  Die  militärischen 

1)  Josephus  anl.  10,  9,  2:  b  Katoaç  .  .  .  iniatuXi  r<£  4'dâ(p  ....  xrty 
iXqr  .  .  .  raup  Katcagitoy  xai  ttüy  Zeßaoxqytüy  xai  xàç  ntvxt  amiçaç  tlç 
nôrrov  fAttayayiJy,  tV«  ixti  oxoaxtvoivxo  ....  or  fA^y  o»  xtXevoHvxeg 
fMiiartjoav  nQtoßtvoäfiirot  yùg  KXavâtoy  àatf**tXi(aMxo  xai  plvuv  ini 
xP.ç  'lovâaiaç  inixvzoy  o'i  xai  xoiç  iaiovat  xqÔvoiç  x<ôy  {utyioiuy  7ou- 
âaioiç  kyivovxo  avft<poç<ûy  àç^n  T°v  *ai"  iïtàçoy  noXi/uov  onioftaxa  ßa- 
Xôvxtç.  20,  6,  t  :  KoVfAttvbç  ayaXaßS»y  xyv  xùiy  SißaatrjyiÖy  tXtjy  xai  niÇuty 
xéaaaça  xaypaxa  (ebenso  bell.  2,  12,  5).    20,  8,  7:  (die  Syrer  in  Caesarea) 
piya  qpoorovyxtç  ini  xai  rotv  nXiioxovi  xtäy  vnb  'Ptaprticvg  kxtlot  atça- 
xtvQfuy&y  Kaufaçiîç  ilyat  xai  JStßaaxrjyovc.    BelL  3,  4,  2  wird  in  der  Auf- 
Zählung  der  Bestandteile  der  Armee  des  Tilus  die  bisherige  Besatzung  des 
Landes  also  aufgeführt:  nqootyivovxo  ât  xai  ànb  Katoaoïiaç  nivxt  (amtoai) 
xai  hrnitoy  iXn  pia.    Die  ala  I  gernina  Sebastenorum  oder  /  Flavia  Seba- 
stenorum  erwähnen  auch  die  späteren  Inschriften  mehrfach  {Eph.  ep.  V  p.  194)  ; 
aus  Josephus  erhellt,  dass  sie  schon  vor  dem  jüdischen  Krieg  bestand,  also 
den  Namen  Flavia  wohl  in  diesem  als  Ehrenbenennung  empfing.  Auch  eine 
cohort  I  Sebastenorum  nennen  die  Inschriften,  ohne  Zweifel  eine  jener  fünf 
und  gleich  der  Ali  aus  Samaritanern  gebildet.    Eine  zweite  dieser  fünf  Co- 
horten  wird  die  /  tscalonitarum  felix  sein  {Eph.  V  p.  193;  vgl.  Josephus 
beil.  3,  2,  1);  eine  dritte  vielleicht  die  /  Flavia  Canathenorum  iEph.  a.  a.  O.  ; 
vgl.  Le  Bas -Wadding  ton  2329.  2412«/),  obwohl  Canatha  zum  Reich  des  Agrippa 
gehörte.  Andere  von  Städten  Palaestinas  benannte  Auxilien  kennen  wir  nicht, 
namentlich  keine  Ala  der  Caesareer.  Auch  aus  der  zuerst  angeführten  Stelle 
des  Josephus  wird  man  eine  solche  auf  keinen  Fall  herleiten  dürfen,  da  er 
ja  auch  hier  nur  von  einer  Ala  spricht  und  diese  nur  die  von  Sebaste  sein 
kann;  sind  die  Worte  xtây  Kawaqimv  xai  wirklich  von  Josephus  geschrieben, 
und  nicht,  was  leicht  möglich,  aus  den  vorhergehenden  Kataaotvat  xai  2t- 


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218 


MOMMSRN 


Verhältnisse  sind  hier  dadurch  bedingt,  dass  da»  Land  bekanntlich 
bis  zum  J.  6  n.  Chr.  unter  Herodes  und  Archelaos  und  wieder  in 
den  J.  41 — 44  unter  Agrippa  I  selbständig  war,  dagegen  in  den  . 
J.  7—40  und  sodann  von  45  ab  unter  unmittelbarer  römischer 
Verwaltung  stand.  Agrippa  1  halte  hei  seinem  Tode  eine  Ala,  und 
zwar  die  der  Sebastener,  und  fünf  Cohorten  unter  den  Waffen, 
welche  Truppen  ohne  Zweifel  wenn  nicht  schon  von  Herodes  oder 
Archelaos,  so  doch  von  der  romischen  Verwaltung  nach  Archelaos 
Absetzung  im  Lande  selbst  gebildet  worden  waren  und  je  nach 
der  Stellung  des  Landes  bald  als  römische  Auxilien,  bald  als  lan- 
desherrliche functionirten.  ')  Wegen  ihrer  üblen  Aufführung  nach 
Agrippas  Tode  ordnete  Kaiser  Claudius  ihre  Versetzung  nach  dem 
Pontus  an,  aber  es  kam  dazu  nicht;  und  dass  die  römische  Be- 
satzung Judaeas  aus  im  Lande  selbst  ausgehobenen  Soldaten  be- 
stand, ist  nicht  die  letzte  Ursache  des  unheilvollen  jüdischen  Krie- 
ges gewesen.  —  Nach  dessen  Beendigung  wurde  begreiflicher  Weise 
hier  verfahren  wie  in  Germanien  und  in  Pannonien:  die  sechs 
Auxilien,  welche  das  Diplom  vom  J.  86  aufführt,  sind  zur  Hälfte 
Thraker,  die  übrigen  Lusitaner,  Cantabrer  und  Gaetuler. 

In  Aegypten  endlich  sind  die  beiden  einzigen  nachweislich 
dort  ausgehobenen  Auxiliarcohorlen,  die  zwei  der  Thebäer,  so  viel 
wir  wissen,  von  Anfang  an  in  der  Ueimath,  und  zwar  eben  in 
der  Tbebais,  stalionirt  worden  und  immer  dort  geblieben ,  wie  ja 
auch  die  in  Aegypten  für  den  Legionsdienst  ausgehobenen  Mann- 
schaften überwiegend  in  die  ägyptischen  Legionen  eingereiht  wur- 
den (S.  5).  Obwohl  daneben  noch  eine  grössere  Zahl  nicht  ägyp- 
tischer Auxilien  in  Aegypten  verwendet  wurden,  wird  man  dennoch 
in  dieser  Einrichtung  eine  weitere  Bestätigung  dafür  Duden  dürfen, 
dass  die  Herrschaft  der  Römer  im  Lande  selbst  als  Fortsetzung 
derjenigen  der  Ptolemaeer  betrachtet  wurde  und  sowohl  die  grie- 
chische wie  vor  allem  die  fügsame  ägyptische  Bevölkerung  zu  der- 
selben nicht  wie  zu  einer  Fremdherrschaft,  sondern  gleich  wie  zu 
dem  altgewohnten  Landesregiment  sich  stellte. 

Fassen  wir  die  eiuzelnen  Wahrnehmungen,  unvollständig  wie 
sie  sind,  so  weit  möglich  zusammen,  so  erscheint  wohl  als  Fun- 

ßctoTTiVok  hineininterpolirt,  so  hat  Josephus  nur  sagen  wollen,  dass  in  der  ala 
Sebattenorum  auch  zahlreiche  g e borne  Caesareer  dienten. 

1)  Es  entspricht  dies  dem  nach  Einziehung  der  Herrschaft  des  Polemon 
mit  dessen  Truppe  eingehaltenen  Verfahren  (S.  51  A.  1). 


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DIE  CONSCRIPTIONSORDNUNG  DER  ROM.  KAISERZEIT  219 


dament  der  Institution  die  Verwendung  der  einzelnen  Truppe  in 
ihrem  Aushebungsbezirk  und  als  deren  Consequenz  auch  die 
örtliche  Rekrutirung.  Aber  gleich  von  Anfang  an  muss  insbeson- 
dere das  ungleiche  Dedürfniss  sehr  zahlreiche  Abweichungen  her- 
beigeführt haben,  und  die  insurrectionen  der  Unterthanen  eben 
in  den  wichtigsten  Militärprovinzen  und  andere  mannigfaltige  Rück- 
sichten haben  die  ursprflngliche  Ordnung  so  gründlich  und  so 
rasch  umgestaltet,  dass  schon  unter  den  Flaviern  von  derselben 
nur  vereinzelte  Reste  noch  sich  behaupteten.  Wie  weit  späterhin 
sich  dies  wieder  ausgeglichen  hat  und  im  Wege  der  Ortlichen  Re- 
krutirung gewissermassen  die  ursprüngliche  Ordnung  zurückgeführt 
worden  ist,  vermögen  wir  nicht  genauer  zu  bestimmen;  im  Allge- 
meinen ist  es  erklärlich,  dass  sämmtliche  Provinzen  sich  mehr  und 
mehr  an  die  Zugehörigkeit  zum  Reiche  gewohnten  und  Gegensätze, 
wie  sie  noch  im  ersten  Jahrhundert  unserer  Zeitrechnung  lebhaft 
empfunden  wurden,  späterhin  sich  so  weit  ausglichen,  dass  die 
örtliche  Conscription  im  Grossen  und  Ganzen  durchführbar  wurde. 

VI.  Die  numeri. 

Wenn  die  von  den  Nichlbflrgern  gestellten  Truppen  den 
Charakter  geschlossener  Nationalconlingente,  den  sie  bei  der 
ersten  Regulirung  des  stehenden  Heeres  durch  Augustus  allerdings 
gehabt  haben,  im  Ganzen  genommen  bald  einbüssien  und  auch 
durch  die  spätere  Ortliche  Aushebung  nur  in  sehr  unvollkommener 
Weise  wieder  erhielten,  die  Politik  der  besseren  Kaiserzeit  über- 
haupt, wenn  nicht  gerade  auf  Verschmelzung  der  verschiedenen 
Elemente  der  Auxilien  gerichtet,  so  doch  gegen  dauerndes  Zu- 
sammenhalten der  Völkerschaften  in  den  einzelnen  Truppenkörpern 
wenigstens  indifferent  war,  so  herrscht  in  dem  späteren  Kaiser- 
regiment bekanntlich  die  geradezu  entgegengesetzte  Richtung  und 
sucht  dasselbe  seine  militärische  Stütze  in  den  noch  eigenartig  zu- 
sammen stehenden  Nationalitäten,  anfangs  im  Kreise  der  Unter- 
ihanen,  späterhin  auch  im  Ausland.  Es  ist  wohl  des  Versuchs 
werth,  den  Anfängen  derjenigen  Richtung  nachzugehen,  welche 
schliesslich  in  die  Föderatentruppen  und  in  das  Königlhum  der 
Gothen  und  der  Franken  ausläuft. 

Wie  die  Uniformirung  der  von  Augustus  geschaffenen  Auxilien 
wesentlich  darauf  beruht,  dass  das  gleiche  Schema,  für  die  Reiterei 
die  Ala,  für  die  Infanterie  die  Cohorte  auf  sie  alle  Anwendung 


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220 


MUM M SEM 


fand,  so  tritt  die  umgekehrte  Tendenz  hauptsächlich  darin  hervor, 
dass  gewisse  Truppen  dem  bezeich  ne  te  u  Schema  sich  nicht  fügen 
oder,  um  den  technischen  Ausdruck  zu  brauchen,  lediglich  numeri 
sind.  Dieses  Wort1)  wird  nicht  in  älterer  Zeit1),  aber  nachweis- 
lich seit  dem  Ende  des  1.  Jahrhunderts  gebraucht  als  allgemeine 
Bezeichnung  Tür  jede  Truppenablheilung'),  welche  unter  einheit- 
lichem Uberbefehl  eines  Offlziers  steht4);  und  aus  dieser  gene- 
rellen Bedeutung  entwickelt  sich  von  selbst  die  specielle,  dass, 
wo  eine  Abtheilung,  die  weder  Legion  noch  Ala  noch  Cohorte  ist, 
als  Ganzes  bezeichnet  werden  soll,  dieses  Wort  eintritt,  während 
in  vorconstanti nischer  Zeit  die  eine  feste  Specialbenennung  fuhrende 
Abtheilung  für  sich  allein  niemals  numerus  genannt  wird.8)  Es 
macht  dabei  keinen  Unterschied,  ob  die  Truppe  Infanterie  oder 
Cavallerie  oder  gemischt  ist;  obwohl  für  eine  Reilertruppe  dieser 
Art  auch  im  zweiten  Jahrhundert  die  Bezeichnung  vexillatio*),  im 

1)  Das  darüber  Bekannte  hat  kürzlich  Albert  Müller  (Philol.  41,  486)  zu- 
sammengestellt. 

2)  l)ie  adscriptivi  ad  iegionem  beissen  schon  bei  P  lau  tos  Men.  183  extra 
numerum;  aber  daraus  folgt  die  Verwendung  des  Wortes  in  der  Bedeutung 
'Truppe'  noch  nicht.  Ich  habe  früher  (S.  14  A.  1)  die  Redensart  distri- 
buere  in  numéros  und  die  analogen  auf  die  Legionsziffern  bezogen  und  für 
republikanisch  gehalten,  kann  aber  auch  diese  nicht  für  die  vortraianische  Zeit 
belegen. 

3)  Zuerst  begegnet  das  Wort  in  dieser  Verwendung  bei  Tacitus  Agrie.  18: 
sparst  per  provinciam  numeri;  hist.  1,6:  multi  ad  hoc  numeri  e  Germania 
ae  Britannia  et  lüyrico  (vgl.  hist.  1,  87.  ann.  2,  80);  ferner  bei  Plinius  ep. 
3,  8,  4  und  ad  Trai.  2«.  30  und  bei  Sueton  f  esp.  6.  Besonders  scharf  ausge- 
prägt erscheint  es  bei  den  Juristen,  so  bei  Clpian  Dig.  3,  2,  2,  1  :  exercitum 
non  unam  cohortem  neque  unam  ahm  dieimus,  sed  numéros  multos  miti- 
tum\  vgl.  3,  3, 8, 2.  29,  1,4.  1.38,  1.  1.42.  37,  13,  1,2;  auch  in  Inschriften 
C.  H  107U.  X  1202.  Für  Belege  des  gleichen  Sprachgebrauchs  in  spaterer  Zeit, 
der  sich  auch  auf  das  griechische  âçtfyioV  erstreckt,  genügt  es  Buf  Seecks 
Index  zur  ISol.  Dign.  p.  331  und  C.  I.  L.  V  p.  1175,  sowie  auf  die  Wörter- 
bücher zu  verweise». 

4)  Türmen  also  und  Centurien  sind  keine  numeri,  auch  streng  genom- 
men nicht  Legionscohorten,  obwohl  in  dieser  Hinsicht  wenigstens  bei  Tacitus 
der  Gebrauch  schwankt:  er  sagt  hist.  1,  87  in  numéros  legionisy  dagegen 
ann.  2,  80  in  numerum  legionis. 

5)  In  der  tiachconstaniinischen  Epoche  kann  jede  Truppe  auch  für  sich 
allein  numerus  genannt  werden,  sogar  die  Legion  (C.  I.  L.  V  p.  1059.  VIII  9248). 

0)  Die  vexillatio  equitum  Ulyricorum  des  Diploms  vom  J.  129  steht  im 
Gegensatz  zu  Alen  und  Cohorten  und  heisst  auf  anderen  Inschriften  vielmehr 
numerus  (unten  S.  226).    Gleichartig  ist  die  vexiüatio  equitum  Maurorum 


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DIE  C0NSCR1PTIÜNS0RDISIJNG  DER  RÖM.  KAISERZEIT  221 

m 


dritten  die  Bezeichnung  euneus1)  vorkommt,  findet  sich  ebenfalls 
numerus  equitum.  Insofern  wird  numerus  in  der  mittleren  Kaiser- 
zeit  zu  einer  selbständigen  jenen  drei  andern  parallelen  und  eben- 
falls technischen  Kategorie,  welcher  Sprachgebrauch  namentlich  in 
den  Honorarinschriflen')  deutlich  hervortritt.  Noch  in  der  Notifia 
dignitatum  erscheint  numerus  in  diesem  technischen  engeren  Sinn, 
aber  hier  nur  in  einer  einzigen  Provinz  und  zwar  in  derjenigen, 
welche  abweichend  von  den  übrigen  die  Einrichtungen  der  frühe- 
ren kaiserzeit  darstellt,  in  Britannien3),  neben  Legionen,  Alen  und 
Cohorte n 4),  so  dass  uns  hier  ein  treues  und  ziemlich  vollständiges 
Bild  einer  Provinzialarroee  des  ausgehenden  3.  Jahrhunderts  auf- 
bewahrt ist. 

Diese  numeri  sind  nun  zwar  eine  bestimmte  Kategorie  des 
römischen  Heeres  der  Kaiserzeit,  von  der  unsere  Handbücher  frei- 
lich nichts  wissen;  aber  das  unterscheidende  Merkmal  des  nu- 
merus ist  negativer  Art,  die  Abwesenheit  einer  der  drei  regulären 
Truppenformalionen,  und  es  kann  daher  bei  ihm  weder  von  einer 
allgemein  gültigen  Organisation  noch  viel  weniger  von  einem  all- 
gemeinen Conscriptionsgesetz  die  Rede  sein.  Wenn  eine  befrie- 
digende Darlegung  der  römischen  Heerordnung  nicht  umhin  können 
wird  die  einzelnen  durch  dieses  negative  Merkmal  bezeichneten 
Truppenformationen  zusammenzustellen,  wie  zum  Beispiel  die  kaiser- 
lichen eenturiae  statorum,  ferner  die  nichtrömische  Kaisergarde  der 


C.  VJll  9045.  9047,  vielleicht  auch  die  ve.c.  Brit.  der  niedergermanischen 
Ziegel  (Brambach  4  C  2Ü  uod  sonst).  Es  ist  dies  nur  eine  der  vielen  Anwen- 
dungen dieses  Wortes,  aber  offenbar  diejenige,  woraus  sich  die  Verwendung 
der  vexiltatio  für  die  Reitertruppe  der  späteren  Heerordnung  entwickelt  hat. 
Ii  Darüber  ist  der  Anbang  S.  231  au  vergleichen. 

2)  Uispalis  aus  der  Zeit  vor  Marcus  und  Verus  (II  11  Mi):  praef.  coh.  III 
Galior.f  praepositus  numeri  Syror.  sagittarior.,  item  ata«  primae  Hispanor. 
Ahminum  (Henzen  G729):  praef,  coh.  III  Brit([o]num  veteranor[um)  equi- 
tntae,  trib.  leg.  I  ad[iu\tricis  piae  fidelis,  pra\ef.)  atae  1  Asturum,  prae- 
pos[itus)  numeri  equitum  elector[um]  ex  lllyrico.  Caesarea  in  Mauretanien 
(VIII  935*)  :  praef.  coh.  I  Augustae  Bracarum,  praepositus  n.  /tlyricorum, 
trib.  coh.  Ael.  expeditae,  praef.  at.  Aug,  II  Thracumt  praepositus  ai  gemin. 
Seba[sten.]t  praepositus  classis  Syriacae  et  Augustae,  praef.  classis  Moe~ 
siaticae. 

3)  Occ.  e.  2&.  4u.  Der  einzige  sonst  vorkommende  numerus  ist  der 
de/  bercarii  für  die  Flottille  auf  dem  Bodensee  in  Raeüen  (Not.  Occ. 
35,  32). 

4)  Vgl.  den  Anhang  S.  "233. 


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222 


MO M MS EN 


équités  singulare*,  welche  als  Corps  uur  diese  Bezeichnung  röhrt 
die  in  analoger  Weise  zum  Dienst  hei  den  einzelnen  Höchstcomman- 
direnden  in  den  Provinzen  ausgesonderten  TruppenkOrper,  welche 
auch  öfters  unter  demselben  Namen  auftreten*),  die  aus  den  Le- 
gionen ausgesonderten  frumentarii*),  die  Abtheilungen  der  explo- 
ratores,  so  kann  doch  an  principielle  Zusammengehörigkeit  und  an 
organische  Gleichartigkeit  dieser  Formationen  überall  nicht  gedacht 
werden.  Auch  der  Zeit  uach  lässt  sich  nur  etwa  feststellen,  dass 
stehende  Truppenkörper4)  von  abweichender  Formation  im  ersten 
Jahrhundert  kaum  nachweisbar  sind,  dagegen  im  zweiten  und  dritten 
zahlreich  begegnen.  Dies  Anwachsen  dieser  Kategorie  ist  wesent- 
lich veranlasst  durch  eine  auf  die  Renationalisirung  der  Auxiliar- 
Iruppen  basirte  Formation,  welche  unter  den  hu  wert  sehr  bald  die 
erste  Stelle  einnimmt.  Unter  den  schriftstellerischen  Zeugnissen 
giebt  davon  allein  die  unter  Hyginus  Namen  laufende  Lagerbeschrei- 
bung eiuige  Kunde;  die  nähere  Bestimmung  lässt  sich  bis  zu  einem 
gewissen  Grad  aus  den  Inschriften  entnehmen.    Leider  sind  die 


1)  C.  VI  224.  715.  Eph.  ep.  IV  n.  933.  V  p.  128.  Heilten  ann.  delC 
inst.  1850  p.  31. 

2)  Dieser  Art  si  od  die  numeri  singularium  (Tipasa  C.  VII)  9292;  Apu- 
lum  Eph.  ep.  IV  d.  166);  auch  die  équités  singulare*  exercitut  Arabici,  item 
drom{cdurii)  der  Inschrift  C.  III  93 ,  so  wie  ander«*  Abtheilungen  dieser  Art 
dürften  in  gleicher  Weise  zu  fassen  sein.  Dagegen  die  pedites  singulare* 
Britannici  (unten  S.  226)  scheinen  nicht  gleichartig.  Auch  bei  den  mehr- 
fach vorkommenden  alae  singularium  {Eph.  ep.  V  p.  247),  so  wie  einer  ver- 
einzelt stehenden  coAor*  singularium  (das.  p.  249)  dürfte  das  mancher  Be- 
ziehungen fähige  Ehrenprâdicat  der  Elitetruppe  in  anderer  Anwendung  auf- 
treten. 

3)  C.  VI  3341:  vet(eranus\  ex  num(ero)  frum(entariorum)  leg.  IM  Ft{a- 
viae).  Henzen  6523  =  C.  I.  L.  XIV  125.  Vgl.  Marquardt  2,  476  und  jetzt 
Henzen  Bull,  deir  Inst.  1984  p.  21.  Wie  sie  sich  su  der  Legion  verhielten, 
der  sie  angehörten,  steht  dahin;  aber  dass  ein  Sondercommando  für  sie  be- 
stand, beweist  u.  A.  der  centuriu  f'rumentariorum. 

4)  Der  Landsturm  ist  besonders  in  der  früheren  Kaiserzeit  nicht  selten  in 
den  einzelnen  Provinzen  unter  die  Waffen  gerufen  worden  (Marquardt  St.  V. 
2,  520);  aber  dergleichen  zeitweilige  Formationen  haben  mit  den  numeri  des 
stehenden  Heeres  nichts  gemein.  Der  praefeclus  levis  armaturae  Uispanien- 
tis  (Henzen  6735)  und  der  praefeclus  Raetis  Findolicis  valli*  Poeninae  et 
levis  armaturae  (Henzen  6939)  können  füglich  Fährer  solcher  Aufgebote  ge- 
wesen sein;  dass  die  auxilia  im  Gegensatz  zu  den  Legionen  oft  levés  cohor- 
tes heissen,  ist  bekannt  und  der  Landsturm  wird  also  um  so  mehr  tu  den 
Leichtbewaffneten  zählen. 


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DIE  CONSCRIPTIONSORDNLNG  DER  ROM.  KAISER/EIT  223 


hjginischen  Angaben  in  einem  selbst  bei  dieser  durchaus  zerrütte- 
ten Ueberlieferung  ausnahmsweise  üblen  Zustand  und  eine  Wieder- 
herstellung des  Textes  nur  annähernd  möglich.  Ich  setze  die  Stel- 
len her,  wie  sie  vorliegen, 
c.  2:  legiones  .  .  .  ad  vallum  tendere  debent  ut  .  .  .  exercitum 
gentibus  imperatum  (so  Lange;  meatum  Hdschr.;  vielleicht 
mixtum)  suo  numéro  tamquam  corporali  in  muro  tentant 
{sent  Hdschr.). 

c.  19:  cohortes  {cohorti  Hdschr.)  peditatae  vel  equitatae  ad  viam 
quintanam  spectare  debebunt,  ut  super  mmmactares  (su- 
mactares  Hdschr.)  et  reliquas  {reliqui  Hdschr.)  nationes 
tendere  debebunt:  et  ita  fiel,  ut  omni  parte  nationes,  ut 
(et  Hdschr.)  supra  scriptum  est  (scribtas  Hdschr.) ,  confi- 
ne antur. 

c.  29:  Nationes  Cantabri  Getati  (wohl  Gaetuti  oder  Gaesati1))  Pal- 
marem (parmyrent  Hdschr.)  Dad  Brittones  centuriae  sta- 
torum  et  si  quid  aliud  datum  fuerit  in  exercitu  (exercito 
Hdschr.)  summactari,  in  (summamclarificum  Hdschr.)  re- 
tentura  (retentatura  Hdschr.)  ponimus. 

c  30:  Mauri  équités  DC,  Pannonii  veredarii  DCCC  .  .  .  .  ex- 
ploratory CC  Palmyreni  (parmyrent  Hdschr.)  D, 

Getati  DCCCC,  Daci  DCC,  Brittones  Dt  Cantabri  DCC\ 
centuriae  statorum  duae. 

c  43:  Summactares  (summacterias  Hdschr.)  et  reliquas  nationes 
quotiens  per  strigas  distribuimus,  non  plus  quam  tripertiti 
esse  debebunt  nec  (ne  Hdschr.)  longe  ab  alterutrum,  ut  uinam 
tessera  suo  vocabnlo  citationis  habeant  (vielleicht  ut  qui 
tesserae  loco  vocabulum  citationis  habeant). 
Welcher  sonst  unbekannte  Lagerausdruck  in  dem  dreimal  mit  ge- 
ringen   Abweichungen   wiederholten  Wort   summacterias  —  su- 


1)  Die  lächerliche  Schlimmbesserung  Getae  behauptet  sich  oun  seit  ein 
paar  hundert  Jahren  im  Text,  obwohl  es  doch  ziemlich  bekannt  ist,  dass  die 
Getae  erstlich  dem  technischen  Latein  fremd  und  zweitens  mit  den  Daci 
identisch  sind.  —  Nach  Anleitana;  der  Inschriften  VIII  272b:  certamen  inter 
elassicos  milites  et  gaesates;  V  536:  [pr]aef.  gaesa  . . .  um  Helvet . . . .;  V|| 
1002:  [eoh.  I  Fan]gionum,  item  Raeti  gae[s]ati  et  expl[oratores]  erscheint 
es  Dicht  unstatthaft  die  gaesati  noter  die  nationes  einzureihen.  Die  Verbes- 
serung Gaetuli  liegt  allerdings  ebenso  nahe  und  passt  unter  die  nationes 
besser,  findet  aber  in  den  Inschriften  der  numeri  bis  jeUt  keinen  Rückhalt. 


à 

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224 


MOMMSEN 


m  act  ares  —  swnmainclari  steckt,  ist  ebenso  un  gewiss1)  wie  die 
Dobra uchbarkeit  der  bisher  dafür  gemachten  meist  ganz  perversen 
Vorschläge  gewiss  ist:  es  muss  die  technische  Bezeichnung  sein 
der  nicht  in  Legionen  und  Gohorten  formirten  Infanterie,  wobei 
dann  aber  bald  die  nationes  (c.  29)  darunter  einbelogen,  bald  die 
reliquae  nationes  als  gleichartig  angeschlossen  werden  und  durch 
diese  Incongruenz  wieder  auch  der  Begriff  ins  Schwanken  kommt. 
Wenn  weder  das  Wort  noch  der  Begriff  sich  mit  Sicherheit  con- 
staliren  lassen,  so  treten  dagegen  mit  aller  wünschenswerten 
Deutlichkeit  die  nationes  hervor  im  Gegensatz  zu  Legionen,  Alen, 
Cohorten  und  Flottensoldaten.  Wie  die  Hauptbenennung,  zeigen 
die  beigesetzten  Specialnamen  der  Volkerschaften  das  Wesen  die- 
ser Kategorie  an,  und  auch  die  erste  Angabe,  wonach  diese  In- 
fanterie einerseits  von  den  Legionen,  andrerseits  von  den  Auxi- 
liarcohorlen  eingeschlossen  lagern  soll,  lässt  scharf  den  Gegensatz 
erkennen  dieser  wesentlich  barbarischen  Truppen  selbst  gegen  die 
doch  auch  nicht  zu  den  Bürgertruppen  gehörigen  Auxilien.  Auch 
was  Uber  das  Commando  c.  43  gesagt  wird,  ist  zwar  so  schwer 
verdorben,  dass  eine  sichere  Herstellung  ausgeschlossen  ist,  scheint 
aber  doch  darauf  zu  führen,  dass  bei  diesen  Mannschaften  anstatt 
der  schriftlichen  von  Hand  zu  Hand  gehenden  Tessera  das  Com- 
mandowort  einiriH,  vermutlich  weil  diese  Leute  des  Lesens  latei- 
nischer Schrift  durchgängig  unkundig  waren.  —  Dass  diese  Kate- 
gorie keineswegs  von  geringer  Bedeutung  war,  zeigen  die  beige- 
setzten Ziffern:  danach  werden  auf  das  Heer  von  etwa  40000  M. 
nahe  an  5000  solcher  Nationaltruppen  gerechnet,  währeud  auf  die 
Auxilien  etwa  14000,  auf  Garde  und  Legionen  etwa  20000  M. 
entfallen. 

Halten  wir  mit  diesen  merkwürdigen  und  zuverlässigen  An- 
gaben die  inschriftlichen  Zeugnisse  zusammen,  so  begegnen  die 
nationes  als  solche  darin  allerdings  nichl*),  und  ist  dieser  Aus- 


1)  Ich  habe  gedacht  ao  symmachares  oder  symtnacharii;  die  hybride 
Bildung  würde  bei  einem  castrensischen  Auadracke  sich  ertragen  lassen  — 
telonarius  und  quadriert*  sind  um  nichts  besser  und  ebenso  ist  kemistrifrium 
aus  dem  Lagerbuch  sehr  mit  Unrecht  herauscorrigirt  worden. 

2)  Den  praefectus  eohortis  Vll  Lust  tan  or  um  et  nationum  Gaetulicarum 
»ex  aus  nerooischer  Zeit  (C.  V  5267)  wird  man  nicht  vergleichen  dürfen,  son- 
dern die  letaleren  eher  als  Aufgebot  der  Eingebornen  nach  Analogie  des 
S.  222  A .  4  Bemerkten  aufzufassen  haben.  —  Ob  das  iSroç  Non<lâuy  einiger 


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DIE  CONSCRIPTIONSORDSUNü  DER  ROM.  RAISERZEIT  225 


druck  von  dem  Verfasser  jener  Lagerbeschreibung  demnach  nicht 
als  technisches  Schlagwort,  sondern  als  sachlich  es  isp rechende  Be- 
zeich du ng  gewählt  worden.  Aber  wohl  treten  darin  in  ziemlicher 
Ausdehnung  Auxiliartruppen  auf,  welche  von  einzelnen  Völker- 
schaften sich  benennen,  aber  weder  Alen  noch  Cohort  en  sind  und 
der  Corpsbezeichnung  entweder  entbehren  oder  dafür  numerus 
brauchen,  offenbar  also  eben  jene  nationes.  Ueber  diese  Inschriften 
zu  bandeln  ist  schwierig;  sie  sind  an  Zahl  sparsam  und  ihr  Ver- 
sländniss  wird  durch  die  grossenlheils  barbarische  Fassung  und 
zahlreiche  für  uns  unlösbare  Siglen  und  anderweitig  unbekannte 
Localnamen  ausserordentlich  erschwert.  Eine  weitere  Verwickelung 
entsteht  dadurch,  dass  die  in  dem  Kreis  der  numeri  auftretenden 
Elhnika  nicht,  wie  anderswo,  durchaus  von  dem  Heimathort,  son- 
dern zum  Theil  von  dem  Lagerort  der  Truppe  entlehnt  sind.  Letz- 
teres muss  bei  den  exploratores  sogar  Regel  gewesen  sein,  wie 
ja  denn  diese  Truppe  mehr  als  jede  andere  ein  für  allemal  an 
ihr  Standquartier  gebunden  war').  Aber  auch  von  den  Explora- 
toren  abgesehen  scheinen  bei  den  numeri  Benennungen  nach  dem 
Lagerort  uichl  selten  vorzukommen;  ja  die  in  diesem  Kreis  ver- 
hällnissmassig  häufigen  Doppel-Ortsuamen  dürften  regelmässig  der 
eine  auf  den  Heimath-,  der  andere  auf  den  Lagerort  sich  beziehen.*) 

Inschriften  sau  der  Balanaea:  Le  Bas- Waddington  III  2203:  \ngfo]ß(evr^r) 
2iß(aofoi)  tt»TtotQÔ{Ttiyoy)  ot  ùnô  i&vovç  Noptiäuiv;  2196:  'Aâoiavov  tov 
Xtti  JSoaiàov  Ma%i%ov  I&vAqxov  otQarrjyov  Nafiââiov  10  jurqulov,  2112:  ini 

fiaoùÂùi[ç  uiyâXov  Mûqxov  'l«v\\kiov  'Ayoinna  |  Xâçirrov  tna[ç^oi\ 

....  I  antiçiiç  Ai)  |  o*  Nouûdwr   |      xai  XaX ....  auf  unsere 

nationes  bezogen  werden  darf,  weis*  ich  nicht  zu  entscheiden. 

1  )  In  Beziehung  auf  die  ala  exploratorum  Pomariensium  in  Mauretanien, 
den  numerus  exploratorum  Divitiensinm  bei  Mainz,  den  numerus  explora- 
torum  liremenensium  in  Rochester,  deo  numerus  Batavorum  exploratorum 
habe  ich  dies  C.  VIII  p.  S4T  nachgewiesen.  Ich  kenne  keine  Exploratoren- 
truppe,  wclrhe  ein  bthuikuin  im  Namen  föhrte,  das  nicht  auf  den  Lagerort 
entweder  bezogen  werden  muss  oder  doch  bezogen  werden  kann.  Uebrigens 
stecken  unter  den  nicht  ausdrücklich  so  bezeichneten  Truppen  wohl  noch 
manche  Exploratorenabtheilungen,  wie  denn  der  numerus  Divitiensis  G(er- 
maniae)  s(uperioris)  der  mauretanischen  Inschrift  G.  VIII  1509  und  der  nu- 
merus Divilensium  der  Inschrift  von  Rhaedestos  G.  III  724  wohl  nicht  ver- 
schieden sind  von  dem  eben  erwähnten  numerus  exploratorum  Diviliensium. 

2)  Der  in  Turiner  Inschriften  mehrfach  (V  7000.  7001.  7012)  auftretende 
numerus  Dalmalarum  DivWensium  lssst  sich  nicht  füglich  anders  erklären; 
und  dasselbe  gilt  von  dem  numerus  Mauret(anust)  Tibiscensium  (C.  VII i 
»368a</rf.  vgl.  III  1343.  155G),  wahrscheinlich  einer  mauretanischen  in  Tibiscum 


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220 


MOMMSEN 


Indess  wenn  wir  alles  in  Abzug  bringen,  was  in  den  Inschriften 
der  numeri  entweder  die  Heimath  nicht  angeht  oder  auch  unklar 
und  unsicher  ist,  so  geben  sie  doch  tiinreichende  Bestätigung  für 
die  Ansehungen  des  Militärschriftstellers.  Die  pannonischen  Reiter 
desselben  sind  allem  Anschein  nach  die  schon  in  einem  Diplom 
vom  J.  129  im  dacischen  Heere  neben  Alen  und  Gohorten  auf- 
tretende vexillatio  equitum  lllyricorum  (oben  S.  220  A.  6),  auch  be- 
zeichnet als  numerus  equitum  electorum  ex  Hlyrico  (oben  S.  221  A.  2) 
und  numerus  lllyricorum.  ')  —  Der  numerus  Palmyrenorum  ist  in 
ansehnlicher  Zahl  vertreten  auf  Inschriften  von  Dacien  und  Numi- 
dien*);  aus  dieser  Provinz  besitzen  wir  sogar  zwei  lateinisch-palmy- 
renische  Inschriften  solcher  Soldaten,  während  sonst  zwiesprachige 
Soldaten  Inschriften  im  lateinischen  Sprachgebiet  unerhört  sind  — 
die  natio  zeigt  sich  also  auch  hier.  —  Der  numerus  ferner  der 
Brittonen  erscheint  mehrfach  in  Obergermanien  (S.  225  A.  2)  und 
Undet  sich  auch  in  Dacien.3)  —  Die  vexillatio  equitum  M  auront  m 
mauretanischer  Inschriften  (S.  220  A.  6)  schliefst  sich  den  Mauri 
équités  der  Lagerbeschreibung  an.4}  Wenn  in  diesen  Völkerschaften 

stationirten  Truppe,  und  von  drei  britannischen:  dem  numerus  equitum  Sar- 
matarum  Bremetenniacensinm  (S.  227  A.  3);  dem  cuneus  Frisionum  .tbal- 
lavensium  (unten  S.  232)  und  dem  numerus  Aerviorum  Dictensium  JJicli  l  Ao<. 
Dign.  Occ.  40,  23).  Danach  dürften  auch  in  den  in  Ubergermanien  lagernden 
Brit\lones)  Cal . .  . .  (Brambach  1563  d),  Brittones  Cumedens{es)  (Brambach 
1455),  Brillones  Triputienses  (Brambach  1392.  1394.  1732.  1745),  in  dem 
mauretanischen  numerus  Syrorum  Mevensium  (VW  9381)  die  an  aweiter  Stelle 
stehenden  Namen  vielmehr  auf  die  Lagerplätze  dieser  Trup  pent  heile  zu  bezic- 
hen sein.  Die  gangbare  Auffassung  dieser  Namen  nach  Analogie  der  ala  Hispa- 
norum  Asturum  ist  auch  darum  unstatthaft,  weil  als  Aushebungsgebiet  ht  den 
Soldaleninschriften  immer  nur  grössere  Districte  bis  hinab  zu  den  civitatis, 
niemals  einzelne  Ortschaften  auftreten,  Dorfuamen  also,  wie  sie  hier  auf  jeden 
Fall  vorliegen,  in  dieser  Weise  überall  nicht  auf  Truppen  bezogen  werden 
können.  Dass  die  britannische  Poststation  Tripontium  [Um.  p.  477)  mit  den 
Brillones  Triputienses  nicht  zusammengehört,  ist  ohnehin  ausser  Zweifel. 

1)  Apulum  III  1177  und  oben  8.  221  A.  2. 

2)  C.  III  803.  837.  907.  1471.  VIII  2486  add.  2502.  2505.  2515  (zwei- 
sprachig). 3917<zrfd.  (iweispracliig).  8795  add.  (dem  Malagbelus  gewidmet). 

3)  G.  III  1396:  signifer  et  quaestor  n.  Brit.  Wahrscheinlich  identisch 
sind  die  pediles  singutares  Britannici,  welche  im  dacischen  Heere  der  J.  HO 
und  157  neben  den  Alen  und  Cohorten  aufgeführt  werden  (vgl.  III  1633,  24). 

4)  Schon  unter  Traianus  begegnet  Lusius  Quietus  Mavooç  xai  avrèç 
iùtv  MavQuty  uç^y  (Dio68, 32),  und,  wie  Themistius  hinzusetzt,  sogar  aus 
dem  barbarischen  Mauretanien  (p.  250  Dind.:  ©rda  'Piopaloy  Syia  xoy  âydoa. 


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LUE  CONSCRIPTIONSORDISUNG  DER  RÖM.  KAISEHZKIT  227 


sich  die  inschrifllichen  Zeugnisse  mit  der  Lagerbeschreibung  be- 
gegnen, so  bielen  für  die  Daker  und  die  Canlabrer,  die  Hyginus 
ebenfalls  aufführt,  so  wie  für  die  Gaetuler,  falls  diese  von  ihm 
gemeint  siud,  die  Inschriften  bis  jetzt  keine  Belege,  wobei  man 
aber  freilich  sich  zu  erinnern  hat,  dass  wir  aus  der  Östlichen  Reichs- 
hälfte  solche  Truppen  bis  jetzt  kaum  kenuen.  Andere  numeri  der 
Nationen  kennen  wir  nur  aus  Inschriften  ;  so  namentlich  den  oder 
die  der  Syrer  aus  verhältnissmassig  zahlreichen  Steinen  von  Dacien 
und  Mauretanien1)  und  den  numerus  Hosdroenorum  aus  nieder- 
pannonischeu  und  mauretanischen.')  Merkwürdig  vor  allem  ist  der 
numerus  equüum  Sarmatarum  des  britannischen  Heeres3),  weil  er 
sicher  hervorgegangen  ist  aus  den  von  den  Jazygen  in  Gemässheit  des 
mit  Kaiser  Marcus  geschlossenen  Friedens  gestellten  und  grössten- 
theils  nach  Britannien  geschickten  Reitern4),  die  hier  in  derselben 
Weise  den  stattlicheren  Namen  der  Sarmaten  führen,  wie  Kaiser 
Marcus  wegen  des  Jazygeusieges  sich  Sarmaticus  nannte  und  das 
Jazygenland  in  die  Provinz  Sarmalia  umzuwandeln  beabsichtigte. 
—  Im  Ganzen  genommen  sind  in  dieser  Truppenkategorie  die  Pro- 
vinzen spätester  Erwerbung,  wie  Britannien  und  Dacien,  und  die 
der  Romanisirung  und  der  Civilisirung  am  fernsten  stehenden  Lan- 
destheile  überwiegend  vertreten.5) 

Heber  die  innere  Organisation  dieser  Trnppeu  vermögen  wir 
wenig  zu  sagen.  Nach  den  Zahlen,  welche  die  Lagerbeschreibuug 

er  JUT  or  dé  Aißvv  ix  ifti  vm;x6ov  Aifiirtç,  àXk'  «£  <td6£ov  xai  àntpxiopévqç 
éo^artàç),  wobei  man  sich  erinnern  wolle,  dass  eine  Ata  der  Maaren  bis»  jetzt 
wenigstens  nicht  nachgewiesen  ist. 

1)  Für  das  Einzelne  genügt  es  auf  die  Indires  der  betreffenden  Bände 
C.  I.  L.  111.  VIII  zu  verweise...« 

2)  Eph.  II  598  (vgl.  Vfp.  24H):  ex  numéro  Hosroruorvm.  C.  VIII  9829: 
se(s)qiui)plicarius  Osdro[en]oru. 

3)  Ribchester  C.  VII  218:  [pr]o  salute  d(omini)  n(ostri)  [et]  n(umeri) 
eqq(uitum)  Sar[matarum]  Br*metenn(iacensium)  [G\ordiani.  In  zwei  eben 
daselbst  gefundenen  Grabschriften  heisst  dieselbe  Truppe  ala  Sarmatarum 
(vgl.  oben  S.  1  A.  2);  in  der  Notifia  Occ.  40,  54  cuneus  Sarmatarum  Bre~ 
meteniaco  (armatarum  bremetenraco  Hdschr.). 

4)  Dio  71,  16:  ©»  'lâÇvyiç  «V  ipokoyiar  ^Xitoy  ....  xai  biniaç  tv&iç 
oxtaxarxtXiovç  4ç  avfApiaxia»  oi  (dem  Marcos)  nttQiax*"»  «9>'  ntvia- 
xtaztltovç  xai  ntvraxooiovç  (xai  n.  fehlt  bei  Ursinus)  iç  BQtxiaviav  inkpipe. 

5)  Der  numerus  Treverorum  der  Idsteiner  Inschrift  Brambach  1548  (vgl. 
in  dieser  Zeitschrift  16,  490),  welcher  dazu  nicht  gut  stimmen  würde,  be- 
ruht auf  falscher  Lesung;  auf  dem  Stein  steht  nach  Zangemeisters  Angabe 
PEDAT  TREVERORVM. 


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22S 


MOMMSEN 


beisetzt  und  weiche  ohne  Zweifel,  wie  bei  den  Alen  und  Cohorteu, 
den  vollen  Sollbestand  jeder  einzelnen  Truppe  darstellen,  stellt 
sich  die  Stärke  zwischen  500  und  900  Mann,  was  im  Allgemeinen 
mit  der  Stärke  der  Auiilien  übereinstimmt,  und  dem  steht  auch 
in  den  Inschriften  nichts  entgegen.1)  Dennoch  ist  der  Gegensatz 
der  beiden  Kategorien  ein  recht  scharfer;  wenigstens  schwanken 
die  Benennungen  nur  in  sehr  wenigen  Fallen1)  und  noch  in  dem 
britannischen  Heer  der  Notitia  Dignitatum  stehen  beide  Gruppen 
in  strenger  Unterscheidung  neben  einander  (S.  221).  Damit  stimmt 
ferner  überein,  dass  die  üblichen  Bezeichnungen  des  Commandanten 
der  Auxiliarlruppe  tribunus*)  und  praefectus*)  auf  den  numerus 
nicht  häufig  angewendet  werden ,  dagegen  hier  dafür  regelmässig 
praepositus  gesetzt  wird.5)  Es  entspricht  die  Verwendung  die- 
ser allgemeinen  Bezeichnung  des  Befehlshabers8)  in  specieller  Be- 
ziehung auf  die  Vorgesetzten  dieser  Truppenkategorie  genau  der 
Specialisirung  der  generellen  Bezeichnung  numerus  auf  diese  Trup- 
pen selbst.  —  Das  Schwanken  der  Zahl  von  300,  500,  600,  700, 


1)  Die  einzelnen  britannischen  Militärposten,  welche  die  obergennanischen 
Steine  nennen,  haben  gewiss  diese  Stärke  nicht  gehabt;  aber  wenn  die  Bei- 
namen vom  Standlager  genommen  sind ,  wird  der  oberrheinische  numerus 
Brittonum  vielmehr  als  ein  einziger  Truppenkörper  aufzufassen  sein,  dessen 
Abtheilungen  eine  Anzahl  von  Castellen  besetzt  hielten. 

2)  Die  Identität  des  numerus  e  qui  tu  m  Sarmatarum  mit  der  ata  Sar- 
matarum  der  Inschriften  von  Hibchesler  (S.  227  A.  3)  ist  nicht  zu  bezweifeln, 
aber  letztere  Bezeichnung  scheint  ahusiv.  Dasselbe  möchte  gelten  von  der 
ata  exptoratorum  l*omariensium  (S.  225  A.  1),  da  sonst  die  exploratores 
durchaus  den  numeri  angehören  und  keiue  andere  Ala  sich  nach  dem  Stand- 
quartier benennt. 

3)  Der  einzige  mir  bekannte  Beleg  dafür  ist  (abgesehen  von  den  Tri- 
bunen der  kaiserlichen  équités  singulare*)  der  tribunus  n.  Syrorum  Meven- 
sium  der  Inschrift  von  Caesarea  in  Mauretanien  G.  VIII  9381. 

4)  In  der  Aemterreihe  VIII  9308  add. ;  ausserdem  C.  III  1149;  Brambach 
991;  C.  I.  Gr.  6771  :  noaiq>ixi(oç)  ttnXtoçiazûçwy)  ItQuavixàv.  In  der 
Mot.  Dign.  ist  c.  18  die  alte  Bezeichnung  praepositus  numeri  beibehalten, 
dagegen  in  c.  40  praefectus  numeri  gesetzt. 

5)  In  der  Aemterreihe  in  den  drei  S.  221  A.  2  angeführten  Inschriften; 
ferner  VII  285.  VIII  9745  und,  wie  bemerkt  ward,  Xot.  Occ,  c.  2$;  auch  Orelli 
3100;  bezogen  auf  Legionscenturionen  VIII  2486  und  Brambach  1739.  Auch 
sonst  finden  wir  Legionscenturionen  als  Befehlshaber  der  numeri  (VIII  2494. 
Brambach  1732.  1745.  1751),  wie  sie  ja  auch  häufig  bei  Gohorten  in  der  glei- 
chen Stellung  erscheinen  (zusammengestellt  von  A.  Müller  Philologus  41, 4v2  f.). 

0)  Henzen  zu  Orelli  p.  347  n.  3423.    A.  Müller  Philol.  41,  485. 


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DIE  C0NSCR1PTI0NS0RDNUNG  DER  RÖM.  KAISERZEIT  229 

800,  900  gegenüber  den  festen  Normahmhlen  der  Alen  und  Co- 
horten  bezeichnet  weiter  den  Charakter  dieser  Truppen.  —  Die 
wenigen  und  disparaten  Angaben,  welche  unsere  Inschriften  über 
die  Subalternen  der  numeri  enthalten,  gewähren,  go  viel  ich  sehe, 
keinen  Einblick  in  ihre  individuelle  Organisation;  wir  finden  ordi- 
narii  und  Centurioneo,  Decurionen  und  sesquiplicarii,  sighiferi  und 
so  weiter,  wie  in  den  Alen  und  Gohorten  auch,  und  wo  einmal 
weniger  normale  Chargen  begegnen,  wie  die  circitores  und  die 
hexarehi,  können  diese  doch  weder  auf  die  numeri  überhaupt  be- 
logen noeh  den  Auxilien  abgesprochen  werden.  Far  unseren  Zweck 
erscheint  es  angemessen  bei  ergebnisslosen  Einzelheiten  nicht  zu 
▼erweilen. 

Wohl  aber  ist  es  von  Wichtigkeit  festzustellen,  wann  die 
natiêne*  der  Lagerbesehreibung  zuerst  auf  den  Denkmälern  her- 
Tortreten.  Was  oben  bemerkt  ward,  dass  aus  dem  ersten  Jahr- 
hundert wohl  überhaupt  keine  von  dem  Alen-  und  Co  horten - 
schema  sieh  entfernende  Truppe  nachgewiesen  werden  kann,  gilt 
insbesondere  von  ihnen.  Die  erste  mit  Sicherheit  dahin  zu  rech- 
nende Abtheilung  sind  die  pedites  singulares  Britannici  der  dacischen 
Diplome  aus  den  J.  110  und  157  und  die  vexiUatio  equitum  ïllyrico- 
rum  des  ebenfalls  dacischen  Diploms  vom  J.  129.  Daran  schliesst 
der  Zeit  nach  die  eine  der  oben  (S.  226  A.  2)  angeführten  zwie- 
sprachigen lateiuisch-palmyrenischen  Iuschriften  sich  an,  die  vom 
Seleukidenjahr  461  =  n.  Chr.  149/150  dalirt  ist.  Diese  Documente 
brauchen  den  Ausdruck  numerus  nicht.  Dieser  begegnet  meines 
Wisseos  mit  sicherer  Datirung  zuerst  voll  ausgeschrieben  auf  einer 
spanischen  Inschrift  aus  der  Zeit  von  Marcus  und  Veros  (f  1691)). 
Dase  eine  dieser  Abtbeilungen  aus  den  unter  Marcus  von  den 
Jazygen  laut  der  Capitulation  zum  romischen  Heerdienst  gestellten 
Mannschaften  hervorgegangen  ist,  wurde  oben  bemerkt.  In  den 
Steinen  aus  AschafTenburg  vom  i.  178 a)  und  aus  Dacien  vom' 
J.  186*)  erscheint  der  numerus  bereits  in  der  seitdem  stehenden 
Abkürzung.  Wir  finden  ihn  ferner  auf  einem  Steine  aus  Room- 
burg  bei  Leyden  aus  der  Zeit  des  Severus.4)    Denkmaler  der 

1)  C.  II  1180. 

2)  Brambach  1751:  n(umenu)  Brit{tonum)  et  explorat(ore$)  Nemanin- 
g{ense$).  Aas  severischer  Zeit  ist  die  Inschrift  Brambach  o.  7;  Denkmäler 
aas  der  ersten  Hilfte  des  3.  Jahrhunderts  haben  wir  zahlreich. 

3)  C.  ni  1396.         4)  Brambach  7. 

Herme*  XIX  16 


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230 


MOMMSEN 


nationes  aus  der  ersten  Hälfte  des  3.  Jahrhunderts  sind  verhällniss- 
mässig  zahlreich.  Danach  werden  die  Anfänge  dieser  Einrichtung 
in  die  Zeit  Traians  zu  setzen  sein,  ihre  umfassende  Entwickelung 
in  die  des  Marcus  und  das  folgende  Jahrhundert.  Dem  entspricht, 
dass  die  numeri,  obwohl  sie  in  der  Lagerbeschreibung  an  Zahl 
zwischen  dem  Drittel  uud  der  Hälfte  der  Auxilien  sieben  und  in 
den  Missions  verhall  Dissen  offenbar  diesen  gleich  gestanden  haben, 
dennoch  auf  den  Militärdiplomen  mit  den  oben  bezeichneten  Aus- 
nahmen nicht  auftreten:  denn  während  diese  Documente  für  die 
Provinzialtruppen  bis  auf  Marcus  einschliesslich  verhältnissmassig 
zahlreich  vorliegen,  besitzen  wir  aus  der  Zeit  nach  Marcus  Tod  bis 
jetzt  nur  ein  einziges  noch  dazu  unvollständiges  und  selbst  chro- 
nologisch ungenügend  tixirtes  Document  dieser  Kategorie.  Sollten 
einmal  dergleichen  Urkunden  aus  dem  3.  Jahrhundert  zum  Vor- 
schein kommen,  so  werden  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  die  Hu- 
meri darin  eine  ähnliche  Stellung  einnehmen  wie  in  der  Lager- 
beschreibung, während  umgekehrt  das  fast  völlige  Schweigeu  der 
uns  vorliegenden  Diplome  aus  dem  2.  Jahrhundert  dafür  zeugt, 
dass  diese  neue  Formalion  damals  erst  in  der  Bildung  begriffen  war. 

Auf  die  Frage,  was  in  der  späteren  Militärordnung  aus  den 
numeri  und  insonderheit  aus  den  nationes  geworden  ist,  lässt  sich 
eine  genügende  Antwort  nicht  geben.  In  der  Notifia  ist,  wenn 
wir  von  der  wahrscheinlich  aus  früherer  Zeit  Übernommenen 
Specification  des  britannischen  Heeres  absehen,  die  Benennung 
numerus  verschwunden.  Dass  die  betreffenden  Truppen  selbst 
sämmtlicb  aufgelöst  worden  sind,  ist  mehr  als  unwahrscheinlich; 
vielmehr  wird  die  von  Diocletian  und  Conslanliu  durchgeführte 
neue  Formalion  des  Heerwesens  wohl  eben  an  diese  zunächst  au- 
geknüpft haben.  Aber  wahrscheinlich  ist  dies  in  der  Weise  ge- 
schehen, dass  der  alle  vage  und  ohne  Unterschied  für  Heilerei  und 
Fussvolk  verwendete  Name  beseitigt  und  je  nach  den  Umständen, 
vielleicht  auch  mit  Veränderung  der  Organisation,  durch  diese  oder 
jene  speciellere  Bezeichnung  ersetzt  ward.  In  der  That  können 
wir  wenigstens  in  einem  Fall  (S.  227  A.  3)  nachweisen,  dass  eiue 
Abtheilung,  die  unter  Gordian  als  numerus  equitum  auftritt,  später- 
bin cuneus  heisst,  und  dürfen  daraus  scbliessen,  dass  ein  Theil  der 
älteren  aus  Reitern  bestehenden  numeri  in  der  Notitia  unter  der 
letzteren  Bezeichnung  wiederkehrt,  während  andere  unter  andern 
Benennungen  verborgen  sein  mögen.   Dadurch  aber  wird  es  für 


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DIE  CONSCRlPTIONSORDiNUNG  DER  RÖM.  KAISERZEIT  231 


uns  so  gut  wie  unmöglich  in  den  Verzeich uissen  der  Truppen 
unter  Arcadius  und  Honorius  die  alten  numeri  ausfindig  zu  machen. 
Von  Palmyrenern ,  wo  dazu  noch  am  ersten  Aussicht  wäre,  führt 
die  Notitia  Orientis  zwei  Reiterabtheilungen  auf,  unter  den  vextlla- 
ttone$  comitatenses  des  magister  militum  per  Orientem  den  cunevs 
equitum  secundorum  Palmyrenorum  und  unter  den  Truppen  der 
Thebais  die  ala  octava  Palmyrenorum.1)  Eine  oder  beide  mögen 
ans  dem  aus  Fussvolk  und  Reiterei  gemischten  Numerus  der  Pal- 
myrener  hervorgegangen  sein;  aber  eine  Gewähr  dafür  ist  nicht 
zu  geben,  um  so  mehr  als  palmyrenische  Infanterie  in  der  Notitia 
mangelt. 

Für  die  Epoche,  in  welcher  die  Lagerbeschreibung  abgefasst 
ist,  ergiebt  sich  hieraus  mit  genügender  Sicherheit  das  dritte  Jahr- 
hundert, womit  freilich  insofern  wenig  gewonnen  ist,  als  aus  andern 
Gründen  diese  Abfassungszeit  jetzt  allgemein  angenommen  wird.*) 
Eine  nähere  Begrenzung  dürfte  mittelst  dir  nationes  sich  kaum  er- 
reichen lassen.*) 


Die  cunei. 

Cuneus  als  technische  Bezeichnung  einzelner  Reiterabtheilun- 
gen, wie  dies  Wort  im  theodosischen  Codex4)  und  besonders  in 
der  Notitia  gebraucht  wird,  war  für  die  vorconstantinische  Zeit 

1)  Not.  Or.  7,  34.  31,49.  Daraus  wird  nicht  geschlossen  werden  dürfen, 
dass  es  acht  palmyrenische  Alen  gegeben  hat;  es  scheinen  hier  vielmehr,  wie 
bei  der  ala  quart  a  liritlonum,  der  septima  Sarmatarum,  der  octava  Fran- 
eoruvt,  der  quinta décima  Carduenorum  o.  ?.  w.,  Reihen  zu  Grunde  zu  liegen, 
bei  weichen  das  Eihnikum  sich  nur  auf  das  einzelne  Glied  bezog. 

2)  Die  Frage  1st  zuletzt  ton  W.  Förster  Rhein.  Mus.  34,  237  erörtert,  wo 
die  früheren  Untersuchungen  angeführt  sind. 

3)  Wenn  Marquardt  (Handb.  2,  580)  aus  dem  Auftreten  der  Palmy reni 
die  Abfassung  vor  Caracalla  gefolgert  hat,  weit  Palmyra  zur  Zeit  ülpians 
y  Dig.  50, 15,  1,5)  colania  ivrû  Italici  gewesen  sei  und  demnach  Palmyrener 
nicht  unter  den  natione*  bitten  dienen  können,  so  widerstreitet  dem  die 
notorische  Thatsache,  dass  Palmyra  bis  auf  seine  Zerstörung  seine  nationalen 
Besonderheiten,  sogar  seine  Sprache  und  seine  Schrift  bewahrt  hat.  Wie  mit 
dieser  unbestreitbaren  Thatsache  das  Zeugniss  Ulpians  in  Einklang  zu  bringen 
sei,  gehört  zu  dem  Problem,  über  das  früher  S.  69  f.  gesprochen  worden  ist. 

4)  Zuerst  in  der  Verordnung  von  347  (C.  Th«  5,4,  1),  wo  den  legiones 
die  vexillationei  comitaUnses  seu  cunei  entgegengesetzt  werden.  Vgl.  die 
diocletianischen  Constitutionen  Cod.  fust.  7,  64,  9.  10,  55,  3  und  Ammianus 
31,  16,  5. 

16* 


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232 


MOMMSEN 


bisher  nicht  mit  Sicherheit  nachgewiesen;  denn  in  der  unter  Phi- 
lippus geschriebenen  Inschrift  aus  Cumberland  *)  des  cuneus  Fri- 
sionum  Abaüavensium  schwankt  die  Lesung  zwischen  cuneui  und 
numerus.  Zwei  im  November  1883  am  Hadrianswall  in  Britannien 
bei  Housesteads  gefundene,  von  W.  Thompson  Watkin4)  heraus- 
gegebene lnschrifisleine  ohne  Zweifel  eben  dieser  Truppe  aus 
der  Zeit  Alexanders  haben  diese  Frage  entschieden  und  gezeigt, 
dass  Hübner  in  der  späteren  Bearbeitung  jenes  Steins  mit  Recht 
sich  für  die  Lesung  cuneus  entschieden  bat.  Vielleicht  ist  es  nicht 
Zufall,  dass  das  Wort  in  dieser  technischen  Verwendung  zuerst  für 
die  Friesen  begegnet  —  acies,  sagt  Tacitus  von  den  Germanen, 
per  cuneos  componitur.  Dass  diese  ctwet  des  dritten  Jahrhun- 
derts, eben  wie  die  vexillaiiones  des  zweiten  (S.  220),  den  Humeri 
beizuzählen  sind,  folgt  aus  der  obigen  Darstellung  und  ist  für 
den  numenis  equitum  oder  cuneus  Sarmatarum  geradezu  bezeugt 
(S.  227  A.  3).  Ich  wiederhole  die  beiden  in  Deutschland  zur 
Zeit  wenig  bekannten  Inschriften  nach  der  Lesung  von  Watkin: 
Deo  I  Marti  et  duabus  \  Alaisiagis  et  n(uminibus)  Augiustorum)*)  \ 

1)  C.  Vit  415  =  III  p.  130.  Auch  in  der  loschrifl  Eph.  III  p.  125 
n.  85  von  Brougham  kommt  ein  cuneus  vor,  doch  ist  Name  wie  Zeit  un- 
sicher. 

2)  Im  Newcastle  Daily  journal  31.  Jan.  18S4,  dessen  Mittbeiluog  ich 
Hrn.  Watkin  verdanke.  Eine  andere  Abschrift  sandte  mir  Hr.  Haverfield  in 
Oxford. 

3)  Dies  ist  die  correcte  Auflösung  der  anf  britannischen  Inschriften  sehr 
häufigen,  sonst  nicht  gerade  geläufigen  Formel.  Der  Plural  numinibus  ist 
vielfach  «eher  bezeugt,  der  Singular  auf  keiner  britannischen  Inschrift  voll* 
ständig  gesichert  (denn  VII  170.  936  sind  nicht  ausreichend  beglaubigt)  und 
auch  ausserhalb  Britannien  findet  sich  zwar  beides,  aber  überwiegt  entschie- 
den der  Plural.  Augustorum  ausgeschrieben  findet  sich  G.  III  751.  VII  503. 
VIII 8808.  Orelli  1961,  Augusts  oder  Augustis  vielleicht  nirgends,  Augg.  und 
Aug.  sehr  oft.  Die  Formel  wird  (abgesehen  natürlich  von  den  auf  den  ersten 
Kaiser  sich  beziehenden  Ausdrücken  numen  Augusti  Orelli  24S!)  und  numen 
Angus  tum  Orelli  686)  nicht  leicht  auf  den  regierenden  Kaiser  allein  be- 
logen (ausnahmsweise  C.  VI  544:  numini  ....  Traian.  Aug.;  VII  319: 
deabus  Matribus  tramarinis  et  n.  imp.  Alexandri  Aug.  et  lui  Mammeae 

 toti[que)  domui  divin[ae];  VU  996:  deo  Mogonti  Cad.  et  n.  d.  n.  Aug.  ; 

vgl.  VH  882),  sondern  pflegt  die  Gesammtheit  der  Kaiser  und  des  Kaiser- 
hauses zu  umfassen,  wie  aie  im  Kaisercultua  Msammengefasst  werden;  am 
deutlichsten  C  VIII  5177:  numini  divorum  Augustorum  (so  auch  II  2009) 
et  imp.  Ca  es  Traiani  Hadrian. . .  Aug.)  sehr  oft,  besonders  auf  stadt- 
römischen Inschriften,  steht  dafür  numini  dorn  us  Augustae  (oder  domus  Augu- 


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DIE  CONSCRIPTIOISSORDNÜNG  DER  RÖM.  RAISERZEIT  233 


Gerimmi)  ewes  Twhanti1)  \  cunei  Frisierum  |  VER  SER")  Ale- 
xandrian* votum  |  $olveru[nl)  \  libent[e$).  Ferner  Veo  |  Marti  \ 
nTfrncso*)  I  et  duabus  |  Alaisxagis  \  Bede  et  Fim(7)m(l)ilene*)  \  et 
n(uminilm8)  Aug(ustorum)  Ger\m(a*i)  civet  Tu  ihanti  |  v{otum)  s(ol- 
verumt)  l(ibmtes)  m(erito).  —  Für  unsere  Untersuchungen  ist  der 
Fund  auch  insofern  wichtig,  als  dadurch  auf  die  Behandlung  Bri- 
tanniens rn  der  Netitia  Dignitatum  ein  weiteres  Licht  fallt  Dass 
diese  im  Allgemeinen  nicht  der  spateren,  sondern  der  vorconstan- 
tinischen  Mililärordnung  folgt  und  sowohl  die  Benennungen  der 
Truppenkörper  wie  die  Namen  der  einzelnen  Abtheilungen  wesent- 
lich dem  älteren  Schema  entsprechen,  habe  ich  theils  anderweitig 
bemerkt5),  theils  in  Betreff  der  numeri  oben  dargelegt.  Aber  wenn 
ich  froher  zulassen  zu  müssen  glaubte,  dass  einzelne  Abtheilungen 

storum  Eph.  II  349),  zuweilen  mit  angehängtem  Namen  des  regierenden  Kaisers 
(im  Genitiv  VI  542;  im  Dativ  VIII  5177.  £>A.1I349),  öfter  allein.  Sie  ist  nicht 
eigentlich  dedicalorisch ,  sondern  entspricht  im  Gebrauch  ungefähr  den  noch 
gewöhnlicheren  pro  salute  dominorum  und  in  honorem  dotnut  divinae;  die 
eigentliche  Dedication  folgt  häufig  nach  (C.  V  6835.  VI  236.  240.  338.  Orelli 
5216.  6587).  Es  ist  in  jeder  Hinsicht  unmöglich  das  folgende  Germ,  an  diese 
Formel  anzuschliesseo. 

1)  Dies  wird  erklärt  werden  müssen  nach  dem  Schema  natione  Afer, 
avis  Carthaginiensis.  Indess  so  häufig  bei  Heimathbezeichnungen  die  Land- 
schaft und  die  Stadt  neben  einander  erscheinen,  so  ungewöhnlich  ist  die  Ver- 
bindung von  Landschaft  und  Gau;  was  bei  den  Inlerpretationsversuchen,  die 
nicht  ausbleiben  werden ,  berücksichtigt  werden  sollte.  Die  nähere  Bestim- 
mung dieser  sicher  germanischen,  wahrscheinlich  friesischen  Tuihanten  ist 
nicht  meine  Aufgabe;  der  nahe  liegenden  Identification  mit  den  Tubanten 
widerstreiten  die  über  deren  spätere  Wohnplätze  erhaltenen  Nachrichten  (vgl. 
Ptolemaios  2,  Ii,  11). 

2)  In  VER  -  SER  kann  allenfalls  ve(te)r(anorum)  Se{ve)r(ianorum)  stecken  ; 
aber  freilich  steht  die  Annahme  solcher  Handhabung  der  syllabarischen  Ab- 
kürzung, wie  etwa  noch  VII  180:  deo  Marti  et  nu(mini)b(us)  Au§(ustorum), 
der  Annahme  eines  Schreibfehlers  ungeßhr  gleich.  Watkin  sucht  in  Ver.  einen 
Lccaloarnen;  und  da  die  unter  Philippus  bei  Aballava  lagernde  Truppe  unter 
Alexander  bei  Housesteads  stand,  so  sollte  man  allerdings  dtn  alten  Namen 
dieses  Gasteils  hier  erwarten.  Dasselbe  gilt  aus  guten  Gründen  für  das  Bor- 
covicium  der  Notttia,  womit  Felurtion  des  Ravennas  identisch  zu  sein  scheint; 
vielleicht  ist  die  richtige  Form  Vercouicium. 

3)  The  first  letter,  bemerkt  Watkin,  seems  like  TH  Ugulale,  but  the 
horitontal  stroke  is  probably  an  accidental  scratch. 

4)  Das  erste  gebundene  Zeichen  dieser  Zeile  iat  nach  Watkin  entweder 
MM  oder  NM  oder  MIN. 

5)  Eph.  epigr.  V  p.  163. 


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234         MOMMSEN,  DIE  CONSCR1PTIONSORDNUNG 


darunter  den  Stempel  des  4.  Jahrhundert«  tragen,  so  dachte  ich 
dabei  vorzugsweise  an  den  cuneus  Sarmaiarum.  Nachdem  jetzt 
feststeht,  dass  es  cunei  schon  im  dritten  Jahrhundert  gegeben 
hatt  wird  vielmehr  gesagt  werden  müssen,  dass  in  den  beiden 
Britannien  betreffenden  Kapiteln  nicht  eine  einzige  sichere  Spur 
nachdiocletianischer  Abfassung  zu  finden  ist1),  und  die  Vermuthung 
gewinnt  immer  mehr  an  Wahrscheinlichkeit,  dass  diese  beiden  Ab- 
schnitte uns  die  militärischen  Verhältnisse  Britanniens  nicht  so 
darlegen,  wie  sie  im  J.  400,  sondern  vielmehr  wie  sie  um  das 
J.  300  waren.  Wer  sich  erinnert,  dass  eben  um  jene  Zeit  die 
britannischen  Römer  vom  Reiche  aufgegeben  wurden,  wird  es  in 
der  That  kaum  glaublich  finden ,  dass  in  Betreff  der  dortigen 
Truppen  die  Kanzlei  des  occidentalischen  Reiches  auf  dem  Laufen- 
den gewesen  sein  soll. 

1)  Der  numerus  Maurorum  Aurelianorum  mag  nach  Aureliaa  hei  seen, 
die  ala  prima  Hercula  (so  die  Handschriften)  nach  Maximian;  die  Bildung 
der  milites  Tungrecani,  der  équités  Slablesiani  dem  vierten  Jahrhundert 
zuzuweisen  berechtigt  nichts.  Aelter  freilich  als  Diocletian  können  diese  Ka- 
pitel nicht  sein,  besonders  wegen  des  comes  litoris  Saxoniei. 

Berlin.  TH.  MOMMSEN. 


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*      -  V 


HAT  STRABO  SEINE  GEOGRAPHIE  IN  ROM 

VERFASST? 

Im  13.  Bande  dieser  Zeitschrift  S.  36  ff.  sucht  Niese  zu  be- 
weisen, dass  das  geographische  Werk  des  Strabo  in  Rom  ent- 
standen sein  müsse,  und  er  hat  wenigstens  bei  Paul  Meyer  volle 
Zustimmung  gefunden,  welcher  in  seinen  Quaestiones  Strabonianae 
(Leipzig  1879)  bekennt:  gravim'mis  arguments  evicit  —  sc.  Niese 
—  Romae  Strabonein  conscripsisse  geographica,  quod  priores  quidem 
negavervnt  (S.  57  Anm.  21).  Niese  beruft  sich  in  seinen  Aus- 
führungen auf  folgende  Thatsachen.  Wir  lesen  bei  Strabo  XIII 
C  590:  fvrev&ev  ôè  /icr^'veyxfv  'Ayolrrrraç  toy  ntmioxoTa 
Xéovtdy  sîvolftnov  eçyov'  àvédqxe  êh  h  tqi  aXaei  t$  fieraÇv 
rrjç  XiftvrjÇ  xat  tov  evçtrtov  ;  schon  Casaubonus  meinte,  mit  der 
X/fivt]  sei  hier  das  stagnum  Âgrippae  (Tac.  Ann.  XV  37)  bezeichnet, 
unter  dem  alooç  würde  dann  das  nemus  Caesarum  zu  verstehen 
sein,  welches  sich  zu  Rom  am  rechten  Tiberufer  befand  (Becker, 
Handbuch  I  657;  Res  gestae  divi  Aug.  p.  66  Momms.).  An  der 
eben  angeführten  Stelle  ist  Rom  von  Strabo  nicht  genannt  wor- 
den, was  sich  allerdings  am  leichtesten  aus  der  Annahme  erklärt, 
dass  der  Geograph  bei  der  Niederschrift  jener  Worte  selbst  in  der 
Hauptstadt  des  römischen  Reiches  gelebt  habe.  Wer  jedoch  die 
vielen  Flüchtigkeiten  und  Versehen  Strabos  kennt,  der  ist  vielleicht 
nicht  geneigt,  diesem  Argumente,  welches  aus  der  Weglassung  des 
romischen  Namens  hergeleitet  ist,  ohne  weiteres  volle  Beweiskraft 
zuzugestehen;  konnte  man  denn  nicht  auch  sagen,  durch  die  Worte 
fitrrjveyxev  *Ayçlrt7taç  sei  schon  so  bestimmt  auf  Rom  hinge- 
deutet worden,  dass  selbst  einem  weniger  nachlässigen  Schriftsteller 
die  ausdrückliche  Nennung  Roms  überflüssig  erschienen  sein  dürfte? 
Allein  Niese  will  ja  seine  Annahme  auch  durch  anderweite  Beweis- 
gründe rechtfertigen  ;  wir  lesen  nämlich  VII  C  290  :  Irciaxt]  yotç 
toïç  ïtçâynaotv  ovroç  (Marbod)  IÇ  îôhotov  ßtxa  rijv  ht  'Pwjurçç 
Inâvodov  véoç  yotç  iqv  Iv&âde  xal  eveçyettlto  vnb  rov 


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236 


HÄßLER 


ßaotov  und  XIII  C  609  rtoXv  âk  eiç  rovto  xai  y  'Pwfii}  nçoa- 
eXäßeto  *  ev&vç  yàç  fiera  xr\v  JLneXXiY.(ày%oç  teXevtyy  SvXXaç 
roe  rrjy  *AneXXixwvtoç  ßißXiodijxijv  6  tàç  'Ath/jvag  khi», 
âevço  âè  xofiio$eïoav  Tvçavvltav  te  6  yçan^attxoç  âie%u- 
çioato  q>iXaçiatotêX^ç  wf,  &eçanevoaç  top  Inl  trjç  ßißXw- 
^îjxrjç,  xai  ßißXionwXai  tiveç  yça<pevoi  qpavXotç  xQwpevoi  xal 
ovx  àvtifiâXXovteç,  ôneç  xal  ini  têv  alla»  ovpßaivei  twv 
eiç  nçâoiv  yçatpofiévuv  xal  tv&âôe  xal  h  'AXeÇavâçeéa.  Aus 
der  Wahl  der  Ortsadverbien  h&àâe  und  âevço  schlieft  Niese, 
an  dem  Orte,  worauf  sie  sich  hier  bezieben  —  d.  i.  Rom  — , 
müsse  Strabo  bei  der  Niederschrift  der  Worte  gelebt  haben;  er 
bemerkt  nämlich  zu  der  ersten  Stelle  „h&ade  *bier'  d.  i.  in  Rom" 
und  zu  der  zweiten  „wer  hier  âevço  und  èv&âôe  gebrauchte, 
schrieb  in  Rom".  Niese  ist  hier  durch  den  Gebrauch  der  beiden 
Worte  im  früheren  Atticismus  irregeführt  worden,  wie  ich  im 
folgenden  nachweisen  werde. 

Bei  Ortsangaben  mittelst  eines  Pronomens  oder  Adverbiums 
sind  zwei  Fälle  möglich,  sie  weisen  entweder  auf  den  gegen- 
wärtigen Aufenthaltsort  des  Sprechenden  hin  oder  beziehen 
sich  auf  eine  andere  näher  bezeichnete  Localität;  in  letzterem 
Falle  kann  die  Oertlichkeit  näher  bestimmt  sein  im  Vorhergehen- 
den oder  in  einem  folgenden  Relativsatze.  Man  hat  daher  zu  unter- 
scheiden zwischen  Pronomina,  pronominalen  Adverbien,  Ortsbestim- 
mungen der  Hinweisung  und  der  Beziehung  (streng  logisch 
ist  freilich  die  Bezeichnung  nicht),  so  bedeutet  réâe  ij  nôliç 
die  Stadt,  in  oder  bei  der  man  sich  befindet,  avtrj  rt  noXiç  die 
Stadt,  Uber  die  man  gesprochen  hat  oder  über  die  man  in  einem 
unmittelbar  folgenden  Relativsatze  sprechen  wird.  Dasselbe  gilt 
nun  auch  für  den  Bedeutungsunterschied  von  hd-ââe,  èv9évâe 
einerseits  und  ivjav9a,  èvuî&ev  andrerseits.  Nun  ist  freilich 
jener  Unterschied  bei  den  Pronominibus  nicht  immer  streng  auf- 
recht erhalten  worden,  und  Niese  hätte  gut  daran  gelhan  erst  zu 
untersuchen,  ob  die  beiden  Adverbien  âevço  und  êv&âôe  bei 
Strabo  auch  wirklich  immer  nur  hinweisende  Bedeutung  haben, 
d.  i.  auf  seinen  Aufenthaltsort  sich  beziehen;  er  würde  bald  er- 
kannt haben,  dass  sie  oft  genug  in  dem  anderen  Sinne  stehen. 

Ich  beginne  mit  h&ââe.  Vou  zwei  Stellen  abgesehen,  welche 
für  unsere  Zwecke  nicht  in  Betracht  kommen  (XV  C  713.  730), 
ist  mir  dasselbe  bei  Strabo  17mal  begegnet,  und  zwar  bezieht  es 


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HAT  STRABü  SEINE  GEOGRAPHIE  IN  ROM  VERFASST?  237 


sieb  I  C  24  auf  die  Gegend  von  Sicilien  (Polybiusfragmeot),  III  C  151 
(mit  Artikel),  170  auf  Spanien,  172  auf  Gades  (m.  A.),  V  C  213  auf 
Ravenna  (m.  A.),  246  auf  Campanien,  IX  C  413  auf  Alalkomenai 
in  Boeoiien  (bier  bemerkt  Kramer  zu  b$âât:  lhxav»a  edd.'), 
X  C  476  auf  %ov  Jtbg  uvjqov  auf  Kreta,  XI  C  495  auf  die  Nord- 
ostküste  des  Schwarzen  Meeres  (m.  A.),  XII  C  540  auf  Cappa- 
docien  (m.  A.),  550  auf  Pontus,  XIV  C  638  auf  Samos,  639  auf 
die  Insel  Ikaria,  658  auf  die  Insel  lasoa  bei  Carien,  668  auf  Pam- 
phylien  (Herod.  VU  91  citirt),  673  auf  Tarsos  (m.  A.),  XVII  G  823 
auf  Aegypten. 

An  allen  diesen  Stellen  lässt  sich  Iv&âôs  gar  wohl  im  Sinne 
der  Beziehung,  aber  nicht  im  Sinne  der  Hinweisung  auf  den 
Aufenthaltsort  rechtfertigen  (*=  'an  der  Oertlicbkeit ,  wovon  die 
Rede  ist',  nicht  «  'an  dem  Orte,  wo  ich  mich  befinde*),  denn 
nach  Spanien  und  Ravenna  ist  Strabo  niemals  gekommen,  eben- 
sowenig wie  zu  den  Acbäern  in  der  Nahe  des  Kimmeriscben  Bos- 
porus (Nr.  2 — 5.  9).  Die  übrigen  Gegenden  liegen  allerdings  inner- 
halb der  Grenzen  des  Gebietes,  welches  Strabo  nach  seinem  eigenen 
Zeugniss  bereist  hat,  aber  noch  Niemand  hat  z.  B.  behauptet,  dass 
er  in  Boeotien  oder  auf  Kreta  gewesen  6ei,  vielmehr  ist  gerade 
das  Gegenlheil  von  Groskurd  (Strabos  Erdbeschreibung  I  p.  xxiv), 
Vogel  (Philologus  XXXXI  p.  516)  und  theilweise  auch  Niese  selbst 
(a.  a.  0.  p.  43)  bisher  angenommen  worden.  Somit  haben  wir  schon 
sieben  Stellen,  an  welchen  Iv&ctâe  auf  den  momentanen  Aufent- 
haltsort des  Schriftstellers  unmöglich  hinweisen  kann,  und  ich 
balte  es  für  überflüssig  länger  bei  der  Frage  zu  verweilen,  ob 
Strabo  auch  in  Tarsos  gewesen  ist,  was  Schröter  {De  Strabonü 
üineribus  p.  18)  angenommen,  Vogel  dagegen  (p.  516)  als  sehr 
zweifelhaft  bezeichnet  hat.  An  denjenigen  Stellen,  wo  sich  das 
Adverb  auf  Gegenden  bezieht,  welche  der  Schriftsteller  sicher  oder 
doch  wenigstens  höchst  wahrscheinlich  besucht  bat  (Aegypten, 
Kleinasien,  Samos),  liesse  sich  die  hinweisende  Bedeutung  von 
hdââe  allenfalls  durch  die  Annahme  erklaren,  dass  hier  tagebuch- 
artige Aufzeichnungen  zu  Grunde  lägen,  welche  sich  Strabo  früher 
bei  Gelegenheit  seines  Aufenthaltes  in  den  verschiedenen  Landern 
gemacht  habe;  allein  man  nimmt  ja  gewöhnlich  an  (und  so  auch 
Niese),  dass  Strabo  seine  Reisen  'keinesweges  im  Hinblick  auf  seine 
Geographie,  als  Vorbereitung  für  dieselbe  unternommen  habe' 
(Vogel  a.  a.  0.).    Noch  ein  Ausweg  ware  denkbar;  Strabo  könnte 


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238 


HÄßLER 


das  hinweisende  h&ââe  seiner  Quelle  entnommen  und  die  in  dem- 
selben liegende  Beziehung  auf  die  Person  des  Schriftstellers  aus 
Unachtsamkeit  beibehalten  haben,  in  ähnlicher  Weise  wie  es  Plu- 
tarch einmal  mit  dem  Pronomen  der  ersten  Person  Plur.  ergangen 
ist.  Allein  an  so  zahlreichen  Stellen  dem  Strabo  ein  ganz  ge- 
dankenloses Ausschreiben  seiner  Quelle  znzumuthen,  geht  doch 
nicht  gut  an;  auch  ist  in  dieser  Hinsicht  sehr  beachtenswert^ 
dass  der  Schriftsteller  XIV  C  668,  wo  er  sich  auf  eine  Nachricht 
des  Herodot  (VII  91)  beruft,  das  Adverb  IvSadt  erst  selbst  hin- 
zugefügt hat.  Alle  diese  Erwägungen  haben  mich  immermehr  in 
der  Annahme  bestärkt,  dass  h&âôe  bei  Strabo  die  hinweisende 
Bedeutung,  wie  im  früheren  Atticismus,  nicht  mehr  ausschliesslich 
haben  kann,  sondern  auch  im  Sinne  von  Ivzm^or,  txn  (*dort,  an 
dem  Orte,  der  genannt  worden  ist*)  gebraucht  wird.  Von  tvd-évâe 
und  Ipzev&ev  sehe  ich  hierbei  ganz  ab,  da  dieselben  für  die  von 
Niese  angeregte  Frage  nicht  in  Betracht  kommen,  doch  will  ich 
wenigstens  soviel  bemerken,  dass  sowohl  bei  Strabo  wie  bei  ande- 
ren Schriftstellern  der  ursprüngliche  Bedeutungsunterschied  dieser 
beiden  Adverbien  noch  viel  weniger  aufrecht  erhalten  wird.  Von  den 
oben  citirten  Stellen  will  ich  besonders  noch  hinweisen  auf  XVII 
C  823,  wo  Strabo  schreibt  to7ç  Alyvnxiaxoïç  xat  ravta  ttqoü- 
&er{nv  oaa  iâiâCovta,  oîov  h  Atyvntioç  Xeyôfievoç  xvctftoç .  .  . 
xûfî  rj  ßvßloQ'  Ivvav&a  yètç  (d.  i.  in  Aegypten)  xai  naç' 
3lvôolç  fnôvov  ?;  êè  7TfQOFa  tvrav&a  iiôvov  xai  naQ*  Al- 
■tHoipi,  15  Zeilen  weiter  unten  heisst  es  dann  im  Kramerschen 
Text:  xat  o  vvxtixÖqo!;  IS  tot  çn  nog  èv&âde  (wieder  in  Aegyp- 
ten)* TT ctQ*  fjttiv  fùv  yàç  aerov  fitye&og  ^G%tt  xai  (p&tyyttai 
ßagvy  h  A\yv7i%([)  âk  xoXoiov  nèytâoç  xai  q)&oyyïj  âidqpoçoç. 
Man  beachte  hier  den  Gegensatz  iv&âde  —  naq*  rifilv,  sowie  den 
Gebrauch  von  tvrav&a  und  Iv&ââe  in  gleicher  Bedeutung.  Be- 
merkenswerth ist  auch  V  C  246,  wo  sich  in  demselben  Kapitel 
auf  die  gleich  anfangs  genannte  Stadt  Neapel  nach  einander  die 
Adverbien  forav&a,  h&ââe,  âevço  und  avtô&i  beziehen  '),  wäh- 
rend z.  B.  die  beiden  letzteren  in  eine  Art  Gegensatz  treten  VI 

1)  nXtlara  6%  ï^vij  rfc  'RXXijvtxrjç  àytayijç  Irrav&a  aûÇtTtti  —  tari 
uni  Iv&uât  ânoQvÇ  XQvnrti  —  IntTtiyovOi  rfi  ttjy  iy  NcanôXn  dutyot- 
yijv  Tiiv'E\Xrtvixi\v  ol  Ix  riti  'Poifjrjç  ttya^taçovynç  âivço  qovyiaç  yaoir 
xûv  anà  naiâeiaç  iQynaa^iiywy  »*  xni  âXXtov  —  xai  Tviv'Paifittiwv  &'  tvioi 
XniçovTts  rçî  ßt(p  rot-rip  —  ïiOuwoi  fiXoyu)çov(H  xni  Ç(â<ftv  avrô&i. 


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HAT  STR4B0  SEINE  GEOGRAPHIE  IN  ROM  VERFASST?  239 


C  273:  xai  6rj  xa)  xaXolatv  avxr)v  (Sicilien)  xafttelov  xfjç  TVô- 
fnjç-  xopitexai  yàç  xà  yivôfitva  nétvxa  reXr)v  oXiytav  xtav  av- 
xà$i  (ïd  Sicilien)  àvaUaxopiévtov  ôtvço  (nach  Horn). 

Die  vorliegende  Frage  hat  mich  bestimmt,  schon  seit  längerer 
Zeit  auf  den  Gebrauch  des  Made  bei  verschiedenen  Prosaschrift- 
stellern zu  achten,  und  mir  sind  nur  folgende  Stellen  bekannt 
geworden,  wo  èv&âêê  in  streng  localer  und  röck bezüglicher  (also 
nicht  hinweisender)  Bedeutung  vorkommt  (=»  an  dem  Orte,  wovon 
Hie  Rede  war).  Polybius  schreibt  lib.  IV  68,  6:  o  äk  ßaoiXevg 
(Philippus),  ovêèv  eiôutç  xcuv  neçi  xovç  vnevavxlovç ,  xaxà  6è 
*r)v  avxov  noo&eaiv  ccvaÇevÇaç  xrjv  êw&ivrjv,  nçorjys,  xçlviov 
rtouïo&ai  ti  v  noQèiav  naç  avxov  xov  StvpyaXov,  tag  è/ti 
xàç  Kaqyvaç.  (7)  'EvSâde  yàç  fytyçâq>€t  xo7ç  *Axatoîç  avva- 
Sçolttoftai  fiera  xtôv  onXtav.  Wir  lesen  ferner  bei  Paosanias 
X  6:  Ti&oçéa  êe  àrtùnéçoi  JeXtpoiv  6yâot]xovxa,  tug  eîxâoai, 
axaèloiç  loxtv  —  âiàq>ooa  iç  to  ovopa  olâa  rrjç  nôXewç  'Hqo- 
ôôr(p  xi  ilçrjfjéva  h  irttoxçaxeta  tov  Mrfiov  xai  Baxiât  fv 
XQTjopolç.  Bâxiç  fiév  ye  Tt&oçéaç  tovç  iv&àâe  haXeaev 
av&QWTCovç'  'Hqoôoxov  Se  6  ïç  avxovg  Xôyoç  èrtiovxoç  qyrjol 
xov  ßaoßaoov  xovç  ivxav&a  otxovvxaç  àvayvytiv  Iç  xr)v 
xoçvqnjv,  ovofia  âè  Nêûtva  nèv  xrj  nôXei,  Ti9oçéav  êè  elvai 
xov  Ilaçvaoov  xfj  axçq.  Vielleicht  darf  man  hierher  auch  noch 
ziehen,  was  wir  in  den  Excerpten  des  21.  Buches  von  Diodor  lesen 
(Cap.  20Dind.):  del  yàç  xo  xrjç  vneQï]q?avlaç  n?"ye9-oç  xai  xo 
xïjÇ  eo&rjxog  xvçawixôv  oixoi  (pvXâxxeiv  t  tiç  àè  txoXiv  kXev- 
&éçav  eioiôvxa  xoig  IvSàôe  vopoiç  nei9eod-a(.  In  der  geo- 
graphischen Litteratur  ist  mir  auch  noch  ein  dichterisches  Beispiel 
aufgestossen ,  in  der  Periegese  des  Dionysius  v.  453  'èv&ââe 
0otvix(ov  àvâçwv  yévoç  èvvalovoiv'. 

Ich  nehme  also  an,  dass  h&âêe  an  den  beiden  von  Niese 
angezogenen  Stellen  ebenso  sich  auf  die  vorher  bezeichnete  Oert- 
lichkeit  (Patfir;)  zu  rück  bezieht,  wie  an  den  anderen  von  mir 
aufgeführten  Stellen,  also  nicht  auf  Rom  als  seinen  damaligen 
Aufenthaltsort  hinweist.  Wenn  auch  an  der  zweiten  Nieseschen 
Stelle  (XIII  C  609)  nach  Rom  noch  eine  zweite  Stadt,  Athen  (o  xàç 
'A&rpaç  kXtâv),  genannt  wird,  so  kann  doch  bei  der  Eigenartig- 
keit der  dortigen  Nachricht  Uber  das  Schicksal  von  Aristoteles' 
Bibliothek  kein  Zweifel  bestehen,  auf  welche  der  beiden  genannten 
Oertlichkeiten  die  später  folgenden  Adverbien  ôtvço  und  h&ââe 


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HÀBLER 


zurOckbezogeo  werden  müssen;  es  wäre  also  falsch  zu  behaupten, 
es  entstünde  eine  Zweideutigkeit  im  Texte  des  Strabo,  wenn  wir 
ÖevQO  und  èvdââe  hier  anders  als  im  Sinne  der  Hinweisung  auf 
den  Aufenthaltsort  des  Schriftstellers  Tassen.  Gleichwohl  nölhigt 
mich  dieses  Beispiel  noch  zu  einer  Bemerkung,  da  Uber  das  mit 
h&ââê  hier  in  Verbindung  auftretende  âevço  noch  nicht  ge- 
sprochen worden  ist;  wie  schon  oben  bemerkt  wurde,  treten  die 
beiden  nämlichen  Adverbien  auch  V  C  246  auf  und  beziehen  sich 
zurück  auf  Neapolis,  wo  ein  dereinstiger  Aufenthalt  Sirabos  durch 
nichts  erwiesen  ist. 

Ich  habe  das  Adverbium  ôêvço  (namentlich  in  der  Verbindung 
fiétQi  öevQo)  gegen  70mal  im  Texte  des  Strabo  gezahlt,  und 
darunter  findet  sich  eine  beträchtliche  Anzahl  von  Stellen,  wo  es 
auf  den  Aufenthaltsort  des  Schriftstellers  ganz  unmöglich  hinweisen 
kann,  weil  es  sich  auf  Gegenden  bezieht,  in  die  Strabo  sicher 
nicht  gekommen  ist.  Ich  begnüge  mich  mit  folgenden  :  Str.  II 
C  84  ôtvço  bezieht  sich  auf  die  Gegend  von  Syrien  (fd.  d.)  — 
zweimal,  98  auf  Arabien,  114  auf  die  Gegend  des  nördlichen 
Wendekreises  (p.  o*.),  III  C  143,  145,  149  (p.  <*.),  157  (Asklepia- 
desfragment),  159  (ju.  d.)  von  Spanien,  IV  C  201  von  Thüle,  202 
(fi.  d.),  V  C  212,  215  von  Oberitalien,  221  von  Epirus  (ii.  o\),  225 
von  Corsica,  VII  C  301  am  Donaustrom  (fi.  ô\),  XI  C  494  am 
Kimmeriscben  Bosporus  (//.  d.),  510  am  Ostlichen  Ende  der  Oeku- 
mene  (n.  d.),  511  am  Kaspischen  Meere  (p.  d.),  XV  C  687  bei 
den  Säulen  des  Hercules  Ou.  d.),  688  von  Indien  (zweimal),  XVII 
C  827  (ß.  d.),  828,  835  (p.  d.),  838  (fi.  d.)  auf  die  nordafrika- 
nische Küste. 

Es  sind  hierbei  eine  ganze  Reihe  von  Stellen  weggelassen  wor- 
den, wo  sich  devQO  auf  Oertlicbkeiten  bezieht,  die  zwar  im  Be- 
reiche der  Reisen  Sirabos  liegen,  wohin  aber  gleichwohl  der  Schrift- 
steller höchst  wahrscheinlich  niemals  gekommen  ist. 

Nach  allem  Gesagten  beweisen  also  die  Adverbien  ôiïqo  und 
b&ââe  an  den  beiden  von  Niese  angezogenen  Stellen  durchaus 
nicht,  dass  der  Geograph  zur  Zeit  der  Niederschrift  in  Rom  gelebt 
haben  müsse,  und  da  auch  Nieses  dritte  Stelle  (XIII  G  590)  der 
vollen  Beweiskraft  entbehrt,  so  muss  man  wohl  die  Frage,  ob 
Strabos  Geographie  in  Rom  entstanden  ist,  immer  noch  als  eine 
offene  bezeichnen.  Ich  habe  früher  selbst  geglaubt,  diese  Frage 
zu  Gunsten  Roms  (oder  wenigstens  Italiens)  entscheiden  zu  können 


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HAT  STRABO  SEINE  GEOGRAPHIE  IN  ROM  VERFASST  ?  241 


durch  Hinweis  auf  Stellen  wie  II  G  131  ol  é'  èmxiôçioi  xcri 
oUyoi  7t  a q*  rfiâç  cupixvovvtai  nôççcj&ey  (aus  Libyen)  oder 
H  C  115  xal  yàç  try  Bçtirayixrjv  ï%*iV  âvyâfisvoi  'Pw/daloi 
xajiyçÔYTioav ,  oçâvjeç  oti  ovte  (poßog  it;  avtwy  ovôk  eïç 
tatty  (ov  yàç  loxvovoi  %oaov%ovf  toot  kniöiaßaiveiy 
i  fily)  ovt*  uHpéXêta  tooavtrj  ttç,  tl  xatâo%oiBv — ,  allein  sehr 
bald  babe  ich  immer  wieder  die  Unzulänglichkeit  dieser  Argu- 
mente erkannt.  Die  Hauptschwierigkeit  beruht  bei  dieser  Frage 
auf  der  Tbatsache,  dass  die  Geographie  Strabos  den  römischen 
und  griechischen  Schriftstellern  der  nächsten  Jahrhunderte  allem 
Anschein  nach  unbekannt  geblieben  ist;  dies  dürfte  sich  doch  viel- 
leicht am  natürlichsten  aus  der  Annahme  erklaren,  dass  sein 
geographisches  Werk  an  einem  der  Mittelpunkte  des  damaligen 
litterarischen  Lebens  nicht  entstanden  ist. 

Leipzig.  A.  HÄßLER. 


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ZUR  GRIECHISCHEN  ANTHOLOGIE. 


1.  In  dem  Epigramm  des  Theodoridas  Aoth.  Pal.  VII  732 
wird  das  erste  Distichon 

'ïli%ev  $t'  aoxtrnDv  Kivtjola  'EgfAOv  ayçie 
Ixzioojv  *jttdr)  xqûoç  6(p£iXôfte*ov 
schon  iQ  der  Handschrift  durch  das  Lemma  (êig  nQeoßvxrjv  rtvdm 
taxi  ôè  aôtavôt]tov  ôià  ta  o<pâl  pa  to)  als  schwer  corrumpirt 
bezeichnet;  an  Versuchen,  die  ursprüngliche  Lesart  wieder  herzu- 
stellen, hat  es  nicht  gefehlt.  Ueber  die  früheren  ist  nach  dem, 
was  M.  Haupt  im  Hermes  VII  S.  178  (Opp.  III  p.  356)  darüber  sagt, 
kein  Wort  weiter  zu  verlieren.  Haupts  eigene  Emendation  yxev 
h'  àoKimov,  KitTjoia  'Eq/aov,  àxçifièç  èxtlowv  'Aîôfl  gçetoç 
oyeiléfievov  ist  geistreich  und  geschmackvoll,  dass  sie  aber  weit 
entfernt  ist,  evident  zu  sein,  hat  er  selbst  am  wenigsten  verkannt. 
Wir  würden  uns  also  nur  dann  bei  ihr  beruhigen  dürfen,  wenn 
diese  Stelle  zu  den  leider  so  zahlreichen  gehörte,  wo  durch  eine 
leichte  und  paläographisch  überzeugende  Aenderung  nicht  geholfen 
werden  kann.  Ob  dies  der  Fall  ist,  wird  sich  erst  dann  entschei- 
den lassen,  wenn  wir  uns  darüber  klar  werden,  wo  die  Corruptel 
ihren  Sitz  hat.  Und  darüber  haben  sich  bisher  alle  Kritiker  in 
seltsamer  Weise  getäuscht,  indem  sie  bei  aller  sonstigen  Meinungs- 
verschiedenheit darin  einig  waren,  gerade  dasjenige  wegzuschaffen, 
was  nicht  den  leisesten  Verdacht  erregen  kann,  nämlich  den  Vo- 
cativ  auf  -te  am  Schluss  eines  Verses,  in  dem  doch  notorisch 
eine  Person  männlichen  Geschlechtes  angeredet  wird.  Wie  wenig 
plausibel  es  ist,  dass  dieser  Vocativ  erst  aus  axotßig  durch  Weg- 
lassung der  beiden  letzten  Consonanten  entstanden  sei,  leuchtet 
ein.  Dagegen  weisen  Sinn  und  Prosodie  daraufhin,  dass  die  erste 
Silbe  von  ayqu  corrumpirt  sei,  und  die  letzte  von  *Eçfiov  ist 
mindestens  nicht  unverdächtig.  Endlich  ist  es  beachtenswerth,  dass 
die  Corruptel  die  beiden  zusammenstehenden  Silben  zweier  auf- 
einander folgenden  Worte  betrifft,  denn  dies  muss  den  Verdacht 


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ZUR  GRIECHISCHEN  ANTHOLOGIE  243 

erregen,  dass  hier,  wie  so  oft,  falsche  Worltrennung  mit  im  Spiele 
sei.  Dies  Alles  erwogen,  glaube  ich  mit  ?oller  Sicherheit  emen- 
diren  zu  können: 

*%h%tv  'dt'  aoxiftu)*,  Kiw)aia  'EQfiôla  vié, 
Ixteioiov  'Aiàfl  %Q*loç  otpeilôfievov. 

Wie  leicht  6PMOAAYI6  in  SPMOYArPie  corrumpirt  werden 
konnte,  bedarf  keiner  Ausführung,  sei  es  nun,  dass  die  falsche 
Worltrennung  6PMOA  AYI6  zunächst  die  Aenderuug  des  A  in  Y 
nach  sich  gezogeu,  sei  es  umgekehrt,  dass  eine  zufällige  Vertau- 
schung dieser  beiden  Buchstaben  dann  eine  irrthUmlicbe  Abiheilung 
zur  Folge  gehabt  bat. 

2.  Anth.  Pal.  XV  1 1 ,  ein  Dedicationsgedicht  an  Alhena  Lindia 
in  fünf  elegischen  Distichen,  wird  durch  das  Lemma  der  Hand- 
schrift als  auf  der  Burg  von  Lindos  befindlich  bezeichnet,  und  ist 
dort  in  der  That,  in  den  Abhang  des  Burgfelsens  mit  Buchstabeu  ' 
spätrömischer  Zeit  eingebauen,  von  F.  Lowy  aufgefunden  und  in 
den  Archäologisch-epigraphischen  Miltheilungen  aus  0esterreich3VlI 
(1883)  S.  126  Nr.  55  milgetheill  worden.  Das  vierte  Distichou, 
welches  den  Namen  des  Dedicanten  enthielt,  lautet  in  den  Aus- 
gaben der  Anthologie  so: 

äv&ena  yoLQ  tôâe  Xaçbv  'A&rivait)  nôçe  Ntçevç 
àyXaoxùçtoç,  lûiv  >eif*âjU€>oç  %%eâ>wy 

und  dies  ist  die  Ueberlieferung  des  cod.  Palatinus,  nur  dass  er  im 
Text  Nrjçeiç,  aber  mit  darüber  geschriebenem  u  giebt,  und  èwy 
statt  ktjv.    Auf  dem  Stein  steht  nach  Lüwy: 

ANGEMArAPTO  A  .NAPCNA0HNAIHTTOPENEIPEYC 
ArAnXAPTOCEUNNEII  .MENOCKTEANLüN 

Dadurch  wird,  wie  man  siebt,  bis  auf  eine  orthographische  Va- 
riante der  Text  des  Palatinus  durchaus  bestätigt. 

Wie  bat  denn  nun  aber  der  Dedicant  geheissen?  Die  Heraus- 
geber der  Anthologie  nennen  ihn  Niçevç,  und  daran  ist  auch  Löwy 
nicht  irre  geworden.  Aber  gerade  die  einzige  Abweichung  seines 
Textes  von  dem  der  Anthologie  hätte  ihn  bedenklich  machen  sollen. 
Wenn  ohne  allen  Zweifel  das  Adjectivum  aylaôç  mit  allem,  was 
davon  herkommt,  schon  sehr  früh  und  ganz  gewiss  in  der  Kaiser- 
zeit, aus  der  diese  Verse  stammen,  ausschliesslich  der  Dicblersprache 
angehorte,  so  ist  es  nicht  glaublich,  dass  damals  noch  in  dem- 
selben eine  so  ganz  singuläre  Dialecteigentbümlichkeit,  wie  die 


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244 


D1TTEN  BERGER 


Contraction  der  beiden  letzten  Vocale  eu  oj  Ut,  batte  Anwendung 
finden  können.  Wohl  aber  ist  bekannt,  mit  welcher  Zähigkeit 
solche  locale  Besonderheiten  sich  in  Eigennamen  zu  behaupten 
pflegen,  und  in  der  That  betreffen  die  zahlreichen  Belege,  welche 
es  für  die  hier  besprochene  Lauterscheinung  giebt,  ausschliesslich 
Nomina  propria.  Danach  bleibt  wohl  nicht  der  geringste  Zweifel, 
da ss  unser  Distichon  vielmehr  zu  lesen  ist: 

av&epa  yàç  tàâe  Xaçbv  *Alh}vair}  nôçer  içevç 
*AyXcjxaçtoçt  lui*  vei^âfXBvoç  nteâvtûv. 

Zum  Ueberfluss  ist  uns  der  Name  als  ein  noch  in  der  Kaiserzeit 
zu  Rhodos  gebräuchlicher  bekannt  aus  der  Liste  bei  Newton  Greek 
Inscriptions  in  the  British  Museum  II  p.  116  n.  CCCXLIX,  wo  ihn 
nicht  weniger  als  drei  Personen  führen  (OXaviog  9Ayhâx&Q*oç 
OiXoxqcccov  ,  'AyXwxaçtoç  Tifiaoâçxov,  OXavioç  'AyXiûxaçxoç 
Nixaoqtâxov). 

Obwohl  ich  schon  nach  diesen  Erwägungen  nicht  im  Zweifel 
war,  wie  das  Distichon  gelesen  und  verstanden  werden  müsse,  so 
fand  ich  doch  beim  Weiterlesen  in  dem  Löwyschen  Aufsatze  noch 
eine  schlagende  Bestätigung.  Dort  wird  nämlich  S.  129  Nr.  56 
eine  zweite  benachbarte  Felsinschrift  mitgethcilt: 

nOTTONOCMENEHNKEAEOC 

AHMHTEPOCArNHC 
BAKXOYAErXAPIOCTPEITUNlAOC 

ArALJXAPTOC 

Dass  hier  das  Epitheton  àyXutxccçjoç  an  die  Stelle  des  Eigennamens 
Niqsvç  trete,  wie  L.  meint,  wird  jetzt  wohl  Niemand  mehr  glauben. 
Wie  der  Anfang  herzustellen  sei,  ist  dem  Herausgeber  zweifelhaft; 
er  meint,  es  möge  etwa  [taç\non6woç  dagestanden  haben.  Allein 
nach  der  Stellung  der  Zeilenanfänge  in  seiner  eigenen  Abschrift 
muss  der  erste  Vers  zu  Anlang  vollständig  sein,  ich  glaube  daher, 
dass  das  erste  TT  für  IP,  das  erste  N  für  A  verlesen  ist,  so  dass 
der  Vers  lastete: 

(1$)  o  ri  ô(l)oç  fith  €(fv  Keleoç  JqurjTeçoç  äyvrjg 
Bâxxov  6  Eixâoioç,  Tçeitùtviôoç  AyXwxccçioç. 

3.  In  der  Planudeischen  Anthologie  (Anth.  Pal.  XVII  322)  lies« 
man  folgende  zwei  iambische  Trimeter: 

Wôçfioç  fite  (DvQfiov,  nvçtpôçoç  to*  TCvçKpôoov, 
o  naïç  o  §rt*ioQ  %6v  rtatéça  t&v  $rjtoça. 


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DJTTEINBERGER,  ZUR  GRIECHISCHEN  ANTHOLOGIE  245 


Eid  Sohn  setzt  dem  Vater  eine  Statue:  beide  führen  denselben 
Namen,  beide  haben  sich  rhetorischen  Studien  hingegeben,  beide 
bekleiden  die  Prieslerstelle  eines  Uçeiç  nvç(pôçoç.  Alles  dies  ist 
höchst  einfach,  und  die  Art,  wie  es  erwähnt  wird,  entspricht  ganz 
der  Manier  griechischer  Dedicationsepigramme.  Wenn  man  etwas 
anderes  hinter  dem  Gedichlchen  gesucht,  dasselbe  dunkel  gefunden 
hat,  so  trägt  daran  wohl  nur  der  wunderliche  Name  0vçfioç  die 
Schuld,  den  Jacobs  von  qtvgav  ableiten  und  darin  Spott  auf  die 
Confusion  des  betreffenden  Redners  sehen  wollte.  Alleiu  dieser 
Name  verdankt  seine  Entstehung  einem  leichten  Schreibfehler.  Es 
ist  zu  lesen  (Diçftoç  fié  Olçpiov ,  nicht  nur  weil  wir  so  durch 
eine  minimale  Aenderung  ein  in  Griechenland  sehr  häuflg  vor- 
kommendes römisches  Cognomen  herstellen  sondern  vor  Allem, 
weil  uns  eine  der  beiden  hier  erwähnten  Personen ,  nämlich  eiu 
Aalmoç  OIqiaoç  ieçevç  rtvçcpôgoç  iÇ  àxçoftéltutç  durch 
d»  athenische  Inschriftbruchslück  C.  1.  Att.  Ill  721a  bekannt  ist. 
Offenbar  also  sind  jene  beiden  Verse  von  einer  athenischen  Statuen- 
tais  abgeschrieben. 

1)  Ganz  unberechtigt  wäre  es,  <\>vq(aoç  im  Texte  zu  behalten  anter  der 
Voraussetzung ,  die  Griechen  hätten  sich  durch  Anlehnung  an  (pvçtiy  das 
römische  Cognomen  mundgerecht  gemacht.  In  den  uberaas  zahlreichen  Bei- 
spielen desselben,  die  in  griechischen  Inschriften  vorkommen,  ist,  soweit  es 
sieb  am  hinlänglich  verbürgte  Texte  handelt,  ausnahmslos  Iota  ge- 
schrieben. 

•  r  ■ 

Halle  a.  S.  VV.  DiTTENBERGER. 


». 


Herme*  XIX. 


17 


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SENTENTIARUM 

LIBER  TERTIÜS 
(v.  Hermae  vol.  XVII  408). 

I.  Pimdarüs  Pyth.  XII  12  sqq.  Minervam  dicit  tibiarum  artcm 
invenisse  cum  ovXiov  &Qrjitov  pertexerel 

tbv  7zaç&e*ioiç  vitô  %3  àaXâtoiç  bipiutv  xeqxxXaiç 
ate  Xtißößevov  ôvûnévSu  avv  xa/urrç), 
Ileçatvç  on  ore  %çi%ov  AYZEN  xaoïyvrjjçtv  péçoç 
uvaXiqi  2eçîq)(i)  Xaoîol  it  fxolçav  ayuv. 
Vitium  manifestum  velus  grammalicus  in  scholiis  corrigere  studebat: 
rj  avvoev,  o  iouv  àvvo&rjvcu  Inolyoev,  quae  conjectura  a 
Pauwio  détecta  a  Boeckbio  ita  recepta  ut  avvaaev  scriberet  noo 
dubito  quia  a  poetae  consilio  abhorreat.  Displicuit  etiam  Mauricio 
Schmidt,  qui  cum  iogenii  ut  solet  prodigus  duplicem  depromeret 
coniecturam,  alteram  languidissimam  äfinavoev,  alteram  êvvaoev 
erronea  Lycophronis  v.  1313  interpretation  commendatam  (nam 
consopivit  Iason  draconem,  trucidavit  Perseus  Medusam),  ne  ipse 
quidem  intellexit  verbum  necandi  Pindari  sententiae  minime  aptum 
esse  :  quid  enim  hoc  est  interfecit  Medusam  Seriphiis  exitium  affe- 
rma. Lenissima  adhibita  mutalione  scribendum  mihi  videtur  Iïsq- 
oevç  onôte  tçixov  aiÇev  xaoïyvqtâv  fiéçoç  —  äywv.  Caede 
perpetrata  citato  impetu  effugit  Perseus  (8  ô*  uiave  vôijfia  tvo- 
r&ro,  ut  est  in  Hesiodeo  Scuto  v.  222),  neque  aliter  rem  descripsit 
Apollonius  Rhodius  d  1514 

evte  yàç  loô&eoç  Aißvr]v  vneçénjato  TleQoevç 
rooyàvoç  àçtitOfAOv  xetpaXrjv  ßaaiXrji  xofiiÇiuv. 
Quod  si  recte  conieci  etiam  clarius  patet  quam  male  versu  proxime 
insequenti  vei  Seriphi  insulae  vel  incolarum  commemorationem 
eximere  voluerint  interprètes.  Itaque  cum  Xaoïoi  bisyllabum  exem- 
plis  confirmari  nequeat  (erant  enim  qui  eivaXlo:  re  -eQÎ(p(t)  Xaoïoi 
te  /u.  a.  proponerent) ,  nihil  restât  nisi  ut  versum  recte  in  libris 
traditum  exist  im  emus  condonemusque  Pindaro  insolitam  nominis 


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SENTENTIARUM  LIBER  TERTIÜS 


2éçt<poç  mensuram:  similiter  primam  Katxov  fluminis  syllabam 
contra  usum  produxit  Isthm.  V  42.  Cetcrum  Tide  simültmam  Pbe- 
recydis  oarrationem  apud  scholiastam  Apollon ii  Rhodii  6  1515: 
Jleçaevç  6k  eiç  2éçupov  naçayevônevoç  fyxerot  naget  iloiv- 
ôéxtij*  x&l  xêXevti  Gvta&çoloat  tot  Xaôv,  ontoç  àeiÇf]  avtoïç 
tÇç  roçyôiroç  xtcpaX^r,  elâioç  oti  lâôrreç  ànoXi&tû&Tj- 
oonai. 

Non  minus  inveterata  men  da  obsident  eiusdem  carmiuis  par- 
tem extremam,  e  qui  bus  unum  saltim  certa  emendatione  videor 
mihi  tollere  posse: 

ei  dé  tiç  oXßog  h  av&çùjnoioit,  &*ev  xa paroi 
ov  (paix  er  ai'  h.  âi  rtXevrâoti  viv  tjtoi  oâfAtoov 
âaiuun>. 

Ex  malis  veterum  interprétant  artiôciis  nihil  aliud  lucri  percipies 
oisi  ut  eandem  comiptelam  etiam  tum  obtinoisse  colligas,  neque 
recentiores  ant  explicando  aut  emendando  qoidquam  profecisse  in 
confesso  est.  Nobis  autem  adverbium  oàueçov,  modo  recte  in- 
tellegamus,  certam  emendandi  viain  monslrabit;  significat  poeta 
eum  opinor  diem  quo  Midas  victoria  tri  ret  talent:  eo  eoim  die  ad 
summum  felicitatis  fastigium  erectus  ille  simul  cognorat  nil  sine 
magno  labore  mortalibus  dari.  Hinc  sequitur  et  aoristum  heXev- 
taoex  necessarium  esse  et  post  longas  Tabulae  ambages  ad  ipsum 
M  id  am  orationem  redire;  buius  igitur  nomen  quin  quinto  casu 
positum  restituendum  sit  eo  minus  potest  dubitari,  quod  de  ge- 
nuina  leetione  tot  illud  integrum  superest.  Scripsit  poeta  ix  ôs 
reXaraoev,  M  Ida,  toi  oâfieçov  âaiutov. 

Loco  conclamato  Olymp.  U  75  haec  tradita  sunt: 

'Paôauctv&voç, 
ov  natrjQ  Ï%bi  yâç  itotuov  avrqi  nâçedçov, 
nôaiç  o  närtiov  'Péaç  xmatox  fyoioaç  rtalç  &oôvov, 
nisi  quod  yijç  volgarem  formant  codex  A  habet.    Patrem  illum, 
cui  Rhadamantbys  a  consiliis  est,  Aristarchus  lovem,  cum  aliis 
Didymus  Saturnum  intellexit;  poetae  verba  qualia  el  tunc  lege- 
bantur  et  leguntur  hodie,  quamquam  neutri  sententiae  patrocinan- 
tur,  tarnen  cum  Kçôxov  tvçaiç  describatur,  longe  ea  remota  ah 
loris  domicilio,  ita  sunt  redintegranda  ut  Saturno  apta  fiant.  Sa- 
turnus  autem  nec  pater  est  Telluris  nec  cuius  Alius  dici  possit 
apparet:  itaque  corrupta  sunt  haec  duo  vocabula  yâç  et  naïg,  et 
in  bis  corrigendis  continebit  sese  coniectandi  Studium.  Vocabulum 

17* 


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248   I     KAIBEL  ...  il  ' 

yâç  neque  metro  a  plum  {requiruntur  enim  duae  syllabae  breves) 
Deque  sententiae  propter  hoc  ipsum  ad  interpolatoris  manum  re- 
fern  Dequit;  restât  ut  aut  leviter  corruptum  aut  suo  loco  moium 
putemus.  A  herum  mihi  verum  videUir:  oullura  enim  vocabulum 
inventes  quod  aptius  versu  proximo  pro  mendoso  naïg  nomine 
repODBS.  Facillimo  aliquando  errore  l~AZ  in  ITAIZ  ahierat  ;  ad- 
scripta  in  margine  emendatio  yâç  cum  in  ipsa  poetae  verba  revo- 
caretuF,  ,ut;  fit,  non  eo  quo  debebat  loco  restituta  est  et  postquam 
in  vita  e  sententiae  invitis  numeris  se  ingessit  genuinum  vocabulum 
accidit  ut  loco  cederet.  ltaque  quod  post  verba  ov  naxiqç  'n* 
tercidit  vocabulum  hisyllaburo  non  ad  litterarum  similitudinem,  sed 
ad  sententiae  necessitatem  quaerendum  est:  invenit  verum,  ni  fallor, 
Tycho  Moramsen,  cum  scribendum  proponeret  diog.  Omnia  sic 
recte  iam  procedunt:  quern  lovis  pater  paratum  suum  sibi  habet 
consUiowm  mmistrum,  Hheae  coniux,  quae  ipsa  omnium  sutntnam 
tenet  terrarum  sedem  ac  domination*™.  Qua  re  etiam  hoc  lucrati  su- 
mus  ut  Pjndarus  non  putida  diligentia  distinxeril  Tellurem  et  Rheam 
deas,  quas  confudit  inter  se  antiquisäimus  huius  rei  testis  Sophocles 
Philoctetae  v.  391  ooeaséça  nafißHn  Fer,  /uàreo  avtov  Jiôç. 
Bheam  omnium  nulricem,  omnium  quae  sunt  in  terris  dominam 
muiti  cecinerunt,  simillimis  vero  verbis  poeta  orpbicus  hymno  XXVII 
xatéxeiç  xôofioio  (iéoav  &çâvov ,  ovvextv  avtrj  yalav  fyetç. 
—  Ceterum  elsi  qua  emendandi  ratione  usus  sum  earn  ex  codicum 
vestigiis  ne  posse  quidetn  confirmari  scio  (mendum  enim  Aristo- 
phanea  editione  vetustius  est),  nolo  tarnen  lacère,  quod  codex  N 
yâç  vocabulo  superscriptum  habet  *raîç,  id  mihi  videri  veteris 
alicuius  eiusque  fortasse  meae  similis  coniecturae  indicium. 

De  extremis  eiusdem  carminis  versibus  bene,  ut  recte  ait 
Bergkius,  Aristarchus  meritus  est  et  emendatis  duobus  vocabulis 
et  sententia  recte  ex  plicata.  Praedicat  poêla  Theronis  liberalem 
et  animum  et  manum,  sed  invidiam  queritur  obstrepere  laudibus: 

àll*  ahoy  Inißa  xàçoç, 
ov  ôU(f  avvavvôf^evoç,  allot  nàçyiav  vn  àvèçutp^ 
f  to  lalayijoai  f  &élojy  xçvqxtv  te  iïéptev  iolûjv  xaloïç 
eçyotç'  èrtei  xpâ^oç  ctçi&iuov  neçtnéopevye*  ' 
xai  xsivoç  ooa  x<xQP&x>  allotç  h&qxev, 
tîç  ocv  opçâaai  ôvvaito  ; 
Mitto  corruplum  verbum  to  lalay7toai  (coniecit  nuper  nescio  quis 
xatalatfoai,  melius  Naber  Mnemos.  XII  30  to  lalayrjoai  (pilùtv), 


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■ 

SEINTENTIARUM  LIBER  TERTIUS 


249 


sed  miror  abruptam  et  inconcinnam  sententiam  èrtei  tpctftfioç 
àçiVub*  TTêçiTiitpevysv,  quae  quomodo  stve  cum  superiuribus  sive 
cum  els  quae  secuntur  coeat  dod  video.  Male  opinor  duae  vo- 
culae  coaluerunt,  quibus  diremptis  rectiusque  distiacta  oratione 
suam  Piodaro  scripturam  reddideriraus: 

xçvyov  te  öt/uev  èoXtov  xaXolç 

ïçyotg  lnm  d  xpâftfioç  àoi&fibv  iieçirzéipevyev, 

xai  xeïvoç  xtà. 

sicut  iniri  non  potest  numerus  Libyssae  arenae,  sic  HU  numerari 
non  potest  quot  in  alios  bénéficia  contuierit.    Notum  hoe  dicendi 

genus. 

II.  Htmnos  Hoxericos  ut  constat  interpolalorum  fraudibus 
omoigeuis  contactos  esse,  ita  difficillimum  est  vera  falsa,  antiqua 
recentiora  inter  se  distinguere,  quoniam  non  tam  hoc  agitur  ut 
grammaticorum  additamentis  unius  poetae  verba  liherentur  quam 
ut  quae  variorum  lemporam  poetarumque  frustula  ac  membra  in 
unum  tamquam  corpus  redegit  recentioris  alicuius  hominis  dili- 
gentia, ea  ad  suam  quodque  originem,  quantum  fieri  eius  possit, 
referantur.  Sed  quo  minus  sperari  potest  fore  ut  uuquam  haec 
quaestio  ita  dirimatur  ut  dubitationis  nihil  rehnquatur,  eo  magis 
interest  indicare  si  quid  manifesta  grammaticorum  interpolatione 
orlum  in  carmin  urn  continuitatem  inrepsisse  videatur:  cuius  generis 
certum  exemplum  puto  me  deprehendisse,  Hymnorum  enim  Apol- 
lineorum  inde  a  versu  19  celebrantur  dei  natales  Delique  patriae 
laudes:  postulat  insula  ut  Latona  magno  sibi  iure  iurando  spondeat 
Apollinis  templum  et  oraculum.    Post  quae  sic  pergitur: 

toç  ao*  ï(pT)'  sîrjtiu  âè  &etöv  (.léyav  oqxov  o/^oaoev 
ïotto  vvv  tôôe  y  tuet  xal  ovçavdç  evçvç  vrteo&ev 
85  'Acà  to  xareißo^evov  Srvyog  vâtoç,  Hare  ftéytaroç 
oçxoç  ôetvoTctzôç  tb  rtéXei  fictxétçeoat  &eolotv, 
%  firjv  Ooißov  Tfjâe  âvwÔ^ç  ïoosrcti  ahi 
ßatfdog  xal  Téftevoç,  teioei  êé  aé  y*  i£o%a  notvTtov. 
Singulis  Iliadis  et  Odysseae  locis  eadem  legitur  iurandi  formnla 
O  36  et  e  184,  quorum  etsi  alterum  sine  dubio  hymni  poeta 
imitabatur  (nam  ut  Ulixes  pedem  non  ponam,  inquit,  in  rate,  ei 
fiil  fxoi  TXattjç  ye,  &ea,  fiéyetv  oçxov  bfiôoaai,  ita  Delus  ait 
àXV  û  pot  TXatt]ç  ye,  &ecc,  fiéyetv  oçxov  Ofioooai),  tamen  ipsa 
verba  farta  vvv  —  ftaxâçeooi  Ceolat  non  ex  Calypsus  sed  ex 
lunoois  in  Iliade  oratione  desumpta  esse  demonstrari  potest.  Sin- 


J 

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250 


KAIBEL 


gulari  enim  codicum  consensu  in  hymni  versu  86  legitur  oçxoç 
âeivôtatoç  néXei,  idemque  plane  Vitium  Uiadis  libros  aliquot  ob- 
sidel:  casu  hoc  factum  esse  eo  minus  credam  quod  vitium  satis 
vetustum  esse  Cyrillus  testatur  (adv.  Iulian.  X  p.  339),  qui  nisi 
numéros  invenisset  hiantes  non  scripsisset  ôeiv<na%oç  ntlttai. 
ltaque  très  illi  versus  non  ipsius  sunt  poetae,  sed  ab  grammatico 
aliquo  ex  mendoso  Homeri  exemplo  additi;  insiticios  esse  etiam 
illud  docet,  quod  poeta  si  iu  ipsa  Latonae  oratione  iurisiurandî 
magnitudinem  et  divinam  naturam  (ootb  ftéyioioç  oçkoç  ôeivô- 
varôç  te)  explicaturus  fuisset,  ex  epicorum  usu  non  poterat  prae- 
mittere  &eio>>  fiéyav  oçxov  è/uôooai:  in  Iliadis  loco  praecedunt 
verba  xal  ftiv  quavîaaa  %7tetx  meçoema  TtQOCTjvôa,  in  Odysseac 
ïnoç  t'  txpaj*  2x  %*  ovôfACtÇev.  Vides  quid  différai  a  poêla  yram- 
maticus;  interpolationis  causa  nimis  aperta  est,  quam  quae  expli- 
catione  indigeat. 

III.  Promethei  Aeschtlbi  grave  illud  cum  Mercurio  colloquium 
etiam  nunc  foedo  vilio  deformatum  fertur,  quod  cum  ante  bos 
duodecim  annos  deprebensum  probabili  ralione  tolli  posse  intel- 
lexissem,  tandem  apud  iudices  exagitare  visum  est.  Vehementer 
con  tendu  nt  inter  se  gravis  alter  suaque  causa  confisus  moitalium 
benefactor,  argutus  aller  dominique  fretus  potentia  Iovis  legatus; 
nihil  ab  allero  acute  acerbe  conlumeliose  dictum  quin  ab  altero 
eodem  vocis  sono  regeratur,  nisi  quod  Mercurii  eloquentia  iu  lanta 
Promethei  pervicacia  sensim  deßciL  üixit  deorum  nuntius  (v.978K): 
in  re  adversa  qui  vîx  sis  f étendus,  rebus  secundis  si  utereris,  into- 
lerabUem  te  puto  fore;  el  ille:  mené  rebus  secundis!  vae  wihi  qui 
inridear.  Dolose  hoc  interpretatus  Mercurius  cae,  inquit,  dicis, 
igtiotum  est  hoc  lovi  vocabulum ;  cui  superbe  ille:  muUi  hoc  qui 
non  noverant  procedente  tempore  didicerunt.  Respondel  Mercurius: 
te  qui  dem  excepio,  nam  tu  quamvis  nuignis  poenis  cri  m'ai  us  non  dum 
ad  saniora  te  consilia  recipis;  cui  summa  cum  acerbilate  ille:  sane 
quam  rede  dicis,  nam  sanus  si  essem  non  verbo  te  dignarer.  Quo 
audito  ain  credibile  esse  neque  ira  lu  m  Mercurium  neque  ad  de- 
fensionem  para  tum  haec  referre: 

èoeîv  ïoixetç  ovôh  ojv  XQrfei  nazrjQ. 
Polest  ita  loqui  aut  is  qui  contumelias  contumeliis  rependere  de- 
dignatur  aut  is  qui  re  desperata  vela  contrahit,  non  potest  Mer- 
curius quaiem  Aeschylus  informavit.  Sed  reliqua  videarous:  aplis- 
sime  et  animo  sedalo  ad  ilia  verba  Prometheus  equidem,  inquit, 


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SENTENTIARUM  LIBER  TERTIÜS  251 

5!  quando  meruerit  lupiter  de  me  gratiam  sane  reddam;  et  vide 
mihi  num  apte  ille  respondeat: 

èxeotôprjoaç  àîj&ev  utç  nalô*  ovta  ^e. 
Itaoe?  ouncine  irrideri  se  sentit  deus  abi  simpliciter  et  graviter 
ille  locutus  est?  haee  ita  seripsiase  poetam  in  sermone  tam  con- 
cinno  non  credam.  Accedit  aliud:  verba  ilia  nihil  videris  eloqui 
velle  eonm  quae  sästüatur  pater  desperantis  sunt;  desperare  autera 
potuit  Mercurius  non  post  contumelias  invicem  iactatas,  sed  post- 
quam  Prometheus  graviter  iterum  adfirmasset,  nihil  se  prodilurum 
esse,  non  minis,  non  cruciatibus  animum  suum  tlecti  posse.  Et 
talia  vero  paullo  post  Prometheus  pronuntiat  incredibili  a  ni  mi  vi 
rapidoque  sermonis  ardore  (w.  986 — 995);  his  auditis  ne  Mer- 
curium  quidem  roirabimur  firma  animi  contidenlia  deiectum,  ut  iam 
omnibus  exhaustis  a  nib  us  subicere  posset: 

içsïv  eoixaç  ovôev  é%>  ZQflÇet  ncnrjç. 
Multo  aptius  opinor  haec  excipient  Promethei  orationem  quam  quae 
nunc  secuntur  oça  wv  eï  aot  xavx*  àçioyà  yaiverai;  rursus 
haec  bene  et  apte  respondere  pot  erat  Mercurius  ad  saperbam  illius 
vocem  uat  fiijv  oqyeihav  y*  <*v  tivoi^'  av*$  x<*Qt>v.  Vincam  si 
toum  hanc  colloquii  partem  barbare  versam  proposuero  versibus 
ita  ut  Aeschylum  fecisse  arbitror  dispositis: 

978  Mer.  rebus  secundis  vix  ferendum  te  puto. 

Pao.  heu  me.  Mer.  quid  heu  me?  neseit  hoc  divum  pat  er. 
980  Pro.  crescens  dierum  numerus  omnia  edocet. 

Mer.  quid  igilur  est  quod  te  docuerit  nil  dies? 

982  Pro.  doter  e  nempe  potuit  haud  famulum  adloqui. 
985  Mer.  tamquam  puer  stm,  me  irritas  atque  increpas. 

Pro.  non  es  puer  vel  si  quid  illo  stultius, 
qui  me  loqiiacem  céder e  exspecles  tibi"? 
non  tela,  non  tormenta  sufficient  lovi, 
quae  pectore  imo  conditum  arcanum  eruant, 

990  foedis  priusquam  vincuh's  me  exsolverit. 

flammifera  iactet  fulmina,  agitet  nubila 
caelis  hiberna,  gravia  ab  orco  concitet 
tonitrua,  cuncta  misceat  turbet  licet: 
non  commovebor  animo  ut  illum  pr o  laqua  r, 

995  quern  fata  regno  excutere  deererint  Iovem. 

983  Mer.  negare  perstas  quod  pater  vult  te  eloqui? 

984  Pro.  nisi  quod  merenti  gratiam  reddam  libens. 


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252  KAlBEL 


996  Mer.  pehclitantem  an  ilia  te  servent  vide. 

Pro.  spectata  dudum  et  consiituta  haec  sunt  mihi. 
Haec  tarn  ben*  et  recte  procedunt  ul  equidem  oon  dubitem  ipsum 
poetam  sic  scripsiase.  .Postquam  ex  gravissima  Prometuei  o ratio ue 
Mercurius  intellect  inutiiem  esse  persuadendi  operam,  nihil  nki 
minae  supersuot  et  irae: 

vôkjÂTjoav,  cci  (icetaie,  toiptjoov  Jtoxs, 
nçbg  tag  7t<Mçovoaç  nrjfiopag  oç&wç  (pçovûy. 
Omnia  autera  argumentatio,  ut  hoc  repetam,  in  eo  posita  est,  ut 
Mercurium  censeam  non  prius  coepto  desistere  potuiaae  quam 
Prometheus  nihil  se  proditurum  pronuntiaverit.  Iam  vero  ut  ex- 
iremum  incredulia  subministrem  argumentum,  simillimum  Electrae 
Sophocleae  locum  afferam,  quern  videtur  poeta  sive  inaciua  seu 
conscius  ad  Aeschyli  similitudinem  conformasse.  Nuntiato  Orestae 
exitu  cum  Electra  ipsa  patrem  ulcisci  siatuisset,  longa  altercalione 
Chrysothemis  revocare  studet  sororem  ab  facinore  nec  viribus  nec 
ingenio  muliebri  apto:  frustra  omnia,  facturam  se  persévérât  Electra 
1046  XPf.  xai  tovt  aXr^eç  ovôè  ßovkevoj]  nàkiv; 

HA.  fiovkîjg  yàç  ovàév  èoriv  t%\ïio*  xaxrjg. 

XPI\  (pçoveïy  eoixaç  ovôkv  <Jv  kyù  Xéyaj. 

HA.  nàXai  âéâoxtai  tavza  xûv  vetoari  pioi. 

XPr.  aneifxi  joivvv  xtÀ. 
Postulat  ratio  ut  verba  similiima  etiam  loco  utriusque  oration  is 
eodem  posita  fuerint,  i.  e.  paullo  ante  quam  ipsum  colloquium  dis- 
solveretur. 

Agamemnonis  versuum  32  et  33  ut  sententia  plana  ita  oratio 
perplexa  mihi  videtur.  Dum  ipsa  regina  somno  expergefacta  sup- 
plicationem  de  Troia  urbe  tandem  expugnata  rite  celebrandara 
prospiciat,  interim  speculator  diuturnis  liberatua  excubiis  tamquam 
prooemium  se  saltaturum  dicit: 

tà  àtGnoxiov  yàç  il  moôrtct  ^aoftai^ 
ZQig  f£  palovOTjg  tijadé  fioi  tp^vxrutçiag. 
quae  dominis  contigerint  ea  sibi  quoque  curaturum  se  ut  oppor- 
tune ac  féliciter  cadant.  Sic  fere  haec  soient  explicari  neque  alio 
sensu  scholiasta  adscripsit  oixeiuiao^iai;  sed  ut  mittam  participium 
aoristi  parum  apte  pro  infinitivo  ntaûv  positum,  non  potest  déesse 
pronomen  iftoi  vel  adeo  xai  èftoif  quo  dominorum  felicitati  suam 
forlunam  opponat.  Scripsit  Thucydides  VI  34,  1  onuyg  (rij»  ïxa- 
Uav)  i*  Çupfiaxiôa  (Çvfipaxiav  codd.  corr.  Coraes)  noivjfie&a 


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SENTENTIARUM  LIBER  TERTIIS 


253 


f^Jv  1}  firj  ôêxtovtai  'A&rpaiovg,  qui  si  ypiv  omisisset  intellegi 
non  poterat.  Accedit  quod  cum  tali  ev  neoeiv  dicantur  cumque 
ipse  versu  insequenti  Venerem  se  iactasse  glorietur  non  iam  opus 
ei  est  curare  ut  tali  baue  cadant.  lmrao  multo  simplicius  quivis 
concedet  haec  inter  se  coniungi  tc  deonoxiov  gv  nsaovta,  quo 
facto  banc  desidero  sententiam:  dominis  ex  voto  tali  ceaderunt; 
ego  cum  excubiae  Venereo  iactu  ad  finem  perductae  sinl,  illorum 
meaque  ipsius  fortuna  utar  et  (pooifiiov  %OQevoonai.  Nam  domi- 
norum  fortuna  causam  et  Opportunitäten!,  sua  ipsius  otium  saltanrii 
Danctus  est.  Hanc  si  aptam  esse  sententiam  iudicaveris,  nullo 
oegotio  restitues 

joc  ÔBOnoxiov  yàç  ev  litoovx  or^oo/Acti. 
Accusativum  si  quis  mirelur,  haud  aliter  Thucydide»  I  70  dixit 
xai  a  fièv  av  èrtivorjoayteç  fit]  IÇél&woiv ,  oixeïa  OTéçeo&ai 
rjovvjcu,  ubi  quod  in  commoni  librorum  C  et  G  archetypo  scri- 
ptum fuit  oîxeiùiv  recte  editores  non  Tbucydidi  sed  interpolator! 
acceptum  referunt.  Velim  desinant  interprètes  haec  et  similia, 
quaiia  multa  in  antiquorum  Atticorum  libris  ioveniuntur,  aegre 
excusare  et  sermonis  leges  licenter  tractatas  clamiUre. 

IV.  Sophocli  cum  Electrae  fabulae  earn  partem  scriberet  qua 
Chrysothemis  Orestae  se  comam  in  patris  sepulcro  positam  inve- 
nisse  narrât,  consentaneum  est  Aeschyleam  scenam  egregiam  Choe- 
phororum  156  sqq.  obversatam  esse.  Prudenter  quidem  improba- 
bilem  Aeschyli  audaciam  evitavit,  quam  non  ridendam  esse  docuit 
sed  corrigenda  m,  adeo  vero  Aeschyleae  orationis  tam  magnitudine 
quam  dulcedine  caplus  erat  ac  de?inctus  ut  saepius  ei  paene  invito 
simillima  se  verba  insinuarent.    Compares  inter  se  Choeph.  185: 

ehai  %ôâ*  àyXâia/uâ  poi  tov  quliärov 

çjgotijjv  'Oçéatov 
et  Electrae  v.  904  (ptlrâtov  ßoorüiv 

nâvrwv  'Oçéarov  rov&*  oçâv  rexfirjçiov 
et  908    /41?  tov  TÔd*  àyXâtopa  itkrjp  xeivov  ^oXelv. 
Negat  apud  Aeschylum  (181)  Electra  matris  esse  comam: 

àïXi  ovôk  fA-ijv       r)  xxavovo*  èxeiçaro, 

ifii}  ôè  prjTijQ*  ovôafiùiç  k7twvvptov 

(pQOvrj^.a  natal  ôvo&eov  nsna^évr]. 
negat  idem  Electra  Sophoclea  (913): 

àXV  oôâè  ßiv  ôij  (àï]%q6ç  0V&1  6  vovç  qnleï 

totavia  fiçâooeiv  ovte  ôçwa'  'dlrj$€v  av. 


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254 


KAIBEL 


Apud  Aeschylum  Electra  Orestam  venisse  incredula  haec  (214) 
dicit:        all'  h  xaxoiai  volç  èfsolç  yelav  &éXeiç. 
cui  ille:     xav  %oïç  èfioïç  aç',  tïneç  IV  y*  tolat  aoïç. 
tum  soror:  toç  ort  'Oçéovrjv  tâÔB  a'  èyto  fioooevrértut. 

Simillima  verba  Sophoclea  sunt: 

HA.  àll'  Tj  fAéfiqvaç,  w  iccXaiva,  xànï  tolç 
880        aavtrjç  xaxoîoi  xct/zi  %o7ç  1/âoïç  yelqtç; 
XPf.  uo)  Tfjv  TTOTçqjav  koxiav,  all'  ov%  vßget 
liyca  tàd'f  ail'  ixeïvov  wç  rcaçôvTa  vyv. 

Nihil  fere  mutavit  Sophocles  nisi  quae  ex  suae  fabulae  cousilio 
mutare  debuit.  Extrema  Chrysothemidis  verba  etsi  ita  poeiara 
scribere  potuisse  nemo  inûtiabitur,  tarnen  paullo  aliter  scripsisse 
ut  credam  ipsius  codicis  fide  adducor.  Dativum  enim  vßQu  altera 
codicis  manus,  accusativum  vßqiv  prima  dederat,  quod  non  minus 
recte  dictum  est  quam  iu  Philoctetae  versu  1384  léyeiç  <T  'Atçd- 
âaiç  oopeloç  »;  l/r*  luoi  tûôe,  ubi  libri  détériores  toôe,  Lauren- 
tianus  vero  fââe  exhibet,  uti  mihi  olim  testatus  est  Rudolfus  Prinz. 
Utroque  loco  eadem  fuit  mutandi  causa. 

Omnino  autem  Sophoclearum  fabularum  emendalio  et  felicio- 
res  et  fortasse  audaciores  postulat  vindices  quam  memet  ipse  esse 
sentio;  ego  cum  nec  magna  moliri  nec  splendida  invenire  datum 
mihi  sit,  pusilla  quaedam  vitia  corrigere  sludebo.  Philocteta  post- 
quam  Ulixem  et  Diomedem  magno  etiamnunc  apud  Graecos  in 
honore  esse,  Aiacem  autem  et  Antilochum  obiisse  a  Neoptolemo 
comperit  sic  lamentatur: 

426  oïftoi,  ôv'  avtwç  ôelv'  IÀé£a£,  oîv  èyœ 
jjxiot*  av  fjO-ékiyo'  ôlùilôvoiv  xlveiv, 

Apparet  ôetvâ  illud  perversum  esse  lacunae  supplemental,  quam- 
quam  ipsi  poetae  tribuere  voluit  Herman  dus.  Poraono  auctore 
recipi  solet  quae  est  in  Laurentiano  libro  adscripta  varia  lectio 
6v  aiTÙ  ô'  {av  tojô'  Poreon)  tÇéâttÇaç,  sed  neque  av  aptum 
est  neque  ixàetÇai  verbum,  etsi  facile  con  céda  m  subintellegi  posse 
participium  okuläre.  Mihi  altera  codicis  lectio  quamquam  magnam 
veri  partem  servavit  et  ipsa  videtur  supplement  vitiata  esse,  in 
archetypo  autem  olim  hoc  fuisse  ôv"  avrto  <T  hleÇaç,  unde  facili 
manu  restituitur  quod  nemo  negabit  aptissime  dictum  esse  oV 
avTiù  twô'  SleÇaç  i.  e.  eo$  ipsos  quos  omnium  minime  vettern 
morluos  audire  mortuos  dixisti. 


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SEISTEINT1AKUM  L1BEK  TERT1US  255 


Pulcre  et  vere  rr&ixûç  Philocteta  iode  a  versu  1123  ad- 
loquitur  arcum  ab  Ulixe  sibi  ereptum:  nunquam,  inquit,  te 
tom  utat ,  .  _ 

otlV  aikv  fier*  àynékaiç 
1135  Ttolvfjtrixdvov  avâçoç  içéoorj, 
oqùjv  fièv  aiaxçàç  ancrtaç, 
OTvyvov  %€  q>ôjt'  'x&oàortâv, 
pvçl*  àn    aloxQwv  à*atéXlov&'  ôV  èq>* 

if47]Ccn  *  Oàvooevç. 
Versum  1134  scripsi  qualem  correxerunt  Bergkius  et  Cavallinus, 
nee  refert  nunc  liligare  uum  vere  correxerint;  reiiqua  ad  codicis 
fidem  propositi,  in  quibus  primum  ferri  oequeuut  duo  eiusdem 
sensus  adiectiva  nulla  copula  coniuneta  otvyrô*  et  èx$oôonôv. 
Vitium  quale  sit  inde  perspicitur  quod,  si  verba  orvyvov  q>wxa 
ix&oàonôv  ab  participio  bçtôv  pendere  statuimus,  simul  cum  Tur- 
nebo  Se  pro  %s  scribendum  erit.  Sic  igilur  emendabimus  ut  eadem 
opera  et  duplex  adiecUvum  removeatur  et  particula  sua  vi  uta- 
tur:  axvyuiv  te  qui*'  èx&oâonôv  i.  e.  dum  vides  turpes  eius 
,  fraudes  eoque  odio  et  ipse  meenderis  tmi  inùmcissitni.  Quod  si 
verum  est,  illud  quod  priori  membro  (oçûîv  pér)  oppooatur  in 
proximo  demum  versu  quaerendum  est,  ubi  non  recte  habest  verba 
an3  aioxQÙv.  Non  certa  in  promptu  est  coniectura,  sed  quam 
proferam  ul  cerliorem  alii  circuimpioiant  fivçia  â'  àd-çwv.  àva- 
tiïXovsa  mX.  Extremum  nomen  *Odvooevç  nemo  dubitat  quin 
interpretamentum  sit,  quod  cum  reciperetur  genuinum  vocabulum 
loco  submovit:  ovôsLç  coniecit  Arndt. 

Electrae  lamentatio  v.  86  sqq.  sic  incipit: 
w  axtoç  àyvov 

xai  yïjç  laèuotQ1  aij^,  afc  pot 

nolXàç  fiev  &çr;pœv  ffiôâç, 

nollàg  ô*  ânrjçeiç  jjo&ov 
90  oiéçvwy  nkrjyàç  alpaaaofiéviûv, 

ortoza*  âvoqteçà  *t/§  vnolettp&jj  ' 

zà  ôè  izttwv%iôwv  tjdt]  atvysçai 

{jvviaùa"  evvai  fioysçûiv  olxttov, 

oaa  to*  ôvotqvov  kptov  &çfjvâi 
95  Ttatéç  t  ov  xctià  fièv  ßciQßaQOv  aîav 

q>otvtoç  *'Açi}ç  ovx  èÛévioev  xtA. 
vos,  ioquit,  appello,  nunc  ipsum  orientent  soient  et  aèrent;  vestrunt 


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KAIBEL 


enim  uterque  «r  partem  habetis  eohm  quae  in  terris  genmtur,  ita 
me  qmque  et  soletie  audirt  et  nunc  audietis.  Sic  haec  sine  dubio 
intellegenda  sunt,  quae  si  quis  arlificiose  minis  dicta  putaverit, 
respondeo  propter  hoc  ipsura  Pherecratem  comicum  derisisse. 
Versu  87  non  iaôfiOQOç,  ut  Bergkius,,  sed  foôpoiç',  ut  ante  Por- 
sonum  librarius  codicis  Vindobonensis  coniecerat,  ab  ipso  poeta 
scriptum  esse  pro  eo  quod  traditur  ioôftoiQOç,  eo  confidentius 
afûrmo,  quod  per  totum  hoc  canticum  nullum  sibi  proceleusma- 
ticum  permisit  Sophocles.  Falso  aliquis  librarius  in  archetypi 
scriptura  ioépoiç'  apostrophi  notam  pro  compendio  interpretatus 
temeraria  diligentia  perscrîpsit  loôfioiçoç.  Non  commemorarem 
hoc,  nisi  compari  modo  alium  ex  eis  quos  adscripsi  versibus  sa- 
nari  posse  crederem.  Corrupta  enim  verba  %à  êè  navvv%lôw 
i-ôrj  ojvysçaï  Çvvioao1  evvat  fiûyegtàP  oixiurw  alii  aliter  tempta- 
verunt,  e*e  tarnen  omnium  mihi  videntur  coniecturae  esse  ut  aut 
sententiae  aut  dicendi  legibus  officiant,  Recepit  nu  per  post  alios 
Michaelis  Parisini  libri  leclionem  otxtuv  pro  oUiàv,  quod  non 
ita  impugnabo  ut  nullam  esse  illius  codicis  fidem  dicam  —  non- 
dum  enim  hoc  satis  demonstrari  potest  — ,  sed  ut  poetam  sic 
scribere  potuisse  negem:  quid  enim  esse  putabimus  quod  suum 
cubicurom  Electra  vocet  oïxwv  evvâç,  quid  quod  poeta  cum  /uo- 
yeçôç  ßiog  et  simitia  recte  dici  possent  etiam  oïxovç  fxoyeçovç 
praedicari  non  sane  prudenter  iudicaverit.  Ut  mittam  reliquos, 
qui  evvai  uoytçojv  kéxtçtay  conieeit  Weck  1  mus  virgini  videtur 
lectum  genialem  stravisse:  sic  enim  Àfxrpw  ôvo  avyyevelç  evvai 
dixit  Euripides  in  Hercule  v.  $00,  sic  Pindarus  Wem.  V  30  èv 
Ukxqolç  'Axâotov  eùvaç,  cf.  Eur.  Iph.  A.  v.  132.  Circumspicien- 
dum  ante  omnia,  quid  ad  sententiae  integritatem  desideretur:  per- 
seuserunt  hoc  duo  ? iri  docti,  uterque  in  eodem  Tocabulo  rj&t]  Vi- 
tium quaerentes,  e  quibus  alter  Froehlichius  xrjâr],  alter  Wecklinus 
Ivôov  conieeit.  At  cum  mihi  rjôrj  illud  et  apte  et  pulcre  dictum 
esse  Herman  nus  probaverit,  satius  duco  ut  emendatio  in  ipsa  cor- 
rupted sese  contineat.  Sed  verum  sine  dubio  est,  ta  navvv%iàtav 
non  suffi  cere  ad  plangores  noctnrnos  describendos,  et  optabilis  is 
sensus  est,  quem  Wecklinus  inferre  studuit:  atqui  ipsum  illud 
foâov  traditum  est  in  Laurentiani  scriptura  olxtuiv  i.  e.  oixeiatv, 
quod  si  ad  rcavwxiôiov  rettuleris  nihil  erit  quod  reprehendas,  et 
ipsum  illud  xrjôt]  superest  in  fioyeçwy  lectione  leviter  muta  la. 
Sophoclem  scripsisse  puto: 


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SENTENT1ARUM  LIBER  TERTHS  257 


f ô  àè  nctvrvxiâto*  rjôt]  oxvyeçai  •«•  .1  . 

fitoyéç1  olxUùtp  xvl. 
Cbrysotbeniidis  verfea  v.  380  aqq.  ....  • 

>  fAêXkovat  yâf  V>      twvâe  fArt  &i$eiç  yôwv 
èvtav&a  ntpLtytvt  ëVtto  pti'7iù&  Tjkéov 
<péyyoç  nçooôtpr^  uôocr  <T  iv  xcm]Qê<pel 
atéyrj  x&9voç  vvod!  bnôç  vfivrjoetç  xaxâ 
du  pli  eis  vitii  certo  coarguit  Nauckius:  neque  cur  carcerem  Aegisthus 
extra  Mycenarum  fines  situai  Electrae  destinaverit  iutellegitur  ueque, 
si  career  quo  soli  nunquam  adîtus  pateat  xatyçBqfijç  oveyrj  dicitur, 
simili  apparet  subterraneum  esse.    Oflfensui  igitur  est  vocabulum 
l$W¥  eo  loco  quo  nunc  legitur,  requiritur  idem  ad  rede  inielle- 
geodam  xa%TlQt(pr\  a%éyijp;  vel  bacpropter  iiuprobabilis  est  duplex 
Nauckii  correctio,  qui  pro  xarwcqpa?  coniecil  xartûçvxi  (vel  xar- 
<*>Qvx€t),  pro  x&e»éç  mlem  aôltutç,  patetque  simul  cur  Wila- 
raowitxium  a  vero  aberrasse  putem  (Hermae  XIV  176),  quamquam 
recte  is  perspexil  quid  esset  ttjocT  txnôç  seil,  atéyrjç,  extra  haue 
(lomum ,  procul  a  malris  sororisque  consuetudine.    Duplex  malum 
ut  una  ex  causa  ortum  ila  una  medicina  sanandum  est  transpo- 
sais duobus  voeabuUs  kv  Y.aji;ç6(peï  x&ovoç  otéyr]  tfjoà1  txtôç, 
quo  facto  in  propatulo  est,  cur  poeta  uoo  praeoptaverit  casum 
magis  usitatum  j(#ow:  geoetivum  posuit  eodem  iure  quo  v.  895 
scripsit  fieQiotecprj  xvxÀçj   nàvtœv  oo*  ton*  av^éiuv  ^xijv 
natçôç.    Habemus  igitur  quem  quaerebaraus  locum  terra  tectum. 

V.  EvRiPtois  Medea  relictis  apud  Corintbios  liberis  iu  exilium 
profectura  haec  ait:  .  < 

fyw  à*  iç  akXrjr  yalav  dpt  ôr.  q)vyâç} 
1025  riQÏv  oq>qn>  orao&ai  xàniâùv  êvàm^otag, 
nçiv  léntça  xai  yvnaïxa  xai  yapufkiovq 
evvàç  ctyrjlai  Xafinâàaç  %*  àvaoxe&tïv. 
Sensit  Vitium  Reiskius  cum  verbis  magis  quam  versui  consulens 
coniceret  yvvaïxaç  pro  yvvalxa,  nec  réfuta  vit  eum  Porsonus,  qui 
ut  nihil  deteriorem  esse  singularem  plurali  numéro  probaret  non 
magis  aptum  exemplum  ipse  attulit  Ariatophaois  Pluti  v.  529  quam 
Elmsteins  Uli  adstipulatus  Medeae  v.  1108«  Offendor  equidem  non 
tarn,  ut  Reiskii  verbis  utar,  in  tot  tautologorum  coacervatiooe 
(quamquam  ad  Vitium  interdum  luxuriare  Euripidem  non  conce- 
ilam),  quam  eo  quod  substantivum  yvvrj  cum  vocabulis  kixt^a  et 
ivvai  ita  copulatur  ut  tria  esse  videantur,  et  praeterea  eo  quod 


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258  KAIBEL 


medium  inter  Xéxtça  et  evvctç  positum  dissociât  quae  arto  vinculo 
consocianda  erant.  Qui  Xéxtça  vocabulum  corruptem  ratus  Xov- 
toâ  coniecit  Burgesius  magis  impedivit  orationem  quam  expedmt; 
nam  ut  mittam  matrem  h'liis  balneum  parantem,  aliéna  omnino  ab 
eius  quam  proposuit  Medea  imaginis  indole  halneorum  est  memoria, 
quae  non  in  nuptiis  fiunt  sed  ante  nuptias.  Volgaris  est  apod 
omnes  poetas  is  sensus  ut  virgines  iuvenesve  praematura  morte 
abrepti  non  tbakwium,  non  faces  nuptiales  se  vidisse,  non  hyme- 
naeum  se  audirisse  conquerantar ,  cui  sensui  non  addidisset  sed 
detraxisset  aliquid  coloris  posta»  si  cum  thalamo  et  facibus  cou- 
iunxisset  balneum.  Optirae  videntur  Xéxtça  xal  evvai  dicta  esse 
(cf.  v.  1338  efoi}ç  kxati  xal  Xé%ovç),  emendandum  igitur  quod 
aperte  vitiosum  est  yvwaîxa,  et  cum  substantivo  locus  omoino  non 
sit,  fuit  verbum,  quod  quidem  verbum  ut  appareat  Xéxtça  et 
evvâç  tamquam  duo  uni  us  rei  vocabula  esse  artins  coniungendum 
est  cum  eo  quod  seqoitar  ayrjXai.  Haec  omnia  recte  exposita 
esse  mihi  quidem  persuasum  est;  magis  ipsi  emendationi  diffido, 
cui  si  ipsa  non  vioerit  alîi  meliorem  substituent.  Conieci  scri- 
bendum  esse 

nçiv  Xéxtça  xaXXvvai  te  xal  yaptrjXLovç 
tvvaç  ayijXcei  Xafiftaâaç  t  ctvcKT^s^clv. 
Confidentius  et  brevius  alium  versiculum  Euripideum  emen- 
datum  proponam.    In  Hercule  fabula  Amphitruo  sic  lovem  in- 
crepat  : 

<3  Zev,  uâtrjv  aç*  bptôyauov  o'  bnrjoâurjv, 
340  iiâ%r\v  de  7iaiâbç  tbv  viwv  èxXflÇofiev 

av  à1  yo&*  aç*  fjoooy  r?  kéoxetç  êîvai  <piXoç. 
Non  satis  placet  quod  Nauckius  temp  ta  vit  Ttaiddç  yové*  epov  a* 
èxXytonev,  quamquam  clarius  hic  et  melius  aliis;  probabilius  ipse 
coniecisse  mihi  videor 

uâtrjv  6e  nalôa  abv  tbv  iubv  èxhyjÇofÀev, 
idque  probavi  amico  qui  a  rebus  incertis  assensionem  solel 
cohibere. 

VI.  Secuntor  comicorum  aliquot  graecorum  fragmenta  ab 
Athenaeo  servata.  Alexis  h  'Irrnioxip  (Athen.  VI  230b)  vea- 
vloxov  rtaçâyiov  kçôtvta  xai  èmôeixrvuevov  tbv  nXovtov  trj 
èçtouévr}  tavta  noiel  Xèyovta' 

totç  natoi  t   ûna  (ôvo  yàç  rjyov  oïxo&ev), 
xaxnwuat'  efe  to  (paveçbv  èxvtvixçcuuéva 


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SEINTEINTIARUM  LIBER  TERTIUS  259 


Seîvai'  xva&oç  â'  rjr  àoyvQOvç,  tcnnwfiata 
rtyev  âvo  tyajfiag,  xvpßlov  âè  tèixaçaç,  ïaœç  étioaç, 
5  xfwxtijçiâiov  {âè)  âè*  oßolovg,  QiXtnniâov 
ItTvrôteçov  xrX. 
eadem  verba  XI  502  f.  afferuntur,  ubi  ut  leviora  taceam  omissa 
sunt  îtla  ïowç  êtéçaç;  delevit  baec  Dindorfius,  intégra  reliquit 
cum  Schweighaeusero  Meinekius  versibus  aliter  divisis.  Neutrum 
probari  posse  palet,  neque  quisquam  monitus  dubitabit  duplicem 
agooscere  lectionem,  alteram  térraçaç,  alteram  étéçaç»  Nec  tarnen 
quam  quam  ïawç  adverbium  conicientis  esse  videtur  coniectura  esse 
potest  étiçaç  (quis  en  im  ubi  sana  tradita  sunt  coniecluram  péri- 
clitabitur  insanam),  sed  est  procul  dubio  anliquior  eaque  genuina 
lectio  leviter  corrupta:  poeta  enim  scripsit,  ni  fallor,  xvußiov  âè 
(dv3)  êtéçaç,  quod  postquam  âvo  facili  casu  intercidit  sciolus 
abquis  ut  numéros  repararet  téttaçaç  corrigebat.  Aperta  inter- 
polatione  versus  tertius  laborat:  tàxjtwfiata  vocabulum  eiciendum 
est,  quod  adscripsit  qui  xva&ov  xvpßiov  ipvxtrjçtâiov  ipsavilla 
hunâpkata  esse  signiflcaret,  restituendum  aulem,  quod  verba  rp 
et  rjyêv  recte  inter  se  conectat,  ut  ludam  xva&oç  â'  rjv  dpyvçovç' 
ovtoç  piev  ovv  rffev  âvo  âoaxuaç  xtX. 

Ex  eiusdem  poetae  Pyrauno  fabula  apud  Athenaeum  VI  244  e 
lepida  haec  Slralii  parasiti  verba  supersunt: 

IfâOi  naçaoutlv  xçtTnov  rp  itjj  llrjyàotp 
tj  toïç  Boçëââaiç  ij  ti  &&ttov  ht  tovtœv  rçè%etf 
tj  Jrjuéa  Aayrpog  iEteoßovräät]' 
nétetat  yâo,  ov%  olov  ßadittt  tag  oâovç. 
Adscripsi  versum  alterum  qualis  legitur  in  codice;  epitomae  (ide 
freti t  quae  rj  eï  tt  &àt%ov  tovtwv  fri  Tçé'xet  habet,  emendant 
duce  Schweighaeusero  »"  d  u  &àttov  ktt  tçéxei.  Rectius  mecum 
scripseris  %tj>  Ilrjyâoy,  toïç  Boçeââcnç  rj  &öttov  ou  tovtwv 

Aristopbon  in  Pythagorista  (Athen.  VI  23$ cd)  sic  describit 

ttçoç  uêv  to  neiyr/v  èa&Uiv  te  firjâè  tv 
vôfAtt,*  ooâv  Ti&v/aaXXov  ij  (Dikmniâyv  * 
vâiaç  âè  nivav  ßcrrgaxog,  ànoXavoai  frvftwv 
îa%âviûv  te  xâfifir),  rtçoç  rô       Xovo9at  fevnoç, 
5  vnai&piog  xsil*tova  ôtctyuv  xoipixoç, 
nvlyoç  Irto^elvai  nai  utorjfipçîaç  kakeïv 


260 


KAIBEL 


Témf;,  èXaitp  pipe  xQV°^at  fiVTe 
xoviOQJÔç,  àvimôârjTOÇ  oq&qov  neQiumtlv 
yiçavoç,  xa&evôetv  ftrjdk  hixqov  vvxzeçiç. 
Versum  septimum  primus  fuit  qui  in  suspicions  vocaret  Meine- 
kius,  emendare  nuper  conatus  Naberus  scrihere  voluit  UaUp  ^ 
xexçlo&ai  fiTjàk  yçv>  quod  periculosum  est  maxime  in  Athenaei 
codice  emendandi  genus.    Melius  opinor  Wilamowitrio  mihique 
opera  cessit  cum  coniceremus  IXalqt  firfôè  xqIbo&qi  %-ù  itavt  in 
quibus  xQit°&aL  verbum  illi  debelur,  reliqua  ego  correxi. 

Leni  med  el  a  sanari  potest  Eufeuli  trapnient  um  apud  Atlie- 
naeum  VI 260  cd  servatum,  quoDionysii  tyranni  mores  depingüntur: 
aXX'  èati  tolç  cefivoïç  /uey  av&aâéoTtçoç 
xai  tolç  xôlaÇi  7tàoi  %otç  axûmoval  %8 
èttvtotf  evoçytijoç*  rjytitcu  (dï)  ôrj 
tovjovç  fiôvovç  èXsv&éçovç,  xw  SovXoç  17. 
Necessario  requiritur  quod  particulae  ftév  opponatur,  nec  tarnen 
reel*  videtur  Meinekius  poetae  consilium  perspexisse  cum  toîat 
âè  xéXaÇc  nâai  scriberet  paullo  violentius:  quo  enim  pacto  eodem 
aliquis  versus  adulatores  animo  fuisse  potest  quo  erga  irrisores 
fuit,  aut  quo  pacto  is  qui  irrisores  idem  etiam  adulatores  pro  solis 
liberalis  animi  hominibus  habere  potest.  Mihi  videntur  ad  eundem 
ordinem  pertinere  oi  aefivoé  et  oi  xôlctxeç,  quorum  alteri  ridi- 
culis  laudibus  animum  eius  captant,  allen  probe  morati  homines 
neque  adulandi  Studium  sectanlur  neque  irridendi  odium  subeunt: 
in  utrosque  superbiorem  ac  severiorem  se  gerebat  Dionysius,  in- 
dulgentiorem  in  alteros.    1  laque  scribendum  xoïç  asfivoîç  pikv 
av&aôéoteçoç  xat  %oiç  xôXaÇc  rcàot,  toîç  oxutrvrovoi  âè  kav~ 
%6v  €v6çyrttoç. 

Denique  Dipbilo  fabulae  titulum  restituam  quem  Casanbonus 
codicis  lectionero  ignorans  quamvis  ingeniosa  coniectura  non  recte 
illi  eripuit.  Legitur  (Alb.  VI  223  a)  in  Marciano  JlqptXoç  h  eXatw- 
vr{qpçovçovai,  apographorum  archetypus  hàbuit  êXaiù)vr)<poçoïoi>>, 
Casaubonus  coniecit  'EXevtiyoçovoiv,  Meinekius  illum  secutus  'EXe- 
vr,q>oçovof] ,  neuter  cogitans  virginem  illam  non  Uevt](poçovaav 
sed  èXevjjyôçov  dicta  m  oportere,  ut  Xapnaârfflôçov  xaXafrij<poço> 
xavrjyôçov,  quae  omuia  et  ipsa  sunt  fa  bu  la  ru  m  nomina.  Magis 
sine  dubio  profani  argument!  fuit  Diphili  fabula  èXeuûva  qpçov- 
Qovvteç  sive  'EkaicuxHpçovQovvieç  seu  denique  ne  littera  quidem 
mulata  E).auoyrj(p0OVQOvytۍ  iuscripta. 


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SENTENTIARUM  LIBER  TERTIUS  26t 


VII.  Oracülcm  Callipoli  Chersonnesi  Thraciae  iu  urbe  inven- 
tum  ex  lapide,  qai  nunc  Constantinopoli  adservatur ,  denuo  tran- 
«cripsit  loa  an  es  Mordtmann  (Mitth.  d.  Athen.  Inst.  VI  261),  quo 
ei  apographo  alia  minus  recte  olim  a  me  administrata  esse  (epigr. 
fr.  1034)'),  alio  nun  quam  nisi  felici  coniectura  redintegrari  posse 
apparet  In  ipso  carmin  is  principio  praeter  leviora  quaedam  plane 
consentit  nova  lectio  cum  ea  quam  Franzius  ediderat 

AP<|>EIHZ  •  YIHITETEIMIINONIEPO(v  6<nv) 

APXAlftNIAPYMA  «i. 
lüque  non  corrigenda  haec  sunt,  sed  interpretanda.  Urbs  quaedam 
dkatar  antiquitus  condita,  culta  atque  dilecta  Alio  AP<t>EIHZ;  latet 
ma  tris  nomen  vel  eius  dei  qui  in  illa  urbe  praecipuis  honoribus 
utebatur  vel  eius  herois  qui  urbis  conditor  ferebatur:  itaque  non 
polest  Catliae  Urbs  signiAcari,  quae  nec  fabularem  habuit  originem 
wqoe  antiquam.  lam  vero  versu  quarto  Alvog  nomen  videtur 
f uperfsse ,  cui  urbi,  etsi  quo  sententiarum  nexu  memorata  sit 
propter  scrip  turam  boc  loco  nimis  mutilam  ambiguum  est,  apprime 
'amen  apta  sunt  antiquitatis  laus,  origo  divina,  denique  ni  fallor 
etiam  conditoris  eiusve  matris  nomen.  Nam  ut  dicam  quod  sentio 
îidetnr  mihi  conditor  Aeni  urbis  Aeneas  praedicari,  non  quidem 
Wç^mijç,  quod  lapicidae  vitium  est  ex  noto  pronuntiandi  usu 
Datum,  sed  *Ag>çeirjç  Alius  i.  e.  ^Aqfçoôlt^ç.  Longe  sane  diversa 
de  Aeoiorum  origine  tradiderunt  auctores:  Mytilenaeorum  Cumae- 
oromque  coloni  fuerunt  teste  Strabone,  nomen  unde  duxerint 
igooratur;  recte  enim  Meinekius  quae  apud  Stephanum  de  urbe 
Tbraciae  leguntur  ad  cognominem  Tbessaliae  urbem  transtulit. 
Sed  alia  quae  simili  nomine  utitur  Aenea  urbs  Ade  Hellanici  (apud 
Dionysium  I  47)  ab  Aenea  iussu  matris  condita  credebatur  (cf. 
Friedlaender  in  actis  menstruis  acad.  Berol.  1878  p.  759),  et  haec 
ipsa  ad  Thermaeum  sinum  si  ta  iam  antiquitus  cum  Aeno  ad  Hebrum 
flnvium  posita  confundebatur.  Confudit  certe  Conon  (narr.  46), 
qui  simili  ut  videtur  ac  Dionysius  auctore  usus  accuratius  Aeneo- 
ruDi  origines  persecutus  haec  addit  xat  xti^et  (silvêlaç)  jzôkiv, 
i;  tore  juèv  Aïvuct  àrto  xov  xtîoccvtoç  ,  vareçov  âè  fiaçevey- 
yônoç  tov  ôvôficttoç  Ahoç  èxh'jfh).  Itaque,  cum  praesertim 
Aeneam  Hellesponto  traiecto  priusquam  in  Pallenen  perveniret 
coDsenlaneum  esset  illas  quoque  regiones  peragrasse,  non  sine 

1)  velot  v.  29  scribendum  est  <rr/;<7at  âi  vv  xai  nç[on]îXrttov  rofoqpo- 
çoy  <t>oï?ov. 

Renne«  XIX.  18 


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262 


KA1BEL 


ratione  concludere  mihi  videbar,  easdem  fabulas  quae  ab  Aeniatis 
de  nobili  ipsorum  conditore  iactabantur  ab  Aeniis  receplas  esse 
ad  suarum  rerum  memoriam  mag  ni  fi  can  dam  ;  eoque  facilius  hoc 
fieri  potuisse  credebam  quod  cum  circa  exspirantis  liberae  rei 
publicae  Romanorum  tempora  in  gentis  luliae  eiusque  proauctoris 
honorem  ab  Graecis  quoque  multa  ambitiöse  ficla  esse  videantur, 
non  mirum  erat  si  Aenii  quoque  nominis  similitudine  freti  fabu- 
losam  Aeniatarum  hereditatem,  quorum  quidem  urbs  tunc  temporis 
diruta  fuit,  sibi  vindicarunt.  Cum  certiora  huius  rei  testimoma 
frustra  ipse  circumspicerem  indicavit  mihi  Wilamowitzius  meus 
Ammiani  Marcellini  locum  (XXII  8,  3),  qui  memorat  cruentas  Dio- 
medis  Thracii  sedes  et  convalles,  per  quas  Hebrus  sibi  miscelur, 
el  Maroneam  et  Aenum,  qua  dirts  auspiciis  coepta  moxque  reliaa 
ad  Ausoniam  veierem  ductu  numinum  properauit  Aeneas;  vide 
XXVII  4,  13,  ubi  eadem  fere  iterantur.  Ammianum  dum  has  ler- 
rarum  partes  describeret  graeco  aliquo  scriptore  duce  et  auctore 
usum  esse  legenti  patet;  Timagenem  Alexandrinum  fuisse  hunc 
auctorem  incerta  est  coniectura  Mommsenii  (Hermae  vol.  XVI  625). 
El  haec  quidem  de  Aenea  Aeniorum  conditore  :  magis  in  eo  haereo 
quod  Veneris  nomen  'Acpçeia  adhuc  nondum  innotuit;  sed  cum 
lectio  duorura  apographorum  consensu  ûrmata  in  suspicionem  vocari 
nequeat,  accipiendum  videtur  novum  nomen  poetae  fortasse  arbitrio 
formatum,  qui  cum  Apollinem  non  solum  ^ivxrjevij  sed  etiam 
Avvluov  appellari  sciret  eodem  modo  etiam  '^icpçoyéveiav  putaret 
"Acpçdav  nominari  posse.  —  Ad  ipsum  oraculum  ut  redeam,  viden- 
tur  Calliupolitae  deum  aliquem  Aeniorum  de  pestilentia  averteoda 
consuluisse,  quibus  deus  per  magnisonas  verborum  ampullas  ita  re- 
sponderet  ut  ante  omnia  suam  urbem  celebraret:  vos  qui  ad  sacrm 
nostram  antiquitus  conditam  Venerisque  filio  dilectam  urbem  adve- 
nistis  e.  q.  s. 

Vin.  Tabellae  aeneae  ante  hos  cxxx  annos  in  Bruttiorum  re- 
gione  repertae  (CIG.  5773)  diras  inscriptas  esse  bene  perspexit 
Curtius  Wachsmuth  mus.  rhen.  XXIV  (1869)  p.  474:  imprecatur 
Collyra  Melittae  quod  non  reddiderit  amiculum  et  aureos  très, 
quae  mutua  ab  ipsa  acceperit.  Extrema  qualia  ipse  ex  aere 
descripsi  haec  sunt: 

EIAE£YNniOIH£YM<|>ArolMI-HI£Aa£A 
Aoßlo^EIHNHYTToToNAYToNAEToNYnEA 

eoi 


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SE.NTENTIARUM  Lilt  EH  TERT1US  263 


Apparat  igitur  ferri  non  posse  quae  Wachsmuthius  restituenda  esse 
coniecerat  êl  ôè  awnloi  rt  ovpqxxyoi  ftoi,  actwg  xot  à&tuioç 
tfy  xil.  Sententia  perspicua  perspicuis  verbis  expressa  videtur 
his  il  âè  avvniot  !j  ovptpayoi,  fti]  eig  aw  o5  ct&ujiog  ut]v,  ?* 
lito  tov  avzov  aezov  vnéJL&oi,  nisi  quod  verba  rj  vnb  zbv 
mbv  aezov  vniX&oi,  quae  post  ov/uycryoi  collocata  oportebat, 
errore  omissa  extremo  loco  addita  sunt.  Forma  feminina  öS  usus 
est  Aristophanes  teste  Eustathio  (fr.  631  ed.  Kock)  r  /uofja  yàç 
90  xai  xcr  xçéa  %<h  xâçapog ,  ubi  temere  Gobetus  owg  restitui 
volait;  adiectiva  asyndeta  conveniunt  formulae  solemni,  cf.  tab. 
Heracl.  I  103  ai  dé  tig  xa  —  azexvoç  aq>wvog  èno&âvji  xzl. 
Baec  igitur  dicit  Collyra:  ne  vivam  ad  lucem,  si  ilia  mecum  edat 
rsd  bibat  vel  eadem  mecum  sacra  obeat. 

scr.  Gryphiae  Kai.  Febr.  G.  KAIBEL. 


lb* 


DIE  ILIASSCHOLIEN  DES  CODEX  LIPSIENSIS. 


Ausser  den  beiden  Veneti  A  und  B  ist  es  allein  der  Codex 
Lipsiensis,  dessen  Scholien  eine  Sonderausgabe  erfahren  haben,  von 
Bachmann  Leipzig  1835 — 38.    Ueber  den  positiven  Werth  dieser 
Compilation  bestehen  die  widersprechendsten  Ansichten.  Lehre  äus- 
serte sich  im  Jahre  1833  (Aristarch.2  p.  31  f.)  auf  Grund  der  ihm 
damals  noch  allein  vorliegenden  Excerpte  bei  Bekker  Uber  sie 
(und  die  im  Victorianus  erhaltenen  Scholien)  kurz  folgendermassen  : 
Si  quis  codice  A  rede  uti  vult,  quodam  lectionis  usu  et  prudent ia 
opus  est.    Qua  non  opus  in  codicibus  V(ictoriano)  et  L(ipsiensi)  et 
quae  B  cum  his  communia  habet.  Aam  de  his  breviter  diet  potest, 
nullum  unum  verbum  iis  credendum  esse:  ein  Urtheil,  welches  er 
durch  den  Hinweis  auf  einige  zweifellos  irrthümliche  Angaben,  die 
in  den  genannten  beiden  Handschriften  enthalten  sind,  zur  Genüge 
begründet  glaubte.  Ich  zweifle,  ob  es  nach  den  Erfahrungen,  die 
seitdem  mit  Scholiencodices  gemacht  worden  sind,  heutzutage  m>ch 
einen  einzigen  Sachverständigen  geben  wird,  der  wegen  einiger 
Irrthümer  und  Versehen  eine  ganze  Ueberlieferung,  wie  sie  in 
dem  Lipsiensis  uns  nun  einmal  vorliegt  (oder  doch  vorzuliegen 
scheint)  einfach  verwirft.    Die  Unterlassungssünden,  die  Verkür- 
zungen und  Verdrehungen  des  Ursprünglichen  und  die  übrigen 
Mängel  können  doch  nur  beweisen,  dass  der  Schreiber  der  Hand- 
schrift nicht  besser,  aber  auch  nicht  schlechter  war  als  die  grosse 
Masse  der  Scholienschreiber  überhaupt,  dass  also  bei  der  Benutzung 
des  Codex  vorsichtig  und  mit  steter  Berücksichtigung  des  ganzen 
übrigen  Materials  zu  Werke  gegangen  werden  muss;  von  einem 
nullum  unum  verbum  iis  credendum  esse  kann  auf  keinen  Fall  die 
Rede  sein.1)    Auf  der  andern  Seite  findet  man  wiederum  den 


1)  Auch  der  Venetua  A  ist  von  ähnlichen  Versehen  nicht  frei.  Beccards 
wohlbegründete  Einwände  (de  scholiit  in  Homert  J Hadem  f  'enetU  A,  diss. 


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DIE  ILIASSCHOLIEN  DES  CODEX  LIPSIENS1S  265 


Lipsiensis  anstandslos  als  relativ  selbständigen  Zeugen  neben  den 
übrigen  angeführt  und  verwerthet,  ihnen  gelegentlich  auch  wohl 
vorgezogen.  Schräder,  der  einzige,  soviel  ich  weiss,  der  sein  Ver- 
hältniss  zu  den  anderen  Scboliencorpora  genauer  untersucht  hat, 
kommt  zu  dem  Resultat,  dass  er  aus  zwei  heute  verlorenen  Massen 
contaminirt  sei,  und  bestätigt  damit  die  Selbständigkeit  der  Hand- 
schrift (Porphyrii  quaestionum  Homertcarum  reliquiae  p.  461). 

Ich  selbst  bin  zu  dem  entgegengesetzten  Ergebniss  gelangt 
und  zwar,  wie  ich  hoffe,  auf  streng  methodischem  Wege.  Ich  bin 
mit  Lehrs  der  Ansicht,  dass  der  Lipsiensis  allerdings  aus  der 
Homerscholienlitteralur  zu  verschwinden  habe,  aber  nicht  wegen 
einiger  Versehen  und  Fehler,  sondern  aus  anderen,  viel  gewich- 
tigeren Gründen,  die  ich  im  Folgenden  auseinandersetzen  will.  Zu 
diesem  Zwecke  ist  eine  gedrängte  Uebersicht  über  den  Inhalt  der 
Handschrift  unerlässlich  ;  sie  wird  uns  wenigstens  nach  einer  Seite 
die  Grenze  bestimmen,  welche  der  Untersuchung  von  vornherein 
gesteckt  ist.  Hoffmanns  Bemerkungen  in  seiner  sehr  verdienst- 
lichen Ausgabe  des  XXI.  und  XXII.  Buches  der  Ilia  s  (Clausthal 
1S64)  S.  46  f.,  auf  welche  man  einfach  zu  verweisen  pflegt,  finde 
ich  vor  der  Handschrift  selbst  theils  unvollständig,  theils  geradezu 
unrichtig,  und  zwar  in  Punkten,  welche  für  unsere  Frage  besonders 
wichtig  erscheinen.  Bei  der  Unterscheidung  der  verschiedenen 
Hände  ist  er  offenbar  durch  Bachmanns  gänzlich  unzuverlässigen 
Abdruck  irregeleitet  worden.1) 

Berol.  1650  p.  85)  hat  Lehrs  in  der  Anm.  der  zweiten  Auflage  kategorisch 
abgewiesen.  —  Für  den  Victorianus  genügt  es  aof  Römer  de  schotii*  Victo- 
rimi»  (Mnnchener  Schulprograram  1674)  und  die  unten  zu  nennende  Abhand- 
lung zu  verweisen. 

\)  Hit  der  Bachmannscheo  Ausgabe  war  für  diese  Untersuchung  schlech- 
terdings nicht  auszukommen.  Sie  giebt  weder  den  Inhalt  des  Coden  auch 
our  annähernd  gerreu  wieder,  noch  hat  sie,  wie  ich  mich  durch  theilweise 
Nachvergleichong  überzeugt  habe,  für  die  Unterscheidung  der  verschiedenen 
Schreiberhände  auch  nur  das  Geringste  gethan.  Es  macht  geradezu  den  Ein- 
druck, als  habe  Bachmann  es  darauf  angelegt,  Confusion  zu  stiften  und  den 
einfachsten  Thatbestand  thunlichsi  zu  verdunkeln  von  Anfang  bis  zu  Ende. 
Nicht  einmal  die  von  selbst  sofort  in  die  Augen  springende  Dreitheilung  des 
Codex  in  zwei  Chartscei  und  einen  Bombyeinns  hat  Bochmann  angedeutet. 
Die  beiden  vno&iotic  auf  Seite  1  Bachm.  gehören  gar  nicht  zum  eigentlichen 
Lipsiensis,  d.  h.  dem  Bombyeinns.  Dass  in  diesem  vielfach  Löcken  gelassen 
sind,  ist  für  die  Eruirung  seiner  Vorlagen  begreiflicherweise  von  fundamen- 
taler Bedeutung:  keine  Spur  solcher  Lücken  in  Bachmanns  Ausgabe.  Wo  der 


i 

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MAASS 


L 

Der  Homercodex  Nr.  1275  der  Leipziger  Universitätsbibliothek 
besteht  aus  drei  verschiedenartigen  Massen. 

1.  Fol.  1 — 50  ist  auf  weissem  Linnenpapier  von  mehreren, 
mindestens  zwei  Händen  geschrieben,  die  beide  dem  15.  Jahrhunderl 
angehören.  Er  enthält  auf  fol.  1 — 2'  fln.  die  Homerviten  4  und  5 
bei  Westermann  (biographi  p.  27  s.) ,  an  deren  Schluss  die  soge- 
nannten 'Epigramme  Homers'  (aus  der  pseudoherodoteischen  Bio- 
graphie) als  ozixoi,  ovç  tnï  talç  nôUoi  diatQtßuiv  ïkeyev  an- 
gereiht werden.  —  Fol.  2b  wird  zunächst  die  Veranlassung  des 
troischen  Krieges  theilweise  nach  den  Kyprien  erzählt  '),  dann  eine 
prosaische  und  eine  metrische  Hypothesis  des  ersten  Buchs  ge- 
Codex zwischen  mehreren  Scholien  genau  scheidet,  sind  diese  oft  bei  Bach- 
mann  contaminirt,  im  umgekehrten  Falle  dagegen  ohne  jede  Orienürnng  ge- 
trennt. Einen  Theil  der  Ititerlinearglossen  hat  Bachmann  aufgenommen  (na- 
türlich ohne  irgend  welche  Unterscheidung),  andere  wieder  nicht.  Sternchen  * 
wendet  er  mit  Vorliebe  an,  zu  welchem  Zwecke,  habe  ich  nicht  entdecken 
können.  Man  wird  zunächst  annehmen  wollen ,  dass  durch  sie  Znsätze  spä- 
terer Hände  markirt  werden  sollten.  Fflr  eine  Zahl  von  Fällen  trifft  das  zn, 
für  mindestens  eben  so  viele  aber  nicht.  Man  denke  sich  bei  der  Benutzung 
die  Sternchen  einfach  fort.  Ausserdem  muss  Bachmann  nach  Bekkers  Scho- 
lienausgabe verglichen  haben:  vielfach  giebt  er  die  Scholien  nicht  nach  dem 
wirklichen  Lipsiensis,  sondern  nach  einem  der  übrigen  bei  Bekker  abgedruckten 
Codices.  —  Ich  betrachte  es  unter  diesen  Umständen  als  ein  entschiedenes 
Glück,  dass  ich  in  dieser  Abhandlung  die  gänzliche  Unbrauch barkeit  des 
Lipsiensis  erweisen  kann.  Andernfalls  würde  eine  neue  Ausgabe  des  Lipsiensis 
gefordert  werden  müssen.  Schräder  hat  für  seinen  Porphyrius  denn  auch  die 
betreffenden  Partien  neu  verglichen. 

1)  Er  lautet:  oi  &toi  rijç  Gtrtdoç  xai  tov  IlrjXéatç  yâfiovç  rjyoy  iv 
llr^itp  xitç  OiaoaXtaç  Sçét,  ij  de  "ïsptf  àxXyToç  tt7itXitq>âtj,  ioç  fAq  laçûo- 
oouo  lovtovç  naçovaa'  ittjxayârai  ovv  ioiovtÔv  Tf  Xaßovaa  XQvoovy  (aî,- 
Xov  iniyoâfpa  i»  avTo)  'xfj  xaXij  to  iii}Xov  xai  xou'taaoa  dç  Ltiaov  &intti 
rb  avitnootov  qyiXovttxovoi  di  vnig  ovtov  ij  Ti"Hça  xni  '^S/jya  xai  'Acfço- 
dittj  xai  âéoyrai  tov  Jibç  xçiyai  airaç'  o  àt)  âçy^aâiuyoç  Eçurj  nçoa- 
lâtiti  7t{t6ç  IdXiÇay&Qoy,  tov  xai  llâoty,  avTaç  àyayfîy,  Tlçtâuov  de 
nalda  T(ôy  Tçaïtov  fîaotXitoç  ini  riji  "Jdijç  ßovxoXoiyra,  évita  ëxâorrj  dûçov 
Tip  vtaviaxto  nooitiivtv,  'Hça  itev  ßaotleiav  xqv  /neytarqv,  'A&rjvâ  di  to 
iv  noXitiotç  xçaroç,  'Aqjoodirq  de  Ttjv  xaXXto~rr]v  yvvatxa  'EXêviiv,  y  xai 
ovv&éttevoç  to  xaXXtaTtïov  viper  xai  aviinçaTzovatjç  avTtjç  nXtvaaç  eis 
Aaxedaiiiova  'EXévqv  àçndÇti  xrtv  tov  MeveXàov  yvyaîxa,  ö&ev  di;  ivaeTt} 
nôXeuov  a  wißt  yevio&at  "EXXtjoi  re  xai  Tçoiaiy.  Die  Erzählung  steht  mit 
einigen  Varianten  unter  Libanius'  diluai  a  (Mythogr.  graeci  ed.  Wetter- 
mann p.  37 «J,  Hfl.). 


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DIE  ÎLIASSCHOLIEN  DES  CODEX  LIPSIENSIS  267 


geben,  die  letztere  in  nur  einem  Hexameter.1)  —  Fol.  3'  Eiç  n]v 
Dfirßov  'Iktâôa  è^yr^atç  'Ituctvvov  yçafiftarixov  rov  TÇtiÇov 
mit  umfangreichen  Randbemerkungen,  die  Bachmann  mitabgedrucki 
hat.  —  Fol.  48*— 49 b  steht  von  anderer  Hand  als  fol.  1  und  2 
die  Tollständige  Homervita  des  Pseudoherodot.  Dieser  ganze  erste 
Theil  der  Handschrift  kommt  für  unsere  Untersuchung  nicht  in 
Betracht,  wohl  aber  der  folgende. 

2.  Fol.  52      268 b  enthält  auf  dickem  braungelben  Baum- 
wolleopapier Buch  I — XIX  89  der  Ilias  mit  Scholien  von  derselben 
ersten  Hand  am  oberen  und  äusseren  Rande;  auch  fehlt  es  nicht  an 
loterlinearglossen  des  ersten  Schreibers,  der  sich  von  den  späteren 
nicht  immer  leicht  unterscheiden  lässt.  Unter  diesen  lege  ich  be- 
sonderes Gewicht  auf  diejenige,  welche  ich  im  Folgenden  'zweite 
Hand'  nennen  will.    Nach  ihrer  Paläographie  zu  urtheilen  steht 
«  der  ersten  zeitlich  nicht  fern,  sie  zeigt  dieselbe  leicht  und 
flüchtig  hingeworfene,  kühn  abkürzende  Schrift,  bediente  sich  aber 
mts  viel  feineren  Schreibmaterials  und  formte  die  Buchstaben 
Wäcbtlich  kleiner.    Lücken,  die  der  erste  Schreiber  im  Texte 
mehrfach,  wo  seine  Vorlage  versagte,  gelassen,  hat  diese  Hand  oft 
auszufüllen  unternommen,  auch  rührt  ein  grosser  Theil  der  Inter- 
linearglossen von  ihr  her;  wohl  möglich,  dass  sie  dem  ersten  Be- 
sitzer des  Codex  selbst  angehört.  Was  noch  später  und  wiederum 
zu  Terschiedenen  Zeiten  zwischen  den  Zeilen  nachgetragen  ward, 
ist  auf  das  Fassungsvermögen  byzantinischer  Schuljungen  berechnet 
und  wegzuwerfen.    Auch  unter  den  jüngeren  Zusätzen  zu  den 
Randscholien  habe  ich  irgend  etwas  Brauchbares,  das  nicht  schon 
anderweitig  überliefert  wäre,  nicht  zu  entdecken  vermocht;  auch 
sie  müssen  von  der  einheitlichen  Masse  des  Codex  Bombycinus, 
wie  dieses  Hauptstück  des  Lipsiensis  passend  genannt  wird,  ausge- 
schlossen werden.  —  Es  gilt  nun  über  die  ungefähre  Entstehungs- 
zeit des  Bombycinus  ein  Urtheil  zu  gewinnen.  Einen  sicheren  An- 
haltspunkt bietet  das  citirte  Quellenmaterial.  Zu  M  255  lesen  wir 
auf  fol.  203  •  von  erster  Hand,  wie  ich  ausdrücklich  gegen  Bacil- 
li "EfXfjttTQoç  imygayr}  •  &\<ptt  Xiraç  Xqvaov,  Xoiubv  axQttxov,  fy&o; 
ärtamoy.    Diese  wie  die  im  Bombycinus  bald  von  erster  bald  von  zweiter 
Haod  erscheinenden  metrischen  Ueberschriften  stammen  wohl  aus  derselben 
Fabrik  wie  die  zur  Odyssee  gehörigen,  welche  nach  Naucks  Yeiniuthung 
frühestens  im  12.  Jahrhundert  entslanden  sind  (Bulletin  de  VAcad.  de  St.  Pé. 
tmbourg  IS72  p.  194). 


268 


MAASS 


mann  und  Hoffman ü  bemerke,  &éXyevbov:  xai  èlvnei,  ovx 
tjvqpoaivev'  ezvpoXoyeï  ôh  b  QeooaXovîxyg  drto  zov  aytiv  zbv 
àvÔQwnov,  ov  $éUt  xai  ov  ßovXezai.  Die  angezogene  Eustathius- 
stelle  findet  sich  vol.  III  p.  Ill  ed.  Slallbaum:  ozt  ôh  zb  &éXyeiv 
ovx  Ini  ifiovffi  xttzai  naçà  z(j>  noiyzfi,  ug  r)  vozegov  exei 
ZQfjoiQt  ôrjXov  fikv  xai  vvv  qpaveçojg*  xai  iv  aXXoig  ôh  noXXaxov 
b  no  it)  trig  avzb  fzaotozîp'  bXioç  yàç  opvoixrjç  eveçysiag  Hxoza- 
oiv  %b  &éXyeiv  ôrjXoï  .  .  .  ïva  rt  &éXyeiv  zb  ov  &éXei  ziç  àrcâ- 
yeiv.  Zu  O  410  bemerken  die  Scholien  fol.  243*  wieder  von 
erster  Hand  ozâ&fii]:  ov  xai  naçoifila  zb  ozâ&fAij  Xevxi, 
tâg  qnqoiv  'AyiozozéXrég,  zb  àzexvcûg  *Wl  ^nt  *oùç  xaXovg 
'ozâ&fiT]  Xevxi/  •  oi  ôh  veiôteçot  elnov  zr)v  Xevxrjv  ozâ&fitjv  knl 
àoaqpovç,  oneç  ovx  àoéoxtt  1$  OeooaXovixeï.  Eustachius'  Worte 
stehen  vol.  III  p.  275.  'Dahin  wird',  vermuthel  Hoffmann  p.  47, 
'auch  das  Scholioo  zu  0  555  zu  rechnen  sein,  iu  welchem  Apion 
und  Herodorus  genannt  werden,  und  welches  aus  Eustathius  ge- 
nommen sein  kann',  vielmehr  genommen  sein  muss,  wie  die  fol- 
gende Gegenüberstellung  ergeben  wird,  Schol.  0  555  (fol.  154*  von 
erster  Hand)  :  'AolazaQXog  zi]v  xazà  <pvoiv  XaLinçàv  Xéyti,  xav 
fÀ^  nXföovoa  j)  Cod.)*  ei  yàç  jiXrjoooiXqvog  r]v,  ixçvnzovzo 
(èxéxQvnzo  Cod.)  ov  fiaXXov  oi  àozéçeg'  zivèç  ôi  ôiéoaaoav  zb 
q>  a  i  iv  tj  v ,  cp  â  e  i  ebiàvzeg  ßaQvzövtp  ovbfiazi  xai  zb  vrjv 
7iiQi07vâoavteç,  voi'^oavzsg  ziv  (to  Cod.)  vr^v  zrp  véav,  rjyovv  zrtv 
açzi  qpioztÇeo&ai  aQ^afiévr^v ,  oie  avzijg  duvôçov  opaivovorjg 
ctQttiQ£7zrj  zà  àozça  qpaivovzai"  zovzo  ôè  (péçezai  èv  zoïç 
An'navog  xai  'H qoôÛqov'  ovzu*  ôh  xai  Navatxâa  elg 
nXvvovg  iovoa  èo&rjza  opiçei  (paent]*,  ov  zt)v  zôte  qpaeivijv  — 
nXvv&r>vai  yàç  avzt)v  $ôei  —  àXXà  zijv  Xafingàv  zfj  lôiozrjzi. 
Eustath.  II  p.  231:  àXXà  q>aeivi)v  Xéyei  xazà'Aolozaoxov  zt]v 
qpvoei  zoiavzrjv,  xav  ^  nXrfîovaa  fi  («fy  Cod.)  qnazoç'  ovzw 
xai  Navoixâa  eig  nXvvovg  iovoa  qpéçei  io&îjza  <pauvt)v,  ov 
zr)v  zôzt  qpaetvrjv  —  nhvv$îtvai  yàç  avxr)v  eôet  —  àXXà  zrtv 
xazâ  zi  ïôiov  Xa^nçâv  eîg  yàç  zt)v  iôiàztjza  zrjç  èo&rjzog 
ixeï  àvaqpèoezai  jj  XéÇig.  zivèç  ôé,  tu  g  èv  zolg  'Anîwvoç 
xai  'HqoôÛqov  qpéoezai,  ôixozourjoavzeg  zr{v  otXrjvrjv  iv 
zijt  (paei  vrjv,  zb  fihv  q>âei  naowÇvvav  zb  ôè  vrjv  itiçikanaoa\y 
einôvzeg  zr)v  z(p  qpâti  v^v,  o  lozt  véqv,  r<yovv  açzi  qptJZiÇe- 
o&ai  ctQ^afiivyv  t  ore  avzrjç  afuôçvv  (paivovorjç  aQiTtçenîj  za 
aoiça  opaivezat.    Also  Eustathius  gehört  zu  den  Quellen  des 


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DIE  ILIASSCHOLIEN  DES  CODEX  LIPSIENSIS  269 


Codex,  freilich  zu  den  Nebenquellen *) :  in  den  ersten  beiden 
Büchern  z.  B.  erscheint  er  überhaupt  nicht.') 

Der  zweite  Terminus  lässt  sich,  so  viel  ich  sehe,  allein  der 
Palflograpbie  der  Handschrift  entnehmen  und  bleibt  deshalb  un* 
bestimmt.  Bis  gegen  Ende  des  14.  Jahrhunderts  war  Baumwollen- 
papier in  Gebrauch  sammt  der  diesem  Material  eigentümlichen 
flüchtigen  Schrift.  Zwischen  1200  und  1400  muss  dieser  Theil 
der  Handschrift  entstanden  sein.  Hoffmanns  genauerer  Ansatz  auf 
1300  entbehrt  paläographisch  der  Begründung,  die  Möglichkeit  wird 
natürlich  Niemand  bestreiten.')  —  Die  Verse  P  39—89  auf  fol. 
26S  sind  übrigens  von  einer  andern  der  ersten  jedenfalls  gleich- 
zeitigen Hand  geschrieben. 

3.  Mit  fol.  268 "fin.  endet  der  Codex  Bombycinus  {P  89). 
Auffällig  erscheint,  dass  diese  letzte  Seite  allein  keine  Scholien 
aufweist.  Ich  sehe  darin  den  Beweis,  dass  der  übrige  Theil  der 
lüas  (F  90  bis  zum  Schluss)  nicht  zufällig  heute  im  Bombycinus 
fehlt,  etwa  in  Folge  des  Wegfalls  von  Blättern:  der  Codex  Bom- 


1)  Es  wird  manchem  willkommen  sein ,  dass  Eustathius  (und  ebenso 
Athenaeus)  auch  in  dem  Cantabrigiensis  81  des  Collegium  Corporis  Christi 
benutzt  worden  ist.  Dass  dieser  Codex,  welcher  Was  und  Odyssee  mit  Scho- 
lien enthält,  im  7.  Jahrhundert  geschrieben  sei,  wie  Josua  Barnes  zu  be- 
haupten wagte,  hat  freilich  so  wenig  Glauben  gefunden,  wie  Ernestis  Ver- 
sicherung, dass  der  Lipsiensis  Bombycinus  ins  8.  gehöre.  Trotzdem  verspricht 
man  sich  von  dem  Cantabrigienais  noch  viel  zu  viel,  weil  meines  Wissens 
noch  Niemand  es  öffentlich  ausgesprochen  hat,  dass  es  ein  Minuskelcodex  ist, 
ein  Chartaceos  saec.  XIV — XV,  welcher  solche  Hoffnungen  erweckt.  Vgl. 
La  Roche,  Homerische  Textkritik  S.  475.  Hoffmann,  Ausgabe  des  <P  und  X  S.  4. 

2)  Auch  die  Citate  des  Lexikographen  Pausanias  entnahm  der  Schreiber 
des  Bombycinus  dem  Eostathins,  z.  B.  fol.  115*  zn  E  726:  tnjucitoamt  âê, 
lu  y  nÜtfAvn  xai  Toçpr,  Xéyttai'  zôquov  âi  Xiyu  x^y  rvnuiijy  zoo/y 
yn*  ô  AvxôtfQW  y  âé  T(Sy  Kqt}T(Ôv  yhôaaa  rôouar  9Ïâ*y  lâiay  rdfiv, 
r,ç  6  7tQociQX<s>v  toçuccq^ijç  Xiyttar  llavoaviaç  âi  ix  rr,ç  TÔQ/nréç  ix  rov 
xa9r(xovroç  âçôfÀOv  ixroQutlv,  ijyovr  ixßaivuv.  Cf.  Eust.  II  p.  64:  <x»;uf<w- 
0<tt  âi,  <oç  jj  nXijfiyrj  xal  tôquij  Xiytrat  .  .  .  iaxl  â'  irrrtv^a  n^oa&tlvai 
xmi  trty  xtiià  Avxöfpqoya  TVTiuTqy  f(ô  TQO%(p  xé^finy,  qyovy  ttvXnxottäif 
yQaufiqy  oiâapiv  âi,  cfc  jj  xtây  Kçqrày  yXciooa  tôçfiay  olâfy  iâiav  xa&y 
ôfiotÔTrjra  itây  iyrav^a,  ô  nQOctQx<ny  lOQpaQXW  Xiytxai  naç'  avxoîç' 
ïïavoav'taç  âk  ix  xijç  rôç^rjç  xai  IxTOQutlv  Xiyet  ro  xov  xa&tjxoyxoç  âçôuov 
hßaiytty.  Dasselbe  gilt  von  den  Citalen  aus  dem  Lexikon  des  Aelius  Diony- 
sius, Aristophanes'  Glossen  u.  A. 

3)  Schräder  setzt  den  Lips.  Bomb,  in  den  Anfang  des  14.  Jahrhunderts, 
Biels  (nach  mündlicher  Mittheilung)  'in  das  14.  Jahrhundert'. 


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270 


M  A  ASS 


bycinus  ward  nie  weiter  geschrieben,  als  er  heute  vorliegt.  —  Eine 
viel  spätere,  wohl  noch  dem  15.  Jahrhundert1)  angehörige  Hand  hat 
ihn  fortgesetzt.  Sie  bedient  sich  nur  des  glänzend  weissen  Linnen- 
papiers, bei  der  Spärlichkeit  der  Randscholien  war  es  ihr  ein 
Leichtes,  hier  zwei  Columnen  auf  die  Seite  zu  bringen.  Offenbar 
standen  dem  Schreiber  dieses  Theites  nicht  die  in  den  Scholien 
des  Bombycinus  benutzten  reichhaltigen  Hilfsmittel  zur  Verfügung, 
er  gab,  was  er  hatte,  und  das  war  wenig  und  werthlos.  Jedenfalls 
beruht  die  wirkliche  oder  geglaubte  Bedeutung  des  Lipsiensis  für 
die  Homerscholienlitteratur  nicht  auf  diesen  dürftigen  Resten,  son- 
dern einzig  und  allein  auf  dem  Inhalt  des  Bombycinus,  der  uns 
darum  ausschliesslich  im  Folgenden  beschäftigen  wird. 

IL 

Der  Schiffskatalog  wird  im  Lipsiensis  fol.  75'  sqq.  als  selb- 
ständiger Bestandteil  behandelt  und  demgemäss  auch  von  erster 
Hand  mit  eigener  Ueberschrift  versehen:  àçxrj  irjç  Boiwriag 
'Ofiijçov.  Hätte  man  sich  jemals  die  Mühe  genommen,  seine 
Scholien  mit  dem  Venetus  B  auch  nur  flüchtig  nach  den  Ausgaben 
zu  vergleichen ,  so  würde  man  sofort  die  auffällige  Thatsache  be- 
obachtet halten,  dass  die  beiden  Handschriften  sich  in  dieser  Partie 
vollständig  decken.  Sogar  die  Zusätze  des  Venetus  B  von  zweiter 
Hand,  welche  beträchtlich  jünger  ist  als  die  erste,  aber  noch  vor 
das  14.  Jahrhundert  angesetzt  werden  muss,  kehren  in  durchgehen- 
der Uebereinstimmung  und  in  derselben  Reihenfolge  wieder  hier  wie 
dort.  Die  auszunehmenden  Fälle  kommen  der  übrigen  Masse  gegen- 
über gar  nicht  in  Betracht.  So  steht  aus  Versehen  im  Lipsiensis 
Schol.  702  vor  700,  632  vor  631,  599  von  zweiter  Hand  (des  Vene- 
tus B)  vor  dem  Schol.  von  erster,  endlich  ist  das  Einleitungszetema 
Schol.  494  durch  Zufall  hinter  Schol.  523  verschlagen.  Wegge- 
lassen sind  nur  zwei  Schol.  509  (=  vol.  III  p.  141,  1 1  —  12Dindorf, 
also  ganz  kurz  und  darum  leicht  zu  übersehen),  und  ein  unge- 
wöhnlich umfangreiches  und  darum  unbequemes  Scholion  ibid. 
p.  147,  7  — 151,  30.  Dem  gegenüber  findet  sich  im  Lipsiensis  kein 
Plus  von  erster  Hand  —  denn  in  dem  Schol.  554  aoo  n  ro  a  t: 
7tçûjTog  xoopov  7io).é^iov  tt]v  Tzaqâxa^iv  tovôfiaoev  xal  oïtoç 

1)  Wenn  sich  Hoffmann  den  ganzen  Codex  in  der  Zeit  von  1300—1350 
entstanden  denkt,  so  ist  das  nicht  glaublich.  Die  beiden  Chartacei  gehören 
gewiss  nicht  noch  dem  14.  Jahrhundert  an. 


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DIE  ILIASSCHOLIEN  DES  CODEX  LIPSIENSIS  271 


(Meneslheus) ,  çrjoiv,  ovx  ix  neiçaç  (wie  Nestor),  a IV 
fjlixiag  sind  die  gesperrt  gedruckten  Worte  zwar  nicht  den 
Scholien  des  Venetus  B,  wohl  aber  dem  Homertexte  v.  555  NionoQ 
oîoç  $Qt£ev  o  yàç  nçoyevéoteçoç  rjev  entnommen,  also  ohne 
Beweiskraft  —  dagegen  sind  sämmtliche  leichte  und  schwere  Cor- 
ruptelen,  die  in  B  stehen,  getreulich  conservirt.  Einige  Beispiele 
werden  nicht  überflüssig  sein.  Schol.  499  lesen  wir,  dass  bei  der 
boeotischen  Stadt  H  arma  der  Wagen  des  Adrasl  von  der  Erde  ver- 
schlungen sei,  èxeï  xatenôxhj  (so  Meineke)  to  aç^a  tov  'Adçâ- 
OTOv ,  oi  àè  to  'Auqpiaoâov:  xatenâyi]  B  Lp.  Schol.  511  be- 
stimmt die  Lage  von  Nisa,  loti  ôk  naçà  tov  Evçinov:  Evqmî- 
ôrty  B  Lp.  Schol.  526  steht  ein  Citat  aus  Kallimacbos'  delischem 
Hymnus  (v.  73),  %nnXt]v  AtyiaXov  te  xai^Açyeoç:  äoteog  B  Lp. 
Yon  Oibalos  Hippokoons  Sohne  ist  Schol.  581  die  Rede:  'Inno- 
vator B  Lp.  Schol.  649  erscheint  Leukon  o  TahÔ:  6  taXaç  BLp. 
Schol.  833  "Aqtiç  yàg  ovôèv  taiv  xaxiZv  XrJÇetai:  ovâéva  BLp. 
Dies  ist  etwa  die  Hälfte  der  beiden  gemeinsamen  Corruptelen. 

Sehen  wir  uns  diejenigen  Fälle  an,  wo  der  Lipsiensis  vom 
Text  des  Venetus  B  abweicht.  Zum  Theil  sind  diese  Varianten 
gleichbedeutend  mit  Verderbnissen,  zum  anderen  wenn  auch  ge- 
ringeren Theil  ertragliche,  aber  nicht  bessere  Lesarten  als  die 
von  B.  Es  wird  zweckmässig  sein,  diese  Varianten  hier  allesammt 
der  Reihe  nach  folgen1)  zu  lassen,  um  die  Controlle  zu  erleich- 
tern: III  p.  137,  7  Dind.  ïxov  B;  %o%ov  I  8  nvxaXyoov  B: 
fivxaXvaov  Lp  |  20  xai  xçôyioç  xat  Çévtoç  B:  xçôvioç  Çévioç  Lp  j 
p.  13$,  15  noXiyviov  B:  noXiyviov  Lp  ||  p.  139,  27  ànb  jtùv 
Içex^éiog  B:  otnb  içex&éwç  Lp  |  32  luoeôç  B:  wçaiôç  Lp  -| 
p.  140,  28  toxlo&ai  B:  loxioai  Lp  ||  141,  11  fivxt]vtuv  B:  ßrj- 
xvvùjv  Lp  I  noXiv  —  Xaxwvtxrtç  om.  Lp  |  14  hü  B:  ênei  Lp  | 
22  ovvex3  açiotoç  B:  ovvex*  aç  açtotoç  Lp  ||  142,  11  tqi- 
(pvXiaç  B:  tçupvXXtaç  Lp  |  22  oftoiotgörntt  B:  b^iOTçôytvi  Lp  | 
29  onwç  B:  oneç  Lp  ]  143,  12  elxov  B:  ïoxov  Lp  |  13  av- 
toiç  B:  avir}*  Lp  |  24  t<  xeqpaXXtjvia  B:  xe(paXrjvia  Lp  |  33 

1)  Voq  einem  Vergleich  der  Lemmata  des  Lipsiensis  mit  den  Dindorfschen 
Cm  seiner  Ausgabe  des  Venetus  B)  ist  natürlich  abzusehen:  Dindorf  hat  sie 
willkürlich  zugesetzt  Im  Venetus  B  finden  sich  nicht  Lemmata,  sondern  die 
bekannten  Verweisungszeichen  und  Zahlen.  Ich  habe  im  Folgenden  trotzdem 
Nindorfs  Lemmata  beibehalten.  —  Die  Interlinearglosseu  des  Lipsiensis  haben 
oaiürlich  ebenfalls  keine  Lemmata. 


272 


M  A  ASS 


fit]  oxoçnuoivto  B:  i;  fit]  èoxoçniÇovto  Lp  |  34  à  p  élit  B: 
àfAéXXei  Lp  H  144,  21  ei  fir;  B:  d  xai  fit)  Lp  ||  145,  17  gaLué- 
7irj  B:  xakiuôitTiyi  Lp  |  22  afifAüi»  B:  aftfivaty  Lp  J  146,  19  to 
ê  B  :  tij*  ?  Lp  I  24  t$  oio/uazi  arjrteôôvaç  B  :  a^/tfidôvaç  xcp 
oiLifictTi  Lp  II  147,  8  xéxXrjxs  B:  xéxlt]jat  Lp  |  11  aqurp  B: 
(iç7iï]v  Lp  I  17  àji£QQrtynévat  B:  ineQQyyftévai  Lp  |  22  tt^Ô- 
#ooç  B:  7iQ('j&oç  Lp  |  25  toSto  xaXoûai*  ot  frtoçeç  B:  xa- 
lovoiv  ol  çijtQQêç  zovto  Lp  H  151,  31  7tçoa>ax£Oi;CT<u  B:  a»a- 
x^ov^rat  Lp  I  152,23  eïiÇafiépaç  B:  evÇafAévatç  Lp  |  30  ahs/av 
o  ßaodevg  B:  afreiav  Lp  ||  153,  8  otiçvoioi  B:  omtc^ vois  Lp  | 
11  6££tv  onr^oy  B:  o/iÀov  e^ety  Lp  |  25  ^(ro^ao;  B: 
*rjaç>  Lp  I  26  Xé^utv  B:  A^oy  Lp  |  31  fiôvovç  B:  ftôvwç  Lp  | 
32  (foxeî  tb  B:  doxi?  Lp  |  154,  24  tj  Tjuiôv tjv  B:  t^uiovwv  Lp  | 
25  fÂCcXiota  B:  /uâÀÀov  Lp  ||  155,  4  bçoç  B:  to  o$oç  Lp. 

Hierzu  gesellt  sich  schliesslich  die  einzige  Variante  von  Be- 
lang p.  152,  13  zu  B  805,  wo  Iris  dem  Hector  den  Rath  ertheilt, 
die  Schaaren  sich  stammweise  unter  ihren  heimischen  Führern 
sammeln  zu  lassen  :  eôei&v  ovv,  oti  &eov  xoivbv  xai  àv&çoînov 
àotrrj  '  xai  fiàXlov  fovto  h  noléfiq)  ôictyoQOv  Lp  :  ctâiâ<pooov  B. 
Der  Venelus  B  hat  hier  wieder  einmal  stark  gekürzt,  wie  so  oft; 
vgl.  Romer,  die  exegetischen  Scholien  im  Venetus  B.  Das  Scholion 
wird  erst  verständlich ,  wenn  man  sich  v.  360  ff. ,  wo  Nestor  den 
Achäerfürsten  dasselbe  wie  Iris  den  Troern  räth,  verglichen  denkt: 
XQiv1  àvôçaç  xai  à  (pvlay  xcnà  qpçrjzçaç  'Ayâu^ivov  x%X.  Aus 
seinem  dem  Venetus  B  sehr  ahnlichen  aber  vollständigeren  Scho- 
lienexemplar hat  denn  auch  Euslathius  vol.  I  p.  283  diese  not- 
wendige Beziehung  hinzugefügt:  orjueiwocu  dé,  ozi,  h  oîç  ta 
iqç  "Içidoç  tavta  t$  Néatoçi  b  Tioirjtrjç  q>9âoaç  àvé&erQ 
Ttaoaivovvti  Ta  OfiOia,  cpaoiv  oi  nalaioi,  on  ïdu&v  "OfitiQoç 
u>ç  &eov  xotvbv  xai  àvÔQtônov  t)  ccQtxi).  4Und  das  ist  zumal 
im  Kampfe  wesentlich'  also  ôiâ<poç>Qv,  wie  der  Venelus  richtig 
längst  corrigirt  worden  ist.  Niemand  wird  dieser  einen  so  nahe 
gelegten  Verbesserung  urkundlichen  Werth  beimessen  wollen. 

Mit  dieser  EigenthUmlichkeit  des  Lipsiensis  hängt  es  weiter 
eng  zusammen,  dass  er  Scholien  willkürlich  vereinigt  hat,  die  im 
Venetus  B  getrennt  hinter  einander  stehen.  Zu  v.  761.  776.  824 
le^en  wir  in  B  je  zwei  Bemerkungen,  die  erste  von  erster,  die 
zweite  von  späterer  Hand:  der  Lipsiensis  hat  sie  unterschiedslos 
in  eins  zusammengeschrieben.    Zu  v.  827  bietet  B  vier  getrennte 


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DIE  IL1ASSCH0LIEN  DES  CODEX  LIPSIENSIS  273 


Scholien:  das  dritte  (von  erster  Hand)  und  vierte  (von  zweiter) 
sind  im  Lipsiensis  contaminirt. 

Damit  ist  zur  Evidenz  bewiesen,  dass  der  Lipsiensis  für  die 
Scholien  des  Schiffskatalogs  nichts  ist  als  eine  Abschrift,  eine 
Tillig  werthlose  Abschrift  des  Venetus  B. 

Nun  müsste  ein  sonderbarer  Zufall  gewaltet  haben,  wenn  sich 
dieses  Abhängigkeitsverhältnis  auf  die  genannte  Partie  sollte  be- 
schränken. Vielmehr  drängt  sich  unabweisbar  die  Vermuthung  auf, 
dass  ß  auch  sonst  vom  Schreiber  des  Lipsiensis  excerpirt  ward.  Dem 
Ht  wirklich  so.  Durch  das  ganze  Scholiencorpus  des  Lipsiensis  zieht 
sich  die  wörtliche  Uebereinstimmung  mit  B  hindurch ,  ohne  dass 
in  den  fraglichen  Stücken  dem  Lipsiensis  je  die  Stellung  einer 
selbständigen  (also  gelegentlich  auch  besseren)  Ueberlieferung  zu- 
zuweisen wäre:  die  ersten  beiden  Bücher  sind  von  mir  nach  die- 

Gesichtspunkt  genau  durchgeprüft,  die  übrigen  stellenweise 
daraathin  angesehen.  Ich  habe  also  das  Recht  zu  folgender  Be- 
hauptung: die  Scholien  B  sind  im  Lipsiensis  Bomby- 
ciflos  für  die  übrige  Ilias  neben  anderen  Quellen,  für 
dea  Schiffskatalog  dagegen  ausschliesslich  repro- 
duce t.  Warum  wohl  für  den  SchififskaUlog  allein?  Falls  das  nicht 
zufallig  ist,  wird  man  wohl  von  vornherein  zu  der  Annahme  greifen 
müssen,  dass  die  anderen  Hauptquellen  (zu  welchen  Eustathius 
nicht  gebort  vgl.  Seite  26S)  für  jene  Partie  versagten.  Man  wird 
sich  nun  erinnern,  dass  der  SchiiTskatalog  mehrfach  in  Hand- 
schriften allein  für  sich  als  selbständiges  Gedicht  erscheint,  los- 
gelöst aus  dem  Verbände  der  Ilias,  wie  es  ja  im  Lipsiensis  selbst 
der  Fall  ist,  in  andern  ganz  fehlt,  z.  B.  im  Venetus  459  saec.  XIV.1) 
Ist  die  Vermuthung  zu  kühn,  dass  unter  den  im  Lipsiensis  haupt- 
sächlich benutzten  Hilfsmitteln  nur  der  Venetus  B  den  Schiffska- 
telog mit  Scholien  enthielt?  Die  weitere  Untersuchung  wird  diese 
Vermuthung  zur  Evidenz  erheben. 

III. 

Welches  waren  nun  die  übrigen  im  Lipsiensis  benutzten  Hilfs- 
mittel? Schon  Bekkers  Ausgabe  der  Homerscholien  hätte  auf  die 
richtige  Fährte  führen  müssen:  dort  finden  sich  Scholien  ohne 
Varianten  sehr  häufig  aus  dem  Lipsiensis  und  dem  Victorianus  zu- 

1)  Vgl.  über  diese  Bombyciohandschrift  La  Boche,  Homerische  Textkritik 
S.  459.   Auch  in  ihr  ist  Eustathius  benutzt. 


M  A  AS  S 


sammen  edirt.    Sind  dud  auch  Bekkers  handschriftliche  Angaben 
keineswegs  immer  genau  und  frei  von  Versehen,  so  viel  muss  bei 
der  Masse  der  Fälle  sofort  einleuchten  :  der  Victorianus  geht  mit 
dem  Lipsiensis  gegen  die  übrigen  zur  Zeil  publicirten  Scholien- 
handschriften  in  der  Auswahl  wie  dem  Wortlaut  der  Scholien  un- 
endlich oft  zusammen.  Im  Victorianus  giebt  es  keine 
Scholien  für  den  Schiffskatalog1)  —  wie  in  der  Vorlage  des  • 
Lipsiensis  für  diesen  Abschnitt  Nun  kann  freilich  der  Codei  des 
Petrus  Victorius,  der  in  Florenz  erst  im  16.  Jahrhundert  geschrie- 
ben ward,  für  den  erheblich  alteren  Lipsiensis  nicht  direct  in  Be- 
tracht kommen,  wohl  aber  sein  Original,  der  nach  seinem  ehe- 
maligen Besitzer,  dem  Lord  Charles  Townley,  genannte,  jetzt  im 
britischen  Museum  zu  London  befindliche  Pergamentcodex  'Town- 
leianus' (Burneianus  86).   Dass  der  Victorianus  eine  Abschrift  vom 
Townleianus  sei,  hatte  Heyne,  welcher  den  Townleianus  nach  Güt- 
tingen zur  Benutzung  von  Townley  selbst  erhalten  hatte,  ver- 
mulhet.  Hoffmann,  welchem  das  Verdienst  gebührt,  den  Werth  von 
V  zuerst  in  das  rechte  Licht  gesetzt  zu  haben,  wies  mit  Recht 
darauf  bin  (p.  217),  dass  die  von  Cramer  Anec.  Paris.  III  292  s. 
herausgegebenen  Proben  des  Townleianus  Heynes  Urtheil  einfach 
bestätigten.  Römer  widersprach  in  seiner  Schrift  'die  exegetischen 
Scholien  der  Ilias  im  Codex  Venetus  B'  (München  1879)  p.  HOn. 
Hören  wir  ihn  selbst:  \.  So  sind  mir  mehrfach  in  V  Lemmata 
aufgestossen ,  die  nicht  aus  dem  Text  des  Townleianus  stammen 
können,  weil  er  verschieden  ist,  und  auch  nicht  aus  den  vor  den 
Scholien  stehenden  Lemmata  derselben  Handschrift,  weil,  wie  uns 
versichert  wird,  in  jenem  Codex  vor  den  Scholien  keine  Lem- 
mata stehen.'  Die  Angaben,  auf  die  sich  Römer  hier  bezieht,  sind 
falsch,  wie  ich  aus  Autopsie  versichern  kann.    Vor  den  meisten 
Scholien  stehen  Lemmata,  die  sich  mit  dem  Texte  keineswegs 
immer  decken,  nur  die  Intermarginalscholien  entbehren  derselben, 
wie  gewöhnlich.    Auch  nach  dieser  Seite  ist  alles  in  bester  Ord- 
nuug.    Der  Victorianus  stammt  aus  dem  Townleianus:  sogar  die 
Zusätze  dieser  Handschrift  von  zweiter  und  dritter  Hand  u.  s.  f. 
hat  der  Victorianus  unterschiedslos  übernommen. 

Der  Townleianus  soll  erst  dem  14.  Jahrhundert  angehören; 
so  Gardthausen  Griech.  Paläogr.  p.  405,  auf  den  man  sich  beruft. 

1)  Ich  entnehme  das  dem  Schweigen  Bekkers  :  die  Handschrift  selbst  hat* 
ich  noch  nicht  gesehen. 


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DIE  ILIASSCHOLIEN  DES  CODEX  LIPSIENS1S  275 


Ich  muss  das  aus  paläographischen  Gründen  für  schlechterdings 
unmöglich  erklären  und  glaube  mit  Bestimmtheit,  dass  sich  Gardi- 
hausen sein  Unheil  lediglich  nach  der  Photographie  in  der  Palaeo- 
graphical  Society  67  oder  nach  ganz  flüchtiger  Betrachtung  der 
Handschrift  selbst  gebildet  bat.  Wie  misslich  eine  solche  Grund- 
lage für  die  Datirung  ist,  brauche  ich  kaum  zu  erinnern.  Wenn 
übrigens  die  Minuskel  dieser  Handschrift  eine  sehr  starke  Bei- 
mischung von  Majuskelelementen  erfahren  bat,  so  kann  das  nur 
beweisen,  dass  sie  von  der  klassischen  Epoche  der  (reinen)  Mi- 
nuskel bereits  abliegt.  Diese  Epoche  aber  zeitlich  scharf  zu  um- 
grenzen ist  noch  Niemandem  gelungen,  auch  nicht  Graux.  Nur 
so  viel  lässt  sich  sagen:  Im  10.  Jahrhundert  sind  zur  Zeit  noch 
keine  Beispiele  einer  so  starken  Durchsetzung  der  Minuskel  mit 
Majuskelformen  gefunden,  wohl  aber  schon  im  elften.  Kein  Vor- 
sichtiger wird  daher  über  das  11.  Jahrhundert  bei  der  Datirung 
des  Townleianus  zurückgehen  wollen.  Im  11.  könnte  er,  seiner 
Schrift  nach  zu  urtheilen,  sehr  wohl  entstanden  sein,  gewiss  aber 
auch  noch  etwas  später,  jedenfalls  erhebliche  Zeit  vor  dem  14.  Jahr- 
hundert. 

Die  zum  Theil  noch  erhaltene  Subscriptio  des  Townleianus 
von  erster  Hand  enthielt  ursprünglich  auch  das  genaue  Datum, 
an  welchem  der  Codex  fertig  geworden  war.  Später,  als  man 
eiu  Interesse  daran  hatte,  den  Codex  für  älter  auszugeben  als  er 
wirklich  ist,  wurde  die  Jahreszahl  ausradirt.  Tag,  Monat  und  In- 
diction  sind  stehen  geblieben.    Die  Subscriptio  lautet: 

6T€A6ld)0H  JULHNl  C6nT6MBPIUUI  IH 

e       ,  >  0)  _ 

HM6PA  Z  INAIKTI  IT  ») 

Es  gilt  das  Jahr  nach  den  Angaben  über  Indiclion ,  Monat  und 
Tag  zu  ergänzen.  Dazu  liegen  folgende  Anhaltspunkte  vor:  1)  Der 
18.  September  des  Jahres  fiel  auf  einen  Sonnabend.  2)  Seine 
Indiclion  trug  die  Zahl  13.  Nun  waren  es  in  der  Zeit  von  900 
bis  1500  nach  den  massgebenden  Tabellen  bei  Pilgram  (Calenda- 
rhun  chronologicum  medii  potissimum  aevi  monumentis  accommoda- 
tnm,  Viennae  1781)  und  L'art  de  vérifier  les  dates  folgende  sieben 
Jahre,  welche  die  beiden  geforderten  Merkmale  in  sich  vereinigten  : 

1>  Unrichtig  steht  die  Subscriptio  bei  Nohdcn,  de  Porphyrii  »choliis, 
Cotlingae  1797,  p.  46. 


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276 


MAASS 


924.  969.  1059.  1344.  1389.  1434.  1479. ')  Wir  haben  keine 
Wahl:  in  die  vorhin  gezogenen  Grenzen  fügt  sich  nur  das  Jahr 
1059.  Ich  siehe  nicht  an,  dasselbe  als  das  Enistehungsjabr  des  Co- 
dex zu  betrachten  :  seitens  der  Paléographie  steht  jedenfalls  nichts 
im  Wege,  im  Gegentheil. 

Eine  genaue  Vergleichung  des  Townleianus  mit  dem  Lipsiensis 
ergab  for  die  ersten  beiden  Bacher  das  Oberraschende  und  ich 
denke  erfreuliche  Resultat,  dass  es  seine  Scholien  sind,  die  neben 
dem  Venetus  B  im  Lipsiensis  fortlaufen.  Jeder  Zweifel  muss  ver- 
schwinden, wenn  man  wahrnimmt,  erstens,  dass  auch  die  spateren 
von  zweiter  Hand  im  Townleianus  gemachten  Zusätze  im  Lipsiensis 
unterschiedslos  wiederkehren,  und  zweitens,  dass  gewissen  im 
Townleianus  frOh  unleserlich  gewordenen  Stellen  mehrfach  Locken 
des  Lipsiensis  entsprechen.  Was  nach  Abzug  von  allem  diesen  — 
ich  meine  die  Excerpte  aus  dem  Venetus  B  und  Townleianus  — 
noch  in  der  Handschrift  übrig  bleibt,  wird  schwerlich  Jemanden 
reizen:  es  sind  ein  paar  werthlose  Etymologien,  die  man  in 
gleicher  oder  besserer  Fassung  in  den  erhaltenen  Etymologies 
nachlesen  kann,  oder  billige  Glossen.  Damit  ist  dem  Lipsiensis 
sein  Urtheil  gesprochen,  zunächst  freilich  nur  fOr  die  beiden  ersten 
BOcher,  die  ich  ganz  durchgeprüft  habe.  Ich  füge  hinzu,  dass  ich 
in  den  übrigen  von  mir  partiell  daraufhin  durchgesehenen  Partien 
das  Ergebnias  durchaus  bestätigt  fand.  —  Für  diese  drei  Behaup- 
tungen einige  Belege,  die  mir  um  so  nothwendiger  erscheinen,  als 
eine  selbständige  Nachprüfung  dem  Mitforscher  zur  Zeit  ja  noch 
unmöglich  ist  :  Bekkers  Excerpte  aus  dem  Victorianus  und  Cramers 
Proben  aus  dem  Townleianus  direct  reichen  keinesfalls  dafür  aus; 
auch  die  Scholia  vetusta  et  oppido  erudüa  in  JX  libnim  Hindis  Ho- 
mert ed.  C.  Horneius  (Helmstadii  1620),  welche  bekanntlich  aus 

1)  Somit  ist  der  Ansatz  der  Herausgeber  der  Palaeographical  Society  67 
nicht  haltbar.  Die  Jahre  1210  ond  1255,  zwischen  weichen  sie  die  Wahl  lassen, 
sind  ausgeschlossen,  wie  schon  Gardihausen  mit  Hecht  betont  hat  a.  a.  ü. 
Aber  auch  aus  dem  Charakter  der  Schrift  schliessen  sie  auf  das  13.  Jahrhun- 
dert —  mit  Unrecht.  Gardthausen  selbst  muss,  weil  er  den  Codex  ins  14.  Jahr- 
hunderl setzt,  zu  den  Jahren  1344  und  1389  greifen.  'Eine  Vergleichung  dieser 
Handschrift  mit  sicher  datirten  Handschriften  zeigt,  dass  dieselbe  (derTownl.) 
nicht  am  Ende  des  14.  Jahrhunderts  geschrieben  sein  kann.  Es  bleibt  daher 
nur  die  andere  Alternative;  und  in  der  Thal  scheint  das  Jahr  1344  noch  am 
besten  den  Anforderungen  zu  entsprechen.'  Das  klingt,  als  könnte  man  wirk- 
lich in  der  griechischen  Minuskel  die  Schriftunterschiede  auf  Dekaden  fixireo  ! 


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DIE  ILIASSCIIOLIEN  DES  CODEX  LIPSIENSIS  277 


dem  Townleianus  (und  zwar  ays  ihm  allein)  geflossen  sind,  geben 
m  diesem  doch  nur  ein  unvollständiges,  theilweise  auch  unrich- 
tig Bild. 

För  den  ersten  Punkt  wird  es  praktisch  sein,  einige  zusam- 
nKDbängende  Partien  des  Lipsiensis  nach  meiner  Collation  neben 
«eioeo  Quellen,  dem  Townleianus  nach  meiner  Abschrift  und  dem 
Ve&etusB1)  nach  Dindorfs  Oxforder  Ausgabe,  einfach  abzudrucken. 
Die  Auswahl  der  Stellen  (B  135 — 157  und  T  1 — 6)  mag  als  ganz 
mfflbg  betrachtet  werden. 

Lipsiensis. 

Fol.  G7bsq.  B  135.  ôovça 
6tGrt2t  —  XiXvvrai:  iv  hl 
to'qu  ttyxi  Ttjv  Àr&iâa  xal  xot- 
n,r  itffiiv  iotörlin. 

ib.  oxâçra:  ix  rov  Gxao- 
Tior'  iQVTo  ix  rov  Gxtiçoî  rb 
«U/tföö,  ig  ov  xal  Gxüov\ua  rb 
w  (fatoç  ti'Xiyfia  '  oxdçrov 
on  xal  oxaçriov  '  (Sgx(q  ovv 
«o  rot?  vtjQia  (ÂÏtfa,  oxrfû  xal 
do  rov  oxaçria  Gxdora. 

136.  ci'  ôi  xov:  àxaXXar- 
lôfttâa  ovv  qjç  xo&ovfavot  ï] 
pri&v  d$iov  tjJç  xooGÔoxiaç 
iiçyaGiâvot. 

13S.  avrcoç:  iri,  dxßt'v' 
ifvxov  £t'  avrwç  268) 

interlin. 

139.  àXX*   dye&'i  dyert, 
hlQùijfja  interim. 

140.  (ftvywpiv  ovv  vi\v- 
rfivvaro  jtthv  tixttv  Grtix<û- 


ôovoa  ôècîjxt  —  XiXvv- 
rac  iv  M  Grixcp  &tyxt 
hrMÔa  xal  xotvïp?  xofjotv 

Townl.  interim. 
ox  dor  a:  ix  rov  oxaçrlov* 
rovro  ix  rov  Gxeiçcô  rb  tlXiG- 
6a>,  i§  ov  xal  Gxelçtj/ia  rb  rov 
o<f£(oç  tiXiyfia  '  Gxdçrov  ovv  xal 
Gxaçriov  '  $Gxeç  ovv  dxb  rov 
fiTjoia  fitjça,  ovroj  xal  àxb  rov 
Gxaoria  oxâçra   Ven.  b  man.  rec. 

a  Y  ôi  xov  ?j  fi  i  r  t  q  a  i: 
dxaXXarroïfie&a  ovv  <bg  xo&ov- 
fitvoi  t  [ot\  ftfjôlv  d$iov  r//ç 
xooGôoxiaç  eioyaGfiivot  Tow.nl. 

avr<oç:  ht,  dxfitjv'  Xtv~ 
xbv  tr1  avr&ç 

Townl.  interim. 
a  XX    ayt#  :    ayert,  txto- 
QTjtta  Townl.  interlin. 

(fevyajfitv     ovv  vrjvGi: 
ijôvvaro  filv  dxtïv  Grctycofitv  ' 
m'  dXXà  roi  alGXQOÏ  ov6fian\dXXà  ro}  aloxooj  dvôuari  dxo- 
àxoTQixet  rov  dxôxXov.  ^roixtt  rov  àxoxXov  Townl. 

to.  (fiXrjv  i  ç  xaroiôa \  çiXijv  i  ç  x  aro  iôa  yaîav. 
'/ilav:  çiXrjv  rijv  lôiav  '  <p  l-\  (f-lXtjV  ri  v  iôiav  '  y  iXovç  Xt]- 
louç  Xi) &ovrt  roxftaç  (£\&ovr£  roxf^aç'  xaroiôa  ôi, 
•M)"  xaroiôa  ôi,  ïxaoroç  rijv  \HxaGroç  r)\v  iÔiav'  eÔti  ôt  na- 
iâiav'  Mti  ôl  xaroiôa  a'iav.      j  roiôa  aiav  Townl. 

141.  or  yàç  ir i  Tçoit]v:\  ov  yào  in  Tooitjr-  ovroç 
ovtoç  b  Grixoç  dvaiott  rrço  d/i-  b  gti'xoç  dratytï  rijv  dfitytßo- 

1)  Mit  Yen.  B  man.  rec.  bezeichne  ich  die  zweite  Hand  des  Venetos  B, 
»Hebe  dem  13.— 14.  Jahrhundert  angehört.  Nach  Schräder  ist  sie  mit  Din- 
-toü  dritter  identisch. 

Herrn«.  XIX.  19 


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278 


M  A  ASS 


ifißokiav'  Gib  h  riGiv  ov  fè- 

142.  toïGi  &vftôr:  to 
aitfviôiov  Tt,g  rwv  àv&owzojv 
bttfifc  Mtftavt  xtoi  rv'jr  oi'xot 

Tl  OXVVJV   ItXO  VCaU'TUiV. 

ih.  lv\  gt  t\&t  G  g  ir:  GTf}9og 
tx   tov   oiziov  xat  TOV  oï&to, 

GlTUO&OV    Tl     OV,     .TC(>«    TO  Tit 

Gnia  ôi  '  avrov  (o&tiG&ai  '  xat 
xarà  Gvyxoxitr  GTiô&og  xat  tqo- 
xîj  Tov  (tuxyoù  tig  fiaxobr  GTir 
&og'  trioi  ôt  xaoà  to  tOTtf/m 

GTî'fKO   CtTft&OÇ,   TO   Ôoikôg  IGTiI- 

fitvov  xat  (tjj  txtxtxafi/rinog. 

113.  fit  rit  .t À tr  rw 
xkrftti  f,  xarà  to  xkïftog 

interim. 

o  G  o  i  or  (io  VÀ.7,  g  t  st  (X  - 
xovGar:  Tirlg  j;o'#orro  tov 
'i yafriuvorog  yrtôfiqg. 

144.  xirri&ri'  f')Q/n;Gtr 

interlin. 

ibg  xvfiaTa:  ârit  tî  xqou- 
xÔi  toç  TovÀyafrifirorog  tr  Toig 
zooßeßo  vit  vf  ri  roi  g 

ifitîg  ô'  àkkoOtv  ukkog 
iQijTvnr  tzhGGiv 
bouifîavTior  tiôv  *Ekki]rony  tïtl 
Tag  ravg  ovrt  àkkog  ovÔtlg  ovrt 
hôvGGtvg  tovto  txohjGe  raxûog, 
ùkk'  o  fùr  ÏGTtjXtr  àxkaig  /w- 
ror  oi1/  a.TTÔ/itrog  T^g  r^ôg, 
oV  <ft  Ixl  Tfjg  ixxkijGiag  fitvovGi, 
xal  ijh&iivâ  xaoâyu  (eorr.  .Tcrpa- 
ylritai)  d.TO  ftîjxarfjg,  loGxtQ 
xa&tvÔovra  tov  <OÔvGGéa  iytl- 
oovGa;  t]  bji  ovx  oïor  Tt  i]r 
OQfitjGitrTOjr  xaQitxQftßa  txîxi- 
c&ai  avTOvg,  Soovßov  xartyov- 
Tog  Totovrov  '  ütariig  oàv  ijfiâg 
xohôv  Tt(g  OLTa^lag  avriâv  ixi- 
roay<û6eI  tavTa  rà  exy'  xtvrj- 
&f]  6*  dyoQi  <bç  xv fia'  ôib 
b  bcvGGtvg  finà  tov  AtGTooa 


kiar'  âib  iv  tiGiv  ov  qionat 

Townl. 

toîGi  61  iïvubr  ôoivt: 
to  atyviôiov  Tf,g  Tiôr  àv&Qiâ- 
.tfov  bofji,g  tGi'(luart  xtol  tiôv 
oïxoi  ThQzrv'jr  ùxovGarTior 

Townl. 

gt rj&eGG ir'-  GTÏftog  èx  tov 
GitIov  xal  tov  oj&ot,  Gittuj&ov 
\ti  or,   xaqa  tu  rte  Gixia  ôi' 
l  aiTov  ttï&eiG&ai  '  xal  xaTa  Gvy- 
I  xojtijr  GToj&og  xal  tooz^  toi 
(iixxoov  f  ig  uaxobv  Griftog.  tnoi 

Ôt  Xaçà  TO  ÏGTlJflt   GTijGW  gtî~ 

/foc:  to  o\f$«jg  tGrâ/nruv  xai  fii 
txixtxaftjrirotg    Ve>.  b  mau.  rec. 

ft  y  t  ci  rt  tf  v  r  :  tv  T<ji  .tA;|- 
I  &i i  ^  xitTic  to  xkfftog: 

Townl.  interlin. 
o  G  o  i  o     ß  o  v  À  fj  g  éjtûx  o  v  - 
Gar-  Ttrlg  ijG&ovro  T^g  yno- 
inyg  tov  Jiyafi^trorog  Townl. 

y.i  ri]  ^  r,'  (OQftijGtr 

Townl.  interlin. 
(Slà  Tl  XQifttXOVTOÇ  tov  À'/a- 

(riftrorog  h  Toîg  xooßtßovUv- 
frirotg 

v/tiïg  Ô*  ùkko&tr  àkkog 
tQîjT  vttv  f.tètGGt  r 
botn}G(h>T(or  Ttôr  'fyktjrfov  /.tî 
1  ràg  vavg  ovrt  â?.kog  to  v  Au  g  ovte 
hovGGtvg  tovto  £xot7(0t  Taxiing, 
I  àkk'  o  fùv  Igt ip.tr  aftko'jg  ftô- 
rov  ovx  àxTÔfitrog   ti^  viiôg, 
oï  ôl  èxl  Ttjg  txxkijGiag  fdrovGi^ 
xal   xaoâytt   dxb    fi^xa\^i  ,7 
Ji&ijrâ,  ojGxeq  xa&tvôoi'Tk  tov 
'OôvGGta  iytinovGa;  rt  oti  \ovx 
olôv  rf  t)v  oQ/itjGârTOjr  .tcA^>ö- 
£pfyKrt  ixix*G%9ai  avrovç,  &oi>v- 
ßov  xaTtxorTog  tqGovtov  ' 
ràç  yovv  îj/tâg  Gxtôbr  xo«~>v 
TT^g  TOTt  iiTa^iag  avTiôv  èxiTQt  r- 
yiûôtï  Tavra  Ta  txt]  '  xtvï&  t] 
à    àyoQr,  (bg  xvfiata'  ôi<l 
b  'OÔvGGtvg  fitTa  AÎGzoça  Gvv- 


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DIE  IL1ASSCH0LIEN  DES  CODEX  L1PSIENS1S  279 


GvvtGu   stQovxcov   \6rarai    (tq  ' 
xa&tXx&y  rrjv  vavv,  6ià  rovrov^ 
ixttiuxvvg,  o  ißovXtro  xal  TOVÇ 
âXXovç  xouiV  iarl  61  Y)ôvG-\ 
Gtvç  Ixavcôrtçoç  xâvra  xoä§ai 
rà  6ià  rov   Gojftaroç,  r<5v  <fê 

ÙXXùJV  GWE T(ÛTêQOÇ  '  6 10  XÇOÇ 
XOVTOV  iXi]Xv&tv  1]  À&qvâ  '  ov 
yàç  6i%a  &tov  xi&avbv  roGov- 
rov  xaraGriXXtGdai  &öovßov. 

ib.  (b  g  x  v/i  ci  ra  fiaxoà: 
vytjXct  rà  ix  ßä&ovg  xirov- 
liira  '  Gvvcü&ovvrai  yào  aXXa 
ix*  aXXotç,  <»ç  b'XtjÇ  ix  ßv9ov 
raoaGGOfitvyg  rfe  &aXaGoqg. 

ib.  fiaxpa:  tx  rov  ///]xoç 
ßttxybg  xal  fnjxoôv,  xal  ioGxto  ' 
tx  rov  xv6oç  xvÔçôç  xal  xv- 
ôqt  xaoâxoiriç,  ovno  xal\ 
ix  roi  fiîjxtobç  fiijxçbç  xal  fia- 
xobç'  iroâxij  yào  rb  (taxçbv 
tig  ßoaxv. 

145.  tioôg  rt:  tiooq  b  ttJtb 
draroX^g  xvttor,  o  xal  dxtjXtfô- 
rrt4'  vôrog  b  dxb  ßtGrmßolag* 
ßo(t(>äg  b  àxb  àoxrov. 

A'ôrog:  xaçà  rb  6v(5  rb 
ßXdtrio ,  ovôoco,  ôvoroç,  xal 
dqatoiGti  rov  ô  vôrog  b  ßXa- 
xrixôç,  olovtl  rdiv  xaozcov  xal 
tûv  GWfdârcov. 

146.  dçoç':  dxb  rov  oçcoqb 
(Cod.  (OOOQï)  vxto&èGti  XQÔvov 

interlin. 

i  x  a  t§  a  ç  6é ,  àvio&tv  aiyi- 
<W<5jjç  xvtvdaq  interlin. 

147.  Zéyvooç:  b  ix  Çdyov 
qtoôfitvoq,  rffovv  rî\g  6vGtcog' 
ol  yàç  dçxaîot  rrtv  6vGiv  Çôtf  ov 
ixâXotw  '  evioi  6h  ix  rov  rb  tfiv 
çipttv  b  rb  Çrtv  TtâGi  xaçêx<ov  ' 
r<ô  yao  &èçsi  nviovrog  ayrov 
avÇovrai  ol  xaonol,  oV  <àv  rb 
Çfr  fyoptv. 


iott  xçov>x<ov  Vorarat  fit}  xafr- 
êXxcov  rrjV  vavv,  6ià  rtœrov 
èxi6tixvvç,  o  ißovXero  xal  roiç 
âX/.ovt  itotUv'  iGrl  6i  '06vG- 


GtVÇ  l 


xavotrtoog  narra  xoâÇai 
rà  6ià  rov  Gojfiarog,  rcov  6t 
äXXoiv  GvvtrojrtQOç'  6ib  xobq 
rovrov  éXrjXv&tv  tj  À&ijvâ  '  ov 
yào  6ixa  iïtov  rti$avbv  roGov- 
rov  xaraoriXXtG&ai  $OQvßov 

To  WML. 

xv  fi  ara  fiaxçâ:  vy»j~ 
Xà  rà  èx  ßa&ov<;  xtvovfnva' 
Gvv(o&ovrrai  yày  aXXa  f.T*  aX- 
Xoiç,  coç  öXfß  ix  ßv&ov  raçaG- 
oo/*ivîjç  rF(g,  &aXârri]ç  Townl. 

ftaxoa-  ix  rov  ftt}xov<;  fifi~ 
xqoç  xal  fiïjxflôv  iptxçbç  et  fii- 
xçbv  Cnd.),  xal  (oGicto  ix  rov 
xvôoç  xvôqoç  xal  xty6o?j  xa- 
Qcixoiriç,  ovrco  xal  ix  rot 
fiîjXog  fir}xç>bç  xal  fiaxQÔq  '  iroà- 
xt]  yào  rb  fiaxobv  tig  ßoaxt 
Yen.  b.  man.  ree. 

£ vçoç  b  dnb  àvaroXïç  xvê~ 
(or,  o  xal  à.-rifiuôrîjÇ'  vôroç 
b  dxb  fitGtjftßQtag'  ßoQQäg  b 
ànb  dçxrov  Towisl.  man.  rec. 

No roç:  xaoà  rb  ortô  rb 
ßXa7tr(x)  ovoGoi  ovotoç,  xal  ay- 
atçèutt  rov  ô  vôrog  b  ßXaxri- 
xbç,  olovtl  r<5v  xaonûv  xal 
Gojfiârcov        Ven.  b.  man.  rec. 

ioçoQy:  àxb  rov  oofoçtv 
(Cod.  myoot)  ixto&éGu  XQOVov. 

Townl.  interlin. 

ina'iî$aç'  àv<o$tv  atyi6<66yç 
xvticaç  Towkl.  interim. 

Ziçvooç  b  ix  Çôyov  ytoô- 
fjtvoq,  rtyovv  rrtç  6vGtcjç'  ol 
yào  aQxaîoi  ri]v  6vGiv  Côçov 
ixâXovv  '  hnoi  6t  ix  rov  rc  Cfiv 
qêçtiv  6  to  Çfjv  xâGi  xaçèx<ov  * 
tcô  yào  &tQH  xvtovroç  ayrov 
avÇovrai  ol  xaçjcol,  âi'  év  ri 
Çhv  fyo/uv     Ven.  b.  man.  rec. 

19* 


\ 


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280 


MA  ASS 


a>ç  ô'  ors  xivqöst  Zè<pv-I  cDç  ô'  ort  xivijGei  Zètpv- 
çoç:  xçbç  GvpxXrjçorftv  x<ôv  fçoç:  xçbç  GvpxXtjÇ&Giv  T(âv 
Craxvov  xvéovGi  Zèyvçoi'  Xtr  Gxaxvoyv  xvéovGiv  ol  Ziyvooi' 
tov  ôh  dvxlxov  yrjiov,  éç  pô-Xtjiov  ôh  dvxl  xov  yi)iov ,  otç 
Xtç  pôyiç.  ftoyiç  pôXiç  Townl. 

ib.  i]xttç<ôxaiç  r)  xaQaßoXi),  i}xuç<ùxaiç  i)  xaçafioXtj,  oxsç 
oxtç  dpuvov  '  f)  xçiâxrj  fihv  xov  dptivov  '  rt  xç(ùxtj  fthv  xov  xd- 


xdçaxov,  jj  ôh  rrp  bpo&vpaôbv 
bçfirjv  interlin. 

Xt'iov:  ix  xov  Xa  txixaxi- 
xov,  xai  xov  ïco  xb  xoçevopai, 
xal  xçoxfi  xov  «  etç  rj  Xt'iov. 


148.  Ixi  r'  ïjfivtt:  i]fivtt 
to  Xi'fiov  xoïç  GxdxvGiv ,  (bç 
£<pçiÇtv  ôh  pâxfj  tyxziti- 
Giv'  7]  ol  Orccxvtç  rw  dvèfiiû 

TjftVOVÖlV. 

150.  vf  aç  ix*  iGGivovxo: 
ovx  dvaGxçtxxéov  '  ai  yàç  tivv- 
aXei<pôfitvai  ovx  dvaGxçttfjov- 
xaif  il  fiîj  ixl  xtXovç  xtïvxat 
ôijXovGai  çijpa. 

XOÔlÔV    ô*    Vxlv£Ç&£  XO- 

viq:  vxb  ôh  x<öv  xoôâv  avx(ôv 
véçfav  dtiQOfiévij  ?}  xôviç  dvi- 
Gxaxo. 

152.  axxtG&ai:  ixiXapßd' 
veGfrai  interlin. 

153.  ovçovç'.  xà  xa<pçotiôt} 
oçvypaxa,  oV  <ùv  ai  vfjtç  xa&èX- 
xovxai  e(ç  xrv  ÙdXaGGav,  f  xàç 
dvxXiaç. 

ovçovç:  o&ev  oçovovGiv  ai 
vftç'  x(3  ôh  xçôvw  xoXXi  rv 
ng  vXq  xeçi  avxovç  interlin. 


dvxï]  ô1 
fityaXo<pv(5q 


ovçavov  Ixev 


tjVÇtjôt 


xi\v 


raça- 


Xqv,  %v  xaxtXtxxoXôyi]Gtv  liçi- 
Oxotpdvife  ÀxaovtvOiv. 

155.  vxiçpoqa:  vxhç  xb 
siQOCt'iXov,  vxhç  xo  dpaçpèvov  ' 
ovopaxtxbv  èxÎQQtifta,  ojgxeç  xal 
xb   ôiav   ovôtxsçov   dvxï  xov. 


n 


ôh 


xi\v  bpo&vjiaôbv 
Townl.  interlin. 


çaxov, 
bçptjv 

Xijiov:  ix  xov  Xa  ixtxaxi- 
xov  xal  xov  i(o  xb  xooevo/iai, 
xai  xçoxy  xov  a  f/g  t  Xtjtov 
Vkn.  b.  ma»,  rec. 
èxi  x1  r]ßvei:  'tjpvti  xb 
Xi}iov  xoîç  ôxâxvtiiv,  a>ç  £<f  Qi- 
çtv  Ôh  ßdxn  iyxeiyfiiv'  r\ 
oi  oxdxvêç  x<j>  dvèft(p  ijpvovGiv 

Town:  L. 

vfaç  èx*  i G rnv  ovx o:  ovx 
dvaGxçtxxtov  '  ai  yàç  ovvaXu- 
(f  ôfitvat  ovx  dvanxQt<povxai,  f-i 
jutj  ixl  xéXovç  xelvxai  Qrjfia  ôy- 
XovGai  Townl.  interlin. 

xoô<âv  ô'  vxèvtç&t:  vxb 
ôh  x<âv  xoô<ôv  avx(ôv  véo&tv 
dtiooßtvi]  7j  xoviç  dviGxaxo 

Townl. 

axx£G&at:  ixtXafjßavtG&ai 
Tow.nl.  interlin. 

ovçovç:  xaççouôfi  àçvypa- 
xa,  ôi  '  dtv  ai  vfjtç  xa&tXxovxai 
ftç  X7JV  SâXaxxav,  î  xàç  dv- 
xXlaç  Townl.  man.  rec. 

ovçovç:  ö&tv  oçovovGiv  ai 
vïitç'^  xiô  ôh  XQÔ^(o  xoXXi)  î\v 
xtç  vXtj  xeçl  avxovç 

Townl.  interlin. 

dvxt)  ô*  ovçavov  ïxtv: 
fityaXotpvâç  ijVçtjGt  xt)v  xaça- 
Xi']v ,  j)v  èXexxoXôynGtv  vtçiGro- 
<pdrtjç  kxdQVtvGtv.  Townl. 

vxéçpoça;  :  vxhç  xb  xçoG- 
fxov,  vxhç  xb  iifiaçpévov*  ovo- 
paxixbv  éxiççtyia,  (oGxiç  xai 
xb   ôèov   ovôtx&çov   dvxl  xov 


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DIE  ILIASSCH0L1EN  DES  CODEX  LIPSIENSIS 


281 


èiôvrtoç  krrtxùiç  xaoaXafißd- 
rtrci. 

vÔgtoç  èxvx&h-  h  TOV 
oixttov  rôxor  bjtoGTQOifr,  '  v6- 
Orov  ôt ï  pvî\aai  (Ä509)*  xal 
voGrtjGavra  àvaxra  (A' 38). 

156.  ti  ßrt  k&tjraûjV-  tiç 
roGovror  xçodyti  ràç  xtoixt- 
Ttt'aç,  d)Ç  ôvvaG&ai  &tbv  fiôvov 
cihàç  fitra&tlvat  '  xytijToç  61  tv 
rott  rçayixoîç  fitjxavàç  doiffi]- 
earo. 

ti  fiit  kOi^v uirtv-  rb  rï^ 
À&ijvûç  dyaXfta  ôoov  xoartt  ôid 
rb  OTa&ijçbv  xal  dvôçtiov' 
bftoiûjç  xal  aGxiôa  xaçà  rb  xâ- 
oav  txtßovXijV  ôià  ritg  Goyiaç 
àxw$tlG$at'  ij  avrir  ydo  ion 
tcô  viô'  xal  xtoixtyaXaiav  ôi- 
ôôaGiv  axr^  ôià  to  tirai  rï{$ 
ooyiaç  to  axoorarov  ddiarov 
xal  tXaiav  ojç  xa&aQiordrijç  ov- 
Gqç  ovaiaç'  yxorbç  yao  vX?j  tt 
iXaia  '  xal  rooyôva  ôiôôaGiv  ixt 
rov  GTjj&ovg  avTjï  ôià  to  raxv 
rov  vov. 

157.  co  xôxoi:  xal  riô  Gxt- 
rltaOficô  xaXiôç  xtxçfirai  xal 
rrtv  aiaxvvrjv  t<5v  tf(X(ov  xço- 
ßißkrjjat  xal  nov  xoXffticov  ritv 
Xaoàv  èxâyti  '  0vfi<fiçtG9ai  ôi 
âXXrjXaiç  °Hoav  xal  ké^vâv  Xt~ 
yaw  ôtlxvvGiv,  8ti  ovrt  fujrQvià 
xoôyovov  puotl  ovrt  xçôyovot 
nrjrçviatç  ôiaçtûovrai  vovv(ovv 
Cod.)  §fovTfç. 

aiyiéxoio:  xaçà  rb  aïÇ 
alycç  aiyi,  xal  rb  o  gtj- 

fiaivu  rry  TQoyrjv  '  Xiytrai  ydo 
avrbv  rtâfjXaxêvai  kpdX9ttav 
rrçr  alya  '  oï  ôt,  ort  GxixaGroov 
avrxô  aiylç  ijv  dxb  Kor^rtxfç 
aiybç  Xtj<f>&tlGa'  oï  ôh  dxo  rov 
xaraiyiÇtiv  roïç  dvtfioiç  xal 
xvtvpaGtv  '  xaXttrai  yàç  b  dve- 
fioç  atyig'  oï  ôh  Alya  xoanriv 


ôtôvrfoç  krrixojç  xaoaXa/tßd- 
vtrai  Townl.  man.  rec. 

voGroç  èrvx^V-  h  TOV 
oixtïov  TÔXOV  VXOGTQOÇt,'  vo- 
gtov  ôi  ftv^Gat'  xal  vö- 
GrijGavTa  àvaxTa  Townl. 

ti  ft  ^  ïi&tjvat  r;  v  tt$  to~ 
Govtov  xoodyti  ràç  xtQixtrtiaç, 
ùjç  ôvvao&ai  9 tov  fiôvov  avràç 
fUTa9tïvai'  xqiôtoç  xal  t«ç 
Tçayixàç  piixavàq  tiGtjytjGaTO 

Townl. 

to  Ttç  st&yvûç  dyakßa  ôoqv 
XQartl  Ôid  to  GTa&qçbv  xal 
dvôotîov'  bfioiwç  xal  dtixiôa 
xaoa  rb  xâGav  txißovkitv  ôta 
rfjç  Goqiaç,  dxw&tiG&ai  '  t  avri} 
ydo  tGTi  Tcô  vtô  '  xal  xtotxttfa- 
kaiav  ôiôoaGiv  avt%  ôià  to  tivai 
Tftg  Goyiaç  to  dxçÔTarov  d&ta- 
Tor  xal  tXaiav  û>ç  xa&aowrd- 
Ttjç  ovGtjç  ovoiaç  '  <f  (tjTbç  yàç 
vXii  ii  iXaia  '  xal  Fooyôva  ôi- 
ôôaaiv  txl  tov  ör/^oi?^  avtfi 
ôià  to  Taxi  rov  vov    Ven.  b. 

cJ  xôxoi:  xal  tcô  GxtrXia- 
Gfifô  xaXcôç  xixçtjrat  xal  rijv 
aioxvvfjv  tcôv  <fiX(ov  xooßtßXrj- 
rai  xal  tcôv  xoXt/ihov  rijv  xa' 
odv  èxdyei'  Gvfi<(.t(>tG9ai  ôi  dX- 
XrjXaiç'ïfoav  xal  k%hjvâv  Xéyov 

ôtixVVGlV,  OTl  OVTt  ft1}TQVlà  XQO- 

yovov  fiiGtl  ovrt  XQoyovoi  fiq- 
Tçviatç  ôtaipioovTai  vovv  èxov' 
Ttg  Townl. 

aiyiôxoio:  xaoa  to  at£ 
alyôç  aiyi,  xal  to  oxrj,  o  Gr\- 
fiaivti  TTjv  TQoqî'fV'  Xiytrai  yàç 
avrbv  rt(hjXaxtvai  kftâX&tiav 
ritr  alya  '  oï  ôê,  on  GxèxaGrçov 
avTiô  aiylç  rv  dxb  KçrjTixijç 
aiybç  Xt]<p&tlGa  '  oï  ôh  dxb  rov 
xaraiyiÇttv  rotç  dvéfiotç  xal 
xvtvftaGtv  '  xaXtlrai  yàç  b  dvt- 
fiog  aiytç'  oï  ôt  Alya  xçokrjv 


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282 


M  A  ASS 


rijv  rov  IJavbg  &vyariça  '  èx 
rov  öxrt  ôt  yivtrai  xc.l  tv<axia, 
?l  xaX(ög  îfitïç  TQÛf-ovoa,  xar' 
ixavstiCtv  ôt  rov  o  tig  <ö. 


rijv  rov  Ilavbg  &vyartça'  tx 
rov  6%y]  ôt  yivtrat  xal  tvoyia, 
ij  xaXûg  iifiâç  rotyovöa,  xar1 
èxavÇrjôiv  ôh  rov  ö  tig  ä>. 

Yen.  b.  man.  rec. 


LlPSIENSIS. 

Fol.  82bJM.  ixaöroi:  xoïg 
tjcl  Ôvo  (iroariföv  (ctTQoniûnôv 
Cod.)  to  ïxaCrot  traçtv ;  1}  on 
xarà  l&ri]  xal  <pvXàg  ôitxo- 
(Sfir'&Tjoav,  rj  dvrï  rov  txdrtooi 
Tçwtg  rt  xai  'ËXXtjvtç,  <ag  rb 
ôtvôiXXiov  t  g  ix  a  6r  o  v' 
(ôtvôtXXvv  Cod.)  ôvo  yào  oi 
xotGßtig'  éc>rl  61  hrrixôv. 

2.  xXayyîy.  xXàCto  xXayrh 
xarà  xXtovaafibv  rov  trbg  y 
xXayyi\  '  tvojtjj  ôt  rtj  tig  6xi]v 
(ûrtûv  <f  ÎQt6&ai  ôvvafitvy  ßorj  ' 
rb  fitvroi  Ôiàxtvov  rfg  xoQtiag 
dvanXr^QOvCnv  al  jtaoaßoXai  ' 
dftyortoag  ôi  ràg  Orçanàg  ôta- 
rvxoî,  xal  fdxQt  rtXovg  ovx 
iÇiôrarai  rov  j^ovg  *  (o  6  r  * 
oïtg  jtoXvxâfifiovog  xal  êg 
Tq(o<ov  ofiaôov  xi  t. 

3.  ovQavô&i  xqÔ:  xal  rov 
jrtçl  rà  vé<f  T]  rônov  xal  rov  dxb 
vtiptXiôv  tig  ovçavov  ovroj  xa- 
Xtï'  xaçtXxtt  ôt  t  tîqÔ,  riv  ôt 
rov  Xôyov  dnôôodiv  tig  rb  rjvrt 
xtQ'  tira  yjjGtv,  ort  fitrà  ro- 
oavrtjQ  TtoQtvovrat  xçavyfjg  Htirjç 
al  yioavoi. 

4.  ä&ioqjarov  ofißoov: 
ov  ovôtlg  odog  iöriv  tQfiTjvtv- 
ont  Xôyog  intérim. 

5.  tx'  tïxtavoïo  fjoâwv' 
dvrl  rov  tig  çodg,  'îrnxâg'  rb 
dôtâXtixrov  ôh  rov  &oovßov 
ôrjX&v  xoXXdxiç  ovofidÇtt  ri]v 
xXayyr\v'  rà  ôt  ôtiXôrtça  rûv 
Ç,<Ô€ùv  <f,(ûi>t]rix(ùrtça  fiâXXov 
tûjv  dvôçtioiv. 


ïxaûroi:  xwg  txl  ôîo  6ioa~ 
noJv  (arçaruonôv  Cod.)  tb  t'xa- 
Oroi  haÇtv;  i)  on  xarà  t&vq 
xal  tfvXàç  ôttxoôfiij&Tjfiav,  t  dvrl 
rot  txàrtQoi  Toàjtç  rt  xal  "EX- 
Xtjvtg,  a>ç  rb  ôtvôiXX&v  tg 
ïxaarov'  ôto  yào  oi  xnioßttg' 
tari  ôt  krrtxôv  Ven.  b. 

xXayyjj  ry  tvoxjj  r':  xXa~ 
Çfo  xXayij  xal  xarà  xXtovaCtubv 
rov  trbg  y  xXa-ftn]'  èvoxîj  61 
rfj  tig  ojtrv  coroxv  (f  tçtô&ai  6v- 
vafitnj  ßotj  '  rb  fitvroi  ôtdxtvov 
rrtg  xootiag  dvaxXr^çovOiv  al 
xaoaßoXat'  d/tyortoag  ôt  ràg 
ôTQartàg  ôiarvxoï,  xal  fit'xQ1  T*" 
Xovg  ovx  igirtrarai  rot  7&ovg  ' 
iôar1  oitg  JzoXvxdfipovog 
dvôçbç  iv  a  v  X  y  xal  i  g 
TQùjfov  ofiaôov  xi  t.    Ven.  b. 

ov  Qavô& i  7to6:  xal  rov 
jrtol  rà  rèytj  roxov  xal  rov 
djtb  vt<f  tX(5v  tig  ovçavov  ovrco 
xaXtî  *  xaotXxti  ôi  t]  xqo,  rràv 
ôï  rov  Xôyov  dnôôoGtv  tig  ro 
Sjvrt  xto'  t'ird  yrjriiv,  on  fitrà 
roaavrtjg  xoçtrovrai  xçavyrç 
oöqg  al  yiçavot.  Ven.  b. 

d&êoyarov.  ov  ovôtlg  ooog 
törlv  tQfitjVfvattt  Xoyog 

Ven.  b. 

xXayyjj  r'  èn'  iQxtavolo 
Qodcov:  dvrl  rov  tig  (>0<rç. 
krnxtôç  '  rb  dôtaXtixrov  ôf  rot 
&oovßov  ôrjXâv  noXXâxig  dvo- 
tiâ&i  rr(v  xXayyijv'  rà  Ôt  ôtiXo- 
rtoa  r<âv  Çoxov  yaivijrixatrtQa 
ttâXXov  nâv  dvôotiwv     Vr>-  Bt 


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HIE  ILIASSCIIOLIEN  DES  CODEX  LIPSIENSIS  283 


6.  üuyfiatoiöi:  ix  tov 
xvytiij,  v  ictriv  tiôoç  dyiüvog' 

TOVTO  ,T«(m   TO    TtTVüitif)  ZTV^IQ 

xrvy/iif  xal  dxoßolü  tov  t 
xryitt}  '  cntfiaivH  M,  ort  xXtior- 
Tf;  rote  daxrvkovç  xXj}tto/uv  ' 
mtaivu  xal  tov  yoorOor'  ix 
tov  xvyiiti  yorv  xvy/taioç. 


Jlvy  fteti o itii  :  ex  tov  xvyiii), 
o  töTtr  tifio^  dyoiro^'  tovto  xa- 
oa  to  xTVOiH»  XTi'ç<i>  XTvyt/ij 
xtù  dxoßoXy  tov  t  xvyiu]  '  otj- 

fiairH    M,     OTi    xXftOVTF^  TOVÇ 

AaxrvXovçi  xX^TTofiFV  '  oijfiairtt 
xa\  tov  ypôr&ov'  ix  tov  xvypi 
yovv  xvyfiaîoç  Ven.  b.  man.  rec. 


Die  ausgehobenen  Stellen  zeigen  zugleich  die  Art  der  Com- 
pilation. Für  das  zweite  Buch  überwiegt  im  Lipsiensis  der  Town- 
leianus, fürs  dritte  der  Venetus  B.  Rein  Scholion  findet  sich  im 
Lipsiensis  allein. 

Der  zweite  noch  zu  erörternde  Punkt  betrifft  die  Lücken  des 
Lipsiensis,  welche,  wie  ich  oben  (Seite  270)  behauptete,  unleser- 
lichen Stellen  des  Townleianus  genau  correspondiren.  Drei  Be- 
lege mögen  genügen.  Zu  A  1  stehen  im  Lipsiensis  die  bei  Bekker 
und  ßachmann  getrennten  ersten  drei  Scholien  in  einem  einzigen 
beisammen.    Wir  lesen  da  auf  fol.  52'  unter  andern  folgende 

Notiz:  lotéov  dé'  won  eg  ènï  ovxrjç  nç<I>%ov  fikv  uta 

Vfiri§  Ovxov  ioxâç,  ovTùt  nçwjov  oçyrj  &vfioç  xôÀoç  xotoç 
uÇv£g  xxX.  Die  freigelassene  Stelle  fasst  acht  Buchstaben,  'hziv 
ohv$oç'  ist  aus  dem  Venetus  A  richtig  eingesetzt.  Ist  es  nun 
ein  Zufall,  dass  im  Townleianus,  der  dasselbe  grosse  Scholion  ohne 
Varianten  giebt,  èoiiv  überhaupt  nicht,  blvv^og  nur  mit  grosser 
Mühe  heute  entziffert  werden  kann?  An  den  auf  eW?  kommen- 
den Platz  hat  eine  junge  Hand  ein  0  geschrieben.  Ueberhaupt 
muss  nach  den  Lückeuangaben  des  Lipsiensis  zu  urtheilen  seine 
Vorlage  auf  den  ersten  Blättern ,  besonders  auf  der  ersten  Seite, 
nur  schwer  zu  lesen  und  durch  Feuchtigkeit  und  schlechte  Be- 
handlung übel  zugerichtet  gewesen  sein.  Dass  ein  gleiches  Miss- 
geschick schon  früh  die  erste  Uand  des  Townleianus  getroffen  hat, 
beweisen  die  Nachbesserungen  und  Ueberschmierungen  jüngerer 
Hitade.  Eine  Confrontation  muss  hier  ganz  besonders  lehrreich 
und  ergiebig  werden.  —  Es  heisst  weiter  auf  fol.  52*  im  Lipsi- 
ensis zu  A  I  eis  lös:  ou  xaia  zip  7ioir)%ixi)v  ijzot  ädetav  n 
ovyrj&etav  Xafißävei  ja  nçootaxjixà  àvji  evktuuSv  xai  yàç 
'Haioôôç  qytjai  'Sevré  ôrj  (SI*  Cod.)  h*é/tete''  xai  Tlhâaçoç 

'pavrev  '  devjeçov  dé,  on  ov  xatà  aXtjd-etav  raîç  Mov- 

oouç  Inixâooovaiv  àW  kavzoïçS)  Die  zweite  Hand,  von  welcher 

Ii  Diese  zweite  Hand  ergänzte  nach  einem  andern  Codex.    Vgl.  Schol. 


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2S4 


MAASS 


oben  die  Rede  war  (Seite  267),  hat  die  leeren  fünf  Stellen  mit 
fioîoa  ausgefüllt,  ^ccvztv  aber  unvollständig  belassen.  Im  Town- 
leianus  sind  sämmtliche  Buchstaben  zwischen  MvâaQOç  und  äti~ 
teQOv  heute  ganz  unlesbar.  —  Der  Schluss  des  Schol.  Lips.  A  53 
lautet  von  erster  Hand  auf  fol.  53  *  :  "Hça  yàç  6  àr#f  xat  q&aç- 
tov  yevôpevov  nçairoç  6  *A%ikX%hç  ....  icttçoç  xai  XeiçtiHroç 
Ha&Tjtijç,  tovxov  avvdXaßev'  XevxwXevov  âè  Trjv^çav  çrp 
oiv,  ifttl  ôiaqxxvrjç  6  âijç  xaï  naçô*Twv  twv  (piooqpoçwv  hx^i- 
nçvveiai'  ôtà  xai  ßowmv,  tin  dt   ènu/v  r]  zrjç  oipewç  béç- 

yeia  xcri  fjpéça  yvwçlÇei.  Die  zweite  Hand  des  Lipsiensis 

hat  richtig  tog  un  und  h  wxti  eingesetzt.  Im  Townleianus  sind 
nach  meiner  Notiz  zwischen  l^xiXXevç  nnd  icnçôç  vier  Buch- 
staben verschwunden.  Nach  ivéçyêta  schrieb  ich  mir  auf  W\'  < 
xai9  mit  der  Bemerkung,  dass  auch  w  nur  mit  Anstrengung  zu 
erkennen  sei.1) 

Weitere  Belege,  deren  es  noch  eine  ganze  Reibe  giebt,  will 
ich  lassen.  Der  Schluss  ist  unabweisbar:  der  Townleianus  ward, 
als  er  bereits  auf  den  ersten  Folien  erheblich  gelitten  halte,  vom 
Schreiber  des  .Lipsiensis  copirt.1) 

Lips.  A  42:  f*ocQ$  Xoytp  ptyâXaç  aixtî  dyxanoôôcttç  xoic  ßiXtoi  xavxa  tô 
ââxQvct,  o  iffTi  xoÇivwy  lïançaÇaî  fxot  {lianQataipt  Cod.),  téntç  iyù  iUxi(l 

öaxQvcf  (y  axtpati  ât  o  ytQCjy.  So  die  erste  Hand.  Die  zweite 

füllt  mit  erheblich  kleinerer  Schrift  den  leer  gelassenen  Raum  so  aus  :  S  naçr,- 
xi»  itpQuiny  äff  5  ça  tuXauv)  d.  b.  mit  17  Buchstaben  (nach  Abzug  der 
übergeschriebenen  Abkürzungen)  an  Stelle  der  circa  9,  für  welche  der  Raum 
bezeichnet  ist.  Der  Townleianus,  der  genau  dem  Wortlaut  des  Lipsiensis 
auch  hier  entspricht,  bietet  nur  lv  o^if/uari  â'  êxXauv  o  yiqwr.  Ob  ixXaur 
im  Townleianns  schwer  lesbar  sei,  habe  ich  mir  nicht  angemerkt. 

1)  Natürlich  fand  der  Schreiber  des  Lipsiensis  im  Townleianus  noch  Viele» 
intact  vor,  was  heute  arg  beschädigt  ist:  gerade  darauf  wird  sich  sein  Werth 
in  Zukunft  beschränken.  Schol.  Lips.  A  127  lautet  nçitçi  ixqoç  tô 
àvayxaïov  xyç  ànoôtouoç  oix  tint  naxçi  nçêts  ovâ'  'Jzaiotç,  àXZà  tip 

y îw ai  âi  h  xov  ïtjfii  o  âtvxtqoç  àoçtotoç  ijy,  xai  rè  rxçoaxeacxtxw 
nçôtç.  Im  Townleianus  ist  erstens  die  allmähliche  Entstehung  des  Scholion« 
deutlich  zu  erkennen,  zweitens  der  Schluss  zum  Theil  nicht  mehr  leserlich. 
Er  giebt  £to?  ixçétç:  nçèç  xo  iyuyxàîoy  xqç  àno&ôotwç  ovx  tbxt  naxçi 
nçotç,  dXX'  oif  UXaioW.  Später  fügte  dieselbe  erste  Band  hinzu  «UÄ  x» 

&it!}t  und  die  zweite  gab  folgendes  Scholion  zum  Scholion:  .. .  tx  rof 

"tfjt  o  . . . .  aoQ  .9   xaxxuhy  nqo  . .    Eine  sichere  Ergänzung  wird 

durch  den  Lipsiensis  geboten. 

2)  Das  Gleiche  lässt  sich  vom  Veuetus  B  erweisen  nach  Schräders  Anmerkun- 
gen zu  den  Zetemata  des  Porphyrins,  die  auf  dem  ersten  Blatte  des  Codex  stehn. 


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DIE  lLlASSCHOLIEiN  DES  CODEX  LIPSIENSIS 


2S5 


Ich  komme  nun  zum  dritten  und  letzten  Punkt.  Es  ward 
behauptet,  das«  der  nach  Abzug  des  Venetus  B  und  Townleianus 
bleibende  Rest  der  Scholia  Lipsiensia  werthlos  sei.  Für  die  Verse 
A  103—229  z.  B.  beschrankt  er  sich  (nach  Bachmanns  Ausgabe)  auf 
folgende  Notizen  fol.  54 b  :  1 04  x  a  x  o  a  a  ô  fi  s  v  o  ç  :  xaxô^avttv  el- 
nmv  interlin.  108  o  vô1  été Xeaaç:  fyyov  l£  àyaloyov  interlin. 
114  èrtet  ov  %&6*:  ovdapiwç  avrrfi  interlin.  122  Çvrrjia: 
xoivà  xQripiaxct  interlin.  163  Igco:  ctvrï  rov  %%ù»f*ai  interlin.  195 
Hçrji  r)  ipvxf}  interlin.  Ueber  diese  Interlinearglossen,  die  sich 
noch  aus  dem  Codex  um  einige  vermehren  liessen,  verliere  ich  kein 
Wort:  sie  sind  werthlos.  Es  bleibt  Schot.  228  bei  Bachmann  to 
âi:  iv  âvo  fiéQ€Ot  Xoyov,  ïvct  y  'tovro  ôé  oot  &àvottoç  vofii- 
Çtrai,  also  ein  wirkliches  Scholion.  Aber  im  Lipsiensis  selbst 
steht  davon  nichts  (fol.  57  *)  :  die  Interlinearglosse  von  junger 
Hand  zu  xijç  eïâetai:  9avato<pÔQOv  êïôetat  kanns  nicht  sein. 
Wohl  aber  erscheint  jenes  Scholion  im  Venetus  A.  Offenbar  hat 
es  Bachmann  aus  seinem  Collationsexemplar  (Bekkers  Ausgabe) 
irrthümlich  dem  Lipsiensis  zugeschrieben.1)  Damit  verschwindet 
aber  auch  das  letzte  Plus  dieses  Codex  vor  seinen  beiden  Quellen, 
dem  Venetus  B  und  dem  Townleianus.  —  Es  gilt  noch  einen 
letzten  Versuch,  dem  Lipsiensis  wenigstens  partielle  Brauchbarkeit 
zu  belassen.  Im  Venetus  B  fehlen  die  Blätter  68,  69,  145,  d.  h. 
die  Verse  E  259—355  und  st  167—  217  sammt  den  Scholien  des 
alten  Schreibers;  die  nothdürftigen  Supplemente  einer  jüngeren 
Hand1),  die  —  abgesehen  von  den  acht  scholienartigen  Bemer- 
kungen und  einem  Zetema  —  den  Allegorien  des  sogen.  Heraclit, 
Suidas  und  Laertius  Diogenes  abgeborgt  sind,  können  als  Ersatz 
nicht  gellen  (vgl.  Dindorf  III  praef.).  Copirte  etwa  der  Schreiber 
des  Lipsiensis  den  Venetus  B,  als  er  noch  intakt  war?  Dann 

1)  Schräder  Porpkyrii  reliquiae  p.  4S9  vermuthet,  dass  Schol.  Lips.  A 
106  (xçq yvoy:  TQonji  tov  ô  liç  y  ùç  yyoq>tqiy  xai  àyofptçôy,  otoy  xçrt- 
dvvôy  ri  5y,  ib  îjâvyey  to  xiaç,  ô  lart  rrjy  \pvxfty,  oloy  xb  d-v/urjçeç  tij 
yvxji  fiov)  ans  Etym.  Gad.  345,  25  stamme.  Selbst  das  ist  für  den  Lipsiensis 
noch  zu  weit  gegriffen:  er  fand  jene  Notiz  vielmehr  als  Interlinearglosse  erster 
Hand  ebenfalls  im  Townleianus  vor.  —  Ich  habe  mich  hier,  was  den  Town- 
leianus betrifft,  auf  die  allernothwendigaten  Angaben  beschränken  müssen; 
eingehender  wird  er  bei  anderer  Gelegenheit  behandelt  werden. 

2)  Ob  diese  jüngere  Hand  dieselbe  ist,  die  auch  sonst  die  Scholia  recen- 
tiora  hinzusetzte,  kann  ich  Dindorfs  Angaben  nicht  entnehmen.  Ich  lasse  das 
absichtlich  unentschieden.    Sie  sind  aber  wohl  identisch. 


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MAASS 


freuen  wir  uns  des  Neuen,  so  gering  sein  Werth  sein  mag.  Oder 
waren  schon  damals  (im  14.  Jahrhundert)  die  bezeichneten  drei 
Folien  abhanden  gekommen?  Es  leuchtet  ein,  dass  die  Lösung 
dieser  Frage  gleichzeitig  die  Probe  auf  meine  Rechnung  ist.  Sehen 
wir  uns  die  Scholien  zu  E  259 — 355  an,  wie  sie  im  Lipsiensis 
von  erster  Hand  —  denn  nur  diese  kommt  in  Betracht  —  vor- 
liegen; werfen  wir  aber  zuvor  einen  Blick  auf  ihre  nächste  Um- 
gebung. Unmittelbar  nach  dem  bezeichneten  Abschnitt  hat,  wie 
zu  erwarten  stand,  die  Contamination  des  Townleianus  mit  Vene- 
tus  B  in  der  bekannten  Weise  stattgefunden.  So  fehlt  Schol.  372, 
welche*  die  drei  Homerischen  Bedeutungen  von  bespricht 
im  Townleianus,  steht  aber  (von  zweiter  Hand)  im  Venelus  B  ohne 
Variante  (Bachra,  p.  251, 27—31  —  Dind.  IV  384,  23—26);  Schol. 
358  äfinvi;  ot}f*aivu  %çLa  x%X.  (ebenfalls  von  zweiter  Hand)  im 
Venetus  B ,  nicht  im  Townleianus  (Bachm.  250,  35 — 39  =  Dind. 
ib<  20 — 20);  Schol.  373  fig  vv  ae:  tovto  xat*  l(fdnr\atv  xai 
xaj*  àyavàxtrjoiv  xài  xarà  &avjuao/iôv  ist  auch  nur  in  B  von 
zweiter  Hand  (111  p.  248  Dind.)  erhalten.  Genau  so  stellt  sich  die 
den  fraglichen  Scholien  vorangehende  Partie  :  Belege  lasse  ich  weg. 
dagegen  geben  die  Schol.  Lips.  £  259*— 355  den  reinen  Town- 
leianus wieder  —  mit  nur  acht  Ausnahmen,  und  von  diesen  stehen 
wieder  vier  in  identischer  Fassung  unter  den  acht  Scholien  der 
Lücke  des  Venetus  B  (von  jener  jungen  Hand):  es  sind  die  Wort- 
erklärungen zu  Schol.  284  {xeveatv,  als  Interlinearglosse  fol.  107 b), 
306  {ia%Lov,  als  Intermarginalscholion),  334  {ortâtœv:  dies  Scho- 
lion  steht  auch  gar  nicht  in  der  Reihe,  sondern  ist  von  der  ersten 
Hand  des  Lipsiensis .  unten  auf  der  Seite  108 b  nachgetragen),  348 
(Etymologie  von  ârjiovrç,  als  Interlinearglosse).  Also  hatte  der  Vene- 
tus B  bereits  die  Lücke  und  diese  die  genannten  nothdürftigen 
Ergänzungen  erfahren,  als  der  Lipsiensis  copirt  ward:  dieser  hat 
in  seinem  eigentlichen  Scholientext  am  Rande,  wie 
jetzt  ersichtlich,  nur  deo  Inhalt  des  Townleianus  repro- 
ducirt. 

Noch  ein  Wort  über  die  vier  übrigen  Ausnahmen.  Es  sind 
werthlose  Interlinearglossen,  die  sich  von  selbst  erledigen,  Vers  289 
takavQtvov:  hs\pv%iooEv  olov  tov  aldrjQOV  o  yàç  noUiu- 
atrfi^Açriç  6  aiâr^QOç.  338  XÔqiteç  xâfiov:  bnadoï  xai 
vnovqyot  xrfi'AipQOÔLTriç.  340  ix**>Q\  ctoolarcos  Ttaçà  to  iojfw 
to  Çrjçaivu).  349  i]  tvbq  o  n:  ei  e cç:  a/raça  bnevtiv  xai  Xiyeiv. 


\ 


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■ 

DIE  ILIASSCH0L1EN  DES  CODEX  LIPS1ENSIS  287 


Dazu  gesellt  sich  noch  Schol.  Lips.  302  xsQt*<xâiov:  li&ov 
XeiQOTtly&r}  ccnô  iov  nâooeo&cu  Iv  xeip/.  Nur  das  ge- 
sperrt gedruckte  dieses  Scholien  fiudet  sich  im  Townleianus  (von 
dritter  Hand  des  14.  Jahrhunderts),  die  Etymologie  ist  vom  Schrei- 
ber des  Lipsiensis  hinzugesetzt.  —  Viel  einfacher  steht  es  mit  den 
Supplementen  des  Folium  145:  für  die  Verse  A  167—217  ist 
fol.  187*  ausschliesslich  der  Townleianus  excerpirt:  die  Nachträge 
zwischen  den  Zeilen  und  neben  dem  Text  sind  hier  unterblieben. 

Die  ganzliche  Unbrauchbarkeit  der  Scholien  des  Lipsiensis  ist 
somit  nachgewiesen.  Die  Classiticirung  der  lliashandschriften  mit 
Scholien,  die  wir  Schräders  Sorgfalt  verdanken  (a.  a.  0.  461),  wird 
durch  den  Wegfall  des  Lipsiensis  ganz  erheblich  vereinfacht. 

IV. 

Auch  für  die  Geschichte  der  beiden  Homerhandschriften  Ve- 
netus  B  und  Townleianus  —  und  weiter  für  die  Geschichte  der 
Homerstudien  überhaupt  —  hat  diese  Untersuchung  eine  beachtens- 
werthe  Thatsache  ergeben:  sie  müssen  sich,  als  der  Lipsiensis 
entstand,  also  im  14.  Jahrhundert,  zusammen  mit  einem  Exemplar 
des  Iliascommentars  des  Eustathius  (Seite  268)  an  demselben  Orte, 
in  derselben  Bibliothek  befunden  haben.  Natürlich  im  byzantini- 
schen Reich*);  über  das  4Wo*  wird  eine  gründliche  Durchforschung 
des  Homerischen  Handschriftenmaterials  Sicheres  ergeben.  Ich 
habe  eine  Verrauthung.*)  Wachsmuth  nämlich  berichtet  Rhein.  Mus. 
1863  S.  187  von  dem  alten  angeblich  noch  dem  11.  Jahrhundert 
angehOrigen  Laurentianus  der  Hias  (plut.  32  cod.  3)  folgender- 
massen  :  *Der  Hauptstock  seiner  Scholien  stimmt  mit  dem  Venetus  B, 
das  übrige  mit  denen  des  Lipsiensis.  Die  paar  Bemerkungen,  die 
er  im  Anfang  des  ersten  Buchs  mehr  hat,  sind  alle  schon  durch 

1)  Aus  Byzanz  bezog  Petrarca  seinen  Homer,  von  dort  brachte  Johannes 
Aurispa  den  Venetos  A  nach  Italien.  Ob  er  ihn  ebendort  kaufte,  ist  frei- 
ich  eine  andere  Frage. 

2)  Im  15.  Jahrhundert  waren  sie  schon  nicht  mehr  beisammen.  Der  Ve- 
netus B  gehörte  damals  zu  Bessarions  Bibliothek  (Bekker  praef.  p.  iv).  Der 
Townleianus  war  im  Besitz  der  Salviati  in  Florenz  (was  Lucas  Holstenios 
aus  dem  *Codex  der  Salviati'  anführt,  findet  sich  Alles  im  Townleianus  wie- 
der, vgl.  de  vita  et  scriplU  Porpkyrii  Gap.  7);  Townley  hat  ihn  1771  in 
Rom  gekauft:  ein  Umstand,  der  für  die  Frage  nach  dem  Verbleib  der  hoch- 
wichtigen Handschriftenbibliothek  der  Salviati  ins  Gewicht  fallt.  Uebrigens 
sind  noch  andere  Salviatihandschriften  nach  England  gekommen. 


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2SS 


MA  ASS 


die  Cramerscben  Anecdola  und  Tzetzes  Exegesis  in  Uiadem  be- 
kannt/ Ist  dem  wirklich  so,  deckt  sich  der  nach  Abzug  des  mit 
dem  Venetus  B  identischen  Hauptstocks  bleibende  Rest  wirklieb 
mit  dem  Lipsiensis  (nach  meiner  obigen  Ausführung  also  mit  dem 
Townleianus,  da  der  Lipsiensis  selbst  fUr  jenen  viel  Alteren  Codex 
wegfällt),  so  wird  der  Laurentianus  recht  wichtig  ')  :  der  Gedanke, 
dass  er  (wie  der  Lipsiensis)  aus  dem  Venetus  B  und  Townleianus, 
auch  zwei  Handschriften  des  11.  Jahrhunderts,  compilirt  sei,  scheint 
mir  unter  jener  Voraussetzung  unabweisbar.  Dann  wären  jene 
beiden  Codices  nicht  erst  im  14. ,  sondern  bereits  im  tl.  Jahr- 
hundert an  demselben  Orte  beisammen  gewesen,  hätten  auch  ihre 
Zusätze  (z.  B.  die  aus  den  Zetemata  des  Porphyrius,  den  Homeri- 
schen Epimerismen,  den  Etymologica,  Suidas,  der  Philosophenge- 
schichte des  Laertius  Diogenes  u.  s.  w.)  ebendort  erhalten.1)  Wir 
hätten  nach  einem  Centrum  griechischer  Studien,  nach  einer  Biblio- 
thek klassischer  Autoren  zu  forschen,  die  sich  vom  11.  bis  zum 
14.  Jahrhundert  erhielt,  auch  durch  die  schwere  und  den  Werken 
der  Griechischen  Litteratur  so  verbängnissvolle  Zeit  der  Kreuzzüge 
hindurch.  Von  einem  solchen  Centrum  Homerischer  und  ver- 
wandter Litteratur  im  12.  Jahrhundert  haben  wir  sichere  Kunde 
durch  Eustathius'  Commentare  zur  llias  und  Odyssee.  Zur  Ilias 
benutzte  er  unter  anderen  einen  Codex  der  Zetemata  des  Porphy- 
rius3)  und  einen  zweiten,  welcher  derselben  Recension  entstammt 
wie  der  Venetus  B  und  Townleianus;  ähnlich  zur  Odyssee.  Seinen 
Excerpten  aus  Aristophanes'  léÇeiç  (gewiss  einem  Unicum),  aus 
Sueton  und  Ps.-Zenodor  entspricht  Millers  Athous  saec.  XIV,  der 
sich  in  einer  Mönchsdause  unweit  Caryes  vorgefunden  hat  (Mé- 
langes p.  347):  er  bietet  sich  von  selbst  zur  Combination  dar. 


1)  Auch  für  die  Ergänzung  der  heute  und,  wie  wir  eben  sahen,  bereits 
im  14.  Jahrhundert  ausgefallenen  Blätter  des  Venetus  B  wäre  der  Laurentianus 
von  Werth.  Gleiches,  wie  Wachsmath  vom  Laar.,  behaupten  Tychsen  und 
Miller  vom  Eacurialensis  saec.  XI.  Die  publicirten  Proben  reichen  indessen 
nicht  aus.  Es  ist  dringend  zu  wünschen,  dass  Probecoüationen  der  Scholien 
nach  einem  bestimmten  Schema  gefertigt  werden,  um  die  Vergleichung  der 
Handschriften  untereinander  zu  ermöglichen.  Die  in  dieser  Abhandlung  be- 
rücksichtigten Partien  empfehlen  sich  dafür  aus  praktischen  Gründen. 

2)  Dass  Venetos  B  und  Townleianus  derselben  Sc holi enrecension 
entstammen,  will  ich  hiermit  nicht  combiniren.  Dass  sie  ans  demselben 
Scholienexemplar  geflossen  sind,  ist  noch  nicht  erwiesen. 

3)  Vgl.  Schräder  p.  459  sqq. 


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DIE  ILIASSCHOLIE.N  DES  CODEX  LIPSIENSIS 


289 


Thessalonike,  wo  Eustathius,  wie  die  Ueberschriften  der  IlflQexßo- 
ial  beweisen,  arbeitete,  liegt  in  unmittelbarster  Nähe  des  Athos. 
Der  'heilige  Berg'  hatte  ?on  den  Kreuzfahrern  ?erhältnissmässig 
wenig,  seine  Umgebung,  zumal  Thessalonike,  sehr  schwer  zu  leiden. 
Die  engen  Beziehungen  zwischen  der  Mönchsrepublik  des  Berges 
und  Thessalonike  stehen  urkundlich  fest.  ')  Die  alte  Pariser  Hand- 
schrift der  homerischen  Epimerismen,  Goislinianus  387  saec.  X,  ge- 
borte einst  dem  Athoskloster  Laura  (Montfaucon  616/.  Coisl.  p.  589). 
Endlich  besitzt  die  Bibliothek  von  Batopedion,  dem  bedeutendsten 
der  zweiundzwanzig  Klöster,  noch  heute  ein  allerdings  erst  dem 
15.  Jahrhundert  angehöriges  Apographon  des  Venetus  A.*)  Drängt 
sich  da  nicht  die  Vermuthung  auf,  dass  jenes  postulirte  'Centrum 
fur  die  Griechische  Handschriftenlitteratur'  in  jener  Epoche  eben 
auf  dem  Athos  zu  suchen  und  zu  finden  sei?1) 

1)  Vgl.  Tafel,  de  Thessalonica  eiusque  agro  und  Joseph  Müller,  Urkun- 
den zur  Geschichte  des  Athos  (Miklosich,  Slavische  Bibliothek  I). 

2)  Vgl.  Dindorf  vol.  1  praef.  p.  xxix. 

3)  Fallmerayers  Behauptung,  dass  auf  dem  Athos  nie  ein  Profanautor 
copirt  sei  (Fragmente  aus  dem  Orient  II  1),  bedarf  keiner  Widerlegung.  —  Wo- 
her der  Cardinal  Bessarion,  aus  dessen  Privatbibliothek  wir  so  viele  und  so 
wichtige  griechische  Handschriften  besitzen,  diese  bezogen  hat,  ist  bekanntlich 
noch  unentschieden.  Den  Vendus  B  hätte  er  nach  obiger  Vermuthung  vom 
Athos  erhalten.  Dem  Bessarion  gehörte  übrigens  auch  Eustathius*  Autograph 
des  Venediger  Odysseecommentars. 

Berlin,  im  März  1884.  ERNST  MAASS. 


AUS  GRIECHISCHEN  PAPYRUSURKUNDEN. 

Die  vorliegende  Arbeit  enthält  einige  Resultate,  die  sich  mir 
beim  Studium  der  griechischen  Fajom  -  Papyri  des  Berliner  Mu- 
seums ergeben  haben.  Die  Unordnung  und  Buntheit  des  hier  Vor- 
gebrachten findet  ihre  Erklärung,  und  hoffentlich  auch  Entschul- 
digung, in  der  Mannigfaltigkeit  der  Probleme,  die  diese  Urkunden 
dem  Forscher  bieten.  Wenn  ich  im  Folgenden  in  der  glücklichen 
Lage  bin,  IrrthUmer  Anderer  aufzudecken  und  zu  verbessern,  so 
verdanke  ich  dies  dem  umfangreichen  Material  dieser  Sammlung, 
welches  mir  durch  die  gütige  Erlaubniss  des  Geh.  Ober-Regierungs- 
ratbs  Prof.  Lepsius  völlig  zur  Verfügung  gestellt  worden  ist. 

I.  Zum  ägyptischen  Münzwesen. 

Dr.  K.  Wessely  hat  kürzlich  versucht  (Wiener  Studien  Bd.  5 
[1883]  S.  299—312  'Zum  Münzwesen  der  späteren  römischen 
Kaiserzeit'),  aus  einem  in  Wien  befindlichen  griechischen  Papyrus 
eine  Münzeinheit  von  2600  Sesterzen  für  das  Aegypten  des  dritten 
Jahrhunderts  (n.  Chr.)  nachzuweisen:  aus  einer  Rechnung,  die  aus 
dem  zweiten  Jahre  des  Valerian  und  Gallien,  also  n.  Chr.  254/5, 
datirt  ist,  schien  in  der  That  nach  den  Lesungen  der  Ziffern,  die 
Dr.  Wessely  dort  aufführt,  bei  der  Summirung  sowohl  der  Ein- 
nahmen wie  der  Ausgaben  eine  grosse  Einheit  von  2600  Klein- 
münzen  zu  Grunde  zu  liegen.  Indem  er  in  den  letzteren  Sesterzen 
erkannte,  identificirte  er  die  höhere  Münzeinheit  von  2600  mit 
dem  halben  Aureus.  Dies  würde,  wenn  es  sich  bestätigte,  ein 
interessanter  Beitrag  zur  Geschichte  des  Münzverfalls  des  dritten 
Jahrhunderts  sein.  Doch  Angaben  eines  Berliner  Papyrus  aus  der- 
selben Zeit  zwingen  mich  dazu,  Irrtbümer  und  Versehen  in  der 
Lesung  der  Ziffern  anzunehmen  und  somit  das  Resultat  aufzu- 
heben.  Dr.  Wessely,  dem  ich  die  folgenden  Gegengründe  mit- 


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ALS  GRIECHISCHEN  PAPYRI  Sl'KklNDEIS  291 


tbeilte,  hat  ihre  Richtigkeit  selbst  anerkannt,  um  so  bereitwilliger, 
als  ihm  nur  eine  Copie,  nicht  das  Original  selbst  vorgelegen  hat. 
—  Eine  Berliner  Papyrusurkunde,  aus  demselben  zweiten  Jahre 
des  Valerian  und  Gallien  datirt  (es  ist  dieselbe,  deren  Fund  schon 
1878  in  der  Zeitschrift  für  ägyptische  Sprache  und  Alterthümer 
von  A.  Bauer  angezeigt  wurde),  enthält  folgende  Rechnung: 


?  y  s  MDß 

■ 

Tal.  3  Drachm.  3532 

400 

<£>  '/(pari 

r> 

3588 

dp  tij 

ïî 

308 

S  *1 

•n 

28 

S  Ir- 

n 

36 

S  «X 

r> 

1600 

S  ctçlyr 

1 1 33  Vî 

g  à  s  d*x«-  =  Tal.  4  Drachm.  4625  »/>. 
FQr  die  Richtigkeit  dieser  Lesungen  kann  ich  bürgen,  zumal  sich 
manche  Posten  durch  die  Angabe  der  beiden  Factoren  nachrechnen 
lassen.  Zum  Beispiel  /b££..  .  €*[aoiov]  vß . . .  àçyvQiov  <£>  yyTtrj. 
Dieser  Rechnung  ist  nun,  wie  es  ja  auch  sonst  in  jener  Zeit  für 
Aegypten  durchaus  Norm  ist,  die  Silberdrachme  zu  Grunde  gelegt, 
von  der  6000  ein  Talent  ausmachen.  Es  ist  nicht  denkbar,  dass 
man  in  der  Mitte  des  dritten  Jahrhunderts  in  demselben  Jahre, 
in  derselben  Stadt  Aegyptens  (beide  Urkunden  stammen  aus  Ar- 
sino€)  sowohl  nach  Talenten  und  Drachmen  als  nach  halben  Aurei 
und  Sesterzen  gerechnet  habe.  Das  Zeichen  §,  das  Dr.  Wessely 
für  das  Zeichen  des  Sesterz  hielt,  wechselt  in  unserer  Urkunde 
ohne  Unterschied  der  Bedeutung  mit  der  bekannten  Abkürzung 
für  die  Silberdracbme;  und  das  Zeichen  ^,  das  er  für  den  halben 
Aureus  in  Anspruch  nahm,  erscheint  auf  Berliner  Urkunden  auch 
schon  des  zweiten  Jahrhunderts  immer  als  Zeichen  des  Talentes. 
—  Da  es  endlich  gegen  allen  Usus  der  Schreiber  wäre,  wenn  bei 
zu  Grunde  Legung  einer  Münzeinheit  von  2600  Sesterzen  in  der 
Rechnung  doch  Posten  vorkämen  wie  2600(1),  2840,  3900,  4408 
(cf.  Wien.  Stud.  1.  c.  p.  300)  statt  1-h  l-f-240,  1+1300,  1  +  1808, 
so  ist  jene  Hypothese  als  irrthümlich  aufzugeben. 

II.  Ueber  den  angeblichen  Bruchstrich. 

Noch  ein  anderes  Versehen  möchte  ich  hier  aufdecken,  das 
schon  vor  langer  Zeit  begangen,  sich  bis  in  die  neueste  Zeit  er- 


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292 


WILCREN 


halten  und  selbst  in  die  Werke  unserer  paläograpbischen  Autori- 
täten Eingang  gefunden  hat.  —  Peyron  zuerst  hat  aufgestellt 
(Papyri  graset,  Turin  1827,  Taf.  Vi,  No.  5),  dass  Brüche  in  grie- 
chischen Documenten  durch  die  Nebeneinandersteüung  der  beiden 
Ziffern  für  Zahler  und  Nenner  mit  Zuhilfenahme  eines  Bruchstrichs 
oach  heutiger  Manier  ausgedrückt  seien.  Die  Beispiele,  die  er 
dem  Pariser  Papyrus  No.  66  (cf.  Notices  et  Extraits  XVIII  2)  ent- 
nommen hat,  sind  folgende  :  ßjld  —  ^n;  Ißlfitd  —  12/44  ;  a/y=l/8ï 
xalvt]  —  21/ss  (I).  Peyron  selbst  stellt  diese  Deutung  nur  als  seine 
subjective  Ansicht  hin.  Als  Factum  finden  wir  sie  bei  Gardthausen, 
Griechische  Palaographie  S.  268  und  Wattenbacb,  Anleitung  zur 
griechischen  Palaographie,  autogr.  Theil,  S.  31.  —  Eine  genauere 
Betrachtung  des  Papyrus,  nach  dem  Facsimile,  lehrt  aber,  dass  an 
Brüche  hier  gar  nicht  zu  denken  ist,  sondern  dass  der  Strich,  der 
für  den  Bruchstrich  gehalten  wurde,  nichts  weiter  ist  als  der  all- 
bekannte Strich  der  Gleichsetzung  oder  Addition.  Denn  in  allen 
oben  angegebenen  Fällen  bedeutet  die  Zahl  nach  dem  Strich  nichts 
Anderes  als  die  Summe  der  in  der  Urkunde  unmittelbar  vorher- 
gehenden Einzelposten,  und  es  ist  ein  reiner  Zufall,  dass  hier  die 
Summe  neben  den  letzten  Posten  geschrieben  ist,  anstatt,  wie 
sonst  gewöhnlich,  unter  denselben  (vgl.  1.  c.  Columne  3  und  4). 
Die  Bichtigkeit  dieser  Auffassung  wird  durch  die  folgende  Auf- 
führung der  Rechnung  des  Papyrus  evident  sein: 
o—  1 

i  —  10       Iß  —  32       ß  —  2  —  37 

a  —    1        iß  —  12       a  —  1       xq  —  21 
ß  —  2      mô  -44      //  —  3      >i?  —  58 
/«J-14. 

Die  Annahme  eiues  Bruchstriches  ist  daher  aus  der  griechischen 
Palaographie  zu  streichen.1) 

-  * 

1)  [Ein  ähnliches  Versehen  ist  einem  Gelehrten  begegnet,  der  sich  nicht 
oft  versieht;  ich  meine  Waddington  bei  der  Behandlong  der  beiden  syrischen 
Inschriften  n.  214t».  2245  seiner  Sammlung.  In  beiden  handelt  es  sich  am 
Gräber,  die  von  mehreren  Personen  auf  gemeinschaftliche  Kosten  errichtet 
worden  sind,  und  werden  die  Quoten  angegeben,  in  der  ersten  also:  A^ovqms 
'A^tXaov  fiiçoç  yifl'.  'Ag^ékaoç  'HçtaxXtov  ftiçoç  yiß'.  Saßlvog  MaÇtftov 
(für  diesen  fehlt  die  Quote);  in  der  zweiten  also:  Ovaßw  piçoç  zçiioy  <f<u- 
âtxajoy  xk  Zaß«d>  Naxvaxita  xqixoy  âtaâixatov  xi  2aßato  ïxtoy.  Wad- 
dington nimmt  hier  —  «Wàtaro*  als  Nenner  und  fasst  die  letzte  Inschrift 
als  V+V» +  */»*•  Aber  da  ïxtq»  unmöglich  etwas  anderes  bezeichnen  kann 


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AUS  GRIECHISCHEN  PAPYRLSURKUEDEN  293 


III.  Zur  Indictionsrechnung. 

Von  jeher  hat  die  Auffassung  der  Indictionsrechnung  den 
Forschern  manches  Räthselhafte  geboten  und  zu  den  verschieden- 
sten Erklärungen  geführt  (vgl.  eine  Zusammenstellung  der  ver- 
schiedenen Auffassungen  hei  Gardthausen,  Griecb.  Palttogr.  S.390  ff.). 
In  neuerer  Zeit  hat  der  oben  genannte  Dr.  Wessely  geglaubt,  für 
die  einzelnen  Nomen  Aegyptens  besondere,  zeitlich  wechselnde  In- 
dictionsanfänge  nachweisen  zu  können  (in  den  Prolegomena  ad 
papyrorvm  graecorum  novam  colUctionem  edendam,  Wien  1882). 
Dieser  Versuch  ist  mit  Recht  von  Prof.  Härtel  im  fünften  Bande 
der  Wiener  Studien  ('Ein  griechischer  Papyrus  aus  dem  Jahre  487 
d.  Chr.'  S.  9)  zurückgewiesen  worden  ;  zugleich  hat  derselbe  ver- 
sucht, aus  den  ihm  vorliegenden  Datirungen  von  griechischen  Pa- 
pyri einen  besonderen,  festen  Anfang  für  das  Indictionsjahr  in 
Aegypten  nachzuweisen,  denn  mit  dem  gewöhnlichen  Indiclions- 
aofang  vom  1.  September  waren  die  Datirungen  in  den  aus 
Aegypten  stammenden  Urkunden  nicht  zu  vereinigen.  —  Aber 
einige  neue  Daten,  die  ich  auf  griechischen  Fragmenten  des  Ber- 
liner Museums  gefunden  habe,  führen  wenigstens  die  Frage  nach 
dem  Anfangstermin  des  Indictionsjahres  in  Aegypten,  wie  ich  glaube, 
zur  Losung. 

Prof.  Härtel  lagen  folgende  vier  Datirungen  vor  (p.  10): 

1)  Aus  einem  koptischen  Papyrus,  Revue  égyptol.  Paris  1880, 
1  p.  105: 

*Ev  ftrjri  Ilavvi  i  ïvdtxticÙvoç  ißS6fir)g  ccqx- 

2)  Aus  einem  Papyrus  aus  dem  Jahre  735  n.  Chr. ,  Éludes 
égyptol.  V,  1876: 

èyçâtprj  /iiyvi  Tlctvvi  tçitrjç  bâixritôvoç  açxfj.  Und 
dies  Protokoll  ist,  wie  es  vorher  heisst,  am  dritten  Payni 
ausgestellt. 


als  ein  Sechstel,  so  sind  vielmehr  diese  offenbar  dem  römischen  Uncialsystem 
entlehnten  Brachangaben  in  der  dafür  bekannten  Weise  additioaell  za  fassen 
ood  ist  die  letzte  Reihe  nach  unserem  System  7» +  7«  7»+ 7«?  V»  «der 
in  Verhältnisszahlen  5  +  54-2,  welche  dann  auch  in  richtiger  absteigender 
Folge  auftreten.  Dieselbe  Reibe  stellt  die  erste  Inschrift  hin;  ob  an  dritter 
Stelle  hinter  Ma&pov  das  Zahlzeichen  ç  auagefallen  ist  oder  der  Schreiber 
dies  als  aus  der  Addition  sich  ergebend  und  insofern  entbehrlich  weggelassen 
hat,  ist  nicht  zu  entscheiden.    TH.  M.J 

H«ra«s  XIX.  20 


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294 


W1LCKEN 


3)  Aus  einem  Wiener  Papyrus,  C.  XX,  aus  dem  Jahre  61S: 

àfto  nevtexaiôexâj^ç  jovtov  Ôvtoç  fitjvbç  Ilavvi  té- 
kei  tîjç  nagovarjç  extyç  bôtxtuâvoç. 

4)  Aus  dem  Pariser  Papyr.  no.  21bI%  aus  dem  Jahre  592  (nach 
Härtel  593): 

Tlavvï  x  açxF/  ta         (Denn  so  ist  zu  lesen,  wie  ein 
Blick  auf  das  Facsimile  zeigt,  nicht  àçzfî  M.,  was 
Prof.  Härtel  sowie  die  Transcription  von  Brunet  de  Presle 
giebt.    Letzterer  hatte  indess  p.  260  der  Not.  et  Extr. 
dazu  bemerkt:  Enfin  notre  papyrus  no.  2lbi*  porte  au 
lieu  de  numéro  d'ordre  une  abréviation  que  nous  avouons 
ne  pas  comprendre.) 
Die  beiden  ersten  Daten  hält  Prof.  Härtel  nun  für  räthlich 
und  geboten  bei  Untersuchung  des  Indictionsanfanges  der  früheren 
Jahrhunderte  auszuschließen ,  da  in  späterer  Zeit  allmählich  eine 
Fixirung  des  Indictionstermins  auf  den  Anfang  des  Monats  statt- 
gefunden habe,  und  kommt  so  auf  Grund  der  beiden  letzten  Ur- 
kunden, in  denen  der  15.  Pay  ni  zum  téXoç,  der  20.  schon  zur 
Ùqx*}  gerechnet  werde,  zu  dem  Resultat,  dass  der  Anfang  der  In- 
diction  zwischen  dem  15.  und  20.  Payni  (d.  i.  10. — 15.  Juni)  ge- 
legen habe,  indem  er  die  Ausdrucke  %élei  und  àçxf]  nicht  speciell 
auf  den  letzten  und  ersten  Tag  der  Indiction  bezieht,  sondern  ganz 
allgemein  auf  die  Zeit  vor  dem  letzten  und  nach  dem  ersten. 

Diese  Hypothese  wird  nun  aufgehoben  durch  die  folgenden 
auf  Berliner  Fragmenten  gefundenen  Daten1): 

1)  Aus  dem  vierten  Jahre  des  Mauricius,  a.  586: 

IIa  v vi  xi?  téXei  ô 

2)  Aus  dem  fünften  Jahre  des  Kaisers  Heraclius,  a.  615: 

*Enup  i  v€Ofi>j>iç  tékei  y  lvj. 

3)  Endüch  auf  einem  nicht  genau  datirbaren  Fragment,  das 
aber  der  Schrift  nach  auch  etwa  in  diese  Zeit  fallen  wird: 

Ilavvi  x  zilei  ôexcmjç  tv/. 
Hält  man  diese  Angaben  mit  den  obigen  vier  zusammen,  so  bleibt 
nichts  übrig,  als  den  Knoten  zu  durchschneiden  und  das  zwar 
negative,  aber  doch  hochwichtige  Resultat  anzuerkennen,  dass  es 
vergebliche  Mühe  war,  wenn  man  nach  einem  festen,  an  ein  be- 


1)  Da  die  Sammlung  noch  nicht  deHnttiT  geordnet  ist,  kann  ich  weder 
hier  noch  im  Folgenden  geuau  ci  tir  en. 


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AUS  GRIECHISCHEN  PAPYRUSURKUNDEN  295 


ständiges  Datum  gebundenen  Indictionsanfang  für  Aegypten  suchte, 
da  es  einen  solchen  nicht  gegeben  hat. 

Von  dieser  Basis  aus  bleibt  also  kein  Grund  mehr,  die  Worte 
aQXQ  und  tiXu  in  weiterem  Sinne  zu  fassen.  Andere  Gründe 
sind  dafür  eben  so  wenig  zu  finden.  Ohne  diese  Frage  bei  dem 
jetzigen  Materialbestand  bestimmt  entscheiden  zu  wollen,  will  es 
mir  doch  sachlich  wahrscheinlicher  und  dem  sprachlichen  Aus- 
druck angemessener  erscheinen,  &Qxf]  una"  auf  den  ersten 
und  letzten  Tag  des  Indicüonsjahres  speciell  zu  beziehen.  Dass 
wir  dann  eine  verhältnissmässig  grosse  Anzahl  von  Documenten 
haben,  die  gerade  an  diesen  Tagen  geschrieben  waren,  kann  nicht 
so  sehr  verwundern,  denn  es  ware  dem  Inhalte  der  Urkunden, 
die  ja  meist  Kauf-  oder  Mielhs-  oder  Getreidelieferungscontracte 
für  die  nächste  Indiction  enthalten,  durchaus  entsprechend,  wenn 
sie  eben  am  ersten  oder  letzten  Indictionstag  stipulirt  wären.  Doch 
spricht  allerdings  für  die  gangbare  Auffassung  die  von  Härtel  p.  9 
citirte  christliche,  lateinische  Inschrift  (Rossi,  Inscr.  ehr.  urb.  Ro- 
mae  I  n.  979;  vgl.  p.  C),  die  vom  11.  August  datirt,  die  chrono- 
logische Bestimmung  'in  fine  ind.  XV  enthalt,  während  doch  der 
letzte  Tag  dieser  Indiction  auf  den  31.  August  fiel. 

Um  die  Verschiedenheit  der  Indictionsanfange  Aegyptens  zu 
illustriren,  gebe  ich  im  Folgenden  eine  chronologisch  geordnete 
Zusammenstellung  der  mir  zur  Zeit  bekannten  vollständigen  Dati- 
rungen  von  Papyrusurkunden,  in  denen  nach  Indictionen  gerechnet 
ist.  Voran  stelle  ich  das  Jahr  christlicher  Rechnung,  darauf  die 
beiden  Kaiserjahre,  die  innerhalb  desselben  zusammenstossen '), 


1)  Zwei  Daten  von  Berliner  Papyri  ergeben  das  interessante  Factum,  dass 
man  im  6.  Jahrhundert  in  Aegypten  das  Kaiserjahr  nicht  mehr  nach  alter 
Weise  vom  1.  Thoth  bis  zum  letzten  Epagomenentage  (29.  Aug.  —  28.  Aug.) 
rechnete,  sondern  den  Tag  der  Thronbesteigung  des  jeweiligen  Herrschers  als 
den  Anfang  des  Kaiserjahres  betrachtete,  dass  also  die  Bestimmung  Justinians 
iQ  der  Novelle  47  vom  J.  537  (nQÔdrjXoy  By,  dç  vvv  piv  hovç  hdtxâtov 
rqr  tjpftiçaç  yçtâtyova%  fiaotXttaç,  agfofiivov  dt  rov  'AnçûlXtov  f*t}ybç  Karte 
Tqr  nçtixtjy  rjfiiçav,  xo^'  fjy  ijftâç  o  &toç  tolç  'Pa»f*<xtùtv  btitttjâe  nçn- 
yuttoi,  dtodéxatoy  hoç  yçâxj/9vot .  .)  auch  in  Aegypten  durchgeführt  wor- 
den ist  (Vgl.  su  der  Berechnung  der  Jahre  Justinians:  J.  Partseh  im  Prooe- 
mium  (p.  xvn)  zu  Corippi  Africani  grammatici  libri  qui  supersont.  Berl.  1879.) 
Das  erste  Datum,  aus  dem  27.  Jahre  des  Justinian,  lautet:  &è&  td  rijç  dev- 
liçttç  lr/.  Da  Justinian  am  1.  April  527  den  Thron  bestieg,  so  bitte  nach 
titer  Weise  sein  27.  Jahr  vom  1.  Thoth  552  bis  zum  letzten  Epa^omenen- 

20* 


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296 


WILCREN 


dann  das  Datum  des  Tages,  und  endlich  die  beiden  lndictionen, 
die  sich  in  dem  Jahre  ablösen.  Das  jedes  Mal  in  der  Urkunde 
erwähnte  Kaiser-  und  Indictionsjahr,  in  welches  das  Datum  fallt, 
ist  fett  gedruckt. 

1)  Papyr.  bei  Young,  Hieroglyphics  no.  46: 

a.  355.   'YVraWfafc  Kuvaxavxiov  Avyovotov  xb  £  xai 
Kajvoxavxiov  %ov  InKpavtoxcnov  Kaloaçoç  to  y. 

17.Tybi.  Ind.  18/14. 

2)  Wiener  Papyr.,  bei  Härtel,  Wiener  Studien  V  p.  3: 

a.  487.      Mtxà  xrpr  vnaxlav  0X/\  Aoyyivov. 

28.1)Pachon  xéku.       Ind.  10/11. 

3)  Berl.  Inédit  um: 

a.  553.     Justinian  26/37.     14.  Thoth.       Ind.  1/1 

4)  Berl.  Ineditum: 

a.  566.     Justin  II  12.        14.  Phaophi.    Ind.  14/15. 

5)  Berl.  Ineditum: 

a.  586.     Mauricius  4/5.     28.  Payni  xilei.     Iod.  4/5. 


tage  553  währen  müssen.  Der  14.  Thoth  würde  danach  in  den  Septemkr 
552  gefallen  sein.  Da  damals  aber  nicht  die  zweite,  sondern  die  erste  In- 
diction  war,  so  kommen  wir  nur  zo  einer  Lösung,  wenn  wir  das  27.  Jahr 
vom  1.  April  553  bis  zum  31.  März  554  rechnen.  Dann  fällt  der  14.  Thoth 
in  die  2.  Indiction,  a.  553.  —  Das  andere  Datum  lautet:  YnarU?  rov  âtmé- 
xov  îpùy  4>Xj  'lovtiivov  rov  aUavtov  Avyov<rzov  iiovç  nçoirov  <Pa<u<pi  Ii 
U  iv\.  An  Justin  1  kann,  nicht  gedacht  werden,  da  dessen  erstes  Jahr  in  die 
11.  Ind.  fällt.  Unser  Datum  weist  also  auf  das  Jahr,  in  weichem  Justin  II, 
im  ersten  Jahre  Kaiser,  zugleich  Consul  war,  und  in  welchem  eine  15.  lad. 
anfing,  das  heisst  auf  das  Jahr  566.  Da  Justin  II  am  14.  Not.  565  den  Thron 
bestieg,  so  batte  nach  alter  Rechnungsweise  der  14.  Phaophi  (=  11.  Oct.) 
a.  566  in  das  zweite  Jahr  des  Kaisers  fallen  müssen.  Es  wird  hier  aber 
offenbar  wieder  vom  14.  Nov.  bis  zum  13.  Sow  gerechnet.  Ich  will  mich 
hier  darauf  beschränken,  auf  die  ägyptische  Berechnungsweise  der  Jahre  Justins 
hingewiesen  zn  haben,  ohne  auf  die  verwickelten  Fragen,  die  sich  an  die 
anderweitigen  Datirungen  setner  Jahre  anschliessen,  einzugehen. 

1)  Härtel  schwankt  zwischen  der  Lesung  xß  und  x*j,  und  entscheidet  sich 
fur  ers  teres.  Es  ist  aber,  gam  entschieden  xj?  zn  lesen,  wie  ich  deutlich  auf 
dem  guten  Facsimile  sehen  kann.  Eine  Aehnlichkeit  mit  ß  ist  kaum  vor- 
handen. Wenn  Härtel  gegen  n  anführt,  die  anderen  ç  im  Text  sähen  alle 
anders  aus,  so  ist  dagegen  anzuführen,  dass  die  Buchstaben,  weiche  als  Ziffern 
verwendet  werden,  besonders  die,  auf  welche  keine  Ziffer  weiter  folgt,  immer 
einen  altertümlicheren  und  mehr  dem  UnctalstU  sich  nähernden  Charakter 
bewahren.   So  hier  unser  n. 


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AUS  GRIECHISCHEN  PAPYRUSURKUNDEN  297 


6)  Papyr.  Paris.  2tw»,  Not.  et  Eactr.  p.  248: 

a.  592.    Mauritius  10/11.    20.  Payni  rfpxfl.   lud.  10/11. 

Durch  das  açxrj  wird  sachlich  hier  meine  Lesung  to  ivf  bestätigt, 
?gl.  oben  S.  294. 

7)  Berl.  Inedituni:  1 

a.  597.    Mauricius  1516.    10.  Thoth.         Ind.  15/1. 

8)  Berl.  lneditum: 

a.  597.    Mauricius  15/16.    22.  Phaophi.       Ind.  15/1. 

9)  Berl.  Inedilum: 

a.  599.    Mauricius  17/18.    27.  Phamenoth.     Ind.  2/3. 

■  -  — 

10)  Papyr.  Paris.  21ter,  Not.  et  ßxtr.  p.  252: 

a.  599.     Mauricius  17/18.      19-.  Epiphi.      Ind.  2/8. 

11)  Papyr.  Paris.  20,  Not.  et  Extr.  p.  23&: 

a.  600.      Mauricius  18/19.      20.  Epiphi.      Ind.  8,4. 

Dieses  Datum  hat,  im  Zusammenhalt  mit  dem  vorhergehenden 
vie}  Kopfzerbrechen  gemacht,  weil  beide,  Ober  ein  Jahr  ausein- 
ander liegend,  doch  in  dieselbe  Indiction  fallen  sollen,  während 
doch  schon  das  frühere  Datum  nach  der  bisherigen  Auffassung  um 
mehrere  Wochen  vom  Indictionsanfang  entfernt  tag.  Vgl.  hierüber 
x.  B.  Prof.  Krall  in  der  Zeitschrift  f.  d.  österr.  Gymn.  1882,  XII.  Heft, 
S.  907.  Nach  unserer  jetzigen  Auffassung  aber  löst  sich  die 
Schwierigkeil  mit  einem  Schlage.  Denn  es  ist  danach  nichts  Wun- 
derbares, dass  die  Indiction,  die  a.  599  vor  dem  10.  Epiphi  an- 
gefangen hatte,  a.  600  erst  nach  dem  20.  Epiphi  beendigt  ist 
Aehulicue  späte  Anfänge  liegen  vor  in  dem  oben  erwähnten  Dalum 
vom  10.  Epiphi,  %éXei  y  lvj.\  in.  dem  von  Wessely,  Proleg.  p.  50 
mitgeteilten  :  'Endy  ty  agxü  oyâôrjç  tvôixtiûjyoç,  welches  Harle! 
bei  seiner  weiten  Auffassung  von  itç%fj  auch  noch  mit  einem  In- 
dictionsanfang zwischen  dem  15.  und  20.  Payni  vereinigen  konnte; 
ferner  in  folgenden  nicht  datirharen  Berl.  lpedita:  28.  Epiphi, 
nQiinrfi  iyj.àçxfi;  1.  Mesori,  àçxfj  *y  JW.J  u«d  13.  Mesori,  vqxI 
ty  i* .  Der  Wechsel  des  Kaiserjahres  fand  zwischen  deu  beiden/ 
Dateo,  am  13.  Aug.  20.  Mesori)  statt.  Da.mit  ist  die  Schwierige 
keil  gelöst.  -    ,  ,., 

12)  Berl.  lneditum  : 

a.  602.   Mauricius  20/21.    24.  Phamenoth.   Ind.  5/6. 

13)  Berl.  Papyr.  der  kgl.  Bibliothek,  ed.  Ad.  Schraid,  1842: 

a.  607.       Phokas  5/6.  15.  Tybi.       Ind.  10/11. 


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298 


WILCKEIS 


Id  der  Urkunde  liegt  ein  Fehler  des  Schreibers  vor,  denn  es 
heisst  nicht,  wie  zu  erwarten  wäre  h ovç  népntov,  sondern  ïtovç 
%qL%ov.  Da  letzteres  nur  einmal,  Tag  und  Indiction  aber  zweimal 
genannt  werden,  so  muss  das  Versehen  in  der  Jahresangabe  liegen. 
Man  kann  daraus  vielleicht  abnehmen ,  dass  damals  im  Gegensatz 
zu  früheren  Zeiten  die  Rechnung  nach  Kaiserjahren  im  gewohn- 
lichen, bürgerlichen  Leben  nicht  so  geläufig  war  wie  die  Indictions- 
rechnung.  Es  giebl  ja  leider  auch  Urkunden  genug,  die  nur  nach 
Indictionen,  nicht  auch  nach  Kaiserjahren  datirt  sind. 

|4)  Berl.  Ineditum: 

a.  609.   Phokas  7/8.    4.  Payni  zélei.        Ind.  12,13. 
15)  Berl.  Ineditum;  vgl.  oben  S.  294: 
a.  615.    Heraclius  5/6.    10.  Epipbi,  vtopt} Wçr  télet.    Ind.  S/4- 
16)  Wiener  Papyr.  C.  XIX.   Wessely,  Prolegom.  p.  57  : 

a.  616.       Heraclius  6/7.       13.  Choiak.       Ind.  4/5. 

17)  Papyr.  Paris.  21: 

a.  616.       Heraclius  6  7.      9.  Payni.         Ind.  4/5. 
Hieraus  folgt,  dass  a.  616  der  Indictionsanfang  schon  vor  den 
9.  Payni  feilt  (vgl.  Nr.  14). 

18)  Wiener  Papyr.  C.  XIX.  Wessely  p.  61  : 

a.  616.  Heraclius  6/7.  13.  Payni.  Ind.  4/5. 
Dies  widerstreitet  offenbar  dem  vorhergehenden  Dalum,  wonach 
schon  der  9.  Payni  zur  5.  Ind.  gehörte.  Während  bei  der  Schreib- 
art des  Pariser  Papyrus,  wenngleich  die  ersten  sechs  Zeilen  mit 
dem  Datum  später  leider  verschwunden  sind,  ich  kein  Verseben 
in  der  Lesung  annehmen  möchte,  glaube  ich  dies  bei  dem  Wiener 
Papyrus  um  so  eher  thun  zu  müssen,  als  es  paläographisch  ein 
leicht  begreifliches  Versehen  ist,  statt  Ilavvï  y  zu  lesen  Jlavvt  ly, 
zumal  häufig,  wie  ich  auf  Berliner  Fragmenten  beobachten  konnte, 
nachdem  die  vier  ersten  Buchstaben  Ilavv  durch  Ligatur  eng  ver- 
bunden sind,  das  darauf  folgende  i  dann  unverhältnismäßig  weit 
weggesetzt  wird,  so  dass  es  dicht  neben  die  Zahl  des  Datums  tritt. 
—  Liest  man  daher  in  dem  Wiener  Papyrus  Ilavvi  yt  so  stimmt 
dies  vortrefflich  zu  dem  vorhergehenden  Datum:  wir  haben  dann 
den  interessanten  Fall,  dass  wir  für  dasselbe  Jahr  zwei  durch  nur 
fünf  Tage  getrennte  Daten  haben,  zwischen  denen  der  Indictions- 
anfang liegen  muss.  Und  doch  finden  sich  hier  die  Ausdrücke 
àçxjj  und  tikei.  nicht!    Vgl.  oben  S.  294. 


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AUS  GRIECHISCHEN  PAPYRUSURKUNDEN  290 


19)  Berl.  Ineditum: 

a.  616.     Heraclius  6/7.     21. Mesori.  Ind.  4/5. 

20)  Berl.  Ineditum: 

a.  618.     Heraclius  8/9.     29.  Phamenoth.  Ind.  6/7. 

21)  Wiener  Papyr.  C.  XX.    Wessely,  Proleg.  p.  50: 

a.  618.     Heraclius  S/9.     15.  Payni  Jtlei.  Ind.  6/7. 

22)  Koptischer  Papyr.t  Etudes  égyptol.  V.  1876: 

a.  735.  3.  Payni  ctQxij-  Ind-  2I3- 

Lugano.  ULRICH  WILCKEN. 


DER  BILDHAUER  POLYKLES  UND  SEINE 

SIPPE. 


Die  einst  lebhaft  discutirte  Frage  nach  dem  Stammbaum  und 
der  Chronologie  der  durch  die  Namen  Polykles,  Timarchides,  Ti- 
mokles  und  Dionysios  vertretenen  attischen  Künstlerfamilie1)  ist 
durch  einen  glücklichen  Fund  in  Delos  in  ein  neues  Stadium  ge- 
treten; und  wenn  auch  Homolle  Bull,  de  corr.  hell.  1881  S.  390 
mit  Scharfsinn  und  Gelehrsamkeit  die  notwendigen  Folgerungen 
gezogen  hat,  so  ist  die  Frage  doch  noch  nicht  endgültig  gelost, 
namentlich  deshalb  nicht,  weil  sowohl  Homolle  als  seinen  Vor- 
gängern ein  chronologisches  Zeugniss  entgangen  ist,  das  mir 
Ed.  Zeller  schon  vor  Jahren  nachzuweisen  die  Güte  hatte.  Da  die 
Frage  auch  für  die  Beurtheilung  unserer  litterarischen  Ueberliefe- 
rung  über  die  attische  Kunst  in  der  hellenistischen  Periode  von 
Interesse  ist,  erscheint  eine  nochmalige  Prüfung  nicht  überflüssig. 

Ich  recapitulire  zunächst,  was  die  litterarische  Ueberlieferung 
besagt.  Pausanias  erwähnt  die  Söhne  des  Polykles  an  zwei  Stellen  : 
VI  12,  9  als  Verfertiger  der  Siegerstatue  des  Faustkämpfers  Age- 
sarchos  aus  Tritaia  uod  X  34,  8  als  Verfertiger  des  Cultbilds  der 
Athena  Kranaia  bei  Elateia,  auf  dessen  Schild  die  Amazonenschlacht 
vom  Schilde  der  Parthenos  copirt  war.  Letzteres  legt  die  Ver- 
muthung  nahe,  dass  die  Künstler  Athener  waren  ;  ihre  Namen  nennt 
Pausanias  nicht;  da  er  aber  an  der  zweiten  Stelle  sagt:  xb  ôè 
äyal/aa  ènoirjaav  xat  rovro  ol  IloXvxXéovç  naïdeç,  so  hat 
0.  Müller  (Kleine  Schriften  S.  373)  den  höchst  wahrscheinlichen, 
bei  einem  sorgfältigeren  Schriftsteller  als  Pausanias  sogar  zwingen- 
den Schluss  gezogen,  dass  die  kurz  vorher,  X  34,  6  als  Athener 


1)  Bergk  Zeitschr.  für  A.-W.  1845  S.  788.  Bruno  K.  G.  I  536.  Bursian 
Fleckeigens  Jahrb.  87  S.  99.  Löwy  Untersuchungen  zur  griechischen  Künsller- 
geschichte  S.  9. 


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DER  BILDHAUER  POLYKLES  UND  SEINE  SIPPE  301 


und  Verfertiger  der  Asklepiosstatue  io  Elateia  genannten  Bildhauer 
Timokles  und  Timarchides  eben  diese  Polyklessöhne  sind.  Ein 
Künstler  Polykles,  wie  man  zunächst  annehmen  muss  und  auch 
allgemein  annimmt,  der  Vater  dieser  beiden,  wird  von  Pausanias 
VI  4,  5  als  athenischer  Künstler,  Schüler  des  athenischen  Bild- 
bauers Stadieus  und  Verfertiger  der  Ebrenstatue  des  Amyntas  aus 
Ephesos,  der  im  Pankraiion  der  Knaben  in  Olympia  gesiegt  hatte, 
erwähnt.  Diese  Notiz  enthalt,  wie  Brnnn  (K.  G.  I  S.  537)  scharf- 
sinnig gesehen  hat,  einen  Anhalt  zur  Datirung;  das  Pankration  der 
Knaben  ist  erst  in  der  145  Olympiade  eingeführt  worden,  und  da- 
mals siegte  Pbaidimos  aus  der  Troas.  Der  Sieg  des  Amyntas  aus 
Ephesos  kann  also  frühstens  Ol.  146  (196)  fallen.  Somit  würde 
die  Tätigkeit  des  Polykles  frühstens  in  die  erste  Hälfte,  die  seiner 
Söhne  in  die  Mitte  des  zweiten  Jahrhunderts  zu  setzen  sein. 

Auch  die  Statue  des  Agesarcbos  glaubte  man  datiren  zu 
können.  In  dem  Epigramm  waren  die  Bewohner  von  Tritaia  als 
Arkadier  bezeichnet;  Pausanias  lässl  sich  darüber  folgendermassen 
vernehmen  VI  12,  9:  Idçxââaç  de  toàç  TçixaieZç  tïvai  %ov  èXe- 
ytiov  Xéyovroç  aXrj&svov  evçiaxov  *  ftôXewv  yàç  twv  èv  'Açxaôiqc 
xalç  pèir  èfieiXrjfiuévaiç  dôfijç  ovôè  rèc  Iç  %ovç  oixiaraç  lavtv 
ayvtaata'  tàg  âè  i|  vQXÏjç  *ß  vno  ao&svelaç  oupaveateQaç 
xa<  ôi  ixvtb  avotxio&eioaç  eig  MeyâXtjv  nôXiv  ov  neçtéxei 
oçpàç  y$v6fitv6v  note  {vno  te  cùd.)  %ov  'Açxaôùtp  xoivov  ôôypa. 
ovôé  ttvtL  ïoxiv  h  "EXXijoi  Tçlxaiav  nàXiv  aXXtjv  ye  tj  zrjv 
'Axatœv  tvçeîv.  trjvtnavta  yovv  kg  'AqxÔôqç  tyolio  av  %tç 
ovvteXécai  tovç  Toizattiç,  xa£à  %at  vvv  hi  'AQxâdwv  avTwv 
doiv  ol  èç  tb  'AoyoXixoy  ttXovvtsç.  So  die  handschriftliche 
Ueberlieferung  ohne  die  Interpolationen  der  neueren  Herausgeber. 
Die  stark  herodoteisch  gefärbte  Stelle  will  sagen  :  4 Wenn  das  Epi- 
gramm die  Tritaier  als  Arkader  bezeichnet,  so  fand  ich  (als  ich 
davorstand)  das  ganz  in  der  Ordnung.  Denn  während  bei  den 
berühmten  arkadischen  Städten  auch  das  nicht  unbekannt  war, 
welchem  Stamme  ihre  Gründer  angehOrteu,  hat  sich  über  die  von 
Anfang  an  wegen  ihrer  Schwäche  weniger  bekannten  und  darum 
später  nach  Megalopolis  übergesiedelten  Städte  keine  allgemein 
gültige  Meinung  bei  den  Arkadern  gebildet.  Auch  kann  man  in 
Griechenland  keine  andere  Stadt  Tritaia  finden  als  die  der  Achaier. 
Man  muss  also  annehmen,  dass  damals  die  Tritaier  zu  den  Arkadern 
gerechnet  wurden,  wie  heute  einige  arkadische  Stämme  zu  Argos 


302 


ROBERT 


gezählt  werden/  Die  Meinung  ist,  dass  bei  kleinen  unbedeutenden 
Städten  eine  feste  Ansiebt  über  Stammeszugehörigkeit  nicht  eiistirte, 
so  dass  sie  bald  zu  diesem  bald  zu  jenem  grösseren  politischen 
Gemeinwesen  gerechuet  werden  können;  so  sei  es  offenbar  auch 
rail  dem  aebäiseben  Tritaia  gewesen  —  denn  nur  dieses  könne  ge- 
meint sein,  da  eine  andere  Stadl  dieses  Namens  in  Griechenland 
nicht  existire  —  es  zähle  gewöhnlich  zu  Achaia,  als  aber  die  In- 
schrift gesetzt  wurde,  zu  Arkadien.  Als  Analogon  dafür  werden 
die  kleinen  arkadischen  Städte  genannt,  die,  wie  gelegentlich  be- 
merkt wird,  später  in  Megalopolis  aufgingen;  keineswegs  aber  will 
Pausanias  die  Frage  erörtern,  ob  Tritaia  zu  diesen  Städten  gehört 
habe  oder  nicht.  Welchen  Sinn  die  Stelle  haben  solL,  wenn  man 
die  Negation  vor  rteçUxei  streicht  und  vor  evçiaxoy  setzt,  wie 
gemeinhin  geschieht,  ist  mir  unklar. 

In  neuerer  Zeit  hat  man  auf  doppelte  Weise  die  Periode,  in 
welcher  Tritaia  zu  Arkadien  gerechnet  werden  konnte,  zu  bestim- 
men gesucht,  ßergk  meinte,  dies  sei  nur  möglich  'in  der  Zeit  wo 
Arkadien  eine  nicht  unbedeutende  politische  Macht  wird,  das  föde- 
rative Element  ausbildet,  d.  h.  nach  der  Schlacht  bei  Leuktra  oder 
noch  entschiedener  nach  der  Schlacht  bei  Manüneia'.  Somit  setzte 
er  die  Söhne  des  Polykles  in  das  vierte  Jahrhundert  und  nahm 
consequenter  Weise  an,  dass  ihr  Vater  nicht  der  von  Paus.  VI  4,  5 
erwähnte  Meister  der  Statue  des  Amyntas,  sondern  der  von  Plinius 
34,  50  in  die  102  Ol.  gesetzte  Künstler  dieses  Namens  war.  Um- 
gekehrt stellt  Brunn  die  Hypothese  auf,  dass  nach  der  Zerstörung 
Korinths  durch  Mummius  Tritaia,  welches  nicht  an  der  Küste, 
sondern  gerade  an  der  Grenze  Arkadiens  lag,  diesem  Lande  von 
den  Römern  zugetheilt  worden  sei,  und  sieht  in  der  Bezeichnung 
Tritaia8  als  einer  arkadischen  Stadt  kein  Uinderniss  Timokles  und 
Timarchides  für  die  Söhne  des  jüngeren  Polykles  zu  halten.  Schlüsse 
aus  einem  Epigramm,  das  uns  nicht  im  Wortlaut  vorliegt,  wird 
man  stets  nur  mit  grosser  Reserve  machen  dürfen.  Wir  haben 
keine  Garantie  dafür,  dass  das  Epigramm  richtig  abgeschrieben  und 
wenn  dies  der  Fall,  dass  es  richtig  verstanden  ist.  Den  Vater- 
namen des  Agesarchos:  Haimostratos  hält  man  allgemein  für  ver- 
derbt; aber  das  Verderbniss  braucht  nicht  nothwendig  unserer 
handschriftlichen  Ueberlieferung  zur  Last  gelegt  zu  werden;  es 
kann  ebenso  wohl  auf  ein  Verlesen  der  Inschrift  oder  auf  falsche 
Woritheilung  zurückgeführt  werden,  und  es  wäre  bei  dieser  Vor- 


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DER  BILDHAUER  POLYKLES  UND  SEINE  SIPPE  303 


aussetzo og  nicht  unmöglich,  dass  in  TQnaevg  der  Vaternamen 
steckt,  zumal  da  Tritaios  als  arkadischer  Eigenname  bezeugt  ist 
(Paus.  VIII  27,  11).  1st  aber  die  Angabe  des  Pausanias  correct, 
so  bezeugt  sie  noch  keineswegs  die  politische  Zugehörigkeit  der 
Stadt  Tritaia  zu  Arkadien.  Mindestens  ebenso  wahrscheinlich  ist 
es,  dass  nur  die  arkadische  Abkunft  der  Tritäer  behauptet  war, 
wofür  ich  freilich  ein .  litterarisches  Zeugniss  nicht  beibringen  kann  ; 
denn  der  mythische  Gründer  Melanippos,  Sohn  des  Ares  und  der 
Tritontochter  Triteia,  weist  vielmehr  nach  Boiotien.  Auf  keinen 
Fall  enthält  die  Angabe  einen  brauchbaren  chronologischen  Anhalt, 
und  in  der  That  werden  sich  die  beiden  versuchten  Ansätze  im 
Verlauf  unserer  Untersuchung  als  unrichtig  erweisen. 

Plinius  bezeugt  im  chronologischen  Verzeichniss  des  XXXIV. 
Buches  zwei  Künstler  des  Namens  Polykles,  den  ersten  unter 
OL  102  als  Zeitgenossen  des  Kephisodot,  Leochares  u.  A.,  den 
zweiten  unter  Ol.  156  mit  Timokles  u.  A.  Im  Abschnitt  Uber 
die  berühmten  Marmorbildwerke  in  Rom  (36,  35)  erwähnt  derselbe 
eine  Reihe  von  Cultbildern,  die  sich  in  den  Tempeln  in  und  bei  der 
Porticus  der  Octavia  befanden,  als  Werke  des  Timarchides,  Polykles 
nnd  Dionysius.  Endlich  wird  von  einem  Polykles  ein  hermaphro- 
ditus  nobilis  im  alphabetischen  Verzeichniss  der  Erzgiesser  (34,  80) 
genannt  und  Timarchides  unter  den  Verfertigern  von  athletae, 
armati  etc.  erwähnt  (34,  91).  Ueber  das  verwandtschaftliche  Ver- 
bJltniss  der  Künstler  giebt  die  Stelle  36,  35  Aufklärung,  bei  der 
jedoch  die  Lesart  schwankt:  idem  Polycles  et  Dionysius  Timar- 
chidts filius  Iovem  qui  est  in  proximo  aede  fecerunt  hat  der  Bam- 
berg en  sis,  Timarchidis  fi  Iii  der  Riccardianus.  Beide  Möglichkeiten 
werden  also  in  Erwägung  zu  ziehen  sein.  Der  Zeitansatz  Ol.  156 
passt  zu  dem  von  Brunn  für  Polykles  ermittelten  Terminus  sehr 
gut,  so  dass  die  Identität  der  von  beiden  Schriftstellern  erwähnten 
Personen  zunächst  allerdings  sehr  wahrscheinlich  erscheinen  muss. 

Combinirt  man  die  Angaben  des  Pausanias  mit  denen  des 
Plinius,  indem  man  an  der  strittigen  Stelle  filius  liest,  so  erhält 
man  das  Stemma: 

I.  Polykles 

Timokles  Timarchides 


Dann  würden  also  Grossvater  und  Enkel  gemeinschaftlich  die  im 


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304 


ROBERT 


Tempel  des  Jupiter  befindliche  Zeusstatue  gearbeitet  haben,  ein 
seltener,  aber  immerhin  möglicher  Fall;  wenn  man  auch  Brunn 
zugeben  muss,  dass  es  sich  mehr  empfiehlt,  zwei  Künstler,  sei  es 
des  Namens  Polykles,  sei  es  Timarchides  anzunehmen.  Dies  wird 
zur  unabweisbaren  Nothwendigkeit,  wenn  man  mit  dem  Riccardia- 
nus  filii  liest;  dann  haben  wir  einen  Polykles  als  Bruder  des 
Dionysios  und  Sohn  des  Timarchides  und  erhalten  entweder  das 
Stemma  : 

II.  Polykles 

Timokles  Timarchides 

Polykles  Dionysios 
also  mit  doppeltem  Polykles,  oder 

III.  Timarchides 

Polykles  Dionysios 

Timokles  Timarchides 
also  mit  doppeltem  Timarchides. 

Beide  Stemmata  II.  und  HI.  hat  Brunn  aufgestellt,  giebt  aber 
III.  den  Vorzug,  4da  die  Söhne  des  Polykles  immer  gemeinsam  gear- 
beitet zu  haben  scheinen,  Timarchides  aber  von  Plinius  als  Künstler 
einer  Apollostatue  allein  genannt  wird'.  Am  meisten  geneigt  ist 
jedoch  Brunn,  die  Lesart  filins  beizubehalten  und  anzunehmen, 
dass  der  ältere  Timarchides,  der  Vater  des  Dionysios,  ein  naher 
Verwandter  (Bruder,  Vetter  oder  Oheim)  des  Polykles  gewesen  sei. 
Die  weitere  Möglichkeit,  dass  es  sowohl  zwei  Polykles  wie  zwei 
Timarchides  gegeben  habe,  hat  Brunn  wohl  absichtlich  als  zu  un- 
wahrscheinlich von  vornherein  abgewiesen. 

Hier  greift  nun  die  delische  Künstlerinschrifi  ein;  sie  lautet: 

Jtovvaiog  Tifiaçxlèov 

xoi  TifAaQxlôr]ç  JlolvxXéovç 
Idxhjvaîoi  Inoir^aav. 
Derselbe  Dionysios,  der  mit  Polykles  gemeinsam  den  Zeus  ver- 
fertigt hat,  arbeitet  hier  mit  dem  Sohn  des  Polykles,  Timarchides 
zusammen.  Die  Stellung  der  Namen  schliesst  die  Möglichkeit  aus, 
dass  der  Vater  des  Dionysios  mit  dem  auf  derselben  Inschrift  ge- 
nannten Sohn  des  Polykles  identisch  ist.  Es  ist  schlechterdings 
undenkbar,  dass,  wenn  Vater  und  Sohn  zusammen  arbeiten,  der 
Name  des  Sohnes  voranstehen  sollte.  Wir  haben  also  hiermit  die 
Existenz  zweier  Künstler  des  Namens  Timarchides  urkundlich  be- 


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DER  BILDHAUER  POLYKLES  UND  SEINE  SIPPE  305 


zeugt,  wie  Homolle  richlig  gesehen  hat.  Es  bleiben  also  von  den 
oben  erwogenen  Möglichkeiten  nur  Stemma  III,  wenn  man  filii 
liest,  oder  die  von  Brunn  bevorzugte  Annahme 
IV.  Timarchides  Polykles 

Dionysios  Timokles  Timarcbides 
wobei  filius  gelesen  und  zwischen  Polykles  und  dem  älteren  Ti- 
marchides ein  beliebiges  Verwandtschaftsverhältniss  vorausgesetzt 
wird.  Homolle  entscheidet  sich  für  Stemma  IV  und  nimmt  an, 
•lass  der  ältere  Timarchides  und  Polykles  Brüder  gewesen  seien, 
wofür  ein  litterarisches  oder  monumentales  Zeugniss  bis  jetzt  nicht 
vorliegt. 

Die  über  der  Künstlerinschrift  stehende  Weihinschrift  lautet: 
râiov  'OpéXltov  Maâçxov  vibv  Oéçov  'Iialixoi 
ôixatoovvtjç  evexa  xai  q>iXaya&laç  zrjç  eiç  iavtovg 
'AnôXXtovi. 

Die  Statue,  einen  nackten  Mann  darstellend,  der  die  R.  erhoben 
hat  (abgeb.  Bull,  de  corr.  hell.  1881  pl.  12),  gehört  in  die  Reihe 
von  Ehrenbildern,  die  in  Nischen  aufgestellt  den  Markt  von  Delos 
umgaben  und  meist  den  Ruhm  verdienter  Römer  verkündigen 
sollten.  Die  Persönlichkeit  des  C.  Ofeliius  Ferus  scheint  ander« 
weiüg  nicht  bekannt  zu  sein;  allein  die  Bezeichnung  der  Weihen- 
den als  'IvaXtxoL  hat  Homolle  in  den  Stand  gesetzt  die  Errichtung 
der  Statue  annähernd  zu  datiren;  er  setzt  sie  zwischen  190  und 
167.  Das  erstere  Dalum  bezeichnet  den  Beginn  des  Einflusses  der 
Romer  im  ägäischen  Meer,  das  letztere  die  Uebergabe  von  Delos 
an  die  Athener.  Von  diesem  Zeitpunkt  an  würde  man  nämlich, 
wie  Homolle  bemerkt,  bei  dem  Künstlernamen  statt  des  Ethnikon 
'A&rjvaioi  vielmehr  ein  Demotikon  erwarten.  Allein  Homolle  selbst 
giebt  zu,  dass  dieses  letztere  Argument  bei  der  in  Künstlerin- 
Schriften  herrschenden  Laxheit  nicht  absolut  zwingend  sei  und  die 
Datirung  auch  über  167  hinabgerückt  werden  könne.1)  Als  der 
späteste  noch  mögliche  Zeitpunkt  ergiebt  sich  das  Jahr  90,  das 
Datum  des  marsischeu  Krieges,  von  wo  ab  die  Bezeichnung  'lia- 
Xixoi  unmöglich  wird.  Immerhin  stimmt  der  so  ermittelte  Zeit- 
raum von  100  Jahren,  innerhalb  dessen  die  Errichtung  der  Statue 
fallen  muss,  recht  gut  zu  den  bei  Plinius  überlieferten  und  aus 

1)  Iq  die  Mitte  des  zweiten  JahrhuoderU  setzt  sie  Löwy  «.  a.  0.  S.  9 
Aua,  It. 


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306 


ROBERT 


Pausanias  ermittelten  Daten,  und  es  ist  begreiflich,  das«  man  sich 
bei  diesem  Resultat  beruhigt  und  die  Thätigkeil  der  Künstler- 
familie  des  Polykles  ins  zweite  Jahrhundert  verlegt  hat.  Besass 
man  doch  kein  Datum,  welches  auch  nur  bis  zu  dem  Anfang  des 
Jahrhunderts  hinaufgereicht  hätte. 

Und  doch,  trotz  der  scheinbar  vollkommenen  Uebereinstini- 
mung  der  litterarischen  und  inschriftlichen  Zeugnisse,  Ist  sowohl 
das  Stemma  als  die  chronologische  Fixirung  in  wesentlichen  Punk- 
ten unrichtig,  wie  sich  aus  dem  oben  erwähnten,  bisher  übersehenen 
Zeugniss  ergiebt.  Bei  Eusebius  praep.  ev.  VI  8,  28  (p.  266  a)  ist  in 
den  Excerpten  aus  Diogenian  folgendes  wörtliche  Citat  aus  Chrysipps 
Schrift  ntQi  lifictQfiivqg  erhalten:  ajaneç  yàçy  yijoiv,  Xèyovzôç 
tivoç  'Hyi'iOctQxov  toy  nvxryv  èÇeXevoeo&ai  tov  àyùvoç  nâv- 
twç  anXrjxtov,  àxônwç  av  tiç  ifäov  xad-iévza  tàç  xeTçaç  tbv 
'HyrjOaQxov  (iâx£09ai,  irtei  anXrjxiov  avtôv  xaStîftaçTO  cmeX- 
&nv,  jov  tfjv  ànôqfaoïv  noirjoctfiévov  âià  zr\v  TCEQitxotéQav 
tàv&çui7tov  rtçbç  %b  fxrj  nXrtjeoâcu  tpvXanrtv  tovxo  dnôvtoç, 
ovfio  xat  Inl  tw>  aXXwv  l'x«-  Dass  der  hier  erwähnte  Faust- 
kämpfer Hegesarchos  mit  dem  Agesarchos,  dessen  Siegerstatue  die 
Söhne  des  Polykles  gefertigt  haben,  identisch  ist,  bedarf  keines 
Beweises.  Die  Art,  wie  Chrysippos  mit  ihm  exemplificirt,  beweist 
nun  zur  Evidenz,  dass  er  sein  Zeitgenosse  und  einer  der  berühm- 
testen Faustkämpfer  seiner  Zeil  war;  er  ist  offenbar  der  Faust- 
kämpfer mar*  &fo^y.  Da  Chrysippos  Ol.  143  (207)  in  hohem 
Alter,  nach  der  (Jeberlieferung  von  73  Jahren,  stirbt,  so  fällt  die 
Lebenszeit  des  Hegesarchos  spätestens  in  die  zweite  Hälfte  des 
zweiten  Jahrhunderls,  kann  jedoch  sehr  wohl  noch  bis  die  Mitte 
oder  gar  die  erste  Hälfte  hinaufreichen.  Die  Errichtung  der  Statue 
in  Olympia  erfolgt,  als  er  schon  ein  berühmter  Fauslkämpfer  ist, 
der  in  Olympia,  Delphi,  Nemea  und  auf  dem  Isthmos  gesiegt  hat. 
Wir  werden  also  schwerlich  fehlgehen,  wenn  wir  nach  diesem 
Anhalt  die  Lebenszeit  der  Söhne  des  Polykles  in  die  zweite  Hälfte, 
die  des  Polykles  selbst  in  die  Mitte  des  dritten  Jahrhunderts  setzen. 

Ich  weiss  nun  wohl,  dass  für  Fälle  wie  der  vorliegende  es 
sehr  probate  Hausmittel  in  der  Kunstgeschichte  giebt,  indem  man 
um  ein  beliebtes  litterarisches  Zeugniss  oder  eine  Lieblingstheorie 
zu  retten,  stets  den  gerade  noch  möglichen  Fall  als  den  wirk- 
lichen annimmt.  Der  blutjunge  Polyklet  geht  bei  dem  uralten 
Ageiadas  in  die  Lehre;  Olympionikenstatuen  werden  erst  geraum* 


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DE  H  BILDHAUER  POLYKLES  l.ND  SEINE  S11TE  307 


Zeit  nach  dem  Sieg  errichtet,  und  was  dergleichen  Ausfluchte  mehr 
sind.  Aber  ich  fürchte,  in  unserem  Fall  versagen  diese  Arcana 
ihre  Wirkung.  Lasse  man  immer  Chryaippos  die  Schrift  fceçi 
duaçnévrjç  erst  in  hohem  Alter  verfasst  haben,  es  bleibt  dabei, 
dass  Hegesarchos  doch  schon  in  der  zweiten  Hälfte  des  dritten 
Jahrhunderts  berühmt  gewesen  sein  muss;  lasse  man  Timokles 
und  Timarchides  gleich  im  Beginn  ihrer  Künstlerlaufbahn  die 
Olympionikenstatue  des  Hegesarchos  anfertigen,  es  bleibt  dabei, 
dass  sie  schon  Ende  des  dritten  Jahrhunderts  thätig  sind. 

Durch  das  Zeugniss  des  Chrysippos  haben  wir  also  indirect 
einen  Polykles  kennen  gelernt,  dessen  Thätigkeit  in  die  Mitte  des 
dritten  Jahrhunderts  fällt.  Damit  lassen  sich  aber  der  Ansatz  des 
Plinius  auf  die  156  Ol.  und  die  von  Brunn  festgestellte  Thatsache, 
dass  Polykles  nach  196  thätig  ist,  schlechterdings  nicht  vereinigen. 
Hat  die  delische  Inschrift  die  Existenz  zweier  Timarchides  urkund- 
lich festgestellt,  so  nöthigt  uns  die  Chrysippetelle,  auch  zwei  oder 
genau  genommen  (wenn  wir  den  Künstler  von  Ol.  102  mitrechnen) 
drei  Künstler  des  Namens  Polykles  anzunehmen.  Von  diesen  ge- 
hört der  ältere  ins  dritte  Jahrhundert,  seine  Söhne  sind  der  ältere 
Timarchides  und  Timokles.  Damit  ist  Stemma  III  hinfällig  ge- 
worden, nach  dem  Polykles,  der  Vater  des  Timarchides  und  Ti- 
mokles, ein  Bruder  des  Dionysios  wäre.  Stemma  IV  könnte  zur 
Nolh  bestehen  bleiben,  nur  dass  Dionysios  nicht  ein,  sondern  zwei 
Generationen  unter  Polykles  I  zu  rücken  wäre  und  das  Familien- 
verbältniss  des  jüngeren  Polykles  ganz  unbestimmt  bliebe.  Wir 
«Orden  erhalten: 
Polykles  I 

Timokles     Timarchides  Timarchides  Polykles  II 

(bezeugt  durch  Pausanias)  | 

Dionysios 
(bezeugt  durch  die  Inschrift). 

Hingegen  würde  das  auf  die  Lesart  fitii  und  die  Annahme  zweier 

Polykles  basirende  Stemma  11  allen  Daten  gerecht  werden,  wenn 

mau  nur  den  inschriftlich  bezeugten  zweiten  Timarchides  noch 

hinzufügt.    Dann  erhalten  wir: 

Polykles  1 

Timokles     Timarchides  I 

Polykles  II  Dionysios 

I 

Tmiarchules  U 


308 


ROBERT 


Wollte  man  versuchen  das  unzweifelhaft  vorhandene  Verwandt- 
sehaftsverhältniss  des  Polykles  II  uod  Timarcbides  II  zu  dem  älteren 
Polykles  und  den  Seinen  durch  Conjectur  festzustellen,  man  würde 
keine  glaubwürdigere  und  allseitig  befriedigendere  Genealogie  auf- 
stellen  können,  als  sie  durch  die  Lesart  des  Hiccardianus  uns  an 
die  Hand  gegeben  wird.  Auch  die  Nachrichten  Uber  die  gemein- 
schaftliche Thätigkeit  einzelner  Glieder  dieser  Familie  finden  bei 
diesem  Summa  befriedigende  Erklärung.  Den  Zeus  in  Rom  arbei- 
ten die  beiden  Brüder  Polykles  II  uod  Dionysios  gemeinschaftlich; 
die  Statue  des  Ofellius  der  jüngere  Bruder  mit  seinem  Neffen,  dem 
Sohn  des  älteren  Bruders;  in  der  Küustlerinschrift  steht  naturge- 
mäss  der  Name  des  Oheims  voran. 

Versuchen  wir  nun  die  Lebenszeit  der  einzelneu  Mitglieder 
genauer  zu  datiren  und  die  überlieferten  Werke  unter  sie  zu  ver- 
theilen. 

Polykles  I  ist  nur  durch  seine  Söhne  datirt  ;  mit  grosser  Walir- 
scheinlichkeit  wird  ihm  der  hermaphroditus  nobilis  zugeschrieben 
werden  dürfen,  und  nicht  minder  wahrscheinlich  ist  es,  dass  der  in 
sechs  Repliken  erhaltene  schlafende  Hermaphrodit,  wie  auch  in  der 
Regel  geschieht,  mit  diesem  Werk  zu  identificiren  ist.  Die  Ein- 
wendungen, die  Kieseritzky  (.4.  d.  J.  1882  p.  257)  gegen  die  Zurück- 
fuhrung der  Statue  auf  den  jüngeren  Polykles  gemacht  hat,  sind 
gewiss  zutrefTend,  aber  sie  gelten  nur  für  den  Polykles  des  zweiten, 
nicht  für  den  des  dritten  Jahrhunderts.  Der  üppige  Charakter 
des  schlafenden  Hermaphroditen  ist  gerade  dieser  Periode  besonders 
angemessen,  in  welche  auch  der  Münchener  Fries  gehört,  den 
Kieseritzky  bei  seiner  Datiruug  zum  Ausgangspunkt  nimmt.1) 


1)  Kieseritzky  setzt,  ausgehend  von  der  unlerdess  durch  Treu  wider- 
legten und  an  sich  wenig  glaubhaften  Hypothese,  dass  der  Münchener  Fries 
ein  Werk  des  Skopas  sei,  das  Original  des  schlafenden  Hermaphroditen  ins 
vierte  Jahrhundert  und  erklärt  ihn  für  ein  Werk  des  ältesten  Polykles,  des 
Zeitgenossen  des  Kephisodot,  allein  Vergehens  wird  man  sich  unter  den 
Kunstwerken  dieser  Periode  nach  einem  Ana  logon  für  solch  raffinirt  sinnliche 
Darstellung  umschauen  ;  vor  Allem  aber  ist  in  jener  Zeit  diese  Verwendung 
der  Figur  des  Hermaphroditen  unerhört,  über  dessen  Heimalh  und  Bedeuluug 
wir  keineswegs  so  wenig  unterrichtet  sind,  wie  Kieseritzky  glaubt.  Der  Name 
bedeutet  zunächst  nur  eine  Herme  des  Aphroditos  (nicht  der  Aphrodite,  wie  Kie- 
seritzky a.  a.  0.  S.  264  sagt).  Aphroditos  ist  ein  auf  Kypros  verehrter,  androgyoer 
Gott,  den  bereits  Aristophanes  —  ohne  Zweifel  der  Dichter,  nicht  der  Gram- 
matiker —  erwähnt  hatte,  über  dessen  oatursymbolische  Bedeutung  Philocboros 


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DEI l  BILDHAUER  POLYKLES  UND  SEINE  SIPPE  309 


Die  Sohne  des  älteren  Pulykles,  Timokles  und  der  ältere  Ti- 
marcbides  sind  durch  die  Statue  des  Hegesarchos  datirt,  ausserdem 
gehören  ihnen  der  Asklepios  und  die  Athena  Kranaia. 

Von  den  Söhnen  des  älteren  Timarchides  füllt  die  Lebenszeit 
des  einen,  des  jüngeren  Polykles  nach  196,  auf  ihn  bezieht  sich 
auch  zweifellos  der  Ansatz  des  Pliuius  um  Ol.  156  (156);  von 
Werken  gehört  ihm  die  Statue  des  Amyntas;  weiter  eine  Hera  im 
Junotempel  der  Portiens  der  Oclavia  und  der  von  ihm  mit  seinem 
Bruder  Dionysios  gemeinsam  gefertigte  Zeus  im  Tempel  des  Jupiter; 
ausserdem  wohl  der  von  Cicero  ad  Alt.  VI  1,  17  erwähnte  Herakles. 
Endlich  wird  ihm  auch  die  in  Rom  gefundene  Kftnstleiinschrift 
tCauiua  Arch.  Rom.  III  p.  310.  Brunn  K.  f..  1  S.  541.  Hirschfeld 
Titnli  stat.  nr.  94)  zuzutheilen  sein.1) 

sich  in  Spekulationen  erging  (Macrob.  III  3),  and  dessen  Hermen  der  <f«i- 
atJaffAbty  des  Theophrast  bekränzt.  Er  gehört  also  io  die  Reihe  der  aus- 
ländischen Götter,  deren  Cull  seil  Ende  des  fünften  Jahrhunderts  in  Athen 
eingeführt  und  von  abergläuhigeu  Personen  besonders  gepflegt  ward.  Das* 
er  ursprünglich  dem  Kreis  der  Aphrodite  angehört  (und  nicht  dem  des  Dio- 
nysos, wie  Kieseritzky  behauptet),  beweist  der  Name,  die  Heimath  Kypros, 
and  endlich  das  Zeugniss  eines  Schrift  steilers  77a/«»' (?)  in  seiner  Schrift  über 
Amatbus  bei  Hesych  s.  v.  'Acpçôôtxoç,  der  <tV  äräga  lyv  èoj[rjfiarto&ai 
(y  Kvnçtp  kiytt.  Aus  Macrobius  lässt  sich  weiter  entnehmen,  dass  dieser 
Gott  ursprünglich  in  Kypros  und  folglich  auch  zunächst  in  Athen  bärtig  dar- 
gestellt war.  Eine  solche,  allerdings  unbärtige,  Aphrodilosherme  mit  weib- 
lichen Brüsten  und  männlichem  Glied  belindet  sich  in  der  kleinen,  aber  aus- 
erlesenen Antikensammlung  de»  Baron  Baracco  in  Rom;  sie  igt  vor  Jahren 
io  der  Nähe  von  Pompeii  im  Sarnothai  gefunden.  Von  einer  Verwendung  des 
Hermaphroditen  in  Kunst  und  Poesie  haben  wir  im  vierten  Jahrhundert  noch 
keine  Spur.  Erst  die  hellenistische  Zeit  hat  diese  Figur  sinnlich  umgestaltet 
und  mit  so  vielen  anderen  ursprünglich  durchaus  nirht  bakrhischen  Figuren, 
wie  dem  Kentauren,  dem  Pan  u.  ».  w.  dem  dionysischen  Thiasos  eingereiht. 

1)  Vgl.  Klügmann  Arch.  Zeit.  1877  S.  13,  der  diesem  Polykles  auch  die 
in  dem  Apolloleropel  bei  der  Portikus  der  Ortavia  aufgestellten,  gewöhnlich 
dem  Phiiiskos  aus  Rhodos  zugeschriebenen  Musenstatuen  (Plin.  30,  34)  zu- 
theilen  will,  indem  er  auf  diese  das  Fragment  8us  den  Saturae  Menippeae 
des  Varro  (202  Bücheler): 

nit  sunl  Mttsae,  Polychi,  vrstm«  |  qua»  nitrifiée  duxti. 
bezieht.  Die  Hypothese  würde  zn  den  im  Text  gegebenen  Ausführungen  sehr 
gut  stimmen;  atleiu  es  steht  ihr  das  Hedenken  im  Wege,  dass  Piinius  die 
Mosen  unter  den  Marmorbildwerken  nennt,  während  Varro  von  Erzstatuen 
spricht,  eine  Schwierigkeit,  die  auch  Klügmann  erkannt,  aber  vergebens  zu 
überwinden  versucht  hat.  Dass  sich  die  Varroslelle  auf  den  jüngsten  Po- 
lykles, seinen  Bruder  und  seinen  Sohn  bezieht,  erscheint  allerdings  zweifellos. 

Il«rme*  XIX.  2t 


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310 


ROBERT 


Dem  jüngeren  Bruder  Dionysios  gehört  ausser  dem  Antheil 
an  dem  Zeus  die  mit  seinem  Neffen  Timarchides  gemeinsam  ge- 
arbeitete Statue  des  Orellius. 

Dem  zweiten  Timarchides  endlich  wird,  ausser  den  athUtat,  ar- 
mait etc.  y  als  deren  Vertreter  die  eben  genannte  Ofelliusstatue 
dienen  kann,  der  Apollon  bei  der  Porticus  der  Octavia  gehören. 

Bedenken  macht  nur  noch,  dass  Plinius  in  die  156  Ol.  ausser 
Polykles  auch  einen  Timokles  setzt.  Der  Bruder  des  älteren  Ti- 
marchides  kann  unmöglich  bis  Ol.  156  gelebt  haben.  Wir  würden 
daher,  die  Correctheit  des  Plinianiscben  Zeitansatzes  vorausgesetzt, 
genöthigt  sein,  auch  einen  zweiten  Timokles  anzunehmen,  der 
ebenso  gut  der  Bruder  des  jüngeren  Polykles  wie  sein  Sohn, 
wie  endlich  sein  Neffe  sein  könnte.  Indessen  steht  die  Glaub- 
würdigkeit der  chronologischen  Ansätze  bei  Plinius  bekanntlich 
nicht  ohne  Weiteres  für  jeden  einzelnen  Fall  fest;  während  in 
vielen  und  wohl  den  meisten  der  Fälle  ein  Datum  aus  dem  Leben 
des  Künstlers  dem  Ansatz  zu  Grunde  gelegt  ist,  gab  in  anderen 
Füllen,  wo  ein  festes  chronologisches  Datum  fehlte,  der  bezeugte 
Synchronismus  mit  einem  andern  Künstler  den  Anlass,  die  zeillich 
nicht  fixirte  Persönlichkeit  in  dieselbe  Olympiade  zu  setzen  mit 
dem  zeitlich  fixirten');  der  auf  Grund  einer  falschen  Combination 
in  die  87  Ol.  gesetzte  Ageladas  zieht  seinen  Zeitgenossen  Kallon 
mit  sich.  Aehnlich  kann  es  mit  Timokles  gewesen  sein;  war  z.B. 
ein  von  ihm  in  Gemeinschaft  mit  seinem  Vater,  dem  älteren  Po- 
lykles, gefertigtes  Werk  bekannt,  so  konnte  Plinius  oder  richtiger 
sein  chronologischer  Gewährsmann,  indem  er  den  älteren  mit  dem 
jüngeren  Polykles  verwechselte,  sehr  leicht  dazu  kommen,  Timokles 
in  die  156  Ol.  zu  setzen.  Keinesfalls  ist  die  Existenz  dieses  zweileu 
Timokles  so  sicher  bezeugt,  dass  ich  ihn  in  das  Stemma  einzu- 
ordnen gewagt  habe. 

Prüfen  wir  nun,  wie  sich  der  so  ermittelte  Stammbaum  der 
Familie  des  Polykles  zu  unserer  litterarischen  Ueberlieferung  ver- 


1)  Vgl.  Urlichs  Chrestom.  Plio.  S.  31G,  Furtwängler  Plinius  und  seine 
Quellen  S.  21  f.,  dessen  Ausführungen  jedoch  im  Einzelnen  sich  mannigfach 
berichtigen  und  ergänzen  lassen.  So  ist  das  Datum  des  Kephisodot  Ol.  102 
von  der  Gründung  von  Megalopolis  hergenommen,  dessen  Stidtgöttin  dieser 
Künstler  gebildet  hat;  auch  wird  kein  mit  der  Arbeitsweise  des  Plinius  Ver- 
trauter ihm  eine  so  selbständige  Thätigkeit  in  der  chronologischen  Anordnung 
der  Künstler  zutrauet),  wie  Furtwängler  thut. 


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DER  BILDHAUER  POLYRLES  UND  SEINE  SIPPE  311 


hält,  so  fällt  sofort  in  die  Augen,  dass  Pausanias  nur  die  ältere 
Generation  der  Familie  kennt  :  das  jüngste  von  ihm  erwähnte  Mit- 
glied ist  der  zweite  Polykles.  Wer  will,  kann  das  immerhin  so 
erklären,  dass  uns  ja  kein  in  Griechenland  selbst  befindliches  Werk 
der  jüngeren  Generation  bekannt  ist,  Pausanias  also  auch  keine 
Veranlassung  hatte,  von  ihr  zu  sprechen.  Ich  begnüge  mich  hier 
mir  zu  constatiren,  dass,  nachdem  die  Thätigkeit  der  Sohne  des 
älteren  Polykles  ins  dritte  Jahrhundert  hinaufgerückt  und  der  Be- 
ginn der  Thätigkeit  des  jüngeren  Polykles  im  Anfang  des  zweiten 
Jahrhunderts  festgestellt  ist,  keines  der  von  Pausanias  erwähnten 
Werke  dieser  Künstlerfamilie  so  spät  fällt,  dass  es  nicht  von  Pole- 
mon,  dessen  Blüthezeit  durch  das  delphische  Proxeniedecret  (Revue 
de  philol,  1878  p.  215)  jetzt  auf  177  6  fixirt  ist,  hätte  gekannt  und 
erwähnt  werden  können. 

Nicht  so  einfach  stellt  sich  die  Sache  bei  Plinius;  hier  müssen 
vor  Allem  die  einzelnen  Abschnitte  scharf  auseinandergehalten  wer- 
den. Die  alphabetischen  Verzeichnisse,  die  sich  durch  die  zahl- 
reichen Flüchtigkeitsfehler  als  von  dem  Verfasser  selbst  in  der  von 
seinem  Neffen  (Ep.  III  5)  so  ergötzlich  geschilderten  Manier  aus 
Excerpten  compilirt  erweisen  '),  sind  durchaus  anders  zu  beurthei- 
len  und  zu  behandeln,  als  die  auf  periegetische ,  kunsthistorische 
und  chronologische  Werke  zurückgehenden  übrigen  Theile;  bei 
ersteren  wäre  es  vergebliche  Mühe,  die  Gewährsmänner  erra  theo 
oder  die  Methode  der  Forschung  feststellen  zu  wollen;  letztere 
geben  uns  bei  richtiger  Behandlung  wichtige  Aufschlüsse  über  die 
Grundlagen  unseres  kunsthistorischen  Wissens.  Von  ersteren,  in 
denen  wir  einen  Polykles,  vermuthlich  den  älteren,  und  einen  Ti- 
marchides, vermuthlich  den  jüngeren,  gefunden  haben,  sehen  wir 
hier  ganz  ab.  In  dem  Abschnitt  über  die  berühmten  Bildwerke 
in  Rom  finden  wir  nur  die  jüngeren  Mitglieder  der  Familie  Po- 
lykles II  Dionysios  Timarchides  II,  in  der  chronologischen  Tabelle 
unter  Ol.  156  wieder  Polykles  II  und  Timokles,  über  den  wir  uns 
des  Unheils  enthalten.  Jedesfalls  ergiebt  sich,  dass  der  Autor  der 
chronologischen  Tabelle  von  der  Existenz  und  Thätigkeit  der  älteren 
Familienglieder  keine  Kenntniss  hatte. 

Dies  Ergebniss  steht  in  directem  Widerspruch  mit  den  An- 
schauungen, zu  denen  kürzlich  E.  Löwy  in  seinen  sorgfältigen, 


1)  nihil  mim  leg  it  quod  non  exeerpcrH. 

21* 


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312 


ROBERT 


aber  noch  nicht  hinlänglich  abgeklärten  'Untersuchungen  zur  grie- 
chischen Künstlergescbicbte'  gelangt  ist.    Derselbe  stellt  den  Salz 
auf,  dass  Pausanias  aus  der  Zeit  vom  Anfang  des  dritten  bis  gegen 
die  Mitte  des  zweiten  Jahrhunderts  v.  Chr.  keinen  Künstler  er- 
wähne, und  Oberhaupt  über  wesentlich  dasselbe  Künstlermaterial 
verfüge,  aus  dem  die  Künstlerchronologie  bei  Plinius  gewonnen 
ist,  und  hält  sich  danach  für  berechtigt  dieselbe  Lücke  zwischen 
Ol.  121 — 156,  wie  bei  Plinius,  auch  bei  Pausanias  zu  statuiren. 
Allein  schon  das  Beispiel  des  sicher  in  die  126  Ol.  gehörigen 
Mikon,  das  Löwy  selbst  S.  3  anführt,  zerreisst  das  Princip;  dazu 
treten  nun  Polvkles  und  seine  Sohne.    Und  man  ist  naoh  diesen 
Erfahrungen  berechtigt  die  Frage  aufzuwerfen,  ob  wirklich  Eubu- 
lides  und  Eu  choir,  Xenophilos  und  Straton  in  die  Mille,  und  nicht 
vielmehr  in  den  Anfang  des  zweiten  Jahrhunderts  gehören.  Den 
einzigen  Anhaltspunkt  für  die  Datirung  dieser  Künstler  biete»  be- 
kanntlich der  paläographische  Charakter  der  Inschriften,  Uber  den 
sich  ein  entscheidendes  Urtheü  erst  fällen  lassen  wird,  wenn  Löwys 
dankenswerthe  Publication  facsimilirter  Künstlerinschriften  vorliegt. 

Danach  kann  es  nicht  zweifelhaft  sein ,  dass  die  Nachrichten 
des  Plinius  für  die  Zeit  nach  Ol.  121  und,  wie  ein  aufmerksamer 
und  in  Quellenanalysen  etwas  geübter  Leser  gerade   aus  den 
Löwyschen  Zusammenstellungen  von  selbst  entnehmen  wird,  auch 
für  die  frühere  Zeit  auf  ganz  anderer  Grundlage  beruhen,  als  die 
des  Pausanias.    Letzterer  bricht  gerade  mit  der  Zeit  des  Polemon 
ab;  ersterer  schon  mehr  als  ein  Jahrhundert  früher,  setzt  aber 
dafür  Ol.  156  wieder  ein.    Beiden  gemeinsam  ist  allerdings  das 
Ignoriren  der  pergamenischen  oder  richtiger  der  hellenistischen 
Künstler  Uberhaupt,  denn  was  sich  bei  Plinius  darüber  findet,  ist. 
wie  längst  anerkannt,  aus  anderen  Quellen  eingeschoben;  aber  bei 
Pausanias  beruht  diese  Auslassung  wesentlich  in  der  Natur  seiner 
Aufgabe,  daher  er  die  gleichzeitigen  altischen  Künstler  erwähnt, 
bei  Plinius  hingegen  in  der  Beschaffenheit  seiner  Quelle. 

Dass  das  plötzliche  Abbrecheu  des  Plinius  um  Ol.  121  nicht 
in  der  Kuostentwickelung  selbst,  sondern  nur  in  dem  Abbrechen 
der  Quelle  seinen  Grund  hat',  gilt  nach  Brunns  epochemachenden 
Auseinandersetzungen  mit  Recht  als  feststehende  Thatsache.  In 
der  That  ist  dies  gerade  die  Periode,  wo  die  schriftstellerische 
Thatigkeit  sich  auch  dem  Gebiete  der  Kunstgeschichte  zuzuwenden 
beginnt;  und  zwar  stehen  bezeichnend  genug  an  der  Spitze  ein 


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DER  BILDHAUER  POLYKLES  UND  SEINE  SIPPE  313 


Peripatetiker,  Duris  von  Samos  und  ein  Bildhauer  aus  der  Schule 
Lysipps,  Xenokrates.  Den  einseitig  lysippischen  Schulstandpunkt 
des  letzteren  trageu  die  sog.  varronischen  Urlheile  bei  Plinius  noch 
ebenso  stark  zur  Schau,  wie  die  vollständige  Unklarheit  über  die 
Chronologie  der  Künstler.  Verkehrt  oder  mindestens  unbeweisbar 
ist  es  hingegen,  wenn  mau,  wie  Klein'),  ihm  eine  auf  sikyonischer 
Kttnstlertraditiou  beruhende  systematisch  zurechtgemachte  Kunst- 
geschichte zuschreibt.  Den  Fortschritt,  den  Kleins  Arbeit  insofern 
bezeichnet,  als  sie  dem  Parteistandpunkt  und  der  Geschichtscon- 
struction  mehr  als  bisher  üblich  Rechnung  tragt,  erkenne  ich  gerne 
an,  aber  auch  er  steht  der  antiken  Tradition  noch  viel  zu  gläubig 
gegenüber,  glaubt  er  doch  selbst  an  das  so  durchsichtige  Märchen 
tod  den  Dädaliden.  Was  wir  über  den  durch  Jahrhunderte  fort- 
gepflanzten Schulzusammenhaug  namentlich  bei  Pausauias  lesen, 
trägt  unverkennbar  den  Stempel  peripatetischer  Mache,  und  wenn 
nicht  Duris  selbst,  so  ist  gewiss  ein  Gelehrter  seiner  Schule  und 
seines  Schlages  der  Vater  dieser  Künstlergeschichte. 

Aber  Xenokrates  und  Duris  können  höchstens  einige  chrono- 
logische Daten  aus  dem  Leben  der  Künstler,  nicht  aber  die  Ver- 
werthung  derselben  zu  chronologischer  Fixining  gegeben  haben, 
wie  wir  sie  bei  Plinius  finden.  Diese  beruht  durchaus  auf  dem 
System  Apolloilors,  wie  wir  es  durch  Diels  keunen  gelernt  haben. 
So  hat  denn,  zum  Theil  nach  Urlichs  Vorgang,  Furtwängler  a.  a.  0. 
S.  19  die  massgebenden  chronologischen  Ansätze  des  Plinius*  auf 
Apollodor  zurückgeführt.  Wir  würden  dann  anzunehmen  haben, 
dass  dieser  die  Anhaltspunkte  für  seine  Datirungen  aus  Xenokrates 
und  Duris  entnommen,  im  Uebrigen  aber  nur  die  Künstler  von 
Ol.  156,  d.  h.  seine  eigenen  Zeitgenossen  erwähnt  habe,  mit  Ueber- 
gehuug  der  Künstler  aus  der  eigentlichen  Blüthezeit  des  Hellenis- 
mus, vor  Allem  der  Pergamener.  Man  braucht  diese  Annahme 
nur  auszusprechen,  um  sich  sofort  von  ihrer  völligen  Unhaltbar- 
keil zu  überzeugen.  Wie  ist  es  denkbar,  dass  Apollodor,  der  am 
Hofe  von  Pergamum  lebt  und  seine  Chronik  den  Königen  von 
Pergamum  dedicirt,  die  kunsl historischen  Daten  nur  bis  Ol.  121 
fortgeführt  und  von  pergamenischen  Künstlern  nur  Pyromachos, 
nicht  auch  Antigonos  Isigonos  und  Stratonikos  erwähnt  haben 


1)  Klein,  Studien  zur  griechischen  Künstlergeschich  le  in  den  Archäologisch- 
tpigraphischen  Mittheilungen  aus  Oesterreich  VI  S.  84  f.  VII  S.  60  f. 


314 


ROBERT 


sollte?  Wie  wäre  es  ferner  möglich,  dass  er  von  älteren  Künstlern 
Kaiamis,  der  doch  im  pergamenischen  Kanon  stand  (Brzoska  de 
canone  decent  oratorum  p.  70),  übergangen  hätte,  und  dass  statt 
oder  wenigstens  neben  den  so  wenig  zuverlässigen  historischen 
Daten  nicht  die  von  Polemon  erschlossenen  inschriftlichen  Zeug- 
nisse, vor  Allem  die  der  Olympionikenstatuen  zur  chronologischen 
Fixirung  herangezogen  wären?  Die  chronologischen  Tabellen  des 
Plinius  sind  also  zwar  nach  apollodorischen  System  angefertigt, 
können  aber  weder  von  Apollodor  selbst  noch  überhaupt  von  einem 
pergamenischen  Grammatiker  herrühren. 

Mit  diesem  negativen  Resultat  müssen  wir  uns  vorläufig  be- 
scheiden. Eine  befriedigende  Lösung  würde  nur  die  Annahme  er- 
geben, dass  ein  Römer,  dass,  wie  Schreiber  meint,  Varro  diese 
chronologischen  Tabellen  aufgestellt  hat,  wie  ja  die  Xeuokrateischen 
Urtheile  notorisch  durch  seine  Vermittelung  zu  Plinius  gelangt 
sind.  In  seinen  griechischen  Autoren,  Durris  und  Xenokrates,  fand 
er  die  Kunstgeschichte  nur  bis  Ol.  121  fortgeführt;  aus  eigenem 
Wissen  fügt  er  die  Künstler  von  Ol.  156  (=  600  d.  St.)  hinzu, 
deren  Werke  er  vor  Augen  sah;  und  hatte  dazu  um  so  grössere 
Veranlassung,  wenn  Brunns  Hypothese  das  Richtige  trifft,  dass  die 
Werke  des  Polykles  und  seiner  Genossen  ursprünglich  für  die 
Gebäude  in  der  Porticus  der  Octavia  gearbeitet  seien.  Vom  Stand- 
punkt des  Römers,  für  den  die  Werke  in  der  Porticus  der  Octavia 
den  Einzug  der  griechischen  Kunst  in  Rom  bedeuten,  ist  es  ganz 
verständlich,  wenn  er  sagt:  cessavit  deinde  ars  et  iterum  revixit;  im 
Munde  des  pergamenischen  Grammatikers  enthalten  die  Worte  eine 
unverantwortliche  Schmähung  der  ganzen  pergamenischen  Cultur. 
Die  Worte  des  Plin.  35,  54  non  constat  sibi  in  hoc  parte  Grae- 
corum  diligentia  tnultas  post  olympiadas  celebrando  pictores  quam 
statuarios  ac  torentas  können  gegen  den  varronischen  Ursprung  der 
Tabellen  nicht  angeführt  werden,  da  sich  ihre  Pointe  ebenso  gut 
gegen  Duris  und  Xenokrates,  wie  gegen  Apollodor  richten  kanu. 

Für  die  kunsthistorischen  Abschnitte  des  Plinius  ist  es  charak- 
teristisch, dass  nicht  nur  die  pergamenischen  Kunstwerke  selbst, 
sondern  auch  die  Ergebnisse  pergamenischer  Forschung  über  frühere 
Kunstperioden  äusserst  sporadisch  berücksichtigt  werden.  Wer 
letzlere  kennen  lernen  will,  der  findet  sie  bei  den  Rhetoren  und 
—  freilich  oft  durch  Missverstäudnisse  verdunkelt  —  bei  Pau  sa  nias. 
Denn  es  ist  weder  Eigensinn  noch  Gedankenlosigkeit,  wie  es  kürz- 


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DER  BILDHAUER  POLYKLES  UND  SEINE  SIPPE  315 


lieh  eio  vorlautes  Wort  bezeichnet  hat,  wenn  Wilamowitz  in  Po- 
lemon  zwar  keineswegs  den  einzigen,  wohl  aber  einen  der  wich- 
tigsten Quellenschriftsteller  des  Pausanias  siebt,  sondern  einfach 
die  Logik  der  Thatsachen.  Eine  so  gewaltige  Leistung,  wie  die 
Benutzung  der  Inschriften  zu  kunstbistoriseben  und  periegetischen 
Zwecken,  ist  massgebend  für  alle  Folgezeit.  Wie  es  bei  einer 
Darslellung  des  peloponnesischen  Krieges  nicht  zweifelhaft  sein 
kann,  dass  Thukydidcs  benützt  ist,  sondern  nur  wie  er  benutzt  ist, 
so  kann  bei  einer  Periegese  von  Hellas,  wie  der  des  Pausanias, 
uur  fraglich  sein,  in  welcher  Weise  und  in  welchem  Umfang  Po- 
lemon  benutzt,  und  ob  dies  direct  oder  indirect  geschehen  ist; 
die  Thatsache  der  Benutzung  versteht  sich  von  selbst. 

Berlin.  C.  ROBERT. 


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MISCELLEN. 


DIE  KELTISCHEN  PAGI. 

(Nachtrag  zu  Bd.  XVI  S.  449/.) 

Für  die  Einsicht  in  die  älteste  Ordnung  der  keltischen  Ge- 
meinde ist  der  Gemeindetheil,  nach  römischem  Ausdruck  der  pagus, 
ungefähr  so  wichtig  wie  die  tribus  für  die  Erkenntniss  des  lau- 
nischen, die  (pvlij  für  die  des  griechischen  Gemeinwesens.  Da 
ich  das  wenige  Material,  welches  die  gallische  Ueberlieferung  da- 
für darbietet,  vor  einiger  Zeit  in  dieser  Zeitschrift  zusammenge- 
stellt und  dabei  den  schweren  Uebelstand  empfunden  habe  eigentlich 
nur  Uber  eine  einzige  Völkerschaft,  die  der  Helvetier,  berichten  zu 
können,  will  ich  nicht  unterlassen  wenigstens  nachträglich  hinzuzu- 
fügen, dass  eine  an  sich  wohlbekannte,  aber  in  dieser  Yerbinduug 
nicht  genügend1)  berücksichtigte  lustitution  der  kleinasiatischen  Ga- 
later  von  der  kellischen  Gautheilung  weitere  Spuren  bewahrt  hat. 

Ich  meine  das  uns  unter  dem  Namen  der  Tetrarchie  bekannte 
institut.3)  Es  ist  dies  eine  Theilung  des  Volkes  (civitas,  H&voç)  in 
vier  Theile,  so  dass  jedem  Theil  ein  eigenes  für  Gericht  und  Krieg 
functionirendes3)  Oberhaupt,  der  Viertelsfürst  oder  Tetrarch  vor- 
steht, während  die  vier  Fürsten  zusammeu  eine  gewisse  gemein- 
schaftliche Oberleitung  haben4)  und  ein  höchster  Rath,   wie  es 

1)  Einem  meiner  Zuhörer  verdanke  ich  den  Nachweis,  dass  Felix  Robiou 
histoire  des  Gaules  d'Orient  (Paris  1866)  p.  159  die  vier  helvetischen  Pagi 
mit  der  galatischen  Tetrarchie  in  Zusammenhang  bringt.  —  Die  angebliche 
Analogie  der  vier  helvetischen  Pagi  mit  den  Canlrefs  in  Wales,  welche  der- 
selbe französische  Gelehrte  angenommen  hat,  beruht  auf  einem  blossen  Ver- 
sehen (F.  Walter  das  alte  Wales  p.  12S  vgl.  p.  102). 

2)  Das  klassische  Zeogniss  dafür  giebt  bekanntlich  Strabon  12,5,  1  p.  566. 

3)  Da  die  vier  Unterbeamten  einer  jeden  Tetrarchie,  ein  Richter  [àix*~ 
otijç),  ein  Zeugmeister  (orottTotpvXaÇ)  und  zwei  Unterzeugmeister  (vnoaroa- 
xo<pvkttÇ)  bezeichnet  werden  als  vnb  r<p  reroaçji}  Tiictypéroi,  so  folgt  daraus, 
dass  dieser,  wie  der  König,  sowohl  Recht  sprach  wie  das  Heer  fährte. 

4)  Dies  wird  nicht  ausdrücklich  gesagt,  folgt  aber  theils  aus  der  Gemein- 


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DIE  KELTISCHEN  PACI 


317 


scheint  von  huudert  Mitgliedern ,  mit  ihnen  zusammen  und  unter 
ihrer  Leitung  die  gemeinsamen  Angelegenheiten  verwaltet.')  Diese 
Theilfürsten  sind  erblich3)  und  lebenslänglich  gleich  wie  die  Könige, 
wie  sie  denn  auch  nicht  selten  Könige  heissen.3)  Die  Institution 
wird  von  Strabon  als  die  ursprüngliche  schon  bei  dem  Uebertritt 
der  Kelten  nach  Asien  vorhandene  betrachtet4)  und  als  fortdauernd 
bis  auf  seine  Zeil,  wo  an  ihre  Stelle  zunächst  das  einfache  Volks- 
fürsteuthum  getreten  sei3),  und  dem  entsprechen  die  übrigen  Zeug- 
nisse, insbesondere  die  aus  der  Zejt  des  Krieges  der  Römer  gegen 

srhaftlichkeit  des  Rathes,  theils  und  vor  allem  daraus,  dass  der  Viertelsfürst 
sich  sonst  von  dem  gewöhnlichen  Fürsten  nicht  unterschieden  haben  würde; 
denn  nicht  der  Umfang  des  Gebiets,  sondern  die  Einheitlichkeit  der  Macht  ist 
das  Kriterium  der  fürstlichen  Stellung. 

1)  Bei  Strabon  erscheint  nur  »j  tùv  âoiâtxa  itTQaç%iôy  ßovXij  voo  800 
Mitgliedern,  die  das  höchste  Gericht  in  (allen  oder  blos  politischen?)  Ca- 
pMalprozessen  lr«  tjovix«)  bildet;  aber  daraus  wird  für  die  einzelne  Civitas 
auf  den  Hundertrath  geschlossen  werden  dürfen.  Für  die  politische  Stellung 
des  Senats  ist  der  Vorfall  bezeichnend,  den  Polybios  21,  39  und  nach  ihm 
livius  38,  25  berichten.  Die  Tectosageu  bitten  den  römischen  Consul  ihren 
Königen  eine  Zusammenkunft  zu  bewilligen,  um  den  Friedensvertrag  abzu- 
schließen ;  dies  geschieht ,  aber  die  Könige  bleiben  aus.  Darauf  senden  die, 
Tectosagen  eine  zweite  Gesandtschaft,  die  die  Könige  entschuldigt,  sie  würden 
aber  jetzt  ihre  Vornehmen  senden  zum  Abschluss  des  Vertrages:  tovç  nçw- 
roiv  nvâçaç  ixnifÀtpovat  xotyokoy^aouéyovç  ntgi  rtür  öXtov  (bei  Livius: 
principes  genii*,  per  quos  aeque  re*  tranrifci  possit,  venturos).  Dies  kön- 
nen wohl  nur  Rathsmitglieder  sein. 

2\  So  spricht  Strabon  von  der  natçûa  titqaq^ia  des  Deiotarus  (12,8, 13 
p.  547)  und  den  àriô  yirov*  r«ro«p/«i  (12,  8,  l  p.  541)  und  nennt  eine 
Inschrift  von  Ancyra  (C.  I.  Gr.  4038)  Tt.  2toviiQov  ßaoi'Aituy  xai  TcrpaojfuJv 
ànôyoyoy.  Natürlich  folgt  daraus  noch  nicht  die  Ausschliessung  der  Wahl, 
sondern  nur,  falls  eine  solche  stattfand,  deren  Beschränkung  auf  ein  bestimm- 
tes Geschlecht. 

3)  So  durchaus  bei  Polybius  21,  87,  2.  S.  c.  31»,  2.  4.  22,  21  und  danach 
bei  Livius  38.  16.  11».  25  rex  oder  regulus. 

4)  Die  beiden  vornehmsten  Führer  Leonnorios  und  Lutarios  und  ihre 
fünfzehn  Genossen,  die  wegen  des  l'ebertritts  mit  Xikomedes  von  Bithynieu 
abschlössen  (Memoou  c.  19;  vgl.  Livius  3s,  10),  lassen  sich  allerdings  darauf 
nicht  beziehen;  aber  dessen  bedarf  es  auch  nicht. 

5)  Die  Herrschalt  sei,  sagt  Strabon,  xet&'  zunächst  tiç  r^ÉÏ*  ge- 
kommen, das  heisst,  wie  Niese  (Rhein.  Mus.  3 S  S.  508.  5M)  in  sehr  befrie- 
digender Weise  auseinander  gesetzt  hat,  durch  Pompeius  um  das  J.  690. 
Wenn  nach  Appian  Syr.  50  Pompeius  ralujiûy  xûv  iy  'Aoiç  joîç  riaactçai 
ivytiatuiç  Ißtßutuxjt  xàç  Jttçuduç^iaç,  so  hat  ihn  die  Benennung  irre  ge- 
führt. 


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318 


M1SCELLEN 


die  Galater  im  J.  565  d.  St.  nach  Besiegung  des  Antiochos.1)  Ob- 
wohl die  Landessprache  in  Galatien  sich  bis  in  späte  Zeit  be- 
hauptet hat,  sind  doch  weder  für  den  Theil  noch  für  den  Theil- 
fOrsten  andere  als  griechische  Benennungen  überliefert;  indcss 
mögen  diese,  rtTçaçxta  "nd  reTçaçxtjç,  die  zuerst  um  das  J.  670 
auftreten*),  wohl  getreue  üebersetzungen  der  epi  chorisch  en  Be- 
zeichnungen sein.  Die  Einrichtung  selbst  ist  von  Pompeius  um 
das  J.  690  beseitigt  worden;  aber  der  Name  hat  die  Institution 
überdauert:  auch  die  Volksfürsten,  welche  das  römische  Regiment 
an  den  Platz  der  alten  Viertelsfürsten  setzte,  haben  noch  eine 
Zeit  lang  den  Tetrarchentitel  geführt. 

Diese  Institution  ist  rein  national.  Das  Viertelftlrstenthum 
kann ,  obwohl  sich  ein  vereinzeltes  Beispiel  davon  in  Thessalien 
findet3),  weder  als  althellenische  Verwaltungsform  noch  als  eine 
den  Alexandermonarchien  geläufige  angesehen  werden4),  während 


1)  DieS.  317  A.  3  angeführten  potybischen  oder  aus  Polybius  geflossenen 
Stellen  zeigen,  dass  damals  die  einzelne  Völkerschaft  unter  mehreren  Fürsten 
stand,  deren  Zahl  allerdings  nicht  definirt  ward.  Aus  Livius  Worten  38,19: 
erant  autem  tunc  trium  po  pu  lor  um  reguli  Ortiago  et  Combolomarus  et 
Gaulotus  wird  höchstens  gefolgert  werden  dürfen,  dass  jede  für  diesen  Krieg 
einen  Herzog  bestellt  hatte,  nicht  aber,  dass  damals  das  Viertelfürstenthum 
nicht  bestand. 

21  Appian  Mithr.  46:  rovç  VaXarciv  Tirçâçxnç  ....  nnvtaç  anixinvi 
fAiih  naiâoiv  xai  yvyaixoiy  ^(oç}ç  tqiùjv  tûv  diacpvyovtuyv.  Plutarch  de 
mul.  virt.  23.    Vgl.  Appian  Mithr.  75;  Livius  ep.  94     Orosius  f>,  2,  IS. 

3)  Thessalien  soll  von  Alters  her  in  die  vier  Herrschaften  Thessaliotis, 
Phthiotis,  Histiaeotis  und  Pelasgiolis  zerfallen  sein.  Daher  sagt  Admetos  bei 
Euripides  Ale.  1154:  àaroîç  ft  ndcy  r'  Ivvinw  Tirçaçxtç.  Diese  Theilung 
erneuerte  Philipp,  der  Vater  Alexanders,  und  gab  einem  jeden  Theil  seinen 
Vorsteher  (Aristoteles  bei  Müller  fr.  hist.  2  p.  152;  Droysen  Gesch.  Alexan- 
ders 1,  107).  Bestand  scheint  die  Einrichtung  nicht  gehabt  zu  haben  (Percy 
Gardner  catalogue  of  the  greek  coins  in  the  British  Museum.  Thessaly 
to  AetoUa.  p.  xxiv).  Dass  die  thessalischen  Tetrarchien  —  Tetrarchen  können 
für  Thessalien  kaum  als  bezeugt  gelten  —  bei  der  griechischen  Umnennung 
der  galatischen  Theilfürstenthüraer  eingewirkt  haben ,  ist  wohl  möglich  ;  ein 
sachlicher  Zusammenhang  ist  undenkbar. 

4)  Perrot  de  Galatia  provincia  p.  IS  hält  die  Institution  für  allgemein 
makedonisch,  ohne  dafür  Beweise  beizubringen.  Ebenso  unbegründet  sind  die 
Bedenken,  die  er  gegen  Strabons  Zeugniss  vorbringt;  in  dieser  Frage,  wo  es 
sich  um  das  östliche  Kleinasien  handelt  und  um  Institutionen,  die  bis  auf 
Strabons  Zeit  fortbestanden  haben,  kann  ein  zuverlässigerer  Zeuge  nicht  ge- 
funden werden  als  der  amaseuische  Historiker  und  Geograph. 


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DIE  KELTISCHEN  PAGI 


319 


andrerseits  bei  ursprünglichen  Einrichtungen  der  asiatischen  Ga- 
laler,  wie  diese  eine  ist,  verständiger  Weise  an  hellenische  Ein- 
wirkung überall  nicht  gedacht  werden  kann.  Das  Vierfürstenthum 
findet  sich  in  seiner  ursprünglichen  Gestalt  lediglich  bei  ihnen. 
Allerdings  hat  Pompeius,  nachdem  er  bei  den  Galalern  das  Volks- 
fQrstenthum  eingeführt,  ihm  aber  den  alten  bescheideneren  Namen 
des  Viertelfürstenthums  gelassen  hatte,  diese  Benennung  weiter  bei 
seinen  Einrichtungen  in  Syrien  in  der  Weise  verwendet,  dass  die 
Fürsten  zweiten  und  dritten  Ranges  anstatt  des  Königs-  mit  dem 
Tetrarchentitel  abgefunden  wurden.1)  Aber  diese  späte  augen- 
scheinlich denalurirte  und  wahrscheinlich  lediglich  auf  eine  Laune 
des  römischen  Ordners  der  syrischen  Verhältnisse  zurückgehende 
Verwendung  des  Titels  kommt  für  dessen  ursprünglichen  Werth 
nicht  in  Betracht. 

Halten  wir  das  gallische  Viertelsfürstenthum,  wie  es  ursprüng- 
lich io  Asien  auftritt,  mit  den  vier  Vierteln  der  Helvetier  im  euro- 
päischen Gallien  zusammen,  so  springt  die  Analogie  in  die  Augen. 
Dass  die  Zahl  der  Volkstheile  dort  wie  hier  dieselbe  ist,  fällt  um  so 
mehr  ins  Gewicht,  als  einerseits  unter  allen  europäischen  Kelteu- 
völkern  allein  von  den  Helvetiern  die  Zahl  der  Pagi  bekannt  ist1), 
andrerseits  die  drei  asiatischen  Völkerschaften  in  dem  Viertclfürsten- 
thum  übereinstimmen,  ja  diese  Ziffer,  wie  eben  der  Name  bezeugt, 
hier  mit  der  Institution  selbst  eng  verwachsen  war.  —  Die  relative 
Unabhängigkeit  der  Theile  tritt  ebenfalls  dort  wie  hier  scharf  her- 
vor.   Die  Namen  der  Volkstheile,  aus  denen  die  Tolistoagier,  die 

1  )  Ausser  den  bekannten  Tetrarchien  in  Palaestina  und  in  Ghalkis  am 
Libanon  fuhrt  Püning  h.  n.  5,  18,  74.  c.  19,  81.  82  noch  in  Syrien  eine  An- 
zahl Tetrarchien  'regnontm  instar  singula*'  auf.  In  dem  Staat  der  Juden 
finden  wir  späterhin  unter  einem  Ethnarchen  zwei  Tetrarchen  (Josephus  ani. 
14, 13,1.  bell.  1, 12,5)  und  nnter  König  Hcrodes  einen  Tetrarchen  der  Peraea 
(Josephus  bell.  1,  24,  5);  wo  also  der  Tetrarches  als  Unterfürst,  Satrap  er- 
scheint, während  er  sonst  in  diesen  Kreisen  den  Kleinfürsten  zu  bezeichnen 
pflegt. 

2)  Unsichere  Analogien  wie  die  der  vier  Könige  in  Canlium  (Caesar  b.  G» 
5,  22)  lasse  ich  bei  Seite;  ebenso  die  zwölf  oppida  der  Suessionen  (Caesar 
b.  G.  2,  4),  die  auch  hiermit  in  Verbindung  gebracht  worden  sind.  Es  mag 
wohl  sein,  dass,  wenn  Caesar  b.  G.  1,  5  den  Helvetiern  oppida  numéro  ad 
duodecim,  vicos  ad  quadringentos  beilegt,  dabei  eine  Schätzung  der  pagi 
auf  durchschnittlich  drei  grössere  und  hundert  kleinere  Ortschaften  zu  Grunde 
liegt;  aber  nach  allem,  was  wir  sonst  wissen,  kann  in  BetrefT  der  Städte  und 
börfer  von  schematisch  festen  Zahlen  überall  nicht  die  Rede  sein. 


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320 


MISCELLEN 


Trokmcr,  die  Tectosagen  sich  zusammensetzten,  nennt  wenigstens 
«He  Geschichte  nicht1);  aber  was  Strabon  über  ihre  Verfassung  und 
ihre  Vorsteher  berichtet,  zeigt  deutlich,  dass  ein  solcher  Volks- 
iheil,  anders  als  die  latinische  Tribus  und  die  griechische  Phyle, 
selbständiger  Kriegführung  wohl  fähig  war.  Umgekehrt  wissen  wir 
von  den  helvetischen  pagi  nicht,  wie  die  Vorstandschaft  geordnet 
war,  wohl  aber  hat  einer  dieser  Volkslheile,  die  Tigoriner,  selb- 
ständig neben  den  Kirabrern  gegen  die  Römer  gestritten.  Die 
viergetheilte  Gemeinde  der  Kelten  in  Asien  wie  in  Europa  kann 
von  einem  Vierstaatenbund  sich  nicht  allzu  weit  entfernt  haben. 

Darf  die  den  drei  uach  Asien  ausgewanderten  gallischen 
Stammen  gemeinsame  Gauordnung  als  eine  allgemein  kellische 
angesehen  werden,  so  ist  dies  die  bei  weitem  älteste  Verfassung, 
die  wir  überhaupt  für  die  keltische  Nation  nachzuweisen  vermögen; 
denn  unser  in  jeder  Beziehung  höchst  glaubwürdiger  Berichter- 
statter führt  sie  zurück  auf  die  Zeit  der  Einwanderung  in  Asien, 
das  heisst  auf  die  des  Krieges  zwischen  Pyrrhus  und  den  Römern. 
In  der  That  erscheint  sie  mit  ihrem  vorwiegend  aristokratischen 
Charakter,  welcher  das  erbliche  Kleiufürstenlhum  einschliesst,  aber 
durch  einen  höchsten  Volltsralh  beschränkt,  wohl  geeignet  zum 
Ausgangspunkt  der  weiteren  Entwickelung.  Wie  nahe  der  üeber- 
gang  vom  Theil-  zum  Staramfürstenlhum  lag,  liegt  auf  der  Hand 
und  bestätigt  für  die  asiatischen  Kelten  das  Beispiel  des  Ortiagon.2) 
Es  ist  sehr  glaublich,  dass  das  Stammköuigthum,  welches  bei  den 
europäischen  Kelten  iu  der  vorcaesarischen  Epoche  überwogen  hat, 
auf  ähnliche  Weise  ins  Leben  getreten  ist.  Dass  die  demokratische 

1)  Pliuius  h.  n,  5,  32, 14t>  fuhrt  neben  den  Tolistoagiern  die  l'oturi  und  die 
Ambotouli  auf,  neben  den  Tectosagen  die  Toutobodiaci;  es  sind  dies  wahr- 
scheinlich drei  der  zwölf  galatischen  Viertel.  IloQrjdCçtÇ  (oder  ToQ^âôça^) 
Tociatnuiy  JtzQUQ%rtç  bei  Plutarch  de  mul.  virt.  2>>"  ist  wohl  verschrieben  für 
ToUatoayiiay.  Wenn  bei  Plinius  (a.  a.  0.)  unter  Galatien  populi  ac  tetrar- 
chiue  numéro  CXCV  erwähnt  werden  uud  es  ferner  bei  ihm  heisst  (."»,27,95): 
datur  et  Mrarc/iia  ex  Lycaonia,  qua  parte.  Galatiae  contermma  est,  civi- 
tatium  XIII,  urbe  celeberrirna  Iconio,  so  gehen  diese  Bezirke  ohne  Zweifel 
zurück  auf  die  Einrichtungen  des  Deiolarus  und  des  Amyutas  und  schliessen 
nicht  aus,  was  aus  Strabon  folgt,  dass  die  alten  Tetrarchien  zwölf  an  der 
Zahl  und  auf  das  eigentliche  Galatien  beschränkt  waren.  Die  galatischen 
hiM-hriften  geben  meines  Wissens  über  die  Tetrarchien  keinerlei  Auskunft. 

2)  Polybios  22,  21:  'Ogridyutv  .  .  .  înt^dXno  xrtv  ànâvxuiv  iuiy  Va- 
hitùv  (also  aller  drei  Stämme)  ôvvaatûav  tis  avihv  putaar^aai.  Dasselbe 
füiirte  später  unter  römischer  Tutel  Deiotarus  durch. 


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DIE  KELTISCHEN  PAGI 


321 


Verfassung  mit  jährlich  wechselnden  höchsten  Beamten,  wie  sie 
m  Caesars  Zeit  bei  den  meisten  gallischen  Stämmen  bestand,  über- 
wiegend aus  der  Auflehnung  gegen  das  Stammkonigthum  hervorge- 
gangen ist,  unterliegt  keinem  Zweifel. 

Die  Confederation  der  drei  asiatischen  Stämme  beruht  natür- 
lich auf  ihrer  besonderen  politischen  Stellung,  die  einigermassen 
in  die  Kreuzfahrerstaaten  des  Mittelalters  erinnert;  insbesondere 
die  wohlgeordnete  Dreitheilung  des  ihren  Brandschatzungen  unter- 
liegenden Gebiets1;  ist  ein  deutliches  Anzeichen  der  festen  Ver- 
gesellschaftung dieser  Raubgenossen  und  der  auf  diesem  Wege  er- 
teilen Einträchtigkeit,  die  in  der  Heimath  begreiflicher  Weise 
Tfrmisst  wird.  Für  den  merkwürdigen  aus  den  drei  Nationen  zu- 
sammengesetzten und  mit  dem  Blutbann  ausgerüsteten  höchsten 
Rath  von  300  Mitgliedern ,  wie  er  in  dem  asiatischen  'Eichen- 
taÜigthtim'  (ôçvyéfirjtoç)  zusammentrat,  bietet  das  europäische 
Gallien  keine  sichere  Analogie.2)  Aber  Erwähnung  verdient  doch, 
dass  zwischen  den  Bemern  und  den  Suessionen  im  europäischen 
Gallien  eine  Rechtsgemeinschaft  bestanden  hat,  wie  sie  zwischen 
notorisch  souverän  verbleibeudeu  Staaten  sonst  nicht  vorkommt3) 
und  die  lebhaft  an  die  dreieinige  Gemeinde  der  asiatischen  Kelten 
erinnert. 

1)  Livius  3$,  10.  Auch  die  Bestellung  eines  Zeugmeisters  und  zweier 
l nterzeugmeister  für  jede  Tetrarchie  hängt  sicher  mit  dieser  reguürten  Käu- 
berwirlhschaft  zusammen. 

2)  Die  Jahresversammlung  der  auch  mil  Gerichtsbarkeit  ausgestatteten 
Druideu  des  gesammten  Gallieos  im  Gebiet  der  Ca  muten  (Caesar  b.  G.  b,  13) 
wage  ich  nicht  zu  vergleichen,  da  das  relativ  junge  Institut  der  Druiden 
den  asiatischen  Kelten  fremd  geblieben  zu  sein  scheint.  Das  allerdings  zeigt 
schon  der  Name  des  für  den  asiatischen  Convent  dienenden  Ortes,  dass  auch 
diese  Versammlung  einen  religiösen  Charakter  getragen  hat. 

3)  Caesar  b.  C.  2,  3  nennen  die  Reroer  die  Suessionen  fratres  consan- 
guineosque  mos,  qui  codent  iure,  et  iisdem  legibus  utantur,  unum  itnperium 
vnumque  magislratum  cum  ipsis  habeant.  Wie  das  ins  Werk  gesetzt  wor- 
den ist,  ist  freilich  eine  Frage  ohne  Antwort. 


Berlin. 


TU.  MOMMSEN. 


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322 


MISCELLEN 


ZUM  CLIVUS  CAPITOLINUS. 

Mein  gegenwärtiger  Aufenthalt  in  Rom  bat  mich  in  Stand 
gesetzt,  eine  abermalige  Ergänzung  zu  meiner  Abhandlung  Uber 
den  Clivus  Capitolinus  zu  geben,  die  allerdings  weniger  der  För- 
derung meiner  Ansicht  vom  Lauf  dieser  Strasse  dient,  als  sie  ge- 
eignet ist,  die  entgegenstehende  Ansicht  Jordans  auf  das  Empfind- 
lichste zu  erschüttern. 

Jordan  führt  bekanntlich  den  Clivus  Capitolinus  in  schnür* 
gerader  Linie  vom  Saturntempel  zum  Eingang  der  von  ihm  con- 
etruirten  Area.  Der  einzige  Grund  dafür  ist  die  Berechnung  des 
Steigungswinkels.  Er  sagt  Top.  12  S.  78  :  'die  Fahrstrasse  ist  in 
ihrem  untern  Theil,  wo  sie  vom  Forum  um  den  Saturntempel 
wendend  an  der  Zwölfgötterhalle  vorbei  den  Berg  hinansteigt,  auf- 
gedeckt. Sie  steigt  auf  dieser  Strecke  vom  Tiberiusbogen  bis  vor 
den  Vespasianstempel  um  rund  5  M.  auf  75 ,  d.  h.  wie  1  : 25. 
Nehmen  wir  nun  an,  dass  sie  mit  gleichem  Steigungswinkel  in 
gerader  Linie  am  Südabhange  des  Berges  bis  vor  den  Eingang  des 
Tempelhofs  gegenüber  der  Mitte  des  Tempels  hinaufführte,  so 
würde  sie  auf  dieser  Strecke  von  rund  700  M.  weitere  2S  M.  ge- 
stiegen sein,  demnach  an  ihrem  Endpunkt  eine  Höhe  von  2$ -4- 17 
«=45  M.  über  dem  Meer,  also  genau  die  Höhe  erreicht  haben, 
welche  wir  auf  anderem  Wege  als  die  Höhe  der  Area  des  Tempels 
festgestellt  haben.  Beide  Berechnungen  also  stimmen  derartig  zu- 
sammen, dass  die  aufgestellte  Annahme  über  den  Lauf  der  Fahr- 
strasse als  unzweifelhaft  richtig  angesehen  werden  muss.'  — 
Da  ich  u.  A.  den  Nachweis  glaubte  geführt  zu  haben,  dass  die 
von  Jordan  construirte  Area  und  damit  der  supponirte  Endpunkt 
des  Clivus  willkürliche  Erfindung  seien,  ein  Nachweis,  der  durch 
den  von  Dressel  Bull.  d.  1.  1882  p.  227  beschriebenen  und  von  mir 
Hermes  18S3  S.  618  behandelten  Fund  einer  Umfassungsmauer  in 
der  Nithe  des  Tempelstylobaten  nahezu  zur  Gewissheil  geworden 
ist,  so  glaubte  ich  hinreichenden  Grund  zu  haben,  auf  eine  Nach- 
prüfung der  von  Jordan  angestellten  Rechnung  zu  verzichten  und 
erklärte  dies  Hermes  1883  S.  118  mit  dem  Zusatz,  dass  ich  nicht 
•         bezweifeln  wolle,  dass  die  Rechnung  richtig  sei,  aber  die  ganze 


- 


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ZUM  CLIVUS  CAPITÜLINUS 


Methode,  auf  diese  Weise  den  Weg  zu  construiren,  verwerfen 
müsste.  Jordan  hat  mir  in  seinem  Bericht  über  meine  Arbeiten 
diese  Unterlassungssünde  vorgeworfen.  Es  wäre  besser  für  ihn  ge- 
wesen, er  hätte  es  nicht  gethan.  Ich  habe  jetzt,  von  befreundeter 
Seite  darauf  aufmerksam  gemacht,  diese  Berechnung  geprüft.  Dabei 
stellte  sich  denn  heraus,  dass  das  betreffende  Stück  des  Clivus  nicht 
700,  sondern  rund  —  140,  sage  einhundert  und  vierzig 
Meter  misst.  Es  kann  sich  ein  jeder  mit  dem  Zirkel  iu  der  Hand 
davon  überzeugen,  dass  das  ganze  Capitol  in  seiner  weitesten 
Ausdehnung  auch  nicht  entfernt  700  M.,  sondern  zwischen  vier- 
und  fünfhundert  Meter  lang  ist.  Die  2S  M.  Steigung  also,  die  der 
Clivus  vom  Vespasianstempel  an  zu  machen  hätte,  kämen  auf  eine 
Strecke  von  circa  140  M.,  d.  h.  wir  hatten  eine  Steigung  von 
1  :  5,  nicht  von  1  :  25. 

So  verhängnissvoll  dieser  Irrthum  in  der  Messung  ist,  er 
wird  doch  weit  übertroffen  durch  die  Berechnung.  Sie  basirt 
auf  dem  Ansatz,  dass  die  aufgedeckte  Strecke  des  Clivus  vom  Ti- 
beriusbogen  bis  an  den  Vespasianstempel  'um  rund  5  M.  auf 
7  5,  d.  h.  wie  1:25'  steigt.  Nun  verhalt  sich  aber  5  :  75  nicht  wie 
1:25,  sondern  wie  1:15.  Da  Jordan  aber  mit  dem  Verhältniss 
1:25  weiterrechnet,  so  scheint  ein  Druckfehler  vorzuliegen  und 
es  würde  unbillig  sein,  wenn  man  nicht  zunächst  annehmen  wollte, 
er  habe  schreiben  wollen  'um  rund  3  M.  auf  75,  d.  h.  wie  1 : 25'.  Es 
liegt  aber  kein  Druckfehler,  sondern  ein  Rechenfehler  vor.  Jordan 
selbst  nämlich  giebt  Top.  I  2  S.  116,  wo  er  4ein  möglichst  ge- 
naues Bild  des  Nivellements  entwirft',  unter  Nr.  11  die  Hohe  der 
Traverlinarea  des  Forums  an  der  Ostseite  der  Phokassiiule,  das  von 
der  Höhe  des  jetzt  verschwundenen  Tiberiusbogens  nach  Jordans 
eigenen  Ansätzen  (vgl.  a.  O.  S.  211)  nur  um  wenige  Centimeter  ab- 
weicht, auf  12,22  M.  an,  S.  117  unter  Nr.  16  das  Pilaster  des 
Clivus  vor  dem  Vespasianstempel  auf  17,24  M.;  bestimmt  also  selbst 
den  Unterschied  zwischen  beiden  Punkten  auf  'rund  fünf  Fuss'. 
Id  der  That  ist  diese  Angabe  die  einzige')  richtige 
Zahl  in  der  ganzen  Berechnung  und  der  Ansatz  1:25  ein 
unerhörter  Rechenfehler  für  1  :  15.  Was  bleibt  nun  von  Jordans 
Clivus  übrig? 


1)  Auch  die  Messung  von  75  M.  vom  Tiberiusbogeri  bis  zum  Vespasians- 
tempel ist  ungenau;  ich  bekomme  nicht  mehr  als  00  heraus. 


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324 


M1SCELLEN 


Derartig  ist  die  Grundlage  von  Jordans  Topographie  des  Ca* 
pitols,  das  die  Zuverlässigkeit  des  Mannes,  der  sich  för  berechtigt 
hält,  auf  fremde  Leistungen  mit  vornehmer  Geringschätzung  her- 
abzusehen. 

Rom.  OTTO  RICHTER. 


AFRIKANISCHES  EPIGRAMM. 

Herr  Prof.  Joh.  Schmidt  in  Giessen  war  so  freundlich  mir  die 
folgende  Grabschrift  aus  dem  Afrikanischen  Caesarea  mitzutheilea: 

nQOOOaiQOv&'  ô  ïiixqoç  vavoiolôyijo'  U^wv 
Ivy  ça  ô1  lu(J)  y  évita  rcévfh)  Xlnov,  ovvexa  naiôôç 
èipêvo&r],  xXaîei  ô*  oixzçàv  fobv  ßiozov 
5  àvrl  dé  fiOi  daXapov  ratyop  wnaoe,  navra  âè  tapa 
XaiifjqQOv  (p&ifiivtov  nÎQ  àrrêvooqticazo.  — 

'f2  /nâxaçêç  &vi]iu>v  oaot  ov  yâ^iov  ovÔè  fxéqifAvav 
ïyvtuze  (Hpakegâç  ze/.voiçôipoio  zi%aç. 
Die  auf  der  Hand  liegeude  Aenderung  iu  Vers  2  o  jcixqoç  vav- 
azokoç  fy*  'Axiçiav  habe  ich  bereut,  sobald  ich  sah,  dass  im 
Epigramm  des  Autiphilus  (AP  IX  415)  der  Corrector  der  Palati- 
nischen  Handschrift  i)vtxa  ôr;^oiéçt>v  Kvtiqiv  evavoz  olôy  h 
für  Ivaizolvyei  gebessert  hatte.  Man  scheint  also  wirklich  nach 
falscher  Analogie  (xavotyç  u.  a.  Lobeck  yaraliy.  450)  die  Form 
vavoiTjç  gebildet  zu  haben. 

G.  K. 


(April  1^4, 


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i 


I.  I 

ZITE  TEXTKRITIK  DES  ISAIOS. 

IL 

Da  der  Oippsianus  A  für  neun  Reden  de«  Isaios  die  einzige 
Qnelje  unserer  Ueberlieferung  bildet,  so  besteht  die  erste  Aufgabe 
der  Conjecliiralkritik  in  der  Feststellung  der  Fehler,  an  denen  diese 
Handschrift  leidet. 

Der  Hauptfehler  besteht  meines  Erachtens  in  dem  häufigen 
Felden  einzelner  für  den  Zusammenhang  notwendiger  Wörter. 
Man  braucht,  um  das  zu  erkennen,  nur  die  Ueberlieferuog  des 
Antiphon  in  A  mit  der  in  N  zu  vergleichen;  es  fehlen  in  A  trotz 
der  zweifachen  Correclur  an  mehr  als  zwei  Dutzend  Stellen  ein- 
zelne Wörter,  die  N  aus  dem  gemeinschaftlichen  Archetypos  a  er- 
halten hau  Wir  dörfen  hiernach  ein  gleiches  Verhältniss  zwischen 
A  und  a  auch  filr  Isaios  erwarten  und  müssen  derogemäss  ftlr 
diesen  Redner,  für  den  uns  ein  ähnliches  Correctiv  wie  N  nicht 
zu  Gebole  steht,  die  Zahl  der  durch  Conjectur  anzusetzenden  Micken 
in  entsprechender  Weise  erhöhen. 

An  zwei  Stellen  ist  schon  von  AI  eine  Lücke  richtig  ange- 
deutet. VI  12  steht  neben  der  Zeile  top  vo^ov  —  yvijaituy  das 
Zeichen  f/  am  Rande;  schon  Reiske  setzte  eine  Lücke  vor  <<5  av~ 
ôçeç  an.  IX  5  ïrteiârj  dè  irreôrjfi^aa  èyia  xcà  tjOÙôfiijv  xaç- 
Ttovftévovç  tovxovç  zà  hteivov,  6  âê  vîbç  avxov  notrj&eit/  vnb 
%Aarvrp[Xov  stehen  vor  6  ôè  drei  Strichelchen  Ober  der  Zeile  und 
drei  entsprechende  am  Rande;  damit  hat  die  Bemerkung  Dobrees: 
'potf  Ttt  èxeivov  est  lacuna  [adit  Cleonem,  qui  dixit]  mum  fdium 
oh  Astyphilo  adoptatum  esse'  ihre  handschriftliche  Bestätigung  ge- 
funden und  wird  nunmehr  wohl  die  ihr  bisher  versagte  Anerken- 
nung finden.  Die  an  sich  nicht  unmögliche  Annahme,  dass  der 
Redner  von  einem  abhangigen  Participium  zu  einem  Optativsatz 
ohne  Conjunction  übergegangen  sei,  wird  durch  den  sachlichen 
Zusammenhang  unmöglich  gemacht.  Die  unmittelbar  folgenden 
Worte  xofi  wwwv  dia^rjxcrç  xataXtrrot  Ttaçà  'Isçoxlei  'Hami- 

Herme*  XIX.  22 

- 

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320 


IU1KKMANN 


otLâôrj  können  gar  nicht  mehr  von  ijo&öfirjv  abhängen,  weil  der 
Sprecher  die  in  seiner  Abwesenheit  angeblich  von  Astyphilos  vor- 
genommene Deponirung  eines  Testaments  gar  nicht  in  derselben 
Weise  wie  die  geschehene  Besitzergreifung  des  erledigten  Erbes 
selbst  wahrnehmen  konnte;  sie  müssen  ihrem  Inhalt  nach  auf  einer 
Aussage  Kleons  beruhen.  Die  folgenden  Worte  àxovaaç  iyù  ké- 
yovTOç  avtov  tavta  enthalten  dafür  eine  directe  Bestätigung;  es 
ist  deshalb  zweifellos,  dass  eine  entsprechende  Mitlheilung  vor  6  äk 
vioç  ausgefallen  ist.  Lediglich  zur  weiteren  Bestätigung  hierfür 
dient  die  Thatsache,  dass  zwischen  axovoaç  nnd  lyw  ein  aus- 
radirtes  A  zu  erkennen  ist.  A  pr.  las  dem  ursprünglichen  Zu- 
sammenhang entsprechend  àxovaaç  ê*  èya  ;  da  aber  ôè  in  Folge 
der  Lücke  unverstandlich  geworden  war,  so  nahm  einer  der  Cor- 
rectoren  die  als  Interpolation  zu  charakterisirende  Tilgung  vor. 
Vgl.  Ant.  V  39  xal  evâelç  pr.,  xal  eras. 

Eine  dritte  Lücke  ist  in  derselben  Weise  IX  10  dadurch  an- 
gedeutet, dass  über  die  Endung  von  ôiati^èpuvov  und  wiederum 
correspondirend  an  den  Rand  drei  Punkte  gesetzt  sind;  der  Zu- 
sammenhang lässt  indess  hier  kaum  etwas  vermissen. 

Ohne  handschriftliche  Gewahr  ist  die  Ansetznng  folgender 
Lücken 

I  22  xai  ôvoïv  toiv  èvavtiuytâtotv  &ateça  néXXovteç,  y 
.  .  .  Tîjv  ova  lav  i'Çeiv  ßfßaioteoav  rj  btetvo  firj  Ttotrjaavteç 
ànBX&Tjoeo&cu  f  ti}v  ànix^nav  tïXovto  fiâXXov  tavtrjç  tîjç 
dioçtâç.  Man  liest  für  gewöhnlich  mit  Q  exttvoj  statt  èxflvo; 
damit  ist  aber  gar  niclils  gewonnen,  weil  nun  fti}  nou)aavtêç 
ohne  Object  und  ohne  jede  Beziehung  in  der  Luft  schwebt.  Es 
muss  unter  diesen  Umständen  principiell  die  Lesung  von  A  zu 
Gmnde  gelegt  werden,  und  diese  weist  auf  eine  Lücke  vor  tijv 
ovaiav.  Die  Worte  bteïvo  ni]  noitjoavteç  können  wegen  der 
Zwischenglieder  nicht  mehr  auf  owe  hôXpijoay  daayayeïy  zu- 
rückbezogen werden,  es  muss  also  derselbe  Begriff  noch  einmal 
ausgedrückt  gewesen  sein.  Ergänzt  man  rj  {try  ctQxty  eloaya- 
yôvteçy  tijv  ovelav,  so  erklärt  sich  der  Ausfall  durch  Ueber- 
springen  von  einem  ti}v  zum  andern,  und  man  gewinnt  ausserdem 
parallele  Glieder. 

I  48  ootp  yàç  av  tavta  Xéyovteç  àftoqmivùMJi  xal  nu- 
Qwvtai  rtel&eiv  vfiâç,  wç  èxeïvoç  âitdeto  tavtaç  tàç  ôia&ijxaç. 
Für  tavta  léyovteç  fehlt  im  Vorhergehenden  jede  Beziehung, 


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ZUR  TEXTKRITIK  DES  ISAIOS  327 


Cobet  hat  deshalb  mit  Recht  die  Worte  für  verderbt  erklärt  Durch 
II  5  ùjç  ovjoç  Xéyei  kxâatote  wird  die  Vermuthung  ooto  yàç 
av  (àeï)  tavtà  Xéyovteç  nahe  gelegt.  Wer  oaqt  nicht  für  hin- 
reichend geschützt  erachtet,  sondern  mit  Dohree  fiaXXov  dazu  ver- 
langt, wird  oo(û  yàç  av  (jtaXXov  aet)  tavtà  lesen. 

III  33  açâ  yê  ov%i  âîjXov,  w  àvôçeç,  Ott  a  nâXat  ovtot 
[iccQTi  QOvoi  ytvéo&ai,  noXXu>  nXéov  trjç  XijÇewç  tov  xXrjÇOv  . . . 
av'yxettai  avtolç;  Reiskes  ttoXX^}  voteçov  ist  gegen  den  Sinn. 
Xenokles  halte  in  dem  Antrage  auf  Zuspruch  der  Erbschaft  seine 
Frau  Phile  genannt;  die  Oheime  des  Pyrrhos  dagegen,  die  seine 
Parteigänger  waren,  hatten  in  der  folgenden  gerichtlichen  Ver- 
handlung bezeugt,  sie  habe  an  der  Dekale  den  Namen  Kleitarete 
erhalten.  In  diesem  Widerspruch  konnte  der  Sprecher  wohl  einen 
Reweis  dafür  sehen,  dass  die  Oheime  ihre  Aussage  sich  erst  nach 
Einreichung  des  Antrages  ausgedacht  hatten  ;  er  konnte  aber  nicht 
daraus  schliessen,  dass  dies  erst  lange  Zeit  nach  Einreichung  des- 
selben hlttte  geschehen  sein  müssen.  Meutzner  vertheidigt  wie  ge- 
wöhnlich die  Ueherlieferung  und  fasst  tijç  Xifêetoç  causal.  Das  ist 
aber  wiederum  gegen  den  Sinn.  Der  Sprecher  konnte  gar  nicht 
behaupten,  die  Aussage  sei  wegen  des  Antrags,  d.  h.  zur  Förderung 
desselben  ausgedacht,  weil  er  seihst  Gewicht  darauf  legt,  dass  sie 
mit  den  Angaben  desselben  in  Widerspruch  steht.  Das  Einzige, 
was  sich  aus  diesem  Umstände  schliessen  Hess,  war,  dass  die  Aus- 
sage erst  nach  Einreichung  der  Lexis  erdacht  sein  könne,  und 
dieser  Sinn  wird  gewonnen,  wenn  man,  ohne  an  dem  nach  Jcnicke 
unanfechtbaren  nXkov  zu  andern,  yevoftév^ç  ijôt]  oder  auch  nçô- 
teçoy  ov  nach  rov  xXi'iqov  einsetzt. 

III  48  xal  éi  rjv  àXijfrï]  a  vvvl  tetôXfitjxaç  fiaçzvçîjaai, 
7taçaxç>jficc  ev&vç  tot«  ht^wgijau  av  tov  àôtxovvta.  Sauppe 
vcrmuthct  vir  dC  für  xal,  vielleicht  liegt  aber  (val  fia  Jîa)  mai 
noch  näher.  Der  Sinn  würde  durch  diese  Aenderung  insofern  ge- 
winnen, als  nun  der  Satz  mit  xal  eine  Steigerung  enthält;  itt- 
fAùtçijau}  av  kann  heissen  'du  würdest  mit  Erfolg  zur  Strafe  ge- 
zogen haben'. 

III  59  anavzeç  yàç  vfiëiç  xal  ol  aXXoi  noXttai  àvenlôtxa 
e%ovai  ta  êavtvlv  exaotoi  itazqiça.  Nach  ânavteç  viabIç  konnte 
nur  €%ete  folgen,  gegen  diese  Aenderung  spricht  aber  das  nach- 
folgende êavtûv.    Schümann  fasst  vfulç  xal  oi  aXXot  noXttat 

als  Apposition  zu  ärravteg.  Damit  ist  der  richtige  Weg  gewiesen  ; 

22* 


i 

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328 


Hl  !  ERMANN 


man  muss  aber  xai  vor  vfteïç  einschieben,  damit  die  Trennung 
von  vfirtç  und  anavxeç  nicht  unnatürlich  erscheint. 

III  70  àXX*  tù  àya&éi  xovxo  fièv  xai  Xa9etv  qn'joaix*  av 
Vftag.  Das  xai  vor  Xa&eiv  ist  nicht  zu  verstehen,  die  richtige 
Beziehung  ergieht  sich  aber  aus  §  45  ïibqi  fihv  ovv  xfjç  èniôt- 
xaaiaç  t%oi  av  xiç  ipevôoç  7iQO(paoloao&ai  ïtçbç  vfiâç  '  i]  yàç 
la&etv  ctpaç  Ttçoortottjoatx'  av  ovxoç,  i;  xai  tyevêeo&ai  aixupx* 
av  ijftcîç.  Der  Angeklagte  könnte  behaupten,  die  dem  Endios  er- 
tbeilte  Epidikasie,  durch  welche  indirect  die  Phile  für  eine  vôihj 
erklärt  wunle,  sei  ihm  entgangen.  Hierauf  zurückweisend  Tragt 
der  Sprecher  $  48  ironisch  mit  Beziehung  auf  die  Verlobung  der 
Phile:  rj  xai  xavxa  Xa&tiv  aeavxov  7tçoo7tO(ï]Oj]  ;  An  unserer 
Stelle  ist  der  Einwand  derselbe  wie  §  45;  gewechselt  haben  nur 
die  Personen,  denen  er  untergelegt,  wird,  es  sind  hier  die  als  Zeu- 
gen fungirenden  Oheime  des  Pyrrhos.  Daraus  ergiebt  sich  die 
Ergänzung  xovxo  (.tsv  xai  (î'fifïç,}  Xa&etv  (pi)aaix'  av  vftaç. 

V  9  àtpeîXexo  xai  xi]v  Krjq>taoâ6xov  fii)x£ça  xai  avxôv 
xovxov  anavxa.  Aus  §  10  or  o  naxt]ç  avxo7ç  xaxfXine  und 
noch  mehr  aus  §  11  xitv  olxlav  avxtTtv  xi)v  naxo«'>av  naiôfov 
ovxiov  xovxfitv  geht,  wie  Schümann  bemerkt,  hervor,  dass  Kephi- 
sodotos  nicht  das  einzige  Kind  seiner  Mutter  war.  Es  erscheint 
deshalb  nicht  allzu  kühn,  wenn  man  in  §  9  vor  xai  avxov  xovxov 
den  Ausfall  von  xai  xov  adeXcpbv  oder  xai  xi)v  adeltp^v  annimmt. 

V  22  7tXi]v  yàç  êvoiv  ohiôtoiv  e&o  xefyovç  xai  lv  Iîedùo 
IÇrjxovxa  nXé&oiov  ovôkv  xtxoftiofte&a.  liier  soll  oixiôiov  tÇij- 
xovxa  nXt&Qtav  heissen  'ein  Haus  in  einer  Entfernung  von  60 
Plelhren*,  ausserdem  soll  dieser  Zusatz  nur  auf  das  zweite  Glied 
$v  lledlto  bezogen  werden.  Das  genügt,  ohne  dass  man  darauf 
Gewicht  zu  legen  braucht,  dass  ein  Haus  lv  ITtdito  zu  gleicher 
Zeit  auch  eÇoj  xelxovç  liegt,  um  die  Verderbtheit  der  Ueberlieferung 
zu  erkennen.  Ich  lese  xai  (ayçov)  èv  lledlto  nach  Dem.  gg. 
Timoth.  §  11  o  ftkv  ly  Utètip  àyçôç. 

V  38  lix*  aloxloxtp  èmyoctuiiaxi  ê£  kxéçov  avxov  xoüvofta 
ï'fi7tçoo&ev  xwv  eniüvi'fnov,  oxi  oiôe  eiç  Ofoxyçiav  x^g  nôXsioç 
V7toaxô^evoi  x(p  â/^q)  doolauv  xQW<*™  l&cXovxai  ovx  doïr 
vtyxav.  Sichere  Verbesserungen  sind  iTtiyQa^iaxi  für  \moyqa\i- 
ftaxt  und  oïde  für  ddev,  wenig  Wahrscheinlichkeit  aber  hat  das 
für  Ii;  héçov  allgemein  reeipirte  IÇexé&tj.  Man  vermisst  nicht 
nur  diplomatische  Leichtigkeit,  es  bleibt  auch  der  durch  t&eXov- 

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ZUR  TEXTKRITIK  DES  ISAIOS  329 

w  doijveyxav  vollkommen  sicher  gestellte  Plural  oïâe  unver- 
ständlich. Beide  Uebelstände  beseitigt  die  Lesung  è^eté&t]  f*e&') 
hiçov. 

VI  13  nçâyfia  nlâttovteç  àvatôeia  vneoßäXXov  xai  ovâk 
jnopevov.  Sauppe  wollte  ovo"  iyyevôfievov  lesen;  dagegen  macht 
aber  Herwerden  mit  Recht  geltend ,  dass  für  eyyiyvetai  nur  der 
unpersönliche  Gebrauch  nachweisbar  ist.  Uerwerden  selbst  schreibt 
mT  av  yevôftevov  ;  entschiedener  aber  und  deshalb  der  folgenden 
Beweisführung  entsprechender  erscheint  ovôe{ntùnote)  y  erobe- 
rn. Vgl.  III  80. 

VI  40  ovôe  tote  r{q>iovv  {r\<p .  itov  A)  eioiévat  ist  eine  noch 
nicht  geheilte  Stelle.  Vielleicht  führt  ovÔe  töte  rfèiovv  (avtàg) 
uuhai  dem  Richtigen  näher. 

VI  62  yéyqantat  wç  ovx  eâwxev  ovâè  ôiédero  0doxtrjfiwv% 
row  imâéâeixtai  xpevôog  ov.    xai  yàç  b  âovç  xai  6  ôia&é- 
(UHtç,  xai  (ACtçtvQOvoiv  oi  7caçayevôfÀevoi.  Die  Worte  xai  yàq 
o  kbç  xai  6  Ôia&éfieroç  bilden  keinen  Satz  und  sind  deshalb 
Dicht  verständlich.  Sie  zu  streichen  ist  gleichwohl  nicht  möglich, 
weil  so  die  Beziehung  für  xai  fiaçtvQOvot  verloren  gehen  würde. 
Auf  dem  richtigen  Wege  war  Jenicke,  wenn  er  vorschlug:  xal  yàç 
(ovtoç)  6  âovç.  Ich  gewinne,  ohne  die  beiden  correspondirenden 
Glieder  mil  xai  auseinander  zu  reissen,  denselben  Gedanken  durch 
Einsetzung  von  èxeïvoç  hinter  dia&éf.uvoç.   Der  sophistische  Ge- 
danke —  es  war  nicht  die  Person,  sondern  die  Sache  bestritten 
—  ist,  weil  er  sophistisch  ist,  für  Isaios  angemessen. 

VII  1  ist  vielleicht  nach  §  27  elç  tovg  avyyeveïg  (xai  q)çâ- 
uçaç)  ànéôeiÇe  zu  schreiben,  weil  die  unmittelbar  folgenden 
Worte  xai  eig  ta  xoivà  yoapfiatela  èvéyoaxpev  sich  auf  die  Re- 
gister beider  Corporationen  beziehen. 

VII  7  'j4.Q%idafjiog  yàç  6  nànnoç  ovfiôgt  Ig  ov  trv  fitjjéça 
trjv  'jfrcoXXodüjQOVj  vrj-îhjv  âè  If*!??,  oçùjv  avtbv  navttüv 
mooteqoùfievov  tcÜv  xçqiuxtûiv  ïtqefpé  te  avtbv  nalôa  ov&* 
havtov  xai  trjv  firjteoa  xo/tuoapevog.  Die  Stelle  enthält  mehr- 
fache Schwierigkeiten.  Die  beiden  Ausdrücke  Ig  ov  und  %<jv 
änd  nicht  mit  einander  vereinbar;  Reiske  wollte  deshalb  Ig  ov 
streichen,  Sauppe  lieber  $xœv  in  eo%ev  verwandeln.  Dazu  kommt, 
dass  trotz  alledem  der  Ausdruck  xai  tijv  futjtéoa  xo^ioâfievog 
unverständlich  bleibt.  Dass  jemand  seine  Ehefrau  zu  sich  ins  Haus 
nimmt,  ist  selbstverständlich  und  bedurfte  einer  Erwähnung  nicht; 


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330  BUERMANN 

die  Bemerkung  aber,  Arcbedanios  babe  auch  die  Mutter  des  Apol- 
lodoros,  nicht  nur  diesen  selbst  ins  Haus  genommen,  ist  geradezu 
widersinnig,  weil  die  Aufnahme  Apolludors  ebenso  wie  in  dem 
ähnlichen  Falle  IX  27  als  Folge  der  ileirath  und  der  damit  ver- 
bundenen Aufnahme  der  Mutter  gedacht  werden  muss.  Ich  ver- 
mulhe  auf  Grund  jenes  bisher  unerklärlichen  Ausdrucks,  dass  die 
Mutter  Apollodors  mit  Archedamos  nicht  in  der  Ehe,  sondern  in 
legitimem  Concubinat  lebte  und  dem  entsprechend  anfaugs  nicht 
in  dem  Hause  desselben  wohnte.  Es  ergiebt  sich  daraus  die 
Lesung  efo*  zip  liijiéga  (nallaxriv)  ï%wv  zip  'AtioXIoÔiûqov, 
wofür  Ps.-Dem.  gg.  Neaer.  §  118  all'  ov  yvvaïxa  dvai  avzov, 
alla  rtallaxrjv  Mxeiv  %*&ov  zu  vergleichen  ist. 

VIII  34  àvayvovg  ovv  zov  zijg  xaxwoeiog  vôpov,  luv  eveta 
zàlla  yiyvezai,  xai  zavz3  tjôt]  neiçâootiai  ôiôâoxeiv.  Man  haï 
zalla  in  zavza  oder  navra  ändern  wollen;  es  genügt  die  Er- 
gänzung zdlla  (nâyta).  Der  Redner  will  über  dasjenige  sprechen, 
weswegen  alles  andere  ins  Werk  gesetzt  ist,  d.  h.  über  den  Be- 
stand des  hinterlassenen  Vermögens.  Vgl.  V  14  wv  ïvexa  zavt' 
enaa&v,  ovx  kxoiiLoaxo. 

IX  13  ov  yaQ  fjyovnat  eyatye  ovôèva,  vibv  kavnji  itoiov- 
fievov,  zoltirjoai  allovç  zivag  naoaxaléoai  rj  zovvovg,  ovoneq 
xai  ieoœv  xai  6a luv  xoivtavovg  av&'  avzov  sig  zov  erteiza 
XqÔvov  eiielle  xazalmslv.  Scheibe  setzt  av  nach  ov  yào  ein, 
dagegen  spricht  aber  entschieden  das  nachfolgende  Imperfectum 
ïiielle,  welches  zeigt,  dass  zolfirjoai  auf  die  Vergangeuheit  sich 
beziehen  und  objectiv  tatsächlichen  Sinn  haben  muss.  Es  ist, 
falls  eine  Aenderung  geboten  erscheint,  vielmehr  ovôéva  (nutïtoii) 
%olii7}üai  zu  lesen. 

XI  3  6  de  itaig  ovzog  ovâè  xa&*  ev  rovzutv  zwv  ovOfiâ- 
ztov  KAyviq  rtQOorjxt-i  %fj  ctyxtozeiq ,  all*  eÇu)  zijg  ovyyevetag 
èoziv.  Die  àyxiozeia  umfasst  nur  einen  beschränkten  Kreis  von 
Verwandten  und  lallt  durchaus  nicht  mit  der  avyyiveia  Uberhaupt 
zusammen;  vgl.  §  17  o  avyysvéazazov  fièv  i]v  zjj  qyvou  nctvzwv, 
b>  âh  zaig  ay%iozeiatg  oitoloyovtASvutg  ovx  eaziv.  Es  erscheint 
demnach  die  Ergänzung  (zavzijg)  zijg  ovyyevtiag  geboten,  wenn 
man  nicht  eine  ganz  zwecklose  absichtliche  Confusion  beider  Be- 
griffe annehmen  will. 

XI  33  ei  de  xazà  zovzo  àiupiatiijzeï,  gn^ai  âè  opolo- 
ytjaai  fie  z$  rtatdi  liezaôutoetv,  qpâaxovzog  kfioû  zovztav  élirai 


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ZUR  TEXTKRITIK  DES  ISA10S 


331 


fiijôév,  dixaocto&u*.  Der  Sinn  der  Worte  tovtojy  shcu  f^jÔh 
muss  Dach  tiein  Zusammenhang  sein  4dass  nichts  derartiges  passirt 
ist*  oder  4dass  au  diesen  Behauptungen  nichts  Wahres  ist'.  Das 
einfache  tlvai  bedeutet  sonst  nur  'möglich  sein'  oder  'vorhanden 
sein;  ich  verniulhe  deshalb  {al^ig)  eïvat.  VgL  VIU  27  alij^tj 
in  mg. 

In  hervorragender  Weise  erstreckt  sich  der  Fehler  der  Lücken- 
haftigkeit auch  auf  die  den  Reden  vorgesetzte  vita  ihres  Verfassers. 
Es  ist  deshalb  vielleicht  gestattet,  die  Lesung  tooovtov  fietaße- 
ßXijxevat  (ngbg)  tijv  noXiteiav  (umgeschwenkt  hat  zur  Beschäf- 
tigung mit  Staatsaugelegenbeiten)  in  Vorschlag  zu  bringen. 

Alle  die  Stellen  aufzuzählen,  an  denen  schon  von  andern 
Lücken  richtig  angesetzt  sind,  ohne  dass  dies  von  den  Heraus- 
gebern anerkannt  worden  wäre,  ist  nicht  dieses  Orts.  Ich  er- 
wähne nur  Ylll  37  ta  te  ovv  %çéa  nâvta,  boa  ojtpetXeto  av%<7, 
xai  (tovç)  tôxovç  erteile  (noctÇao&ai)  ta  te  Qpaveçà  ôV  avtov 
noulo&ai,  weil  diese  Stelle  kürzlich  von  Herwerden  als  hoffnungs- 
los aufgegeben  ist.  Der  Neffe  Kirons  bewog  diesen,  ihm  die 
qxxveçà  ova  la  zur  unumschränkten  Verwaltung  zu  übergeben  (vgl. 
VI  35  ii  avtiuv  eooito  =»  in  sua  potestate  esset.  Schümann),  die 
ausstehenden  Gelder  aber  einzuziehen.  Dieser  Sinn  ist  meines  Er- 
achtens ganz  tadellos,  weil  die  Einziehung  der  Gelder  für  die  Zwecke 
des  Neffen  vollkommen  genügte;  er  war  nach  jener  Einziehung  im 
Stande,  beim  Tode  des  Erblassers  sich  das  Geld  ohne  weiteres 
anzueignen  (vgl.  VI  30),  er  hatte  deshalb  selbst  gar  keine  Veran- 
lassung, bei  Lebzeiten  des  Letzteren  auf  etwas  Weiteres  zu  dringen. 
Der  formelle  Anstoss,  den  man  bisher  au  der  Verbindung  dreier 
Glieder  durch  te — xai — te  nehmen  musste,  ist  durch  das  von 
Reiske  eingesetzte  nçâÇao&at  ebenfalls  beseitigt.  Es  erübrigt  so- 
mit nur  noch  die  Bemerkung,  dass  das  te  vor  qpaveçà  nicht  nur 
Coojectur  von  Sauppe,  sondern  Lesart  von  A  pr.  ist  ;  erst  A  corr. 
hat  ye  durch  Rasur  der  linken  Hälfte  des  Balkens  vom  t  hergestellt. 

Von  Stellen,  an  denen  eine  Lücke  zwar  richtig  augesetzt,  eine 
zutreffende  Ergänzung  aber  noch  nicht  gefunden  ist,  mögen  folgende 
erwähnt  sein. 

VI  16  xai  itaqà  tvjy  ovtutv  .  .  .  ^eqanàvtoiv  tov  iXey%ov 
nouïo&ai,  r  il  tiç  twv  naç*  avtoîç  oixetwv  opcioxei  tait  a 
eiâévat,  ypey  fiaçaèovvat.  Die  bei  den  Gegnern  befindlichen 
Sklaven  sind  die  §  39  erwähnten.  Wenn  also  Herwerden  ergänzen 


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im 


BUERMANN 


will  tûiy  orrtov  (h.eiv($)  &sQttrc6v%tav  sc.  Evxr^fiovt,  so  ist  da- 
gegen zu  bemerken,  class  jene  anderen  Sklaven  ebenfalls  Eigenthum 
Euklemons  waren  —  daher  eben  der  Ausdruck  naç'  avtoîg  —  ;  er 
hatte  sie  vërmuthlich  bei  seiner  Uebersiedelung  aus  dem  Wohn- 
hause mitgenommen.  Kayser  wollte  %wv  (nao*  15/uZy)  ovttav. 
Dagegen  ist  geltend  zu  machen  1)  dass  der  Sprecher  die  Gegner 
bei  der  Verachtung,  mit  der  er  sie  sonst  behandelt,  schwerlich 
durch  einen  so  conformen  Gegensatz  mit  seiner  eigenen  Partei  auf 
gleiche  Stufe  gestellt  haben  wird,  2)  die  Ungenauigkeit  des  Aus- 
drucks, da  es  sich  nur  um  Sklaven  handeln  kann,  die  im  Wohn- 
hause Euktemons  gelebt  hatten  und  noch  lebten,  3)  der  nicht  be- 
seitigte Missklang  zwischen  övzwv  und  $eça;c6vTu)v.  Ich  schlage 
mit  Rücksicht  auf  §  39  vor  %üv  ovtœv  (ht  h  *jj  olxia)  &eça- 

710VTIÛV. 

VIII  13  tovtovg  de  qjtvyovtag  (ovtuç  àxçifieîç  èléftovg 
èTttôeiÇarrsç)  ovtwç  oit]o6fie&a  ôeïv.  Diese  Ergänzung  der  von 
Rciske  angesetzten  Lücke  erklärt  den  Ausfall  der  betreffenden 
Worte  aufs  einfachste;  der  Umstand,  dass  dieselben  Worte  kurz 
vorher  gebraucht  sind,  spricht  zum  mindesten  nicht  gegen  die- 
selbe. Vgl.  III  10  knXtjolàÇpv,  52  rjÇibiosv,  Vil  qtoçet,  X  4  sq. 
iytvero,  I  11  èyxakeï. 

X  8  Ovtwç  fih  k%  àç^fig  (tijç  sfiijç  (.ujtQÔç)  rjv,  w  avôçeç, 
6  xXfjçoç,  Die  sachliche  Nothwendigkeit  der  von  den  Zürchern 
vorgeschlagenen  Ergänzung  kann  einem  Zweifel  nicht  unterliegen; 
ich  würde  aber,  um  den  Ausfall  nach  aoxijg  durch  die  gleiche 
Endung  zu  erklären,  t»7s  firjfçbg  trg  êfn>g  vorziehen,  obgleich 
diese  Stellung  in  der  gerade  vorliegenden  Rede  zufällig  nicht  vor- 
kommt. 

XI  15  bietet  sich  die  Ergänzung  ol  Zxçcniov  ft  aï  â  eg  oï 
lavzo  TftJ  naiôï  nQOOÎjXOvTeg  (ovxe  ôià  tovto)  ovxe  ôV  äXXo 
ovâèv  avtotg  èvôfitÇov  uçoatjxeiv  durch  den  Gegensatz  ganz  vou 
selbst  und  macht  die  Übrigen  zahlreich  vorgetragenen  Vermuthungen 
überflüssig. 

XI  47  Aqq.  (Âtxçà  là  àiâqpoça  htccréçoig  tijç  oboictç  #}/t<cùy 
èott>,  aXX*  ov  zrjXixavja,  aiate  (trjv  ètu)*")  nydeftlav  yevéo&ttt 
itQog  (tcsqi  A)  vovg  22?çazoxXéovç  n-aîôag;  (ovxov*y  ovx  aÇiov 
xzX.  Die  Lücke  in  dem  Gliede  mit  uate  ist  von  Schumann  er- 
kannt und  von  Roeder  richtig  ausgefüllt;  man  vergegenwärtige  sich 
nur  die  Schreibung  wate  tè^rjfÀ^âefitav.  Die  Lücke  vor  ovx  ä&ov 


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ZUK  TEXTKRITIK  DES  ISAIOS 


ist  ebenfalls  längst  erkannt;  die  Ergänzung  ergiebt  sicli  aus  §  32 
ovxovv  ov  äel. 

Fragt  man  nach  der  Ursache  dieser  Lückenhaftigkeit  der  Uebcr- 
lieferung,  so  lässt  sich  dieselbe  mit  Wahrscheinlichkeit  in  der  Be- 
schaffeuheit  des  Archetypos  (Inden.  Es  standen  in  diesem,  wie 
schon  früher  erschlossen  ist,  eine  Menge  von  einzelnen  Wörtern 
zwischen  den  Zeilen.  Dass  dieser  Umstand  in  der  That  nicht  selten 
den  Ausfall  verschuldet  hat,  dafür  sprechen  folgende  Stellen. 

Ill  hyp.  1  JIvqqov  tbv  etegov  (tow)  rrjç  àâeXqtrjç  viaiv 
viofioirjaafiévov.  Apr.  las  tbv  zwv  tfjç,  Hess  also  eieçov  weg; 
A  1  corrigirte  ereoov  ans  %wv.  Dass  beide  Wörter,  twv  sowohl 
wie  eteoov,  nolhwendig  sind,  liegt  auf  der  Hand  —  es  wird,  nach- 
dem die  Lesart  der  Handschrift  constatirt  ist,  niemand  mehr  daran 
denken,  an  vlaiv  zu  ändern  — ;  man  muss  also  annehmen,  dass  tue- 
qov  in  a  über  der  Zeile  stand  und  von  dem  Corrector  fälschlich 
als  Correctur  statt  als  Nachtrag  aufgefasst  wurde. 

IX  2  züv  (tov)  àâeX<pov  liegt  ganz  der  gleiche  Fall  vor. 

Ttöy 

Apr.  las  jov,  AI  machte  daraus  %(uv\  in  a  wird  also  tov  ge- 
standen haben. 

XI  20  roXfiç  /U€  öiaßccXXeiv  alla  te  noXXâ,  neol  tov  nou)- 
ooftai  toiç  Xôyovç,  (xai)  %â%a  xai  vvvï  Xéyei  wg  èxoivtooâfte&a. 
So  möchte  ich  die  Stelle  lesen,  weil  Ta'jfa  in  der  Bedeutung  'schnell, 
sogleich'  für  die  Redner  zweifelhaft,  für  Isaios  im  besonderen  sonst 
nicht  nachzuweisen  ist.  Da  raga  xai  von  A  1  in  ras.  3  litt  cor- 
rigirt  ist,  so  darf  man  annehmen,  dass  Apr.  nur  xai  las;  man  wird 

für  a  wiederum  ansetzen  xai  .  A  pr.  giebt  wie  gewöhnlich  a  pr. 
wieder;  A  l  dagegen  setzt  au  die  Stelle  des  Ursprünglichen  den 
Nachtrag,  statt  beides  mit  einander  zu  combiniren. 

Nicht  ohne  Bedeutung  ist  diese  Beschaffenheit  der  Ueberliefe- 
rung  für  die  Behandlung  der  Partikel  av  und  des  Artikels.  Wörter, 
die  so  leicht  ausfallen  konnten,  dürfen  und  müssen  in  einen  Text 
der  vorliegenden  Art  überall  da,  wo  die  aus  guter  Ueberlieferung 
zu  gewinnenden  Normen  dies  nolhwendig  machen,  ohue  Bedenken 
eingesetzt  werden. 

Was  im  besonderen  den  Gebrauch  des  Optativs  ohne  av  als 
Potentialis  der  Gegenwart  betrifft,  so  kann  ich  auch  nicht  einmal 
den  Fragesätzen,  auf  welche  vier  von  den  sieben  Beispielen  Roeders 
(Beiträge  zur  Erklärung  und  Kritik  des  Isaios  S.  43  ff.)  entfallen 


334 


BU ERMANN 


(1  36,  Iii  54,  IV  19,  VII  36),  eine  besondere  Stellung  einräumen; 
es  steht  auch  jenen  vier  Stelleu  bei  Isaios  selbst  immer  noch 
die  fünffache  Anzahl  regelmässiger  Beispiele  gegenüber.  III  54 
Tiùiç  ovv  (av)  %tg  oaytaxsQOv  ü-eMyxot  ist  vielleicht  die  Ver- 
wandlung von  ovv  in  av,  die  mau  auch  1  36  vorgenommen  hat, 
der  Einsetzung  vorzuziehen,  weil  die  Rede  noch  an  vier  anderen 
Stelleu  (§  7,  13,  39,  43)  nach  Verlesung  eines  Zeugnisses  ohne 
Anknüpfung  durch  eine  Partikel  einsetzt. 

IX  24  lese  ich  Xéyuv  oti  &eïog  eïrj  'Aaxvcpikw  xal  àno- 
(paivoi  (av)  diafr/jxag  ixelvov  xa%aXekoi7ià%ay  eï  tiç  av*Ç  xoa- 
vtoaauo.  Der  Salz  würde  direct  heissen:  anotpaivotpt  avy  kâv 
%ig  xotviôoytai;  es  ist  also  an  toivwaatio  gar  kein  Anstoss  zu 
nehmen.  Vgl.  XI  24  /ueiadutoeiv,  ei  vixrjaat^t.  Der  Optativ  mit 
av  in  der  indireclen  Rede  scheint  mir  ebenso  weuig  bedenk« 
lieh,  weil  dieser  Gebrauch  sich  nur  als  ein  specieller  Fall  des 
allgemeinen  Princips  darstellt,  wonach  der  Modus  der  directen 
Hede  unverändert  in  die  indirecte  übergehen  kann.  Vgl.  V  33  ^ 
fiijv  ififieveïv,  oîç  av  avtoi  yvolev.  An  der  vorliegenden  Stelle 
halte  ich  gerade  diese  Form  der  Rede  für  ganz  besonders  ange- 
messen, weil  so  der  Gegensatz  zwischen  dem  Factum,  dass  der 
Sprechende  der  Oheim  ist,  und  der  Andeutung,  dass  er  wohl  im 
Stande  sein  mochte,  ein  Testament  zu  produciren,  gut  zur  Geltung 
kommt. 

Um  den  Gebrauch  des  Präteritums  ohne  av  richtig  zu  um- 
grenzen, sind  Aussage-  und  Fragesätze  von  einander  zu  scheiden. 
Für  die  erstereu  ist  jener  Gebrauch  anzuerkennen  im  Nachsalz 
eines  der  Vergangenheit  angehörenden  hypothetischen  Gefüges;  so 
I  44  ei  toLvvv  owißr} . . axhfJaa&e  noxéqtav  èxeîvoç  èyiyveto 
xXrjQOvöfiiog ,  I  45  ci  piv  totvvv  frelevnjoev  . . . ,  ovx  helvog 
èyiyveto  xvoiog  und  ebenso  abhängig  III  36  =  38  tijg  nçoixog 
yiyvofiévîjç  eiç  avtôv,  eï  %i  ïna&ev  i)  yvvrj  (direct  èyiyveto). 
Es  ist  in  diesen  und  ähnlichen  Fällen  gar  nicht  das  Verhältniss 
der  Irrealität  bezeichnet,  die  Handlung  wird  vielmehr  als  wirklich 
in  der  Vergangenheit  gesetzt,  ebenso  wie  für  die  Gegenwart  eine 
au  sich  unmögliche  Bedingung  durch  den  Optativ  als  möglich  ge- 
setzt werden  kann.  Hieraus  folgt,  dass  mit  den  angeführten  Stellen 
ebenso  wenig  etwas  bewiesen  ist  für  hypothetische  Gefüge,  die  sich 
auf  die  Gegenwart  beziehen,  wie  für  einfache  Hauptsätze  ohne 
hypothetischen  Vordersatz.    Ich  halte  aus  diesem  Grunde  IV  11 


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ZUR  TEXTKRITIK  DES  ISAIOS 


335 


ovjut  yàq  (av)  ov&*  oi  vofioi  xatecpçovovvxo  und  III  75  ictvT* 
av  âieitçâ^ato  für  die  allein  richtigen  Lesungen.  1  46  xai  rjfieïç 
ovâéva  äMov  v&iooatiev  %av%r]ç  rîjg  âwçeâç  würde  ich  Bekkers 
ovôév*  av  ehenfalls  in  den  Text  gesetzt  haben,  wenn  ich  nicht 
statt  der  Erklärung  'wir  würden  keinen  andern  gewürdigt  haben' 
nach  §  51  auch  die  andere  'wir  hielten  damals  thatsächlich  keinen 
andern  für  würdig*  wenigstens  für  möglich  hielte.  Sicher  that- 
sachlich zu  fassen  und  aus  diesem  Grunde  nicht  zu  ändern  ist 
IX  34  ov  ovo**  avzôç  £cüv  èxêîvoç  inoiijocno  (den  auch  der  Ver* 
storbeue  selbst  bei  Lebzeiten  nicht  adoptirt  hat)  ;  dasselbe  gilt  f  ür 
§  36  rzçozeçov  aniSavev  rj  Ttaoafâvai  (vgl.  §  20),  weil  es  sich 
auch  hier  um  ein  wirklieb  eingetretenes  Factum  handelt. 

Für  interpolirt  halte  ich  av  V  20  xaitoi  ei  ßi]  kvavziov  (aev 
xljv  äixaoxtov,  nevjaxoaiwv  ovxiov,  havzlov  âè  iwv  rceçisottj- 
xézwv  ijyyvaro,  oyx  old*  ö  zi  [av]  ertoirjoev.  Naber  conjicirl 
o  zt  av  inou]aauEV.  Das  würde  wenigstens  einen  vernünftigen 
Sinn  geben;  da  aber  der  Sprecher  gerade  darauf  Gewicht  legt, 
dass  die  Bürgschaftsleistung  vor  so  viel  Zeugen  offenkundig  statt- 
gefunden hat,  so  erscheint  der  Gedanke  'wenn  er  nicht  in  Gegen- 
wart von  so  viel  Hundert  Menschen  die  Bürgschaft  übernommen 
hat,  so  weiss  ich  überhaupt  nicht,  was  er  gethan  hat'  für  den  Zu- 
sammenhang angemessener. 

In  Fragesätzen  kann  durch  die  im  Deutschen  vielfach  mög- 
liche Umschreibung  des  blossen  Indicative  durch  das  vieldeutige 
'sollen'  leicht  der  Anschein  erweckt  werden,  als  könnte  derselbe 
hier  etwas  anderes  als  einfache  Wirklichkeit  bezeichnen.  Man 
braucht  indess  nur  den  Fragen  die  entsprechenden  Behauptungen 
zur  Seite  zu  stellen,  um  den  Irrthum  zu  erkennen.  HI  39  Nixo- 
ôrjfioç  ôè  fyyvâv  fiélXœv,  (wç)  qnjoi,  zr)v  àdehprjv  zrjv  avzov 
ftôvov  %6  xazà  zovç  vôfiovç  èyyvîjoai  dienga^ato  ist  unange- 
fochten und  unanfechtbar,  weil  die  Behauptung  der  Gegner  (N. 
ôunçâÇazo)  ebenso  wie  die  des  Sprechers  (N.  ov  dtençâÇazo) 
eine  tbatsächliche  ist;  wir  können  im  Deutschen  ganz  ebenso  den 
Indicativ  mit  fragendem  Ton  gebrauchen. 

Diese  Erklärung  trifft  nicht  zu  für  VII  33  zi  ßiXttov  av 
inga^ev  rj  zavza  (iovkçvaâfievoç  a  neç  èrtoirjosv;  y  vrj  J la 
naidiov  hitoir\o azo  .  .  .  xai  zovzio  zijv  ovoiav  ïdioxev; 
Die  den  Gegnern  unterzulegende  Behauptung  lautet  nicht  'er  hat 
ein  Kiud  adoptirt',  sondern  'er  musste  ein  Kind  adoptiren'.  Wenn 


IlUERMANN 


man  trotzdem  bislang  au  der  Stelle  nicht  geändert  hat,  so  ist  dies 
nur  daraus  zu  erklären,  dass  sich  möglicher  Weise  av  zu  lnoirr 
aato  aus  dem  vorhergehenden  Satze  ergänzen  lässt.  Naber  hat  d 
für  ij  conjicirt  ;  dieses  «  ist  Lesart  von  A  pr.,  damit  ist  die  Stelle 
erledigt.    Wir  bedürfen  jener  künstlichen  Ergänzung  nicht. 

III  45  ènetdif  ôè  ni  SevoxXel  rtyyva  6  "Evôioç  %t\v  àâeX- 
(pidîjV  oov,  èTtéxçsipaç,  ù  N.,  titv  ex  rijç  èyyvrjtrjç  tqt  11vqq<<> 
yeyevr^iévtjv  atç  è£  exaioaç  èxelvtt)  ovoav  iyyvâo&ai;  xal  ovx 
av  etorjyyeXXeç  xtX.  hat  der  einfache  Indicativ  enérçetpag  seinen 
sehr  guten  Sinn.  Der  Sprecher  konnte  sehr  wohl  fragen  'hast  du 
da  zugelassen?'  oder  auch  'da  hast  du  zugelassen ?'«=  'da  solltest 
du  zugelassen  haben?'  Eine  Schwierigkeit  ergiebl  sich  aber  aus 
dem  folgenden  xal  ovx  av  fiot)yyeXXeç  ;  Da  beide  Fragen  durch 
xal  verbunden  sind,  so  verlangt  die  Concinnität  auch  für  beide 
die  gleiche  Auffassung,  und  diese  ist  nur  herzustellen,  wenn  man 
av  entweder  nach  Invroexpaç  einsetzt  oder  vor  eiorjyyeXXeç  streicht. 
Ich  ziehe  die  zweite  Möglichkeit  vor,  weil  so  eine  kleine  Variation 
des  Ausdrucks  gegen  §  48  hergestellt  wird.  Der  Sprecher  con- 
statât zunächst  durch  seine  Fragen  an  den  Angeklagten  das  Factum 
und  wendet  sich  dann  erst  auf  Grund  des  constatirten  Factums 
an  die  Richter  mit  den  bedingten  Fragen  'würde  er  dies  gethan 
haben?'  u.  s.  w. 

I  24  xal  %ov%  aÇiov  eïvai  fiot  ôoxéi  &avfiâÇeivf  o  %L  itoxe 
£7zavOQ&côoaç  xvçiwtéçaç  avtàç  îjyoï*3  av  rtoirjoat  und  11  22 
lyœ  toivvv  navraç  av  olpai  éfioXoyfjoai  vftâg,  toç  ovx  av  nott]- 
eâfAEvoç  aXXov  olxetôteçov  Ifiov  noirjoat*'  av  würden  sich 
die  beiden  Optative  mit  av  vertheidigen  lassen,  wenn  man  an- 
nehmen dürfte,  dass  das  Präteritum  mit  av  in  der  indirecten  Rede 
ebenso  wie  in  den  Infinitiv  mit  av,  auch  in  den  Optativ  mit  av 
übergehen  könnte.  Ich  halte  mit  Cobet  und  Dobree  die  Indicative 
für  erforderlich,  ziehe  aber  an  der  ersten  Stelle  âv  nicht  zu 
noi^oai,  sondern  zu  rjyeUo  und  erkläre:  nach  Vornahme  welcher 
Berichtigung  er  geglaubt  haben  würde,  das  Testament  gültiger  ge- 
macht zu  haben. 

Ueber  av  beim  Ind.  Fut*  ist  längst  der  Stab  gebrochen;  die 
Zulässigkeil  beim  Optativ  kommt  für  lsaios  nicht  in  Frage,  weil 
1  32  in  A  steht  ott  dtjXujoei  not*  av  rovnp.  Daraus  ist  nicht 
mit  0  ätjXwooi  —  ein  in  A  nicht  seltener  Schreibfehler  — ,  son- 
dern mit  Dobree  ôrjXatoeu  zu  machen.    Vgl.  11  1  ovx  àv  note 


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ZUR  TEXTKRITIK  DES  ISA10S  337 


eirreir  ovdàva  xolprjaai,  V  8  ovx  av  itote  oiôfievoi  .  .  . 
<96£ai,  V  23  owe  av  note  oiôfiBvoi  avxbv  .  .  .  nçâ^ai. 

Ob  man  av  beim  Inf.  Fut.  zulassen  will,  hängt  ganz  davon 
al>,  oh  man  die.  Partikel  beim  Optativ  zülässt;  es  ist  also  nur  eon- 
sequent  und  nicht  unbcwussl  geschehen ,  wenn  die  Herausgeber, 
die  I  32  â^lwooi  av  aufnahmen,  auch  V  23  tjyovftevoi  yàg  ovx 
av  avxbv  ßeßauoauv  stellen  Hessen.  Ich  halte  bei  der  häufigen 
Verwechselung  der  Endungen  -ai  und  tiv  (vgl.  V  32  noi/joai  pr. 
XI  22  ^arrar^oai  pr.)  Nabers  ßfßaiiöaai  für  sicher.  Isaios  hat 
oft  genug  den  Inf.  Aor.  mit  av,  dagegen  regelmässig  den  Inf.  Fut. 
ohne  uv.  Besonders  beweiskräftig  ist  wegen  der  Nachbarschaft 
mit  ßeßatft'iOfiv  :  V  23  nça^ai. 

Was  den  Gebrauch  des  Artikels  betrifft,  so  sind  besonders 
diejenigen  Stellen  der  Beachtung  zu  empfehlen,  an  denen  ein  Ge- 
netiv in  prädicativer  Stellung  von  einem  VerwandlschafLsuameii 
oder  einem  suhslantivirten  Adjeclivnm  abhängt;  es  wird  sich  hier 
für  die  Zukunft  die  energische  Durchführung  eines  festen  Princips 
kaum  vermeiden  lassen.  Von  anderen  Stelleu  führe  ich  an  VIII  17 
xai  xav&'  öxi  àhi&ti  uâvz*  iotîv,  axotßeaxaxn  fùv  ol  xov 
7t6t7t7ZOv  ^e^ânovxsç  ïoaoïv,  .  .  .  toaci  ôè  (fß)  rceçiqpavfaxata 
mai  xwv  Ixeivq)  XQ(ûtt^vtav  Das  einfache  nsçKpavéatata 

könnte  nur  adverbial  wie  axQißfOxaxa  gefasst  werden,  und  das 
giebt  keinen  angemessenen  Sinn.  Man  verlangt  eine  Ahschwächung 
gegen  axQißloxaxa\  die  Leute,  die  mit  Kiron  verkehrten,  waren 
zwar  über  die  betreffenden  Vorgänge  nicht  so  genau  unterrichtet, 
wie  die  Sklaven  desselben,  die  in  seinem  Hause  lebten,  das  Offen- 
kundigste aber  wussteu  auch  sie. 

Ein  zweiter  Hauptfehler  von  A  besteht  in  der  vielfach  falschen 
Stellung  der  Wörter.  Man  hat  für  Antiphon  längst  bemerkt,  dass 
N  nicht  selten  eine  bessere  Stellung  bietet;  damit  ist  ein  Präjudiz 
auch  für  Isaios  gewonnen. 

Es  sind  in  vielen  Fällen  zwei  unmittelbar  neben  einander 
stehende  Wörter,  die  ihre  Plätze  vertauscht  haben.  Stellen  dieser 
Art ,  an  denen  schon  A  1  durch  übergesetzte  Umstellungszcichcn 
das  Richtige  hergestellt  hat,  sind  II  26  fiâllov  noXXQ  —  IV  18 
nçoorjxôvxwv,  oyôàça  —  VIH  32  ntoi  xov  —  X  17  öxav  (iév. 
Allgemein  umgestellt  sind  ausserdem  1  13  avxov  xrtv  und  IX  36 
>;  àné$avE. 


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338 


IHïRRMANN 


Man  wird  zunächst  geneigt  sein,  «lie  Schuld  für  diese  Um- 
stellungen der  Flüchtigkeit  des  Schreibers  beizumessen;  bedenkt 
man  aber,  dass  in  a  eine  Menge  von  Wörtern  zwischen  den  Zeilen 
stand ,  so  wird  man  nicht  anstehen ,  hierin  den  Hauptgrund  für 
jene  Erscheinung  zu  suchen.  Eine  gewisse  Bestätigung  bierfür 
bietet  Dinaren.  I  81  Inï  N,  -  .  lu.  A  pr.,  knei  A  corr.  1.  Es  stand 
in  a  offenbar  Ini  mit  Ubergeschriebenem  et;  A  pr.  sah  darin  fälsch- 
lich einen  vor  ent  einzuschiebenden  Nachtrag,  während  A  1  darin 
richtig  eine  Correctur  das  i  von  ènt  erkannte. 

Mag  man  nun  aber  von  dieser  Erklärung  halten,  was  man  will, 
fest  steht  jedenfalls  die  Thalsache,  dass  in  A  mehrfach  zwei  neben 
einander  stehende  Wörter  ihre  Plätze  vertauscht  haben;  daraus 
folgt,  dass  man  gegen  Umstellungen  dieser  Art,  falls  sie  geeignet 
sind,  Schwierigkeiten  oder  Abnormitäten  zu  beseitigen,  keine  allzu 
grossen  Bedenken  hegen  darf.  Ich  betrachte  dem  entsprechend  die 
von  Naber  vorgeschlagene  Umstellung  der  Worte  III  69  ei  xeri 
f[iaçTvçitoaie  wç  zu  xa<  et  u»ç  èftaçtvQ^aate  als  zulässig  und 
mit.  Rücksicht  auf  §  58  xat  ei  wç  tpaatv  als  gesichert.  Ich  selbst 
habe  folgende  Vorschläge  zu  machen. 

1TI  00  öaot  ftèv  (av)  xaralînwot  yvijotovç  natâaç  f£  ai- 
Tiov,  ov  ir.qoa\\xet  toîç  datatv  iïttôtxâoaa&cu  xmv  natQtpw 
oaot  âè  dta&i]xaiç  avtoî  eiortotovvT  ai,  xoviotç  iriiStxa- 
Çfo&at  Ttçootjxei  %ôjv  do&évtiûv.  Dass  avroi  verderbt  ist,  steht 
ausser  Zweifel;  gegen  Dobrecs  avtolç  spricht  aber  das  folgende 
Tovzoig,  welches  ohne  Zwang  nur  auf  oaot  zurOckbezogen  werden 
kann.  Emperius'  viol  wäre  an  sich  möglich  —  ich  halte  das  von 
Scheibe  gegen  den  passivischen  Gebrauch  von  eio7tote7o&ai  ge- 
äusserte Bedenken  auf  Grund  bekannter  Analogien  mit  Kayser  für 
unbegründet  — ;  den  Vorzug  verdient  aber  entschieden  die  Um- 
stellung oaot  —  eloTtotovvtai,  avrotç  xovxotç —  ftçooTjxei, 
weil  so  der  Gegensatz  zu  der  Behauptung  der  Gegner,  auf  welchen 
dem  Sprecher  alles  ankommt,  schärfer  hervortritt. 

V  29  eâoftev  avttp  ttjv  h  aar  et  oixîctr  tÇatçe&érreç  ttçoç 
Tff»  tçhfo  fiiçei  %ov  xXtjqov.  Es  handelt  sich  darum,  eine  Ver- 
besserung für  das  unmögliche  èÇatçê&érteç  zu  finden.  Reiskes 
eÇaiçerov  nach  Harpocr.  s.  v.  genügt  für  den  Sinn  vollkommen, 
lässt  aber  die  Entstehung  der  Comtptel  unerklärt;  Scheibes  èÇai- 
çetov  cupivseç,  welches  diesem  Mangel  abhelfen  soll,  befriedigt 
ebenso  wenig,  weil  der  Zusatz  cupévteç  weder  für  den  Sinn  recht 


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ZUR  TEXTKRITIK  DES  ISAIOS 


339 


passend  noch  durch  den  Sprachgebrauch  zu  stützen  ist.  Ich  halte 
die  Aenderung  fÇaiç^rov)  nçoa&êvt eç  xtji  xqixto  péçei  für 
leichter  und  angemessener. 

VI  6  Tût  filv  ovv  ctöektyüß  ot'töj,  ai  neç  fy(iréo9i}v,  äfitpw 
ànaiÔs  èseXevxrjaaxi]*.  Der  Zusatz  to  fteç  tyepéoxh]*  erscheint 
so,  wie  er  da  steht,  zum  mindesten  recht  überflüssig,  da  jeder 
Mensch  einmal  geboren  wird.  Der  Vergleich  von  VIII  19  httidri 
fysvôfiExïcc  ändert  daran  nichts,  weil  es  an  dieser  Stelle  auf  die 
Einführung  bald  nach  der  Geburt  im  Gegensatz  zu  der  sonst  eben- 
falls vorkommenden  Einführung  in  spaterem  Lehensalter  ankommt. 
Die  Umstellung  wneg  avx$  lytvéofhjv  würde  den  Anstoss  be- 
seitigen.   Vgl.  VIII  7      yg  avxtf  iyiyvéo&tjv  vieïç  âvo. 

VI  39  aXX1  èftetdri  xaï  fceXsvxi)oev  o  Evxxrjfiiov.  Es  geht 
vorher  èneidi)  6*  exeXevxtjoe  WtXoxt^iov;  der  Gegensatz  ver- 
langt deshalb  'nothwendig  die  Verbindung  von  xaï  mit  o  Evxxr]- 
fitov.  Das  Richtige  ist  entweder  xai  o  Evxxijfitny  freX.  oder  foeX. 
xai  6  Evxrijfiü». 

VI  65  ext  dk  fiov  xéS-anxaty  èv  itotoig  f  inj  pact  (xcti)  xig 
c/de  Ta  vofÀttôfÂEva  noiovvxa  Evxxrjfwvcc'  en  ôk  noï  iôv- 
veç  ol  naïÔEÇ  èvaylÇovoi  xai  gloyrai,  xat  xiç  elôt  xavxa  %ûv 
noïixwv  y  Twv  oixexojy  (rwy)  Evxrrjftovog.  So  mochte  ich  die 
Stelle  lesen,  während  in  A  steht  nol  ô*  tri  owéç  pr.,  noï  ô* 
et1  iôvztç  corr.  2.  Dobree  wollte  not  ôk  iôvteç  lesen,  um  das 
störende  ïxi  zu  beseitigen;  er  vermuthete  aber  selbst  schon,  dass 
der  Fehler  wohl  tiefer  liegen  mochte.  Die  vorgenommene  Um- 
stellung beseitigt  die  Schwierigkeit  und  stellt  ausserdem,  zumal 
wenn  man  xal  vor  dem  ersten  xiç  elâe  einschiebt,  vollständige 
Gleichheit  der  beiden  Glieder  her.  Für  das  zweimalige  hi  dè 
vgl.  IV  26,  wo  Fuhr  allerdings  ändern  will.1) 

VII  8  oxi  'AnoXXôôœQog  nénov&ev,  o  ccpxfrvnoulv  f&ov 
tovç  ctvxbv  evepyexijoavxetg.  Die  Zürcher  haben  die  Lesart  né- 
nop&ev  6  aus  A  wiederhergestellt,  ohne  sie  für  sicher  zu  halten; 
Sauppe  wünschte  ä  für  o.  Mir  erscheint  die  Construction,  auch 
wenn  man  diese  Aenderung  ztilässt,  noch  immer  gezwungen.  Der 
Sprecher  will  beweisen,  dass  Apollodoros  eine  dankbare  Gesinnung 
hegte  und  gern  wiedervergelten  wollte,  was  er  empfangen  hatte. 


I)  Albrecht  Herrn.  XVm  S.  37t  vertheidïgt  mit  Recht  die  Ueherlie- 
fcruog. 


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340 


RUERMANN 


Dies  Verhältniss  wird  durch  die  Lesart  von  A  fdass  er  epi^fing, 
was  er  wiedervergelten  wollte')  umgedreht;  mau  wird  deshalb  die 
Umstellung  6  oder  nach  Sauppe  a  nénov&ev,  ayrevnouïv  tjfciov 
in  Betracht  ziehen  mUssen.  Oh  damit  freilich  die  Stelle  wirklich 
geheilt  und  nicht  vielmehr  (t&v  «»)  oder  (ccv&'  <ov  ev)  vor 
nénovfcv  mit  Streichung  des  folgenden  o  einzusetzen  ist,  er- 
scheint mir  trotz  der  Verteidigung  des  Accusativs  durch  Jenicke 
zweifelhaft. 

VIII  6  würde  mau  statt  èniôel^w  rov%o  vielmehr  tovt 
àmôêi^w  erwarten.  Da  ich  aber  in  der  folgenden  Zeile  die  Worte 
Xôyatv  ctxoy  xai  na^vQiov  auch  nicht  für  richtig  halte,  so  mag 
der  Fehler  tiefer  liegen. 

XI  28  ouV  av  ôià  tavict  helvoiç  xolç  nçoatjxova  i 
zbv  xXftQOv  ovx  ilâyxavoy.  Die  Ausgaben  lesen  mit  Scaliger 
tov  xXi)çov;  damit  ist  aber  die  Stelle  nicht  geheilt,  weil  der  Zusatt 
toîç  nçooijxovai  zu  exeivoiç  nicht  nur  müssig  ist,  sondern  auch 
gegen  den  sonstigen  Gebrauch  —  so  §  27  Xa%üv  ttqoç  biûvovq 
und  TcaQaKcrfaßäXletv  avtoiç  —  Verstoss  t.  Die  Umstellung  totç 
't'xovai  7tç6ç  rov  xlijçov  leidet  an  diesem  Mangel  nicht  und 
macht  ausserdem  eine  Aenderuug  des  Accusativs  überflüssig.  Ein 
Bedenken  dagegen  liesse  sich  höchstens  aus  der  Thatsache  her- 
leiten, dass  Isaios  in  den  erhaltenen  Beden  ausnahmslos  ijxeiv  M, 
nicht  ftçbç  gesagt  hat;  man  vgl.  aber  Dem.  41,  7  7tç6ç  tovto  to 
âixaiov  tjxei. 

In  enger  Verwandtschaft  zu  den  behandelten  Stellen  stehen 
diejenigen,  an  denen  ein  Wort  fälschlich  zweimal  gesetzt  ist,  ein- 
mal vor  und  einmal  nach  dem  Worte,  vor  oder  hinter  welchem 
es  stehen  muss.  Hierher  gehören,  wenn  ich  mich  auf  die  Stellen 
beschränke,  an  denen  die  Correctur  bereits  in  A  vollzogen  und 
deshalb  anerkannt  ist:  V  17  rjfûv  èÇeyéveto  ^fûv,  wo  das  zweite 
ffiïv  durchstrichen  ist,  IX  1  fioi  tjv  ofiofÂTjTQioç,  wo  bfi  auf  einer 
fiasur  steht,  in  der  man  deutlich  [aoi  erkennt,  und  IX  29  fiog- 
tvQOi  ot  dk  xai  ijfiJv  xal,  wo  das  erste  xal  ausradirt,  aber  noch 
deutlich  sichtbar  ist.  Man  kann  auch  diese  Erscheinung  aus  den 
vielen  in  a  zwischen  den  Zeilen  stehenden  Nachträgen  erklaren; 
jedenfalls  aber  genügt  die  Constatirung  der  blossen  Thatsache,  um 
IX  18  xaï  'Açaqtrivibtv  [xa)\  rtoXXot  die  durch  den  Sinn  geforderte, 
von  Bekker  vorgeschlagene  Streichung  des  zweiten  xal  unbedenk- 
lich zu  finden. 

k 

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ZUR  TEXTKRITIK  HKS  1SAI0S 


341 


Sollte  sich  Cobels  Bemerkung  bestätigen,  dass  Sin  ti  Stcupé- 
çeo&ai  nicht  gesagt  worden  ist,  so  wird  man  II  27  êtà  tl  dicr- 
qwçoft&oç  eher  ôià  als  mit  Cobet  ôiaaaçé^evog  streichen. 

VII  30  àU'  ïotai  tig  [xai]  o  tvayiùïv  xai  navra  tà  vo- 
[itLÔfitva  avtoîç  rtoniotov  wollten  die  Zürcher  entweder  ttg  oder 
6  streichen.  Diese  beiden  Worter  sind  aber  sehr  wohl  mit  ein* 
ander  vereinbar;  das  Anstössigc  liegt  meines  Erachtens  lediglich 
darin,  dass  von  den  beiden  durch  das  correspond irende  xai  —  xai 
verbundenen  Gliedern  das  eine  den  Artikel  hat,  das  andere  nicht. 
Diesem  Uebelstande  liesse  sich  allerdings  durch  Streichung  des 
Artikels  abhelfen;  da  aber  gerade  nach  tiç  der  Artikel  vor  einem 
Participium  gern  gesetzt  win!  (Krtlger  Gramm.  §  50,  4  A.  3),  so 
dürfte  schon  ans  diesem  Grunde  die  Streichung  des  ersten  xai 
sich  mehr  empfehlen. 

Vielleicht  gehört  auch  XI  34  «  ö*'  ai>  fitjt*  IniôiY.âoao&ai 
(frjtii  êeîv  tov  ftfuxXyoiov  n  ?J  t  «  p  »}  v  âixâoaoâai  hierher. 
A  pr.  las  nicht  (=  corr.  2),  sondern  /<?),  und  dieses  konnte 
sehr  wohl  eine  Wiederholung  der  ersten  Silbe  von  fnjte  sein. 
Ich  führe  als  Stütze  für  diese  Vermuthung  an,  dass  das  durch 
Dittenbergers  Beobachtungen  für  Plato  interessant  gewordene  ftij* 
sich  bei  Isaios  ausser  in  den  Verbindungen  ?y  ftijv  (II  32.  V  1.  33. 
VII  16.  VIII  19.  XII  9.  10)  und  àXXà  fit)*  (III  12.  14.  43.  57.  76. 
IV  14.  24.  V  36.43.  VII  32.  VIII  11.  IX  13.  XI 13.  26.  XII  3.  4) 
nur  an  folgenden  Stellen  findet:  xai  fiijv  VII  35.  39.  41.  XII  6.  8. 
ov  pr)*  VIII  5.  30.  X  2. 

Besondere  Beachtung  verdienen  die  Falle,  wo  dasselbe  Wort 
in  einem  Zwischenraum  von  etwa  einer  Zeile  fälschlich  zweimal 
gesetzt  ist.  Hierher  gehört  III  33,  wo  das  hinter  yeveo&ai  dnreh- 
strichene  avtotg  aus  der  folgenden  Zeile  (ovyxeitai  avtotg)  stammt, 
ebenso  VI  31 ,  wo  das  nach  nçooataXioato  aus  der  folgenden 
Zeile  eingedrungene  rtçoç  tbv  aQxov%ct  expungirt  ist  I  2  ist  das 
nach  oi  TtQOorjxorteg  in  AQ  wiederholte  ènl  tovtoig  schon  seit 
Aldus  ausgeworfen.  Mit  diesen  Stellen  sind  diejenigen  zu  ver- 
gleichen, an  denen  ein  Wort  zwar  nicht  zweimal  gesetzt,  aber 
gerade  um  den  Umfang  einer  Zeile  verschoben  ist.  Dahin  gehört 
VII  28,  wo  A  pr.  ovx  weglässt,  dafür  aber  ovxovoavt eg  statt  axot;- 
oavteg  schreibt;  ebenso  XI  49  ov%  ïva  (pij)  Xsitovoyoirjv ,  ei 
nqooyhotxb  fioi  tovto  to  xcuçloy.    Ofiolùtg  yàç  xai  [firj]  slo- 

Hermet  XIX.  23 


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342 


BU  KR  M  A  NN 


TtoiTjGavroç  .  .  .,  wo  Schümann  die  Transposition  vollzogen  hat, 
nachdem  schon  Bekker  zweifelnd  ïva  pi)  verlangt  hatte. 

Eine  ausreichende  Erklärung  für  Stellen  dieser  Art  bietet  die 
Annahme,  dass  die  zweimal  gesetzten  oder  verschobenen  Wörter 
in  a  am  Rande  standen  oder  aber  —  und  darauf  könnte  VII  28 
hinzudeuten  scheinen  —  in  der  Weise  zwischen  die  Zeilen  ge- 
schrieben waren,  dass  der  Abschreiber  zweifelhaft  sein  konnte,  ob 
er  sie  in  die  obere  oder  in  die  untere  ziehen  sollte.  Wie  dem 
aber  auch  immer  sei,  die  blosse  Thatsache  genügt  wieder,  um  ver- 
schiedenen Vorschlägen  einen  höheren  Grad  von  Wahrscheinlich- 
keit zu  verleihen. 

III  4  tov  ôiafiaçTvçfjOai  toXfirjOavta  xatà  tavta  ist  xatà 
trotz  Schümanns  Verteidigung  gegen  den  Sprachgebrauch  und  von 
Reiske  richtig  gestrichen;  es  eröffnet  sich  jetzt  die  Möglichkeit, 
eine  Zeile  später  {xata)uBnaQtvqTjx6ta  zu  lesen. 

III  36  ist  Murets  Vorschlag  ei  (Ijv)  ittl  t$  tyyvqoauivtp 
mit  Streichung  des  tjv  hinter  yvvaixa  von  Rosenberg  durch  den 
Sprachgehrauch  gestützt. 

V  3  xal  avtbç  ti)v  è^eyyvijv  öti  àrtédatxev.  êi  ovv  tavt1 
èçeï,  if/evoetai  xal  çaôîwç  tleyx&roetat  wird  Niemand  mehr 
etwas  dagegen  einzuwenden  haben,  wenn  ich  das  wegen  seiner 
ganz  speciellen  Bedeutung  hier  durchaus  unpassende  i&yyvtp 
durch  Transposition  des  !§  vor  èleyx$i}OeTai  beseitige. 

V  25  oti  èv  t$  yçctfi/uaTeltp  toj  Ini  tov  âixaOTrjùiov  yça- 
(pivti  ovx  eoti  tavta  A  pr. ,  ïveoti  tavta  corr.  1  scheint  das 
ïvsati  von  A  corr.  dem  vorhergehenden  èv  seinen  Ursprung  zu 
verdanken.    Für  ïoti  vgl.  VI  47  èxeï  pkv  yào  £<r*t. 

V  32  ist  ôvvaivt  [av]  —  Bekker  mit  31  oïç  (av)  oltoi 
yvoïev  =  Reibke  zu  combiniren  und  als  Transposition  aufzufassen; 
damit  ist  eine  ausreichende  Erklärung  für  das  Eindringen  von  a> 
in  den  Bedingungssatz  gegeben. 

VII  39  sq.  ïva  iÇaçxoit]  rtçoç  tàç  darcavag.  xàx  Tovtm 
riva  Xeitovçyiav  ovx  êÇeXeitovçyyoev  ;  (ovx  om.  pr.)  liegt  jetzt 
kein  Grund  mehr  vor,  das  anal;  eioijuévov  '(ÇeXtiTOVQy*)oev  noch 
länger  zu  conserviren.  Dasselbe  verdankt  seinen  Ursprung  dem 
t£  von  èÇaçxoijj;  vielleicht  steht  die  Verdrängung  von  ovx  hier- 
mit in  einem  ursächlichen  Zusammenhang. 

IX  10  rteçi  tov  itoitj&îjvai  tiva  vibv  'AüTvqpiXip ,  tjfil* 
7toXv  ßsßaiottoav  ihai  fiaçtvçiav,  i]v  ot  àvayxatoi . .  .  Naber 


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ZUR  TEXTKRITIK  DES  ISAIOS  343 


verlangt  eiareoit^ijvai  tiva;  da  Apr.  eine  Zeile  später  slç  rtv 
las,  so  lässt  sich  dorcli  Transposition  des  wegen  seiner  Sinnlosig- 
keit ausradirten  siç  das  Verlangte  herstellen.  Vgl.  III  73,  wo  das 
▼on  Reiske  vor  tijg  &vyarçàç  vermisste  Ix  vor  rwv  ytyvo^téxov 
ausradirt  ist. 

Vielleicht  dient  dieselbe  Beobachtung  auch  zur  Empfehlung 
der  von  Dobree  und  Scaliger  gemachten  Vorschläge  X  20  fyo/ucv 
{iinttv)  und  XI  29  oti  (oi?dJ)  «,  weil  die  beiden  vermissten 
Wörter  eine  Zeile  früher  bez.  spitter  an  richtiger  Stelle  stehen. 

An  einzelnen  Stellen  beträgt  «1er  Zwischenraum,  um  den  ein 
Wort  verschoben  erscheint,  weniger  als  eine  Zeile.  So  IV  1  ta  dl 
h&dde  pot  avfißeßrjxora  Soxel  poi  vpiv,  wo  A  1  das  zweite  fioi 
an  richtiger  Stelle  nachgetragen  hat,  ohne  das  erste  zu  streichen. 
Zweimal  geschrieben  und  später  einmal  expungirt  erscheint  ein  sol- 
ches Wort  V  5  TtEQL  tovtiov  iwiôv  fyeXXov  ctfToXoyijoaod-at  fwvov. 
Verschiebungen  dieser  Art  lassen  sich  erklären  dnreh  die  Annahme, 
dass  das  verschobene  Wort  mit  einem  Auslassungszeichen  am  Rande 
stand.  Der  Schreiber  konnte  das  Auslassungszeichen  Ubersehen 
und  das  Wort  am  Ende  bez.  am  Anfang  der  betreffenden  Zeile 
seiner  Vorlage  einfügen. 

Hierher  gehört  XI  40  wate  ehai  fiev  ov%  Ixavâ,  Xeitovç- 
yeîv  Sk  aÇia  A  pr.,  f*rj  ante  aÇia  s.v.  add.  1.  Schümann  verlangt, 
da  die  Negation  zu  aÇia  nnd  nicht  zum  Verbum  gehört,  mit  gutem 
Grunde  ovx  a§ia.  Man  wird  demnach  von  A  pr.  ausgeben  und 
das  unmögliche  ov%  ohne  Rücksicht  auf  das  von  A  1  nachgetragene 
in  der  Form  ovx  vor  aha  transponiren. 
VI  45  vvv  âi  ànoxeiQOiovrioâvxtûv  twv  ôtxaattZv  oàôèv 
avtoïç  rtçooîjxtVj  ovêê  afKpiaßrjrijaai  teToXftijxaoiv,  àXXà  7TQOÇ 
V7t£QßoXiiv  àvaioxvvtiaç  nçoa/xsiuaçtvQijxaai  tovtovç  eivai  xXy- 
Qovéftovç;,  ovç  vfielç  anexeiQOtovrjOart  {(oç  ante  ovôsv  in  versu 
add.  1).  Ich  verstehe  das  Compositum  nçoa/ueuaçn  Qijxaoi  nicht, 
so  lange  man  nicht  erklärt,  wozu  denn  dieses  Zeiigniss  hinzukam. 
Wenn  es  gestaltet  wäre,  mit  Reiske  ov  fwvov  statt  oi'<W  zu  lesen, 
so  würde  die  Schwierigkeit  beseitigt  sein;  gegen  jene  Aenderung 
hat  aber  Schömann  durchaus  zutreffend  hemerkt  :  gilt  diaftaQtvQiav 
interponit,  is  äfupioßifttjoiv  detrectare  videtur.  Die  Gegner  liatten 
sich  eben  nicht  auf  eine  aftqitoßrjtrjOig  eingelassen,  sondern  Dia- 
martyrie  eingelegt.  Ich  halte  hei  dieser  Sachlage  nQoa^maQXvçfr 
xaaiv  für  verderbt  und  schlage  dafür  vielmehr  diazep açt vçtj xaaiv 

23* 

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344 


RUKRMANN 


wie  §  44  vor,  indem  ich  Verdrängung  von  dia-  durch  nqoa-  in 
Folge  des  vorhergehenden  rtobg  vntQßoXt)v  annehme.1)  Uiermit 
würde  dann  zugleich  die  Schwierigkeit  beseitigt  sein,  die  sich  bis- 
lang einer  befriedigenden  Restitution  der  vorhergehenden  Werl* 
in  den  Weg  stellte.  Die  Unmöglichkeit  von  Reiskes  ov  fiâvov  hat 
Schömanu  allerdings  erwiesen;  wie  aber  nun  ovdk  wirklich  ge- 
fasst  werden  soll,  ist  von  ihm  nicht  erklärt.  Ich  betrachte  wç  von 
A  t  als  Interpolation  und  schlage  vor,  statt  ovôev  avzolg  vielmehr 
ovd*  avzolg  mit  einer  stärkeren  Interpunction  nach  nçocîjxe»  zu 
lesen.  Der  Sinn  der  Worte  xai  et  ftev  zôzê  ôunçâÇarzo  fitofro- 
fHjvat  zovç  oïxovg,  ovx  av  ïzi  »Jv  tola  de  ocfifpiafi^zijOat'  vvv 
âè  àfio%eiQO%ovr)OttVTto*  zojv  ôtxaazwv  old*  avzolg  7içoorpur 
(sc.  otfig>taßt]z^aai)  ist  dann  durchaus  correct  und  auch  das  fol- 
gende ovâ'  änqptoßTjtrjoat  zetolfiijxaaiv  (und  sie  haben  in  der 
That  nicht  gewagt)  schliesst  sich  tadellos  an. 

VI  53  niôç  olo&a  Odoxzij/uiüv  özt  ovze  âti&ezo  ovze  vlov 
Xaiçéozçazoy  eizon>]oazo  ;  Man  kann  hier  sehr  leicht  mit  Dobree 
<]>iloxzijfiOva  schreiben;  es  ist  aber  ebenso  möglieh,  dass  der 
Name  hinter  died-ezo  zu  transponiren  ist.  Vgl.  §  44  ojç  ov  Su- 
&ezo  (DiXoxztjfiatv. 

X  17  ovzol  ôè  aoa  dg  vnéçxQewv  ovüiav  xaï  otxo&ev 
elaenoiovv  aqyâg  avzovg,  ïva  xal  zà  vnâçxovza  izQOoanoU- 
aeiav.  Scheibe  liest  xai  oho*  statt  des  unverständlichen  xal 
otxo9ev;  damit  ist  aber  eine  Tautologie  in  die  Worte  hineinge- 
tragen (ovoiav  xai  o/xoy),  die  man  kaum  dann  dulden  würde, 
wenn  sie  überliefert  wäre.  Man  transponire  ïva  xai  zà  (oïxo$ev) 
vftctQxovza  nçocanoXéceiav ,  und  das  Wort  bedarf  einer  Erklä- 
rung nicht  mehr.  Für  die  Interpolation  von  xal,  das  nun  nach 
ovo iav  gestrichen  werden  muss,  werden  weiter  unten  entsprechende 
Reispiele  beigebracht  werden. 

Eine  combinirte  Transposition  scheint  stallgefunden  zu  haben 
XI  11  z(jj  âk  yvojaea&e  zovd-*  ozi  Ifioi  fikv  ày%iaxsvetv ,  zoîç 
ô'  Ixetvtov  yeyovôoiv  ovx  ryy,  kv  oig  ovzog  6  rzaïç  ijv;  Die 
Vorscldäge  von  Hirschig  und  Emperius  ergeben  vereinigt  die  Lesung 
tfj"  ök  yvataeo&e  xov&'  özi  Ifiol  fièv  iy%iaxevuv  (ijy),  zoïç  ô' 

1)  Vgl.  X  2  Trjv  fiyriQet  rjyv  *nhv  &  r9  avaxQiou  *ÀQurraçj[ov  tirai 
àâeX<pi;v  nçoayQfi^aoS-ttiy  wo  das  schon  von  Dobree  und  Schümann  vor  rij 
avaxqiati  geforderte  ir  durch  das  folgende  nQQcyQenpaoilai  zo  nçoe  ver- 
derbt ist. 


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ZUR  TEXTKRITIK  DKS  ISAIOS 


345  4 


l§  bteipoiv  yeyovôoiv,  èp  oîç  ovtoç  o  rvaïç,  avx  ;  Damit  sind 
die  Schwierigkeilen  der  Stelle  beseitigt  ;  das  letzt«  nachklappende 
ist  an  seine  richtige  Stelle  gerückt;  der  Relativsatz  kann  an 
4er  Stell«,  wo  er  jetzt  steht,  desselben  entrathen.  Der  Verdacht, 
tos  eine  derartige  Transposition  stattgefunden  hat,  wird  verstärkt 
durch  eine  auf  6  rtaiç  i)v  folgende  Rasur,  in  der  zwar  nichts 
nebr  zu  erkennen  ist,  in  die  aber  ovx  sehr  wohl  hineinpassen 
würde. 

Von  principieller  Wichtigkeit  ist  die  besprochene  Beschaffen- 
heit der  Ueberlieferung  für  die  Rehandlung  der  Partikeln  %e  und 
Hb.  Ein  Text,  der  in  solchem  Grade  an  Wortverschiebungen 
leidet,  ist  nicht  geeignet,  als  Grundlage  für  die  Conservirung  von 
Absonderlichkeilen  im  Gebrauch  derselben  zu  dienen. 

Ganz  unbedenklich  und  mit  Recht  von  den  Herausgebern  vor 
Scheibe  aufgenommen  sind  demnach  die  Umstellungen  II  1  ti[>  te, 
VI  2  vfieïç  Te  *à,  VIII  1  %ov  te  xlrçov.  Für  ganz  ebenso  un- 
Ftrmeidlicb  balte  ich  auch  XI  12  oïç  Ôè  nyd'  ei  xal  texelev- 
npuiç  îv  fyw,  ôtôwoiv  6  POfioç  ti  v  'Aypiov  xlrjçovofjiiav,  nutç 
fftov  te  tyjvtoç  xal  xatà  wovç  vôpovç  e%ovtoç  oïortai  avxolg 
thai  %rjy  ay%tateiav;  die  Umstellung  Ttwç  Çwvtoç  èfiov  te  xal... 
Die  beiden  coordinirlen  Glieder  sind  Çœvtoç  und  exovvoç,  daraus 
ergiebl  sich  die  Unmöglichkeit  der  überlieferten  Stellung.  Dobree 
und  Schümann  wollten  kpov  Çwvtôç  re,  ich  halte  aber  wegen 
des  Gegensatzes  zu  tetelevtt]xwç  iv  èyù>  ■)  die  Voranstellung  von 
3mo$  für  geboten. 

V  9 sq.  èÇrXaoe  pep  .  .  ây  eilet  o  âk  .  .  .,  àtpeiXeto  xai 
lip  h^cptaoâôjov  fitjtéça  xal  ctvtov  tovtop  anavta.  xal  yàç 
iQvuap  te  afia  xal  krçitQOnoç  xal  xvçtoç  xal  àvriôixoç  r{v  er- 
scheint te  um  eine  Zeile  verschoben.  Die  Partikel  ist  nach  äpia 
uohallbar  und  von  Scheibe  wenig  glücklich  in  rot  verwandelt.  Da 
nao  dem  dritten  mit  àqtelketo  xal  beginnenden  Gliede  ebenso 
sicher  eine  an  das  vorhergehende  pev —  de  anknüpfende  Partikel 
fehlt,  so  ist  gewiss  nicht  mit  Reiske  âé,  sondern  eben  jenes  nach 
äfia  überflüssige  te  nach  àq>eUeto  einzusetzen.  Für  die  Anknüpfung 
mit  fikv  —  âè — te  vgl.  I  12  avtovç  fièv  .  .  .  èrvaiôeve,  try  S* 

ovviap  .  .  .  ïataaev  tmïp,  InepeXelto  te  ôftoiwç. 

 .  . 

1)  Diese  Lesart  ist  awar  nur  Coojectur  (Reiske  und  Dobree)  für  das 
überlieferte  itiiXtvfrjxéTiç  Jai*  àç  iyu>,  indess,  wie  mir  scheint,  eine  ziem- 
lich sichere.   Àus  <àç  rjy  wurde  <J<rcy,  damit  war  die  Gorruptel  fertig. 


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346 


BUERMANN 


Durch  Streichung  von  xai  ist  der  gewöhnliche  Sprachgebrauch 
hergestellt  III  80  [xai]  tv  te  tot  ài^to  xexttjpévog  tov  toiia- 
Xavtov  olxov  .  .  .  rjvayxä^eto  av  {xai  del.  Fuhr,  te  del.  Turr.). 
Ich  vermag  nicht  abzusehen,  warum  nicht  an  zwei  anderen  Stellen 
dasselbe  gestattet  sein  soll,  VIU  7  [xai\  héivijv  te  hotqpe  naoà 
tf)  yvvaixi  xai  y.età  taiv  f£  ixeivyg  naiôuiv  und  VIII  16  [xai) 
fÀet  èxeivov  te  i&euiQOvfitv  xa&rjfÄtvoc  7taç  avtov  xai  tag 
ivQtàç  ijyofiev  itao'  ixeïvov  mâoag.  Das  einfache  salzankûû- 
pfende  te  ist  hinreichend  gesichert1),  es  findet  sich  ausserdem 
auch  die  Aukuüpfung  zweier  unmittelbar  auf  einander  folgenden 
Satze  durch  if  in  derselben  Rede  §  19  aï  te  yvvaïxeg  .  . .  jiqov- 
xqtvav  avirjv  .  .  .  (*qxii>  tig  VeopoopoQia  xai  a  only  ta  vOfti- 
CöfAiva  iitt*  ixeivtjg.  ö  te  nai^o  t]uiov ,  ineidi  kyevô/itàa, 
tig  tovg  opçâttçag  r^àg  eioryayev.    Vgl.  Vil  9. 

Man  hat  in  derselben  Weise  ändern  wollen  XI  41  lnoii]oaxo 
tojv  ihryattQtov  avtov  fiiav,  xai  tôv  avtov  eduixev  ayubf 
Ekevoïvi  ôvoïv  laXâvtotv  del.  Sauppe,  xai  del.  Fuhr);  au 
dieser  Stelle  liegt  aber  der  Fehler  entschieden  liefer.  Es  ist  nicht 
nur  die  zweifache  Anknüpfung  störend;  man  vermisst  ausserdem 
mit  Scheibe  die  Wiederholung  des  Artikels  tbv  nach  àyoov  und 
endlich,  was  die  Hauptsache  ist,  eine  Regulirung  der  ganzen  nach- 
folgenden von  Reiske  und  Schümann  als  unmöglich  gekennzeich- 
neten Rechnung.  Ich  beseitige  alle  drei  Schwierigkeiten  mit  einem 
Schlage,  indem  ich  tovuo  aviul  für  tôv  &  avtov  schreibe,  und 
linde  eben  darin  eine  Gewähr  für  die  Sicherheit  dieser  Aenderung. 
Theophou  schenkte  die  in  §  41  aufgezählten  Gegenstände  uicht 
der  von  ihm  adoplirten  Tochter  des  Stratokies,  sondern  diesem 
selbst  ;  das  geht  ganz  klar  hervor  aus  §  42  rjg  xvçiog  ixelvog  yt- 
vö  fit  vog  h  via  etij  b'Xa  xaiélmé  Ttévte  taXâvtcov  ovotav  xai 

  4 

"  '  <  ■  * 

1)  Warum  nicht  zi  in  ganz  derselben  Weise  auch  einzelne  Satzglieder 
anknüpfen  soll,  vermag  ich  nicht  abzusehen;  ich  halte  deshalb  Aenderuogen 
wie  VII  7  x«t  tioinQtt£t  io  t]fiuh]Qtoy  .  .  .  oao  tt  U  tijç  inuQonfc 
cmtciiwitk  und  17  iuiv  tpQaiiçtay  rt  xai  ytyyijtwy  ixt  irr?  (it)  orx  int- 
vtovvnov  ifJt  ti  ovx  àyvoovvru*  nicht  für  geboten.  Vgl.  IX  5  oiV  (ir) 
avtôç  iÇaçvoç  y  trou  o  fAtfAaQtvQfjiai  tt  hptf,  wo  Dobree  oèV  für  owT" 
ändern  wollte.  Ganz  anders  geartet  sind  diejenigen  Stellen ,  an  den*  auf 
ein  ti  oder  ovit  im  ersten  Gliede  fälschlich  âi  oder  oiâk  im  zweiten 
folgt.  Hier  ist  unbedenklich  zu  ändern  und  bis  auf  IV  4  er» w  it  y«Q  ... 
rwroi;  âk,  wo  erst  Fuhr  rc  für  àk  vorgeschlagen  hat,  auch  früher  bereits 
tbatsäclüich  geändert. 


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ZUR  TEXTKRITIK  DES  1SAI0S 


347 


%Qia%ikiwv  dQtt%fj.<üv  oiv  loïç  kavtov  natotpoig,  xcoçit; 
vrtg  tjt;  Qeoq>üiv  t  rj  -d-vyatoi  avtov  eâioxey,  àyçôv  fikv 
&Qtäoi  xtX.  Damit  ist  die  Rechnung  ins  Reine  gebracht.  Der 
Werth  der  Schenkungen,  die  Slraloklcs  für  seine  Person  erhallen 
halte,  belief  sich  nach  §  41  auf  mehr  als  2'/*  lal.;  er  hinterliess 
im  Ganzen  mit  Einschluss  seines  ererbten  Vermögens  5'/i  tal.  ;  er 
hat  also  von  Haus  aus  etwas  weniger  als  3  tal.  besessen.  Dazu 
stimmt  die  Bemerkung  in  §  10  Xeaovçytïv  âè  fti]  ä£ia,  da  man 
erst  bei  einem  Vermögen  von  mindestens  3  lal.  zu  Leiturgien  ver- 
pflichtet war.  Wenu  ferner  der  geschenkte  Acker  in  Eleusis  2  tal. 
werth  war,  so  müssen  die  übrigen  Gegenstände,  Schafe,  Ziegen 
u.  ».  w.  zusammengenommen  auf  mehr  als  '/2  lal.  geschätzt  wor- 
den sein,  und  das  stimmt  wieder  mit  §  43,  wo  die  eulsprechenden 
der  Tochler  vermachten  Gegenstände  auf  49  m.  geschätzt  wer- 
den. Der  Umstand,  dass  das  Gesammlvermögen  der  Tochter,  wie 
Schümann  ausrechnet,  4  lal.  53  m.  betrug,  hat  mit  dieser  gauzeu 
Rechnung  gar  nichts  zu  thun;  der  Redner  selbst  hat  die  Ge- 
saiutntsummc  dieses  Vermögens  gar  nicht  angegeben. 

Ich  berichtige  bei  dieser  Gelegenheit  einen  anderen  Rerh- 
uuugsfehler,  der  VIII  35  vorliegt.  Die  Gesammlsumme  der  aufge- 
zählten Posten  soll  nach  lsaios  mehr  als  90  m.  betragen,  sie  be- 
trägt in  Wirklichkeit  nach  der  gewöhnlichen  Lesung  (1  tal.  -f- 
20  m.  -|-  13  in.  -f-  13  m.  =)  106  in.,  d.  Ii.  etwa  10  m.  zu  viel.  Dieser 
Widerspruch  ist  zu  beseitigen  durch  richtige  Herstellung  der  Worte 
oUtag  d*  sv  äotet  Ôvo,  tt)v  ftiav  pio&ofpoçovaav ,  naçà 
to  h  ALpvaig  Jiovvoioy,  âvoxtXiag  tvoioxovoav.  Man  liest 
seit  Aldus  ôioxMag  statt  ÔvoxtXtag  ;  ich  schlage  *(A/a<;  vor  und 
betrachte  dva-  als  hervorgegangen  aus  einer  Wiederholung  des 
eine  Zeile  früher  stehenden  dvo. 

Umstellungen  der  Partikel  ftkv  sind  unbedenklich  vorzunehmen 
II  26  avitfß  jUfv  ==■  0,  IV  21  iftàg  ttkv  und  V  12  ntoi  ^ucV 
Dobree.  Vielleicht  darf  mau  auch  VHI  38  stall  tb  fièv  ayyvoiov 
èfù  èxéXtve*  treyxdy  .  .  .  àneiXijtpévctt  ôè  uaçà  tovôe  noooe- 
noiùto  vielmehr  to  àoyvçiov  efiè  fié*  »lellen.  Dieselbe  Art  der 
Gegenüberstellung  zeigt  Vil  39  Eig  avtov  jUfv  ta  pétoia 
àvaXioxeiv  olöfuvog  delv,  tà  d'  a  XX  a  %  fj  n  6  le i  neoinoieiv. 

Schwerer  ist  zu  urtheilen  über  1  48  tog  ixeïvog  âié&eto 
tavtag  tag  âtaxhjxag  xai  ovdenainote  voteçov  avt(jp  fitte- 
Héfojoe  xai  vvv  phv  ifiovXeto  ijpiàg  fujdev  zwv  avtov  Xafieîv. 


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348 


BUKRMANN 


Es  liegt  bier  die  Versuchung  sehr  nahe,  mit  Q  tjfiâg  fikv  (itjöh 
zu  stellen;  vergleicht  mau  aber  §  20  (xôvovç  eßovXi&i]  xovç 
aôeXytôovç,  tug  ovxoi  opaoiv ,  àitXitfOvç  notrjaai  tvüp  kavzov, 
wonach  ohne  Zweifel  mit  Jeutckc  §  28  ovtoç  pôvovç  (fioyog  AQ) 
eftovXezo  ijftâç  axXtjoovg  thai  iw»  avtov  zu  lesen  ist,  und  §  38 
ttfiäg  àÇuûOaite  fiévovç  omXr^ovg  /coiTjOai  taiv  Uelvov,  so 
wird  man  eher  vvv  pôvovç  für  vvv  ju£y  vermulhen. 

Gestrichen  werden  müssle  fiiv,  um  eine  ungenaue  Kesponsion 
zu  beseitigen,  VI  18  Evxt  ijnutv  [fikp]  yoQ  Iß  im  . .  .  toùtov  âè  tov 
XQOvov  und  VIII  36  èxeivïjv  [pthv]  yàç  ovx  IÇeâîôov  .  .  .  emi&e 
de  Htveiv.  Die  häutige  Verbindung  /uèv  yàç  könnte  dagegen  be- 
denklich machen,  vielleicht  ergiebt  sich  aber  doch  eine  gewisse 
Berechtigung  zur  Streichung  aus  HI  74  ô7}Xov  yàç  on  lai- 
xXriQov  xcnalinùv  âxQifiojç  av  fiât  t.  Hier  ist  von  A 1  ein  zweites 
fié*  nach  inUXrjoov  am  Rande  hinzugefügt.  ')  Diese  Verschieden- 
heit der  Stellung  zwischen  A  pr.  und  A 1  berechtigt  vielleicht  zu 
dem  Schluss,  dass  ftev  in  a  noch  ausserhalb  des  fortlaufenden 
Textes  stand  und  deshalb  nicht  nur  an  zweiter,  sondern  auch  au 
erster  Stelle  zu  streichen  ist. 

Ohne  nachfolgendes  âè  steht  pèv  ganz  gewöhnlich  in  der  Ver- 
bindung kyùi  fikv  yaQ,  so  1U  27.  37.  51.  V1U  11  (vgl.  §  30.  XI  26). 
XII  7  ;  man  wird  danach  auch  andere  Stellen  wie  1  29  àXXà  zavta 
fit*,  H  14  aal  tote  pèr,  IV  3  xoi  oïâe  fihv  durch  Annahme 
eines  süllschweigenden  Gegensatzes  erklaren  können.  Diese  Er- 
klärung trifft  aber  nicht  zu  für  folgende  Stellen. 

III  23  petà  âvoîv  tovtotv  h  tq  aatu  avtov  ti]v  èxftaç- 
tvoiay  noitjoao&ai  (paotv  ovzoi.  total"  ta  fièv  ta  tovtw, 
oïç  ovô*  av  ntçl  otovovv  niotevoeiEv  aXXoç  ovâeiç.  Man  hat 
bisher  an  aXXog  geändert,  ohne  die  Apodosis  fur  fib  zu  vermissen 

1)  Schenkls  Angabe,  wonach  dieses  zweite  piv  als  Ersatz  für  das  vor- 
hergehende f*iy  y*Q  zu  betrachten  wäre,  ist  nicht  zutreffend.  Diese  beiden 
Wörter  sind  nicht  gestrichen  ;  die  Curve,  die  hindurchgeht,  beginnt  am  äusseren 
(rechten)  Rande  des  Blattes  und  läuft  bis  zu  diesem  wieder  zurück.  Man  hat 
den  Eindruck,  als  ob  der  Schreiber  einen  Sloss  gegen  den  Ellenbogen  be- 
kommen hat  und  mit  der  Hand  wieder  zurückgeflogen  ist.  Ausserdem 
schliessen  sich  die  in  A  am  Rande  stehenden  Nachträge,  wofern  sie  nicht 
das  Zeichen  */  vor  sich  haben,  stets  unmittelbar  an  der  ihnen  zukom- 
menden Stelle  an  die  Zeile  an.  Ausgenommen  davon  sind  nur  einige  von 
dem  Rubrikator  nachgetragene  Lemmata,  für  die  aus  Versehen  beim  Schreiben 
eine  Lücke  nicht  offen  gelassen  war. 


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ZUR  TEXTKRITIK  DES  1SAI0S 


Ich  setze  ein  Komma  vor  toiavta  und  schreibe  ftetà  stall  fikv 
tà  ;  damit  ist  zugleich  auch  aXloç  erklärt.  Toiavta  ist  als  Appo- 
sition und  abhängig  von  uoujoaoöai  zu  Tassen.  Die  Aenderung 
muss  Dobree  zugeschrieben  werden,  da  sich  in  seinem  längeren, 
sonst  nicht  zu  verwertenden  Vorschlage  fiera  statt  pè*  tà  linde! . 

V  43  tor  fièv  tovtor  oUov  ov  .  .  .  dioltolexaç  isl  bis- 
her ebenfalls  ohne  Rücksicht  auf  das  Fehlen  der  Apodosis  corri- 
girt  ;  man  liest  tovtov  statt  tovtor.  Wenn  aber  einmal  geändert 
werde d  muss,  so  kann  man  auch  jenen  Aostoss  durch  die  Lesung 
tovtov  ptértoi  tôr  oixor  beseitigen. 

Aus  demselben  Grunde  verdachtig  und  vielleicht  zu  streichen 
ist  (Attn  V  18  àqpéotato  pkv  ^Jixaioyénjç  toïv  ôvolr  (ifQolr 
tov  xXtjoov.  Der  denkbare  Gegeosalz,  dass  Dikaiogenes  das  Ab- 
getretene nicht  herausgab,  ist  für  den  Zusammenbang  kaum  ge- 
eignet. 

V  36  ovtoç  yccQ  tfj  pkr  (pvlfj  eiç  J  tor  voice  xoQijyrjOaç  té- 
■taçtoç  iyéreto,  tçaytpôoïç  ôè  ttaï  nvoçixiotaïç  votatoç  wollte 
Bentley  durch  die  von  Scheibe  recipirle  Lesung  tétaotoç  iyéreto 
tpaytpôoiç,  xal  nvççixiojalç  votatoç  die  vorhandene  Responsion 
beseitigen,  ich  muss  diese  Aenderung  schlechthin  verwerfen,  weil 
nach  ihr  fähr  in  der  Luft  steht,  halte  es  aber  ausserdem  überhaupt 
für  zweifelhaft,  ob  die  Stelle  wirklieb  verderbt  ist  Für  das  nackte 
tçaytoôoïç  kann  Lys.  XXI  1  verglichen  werden,  wo  es  ebenfalls 
zu  Au  fan  g  nur  xataotàç  ôè  XOQijybç  tçayqiôolç  heisst,  während 
bei  den  übrigen  Gliedern  der  Name  des  Festes  nicht  fehlt.  Viel- 
leicht ist  es  gestattet,  bei  Isaios  im  zweiten  Gliede  entsprechend 
der  yvpraoiaoxia  ir  rq)  dijfAtp  II  42  an  eine  x^i]yia  èr  ttj 
dijfdip  zu  denken. 

Dass  fremdartige  Zusätze  aller  Art  in  unsern  Isaiostext  einge- 
drungen sind,  ist  bei  einer  verhältnissmässig  so  jungen  Handschrift 
wie  A  selbstverständlich.  Ich  unterscheide  erklärende  Zusätze,  Va- 
rianten und  Interpolationen. 

Am  harmlosesten  sind  die  erklärenden  Zusätze.  Ein  sicheres 
Beispiel  dafür  liegt  IX  6  vor,  wo  die  Worte  oti  'leooxXijg  a/te- 
xoirato  schon  von  Reiske  als  Glossem  erkannt  wurden.  Die  Stelle 
erinnert  stark  an  Aeschin.  III  24  Ötc  peoovrta  tijr  ctQxijv  eyça- 
xper  avtbr  oteqparovv,  und  mau  wird  überhaupt  kaum  fehl  gehen, 
wenn  man  sich  irgend  einen  der  Ascendenten  von  A  in  ähnlicher 
Weise  wie  den  gemeinsamen  Archetypos  unserer  Aischineshand- 


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350  BUERMANN 


scbriften  glossirl  denkt1)    ich  erkenne  irolz  der  gebotenen  Vor- 
sicht ohne  Bedenken  ausser  der  von  Sauppe  11  8  auch  die  von 
Dobree  1  42  und  II  12  vorgenommenen  längeren  Streichungen  an, 
tilge  ferner  mit  Naber  die  Worte  111  41  ortôte  yâç  tiç  èneài- 
xâÇeto  tov  (oder  vielleicht  gar  tuêêtxâtetô  rot;?)  xb;çov,  yô&p 
inj*  dvyatfça  tov  xcnalucôvtoç  tov  xlrjçov  xa&iott],  die  mir 
selbst  nie  anders  denn  als  blossem  verständlich  gewesen  sind;  ich 
urtheile  endlich  nicht  anders  über  die  eingeklammerten  Worte  III  34 
ov  yàç  äv  note  oi  fikv  . .  .  yxov  fiepvynéwot  Ott,  KXeitaoitrp 
6  ncrrrjo  €v  tfj  âexâtfi  tovôprjvsv,  ol  <$*  oixei&tatoi  tu  v  cutav- 
tatv,  6  nazijç  xai  6  &eîoç  xai  f]  n»]trj^  ovx  av  rjSei  [to  Bvofia 
tîjç  &vyatooç,  aiç  fpaot,  tîç  avtov].    Dobrees  Vorschlag,  àvifë 
anstatt  des  zweiten  jccrtijQ  zu  lesen,  darf  als  zweifellos  betrachtet 
werden;  für  die  Schlussworte  aber  eine  annehmbare  Verbesserung 
zu  ünden,  hat  man  sich  bisher  vergebens  bemüht.  Auch  Sauppes 
Vorschlag  tïjç  avtrjç  stall  trjç  avtov  zu  lesen ,  ändert  hierau 
nichts,  weil  ein  Zweifel  au  der  Abstammung  der  Phile  von  ilirtr 
Mutier  einen  Zweck  nicht  gehabt  haben  und  ausserdem  mit  §  31 
to  ttjç  &vyatçbç  ovo  fia  ttjç  avtrx  in  Widerspruch  sleheu  würde. 
Als  Glossem  sind  die  Worte  durchaus  versländlich,  sei  es,  dass 
mau  sie  zu  tovôfiijvev  zieht  oder  dass  man  annimmt,  sie  seien 
erst  nach  der  Verderbung  von  ivijo  zu  tzccttjq  zu  fjÔei  gesetzt, 
und  wenn  man  sie  streicht,  so  ist  die  Siehe  geheilt.  Der  Singular 
fjÔBi  ist  durchaus  angemessen,  weil  in  den  Worten  xai  ?J  fitjtrjQ 
(und  sogar  die  Mutter)  eine  Steigerung  liegt. 

Kleinere  Streichungen  dieser  Art  sind  in  grösserer  Zahl  aus- 
zuführen. Anerkannt  ist  VIII  42  (ftXléa  fôwçûx  ätta];  Bekkers 
Lesung  I  14  xat  ovx  ovtwç  [wç  cto&evaiv]  âiaxeifAevoç ,  all 
tti  noXlwv  OvoCßv  kkrtidarv  s^artivrjç  tijç  vvxtbç  tavtrjç  àné- 
&ave  ist  ebenso  unabweisbar.  Jenickes  Vorschlag  ovx  ovtwg 
ào&evûç  dtaxeiftevog  ist  hinsichtlich  des  Sprachgebrauchs  nicht 
über  jeden  Zweifel  erhaben,  die  Streichung  von  atç  ào&evaïv  da- 
gegen als  eines  erklärenden  Glossems  zu  ovx  out  tag  heilt  die 
Stelle  vollständig,  falls  es  anders  gestattet  ist,  diese  Worte  auf  das 
Folgende  zu  beziehen  uud  zu  ergänzen  ùiote  tijç  vvxtog  tavtyg 
àîio&aveiv. 


1)  Vgl.  Antiph.  II  â  die  beiden  Scholien  in  der  Hypothesis,  Lyc.  Leoer. 
§  100  £40«?  KvçiTiiâov  io  N. 


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ZUR  TEXTKHJTIK  DES  ISAIOS 


Auffallend  isl  mir,  dass  Dübrees  Vorschlag  i  15  ovxoç  6'  ov 

fiôvov  avxbç  ovx  ixâleow ,  àXXà  xai  iX&6vxa  im  xr{v  &vçav 

làçxovidijy]  ànéjit(i\j)ev  bisher  gar  keine  Beachtung  gefunden  hat. 

Die  allgemein  recipirle  Coojeclur  *A(i%utvidfiv  muss,  wenn  man 

§  14  und  §  22  aXXà  xai  tbv  èX&6via  fûv  ùqxovx  wv  ènl 

xrt*  Ovçay  àrcértefiipev  vergleicht,  ebenso  leicht  wie  ungenügend 

erscheinen.  Man  kann  angesichts  dieser  Stellen  in  ùçxovtdqv  nur 

eiue  Form  des  Wortes  cr^wr,  nicht  aber  einen  Eigennamen  ver- 

A 

mulhen,  und  die  Zusammenstellung  von  APXONT  (-=•  açxovxa) 
A 

und  APXONI  (=*  àçxovlôtp)  isl  nicht  geeignet,  von  dieser  Fährte 
abzulenken.    Man  hat  die  Wahl,  entweder  (xbv)  açxovxa  nach 
dein  Vorgange  von  Jones  wirklich  zu  conjiciren  t>der  açxovxa  als 
Randbemerkung  zu  èX&ôyxa  zu  fassen.    Ich  entscheide  mich  für 
die  zweite  Möglichkeit,  weil  sie  leichter  isl  und  weil  ausserdem 
im  Gegensatz  zu  §  14  und  22  an  unserer  Stelle  ein  derartiger 
Zusatz  vollkommen  überflüssig  sein  würde.  Es  geht  an  jenen  bei- 
den Stellen  xhv  cc^x^v  voraus,  an  unserer  Stelle  dagegen  xbv 
àoTvvôfiov.    Wenn  ich  zur  Erklärung  der  Corruptel  abweichend 
vou  Dobree  die  Unzialen  heranziehe,  so  entnehme  ich  die  Berech- 
tigung dazu  aus  1  39,  wo  statt  des  richtigen  fih  ÏIoXvaçx0S  in 
AQ  fitv  varctQxoç  steht.    Die  Corruplel  hat  hier  offenbar  ihren 
Grund  in  dem  Ausfall  der  Silbe  no-y  die  Lesart  von  AQ  geht 
zurück  auf  MENAYAPXOZ.  Hieraus  folgt  zwar  nicht,  dass  die 
Vorlage  vou  AO  in  Unzialen  geschrieben  war  —  sonst  würde  der 
Fehler  sich  nicht  in  beiden  Handschriften  gleichmassig  linden  —, 
wohl  aber,  dass  diese  Vorlage  ihrerseits  auf  eine  in  Unzialen  ge- 
schriebene Vorlage  zurückging. 

Für  weitere  Streichungen  dient  die  Handschrift  selbst  als 
Wegweiser  V  10  àXX'  oç<pavol  xai  fyijpoi  xai  nivrjxeç  ytvô- 
fitevoi  [nccvxtuv]  xai  xtäv  xafr'  fjfitQav  è/(ixijôei<ap  rjaav  èvôeéig 
und  VI  56  oxav  ovxoi  xaxaxQWVxai  \x(J>  £vxxi]fiovoç  ovô/naxt] 
x$  xovôi  najimp,  da  an  beiden  Stellen  die  eingeklammerten 
Worte  in  A  als  Nachträge  erscheinen.  Au  der  ersten  Stelle  scheint 
nâvxwv  die  Umstellung  rtévrjxeç  xai  £Qi]fioi  in  der  Aldina  zur 
Folge  gehabt  zu  haben,  die  zweite  ist  um  deswillen  von  Interesse, 
weil  man  langst  erkannt  hat,  dass  sie  verderbt  isl.  Mir  scheint 
die  Verbindung  xaxaxQwvxat  x(p  xovôi  nâimuj  auch  für  lsaios 
nicht  allzu  kühn  —  man  vgl.  VI  13  ü  bvo^a  povov  noçi- 


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352 


BUERMANN 


aaivxo  tov  JltOfôÇepov  — ;  ich  fasse  die  io  A  am  Rande 
stehenden  Worte  al*  Erklärung  zu  iif  xovdi  nanny  uod  finde 
so  auch  an  dieser  Slelle  wieder  eine  Bestätigung  für  die  grossere 
Vorzüglichkeit  von  A  pr. 

Wahrscheinlich  ist  auch  Cobets  Streichung  I  49  xal  tavra 
navjq  [XèyovTêg  xai]  âitoxvçiCôfiivoi  richtig ,  da  xai  in  A  erst 
von  dem  ersten  Corrector  nachgetragen  ist  und  sehr  wohl,  wie  an 
manchen  anderen  Stellen,  interpolirl  sein  kann. 

XI  35  ei'  %t  twv  b^ioXoyovfiivtav  that  tov  natôbg  ii%ov 
xai  xaxuig  diéfhjxa  rührt  xal  gar  erst  von  dem  zweiten  Cor- 
rector her.  Der  Zusatz  xaxtîiç  ôiéxhjxa  würde  wiederum  sehr 
wohl  zu  entbehren  sein  und  könnte  möglicher  Weise  aus  §  14 
xaxuig  âiutxovv  stammen.  Ist  diese  Vermuthung  berechtigt,  so 
muss  das  eingesetzte  xat  auch  hier  als  Interpolation  betrachtet 
werden.    Dasselbe  gilt  für  V  8  noXXot  nXeito  xai  dixaioteoa. 

Man  macht  sich  möglicher  Weise  ganz  derselben  Interpolation 
schuldig,  wenn  man  VIII  2  aïtiov  de  tov  xavta  nouïv  avtovg 
eOTtv  i>  to  vi  luv  nXeovei;  La  to  nXtj&og  r<üv  jfgj^jud- 
Ttuv,  utv  Kiqwv  fièv  xaTaXéXomev  die  beiden  unverbundenen 
Glieder  mit  Reiske  durch  xai  oder  mit  den  Zürchern  durch  xi 
verbindet.  Ich  würde  für  meine  Person  auch  hier  der  von  Cobet 
vorgenommenen  Streichung  von  f  tovtmv  nXeove!;ia  den  Vorzug 
geben. 

Ohne  handschriftliche  Gewahr  sind  folgende  Vorschlage. 
I  41  Xqï]  àéj  to  avâçeÇt  [xal  ôià  *iyv  ovyyèveiav)  xal  àià 
Trjv  tov  fCQayjuaroç  àXrj&etav,  oneç  noieïxe,  toiç  xarà  yévog 
iprjqplÇea&ai  xrX.  Die  folgenden  Ausführungen  beziehen  sich  nur 
auf  die  nçâyuarog  àXq&eia ,  von  der  ovyyivua  dagegen  ist  in 
dem  vorhergehenden  Abschnitt  gehandelt  Es  findet  sich  eine  ganz 
entsprechende  Stelle  bei  Andoc.  1  92  2xéipao&e  %oivvvy  m  Mqcç, 
xal  tov g  vbpovg  xal  tovç  xarrjyooovg.  Wenn  man  hier  die 
Worte  xai  tovç  vôfiovg  mit  Recht  verdächtigt  hat,  so  muss  ich 
dieselbe  Berechtigung  für  die  angeführte  Stelle  in  Anspruch  nehmen. 

II  43  aXl 1  ei  ovtojç  q>avXog  av&çunoç  doxiô  ehai  xai  uij- 
devbg  aÇioç,  oioTe  vno  fièv  ei  qpqovovvTOg  /uf/<T  vq>*  ipog  av 
itoi^i^vai  twr  oyilwv  [vnb  ôè  naçag>çovovvTOç),  tovt'  eoit 
to)  Xvnovrxa  /u«.  Der  Gegensatz  zu  uijâ9  hog  läset  den 
Zusatz  fiovov  zu  vnb  âè  naqatpoovovpTog  erwarten.  Da  aber 
die  ganze  Bemerkung  höchst  überflüssig  ist  und  die  Kraft  des 


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ZUR  TEXTKRITIK  DES  ISAIOS 


353 


Alisrirucks  schwächt,  so  muss  auch  die  Möglichkeit  offen  gehalten 
werdeu,  dass  ein  Erklärer  zu  dem  vorhergehenden  fih  einen  aus- 
drücklichen Gegensatz  mit  ôè  vermisste.  Beispiele  für  den  still- 
schweigenden Gegensatz  sind  ohen  angeführt;  zum  Schutz  der 
(durch  nôvov  verstärkten)  Uebcrlieferung  liesse  sich  etwa  verweisen 
auf  X  3  ovâè  x«^  sva  vopov  m'tbv  eïfojcpev,  àlXà  itaoi 
nâvtag  tovg  vôfiovç  àdtxéï. 

III  35  t'mov  yâp,  èàv  tiç  ti  àzifitjtov  o\w  [flexor  tov  vôtwv] 
fàv  artoXinji  yvvi)  tov  avâça  iy  èàv  b  avqç  txrtéftiffi}  tr)v 
yvvatxa,  ovx  fÇeoti  Ttçâ^aa&ai  verrathen  sicli  meines  Erachtens 
die  auch  hinsichtlich  des  Ausdrucks  nicht  unangefochten  geblie- 
benen ')  Worte  evexa  tov  vô/iov  durch  ihre  unmögliche,  den  Zu- 
sammenhang zerreissende  Stellung  als  Glossem  zu  ovx  e&oti. 

III  63  eti  ô'  av  nçàtegov  [tov  £evoxléovç\  oi  tov  JIvçqov 
&ùoi  .  .  .  ovx  av  Ttots  èftétçsipav  Sevoxkia .  .  .  Xaflôrra  fy**** 
Die  eingeklammerten  Worte  sind  mit  ènéroetpav  SevoxXea  nicht 
verträglich»  da  zu  diesen  Xenokles  nicht  als  Subject  gedacht  wer- 
den kann,  und  diese  Harte  ist  um  so  unerträglicher,  als  gleich  zu 
Anfang  av  auf  das  ferner  stehende  Vernum  hinweist.  Die  Worle 
als  Glosscm  zu  noôteçov  zu  streichen,  steht  nichts  im  Wege. 
Vgl.  III  42  ïtt  âk  rtowteoov  o  JIvqqoç.  IV  1  ô  natijo  avtwv 

IXl  IZQOttQOV. 

VII  35  ovo*1  av  à<piXbtifiOv ,  bg  %à  ovta  atpavulv  BfitXr- 
Xov  .  .  .,  àXXà  fiovXtjoô/ievov  xaï  toiijçaQxtw  [xaî  7toXeftsiv] 
xai  %OQi]yûv  xal  nâvO-1  vfûv  to)  noootavtôfieva  rtoutv,  woitêQ 
xàxelvog.  Ueher  die  Unmöglichkeit  von  xaï  ftoXepeiv  besteht 
kein  Zweifel.  Kayser  bemerkt  allerdings,  der  Kriegsdienst  sei  für 
angesehenere  Bürger  kostspielig  genug  gewesen,  um  hier  erwähnt 
zu  werden;  dem  steht  aber  entgegen  1)  dass  der  übliche  Aus- 
druck hierfür  nicht  noXepeïv ,  sondern  otoatevêod-ai  ist,  und 
2)  dass  der  Kriegsdienst  doch  immer  in  erster  Linie  eine  persön- 
liche und  keine  Geldleistung  war  und  dass  deshalb  die  Erwähnung 
desselben  zwischen  Trierarchic  und  Choregie  immer  ungehörig  er- 
scheinen muss.  Von  den  gemachten  Verbesserungsvorschlägen  ist 
Sauppcs  auf  V  41  (vgl.  XI  50)  gegründete  Vermuthung  eig  nôXê- 
pov  eloq>éçei>  in  Betracht  zu  ziehen;  ich  glaube  aber  für  die 
Streichung  den  Vorzug  grösserer  Leichtigkeit  in  Anspruch  nehmen 


1)  Vgl.  XI  22  âtà  joy  vopoy. 


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354  «HERMANN 


zu  Harfen.  Dass  der  Zusatz  entbehrlich  ist,  bedarf  keines  Beweises; 
dass  ein  Leser  in  Erinnerung  an  Stetten  wie  §  41  lotQarevficu 
rag  arçareiaç  tfj  rtôXet,  rà  nQoarattOfitva  noiu  oder  X  25 
xai  rtoiwv  Tec  ftçoa*cttrô(Âeva  xai  tag  arçatelaç  oxçaTEvôfAtvoç 
zur  Erklärung  für  7tQO<na%r6^uva  sehr  won!  die  Worte  xai  no- 
Xêfiûv  im  Sinn  von  aTçartvea&ai  an  den  Rand  schreiben  konnte, 
wird  ebenso  wenig  bezweifelt  werden. 

Ein  anerkanntes  Beispiel  dafür,  dass  auf  Grund  von  Parallel- 
steilen  einzelne  Worte  an  den  Rand  geschrieben  sind,  liegt  V  24 
àrtootàç  ■  ôk  d 'ixaioyfvrjç  [tavta  ta  fiéçrj]  utv  xai  vvv  éfioXoyeï 
àtpBaxâvai  vor.  Die  von  Dobree  gestrichenen  Worte  stehen  §  18 
naçadûjoetv  r'ftïv  ravra  tor  fiéçt]  an  richtiger  Stelle.  Ich  heile 
ebenso  VI  15  rce  yàç  voiavta  ovx  eîç  tijv  àvâxçioiv  povov  Sel 
rtOQiÇco&ai<[ov6fia%a],  âXXà  xr\  àXrj&eia  yiyovôxa  yaiveo&au 
Die  Worte  tee  xoiavxa  beziehen  sich  gar  nicht  allein  auf  den 
Namen  lliotôÇsvoç,  sondern  ebenso  gut  auch  auf  die  anderen  in 
§  13  angeführten  und  in  den  beiden  folgenden  Paragraphen  wider- 
legten Angaben;  ausserdem  ist  wohl  tot  zotavta,  nicht  aber  ovo- 
ftttva  als  Subjectsaccusativ  zu  yeyovôta  q>alveo9ai  denkbar.  Der 
Zusatz  stammt  aus  §  13  êi  ovopa  /nôvov  noQlcaivto. 

Die  von  Herwerden  vorgeschlagene  Streichung  X  12  og  ovx 
eçf  %b)v  Tt'jç  InixXtjgov  xvqiov  elvai,  àXX'  t;  %ovg  naldag  ènt 
ôtereç  ijßrjoavTag  [xçaretv  %wv  xQrjll(*Ttüv],  der  ich  vor  der 
Aenderung  von  aXX'  r>  in  aXXct  den  Vorzug  geben  möchte,  fällt 
unter  denselben  Gesichtspunkt.  Ich  muss  dieselbe  Art  der  Hei- 
lung auch  für  VI  59  xai  jovtio  pèv  ovdttç  êiapaQzvçû  pi] 
ETtiôixov  shai  tov  xXtjçov  [àXX*  ev$vôix(a  daiivai)  '  ovzoç  d' 
äizavtag  dnooTeçsî  rfjç  apq)t(Tßr}%rjO€(üg  anheimstellen.  In  meiner 
Ausgabe  habe  ich  allerdings  gelreu  dem  Grundsatz,  in  Zwei  felsfallen 
lieber  fremde  als  eigene  Vorschlage  aufzunehmen,  eine  Lücke  nach 
fiaihai  angesetzt;  ich  halte  es  aber  für  mindestens  ebenso  wahr- 
scheinlich, dass  die  eingeklammerten  Worte  aus  §  52  pi)  ôia/aaç- 
jvçia  x(üXvmv>  àXX*  ev-^vêtxéa  daiévai  zugeschrieben  sind.1)  Es 
ist  gewiss  mehr  als  ein  blos  äusserlicher  Zufall,  dass  der  Zwischen- 
raum zwischen  àXX*  ev&vôtxia  daiévai  in  §  59  und  denselben 
Worten  in  §  52  (32  Zeilen  in  A)  fast  genau  so  gross  ist,  wie  der 
zwischen  tavra  %à  péçrj  V  24  und  denselben  Worten  in  §  18 


1)  Vgl.  jetzt  Albrecht  a  0.  S.  372  und  zu  X  12  ebenda  S.  373. 


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ZUR  TEXTKRITIK  DES  ISAIOS  355 


(36  Zeilen  in  A).  Dieser  Zwischenraum  ist  ungefähr  gleich  dem 
Aaoffl  einer  Textseile  in  A;  fol.  46 *  (V  17  tfoyei  —  V  22  nhv 
/o?)  zählt  35,  fol.  47 r  (V  22  ôvoïv  oixiôioiy  V  28  xai  oho- 
kpittç)  ebenfalls  35,  fol.  53  '  (VI  49  bfioXoyovfiévrj  ovoa  —  VI  56 
waxQwvxai)  34,  fol.  54 r  (VI  56  tw  tovèl  nartrcw  —  VI  61 
Ittyoig  kmßov)  36  Zeilen.  Man  wird  hieraus  den  Schluss  ziehen 
dürfen,  dass  die  Vorlage  von  A  ungefähr  dasselbe  Format  hatte  wie 
A  seihst;  die  betreffenden  Zeilen  V  18  und  24,  sowie  anderseits 
VI  52  und  59  haben  vermuthlich  in  jener  Vorlage  auf  zwei  sich 
deckenden  Innenseiten  einander  genau  gegenüber  gestanden. 

Durch  das  Eindringen  der  varia  lectio  des  Archetypos  in  den 
Text  wird  zu  erklären  sein  I  3  0*17  vrcéd-exo  statt  ôié&tto  und 
H  30  ixeïvov  [avtb*].  Auch  III  40  toiovvde  pr.,  toiûvêe  corr.  1 
tollte  der  Schreiber  offenbar  zuerst  %oiovzwv  schreiben,  nahm 
Jiüu  aber,  bevor  noch  das  Wort  zu  Ende  war,  die  Correctur  vor. 
rVachtenswerth  erscheint  hiernach  der  Vorschlag  von  Hirschig, 
1 26  e ig  ir^v  êfiijv  fit]%éça  tovtov  %bv  xjL-qQOv  èïiiyiyvôfievov 
statt  des  Compositum  vielmehr  das  Simplex  yiyvopsvov  zu  lesen. 
Es  erscheint  sonst  stets  das  Simplex  und  zwar  mit  folgenden  Con- 
struetionen  :  1)  cum  gen. :  X  5;  17;  XI  49,  vgl.  V  44.  2)  cum  dat.: 
IV  15;  23.  3)  mit  eig:  III  36  zijç  ôfioloyrjVeiorjç  nootxbg  hi  %wv 
ïôituv  yiyyofiévrjç  eig  avzôv.  III  38  ir^g  nçoixbç  eig  avjov 
yt-yvo^èv^ç.  4)  mit  èm:  X  7  wore  %bv  xlvjoov  ènl  vfj  ifif) 
HTttçii  yevéo&ai.  ')  Man  muss  danach  die  Möglichkeit  offen  lassen, 
ilasB  X  26  ini  ursprünglich  als  Variante  zu  tig  am  Rande  stand. 

Sicher  nichts  weiter  als  eine  Variante  zu  vUwv  ist  das  VIII  15 
010  yào  eixog  naiäiav  vtéiov  è%  kavtov  &vya%Qog  ovât/ttunote 
ihoiav  avtv  faH*  oldepttav  £7tolr]Oev  erst  von  A 1  nachge- 
tragene naiôojv.  Man  wird  aus  diesem  Grunde  nicht  daran  den- 
ken dürfen,  ein  Wort  wie  nâitnov  oder  nçoiêeiv  oder  dergleichen 
braus  zu  machen;  die  noch  zu  findende  Verbesserung  ist  auf  Apr. 
zu  gründen.  Sauppe  wollte  ovnov  statt  viéotv;  dies  würde  mit 
Berücksichtigung  des  erwähnten  Umslandes  auf  oïa  yàç  eixôg 
tum  (pvtwv)  l£  führen. 

VI  16  ootig  olöe  tun  Evnt^fiovog  oixeitov  [/")  avvoinjaa- 
oov  fxaW  rivet  [tj  tr)v]  KaXXlTtu^v  k7ritQOuBvo^ûvï]v.    So  ist 


1)  V  13  xofÂioâfuyor  avtb*  fiiQoç  ix  ro%>  xX»Iqov  ort  iy  iyrii  o  ist 
ein  entsprechender  Zusatz  (éiV  avxbv)  möglicher  Weise  ausgefallen. 


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«HERMANN 


meiner  Ansicht  nach  die  Stelle  zu  verbessern.  Dohren  wollte  f»]v 
KaXlinnijy  streichen  und  Scheibe  hat  diesen  Vorschlag  aufge- 
nommen; damit  wird  aber  dem  Sprecher  eine  Liberalität  imputirt, 
an  die  er  gewiss  selbst  nie  gedacht  hat.  Die  Gegner  behaupteten 
nach  §  13,  die  von  ihnen  als  Kallippe  bezeichnete  Frau  babe  mit 
Euktemon  Umgang  gehabt,  während  sie  zu  gleicher  Zeit  unter 
seiner  Tutel  gestanden  habe.  Dem  gegenüber  nur  den  Nachweis 
zu  verlangen,  dass  irgend  eine  Frau  mil  Euktemon  entweder 
verheiralhel  gewesen  sei  oder  unter  seiner  Tutel  gestanden  habe, 
würe  denn  doch  zum  mindesten  etwas  gewagt  gewesen.  Streng 
genommen  ist  ausserdem  ij  avvoixr)aaoav  mit  folgendem  einfachen 
ttva  gar  nicht  einmal  möglich,  da  Euktemon  ja  tbatsächlich  ver- 
heirathet  gewesen  war.  Reiskes  Lesung  rj  avvoixrjoaaay  Ixf/wp 
ttvh  KalXirtnrjv  fj  ènnQonsvûfiévrjv  ist  nicht  ganz  so  unmög- 
lich ;  sie  gewahrt  aber  den  Gegnern  durch  das  'entweder  —  oder' 
immer  noch  eine  in  der  Rede  durch  nichts  angedeutete  Erleich- 
terung. Ich  halte  meinen  Vorschlag  für  hesser  1)  weil  er  die 
Worte  in  vollkommenen  Einklang  mit  §  13  setzt,  2)  weil  er  den 
Tempusunterschied  zwischen  den  beiden  Participien  ovYOixi]<Jaoav 
und  t7tt%QOJtevo^èvr]v  innerlich  begründet  erscheinen  lässt,  und 
3)  weil  er  paläographisch  ohne  Schwierigkeit  ist.  Es  wurde  zu 
viva  die  Variante  zt)v  in  der  Form  tj  ti)v  an  den  Rand  gesetzt, 
das  Eindringen  dieser  beiden  Worte  in  den  Text  hatte  dann  die 
Interpolation  des  ersten  >"  zur  Folge.  Man  darf  für  die  voraus- 
gesetzte Form  der  varia  lectio  auf  Antipb.  VI  15  verweisen,  wo 

CO 

die  Angaben  àyâyw  rj  N,  àyayeïy  A  auf  ccyâyu  r  àyayeïv  für 
den  Arclietypos  führen.1) 

XI  hypoth.  halte  ich  die  Worte  tiqoç  avtoy  oV  (ôk  A)  ini- 
tçôjtov  tivoç  vîdç  für  eine  Variante  zu  den  vorhergehenden  nçbç 

%ov%ov  6  viôç.  Mit  Sauppe  ôV  Inix^onov  tivoç  herauszunehmen 

 — _ — .  . 

1)  Nur  zweifelnd  mache  ich  danach  den  Vorschlag  Iii  02  xai  tï  «r- 
rriv  [ârptjçtïro  Ç]  Ißtä&ro,  iffyir  clv  ix  raiv  narçqiaty.  Die  i&tywyii  stand 
dem  Petitor  gegen  den  Possessor  zu;  die  Phile  konnte  deshalb  dieselbe  nor 
in  Anwendung  bringen,  wenn  sie  an  der  Besitzergreifung  gehindert  wurde, 
nicht  aber,  nachdem  sie  mit  Erfolg  Besitz  ergriffen  hatte.  Die  gestrichenen 
Worte  stehen  mit  dieser  Auffassung  in  Widerspruch,  weil  jedem  nur  das  ge- 
nommen werden  kann,  was  er  bereits  besitzt;  sie  erwecken  die  Vorstellung, 
als  ob  durch  ißdä&v  tty  ein  Erfolg  und  nicht  vielmehr  ein  blosser  Versuch 
bezeichnet  werden  sollte. 


i 

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ZUn  TEXTKRITIK  DES  ISAIOS 


357 


and  vor  6  vîbç  zu  transponiren,  erscheint  bedenklich,  weil  1)  prin- 
cipiell  die  erste  Hand  den  Vorzug  vor  den  Varianten  hat  und  weil 
2)  in  dem  besonderen  Fall  avtbv  und  vîbç  gegen  tovtov  und 
6  vîbç  nicht  haltbar  sind. 

Eng  verwandt  mit  dieser  Stelle  erscheint  III  7  fibr  eôoZe 
itaçaxQÎina  ev&vç  töte  ta  ipevdrj  fiaQtvçraai  Ntxôôr^oç,  Ini- 
âideixtcu  [tore  nâat]'  TtQoarxei  dè  xal  naç'  vylv  .  .  . 
ltyx$rp>cu  tî}»  tovtov  fiaçtvQiav.  Ich  streiche  hier  tote  itâai 
aïs  Variante  zu  dem  vorhergehenden  töte.  Der  Sprecher  hat  in 
der  früheren  Verhandlung  (tote  näai)  gezeigt,  dass  das  Zeugnis» 
des  Nikodemos  falsch  war,  nicht  aber,  dass  es  falsch  schien; 
dass  dasselbe  den  Richtern  damals  falsch  schien,  hat  er  dagegen 
in  den  vorhergehenden  Paragraphen  der  vorliegenden  Rede  aus- 
führlich bewiesen.  Daraus  ergiebt  sich  die  vorgenommene  Strei- 
chung von  selbst;  es  liegt  genau  dieselbe  Form  der  transitio  vor 
wie  §  55  wç  fièv  ovv  rjyyvt'oato  xai  eXaßev  toç  ovaav 
Itttiçaç  tj;v  yvvaîxa,  imâéâeixtat  xai  fiefiaqtvQi^tar  u>ç  â' 

Dass  auch  wirkliche  Interpolationen  vereinzelt  schon  in  den 
Text  von  A  pr.  eingedrungen  sind ,  kann  nicht  bezweifelt  werden 
und  ist  auch,  wenn  die  varia  lectio  des  Archetypos  interpolirl  war, 
gar  nicht  zu  verwundern.    Man  kann  bewusste  und  unbewusste 
unterscheiden.  Wenn  ein  widersinniges  ij  nach  einem  Coraparativ 
sich  eindrangt  wie  III  28,  oder  ein  ungehöriges  xotî  nach  aXlv 
wie  I  37,  VII  33  —  vgl.  Anliph.  I  3,  wo  auch  N  einmal  richtig 
weglüsst  — ,  so  braucht  man  dabei  nicht  an  absichtliche  Entstel- 
lung zu  denken;  schlimmer  ist  schon,  wenn  zwei  scheinbar  coor- 
dinate Begriffe  fälschlich  durch  xat  verbunden  sind  —  vgl.  Lyc. 
Leoer.  §  100  v.  54,  wo  der  Vers  jeden  Zweifel  ausschliesst  — ; 
ganz  krasse  Interpolation  aber  liegt  vor,  wenn  I  21  //tag  àel, 
wie  Scheibe  vermutlich  aet  einer  ursprünglichen  Diltographie  der 
Endsilbe  -5g  seinen  Ursprung  verdankt  und  wenn  II  22  nâvtaç 
[àv&Qumovç]  av  ol^cu,  wie  schon  Dobree  vermiithele,  das  von 
Bekker  richtig  gestrichene  ctv&Qtonovç  (in  A  mit  der  gewohnlichen 
Abkürzung  àvovç  geschrieben)  aus  einer  Dittographie  des  folgen- 
den av  entstanden  ist.    Das  Eindringen  der  Interpolation  in 
A  pr.  erklärt  sich  in  beiden  Fallen  daraus,  dass  schon  im  Arche- 
typos die  Interpolation  einen  Bestandtheil  des  fortlaufenden  Textes 
bildete.  r 

Herrn«.  XIX.  24 

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358 


BUERMANN 


Etwas  weiter  führt  IX  7  àvayxaïov  fiol  lotiv  .  .  .  èléyxtiv 
ipevôuç  ovaaç  ràç  dia&rfxaç  <xç  kitoir}oato.  eixoç  yàç  xtl. 
{cixoç  om.  pr.,  in  ras.  add.  1).  Es  konnte  hier  an  und  für  »ich 
ènoiTiaaxo  wohl  corrumpirt  sein,  zwar  nicht  aus  htoir^afto, 
wie  Reiske  wollte  —  das  gäbe  eine  unerträgliche  Tautologie  —, 
wohl  aber  aus  Irroçloavro ,  wie  Dobree  vorschlug;  man  könnte 
auch  an  aç  {ovdenutTtor*  hitfvoç)  êrronjaaro  oder  ähnliches  den- 
ken. Ich  gebe  aber  auf  alle  solche  Verinuthungen  nichts,  weil  elxoç 
von  erster  Hand  fehlt;  ich  glaube  danach  annehmen  zu  müssen, 

tnoiijoaro 

dass  im  Archetypos  aç  eixoç  stand,  und  dass  Apr.  in  diesem 
Fall  den  Nachtrag  fälschlich  als  Correctur  für  elxbç  betrachtete.1; 
Ist  diese  Vermuth  un  g  richtig,  so  ist  aç  ursprünglich  nichts  als 
eine  Wiederholung  der  Endsilbe  vou  ôia&ijxaç;  ein  Corrector  des 
Archetypos  hat  dann,  um  Sinn  in  die  Dittographie  zu  bringen, 
eizoiyoato  inlerpolirt.  Diese  Erwägung  ist  massgebend  für  mich, 
wenn  ich  die  von  Dobree  bereits  als  möglich  hingestellte  und 
neuerdings  von  Herwerden  wieder  befürwortete  Streichung  der 
Worte  aç  enoiioato  allen  anderen  Vorschlägen  vorziehe.  Ob  I  14 
ovtuiç  [ioç  àa&Evùiv]  eine  ebensolche  durch  Dittographie  veran- 
lasste Interpolation  vorliegt,  stelle  ich  der  Beurtheilung  anderer 
anheim. 

Ein  zwischen  zwei  äusserlich  parallel  erscheinenden  Satz- 
gliedern interpolates  xai  ist  von  Baiter  gestrichen  XI  38  cf... 
evjtoçoç  ù>v  [xai]  firjôe^ia>  tnifiéleiav  noiov/ueyog  (paivoi^y. 
Ich  habe  oben  das  X  17  zwischen  ovoiav  und  oïxo&ev  stehende 
xai  verdächtigt;  ich  mochte  ebenso  auch  VHI  26  wdeiv,  èxfiâl- 
Xeiv  xai  xwkveiv  ovv&a7tteiv  lieber  xai  streichen  als  mit  Scheibe 
ein  zweites  xai  vor  kxßdXXeiv  einschieben.  Man  vgl.  n  14  vyiai- 
vo)v,  ev  (pçovùjv,  ev  vowv,  wo,  nebenbei  bemerkt,  keins  der  drei 
Glieder  gestrichen  werden  darf,  weil  sonst  eine  Verbindungspartikel 
nothwendig  wäre.  Verwandte  Stellen,  an  denen  die  Interpolation 
aber  erst  von  den  Correctoren  vollzogen  ist,  sind  I  49  léyoneç 
xai  diioxvQiÇôfievoi,  XI  35  el%ov  xai  xaxtûç  âiéxhjxa. 

IV  14  ftwç  ovx  av  vfiâç  ye...  noXv  [fiàXXov]  hoifioreçàv 
ttç  naçaxQOvoao&ai  ly%eiQi'jaat\  kann  man  zweifelhaft  sein,  ob 
eine  (unbewusste)  Interpolation  (vgl.  V  8  nlelm)  oder  eine  Va- 

TûTt 

1)  Vgl.  Dinarch  I  8  iV  red  â^uo>  A,  fV  rçT  tor*  N,  also  iv  r»  ärj^w  s*a. 


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ZUR  TEXTKRITIK  DES  ISA10S 


riante  vorliegt;  sicher  aber  ist  meines  Erachten*  Hie  Sireichung 
selbst,  weil  pâllov  in  Begleitung  eines  Comparativs  sonst  nur  in 
der  Weise  erscheint,  dass  es  demselben  nachgestellt  wird,  und 
*war  meistens  zu  dem  Zweck,;  vor  einem  nachfolgenden  ?;  den  Com- 
[laradvhegrifT  wieder  aufzunehmen. 

Man  wird  es  unter  diesen  Umständen  begreiflicli  finden,  dass 
kh  es  Torziehe,  an  einigen  Stellen  auch  «lie  Partikel  6h  zu  strei- 
chen, statt  sie  in  y%  oder  öS/  zu  verwandeln.  Man  vergleiche  dazu 
die  Stellen,  an  denen  schon  oben  Interpolation  von  xal  und  piy 
Termuthet  ist.  Es  gehören  hierher  I  12  oî\fà]  kbquIösv,  III  21 
Hiôè](i*y  lybç,  III  50  aUov  [de],  72  fit  ytvoptvwv  [ôh\ 
76  èvayvfuaetai  [df],  V  16  âià  \âe]  rcrika,  wo  der  Gedanke  keine 
Veranlassung  bietet,  mit  Dobree  eine  Lücke  anzusetzen,  ferner 
VI  59  êict  [àe]  tavza,  wo  man  nicht  auf  Grund  einer  solchen 
Überlieferung  ein  ganz  vereinzeltes  äs  im  Nachsatz  conserviren 
winï,  und  vielleicht  auch  XI  50  ov[St]  yàç  èXeiTOvçyow  âtà 
rmo  y*  Jrsov  ovât'v.  Es  tritt  an  einigen  dieser  Stellen  noch 
als  erleichterndes  Moment  für  die  Streichung  hinzu ,  dass  sich  <te 
als  falsche  Wiederholung  eines  vorhergehenden  oder  nachfolgenden 
àt  auffassen  lässt. 

Von  sonstigen  Fehlern  mag  der  der  Assimilation  besonders 
hervorgehoben  werden.  Ich  greife  von  anerkannten  Beispielen 
heraus  III  70  ore  .  .  .  èÇêdiôov  o  "Evâioç  xijv  yvv aixa,  knt- 
tçéfiete  vfAtiç  (tîJ  yvvaixï  A),  IV  26  toç  ovSsttwTZOte  ix  ê  ivy 
àiâ<poQOt  r^oav  (ixeïvoi  A),  V  33  t<p  iyyvrjaa^ivy  Jixatoyévrj 
{itxaioyévu  A).  Vgl.  XI  37.  Dahin  gebort  auch  VII  5  tovtrnv 
dvo . .teXevTtjoaviwv  A  pr.,  wo  Dobsons  Angabe  ungenau  ist.  Das 
erhaltene  âvo  hat  weder  einen  Accent,  noch  ist  die  Rasur  eines 
wichen  Ober  dem  v  sichtbar.  Man  hat  deshalb  dvotv  für  pr.  an- 
zusetzen und  Verderbung  des  von  Scaliger  hergestellten  xovxwv 
Ho  htXevTijOay  durch  Assimilation  an  vovzotv  anzunehmen. 

Die  erste  dieser  Stellen  giebt  eine  Verbesserung  an  die  Hand 

für  III  69  7vûç  av  vpeiç  iittTçéipcne  hmdixât£o9cu  rtp  %ov 

nîçQov  9 dip  TOv"Evdiov  tov  IÏvqqov  xlrjçov  avev  Ttjç  yvijolaç 

fhyatQÔç.  Reiske  erkannte  die  Unmöglichkeit  des  Dativs  tip  Mfp 

UBd  wollte  dafür  den  schon  von  Aldus  gebotenen  Dual  rat  &eiw 

herstellen.    Die  Zürcher  erkannten  die  Unzulüssi^keit  auch  dieser 

Lesung  —  es  waren  nicht  zwei,  sondern  drei  Oheime  vorhanden  — ; 

die  ?on  ihnen  gemachten  Vorschläge  aber  können  ebenso  wenig 

24* 


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3K0 


BUERMANN 


befriedigen.  Gegen  Sauppe  (tov  tov  TIvççov  d-etov  viby  "Eydiov) 
ist  geltend  zu  machen,  dass  &ttbg  für  eloTtotytog  nur  in  den 
Inhaltsangaben  ebenso  wie  bei  den  Grammatikern  gebraucht  wird, 
nicht  aber  in  den  Beden  selbst;  Baiters  Streichung  erklärt  die 
Verderbting  nicbt.  Ich  lese  of  tov  TIvççov  &eïoi  und  nehme 
an,  dass  der  Dativ  auf  Rechnung  des  vorhergehenden  krtetçétpate 
zu  setzen  ist.  Did  dem  Gedanken  entsprechende  ausdrückliche 
Hervorhebung  des  Verwandtschaftsverhältnisses  findet  sich  ebenso 
§  70  èrrerçénere  vpeïç  of  9e7oi,  der  Zusatz  tov  TIvççov  steht 
in  einem  offenbaren  und  beabsichtigten  Gegensatz  zu  dem  folgen- 
den rov  TIvççov  mlrjçov,  und  die  verschränkte  Wortstellung  end- 
lich ist.  ebenfalls  ganz  im  Geist  des  Isaios.  Ich  verweise  dafür  auf 
das  markante  Beispiel  IV  24  tovaâê  toïg  ovyyeyé«tv  avtolg 
irttdixctoao&ai  ovufptgpt  ttôy  Nixoatçâtov  fiSIXov  rj 
Xaçtââtjv. 

X  23  âetvotata  yàç  (erv)  necyttov  yévotto,  ei  .  .  .  nçooXrj- 
tpovraif  fyù  êk  tijg  ftyzçoç  ovoijg  xvçfaç  yat  tx  ttôy  avtiov 
Kvçojvtôij  ysyEvrjfiévoç  et  fttjâè  toy  tt,ç  fttjtçbg  xXijçov  Xtjiffopat. 
Die  Worte  ovorjç  xvçiag  sind  mir  nicht  verständlich;  ich  schlage 
deshalb  toy  xvçiog  vor,  was  sich  dem  vorhergehenden  Genetiv  trg 
i*r/tçbg  leicht  assimiliren  konnte,  Der  Sprecher  führt  zwei  Gründe 
für  sein  Verlangen  an.  Er  ist  erstens  als  mündiger  Sohn  einer 
Erbtochter  xrçtoç  seiner  Mutter  und  kann  deshalb  das  dieser  zu- 
fallende Erbe  beanspruchen  ;  er  ist  ausserdem  dem  ursprünglichen 
Erblasser  nicht  entfernter  verwandt  als  seine  Gegner,  er  kann 
deshalb  um  so  mehr  Gleichstellung  mit  «Kesen  verlaugen:  es  w«re 
schrecklich,  wenn  er  nicht  einmal  das  Erbe  seiner  Mutter  erhielte. 
Dass  dies  nichts  weiter  als  eine  blosse  Spiegelfechterei  mit  Worten 
ist  —  das  Erbe  des  Xenainetos  war  gar  nicht  durch  Verwandt- 
schaft, sondern  dnreh  Adoption  in  die  Hflndc  der  ligner  gekom- 
men — ,  thut  nichts  zur  Sache;  Isaios  hat  Grosseres  geleistet. 

Dasselbe  Heilmittel  scheint  angezeigt  für  IH  25  ov  toiwv 
q>aiyerat,  alV  o  fih  StyoxXi"jç  nçbg  tovg  è7Cttvxôvtàç  ôvo 
hftaçtvçtjaâftevoç  tiy  ftaçtvçiay  tavttjv,  Ntxôâtjpog  âè  ovtoai 
(ovroç  »;v  A)  ira  ftôyoy  ftâçtvça  rraçaxaXFoaç  f*e&*  eavrov 
toy  rçitàXavTor  o'ixov  xtx%i]iihtp  èyyvrtrat  tprjat  t>;v  àèeX- 
tpr/v.  Das  Participiiim  txf*açrvçT]<râtJ*voç  passt  nicht  in  de« 
Satz.  Man  hat  sich  bislang  mit  einer  erneuten  Ergänzung  des 
vorhergehenden  tpafoerat  benolfen;  dagegfeb  spricht  aber  1)  die 


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ZUIi  TEXTKRITIK  WSS  ISAIOS 


enge  Beziehung;  der  beiden  Glieder  4  f*h  —  Nix.  dé,  die  eine 
gleiche  Behandlung  verlangen,  und  2)  der  Umstand,  dass  der 
Sprecher  bei  der  vorausgesetzten  Ergänzung  die  Ekmartyrie  ab 
Thalsache  anerkennen  würde,  während  er  doch  §  18  r]v  JI^c-. 
tiôtjÇ  owe  àvaôéôextat  aôtoîç  und  §  23  hfia^ivQtay,  ü$  q>i]Oi, 
noiovfitvoç  .  .  .  tjJ>  èxfiaçtvQiay  n  oiijoaq  &qi  (paoiy  yon 
solcher  Anerkennung  sehr  weil  entfernt  ist.  Wenn  sich  nun  das 
erste  Bedenken  auch  allenfalls  durch  Anselzung  einer  Lücke  nach 
fAaçtvyiav  fatnrjv  beseitigen  liesse,  so  ist  doch  das  zweite  nur 
zu  heben,  wenn  mau  das  Participium  in  den  Infinitiv  IxfiafttvQrj- 
oaoâat  —-  abhängig  von  dem  folgenden  wiial  —  verwandelt  und 
Assimilation  an  naQaxa/Leaag  annimmt. 

Im  Uebrigen  sind  Fehler  in  den  Endungen  auch  sonst  nicht 
seilen,  ohne  dass  man  gerade  an  Assimilation  zu  denken  braucht 
Man  wird  vielleicht  daraus  schliessen  dürfen,  dass  von  der  beson- 
deren Art  der 'Abkürzung,  die  darin  besteht,  dass  der  der  Endsilbe 
vorhergehende  Consonant  Übergeschrieben  und  dann  die  Endung 
selbst  weggelassen  wird,  in  dem  Archetypes  von  A  ein  ausge- 
ifehnterer  Gebrauch  gemacht  war,  als  in  A  selbst.  Die  besonders 
häufige,  von  den  Correctoreu  aber  in  den  meisten  Falleu  bereits 
richtig  gestellte  Verderbung  von  iu  in  uiv  scheint  ihren  Grund  in 
der  Anwendung  des  Zeichens  *v»  zu  halten,  welches  in  «liieren  Rand- 
schrillen  für  tu  gebraucht')  in  A  nur  noch  den  Werth  von  iav 

* 

hat    Ich  verbessere  folgende  Stellen. 

II  9  ovtü*;  ktdido(€v  aèirjy  'Hleltp  ^ijpijTf  c'fti,  xal  6  Me- 
venXfjÇ'  ttjw  te  iiQûhta  cutoèldiuoiv  avttZ.  Die  Verbesserung 
ccnoöiömtütv  für  ertiôidioaiv  ist  sicher;  die  Unmöglichkeit  von 
av%({  kann  ebenso  wenig  einem  Zweifel  unterliegen ,  weil  die 
Mitgift  nicht  an  den  zweiten  Gatten,  sondern  an  die  Brüder  als 
•AVQioi  zurückgezahlt  wurde.  Scheibe  streicht  deshalb  das  Wort 
Ich  lese  avvtjg  und  vergleiche  Iii  78  tUa  naq  övov  Uofiioono 
Ttv  ftçoïxa  aùvijç. 

V  7  rjpq>€Opfaeviijtilv  atiamç  %Ov  xh'iQOv^  tpâlxwir 
ohfi  noii]%Hpai  vidi;      Aldus,  vq>  '  bhjv  A  pr.,  èqj'  ölov  corr.  2). 
Fuhr  will  von  der  Lesung  der  Aldina  ausgehend  rij  ovaiq  nach 
ÖXji  auf  Grund  der  Hypothesis  einsetzen,  die  Gorrectur  vou  ohp 

1)  Vgl.  LdhnMtn  die  tachy  graphischen  Abkèrzuftgen  §  17.   Qua  ge* 

wohnlich  im  Coistioianus  (F)  des  Aiscliines.  :  •  ,  i 


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362  BUERMANN     ' » 


zu  oXov  weist  aber  vielmehr  auf  einen  Fehler  in  der  Endung; 
man  vgl.  z.  B.  XI  5  7iç<MJr(xev  Schümann,  nçoorputj  pr.,  nqoarpoi 
corr.  2.  Ich  lese  èq>'  oXuj  und  kann  nun  aus  dem  Vorhergehen- 
den ti[)  xX^ttt  ergänzen. 

V  16  xai  èXctxofiev  %o  ftéçoç  exaotoç.  Dass  der  Accusaliv 
sich  bis  heute  in  den  Texten  erhalten  hat,  kann  nur  auf  einem 
blossen  Uebersehen  beruhen.  Reiske  hat  Vll  25  denselben  Fehler 
richtig  corrigirt,  an  anderen  Stellen  ist  dies  bereits  in  A  selbst 
geschehen.    Es  muss  heissen  %ov  fxtQovç. 

Vll  26  àXXà  xai  QçaovftovXoç  ovx  äncpioßijKüv  avtq  t{yyi$ 
ôeôtjXwxev.  In  unser n  Texten  fehlt  seit  Aldus  avnji  ;  vergleicht 
man  aber  III  55  6  Sevoxlrfi  avtoç  .  .  .  ^fia^tvçr^ 

so  wird  man  die  Verwandlung  in  avtbg  der  Streichung  vor- 
ziehen. 

An  einer  ganz  ähnlichen  Stelle  derselben  Rede  Vll  18  ïçyotç 
tpaveçuç  fueuaçTvçrjxccoiv  widerstrebt  der  Plural  eçyoïç  dem  ge- 
wöhnlichen Sprachgebrauch.  Es  steht  sonst  auch  bei  mehreren 
Subjecten  regelmässig  der  Singular  eçytp,  so  unmittelbar  nachher 
§10  fQyq*  yàç  ovtoi  (paveçov  tovto  nenoirjxaoiy  ebenso  11  38 
xal  êfioi  n<xQ%vQOvv%aç  eçy<p  xai  ov  Xöytp,  VI  12  tovg  am- 
âixovç  èntôeiÇiû  eçyq)  v/nïv  %av%a  fUfiaçrvçrjxotaç,  Vermuthlicb 
ist  danach  der  Singular  auch  Vll  18  herzustellen. 

Zweifelhaft  ist  mir,  ob  auch  I  2  avtoîç  zovttov  ioQfÄOiQtjoai 
hierher  zu  rechnen  ist.  Ich  möchte  statt  des  unmöglichen,  von 
Scheibe  gestrichenen  iovtwv  vielmehr  tovtoiç  lesen.  Die  Verbin- 
dung avroïç  zovtoiç  würde  durch  den  folgenden  Gegensatz  ovtoi 
ök  hinreichend  motivirt  sein. 

III  10  ôtjXov  yàç,  oti  xbv  ccvtov  tçénov  6  àôeXcpôç  avtry 
anaat  %olç  nXtjaia^ovaiv  lôeôwxei  scheint  mir  die  Verbesserung 
èxôéôutxev  zweifellos,  und  wenn  idh  rechtzeitig  bemerkt  hätte,  dass 
sie  nicht  erst  von  mir,  sondern  schon  von  Reiske  herrührt,  so 
würde  ich  sie  in  den  Text  gesetzt  haben.  Das  Plusquamperfeclum 
ist  wegen  der  Worte  rj  öoot  vateçov  iftXrjoiaÇov  t&eXevjrjxéfOç 
kxsivov  unmöglich.  Es  liegt  eine  Bemerkung  Vom  Standpunkt  der 
Gegenwart  des  Sprechers  vor. 

Von  anderen  fehlerhaften  Stellen  schliesse  ich  nur  eine  kleine 
Auswahl  von  solchen,  die  einiges  sachliche  Interesse  bieten,  in  der 
Reihenfolge  der  Reden  an. 


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ZL1K  TEXTKIUT1K  DES  ISA10S 


36H 


III  61  ha  ovv  f*r  naçà  %ov  h%v%6v%oç  tüv  xh'{owv  al 
Xr^eiç  %o7ç  àfAqHOftijTÛv  ßovXofAivoig  yiyvwvtai,  xoi  /ui  UiÇ 
fçitfiiu>  %iov  xXijQtoy  l/iidtxâ&o&al  riveç  loX/muot,  jovtov  Yvexa 
Ta*;  tniôtxaaiuç  o\  eionoiijtot  nâvteç  notovvtai.  Der  Vorlheil, 
den  die  Epidikasie  den  Adoplirten  ebenso  wie  jedem  andern  ge- 
währte, ergiebl  sich  aus  der  gesetzlichen  Bestimmung,  nach  welcher 
jeder,  der  auf  ein  bereits  zugesprochenes  Erbe  Anspruch  erhob, 
verpflichtet  war,  denjenigen,  der  den  Zuspruch  erhallen  halle,  vor- 
zufordern.1)  Es  war  auf  diese  Weise  unmöglich,  dass  ein  Adoptirler, 
der  sich  die  Epidikasie  halle  erlheilen  lassen,  ohne  Kenntniss  einer 
später  von  anderer  Seile  eingereichten  Lexis  blieb;  dieser  Begriff 
wird  also  in  den  verderbten  Worten  naçà  tov  ivtvxôvtoç  zu 
suchen  sein.  Nimmt  man  naçà  ~  praeter,  so  wird  sich  derselbe 
wohl  hineinbringen  lassen;  ich  vermuthe  und  verbinde  ua^a  tovç 
xvxôvtaç  %ûiv  xlr^çatv.  Der  Satz  xai  wg  Iqy^wv  xtX.  giebt 
nur  die  weitere  Folge  des  ersten  an. 

V  26  IlQ(ü*aQxity)  yàç  Ilotafiito  eâioxe  z/txaioyivrjç 
%fv  àôehprp  tt)v  laviov.  Diese  Lesung  ist  nur  zu  vertheidigen, 
wenn  man,  wie  neuerdings  wieder  Naber  und  Caillemer  gelhau 
haben,  an  den  alleren  verstorbenen  Dikaiogenes  denkt;  das  ist  aber 
meines  Erachtens  ganz  unmöglich.  Es  werden  in  §  5  die  Manner 
aufgezählt,  welche  die  Schwestern  jenes  Dikaiogenes  bei  Lebzeilen 
desselben  heiratheten  ;  darauf  folgt  §  6  die  Erzählung  von  seinem 
Tode.  Wäre  nun  wirklich  schon  bei  seineu  Lebzeiten  die  eine 
der  Schwestem  zum  zweiten  Mal  mit  Protarchides  verheirathel 
worden,  so  konnte  dieser  Name  in  §  5  gar  nicht  fehlen;  er  mUssle 
entweder  neben  dem  Namen  des  ersten  Mannes  oder  noch  besser 
statt  desselben  angegeben  sein,  weil  niemand  den  Ausdruck  §  6 
ol  rpéreçoi  jcaxéoeg  auf  etwas  anderes  als  auf  die  vorhergc- 
nannten  Personen  beziehen  kann.  Ich  haJte  demnach  daran  fest, 
dass  in  kavzov  ein  Fehler  steckt.  Die  bisher  gemachten  Ver- 
besserungsvorschläge siud  —  das  muss  anerkannt  werden  —  ent- 
weder sachlich  unmöglich  oder  ohne  paläographische  Wahrschein- 
lichkeil; am  ersteu  könnte  man  sich  noch  Jixatoyévovç  für  iaviov 
gefalleu  lassen,  wenn  der  bestimmte  Artikel  nicht  wäre.  Will  man 
dem  letzleren  gerecht  werden,  so  kann  man  Meve&pov  für  laviov 
als  eine  entfern  le  Möglichkeit  hinstellen.    Sachlich  würde  nitiits 


1)  VgL  (Dein.)  gg.  Macart.  §  15  f.,  gg.  Olympiodor.  §  29. 


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B LEHMANN 

* 


dagegen  einzuwenden  sein.  Menexenos  war  nach  §  44  sur  Zeit 
der  Rede  nicht  mehr  am  Lehen1),  seine  Schwester  hatte  also  zu 
dieser  Zeit  in  der  That  Anspruch  und  zwar  ungetheilteu  An- 
spruch auf  das  Erhe  ihrer  Mutter.9)  Sie  war  ausserdem  durch  den 
Tod  ihres  Bruders  ebenso  in  die  Vormundschaft  des  Dikaiogenes 
gekommen,  wie  schon  früher  die  Kinder  des  Theopompos;  sie 
musste  also  auch  von  diesem  verlobt  werden.  Dass  Eigennamen 
auch  sonst  wohl  vereinzelt  durch  Pronomina  verdrängt  sind,  lässt 
sich  aus  VI  48  schliessen,  wo  EvxtitfAOvog  von  corr.  1  herrührt, 
während  für  die  erste  Hand  anzusetzen  ist  . .  % . .  mit  Rasur  eines 
Accents  oder  Spiritus  über  der  zweiten  und  über  der  letzten  Stelle. 

VI  1  oie  yoQ  iiç  SuteXiav  èÇénlei  %QLt]çagx^>  Xatqéatqa- 
%oç.  Ghairestratos  war  nach  §  60  zur  Zeit  der  Rede  noch  ein 
Jüugling,  er  kann  also  nicht  52  Jahre  früher  (vgl.  §  14)  an  der 
Expedition  nach  SiciUen  ^teilgenommen  haben.  Schümann  suchte 
dem  entsprechend  einen  Fehler  in  ZixeXiav;  Scheibe  dagegen  hat 
nach  dem  Vorgange  von  Reiske  und  Dobree  unter  Zustimmung 
Kaysers  auch  die  Möglichkeit  offen  halten  zu  müssen  geglaubt, 
dass  Xaiçéatçajoç  verschrieben  sei  für  OavôotQcrtoç.  Diese 
Möglichkeit  wird  abgeschnitten  durch  die  Worte:  ofiatç  ôè  deo- 
pèvutv  tovtùiv  xai  ovteÇéftlevoa  xat  ovvedvajvxijoa.  Chai- 
restratos  müsste  nach  diesen  Worten  trotz  jener  Aenderung  zur 
Zeit  der  sicilischen  Expedition  schon  am  Lehen  gewesen  sein,  weil 
er  sonst  den  Sprecher  nicht  hätte  bitten  können;  es  würde  sich 
also  wieder  für  ihn  ein  Alter  von  mehr  als  50  Jahren  ergeben. 
Der  Fehler  kann  demnach  nur  in  eig  2ixeXlav  stecken.  Vielleicht 
ist  es  gestaltet,  dafür  nach  11  6  brteç  avtol  èv  i)Xixia  ènï  to 
ajçateveo&ai  izQcuiôfju&a  zu  vermulhen:  Iv  t)luUq  wv.  Dass 
jene  Fahrt  des  Chairestratos  seiue  erste  war,  geht  aus  dem  Zu- 
sammenhang zur  Genüge  hervor. 

VI  46  uhjxe  fièv  avuji  %rjç  &vyatç6<;  tîjg  Evxtifiovoç  wç 
ovarjg  kntxXrßOv  xai  avzov  tov  xhçov  %ov  Evxtïjnovoç  néfA- 


1)  Dass  die  Bemerkung  er  Mwé^woç  iQUÙy  taXävtoty  notrioâfiwos  àni- 
&avt  tiqw  (tva&tïvai  nicht  auf  den  Vater  des  Dikaiogenes  U  bezogen  werden 
kann,  hat  Dobree  bemerkt.    Er  conjicirte  deshalb  èxttyoç  statt  MtvQtvoç. 

2)  Es  lässt  sich  hiernach  die  Bemerkung  in  §  9  i^Xaat  pev  tqv  Krjtpt- 
ooifHÙvioç  tov  nautyutas  &vyaréçn  ix  tov  fUçovç  sehr  wohl  als  beabsich- 
tigter Anachronismus  auffassen  und  vertheidigen ,  eine  Möglichkeit,  die  ich 
Khein.  Mus.  32  S.  357  nicht  hinreichend  gewürdigt  habe. 


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ZUH  TEXTKRITIK  DES  ISA10S 


365 


utov  futyovg.  Wie  Androkles  dazu  gekommen  sein  soll,  auf  den 
fünften  Theil  der  Erbschaft  Ausbruch  zu  machen,  ist  ein  völliges 
Rathsei.  Es  waren  zur  Zeit  der  Rede  zwei  Tochter  Euktemons 
mit  ihren  Nachkommen  vorhanden;  Aodrokles  verlangte  von  diesen 
die  eine,  die  verwittwet  war,  als  Erbtochter  für  sich  zur  Frau; 
daraus  folgt,  seit  die  Annahme  einer  Theiluug  der  Matter  mit  den 
Kindern  in  capita  glücklich  beseitigt  ist,  dass  Androkles  zu  gleicher 
Zeil  auch  auf  die  Hälfte  des  hinterlassenen  Erbes  und  nicht  auf 
irgend  einen  andern  Bruchtheil  desselben  Anspruch  machte.  Es 
kommt  noch  der  sprachliche,  schon  von  Reiske  genommene  An- 
sloss  hinzu,  dass  der  Artikel  vor  JUfxnfou  fehlt.  Ich  vergleiche 
Vll  23  ovâk  %ov  fiêQOvç  eïht-xey  (ähnlich  XJ  23)  und  schlage  %ov 
Htçovç  (»den  ihm  zukommenden  Aülheil)  für  sièfAmov  fié^ovç 
vor.  Es  findet  sich  in  derselben  Weise  bei  Dem.  XVJ1I  103  in 
den  geringeren  Handschriften  xat  %6  néfArctov  ftéçoç  %ùv  iprqmtv 
statt  «les  richtigen  aal  %b  fiéçoç  ».  ip.  in  2. 

VII  3  lyco  o*'  el  fiev  iiôça»  vfiàç  fiàliov  otnoèexppL&ovi; 
%àç  ôuxpafyfVQtaç  tj  jàg  ev&vâivUaç,  xaf  pâçtvçaç  riQQvßaXö- 
fMjv  pi}  IniâixQv  ehai  %o>  xXijçet.  Eine  Mehrzahl  von  Zeugen 
widerspricht  dem  Wesen  der  Diamartyrie,  weil  der  durch  dieselbe 
erhobene  Einwand  (jtij  inidixox  efocu  %ov  *Xï<qo*  naiâvjv  yvt/- 
oiwv  optw>)  unter  allen  Umständen,  ohne  dass  die  Berechtigung 
desselben  vorher  geprüft  worden  ware,  die  Durchstreicbuug  der 
Lexis  zur  Folge  hatte1);  das  Rechtsverfahren  begann  erst  nach 
Einreichung  der  Klage  wegen  falschen  Zeugnisses.  Es  ware  unter 
diesen  Umständen  vollkommen  widersinnig  gewesen,  die  Diawar- 
lyrie  von  mehreren  Personen  leisten  zu  lassen,  gerade  so  wider- 
sinnig etwa  wie  in  anderen  Rechtshä'ndeln;  die  Einreichung  einer 
Paragraphe  in  mehreren  gleichlautenden  Exemplaren.  Unsere  son- 
stigen Zeugnisse  stehen  mit  dieser  Auffassung  durchaus  iu  Ein- 
klang —  wenn  VI  43  und  44  der  Plural  dujtaQTVQOVv  und  dia- 
pit*aQ*vQrpLaQiv  steht,  so  braucht  man  nur  §  5  à  dtape/ut?™- 
Qtjxev  yAvÔQ<niX»çf  £§  26,  28,  05  zu  vergleichen,  um  zu  erkennen, 
dass  hier  ebenso  wie  III  23  %rtv  ixfiaçTvçiav  noiiaao&eU  <paaiv 
ovtoi  die  Handlung  eines  einzelnen  auf  die  ganze  Partei  über- 
tragen ist  — ;  ich  betrachte  deshalb  an  der  obigen  Stelle  die  Ver- 
wandlung von  fiâçtvQaç  in  nâçtvça  als  unumgänglich. 

X  11  £^  avtov  de  am  .  |  . .  ayayeiv  pr.    Ich  habe  die 

11)  Vgl.  V  17. 


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366 


BUERMANN 


Stelle  aufs  neue  eingesehen  und  io  den  beiden  Stellen  Rasur  zu 
Anfang  der  neuen  Zeile  deutlich  ein  ausradirtes  crv  erkannt.  Hier« 
von  ist  jetzt  auszugehen  und  das  um  so  mehr,  als  avayayeiv  einen 
für  den  Zusammenhang  der  Stelle  durchaus  geeigneten  Begriff 
enthält.  Ein  durch  Adoption  in  einen  fremden  olxoç  Ueberge- 
gangener  darf  seihst  in  Person  in  seinen  früheren  olxoç  zurück- 
kehren (ènavel&eïv);  er  darf  aber  nicht,  wie  dies  im  vorliegenden 
Fall  geschehen  war,  ohne  selbst  zurückzutreten,  einen  seiner  Nach- 
kommen in  denselben  zurückführen.  Man  könnte  als  Ausdruck 
hierfür  wohl  das  analoge  Decompositum  knavayayüv  erwarten; 
es  wird  sich  aber,  da  Parallelstelleu  fehlen,  die  Nothwendigkeit 
desselben  gegenüber  dem  von  der  Handschrift  gebotenen  àyayayeîv 
schwerlich  erweisen  lassen.  Streicht  man  nun,  wie  seit  Aldus  ge- 
schehen, das  auf  âh  folgende  äv ,  indem  man  dasselbe  nach  Ana- 
logie der  oben  behandelten  Stellen  als  einen  ungehörigen  Vorschlag 
der  nachfolgenden  Compositionssilbe  av-  betrachtet,  so  ergiebt  sich 
mit  Benutzung  der  einen  Stelle  Rasur  nach  %i  die  Lesung:  t£ 
avtov  dé  tiv'  avayayetv. 

Au  einer  zweiten  Stelle  XI  10  trjç  %o  avtà...  ôixalwç  pr. 
halte  ich  meinen  früheren  Vorschlag  trjg  to  alto  tip  naiöt  xai 
für  gesichert,  seil  ich  in  der  Rasur  rcJ  gelesen  habe.  Wenn  ich 
früher  vier,  wie  Schenkl  drei  Stellen  dafür  ansetzte,  so  erklärt  sich 
dies  daraus,  dass  das  langgestreckte  w  sehr  hauflg  den  Raum  von 
zwei  anderen  Buchstaben  einnimmt.  * 

Zum  Schluss  nach  so  viel  Conjecturen  noch  einige  Stellen, 
an  denen  die  handschriftliche  Ueber lieferung  bislang  noch  nicht 
zu  ihrem  Recht  gekommen  ist. 

Umgestellt  sind  ohne  Noth  seit  Aldus  I  2  noXXip  r;fiwv 
eQtjuiav  xarayvôyteç  und  IV  23  et  oïôs  %i  (%t  A)  ïna&ov. 
Ausgelassen  sind  die  eingeklammerten  Worte  an  folgenden  Stellen: 
III  74  Tûïv  &elwv  Tira  tovrtov  tûv  (vvv)  naçtVQOvvttuv,  Vil  11 
xai  ix  twy  avtiûv  (avnj))  yeyo*d>g,  IX  14  (patvetcu  âè  o  'Aotv- 
<pilo$  tut  tovtwv  làyuj  %à  fiéXXovva  (a/tavta)  ïoeo&cu  nçoei- 
ôatç.  Gleichwohl  ist  die  Kakophonie  VII  11  nicht  grösser  als  II  21 
ov%  o  vf  ix»  g  ovtôç  tat i  (ptXoxQijuarog,  und  ein  Dativ  wurde 
schon  von  Reiske  verinissl.  IX  14  dürfte  der  sonstige  Gebrauch 
des  lsaios  die  Stellung  von  anawta  zwischen  /uMorta  und  dem 
davon  abhangigen  kow&at  hinreichend  schützen  und  die  Umstel- 
lung ioeo&ai  ILianu  überflüssig  machen.  n 


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ZUR  TEXTKRITIK  DES  1SA10S  367 


V  36  liest  man  seil  Aldus:  tavtaç  âk  fiôvaç  ayayxao&etç 
ïiiiovçyiaç  Xtizovçyioai  an  à  toaavtr^  nçoaôèov  ovzu)  xa- 
Xtôç  ixoçr^yrjaev.  Dass  die  in  xalwç  liegende  Ironie  durchaus 
an  ihrem  Platze  sein  wurde,  wenn  sie  Uberliefert  wäre,  soll  nicht 
geleugnet  werden;  da  aber  A,  wie  bekannt,  xaxiïfÇ  bietet,  so  ist 
oicbt  abzusehen,  mit  welcher  Berechtigung  man  dem  Redner  statt 
der  sittlichen  Entrüstung  die  Ironie  aufzwingen  will. 

VII  31  hetvft)  ôè  nçoôrjkov  oxt  .  .  .  tçijnov  /roirçaet 
tow  oixov.  %i  TTçooçtoPTi;  tavtcti;  tàç  aâeXtpàç  .  .  .  e%ov- 
oas*  xjl,  So  steht  in  A,  nur  dass  statt  des  ftagezeiehens ,  wie 
häufig,  ein  Punkt  gesetzt  ist.  Jedes  weitere  Wort  der  Verteidigung 
wäre  UberUüssig.  Die  Beliebtheit  der  Selbsllragen  mit  nachfolgen- 
der Antwort  gerade  bei  Isaios  ist  laugst  bemerkt. 

VII  42  olxov  névte  jaXâvnuv  wird  gegen  das  allgemein  auf- 
genommene olxov  nivzezakavzov  geschützt  durch  X  23  olxov 
xitov  ïj  rmâçwv  takavtwv.  Dass  XI  42  Ttévte  taXctvtwv  ov~ 
«ov  wegen  des  folgenden  xai  rçioxiXîwv  dçaxfitijv  gar  nicht 
geändert  werden  kann,  bemerkte  schon  Reiske. 

VIII  29  twv  pkv  naXatùtv  àxotjv  fiaQxvçovvraç  (=  Reiske, 
fiag%vQOv>t(ov  A)  naçexôfievoç,  twv  âè  hi  Çatvziûv  %ovç  eiôôiaç 
haoxa  iovta>v,  ot  ovvflôeoav  rrag*  èxeivfp  tQeqpofiévrjv,  . .  .  ht 
ôi  ntQi  nccvtwv  tovtiuv  ßäoavov  oîxetwv  mqpevyötag. 
So  gut  wie  man  avti(v  zu  %çerpofiért;v  ergäuzt,  kann  man  auch 
uviovç  zu  neopevyôtaç  ergänzen.  Jedenfalls  ist  die  seil  Aldus 
übliche  Lesung  toviovç  statt  tovxtav  schon  deshalb  nicht  an- 
nehmbar,  weil  das  nackte  rtävtwv  für  die  Zusammenfassung  des 
Vorhergehenden  nicht  genügt. 

IX  15  bedarf  die  Ansetzung  der  Parenthese  —  -tcwç  tovto 
motor  ydrj  ;  —  einer  Rechtfertigung  nicht.  Erst  so  kommt  Klar- 
heil in  den  Salz  und  uur  so  lässl  sich  tovto  gegen  die  bisher 
übliche  Aeuderuug  in  tovtov  schützen.  Für  rôij  =  Nunmehr, 
nach  dem  bisher  Gesagten'  wird  niemand  Beispiele  vermissen. 

X  17  sieht  neçt  xyi^aia,  wie  Naber  conjicirle,  richtig  in  A. 

XI  9  muss  aus  demselben  Grunde  ovôe7ni)no%*  für  das  bis- 
herige ovntxmo%'  eintreten,  und  es  lttssl  sich  dies  nachträglich 
auch  durch  den  Sprachgebrauch  bestätigen.  Ich  habe  für  die  uu- 
uulielbare  Verbindung  von  ov  und  nutnote  kein  Beispiel  noliri 
—  V  43  sind  beide  Wörter  durch  yàç  getrennt  — ,  die  Verbin- 
dung ovôenuînote  dagegen  ist  ungemein  häufig.    Sie  steht  ohne 


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m        BUEKMANN,  ZUR  TEXTKRITIK  DES  JSA10S 


vorhergehende  Negation  u.  a.  11  ?8,  IV  26,  VIU  15,  IX  20  {vgl.  29 
MÖBnünoTe),  33.    Ovdénote  findet  sich  IX  21,  30.  XU  6. 

II  1.7  hätte  ich  aus  A  wate  neQiçavwç  ànoôéâeixtai  vph 
(vulgp  fjt*7v)  hersteilen  sollen.  Es  kann  höchstens  zweifelhaft  sein, 
ob  nicht  dieses  vfilv  eine  unnütze,  auf  Rechnung  des  Schreibers 
zu  setzende  Wiederholung  aus  den  vorhergehenden  Worten  xcù  oi 
oçyewveg  vfiïv  ,nmaQ%vçijXOLQi*  ist  Man  vergleiche  die  ganz 
ähnliche  Stelle  VI  10  "Ott  pkv  ovv  âié&eto , ànoôéâeixzai 
vfiïv,  wate  xcttà  pè*  tovto  ipevârj  peftaQjvQtjxwg  'AvÔQQidrfc 
ànoôéâeixtai,  wo  vfûv  im  zweiten  GUede  ebenfalls  fehlt. 

Durchaus  unsicher  ist  meines  Erachtens  die  seit  Belker  reci- 
pirte:  Lesung  fyrwhitts  II  47  o  hi  iaovqv  ioitiov  èattv  statt  loi- 
nov  eozai.  Man  vgl.  §  27  ei  fikv  yàç  negp  tov  ovôfiatôs  l^H 
Öuz(pkQe%aif  oti  eaofiai  vibç  Mevexléovg,  und  man  wird  nicht 
in  Abrede  stellen  können,  dass  der  Sprecher  auch  in  §  -17  mit 
Beziehung  auf  die  Zeit  nach  der  Fällung  des  Urtheils  gesprochen 
haben  kann.  Unter  denselben  Gesichtspunkt  fällt  1  31  fiâ^v^aç 
eÇu  naQaoxèo&ai  (&n#  Scheibe),  indem  der,  Sprecher  an  den 
Zeitpunkt  denkt,  wo  er  die  Zeugen  wirklich  producireu  wird,  und 
ganz  ebenso  lässt  sich  auch  Vlll  13  ovtwg  olrjoôfAi&a  âelp  vfiâg 
%QÏg  i^eié^oiç  fiâçjvai  mateveiv  das  Futurum  qiijOÖ/ie&a 
(oiéfie&a  Herwerdeo)  fassen. 

,i  Andere,  handschriftliche  Lesarten  zu  vertheidigeu  halte  ich  au 
dieser  Stelle  um  so  weniger  für  meine  Aufgabe,  als  man  im  allge- 
meiueu  yjel  häufiger  in  die  Lage  kommt,  au  der  Ueberiieferung 
our  deshalb  ,  festzuhalten ,  weil  sie  nicht  zweifellos  , als  latsch  er- 
wiese ü  oder  nicht  einleuchtend  geuug  verbessert  ist,  als  weil  man 
wirklich  positiv  von  der  Richtigkeit  derselben  überzeugt  wäre. 

Berlin.    <    >  >m  .  H.  BUERMANN. 

!      '    lt'\     it,  :       ,  -  .  .  I. 

*  .        •     '  «    I»    •     .»«  H-  ,'l  *  ,  ' 

'  ' 1  >  j  !     '  I      i  '    '  i  I!  '      I  '  ■      |l       •       i        j      .if  I 

i  I     ni    ,   i     ,  ,  .  ,  ,  .  /  ;    •      «I.  »J  i  . 

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»  I  .   .  •  >        :       <  I    /  ,  »i        •  M  '  i 

ZU  DEN  SOGENANNTEN  AIAAEBE12. 

Aas  dem  Nachlass  Bergks  wurde  kürzlich  to  der  Schrift 
'Fünf  Abhandlangen  zur  Geschichte  der  griechischen  Philosophie 
und  Astronomie  von  Th.  Bergk.  flerausgegeben  von  G.  riinricWs, 
Leipzig  1883'  ein  Aufsatz  über  die  sog.  Visitationen  morales  ver- 
öffentlicht ,  welcher  die  Aufmerksamkeit  auf  diese  fast  vergessene 
Schrift  lenkte.')  Oie  Geschichte  der  Schrift  ist  folgende:  die  erste 
Ausgabe  erschien  hinler  dem  Diogenes  Laërtius  des  H.  Srephaniis 
outer  sog.  pythagoreischen  Tractaten  S.  470—482;  woher  Step  ha  - 
oiis  die  Schrift  genommen,  ist  nirgends  gesagt.  Zum  zweiten  Male 
worde  die  Schrift  publicirt  und  mit  tateinischer  Ueberselzung  lind 
mm  Theil  recht  giiten  Anmerkungen  versehen  von  Jo.  North  in 
den  Opvscula  mythologie*  physich  et  ethiea  von  Th.  fcale,  Amsterdam 
1688,  S.  704—731.  Es  ist  diese  Ansgabe  die  werthvollste  von 
allen  bisher  erschienenen,  da  durch  dieselbe  eine  Reihe  von  Fragen 
angeregt  und  in  verständigem  Siune  entschieden  wurde.*)  Kin 
Abdruck  der  disputationes  erfolgte  dann  in  der  alteu  Ausgabe  der 
bibliotheta  graec*  des  J.  Alb.  Fabricius  in  vol  XII  (1724)  S.  617—35. 
Hier  tritt,  was  seit  Stephanus  nicht  geschah,  wenigstens  die  Be- 
nntzung  einer  neuen  handschriftlichen  Quelle  hervor,  nämlich  des 
codex  Ùzensis.*)  Es  folgte  dann  der  ziemlich  mangelhafte  Ab- 
druck in  Orellis  opuscula  Graetonim  vettrum  senleMiostt  ' et  moralia 
T.II  209— 233.  Ordli  druckt  im  Anhang  auch  die  Noten  Norths 


1)  So  hat  sich  kürzlich  E.  Rohde  in  seiner  Recension  der  Bergkscheu 
Abhandlungen  (Gotting,  Gel.  Anz.  Nr.  1.  1 884  S.  24  f.)  mit  den  Disputationes 
t*schäftigt.  Wàs  derselbe  gegen  Bergk  vorbringt,  dans  dieser  Gelehrte  nicht 
wnau  hervorgehoben,  was  bereits  seine  Vorganger  ermittelt,  haben,  u*d  dasg 
seine  Argumente  oft  sehr  vager  Natur  sind,  bat  meinen  vollen  Beifall,    ,,  v 

2)  So  z.  B.  die  Zeit  der  Abfassung  der  Schrift,  über  den  Vf.  S.  704.  . 

3)  Fabricius  spricht  zwar  S.  Uli  einmal  von  manu  scrip  Ii  codices,  allein 
»hatte  eraichtHch"  keine  andere  Handschrift  als  den  coded  ti&ehsts1:  ,!- 


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370 


SCHANZ 


ab  und  fügt  eigene  hinzu.    Mullaclis  Abdruck  (Ausgabe  kann  man 
ja  nicht  sagen)  in  fragm.  philos.  I  544 — 552  hiingt  ganz  von  Orelli 
ab.    Es  soll  dies  durch  mehrere  Stellen  dargelegt  werden;  man 
wird  daraus  ersehen,  wie  ungemein  leichtfertig  Mullach  zu  Werke 
gegangen  ist,  indem  er  sich  nicht  einmal  die  Mühe  genommen, 
die  Ausgabe  des  Stephanus  nachzusehen.   M.  551  b  0.  230  stehen 
bei  Stephanns  folgende  Worte:  hi  di)  6  tag  t^ccg  twv  Xöywv 
eidug  èftwtaoéÏTat  xai  neçi  nâvttov  ôo&iôç  Xéyev  âéï  yo)ç 
tov  pUXXnvxa  ôç&ioç  Xéyev  neqi  (uv  ertiataxai,  izeqi  tovtwv 
Xéyev.  Ebenso  bei  North  und  Fabricius.  Orelli  druckt  rreoi  nàv- 
toiv  OQ&iög  Xéyev,  7teçt  u>v  kitlatatat,  rceçi  tovtwv  Xéyev.  Da 
Orelli  kein  neues  handschriftliches  Material  zur  Verfügung  hat  und 
die  hinzugefügten  Worte  auch  nicht  auf  Conjectur  beruhen  können, 
so  liegt  ein  Fehler  des  Setzers  oder  des  Abschreibers  vor,  ent- 
standen durch  eine  aberratio  oculorum.    Mullach  aber  baut  auf 
diesen  Fehler  eine  Conjectur,  er  schiebt  vor  den  irrlhümlich  aus 
dem  Nachfolgenden  wiederholten  Worten  neçi  cJv  éniotatai*  neqi 
TOVtojv  Xéyev,  um  sie  zu  halten ,  ein  xai  ein.    Ein  anderes  Bei- 
spiel: M.  552  a  0.  230  stehen  bei  Stephanus,  North,  Fabricius  nach 
avXéy  noch  die  Worte  aï  âvvaoeltai  avXév;  bei  Orelli  wurden 
sie  durch  Abschweifen  der  Augen  übersprungen;  und  so  kennt 
sie  auch  Mullach  nicht.  M.  545  a  0.212  aXXog  de  Xôyoç  Xéystai, 
ùjç  aXXo  fikv  tàya&bv  êli],  ccXXo  âe  to  xaxôv.  So  bei  Stephanus, 
North,  Fabricius.    Bei  Orelli  xaxôv  ohne  Artikel,  so  auch  bei 
Mullach.    M.  546b  0.216  Aiyvmiol  te  oi  tavtà  vofilÇovti 
xaXà  toXç  aXXoiç.    Tffie  pev  yàq  yvvaîxag  vopalvev  xaï  eqta 
eqyâÇeo&ai,  àXXà  tt]vei  twg  avôqaç,  tàg  âe  yvvaîxag  nqâa- 
auvy  aneç  tfjôe  toi  avôqeg.    So  läset  Mullach  drucken,  obwohl 
Jedermann  sieht,  dass  im  zweiten  Satz  xaXôv  fehlt;  in  der  That 
steht  dies  Wort  bei  Stephanus,  North,  Fabricius  hinter  tçyâÇeo&ai, 
es  fehlt  aber  bei  Mullach,  weil  es  bei  Orelli  ausgefallen  ist.  M.  550  a 
0.  226  xai  toi  ooqpoi  fiaivovtai  xai  natvöpevot  aoopoL  Jeder 
wird  beim  Lesen  dieser  Worte  unwillkürlich  auf  die  Conjectur 
verfallen:  toi  naivôpevoi  ooqpoi.    Bei  den  Vorgängern  Orellis 
findet  man  auch  so  geschrieben;  Orellis  xai  ftaivôfievot  aotpoi 
ist  Druckfehler,  der  in  Mullachs  Buch  übergegangen  ist.  Der  gleiche 
Vorgang  ist  eingetreten:  M.  552a  0.  232  èç  opiXoaoqplav  te  xai 
eg  ooqptav.    Das  zweite  eg  fehlt  in  den  drei  ersten  Ausgaben. 
M.  550  a  0.226  steht  in  den  drei  ersten  Ausgaben  tàv  aqfioviavf 


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ZU  DEN  SOGENANNTEN  JMsiEZEIZ 


37.1 


bei  Orvlli  und  Mullach  açfiovlav;  obonijort  àlH  yàç  <pcnrl,  bei 
Orelli  und  Mullach  àklcç  <pav%i.  (Içh  glaubte  diese  Slellen  nament- 
lich anführen  zu  müssen,  weil  die  Abweichungen  Orellis  ja  zu- 
gleich Abweichungen  von  der  handschriftlichen  Ueberlieferung  sind 
und  deren  Verbesserung  zugleich  eine  Verbesserung  des  allgemein 
benutzten  Textes  in  sich  schliefst. 

Aus  dem  Dargelegten  wird  mau  sich  zugleich  eine  Vorstellung 
machen  können,  in  welch  schlimmer  Verfassung  sich  der  Text 
unseres  T  racial  s  befindet.  Diese  Vernachlässigung  erklärt  sich  zum 
Theil  daraus,  dass  man  die  Schrift  unter  Producta,  die  man  für 
unterschoben  hielt,  eingereiht  hatte,  obwohl  bereits  North  den  an- 
tiken Charakter  der  Schrift  —  der  Verf.  ist  Zeitgenosse  Piatons 
—  richtig  erkannt  hatte.  Hoffentlich  wird  der  Aufsatz  ßcrgks  das 
Gute  haben,  dass  sich  das  Interesse  der  Gelehrten  dieser  in  einen 
Winkel  zurückgelegten  Schrift  zuwendet  und  baldmöglichst  eine 
kritische  Ausgabe  derselben  erscheint.  Inzwischen  möge  es  mir  ge- 
stattet sein,  für  die  Handschriftenkunde  und  die  Texteskritik  der 
Schrift  hier  einige  kleine  Beiträge  zu  geben. 

Die  Ilandschriftenkunde  der  Schrift  lag  bisher  ganz  im  Argen; 
nur  über  einen  einzigen  Codex,  den  Cizen&is,  wussle  man  einiges 
Wenige;  ich  bin  in  der  Lage,  noch  zwölf  Handschriften  nachzu- 
weisen, von  denen  mir  entweder  vollständige  CoUationen  oiler 
doch  charakteristische  Notizen  zur  Verfügung  stehen.  Es  sind 
folgende: 

A  ein  Königsberger  Codex1)  16  b  12  membr.  s.  XIV  vel  XV. 

Für  die  Provenienz  ist  der  Eintrag  zu  beachten:  Nicolai 

von  Bodeck  Dantisci  1657. 
B  ein  Monacensis*)  s.  XVI. 

C  Laurentianus  85,  19  wahrscheinlich  «.  XVI  nach  Vitelli.3) 
D  Laurentianus  85,  24  „  „       „  „ 

E  Marcianus  262  membr.  s.  XV.  *) 

1)  Der  Codex  konnte  in  Folge  der  Liberalität  der  Kunigsberger  Stadl- 
bibliolbek  von  mir  in  Würaburg  verglichen  werden. 

2)  DerTractat  von  rriir  ganz  verglichen;  auch  hier  habe  ich  die  Libera- 
lität der  Monchener  Staatsbibliothek  dankbarst  anzuerkennen. 

3)  Bruchstücke  der  beiden  haurenüani  wurden  von  Hrn.  Prof.  Vitelli 
verglichen. 

4)  Nachforschungen  über  Handschriften  des  Tractais  m  der  Marciana 
stellte  auf  meine  Bitten  der  Hr.  Oberbibliothekar  Veludo  an;  auch  wurden 
Bruchstücke  von  ihm  verglichen.  , 


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372 


SCHANZ 


#  IP 

F  Marcianm  cîass.  4  cod.  26  s.  XV. 

G  Parisinns  1963  (geschrieben  von  Nie.  Sophia  uns  in  Venedig 

1534).  ') 
H  Parisinns  1965. 
1    Parisinns  2081. 

K  Parisinus  suppl  gr.  133  s.  XVII  nach  dem  Katalog. 

L  Parisinns  1964  enthält  den  Tractat  nicht  vollständig;  er  hat 
nur  die  drei  ersten  dtaXfÇeiç  und  schliesst  mit  dem  Worte 
noiiom  M.  548b  extr.  0.  222. 

M  Parisinus  1967  stimmt  ganz  mit  dem  vorausgenannten  Codex. 

N  Cizensis  s.  XVI.3) 

Alle  diese  Handschriften  enthalten  den  Sextus  Empirikus;  die 
Verbindung  «les  Tractàts  mit  diesem  Schriftsteller  erklärt  sich  aus 
dem  gemeinsamen  skeptischen  Grundzug.  In  Handschrilten  wie 
z.  B.  in  A  BN  (Inden  "wir  als  lleberschrift:  SioQixijg  âiaXéxtov 
£vt€v&ev  ftog  xov  xéXovç'  CrjTtttat  6h  ti  xori  to  rtaçôr  avy- 
y  g  er  u  fta  aé%c£iâv  lotiv.  Was  nun  den  Werth  der  untersuchten 
Handschriften  anlangt,  so  muss  leider  gesagt  werden,  dass  das  Re- 
sultat der  Untersuchungen  kein  besonders  erfreuliches  ist;  es  siud 
junge  Hamlschrrften ,  die  sämmtlich  auf  eine  und  dieselbe  Quelle 
zurückgehen  ;  aus  derselben  Quelle  stammte  auch  die  Handschrift, 
welche  dem  H.  Stephanns  fflr  seinen  Abdruck  vorlag.  So  lange 
daher  nicht  eine  Handschrift  aufgefunden  wird,  welche  uns  eine 
andere  Quelle  reprîisentirt ,  wird  es  nicht  möglich  sein,  auf  dem 
Weg  der  recemio  zu  einem  besseren  Texte  zu  gelangen.3)  Eine 
genauere  Classificirung  der  eingesehenen  Codices  in  endgiltiger 
Weise  ist  mir  zur  Zeit  nicht  möglich,  da  meine  Notizen  nicht  aus- 


1)  Die  Nachrichten  flher  die  Pariser  Handschriften  mit  einigen  Collationen 
verdanke  ich  Hrn.  Prof.  Alfr.  Schöne. 

2)  Das  Manuscript  wurde  mir  durch  die  Güte  des  Provinzialscbulcolle- 
giums  in  Magdeburg  nach  Würzburg  gesandt.  Vor  allen  Dingen  glaube  ich 
bemerken  zu  müssen,  dass  man  aus  dem  Abdruck  bei  Fabricius  keinen  Schluss 
auf  den  Cizeiisis  machen  darf,  ausgenommen  den  Fall,  wo  von  Fabricius 
ausdrücklich  bezeugt  ist,  dass  sich  eine  Lesart  im  Cizensis  findet.  Ich  habe 
früher  vom  Cizmxis  behauptet  (Philolog.  XXXIX  32),  dass  er  aus  A  abge- 
schrieben; diese  Behauptung  ziehe  ich  jetzt  zurück. 

3)  Erfüllt  sich  diese  Voraussetzung  nicht,  so  beschränkt  sich  die  Auf- 
gabe der  rteensio  lediglich  darauf,  aus  drei  ayographa  den  arcketypos  zu 
reconstruiren;  eine  Anfzihlimg  aller  Lesarten  der  verschiedenen  Handschriften 
wäre  Papierverschwendung. 


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ZU  DEN  SOGENANNTEN 


373 


reichen;  auch  mochte  noch  abzuwarten  sein,  ob  sich  nicht  etwa 
in  Rom,  Oxford  u.  s.  Handschriften  des  Tractats  vorfinden. l)  Vor- 
laufig stütze  ich  mich  in  erster  Linie  auf  A,  der  —  soviel  lässt 
sich  jetzt  schon  sagen  —  eine  beachtenswerthe  Stelle  in  der  Kritik 
des  Tractats  einnehmen  wird. 

Die  Betrachtung  der  handschriftlichen  Ueberlieferung  ist  gleich 
für  die  Auffassung  und  Beurtheilung  der  Schrift  nicht  ohne  Belang. 
Die  ôiâXeÇiç  e  wird  in  der  Stephanschen  Ausgabe  S.  479  Uber- 
schrieben :  fceçi  *âç  oocplaç  xal  *âç  àçetaç,  ei  ôiâaxtàv.  Allein 
wahrend  die  vorausgegangenen  ôiaUÇeiç  die  betreffenden  Ueber- 
schriften  in  den  Handschriften  so  haben,  wie  wir  sie  in  den  Aus- 
gaben lesen  (nur  dass  ôtâleÇtç  a,  diâkeÇiç  (?  u.  s.  w.  fehlt),  wird 
bei  der  ôiâXeÇiç  $  jede  Ueberschrift  vermisst;  nicht  einmal  eine 
raumliche  Trennung  hat  stattgefunden.  Was  jetzt  ganz  willkürlich 
unter  ôiâUÇiç  e  zusammengefasst  wird,  ist  eine  Sammlung  von  vier 
Tractaten:  1)  Uber  die  Lehrbarkeit  der  oorpla  xai  aQetâ;  2)  gegen 
die  Ernennung  der  Beamten  durchs  Loos;  3)  Uber  die  Erforderniss, 
dass  der  Mann  Alles  wisse;  4)  über  die  fivâfia.  Allein  es  ist  noch 
eine  weitere  Frage  aufzuwerfen;  da  nämlich,  wie  oben  erwähnt, 
die  sog.  ôiàXeÇtç  e  ohne  Zwischenraum  mit  dem  Vorhergehenden 
zusammenhängt,  so  ist  noch  zu  untersuchen,  wo  die  eigentlichen 
StaXéÇetç  aufhören.  Wer  die  schablonenhafte  Methode  der  dia- 
?  fÇeiç  ins  Auge  fasst,  wird  als  Schluss  der  diâXeÇiç  <T  nur  die 
Worte  tovTO  de  oXov  ôicxpéçet  anerkennen  können  (M.  549  b 
O.  224).  Bereits  North  hat  erkannt,  dass  das  auf  diese  Worte 
Folgende  nicht  mehr  mit  dem  Vorausgehenden  zusammenhängt. 
Suspicor,  sagt  er,  ad  aliam  dissertationem  pertinere,  hic  vero  errore 
qttodam  assuta.  Sonach  bestände  die  ganze  Schrift  aus  zwei  Ab- 
theilungen, in  der  ersten  haben  wir  vier  nach  einem  ganz  be- 
stimmten Schema  abgehandelte  ôialéÇeiçi  1)  rteçi  àyafrû  xaï 
xaxw;  2)  neqi  xaXû  xai  alo%QÛ>;  3)  neçt  dfxatw  xai  àâixu; 
4)  fteçl  èlaSelaç  xai  tyevôeoç.  In  der  zweiten  Abtheilung  sind 
fünf  gar  nicht  miteinander  zusammenhängende  Abhandlungen,  von 
denen  zwei  nichts  Sophistisches  und  Skeptisches  an  sich  tragen, 
verbunden.    Dass  beide  Abiheilungen  von  einem  Verfasser  her- 


1)  Nicht  ohne  Bedeutung  würde  es  sein,  wenn  sich  eine  Ueberliefe- 
rung heraasstellte,  die  eine  andere  Verbindung  als  die  mit  Sextus  Empiricus 
ergebe. 

Herrn«  XIX.  25 


374  SCHANZ 


rühren,  ist  sehr  wahrscheinlich,  denn  ich  vermag  nicht  wesentliche 
Discrepanzen  im  Stil  zu  entdecken.1) 

Zur  Auffindung  des  Autors  der  Schrift  hat  bereits  North  S.  704 
auf  die  Stelle  hingewiesen  :  Ikü  toi  xal  èÇïjÇ  {knü  toi  xateÇrjç 
Bergk  S.  133)  xa&ifaevoi  av  Uyoiptev  (âv  Xéyoïfitv  für  ai  lé- 
yoifii  North),  Mlfiag  dut,  to  avtb  fièv  nâvteç  èçov^ev,  àlr]- 
&hg  (so  North  für  àXrj&rjg)  ôk  povog  tyat,  kttù  xai  eiptt  (Steph. 
477  »1.549  a  0.  223  f.)  und  danach  als  Autor  der  Schrift  Mi/uag 
festgestellt.  Allein  alle  die  oben  genannten  Handschriften  geben 
ftvotag  statt  niftag,  nur  B  hat  jLivpag,  so  dass  die  Handschrift 
des  Slephauus  mit  fiipag  noch  eine  weitere  Stufe  der  Verderbniss 
repräsentirt.  Es  kann  sonach  keinem  Zweifel  unterliegen,  dass 
fivatag  die  Lesart  des  Archetypos  unserer  Handschriften  war. 
Mvatag  ist  als  Eigenname  bezeugt,  ist  aber  zugleich  auch  Appel- 
lativname. Die  Entscheidung,  ob  uns  der  Name  des  Autors  vor- 
liegt, hHngt  davon  ab,  ob  wir  die  Zulässigkeit  eines  doppeldeutigen 
Namens  hier  zugeben  oder  nicht.  Bergk  leugnet  die  Zulässigkeit 
(S.  133);  allein  wenn  man  bedenkt,  dass  das  Beispiel  hier  nur 
dann  einen  Sinn  haben  kann,  wenn  die  Uebertragung  der  durch 
fivatag  hervorgerufeneu  Bezeichnung  auf  Andere  ausgeschlossen 
ist,  der  Verf.  bei  ftvotag  im  appellativcn  Sinn  ein  solches  Aus- 
geschlossensein nicht  von  vornherein  annehmen  kann,  wird  man 
Mvatag  als  Eigenname  fassen  müssen.  Damit  wäre  der  Autor 
der  Schrift  seinem  Namen  nach  festgestellt. 

Nach  diesen  allgemeineren  Betrachtungen  wenden  wir  uus 
dazu,  den  Archetypos  unserer  Handschriften,  soweit  sie  uns  be- 
kannt geworden  sind,  zu  charakteri siren.  Die  Handschriften 
gehen  auf  eine  am  Ende  unvollständige  und  auch  im 
Innern  durch  mehrere  Lücken  entstellte  Quelle  zurück. 
Das  Stück  bricht  ab  mit  den  Worten:  tzbqi  dsiliag  Inl  tov 
'Efteiôv.  Die  Handschriften  enthalten  aber  die  Note:  arjuelwoai 
oti  to  ènttoirtov  ov%  evçé&y.  Im  Innern  der  Schrift  finden 
sich  folgende  Lücken:  M.  551  b  0.230  zwischen  xal  talla  und 
ctvÔQÔg  ist  ein  leerer  Zwischenraum,  der  auf  5 — 10  Buchstaben 

1)  Wird  für  beide  Abtheilungen  nicht  derselbe  Autor  angenommen,  dann 
ist  die  genaue  Scheidung  der  zwei  Abtheilungen  von  der  grössten  Wichtig* 
keit,  indem  Schlüsse,  welche  für  die  persönlichen  Verhältnisse  des  Autors  aus 
einer  Stelle  gezogen  werden  (z.  B.  M.  549  b  0.  224  rà  yàç  rgSs  ortet  xtX.\ 
dann  nicht  zugleich  auf  die  andere  Abtheilung  übertragen  werden  könnten. 


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ZU  DEN  SOGENANNTEN  JIAAEZEI2  375 

berechnet  wird.  Da  diese  Lücke  in  der  Stephanschen  Ausgabe 
unbezeichnet  blieb1),  so  wurde  auch  in  den  nachfolgenden  Aus- 
gaben keine  Lücke  mehr  durch  den  Druck  ausgeprägt,  obwohl 
Fabricius  das  Vorhandensein  der  Lücke  im  Cizetisis  ausdrücklich 
bezeugt  Ich  vermulhe  den  Ausfall  von  xattatvtö.  Die  nächste 
Lücke  erscheint  bald  darauf:  toi  ôè  kéyoi  nûyttç  rzeçi  nâv- 

Tüiv  tœv  e   ôel  ôè.   Die  Lücke  hat  in  den  Handschriften 

denselben  Umfang  wie  die  erste;  die  Ergänzung  Orellis,  der  schreibt 
tzbqI  nccrttav  tüv  tôvttov  èvti.  Jeï  ôk  ist  wohl  richtig.  Nun 
kommt  eine  grössere  Lücke,  die  in  den  Handschriften  auf  4—5 
Zeilen  berechnet  wird;  dieselbe  ist  eingetreten  zwischen  den  Wor- 
ten 'Mil  Xéyot  (M.  ôel  Xéyev)  und  xat  ta  phv  âya&â  M.  552  a 
O.  230.  Endlich  die  letzte  Lücke  findet  sich  bei  to  vnevavtiov 
avtijj  xcù  ta  téçeia.    Es  fragt  sich,  ob  diese  vier  Lücken 

nicht  im  Zusammenhang  zu  einander  stehen  und  auf  eine  und 
dieselbe  Ursache  zurückgeführt  werden  können.  1st  das  Letztere 
der  Fall,  dann  müssen  die  vier  Stellen  räumlich  einander  so  nahe 
gerückt  werden,  dass  eine  von  aussen  kommende  Beschädigung 
zugleich  jene  vier  Stellen  treffen  konnte.  Dies  wird  erreicht, 
wenn  wir  die  vier  Stellen  an  den  Anfang  von  drei  aufeinander 
folgenden  Seilen  verlegen.  Das  Ende  ist  hier  ausgeschlossen, 
weil  ja  auf  die  zweite  Lücke  unmittelbar  eine  grössere  folgt. 

Ferner  muss  die  Lücke  «  ,  da  sie  nur  den  Anfang,  nicht 

aber  das  Ende  des  Wortes  giebt,  an  das  Ende  einer  Seite  ver- 
setzt werden.  Demgemäss  muss  die  Lücke  vor  làXla  an  den 
Anfang  einer  Seite  kommen  und  zwar  der  vorausgehenden,  die 
Lücke  vor  téçeia  an  den  Anfang  der  folgenden  Seite.   Die  Probe 

wird  darin  liegen,  dass  sich  von  der  Lücke  e   an  gezählt 

bis  zur  letzten  Lücke  nicht  mehr  Text  ergiebt  als  auf  der  ersten 
angenommenen  Seite,  sondern  weniger,  da  ja  eine  grössere  Lücke 
von  mehreren  Zeilen  auf  diese  zweite  Seite  fällt.  Wir  werden  unteu 
bei  der  Behandlung  der  Stelle  M.  548  b  0.  222  eine  übersprungene 
Zeile  vou  c.  10  Silben  statuiren.  Schreiben  wir  so  den  Text,  so 
erhalten  wir  eine  Seite  von  20  Zeilen  bis  zum  Eintritt  der  zweiten 


1)  Auch  von  EF  merkt  Veludo  keine  Lücke  an.  Da  im  Archetypos  un- 
zweifelhaft die  Lücke  vorhanden  gewesen  sein  muss,  so  wäre  bei  diesen  Hand- 
schriften ein  Fortschritt  in  der  Verderbniss  zu  statuiren,  falls  nicht  ein  Ver- 
sehen Veludos  vorliegt. 

25* 


j 

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376 


SCHANZ 


Lücke.1)    Fahren  wir  nun  fort,  so  stellen  sich  in  der  That  bis 

zum  Eintritt  der  Lücke   téçeia  nur  17  Zeilen  heraus;  es 

ist  also  wirklich,  wie  es  in  den  Handschriften  angedeutet  ist,  eine 
Lücke  von  mehreren  Zeilen  vorhanden.  Unsere  Hypothese  ge- 
stattet uns  daher  genauer  zu  sagen,  dass  drei  Zeilen  mit  etwa 
30  Silben  verloren  gingen.  Fassen  wir  unsere  Erörterungen  zu- 
sammen, so  dürfen  wir  als  wahrscheinlich  hinstellen,  dass  die 
Handschriften  des  Tractats  auf  einen  dem  Format 
nach  sehr  kleinen  Archetypos  zurückgehen,  der  auf 
einer  Seite  20  Zeilen  (die  Zeile  zu  10  Silben)  ent- 
hielt«) 

Es  mögen  nun  einige  Beiträge  zur  Verbesserung  des  Teites 
folgen.  Ohne  lange  Bemerkungen  sind  auf  Grund  der  Ueber- 
lieferung  in  A  zu  verbessern:  M.  551a  0.  22$  xcrt  ov  kiyw,  (oç 
âiôaxtôç  fojiv]  in  A  diôaxtôv  fout  wie  im  Eingang:  oofpia 
xai  açetè  ovre  êiôaxtbt  —  ovtt  fiathnov.  M.  546  a  0.  214 
Maxeâôai]  Maxeôôoi  âk  A;  die  Verbindungspartikel  ist  not- 
wendig; dagegen  ist  ô'  mit  A  zu  streichen  M.  547  a  0.216  in  %i 
ö3  wv  dieTtçaÇâfHiv  ;  M.  544  b  0.  210  bixtot  tws  'A^vaimç  xai 
tag  ovfx^âxwç]  twç  fehlt  vor  'Axhjyaiwç  in  A  und  kann  fehlen, 
wie  die  unmittelbar  darauffolgenden  Worte  'Ad-rjvalotç  éè  xai  roiç 
avftfiâxoiç  xaxôv  darthun.  M.  545  a  0.212  tutvrôv  èoti  raya- 
dot  xai  xaxôv]  in  A  tioïtov  kattv  àya&bv  xai  xaxôv;  richtig, 
denn  so  auch  M.  54S  b  0.  222  wç  to  avrô  iattv  aôtxov  xai  ôi- 
xaiov;  gleich  darauf  to  yàç  avrô  aôtxov  xai  dtxaiov  ôfioXo- 
yèovtt  /'jucv;  M.  547  a  0.218  aïntç  twvtbv  alo%oov  xai  xaXôv. 
M.  550  b  0.226  Uyttai  6é  ug  lôyoç  ovt*  akafri)ç  ovtt  xevûç. 


1)  Nicht  zu  vernachlässigen  Ist  hiebet  der  kleine  Ausfall  vor  ùkiy£o9(ti, 
der  bald  auf  die  Lücke  nach  xaD.a  folgt. 

1)  Auch  der  Königsberger  Codex  ist  von  ungewöhnlich  kleinem  Formai. 
Die  Art  der  Beschädigung  kaon  man  eich  in  der  Weise  vorstellen,  dass 
man  annimmt,  eine  ätzende  Flüssigkeit  sei  von  oben  in  den  Codex  ge- 
drungen und  habe  an  den  inneren  Rändern  ihren  Weg  weiter  abwärts  ge- 
nommen ,  alsdann  habe  sich  dieselbe  bei  einer  entsprechenden  Wendung  der 
Handschrift  über  jene  drei  Zeilen  nach  aussen  zu  ergossen.  Die  Zerstörung 
des  Wortes  xaxxwvtQ  auf  der  vorausgehenden  Seite  kann  hiebet  auf  mehr- 
fache Weise  erklärt  werden.  Hält  man  diesen  Vorgang  für  zn  complicirt, 
so  erwächst  die  Pflicht,  auf  einem  anderen  einfacheren  Weg  die  Entstehung 
jener  vier  Löcken  darzulegen  oder  auf  eine  Erklärung  überhaupt  zu  ver- 
zichten. 


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ZU  DEN  SOGENANNTEN  JIAAEEEI2  377 


Es  wundert  mich,  dass.  Niemand  an  x&ôç  Anetoss  genommen; 
der  loyoç  ist:  o%i  aga  ooyia  xai  açerà  ovte  âidaxrbv  «fy  ovte 
fia9atov.  Der  Autor  unserer  Schrift  widerlegt  diese  Behauptung. 
Wenn  er  nun  auch  am  Schluss  sagt,  dass  er  die  Lebrharkeit  da- 
mit nicht  behaupten  wolle,  so  reicht  doch  diese  Einschränkung 
nicht  aus,  um  den  Xôyoç  als  nicht  xêvéç  hinzustellen.  Die 
richtige  Lesart  findet  sich  in  A,  nämlich  xaiyôç,  die  uns  zugleich 
zeigt,  dass  xe>ôç  erst  durch  Correctur  in  den  Text  gekommen  ist. 
M.  547b  0.218  xai  nçûtov  (At*  to  il' €v  dead- ai  uiç  dixaiôv  èo%i 
lé§(o  xai  jô  i^auatàv.    Das  to  fehlt  vor  den  zwei  Infinitiven; 
es  wird  daher  zu  sireichen  sein.  M.  550a  0.226  oianeç  rXav- 
xoç  xai  yXavxôç,  Eâv&oç  xai  Çav&éç,  j£ov&oç  xai 
Çov&ôç.  In  A  lesen  wir  rXavxoç  xaï  yXavxbç  xai  SvvSoç  xai 
Çav&bç  xaï  Ëov&oç  xai  £ov$ôç.  Man  kann  hier  im  Zweifel  sein, 
ob  man  sich  für  Interpolation  oder  Weglassung  entscheiden  soll; 
die  letzte  Annahme  erscheint  wahrscheinlicher.  Derselben  Schwie- 
rigkeit begegnen  wir,  wenn  wir  M.  551b  0.230  Xéyovn  âè  xaï 
âya&ov  (àya&ôv  ohne  xai  Stephanas)  r^ev  xai  dapotixov  xâçta 
lesen,  wo  xai  auf  Xtyovti  bezogen  keinen  Anstoss  darbietet.1) 
Auch  M.  550  a  0.  226,  wo  in  A  ai  âeï  xai  fiij  ÖW  steht,  wahrend 
Stephanus  liest  ai  âêï  xai  ai  juij  du,  wird  sich  die  Lesart  in  A 
halten  lassen.  M.  547  a  0.218  ènsi  aï  xiç  èçunctoj]  j<ûç  Xèyov- 
%aç  —  ofÀoXoytjaovvTt.  In  A  steht  richtig  èçu)vâaaL.  Dass  keine 
andere  Correctur  vorzunehmen»  zeigen  mehr  Beispiele:  M.  548b 
0.  222  ènei  aï  ttç  Içtoiâaai  (A  içwtrjaat);  M.  549b  0.  224  ai 
yâç  riç  iqunâaai  (Eçwtàaai  A).  Auch  bezüglich  der  Formen  lässt 
sich  Manches  nach  A  bessern:  z.  B.  M.  544b  0.  212  Aani&âv; 
M.  551  a  0.  228  itagà  aoyiotâv,  M.  550  b  0.  226  ai  diâaxtov 
r/*,  âtââaxaXoi  xa  ctnodedeynévot  r(aav]  rtoav  Mullach,  Fa- 
bricius,  de*  OreUi;  in  A  steht  »;v,  welches  bekanntlich  die  dritte 
Person  Plural  ist;  cf.  Ahrens  II  326.   Allein  da  in  Bezug  auf 
Formen  die  Handschriften  nur  eine  sehr  geringe  Gewähr  hahen, 
so  soll  dieser  Punkt  hier  nicht  weiter  verfolgt  werden.') 

Durch  Conjeclur  glauben  wir  folgeude  Stellen  verbessern  zu 
mUsseo: 


1)  xai  fehlt  aber  in  B  und  N. 

2)  In  den  vorliegenden  Texten  herrscht  völlige  Inconsequent  Ich  unter- 
lasse es,  in  den  behandelten  Stellen  die  dorischen  Formen  heimstellen. 


378 


SCHANZ 


M.  551  a  0. 228  ai  ôé  x(p  fii)  nioxôv  èvxt  xà  ovvfiaxa  fiav- 
dâvei*  afict,  alV  Irttotafiévwç  atia  yiveo&at,  yvwxw  èx  xûvôe. 
Es  handelt  sich  darum,  ob  wir  die  Sprache  erlernen  oder  ob  die- 
selbe uns  angeboren  wird.  Das  erste  a/net  ist  sinnlos,  es  muss 
selbstverständlich  àiié  heissen.  Wie  hier  die  Unbekanntschaft  mit 
einer  dialektischen  Form  einen  Fehler  erzeugt  hat,  so  auch  an 
folgender  Stelle:  M.  546b  0.  216  Maoaayéxai  âè  xojç  yovéaç 
xaxaxoipavxsç  xaxeo&iovxi  (A  xaxéo&ovxi)  xa)  xâ<poç  xâXXiaxoç 
êoxeï  rinsv,  h  xoïç  xéxvoiç  xe&âq>&af  iv  de  t£  'EXXâôi  av 
xiç  xavxa  noiifar],  è&Xa&etç  U  xâ$  'ElXàâoç  xaxà  àrto&étvy 
wç  alaxçà  àetvà  noiitav.  Was  mögen  sich  denn  die  Heraus- 
geber wohl  bei  dem  xaxà  àfto&àvj]  gedacht  haben?  Sinn  und 
Sprache  begegnen  in  gleicher  Weise  Schwierigkeiten.  Das  xaxà 
ist  nichts  als  eine  irrthömlicbe  Verdoppelung  der  Partikel  xa.  Der 
Autor  hat  geschrieben  iÇeXaâeiç  èx  xàç  'EXXàôoç  xa  àno&âvoi. 
Die  Art  und  Weise  des  Todes  ist  durch  èÇeXa&etç  hinlänglich 
bezeichnet. 

Unter  den  Beweisen  für  den  Satz,  dass  ooqpla  xai  àçexà 
ovxe  ôtôaxxov  eïrj  ovxe  Lta&axôv,  wird,  auch  folgender  mitge- 
theilt:  M.  550  b  0.  226  wç  ov%  oîôv  xe  etrn  av  äXXtt)  Ttaçaôolrjç, 
xovxo  avxo  exi  ïxev.  Man  vermisst  hei  Tzaçaâotyç  das  Object, 
auf  das  sich  xovxo  avxo  bezieben  kann.  Wir  erhalten  dasselbe, 
indem  wir  xi  vor  naçadoir^  einschieben;  wie  leicht  xt  vor  n 
ausfallen  konnte,  liegt  auf  der  Hand;  weiterhin  ist  statt  av  zu 
schreiben  ai  Sonach  liebst  der  Satz:  wç  oi%  oîôv  xe  eh],  al 
aXXw  xi  naoadoiyçy  xovxo  avxo  fri  %%ev. 

Für  den  nämlichen  Satz,  dass  Weisheit  und  Tüchtigkeit  nicht 
lehrbar  und  lernbar  seien,  wird  auch  als  Begründung  angeführt, 
cjç  xoi  Iv  z$  'EXXàôi  yevôtievot  ooyoï  avâçeç  xà  avxwv  xéxva 
av  lôîôaj-av  xai  xwç  q>iXwç.  Ueberliefert  ist  in  A  nûiç  <p(Xioç, 
Stephanus  hat  xioç  opiXug.  Auch  dieses  ist  schwerlich  möglich; 
mit  (piXog  ist  ja  nicht  nothwendiger  Weise  die  Vorstellung  eines 
Bedürfnisses  des  Unterrichts  verbunden.  Nicht  die  Freunde  sollen 
belehrt  werden,  sondern  die  Kinder  der  Freunde.  Das  Richtige 
ist  zwv  (piXojv  oder  xà  xcZv  qplXutv.  Aehnlich  heisst  es  Lach.  187  b 
(42,  17)  àXX1  Iv  xoîç  vpexéooiç  (so  statt  vuot  zu  lesen)  xe  xai 
iv  xoïç  xiuv  <piXct)v  natal. 

M.  548  b  0.  222  xai  xoi  noyxai  ovxe  izox'  àXà&eiav,  aXXà 
noxh  xàç  àôovàç  xwv  àv&Qtômov  xà  nor^aia  noiéovxi.   In  A 


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ZU  DEN  SOGENANNTEN  Jl A  ALERID  379 


ist  Dicht  ovxt  Überliefert,  sondern  ov  xo.  Man  erkennt,  dass  ovte 
eine  unrichtige  Aenderung  des  ov  %b  ist.  Das  xo  ist  vielmehr 
aus  dem  nachfolgenden  no  entstanden  und  daher  zu  streichen. 
Fernerhin  ist  noch  zu  bemerken,  dass  Stephanus  noUovtxo  giebt; 
ftotdorti,  das  Mullach  herstellt,  findet  sich  in  der  That  in  A. 

Bf.  548  a  0.220  'Emoçxhv  ôé.  Aï  xtç  vno  xwv  noXepltav 
Xaq>&£iç  vrtoôè^aixo,  ouvvwv,  r\  fiàv  àfped-elç  xàv  reôXiv  rtço- 
êwaetVj  aoa  ovroç  ôixaia  notrjoai  evooxijoaç;  Hyù  ukv  yào 
ov  âoxtj'  âXXà  fiaXXov  tàv  nôXiv  xai  xwç  (plXtaç  xai  %à  leçà 
ocôoai  rzcnçwla,  èmoçxrjoaç.  Es  bandelt  sich  darum,  ob  es  nicht 
unter  Umständen  gerechter  ist,  wenn  der  Eid  nicht  gehalten  wird, 
als  wenn  er  gehalten  wird.  Zu  dem  Satz  mit  àXXà  ist  die  Aus- 
sage der  Frage  als  vorschwebend  zu  denken.  Diese  Aussage  ist 
ôUaia  ftotrjaai,  wofür  dlxaia  xa  noirjaai  zu  setzen  ist  Fahrt 
man  nun  bei  àXXà  uâXXov  mit  Ôixaiâ  xa  notrjoai  fort,  so  sieht 
man  sofort,  dass  awaai  unmöglich  ist.  Die  Construction  wird 
hergestellt  durch  die  denkbar  leichte  Veränderung  von  owoai  in 
owoaç,  welchem  Participium  das  zweite  Iruoçxrjaaç  subordinirt  ist. 

In  dem  kleinen  Tractat,  der  gegen  die  Beamtenernennung 
durch  das  Loos  gerichtet  ist,  wird  durch  argumenta  ad  hominem 
das  Verwerfliche  dieses  Modus  dargelegt.  Zuerst  wird  gefragt, 
warum  nicht  auch  die  häuslichen  Beschäftigungen  durch  das  Loos 
den  Arbeitern  zugewiesen  werden;  dann  warum  wir  die  Hand- 
werke nicht  verloosen.  Dann  fahrt  der  Autor  fort:  M.  551b  0.  230 
twvxbv  ôè  xai  h  aywoi  tag  (uooixâç  ôiaxXaçûoai  xùç  ày<a~ 
viotâç,  xal  on  %  %xaaxoç  xaï  Xâxfl,  aytaviteo^at*  avXyxccg 
xi&aQiÇéxto  jvxôv,  xai  xi&açyôdç  avXrjoef  xai  h  xqt  noXéfiup 
6  xoÇStaç  xai  6  bnXLxag  innaoeïxai,  6  ôk  (Ad')  irtnevg  to- 
Çevoei,  wate  nâvxeg  a  ovx  ittlatarsai  ovôè  ôvvavxai,  ovôè 
ftçaÇovvxt.  Die  Folgerung,  die  aus  den  vorgebrachten  Beispielen 
gezogen  wird,  widerspricht  geradezu  denselben,  ovdk  vor  noa- 
Çovvxt  ist  aus  dem  Vorhergehenden  unrichtig  wiederholt.  Nebenbei 
bemerke  ich,  dass  xv%bv  in  A  steht. 

Um  die  Identität  des  Schönen  und  Hässlicben  plausibel  zu 
machen,  wird  gesagt:  M.  545b  0.214  avxlxa  yào  ncuôiq)  (xtQauo 
eçaaxç  ftèv  XQVotV  XQT}<JtV         JC<*p/£eo#a*  ^ccXôv,  fiij 

èçaOTç  ôè  xaXfjj  aloxQOv.  In  diesem  scharfen  Gegensatz  ist  y.aXo) 
unmöglich  und  mit  North  XQjjottJ»  zu  schreiben;  xaly  kam  als  Glosse 
vor  looaiqt  in  den  Text.    Gleich  darauf  giebt  A  richtig:  xqi  uev 


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380 


SCHANZ 


statt  to  fié»  ;  der  Satz  beisst  demnach  :  xai  t ip  fièv  avtàç  ovvi- 
fiEv  avâçi  xaXôv  àXXotçiq)  ôh  aïo%tatov. 

M.  547b  0.  220  ai  yàç  âéoi  tbv  ncnéça  rj  tàv  (Aatéça 
(pâçftcntôv  ti  iyxatarpayév,  xal  pi)  &éXot,  ov  âixaiôv  èati  xai 
èv  tçï  §o<pr'ftati  xal  h  t<p  kotio  âôfiev  xal  pi  (pctfiev  èyrjpev  ; 
Statt  ti  èyxataqmyêv  bietet  uns  A  nïh  xal  qmyïv,  für  das  viel- 
leicht zu  lesen  ist:  nàv  ï]  qyayév. 

Als  Argumentum,  dass  àya&bv  und  xaxov  voneinander  nicht 
verschieden  seien,  wird  auch  angeführt:  M.  544  b  0.210  Iv  toi- 
wv  toïç  àyiàoi  toïç  yvpvaattxoïç  xal  toïç  pwoixoïç  xal  %oïg 
ttoXepexoïç,  avttxa  h  toj  yvpyixai  j$  ataèioôqôp^  à  vixa  t<ji 
phv  vtxwvTt  aya&ôv,  toïç  âè  (A  â*)  fjooapevotg  xaxôv.  Kai 
tovto  âk  xal  toi  naXatotai  xal  nvxtai  xal  toi  aXXoi  nâvteg 
fuouixoi*  avttxa  a  xi&açfpâéa  t$  phv  vtxuivti  àya&ôv,  toïç  o*è 
(ô**  A)  fjooafiévoiç  xaxôv.  Für  to5  otaâiodoôjMp  ist  zu  setzen 
twv  ataSioêQÔfiwv.  Es  wird  zuerst  ein  einzelner  àywv  yvpvixôç 
genannt  und  zwar  der  der  otaâtoôçôpoi.  Diese  treten  in  Gegen- 
satz zu  den  gleich  darauf  genannten  7taXaiotai  und  nvxtai.  Die 
Worte  toi  aXXot  nàvteç  ptoontol  sind  zu  erklären  'und  ausser- 
dem alle  Musiker';  Plato  Gorg.  473c  (38,  13)  ÇqXonoç  ëv  xai  ev- 
ÔatpôviÇôpevoç  vnb  tdv  noXttwv  xai  tüv  aXXœy  Çévtov. 

Es  soll  gezeigt  werden,  zu  welchen  Ungereimtheiten  die  An- 
nahme der  Identität  des  ôlxaiov  und  adixov  führt.  M.  548  b  0.  222 
Oéçe  aXXov  dé,  a*  ttva  yivwaxj]  âéxaiov  avâça,  xal  ädixo» 
aça  tàv  avtôv,  xal  péyav  toivvv  xal  ptxoov  xcctà  tavtov. 
Kai  tot  noXXà  àôtxrjoaç  ânod-avétut  jtQaÇâpevoç.  Auch  an 
den  letzten  Worten  ist  man  ohne  Anstoss  vorübergegangen;  und 
doch  sind  die  Worte  in  zweifacher  Hinsicht  bedenklich;  einmal  das 
Medium  rvoaÇâpevoç ,  dann  liegt  ja  in  den  Worten  keine  Unge- 
reimtheit; es  fehlt  offenbar  ein  Glied,  das  besagt,  dass  gerechten 
Handlungen  dieselbe  Strafe  nachfolgen  müsse  wie  ungerechten. 
Nach  ctno&cnrétù)  ist  etwa  zu  ergänzen  :  xal  nâXiv  nollà  ôUaux 
$Qyao]âfievoç.  Ich  erkläre  den  Fehler  durch  Ueberspringung  einer 
Zeile;  die  folgende  begann  mit  âfiêvoç,  das,  wie  so  oft  geschieht, 
zu  einem  zunächst  liegenden  Worte  ergänzt  wurde.  Vielleicht  ist 
in  beiden  Satzgliedern  auch  der  Artikel  zu  setzen. 

Ein  gleicher  Ausfall  des  zweiten  Gliedes  hat  an  folgender  Stelle 
stattgefunden:  M.  545a  0.  212  ist  in  A  überliefert:  aye  âij  pun 
xal  toÔe  ànôxQtvar  à'XXo  tt  y  twç  itttûxùç  oîxtsïçuç,  ott 


i 


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ZU  DEN  SOGENANNTEN  dlAAE~El2  361 


noXkà  xal  fieycdcc  %%orti  nakw  eùdaipovi&iç,  oxi  rfolXà  xal 
àya&à  nçâaavytiy  aiVrso  tuvio  xaxov  xat  aya^öv;  Zunächst 
eine  Kleinigkeit  flei  Stephanus  lesen  wir  aye  xai  pot.  Das 
xal  beruht  gerade  so  auf  Interpolation,  wie  Plat.  Ion  535b,  wo 
stau  ex*  àr  poi  toâe  ehti  eine  schlechte  Ueberlieferung  fye  àrj 
xai  pot  tôâe  dni  giebt.  Obwohl  das  Richtige  bereits  von  North 
durch  Conjectur  gefunden,  gingen  die  späteren  Herausgeber  doch 
Ober  dasselbe  hinweg.  Nach  ïxovxt  sind  einige  Worte  ausgefallen: 
xaxà  xai.  Sowohl  die  Ergänzung  Norths  als  die  Mullachs  leidet 
an  Willkürlichkeit  und  auch  an  Schiefheit,  da  die  Voraussetzung 
aïtetç  TtavTO  xaxov  (so  A)  xaï  ùyad-ôv  nicht  scharf  zur  Geltung 
kommt.  Das  vom  Perserkönig  hergenommene  Beispiel  will  denselben 
Gedanken,  der  vorher  allgemein  ausgedrückt  wird,  deutlich  machen; 
dieser  Satz  muss  daher  bei  der  Ergänzung  zu  Grund  gelegt  werden. 

M.  547  b  0.  218  dtoooi  âh  Xàyot  Xéyortai  xal  7hbqI  «5  ôi- 
xaiw  xal  ntol  %\â  àôlxat,  Kal  joï  aXXo  ij^sy  %o  ôlxjnov, 
alio  ôe  %b  aôixov'  toi  de  tcovio  âixaiov  xal  aâtxov'  xai  èyu* 
tevnp  futçàaouai  fifÀwçtf»  (A  %ipuaq4v).  Da  sich  das  ti^ùjgév 
auf  die  Uyot  bezieht,  so  ist  der  Plural  wwws  statt  des  Singulars 
tovty  erforderlich;  vgl.  M.  544a  0.210,  wo  auch,  nachdem  die 
àusxtot  Xàyot  angeführt  wurden ,  fortgefahren  wird  ;  *Eyù  ôè  xal 
avtoç  joloâ*  nûwtti&efuxi.  Umgekehrt  ist  der  Singular  statt  des 
Plurals  nothwendig:  M.  552  a  0.  232  Toy  ôè  ôix<xÇea$at  èmotâ- 
f*e»ov  ôel  io  ôîxaioy  InÜJxaG&ai  ào&u>ç  '  rteqi  yàç  tovtwv  %6 
ôixâÇea&ou»  Auf  âixaiov  muss  mit  tovtw  zurückgewiesen  wer- 
den. In  A  ist  derselbe  Fehler  M.  545  a  0.  212  aç^crueyog  pWô  twv 
ioxHe*  xai  nivsv  xal  CKpooôioiâCev.  Statt  zo  öix.a£ßa&ai  geben 
A  und  Stephanus  ta  âUaia.  Aber  bereits  bei  North  ist  still- 
schweigend to  ôtxôcÇeo&ai  hergestellt. 

M.  549  b  0.  224  Toxnà  roi  ^aivö^voi  xal  vol  owyforovv- 
f  eg  xal  %ot  ooqyot  xal  tot  àua&eïç  xal  léfoyti  xal  nçâavovzi. 
Diese  Behauptung  wird  im  Nachfolgenden  für  unrichtig  erklärt: 
fùg  ftaiwofxévtûç  xal  twç  ooqxùç  xal  Tcag  àna&etç  %av*à  ôta- 
noaooêoâai  xal  Xéyev,  xal  talka  ênoueta  tÇ  Uytp  ovx  ôç&îuç 
Xéyorn.  Vergleicht  man  beide  Fassungen  miteinander,  so  sieht 
man,  dass  in  der  letzten  xai  % ù%  owqtçovovvsaç  fehlt.  Dass  diese 
Worte  einzusetzen  sind,  zeigen  die  unmittelbar  darauf  folgenden 
Worte:  ai  yào  %tç  avtwç  iowtaoai,  ai  ôiatpéoei  juavia  ûtoqpoo- 
ovrrjç,  xal  ooqyta  a/uadlaç. 


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332 


SCHANZ 


In  dem  kleinen  Abschnitt  über  die  fivàfia  führt  der  Ver- 
fasser,»  nachdem  er  die  ^aptct  ate  das  fiéytarov  xai  xâXXmov 
iÇevçrjfia  hingestellt  hat,  fort:  M.  552a  0.  232  $<m  dè  *ovw, 
Lav  TCQOoixffi  *ov  vovv,  ôux  TOVTùtv  'naçeX&ovocc  yvutfia  f.iaX- 
Xov  alofhrjosïtcu  avwoXov  o  fya&eg.  Der  Gedanke  ist:  man  merkt 
das  besser,  auf  das  man  seine  Aufmerksamkeit  gelenkt.  Orelli  ver- 
muthet  S.  654:  èiàtovrta  rtaoeX&ovoa  à  yvwpa;  ich  stimme  bei, 
nur  lese  ich  statt  naoeXltovoa  mit  leichter  Aenderung  yàç  M- 
&OVOCC.    Statt  tovto  wird  wohl  hqütov  (nçonoy)  herzustellen 
sein.  Der  Verfasser  fährt  fort  :  ôçvtéçav  6k  pelétav,  aï  xa  cntov- 
orjg'  to  yàç  rtoXXâxiç  ravrà .  àxovoai  xal  ûnai  dç  fuvâuav 
ftaçsyéverOi    Im  Anfang  richtig  North  âsvreçov  ôk  (tekerav;  in 
Folgenden  muss  geschrieben  werden        yào.    Das  Subject  zu 
Ttaçsyéveto  ist  ravrâ  und  aus  dem  Glied  mit  dem  Infinitiv  her- 
auszuziehen.   Ate  drittes  Hilfsmittel  für  das  Gedächt niss  wird  an- 
gegeben :  toItov,  aï  xa  àxovorjç,  ïnuta  olôaç  xara&io&ai.  Vor 
xa  ist  a  einzuschieben.  v 

M.  547  a  0.2 18  Aéyovu  êé,  ég  aï  Tiveç  toc  alo%Qà  h 
tûv  èdvéœv  nâvTO&ev  ovvêvelxaiev ,  ïrteita  avyxaXéovTaç  xe- 
Xevoisv,  &  Ttg  xaXà  vOfulCei,  Xa/ußctrev,  navra  xa  iv  xaX<ji 
aneveixfrrjfiw*  1°  A  steht  für  avyxaXéovrag  geschrieben  ovyxa- 
Xiaovvreç.  Nothwendig  ist,  dass  für  beide  Satzglieder  dasselbe 
Subject  hergestellt  wird;  dies  geschieht,  wenn  wir  awevsïxai 
(pvvevéyxat,  vgl.  jedoch  M.  546  b  0.  216)  statt  avveveixatev  schrei- 
ben, diesen  Infinitiv  von  xeXevoiev  abhängig  sein  lassen  und  cvy- 
y.aXiaavTsg  statt  des  überlieferten  ovyxaXeoovvreg  corrigiren.  Es 
bleibt  nur  eine  Härte,  der  Mangel  eines  Objects;  es  ist  nicht  un- 
wahrscheinlich, dass  noch  tcoç  av&owniog  einzusetzen  ist. 

In  der  vierten  ôiâleÇiç  wird  der  Satz  behandelt  d>g  6  avrog 
Xoyog  iarl  xftevorag  xal  àXa&içç.  Nachdem  dieser  Satz  begründet 
ist,  wird  die  gegentbeilige  Annahme  ebenfalls  zu  begründen  ver- 
sucht. Es  heisst  :  M.  549  a  0.  224  Xéyetai  dk  xal  u>g  aXXoç  $ïrj 
o  ipevoraç  Xôyoç,  &XXoç  dk  o  àXa&réç,  diatpéowv  ruivv/ua.  Der 
Satz  ist  nicht  vollständig;  Mullach  schiebt  xal  to  nçayfia  nach 
tiôvvna  ein.  Sonst  aber  heisst  es  diayéçov  woneç  xai  Twvvua, 
ovTio  xat  to  nçâytia  M.  548  b  0.222.  M.  545  b  0.214.  M.  545  a 
0. 21'2.  Ich  nehme  daher  an  der  Mullachschen  Ergänzung  An» 
stoss.  Da  eine  andere  nicht  leicht  plausibel  gemacht  werden  kann, 
so  schlage  ich  vor,  die  Worte  als  eine  unvollständige  Raudbemer- 


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ZU  DEN  SOGENANNTEN  JIAAEZE12 


3S3 


kung  m  streichen.  Es  beisst  ja  auch  M.  547a  0.218  einlach: 
Xiyeiai  ôi  xal  neçl  rw  aloxQtâ  xtti  xalw,  ct'ÀÀo  ixcrrepov 
eïfj.  Der  Verfasser  fàhrt  fort:  al  yâo  rig  içwrdoat  rù$  Xéyov- 
taç,  èç  6  avtôç  Xôyoç  ety  ipevoraç  xai  àXa&rjç,  ov  avroi  Xé- 
yorti,  nÔTiQÔç  ianv  ai  pèv  tpevorag,  ôâXov  on  èvo  eïrj'  al 
<T  àXafrrjç,  ànoxçlvairo  xal  tpevoxaç  o  avrbç  ovroç.  Statt 
ènoxçivaixo  xal  schreibt  Mullach  ècrtûxQivanô  na  und  Ubersetzt 
den  Satz:  si  falsutn  esse  respondeant,  constat  res  contrarias  esse; 
sin  verum ,  eundem  quoque  tamquam  fahnm  sp par  art  aper  tum  est. 
Diese  Auffassung  des  ànoxçîveo&ai  ist  unmöglich,  xai  ist,  zu  ipev- 
ctag  zu  ziehen  und  drtoxçlvaixo  als  Glossem  zu  al  uèv  xpev- 
azaç  und  al  ô'  aXa&r)g  zu  löschen.  Der  Gedanke  ist  folgender: 
Ist  der  Satz  ùç  6  avxôç  Xôyog  eïrj  tpevoxaç  xal  aXaftifi  falsch, 
so  giebt  es  natürlich  zwei  Xôyoi,  einen  Xôyog  xpevoxag  und  einen 
tiyog  aXa&rjg.  Ist  er  wahr,  so  muss  er  zugleich  falsch  sein, 
sonst  hätten  wir  ja  einen  Xôyog,  der  jenem  Satz  widerspricht.  Es 
heisst  nun  weiter:  xal  ala&éç  xi  nôxa  eine*  rj  l^euaçtvç^ae' 
xai  tpevdrj  aça  xà  avxà  xavxa.  Der  Schriftsteller  will  sagen: 
Hat  Jemand  Wahres  gesagt,  so  hat  er  zugleich  Falsches  gesagt  u.  s.  f. 
Man  könnte  nun,  zumal  wenn  man  den  folgenden  Satz  betrachtet, 
xai  aï  riva  avôça  âXa&r]  olde,  xal  ipevoxav  xbv  avxôv,  leicht 
auf  den  Gedanken  kommen,  dass  zu  lesen  sei  :  xal  al  aXa&rj  rig 
(so  richtig  North)  noxa  elnev  jj  i&uaçxvçrjoe,  xal  ipevôrj  aça 
ta  avxà  xavxa.  Doch  wird  die  Parataxe  wohl  durch  folgendes 
Beispiel  geschützt:  M.  547a  0.218  xai  xaXôv  y3  loti  rwg  xfetag 
oißeo&ai,  xai  aloxQOv  aça  rwg  &ewg  oißioSai,  aïjteç  xtaixov 
qIoxqov  xal  xaXôv  ioxi.  —  Im  Nachfolgenden  ist  wohl  zu  lesen: 
ouxwv  (so  schon  Orelli)  ôiaopéçei  al&iç,  roi  ôixaoxai  on  xgi- 
tovn. 

Für  die  Nichtlehrbarkeit  der  ootpia  wird  als  vierter  Grund 
angegeben  :  M.  551a  0.  228  Téxaçxov  oV,  al  /u»  roi  naoà  oocpcov 
ootpiozaïv  ooopol  yivovxai.  Kai  yàç  yçâuuaxa  noXXol  ovx 
lua&oy  ua&ôvxeç.  Ich  streiche  ooqpwv  vor  ooyiotwv.  Zu  der 
Widerlegung  sagt  der  Verfasser:  "Eon  âé  rig  xai  qyvaig'  al  àé 
tiç  Lit]  ua&wv  naçà  aoqpiordSv  Ixavoç  kyévexo  evg>vt]Çt  xal  ye- 
*ôn$vog  $aôia)ç  ovvaçnàÇai  rà  noXXà  bXiya  ^a&uv,  naç* 
iLvjiiQ  xal  rà  bvvpaxa  fiavxravofiev,  xal  xovxwv  xi  ijxoi  nXéov 
\xot  Uaooov,  ô  [ièv  naoà  naxqôg  xxX.  Keinem  Zweifel  kann 
unterworfen  sein,  dass  vEoxi  ôé  xi  xal  (pvotg  zu  schreiben  ist; 


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384    SCHANZ,  ZU  DEN  SOGENANNTEN  JIAAE&E12 

denn  es  soll  ja  gesagt  werden  :  auch  die  natürliche  Anlage  hat  eine 
Bedeutung;  die  Redensart  elrai  %i  ist  bekannt:  Plato  Phaedr.  243a 
(22,  15)  wg  %i  oWc;  Gorg.  472a  (36,  6)  vnb  nollmv  xal  pV 
xovvto»  shai  %L  Weiterhin  vermuihe  ich:  od  dé  tiç  ^  pa$èv 
naçà  oo<pKfjuiv  Utavbç  èyéveto,  ev<pvrjç  yevâftevog  faêlwç  qw- 
ûQrtaÇe  *à  nollà  xtX. 

Wir  brechen  hier  ab,  nicht  ohne  ausdrücklich  hervorzuheben, 
dass  noch  viele  Stellen  in  der  Schrift  zu  verbessern  sind.  Viel- 
leicht kommen  wir  noch  einmal  auf  dieselbe  zurück. 

Würzburg.  MARTIN  SCHANZ. 


.  >  ■  •  f 

•    ■  ■ 


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DIE  OPINIONES  PHILOSOPHORUM 
DES  CELSUS. 

M.  Schanz  hat  neuerdings  (Rhein.  Mus.  XXXVI  [1881]  369  ff.), 
wie  schon  früher  C.  Kissel  (Cornel.  Geis.,  Glessen  1844,  S.  54),  die 
Meinung  verfochten,  dass  die  von  Augustin  (praef.  zum  Uber  de 
haeresibus)  erwähnte  Schrift  eines  Celsus  dem  Verfasser  der  Bücher 
de  medicina  nicht  angehöre.  Da  die  Entscheidung  wie  für  die 
richtige  Beurlheilung  der  Schriftstellern  des  Celsus,  so  auch  für 
einige  andere  Fragen  von  Wichtigkeit  ist,  will  ich  meine  abwei- 
chende Ansicht  hier  begründen. 

Augustin  sendet  sein  Buch  de  haeresibus  an  den  karthagischen 
Diakon  Quodvultdeus ,  der  ihn  um  eine  kurze  Belehrung  über 
die  seit  Christus  aufgekommenen  Irrlehren  gebeten  hatte.  Mau 
vergleiche  ausser  der  praefatio  der  Schrift  den  ihr  vorausgehen- 
den Briefwechsel  zwischen  dem  Bittsteller  und  Augustin  in  des 
letzteren  epp.  221 — 224  (Migne  33,  997  ff.).  In  jener  praefatio, 
deren  wichtigste  Stellen  in  der  Anmerkung  ausgeschrieben  sind  '), 

1)  Petis  ergo  .  .  .  .  ut  exponam  breviter  peritricle  aique  summatim, 
ex  quo  Christiana  religio  promissae  hereditatis  nomen  accepit,  quae  hav- 
re set  fuerint,  sint,  quo»  errores  intulerint,  inférant . .  . .  et  omnia  omnino 
quitus  a  veritate  dissentiunt  .  ...  et  quid  singulis  ecclesia  lege  auctori- 
tate  atque  ratione  respondeat.  Haec  omnia  cum  quaeris  ut  exponantur  5 
a  me,  miror  luculentum  ingenium  tuum  tot  tantarumque  rerum  et  sitire 

veritatem  et  fastidium  iam  timendo  poscere  brevitatem  Tu  autem 

'at  velut  quodam',  inquis,  *ex  omnibus  coneeplo  commonilorio  si  quis  ati- 
quam  obiectionem  aut  convietionem  uberius  plenius  ac  planius  nosse  vo- 
luerit,  ad  opulenla  et  magnifica  volumina  transmittatur,  quibus  a  divertis  10 
et  praecipue',  inquis,  'a  veneratione  Uta  in  hoc  ipsum  constat  esse  élabo- 
ra tum',  quae  cum  dicis,  unum  quasi  cornmonitorium  de  his  omnibus  te 
desiderare  significas.  Audi  ergo  unde  commonearis  quid  petas.  Opiniones 
omnium  philosophorum ,  qui  sectas  varias  condiderunt,  usque  ad  tempora 
sua  (neque  enim  plus  poterat)  sex  non  parvis  vohtminibus  quidam  Celsus  15 
absolvit.    nec  redarguit  aliquem,  sed  tantum  quid  sentirent  aperuit  ea 


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3S6 


SCHWABE 


erwähnt  Augustin  eines  Celsus'  Opiniones  omnium  philosophorum 
(Z.  13  f.)»  worin  der  Verfasser  die  Meinungen  von  ungePdhr  hundert 
Philosophen,  ohne  sich  auf  deren  Kritik  einzulassen,  zusammen- 
gestellt habe.  Nach  (Kissel  und)  Schanz  sind  nun  jene  Opiniones 
das  Werk  eines  Christen.  Dieselben  müssten,  ebenso  wie  das  von 
Augustin  gleichfalls  (Z.  22  ff.)  genannte  Buch  des  Epiphanius,  dien- 
lich gewesen  sein  dem  Quodvultdeus  Belehrung  über  die  christ- 
lichen Häresien  zu  bieten.  Es  sei  klar,  dass  die  Häresiologien  des 
Celsus  und  Epiphanius  in  einem  Verwand tschaftsverhältniss  ge- 
standen hätten.  'Die  Worte  audi  ergo  unde  commonearis  quid  petat 
<Z.  13)  verloren  allen  Sinn,  wenn  im  Nachfolgenden  eine  Schrift 
genannt  würde,  welche  die  Geschichte  der  Philosophie  nicht  viel 
Ober  Christus  hinausführen  konnte/  'Also',  schliefst  Schanz,  4der 
von  Augustin  genannte  Celsus  kann  nicht  mit  A.  Cornelius  Celsus 
identisch  sein'.  • 

Ohne  Bedenken  führt  Schanz  einen  neuen  Schriftsteller  über 
die  christlichen  Irrlehren  ein.    Wir  kennen  überhaupt  keinen 


brevitate  sermonis,  ut  tantttm  adhiberet  eloquii,  quantum  rei  nee  laudandae 
nee  vituperandae  nec  affirmandae  aut  defendendae,  Med  aperiendae  iudi- 
çandaeque  sufficeret,  cum  ferme  centum  philosophas  nominastet .-. .quorum 
20  non  omnes  instituerunt  haereses  proprias,  quoniam  nec  illos  tacendos  pu- 
tavit,  qui  suos  magistros  sine  ulla  dissensione  secuti  sunt.    Xoster  vero 
'Epiphanius,  Cypriw  episcopus,  abhinc  non  longe  humants  rebus  exemptas, 
de  oçtoginta  kaeresibus  loquens  sex  libros  etiam  conscripsitr  histarica  nar- 
rations commémorant  omnia  nulla  disputations  adversus  /alsitatem  pro 
25  verdate  decertans.    Breves  sane  sunt  libelli  et,  si  in  unum  libellum  redi- 
gantury  nec  ipse  eril  nostris  vel  aliorum  quibusdam  libris  longitudine  com- 
parandus.    Huius  brevitatem  si  fuero  in  commemorandis  haeresibus  imi- 
taiusf,quid  a  me  brevitts  poslulare  vel  expectore  debeas  non  habebis.  Sed 
non  ibi  huius  mei  laboris  summa  consista  f  quod  et  tibi  vel  me  demon- 
id  strante  vel  etiam  te  praeeurrente  poterit  apparere ,  cum 

hoc  fecero.  Videbis  enivi  in  eo  quod  supra  dictas  episcopus  fecit  quan- 
tum desit  operi  quod  ipse  vis  fieri:  quanta  magis  quad  ego?  Tu  namque, 
quamvis  breviler  perslricte  atque  sumnmtim ,  tarnen  vis  etiam  responderi 
cofntnemoratis  haeresibus,  quod  ille  non  fecit.  Ego  vero  hoc  mag  is  volo 
35  facer* ,  si  et  dens  velitt  unde  possit  omnis  haeresis,  el  quae  nota  est  et 
quae  ignota,  vitari  el  unde  recte  poseit  quaecumque  imottserit  iudicari 

 Erunt  ergo,  primae  partes  operis  huius  de  haeresibus,  quae  post 

Christi  adventum  atque  ascensum  adversus  doctrinam  ipsius  extiterunt  et 
utcumque  nobis  innotescere  potuerunt.    In  posterioribus  autem  parti  bus 
40  quid  facial  haereticum  disputabitur.  Nach  den  Zeilen  dieses  Excerpts  wird 
im  Text  citirt. 


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DIE  0P1.M0NES  PHILOSOPHORUM  DES  CELSUS  3S7 


m* 


christlich  -theologischen  Scliriftsleiler  Celsus1),  noch  viel  weniger 
einen  Häresiographen  dieses  Namens,  trotzdem  wir  eine  reiche 
häresiologische  Literatur  haben,  trotzdem  Hieronymus  und  Genna- 
dius  in  ihren  üebersichten  zur  christlichen  Literaturgeschichte 
auch  die  geringsten  christlichen  Schriftsteller  nennen.  In  dem 
schon  dadurch  gegen  die  Schanzscbe  Ansiebt  erregten  Verdacht 
werden  wir  bestärkt  durch  den  Namen  der  Schrift  des  Gelsus 
Opiniones  omnium  philosophorum,  den  eine  unbefangene  Interpre- 
tation nur  von  einer  Zusammenstellung  der  Meinungen  heidnischer 
(d.  h.  griechischer)  Philosophen  verstehen  kann.  Ist  ja  doch  bei 
den  Kirchenvätern  der  Ausdruck  philosophas  stellend  für  den  ge- 
lehrten Heiden  und  phihsophia  der  Gegensatz  des  christlichen  Glau- 
bens. Dass  ein  chrisllich-häresiologisches  Sammelwerk  als  Opinio- 
nes  philosophorum  je  bezeichnet,  worden,  dafür  fehlt  es  ebenso  an 
äusserer  Beglaubigung  wie  an  innerer  Wahrscheinlichkeit.  Auch 
die  sogen.  Odoao(pov^eva  des  Hippolytus  können  jepe  Ansicht 
nicht  stützen,  da  ihr  wahrer  im  Anfange  der  einzelnen  Bücher 
regelmässig  wiederkehrender  Name  vielmehr  lautet  6  xoto:  naauiv 
alQéoetov  elsyxoç.  Der  Name  opikoooopovpeva  ist  von  dem  ersten 
Buche,  welches  vo)g  jojv  xa#J 'ËlXtjvaç  (pilooo(pth  è7ttxexetQr]- 
xôtiov  ôô^ag  (p.  48,  89  ed.  Duncker;  vgl.  p.  496,  22)  enthält,  nur 
irrthümlich  auf  das  ganze  Werk  übertragen  worden.  Jene  Benen- 
nung (pikooocpovfxeva  widerlegt  also  nicht,  sondern  unterstützt 
unsere  Ansicht,  dass  in  den  Opiniones  philosophorum  die  Meinungen 
der  heidnischen  Philosophen  zusammengefasst  waren.  Der  Ver- 
fasser war  natürlich  kein  Christ.  Dafür  spricht  auch  AugustinS 
Ausdrucksweise.  Der  Verfasser  jener  Opiniones  heisst  ihm  quidam 
Celsus  (Z.  15)u  dagegen  ,  der  Verfasser  des  entsprechenden  christ- 
lichen Werkes  Nosier  Epiphanius  (Z.  21  f.).  Dieses  noster  kann,  da 
die  Beziehung  auf  Landsmannschaft  oder  Freundschaft  ausgeschlos- 
sen ist,  nur  die  Glaubensgemeinschaft  andeuten:  folglich  ist  Celsus 
Heide  und  dafür  ist  auch  quidam  C.  bezeichnend.  Zugleich  ergiebt 
sich  aus  der  Bemerkung  über  die  Zeitgrenze  der  Opiniones  (ad 
tempora  sua  —  neque  enim  plus  polerat,  Z.  14  f.)  verglichen  mit 
derjenigen  Uber  den  vor  nicht  langer  Zeil  erfolgten  Tod  des  Epi- 

1)  Ausser  etwa  den  Verfasser  der  praefatio  de  iudaica  incredulitate 
(gedruckt  bei  Gallandi  4,  437  ;  Migoe  G,  40;  zuletzt  in  Härtels  Cyprian  3,119) 
aas  unbekannter  Zeit,  am  wahrscheinlichsten  aus  dem  Ende  des  5.  Jahrhun- 
derts (s.  Gallandi  4  p.  xtui). 


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388  SCHWABE 

phanius  (Z.  22  ;  Epiphanius  starb  im  J.  403 ,  Augustin  verfasste 
die  Schrift  de  kaeresibus  im  J.  428),  dass  Celans  beträchtlich  älter 
ist  als  Augustin,  bez.  Epiphanius. 

Augustin  benutet  bei  der  Abfassung  seiner  Schrift  de  kaere- 
sibus die  beiden  Häresiologen ,  auf  welche  er  schon  in  ep.  222 
den  Quodvultdeus  hingewiesen  hatte,  nämlich  Epiphanius  und  Phi* 
lastrius.  Dann  hat  er  zum  Vergleich  noch  die  Kirchengeschichte 
von  Eusebius-RuOnus  beigezogen  (c.  83).  Augustin  erläutert  die 
Art  seiner  Quellenbenutzung  auch  im  Einzelnen:  er  nennt  oft  seine 
Quellen,  den  Epiphanius  mehr  als  20 mal,  den  Philastrius  8 mal. 
Warum  benutzt,  warum  nennt  er  niemals  den  angeblich  christ- 
liehen  Häresiologen  Celsus,  den  er  in  der  praefatio  an  erster  Stelle 
noch  vor  Epiphanius  namhaft  machte?  Schanz  beruhigt  sich  mit 
den  Worten  :  'Celsus  ging  vielleicht  Ober  die  enggezogenen  kirch- 
lichen Schranken  hinaus' I 

Aber,  sagt  Schanz,  auch  die  Schrift  des  Celsus  muss  dem 
Wunsch  des  Quodvultdeus  entgegengekommen  sein,  die  Häresien 
seit  Christus  kennen  zu  lernen.  'Die  Worte  Augustins  audi  ergo 
unde  commoneatis  quid  petas  (Z.  13)  würden  allen  Sinn  verlieren, 
wenn  im  Nachfolgenden  eine  Schrift  genannt  würde,  welche  die 
Geschichte  der  Philosophie  nicht  viel  über  Christus  hinaus  fuhren 
konnte'.    Auoh  dieser  Einwand  ist  nur  scheinbar  triftig. 

Augustin  zeigt  in  der  Vorrede  dem  Quodvultdeus  nicht  ohne 
Humor,  dass  Q.  gar  nicht  wisse,  wie  viel  er  von  ihm  verlange, 
wenn  er  eine  auch  noch  so  kurze1)  Aufzählung  und  Kritik  aller 
nachchristlichen  Häresien  wünsche.  Wenn  nun  Schanz  jene  Worte 
audi —  quid*)  petas  (Z.  13)  so  versteht,  als  wenn  im  Folgenden 
Werke  genannt  würden,  aus  welchen  sich  Quodvultdeus  die  ge- 
wünschte Belehrung  holen  könne,  so  widerspricht  dies  durchaus 
dem  Zusammenbang.  Augustin  hat  ja  für  den  Quodvultdeus  den 
Uber  de  kaeresibus  verfasst.  Wozu  verweist  er  ihn  auf  des  Celsus 
und  Epiphanius  Häresiologien  ?  Als  zuerst  Augustin  auf  die  Bitte 
des  Q.  nicht  eingehen  wollte,  so  empfahl  er  ihm  die  Schriften  des 
Epiphanius  und  Philastrius  (ep.  222)  zum  Studium,  namentlich  den 


1)  Dreimal  wiederholt  spöttelnd  Augustin  das  breviter  perslricte  atque 
tummalim  aus  dem  Briefe  221  des  Quodvultdeus:  siehe  in  dem  obigen  Ex- 
cerpt Z.  1  und  33:  die  dritte  Stelle  in  dem  nicht  ausgeschriebenen  Theil. 

2)  Hätte  Schanz  Recht,  so  sollte  es  auch  quod  petas  heissen. 


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DIE  OPINIONES  PHILOSOPHORUM  DES  CELSÜS  389 

ersteren;  Quodvultdeus  erwidert  aber  (tp.  223),  jene  Schriften 
konnten  ihm  nicht  dienen. 

Den  Quodvnltdeus,  der  zwar  nur  ein  commonitorium  (Z.  8. 12) 
wünscht,  aber  eines,  das  sowohl  Aufzahlung  als  Kritik  aller  Hä- 
resien biete,  bedeutet  vielmehr  Augustin  mit  den  Worten  audi  ergo 
unde  commonearis  quid  pet'as,  indem  er  mit  dem  unmittelbar  vor* 
hergehenden  Wort  commonitorium  spielt,  dass  er  sehr  viel  verlange  : 
'höre  Folgendes,  wodurch  du  dich  belehren  lassen  kannst,  wie 
gross  deine  Bitte  ist'.  Celsus  hat  die  àôÇat  der  alten  Philosophen 
gesammelt,  aber  sich  deren  Kritik  erspart,  Epiphanius  hat  die 
christlichen  Irrlehren  gesammelt,  aber  sich  deren  Kritik  erspart.1) 
Mit  einer  ähnlichen  Arbeit,  sagt  Augustin,  ist  das,  was  du  mir 
zumuthest,  nicht  erschöpft  (Z.  29).  Du  verlangst  ja  eiiam  respon- 

1)  Augustin  hat  nämlich  nicht  das  umfangreiche  aulihäretische  Werk 
des  Epiphanius,  M-elches  den  Namen  JTayâçiov  führt,  benutzt,  sondern  nur 
dessen  uns  gleichfalls  erhaltene  àyaxttpaka'naatç ,  worin,  unter  Verzicht  auf 
die  ausführliche  Widerlegung  der  Häresien,  wie  sie  das  narâçioy  giebt,  die 
Häresien  nor  aufgezählt  werden.  Die  Benutzung  der  àr<txi<paXat<û<riç  seitens 
des  A.  folgt  zunächst  aus  der  Beschaffenheit  der  zahlreichen  Citale  daraus 
im  Uber  de  haeresibus.  Wenn  ferner  A.  sagt,  das  Werk  des  Epiphanius 
bestehe  aus  sex  (Z.  23)  brevet  libelli  (Z.  25),  welche,  wenn  man  sie  auch 
zusammennähme,  nicht  einmal  den  Umfang  mancher  Bûcher  des  Augustin 
oder  Anderer  erreichen  (Z.  25—27),  so  passt  dies  auf  die  sehr  knappe  àva- 
xcqpoJUsMuacf,  nicht  aber  auf  das  höchst  weitläufige  nayâçiov.  Denselben 
Schlug*  ziehen  wir  daraus,  dass  c  41  Augustin  die  Hiresiologie  des  Phila- 
strius,  deren  Umfang  noch  nicht  den  zehnten  Theil  des  TtayaQioy  erreicht, 
proUxissimus  Uber  nennt:  die  àraxtcpaXaioian  erreicht  nur  den  dritten  Theil 
der  Schrift  des  Philastrius.  —  Uebrigens  macht  es  eine  Schwierigkeit,  dass 
Augustin  dem  Epiphanius  sechs  Bücher  beilegt  An  einen  Fehler  der  Ueber- 
lieferung  kann  nicht  gedacht  werden,  da  jene  Zahl  zweimal  (oben  Z.  23  und 
cap.  57)  erwähnt  wird.  Das  Panarion  besteht  aus  drei  Büchern  in  zusam- 
men sieben  Theilen  (föfxot).  Die  Anakephaläosis  ist  in  unserem  Text  nicht 
in  Bûcher  getheill,  sie  giebt  aber  die  eben  genannte  Gliederung  des  Panarion 
im  Text  wieder.  Dagegen  war  in  dem  von  Augustin  benutzten  Exemplar  der 
Abriss  in  sechs  winzige  (brevissimi  Ubri  cap.  57)  Bücher,  richtiger  Abschnitte 
getbeilt.  Da  die  Zahl  der  von  Epiphanius  in  den  sieben  ropit  unterge- 
brachten Häresien  eine  sehr  ungleiche  ist  (sie  schwankt  zwischen  4  und  20), 
da  die  Eintheitung  in  drei  Bücher  und  sieben  to^oi  ganz  äusserlich  und  für  , 
die  Anakephaläosis  unpraktisch  ist,  so  konnte  leicht  Jemand  auf  eine  andere 
vom  Panarion  unabhängige  Theilung  der  Anakephaläosis  verfallen.  Die  zwanzig 
vorchristlichen  Häresien  bildeten  in  Augustins  Exemplar  das  erste  Buch  (siehe 
cap.  57).   Vgl.  auch  Dindorfs  Epiphanius  1  p.  xxro. 

Hermes  XIX.  26 


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390 


■ 

SCHWABE 


dm  commemoratis  haeresibus,  quod  ille  (Epiphanius;  von  Celsus 
ist  keiue  Rede)  non  fecit  (Z.  33  f.).  Und  auch  diese  Kritik  der 
Häresien,  bez.  eine  Anweisung  darüber  quid  faciat  haereticum,  werde 
ich  liefern  (Z.  34—36.  39  f.).  Bei  unserer  Erklärung  begreift  man, 
warum  Augustin  so  nachdrücklich  die  Thatsache  hervorheht,  dass 
Celsus  und  Epiphauius  auf  Kritik  verzichtet  haben.  Kann  aber 
(wie  Schanz  will)  Augustin  den  Q.,  der  auch  die  Kritik  der  Häresien 
wünscht,  zu  seiner  Belehrung  auf  Celsus  und  Epiphauius  verweisen, 
welche  eben  eine  solche  Kritik  nicht  geben? 

Vielleicht  wird  uns  eingewendet,  dass  auch  Augustin  selbst 
im  liber  de  haeresibus  keine  Widerlegung  der  aufgezahlten  Häresien 
gebe.  Aber  Augustiu  Uberschickt  diese  Schrift  dem  Quodvultdeus 
nur  als  ersten  Theil  des  von  ihm  zu  Leistenden  und  verspricht 
die  Widerlegung  der  Häresien  für  den  zweiten  Theil,  der  folgen 
soll.  S.  in  der  Vorrede:  quod  ut  fiat,  has  ipsas  primas  huius  la- 
boris  met  partes,  ubi  est  ista  praelocutio  (d.  h.  haec  praefatio),  cu- 
ravi  tuae  caritati  in  auxilio  domini  accelerare  mittendas,  ut  propter 
ilia  quae  restant  u.  s.  w.,  ferner  oben  Z.  37.  39  f.  und  den  Schla- 
des Buches.  Zur  Einlösung  seines  Versprechens  ist  der  hochbe- 
tagte Augustin,  der  bald  nach  Abfassung  des  ersten  Theils  starb, 
uicht  mehr  gekommeu. 

Dass  endlich  der  philosophisch  gebildete  Augustin  das  philo- 
sophische Sammelwerk  des  Heiden  Celsus  kennt,  ist  ebenso  na- 
türlich, wie  dass  er  es  ohne  Anstand  neben  der  Häresiologie  des 
Christen  Epiphanius  nennt.  Die  griechischen  Philosopheme  galten 
ja  für  die  Cl>risten  als  Häresien  und  auch  mit  ihnen  beschäftigen 
sich  z.  B.  Hippolytus  und  Epiphanius  in  ihren  Verteidigungen 
der  Rechtgläubigkeit. 

Wenn  nun  der  vermeintliche  christliche  Häresiologe  Celsus 
beseitigt  ist,  so  hat  Niemand  näheres  Anrecht  an  jene  Opiniones 
omnium  philosophorum  als  A.  Cornelius  Celsus.  Der  einzige,  der 
etwa  noch  in  Frage  kommen  könnte  (schon  Reinesius  machte  auf 
ihn  aufmerksam),  wäre  Kelaïvoç  Evôwqov  KaoiaßaXeig  q>OÀ- 
aoq?oç,  welcher  nach  Suidas  s.  v.  schrieb  :  owayory^v  âoyi.iâTwv 
•  naorç  a^éo&wç  (pilooôyov  xa<  (heçct.  Das  hier  genannte  Werk 
des  sonst  unbekannten  Verfassers  hat  dem  Namen  nach  mit  jenen 
Opiniones  eine  unverkennbare  Aehnlicbkeit.  Aber  wir  sind  nicht 
berechtigt  allein  auf  diese  Aèhnhchkeit  gestützt,  da  wir  Uber  Zeit, 
Art  und  ßücherzahl  des  von  Suidas  genannten  Werkes  nichts  wis- 


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DIE  OPIMONES  PHILOSOPHORUM  DES  CELSUS  391 


sen,  die  beiderseits  an  sich  untadeligen  Namen  Kelolvoç  und  Celsus 
durch  eine  Aenderung  der  Ueberlieferung  zu  vereinigen. 

Darüber,  dass  in  der  Encyklopfldie  des  Cornelius  Celsus  eiu 
Theü  der  Philosophie  gewidmet  war,  ist  man  jetzt  einverstanden. 
Mit  vollem  Recht  aber  hat  0.  Jahn  (Ber.  der  säcb*.  Ges.  der  Wiss. 
1850,  S.  281)  Anstand  genommen  die  von  QuiniUian  10,  1,  124 
erwähnten  zahlreichen  Abhandlungen  zur  Philosophie  (hauä  parum 
rnulta),  welche  Celsus  Sextios  secutus  schrieb,  der  Encyklopädic 
einzuverleiben.  Dagegen  fügen  sich  jene  Opiniones  omnium  philo- 
sophorum  aufs  beste  in  eine  Encyklopädie ,  und  es  stehen  jene 
philosophischen  Abhandlungen  neben  dem  philosophischen  Theil 
der  Encyklopädie ,  wie  neben  dem  kriegswissenschafüichen  Theü 
ebenderselben  kriegswissenschaftliche  Einzelschriften,  deren  eine 
Laurentius  Lydus  erwähnt.1)  ,  „ 

Quintilian  12,  11,  24  erwähnt  mit  diesen  Worten  die  Ency- 
klopädie des  Celsus:  quid  plum?  cum  etiam  Cornelius  Celsus,  me- 
diocri  vir  ingenio,  höh  solum  de  Ais  omnibus  çonscripserit  artibus, 
sed  amplius  ret  militari»  et  msticae  et  medicinae  praecepta  reli- 
querit  u.  s.  w.  Aus  dem  Zusammenhang  ergiebt  sich,  wie  schon 
0.  Jahn  richtig  bemerkt,  dass  Celsus  unter  den  hae  omnes  artes 
Rhetorik,  Philosophie  und  Jurisprudenz  versteht.    Er  nennt  diese 


5)  de  magistr.  3,  33.  —  Auch  bezüglich  dieser  Stelle  wt  die  Ansicht  von 
Schanz  a.  a.  0.  S.  375  unhaltbar.  Um  nicht  ins  Einzelne  zu  gehu,  so  beweist 
schon  der  Beisatz  ô  'Vn^aïoç  laxnxôç  bei  dem.  Namen  des  dort  erwähnten 
Celsus,  der  über  die  gegen  die  Parther  anzuwendende  Kriegführung  avy- 
yçaq>rty  uoy^Qt;  verfasst  habe,  dass  derselbe  Celsus  gemeint  sei,  den  Lydu9 
in  derselben  Schrift  1,  47  neben  andern  römischen  Kriegsschiff  tstellern  (Cato, 
Frontinus,  Paternus,  Vegetius)  erwähnt»  der  nämliche  den  Vegetius  1,  8  als 
Cornelius  Celsus  aufführt.  Gegen  den  Versuch,  den  Schanz  macht,  jene 
Monographie  über  den  parthischen  Krieg  dem  Marius  Celsus  (Tac.  ann.  15,  25) 
beizulegen,  spricht  Alles,  dafür  Nichts.  —  Gelegentlich  sei  noch  bemerkt, 
dass  auch  die  Meinung  von  Schanz  (a.  a.  0.  S.  37S),  es  habe  Columella  den 
Celsus,  den  er  häufig  citirt,  als  Verstorbenen  erwähnt,  keineswegs  zwingend 
ist.  In  der  einen  der  beiden  dafür  angeführten  Stellen  (3,  17,  4)  ist  rese- 
cuerunt,  über  Celsus  und  Atticus  ausgesagt,  so  viel  als  docuerunt  resecan- 
dum,  und  ebenso  ist  in  der  anderen  (2,  2,  14)  zu  deerrasse  etwa  ein  cum 
haec  doceret  zu  ergänzen.  Der  an  zweiter  Stelle  aber  ausgesprochene  Tadel 
des  Celsus  kann,  da  er  mit  einem  besonders  warmen  Lobe  für  ihn  verbunden 
ist,  auch  nichts  beweisen.  Uebrigens  vgl.  Colum.  9,  6,  4  itaque  quamvis 
doctissimi  viri  (Celsi)  auctoritalem  reverebar,  tarnen  ambitione  submuta 
quid  ipse  censer  em  non  omisi. 

26* 


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302  SCHWABE,  DIE  OPINIONES  PHILOSOPHORUM  D.  CELSUS 


Fächer  auch  12,  11,  9,  wo  er  die  Philosophie  als  morum  praecepta 
bezeichnet,  weil  die  Ethik  besonders  wichtig  für  den  Redner  ist 
(Quintil.  12,  2,  15);  doch  darf  daraus  nicht  geschlossen  werden, 
dass  nach  Quintilian  eine  Anweisung  in  der  Ethik  allein  far  die 
Ausbildung  des  Redners  genüge.  Er  weist  vielmehr  ausdrücklieb 
und  ausführlich  12,  2  die  Wichtigkeit  der  ganzen  Philosophie,  im 
Einzelnen  ihrer  drei  Theile,  der  naturalis,  moralis,  rational*  phi- 
losophia,  für  den  Redner  nach.  Wenn  also  Celsus  —  selbstver- 
ständlich nach  ähnlichen  griechischen  Sammlungen  (s.  H.  Diels 
doxogr.  gr.  p.  184)  —  die  Opiniones  omnium  philosophorum  zu- 
sammengestellt und  seiner  Encyklopädie  eingereiht  hatte,  so  war 
dies  ganz  im  Sinne  Quintilians.  Am  Schlüsse  seines  Werkes  tritt 
Quintilian  der  Meinung  entgegen,  als  verlange  er  von  dem  Schüler 
der  Beredsamkeit  zu  viel,  wenn  er  ausser  dem  Hauptfache  auch 
noch  jene  Hülfsfächer  ihm  aufbürde.  Er  sagt:  Alles,  was  ich  ver- 
lange, Iässt  sich  in  gar  wenigen  Jahren  lernen  (12, 11, 12).  Es  giebt 
ja  auch  zur  Bequemlichkeit  des  Schülers  für  jedes  der  von  mir  er- 
wähnten Fächer  Abrisse  in  wenigen  Büchern  (12,  11,  16).  Hier  hat 
gewiss  Quintilian  schon  auch  den  Celsus  im  Sinn,  den  er  kurz 
darauf  12,  11,  24  an  der  oben  ausgeschriebenen  Stelle  nennt.  Und 
wenn  in  dem  auf  jene  Erwähnung  der  Abrisse  folgenden  Satze 
(12, 11,  17)  Quintilian  die  Wichtigkeit  der  üebung  und  der  Leetüre 
hervorhebt  und  auch  hier  philosophorum  consuUorumque  opiniones 
zu  beachten  rätb,  schimmert  da  nicht  vielleicht  durch  Quintilians 
Ausdruck  hiudurch  der  Name  des  philosophischen  (und  juristi- 
schen1)) Theils  der  Encyklopädie  des  Celsus? 

Nicht  am  wenigsten  endlich  empfiehlt  sich  die  Verbindung 
der  von  Augustin  genannten  Opiniones  mit  der  Encyklopädie  durch 
die  Bücherzahl  jener.  Ihre  sea?  non  parva,  volumina  (Z.  15)  fügen 
sich  gut  zu  den  fünf  Büchern  de  re  rustica  (den  sieben  de  rketo- 
rica?)  und  zu  den  acht  Büchern  de  mediana. 

1)  Vgl.  des  Namens  wegen  Ulpiaoi  Opinionum  libri  VI. 
Tübingen,  16.  April  1&84.  L.  SCHWABE. 


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DIE  ITALISCHE  BODENTHEILUNG  UND  DIE 

ALIMENT  ARTAFELN. 

Die  Bodentheilung  ist  wie  das  Fundament  alles  Staatswesens, 
so  auch  far  die  Entwickelung  Italiens  in  jeder  Epoche  massgebend, 
üeber  die  allgemeinen  Verhältnisse  ist  viel  verhandelt  worden; 
aber  zwei  Haupturkunden,  die  bekannten  Verzeichnisse  von  Ali- 
mentarrenten  aus  traianischer  Zeit,  bat  man  in  dieser  Hinsicht 
nicht  in  genügender  Weise  erwogen.  Es  lassen  uns  dieselben, 
wenn  ich  nicht  irre,  das  Verhältniss  vom  Klein-  zum  Grossbe- 
sitz in  einigen  belehrenden  Beispielen  erkennen,  für  deren  richtige 
Auffassung  aber  die  Vorbedingung  ist  den  wirtschaftlichen  und 
rechtlichen  Werth  der  Grundstücksbenennungen  festzustellen. 

Das  Privateigenthum  am  Boden  beruht  bei  den  Romern  aus- 
schliesslich auf  staatlicher  Adsignation.  Diese  wieder  hat  zu  ihrer 
Voraussetzung  die  Vermessung  und  Verzeichnung  des  vom  Staat 
an  den  Privaten  Ubergebenden  BodensUIcks,  wobei  es  üblich  ist 
den  Namen  des  ersten  Erwerbers  in  erbe  öffentliche  Urkunde  ein- 
zuschreiben. Am  evidentesten  tritt  dies  hervor  bei  der  Colonie- 
gründung:  es  werden  nach  Verloosung  der  Ackerportionen  der 
Name  dessen,  der  sie  erloost  hat,  uud  die  Zald  der  Morgen  auf 
die  Flurkarte  (forma)  in  die  Portion  eingeschrieben,  zum  Beispiel 
L.  Terentio  L.  f.  Pol.  two.  66 Vs.1)  Aber  ohne  Zweifel  ist  ebenso 
verfahren  worden,  wenn  Staatsland  ohne  ColonialgrOndung  vertheilt 
oder  verkauft  ward,  und  wird  man  auch  dafür  Sorge  getragen  haben, 
dass,  wenn  ein  bisher  römischen  Bodeneigenlhums  nicht  fähiges 
Gebiet  italisches  Recht  erhielt  und  damit  die  derzeitigen  Eigen- 
tümer galten,  als  w&re  ihnen  das  Landstück  vom  römischen  Staate 
adsignirt,  jedes  einzelne  Bodenslück  nach  römischer  Ordnung  ver- 
zeichnet und  mit  dem  Namen  seines  Eigentümers  verschen  ward. 
Die  römische  Rechtsordnung  ist  offenbar  dahin  gegangen  den  ge- 


1)  Hyginus  p.  201  Lachm. 


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391 


MOMMSEN 


sammten  im  quiritariscben  Privateigenthum  stehenden  Grundbesitz 
in  der  Weise  in  öffentlichen  Urkunden  festzustellen,  dass  der  Name 
des  jedesmal  ersten  quiritariscben  Eigenthümers  und  das  Mass  seiner 
Besitzung  der  Urkunde  entnommen  werden  konnte.  Da  diese  Ord- 
nung der  republikanischen  Zeit  angehört,  beschränkt  sich  die 
Verzeichnung  auf  Vor-  uud  Geschlechtsnamen,  Vater  und  Tribus. 

Ein  in  dieser  Weise  auf  einen  einzelnen  Namen  gestelltes 
raumlich  geschlossenes  Grundstück  heisst  technisch  fundus;  es 
fällt  mit  dem  Landloos  oft,  aber  nicht  immer  zusammen,  da  dieses 
häufig  in  verschiedenen  Parzelen  gegeben  wurde.  Auch  die  Be- 
zeichnung praedium  (von  praevidere),  die  bekanntlich  dem  Grund- 
stück zunächst  insofern  beigelegt  wird,  als  es  öffentliche  Realsicher- 
heit gewahrt  wie  der  praes  personale,  wird  zunächst  auf  das  Grund- 
stück in  diesem  Sinne  bezogen. 

Der  Name  des  ersten  Besitzers  bleibt  dem  Grundstück  für 
alle  Zeiten,  wie  auch  der  Besitz  wechselt,  weil  er  in  der  statt 
Grundbuch  dienenden  Urkunde  stand1),  und  beherrscht  auch 
den  gemeinen  Sprachgebrauch  insofern,  als  der  betreffende  Ge- 
schlechlsname  mit  der  Endung  -anus  versehen  der  Regel  nach1) 
zum  Individualnamen  des  Grundstücks  wird.9)  Für  die  natürlich 
ausserordentlich  häufige  Homonymie4)  zeigt  sich  nirgends  eine 

1)  Hieronymus  ehr.  J.  Abr.  1878  aus  SucIod:  a  quo  (L.  Accio  tragoe- 
diarutn  scriptore)  et  fundus  Accianus  iujeta  Pisaurum  dicitur,  quia  illuc 
inier  colono»  fuerat  ex  urbe  deduetus. 

2)  Freilich  fehlt  es  Dicht  an  nicht  genlilicisch  geformten  Grundstücks- 
namen.  Abgesehen  von  den  casae  und  turres,  welche  überhaupt  diesem  Ge- 
setz nicht  folgen,  und  von  den  in  der  Tafel  von  Velcia  zahlreich  begegnenden 
Grundstöcksnamen,  welche  aus  der  römischen  Nomenclatur  nicht  zu  erklären 
und  vermutlich  wie  die  der  saltus  und  vici  kellischen  oder  ligurischen  Ur- 
sprungs sind,  fuhren  in  der  Tafel  der  Ligurer  fundus  Amarantiantu,  Pasto- 
ri anus,  Primigenianus  auf  Cognomtna.  Auch  Bezeichnungen  wie  fundus  Pater- 
nus, antiquus  begegnen.  In  der  späten  Tafel  von  Volceii  (G.  X  407)  sind  nicht 
gentilicische  Grundstücknanien  verhältnissmässig  zahlreicher  als  auf  den  älte- 
ren. Zu  vergleichen  sind  auch  die  Fragmente  der  provinzialen  Kataster  von 
Thera,  Astypalae'a  (Hermes  3,  436),  Lesbos  (Bull,  de  corr.  hell.  4,  417), 
Tralles  (das.  4,  336)  und  die  128.  Novelle  Jusünians. 

3)  Mir  ist  es  allerdings  wahrscheinlich,  dass  diese  gentilicische  Benen- 
nung des  Privateigenthums  ihren  eigentlichen  Ursprung  in  derjenigen  Epoche 
hat,  wo  der  römische  Boden  nicht  unter  Individuen,  sondern  unter  Geschlechter 
aufgeteilt  war.  Indess  diese  Urzustände  bleiben  bei  der  hier  zu  fahrenden 
Untersuchung  besser  bei  Seite. 

4)  Vgl.  fundi  Antoniani  duo  V.  6,  69;  fundi  ?iaeviani  duo  V.  5,  3î 


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DIE  ITALISCHE  BODENTHEILUNG  395 


allgemeine  Aushülfe  und  ist  dafür  auch  kein  rechter  Raum«  da 
ja  der  ursprünglichen  Urkunde  nichts  zugesetzt  werden  konnte.1) 
Bei  dem  beschränkten  Gehrauch  der  Grundstücksnamen  kam  auf 
die  Namensgleichheit  nicht  eben  viel  an  und  wird  der  Sprachge- 
brauch sich  geholfen  haben,  wie  es  ging.*)  Dass  die  unbeschränkt 
zulässige  reale  Theilung3)  des  als  Gauzes  in  der  Urkunde  ver- 
zeichneten Grundstücks  auf  den  Namen  eingewirkt  hat,  ist  insofern 
nicht  wahrscheinlich,  als  dergleichen  Acte  nicht  wohl  in  die  Ur- 
kunde nachträglich  haben  aufgenommen  werden  können.  Wenn 
auch  im  gewöhnlichen  Verkehr  abgetrennte  Theile  oft  genug 
ihre  Sonderbenennung  eingebüsst  oder  Usualbezeicbnungen  erhal- 
ten haben  werden,  so  dürfte  doch  von  Rechtswegen  vielmehr  der 
dem  ursprünglichen  Ganzen  zukommende  Name  nach  der  Theilung 
jedem  Theilganzen  ebenfalls  zugestanden  haben,  da  Determinationen, 
die  das  Theilstück  als  solches  charakterisiren,  in  unseren  Urkunden 
nirgends  den  Grundstücknamen  angehängt  werden.4) 

Zusammenlegung  mehrerer  Grundstücke  zu  dauernder  Ver- 
bindung findet  ihren  natürlichen  Ausdruck  in  der  Combination  der 

fundi  Tauriani  duo  V.  6,  85.  Auch  die  Juristen  erwähnen  den  Fall,  dass  eiu 
fundus  legirt  ist,  während  der  Testator  mehrere  dieses  Namens  besitzt  {Dig,  45, 
1,  106).  In  anderen  Fällen:  fundi  Viriani  Calidiani  Salviani  duo  V.  1,  78; 
fundi  II  JWoniani  I  triant  V.  3,  68;  fundi  duo  Valiani  Antoniani  Mes- 
siani  Catumiani  V.  1,  SI,  ist  die  Beziehung  des  duo  nicht  recht  ersichtlich. 

1)  Wenn  erledigte  Loose  Mieder  vergeben  wurden,  so  fanden  sich  auf 
der  Tafel  wohl  die  Namen  des  ersten  wie  des  zweiten  Empfängers  (Siculus 
p.  162  Lachm.). 

2)  Es  finden  sich  nur  wenige  Benennungen,  die  als  distinctive  gefasst 
werden  könnten;  fundus  Satrianus  palernus  (V.  4,91),  fundus  Jembrunius 
Paternus  (V.  2,  18),  fundus  Ter enti anus  paternus  (L.  3,  35)  können  auch 
combinirte  Namen  sein,  da  p  a  ter  nus  mehrfach  allein  auftritt. 

3)  Pompooius  Dig.  30,  24,  2  bezeichnet  es  als  statthaft,  dass  der  Be- 
sitzer des  fundus  Titianus  ein  anderes  Stück  Land  dazu  schlägt,  maxime  si 
ex  alio  agro  qui  fuit  eius  .  .  .  earn  partem  adiecit,  ebenso  dass  er  ein 
Stück  Land  von  jenem  abtrennt,  cum  nostra  destinations  fundorum  nomina 
et  modus  (überliefert  ist  domus),  non  natura  constituerentur. 

4)  In  der  Tafel  von  Volceii  steht  ein  agellus  sup.  und  ein  age  II  us  inf. 
ohne  individuelle  Bezeichnung.  Neben  lodividualnamen  Bode  ich  Aehnliches 
in  den  Urkunden  nicht.  Bei  Paulus  (Dig.  31,  S6, 1)  halbirt  der  Besitzer  eines 
fundus  Seianus,  um  leichler  Pächter  zu  finden,  ihn  bei  der  Verpachtung  und 
ex  qualitate  loci  superiorem  partem  Seianum  superiorem,  inferiorem  au- 
tern  partem  Seianum  inferiorem  appellavit,  aber  doch  uno  nomine  Universum 
habuiL 


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396 


MOMMSEN 


Einzelnamen  zu  einer  Einheit,  und  von  Beispielen  dieser  Art  sind 
unsere  Documente  erfüllt.  Sprachlich  drückt  sich  diese  Combina- 
tion darin  aus,  dass  die  Eineelobjecte  ohne  Copula  zusammenge- 
fasst  werden1)  nnd  der  so  entstandene  Complex  danu  als  Einheit 
singularisch  behandelt  wird3),  was  freilich  vielfache  Abweichungen 
durch  Zurückgreifen  auf  die  ursprüngliche  Mehrheit  der  Objecte 
nicht  ausschliesst.3)  Sachlich  tritt  die  Combination,  abgesehen  Ton 


1)  In  der  ligurischen  Tafel  ist  der  Gebranch  der  Copula  schwankend; 
neben  f.  Lucceianus  GeUianus  steht  f.  Curianu*  et  MunaUcntu,  ja  es  be- 
gegnen Fälle,  wo  die  Copula  bei  drei  Gliedern  nur  an  dritter  (/.  Senianus 
Valintianus  èt  Octavianus),  bei  vier  nur  an  erster  Stelle  steht  (f.  Albianus 
et  Amarantianus  Surianus  Annianus;  f.  Bassianus  et  falerianus  Caesianus 
Plinianus).  In  der  veleiatischen  Urkunde  überwiegt  bei  zwei  oder  mehreren 
gleichartigen  Objecten  die  Weglassung  der  Copula;  Angaben  wie  fand.  Ca* 
üdianus  et  TriccelUanus  3,  101  ;  fundi  II  Antonianxu  et  CorneUanus  1,  66 
(ähnlich  1,  54.  59.  5,  4.  6,  3b.  44)  sind  Ausnahmen.  Nach  streng  gramma- 
tischer Interpretation  müsste  man  bei  fehlender  Copula  engere,  bei  eintreten- 
der nur  vorübergehende  Vereinigung  annehmen,  und  vielfach  mag  dies  zu- 
treffen, zum  Beispiel  in  der  veleiatischen  Urkunde  6,  11:  fund(os)  Aulianos 
Caercllianos  Pullienianot  Somianos  et  fund(um)  paternum  et  fund,  JVaevia* 
num  Titianum  et  fund.  Metilianum  Velleianum  f/ehianum  Graniamtm; 
aber  die  Verzeichnisse  sind  nachlässig  nnd  schwankend  redigirt  und  eine  Be- 
deutung für  unsere  Untersuchung  kann  dieser  Ansdrncksverschiedenheit  nicht 
beigelegt  werden. 

2)  Die  ligurische  Urkunde  lässt  nicht  erkennen,  ob  die  zu  einer  Aesti- 
malion  zosammengefassten  Grundstücke  als  Mehrheit  oder  Einheit  gedacht 
sind  ;  2,  37  fundi  Curiani  et  Munatiani  (Genitiv)  entscheidet  nicht.  In  der 
veleiatischen  Urkunde  aber  ist  die  Einheit  Regel,  wie  es  gleich  zu  Anfang 
heisst:  fundum  Quintiacum  AureKanum  collem  Muletatem  cum  sihis  qui 
est  in  Veleiate  pago  Ambitrebio.  Aber  es  findet  sich  auch  fundi  Aurelianus 
Codi  anus  qui  s(unt)  7,  48.  Selbst  ein  einzelnes  Grundstück  wird  nicht  ganz 
selten  als  fundi  bezeichnet. 

3)  Ungleichartige  Objecte,  die  nicht  in  dem  VerhäHniss  von  Hauptgrund- 
stück und  Pertinenz,  sondern  gleichen  Ranges  neben  einander  stehen,  werden 
auch  in  der  veleiatischen  Tafel  regelmässig  -durch  die  Copula  verbunden; 
i.  B.  6, 83:  fundus  sive  saltus  Calventianus  Sextianus  cum  vadis  et  fundus 
Salvianus  et  campus.  Offenbar  ist  hier  nur  die  Rücksicht  massgebend  auf 
die  grammatische  Fügung  und  die  Deutlichkeit  des  Ausdruckes.  Wo  die  Copula 
eintritt,  folgt  immer  der  Plural.  Ueberall  erkennt  man,  dass  diese  Complexe 
ahnlich  behandelt  wurden  wie  die  Heerde  und  die  sog.  universitas  return 
distanlium-,  der  Einheitsbegriff  haftete  rechtlieh  an  den  Stücken  und  es  war 
statthaft  von  fundi  duo  Antontanus  et  CorneUanus  zu  sprechen,  obwohl  ge- 
wöhnlich fundus  Antontanus  CorneUanus  gesagt  ward.  Redactionelle  Nach- 
lässigkeiten begegnen  übrigens  auch  in  dieser  Hinsicht  zahlreich:  Relativ  im 


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DIE  ITALISCHE  BODENTHEILUNG  397 

der  wirthschaMichen  Behandlung,  insbesondere  darin  hervor,  dass 
bei  Abschäteung  nnd  Verkauf  und  überhaupt  im  Verkehr,  aum  Bei- 
spiel bei  Auflegung  oder  Erwerbung  von  Realservituten,  daa  Object 
als  Einheit  bebandelt  wird.  ')  Einen  technischen  und  rechtlieh  an- 
erkannten Ausdruck  für  den  Complex  und  einfache  Benennungen 
der  einzelnen  Complexe  hat  es  schwerlich  gegeben.  Die  recipirte 
Bezeichnung  der  ursprünglichen  Einheit  fundus  so  wie  das  Äqui- 
valente praedium  werden  im  gewöhnlichen  Verkehr  auch  für  den 
Gütercomplex  verwendet  und  eine  Benennung  für  den  einzelnen 
bei  der  Buchführung  und  dem  sonstigen  Verkehr  dadurch  gefun- 
den, dass  der  an  der  Spitze  des  Complexes  stehende  Einzelname 
für  den  ganzen  Complex  gesetzt  wird.*)  Aber  eine  gegensätz- 
liche Bezeichnung  der  Kataster-  und  der  wirthschaftlichen  Ein- 
heit giebt  es  weder  im  Allgemeinen  noch  für  den  einzelnen  Fall  ; 
die  abgekürzte  Benennung  des  Complexes  ist  vermuthlich  eine 
abusive  nur  im  gemeinen  Leben  zulässige  geblieben  und  bei  Ver- 
pfändung und  ähnlichen  Acten,  wo  es  auf  Genauigkeit  ankam, 
kaum  zur  Anwendung  gekommen.  In  den  Grundbüchern,  so  weit 
es  diese  gab,  und  den  nach  dem  gleichen  Princip  geordneten 
Listen  haben  die  Complexe  wahrscheinlich  gar  keine  Berücksich- 

i 

Singular  bezogen  auf  vorhergehenden  Plural  5,27.  6,7  und  umgekehrt  6,  81; 
qui  est — quos  professus  est  4,  91  u.  dgl.  m.  Um  so  mehr  ist  es  angezeigt 
bei  Untersuchungen  dieser  Art  mehr  auf  den  allgemeinen  Gebrauch  als  auf 
einzelne  Abweichungen  Gewicht  zu  legen. 

1)  Sehr  oft  natürlich  wurde  darüber  noch  hinausgegangen  und  wurden 
mehrere  solche  Complexe  im  Verkehr  zusammengefassL  Bei  Verkauf,  Ver* 
roächtniss  und  so  weiter  erklärt  sich  dies  von  selbst;  aber  die  veleiatische 
Urkunde  (in  der  ligurischen  findet  sich  nichts  Aehnliches)  zeigt  dies  sogar 
bei  Auflegung  des  Vectigal,  insofern  mehrere  Complexe  zwar  jeder  für  sich 
eingeschätzt,  aber  dann  gemeinschaftlich  mit  dem  Kanon  belegt  werden;  wo- 
für der  technische  Ausdruck  ist,  dass  die  pluribus  summit  geschehene  Aesti- 
matioo  nachher  zusammengezogen  wird.  Ei  kann  dies  nur  in  dem  Sinne 
geschehen  sein,  dass  nach  den  bestehenden  Wirlhschaftsverhältnissen  diese 
Complexe  als  dauernd  vereinigt  angesehen  wurden,  da  bei  eintretender  Real« 
theüung  die  lahlung  des  auf  dem  Ganzen  lastenden  Vectigal  nothwendig 
mindestens  Weitläufigkeiten  herbeiführte. 

2)  Papinian  Dig.  34,  5,  1  :  fundum  Mevianum  mit  Seianum  Täio  lega- 
verat,  cum  universe  possessio  plurium  praediomm  sub  appel latione  fundi 
Meviani  ratiombus  demonstraretur.  Derselbe  das.  32,  91,  3:  inspictendum, 
an  litterit  et  ratio  nib  us  appeliatione  Seianorum  (praediorum)  Gabiniana 
quoque  contine[re]ntur  et  utriusque  possessionis  confusi  reditus  titulo  Seia- 
norum accepta  lati  essent. 


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39S 


MOMMSEN 


tigung  gefunden;  wenigstens  erscheint  in  dem  einzigen  uns  erhal- 
tenen auf  Grundstücke  gestellten  Verzeichniss  ')  kein  einziger  Dop- 
pelname. 

Die  Urkunden  sind  auf  den  Schätzungswert!!  der  Grundstücke 
gestellt.  Eine  Reduction  dieser  Angaben  auf  den  Flächenraum  ist 
natürlich  unmöglich,  da  die  Bonität  des  Bodens  sowohl,  wie  der 
Bestand  an  Wald,  Fruchtbäumen,  Reben,  das  Hinzutreten  ?on 
Häusern  und  viele  andere  Momente  hiebei  entscheidend  mitsprechen. 
Aber  für  das  culturfähige  Land  wird  wenigstens  eine  Grenze  ge- 
zogen durch  Columellas  bekannten  Ansatz  des  Morgens  anbaufähigen 
Bodens  auf  1000  Sesterzen*),  so  dass  bei  den  fundi  unter  diesen 
nicht  hinabgegangen,  ein  Grundstück  von  50000  Sesterzen  Werth 
höchstens  auf  50  Morgen  angesetzt  werden  darf,  während  es  füglich 
kleiner  gewesen  sein  kann,  ja  in  der  Regel  wohl  kleiner  gewesen 
ist,  da  preissteigernde  Accessionen  sehr  häufig  vorgekommen  sein 
werden.3)  Auf  ein  ähnliches  Verhältniss  führt,  dass  in  caesarischer 
Zeit  dem  entlassenen  Legionär  durchschnittlich  10  tuoera  gegeben 
wurden4),  Augustus  aber  für  denselben  12000  Sesterzen  auswarf.') 
Bei  Bergweiden  (salius)  ist  selbstverständlich  der  Bodenwerth  be- 
deutend geringer,  jeder  Versuch  der  durchschnittlichen  Abschätzung 
aber  um  so  mehr  ausgeschlossen,  als  in  zahlreichen,  vielleicht  den 
meisten  Fällen  diese  Besitzungen  aus  Weide  und  Acker  gemischt 
erscheinen. 

Nach  diesen  Voraussetzungen  soll  nun  versucht  werden  für 
die  in  unseren  Urkunden  auftretenden  Liegenschaften  die  älteste 
römische  Bodentheilung ,  wie  sie  aus  den  Grundstücksnamen  sich 
erkennen  lässt,  mit  derjenigen  zu  vergleichen,  die  zwei  bis  drei 


1)  CI.LX  407. 

2)  3,  3,  8.  Derselbe  (3,  3,  9)  rechnet  den  Ertrag  des  Landguts  bei  Ge- 
treidebau auf  6°/o;  und  dazu  stimmt  gut,  dass,  als  noter  Augustus  bei  sehr 
reichlichem  Gelde  der  Zinsfuss  von  12°/o  suf  4%  fiel,  die  Capitalisten  an- 
fingen lieber  Grundstücke  zu  kaufen  (Dio  51,  21;  Saeton  Aug.  41).  Für  ein 
Landgut  von  50000  Sest.  Werth  giebt  dies  eine  Jahreseinnahmevon  3000  Sest, 
also  eine  sehr  bescheidene  Summe.  Der  ageüut,  den  Plinius  seiner  Amme 
schenkt  (ep.  6,  3),  war  auf  100000  Sest.  geschäht. 

3)  Vsrro  (3,  2)  setzt  den  Ertrag  des  Morgens  Ackerland  auf  150  Sest; 
legt  man  dasselbe  Verhältniss  des  Ertrags  von  6°/o  zu  Grunde,  so  giebt  dies 
für  den  Morgen  guten  bestellten  Ackerlandes  2500  Sest.  CapiUlwerth. 

4)  Cicero  ad  AU.  2,  16,  2;  de  lege  agr.  %  28.  29. 

5)  Dio  55,  23. 


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DIE  ITALITCHE  BODENTHElLtLNG  399 


Jahrhunderte  später  unter  Traian  bestand.  Ich  beginne  mit  den 
einfacheren  Verhältnissen  der  ligurischen  Urkunde  und  gebe  zu- 
nächst die  Uebersicht  der  Aestimationsäummen  sowohl  der  ein- 
fachen fundi  wie  der  aus  zwei  oder  mehr  zusammengesetzten  Com- 
plexe. Welche  Epoche  diese  Gruodslückbenennungen  repräsent  iren, 
ist  nicht  mit  Bestimmtheit  zu  sagen.  Das  Territorium  ist  das  der 
Colonie  Benevent,  welchem  das  ursprüngliche  der  Ligures  Baebiani 
späterhin  einverleibt  zu  sein  scheint;  ob  die  hier  verzeichneten  Land- 
stücke überwiegend  dem  ursprünglichen  ligurischen  Gebiet  angehören 
und  ob,  dieses  vorausgesetzt,  das  letztere  von  der  Adsignation  des 
beneventanischen  Gebiets  unter  den  Triumvirn  mit  betroffen  ward, 
sind  Fragen  ohne  Antwort.  Wir  müssen  uns  darauf  beschränken 
festzustellen,  dass  die  hier  zu  Grunde  liegende  Bodeneintheilung 
spätestens  der  Triumviralzeit  angehört  ,  vielleicht  in  die  Republik 
zurückreicht. 

Einfache  Grundstücke: 

Zahl  Schätzung 

1  110000  ([2,  24  cnm  casis]) 

2  100000  (3,  33  cum  casis;  3,  35  Terentianns  paternus, 

also  vielleicht  combinirt) 

1  98000  ([3,24]?) 

3  60000  ([2,  1.]  3,  79.  82) 
1  55000  (3,  51) 

10  50000  (2,  5.  [27].  3,  [15].  39.  41.  [65].  [67].  70.  72.  75) 

1  45000  ([3,  26?]) 

1  42000  ([2,  19]) 

3  40000  ([2,  77?].  3,  [28].  45) 
1  35000  (3,  9) 

1  34000  (3,  8) 

4  30000  (2,  72.  3,  4.  [30].  43) 

2  27000  ([2,  75].  3,  59  mit  casa) 

3  25000  (2,  69.  [3,  13].  [17]) 
1  24000  ([2,  40]) 

1  23000  ([2,  55]) 

1  22000  (2,  14  mit  casa) 

4  20000  (2,  43.  3,  37.  47.  49) 
1  19000  (3,  6) 

1  15000  ([3,  19]) 

2  14000  (2,  [18].  34). 


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400 


MOMMSEN 


Complexe  zweier  fundi: 

1  130000  (f2,  17J) 

1  122000  (3, 53 :  fund.  Familiari  k(a$a?)  Aauaerata,  unklar) 

1  92000  (3,11) 

1  50000  (3,  1) 

1  46000  (2,  11) 

1  42000  (3,  56) 

1  35000  ([2,  22J) 

I  30000  (3,  62) 

1  29000  ([2,  53  mit  casa)) 

1  24000  ([2,  37]). 

Complexe  dreier  fundi: 
1       200000  (3,  77) 

1  120000  ([2,  20]) 

2  100000  (2,  62.  3,  21  mit  curricula). 

Complexe  von  vier  fundi: 
1  150000  (2,  30) 
1       109000  (2,  65) 

Vier  fundi  nebst  25  Weideflecken: 

I       451000  (2,  47  cum  saîtibus  XXV). 

Es  liegt  hier  ein  deutliches  Bild  des  ursprünglichen  Kleinbe- 
sitzes vor,  wenn  man  Dach  dem  früher  Bemerkten  die  Complexe 
sich  aufgelöst  denkt.  Sieht  man  von  dem  Weidegrundstück  ab 
und  nimmt  übrigens  in  Ermangelung  eines  besseren  Massstabs  die 
einfache  Durchtheilung  an,  so  wird  die  Wertbsumme  von  100000 
Sesterzen  nur  bei  einem  einzigen  Fundus  um  eiue  Kleinigkeit  über- 
schritten, wobei  noch  hinzukommt,  dass  zu  diesem  Grundstück 
mehrere  Hütten  gehören.  Auch  die  Zahl  der  Grundstücke  zwischen 
100000  und  60000  Sesterzen  ist  verschwindend  gering.  Bei  weitem 
die  Masse  steht  zwischen  60000  und  30000  Sesterzen  und  zwar  in 
der  Art,  dass  die  Werthdifferenzen  füglich  auf  die  Verschiedenheit 
der  Bonität  und  Cultur  zurückgeführt  werden  können.  Kleinere 
Besitzungen  sind  nicht  gerade  zahlreich;  bei  ihnen  wird  man  sich 
zu  erinnern  haben,  dass  schon  bei  der  ursprünglichen  Landan- 
weisung durch  die  Vertheilung  eines  Looses  in  mehrere  Parzelen, 
dann  später  durch  eintretende  Realtheilung,  auch  durch  den  Verkauf 
ursprünglich  unvertheilt  gebliebener  Stücke  dergleichen  Schnitzel 
haben  entstehen  können. 


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DIE  ITALISCHE  BODENTHEILUNG  401 


OUI 


In  wie  weit  bis  auf  Traian  Zusammenschlagung  des  Kleinbe- 
sitzes  eiügetreteD  ist,  zeigt  zum  Theil  die  oben  stehende  Tafel  in 
dem  die  Complexe  umfassenden  Abschnitte,  so  weit  die  Anführun- 
gen nicht  in  eckige  Klammern  eingeschlossen  sind.  Die  also  be- 
zeichneten Grundstücke  oder  Complexe  von  Grundstücken  sind 
»war  besonders  abgeschätzt,  aber  mit  andern  in  derselben  Hand 
▼ereinigt;  es  sind  auf  diese  Weise  weiter  die  folgenden  Besitzcom- 
plexe  entstanden: 


70000  (3,  28) 

Allerdings  bleibt  die  Möglichkeit  ofTen,  dass  manche  Eigentümer 
nur  einen  Theil  ihres  Grundbesitzes  der  Verpfändung  unterworfen 
haben;  aber  in  grossem  Umfang  ist  dies  schwerlich  geschehen.  Im 
Ganzen  genommen  ergiebt  sich  für  die  traianische  Zeit  freilich  gegen 
die  ältere  ein  sehr  fühlbarer  Rückgang  des  Kleinbesitzes,  aber  den- 
noch selbst  für  diese  späte  Epoche  eine  Fortdauer  des  kleineren 
Grundeigentums,  welche  den  landläufigen  Vorstellungen  über  dessen 
frühzeitigen  Untergang  eine  wesentliche  Beschränkung  auferlegt. 
Wenn  auf  diese  Liegenschaften  ursprünglich  höchstens  90  Eigen- 
tümer kommen,  wahrscheinlich  nicht  ganz  so  viel,  da  mehrere  der 
kleineren  Grundstücke  wohl  als  Parzellen  aufzufassen  sind,  so  sind 
sie  jetzt  in  50  verschiedenen  Händen,  von  denen  nur  2  ein  Ritter- 
vermögen, 9  zwischen  100000  und  400000  Sesterzen,  die  übrigen 
ein  Vermögen  unter  100000  Sesterzen  besitzen,  natürlich  so  weit 
ihre  Habe  in  diesen  Liegenschaften  besteht.  Latifundien,  die  in 
der  ursprünglichen  Bodentheilung  gar  nicht  auftreten,  finden  in 
der  späteren  sich  zwei  :  Annius  Rufus  besitzt  4  Grundstücke  mit  25 
WeideOecken  im  Werth  von  45U)00  Sesterzen;  Cn.  Marcius  Rufinus, 
der  reichste  unter  allen  genannten  Besitzern,  gewiss  ein  Ascendent 
des  in  der  severischen  Zeit  zu  hohen  Ritterämtern  gelaagten  gleich- 
namigen Mannes1),  deren  11  im  Werth  von  501000  Sesterzen.  Es 
ist  dies  nur  ein  Theil  der  in  dieser  Gegend  ansässigen  Leite;  die 
Tafel  hat  nicht  blos  am  Anfang,  wo  sie  defect  ist,  noch  weitere 


1)  Cd.  Marcius  Rnstios  Rufinos,  praef.  vig.  im  J.  205,  offenbar  ans 
Beneveot.   C.  VI  1056.  IX  1592.  1583.  X  1127. 


501000  (2,  17  f.) 

143000  (2,  24) 
84000  (2,  75) 
75000  (3,  13) 


52000  (2,  53) 
50000  (3,  65) 
48000  (2,  37) 
40000  (3,  17). 


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102 


UOMMSEN 


16  Eigenthümer  verzeichnet,  deren  Besitzungen  im  Einzelnen  sich 
nicht  klar  stellen  lassen,  sondern  führt  auch  etwa  28  andere  Eigen- 
tümer als  adßnes  auf,  die  unter  den  50  erhaltenen  Namen  nicht  als 
Verpfönder  erscheinen,  unter  ihnen  wenigstens  zwei  Grossgrundbe- 
sitzer vornehmen  Standes,  Neratius  Marcellus  und  Rutilius  Lupus, 
im  Uebrigen  anscheinend  kleinere  Eigenthümer.  Also  gab  es  in 
traianischer  Zeit  in  der  Gegend  von  Benevent  wohl  Grossgrundbe- 
sitz, aber  die  Bauern wirthschafl  war  daselbst  noch  vorwiegend. 

Die  für  die  Alimente  den  Veleiaten  verpfändeten  Liegen- 
schaften vertheilen  sich  wesentlich  auf  die  beiden  Territorien  von 
Veleia  selbst  und  von  Placentia.  Placentia  ist  latinische  Colonie 
seit  dem  ha  n  ni  balischen  Kriege,  Bürgercolonie  etwa  .seit  der  Trium- 
viralzeit;  über  Veleias  Geschicke  ist  nichts  bekannt  Die  zu  Grunde 
liegenden  Adsignationen  können  also  wie  die  ligurischen  vielleicht 
erst  der  Triumviralzeit  angehören,  aber  füglich  auch  älter  sein. 
Es  wird  angemessen  sein,  die  im  Verhalt  niss  zu  der  Masse  der 
Angaben  überhaupt  nicht  zahlreichen  Schätzungen  von  Einzel- 
Grundstücken  nach  diesen  Territorien  zu  sondern. 


9  9 

Veleia  : 

1 

210000  (2,  65) 

1 

80000  (6,  89) 

1 

123400  (3,  56) 

2 

72000  (5,  46.  48) 

1 

120000  (2,  89  cum  figlinis  et 

1 

65000  (7,  23) 

colontis  Villi) 

1 

56000  (2,  80) 

1 

94600  (4,  12) 

1 

50000  (2,  74) 

1 

90000  (5,  39) 

2 

48000  (5,  67.  5,  86) 

1 

88000  (1,  19) 

5 

40000  (5, 53. 6, 33. 80. 7, 2. 2 1) 

2 

85000  (2,  60.  63) 

2 

37000  (5,  49.  6,  92) 

1 

78600  (2,  92  /.  rivé  saltus) 

2 

36000  (7,  19.  36) 

1 

74000  (3,  54) 

1 

32000  (4,47) 

1 

73650  (4,  11) 

Ù 

30000  (2,  72.  3,  47.  7,  27) 

1 

72000  (6,  25) 

2 

24000  (4,  49.  5,  80) 

1 

71400  (2,  18) 

2 

20000  (6,  99.  7,  29) 

1 

70000  (1,  49) 

1 

11000  (6,  93) 

1 

60000  (2,  56) 

1 

10000  (7,  25) 

1 

57000  (4,  80) 

l 

8000  (6,  101) 

1 

56000  (2,  49) 

2 

6000  (6,  95.  98). 

1 

52000  (2,  51) 

1 

51316  (1,45  cum  silvis) 

» 

1 

50000  (2,  1) 

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iS  \- 


4  ' 


V  J*- 


3 
1 
1 
1 

7 
2 
1 

If 

m 

2 


DIE  ITALISCHE  BODENTHEILUNG 

■ 


t- 


403 


t0,i  CM'HK>dfi  : 
45000  (2,  46)  ,v  f*Mui^f    .  . 

44000  (3,  66)     .(-T.tiSj  UOOCOf 

40000  (2,  44.  61.  57.  4,  62.  87.  91.  6,  9) 

35000  (1,  89.  2,  58)  wtmUau-ui  î.rl. 


32500  (5,  62) 
32000  (3,  20) 
31600  (1,  62) 
30000  (2,  62) 


r*,  -IV:  - f  I 


...  J  F.,.,  j 

..Vf  minE.  1    •»  Jt/thlnUJ  (9  In».! 


1 


«I2GOO$'<($  $8.rôV  43}  '  '  -••ii'*  Jli^  inj  ijvfn;  ri-.ji.fl 

25200  (5,  5)  ti-'i  Hanr.inv/nA  Ij>J 

25000  (1,  96)  ir-i.Kv.  j  rfid  i^biutj  ^^unit  d> 

24000  (6,  3) 
l»*  20503  (1,  57)^.      ; 7 

23600  (2,  69  cum  cohnia)  >r.hAn  vm>  '>x.»l<p, 

1     21000  (1,21  am  casa)  rA  >n)>jmrn.)  isvr 

3     20000  (1,  8  cum  casts  III.  3,  60.  5,  14) 
1     16000  (2,  68) 
1     14000  (1,  6) 
13100  (4,  6) 
1     12260  (6,  17) 
3     12000  (2,  59.  5,  3.  50) 
1     11000  (1,  47) 
1      9000  (1,  43  colonia) 
1       4000  (1,  10) 
1      2100  (1,  58). 

Die  Verzeichnung  der  auf  Complexe  gestellten  Werthangaben 
würde  vielen  Raum  fordern  und  dennoch  insofern  keine  befriedi- 
icht  gewähren,  als  die  Complexe  hier  häufig  aus  viel 
Elementen  gebildet  sind  als  in  der  ligurischen  Ur- 
kunde, Überdies  vielfaltig  verschiedene  Aestimationen  zusammenge- 
nommen werdeu,  wodurch  die  Unsicherheit  der  Durchtheilung  na- 
türlich sich  immer  weiter  steigert,  ich  beschranke  mich  auf  kurze 
Zusammenfassung  der  Ergebnisse,  so  weit  sich  davon  hier  reden 
lägst.  Nach  oben  hin  bestätigen  auch  die  Complexe  durchaus,  was 
die  einheitlichen  Schätzungen  ergeben,  das  heisst,  sie  führen  bei 
Anwendung  der  Theilung  nirgends  auf  höhere  Grundzahlen  und 
erreichen  nur  selten  die  dort  auftretenden  höchsten: 


"■t  -'.t..'!  >   <;?   M",  i  -  .v   ufc"  »d»*f 


It*  ; 


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404 


MOMMSEN 


zwei  Grundstücke:  200000  (6,  50:  fund.  Antonianos) 

180000  (5,  89) 
102000  (5,  73), 


während  die  meisten  grösseren  Ziffern  sich  aus  der  grösseren  Zahl 
der  Elemente  erklären: 

drei  Grundstücke    108000  (1,  2) 


fünf  Grundstücke   133000  (5,  17) 

sechs  Grundstücke  130000  (4,71). 
Nach  unten  hin  dagegen  gilt  dies  nicht;  hier  ergeben  vielmehr 
bei  Anwendung  der  Theilung  die  Complexe  in  sehr  grosser  Aus- 
dehnung Durchschnittszahlen  von  einer  Niedrigkeit,  wie  sie  bei  den 
Einheitsangaben  nur  vereinzelt  auftritt.  Beispielsweise  stehen  in 
dem  Besitz,  resp.  Quotenbesitz,  des  M.  Virius  Nepos  die  folgenden 
Complexe  der  veleiatischen  Flur: 

vier  Grundstücke      .    .    .    14000  (2, 30) 

drei  fundi  mit  drei  coloniae  -+-526Ö0  (2,  32) 


Ebenso  werden  in  demselben  Gebiet  elf  Grundstücke  zusammen 
geschätzt  auf  62920  (6,  1 1),  im  placentinischen  acht  einzelne  Lie- 
genschaften, theils  fundi  (davon  zwei  nur  Hälften),  theils  silvae  und 
agelli,  auf  26000  Sest.  (5,  91);  und  analoge  Ansetzungen  begegnen 
zahlreich.  Dass  die  in  diesen  Complexen  enthaltenen  Elemente 
ursprünglich  selbständige  Wirtbschaflen  gewesen  sind,  ist  als  Regel 
kaum  zu  glauben;  einzelne  kleine  Flecke  mögen  ja  als  Vignen 
oder  Gärten  für  sich  bestanden  haben  und  späterhin  in  Ackerland 
verwandelt  nur  einen  Minimalwerth  darstellen,  aber  schwerlich  wird 
dies  in  grossem  Umfang  angenommen  werden  dürfen.  Viel  wahr- 
scheinlicher ist  es,  dass  hier  Parzellen,  entstanden  sei  es  in  Folge 
ursprünglich  nicht  geschlossenen  Besitzes,  sei  es  in  Folge  späterer 
Grenzverschiebungen,  späterbin  wirtschaftlich  zusammengefaßt 
worden  sind.    Mit  Rücksicht  darauf  werden  wir  bei  diesen  Ur- 


zwei  Grundstücke 


56000  (2,  23) 
28000  (2,  14) 
15200  (2,  25) 
14000  (2,  16) 
110Ô0  (2,  10) 


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DIE  ITALISCHE  B0DENTHE1LUISG  405 


künden  davon  absehen  müssen  die  Zabi  der  ursprünglichen  Grund- 
eigentümer auch  nur  annähernd  zu  bestimmen,  da  unter  den  in 
der  Tafel  aufgeführten  fundi  wahrscheinlich  eine  sehr  beträchtliche 
Anzahl  nur  Schnitzel  der  ursprünglichen  Einheitsbesitze  sind. 

Die  Weideländereien  erscheinen  nur  ausnahmsweise  in  den 
Namen  und  den  Werthen  den  fundi  conform.  Der  Regel  nach  ist 
die  Benennung  nicht  von  römischen  Geschlechtsnamen  entlehnt, 
sehr  oft  unlateinisch  und  aus  der  vorrömischen  Zeit  herrührend. 
Die  Complexe,  die  auch  hier  vielfach  begegnen,  haben  wir  daher 
keine  Ursache  auf  früheren  Sonderbesitz  zurückzuführen;  vielmehr 
sind  die  also  zusammengestellten  Namen  wohl  zum  grösseren  Theil 
Localbenennungen  örtlich  zusammenhängender  und  von  jeher  in 
derselben  Hand  befindlicher  Ländereien.  Es  wird  angemessen  sein 
die  in  der  Urkunde  begegnenden  saltus  hier  zu  verzeichnen: 

saltus  praediaque  iuncta  qui  montes 

appellantur  quae  fuerunt  Atti  Ne- 

potis propria  universaque,  item  saltus 

praediaque  Ucciae  u.  s.  w.  .    .     -f-1 256.000  (6,  63  f.) !) 
saltus  praediaque  Bituniae  (oder  saltus 

Bitunia  Albitemius,  saltus  Bitunia 

et  Albitemius  Betutianus)     .    .    .  1050.000(2,32.75.6,60) 
saltus  sive  fundus  Rubacotius  et  Soli- 

celo  et  saltus  Eborelia  (dieser  zur 

Hälfte;  der  ohne  Zweifel  identi- 
sche fundus  Eborelia  ist  1,  45  auf 

51316  Söst,  geschätzt)  .    .    .    .  +400000  (2,4) 

saltus  Blaesiola   350000  (7,  45) 

saltus  sive  fundus  ülila  sive  Velabrae 

et  Craedelius   301000  (5,  41) 

[saltus]  Vatinani  Toviani  ....     300000  (3,62) 

saltus  Helvonus   275000  (1,93) 

saltus  sive  fundus  Avega  cet.  .  .  .  268000  (3,  72.  7,  37)*) 
saltus  Attinava  (Attianus)  cum  fundo 

Flaviano  Messiano  Vipponiano     ".'     215000  (?)  (2,53.7,51) 


1)  Von  der  Geaammtsumme  von  1600000  Sesterzen  kommt  in  Abzug  das 
Drittel  des  saltus  Bituniae,  dag  nach  3,  32.  75  350000  Seat,  beträgt,  hinzu 
der  im  vectigal  steckende  Werth,  welchen  zu  bestimmen  wir  nicht  vermögen. 

2)  Wahrscheinlich  fehlt  dort  wie  hier  die  Quotenauçabe  von  *f%  resp. 
Hermes  XIX.  27 


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406  MOMMSEN 


saltus  Carucla  et  Velius  et  fundus 

Naevianus   200000  (?)  (7,  57)') 

fundus  Coviniae  et  ovilia  ....  200000  (5,  57) 
fundus  sive  saltus  Cahentianus  Sewtioy- 

nus  cum  vadis  cet   150200  (6,  83) 

saltus  AtieUa   125000  (1,97) 

saltus  (oder  fundus)  Tuppilia  (oder 

Tuppelins)  Vibullianus  Volumnianus  102000  (1,  100.  5,  32) 

saltus  Drusianus  cum  col  II  .    .    .  100000  (6,  40) 

saltus  Rubacaustus   90000  (2,  9) 

fundus  sive  saltus  Nerianus  Catusianus  85500  (1,  28.  3,  6) 

fundus  sive  saltus  Betutianus      .    .  78600  (2,  92) 

saltus  Nevidunus   60000  (7,  54) 

saltus  Canianus   16000  (2,  64). 

Die  ursprüngliche  Bodentheilung  in  diesem  Theil  der  Aemilia 
zeigt  demnach  im  Ackerland  ziemlich  dasselbe  Gesetz,  das  wir  fur 

die  Gegend  von  Benevent  fanden;  die  Verhältnisszahlen  stellen 
sich  folgendermassen  : 


Benevent 

Veleia 

Placentia 

100000  und  mehr 

2 

3 

99999—60000 

6 

12 

4 

59999—30000 

22 

24 

17 

unter  30000 

16 

22 

9 

.  46 

61 

30 

Unter  den  Bauerstellen  begegnet  eine  einzige,  welche  ihrem 
Werthe  nach  (Iber  das  gewöhnliche  Durchschnittsmass  erheblich 
hinausgeht:  es  ist  dies  der  veleiatische  fundus  Cabardiacus  vetus 
(2,  65),  geschätzt  auf  210000  Sesterzen.  Dass  vereinzelt  solcher 
Grossbesitz  an  Ackerland  auch  in  der  ursprünglichen  Bodentheilung 
vorkam,  lehren  die  Gromatiker.  Aliquando,  sagt  Hyginus  p.  157, 
intégras  plenasque  centurias  binas  pluresve  uni  nomùii  redditas 
invenimus:  ex  quo  intellegitur  'redditum  suum':  lait  fundi  per  con- 
tinuationem  servantur  centuriis,  wo,  wie  man  sieht  uud  p.  161 
weiter  bestätigt,  dem  Schriftsteller  der  Fall  vorschwebt  von  Be- 
lassung früheren  Grossbesitzes  bei  eintretender  Adsignation  und 
sich  zugleich  die  technische  Bedeutung  der  fundi  lati  deutlich  er- 
giebt.    Dagegen  haben  die  Weiden,  soweit  sie  überhaupt  Prival- 

1)  Falls  pro  parte  dimidta  sich  auf  die  ganze  Ue&eosehaft  bezieht 


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DIE  ITALISCHE  BODENTHEILUNG 


407 


besitz  sind,  überwiegend  Grossbesitz  gebildet,  wie  dies  ja  auch  mit 
unserer  Ueberlieferung  vollständig  Ubereinstimmt;  es  sind  einzelne 
darunter,  die  für  sich  allein  den  senatorischen  Census,  nicht  wenige, 
die  das  Rittervermögen  ganz  oder  nahezu  in  sich  schliessen. 

Aber  für  die  traianische  Zeit  stellen  sich  die  Verhältnisse  der 
ttodentheilung  in  Veleia  und  Placentia  wesentlich  anders  als  in  Bene- 
vent  und  wesentlich  ungünstiger  Tür  den  Kleinbesitz.  Die  Ueber- 
siefat  des  in  der  Tafel  von  Veleia  verzeichneten  Grundbesitzes  nach 
der  Bodentheilung  und  den  Schätzungswerlhen  ')  der  traianischen 
;  folgendes  Ergebnisse  ;.>kx   i  : 


1  1600.000 
.150 

1240.000 


993879 
733660 
>07045 
490000 
425000 
420000 
41 $250 


iii  *i  it- 


c.  43  (Gemeinde  Luca) 
c.  31. 

Bemerkung  Vater  und  Tochter) 

rAr.  i 


c.  13.  51 
c.  16.  47  i 
c.  30.  49.  50 
c.  17 
c.  9 
c.  6 
c  24 

c.  22  v  ij-ip 

400000—300000  c.  2.  28 
299999—200000  c.  5.  15.  21.  25.  44.  45.  46 
199999—100000  c.  14.  19.  20.  26.  39.  41.  52 
2       99999—90000    c.  37.  38 

1  89999—80000    c.  10 
79999—70000    c.  3.  11.  18.  40 
69999—60000    c.  32.  34.  35 

2  59999—50000  c.  1.  7.  8.  12.  23.  27.  29.  33.  36.  42 
5t$$  ri'^  35800  c.  4. 

Also  während  das  für  die  Ligurer  bestimmte  Capital  von  401800 
Sesterzen  an  etwa  66  verschiedene  Grundbesitzer  gelangt,  wird 
das  drittehalbmal  grössere  veleiatische  von  1044.000  Sesterzen 
nur  an  52  Ganz-  oder  Quotenbesitzer  vergeben.  Von  diesen  hat 
die  knappe  Hälfte  Liegenschaften  von  unter  100000  Sest.,  voraus- 
gesetzt, dass  nicht  einzelne  dieser  Eigenthümer  nur  einen  Theil 
' — —  

1)  Diese  sind  nach  den  Hauptsummen  der  Urkunde  angesetzt;  die  durch 
-jnmenziehnnfr  der  Einzelposteo  sich  ergebenden  nicht  selten  diflerirenden 
Zahlen  konnten  hier  unberücksichtigt  bleiben. 

27* 


•ins 


MOMMSEN 


ihrer  Grundslücke  zur  Verpfändung  gebracht  haben  und  insofern 
in  eine  höhere  Kategorie  gehören;  selten  ist  diese  Liegenschaft 
ein  altes  Einzelgut  (2,  1),  öfter  zusammengelegtes  Land.  Ungefähr 
eben  so  viele  Liegenschaften  finden  sich  im  Werth  von  100000  bis 
400000  Sest.;  ein  Fünftel  ergiebt  Rittercensus  oder  mehr.  Die  höch- 
sten Ziffern  gehen  weit  über  den  senatorischen  Census;  und  doch 
sind  dies  keineswegs  exceptionell  hohe  Zahlen  :  der  jüngere  Plinius  ') 
spricht  von  dem  Zukaufen  eines  Gülercomplexes  zu  dem  seinigen 
im  Werth  von  3  Mill.  Sesterzen.  Obwohl  also  der  Kleinbesitz  auch 
hier  nicht  ganz  verschwunden  ist  und  bei  dem  Grossbesitz  die 
saltus  noch  immer  eine  hervorragende  Rolle  spielen,  ist  doch  in 
der  Aemilia  ein  sehr  viel  beträchtlicherer  Theil  des  alten  Kleinbe- 
sitzes an  die  Grossbesitzer  Übergegangen  als  im  Beneventanischen, 
wahrscheinlich  weil  die  reichen  Fluren  der  Polandschaft  das  Capital 
mehr  anlockten  als  das  hirpinische  Hügelland. 

Zur  Vervollständigung  des  Bildes,  das  wir  uns  von  dem  römi- 
schen Grossgrundbesitz  in  Italien  zu  machen  haben,  ist  hinzuzu- 
fügen, dass  die  eigentlichen  Reichen  sehr  häufig,  vielleicht  regel- 
mässig') Grundbesitz  in  verschiedenen  Territorien  erwarben,  so 
dass  zum  Beispiel  über  denselben  im  Testament  ganz  gewöhnlich 
nach  Regionen  verfügt  ward.3)  Auch  beschränkt  sich  dies  nicht 
auf  Italien;  Seneca4)  zum  Beispiel  spricht  von  dem  reichen  Mann 
qui  in  omnibus  provinciis  arat,  ohne  Zweifel  aus  eigener  Erfah- 
rung. Es  soll  hier  nur  an  die  im  Allgemeinen  allbekannte  That- 
sache  erinnert  werden;  Zusammenstellung  der  einzelnen  Belege,  so 
dankenswerlh  sie  sein  würde,  liegt  dieser  kurzen  Notiz  fern. 

Dagegen  mag  noch  eine  Hinweisung  hinzugefügt  werden  über 
das  Verhältniss  des  Grossbesitzes  zur  Grosswirthschaft,  so  weit  dies 
unsere  Urkunden  angeht.  Eigentliche  Plantagenwirthschaft  mit  ge- 
fesselten Feldsclavenheerden  ist  in  dem  Italien  der  Kaiserzeit  über- 
haupt nur  ausnahmsweise  und  mißbräuchlich  vorgekommen*); 

1)  ep.  3,  19. 

2)  Plinios  ep.  3,  19,  4:  tutitu  videiur  ineerta  fortunae  possessionum 

3)  Scaevouf  Dig.  32,  41,  2:  petiit  ab  heredibus  suis,  ut  regionem  Um- 
briae  Tusciae  Piceno  .  .  .  uxori  sitae  restituèrent.  Den.  33,  4,  6:  nepoti 
legaverat  quae  certa  regione  praedia  habuerat. 

4)  episi.  87,  7. 

5)  Dass  die  Feldsclaven  gefesselt  wurden,  kam  vor,  obwohl  Plinius  es 
tadelt  (ep.  3,  19);  aber  aus  dem  Zusammenhang  ergiebt  sich,  dass  dies  bei 


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DIE  ITALISCHE  BÜDENTHEILUISG  409 


vielmehr  hat  die  italische  G  roes  wirthscha  ft  der  Kaiserzeit  regel- 
mässig aus  einem  Complex  von  lüeinwirtbschaflen  bestanden.  Es 
ist  dies  auch  anderweitig  erweisbar1);  aber  den  schlagendsten  Be- 
weis dafür  geben  die  in  unseren  Urkunden  verzeichneten  Aesti- 
mationssummen.  Von  den  saltus  abgesehen  ist  das  Maximum  für 
die  Einzelschätzung  in  der  ligurischen  Urkunde  200000 ♦  in  der 
veleiatischen 3)  210000  Seslerzen;  AesümatioDen  von  100000  Se* 
sterzen  und  darüber  (sie  sind  alle  früher  verzeichnet)  finden  sich 
in  jener  nur  10«  in  dieser  nur  11.  Kann  nun  auch  nicht  be- 
hauptet werden,  dass  jeder  Sonderästimation  nothwendig  eine  Son- 
der wirthscha  ft  zu  Grunde  liegt,  wird  vielmehr  eingeräumt  werden 
müssen,  dass  bei  Auflegung  des  Kanon  mit  Rücksicht  auf  künftige 
Verschiebung  der  Bodengrenzen  die  Capitalien  auf  kleinere  Boden- 
stucke repartirt  werden  konnten,  so  ist  doch  bei  eigentlicher  Gross- 
wirthschaft  eine  derartige  Repartition  dem  Ackerland  ebenso  wenig 

sonst  gleicher  Wirtschaftsform  geschah,  keineswegs  dabei  an  eine  radical 
verschiedene  Bodenwirthschafl  zu  denken  ist.  Auch  was  Columella  1,  8  und 
sonst  über  die  Pesselung  der  Ackerscia ven  sagt,  kommt  auf  dasselbe  hinaus: 
sie  kommt  bei  richtiger  Wirlhschaft  nur  ausnahmsweise  als  Strafe  vor.  Frei- 
lich zeigt  einerseits  Columellas  (1, 9, 7)  Warnung  auch  bei  grösserem  Grund- 
besitz einem  einzelnen  Aufseher  nicht  mehr  als  die  üblichen  zehn  Arbeiter 
zu  unterstellen  und  das  Grundstück  deshalb  lieber  in  regiones  zu  theilen, 
andererseits  Senecas  (de  benef.  7,  10,  5)  vasta  spaliu  terrarum  colenda  per 
vinctos  (de  benef.  7,  10,  5;  vgl.  dial.  10,  12,  2:  vinctorwn  suörum  gveges 
in  aelatium  et  eolonan  paria  diduount)^  dass  der  in  der  alten  Gutswirth- 
schaft  liegende  Keim  der  Plantagenwirthschaft  ebenfalls  sur  Bot  Wickelung  kam. 
Aber  nicht  blos  moralisch,  sondern  auch  wirthscha ftlich  ist  er  stets  gemisa- 
billigt  worden  und  in  grossem  Umfang  selbst  in  den  Provinzen  schwerlich 
vorgekommen. 

1)  Zum  Beispiel  geht  aus  Plinins  ep.  3,10.  0,  37  deutlich  hervor,  dass 
der  Ertrag  seiner  und  der  benachbarten  Güter  in  den  Pachtgeldern  der  co- 
lon*' bestand.  < 

2)  Dabei  ist  abgesehen  von  den  undurchsichtigen  aus  der  Zusammen- 
ziehung mehrerer  hervorgegangenen  Aestimationen;  doch  würde,  selbst 
wenn  man  diese  hineinzieht,  das  Ergebniss  sich  nicht  wesentlich  ändern.  Die 
höchste  Schätzung  ist  alsdann  250000  Seat.  (4,  41);  es  folgen  211509  (4,  07) 
—  126700  (4,58)  —  122000  (3,49)  —  120000  (7, 41)  -  112000  (5, 64)  Sest. 
Sie  hineinzuziehen  dürfte  sich  insofern  empfehlen,  als  die  Obligation  sie  nur 
getrennt  umfasst  und  dies  för  dauernd  vereinigte  Wirlhschaft  spricht  Auch 
wo  bei  getrennten  Aeslimationssummen  die  Zahlung  vereinigt  ist,  wie  1, 5 — 12 
auf  vier  Complexe  von  14000 -f- 20000  -f  4000+14000  Werth  ein  Betrag  von 
3353  Sest.  eingezahlt  wird,  muss  dauernde  Vereinigung  des  wirtschaftlichen 
Betriebs  angenommen  werden. 


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410 


MOMMSEN 


augemessen  wie  dem  Weideland  und  läset  diese  Aestimatioosweise 
vielmehr  darauf  schliessen,  dass  die  Kleinwirthschaft  noch  in  Traians 
Zeit  im  Wesentlichen  unverändert  bestand.  Ja  es  dürfte,  so  wenig 
dies  den  landläufigen  Anschauungen  entspricht,  wenn  man  nur  auf 
die  Wirthschaft,  nicht  auf  den  Besitz  sieht,  die  Kleinwirthschaft 
in  der  Kaiserzeit  wohl  eher  zu-  als  abgenommen  haben.  Die  Guts- 
wirlhschaft,  wie  sie  Cato  und  Varro  uns  schildern,  die  im  Beispiel 
gestellt  ist  auf  das  Ackergut  von  200  Morgen,  ist  eine  für  die  Zeiten 
des  Seneca  und  des  Plinius  nach  keiner  Seite  passende  Selbstwirth- 
schaft  Das  Eingreifen  des  Eigenthümers ,  welches  sie  erfordert, 
ist  zwar  nicht  so  intensiv,  dass  derselbe  nicht  fuglich  mehrere 
Grundstücke  gleichzeitig  verwalten  und  auch  noch  anderen  Ge- 
schäften nebenher  obliegen  konnte;  aber  sie  fordert  dennoch  eine 
stetige  und  zeitweise  anstrengende  Thätigkeit  des  Gutsherrn,  wie 
sie  den  Vornehmen  der  Kaiserzeit  in  der  Regel  wenig  genehm  war, 
und  litt  die  Ausdehnung  nur  bis  zu  einem  gewissen  Masse.  Durch 
viele  Theile  Italiens  oder  gar  durch  viele  Provinzen  verstreute  und 
sehr  zahlreiche  Liegenschaften  konnte  ein  und  derselbe  Besitzer 
unter  Festhaltung  dieser  realen  Selbstwirthschaft  Oberhaupt  nicht 
verwalten.  Diejenige  Selbstwirthschaft,  wobei  dem  servus  actor  die 
Direction  eines  solchen  Guts  Obergeben  wurde,  konnte  allerdings 
eintreten;  und  von  Rechts  wegen  war  ja  auch  Grossverpacblung 
möglich.  Aber  die  Führung  der  Gross  wirthschaft  durch  einen  servus 
actor,  wie  sie  ohne  Zweifel  auch  in  republikanischer  Zeit  vielfach 
vorgekommen  ist,  war  bei  effectiver  Beaufsichtigung  für  den  Eigen- 
thümer  nicht  viel  weniger  beschwerlich  als  die  Eigenwirtschaft, 
und  führte  daher,  wo  sie  in  grossem  Umfang  Anwendung  fand,  mit 
Notwendigkeit  zum  factischen  Wegfall  aller  ernstlichen  Contrôle, 
war  also  in  dieser  Ausdehnung  irrationell  und  verkehrt.  Wenn 
Columella  in  seiner  lesenswerthen  Vorrede  den  Verfall  des  italischen 
Ackerbaus  beklagt,  so  bezeichnet  er  als  die  Ursache  die  Nachläs- 
sigkeit der  Herren,  die  sich  weder  selbst  um  ihre  Güter  ordentlich 
kümmerten  noch  auch  nur  bei  der  Auswahl  der  Sclaven,  die  sie 
wirthschaften  Hessen,  mit  Sorgfalt  verführen.  Die  Grosspacht 
aber  hat  im  Ackerbau  bei  den  Römern  wie  im  heutigen  Italien 
keine  rechte  Statte  gefunden  *)  ;  es  wird  bei  dem  römischen  Pacht- 

1)  Jn  Africa  aof  den  kaiserlichen  Domänen  kommt  sie  allerdings  vor: 
diese  zerfallen  in  Hofgnt,  das  der  conductor,  und  kleine  Bauerstellen,  welche 
die  coiont  pachten  (Hermes  15  S.  402  f.). 


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DIE  ITALISCHE  BODEÎSTH  EILUNG  411 


geschäft  das  Wirthschaftsgerälh  regelmässig  vom  Gutsherrn  gegeben 
ond  das  Geschärt  beruht  weniger  auf  capitalistischer  Sieherstellung 
als  auf  persönlichem  Zutrauen. 

Aus  diesen  Ursachen  ist  der  Rückgang  der  gutsherrlichen 
Selbstwirthschaft  wahrscheinlich  wenigstens  in  Italien  Oberwiegend 
der  Kleinpacht  zu  Gute  gekommen.  Es  war  bei  den  erweiterten 
Besitzverhältnissen  eine  rationelle  Grosswirthschaft  allein  im  Wege 
der  Direction  einer  Anzahl  kleiner  Pachtgüter  möglich.  In  dieser 
Form  konnte  auch  der  grosse  Grundherr  noch  in  so  weit  die  Ge- 
schäfte selber  fuhren,  dass  er  selbst  die  Contracte  schloss  und 
die  Einnahme  erhob,  und  auch  wo  er  mit  diesem  Geschäft  Actoren 
(iud  Procuratoren  beauftragte,  war  deren  Controlirung  Verhältnisse 
massig  leicht  und  sicher.  —  Diesen  allgemeinen  Erwägungen  kom- 
men unsere  Urkunden  in  so  weit  entgegen,  als  sie,  so  weil  wir 
nachkommen  können,  bei  dem  Ackerland  so  gut  wie  nirgends  auf 
Grosswirthschaft  führen.  Gewiss  soll  nicht  behauptet  werden,  dass 
es  unter  Traian  nicht  auch  noch  Gutswirthschaft  der  Art,  wie  Cato 
und  Varro  sie  schildern,  in  Italien  gegeben  hat;  aber  wäre  sie 
häufig  gewesen,  so  würde  bei  den  Grosseigenthümern  der  Ah- 
men tartafeln  die  eigene  grosse  Hofstelle  auch  in  den  Aestimationen 
sieb  deutlich  von  den  Kleinpachtstellen  abheben,  und  das  ist  streng 
genommen  nirgends  der  Fall. 

Also  ist  für  den  kleinen  Eigenthümer,  wobl  auch  in  einigem 
Umfang  für  die  frühere  Gutswirthschaft  im  Laufe  der  Zeit  über- 
wiegend der  kleine  Pächter  eingetreten.  Der  grössere  Grundbesitzer 
lebt  in  dieser  Zeit  der  Regel  nach  nicht  auf  dem  Landgut,  sondern 
in  der  Stadt  oder  auch  in  Rom  ;  auch  sein  Geschäftsführer  (actor) 
lebt  wenigstens  häufig  in  der  Stadt.  ')  Eine  gewisse  Mitwirthschaft 
des  Verpächters  ist  wohl  der  Regel  nach  mit  diesem  Pachtsystem 
verbunden,  um  so  mehr,  als  er  dem  Pächter  oft  die  Sclaven  und 
anderes  Inventar  liefert;  Gerätschaften  und  Werkleute  können  nicht 
selten  zweckmässig  für  eine  Reihe  nicht  allzu  entlegener  Grund- 
stücke gemeinschaftlich  benutzt  werden,  und  die  Römer  haben  es 
nicht  unterlassen  in  diesem  Sinne  den  Grossbesitz  auch  wirtschaft- 
lich auszunutzen.8)  Auch  die  Contrôle,  die  der  Bodeneigenthümer 

1)  Scaevola  Dig.  33,  7,  20,  4.  Bei  ganz  grossen  Verhältnissen  stehen 
mehrere  actoret  wieder  unter  einem  procurator  (Püning  ep.  3, 19,  2). 

2)  Ulpian  Dig.  33,  7, 12, 14  erörtert  den  Fall,  wenn  jemand  eodem  instru- 
menta in  pluribus  ägri*  uiitur,  ond  unterscheidet,  ob  dies  instrumentum 


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412 


MOMMSEN 


über  die  Zeilpächter  ausübt»  geht  Uber  in  eine  gewisse  obere 
wirtschaftliche  Leitung.1)  Aber  das  Wesen  der  Klein wirthschaft 
wird  dadurch  nicht  wesentlich  alterirt;  sie  ist  im  italischen  Acker- 
hau die  vorherrschende  Form  von  jeher  gewesen  und  ist  es  ge- 
hlieben bis  auf  den  heutigen  Tag. 

Freilich  ist  nicht  cu  übersehen,  dass  nach  römischem  Recht 
der  Pachtvertrag  auch  mit  einem  Sclaven  des  Eigentümers  ge- 
schlossen werden  kann:  der  Pächter  ist  entweder  ctlouut  oder 
vilicus,  entweder  freier  Zeitpächter,  der  mit  seinen  Kindern  oder 
mit  eigenen  oder  vom  Herrn  gestellten  Sclaven2),  oder  unfreier 
Meier,  der  mit  den  Sclaven  des  /Herrn  die  Wirtbschaft  führt,  aber 
den  Ertrag  zum  Peculium  erhält  und  wie  der  Colone  seinen  Pacht- 
zins entrichtet.  In  welchem  Verhältnis«  diese  beiden  Formen  zu 
einander  standen,  ist  aus  den  Urkunden  nicht  zu  ersehen  ;  nur  bei- 
läufig ist  darin  hinsichtlich  der  zwischen  den  saUus  der  Gemeinde 
Luca  eingestreuten  Ackergrundstücke  von  den  reliqua  colonorum 
die  Rede.  Die  Agronomen  wie  die  Juristen  kennen  beide  Formen, 
behandeln  aber  noch  am  Ausgang  des  zweiten  Jahrhunderls  die 
erstere  als  Regel,  die  letzlere  als  Ausnahme.3) 

speciell  zu  einem  Grundstück  gehört,  so  dass  ceteri  agri  ab  hoc  agro  veluti 
mutuantur,  oder  ob  dies  nicht  der  Fall  ist.  Ebenso  spricht  er  33,  7,  12,  42  von 
zu  einer  domus  gehörigen  artifices,  quorum  operae  ceteris  quoque  praediis 
exhrbentur.  In  belehrender  Weise  behandelt  Plinios  Brief  3,  19  die  Frage 
eines  Zukaafs  der  'praêdia  mets  vicina  atque  etiatn  inserta',  sowohl  die  ab- 
siraete  pulckritudo  iungmdi  wie  auch  die  damit  verbundeneu  Ersparnisse. 
Vgl.  Seneca  epist.  90,  39. 

1)  Die  angeführten  Briefe  des  Plinius,  besonders  9,  37,  und  Columellas 
Erörterung  1,  7  zeigen  dies  sehr  klar. 

2)  Charakteristisch  ist  Columellas  (1,  7,  3) 'Warnung  vor  dem  urbanus 
colonus,  qui  per  familiavi  mavult  agrium  quam  per  se  colère. 

3)  Ulpian  33,  7,  12,  3:  quaeritur  aft  servusr  qui  quasi  colonus  in  agro 
erat,  instrumenta  legato  contineatur:  et  Labeo  et  Pegasus  rede  negaverttnt, 
quia  non  pro  instrumenta  in  agro  erat,  eliamsi  solitus  erat  familiae  im- 
perare.  Ebenso  entscheidet  Scaevola  33,  7,  20,  1  =»  33,  7,  18,  4 ,  dass  ein 
solcher  Sclave,  der  den  colonus  vertritt,  zum  instmmentum  nicht  gehört: 
Stickus  servus  .  .  praedium  unum .. .  coiuit  et  reliquat  us  est  amplam  sum- 
ma m  .  .  si  non  fide  dominica,  sed  mercede,  ut  esztranei  coloni  soient,  fun- 
dum  coluisset.  Hieraus  erhellt,  dass  der  unfreie  Gutsverwalter  oftmals  ge- 
radezu quasi  colonus  einen  (natürlich  peeuliaren)  Pachtvertrag  abscnloss  wie 
der  Zeitpächter  (wesshalb  auch  Dig.  33,  7,  20,  3  von  reliqua  colonorum  et 
vilicorum  die  Rede  isl),  dass  er  aber  auch  unter  Rechnungsführung  durch 
den  Herrn  {fide  dominica)  wirtschaften  konnte,  in  weichem  Fall  ex  nicht 


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DIE  ITALISCHE  BODENTHEILÜiSG  413 


Wie  viel  auch  diese  Urkunden  noch  im  Unklaren  lassen,  so 
dürften  doch  die  Hauptgrundzüge  der  italischen  Boden wirthschaft 
darin  deutlicher  hervortreten ,  als  dies  anderswo  geschieht,  und 
namentlich  mancherlei  Uehertreibung  damit  abgewehrt  werden  kön- 
nen. ')  Die  latifundia,  von  denen  die  Schriftsteller  der  Kaiserzeit 
sprechen,  sind  ohne  Zweifel  jene  grossen  Besitzcomplexe,  wie  sie 

quasi  colonus  war,  sondern  zum  instrumentum  zählte,  das  Gut  also  galt  als 
in  Selbstverwaltang  des  Eigentümers  stehend.  Mit  dieser  Erörterung  vom 
joristischen  Standpunkt  stimmt  auf  das  Genaueste  die  landwirtschaftliche  Co- 
lumellas 1,  7.  8;  danach  wird  das  Äckergut,  soweit  der  Eigentümer  nicht 
selbst  die  Wirthschaft  führt,  entweder  an  freie  Zeitpächter  oder  an  unfreie 
viliei  gegeben,  vor  allem  natürlich  die  Selbstwirthschaft  als  die  einträglichste 
empfohlen,  aber  wo  diese  nicht  ausführbar  ist,  der  Verpachtung  der  Vorzug 
gegeben,  cum  otnne  genus  agri  telerabilins  sit  sub  Uteris  colonis  quam  sub 
v iiieis  servis  habere.  Vgl.  auch  .Partialis  4,  31  :  quiiquid  vilicus  Limber  aut 
colonus  aut  lusci  tibi  Tusculive  mittunt. 

1)  So  gern  ich  es  anerkenne,  dass  in  der  neuesten  Untersuchung  über 
diese  Fragen  von  C.  Heisterhergk  (die  Entstehung  des  Colonats.  Leipzig  lS7fi) 
gegen  die  zum  Theil  ganz  abenteuerlichen  von  Rodbertus  aufgestellten  oder 
durch  ihn  bestimmten  Ansichten  sachgem&sser  Einspruch  gethan  ist,  so  ist 
doch  auch  sie  von  der  richtigen  und  einfachen  Auffassung  der  VerbälUiisse 
weit  entfernt.  Insbfsoudere  ist  seine  Crundanschauung,  dass  der  freie  Co- 
lnnat  in  Italien  gefehlt  und  sieh  in  den  Provinzen  entwickelt  habe,  schlecht- 
hin falsch.  Dass  Columella,  obwohl  Spanier  von  Geburt,  zunächst  die  pro- 
vinziale  Wirthschaft  im  Auge  hat,  kann  nur  behaupten,  wer  ihn  nicht  ge- 
lesen hit;  er  war  italischer  Gutsbesiizer  (Ä,  9,1)  und  hat  überall  (z.  B.  3,  2,  .30: 
in  bar  ipsa  ttatia)  zunächst  italische  Verhältnisse  and  die  Schriften  der 
älteren  italischen  Agronomen  vor  Augen.  Aber  auch  abgesehen  vou  ihm, 
zeigen  die  Briefe  des  Plioius,  die  Zeugnisse  der  Juristen,  ebenso  die  Inschriften 
{vgl.  in  dieser  Zeitschrift  15,  40S),  dass  die  italische  Lind  wirthschaft  keines- 
wegs sich  'auf  den  Betrieb  durch  Sclaven  angewiesen  sah'  (S.  85),  vielmehr 
der  freie  Golonat  recht  eigentlich  hier  seinen  Sitz  hatte,  obwohl  er  allerdings 
im  ganzen  Reich  herrschte.  Li  a  s  s  der  Colonat  auf  Inschriften  nicht  häufig 
und  nicht  leicht  anders  erscheint  als  mit  Hinzufügung  der  Jahre  seiner  Dauer, 
erklärt  sich,  wie  ich  a.  a.  0.  gezeigt  habe,  einfach  daraus,  dass  er  weder  Amt 
noch  Lebensstellung  ist  (vgl.  Columella  1,  7,  3:  felicissitnum  fund um  esse, 
qui  colonos  indigenas  haberei  . .  .  rem  malam  esse  frequenlem  locationem 
fundi),  also  nach  strenger  Ordnung  gar  nicht  auf  die  Steine  gehört.  Da- 
gegen wird,  wer  zum  Beispiel  die  apulischen  Inschriften  einerseits,  andrer- 
seits die  campanischen  oder  hirpinischen  neben  einander  hält,  sofort  erkennen, 
dass  dort  auf  weite  Strecken  hin  nur  einzelne  häufig  unfreie  Leute  begegnen, 
hier  teils  in  den  kleinen  Landstädten,  theils  auf  dem  Lande  selbst  eine 
relativ  zahlreiche  Bevölkerung  von  Freien  gewohnt  hat,  die  ihren  Stand  nicht 
angeben  und  sicher  grossentheils  als  Landwirthe  zu  betrachten  sind,  das  heisst, 
dass  dort  die  Weide-,  hier  die  Feldwirtschaft  überwiegt. 


414 


MOMMSEN 


unsere  Urkunden  uns  vorfahren,  obwohl  an  sich  die  Bezeichnung  den 
saltus  gar  nicht  und  streng  genommen  auch  dem  grossen  Ackerbe- 
sitz nicht  zukommt.  Im  ursprünglichen  und  technischen  Gebrauch 
ist  latus  fundus  ein  an  Umfang  das  in  dem  Bezirk  übliche  Einheits- 
mass  der  Bauernhufe  Ubersteigendes  Ackergrunds! ück  (S.  406);  es 
werden  also  dafür,  eben  wie  für  den  gewohnlichen  fundus,  ge- 
schlossene Grenzen  gefordert  und  als  Kriterium  erscheint  noch  nach 
der  Auflösung  die  similis  cultural)  Loti  fundi  in  diesem  Sinn« 
sind  jene  Besitzcomplexe  ohne  Zweifel  nicht;  die  den  einzelnen 
Grundstücken  beigesetzten  Districts-  und  Grenzangaben  fuhren  io 
ihrer  Mannichfaltigkeit  ebenso  auf  Mengbesitz  und  Verschiedenartig- 
keit der  Bodennutzung  wie  die  Aestimationen,  keineswegs  auf  Ort- 
liche Geschlossenheit  und  gleichartige  Bewirthschaftung.  Aber  den- 
noch liegt  bei  dem  Grossgrundbesitz,  wie  ihn  die  Alimentartafeln 
darlegen,  die  möglichst  weit  gehende  Vereinigung  der  benachbarten 
Einzelbesitzungen  in  einer  Hand  durchaus  im  wirtschaftlichen 
Interesse  des  Eigentümers;  die  pulchritudo  iungendi  (S.  411  A.  2), 
das  Streben  nach  Ortlicher  Geschlossenheit  durch  Auskaufen,  even- 
tuell Austreiben  der  Kleinbesitzer  ist  mit  dieser  Bodentheilung  not- 
wendig verbunden  und  bekanntlich  in  grossem  Umfang  zum  Ziel 
gelangt.  Insofern  nähert  sich  in  der  That  dieser  Grossgrundbesitz 
dem  eigentlichen  fundus  latus  und  befremdet  es  nicht  die  Bezeich- 
nung latifundium  auf  die  hier  analysirten  Besitzcomplexe  ausgedehnt 
zu  finden,  so  dass  selbst  die  Weidegrossgüter,  die  saüus  mit  hinein- 
gezogen werden  und  das  Wort  ganz  allgemein  so  gebraucht  wird 
wie  wir  von  Grossgrundbesitz  sprechen. 

Was  bleibt  nun  übrig  von  jenem  vielbesprochenen  Wort  des 
alteren  Plinius*):  latifundia  perdidsre  Italiam,  iam  et  provincial* 
Die  Verwandlung  von  Acker-  in  Weideland,  auf  die  diese  Worte 

1)  Die  schwer  verdorbene  Stelle  Sicu lus  p.  161  ist  io  der  Hauptsache  ver- 
ständlich: potest  fieri  ut  similis  convenimUsque  culturae  sit  (Hdschr.  etsi)  una 
faciès,  plures  tarnen  domini.  nam  cum  divin  {Hdschr.  jmisi)  sunt  popuU 
potestate  (Hdschr.  potestati)  qui  loeupletiorum  fuissent  lali  fundi,  in  cuius 
aprttm  (vissent  (Hdschr.  asrro  fuissent)  plures  persona«,  Ms  (Hdschr.  hic) 
divisus  et  (Hdschr.  ut)  assignants  est.  ita  quamvis  ille  hatmerit  culturae 
faeiem  (d.  h.  welche  Cuttorbeschaffenhelt  immer  jene  Besitxunç  gehabt  haben 
map),  (fuamquam  (Hdschr.  quam)  plures  domini  acceperunl ,  erit  quidem 
inter  p hires  similis  faciès:  tarnen  quisque  svum  secundum  acceptas  habere 
debebit. 

2)  /un.  18,  6,  35. 


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DIE  ITALISCHE  BODENTHEILÜNG  415 


oft  bezogen  worden  sind,  bat  wohl  in  republikanischer  Zeit  Italien 
unsäglichen  Schaden  zugefügt;  aber  dass  diese  Wirthschaftsände- 
rung  in  bedeutendem  Umfang  auch  in  der  Kaiserzeit  noch  sich  fort- 
gesetzt hat,  schlagt  ebenso  allen  Zeugnissen  in  das  Gesicht  wie  der 
inneren  Wahrscheinlichkeit.  Nicht  auf  die  Verwandlung  der  Flur  in 
Weide  führt  Columella  den  Verfall  des  italischen  Ackerbaus  für 
seine  Zeit  zurück.  Es  gab  dort  Bodentbeile  genug,  die  allein  für 
Weidewirthscbaft  brauchbar  waren  oder  die  doch  nur  durch  grosse 
Anstrengung  für  den  Pflug  wieder  erobert  werden  konnten,  und 
die  einmal  entvölkerten  Striche  Apuliens,  Samniums,  Etruriens 
blieben  in  ihrer  Oede;  aber  wesenilich  weiter  ist  das  Unheil  nicht 
gegangen.  Vor  allen  Dingen  aber  kann  Plinius  dies  nicht  meinen  ; 
latifundia  sind  nicht  pascua,  wenn  sie  auch  dieselben  einschliessen, 
und  Plinius  weitere  Ausführung  Uber  die  Besilzverhältnisse  in 
Africa,  wo  das  halbe  Bodeneigenthum  zu  Neros  Zeit  in  sechs  Hän- 
den gewesen  sei,  zeigt  mit  Evidenz,  dass  er  nicht  die  Weide- 
wirthscbaft im  Sinne  hat,  sondern  den  Grossgrundbesitz.  ')  Wenn 
nun  dieser  überall  überwiegend  mit  der  Kleinwirthschaft  verbunden 
ist,  wie  ich  gezeigt  zu  haben  meine,  so  hat  Plinius  an  den  Gegend- 
Satz  gedacht  zwischen  Kleineigenthum  mit  Kleinwirthschaft  und 
Grosseigenthum  mit  Kleinwirthschaft;  und  begreiflich  ist  auch  in 
diesem  Sinne  seine  Aeusserung  wohl.  Die  neuere  Form  vermehrte 
die  Zahl  der  unfreien  Landleute  vielleicht  nicht  so  sehr  dadurch, 
dass  die  Kleinpacht  auch  an  Sclaven  gegeben  werden  konnte,  da 
diese  Form  wohl  keine  grosse  Ausdehnung  gewonnen  hat,  als 
durch  die  Fixirung  der  Zahl  der  Bauerstellen.  Als  Kleineigentum 
unterlagen  diese  der  Vererbung  und  wurde,  sei  es  im  Wege  der 
Realtheilung,  sei  es  in  demjenigen  des  Saromtbesitzes,  die  Sclaven- 

1)  Heisterbergk  a.  a.  0.  64  weist  mit  Recht  die  Annahme  von  Rodbertus 
ab,  dass  Plinius  hier  Kleinwirthschaft  und  Grosswirthschaft  in  Gegensatz  stelle; 
aber  mit  Unrecht  findet  er  hier  den  Gegensatz  von  Bewirtschaftung  und 
Nichtbewirthschaftung.  Das  halbe  proconsulariäche  Africa  hat  zu  Neros  Zeit 
weder  in  Plantagen  Wirtschaft  gestanden  noch  zur  Weide  gelegen,  sondern 
die  Parzellenwirtschaft  hat  auch  in  Africa,  wie  die  dichte  offenbar  acker- 
bauende und  meist  freie  Bevölkerung  zeigt,  durchaus  in  erster  Reihe  gesun- 
den. —  Gar  nichts  damit  gemein  hat  die  von  Heisterbergk  herangezogene  sehr 
verständige  Warnung  Columellas  (1,3, 11. 12)  nicht  mehr  Grundeigenthum  zu 
kaufen  als  man  wirtschaftlich  nutzbar  machen  könne;  wobei  man  sich  nur 
daran  erinnern  muss,  dass  bei  der  Kleinpacht  überwiegend  der  Eigenthümer 
das  Betriebsioventar  liefert,  also  das  Capital  von  ihm  erwartet  wird. 


416      MOMMSEN,  DIE  ITALISCHE  BODENTHEILUNG 

arbeit  zurückgedrängt  durch  die  wachsende  Zahl  der  in  der  Wirt- 
schaft thäligen  freien  Leute;  der  Kleinpächter  verwendete  natürlich 
seine  arbeitsfähigen  Kinder,  doch  in  der  Hauptsache  war  er  an- 
gewiesen auf  die  ihm  gehörigen  oder  ihm  zugewiesenen  Sclaven. 
Die  eigentliche  Feldarbeit,  die  der  Kleinpächter  immer  mehr  leitet 
als  verrichtet,  ward  allerdings  unter  diesen  Verhältnissen  in  weit 
stärkerem  Verhältniss  als  früherhin  durch  unfreie  Leute  beschafft; 
und  die  Entwickelung  des  Grossgrundbesitzes  hat  auf  die  Zurück- 
drängung  der  freien  Feldarbeit  wahrscheinlich  auf  diesem  Wege 
stärker  eingewirkt  als  durch  das  Plantagensystem  mit  den  gefes- 
selten Arbeitermassen.  Aber  der  tüchtige  Mann  hat  bei  diesen 
unwilligen  Worten  nicht  zunächst  den  Gegensatz  der  freien  und 
der  unfreien  Feldarbeiter  im  Sinn,  sondern  wenn  nicht  allein,  so 
doch  hauptsächlich  den  der  ansässigen  Kleinbauern  und  der  eigen- 
thumlosen  Kleinpächter.  Wie  viel  dabei  Realität  und  wie  viel  Phrase 
ist,  soll  hier  nicht  untersucht  werden;  der  Satz  ist  kein  national- 
ökonomisches  Evangelium,  sondern  eine  Kundgebung  der  idealen 
Auffassung  der  früheren  Republik  im  Gegensatz  zu  dem  späteren 
verfallenden  Gemeinwesen,  wie  sie  der  römischen  Betrachtung  ge- 
läufig ist.  Wer  unter  Vespasian  schreibend  die  römischen  Legio- 
nen der  baunibalischen  Zeit  und  die  damaligen  italischen  Rekruten 
für  die  Rheinarmee  und  die  Kaisergarde  in  Gedanken  verglich, 
der  konnte  wohl  sich  veranlasst  finden  das  sichtliche  Herabkommen 
der  italischen  Bevölkerung  auf  das  Schwinden  des  Kleineigenthums 
zurückzuführen. 

Berlin.  TH.  MOMMSEN. 


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PAPYRUSURKUNDE  ÜBER  EINEN  SCLA VEN- 
KAUF AUS  DEM  JAHRE  359  n.  Chr. 

Die  Papyrusurkunde,  welche  ich  mit  güfiger  Erlaubniss  des 
Directors  der  ägyptischen  Abtheilung  der  Kgl.  Museen  Hrn.  Geh. 
Oberregierungsrath  Prof.  Lepsius  hier  vorlege,  hatte,  bevor  sie  in 
diese  Sammlung  gelangte,  schon  manche  Wanderung  hinter  sich: 
Geschrieben  ist  sie  zu  Askalon,  der  phOnicischen  Stadt,  im  Jahre 
359  n.  Chr.  Sie  enthält  den  Contract  über  den  Rauf  eines  Scla- 
ven,  den  ein  in  Arsinoe,  dem  alten  Krokodilopolis,  dem  heutigen 
Medinet-el-Fayum ,  stehender  Officier,  der  sieb  vorübergehend  in 
Askalon  aufhielt,  daselbst  erworben  hatte.  Derselbe  muss  die  Ur- 
kunde bei  der  Rückkehr  in  seine  Garnison  in  dem  dortigen  Stadt- 
archiv1) deponirt  haben  —  wohl  als  officiellen  Beleg  des  recht- 
mässigen Erwerbes.  Denn  hier  in  Arsinoë  wurden  die  Fragmente 
der  Urkunde  zusammen  mit  unzähligeu  andern  von  officiellen  Rech- 
nungen und  dergl.  aufgefunden;  und  so  sind  sie  im  Jahre  1879 
in  das  Berliner  Kgl.  Museum  gewandert. 

Die  Urkunde,  die  ich  aus  fünf  Fragmenten  zusammengesetzt 
habe,  missl  23,  von  1.  22  an  circa  27  cm  in  der  Breite,  und  69  cm 
in  der  Länge.  Da  die  Ränder  der  Fragmente  genau  an  einander 
passen,  ist  es  nicht  nöthig,  sie  im  Druck  hervorzuheben  (vgl. 
Nachtrag). 

In  Hinsicht  auf  die  ausserordentlich  sorgfältige  und  deutliche 
Schrift  —  nur  die  verstümmelten  Zeilen  1,8  und  10*)  boten  der 

1)  Einzelne  Fragmente,  in  denen  die  ßißXio&qxtj  ärt[xooi(av  \6ytoy  in  der 
Ueberschrift  genannt  wird ,  ferner  ein  Schreiben  des  crçarriyiç  an  den  ßt- 
ßhoyvXat  *i5v  änfioaluv  Xôytov  legen  die  Vermutbung  nahe,  dass  eben 
diese  Bibliothek  der  Fundort  ist,  dem  der  gesammte  Fayumer  Papyrusschau 
entstammt.  Er  ist  dann,  wie  bekannt,  leider  nicht  in  einer  Hand  vereinigt 
geblieben,  sondern  in  verschiedene  Museen,  nach  Berlin,  Wien  und  Paris 
hin,  verstreut  worden. 

2)  Durch  1.  10  geht  sowohl  ein  grosser  Riss  als  auch  ein  Selisende. 


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418 


WILCKEN 


Lesung  grosse  Schwierigkeilen  —  ist  das  Document  als  ein  kalli- 
graphisches Meisterwerk  zu  bezeichnen.  Am  nächsten  kommt  ihm 
im  Ductus  unter  den  mir  zur  Zeit  gegenwärtigen  Papyri  die  von 
Prof.  Härtel  im  fünften  Bande  der  Wiener  Studien  ('Ein  griechischer 
Papyrus  aus  dem  Jahre  487  n.  Chr.')  veröffentlichte  Urkunde,  die 
ihr  aber  in  Bezug  auf  Grösse  und  Klarheit  der  Schrift  nachsteht. 
Ueber  die  paläographischen  Einzelheiten  zu  sprechen,  behalte  ich 
mir  für  eine  andere  Gelegenheit  vor.  Bemerken  will  ich  hier  nur, 
dass  der  Schreiber  sogar  die  Abschnitte,  die  der  Sinn  ergiebt,  auch 
graphisch  durch  räumliche  Lücken  und  durch  Mangel  der  Ligatur 
zwischen  dem  letzteu  und  dem  folgenden  ersten  Zeichen  der  an 
einander  stossenden  Perioden  gekennzeichnet  hat  —  sie  sind  im 
Druck  durch  einen  horizontalen  Sirich  angedeutet  —  eine  Sorg- 
fall, die  leider  nur  selten  in  den  dem  praktischen  Leben  dienen- 
den Papyrusurkunden  dieser  Zeit  befolgt  ist,  so  z.  B.  in  der  Hartel- 
schen  Urkunde,  wie  ich  aus  dem  guten  Facsimile  ersehe,  in  dem 
vom  Symboläographen  geschriebenen  Theil. 

Die  Orthographie  bietet  nicht  viel  Bemerkenswerthes:  ausser 
den  ganz  gewoholichen  Vertuschungen  von  u  für  <,  und  umge- 
kehrt (cf.  1.  25  ht  dot  für  ht  last)  steht  auch  c  für  et  (1.  10 
y£W€t[âzu)v],  1.  12  x«Â7t£,  1.  21  atçrje,  1.  28  rtaXeôv),  i  für  e 
(1.  8  aiväxoQog)  und  e  für  i  {ov€^€XX[atiùivoç]),  ferner  ei  für  17 
(I.  12  eV  =  £),  einmal  a  für  £  in  der  Transscription  eines  latei- 
nischen Wortes  avod[taçiwv],  daneben  aber  richtig  1.  5  ove&X- 
X(atuovoç). 

Der  Wortlaut  der  Urkunde  ist  folgender  —  meine  Ergänzungen 
sind  in  Klammern  gegeben,  die  Accente  und  das  Iota  subscriptum 
sind  von  mir  beigefügt  —  : 
'Ynctttio:  OXj  Evoeßiov  xct  0Xj  'Y'rrateiov  ttÜv  Xannootà- 

twv  [tjj  7iqo  teoaâ-] 
qiüv  eldiüv  'OxxtoßQtiüVy  ayaöfj  tvxrn  iv  xoXwviq  'Aax[<xXcovi] 
tfj  mattj  xöt  IXev&éçÇy  hovç  ôivzîqov  i^Koatov  teioaxo- 

aioato[v  toi] 

firjvoç  Foçntaiov  ôi. 
5  ÜTTolctto  xaXjj  aîçéoei  OXj  BixaXtavbç  (iiaçxoç  oveÇeXX[a- 

xitovoç] 

Innèwv  *axa(pQaAtaQUûv  —  dâçv^évwv  toi  vvv  h  [rj  'Aqoi-] 
voBitûv  néXei—trjç  Alyintov — vno  Jioçôiïeov  zoifiov[vov  —  J 
naçà  0X1  Wyquovydo[v]  oivâtoooç  vovfiéçov  avod[iaoiwv] 


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PAPYRUSURKliNDE  ÜBER  EINEN  SCLA VENKAUF  419 


Ktwoxavxiaxiov  —  vnb  Bâçtov  xgißovvov  —  vvv  ei;  

10  fjj  biav&a  diaxQißovar)  gtaiitXia  xwv  yBvvei[âitov] 
Kmoxavxtaxùiv  oxçaxiwxùjv  —  âovlov  ait  où  o[vôfiaxi] 
'Aqyovxiv —  sï  xai  bÏ  xivi  txéçw  bvopaxi  xaklxe  tj  xlY]$[rjOBjat) 
ybi  râllov  —  ovta  tùç  hiZv  ôéxa  zeooâçiov  uix[qo~] 
nltov,  Xbvxoxqovv,  vnôoifiov,  sv6q>&aXiiov,  Bv&v[xçixa\ 

ûxetprjç  xrjç  owqxavri&Biorjç  liBxaÇù  avxùv  x<>vo[ivijv] 
honoxtxwv  rexoayçatjiiialùjv  âifypôiav  —  ôéx[a  ôxxut] 
oî'oTzeç  xrjç  xeifxrjç  %çvaivovç  ôéxa  oxxio  ànèoxBv  x[ai  èftXt]-] 
QùJxh)  b  ftençaxwç  ftaçà  xov  noiatiévov  xttxà  xr\v  itQOxstf*] 
wvr)v  xai  dià  XLQ°9  —  xor*  naçédvjxBv  avxqi  xbv  [nçoyeyçl] 

30  âovlov  —  xv q Lüh;  bxbiv  xtxl  deanoxixojg  xxâa9[at  xai] 

nidUïv  àioixàlv  ov  av  atçrjxe  xqotcov  ànb  xrjç  a[t]iieçov] 

yttéoaç  xai  eiç  àsi.  —  Kav  xiç  xov  nençaiiévor  ô[ovlov] 

Q*xtnotT}$jj  rj  ènsvBX&j)  avxov  —  xobntp 

toi  <fut[öoroi  avio]v 
oïtp  6r]  xtvi  —  b  TtenQaxojç  xotç  tôiotç  avalajfiaoiv 

25  ßeßaiojoei  x$  Ttçiattévqj     èxxsioi  avxfjt  7taçaxçtji\ 
xr]v  xêifATjv  xai  xb  ßXaßog  xai  öaov  av  avxtp  Ôia- 
èôxoiç  xs  avxov  ôiag>éçrj.  —  'leçàv  âè  vôoov  xai  olvog 
naXebv  xai  xqvtïxov  rvâ&oç  fiéxoiç  fit]  y  coy  e£  —  xai 
ôoaauov  tiéxçiç  fAtjvtZv  ôéxa  ôvo  —  bfioiojç  b 

30  ntnçaxwç  xai  âiâôoxoi  avxov  ßcßaiiooovoiy  xoj 
nqiauèvqj  xai  ôiaâôxoiç  avxov  ïj  èxxioovotv  avttp 
tyv  xeifiiév  xai  xb  ßXäßog  xai  öoov  av  avxtji 
ôiaôôxoiç  xb  avxov  àtaipiot},  —  xr]g  uçaUiog  nav- 
xutv  yuvonévi}Ç  x$  nçiaiiévq)  ex  xs  xov 

35  nençaxôxoç  xai  vnaçxôvxvjv  altov  uv  xb 
vvv  ë'xu  xai  ojv  âv  ftsxa  xavta  B*7tixxr]or}[%\B  iv 
navxi  eïâi  xai  yévi  ovxojç  wo  et  ïxao[xo]v  avxojv 
xotf'  eîôoç  xai  xaxà  yévoç  xai  oyo/uaaii  i[no]9rpa}[g] 
èvexvçov  xb  ôixalqt  [vnôxBixai,  ùjoxb]  iÇovoiav 

toïxsiv  xov  rrçiâftBvov  toi; 

....ao&ai  x...a  xwv .  <  

•  •  •  TCQ  .  •  •  •  •  XÛt    •   i  •     .  • 

Bei  der  Erläuterung  dieser  Urkunde,  die  neben  dem  allge- 
meinen vorwiegend  ein  juristisches  Interesse  bal,  haben  der  sach- 
kuüdige  Rath  des  Hrn.  Prof.  Mommsen  und  eingebende  Erörte- 
ruDgen  des  Hrn.  Zachariä  v.  Lingenlhat  mich  vielfach  gefördert. 


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420 


WILCKEN 


I  1—4.  Die  Datirung  des  Tages  der  Ausstellung  der  Urkunde 
ist  durch  ein  Doppeldatum  nach  dem  römischen  und  nach  dem 
askalonitischen  Kalender  mit  möglichster  Sorgfalt  gegeben,  wohl 
mit  Rücksicht  auf  die  Fristberecbuung  der  Gewährleistungen  des 
Verkäufers. 

Die  Angabe  der  Consuln  Fl.  Eusebius  und  Fl.  Hypatius  führt 
uns  in  das  christliche  Jahr  359.  Das  462.  Jahr,  das  damit  gleich- 
gesetzt wird,  fordert  somit  als  den  Anfangstermin  das  Jahr  103 
vor  Chr.  In  der  That  läuft  vom  J.  104  v.  Chr.  eine  Aera  von 
Askalon,  wie  die  bei  Eckhei  (III  p.  446)  und  de  Saulcy  (numism. 
delà  terre  sainte  p.  178)  verzeichneten  zahlreichen  Münzen  ergeben; 
und  zwar  beginnt,  dem  Florentiner  Hemerologium  zufolge  (vgl. 
Ideler,  Handbuch  der  Chronologie  I  S.  438)  das  Jahr  der  Askalo- 
nilen  am  1.  Hyperberetaeus  =  28.  October.  Also  ist  das  1.  Jahr 
der  Askaloniten  das  vom  28.  Oct.  104  vor  Chr.  bis  dahin  103,  das 
Jahr  462  das  vom  28.  Oct.  358  bis  dahin  359  laufende;  und  da 
unser  Document  vom  Gorpiaeus,  d.  h.  dem  letzten  Monat  des  aska- 
lonitischen Jahres  datirt  ist,  so  stimmt  die  askalonitische  Jahr- 
zählung mit  der  römischen  Datirung  Uberein.  Die  Aera  vou  Askalon 
wird  somit  durch  unsere  Urkunde  bestätigt  und  näher  bestimmt. 

Ich  komme  zu  der  zwiefachen  Datirung  des  Tages.  Das  ver- 
stümmelte qü)v  am  Anfang  von  1.  2  kann  nicht  anders  ergänzt 
werden  als:  [tjj  7tqö  xeoaa\Q(ov.  Das  ist  nach  römischer  Rech- 
nungsweise der  12.  October.  Der  14.  Gorpiaeos  des  askalonitischen 
Kalenders  aber  führt  uns  auf  den  11.  October,  wenn  der  1.  Hyper- 
beretaeus auf  den  28.  Oct.  fällt.  'Die  Ursache  dieser  Abweichung', 
bemerkt  mir  Prof.  Mommsen,  'muss  im  Schalttag  liegen.  Das  aska- 
'lonitische  Jahr  ist,  abgesehen  von  den  makedonischen  Monatnamen 
'und  dem  makedonischen  Jahranfaug,  wesentlich  das  ägyptische, 
'von  dem  selbst  die  Epagomenen  an  ihrer  alten  Stelle  beibehalten 
'sind.  Also  stellt  sich  der  Kalender  daselbst  folgendermassen  (vgl. 
'Ideler  1,  143): 

gemeines  Jahr  Schaltjahr 
1.  Lous  (Thoth)  29.  Aug.  30.  Aug. 

1.  Gorpiäus  (Phaophi)        28.  Sept.  29.  Sept. 

1.  Hyperbereläus  (Athyr)    28.  Oct.  29.  Oct. 

'Folglich  ist  in  Askalon  der  julianische  12.  Oct.  im  gemeinen  Jahr 
'der  15.,  im  Schaltjahr  der  14.  Gorpiäus;  also  war  das  askalonitische 
'Jahr  462  ein  Schaltjahr.   Auch  dies  stimmt  mit  dem  alexaodrini- 


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PAPYRUSURKUNDE  ÜBER  EINEN  SCLA VENKAUF  421 


'scheu  Gebrauch,  die  Schal  tu  Dg  in  dem  Jahre  vor  dem  julianischen 
Schaltjahr  vorzunehmen  (Ideler  1,  142);  denn  die  Epagomeneu- 
'tage  des  fraglichen  Jahres  fallen  in  das  Vorjahr  des  julianischen 
'Schalljahrs  360/ 

Die  Stadt  Askalon  wird  xolwvia,  niOTrj  xci  llev&éçct  ge- 
nannt. Diese  Bezcichnuogen  sind  neu,  und  wissen  wir  nicht,  wann 
eine  Colonie  dorthin  geführt  ist.  Dass  eine  Colonic  auch  Freistadt 
genannt  werden  kann,  bemerkt  Eckhel  IV  p.  494. 

1.  5 — 11.  Es  werden  die  Persönlichkeiten  der  beiden  Con- 
trahenten  angegeben  :  der  Käufer  ist  ein  Flavius  Vitalianus,  der  als 
Biarch  einer  vexülatio  equitum  cataphractariorum  unter  dem  Com- 
mando des  Tribuns  Dorolheos  steht.  Ueber  die  Stellung  des  ßlaQxog 
vgl.  Mora  m  sen  im  C.  I.  L.  III  n.  3370,  auch  V  p.  1059.  Verschiedene 
Truppen  der  Panzerreiler  werden  in  der  Notitia  dignitaium  aufge- 
führt; unter  den  ägyptischen  begegnet  eine  ala  prima  Iovia  cata- 
fracta[riorwn]  in  Pampanis  bei  Tentyra  in  der  Thebais  (Or.  31,  52). 
Doch  ist  diese  hier  schwerlich  gemeint,  da  ala  und  vexillatio  ver- 
schieden sind.  Als  Garnison  der  Truppe  wird  Arsinoe*  angegeben,  iTtg 
uäiyvjitovy  wie  noch  besonders  hinzugefügt  wird,  weil  die  Urkunde 
ausserhalb  Aegyptens  abgefasst  wurde.  Dass  sie  aber  erst  kürzlich 
dahin  verlegt  war,  zeigt  das  tà  vvv  auf  1.  6.  Die  Gründe  dieser  Ver- 
legung kennen  wir  nicht;  dagegen  haben  wir  vielleicht  einigen  Anhalt 
für  die  Beantwortung  der  Frage,  warum  diese  vexillatio  sich  damals 
nicht  in  ihrer  Garnison,  sondern  in  Askalon  befand.  Diese  Panzer- 
reiter waren  in  jenen  Tagen  offenbar  nur  vorübergehend,  vielleicht 
auf  dem  Durchmärsche  in  Askalon  anwesend.  Diese  Zusammen- 
ziehung von  Truppen theilen  nach  Syrien  hin  wird  man  doch  wohl 
in  Verbindung  bringen  dürfen  mit  dem  ausserordentlich  gefähr- 
lichen Kriege,  den  die  Römer  damals  mit  den  Parihern  führten. 
Wenige  Tage  vor  der  Abfassung  unserer  Urkunde  war  Amida  mit- 
sammt  den  sieben  römischen  Legionen  in  die  Hände  des  Parther- 
königs Sapor  gefallen  und  unter  den  damaligen  Verbältnissen  eine 
Verstärkung  der  syrischen  Truppenmacht  wünschenswerth.  Viel- 
leicht hängt  diese  Dislöcirung  zusammen  mit  der  Bestimmung  des 
Kaisers  Constantius  (C.  Th.  1,  7,  4)  aus  dem  Mai  desselben  Jahres, 
auf  die  Hr.  v.  Lingenthal  aufmerksam  machte  :  quotient  aliqua  né- 
cessitas depoposcerit  transferri  de  loco  milites  ad  alium  locum,  com- 
municato  traclatu  cum  magistro  equitum  ac  peditum,  id  fieri  opor- 
tebit,  ut  ad  ea  loca,  quae  publica  utilitas  depoposcerit,  trans f er antur. 

Herrn««  XIX.  2$ 


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422  WILCKEN 

Als  Verkaufer  wird  genannt  ein  Mann  fränkischen  Namens, 
Flavius  Agemuudus,  der  als  Officier  bei  dem  numerus  der  auxi- 
liares  Constantiaci  unter  dem  Commando  des  Tribuns  Varius  steht. 
In  der  Nolitia  dignitatum  werden  Or.  V  n.  52  unter  den  dem  ersten 
magister  militum  praesentalis  unterstellten  auxüia  palatina  die  Con- 
stantiani  genannt;  diese  mögen  hier  gemeiot  sein  und  vielmehr 
Constantiaci  heissen  wie  die  Not.  Occ.  V  271.  VII  150  aufgeführten 
Abtheilungen.  —  Die  Lesung  auf  1.  8  aivâtOQOÇ  scheint  mir  sicher1); 
und  die  im  G.  I.  L.  V  p.  1059  angeführte  Stelle  des  Hieronymus  con- 
tra lohannem  Hierosol.  c.  19  (II  p.  424  ed.  Maur.)  sowie  eine  Verord- 
nung vom  J.  441  (nov.  Theod.  II  21  =  C.  lust.  1,  31,  3.  12,  29,  1) 
beweisen,  dass  in  gewissen  Truppen  nach  dem  Tribun  der  primi- 
cerius,  dann  der  senator,  ferner  der  ducenarius,  centenarius,  biarchus 
und  so  weiter  folgten.  Die  Ergänzung  \ji€r)âioçoç  —  Quartier- 
meister — ,  die  Hr.  v.  Lingeuthal  mir  vorschlug,  wurde  sachlich 
sehr  gut  passen,  doch  erlauben  die  Ueberreste  der  Buchstaben  nicht, 
so  zu  ergänzen.  Doch  welche  Stellung  auch  der  Agemundus  bei 
dem  numerus  gehabt  haben  mag,  zur  Zeit  der  Abfassung  der  Ur- 
kunde war  er  jedenfalls  abcommandirt  zur  Führung  der  familia  der 
Truppe.  Diese  familia  hielt  sich,  wie  schon  bemerkt,  in  Askalon  auf, 
den  numerus  selbst  dagegen  haben  wir  uns  an  eiuem  andern  Orte 
zu  denken.  Unter  der  familia  der  Soldaten  ist  die  junge  Reserve 
der  Truppe  zu  verstehen,  wie  dies  Gothofredus  zum  C.  Th.  7,  4,  17 
nachgewiesen  hat  ;  nach  den  Worten  der  Verordnung  vom  J.  409 
(C.  Th.  7,  4,  31):  militaribus  eommodis  prospicientes  adaeratarum 
annonarum,  quae  familiis  apud  Orientem  vel  Aegyptum  praeberi  con- 
suerunt,  certa  ac  distinct  a  locis  et  numéro  pretia  statuimus  scheint  es 
nicht  selten  vorgekommen  zu  sein,  dass  dies  Depot  sich  nicht  am 
Garnisonsorle  befand.  Leider  ist  die  Stellung,  die  Agemundus  bei 
dieser  familia  einnahm,  nicht  genau  zu  bestimmen;  das  ££....*) 
in  1.  9  mit  folgendem  Dativ  weiss  ich  nicht  zu  ergänzen. 


1)  Vom  a  sind  noch  zwei  Stückchen  von  der  Rundung  zu  sehen ,  vom 
i  die  fiber  die  gewöhnliche  Höhe  der  Buchstaben  hinausreichende  Spitze, 
und  vom  v  die  beiden  oberen  Ecken  der  vertfealen  Striche,  beide  gleich- 
massig  hoch. 

2)  Das  £  halte  ich  für  sicher,  obgleich  nur  der  unterste  Theil  des 
Schwänzchens  erhalten  ist.  Doch  die  tiefe  Lage  desselben,  die  Biegung  nach 
rechts  und  die  weite  Entfernung  vom  «  scheinen  mir  nur  bei  einem  (  mög- 
lich zu  sein. 


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PAPYRLSURKL.NDE  ÜBER  EINEN  SCLA VENKAUF  423 


Auf  1.  5  heisst  es,  der  Vitaliao  us  habe  gekauft  xaXîj  alçéoei. 
Den  Ausdruck  habe  ich  in  ähnlicher  Verbindung  noch  gefunden 
in  Pariser  Papyrus1)  21***  1.  18:  (O^oXoyw  ....  nertçaxévcu  v]plv 
Ttal  xatayeyoaqprjxévai  xaXjj  rciaxet  xai  aiçéaei  aéfieçov  neueto- 
p[é*oç].  Vergleicht  man  hiermit  Pap.  Par.  21.1.  19  und  2lWa  I.  10, 
in  denen  sonst  genau  dieselbe  Formel  auftritt,  nur  mit  Auslassung 
des  atçéoei,  so  wird  man  in  letzterem  wohl  ein  Synonymum  von 
ff  tatet  erkennen  dürfen,  und  wird  daher  naXfj  aîçéaei  etwa  mit 
bona  fide  wiedergeben. 

I.  11 — 14.  Es  folgt  eine  detaillirte  Beschreibung  des  Kauf- 
objectes.  Voran  steht  der  Name:  "AgyovTtg  heisst  unser  gallischer 
Sclave.    Dazu  ist  hinzugefügt:  st  xai  et  ttvt  héçtp  ôvô- 

na-wi  xaXïte  Ç  xXijVlrjourat].  Dieser  formelhafte  Zusatz  findet  sich 
auch  in  lateinischer  Fassung  in  den  ähnlichen  Urkunden  Uber 
Sclavenverkauf,  die  auf  den  dacischen  Wachstafeln  überliefert  sind 
(vgl.  C.  1.  L.  III  p.  941):  sive  is  {oder  ea]  quo  alio  nomine  est. 

Es  folgt  die  Angabe  der  Nationalitat  des  Sclaven,  die  zu  machen 
gesetzlich  vorgeschrieben  war  und  deren  Unterlassung  Redhibition 
begründete:  Dig.  XXI  1,31  §  21  :  Qui  mancipia  vendun  t,  nationem 
cuiusque  in  venditione  pronuntiare  debent:  plerumque  enim  natio 
servi  ant  provocat  ant  deterret  emptorem. 

Auch  die  genaue  Altersangabe  war  zweckmässig,  da  das  Alter 
natürlich  ganz  besonders  für  die  Preisbestimmung  in  Betracht  kam. 
Das  hinzugesetzte  pixQOrtXeov,  der  lateinischen  Formel  plus  minus 
entsprechend,  begegnet,  wie  Prof.  Mommsen  mir  bemerkt,  mehr- 
fach in  den  Grabschriften  dieser  Zeit*) 

Zur  genauen  Identificirung  des  Kaufobjectes  folgt  nun  sogar 
ein  ausführliches  Signalement  des  Aeusseren  desselben.  Zur  Ptole- 
mäerzeit  ging  man  an  den  ägyptischen  Gerichtshöfen  so  weit  in  der 
Gewissenhaftigkeit,  dass  sogar  das  Aeussere  der  beiden  Contrahenten 
in  ähnlicher  Weise  beschrieben  wurde  :  so  in  der  Nechutesurkunde, 

1)  Hier  und  im  Folgenden  cilire  ich  immer  nach  der  von  Letronne  vor- 
bereiteten nnd  von  Brunei  de  Presle  vollendeten  Ausgabe  der  Pariser  Papyri 
in  den  Notices  et  Extraits,  tome  XVII]  2  a.  1865. 

2)  'In  einer  Inschrift  von  Gomum  vom  J.  401  (C.  I.  L.  p.  1060)  heisst  es: 
•frVcrf  fiixQÔnkovc  (rtSv  ifyxorra,  in  einer  von  Concordiae  vom  J.  409/410 
•(das.  n.  8731;  vgl.  $9*9):  itür  fit^çôntoç  (sic)  A';  in  einer  von  Trier  (C.  I.  Gr. 
'9892):  tiottç  Iui)xq6tiXovç  hn  xß'.  Alle  diese  Inschriften  gehören  nach- 
weislich Syrern,  und  es  scheint,  dass  diese  wunderliche  Formel  dem  ört- 
•lichen  Sprachgebrauch  dieser  Provinz  angehört.'  Mommsen. 

28* 


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424 


WILCKEN 


vgl.  Reuvcns,  Lettres  à  Ms.  Letronne  III  p.  16,  ferner  im  Antigra- 
pbum  Greyanum  bei  Young,  Hieroglyphic  p.  33,  und  sonst.  Eine 
Beschreibung  eines  Sclaven,  die  in  der  Anordnung  der  Angaben 
Uber  Namen,  Herkunft,  Alter  u.  s.  w.  unserer  Stelle  genau  ent- 
spricht, findet  sich  in  der  von  Letronne  behandelten  Récompense 
promise  pour  un  esclave  fugitif,  Pap.  Par.  no.  10.  Unser  Sclave 
hier  wird  beschrieben  als  von  weisser  Hautfarbe,  breitnasig  und 
schönäugig.  Die  Ergänzung  auf  1.  14  ev&î[tçixa]  'glatthaarig* 
mochte  ich  bevorzugen;  als  möglich  bezeichnet  Prof.  Kaibel  da- 
neben €V&VY.OjloÇ. 

1.  15 — 16.  Der  Kaufpreis,  der  zwischen  den  beiden  Con tra- 
henten  vereinbart  ist,  beträgt  18  Solidi,  die  hier  xQvatvoi  genannt 
werden,  sonst  in  den  Papyrusurkunden  meist  xqvoLov  vo/uiofuata 
heissen.  Die  Goldstücke  werden  näher  charakterisirt  als  öeorzo- 
tixol,  tetçayçctfiniàioi  und  di&pöoi.  Das  erste  Adjectivum  giebt 
an,  dass  die  Stücke  der  AusmUnzung  des :  regierenden  Kaisers  an- 
gehören. Die  beiden  andern  Worte  sind,  so  weit  ich  sehen  konnte, 
sonst  unbekannt.  Die  richtige  Erklärung  von  T€Tçayçanfuaïoç 
verdanke  ich  Hrn.  Prof.  Mommsen:  nach  ihm  wird  der  Solidus 
hier  so  bezeichnet,  weil  er  seit  Constantin  i/u  Pfund  =  4  Scrupel 
oder  yqâynxcna  wog.  Der  Verkäufer  balle  sich  also  ausbedungen, 
dass  der  Preis  mit  vollwichtigen  Goldstücken  ausgezahlt  werde. 
Auch  über  dit(pâoç*  richtiger  ôitwôwç  haben  mir  Hr.  v.  Langenthal 
und  Prof.  Mommsen  Aufschluss  gegeben:  die  xQvai*0i  öeortozi- 
xoi,  das  heisst  die  Solidi  des  damals  regierenden  Kaisers  Conslan- 
tius  zeigen  der  grossen  Mehrzahl  nach  im  Revers  zwei  weibliche 
speertragende  Figuren,  das  alte  und  das  neue: Rom,  sellener  zwei 
Victorien  oder  Victoria  und  Roma,  —  im  Berliner  Museum  zum 
Beispiel  finden  sich  unter  23  Solidi  dieses  Kaisers  18  mit  diesem 
Gepräge.  Uebrigens  zeigt  sich  auch  hier  der  oft  in  den  Verord- 
nungen gerügte  Missbrauch,  dass  die  mit  dem  Bilde  des  regierenden 
Kaisers  bezeichneten  Goldstücke  den  älteren  zu  Unrecht  vorgezogen 
wurden;  vgl.  die  Verordnung  Valentioians  III  de  pretio  solidi  (Tit.  14 
bei  Hänel)  und  Gothofredus  zu  C.  Th.  9,  22,  1. 

1.  17—22.  Hier  wird  die  Perfection  des  vollgültigen  Kaufes 
ausgesprochen:  der  Verkäufer  hat  den^ abgemachten  Preis  aus  der 
Hand1)  ausgezahlt  erhalten  und  darauf  dem  Käufer  den  Sclaven 

1)  Der  auch  sonst  in  diesem  Zusammenbang  ganz  gewöhnliche  Ausdruck 
âià  /ê<ço^  ist,  wie  das  Facsimile  zeigt,  auch  im  Pap.  Par.  17  zu  lesen  in 


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PAPYRUSURKUNDE  IBER  EINEN  SGL AVEN RAUF  425 


auf  immer  zum  Eigenthum  übergeben.  Noch  ausführlicher  und 
specieller  als  hier  werden  im  Pap.  Par.  21b"  Z.  17—19  die  ver- 
schiedenen Seiten  des  Eigentumsrechts,  hier  aber  an  einem  ge- 
kauften Hause,  in  folgender  Weise  angegeben  (ich  lese  nach  dem 
Facsimile):  ah  toy  rvçtâfievov  Ilâxofiiv  xvoisveiv  vovtiav  xal 
imxçareïv  xal  rrjv  naoav  fyetv  àianottUxv  xal  ßeXnovr  xal 
oixoôouétv  \  xal  nwXXêîv  (sic)  xàl  fierartioXXetv*)  (sic),  ei  ßovXt)- 
&elr)ç*)t  xal  xXfjoovopoig  xal  dia*6%oiç  xaï  diaxœro*  xaraXeïipat 
xal  xtf^/acco^ac*)  xal  I  XQVaaa&ai  avrov  [i\ç6it(fi  wç  [a]v 
ßoXr)&jjg*)(üc)  Inl  xèv  anavxa  xal  âieveyx*ê)(nc)  xQOvov.  Aehn- 
lich  .Pap.  Par.  21  1.  29. 

1.  22—27.  Es  werden  die  Verpflichtungen  des  Verkäufers  auf- 
geführt. Zunächst  hat  derselbe  nach  romischem  Recht  für  Eviction 
oder  Entwehrung  zu  haften,  d.  h.  er  hat  dafür  aufzukommen,  dass 
nicht  dem  Käufer  wegen  Rechtsmangels,  an  dem  er,  der  Verkaufer, 
Schuld  ist,  von  einem  Dritten  auf  gerichtlichem  Wege  das  Ge- 
kaufte wieder  entzogen  wird.  Die  Quellen  drücken  diese  Entweh- 
rungsbaftung  aus  durch  praestare  emptori  rem  habere  licere.  Diese 
Verpflichtung  des  Verkäufers  Gndet  darin  ihren  Ausdruck ,  dass, 
wenn  ein  Dritter  mit  der  Entwehrungsklage  gegen  den  Käufer  auf- 
tritt, der  Verkäufer  nach  erhaltener  Mittheilung  (Otis  denuntiatio) 
den  Käufer  entweder  gerichtlich  verlheidigen,  resp.  vertreten  oder, 
wenn  er  dies  nicht  kann  oder  nicht  will,  ihm  den  Schaden  er- 
setzen rauss. 

Diesem  gemeinen  Recht  folgt  unsere  Urkunde  durchaus.  — 
Der  Begriff  des  evincere  ist  allerdings  durch  die  Ausdrücke  ayrt- 
nouto&at  und  èïitqxQeo&ai.  sehr  mangelhaft  bezeichnet,  da  sie 
in  keiner  Weise  andeuten,  dass  auf  dem  Wege  des  Rechts  der 
Dritte  dem  Käufer  die  Sache  entzogen  hat.  Es  ist  auch  durch 
keinen  Zusatz  diese  speciellere  Färbung  dem  Ausdruck  verliehen, 

dem  Passus:  Sc  xai  txnio~x&  naçà  r^ç  7totaf4iytjç  âtà  jfEtçàf  l£  otxov  (1. 10 
und  wieder  1.  18)  an  Stelle  des  unverständlichen  étà  xttçôyçatpoy  otxov  bei 
Brunei. 

1)  Brunei  hat  fitrantaXtty.        2)  Bt.  fiovXAtj&tfijç. 

3)  Br.  jfcipitratrtai. 

4)  Brunet  liest  statt  [T)o6nV  èç  [â]y  ßoktj&fc  vielmehr  [xat]  Snotç  iàr 
ßoXt}&fc.  Dr.  K.  Wessely,  der  in  den  Prolegomena  ad  papyrorum  graeeo- 
rum  novam  collecüonem  edendam  Wien  1883  p.  24  ff.  eine  Recension  der 
Pariser  Lesungen  unternimmt,  liest  an  unserer  Stelle:  ç  an.,.tay  fioviij»tjç. 

5)  xal  âuveyxt  fehlt  bei  Br.  ganz. 


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426 


WILCKEN 


im  Gegentheil  könnte  das  toôtcgj  ou?  ttvi1)  dazu  verführen, 
an  alle  nur  möglichen  Arten  der  Entziehung  des  Besitzthums  zu 
denken,  zum  Beispiel  an  die  der  Gewalt,  während  doch  für  diesen 
Fall  die  Haftung  des  Verkäufers  selbstverständlich  ausgeschlossen  ist. 

lodess  zeigen  drei  andere  Urkunden  aus  der  Zeit  der  Kaiser 
Mauritius  und  Heraklius,  dass  die  Geschäftssprache  wenigstens  bei 
den  ägyptischen  Gerichten  für  die  Eviction  ein  für  allemal  sich 
dieser  oder  analoger  Bezeichnungen  bediente.  Ich  meine  die  Pa- 
riser Papyri  no.  21,  aus  dem  Jahre  616  n.  Chi\,  no.  21bU  aus  dein 
Jahre  592  n.  Chr*  und  den  Papyrus  der  Sammlung  Jomard,  Not. 
et  Extr.  I.  c.  p.  257,  den  Brunet  wohl  mit  Recht  auch  dem  Ende 
des  6.  Jahrhunderts  zuweist.  In  no.  21bU  heisst  die  entsprechende 
Stelle  Z.  24—27  nach  dem  Facsimile  :  Ei  âè  ovfxßai^  \  o  pi)  e[fy, 
ècyi]xj]0iv  *)  ï}  avq>ioßritr)oi{v*)  ti]va  yevéo&at  negi  xovtwv,  èrti 

x$  fitiâç  tovç  arroöujHH  (sie  «=■  anoâofiévovç)  xai  [t]ovg  r^wv 

xXrj[Qo]v6fÂOvç  xai  âiato  (=  âiaâôxovç)  \  xàï  âta[xazô]xovç  iôioig 
fifAWV  avaKiüfiaoiv  anoOTrjOiv  xai  anoaoßtv  nâvta  tîov  krcE- 
çevaofÀévojv  (durchgehends  in  diesen  Papyri  für  ènelevooiiércov) 
'y  ccvT in oiréoof4év luv  rj  kntyvvUvai  to  |  7içoxeîfi[evo]v  jîfiv/ua  èv 
êmX(p  xai  nctvta  xtI.  Ebenso,  nur  mit  geringen,  für  unsere 
Frage  unwichtigen  Abweichungen  heisst  es  in  den  anderen  beiden 
Papyri. 

Wir  finden  hier  also  die  Worte  IneXd-üv  und  àvtinouïo&ai 
als  Bezeichnung  der  Handlung  derjenigen,  welche  die  ixvlxrjoig, 
das  ist  die  wörtliche  Uebersetzung  von  evictio,  ausüben.  Das  Wort 
êxvlxrioiç  ist  von  Brunet  de  Presle  in  diesen  Papyri  übersehen 
worden,  wie  überhaupt  nicht  allzu  viel  Sorgfalt  auf  die  Transscri- 
ption derselben  verwendet  worden  ist.  Deutlich  ausgeschrieben  steht 
das  Wort  nur  im  Pap.  Jomard  l.  7 ,  wo  an  Stelle  des  ...  pfy 
ix[.  . .  .]xrjotv  von  Brunet  zu  lesen  ist  :  [El  âè  avfißal]rt,  d  fit}  eïr], 
ix>lxr)oiv.    Ebenso  ist  jetzt  zu  lesen  und  zu  ergänzen  im  Pap. 


1)  Die  Schwierigkeit  würde  sich  lösen,  wenn  man  das  zqoth?  xik.  zu 
ßfßatuloH  ziehen  würde.  Doch  halte  ich  dies  nicht  für  thonlich,  da  derartige 
verallgemeinernde  Ausdrücke  mei9t  am  Schlosse  stehen,  nicht  am  Anfang, 
und  vorhergehende  schwächere  Worte  aufnehmen  und  erweitern.  Vgl.  die 
Stellung  des  âtotxeîv  *>»  &v  aiçijit  tqoiiov  auf  I.  21,  des  xai  Saoy  &r  cfi«- 
<piQ$  1.  26.  Das  rprfrrqj  xrA.  scheint  mir  das  rc  wieder  aufzunehmen. 

2)  Br.  liest  nichts  am  Anfang  der  Zeile  vor  xrjoir. 

3)  Br.  äucptoßtjtqaty. 


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PAPYRUSURKUNDE  ÜBER  EINEN  SCL A VENKAUF  427 


Par.  21  1.  45  (hier  ergänzt  Br.  [âiaâ]Urjaty)  und  no.  21bla  1.  25 
(hier  vermulhel  Br.  [aât]xtjoi>). l)  —  Dass  aber  die  Beziehung  der 
beiden  Verba  auf  ein  vorhergehendes  ixvixtjoig  gar  nicht  nOthig 
ist,  um  ihnen  den  beschränkten  juristischen  Sinn  von  emneere  zu 
geben,  zeigt  z.  B.  Pap.  21  1.  42,  wo,  noch  bevor  das  Wort  kxvi- 
xrjOig  gefallen  ist,  von  dem  èfteQevaôfievoç  und  ayrin:oirja6^eyog 
als  den  Eviocirenden  die  Rede  ist.  Aeholich  no.  21bis  1.  23.  — 
Somit  dürfen  wir  sie,  wo  sie  verbunden  auftreten,  als  technische 
Bezeichnung  der  Eviction  betrachten.  Unser  èrtt(péçeo&ai  ist  aber 
offenbar  ein  Synonymum,  nur  mit  etwas  stärkerer  Bedeutung,  von 
irtêX&eïv. 

Erwähnen  möchte  ich  noch,  dass  schon,  bevor  romisches  Recht 
in  Aegypten  galt,  zur  Ptolemäerzeit ,  in  der  Gerichtssprache  des 
Landes  die  Worte  èneX&eïv  und  avunoieio&ai  uns  in  Verbin- 
dung mit  einander  entgegentreten,  um  eine  Entziehung  des  Eigen- 
thums auszudrücken,  hier  aber,  wie  es  scheint,  nicht  eine  auf 
Rechtsansprüche  gegründete,  sondern  eine  gewaltthälige.  So  heisst 
es  im  Pap.  Par.  13  (wohl  aus  der  Zeit  des  Philometor,  nach  Brunei) 
1.  19:  €7ieX&ôvTeç  ....  Ini  %a  xataXeleifÂ^éva  vnâçxoyta  xai 
àyjmoir.aâf.nvoi  xçcttovoiv  Es  scheint  also,  als  ob  der 

früher  ganz  allgemein  gehaltene  Ausdruck  bei  Einführung  des  rö- 
mischen Rechts  auf  die  Bedeutung  evincere  beschrankt  worden  sei. 

Die  oben  angeführte  Formel  für  die  Entwehrungshaftung  in 
den  ägyptischen  Papyri  zeigt  weiter,  dass  auch  dort,  wie  in  unserer 
Urkunde,  dem  Verkäufer  die  Wahl  gelassen  wird,  entweder  auf 
seine  eigenen  Kosten  die  Evincirenden  vou  ihrer  Thätigkeit  abzu- 
bringen oder  den  gesetzlich  vorgeschriebenen  Schadenersatz  zu 
leisten.  Durch  das  iâioiç  àvalwfiaaiv  ànoatt]oiv  xaï  anoaoßly, 
das  offenbar  unserem  %oïg  lâiotg  avaliüfiaoiv  ßeßaaöoei  ent- 
spricht, erhalten  wir  zugleich  einen  greifbareren  Inhalt  für  das 
unbestimmte  und  weite  ßeßaiioaei.  Mit  beidem  ist  also,  wie  Prof. 
Mommsen  mir  bemerkt,  die  Defension  von  Seiten  der  Litisdenun- 
tiaten  gemeint,  welche,  wenn  sie  in  genügender  Weise  geleistet 
wird,  einerlei  ob  der  eintretende  Verkäufer  den  Evincirenden  ab- 
wehrt oder  ihn  befriedigt,  die  Pflicht  zur  Schadensleistung  aus- 
schliesst.  Dass  die  Kosten  der  Defension  den  Defendenten  treffen, 
ist  folgerichtig,  wird  aber  in  unseren  Rechtsquellen  wohl  nirgends 
geradezu  gesagt. 

1)  K.  Wessely  liest  ytxtiw. 


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428 


WILCKEN 


Wenn  der  Käufer  entschädigt  werden  muss,  so  ist  ihm,  wie 
schon  oben  bemerkt,  das  ganze  Interesse  zn  leisten,  das  er  daran 
hat,  dass  die  Eviction  nicht  stattgefunden  habe.  So  sagt  Paulus 
(Dig.  XXI  2,  70):  Evicta  re  ex  empto  actio  non  ad  pretium  dum- 
taxai  recipiendum,  sed  ad  id,  quod  interest,  competit,  und  ein  Re- 
script Diocletians  (Cod.  8,  44,  23)  :  auctoris  heredtbus  adsistere  ne- 
gotio  denuntia:  quos  (so  ist  statt  quod  mit  Mommsen  zu  lesen),  sivt 
praesentibus  his  fundus,  quem  emisti,  fuerit  evictus  sive  absent ibus, 
postea  quanti  tua  interest  rem  evictam  non  esse  teneri,  non  quan- 
tum pretii  nomine  dedisti  publice  notum  est.  Der  Begriff  des  Ge- 
sammtinteresses ist  durch  ßlctßog  und  oaov  av  ôiaqpéor}  [«*  $H<m- 
tum  interest]  ausgedrückt. 

1.  27 — 33.  An  die  Haftung  für  die  Eviction  schliesst  sich  die 
Haftung  für  eventuelle  Mangel,  bei  der  wir  aber  Abweichungen 
vom  gemeinen  Recht  finden,  liebereinstimmend  mit  den  Verord- 
nungen der  Rechtsquellen  Dig.  XXI  1  ist  hier  die  Scheidung  der 
Mängel  in  corporis  vitia  (Epilepsie,  alte  Schäden1)  und  heimliche 
Leiden)  und  animi  vitia,  zu  denen  ja  nach  Dig.  /.  c.  4  §  3  das 
fugitivum  esse  gerechnet  wird.  Dass,  wenn  der  Verkäufer  für  einen 
Mangel  aufzukommen  hat,  er  angehalten  werden  kann  entweder 
zur  'Verbürgung'  (ßißeuwoovoiv)  oder  zur  Erstattung  des  Werthes 
nebst  Schaden  und  Interesse,  kann  rechtlich  und,  man  darf  hinzu- 
setzen, logisch  nichts  anderes  bezeichnen  als  den  bekannten  Gegen- 
satz der  actio  redhibitoria  auf  Rescission  des  Contracts  und  der 
actio  quanti  minoris  auf  Abminderung  des  Preises;  aber  es  muss 
eingeräumt  werden,  dass  die  Worte  nach  beiden  Seiten  hin  wenig 
passen,  und  das  ßeßaiovv  hier  noch  mehr  als  oben  einer  festen 
Interpretation  sich  entzieht.  Es  scheint  fast,  als  ob  die  Fassung 
der  Haftung  für  Mängel  zur  Bequemlichkeit  des  Schreibers,  aber 
zu  Ungunsten  der  Klarheit  beeinflusst  worden  sei  durch  den  vor- 
hergehenden Ausdruck  für  die  Entwehrungshaftung.  Denn  beide 
erscheinen,  so  verschieden  sie  inhaltlich  sein  müssen,  abgesehen 
von  dem  nur  einmaligen  toïç  iâioiç  ctvaXiofiaoiv  und  fiaçcr^Qr,fAat 
in  genau  derselben  Formel.    Der  Schreiber  selbst  hat  das  Ana- 

1)  Man  renntest  die  Haftung  för  das  noxa  tolutum  esse;  aber  das  civos 
naUov  (vgl.  Dig.  XXI  1,4,6:  non  omnem  morbum  dare  locum  redhibition^ 
ut  puta  ....  mediocre  ulcus)  kann  weder  sprachlich  darauf  bezogen  werden 
noch  nach  der  Stellung  zwischen  den  beiden  sicherlich  körperlichen  Leiden. 
Im  ädilicischen  Edict  wird  es  hinter  dem  fugitivuin  esse  erwähnt 


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PAPYRUSURKUNDE  ÜBER  EINEN  SCLAVENKAUF  429 


loge  der  beiden  Formulirongen  noch  besonders  hervorgehoben 
durch  ofioitoq.  Dass  in  Folge  einer  von  dem  Verkäufer  in  dieser 
Hinsicht  gemachten  Zusage  das  volle  Interesse  gefordert  wird,  ent- 
spricht den  allgemeinen  Bestimmungen  (Dig.  XIX  1,  13,  3.  XX  1, 
17,  20.  52).  Darin  aber  entfernt  sich  die  Urkunde  von  dem  ge- 
meinen Recht,  dass  die  Haftpflicht  des  Verkäufers  je  nach  der  Be- 
schaffenheit der  Mängel  auf  sechs  resp.  zwölf  Monate  befristet  ist. 

Diese  Fristbestimmung  erinnert  wohl  an  die  bekannten  Ver- 
jährungsfristen der  eben  erwähnten  fldilicischen  Klagen,  derjenigen 
auf  Rücknahme  (actio  redhibitoria)  in  sechs  Monaten  und  der  auf 
Preisminderung  (actio  aestimatoria  oder  quanti  mmoris)  in  einein 
Jahre.  Dort  aber  ist  die  Verjährungsfrist  der  Klagen  eine  ver- 
schiedene, je  nachdem  der  Käufer  die  eine  oder  die  andere  wählt; 
hier  richtet  sich  die  Verjährungsfrist  der  Haftung  des  Verkäufers 
nach  der  Beschaffenheit  der  erscheinenden  Mängel. ')  Etwas  Aehn- 
liches  findet  in  unsern  Quellen  sich  nicht.  '  .Auch  das  von  Bruns 
und  Sachau  herausgegebene  syrisch- römische  Rechtsbuch,  das  für 
eine  in  Askalon  ausgestellte  Urkunde  vor  allem  in  Betracht  zu 
kommen  hat,  und  das  in  der  That  in  Betreff  der  redhibitoria  bei 
dem  Sclavenkauf  (die  von  den  ädiliciscben  Klagen  allein  erwähnt 
wird)  manches  Eigenthümliche  bietet  (§  39  und  113  des  Gesetz- 
buchs und  dazu  Bruns  S.  206  f.),  lässt  diese  Klage  sowohl  bei  dem 
fugitivus  wie  bei  dem  morbosus  ohne  Unterschied  in  sechs  Mo- 
naten zu.  Es  muss  dahingestellt  bleiben,  ob  die  allgemeine  Regel 
in  dieser  Zeit  und  in  dieser  Provinz  sich  gewohnheitsrechtlieh 
verschoben  hatte  oder  ob  unsere  Contrahenten,  was  sie  allerdings 
konnten,  durch  besondern  Vertrag  die  Gewähr  der  Mängel  in  be- 
wusster  Abweichung  von  der  geltenden  Regel  normirten. 

1.  33  — Schluss.  Es  wird  hier  stipulirt,  dass  der  Verkäufer 
im  Falle  der  Nichtbefriedigung  der  vorher  definirten  eventuellen 
Forderungen  des  Käufers  diesem  mit  dem  ganzen  Vermögen  ver- 
pfändet sein  soll.  Nach  römischem  Recht  umfasst  die  Universal- 
verpfändung  bekanntlich  nicht  nur  die  zur  Zeit  der  Verpfändung 
im  Vermögen  befindlichen  Dinge,  sondern  auch  die  später  erwor- 
benen ;  vgl.  Dig.  XX  1 ,  1  or.  :  Convent io  generalis  in  pignor&-.  dando 

  j 

1)  Nach  der  früher  angenommenen,  jetzt  aber  beseitigten  Theorie,  dass 

wegen  der  Haoptmängel  redhibitorisch ,  wegen  der  anderen  ästimalorisch  ge- 
klagt werden  müsse,  würde  die  Verjährung  der  Klage  sich  nach  der  Be- 
schaffenheit der  Mängel  gerichtet  haben. 


430 


WILCKEN 


bonorum  vel  postea  quaesUorum  recepta  est;  und  daselbst  1.  15  §  1  : 

 bona  teneantur  débitons,  quae  nunc  habet  et  quae  postea  ad- 

quisierit,  perinde  atque  si  specialiter  hae  res  fuerint  obligator  Letz- 
terem entspricht  genau  unsere  1.  35:  dtvte  vvv  ï^et  xai  ojv  av 
fiezà  tavia  tnixtifi^ [t]e  èv  rravxi  eïôi  xai  yivi  ovttoç  waeï 
ïxaa[to]v  ccvt<Zv  xùt*  elêoç  xai  xarà  yévoç  xai  ovopaoti  l[rtoY 
â-i^xr^ç]  èvexvçov  ie  6ixai(p  [vnoxeixat).  —  Eine  ähnliche,  wenn 
auch  nicht  ganz  so  genaue  Bezeichnung  der  Generalhypothek  finde 
ich  auf  einem  noch  unedirten  Fragment  der  Berliner  Papyrus- 
sammlung: vnoxeiUévtav  oot  eiç  tovzo  nàvxiav  y /naiv  xwv  vrraç- 
xovxwv  xai  vjMtQ^övtwv  iâtxwç  xai  ysvtxtàç.  Ferner  in  der  von 
Prof.  Härtel  publicirten  Urkunde  aus  dem  Jahre  487  n.  Chr.  (Wien. 
Stud.  V  1883)  1.  13:  vnoxeiftévwv  .  .  .  eiç  xovxo  n[à\vtùtv  pov 
xuiv  vrtaçxàvtcûv  xai  v  rraçj;6vt<ov  [siâixwç  xai  y]ivtx(Dç  lv£%v- 
çov  Xôytp  xai  vtto^ijxijç  ôixaiip  xa&ântQ  kx  âîxrjç.  Ferner  auf 
einem  gleichfalls  von  Härtel  publicirten  Wiener  Fragment  (I.e.  p.30): 
VTtâçxoyja  xai  imàçÇovra  lôixîoç  xai  yevixioç  Xôyy  kvexvQOv 
xai  vftt&tqxrjÇ  ôixaiqt  xa&ântQ  lx  dixyç.  'Eîâoç  und  yévoç, 
bemerkt  mir  Prof.  Mommsen,  'bezeichnet  den  Gegensatz  von  spe- 
'cies  und  genus  ;  wenn  dieser  bei  der  General  Verpfandung  besonders 
'hervorgehoben  wird,  so  ist  dies  wohl  geschehen,  um  auszudrücken, 
'dass  dieselbe  -  auch  die  zur  Zeit  der  Geltendmachung  des  Rechts 
'im  Besitz  des  Schuldners  befindlichen  fungiblen  Gegenstände,  zum 
»'Beispiel  das  haare  Geld  umfasst,  was  zwar  rechtlich  selbstver- 
ständlich ist  (Dig.  XX  1,  34,  2),  aber  wohl  dem  Laien  nicht  selbst- 
verständlich dünken  mochte.' 

Für  den  Ausdruck  nçàÇiç  an  Stelle  des  gewohnlichen  üa- 
nçàÇiç  führe  ich  als  Analogon  an:  Leemanns  Pap.  Graeci  musei 
Lugduno-Batavi  p.  77  1.  25  xai  y  Ttçà^iç  eotw  .  ...  ix  re  aviov 
neTtifiOv&ov  xai  [tJwv  .  .  .  xxl.  Ferner  C.  1.  Gr.  HI  4957  I.  16. 

Der  folgende,  nur  trümmerhaft  erhaltene  Satz  [wate]  i§ov- 
otav  fyet*  toy  rrçiâ^evov  scheint  noch  weitere  Bestimmungen 
Ober  die  Rechte  des  Käufers  auf  das  verpfändete  Vermögen  ent- 
halten zu  haben.  . 

Schliesslich  wird,  wenn  wir  der  Analogie  der  oben  citirten 
Pariser  Papyri  folgen,  die  Stipulationsformel  gefolgt  sein:  xai  ine- 
çioiij&ùç  lofAnXôy^aev  (vgl.  über  diese  Formel  Z.  v.  Lingenthal, 
Gesch.  des  griech.  -  röin.  Rechts  S.  270),  darauf  die  eigenhändige 
Unterschrift  der  Contrahenten,  sowie  4er  Zeugen. 


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I  each  ten  s  wert  h  ist,  das»  der  Schreiber  die  Selides,  aus  denen 
der  Papyrus  zusammengesetzt  ist,  —  vier  sind  erhalten,  eine  fünfte 
irscheinlich  unten  —  abweichend  vom  gewöhnlichen  Brauch 
beschrieben  hat,  dass  er  nicht  die  einheitliche  Schmalseite, 
die  durch  das  Zusammenkleben  der  Selides  entstandene 
Langseite  zur  Höhe  genommen,  also  nach  unten  hin  über  die 
Seiidesränder  hinweggeschrieben  hat. 

E Berlin.  ULRICH  VVILCKEN. 


AWti  4ltl  Mut;  j 
EftiJtoißfO   int'  t 


r  ...  ,j 


'it 

-^feufriu  '-  "i  !t  >i;>>-  7t:  / 
-ott/bd     !  •//   f>i^:)f";  d-  '' 


»  V  IV' "I*;  ' 

*<IviA  i  Hl,  ^  • 
•  •  r..*i    :  v:,J'f  n '•'ü]J,!|  " 

>..  \  r      »Au  Al.-itVA:*  ViV      >.»  '!1 

(!*•."•  .    Jr'lf'if  '•-  *A 
■  t   .'        '  .*  .'      .  •  '  Ui'V.:.î  t/U»  ' 

i  "    •;.!'■  i     ■        •      .  I.ff 


■•  h  *:  I-  <f? 


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■  1 


•••«  '"'  '  <  ,'tnvil 


)  fT'  .'  ;  ' 


*  ii.'.v    .  \-.\ 


'     •  'MJi'j*. 

...  i! 


•» 


1^ 


Digitized  bÜB.^ 


LELMRUTHEN. 


Zu  dem  von  Atheoaeus  IV  1 33  b  erhaltenen  Fragment  aus 
Aristophanes  Anagyros  (Dind.  fr.  146,  Kock  fr.  5  t): 
rtçbç  $eîÛY,  ïçafiai  révriyct  (payeîr 
xai  xsQXùinT)*,  ÔTjQwoanévr) 
xaXâ/nq)  lento) 

macht  Kock  die  Bemerkung:  'ridiculum  est  cicadas  calamo,  t.  e. 
sagitta  venari.  scribendum  videtur  nXoxctvq)  Xertvqi.  reticulis 
enim  talia  animalcula  capiuntur'.  Für  die  letztere  Behauptung  ist 
er  den  Beweis  schuldig  geblieben,  gedacht  hat  er  wohl  an  unsere 
Schmetterlingsnetze  und  an  die  Erklärung,  welche  Fritzsche  von 
der  axQiôo&rjQct  Theoer.  I  52  giebt.  Dass  aber  seine  Conjectur 
unnöthig  und  das  Uberlieferte  xaXâfi^  ganz  richtig  ist,  geht  aus 
zwei  Epigrammen  der  Anthologie  hervor,  welche  beide  denselben 
Gedanken  behandeln,  dass  ein  Vogelsteller,  weil  er  statt  der  Vogel 
einen  tHti%  gefangen  hat,  zur  Strafe  im  Vogelfang  keinen  Erfolg 
mehr  hat.  Da  heisst  es  bei  Bianor  Anth.  Pal.  IX  273  dovva- 
x devra  Kçluav  avvd-elç  ôôXov  eîXev  aoiâôv  rjéçoç,  und  bei 
Apoltonides  oder  Philippos  ibid.  IX  264  âaaQxa  ywr'  èôovva- 
xevaato. 

Aus  diesen  Epigrammen  erhellt,  dass  unter  dem  xâXafxoç 
Xentôç  des  Aristophanes  nicht  ein  Pfeil  zu  verstehen  ist  (das  wäre 
freilich  ridiculum),  sondern  eine  Leim ru the.  Für  dies  Werkzeug 
des  Vogelstellers  sind  die  Worte  xâlapoç  ôévaj;  arundo  die 
technischen  Ausdrücke.  Vgl.  z.  B.  xaXapoi  IÇevtai  Anth.  Pal.  VI 
152.  xôv  re  7tetr]vûv  àyçevjctv  iÇqi  fivâaXéav  ôôvaxa  ibid.  VI 
109.  IÇocpoçijaç  âôvaxaç  ibid.  IX  209.  ôôvaÇiv  iÇocpôçoiotY  Opp. 
Hal.  I  32.  Daher  der  Vogelsteller  ôovaxevç  genannt  wird  Opp. 
Cyn.  I  73.  Der  Fang  mit  der  Leimruthe  war  eine  der  gebräuch- 
lichsten Arten  des  Vogelfangs,  sodass  hiervon  gerade  der  technische 
Name  des  Gewerbes  abgeleitet  ist,  iÇevjijç,  it-evTixrj  etc. 

Dieser  Fang  wurde  aber  in  wesentlich  anderer  Weise  betrie- 
ben als  heutzutage,  was  wenig  bekannt  zu  sein  scheint  und  daher 


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LEIMRUTHEN 


433 


des  Näheren  dargelegt  zu  werden  verdient.  Bei  uns  sind  jetzt  zwei 
Arten  des  Fangeft  mit  Leimrulhen  Üblich.    Die  einfachere  und  in 
der  Thal  sehr  primitive  besteht  darin,  dass  man  Getreidehalme,  an 
denen  noch  die  volle  Aehre  sitzt,  mit  Leim  bestreicht  und  einfach 
auf  den  Boden  legt.    Indem  der  Vogel  sich  bemüht,,  die  Körner 
herauszupicken,  kommt  er  unwillkürlich  mit  dem  geleimten  Halm 
10  Berührung,  der  Leim  haftet  an  den  Federn  und  lähmt  die  Flug« 
kraft.   Raffinirter  ist  die  andere  Art  des  Fanges:  Man  steckt  eine 
Stange,  an  deren  oberem  Ende  geleimte  Ruthen  wie  Aeste  be- 
festigt sind ,  an  einem  freien  Orte  in  die  Erde  und  lockt  durch 
Lockvogel,  die  in  verdeckten  Bauern  sitzen,  die  freien  Vögel  herbei, 
die  sich  dann  in  Ermangelung  von  Bäumen  und  Sträuchen  in  . der 
Mähe  auf  die  geleimten  Ruthen  setzen  und  so  gefangen  werden. 
Diese  Art  des  Fanges  ist  sehr  alt  ;  sie  wurde  bei  uns.  schon  im 
Nittelalter  geübt,  und  wir  finden  eine  sehr  niedliche  poetische 
Schilderung  des  vergeblich  gegen  die  Leimruthe  ankämpfenden  und 
sieb  dadurch  immer  mehr  fesselnden  Vogels  z.  B.  bei  Gotfrid 
».  Strassbiurg,  Tristan  843  ff.  Auch  dem  Alterthum  war  diese  Fang- 
art nicht  fremd*  wie  zu  ersehen  ist  aus  Eutecn.  Paraphr.  in  Op- 
pian.  de  aueup.  III  2.  4.  17  und  Anth.  Pal.  XII.  Gewöhnlicher 
war  aber,  wie  es  scheint,  eine  andere,  viel  kunstvollere  Art  des 
Fanges,  bei  welcher  der  Vogelsteller  in  ganz  anderer  Weise  activ 
tnäüg  war,  indem  es  darauf  ankam,  den  Vogel,  der  auf  den  Ruf 
der  Lockpfeife  in  die  Nähe  herangekommen  war,  mit  einer  aus 
Rohr  hergestellten,  beweglichen,  vorschnellbaren  Maschinerie  (etwa 
nach  Art  der  Schnippscheeren  unserer  Kinder),  deren,  Enden  mit 
Vogelleim  bestrichen  waren,  entweder  sofort  zu  fangen  oder  doch 
so  zu  berühren,  dass  ihm  das  Fliegen  unmöglich  wurde.  .Daher 
die  Bezeichnung  ifyßölog  Man.  4,  243.  l&ßolelv  Anth.  Pal. 
IX  273.    xaXafio % v ft o q  .  i&vtr}$  .  Aâxwvçç.  Hesych,  t.,., 

Die  zahlreichsten  und  anschaulichsten  Belege  für  diese  Art 
des  Fanges  finden  sich  bei  lateinischen  Schriftstellern.  Plautus 
Baceb.  1,  1,  51  :  viscus  merus  vostra  est  blanéUia  .....  perii, 
harundo  alas  verberat.  Petron.  saL  109:  per  antennamcon- 
sederant  pelayiae  volucres,  quas  text  is  harundinibus  peritus 
trtifeoc  tet  ig  it:  Mae  viscatis  . illigatae  viminibus  deferebantur  ad 
mannt.  'Val.  Flacc.  VI  260  (T.:  qualm  poptdeae  fidentem  nexibut 
vmbrae  si  qnis.avem  summi  dedueot  ab  afre  rami,,  ante  mann  {atita 
eni  plurima  crevit  harundo  —  ilia  Mis  viscoque  super  con- 


434 


ZACHER 


repta  sequaci  implorât  ramos  atque  mrita  conatat  alas,  Sil.  Pun. 
VII  674:  tir  gui  viscata  populatur  karundine  lucos,  dum  nemoiis 
celsi  procera  cacumina  sensim  substructa  certat  tacitus  contingere 
meta,  sublimem  ealamo  seqnitur  crescente  volucrem. 
Martial.  IX  54:  Si  mihi  ....  aut  crescente  levis  traheretnr 
arundine  praeda  pinguis  et  implicitas  virga  teuer  et  aves. 
Oers.  XIV  218:  non  tantum  calamis  sed  cantn  fallt tur  ales,  eallida 
dum  tacita  er e seit  arundo  mann. 

Aus  der  griechischen  Litteratur  ist  namentlich  zu  erwähnen 
das  zweite  Idyll  Bions,  wo  der  Knabe  den  auf  einem  Baum  sitzen- 
den Eros,  in  der  Meinung,  es  sei  ein  grosser  Vogel,  fangen 
will,  v.  5: 

ttàg  xaXa^cog  äfta  nay  xaç  kn*  aXXâXoioi  avvÔTttwv 
ta  xai  to  tov  "Eotaza  peiàlfievov  àfxyeôôxeve. 
Ferner  erklart  sich  so  Theokrit  V  96  :  dwow  tç  naoxHvtp  avtlxa 
yâooav,  èx  tag  aoxev&üt  xa&eXwv  %r)v*l  yào  èqploâei.  'Ich 
werde  ihr  gleich  die  Taube  vom  Wachholderbusch  herunterholen 
(mit  der  Leimruthe  nämlich)  die  dort  ihren  Standort  hat.'  An  eine 
brütende  Taube  (wie  es  Meineke  versteht)  ist  also  nicht  zu  denken. 

Endlich  scheint  auf  diese  Weise  zu  erklären  ein  Ausdruck  in 
dem  Epigramm  des  Leonidas  A  nth.  PaL  VI  296: 

*   j4oT£fÂ<ptj  fcodctyçtjv  xai  ôovvaxaç  avtvxtrjçaç 
xai  Xiva  xai  yvçbv  tovto  XayuoßöXov, 
ioâôxTjv,  xai  tovrov  hrc   bqtvyi  texQavd-évxa 
•  1  avXov,  xai  nXcottov  evnXsxkg  afxqyißoXov 

'Eofieifl  Ziooirtnog,  ènei  naçevrjÇato  to  nXivv 
rjßqg,  èx  ytjQütg  ô'  àâçavlrj  ôéôerai. 
An  dem  nur  hier  Uberlieferten  Worte  avtvxtijçaç  hat  man 
von  jeher  Anstoss  genommen  und  es  auf  verschiedene  Weise  zu 
emendiren  versucht,  je  nach  der  Bedeutung  die  man  diesen  âov- 
vaxeg  beilegte.    Als  Pfeile  fassten  sie  auf  Salmasius  und  Brunck, 
und  lasen  al&vxtTjyag  ;  Reiske  conjicirte  àv&exxrjçag,  was  Meineke 
aufnahm,  mit  der  Bemerkung:  quod  aptissimum  est  epitheton  arun- 
dinum  captas  avieulas  firmüer  amplecientium ,  p.  115.   Eine  ähn- 
liche Bedeutung  setzt  voraus  Bernhardys  Conjeclur  afiTtvxttjeag- 
Wieder  anders  Lobeck  Path.  prol.  p.  296,  dem  Dübner  beistimmt: 
'scribendnm  est  ctvdixttjçeç  t.  e.  tendiculae;  avdixzrjg  elâog  fta- 
yidog.  Et.  M.'    Was  der  Dichter  sich  gedacht  hat ,  muss  hervor- 
gehen einmal  aus  dem  Inhalt  und  Gedankengang  des  Epigramms 


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LEI.MRITHEN 


135 


selbst,  dann  aus  dem  Sprachgebrauch  dieser  Art  too  Epigrammen 
überhaupt.  Id  diesem  nun  bezeichnet  ôôvati  in  der  Regel  Leim- 
ruthe oder  Angel,  mitunter  auch  wohl  Pfeil.  Der  Inhalt  unseres 
Epigramms  selbst  aber  ist  der,  dass,  wie  in  einer  ganzen  Anzahl 
Ton  Epigrammen  dieses  Buches  drei  Brüder,  von  denen  der 
eine  Jäger,  der  zweite  Vogelsteller,  der  dritte  Fischer  ist,  ihre 
Gerätbe  dem  Pan  weihen,  so  hier  ein  Mann  alle  drei  Beschäf- 
tigungen vereinigt  hat  und  zu  allen  dreien  gehörige  Gerätschaften 
dem  Hermes  weiht.  Zur  Jagd  gehört  die  ftoôâyçi] ,  das  Xayioo- 
ßöXov  und  die  lodoxtj,  zum  Vogelfang  die  Lockpfeife,  zum  Fisch- 
fang das  n/jottov  afnpißoXov.  Denn  wenn  Loheck  a.  a.  0.  be- 
hauptet, 7tXu)%(Zv  bedeute  avium  aquaticarutn,  so  stimmt  das  weder 
mit  der  Terminologie  der  Epigramme  verwandten  Inhalts,  welche 
mit  diesem  Worte  nur  die  eigentlichen  Wasserthiere,  die  Fangob- 
jecte  des  Fischers,  bezeichnen  (vgl.  Anlh.  Pal.  VI  14.  23.  180), 
noch  mit  dem  Zusammenhang  des  Gedichtes,  denn  vorher  schon 
waren  die  Uva  als  Werkzeug  des  Jägers  und  Vogelstellers  erwähnt, 
und  wenn  nun  noch  ausdrücklich  nlwuZv  ccftyißolov  genannt 
wird,  so  wird  Niemand  an  ein  besonderes  Netz  für  Schwimmvögel 
denken,  sondern  an  das  Fischnetz,  das  eben  zur  Unterscheidung 
von  den  Netzen  des  Jägers  und  Voglers  das  Epitheton  nXtavwv 
erhalt.  Was  ist  nun  also  unter  den  âovvaxeç  àvtvxtrjçeç  ver- 
standen? Pfeile  jedenfalls  nicht,  denn  diese  sind  schon  in  der 
ioâôxTj  enthalten.  Somit  wird  die  Conjectur  al&vxt^çaç  hin- 
fällig. Also  bleibt  die  Wahl  zwischen  Angelrulhe  und  Leimruthe. 
Nun  ist  die  Angelflscherei  im  Alterthum  etwas  sehr  Untergeordnetes, 
dagegen' spielt  die  Leimruthe  in  allen  Epigrammen,  welche  sich 
mit  dem  Vogelfang  beschäftigen,  eine  sehr  grosse  Rolle,  und  es 
wäre  geradezu  befremdlich,  wenn  die  Vogelstellern  iu  unserem 
Epigramm  uur  durch  die  Lockpfeife,  nicht  aber  durch  die  Leim- 
ruthe vertreten  wäre.  An  sie  haben  wir  hier  also  jedenfalls  zu 
denken.  Daher  ist  von  den  erwähnten  Conjecturen  die  Reiskesche 
àv$£xzrtçaç  entschieden  die  beste'),  wenn  es  überhaupt  der  Con- 

1)  Lobecks  Conjectur  àyâtxiijçtç  kann  nur  als  ein  geistreicher  Einfall 
gelten.  Denn  wie  steh  ans  Poll.  X  156  und  dem  dort  cilirten  Verse  des 
Kallimachus  (fr.  233)  ergiebt,  bezeichnete  àvâixtij£  eine  Mausefalle,  in  welcher 
die  Maus  durch  das  Emporschnappen  irgend  einer  Vorrichtung  gefangen  wurde. 
Da&s  dies  für  den  Vogelfang  nicht  passt,  ist  klar,  auch  sieht  man  nicht  recht 
ein,  was  die  âovvana  dabei  zu  thun  hätten. 


436 


ZACHEK,  LEIMRÜTHEN 


jectur  bedarf.  Denn  ebenso  gut  wie  Aeschylus  (Sept.  461)  âp- 
nvvLxriQ  sagen  konnte  statt  cr/</rt;£,  war  es  Leonidas  erlaubt  av- 
jvKtïjç  aus  atftvg  zu  bilden,  wobei  die  Neubildung  durch  das 
Suffix  Hiß  die  Bedeutuug  des  Lebendigen,  Th&ligen,  Handelnden 
erhielt.  Ableitungen  der  Art  mit  Suff.  ttjQ  aus  Nomina  sind  selten, 
aber  von  guter  Prägung  :  àyQÔzeiqa  Eur.  El.  168.  ao7ztozrtQ  Soph. 
Ai.  565.  Eur.  Heracl.  277.  Horn.  Od.  ß  292.  joU/ia- 

KtriQ  Eur.  Hei.  1570.  t-upior^  Plut.  Pomp.  42.  rcm^xoar^ç 
(jzewriHOVTijQ)  Tliuc.  5,  6.6  und  öfter  bei  Xen.,  tevxrjatrjQ  Aescb. 
Pers.  902.  Da  o»wÇ  in  der  späteren  griechischen  Dichtung  ein 
häufig  gebrauchter  Ausdruck  ist  für  alles  Umfassende,  Runde,  so 
konnte  Leonidas  ganz  wohl  ôovvaxsç  avzvxvï  Qtq  sagen  von  den 
Leimruthen,  welche  den  Vogel  umklammern  und  wie  eine  ävrv^ 
umgeben. 

Auch  bildlich  findet  sich  diese  Art  des  Vogelfanges  darge- 
stellt, doch  freilich  ohne  eine  genügende  Anschauung  zu  geben, 
auf  zwei  geschnittenen  Steinen  der  Stoschischen  Sammlung  II 
u.  832.  833  und  einem  ähnlichen  bei  Gorlaeus  Dactyl,  t.  U  n.  480 
ed.  Gron.  (wiederabgedruckt  bei  Drakenborch,  Sil.  Pun.  Vil  674). 
Wir  sehen  auf  ihnen  eiuen  Baum,  auf  dem  ein  Vogel  sitzt,  darunter 
steht  Amor,  mit  einer  Ruthe  nach  dem  Vogel  langend. 

Wie  die  Vögel,  so  wurden  nun  offenbar  auch  Heuschrecken 
und  Gicaden  mit  Leiraruthen  von  den  Bäumen  herabgeholt,  um 
zur  Speise  zu  dienen.1)  Vielleicht  dürfen  wir  Eros  in  dieser  Be- 
schäftigung erkennen  auf  einer  Gemme  (Stosch  II  879),  welche  den 
vorher  beschriebenen  genau  entspricht,  nur  dass  statt  des  Vogels 
ein  geflügeltes  Insekt  auf  dem  Baume  sitz*.  Eben  wegen  dieser 
Uebereinstimmiiug  mit  den  vorher  erwähnten  Steinen  erscheint  es 
natürlicher,  hier  einen  Amor  zu  sehen  »  der  in  Nachahmung  des 
täglichen  Lebens  eine  Gicade  mit  der  Leimruthe  fangen  will,  als 
mit  Jahn  Arch.  Beitr.  S.  143  das  Insekt  als  einen  Schmetterling 
und  die  ganze  Darstellung  als  zum  Kreise  der  Psychesage  gehörig 
aufzufassen. 

1)  Vgl.  auch  Anth.  Pal.  IX  373,  wo  der  terril  sich  beklagt,  dass  er  von 
den  Hirten  aratâtr  äyQg  zur  Speise  gefangen  werde;  sie  möchten  sich  doch 
lieber  an  Staare,  Drosseln  und  dergl.  halten.  Für  das  Verspeisen  von  Heu- 
schrecken giebt  reichliche  Belege  Bochart  im  Hierozoicon  P.  IÏ.  L.  IV  p.  490  ff. 

Breslau.  K.  ZACHEK. 


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LINGONISCHE  LEGIONSZIEGEL. 

Zu  den  merkwürdigsten  InschrifteDfunden  letzter  Zeit  gehören 
die  Legionsziegel  voo  Mirebeau-sur-Bèze ,  einer  Ortschaft  22  Kil. 
—  15  röm.  Milien  nordöstlich  von  Dijon,  deren  alter  Name  meines 
Wissens  unbekannt  ist1).  Sie  liegt  im  Gebiet  der  Lingonen  in 
der  Provinz  Obergermanien,  hart  an  der  Grenze  der  Lugdunensis, 
wahrscheinlich  an  einer  vom  Genfer  See  her  nach  Langres  (Ande- 
tnantunnum  Lingonum)  führenden9)  und  hier  in  die  grosse  Haupt- 
strasse von  Lyon  nach  Metz  und  Trier  einmündenden  Heerstrasse. 
Nach  den  eingehenden  und  zuverlässigen  Mittheilungen  des  Herrn 
Robert  Mowat*),  dem  wir  alle  dafür  Dank  schulden,  dass  er  das 
durch  Hrn.  F.  Vallentins  Tod  verwaiste  Pariser  Bulletin  épigra- 

phigue  fortzuführen  übernommen  hat,  sind  theils  1  KU.  östlich  von 
_____ 

1)  Dijon  selbst,  das  alte  Ditto  (Orelli  4083)  liegt  su  weit  ab.  —  Auf 
meine  Frage,  wann  und  in  welcher  Weise  Mirebeau  zuerst  in  der  mittel- 
alterlichen Ueberlieferung  begegne,  theilt  Hr.  Dr.  Krusch  mir  mit,  dass  das- 
selbe in  loannes  Chronicon  Bernense  (gedruckt  in  den  Documents  pour 
thistoirc  de  Bourgogne)  zuerst  nnter  dem  J.  1031  fp.  316)  als  ein  festes 
Castell  Miribellum  und  nachher  öfter  (p.  372.  394.  395.  413;  Miribel  p.  470) 
vorkomme.  Weitere  Notizen  über  die  Stadt  und  sie  betreffende  jüngere  Ur- 
kunden finden  sich  bei  Garnier  chartes  des  •communes  en  Bourgogne  1  p.  580. 

2)  Unsere  schriftliche  Ueberlieferung  kennt  nur  zwei  vom  Süden  her  auf 
Langres  führende  Strassen,  die  grosse  von  Lyon  über  Châlon  nach  Langres, 
welche  dann  weiter  nach  Metz  und  Trier  führt,  und  eine  von  Besançon  nach 
Langres  laufende.  Beide  sind  allem  Anschein  nach  direct  geführt,  die  erste 
über  die  Station  Filena,  welche  nach  Thil-Ie-Cbalet  zu  fallen  acheint,  die 
zweite  über  Varcia,  welches  gewöhnlich  nach  Larrét  gesetzt  wird.  Mirebeau 
liegt  in  der  Mitte  zwischen  beiden  Routen,  ebenso  wie  Sacquenay,  wo  sich 
ein  Meilenstein  des  Claudius  mit  der  Aufschrift:  And{emantunnum)  m.p.  XXIf 
(Renier  itinéraires  Romains  de  la  Gaule,  Paris  1850,  p.  65)  gefunden  hat. 
Sacquenay  ist  ein  an  der  Nordgrenze  des  Departements  Côte  d'or,  in  der 
MiUe  zwischen  Selongey  und  Champlitte,  genau  in  der  angegebenen  Ent- 
fernung von  Langres  gelegenes  Dörfchen.  Wahrscheinlich  lief,  wie  auch 
Mowat  annimmt,  eine  dritte  Strasse  von  Langres  nach  Nyon  und  Genf,  und 
lagen  Sacquenay  und  Mirebeau  an  dieser. 

3)  Btäl.  épigraphique  3  (1883)  p.  221-232.  303-307  ;  4  (1884)  p.  22—26. 
65—68. 

Hermai  XIX.  29 


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436 


MOMMSEN 


Mi  rebeau,  tbeils  2  Kil.  davon  bei  Bézouotle  nicht  blos  ausgedehnte 
Ueberreste  römischer  Baulichkeiten,  darunter  namentlich  ein  80 
Meter  langer,  in  den  Fels  gehauener  Aquäduct  und  mehrere  In- 
schriftsteine, unter  diesen  die  Grabschrift  eines  Veteranen  der 
8.  augustischen  Legion  zum  Vorschein  gekommen,  sondern  auch 
ungemein  zahlreiche  Dachziegel  mit  Legionsnamen  —  nur  solche, 
nicht  die  gewohnlichen  Mauerziegel  haben  sich  mit  Aufschrift  in 
diesen  Ruinen  gefunden.  Die  meisten  derselben  sind  einfach  be- 
zeichnet : 

LEG  •  Vm  •  AVG 
andere  ebenfalls  häufig  begegnende  mit: 

LEG  •  Vm  •  AVG  ■  L  •  APPIO  •  LEG 
welche  in  gleicher  Weise  auch  in  Néris  (Allier),  den  alten  Aquae  Neri 
im  Gebiet  der  Bituriges  Cubi  in  Aquitanien,  zum  Vorschein  gekom- 
men sind.  Wohl  mit  Recht  sind  diese  auf  den  kaiserlichen  Statt- 
halter von  Panuonien  L.  Norbanus  Appius  Maximus  bezogen  wor- 
den, welcher  im  J.  88  den  Militäraufstand  in  Obergermanien  unter 
L.  Antonius  Saturninus  niederwarf  und,  wie  es  nach  diesen  Ziegeln 
scheint,  dafür  an  dessen  Stelle  gesetzt  ward.  ')  Wie  es  sich  erklärt, 
dass  seine  Truppen  bis  nach  Aquitanien  hin  in  Function  traten, 
muss  dahin  gestellt  bleiben  ;  möglich  ist  es,  dass  ihm  zur  Ordnung 
der  durch  die  Insurrection  zerrütteten  Verhältnisse  ausser  Ober- 
germanien auch  die  drei  Gallien  und  vielleicht  sogar  die  Narbo- 
nensis')  unterstellt  worden  sind.  Den  im  Allgemeinen  statthaften 
Schluss,  dass  die  Ziegel  einer  Legion  für  die  Grenzen  der  Provinz 
beweisen,  in  der  dièse  Legion  stand,  wird  man  also  in  diesem  Fall 
nicht  unbedingt  zulassen  dürfen.  Iudess  kann  die  Zugehörigkeit 
des  Castells  zur  Provinz  Obergermanien,  auch  wenn  von  unseren 
Ziegeln  abgesehen  wird,  aus  andern  Gründen  nicht  in  Zweifel  ge- 
zogen werden. 

Aber  weit  bemerkenswerther  sind  die  ebenfalls  in  Mirebeau 
gefundenen  Ziegel,  welche  von  combinirten  Détachements  mehrerer 

1)  Mowat  a.  a.  0.  3,  224. 

2)  Auch  bei  Viviers  im  Gebiet  der  Helvier,  also  in  der  Narbonensis, 
haben  sich  Ziegel  mit  dem  Stempel  leg.  Fill  Aug.  gefanden  (Mowat  a.  a.  0. 
3,  303).   Vielleicht  rühren  auch  diese  von  Soldaten  des  Appius  her. 

3)  In  dem  einen  Exemplar  (3,  227)  war  nur  die  erste  Zeile  (bis  anf  den 
letzten  Buchstaben)  lesbar;  dem  zweiten  fehlte  der  im  Text  abgesonderte 
Anfang,  dem  dritten  der  ebenfalls  im  Text  abgesonderte  Schluss. 


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LINGÜMSCHE  LEGIONSZIEGEL  439 


Legionen  angefertigt  sind.   Es  sind  deren  bis  jetzt  vier  bekannt, 
von  denen  allerdings  nur  ein  Stempel  vollständig  vorliegt. 
I.3)  Gute  Schrift: 

V  EXIL- LEGI' ONYM 


•  vni  •  xi  •  xjiin  •  xxi 


T 

2.  Gute  Schrift: 

YEXIL  •  LEGION}«™ 

vffi-xï-  xim-xjx» 

3.  Schlechte  Schrift: 


VEXILL 
GIONYi 


m 


ÏÏVUt? 
4.  Schlechte  Schrift: 


VEXIL  LEOoM|«m 
»  aVG  •  vn|i? 

Es  liegt  auf  der  Hand,  dass  die  hier  genannten  Détachements,  in- 
sonderheit die  auf  dem  ersten  Ziegel  auftretenden,  keineswegs  in 
regelmässiger  Weise  aus  dem  obergermanischen  Heere  gebildet 
worden  sind;  schon  die  Fünfzahl  erweist  mit  zwingender  Noth- 
wendigkeit,  dass  eine  ausserordentliche  Truppenconcentrirung  für 
diese  Baumannschaft  die  Grundlage  gebildet  hat,  und  mit  Recht 
hat  bereits  Herr  Mowat  die  Veranlassung  dazu  in  der  gallisch- 
germanischen  Empörung  der  J.  69  und  70  gesucht.  Bekanntlich 
unterwarfen  sich,  als  die  Nachricht  von  Vitellius  Katastrophe  nach 
Gallien  gelangte,  sammtliche  am  mittleren  und  unteren  Rhein  stehen- 
den Legionen,  die  vier  des  niedergermanischen  Heeres  (I.  V.  XV. 
XVI.)  und  zwei  (IV.  XXII.)  der  drei  des  obergermanischen,  der 
neuen  römisch -gallischen  Reichsgewalt,  wie  sie  Julius  Tutor  von 
Trier  und  Julius  Sabinus  von  Langres  mit  Hülfe  der  Bataver  des 
Civilis  aufzurichten  gedachten.  Darauf  hin  sandte  die  Regierung 
Vespasians  unter  Q.  Petillius  Cerialis  vier  oder  fünf  Legionen  aus 
Italien,  die  2.  adiutrix,  die  8.,  U.,  21.  und  wahrscheinlich  die  13., 
welche  durch  die  drei  nordwestlichen  Alpenpässe,  den  poeninischen, 

den  graischen  und  den  cottischen  einrückten1),  und  rief  ausserdem 

  i" 

1)  Wenn  es  nachher  (A.  4, 70)  heisst,  dass  die  21.  Legion  von  Vindonissa 
zu  dem  Angriffsheer  gestossen  sei,  so  ist  damit  wohl  gemeint,  dass  der  aus 
Italien  kommende  Theil  dieser  Legion,  eigentlich  nar  ein  starkes  Détachement, 

29* 


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440 


MOMMSEiN 


aus  Britannien  die  14.,  aus  Spanien  die  1.  und  6.  Legion  heran  '). 
Augenscheinlich  ist  es  diese  Offensivannee  gewesen,  welche  in 
der  Nähe  von  Dijon  diejenigen  Bauten  hat  ausführen  lassen,  für 
welche  unsere  Ziegel  gedient  haben:  denn  keine  der  abgefallenen 
Legionen  ist  genannt,  wohl  aber  kehren  unter  den  acht  oben  ge- 
nannten die  fünf  der  ersten  Ziegelinschrift  sämmtlich  wieder.  Dass 
die  übrigen  fehlen,  bedarf  der  Rechtfertigung  nicht,  da  ja  nicht 
nothwendig  jede  der  vereinigten  Legionen  bei  diesem  Bau  sich  zu 
betheiligen  brauchte;  wie  denn  auf  dem  zweiten  Ziegel  wahr- 
scheinlich von  den  fünf  des  ersten  nur  vier  gestanden  haben.  Auch 
die  Localität  stimmt  dazu  wohl,  da  die  von  Italien  und  Spanien 
anlangenden  Truppen  sie  nothwendig  berühren  mussten  und  auch 
die  aus  Britannien  eintreffende  Legion  füglich  veranlasst  werden 
konnte  eine  Anzahl  ihrer  Mannschaften  am  gleichen  Ort  zu  ver- 
wenden. Welchem  Zweck  die  Bauten  gedient  haben,  zu  welchen 
jene  fünf  Legionen  Mannschaften  abcommandirt  hatten,  ist  weniger 
sicher.  Nach  der  Darstellung  bei  Tacitus,  der  alle  innere  Wahr- 
scheinlichkeit zur  Seite  steht,  müssen  bei  dem  Einrücken  des  Ce- 
rialis  die  Lingonen  sich  unterworfen  haben,  ohne  wesentlichen 
Widerstand  zu  leisten1);  auch  die  Ziegel  sehen  keineswegs  danach 

über  den  grossen  Bernhard  nach  Windisch  marschirte,  hier  den  zurückgeblie- 
benen Theil  der  Mannschaften  an  sich  zog  und  von  da  auf  dem  Kriegsschau- 
platz erschien. 

1)  Tacitus  hist.  4,  68:  legiones  victricet  octava  undecima  tertia  dé- 
cima [?}  (die  Hdschr.  tarn.  xj.  ünj'.)t  Vitellianarum  unaetvicensima ,  e  re- 
cens conscriptis  secunda  Pominis  Cottianisque  Alpibus,  pars  monte  Graio 
traducuntur;  quarta  décima  legio  e  Britannia,  sexta  ac  prima  ex  Hispania 
accitae.  Für  prima  pflegt  décima  geschrieben  zu  werden,  wegen  h.  5,  19: 
Cerialis  exercitum  décima  ex  Hispania  legio  supplevit;  aber  diese  kann 
füglich  erst  spfiler  Marschbefehl  erhalten  haben  und  in  der  That  stand  in 
Spanien  damals  die  /  adiutrix  (Tacitus  A.  3,  44).  Wie  die  Corruptel  nach 
victrices  zu  heilen  sei,  ist  unsicher.  Die  legiones  victrices  der  zweiten  Schlacht 
bei  Betriacum  sind  sechs,  die  3.  Gallica,  beide  7.,  die  8.,  11.  (vgl.  3,  50)  und 
13.;  dass  die  dritte  und  die  siebente  dps  Galba  nicht  nach  Germanien  gingen, 
steht  ebenso  fest,  wie  dass  die  8.  und  die  11.  unter  den  dort  einrückenden 
Truppen  sich  befanden;  wenn  hier  drei  Legionen  genannt  waren,  wie  es 
scheint,  so  dürfte  zu  diesen  die  13.  hinzukommen. 

2)  Schon  vor  dem  Eintreffen  des  Cerialis  wurde  der  Einfall  der  Lingonen 
in  das  Gebiet  der  Sequaner  von  diesen  erfolgreich  abgewiesen  (Tacitus  A.  4, 67). 
Nachher  streitet  wohl  noch  eine  Anzahl  ihrer  Mannschaften  neben  den  Tre- 
verern  in  den  Kämpfen  am  Rhein  (a.  a.  0.  Tac.  A.  4,  73.  77),  aber  ihr  Gebiet 
ist  in  der  Gewalt  der  Römer  (a.  a.  0.  4,  76). 


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L1NG0NISCHE  LEGIONSZIEGEL  441 


aus,  als  waren  sie  bei  Gelegenheit  einer  längeren  Belagerung 
entstanden.  Viel  wahrscheinlicher  ist  es,  dass  die  vorrückenden 
Truppen  eine  Reserve-  und  Depotstellung  bei  Dijon  einrichteten 
und  dass  die  Ziegel,  wenigstens  die  Stempel  1  und  2,  diesen 
Zwecken  gedient  haben. 

Von  den  beiden  anderen  Stempeln  ist  zur  Zeit  weder  die  Lesung 
noch  die  Erklärung  genügend  festgestellt;  und  da  ein  sicheres 
Ergebniss  doch  nicht  zu  gewinnen  ist,  fasse  ich  darüber  mich  kurz. 
Am  nächsten  liegt  die  Annahme,  dass  auch  sie,  trotz  der  Ver- 
schiedenheit der  Schrift,  den  anderen  ungefähr  gleichzeitig  sind. 
Dies  hat  in  Betreff  der  VIII  Augusta  keine  Schwierigkeit;  und  die 
auf  beiden  Stempeln  an  zweiter  Stelle  genannte  Legion  kann  kaum 
eine  andere  sein.  Die  auf  dem  vierten  davor  genannte  war  nach 
den  Resten  und  dem  Lückenumfang  wahrscheinlich  die  //  Augusta; 
und  danach  muss  auch  die  //  des  dritten  Stempels  auf  diese  und 
nicht  auf  die  //  adiutrix  bezogen  werden.  Die  2.  Augusta,  eine  der 
für  Vespasian  eifrigsten  '),  stand  damals  in  Britannien  ;  es  ist  nicht 
überliefert,  dass  sie  an  dem  germanischen  Krieg  des  J.  70  theilge- 
nommeo  bat,  aber  wie  zu  diesem  erst  zwei,  dann  auch  die  dritte 
der  spanischen  Legionen  berufen  wurde,  kann  recht  wohl  auch 
eine  zweite  britannische  nachträglich  nach  dem  Continent  geschickt 
worden  sein. 

1)  Tacitus  A.  3,  44. 

Berlin.  TU.  MOMMSEN. 


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fflPPYS  VON  RHEGION. 

Das  erste  einigermassen  kenntliche  Geschichtswerk,  das  die 
Westhellcnen  hervorgebracht  haben ,  ist  das  des  Anüochos  von 
Syrakus1),  wahrscheinlich  kurz  vor  der  attischen  Expedition  nach 
Sicilien  erschienen.  Zwar  zeigen  die  zuverlässigen  Gründungs- 
data, welche  dem  Thukydides  zu  Gebote  standen  und  nicht  ganz 
Weniges  in  der  Ueberlieferung,  welche  wir  wesentlich  dem  Timaios 
verdanken,  dass  in  den  Städten  Italiens  eine  gleichzeitige  chronik- 
artige Ueberlieferung  seit  sehr  alter  Zeit  bestanden  hat,  aber  sie 
ist  nicht  zu  eigener  schriftstellerischer  Darstellung  gekommen.  Die 
Katastrophen  von  Sybaris  und  Kroton,  die  pythagoreische  Revolu- 
tion, die  Kämpfe  der  Achaeer  und  Dorer  wider  Lukaner  und  Messa- 
pier  sind  Uberhaupt  nicht  aufgezeichnet  worden.  Mag  das  bei  den 
litteraturlosen  Griechenstämmen  leicht  begreiflich  sein,  so  verwun- 
dert man  sich  um  so  mehr,  dass  die  Chalkidier,  die  Stesichoros, 
Ibykos,  Glaukos,  Theagenes,  Gorgias  hervorgebracht  haben,  keinen 
Mann  aufzuweisen  haben,  der  neben  Hekalaios,  Hellanikos,  Hero- 
dotos, die  zahllosen  Chroniken  der  ionischen  Städte  und  der  Inseln, 
neben  Dionysios  und  Aristoteles  von  Euboia  träte.')  Wohl  mögen 

1)  Da  Wölfflins  vollkommen  grundlose  Hypothese,  dass  Antiochos  die 
Quelle  des  Thukydides  sei,  gegenüber  dem  Einsprüche,  den  ich  (Kydatheo 
121)  erhoben  habe,  mit  dem  Grunde  gestutzt  worden  ist,  dass  es  kein  anderes 
benutzbares  Buch  gegeben  hätte,  so  will  ich,  von  Hippy  s  jetzt  abgesehen, 
auf  Hellanikos  verweisen,  der  über  Sikaner  und  Sikeler  und  die  Gründung 
von  Naxos  ausführlich  berichtet  hat  (Sleph.  Byz.  SuctXia.  XaXxts),  und  zwar 
in  den  H  era  priesterinnen,  deren  Benutzung  durch  Thukydides  so  wie  so  wahr- 
scheinlich ist.  Ich  halte  auch  dies  nicht  für  sicher,  aber  weil  eben  so  gut  und 
besser  Hellanikos  als  Antiochos  Quelle  sein  kann,  leugne  ich ,  dass  die  Quelle 
des  Thukydides  mit  unseren  Mitteln  zu  bestimmen  ist.  Für  die  Beurtheilung 
der  Nachrichten  oder  die  Individualität  des  Thukydides  kommt  auf  den  Na- 
men übrigens  nichts  an. 

2)  Die  Chronik  von  Kyme,  die  ein  paar  Mal  citirt  wird,  ist  ein  spätes 
Product:  Maass  de  Sibyll.  23.  Dass  gerade  van  Kyme  dem  Timaios  gute 
Nachrichten  zu  Gebote  standen,  ist  bekannt.  Auch  die  Anwesenheit  einer 
attischen  Flotte  unter  Diotimos  (des  Strom bichos  Sohn)  in  Neapel,  die  Ti- 
maios Schol.  Lykophr.  732  überliefert,  hat  er  offenbar  aus  neapolitanischer 
Ueberlieferung. 


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IIIPPYS  VON  RHEGI.ON 


443 


wir  darin  ein  charakteristisches  Symptom  für  die  grosse  geschicht- 
liche Thalsache  sehen,  dass  das  lonerthum,  das  im  Osten  durch  Athen 
triumphirt,  im  Westen  gleichzeitig  den  Samniten  und  Dorern  hat 
erliegen  müssen;  Athen  hat  den  Versuch  gemacht,  den  die  Ehre  und 
^iie  Politik  gleichermassen  gebot,  die  Stammesgen ossen  eu  retten 
aber  der  Versuch  ist  gescheitert  und  hat  das  Reich  selbst  in  den 
Abgrund  gezogen.  Indessen  ist  diese  Erwägung  geeignet,  ein  be- 
sonderes Interesse  auf  den  chalkidischen  Historiker  zu  lenken,,  der 
der  überkommenen  und  weitergegebenen  Meinung  nach  schon  vor 
Herodot  gar  mehrere  historische  Werke  verfasst  bat,  Hippys  von 
Rhegion. 

Man  pflegt,  wie  gewöhnlich,  von  dem  Suidasartikel  auszu- 
gehen; aber  den  Werth  dieser  Sorte  von  Quasiuberlieferung  muss 
Jedermann,  der  heute  noch  Anspruch  auf  Beachtung  erhebt,  nach- 
gerade schätzen  gelernt  haben.  Der  Artikel  Jautet  :  "Invç  'Pijytvoç 
lovoQiKOg,  yeyovùjç  hni  rwv  Ht.QOw.wv  vuaï  tcqûtoç  iygaipe  xàç 
2ixeXix.àç  nçâÇeiç,  aç  voveQOv  Mvyç  ineréfxexo.    xxioiv  ïtà- 
kiaç,  SixeXixwv  ßißlia  e,  %QOvi*à  èv  ßißlioig  e,  'AçyoXixôiv  y. 
ovroç  tiqwxoç  ïyçaipe  naQWÔiav  %ai  xwUaftßov  xat  alla.  Der 
letzte  Absatz  ist,  vermutlich  erst  durch  den  Unverstand  des  Suidas, 
hierhergerückt;  er  geht  natürlich  Uipponax  an.   Eine  Zeitbestim- 
mung, welche  das  Epochenjahr  der  Perserkriege  nennt,  ist  keine; 
sie  besagt  nur  soviel,  dass  die  Grammatiker  die  betreffende  Person 
für  älter  hielten  als  die,  welche  nach  den  nächsten  Epochenjahren, 
Thurioi  und  peloponnesischer  Krieg,  angesetzt  werden.  Darin  haben 
sie  sieb,  wie  Hellanikos  am  besten  zeigt,  auf  den  allgemeinen  Ein- 
druck verlassen.  Wir  müssen  solche  Angabe  also  etwa  mit  'Schrift- 
steller des  fünften  Jahrhunderts'  übersetzen.    Da  Prosaiker  dieser 
Zeit  notorisch  weder  Titel  vor  ihre  Werke  setzten,  noch  Bucheia- 
theilung  kannten,  so  beweist  eine  Mehrheit  von  Titeln  bei  Suidas 
und  eine  Differenz  in  der  Buchzahl  durchaus  noch  keine  Vielheit 
von  Werken,  die  an  sich  sehr  unwahrscheinlich  ist.    Selbst  von 
Charon,  dem  der  Suidasartikel  eine  ganze  Bibliothek  zuschreibt, 
wird  doch  ein  Besonnener  nicht  bezweifelu,  dass  er  nur  ein  anna- 
listisches Werk  verfasst  hat  ,  die  wçoi  (Geschichte  nach  lampsa- 

  i 

1)  Nur  aus  dem  Staramesgegensatze  sind  die  Beziehungen  Athens  zum 
Westeo  zu  begreifen.  Das  lehren  die  Verträge  und  lehrt  Thnkydidea,  na- 
mentlich in  der  Euphemosrede.  Der  Historiker  selbst  bat  freilieh  diese  Po- 
litik nicht  gebilligt,  wie  sie  Periklea  wohl  auch  nicht  gebilligt  hat. 


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444  v.  WILAMO WITZ-MÖLLENDORFF 


kener  Amtsjahren),  obwohl  Alexandras  von  Myndos  dasselbe  als 
TIeçaixâ  citirt.1)  So  wird  man  geneigt  sein  dem  Hippys  eine 
Chronik  der  Westheüenen  zuzuschreiben  ;  wobei  aber  die  Bezeich- 
nung 'Açyokixâ  Bedenken  erregt.  Allerdings  musste  eine  Ober 
viele  Städte  sich  erstreckende  Chronik  eine  allgemeine  Zeitrech- 
nung einführen,  da  die  Städte  verschieden  rechneten,  und  die  Hera- 
priesterinnen  von  Argos  konnten  dafür  ganz  besonders  geeignet 
erscheinen,  wie  ja  auch  Thukydides  diese  Datirung  angewandt  hat: 
aber  dafür  ist  die  Veröffentlichung  der  Chronik  von  Argos  Voraus- 
setzung, so  dass  Hippys  unmöglich  vor  Hellanikos  geschrieben 
haben  konnte,  also  ein  Zeitgenosse  des  Thukydides  gewesen  seio 
mttsste. 

i 

Versuchen  wir,  ob  die  sonstigen  Anführungen  aus  Hippys  uns 
mehr  lehren.  Wir  finden  ihn  scheinbar  citirt  von  den  älteren 
Peripateükern.  Pbaioias  von  Eresos  beruft  sich  bei  Plutarch  (de 
defect,  orac.  23)  auf  Hippys  von  Rhegion  dafür,  dass  ein  gewisser 
Petron  von  Himera  ein  Buch  geschrieben  hätte,  in  welchem  die 
Existenz  von  183  Welten  behauptet  war,  die  xcnà  otoixelov  ein- 
ander berührten;  was  das  heissen  wolle,  sei  nicht  weiter  erklärt. 
Von  dem  Buche,  in  welchem  Phainias  hiervon  gehandelt  hatte,  habe 
ich  mir  keine  Vorstellung  machen  können,  doch  ist  die  von  Plu- 
tarch im  Interesse  seines  Dialogs  seltsam  aufgeputzte  ausführliche 
Lehre  von  183  zu  einem  gleichseitigen  Dreieck  geordneten  Welten, 
die  er  kurz  vorher  darlegt,  unmöglich  davon  zu  trennen.  Dies 
ist  unweigerlich  eine  pythagoreische  Speculation,  und  ich  vermag 
nicht  zu  glauben,  dass  auch  nur  Phainias  für  sie  den  rheinischen 
Historiker  hat  nennen  wollen,  auch  wenn  er  ihn  genannt  hat. 
Vielmehr  ist  hier  die  durch  die  verschiedenen  Hypokoristika  so 
nahe  gelegte  Verwechselung  der  Personen  anzuerkennen,  die  sonst 
schon  oft  bemerkt  ist  ;  wir  werden  sehen,  dass  der  Name  Hippys 
öfter  verdorben  als  richtig  erhalten  ist.3)  Gemeint  war  hier  der 
Pythagoreer  Hippasos  von  Metapont;  wird  doch  auch  der  samiscbe 


1)  Athen.  IX  394  e.  Alexandres  stellt  dort  die  mçaixa  des  Charon  den 
'/pcfcxa  des  Daimachos  entgegen,  und  was  er  mittheüt,  ist  so  recht  eine  Chro- 
niknotiz 'damals  kamen  in  Hellas  zuerst  weisse  Tauben  auf. 

2)  Daas  "Innvç  das  Echte  ist,  zeigt  die  Endung  selbst.  Dieselbe  ist  später, 
z.  B.  in  Delphoi,  verbrettet,  aber  I.  G.  A.  enthält,  wenn  ich  recht  gesehen 
habe,  nur  in  den  Bleiplittcben  von  Styra  solche  Namen,  Kiavç  170  (gehört 
zu  Kioafxiç;  angedeutet),  2âflcç  334,  'PiXvç  387. 


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HIPPYS  VON  RHEGION 


445 


Physiologe  Hippon  mehrfach  mit  dem  Rheginer  Hippys  verwechselt.*) 
Das  führt  aber  weiter  dazu,  2u  bezweifeln,  ob  die  Epitome,  die 
Suidas  einem  Myes  zuschreibt,  nicht  auch  einen  Pythagoreer,  also 
Hippasos,  angeht.  Wenigstens  nennt  Iamblichos  am  Schlüsse  seiner 
Pythagorasbiographie  im  Pylhagoreerverzeichniss  einen  Myes  von 
Paestum.  Der  seltene  Name  verbietet  sowohl  die  Personen  durch 
Homonymie  zu  sondern,  wie  an  eine  spate  Umarbeitung  des  Hippys 
zu  denken. 

Im  dritten  Buche  des  Zenobius  (Mill.  III  83  =  Paris.  III  42) 
wird  zur  Erklärung  des  Sprichwortes  ôwçov  d1  %ri  dtp  tiç  èrtaivei 
citirt  'Innevç  iv  %iy  ncçi  %f>6v(ov.  Das  ist  entstellt  aus  ulnnvg 
iv  xçovixoïç;  inhaltlich  steht  die  auf  ihn  zurückgeführte  Nach- 
richt dem  Hippys  wohl  an,  denn  es  ist  das  dem  Myskellos  von 
Rhypes  gegebene  Orakel,  das  zur  Gründung  von  Kroton  führte. 
Auch  Ephoros  (Diodor  VUI  17)  hatte  es,  aber  in  etwas  anderer 
Fassung,  gegeben.  Die  Reihe  Sprichwörter,  der  es  angehört,  hat 
0.  Crusius  (Anal,  in  paroetniogr.  84)  auf  Duris  zurückgeführt,  und 
so  viel  ist  sicher,  dass  nur  gute  Schriftsteller  spätestens  des  dritten 
Jahrhunderts  darin  benutzt  sind.  Allein  dass  Duris  hier  den  Hippys, 
und  85  den  Alkaios,  86  die  Sappho,  87  den  Maiandrios  benutzt 
habe,  und  nicht  vielmehr  der  Paroemiograph,  dem  die  Benutzung 
von  Aristoteles,  Dikaiarchos,  Klearchos  neben  Duris  doch  wohl  zu- 
geschrieben werden  muss,  auch  jene  Schriftsteller  älterer  Zeit  her- 
angezogen bat,  scheint  mir  nicht  sicher  genug,  um  darauf  zu 
bauen.  Dem  dritten  Jahrhundert  gehört  das  Hippy  sei  tat  nichts- 
destoweniger an. 

Eine  andere  Angabe  führt  scheinbar  bis  auf  Aristoteles  zurück. 
Das  gelehrte  Buch  über  die  Weinsorten,  aus  dem  bei  Athenaeus, 
leider  nur  in  der  Epitome  (31b),  und  in  den  verwandten  Onomasti- 
ken Auszüge  vorliegen,  behandelt  den  ßlßXtvog,  und  da  steht  in 
der  Epitome  Folgendes:  'Inniag  äk  6  ^yîvoç  trjv  eiXebv  (ÏXeov 
Hesych.  s.  v.)  xaXovuevrjv  anntXov  ßißXiav  tprjoi  xaleloVai,  ijv 
IIôXXiv  %bv  'Açyêïov,  dg  ißaaiXevae  ZvQaxoolwvy  nçwtov  elg 
Zvçaxovoaç  xopioai  l£  IxaXîaç.  ety  av  ovv  (so  schliesst  der 
Grammatiker)  6  naçà  2t%eXt(utatg  yXvxvg  xaXovpevog  IlôXXiog  b 
ßißXivog  ohog.  Darauf  folgt  ein  neues  Excerpt,  vom  Epitomator 
nach  seiner  Weise  durch  q>rjai  (nämlich  b  'Afrijvcuog)  gesondert. 

1)  Zeller  Phil.  1  232,  3.  Auch  die  Verwechselung  mit  dem  Namen  Hip- 
ponax  kommt  vor.  Diels  im  Index  der  Doxograpben  s.  v. 


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446 


v.  WILAMOWiTZ-MÖLLENDORFF 


Ein  Orakelspruch  aber  trozenischen  Wein,  von  Aristoteles  iv  Tqo- 
ty]*>(u>Y  noXiieiç  erklärt.  Hiernach  ist  also  Aristoteles  von  Hippys 
strenge  gesondert.  Aber  in  der  Parallelstelle  steht  bei  Pollux  VI  16: 
yXvwç  IlôXXioç'  ïati  fùv  h.  Svqokovowv,  IlôXXtç  d*  avtov  6 
'jÏQytïoç  nçojtoç  kTtecxevaoev,  àq>*  ov  xai  xovvofia,  rj  àno 
%ov  Zvçaxocitov  ßaoiXioig  IIôXXiôoç,  (oç  'AQiototèXrfi  Xéysi.1) 
Darin  ist  die  eine  Verwirrung  offenkundig,  dass  nämlich  ein  Gegen- 
satz zwischen  dem  Argeier  und  dem  Syrakosier  Pollis  angenommen 
wird,  von  dem  die  Vorlage  des  Pollux  nichts  wusste.  Aber  auch 
das  ist  nicht  zu  glauben,  dass  in  der  Quelle  Aristoteles  sowohl  für 
den  ßißXivoQy  wie  für  den  Wein  von  Trozen  angeführt  war, 
Alhenaeus  das  erste,  Pollux  das  zweite  Citat  wegliess.  Vielmehr 
hat  Pollux  in  gewohnter  Gedankenlosigkeit  das  Aristotelescitat  auf 
den  ßlßXtvog  bezogen,  während  es  den  nächsten  Wein  anging, 
den  er  überhaupt  ausliess.  Demzufolge  ist  auch  nicht  Aristoteles, 
sondern  jenes  vortreffliche,  aber  bedeutend  spätere  Buch  von  den 
Weinen  Zeuge  für  Hippys. 

Eine  Benutzung  des  Hippys  wird  auch  allgemein  bei  dem 
Karystier  Antigonos  angenommen,  im  Wunderbuch  121,  obwohl 
der  Name  als  "Imtuv  erscheint.  Der  Inhalt,  eine  in  ihrer  Wir- 
kung der  Hundehühle  bei  Pozzuoli  entsprechende  Grotte  bei  den 
siciüschen  Paliken,  passt  vollkommen,  aber  die  Datirung,  nach  der 
Olympiadenzahl  neben  dem  Siegernamen  und  einem  attischen  König 
Epainelos,  macht  Schwierigkeiten,  so  dass  ich  (Ant.  Kar.  24)  einen 
Mittelsmann  zwischen  Hippys  und  Antigonos  angenommen  habe. 

Aus  dem  zweiten  Jahrhundert  liegt  ein  Hippyscitat  vor,  bei 
Parmeniskos  zu  Eur.  Med.  10,  welcher  im  Gegensatze  zu  der 
Neuerung  des  Euripides  die  ältere  Sage  über  Medeia  belegt;  er 
citirt  ausser  Eumelos  und  Simonides  für  die  Uebersiedelung  Me- 
deias  nach  Korinth  "Irtnvç  xai  'EXXâvtxoç.  Positiv  lehrt  das  nichts, 
wohl  aber  folgt,  dass  Parmeniskos9)  den  Hippys  unter  die  älteren 
Mylbographen  gerechnet  hat. 

In  der  späteren  grammatischen  Litleratur  sind  nur  zwei  Citate 

1)  Die  sonstigen  Parallelstellen  Et.  M.  ßlßXtvog ,  Steph.  Byz.  BtßHrn* 
Hesych.  ßifißXivog,  ÏXioy,  IlôXXioç  (wo  zq  lesen  elvoç  yXvxvç  für  Xtvxoç), 
Âelian  V.  H.  XII  31.  —  Das  Excerpt  aus  Aristoteles  giebt  vollständiger  Plu- 
tarch qu.  Gr.  19. 

2)  Dass  das  Buch  des  Parmeniskos  raythographisch  war,  nicht  ein  Com- 
mentar  zu  Euripides,  habe  ich  bei  Robert  Eratostb.  227  begründet 


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HIPFYS  VON  RHEGION 


447 


aus  Hippys  nachgewiesen,  welche  auf  einen  und  denselben  Ge- 
währsmann zurückzuführen  sind.  Der  Scholiast  zu  Apoüpnios  IV 
262  giebt  Ober  das  Alter  des  ägyptischen  Volkes  erlesene  Belege, 
unter  denen  Nikanors  Meiovoftaoiat,  also  ein  Buch  der  Kaiser- 
zeit,  stehen.  Darunter  figurirt  Hippys1)  mit  einer  sehr  trivialen 
Angabe,  die  sich  in  auffälliger  Weise  mit  den  Worten  deckt,  die 
Diodor  am  Eingange  seiner  ägyptischen  Geschichten  hat;  darauf 
hat  schon  Heyne  hingewiesen.  "Innvç  zqvç  *diyvtt*lopç  itQtâ* 
%ovç  ato%âoao$ui  rrjç  %ov  àéçoç  xçâaetoç  Kai  yovipuûzatov 
élvai  vb  tov  NetXov.  Diodor  aber  (1  10)  nQurtovs  dv&Qiouovç 
yevê0$cu  xarà  trjv  <Aïyvn%ov  âiâ  te  ttjv  emyaoiav  trjç  %û>qoç 
Kai  dut  tt)v  (pvaiv  %ov  Nelkov.  tovzov  yàç  nohjyovov  ov%a 
TLtL  Das  '  verstümmelte  ApoUoniosscnolion  wird  erst  durch  die 
Parallele  verständlich.  Es  liegt  doch  wohl  auf  der  Hand,  dass  an 
eine  Benutzung  des  alten  Hippys  durch  Diodor  in  keiner  Weise 
zu  denken  ist,  sondern  der  hier  citirte  Hippys  ein  Buch  frühestens 
des  dritten  Jahrhunderts  gewesen  sein  kann. 

Der  ApoUoniosscholiast  hat  zwei  Verse  weiter  (IV  264)  das 
Alterthum  der  Arkader  zu  behandeln,  was  er  offenbar  aus  der- 
selben Quelle  mit  ähnlichen  erlesenen  Citaten  tbut  Hier  steht 
Hippys  nicht.  Aber  Steph.  Byz.  unter  'Aç^aèla  bat  die  Angabe 
"innvç  (ïjzitovç  die  Hdschr.)  6  'Pqyivog.  Xéyetai  ttqùiqç  %aXêoai 
ftQOOthqvovg  rovç  'siçxâdaç.  Der  Artikel  stammt  nicht,  wie  so 
viele  andere,  aus  dem  Apollonioscommentar  des  Sophokles,  und  er 
ist  vdn  Hermolaos  so  zusammengestrichen  und  obendrein  verdor- 
ben *),  dass  ich  eine  Zurückführung  dieser  Notiz  auf  eine  bestimmte 

1)  Pen  Namen  hat  der  Laurentianus  erhalten;  die  Pâriser  Abschrift  hat 
die  Corrtrptel  "Inntor. 

2)  Auf  das  Hippyeoitat  folgt  xat  to  àaïQoy  Xéyttai  tv  Tip  ovçavtp  rôrc 
&QXZOÇ  xAjj^rJvoi,  t]  a pa£ a  iXiykxo,  Mit  dem  was  Hippys  sagt,  hat  das 
keine  Verbindung,  lött  kann  auf  nichts  anderes  als  die  Verwandelung  und 
Apotheose  der  Kallisto  gehen.  Der  Satz  gehört  also  hinter  den  folgenden, 
'Iotqoç  âê  q>rtoiv  ort  Btpiaxovs  xai  Jiôç  o  UqxÙç  lyivtxo,  âià  âè  jrtv 
Ttjç  ftijrçbç  ario9riQta)Oty  —  ravrijç  tv%iiv  rijç  nQotrtjyoçtaç ,  und  ist  dem 
lstros  zuzuschreiben.  Beiläufig  bemerke  ich,  dass  dieselbe  Genealogie  voll- 
ständiger in  den  Glementinischen  Recognitionen  X  21  steht;  Vater  der  The- 
nristo  ist  Inachos,  wir  werden  also  nach  Argolis  gewiesen  und  werden  an 
lstros'  'ÂQyoXixâ  denken.  Der  alte  tegeatische  Mythograph  Araithos  nennt 
die  Mutter  des  Arkas  Megisto,  Tochter  des  Keteus  (Hygin  astr.  II  1);  da  die 
Väter  vetschiedea  sind,  so  darf  man  keinen  Namen  der  Bärin  ändern.  Ist 
es  aber  erlaubt,  vom  Namen  KaXXiaioj ,  der  populär  geworden  ist,  weil  er 


448 


v.  W1LAM0 WITZ-MÖLLENDORFF 


Vorlage  nicht  wage:  da  aber  der  Gegenstand,  für  den  Hippys 
citirt  wird,  derselbe  ist,  wie  der  eben  behandelte,  so  ist  der  Schluss 
gestattet,  dass  im  Grunde  auch  derselbe  Grammatiker  hier  wie 
dort  als  Benutzer  des  Hippys  zu  Grunde  liegt.  Die  Stelle  hier 
zeigt,  dass  er  des  Glaubens  war,  in  Hippys  einen  sehr  alten  Schrift- 
steller zu  benutzen;  dass  die  Arkader  vor  dem  Monde  entstanden 
wären,  würde  ein  Mythograph  des  fünften  Jahrhunderts  auch  schon 
behauptet  haben  können. 

Endlich  erzählt  Aelian  in  der  Thiergescbichte  IX  33  folgendes 
erbauliche  Wunder  aus  Hippys,  dem  Historiker  von  Rhegion.  Ein 
Weib  hatte  einen  Bandwurm,  von  dem  ihr  die  Aerzte  nicht  helfen 
konnten.  Da  ging  sie  nach  Epidauros.  Der  Gott  war  gerade  ab- 
wesend, aber  die  Tempeldiener  legten  sie  doch  an  den  Platz,  wo  er 
seine  Heilungen  vorzunehmen  pflegte.  Da  versuchten  die  Assistenten 
des  Gottes  (ol  tnoôçwvzeç  jtp  #eçt)  die  Operation,  schnitten  dem 
Weibe  den  Kopf  ab,  und  einer  langte  in  den  Leib  hinein  und  holte 
den  Bandwurm  hervor;  es  war  ein  gewaltiges  Thier.  Aber  den  Kopf 
wieder  anzusetzen  vermochten  die  Diener  nicht.  Glücklicherweise 
kam  der  Gott  selbst  dazu,  schalt  sie,  weil  sie  versucht  hätten,  was 
über  ihren  Verstand  ging,  setzte  den  Kopf  wieder  auf  und  entliess 
die  Kranke  geheilt.  Dass  wir  diese  Geschichte  beurtheilen  können, 
danken  wir  den  erfolgreichen  Ausgrabungen,  welche  die  aQxaioXo- 
ytxr\  foaiola  in  Epidauros  vorgenommen  bat.  Dort  ist  unter  andern 
gleichartigen  Monumenten  auch  eine  Stele  des  dritten  Jahrhunderts 
v.  Chr.  entdeckt,  auf  welcher  nach  der  Umschrift  von  P.  Kabbadias 
(*E<p.  *Aq%.  III  4,  219)  Folgendes  zu  lesen  ist  'Açiozayoça  Me- 
Savia'  avta  %Xpi$a  %%ovaa  iv  tat  xoiXlai  hexâ&evôe  h 
TçoCrjvi  £v  fût  tov  AaxXarciov  tefiivei  xai  kvvnviov  aide* 
ïôâxei  ol  ')  tovg  vlovg  tov  &eovy  ovx  èniôa/uovvzoç  avtov  aXX* 
èv  'EnidavQwi  iôvtoçt  tày  xecpaXà*  ànotafAèiv,  ov  ôvvafxéroxç, 
<T  ini&ifAtv  nâXtv  né  (Alp  at  ttvà  noï  tbv  'AoxXantoy ,  onwç 
HÔlrji'  fteiaÇv  ôè  àfiéça  ènixatalarfavu  xai  b  Uoevç  oçrji 
avtàv9)  tày  xeqpaXàv  aq>atar}/Aévap  àizo  tov  oéfiaroç.  sag 
kytonovaaç  ôè  wxtoç  'Agiotayoça  ôtpiv  elâe'  lôôxet  ol  b 

  _  _    i 

bei  Hesiod  stand ,  auszugeben ,  weoe  man  das  Wesen  der  arkadischen  Am> 
frau  erfassen  will? 

t)  ol  steht,  Tielleicht  nur  als  Druckfehler,  bei  Kabbadias. 

2)  Dies  Wort  ist  ergänzt;  Kabbadias  giebt  avrâç;  ich  habe  den  Aeeo- 
saliv  vorgezogen. 


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HIPPYS  VON  RBEGION  449 

&ebç  ïxtoy  i|  tEmôavç<n>  èm&eiç  %ày  ruyalàv  ht\  tov  toa- 
Xcclov  fiera  rawer  avaaxiaaag  rày  xoiUav  %à>  avtaç  iÇeXeîv 
%tw  U^i&a  xal  avççâtpai  naXtv  •  xal  Ix  tovtov  vytr)ç  kyêvexo. 
Der  Herausgeber,  welcher  die  selbstverständlichen  geringen  Er- 
gänzungen gegeben  bat,  hat  nicht  verfehlt,  auf  Hippys  hinzu- 
weisen und  die  Identität  der  Geschichte  anzuerkennen.  Allein  für 
ihn  ist  Hippys  der  alte  Historiker;  er  hilft  sich  also  in  der  Weise, 
dass  er  annimmt ,  das  Wunder  wäre  von  Hippys  auf  Grund  der 
Vielleicht  an  ein  Weibgeschenk1)  geknüpften  Tradition  im  fünften 
Jahrhundert  erzählt  worden,  und  dieselbe  mittlerweile  etwas  ge- 
änderte Tradition  wäre  dann  im  dritten  Jahrhundert  von  den  Prie- 
stern aufgezeichnet:  denn  dass  es  sich  um  eine  officielle  Codifi- 
cation handelt,  beweist  die  auf  einer  andern  Stele  erhaltene  Ueher- 
schrift  &eôç'  %v%a  àya&à.r)  Aber  dies  widerlegt  sich  dadurch, 
dass  die  Geschichte  auf  dem  Steine  besser  und  ursprünglicher  ist 
als  bei  Hippys,  so  dass  dieser  vielmehr  die  secundäre  Ueberliefe^ 
rung  giebt.  Der  Gegensatz  der  Cultlocale  Trozen  und  Epidauros, 
der  sich  so  naiv  ausspricht  und  eigentlich  die  ganze  Fabel  erzeugt 

1)  Auf  ein  solches  bezieht  sich  die  erste  Geschichte  der  ganz  pnbHcirten 
Stele  KXtt»  nir&'  hn  Ixvw  avxa  nêrr'  iwtavxobc  fAg  xvovaa  noi  xbv 
&tbv  vUnç  àyixtxo  xal  Ivtxâ&tvât  iv  xùi  ifidxm,  uç  eflè  ràxurxa  itfX&i 
If  avxov  xal  ix  tov  iaçov  iyévtxo  (wo  ivanoxixxew  verboten  war),  xoqo* 
iitxt,  Sç  iv9vç  ytvôptvoç  avxbç  àno  xàç  xçàraç  iXovxo  xal  apa  rät  /aoxqI 
ntgt^çnt.    xv%ovaa  âi  xovxtav  Int  xb  av&tua  Imy^â^paxo 

ov  fiéyi&oç  nereexoç  &avua<stiov,  àXXà  xb  &tîov, 
niv&*  ïxq  ùç  ixvrjot  iy  yaoxql  KXtoi  ßagoc,  lore 
iyxaxtXQi/Aq&rj,  xat  [âi*  i&rjxt  vyuj. 
Das  Gedicht  zeigt  ausser  in  dem  hässlichen  Bau  des  zweiten  Verses  auch  in 
der  Anordnung  der  Strophe  die  Plebejerin  (vgl.  Kaibel  zu  epigr.  132).  Die 
Priester,  die  ihre  Wundergeschichte  mit  diesem  Epigramm  zu  belegen  mein- 
ten, müssen  ihres  Publicums  freilich  aicher  gewesen  sein. 

2)  Litterarische  Benutzung  der  Urkunde,  und  zwar  der  erhaltenen  (Z.  120), 
hat  Kabbadias  bei  Pausanias  II  3G  nachgewiesen.  Der  Autor  des  Pausanias 
schliesst  dort  aus  dem  Ethnikon  'AXtxéç  der  Urkuude  auf  eine  Stadt  AXtxtj, 
deren  Ort  er  sogar  nachweisen  will.  Dass  AXixôç  zu  'AXtiîç  gehört,  steht 
richtig  bei  Stephanus  Byz. ;  die  Stele  (120)  wendet  das  xriyrixoV  an,  wie  Ari- 
stophanes von  Aaxotvtxoi  redet.  Uebrigens  giebt  die  Pausaniasstelle  keinen 
Sinn,  n  AXtxtj  ta  iq>*  ^fitZv  Isxl»  içtjfioçf  (pxûxo  âè  xal  avxtj  noxk  xal 
'AXtxbç  Xôyoç  iy  oxijXatç  iaxl  raîç  *EntâavQtatç,  at  xov  'AaxXrjruov  xà  lâ- 
fiaxa  lyytyçapfiêya  ijovaiv.  aXXo  âi  ovyyçappa  ovâhv  oîda  aÇiézçtatv, 
îv&a  nôXtatç  AXixtjç  rj  àyâQÛv  louv  'AXtxdtv  ftvyfiy.  Offenbar  war,  wie 
der  Thatbestand  auch  zeigt,  nur  von  einem  'AXtxôç  auf  dem  Steine  die  Rede, 
nicht  von  AXixij.   Zu  emendiren  scheint  xal  AXtxov  twô?  Xôyoç. 


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450 


v.  WILAMOWITZ-MÖLLENDOKFF 


ski  m 


hat,  ist  bei  Hippys  ganz  verwischt,  und  dass  der  Bandwurm  statt  im 
Unterleibe  in  der  Brust  gesucht  wird,  so  dass  die  ganze  trozenische 
Heilkunst  sich  schwer  compromittirt ,  hat  Hippys  gar  nicht  ver- 
standen.  Die  Schuld  auf  Aelian,  so  viel  man  dem  auch  zutrauen 
mag,  zu  schieben,  geht  in  diesem  Falle  nicht  an:  es  bleibt  also 
kein  Ausweg,  als  den  von  Aelian  benutzten  Hippys  für  ein  späteres 
Machwerk  zu  erklären,  das  die  epidaurische  Geschichte  in  schwer 
entstellter  Form  aufgenommen  hat,  während  sie  im  dritten  Jahr- 
hundert, etwa  zu  der  Zeit,  wo  der  dortige  Asklepios,  wie  Pia u tus' 
Gurculio  zeigt,  besonders  angesehen  war,  noch  in  reiner  Fassung 
aufgezeichnet  ist.  Dazu  stimmen  nun  die  oben  unabhängig  hiervon 
ermittelten  Thatsachen,  denn  nicht  bloss  die  jüngeren  Citate,  son- 
dern schon  das  bei  dem  Karystier  Antigonos  erhaltene,  gehören 
einem  modernisirten,  halb  und  halb  gefälschten  Hippys  an,  dessen 
Entstehung  um  250  etwa  angesetzt  werden  darf.  Es  steht  durch- 
aus nichts  im  Wege,  auf  dieses  gefälschte  Buch  selbst  die  Anfüh- 
rungen bei  dem  Paröemiographen  und  in  dem  Buch  Uber  die  Weine 
zurückzuführen,  und  wenn  der  Name  Hippys  einen  guten  Klang 
hat  und  von  Pbainias  mit  Hippasos  verwechselt  ist,  so  ist  damit 
nichts  gesagt,  als  dass  der  Fälscher  einen  alten  Namen  aufgriff, 
so  gut  wie  der  dem  Amelesagoras  eine  Chronik  unterschob,  die 
der  Karystier  Antigonos  neben  Hippys  benutzt  hat,  und  über  die 
ich  dort  das  Nölhige  gesagt  habe.  Sollte  aber  auch  wirklich  ein 
älteres  echtes  Buch  von  Hippys  bestanden  haben,  so  würde  das- 
selbe für  die  spätere  Zeit  ganz  und  gar  durch  die  Modernisirung 
verdrängt  sein,  so  dass  seine  Existenz  für  uns  ohne  jeden  prak- 
tischen Werth  wäre,  und  aus  den  Quellen  der  griechischen  Ge- 
schichte ist  der  Name  Uippys  ein  für  alle  Mal  zu  streichen.  Wie 
der  Suidasartikel  zu  seiner  Titelreihe  kommt,  weiss  ich  nicht,  ver- 
lange es  aber  auch  nicht  sehr  zu  erfahren.  Dass  seine  Titel  eben 
so  verwirrt  und  von  Fälschungen  und  Thorheiten  erfüllt  sind,  wie 
Seine  sonstigen  Angaben,  bestätigt  sich  eben  fast  an  jedem  Punkte, 
den  die  Vermehrung  des  Materials  aufzuhellen  verstauet. 

Da  ich  annehmen  kann,  dass  mancher  Leser  dieser  Zeitschrift 
die  *E<pijfieQlg  nicht  zu  sehen  bekommt,  so  gebe  ich  noch  einige 
Proben  aus  den  epidaurischen  Wundergeschichten,  zunächt  die 
vierte  (Zeile  22 — 33):  àvrég  tovç  tag  x7]Q^9  âaxrvXovç  àxgaTe7ç 
fpy  nï.àv  Ivoç  àçt/.vto  noi  tbv  &eov  ixéraç,  ^-ewqwv  ôè  tovç 
h  tût  lagon,  ulvc&aç  ànioju  roïç  iâfiaaiv  v.ai  vnoôuavge 


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HIPPYS  VON  RHEGION 


451 


to  èftiyottfifiata ,  èyxa&evâwv  âk  otpiv  clôt*  iêôxêi  vnb  tût 
vqoji  aatçayaXiÇovtoç  avtov  xal  péXXovtog  ßdXXsiv  tùi  àotoa* 
yâXtoi,  lmq>a>évxa  tàv  &eôv  èq>aXéo&at  èni  tàv  yflqa  xal  ix- 
teïvoU  ov  tovg  âaxtvXovç,  œg  â*  artoßairj,  êoxeïv  avyxâfiiffaç 
tàv  %riQa  xa$3  %va  èxteivsiv  ttov  âaxtvX<ov,  irtti  âh  nâvtaç 
iÇev&vvat,  èrzsQfotijv  viv  tbv  #eov,  ei  ïti  artiottjooi  toïg  irti- 
yçâfÀfiaoi  toïg  ènl  tdfi  mvâxoiv  tôiv  xatà  tà  isoôv,  avtbg 
<T  ov  (pâfAt*  •  'oit  xolvvv  ïfirtQOO&ev  ànlotuç  [t]v  to[ï]g  o[vx] 
iovoiv  àniotoig,  %b  Xoinov  ïono  toi  (pâuev,  aniozoç  [o  &eôç]\ 
afiéçaç  ôk  ysvofiévaç  vyit]ç  an^X&e.  Die  bezeichneten  Ergän- 
zungen, die  ich  an  die  Stelle  derer  von  Kabbadias  gesetzt  habe, 
befriedigen  mich  im  letzten  Worte  selbst  nicht  ganz;  man  er- 
wartet ànlanùç  läxhjv.  Aehnlich  ist  die  folgende  Geschichte,  wo 
eine  frivole  Athenerin  sich  darüber  lustig  macht,  dass  die  Blinden 
sehend,  die  Lahmen  gehend  bloss  durch  einen  Traum  würden.  Sie 
selbst  ist  einäugig,  und  der  Gott  sagt  ihr  im  Traum  :  oti  vyiîj  ptév 
piv  TtoirjaoLy  fuo&bp  fiavzoi  viv  deqooi  àv&éfiev  dg  to  iaçoy 
vv  açyvçeov,  vrrbftvafia  tag  afia&taç,  worauf  er  sie  heilt.  Offen- 
bar ist  hier  die  Geschichte  auch  Ausdeutung  eines  Weihgeschenkes, 
obwohl  die  afta&la  in  Griechenland  gross  gewesen  sein  müsste, 
wenn  sie  jedes  geweihte  Ferkel  hätte  bedeuten  sollen.  Ein  ge- 
weihter Becher  hat  Veranlassung  zu  folgender  hübschen  Geschichte 
gegeben  (Zeile  79 — 89).  2xevo<p6çog  Big  to  la[çov  àvioj\v  in  ei 
kyévexo  tzbqi  to  ôexaotâôiov  xaténete  '  [wg  â3  à}véo%a,  avojtÇe 
toy  yvXtôv  xai  ineoxôrrei  to)  ovvtstQipfieva  oxevy  tog  à*  eî$e 
toy  xoj&tma  xateayôta  ov  o  ôeonôtag  eï&ioto  niveiv,  èXv- 
neito  xai  ovveti&ei  to)  ootgaxa  xa&iÇôfievog.  odoiirôçoç  ovv 
tig  lôojv  avtov  'tl  a>  aâXi',  e<pa,  ovvtixhjoi  toy  xû&ujva  juâ- 
tav;  tovtov  yào  ovdé  xa  o  iv  'Ertidavowt  3AoxXanibg  vyirj 
noifjoai  âvvaito.  àxovoag  tavza  o  nalç,  ovv&eiç  ta  oatoaxa 
eig  toy  yvXibv  i]ç7ie  eîg  to  uqôv,  Inù  d3  ccylxeto,  àviôi&  toy 
yvXtbv  xai  li-âtoev  vytrj  toy  xut&wva  yeyev^èvov  xai  rati  de- 
onôtai  r-çfiâvevoe  ta  noa%&évta  xaï  Xex&évta'  wç  ôh  axovo\ 
àvtfrr]xe  tût  toy  xti&iava.    Ich  habe  die  geringen  und 

sicheren  Ergänzungen  nur  bezeichnet,  wo  ich  von  Kabbadias  ab- 
weichen musste.  Das  weitaus  Merkwürdigste  ist  hierin  die  zweite 
Person  owtI&tjoi:  denn  wenn  man  sie  auch  eigentlich  bei  den 
Dorern  erwarten  musste,  so  war  sie  doch  noch  nicht  belegt,  und 
das  bei  Homer  und  sonst  im  Anschluss  an  ihn  erhaltene  hol  die 


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452 


v.  WILAM0W1TZ,  HIPPYS  VON  RHEGION 


einzige  analoge  Form,  die  es  gab.  Es  ist  hübsch,  dass  sie  zu 
Tage  tritt,  nachdem  uns  die  amerikanischen  Ausgrabungen  in  Assos 
die  dritte  Person  %aai  neben  tissai  wenigstens  für  das  Aeolische 
beschert  haben.  Besonders  belustigend  sind  zwei  zusammenbangende 
Heilungen  (Zeile  48 — 68):  [nâvâaç]oç  GeooaXoç  otiypata  tyuv 
%(ui  uetwnwt.  ovtoç  [tyxa&evôiov  oip]iv  elde,  kôôxBi  avtov 
t[at]viai  xataôrjoai  to)  otl\yfiata  6  &ebç  xa]i  xéXeo&ai  viv, 
ènel[xa  y  évitai  tov  aßdtov  [aqxXopevov  tav)  tat* lav  àv- 
&ép[€v  êlç  t]6v  vaôv.  ccftéçaç  âk  yevo[fiévaç  èÇavéata*)}  xaï 
àcptjXeto  tà[v  tai)viav  xal  tô  ptèv  nçooutrcov  [èxexâ&açto  tw]v 
anyn<x%[u)v ,  t]àv  6[è  t]aiviav  àvèih]Xë  êlç  tov  va[bv  ï%ovoav 
tà  y*)]oâuuata  tà  ex  tov  fier  w  no  v.  'Exéôajçoç  to)  Itavôâ[çàv 
atlyuata  'dX*)]aßs  not  to7ç  vnàoxovoiv.  ovtoç  Xaßojv  noQ 
Jlav[âàçov  xQWatQ\  <2oV  àv&éfiêv  ttoi  &6wi  tlç  'ErciôavQOv 
vftiç  av[tov  ovx*)]  à[n]eôîâov  tavta'  èyxa&svôuiv  àï  b*\piv 
dâe-  èâoxei  ol  6  &ê[àç)  iniotàç  èneçwtijv  viv,  d  fyoi  tivà 
XQTjfiata  nàç  Jlavââçov  cdyvav**)  av&tpa  elç  to  laçôv, 
avtoç  <J'  ov  <fâfi€v  XeXaßrjxeiv  ov&h  toiovtov  naç'  avtov, 
àXV  aïxa  vyifj  viv  notjarji***),  àv&rjoeïv  ol  eixôva  yoatpâue- 
voç'  fistà  dk  tovto  tov  &€Ôv  tàv  tov  JJavdaoov  taivlav  neçi- 
ôrjOai  neçi  ta  atiy/uatâ  ov  xaï  xéXeo&al  viv,  èneixa  èÇéXdtji 
èx  tov  aßatov,  àg>eX6fi$vov  tàv  taiviav  arzoviipao&ai  to  nçôo- 
ojrtov  and  tâç  xçâvaç  xaï  èyxatorctolÇao&ai  eiç  to  vâwç. 
afiéçaç  ôk  yevo/nivag  èÇsX&cjv  èx  tov  aßatov  tàv  taiviav 
dcpr'jXeto  tà  yçâfifiata  ovx  kxovoav,  èyxa&idàiv  de  ti$  to  vôwg 
èwQt]  tà  avtov  nçôownov  not  toïç  iâiotg  otiyuaoïv  xal  tà 
HavâctQOv  yçâ^uata  XeXaßrjxog. 

Diese  Proben  werden  genügen,  das  Interesse  zu  wecken.  Wei- 
teren Mittheilungen  von  Seiten  der  glücklichen  Finder  dürfen  wir 
mit  Zuversicht  entgegensehen. 

*)  Nur  diese  Ergänzungen  sind  von  mir;  die  andern  von  Kabbadias. 
**)  Die«  vermag  ich  nicht  au  ergänzen. 
***)  nottjaai  der  Stein.   Derselbe  acheint  noch  einen  »weiten  Fehler  zu 
enthalten.    121  träumt  ein  Blinder  idoxtt  à  »i6ç  noitX9ù>y  toîç  daxxvXotç 
âiâytiv  là  ôfifÀara  (sonst  onxlXXoi  genannt),  xoi  idiiv  xà  dérdç>rj  nçâxor 
(ôçaroV  der  Stein)  tà  Iv  xât  laçât,  à/uéçaç  dé  ytvofxévaç  vyiijç  ItfX&e. 

Güttingen,  10.  Mai. 

ULRICH  v.  WILAMOWITZ-  MÖLLENDORFF. 


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M  ISC  ELLEN. 


ARCHAISCHE  BRONCE  -  INSCHRIFT  AUS  P ALESTRINA. 

In  dem  Bulletin  de  la  société  des  antiquaires  de  France  bat 
Tor  nun  bald  zwei  Jahren  (1SS2  S.  200)  Herr  Mowat  folgende  in 
Rom  angekaufte,  dann  in  Paris  im  Besitze  des  Hrn.  Dutuit  be- 
findliche Bronce-Inschrift  publicirt: 

ORCEVIA  •  N  VMERl\ 
NATIONV  •  CRATl  A  \ 
FORTVNADIOVO-  FIUE\ 
PRIMO  •  DENIA  N 
DONOM • DED I  : 

Der  Text  ist  hier  im  Wesentlichen  nach  einem  Abklatsch  ge- 
geben, den  Herr  Mowat  ?or  Jahren  genommen  und  nunmehr,  auf 
Mommseos  Bitte,  die  Güte  gehabt  bat  einzusenden  ;  einige  zweifel- 
haft scheinende  Stellen  (besonders  Z.  3  Schluss)  hat  Herr  Mowat 
sich  die  Mühe  genommen  auf  dem  zu  diesem  Behuf  eigens  wieder- 
aufgesuchten Original  nacbzuvergleicben.  —  Die  Inschrift  stammt 
offenbar  aus  Präneste,  wo  der  sonst  seltene  Geschlechtsname  Orce- 
vius  in  älterer  Zeit  häufig  vorkommt  (C.  I.  L.  I  133-7-136.  1540. 
1541;  Bull,  deir  Inst.  1866  p;  25;  Ephem.  epigr.  I  n.  34.  83.  89; 
Petri  ni  memorie  Prenestine  p.  331  n.  20)  und  wo  die  Fortuna  Pri- 
migenia,  dargestellt  mit  dem  Iovis  puer  und  der  Juno  im  Schosse 
(Cic.  de  divin.  %  41,  85),  verehrt  wurde.,  .Mehr  als  dreissig  De* 
dicaüonsinschriften  an  die  Fortuna  Primigenia  sind  aus  Präneste 
bekannt,  darunter  zwei,  die  neben  der  Fortuna  den  Iovis  puer 
nennen,  nämlich  Fortunae1)  Iovi  pnero  ex  testamento  Treboniae 


1)  Das  Wort  Primlgenive ,  das  Gruter  nich  Jacobonius  hier  einschiebt, 
ist  nicht  überliefert. 

Hermes  XIX.  30 


454 


MISCELLEN 


Sympherusae  P.  Annius  Ilerma  heres,  I.  d.  d.  d.  (Grut.  76,  6),  und 
Fortunae  Iovis  puero ])  Primigeniae  d(onum)  d(edit)  ex  sorte  compos 
f actus  No  thus  Ruficanae  L.  f.  PlotiUae  {servus)  (Grut.  76,  7;  Orell. 
1254).  Auch  in  unserer  Inschrift  ist  Jupiter  neben  der  Fortuna 
genannt,  aber,  wie  es  scheint,  in  ganz  anderer  Weise;  wenn,  wie 
es  wahrscheinlich  ist,  Diovo  (in  Z.  3)  Genetiv  ist  für  Diovos*),  und 
wenn,  woran  kaum  zu  zweifeln  ist,  das  folgende  Wort  fileia  heisst3), 
war  Fortuna  hier  als  Tochter  des  Jupiter  bezeichnet;  ein  Novum, 
in  Betreff  dessen  Mommsen  mir  folgendes  bemerkt  'Mir  scheint', 
schreibt  er,  *dass  der  Iovis  puer  und  der  Iovis  pat  er  füglich  als 
'verschiedene  Gttttergestalten  gefasst  werden  können  und  die  For* 
4tuna,  die  jenen  auf  ihrem  mütterlichen  Schosse  hält,  wohl  zugleich 
'als  des  letzteren  Tochter  gedacht  werden  konnte.  Wenn  von  den 
'beiden  oben  angeführten  Inschriften  die  erstere  ohne  Zweifel  der 
•■Mutter  und  dem  Rinde  gesetzt  ist,  so  kann  in  der  zweiten,  da 
'die  Lesung  gesichert  ist,  puer  nur  in  der  alten  hier  formelhaft 


1)  So  haben  die  drei  mir  vorliegenden  durchaus  zuverlässigen  Abschriften 
des  lt>.  und  17.  Jahrhunderts.  Fortunae  Iovis  pueri  Primigeniae,  was 
Jacoboniug  und  nach  ihm  Grater  giebt,  mag  eine  richtige  Corrector  sein,  aber 
überliefert  ist  es  nicht 

2)  Doch  läset  sich  auch  ein  Dativ  Diovo  durch  den  auf  der  pränesti- 
nischen  Cista  Ephem.  epigraph*  I  p.  14  n.  21;  Monumenti  deW  Inst.  Villi 
Taf.  58/9  (vgl.  Annali  1873  S.  237)  vorkommenden  Nominativ  Iovos  erklären. 

3)  Ueber  diese  Form  bemerkt  Prof.  J.  Schmidt  hier  folgendes:  'Die  Schrei- 
bung fiteiai  erklärt  sich,  wenn  man  berücksichtigt,  dass  t'  vor  Vocalen  im 
•alten  wie  im  spaten  vulgären  Latein  nicht  rein  gesprochen  ist,  sich  vielmehr 
Mem  «  näherte  (s.  Coronen  II*  342,  Schuchardt  II  37  f.  III  178).  Gerade  ana 
'Präneste  haben  wir  hierfür  alte  inschriftliche  Zeugnisse:  fileai  Ephem.  epigr.  1 
(n.  17,  Taseos  Tasei  =  Oâoioç  Oaolov  n.  23,  Oveo  C.  I.  I  162  =  Ovio  I  51. 
'Halten  wir  dazu  die  umgekehrten  Schreibnngen  von  e  für  t,  deren  wenigstens 
'einige  aus  republikanischer  Zeit  datiren:  pariat  T.Bant.  C.  I.  1 197,  10,  Ce* 
Via/ta  1  490  (spätere  bei  Corssen  II*  344),  so  ergiebt  sich,  dass  e  und  i  vor 
«Vocalen  im  Volkamunde  wenig  verschieden  von  einander  gelautet  haben. 
'Zur  Bezeichnung  dieses  kurzen  zwischen  e  und  i  liegenden  monophthongeo 
'Lautes  ist  in  der  neu  gefundenen  Inschrift  ei  gebraucht  wie  in  faeeiundum 
*C.  I.  I  1223.  Analog  ist  ou  für  einen  zwischen  o  und  u  liegenden  kurzen 
•Laut  geschrieben  in  proboum  C.  I.  I  16,  vivons  1418.  Ich  darf  wohl  aach 
'darauf  verweisen,  dass  in  attischen  inschriftlichen  Schreibungen  des  vierten 
'Jahrhunderls  wie  ßaotXeia  für  ßaoiXia  (Dittenberger  Hermes  XVII  40,  Blass 
'Ausspr.1  31)  der  kurze  zwischen  t  und  i  liegende  Vocal  durch  die  Verbin- 
dung der  beiden  Grenzlaute  ausgedrückt  ist,  s.  Ztschr.  für  vergL  Sprachf. 
•XXVII  295.' 


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ARCHAISCHE  BRONCE-INSCHRIFT  ALS  PALESTRINA  455 


'beibehaltenen  Bedeutung  von  filia  gefasst  werden  (Charisius  I  p.  84 
*Keil  :  puer  et  in  feminino  sensu  antiqui  dicebant,  ut  Graeci  6  naïç 
*xaï     rialç,  ut  n.  Odyssia  vetere  u.  s.  w.),  und  es  stimmt  dann 
'diese  mit  der  unsrigen  Tüllig  übereio.  Wenn^  sonst  die  römischen 
4 Sacral inschriften  die  Verwandtschaftsverhältnisse  nicht  blos  der 
'Götter,  sondern  selbst  der  divi  zu  ignoriren  pflegen  (eine  Aus- 
nahme C  I.  L.  X  7263),  so  darf  die  formliche  Bezeichnung  der 
'pränestischen  Fortuna  als  die  Tochter  Jupiters,  so  dass  der  Vater- 
'name  zwischen  Haupt-  und  Beinamen  tritt  wie  bei  den  Menschen, 
'wohl  als  eine  Spur  davon  gelten,  wie  lebendig  und  sinnlich  diese 
'Göttergestalt  einst  den  Latinern  vorgeschwebt  hat.'  —  In  Z.  2 
nationu  («=  nationis,  vgl.  Caesarv,  C.  I.  L.  I  n.  696)  gratia1)  wird 
natio  wohl  soviel  als  suboles,  proies  sein;  wurde  ja  nach  Cicero 
a.  a.  0.  Jörns  puer  gerade  a  matribus  castissime  verehrt.  Mommsen 
hält  es  für  wahrscheinlicher,  dass  natio  hier  die  von  Festns  p.  167 
Müll,  (in  pecoribus  bonus  proventus  feturae  bona  natio  dicitur)  be- 
zeugte Bedeutung  habe.  In  diesem  Falle  gäbe  uns  die  Bronceplatte 
von  einem  von  der  reichen  Orcevia,  des  Numerius  Frau  (oder  Toch- 
ter*)) ,  für  das  Gedeihen  des  ihr  gehörigen  Viehstandes,  in  jenem 
von  einem  von  Orcevia  für  ihre  Kinder  der  Fortuna  dargebrachten 
Geschenke  Kunde. 

1)  Der  erste  Buchstabe  dieses  Wortes,  obwohl  zum  Tbeil  Udirt,  ist  doch 
deutlich  C,  nicht  O.  Der  Schreiber  dieser  Inschrift  hat  also  zwischen  C  und 
9  oicht  unterschieden,  wie  sich  dies  auch  in  Z.  4  zeigt;  denn  schwerlich 
wird  hier  die  Um  Wendung  des  C  den  verschiedenen  Laut  andeuten  sollen. 

2)  Es  ist  nicht  unmöglich,  dass  am  £nde  von  Z.  1  F  ILEA  verloren  ge- 
gangen ist  (Mowat  glaubt  tuf  dem  Origioal  die  Spur  einer  Hasia  entdeckt  zu 
haben;  der  Abklatsch  zeigt  nichts  davon).  In  diesem  Fall  wäre  Numerius 
Pränomen,  andernfalls  durfte  es  eher  als  gentilidum  sn  fassen  sein.  Der 
Vorname  Numerius,  dessen  samnitiscben  Ursprungs  man  sich  auch  in  Rom 
wohl  bewosst  war  (vgl.  Mommsen  R.  Forsch.  1,  19),  ist  in  dem  alten  Prä- 
neste nicht  anatössig,  aber  doch  bemerkens werth  ;  ein  Gentilichim  Numerius 
kommt  auch  sonst,  wenn  auch  selten,  doch  schon  in  alter  Zeit  vor. 

Berlin.  H.  DESSAÜ. 


• 


30* 


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45G 


MISCELLEN 


ZUR  CISTELLARIA  DES  PLAÜTÜS. 

L 

[Silenium]  :  Selenium. 

Der  Name  der  Liebhaberin,  welche  ihre  Eltern  wiederfindet, 
wird  in  den  Ausgaben  der  Cistellaria  Silenium  («■  SeiXriviov  oder 
2iXiqviov)  geschrieben  und  noch  Hermann  Rassow  (de  Plauti  sub- 
slantivis%  Leipzig  1S81  p.  719)  schreibt  das  Wort  mit  einem  t  in 
der  ersten  Silbe.  Schon  in  dem  Vorwort  zum  Greifswalder  Vor- 
lesuugsverzeichniss  für  das  Wintersemester  1871/2  habe  ich  Se~. 
lenium  (=* 2e Xrpiov,  Tgl.  den  griechischen  Frauennamen  2elrjvrt) 
als  die  Plautinische  Wortform  aus  den  Zeugnissen  der  Codices  A 
und  B  erwiesen.  Da  ich  inzwischen  den  Codex  E  collationirt  habe 
und  August  Luchs  die  Güte  gehabt  hat,  den  Codex  J  für  mich  zu 
vergleichen,  so  stelle  ich  die  Zeugnisse  vervollständigt  zusammen  : 

I.  In  den  Resten  des  A  ist  der  Name  nur  zweimal  erhalten  : 
I  1,  SO  und  97;  an  beiden  Stellen  ist  die  Lesung  zwar  nicht  ganz 
sicher,  aber  Selenium  wahrscheinlicher  als  Silenium. 

II.  Innerhalb  der  Plautusverse  ist  in  BEJ  viel  häufiger  e  als 
t  Oberliefert;  und  zwar  steht 

1)  in  BEJ  selenium:  II  3,86;  III  t  (selenum  E1,  silenum  E3); 
IV  2,  48  (selenium  E1,  silenium  E3).  Ferner  II  1,  47  hat  J 
*etenio%  BE1  mit  leichtem  Schreibfehler  senio,  E3  silenio. 

2)  in  BE  selenium  I  î,  80  (selenium  ist  in  E  von  erster  Hand 
aus  selemnium  verbessert),  während  JE3  silenium  schreiben. 
Aebnlich  in  B  selenium I  !,  97,  El  mit  leichtem  Schreibfehler 
selenum,  dagegen  J  silenium  und  E3  silenum, 

3)  m  E»J  selenium  I  1,  24,  während  BE3  silenium  schreiben. 

4)  in  E  selenium  I  t,  55,  während  B  silenium  und  J  silemum 
schreibt. 

III.  In  den  ScenenUberschriften  schreiben: 

1)  überl  1  SELENIV  B,  SELEN IV M  E,  SILENIVM  J.  Ausser- 
dem hat  E  hinter  dem  Argumentum  Acrostichon  in  eigener 
Zeile:  Meretricis  II  Gymnasium  et  Selennium. 

2)  über  III  1  SELENIV  M  B,  SELEN  V  (so)  El;  J  lässt  den  Na- 
men aus. 

3)  über  III  1,  9,  wo  BEJ  eine  neue  Scene  beginnen  lassen, 
SELENIV  Ei,  SELEIV  ti. 


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im  C1STELLAR1A  DES  PLAUTUS  457 


IV.  In  den  Personenbezeichnungen  lässt  die  nachfolgende 
Zusammenstellung  deutlich  die  Abstufung  des  Werthes  der  drei 
Codices  BEJ  der  sogenannten  Palatinischen  Recension  erkennen. 
Als  Personenbezeichnungen  der  Liebhaberin  wenden  nämlich  an: 

1)  der  Codex  B: 

a)  SELENIVM  I  1,91.  114. 

b)  SELEN IV  I  1,  65.  66.  73. 

c)  SELEN  I  1,  61  (vor  Mea  excrueiory).  69.  70.  74.  75.  77. 
84.  89.  96.  100.  106.  109.  116.  117.  118. 

d)  SELE  1  1,  1.  13.  19.  21  (vor  Amabo).  44  (hier  von  B* 
vergessen,  von  B2  zugefügt). 

e)  SE  III  1,9.  11.  12. 

0  SIL  1  1,  22;  so  B',  aber  schon  von  dem  mit  B1  gleich- 
zeitigen Rubricator  zu  SEL  corrigirt. 

2)  der  Codex  E: 

a)  Selen  I  1,  61  (vor  Mea  excrucior).  66. 

b)  Sei  (mit  einem  die  Abkürzung  bezeichnenden  Querstrich 
durch  das  l)  1  1,  65.  69.  70  (zweimal,  da  ein  Theil  dieses 
Verses  in  E  schon  in  I  1,  67  eingeschoben  vorkommt). 
73.  74.  75.  89.  91.  96.  100.  106.  114.  118. 

c)  Sael.  (mit  einem  Querstrich)  I  1,  117. 

d)  SILBN  I  1,  1. 

e)  Sile  (mit  einem  Querstrich)  I  1,  19. 

f)  Sil  (mit  einem  Querstrich)  1  1,  13.  21  (vor  Amabo).  22. 
44  (StL  von  E1  ausgelassen,  von  E3  zugefügt).  77  (so  wohl 
E1,  aber  Sei  mit  Abkürzungsstrich  E3,  wie  es  scheint). 
84.  109.  116. 

g)  Si  oder  aï  III  1,9.  11.  12. 

1)  Cist.  I  1,  61  hat  der  Genter  Professor  Peter  Hoffmann  folgender- 
massen  hergestellt: 

SELENIVM.  Mitera  excrucior,  méa  Gymnasium,  male  mihist, 

male  mdeeror. 

BEJ  geben  Mea  statt  Misera.  Die  Vulgate  behielt  Mea  bei,  und  gab  dieses 
"Wort  noch  der  vorher  sprechenden  Gymnasium,  mit  Veränderung  der  über- 
lieferten Personenabtheilnng.  Weise  schrieb  gewaltsam  mit  unstatthaftem 
Hiatus: 

Méa  Gymnasium,  male  excrucior,  male  mihi  ést  etc. 
Für  die  Hoflmannsche  Goujectur  sprechen  folgende  Plaulusstellen:  Mil.  IOCS; 
Trin.  103;  Cas.  It  3,  53;  Bacch.  435;  Poen.  I  2,  155;  Merc.  247.   Vgl.  auch 
Asia.  889;  Cist.  1  1,  78;  Mil.  616  f.;  und  Oscar  Scyffert  Studio  Plaulina, 
Berlin  1874  p.  8. 


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45S 


MISCELLEN 


3)  der  Codex  J: 

a)  SEL  (mit  einem  die  Abkürzung  bezeichnenden  Querstrich 
durch  das  Z):  III  1,  9.  11.  12. 

b)  SIL  (mit  einem  Querstrich):  in  der  ganzen  ersten  Scene 
des  ersten  Actes,  also:  I  1,  1.  13.  19.  21  (vor  Amabo). 
22.  44.  61  (vor  Mea  excrucior).  65.  66.  69.  70.  73.  74. 

75.  77.  84.  89.  91.  96.  100. 106.  109.  114.  116. 117. 118. 

  *  i  ' 

.  .     .  •    ■  » 

II. 

Cistellaria  IV  2,  106  f.  liest  die  Vulgate: 

Abedmus  intro.    séd  quod  nomen  (est)  tuae 
Dominai? 

106  haben  BE1  quid,  JE3  quod.  Das»  quid  mit  Pareus  zu  schrei- 
ben ist,  hat  Eduard  Becker  in  meinen  'Studien'  I  171  richtig  an- 
gemerkt. Aber  die  Stellung  des  in  B  EJ  fehlenden  est  ist  kaum 
die  richtige.  Vgl.  die  Versschlüsse:  PseuaV  639  Bacch.  19) 
quicqiiid  est  nomén  tibi;  Pseud.  637  id  ést  nomen  mihi;  Stich.  239 
nön  id  ést  nomen  mihi;  Trio.  889  'Pdx*  id  ést  nomen  mihi.  Also 
wird  auch  Cist.  IV  2,  106  zu  schreiben  sein:  séd  quid  (est)  no- 
mén tuai  Dominât?  Die  richtige  Stellung  gab  dem  Worte  est 
stillschweigend  schon  Bothe  in  der  Ausgabe  von  1809,  schrieb  aber 
fälschlich  quod;  Weise  kehrte  unrichtig  zur  Wortstellung  der  Vul- 
gate zurück. 

Strassburg  i.  E.  W.  ST0DEMUND. 


DER  GOTTORFER  CODEX  DER  NOTITIA 

DIGNITATUM. 

Bei  dem  Stande  unserer  kritischen  Ueberlieferung  der  Notitia 
Dignitatum1)  wird  jede  Kunde  einer  noch  nicht  benutzten  Hand- 
schrift besonderes  Interesse  beanspruchen  dürfen. 



;  * 

1)  Vgl.  die  eindringenden  und  scharfsinnigen  Untersuchungen  won  Otto 
Se  eck:  Quaesb'ones  de  V.  D.  (Berolini  1872.  8°)  und  Zur  Kritik  der  N.  D. 
(Hermes  IX  217  ff.  1S75),  sowie  seine  Ausgabe  der  JV.  D.  (Berolini  1976.  8°). 


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DER  GOTTORFER  CODEX  DER  NÖTITIA  DIGNITATUM  459 

Die  viel  gerühmte  Gottorf  er  Bibliothek,  gestiftet  1606  durch 
Herzog  Johann  Adolph,  enthielt  neben  anderen  werthvollen  Manu- 

scripten  auch  einen  Codex  der  Notifia  Dignitatum.  Er  ist  in  dem 
Handschriftenkatalog  des  letzten  Gottorf  er  Bibliothekars  Johann 
Pechlin  d.  d.  Gottorp  13.  Jun.  1707  unter  Repoait.1,  Series  IV, 
.Nr.  11  folgendennassen  verzeichnet: 

Effigies  dignitatum  imperii.') 

Als  die  Got  torfer  Bibliothek  1749  nach  Kopenhagen  über- 
geführt ward,  kam  der  Codex' in  die  Alte  Königliche  Sammlung. 
Sein  Vorhandensein  wird  durch  Erichsens  'Udsigt'  bezeugt,  wo 
er  deutlicher,  als  in  dem  Pechlin  sc  hen  Katalog,  und  in  nicht  miss- 
lUTerstehender  Weise  gekennzeichnet  ist: 

Effigies  notitiae  dignitatum  utriusque  im- 
peril,  variis  coloribus pictae,  cum  inscr ip tionibus, 
Fol.  min.*) 

Trotzdem  ist  der  Gottorfer  Codex  nicht  nur  Böcking,  sondern 
auch  dem  neuesten  Kritiker  und  Herausgeber  der  N.  Z>.  unbekannt 
geblieben.  Selbst  Madvig  gedenkt  seiner  nicht.3)  Durch  die  Li- 
beralität der  Kopenhagener  Bibliothekverwaltung  bin  ich  in  den 
Stand  gesetzt,  eine  genauere  Beschreibung  zu  liefern. 

Der  Codex,  Nr.  498  der  alten  Königlichen  Sammlung,  kleinen 
Foliofonnals,  in  weisses,  goldgepresstes  Pergament  mit  Goldschnitt 
gebunden,  ist  auf  Papier  geschrieben  und  stammt  frühestens  aus 
dem  XVI.  Jahrhundert  Auf  dem  Rücken  ist  oben  der  Titel  auf- 
geklebt: Effigies  Notitiae  Dignitatum  /torn;  Imp:  Dem  entsprechend 
enthält  der  Band  leider  nicht  den  Text,  sondern  nur  die  gemalten 
Bilder  (Insignien)  mit  den  betreffenden  Inschriften. 

Die  beiden  ersten  Bilder  gehören  zu  den  Vorstücken  der  N.  D., 
den  Beschreibungen  Roms  und  Konstantinopels. *)  Hier- 
auf folgen  die  Bilder  zur  N.  D.  Sie  sind  vollzählig  vorhanden  (89) 5), 


1)  Siehe  meine  demnächst  erscheinende  Schrift  'Die  Klosterbibliothek  zu 
Bordesfaolin  und  die  Gottorfer  Bibliothek'  S.  $4  ff.,  96. 

2)  John  Erichsen,  Udsigt  over  den  garnie  Manuscript- Sämling  i  det  store 
Koogelige  Bibliothek.   KiobeuDavn  17Sfi,  S°.  S.  80. 

3)  J.K.  Madiig,  Verfassung  und  Verwaltung  des  Römischen  Staates]  5S5 
und  n  143«.  18S1-&2. 

4)  Bôckiog,  üeber  die  N.  D.  Bonn  1334.  S.  29.  30.  35.  Seecks  Aus- 
gabe S.  229. 

5)  BocWng  a.  a.  0.  S.  33. 


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460  MISCELLEN 

weichen  aber  in  der  Anordnung  sowohl  von  Bookings,  als  auch 
von  Seecks  Ausgabe  ab  und  laufen  zur  Notitia  Orientis  und  zur 
Notüia  Occidents  bunt  durcheinander.  Ihre  Reihenfolge  veran- 
schaulicht die  nachstehende  Uebersichtstafel  im  Anschluss  an 
Seecks  Capitelzählung. 


1- 

-22 

— — 

Or.  HI— XXI 

23 

XV            V  V  «  TW 

Oc.  XXVI 

24, 

25 

XX  Y  III,  XXIX 

26 

BS 

XXIV 

27 

XXVII 

28- 

-34 

XXX— XXXVI 

35, 

36 

Or.  XXXV,  XXXVI 

37- 

-45 

XXXVill— XLV 

Af\  ßü 

Oc.  1I-XX11I 

70 

XXV 

71- 

-78 

Or.  XXU-XXXI 

79 

XXXIV 

80 

XXXVll 

61, 

82 

XXXII,  XXXIII 

83- 

-89 

Oc.  XXXVll— XLV. 

Nach  fünf  leeren  Blättern  sind  noch  zwölf  Bilder  angehängt, 
welche  sich  auf  den  Tractat  De  rebus  bellicis  (Böcking,  lieber  die 
N.  D.  S.  26  ff.,  36  ff.)  beziehen.  Ich  gebe  ihre  Ueberschriflen  mit 
Verweisen  auf  Böckings  Beschreibung  und  auf  den  Anhang  zu  der 
letzten  Ausgabe  der  JV.  D.  von  G.  Pancirolus  (Genevae  1623.  fol.). 

1)  THORACOMACIIVS  (Pancirolus  p.  35); 

2)  ASCOGEFHVS  (Pane.  p.  36); 

3)  Liburna  (Pane.  p.  37,  Bock.  S.  37  Note  4); 

4)  BALISTA  FVLM INALIS  (Pane.  p.  38); 

5)  Comtnodae  auctoritatis  uariae  priscor.  monetae  (Pane.  p.  25, 
Bock.  lit.  t,  a  S.  26); 

6)  Felix  inchoatio  sacrae  dininaeque  monetae  (Pane.  p.  27,  Böck. 
lit-  i,  €  S.  27); 

7)  Balista  quadrirotis  (Pane.  p.  29,  Böck.  S.  37  Note  6); 

8)  Tichodifrns  ch'peocentrus  (Pane.  p.  30,  Böck.  S.  37  Note  5); 

9)  Plumbala  et  tribulala  Plumbata  mamilkta  (Pane.  p.  31,  Böck. 
S.  37  Note  7); 

10)  Cutrus  Drepanus  (Pane.  p.  32,  Böck.  S.  37  Note  8); 


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DER  GOTTORFER  CODEX  DER  NOT1TIA  D1GNITATUM  461 

1 1)  Currodrepanus  singularis  (Pane,  p.  33,  Böck.  S,  37  Note  9); 

12)  Currodrepanus  cliptatus  (Pane.  p.  34,  Böck.  S.  38  Note  1). 

Kiel.  EMIL  STEFFENHAGEN. 


AVSONII  EPISTVLA  X1L 

Carmen  graecolatinum  quod  Ausooius  ad  Axium  Paulum  dedit 
Scaliger  quominus  eraendaret  eo  praepeditus  est  quod  libris  tantum 
utebatur  truncatis.  qui  nuper  et  inlegrius  edidit  et  eraendatius, 
Carolus  Schenkelius,  recenlissimos  aliquot  codices  adhibuil,  inter 
quos  unus  M(agliabeccbianus)  ab  interpolalione  fere  liber  est, 
quae  T(ilianum)  penitus  corrupit.  ceteros  qui  rimari  cupierit, 
Schenkelium  adeat.  quodsi  ipse  archetypus  superesset,  a  quo 
omnia  haec  saeculi  XV  exemplaria  repetenda  sunt,  emendationibus 
supersedere  possemus,  sed  ipsa  lectio  negotium  ulique  facesseret. 
hodie  si  quis  Ausonio  vitia  et  sermonis  (12.  34)  et  meosurae  (10. 
20.  26.  36)  et  numerorum  (31.  41)  eripere  velit,  efficiat  id  qui- 
dem  baud  difficulté!*,  sed  siquid  scitu  dignum  carmini  inest,  mihi 
baec  potissimum  vitia  esse  videntur.  aut  fallor  enim,  aut  recte 
intellect  apices  lilterulaeque  id  ipsum  praebent,  quod  Ausonius 
titubanti  sane  neque  sollerti  manu  edolaverat. 

quae  perspexisse  mihi  videor  commodissime  proponuntur  re- 
petilo  ipso  carmine,  cui  gravissima  quaeque  e  Schenkeiii  adnota- 
tione  subieci.  multa  verba  facere  ut  omnino  fugio  ita  in  his  ineptiis 
religionis  foret,  quas  quod  studiosius  tractavi  atque  adeo  aliorum 
oculis  subicio,  venia  potius  petenda  est. 

AYZON102  TlAYAill 

'ElXaôttfç  titioxov  Movotjç  Latiaeque  camenae 
"AÇiov  Avoôvtos  sermone  adludo  bilinguL 

Musae,  quid  faeimus?  %L  xevaloiv  iq>3  ilnlotv  avtats 
hidimus  ày>Qaô(r)Oiv  iv  rjftatt  mçâoxovitçl 

1  fittozov  T,  Schenkl   /juiZa>v  (M?)  volgo.     2  *AU?  Seal,  vulgo. 
4  exprimit  Tbeocriti  versam  Wir.  2  «i  äi  no&tvyuç  iv  y/uau  yr,çûoxovoiv, 
•icut  epist.  11,  33  Q^toQtxbr  daij/i«  scripsil  propter  Theocriti  Ja'qpr.  56, 
quod  détériores  serviront;  M  Mapa  habet;  Schenkl  cum  vulgata  ^toqixmv, 
de  sua  coniectara  ti  &{a/*«  male  edidit. 


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462 


MISCELLEiN 


5  ~avtOvixoïç  campoioty,  ortov  xçvog  o^v  nâçeottv, 
erratnue  gtlidoTçofieçoi  xal  frigidojttjxtoi 
J7i6çuW  *q>evo7iioxâfiio>  &eçânovreç  inertes, 
narra  <P  fyei  nayetôç  tê  pedum  xal  ßQvyfibg  odôvtw, 
&al7iœçrj  quia  nulla  focov  %iovu>deï  x^Qïit 

10  et  duplicant  frigus  tpvxçà  carmina  (xrjtiôioyteç. 
àçxôiuvoç  â3  aça  ftrjvi  vi(p  Ianov  te  calendar 
primitias  TLavXtp  nostrae  nêu\ptafte&'  âot<%. 
Mri}iiQOVYYi$  xç7]de(4vox6nov  n  oit  cant  tea  téxva, 
èvvia  verbosae  pinnoatéqjavoi  te  pueUae, 

15  ïl&até  fioi  noXvrisae  km,  scurrwôea  noXrnr^, 
frontibus  vfietéçaiç  ntéçtvov  praeferte  triumphum. 
tfiâg  yàç  xaXéu>  salsootixonugonoqtrjg, 
Tlavhf)  èqyaçtiôooaLte  fiefiiy^evoßÖQßaQOv  wâijv 
ov  yâq  poi  &éf*iç  èotlv  in  hac  regione  fiévovti 

20  "AÇtov  ab  nostris  èfiiêevéa  ehat  xa^vaig. 

xeïvog  (uoi  nâvtuiv  fiétoxog,  gui  séria  nostra, 
•    qui  ioca  naytodan^  novit  tractare  ïtaXaiotQi]. 
xal  vvv  sepositus  fitovaxty  lw  rure  Kgeßtwov 
àaxaqpvho  èvl  XÛQV  na^  &v(iaXyéa  Xèayriv, 

25  ovte  qyiXoiç  ètâçotç  nec  mensae  accommodus  uîli 
otia  &eXÇiv6oig  aeger  avfifiéfiqyetai  Moioaiç. 

iam  satis,  <Z  q>iXe  IlavXe,  nôvtov  anerreiQi^fiev 
ïv  te  fonp  causatç  te  xal  ingrat  a  toi  xa&éâçaiç, 
§t]tOQixo1ç%  ludoioi,  xal  enXero  ovôkv  ovetaç. 

5  onov  Sehenkl  :  onoi  M  dett  om  T.  afyaNeCTIN  M  dett,  am.  T. 
nàçtmiv  incertum.  6  frigidopoeU  8  KPOICMOC  M,  xqiot  interpolât 
T;  fuerat  BPOIGMOC  cf.  evang.  Matth.  25,  30  èxû  Uzm  o  xhw&fAOÇ  tat 
b  ßovyfxog  zwy  hdôyioiv.  9  focov  :  yoxiy  M.  dett.  ntXtt  interpolât  T. 
XIOHCDPH  M  ceteris  oroissU.  12  neMi^eO  AOIAeC  M,  ntpV"»  f«- 
Xottâtç  interpolât  T,  nipxpujity  àotfijc  Sehenkl.  13  noXvxXtjriya  interpo- 
lât T.  14  xQiyyocttçpavoi  T,  Ausoniut  fabulae  tum  pervulgatae  notitia 
adeo  gestit,  ut  graece  eandem  signified  v.  16,  quem  rectius  omisùset. 
15  iXtartpoy  M,  ty$a  rc  pot  T.  noXvrisae  tnyC  xovçotâea  M,  noXv.... 
tnt  xovooiâta  T.  17  YMATAPKAMeCDCAICOCTIXOHYeOTlOHTHC  M, 
T  nihil  ultra  vfiaraQ  et  atfoy,  Sehenkl  i'piâf  yâç  et  Tio^rifc  adsjnovit, 
saUoCTixov  unus  e  dett.  18  itpaofiéaoaji  M,  iqpaofÂÔÇui*.  coir.  ScJieokt. 
fitfHyptyoßvooy  M,  (*ffiiytutyo  T,  corr.  Peiper.  20  fy&  M,  twe  T. 
26  otia  M,  om  a».  T.  AeTePCYMM6N*eOT  Al 
aeger  avfifxifxtfeto  Sehenkl.  28  ingrata  6<r  tKAeHXtfmtc  M,  ingrata  & 
ixa9tjttQatç  T:  corr.  Scaliger. 


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AYSOMI  EPISTVLA  XII 


463 


SO  àXX'  tjârj  xeïvoç  piv  artoç  iuvenaUoç  iôçcùç 
Ixx^tioi  neXéiov,  TQOfueçrj  âk  nâçeojt  setiectus. 
%a\  minus  in  sumptum  âanâvrjç  levis  area  minist  rat. 
ov  yàç  exei  anâXafivoç  avrjç  quaestatâea  lucrov, 
TtXêiPixbç  ovte  yéotov  xqvosov  xeoàitetca  (Atad-ôv.  ■ 

35  aequanimus  quodsi  fueris  et  f  no»za  fieXwôeit 
malueris,  XrjSrj  nôvov  ïooexai  rjêh  nsvêlqç. 
xelvo  âe  TtaynâXXunov,  ta  omnibus  undique  Musis 
avv  (pllqt  aequaevoqne  reûv  ovvonâovt  fiovodv 
frvfxov  omt}xefiévov  solacia  bîanda  requiras.         •;'  • 

40  Aie  erit  et  fructus  Jrjfir}%eQOç  ayXaoxâçrtov, 
fy&ù  trvsç  &aXeooi,  nolvxctvôêa  pocula  'dv&a 
xtovàv,  eï  xe  &éXoiç,  véxtccç  vinoio  bonoio: 
ambo  igitur  nostrae  naça&éX^ofiey  otia  vitae, 
dum  res  et  aetas  et  sororum 

45  vTjfiaTa  TzoçqyvQea  nXér/.r\xat. 

* 

31  zçoptçr,  Xtna  pecti  M,  rçofttQti  ßXtufia  T.  32  danaC  M,  Ja- 
ntvaC  T.  33  oSt*  Ùq':  corr.  Pulmannus.  xodiCTCDAe«AoYCPoHMOH 
M,  om.  T,  LVCRON  habet  unus  e  detl,  addilo  MON  supra  versu.  corr. 
Schenkl.  34  oPYCOHKGPazeTeMOIN  M,  aPYCeONKeP««ZeTeNOIX 
uaus  e  dett  om.  T.  ultima  incerla  sunt.  35  6T  M,  6C  T  dett.  in  ceteris 
conspirant  (pyXaidttv  T),  quae  non  ex.lrico.  nâvxa  (jtâX*  évâiir  Scaliger, 
quod  Schenkl  ila  recipit  ut  mal*  (sic)  scribat.  obversabatur  iam  in  hoc  versu 
scribendo  Horaliauum  carmen  II  3  Ausonio.  3 S  CYN$\ctytatqvyoqvt  M, 
Ct-K  q>iâXrt  ôtquevoque  T  dett.  {voque  T  om.);  rtu)r,  M  dclt.  om.  T. 
41  tr&*  ov  tâXaçiot  T;  t*eX  M,  ly&a  T  dett.  42  xnçr,rtT}  M.  43  nttçec- 
&iXaio/u*y  M,  naçaXXà^oufy  interpolai  T.  45  noçyvpoq  M,  noç<pvçta  T1, 
noçfVQtoç  T*;  uaexerar  M,  nUxtim  T. 

Gnttingae  Non.  Mai. 

V.  de  WIL AMOWITZ  -  MOELLENDORFF. 


EAEY0EPION  YAÎÎR 

Antiphanes  (Athen.  III  123)  liess  eine  Sclavin  sagen,  'wenn 
ich  das  und  das  nicht  thue,  itqôérvoâ1  vôioç  rzioif.u  kXEv&iotov\ 
d.  h.  'will  ich  nie  den  Trunk  der  Freiheit  thun\  Casaubonus  und 
Meineke  haben  die  Redensart  belegt,  namentlich  mit  der  Angabe 
des  Atücisten  Pausanias  bei  Eustathius  zu  v  408  h  "Aoyei  Kv- 


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464 


MISCELLEN 


vâôoa  xçfivr},  ïniov  ol  èlev&eçovfièvoit  %&tv  %b  h  Kv- 

yccôça  ilsv&éçioy  vdcoç  naooiftiaxutg  kni  xrg  xav*  klwdtoiay 
Çtjrjç'  ixkrj&ri  ôè  oviioç  fj  fa&eloa  x(»/>t/  ètà  to  xvva,  qxtol, 
tavtf)  ôiadoâvai  worctQ  xai  to  Kvvôcagyeg  ànb  xvvbg  açyov 
u.  s.  w.  Nicht  unmittelbar  aus  derselben  Vorlage  (d.  b.  Pausanias), 
aber  im  Grunde  aus  derselben  üeberlieferung  hat  Hesych  die  Glosse 
ilev&êoov  (d.  i.  IXtv&tQiov;  so  hat  aber  Hesych,  wie  die  Buch- 
stabenfolge zeigt ,  nicht  mehr  geschrieben)  v6u)q'  iv  "Aqyu  anb 
tTjÇ  ovvayilaç  (d.  i.  Kvvââçaç)  nivovot  xQrjvrjç  (ot)  iXevSeçoi- 
ftevot  taiv  oixEJUJv  âià  jo  xai  rbv  KtQßiQOv  xvva  tavtjj  dia~ 
âoâvai  xai  èlev&ëQto$fj*ai.  In  Argos  also  thaten  die  Freige- 
lassenen den  ersten  freien  Trunk  aus  einer  bestimmten  Quelle,  die 
Kynadra  hiess;  die  Etymologie  braucht  uns  nicht  zu  beirren. 

Pausanias  der  Perieget  berichtet  11  17  Mvxrjvwv  ôk  h  clqi~ 
oteçif  nivts  ànixu  xal  dexa  oxàèia  %b  'fiçaïoy  $tï  âè  xatà 
lïjV  bôov  vâwQ 'Ektv&éçiov  xahovfAevov  XQwvtai  à  avtif  nçôç 
xa&ctçoia  al  neoi  %b  Uçbv  xai  uov  &voiwy  lg  tag  aitogQi^ 
tovg.  Wer  diese  Ueberlieferungen  ganz  gesondert  halten  will,  der 
kann  für  Argos  zwei  Quellen  annehmen,  die  Kynadra,  aus  der  die 
Freigelassenen  das  iXivÜtoiov  väuto  tranken,  und  das  'Elevâéçio) 
vôatç  beim  Heraion,  das  zu  heiligen  Zwecken  verwandt  ward.  Da 
nun  aber  Hauptmann  Steffen  (dessen  wunderschöne  Aufnahme  My- 
kenes,  durch  die  für  die  Geschichte  der  Argolis  manches  Rathsei 
gelost,  manches  auch  geknüpft  wird,  mich  auf  diese  kleine  Beob- 
achtung gebracht  hat)  in  der  Nähe  des  Heraion  eine  antik  gefasste 
Quelle  gefunden  hat,  so  wird  man  ihm  beistimmen  müssen,  wenn 
er  Kynadra  und  'Elev&éoiov  vêcog  identiflcirt,  wie  das  auch  Cor- 
tius  (Peloponn.  11  400)  gethan  hatte.  Dann  ist  aber  ein  weiterer 
Schluss  unabweisbar. .  Der  Atticist  Pausanias  zeigt,  dass  weder  die 
Quelle  noch  ihr  Wasser  den  Namen  *Eltv$ioiov  führte,  iUv$è- 
Qiov  heisst  nur  das  Wasser,  welches  die  llev&eçoî/uevoi  daraus 
trinken.  Folglich  hat  der  Perieget  Pausanias  dieselbe  Angabe 
vorgefunden  wie  sein  gelehrter  Namensvetter,  aber  das  Versehen 
begangen,  aus  der  sprüchwürtlichen  Redensart  einen  Eigennamen 
zu  machen  und  den  wirklichen  Namen  zu  unterdrücken,  wobei 
dann  noch  die  Quelle  zu  einem  vöwq  ward.  Mit  andern  Worten, 
der  Perieget  benutzt  eine  schriftliche  Vorlage. 

Von  dem  Militär  ist  nicht  zu  erwarten,  dass  er  von  dem  com- 
pilatorischen  Charakter  der  periegeti scheu  Hauptquelle  Kenntniss 


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EAEYQEPION  YJP-P 


465 


habe:  de d Doch  ist  ihm,  weil  er  unbefangen  war,  befremdlich  ge- 
wesen, was  alles  Pausa  nias  scheinbar  aus  unmittelbarer  Renntniss 
berichtet  (S.  10).  Von  dem  Militär  ist  ebensowenig  zu  erwarten, 
dass  er  wisse,  wo  die  attischen  Tragiker  die  Königsburg  der  Atrtden 
hin  verlegen,  nämlich  nach  Argos,  und  so  wird  er  genöthigt,  dem 
Aiscbylos  Verwirrung  zuzuschreiben  (S.  20).  Auch  dass  er  *Hesych 
u.  d.  W/  auflöst  'Hesych  und  das  Wort'  (S.  41),  ist  durchaus  ver- 
zeihlich. Aber  auch  der  Wunsch  ist  wohl  verzeihlich,  dass  der 
Milidr,  der  unserer  Wissenschaft  in  so  ausgezeichneter  Weise  För- 
derung leibt,  einen  philologischen  Beiralh  fände,  der  ihn  vor  sol- 
chen geringfügigen,  aber  doch  bässlichen  Dingen  bewahrte  und 
gegenober  den  Quellen  nicht  in  einem  Aberglauben  hielte,  der  auch 
für  die  unbefangene  Auffassung  dessen,  was  das  Terrain  selbst 
lehrt,  nur  hemmend  wirkt. 

Göltingen,  den  15.  März. 

U.  v.  W1LAMO  WITZ  -  MÖLLENDORFF. 

■ 


ZU  CICERO  DE  SENECTÜTE. 

Cicero  preist  (Cat.  m.  5,  14)  den  Ennius,  der  als  Siebzig- 
jähriger die  Beschwerden  des  Alters  und  der  Armuth  gern  trug, 
nach  seinen  eigenen  Worten  mit  dem  Vergleiche: 

sicut  fort  is  eqrnis,  spatio  qui  saepe  siipremo 
vicit  Olympia,  nunc  senio  conféctus  quiescit. 
Wie  der  Dichter  in  einem  vorhergehenden  oder  folgenden  Verse 
seine  Person  bezeichnet  habe,  kann  nicht  mehr  festgestellt  werden. 
Dass  die  in  den  Worten  nunc  stnio  confectus  quiescit  nicht  ent- 
haltene grammatische  Bezeichnung  des  Subjectes  in  den  citirten 
Versen  selbst  zu  finden  sei  und  hergestellt  werden  mtlsse,  nimmt 
Bährens  an,  der  kic  ut  aus  sind  macht  (s.  Fleckeisens  Jahrbücher, 
Jahrg.  1882,  S.  402),  und  war  auch  die  Voraussetzung  Cobets, 
der  quiesco  vermuthete.  Der  Autor  kann  aber  auch  die  Worte  des 
Dichters,  auf  die  es  ihm  des  Vergleiches  wegen  ankam,  hinge- 
schrieben haben  ohne  sich  um  die  Ungenauigkeit  zu  kümmern, 
auf  die  man  des  vorangehenden  quod  non  fecit  is,  quem  modo 
diximus,  Ennius  wegen  kein  Gewicht  legen  darf.  Diese  Mög- 
lichkeit ist  nicht  ausgeschlossen,  um  so  weniger  als  die  flüchtige 


466 


MISCELLEN 


Abfassung  der  kleinen  Schrift  uns  noch  andere  Mängel  und  Fehler 
entschuldigen  muss  (vgl.  Lütjohann  im  Rhein.  Mus.  Bd.  37  S.  496  ff.). 
Bührens  empûeblt  seine  Conjectur  auch  mit  einem  Hinweis  auf  den 
nächsten  Satz  equi  fortis  et  victoris  senectuti  comparât  mam,  der,  wie 
er  meint,  den  Versen  des  Ennius  nicht  unnütz  folge»  weil  die  in  hie 
liegende,  etwas  versteckte  Andeutung  der  Person  eine  Erklärung 
?eranlasst  habe,  und  demgetoäss  auch  mit  Hinweis  auf  Brut.  18,  71 
'ante  hunc'  ait  ipse  de  se  [Ennius  setzt  Bährens  dazu]  nec  menlitur  in 
gloriando.  Es  ist  jedoch  kaum  zu  verkennen,  dass  jener  Satz  nicht 
aus  dem  von  Bährens  angegebenen  Grunde  hinzugefügt  ist,  sondern 
zur  Erklärung  des  von  Ennius  gebrauchten  Vergleiches.  Dass  eine 
solche  Erklärung  nicht  nöthig  ist,  dass  sie  ganz  überflüssig  er- 
scheint, kann  an  der  Tbatsache  nichts  ändern.  Es  fragt  sich  dann 
eben  nur,  ob  Cicero  etwa  sonst  noch  einen  in  poetischer  Form 
mitgetheilten  Vergleich  durch  trockene  Wiederholung  desselben  zu 
erklären  sucht.  Ich  kann  dies  auch  in  sorgfältiger  abgefassten 
Schriften  nicht  finden  (s.  de  fin.  2,  32,  106  und  4,  23,  62.  de  deor. 
nat.  3,  30,  75.  Lael.  25,  93)  und  selbstverständlich  nirgends  in  den 
Briefen,  wo  er  mit  allerlei  Schmuck  der  Rede  spielt.  Sehr  hübsch 
durchgeführt  ist  der  Vergleich  epist.  1,  9,  19.  Uo  geschickte  Be- 
handlung eines  bildlichen  Ausdruckes,  einer  Dichterstelle  als  Bei- 
spiel in  rhetorischen  Schriften  zeigt  unser  Text  durch  den  Beleh- 
rungseifer pedantischer  Erklärer  Brut.  15,  59  und  de  or.  3,  42,  167, 
wo  Schütz  und  Bake  (vgl.  Kayser  in  der  adn.  crit.)  schon  das 
Richtige  gethan  haben.  Die  leichte,  elegante  Manier,  die  Darstel- 
lung durch  eingestreute  Dichterworte  zu  zieren,  würde  natürlich 
nicht  so  ansprechend  auf  uns  wirken  können,  wenn  Cicero  dem 
Leser  nicht  sehr  oft  überlassen  hätte,  den  klaren  Gedaoken  einer 
schönen  Stelle  selbst  nachzudenken.  Und  wie  es  scheint,  lässt  er 
nicht  selten  und  nicht  unabsichtlich  seinen  Lesern  etwas  zu  suchen 
übrig:  de  or.  2,  44,  187  den  Namen  des  'bonus  poeta\  de  off. 
3,  21,  82  den  Namen  des  Eteocles  oder  des  Euripides  bei  der  Be- 
sprechung einer  Stelle  aus  den  Pboenissen,  de  divin.  1,  36,  80  die 
Bezeichnung  der  Hesiona,  der  Mutter  desTeucer,  de  divin.  2,55,112 
die  Ergänzung  von  Aussprüchen  der  Cassandra,  die  nur  mit  dem 
Versanfang  kurz  und  unvollständig  angedeutet  sind  u.  s.  w.  Wie- 
derholt er  einzelne  Worte,  so  geschieht  es  nicht  sowohl  zur  Er- 
läuterung, obgleich  dies  nicht  ausgeschlossen  ist  (z,  B.  bei.  Orakel- 
sprüchen, de  divin.  2,  56, 115),  sondern  vielmehr  auf  lebhafte  Weise 


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ZU  CICERO  DB  SENECTITE 


467 


des  Nachdruckes  wegen,  wenn  es  ihm  um  schlagende  Folgerung 
oder  um  Bestätigung  zu  tbun  ist  (Tute.  disp.  3,  27,  65.  de  divin. 
2,  39,  82.  de  réf.  I,  41,  64.  Brut.  15,  58).  Den  Satz  equi  fortis  et 
vicions  senectoti  comparât  suam  dagegen  kann  man  höchstens  als 
eine  unatthige  Parenthese  dulden.  Streicht  man  ihn,  so  tritt  erst 
das  Ganze,  der  Name  und  das  Citat  mit  dem  Relativsatze  quem 
quidem  probe  memimsse  potestis  in  unmittelbaren  natürlichen  Zu- 
sammenhang. Demnach  sind  die  erklärenden  Worte  als  eine  Be- 
merkung zu  behandeln,  die  von  einem  aufmerksamen  und  im  Aus- 
druck recht  gewandten  Leser  an  den  Rand  geschrieben  wurde  und 
später  aus  Versehen  in  den  Text  kam.  Wie  alt  der  Zusatz  sein 
mag,  ist  vielleicht  aus  einer  Vergleichung  mehrerer  Zusätze,  die 
auch  nicht  schlecht  geschrieben  sind,  z.  B.  der  Uebersetzuog  der 
stoischen  naçâôo^a  in  den  Ueberschriften  der  Capitel  u.  a.  m.,  zu 
schliessen.  Zu  berücksichtigen  wäre  dabei  die  Beobachtung  von 
Baiter  praef.  vol.  VIII  p.  v  über  das  Alter  von  Interpolationen  in 
den  Büchern  von  den  Pflichten. 

Jena.   KARL  LINCKE. 

DER  WAGEN  DER  NACHT. 

Tß  wf  ItQCt, 

ctfç  fxaxçbv  irr 7t sv ua  âtantsiç 
ccoreçosiâéa  voira  ôiçpçsvova*  ai&içoç  loàç 
tov  osfivotorsov  oV  'OXvfiftov  (Eur.Andr.fr.  114). 
Nichts  stände  an  sich  der  Annahme  im  Wege,  dass  Euripides 
das  grossartige  Bild  der  auf  ihrem  Gespann  langsam  dahinfahren- 
den  Nacht  selbst  erfunden  habe.  Aber  die  Monumente  lehren, 
dass  er  darin  nur  einer  im  fünften  Jahrhundert  in  Athen  allge- 
mein bekannten,  vielleicht  von  der  Kunst  zuerst  geschaffenen  Vor- 
stellung folgte.  Auf  dem  Deckel  einer  von  F.  Winter  in  dem 
Bonner  Tirocinium  philologicum  S.  71  publicirten  attischen  Pyxis  des 
britischen  Museums  ist  eine  auf  einem  Viergespann  fahrende  ge- 
flügelte Frau  dargestellt;  ausserdem  —  ob  voranreitend  oder  folgend, 
muss  zunächst  unentschieden  bleiben  —  Selene  auf  ihrem  Ross. 
Winter  bat  das  Verdienst,  früheren  Besprechungen  gegenüber,  die 
Männlichkeit  der  Flügelügur  und  die  Unmöglichkeit  der  Bezeich- 
nung als  Helios  gebührend  hervorgehoben  zu  haben.  Er  selbst 
nennt  die  Figur  Eos,  was  an  sich  möglich  ist  ;  allein  der  Vergleich 


468 


MISCELLEN 


mit  der  schonen  Pyxis  Sabouroff  (Furtwängler  Sammlung  Sabouroff 
Ta  f.  63)  nOthigt  zu  einer  anderen  Benennung.  Dort  finden  wir 
(iieselben  beiden  Frauenfiguren,  wie  auf  der  Londoner  Pyxis,  nur 
in  etwas  veränderter  Haltung,  ausserdem  aber  den  aufsteigenden 
Helios.  Furtwängler  deutet  die  beiden  Frauenfiguren  auf  Selene  und 
Eos.  4 Voran  stürmen',  sagt  er,  4die  vier  Rosse  der  Eos1),  die  selbst 
in  geflügelter  Gestalt  auf  dem  Wagen  steht  .  .  .  .  hinter  ihr  sind 

einige  Sterne  angedeutet  es  folgt  die  ruhig  reitende  Selene.' 

Allein  Selene  kann  unmöglich  zwischen  Eos  und  Helios  einge- 
schoben werden;  vielmehr  ist  ohne  Weiteres  klar,  dass  die  Flügel- 
flgur  die  Nacht  ist»  Beim  Aufsteigen  der  Sonne  ist  ihr  Reich  zu 
Ende;  sie  treibt  daher  ihr  Gespann  zur  Eile  an,  wahrend  Selene, 
die  noch  einige  Zeit  am  Horizont  verwerten  darf,  sich  scheu  nach 
Helios  umblickt,  ein  Motiv,  das  Übrigens,  wie  so  vieles  Attische, 
auf  dem  pergamenischen  Altar  wiederkehrt. 

Auch  auf  der  cumanischen  Hydria  des  Neapler  Museums  (Hey- 
demann  RaccoUa  cumana  157,  abgeb.  Fiorelli  Vast  Cumani  VF. 
Bull.  nap.  n.  s.  V  10,  9)  wird  man  in  der  vor  Helios  herfahrenden 
Flögelfigur,  hinter  der  die  Sterne  ins  Meer  tauchen,  unbedenklich 
Nyx  erkennen.  Selene ,  wie  die  ihr  vorausfahrende  Figur  längst 
richtig  benannt  ist,  hat  diesmal  ihren  Platz  vor  ihr,  was  natürlich 
ganz  vom  Belieben  des  Konstiers  abhängt.  Wenn  Selene -fahrend 
dargestellt  ist,  so  war  dafür  gewiss  der  Vorgang  des  Pheidias  im 
Ostgiebel  des  Parthenon  massgebend.  Auch  in  dem  hinenbilde 
der  bekannten  Berliner  Schale  (Gerhard  Trinkschaien  VIII  2)  hat 
Wieseler  (Gött.  gel.  Anz.  1860  S.  293$  vollkommen  mit  Recht  nach 
Massgabe  der  cumaner  Schale  die  Selene  erkannt.  Wenn  dem 
gegenüber  von  Winter  geltend  gemacht  wird,  dass  eine  Beziéhung 
zwischen  dem  Innenbild  und  der  auf  der  Außenseite  dargestellten 
Gigantomachie  vorauszusetzen  sei,  und  die  Deutung  der  Figur  auf 
Eos  durch  Vergleich  mit  dem  aufgehenden  Helios  auf  dem  perga- 
menischen Altar  nahegelegt  werde,  so  ist  eine  solche  Argumen- 
tation schon  an  sich  sehr  precär,  in  diesem  speziellen  Falle  aber 
schon  darum  hinfällig,  weil  auf  dem  pergamenischen  Altar  nicht 
nur  Helios,  sondern  auch  Selene  dargestellt  ist.  '«■.:■ 

Die  Londoner  Pyxis  wird  von  Winter,  die  Pyzis  Sabouroff  von 
Furtwängler  gegen  das  Ende  des  fünften  Jahrhunderts  angesetzt, 

1)  Eiae  Darstellung  der  reitenden  Eos,  für  die  Furtwängler  den  Nachweis 
vermisst,  findet  sich  z.  B.  auf  der  ruveser'Vase  A.  d.  I.  1878  tav.  d'agg.  G. 


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DER  WAGEN  DER  NACHT 


4G9 


Tielleicht  etwas  zu  spät,  wie  unsere  gewöhnlichen  Vasendatirungen 
überhaupt.  Auf  jeden  Fall  aber  ist  der  zwischen  der  Aufführung 
der  Andromeda  und  der  Verfertigung  der  beiden  Vasen  liegende 
Zeitraum  ein  zu  kurzer,  um  einen  Einfluss  des  Dichters  auf  die 
Kunst  als  möglich  erscheinen  zu  lassen.  Vielmehr  sind  sowohl 
das  Lied  der  Andromeda  wie  die  beiden  Vasenbilder  in  gleicher 
Weise  beeinflusst  von  einer  Vorstellung,  deren  Ursprung  in  den 
grossen  Schöpfungen  der  Malerei  des  fünften  Jahrhunderts  zu 
suchen,  man  heute  kaum  mehr  Bedenken  tragen  wird,  wo  durch 
die  Entdeckungen  von  GiOlbaschi  uns  handgreiflich  bewiesen  ist, 
was  man  bis  vor  Kurzem  nur  mit  grosser  Reserve  zu  behaupten 
wagte,  die  Abhängigkeil  der  Vasenbilder  von  der  monumentalen 
Malerei. 

Berlin.  C.  ROBERT. 


AOPIION  UND  AEinXON. 

< 

A  86  in  der  Schilderung  des  Holzhauers  im  Waldgebirge,  der 
sich  zur  Mittagszeit  ein  Mahl  bereitet,  schrieb  Aristarch  èûnvov, 
während  bei  Zenodot  êôçnov  stand.  Umgekehrt  wird  in  dem- 
selben Buch  der  grosse  Opferschmaus,  den  die  Ritterschaft  der 
Pylier  am  Abend  vor  einer  grossen  Schlacht  einnimmt  A  730,  in 
Aristarchs  Ausgabe  als  âÔQnov,  in  der  Zenodots  als  à  ein  vom  be- 
zeichnet. Aristarch  motivirt  seine  Lesarten  damit  (schol.  sl  86. 
730),  dass  bei  Homer  èelnvov  das  Mittagsmahl,  das  der  Tageszeit 
nach  dem  entsprach,  was  man  zur  Zeit  Aristarchs  und  schon  im 
fünften  Jahrhundert  açiotov  nannte,  bedeute,  ôôortov  aber  die 
Abendmahlzeit  sei.  Für  diese  Anschauung  konnte  er  sich  berufen 
und  berief  sich  auch  ohne  Zweifel  auf  t*  390,  wo  es  von  den 
Freiern  heisst: 

âetrzvov  fiiv  yâç  toi  ye  yelœorreç  texvxovxo 
rjÔv  %i  xcri  nevoeixig,  èrtei  ftala  nolV  Uoevoav. 
âôçTtov  â'  ovx  av  niaç  àxaçio%BQOv  allô  yhoixo 
olov  ô*ij  tax*  Spelle  &eà  xcri  xaçteçbç  àvrjç 

Aristarchs  Ansicht  ist  im  Ganzen  auch  noch  heute  die  herr- 
schende; auch  Lehrs  (Arist.  p.  127),  obgleich  er  sich  die  Schwierig- 
keiten nicht  verhehlt,  stimmt  doch  unbedingt  Aristarch  zu  und 
scheut  sogar  nicht  davor  zurück,  dem  Anarchischen  Princip  zu 

Hermes  XIX.  31 


470 


M1SCELLEN 


Liebe  à  62  âeînvov  in  âôçrtov  zu  ändern.  Allein  eine  Betrachtung 
der  Stellen  lehrt,  dass  weder  èunvov  noch  dôçnov  an  eine  be- 
stimmte Zeit  gebunden  ist ,  wie  das  für  àtljtvov  auch  Lehre  zu- 
giebL  ôtïnvov  ist  die  Hauptmahlzeit,  die  je  nach  den  Umständen 
auch  am  frühen  Morgen  oder  am  späten  Abend  eingenommen  wer- 
den kann.  Am  Morgen  nach  ihrer  Rückkehr  von  dem  nächtlichen 
Handstreich  gegen  Rhesos  nehmen  Odysseus  und  Diomedes  ein 
ètlnvov  ein  K  578,  ebenso  Telemach  und  Peisistratos  vor  ihrer 
Abfahrt  von  Sparta  o  77.  94.  140,  und  Telemach  und  seine  Ge- 
fährten nach  ihrer  nächtlichen  Seefahrt  von  Pylos  nach  Ilhaka. 
Umgekehrt  heisst  aber  auch  das  Mahl,  das  Menelaos  den  nach 
Sonnenuntergang  bei  ihm  eingetroffenen  Gästen  vorsetzt,  ein  èii- 
nvov  ô  61.  Hingegen  nehmen  die  kretischen  Schiffer  im  Apollo- 
hymnus 511  ein  ôôçnov  ein;  nach  dem  Zusammenhang  ist  die 
Tageszeit  Morgen  oder  Mittag,  keinesfalls  Abend.  Es  kann  also 
nicht  die  Tageszeit  sein,  wodurch  sich  ôetnvov  und  ôôçnov  ur- 
sprünglich unterscheiden,  sondern  es  muss  die  Beschaffenheit  des 
Mahles  sein.  Dass  delnvov  die  Hauptmahlzeit  ist,  wird  allgemein 
zugestanden;  zu  dieser  gehört  aber  Fleisch,  und  zwar  in  der  Regel 
frischgeschlachtetes  Fleisch  ;  dies  trifft  bei  allen  angeführten  Stellen 
zu,  nur  o  500  wird  die  Fleischspeise  nicht  ausdrücklich  erwähnt. 
Es  steht  also  ziemlich  synonym  mit  âatç  und  wird  auch  vom  Mahle 
der  Thiere  gebraucht:  oçvioi  ôtïnvov  ovx  àvaivofiai  néleiv  sagt 
der  Chor  bei  Aeschylos  in  den  Hiketiden  801,  nach  Naucks  schöner 
und  überzeugender  Beobachtung  mit  Anspielung  auf  die  Worte  im 
Proömium  der  Uias  oluvotoi  re  Saïra;  und  déinvov  ô*  aï  x 
i&éloj  notïjaoftai  rjè  /uedrjoto  sagt  der  Habicht  zur  Nachtigall 
(Hes.  Op.  209).  Freilich  heisst  auch  die  den  Pferden  vor  der 
Schlacht  reichlicher  vorgeschüttete  Ration  ôeînvov  B  383.  èôonov 
hingegen  ist  der  Imbiss;  Ahrens  (èçvç  und  seine  Sippe  S.  26)  bat 
es  in  überzeugender  Weise  von  ôqénta  abgeleitet;  es  ist  das  Ge- 
pflückte', Baum-  und  Feldfrucht.  So  heisst  es  also  im  homerischen 
Hymnus  ganz  correct  von  den  Kretern  ôôçnov  înei&  eïlovio, 
denn  sie  haben  zwar  ein  Opfer  dargebracht,  aber  kein  blutiges, 
sondern  nur  von  Mehl.  Es  ist  nun  ganz  natürlich,  dass  man  ein 
solches  ôôçnov  hauptsächlich  am  Abend  einnahm,  und  dass  zu 
den  Vegetabiiien  auch  allmählich  Fleischspeisen  hinzutraten  ;  so  be- 
retten sich  die  Freier  a  44  zum  ôôçnov  gebratene  Blutwürste. 
Insofern  haben  also  Aristarch  und  die  gewohnliche  Ansicht  ganz 


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JO  PII  ON  UND  JEIIINON 


471 


recht,  (lass  èunvov  im  Allgemeinen  das  Mittagsmahl,  ôoqjzov  die 
ibeodmahlzeit  ist.  Im  ô  der  Odyssee,  wo  Telemaoh  und  Pcisistratos 
am  späten  Abend  bei  Menelaos  anlangen,  wird  ibnen  zuerst  dal 
àiïnw  und  da  on  nach  kurzer  Pause  das  dôçnov  aulgetragen,  so 
dass  letzteres  fast  wie  die  deviéça  TQÔne^a  erscheint  ;  aber  doch 
werden  beide  ausdrücklich  unterschieden ,  und  weder  Voss  noch 
Lebrs  haben  recht  gethan,  das  deïnvo»  (ô  61)  mit  dem  doQnov 
(d  213)  Tür  identisch  zu  halten. 

Wenden  wir  die  gewonnene  £rkenntniss  auf  die  beiden  stritti- 
gen Stellen  des  an,  so  leuchtet  ohne  Weiteres  ein,  dass  das  Mahl 
des  Holzhauers  im  Waldgebirge,  da  es  nalurgemäss  nur  aus  dürf- 
tigem mitgenommenen  Vorrath  oder  aus  zusammengelesenen  Beeren 
und  Früchten  besteht,  nach  antiken  Begriffen  ein  êôçnov  ist,  ob- 
gleich es  zur  Mittagszeit  eingenommen  wird;  sein  äeXrcvov  nimmt  der 
Holzbauer  am  Abend  nach  der  Heimkehr  in  seiner  Hütte  ein.  Um- 
gekehrt muss  es  nach  dem  Gesagten  als  eine  Ungeheuerlichkeit 
erscheinen,  wenn  der  Opferschmauss  der  pylischen  Ritter,  bei  dem 
ausser  mehreren  dem  Zeus  geschlachteten  Opferthieren  (uçà  xaÀà) 
zwei  Stiere  und  eine  Kuh  verzehrt  werden,  als  âôçnov  bezeichnet 
wird.  Das  ist  ein  richtiges  ôtïavoy,  obgleich  es  am  Abend  ein-» 
genommen  wird  und  die  Ritter  sich  unmittelbar  darauf  schlafen 
legen.  In  beiden  Fällen  verlritt  also  Zenodot  die  sachlich  allein 
mögliche  Lesart,  die  billig  auch  in  unserm  heutigen  Texte  Auf- 
nahme finden  sollte;  und  man  kann  sich  dem  Verdacht  nicht  ver- 
scbliessen,  dass  Aristarch  seine  Lesarten  wieder  einmal  nicht  der 
Ueberlieferung  entnommen,  sondern  einem  pedantisch  festgehalte- 
nen Princip  zu  Liebe  eingesetzt  hat. 

Nicht  ,so  sicher  ist  die  Entscheidung  möglich  bei  den  drei 
Stellen  des  i  der  Odyssee,  da  wir  hier  über  die  Lesung  Zenodots 
nicht  unterrichtet  sind.  Der  Kyklops  verzehrt  zweimal  am  Morgen 
und  einmal  am  Abend  zwei  Gefährten  des  Odysseus.  Unsere  Aus- 
gaben lesen,  wo  von  der  Morgenmahlzeit  die  Rede  ist,  c  311 
ovv  <T  oye  dij  alte  âvcj  fiàqxpaç  ùitXiaaato  ôeïnvov, 
wo  es  sich  um  die  Abendmahlzeit  handelt  i  291  und  344 

ovv  <T  o  ye  âij  avie  dieu  fuxçipaç  tanXiaoato  ôoquov. 
Sachlich  entsprechend  wäre  an  allen  drei  Stellen  nur  waUo- 
oaro  ötlnvov  oder  wnllooato  âaUa.    Indessen  ist  es  möglich, 
dass  für  den  antiken  Leser  eine  Pointe  darin  lag,  wenn  der  Kyklops 
zwei  Menschen  nicht  nur  als  ôeïnvov,  sondern  sogar  als  ôôqtcov 


472 


MISCELLEIS 


verzehrte,  wie  unsere  Menschenfresser  kleine  Kinder  zum  Früh- 
stück. Stutzig  muss  nur  machen,  dass  unsere  handschriftliche 
Ueberlieferung  schwankt.  Zu  i  344  notiren  die  Scholien  und  haben 
einige  Handschriften  dûnvov,  zu  3  H  ôalva,  was  in  diesem  Falle 
dem  ôétnvov  synonym,  oder  dÔQTtov,  was  sowohl  nach  Aristarchs 
als  der  oben  vorgetragenen  Ansicht  incorrect  und  nur  dann  er- 
träglich ist,  wenn  man  sowohl  291  als  344  êeiirvov  schreibt  und 
annimmt,  dass  der  Kyklops  am  Morgen  nur  einen  Imbiss,  am  Abend 
die  Hauptmahlzeit  einnimmt.  Dass  an  allen  drei  Stellen  deïmov 
das  Richtige  und  Aristarch  an  zwei  Stellen  «291  und  344  seinem 
Princip  zu  Liebe  ööqjtov  geschrieben  hat,  ist  eine  mögliche,  aber 
durch  Nichts  zu  beweisende  Annahme. 

Was  also  Lehrs  Ar.  p.  130  von  dem  Gebrauch  der  Späteren 
behauptet  :  omnino  übt  coena  dicenda  est  nulla  temporis  rattone  ha- 
bita adhibent  ôôqtioy  ,  das  gilt  auch  für  die  frühere  Zeit.  Gani 
correct  sagt  daher  Aristoph.  Equit.  48  der  Paphlagon  zum  Demos 
ßovkei  naçaâw  ooi  dôçrtov,  weil  von  einer  aussergewöhnlichen 
Mahlzeit  die  Bede  ist;  und  nicht  minder  richtig  gebraucht  das  Wort 
noch  Oppian  Cyn.  I  132,  wo  der  Jäger  am  Wintertag  zur  Mittagszeit 
tief  im  Gebirge  sich  ein  ôôçnov  bereitet.  Incorrect  ist  es  hin- 
gegen vom  Standpunkt  des  älteren  Sprachgebrauchs,  wenn  Apol- 
lonios  III  301  das  Gastmahl,  mit  dem  Aietes  die  Argonauten  em- 
pfängt, als  dôonov  bezeichnet;  zugleich  ein  Beweis,  dass  sieh 
die  Alexandriner  des  älteren  Sprachgebrauches  nicht  mehr  bewusst 
waren.  Um  so  unwahrscheinlicher  ist  es  aber  dann,  dass  die  Les- 
arten Zenodots  auf  absichtlicher  Aenderung  und  nicht  auf  Ueber- 
lieferung beruhen. 

Berlin.  C.  ROBERT. 


BERICHTIGUNG  ZU  S.  306. 

In  meinem  Aufsatz  über  Polykles  ist  leider  ein,  übrigens  aus 
dem  Zusammenhang  leicht  als  solcher  kenntlicher  Schreibfehler 
stehen  geblieben.  S.  306  Z.  14  (von  unten)  muss  es  heissen:  *so 
fällt  die  Lebenszeit  des  Hegesarchos  spätestens  in  die  zweite  Hälfte 
des  dritten  (nicht  »zweiten')  Jahrhunderts'. 

C.  R. 

(Joli  IS84) 


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ALKYONEÜS. 

Fr.  Köpp  hat  in  dem  letzlen  Heft  der  Arch.  Zeit.  1884  S.  31 
die  Vasendarstellungen  von  Herakles'  Kampf  mit  Alkyoneus  einer 
neuen  sorgfältigen  Besprechung  unterzogen  und  namentlich  end- 
gültig festgestellt,  dass  die  über  dem  schlafenden  Riesen  schwe- 
bende oder  kauernde  Flügelfigur  nicht,  wie  auch  ich  früher  fälsch- 
lich gegen  Heydemann  behauptet  hatte,  weiblich,  sondern  männlich 
und  als  Hypnos  zu  erklären  sei.  Nicht  so  unbedingt  kann  ich 
seiner  Meinung  Uber  die  zu  Grunde  liegende  Sagenversion  zustim- 
men und  möchte  hier  diese  Frage  um  so  lieber  einer  neuen 
Besprechung  unterziehen,  als  uns  auf  der  von  Köpp  Taf.  3  ver- 
öffentlichten schwarzfigurigen  Trinkschale  zum  ersten  Mal  eine  aus- 
führliche bildliche  Darstellung  des  Mythos  vorliegt.  Ich  wähle  daher 
diese  zum  Ausgangspunkt  der.  Untersuchung. 

Die  eine  Seite  zeigt  in  der  Mitte  den  mit  der  Keule  in  der 
Hand  schlafenden  Alkyoneus,  auf  dessen  Schulter  Hypnos  kauert, 
von  links  dringen  Herakles  und  ein  gewappneter  bärtiger  Krieger, 
beide  mit  der  Keule  ')  in  der  Hand,  auf  ihn  ein.  Rechts  von  Al- 
kyoneus steht  Athena  die  rechte  fynd  Uber  ihn  ausstreckend, 
hinter  ihr  entfernt  sich  nach  rechts  ein  jugendlicher  Genosse  des 
Herakles,  gleichfalls  eine  kleine  Keule  oder  ein  Pedum  in  der 
Hand.  Auf  der  andern  Seite  erscheinen  zwei  hintereinander  nach 
links  gallopirende  Viergespanne,  jedes  von  einem  Wagenlenker  mit> 
Kentron  in  der  Hand  gelenkt.  Neben  und  hinter  den  Wagen  sprin- 
gen drei  Stiere  gleichfalls  nach  links.  Nach  Köpp  haben  wir  hier 
die  Entführung  der  Heerde  des  Alkyoneus  durch  die  Gefährten  des 

1)  Köpp  sagt,  der  Genosse  des  Herakles  halte  'in  der  Rechten  das  Schwert, 
das  in  der  Scheide  steckt';  allein  die  Publication  zeigt  deutlich,  dass  auch 
er  eine  Keule  trägt;  sie  ist  wie  die  des  Herakles  und  Alkyoneus  mit  weisser 
Deckfarbe  bemalt  gewesen,  die  jedoch  am  oberen  Ende  abgesprungen  ist; 
doch  6ind  hier  die  bis  zum  linken  Oberarm  hin  eingeritzten  Umrisse  auf  der 
Tafel  ganz  deutlich. 

Herme*  XIX.  32 


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474 


ROBERT 


Herakles  vor  uns,  wie  auf  der  Geryoneusschale  des  Euphronios 
die  Wegführung  der  Rinder  auf  der  einen  dem  Kampfe  auf  der 
anderen  Seite  entspricht.  Aber  dort  sind  die  Gefährten  des  Hera- 
kles zu  Fusse  und  ist  das  Forttreiben  deutlich  dargestellt;  hier  er- 
scheinen sie  zu  Wagen,  noch  dazu  auf  rasch  dahinfahrenden  Wagen» 
und  tragen  das  typische  Costüm  der  Wagenlenker;  überdies  wer- 
den die  Rinder  nicht  angetrieben,  sondern  springen  frei  neben 
und  hinter  dem  Wagen  her;  der  Vasenmaler  kann  sich  doch  un- 
möglich gedacht  haben,  dass  die  Rinder  des  Alkyoneus  den  vor- 
ausfahrenden Wagen  freiwillig  gefolgt  sind.  Viel  näher  liegt  es 
daher,  nach  Analogie  zahlreicher  anderen  Vasendarstellungen  hier 
die  Wagen  der  beiden  auf  der  Vorderseite  kämpfenden  Helden  zu 
sehen,  welche  dieselben,  um  in  den  Kampf  zu  ziehen  oder  richtiger 
um  den  schlafenden  Alkyoneus  zu  beschleichen ,  verlassen  haben; 
die  Rinder  springen  erschreckt  umher.  Es  leuchtet  ein,  dass  der 
Genosse  des  Herakles  durch  den  eigenen  Wagen,  den  ihm  der 
Vasenmaler  giebt,  noch  besonders  hervorgehoben  und  schwerlich 
mit  Kopp  für  lolaos  zu  halten  sein  wird.  Diesen  wird  man  viel- 
mehr in  der  jugendlichen  Gestalt  hinter  Athena  zu  erkennen  haben. 
Nicht  bedeutungslos  scheint  mir  auch  die  Art,  wie  Athena  die 
rechte  Hand  über  Alkyoneus  nach  Hypnos  hin  ausstreckt;  unver- 
kennbar ist  dadurch  ausgedrückt,  dass  Hypnos  auf  Athenas  Geheiss 
sich  auf  die  Schulter  des  Alkyoneus  niedergelassen  und  ihn  be- 
zwungen hat,  wie  er  in  der  Ilias  auf  Befehl  der  Hera  den  Zeus 
einschläfert.  Athena  ist  hier  also  nicht  nur  als  die  stehende  Be- 
gleiterin des  Herakles  gegenwärtig,  sondern  greift  thätig  in  die 
Handlung  ein.  Genau  an  derselben  Stelle  und  mit  derselben  Hand- 
bewegung erscheint  auf  der  rothfigurigen  Münchener  Schale  (401. 
B  1  bei  Köpp.  0.  Jahn  Ber.  d.  sächs.  Ges.  1853  Taf.  V  1)  Hermes, 
während  Hypnos,  wie  auf  den  meisten  rothfigurigen  Vasen,  fehlt. 
Hier  hat  also  Hermes,  der  keineswegs  blos  der  Symmetrie  zu  Liebe 
auf  dieser  Seite  und  in  dieser  Haltung  erscheint,  das  Amt  des 
Hypnos,  den  Riesen  einzuschläfern,  übernommen;  das  deutet  die 
vorgestreckte  Rechte  an  und  so  ziemt  es  dem  Gotte,  der  àvôqùiv 
OfAfAttta,  MXyeif  ovç  i&éleit  tovç  ô*  alte  xai  vnvutovtaç  iyctçei. 
Wir  gewinnen  hierdurch  ein  wichtiges  Moment  für  die  Sage;  nicht 
von  selbst  ist  Alkyonous  in  Schlaf  gesunken,  soudern  auf  Befehl 
der  Athena  hat  ihn  Hypnos,  den  die  jüngere  Kunst  durch  Hermes 
ersetzt,  eingeschläfert. 


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ALRYONEÜS 


475 


Die  auf  deo  Vasenbilderu  vorliegende  Version  üodet  nun  Kopp 
oit  dem  ältesten  litterarischen  Zeugnis»,  den  beiden  bekannten 
Pindarstellen  (I.  VI  (V)  32  und  N.  IV  25),  absolut  unvereinbar  und 
nimmt  daher  an,  Pindar  habe  xur  Ehre  seines  Helden  aus  dem 
Ueberfall  eines  Schlafenden,  wie  er  in  der  durch  die  Vasenbüder 
vertretenen  populären  Tradition  vorlag,  einen  gewaltigeu  Kampf 
gemacht.  Betrachten  wir  zunächst  die  Pindarslellen  näher;  an  bei- 
deo  werden  die  Thaten  aufgezahlt,  die  Herakles  mit  Tela  mon  ge- 
meinsam verrichtet:  die  Eroberung  von  Troia,  die  Besiegung  der 
Meroper  auf  Kos  und  die  Todlung  des  Alkyoneus. 
In  den  Isthmien  VI  (V)  31  heisst  es: 

tJXe  äk  nsQyaniav,  néqpvev  ôè  avp  KÜvtp  JYIeçôawy 

efoea,  xot  tov  ßovßotav  ovqü  ïaov 

0)Jyocuoiv  evowv  'AXxvoyrj  QtpwèocLÇ  oi  qpUoato 

xeçalv  ßaovopdoyyoio  yevçàg 

'Hçaxkétjç, 

Dass  diese  Stelle  keinen  Widerspruch  mit  der  Darstellung  der 
Vasen  enthält  und  der  Dichter  sehr  wohl  so  vou  der  Bewältigung 
eines  Schlafenden  sprechen  konnte,  giebt  Kopp  selbst  zu.  Da* 
gegen  lesen  wir  in  deu  Nemeen  IV  25: 

(Hoa*).éoç)  Çiv  oJ  nozt  Tçtoïav  xçajaiàç  TeXa^iov 

nÔQ&rjOB  xeu  JléQOnaç  -  ,, 

xot  tbv  fAtyccv  noXefÀiozàv  ex/iaykov  'jilxvovrj 

ol  ttiçaoçiaç  ys  rrçiv  dvatdexa  nivotp 

rtQtûâç  %*  ixenßeßctüjtag  i/i7toôâfiovg  tXev 

dig  jôaovç  *  àjiuço^âxaç  kûv  qtavtbj 

lôyov  6  <ut}  Çvyuiç.  è/iu 

çéÇovzâ  ti  xai  na&elv  f'otxe. 
Also  zwölf  Wagen  mit  sammt  ihren  Streitern  und  deren  Wagen- 
lenkern (daher  ôiç  voaovç)  hat  der  Riese  mit  einem  Steiuwurf 
zerschmettert  Die  Moral  dieser  Geschichte  wird  jeder  Schlachten- 
kundige  verstehen,  sie  heisst:  wer  etwas  thun  will,  muss  auch 
etwas  erleiden,  also  kein  Sieg  ohne  Verlust.  Ich  würde  diese 
selbstverständliche  Paraphrase  nicht  hierher  gesetzt,  haben,  wenn 
nicht  Köpp  wunderlicher  Weise  die  beiden  letzten  Sätze  so  auf- 
gefasst  hätte,  als  ob  der  Dichter  durch  sie  den  Hörer  auf  seine 
Neuerung  aufmerksam  raachen  wollte.  Wie  dies  iu  don  Worten 
liegen  soll,  vermag  ich  freilich  nicht  zu  erkennen;  denn  ich  kann 
unmöglich  glauben,  dass  Kopp  mit  dem  Ausdruck  ldes  Dichters 

32* 

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476  ROBERT 

Worte*  das  Pindarische  Xéyoç  wiedergeben  wollte  und  nicht  wissen 
sollte,  dass  Xôyoç  hier  wie  bei  Stesichoros,  Simonides  u.  A.  ein- 
fach nur  Mythos,  Sage  bedeuten  kann.  Damit  sagt  uns  aber  Pindar 
selbst,  dass  er  eine  yorhandene  Version  befolgt,  denn  eine  dich- 
terische Neubildung  der  Sage  ist  eben  noch  kein  Xôyoç,  sondern 
will  es  erst  werden.  Auch  die  Viergespanne  sind  hierbei  nicht 
bedeutungslos.  Abenteuer,  wie  die  Besiegung  eines  Riesen,  pflegen 
von  dem  Helden  in  der  Regel  allein  vollbracht  zu  werden,  hier 
aber  finden  wir  Herakles  nicht  blos  in  Begleitung  des  Telamon, 
sondern  mit  mindestens  noch  zwölf  Genossen,  ein  Zug,  der  sich 
dadurch  erklart,  dass  das  Abenteuer  beide  Mal  in  Verbindung  mit 
der  Eroberung  von  Troia  und  Kos  erscheint,  also  auf  der  Rück- 
kehr von  dieser  Expedition  von  Herakles  an  der  Spitze  seines  sieg- 
reichen Heeres  bestanden  wird.  Es  ist  nicht  zu  kühn,  daraus  zu 
schliessen,  dass  Pindar  hier  nicht  eine  Volkssage,  sondern  eine 
poetische  Bearbeitung  von  Herakles*  Zug  gegen  Troia  und  den  sich 
daran  anschliessenden  Ereignissen  im  Auge  hat;  ob  das  seine  eigene 
Darstellung  dieser  Sage  in  den  Hymnen  (fr.  50.  51)  ist,  lasst  sich 
nicht  entscheiden,  ist  jedoch  nicht  wahrscheinlich. 

Wenn  also  wirklich  die  Vasendarstellungen  sich  mit  Pindar 
nicht  in  Einklang  bringen  lassen,  so  haben  wir  anzuerkennen,  dass 
es  schon  vor  Pindar  zwei  verschiedene  Versionen  des  Mythos  gab. 
Indessen  muss  es  von  vornherein  ein  günstiges  Vorurtheil  für  die 
Identität  der  befolgten  Sagenversion  erwecken,  dass  das  cornelaner 
Vasenbild  in  drei  nicht  gerade  am  Wege  liegenden  Zügen  mit 
Pindar  übereinstimmt,  wie  Köpp  wenigstens  auch  in  dem  ersten 
Fall  anerkennt.  Erstens,  Alkyoneus  ist  Rinderhirt,  zweitens,  He- 
rakles vollbringt  das  Abenteuer  mit  Hilfe  eines  Genossen,  den  wir 
auf  Piudars  Autorität  hin  Telamon  zu  nennen  berechtigt  sind; 
drittens,  die  beiden  Helden  haben  ihre  Viergespanne  bei  sich.  'Aber 
wie  soll  man',  fragt  Köpp,  'den  Kampf  gegen  die  Viergespanne 
mit  dem  heimlichen  Ueberfall  vereinigen?  Auch  abgesehen  von 
der  ausführlichen  Erzählung  des  Kampfes,  welche  der  Scholiast 
giebt,  lässt  sich  von  dem  Felsen  schleudernden  zu  dem  schlafen- 
den Alkyoneus  schlechterdings  kein  üebergang  ersinnen;  ebenso- 
wenig aber  ist  es  denkbar,  dass  nach  der  dem  Vasenmaler  vor- 
liegenden Sage  der  Riese  beim  Nahen  des  Herakles  erwachte  und 
sich  aufraffend  vom  Schlafe  den  Gegner  angriff,  der  schon  im  Be- 
griff war,  den  Pfeil  von  der  Sehne  zu  schnellen.'    Die  Erzählung 


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ALKYONEUS 


477 


des  Scholiasten  muss  natürlich  so  lange  bei  Seile  gelassen  werden, 
bis  festgestellt  ist,  ob  sie  in  der  That  mit  der  von  Pindar  befolgten 
Version  übereinstimmt.  Dass  Alkyoneus  nicht  mehr  aus  seinem 
Schlafe  erwachen  und  der  Kampf  mit  den  Viergespannen  der  auf 
dem  Vasenbilde  dargestellten  Situation  nicht  folgen  konnte,  ist 
Köpp  unbedingt  zuzugeben.  Aber  kann  der  Kampf  nicht  vorher- 
gegangen sein?  —  lässt  sich  wirklich  kein  Uebergang  von  dem 
Felsen  schleudernden  zu  dem  schlafenden  Alkyoneus  ersinnen?  Wir 
haben  oben  festgestellt,  dass  Alhena  es  ist,  auf  deren  Geheiss  Hypnos 
den  Alkyoneus  einschläfert;  noch  mehr,  auf  einigen  Darstellungen 
(0.  Jahn  a.  a.  0.  Taf.  V  2;  VII.  Stephani  Par.  arch.  XV  S.  588.  Ant. 
du  Bosph.  Cimm.  pl.  63  a  1 .  ß  1.  2.  5.  6  bei  Kopp)  ist  Alkyoneus 
mit  halbgeöffnetem  Auge  gebildet;  nicht  im  Erwachen,  wie  Kopp 
sagt,  der  diesen  Zug  auf  Rechnung  der  Ungeschicklichkeit  oder 
Flüchtigkeit  des  Malers  zu  setzen  geneigt  ist,  sondern  im  Ein- 
schlafen. Was  hindert  uns  nun  durch  Combination  der  Vasendar- 
stellungen mit  den  Pindarstellen  folgende  Sagengestaltung  zu  ge- 
winnen: von  Troia  und  Kos  zurückkehrend  finden  Herakles  und 
Telamon  nebst  ihren  Genossen  den  berghohen  Riesen  Alkyoneus; 
sie  greifen  ihn  an,  aber  mit  einem  gewaltigen  Felsblock,  der  dem 
Giganten  so  wohl  anstehenden  Waffe,  zerschmettert  er  zwölf  Ge- 
spanne sammt  ihren  Streitern  und  Lenkern.  Herakles  und  Telamon 
müssen  sich  zurückziehen.  Da  ruft  Athena  den  Hypnos,  dass  er 
den  Alkyoneus  einschläfere,  und  so  im  Schlaf  tödtet  Herakles  den 
Riesen.  Man  wende  nicht  ein,  dass  dies  Zurückweichen  dem  He- 
rakles unrühmlich  sei;  doch  wahrlich  nicht  unrühmlicher  als  die 
Ermordung  eines  Schlafenden.  Ueberdies  kehrt  genau  dasselbe 
Motiv  beim  Kampf  mit  den  Molioniden  wieder;  auch  hier  muss 
Herakles  weichen  und  erringt  erst  später  den  Sieg  durch  hinter- 
listigen Ueberfall  (Pindar  Ol.  X  31.  Apollod.  U  7,2).  Und  wenn 
die  Sage  hier  die  Niederlage  ihres  Helden  durch  Krankheit  ent-, 
schuldigt,  so  kann  sie  dasselbe  Motiv  auch  bei  der  Alkyoneussage 
verwandt  haben,  da  Herakles  in  der  Schlacht  mit  den  Meropern 
von  Chalkodon  verwundet  und  nur  durch  das  Eingreifen  des  Zeus 
gerettet  worden  ist  (Apollod.  II  7,  1). 

Wenn  so  die  Vasenbilder  und  Pindar  dieselbe  Sagengestaltung 
r  ep  rasent  ire  n,  so  lernen  wir  eine  etwas  abweichende  Version  durch 
die  Scholien  zu  den  Nem.  IV  25  kennen:  ovtoç  6  'Alxvo- 

m 

vevç  eîç  taiv  riyctyjujv  Xéyezai  jisqï  %bv  'lo&pov 


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•ITS 


ROBERT 


tijç  Koçlv9ov  ovftßeßrjxivat  'HoaxXeî,  ov  tag  ßovg 
*HçaxXrg  èÇ  'Eçv&elaç  rtaçrjXavve'  xat  trg  (iâxqç 
avtt]  aitla  iyéveto  tÇ  ßovXfj  tov  Jiôç-  noXifiioç 
yàç  rjv  toi  g  Tiyaotv  ov  nçôteçov  ovv,  op^aiv,  àvûXt  tbv 
'AXxvovéa  'HçaxXfjç,  nçiv  ta  aç/aata  avtov  vnb  tov  *AXxvo- 
vêtoç  ßXrj&rvat'  ftBtà  yàç  to  ovvzotipai  avtov  âwôexa  Sofiara 
xat  eixoottéooaçaç  avÔoag  Xi9(p  fieyiottp,  to  t  eXevt  atov 
xat'  avtov  tov  Xi&ov  ïççupev,  ov  t<J>  Q07taXrp  atro- 
oeeoâftevoç  ovttoç  artéxteive  tbv  'AXxvovéa*  xal 
(paat  xêiadai  tov  ll&ov  èv  t(p  îo&fi$.  Xeyezai  dh  töte 
ovfi7taçeïvai  t$  'HoaxXeï  xal  tov  TeXaptova.1)    Ich  habe  die 
zur  iotOQla  gehörigen  Worte  durch  Sperrung  von  der  Paraphrase 
unterschieden;  dass  Telamon  in  der  mythischen  Quelle  des  Scho- 
liasten  nicht  stand,  giebt  er  selbst  durch  die  Fassung  deutlich  genug 
zu  verstehen.    Dasselbe  gilt  von  den  Viergespannen.    Nach  den 
Scholien  müssten  wir  annehmen«  dass  Alkyoneus  denselben  Stein 
zweimal  geschleudert  habe  ;  das  erste  Mal  zerschmettert  er  mit  ihm 
die  Viergespanne,  das  zweite  Mal  wirft  er  ihn  nach  Herakles,  der 
den  Wurf  mit  der  Keule  parirt  und  den  Stein  auf  den  Riesen 
zurückschleudert.    Dass  dieser  doppelte  Wurf  in  der  Sage  oder 
einer  dichterischen  Behandlung  derselben  vorgekommen  sein  sollte, 
ist  von  vornherein  sehr  unwahrscheinlich;  vielmehr  wird  man  ver- 
muthen  dürfen,  dass  in  der  iotoçla  Alkyoneus  den  Stein  gleich 
auf  Herakles  geschleudert  und  der  Scholiast  nur  dem  Pindartext 
feu  Liebe  den  ersten  Wurf  eingefügt  hat.  Bestätigt  wird  das  durch 
die  Notiz,  dass  Herakles  das  Abenteuer  auf  der  Rückkehr  von  Ery- 
theia  besteht;  zwar  zieht  er  nach  einigen  Berichten  mit  einer  Anzahl 
Gefährten  gegen  Geryoneus;  aber  mit  Streitwagen,  das  ist  uner- 
hört.   Nach  Aussonderung  der  aus  Rücksicht  auf  Pindai4  einge- 
fügten Sätze  erhalten*  wir  nun  eine  in  sich  vollkommen  abgeschlos- 
sene und  wohlgeordnete  Erzählung,  die  ich  nicht  im  Stande  bin, 
mit  Köpp  für  müssigc  Scholiastenerftndung  zu  halten,  zumal  sie 

\)  So  lautet  das  Scholion  nach  E.  Abels  Angabe  im  Vaticanus  ß  and 
Laurentianns  D,  und  so  hat  es  Böckh  veröffenUicht;  warum  Abel  selbst  die 
Fassung  der  geringeren  Handschriften  bevorzugt,  welche  die  Worte  er  tic 
ßovg  —  i9îç  Viyaaw  als  eine  besondere  Version  behandeln  und  voa  der 
übrigen  Erzählung  absondern,  ist  mir  «b verständlich;  ebensowenig  weiss 
ich,  wie  in  diesem  Falle  die  Worte  ttf  tvüv  rtyavrtw,  ov  iàç  fiovç  Hf* 
xXr.ç  iS  ïlçvSitaç  7j açtjXav vi  zu  übersetzen  sind. 


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ALKYONEUS 


479 


darch  dec  Hinweis  auf  den  noch  eiislirenden  Felsblock  das  Ge- 
präge localer  Tradition  tragt.  Gerade  der  Umstand,  dass  sie  eigent- 
lich zu  Pindars  Erzählung  schlecht  stimmt  und  erst  durch  ein 
paar  leicht  durchsichtige  Kunstgriffe  dieser  angepasst  wird,  scheint 
mir  für  ihre  Echtheit  die  beste  Gewahr  zu  geben.    Sie  unter- 
scheidet sich  einerseits  von  der  Darstellung  der  Vasenbilder  darin, 
dass  Alkyoneus  nicht  im  Schlaf,  sondern  im  ehrlichen  Zweikampf 
getödtet  wird,  andererseits  von  der  Pindarischen  Erzählung  haupt- 
sächlich in  doppelter  Hinsicht;  einmal  in  der  Localisirung,  dann 
hinsichtlich  der  Stelle,  die  sie  in  der  Reihe  der  Heraklesthaten 
einnimmt.  Pindar  giebt  zwar  in  den  Nemeen  das  Local  des  Kampfes 
nicht  an,  doch  kann  es  nicht  zweifelhaft  sein,  dass  er,  wie  in  der 
genau  Übereinstimmenden  Stelle  der  Isthmien,  Phlegrä  verstanden 
haben  will,  d.  i.  nach  der,  wie  es  scheint,  im  fünften  Jahrhundert 
allgemein  gültigen  Anschauung  Pallene  (Herod.  VII 123),  keinesfalls 
der  Isthmus  von  Korinth.    Das  Scholion  aber  sagt  ausdrücklich 
ntQÏ  %bv  ïa&pov  Trjç  Koçiv&ov.  Offenbar  hat  der  Grammatiker, 
der  diese  laroçîa  heranzog,  versäumt,  die  Parallelstelle  der  Isthmien 
zu  vergleichen,  aber  nichts  berechtigt  uns,  die  Worte  rrjç  Koçiv- 
&ov  mit  Böckh  als  spates  Einschiebsel  zu  streichen  oder  mit  Kopp 
in  rrjç  IIaXXrjvr]ç  zu  ändern;  denn  wenn  Eustathius  zur  llias 
862,  36  den  Kampf  richtig  nach  Thrakien  verlegt,  ein  Umstand, 
auf  den  sich  Böckh  beruft ,  so  verdankt  er  diese  Kenntniss  der 

■ 

Vergleichung  der  Isthmien,  nicht  den  Scholien.  Es  kommt  hinzu, 
<]ass  für  die  Localisirung  des  Alkyoneus  an  dieser  Stelle  der  Name 
der  'AXxvoviç  ââlaoaa  spricht  (Strabo  Vn  336.  IX  393,  vgl.  Wi- 
lamowitz  in  dieser  Zeitschrift  XVIII  S.  419  Anm.),  auch  die  eben- 
falls hier  localisirté  Alkyone,  des  Skeiron  Tochter  (Prob,  zu  Verg. 
Eclog.  I  extr.),  darf  als  Parallelfigur  erwähnt  werden. 

Weiter  berichtet  die  loroçia,  Herakles  habe  das  Abenteuer 
auf  der  Rückkehr  von  Erytheia  bestanden;  dass  hierdurch  sowohl 
die  Theilnahme  der  Streitwagen  wie  die  des  Telamon  ausgeschlossen 
wird,  haben  wir  oben  gesehen.  Aber  noch  ein  weiterer  Unter- 
sebeidungspunkt  von  der  Pindarischen  Version  ergiebt  sich.  Die 
Scholien  geben  unverkennbar  zu  verstehen,  dass  Alkyoneus  dem 
Herakles  die  Beute  habe  abnehmen  wollen,  und  dies  die  Veran- 
lassung zum  Kampfe  gewesen  sei;  dass  Alkyoneus')  in  dieser  Ver- 


1)  Statt  des  Alkyoneus  nennt  schol.  Pind.  Pyth.  V  17  den  Prophyrion. 


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480 


ROBERT 


sion  noch  wie  bei  Pindar  selbst  als  Rioderhirt  gedacht  sei,  ist 
nicht  sehr  wahrscheinlich.  Er  tritt  vielmehr  in  eine  Reihe  mit 
allen  jenen  Unholden,  die  dem  Herakles  auf  seinem  Rückweg  von 
Erytheia,  namentlich  an  der  italischen  und  sicilischen  Küste  ent- 
gegentreten, um  ihm  die  Rinder  des  Geryoneus  wieder  zu  rauben, 
wie  Alebion  und  Derkynos,  die  Poseidonsöhne,  in  Ligurien,  Eryi 
in  Sicilien,  endlich  der  jüngste,  der  römische  Cacus;  Sagen,  die 
namentlich  in  den  chalkidischen  Colonien  Unteritaliens  beliebt  sind, 
wie  die  hochalterlhümliche  Darstellung  der  Bronzehydria  aus  Capua 
(M.  d.  I.  V  25)  beweist1),  die  Heibig  und  v.  Duhn  mit  Recht  als 
Product  der  kumaeischen  Erztecbnik  in  Anspruch  nehmen. 

Dass  die  Localisirung  in  diesem  Fall  keineswegs  die  Sagen- 
form bedingt,  leuchtet  ein;  so  gut  wie  auf  dem  Isthmos  konnte 
auch  auf  Pallene  Alkyoneus  dem  Herakles  die  Rinder  des  Geryo- 
neus abnehmen  wollen,  da  dieser  auf  der  Rückkehr  von  Erytheia 
durch  Thrakien  kommt  (Apollod.  II  5,  10.  12);  umgekehrt  konnte 
auch  auf  dem  Isthmos  die  Sagenform,  nach  welcher  Herakles  den 
Riesen  im  Schlaf  tödtet,  Iocalisirt  sein.    Weun  daher  Küpp  ge- 
wiss mit  Recht  annimmt,  dass  die  Verbindung  mit  dem  Geryoneus- 
abenteuer  secundär  ist,  so  folgt  daraus  noch  nicht,  dass  auch  der 
Mythus  auf  Pallene  früher  Iocalisirt  war  als  auf  dem  Isthmos  von 
Korinth.    Dass  die  Sage  an  beiden  Orten  selbständig  entstanden 
sei,  wird  natürlich  Niemand  glauben.    Sie  muss  von  dem  einen 
nach  dem  andern  gewandert  sein.  Nun  ist  es  geradezu  unerhört, 
dass  eine  Heraklessage  aus  der  Chalkidike  nach  der  Peloponnes 
übertragen  sein  sollte,  vielmehr  ist  der  umgekehrte  Weg  der  na- 
türliche.   In  unserem  Falle  kommt  hinzu,  dass  von  Korinth  und 
dem  benachbarten  Achaia  aus  zweimal  Colonien  nach  der  Halb- 
insel Pallene  gesandt  worden  sind,  die  zur  Gründung  von  Potidaia 
und  Skione  geführt  haben.   Nach  der  Gründungssage  von  Skione 
hat  die  Colonisation  von  dem  achaischen  Pellene  aus  stattgefunden, 
damals  also  auch  die  Halbinsel  ihren  Namen  Pallene  erhalten  (Thuk. 
II  120);  hochbedeutsam  aber  ist,  dass  hinzugesetzt  wird,  es  sei 
dies  auf  der  Rückkehr  von  Troia  geschehen;  hier  haben  wir  in 
historischer  Fassung  dasselbe,  was  in  mythischem  Gewände  die 
Sage  von  Alkyoneus  besagt,  den  Herakles  gleichfalls  auf  der  Rück- 
kehr von  der  Eroberung  Troias  erschlägt. 

1)  Mioervini  A.  d.  J.  1851  p.  42  deutet  die  Darstellung  auf  Cacus,  doch 
ist  diese  Sage  schwerlich  so  alt. 


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ALKYONEUS 


4SI 


Es  kann  hiernach  nicht  länger  fraglich  sein,  dass  die  Alkyo- 
neussage  von  pellenäischen  oder  korinthischen  Colonisten  oder  auch 
von  beiden  zugleich  vom  korinthischen  Isthmus  nach  Pallene  mit- 
gebracht ist1)  In  dieser  ihrer  früheren  Gestalt  gehört  nun  die 
Sage  in  eine  Reihe  mit  den  vielen  Erzählungen,  in  denen  die 
heftigen  langwierigen  und  häufig  unglücklichen  Kämpfe,  welche 
die  Dorer  bei  ihrer  Einwanderung  von  der  Nordküste  der  Pelo- 
ponnes  zu  bestehen  hatten,  zum  mythischen  Ausdruck  gekommen 
sind,  wie  in  der  schon  oben  zum  Vergleich  herangezogenen  Sage 
von  Herakles'  Kampf  mit  den  Molioniden.  Unvergessen  sind  der 
Sage  namentlich  die  heftigen  und  vergeblichen  Versuche,  die  Ein- 
wanderung über  den  korinthischen  Isthmus  zu  erzwingen,  die  in 
Hyllos'  unglücksvollem  Zweikampf  mit  Echemos  mythisch  Oxirt 
sind.5)  Dass  Korinth  von  den  Dorern  erst  spät,  nachdem  sie  sich 
bereits  in  den  Besitz  von  Argos  gesetzt  hatten,  von  dort,  also  ge- 
wissermaßen vom  Rücken  aus,  erobert  worden  ist,  darf  als  allge- 
mein feststehende  Thalsache  gelten.  Eben  das  besagt  die  Alkyo- 
neussage,  wie  wir  sie  oben  festgestellt  haben.  Alkyoneus  ist  der 
erdgeborene  Riese,  der  Repräsentant  des  Isthmos,  vergebens  sucht 
ihn  Herakles  im  ehrlichen  Kampf  zu  überwältigen,  mit  einem  ge- 
waltigen Steinblock  wehrt  er  ihn  ab  und  tödtet  ihm  seine  Ge- 
nossen; da  schickt  Athene  den  Schlaf  über  den  Riesen,  und  nun 
tödtet  ihn  Herakles. 

Die  peloponnesischen  Heraklessagen  zerfallen  in  drei  Classen, 
erstens  solche,  die  sich  erst  während  der  dorischen  Wanderung 
oder  gar  noch  später  gebildet  haben,  zweitens  solche,  die  von 
den  Dorern  aus  ihren  früheren  Wohnsitzen  mitgebracht  und  in  der 


1)  In  der  auf  alexandrinischen  Quellen  beruhenden  Schilderung  der  Gl- 
gantomacbie  bei  Apollodor  findet  sich  der  Zug,  dass  Alkyoneus  in  dem  Lande, 
das  ihn  geboren  (Pallene  nach  dieser  Version),  unsterblich  ist,  Herakles  muss 
ihn  also  erst  in  ein  anderes  Land  schleifen,  das  nicht  genannt  wird.  Kopp 
sieht  darin  eine  Uebertragung  aus  der  Antaiossage,  und  die  Analogie  derselben 
mag  allerdings  mitgesprochen  haben;  noch  mehr  aber  die  Erinnerung  daran, 
dass  Alkyoneus  ursprünglich  nach  Korinth  gehört.  Wie  man  die  mytholo- 
gischen Genealogien  häufig  umkehren  muss,  um  sie  historisch  brauchbar  zu 
machen,  so  erkennt  man  den  von  der  Sage  zurückgelegten  Weg  meistens, 
wenn  man  den  Weg,  den  sie  ihre  Helden  machen  lässt,  in  umgekehrter 
Richtung  verfolgt. 

2)  Vgl.  namentlich  Wilaraowitz  de  Euripidis  Heraclidit  commenlatiwv- 
cula  p.  X. 


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4S2 


Peloponnes  neu  localisirt,  z.  B.  der  Kampf  mit  dem  Löwen,  endlich 
solche,  welche  ursprünglich  in  der  Peloponnes  heimisch  von 
den  Dorern  übernommen  und  so  umgebildet  worden  sind,  dass  an 
Stelle  eines  einheimischen  peloponnesischen  Helden  der  dorische 
Herakles  gesetzt  ist,  z.  B.  in  der  Sage  von  der  üeberwältigung 
des  kretischen  Stieres  an  die  des  Theseus.  Nicht  immer  freilich 
lasst  sich  in  letzterem  Fall  der  Name  des  früheren  Heros  noch 
feststellen.  Können  wir  ermitteln,  zu  welcher  Classe  die  Alkyoneus- 
sage  gehört? 

Hier  tritt  eine  weitere  bisher  noch  nicht  erwogene  Sagenform 
ein,  welche  auch  Köpp  mit  Recht  für  die  älteste  erklärt.  Zur  Er- 
klärung des  Wortes  ßovßäzag  bemerken  die  Scholien  Pind.  Isthm. 
VI  (V)  32:  ftaç*  ooov  tag  'Hllov  ßovg  an^laasv'  o&ev  xat  ô 
ftoXf/uog  &evjv  nçbg  tovg  riyavrag,  auch  hier  gewiss  wieder, 
wie  in  den  Scholien  zu  den  Nemeen,  eine  dem  Pindar  fremde 
Version  heranziehend,  der  bei  ßovßoxag  doch  sicherlich  an  einen 
wirklichen  Hirten,  nicht  einen  Heerdenräuber  gedacht  hat.  Köpp 
hat  auch  schon  die  von  ihm  mit  Becht  gegen  Hcrchers  Athetese 
vertheidigte  Parallelstelle  Apollodors  I  (5,  3  zur  Vergleichung  heran- 
gezogen: ovtog  ôè  xal  rag  'HXlov  ßöag  *Eçv&etaç  r^aae. 
Wir  haben  den  Alkyoneusmythos  auf  dem  korinthischen  Isthmus 
localisirt  gefunden  ;  die  Folgerung  wird  sich  kaum  abweisen  lassen, 
dass  der  Helios,  dessen  Heerden  Alkyoneus  raubt,  der  von  Akro- 
korinth  ist,  so  dass  dieser  Sage,  wie  dem  Mythus  vom  Streit  des 
Poseidon  und  Helios,  der  Gegensatz  zwischen  dem  Isthmus  und 
Akrokorinth  zu  Grunde  liegt.  In  dieser  Gestalt  kann  die  Sage 
sehr  gut  älter  sein  als  die  dorische  Wanderung,  sei  es,  dass  nach 
der  ältesten  Version  ein  korinthischer  Heros  dem  Helios  seine 
Heerde  durch  List  oder  Gewalt  zurückerobert,  sei  es,  dass,  wie  es 
die  Scholien  zu  den  Islhmien  anzudeuten  scheinen,  der  Raub  die 
Veranlassung  zum  Krieg  der  Götter  uud  Giganten  wird. 

Auf  diese  auch  nach  seiner  Ansicht  älteste  Version  gestutzt, 
erklärt  Köpp  den  Alkyoneus  für  einen  alten  Doppelgänger  des 
Geryoneus:  *beide  haben  die  Rinder  des  Sonnengottes  geraubt 
und  Herakles,  der  Held  des  Lichts,  nimmt  sie  ihnen  wieder  ab*. 
Es  ist  möglich,  dass  Köpp  mit  dieser  Parallelisirung  Recht  bat, 
nur  dass  eben  in  der  ältesten  Form  der  Alkyoneussage  nicht  He- 
rakles, sondern  ein  anderer  Heros  den  Riesen  bewältigte;  es  ist 
möglich,  dass  es,  wie  Köpp  annimmt,  ursprünglich  die  Rinder  des 


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ALK YON EUS 


4S3 


Helios  sind,  die  Herakles  dem  Geryoneus  wieder  abnimmt,  aber 
nur  in  einer  sehr  weit  zurückliegenden  Zeit;  in  der  Gestaltung, 
in  welcher  uns  die  Geryoneussage  überliefert  ist,  hat  sie  bereits 
einen  ganz  andern  Sinn  erhalten  und  gerade  die  Beobachtung 
dieser  Entwickelungsformen  der  einzeluen  Mythen  ist  für  die  wissen- 
schaftliche Behandlung  der  Mythologie  mindestens  eben  so  wichtig 
wie  die  Feststellung  der  ursprünglichen  Bedeutung. 

Es  ist  möglich ,  dass  es  ursprünglich  die  Rinder  des4  Helios 
sind,  die  Herakles  dem  Geryoneus  abnimmt,  und  es  lasst  sich  so- 
gar zu  Gunsten  dieser  Anschauung  geltend  machen,  dass  er  zur 
Fahrt  nach  Erylheia  sich  des  goldenen  Bechers  des  Helios  bedient. 
Aber  in  der  uns  überlieferten  Sagenversion  giebt  Helios  erst,  als 
Herakles  den  Bogen  gegen  ihn  spannt,  aus  Bewunderung  über  die 
Kühnheit  des  Heroen,  den  Becher  her.  Vor  allem  aber  ist  es  cha- 
rakteristisch, dass  Geryoneus  im  fernen  Westen,  nahe  dem  Eingang 
zur  Unterwelt,  haust,  sowohl  nach  Hekataios,  der  ihn  nach  Am- 
brakia,  also  gerade  vor  die  Thesprotis  mit  der  'A%(QOvoia  Mpvt], 
als  nach  Pherekydes,  der  ihn  jenseits  des  Okeanos  versetzt,  dort, 
wo  auch  Menoiles  die  Rinder  des  Hades  weidet.  Dazu  kommt, 
dass  der  Hund  Orthros  mit  seinen  zwei  Köpfen  und  dem  Schlan- 
genschweif deutlich  der  Doppelganger  des  Kerberos  ist,  den  die 
archaische  Kunst  genau  so  darzustellen  pflegt ,  und  dass  auf  dem 
cornetaner  Bilde  in  der  tomba  dell'  Orco,  M.  d.  I.  IX  15,  1  Geryo- 
neus wie  ein  Trabant  vor  dem  Thron  des  Hades  und  der  Per- 
sephone steht.  Viel  naher  als  Alkyoneus  steht  ihm  also  der  eben 
genannte  Hadeshirt  Menoites,  den  Herakles  nach  einer  andern 
Version,  als  er,  um  den  Kerberos  zu  holen,  in  den  Hades  hinab- 
steigt, im  Ringkampf  bezwingt  (Apollod.  II  5,  12,  7).  Aus  diesem 
Thatbestand  scheint  es  uicht  zu  kühn  die  Folgerung  zu  ziehen, 
dass  es  nicht  sowohl  die  Rinder  des  Helios  als  die  des  Hades 
sind,  die  Herakles  dem  Geryoneus  abnimmt.  Es  ist  ein  Abenteuer, 
das  sich  am  meisten  dem  Raub  des  Kerberos  vergleicht  und  wahr- 
scheinlich nur  die  altere  Form  desselben  ist ,  und  dessen  symbo- 
lische Bedeutung  keine  andere  ist,  als  die  Ueberwindung  des  Todes 
und  Erringung  der  Unsterblichkeit,  wie  sie  in  den  Heraklesmythen 
so  oft  in  der  mannigfachsten  Form  wiederkehrt,  in  dem  Flammen- 
tod auf  dem  Oeta,  in  dem  Zug  nach  den  Aepfeln  der  Hesperiden, 
in  der  Vermahlung  mit  Hebe  und  in  burlesk  volkstümlicher  Fas- 
sung in  der  Darstellung  einer  attischen  Vase,  die  den  Herakles 

1 


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484 


ROBERT 


mit  geschwtiDgener  Keule  das  als  alten  Mann  gebildete  rrjçaç 
vertreibend  zeigt.') 

Die  für  die  Geryoneussage  charakteristischen  Züge,  Localisirung 
im  Westen  und  Nachbarschaft  der  Unterwelt,  fehlen  aber  gerade 
bei  Alkyoneus,  ein  Umstand,  der  für  die  Gleichsetzung  der  Beiden 
nicht  gerade  günstig  ist.  Viel  näher  lag  es,  die  Argossage  zur 
Vergleichung  heranzuziehen.  Ein  Hirte  wie  Alkyoneus  wird  Argos 
wie  dieser  im  Schlaf  und  wenigstens  nach  einer  Version  (Apollod. 
II  1,  3,  5)  durch  einen  Steinwurf  getödtet. 

Wir  sind  nicht  oft  in  der  Lage,  den  Entwicklungsgang  eines 
Mythus  so  genau  verfolgen,  den  Einfluss  der  historischen  Ereig- 
nisse auf  seine  Wandlungen  so  sicher  feststellen  zu  können  wie 
bei  der  Alkyoneussage.  Vier  Entwickelungsformen  lassen  sich 
unterscheiden. 

1)  Vor  der  dorischen  Wanderung  ist  Alkyoneus  der  auf  dem  ko- 
rinthischen isthmus  hausende  Riese,  der  Rauber  der  Rinder 
des  Helios  von  Akrokorinlh. 

2)  Nach  der  dorischen  Wanderung  entsteht  die  Sage ,  dass  He- 
rakles ihn  überwältigt;  aus  der  früheren  Sagenform  wird  das 
Motiv  beibehalten,  dass  Alkyoneus  im  Besitze  von  Heerden 
ist,  jedoch  nicht  mehr  als  Räuber,  sondern  als  Hirt.  Er  wird 
nun  als  der  Wächter  des  korinthischen  Isthmus  aufgefasst, 
den  Herakles  nur  mit  Hilfe  Athenas  im  Schlaf  bezwingen 
kann.  Zwei  Variationen  hat  der  Mythos  auf  dieser  Stufe  er- 
fahren. Alkyoneus  wird  wieder  aus  dem  Hirten  der  Heerden- 
räuber,  der  Wegelagerer,  der  dem  aus  Erytheia  zurückkehren- 
den Herakles  die  erbeuteten  Rinder  des  Geryoneus  abnehmen 
will;  und  weiter:  nicht  im  Schlaf,  sondern  wachend  wird  er 
von  Herakles  Uberwunden,  ein  Motiv,  das  der  dorische  Na- 
tionalstolz auf  Kosten  der  Bedeutung  des  Mythus  einführt. 
Beide  Varianten  sind  verhältnissmässig  jung. 

3)  Colonisteit  aus  Pelkne  und  Korinth  bringen  die  Sage  auf  ihrer 
zweiten  Entwickelungsstufe  nach  der  Chalkidike;  sie  wird  nun 
der  mythische  Ausdruck  für  die  Colonisation  von  Pallene.  Es 
bleibt  die  Vorstellung  von  Alkyoneus  als  Rinderhirt,  es  bleibt 
das  Motiv  der  Ueberwältigung  im  Schlaf,  beides  lediglich  in 


1)  Abgeb.  Journ.  of.  hell.  stud.  1883  pi.  XXX,  vgl.  G.  Löwhcke  Arch. 
Zeit.  1881  S.  39  Anm.  32. 

9 

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ALKYOiNEL'S 


4S5 


Folge  der  Zähigkeit  der  mythischen  Tradition  ;  nur  der  Schau- 
platz des  Kampfes  wechselt.  Auf  dieser  Stufe  hat  der  Mythus 
eine  dichterische  Behandlung  gefunden  in  einer  Erzählung 
der  Heraklesthaten ,  welche  sicher  die  Eroberung  von  Troia 
und  Kos,  vielleicht  auch  den  eng  damit  zusammenhängenden 
Zug  gegen  die  Amazonen  umfasste;  so  kommt  Telamon, 
kommt  ein  ganzes  Heer  von  Genossen  hinzu.  Dieses  Gedicht 
liegt  sowohl  den  Schilderungen  Pindars,  wie  den  Darstellungen 
der  Vasenbüder  zu  Grunde. 
4)  Alkyoneus  nimmt  Theil  an  dem  Kampf  der  Giganten  gegen 
die  Götter;  nach  den  Pindarscholien  wäre  diese  Version  schon 
mit  der  ersten  Sagenform  verbunden;  der  Schauplatz  dieser 
Gigantomachie  müsste  dann  aber  in  der  Nähe  von  Korinth 
auf  dem  Isthmos  oder  in  Pellene  zu  suchen  sein.  Doch  ist 
dies  nicht  sicher.  Ein  directes  Zeugniss  für  seine  Theilnahme 
an  der  Gigantomachie  habe  ich  aus  der  älteren  Zeit  nicht 
finden  können,  so  nahe  es  liegt,  sie  mit  der  Identificirung 
von  Phlegrae  mit  Pallene  einerseits  und  der  Einführung  des 
Herakles  in  den  Gigantenkampf  andererseits  in  Verbindung 
zu  bringen.  Auf  Vasen  findet  sich  Alkyoneus  nicht  unter 
den  Gigantennamen;  auf  dem  amykläischen  Throne  heisst  der 
Gegner  des  Herakles  Thurios,  den  mit  Alkyoneus  zu  idenlifi- 
ciren  reine  Willkür  ist  Und  wenn  endlich  in  dem  gewöhnlich 
für  pindarisch  geltenden  Fragment  über  die  Autochthonen 
(Bergk  P.  L.  Gr.  III  fr.  81,  11  p.  713)  Alkyoneus  riyàvtiû* 
TtQioßvtaxog  heisst,  so  folgt  daraus,  streng  genommen,  seine 
Theilnahme  am  Kampf  gegen  die  Götter  noch  nicht;  und  auch 
die  Bezeichnung  OXsyQaXog  findet  in  der  Identificirung  von 
Phlegrae  und  Pallene  genügende  Rechtfertigung.  So  bleibt 
das  von  Apollodor  benutzte  alexandrinische  Gedicht  die  älteste 
sichere  Quelle;  hier  aber  spielt  er  neben  Porphyrion  die  be- 
deutendste Rolle,  so  dass  selbst  Enkelados,  nach  der  älteren 
Anschauung  der  stärkste  unter  den  Giganten,  hinter  ihm  zu- 
rückstehen muss. 


Berlin. 


C.  ROBEBT. 


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DER  STEUERTARIF  VON  PALMYRA. 

Unter  den  zahlreichen,  seit  dem  Ende  des  siebzehnten  Jahr- 
hunderts, hauptsächlich  aber  durch  Waddingtons  Expedition  im 
J.  1861  aus  Palmyra  bekannt  gewordenen  Inschriften  —  dieselben 
sind  theils  in  griechischer,  theils  in  aramäischer  oder,  wie  die 
Romer  zu  sagen  pflegten,  assyrischer  Sprache  ')  und  Schrift,  theils 
endlich  griechisch  und  aramäisch  abgefasst  —  ist  an  Umfang  und 
Bedeutung  keine  vergleichbar  dem  griechisch -aramäischen  Text, 

1)  Ulpian  Dig.  45,  1,  1.  fi:  eadem  an  alia  lingua  respondealur  (bei  der 
ttipulatio),  nihil  interest.  Proinde  si  quis  Latine  interrogaverit ,  respon- 
deatur ei  Graece,  dummodo  congruenter  respondeatur,  obligatio  constitula 
est:  idem  per  contrarius  Sed  utrum  hoc  usque  ad  Graecum  sermonem 
lantum  protrahimus  an  vero  et  ad  alium,  Puenum  forte  vel  Astyrium  vel 
cuius  alterius  linguae,  dubitari  potest.  Er  entscheidet  sich  dann  dafür,  ut 
omnis  sermo  contineat  verborum  obligalionem,  ita  tarnen  ut  uterque  alte- 
rius Ifnguam  intellegat.  Ulpian  versteht  offenbar  unter  dem  sermo  Assyrius, 
ebenso  wie  unter  Poenu*,  eine  Mundart,  die  in  einer  grossen  Provinz  des 
Reiches  die  herrschende  war  und,  bei  dem  Zufluss  von  Provinzialen  nach  der 
Hauptstadl,  auch  in  Horn  gelegentlich  vorkam;  gewiss  meint  er  die  aramäische, 
aus  deren  Gebiet  er  selbst  gebürtig  war  und  welche  auch  in  Rom  von  ge- 
borenen Syrern,  sogar  auf  Inschriften  (CLL.  VI  710.  C.I.Gr.  6015.  liullet- 
tino  della  corniss.  archeologica  del  munie,  di  Roma  1STS  S.  151  Taf.  XI) 
gebraoeht  wurde,  •  Auch  der  in  Rom  schreibende  Galen  mag,  wenn  er  von  q 
Tà>y  lAoevçîwy  qpftipj?  spricht  {ntqi  iaiotxijç  xa\  yvpvacnxrtç  c.  32,  torn.  V 
p.  SO  ed.  K.),  an  das  Aramäische  denken.  Vgl.  weiter  Ammian  14,  S,  0  (von  den 
doppelnamigen  Städten  Syriens)  :  quorum  ad  praesens  pleraeque  licet  Graecis 
nominibus  appclleidur  .  .  .,  primigenia  tarnen  noinina  non  amillitnt,  qune 
eis  Assyria  lingua  institutores  rotere*  indiderunl  (anders  Nöldeke  Hermes  V 
S.  403);  auch  Plinius  6,  120:  ab  Assy  ritt  unioersis  appellatum  Aarmalchan, 
quod  significal  rogium  flu  men  (vgl.  Ammian  24,  2,  7).  —  Die  Bezeichnung 
mag  darauf  zurückzuführen  sein,  dass  man  den  Ursprung  der  Sprache  im 
Osten,  in  dem  Assyrien  der  Geographen,  suchte.  —  Ob  es  vielleicht  auch 
auf  römischen  Einfluss  zurückgehen  mag,  wenn  die  jüdischen  Ouellen  der 
Römerzeit  die  (von  der  Schrift  der  Monumente  Palmyras  nicht  wesentlich 
verschiedene)  sog.  hebräische  Quadratsohrift  als  'assyrische  Schrift'  bezeichnen, 
vermag  ich  nicht  zu  beurtheilen. 


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Util  STELERTARIF  VON  PALMYRA  487 


deo  im  J.  1881  der  armenische  Fürst  Simon  Abamelek-Lasarew 
dort  entdeckt  und  in  Abschrift  und  Abklatsch  nach  Europa  ge- 
bracht hat.  Die  Inschrift  umfasst,  wahrend  von  den  bis  jetzt  aus 
Palmyra  bekannt  gewordenen  griechischen  Texten  keiner  auch  nur 
zwanzig,  von  den  aramäischen  keiner  auch  nur  zehn  Zeilen  beträgt, 
vier  grosse  ungefähr  quadratische  Felder,  die  mit  Ausnahme  des 
ersten  in  mehrere  Columnen  zu  ungefähr  50  Zeilen  gelheilt  sind; 
sie  enthält,  während  wir  bis  jetzt  aus  Palmyra  nur  Grab-,  Sacral- 
und  Ehreninschriflen  hatten,  den  Wortlaut  eines  Décrètes  der 
Bovlrj  von  Palmyra  vom  J.  137  n.  Chr.  und  eine  lange  Reihe  in 
Ausführung  dieses  Décrets  getroffener  Bestimmungen,  die  sich 
sämmtlich  auf  die  Verwaltung  der  Finanzen  von  Palmyra,  insbe- 
sondere auf  die  Erhebung  von  Zöllen  beziehen.  Als  eines  der 
wenigen  Documente  Uber  das  Zollwesen  einer  antiken  Commune 
verdient  die  Inschrift  auch  den  Lesern  dieser  Zeitschrift  vorgelegt 
zu  werden  ;  umsomehr,  als  bis  jetzt  eingehende  Behandlung  eigent- 
lich nur  der  aramäische  Theil  der  Inschrift,  und  dieser  hauptsächlich 
in  linguistischer  Beziehuug,  gefunden  hat.1)  Unsere  Besprechung 
wird  sich,  dem  Charakter  dieser  Zeitschrift  gemäss,  hauptsächlich 
an  den  griechischen  Text  halten,  vou  dem  allein  unten  ein  voll- 
ständiger Abdruck  folgt,  und  den  aramäischen  nur  subsidiär  heran- 
ziehen. Beim  Versländniss  des  Aramäischen  haben  mir  die  Herren 
Prof.  Sachau  und  Barth  freundlich  Hülfe  geleistet.  —  Die  erste 
Notiz  von  der  Inschrift  bat  Foucart  im  Bulletin  de  correspondance 
hellénique  6  (1S82)  S.  439  ff.  gegeben  und  zugleich  einige  besser 
erhaltene  Stellen  des  griechischen  Textes  nach  dem  vom  Fürsten 
Lasarew  mitgebrachten  Abklatsche  publicirt.  Die  äusserst  müh- 
same Arbeit  der  vollständigen  Transscription  der  Inschrift  hat  dann, 
sowohl  für  den  griechischen  als  für  den  aramäischen  Text,  der 
verdienstvolle  Herausgeber  der  Inscriptions  sémitiques  de  la  Syrie 
centrale,  Marquis  Melchior  de  Vogûé  übernommen  und  in  zwei  ver- 
schiedenen Ansätzen  {Journal  asiatique,  VHP™  série,  tome  I,  18S3, 
S.  231—215;  das.  torn.  II  p.  149—183)  ausgeführt«);  Vogûé  stand 

1)  Doch  bat  Einiges  (und  fast  durchaus  Zutreffendes)  zur  Sacherklärung 
auch  Vogûé  in  der  weiter  unten  angeführten  Abhandlung  gegeben.  —  Die 
Bemerkungen  Cagnala  Revue  de  philologie  S.  135  ff.  sind  mir  erst  nach- 
träglich zu  Gesicht  gekommen. 

2)  Die  beiden  Aufsätze  sind  dann,  mit  wenigen  Nachträgen,  von  dem 
Herausgeber  vereinigt  worden  in  der  Broschüre  Inscriptiorif  palmyrvniennes 


t 

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488 


DESSAU 


dabei  ausser  dem  von  Lasarew  mitgebrachten  und  einem  zweiten 
von  demselben  beschafften  Abklatsch1)  auch  eine  Photographie  des 
Monuments  zu  Gebote,  die  Hr.  Lüllicke,  deutscher  Viceconsut  in 
Damascus,  hatte  anfertigen  lassen  und  zunächst  Prof.  Sachau  hier 
Obersandt  hatte.  Sachau  selbst  hat  dann  bei  einer  Besprechung 
der  VogOéschen  Arbeit  (Zeitschrift  der  Deutsch -Morgenländischen 
Gesellsch.  1883  S.  562 — 571)  die  aus  dem  neuen  Funde  für  die 
Grammatik  des  Aramäischen  sich  ergebenden  Resultate  formulirt 
und  zugleich  einen  Theil  der  Inschrift  wiederholt.  Endlich  hat 
Dr.  Schroeder,  deutscher  Consul  in  Beirut,  der  bekannte  Heraus- 
geber der  phönizischen  Grammatik,  nach  einem  von  Prof.  Euting 
mit  gewohnter  Meisterschaft  gefertigten  Abklatsch  den  aramäischen 
Theil  der  Inschrift  vollständig  und  von  dem  griechischen  die  besser 
erhaltenen  Partieen  veröffentlicht  (Sitzungsber.  der  Berliner  Akad. 
d.  Wiss.  18S4  S.  417—436),  mit  Bemerkungen,  die  sich  ebenfalls 
hauptsächlich  auf  die  grammatische  Analyse  des  Aramäischen  be- 
ziehen.*) Der  EutingschejAbklatsch,  von  Schroeder  der  hiesigen 
königl.  Akademie  übersandt,  liegt,  zugleich  mit  der  Lüttickeschen 
Photographie,  auch  dem  folgenden  Abdruck  des  griechischen  Textes 
zu  Grunde;  für  das  Aramäische  habe  ich  mich  im  Wesentlichen 
an  die  Publicationen  VogfJés  und  Schnieders  gehalten  und  nur  in 
einzelnen  Fällen  den  Abklatsch  nachverglichen.3) 


inédites;  un  tarif  sous  Vampire  romain.  Extrait  du  Journal  asiatique, 
Paris  1S83.  —  Der  griechische  Text  ist  tod  Vogüe  gleich  in  Miooskelumschrift 
und  mit  Ergänzungen  gegeben,  was  zwar  für  den  Benutzer  sehr  bequem,  aber 
doch  zuweilen  irreführend  ist.  Die  französische  Uebereetzung  des  aramäischen 
Textes,  die  Vogué  giebt,  leidet  an  dem  (freilich  schwer  zu  vermeidenden) 
Fehler,  dass  sie  nicht  genügend  hervorhebt,  wo  sie  blos  auf  Ergänzungen  und 
Vermuthungen  beruht;  so  wie  sie  jetzt  ist,  wird  sie  den  des  Aramäischen 
ganz  unkundigen  Leser,  der  das  Original  nicht  vergleichen  kann,  vielfach  irre 
führen;  aber  für  diesen  ist  sie  ja  auch  wohl  nicht  berechnet.) 

1)  Den  ersten  Abklatsch  hatten  die  Zollbeamten  in  Odessa  lädirt  und 
zum  grossen  Theil  unbrauchbar  gemacht;  s.  Lasarew  in  dem  A.3  angeführten 
Werke  S.  43. 

2)  Hr.  Schroeder  hat  der  königl.  Akademie  auch  von  dem  griechischen 
Text  eine  vollständige  Abschrift  (cine  Art  Facsimile)  übersandt,  die  mir  bei 
Anfertigung  der  meinen  vorlag  und  von  wesentlichem  Nutzen  gewesen  ist. 

3)  [Während  der  Correctur  kommt  mir  das  von  dem  Entdecker  der  In- 
schrift, dem  Fürsten  Lasarew,  herausgegebene  Prachtwerk  'Palmyra,  eine 
archäologische  Untersuchung'  (S.Petersburg  1SS4  4°;  in  russischer  Sprache) 
zu.  Die  hier  auf  S.  44—54  gegebene  Recension  des  griechischen  Theiles  der 


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DER  STEUERTARIF  VON  PALMYRA  4S9 


Der  Stein,  der  die  Inschrift  trägt,  ist,  wie  bereits  erwähnt, 
seiner  Breite  nach  in  vier  ungefähr  quadratische  Ton  allen  Seiten 
durch  eine  erhöhte,  unbeschrieben  gebliebene  Einfassung  umrahmte 
Felder  gelheilt.  Indess  standen  -auch  oberhalb  der  Einrahmung 
zum  mindesten  zwei  Zeilen  griechischer  Schrift.  Ueber  dem  zwei* 
tea  Felde  (von  links)  haben  sich  nämlich  folgende  Buchstaben 
frhalteo  i 

KOYYIO  OY 
ATOYTOrnATPOCITATPlAOCYnATUi  ») 

Die  Worte  natçoç  ncnolâoç  (in  Z.  2)  zeigen,  dass  hier  der 
regierende  Kaiser  genannt  war.  Es  war  dies,  wie  aus  dem  seleuci^ 
dischen  Datum  des  in  Feld  I  erhaltenen  Décrètes  hervorgeht,  Ha* 
drian,  und  zwar  im  vorletzten  Jahre  seiner  Regierung.  Dazu  stim- 
men die  vor  rconqbg  natçlâog  erhaltenen  ohne  Zweifel  [vn]ârov 
io  y  zu  ergänzenden  Reste  ;  in  der  That  nannte  sich  Hadrian  vom 
J.  119  au  während  der  ganzen  Dauer  seiner  Regierung  consul  ter- 
Hum,  Eine  Jahresbestimmung  giebt  das  kaiserliche  Consulat  hier 
sieht;  dass  es  trotzdem  aufgeführt  wird,  lässt  darauf  schliessen, 
dass  der  Kaiser  hier  mit  seinen  sämmtlichen  Titeln  genannt  war; 
wirklich  ist  in  dem  Curialstil  jener  Epoche  in  der  Reihe  der  Kaiser- 
tilel  der  'Vater  des  Vaterlandes'  der  letzte  und  geht  diesem  un- 
mittelbar vorher  das  Consulat.  Auf  die  grosse  Kaisertitulalur  deuten 
auch  die  Reste  der  vorhergehenden  Zeile,  die  von  [&eov  Tgaiavov 
Ilaç&faov  vlo[v]  herzurühren  scheinen.  Nimmt  man  an,  dass  die 
beiden  Zeilen  sich  auch  nach  links  Ober  Feld  I  und  nach  rechts 
Aber  Feld  III  und  IV  erstreckt  haben  —  und  nichts  steht  dieser 
Annahme  im  Wege  — ,  so  ist  für  eine  Ergänzung  wie:  Ini*)  av- 
toxçatoooç  Kaioaqoç  &80v  Tçaiayov  JIaQ&i]*ov  vio[v  $e]ov 
[Néoova  vlanfov  Toaiavov  *A6qiavov  2eßaotov  âijfiapxixïïç 
ttovaiaç  tô  xöT  avtoxçokoçoç  to  ft  vn]âtov  to  y  ftatçoç  Tra- 
inschrift (der  Hauptsache  nach  wohl  von  dem  S.  43  genannten  W.  W.  Lati- 
schew  herrührend),  in  vielem  von  Vogüe  abhängig,  bietet  doch  manche  selb- 
ständige Lesung,  die  sich  dann  in  der  Regel  mit  meiner  deckt.  Für  das  Ara- 
mäische beschränkt  sich  Lasarew  auf  den  Abdruck  der  Vogüeschen  Broschüre.] 

t)  Der  letzte  auf  dem  Abklatsch  nur  zum  Theil  erhaltene  Buchstabe 
scheint  OD,  nicht  6  gewesen  zu  sein. 

2)  Man  könnte  auch  an  Ergänzungen  wie  vnèç  amxrjçiaç  xai  yhttjç  av- 
rotçéTopoç  oder  hwç  «5  aitoxQàroçoç  denken.  Vielleicht  ist  auch  viel 
mehr,  vielleicht  eine  Art  üeberschrift  mit  Inhaltsangabe,  nach  Art  der  S.497 
A.  1  besprochenen  aramäischen  üeberschrift  auf  Feld  II,  verloren  gegangen. 

Henne.  XIX.  33 


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490 


DESSAU 


tçiâoç  der  Raum  nicht  zu  eng.1)  Auf  den  Kaisernamen  folgte  dann 
die  Jahresbezeichnung  nach  den  römischen  Gonsuln:  vncnw[v 
A.  AiXiov  Kaioaçoç  to  3  JT.  KotXiov  BaXßhov].  Im  ara- 
mäischen Theil  der  Inschrift  hat  sich  diese  Nennung  des  Kaisers 
und  der  Consuln  nicht  erhalten  oder  hat  wohl  überhaupt  gefehlt  ; 
vielleicht  ist  sie  auch  griechisch  erst  nachträglich  hinzugefügt.') 

Von  den  vier  Feldern,  auf  die,  abgesehen  von  jenen  Resten 
der  Kaisertitulatur  und  der  Datirung  nach  den  Gonsuln,  die  In- 
schrift vertheilt  ist,  enthält  das  erste  (von  links)  ein  Décret  des 
Rathes  (ßovlrj)  von  Palmyra  in  griechischer  und  aramäischer  Sprache. 
Beide  Versionen  sind  fast  unversehrt  erhalten.  Die  griechische 
lautet  : 

1  "Etovç  fjfïv  fttjvbç  Bavôixov  Tr]  àôyfia  ßovXijg. 

2  'Eni  Biovvéovç  Bwvvéovç  tov  Alçavov  nooéôçov,  'AXeÇâv- 

ôgov  tov  AXetâvâçov  tov 

3  OiXoftccjoçoç  yqafAfiatétag  ßovXrjg  xai  ôr}f*ovt  MaXi%ov 

'OXaiovç  xaï  Zsßeläov  Neoà  oqxov- 

4  ttav,  ßovXijg  vofilfiov  àyofiévrjç,  hpyqploxh)  ta  vnotetayfiéva. 

'Enetât}  [h  t]oïç  nâXai  xçôvoiç 
6  iv  t$  jeliovixy  vôfMp  nXetota  twv  vnotèX&v  ovx  àveXrjp- 

<p&rj,  inçâo[oet]o  ôk  èx  ovvrj9eiaçt  èv- 

6  yçafpofiévov  tfj  fiio&toOBi  toy  teXtovovvta  trp>  nça^iv  not- 

tlo&ai  àxoXov$u>ç  ttp  vôptp  xaï  tjj 

7  ovvrjteia,  avveßatvev  âè  nXtiotaxig  neçï  tovtov  £17*170«$ 

yeiveo&[ai  fu]taj;v  twv  hnÔQOiv 

8  nçog  tovç  ttXwvaç'  âeôôx$cu,  tovç  èveotëtaç  aç%ovtaç 

•Aal  ôexançiûTOvç  diaxçeivovtaç 

9  ta  pr;  avait]  put  va  t<$  vöfiitp  Çvyoaipat  tfî  ïvyiota  <iaa£co- 

ou  xai  vizorâÇat  ixâoj(fj  tïôei  tb 
to  ix  ovvrj&eiaç  téXoç,  xal  èneiôàv  xvçu^fj  tip  fiiod'ovpévip, 

èvyçaq)rjvat  jucrà  tov  ngtotov  vo- 
ll fwv  otrjXfl  Xi&lvfl  tfj  ovofî  àvTt/.Qvç  [ï]tQ[ov)  Xeyofiévov 
  *PaßaodQvn  i[Tti]tieXtîo&ai  ôk  tovç  tvy%â- 

1)  [Nach  Lasarew  S.  43,  dessin  Ergänzung  von  der  meinigen  nur  un- 
wesentlich abweicht,  würden  dann  der  Anfang  der  beiden  Zeilen  oberhalb 
der  MiUe  von  Tafel  1,  der  Schlues  über  Tafel  IV  zu  stehen  gekommen  sein.l 

2)  Möglicherweise  waren  zur  Zeit  der  Aufstellung  der  Inschrift  die  Namen 
der  in  Rom  am  1.  Januar  angetretenen  Consuln  in  Palmyra  noch  nicht  be- 
kannt. , 


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DER  STEUERTARIF  VOIS  PALMYRA  491 


12  vovzag  xatà  xatçbv  aç%ovtaç  xal  âexançtûtovç  xat  ovv- 

dix[ovç  tov]  fAtjôh  naçartçâaoeLv 

13  %bv  fiio-frovfievov. 

Das  Jahr  448  der  Seleucidenflra  begann  mit  dem  1.  October 
136  n.  Chr.;  der  18.  Xanthikos  448  entspricht  also  dem  18.  April 
137.  —  Von  den  in  der  Einleitung  des  Décrètes  genannten  Be- 
amten ist  der  nçôeâgog  sonst  für  Palmyra  nicht  bezeugt,  dagegen 
mit  yçaf4(ÀCctsvç  ßovlrjg  xeri  ôr^iov  vermuthlich  derselbe  Beamte 
gemeint,  der  in  einer  ebenfalls  der  hadrianischen  Zeit  angehöri- 
gen  Ehreninschrift  (C.  I.  Gr.  4482  Waddington  inscr.  de  la  Syr. 
2585  =  Vog0é  inscr.  Sétnit.  16)  einfach  yçaftfiareîç  genannt  wird. 
Das  Amt  bot,  wie  uns  die  angefahrte  Ehreninschrift  zeigt,  seinem 
Träger  reichlich  Gelegenheit,  sich  um  die  Stadt  verdient  zu  machen, 
und  war  vermuthlich  eines  der  wichtigsten  in  Palmyra.  Vielleicht 
ist  es  auch  kein  Zufall,  dass  von  den  in  unserer  Inschrift  ge- 
nannten Beamten  allein  der  yga^fiateig  aus  einer  Familie  stammt, 
in  der  griechische  Namen  erblich  waren,  sowie  selbst  einen  grie- 
chischen Namen  tragt.*)  —  Die  aQ%ov%tg  sind  vermutlich  nicht 
verschieden  von  den  in  mehreren  dem  dritten  Jahrhundert  n.  Chr. 
angehörigen  Inschriften  OTçatrjyol  genannten  Beamten  (Waddington 
n.  2597,  wo  zwei  Strategen  als  Eponyme  auftreten,  ferner  2598. 
2601.  2606  a.  2607)*).  —  Die  Sitzung  des  Rathes,  in  der  der  vor- 
liegende Besch  In  ss  gefasst  wurde,  wird  als  vo^i/uog  bezeichnet. 
Wie  oft  gesetzlich  oder  herkömmlich  in  Palmyra  die  Beamten  den 
  . 

1)  Auch  der  in  dem  griechischen  Text  nicht  genannte  Grossvater  des 
MâXtXOf  yO\€ttoîç  irug,  nach  der  aramäischen  Uebersetzung  (vgl.  S.  496),  einen 
semitischen  Namen.  —  Ich  weiss  Wohl,  dass  in  Palmyra  wie  anderswo  im 
grficisirten  Orient  die  Sitte  sehr  verbreitet  war,  zwei  Namen,  einen  griechischen 
ond  einen  semitischen  zu  führen,  die  auch  auf  Inschriften  zuweilen  vereint 
auftreten,  in,  der  Regel  dann  durch  o  x«i  verbunden  werden  (ein  Beispiel  aus 
hadrianischer  Zeit  —  häufig  werden  die  Beispiele  erst  später  —  in  der  In- 
schrift C.  I.  Gr.  44S2  =  Wadd.  2585  =  Vogüc  16).  War  dies  auch  mit  den 
in  unserer  Inschrift  genannten  Personen  der  Fall,  so  ist  doch  da9  bemerkens- 
werth,  dass  nur  einer  von  ihnen  sich  selbst,  seinen  Vater  und  Grossvater  mit 
dem  griechischen ,  die  übrigen  sich  und  ihre  sämmtlicheu  Ahnen  durchaus 
mit  dem  semitischen  Namen  nannten. 

2)  Die  in  der  Inschrift  vom  J.  114  n.  Chr.  (C.  I.  Gr.  4500  «=  Waddington 
2627  =  Vogué  inter.  Sém.  124)  genannten  ttçyvçorafiim  waren  wohl  nicht 
Eponyme  der  Stadt,  sondern  Beamte  des  Tempels,  von  dem  die  Inschrift  her- 
rührt. —  Der  dWcfoixoV,  den  Waddington  iu  der  Inschrift  2601  hat  finden 
wollen,  ist  sehr  zweifelhaft. 

33» 


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•192 


DESSAU 


Rath  einberufen  mussten,  wissen  wir  nicht;  aber  im  Xanthikos,  dem 
ersten  Monat  des  Sommerhalbjahres,  konnte  eine  regelmässige  Raths- 
sitzung wohl  nicht  fehlen;  vermuthlich  wurden  in  diesem  Monat, 
wie  in  Rom  im  März,  die  ablaufenden  Pachtverträge  der  Gemeinde 
erneuert,  wie  man  auch  wohl  gerade  aus  unserem  Décret  schliesscn 
darf  ;  vielleicht  nahm  auch  gerade  in  diesem  Monat  der  Rath  Ver- 
anlassung, verdienten  Männern  Ehrenbezeugungen  zu  decreüren; 
denn,  wie  bereits  Waddington  (Inser.  de  la  Syrie  zu  n.  257  lb)  be- 
merkt hat,  sind  die  meisten  der  in  Palmyra  gefundenen  Ehrenin- 
schriften im  Xanthikos  gesetzt.  —  Das  Referat  Ober  den  eigent- 
lichen Inhall  des  Décrètes  beginnt  mit  Z.  4.  Als  man  vor  alter 
Zeit  (ev  xoig  nâXai  XQÖvoig)  ein  Statut  für  die  Verpachtung  (uud 
damit  auch  für  die  Erhebung)  der  der  Stadt  Palmyra  zuständigen  Ge- 
fälle, einen  vôfioç  teXutvutog,  erb  ess,  hatte  man  nur  einen  kleinen 
Theil  der  abgabenpflichtigen  Gegenstände  in  dasselbe  aufgenommen, 
die  Mehrzahl  unerwähnt  gelassen  (rcXsioza  tuiv  vnotiXwv  owe 
txviXr}(Aq>9rt);  von  diesen  Gegenständen  wurde  die  Abgabe,  der  sie 
unterlagen,  nach  einem  herkömmlichen  Satze  erhoben  (èrcçâaaeto 
ix  ovvq&eiag);  in  eine  jede  nlo&woig,  —  den  Contract,  durch 
welchen  die  Gemeinde  die  Nutzung  der  ihr  zustehenden  Gefalle 
einem  als  uto&œtrjç,  teXwvtjg  oder  d^oaiwvrjg  bezeichneten1) 
Capitalisten  überliess4)  —  setzte  man  die  Clausel,  der  Pächter  solle 
sich  bei  Erhebung  der  Gefälle  an  das  Statut  und  an  das  Herkom- 
men halten  (Z.  6.  7  %bv  telwvovvta  %r)v  nçàÇiv  noiüa&ai  arxo- 
Xov9ü>g  zip  yôiiip  xaï  %fj  owy&eiç),  an  das  Statut  nämlich  in 
Betreff  der  in  demselben  verzeichneten,  an  das  Herkommen  in  Be- 
treff der  übrigen  Gegenstände.  Nun  war  es  sehr  oft,  in  Folge 
dessen,  zu  Streitigkeilen  zwischen  deu  Steuereinnehmern  und  den 
zahlungspflichtigen  Kaufleuten  gekommen  (Z.  7.  8);  ohne  Zweifel 
hatte  man  sich  über  die  Hohe  der  'herkömmlichen'  Abgabe  nicht 
einigen  können.  Deshalb  beschliesst  der  Rath  (Z.  S  ff.),  diese  her- 
kömmlichen Abgaben  zu  flxiren;  er  ertheilt  den  gerade  im  Amt 


1)  Ebenso  wie  in  dem  Décret  des  Raths  die  Ausdrücke  è  ttXtavdv  (Z.  6) 
und  o  fjia&ovfityoç  (Z.  10.  13)  ohne  Unterschied  gebraucht  werden,  wechseln 
auch  in  den  auf  Feld  III  und  IV  erhaltenen  Bestimmungen  die  Worte  ttXcS- 
vriç  (IV a  20.  45.  lVb  31).  fitoOtotijç  (III c  46)  und  âtiuonérrtç  (III a  9.  Iff b 
24.  32.  39.  IIJc  24  ff.  IV  b  36). 

2)  Das  Aramäische  giebt  gans  passend  an  einer  Stelle  (Z.  8)  fito&uotç 
durch  10»,  Urkunde  des  Pachtvertrags. 


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DER  STELERTARIF  VON  PALMYRA  493 


befindliche»  Archonten  und  Dekaproten,  den  Auftrag,  die  in  dem 
alten  Statut  Ubergangenen  Gegenstände  zu  prüfen  (eine  Unter- 
suchung (Iber  sie  anzustellen)  und  sie,  mit  Hinzufügung  der  her- 
kömmlichen Taxe  (Z.  9.  10  xai  vrzotcgai  Uâotq  eïâei  to  itt 
Qvvrj&ûas  téloç),  in  den  nächsten  Pachtcontract  aufzunehmen; 
ferner  sollen,  wenn  dieser  neue  Pachtcontract  von  einem  Pacht- 
lustigen  (6  uto&ovfAtvog  hier,  denn  fiio&uitrjç  wird  er  erst) 
acceptirt  sein  wird  und  dadurch  die  neuen  Bestimmungen  in  Kraft 
treten1),  diese  auch  zur  öffentlichen  Kenntniss  gebracht  werden 
durch  Eingrabung  auf  Stein,  und  zwar  an  demselben  Orte,  an 
dem  auch  das  alte  Statut  inscbrifllicb  aufgestellt  war  (èyyçacpîjvai 
fietà  rod  nçûtov  p.ô^ov  017] h]  Xi&ivr^  gegenüber  dem  PABA- 
C6IPH  genannten  Tempel.2)  Endlich  ertheilt  der  Rath  für  die 
Zukunft  den  Arcbonten,  Dekaproten  und  Syndiken  die  Weisung, 
dafür  Sorge  zu  tragen,  dass  der  Abgabenpachter  keine  ungerecht« 
fertigten  Forderungen  stelle  (nyôk*  naçajtQâoouv  tov  fito&ov- 
Hêvov).  —  Obwohl  unter  der  Bezeichnung  tilrj  Gefalle  verschie- 
dener Art  zusammengefaßt  werden  und  daher  téXtûvixoç  vopog 
eine  sehr  weite  Bedeutung  haben  kann,  ist  doch  in  unserm  Décret 
zunächst  wohl  nur  an  eine  bestimmte  Art  der  städtischen  Einkünfte, 
an  die  Eingangs-  und  Ausgangszölle,  gedacht.  Eine  Abgabe,  die 
nur  von  Kaufleuten  gefordert  wurde  (Z.  7  evnoçoi)  und  die  auf 
den  einzelnen  Gegenständen  in  verschiedenen  Abstufungen  lastete, 
kann  wohl  kaum  etwas  anderes  gewesen  sein;  und  wirklich  be- 
ziehen sich  die  in  Ausführung  des  Décrète  von  den  Archonten 
und  Dekaproten  getroffenen  (uns  auf  Feld  II  —  IV  der  Inschrift 
erhaltenen)  Bestimmungen  zwar  nicht  ausschliesslich,  aber  doch 
vornehmlich  und  in  erster  Reihe  auf  solche  Zölle.3)  —  Weun 


1)  Dass  inuâà*  xvQi»&j}  rqj  puoSovfiiry  so  viel  ist  wie  inuâày  xvqoi9{} 
inô  rov  fii&ovpivov,  brauchte  man  nicht  so  erwähnen,  wenn  nicht  Cagnat 
(Revue  de  philologie  1884  S.  141  Anm.  1)  dies  verkannt  and  ans  diesen  Wor- 
ten auf  das  Eingreifen  eines  römischen  Beamten  geschlossen  hätte. 

2)  Nach  dem  Wortlaut  des  griechischen  (und  wohl  auch  des  aramäischen) 
Textes  sollten  die  neuen  Bestimmungen  nicht  nur  am  selben  Ort,  sondern 
auch,  auf  demselben  Stein,  wie  das  alte  Statut  eingegraben  werden.  Möglich 
ist,  dass  dies  in  der  That  beabsichtigt  war;  aber  äussere  Umstände  (Mangel 
an  Raum)  mögen  die  Archonten  und  Dekaproten  veranlasst  haben,  in  diesem 
Punkte  von  der  Vorschrift  abzuweichen. 

3)  Vor  Entdeckung  unaerer  Inschrift  war  Über  Zölle  in  Palmyra  nicht« 
bekannt.  Die  Beziehung  auf  Zölle,  die  Mordtmann  Neue  Beiträge  zur  Kunde 


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494  DESSAU 


es  id  den  Motiven  des  Décrets  heisst,  eine  grosse  Anzahl  steuer- 
pflichtiger Gegenstände  sei  in  den  vôfioç  jehuwixog  nicht  auf- 
genommen, so  ist  das  wohl  so  zu  verstehen,  dass  nur  eine  ver- 
hältnissmassig geringe  Anzahl  von  Waaren  in  dem  vôpoç  na- 
mentlich aufgeführt  und  mit  festen  Taxen  helegt  war;  aber  die 
Verpflichtung  zur  Entrichtung  eines  Einfuhr-  und  Ausfuhrzolles  wird 
allgemein  für  Handelswaren  jeder  Art  ausgesprochen  gewesen  sein; 
wie  hätten  sonst  für  die  in  dem  vôjtioç  Ubergangenen  Waaren 
sich  gewohnheitsmässige  Taxen  (inçaaaeto  h  avvr)&elaçt  Z.  5) 
bilden  können?  Vermuthlich  war  in  dem  alten  vôpoç  als  Zoll- 
grundtaxe  ein  gewisser  Bruchtheil  vom  Werthe  aller  ein-  und  aus- 
geführten Waaren  festgesetzt,  wie  dies  im  Zollwesen  der  alten 
Staaten  das  Gewohnliche  war  —  so  wurde  in  Athen  ein  Füuf- 
zigstel  (2  Procent),  in  den  meisten  Provinzen  des  romischen  Raiser- 
reichs ein  Vierzigstel  (2*/2  Procent)  vom  Werthe  der  Waaren  er- 
hoben —  und  nur  für  eine  kleine  Anzahl  besonders  häuflg  vor- 
kommender oder  besonders  wichtiger  Handelsartikel  war  diese 
Procentualgebühr  in  feste  Zahlen,  die  dem  damaligen  Preise  der 
Waare  entsprochen  haben  werden,  umgewandelt.  ')  Bei  der  grossen 
Masse  der  in  dem  vofioç  nicht  aufgeführten,  also  ad  valorem  be- 
lassenen Artikel  hätte  man  nun  eigentlich  in  jedem  einzelnen 
Falle  zur  Abschätzung  recurriren  müssen;  aber  auch  für  diese 
Waaren  hatten  sich  im  Laufe  der  Zeit  feste  Sätze  gebildet,  die 
aber  keineswegs  verpflichtend  waren,  vielmehr  öfters  zu  Streitig- 
keiten zwischen  Zollnern  und  Kaufleuten  geführt  hatten,  und  nun 

Palmyras  (Sitzungsber.  der  phil.-bist.  Cl.  der  bayr.  Akad.  d.  W.  1375  Bd.  II, 
Suppl.-Heft  III)  S.  65  Nr.  93,  einer  in  Palmyra  gefundenen  Bleimarke  ge- 
geben hat,  scheint  mir  nicht  gerechtfertigt,  die  Deutung  der  Legende  höchst 
zweifelhaft. 

1)  Ganz  ähnlich  ist  es,  wenn  die  Türkei,  deren  Finanzwesen  Oberhaupt 
manche  Aehnlichkeit  mit  dem  der  alten  Staaten  bietet  (noch  mehr  freilieh 
bot),  wie  aie  a.  B.  ja  auch  gerade  das  Zollwesen  allein  in  Europa  noch  aus- 
schliesslich aas  fitcalischen  Gesichtspunkten  leitet,  —  wenn  die  Türkei  bis 
vor  Kurzem  in  sömmtlichen  Handelsverträgen  an  dem  alten  Einfuhrzoll  von 
8  Procent  Tom  Werth  der  Waare  festhielt,  aber  zugleich  in  besonders  verein- 
barten Tarifconventionen  für  die  wichtigsten  Importartikel  der  verschiedenen 
auswärtigen  Staaten  dieser  Procentualgebühr  feste  Sätze  substituirte,  wie  %.  B. 
in  der  türkisch-österreichischen  Tarifconvention  vom  J.  1S72  78,  in  einer 
türkisch-englischen  über  180  verschiedene  Artikel  mit  festen  von  den  Schwan- 
kungen im  Preise  der  Waaren  unabhängigen  Sätzen  belegt  sind,  und  nur  für 
den  Rest  eigentliche  Schätzung  eintritt. 


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DER  STEUERTARIF  VON  PALMYRA  495 


erst,  nach  dem  Décrète  des  Raths,  schriftlich  aufgezeichnet  werden 
und  Gesetzeskraft  erhalten  sollen.1)  —  Schriftliche  Fix  im  Dg  her- 
kömmlicher Taxen  ist  übrigens  auch  sonst  aus  dem  Alterthum  be- 
zeugt; wir  besitzen  noch  fragmentarisch  ein  Edict  eines  byzanti- 
nischen Kaisers,  etwa  aus  dem  5.  Jahrhundert,  das  die  Gebühren, 
welche  die  die  Stadt  Constantino  pel  mit  Lebensmitteln  versorgenden 
Schiffer  beim  Passiren  der  Dardanellen  in  Abydus  (und  wahrschein- 
lich ebenso  beim  Passiren  des  Bosporus  in  Hieron)  erlegen  muss- 
ten,  auf  die  zwanzig  Jahre  vorher  herkömmlichen  Sätze  zurück- 
führt und  vorschreibt,  diese  Satze  an  den  betreffenden  Punkten  in 
Stein  gehauen  aufzustellen;  an  das  Edict  schliesst  sich  das  eben- 
falls erhaltene  Verzeichniss  der  Sätze  selbst.1)  —  Das  Geschäft, 
die  herkömmlichen  Sätze  zu  ermitteln  und  aufzuzeichnen  übertragt 
der  Rath  den  fungirenden  Archonten  und  Dekaproten.  Die  Ar- 
chonten  sind  bereits  in  den  das  Décret  einleitenden  Worten  ge- 
nannt; die  Dekaproten,  für  Palmyra  hier  zum  ersten  Mal  bezeugt, 
sind  eine  den  griechischen  Communen  Asiens,  insbesondere  Klein- 
asiens, eigenthümiiche  Behörde,  Uber  die  ich  auf  Waddington  (zu 
Lebas  3,  1176)  verweise.  Die  Weisung  des  Rathes,  in  Zukunft 
Uebergriffen  des  Steuerpächters  vorzubeugen,  ist  an  die  jeweiligen 
Archonten,  Dekaproten  und  Syndiken  (Z.  11.  12  tovç  tvyxâvovzaç 


1)  Dass  solche  Umwandlung  der  Procentualgebfihr  in  feste  Sätze  im  rö- 
mischen Reiche  öfters  vorkam  oder  gar  die  Regel  war,  darf  man  vielleicht 
aus  dem  Umstand  schliessen,  dass-  nirgends  angegeben  wird,  nach  welchen 
Grandsätzen  bei  der  Abschätzung  der  zollpflichtigen  Waaren  verfahren  wer- 
den solle,  nirgends  darauf  bezügliche  Controversen  erwähnt  werden;  wofür 
doch  in  dem  Digestentitel  de  pubUcanis  et  vcctigalibus  et  commissi*  (39,  4) 
und  sonst  sehr  wohl  Pla^z  gewesen  wäre.  Vielleicht  hat  das  von  Tacitus 
arm.  13,  51  erwähnte  Edict  des  Nero  (ediscit  princeps,  vt  leges  cuiusqile 
public*,  occullae  ad  id  tempus ,  proscriberentur  u.  s.  w.)  die  Aufstellung 
fester  Tarife  beabsichtigt  oder  zur  Folge  gehabt.  —  Vielleicht  gehen  auch 
die  festen  Sätze  des  Zolltarifs  von  Zaraï  (C.  I.  L.  VIII  4508)  auf  eine  solche 
Umwandlung  zurück. 

2)  Die  Inschrift,  gefunden  'auf  der  Ruinenstätte  des  alten  Abydos',  ist 
publicirt  von  Mordtmann  in  den  Mittheil,  des  Deutsch,  arch.  Instit.  in  Athen.  4 
(1679)  S.  307.  Das  Geschäft,  die  Höhe  der  Sätze  zu  ermitteln,  war  vom 
Kaiser  dem  Stadtpräfecten  übertragen  worden  :  Vvûioiç  ovyrj&HÜr,  Sç  naçîxoy 
nçb  Itwy  ttxoatt  xcù  tixootiâvo  r<5r  ortviav  ol  vavxXijQot,  fti?  noXtmçay- 
ttorqûaç  b  ivâoÇézaroç  ïnaQxoç  jqç  niXtaiç  «yrjyayty  r>;  fj/jeriça  tvoißia, 
Snivaç  xat  tni  rov  naq6yxoç  xai  per  à  rai  ta  nçooqxu  poraç  âiâôvat* 

OVTWÇ  u.  S.  W. 


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496 


DESSAU 


xatà  xctiçov  açxovias  xaï  ôexartQtoTOvç  xaï  avvèixovg)  gerichtet; 
auch  diese  letzteren  scheinen  hiernach  in  Palmyra  eine  stehende 
und  regelmässig,  vermuthlich  jährlich  wechselnde  Behörde  gebildet 
zu  haben  ;  ein  Novum,  da  ovvöixot  dieser  Art  sonst  nicht  bekannt 
sind.1).  —  Die  aramäische  Version  des  Décrets  ist  ebenfalls  bis 
auf  wenige  Buchstaben  vollständig  erhalten.  Factische  Differenzen 
von  der  griechischen  zeigt  sie  nicht,  ausser  der  einen,  dass  sie 
dem  an  erster  Stelle  genannten  der  beiden  Archonten,  dem  31a- 
Iqoç  'OXcuovç,  auch  den  Namen  des  Grossvaters  (wpa,  Mokimos) 
hinzufügt.  In  stilistischer  Beziehung  hält  sie  sich  ziemlich  sklavisch 
an  die  griechische  Vorlage.  So  wechselt  sie  zum  Beispiel  da,  wo 
der  griechische  Text  für  das  am  Anfang  gebrauchte  6  leJuoviiip 
(Z.  6;  iovç  teXwvaç  Z.  8)  ohne  irgend  einen  Unterschied  in  der 
Bedeutung  6  fAio$ovtt6voç  (Z.  10.  13)  setzt,  ebenfalls  mit  dem 
Ausdruck1).  Das  Asyntakton  netaÇv  twv  hnôoutv  nçoç  %ov£ 
fshivag  (für  uetaÇv  iwv  èvttoçiov  xai  laiv  talcuvwv  oder 
zoïç  èfifiÔQOiç  nçoç  vovç  %slûvaç),  das  sich  das  Griechische 
in  Z.  7.  8  zu  Schulden  kommen  lässt,  ist  im  Aramäischen  vermie- 
den. Dagegen  sind  die  Worte  des  griechischen  Textes  (Z.  8)  <fc- 
ôôx$at  tovç  hiatwioQ  aa%ov%a$  xaï  ô&uxnçaaovg  x%L  von 
dem  Uebersetzer  in  folgender  unsinniger  Weise  wiedergegeben  wor- 
den: 'es  hat  gut  geschienen  dem  Bath  dieser  (der  gegenwärtigen) 
Archonten  und  den  Dekaproten,  dass*  u.  s.  w.  (vgl.  Sachaus  Ueber- 
setzung  S.  563;  Schroeder  S.  422).  Wenn  an  dieser  Stelle  ein 
solcher  Fehler  unterlaufen  konnte,  kann  die  Uebertragung  der 
griechisch  redigirten  Rathsprotokolle  ins  Aramäische  in  Palmyra 
nur  selten  vorgekommen  sein. 

Durch  den  griechischen  und  aramäischen  Text  dieses  Décrets 
ist  Feld  I  unserer  Inschrift  nur  etwa  zu  drei  Vierteln  ausgefüllt. 
Es  folgt  auf  das  Décret  noch  der  Satz 

ràpog  xagçixbç  izav%og  yévovç"  teooâçwv  yofiwv  xauij- 
  Xixojy  téloç  engax^l 

1)  Vgl.  Waddington  eu  Lebas  3, 1176  p.  2S6. 

2)  Für  jenes  gebraucht  sie  ,  für  dieses  8"ni«.  Mit  8030  ist 
ausserdem  auch  das  griechische  ârifAoatuiy^ç  aof  Feld  II  wiedergegeben  (in 
aramäischen  Texten  jüdischen  Ursprungs  findet  sich  übrigens  "N:C173''~,  d.  L 
ärjfjLooUivtti  in  aram.  Umschrift);  in  der  That  sind  rsAwVgf  und  âtjfio^tây^ç 
auch  ursprünglich  völlig  gleichbedeutend  (jeder  von  beiden  ist  der,  der  rc 
xiki}  ja  â^fxôaia  durch  cur//  an  sich  bringt),  während  dem  pie9ova$ai  und 
dem  uia9u)xrti  ursprünglich  eine  andere  Anschauung  zu  Grunde  lag. 


iL 


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DEFI  STEUERTARIF  VON  PALMYRA 


mit  aramäischer  Uebersetzung ,  ein  Satz,  der  seinem  Inhalt  nach 
eher  auf  Feld  III  resp.  II  gehört  hätte  und  auf  den  wir  weiter 
unten  zurückkommen  werden;  der  Rest  von  Feld  I  ist  unbe- 
schrieben gelassen. 

Feld  II  III  und  IV  (von  links  nach  rechts)  der  Inschrift,  zu 
denen  wir  jetzt  übergehen,  enthalten  die  in  dem  Décret  des  Raths 
auf  Feld  I  angekündigten  Bestimmungen  über  die  Ein-  und  Aus- 
fuhrzölle, vermischt  mit  Bestimmungen  über  andere  Einnahme- 
quellen der  Stadt  Palmyra,  und  zwar  Feld  II  in  aramäischer,  Feld 
III  und  IV  in  griechischer  Sprache.  Feld  II  und  III  sind  in  je  3, 
Feld  IV  ist  in  2  Golumnen  gelheilt.  Ueber  die  drei  Columnen 
von  Feld  II  läuft  in  einer  grossen  Zeile  eine  Art  Ueberschrift 
anscheinend  mit  kurzer  Inhaltsangabe1),  während  die  griechische 
Version  auf  Feld  III  und  IV  einer  solchen  ermangelt.9)  Beide 
Versionen  sind  nur  sehr  unvollständig  erhalten;  von  der  grie- 
chischen ist  etwa  ein  Drittel  spurlos  verschwunden,  fast  ein 
zweites  Drittel  bis  zur  Unkenntlichkeit  entstellt;  der  aramäische 
Text  bat  zwar  fast  von  jeder  Zeile  einige  Buchstabenreste  bewahrt, 
allein  versländlich  ist  auch  von  diesem  nicht  die  Hälfte.  Die  un- 
versehrt oder  fast  unversehrt  erhaltenen  Parüeen  decken  sich  in 
beiden  Versionen  der  Hauptsache  nach.3)  Dass  die  aramäische  Ver- 
sion so  viel  weniger  Raum  einnimmt  als  die  griechische,  erklärt 
sich  zum  guten  Theil  aus  den  Eigentümlichkeiten  der  aramäischen 
Sprache  und  Schrift,  wohin  besonders  der  Gebrauch  von  Suffixen 

1)  Sie  lautet,  nach  Vogues  und  Scbroeders  übereinstimmender  Lesung, 
in  Uebersetzung:  Lex  [yectigalis,  dieses  Wort  ergänzt]  partus  (vgl.  die  Ueber- 
schrift des  Zolltarifs  von  Zarai  C.  I.  L.  VIII  4508:  le*  portus;  das* 

« Xtfiijy,  portut  ist,  sagt  schon  Buxtorf)  Hadrianae  (Aber  diesen  Bei- 
namen Palmyras  s.  unten  S.  527)  Pahnyroe  et  fond  um  aquae   Am 

Schlus»  der  Zeile  scheint  das  Wort  Caesar  erhalten. 

2)  Vielleicht  stand  eine  ähnliche  oder  auch  ausführlichere  griechisch« 
Ueberschrift  oberhalb  der  Einrahmung  der  vier  Felder,  da  wo  jetzt  nur  die 
oben  S.  489  gegebenen  Reste  der  Kaisertitulatur  und  des  consularischen  Da- 
tums erhalten  sind,  die  dann  den  Scillase  dieser  Ueberschrift  gebildet  haben 
würden. 

3)  Lasarew  (Palmyra  S.  46)  ist  durch  diesen  Umstand  auf  die  Vermuthung 
geführt  worden,  die  Zerstörung  der  Inschrift  rühre  zum  Theil  aus  dem  Alter- 
Ibum  her,  and  sei  absichtlich  geschehen,  um  einen  oder  den  anderen  ungültig 
gewordenen  Paragraphen  unleserlich  zu  machen;  indes«  die  Beschaffenheit 
und  Ausdehnnog  der  Lücken  unserer  Inschrift  zeigt  mit  voller  Evideuz,  dass 
dieselben  durchaas  zufällig  entstanden  sind. 


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498 


DESSAU 


in  vielen  Fällen,  in  denen  das  Griechische  ein  besonderes  Wort 
setzt,  und  vor  allem  die  Nichtbezeichnung  der  Vocale  in  der  Schrift 
gehören;  ferner  aus  dem  Umstand,  dass  das  Aramäische  in  unserer 
Inschrift  gedrängter  geschrieben  ist  als  das  Griechische.  Das  Grie- 
chische beginnt  fast  regelmässig  mit  jedem  neuen  Satz  eine  neue 
Zeile,  das  Aramäische  viel  seltener  (einige  Mal  wird  dafür  der 
Schluss  des  Satzes  durch  eine  Interpunction  angedeutet);  die  folgen- 
den Zeilen  der  so  entstandenen  Paragraphen  sind  im  Griechischen 
eingezogen,  im  Aramäischen  nicht;  auch  hat  der  Schluss  der  ara- 
mäischen Version  auf  dem  unleren  Rand  von  Feld  II  eingegraben 
werden  müssen.  Indess  ist  es  keineswegs  ausgemacht,  dass  die 
aramäische  Version  den  griechischen  Text  vollständig  wiedergegeben 
bat.  Es  ist  vielmehr  nicht  recht  wahrscheinlich,  dass  die  30  mitt- 
leren Zeilen  der  2.  Columne  des  Aramäischen  IIb  13 — 42  die  voll- 
ständige Uebersetzung  der  ganzen  Columne  III  c  und  der  oberen 
Hälfte  der  Columne  IV  a  des  Griechischen  (im  Ganzen  72  Zeilen)  ent- 
halten haben  sollten.  Vogflé  vermuthet,  dass  mehrere  Paragraphen 
des  griechischen  Textes,  die  sich  nicht  auf  irgend  eine  bestimmte 
Abgabe  beziehen  (vgl.  S.  523.  524),  sondern  das  Verhältniss  des 
Steuerpächters  zu  dem  Abgabenpflichtigen  im  Fall  eines  Conflicts  zu 
regeln  scheinen,  in  der  aramäischen  Uebersetzung  ausgelassen  seien. 
Diese  Vermuthung  dürfte  in  der  That  das  Richtige  treffen,  obwohl 
zu  bemerken  ist,  dass  an  einer  andern  Stelle  das  Aramäische  mehr 
zu  geben  scheint  als  das  Griechische  —  die  letzten  27  engge- 
schriebenen Zeilen  der  dritten  aramäischen  Columne  (Hc  23—49) 
möchten,  zusammen  mit  der  langen  auf  dem  unteren  Rande  von 
Feld  II  untergebrachten  (von  Vogué  als  50  bezeichneten)  Zeile, 
wohl  mehr  enthalten  haben  als  die  letzte  Columne  (IV  b)  des  Grie- 
chischen mit  ihren  etwa  37  Zeilen  —  und  dass  also  vielleicht  hier 
nur  eine  Abweichung  in  der  Reihenfolge  der  Paragraphen  vorliegt. 
Eine  überzeugende  Lösung  der  Frage  scheint,  bei  dem  Zustand  der 
Inschrift,  vorerst  nicht  möglich. 

Ich  gebe  nun  den  Text  der  in  Feld  III  und  IV  enthaltenen 
fünf  griechischen  Columnen  (lila. b.c.  IV a.  b),  nach  meiner  Ab- 
schrift, mit  Angabe  der  wesentlicheren  Varianten  Vogües1).  Am 

1)  Ich  verstehe  darunter  sowohl  diejenigen,  die,  an  schlecht  erhaltenen 
Stellen,  als  möglicherweise  richtig  Beachtung  verdienen ,  als  auch  diejenigen, 
die  als  entschieden  irrig  beseitigt  werden  mussten.  Wenn  VogOe  an  lücken- 
haften Stellen  sicherer  Ergänzung  ein  paar  Buchstaben  mehr  oder  weniger 


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DER  STEUERTARIF  VON  PALMYRA  499 


Rande  verweise  ich  auf  die  correspondireoden  Stellen  des  aramäi- 
schen Textes  in  Feld  II;  die  drei  Columnen  desselben  sind  (von 
rechts  nach  links)  als  IIa.  IIb.  IIc  bezeichnet. f) 

als  ich  gelesen  hat,  habe  ich  das  nicht  besonders  notirt.  —  Die  Weite  der 
Lücken  innerhalb  der  einzelnen  Zeilen  habe  ich  im  Druck  wiederzugeben 
versucht.  Wieviel  am  Ende  der  Zeilen  verloren  ist,  lässt  sich  (ausser  höch- 
stens in  Col.  III  c,  wo  der  Seitenrand  des  Feldes  erhalten  ist)  nicht  genau  be- 
stimmen, da  die  einzelnen  Zeilen  keineswegs  gleich  lang  sind.  —  Die  Anzahl 
der  in  den  grossen  Lücken  gänzlich  verlorenen  Zeilen  lässt  sich  nur  unge- 
fähr angeben. 

2)  Bei  der  Zählung  der  Zeilen  dieser  Columnen  habe  ich  mich  an  Vogué 
gehalten;  Schroeder  zahlt  die  oberhalb  der  drei  Columnen  die  Breite  des 
ganzen  Feldes  einnehmende  Ueberschrift  als  Z.  1  mit,  und  ist  dadurch  immer 
um  eins  voraus. 


Illa  flAPAi 

H6ICTAC 
ArONTC 
flAPOYA 
5  M» 

riAPOY  oie 

KANTACCDM  OTO 
AfHTAie  K  ACT  O  Y  C  0)  M 
O  AYTOC  AH  MOC  I  CD  N  H 

to   n  pa  2  e  i  eKACTOYroMo 

eiCKOMIC  NTOC 
6KKOMIC©  OC 

e  KACTOY  vacat 
rOMOYON  I  K  Y6I 
15  6KKOMIC0er 

nOP4>YPACMHA0)TH  €KA 

ToeeicKOMiceeN  oc 

eiCKOMICG  c 
TOMOYK  MYPOY 

io  TPOice 


! 


IIa  1.211—3?]  vgl.  s.504 


OYC 


Ha  3-5  [4.5?] 


IIa  6-8 

}lla  9 

IIa  10.  11 
}  IIa  12.  13 


S.  505 


! 


„  S.506 


Dia  2  n  iiç  T9[hç  Sqovç]  Vogué;  indess  ist  A  nach  T  ganz  sicher;  r« 
[Z<oQtà],  was  Lasarew  (oder  La  tische  w)  vorschlägt  and  was  dem  Sinne  nach 
sehr  gut  passte  (vgl.  IV b  49),  geht  deshalb  nicht,  weil  auf  A  ein  runder 
Buchstahe  gefolgt  zu  sein  scheint;  auch  hat  das  Aramäische  hier  das  sonst 
in  unserer  Inschrift  dem  griech.  opoi  entsprechenden  Ausdruck;  vielleicht  ri 
S{çtec]  (vgl.  S.  504  A.  3).  —  3  mit  &y6rtu[v  beginnt  kein  neuer  Absatz.  — 
4  «oo'  ©£  iff  Vogué;  war  wohl  eher  naq*  ov  S[r].  —  5  ©*...  Vogue, 
schwerlieh  Heutig;  M  scheint  mir  sicher.  —  6  ...ov  frtoai  Vogué,  vielleicht 
richtig  (vgl.  S.  505  A.  1). 


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500 

KAflO' 

e< 

r 

Aireioic 

25 

DIC 

98. 

eeN 

TOMOYONIKOYM 

30  AireioiceiCKO/ 

€KKOMIC©eNTOCR  A3. 
rOMOY6A6HPOYTC 

ciAireioiceniiA  ha 

TOC  vncai 
35  6KKOM I C06NTC 

rOMOYG  AA I H  PO  YTO  YC 

reioicç  IIKAMHA 

nPASei  scheint  leer 
6KKOMIC06NT 
40  rOMOYSAe 
TC 

etc 
rci 
Aireioic 

45  6 K KOMI  96 
rOMOYK 

47  eniK 


DESSAU 


I» 


cn, 


a  14.  15 

^  11a  16.  17 

Ua  lb.  19 

I II  a  20.  21 


Ha  22—24  Vgi.s.50: 


Ha  25.  26 


IIa  27 


ec«. 


ir 


Ha  28,  29 

a  koicayciai reiojci 
KOMic©eNTocnPAiei^z  lUa  30, 31 


III  b   (Die  erste»  18  Zeile»  dieser  Columno  sind  lost  vollständig  zerstOri). 

AAHC  vacat 

20     MHAOYTC       C     HC  ^ 

PGAAM ATOC K6C  "O  lia  41? 


A 

A  6AA 
OAYTOCA 
25  nAP6K 


eoY 

OCICDNHCeKAC 
YTO)  6AAIONKATA 


0 

e 


Ula  21  in.  scheint  KAflO  zu  sein,  allenfalls  (doch  kaum)  KAITO,  keinen 
falls»««!'  to  (Vofffé).  —  31  Die  Spuren  von  *[?]<*{[<*]  (nach  btxofAtc^ivtoç)  sind 
sicher  (Vogué  lasst  sie  aus).  —  33  *4t^tjX[ov]  Vogué,  gewiss  richtig,  wenn 
auch  auf  dem  Abklatsch  nicht  ganz  ta  erkennen.  —  44»  45.  47  sind  die  Zahl- 
zeichen am  Ende  der  Zeile  erhalten;  es  ist  wohl  nnr  ein  Versehen,  dass  Vogue 
sie  in  Klammern  giebt.  —  47  *m*  (für  im)  Vogué,  irrthümlicb. 

1Kb  Vogué  hat  auch  aus  den  eisten  vier  Zeilen  der  Colunrae  eisige  ge- 
ringfügige Bucbstabenreste  notirt.  —  21  [#]^>^«f«i-,  nicht,  wie  Vogué  will, 
*6fiftazof  ;  de/  darauf  folgende  Buchstabe  sehr  unsicher;  ziemlich  sicher  da- 
gegen ec. 


S.  5ö? 


S.  5b 


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DER  STEUERTARIF  VON  PALMYRA 


501 


noN  NTCDN 
OAYT  -TP*  Aell 

OCi 
NOYCJNfl 

30  ACCAPIAOKTÜ)  v!H 

CAPIA6äca        KACT        ACCC  IIb  1 
OCKDNHCriP  eiePrACTMPIwK 
n ANTOIKDA  CDNCKYTIKCDN 
4x  w6KCYNHeeiACeiCACT0YMHN0C 
35    KAiePrACTHPl0Y6KACT0Y     vacat     *  A 
flAPATO)  N  A6  P  MATA6  I C  K  O  M  I  Zo  NT 

AOY  NTCD  N  e  KACToYA  G  PMATOCACC  A 
OMOICÖC  IMATIOnOÜAAl  MCTABoAO  I  flCDA 
TeceNTHnOAeiTO)ÄHMOCKÜWTOHCANONr  .vv. 

40  XPHCeOCnHroON- B-eKACT0Y€ToYC  *CD 

OAYToenpA  eiroMoYn y p  i  koyo  in  i  koyaxy 

PCO  N  KAI  To  I  OYToYreNoYCeKACTOYrOMoY 
KAM  HAI  KOYKA0OAON6KACTH  N     *  Ä 

KAMHAOYOCK€NOCeiCAX0HnPAZZei  *Ä  üb  11 

«  KA0ODCKI AI2KAICAPOCAneAeY0ePoCenPA2eN  H  b  12 


Ua  46-49  *g\.  s.  51: 


Hb  9.  10 


S.  516 


„  S.  512 
„    S.  514 


Wc  (Die  obere  Hallte  dieser  Columne,  oiwa  20  Zeilen,  fast  vollständig  zerstört). 

N6TO)  vucat 
HßNflAAMYPOICl 
CDNnAPAM6TPHCATCD 
ACTONMOAIONACCA 
flAPAMeTPHC 
AHMOt 
(ON  HC 


OCANAA 
flAAMYPH 
CICDN  HC 
OCAANOYi 
CHeXCDNTC 

riAPOYA  NOA! 


30 


XYPAAA 

A  HO  AC        CINO  A  BPS  I 

AHMP        HIOYAIfl  -OI  KANON  AAM  BA 

NeTconepn   ytoyrpoctonahmoci  u>nh 


„  S.  518  A.  3 


„    S.  524 


111b  31  nach  [ia)aaQia  ?£  Reste  von  swei  Buchstaben,  am  ehesten 
6N  oder  ON  ;  dann  etwa  vier  Sachstaben  vollständig  verloren.  —  33  nach 
CKYTIKCDN  ist  nichts  verloren  gegangen.  —  34  Das  vor  in  avyqïtiaç  ver- 
lorene Wort  kann  kaum  nçâfci  gewesen  sein.  —  39  Ende  sehr  unsicher; 
4er  anf  TOIKANON  zonachsl  folgende  Buchstabe  dürfte  fl  oder  T  gewesen 
sein,  der  dritte  und  vierte  6C  (schwerlich,  wie  Vogflé  will,  ciaa ....).  —  40 
XPHCeOC,  nicht  XPHC60)C. 

Nie  23  naçaf4€TQÎj€a0ro  Vogflé,  irrthûmlich.  —  26  far  CH  bat  Vogué 
was  nicht  unmöglich  ist;  jedenfalls  war  der  erste  Buchstabe  rund,  der 
zweite  quadratisch.  —  29  fia.  Die  oben  gegebenen  Reste  sind  sicher;  Vogué 
«iebt  nçbç  rôr  (in  Z.  30  daran  anschliessend  dijpoctQfvtjy).  —  30  xttvôva 
Vogûé  (für  <WôV),  fllscliHch.  —  31  fin.  â^oatoî^y  Vogflé*  vielleicht  stand 
das  n  auf  dem  Rande. 


S.  524 


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502 


DESSAU 


35 


TOYAiriAOYe    £C©0)    •  vacat 
□BP  I OYANOAHM  CICDNHCTI  NAAnAITHfiePITe 

OYANOAH  MOCIO)      nOTINOCAflAITHTAirUP  I 

TOYTOYAIKAIOAO    ©CDfl  AP  ATCDe  NÜAAM Y 

POICTeTArMeNO)  tacat 
TCDAHMOC I CDN  HKYPI       ©  TCDflAPATCDNMHAr 


N6XYPA  A 
1 


40 


AOAOYriC 
HAO0HNAI6Aein 
KAI  CTIN 
45  AIM6N0Cn 
TCDAWC©CDTI- 


Vgl.  S.  624 


S.  523 


NA16AYTOYH 
YTATA  XYPAHM6PA 

ocicuNHna)A€  h 

OCICDXtoPi 

enPA©H 

LeiNTQDAf  'Kaqcdc 
TOYNOMOY  TCD  vacat 
Ta>N  YAATCDN  K  A I  CA  POC 

6NTOC  flAPACXeC 


IVa  AAA  (DM  H  A6  N  I  flPACC6INAIAO  AIAAM 
eSeCTODM  H  T6TI  CÜ<f>C  AN0P 

T6TINI    OMATITOCi  n 
TOYTC     nOlHCHHG  * 
5  A  riAOYN 

(4  Zeilen  vollständig  zerstört) 

10  TAIO 

ANTI 
M6TA  YTTA/ 
NOYCeCTI 

reiNecGAiKA  oi 

15      ec  CATOM 

ocAAeezz^ 

CD 

Aeicn 

TCD       A  CDN  H 

20    TCDTGACDN  fehlen  6  Ductm.  ©CD  vacatj 

OIAAN6  ziAr 

eine  Zeile  völlig  zerstört 
C  AC 
KAGHNANAor 


„    S.  522 


r     S.  523 


Illc  35  :  <fucctiodo&rjT<i>  Vogué,  fälschlich.  —  36  nach  T6TArM6NCD 
können  drei  oder  vier  Buchstaben  verloren  gegangen  sein;  die  zweite  Hälfte 
der  Zeile  war  jedenfalls  nn beschrieben.  —  37  fin.  ano  Yogüe,  gewiss  richtig; 
doch  kann  ich  vpp  dem  O  auch  auf  dem  Rande  nichts  entdecken.  —  38  fin. 
nât,  39  flfiiçatç,  41  jpvpfc  Vogué. 

IVa  t  dWöVai  Vogué,  wahrscheinlich  richtig;  inabesondere  für  <W©(<tf]ai 
scheint  die  Lücke  nicht  weit  genug  zu  sein.  —  6  crriAot»*  Vogué.  —  12 
ftità  Tovxa  Vogue;  der  Raum  zwischen  M6TA  und  Y  reicht  nicht  für  zwei 
Buchstaben;  eher  /utrafv,  nachher  JlttX\pvQtivôiv]  oder  JIai\jj*çaç]. 


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DER  STEl'ERTARIF  VON  PALMYRA 


r»03 


eiA 
AiAr 

MATOYM6N 
9f£*TOYAe 
NoYelKAIMHC 
NriPACCelNYCT 
YT(DNe2ArO 


55  TOYAee2Ar(D  AI 
AAODCe 

ePICUN  IIb  43 

©AP 

n 

30  r 

OPOI  MATOYM6N  '  OPI 

Arcor  ic  k-ç-toyag  0 

A210YNTOCTO 
AAIIC(l3Ne2Ar 
35  e4ȟ)NH0HMI 
AOC0AI   vac  at 

MYPO  YTO  Ye  N  AC  KO         OICnPA  IIb  48 

KATATONNOMO  OYT6 

THMAreroNeNTœnpoTe.ei  eiK 
40   ec4>PAriCM  n  où  n  o  m  ©TeTA  ktai  vacai 

TOTOYC+AICTPOYTeAOCeiCAHNAPIONO<freiAeiAC  î  .t 

KAirePMANIKOYKAICAPOCAIATHCnPOCCTATe  I  Ai 
TOAHCAI  ACA<t>HC  ANTOCOTIA6 1  nPOC  ACC  AP  ION  ITA 
TATeAHAOreYeCOAITOAeeNTOCAHNAPIOYTeAO 
45    CYN  H06 1  AOTe  AOJN HC  n  P  O  C  K  e  P  ma  n  PAS  e  I T  CD 
AlATONeKPIMAIAeiNAlPe »  nTOYM e  N  CDN  TOTGA 

TCDNBPCDTCDrTOKATONNO  MO  rTOYTO  MO  Y  A  H  N 

eicTHMinPAccecoAioT  an  e  ro)  ©  eKrœNOPCûNeic 

He^ArHTAI     vacat      TOYC  A  G  6 ICX  CD  P 1  AH  AÎIOTCD  N 
50    PICDNCATAKOMlZOfTACATeAe  I  C6  I  N  A I CÜCKA IC  Y  N  6$CD 
NHC6NAYTOIC  ™cat  KO)  N  OY  K  A  I  T  CD  N  OM  O  I  CD  N  6  A 

le  n  ocAe  I  ceM  nope  i  an4>gp  ©ta  i  TOTeAoee  i  ctoïïh 

PO+OPTONANAreC©AICDCKAieN"AICAOinAlcreiNeTAinOAGClJ 
KAM  H  ACDNG  AN~GK  eNA  I  €  A  NeeNTOMO  I  6 1  CArCDrl  A I  62CD0eN 
;>5    T  CD  NO  PCDNO<|>eiA€  TA  IAHNAPION6K  ACTH  CKATATON 
NOMON  CDCKAIKOYP  BOYACD  N  O  K  P  AT  I  CTOC  6  C  H  Ml 
0)CATOeNTHnPOCBAPBAPONeniCTOAH 


Vgl.  S.  506 


S.  507 


„  S.  582 
Hc  3-8 

Vgl.  S.  519 


I II  c  9 

1  Ile  10-12 
/  Vgl.  S.  511 


c  13.  14 


]  Hc  15— 1S 

}  Vgl.  S.  512 


II  c  lï» — 22 

Vgl.  S.  513 


'      '     i  '  '  .', 

IV  b  (Der  obere  Tlicil  der  Columiie  —  pegen  30  Zeilen  —  ist  fast  vullsliitxîig  lerstrtrt.) 

taccyn*cd;  ^ 

TEACD  HMrelNeCOAl 


IVa  25  Das  CD  io  CZZArCD  sicher.  —  34  vor  tdixuiv  in  dieser  Zeile  oar  ein 
Buchstabe  verloren;  Vogué  giebt  [t\itcXtxi»y,  Lasarew  (auf  Taf.  IV)  YAA1KCDN 
(Abklatsch  versagt);  Tgl.  S.  510  A.  2.  —  39  rtp  7içoniHvu  (Sut...  Vogué; 
der  Buchstabe  nach  flPOTC  (oder  nCDTe,  was  ebenfalls  möglich  ist)  kann 
kein  ©  gewesen  sein;  das  Weitere  ganz  unleserlich.  —  51  fin.  t[tt<ûr]  Vogue, 
und  dann  weiter  Z.  52  Çêroç  a.  —  53  der  sechste  Buchstabe  eher  T  als  I. 

IV  b.  Von  den  vereinzelten  Buchstaben,  die  Vogue  aus  den  zehn  ersten 
Zeilen  dieser  Columne  giebt,  ist  auf  nnserm  Abklatsch  nichts  mit  Besthnmt- 


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504  DESSAU 

NOMC    TeAOCnPOCAHMA    JON*  Vgl.  S.  521 

eNNOM|ONCYN8<|>ü)NH  ©HMHAeiNnPACCC 
*  €  CI)NAGeniNOMKNMeTArOM6NCDN  „  S.  52:î 

35  N©PeMMAT0DNO4>eiAeC©AIXA 
PICAC0AlTA0PeMMATAeANeeAHOAH 

heil  zu  erkennen;  über  die  Lesung  reap.  Ergänzung  von  Z.  5.  6  ...  haiQ[<»r 
«i  cfjjydpio*'  »"  nAior  X)ctfiß[ävovai  ...  i)xéort]Ç  s.  u.  S.  517  A.  2. 

Der  hier  abgedruckte  Text  enthält,  stellenweise  ergänzt  durch 
die  aramäische  Version  auf  Feld  II,  in  bunter  Folge  verschieden- 
artige Bestimmungen  Uber  die  in  Palmyra  auf  Rechnung  der  Stadt- 
gemeinde erhobenen  Abgaben,  an  erster  Stelle  Bestimmungen  Uber 
die  von  verschiedenen,  in  dem  alten  «ô/io^  xekcjtuxàç  übergange- 
nen Handelsartikeln  zu  entrichtende  Einfuhr-  und  Ausfuhr  gebühr. 
Dieser  Nachtrag  zum  Zolltarif,  wie  wir  sagen  würden,  war  im 
Wesentlichen  in  Col  um  ne  lila  und,  wie  die  aramäische  Version 
zeigt,  der  oberen  Hälfte  von  Columne  III b  enthalten;  doch  scheint 
einiges  dazu  Gehörige  auch  an  andere  Stellen  gerathen  zu  sein.  Den 
Anfang  uuter  den  mit  einem  festen  Satz  belegten  Handelsartikeln 
machen  die  Sclaven  (Gr.  Hl  a  1 — 8  =-*  Aram.  IIa  1—5).  Im  Wesent- 
lichen erhalten  ist  hier  uur  die  erste  Bestimmung,  und  auch  diese 
nur  in  der  aramäischen  Version;  sie  lautet  da  in  lat.  Rücküber- 
setzung: ab  eis  qui  puerosx)  invehunt,  qui  irwehuntur  Palmyram 
ml  in  fines  eins,  \ publicanus  exigito]  pro  singulis  hominibus (?) *) 
denarios  XX//.3)  Ob  die  Ausfuhrgebühr  ebenso  hoch  oder  niedriger 
war,  ist  zweifelhaft.  Eine  Specialbestimmung  scheint  in  Aram.  II  a 
4.  5  enthalten  gewesen  zu  sein.  Hinter  dem  Worte  für  'Sclave' 
(puer)  hat  nämlich  Schroeder  den  Rest  einer  von  ihm  auch  an  andern 
Stellen  der  Inschrift  gelesenen  Bezeichnung  *pai  (vtrn)  erkannt4) 

1)  Der  Gebrauch  des  Wortes  für  puer  in  der  Bedentang  von  'Sclave'  war 
schon  aus  einer  andern  palmyrenischen  Inschrift  bekannt;  vgl.  Nöldeke  Zeit- 
schrift der  deutsch.-morgenl.  Ges.  1870  S.  89  A.  1. 

2)  Das  Wort,  das  hier  im  Aramäischen  steht,  heisst  zwar  eigentlich  etwas 
ganz  anderes,  nSmlich  'Fuss';  aber  in  IIa  Z.  5  entspricht  es  dem  griechischen 
ludorov  aoifi[aioç]  (lila  8);  und  auch  ohne  dies  könnte  an  dem  Sinn  kein 
Zweifel  sein;  vgl.  Sachan  S.  569,  der  «Stück'  übersetzt. 

3)  Die  Vogutache  Ergänzung  des  Griechischen  :  naçk  r[iôr  nalâaç  tfott- 
yivxtov  k\s  nâXuvQa]  %  tlç  ro[ifç  tçovç]  trifft  wohl  das  Richtige,  nor  dass 
zuletzt  dç  rie  p[qm]  einzusetzen  sein  wird. 

4)  An  unserer  Stelle  zeigt  der  Abklatsch  nach  Ob*  die  drei  er9teti  Buch- 


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DER  STEUERTARIF  VON  PALMYRA 


505 


uod  dieses  Wort  mit  dem  lateinischen  veteranus  idenüficirt.  ')  Nun 
r*t  auch  sonst  bezeugt,  dass  man  bei  der  Zollerhebung  zwischen 
mandpia  veterana  und  twvicia  schied.  Nach  den  Grundsätzen  der 
rdmischeo  Zollverwaltung  waren  maneipia  veterana  nicht  nur  zoll- 
frei, soodern  brauchten  nicht  einmal  wie  andere  zollfreie  Gegen- 
stände, declarirt  zu  werden.*)    In  Palmyra  scheint  fur  maneipia 
veterana,  aber  auch  nur  dann,  wenn  sie  ausnahmsweise  verkauft 
werden  sollten  —  a  maneipio  (puero)  veterano  qui  venumdari . . . 
heisst  es  Z.  4  des  aramäischen  Textes  — ,  bei  der  Ausfuhr  ([ejja- 
yijro/,  Z.  S  des  griechischen  Textes)  eine  verhält nissmässig  geringe 
Abgabe  erlegt  worden  zu  sein.3)  —  Wie  sich  zu  diesen  Bestim- 
mungen über  den  Import  und  Export  von  Sclaven  die  an  einer 
andern  Stelle  der  Inschrift  (Aram.  II  b  30  ff.  4>  ;  im  Griechischen  ist 
die  Stelle  spurlos  verschwunden)  Ober  denselben  Gegenstand  ge- 
gebenen Regeln  verhalten,  entzieht  sich  unserm  Urtheil,  da  diese 
zweite  Stelle  gänzlich  unverständlich  ist;  ich  bemerke  nur,  dass 
iu  ihr  wiederholt  (IIb  33.  36)  der  oben  erwähnte  Terminus  für 
maneipium  veteranum  vorkommt.  —  Ein  zweiter  Artikel  war  in 
dem  Paragraphen  Griech.  III  a  9 — 15  =  Aram.  IIa  6 — 9  behandelt; 
der  Name  desselben  ist  im  Griechischen  verloren,  im  Aramäischen 
unverständlich8);  wir  sehen  nur,  dass  bei  der  Besteuerung  des 

^takoToo  ]*ttt1  ganz  deutlich;  in  Columoe  IIb  33  und  36  ist  das  Wort  voll- 
ständig erhalten. 

1)  Vielleicht  steckt  auch  in  dem  nur  von  Vogué  gelesenen  ov  ïnoai 
(Gr.  III  a  6)  ein  oitUQavéç. 

2)  Dig.  39,  4,  16.  3:  quotient  qui*  maneipia  invecia  professus  non 
fiurit  we  vena  lia  sive  usualia,  poena  commissi  est,  si  tarnen  novicia  man- 
eipia fuerint,  non  etiam  veterana;  sunt  autem  vêler  ana,  quae  anno  con- 
totuo  in  urbe  servierini;  novicia  autem  maneipia  intelieguntur  quae  annum 
nunditm  servierint. 

3)  Zwei  Denare,  nach  Vogues  Lesung  (II  a  5);  indess  ist  die  Ziffer  nicht 
sicher. 

4)  Es  sind  da  u.  A.  die  folgenden  Worte  erhalten:  ab  eo  qui  homines^) 
—  dasselbe  Wort,  von  dem  oben  S.  504  A.  2  die  Rede  war  —  invekit  Pal- 
'lyram  vel  in  fines  eius,  et  (ab  eo)  qui  exportât,  pro  unoquoque  nomine  

5)  Es  kann  wohl  kein  Zweifel  sein,  dass  das  letzte  (durch  *1  eingeleitete) 
Wort  der  Zeile  Aram.  Ha  6  den  Namen  des  Artikels  enthielt  (im  Griechischen 
wird  derselbe  am  Ende  von  Z.  9  gestanden  haben).  Die  Lesung  ist  nicht 
«cher.  Vogué  hilt  das  Wort  für  ein  Verbum,  übersetzt  es  (mit  dem  vor- 
angehenden "»1):  qui  sera  apportée  (§  V  der  UeberseUung) ,  und  sieht  in 
dem  Paragraphen  die  Bestimmung  einer  Art  Grundtaxe  für  Import  und  Ex- 
port jeder  Art:  Nous  voyons  d'abord  que  toute  importation  ou  exporta- 

tienne»  XIX.  34 


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506 


DESSAU 


Artikels  zwischen  der  Kameelslast  (Griech.  Z.  10:  ftçâÇci  êxâazov 
yôfio[v  xctfflXixov],  so  nach  dem  Aramäischen  zn  ergänzen)  und 
der  Eselslast  (Griech.  Z.  14:  yofiov  6vix[ov},  für  oveiov)  unter- 
schieden wurde,  wie  dies  auch  weiterhin  mehrfach  in  unserer  In- 
schrift geschieht1);  die  Einfuhrtaxe  für  die  Kameelslast  wird  Aram. 
Z.  6.  7,  die  Ausfuhrtaxe  für  dieselbe  Z.  8,  beide  Taxen,  wie  es 
scheint,  für  die  Eselslast  Z.  9  festgesetzt;  von  den  Betragen  ist 
keiner  mit  Sicherheit  festzustellen.  —  Der  Paragraph  Griech.  lila 
16 — 18  bezieht  sich  auf  Purpurstoffe,  noçcpVQa  nyXtoty,  lat.  lana 
purpurea*);  die  Einheit  bei  der  Besteuerung  bildete,  wenn  Vogûés 
Ergänzung  nogipvçaç  fXTjlwrtjlg] ,  £x6[otov  déçfia]voç  eiaxofii- 
o&hzoç  richtig  ist,  das  déç/*a;  der  Ausgangszoll  dafür  scheint 
8  As  betragen  zu  haben.*)  —  Es  sei  hier  gleich  erwähnt,  dass  mit 
einem  Zoll  auf  Wolle  oder  Wollstoffe  sich  der  Absatz  Griech.  IVa  27  ff. 

(èçitov  )  beschäftigt  zu  haben  scheint.  —  Ausführlich  behandelt 

wird  von  Z.  19  des  Griechischen  ab  die  Salbe,  hvqov  (im  Aram.: 
duftendes  Oel).  Besonders  tariûrt  wird  zunächst  die  in  Flaschchen, 


Won  était  frappée  d'un  droit  fixe  de  trois  deniers  par  charge  de  chameau, 
et  dun  denier  sans  doute  par  charge  d'ân  (die  Zahlen  3  und  1  hatte  Vogue 
am  Ende  von  Z.  7  resp.  9  zu  erkennen  geglaubt),  Joum.  asiat.  tome  II  S.  175 
=  S.  32  des  Sonderabdrucks.  Die  weiterhin  in  unserer  Inschrift  aufgeführten 
Taxen  sollen  nur  eine  Art  Zuschlaggebühr  zu  jener  Grundtaxe  gewesen  sein: 
'outre  ce  droit  fixe,  toute  marchandise  payait,  soit  à  Centrée,  soit  à  la 
sortie,  un  droit  spécifique  calculé  sur  sa  valeur'  (S.  176  =  33);  eine  Auf- 
fassung, für  die  die  Inschrift  keinerlei  Anhaltspunkt  bietet. 

1)  Dass  bei  den  von  den  freien  Arabern  beliebten  zollähnlichen  Abgaben 
oder  Erpressungen  die  Kameelslast  die  Einheit  bildete,  darf  man  wohl  aus 
Plinius  12,65  (vgl.  unten  S.  528)  entnehmen:  quacumque  iter  est,  aliubi  pro 
aqua  aliubi  pro  pabulo  aut  pro  mansionibus  variisque  portoriis  pendunt, 
ut  sump  tus  in  singulos  came  los  1£  DCLXXXFill . . .  colligat;  dass  bei  den 
von  Trajan  nach  der  Eroberung  Mesopotamiens  eingerichteten  Zöllen  die 
Kameeis-  und  die  Pferdelast  als  Einheilen  angesetzt  waren,  hatte  vielleicht 
Fronto  in  der  S.  529  A.  1  angeführten  Stelle  gesagt. 

2)  Doch  ist  der  griechische  Ausdruck  ans tôs si g.  Man  erwartete  eher: 
7iQQ<f>voaç,  fitjXtotijc  Ixiaxtic  eiaxouio^ilffrjç.  —  In  dem  Zolltarif  von  Zarai 
(C.  I.  L.  V1H  4508)  werden  unter  der  Ueberschrift  lex  vestis  peregrinae  für 
verschiedene  einzelne  Kleidungsstücke  besondere  Taxen  festgesetzt,  u.  A. 
für  ein  sagum  purpurium  ein  Denar  ;  zum  Schloss  eine  allgemeine  Taxe  für 
cetera  vestis  Afra  in  singulas  lacinias. 

3)  So  liest  Schroeder  am  Ende  der  Zeile  Aram.  IIa  11,  und  dies  scheint 
auch  mir  der  Abklatsch  zu  bieten;  Vogûé  giebt  an  der  Stelle  die  Zeichen 
für  *3  Denare'. 


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DER  STEUERTARIF  VON  PALMYRA  507 


ctXaßaoTQa,  transportirte  Salbe,  nach  Vogûés  trefflicher  Ergän- 
zung1) (Z.  19.  20):  fivQOv  [tov  h  aXaßäo)tgoig  doxottio&évtoç; 
for  eine  Kameelslast  von  dieser  sollen  beim  Import  25  Denare  ge- 
zahlt werden  (die  Zahl  am  Ende  von  Aram.  IIa  13  erhalten);  die 
Eiportgebühr  für  dieselbe  Quantität  war  vielleicht  in  Z.  14.  15  des 
Aramäischen  (=  G  riech.  III  a  21.  22),  sowohl  Export-  als  Importge- 
bühr  für  die  Eselslast  vielleicht  Aram.  18.  19  (=Griech.  III  a  27.  28) 
bestimmt.  Niedriger  tarifirt  wird  die  in  Schläuchen  von  Ziegenhaut 
([h  àoxolç]  alyeloiç,  Griech.  Ill  a  24)  transportirte  Salbe;  für  die 
kameelslast  von  dieser  wurden  beim  Import  13  Denare  (Aram.  IIa 
17),  beim  Export  vermuthlich  ebensoviel  (die  Zahl  hat  sich  nicht 
erhalten),  für  die  Eselslast  (Griech.  III  a  29 — 31:  yopov  bvixov 
h[vqov  tov  h  aoxoïç]  aiyeiotç  eloxofi[ioS-évto\ç  rrç[â^ei  ....], 
txxoftio&évtoç  n[ç]6Ç[£i  .  .  .]  beim  Export  7  Denare  (Aram.  IIa 
21)")  —  hier  ist  die  Ziffer  für  den  Import  verloren  —  gezahlt. 

—  Uebrigens  kommt  die  Inschrift  noch  einmal,  kurz  nach  der 
Stelle,*  an  der,  wie  oben  erwähnt,  von  einem  Zoll  auf  Wollstoffe  die 
Rede  war,  auf  die  'in  Ziegenschläuchen  transportirte  Salbe'  zurück 
(Griech.  IV  a  37  pvçov  tov  Iv  àoxo[tç  aiyel]oiç  7vçci[^ei  o  TcÀoi- 
*rtç ...]);  wiederholt  wird  dabei  auf  den  vôuoç,  das  alte  Statut 
Bezug  genommen  (Z.  38  xatcc  tov  vôfto[v];  Z.  40  [won  to  h  tip] 
ioyoayi<jfiév({)  vôfiip  tétaxtai)3);  der  Zusammenhang  ist  unklar. 

—  Auf  die  Salbe  folgt  in  der  Reihe  der  tarifirien  Handelsartikel 
das  Oel,  Uatov  (Grich.  III  a  32—42).  Dabei  wird  nicht  nur,  wie 
es  bei  der  Salbe  geschehen  und  ja  ganz  natürlich  ist,  eine  beson- 
dere Taxe  für  die  Kameeis-  und  für  die  Eselslast  festgesetzt,  son- 
dern auch  berücksichtigt,  ob  das  Oel  in  vier  oder  in  zwei  Schläu- 
chen auf  dem  Kameel  geführt  wurde;  ein  Merkmal,  das  uns  nicht 
recht  verständlich4),  übrigens  durch  seine  Wiederkehr  bei  einem 

1)  Vgl.  Marquardt  Privatleben  der  Römer  S.  763  A.  8—10  and  die  da- 
selbst angeführten  Stellen. 

2)  Die  Zahl  hier  nach  Schroeders  Lesung  (Vogué  las  Uli  anstatt  V]]), 
an  deren  Richtigkeit  nach  dem  Abklatsch  wohl  nicht  zu  zweifeln  ist. 

3)  Nach  den  Resten  der  aramäischen  Version  (Uc3  am  Ende)  war  auch 
hier  ein  bestimmter  Betrag  genannt,  nach  Vogûés  und  Schroeders  Lesung, 
10  Denare;  doch  ist  die  Stelle  nach  dem  Zeichen  für  X  zerstört,  und  könnte 
die  Zahl  immerhin  XIII,  in  Uebereinstimmung  mit  der  an  der  ersten  Stelle 
für  die  Kameelslast  festgesetzten  Taxe  gewesen  sein. 

4)  Man  könnte  vermuthen,  dass  als  Einheit  für  diesen  Handelsartikel 
überhaupt  nicht  die  Kameelslast,  sondern  der  àmbç  aïyitoç  gelten  sollte; 

34* 


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508 


DESSAU 


andern  Handelsartikel  (s.  unten)  gesichert  ist.  Mit  Hülfe  der  viel 
besser  erhaltenen  aramäischen  Version  lässt  sich  das  hierher  gehörige 
Stück  des  griechischen  Textes,  nach  Vogües  Vorgang,  folgender- 
massen  ergänzen: 

lila  32  rôftov  ttetjQov  to[v  h  àoxo]ïç  [réaaaç-] 
01  aiyeioig  im  xaftr^X[ov  êloxofiio&év-} 

[*  •  •] 

35  èxxofiio&évTo[ç]  [* . .] 

rôfiov  iXairjQOv  tov  l[v  âoxo]ïç  Sv[aï  ai-] 
yeioiç  knï  xafirX[ov  eloxofÂto&irTOç] 
uçâÇu  [* . .] 

€XX0f.UO9?VT0Ç  [# . .] 

40  rénov  ilt[r)çov  tov  in*  ôvo]v  e[ioxOfiioâév-] 
toç  [* . .] 

h[xofAia&évroç  l*  •  •] 

Was  die  Hohe  der  Taxen  betrifft,  so  scheint  nach  den  im  ara- 
mäischen Text  erhaltenen  Zahlenresten  die  Einfubrgebtihr  für  das 
'in  vier  Schläuchen  auf  dem  Kameel'  transport irte  Oel  13  Denare 
(IIa  23),  die  Ausfuhrgebühr  ebensoviel  (IIa  24)  betragen  zu  haben1); 
die  Einfuhrgebühr  für  die  Eselslast  war  7  Denare  (Ha  27).  —  Das 
Oel  wird  auch  noch  an  einer  andern  Stelle  der  Inschrift  (Griech.  HIb 
25),  doch  wohl  in  anderem  Zusammenhang  (vgl.  S.  518),  erwähnt. 
—  In  ähnlicher  Weise  waren  für  noch  zwei  andere  Handels- 
artikel die  Einfuhr-  und  Ausfuhrgebühren  festgesetzt.  Die  Namen 
derselben  haben  sich  nur  im  Aramäischen  erhalten;  der  des  einen 
ist  das  gewöhnliche  Wort  für  'Fett',  der  des  zweiten  ein  (plura- 
lisches) Derivat  des  Wortes  für  'Salz*;  VogOé  übersetzt  dieses  mit 
salaisons,  denkt  also  wohl  an  eingesalzenes  Fleisch  ;  Schroeder  er- 
gänzt vorher  'Fische';  vielleicht  ist  eine  der  im  Alterthum  eine  so 
grosse  Rolle  spielenden  Fischconserven  (vgl.  das  griech.  alpr})  ge- 
meint. Unter  dem  ersten  Artikel  —  derselbe  wurde,  wie  wir  aus 
der  Inschrift  sehen,  in  Schläuchen  transportirl  —  vermuthet  Vogûé 

ist  ja  auch  die  Fassung  dieses  Paragraphen  von  den  vorhergehenden  ver- 
schieden, er  beginnt  nicht  yöftov  xa^Xuov,  sondern  yofiov  iktrjQov;  was 
soll  dann  aber  die  Unterscheidung  von  zwei  und  vier  Schläuchen,  was  der 
Beisatz  im  xarfkov  tloxofuoHrToç  und  zum  Schluss  die  besondere  Tarifirung 
der  Eselslast? 

1)  Vogûé  liest  zwar  an  beiden  Stellen  X,  nicht  XIII  ;  indess  zeigt  an  der 
ersten  der  Abklatsch  nach  X  deutliche  Spnren  von  III,  an  der  zweiten  folgt  auf 
X  ein  beschädigtes  Stück,  das  sehr  wohl  die  Ziffern  III  enthalten  haben  kann. 


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DEK  STEUERTARIF  VON  PALMYRA  509 


(Separatabdruck  S.  24  A.  1)  eine  Art  Salbe.1)  Nach  den  diesmal 
theilweise  auch  im  griechischen  Texte  erhaltenen  Zahlen  betrug  für 
die  Waare,  wenn  sie  in  vier  Schläuchen  auf  dem  Kameel  geführt 
wurde,  die  Einfuhr-  sowohl  als  die  Ausfuhrgebühr  13  Denare  (Gr. 

lila  43  flf. :  yô^[ov  %ov  lv  àoxoiç  %]éaa[açai]  aiyelotç  . .  . 

Inçâfêu  *  ty  •  hxoiii[o\9i[rtoç  *  i/);  wenn  in  zwei  Schläu- 
chen, die  Einfuhrgebühr  7  Denare  (Gr.  III  a  46:  yôpov  [%ov 

h]  à[o]KOtç  ôvaï  aiyeioiç  knt  x[a/*iJAoi;  €io]KO/nia&évtoç  nçâ- 
&<  *  0,  die  Ausfuhrgebühr,  nach  dem  aramäischen  Texte  —  im 
griechischen  beginnt  gerade  hier  die  grosse  Lücke  —  vermutlich 
ebensoviel1);  ebensoviel  auch,  wie  es  scheint,  die  Ausfuhrgebühr 
für  die  Eselslast.*)  —  Von  dem  'Gesalzenen'  wurde  nach  Aram. 
IIa  34  die  Kameelslast  bei  der  Einfuhr  mit  10  Denaren  besteuert; 
ob  auf  die  Eselslast  desselben  Artikels  der  IIa  37  erhaltene  Satz 
von  3  Denaren  sich  bezieht,  ist  sehr  zweifelhaft.  —  In  der  folgen- 
den Zeile  findet  sich  wieder  ein  Satz  von  10  Denaren  für  die  Ein- 
fuhr, wie  es  scheint,  irgend  eines  unbekannten  Artikels;  zwei 
Zeilen  darauf  (IIa  40)  ein  Satz,  so  scheint  es,  von  2  As.  —  Dann 
war,  wenn  Schroeders  Lesung  und  Deutung  der  aramäischen  Zeile 
IIa  41  richtig  ist,  von  einem  Einfuhrzoll  auf  Kleinvieh  die  Rede4), 
and  zwar  betrug  derselbe  ein  As  pro  Stück.  Von  der  folgenden 
Zeile  (IIa  42)  ist  nur  das  Wort  'Kameel'  ganz  sicher.  Am  Schluss 
der  Zeile  IIa  43  scheint  eine  Taxe  von  2  As  erwähnt  zu  werden. 
Uebrigens  scheint  hier  die  zusammenhängende  Aufzählung  von  Zoll- 
salzen ein  Ende  erreicht  zu  haben.  Wenigstens  war  in  Z.  IIa  45 ff. 
des  aramäischen  Textes,  zu  dem  sich  nun  auch  bald  wieder  der  grie- 
chische correspondirend  gesellt,  von  Abgaben  auderer  Art  die  Rede. 
Doch  finden  sich  einige  solcher  Zolltaxen  auch  an  andern  Stellen 


1)  Doch  mögen  die  SchJäuche  in  dem  Wüstenverkehr  eine  ähnliche  Rolle 
gespielt  haben  wie  in  dem  Verkehr  zwischen  den  Küsten  des  mittelländischen 
Meeres  die  Amphoren  und  anderen  Thongefasse,  die  doch  aach  nicht  aus- 
schliesslich iura  Transport  von  Flüssigkeiten  verwendet  worden. 

2)  Schroeder  hat  am  Ende  der  Z.  IIa  31  die  Zahlzeichen  für  II  erkannt, 
vor  welchen  das  Zeichen  für  V  verloren  gegangen  sein  kann. 

3)  Aram.  Ha  32  am  Ende  zeigt  unser  Ablda  ch  r1  e  Ziffer  '  1  (Vogué  las  Dl). 

4)  Schroeder  liest  [6t:b]j»b  K^ttfc  r  d  cjpl  '-  i  r>  rt  das  C  .l!lb2t 
erhaltene  [9ç]ifif4aroçt  Vogûé  N[3b]yi3b  N^O  «  (was  wohl  'für  den  Modios 
beim  Import'  bedeuten  soll,  wofür  man  aber  «"Hab  erwartete).  Dj  der  strei- 
ke Buchstabe  nach  dem  Abklatsch  sehr  lädirt  ist,  ist  eine  Entscheidung 
kaum  möglich. 


510 


DESSAU 


der  Inschrift.  In  der  zweiten  Columne  des  aramäischen  Textes 
(IIb  16.  17)  —  das  Griechische  ist  verloren  —  wird  für  zwei  ver- 
schiedene Handelsartikel  —  die  Namen  sind  verloren,  aber  bei  dem 
einen  bildet  die  Kameelslast,  bei  dem  andern  das  'Fell',  wie  anschei- 
nend oben  bei  den  Purpurstoflen,  die  Einheit  —  die  Einfuhr-  und 
die  Ausfuhrgebühr  auf  je  4  Denare  angesetzt;  hieran  schliesst  sich 
eine  nicht  mehr  verstandliche  Bestimmung  mit  der  Notiz:  ut  supra 
scriptum  est  (IIb  18).  In  der  dritten  Columne  des  aramäischen 
Textes  (II  c  43)  ist  in  ähnlichem  Zusammenhang  der  Name  eines 
Handelsartikels  wohl  erhalten,  indess  ungewisser  Deutung.')  In  an- 
dern Fällen  ist  es  zweifelhaft,  ob  der  Handelsartikel  in  Beziehung  auf 
Einfuhr-  und  Ausfuhrzolle  genannt  war,  wie  z.  B.  die  Bestimmung 
Ober  die  ''simulacra  ex  aere  avÔQiâvieç  (das  griechische  Wort  in 
aramäischer  Umschrift)  im  aramäischen  Text  Col.  II  c  29  wohl  kaum 
hierher  gehört.  —  Eine  vollständige  Aufzählung  der  im  palmyre- 
nischen  Handel  vorkommenden  Waaren  darf  man  in  unserer  In- 
schrift natürlich  schon  deshalb  nicht  suchen,  weil  sie  ja  nur  eine 
Ergänzung  des  alten  Statuts  sein  soll.') 

Eng  verwandt  mit  diesen  Fixirungen  von  früher  nach  dem  Her- 
kommen in  willkürlicher  Höhe  erhobenen  Abgaben  ist  die  auf  Feld  I 
gerathene  bereits  oben  S.  496  reproducirte  Bestimmung  über  den 
yôfAog  xaçQixôç.  Wie  in  dem  in  unserer  Inschrift  vorliegenden  Nach- 
trag zum  Zolltarif,  war  vermuthlich  auch  in  dem  alten  Statut  als  Ein- 
heit für  die  zu  verzollenden  Artikel  in  vielen  Fällen  die  Kameelslast 
und  die  Eselslast  angenommen.  Bei  anderer  Art  des  Transportes, 
z.  B.  per  Wagen,  blieb  es  der  Schätzung  überlassen,  die  Quantität 
der  Waare  auf  eine  jener  Einheiten  zurückzuführen.  Doch  hatte 
sich  die  Gewohnheitsregel  gebildet,  die  Wagenladung  als  das  Vier- 
fache der  Kameelslast  zu  betrachten  *—  natürlich  ist  eine  bestimmte 
Gattung  von  Wagen  von  annähernd  gleicher  Grösse  und  Tragkraft, 
die  auf  den  Palmyra  berührenden  Strassen  damals  für  den  Gross- 
handel vorzugsweise  im  Gebrauch  gewesen  sein  muss,  gemeint: 
rôpoç  xaQçixoç  navsbç  yévovç'  jeooàçwv  yoptav  xafÀ^hxwy 
téloç  ircQctx&r],  Wagenladung  jeder  Art  —  (dafür)  wurde  die  Ab- 
gabe von  vier  Kameelslasten  erhoben',  was  nun  ebenfalls  ton  den 

1)  nVlÜ,  vielleicht  rohe  Häute,  schwerlich,  wie  Schroeder  will,  Waffen. 

2)  Nach  der  Lesung  Lasarews  IV  a  34  îaXucwv  wäre  in  unserer  Inschrift 
auch  ton  Glas  waaren  die  Rede  (vaXtxôç  —  vâXioç  oder  vaXov;);  indess  hat 
an  dieser  Stelle  wohl  eher  [('r]«Xtxu>y  gestanden  (vgL.  S.  521  A.  2). 


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DER  STEUERTARIF  VON  PALMYRA  511 


Archonteo  und  Dekaproten  niedergeschrieben  und  zur  gesetzlichen 
Bestimmung  erhoben  wurde. 

Abgesehen  von  diesen  Fixirungen  herkömmlicher  Zollsätze  ent- 
halt unsere  Inschrift  auch  sonst  noch  Bestimmungen  über  die  Zoll- 
erhebung, deren  Aufzeichnung  oder,  wenn  sie  schon  in  dem  alten 
Statut  enthalten  waren,  deren  Wiederholung  und  Einschärfung  den 
Arcbonten  und  Dekaproten  nothwendig  geschienen  haben  mag. 
Hierher  gebort  die  Bestimmung,  dass  der  Zoll  von  Victualien,  . 
ßQuna,  nach  dem  alten  Statut  ein  Denar  für  den  yôpoç,  ver- 
muthlich  den  yéftoç  xafir^Lxôç,  nur  beim  Import  von  ausserhalb 
des  Gebietes  von  Palmyra  oder  beim  Export  nach  ausserhalb  ge- 
fordert werden  dürfe,  der  Verkehr  zwischen  der  Stadt  und  dem 
Lande  frei  bleiben  solle.  IV  a  47  ff.  :  tcùv  pQuntiàv  to  xa(%à)  vor 
vôfAOv  zov  yôfiov  dr)v[âQioy]1)  eïoxrjfit*)  nçâooso&ai  ozccv  ££<t>- 
$ev  Tùiv  oqwv  elo[âytjtai]  y  IÇaytjvat'  rovç  dk  elç  %ioQia  ï 
ànb  %âiv  [xa)]çuov  xaruxofii^ovrag  àteXéîg  êlvcu,  ioç  xcù  ovve- 
(pwvtjoev  avvoïç.  Dass  die  Bestimmung  nichts  eigentlich  Neues 
enthält,  sondern  bereits  in  dem  alten  Statut  ausgesprochen  oder 
angedeutet  war,  zeigen  die  Worte  wç  xal  avvetpiavtjoev  avtolç, 
zu  denen  doch  wohl  aus  dem  Vorhergebenden  ô  vôftoç  als  Subject 
zu  ergänzen  ist  Uebrigens  galt  die  Freiheit  des  Verkehrs  zwischen 
Stadt  und  Land  gewiss  nicht  nur  für  die  ßgioicc,  sondern  ganz  all- 
gemein, wie  z.  B.  an  einer  audern  Stelle  der  Inschrift  (IV  a  54)  die 
Rede  ist  von  dem  Zoll  für  Lastthiere  iàv  eiaâywviat  €^üj&€v  twv 
öqw,  nur  mag  gerade  für  die  ßgiotct,  die  nach  Palmyra  doch  wohl 
hauptsächlich  aus  den  xuoia,  nur  selten  von  weiterher  gebracht 
wurden,  die  Einsdiärfung  dieser  Regel  am  Platze  gewesen  sein. 
Unter  dem  Gebiet  veto  Palmyra  hat  man  übrigens  gewiss  nur  die 
nächste  von  der  Jurisdiction  der  Municipalmagistrate  abhängige 
Umgegend  der  Stadt  mit  ihren  xwQia  UQd  xcU//c«3),  nicht  etwa 

1)  rov  yôfiov  ist  mit  âtjyâçtoy  zu  verbinden;  doch  erwartet  man  vntg 
oder  naçit  rov  yôfxov. 

2)  Sowohl  das  Verbum  als  die  erste  Person  sind  auffallend  (auch  iin 
Aram.  istatuï);  bei  dieser  hat  man  wohl  an  den  Rédacteur  der  vorliegenden 
Bestimmungen,  etwa  den  Vorsitzenden  der  Commission  der  Arcbonten  und 
Dekaproten  zu  denken. 

3)  Zur  Beurtheilung  der  Ausdehnung  dieses  Gebietes  haben  wir  bis  jetzt 
keinen  andern  Anhaltspunkt  als  die  im  Namen  der  Stadt  Palmyra  3»/i  Stau- 
den nordwestlich  von  derselben  gesetzten  Dedicationsinschriften  (Waddington 
2627  =  Vogüe  124). 


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DESSAU 


den  von  Plolemaeus  als  llaXfivçt^t]  bezeichneten  Tbeil  Syrieus 
zu  versleheu.  —  Eine  Anwendung  der  Regel,  dass  für  Victualien 
beim  Transport  nach  ausserhalb  ein  Denar  für  den  yôfioç  xafit)- 
Xixôç  gezahlt  werden  solle,  euthält  die  Bestimmung  111b  41  ff.: 
o  av%bç  (nämlich  ô^ooiujvr^)  7tQa[ç~]si  yôfiov  7tvçtxov  olvixov 
ùxvçioY  xai  Towvzov  yévovç,  kxâoxov  yôfiov  xctfirihxov  xa&* 
bôbv  kxâoxov,  *  a.  Es  handelt  sich  hier  offenbar,  wie  auch  die 
,  Worte  xa&3  oôbv  kxâoxov  andeuleu,  um  den  von  den  Karawanen 
mitgeführten  Mundvoirath  für  Menschen  und  Thiere  an  Korn1), 
Wein,  Spreu  und  dergleichen.  Der  Umstand,  dass  nach  der  Usance 
der  römischen  Zollbüreaus,  wenigstens  in  andern  Gegenden  des 
Reichs,  der  von  den  Reisenden  zu  eigenem  Bedarf  mitgeführte 
Proviant  zollfrei  war1),  mag  in  Palmyra  ahnliche  Ansprüche  her- 
vorgerufen haben,  denen  mit  der  vorliegenden  Bestimmung  aus- 
drücklich entgegen  getreten  werden  soll. 

An  die  oben  angeführte  Bestimmung  über  die  Zollfreiheil  der 
ßgiota  beim  Transport  vom  Gebiete  der  Stadt  nach  deren  Weich- 
bild schliesst  sich  eine  besondere  über  die  bei  ixwvog  und  ähn- 
lichem' einzuhaltende  Verzollungsmethode,  Col.  IV a  51  ff.:  xwvov 
xai  xwv  ofAoiutv  ïôoÇev  boa  eig  IfxnoQilav  qpéçexai  to  xéXog 
eig  to  ZHPO<t>OPTON  avâyeo&ai,  wg  xai  èv  xajg  lotnaïg 
y  eh  sx  ai,  nôXeot.  Für  xwvog  gebraucht  die  aramäische  Ueber- 
setzung  das  griechische  Wort  oroößUog  in  aramäischer  Umschrift. 
Dass  xojvog  und  oxoößilog  benannte  Früchte  im  Alterthum  ge- 
gessen wurden,  wissen  wir  unter  anderem  aus  Galen,  der  uns  auch 
roiltheilt,  dass  die  beiden  Namen  zu  verschiedenen  Zeiten  dieselbe 
Frucht  bezeichneten3),  eine  Nachricht,  zu  der  unsere  Inschrift  mit 

1)  Wie  die  römischen  Heere,  führten  damals  offenbar  auch  die  Karawauen 
nicht  Brod,  sondern  Korn,  hauptsächlich  Weizen,  mit  sich,  das  dann  bei  der 
Rasl  jeden  Abend  auf  Handmühlen  gemahlen  und  zu  Brei  gekocht  oder  wohl 
auch  zu  Brod  verbacken  wurde.  Vgl.  Langen  Die  Heeresverpflegung  der  Rö- 
mer Th.  I  (Brieg  1878)  S.  3  rT. 

2)  Die  Zollfreiheil  der  von  dem  Reisenden  suo  usu  mitgeführten  Gegen- 
stände wird  öfters  anerkannt,  Dig.  39,  4,  4,  1;  50,  16,  203. 

3)  Galen  de  alimentortan  facuUatibus  II  cap.  17  (6  p.  347  a  Charter.): 
tv%vuoç  xnt  nttxvxvpoç  xai  zç6(pt^6ç  iortv  o  rov  xoivov  xaçnoç,  ov  fdijV 
dntnxoç.  xcàovot  âè  ol  rt  y  "fiMij»^»  ov  xtôvovç  aMà  cxQoßiXovc  tattovç; 
derselbe  de  alim.  succis  cap.  4  (6  p.  424e  Chart.),  ntQÏ  x<öv  n*xvZVftmy 
êâtofiduav  6  xtûvoç  xaXovfAtvoç,  ovoftâÇovot  <f  et  mdaiot  xai  axçofiiXotÇ 
nvroV,  und  sonst. 


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DEH  STEUEBTARIF  VON  PALMYRA  513 


ihrer  Gleichsctzung  der  beiden  Ausdrücke  eine  interessante  Parallele 
bietet;  dass  auch  heutzutage  die  Kerne  der  Pinienzapfen  in  Syrien 
eine  beliebte  Speise  bilden,  bezeugen  uns  Vogdé  und  Schroeder. 
Mit  den  ähnlichen  Früchten  mögen,  wie  Schroeder  meint,  unter 
anderem  Nüsse  und  Mandeln  zu  verstehen  sein.  Durch  die  Klausel 
öoa  êlç  kfinoçitav  (péçetat  werden  vielleicht  nicht  nur  die  für 
den  persönlichen  Bedarf  der  Besitzer,  sondern  auch  die  zum  Einzel- 
verkauf auf  dem  Markte  nach  der  Stadt  gebrachten  Früchte  von 
dem  Zoll  befreit;  die  Bestimmung  kam  also  nur  bei  den  in  den 
Grosshandel  kommenden  Früchteu  zur  Anwendung.  Die  Bestim- 
mung selbst,  die,  wie  es  in  der  Inschrift  heisst,  auch  anderswo  in 
Kraft  war,  ist  sehr  eigentümlich.  Nach  der  aramäischen  Version 
lautete  sie:  die  Abgabe  soll  sein  'wie  für  trocken',  nach  der  grie- 
chischen: die  Abgabe  soll  auf  die  Trockenlast  —  denn  so  wird 
man  ÇrjQÔyoQtoy ,  als  Compositum  von  ^çôç  und  qpôçroç,  doch 
übersetzen  müssen  —  zurückgeführt  werden;  und  dies  kann,  wie 
auch  Schroeder  gesehen  hat,  wohl  kaum  einen  andern  Sinn  haben, 
als  dass  bei  der  Besteuerung  dieser  Früchte,  wenn  sie  frisch  sind, 
doch  das  (erheblich  geringere)  Gewicht  und  Volumen  zu  Grunde 
gelegt  werden  soll,  welche  das  gleiche  Quantum  in  getrocknetem 
Zustande  haben  würde.  Hatte  diese  Bestimmung,  wie  es  scheint, 
den  Zweck,  die  Unbilligkeil,  dass  in  einem  Fall  für  dasselbe  Quan- 
tum Waare  eine  höhere  Steuer  erlegt  werden  musste  als  in  einem 
anderen,  selbst  mit  Schmälerung  der  städtischen  Zolleinkünfte  zu 
beseitigen,  so  steht  sie  unter  dem,  was  wir  über  das  Finanzwesen 
der  Staaten  des  Alterthums  wissen,  ganz  einzig  da.  Au  einen 
Gebrauch  der  Waage  bei  der  Zollerhebung  wird  man  übrigens  wohl 
Dicht  denken  dürfen');  für  jede  einzelne  Kameeis-  und  Eselslast 
wird  eine  ermässigte  Taie  zur  Anwendung  gekommen  sein. 

In  das  Kapitel  von  den  Ein-  und  Ausgaugszöllen  gehören 
endlich  noch  folgende  zwei  an  verschiedene  Stellen  der  Inschrift 
placirte,  sich  zum  Theil  deckende  Paragraphen. 

IV  a  54  ff.  :  Kafir Xwv  èâv  te  v.evai  èâv  re  ïvyofiot  eloâ- 
ytûvtai  e^w&ev  %ùv  oqiov  oyeiXetat  ôqvccQiov  èxâatrtç  xardr 

1)  Au  sich  würde  dem  nichts  im  Wege  stehen;  werden  ja  auch  nach 
dem  Tarif  von  Zaraï  (C.  L  L.  VIII  4509)  unter  anderem  Feigen  nach  dem 
Gewicht  verzollt  (Nüsse  dagegen  nach  dem  Mass);  aber  in  Palmyra  scheint 
doch  uach  unserer  Inschrift  für  jSowra  überhaupt  der  yopos  (xa/iJjl«xoV  oder 
ovuiç)  die  Einheit  gewesen  zu  sein. 


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514 


DESSAU 


%6y  yôpov,  wç  %aï  KovQßovluv  6  xçcrtunoç  èarjutcôaafo  h 

jjj  Tiçbç  BagßctQOv  kniotoXrj. 

Illb  44  ff.:  KctftrjXov  oç  xevbç  eloax$jj  nqä&i  #  Â, 

xa&wç  Kiht;  Kaiaaçoç  àrrelev&eQOç  ?/rça£ev. 
Abgesehen  davon,  dass  in  dem  einen  der  beiden  Paragraphen  auf  den 
alten  Nôpoç  und  eine  Entscheidung  des  weiland  Statthalters  von 
Syrien  Corbulo1)  (6t — 63  n.  Chr.),  in  dem  andern  auf  die  von  dem 
kaiserlichen  Freigelassenen  Cilix,  vermutlich  in  der  Stellung  eines 
kaiserlichen  Finanzbeamten  (vgl.  S.  532),  geübte  Praxis  Bezug  ge- 
nommen wird3),  unterscheiden  sich  dieselben  dadurch,  dass  der  eine 
ausdrücklich  die  Verpflichtung  zur  Zahlung  des  Zolls  auf  den  Im- 
port von  ausserhalb  des  Gebietes  von  Palmyra  beschränkt,  was  der 
andere  wohl  als  bekannt  oder  selbstverständlich  voraussetzt,  ferner 
dadurch,  dass  in  dem  einen  ausdrücklich  sowohl  von  bepackten  als 
von  unbeladenen  Lastthieren,  in  dem  andern  nur  von  unbeladenen 
die  Rede  ist.  Hatte  Cilix  die  Gebühr  von  einem  Denar  für  das 
bepackte  Kameel  erlassen  ?  Eher  mochte  ich  glauben,  dass  an  dem 
Zollbüreau,  an  dem  Cilix  thätig  war,  —  das  zu  Palmyra  war  es 
sicherlich  nicht  (vgl.  S.  532  A.  3)  —  ein  Zolltarif  Gültigkeit  hatte, 
in  welchem  bei  den  Taxen  für  die  Kameeis-  und  Eselslast  jeder  ein- 
zelnen Waare  gleich  die  Gebühr  von  einem  Denar  für  das  Lasttbier 
eingerechnet  war;  wie  dies  nämlich  augenscheinlich  auch  in  dem  uns 
vorliegenden  palrayrenischen  Nachtragstarif  der  Fall  ist.  Wenn  hier 
für  die  Kameelslast  der  in  Flaschchen  transportirten  Salbe  {pivqot 
tov  èv  akaßäoTQOig  eiay.Oftia&évTOç)  beim  Import  25  Denare,  für 
dieselbe  Quantität  Salbe  zweiter  Güte,  der  in  Schläuchen  geführten, 
13  Denare  gefordert  werden  (S.  507);  wenn  weiter  die  Eselslast 
dieser  letzteren  mit  7  Denaren,  ebenso  die  Kameelslast  Oel  mit  13 
Denaren,  die  Eselslast  Oel  mit  7  Denaren  besteuert  wird  (S.  508),  so 
liegt  diesen  Ansätzen  doch  gewiss  die  doppelte  Annahme  zu  Grunde, 
dass  die  feinere  Salbe  zweimal  soviel  werth  sei  als  die  ordinäre, 
und  dass  die  Kameelslast  das  Doppelte  der  Eselslast  betrage  —  hatte 

1)  Dass  der  Titel  o  xoariaro;,  den  hier  Corbulo  führt,  nicht  ausschliess- 
lich für  das  lateiuische  vir  egrrgrius  eintritt,  wie  Perrot  explor.  de  la  GalaU 
zu  n.  20  meinte,  sondern  auch  Personen  von  senatorischem  Hange  zukommt, 
hat  schon  Marini  Jrvati  S.  74S  Not.  59  gesehen.  Es  scheint,  dass  der  Titel  ge- 
rade in  hadrianischer  Zeit  vorzugsweise  senatoriachen  Statthaltern  gegebeo 
und  erst  später  für  Personen  vom  Ritterstande  üblich  wurde, 

2)  Dass  in  dem  einen  Paragraphen  xéutjkoç  als  Masculinnra ,  fn  dem 
andern  als  Femininum  gebraucht  wird,  ist  Für  die  Sache  gleichgültig. 


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DER  STEUERTARIF  VON  PALMYRA  515 


man  doch  in  ganz  ähnlicher  Weise  ein  einfaches  festes  Verhältnis« 
(4:1)  für  Wagenladung  und  Kameelslast  recipirt  — ,  und  sind 
diese  einfachen  Proportionen  nur  durch  die  Addition  von  einem 
Denar  für  das  Lastthier  zu  der  Grundtaxe  (24  12  6)  verwischt1); 
und  ebendaher  wird  es  kommen,  dass  für  lFett(?)  in  vier  Schläu- 
chen auf  dem  Kameel'  13  Denare,  för  solches  in  zwei  Schlauchen 
7  Denare  angesetzt  sind  (S.  509).  Freilich  wird  man  dann  dem 
Rédacteur  unseres  Tarifs  nicht  den  Vorwurf  ersparen  können,  durch 
Aufnahme  der  auf  den  Nôpoç  und  auf  Corbulo  sich  berufenden 
Bestimmung  Anlass  zur  Verwirrung  gegeben  zu  haben;  denn  ge- 
stutzt auf  die  Worte  Ka^rjliov  iâv  te  xevai  kâv  je  tvyopot 
eiaayœytai  .  . ,  ocpelketai  ôrjvâçiov  ixâotrjç  konnte  jetzt  wohl 
ein  Zollpächter  ausser  den  sieben,  dreizehn  oder  fünfundzwanzig 
Denaren  für  die  Kameeis-  oder  Eselslast  der  oben  angeführten 
Waaren  noch  einen  Denar  besonders  für  das  Lastthier  verlangen. 

Indem  ich  die  Erörterung  der  Frage,  wie  zu  den  in  Palmyra 
erhobenen  Zöllen  sich  das  römische  Reich  verhalten  haben  mag, 
einer  anderen  Stelle  vorbehalte,  wende  ich  mich  zu  den  auf  ander- 
weitige Einkünfte  der  Stadt  Palmyra  bezüglichen  Bestimmungen 
unserer  Inschrift.  Dass  dieselben  sich  so  bunt  unter  die  das  Zoll- 
wesen betreffenden  gemischt  finden,  kommt  gewiss  daher,  dass 
schon  in  dem  alten  vôpoç  teXuvtxoç  die  verschiedenen  Gefalle 
der  Stadt  gemeinsam  behandelt  waren;  und  dies  hatte  wohl  wie- 
derum seinen  Grund  darin,  dass  die  verschiedenen  Gefalle  in  der 
Regel  einem  und  demselben  Capitalisten  pachtweise  überlassen 
wurden.  Unsere  Inschrift  wenigstens  spricht  constant  von  6  te- 
X(üvi}g,  6  ôrjfioouôvrjç,  ohne  anzudeuten,  dass  damit  verschiedene 
Personen  gemeint  seien  ;  ja  sie  verbindet  gelegentlich  Bestimmungen 
über  Abgaben  ganz  verschiedener  Art  durch  eine  Wendung  wie 
o  avtbç  ô^uooiiôvr^  nçât-et.*)  Die  Verpachtung  von  ihrer  Natur 

1)  Man  bedenke,  dass  die  Taxen  unseres  Tarifs  nur  den  im  Lauf  der 
Jahre  ausgebildeten  Usus,  die  awr^tia,  fixiren  sollen.  Dass  es  Usus  gewor- 
den war,  ordinäre  Salbe  mit  12,  feine  Salbe  mit  21  Denaren  zu  besteuern, 
begreift  sich  leicht;  aber  schwerlich  würde  man  zu  Verhältnissen  wie  13  zu 
25,  oder  7 : 13  gewohnheitsmassig  gekommen  9ein. 

2)  So  III b  41  eine  Bestimmung  über  Ausfuhrgebühren  mit  einer  solchen 
über  die  Benutzung  der  Quellen.  —  Im  Aramäischen  entspricht  dem  ô  avioç 
ânfioaioSvrtç  NODT3  IM  (IIa  G.  c  27),  das  also  nicht  mit  Le  fermier  lui-même 
(Vogues  Uebersetzung  §  V),  sondern  mit  le  même  fermier  hätte  wiederge- 
geben werden  sollen. 


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516 


DESSAU 


nach  ganz  verschiedenartigen  Gefällen  an  eine  und  dieselbe  Person 
oder  Genossenschaft,  uns  fremdartig  erscheinend,  war  im  Alter- 
thum ganz  gewöhnlich.  Die  römische  Republik  z.  B.  pflegte  in 
mehreren  ihrer  Proviozeu  die  Nutzung  des  Dorna  niai- Weideland  es 
und  die  der  Zölle  an  ein  und  dieselbe  Capitalislengesellschaft  zu 
vergeben1);  in  der  Stadt  Apulum  in  Dacien  finden  wir  einen  con- 
ductor pascui  et  salinarum  (C.  I.  L.  III  1363),  einen  Pächter  der 
der  Stadt  gehörigen  Weideländereien  und  Salinen,  ein  anderes  Mal 
einen  conductor  pascui,  salinarum  et  commerciorum  (C.  I.  L.  III  1209), 
welcher  also  ausser  jenen  beiden  Revenuen  auch  eine  auf  dem 
Handel  lastende  Abgabe,  vielleicht  eine  Verkaufssteuer,  in  Pacht 
und  Verwaltung  genommen  hatte  —  Beispiele,  die  sich  leicht 
vielfach  vermehren  liessen.  In  unserer  Inschrift  nun  schlössen  sieb 
an  die  Bestimmungen  Uber  die  hauptsächlich  den  Grossbandel  tref- 
feuden  Ein-  und  Ausgangszölle  zunächst,  wie  es  scheint,  solche 
über  Abgaben  von  dem  Kleinhandel  und  den  Gewerben.  Im  We- 
sentlichen erhalten  ist  von  den  hierher  gehörigen  Stellen  der  In- 
schrift folgende  Partie  aus  Columne  111  b  (Z.  32—39)  des  grie- 
chischen Textes. 

fO  avTog  ôrj(A]ooiwi>r)ç  7tç[â^]ei  èçyaarrjQiiûv  tww- 

t07twl[ù]fx»v  axuixwv  ,  ex  avvrj&siaç  éxxxotov  furjvoç 

xori  loyaOTriQiov  exaaror,  àr}vctçiov  Ä. 

rLuçà  tiov  ôtQuara  eioxofiii'Çôi>*[(ov  ?;*)  7iw]Xov>twvf  hâ- 
otov  déçuaTOç  âooa[çia  âvo3)]. 

'Ofioîwç  ifiazwnwXai  fAetaßökoi  nwl{oïv\%eç  h  %f  nôlct 

tijj  àrjuooujvi]  %b  Uavbv  

Es  wird  also  den  Schustern  und,  wie  wir  annehmen  dürfen,  an- 
deren Handwerkern  eine  Abgabe  von  einem  Denar  monatlich  fur 
jede  Werkstatt  und  jeden  Laden,  den  Fellhändlern  eine  Abgabe 
von  2  As  für  jedes  Fell  auferlegt.  Auch  die  Kleiderhändler  wer- 
den zu  einer  Abgabe  verpflichtet,  die  Höhe  derselben  indess  nicht 
bestimmt,  vielmehr,  wie  es  scheint,  ausdrücklich  unbestimmt  ge- 
lassen4); vermutlich  war  davon  schon  in  dem  alten  Statut  die 

1)  In  Sicilien  (Cic.  /  err.  2,  70,  171),  in  Asien  (Cic.  ad  Att.  11,  10). 

2)  So,  nicht  xai,  nach  dem  aramaischeo  Text  Ob  von  jedem  Fell  auch 
eine  Eingangssteuer  erhoben  werden  sollte  oder  diese  in  den  2  As  mit  eyi 
begriffen  war,  ist  nicht  klar. 

3)  Die  Zahl  ist  im  aramäischen  Text  erhalten. 

4)  Denn  darauf  kommt  doch  to  ixavoy,  «das  Ausreichende,  Genügende' 


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DER  STEUERTARIF  VON  PALMYRA 


517 


Rede  gewesen.  Mit  einer  Art  Gewerbesteuer  hat  es  auch  der  dieser 
Partie  zunächst  vorhergehende  Paragraph  zu  tbun  ;  im  Griechischen 
(Mb  27—31)  fast  ganz  verloren,  lautet  er  nach  der  aramäischen 
Version  (IIa  46  — Hb  2)  ungefähr  so:  Item  exiget  pubUcanus  a 
muliere:  ab  ea  quae  capit  denarium  aut  plus,  denarium  unum  a 
mutiere;  et  ab  ea  quae  capit  asses  Odo,  exiget  asses  octo ;  et  ab  ea 
quae  capit  asses  sex,  exiget  asses  sex.  (Im  Griechischen  sind  fast 
nur  die  Zahlen  erhalten.)  Vogtté  hat  gewiss  das  Richtige  getroffen, 
indem  er  die  mulier  es,  von  denen  hier  die  Rede  ist,  für  Hetären 
erklärte.  Eine  Besteuerung  der  Hetären  ist  auch  sonst  im  Alter- 
thum mehrfach  bezeugt1);  und  auch  der  hier  angedeutete  Modus 
der  Besteuerung  scheint  anderswo  üblich  gewesen  zu  sein;  in  Rom 
wenigstens  wurde,  nach  Sueton  {Cal.  40),  unter  Caligula  ex  captu- 
ris  prostitutarum  quantum  quaeque  uno  concubitn  mereret  als  Ab- 
gabe verlangt;  fraglich  ist  nur,  hier  wie  dort,  in  welchen  Inter- 
vallen die  Steuer  gezahlt  wurde.  Von  derselben  Abgabe  ist  übrigens 
noch  an  einer  anderen  ebenfalls  nur  aramäisch  erhaltenen  Stelle 
der  Inschrift")  die  Rede  (Hc  26—29):  vectigal  puellarum  (oder 

anäUarum),  sicut  lex   Idem  publicanus  exiget  [dieses  Wort 

zum  Theil  ergänzt]  denarium  [fast  ganz  ergänzt]  a  pueUis  (aneillis) 

quae  capiunt  denarium  aut  plus;  non  ....');  si  minus  capiunt  

Der  Ausdruck  puella  (ancilla)  —  es  ist  hier  nicht,  wie  oben,  das 
Wort  für  Frau  gebraucht,  sondern  das  Femininum  des  Wortes, 
das  ursprünglich  'Knabe',  sonst  iu  unserer  Inschrift  *SkIave'  heisst 
(vgl.  S.  504  A.  I)4)  —  deutet  vielleicht  darauf  hin,  dass  diese  von 

hinaus.  Auch  die  correspondirende  Stelle  de»  Aramiischen  (IIb  7)  scheint 
nichts  anderes  zu  heissen  als:  sie  sollen  steuerpflichtig  sein  (vgl.  Sachau 
S.  567). 

1)  In  Athen,  s.  Böckh  Staatshaushalt  1,  450;  in  Syrakus  unter  Dionys, 
Polyaen  5,  2,  13;  in  Rom,  Gothofredus  zu  Codex  Theodos.  13,  1,  1. 

2)  Die  Reste  des  griechischen  Textes  (Col.  IV  b  5),  die  Vogué  folgender- 
massen  gelesen  und  ergänzt  hat:  hatç<ô[y  aï  öV«?"*'  tj  nUov  X]*pß[«- 
vovoi],  sind  zu  unsicher  und  unbedeutend,  um  etwas  auf  sie  bauen  zu  kön- 
nen; in  unserem  Abklatsch  ist  von  denselben  nichts,  iu  der  Photographie  mit 
Sicherheit  nur  TAI  PCD  zu  erkennen. 

3)  Vogues  Ergänzung  non  [exiget  quicquam)  si  (quae)  minus  capiunt, 
ist  zwar  recht  wohl  möglich,  aber  keineswegs  nothwendig,  und  die  Diecre- 
panz  zwischen  dieser  und  der  vorher  besprochenen  Stelle  nicht,  wie  man 
nach  seiner  Lebersetzung  (§  LVT)  annehmen  könnte,  überliefert. 

4)  Es  ist  willkürlich ,  wenn  Vogué  (§  LVI)  dasselbe  Wort  das  eine  Mal 
(II  c  2b)  esclaves  femmes,  das  zweite  Mal  (II  c  27)  hétaïres  übersetzt. 


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518 


DESSAU 


der  vorigen  nicht  oder  nicht  wesentlich  verschiedene  Bestimmung  ') 
sich  auf  unfreie  im  Besitz  eines  leno  stehende  Hetären  bezieht  — 
Dem  auf  Hetären  freien  Standes  sich  beziehenden  Paragraphen  gebt 
zunächst  vorher  eine  Bestimmung,  die  auf  das  Oel  (III  b  25  7tao' 
lx[dato]v  tù}[v  to]  ïhiiov  xoTo[xo/iiÇôvTaiy  ?]),  wie  es  scheint,  auf 
den  Verkauf  von  Oel  (Mb  26  ist  wohl  [rtulov]vt(ov  nach  dem 
aramäischen  Text*>  zu  ergänzen),  Bezug  hat.  —  Eine  Verkaufssteuer 
war  auch  wohl  die  an  einer  anderen  Stelle  der  Inschrift  erwähnte 
Taxe  von  einem  oder  mehreren  As  für  jeden  Modius  irgend  einer 
bestimmten  Waare.*) 

Eine  besondere  Einnahme  muss  die  Stadt  Palmyra  aus  dem 
Salz  gezogen  haben;  es  scheint  fast,  dass  diese  Waare  Monopol 
und  der  Verkauf  davon  dem  Abgabenpächter  übertragen  war;  denn 
darauf  dürfte  es  am  ehesten  zu  beziehen  sein,  dass  der  Verkauf 
allein  dieses  Artikels  auf  ein  bestimmtes  öffentliches  Local  be- 
schränkt wird.  De  sale  ptiro  (?)*),  heisst  es  im  aramäischen  Text 
Hc  31  ff.,  plaeuit  {tôoÇt)  mihi*),  ut  in  laco  populi  veneat,  in  loco 
ubi  congregantur.  Das  Weitere  ist  kaum  verständlich.  Man  sollte 
zunächst  erwarten,  den  Preis,  den  der  Pächter  fordern  durfte,  fest- 
gesetzt zu  finden;  indess  der  Satz  von  einem  As  für  den  Modius 
(et  ab  ....  eo  quod  venibit  *)  .  .  .  . ,  dare  debebit  pro  modio  assa- 


1)  Dass  nach  Vogues  Uebersetzong  (§  LVI)  die  zweite  Bestimmung  die 
billigeren  Hetären  für  steuerfrei  erklärt,  beruht  auf  Ergänzung  (vgl.  S.  517  A.  3). 

2)  IIa  45.  Doch  ist  zu  bemerken,  dass  sowohl  nach  Vogué  als  nach 
Schroeder  im  Aramäischen  das  Wort  Oel  hier  das  Attribut  'duftend'  hat, 
welche  Verbindung  sonst  dem  griechischen  fivoo*  entspricht,  dass  also  die 
Correspondes  der  beiden  Versionen  hier  gar  nicht  sicher  ist 

3)  III c  23.  24  7taQafÀtTçijatxr(a  [r<p  8i}Uo]<noiyt]  t[tç  ix]aorov  pôâior 
aaaâ[çia . . .],  wo  freilich  der  Ausdruck  naça/utTQtïy  ungewöhnlich  ist.  Viel- 
leicht bezog  sich  die  Bestimmung  auf  Salz  (Z.  22  o*  àv  5k[aç . . . .];  doch 
könnte  man  auch  anderes  versuchen).  Nachher  (Z.  25.  26)  scheint  eine  Straf- 
bestimmung für  den  Fall  einer  Contravention  gestanden  zu  haben. 

4)  Nach  Vogues  Ergänzung  und  Deutung.  Das  Wort  ist  nicht  vollständig 
erhalten,  heisst  übrigens  auch  eigentlich  nicht  'rein',  sondern  'wahr'  oder 
'richtig*.  —  Als  Gegensatz  zu  sal  purum  wird  man  das  im  diocletianUchen 
Edict  und  sonst  erwähnte  sal  conditum  zu  denken  haben. 

5)  Ueber  die  erste  Person  vgl.  S.  511  A.  2. 

6)  II  c  34  ISP ,  nach  Sachaus  Bemerkung  Ztschr.  der  deutsch.-morg.  Ges. 
1883  S.  566;  das  zunächst  vorhergehende  und  folgende  zum  Theil  zerstört; 
Vogues  üebersetzung  (§  LVII).  celui  qui  achètera  du  sel  pour  le  commerce 
paiera  ist  keineswegs  auch  nur  dem  Sinne  nach  sicher« 


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DER  STEUERTARIF  VON  PALMYRA  519 

♦ 

• 

rim  italicum,  ut  in  lege)  ist  dafür  wohl  erheblich  zu  gering  und 
vielleicht  eher  auf  eine  auf  dem  Kleinverkauf  lastende  Abgabe  zu 
beziehen.  Von  einer  Abgabe  vom  Salz  ist  dann  auch  ausdrücklich 
die  Rede:  atque  etiam  vectigal  salis  quod  est  Palmyrae,  quemad- 
modum...;  es  scheint,  dass  eine  Bestimmung  Uber  die  dabei  ein- 
zuhaltende Recbnungsweise  (s.  unten)  getroffen  wird:  tcqoç  daod- 
qiov  (vgl.  S.  521  A.  1)  accipiatur. 

Zu  den  Einkünften  der  Gemeinde  Palmyra  geborte  weiter  eine 
Schlachtsteuer,  to  tov  a<pâxTçov  xéXoç  (IV a  41),  sonst  für  das 
Alterthum  nur  noch  bezeugt  durch  Pollux  10,  97:  to  oqpâxTçov 
têXovç  ovofÄa  rp,  knï  tov  xaxaßaXXofiivov  vnkç  %G)v  &vo(ié- 
t(ûv  ovrtoç  kjtovonao9éy  y  wenn  nicht  etwa  bei  diesem  eine  an 
eine  Tempelkasse  für  die  in  dem  heiligen  Raum  geschlachteten 
Opferthiere  zu  entrichtende  Abgabe  gemeint  ist.    In  Palmyra  traf 
die  Abgabe  Schlachtvieh  überhaupt,  nicht  nur  das  in  dem  öffent- 
lichen Macellum  —  ein  solches  wird  wohl  nicht  gefehlt  haben  — 
sondern  auch  das  in  Privaträumen  geschlachtete,  wie  aus  der  Be- 
stimmung IV  a  46  ff.  tc5[v  âè]  âià  to  vexçtuaîa  thai  çetntov- 
fiifotv  %b  féXo[ç  Ol*  oqpeéXerai]  (das  Aramäische  kürzer:  cadavera 
quae  proüciuntur  vectigal  non  debent)  zu  entnehmen  ist;  denn  alte 
oder  kranke  Thiere,  deren  Fleisch  weggeworfen  werden  musste,  wird 
man  doch  nicht  zur  Tödtung  ins  Macellum  gebracht  haben.  Ueber 
die  Höhe  der  Abgabe  erfahren  wir  nichts;  ausser  der  eben  ange- 
führten Bestimmung,  dass  bei  ungeniessbaren  awfiara  vexQifiaTa 
die  Abgabe  wegfallen  solle,  enthält  unsere  Inschrift  noch  eine 
Vorschrift  über  die  bei  der  Erhebung  des  oyâr/.xoov  anzuwendende 
Berechnung.  To  tov  oqpâxTçov  xéXoç  etç  ôrjvâçiov  ôyeiXet  Xo- 
\yevco$at]  —  Xoyeveiv,  nach  Z.  44,  für  XoytCeo&ai  —  (IV  a  41), 
bei  Erhebung  der  Schlachtsteuer  soll  nach  Denaren  gerechnet  wer- 
den.   Begründet  wird  diese  Vorschrift  mit  dem  Hinweis  auf  die 
▼on  Germanicus  Caesar  (Ober-Statthalter  der  Provinzen  des  Ostens 
vom  J.  17 — 19  n.  Chr.)  in  einem  an  einen  gewissen  Statilius  ge- 
richteten Rescripte  gegebene  Erklärung,  dass  bei  der  Erhebung 
der  Steuern  überhaupt  nach  italischen  Assen  gerechnet  werden 
solle  (IV  a  42  xcri  reofiavixov  Kaiuaçoç  Sià  Trjç  nqoç  2raT«- 
Xi[ov  (7Cto]foXrç  ôiaoaqpt]oavTOç ,  bzi  ôeï  nçbq  àooâçiov  ha- 
[A/xôv]1)  to)  téXt]  Xoyeveo9ai).  Nur  Beträge  innerhalb  eines  De- 

1)  Im  aramäischen  Text  ist  das  "Wort  vollständig  erhalten.  —  Auch  in 
dem  nor  aramäischen  erhaltenen  Paragraphen  von  der  SaUsteaer  (S.  518) 


520 


DESSAU 


nars  (IV  a  44  to  ôk  èvtbç  âyvaçlov  *élo[ç])  soll,  wie  bisher  {ovr- 
i/^£<çr),  der  Pächter  der  Abgabe  nach  Scheidemünze  einfordern 
(rtçoç  xéçfia  nçâÇei).  Das  soll  offenbar  heissen:  es  soll  bei  der 
Erhebung  dieser  Abgabe  die  Reichswährung,  der  sowohl  der  Denar 
als  der  'italische',  d.  i.  der  römische  As  angehören,  zu  Grunde  ge- 
legt, nur  Betrüge  unter  einem  Denar  nach  dem  Cours  der  Localkupfer- 
münze berechnet  werden.  Auffallend  ist  nur,  dass  zur  Bezeichnung 
der  Reichswährung  zwei  verschiedene  Termini  gebraucht  werden, 
elç  (oder  vielmehr  rtçoç)  ôrjvâçtov  Xoyevetv  und  rtçoç  aooâçtoy 
halixbv  Xoyevêtr;  man  wird  annehmen  müssen,  dass  die  beiden 
gleichwertigen  Ausdrücke  in  Palmyra  gleich  häufig  und  ganz  pro- 
miscue  gebraucht  wurden.  Eine  Art  Commentar  zu  diesem  Passus 
der  Inschrift  bietet  eine  jüdische  Quelle  aus  römischer  Zeit,  die 
im  zweiten  Jahrhundert  n.  Chr.  in  Palästina  niedergeschriebene 
Mischna;  es  finden  sich  hier,  an  mehreren  Stellen,  neben  einander 
erwähnt  der  Denar  und  die  Peruta,  die  kleinste  Localkupfermünze. 
und,  während  jener,  als  Reichsmünze,  nicht  weiter  bestimmt  wird, 
wird  das  Verhältniss  der  Peruta  zur  Reichsmünze  festgestellt  durch 
die  Frage  und  Antwort:  'Quantum  au t ein  est  Peruta?  octava  pars 
assarii  italici'.*)  In  dem  viel  später  niedergeschriebenen  babylo- 
nischen Talmud  findet  sich  die  Nachricht,  dass  man  stellen-  oder 
zeitweise  (ebenfalls  in  Palästina)  nur  6  Perutas  auf  das  'italische 
Assar'  gerechnet  habe.')  Aehnlichen  Coursschwankungen  wird  auch 
in  Palmyra  die  Localkupfermünze  ausgesetzt  gewesen  sein.  —  Da» 
eine  Bestimmung  wie  die  angeführte  in  unserer  Inschrift  gerade  bei 

kommt  der  italische  As  vor  (II  c  34;  auch  hier  die  Bezeichnung  vollständig 
erhalten). 

1)  Mischna  Kidduschin  I  1.  Edujoth  IV  7.  Vgl.  Buxtorf  Lexic.  chali. 
tabnud.  s.  v.  ftttTIB  (p.  1812  b.  1813  a),  wo  die  eine  der  beiden  Stellen  (in 
Uebersetzung)  ganz  abgedruckt  ist;  Zuckermann  Ueber  talmudische  Münzen 
und  Gewichte  (Breslau  1862)  S.  21.  —  Die  Peruta,  nach  dem  angeführten 
Ansatz  der  Mischna  soviel  als  ein  Achtel  As  oder  ein  halber  Quadrans,  ist 
übrigens  augenscheinlich  das  Xmxov,  von  dem  Marcus  12, 42  und  Lucas  12, 59 
reden;  die  Worte  des  Marcus  Xinxit  &vo,  Z  iori  xoâçâvitjç ,  deren  Bedeu- 
tung vielen  zweifelhaft  schien  (vgl.  z.  B.  Hultsch  Metrologie  2.  Bearb.  S.  605 
A.  6),  erhalten  dadurch  erst  ihr  rechtes  Licht  —  Madden  (J*wûh  Coinagt 
p.  298  not.  4),  der  die  Stelle  des  Marcus  übrigens  richtig  interpretirt  (doch 
neuerdings,  Numismatic  Chronicle  1876  p.  207,  anders),  hilt  irrthümlich  den 
As,  auf  den  nach  der  Mischna  8  Perutas  gehen,  für  einen  jüdischen  As,  also 
ebenfalls  für  eine  Localmünze. 

2)  Babyl.  Talmud,  Tractat  Kidduschin  fol.  12  a. 


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DER  STELEHTA K1F  VON  PALMYRA  521 


der  Schlachtsteuer  ihre  Stelle  gefunden  hat,  mag  daher  kommen, 
dass  für  die  meisten  anderen  Abgaben  eben  in  unserer  Inschrift 
feste  in  Denaren  oder  Assen  ausgedruckte  Sätze  aufgestellt  werden, 
dass  xb  réloç  kqoç  drpaQtov  loysveiv  also  selbstverständlich  ist, 
die  Hohe  der  Scblachtsteuer  dagegen  wohl  variirt  haben  muss; 
übrigens  findet  sich  die  Bestimmung  auch  noch  bei  anderen  durch 
die  Lücken  der  Inschrift  nicht  mehr  bestimmbaren  Abgaben  (IV  b  33: 
[%b  ...  èx  jov]  vôfio[v]  zéloç  rfçbç  ôt]vâ[ç]tov  <f>[i}iiï  ?  Xoyev- 
«o^a*]).1)  —  Die  Sache  selbst  bedarf  kaum  einer  Erläuterung. 
Wenn  Germa ui eus  in  dem  Rescripte  an  Statibus  verordnete  oder 
einschärfte,  dass  bei  Anselzung  und  Erhebung  der  Steuern  allein 
die  Reichswährung  Geltung  haben  solle,  so  entspricht  das  ganz 
der  von  Dio  Cassius  52,  30  so  formuürten  Maxime  der  römischen 
Kaiserregierung:  pipe  ôê  yofxicficna  *;  xai  OTa&iià  ï]  fiétoa  lâia 
%iç  aviaiv  i%étto,  alla  roïç  Jjfxevi^oiç  xa<  ixeïvoi  navxeç  XQ*i~ 
o&uHjav  ;  ebenso  begreiflich  ist  aber  auch  die  Ausnahme,  die  man 
in  Palmyra  für  kleine  Beträge  zuliess;  das  römische  Reichskupfer 
bat  ja  überhaupt  im  Orient  die  Localscheidemünze  keineswegs  ver- 
drängt. —  Wie  die  Geldsorten,  so  ist  übrigens  auch  das  einzige 
in  unserer  Inschrift  vorkommende  Mass,  der  Modius'),  ein  rö- 
misches. — 

Eigentümlich  ist  die  fiscalische  Ausbeutung  des  Verhältnisse 
mässigen  Wasserreichthums  der  palrayreniachen  Oase  (vgl.  Plinius 
5,  88:  Palmyra  urbs  nobilis  situ,  divüiis  soli  et  aquis  amoenisy, 
wie  sie  in  unserer  Inschrift  mehrfach  beieugt  ist.*)  Leider  ist  von 
den  hierher  gehörigen  Paragraphen  nur  einer  vollständig  erhalten, 
und  dieser  keineswegs  klar.  III  b  40:  xerçoeoç  (so)  Ttyyuiv  ß  hä- 
otov  hovç  *  tö  (d.  i.  âyvâota  dxtaxöoia),  aramäisch  'für  die 
Benutzung  von  zwei  Wasserquellen,  die  in  der  Stadt  sind,  800  De- 
nare* (das  griechische  txâoxov  hovç  ist  nicht  wiedergegeben).  Für 
welche  Art  Benutzung  von  zwei  Quellen  —  dass  zwei  bestimmte 

1)  Auch  das  (bei  der  Salzsteuer,  vgl.  S.  519)  im  aramäischen  Text  Ilc  36 
vorkommende  "ION  TS  wird  einem  griechischen  ngôç  àaadçMy  entsprochen 
haben. 

2)  Als  italischer  Modi  us  («p^bîTN  Hin)  wird  er  Aram.  U  b  46  bezeichnet, 
womit  vielleicht  [ii]çtXix<ôy  in  der  wahrscheinlich  correspondirenden  Stelle  des 
griechischen  Textes  IV  a  34  zusammen  zu  bringen  ist. 

3)  Ein.èw^nV  einer  Quelle  in  Palmyra  ist  aus  C.  I.  Gr.  4502  —  Wad- 
dington  n.  2571c  bekannt;  doch  war  dieser,  als  vno  'laçifieiXov 
&tov,  wohl  schwerlich  ein  städtischer  Quellen-Curator. 

Herm«s  XJX.  35 


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522 


DESSAU 


Quellen  gemeint  sind,  ist  weder  durch  den  griechischen  noch  durch 
den  aramflischen  Ausdruck  indicirt1),  doch  wahrscheinlich  —  die 
hohe  Steuer  von  800  Denaren  gefordert  wurde,  wird  uns  nicht 
gesagt  und  lasst  sich  wohl  kaum  errathen.  Dass  für  die  blosse 
Benutzung  öffentlicher  Quellen,  Brunnen  oder  Wasserleitungen  — 
sofern  damit  nicht  eine  Ableitung  des  Wassers  auf  privates  Ter- 
rain verbunden  war  —  eine  Abgabe  gezahlt  worden  sei,  ist  mir 
sonst  aus  dem  Alterthum  nicht  bekannt.  In  Palmyra  erscheint  die 
Abgabe  durch  die  besonderen  localen  Verhältnisse  gerechtfertigt 
Man  darf  vermuthen,  dass  die  Abgabe  ursprünglich  oder  haupt- 
sächlich die  Karawanen  traf,  die  bei  dem  Aufbruch  von  Palmyra 
ihre  Schläuche  aus  den  dortigen  Quellen  füllten  oder  bei  der  An- 
kunft die  durstigen  Thiere  daselbst  tränkten  (vgl.  die  S.  506  A.  1  an- 
geführten Worte  des  Plinius  aliubi  pro  aqua  u.  s.  w.);  die  Zahlung 
der  Steuer  mochte  dann  zunächst  dem  ovvoôictçxflS  obgelegen 
haben,  der,  wie  wir  aus  der  Inschrift  Wadd.  2596  =  Vogué  inter, 
sèmitiq.  G  wohl  entnehmen  dürfen,  auch  mit  der  finanziellen  Leitung 
der  Karawane  zu  thun  hatte.  Indess  giebt  der  Wortlaut  unserer 
Stelle  für  diese  Vermuthung  keinen  Anhaltspunkt,  ja  der  (freilich  im 
Aramäischen  fehlende)  Beisatz  knâatov  erovç  passt  recht  schlecht 
zu  ihr.  —  Völlig  unverständlich  ist  ein  im  griechischen  Text  nur 
sehr  unvollständig  erhaltener,  im  aramäischen  gänzlich  fehlender 
Paragraph,  in  welchem  von  [nrj]yai  vââtwy  Kalaagoç  (III  c  45)*) 
—  wohl  aquae  Caesaris  benannten,  vermutlich  ausserhalb  der  Stadt 
gelegenen  Quellen  —  die  Rede  ist.3)  Weiter  waren  die  4 Wasser- 
quellen' im  aramäischen  Text  IIb  13 4),  endlich  an  hervorragender 
Stelle  in  der  S.  497  A.  1  besprochenen  aramäischen  üeberschrift 
genannt.  Man  hat  wohl  die  Palmyra  passirenden  fynoQoi,  für  die 


1)  Es  hätte  dann  doch  r<5y  âvo  nnyvv,  auch  im  Aramäischen  wohl 
«mn  «n:**  (anstatt  -jmr  ys?)  heisseo  müssen;  doch  ist  darauf  nicht 
viel  zu  geben. 

2)  Statt  [nn]yulv  iâârmy  KaUtaços  könnte  man  anch  [äyutyür  vd. 
Kttiff.  ergänzen. 

3)  Ich  mache  darauf  aufmerksam,  dass  mit  Z.  45  ein  neuer  Absats  be- 
ginnt. —  Ganz  rithselhafl  ist  mir  hier  das  den  Paragraph  beginnende  Wort 
XifAivoç.  Dass  U^v  nach  Analogie  des  lat.  portus  (vgl.  Ulpian  Dig.  50,  10, 
59)  in  der  Bedeutung  von  Zollstation  gebraucht  worden  sein  mag  (s.  S.  497 
A.  1),  hilft  uns  hier,  wo  von  'Wasserquellen*  die  Rede  ist,  nichts, 

4)  Die  weitere  Erwähnung  der  Wasserquellen,  die  Vogüe  IIb  23  hat  fioden 
wollen,  scheint  auf  unrichtiger  Lesung  zu  beruhen. 


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DER  STEUERTARIF  VON  PALMYRA  523 


ja  nächst  den  in  dieser  Ueberschrift  ebenfalls  erwähnten  Ein-  und 
Ausgangszöllen  das  Regulativ  für  die  Benutzung  der  Quellen  das 
wichtigste  in  unserer  Inschrift  war,  auf  die  sie  besonders  interes- 
sirenden  Punkte  gleich  in  der  Ueberschrift  mit  grossen  Lettern 
aufmerksam  machen  wollen. 

An  letzter  Stelle  behandelt  unsere  Inschrift  —  wenigstens  der 
griechische  Text  derselben1)  —  das  iwopiov,  die  von  dem  auf  die 
öffentliche  Weide  getriebenen  Vieh  erhobene  Steuer,  eine  Abgabe, 
die  zu  den  verschiedensten  Zeiten  und  an  den  verschiedensten 
Orten  des  Alterthums  erwähnt  wird  (bei  den  Römern  scriptum; 
der  hier  gebrauchte  griechische  Terminus  z.  B.  auch  C.  1.  Gr.  1 569) 
und  für  manches  kleinere  Gemeinwesen  die  Haupteinnahme  ge- 
bildet haben  mag.  Hier  wird  zunächst  für  einen  gewissen  Fall 
Befreiung  von  der  Abgabe  zugestanden  (IV b  33:  èvvàfÂtov  owe- 
(piuvtj^Tj  ôtlv  rtçâoot[iy . . .]),  weitere  Bestimmungen  für  den 
Fall,  dass  die  Abgabe  zur  Erhebung  kam  flfJcTv  âè  i/ri  voprjv 
futayofiixav  .  .  .  ^çsfdficerwy  èytileo&ai  .  .  .),  sind  unver- 
ständlich.9) 

Ausser  den  bis  jetzt  besprochenen  Bestimmungen  über  die 
verschiedenen  einzelnen  in  Palmyra  zur  Erhebung  gelangenden  Ab- 
gaben enthält  unsere  Inschrift  auch  Bestimmungen  über  die  Steuer- 
verwaltung im  Allgemeinen.  In  den  ersten  Zeilen  von  Col.  IVa 
des  griechischen  Textes  wurde,  wie  es  scheint,  jedem  Unbefugten 
die  allein  dem  Steuerpächter  zustehende  Eintreibung  von  Abgaben 

untersagt:  alltp  nydevl  rrçàooeiv  s)  lan[ßctvHv)  i&otw, 

ftt)%e  ri   Col.  III  c  37  ff.  wird  das  Recht  des  Steuerpächters, 

von  renitenten  Abgabenpflichtigen  Plunder  zu  nehmen,  festgesetzt  : 
t<£>  drrfwoitovj]  xvQt[ov]  1[o]tw  naçà  %ûv  ni]  àn[o]y(>a[q>0(iév(ov*) 
lv]t%VQa  [X]a[fißctv£i]v  oV  iavtov  rt  [âià  t<Zv  Inr^eJitv  od.  8.], 

1)  Die  Schlnssreste  der  aramäischen  Version  gestatten  (wenigstens  bis 
jetzl)  keine  bestimmte  Beziehung. 

2)  IVb  36  ist  natürlich  o  ân[/*99ttirtjç]  zù  ergänzen.  Vogué  schreibt  6 
dftfxoç  und  erklärt  (S.  2S):  le  droit  de  pâturage  était  libre  daps  certains 
ca$y  et  dans  certains  autres  soumis  à  F  autorisation  du  peuple.  Schwerlich 
wird  der  Demos  von  Palmyra  zur  Erledigung  solcher  Fragen  zusamraeribe- 
rufen  worden  sein. 

3)  Wie  âtéoyai,  was  hier  gestanden  zu  haben  scheint,  aufzufassen  ist, 
weiss  ich  nicht 

4)  ànoyoûtf  tûâat,  (schriftlich)  declariren,  entspricht  dem  Ut.  profiteri 
(vgl.  z.  B.  die  S.  526  A.  2  angeführten  Worte  des  Philostratos). 

35* 


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524 


DESSAU 


zugleich  ancft' bestimmt,  wie  mit  diesen  Pfändern  weiter  verfahren 
werden  soll.1)  Von  Pfändern  war  auch  Col.  III c  27.  28  die  Rede: 
irctQ*  ov  av  6  ârjfÂOOiajV7]ç  ....  [èvé]xvça  Xé{flfj\.  Für  Contra- 
ventionen  scheint  in  gewissen  Füllen  der  doppelte  Betrag  als  Strafe 
festgesetzt  zu  werden  (HI  c  31  rctçi  t[o]vtov  nçoç  tôv  ärjftoüua- 
vt}(v)  rov  ôinlov  %lûà\yéo$ml,  vgl.  IV a  5).  —  Die  Instanz,  vor 
welcher  Streitigkeiten  zwischen  Steuerpächter  und  Abgaben  Pflich- 
tigen zum  Austrtg  kommen  sollen,  wird  Col.  III  c  33—36  bestimmt  : 
Ttsçi  ov  a*  6  ôt]^[o]aiœvrjç  tivà  ànattfj,  neçi  re  ov  cry  o 
àrjjuooiw[v7jÇ  a\nô  rivoç  ànaitr^ai ,  mçï  tovrov  Ôtxcuoâo- 
[teio]&w  Ttaçà  xia  h  JlaX/iivçoiç  tetotyfiév^  also  nicht  vor  einer 
palmyrenischen  Behörde,  den  n  wie  hätte  man  diese  als  lv  Uak- 
ftvçoiç  xeray^iêvoç ,  Palmyraê  constitutus  definiren  können,  son- 
dern ein  fremder,  natürlich  römischer  in  Palmyra  residirender 
Beamter2)  oder  Militär.  —  Schon  oben  (S.  498)  ist  erwähnt,  das« 
diese  Bestimmungen  nur  in  der  griechischen  Version  gestanden  zu 
haben  scheinen. 


Das  Bild,  das  wir,  nach  unserer  Inschrift,  uns  von  Palmyra 
zu  machen  haben,  ist  durchaus  das  eines  griechischen  Gemein- 
wesens. Nicht  nur  gab  es  dort  eine  Bov\i\  und  dieselben  Ma- 
gistrate wie  in  den  rein  griechischen  Städten  des  asiatischen  Con- 
tinents, sondern  auch  die  Finanzen  der  Stadt  waren  nach  grie- 
chischer Weise  geordnet,  die  Einkünfte  waren  der  Hauptsache  nach 
dieselben  wie  in  den  kleinen  griechischen  Republiken  und  wurden 
ebenso  wie  in  diesen  durch  Verpachtung  nutzbar  gemacht.  Wie 
in  den  griechischen  Staaten ,  deren  Blüthe  hauptsachlich  auf  dem 
Zwischenhandel  beruhte,  wie  z.  B.  in  Rhodus,  nahmen  auch  in 
Palmyra  unter  den  Einkünften  die  Eingangs-  und  Ausgangszölle  die 
erste  Stelle  ein  \  hier  wie  dort  participate  hauptsächlich  durch  sie 
das  Gemeinwesen  an  dem  Gewinn,  den  zunächst  die  einzelnen  Bürger 
aus  dem  Handel  zogen.  Nur  waren  es  in  Rhodas  und  anderswo 
im  alten  Griechenland  Hafenzölle,  während  man  in  Palmyra  die 

1)  Es  scheint,  dass  nach  einer  gewissen  Ansah!  ron  Tagen  der  Steuer- 
pächter berechtigt  war  die  Pfander  zu  verkaufen,  [IKotu  tfij^eixtoiyj: 
ntoUly  (lllc  40),  doch  [fy  ronw  <%/]oafy?  /oieff?]  âéXov. 

2)  Dass  dies  aber  ein  speciell  für  die  Rechtspflege  bestimmter  Beamter, 
ein  iuridictu,  wie  ihn  Waddington  in  der  Inschrift  inter,  de  la  Syrie  me' 
hat  finden  wollen,  gewesen  sei,  möchte  ich  nicht  glauben. 


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DER  STEUERTARIF  VON  PALMYRA  525 


■ 

Waaren  beim  Betreten  und  beim  Verlassen  des  kleinen  vou  der 
Stadt  abhängigen  Gebietes  besteuerte.  Zolle  dieser  letzteren  Art 
waren  dem  freien  Griechenland  fast  ganz  unbekannt;  in  Athen 
z.  R.  findet  sich  neben  mannigfachen  Belegen  für  Hafenzölle  kein 
einziges  Indiz  dafür ,  dass  man  die  Einfuhr  auf  dem  Landwege 
aus  Megara  oder  aus  BOotien  besteuert  habe1);  ja  es  wird  die 
Ansicht  laut,  Zolle  seien  eine  den  Seestädten  eigentümliche,  in 
diesen  freilich  selbstverständliche  Finanzeinricbtung.  *)  Landgreni- 
aolle  in  grossem  Massstabe  scheinen  erst  die  Romer  eingerichtet  zu 
haben,  als  sie  die  unter  Caesar  und  Augustus  gewonnenen  grossen 
binnenländischen  Gebiete,  Gallien  und  die  Donauländer,  als  Zollbe- 
zirke constituirten. ')  Indess  haben  die  Palm  y  rener  ihre  Landzolle 
wohl  nicht  erst  den  Romern  abgesehen.  Sicherlich  sind  von  Alters 
her  von  den  Anwohnern  der  grossen  Verkehrswege  Asiens  Zolle  oder 
zollahnliche  Abgaben  erhoben  oder  erpresst  worden;  wie  es  von 
den  freien  Arabern  der  syrischen  und  mesopotamischen  Wüste 
Strabo,  von  denen  im  eigentlichen  Arabien  Plinius  erzählt.  Plinius 
12,  64:  evehi  non  potest  (der  Weihrauch)  um  per  Gebbanitas,  itoque 
et  Horum  regi  penditur  vectigal.  —  sunt  et  quae  sacerdotibw  dantur 
portiones  scribisque  regum  certae.  sed  praeter  hos  et  custodes  salel- 
lüesque  et  osliarii  et  ministri  populantur.  nun  quacunufue  iter  est, 
aMubi  pro  aqua,  aliubi  pro  pabulo  aut  pro  mansionibus  variisqne 
portants  pendunt.  -  Strabo  16  p.  748  (nach  Beschreibung  der  durch 
das  Gebiet  der  Arabes  Scenitae  führenden  Karawanenstrasse  von 
Anthemusias  im  nördlichen  Mesopotamien  nach  Seleucia  am  Tigris): 
iaoé%ovai  <T  avroïç  (den  tpnoooi)  ol  2*r)vUat  tijv  %e  elçrjvrjv 
xoi  tip  juejQtozrjia  tîjç  %ùv  teltov  noct^eioç,  %ç  %âçiv  q>ev- 
yorreç  %r\v  naçanoxafiicry  âtà  irjg  èçrjfiyç  naçafictlAowai, 
xazakiTtovteç  èv  àe^tip  toy  itoumôv  ....  ol  yoo  fcctçoiwvrteg 
Uatégcj&êv  tôt  novafiàv  çvkctçxoi . . .  6vvaa%eia>  exaojoç  iôiç 

1)  Böckh  Staatshaushalt  1  S.  431.  Die  von  Böckh  angeführte  Stelle  des 
angeblichen  Dicaearch  über  üropus  beweist  nichts,  wie  ja  auch  Böckh  an« 
erkennt.  1 

2)  Strabo  13,  3,  6  p.  «2»:  *xaimm  liç  imia&iaiay  ij  Kvw  mnà 
roucvrrjy  tw«,  uç  yaaw  Iviot,  âoiay,  ort  TQtaxootoiç  Utaiv  vcxtçov  tijç 
nletaiç  dnlâorto  xov  Xlfàiwte  rè  léll,  nybitQO»  â'  'owe  ixaçfnovro  rijy 
nçotoâo*  Tavxr^  b  à^oç-  xaxiûxw  ovy  4o£«  u>s  «>'  jrtn/êtrow  or*  inl 
9*X*tjV  nôX»  ùbtcUr.  (Die  spätere  Existe»  von  Einfahr-  und  Ausfuhr- 
zöllen in  Cyme  bezeugt  die  Inschrift  G.  I.  Gn  3*23.) 

3)  Vgl.  Marquardt  Staataverwalt.  IP  S.  272  ff. 


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526 


DESSAU 


nBQißtßXrifiüvog  Xêiov  xcre  relaviov  h^ei,  xa^  rovv*  ov  {aHqiov. 
Xatoftor  yàç  iv  toïç  tooovzoïç  xa<  rovtoiç  av&ccdeut  xoobv 
êq>oçia$rjvùi  nfrçov  rd  IfxnÔQto  Xvaueléç.  Aehnliche  Ab- 
gaben mögen  die  Anwohner  der  palroyrenischen  Oase  schon  böge 
erhoben  haben,  ehe  sie  im  Interesse  des  Handels,  dem  sie  sich 
inzwischen  selbst  zugewandt  hatten ,  vielleicht  schon  unter  römi- 
schem Einfluss  und  mit  römischer  Genehmigung,  den  vöpog  re- 
Xtûvixôç  erliessen,  zu  dem  unsere  Inschrift  Nachträge  enthalt. 

Wie  stand  die  römische  Verwaltung  zu  den  in  Palmvra  er- 
hobenen  Zöllen?  und  wie  hat  man  sich  überhaupt  das  Verhältnis* 
des  Reichs  zu  Palmyra  zur  Zeit  unserer  Inschrift  zu  denken? 

Die  erste  Nachricht,  die  wir  über  die  Beziehungen  Palmyras 
zu  Rom  haben  (wahrscheinlich  auch  die  erste  Erwähnung  Palmyras 
in  der  Geschichte  Oberhaupt),  ist  der  Bericht  Appians  (bell.  civ.  5,  9) 
▼on  einem  Ueberfall  der  Stadt  durch  Antonius'  Reitersoldaten  im 
J.  d.  St.  713  (4!  v.  Chr.).  Palmyra  hatte,  wie  wir  aus  diesem  Be- 
richt ersehen,  sich  während  der  Kämpfe  zwischen  Römern  und 
Parthern  neutral  verhalten,  und  sollte  dafür  gezüchtigt  werden.  In 
derselben  neutralen  Stellung  zeigen  uns  die  Stadt  auch  die  be- 
kannten Worte  des  Plinius  5,  88  :  Palmyra  . . .  velut  terris  exempta 
a  return  natura,  prwata  sorte  inter  duo  imperia  summa  Romano- 
rum  Parthommque ,  et  prima  in  discordia  semper  utrimque  euro. 
Indes8  schildern  diese  Worte  schwerlich  das  Verhältniss  Palmyras 
zu  den  beiden  Reichen,  wie  es  zu  Plinius'  eigener  Zeit  bestand. 
Seitdem  im  J.  20  v.  Chr.  der  Friede  zwischen  Rom  und  den  Par- 
thern hergestellt  und  von  diesen  der  Euphrat  als  Grenze  anerkannt 
war,  konnte  von  einer  Unabhängigkeit  Palmyras  in  dem  Sinne, 
dass  die  Stadt  im  Falle  eines  Conflicts  nach  Belieben  hätte  Partei 
ergreifen  können,  nicht  mehr  die  Rede  sein.  Die  verhältnissmassig 
ausführlichen  Berichte,  die  wir  Ober  die  Feindseligkeiten  zwischen 
den  Parthern  und  Römern  zur  Zeit  Neros  besitzen,  deuten  in  keiner 
.Weise  an,  dass  der  Stadt  damals  eine  besondere  politische  Bedeu- 
tung zugekommen,  dass  sie,  wie  Plinius  will,  prima  utrimque  cura 
gewesen  sei.1)    Vielmehr  herrschte  damals  der  römische  Einfluss 

M  ■  * 

_______  .  *       '  ^ 

1)  Vgl.  besonders  den  Bericht  des  Tacitus  Aber  die  im  J.*62  ton  Cor- 
bulo  zum  Schatze  Syrien»  getroffenen  Anstalten  (Tic.  arm,  15, 3.  9  Tgl.  c  17). 
Uebrigens  mag  die  von  Tacitrfe  (15,  3)  berichtete  Massregel:  quia  egena 
aquarum  regio  est,  ceuMia  fontibm  inporita,  sich  auch  gerade  auf  Palmyra 
bezogen  haben. 


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DER  STEUERTARIF  VON  PALMYRA 


527 


jo  Palmyra  unumschränkt,  wie  der  einer  der  Phylen  gegebene 
^arae  KXavâiâç  zeigt  (Waddington  inscr.  de  la  Syrie  2613).  In- 
zwischen war  die  Ostgrenze  des  Reiches  vorgeschoben,  das  naba- 
läiscbe  Königreich  zur  Provinz  gemacht,  Mesopotamien  zeitweilig 
besetzt  worden.  Palmyra  selbst  hatte  kurz  vor  dem  J.  130  den 
Besuch  des  Kaisers  Hadrian  empfangen1)  und  ihm  zu  Ehren  den 
Beinamen  3AàQiavr\  angenommen.2)  Unsere  Inschrift  trug  an  der 
Spitze  die  Daürung  nach  dem  Kaiserjahr  und  den  römischen  Con* 
suln.  Kein  Zweifel  also,  dass  Palmyra  zur  Zeit  unserer  Inschrift 
als  zum  römischen  Reiche  und  zur  römischen  Provinz  Syrien  ge- 
hörig zu  betrachten  ist,  zum  mindesten  eben  so  gut  wie  wir  etwa 
Athen  zur  Provinz  Achaia  oder  Messana  zur  Provinz  Sicilien  rech- 
nen. Denn  freilich  wird  Palmyra  sich  bei  seinem  Anschluss  an 
das  Reich  manche  Reservalrechte  vorbehalten  haben,  insbesondere, 
wie  unsere  Inschrift  lehrt,  in  finanzieller  Beziehung.  Unsere  In- 
schrift zeigt  die  Stadt  im  Besitz  der  verschiedenartigsten  Einkünfte, 
die  von  dem  Stadlrath  und  den  städtischen  Magistraten  auf  eigene 
Hand  nutzbar  gemacht  und  verwaltet  werden.  Der  Nachtrag  zum 
alten  Steuertarif,  den  unsere  Inschrift  darstellt,  ist  weder  von  einer 
Reicbsbebörde  angeregt,  noch  ist  eine  solche  Instanz  dabei  befragt 
worden.  In  Betreff  der  meisten  der  in  der  Inschrift  erwähnten 
Abgaben  ist  dies  nicht  auffallend;  auch  Gemeinden  schlechteren 
Rechts  konnten  wohl  unter  römischer  Herrschaft  von  den  Ver- 
käufern auf  dem  Stadtmarkte  und  von  den  Benutzern  der  Ge- 
meindeweide Abgaben  für  eigene  Rechnung  erheben  und  auf 
eigene  Hand  verwalten;  auffallend  ist  die  finanzielle  Selbstständig- 
keit Palmyras  nur  insofern,  als  sie  auch  die  Zollhoheit  mit  ein- 
schloss.  Es  ist  bekannt,  dass  die  Römer  in  fast  allen  Provinzen  des 
Reichs  Eingangs-  und  Ausgangszölle  auf  eigene  Rechnung  erhoben 
haben3);  und  dass  sie  gerade  in  Syrien  auf  diese  Einnahmequelle 
verzichtet  haben  sollten,  wäre  nicht  anzunehmen,  auch  wenn  nicht 
in  mehreren  Stellen  aller  Schriftsteller  von  römischen  Zöllen  in 
Syrien,  wenigstens  an  der  Ostgrenze  der  Provinz4),  die  Rede  wäre. 

1)  Waddington  n.  2585;  vgl.  Dörr  Die  Reisen  des  Kaisers  Hadrian  S.  62. 

2)  Stephanos  Byz.  ».  v.  Vgl.  G.  I.  Gr.  6015. 

3)  Marquardt  Staatsverwalt.  IIs  271  ff.  Cagnat  Le*  impôt*  indirects  chez 
le»  Romain»  S.  19  ff. 

4)  Die  Beziehung  auf  Zölle,  die  Mommsen  (Eph.  epigr.  V  p,  18  n.  20  and 
schon  früher  sa  C.  I.  L.  VW  7099)  einer  Inschrift  von  Berytas  gegeben  hat, 
ist  mir  wenig  wahrscheinlich.  ,■' 


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52S 


DESSAU 


Auf  dem  Wege  aus  dem  Innern  Arabiens  nach  Gaza,  im  ersten 
Jahrhundert  n.  Chr.  der  ersten  römischen  Stadt  auf  diesem  Wege, 
wurde,  wie  Plinius  an  einer  bereits  mehrfach  erwähnten  Stelle 
erzählt1),  von  dem  Weihrauch  nicht  nur  auf  dem  Transport,  8on- 
dern  auch  bei  seiner  Ankunft  auf  römischem  Gebiet  von  römi- 
schen Pachtern  (imperii  nostri  publicani)  ein  Zoll  erhoben;  wo, 
nach  dem  Zusammenhang,  wohl  eher  an  einen  Eingangszoll  beim 
Ueberschreiten  der  römischen  Grenze  als  an  einen  Ausgangszoll 
bei  der  Verschiffung  im  Hafen  von  Gaza  zu  denken  ist.  Wenn 
Apollonius  von  Tyana  auf  der  Reise  von  Antiochia  nach  der  alten 
Ninus  beim  Ueberschreiten  des  Euphrat  und  damit  der  römischen 
Grenze  an  dem  nach  dem  dort  hergestellten  Flussübergang  Zeugma 
genannten  Orte  von  einem  Zöllner  aufgefordert  wurde,  sein  Ge- 
päck zu  declariren,  das  dann,  zum  Leidwesen  des  Zöllners,  sich 
als  nur  aus  Tugenden  bestehend  herausstellte3),  so  darf  man 
dieser  Erzählung  wohl  die  Existenz  eines  Zollböreaus  in  Zeugma 
entnehmen;  doch  geht  aus  der  Erzählung  nicht  hervor,  dass 
das  ZollbUreau  für  Rechnung  des  Reiches  thätig  gewesen  ist, 
und  bliebe  die  Möglichkeit  offen,  dass  wir  hier,  wie  in  Palmyra, 
es  mit  einem  Localzollbüreau  zu  thun  haben.  Aber  sicherlich  waren 
es  Reichszölle,  die,  nach  einer  verstümmelten  Stelle  in  des  Redners 
Fronlo  Einleitung  zu  einer  Geschichte  des  parthischen  Krieges  des 


1)  Plin.  12,04:  evehi  non  potest  (der  Weihrauch)  nisi  per  Gebbanitas, 
itaque  et  horum  regi  penditur  vectigal.  caput  eorum  Thomna  abest  a 
Gaza  nostri  litoris  in  Judaea  oppido  [XJÜl]  LXXXJ1J  D  p.,  quod  dividi- 

tur  in  inansiones  camelorum  LXV.  Jam  quacumquc  iter  esty  aliubi 

pro  aqua  aliubi  pro  pabulo  auf  pro  mansionibus  variisque  portoriis  pen- 
dunt,  ut  sumptus  in  singula*  camclos  denarios  DCLXXXl'IJI  ad  nostrum 
litus  colligat,  iterumque  imperii  nostri  publicanis  penditur. 

2)  Philos  Ira  tus  vita  Apoll.  1,  IS:  naoïôrraç  avrovç  ilç  rjj*  fiéot/y  ttSy 
notapiûv  ô  Ttkâvt,;  ô  imßkßXtnävos  iûï  Ztvyuaii  noài  zb  nwàxior  ijyt 
xai  tçuiru  %  j%  aTiayotiv  ô  âè  'AnoXXvivioç  ,dnûyta\  iq?n ,  'aûi<pQoavy^y 
âixaioavvny  àçtzr.y  lyxQuiitav  ayâçéiay  «ox^aiv',  noXXà  xai  oviut  &r]Ua 
tîçai  ôyôfiara.  6  â*  »J<J/j  ßXinujy  to  lavzov  xiçâoç  'dnôyçatpat  ov*>'  tq,rj 
'tàç  âovXttç.  6  âè  'owe  êfroiiy',  thttv  'ov  yàq  âovXov  àndym  xaviaç, 
aXXà  âtanoivaç'  (der  Zölloer  hatte  deo  heiligen  .Mann  demnach  wohl  für  einen 
noQvoßQCXQg  gehalten).  —  Wenn  auch  die  Geschichte  erfanden  ist,  so  ist  sie 
doch  den  tatsächlichen  Verhältnissen  angepasst  und  giebt  dieselben  mit  aller 
Treue  wieder.  Auch  dass  der  Euphrat  zur  Zeit  von  Apollooius'  angeblicher 
Reise  die  Reichsgrenze  bildete,  war  dein  Erzähler  wohl  bekannt  (c.  20:  o\*- 
noQtv»n  ßdopaoa  fryq  xai  Xtjoiouâ  ovâ*  vnb  'Pupaio*  nu  Zrxa). 


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L)EK  STEL'ERTARIF  VON  PALMYRA  529 

Kaisers  Verus,  den  Pnnetpia  htstohae,  der  Kaiser  Trajan  nach  der 

Besetzung  von  Mesopotamien  auf  dem  Eupbrat  und  Tigris  

einrichtete,  wie  es  scheint  (das  Vernum,  auf  das  es  ankommt,  ist 
freilich  verloren)1).  Mit  der  Aufgabe  der  transeuphratischen  Er- 
oberungen durch  Hadrian  Gelen  die  Tigris2ölle  fort;  aber  die  Zölle 
der  Eophratlinie  werden  weiter  fortbestanden  und  weiter  auf  Rech» 
nung  der  kaiserlichen  Regierung  erhoben  worden  sein.  Und  nun 
finden  wir  in  der  Grenzstadt  Palmyra  die  Zölle  in  Besitz  und  Ver- 
waltung der  Stadtgemeinde. *)  In  anderen  Provinzen  haben,  wie 
wir  wissen,  die  Römer  das  Zollwesen  einheitlich  organisât,  ohne 
auf  die  Privilegien  einzelner  Gemeinden  Rücksicht  zu  nehmen.  So 
erhob  schon  die  römische  Republik  in  allen  Hafen  der  Provinz 
Sicilien  einen  Einfuhr-  und  Ausfuhrzoll  von  5  Procent  (vicesima), 
auch,  wie  aus  einer  Stelle  Ciceros  hervorzugehen  scheint,  in  denen 
der  citritates  Uberae  et  immunes  wie  Halaesa  und  der  eivüates  foe- 
deratae  wie  Messana.8)  In  der  That  hätte  ja  sonst  jede  der  dreien' 
Städte  der  Provinz  durch  Ermässigung  oder  vollständige  Abschaf- 
fung der  Zölle  in  ihrem  Hafen  den  Verkehr  an  sich  ziehen  und 

1)  Fronto  principia  hisloriae  p.  209  N ab.:  cum  praesens  Traianus  Eu- 
pkrati  et  Tigridis  portoria  f  quorum  et  camelorum  trib  cer  caesus  est. 

rs  Nur  anführen  will  ich  die  von  Waddington  (ifucr.  de  la  Syr.  2311)  in 
Suèda,  einer  nördlich  von  Bostra  gelegenen,  doch  wohl  anfanglich  znr  Provinz 
Syrien,  nicht  an  Arabien  gehörigen  Stadl,  copirte  Inschrift:  'Ytüo  fyraolatr 
butter  X^^npiiai  è  pio&atrïjç  ößoXov  Iva  àoyvouôy.  Ihrer  Lage  nach  wäre 
die  Stadt  wohl  cor  Erhebung  von  Ein-  und  Ausgangszeilen  geeignet  gewesen. 
Indess  ist  die  Steuer,  welche  Mante  man  anch  unter  oßolie  àoyvoixôç  ver- 
stehen möge,  viel  zu  niedrig  für  eine  solche  Abgabe.  Vielleicht  hat  man  an 
eine  municipale  Verkaufssteaer  zu  denken. 

3)  Der  Statthalter  Terres  war,  wie  Cicero  Consta tiren  konnte,  der  Capi- 
talistengesellschaft ,  die  die  sicilisehen  Zölle  gepachtet  hatte,  an  Aasfuhrge- 
bühr fur  allein  in  Syrakus  verschilfte  Waaren  60000  Sesterzen  schuldig  ge- 
blieben. Cic  y  err.  II  74,  182:  invent  duos  Hbellos,  a  L.  Canuleio  miss  os 
toeiis  eat  portu  Syracusis ,  in  quibus  erat  ratio  scripta  menshim  complu- 
rium  rerum  exporta  tarum  ipsius  nomine  sine  portorio;  ib.  75,  184:  his 
exportationibus  scribit  4f&  LX  socios  perdi  disse  ex  vice  s  im  a  portorii  Sy- 
racusis. Cogitate  nunc,  fahrt  Cicero  nach  einer  Unterbrechung  fort,  cum 
ilia  Sietiia  sit,  hoc  est  insula,  quae  undique  exitus  maritimos  habeat,  quid 
ex  ceteris  locis  export  a  tum  putetis-  quid  Agrigento,  quid  lAlybaeo,  quid 
Panhormo,  quid  Therm  is,  quid  Halaesa,  quid  Catina,  quid  ex  ceteris 
oppidis,  quid  vero  Mess  ana?  —  Ueber  die  bevorzugte  Stellung  von  Halaesa 
und  von  Messana  s.  Marquardt  Staatsverwalt.  Ia  244  j  Mommsen  C.  I.  L.  X 
p.  768.  716. 


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530  DESSAU 

die  Einnahmen  der  römischen  Zollstalionen  der  Insel  beeinträch- 
tigen können;  andererseits  durfte  einer  Stadt  in  einer  Lage  und 
im  Besitz  eines  so  guten  Hafens  wie  Messana  auch  nicht  die  Mög- 
lichkeit gelassen  werden,  durch  ungewöhnlich  hohe  Zölle  den  Ver- 
kehr zu  chicaniren.  Indess  finden  sich  in  anderen  Provinzen  Spuren 
freierer  Stellung  einzelner  Gemeinden.  Die  Stadt  Tyras,  an  der 
Mündung  des  gleichnamigen  Flusses  (Dniestr)  ins  schwarze  Meer, 
seit  ihrem  Anschluss  an  das  römische  Reich  im  J.  57  n.  Chr.  zum 
Sprengel  des  Legaten  von  Niedermösien  und  damit  zum  römischen 
Zollbezirk  Illyricurn  gehörig,  besass  das  Privileg  der  persönlichen 
Zollfreiheit  für  ihre  Bürger,  ein  Privileg,  das  mehrfach,  wie  es 
scheint,  angefochten,  im  J.  201  n.  Ghr.  von  den  Kaisern  Severus 
und  Caracalla  in  mehreren  inschriftlich  erhaltenen  Actenstücken 
bestätigt  wurde.1)  Der  Ursprung  des  Privilegs  war  damals  den 
Tyranern  selbst  nicht  mehr  bekannt*);  aber  es  kann  wohl  kein 
Zweifel  sein,  dass  dasselbe  eben  aus  der  Zeit  des  Anschlusses  der 
Stadt  an  das  Reich  datirte,  dass  es  der  Vorbehalt  war,  unter  welchem 
die  Tyraner,  die  bis  dahin  in  ihrem  Hafen  gewiss  auf  eigene  Rech- 
nung Zölle  erhoben  hatten,  sich  zur  Aufnahme  eines  römischen 
Zollbüreaus  in  ihre  Mauern  verstanden.3)  —  Ein  noch  viel  weiter 

.  -  • 

1)  C.  I.  L.  III  781  (Heozen  6429).  Die  Hauptslelle  ist:  quod  atiinet  ad 
ipsos  Tyranos  qtdque  ab  its  secundum  legt*  eorum  in  numerum  civiurn 
adfumpti  sunt,  ex  pristino  more  nihil  mutari  vohtmus.  Retineant  igitur 
quaqua  ratione  quaesitam  site  possessam  privilegii  causam ,  in  promerca- 
Ubus  quoque  rebus. 

2)  Quamquam  Tyranorum  civitas  oreginem  dati  beneficii  non  os  ten  da  t, 
heisst  es  in  dem  kaiserlichen  Rescript  in  der  angeführten  Inschrift. 

3)  Es  scheint,  dass  in  Tyras,  wie  in  andern  griechischen  Städten,  es 
Sitte  gewesen  war,  verdienten  Fremden  das  Ehrenbürgerrecht  und  zugleich 
Zollfreiheit  xu  verleihen  (vgl.  z.  B.  das  Décret  der  Schwesterstadt  von  Tyras 
am  schwarzen  Meere,  von  Olbia,  bei  Stephani  Mélanges  grécu- romaines  1 
p.  21 1  :  Tvxfi  aya&jj  *  'OXflwtolirai  ïimxav  Xatç[i]yévu  Mtjiçodetçov  Msa- 
tlfißQtartß  avrtf  xai  kxyorots  nçoÇtvtay,  noXixtiay,  àréXttay  nâyxtay 
ftêjta»,  ta»  a*  wxhç  tloâyn  ?  i&yy  t\  naiâtç  îj  aâtXopoi,  ok  xoirà  rà 
natçfôa,  y  »toäntmv  xtk.);  und  dass  man  dies  auch  noch  unter  römischer 
Herrschaft  fortgesetzt  hatte,  nur  dass  non  die  Verleihung  des  Bürgerrechts 
von  Tyras  die  persönliche  Zollfreiheit  gleich  mit  einschloss.  Dass  auf  diese 
Weise  viel  Missbrauch  getrieben  werden  konnte,  liegt  auf  der  Hand;  und 
deshalb  ohne  Zweifel  bestimmten  die  Kaiser  Severus  nnd  Caracalla  in  den 
oben  angeführten  Erlassen,  dass  Ehrenbürgerdiplome  der  Stadt  Tyras,  um 
gültig  zu  sein,  der  Genehmigung  des  kaiserlichen  Provinzialstatthalters  be- 
dürfen sollten. 


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DER  STEUERTARIF  VOIS  PALMYRA  531 


gehendes  Privileg  scheint  im  fünften  Jahrhundert  n.  Chr.  die  Stadt 
Mylasa  in  Carien  besessen  zu  haben.  Ein  anscheinend  dieser  Zeit 
angehöriges,  an  einen  comes  sawarwn  largitionum,  den  Reichs- 
finanzminister,  gerichtetes  kaiserliches  Rescript1),  verzichtet  für 
den  Staatsschatz  auf  die  in  dem  zu  Mylasa  gehörigen  Hafenorte 
Passai  a  erhobenen  Zölle;  dieselben  sollen  vielmehr  ausschliesslich 
der  Stadt  Mylasa  zu  Gute  kommen,  also  doch  auch  wohl  von  deren 
Beamten  erhoben  werden.  Es  ist  möglich,  wenn  auch  sehr  un- 
wahrscheinlich, dass  Mylasa  dieses  Privileg  erst  damals  erhalten, 
recht  wohl  möglich,  dass  es  dasselbe  wahrend  der  Wirren  des 
dritten  oder  vierten  Jahrhunderts  n.  Chr.  usurpirt  hat;  aber  mit 
mehr  Wahrscheinlichkeit  können  wir  den  Ursprung  des  Privilegs 
in  früherer  Zeit  suchen.  Die  Stadt  hatte  in  dem  Bürgerkriege 
durch  treues  Festhalten  an  der  Sache  der  Triumvirn  schwere  Ver- 
luste erlitten  (Strabo  14  p.  660.  Dio  Cass.  48,  26);  dafür  mag  sie 
dann  von  den  Gewalthabern  durch  dieses  und  andere  Privilegien 
schadlos  gehalten  worden  sein,  wie  notorisch  etwa  zur  selben  Zeit 
die  Stadt  Tarsus  in  Cilicien  für  ähnliche  Opfer  ähnliche  Privilegien 
erhalten  hat.3)  An  andern  Orten  der  Küste  Cariens  bestanden 
römische  Zollbüreaus,  in  welchen  von  römischen  Zollpachtern  oder 
deren  Sclaven  die  sogenannte  quadragesima  Asiae,  ein  Ein-  und 
Ausfuhrzoll  von  21 2  Procent,  erhoben  wurde;  bezeugt  sind  solche 
Zollbüreaus  für  Milet3)  und  für  das  ganz  in  der  Nähe  von  Mylasa 


1)  Das  Rescript  war  sowohl  lateinisch  als  in  griechischer  Uebersetzung 
in  Mylasa  in  Stein  gehauen  aufgestellt.  Von  dem  lateinischen  Text  hat  sich 
ein  Fragment  gefunden,  das  C.  I.  L.  III  448  gedruckt  ist;  von  dem  griechi- 
schen sind  zu  verschiedenen  Zeiten  zwei  sich  zum  Theil  deckende  Stücke 
bekannt  geworden,  die  jetzt  nach  meiner  Bemerkung  in  der  Ephem.  epigr.  V 
p.  62  n.  166  vereinigt  sind. 

2)  Dio  Chrysostomus  Taçaixàç  âtvttçoç  (Il  p.  24Dind.):  vpïv  yâç,  &y- 
âçeç  Taçotk,  avußißrjxi  nçoiroiç  ilvat  iov  t&vovç . . .  ou  xai  toy  âtvrtçoy 
Kaiaaça  inèç  néwtaç  «ff/tr*  out  im;  vpïy  âiaxtifityoy.  to  yàç  ât'  Inûvoy 
àxvxnt**  TÔ  ovpfiay  ihéxwç  avrbv  tvvovy  ifxly  InoUi  xai  «novââ- 
Cttv,  'ôrifoç  pstCovtç  vuty  (payyooyiai  rûr  cf*'  avriy  avpqpoQtSy  ai  nao* 
aizov  rotyaçovy . . .  ixtîyoç  iijiîy  naçlff/c  %ûçay,  yôftovçt  TijuqV, 
{Çovoîay  tov  norafiov,  r^ç  &aXênrjç  rije  xa£'  avtovç,  mit  welchen  letzten 
Worten  .Zollfreiheil  oder  gar  ein  gewisser  Grad  von  Zollhoheit  gemeint 
scheint;  vgl.  Marquardt  Staatsverw.  Is  S.  388  A.  tl.  Appian  bell,  eiv.  5,  7. 

Xucian  Maxqtßioi  21.  Dio  Cass.  4T,  31. 

3)  C  I.  L.  III  447. 


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532  DESSAU 


und  Passala  gelegene  Jasus');  es  war  also  die  zollpoUtische  Po- 
sition Mylasas  an  der  Küste  der  Provinz  Asien  kaum  verschie- 
den von  der,  die,  nach  Ausweis  der  neugefundenen  Inschrift,  auf 
der  Ostgrenze  der  Provinz  Syrien  Palmyra  einnahm.  —  Auch  die 
Stadt  Athen  erhob,  wie  aus  einer  im  J.  1868  im  Piraeus  ge- 
fundenen Inschrift*)  hervorzugehen  scheint,  noch  in  der  Kaiser- 
zeit in  diesem  Hafen  Zolle  auf  eigene  Rechnung;  doch  möchte 
ich  auf  diese  Parallele  weniger  Gewicht  legen  deshalb,  weil  von 
einer  einheitlichen  römischen  Zollorganisation  der  Provinz  Achaia 
überhaupt  nichts  bekannt  ist,  es  vielmehr  den  Anschein  hat,  als 
ob  die  Römer  in  der  Kaiserzeit  auf  Zolleinkünfte  aus  dieser  Pro- 
vinz ganz  verzichtet  hätten.  —  Jedenfalls  fehlt  es  nicht  ganz  an 
Parallelen  zu  der  zoll  politischen  Selbständigkeit  Palmyras  unter  den 
Römern.  Uebrigens  wird  es  die  römische  Verwaltung  an  Contrôle 
nicht  haben  mangeln  lassen.  Auf  eine  Bestätigung  des  alten  vô/wç 
%eXwvixôç,  zu  dem  unsere  Inschrift  Nachträge  enthält,  durch  die 

Römer  deutet  vielleicht  die  Bezeichnung  [6  ]  èo<pçayiofié- 

vog  vopog  (IV  a  40)  hin.  Die  Nachträge  selbst  sind  freilich  von 
den  palmyreniscben  Stadtbehörden  ganz  auf  eigene  Hand  erlassen 
worden,  indess  bezwecken  dieselben  ja  nur  die  Fixirung  von  bereits 
durch  die  Macht  der  Gewohnheit  zu  Recht  bestehenden  Sätzen, 
zum  Theil  sind  sie  auch  nur  Wiederholungen  oder  Ausführungen 
einzelner  Theile  des  alten  vôpioç,  endlich  berufen  sie  sich  wieder- 
holenden auf  die  von  römischen  Pinanzbeamten  geübte  Praxis  und 
auf  die  von  römischen  Statthaltern  ausgesprochenen  Grundsätze. 
Unter  dem  HI  b  45  genannten  kaiserlichen  Freigelassenen  Cilix  wird 
man  den  Vorsteher  irgend  eines  römischen  Zollbüreaus  der  Pro- 
vinz Syrien  (etwa  des  von  Zeugma)3),  unter  Statilius  (IV a  40)  und 


1)  Inschrift  von  Jasos,  Movatîoy  xal  ßtßX.  rijç  ivayyiX.  axoXf,i,  Jahrg. 
2.  3  (Smyrna  1878)  p.  49  n.  605:  JIovX^fQ  xowtarâr  Xtuévuy  'Aoîaç  otxorô- 
fioç  (d.  h.  iociorum  portunm  Ariae  vilicus)  h  ïaûip.  « 

2)  Poblicirt  von  C.  Curtius  im  Philologue  29  (1870)  S.  694  und  vorn« 
von  Eastratiades  in  der  ïlaXtyytvtoitt  (Prof.  Köhler  hat  mich  auf  die  jetzt  im 
Museum  des  Piraena  befindliche  Inschrift  aufmerksam  gemacht;  im  dritten 
Band  des  Corpus  Inscr.  Atticarom  ist  sie  übergangen). 

3)  Kaiserliche  Freigelassene  als  Vorsteher  von  Zollbüreans  kommen  auch 
auf  der  die  gallischen  Provinzen  einschliessenden  Zolllinie  vor,  s.  B.  Vnio 
Avg{ttxti)  lib,  p{rae)p(otilus)  tta(tionis)  Turicen(sis)  quadra  g  vsimae  G(al  Ha- 
rum) bei  Mommsen  inscr.  Helv.  n.  236;  Aetetut,  Augg.  nn.  Hb.,  p(rae)p(o- 
sittu)  ilatUonis)  Maiem(it)  quadragesimae  Gallttarum),  C.  I.  L.  Y  n.  5090. 


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DER  STEUERTARIF  VON  PALMYRA  533 


Barbaras  (IV  c  57)  kaiserliche  Procuratoren  in  derselben  Provinz 
zu  verstehen  haben.  Uebelstände  in  der  Ausführung  des  Nôfioç 
und  der  Nachträge  hätten  sich  leicht  ergeben  können,  wenn  die 
Entscheidung  von  Streitigkeiten  zwischen  Steuerpächtern  und  Steuer- 
pflichtigen bei  den  palmyrenischen  Municipalbehörden  gestanden 
hätte;  aber  alle  Fälle  dieser  Art  waren  ja  ah  einen  römischen 
Beamten  gewiesen  (S.  524).  Nichtsdestoweniger  darf  man  wohl 
annehmen,  dass  trotz  aller  von  römischer  Seite  angewandten  Cau- 
telen  die  reichen  Einkünfte,  in  deren  Besitz  und  Verwaltung  die 
Stadt  Palmyra  sich  im  zweiten  Jahrhundert  n.  Chr.  befand,  die 
Basis  gebildet  haben  für  die  politischen,  ja  imperialistischen  Ge- 
lüste, denen  die  Stadt  im  dritten  Jahrhundert  unter  Odainath  und 
Zenobia  nachgab  und  die  schliesslich  zu  ihrem  Untergang  führten. 

Hier  wie  dort  ist  das  Vorkommen  kaiserlicher  Freigelassener  bei  der  Zoller- 
hebung ein  Anzeichen,  dass  die  Zölle  nicht  verpachtet,  sondern  direct  in  die 
kaiserlichen  Kassen  abgeführt  wurden.  —  Cagnat  (Revue  de  philol.  18S4  S.  141) 
hält  Cilix  für  einen  Zollpächter;  allein  die  Berafong  auf  die  von  einem  solchen 
geübte  Praxis  hat  hier  kaum  einen  Sinn;  es  muss  ein  kaiserlicher  Beamter 
sein,  dessen  Beispiel  für  Palmyra  massgebend  sein  konnte. 

Berlin.  H.  DESSAU. 


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i 


DIE  ILIASSCHOLIEN  DES  CODEX  LEIDENSIS. 

Unter  den  Scholienhandschriften,  in  denen  Porpbyrius'  Zete- 
raata  zur  llias  Uberliefert  sind,  nimmt  der  Leidensis  nach  Schräder 
einen  ganz  hervorragenden  Platz  ein.  Er  steht  ebenbürtig  neben 
dem  Venetus  B.  Gesetzt  den  günstigsten  Fall,  Schräders  Schätzung 
träfe  das  Richtige,  für  Porphyrius  wäre  damit  viel,  für  die  Beur- 
theilung  des  übrigen  Scholieninhalts  des  Codex  wenig  oder  gar 
nichts  gewonnen.  Zwar  sind  die  Scholien  von  derselben  Hand  wie 
die  Porphyriusfragmente  geschrieben,  aber  das  will  bei  einer  erst 
dem  15.  Jahrhundert  angehOrigen  Handschrift  wenig  besagen.  Um 
hier  nur  auf  zwei  mögliche  Fälle  —  es  giebt  deren  mehrere  — 
aufmerksam  zu  machen:  wer  steht  uns  dafür,  dass  der  Schreiber 
des  Leidensis  seine  eigentlichen  Scholien  und  die  Porphyriana  der* 
selben  Vorlage  entnahm?  Und  wenn,  ob  nicht  einst  im  Arche- 
typus die  Zetemata,  sei  es  von  erster,  sei  es  von  späterer  Hand, 
nachgetragen  waren?  Ein  paar  Analogien,  die  ich  hier  folgeo 
lasse,  werden  wenigstens  so  viel  beweisen,  dass  mit  diesen  Mög- 
lichkeiten auf  atye  Fälle  zu  rechnen  ist.  Die  Hauptmasse  der  Per- 
phyriusexcerpte  im  Venetus  B  und  Townleianus,  Handschriften  des 
11.  Jahrhunderts  (und  allem  Anschein  nach  auch  die  diesen  wohl 
gleichaltrige,  jedenfalls  gleichartige  Vorlage  des  Eustathius)  ward 
einst  von  zweiter  Hand  ungefähr  des  13.  Jahrhunderts  hinzuge- 
fügt: im  Lipsiènsis !) ,  der  im  14.  Jahrhundert  aus  beiden  conta- 
minirt  wurde,  ist  alles  unterschiedlos  zusammengeschrieben.  Das 
Scholiencorpus  des  Venetus  A  enthält  von  erster  Hand  bekanntlich 
auch  eine  Reihe  porphyrianischer  Zetemata  —  trotz  der  Subscripts, 
welche  den  Aristonikos  Didymos  Nicanor  und  Herodian  als  alleinige 
Quellen  jener  Compilation  ausdrücklich  bezeichnet.*)  Methodisch 

1)  Üeber  den  Lipsiensis  vgl.  oben  S.  264  8. 

2)  Ein  ganz  ähnliches  Schicksal  wie  die  Subscriptionen  des  Venetus  A 
haben  die  slichometrischen  Unterschriften  in  Codices  de9  9.  bis  zum  16.  Jahr- 
hundert erfahren:  auch  sie  wurden  mit  Unrecht  auf  die  Epoche  der  betreffen- 


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DIE  ÎLIASSCIIOLIEN  DES  CODEX  LE1DENS1S  535 


ist  hier  nur  der  Schluss,  dass  hinter  unserm  Venetus  A  in  letzter 
Linie  ein  Codex  steht,  der  den  Viermännercommentar ,  auf  den 
allein  sich  die  Subscriptio  des  ersten  Schreibers  beziehen  kann 
und  somit  auch  bezieht,  ausschliesslich  umfasste  ;  dazu  kamen  dann 
.Nachträge  aus  Porphyrius  und  manchem  anderen.1)  Da  zwischen 
dem  eigentlichen  Text  und  den  Nachträgen  später,  wie  natürlich, 
nicht  unterschieden  ward,  so  musste  der  für  uns  heute  so  auffäl- 
lige Widerspruch  entstehen.  Jedenfalls  sind  die  Porpbyriusexcerpte 
und  das  sonstige  Scholienmaterial  nicht  von  Anfang  an,  sondern 
erst  später  irgendwann  durch  reinen  Zufall  miteinander  verknüpft 
worden.*)    Endlich  sei  an  Eustathius  erinnert,  der  neben  seinem 

den  Handschriften,  in  denen  sie  sich  vorfinden,  bezogen.  Seit  Grauxs  Unter- 
suchoog  ist  bekannt,  dass  sie  zur  Berechnung  des  Schreiberl ohnes  dienten, 
aber  nor  bis  ca.  600:  und  doch  werden  sie  auch  später,  wo  der  genannte 
»Zahlungsmodus  abgekommen  war,  weiter  mitcopirt  Sie  stehen  selbst  in 
Codices,  in  denen  der  spätere  Modus  ausdrücklich  verzeichnet  ist.  So  liest 
man  io  dem  berühmten  Apologetencodex  Paris.  451  s.  X  auf  dem  letzten 
Blatt  die  Summe  in  Gold,  die  der  Schreiber  erhielt  (vgl.  Mélanges- Graux  p.  749, 
wo  ich  sie  mit  gleichartigem  zusammengestellt  und  gedeutet  habe)  :  trotzdem 
findet  sich  zweimal,  nämlich  hinter  dem  ersten  und  dritten  Buch  der  Praep. 
tvang.  des  Eusebius,  eine  stichometrische  Notiz  von  erster  Hand:  tvayyiXutiiç 
nQ07jaçaaxivni  orfroe  atpvy  und  tvayyiXtxijç  7içonaçaaxtv^ç  tfïfrot  owyç', 
der  Stichos  auch  hier  =  37  Buchstaben,  wie  Uarnack  (Texte  und  Unters,  zur 
altchristl.  Litt.  1  S.  33)  besonders  ausgerechnet,  genauer  16  Silben  (Diels 
Hermes  1882  S.  377  f.).  Wie  in  diesem  Falle  der  Schluss  zwingend  ist,  dass 
dem  Paris.  451  ein  Archetypus  zu  Grunde  liegt,  für  den  die  stichometrischen 
Notizen  praktischen  Werth  hatten,  der  somit  vor  ca.  600  fällt,  so  war  auch 
die  Sobscriptto  des  Ven.  A,  so  wie  sie  dasteht,  einst  berechtigt. 

1)  Vgl.  hierüber  das  Cap.  IV. 

2)  Wann  die  Vierniännerscholien  der  Ilias  (und  der  Odyssee)  entstanden 
sind,  ist  zur  Zeit  noch  nicht  ermittelt.  Freilich  vermuthet  Schräder  Por- 
phyrii  quaest.  rel.  p.  447,  dass  Porphyrins  die  Viermänner  aus  jene/  Com- 
pilation kenne:  neque  enim  neglegendum  est,  opus  illud  Homericum  ex 
horvm  (der  Viermänner)  libris  contexium,  unde  scholia  A  pendent ,  Por- 
fkyrii  aetate  ram  fuisse  constitutum  und  beruft  sich  auf  Lehre'  mit  Reserve 
ausgesprochene  Vermuthung  Aristarch.2  p.  30 :  nec  diu  post  Uerodiani  acta- 
tern  hanc  operant  suseeptam  esse  arbilror.  Hiermit  wird  nichts  bewiesen: 
ich  wünschte,  es  liesse  sich  beweisen.  Die  Erwägung  aber,  dass  für  eine  uns 
so  werthvolle  Compilation  wie  die  Viermännerscholien  auch  eine  möglichst 
frühe  Zeit  angesetzt  werden  müsse,  ist  durch  die  Tbatsachen  widerlegt:  man 
denke  doch  an  die  werthvollen  Scholien  zum  Arat  (auch  zu  andern  Autoren), 
die  erst  im  11.  Jahrh.  aus  den  alten  Originalcommentaren  zusammengestellt 
worden.  (Natürlich  meine  ich  nicht  etwa,  dass  erst  im  Venetus  A  oder  auch 
seiner  Vorlage  die  Compilation  vorgenommen  sei:  wir  haben  ja  noch  mit 


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530  •  '.:  -  MAASS 


bereits  mit  Zetemata  durchsetzten  Paralleicodex  des  Townleianus 
und  Venetus  B  noch  eine  besondere  Sammlung  derselben  auszog  : 
bei  ihm  hat  man  also  für  Porphyrius  genau  genommen  zwei  Ueber- 
lieferungen  zu  sondern.  Mit  dieser,  ieh  denke  einleuchtenden  Be- 
obachtung ist  der  folgenden  Untersuchung  über  den  Leidensis  ihr 
Weg  vorgezeich.net.1)  Es  muss  die  eigentliche  Scholienmasse  zu- 
nächst für  sich  mit  den  sonstigen  Corpora  der  exegetischen  Scho- 
lien verglichen  werden,  dann  die  porphyrianischen  Zetemata  unter 
einander.2) 

einem  Epitoraator  und  endlich  einem  Epitomator  jenes  ersten  Epitomators  des 
Viermännermanns,  wie  durch  Beccards  und  Roiners  Arbeiten  feststeht,  zu 
operiren.)  Altgemeine  Betrachtungen  helfen  hier  wenig.  Hoffentlich  wird  die 
genaue  Durchforschung  des  exegetischen  Scholienmaterials  zur  llias,  in  dem 
ja  der  kritische  Gommentar  jener  Viermänner  benutzt  ist,  Ober  diesen  Punkt 
die  wünschenswerthe  Aufklarung  bringen,  die  der  Venetas  A  verweigert.  — 
Wann  überhaupt  Scholien  zuerst  entstanden  sind,  steht  nicht  fest.  Es  könnte, 
nach  Analogien  zu  urtheilen,  recht  früh  geschehen  sein  :  die  Analogien  führen 
in  die  beste  Zeit  der  alexandrinischen  Grammatik  (z.  B.  Istros'  avyayuyij 
WrôftW),  ja  bis  auf  Aristoteles  (avyaymyij  rc^rwr).  Der  Erfolg  dieser  und 
ähnlicher  Corpora  war,  dass  die  Originalschriften  verschwanden.  Indessen  so 
viel  ist  sicher,  im  ersten  Jahrhundert  n.  Chr.  gab  es  'Scholien',  d.  b.  owa- 
yotytti  VTtojurtjfutTuv,  noch  nicht.  Damals  feiert  die  Philologie  noch  eine 
respectable  Blüthe;  diejenigen  Commentatoren,  die  mit  Vorliebe,  z.  B.  gerade 
in  den  exegetischen  Partien  der  Homerscholien,  ausgebeutet  werden,  wie 
Epaphrodilos  Herakleo  Scleukoa  u.  A.,  datiren  erst  zum  Theil  aus  jener  Epoche. 
Dagegen  weisen  bestimmte  Spuren  in  der  indirecten  Homerüberlieferung  dar- 
auf hin,  dass  im  4.  Jahrhundert  ein  exegetisches  Homerscholiencorpus  existirte 
—  dasselbe,  das  verdünnt  und  mit  Zusätzen  späteren  Datums  bereichert  (neben 
dem  Viermännercommentar)  in  unseren  Handschriften  vorliegt,  vgl.  Gap.  IV. 

1)  Valckenars  Versuch,  über  die  Beschaffenheit  des  Archetypus  des  Lei- 
densis Aufschluss  au  geben,  ist  heule  ganz  unzureichend,  vgl.  Opuse.  philoL 
II  97  s.,  wo  auch  das  X  mit  Scholien  edirt  ist.  Valckenars  übertriebene 
Werthschätzung  der  Handschrift  war  damals  begreiflich,  heute,  wo  wir  anderes 
Vergleichungsmalerial  besitzen,  sollte  man  sich  doch  nicht  mit  einem  Hin- 
weis auf  Valckenar  begnügen.  Vergröbert  hat  des  Meisters  Urtheil  Ev.  Was> 
senbergh  Homert  llias  I  et  II  mit  einem  specimen  scholiorum  emendatorum 
Franequerae  1783.  Da  Wassenberg!)  den  Leidensis  mit  Eustathius,  Venetus  A, 
Lipsiensis  u.  A.  combinirt,  sich  auch  auf  ein  'Specimen'  beschränkt,  so  war 
er  für  diese  Arbeit  nutzlos.  Auch  Valckenars  Abschrift  des  X  genügte  nicht* 
Meine  Bitte,  mir  die  Handschrift  hierher  zu  senden,  hat  Herr  du  Rieu  bereit- 
willig erfüllt.  Ich  referire  also  ausschliesslich  nach  meiner  Collation,  ohne 
mich  auf  ausdrückliche  Berichtigungen  meiner  Vorgänger  einzulassen.  -- 
Auch  die  Beschreibung  der  Handschrift  bei  Valckenar  ist  unzureichend. 

2)  Wie  mit  den  Porphyriusfragmenten  pflegt  es  mit  den  mytbographi- 


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DIE  ILIASSCHOLIEN  DES  CODEX  LEIDENSIS 


537 


I. 

Ich  beginne  mit  einer  Beschreibung  der  Handschrift.  Der 
Codex  Vossianus  64  der  Leidener  Universitätsbibliothek,  ein  Char- 
taceus  in  4°,  ist  von  einer  einzigen  Hand  des  15.  Jahrhunderts 
geschrieben;  er  stammt  aus  dem  Orient.')  Auf  Fol.  1  liest  man 
eioe  vnô&eoiç  des  ersten  Buches,  welcher  die  Vita  4  bei  Wester- 
mann (biographi  p.  275)  folgt,  bis  zum  Ende  des  Blattes.  Fol.  2* 
bis  403 b  fin.,  dem  Schlussfolium  der  Handschrift,  enthält  die  Uias, 
Text  wie  Scholien  am  äusseren  und  vielfach  auch  am  unteren 
Textesrand  von  Anfang  an  bis  £2  17.  Der  Rest,  der  ursprünglich 
sicher  vorhanden  war,  ist  abgerissen,  und  wohl  verhältnissmässig 
früh:  die  heutigen  Schlussfolien  haben  wie  der  Anfang  früh  durch 
Feuchtigkeit  und  schlechte  Behandlung  erheblich  gelitten.  Der 
Schiflskatalog  bildet  einen  besonderen  durch  eigene  Ueberschrifl 
aQ%rt  tijç  Bouoxtaç  herausgehobenen  Theil  Fol.  42" — 53 b.  Wie 
begreiflich  wechselt  der  Schreiber  im  Verlauf  der  Arbeit  mehrfach 
sein  Schreibmaterial;  etwas  feinere  Züge  und  andere  Tinte  be- 
weisen noch  keineswegs  Verschiedenheit  der  schreibenden  Personen. 
Die  durchgängig  mit  rother  Tinte  zwischen  den  Zeilen  geschriebene 


sehen  îaroçîat  der  Homerscholien  zu  stehen ,  die  ersichtlich  einer  onserm 
Ps.-Apollodor  and  dem  Ps.-Hygin  ähnlichen  Fabelsammlung  entstammen  :  auch 
für  sie  gilt  der  Leidensis  als  Hauptquelle.  Streng  genommen  müssten  wir 
diese  ioioçtai  ebenfalls  von  der  eigentlichen  Scholienmasse  des  Leidensis 
abtrennen:  sie  sind  mehrfach,  wenigstens  zum  Theil,  nachträglich  erst  in  die 
Hotnercommentare  eingedrungen  ;  noch  in  spat  byzantinischer  Zeit  gab  es  für 
diese  ioroçîai  ergiebige  Quellen.  Meine  Darstellung  wird  es  indess  recht- 
fertigen, wenn  ich  sie  mit  den  eigentlichen  Scholien  zusammennehme.  —  Im 
Harleianus  5727  saec.  XV  stehen  laut  Ueberschrifl  lorogtat  zijç  a  (u.  s.  f.) 
'Oujoov  Çmpyôiaç  der  llias.  Was  folgt  ist  indessen  nichts  anderes  als  die 
sogenannten  Scholia  minora,  fälschlich  als  Scholia  Didymi  bezeichnet.  Dass 
Didyrous  der  Verfasser  dieser  Excerpte  sei,  wird  zwar  immer  noch  geglaubt, 
ist  aber  nunmehr  chronologisch  widerlegt,  vgl.  Cap.  IV.  Uebrigens  notirt 
Miller  (Catalogue  des  MSS.  grecs  de  PEscurial  p.  54)  in  dem  Codex  S-tt-l 
saec.  XV:  taxoqiat  rives  ix  ttôv  rov  AvxocpQovoç  ßtßXtuy,  wohl  ebenfalls 
Scholien. 

1)  Das  ist  an  sich  wahrscheinlich.  P.  Gassendus  vita  Nicolai  de  Pciresc, 
(jaedlinburg  1706  p.  2S2  spricht  von  einem  aus  dem  Orient  stammenden 
lliascodex  cum  noti*  quibusdam  Porpkyrii,  den  Peiresc  besessen,  später  an 
Voss  abgegeben  habe:  also  d>m  unsrigen,  welcher  durch  Voss  in  die  Leidener 
Universitätsbibliothek  überging.  Vgl.  auch  Nöhden  de  Porphyrii  scholiis  in 
Ihmerum,  Göll.  1797,  p.  16. 

Herme«  XIX.  3G 


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538 


MAASS 


Paraphrase  des  Textes  übergehe  ich.  Roth  sind  zumeist  auch  die 
Anfangsbuchstaben  der  Scholien  und  die  Lemmata,  wo  sich  solche 
vorfinden,  ebenso  häufig  die  vorgesetzten  Autorenangaben,  beson- 
ders Jlooqtvolov  vor  den  längeren  Zetemata.  Eine  moderne  Hand 
endlich  hat  einzeln  lateinische  Inhaltsangaben  der  Scholien  an  den 
äusseren  Seitenrand  geschrieben. 

II. 

1.  Was  den  Scholieninhalt  anlangt,  so  wird  es  praktisch  sein, 
an  einer  beliebig  herausgegriffenen  Rhapsodie  seine  Beschaffenheit 
nachzuweisen.  Ich  nehme  das  22.  Buch.  Seine  Scholien  sind  mit 
wenigen  geringfügigen  Ausnahmen  längst  aus  dem  Venetus  B  be- 
kannt: beide  Handschriften  stimmen  im  Wortlaut  auffällig  überein, 
und  zwar  meistens  —  was  besonders  gravirend  erscheinen  muss 
—  im  directen  Gegensatz  zum  Venetus  A  und  Townleianus.  Die 
Hauptdifferenz  zwischen  B  und  Ld  besteht  in  der  Thatsache,  dass 
etwa  die  Hälfte  der  Scholien  B  in  Ld  fehlt.  In  der  für  meine 
Argumentation  unerlässlichen  Varianten  übersiebt  berücksichtige  ich 
die  vier  grösseren  Zetemata  mit  dem  Lemma  nooyvoiov  und  eine 
mit  Subscriptio  versehene  lavogia  zunächst  noch  nicht,  ebenso- 
wenig die  dem  Venetus  B  fremden  Bemerkungen.  Ich  vergleiche 
Dindorfs  Oxforder  Ausgabe  des  B  mit  meiner  nach  Valckenar  gefer- 
tigten Collation  des  Ld  :  weg  lasse  ich  nur  ein  paar  Kleinigkeiten. 
Die  Lesarten  ohne  handschriftliche  Bezeichnung  sind  die  des  Lei- 
densis. 

P.  279,  17  xori  ante  ti]v  om.  |  18  tirtote  :  tint*  B  [ 
22—26.  29—32  om.  ||  280,  1—2  om.  |  25  ^ôçai^ôç  dpi) 
inel  &e6g  elui  •  ov  yàç  gaç  6  ('Extwç  yovevoi/uoç  eifii  :  ovx 
eïui  ff>Y}Oi  çovevaifioç  *  oîov  ovx  vnôxeifiai  fiolça,  tag  "Ex- 
two  B  I  27—29  om.  |  30  âè  om.  |  32  evâvpioç  :  h&vßwg  B  || 
281,  2  xélhji  :  xélr^i  B  |  4 — 5  om.  |  6  nayatxrtxai  : 
naoaiQtlvai  B  |  9.  12 — 13  om.  |  14  praefixit  ov  te  xvv' 
'Qçliovog  I  16  oV  aïxiav  toiavtrjv  iatoçla  :  âià  toucvtrjv 
ah  lav  B  |  yévet  :  ylvog  B  |  17  fiovoyevij  om.  |  18  ô  'Ixâoioç 
tbv  Jiôvvoov  :  t.  J.  ô  ï.  B  |  21  ol  —  ifiçoçrjoâfievoi  :  tûv 
èfi(poçt]Oanhwv  B  |  23  vopioavteg  ^avâoifiov  :  v.  B  | 
24  t(pâvtvov  :  ètpôvevoav  B  |  26  WQvy^ov  yevo/aeva  :  oovyfiov- 
yeyovàta  B  |  29  lyéçaiçov  tt^aîg  :  t.  è.  B  |  ol  —  xataote- 
Qio9évteg  :  tw — xataoteQio&évtwv  B  |  32  et  282, 1 — 2  om.  | 


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DIE  ILIASSCHOLIEN  DES  CODEX  LEIDENSIS  539 


5  ànùv  b  *AxiXXsvç  :  ànévTOç  'AxtlXèioç  B  |  10  naoaxa- 

Xiocu  :  naçaxaXéaai  B  |  12  oixtetçei  :  olxtelçfi  B  |  16  37  ort 

om.  I  19  TtQOOtltpaiveto  :  nçbç  oioxr^Lav  B  |  20  6  ante 

"ExtiûQ  add.  |  24—26  unum  schol.  :  duo  B  |  neçixénxei  ôè 

avtov  nâcaç  :  n.  a.  rtâaaç  B  |  27 — 32  om.  |  33  ôV  :  i£  B  | 

34  hiç  om.  J  283,  5—6  om.  |  7  ayav  :  Xlav  B  |  9-10  tbv 

natéoa  iXe^aaç  trjç  areçroewç  om.  |  26  —  p.  2S4,  12  om.  j 

18  nârxiov  :  navra  B  |  19  ôaiôâXovç  :  ôatôaXatovç  B  |  21 

an^Xaxxai  :  anrXXaxxai  B  [  22 — 31  om.  |  32  §é&ea  Xéyovot 

ta  tov  Otofiaroç  fiiXrt  tneiôr{  :  twv  iieXwv  ôeixvvoi  ôè 

oti  B  I  Içéfy  :  jifrq  B  |  33  èéÇoiiev  :  QéÇttat  B  |  285, 1—6. 

9 — 27  om.  I  30  quXoxexvwteçat  :  yiXoiexyôxsçai  B  |  31  av- 

y 

tov  :  èavtov  B  |  32  &e  :  &âXoç  B  I  286,  1  liéXrj  :  fii^rj  B  | 
2  Ttaçà  :  neçi  B  |  4 — 31  om.  |  33  ôk  :  yàç  B  |  atT/]v  :  av- 
tov B  I  34  avrJl  :  avtov  B  j  287,  2  xat  post  qprtoi  ôè  add.  |  3  xai 
xavvtàçovç  :  Ç  xavâaçiôai;  B  |  6  om.  1 13 — 24  om.  |  26  rj^oa- 
a&ai  :  r)y^oea^ai  B  |  27  vvxxbç  ^lévtoi  6  TloXvôâiiaç  ovvt- 
ßovXevaev  om.  |  29  —  288,  22  om.  ||  289,  5—15.  20—33  om.  | 

18  on  ta  a  uj  :  on  low  B  |  35  xçéxov  :  xçovoewç  B  |  xet^Qot- 
vvvi  :  XBiitâoQOi  vvv  B  ||  290,  3  àçyov  ov  :  oix  àçybv  B  j 
5  avxbç  ipvxaywyfj  tr<ç  :  avtbç  ôk  ifjvxaywytï  xfj  ineioa- 
ymyfi  trjç  B  |  16  —  17  om.  |  18  &éooç  :  &éçovç  B  |  yàç  om.  j 

19  xçvoxaXoç  :  xQvotaXXoç  B  |  20 — 23  om.  |  24  yàç  na- 
Xaibv  :  /T.  y.  B  J  InaSXov  :  inaVXa  B  |  26  om.  |  34  —  291,  2 
om.  Il  291,  4  yçaii^v  :  yoct/u/tirv  B  |  6  ovfAiiaxovvxa  xai  et 
7—19  om.  B  292,  4—25  om.  |  26  et  27  t£  :  tb  B  |  28  èni 
HBtayoQâç  :  inï  t^v  ttetàyoaoïv  B  |  30—32  om.  ||  293,  2 
oxaâtojy  thai  i$r]xovxa  :  I.  at.  el  B  |  3—6.  9—14  om.  | 
16  trjç  a  oie  oxçatiâç  om.  et  scliol.  novum  iucipit  |  18  ènti- 
&ero  :  èné&exo  B  |  20  àôeXrpàv  om.  |  21  ttvà  ante  twv  add.  | 
23—24.  27  om.  |  28  ôè  post  ev  add.  |  30—31  om.  |  32  àvti 
tov  add.  ante  ïôeioa  |  33  woxe  ànô  oxçatoïo  :  ànb  otoa- 
toto  B  J  294,  1  nowxov  :  nçwxa  B  |  4  ôiaôôxovç  :  avaôô- 
Xovç  B  I  7 — 10.  14.  17  om.  |  18  xaxaoxoéq>u  r]  ôiâvoia: 
r)  ôtâvoia  x.  B  |  20 — 22  om.  |  23  ovxoç  :  ovtwç  B  |  vnèç 
trjç  yevo^iv^ç  itoi  Xvnrtç  :  vnèç  tr^ç  Xvnijoeiûç  trjç  yevofié- 
vyç  (AOi  B  I  26  IXniôa  :  iXnlôag  B  |  28  €q>rjo&'  ifiàv  :  sqyrjç 
ye  iih  B  |  33  zwçot?otv  :  xwQOvvu  B  |  34  nçbç  filiitjoiv  om.  j 

36* 


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540 


MAASS 


295, 1 — 3  on.  I  4  xâtw  ta  gpaij  $xwy'         àé'  ov  yceç  om.  | 
8 — 10  om.  I  12  nQOEveatèov  :  nçoevextéov  B  [  13  xai  :  âk  B 
14.  1S.  24.  25  om.  J  26  lemma  ïotzeqoç  add.  |  trjv  :  tïç  B 
28  kçwtov  i  rtQùÎTOÇ  B  |  31  âavfiaotioç  :  9avnaoib>ç  B 
296,  3 — 7  om.  |  9  %ôaov  qnr^iv  oîov  tôoov  :  tôooov  (p.  oî 
tôooov  B  |  10  xai  reizy  :  B  |  12  Xevxavt^ç  :  Xav- 

xavlrtç  B  |  18  xoiçiofiôv :  —  Ld  :  signum  finale  om.  B  man.  sec.  | 
21 — 23  b  ôk  OTÔfiaxoç  Ix  tov  oîzlo91ov  ftoooTteqwxioç  to7ç 
tov  tçaxrjXov  onovôvXoiç'  xai  6  ftkv  qxxçvyÇ  Ipupvtvai  eiç 
tov  nvevfiova  (B  man.  sec.)  om.  |  23  xai  ante  /u  er  aft'  (B  man. 
sec.)  add.  |  è*7ii7ZtwfiatiÇovoa  :  IniTiojixatuovoa  B  |  31  — 
p.  297,  8  om.  |  11  avecptovrjoaro  :  aveqxovtjoe  to  B  |  12.  13 
om.  I  14  xooâxtç  :  dxooanXâ  elxooâxiç  B  |  16  scholion  prae- 
cedenti  adhaeret  (zâooetai  tb  eîxooivi]Qit')  |  17  6  ante  tt- 
xoaiv  om.  I  20—25  om.  |  27  vvv  :  vvvt  B  |  31  aoi  :  Lti  ah  B 
298,  2  tov  post  nçoç  add.  |  oot  :  (xol  B  |  5 — 7  om.  |  tov  ante 
"Extoçoç  add.  |  16  toig  om.  |  18  Tij/Uxotroi;  :  t^Xtxovt^  B  | 
19  xaTOQ&iûfxazoç  :  xatoo^at  fiait  B  |  23  Tteçi  :  7taçà  B  [ 
24  (plXtQov  nçoa&eiç  :  q>iXitatçov  ftçoO-eïç  B  |  26.  27  ora.  | 
31  xai  :  rj  B  |  33.  34  om.  |  35  ànooia  praefixit  |  ocôÇei: 
ovçei  B  I  36  ante  Xéyoftev  add.  Xvoiç  |  oiv  om.  |  ôi(aiioX6yrr 
tai  :  ôV  ùnôtrjta  B  |  299,  3  é  om.  |  4  axoAö/r^ffe  :  oxolô- 
Tceaai  B  |  7  27poç  :  ^i>ov  B  |  8  QeooaXbç  :  QeooaXov  B  j 
Mt]ôiov  xtetvavta  avçai  :  Muôtov  ànoxtûvavza  B  |  9  aipa- 
o&cu  :  açÇao&ai  B  |  13 — 15  om.  |  26  to  avçqyvtôv  :  tov 
ovotpetov  B  J  300, 1 — 4  om.  |  6  yevvrjoai  7tatQOxXeïo  :  fivrjaai 
ftatçbç  oeïo  B  |  8 — 10  om.  |  14  ôvoaçiatotetôxeta  :  dvoa- 
(piOTOtôxeia  B  |  15  ou  oolopai  :ovti  fisopai  B  |  31  — p.  301, 
3  om.  I  7  ovô3  èvôrjoev  :  ovôk  vôqoev  B  j  9—11.  18—19.  23 
om.  [|  302,  3  xai  tavt  ànortvevoao*  :  xoi  maç  àuoxpv^aaa  B  | 
5  êrj  ante  nâvta  add.  |  6  ctvti  tov  post  oxtjaç  add.  |  9  ovtatç 
ïxânvoos  et  10 — 11  om.  |  12  7tEtXéù)ç  :  TtaXaiaç  B  |  14  t'pâç 
om.  I  15  avzïjÇ  om.  |  toiç  :  tàç  B  |  inde  ab  oça  15 — 20  om.  | 
22  neçiotéXXovteç  :  vrtootéXXovteç  B  |  28 — 30  om.  |  31  attr^  : 
att]  B  (I  303,  5.  6  ovvr^ev  xai  ç  ipvx^  —  to  nçiv  rj^çoio&r{  : 
ot}vîji;€v:-  rj&Qoloxhj  i]  ipi'xrj  —  to  nçlv  \  11  te  om.  |  13 — 34 
om.  I  304, 1—4.  6—20  om.  |  22  kavtov  :  iavtrjç  B  |  23  àve- 
navaato  :  mavmavoato  B  |  24  xal  post  ßiutixa  add.  |  25 
yào  om.  |  26  itéçwç  :  eiç  itéç(ov  B  |  ovta  :  ovzcoç  B. 


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DIE  lLIASSCIIOLlLi\  DES  CODEX  LEIDENSIS  541 


Ich  kann  hier  unmöglich  die  einzelnen  Varianten  des  Leidensis 
zum  Venetus  B  besprechen.  Wer  sich  der  Mühe  unterzieht,  sie 
auf  ihre  Brauchbarkeit  hin  durchzuprüfen,  wird  finden,  dass  nach 
Abzug  der  vielen  Schreib-  und  Excerpirungsfehler  und  der  son- 
stigen offenbaren  Corruptelen,  zu  welchen  vor  allem  die  willkür- 
liche Contamination  mehrerer  Scholien  in  eins  zu  rechnen  ist, 
nur  eine  der  Blasse  gegenüber  verschwindende  Zahl  von  Varianten 
bleibt,  welche  neben  B  Anspruch  auf  Berücksichtigung  allenfalls 
erheben  dürften,  dass  sich  aber  unter  diesen  wenigen  keine  einzige 
findet,  welche  vor  B  absoluten  Werth  besässc:  Belege  darf  ich  mir, 
da  die  Nachprüfung  jetzt  Jedem  möglich  ist,  erlassen.  Besondere 
Beachtung  verdient  ferner  der  Umstand,  dass  auch  ein  von  zweiter 
Hand  des  13.  Jahrhunderts  in  B  S.  296,  17 — 23  nachgetragenes 
Scholion  —  ich  habe  es  in  der  Variantenübersicht  aufgeführt  — 
mit  in  den  Leideusis  übernommen  ist.  Aus  diesen  Thatsachen  wird 
es  mindestens  wahrscheinlich,  dass  die  Scholien  B  directe  oder  in» 
directe  Vorlage  des  Leidensis  waren.  Völlige  Sicherheit  wird  dann 
erreicht  sein,  wenn  sich  von  dem  nicht  aus  B  stammenden  Best 
der  schlagende  Nachweis  führen  liesse,  dass  er  aus  anderen  heute 
ebenfalls  noch  erhaltenen  und  dem  Mittelalter  wohlbekannten  Hilfs- 
mitteln geflossen  ist.  Wenn  sich  so,  was  die  erste  Betrachtung 
übrig  gelassen,  zwanglos  durch  die  zweite  beseitigen  lässt:  da 
muss  dies  Ineinandergreifen  als  vollgültiger  Beweis  betrachtet 
werden. 

2.  Die  Scholien  des  Leidensis  nun,  welche  in  B  entweder 
fehlen  oder  doch  eine  verschiedene  Fassung  zeigen,  sind  sehr  ge- 
ring an  Zahl.  Aus  praktischen  Gründen  theile  ich  sie  in  zwei 
Gruppen,  die  für  sich  zu  behandeln  sind.  Zur  ersten  rechne  ich 
zunächst  vier  Bemerkungen,  darunter  zwei  Zetemata,  die  sich  Über- 
einstimmend im  Venetus  A  und  den  sog.  Scholia  minora')  wie- 
derfinden, während  sie  in  B  weggelassen  wurden.  Ich  gebe  A  ge- 
nau nach  Dindorf;  die  Varianten  der  Scholia  minora  zu  A  stehen 
unter  dem  Text  (=  D).  Meine  Zusätze  setze  ich  hier  wie  sonst 
in  eckige  Klammern. 


1)  Ich  benutze  Barnes'  Ausgabe  (Cambridge  171 J)  und  die  Aldina;  die 
Lascaridea  und  den  Strassburger  Abdruck  (Ourtoov  Hnyntnç  cum  indice  per 
Vuendelinum  Rihelium  1539)  habe  ich  stellenweise  eingesehen.  Sie  stimmen 
nicht  immer  überein;  ich  bin  in  solchen  Fällen  eklektisch  verfahren. 


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542 


MA  ASS 


Ld: 

70.  àXvooovteç  âvoq>o- 
çovvteg,  oîov  èv  aXji  lôvteg, 
vnb  7tXt]Onovijç  àXvovteç,  ayav 

XvttWVteg. 

5  201.  àïtOQÎa.  (jiwç)  tâxt- 
otoç  wv  'AxtXXivç  ov  xataXap- 
ßavet  "Exjoça;  Xvotç.  (oï) 
juév,  i^€7ii%ï]âeç  vito  tov  noty- 
tov    xataneTtovrjo&at  ttoXXq 

10  rzôvy  nçôreçov,  ïv7  woneç  h 
&€arç(û  vvv  neiÇova  xtvqorj 
nâxh}  '  oï  dé,  ott  tbv  ivâôzeçov 
(ivtoteçov  cod.)  xat  nçog  t$ 
telxet  ôçôfwv  "Extoçoç  notov- 

15  fiivov  'AxtXXevç  ôtaXâotov  exo> 
fivev,  HÇw&ev  neçt&éuiv. 

431 .  ànoota.  nùg  Exaßrj 
fiiev  ov  ft  im  et,  'Avdooftctxy  êk 
tovto  jxâoxet;  Xvotg.  çrjtéov 

20  ovv,  Ott  ixeivri  fièv  èx  tov  xat9  i 
oXiyov  xai  èv  naoaywyf  deÇa- 
fUvrj  tb  nâ&og  ovx  rjttrj&r}  ttov 
xaxâîv  tooovtov,  'AvÔQOfiâxrj  ôè 
anoooSox^ttag  eioneoovoa  el- 

25  xôzcjç  tovto  nâoxet. 

491.  (yriBiivrifÀVxt):  xâtu) 
§ènet,  xatavévevxev,  elg  àvâ- 
ftvrjotv  eçxetat  tov  natoôg. 

30 


A: 

vnb  fzXrjOfAOv^ç  àXvovteç, 
olov  èv  aXji  bvteg,  ôvoqwçovv- 
teg*  oï  ôè  elaov  èni  to  ayav 
Xvoaûvteç. 

tctjç  tâxtotoç  wv  6  'AxtXr- 
Xevg  ov  xataXafißavet  tov  f2?x- 
toça;  xai  cpaoïv  oî  fièv  Irtitr^- 
ôeg  avtôv  vnb  tov  noti}%ov 
xataTzeftovrjo&at  noXXqj  7tôxp 
noôtiQOv,  ïva  ùioneç  ïv  deatoq* 
vvv  peiÇova  xiv^or}  ftâ&ri'  oc 
ôè,  Ott  tov  èvâotéçw  xai  nçog 
t(j>  teixet  ÔQÔfiov  "Extoooç  noi- 
ovfiévov  'AxtXXtvç  ôtnXâacov 
exafiev,  ÏÇcodev  neçi&écov. 

Ttùiç  'Exctßrj  fièv  ov  niTCtetj 
'AvÔQOftâxT]  ôh  tovto  rtccaxet; 
fatéov  oJv,  ott  èxeivrj  fièv  ix 
I  tov  xat'  oXiyov  xai  èx  nçoa- 
ayioyqg  âe^a^ivrj  tb  nâ$oç  ovx 
rjti^rj  t(ji  xaxqj  tooovto,  *Av- 
ôçoixâxft  ôe  âriQOOÔoxrjtatg 
rteobv  elxôtœg  irtexçàtïjoey. 

xataiÀéfivxe,  xateotvyvaxe, 
xâtw  ßXinet  •  6  âh  lAçloraçxoç 
èfti  tov  xatavévevxev  ixôéxe- 
tar  oï  ôè  àvtt  tov  elg  a>a- 
pvyotv  ÏQxerat  tov  rtarçôg. 


3  «l*o*  &yav  Xvxxnyxtç  D  fl  7  Uenir^âiç  D  (|  19  m  om.  D  ||  20  kv 
TjQoaayojyfj  D  Q  22  rûy  xaxûy  D  U  23  kfmiaovca  D  |  24  rovro  ncrqw  D. 

Ob  der  Venetus  A  oder  die  Scholia  minora  fttr  die  weitere 
Analyse  des  Leidensis  zu  verwenden  sind,  will  ich  aus  diesen  Fäl- 
len noch  nicht  entscheiden;  wohl  aber  aus  den  folgenden.  Sie 
betreffen  Scholien  des  Leidensis,  die  in  A  wie  B  fehlen,  dagegen 
genau  so  geformt  in  den  Scholia  minora  —  und  zwar  nur  hier, 


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DIE  ILIASSCHOLIEN  DES  CODEX  LEIDENSIS  543 


soweit  sich  das  zur  Zeit  wissen  läset  —  wiederkehren.  Man  ver- 
gleiche: 


Ld: 

127.  ooQi ^ifiev an  yvvcu- 
xùjôciç  TtQooôiakéyeo$cu  16- 
yovç'  oaçoi  yàç  al  yvvatxeç. 

280.  Ta  èx  Jibç  rjeiôrjç 
àvtï  tov  axoißwq  rjuiotw  — 
ïoti  yàç  xaï  tb  èx  Jtoç  lui 
trjç  axQtßeiag  —  xal  tb  r^el- 
èréç  pet'  ènitaoeiog  tov  îj. 

467.  (à 7ib  ôk  tpvx^y)  &â- 
ntoaev:  àntnvevoe  tjjv  iftv- 
%ijV  xâftoç  yào  xaXeïtai  to 
Jtvtvfict,  ôi  ov  xal  xrjnoç  xatà 
ôiâXextov. 

494.  xùtvXrj  Xéyetai  xal  tb 
tov  laxiov  ootovv  xal  nàXiv 
tb  xoiXov  Tfjg  xtiQÔç,  xaï  èlôoç 
n<nrtçlov. 


D  : 

ôaçiÇifAevai:  yvvaixwôetç 
rtQOOÔtaXéyso&ai  Xoyovç'  fa- 
çoi  yào  al  yvvatxeç, 

ix  Jiôç  retôrjç:  axçi- 
ßüg  qnlotaoo,  xatà  Initaotv 
tov  rj.1) 


àrténvsvoe  ôk  trjv  \pvxrp' 
xârtoç  yàç  xaXeïtat  to  Ttvevfia 
xatà  ôiàXextov,  i£  ov  xaï  xf- 
noç,  *) 


vvv  elôoç  notr\oLov  ovto» 
Xéyovoi  tov  xaXovpevov  ovoa- 
vLoxov  t  xal  tb  tov  lo%lov 
èotovv  xaï  rtdXiv  (nàv  edd.)  tb 
xoiXov  (irçç  X«Ç0s).s) 
Auch  wo  Ld  in  der  Fassung  von  B  erheblich  abweicht,  deckt 
er  sich  mehrmals  mit  denselben  Scholia  minora: 

Scbol.  2.  àxkovto  Ibeqanevovto*  xvoiwç  yàç  àxeïo&ai 
tb  4*x°S  lÔLO&ai  xaï  tb  ote  (o  ti  D)  ôr\note  SeoaneveiV 
o&ej  Wçvyeç  àxeotrjv  tov  latobv  xaï  Id&qvaïoi  àxéatçiav 
(àxdotooa  D)  LdD:  âxeïo&ai  xvçlcoç  to  to  a%oç  lào$ai 
o&evxtl.B.  —  27  eîoi  ti}v  éqiav  ènitoXi]v  àveioiv,  àva- 
tèXXei.  ïôei  ôk  rtçb  ônùtçaç  einelv  •  tote  yào  fj  tov  Kvvbç 
.  ènitoXi]  yivetai  Ld.  àvatéXXei  aveioi  ti)v  tyav  àvatoXyv 
ôtjlovôti  und  als  zweites  Scholion  eôet  nob  bnùoaç  einelv  • 
tote  yào  i?  tov  Kvvbç  irtitolrj  D:  HéQ%e%ai  xaï  aveioiv 
iôei  ôè  nob  onioçaç  einelv  '  tôte  yàç  rj  tov  Kvvbç  kmtoXrj 
yivetai  B.    Zu  126  s.  bietet  Ld  folgendes:  ovx  ïoti,  gnjoiv, 

1)  Abweichend  Eost.  IV  p.  241,  29  Stallb. 

2)  Aehnlich  East,  p.  257,  6  nach  Aelius  Dionysius. 

3)  xoTvXq  ilâoç  noTrjçfov  tj  tb  xolXoy  Ttjc  Z(iQ°ç  B-  ^ti  Eust.  IV 
p.  260,  2  heisst  es  ähnlich  Ld  and  den  Schol.  min.:  Uytrai  xai  ç  xatà  to 
lex  to*  &  tov  prjQov  xotXotijç  xtL 


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54J  MA ASS 

àvztxçùç  'AxiXXéwç  fiv&ovç  dirtfiïo&cu,  bnolovç  av  naç- 
ôévoi  xal  r]î9eot'  oî  yàç  naXaioi  ta  ix{zi)^i{xeva  fiçéfpr} 
naçà  ôçvoïv  èzl&ovv,  xaï  evçlaxovzeç1)  èvéftiÇov  ôk  yeyevrr 
o&ai  ix  zov'zœv  xaï  ix  zoizov  iyivezo  tj  vnôXqipiç'  oî  yàç 
naXatoï  vofiadix(î  ixQ^VT0  ßty  olxlaç  ftrjôénio  xexzrjpévof 
ai  ovv  yvvalxeç  zlxtovaai  iv  zaïç  bçeoiv  vno  zà  xoiXû- 
fiaza  z(Zv  TtBTQiüv  xaï  ôçvurv  àvézçeqpov'  evçlaxovzeç  ôè 
ziveç  hôfÀL^ov  Ixeï&ev  yeyevvvta^at,  %  îozoçla  naçà 
Jiâvnq).*)  Und  zu  128  xaXwç  zôv  qpXiaçov  zojv  Xôyatv 
zaïç  zoïv  àxàxiav  b^iXlaiç  naçépaXev  iv  fiv&oiç  zeçnofié- 
vœv  naXatoïç'  ï9oç  yàç  j*v  yi&éotç  xaï  xôçatç  yiveou 
àv$Q(07t(ov  to  naXaibv  ex  nétçaç  xal  ôçvbç  yevéo&ci, 
ineï  vo^aôiaXov  ßlov3)  ïxovteç  xaï  àvalôrtv  àXXrjXotç  ixi- 
nXexô/iUvot  elç  zà  xoïXa  zojv  ôçviov  xal  zojv  Xl&wv  èÇsri- 
&eoav  ta  yevvwfieva  fiçéq)^  '  zoîzo  de  xaï  xazà  zrtv  'Odvt- 
oelav  èfiqpalvec  ov  yàç  àno  ôçvoç  iooï  naXaiopi- 
zov  xaï  zà  i£rf£. 

Dagegen  die  Scholia  minora: 

Ovx  eoti,  qprjolv,  àvtixçvç  'AxiXXètaç  àçxaioXoyiaç  Xrt- 
çojôeiç  nouïo9ai  xaï  fivâovç  ôirjeio&ai,  bnolovç  àv  xaç~ 
&évoi  xaï  rtL&eoi.  oî  yàç  naXatoï  zà  ixzi&éfieva  pçéçt] 
naçà  ôçvalv  r]  nézçaiç  evçlaxovzeç  ivôftiÇov  ix  zovztiv  ye- 
yevvrja&af  èx  zoiovzov  ôe  iyévezo  rt  InôX^xptç'  oî  yxç  na- 
Xaioï  vofiaâtxo)  èxçojvzo  ßitp  oixiaç  (Ârjôénvj  xexz^ftévot. 
al  ovv  yvvalxeç  zixzovaat  iv  zotç  oçeoiv  vno  ta  xoiXoj- 
fxata  zdiv  nezçuiv  xai  ôçvwv  àvézçeopov'  evçlaxovzeç  àé  tt- 
veç  ivôfiiÇov  ïxettev  yeyevvfjo&ai.  rj  îozoq  La  naçà 
z/iôvfiq).  arjtaivei  ôè  vzoï  zwv  naXaiwv  vtjnlovç  xal 
Xrjçwâeiç  Xôyovç,  rt  àno  ôçvoç  ï}  nétçaç  yeyevvypivov  zbv 
*A%iXXèa,  o  koziv  ojfibv  xal  qyiXâv&çœnov  f*^  SoiXeo&ai 
avzbv  rtçooeineïv  (?). 

Der  Venetus  B  zu  126  stimmt  zum  Scholion  128,  das  in  den 

minora  fehlt,  nicht  aber  zu  der  îozoçia.  Diese  ist  genau  die  der 

Scholia  minora.    Ich  lasse  B  folgen: 

ovx  %ozi,  qpyolv,  àvzixçvç  'AxiXXéojç  pv&ovç  ôirjelaâat, 
bnolovç  av  naç&évoi  xaï  rj&eoi'  oî  yàç  àçxaïoi  vofiaôtxy 


1)  tvQÎGxovro  cod.  2)  Jiâvoi  cod. 

3)  ßiov  scripsi:  vô/uoy  cod. 


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DIE  ÎLIASSCUOLIEN  DES  CODEX  LEIDEiNSIS 


545 


/tf/çj  xQtofievoi  nqdinuj  oixiag  xBxxrjftévot  avalât] v  àXXrjXoig 
kninXtxô(.uvoi  tig  xolXa  xwv  ôqvùjv  xaï  xwv  Xi&wv  èÇexî- 
&tcav  xà  yevvtô/Àtva  ßQiq}r\'  eiçioxovxtg  dé  rtveç  xavxa 
iyôfAiÇoy  Ix  xovxwv  yeyevvrjO&atm  ai  xtxxovoai  yvvaixeg 
àvéxçeqpov  xà  ixxtâépeva  naçà  xovxuiv  fiçéqprj  h  xolg  xoi- 
Xw^aoi  xwv  dçvuiv  xaï  nexqiav,'  xovxo  de  xai  xazà  xqv 
'Odvoottav  ifitpaivef  ov  yàç  àno  dçvbg  èooi  naXai- 
qpàxov  xaï  %à  i^ç.  Und  zu  127:  Xijoiodeig  açxaioXoyiag 
ôirtftlo&at ....  xaXwg  de  xov  yXvaoov  nZv  Xàytav  dxâxajv 
ôfnXiaig  naoaßaXXu  iiu&otg  naXaiolg  xeçnoftéviàv  xtX\ 

Schol.  281:  InixXonog  naçaXoyioxixog  anaxewv,  dià 
Xôywv  xXénxeiv  xt]v  àXi]&€iav  rfâwg.    ÙQXient)g  aoxiog 
xai  îxavbg  tintlv  uioxe  nioxtveo9ai,  ànaxeatv  Ld:  ctnrß- 
xiafiévog  xai  Ixavog  ktntXv^  rj  àçxi  ioxtvao^évog ,  detvôç 
....  InixXonog  naçaXoyioxixog  anaxeiuv,  dtà  Xôyiov 
xXénxtiv  xrtv  aXifteiav  eiâwç  D.   Dagegen  B:  ani^xta^évog 
tig  to  Xéyttv  luoxt  nioxtvto&ai.   In IxXonog  dè  t'oxtjxiijg 
Xôyoïg  anaxav,  dtà  Xôywv  toig  noXXoi-ç  naçaXoyi^ôjnevoç. 
Ebendahin  gehören  zwei  Bemerkungen,  deren  von  B  wie  D 
abweichende  Form  sich  ohne  weiteres  aus  der  Contaminirung  der 
beiden  genannten  Redactionen  erklären  lässt.    Das  Scholion  Lei- 
dense zu  261  : 

aXaoxe  âXàd-qxt,  dttvà  xai  àvt7tLXr\axa  eigyaofteve:-  (sic) 
avvrifioaivai  dé  tioi  ovv<9tjxai'  ol  yàç  ovvxt^éfievoi 
elç  xavxov  àqptàoi  xfv  yvwft^v  zerlegt  sich  in  àXâxhjxe 
dttvà  xaï  àvtntX^axa  etçyao^téve  [ovv^fioovvag  ccyo- 
çtvt  àvxl  xov  firj  juot  ntçï  ovv^xwv  dtaXeyov]  D  und 
[aXaoxov  q;r{ot  xov  àveniX^oxa  xaxà  dtdçaxôxà']  ovvt]- 
fioavvag  ôè  ovv^xag'  ol  yàç  ovvxiMfitvot  eig  xavxov 
à  (fia  ai  xi]v  yvtô^v  B.  Die  nicht  benutzten  Stücke  habe  ich 
eingeklammert. 

Genau  so  stents  mit  Schol.  411,  das  in  Ld  also  lautet: 

opvxotxo  xaxaqpXiyotxo,  o  âè  Xôyog  xptovxog'  xotovxog 
&Qt}vog  dttyrjyeçxo,  iog  xrtg  'iXiov  nâartg  vno  nvçbç  xaxa- 
qjXeyofiévW  Ofjtixtod-at  ôè  Xéytxai  xb  ix  toi"  xax-  oXlyov 
avÇtodat  xb  nvç  fxi]  xçenofttvov  dç  qjXôya. 

Es  lOst  sich  in  folgende  zwei  Bestandteile  auf: 

xaxaqpXéyatxo  '  o  ôs  Xôyog'  xotovxog  dé  q?rtot  &qï}voç  dit- 
yt'jeoxo,  wontoti  xijg  'IXiov  nàor{g  vno  nvqbg  xaxaqpXtyo- 


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546 


M  A  ASS 


fAéviqç  D  und  Oftvxsc^ai  to  ix  tov  xat'  oXlyov  av&o&ai 
to  rtvQ  fii]  Tçercôfievop  eig  q>Xôya  B. 
Alle  diese  Scholien  der  ersten  Gruppe  erledigen  sich  selbst1) 

3.  Ich  wende  mich  zur  zweiten,  zu  welcher  ich  alle  die- 
jenige Scholien  des  Leidensis  zahle,  die  sich  anderweitig  nicht 
unterbringen  lassen.  Es  sind  deren  nicht  weniger  als  —  drei.  Zu- 
nächst 310  zu  àpaXrjv  ein  Zusatz  zum  Schol.  B  oï  ôh  tt)v  ftrj  %%ov- 
aav  fiaXiov,  ob  dies  nicht  eine  blosse  Diltographie  des  unmittel- 
bar vorhergelienden  ol  de  trjv  firt  ï%ovaav  to  /uâXXov,  o  koti  t6 
iaxvQÔv  ist,  weiss  ich  nicht  Da  die  Scholia  minora  einst  mehr 
enthielten,  so  kann  dieser  Zusatz  auch  daher  stammen.  Anders 
steht  die  Sache  mit  den  beiden  noch  übrigen  Bemerkungen.1)  Ich 
setze  sie  hierher: 

254.  àvaXoyiotéov  nûç  av  âieré&rj  hui  tov  Xôyov  17 
'A&rjvä.  ifioi  ôoxeï  [ei]  firj  av  note  f*età  xçeittovoç  dia- 
&éoewç  Ç  xaiouotéotag  faSfjval  ti  totovtov  naç*  ovtivoç. 

375.*)  tov  IENAXHPEIM:  noXXtàv  rj&etijnévojv  o%i%<av*)  ov- 
toç  twv  aXXtav  âtxaiôteooç  à&etelo&ai.  ov  fiôvov  yàç  oteç- 
QÔrrjioç  xal  tàfiôxr}zoQ  vrteQßoXtxrjg  e^cpaotg  loti  61  avtov, 
àXXà  xai  àrjQitoâovg  àygtôtrjtog  xai  àfiay&çiûTttaç,  xal  ov 
tovto  fiovov,  àXXà  xai  to  neïÇov,  ort  1;  fueyaXonçéfieia  twv 
'ElXrjvuv,  rjv  âtà  noXXtov  Xoywv  xal  ixqayiiâxuiv  xai  (âe&Ô- 
ôiov  xal  olxovofiioiv  xal  fietaßoXtuv  ovvéotrjaev  0  fioirjtrjç, 
vq>'  kvbg  tovtov  fiôvov  ati%ov  xaiaßtßXtjzai,  tip*  èoxdtfjv 
irtifÀaçtvQOvvtoç  avtoïg  evtéXeiav  xai  ào&éveiav.  tlç  yàç> 
hceïva  naoaSéÇetat ,  ßXinw>  avtovç  vikqov  otofia  ßäXXov- 
tag;  ov  yàç  to  aixiÇeiv  tôoov,  oneç  'A%ûXtvç  n oui'  ixeïvo 


1)  Ich  bemerke  übrigens,  das«  im  Leidensis  die  Reihenfolge  der  Scholien 
oft  eine  recht  willkürliche,  den  Versen  widersprechende  ist. 

2)  Die  Anmerkung  bei  Dindorf  IV  p.  295  ist  in  Betreff  des  Leidensis  irrig; 
ebenso  die  beiden  Notate  ans  dieser  Handschrift  S.  299  (die  dort  zu  Vs.  414 
mit  B  genau  stimmt).  Bedenkt  man,  dass  dies  die  einzigen  Mittheilungen 
aus  Ld  sind,  die  Dindorf  nach  eigener  Vergleichung  im  X  giebt,  so  hat  man 
das  Recht  und  die  Pflicht,  gegen  die  Zuverlässigkeit  seiner  sonstigen,  auf 
Autopsie  gegründeten  Bemerkungen  sich  skeptisch  zu  verhalten.  —  Nach 
einem  dem  Codex  vorgesetzten  Blatt  verglich  Dindorf  den  Leidensis  1871  in 
Leipzig. 

3)  In  der  Handschrift  steht  das  Scholion  nach  Vs.  391. 

4)  oxoix<»v  cod. 


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DIE  ILIASSCHOLIEN  DES  CODEX  LE1DENSIS  547 

yàç  te^eçânevzai  noXXa%6\>evy  ovtoi  de  rjvTeXiefiévoi  navxa- 
naoiv  iXéyxoviai,  xal  ftallov  ol  /iij  Ç(Zytoç  avtol  àvtt- 
OTfjvcu  dvvâpevoi  xai  vvv  JiTçûaxovreç. 

Das  Interessanteste  an  dem  Sanheribscholion  scheint  mir  die 
stark  rhetorisirende  Färbung,  wie  sie  in  den  oxyuara  fxetçaxiùjôrj 
zu  Tage  tritt:  sonst  ist  es  ebenso  werthlos  wie  das  Erste.  Wohl 
aber  besteht  zwischen  beiden  eine  gewisse  Verwandtschaft:  beide 
äsihetisiren.  Möglich  also,  dass  Michael  Sanherib,  in  der  Mitte  des 
13.  Jahrhunderts  Lehrer  der  Poesie  und  Rhetorik  in  Nicaea,  v»ie 
das  Zweite  so  auch  das  Erste  abfassle.  Zur  Wahrscheinlichkeit  wird 
diese  Vermuthung  durch  die  ganz  ähnliche  Form  eines  andern  von 
v.  Karajan  ')  publicirten  Sanheribscholions  zur  Odyssee  erhoben.  Es 
steht  dies  im  Codex  Vindobonensis  133  saec.  XUI  bombyc.  zu  /u  290: 

oï  fih  yçâcpovaiv  ovtwç  ....  iftoï  ôè  ttp  SevaxyQelfi  ol- 
rtoç  è^yrjtai  aéxtjzi  %dv  &euiv  avâxzwv  eïçrjvai  yÙQ  vrteç- 
ßolixwg. 

Aber  sei  dem  wie  ihm  wolle,  so  viel  muss  mit  Grund  behauptet 
werden:  beschränkt  sich  das  ganze  Plus  des  Leidensis  auf  der- 
artige Notizen  —  und  das  thut  es  fürs  Ä  — ,  so  ist  ihm  das  Ur- 
(heil  gefällt;  aus  dem  Homerapparat  hat  er  dann  zu  verschwinden. 

4.  Ich  kehre  zum  Ausgangspunkt  dieser  Untersuchung  zurück. 
Die  Porphyriusfragmente  stehen  noch  aus.  Zwar  habe  ich  im  Vor- 
hergehenden stillschweigend  diejenige  Zetemata,  welche  sich  theils 
mit  der  ersten  Hand  in  B,  theils  mit  den  Scholia  minora  —  von 
nutzlosen  Varianten  abgesehen  —  völlig  deckten,  bereits  erledigt: 
an  ihrer  Provenienz  lässt  sich  füglich  nicht  mehr  zweifeln.  Aber 
vier  Excerpte  grösseren  Umfanges  sind  zurückgeblieben.  Sie  fehlen 
in  den  Scholia  minora,  stehen  dagegen  ausnahmslos  auch  im  Ve* 
netus  B,  aber  von  zweiter  Hand.  Wenigstens  in  einem  sehr 
wesentlichen  Punkte  verhält  es  sich  mit  ihnen  anders  als  mit  den 
übrigen  Porphyriana.    Ich  präcisire  das  Resultat: 

I.  Der  Text  der  vier  Leidenser  Zetemata  zu  den  Vs.  3.  147. 
183.  431  ist  nach  Ausweis  der  unten  folgenden  Varianten  ersicht- 


1)  'Ueber  die  Handschriften  der  Scholien  zur  Odyssee'.  Sitzungsber.  d. 
pb il. -hist.  Kl.,  Wien  1857,  p.  291  8.  Das  chronologische  Datnm  liefert  ein  von 
t.  Karajan  benutzter  Laurentianos.  Dass  der  im  Text  genannte  Vindobonensis 
der  Odyssee  das  mit  eigenhändigen  Noten  versehene  Exemplar  Sanheribs  ge- 
wesen sei,  ist  möglich,  aber  von  v.  Karajan  nicht  bewiesen. 


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548 


MA  A  SS 


lieh  schlechter,  als  der  in  B,  kann  also  an  sich  aus  B  hergeleitet 
sein;  er  muss  es,  wenn  meine  Argumentation,  wie  ich  sie  bisher 
gerührt  habe,  als  stichhaltig,  was  ich  hoffe,  anerkannt  wird.  Fol- 
gendes sind  diu  Abweichungen  von  B: 

Vs.  3  p.  280,  5  post  vißQoi  Ld  versum  X  2  scribit  el  post  InâX- 
Çeoiv  item  avtàç  'A^aio!  teixeoç  aooov  ïoav,  aàxe*  tofioioi 
xXivavteç  (X  3 — 4)  |  7  neQiéxovteç  toîç  difioiç  Ld  :  t.  w.  tt. 
B  I  1 1  tt€(H  tov  Ld  :  to  B  I  xexXt^évrjv  Ld  :  xexXtfiivrj  B  | 
14.  15.  àvtl  tov  ora.  |  15  arto  Ôè  tov  xXeioj  Ld  :  a.  %.  x. 
â.  B  I  16  post  7i€Qié%£tai  add.  Ld  ovâè  nvXrtoiv  evç1  kni- 
xexXt^évaç  oavidaç-  to  ô*  avtb  Ttaoiotrjoi  |  17  post  Çjue^ce 
om.  àvtl  tov  J  Vs.  147  p.  290,  7  ôloot  Zxâ/nayôçoç  Ld  :  â7ôç 
te  2x.  B  ]  8  fiçoççiovoiv  Ld  :  Ttçooéovoiv  B  ')  |  9  te  Ld  :  ôi  B  j 
13  XéÇeioç  Ld  :  naçaletipeiog  B  |  14  nièov  Ld  :  Tteôiov  B  J 
Vs.  183  p.  291,  20  praeüxit  versus  183.  184  |  ônoïov  Ld  :  b 
vovç  B  I  25  s.  Tiaiôwv  xai  nçb  yvvaixwv  àvtl  tov  vukg  om.  ] 
26  VTiiç  post  xai  add.  [  27  xai  om.  [|  Vs.  431*)  p.  300,  17 
lemma  tt  vv  ßetoftai  aivà  ïta&ovoa  add.  Ld  |  22  eç&ctQto 
Ld  :  $qp9aotat  B  |  28  toi  Ld  :  oi  B  |  30  tb  ôe  ßeioi  naçà 
tô  ßatveiv'  Ç>]tei  eiç  t^v  'IXiccda  tov  £  add.  Ld.  \] 

11.  Dagegen  bietet  der  Leidensis  vier  Scholienlemmata  iloç- 
q>vQ>'oj,  die  in  B  fehlen.  Wie  ist  dies  Plus  unter  den  obwalten- 
den Umstanden  zu  erklaren?  Da  der  Scholientext  von  Ld  im  X 
auf  alle  Fälle  als  Abschrift  von  B  zu  gelten  hat,  so  sehe  ich  nur 
diese  zwei  Möglichkeiten:  Entweder  sind  jene  Porphyriuslemmala 
aus  einem  andern  Codex  —  etwa  einer  Sylloge  der  Zetemata  wie 
die  Valicanische  —  oder  aus  blosser  Conjectur  hinzugesetzt.  Im 
ersten  Falle  behielte  die  Handschrift  als  Fundort  jener  Lemmata 
partiellen  Werth,  im  andern  keinen.  Vermuthen  können  wir  selbst, 
wir  thun  es  hoffentlich  mit  besserem  Geschick  als  Byzantiner  spä- 
testens Datums.  Giebt  es  ein  Mittel,  die  Alternative  zu  entschei- 
den? Ich  glaube  ja.  Schräder  bemerkt  nämlich  S.  3571:  Visus 
mihi  certe  sum  initio  quaestionis  in  summo  margine  Fol.  V  (ad  A  3) 
ab  altera  manu  scriptae  TTOPcJ)  ....  legere.  Das  Zetema  ist  zwar 
nicht  das  erste  in  B  überhaupt,  wohl  aber  das  erste  von 


1)  Aber  ein  zweites  q  ist  übergeschrieben,  vgl.  Schräder  S.  257. 

2)  Von  diesem  Scholion  bemerkt  Schräder,  es  sei  eiusdem  alteriut  ma- 
nus  in  B,  aber  rubro  signo  apyosito  ad  textum  relata  (p.  XII  und  259). 


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DIE  ILIASSCHOLIEN  DES  CODEX  LEIDENSIS  549 


zweiter  Hand.  Nur  dem  ersten  Porphyriusexcerpt  hat  sie  das 
Lemma  vorgesetzt,  alle  übrigen  —  bekanntlich  ist  B2  Hauptquelle 
der  Zetemata  —  entbehren  derselben.  Der  Grund  scheint  mir  ein- 
leuchtend. Es  genügte  für  den  nicht  ganz  unaufmerksamen  Leser, 
lediglich  dem  ersten  Zetema  den  Autor  beigefügt  zu  sehen;  die 
übrigen  gleichartigen  derselben  zweiten  Hand  würde  man,  so  ward 
erwartet,  dann  schon  von  selbst  auf  denselben  Porphyrius  richtig 
mitbeziehen.  Machen  wir  es  denn  anders,  wenn  wir  uns  fortlau- 
fende Excerpte  aus  einer  bestimmten  Schrift  oder  Collationeo  in 
unser  gedrucktes  Exemplar  nachtragen?1)  Die  Möglichkeit,  -dass 
der  Schreiber  des  Leidensis  oder  seiner  Vorlage  —  ich  lasse  das 
hier  noch  unentschieden —  den  sehr  nahegelegten  Schluss,  dass 
alle  übrigen  von  zweiter  Hand  beigeschriebenen  Zetemata  von  dem 
zweiten  bis  zum  letzten  denselben  Porphyrius,  dessen  Name  vor 
dem  ersten  stand,  zum  Verfasser  hatten ,  selbst  erst  gezogen,  d.  h. 
die  vier  Porphyriuslemmata  im  A~  aus  Conjectur  hinzusetzte,  läset 
sich  keinesfalls  bestreiten;  und  das  genügt  für  dieses  Buch.  Durch- 
schlagend aber  erscheint  mir  die  Beschaffenheit  einiger  mit  dem 
Lemma  ïloçq>vçlov  versehener  Leidenser  Scholien,  die  anderen 
Büchern  angeboren.  Schräder  hat  sie  S.  361  bereits  behaudelt, 
aber  nicht  in  dem  Sinne,  wie  sie  es  meines  Erachtens  verdienen. 
Ich  sondere  sie  nach  ihrem  Inhalte  in  zwei  Theile. 

a>  Die  Scholien  Ld  zu  0  3  und  JZ  459  tragen,  obwohl  aus 
den  Allegorien  des  sogenannten  Heraklit  excerpirt,  dennoch  das 
Lemma  ÏIoqçvqîov.  Beide  Excerpte  sind  in  B  von  jener  selben 
zweiten  Hand,  die  die  Zetemata  des  Porphyrius  beischrieb.  Sollte 
sich  nun  erweisen  lassen,  dass  die  beiden  Leidenser  Heraklit- 
fragmente  gegen  die  sonstige  ziemlich  divergirende  handschriftliche 
Ueberlieferung  der  Allegoriensammlung  mit  jenen  Nachträgen  im 
Venetus  B  —  in  welchem  die  beiden  falschen  Lemmata  fehlen  — 
zusammengehen,  so  muss  hier  dasselbe  conslatirt  werden,  was  oben 
constatirt  ward,  nttmlich  erstens,  dass  Ld  aus  B  geflossen  ist, 
zweitens,  dass  die  sicher  irrthümlichen  Lemmata  vom  Schreiber  des 
Ld  (oder  seiner  Vorlage)  aus  Conjectur  hinzugesetzt  sind,  einer 


1)  Verwirrung  ist  doch  erst  dann  zu  fürchten,  wenn  zur  ersten  Excerpten- 
serie  eine  zweite  und  dritte  u.  s.  w.  tritt.  Ob  die  Porphyriana  die  ersten 
von  zweiter  Hand  erfolgten  Nachträge  waren ,  also  vor  den  Heraclitea  schon 
da  standen,  weiss  ich  nicht;  es  ist  auch  nicht  sehr  wichtig. 


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550 


MAASS 


Conjectur,  die  dadurch  erklärlich  wird,  weil  es  ja  dieselbe  Hand 
war,  denen  die  Zelemata  und  Allegorien  in  B  verdankt  werden. 
Hat  doch  noch  die  moderne  Zeit  aus  demselben  Grunde  dieselbe 
falsche  Vermuthung  hervorgebracht:  Villoison  setzte  vor  das  Ei- 
cerpt  des  Venetus  B  aus  den  Allegorien  S  346  die  Überschrift  Iloç- 
(pvçiovS)  Im  Folgenden  vergleiche  ich  den  Heraklittext  in  Ld,  B  — 
welcher  leider  für  diese  Dinge  bei  Dindorf  ganz  besonders  unzu- 
verlässig collationirt  ist  —  und  der  in  den  beiden  Vaticani  305 
saec.  XIV  (—  Vi)  und  871  saec.  XV  (—  V*)  erhaltenen  Sammlung, 
diese  nach  Mehlers  Ausgabe  Leiden  1851  p.  73.  88.  Mit  V  be- 
zeichne ich  die  U  eberein  Stimmung  von  V1  und  V2. 

Leidensis  Fol.  162". 

0  3.  noçqtvQlov.  qpvaixrjç  aittixai  Setoolaç  xai  o%a*  6 
Zeig  eiç  to  avto  ovva9ooloaç  anavraç  tovç  deovç  aq%rr 
%ai  twv  fieyâXùjv  àrtêtXwv  xa&rj/tevoç  àxQOtâfrj  xoçv(pft 
ri  okvô etçâdoç  Ovlv  firto to  ttqwtoç  earrjxev  avtôç, 

5  èneiêr]  trjv  aytoxâtu)  tâÇiv,  waneç  iârjXovfiBvf  r)  ai&eçiw- 
ô?jç  èïtéxti  cpvoiç'  aeiQccv  â'  àrtrjQjrjoev  anb  %ov  ai&éçoç 
XÇvaijv  ol  yàç  âêtvoi  %wv  <piXoo6(pwv  jibçI  javta  àvcm- 
fiata  nvçbç  thaï  xàç  xwv  àaxéçwv  neçiôdovç  voplÇovotir' 
to  âk  ocpctiQixov  t)füv  %ov  xàafiov  ox*j(*a  ôt  hoç  èfihçrjoe 

to  otixov,  dnwy  tôooov  $veç$*  'Alâeio  ooo*  oiçavôç 
èat'  à  red  yaitjç.  /ueaatiärt]  anavTiov  katla  %iç  ovaa  xat 
xévtoov  ôvvafuv  lni%ovoa  xa&iôçvtai  ßeßaiwg  r]  yîj  rtâoa, 
xvxXtt)  d'  vrtlo  avrrjv  6  ovgavdç  artavozoïç  TteçHpoçaJç  «/- 
Xovfievoç  arc   àvaroXijç  eiç  âvoiv  toy  àei  âoéfiov  iXavv&u 

15  ovyxa&éXxerat  ôk  17  %tuv  ccaXcotuv  afpaïQa*  nàoai  ye  fir)v 
al  àrtô  tov  neçtéxovxoç  avuratu  xvxXoayoçovfieyai  nobç 
%o  xivtçov  tv&eîai  xa%*  àyayùtyàçÇ!)  daiv  àXXr)Xaiç  loai* 
âià  tovxo  yeojfiejçtxf  detooia  %o  aq>atçixôv  ayr^a  âufié- 
tQTjosy  eiriùjv  tôaaov  ïveçxï'  'Aid  ecu,  oaov  ovçavôç 

20  loV  ànb  yalrjç. 

1  Jloqcpvqiov  om.  B  J  <T  cent  treu  V,  Qàniciai  B  3  2  xw  avror  Ld  | 
tovç  &eovç  Snavraç  Vs  |  3  xa&q/Atyoç  om.  V  |  7  lui  narra  aute  ^çvûfty 
add.  V  H  11  post  yaitjç  B,  si  Diodorfio  fides,  kaxia  di  tiç  xxV  |  yàç 
post  fAtaaiidx*i  V  [J  12  âvvafuv  xêvzQov  V  |  13  6  om.  V  |  yXov/uyoç  Ld  | 
16  niQi  pro  nçoç  Ld  J  17  xai  xat"  B  Ld. 

1)  Vgl.  Dindorf  IV  p.  63. 


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DIE  1LIASSCH0LIEN  DES  CODEX  LEIDENSIS  551 


Leiden  si  s  Fol.  353*. 

H  459.  IIoçg>vçiov.  noXXàxiç  h  tciïç  fiexaßoXaig  twv 
nçctyucczwv  tûiv  fieyâXtov  Iojoqovoi  teçâatia  t(p  ßitp  ovp- 
<péçeo9cu  xai  orgelet  notafiuiv  te  xai  itr}yaitav  ya^âtwv 
alfioopoQvxtoiç  Qevpaoi  Xapßavöneva,  wç  ht  'Aownov  te 

5  xai  Jloxr]ç  fiaçaôiôoaaiv  ol  ndXai  (iv$oim  Xôyoç  ô*  $xu 
xai  xatà  veqpwv  xpexdâaç  ylveo&ai  (pôvov  tiol  xijXïoiv 
intx.exQûtafAévag'  knet  toivvv  fj  fietaßoXi]  tf(ç  fiâxqç  à&çôav 
çwyrv  èfi7toir}0€iv  efteXXe  toïç  ßaQß<xQOigt  èyyvç  â*  b  tov 
xat*  aXxrp  àçiatov  ^aQîtifibvoç  oXe&çoç,  (uoneoel  teqàotia 

10  rtQoepavr}  tavtrjç  tijç  av/4g>oçâç  ayyeXtixa  qprjaiv  aifiato- 
éoaaç  ôè  rpiâdaç  xaté%evev  (çaKe.  tovtov  ôfj  tov 
q>ovéa  öfiißQOv  àXXjjyoçixwç  elnev  al&éooç  ôâxçva,  Jtbç  pkv 
ov  —  axXavotoç  ydç  — ,  èx  ôè  twv  vneoctviü  tbrcœv  (oorteçrl 
&çrjvoiç  fiBfiiyfiévov  xataçoayévtoç  vetov'  tctvtl  pèv  ïowç 

15  texfÂTjçta  èXâttto  neçi  twv  rjXXyyoQrjiiévwv. 

1  JIoQtpvçlov  om.  B  I  ante  noXXâxiç  add.  V  r<f  yt  ftqy  ^aqniiâôyoç 
âaxQva  Xvnnv  (thy  ov  xararpivàtrai  &tov,  o  xai  naç>*  çyâçeSnotç  vo- 
otjfia.  rçî  âk  ßovXo/utyto  räxQißif  içtvyây  Imyotïiat  xqonoç  &XXrr 
yoçovfUyrjç  àktj&itas  |  yÙQ  ante  lv  add.  V  ||  2  r«Jv  fAtyâXaty  nçayfid- 
iwkBV  H  3  xai  ante  (frjfdtla  om.  V  ||  4  alfiorpoQvxxotç  V,  aifiotptQToiçV1, 
aipoQOtpvTOtç  Ld  B  J  ya/Aaow  ixpaiyopiywy  B (?),  Qivftaaiy  ixptatyofU- 
yûjy  V  I  aloônov  Ld  H  5  naXaioi  V  j|  6  vta&ai  BV  |]  8  rty  post  <T  V1  [J 
\§  TiQovfpaiys  V1,  nçovtpâyii'V*  \  q>riaiyom.  \  ||  12  eiQtjxty  Vs  ||  lblXâtiùt 
xatfA^qta  BV  I  &XXrjyoQOV(Aiy<oy  V1. 

Von  den  geringfügigen  Varianten  sehe  ich  wegen  der  Unge- 
nauigkeit  der  D  Indorf  sehen  Ausgabe  aus  Vorsicht  ab.  Die  bedeu- 
tenderen beweisen,  was  zu  erwarten  war,  dass  Ld  sich  nicht  zu 
den  Heraklitcodices,  sondern  zur  zweiten  Hand  von  B  stellt.  Aber 
vergeblich  suche  ich  ihr  einen  Vorzug  vor  B  abzugewinnen.  Dürfen 
Kir  —  meine  vorhergehende  Argumentation  nun  hinzugenommen 
—  noch  zweifeln,  dass  wir  in  B  die  Vorlage  für  die  beiden  Hera- 
clitea  des  Leidensis  (oder  seines  Archetypus)  zu  erkennen  haben? 
Uebrigens  sind  dies  die  einzigen  Excerpte  der  Allegorien,  die  in 
Ld  aus  B2  übergingen.1) 

1)  Schräder  p.  407  hält  es  für  sicher,  dass  B'  (Porphyrius  und  Heraklit) 
und  der  Vaticanus  des  Porphyrias -Heraklit,  beides  junge  Handschriften, 
auf  einen  sehr  frühen  Archetypus  zurückgehen,  in  dem  beide  Schriften  bereits 
vereinigt  waren.   Warum  dieser  Archetypus  gleich  ein  «antiquissimus*  sein 


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552 


M  A  ASS 


b)  Die  zweite  hierhergehörige  Gruppe  umfasst  die  Scholien  Ld 
zu  ^  526  und  /  186,  beide  mit  dem  Lemma  nooqpvçiov.  Die 
ihnen  in  B  entsprechenden  Bemerkungen  sind  von  erster  Hand 
und  entbehren  der  Lemmata.  Ich  gebe  von  B  die  Varianten 
zum  Text. 

Leid  en  sis  Fol.  19b. 

A  526.  noçqwçiov.  tavta  naiôêvtixà  nçbg  nlotiv  tag 
âè  ah  lag  élire,  ôY  ag  ov  teXovftev  tag  vrcooxéoeig,  j*  peta- 
voroavteg  —  o  âijXol  to  naXivâyçetov,  ijtoi  to  evfietatoe- 
ntov  —  7}  naçaXoyiÇôftevoi  tovg  deij&ivtag,  orteç  iv  t$  àna- 

6  tTjl(p  voeïtai,  1}  ov  ôvvi]&évteç  IxteXeXv  tàg  vnocxéaeiç, 
onto  elxe  tb  àteXevtrjtov.  Ix  âè  tov  péyav  â*  èléXiÇev 
"OXvpnov  èâijkœoev  oïéç  lativ  — xatà  ovXXoytOfiov  yàç 
6  ïnatvog  —  xai  oti  vevfiati  tbv  y'OXv\inov  xiveï'  rteçi  âh 
Tr}gafiQag  /ÂetçtwTeoov  eïoato  â*  elvi  &QÔvatt  èXéXiÇe 

10  âè  paxobv  "0 kv firtov  to  tiévtot  uèyav  ovx  açyôv, 
aXX  ftu  xai  tooovtog  wv  t([t  vevftati  loelo&t]'  t(Ji  âè 
tâ%ei  tuv  ovXXaßaiv  tbv  tçeoliov  tov  ooovg  ôiayçâçei  xai 
tb  ta%v  trtg  xivïjoewg  âqloî. 

1  Tloçfvçiov  om.  B  |  3  onto  B  ||  5  anartjXby  B  |  6  post  àxtXtvTtjToy 
finis  scholii  B;  interiectis  aliis  ad  uêyav  <T  IXiXiÇtr  "OXvpnoy  idem  ita 
pergit  xarà  ovMoyiOfxov  à  ïnatvoç'  oloç  yâo  iatty  iâtjXaxrt,  xai  on 
xiA.'  Il  12  TQtopby  Ld  :  zqouov  B. 

Leidensis  Fol.  187*. 

/  186  HoççvQtov.  olxeïov  t$  ijçaji  vvxtbg  ovoqg  yvfivâ- 
Çeo&ai  fAàXXov  ta  fiovoixâ,  aXXà  fiij  âianavvvxlÇsiv.  naça- 
fiv&ia  yàç  tavta  -thtpov  xai  Xvntjç'  ïott  âè  xai  véog  xai 
ydôuovooç,  xai  Xâqjvoov  ïxoiv  ttjv  xi&âçav  ov  &t]XvÔQiaiârj 
6  fUlrjt  âXXà  xXéa  àvâçàlv  çâei.    ?;  oUpevog  tfaiv  avtovç 

1  Iloçtpvçlov  om.  B  H  4  xai  ov  &.  /à.  B 


müsse,  sehe  ich  nicht  ein;  ja  dass  überhaupt  von  einem  Archetypus  der  bei- 
den  Handschriften  zu  reden  sei,  ist  unsicher  genug:  der  Vaticanus  stellt  sich 
viel  näher  zu  den  übrigen  Heraklitcodices  als  zum  Venetus  B.  Das  genügt 
mir  hier.  Auf  keinen  Fall  darf  die  Ansicht  Schräders  als  erwiesen  gelten  und 
die  Basis  zu  Schlüssen  bilden,  von  denen  meine  Darstellung  hier  allerdings 
getroffen  würde.  —  Uebrigens  erledigt  sich  auch  die  Aporie  S.  400  ohne 
Weiteres  durch  Annahme  eines  Zufalls. 


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DIE  ILlASSCHOLlEiS  DES  CODEX  LEIDENSIS  553 


aoßaQevezai.  xaXwç  ôe  ànovorjç  ttjç  èçwfiémjç  çfai,  ontoç 
pi}  ôoxoirj  xwfjLa^etv.  rj  ott  nsq>QÔv%txe  trjç  twv  fcîU 
it'vutv  àocpaXeiaç,  nçoanoieXtai  de  xcncKpçoreïv  g>rjai  yovv 
die  Mevoitictôr),  vvv  ôtu)  neçl  yovvat*  kpà  Ha- 
lb oeo&at  'Axatovç  (A  608)"  xai  nétXiv  oçaeo  dioye- 
vèç  IlatQÔxleiç  l nnoxiXex &e*  Xevaaw  drj  naçà 
vrjvot  tcvqoç  ôtiLoto  Iqwv}**  (Il  926).  ovx  ij&ele  dè 
àçywy  oujftati  xai  xpv%fj  aoyeïv,  àkV  rttoLfxa^ev  avrt)v 
tzqoç  tceç  nçâÇeiç,  xai  è/i  eiçr{vtjç  zà  tov  rzoXéfiov  /u^jUtçt, 
15  wg  xaï  oi  MvQfÂiÔôveç. 

9  Mtvoatiâovç  Ld  fl  11  Harpo'xi^  —  Xivooj  Ld.  R  15  Mvç^âcnç  Ld. 

Ein  Blick  auf  die  Form  der  echten  Zetemata  des  Porphyrius 
lehrt,  daas  die  erste  Bemerkung  mit  diesen  nichts  gemein  hat. 
Schräder  sagt  es  S.  365  selbst  und  giebt  darum  die  Möglichkeit 
zu,  dass  das  erste  —  und  folglich  auch  das  zweite,  da,  wie  schon 
gesagt,  das  Lemma  ÜOQcpvQlov  im  Leidensis,  wo  er  der  ersten 
Hand  von  B  entspricht,  sonst  nirgends  beigeschrieben  ist  —  irr- 
IhQmlich  als  Porphyrianisch  bezeichnet  sei.  Wer  meine  Deduction 
bisher  gebilligt  hat,  darf  consequenter  Weise  dem  blossen  Lemma, 
zumal  in  solchen  Fällen,  nicht  mehr  trauen  :  es  hat  wie  jene  früher 
besprochenen  für  erfunden  zu  gelten.  Nicht  porphyrianische  Zete- 
mata, sondern  gewöhnliche  Scholien  liegen  dort  vor.  Woher  sum- 
men sie?  Bedenkt  man,  dass  Ld  hier  (wie  sonst)  zu  B  nichts 
liefert  als  nutzlose  Varianten,  und  —  recht  beachtenswerth  —  gar 
eine  Contamination  zweier  noch  in  B  gesonderter  Scholien  vor- 
genommen hat  (S.  552  med.),  so  ist  die  Frage  gelost.  B  war 
die  Vorlage,  das  sich  dort  nicht  Undende  Lemma  wurde  vom 
Schreiber  des  Leidensis  (oder  seiner  Vorlage)  willkürlich  beide  Male 
hinzugefügt. 

Diese  Gründe  bestimmen  mich,  die  Porphyriuslemmata  des  Lei- 
densis —  vom  ersten  zu  A 3  abgesehen1)  —  als  blosse  Vermuthungen 
zu  betrachten,  die  zwar  oft,  aber  nicht  überall  das  Richtige  treffen. 
Ich  weiss  wohl,  dass  diese  Beurtheilung  derjenigen  Handschrift, 
die  Schräder  zur  Eruirung  neuer,  sonst  nicht  bezeugter  Porphyriana 


1)  Wenigstens  uehme  ich  au,  dass  dort,  wie  in  Bs,  ein  Zetema  mit  Lemma 
steht:  das  betreffende  Blatt  ist  leider  so  verstümmelt,  dass  weder  Sehrader 
uock  ich  etwas  gelesen  haben. 

Hcruic»  xix.  37 


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554 


M  A  ASS 


und  auch  für  die  Textesgestaltung  in  erster  Linie  verwandte,  ihre 
weitgebenden  Consequenzen  hat  Ich  will  und  kann  sie  hier,  im 
einzelnen  nicht  ziehen. 

5.  Nur  einem  naheliegenden  Einwände  begegne  ich  noch. 
Der  Leidensis  steht  nämlich  nicht  allein.  Er  gehört  zu  einer  min- 
destens aus  drei  bestehenden  Klasse  eng  verwandter  Handschriften; 
unter  ihnen  ein  Harleianus,  wenn  ich  ihn  richtig  schätze,  aus  dem 
14.  Jahrhundert,  ein  Codex  der  Synodalbibliothek  in  Moskau  aus 
dem  14.  Jahrhundert  nach  Matthaei,  und  ein  Etonensis,  von  dem 
ich  keine  verlässliche  Da  ti  run  g  kenne;  er  ist  indessen  schwerlich  alt. 
Wie  stents  mit  diesen  Gemelli  des  Leidensis?  Genau  controlirbar 
ist  zur  Zeit  nur  der  Mosquensis,  von  dem  Matthaei  (Syntipae  philo- 
sophi  Persae  fabulât  Lipsiae  1781  p.  81—122)  die  Scholien  Si  \— 
474,  mit  welchem  Verse  der  Codex  abbricht,  herausgegeben  hat. 
Die  Handschrift  ist  auch  sonst  stark  verstammelt  (vgl.  Matthaei 
praef.  p.  XIII),  war  aber  wohl  einst  vollständig,  wie  ich  aus  Matthaeis 
Worten  schliesse:  vehementer  doleiidum,  quod  ita  mutilus  ad  nos 
pervenit.  Die  Vergleichung  mit  B  ergab  ein  Resultat,  das  in  über- 
raschender Weise  zu  dem  Aber  Ld  ermittelten  stimmt  Zweifellos 
liegt  B  (erste  wie  zweite  Hand)  auch  dem  Mosquensis  zu  Grande, 
auch  fOr  die  Porphyriuszetemata.  Sicher  scheint  mir  ferner,  dass 
der  nicht  in  B  unterzubringende  Rest  fast  ganz  aus  den  Scholia 
minora  stammt.  Nach  Abzug  von  allem  diesen  —  und  einigen  we- 
nigen dürren  Glossen  —  bleiben  ganze  sieben  Schoben,  aber  deren 
Werth  sich  wohl  Niemand  mehr  täuschen  wird.1)  Ich  halte  es  für 


1)  Schol.  42  42  in  et  âç  (ÀtydXij:  xal  o  inti  naQanXijQol  ivrav^a- 
oè  yàç  *%u  ànôâooiv  rj  jj  fitro/q  «Vri  fâparoç.  102  £oc£f  mo  va  a: 
irr\  àçéÇaoa  bitty.  Friedländer  hält  dies  SchoUon  für  Ariston iceisch  wegen 
y  119  x  T  vn  é  ovo  at  nînrov:  rt  âtrtXtj,  Sri  to  ivavrior  i<pi'  ninrovoat  yctQ 
xrvnov  naçtt^oy  A.  Indessen  beweist  die  übereinstimmende  Auffassung  der 
Stellen  an  sich  nicht  mehr  als  die  Möglichkeit  gleicher  Provenienz;  in  die- 
sem Zusammenhange  ist  es  indessen  ebenso  gut  möglich,  dass  dem  Aristo- 
nikos  die  Notiz  nicht  gehört.  Auf  keinen  Fall  dürfen  wir  sieber  mit  ihr  als 
Aristoniceiach  operiren.  (Waa  Friedlioder  sonst  ans  M  in  SL  als  Aristoniceisch 
aufführt,  stammt  ans  B;  auch  Schol.  54,  wo  er  B  nicht  aosnotirt).  112  ifr 
&irw  ctnoorlXUi  nqoç  WjfdAia  étà  tô  Ttjç  evpßovXfc  evnaqaâonov  f,xcvt 
yàç  avrijç  ùç  navra  nçottâvîaç.  212  xçaTtçy:  ànoToptu,  axXtjçol.  269 
oiqxiooi:  toIç  xqîxoiç  dV  toy  âuiçovrat  ai  ifr/a»  (neben  dem  sehr  ähn- 
lichen Schol.  B).  300  pâXXoy  ix  rov  xaraâi(ao&a$  rov  rajf  ywaatôç  Xiyr 
yaiyuat  TiXrjçoyoçiay  fjaw  roJv  Xo'ytoy  rifr  "Içtâoç  nvtuc^iroç  t{  i*tb>tay, 


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DIE  ILIASSCHOLIEN  DES  CODEX  LEIDENSIS  555 


erlaubt,  diesen  Best  oboe  Weiteres  ebenfalls  den  Scholia  minora 
zuzuweisen,  obwohl  sie  in  den  Ausgaben  nicht  stehen:  im  Cap.  IV 
werde  ich  zeigen,  dass  diese  Scholienredaction  noch  nicht  voll- 
ständig gedruckt  ist.  Doch  sei  dem  wie  ihm  wolle,  das  Haupt- 
ergebniss  wird  durch  diesen  nicht  identificirbaren  Rest  keinesfalls 
irgendwie  alterirt  :  der  Mosquensis  hat  nicht  als  eine  für  Porphy- 
rius  und  sonst  grundlegende  Handschrift  zu  gelten,  sondern  absolut 
genommen  als  werthlos,  zunächst  für  das  ß,  und  also  auch  wohl 
sonst.  Eine  relative  Bedeutung  indessen  behalt  er,  richtiger  ge- 
winnt er  erst  jetzt.  Es  steht  nämlich  fest,  dass  M(osquensis) 
aus  Ld  nicht  geflossen  sein  kann.  Mattbaei,  der  das  X  des  Ld 
nach  Valckenars  Abdruck  mit  M  verglich,  bezeugt  z.  B.  p.  XIII: 
*A*  7 1  Septem  deinceps  scholia  habet  (M) ,  quibus  editt'o  Vakkenarii 
(in  der  nichts  fehlt)  caret;  und  die  Confrontation  der  heute  allein 
von  ß  in  Ld  erhaltenen  Scholien  zu  den  sieben  erstèn  Versen  mit 
Matthaeis  Abdruck  bestätigte  mir  dies.  Nämlich  dem  Schol.  Ld 
ß  1  zu  ctytov  fehlt  der  in  M  (und  B)  erhaltene  Schluss  ïati  Ôh 
xcrt  àywv  6  xvxXoteçi;ç  zonog  xoi  fii]  fywv  yotviav  o?  âk  ànb 
fanatoç  Tov  äynt  ayutv,  tog  %b  ccbîôoj  ài]Ôwv.  Die  umgekehrte  An- 
nahme, dass  M  Original  von  Ld  gewesen,  kann  ich  weder  widerlegen 
noch  beweisen  :  ein  gemeinsamer  Archetyp  bleibt  ebenso  gut  denk- 
bar. Aber  eins  von  Belang  lässt  sich  für  Ld  mit  Hülfe  des  M  schon 
so  ermitteln.  Es  ist  nämlich  wie  in  Ld  so  auch  in  M  sporadisch 
So  Ii  her  ib  ausgeschrieben  (im  Jß  einmal  zu  Vs.  109),  auch  hier  mit  dem 
Lemma  Sevaxqçeifi:  also  fand  der  Schreiber  von  Ld  die  Sanherib- 
fragmente  bereits  in  seiner  Vorlage,  mag  diese  nun  der  Mosquensis 
oder  ein  gemeinsamer  Archetypus  gewesen  sein.  Dasselbe  gilt  von 
den  Scholia  minora:  auch  sie  standen  bereits  in  der  gedachten 
Vorlage.  Kein  Wunder:  wie  die  Philologie  der  Neuzeit  von  Las- 
karis  bis  Villoison,  so  bezogen  die  Homeriker  des  Mittelalters  seit 
dem  10.  Jahrhundert  und  früher  ihre  Kenntniss  der  antiken  Kritik 


Sit  xat  tovt9  xtXian  b  Zkéç.  ov  yàç  &y ,  ti  tuqï  ixtlvuv  auyißaXXi, 
Toi'Tto  ovyxuré&tTo  xrtç  yvvaixbç  iyiarafMiytjs  fiXXa>ç  fty  iâcai  avxôv.  309 
(flX or  iX&êlv.  to  (Àtv  ylXoy  hqoç  tb  fiq  ri  na&fïy,  rb  à*  iXaiyby  nçbç 
tb  tv%ttr,  tu  y  itpigyrat.  328  6Xo  <p  vç  6/utyoi  :  ro  xiyôvvùôtç  rev  jjoo- 
yfjaioç  xat  trt  afitpißctXXtty  at  Tovç  nouï.  Einige  Glossen  and  glossemaüsche 
Zu  sä  tie,  auch  die  unbedeutenden  Varianten  lasse  ich  weg.  —  Bei  Eustathius 
findet  sich  gewöhnlich  Aehnlichea,  aber  nicht  Gleiches.  Es  stammt  also 
sicher  alles  dieses  aas  älteren  Scholien. 

37* 


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556 


MAASS 


und  Exegese  zumeist  aus  dieser  verdünnten  Redaction.1)  Laskaris' 
editio  prineeps  giebt  treu  die  Vulgata  seiner  Zeit*) 

III. 

Ist  die  Abhängigkeit  des  Leidensis  vom  Venetus  B  einmal 
erkannt,  so  muss  der  Versuch  gemacht  werden,  wenn  irgend  mög- 
lich die  drei  früh  —  jedenfalls  vor  dem  14.  Jahrhundert  —  in  B 
ausgerissenen  und  nothdürftig  von  dritter*)  Hand  ergänzten  Blätter 
68.  69.  145  («£259—335.  A  167—217)  aus  Ld  herzustellen. 
Sehen  wir  uns  die  Scholien  Ld  zunächst  zu  E  259  s.  au  ;  sie 
stehen  auf  Fol.  110bs.   Dabei  empfiehlt  es  sich,  das  der  Lücke 


1)  Ein  director  Zusammenhang  der  späteren  Hände  in  unseren  Veneti  A 
und  B  mit  den  Scholia  minora  lässt  sich  nachweisen:  Dindorf,  dessen  Pflicht 
es  war  darüber  aufzuklären,  hat  es  versäumt.  Z.  B.  das  umfangreiche  und  ge- 
lehrte, mit  Kallimachos-  und  Eratosthenesversen  gezierte  Scholion  über  den 
Namen  Kvnçiç  zu  E  422  in  B*  steht  in  I)  (nicht  in  A  B),  aber  auch  im  Etym. 
Magn.  aus  einer  ähnlichen  Compilation.  Inwieweit  Porphyrius  von  dieser 
Frage  betroffen  wird,  wird  sich  herausstellen,  wenn  sie  im  Zusammenhange 
untersucht  ist.  —  Schräder  that  Unrecht,  die  Scholia  minora  aus  seinem 
Apparat  auszoschliessen.  Durchgängig  mussten  sie  an  Stelle  des  Leidensis 
Mosquensis  u.  s.  f.  berücksichtigt  werden.  Nur  für  die  Zetemata,  die  in  un- 
seren (unvollständigen)  Ausgaben  dieser  Scholien  und  in  B  fehlen,  durften 
der  Leidensis  und  Genossen  bis  auf  Weiteres  eintreten.  Hiernach  ist  Schrä- 
ders Bemerkung  (Porphyr,  p.  VIII)  zu  modifkiren:  saepe  lectiones  habet  iisf 
qua*  cod.  B  praebet,  anteponendas  :  das  sind  dann  Excerpte  ans  den  Scholia 
minora;  z.  B.  Z  265,  I  55  mit  Schräders  Noten,  u.  s.  f. 

2)  Von  den  Porphyriana,  die  nach  Abzug  des  Venetos  B  und  den  ge- 
druckten Scholia  minora  in  Ld  bleiben,  stehen  mehrere  (vgl.  S.  11.  27.  71. 
86.  221  Schräder)  gleichlautend  im  Escorialensis  des  11.  Jahrhunderts  (die  Da- 
tirung  nach  Graux) ,  aus  dem  Dindorf  IV  in  den  Addenda  einiges  mittheilt. 
Ich  kenne  den  Zusammenhang  dieses  Codex  mit  den  Behandelten  nicht:  nach 
einigen  Zetemata  allein  lässt  sich  keine  Scholienhandschrift  beurtheilen.  Was 
Miller  im  Katalog  p.  462  sagt,  stammt  lediglich  aus  Tychsens  Beschreibung; 
dieser  aber  musste  natürlich  Villoisons  Ausgabe  benutzen.  Darum  sind  Be- 
merkungen wie  die  :  conveniunt  haec  scholia  plerumque  cum  B,  neque  tarnen 
ita  sunt  copiosa,  pleniora  tarnen  quam  in  Leidensi  nicht  ohne  Weiteres  zu 
glauben.  Glaublich  dagegen  klingt  die  Notiz  :  scholia  multo  uberiora  et  me- 
liora  quam  ea  quae  Didi/mo  tribuuntur  ;  freilich  hilft  sie  nicht  weiter.  —  Ich 
wage  es  dämm  nicht  den  Escorialensis  ungeprüft  ins  Stemma  einzuordnen. 
Mit  der  beweisbaren  Annahme  eines  vollständigeren  Urcodex  der  Scholia  minora 
komme  ich  hier  vollkommen  ans.   Vgl.  Cap.  IV. 

3)  Nicht  von  zweiter  Hand  (nach  freundlicher  Mittheilung  Schräders,  vgl 
oben  S.  285»). 


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DIE  ILUSSCIIOLIEN  DES  CODEX  LEIDENSIS  557 


unmittelbar  vorangehende  und  folgende  mit  herbeizuziehen.  Ich 
beginne  mit  Schol.  226  und  gehe  bis  369,  theils  nach  Dindorfs 
B  einfach  vergleichend,  theils  das  dort  nicht  vorhandene  registri- 
rend.  Mit  B*  bezeichne  ich  die  zweite  Hand  des  Venetus  B,  mit 
B»  die  dritte. 

P.  242,  20  lemma  oiyaXôsvta  add.  Ld  :  om.  B2  |  noudXa 
tfj  xataaxevl  ta  9avfiaotà  Ld  :  rt.  xal  ».  t.  x.  B  |  23—30 
om.  I  31  eavtov  Ld  :  avrtäv  B  j  243, 1  7teQißaXXofiivoig  Ld  : 
neQißaXXofiivovg  B  |  av  Ld  :  a  âv  B  |  post  4  haec  duo  scholia 
omissa  in  B  ex  Eustathio  II  p.  25,  28—45  Stallb.  ad  v.  239 
adscripsit  Ld  on  tqetç  xal  èvtav^a  xelvtai  àovvèezoï  ueto- 
%al,  tog  iv  iâéq1)  yoçyôtTjtog,  èv  cSç  aça  q>wvr]octv- 
teg  ig  ctQfiata  noix IX a  ßavteg  èfiue  fiadt  eg  l  ni 
Tvâeiôj]  el%ov  ïnnovg'  eati  âl  xal  tb  ènt  Tvôel- 
ôfl  el%ov  àvtl  tov  îjXavvov  xazà  tov  Tvâelâov  xal  ar^ial- 
vet,  6ti  xal  èv  Oâvooeia  zo  daifiov  itj ,  tl  fioi  èntx&iÇ 
zotovtôv  tt  ârjloï'  tibi*  èuoï  fyeig  xal  oiovel  âiwxfixcôg 
kXavvetg  et  245  rt  éXe9 ç o  y  eiâoç  fiéxçov'  hou  de  nèXe- 
$qov  tb  âiuoiQOv  twv  m)%aiv  xal  fiera  tov  â  imzatixov 
ànéXeSoov  tb  vnlç  tb  ftétçov  xai  âià  zovzo  péya  [  243, 6 
verba  àvzl  tov  afietQOv  noXXrtv  *  to  yào  om.  Ld  |  S — 1 1  om. 
Ld  I  16  tb  êk  ante  èg>'  ïnnuv  Ld  totum  scholion  ad  20  ad- 
nectens  |  tovg  post  eig  add.  Ld  !  ànb  Ld  :  knl  B  |  17  post  gpauev 
add.  LU  avti  tov  eiç  'A^vag  \  post  foâcov  add.  Ld  àvzl  tov  eiç 
$oàg  I  22  iotl  Ld  :  ti  B  |  24  naçatatixà  Ld  :  naçatatixov  B  | 
25  %a  àXX*  la  Ld  :  prius  fa  om.  B  |  34  nçovoia  àvaxt&évai 
Ld  :  a.  nç.  B  |  post  35  hoc  schol.  Ld  ex  D  ad  262  Xéyei  âe  tov 
xvxXov  tov  naQanenrtfôtoç  açuatt  rrçbç  tb  àvert eivetv 
tij)  imßatT}  |  244,  1  om.  Ld  I  2  Xîjufia  Ld  :  Xfua  B  |  post  4 
hoc  schol.  Ld  ex  Eust.  p.  28,  2  ad  282  ozt  tb  ai%^i]  %aÀ- 
xe/17  ntafiévr)  to  ta%v  ôijXoï  tijg  nçoioeug*)'  o&sv  xai 

tov  )A%iXXi(aç  fitXia  i&vrztltov*)  rtov  fy&rjoezat  ôià  tb 
i&v  nézeo&ai'  crjueiiooai  ovv,  ozi  xav  firj  ftzeçôeooav  ei- 
ne iv  %xj}  ^Xl^^f  xa&ârteç  tov  oiotov  Ttzeçôevza,  ni- 
zeoâai  yovv  ouwg  avz^v  Xéyei  âià  to  tâ%oç,  ?;  xal  ôià 
to  èXaçQÔv,  xa&b  xal  Xaiotjiâ  nov  Xéyei  meçôevza'  ozi 
ôe  ov  pôvov  ènzâuqv  ftçwzôg  èotiv  àôçiozoç,      ov  b  itzà- 


1)  iâaiq  cod.        2)  nçoMvuos  cod.        3)  i&l<ov  cod. 


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558  MAASS 


fievoç  xaï  r]  ntajuévt-,  ccXXà  xal  âevteçoç  b  littôfitj*  ârjlov- 
xai  àXXaxov  I  5  ex  D  xsyewva  tbv  vnb  tàç  nXevoàç  %6- 
nov  toy  Xayôva  naqà  vb  x&bv  ctvtbv  êlvai  tôp  botéw*1)  [ 
post  6  Eust.  ad  287  p.  28,  31 — 36  |  7  praeflxit  w.  290.  1 
(péXoç  x%X?)  et  dnoçia  Ld  |  tivtç  ante  n&q  add.  Ld  |  9  ante 
faxiov  add.  Xvatg  Ld  |  post  11  zetema  ex  D  v.  290 8),  dein 
Eust.  ad  294  p.  29,  4—6.  7—9.  18—21  |  12—14  Ld  B*  D  | 
post  14  Eust.  ad  299  1.  c.  9—16,  dein  D  ad  315  |  15—20  non 
ex  B*,  sed  ex  D  |  Eust.  ad  325  p.  31,  8—15  (Jrjinvlov)  |  om. 
p.  244,  21—347,  12  Ld  |  247,  13—16  Ld  B*  D  |  D  ad  333  1 
Eust.  ad  339  p.  32,  10—13.  14—21  |  Eust  ad  345  p.  32,45— 
p.  33,  5  I  Eust.  ad  353  p.  33,  36—43.  44— p.  34,  9  |  Eust.  ad 
379  p.  36,  15—26  |  Eust.  ad  369  p.  35,  43—49. 

Die  Uebersicht  lehrt  einmal,  dass  nur  bereits  anderweitig  (aus 
Eustatbius  und  den  Scholia  minora)  Bekanntes  sich  in  der  ver- 
glichenen Partie  des  Leidensis  findet;  zweitens,  dass,  als  die  Vorlage 
von  Ld  (siehe  S.  555)  entstand,  die  Lücke  und  mit  ihr  die  Ergän- 
zungen der  dritten  Hand  in  B  schon  existirten:  das  Scholion  293 
trägt  genau  dieselbe  Fassung  wie  B3  im  Gegensatz  zu  der  parallelen 
Ueberlieferung  der  anderen  Handschriften.  —  Dass  Übrigens  Eusta- 
sius von  dem  Schreiber  des  Leidensis  selbst  compilirt  ward,  folgt 
aus  dem  Fehlen  jedes  Eustathiusexcerptes  im  »Q  des  Mosquensis. 

Kurz  fasse  ich  mich  über  die  zweite  Lücke  und  die  ihr  im  Lei- 
densis entsprechenden  Scholien  auf  Fol.  229 — 231.  Sie  stammen 
lediglich  aus  Eustathius.  Die  von  B3  ergänzten  4  Scholien  fehlen. 
Dagegen  beginnen  sofort  mit  218  wieder  die  Excerple  aus  B*  und 
B*,  wie  unmittelbar  vorher  und  sonst.  Somit  bleibt  der  Lei- 
densis auch  für  die  Lücke  von  B  eine  völlig  werthlose  Compilation. 
—  Ich  bemerke  ausdrücklich,  dass  sich  meine  Prüfung  des  Leidensis 
keineswegs  auf  die  vorgelegten  Proben  beschränkte.  Indessen  haben 
die  übrigen  aufs  Gerathewohl  herausgegriffenen  Stellen  das  hier  er- 
zielte Resultat  ohne  jede  Modification  bestätigt.  Varianten  und  Ex- 
cerple weiter  aufzuführen  ist  hier  nicht  möglich  und  hoffentlich 
auch  nicht  nOthig. 

1)  Die  den  Blattausfall  in  B  ergänzende  dritte  Hand  weicht  im  Wortlaut 
von  der  dem  Leidensis  und  den  Scholia  minora  gemeinsamen  Fassung  etwas 
ab  :  ...  xbv  Xayôva  âtà  to  xtvbv  tlvai  air  by  o  ot  luv. 

2)  Das  Zetema  steht  mit  einigen  Varianten  auch  in  A.  Mit  A  hängt 
die  Redaction  der  Scholia  minora  aufs  engste  zusammen,  vgl.  Cap.  IV. 


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DIE  1L1ASSCH0LIEN  DES  CODEX  LEIDENSIS 


559 


IV. 

S.  555  habe  ich  die  Redaction  der  sogenannten  Scholia  minora 
spätestens  dem  10.  Jahrhundert  zugewiesen.  Auf  das,  was  von  der 
Ueberlieferung  dieser  Redaction  zur  Zeil  feststeht,  kann  ich  mich 
dafür  nicht  berufen.  So  viel  ich  weiss,  sind  bisher  nur  Hand- 
schriften des  14. — 15.  Jahrhunderts  näher  bekannt  und  in  den  alten 
Ausgaben  benutzt:  eine  nannte  ich  oben  S.  537  Anm.  Seit  Kurzem  ist 
nun  ein  Codex  dieser  Scholien  zugänglich  geworden,  der  nach  dem 
Unheil  eines  Kenners  zu  den  ältesten  Minuskelcodices  Uberhaupt 
gehört,  sich  somit  zeitlich*  unmittelbar  neben  den  Venetus  A  stellt. 
Es  ist  der  Codex  des  Muret1),  der  einst  dem  Jesuiten-Collegio  di 
propaganda  fide,  jetzt  der  Bibliotheca  Vittorio  Emanuele  in  Rom 
gehört:  dort  der  einzige  griechische  Codex.  0.  v.  Gebhardt  hat 
ihn  im  März  1882  in  Rom  geprüft  und  excerpirt.  Meine  Angaben 
beruhen  ausschliesslich  auf  diesen  mir  freundlichst  zur  Verfügung 
gestellten  Notizen. 

Der  Codex  Mureti  der  sog.  Scholia  minora,  ein  Memhranaceus 
noch  aus  dem  10.  Jahrhundert,  schwerlich  erst  aus  dem  11.,  in 
4°  mit  33  Zeilen  auf  der  Seite,  ist  ein  Fragment  von  167  un- 
numerirten  Blättern.3)  Das  erste  Blatt  des  ersten  Quaternio  fehlte 
schon  früh  und  ward  von  jüngerer  Hand  ergänzt;  es  fehlt  ferner 
alles  von  Z  373  an.  Schon  früh  ward  zudem  der  Codex  auch 
schlecht  gehalten;  die  ersten  15  Folien  und  die  letzten  haben  durch 
Moder  und  Feuchtigkeit  so  stark  gelitten,  dass  die  Schrift  hier 
zum  Theil  nur  sehr  schwer  oder  gar  nicht  gelesen  werden  kann. 
Fol.  1'  beginnt  mit  einem  Personenverzeichniss  der  Uias,  inc. 


1)  Seit  Osann,  welcher  sein  anecdotum  Romanum,  das  die  famose  'heli- 
konische'  Uias  erwähnt,  dem  ersten  Blatte  entnahm,  ist  die  Handschrift  so  gul 
wie  verschollen  gewesen.  Dindorf  I  p.  XIII  erwähnt  sie  flüchtig,  offenbar 
lediglich  nach  Osanns  ganz  oberflächlichen  Notizen. 

2)  v.  Gebhardt  erfuhr  von  dem  Beamten  der  Bibliothek,  dass  Graux  die 
Handschrift  kurz  vorher  angesehen  and  sie  ins  11.  Jahrhundert  gesetzt  habe, 
'weil  ihr  Schreiber  mit  dem  des  alten  Codex  Escorialensis  der  Uias  identisch 
sei*.  Die  Notiz  ist  begreiflicher  Weise  so  wie  sie  vorliegt  nicht  verwendbar. 
Sollte  sie  sich  aus  Grauxs  Papieren  bestätigen,  so  gewönnen  die  beiden  Hand- 
schriften ein  erhöhtes  Interesse.  Wir  würden  —  abgesehen  von  allem  anderen 
—  dann  wieder  constatiren  müssen,  dass  alte  Iliashandscbriften  dieselbe  Pro- 
venienz haben,  vgl.  oben  S.  2S8.  Es  verlohnte  sich  wohl,  aus  den  auch 
paläographisch  merkwürdigen  Handschriften  entsprechende  Seiten  photogra- 
phiren  zu  lassen. 


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5G0 


M  A  ASS 


(>Hça  1  Arriva.  Ilooeidàiv,  expl.  ïotaç  âè  xai  avzbç  6  JàXtav. 
Fol.  1*  med.  bis  Fol.  lb  fin.  ßlog  'Oprjoov;  inc.  %o  pkv  âvtixçvç 
iinelv  ôitaxvçtoccuevor,  expl.  xai  avzov  inï  tçj  zâqxp  èniyé- 
yçaitzai  iniyçafÂ/ia  zavzô  *  iv&âôe  zijv  ieçrjv  yurpa?.i  v  xzX. 
Fol.  2*  Uebersicht  der  kritischen  Zeichen  (vgl.  Dind.  I  praef.  p.  43, 
unten  S.  574 0*    Fol.  2b  die  traurig  berühmt  gewordene  Notiz: 
r;  âoxoïaa  àç%aia  ÏXiàç  Xeyo^évrj  âè  'AneXXixuivzoç  {an 
èXixwvoç  cod.)  noooipiov        zovzo  Movaaç  cteiâw  xai 
'AnéXXwva  xXvzozoÇov ,  wç  xal  6  Nixcckoq  fiéfivrjtat 
xai  Kçâztjç  h  zoïç  âioç&wzixoîg  xzX.'  (vgl.  Osann  An.  Rom.). 

Fol.  2b  med.  in  Uncialen  €OfÀt]çov  ÏXiâç'  vné&eotç  zîjç  a\  inc. 
Xqvotjç  ieoevg  zov  'AnôXXwvoç  naçayivezat  ènl  zov  vavoza&- 
lAOv,  expl.  eiç  vnvov  zçénovzat.  ')  —  Fol.  3"  àçxij  zîjç  a'.  An- 
fangs wechseln  längere  Scholien  mit  Glossen  t  später  überwiegen 
diese.  Schol.  A  1  (—  Ven.  A)  inc.  firjviv:  ôçyjjv,  %6Xov  Inl- 
fiovov.  èÇrtZT)zai  ôh  cv&vç,  âià  z£  àno  zwv  zeXevzaiuv  ijoÇato 
zov  noXéfixov  6  noiyzyg  yoâ(petV  xai  qpapev  xzX?  Das  letzte 
Schol.  und  die  letzte  Glosse  zu  Z  373  lautet  yoôwoà  ze  fivoo- 
fiiivr}  ze  :  ix  naçaXXijXov  %b  avzô'  ÖiXei  yàg  eirteïv  xXai- 
ovaa: —  yoôwoa:  &orjvovoa.  Hinter  dem  ersteu  Buch  stehen 
yvw/uQi  zov  SeoXoyov  rorjyoçiov,  im  Ganzen  21  Zeilen  von  der- 
selben ersten  Hand;  am  Schluss  des  zweiten  19  Zeilen  neot  ôoÇo- 
Xoyiaç  zov  deoXôyov  (desselben  Gregor).  Aehnlich  liest  man  hinter 
dem  dritten  einige  Theologica  {nâg  av&çwnoç  Çwv  h  dxôvi 
noçevezai  xzX?);  hinter  den  übrigen  Büchern  steht  nichts  der- 
artiges. —  Mehrfach  habe  ich  in  dieser  Untersuchung  mit  der  unbe- 
wiesenen Annahme  operirt,  die  Scholia  minora  seien  in  den  Ausgaben 
lückenhaft  gedruckt.  Es  lässt  sich  das  mit  folgenden  in  den  Aus- 
gaben fehlenden  Scholien  beweisen,  die  v.  Gebhardt  unter  andern 
aus  dem  Codex  Mureti  ausnotirte: 

Fol.  27 b  (von  hinten  gerechnet)  àçairjv  :  Xenzrtv  àa&tvîq  rj 
ZQvqpeoijv.  zb  âe  oXov  ïotxev  âtj  qptjol  ziva  i)  'AqpQoäizrj 
z<Zv  'EXXrjviâwv  yvvaixwv  avanei&ovoa ,  waie  zivi  züv 
Tqüjü)*  inaxoXov&îjoai,  xazaxptjxovoâ  ze  avzfv  nçoç  zfj 
XQvojj  neçôvrj    zîjç    xeyaXrjç   xazaxexvia&at   zrjv  %tïça. 

1)  Es  ist  das  gewöhnliche,  auch  bei  Eustathias  und  im  Leidensis 
stehende  Summarium.  Der  Leidensis  hat  seine  Hypothesis  also  aus  den 
Scholia  minora. 


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DIE  1LIASSCH0LIEN 


CODEX  LEIDENSIS  561 


Fol.2r(ib.)  2?  650  %ç  $a  piv  ootiç  Si}  avtôv.  ev  kçÇavta 
xaXcâç  nçâÇarta,  eveçyerrjoavra  ôtà  tov  atôaai  tov  Aao- 
ftéôortoç  tr)v  &vyatéça  'Hoiôvrjv  fcooxeipévrjv  tï£  xrjtet  ßo- 
QÔ¥%y  oneç  %ôX(p  tov  Ilooetôùivoç  kXvfiaheto  tovç  Tçuktç, 
àv&'  o5v  o  AaofiéSwy  ovx  anéâwxe*  tbv  trjç  teixonotlaq 
fdta&bv  tç>  te  rrçoetgrjfiévttt  xai  'AnôîXwvi,  âXXà  xaï 
fier'  ànetXrjç*)  avtovç  èâitoÇev'  %9ev  6  pèv  'AftôXXtox  Xoi- 
fibv  ïnepupt  to7ç  TqwoIv,  ïlooeiâtUv  âè  to  xrjtoç,  Sneo 
q>£QOfie>ov  vnb  nXrjfifivçaç  vâatoç  ovyr^na^ev  àv&çojïtovç9 
XQjjafiwv  âè  Xeyôvttov  ànaXXâttea&at  ttôv  avfi(poçwv,  làv 
Aaojiuô(ûv  Hoiôvtjv  .... 
Dass  nach  'Hoiôvrjv  etwas  fehlt,  deuten  die  freigelassenen 

13  Zeilen  und  die  Marke  Çrttei  an,  welche  dieselbe  erste  Hand 

hinzusetzte. 

Fol.  29b  (ib.)  E  64  (auch  in  A  B  fehlend)  oï  pèv  rjxovoav 
xotvvlç  tf}V  etfiaçftértjv,  oï  âè  tov  âo&évta  toiç  Toiooi 
XQ^OfAOVy  ov  neçiéxn  i)  lotooia,  tov3)  àni%eo&ai  trjç  #o> 
Xâootjç'  Ittel  ovv  ol  pèv  aXXoi  Tçuiêç  âeâotxôteç  toy  xç*]- 
Ofibv  ànelxovto  tov  vavfzrjyeJv,  6  âè  'AXéÇavâçoç  xata<pço~ 
vr{OQÇ  tov  XQWHOv,  nrjÇafievoç  vavç,  nXevaaç  eiç  trtv  'EX- 
Xââa  ijQnaoev  'EXévqv,  âià  tavtyv  tr;v  aitiav  aXoioewç 
xaï  rtOQ$rtoe(og  aïtioç  xatéatrj  tjj  natçldi. 
Ferner  zeigen  mehrere  der  yod  v.  Gebhardt  ausnotirten  Scholien 
im  Wortlaut  abweichende  oder  kürzere  Fassung  als  die  publicirten  : 
es  kann  also  auch  der  einst  vollständige  Codex  Mureti  nicht  der 
Urcodex  der  Scholia  minora  gewesen  sein.    Damit  gewinnen  wir 
die  beachtenswerte 0  Thatsache,  dass  schon  vor  dem  10.  Jahr- 
hundert, d.  h.  selbst  vor  dem  Venetus  A,  ein  Exemplar  dieser 
Redaction  existirte,  aus  dem  der  Muretcodex  und  die  Vulgata  der 
Ausgaben  stammt,  dass  jene  Redaction  somit  direct  mit  keiner  der 
erhaltenen  alten  lliasscholienhandschriften  etwas  zu  schaffen  hat. 
Dem  exegetischen  Tbeil  des  Venetus  A  aber  stehen  die  Scholia 
minora  trotzdem  sehr  nahe  in  Fällen,  wo  B  und  Townl.  erheblich 
von  A  und  unter  einander  im  Wortlaut  abgehen,  oder  die  betref- 
fenden Scholien  gar  nicht  aufgenommen  haben.   Ich  verweise  auf 

1)  ßofpQay  cod.       2)  ct7i/;X%ç  cod.       3)  to  cod. 

4)  Noch  Hoffmann,  der  auch  diese  Scholien  heraniog,  hielt  sie  wenig- 
stens xum  Theil  für  einen  Aaszug  aas  den  erhaltenen  alten  Handschriften, 
vgl.  seine  Ausgabe  des  *  und  X  S.  252  s.  Den  Leidensis  behandelt  er  nicht 


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562 


MAASS 


S.  541  f.,  wo  ich  einige  Belege  far  einen  andern  Zweck  mitauf- 
geführt habe.  Steht  somit  fest,  dass  A  und  die  Scholia  minora 
oft  im  Gegen  sau  zu  B  und  Townl.  —  in  Betracht  kommt  natür- 
lich nur  das  exegetische  Material  —  zusammengehen,  so  folgt  eins 
sofort:  für  die  grossen  Lücken  in  A  müssen  die  Scholia  minora 
als  Ersatz  angesehen  werden,  freilich  nicht  als  vollkommener.  Bekker, 
der  wie  gewöhnlich  von  einem  richtigen  Tact  geleitet  ward,  hat 
sie  mit  Recht  in  die  Lücken  eingesetzt  ')  :  Dindorf  zog  die  werth- 
losen Glossen  des  Athous  vor. 

Aher  damit  ist  die  Bedeutung  der  Scholia  minora  keineswegs 
erschöpft  ;  sie  liegt  hauptsächlich  nach  einer  andern  Seite  hin,  wo 
man  sie  wohl  nicht  vermuthen  wird.  Bekanntlich  fehlt  in  ihnen 
das  kritische  Material.  Nicht  dass  nicht  Aristarchs  u.  A.  Mass- 
nahmen gelegentlich  genannt  würden:  aber  verhältnismässig  selten 
erscheinen  sie  und  offenbar  nicht  zum  Zweck  einer  Adnotatio  cri- 
tics, wie  sie  der  Viermännerscholiast  erstrebte  und  erreichte.8)  Sie 


1)  Von  den  blossen  übrigens  nicht  immer  verächtlichen  Glossen  sehe  ich 
hier  ab.  Sehr  oft  sind  sie  die  traurigen  Reste  einst  reichhaltiger  Scholien, 
was  sich  durch  die  indirecte  Ueberlieferung  (Etym.  Magn.  etc.),  wie  durch 
die  anderen  Scholiencorpora  constatiren  lässt. 

2)  Darauf  führen  mich  die  kritischen  Notate  in  jener  Compilation.  Zum 
Beispiel  die  Varianten  in  D  zu  B  581.  Z  10.  N  658.  S  255.  II  66.  Ä  272 
sehen  auf  keinen  Fall  so  aus,  als  seien  sie  aus  dem  Viermännercommentar 
hineingerathen  (also  aus  Did  y  mos)  :  das  müsste  erst  besonders  erwiesen  wer- 
den. Trotzdem  stehen  übrigens  zwei  Notate  {N  65S  und  a  255)  auch  unter 
den  Randscholien  im  Ven.  A.  Ich  von  meinem  oben  dargelegten  Standpunkte 
bin  hier  wie  oft  der  Ansicht,  dass  Fremdartiges  mit  jener  Tetralogie  ver- 
knöpft ward.  —  Es  ist  bemerkenswerth ,  dass  Schol.  ß  272  auch  im  Etym. 
Magn.  p.  383, 25  s.  v.  Ioxoqi  vorliegt:  rtp  iyuftivy  ncUfoâXy  xara  xov  $v(ju>v 
tov  (vyov,  'Ihàâoç  oT*  rwif  dk  yQayovoiy  txioçi,  oiovù  (fflro^t.  Genau 
so  D:  Ïotoqi  r<p  &ru(Aivtp  naaadX^ ,  x.  r.  ».  Ç.  xwlç  êï  yçâ<povoiv 
ïxroçt  olov  l%itoQt.  Da  die  älteste  Handschrift  des  Etym.  M.  (der  Laur.) 
nicht  liter  ist  als  der  Codex  Mureti,  so  folgt,  dass  directer  Zusammenhang, 
der  gemeinhin  in  solchen  Fällen  constatirt  su  werden  pflegt,  ausgeschlossen 
ist.  Vielmehr  benutzt  das  Etym.  M.  hier,  wie  unendlich  oft,  einen  Iliasscho- 
liencodex,  der  den  beute  vorhandenen  B  und  T  sehr  ähnlich  war:  sogar  Por- 
phyrios  (s.  v.  Uakoç  =  J  105,  8.  v.  xvloa  =  A  317;  beide  auch  im  Ven.  A) 
und  die  iatoqiat  waren  darin.  —  Wenn  sich  auch  sicher  echte  Fragmente 
des  Didymos  ntQi  r«?c  'jQiarafgov  dtoQfraiottoç  in  D  Gndcn  sollten  —  ich 
habe  ein  zweifelloses  nicht  entdeckt  — ,  so  würde  daraus  noch  keineswegs 
folgen,  dass  sie  durch  den  Viermännercommentar  hineinkamen.  Das  Gleiche 
gilt  für  Aristonikos,  für  welchen  Friedländer  Uebereinstimmung  von  D  mit  A, 


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DIE  1L1ASSCH0LIEN  DES  CODEX  LEIDENSIS  563 


dienen  vielmehr  —  wir  dürfen  es  trotz  jener  kritischen  Angaben 
so  scharf  bezeichnen  —  der  Exegese.  Das  tbun  die  übrigen  Hand- 
schriften nur  partiell,  wenn  auch  mit  Unterschied.  In  B  und  Townl. 
überwiegt  das  Exegetische,  aber  das  Kritische  wird  (nach  dem 
freilich  schon  stark  verdünnten  Viermäunercommentar,  aber  auch 
nach  anderen)  ebenfalls  beachtet;  in  A  stehen  Kritik  und  Exegese  in 
etwa  gleichem  Umfange  neben  einander.  Das  Exegetische  nun  ist 
in  allen  Handschriften  wesentlich  dasselbe.  Somit  ermöglichen  die 
Scholia  minora  die  Absonderung  des  exegetischen  Commentars  vom 
kritischen,  zumal  im  Venetus  A,  und  damit  die  inhaltliche  Um- 
grenzung jener  beiden  ganz  verschiedenartigen  Commentare.  Wir 
lernen  z.  B.  auf  diesem  Wege,  dass  der  allen  Handschriften  ge- 
meinsame exegetische  Commentar  (besser  sagen  wir  'Scholien')  erst 
nach  Porphyrius  zusammengestellt  sein  kann  :  in  allen  jenen  Hand- 
schriften, auch  in  den  Scholia  minora,  ist  er  benutzt:  ja  erst 
nach  Orion,  dem  Etymologen  des  5.  Jahrhunderts.  Das  Oberein- 
stimmende, mit  Subscriptio  versehene  Excerpt  aus  ihm  im  Yen.  A 
und  Townl.  (erste  Hand)  zu  K  290  beweist,  dass  es  in  der  gemein- 
samen Quelle  jener  exegetischen  Scholienmassen  schon  stand.  Dass 
indess  Altes  und  Gutes  in  dieser  aus  ganz  heterogenen  Elementen 
bestehenden  Compilation  mitverarbeitet  vorliegt,  sieht  man  leicht. 
Es  gilt  zu  analyslren.  Porphyrius,  Orion  und  die  übrigen  ganz  späten 
Autoren  sondern  sich  sofort  aus.  Ebenso  die  latogiai.  Sie  sind 
ja  ersichtlich  nicht  zum  Zweck  der  Homerinterpretation  gearbeitet; 
zudem  findet  sich  Aehnliches  viel  in  lateinischen  Scholien  und  sonst.') 
Da  liegt  ein  mythologisches  Handbuch  zu  Grunde,  das  sich  her- 
stellen lasst  und  hergestellt  werden  muss.  Mit  den  latoçiat  aber 
wird  wieder  ein  recht  spätes  Dalum  beseitigt.  Sie  können  frühestens 

%.  B.  tu  O  1  (für  D  doch  zweifelhaft)  und  Ä  735  notirt.  Bedenken  äussert 
er  mit  Recht  zu  I  698.  Uebrigens  ist  nicht  unmöglich  (wie  das  Beispiel  des 
Leidensis  lehrt),  dass  unsere  Ausgaben  von  D  aus  Codd.  stammen,  die,  weil 
spat,  auch  Fremdartiges,  ursprünglich  der  exegetischen  Scholienmasse  nicht 
Eigenes  enthalten.  Für  diese  und  ähnliche  Fragen  wird  der  Codex  Mureti 
die  Entscheidung  bringen. 

1)  Auch  im  Etym.  Magn.,  und  zwar  aus  einem  parallelen  Scholiencodex, 
vgl.  s.  v.  Xâtç:  xarà  êtâXtxzov  oi  Xt&oi  Xiyovxai'  Zqxtt  tijv  ioioçtay  lr 
T<ji  Xttixy  xqç  a  'lXtââoç'  nçopq&ds  rxaïç  JtvxaXiatr  yintat.  Der  Codex 
Mureti  (und  die  Ausgaben  von  D)  haben  die  lange  iaxoçta  zu  A  59  erhalten. 
AtÇtxoy  als  •Scholiencorpus'  ist  den  Byzantinern  geläufig;  dem  entsprechend 
bedeuten  XiUtç  auch  Scholien. 


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564 


M  A  ASS 


dem  letzten  Drittel  des  zweiten  Jahrhunderts  n.  Chr.  angehören: 
der  in  den  Katasterismen  des  Ps.-Eratosthenes  ausgezogene  Arat- 
commentar  wird  noch  ausgebeutet;  der  (noch  spätere)  Subscriptor 
kennt  sogar  das  Katasterismenbuch,  vgl.  Philol.  Unters.  VI  p.  52 s.') 
Von  nun  an  wird  die  Analyse  schwieriger,  die  Resultate  nicht  so 
sicher.  Doch  glaube  ich ,  dass  man,  behutsam  Torwarts  tastend,  zu 
einem  umfangreichen  Rest  gelangen  wird,  der  mehreren  relativ  alten 
exegetischen  Commentaren  angehört.1)  Die  Existenz  derselben  in  den 
Scholienmassen  steht  durch  viele  feine  und  gelehrte  Anmerkungen 
ausser  Frage.  Auch  kritische  Dinge  müssen  darin  vorgekommen  sein, 
nur  traten  sie  zurück.  Der  Gegenstand  erfordert  eine  eingehende, 
nicht  leichte  Arbeit.3)  Ganz  besonders  schwierig  ist  der  chrono- 
logische Theil.  Leider  muss  ich  hier  auf  weitere  Analysen  ver- 
zichten. 


1)  Auch  in  den  Scholia  minora  steht  zu  der  Erigonehypothesis  im  X  die 
Subscriptio  iaxoQtl  'EqujooHv^  (wie  A).  Dass  damit  die  Katasterismen  ge- 
meint sind,  ergiebt  B.   Vgl.  Phil.  Unt.  a.  a.  0. 

2)  Leider  wird  die  Untersuchung  äusserst  erschwert  durch  die  unge- 
nügenden Ausgaben  der  Scholia  minora  (vgl.  S.  541'):  so  lästig  die  Arbeit 
sein  mag,  sie  sind,  damit  eine  sichere  Basis  gewonnen  werde,  zuvor  zu  re- 
construireo.  —  Ich  rede  von  mehreren  'wzo^ujTj/uwra',  weil  darauf  die  Leetüre 
der  Scholien  führt:  der  eine  Interpret  erklärt  die  Mythen  allegorisch,  ein 
zweiter  hat  im  Gegentheil  seine  Freude  an  der  Herbeiziehung  der  parallelen 
Versionen  u.  s.  f.  Epaphroditos  ist  einer  dieser  hier  combinirten  Homerer- 
klärer: das  lêsst  sich  beweisen.  Excerpte  aus  ihm  erscheinen  in  A  so  gut 
wie  in  BD  und  dem  Townl.,  wie  die  namentlich  erhaltenen  Fragmente  lehren. 
Epaphroditos  —  um  bei  dem  hier  stehen  zu  bleiben  —  berücksichtigt  auch 
das  Kritische  ;  er  citirt  Aristarch  wie  Zenodot  u.  A.  Er  allein  schon  würde 
die  Auftheilung  des  in  A  enthalteneu  Apparats  unter  die  Viermänuer  ver- 
bieten, vgl.  S.  534s  und  die  folgende  Anm.  Von  der  Bedeutung  des  Mannes 
hatte  LQnzner  (Epaphroditi  quae  nip  er  sunt  Bonn.  1S66)  keine  Vorstellung. 

3)  Erst  wenn  er  abschliessend  behandelt  ist,  lässt  sich  hoffen,  dass  auch 
der  schwere  Irrthum,  den  die  Subscriptionen  des  Venetus  A  verschuldet  haben, 
endgültig  abgethan  sein  wird.  Halten  doch  noch  so  sachkundige  Forscher 
wie  Schräder  an  jener  hergebrachten  Regel  fest,  dass  alles,  was  den  drei 
übrigen  Aristarcheern  in  A  nicht  gehören  kann,  als  Didymeisch  anzusehen  sei. 
Porphyrius  freilich  pflegt  man,  weil  man  muss,  von  der  Regel  auszunehmen, 
ohne  zu  bedenken,  dass,  wo  eine  solche  Ausnahme  zugestanden  wird,  die  ganze 
sogenannte  Regel  in  sich  zusammenstürzt. 


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DIE  1LIASSCII0LIEN  DES  CODEX  LEIDENSIS  565 


NACHTRAG. 

I.  Ludwichs  Didymos»)  habe  ich  erst  während  des  Druckes  der 
vorstehenden  Abhandlung  gelesen.*)  Die  Probleme,  die  ich  S.  5352, 
Cap.  IV  und  sonst  gestreift,  hat  Ludwich  leider  gar  nicht  oder  doch 
nur  obenhin  berührt.  So  glaubt  er,  ohne  ein  wirkliches  Argument 

1)  Aristarchs  Homerische  Textkritik  nach  den  Fragmenten  des  Didymos 
dargestellt  and  beurtheilt  von  A.L  I  1884. 

2)  Lnd wichs  Apparat  lässt  sich  auf  mancherlei  Weise  vereinfachen.  So 
iigurirt  anter  dem  handschriftlichen  Material  des  9.  Baches  der  Uias  eine  mit 
L*  bezeichnete  Quelle,  über  welche  wir  S.  85  das  Nähere  erfahren.  Es  gilt 
•für  die  von  Bachmann  in  seiner  Ausgabe  des  Lipsiensis  als  apogr.  Hamb, 
ex  scholiis  Horneianis  bezeichneten  Stellen'.  Bachmann  oder  vielmehr  der 
Leipziger  Gelehrte  Stephan  Bergler,  der  1717—20  jene  jetzt  in  Hamborg  be- 
findliche Copie  des  Lipsiensis  lieferte,  contamioirte  diese  Handschrift  mit  den 
von  Horneius  (Helmstadt  1620)  edirten  Scholien  des  Townleianus  zu  jenem 
Buch  (vgl.  S.  276).  Die  Scholia  Horneiana  sind  also  mit  dem  9.  Buch  des 
Victorianus  identisch.  Den  Thatbestand  hat  vor  mir  z.  B.  Dindorf  (III  p.  9)  er- 
kannt Die  Scholien  waren  also  mit  ihrem  richtigen  Namen  zu  benennen. 
Unverständlich  bleibt  mir  übrigens,  warum  Ludwich  nicht  die  Originalaus- 
gabe des  Horneius,  sondern  erst  die  zweite  Brechung  derselben  in  seinen 
Apparat  aufnahm.  Für  L»-f-V  igt  einfach  der  Townl.  zu  setzen  (wonach 
S.  170  f.  und  Anderes  zu  berichtigen).  —  Im  24.  Buch  der  Uias  berücksich- 
tigt Ludwich  einige  Male  den  Mosquensis:  derselbe  ist  nun,  falls  meine 
Schätzung  oben  das  Richtige  getroffen,  zu  streichen. 

Es  ist  vorauszusehen,  dass,  wie  für  die  übrigen  Scholien  so  für  Didymos 
aus  ungenügend  oder  gar  nicht  geprüften  Handschriften  noch  mancherlei  nach- 
zuholen sein  wird.  Auch  hier  wäre  nichts  verkehrter  als  der  Glaube,  die 
Arbeit  sei  nun  abgethan.  Ob  der  alte  Laurentianus  wirklich  für  Didymos  so 
belanglos  sei,  wie  Lud  wich  nach  seinen  Proben  meint,  steht  dahin;  der  Um- 
stand, dass  er  S.  85  diesen  Codex  sonst  für  brauchbar  hält,  spricht  nicht 
gerade  dafür.  Vom  Escorialensis ,  der  nach  dem  S.  556*  von  mir  gesagten 
manches  hoffen  lässt,  hat  Ludwich  leider  keine  nähere  Kunde.  — 

Eine  scharfe  Kritik  fordert  der  in  Ludwichs  Buch  implicite  enthaltene 
Versuch  heraus,  den  Aristarchischen  Homer  gegen  die  in  neuer  wie  alter  Zeit 
mit  Recht  und  Unrecht  erhobenen  Vorwürfe  zu  rechtfertigen.  Mit  ein  paar 
Worten  ist  sie  aber  nicht  zu  liefern  und  hier  also  auch  nicht  zu  erwarten. 
Es  lässt  sich  indessen  aus  dem  von  Ludwich  zusammengetragenen  Material 
beweisen,  dass  er  das  Wissen  wie  die  Methode  Aristarchs  (jenes  auch  bei 
den  Aristarcheern,  obwohl  hier  schon  eine  starke  Einschränkung  gemacht  ist) 
fiberschätzt  —  auf  Kosten  besonders  des  Zenodot.  Ungünstige  Nachrichten 
fiber  Aristarch  werden  eben  darum,  weil  sie  ungünstig  sind,  verworfen:  'der- 
gleichen könne  nur  glauben,  wer  ihn  und  seine  Kritik  so  wie  ihren  Einfluss 
durchaus  verkennt'.  Mit  solchen  Wendungen  erzielt  man  sachlich  nichts;  soll 


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566 


M  A  ASS 


beibringen  zu  können,  an  die  Lehrs'sche  Behauptung,  dass  die 
Entstehungszeit  des  Viermännercommentars  gleich  nach  Herodian 
anzusetzen  sei  (S.  79).  Folgenreich  wird  ein  zweiter  Differenzpunkt 
Ludwich  ist  aus  Gründen,  die  hier  gleichgültig  sind,  bei  vielen  mit- 
aufgeführten  Fragmenten  fest  überzeugt,  dass  sie  nicht  Didymeisch 
sein  können.  Ich  frage,  warum  stehen  sie  denn  in  der  Samm- 
lung? Bios  deshalb,  weil  sie  auch  in  den  Homerscholienhandschriften 
stehen  ?  War  das  der  bestimmende  Grund  —  und  ich  bekenne  in 
der  Thal  keinen  andern  zu  entdecken  — ,  so  sind  wir  wieder  bei 
jener  antiquirten  Regel  angelangt,  dass  die  textkritischen  Notate 
in  unsern  Handschriften,  zumal  im  Vendus  A,  soweit  sie  nicht  auf 
Aristonikos  zurückgehen,  dem  Didymos  von  der  Ueberliefe- 
rung  zugewiesen  würden,  so  dass,  wer  dergleichen  dem  Didymos 
abspricht,  den  Boden  der  Ueberlieferung  verlasse.  Das  gerade  ist 
es,  was  ich  im  obigen,  ich  hoffe  mit  gutem  Recht,  bestritt  und 
entschieden  weiter  bestreite.  Dass  unsere  Ueberlieferung  —  ich 
meine  die  bekannten  Subscriptionen  in  A  —  die  vielen  von  Lud- 
wich angezweifelten  oder  verworfenen,  aber  auch  manche  der  als 
echt  bezeichneten  Notate  dem  Didymos  zuertheile,  soll  erst  be- 
wiesen werden,  bevor  man  damit  operirt.  Allerdings  liest  man 
S.  82  eine  Erwägung,  die  vielleicht  einen  Beweis  ersetzen  soll: 
sie  ersetzt  einen  solchen  keineswegs.  Es  heisst:  'So  sehr  wir  in- 
dessen diese  augenfällige  Abneigung  gegen  alle  ernsthafte  Kritik 
bei  den  späteren  Homerikern  auf  der  einen  Seite  bedauern  müssen, 
so  bietet  sie  uns  auf  der  andern  Seite  doch  einen  gewissen  Vor- 
theil, dessen  Bedeutung  gerade  für  die  Fragmente  des  Didymos 
nicht  zu  unterschätzen  ist.  Sie  lässt  nämlich  die  Meinung  gar 
nicht  (?)  aufkommen,  dass  das  kritische  Material  in  den  Zeiten 
nach  Entstehung  der  Epitome  des  Viermännercommentars  noch 
irgendwie  wesentlich  vermehrt  worden  sein  könnte  und  setzt  uns 
dadurch  in  den  Stand,  mit  weit  grösserer  Sicherheit  über  die  Her- 
kunft der  vorhandenen  kritischen  Notate  zu  urtheilen,  als  dies 
unter  anderen  Verhältnissen  möglich  sein  würde.'  Hier  liegt  der 
Kern  der  Sache.  Neugeschaffen  wurde  freilich  in  der  Zeit  nach 

damit  Widerspruch  zum  Schweigen  gebracht  werden,  so  ist  das  Mittel  be- 
dauerlich. Dass  Arista  reh  auch  seine  schwachen  Standen  hatte,  beiengt  die 
Ueberlieferung  oft  genug:  man  widerlege  sie  —  wenn  man  kann,  aber  nicht 
mit  einer  aprioristischen  Anschauung  von  der  Vollkommenheit  des  Mannes. 
Vgl.  unten  S.  572». 

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DIE  ILIASSCHOLIEN  DES  CODEX  LE1DENSIS  567 


Porphyrios  —  von  welchem  bei  Lud  wich  an  der  angeführten  Stelle 
die  Rede  war  —  und  später  in  der  Homerkritik  wenig.  Davon 
abgesehen,  obwohl  auch  hiermit  gerechnet  werden  muss,  wäre  es 
a  priori  sehr  wohl  denkbar  und  ist  es  notorisch  geschehen,  dass 
Bemerkungen  Ober  die  Homerkritik  Aristarchs,  seiner  Schiller  und 
seiner  Gegner  durch  andere  Canaie  als  Didymos  und  Aristonikos, 
z.  B.  durch  die  Grammatiker  des  ersten  Jahrhunderts  n.  Chr.,  mit 
der  Epitome  erst  spät  verknüpft  wurden.  Insofern  kann  und 
muss  allerdings  die  Meinung  aufkommen,  dass  das  kritische  Material 
in  den  Zeiten  nach  Entstehung  der  Epitome  ganz  wesentlich  kann 
▼ermehrt  worden  sein,  und  dass  wir  darum  leider  nicht  in  den 
Stand  gesetzt  sind,  mit  Sicherheit  in  jedem  Falle  Ober  die  Her- 
kunft der  kritischen  Notate  zu  urtheilen  —  genau  die  Kehrseite  des 
Principes,  von  dem  Lud  wich  bei  seiner  Analyse  der  Scholien  aus- 
geht. Für  die  Obrige  Ueberlieferung  lässt  auch  Ludwich  den  von 
mir  eben  auf  die  Scholien  ausgedehnten  Satz  gelten  (S.  70  Anm.); 
dass  er  sie  ausnimmt,  kann  ich  mir  wieder  nur  aus  der  bekannten 
vorgefassten  'Regel  '  erklären.  Durch  die  von  mir  oben  S.  564  be- 
zeichnete Contamination  der  Epitome  mit  exegetischen,  aber  auch 
kritische  Sachen  enthaltenden  Commentaren ')  wird  die  Fragestel- 
lung erheblich  modifient 

Was  Ludwich  restituirt  hat,  kann  schon  dieser  Betrachtung  zu 
Folge  unmöglich  den  reinen  Didymos  vorstellen;  es  muss,  ganz 
a  priori  geurtheilt,  ein  interpolirter  sein.  Andere  Argumente,  z.  B. 
die  Gramroatikerchronologie,  bestätigen  diesen  aprioristischen  Schluss. 
Mit  der  gewiss  werthvollen  Fragmentsammlung  Ludwichs  darf  die 
Didymos  frage  keineswegs  als  in  der  Hauptsache  erledigt  gelten3): 
erledigt  ist,  wie  wir  sahen,  nicht  einmal  die  nothwendigste  Vor- 
frage. Die  ganze  Untersuchung  kommt  vielmehr  erst  jetzt  in  Fluss. 

1)  Den  schroffen  Gegensatz  zwischen  Exegese  und  Kritik  kannten  die 
alten  guten  Grammatiker  so  wenig  wie  wir. 

2)  Mit  sprachlichen  Kriterien  hier  zu  operiren  scheint  mir  sehr  gewagt, 
weil  wir  ja  nur  Excerpte  ans  Excerpten,  wie  such  Lndwich  zugiebt,  vor 
uns  haben.  Man  läuft  doch  Gefahr,  dem  Didymus  aufzuladen,  was  mög- 
licherweise dem  Vierminnerscholiasten  gehört.  Das9  dieser  ein  entschieden 
kritisches  Talent  besass,  beweist  sein  Werk  :  es  steht  ja  in  der  Litteratur  des 
Alterthoms  einzig  da.  Somit  muss  ihm  auch  die  originale  Fähigkeit  zugetraut 
werden,  den  für  seine  Adootatio  critka  geeigneten  concisen  Ausdruck  zu 
schaffen,  wo  er  denselben  nicht  etwa  schon  vorfand.  Was  Lud  wich  S.  108  s. 
darüber  bemerkt,  hat  mir  meine  Zweifel  nicht  genommen. 


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508 


MAASS 


II.  Ludwichs  Urtheil  Uber  die  'exegetischen  Iliasscholien'  uod 
die  Begründung  dieses  Unheils  im  Verlauf  seiner  Darstellung  ver- 
anlasst mich  nicht  meine  eigene  entgegengesetzte  Ansicht  von  der 
Wichtigkeit  der  exegetischen  Scholiencorpora ,  die  zu  dieser  und 
der  früheren  Abhandlung  (S.  264  s.)  die  Voraussetzung  bildet, 
irgendwie  zu  beschränken.  Ludwich  steht  Lehrs  auch  in  diesem 
Punkte  äusserst  nahe;  von  einer  Differenz  zwischen  ihnen  kann 
füglich  nicht  die  Rede  sein.  Man  liest  S.  88:  'Lehrs  stellte  nur 
in  Abrede,  dass  wir  verpflichtet  seien,  ihnen  (d.  h.  den  Codd.  V  Lp  Bj 
allein  gleich  aufs  Wort  zu  glauben,  während  er  diese  Verpflich- 
tung dem  Ven.  A  gegenüber  im  Ganzen  und  Grossen  rückhaltlos 
anerkannt  wissen  wollte.  Dagegen  kann  sich  nur  auflehnen,  wer 
an  einigen  Einzelheiten  hängt,  die  Niemand  besser  kannte  als 
Lehrs,  und  dabei  die  grossen  Massen  mehr  oder  weniger  Ubersieht, 
welche  bei  einem  allgemeinen  Urtheil  vernünftigerweise  zu 
allererst  abgewogen  werden  müssen/1)  Mit  dieser  mehr  wie  ge- 
künstelten Auslegung  der  Lehrsschen  Worte  de  Ms  (VLpB)  bre- 
viter  diet  potest,  nullum  unum  verbum  iis  credendum  esse  (ArisL2 
p.  31)  und  dem  Tadel  der  Unvernunft,  der  alle  diejenigen  erbar- 
mungslos trifft,  die  aus  jenen  Worten  das,  was  sie  besagen,  heraus- 
zulesen und  dagegen  zu  protestiren  sich  erlaubten,  ist  Lehrs  wie 
der  Sache  ein  schlechter  Dienst  erwiesen:  Lehrs,  weil  man  einem 
grossen  Manne  bitter  Unrecht  thul,  wenn  man  ihm  seine  kleinen 
Sünden  abdeutelt,  der  Sache,  weil  es  notorisch  nicht  wahr  ist,  dass 
man  den  genannten  Handschriften,  wo  sie  allein  stehen,  nullum 
unum  verbum  glauben  dürfte.2)    Die  Haltlosigkeit  dieser  Behaup- 

1)  Diesen  sehr  richtigen  Satz  hätte  Ludwich  seiner  eigenen  Prüfung  dieser 
Handschriften  nur  zu  Grunde  legen  sollen.  Sie  sind  ihm  'mit  einem  exege- 
tischen und  antiquarischen  Wust  trübster  Sorte  überflutbet*  S.  81.  Glück- 
licher Weise  ist  es  bei  Weitem  nicht  so  schlimm:  Beweis  z.  B.  die  tbeilweise 
ganz  erlesenen  mythologischen  Scholien,  die  zum  besten  gehören,  was  die 
mythographische  Litteratur  besitzt.  Sind  etwa  diese  Excerpte  für  ein  Ge- 
sammturtheil belanglos?   Aehnlich  Anderes. 

2)  Wie  bei  Lehrs,  so  steht  auch  bei  Ludwich  Theorie  und  Praxis  mit 
einander  in  Widerspruch:  dem  V(ictorianus)  z.  B.  glaubt  Lud  wich  ausser- 
ordentlich oft  allein.  Consequenter  Weise  durfte  er  das  natürlich  nicht. 
Auch  hat  er  sich  der  grossen  Mühe  unterzogen,  Y  selbst  zu  vergleichen.  Von 
seiner  Theorie  aus  muss  man  fragen,  warum  das?  Entweder  bestätigt  V  die 
Angaben  von  A,  dann  brauchen  wir  ihn  so  nicht;  oder  V  thul  das  nicht,  bez. 
giebt  Neues  —  dann  glauben  wir  ihm  so  nicht.  Ich  halte  es  übrigens  für 
meine  Pflicht,  hiermit  zu  constatiren,  dass  Ludwicb  ganz  nahe  daran  war,  den 


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DIE  ILIASSCH0L1EN  DES  CODEX  LEIDENSIS  509 


tuug  wird  gerade  durch  die  Argumente  Ludwichs  so  evident,  wie 
our  möglich:  diese  beweisen,  wo  sie  überhaupt  etwas  beweisen, 
genau  das  Gegentheil  von  dem,  was  sie  sollen.  Vom  Lipsiensis 
sehe  ich  aus  den  S.  264  —  289  mitgetheilten  Gründen  selbstver- 
ständlich ab;  ich  beschäftige  mich  hier  ausschliesslich  mit  dem 
Victorianus,  einer  Handschrift,  die,  wie  auch  Ludwich  anerkennt, 
vor  dem  Venetus  B  den  Vorzug  verdient:  der  Codex  B  ist  edirt, 
er  mag  selber  seine  Sache  führen.1)  —  Es  ist  ein  ansehnliches 
Sündenregister,  welches  Ludwich  von  dem  Schreiber  des  Codex  V 
zusammengestellt  ;  er  gilt  Ludwich  geradezu  als  enfant  terrible,  das 
ohne  den  Ven.  A  nicht  zur  Baison  gebracht  werden  kann.  Ich 
greife  ein  paar  Fälle  heraus,  die  Ludwich  besonders  gravirend  er- 
schienen: anderes  wird  meine  Ausgabe  des  Townleianus,  dem  Ori- 
ginal von  V,  erledigen. 

1.  Mehrfach  sind  in  V  Lemmata  unleugbar  falsch  bezogen.  Da 
indessen  Glossen  und  kurze  Scholien,  zumal  Varianten,  wie  allbe- 
kannt gern  über  dem  entsprechenden  Texte  stehen,  so  ist  man 
nicht  blos  berechtigt,  sondern  verpflichtet,  in  solchen  Fällen  sich 
zunächst  die  benachbarten  Textesworte  anzusehen,  und  erst,  weun 
auf  sie  die  betreffende  Bemerkung  gleichfalls  nicht  passen  will,  zu 
schärferen  Massnahmen  zu  schreiten;  die  Constalirung  einer  'bös- 
willigen Verderbung'  ist  das  radicalste  und  darum  das  letzte  Mittel 
der  Kritik.  Aufs  einfachste  erledigen  sich  also  Fälle  wie  Schol. 
/  214  xQCtTevidojv  :  ôià  tov  5  V;  man  denke  sich  xçatev- 

âtà  tov  S 

râojy  ènaeîçaç,  und  der  scheinbare  Unsinn  verschwindet:  das 
Notât  gehört  offenbar  zu  ènaeiçaç.  Weil  der  Schreiber  der  Vor- 
lage von  V  gewissenhaft  war,  hatte  er  die  Glosse  hier  wie  oft 
sonst  so  eingetragen,  dass  das  fragliche  a  genau  über  das  frag- 
liche «  zu  stehen  kam.    Wenn  nun  die  falsche  Beziehung  der 

Lehrsschen  Irrlbum  frei  als  solchen  zu  bezeichnen.  Zu  77  £54  (S.  415  8.),  wo 
Lehrs  (Qu.  ep.  p.  48)  wieder,  trotz  der  l'ebereinstimmuug  des  Euslathius,  den 
auctor  pexsimus  (?  nämlich  V) ,  quem  tcimut  (?)  quam  saepe  (?)  vestustiorum 
tettimonia  non  intellccla  corruperit  ganz  grundlos  beschuldigte,  hat  Ludwich 
'kein  Bedenken  getragen,  sich  trotz  Lehre  dem  Victorianus  anzuschliessen'. 
Seine  Inconsequenz  freilich  wird  darum  noch  befremdlicher. 

1)  Römer  hat  ihn  sachlich  richtig  geschätzt;  nur  ist  zu  betonen,  dass  die 
Mangel  des  Ven.  B  nicht  schlimmer  sind  als  die  der  meisten  Scholieuhaud- 
schriflen.  Von  bodenloser  Willkür  kann  man  selbst  bei  ihm  nicht  reden.  Mit 
Recht  hat  Schräder  das  Römersche  ürtheil  modificirt. 

Hormes  XIX.  33 


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570 


MAASS 


Glosse  zu  xçatevjâcjv  durch  die  Raumverhältnisse  äusserst  nahe 
gelegt  war,  wie  jeder  sieht,  so  darf  kein  billig  Denkender  es  dem 
Schreiber  von  V  verargen,  wenn  er  als  genauer  Copist  wirklich 
falsch  bezog.  Verargen  aber  muss  man  es  Ludwich,  der  zudem 
paläographische  Erfahrung  besitzt,  wenn  er  derartige  simple  Sachen 
zu  Ungeheuerlichkeiten  aufbauscht  Man  höre  S.  136:  'Zu  wel- 
chen irrigen  Vermuthungen  würde  diese  Notiz  fahren,  käme  uns 
nicht  das  Textscholion  A  zu  Hülfe:  'Açîaraçxoç  anaelçaç  xil. 
Und  erriethe  hier  wirklich  Jemand  auch  ohne  diese  Hülfe  das 
Wahre,  so  würde  seine  Kunst  doch  sicherlich  (7)  an  folgendem  Bei- 
spiel  scheitern  H  187  oç  piv  in  lyçâxpaç  :  âixwç  17  yoaqrfi  V. 
Das  Rathsei  wird  wieder  durch  A*  («=*  Textesscholien  in  A)  gelost 
zu  188:  âtx&ç,  âXX3  ose  <Jij  ïxovio  [ — ïxave  186]  xori 
àXV  ote  ôrj  %ov  ïxave.  Es  ist  als  ob  der  Schreiber  der 
Scholien  V  es  förmlich  darauf  angelegt  hätte,  die  Leser  zu  äffen. 
N  339  ao&fialy(üv  :  %(ûq\ç  tov  e.  Wer  enträthselt  das?'  Jeder, 
der  in  Scholienhandschriften  hineingesehen  hat,  muss  im  letzten 
Falle  sofort  das  Richtige  erkennen:  unmittelbar  vor  cco&pahwv 
steht  im  Homerverse  avràg  o  y\  Unter  der  Voraussetzung,  dass 
wir  es  mit  einer  Interlinearglosse  zu  thun  haben,  muss  bei  ge- 
ringem Nachdenken  0  y*  als  eigentliches  Lemma  gefunden  werden. 
Eines  Räthselrathers  vollends  bedarf  es  hier  so  wenig,  wie  in  dem 
früheren  Falle.  Auch  nicht  der  Vorwurf  der  Unaufmerksamkeit 
trifft  den  Schreiber  V,  im  Gegentheil  das  Lob  der  Gewissenhaftig- 
keit; man  denke  sich  doch  nur  Folgendes  in  der  Vorlage  (dem 

XOiçiç  tov  ï 

Townl.,  wo  es  wirklich  so  steht):  cevvàç  o  y'  ao&nalvtav,  und 
man  sieht,  dass  der  Schreiber  von  V  nichts  weiter  gelhan,  als 
das*  er  die  Glosse  zu  dem  Worte  zog,  über  dem  sie  fast  aus- 
schliesslich stand.  —  Noch  hübscher  ist  Ludwichs  vorhergehendes 
Beispiel  H  187  oç  ptv  èniyçâipaç  :  ôixutç  fj  yoayrj  V.  Nach 
dieser  Notiz  hätte  es  zu  dem  Lemma  irgend  eine  Variante  gegeben; 
angeführt  wird  sie,  wie  so  unendlich  oft,  nicht;  ja  wir  erfahren 
nicht  einmal,  zu  welchem  der  drei  Worte  die  unbekannte  Variante 
gehörte.  Das  Richtige  zu  er  rath  en  sind  wir  freilich  nicht  in  der 
Lage.  Trotzdem  oder  vielmehr  gerade  darum  muss  Ludwichs  Com- 
bination der  auf  ein  ganz  anderes  Lemma  (den  folgenden  Vers)  be- 
züglichen Glosse  von  A  mindestens  als  voreilig  gelten.  Erledigt 
wird  der  Fall  durch  den  Zusatz  der  zweiten  Hand  des  Townleianus, 


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DIE  ILIASSCHOLIEN  DES  CODEX  LEIDENSIS  571 


die  etwa  dem  13. — 14.  Jahrhunderl  angehört  und  sich  vielfach  aus 
einem  oder  mehreren  Paraüelcodices  recht  unierrichtet  zeigt.  Hier 
schrieb  sie  hinzu  *xai  ivtyoâtpaç*.  Ich  constatire  nur  die  That- 
sache,  ohne  mich  auf  die  Beurtheilung  dieser  Variante  einzulassen. 
Uebrigens  hat  auch  sonst  der  Schreiber  von  V  Supplemente  der 
zweiten  Hand  öfters  ausgelassen.1) 

2.  Ludwich  hat  bei  der  Wahl  der  Beweisstellen  gegen  die 
Brauchbarkeit  der  exegetischen  Scholien  entschieden  Unglück  ge- 
habt —  oder  er  fand  keine,  die  mehr  besagten:  das  letztere  ist 
meine  Privatansicht.  S.  408  s.  argumentirt  er  mit  JI  467,  wo  V 
(—  Townl.)  zu  den  Versen 

^aon^ôùv  d'  avtov  ptv  aTtrj/Äßoote  ôovçi  tpaeivw 
âevteçov  ôç^r^slg,  o  Ôè  W}daoov  obtaoev  ïnnov 
ïyxeï  ôeÇibv  (apLOv 
zwei  Scholien  bietet.    Aus  dem  zweiten  (=  Ven.  A)  erfahren  wir 
Aristarchs  Lesart  ovtaoev  ïitnov:  âoxel  avyxexîo&cu  höäde 
to  ßaXtiv  xaï  ovtâaai.  xai  o  fxèv  Idoiotaoxog  ovttaç  cupîjxe  to 
anoçov,  o  ôh  QiXr^iûv  rjXaoe  yçâqjei'  mat  èrzt  tov  ßaXelv 
yàç  xéltat  to  ovtâaai,  wç  èxeï  %ßaXsv  yAqiktoio  xat* 
àorrlôa  —  ij  <T  ovx  ïy%oç  ïqvto  —  veiaiçf]  d'  èv  ya- 
(Jzçi  âtà  Çuotrjçoç  ïXaooev.*)    Damit  befindet  sich  das 
vorhergehende  Scholion  in  directem  Widerspruch.  Es  heisst:  otf- 
taoai  to  èx  xetçoç  içwaac   ivtav&a  âk  inï  tov  ßaXelv  t$ 
èïficni  xê%Qti%ai'  Xéyu  yàç  îaçn^ôwv  <T  avtov  pi* 
änijfißQOtev,  Hneç  knl  tûv  àquéytutv  tâaaetai'   ôio  xai 
yçâcpei  'AqiojctQXOç 

4o  ôk  Tl^âaaov  âyXaov  ïnnov 
zovQaitot  *Hetiû)voç  iXùv  rcôXtv  tjyay  AxiXXevç, 
(oç)  xaï  &vr}tàç  kùiv  %7te&'  ïnnoiç  â&avâto  la  iv  t 
tov  ßaXe  ôeÇiàv  iopiov.1  Jeder  Unbefangene  muss  aus  der 
Thalsache,  dass  V  («  Townl.)  die  beiden  sich  negirenclen  Aussagen 
Uber  Aristarchs  Text  harmlos  weiter  giebt,  den  Schluss  ziehen,  dass 


1)  Ganz  ähnlich  sind  Falle  zu  beurtheilen,  wo  Interpretationen  (z.  B.  Ari- 
starchs) zo  Lesarten  in  diesen  Handschriften  wurden.  Sie  standen  und  stehen 
ja  auch  oft  zwischen  den  Zeilen;  zumal  wo  das  Metrum  nicht  entscheidet, 
liegt  der  Irrthum  nahe  genug,  wie  Mancher  aus  eigener  Praxis  wissen  wird. 
Auf  die  Fides  der  Schreiber  aus  solchen  'Argumenten'  zu  schiiessen,  sollte 
man  vorsichtig  vermeiden.  Vgl.  Ludwich  S.  195,  der  darauf  Vorwürfe  gründet. 

2)  àçhoio  —  éçotio  —  êXaffty  V  (—Townl.). 

3S* 


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572 


M  A  ASS 


diese  beiden  von  Schreiberwillkür  unberührt  geblieben  sind.  Lehrs 
(Arist.2  p.  64),  der  über  keine  Collation  des  Victorianus  verfügte  — 
bei  Bekker  fehlt  die  Angabe,  dass  V  auch  das  Zweite  der  beiden 
Scholien  enthält  — ,  ist  entschuldigt,  wenn  er  sich  lediglich  an  das 
Zweite  hält,  den  Widerspruch  mit  A  constatirt  und  nun  folgert:  quoi 
de  pessima  fide  scholiastae  V  dissemi,  hic  eertissimum  (?)  documentmn 
est ...  .  Hie  nee  doctus  (!)  nee  antiquus  (?)  grammatieus  unde  Art- 
starcheas  lectiones  quam  Didymus  cognoverat  melius,  qui  et  utram- 
que  ocuiis  usurpavit  editionem  Aristarchi  commentariosque  eius  libros- 
que  Homericos  ad  veram  Aristarcheam  lectionem  expiscandam  ad- 
kibuit?  Denique  tarn  bona  utimur  fortuna,  ut  quam  nihil  hk 
scholiasta  sciverit  de  Aristarehea  lectione,  hoc  ipsa  in  re  testificatus 
sit.  Wie  Ludwich,  der  aus  seiner  Collation  des  V  auch  das  andere 
Scholion  kennt  und  in  der  Note  anfuhrt,  das  Lehrssche  Unheil 
ohne  jede  Correctur  einfach  citiren,  ja  dasselbe  als  Argument  gegen 
V  verwenden  konnte,  bekenne  ich  nicht  zu  begreifen.    Nicht  die 
pessima  fides  des  Scholiasten  V  war  mit  Lehrs,  sondern  seine 
optima  fides  gegen  Lehrs  aus  diesem  Beispiel  mit  zwingender 
Nothwendigkeil  zu  erschliessen.  —  Uebrigens  ist  dieses  Beispiel  nur 
eines  von  einer  ganzen  Serie,  über  die  Ludwich  sich  S.  87  äussert. 
Er  wirft  dort  den  Scholiasten  'untergeordneten  Ranges1  im  Allge- 
meinen vor,  dass  sie  'trotz  ihrer  notorischen  (?)  Unkenntnis«  der 
Leistungen  und  Beweggründe  Aristarchs  doch,  soweit  dies  ihre 
Liebimgsneigungen  nur  immer  zulassen,  mit  einer  Art  Geflissent- 
lichkeit gegen  ihn  polemisiren.  '    Das  ist  insofern  sofort  einzu- 
schränken, als  es  in  jedem  einzelnen  Falle  selbstverständlich  immer 
die  Frage  bleibt,  ob  die  Sprecher  wirklich  jene  byzantinischen 
Schreiberseelen  des  11.— 14.  Jahrhunderts  sind,  oder  nicht  viel- 
mehr ungenannte  Homeriker  besserer  Epochen.  Unkenntniss  und 
irttmmerhafte  Ueberlieferung  hat  man  hier  wie  sonst  aufs  schärfste 
zu  sondern.    Wie  Ludwich  selbst  am  besten  weiss,  sind  auch  im 
Yen.  A  die  Angaben  oft  genug  sich  widersprechend,  mindestens 
sehr  ungenau;  der  Vorwurf  'notorischer  Unkenntniss'  träfe  und 
trifft  den  Schreiber  von  A  mit  gleicher  Stärke.1) 

1)  Die  verschiedenen  Möglichkeiten,  widersprechende  Nachrichten  über 
Aristarchs  Text  auszugleichen  oder  doch  zu  erklären,  erörtert  Lud  wich  in  den 
Prolegomena  mit  dankenswertem  Apparat.  Schon  darum  sind  die  hierauf 
zielenden  Vorwürfe  gegen  V  belanglos.  —  S.  112  hat  sich  Ludwich  ein  Mittel, 
Aristarch  von  ungünstigen  Nachrichten  zu  befreien,  geschaffen, 


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DIE  ILIASSCHOLIEN  DES  CODEX  LEIDENSIS  573 


3.  Auch  auf  die  Vorlage  von  V  hat  Lud  wich  gelegentlich  sein 
Verwerfungsurtheil  ausgedehnt,  ohne  sie  zu  kennen  —  sehr  mit 
Unrecht.  Dafür  ein  Beispiel.  Eins  der  4 gröbsten  Versehen*  der 
Codd.  VLp  (im  Gegensatz  zu  A)  findet  sich  S.  170  gegeissell.  Zu 
E  695  heisst  es  TleXay (ov  :  IJtoXefialog  6  'Oçoâvâov  âià  %ov  o 
leXâyuv  A.  'In  der  Quelle,  die  VLp  vor  Augen  hatte,  fehlte 
das  letzte  Wort.  Vorwitzig  ergänzte  Lp  folgendermassen  TTr.  did 
rov  ô  yçâyei  IlsXâoyœv.'  Woher  Ludwich  seine  Kenntniss  über 
die  Vorlage  von  VLp  besitzt,  entgeht  mir.  Der  Towuleianus,  der 
die  Vorlage  war,  hat  ScXaytov  wie  A.  Das  TleXâoyiov  in  Lp 
muss  als  Verschreibung  aufgefasst  werden,  die  am  Ende  nicht  un- 
erhört ist.  Vorwitz,  Zerstörungswut,  eine  incredibilis  oscitantia, 
und  was  dergleichen  Ehrentitel  bei  Lehrs  und  Ludwich  mehr  sind, 
darf  weder  dem  Schreiber  des  Townleianus  noch  seinen  Copisten 
VLp  meines  Eracbtens  vorgeworfen  werden.  Fehler,  Miss  Verständ- 
nisse u.  s.  f.  finden  sich  freilich  in  allen  dreien'):  giebts  denn 


in  der  Theorie  ohne  weiteres  beistimmen  muss.  Er  weist  nach,  dass  ein 
nacktes  'yfçtcrtcQ^oç  in  den  Textesscholien  von  A  und  in  VB  vieldeutig  ist, 
nnd  hin  und  wieder  möglichenfalls  sogar  einer  Lesart,  die  Aristarch  nur  er- 
wähnt hatte,  missverständlich  beigeschrieben  sein  kann.  Sch  muss  bitten, 
diese  Erfahrung  festzuhalten;  wir  werden  ihrer  öfters  bedürfen.  Man  kann 
sie  auch  gleich  dahin  erweitern,  dass  nicht  die  Scholiasten  des  Allerthums 
allein  so  fahrlässige  Berichterstatter  gewesen  sind,  sondern  mancher  moderne 
Genosse  darin  mit  ihnen  wetteifert,  z.  B.  August  Nauck,  der  I  349  mit  Al 
(=*  Textesscholien  A)  L*  V  (Townl.,  vgl.  S.  565a>  ijXaffty  txto&i  râcpçoy  und 
Ys.  350  mit  L*  V  (=  Townl.)  ncpt  âk  axôkojtaç  kurzweg  als  die  aristarcbi- 
schen  Lesarten  bezeichnet  hat'.  (Diese  Beispiele  beweisen  nichts,  wie  Lud- 
wich selbst  in  der  Anmerkung  zugiebt;  das  Recht  bei  seinem  Vorwurfe  gegen 
Nauck  zu  beharren,  deducirt  er  sich  aus  einer  Betrachtung,  die  an  byzanti- 
nische Scbolienschreiber  seltsame  Anforderungen  stellt  (a.  a.  0.)  und  nur  ge- 
eignet ist,  neue  lrrthOmer  zu  erzeugen.  Damit  fallt  natürlich  auch  die  Be- 
rechtigung des  Tadels.  Leider  zieht  sich  diese  Art  Polemik  gegen  Naucks 
Homerarbeiten  durch  das  ganze  Buch:  zur  Zierde  gereicht  sie  ihm  wahrlich 
nicht).  Sind  nun  die  Referate  der  Scholien  über  Aristarchs  Homerkritik  nicht 
immer  der  Wahrheit  entsprechend,  so  'sind  wir  durchaus  berechtigt,  wo  ge- 
wichtige Gründe  dafür  sprechen,  so  ein  kahles  'A^iaiaç^oç  a  h  gemessen  zu 
interpretiren'.  Ich  bin  begierig  zu  sehen,  was  alles  Ludwich  im  zweiten  Bande 
zu  den  'gewichtigen  Gründen'  rechnen  wird.  Dass  dieses  Mittel,  zumal  von 
den  unbedingten  Verehrern  Aristarchs,  bedenklich  gemissbraucht  werden  kann, 
sieht  Jeder. 

1)  Leber  Eustathius  artheilte  Lehrs  etwas  milder  S.  33  s.,  glaubt  sich 
aber  doch  z.  B.  44S  s.  berechtigt  Eustathius'  Zeogoiss  über  die  einstige  Sou- 


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574 


M  A  ASS 


aber  überhaupt  eine  Handschrift,  die  davon  frei  wäre?1)  Und 
nun  gar  Handschriften  von  Scholien,  die  einen  fortwährenden  Kür- 
zlings- und  Verderbungsprocess  notorisch  durchgemacht  haben. 
Man  müsste  consequenterweise  alle  Scholien  Handschriften  für  un- 
glaubwürdig erklären.  Es  leuchtet  jedem  Unbefangenen  ein,  wo- 
hin die  Missachtung  des  Victorianus  und  seiner  Sippe  führt  — 
direct  ad  absurdum.  Nicht  wahr?  Nun  bleibt  es  dabei:  wir  geben 
den  Lehrsschen  Irrthum  definitiv  auf  und  behandeln  den  Victo- 


derstelluDg  der  Dolor ie  abzuweisen,  weil  es  von  Eustathius  herrührt;  da  er 
den  Victorianus.  überhaupt  verachtet,  so  ignorirte  er  diesen  einfach,  obwohl 
ja  jeder  sieht,  dass  das  eine  Zeugniss  durchs  andere  gestützt  wird.  Erledigt 
wird  der  Punkt  durch  das  Factum,  dass  auch  der  Townl.  jene  Dolonienotiz 
hat:  Eustathius  fand  sie  also  in  seiner  dem  Townl.  ähnlichen  Scholiensamm- 
lung vor.  Seine  Fides  bat  sich  vortrefflich  bewährt.  Für  die  Berechtigung 
der  ptsistratischen  Recension  wird  natürlich  hieraus  nichts  gewonnen,  wohl 
aber  für  das  Alter  und  die  Provenienz  der  diesbezüglichen  Notiz.  Aus  dem 
Kreise  der  strenggläubigen  Aristarcheer  (d.  h.  den  Viermännerscholien)  stammt 
das  Scholion  nicht,  sehr  wahrscheinlich  aus  einem  älteren  exegetischen  Com- 
mentar  (S.  564). 

1)  Unbedingte  Glaubwürdigkeit  wies  Lehrs  dem  Ven.  A  zu;  wir  wissen 
jetzt,  mit  Unrecht.  Das  Ueber-  und  Unterschätzen  des  urkundlichen  Materials 
hat  auf  diesem  Litteratnrgebiet  auch  sonst  viel  Unheil  angerichtet.  So  steht 
bekanntlich  im  Codex  Mureti  (I  p.  43  Dind.)  ein  Tractat  über  die  kritisch- 
exegetischen  Zeichen.  Nicht  alle  die  dort  aufgeführten  Zeichen  sind  aristar- 
chisch;  dass  sie  aber  alle  in  irgend  einer  Homerausgabe  einst  standen,  lehren 
die  beigegebenen  Erklärungen.  Dieser  Umstand  zwingt,  nicht  den  Tractat, 
wie  es  durchweg  geschieht,  sondern  lediglich  die  Ueberschrift  tô  naçœtêtfitya 
toIç  'Ofitfçtxotç  arixotç  tAçiajâçxtia  01f**ïa  zu  verwerfen.  Widerlegt 
wird  diese  zudem  durch  den  Inhalt.  Es  heisst  von  der  âinky  ntçttaTty/Aérti, 
sie  stehe  nçoç  xàf  yqatpàç  xàç  Ztjvoâottiovç  xat  Kçârtjroç  xaï  ccviov  V/pt- 
arapjfov.  Dass  es  unbefangene  Homerkritiker,  die  sich  gegen  Aristarchs  Text 
in  der  hier  angedeuteten  Weise  verhielten,  noch  verhäitnissmässig  spät  ge- 
geben hat,  beweist  der  Eklekticismus  im  Ven.  A.  Der  Tractat  hat  aber  auch 
als  Pseudepigraphon  seine  hohe  Bedeutung.  Er  gewährt  einen  Einblick  in 
die  Beschaffenheit  einer  Ausgabe  des  hinkenden  Alterthums  oder  gar  noch 
des  frühen  Mittelalters,  mit  der  unsere  Handschriften  ausser  dem  Venetus  A 
(wenigstens  ausser  seinem  kritischen  Theil)  irgendwie  zusammenhängen.  Leider 
fehlt  für  eine  genaue  Datirung  jeder  Anhalt.  Die  Sitte,  kritisch* exegetische 
Zeichen  in  Ausgaben  anzuwenden,  war  sogar  Nichtphilologen  noch  im  vierten 
Jahrhundert  geläufig,  wie  oben  an  einem  merkwürdigen  Beispiele  (S.  lOSs.) 
nachgewiesen  ist.  Es  könnte  also  auch  später  noch  vorgekommen  sein. 
Anders  urtheill  Ludwich  S.  20  über  den  Tractat:  ihm  ist  derselbe  'eigentlich 
nur  als  warnendes  Beispiel,  mit  welcher  Vorsicht  die  Ueberlieferung  über 
Aristarch  aufzunehmen  ist,  von  einigem  Interesse'. 


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DIE  ILIASSGHOLIEN  DES  CODEX  LEIDENS1S  575 


rianus  (d.  h.  den  Townleianus)  fortan  genau  so,  wie  wir  es  jeder 
notorisch  guten  Handschrift  gegenüber  verpflichtet  und  gewohnt  sind. 

Ich  habe  in  diesem  Nachtrage  nur  Irrthumer  Ludwichs  be- 
sprochen: das  war  durch  die  Berührungspunkte  mit  meiner  Ab- 
handlung motivirt.  Die  Berichtigungen  aber  schienen  mir  lohnend, 
nicht  weil  sie  sich  zumeist  auf  Grund  urkundlichen  Materials,  von 
dem  Lud  wich  ungenügende  oder  gar  keine  Kunde  besass,  leicht 
geben  liessen,  sondern  weil  sie  einer  Fragmentsammlung  galten, 
welcher  ich  einen  aussergewohnlicben  Werth  beilegen  muss. 

Berlin,  3.  August  1884.  ERNST  MA  ASS. 


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DREI  SCHWIERIGE  STELLEN  DER  ARISTO- 
TELISCHEN POLITIK. 


Zu  den  schwierigsten  Stellen  der  aristotelischen  Politik  ge- 
hör! das  sechste  Capitel  des  ersten  Buchs.   Ich  setze  den  Anfang, 
auf  welchen  es  dabei  vorzugsweise  ankommt,  1255  a,  1 — 25,  hieher: 
on  ftiv  tolvvv  etat  opvoei  tivèç  oi  fiiv  IXev&tçoi,  oï  ôè 
ôovXoi,  qpavtçôv,  oîç  xai  oifiopéçei  to  ôovXevetv  xai  ôixaiov 
laiiv  '  oti  ôè  xai  oi  tàvavtia  opàaxovteç  tçànov  tivà  Xéyov- 
a tv  ôç9wç,  oi  xaXtnov  iôtiv.  ôixûç  yàç  Xéyitai  to  âovlevetv 
5  xai  ô  ôovXoç.    tari  yàç  ttç  xai  xatà  vôfAOv  ôovXoç  xai 
ôovXevwv*  o  yàç  vôfioç  bjAoXoyia  ttç  lotiv ,  èv  oj  Ta  xatà 
rrôXeuov  xçatotfieva  tutv  xçaiovvtiov  eîvai  opaoiv.  tovto  âi) 
to  ôixaiov  rtoXXol  tûv  h  to7ç  vôftotç  woneç  $t.iOQa  yçà- 
qpovtai  naçavà^iuv,  wç  ôetvov  el  tov  ßiaoaa&at  ôvvafiévov 
10  xai  xatà  ôvva/utv  xçclttovoç  ïotai  ôovXov  xal  àçxàfitvov 
tà  ßtaoSiv.  xal  tolç  /if*  ovtuç  ôoxû  tolç  ôè  ixeivioç,  xai 
twv  ooq?(Zv.    aïtiov  ôk  taît^ç  trtç  afi^toßr^oewg  t  xai  6 
noiel  tovç  Xôyovç  InaXXàttttv,  oti  tçànov  tivà  àçeti  tvy- 
%âvovoa  xooyylag   xai   ßia&o&ai   ôvvatai   ^àXtoraf  xai 
15  ïottv  ctei  to  xçatovv  h  vneçoxf;  àya9oî  tivôç,  ulote  ôoxtlv 
ftrj  àvev  àçeirç  eîvai  t^v  ßiav,  àXXà  rteçi  tov  ôixalov  no- 
vo» ehai  trtv  aftqptoßrjrjOiv  {ôià  yàç  tovto  tolç  fih  evvota 
ôoxel  to  ôixaiov  thaï,  tolç  ô*  ai  to  tovto  ôixaiov,  tô  toy 
xçeittova  àçxetv)  '  ènti  ôiaotàvtwv  ye  x^Qig  toitwv  t(àv  X6- 
20  yiov  ovte  loxvQ0y  ovôiv  %xovaiv  °vje  mdavbv  àteçoi  Xôyoi,  wç 
ov  ôeï  tb  ßiXziov  xat   àçeiijv  àçxetv  xai  ôeonôteiv.  oXùjç 
ô*  àvrexô/neyoi  tiveç,       oi'ovzat,  ôixaiov  ttvôç  (6  yàç  vôfioç 
Ôlxatôv  ti)  ti]v  xatà  nôXtfiov  ôovXeiav  tidiaoi  ôixaiav, 
apa  ôe  ov  qpaoïv.    trtv  te  yàç   àçxr;v  kvôéxttai  /ujj  ôi- 
25  xalav  elvai  tûtv  noXéfitov  xtX. 

Ich  habe  mich  in  meiner  erklärenden  Ausgabe  der  Auffassung 
von  Hampke  (Philologus  XXIV,  1866,  S.  172  ff.)  angeschlossen, 


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DREI  SCHWIERIGE  STELLEN  DER  ARISTOTEL.  POLITIK  577 


und  der  Zweck  der  folgenden  Zeilen  ist  darzulegen,  weshalb  ich 
dieselbe  gegenüber  den  drei  neuesten,  von  ihr  und  von  einander 
abweichenden  Erklärungsversuchen  dreier  scharfsinniger  englischer 
Gelehrten,  Jackson,  Postgate  undRidgeway,  in  den  Cam- 
bridge Philological  Transactions  II,  1883,  S.  111-116.  119-123. 
128 — 131,  noch  immer  im  Wesentlichen  für  richtig,  jedoch  einige 
Modifikationen  für  nothwendig  halte. 

Aristoteles  glaubt,  wie  er  selbst  sagt,  im  Voraufgehenden  be- 
wiesen zu  haben,  dass  gewisse  Leute  von  Natur  Freie,  gewisse 
andere  von  Natur  Sklaven  sind,  will  aber  jetzt  auseinandersetzen, 
inwiefern  doch  auch  Diejenigen,  welche  die  entgegengesetzte  An- 
sicht (ravavtta)  vertreten,  dabei  etwas  Richtiges  im  Auge  haben. 
Dass  unter  ihnen  nicht,  wie  Ridgeway  meint,  sowohl  Diejenigen, 
welche  alle  Sklaverei  für  ungerecht  (A),  als  auch  Diejenigen,  welche 
alle  Sklaverei  für  gerecht  erklären  (B) ,  sondern ,  wie  II  a  m  p  k  e 
und  Postgate  annehmen,  nur  die  Ersteren  verstanden  sind,  und 
der  Sinn  der  Worte  nur  sein  kann,  es  gebe  allerdings  auch  eine 
unberechtigte  Sklaverei,  lehrt  der  ganze  Zusammenhang.  Dazu 
allein  passt  die  sofort  sich  anschliessende  Begründung  ïatt  yâç  — 
ßicto9iv  (Z.  5—11),  und  erst  von  den  nächsten  Worten  xori  %o7ç 
fth  ab  werden  Diejenigen  überhaupt  eingeführt,  zu  welchen  jene 
relativen  Gegner  der  aristotelischen  Ansicht,  die  Feinde  aller  und 
jeder  Sklaverei,  als  zu  den  unbedingten  Vertheidigern  derselben  erst 
den  wirklich  absoluten  Gegensatz  bilden.  Po  st  g  a  te  meint,  es 
sei  nicht  gleich  auf  den  ersten  Anblick  deutlich,  was  Uetviog 
(Z.  11)  heissen  solle:  mir  scheint  es  sofort  aus  dem  Gegensatz 
ovtiaç  klar,  wie  es  denn  auch  Postgate  im  Wesentlichen  richtig 
auffasst:  während  die  unbedingten  Gegner  A  über  das  Gesetz  der 
Kriegssklaverei  so  (ovtwg)  urtheilen,  wie  es  in  den  unmittelbar 
voraufgehenden  Worten  tovxo  dr{  —  ßiao9iv  (Z.  7 — 11)  ausge- 
führt ist,  scheint  es  den  unbedingten  Vertheidigern  B  vielmehr  auf 
jene  Weise  (Ixehwç)  hiemit  sich  zu  verhallen,  nämlich  auf  die 
jenen  Worten  zunächst  voranstebende  Iv  tp  tot  xaxà  nôXefiOv 
xoaxovfÀeva  xtuv  xçaxovvxtov  elvctt  (paolv  (Z.  6  f.),  mit  anderm 
Ausdruck  mithin  so,  dass  jenes  Gesetz  vollkommen  berechtigt  sei: 
das  ôoxei  Ixnvwç  nimmt  eben  jenes  (paolv  wieder  auf.1)  Der 

1)  Hieraas  ergiebt  sich,  dass  es  falsch  ist,  wenn  Berna  y  s  tpaaiy  unter 
Verwandlung  von  lv  in  streicht  Ebensowenig  kann  ich  mich  aber  auch 
damit  befreunden,  wenn  Hampke  o  yàç  —  hxiy  als  Parenthese  ansieht, 


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57S 


SUSEIOHL 


Unterschied  ist  nur,  dass  in  den  Worten,  auf  welche  ovtatç  zu- 
rückweist, auch  schon  die  Begründung  der  Ansicht  A  liegt,  wäh- 
rend die  Ansicht  B  bisher  nur  angegeben,  aber  noch  nicht  gesagt 
ist,  womit  ihre  Vertreter  sie  begründen.  Dies  geschieht  jetzt  in 
dem  nächstfolgenden  Tbeil  der  Auseinandersetzuog,  in  welchem 
die  eigentliche  Schwierigkeit  derselben  liegt. 

Am  Wenigsten  hat  auffallender  Weise  gerade  der  treffliche 
Jackson  meines  Erachtens  denselben  richtig  verstanden.  Nach 
seiner  Meinung  wäre  mit  xai  o  noiü  %ovg  kôyovg  èrt allât teiv 
(Z.  12  f.)  noch  einmal  Dasselbe  wie  schon  mit  oïtiov  âi  tavryg 
%rtg  afi(piaßi]trjaeü)g  (Z.  12)  gesagt,  nur  mit  Hinzufügung  einer 
neuen  Nüance:  mit  InaXkâzieiv  soll  ausgedrückt  sein,  dass  die 
Meinungen  A  und  B  (tovg  loyovg)  nach  entgegengesetzter  Rich- 
tung hin  diejenigen  Schranken  überschreiten,  innerhalb  welcher  sie 
richtig  sind,  d.  h.  mit  der  Lehre  des  Aristoteles,  es  gebe  eine 
gerechte  und  eine  ungerechte  Sklaverei,  übereinstimmen,  und  das 
entgegengesetzte  ôtaorâyzcov  %taQig  (Z.  19)  soll  bezeichnen,  dass 
sie  sich  in  diese  Schranken  zurückgezogen  und  dadurch  dasjenige 
Stück  von  Wahrheit,  welches  in  beiden  nach  entgegengesetzter 
Richtung  hin  liegt,  gewonnen  haben,  so  dass  sich  jetzt  beide  völlig 
mit  einander  vertragen  und  folglich  keine  von  beiden  mehr  etwas 
Sicheres  und  Glaubwürdiges  (out«  ioxvçbv  ovôiv  ovte  ni&arov 
Z.  20)  gegen  die  andere  einwenden  kann,  während  bei  jener  Grenz- 
überschreitung ,  d.  h.  so  lange  jede  von  beiden  einseitig  festge- 
halten wird,  beide  es  in  gleichem  Masse  gegen  einander  können, 
beide  gleich  viel  Recht  und  Unrecht  haben.  Man  sieht  also,  axeçot 
Xôyoi  (Z.  20)  soll  'beide  Meinungen'  heissen,  allein  dann  müsste 
doch  wohl  vielmehr  àucpôitQOt  dastehen.  Und  wie  Jackson  bei 
dieser  seiner  Erklärung  der  Worte  Itzù  — Xôyoi  (Z.  19  f.)  das  mit 
ihnen  verbundene  wg  ov  —  iïtonôÇeiv  (Z.  20  f.)  construiren  und 
übersetzen  will,  ist  mir  unerfindlich.  Ferner  steht  nicht  da,  dass 
jene  beiden  Meinungen  nun  nichts  Sicheres  und  Glaubwürdiges 
mehr  gegen  einander  vorbringen  können,  sondern  dass 
die  anderen  Ansichten  nun  nichts  Derartiges  mehr  haben  (l*ot^ 
aiv  Z.  20),  und  man  sollte  doch  denken,  es  könne  dies  nur  be- 
deuten, dass  sie  in  jeder  Hinsicht  verkehrt,  und  nicht,  dass  sie  in 

und  auch  h  j  ist  mindestens  unnöthig.  Der  Sinn  ist:  'das  betreffende  Gesetz 
besteht  nämlich  in  der  allgemeinen  üebereinkunft ,  welche  darin  stattfindet, 
dass  man  die  im  Kriege  Ueberwundenen  als  Eigenthum  der  Sieger  ansieht . 


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DREI  SCHWIERIGE  STELLEN  DER  ARISTOTEL.  POLITIK  579 


jeder  Hinsicht  richtig  sind.  Und  genau  Dasselbe  wiederholt  sich 
mit  dem  Ausdruck  ôiaetccvrwv  xcoçlç,  der,  weit  gefehlt  bei  einer 
volligen  Verträglichkeit  zweier  Meinungen  angewandt  werden  zu 
können,  vielmehr  eine  vollige  Geschiedenheit  und  daher  naturge- 
mäss  vielmehr  Unverträglichkeit  bezeichnet.  Ganz  ähnlich  wie  hier 
dies  ôtaatâvTwv  %<jjqIç  ist  nach  Jacksons  eigener  richtiger  Be- 
merkung de  long,  et  brev.  vit.  1,  464  b,  26  ff.  nôitqov  tctvià  pa- 
y.Q0ßia  xal  trjv  cpiaiv  vyieivct  %wv  g>vaei  ovveoiwvfov ,  Ç  xe- 
XioQtotai  xai  to  ßQaxvßiov  xal  to  voowdeç,  rj  xar*  ivlag  fth 
tôaovç  kfiaXXâiTei  ta  vooutdrj  tt]v  (pvaiv  atâ^iata  toïç  ßoa- 
Xvßioig,  xav  èviaç  à'  ovôkv  xatXvei  voaùiâeiç  elvai  fiaxQoßlovg 
optaç  das  xexiûçiaïai  dem  èïtaXXceitei  entgegengesetzt,  aber 
gerade  diese  Stelle  wäre  besonders  geeignet  gewesen  Jackson 
einen  richtigeren  Weg  zu  zeigen.  Denn  hier  wird  die  Frage  auf- 
geworfen, ob  Kränklichkeit  und  Kurzlebigkeit  ganz  zusammen- 
(tavta)  oder  ganz  auseinander-  (xex(ôgiarat)  oder  in  gewissen 
Füllen  zusammenfallen  {litaXXàzvçi) ,  in  andern  aber  nicht;  und 
gerade  diese  Stelle  belehrt  uns  in  Verbindung  mit  den  ähnlichen, 
bei  Bonitz  Ind.  Arist  264b,  55  ff.  gesammelten  Beispielen1)  am 
Augenscheinlichsten  auch  darüber,  dass  auch  jenes  entgegengesetzte 
irtaXXâtteiv  in  allen  derartigen  Fällen  nicht  ein  Ueberspringen 
der  richtigen  Schranken  nach  entgegengesetzten  Seiten  bedeutet, 
sondern  vielmehr  von  zwei  verschiedenen  oder  sogar  entgegen  ge- 
petzt en  Dingen  oder  Ansichten  gebraucht  wird,  welche  doch  wieder 
etwas  Gemeinsames  haben  und  in  Folge  dessen  sich  doch  wieder 
einander  annähern  oder  sogar  berühren,  ja  kreuzen,  in  einander 


1)  Von  ihnen  gehören  noch  zwei  der  Politik  an:  I  9,  1257  b,  35  ait  toy 
âs  to  Qvvtyyvç  avxtär.  tnaXkaxiti  yào  i?  xçtjatç  ixazéçaç  Tfjç  jfpi^art- 
HTtxqç  (oder  ixaxiqo}  r#  xQtlfiaTl<rTtx^'  T^s  y*Q  «wrrçr  **r*  xrijaeoiç  xQn- 
otç,  àXX*  ov  xatà  javtor  xrX.  :  beide  Arten  von  Erwerbskunst  sind  einander 
zugleich  entgegengesetzt  und  doch  wieder  verwandt:  die  Anwendung  der 
einen  spielt  hinüber  in  die  der  andern,  weil  beide  Anwendungen  der- 
selben Sache,  aber  in  entgegengesetzter  Weise  sind,  und  VII  (VI)  1,  1317a, 
Iff.:  Aristokratie  und  Oligarchie,  Politie  und  Demokratie  bilden  Gegensätze, 
aber  entsprechen  auch  wieder  einander  als  richtige  Verfassung  und  als  Ab- 
art; setzt  man  nun  irgend  eine  Staatsgewalt  in  der  Aristokratie  oligarchisch, 
und  in  der  Politie  demokratisch  zusammen,  so  bewirkt  diese  Combination  eine 
Annäherung  von  der  Aristokratie  an  die  Oligarchie,  von  der  Politie  an  die 
Demokratie,  ein  Hinflberspielen  von  jener  in  diese,  eine  Kreuxung  dieser 
Verfassungen,  noul  ras  noXtreiaç  InaXXâxztty. 


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5S0 


SUSEMIHL 


hinüberlaufen  oder  sich  unzertrennlich  mit  einander  verbinden. 
Wie  will  es  ferner  Jackson  von  seiner  Auffassung  aus  erklären, 
dass  die  Anerkennung  der  Tüchtigkeit  als  des  eigentlichen  Grundes 
der  Macht  nicht  blos  als  die  Ursache  des  Widerstreits  der  Mei- 
nungen A  und  B,  sondern  auch  als  die,  aus  welcher  beide  ihre 
entgegengesetzten  Rechtsprincipien  herleiten  (êtà  yàç  tovxo  xtl. 
Z.  17 — 19),  bezeichnet  wird?  Denn  das  zwar  ist  ja  klar,  dass 
wirklich  in  eben  dieser  Thatsache  die  bisher,  wie  gesagt,  noch 
nicht  angegebene  Begründung  liegt,  auf  welche  die  unbedingten 
Vertheidiger  der  Sklaverei  ihre  Ansicht  stützen,  und  dass  sie  gerade 
aus  dieser  Thatsache  die  Folgerung  ziehen,  Macht  sei  Recht;  aber 
wie  ihre  Gegner  von  eben  diesem  Grundsatze  aus  zu  der  entgegen- 
gesetzten Folgerung  gelangen  sollen,  Wohlwollen  sei  Recht,  für 
diese  Hauptschwierigkeit  der  ganzen  Stelle  hat  Jackson  eine  Er- 
klärung zu  finden  auch  nicht  einmal  den  Versuch  gemacht.  Denn 
wenn  er  in  den  Worten  mai  eariv  àeï  to  xQonovv  Iv  vnegoxfj 
àya&ov  tivôç  (Z.  14  f.)  einen  Gegensatz  zu  den  vorangehenden 
oti  xqÔtiov  ttvà  èçexr]  rvyxavovaa  xoçrçy/orç  xai  ßtatea&ai 
êvvatai  fAaXiota  (Z.  13  f.)  und  einen  Ausdruck  für  diejenigen 
Fälle,  in  denen  die  Ueberwältigung  nicht  auf  der  grösseren  Tüchtig- 
keit beruht,  zu  finden  scheint1),  so  begreife  ich  nicht  nur  nicht, 
wie  dies  in  vneçoxi]  àya&ov  uvôç  liegen  könnte,  sondern  es 
schliesst  auch  das  hinzugefügte  atl  und  namentlich  die  angehängte 
Folgerung  aiare  âoxelv  pirt  avev  àçsTrjç  thai  rrjv  ßiav  (Z.  15  f.) 
jede  Möglichkeit  dieser  Deutung  aus  und  beweist,  dass  vielmehr 
liier  wirklich  mit  beiden  Wendungen  lediglich  zweimal  Dasselbe  in 
etwas  anderer  Form  gesagt  ist,  eine  Häufung,  wie  sie  sich  ja  gerade 
bei  Aristoteles  nicht  selten  findet.  Und  so  verdient  denn  wirklich 
Beachtung  einzig  Jacksons  von  der  bisherigen  Auffassung  ab- 

1)  'In  short,  A  and  B,  jumping  to  the  conclusion  that  ßia  is  always 
accompanied  by  «ç«tjj,  and  consequently  overlooking  the  di  stinction 
drawn  by  Aristotle  between  ßia  which  has  ctotxr,  and  ßia 
which  has  not  nQtrrt,  suppose  that  all  other  slaveries  resemble  those 
which  the  have  respectively  studied,  and  accordingly  pronounce,  the  one, 
all  slavery  unjust,  the  other,  alt  slavery  juste.  Let  A  only  realise 
that  he  is  arguing  from  cases  in  which  ßia  rests  upon  aya- 
&6v  rt  to  cases  in  which  ßia  rests  upon  àçtxr, ,  and  let  B  only 
realize  that  he  is  arguing  from  cases  in  which  ßia  rests 
upon  ttotrr,  to  cases  in  which  ßia  rests  upon  àya&ôv  ti,  and 
both  will  immediately  see  etc' 


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DREI  SCHWIERIGE  STELLEN  DER  ARISTOTEL.  POLITIK  581 

weichende  Auslegung  des  Wortes  evvoia  (Z.  17),  auf  welche  ich 
unten  zurückkomme. 

Einen  ungleich  richtigeren  Anlauf  nimmt  Po  st  gate.  Ob- 
gleich er  nämlich  auffallender  Weise  zu  den  Fortschritten,  welche 
Jackson  gegenüber  den  früheren  Behandlungen  dieser  Stelle  ge- 
macht habe,  auch  jene  Erklärung  von  irtaXXâttetv  zählt,  geht  er 
selbst  doch  vielmehr  im  Wesentlichen  ganz  von  der  bisherigen 
Deutung  dieses  Wortes  aus,  das  er  am  Liebsten  durch  »sich 
kreuzen'  (to  cross)  Obersetzen  mochte.  Daun  aber  macht  er  eine 
Wendung,  die  ihn  zu  nicht  viel  weniger  verfehlten  Ergebnissen 
führt.  A,  sagt  er,  erkennt,  dass  blosse  rohe  Gewalt  keinen  Rechts- 
titel zur  Beherrschung,  B,  dass  geistige  und  sittliche  Ueberlegen- 
heit  (àçttrj)  einen  solchen  giebt.  In  dieser  Gestalt  sei  keine 
Kreuzung  zwischen  beiden  Ansichten,  diese  komme  erst  hinein, 
wenn  beide  Theile  die  falsche  Voraussetzung  annähmen,  dass  Ueber- 
legenheit  an  roher  Gewalt  und  an  innerer  Tüchtigkeit  unzertrenn- 
lich von  einander  seien.  So  erst  gedeihen  nämlich  beide  An- 
sichten in  einen  wirklichen,  zugleich  aber  eine  Kreuzung  und 
Uebereinstimmung  in  jenem  verkehrten  Princip  einscbliessenden 
Gegensatz,  indem  A  sich  von  hier  aus  dazu  getrieben  sehe  nur 
das  Wohlwollen  als  Rechtsgrund  gelten  zu  lassen,  daher  alle  Skla- 
verei zn  verwerfen,  ja  nicht  einmal  der  Tugend  und  Tüchtigkeit 
ohne  Weiteres  den  Rechtslitel  zur  Herrschaft  zuzugestehen,  wg  ov 
âeî  to  ßilziov  xar'  açejrjv  açxuv  xat  dsonoÇeiv  (Z.  20  f.),  B 
aber  dazu,  einfach  Macht  für  Recht  zu  erklären.  Man  erkennt 
hieraus,  dass  P ostgate  im  Gegensalz  zu  Jackson  mit  Harn pke, 
mir  und  Anderen  cckqol  Xôyot  (Z.  20)  als  Dasjenige  ansieht,  wo- 
von das  eben  angeführte  Satzglied  tog  ov  Set  —  deortôÇeiv  ab- 
hängt, wie  es  denn  in  der  That  auch  gar  nicht  anders  coostruirt 
werden  kann,  und  dass  er  folglich  unter  diesen  aieçoi  kôyoi 
richtig  die  Ansicht  A,  die  der  Bekämpfer  aller  Sklaverei,  versteht, 
mit  der  zutreffenden  Bemerkung,  dass  Aristoteles  allerdings  besser 
und  klarer  dafür  den  Singular  avfçoç  lôyog  gebraucht  haben 
würde.  Aber  seltsamer  Weise  hat  Postgate  Ubersehen,  dass  eben 
dies  äusserste  Extrem  dieser  Ansicht  A,  vermöge  dessen  sie  sogar 
der  Tüchtigkeit  das  Recht  auf  die  Herrschaft,  namentlich  über 
Sklaven  (âionôÇett)  abstreitet,  ihr  von  Aristoteles  ja  nicht  zuge- 
sprochen wird,  insofern  sie  sich  mit  der  Ansicht  B  kreuzt,  sondern 
gerade  im  Gegenlheil,  so  lange  sie  ihr  in  unvermitteltem  Gegen- 


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582  SLSEMÏHL 


satz  gegenübersteht  (âiaotwnov  ye  %wqiq  vovtiov  twv  Xôywv  xtX. 
Z.  19  ff.).  Warum  übrigens  unter  den  Ansichten,  dass  rohe  Ge- 
walt keinen  Anspruch  auf  Herrschaft  verleihe,  und  dass  Tugend 
und  Tüchtigkeit  einen  solchen  gewähre,  keine  Kreuzung  stattfinden 
soll,  sehe  ich  nicht  ein,  denn  beide  sind  ja  immer  noch  verschie- 
den von  einander,  aber  zugleich  auf  das  Beste  verträglich.  In- 
dessen dies  ist  ein  müssiger  Streit.  Der  Grundfehler  bei  Post- 
gate ist  vielmehr,  dass  es  sich  hierum  überhaupt  nicht  handelt, 
dass  Aristoteles  diese  Frage  gar  nicht  erhebt,  sondern  vielmehr 
die,  inwiefern  die  beiden  an  sich  einander  schroff  entgegenge- 
setzten {ôiaoténnuiv  %wçiç)  Ansichten,  die  Verwerfung  und  die 
Billigung  aller  Sklaverei,  dennoch  einander  berühren,  nämlich  in 
der  Anerkennung  nicht  eines  falschen,  sondern  des  ganz  richtigen 
und  auch  von  Aristoteles  ausdrücklich  gebilligten  Grundsatzes,  dass 
unter  übrigens  gleichen  Umstünden  die  grossere  Tüchtigkeit  auch 
die  grössere  Macht  verleiht,  ort  tçôfcov  two)  aoerr]  tvyxàvovoa 
XOçrjyiaç  xa<  ßict&o&ai  dvvarai  pâlioxa,  xat  %oxiv  aeï  to 
xçarovv  h  vneQOxfj  àyaSov  tivéç  (Z.  13—15).  Welchen  Unter- 
schied endlich  Postgate  zwischen  diesen  beiden  Satzgliedern  ort 

—  fActXiata  und  xal  —  rivôç  finden  will,  dergestalt,  dass  das  erste 
mehr  an  die  Vorkämpfer,  das  zweite  an  die  Gegner  der  Sklaverei 
appellire,  ist  mir  vollkommen  unerfasslich. 

Auch  Ridgeway  geht  von  der  richtigen  Auffassung  von 
lrtaXX6%%eiv  'ineinanderlaufen'  (to  run  into  one  other)  aus.  Dann 
aber  sagt  er,  die  Ursache  des  Streites  zwischen  A  und  B  sei,  dass 
A  glaube,  Tüchtigkeit  schliesse  das  Vorhandensein  von  Gewalt,  B 
aber,  Gewalt  schliesse  immer  Tüchtigkeit  in  sich  (ort  tqôxov  rtrà 

—  ttvôç  Z.  13 — 15),  und  dies  Missverständniss  auf  beiden  Seiten 
entspringe  daraus,  dass  beide  Theile  moralische  und  physische 
Tüchtigkeit  verwechselten.  Aber  Aristoteles  selbst  giebt  ihnen  auch 
nicht  mit  der  leisesten  Andeutung  eine  solche  Verwechselung 
Schuld')  und  sagt  vielmehr,  wie  schon  bemerkt,  die  Ursache  des 
Streits  liege  in  jenem  nach  der  Meinung  des  Aristoteles  keines- 
wegs falschen,  sondern  ganz  richtigen,  beiden  Theilen  gemeinsamen 
und  von  beiden  ganz  richtig  verstandenen  Grundsatz,  dass  geistige 


1)  Und  sollte  denn  auch  wohl  überhaupt  irgend  ein  vernünftiger  Mensch 
jemals  eine  solche  Tollheit  behauptet  haben,  wie  die  ist,  Tüchtigkeit  schliesse 
stets  Gewalttätigkeit  in  sich? 


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DREI  SCHWIERIGE  STELLEN  DER  ARISTOTEL.  POLITIK  583 


und  moralische  Tüchtigkeit  immer  der  Grundfactor  aller  äussern 
Ueberlegenheit  und  diese  ganz  ohne  jene  gar  nicht  möglich  sei. 
Schon  hiernach  und  aus  dem  vorher  angegebenen  Grunde,  dass 
atBQOL  Xoyot  (Z.  20)  durch  das  hinzugesetzte  t*g  ov  del  %6  ßiX- 
ttov  xofT*  àçetfjV  aç%Hv  xeri  ôsonôtuv  (Z.  20  f.)  erklärt  wird, 
kann  ferner  auch  die  Ansicht  von  Ridgeway  nicht  richtig  sein, 
unter  jenen  attçoi  Xàyoi  seien  diejenigen  Theile  von  den  An- 
sichten beider  Parteien,  in  welchen  sich  die  extremen  Folgen  jener 
ihrer  falschen  Grundprincipien  und  zugleich  das  Ineinanderlaufen 
beider  Ansichten  ausspreche,  zu  verstehen.  Ridgeway  vergisst 
aber  auch,  dass  von  den  axtçoi  Xoyoi  hier  nur  unter  der  Voraus- 
setzung die  Rede  ist,  dass  das  gerade  Gegentheil  des  Ineinander- 
laufens, für  welches  er  selbst  es  erklärt,  nämlich  das  diaOTrjvai 
XMQtç  stattfindet,  so  dass  folglich  hier  von  keinen  auseinander- 
laufenden Theilen  mehr  die  Rede  sein  kann.  Der  grammatischen 
Schwierigkeit  aber  sucht  Ridgeway  dadurch  zu  begegnen,  dass 
er  meint,  nur  von  A  werde  das  betreuende  Ansichtenstück  sofort 
hinzugefügt,  wç  ov  âeï  —  deonôteiv  (Z.  20  f.),  Tugend  gebe  keinen 
Anspruch  auf  Herrschaft  (weil  sie  nämlich  immer  Gewalt  ein- 
schliesse);  statt  das  entsprechende  Stück  von  R  gegenüberzustellen, 
nämlich  Uebergewicht  an  Gewalt  gebe  Anspruch  auf  Herrschaft 
(weil  nämlich  Gewalt  Tüchtigkeit  einschliesse) ,  gehe  Aristoteles 
dazu  über,  im  Allgemeinen  (oXwg)  den  Irrthum  von  R  darzulegen 
und  den  inneren  Widerspruch  dieser  Meinung  auf  die  Verwechse- 
lung von  Gesetz  und  von  Recht  zurückzuführen  (Z.  21  (f.).  Ich 
meinerseits  begreife  nicht,  wie  selbst  bei  Aristoteles  so  Etwas  gram- 
matisch möglich  sein  könnte.  Aber  auch  davon  abgesehen,  ist  es 
meines  Erachtens  Ridgeway  nicht  geglückt  nachzuweisen,  dass 
von  oXwg  (Z.  21)  an  nicht  die  Darstellung  und  Kritik  einer  dritten 
Ansicht  C  beginne,  sondern  die  der  zweiten  R  noch  fortgeführt 
werde.  Denn  der  einzige  Grund,  welchen  er  hierfür  aus  öXiug  ôk 
ableitet,  fällt  sofort  zusammen,  sobald  man  nur  nicht  b'X<og  mit 
Ti&éùot  (Z.  23),  sondern  mit  àvttxônivoi  (Z.  22)  verbindet:  sie 
halten  sich  nur  überhaupt  und  ohne  Weiteres  ganz  einfach  und 
ohne  weitere  Regründung  an  Etwas,  was  Recht,  oder  genauer 
daran,  dass  Gesetz  auch  Recht  und  das  Gerechte  eben  nichts  An- 
deres als  das  Gesetzliche  sei.  Schon  dass  die  Vertreter  dieser  An- 
sicht ganz  neu  als  rtveg  eingeführt  werden,  beweist,  dass  von 
ihnen  bisher  noch  keine  Rede  war  und  sie  andere  Leute  sind  als 


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5S4 


SUSEMlllL 


die  Anhänger  von  B.  Ueberdies  aber  nehmen  sie  zwar  gleich 
letzteren  den  Brauch  der  Kriegssklaverei  in  Schutz,  aber  sie  thun 
es  doch,  wie  Jackson  richtig  bemerkt,  aus  einem  andern  Grunde, 
oder  vielmehr  sie  lassen  sich  gar  nicht  gleich  jenen  auf  eine  weitere 
Begründung  ein,  sondern  beruhigen  sich  einfach  dabei,  weil  Gesetz, 
mUsse  es  ja  auch  recht  sein.  Ja  noch  mehr,  was  gleich  sehr 
gegen  Jackson  wie  gegen  Ridgeway  gilt,  hiermit  ist  andrer- 
seits ihre  Ansicht  nicht  abgeschlossen,  denn  sie  lassen  diesen  Ge- 
setzesbrauch doch  wieder  nur  gelten,  sofern  Barbaren  von  Helle- 
nen überwältigt  und  gefangen  sind.  Denn  nicht  mit  dem  leisesten 
Wörtchen  deutet  Aristoteles  an,  dass  dies  nicht  von  vornherein  mit 
zu  ihrer  Ansicht  gehöre,  sondern  er  ihnen  dies,  so  zu  sagen,  nur 
aufrede  als  Etwas,  was  sie,  darum  befragt,  doch  wohl  schwerlich 
leugnen  würden.  Diese  dritte  Ansicht  C  ist  also  im  Unterschied 
von  den  beiden  einander  entgegengesetzten  A  und  B  eine  vermit- 
telnde gleich  der  des  Aristoteles  selbst;  es  ist  auch,  wenn  ich 
nicht  irre,  gar  nicht  die  Ansicht  besonderer  Theoretiker,  sondern 
trotz  des  ttveg  die  gewöhnliche  griechische  Volksanschauung  selbst, 
und  wir  haben  in  dem  ziveg,  wie  öfter,  nur  ein  Beispiel  der  be- 
liebten limitirenden  Bedeweise  des  Philosophen;  und  Aristoteles  zeigt, 
dass,  wenn  man  diese  Auffassung  nur  auf  die  ihr  unbewusst  zu 
Grunde  liegenden  leitenden  Gedanken  zurückführe,  nicht  blos  der 
Widerspruch,  welchen  sie  in  sich  schliesst,  ausgeglichen  wird,  son- 
dern auch  als  der  richtige  Kern  von  ihr  die  eigene  Ansicht  des  Ari- 
stoteles zu  Tage  kommt.  Ich  habe,  um  diesen  Zusammenhang  von 
vornherein  hervortreten  zu  lassen,  oXwg  d'  av%e%<>^Bvoi  xtjL  mit 
Uampke  frei  übersetzt:  'Beides  umfassend  erklären  Andere  u.  s.  w.', 
aber  dies  erzeugt  das  Missverständniss,  als  ob  in  oliaç  dieser  Be- 
griff von  'Beides  umfassend'  liegen  könnte.  Während  nun  also 
sowohl  die  unbedingten  Vertbeidiger  B  wie  die  unbedingten  Wider- 
sacher A  aller  Sklaverei  den  Unterschied  zwischen  dem  Sklaven 
von  Natur  ((pvaet),  welcher  thalsachlich  oft  gar  nicht  in  diesem 
Verhältniss  lebt,  und  dem  Sklaven  nach  dem  Gesetz  (vôfiip)  oder 
dem  factischen  Sklaven  zerstören,  ist  die  richtige  vermittelnde  Mei- 
nung die,  dass  die  factische  Sklaverei  nur  insoweit  berechtigt  ist, 
als  sie  mit  der  natürlichen  zusammenfällt  oder  mit  andern  Worten 
den  Sklaven  von  Natur  trifft.  Eine  besondere  Widerlegung  jener 
beiden  extremen  Ansichten  A  und  B  scheint  dem  Aristoteles  un- 
nöthig:  alles  nach  dieser  Richtung  hin  Erforderliche  ist  dadurch 


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DREI  SCHWIERIGE  STELLEN  DER  ARISTOTEL.  POLITIK  585 


mit  geleistet,  dass  er  die  dritte,  vermittelnde  Auffassung  C  auf  ihren 
richtigen  Sinn  zurückführt. 

Es  bleiben  jetzt  nur  noch  zwei  Schwierigkeiten.  Die  eine 
liegt  in  der  von  Ridgeway  angeregten  Frage,  ob  man  in  der  her- 
gebrachten Weise  hinter  af4g>iaßrj%rjaiv  (Z.  17)  ein  Punctum  setzen 
und  mithin  knd  —  âeonôÇeiv  (Z.  19—21)  an  ôià  yàç  —  àçxw 
(Z.  17 — 19)  oder  wenigstens,  wie  ich  gethan  habe,  an  joïç  d*  — 
ägxeiv  (Z.  18  f.)  anschliessen  oder  aber,  wie  Ridgeway  will,  Letz- 
teres in  Parenthese  setzen  und  folglich  Ersteres  vielmehr  mit  aXxtov 
—  afifpioßrjiijatv  verbinden  soll.  Im  ersteren  Falle  könnte  sich  das 
Ittel  x%X.  vernünftiger  Weise  nur  auf  den  in  dem  Satze  âià  yàç  — 
(XQxsLv  mit  enthaltenen  Gedanken  beziehen,  dass  ein  Streit  zwischen 
diesen  beiden  so  gefassten  Rechtsprincipien  relativ  seinen  guten 
Sinn  hat.  Denn  jene  meine  frühere  Annahme,  durch  welche  Ari- 
stoteles mit  tnù  xtA.  das  bedingte  Recht  der  Meinung  R  gegen- 
über der  Meinung  A,  auch  so  weit  beiden  etwas  Gemeinsames  zu 
Grunde  liegt,  vermöge  der  Hinweisung  darauf  bekräftigen  würde, 
wie  unhaltbar  die  letztere  Ansicht  sei,  wenn  sie  dies  Gemeinsame 
fallen  lässt,  giebt  keinen  logisch  richtigen  Gedanken.  Aber  zwang- 
loser ist  allerdings  wohl  die  andere  Construction:  xal  o  noul 
tovç  Xôyovç  enallcnteiv  (Z.  12  f.)  steht,  wie  gezeigt,  zu  aitiov 
ôè  favxriç  vrjg  ifi^>ioßtjxijaeü)Q  (Z.  12)  in  einem  gewissen  Gegen- 
satz, und  es  wäre  im  Interesse  der  Deutlichkeit  gewesen,  wenn 
Aristoteles  ôè  hinler  noul  hinzugesetzt  hätte:  die  Ursache  des 
Streites  ist  ganz  dieselbe,  welche  doch  auch  wieder  diese  beiden 
streitenden  Meinungen  einander  näher  bringt,  nämlich  jener  beiden 
gemeinsame  Grundsatz,  denn  wenn  beide  Meinungen  ohne  diese 
Vermitteln ng  einander  schroff  gegenübergestellt  werden,  so  kann  gar 
kein  Streit  darüber  sein,  dass  dann  die  unbedingten  Gegner  der  Skla- 
verei Recht  hätten  und  man  sich,  wenn  man  nur  zwischen  beiden 
Ansichten  in  dieser  Gestalt  zu  wählen  hätte,  ohne  Weiteres  für  sie 
entscheiden  müsste.  Der  Grundsatz  nämlich,  dass  Gewalt  vornehm- 
lich auf  Tüchtigkeit  sich  gründet,  ist  beiden  Parteien  immerhin  in 
verschiedener  Weise  gemein:  Diejenigen,  welche  Gewalt  für  Recht 
erklären,  müssen,  ihre  Gegner  können  sich  blos  auf  ihn  stützen. 
Denn  wer  überhaupt  alle  Gewalt  verwirft,  ist  doch  deshalb  nicht  ge- 
nöthigt  anzuerkennen,  dass  dieselbe  immerhin  irgendwie  Tüchtigkeit 
zu  ihrer  Grundlage  hat;  im  Gegenthcil,  wenn  er  dies  nicht  glaubt, 
erscheint  seine  Verwerfung  ja  nur  um  so  natürlicher;  und  es  ist 

Herme»  XIX.  39 


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586 


SUSEMH1L 


folglich  auch  gar  nicht  anders  denkbar,  dass  die  Berührung  (ènâX- 
XaÇiç)  zwischen  den  beiden  entgegengesetzten  Ansichten  A  und  B 
dem  ganz  schroffen  und  unvermittelten  Contraste  (ôiaaxrjvat  %wgiç) 
beider  Platz  macht,  als  dadurch,  dass  die  Vertreter  der  erstereo 
auch  nicht  einmal  jene  Thatsache  mehr  anerkennen  und  damit  frei- 
lich in  einen  völligen  Widersinn  verfallen.  Der  Gedankenzusam- 
menhang ist  hiernach  kurz  folgender:  die  Ursache  des  Streites 
beider  Meinungen  liegt  gerade  in  dem,  was  beiden  gemeinsam  ist, 
in  der  Anerkennung  der  Tüchtigkeit  als  Hauptquelle  der  Macht, 
insofern  beide  aus  diesem  gemeinsamen  Grundsatz  die  entgegen- 
gesetzte Folgerung  über  das  Wesen  des  Rechts  ziehen;  denn  wenn 
freilich  auch  diese  Gemeinschaft  zwischen  beiden  noch  fällt,  so  ver- 
liert die  Ansicht  der  Gegner  aller  Sklaverei  überhaupt  jeden  ver- 
nünftigen Sinn. 

Die  zweite  Schwierigkeit  ist  die  schon  oben  erwähnte,  wie 
denn  die  Anbänger  der  Meinung  A  gerade  von  dieser  Anerkennung 
aus  (diet  tovxo  Z.  17)  zu  ihrem  Rechtsprincip  gelangen  sollen, 
dass  Wohlwollen  Recht  ist.  Ich  denke  mir,  Aristoteles  will  sagen, 
sie  folgern  so:  wenu  in  erster  Linie  Tugend  und  Tüchtigkeit  Das- 
jenige ist,  was  Macht  verleiht,  so  liegt  damit  zugleich  gegeben, 
dass  diese  Macht  nicht  missbraucht  werden  darf,  denn  durch  sol- 
chen Missbrauch  würde  ja  der  Tugendhafte  aufhören  tugendhaft  zu 
sein;  der  Tugendhafte  wird  aber  Alles  als  Missbrauch  der  Macht 
ansehen,  was  nicht  auf  Wohlwollen  sich  gründet,  mag  man  nun 
dabei  unter  Wohlwollen  nach  der  bisherigen,  auch  von  Ridgeway 
noch  festgehaltenen  Deutung  das  des  Herrschers  gegen  die  Be- 
herrschten oder  mit  Jackson,  dem  sich  Postgate  mit  einer 
leichten  Modification  anschliesst,  umgekehrt  das  der  Beherrschten 
gegen  die  Herrscher,  die  Gutgesinntheit  oder  den  willigen  Gehor- 
sam der  ersteren  und  die  Zufriedenheit  derselben  mit  ihrer  Lage  '), 
oder  endlich  Beides,  was  mir  jetzt  das  Richtigste  scheint,  verstehen. 

1)  Dass  tvyota  und  tvrovç  diesen  Sinn  haben  kann,  bat  Jackson  durch 
eine  Reihe  von  Stellen,  z.  B.  Xenoph.  Oekon.  7,37.  9,5.12.  12,5—8.  15,5, 
wo  überall  der  Ausdruck  vom  Sklaven  gegenüber  dem  Herrn  oder  der  Herrin 
gebraucht  wird ,  nachgewiesen.  Weniger  entscheidend  ist  vielleicht  die  von 
ihm  angeführte  Stelle  aus  Aristoteles  Nik.  Eth.  IX  5.  1167  a,  14  ff.,  aber  sehr 
passend  hat  Postgate  aus  der  Politik  selbst  VII  (VI)  5.  1320  b,  10  f.  bio- 
zugefügt. Vgl.  1320  a,  15  t>ï  noXtuiç  —  ivvovç.  VIII  (V)  11.  1313  b,  37  f., 
wo  von  den  Weibern  und  Sklaven  behauptet  wird:  tvvovç  tirai  xal  raU 
TVQayyioi  xat  xaïç  â^uoxçttTÎaiç. 


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DUE!  SCHWIERIGE  STELLEN  DER  ABISTOTEL.  POLITIK  587 


Wir  erhalten  so  in  dem  Gegensalz  der  beiden  Ansiebten  A  und  B 
denselben  Unterschied,  den  Aristoteles  auf  dem  Gebiete  der  Staats- 
verfassungen macht  zwischen  den  richtigen  (oQ&ai)  und  den  Abarten 
(naçexpâoetç),  der  Herrschaft  zum  Wohl  der  freiwillig  Gehorchen- 
den und  der  Gewaltherrschaft  zum  Eigen  nutz  der  Beherrschenden. 
Nur  eine  Herrschaft  der  ersteren  Art  scheint  den  Anhängern  der 
Ansicht  A  gerecht  und  des  tugendhaften  Mannes  würdig,  und  in 
Bezug  auf  den  Staat  urlheilt  Aristoteles  ebenso,  Uber  das  Haus  aber 
ist  er  anderer  Ansicht. 

Ich  würde  hiernach  meine  früher  veröffentlichte  Uebersetzung 
jetzt  etwa  folgendennassen  berichtigen: 

*Dass  also  ein  Theil  der  Menschen  durch  die  Natur  selbst  zu 
freien  Leuten  und  ein  anderer  zu  Sklaven  bestimmt  ist,  und  dass 
es  für  die  letzteren  (selber)  gerecht  und  zuträglich  ist  auch  wirk- 
lich Sklaven  zu  sein,  ist  hiermit  bewiesen;  dass  jedoch  anderer- 
seits auch  die  Vertreter  der  entgegengesetzten  Ansicht  in  gewisser 
Weise  Recht  haben,  ist  nicht  schwer  zu  erkennen.  Denn  die  Aus- 
drücke Sklave  und  Sklavesein  haben  eine  doppelte  Bedeutung,  in- 
dem es  auch  Leute  giebt,  welche  (blos)  das  Gesetz  und  die  Satzung 
zu  Sklaven  gemacht  hat.  Die  betreffende  Satzung  besteht  nämlich 
in  einer  (allgemeinen)  Uebereinkunft,  vermöge  derer  man  die  im 
Kriege  Ueberwundenen  für  Eigenthum  der  Ueberwindcr  erklärt, 
und  gegen  dieses  Recht  nun  erheben  viele  unserer  Rechtsphilo- 
sophen die  so  oft  gegen  die  Staatsredner  anhängig  gemachte  Klage 
auf  Gesetzwidrigkeit,  indem  es  doch  arg  sei,  dass,  wenn  Einer  nur 
die  Macht  dazu  habe  einen  Andern  zu  überwältigen  und  keinen 
anderen  Vorzug  vor  ihm  als  den  dieser  grösseren  Macht  besitze, 
dennoch  der  Ueberwältigte  ihm  gehorchen  und  als  Sklave  dienen 
solle.  Und  so  sind  denn  die  Meinungen  hierüber  getheilt,  indem 
den  Einen  die  Sache  so,  den  Andern  in  jener  andern  Weise  er- 
scheint, auch  unter  den  Philosophen.  Der  Grund  dieses  Streites 
aber  und  was  (zugleich  doch  wieder)  die  (beideu  entgegengesetzten) 
Meinungen  einander  annähert,  ist  dies,  dass  bis  zu  einem  gewissen 
Grade  eben  die  (geistige  und  sittliche)  Tüchtigkeit,  so  bald  sie  sich 
im  Besitz  der  erforderlichen  äusseren  Mittel  befindet,  Dasjenige 
ist,  was  am  Meisten  die  Macht  dazu  verleiht  Andere  zu  überwäl- 
tigen, und  dass  immer  der  Sieger  dem  Besiegten  nach  irgend  einer 
Richtung  hin  an  Trefflichkeit  überlegen  ist,  so  dass  die  Gewalt  nie 
ohne  eine  gewisse  Tüchtigkeit  zu  seiu  scheint  und  der  Streit  sich 

39* 


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588 


SÜSEMIHL 


(schliesslich)  our  darum  dreht,  was  (eben  hiernach)  recht  ist,  inso- 
fern eben  deswegen  die  Einen  das  Wesen  von  Recht  und  Gerechtig- 
keit in  das  Wohlwollen  (der  Herrschenden  und  den  freiwilligen 
Gehorsam  der  Beherrschten)  setzen,  wahrend  es  den  Anderen  gerade 
hiernach  für  recht  und  gerecht  gilt,  dass  der  Stärkere  herrsche. 
Denn  freilich  so  lange  jene  (beiden)  Meinungen  (vielmehr)  in  un- 
vermitteltem Gegensatz  einander  gegenüberstehen,  bat  jene  erslere 
nichts  Sicheres  oder  «auch  nur  Glaubwürdiges  und  Wahrscheinliches, 
(indem  sie  dergestalt  darauf  hinausläuft,)  als  ob  es  Denen,  die  an 
(geistiger  und  sittlicher)  Tüchtigkeit  hoher  stehen,  (trotzdem)  nicht 
gebühre  Herrscher  und  Herren  zu  sein.  Noch  Andere  aber  halten 
sich  einfach  an  Etwas,  was  ihrer  Meinung  nach  recht  ist,  indem 
doch  jedes  Gesetz  immer  ein  solches  sei,  und  erklären  von  hier 
aus  die  Sklaverei  nach  dem  Kriegsrecht  für  gerecht,  jedoch  nicht 
in  allen  Fällen.  Denn  die  Ursache  des  Krieges  kann  ja  möglicher 
Weise  eine  ungerechte  gewesen  sein  u.  s.  w.' 

Nicht  minder  schwierig  ist  eine  andere  Stelle  des  ersten 
Buches,  die  mir  jetzt  noch  viel  stärker  verderbt  scheint,  als  ich 
früher  glaubte,  I,  13.  1260  a,  8—24.  Ich  setze  sie  sofort  in  der- 
jenigen Gestalt  hierher,  welche  mir  nunmehr  die  wahrscheinlichste 
däuebt: 

wW  (irtet)  qpvou  nXtiw  tà  [aox°**° 
xai]  CLQxéfieva  (allov  yàç  tqôitov  to  èXev&eçov  tov  âovXov 

10  aoxsi  xcm  to  ccqqev  tov  xÏTjUoç  xai  avi]ç  Ttaiôôç),  xai  nàoiv 
hvnccQxei  fiïv  tot  fiôoia  trjç  ipvxyç,  aXX'  kvvnctQxei  dta- 
qxgôvtwç  (6  fièv  yoiQ  ôovXoç  oXtuç  owe  3%£t  to  ßovXevtixov, 
to  ôk  frrjXv  tfget  t*-évt  aXX    Ïxxvqov,  6  ôè  naiç  %%bi  pév, 

17  aXX'  àteXéç)  '  dt,b  tbv  fièv  aQxovxa  teXéav  exélv  °*û  *^fy  (âtavo-) 
rjtixiv  ctQeti'jv  (tb  yàç  ïçyov  iotlv  àftXwç  tov  ctQxitéxtovoç, 
6  ôk  Xôyoç  ccQXivéxttov),  tûiv  â*  äXXiov  exaatov  ooov  hrcißäX- 

14  Xu  avtoïç.  ôfioicjç  toivvv  àvayxatov  ex^iv  xai  neoi  tàç 
i]9ixàç  otçetâç'  vnoXrjntéov  ôeiv  pkv  fiszéxscv  nâvtaç, 
aXX'  ov  tov  avtov  tçônovt  aXX*  ooov1)  kxâotqt  nçoç  to  avtov 

10  epyov  '  ùiote  (pavtQOv  oti  iotiv  (kxâatov  iôia  ij)  ij&ixij  doetij 
tûiv  iiQv^évwv  ànavttav,  xai  ot>x  rt  avti]  oiocpQOOvvr]  yvvatxôç 
xai  àvÔQÔç,  ovâ'  àvâçeia  xai  ôixaioavvi},  xa&âneç  o)'ero  2wxq<x~ 
trjç,  àXX*  ïj  fjihv  àçxixi]  avdoeia  rj  à*  vnyoetixij,  ôfxoiwç  <T ï%ti 
xai  7ieçi  tàç  aXXaç. 

1)  Hier  ist  vielleicht  (avayxaïor)  einzuschieben,  8.  S.  5S9  A.  2,  590  A.  2. 


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DREI  SCHWIERIGE  STELLEN  DER  ARISTOTEL.  POLITIK  589 


Nachdem  Aristoteles  1259b,  22  —  1260  a,  2  gezeigt  hat,  dass 
es  ebenso  widersinnig  sein  würde,  wenn  man  dem  Weibe,  Rinde, 
Sklaven  alle  Charaktertugenden  absprechen,  als  wenn  man  sie  ihnen 
in  derselben  Weise  zusprechen  wollte  wie  dem  Manne,  Vater, 
Herrn,  zieht  er  hieraus  die  Folgerung,  dass  die  betreffenden  Tu- 
genden beider  Theile  genau  ebenso  verschieden  sein  müssen,  wie 
diese  beiden  Theile  selbst,  d.  h.  wie  Beherrschte  und  Herrscher, 
1260  a,  2 — 4.  Von  den  Unterschieden  der  drei  Klassen  von  Be- 
herrschten und  also  auch  ihrer  Tugenden  unter  einander  ist  dabei 
hier  noch  keine  Rede  und  kann  es  nach  diesem  Gedankengange 
noch  nicht  sein  '),  darauf  wird  erst  in  der  nun  folgenden  genaueren 
Ausführung,  Begründung  und  Erläuterung  jenes  Ergebnisses  ein- 
gegangen. Diese  Ausführung  weist  zunächst  darauf  hin,  dass  es  ja 
auch  in  der  Seele  selbst  einen  herrschenden  und  einen  beherrschten 
Theil  und  eben  danach  verschiedene  Tugenden  beider  giebt,  Ver- 
standes- und  Charaktertugenden  (Z.  4 — 7),  und  nach  dieser  Ana- 
logie müsse  man  auch  alles  Andere  beurtheilen  (Z.  7  f.)-  Auch  hier 
ist  von  den  Unterschieden  der  Beherrschten  unter  einander  noch 
immer  nicht  die  Rede.  Erst  die  nun  folgende  Nutzanwendung  fühlt 
auch  sie  in  die  Untersuchung  ein.  Dies  war  offenbar  der  Grund, 
welcher  Berna  y  s  bewog,  Inel  hinter  äoie  einzuschieben,  und 
wenn  diese  Ergänzung  auch  vielleicht  nicht  gerade  unumgänglich 
ist,  sobald  man  nur  daran  festhält,  dass  von  aiaze  dem  Sinne  nach 
alles  Folgende  bis  zu  avtoXç  Z.  20  abhängt,  so  gewinnt  doch  die 
Darstellung  durch  diesen  Zusatz  in  einem  solchen  Masse  an  Durch- 
sichtigkeit und  Folgerichtigkeit,  dass  man  sich  wundern  müsste, 
wenn  nicht  schon  Aristoteles  selbst  ihn  gemacht  hätte.  Indem  nun 
aber  Bernays  im  Folgenden  die  von  Thurot  vorgeschlagene  Um- 
stellung verwirft,  wird  er  seinerseits  zu  einer  anderen  gezwungen, 
nämlich  der  von  avayxalov  (Z.  14)  vor  haot(o  (Z.  16),  wo  es  frei- 
lich ganz  passend  wäre,  aber  doch  wohl  nicht  gerade  unentbehrlich 
ist.2)    Aber  der  Zusatz  inet  führt  auch  noch  zu  einer  von  Ber- 


1)  Es  ist  eine  reine  Verkennung  hiervon,  wie  Thurot  Etude*  sur  Ari- 
stote  p.  17  f.  die  Entbehrlichkeit  des  allerdings  nur  in  r  erhaltenen,  schlechter- 
dings unentbehrlichen  Zusatzes  1260  a,  3  àe/oVrwr  xai  vor  ägfoplwr  dar- 
thun  will. 

2)  Man  braucht  bei  Thurots  Umstellung  nur  imßäXXn  aus  dem  Vor- 
aufgehenden zu  ergänzen  'so  viel  für  einen  Jeden  in  Betracht  kommt'  (oder 
'auf  einen  Jeden  fällt')  'für  seine  Aufgabe'.   Dass  We  lid  on  in  seiner  eng- 


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590 


SUSEMIHL 


nays  übersehenen  Unmöglichkeit:  es  gehl,  sowie  der  Überlieferle 
Text  lautet,  nicht  an,  dass  àXXov  yàç  —  naiôôç  (Z.  9  f.)  Paren- 
these ist  und  xai  nâaiv  —  âiaqxçôvtwç  (Z.  10 — 12)  den  mit 
litst  eingeleiteten  Vordersatz  fortsetzt,  denn  da  auf  diese  Weise 
Ttâaiv  sich  grammatisch  nicht  auf  ôovXov,  &rjXeoç,  rtaiôôç  be- 
ziehen kann,  so  könnten  unter  naaiv  nur  xà  açxovza  xa^ 
XÔfisva  verstanden  sein,  die  Begründung  6  fièv  yàç  âovXoç  — 
àteXéç  (Z.  1 2  IT.)  zeigt  aber,  dass  nur  %à  àçxôfieva,  nämlich  eben 
âovXog,  &î}Xv,  itaig  verstanden  sind.  Ob  die  Tugend  des  Herr- 
schers selbst  eine  andere  ist,  je  nachdem  er  der  Frau,  dem  Sohn 
oder  dem  Sklaven  gebietet,  kommt  hier  überhaupt  nicht  weiter  in 
Frage.  Eben  dieser  Umstand  macht  es  indessen,  selbst  wenn  man 
lud  verschmäht1),  rathsam,  was  bei  der  Aufnahme  dieses  Zusatzes 
unumgänglich  ist,  avorta  xoi  (Z.  9  f.)  zu  streichen.  Diese  letztere, 
falsche  Zuthat  entsprang  aus  einem  Missverstündniss,  welches  durch 
den  begründenden  Satz  àXXov  yàç  tçônov  —  natôôç  (Z.  9  f.)  sehr 
nahe  gelegt  war:  leicht  konnte  es  nach  dem  Wortlaut  desselben 
scheinen,  als  ob  in  erster  Linie  durch  ihn  gerade  die  verschiedene 
Art,  wie  der  Herrscher  herrscht,  und  nicht  vielmehr,  wie  es  doch 
der  Fall  ist,  ausschliesslich  (oder  doch  vornehmlich)  die,  wie  die 
Beherrschten  beherrscht  werden,  bezeichnet  werden  sollte. 

Nachdem  nun  aber  einmal  neben  den  Tugenden  des  Charakters 
auch  derjenigen  des  Verstandes  gedacht  war,  erscheint  es  unbe- 
greiflich, dass  im  überlieferten  Text  weiterhin  nur  noch  von  den 
ersteren  die  Rede  ist  und  dreimal  Dasselbe  gesagt  wird,  während 
doch  andererseits  die  begründenden  Worte  to  yàç  ïçyov  lativ 
àrtXwç  %ov  àçxiTéxzovoç ,  v  ôè  Xàyoç  açxiTtxzwv  (Z.  18  f.)  sich 
vernünftigerweise  nur  auf  die  letzteren  beziehen  lässt  oder  viel- 
mehr genauer  auf  diejenige  von  ihnen,  welche  hier  allein  in  Be- 
tracht kommen  kann,  die  mit  den  ersteren  untrennbar  verbundene 
praktische  Einsicht  ((pçôvr]Oiç).  Diese  Argumentation  von  Thurot 
weiss  ich  nicht  zu  widerlegen2),  und  jedenfalls  ist  sie  dadurch 

ligchen  Uebersetzung  die  nämliche  Umstellung  wie  Bern  ays  vielmehr  mit 
nyayxalof  t/cw  vornimmt,  int  vielleicht  eine  kleine  formale  Verbesserung, 
ändert  aber  im  Ganzen  natürlich  an  der  Sachlage  Nichts.  Bei  beiden  Um- 
stellungen mnss  die  Interpunction  hinter  nçernç  (Z.  15)  getilgt,  bei  der  Ber- 
nays'schen  überdies  Komma  hinter  inoXunrtov  gesetzt  werden. 

1)  In  diesem  Falle  muss  aber  eben  hiernach  das  von  mir  mit  Unrecht 
beibehaltene  Kolon  hinter  natâôi,  (Z.  10)  in  ein  Punctum  verwandelt  werden. 

2)  Ich  glaube  auch  nicht,  dass  sie  durch  die  Einschiebsel  in  der  Ueber- 


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DREI  SCHWIERIGE  STELLEN  DER  ARISTOTEL.  POLITIK  591 


nicht  beseitigt,  dass  man  vou  anderer  Seite  sie  einfach  ignorirt  bat, 
und  sie  führt,  wie  Thurot  einsah,  mit  mathematischer  Nothwen- 
digkeit  zu  der  Aenderung  von  rj&txTjV  (Z.  18)  in  âiavorjttxrjv  und 
der  Umstellung  von  bpoiioç  —  eçyov  (Z.  14 — 17)  hinter  avtotç 
(Z.  20).  Freilich  hat  Thurot  seinerseits  verkannt,  dass  auf  diese 
Weise  die  Stelle  der  späteren,  von  ihm  selbst  angeführten  III,  4. 
1277  b,  25  ff.  widerspricht  oder  doch  zu  widersprechen  scheint, 
nach  welcher  ausdrücklich  nur  die  Charaktertugenden  in  die  des 
Herrschers  und  in  die  der  Beherrschten  zerfallen,  die  praktische 
Einsicht  aber  nur  den  Herrschenden  zukommt,  den  Beherrschten 
dagegen  an  ihrer  Stelle  nur  die  richtige  Vorstellung  (döTfor  alt]- 
9rjç)t  vermöge  derer  sie  die  ihnen  gegebenen  Befehle  richtig  auf- 
fassen und  die  geeigneten  Mittel  zu  ihrer  Ausführung  finden  und 
wählen.  Indessen,  richtig  verstanden,  scbliesst  doch  auch  die  vor- 
liegende Stelle  mit  Thurot  s  Versetzungsvorschlag  die  Möglichkeit 
einer  gleichen  Auffassung  nicht  aus,  das  öaov  IntßaXXei  avtotç 
(Z.  19  f.)  braucht  Über  diese  richtige  Vorstellung  nicht  hinauszu- 
gehen. Auf  den  Unterschied ,  der  in  dieser  Hinsicht  von  den  Cha- 
raktertugenden neben  der  Aehnlichkeit  stattfindet,  brauchte  hier 
noch  nicht  eingegangen  zu  werden,  denn  die  aufgeworfene  Frage 
lautete,  wie  gesagt,  überhaupt  nur  auf  die  Charaktertugenden  von 
Weib,  Kind  und  Sklave,  und  nur  zum  Zweck  ihrer  Beantwortung 
wurden  auch  die  Verstandeslugenden  mit  herangezogen.  Diese  end- 
gültige Entscheidung  beginnt  aber  erst  mit  den  Worten  coare  <pa- 
veçbv  xtl.  Z.  20  ff.  Dass  auch  diese  fehlerhaft  überliefert  sind, 
erkannte  Thurot,  aber  eben  hiernach  ist  die  von  ihm  vorge- 
schlagene Tilgung  von  rj&m)  nicht  das  richtige  Heilmittel,  und 


setzung  von  Bern  ays  widerlegt  ist:  'die  Vernunft  aber  <d.  h.  Dasjenige, 
was  den  Gebieter  zum  Gebieter  macht,)  ist  oberster  Meister<;  wenn  also  die 
Leistung  gelingen  soll,  so  muss  der  Gebieter  nach  allen  Seiten  den  Anforde- 
rungen der  Vernunft  genügen,  mithin  eine  vollständige  sittliche  Tugend 
besitzen)'.  Denn  die  Logik  verlangt  doch  wohl  vielmehr  in  erster  Linie:  'so 
muss  der  Gebieter  vollständig  diejenige  Tugend  besitzen,  welche  der  Ver- 
nunft selbst  angehört,  d.  h.  die  intellectuelle  Tüchtigkeit',  und  erst  in 
zweiler  Linie  folgt  daraus,  dass  er  allerdings  auch  diejenige  Tugend  voll- 
ständig haben  muss,  welche  dem  unvernünftigen  Seelentheil  angehört  und 
darin  besteht,  dass  dieser  den  Geboten  der  Vernunft  gehorcht,  d.  h.  die  sitt- 
liche. Sollte  es  also  nöthig  sein  überdies  im  Anschluss  an  B  er  nay  s  hinter 
Soov  7».  16  noch  (tvayxaîoy  hinzuzusetzen,  so  würde  ich  auch  davor  nicht 
zurückschrecken,  aber  es  ist,  wie  S.  589  A.  2  gezeigt  worden,  nicht  nöthig. 


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592 


SUSEMIHL 


vermuthlich  ist  auch  das  von  mir  vermuthete  idia  rj  somit  noch 
nicht  ausreichend.  Was  der  Sinn  verlangt,  hat  Berna  y  s  über* 
setzt:  'Demnach  ist  es  klar,  dass  far  jede  der  genannten  Klassen  es 
besondere  sittliche  Tugenden  giebt.'  Aber  leider  steht  dies  nur 
nicht  da.  Eher  also  trifft  es  das  Richtige,  wenn  vor  rj&ixij  der 
Ausfall  von  idia  (oder  oixeia)  17  angenommen  wird.  Doch  erwartet 
man  auch  so,  wie  M.  Schmidt  richtig  bemerkte,  nicht  anctyuov 
oder  nâvxùjv,  sondern  kxâotutv.  Um  also  auch  diesem  Uebelstand 
abzuhelfen,  fülle  ich  die  mutmassliche  Lücke  vor  rj&ixr)  vielmehr 
etwa  durch  (èxâotov  idia  ij)  aus. 

Während  nun  aber  Aristoteles  für  die  Nothwendigkeit  auch 
dem  Sklaven  noch  eine  Art  von  moralischer  Tugend  zuzuweisen 
1259  b,  27  f.  geltend  macht,  dass  auch  dieser  noch  ein  Mensch  sei 
und  an  der  Vernunft  Theil  habe  (Xôyov  xotvwvovvtwv),  wird  hier 
demselben  derjenige  Theil  der  Vernunft,  welchen  Aristoteles  hier 
%6  ßovXevitxov,  im  6.  Buche  der  Nik.  Eth.  aber  %b  Xoytozixôv 
(2.  1139a,  12)  oder  doÇaovtxô»  (5.  1140b,  26  und  13.  1144b,  14) 
nennt,  und  welchem  nicht  blos  die  praktische  Einsicht  und  Geistes« 
gewandtheit  {âeiv&tyç)  und  ihre  Gegentheile,  sondern  auch  alles 
blosse  Vorstellen  und  Meinen  (dôÇa,  vnôXrjipiç)  angehört,  schein- 
bar vollständig  abgesprochen.  Damit  würde  er  aber  die  Vernunft 
Uberhaupt  verlieren,  denn  von  dem  anderen  Theile  derselben,  dem 
wissenschaftlichen  Denken  (èrciOT^novixov)  kann  doch  bei  ihm 
noch  viel  weniger  die  Rede  sein.  Daraus  folgt,  dass  oXojç  ovx 
Iget  %b  ßovXtvzvxov  (Z.  12)  dies  nicht  bedeuten  kann,  sondern 
nach  Massgabe  von  5.  1254  b,  22  zu  verstehen  ist,  wo  der  Sklave 
von  Natur  als  xoivuivovv  Xôyov  toaovvov  oaov  alo&ctveo&ai 
alia  firj  fyeiv  bezeichnet  wird.  Die  Vernunft  ist,  so  zu  sagen, 
nur  als  eine  ôvvafAiçy  nicht  als  eine  ej-ig  in  ihm  vorhanden.  Wo 
sich  nur  das  unumgängliche  Minimum  von  Etwas  findet,  da  wendet 
Aristoteles  den  hyperbolischen  Ausdruck  ftrj  fyeiv  an.  Ganz  genau 
so  ist  es  im  6.  Capitel  der  Poetik,  wo  zuerst  1450a,  7  ff.  die 
als  Theil  einer  jeden  Tragödie  bezeichnet  werden  und  es  dann 
hinterher  (Z.  23  ff.)  dennoch  heisst:  ävev  ftkv  noâ&wç  ovx  av 
y  ho  tto  zoayipdia,  ävev  âè  rj&wv  yévoiz3  av.  ai  yàç  zwv  véwv 
zojv  nXelonov  âtj&eiç  zoaytpôlai  eioïv  xai  oXcoç  Ttonjzai  noX- 
Xoi  zoiovzot. 

Eine  dritte  Stelle  IV  (VII),  16.  1335a,  32—35  lautet:  hi  ôk 
ij  dcadoxrj  zûiv  zéxvwv  zoïç  pkv  àçxopiévoiç  (àçxofÂévrjç  F  und 


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DREI  SCHWIERIGE  STELLEN  DER  ARISTOTEL.  POLITIK  593 


corr.  P&  wohl  richtig)  %o%tu  xrjg  cm(*rjg,  Icrv  yiptjtai  xcrrà  kôyov 
evfrvç  t]  yiveotç,  %oïg  ôè  tjârj  yuxtaXeXvfiiyrjg  tijg  rjXixlaç  nçog 
lijv  %uhf  ißdofiTjxorta  hwv  àçi$fiôv.  Hier  hat  Jackson  die 
Conjectur  von  R  id  g  e  way  taïç  fih  açxofiévaig  oder  àçx°f**- 
vrjç  treffend  widerlegt  und  stellt  seinerseits  unter  Aufnahme  der 
Lesart  aQX°h*y']S  eine  neue  Erklärung  auf,  nach  welcher  toiç  fiév 
die  Alteren,  %olg  dé  die  jüngeren  Kinder  bezeichnen,  àQxopévrjç 
tîjg  cnifiijç  sich  eben  so  gut  wie  xataXeXvfiévrjç  trjg  yXixlaç 
auf  die  Väter  beziehen  und  âiaôox>]  das  Eintreten  in  die  Pubertät 
bedeuten  soll.  Aber  wie  in  aller  Welt  soll  âiaôoxi]  zu  dieser  Be- 
deutung gelangen?1)  Meines  Erachtens  kann  es  schlechterdings 
uichts  Anderes  heissen  als  das  Eintreten  der  Söhne  in  die  Rechts- 
nachfolgerschaft der  Väter.  J  ackson  hat  sich,  wie  mir  scheint,  die 
Voraussetzungen  des  aristotelischen  Idealstaats  nicht  klar  gemacht. 
Bis  höchstens  zum  55.  Jahre  darf  ein  Bürger  desselben  Kinder  zeugen 
(1335b,  35  ff.);  hat  er  also  bis  dahin  keinen  noch  lebenden  Sohn 
oder  stirbt  hernach  seine  männliche  Nachkommenschaft,  so  muss  er 
sich  einen  Erben  aus  den  Überzähligen  Söhnen  anderer  Familien 
adoptiren.  Aber  er  darf  auch  bis  dahin  keineswegs  so  viel  Kinder 
zeugen,  als  er  Lust  hat  (1335  b,  21 — 26).  Da  gerade  wie  im  plato- 
nischen Gesetzesstaat  kein  Bürger  an  Grund  und  Boden  mehr  oder 
weniger  als  die  beiden  unveräusserlichen  Familiengüter  besitzen 
darf  (10.  1330a,  9 — 15),  so  sind  ein  Sohn  und  eine  Tochter  die 
eigentliche  Normalzahl.  Aber  sie  reicht  nicht  aus  wegen  der  Kin- 
derlosigkeiten und  Sterbefölle.  Wie  weit  sie  zu  erhöhen  ist,  hängt 
von  dem,  sei  es*)  in  längeren  Zwischenräumen,  sei  es  alljährlich 
festzustellenden  Kinderbudget  ab,  welches  bestimmt,  wie  viel  Bür- 
gerkinder im  nächsten  Jahre  oder  in  der  nächsten  längeren  Periode 
erzeugt  werden  sollen  (II,  6.  1265  a,  38  —  b,  16,  vgl.  II,  7.  1266  b, 
9  ff.  und  die  Anm.  209  in  meiner  erklärenden  Ausgabe).  Kommen 
mehr  Schwangerschaften  vor  und  werden  ferner  Bürgerfrauen,  deren 

1)  Um  davon  gar  nicht  zu  reden,  das»  Aristoteles,  wenn  er  dies  gewollt 
hätte,  doch  wohl  vielmehr  rcJr  pty  —  revv  dt  geschrieben  haben  würde  und 
doch  wohl  zu  rçf  axfifc  hätte  rw*  naiiçwy  und  ixtirwr  zu  tijt  fjltxiaf 
hinzusetzen  müssen. 

2)  Denn  hierüber  giebt  uns  die  vorläufige  Andeutung  des  Aristoteles  in 
der  Kritik  des  platonischen  Gesetzesstaates  keinen  Aufschluss,  und  seine  un- 
vollendete Darstellung  seines  eigenen  Idealstaats  ist  nicht  bis  zu  diesem  Punkte 
gelangt,  auf  den  er  auch  in  der  Kritik  des  kretischen  Staates  II  10,  1272a, 
25  f.  vorausdeutet. 


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594 


SUSEMHIL 


Männer  über  55  Jahre  zählen,  schwanger,  so  hilft  die  Abtreibung 
(1335b,  23  ff.  35  ff.)-  Die  Mehrzahl  von  Sühnen,  die  ein  Bürger 
unter  diesen  gesetzlichen  Beschränkungen  etwa  erzeugt  hat,  kommt 
Tür  ihn  selbst  mitbin  gar  nicht  in  Frage,  denn  die  jüngeren  sind 
zur  Adoption  in  andere,  kinderlose  oder  durch  den  Tod  ihrer 
Kinder  beraubte  Familien  bestimmt:  es  handelt  sich  bei  jedem 
Vater  nur  um  seinen  einzigen  Erben,  und  hier  fassl  denn  Aristo- 
teles nur  den  normalsten  Fall  ins  Auge,  dass  dies  der  ein  Jahr 
nach  der  Verheirathung  geborene  Sohn  ist.  Dieser  soll  der  Rechts- 
nachfolger des  Vaters  werden,  wenn  er  selbst  in  die  eigentliche 
Mittagshöhe  (ax^i?),  der  Vater  aber  in  den  Abend  des  Lebens  ein- 
zutreten beginnt.  Die  bisherige  Auffassung  von  totç  piêv  als  den 
(ältesten  oder  einzigen)  Söhnen  unter  Beziehung  der  zunächstfol- 
genden Worte  auf  ihr  Lebensalter  und  von  toîç  dé  als  den  Vätern, 
deren  betreffendes  Aller  erst  mit  den  nächsten  Worten  angegeben 
wird,  ist  folglich  völlig  richtig.  Nur  stimmt  dazu  freilich  fßdofirj- 
xoyza  nicht.  Denn  wenn  das  Alter  von  37  Jahren  dasjenige  ist, 
in  welchem  jeder  Bürger  heirathen  soll,  so  muss  eben  dies  Alter 
doch  wohl  auch  dasjenige  sein,  in  welchem  er  Rechtsnachfolger 
seines  Vaters  wird,  ist  er  also  im  38.  Jahre  des  letzteren  geboren, 
so  ist  letzterer  zur  Zeit  dieser  Rechtsnachfolgerschaft  75  und  nicht 
gegen  70  Jahre  alt.  Dennoch  wird  an  der  Zahl  70  wahrscheinlich 
Nichts  zu  ändern,  sondern  vielmehr  Z.  29  nach  einer  früheren  Ver- 
muthung  Spengels,  die  er  später  selbst  wieder  aufgab,  krexà  in 
itévxe  zu  verwandeln  sein,  so  dass  das  Alter, In  welchem  der  Bürger 
heirathen  soll,  vielmehr  35  Jahre  beträgt  und  er  folglich,  falls  ihm 
nach  9  Monaten  ein  Sohn  geboren  wird,  zwischen  dem  70.  und 
71.  Jahre  steht,  wenn  dieser  wiederum  seinerseits  zur  Ehe  schreitet. 
Dafür  spricht,  dass  Aristoteles  1335  b,  32  ff.  den  Stufenjahren  nach 
der  Siebenzahl  seinen  Beifall  zollt.  Vermuthlich  ist  35  absichtlich 
in  37  geändert.  Aristoteles  wünscht  nämlich  ja,  dass  das  Ende  der 
Zeugungsfähigkeil  bei  den  Gatten  zusammentreffe,  und  bezeichnet 
als  solches  beim  Mann  70,  bei  der  Frau  50  Jabre;  wenn  nun 
ersterer  mit  35,  letztere  mit  18  Jahren  heirathet,  so  tritt  dies  Ende 
bei  der  Frau  32,  beim  Mann  aber  erst  35  Jahre  später  ein,  also 
beim  Mann  3  Jahre  nach  der  Frau;  man  sah  nun  ein,  dass  hierbei 
nicht  Alles  genau  auf  Heller  und  Pfennig  zu  stimmen  braucht,  aber 
3  Jabre  schienen  doch  (mit  Unrecht)  zu  viel,  und  man  minderte 
sie  daher  um  2  ab.   Doch  kann  auch  recht  wohl  bei  der  Ver- 


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DREI  SCHWIERIGE  STELLEN  DER  ARISTOTEL.  POLITIK  595 


derbuog  von  névre  in  Int  à  der  blosse  Zufall  sein  Spiel  getrieben 
baben. ') 

Ist  nun  diese  meine  Auffassung  der  Stelle  die  richtige,  so  ist 
hiernach  die  Zeit  zwischen  dem  70.  und  71.  Jahre  diejenige,  mit 
welcher  das  active  Bürgerrecht  aufhören  und  die  bisherigen  Inhaber 
desselben  als  Priester  emeritirt  werden  sollen,  9.  1329a,  30 — 34, 
während  der  35  jährige  Erbe  nunmehr  als  Besitzer  der  beiden  Fa- 
miliengüter an  die  Stelle  des  Vaters  tritt,  vermuthlich  auch  wohl 
entgegen  meiner  früheren  Ansicht  bereits  als  Mitglied  der  Gemeinde- 
versammlung und  des  Geschwornengerichts.  Ob  damit  aber  seine 
Militärpflicht  schon  beendet  sein  soll3),  bezweifle  ich,  und  auch 
Aristoteles  bat  zum  Eintritt  in  den  Rath  und  die  Beamtenslellen 
mit  Ausnahme  der  Officiersposten  sicher  ein  höheres  Alter,  ich 
denke  nach  den  Analogien  bei  Piaton  das  50.  Jahr,  verlangt.  Wie 
es  aber  gehalten  werden  soll,  wenn  der  Erbe  erst  1 — »20  Jahre 
nach  jener  Emeritirung  seines  Vaters  oder  Adoptivvaters  in  den 
Beginn  der  politischen  Volljährigkeit  eintritt,  darüber  kisst  sich 
weder  aus  dem  Torso  der  aristotelischen  Darstellung  des  Idealstaats 
noch  aus  sonstigen  Andeutungen  des  Aristoteles  irgend  Etwas  ent- 
nehmen. 

1)  Aretinus  giebt  36  Jahre,  ob  auf  eigene  Hand  oder  nach  seinem  Codex, 
lässt  sich  nicht  entscheiden,  wenn  ich  auch  eher  das  Ersterc  glaube. 

2)  Worauf  allerdings  unter  diesen  Voraussetzungen  eine  ängstlich  buch- 
stäbliche Deutung  von  9.  1329a,  1—17  und  14.  1332b,  12—42  führen  würde. 

Greifswald.  FR.  SUSEMIHL. 


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DE  ISOCRATIS  PAPYRO  MASSILIENSI. 


Inter  commentaliones ,  quas  viri  docti  in  memoria  m  Caroli 
Graux  nuper  composuerunt,  Alfred i  Schoenii  legilur  symbolum, 
cui  4d«  Isocratis  papyro  Massiiiensi  (Isocr.  or.  Il  ad  Nico- 
clem  paragr.  1 — 30)'  inscriptum  est.  Edidit  enim  vir  ille"  doctus 
(Mélanges  Graux  S.  481 — 504)  relliquias,  quas  veteris  scripturae 
orationis  lsocrateae  4ad  Nicoclem*  conscriptae  octo  continent  sche- 
dulae  papyraceae  ex  Aegypto  oriundae,  nunc  in  museo  suburbaai 
Massiliensis  Borely  asservatae;  complentur  autem  paragraphia  illius 
orationis  1 — 30  sedecim  columnae  ita  per  schedulas  istas  distributee, 
ut,  cum  in  secunda  et  octava  ternae  columnae  legantur,  binae  in 
ceteris,  soli  titulo  servatum  sit  primae  columnae  spatium,  vacuum 
totum  relictum  ultimae.  Columnarum  autem  integrae  fere  servatae 
sunt  e  ç  £  i  ta  (te),  graviorem  cladem  acceperunt  a  ß  y  â  tô  iç, 
totae  paene  evanuerunt  i?  &  iß  ly. 

Quibus  foliis  in  lucem  emissis1)  quam  bene  Scboenius  de 
sludiis  Isocrateis  meritus  sit  meum  non  est  praedicare:  quod  vero 
denuo  papyrum  tractare  statui,  id  non  factum  est,  ut  viri  egregii 
laudi  obtrectarem,  sed  ut  quae  ab  illo  neglecta  mihi  non  omittenda 
aut  quae  i  Ilm  probata  aliter  mihi  diiudicanda  videbantur  qualiacunque 
quantulacunque  proferreui,  atque  ut  simul  eo  loco  de  praeclaris 
islis  schedulis  ageretur,  ad  quem  pluribus  quam  ad  pretiosum  illud 
volumen  aditus  pateret.  Exponere  ergo  conatus  sum  quae  scrip- 
turae papyraceae  condicio  observaretur ,  quid  lectiones  novi  testis 
singulae  valerent,  cuius  momenti  ad  universam  artem  criticam  in 
Isocrate  factitandam  papyrus  Massiliensis  esset.  Praemisi  autem 
his  quaestionibus  intégra  schedularum  verba  per  columnas  digesta 
eaque  minusculis  litteris  expressa;  neque  vero  dum  verba  ex  ma- 

1)  Qui  papyri  priori  bus  temporibus  iam  meutionem  feceruut,  eoruni  Do- 
mina Schoenius  p.  481  adfert;  uberius  de  ea  re  egit  Lunibroso  io  Aiii  délia 
H.  Acad,  délie  scienze  di  Torino  vol.  VII  Adunauza  26.  nov.  1870,  qui  vir 
cum  plus  decern  annis  aote  Schoeoium  schedulas  iospiceret,  plura  UIo  locis 
quibusdam  legit,  quae  Scboenius,  ut  par  est,  religiose  aunolaviL 


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DE  ISOCRATIS  PAPYRO  MASSILIENSI  597 


iusculis  transcribo,  accentua  aut  aposlrophos  signaque  inlerpun- 
gendae  arti  destinata  addidi,  sed  ea  tantum  taliaque  ex  his  recepi 
—  accentuum  eoim  papyrus  plane  vacuus  est  — ,  quae  schedulis 
ipsis  traduntur;  in  eo  solo  ab  exemplo  recess i,  quod  soluU  scriptura 
continua  quae  dicitur  intervallis  singula  verba  inter  se  distinxi.  La- 
cunas porro,  quibus  temporum  iniquitate  verborum  tenor  interruptus 
nunc  est,  ex  libris  Isocrateis  supplevi  ;  quae  supplementa  quo  faci- 
lius  agnoscerentur  typis  minoribus  quam  quae  in  schedulis  legun- 
tur  relliquiae  imprimenda  alque  uncis  fiepienda  curavi;  singulis 
litteris  insertis  scriptura  non  mulata  cancellos  tantum  adieci.  Ipsi 
denique  texlui  quern  vocant  duplex  annotationum  genus  subiunxi, 
quorum  alteram  ea  continet,  quae  quantum  ad  artem  palaeographicam 
aut  fidem  lectionum  traditarum  facit  in  singulis  scripturae  elementis 
monenda  videbantur,  alteram  ipsam  complectitur  scripturae  discrepan- 
tiam.  lam  vero  has  dum  annotationes  commémora,  religione  proflteri 
cogor,  priores  ex  iis  omnes  necessario  Schoenio  deberi,  posteriores 
a  me  suppleri  tantum  potuisse,  cum  idem  vir  doctus  non  solum 
lectiones  librorum  Isocrateorum  et  papyri  breviter  inter  se  iam 
comparaverit,  sed  etiam  —  id  quod  valde  gaudendum  —  collatio- 
nem  Urbinatis  ab  Augusto  Mau  confectam  in  triginta  nostris  para- 
graphs adhibuerit;  omnino  autem  cum  fiat  facillime  in  rei  rctrac- 
tatione,  ut  ipsius  auctoris  laudes  detrectenlur,  hoc  ante  omnia 
cautum  volo. 

[. 

Fol  I. 
Columna  prima: 

Iooxçazovo 
rtaQ[at\v[ai]oeiüv 
B  B 

in  cake:  rA(MSO) 

a. 

p.  14  01  fiev  uo&otta  to  vixoxleio  vfiiv  *ioia  ßaatlevoiv 
eodytao  ayiv  t]  *xaXxov  rj  xqvoov  etoyaofievoy  \*  rj  5 

(Is.  =  libri  Isocratei  in  or.  II  adhibili.  r  =  Urbinas.  E  —  Ambro- 
sianus. 0  =«=  Laarentiaous.  Af  =  papyrus  Massiliensis.  £=vulgata 
lectio.  Is°  libri  Isocratei  iu  Antidosi  adhibili  hucque  adsciti;  item  Ja 
(=  Vaucaous)  Ea&ai  cf.  nostra  Analecta  Isocratea  praef.  p.  Vll. 

Index  a  Lumbroso  in  prima  columna  media,  quae  numéro  caret,  lege- 
batur;  Sctu,  qui  nihil  iam  agnovit,  apte  rev o cat  ad  subscriptionem:  nobç 
NutoxXéa  V:  nçèç  NuoxXia  ntçi  rov  ßaaiXivw  q  ntoi  fiaatXtiaç  Ç. 

Col.  ce    1  vfity  rotç  ßaaÜLtvaw  MÇ:  roîc  /Ja<r.  vp.  l\ 


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598 


KEIL 


aXXo  tt  twv  totovtwv  xtrjfiatwv  **av  avtoi  pev  evdeeia 
15'  eiaiv  vfitu  *de  nXovtitat  Xt[a]v  eôoÇav  etvai*  *ptoi 
xaxarpavia  [ov]  äooiv  aXX  iy.no  *çiav  itotovpevot  xat 
noXv  te%vi\xoxbiteQov  avta  n(o[X]ovvtea  ttov-  *opioXo-  10 
§  2  yovvtwv  x[a]rtrjXeviv  r}yrfaapii}v  ö  av  tavtrjv  yevea&ai 
*xaXXeiatt]v  êa)ç[ea]v  x[ai]  XQT]Otpi(w)*tcm]v  xat  (*a[Xw]Tct 
n[oe\jiovaav  l^epioi  te  dov[v]at  x[ai)  av   Xaß[i)v  et  15 
dv*vr]9i7]v  ooiaat  noiwv  en[t]tt)[âev]*piat(ûv  ooeyopie- 
voa  xai  t[i]vu)v  [eo]*yu}v  ane%Ofievoo  aoiat  av  x[ai\ 
15b  *tt]v  noXeiv  xat  tr\v  ßaoi[Xuay)  dto^txtjO  tova  fiev  yao  20 
iôt[anaa]  *7toXXa  eat iv  ta  7iaiâ[tvoyra  fta]*Xiata  piev  to 
fit]  zQvq>a[v  aXXa)  *avayxaÇea&at  neçt  tov  ßiov. 

Fol  IL 

§  3  xaâ-  [exaoTqy  t^v  ^teqav  entd'  oi  v[of*oi\  *xa&  ova  exa- 
atot  noXeitevo^evot  tv[y]*xavovatv  ett  âe  rj  naçq^ata 
xai  to  \*q>aveç(i)a  eÇetvat  toiç  te  q>tXoio  en[i]*ftXr]j;at  6 
xai  tOta  ex&QOlO  eflltl&€0*[aat  rata  aXXtjXojy  a]fiaçtiaia 
nçoa  [ât  +zovTOiO  xat]  twv  7iOlî]twv  tivea  [xoty  *nQoyiy(yij- 

(Li liera e  îocertae  puoclis  infra  additis  notatae.) 

Col.  a.  v.  6  vfxtç)  punctum  supra  C.  10  nu>[X]ovyj(ç]  eliam  eu  dimi- 
midium  deest.  12  â*  av  apostrophum  post  â  legîsse  se  affirmât  Lumbroso, 
nihil  Scb.  invenit.  13  xQtlatfi(to)TaT1l9']  ZQlaiti01caTly  Sch.  operarii  errore 
ut  videtur;  cf.  p.  617  ann.  3.  21  noXXa  toxiv  23  post  ßiov  una  littera, 
quam  Schoenius  I  pulat  fuisse,  sequebatur;  cf.  p.  618  et  620  ann.  2. 

Col.  ß-  v.  4  ât]  'punctum  supra  6  litterae  lineam  mediam'.  5w[*JJ 
n  dimidium  tantum  senatum.  7  o[î5  litterae  insertae  pro  Ii  quas  déesse 
Schoenius  indicavit]^.      8  [10  pro  lt)t      o[3  pro  2)       9  [10  pro  13]t 

5  iïXXo  it  MÇ:  zoîv  âXX<or  «  T  11  fiyqoâfiijy  â*  â*  MTE:  iyù 
nyrioûuiiv  àf  mgTZ:  iyàt  â*  ^yi/oaift^y  àv  Ç  12  lavrijy  ytvêoôat  xaX- 
Xtiatqy  MmgV:  ravTrjv  xaXXioTqv  ytvéo&ai  Ç:  ytrlo&ai  xavxnv  xaXXt- 
ati\v  r  15  ov  Xaßiy-aooi  Xaßtiv  Is.,  cf.  p.  617.  17  êçyuv  ÇM:  om. 
VK  19  âtotxf{ç  Mr-,  âioixoitjç  KÇ  21  noXXâ  iorty)  loti  no XX à  Is. 
fidXittra  ijfy,  ul  in  T  est,  restituimus  spatii  angusliis  xa\  fxaX,  (*iv,  quod 
ç  et  Slob.  flor.  49,25  praebent,  recludentibus ;  cf.  Anal.  Isocr.  p.  27  an«.  1. 
22  potest  fuisse  [«XX'],  at  cf.  p.  615. 

Col.  ß.  v.  2  xa&*  [txâoTtjy  rrjy  q]fiioay  M:  xa9*  Ixnorrjy  ßovXivto$at 
rijy  rjiiiçay  Stob.  /.  c:  x«&'  lxâoirty  r.  jj^u.  ßovXtvto&at  V:  xa9*  Ix.  àya>- 
yfao&at  tijy  ni*.  Ç,  cf.  Anal.  Isocr.  p.  84.  125.  tm9']  sic  5  re]  oro. 
Stob.  cod.  A  6  intTt»to[»M]]  lntMo9at  Is.  8  [*««]  ra>v  noirjxuy 
weç  Ml':  rivlç  xat  rûy  noirjûv  Ç 


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DE  ISOCRATIS  PAPYRO  MASSILIENSI  r>99 


15e  fx]evwv  vno9t]x[aa  ota  \*°xq>i  tnv  xaiaXt]Xoinaotv  u>ot[èm  10 
§  4  tÇ  anavxatv  iov]jù)V  eixOO  av[xova  ßtXtiova  ytyvta&at  iota  cfe 
xvoavvoio  ovâev  vnnç^u  xotovxtov  ova  tâtt  natâtvto&at  fiaXXov 
xotv  aXXwv  tri  it  da  y  â  tta  xtjy  aQxnv  xaxaaxtuatv  ayov&txrjxot 
âtaxtXovotv  ot  *'8  ]  av&QWTUüV  [...*  ]  18 

lf)d  op  do  va  iv  oi  êe  [..***  ]fuvoi  xat  %q{nfia\*%tov  20 

nXioxtav  xai  nçayfiajuiv  *fieyiotojv  âta  %o  fit]  xaXwa 
av%[ova] 

Y- 

\xQ*io9at)  Tctvjaio  %aia  cupoQftato  [m+notixa\oiv  wave 
%ovo  noXXova  ûft(pio*[  ]v  aÇiov  [tUo&at]  ßiov 

X0V|6[  ]v    tÔlUiTEVOVZtÛV     €7lieix[..*  ]aXTb)V%ÙJV  6 

§  5  Tj .  %ov  %vQctv[vev*ov%wv  oiav]  fiev  anoßXeipovoiv  [eta 
*xaç  ({rtft  a  a))  xat  xo]vO  7tXovtOl[a  xat  x\ctO  [âwa*axttaa\ 
anOWttO  [you]tÇo[vaty  tao&tova  xova  \™iv  tata  ftov]ùQ-  10 
%iaiG  OVXaO  [tntidav  *ât  ty9v{4rj&ut]o[i]v  [xova  tpoßova  xat 
xova*  xtvdvvova  xat  di]e£[iovtio  oomatv  mxova  fttv  vtp  cov  rtxtaia 

15e  xqhv  dttrp&aQ+puvovo  xova]  Ôe    CIO   to[v]o    [otxttota\xixova  15 
tÇaftaoxttv  tjvayxaafitvova  *xota  âi  apport  ça  xavxa  avft]ßeßrj- 
x[o*xa  naXtv  otuooow  &v  tjyovv]tai  Xv<Jl*TsXiv  fiaXXov  7} 
fiera  toiovxtov  ovffqpoowv  anaarjo  trja  Aoiao  ßaai- 

9  x[4  pro  5]        10  [Î2  pro  14]X         x[î  pro  3]  cf.  p.  632  ann.  1. 
11  [12  pro  Î4]x        12—17  plane  exlincti.        19  outXovatv        22  avxtf 
pro  2?];  superest  unius  litterae  vestigium  post  t. 

CoL  y.  v.  2  a[2  pro  <'ï)  3  [6  pro  7)a  6  v[3  pro  2]  7  [9  pro 
8]p      *\$  pro  1]      8  a[4  pro  /]      11  [W  pro  V\a      16  x[l  pro  0] 

de  18—20  cf.  p.  636:  avxolç  ov  nXijatâÇovotv,  ol  dè  avvévxtç  nçbç 
X<*Qtv  ôftiXovoiv  Is.    aûi[oùf]]  ita  Sch.  restitua  M:  deest  in  Is. 

Col.  y.  v.  3  xovi)  om.  Is.     4—8  de  reconcinnatione  nostra  cf.  p.  634  sq. 

4  a(À(fio[  ]y\  afitptaßriiiiv  nôxtoôv  iaxty  Is.     [iXéo&at]  ßiov 

xbv  \  ]y  îditûttvovxftiv]  iXéa&ai  xbv  ßiov  xbv  idi<oxiv6vzvv  fÀty  Is. 

5  imitx[  ]axxt»vxa>v]  inutxkç  âk  nQaxxôvxuv  Is.      6  n-\  V'od 

in  n  xtâv  aut  ij  xbv  non  rescribendum  esse  Sch.  affirmât,  non  expedio 
cf.  I.  c.  xbv  xvoav[viv6vxiitv]]  xbv  zûv  xvoavv.  Is.  7  [oxav]  pifv  àno- 
ßXiipovotv)  oxav  fi'tv  yàq  anoßX4ipu>ow  Is.;  de  anoßXiipovatv  cf.  p.  Gllsq. 

7  itç  xaç  ((ttfiaç))  xat  to)  lacunae  ambitus  hanc  rmg£  lectionem  vindicat 
papyro;  de  xtftàç  deleto  cf.  p.  633:  nooç  xovç  tàç  ttftàç  xai  xovç  r,  cf.  v.  8. 

8  t\àç  [âvvaazttaç]]  ut  i'mg.Ç':  xàç  âvvaaxiiaç  ovxaç  r  lacunae  spa- 
tium  excederet.  9  anavxtç  [yo/*]îÇo[vaiv  iao&éovç]]  cf.  p.  632:  iao9iovç 
anavxts  vofttÇovot  T:  iao&.  anavxaç  y  oft.  Ç.  12  [bçtâatv)  sec.  T:  iv- 
qojoi  Ç     13  [XQijy]  sec.  T:  »XQ^y  Ç,  quod  non  minus  papyro  conveniret. 


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600 


KEIL 


§  6  Xeveiv  {^tavtrjo  öe  trja  avwpiaXiao  xai  ztjo  *taçax*]0  20 
16*  amov  eojiv  o%i  zr)v  *ßaotXtav  looneç  ieçtaavmjv  nawtoo 

Ô. 

avôçoa  eivai  >o/uiÇovoiv  o  %io>  avd-Qtü*rtivwv  [noaypa- 

Tujy  fxiytaro]v  eotlv  *  xai  TcXl3%r\Q  \nqovotao  dto/uiyoy  |*xa£  5 

txaoxtjy]  fliv  OW  7lQCt%lV       ü)V  [ay*xta  /uaXioia  âvyaixo  xaxa 

xoon]ov  ÔlOt*[xtty  xat  xa]  pltV  Ctya&Ct  ÖiafpvXaZTlV  *%CtO 

de  [ovftqiooao]  êiaq>€[vyw]  %UiV  au  ^[naqoyxvy  tçyov  taxt  9 
16b  avfißovXtvtty  xa*  oXioy  dt  xuy  tatxrtdtvfxaxioy  toy  XQ*l  axoxaCt- 
§  7  o&at  xat  ntqt  a  dit  diaxoißtiy  tyat  nttoaoouat  dttX&tty  tt  pity 
ovy  taxai  xo  àtoQoy  tfroyao&ty  of  toy  xtja  vno&tlAatata  /alino*  14 

ano  rrja  aqxqa  a]wi[dtv  \linoXXa  yuq  xat  xtay  tftfttx  Q<uy  15 

n]0lt]fi[a*xa>y  xat  xa»y  xaxaXoyadtiv  avy]yçafi[^a*xu)y  txt  fity 

tv  xaia  dtayotat]o  OVta*.  .  .[xaty  ovyxt&tyxay  fuy]aXaO  TCtO 

nçoa*ôoyiiao[ ....  naotoxty  t]niJeXeo&£VTa  \*°âe  Kai  20 

16e  %oi[a  aXXoia  tnt](ô)ix^evta   noXv   xaradeeozeoav  zrjv 

§  8  ôoÇav  %r\a  eXnfdoo  eXaß((opi))ev  -  ou  ftrjv  aXXa  xo  ye 

Fol  III. 

e. 

enixtçrjfia-  xaXcjo  exl((v)) %0  ^]ziv-za  7raûa*XeXtpipieva' 

— — — . — - — —  i 

20  cfé]  posais  etiam  xt  legere.  21  'r^v]  y  ad  finem  usque  versus  pro- 
ductum*. 

Col.  d.   v.  3  y[i6  pro  lb\y        7  t[9  pro  10\u>        8  <[8  pro  Î0]d 
9—13  plane  evanueruot.         14  t[3  pro  2]         15  p.[t  pro  2]         17  [23 
pro  22\a       18  [17  pro  15]a      20  [t7ii\(ô)tx$tvTa\  litlera  ante  %  Schoenio 
aut  n  aut  tt,  cuius  elementa  arlius  inter  se  coniuncta  erant,  fuisse  videbatur; 
cf.  annot.  crit.  nostram  ad  b.  i. 


Col.  d.  v.  5  ovy  nçàÇiy  MÇ-.  ovy  xqy  noativ  T  9  [xa&'  ôXaiy] 
sec.  T:  xa&ôXov  ç  15  tpfstrçwy  sec.  Ç  su  a  de  nie  Sch.,  qui  utxà  ftixçov 
(in  V)  lacunae  mensuram  excédera  censet,  quanquam  tarda  /liante  lacuna 
certi  niliil  sposponderim.  17  'post  ôvxa  unius  syllabae  vocabulum  eva- 
nuisse  videtur*  :  ôVra  xtSy  Is.  nullo  verbo  interposilo,  xaîç  conieci  <?/"./>.  634. 

19  [. . . .  naqiaxty]  fuitne  nâatl  cf.  I.  c:  nçoaéoxiaç  naoioxty  1s. 
20  [tni\(â)ix9-iyxn\  n  quod  Sch.  legisse  sibi  vjsus  esty  nisi  scribam  errasse 
statueris  non  explicabis;  quod  adicit  posse  etiam  Utteras  ti  intellect,  ita 
ut  tectum  fuisset  tmâtux&tyxay  inde  mihi  sumo  litteram  fuisse  â  'tm- 
âix&{yxa\  22  iXiß{(ou))ty]  mendosum  pro  tXaßty  {in  Is.)  àXXa  xô 
yt  MT:  àXXà  xat  xv  yt  Ç 

Col.  t.    v.  2  txty]  mendosum  pro  ixt  :  «/«t  Is. 


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DE  ISOCRATIS  PAPYRO  MASSILIENSI  601 

xai  vOfioSexiv  xaa  fiovaçxtaa  *oi  fiev  yaç  xova  idtœ- 
xaa  natdevovxea  exi\*vova  ftovov  io(peXovoiv  ei  âe  xia  b 
xova  *xçaxowxaa  xov  itXrj&ovo  en  aoexrjv  noofxçe- 
tpiav  -  a^fpoxtQOva  av  wq>eXr}auv .  xat  xova  xaa  ôvva- 
axtaa  e%ovxaa  xota  fie  *yao  av  xaa  ao%aa  aaqpaXeois- 
16d  çaa  xota  \*°ôe  raa  noXeixtaa  nçaoxeçaa  rtoirjoiev-  10 

§  9  *7ZQUIXOV  fAEV  OVV  OXBHXBOV   XL  Xü)V  ßa*OlXeVOVXWV  €Q- 

yov  eaxiv  •  eav  yaç  xo  xe*qjaXaiov  xat  xi]v  ôvvafitv 
oXov  xov  7i ça  *yfiaxoo  xaXioo  neçi  Xaßwpiev  evxav\u\ra  15 
anoßXe/tovxea  afiivov  xai  mçi  xiov  •  *[teç(ov  aiçov- 
/<€v((o/))«  oiuai  êrj  navxaa  *av  opoXoyqoai-  nçoarjxiv- 
avxoia  noXî  *xe  6vaxv%ovaav  navaat  xat  xaXwa  *rtçax- 
16e  xovoav-  diaq?vXa%ai>  xat  fteya  ^Xt^v  ex  fiiixçao  nou\-  20 
aai-  xa  yaç  aXXa-  *xa  xa-xr  xjfieçav  ovvninxovxa 

XOVXÙJ 

S- 

§10  evexa-  nçaxxaiov  eaxiv  xai  firjv  extvo  ys  *q>aveçov  oxi 
âi  xova  xavxa  ôvvi)aofievova  *xai  neçi  xov  xwv  ßov- 
Xevofi  evova  fit]  çafrvfuv  \*aXXa  axontv  onwa  qjçovt-  5 
17'  fiiuxiçov  dtaxtoo*xai  xiuv  aXXwv  ôeâuxat  yaç  oxt  xoi- 
avxaa  *xao  ßaaiXiaa  eÇovotv  oiaaneç  av  xaa  eavxtuv 

Col  e.  y.  S.  16.  IS  sigmata  novissima  usque  ad  fioem  producta  habent. 
in']  sic.  (DrpiXrtouy]  YytXtjauv  Schoenii  typis  Iraditur,  quod  errori  deberi 
ipsa  viri  docti  annotatio  critica  docet.     21  xo*  rjfttQay)  9f}f*  in  corr.  a  pr.  m. 

.   _  —  . 

3  yofito&f.TÎy  xàç  fiovaQxittç]  vo(jio&txiïv  xaïç  fxoyaçxiatç  Is.:  vov&t- 
xttv  xnç  povaQx'iag  ci.  Cob.;  cf.  p.  630 sq.       5  fiôvoy  MT:  (aÔvovç  Ç 
7  nooiotipiay]  mendosttm  pro  nçoxçi^/tiy:  nçoj çtxptuv  Is. ;  cf.  p.  620. 
wcftXf-aity]  wyiXtjoiK  £:  ovr.aui  T        S  post  tfoyiaç  interciderttnt  xat 
rots-  ino  aiiolç  (r-,  avtàîç  Ç)  ovras  homoeoleleulo  scribam  fallente. 
10  TioXmtuç]  sic       12  iar]  âv  Is.       xo  xtifâXctioy  xai  xïty  MÇ:  iv  ««- 
tpaXaioiç  xr,y  T         15  mol  xùy  fAtQÛy  MT:  ntQt  xvjy  àXXuiy  fAéçûy  Ç: 

Xotniov 

niQt  xtây  Xotnûy  Trng.  i.  e.  ntçi  xo>y  /JtQuy  {cf.  Ç)  16  «tçoupu'oi]  de- 
formalum  ex  aiQOvpkv  =  tçovuty  (in  Is.),  cf.  p.  614.  18  r«  MÇ:  om.  V: 
post  âvoxvxQvcav  posihtm  vult  xt  Blassius.  21  xà  xa*'  ijuiçay  ovr- 
ntnxoyxa]  xà  xa»'  txàoxnv  y/jiQtty  avfintnsoyxa  Ç:  xà  ovpnbiToyia  xaxà 
rijK  fa.  U,  l\  cf.  p.  629. 

Col.  ç.    t.  4  rot; -ra»-]  xtjXixovxuy  Is.        fiovXivofityovç  MTB:  ßov- 
Xtvaofiiyovç  Ç        post  ftij&vfiûy  do  est  /uij<f*  aptXily  (Is.),  cf.  p.  620. 
7  xàç  ßaaiXtai  Qovaiy  MT:  i'fovat  xàf  fiaotXttaç  Ç     oïaantQ  MV:  oïaç  Ç 
iavxtùy)  avxuiy  Is. 

XIX.  40 


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002 


KEIL 


§  tl  *yvwpao  naçaoxevaoovotv  wote  ovâevei  *t wv  a&Xr}twv 
ovtw-  nçoor}xi[{v))  to  ow/na  yv\t0(Avativ  wo  xoio  ßaotXev-  10 
oiv  trjv  ifJVxtjv  *fr)v  eavxwv  ôoxtuaUv  anaoai  yaç  ai 
na**t]yvoio  ovôtv  fxeçoo  xi&eaoiv  xovxwv  *xwv  a&Xt]- 
xwv  ittQi  wv  vfiio  aywviÇeo&at  xa&  exaoxtjv  rjititoav 
wv  ev$v(.iQV(Aevoio  l^XQV  ^Qooexiv  xov  vow  on  wo  ooov-  16 
17b  7iBQ  *xavo  xipato  xwv  aXXwv  nqoo^io  xov  vovv  *xo- 

§  12  oouxov  xai  ta  to  aoexato  âioioio  xai  fitj  vo*piÇB'  xrjv 
eniueXsiav  $v  fiev  xoio  aXXoio  *rtoayßaoiv  xQvlotlLiriv 
uvai  •  nqoo  de  ^°tovo  ßeXxiovo  rjfxao  xai  tpçoviuwxe-  20 
qovo  *yiyvtO\}ai>  uyde/niav  6%iv  âvvauiv-  *fAV}ds  xor- 
xayvwo  xwv  av&Qwniov  xooav* 

Fol.  JUL 

£ 

xr\v  âvoxvxtctv  wo  nsçi  fiev  xa  &t]qia  xexvcto  *evotj- 
xauev  aia  avxwv  xao  xpvxao  ifieqovpe  *xat  nXiovoo 
aÇiao  avtao  noiovpev  i]fiao  |Me  avxovo  ovdev  av  nqoo  b 
\T  aqexijv  nqoxqe*tptav  aXX  wo  xai  xrjo  naiäevoewo  xai 
*i/;ff  ê7iitueXeiao  paXXeiota  6vvauivi]0  *xt]v  rjftexeqav 
§  13  ipvx^v  weqyexiv  ovtw  *diaxioo  xijv  yvwfirjv  xai  xwv 
xe  naqov\wxiov  xoio  (pqovtpwtatoio  nXtjOiaÇe  *xcrt  10 
xwv  aXXwv  ovo  av  ävvfj  pttan€fA*7COv  xat,  firjxe 
xwv  nou]xwv  xwv  evdo-xipovvtwv  pyxe  xwv  oo~ 
(ptoxwv  prfdsvoo  oiov  div  aniqwo  extv  oXXa  xwv 
\xifiev  axqoatrjo  yivov  twv  de  ua&i]t7]0  *xai  naqa-  15 

8  naqaoxtvnaovaiy]  men  dos  um  pro  naqaaxtvaovotv  (in  Is.),  cf.  p.  617  sq. 

9  ù&Xtjjtôy  MÇ,  cf.  [f]  12:  àaxfjxtôy  T      npooijxiy]  mendosum  pro 
nooorfxi  (in  Is.),  cf.  p.  6 19.       10  fiaatktvoiv  MVÇ-.  ßaoiXtvovoiv  mgFK, 
cf.  Anal.  hocr.  p.  30  an«.  3.        11  taviiuv]  aviùy  Is.,  cf.  ad  v.  7. 
âoxifÂftÇiv]  om.  1s.     13  à&Xt]T(ôy]  <ï&Xojy  Is.,  cf.  v.  9.      neçl  MF:  vnio  Ç 

àymyiÇkO&ai  xa&y  ixtxorqy  qfiiqay]  x«**  tx«ati}y  àyatviÇto&e  Tyy 
flfÀtQay  Ç;  x«^'  ix.  xi}y  tip.  àywyîÇéoirê  F,  cf.  ad  col.  t  21.  14  iv&v- 
ftovpéyotç)  mendosum  pro  iy&vfiovpivov  (in  h.)  16  nçoaixiç  iby  voir 
mendosum  pro  nqôtxK  (in  Is  ),  cf.  p.  619.  20  tobç]  mendosum  pro  si 
(in  h.).       21  (%tv  âvynpty  MÇ:  âvyapty  fy"*  v 

CoL  Ç.  v.  3  ifjtçovfsty,  cf.  p.  617.    4  à&aç  avràç]  àÇiaç  Is.,  cf.  p.  626 iç. 

5  nçoTçîtpiay]  tooptXqoaipty  Is. ,  verbutn  et  forma  verbi  e  col.  e  6  sq. 

7  fxéXXttaia  dvyafsiyrjç  çMV(?):  om.  Bk.        V;t,/7*']  fpvtnv  Is. 
11  ùXXotv  MTÇ:  ànôyitay  ''mg.,  cf.  naqôvKûy  antecedens.        13  tvâoxt- 
fiovrrioy  MVcorr.    C:  tvâoxiftovyraty  xni  F1       15  yirov]  sic 


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DE  ISOCRATIS  PAPYRO  MASSIL1ENSI  G03 


oxevaÇe  ceavrov  rtov  ftev  *eXa%xov(ov  xçixtjv  xtav  Se  fit- 
Il*  LOvwv  ^avxaytovtaxrjv  êta  yaç  xovxtav  tiov  *yvfivaoi(ov 
raxiata  av  ysvoto  xotov\"xoa  otov  vne&etie$a  ôtv  êtvai  20 
xov  *OQ&wo  ßaotXevovxa  •  xat  xvjv  noXetv  •  *wo  XQI 
§  14  âiotxyaovxa  •  uaXXetaxa  6  av  *avxoo  vtto  aêavxov 
naçaxXr]9tt}0  *rj  ôtvov  rjyrjfjato  xova  x*QOvo  xtov 

V- 

ßcX[xtoyioy  açftiy  xai  xova  ayotjroTfQorß]  *1010  [yoovifAtûXt- 

Qouj  nçoaxaxxtw  oato]  *yaç  [av  tQQuifjiyeoTiQoxr  xtiy  xtay  aXXatv 
ayotay  art  fiança  xooovtio  paXXov  xyv  avxov  âiavoiav  aaxijatia 

8  açxio&ai  fAtv  ovv  lyxivfcy  XQI  tovo  fAtXXnvxao  xt  xuv  âtoyraiy 
*  '  notrjottv  nçoo  di  xovxeta  <piXav9ooinov  tirai  âti  xat  <ptXonoXiy 
owe  yaç  inncay  ovxt  xwtûy  ovxt  aytfçoiy  ovxe  aXXov  noayfxaxoa 
ovâtyoa  otov  xt  xaXiaa  açx*1*  ay  fsij  xur  XatÇ1  ^ovxota  Nr  avxoy 
âti  noitio&ai  xrjy  tntfitUtav  fitXtria  aot  xov  nXtj&ovo  xat  mot 

§  16  nay  too  noiov  xtxaçtafJtvota  avxotc  rtQX*tv  yiyvmaxoiv  on  xat 
18*  ruv  oXtyaçxitoy  xai  xatv  aXXtov  noXiTtitov  avxat  nXttäxov  fpo- 
roy  âittfitvovaiy  atxtvta  ay  aotaxa  ro  nXy&oa  »toarttvotatv  xcr- 
Xtoa  ât  dfifiayvytjou*  i\v  fxtjxt  vfiotÇftr  xov  o/W  tna  ^ijrc  rflçt- 
Çoptvov  ntçtoçaa  aXXa  axonija  on  va  (a  y)  ot  ßtXxtaxot  ptv  xaa] 

"u^ao  [axfociy  ot  ât  aXXoi  ftrjâtv  adtxq^&iooltv]  tavxa  24 

yaç  atoixta  nçioxa  xat  fieytaxa 

Fol  V.  r 

§17  \xç]qott]0  noXtxetao  taxtv  xtov  nçootaynatwv  *\xa\t 
18b  xtûv  Etxtxrfitvuaxwv  xtvt  xat  *4exaxt&\u  *xa  t*\r)  xaXuio 

rot 

Col.  n  fere  omnis  evanuit.  v.  25  est  a  pr.  ro.  yaQ  oxta  (=yào  orot/t«) 
o[2  pro  7]r 

Col.  »  media  ita  nblitterata  (v.  7—18),  nt  in  v.  10  medio  solae  litterae 
. . .  oto . . .,  in  medio  18  solae  . .  .  xa  . . .  agnoscantnr.  v.  4  ['t  ptn  2\n, 
cuius  litterae  altera  tanttim  haala  servata. 


10  otavtôv]  aavxov  l9.t  cf.  p.  618.  17  (ÀiÇoyoiv  MVÇ\  my'ioxotv 
Ym%.  18  àyxay<oviaxï}v  MÇ:  àyiavioxii*'  V;  Mud  rf>ei]iiMulum%  quia 
àyiuy.  apud  hocr.  semper  est  'camidicus'  {cf.  MU  15  AV  201.  204),  àvx- 
aytov.  'aemulus  [cf.[i  12]  //'7:i.  75  IX  5H  A  U.  20).  21  fiaadti'oyxa]  /?«- 
atXtvaoyxa  Is.  23  atavtoi]  aavxov  Is.  Is.a,  cf.  ad  t\  10.  24  9  (=  S) 
cas  tï,  cf.  p.  617. 

Col.  *].  r.  25  àdixr}]&(ûa[iy]]  ita  ex  coniectura  restituto  M  et  oxàatv 
scribendum  et  ûy  adiciendum  mihi  erat:  itâtxt]aoyxat  T,  àâtxii&tjaovxai 
Çls.«  {de  /#«  Bekk.  nihil  adnotat)  Ant.  Mon.  11  1  ;  cf.  p.  632. 

Col.  ».    v.  4  xatûif  MVA«  fi":  iç»tôç  ÇKn 

40* 


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004 


KEIL 


xa&eoxatxa  xai  piaXXiatot  pev  ev[çe\*t]r]0  [yivov]  twv  5 
ßeXxioxwv  et  de  firj  /uiuov  xa  \na*qa  xoia  a]XXota  oq&wo 
[èxorxa  Çyxet  vopova  xo  fsfy  avfsnay  dixaiova  xat  ov[*<pfQoyxao 
xat  ocpioiv  avxota  o/soXoyovfityova  nqoa  de  xovxoia  oui* to  xaa 
ftt*  a{i(pioßqx>j(Jn<J  «ta  eXaxtataa  xaa  de  dtaXvaeta  too]  Oto[yte 
xctfiaxcta  xoia  noXttaio  noiovaiy  xavxa  yaQ  anavta  nQooiivai  du 

§  18  xoia  xaXojo  xeifityota  xaa  pey  tQyaoiao  avxoio  xafrioxy  xeodaXiaa 
1SC  xaa  de  noayfsateiao  em^ijfstova  iva  xaa  fxtv  tptvyatoiy  nooo  de 
xaa  TiQO&vfjoxtçoy  i%toaty  xaa  xqiatia  notov  neot  aty  ay  nooo 
aXXtjXova  afi<piaßi;xii)oi  fstj  nqoa  XaQiy  W0**  evavzwo  aXXtjXata 
aXXa  ait  xavxa  \x*neat  xtoy  avxtoy  yiyyotaxe]  Y.Ct[i  yaQ  nçenetlH 
*x]ai  ov/Kpeçi  xyv  xwv  ßaoiXewv  yviofirjv  [a\wxi\vrj%at(f  20 
ejj£v  iztQi  xwv  dixaiwv  loorteç  xova  vo*\yi\ova  xova 

g^jg  xaXcocr  xiftevovo  01x1  xi]v  noXiv  *[o/a]oi(i)0  taoïztq  xov 
naxçuiov  oixov  xaia  fiev 

t. 

xaxaaxevata  XafiTtç[u»a  xa]t  fiaoiXixwa  xaia  ôe  *nça- 
Çtoiv  axQißwo  iv  evôoxifitjo  a/uo  xai  ôfaçxrjaxrjv  fieya- 
Xoitqimav  evâtxvvao  ftrj^âefiia  xwv  noX{vxeXfA)iov  xwv  5 
evdva  aqjavefÇofievwv  aXX  iv  xe  xota  nçoeiçr^evotu 
*xai  xw  xaXXu  xwv  xxrjpaxwv  xai  xaia  *xwv  tpiXwv 
eveçyeaiaia  xa  yaq  xotavxa  xw  *avaXwfxaxwv  avxw  xe 
18*  aoi  7taçafuvi  xai  \loxoia  erttyiyvofievota  nXiovoa  a£ta  10 
§  20  xwv  *âeôanavT]tAevù)v  xaxaXixpia  xa  neoi  *xova  &eova 
noiei  f4sv  wa  01  nçoyovoi  xafxedtÇav  rjyov  de  xovto 
■thjfua  xaXXioxov  *eivai  xai  -freçaniav  fieyiaxrjv  eav  wa 

4  fsaXXioxk]  uaXXtoth  Schoenius  ex  typothetae  mendo.        5  [/  pro  2\i 
o[5  pro  4]x       19  [/  pro  2]«      r[2  pro  1]      21  [/  pro  2\o 
Col.  t.   v.  2  q[4  pro  5]t      3         incertum  hoc  an  aXX  legendum  sit. 
6  xoianQoitçrifjLtyota]  pro  N  operarius  dédit  H  apud  Schoenium     8  y\ç\ 
yhç  item  operarius.      13  jovrq  &yf*a 

19  àlxilvqxtoç  sec.  V\s.a  (cf.  XIII 12):  à/JttaxivtjTojç  Ç,  quod  per  spatium 
fortasse  restituere  licet,  sed  exemplo  gemello  apud  Isocratem  caret.  21  up. 
oîxt  —  (cot.  ill)  xaxaXttptç  de  sunt  in  Is.a  vv.  xovç  xaXtàç  xiutyovç  del. 
Kayaer.      otxt  MF  Schol.  Aeschin.  I  30  (p.  15*  26  Turr.):  diotxu  Ç. 

Col.  1.  v.  4  iydixyvao  fjrjdtfAiç)  iydttxyvao  èy  fiqdefiiç  Ç:  tmdtixyvoo 
ptjd'  Iv  fst(c  V,  cf.  ^.628.  4  noX(vrtXei)<ây  cxi.  ex  Is.:  TioXtiuûy  3f,  cf. 
p.  019.  7  x«i  r<p  xdXXét  xùy  xirj/uaxwy  Dobraeo  scholion  videntur  ad  xoïç 
nooitçrjfséyotï  adscriptum.  11  rà  mo\  MÇEaBtt:  xà  piy  nobç  TE  J": 
xà  7iQÔç  ci.  Bk.  13  dè  om.  T1  xovxo  dipa  xâXXtatoy  tlvai  M E«**rt: 
&vfia  xovto  xâXXiotoy  tlyai  rJn :  xovx*  tlyai  &vfta  xâXXtatoy  Ç  14  i«y] 
ày  Is.  ls.« 


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1>E  ISOCItATIS  I'Al'YHO  MASSILIËNSI 


605 


\xißeXjtotov  (xat)  dtxaiotarov  oavzov  rtaQao*x*l<*  fiaXXoy  15 
19*  yaQ  eXnto  xova  zotovtovo  *i;  %ovo  teçia  noXXa  xazaßaX- 
Xoviao  *ftQa£irV  %t  naqa  zwv  &etoy  aya&ov  zifia  *tatc 
jucv  ccQxaio  zwy  Tifiwv  %ova  otxio^zazovo  %ato  aXy-  20 
§21  ÖeoTctiaio  tova  evvovo*%a*ova  (pvXax^v  aotpaXeozaTi/v 

Fol.  VI. 

ta. 

i\yov  %ov  oioftatoc  etvai  %t]v  xe  taty  *q>tXtoy  açexijv 
xai  zip  zioy  aXXwy  *tvyoiav  xai  %x]v  aeavtov  (pQOyrj- 
|5(7<v  ((x))  diet  yaç  xovxioy  xe  xzao&ai  xai*  âtaoïoÇiy  b 
%aa  tvQavvidao  ptaXXia*%a  ay  tta  âvyatzo  xjjÔov  xaty 
19b  lâuu  *xai  volute  zova  danavupieyova*  êx  ztay  amy 
avaXioxtv  xai  zova  feoyaÇopteyovo  za  a(à)  nXiia  notety*  10 
nayza  %a  ztay  oixovvziay  zrjy  *7toXuv  otxta  ztay  xa- 
§  22  Xwa  ßaofXevoyitüv  eoyoy  loziv  ôia  nay*zoo  zov  XQO- 
vov  jtjy  aXy&iay  \novrw  yaivov  noozipibiv  woze  *iziozo-  16 
ztqova  uvai  zova  aova  *Xoyovo  t)  tova  zœv  aXXwy 
oqxovo*  anaai  ficy  zota  Çeyoïa  aag>aXt]  *zt]v  noXttv 
naçexe 

18  &taty 

Col.  ta.  v.  19  ultimum  c  usque  ad  columnae  finem  liueolam  mediam 
habet  productam,  ita  ut  verba  xai  nobf  rà  ov/jß6Xaia  vopipov  ibi  fuisse 
nequeaut. 

15  post  ßiXxiaxoy  deesl  xai  in  M,  cxi.  ex  Is.  Is."     oavxby  MT:  otav- 
tbv  Ç     mcQaajtjii]  naçéxiiÇ  \».  U.a     vv.  1S  xtfta  —  (ta  18)  loxw  om.  \s.a 
19  Ttfiû/y]  litterae  quamvis  incertae  haec  Schoenio  fuisse  videntur,  quae 
etiam  in  Ç:  <fiXtoy  F:  xùy  tpîXcjy  unvis  inclusit  Blass.       20  xaW  àXij&i- 
oxâxaiç  M:  rati  àhfttiaiï  avzaïf  T:  xali  â*  àXrj^eoxâxaiç  Ç;  cf.  p.  620. 

Col.  la.  v.  3  TÛy  âXX<oy]  xtây  âXXuty  noXixtôy  Ant.  Mon.  Il  1  p.  79: 
riùy  noXmàv  Is.  4  otavxov]  aavrov  1s.  Aot.  Mou.  /.  c.  5  ((x))]  de  litter  a 
hac  cf.  p.ti20sq.  xi  xxâadai  xai  âiaotôÇty  M,  xai  xz.  xai  d.  Ç:  xai  xta- 
o9ai  xui  otâïtty  V:  xai  oi^tiy  xai  xrâo&at  Ant.  Mon.  /.  c.  6  fxaXXtoxa 
cf.  p.  019.  7  rai*'  iditay)  tùy  oîxuty  xujy  ïâmuày  Ç:  TÛy  oïxtoy  xtôy  no- 
Xixixtôy  V:  xtûr  oîxu>y  tiây  lâfoy  ci.  Vict.,  cf.  p.  630.       8  xova  MÇ:  xai 

xovç  r  âanayatfxèyovç  M  Ç  :  âanayofityovç  ànb  xtây  iâitay  ànb  xai  y  otây 
Trog.:  âanarûyxaç  V  9  ix  xuiy]  ànô  xtôy  1s.  10  tu  ö<o>  ex  Is.,  xao  M 
Il  nàvxa  xà]  anayxa  yào  xà  Is.  13  îqyoy]  om.  1s.  17  n  MTÇ 
Exe.  Laur.  n.  18  (Stob.  ed.  Mein.  IV  243):  pàXXoy  ?  Kls.«  18  vv.  anaaiy 
—  (§  23)  àfAaQiayofiéyaty  om.  Is."  19  post  ffaof/t  de  sunt  xai  nqbç  xà 
ovfifiôXaia  yôfui^oy  (Is.) 


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606 


ki:il 


iß. 

19e  nt[ot  nXttaxo]v  d[t  noiov  x]utr  a(p[ixyov]*fit[y(tty  pirj  tova  ao 

âtuotaa  ayoyttto]*  <xlX[a  xova  naga  oov  Xuußayttr  a$iovy]**a[o  5 
Tijuwy  yao  xova  lotovxova  paXXoy]  */ia[ça  iota  aXXoia  tvâo- 

§  23  xifAtjOtio]  *fo[vo  qpoßova  tÇatptt  xojy  7ioXuu>y]*  XCt[t  ^  ßovXov 
ntotâttta  ttyut  tova)  */i[iiJtr  adtxovyxua   onuta  yao  av  roua] 
|loû[iioftf  7tQo<r  aavioy  dta&tjo  ovxot  xtu  av  nooa  txttyova  *£t«r  10 
nom  fAiv  fii,dty  fjtx  opyijo  âoxtt  ât  iota  aXXota]"o[xay  oot  xat-  13 
ooa  t]  âtyoa  ptv  tpatyov]  *%W  [fir,dty  at  Xay&aytty  xtoy  ytyyo]- 
^[kytay  noaoa  ât  tut  ma  xtfnoçtaa)  *t[Xaxxovo  nauo&at  xtoy  15 

§  24  u/unQxayofit]yiu[y  n^uoff  twat  ßovXov  ptj  ^aAt]*/lOT?^[l<] /Uï;(J« 
j[iu)  O(pod[qa]  xoXaÇiv  *aXXa  %w  rtavtao  ijtiao&at  %i)0 

Fol  VU. 

V- 

or;o  àtavoiao  xai  yOftt^tv  vtcsq  itjO  *av%wv  a  wirktet  a 
atiivov   out  (jovXev*[to&at  n]oXefiixov  fiev   etrai  %a[to 
\*tmoxr,]uaio  [xm  xata)  naçaoxêvcuo  *[ei07]vt]x[oy  ât]  iw  5 
[ii]Ô£V  TtCLQQi  [to]  Ol  [xatoy  nXtovtxxty  ovrtoa  otuiXti  *toty  no- 
19s  Xttoy  n]o[oa  taa  qxxovo  tuen  to  *av  taa  XQttxxova)  TCQOO  €Ctv- 
§  25  JOV  [a£i\xotootao  qpiXoyttxti  fitj  ntQt\(tl)Qr[iwy  *aXXa  ntQt  toy  10 
XQaxtjo]avT L   OOl   [fxtX*Xot  awotatty  tpavXovo  qyov  pu  tova 
Ovptptooyxtoo  tjxxtojityovo  aXXa  xova  f*txa  ßXaßijO  ntQiytyyofit- 
20*  y  ova  fityaXoopooyaa  yofÂtÇt  fit;  xova  fdtiÇto  ntfttßaXXofJtyova  'toy 

Col.  iß.  v.  17  Lumbroso  etiam  verba  aofucoo  twat  . . .  (iijât  . . .  aXXa 
se  agnosse  lestalur. 

Col.  ty.  v.  4  [6'  pro  5]o  5  [6'  pro  5]pt  6  [6  pro  5]x[4  pro  6]  8  in 
medio  nihil  nisi  . .  P...ON..  Sch.  se  legisse  dicit,  ex  quibus  cum  P  facile 
ad  n)o[oç  librorom  referatur,  ON  vestigia  sui  similia  non  habeat,  viri  docli 
oculis  obiitleratam  sc  rip  tu  ram  fraudem  fecisse  credidi.  10  in  fine  6IAN  . . . 
fuisse  Sch.  dicit;  at  versus  si  rescriptos  videris,  litleram  IT  v.  d.  cum  61  per- 
mutasse concedes. 

Col.  iß.  v.  7  ro[tv  opoßovf]  ex  Ç  dedi,  cum  rotv  noXXovç  ipoßoVi  (r) 
versum  spatio  concetto  ampliorem  reddere  viderelur.  13  (cTo^ov  /utr]] 
tec.  Is.  Ant.  Mon.  11  1  p.  70:  xai  âttyàf  fit  y  Stob.  flor.  48,  50. 

Col.  ty.  v.  3  âfjwoy  oat]  Af,  ïifitwoy  at  Ç:  àfÀtwoy  iuvxùy  (undo 
edd.  post  Bk.  avxtuy)  at  VJaEa  4  n]oXtfttxoy  piy  ttyat]  noXtptxiy  ptv 
tlytu  XQ>,  0ft:  noXtfttxiç  piy  to&t  rJaEa:  noXtpixôç  yiyvov  Ç  6  [hqi,]- 
y[txhy]\  tec.  W*  dedi,  cf.p.VH:  ilo*tvixlç  l8.J«K«  7  vv.  [o'vtu»)  —  (f*J) 
ifpuptyovç  om.  Is.a  9  nçbç  iuviov  M  V:  nob>  atavxoy  Ç:  nobç  avtöy 
cxi.  Anal.  Itocr.  p.  112  arm.  3. 


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DE  ISOCRATIS  PAPYKÜ  MASSILIENSl  607 


oioi  Té  tioi  xaiaa]xc[iy ]  i9aXX[a  tovo]  XCtXùJO  fiev  6(plSfi€VOva  19 
§  26  |*°[/4i7]C[ijÄo w  tova]  itsyioxijv  açx*}*  [xrfl<f«]  20 

tâ. 

fievova  aXXa  tovo  agiota  xi\  naoovot]  *x[t]rjoapievovo 
xai  voiuÇe  teXçwo  *evâaiiiovr}Oiv  ovx,  eav  rtav[ttov] 
^av&Qwniüv  fieta  qioßwv  x[ai  xw*âvrw]v  açxqo  aXX  eav  5 
20b  TOlOi[ioo  tor  *oioy  X<U  7ZQCCTJCOV  COOTCSQ  [iy  rw]*(rrûr)- 

ÇO[yu]    tu»    [uix]QUOV    [tru&VLtrjO    *xat    fAtj0*ty]0O  tOVtÙ)V 

§  27  a7io{q)[ria  yiXovo  |,0xrw  ^  n]avt[ao]  tovo  ßovXof4t[v]ov[a  10 
*aXXa]  tova  trto  [a^o]  q>voe(o[a  afava  *©»raa]  tirade  pied- 
utv  rfiiota  ovvdux*[iQni>it*]  aXXa  fie&  wv  tjâtoia  zijv 
*[noX]iv  âioixiaeia  axoißio  noiov  tao  \x\ô]oTn[ifA]a-  15 
oiao  %mv  ovvov%[tav  lâtoa  on  *na]vteo  öl  fxi)  ooi  nXij- 
oiaoa>[uo*  7iaço]fi0iov  oai  toio  %QotfAevoto  *o*piwv- 
20e  ot*  totovtoo  £Çi[o]tr)  tout  *[nça]ypiuoiv  jour  pit]  [àta 
aov  y^vo^iievoio  too  avtiuo  %ao  aiiiao  20 

20  Ç[8  pro  6> 

Col.  tâ.  v.  3  prima  littera  potius  x  quam  x  legendum  videtur.  7  [5 
pro  4)q  S  ÀPO..TCUN  valdc  dubia,  ut  Scli.  facile  falli  poluerit,  id  quod 
corrigeas  {na)Q  sumpsi.        o[3  pro  2]r         y[3  pro  4]q         9  [S  pro  7]o 

anoçrrf]  litterae  P  nihil  nisi  I  restât.  10  [6*  pro  7]a  11  tpvotwo] 
to  diiuidium  tantum  servatum.  12  [5  pro  4]u  13  [7  pro  £]a,  si  ovv~ 
<Jia[tQii\l>tio]  restituere  licet  (cf.  p.  016  ami.  3),  octo  litterae  octo  punctis 
respondebunt.  »  ad  fin  cm  usque  versus  perduclum.        15  [o*]ox[t- 

f*]aotuo       x[9  pro  £]       17  vo/Jiovoiy  «JP.*[Ö]"7 

19  xaXtâç]  mendosnm,  corr.  in  xnXûy  f:  pttTQiiuy  Ç  Maxim.  Conf.  VII 
569.  post  itpitpéyovi  interciderunt  vv.  i^eoyâÇèO^ai  Je  âvvnuirovç  oîç 
av  intxtiomaw  (Is.)  20  \j*r<]  fâXov  xoiiç]  e  coniectura  dedi:  ïn'Xov  fAtj 
xovç  ls.,  cf.  p.  632. 

Col.  «f.  v.  2  rfi  naoovog  M.  Is.  Maxim.  Conf.  IX  560.  Ant.  Mon.  Il  1 
p.  79  (Apostol.  c.  VIII  34».  Arsen.  XXVII  52).  3  x[x)no^tyovç]  Xo*i<ia- 
pivovç  Is.    Ant.  Mon.  L  c.  Max.  Conf.  /.  c.  (Arsen.  Apost.  //.  ce.)  cf.  p.  618. 

vv.  xai  vôftiÇt  —  (9)  àno(o)[{]ç]  om.  Is.°  6  post  [xu>Jwu>\r  add.  xnî 
xaxiaç  P,  quod  om.  eliam  Ç  **VX9f  Af£:  âoÇgç  T  iày  MÇ:  ây  J' 
8  xày]  om.  ls.  9  ànoçfjç  MÇ:  àivx$Ç  r  13  ijâiota  Affe>a,  mule  e 
versu  antécédente  repelitum  pro  aoiaxa  (Is.  Priscian.  XVII  169.  Stob.  flor. 
48,  28.  Maxim.  Conf.  VI  548);  cf.  v.  3.  14  nàXty  ôwtxionç  MU.  Stob. 
/.  c.  :  noXiuiay  öioixtjatt;  ant  nôXiy  ày  Jtoixtloatç  Priscian.  /.  c,  cf.  Anal. 
Isocr.  p.  28  ann.  4.  vv.  àxoifliç  —  (*t  2)  nçâ^toaty  om.  ls.a  16  nXy- 
Oiàonrtkç  M  f:  nXriotàÇoyit>  ç  17  [naQÔ]noi»y]  e  coniectura  dedi:  Ofotof 
ls.,  al  cf.  p.  633.  yofjtovoiy  MÇ:  klvai  yofitovaty  /'  8  rotovioç]  men- 
dosum  pro  xoiovtovç  (in  ls.  Stob.  flor.  48,  29)  20  nitùt]  tnendosum  pro 
aiibç  {in  ls.  Stob.  /.  c). 


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OOS 


K  EIL 


Fol.  VIII. 

u. 

§  28  eÇtov  (£§  wv)  (av)  exivoi  7Coa£toaiv  mai  ova  i]yov  *(ât] 
tova  anav%a((a))  on  av  -rrotrjo  ?;  tay^fö]  *eji€vovvtaa 
(aXXoi)  tova  tota  apiaQtavofievoi[a]  \%e;tinpiovvtao  Si-  5 
ôov  naççTjOiav  nota  f.[v\*(pçovovoiv  ivu.  neoi  wv  av 
afxq>tyv{oi)ri\a]  *£%ta  tova  avvâoxipiaÇovtao  ôioça  *xai 
tova  téxvrj  xoXaxevovtaa  xai  tov[o]  *fie[xa  iw]oiaa 
&€oa7i€VOvtaa  iva  pir]\ï0[âey  nXttoy  oi]  7[Ovij[o]oi  tcov  10 
XQi}o[iuiy  *tx<>>aip\  axove  tova  Xoyova  [tova  *ntni]  aXXrtXiov 
xat  niQUi  yvwoittv  *apa  tova  te  Xeyovtaa  oixot[oi 
nvéo]  *eioiv  xat  rregi  u>v  av  Xeyovaiv  ta[ia]  \xiavtaia  16 

§  29  xo^aÇfi  Çw"*io  tova  diaßaX*Xovtaa  waneo  tova  «£a- 
ftaQta*vovtaa  aç%€  otavtov  ftrjâev  ï]t*tov  t]  xai  twv 
aXXwv  xai  tovô  *ijyov  ßaaiXixwtatov 

Col.  «.  v.  2  (ay)]  sic  dedi  pro  <fy,  cuius  tj  duas  tantum  lineolas  dubi- 
tanler  Sch.  legit,  ut  v.  d.  voculas  ÀH  et  ÀN,  quae  simillimae  siut,  inter  sc 
permutasse  ponam.  0  aiÀtfiyyoïijç]  admodum  dubium  ulrum  OIHC  au 
OHC  legatur.  7  *£*<x  12  yrtontCiv  16  ultimum  a  usque  ad  linem 
versus  productum  item  v.  18  ö  et  19  y.  11  [6  pro  7]«,  si  txovotv  pro 
tX*aoiv  fuisse  sumpseris  (cf.  p.  618  ami.  1),  lacunam  apte  nplebis. 

Col.  te.  v.  2  tÇioy  M,  quod  supplcvi  ad  Qtoy  éf  J»y  ex  Is.  Stob./,  c;  M 
homoeoteleuton  depravavil.  3  a  nay  xat]  fartasse  hiatus  fug  a  effeclum  ex 
ânavxa  Anecd.  Bekk.  128, 1U:  ânay  rE"0a  Stob.  flor.  4S,  30:  nàv  Ç  Maxim. 
Conf.  XL1I1  639.  notjjç  %  Xiyrtç  M  BA.  Stob.  Maxim.  //.  ce.  :  Xiyyt  rj  notfjç 
Is.  ls.a  4  (àXXà)  xovç  rot»-  cxi.  ex  la.  Is.a  Stob.  /.  e.  :  roty  xoiç  M  :  àXXà 
toii  Maxim.  Le.  5  intxtpioiyxnç]  sic  6  mol  toy  ay  àutpiyvohjç]  niai  toy 
àftiptyyoirjç  Maxim.  Couf.  XXXI  619.  moi  toy  av  àfjtpiyyorjt  Is.  Is."  Stob, 
flor.  4S,  31,  cf.  p.  630.  7  ovyâoxipâÇoYxai]  inttioxipaZoyta;  Slob.  I.  c: 
avydoxtfxâaoyxaç  Is.  ls.a  10  ^[âiy  nXioy]  fuisse  conieci,  cf.  634:  nXtito 
Gnom.  Barocc.  157:  nXiov  Is.Is."  Slob.  flor.  48,  32.  Anton.  I  52  p.  58.  Maxim. 
Conf.  XI  565  (Apostol.  c.  VI  4«.  Arsen.  XVIII  62)  Mel.  Aug.  c.  24  ii.  13  (cf. 
Guom.  Byzanl.  n.  174:  apud  Wae  h$  mu  th,  Studien  zu  d.  griech.  Florile- 
gien  p.  166*99.).  [oi]  noy/j[ç]oi  xtày  XQ'Ja[z<"y  t/wai*']  M  et  céleri  praeter 
Gnom.  Barocc.  et  Mel.  Aug.  //.  ce,  quae  t%<ooiy  oi  n.  i.  %q.  pr aeben  t. 
11  oo.  âxovt  —  (14)  Xéyavaty  ont.  Is.a  13  rovç  xt  MJ'Stob.  flor.  48,  33: 
jovi  £,  faUum  cf.  Fuhr  Rh.  M.  XXXIII  357.  14  Xiyovaiy)  sic  15 
tobff  äiußäXXovtas  MÇEa&a  Stob.  flor.  48,  34:  roty  iptvâûç  ätaßakXoyxai 
V:  rovç  ipévâtoç  xi  xaiâ  xwaç  Xéyoyxaç  Gnom.  Barocc.  183  (=  Byz.  146); 
cf.  Anal.  Isocr.  p.  VU.  16  toonta  M  Gnom.  Bar.  /  c:  aiontQ  ris.°  Slob. 
Le:  alamo  ây  Ç  17  ataviov  MÇ:  aavtov  Vls.tt  18  »;  xui  MgEtt 
Stob.  flor.  48,  35:  £  J\4",  cf.  Anal.  Isocr.  p.  2!»  ann.  1.        rood]  sic. 


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DE  ISOCRATIS  PAPYIIO  MASS1MENS1 


eav  (iijâefita  dovXevrjo  xtav  *rjâowùtv  ■  aXX  t(a)v  xQcnrja 
ttov  *tni&vfiiù)v  fiaXXov  y  %<uv  \*no\tiiutv  urôeftiav  avv-  S 
ovotav  *eiXT)  nçoodtx°v  ftrjdt((y))  aXoyto*xto<j  aXX  [tm 
txivato  rtt]ia  äia[rQtß«to\  *e&iÇe  aeavxov  xaïQUv  [if  wv] 
20e  *avroo  te  emôtooto  kqoo  a(Q)t(t)r}v  \iox[at  rota  aXXom  10 
§  30  ßtXuutf  ((ttyat))    âoÇto]    *|Mï;    (fHXlVOV  [tpiXon]ltOV^tv[oà\* 
tftl  [iota  ({x  otovT  oia))  a  xat  rota  xaxoia  di]*a\7ipa£a<r9at 
ôvvaxov  tony  aXX  *tn  aoixt}  ptytt  (fo\ovw[v  ija]  Ot'Ôev  \ïbpieçOO  15 
toia  novïjQOio  piereai[tv]  *vofttÇe  rtov  xtiuov  aX^d-ç- 
axa[xaa\  *etvai  xaa  e*  xut  (paveçio  piexa  *âeova  yiyvo- 

*IOOXQCCXOVO 

\'M  7taçevrtO£iûv  20 
*Xoyoa  BB 
Coluraoa  ultima  vacua  relicta. 

Col.  iç.  v.  Ü  fir^ev  aXoywiuo]  ut  Iucertum  nui»  rêvera  v  tradituin  sit, 
ita  litterae  vestigium  inter  t  el  «  7  potest  etiam  per  lacunae  spatium  [tn 
txuyat;  r«]<>  0  x«]  potest  fortasse  etiam  xi  legi.  rtnoq  a{{>)t[r\rty\  pro 
rtvfir  Sch.;  cf.  p.  62U. 

» 

Col.  t;.  v.  2  iày]  iâvniQ  Stob.  cod.  f'oss.  I.  c:  àv  J'J«;  cf.  Anal. 
Isoer.  I.  c.  ann.  2  et  Schwabe  de  dicendi  génère  Isocrateo  p.  22  sqq.  (dûs. 
Hal.  Sax.  lSSl).      3  tiXX'  <(«>"  Ha  correxi  mendosurn  iv  xçaxrtçt 

cf.  p.  <>20:  àXXà  xçarfjç  Is.  Is."      5  vv.  ^fop/ay  —  (7)  àXX'  om.  U.a 
ti  fi^âty]  mendosurn  pro  p^ât,  p.rto"  Is.       7  [ini  ixirau  ta]W  äia[roißtttt] 
t&iU  oiaviby  (oavtbv  V)  AI  Is.,  cf.  p.  Cl 5  ann.  2:  oavtby  *7»'  ix. 

x.  ô.  lsl.a  N  xrttçity  Ml'ÇH"  :   JtauXtly  V  mg.    Jrt  mg. 

«J  TT^ôi"  à{o)i(t)!;y\  exi.:  «r**;*'  dubitanler  Sch.  agnovit.  10  [/M- 

r<tu»'  dc£t>]  z/cff//  otnisso  tlvttt ,  quod  inter  has  voces  in  Is.  legitur. 
12  [rot?  «]  rfed*  //ro  roîf  rotot'foi/  o,  </?/orf  ex  Is.  debui  lacuna  artiore 
cogent*.    16  iw.  yôfdt^t  et  sqq.  om.  Is.a  17  post  t\y<tt  addunt  Is.  /uiy, 

quod  ex  Schoenii  recta  sententia  consulto  idque  ideo  omissum  est,  ut  pe- 
riodus  clauderetur;  pergunt  libri  Isocratei:  àXX'  ozay  avrot  nay'  ait  ok 
Zyftç  ftâXXôy  aov  Ttjy  yyùpitiv  ij  rqy  ivf^*  ^avfiafaaiy. 


II. 

Foliorum  singulorum  neque  latitudinem  n«que  altitudincm 
Schoenius  uotavil;  duorum  autem  istoruin  ex  quibus  singulas  co- 
lumnas  arte  heliographica  imilandas  curavit,  lerlium  (col.  e)  alti- 
ludiuein  c.  0,20",  sexluui  (col.  tu)  c.  22,5'"  habere  videntur,  ita 


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610 


KEIL 


ut  utrunique  minori  ex  solitis  papyrorum  alliludinibus  (0,20 — 0,23 
[0,25] m)  respooderet  (Birl,  das  antike  Buchwesen  p.  272).  De 
foliorum  lalitudine  ne  coniectura  quidem  quicquam  uobis  assequi 
licet;  contra  columnarum  et  e  tertio  et  e  sexto  folio  desumptarum 
latiludo  0,1 5  ■  deprehendilur,  cum  versus  singuli  lilterarum  numéro 
compleautur,  qui  ut  inier  viginti  quaternas  et  septenas  vacillare 
solet  ita  usque  ad  triceuas  vel  eliam  ad  plures  interdum  augetur. 
Columnae  singulae  uon  omnes  totidem  habent  versus:  computan- 
tur,  si  notam  numeralem  eximis,  iu  ta  iß  u  versus  duodeviginti, 
in  ty  et  id  undeviginli,  in  e  i  tg  viginti,  in  ßy  6  ç  &  viginti  et 
uuus,  in  a  viginti  duo,  in  £  viginti  très,  in  j;  viginti  qualtuor. 
Iain  respice  ralionem  quae  inter  mensuras  columnarum  altitudi- 
nis  et  lalitudinis  intercedit:  videbis  eo  illas  a  forma  celeroquin 
in  papyrorum  columnis  obvia  baud  paullum  recedere,  quod  longi- 
ludo  versuum  columnarum  altitudinem  fere  exaequal,  cum  alia 
folia  papyracea  versibus  arcti  ambitus  columnisque  longis  compleri 
soleant1).  —  Ea  autem  re  papyrus  hie  prorsus  cum  ceteris  con- 
seulilur  quod  voces  duorum  versuum  participes  nisi  in  syllabas 
non  dirimil;  immo  adeo  superat  volumiua  Hyperidea  et  Philo- 
demia  accurata  huius  praecepti  observatione ,  ut  unum  tanlum 
exemplum  syllabae  violenter  diremptae  idque  valde  dubiosum  iu- 
venialur,  cuius  legis  laesae  exempla  in  Ulis  multo  crebriora  ap- 
pareant.  Notum  est  aliter  a  scribis  veteribus  quam  a  grammaticis 
uoslralibus,  quibus  collegae  serions  Graecitalis  in  regulis  illis  con- 
dendis  viam  praeierunt,  fines  syllabarum  constitutos  fuisse;  quam 
ob  rem  excepliones  usus  islius  non  sunt  putandae  afiq>ta-[ßi]%iy] 
y  3,  jcaçao-xw  i  15,  fiaXXia-%a  ta  6,  àXoyio-tuiç  *s  6*),  re- 


1)  Insolita  haec  columnarum  forma,  quae  in  ç  et  Ç  paene  quadra  ta  no- 
luinari  potest,  a  Schoenio  adhibetur  ad  fulciendam  sententiam  papyrum  prislina 
integritate  'non  vuluturo  sed  libelti  in  speciem  compliratum  iacuisse  ita  fere, 
ut  paginarum  plana  binas  aut  ternas  haberent  columnas';  quam  ad  sententiam 
v.  d.  deductus  est  ea  re,  quod  non  nisi  initio  columnas  t&ty  résina  lique- 
facta,  qua  mulla  schedulae  sunt  couspurcaUe,  mulcatas  esse  videbat. 

2)  Cf.  Blass,  Symbota  philoL  H.  Sauppio  ob  lata  p.  122  el  Aussprache 
d.  Gr*  p.  77  aim.  338,  qui  addere  potuit,  ctiam  papyros  hie  illic  scriptu- 
ram  praeberc  consimilem  exemplis  ex  lapidibus  collectis  velut  ta<mg>ar<uaay 
idque  in  ipsis  syllabis  diremptis  :  e.  g.  (7i)a<r-o/t(  in  Hercul.  vol.  Philod.  n.  ayf*. 
10, 7  (ed.  Gomperi,  Herk.  Stud.  1  p.  13),  cuius  a  posterius  haud  caute  Gumperz 
mihi  resecuisse  videlur.  —  Kegulam  verba  nisi  in  syllabas  non  dirimendi  Fri- 
dericus  Polle  (ap.  Schoene  p.  187  ann.)  grammaticis  AJexandriuis  deberi  coniecit; 


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DE  1S0CIUTIS  PAPYltO  MASSILIENSI  611 


spoodeotque  inconstantiae  in  dirimendis  duabus  diversis  consonis 
quoquoversus  grassatae  item  nça-ypatog  «  13  et  yv-fivaÇeiv  ç  9 
comparata  cum  tv[y]-xavovoiv  ß  3;  prae  position  es  porro  vel  ad- 
verbia  vocibus  siraplicibus  praeüxa,  prout  singulae  compositorum 
partes  a  scribîs  respiciebantur  aut  ipsa  composita  pro  oovis  vocibus 
iisque  simplicibus  habebantur,  modo  secundum  originem  a  voce  pri- 
maria secernuntur  (e.  g.  avfi-q>oçtuv  y  18,  7taçcc-leXiun€va  e  2, 
nQO-Tçeipiav  e  6)  modo  secundum  communem  syllabarum  circum- 
scribendarum  legem  dirimiintur  (xa-TeâiÇav  e  12  et  for  tasse  na- 
njyvQiç  g  11);  diphthongorum  elementa  nusquam  divelluntur  ne- 
que  exempta  scripturae  qualis  ou-x,  ov-%  toa-t*  aX-X*  extant, 
lam  ßrmum  hune  scribendi  morem  respice  :  concedes  unicum  laesae 
regulae  exemplum  y  16  ovfißefiijK  \  or  a  quod  secundum  Schoenium 
staluendum  est,  errori  aut  scribae  deberi  aut  Schoenii  ipsius,  qui  lit- 
teram  O  in  fine  versus  plane  ob  lilt  era  ta  m  non  iam  dignoscebat. 

Litterae,  quae  sunt  unciales,  uuus  idemque  scriba  onines  pin- 
xisse  videlur;  nam  quod  columnarum  ifi-iç  scriptura  litteris  pri- 
oribus  graciliorum  est  elementorum  ac  simul  dextrorsum  magis 
inclinatorum  arctiusque  inter  se  copulalorum,  id  inde  facile  ex- 
plicate, quod  scriba  finem  versus  celerius  ueglegentiusque  operam 
praestitit.  Atque  ut  ad  ipsas  litteras  perveniamus,  forma  A  est  À, 
cuius  lineola  transversaria  haud  raro  ad  dextram  parum  sursum 
ducitur,  quam  ut  littera  facile  a  À  posset  distingui;  z.  est 
quod  aliquaotulum  infra  versum  producitur,  quo  etiam  altius  lineae 
directae  litlerarum  T  4>  Y  tendunt;  porro  ß  eadem  forma  pingi- 
tur,  qua  in  nostra  cursiva  quae  dicitur  scriptura  (UU);  raro  I  et  T 
litteris  soliu  puncla  adiciuntur,  cum  insolita  supra  lineas  trans- 
verse ex  6  et  C  productas,  de  quibus  statim  dicendum  erit,  in- 
lerdum  ponuntur  (C  a  6,  6  (t  4).  Litterae  quibus  lineola  transver- 
sa est,  velul  6  T  TT  H,  per  hanc  cum  insequenli  littera  couiun- 
;'untur;  idem  fit  in  C,  cuius  pars  superior  aduncata  in  recta  m 
lioeam  porrecla  dextrorsum  producitur;  iisdem  autem  lineous  in 
C  H,  si  quando  novissimam  versus  alicuius  vocem  claudunt,  scriba 
ita  utilur,  ut  perduclis  illis  usque  ad  columnae  tines  vacuum  versus 

qoaoquam  demoostrari  non  posse  credo  ipsos  illos  praecepti  auctores  exti tisse, 
tarnen  illorum  aetale  usum  hunc  invaluisse  ex  insrriptionibus  facile  ostendi 
potest;  eqoidem  vtx  uJlom  oovi  tituium  tertio  p.  Chi.  n.  saeculo  recentiorem 
'juin  quam  omnibus  in  papyris  observaverim  legem,  earn  paene  cunctis,  qui- 
bus id  polest  tieri,  versibus  coroprobarel. 


012 


KEIL 


spatium  com  pleat;  cf.  C:  e  5.  16.  18.  ig  6,  H:  a  3;  idem  fit  dila- 
tato  litlerarum  ambitu  in  N  y  21  iô  13  ie  19  ig  2.  3.  4.  14.  IS, 
in  h  te  18,  À  te  16,  I  a  VI1).  —  Contrariura  est,  si  novissima 
ilia  littera  in  compendium  contrahitur;  ila  lineolam  quam  dicunt 
nasalem  septics  dreprehendimus  adhibitam:  jucv  e  8,  izoXiv  ib.  17, 
jovtùjy  i6.21,  ôiaxioov-Tcu  ç  5,  tueQOVfuey  Ç  3,  %utv  1  8,  lâtwv 
la  7  ;  ceterum  compendia  non  magis  a  scriba  usurpala  sunt,  quam 
quos  iam  commemoravi  acceulus  aut  spiritus.  Contra  iuterpunctionis 
vestigia  sumimus  esse  puncta,  quae  plerumque  in  medio,  interdum  in 
sumnio  versu  appicta  sunt.  Quae  common  la  ri  conatus  Scboenius 
cum  certam  rationem  quam  in  iis  adbibendis  librarius  sit  sccutus 
vix  se  dignoscere  dixerit,  nobis,  qui  certius  loqut  licere  existime- 
mus,  accuratius  disserendum.  ISotum  est  ad  facilius  dispiciendam 
scripluram  illam  continuam,  quae  veteribus  exemplis  ferebatur,  aut 
in  tine  verborum  aut  in  complicatiore  consonarum  compage  signa 
velut  °auP  add  ila  esse  (Gardtbausen,  Griech.  Palùographie  p.  272)  ; 
eiusdem  porro  geueris  ôtaatoXij  et  vTioôiaOToXtj  sunt,  quae  ne  lit- 
terae  continuae  contra  sententiam  a  Iegentibus  coniungereutur,  intra 
verborum  fines  apponebantur;  eadem  denique  punctorum  nostrorum 
ratio  est:  sunt  declamautis  aut  legentis  in  usum  addila.  Fac  enim 
legas  ç  4  xaiTtEQiTOvtiuv:  quid  facilius  potest  accidere  quam  ut 
vocem  post  0  remitlas?  quo  facto  n&çt  to  pronuntiaveris;  al 
puncto  post  v  inserto  el  %ov  legendum  et  insequentes  lilleras  adsci- 
sceudas  esse  statim  apparebit.  —  o  10  twvofioXoyovvtüiv  :  ne 
primo  oblutu  dativum  et  initium  vocis  q.  e.  vôfioç  inde  tibi 
expisceris,  punctum  post  v  adest,  quo  tutv  opoXoy.  legendum  esse 
luculente  siguiticatur.  —  Si  in  fine  versus  (e  15)  legitur  nov,  potueris 
sequeulibus  non  inspectis  haesitare  utrum  ztji  v  (ad  versum  sequeu- 
tem)  an  twv  pronunciandum  sit;  bunc  ergo  errorem  scriba  puncto 
post  v  apposito  sustulit.  —  Qui  celeriter  e  5  sqq.  déclamai,  et 
protasin  et  apodosin,  ut  Graece  loquar,  remissa  post  nçoioeifft 
(=  -rçeipei)  et  (orpeXtjOt  (=  -oei)  et  /lonjai  (=  -oei)  voce  ipsis 
bis  verbis  claudi  iudicare  potest;  iam  punctis  interiectis  av  aut  ev 
non  ad  insequenlia  sed  ad  anlecedeutia  referri  deberi  scriba  indicavit. 
Ne  porro  e  12  ean  veav  legas,  quod  potest  scripturae  continuae 

1)  Moneo  his  locis  lilterarum  productarum  mentioned!  diner  Us  verbis  Sch. 
fecisse;  saepius  autem  quam  vir  doctus  tradil,  id  factum  esse  inspecta  ta- 
bula II  (col.  la)  videbis,  ubi  N  v.  10  et  11,  C  v.  lb  ct  17  porrectae  iove- 
uiaiitur. 


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DK  1S0CRATIS  PAPYRO  MASSIMENSI 


«13 


ioxivsav  esse ,  exaratum  est  eaxiv  ■  eav.  Pravam  etiam  praeposi- 
tionum  distinctionem  scriba  caulam  voluit,  cum  scripturis  nctQ- 
a  ■  XeXiftfieva  (e  2,  cf.  Ttaç-ahjXififAtva)  et  xaxa  -  yvtoç  (g  22,  cf. 
y.at-ayv[vfii})  uteretur.  Constructionem  solam  si  spectas  nonne 
£  22  legere  licet  diotxrjoov  xct?  iam  librarius  scribendo  dioi- 
xrjooyra  ■  viam  rede  signa  complectendi  monstravit,  itemque  in 
versu  antécédente  post  ßaailevovxa  punctum  addidit  pravam  vocis 
remissionem  providens.  Et  cum  quod  supra  in  verbis  laxt  vèav 
finximus  facile  in  infinitivis  in  -eiv  (=  -»)  exeunlibus  fieri  pos- 
set, ut  v  ad  insequentem  vocem  traheretur  tertiaque  indicative 
praesentis  persona  singularis  celeriter  signa  percurrenti  evaderet, 
hos  post  infinilivos  punctum  adiciobatur:  frjr/v  e  2,  nçoorjxtv 
e  17;  eandem  credo  esse  causam  signi  post  âvvaftiv  (g  21)  traditi, 
quo  dvvafii  (=  âvvâfiei)  v...  praemuniendum  erat.  — £7tixtQt]fta- 
(e  2)  in  èmxiçjj  fia . . .  divellere  nos  punctum  vetat,  idemque  nos 
iubet  e  17  syllabam  ai  ad  praecedentia,  ut  o^oXoytjaai  fiat  (pro  ufio- 
Xoyfiç  or*),  referre.  Contraria  autem  res  est  e  20  notrjaaixa^  ubi, 
cum  distinguere  beeret  notrjoaix'  à. . . ,  scriba  ta  a  praecedentibus 
secretum  voluit.  Duplicem  enim  puneli  usum  esse  ex  exemplis  alla- 
tis  compluria  comprobant:  puncto  apposito  aut  adiudicatur  aut  ab- 
iudicatur  syllaba  aliqua  syllabae  proxime  sive  antecedenti  sive 
insequenli.  Vide  modo:  totius  sententiae  nescium  me  quid  nisi 
punctum  ante  n  additum  in  g  2  doceret,  legendum  esse  evsxa  7tçax- 
raéov,  cum  satis  sit  proclive  pronunciatu  svix  a/cçaxiaiov'!  ib.  18 
fir)  vofiiÇe  ■  ttjv  extat,  ne  in  jur;  vo^iCez*  rjv  incidas;  articuli  porro 
formas  agnoscere  oculi  fortasse  proni  sunt  in  xa'v  (e  14  in  fine)  et 
in  neçl  xojv . at  puncto  singula  v  ad  a  et  ad  o  alligantur;  neque 
alia  est  ratio  scripturae  xoaav  ■  %i]v  in  fine  col.  g  (pro  to  aavx...) 
—  «  19  in  enuntiatorum  imperativorum  série  quid  verisimilius,  quam 
7tQajzovoav  a  legente  prima  oculorum  acic  in  tiqcctzov  aav . . . 
dirimi?  v  te  errare  probibet.  Eiusdem  versus  in  fine  xcu  f.uya- 
traditur:  nimirum  mi  /uc  ya  . . .  facile  legere  potueris;  alla  (e  20) 
ne  in  àlV  à  aut  all'  a...  dividatur,  post  allerum  a  punctum 
adicitur;  ita  7ta>vîjyvQiç  g  11  scriptum  est,  ne  pronuntiationis 
nav  tibi  in  menlem  veniat;  g  9  denique  ovxo)'  propterea 
fortasse  scriba  dedit,  ut  ov  ttf)  caveret.  Sed  qua n quam  haud  dif- 
ficulter  omnibus  his  locis  additi  signi  ratio  perspicitur,  tarnen 
quaedam  relinquunlur,  quibus  obiter  rem  tractanli  regulam  noslram 
dissolvi  possit  videri.    Atquc  ut  removemn  scrupulos,  primum 


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614 


KEIL 


mo  h  earn  ne  cesse  est  bis  sane  scribam  in  collocandis  punctis  er- 
rasse. Qui  enim  credere  possumus  «21  taxa  •  Stjfieçav  rêvera 
elocutos  homines  esse?  post  #  signum  inseruisset  sine  dubio 
scriba,  si  tarn  attenlus  fuisset  quam  enm  non  fuisse  hoc  loco 
rasura  probat,  in  qua  litterae  &t^t  leguntur.  An  aiçovpievot- 
oi/uai  (s  16)  aliud  docet?  quod  ita  certo  natum  est,  ut  libra- 
rius,  qui  oblitus  post  aiçov/uev  punctum  sibi  apponendum  esse 
errorem  exaratis  demum  litteris  ot  detexit,  post  has  duas  illud 
insereret  repelerelque  syllabam  praepropcre  adiectam,  quam  de- 
lere certo  statuerat,  at  oblitus  est  delere.  —  Sed  non  solum 
errore  grassante  punctorum  ratio  difficilior  fit  cognitu,  verum 
falsa  eliam  quam  licuerit  vocare  analogia  dilata  tus  supra  fines 
signi  usus  animos  rem  scrulantium  saepius  fallit.  Etenim  cum 
post  infiniüvos  in  -oaiy  qui  cum  vocnlis  tov  ti)v  fièv  tè  h 
in  scripltira  continua  coniunclis  oplativi  formae  viderentur  esse 
(/ion]aauoy ,  -auijv  xt*.),  puncti  locus  ubique  fere  esse  debe- 
rel,  his  ab  infinitivis  ad  ceteros  in  -at  exeuntes  signi  usus 
propagatus  est:  hanc  porro  causam  duco  scripturae  mhu*  a  7, 
ç  19,  ôiaqtvXa^at .  «19,  yiyvf  oSat-  ç21,  quam  eandem  in  vfitv 
a  2  ita  recognoverim ,  ut  huius  puncti  additi  exempla  dicam  esse 
infioitivos  in  -iv  (  €i>).  —  Quod  igilur  huciisque  vidimus,  et  scri- 
bae  erroris  et  usus  iusto  latius  grassati1)  nostra  in  quacstione  ra- 
tionem  habendam  esse,  utrumque  in  iis  quae  iam  prolaturus  sum 
velim  reminiscaris.  Formae  enim  primae  personae  plurativae  prae- 
senlis  activae  in  -fitv  exeuntes,  quoticns  cast  luis  obliquis  prono- 
minis  relativi  exceptae  erant  ov,  -fi€v  <p,  -fiev  ov  xtc.),  facile 
cum  participiis  passivis  confundebantur;  signum  igitur,  si  plurati- 
vae istac  formac  legendae  erant,  post  pev  •  ponendum  erat.  Licet 
autem  corrupta  sit  lectio  ô  22  fXaß((o,u))ev  •  licclque  nos  solo  de 
praesenti  tempore  non  de  imperfeclo  dixerimus,  tarnen  illam  quam 
modo  proluli  rationem  in  scrip  Iura  eXaßo/uv-ov  observatam  esse 
contendo  (cf.  [e]Xaßofievov).  Falso  auiem  loco  punctum  insertum 
depreln'ndilur  c  4  ßovXevou  •  evovç,  quia  ßovXsvojievovg  •  pronun- 
tiandum  est;  quo  usu  a  participiis  pracsentis  ad  cetera  tralato  tan- 
dem naçaXelififisva  •  scribebalur.  Omnia  iam,  quae  afferre  debui, 
uno  excepto  loco  (e  13)  tenes,  qui  cum  nullo  pacto  cum  sententia 

1)  Sil>i  in  poncndo  signo  scribam  conslare  debuisse  nemo  obicirt;  cete- 
rum  tuno-Qtav  in  fine  «8  ita  scriptum  videtur,  ne  qnis  de  tjt  no....  co- 
gita ret.  « 


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DE  ISOCRATIS  PAPYRO  MASSIL1ENS1 


615 


nostra  ceteroquin  probata  congruit,  sine  dubio  dadem  traxit;  nam 
ôvvafdtv  olov  xov  7tça-\i3yfiaxoç  neque  ex  voce  duos  in  versus 
ilirempta  Deque  e  pronuntiandi  arte  satis  illustratur,  ita  ut  pun- 
ctum post  olov  •  posit  um  velerem  sedem  reciperasse  mihi  videatur. 
Quid  enim  ?  hunc  usque  ad  locum  si  legeris  subiecto  nondum  per- 
cepto  ecqua  te  ratio  prohibebit,  quominus  ex  olov  elicias  articulum 
ignoti  subiecti  o(lov...)J  Sed  iam  satis  de  hoc  signo,  quod  uni- 
cum  fere  in  papyro  observalur;  nam  quod  praeterea  scriba  adhibuit, 
aposlrophum  dico,  duobus1)  tantum  locis  appinxit:  ß  2  snt&'  ot 
et  €  6  en'  açextjv,  quanquam  addendi  fuit  copia  ctiam  in  ô  av 
a  12  et  £  22,  aqtox  av  a  18,  all  ev  i  6,  all  e(a)v  ig  3,  all 
iftnoQtav  a  8,  tv  evdoxifitjç  i  3,  xa&  ovg  ß  3,  ne&  tav  16  12. 13, 
tovâ  ijyov  (=töv#  yy.)  te  18,  quibus  locis  cunctis  vocali  quam 
non  pronuntiabat  litteram  recusavit,  largior  illc  quidem  atramenti 
ideoque  inconstantiae  inculpandus,  cum  daret  evxav&a  anoßle- 
novxeg  e  15,  Taxera  av  £19,  [talXioi a  ay  ia  7,  xe  STtiôtoaeiç 
(ç:9,  nolla  eoxiv  a  21,  de  rj  ß  4,  Se  etç  y  14,  de  avtovç  Ç  5, 
(oore  ovô eve i  Huic  vero  inconstantiae,  cuius  forte  nulliis 

scriba  aut  lapicida  non  incusandus,  quasi  oppositus  est  firmus  cer- 
Itisque  usus,  quem  in  litteris  t  muti  et  v  paragogici  adhibitum 
esse  observamus;  ut  enim  illud  scriba  nusquam  ponit  nec  subscri- 
ptum  neque  adscriptum,  ita  hoc  nullo  fere  loco,  sive  ei  proxima 
littera  vocal  is  sive  consona  fuit  pingenda,  omittit;  itaque  ante 
vocales  exhihet  in  ßaailevatv  a  3,  rrça^eaiv  i3,  evq>oovovoiv 
ie6  —  eoriv  a  6  y  21  «  12,  nçoxçeipiav  (==  -tev)  Ç6  —  *vy%a- 
vovotv  ßAy  Ofiilovoiv  ^19,  vofttÇnvoiv  ô*2,  wtpelovoiv  €5, 
anoßlexpovotv  y  7 ,  eSovoiv  ç  7 ,  naçaoxevaoovotv  ç  8 ,  lelot- 
naatv  ß  10  —  elaß((oti))ev  ô  22,  ante  consonas  in  pansa  orationis, 
h.  e.  in  enuntiatorum  aut  colorum  fine:  eoxtv  d3  ç2  #2  ta  13, 
iû(pelriaiev  «7,  nootoetyiav  (=  -tev)  6  7,  noit]Otev  €  10  —  vo- 
ftiovotv  id  18,  leyovaiv  te  14,  noagiooiv  ie2,  in  medio  sermone 
ßaailevatv  xyv  ç  10,  nqay^iaoïv  totç  tô  19,  eoxtv  ta  or  21,  xt- 
fcaaiv  xovxtûv  g  123)  —  itqay^aoïv  xçrjotfttjv  ç  19;  unicus  locus, 
qui  me  ut  supra  'fere'  illud  adderem  coegit,  est  ta  18,  ubi  artaat 
Hev  legitur;  quod  casu  factum  esse  non  spoponderim,  cum  facile 

1)  Si  oculis  Lurabrosi  fides,  'tribus  locis'  est  dicendtim  :  accederet  <T  «k  «  12. 

2)  Hiiic  rescripsimus  à[XXh]  ttyayxâÇia9ai  «  19,  et  adnotavimns  posse 
fliam  inï  txiyatç  reslitui  is  7. 

3)  De  littera  paragogica  cirberrime  ante  r  obvia  rf.  Anal.  hocr.  p.  122. 


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616 


KEIL 


ante  fn  scriba  illud  v  omillere  potuerit,  quanquatn  a  scaenicis  v  para- 
go#icum  ante  pf  ut  positio  quae  dieilur  evaderet,  saepe  adiciebatur.  ') 
Haec  de  iis  rebus  quae  cunctae  fere  ex  ipsa  librarii  lihidine 
pendent:  iam  vero  eas  illustralurus  sum,  in  quibus  potius  aetatis 
ac  patriae  suae  usu  et  moribus  quam  suo  ipsius  ingenio  duce- 
batur,  rationem  dico,  quae  intercedit  inter  vocales  diphthongos 
consonas  litteris  traditas  et  voce  elalas.  Atque  prima  rei  tracla- 
tione  maxime  cuiusque  in  oculos  pravus  iste  pronuntiandi  mos 
incurrit,  quem  iotacismum  ideo  vocant,  quod  per  istum  et  i  et 
êt  et  y  iinum  idemque  i  ad  aures  sonabant  (cf.  Biass,  Aus- 
sprache d.  Griech.2  p.  50  sqq.);  quae  causa  facta  est,  ut  très  illae 
inter  se  pliirimis  iocis  commutarentur.  Vide  quam  late  hoc  pravae 
dictionis  genus  noslro  in  papyro  pateat:  i  pro  ei  in  XvaiteXiv 
y  17,  Zr}Tiv  i%  vo^o&etiv  «3,  ça&vfÂiv  ç4,  axoniv  çr  5,  eveç- 
yetiv  £  8,  âiv  £14.  20  —  tcXovtltoll  al  —  di  g  xtvi  #  3, 
oixi  #21  naçafievL  i9.  —  aytv  a  3,  xanrjXevtv  oil,  êia<pv- 
XaiTtv  6*7,  exiv  £14  #20,  nçoarjxtv  *  17  g9y  yvfivativ  g  10, 
âoxifiaÇiv  g  11,  nçooexiv  g  15,  nçotÇiv  l  18,  ôiaawttv  ta  6, 
avaXioxiv  ict  9,  xoXativ  //S  18,  vofuÇiv  iy%  yvcjQiÇiv  u  12,  ev- 
dantovrtaty  tô*4,  7tQ0oexlS  ?16»  xataXtipiç  tll,  âtoiaiç  g  17, 
enidiooiç  *g9,  e%lÇ  '«7,  exi((v))  £2,  7tçoot}xi({v))  ^9,  ovfitpeçi 
#19,  nçotQftptav  (=  €*«v)  e7.  £6,  wfpeXrjOiev  el,  noirjaiev 
«10,  ôvvr]^ii]v  a  16,  7iaçaxXi]&iijÇ  £23. —  l'jutç  06  ç  13,  xa- 
jacpaviç  a 8,  axQißiq  «ô*14,  Ttavrçyr^ç  çr  12,  dt-vaaTtaç  c8, 
TtoXtxiaç  e  10,  ßaaiXtag  gl;  ßaaiXiav  y  22,  fieyaXonQeîtiav 
*4,  -d-eçaniav  i\A,  aXrj&iav  *al4,  oxot^ia  r\  25,  <6çta  «17, 
onua  «a  12,  OiXioraTOft;  1 19.  —  nagaXeXtfifieva  e3f  ôiaxtaov- 
%ai  g  5,  cf.  £9  #21;  ôeâiy.tai  c6,  cf.  *4.  13.  eniôix&evta  (?) 
d  20.  xataXiipiç  i  11,  rr/çco  4«  12,  a/itçwg  £  14,  nXiovoç  £4, 
a  10  cf.  ta  10,  TrAtarwv  21  cf.  d  4,  «xtvoiç  «  4  cf.  ç  2  «e  2, 
apivov  e\b  iy3,  (itÇoviov  £17,  divov  £24,  g'?ovS  ib.,  <w#o- 
a  2.*)  —  Invicem  ponitur  pro  i  longo  paenc  solemni  e 
more  (Blass  /.  c.  p.  53)  in  7coXet%taç  «  10  (cf.  i  5),  noXetxuiv 
ig  5,  noXeuevo^evoi  ß  3s),  pro  t  brevi  in  noXeiv  a  19.  £21. 

1)  Cf.  tabellas  quas  composui  in  /*ocr.  p.  114—120. 

2)  Hinc  templavimus  afAfioßqriy  y  4,  âuttpivyiv  ô  8,  dtvôç  tß  14,  7iot- 
<<r#«t  tfi  10;  for  tasse  etiam  <Vcù$-  «F  16  et  dï  <>M>  (at  cf.  p.  t>24  ann.  2  et  033). 

3)  Depravatas  has  iuxta  formas  etiam  genuiuas  velut  n6Xwy  noXtxtiaç  în- 
venîri  consenlaneum  est.  De  eeterorum  papyrorum  iotacismo  cf.  e.  g.  Blass  ed. 


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DE  ISOCKATIS  PAPYRO  MASSIUENSI 


617 


ta  12.  19,  ovâevet  c8,  ayaveitoitevuv  i  5,  xalXeiaxrjv  a  13, 
fialleiaxa  Ç  7.  22.  Neque  mi  ru  m  17  pro  «  in  ipsa  coniunctione 
«(Ç24)  scriplum  esse1),  cum  i  eliam  in  voce  ineçovfdev  £3  lo- 
cum lilterae  r;  occupaverit,  quam  formam  Schoenius,  quippe  qui 
earn  tanquam  a  librorum  Isocmteorum  leclione  i)it€QovfAev  diver- 
sam  exhiberct,  parum  agnovisse  viuVatur;  quid  vero  esse  potest? 
an  de  futuro  ipegovfiev  (a  ï^eiçw)  salva  sententia  cogitare  licet? 

Iam  ad  alterum  pronuntiandi  mendum  in  Graecitatis  sequiore 
aetale  quoquoversus  divulgatum  veniamus,commulalionem  diphthongi 
at  et  vocalis  «  (cf.  Blass  /.  e.  p.  54),  quae  in  hoc  papyro  mnlto 
rarior  quam  lillerarum  i  et  t]  invenilur.  En  exempta  at  pro  e  usur- 
pai! :  rcXovrtxai  al  y  aytaviCeo&ai  ç  1 3 ,  nçaY.taiov  ^2,  atçov- 
liev((ot))  £  16,  naç(at)v(at)aeu}v  in  litulo  primae  columnae  (a  Lum- 
broso  solo  lectae),  quibus  respondent  formae  contrarium  offerentes 
ertevovvtaç  «4,  naQ£vyoeu>v  tg  20,  aai  ty  3  *ô*  17,  xe  tab;  at 
fatendum  hac  novissima  de  voce  posse  duhilari,  quia  insequente 
forma  xrao&at  scriba  facile  sibi  perfeclum  quale  xexxao&at  de- 
prehendisse  potuit  videri.*)  Eadem  enim  ratione  ex  voce  maie 
pronuntiala  coniunctaque  cum  proximo  verbo  novam,  ut  Schoenius 
pu  lasse  videlur,  scriba  finxit  voculam  a  15  avXaßiv  pro  av  Xaßtv 
(=  oot  Xaßuv),  cuius  nec  ratio  illo  loco  ulla  foret  neque  fides: 
recorderis  velim  veteres  iam  Boeotos  Graeculosque  posteriores  cun- 
ctos  diphtbongum  oi  simili  sonu  atque  vocalem  v  edidisse;  expelle 
igilur  formam  islam  e  lectionum  indice,  ubi  sedem  ei  Schoenius 
concessit. 

Tertium  genus  mendorum  papyris  maxime  proprium  longorum 
breviumque  vocalium  parum  accurata  distinclio  est  (cf.  Blass  /.  c.  p.  33); 
Massiliensis  praebet  nçatKûvttov  (=  -ovziov,  al  locus  valde  suspe- 
ctus3)) y  6,  avtug  (=  -toc)  tô  20,  naQtv^aetJv  -veaewv)  ig  20. 
—  Hic  praeterea  notanda  duxi ,  quae  non  solum  papyrorum,  sed 

Hyper,  praef*  p.  XI.  XVII,  Rh.  Mus.  XXXV  79.  83;  Kirchlioff,  Monatsber.  d. 
Berl.  Akad.  d.  W.  18S1  p.  983;  Härtel,  Wien.  Slud.  V  36.  —  Ad  horum 
simililudioem  propositi  dubitanter  «<f  13  avrâiax  ç« iipw. 

1)  Cf.  in  papyri  a  Wilckenio  supra  p.  418  editi  v.  12  it  pro  Ç  scriptum. 

2)  Cf.  Blass,  praef.  ad  Hyperid.*  p.  XI. 

3)  Fortasse  hanc  formam  tarn  operario  nostra ti  obtrudere  debui  quam  XQ*l~ 
cifioxâtijy  <t  13  non  ex  papyro  a  Schoenio  haustum  e9se  posui,  cum  ueutrius 
loci  Sch.  lectionem  p.  500  inter  scripturae  discrepantias  rettulerit;  quanquani 
in  syllabis  xovxw  scriba  m  iam  errasse  facilius  est  intellectu  quam  in  zçrj- 
aifAwxattiv. 

Herme«  XIX.  il 


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OIS 


KEIL 


librorum  cuiusvis  aetatis  propria  esse  coastal:  ov  pro  w:  anoßU- 
xfjovoiv  y  7,  fiaçaaxevaaovaiv  ç  8,  Xeyovotv  te  14,  «/rfT/uoryTaç 
<€  5. !)  Relinquitur,  quouiam  de  vocalibus  dissero,  ut  litterae  î  a 
scribis  Aegyptiacis  sescenties  quovis  loco  slulte  inculcatae  nostris  io 
scbedulis  uuum  tautum  exemptum  idque  minime  certum  i  ave  ni  ri 
moneam;  in  fine  enim  columnae  a  (23)  post  ßiov  una  fuit  littera, 
quae  ibi  sive  sententiam  spectas  sive  libros  manuscriptos  adis  nullo 
modo  ferri  potest  quaeque  Schoenio  I  visa  est.  —  Poteram  his 
rebus  allatis  discedere  a  vocalibus,  nisi  hoc  loco  duplicis  scribae  con- 
suetudinis  ab  lsocratis  eloculione  prorsus  alienae  mentio  apte  mihi 
inici  posse  videretur.  In  papyro  enim  semper  kàv  (e  12.  1 14. 
tô  4. 6.  iç2. 3?)  pro  av  aut  pro  iqv  legitur,  quod  oralorem  ab- 
omioatum  esse  dudum  viri  docti  docuerunt,  ibideinque  promiscue 
formac  tavxov  xte.  (ç  7.  11)  et  avzov  {-ûv  ty  3)*)  adhibitae  esse 
putandae  sunt,  quanquam  lsocrati  bisyllabae  taolum  non  omnes 
probabantur  (Diud.  ed.  Panegyr.  p.  1;  Ben  sel.  ad  Areop.  p.  249); 
nam  iuxta  imperativos  eliam  apud  hune  iavtov  xzé.  pati  nos 
necesse  esse,  si  quidem  haec  tertiae  personae  forma  in  allerius 
locum  cessit,  mihi  persuasi  (Anal.  Jsocr.  p.  112  ann.  3);  formas 
deuique  oavtov  et  aeaviov  a  scriba  non  minus  quam  avtov  et 
kavxov  parum  in  morem  lsocrateum  tractatas  esse  in  sped  is  iis 
videbis,  quae  in  libelli  modo  allati  annotatione  altera  p.  106  monui, 
quo  exempla  ex  hoc  papyro  congest;  addo  aav%6v  i  15  extare. 

Haec  hactenus  de  vocalibus:  de  consonis  pauca  tanlum  adi- 
cienda.  Namque  plane  papyrus  ille  liber  videlur  fuisse  a  di- 
clione  isla  vere  Aegyptiaca,  qua  mediae  aspiratae  tenues  nihil  fere 
discernebanlur;  in  cerium  enim  de  legatur  an  «  y  20  et  ig  9, 
nec  magis  ha  ere  u  dum  in  eo  quod  Schoenius  dicit  primam  versus 
id  3  litieram  potius  *x  quam  x  speciem  prae  se'  ferre,  ita  ut,  cum 
in  altera  littera  papyro  déficiente  libri  praebeant  XQ1]  aahey°l  Çy 
forma  x  y  t>  o  aristo  vç  fuerit  restituenda.  Quid?  si  rêvera  x  fuit, 
nonne  potius  scribam  ex  antecedenti  versu  xirjoccfierovç  n  eg  le- 
ge nier  repelivisse  slatuendum  est,  quam  mendum  commisisse,  cuius 
exemplum  allerum  desit?  Neque  enim  earn  valde  urgendam  esse 
pulo  formam,  quam  u  18  legimus  tovd'  \"tyov  pro  %ov&'  t)yov, 

1)  Si  eadem  ratiooc  «11  éjovoty  scriptum  fuisse  sûmes,  aptios  lacu- 
nam  explebis. 

2)  Inde  corrige  quod  Anal.  Isocr.  p.  106  ann.  2.  dixi  in  M  praeter  dua 
Irisyllabae  formae  exempla  unicas  bisyllabae  deprebendi. 


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DE  ISOCRATIS  PAPYRO  MASS1L1EMSI  619 


quia  et  in  clisione  et  in  versus  fine  deprehenditur.  Contra  uno 
nomine  scriba  certo  rjyvnTialev,  addita  iusto  saepius  littera  para- 
gogica:  ^/(v)  «2,  rtçooi]xi(v)  ç9,  fi7}S((vt)  ic6');  aegre  vero 
concesserim  explicalionem  male  repetiti  X  in  ftaXXiaxa  #4  <a  6 
cf.  f  7.  22 a)  inde  parare  licere,  quod  crebemma  in  papyris  exempla 
geminationis  consonarum  ratione  prorsus  carentis  sunt;  immo  ex 
comparative  fiaXXoy  duplex  superlalivi  X  originem  duxit.  Âdicien- 
dum  novissimo  loco  formis  avvninxovxa  €  21  et  ytvov  £15 
exempla  consimilia  plura  scribam  non  adhihuisse,  cum  alias  prae- 
positionum  consonam  ultimam  verbis  quibus  illae  praefiguntur 
adsimulare  studeat3)  refugiatque  litterae  y  Omissionen)  în  verbo 
yiyveo&cu  a  serioribus  Graecis  utique  sibi  concessa.4) 

Tenes  quae  hac  commentationis  parte  absolvenda  erant;  at 
cum  formae  quaedam,  quas  me  iam  supra  tractare  debuisse  monere 
potueris,  restent,  statim  locos  eos  enumerabo,  quibus  scriba  negle- 
genter  munere  suo  fundus  in  exarandis  singulis  littcris  crravit, 
lit  in  loco  simul  rationes  rerum  verbis  antecedentibus  non  absolu- 
tarum  reddam.  Dedit  autem  male  ev^vfAOv^tevoiç  (pro  -^uvov)  ç  14, 
xaXwç  (pro  -Xwv)  ty  19,  toiovzog  (pro  -tovg)  id  18,  arxavxag  (pro 
-ra)  ie3;  £a  10  negleclo  a  insequente  exaravit  taa  (pro  Ta  oà); 
conlrarium  peccavit  in  aiçov^t>{oi)  e  16,  quode  supra  (p.  614)  iam 
dixi;  deinde  rovç  ç20  ex  to  fecit  stulte  comparativi  sequentis  ßeX- 
tiovç  recordatus;  eadem  de  causa  g  13  a&Xrjxwv  scripsit  pro  adhov 
(cf.  v.  9),  t  5  ixoXstxitav  pro  rvolvitltiiov,  g  16  nçooexiç  tov  vow 
pro  nooexiç  (cf.  v.  15);  6  22  autem  eXaßofiev  pro  eXaßev  mero 
errore  natum  videlur  esse.5)  Restant  optativus  nooxosipiav  c7  Ç6 

1)  De  littera  paragogica  falso  in  papyris  adiecta  cf.  Blass,  Ith.  M.  1.  c.  p.  79. 

2)  Item  fjâXXiaia  extat  Philod.  nn>i  ats/i.  18,  19  Comp.  —  In  M  â  6 
gemi  na  Ii  X  spatium  non  videtur  esse. 

3)  Cf.  e.  g.  IjunoQtnv  a  8;  i laque  sententia  reicienda  erat  ^yxçarijç  tçl 
pro  liyxQar^ç'  positum  esse.  Exempla  eius  generis  quale  V  exhibet  IV  42 
(p.  50,  28  Bl.)  ififiioto  («=»  lv  fi(oto)  in  papyro  non  extant;  qui  ea  velut 
Martinas  (le  manuscrit  d'  Itocrate  Vrbinas  p.  28)  inter  verba  oratoris 
recepta  vull  exemplisque  ex  inscriptionibus  allatis  hanc  sen  le  d  lia  m  «ludet 
defendere,  non  videtur  secum  reputasse,  quid  scripturae  discriminis  inter  ora- 
torum  scripta  et  titulos  intercédai  quanlumque  quarti  et  quinti  saeculi  bonae 
litterae  inter  se  dislent. 

4)  Inde  t  5  yivov  reponendi  copiam  sibi  Schoenius,  ego  mihi  icf  19  resli- 
tuendi  yivofitvovç  dedi. 

5)  Cf.  simillimum  mendum  ap.  Philod.  n.  cijfi.  19,  37  Gomp.  :  iyntçt- 
Xdflcjfity  pro  ivntQiXaßd)*'. 

41* 


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620 


KEIL 


et  e>  xçatrç  tç3;  ilium  ego  cum  in  izçozçapuv  corrigendum 
esse  iudicem,  lamcn  exislere  polest,  qui  a  pro  e  ex  nsu  dicendi  Ae- 
gyptiaco,  cuius  exemplum  nuper  Härtel  allulit  (Wiener  Stud.  V  24 
ann.  19),  hie  positum  esse  censeat  idque  propterea  urgendum  esse 
contendat,  quia  bis,  non  semel  a  illud  exaratum  invenitur.  Quid 
vero  duplex  mendum?  qui  crassa  Minerva  prius  nooToeipiav  con- 
coxit,  eum  consentaneum  esl  etiam  posteriores  non  sensisse  in- 
sipienlias,  quas  illuc  iam  ante  eum  homo  Minerva  non  minus 
pingui  inculcasse  videtur.  Praeterea  autem  scriba  nihil  rusticilali 
concessit  neque  ceteros  oplativos  deformavit.  —  sv  xgctryg  deni- 
que,  quod  Schoenius  intactum  reliquit,  obscuram  novae  leclionis 
senlentiam  non  commentatus,  in  t(a)v  rescribendum  est,  quo  facto 
scripturam  reciperabis  ut  libris  lsocraleis  non  traditam  ita  com- 
plexam  dictionis  genus  usitatissimum  (cf.  e.  g.  §  26)  sententia  nihil 
corrupta;  de  tv  pro  av  cogitari  non  posse  modo  dixi;  repu  la  prae- 
terea quae  p.  619  ann.  3  monui. 

Quod  ex  his  erroribus  satis  iam  efficitur,  scribam  minime  re- 
ligiose officio  funclum  esse,  idem  defectu  verhör  urn  hie  illic  obvio 
probalur;  haec  igilur  causa  est,  cur  desiderentur  verba  xal  tovç 
vn  avvotg  ovzaç  t  8  (  :  «xovraç  §  8),  pi/â'  àpeXeiv  ç  4  (  :  fa- 
dvfAEÏv  §  10),  wv  (  :  eZiov  §  27).  Quid  vero  scribam  ul  verba 
ta  19  xa<  nçbç  tec  ovfißölcua  vôftifiov  et  ty  19  iÇeçyâÇeo&ai 
âè  âvvafiévovç  olç  av  inixeiçùoiv  praetermitteret  adduxeril  nisi 
mera  neglegentia,  mihi  ut  expiscarer  non  contigit.  —  Mendorum 
horum  correctura  cernilur  nulla1);  neque  enim  ipse  sua  secuudis 
curis  scriba  tractasse  videtur  neque  vestigia  alius  cuiusdam  corre- 
ctoris  ulla  apparent.  Tribus  autem  locis,  ubi  correctrix  cura  de- 
prehenditur,  hanc  loco  mendoso  in  ipso  exarando  ilia  verba  a 
scriba  palet  illatam  esse  errore  slatim  delecto.  Eadem  enim  ma  nu  s, 
quae  25  oxicc  pro  atoixta  dédit,  litteras  interlapsas  toi  super 
insana  ista  addidit;  neque  alius  quam  ipsius  scribae  manus  alteram 
superiorem  lineolam  transversariam  litterae  K  ta  5  addidisse  vide- 
tur, qua  quidem  lineola  K  illud,  quod  ibi  nullo  pacto  ferri  potest, 
deleium  voluisse  scribam  est  conieclura  Schoenii  verisimillima. 2) 

1)  at()ovfiBvoi  •  otfActt  scriba  corrigere  debuil,  quod  eum  neglexissc  con- 
ieci  p.  614. 

2)  Hanc  iitteram  ad  stichometriam  quondam  rettuli,  quia  praecedentem  I 
in  fine  col.  a  deprendi  vidi,  cuius  a  Iter  um  exemplum  in  papyro  non  habemus; 
at  dinumeratis  syllabis  nihil  profeci.  Quanquam  autem  omnino  nulla  sticbo- 


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■ 


DE  ISOCRATIS  PAPYKO  MASSIL1ENSI  621 

Me  vero  quis  de  (£  compeadiu  (Gard  t ha  use n ,  Griech.  Paldogr. 
p.  245)  cogitet,  uec  sententiae  illuc  quicquam  ioculcari  patiuntur, 
quo  apte  sign  um  illud  ex  plica  ri  possit,  oeque  est  omnino  cetero- 
quin,  ut  iam  mouui,  conopeodiorum  iu  hoc  papyro  usus.  Terliam 
deuique  correct ura m  radendo  papyrum  scriba  scbedulis  intulit  c  21, 
ubi  litlerae  &i]u  a.  pr.  m.  deiiuo  ila  additae  sunt,  ut  de  correcturae 
tide  et  auctorilaie  iure  mihi  dubitare  viderer  (cf.  p.  614). 


m. 

Novus  si  liber  manu  exaratus  scriptoris  inventus  est,  cuius 
libros  complures  nos  iam  cognitos  habemus,  id  iure  ante  omnia 
quaeritur,  leclionum  quas  novus  testis  praebet  quae  cum  librorum 
vetustiorum  scriptura  sint  conferendae,  quae  plane  novae  editioni- 
bus  sint  inferendae,  quae  notis  illis  vetustioribus  sint  praeferendae  ; 
his  expositis  judicium  tandem  de  novi  testis  auctoritate  el  tide 
ferendum  est.  Quae  res  quamvis  facile  administrai  posse  videatur, 
tarnen  in  tractando  novo  papyro  Isocrateo  propterea  gravissimis 
difGcultatibus  implicata  est,  quia  duobus  buius  ex  librorum  ordi- 
nibus  —  Urbinalem  dico  et  quam  vocant  vulgaiam  —  hanc  fere 
ignolam  babemus.  Vides  ergo  quam  vere  quicunque  curis  cri- 
ticis  Isocraleis  operam  impenderunt  conquesti  sint,  infirmo  fun- 
damenlo  quae  dissererent  inniti  vacillareque  hac  de  causa  neces- 
sario  cuncta  quae  statuissent;  dolendum  enim  ut  esse  ita  falen- 
dum  nesciri  quorum  codicum  auctorite  lecliones  inde  ab  edilione 
Wolfiaoa  usque  ad  Bekkerianam  traditae  niterenlur.  Idem  nunc 
nos  sane  praemonitum  volumus  aggressuri  quaestionem,  quam  ad 
liquidum  nisi  excussis  iuferioris  nolae  libris  duci  non  posse  scimus; 
at  tarnen  rei  absolvendae  causa  ne  hac  quidem  commentationis  parte 
supersedimus.  Atque  ut  ipsam  rem  aggrediamur,  en  tibi  con  spec- 
turn  earum  lectionum,  quas  in  papyro  M  repertas  récurrentes  aut 
in  r  aut  in  g  observavimus  : 

rum  dinumerationis  vestigia  papyro  servantur,  tarnen  exempli  archetypi,  quo 
scriba  utebatur ,  id  iudicii  superesse  puto ,  quod  * 19  ultimum  t,  quod  fere 
medio  in  versu  legitur,  lioeolam  habet  usque  ad  fioem  versus  productam, 
cum  nihil  impediret,  quiu  litteris  vacuum  spatium  compleretur;  nimirum 
columuae  tines  exempli  quo  utebatur  scriba  uou  magis  quam  u  19  trans- 
gredi  noluit.  —  Eadem  ratione  qua  hie  K  in  Hyperid.  epit.  col.  1 14  forUsse 
litteram  N  —  transfixa  enim  est  —  scriba  deletam  voluit,  ut  Babington 
coniecil. 


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622 


KEIL 


M—  F:  M*=ç: 
fjyqoctfitjv  d'  av  a  12 ')  Ifilv  zolç  ßaotlevoiv  ai 

âioixf(ç(l)  a  19  alio  ti  a  5 

xai  tùiy  Tzoiqzwv  ztveç  ß  8      add.  eçycjy  a  17 
om.  xai  ô  22  om.  tip  â  5 

^6*ov  e  5  w(peXi]o€iev  e  7 

xtov  peoct/r  £  15  to  x^gpcUaiOv  xai  trjv  s  12 

(tovlevofiévovg  g  A  add.  té  e  18 

tas  ßaodeiag  e'Çovotv  g  7        <x9lrjZiZv  g  9 
oïaaneo  gl  éjety  âvvaniv  g  21 

/reç*  g  13  (om.  xai?  f  13) 

xaÀâ/y  #4  ayfaywyiaf^y  Ç  18 

oïx«  #  21  firjôefuç  i  5 

xaAcôV  (nisi  quod  errore  xaXioç  ta  Tteçi  i  1 t 
M)  <y  19  (arfrf.  dt  1 13) 

nhjoiâoavieç  tâ  16  rt/Müpf?)  £  19 

add.  te  te  13.  àXr^iotâtaiç  t  20 

xai  xiào&at  xai  ôiao<{>Çeiv  iah 
om.  xai  ta  8 
daiiavwiÂévovç  ta  8 
om.  nollovç  iß  il. 
om.  êavzuiv  i/3 
om.  xai  xaxtaç  tâ  6 

ànOQfjÇ  tâ  9 
om.  fî*ai  <d  17 
notfîç  rj  Ityijï  u  3 
om.  ipevôwç  te  15 
a(W.  xai  ic  18 

Quibus  lectiouibus  perluslratis  facile  intellegilur  papyrum  M 
oeque  ab  Urbinalis  neque  a  vulgalae  partibus  omni  u  online  stare, 
sett  medium  inter  utrumque  ita  teuere,  ut  ad  hanc  propius  quam 
ad  ilium  accédai;  quindecies  enim  cum  illo,  cum  liac  vicies  oclies 
facil.  Parva  igilur  tide  verba  Schueuii  digna  sunt,  quae  posuil 
p.  502  :  'illud  autem  perspicuum  est,  Papyrum  M  plane  disced  ere  ab 
Urbinate,  accedere  ad  Vulgatam  quam  Bekkerus  dicit'.  Immo  recle 
nos  fecisse  nobis  persuasimus,  qui  in  supplendis  lacuuis  modo 

1)  Vulgita  eodem  modo  corropta  est  quo  I  12  ây . .  âoxoirtç  (pro  doxtîç) 
.  imöovvai  aul  Hyperid.  epit.  col.  VUl  31  ay  yivivitui  XQiyo{(t))(Atr. 


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DE  ISOCRATIS  PAPYRO  MASSIL1ENSI  623 


ex  Urbinate  modo  e  vulgata  remédia  dilaceratae  scripturae,  prout 
iolerlapsorum  verborum  ambitus  postulare  videbatur,  hauserimus: 


Vides  inter  lectiones  e  r  et  g  electas  eundem  fere  numerum 
ac  ratiouem  intercedere  atque  inter  illas  quas  modo  enumeravi.  — 
Haec  sunto  de  lectionibus,  in  quibus  M  cum  gravissimis  duobus 
scripturae  Isocrateae  testibus  consentiat:  iam  vero  cum  anlea  de  bis 
tantum  nos  acturos  esse  promiserimus,  tarnen  praestare  nunc  videtur, 
eos  breviter  locos  com  memo  rare,  ex  quibus  qua  ratione  M  cum 
minoribus  libris  coniunctus  sit  perspicitur.  Ac  primum  r^g,  quem 
arïissime  cum  Ambrosiano  E  ipso  sive  huius  gemello  cohaerere 
luculenter  probavimus  (Anal.  hocr.  p.  86  sq.  ann.),  ubique  fere  a 
Mrecedit;  cf.  èyù  â*  rç/i?aa/u»;v  âv  cil  (etiam  contra  Z),  (ta- 
ailevaiv  g  10,  alluv  £11,  neiÇovwv  f  17,  ànb  tcJv  iôluiv 
ànb  %mv  otuv  ta  8,  xaioeiv  ig  7.  Nec  maiorem  esse  consensum 
inter  M  et  £  ex  iis,  quae  de  affinitale  borum  modo  dixi,  apparet, 
id  quod  praeter  locum  allatum  g  10  etiam  %à  nsot  l  11  et  öioi- 
xfjç  (rE)  docent.  —  Codicibus  autem  Anlidoseos  papyrus  modo 
adsentitur  modo  adversatur;  facit  cum  Jn  0«  xctliùç  #  4,  cum 
Ea  0«  tec  jieoi  til,  %ov%o  &v(àcl  xâXXiotov  tîvai  i 13,  om.  iptv- 
dûç  te  15,  add.  xai,  dissentit  contra  a  E«Q«  äjtavta{(q))  u  3, 
a  J«Ett  om.  kavtutv  iy  3  et  xa/çet)'  g  8,  ab  Is.  (—  Ea[Ja]0<*) 
(adixTj&üioiv  rj  25),  kn  ixeivcuç  %aïç  dicnoißcitg  e&iÇe  ig  7, 
om.  paXXov  la  179);  quod  denique  soli  e  codd.  Is.«  adversatur 
in  td  ntQi  i 11,  id  tanti  momenli  non  est,  quanti  mirus  consen- 
sus, quo  duobus  locis  uni  ex  omnibus  testibus  Laurentiano  0« 
proxime  accedit:  ifiiota  id  14  et  quo  de  loco  mox  diceudum 
erit,  iy  13. 

Nec  vero  solam  librorum  Isocrateorum  scripturam  hic  illic  M 
conürmat  augetve  novis  lectionibus,  sed  ea  etiam  forma  condicio- 

1)  Recte  Bock,  de  codicit  Isocratei  irbinatis  (V)  auetoritate  (diss. 
Heidelb.  1883)  p.  32:  'Urbioalis  scriptum  orta  esse  videtur  ex  par.  8:  xai  tovç 
ràç  dvraoTiiaç  ï%Qvxaç. 

2)  Rectius  ptià  fifrçatv,  cf.  XV  45.  46.  47  et  IX  10. 

3)  Cf.  de  M  codicibus  ls.a  adversante  etiam  n  2b  «  3.  6.  7.  —  Ea  contra 
M  solus  #4,  Ja  1 11.  13  u  18. 


[J«|-r: 
fiâXtata  pkv  a  21 
àxivi}ttoç(!)  #19. 


dç  tàç  ((Tificcç))  xai  to  yl 
om.  ï%ovtaç  y  8*) 
èfdfiéjQwv  (?)  b*15a) 


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I 

624  KEIL 

que  illius,  quam  veteres  scriptures  locis  ex  Isocratis  oratiooe  ex- 
cerplis  tradunt,  maioris  saepe  auctoriUlis  speciem  e  papyri  adsensu 
lucratur.  Quid?  Gooruoiogii  Barocciani  wan  eg  u  16  non  ne  tu  a 
concinnalore  guomologü  vel  ab  alio  quodam  serions  aetatis  bomine 
profectum  crederes,  nisi  e  papyro  id  tarn  certo  in  exemplis  Iso- 
crateis  fuisse  appareret  quam  quod  libri  nunc  cuocti  tradunt  alanegt 
non  anavfa  e  BA.  protractum  melioris  ootae  tibi  visum  esl,  post- 
quam  cognila  papyri  lectione  'anavrag*  {u  3)  vereri  non  iam  licuit, 
ne  grammatici  cuiusdam  ingenio  ille  pluralivus  deberetur?  Ecce 
causam  consenlieutium  inter  se  Stobaei  Maximique  et  Grammatici 
Bekkeriaui  u  3  {noi^ç  **  kéyfiç):  quia  erat  exemplum  velustum 
vel  adeo  complura,  quibus  verborum  ille  ordo  nostrorum  librorum 
lectioni  dissimilis  tradebatur,  ideo  et  lexici  et  Ûorilegii  auctores, 
quos  unanimos  cuuctos  contra  codices  stare  semper  miratus  sum, 
praeter  solitum  non  dissentiunt;  nempe  lestatur  papyrus  fuisse 
illius  scrip turae  exempla.')  Etiam  Maximo  u  6  ueçi  cuv  àfiqjiyvoitjç 
exhibenti  gemellus  M  extitit  traditis  verbis  neçt  iJv  àfA(piyyoir;çt 
et,  u(  ad  codices  revertar,  Laurenliano  0«,  qui  ty  4  solus  exhibuit 
7ioXefiixbv  that  xQtj  •  •  .  bIq^vixov  xt!.,  aliquanlulum  fidei 
accrevit,  cum  papyri  frustula  scripturam  nolefiixby  (ièv  ehai, 
quae  vel  âeï  vel  xev  sequentibus  verbis  lectum  fuisse  probat, 
tradere  observalum  esset;  qua  cum  scripturae  discrepantia  op  time 
posse  comparari  velim  memineris  dissensum,  qui  Gnomologium  Ba- 
roccianum  inter  et  libros  nostros  in  §  28  et  29  inlercedit;  quod 
eoim  bi  tradunt  taïg  aitalg  xôkaÇe  Lrjfiîaiç  et  âiôça  xai  tovç, 
id  in  boc  legitur  xolâÇeiv  âeï  taiç  av%.  £.  et  âeï  ôçâv  x.  v.s) 
Facile  quanti  in  bisce  novus  testis  sit  aestimatur:  illud  nunc 


1)  Pro  r  pugnant  XII  234  ovç  olo&'  «xçt/to?  anayt  o  ri  ày  ah  Xiyfig 
nçtàTtttf  inawovyiaç,  ib.  222  Xiyovtaç  xai  n^âtxoviaç,  XV  132  Xiyorreç 

xai  nçâifoytki,  V  13  tàv  xai  Xîyttr  xai  n^âtuiy  âvyapiytay,  Vlll  122  rovç 
o'fioia  xai  Xiyoviai  xai  nçattovia*;  al  epislutarum  auctores  verba  aliler 
collocant:  3,  2  nçtxuav  xai  Xéyttv  el  9,  8  rùv  nçcirittr  n  Xiytw  âwa- 
/uiyuty;  y  pro  xai,  cf.  IV  188. 

2)  Cf.  eliam  XV  43  Urbinatis  TiaQçrjOtâoo/uai  yi  hqoç  vfiâç  eau  Toi- 
gata  TiaQQrjoîaoaodai  y%  nçbç  v[4Û%  olfAat  âtîy.  —  Cum  accusaùvus  q.  e. 
noXtuixoy  verbum  quale  au^  supplendum  esse  doceat  cumque  lacuua 
post  x  in  iiçt]yi]x[èy  âi . .]  pateoteni  quatluor  lantom  litteris  spaüo  sex  ele- 
mentorum  dato  expleverimus,  quoudaui  conieceram  âi  pro  âti  scriptum  banc- 
que  totius  loci  condicioueni  fuisse:  ilqnyi\x[by  âi  ét]  at  verborum 
collocatio  tortuosa  ipse  ut  inox  de  ioveuto  dubiiarem  effecit. 


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DE  ISOCRATIS  PAPYRO  MASSILIEINS1  625 


quaeramus  necesse  e9t,  quid  a  uc  tori  ta  lis  e  id  ein  in  iis  lecüonibus 
sit  tribueodum ,  quae  illius  peculiares  librorum  manuscriptorum 
memoria  non  produotur.  Sunt  auleni,  quas  hue  fartasse  referendas 
pularis  quasque  an  tea  iam  inter  operarii  errores  enumeravi  '),  hae: 
àMrpalv  ç  13  (§  11),  «\o>  xçatjjç  ig  3  (29),  om.  xoi  jovç  — - 
ovzaç  e  8  (8),  om.  fajô*  àpelelv  ç  4  (10),  om.  xai  —  vôpifiov 
ta  19  (22),  om.  tÇeçyâÇeo&at  —  entxeiQÛOtv  ty  19  (25),  om. 
à*  te  2  (27).  Apparatui  autem  quem  dicunt  critico  has  inse- 
rendas  esse  iudico*): 

1  add.  avi[ovç]  ß  20  (§  4)       17  xor#'  hâoi>]v  tijv  i}(.âçav 

2  add.  jovç  y  3  (4)  ß  2  (2) 

3  add.  avjàç  £  4  (12)  18  tà  xa**'  rjfiéQav  ovvniîtjov- 

4  add.  toiv  tâ  8  (26)  to  «  21  (9) 

5  add.  doxiftâÇeiv  ç*  11  (11)     19  nollâ  kojtv  a  21  (2) 

6  add.  eçyov  ial3  (21) 

7  add.  nqbç  a(ç)€(r)î>  1^9(29)  20  huji&eoöat  /*  6  (3) 

21  ßaotlevovja  Ç  21  (13) 

8  om.  h  i  4  (19)  22  naçaoxjjç  t  15  (20) 

9  om.  xat  i  15  (20)  23  avvôoxt^ia^ovjaç  te  7  (28) 

10  om.  âk  i  20  (20)  24  &  ta  9  (21) 

11  om.  alloc  te  4  (28)  25  jovjojv  g  A  (10) 

12  om.  m  tg  17  (30)  26  nâvta  ta  11  (21) 

27  ta*p  alitor  ta  3  (21) 

13  Ttoooixetç  tbv  vovv  ç- 16(1 1)  28  neQt  wv  av  apytyvoiyg  te  6 

14  nçoioéiptav  Ç5  (12)  (28) 

15  ipvX>}y  Ç7  (12)  29  jwv  iâiuiw  ta  7  (21) 

16  àyiuvtÇeo&at  xa&'  Ixâoitjv  30  vono&exeïv  tàç  fiovaçxiaç 

tinêoav  g  13  (11)  «3  (8). 

Ex  bis  6  statim  stultissimum  esse  glossema  genetivi  jiav  ßa- 
otlevôv%iov  agnoscitur;  nec  pluris  est  5  ôoxifiâ'Çeiv,  quod  hue  ex 
§  50  illatum  est,  ubi  quae  hic  de  rege  sese  castigante  proferun- 
tur,  de  principe  parentium  animos  examinante  praecipiuntur3).  Ex 

1)  Meros  errores  transii.  Moneo  autem  me  typothetae  Schoeniani  menda 
deprehendisse  a  13.  e  7.  »  4.  (6.  S,  Sclioeniumque  in  scriptura  legenda  errasse 
eundem  me  item  quater  ty  8. 10.  iJ  7  «  2  coniecisse. 

2)  Dinumeravi  lectiones  quo  habilior  siogulas  significandi  ratio  esset. 

3)  tavta  âi  âii}X9oy  tiyovjitvôç  <st  âtîy  f*rj  .  .  .  iovç  tv  (pçoyovyiag 
twv  dy&Q(6n<oy  iaîc  rtâoyaiç  XQtytw,  àXX'  èni  itôy  /pqa/jUMr  aviolç  âo- 
xtpâÇuy  âkXatç  r'  inudij  rtiçi  fùy  zàiy  yvpyaofay  rûy  ti}ç  tpvx'iS 

if4<piOßtlTOVOU>  Xft. 


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626 


KEIL 


[I]  12')  porro  7  rcçbç  àçetijv  quod  restiluimus  desumptum  est,  cum 
qui  commeulum  addidit  ènididôvai  sine  obieclo  maie  intellegi  pu- 
taret;  licet  vero  rarius  verbum  sine  ilio  inveniatur,  addi  id  minime 
necesse  est  (Schneider  ad  hoar.  IX  68,  cf.  ad  VII  18  et  IX  7), 
praesertim  cum  adiectis  duabus  istis  vocibus  homoeoteleutou  èrti- 
âaaeiç  —  ôôÇeiç  tollatur.  —  1  av%[ovç]  deiude  constructions 
illustrandae  gratia  adiectum  esse  apparet;  quod  vero  io  ?erbis  aïç 
%àç  \pv%àç  avzôjv  r^eçoi  fxev  xaï  nXûovoç  àÇiaç  izoïovfiev  post 
à^iaç  io  M  avtàç  iusertum  est,  boc  totius  loci  coodicionem  nobis 
illustrât.  Blassius  enim  cum  pro  àÇiaç  proponeret  a§ia ,  quod 
ad  &nQta  referendum  esset,  tacite  significavit  sententiam  q.  e.  'pluris 
nobis  fieri  animos  bestiarum*  parum  aptam  esse;  neque  enim  is 
est  finis  domandi  beluas,  ut  animis  qui  pluris  nobis  sint  im- 
buantur,  sed  ut  beluae  mitiores  et  utiliores  ideoque  ipsae  nobis 
pluris  fiant.  Sed  assentire  Blassio:  tarnen  id  relinquitur  scrupuli, 
quod  hoc  loco  sola  de  animi  virtule  .nulla  habita  ulilitatis  cui us- 
vis  aut  emolumenti  ratione  agitur;  itaque  cum  M  avràç  adicere 
viderem,  statim  suspicio  nata  est,  ne  forte  verba  xai  nXtiovoç 
àçiaç  avtàç  noiovfiev  merum  interpretamenlum  praecedentium 
avjtüv  %àç  tffvxàç  r^ieçovfiev  putanda  essent;  mox  etiam  quae 
suspicabar  ceru  esse  videbantur,  cum  oratorem  in  Àntidosi  ipse 
sua  ila  compilantes  deprehenderem  : 

II  12:  XV  211  sq.: 

xai  firi  yô/itÇe  zijv  km-  %*t,  ô  ei  usqI  tovç  ïnftovç  xai 
fiéXeiav  èv  fnev  toïç  aX-  tovç  xvvaç  xai  Ta  nXeiara  tiôw  fywv 
Xoiç  nçâyf*aoi  XQi]OtiiT}v  ôoaïvTeç  zéx*aç  ïxovrâç  zivaç,  aïç  rà 
ehai,  fiçoç  de  %6  ßthti-  fib  avdoew-ceoa,  ta  âè  nvçôteça, 
ovç  fjfiâç  xai  q>QOvifiwté~  ta  ôè  ^pçovi/natjeça  noiovoi,  7tççi 
qouç  yîyvea&ai  fitjôefiîav  trjv  ttov  àv^çatawv  cpvatv  n^ôefua* 


2)            II  29:  I  12: 

in*  ixiivaiç  xaïç  äiatQißati  i&tÇi  niiçâco/uai  .  .  vno&io&ai,  <ft'  àtv 

oaviov  za'iQtiy,  iÇ  4ùy  avzôç  r*  im-  &y   (âoi    ôomlç   èmt  q  ât  vfiâ  t  to  v 

âtâans  xat  toïç  âXXoiç   ßiX-  nXtïoioy    nços    içtiyy  im- 

xiiov  tirai  â6(nç.  âovvui  xai  noçà  tûIç  âXXot; 

<ro»; 

nec  fugit  Albrechtum  locorum  similitudo  (Pbilolog.  XUII  244).  RecUos  autem 
HWolfio  Mitchellio  aliis,  qui  'sapientiae*  uotiooem  ad  knMcta  (ff  29)  sup- 
plebant,  vctus  ille  iulcrpolator  locum  iuterpretalus  est. 


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DE  ISOCRATIS  PAPYRO  MASS1LIENSI  627 


otovxat  xoiavxtjv  tjiçrjo&cu  natàûav, 
\\xig  av  avxovg  Inl  xi  xovxtav  tLv- 
tceq  xal  xà  $r>çîa  âvvij&tit}  nooaya- 
yeïv,  aXXà  xooavxrjv  ànâvxiov  rj^töv 
àtvxlav  xaxeyvwxaoïv,  iïo&  opoXo- 
yqoeiav  pkv  av  xaig  ^exèçaig  âta- 
votaig  exact ov  xwv  ovxwv  ßiXxtov 
yiyveo&ai  xal  xQriaHl^%^QovJ  avxovg 
ô*  fjfiSg  xovg  ï%ovxag  xrjv  q>çôvt}Oiv 
xavxrtv,  7;  nâvxa  nXeiovog  a£ta 
noiov  pev ,  ToXiiioai  Xéyeiv,  10g  ov- 
ôkv  av  aXX^Xovg  nçbg  lituixeiav 
eveçyex^aaiiÂev. 

Quae  si  inter  se  comparaveris,  facile  fontem  glossemalis  agnosces; 
quae  in  Anlidosi  bipertitis  enuntiatis  proferuntur,  ea  in  Nicoclea  ora- 
tor sirapliciore  elocutioue  usus  posuerat,  quam  dictionis  condicio- 
nem  insertis  verbis  illis  dubiis  dilui  apparet.  —  De  addito  2  xovg 
difficilius  est  iudicium,  cum  sententia  q.  e.  'hominum  multitudinem 
(xovç  noXXovg)  baesitare  regumne  an  priva  (or  um  vila  potius  ada- 
manda  sit*  non  multum  distare  videatur  ab  ea,  quam  libri  praebent 
'mullos  faoXXovç)  baesitare  regumne  et  q.  sq.';  attamen  'multos' 
propterea  tibi  dicendum  videbitur  esse,  quod,  qui  felicem  vitam 
non  rebus  auro  comparandis  contineri  putabant,  multos  sane  Atbenis 
pbilosophorum  grege  tum  celeberrimis  degisse  suraere  opus  vi- 
detur,  cum  plebs  regum  splendori  inconsiderate  semper  inviderit. 
Unica  lectio  4  xùv  nou  plane  abicienda  nec  vero  ideo  recipienda 
est;  qui  enim  Isocratis  usus  in  articulo  adiectivis  abstraclis  xaXôv, 
(xèiQiov ,  xaxàv,  qpavXov  xxi.  praefigendo  fuerit,  certo  definiri 
nequit  ipso  oratore  tirmam  legem,  ut  videtur,  devitanle,  quanquam 
omitlendi  articuli  auclor  tibi  forte  debet  exislere  locus  VIII  6 
rov%iav  £X*lv  Xö*  P1]  (^eyâXiav  kitiO-v^iilv  naoà  to 
dîxaiov  aXXà  xb  otéçytiv  xoXg  naoovoiv,  ex  singulorum  ergo 
teslium  auctoritale  iudicium  pendet. 

Et  quoniam  de  vocibus  in  M  additis  diximus,  de  omissis  nunc 
quaeramus.  Quibus  ex  locis  slatim  eximendi  9  et  11,  qui  aut 
ipsi  nostro  operario  debentur  aul  scribae  eius  exempli,  quo  ltic  usus 
est,  neglegenter  munere  functo;  de  12  Schoenii  seuienliam  valde 
mibi  probatam  esse  in  annotatione  critica  iam  memoravi;  pluris 
deiude  ad  investigaudas  scripturae  vicissitudiues  interest  originem 


ovvafAtv  f^eiv*  {itjäk  xa- 
xayvqjg  xutv  av&guinwv 
xooavxrjv  dvaxv%(avf  tag 
7t€Qi  ntv  xà  $t]Qia  xtyvag 
rjVQTjxauev,  aîg  avxuiv  xàg 
ipv%àg  yfdeçovfiev  xal  nXti- 
ovog  àÇiag  noiovftev,  rr 
fxâg  ô1  avxovg  oiâèv  av 
nçog  açexrjy  wqptXfjOai- 
f*ev. 


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(>28 


KEIL 


leclionum  8  et  1 1  scrulari,  quia  utraque  e  verbis  in  r  et  ç  incon- 
grue trau1  i lis  est.  Nam  cum  ejcideixvvooui]  ô  t  y  facti  quod  in  r 
legitur  in  t<itÔ€ixvvoofi¥}âefiiai  trausiisset,  sivc  in  niargine  sive 
inter  lineas  praepositio  iv  correcturae  luco  apposita  est;  quam  cum 
papyri  scriba  vel  collega  eius  quidam  aetate  maior  ad  verbum  c/tt- 
öeixvvao  rettulisset  bacque  ratione  natum  esset  evdaxwoo/u/yoV 
fiiai,  tandem  ç  ita  est  correcta,  ut  denuo  praepositio  isla  insereretur 
(èydeixyvao  h  fiïjâefii^).  Minus  certa  quam  hoc  loco  res  est  in 
verbis  ta  to  a  \i}9eoiataio  quae  pro  rat  odaXrj&eozaxaio  (in  ç) 
leguntur;  A  enim  ante  A  facillime  intercidit.  Sed  cum  in  r  taîç 
<f  àXv&etaiç  aï  taîç  extet,  papyri  lectionem  ex  archetypo  fluxisse 

conicio,  in  quo  Urbinatis  scriptura  ad  vulgatae  correcta  erat: 
aXrjStoraiaia 

%aiaâakr]d£iaiaavTaia;  in  quibus  qui  vocem  superscriptam  non 
solum  ad  substantivum  ac  pronomen  sed  etiam  ad  particulam  0(h) 
perliuere  censebat,  non  poluit  ne  ad  papyri  lectionem  deveniret 
cavere. 

Glossematum  deinde  in  numerum  referendae  sunt  14  et  15, 
quae  lie  bant,  cum  voces  ad  explicaoda  verba  (cuqjeli^aeiev  et  (pvoiv) 
ascitae  (ex  §  8  [e  6]  et  ex  antecedentibus  ipvxctç  i^ieçovuev)  ipso- 
rum  explicatorum  in  locos  cédèrent;  de  13  verba  iam  feci. 

Quarta  columna  eos  (16 — 19)  locos  conlinet  quibus  verba 
haec  ilia  aut  loco  mota  aut  omni  no  sublata  sunt.  Conieci  {Anal. 
Isoer.  p.  84)  in  libro  nostrorum  archetypo  §  2  pro  xa&*  ixaoxrjv 
(iovXeveo&ai  tr{v  ruéça*  (Stob.)  aut  xa#*  Ix.  %t)v  t)fi.  (tov- 
Xeveo&ai  (r)  aut  xa£/  Ix.  ctywvfao&at  ti]v  r]^i.  (cf.  §  1 1)  fuisse 
xa#'  exâotijv  j>)v  t)fiéçav  omisso  verbo:  ecce  ipsa  m  banc  lectio- 
nem, quam  [coniectura  assecutus  sum,  in  M  (17)  traditam;  nam 
verbo  q.  e.  ßovleveo&ai  locum  denegat  artae  lacunae  spatium.  — 
Sequitur  18:  ex  leclionibus,  quae  hoc  loco  feruntur,  Urbinatis  xa#* 
Uâotijv  jt)v  i]uéçav  àywviÇeo&e'  utv  propter  hialum  in  pausa 
orationis  admissum  minus  placet,  neque  magis  probaverim  vulgalam 
xa^'  exâa%i]v  àywvîÇeo&ai  %i}v  t'uéoav,  quia  verba  inter  Ixa- 
atoç  ct  arliculum  pronomen  excipientem  posita  Isocrates  admodum 
refugit');  at  quonimus  ex  Massiliensi  verborum  medicinam  quae- 
rendam  putes,  oratoris  usu.  dicendi  te  impediri  memento,  qui  ne 
enunliata  relaliva  adverbio  vel  notione  adverbali  clauderet  vitare  so- 

1)  Cf.  variam  lectionem  a  12,  quern  ad  locum  veJim  conféras  IX  76 
XV  52.  242,  ut  certa  dici  nequirc  ipse  videaa. 


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DE  ISOCRATIS  PAPYRO  MASSIL1ENS1  620 


leret.  Nulla  autem  lectionum  tradilarum  probata  exspectari  adhuc 
qui  loco  medeatur  profîteamur  oportet  ;  qui  dum  existet,  lectionem 
earn ,  quae  miniraae  oiïensioni  obnoxia  est,  patimur  vulgatam.  — 
ta  xcr^'  rjuéçav  ovvitirttovta  (18)  porro  Isocratem  scripsisse 
mihi  non  persuadeo,  cum  formulam  solemnem  hanc  (xor^'  -i^tçav) 
orator  nisi  in  nolionibus  ta  xa#*  fjftéçav,  6  ßlog  b  xcr#*  î^é- 
Qav,  rj  vçognj  ?/  xcr^'  rjfiéçav  non  adhibuisse  comparandaque  vi- 
deanlur  twv  xorà  t.  17.  kx.  7tQOonintôviov  IX  43  et  toïç  x.  t.  r.  k. 
TTQoanmxovai  XII  30  (Anal  Isocr.  p.  126)');  quae  cum  cunctae 
vicias  signiûcalionem  habeanl,  alienum  esse  illud  ta  xa&*  ijfiéçav 
avv7il7ttovta  clamant  Pessime  denique  29  noXXâ  lotiv  tradi  vix 
est  quod  moneam:  nôXX*  lotiv  elisio  foret  terelissimis  Isocralis 
auribus  nimis  odiosa,  quam  ut  quae  tarn  facili  negotio  potuit  re- 
movere  eum  passum  esse  putare  beeret. 

Iam  novissimam  lectionum  classem  adeo,  ex  qua  nec  20  nec  21 
quicquam  valere  luculenter  ac  facile  demonstrare  licet;  neque  enim 
iftiti#£o9ai  verbo  cui  respondere  debet  {iTtinXïfêat)  convenit 
nec  ßaatXevovta  participio  gemello  (dioixrjoovta)  adaequatum  est. 
—  De  22  Tjyov  —  av  —  naçaox^ç  pro  7taçéxfjç  difu'cilius  iudi- 
cium  est,  quia  eiusmodi  in  constructionibus  et  praesenti  et  ao- 
risto  orator  usus  esse  videtur;  cf.  §§  26  vôfiiÇe  —  av  —  açÇfiç 
(àçXîiS  ÇM)  —  èmâvfijjç  —  àtvxjjç,  29  rjyov  —  av  dovXtvflç  — 
xçatfjÇ,  30  vôfAits  —  otav  —  &avfiâÇwoiv,  53  r\yov  —  ottiveç 
av  —  dvvTi&Cjoiv;  nihilo  secius  in  bis  quoque  praesentis  notionem 
eo  ab  aoristo  dinerre  sentio,  quod  illud  ad  animi  quandam  indolem, 
hoc  ad  rerum  ce  r  la  m  condicionem  referlur,  ila  ut  nostro  loco 
praesens  naçéxflç  Isocralis  esse  putarim.  Hoc  incerlo  iudicio 
certîus  ne  de  23  quidem  proferre  ausim  remque,  cum  et  futurum 
et  praesens  illo  loco  ferri  possit,  ad  lestium  (idem  redire  censue- 
rim,  quam  eandem  in  26  tractanda  solam  adibimus,  quia  Isocra- 
tes  ntrum  èajtavâv  ànb  an  Ix  dixerit  diiudicari  nequit;  V  54 
legitur  taiç  fx  tôv  iôlwv  âanâvaiç.  Quis  porro  de  25  tovtwv 
certain  sententiam  prolulerit?  quanquam  concedendum  tyXixovtiov 
propter  augendi  significalionem ,  quae  ut  in  tovtwv  desideretur 
ita  loci  sententia  paene  flagitetur,  aptius  dici  videri.  —  Contra 
7iavta  posthahendum  esse  formae  artavta  sermo  lsocrateus 
evincit,  in  quo,  nisi  antecedentia  vocali  claudunlur,  semper  fere 

1)  At  auclor  ep.  5,  4  verba  sic  collocat:  ràç  nçâÇtiç  ràç  nçoomntov- 
aaç  nçbç  ixâairj»  tqy  qfAÎçav. 


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630 


KEIL 


pronominis  forma  plenior  deprehenditur.  —  De  27  tw»  aXXwv  vix 
opus  est  verbis;  corruptam  tenemus  lectionem,  cuius  ad  originem 
hac  via  remearis:  noXixwv  —  noXXwv  —  aXXwv  (cf.  Fuhr,  Rh. 
Mus.  XXXIII  345) ■)  promptumque  etiam  indicium  de  2$  est,  quia 
artis  grammalicae  raliones  particula  av  oplalivo  addita  laeduntur.*) 
Deinde  in  31  xwv  idiwv  si  accurate  verba  artavta  yccç  xct  xwv  oi- 
xovvxwv  xijv  nôXiv  oïxeîa  xwv  xaXwg  ßaaiXevovxwv  laxiv  per- 
penderis,  quae  verborum  xijâov  xwv  otxwv  xwv  ftoXtxtxwv  (r*: 
iôiwxwv  ç:  iâiwv  M)  .  .  .  noiûv  probandorum  causa  adiecla  sunt, 
fieri  non  potest,  quin  ot'xovç  illos  non  Nicoclis  sed  civium  Sala- 
miniorum  esse  intellegas;  quo  perspecto  statim  Urbinatis  lectio- 
nem  noXtxixwv  procul  abicics,  qua  nos  ad  domus  publicas  vel  ad 
templa  armamentaria  navalia  alia  relegari  videamur;  contra  xwv 
iôiwvy  quod  a  Victorio  coniectura  inventum  nunc  in  M  repertum 
est,  genuina  lectio  videtur  esse,  ut  quae  et  Urbinatis  falsae  interpré- 
tations el  contextus  vulgati  rectae  ansam  praebere  potuerit  et  simul 
respondeat  sermonis  Isocratei  proprietati;  cf.  XV  308  xijv  àxQÔnoXiv 
ènnXttoaç  xal  xovç  oïxovç  xoiç  lâiovç  fieaxovç  .  .  .  noujoaç  et 
111  55  xàç  nôXeiç  ànôXXva^ai  xal  xovç  oïxovç  xovç  iôiovç  àva- 
oxâxovç  yiyveo&ai,  unde  VI  66.  Nam  cum  vulgatae  interpret!  iâiwv 
per  iâtwxixwv  luculentius  fieri,  Urbinatis  contra  interpolator!  ad 
sententiam  ànavxa  yàç  xà  xwv  oixovvxwv  .  .  .  ßaatXevhvxwv  kaxi 
respicicnti  aliter  locus  explicandus  esse  iâiwv  videretur,  ambiguum 
illud  ab  ulroque  eiectum  esse  fortasse  licet  putare.  Quid  vero?  M 
non  habet  xwv  oïxwv  xwv  iôlwvy  sed  sola  xwv  idiwv.  Nisi  igilur 
ipsum  hoc  iâiwv  sumis  interprelamentum  verborum  primariae  cuius- 
dam  lectionis  esse,  quod  in  explicalorum  sedem  cessent,  homoeo- 
teleuli  fallaciis  scribam  ut  verba  oïxwv  xwv  omitterel  adductum 
esse  sUluendum  est  ;  illud  autem  cum  nihil  cogat,  hoc  praeferemus 

1)  Fortasse  autem  tcJk  noXniây  glosscma  verborum  rai»'  âXXmv  putatidum 
est,  quod  in  libris  haec  omnino  expulit,  apud  Antonium  sedem  sibi  iuxla  genui- 
na m  lectionem  arrogavit,  ita  ut  genuinae  scripturae  solus  M  esset  testis:  al 
liane  lectionem  ne  teraere  ampleclaris  Massîliensis  fide  aliquanto  deleriore  quam 
Urbinatis  impediri  te  scito. 

2)  De  origine  lectionis  recogilanli  mihi  Maximi  simplex  «fiyiyvoiijç  ab 
intégra  scriptura  propius  abesse  videtur  quam  papyri  optativus  cum  a*  con- 
iunctus;  cum  enim  non  ^àfnpiy  y o  o  i ij  ç'  legatur,  sed  àf4g>tyvoitjç,  suspicto 
nala  est,  ne  transposita  una  lilterula  genuinum  in  deperditum  verbum  abierit; 
ex  AM4>irNOHIC  factum  est  AM4>irNOIHC  ;  tum  Maximus  ab  interpolator 
correctus  esse  putandus  est. 


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DK  ISOCRATIS  PAPYRO  MASSILIENSI  631 


rescribemusque  locum  cum  Victorio  %wv  (otxwv  twv)  îôiwv.  — 
Quam  denique  novissimo  loco  leclionem  Massiliensis  adduximus,  libro- 
rum  scrip  tu  rae  vo^o&etslv  talç  fiovaçxtatç  ita  adversatur,  ut  Cobeti 
conieclurae  vov&exetv  ràç  ^ovapxmç')  insimul  et  comprobet  et 
refulet.  Verissime  enim  vir  doctus  dativum  Taiç  fiovaçxlaiç  apud 
vofAO^tttiv  mendosum  esse  contendit,  falso  voviïeteïv  coniecit, 
quia  viluperandi  notionis,  quam  hoc  in  verbo  esse  recte  Blassius 
monuit,  hoc  loco  nulla  ratio  est;  optimum  autem  verbo  non  mutato 
accusativum  Massiliensis  praebet,  quem  casum  etiam  VII  16  (cf.  ib. 
§  59  et  46)  ab  Isocrate  ad  vofW&ete7v  ita  adiectum  deprehendi- 
mus*),  ut  idem  signified,  quod  hic  debet  significare,  h.  e.  legibus 
rempublicam  moderari. 

Finita  est  quaestio:  age  messem  converramus  in  horrea.  Quid 
vero?  tune  ecquam  omnino  vidisti?  Misella  messis:  unum  expisca- 
bamur  g  ran  um  felix,  quinque  quattuorve  dubiosa  granane  an  palea, 
cuncta  cetera  stramenta  vilia  debilia  inutilia.  Ergo  dolemus  tan- 
tum  nos  spem  fefellisse,  quam  intimo  animo  habebamus  ex  Schoenii 
verbis:  'Non  dubilo  libère  profiteri  haud  paucis  eorum  locorum, 
quos  modo  attuli  (dicit  peculiares  quasdam  papyri  lectiones),  for- 
mam  antiquiorem  et  puriorem  in  papyro  M  traditam  mihi  videri' 
reicimusque  quod  hinc  profectus  idem  vir  doctus  de  universis  studiis 
criticis  in  Isocrate  ponendis  edixit:  'Est  igitur  cur  suspiceris  fore, 
ut  paucis  iliis  columnis  papyri  M  artis  criticae  in  Isocrate  faclitandac 
ratio  aliquatenus  innovetur.'  Immo  stat  haec  ars,  qualis  adhuc 
stabat,  quam  nisi  novas  Urbinatis  vulgataeque  lectionis  codicum 
collationes  nihil  posse  innovare  non  dubito  suspicari. 

Restât,  ut  quemadmodum  antea  post  papyrum  cum  Urbina  le 
ac  vulgata  collatum  de  iis  locis  dixi,  ubi  ad  supplendas  Massilien- 
sis lacunas  modo  ex  hac  modo  ex  illo  lectiones  peliverim,  item 
nunc  ea  paucis  commenter,  quae  hiante  papyro  neque  ad  r  neque 
ad  g  auctoritatem  restitucre  potui.  Quod  negotium  quam  sit  ar- 
duum  quamque  cuiusvis  dubitalionis  aleae  obnoxium  nemo  non 
videt,  praeserlim  cum  earn  solam  huius  artis  rationem  habeamus, 

1)  Schoenius  falso  Cobetum  accusativum  servato  verbo  q.  e.  yofio9tnîy 
coniecisse  dicit;  is  enim,  nt  dixi,  vov9ttéty  si  mu  I  proposuit. 

2)  yofio&inîy  Isocrates  aot  cum  ntçt  (III  7  [=  15,  255]  XI  40;  cf.  XV  315 
—  ib.  313)  aut  cum  infimtivo  (XI  23.26  XV  153)  nec  vero  cum  dativo  con- 
iungit;  verbum  cum  niQt  aut  cum  infinitivo  coniunetum  significat  'praescri- 
bere'.    Absolute  etiam  verbum  dici  per  se  palet. 


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G32 


KEIL 


quod  verisimillimum  videtur  Massiliensem  ut  in  verbis  servatis  ita  in 
locis  deperditis  peculiares  quasi  la  m  lectiones  exhibuisse;  Gnibus  vero 
regulisque  coniectandi  praeter  lacuna  rum  spatia,  quae  Schoenius 
indicavit,  uti  licuit  nullis;  praeterea  au  tern  ideo  etiam  ioterdum  de 
inventis  nostris  dubilare  cogimur,  quod  editor  ubique  litterarum 
interlapsarum  numenim  religiose  punctis  neque  indicavit  neque 
omoiuo  indicare  potuiL  Quas  autem  pro  certissimis  babeo  con- 
iecluras  bae  suuto: 

y  8  anavxeç  voplLovotv  loo&iovç  (§  5)  ;  y  8  enim  spatium 
inter  t]àg  et  9  anavreg  intercedeos  aut  vocis  ôvxaotetaç  aul  ho- 
&éovg  capax  nou  esse  perspicuum  est;  cum  vero  lacuna,  quae  inter 
9  iLo  et  10  açxiato  patet,  lilteris  vaiv  tag  iv  zàîç  nov  non  salis 
expleatur,  sequilur  non  dvvaaietag  sed  ïoo&éovç  ante  an  ay  tu; 
in  M  defuisse,  cui  potius  locus  post  vofiiÇovoiv  concessus  erat. 

iy2D  fit)  tr}Xov.  Verba  quae  in  Is.  praecedunt  iÇeçyâtt- 
o&ai  —  ènixeiQiootv  inlerlapsa  esse  apparet;  Scboenius  ita  locum 

insequentem  exliibet  .  £  fAtyiarrjv ,  professus  ante  £  unius 

vel  duarum  litterarum  manifesta  vestigia  remansisse.  Post  .  si 
librorum  Isocrateorum  lectionem  inspexeris,  tibi  inserenda  erunt 
tjlov  ftr]  rovo,  quae  lacunae  spatium  longe  excédant;  aut  igitur 
toiç  aut  fiij  eiciendum.  Quam  vis  vero  illo  expulso  sex  punctis 
optime  sex  litteras  substitueris  (rjkovto),  tarnen  difficilius  supple- 
men  turn  hiatus  ante  Ç  patentis  erit  ad  excogitandum  ;  sin  negationi 
sedem  ante  £  con  cesser  is,  et  initio  versus  bene  consulueris  neque 
lacunae  post  £  significatae  fines  adeo  transieris ') ,  ut  iode  con- 
jectura verisimilitudinis  specie  privata  possit  videri. 

ij  25  (§  16)  \onwg(av)  . . .  a%üaiv  . . .  àdiM]]9iuo[iv.  Cum 
litterae  ad  verbum,  cuius  forma  àâixrjaovrat  in  T,  àôixrr 
frqaovtai  in  g  Ant.  Mon.  extat,  referendae  sint,  nihil  nisi  con- 
iunctivi  aoristi  passivi  relliquiae  esse  possunt;  quo  cognilo  av  post 
on  cog  addere  et  ï^ovoiv  in  oxwoiv  mutare  necesse  est*).  —  His 
iam  de  lectionibus  si  judicium  nostrum  requiris,  tertiam  non  minus 
quam  Urbinatis  script uram  ab  Isocrate  posse  profectam  esse  fa- 

1)  Schoeniom  accurate  lacunarum  ambitus  indicare  potuisse  nemo  cen- 
sebit;  saepius  una  litlera  spatium  a  viro  doc  to  indicaturo  transgressi  su- 
mus,  duabus  quioquies  [ßlO.  11.  â  13.  17.  iy  20),  nusquam  pluribus. 

2)  Bene  scio  haec  omnia  corruere  vulgataeque  leclioois  testera  fieri  Mas- 
siliensem, si  Schoenium  errore  0OÜC  pro  ©HC  e  lilteris  evaoidis  elicuisse 
statuas. 


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DE  1S0CRAT1S  PAPYRO  MASSILIENSI  633 


teraur,  cum  multo  minus  prima  nobis  probetur,  quippe  qua  vox 
iao&êovg  loco  moveatur  eo,  quo  ad  sententiae  vim  urgendam  sine 
dubio  ab  oratore  poni  debuit.  Dc  altera  denique  verbis  parcere 
licet:  neque  enim  verbi  ÇtjXov  sententia  neganda  est,  sed  parti- 
cipia  duo  (xtrjaafdivovg  —  XQ1!00^1^0^)  >nter  8e  opponenda  sunt. 

Certioribus  bis  tribus  coniecturis  quatluor  tentamina  magis 
dubiosa  subiungo. 

id  17.  naçofioiov  restitui  lacuna  supplementum  flagrante  non 
ex  libris  repetendum;  quod  cum  per  sententiam  vix  aliud  quam 
compositum  vocis  simplicis  apud  oratorem  traditae  esse  posset, 
naQOfAOiov  dedi,  quanquam  neque  hoc  neque  quod  praelerea  con- 
ieceris  compositum,  Ttgoooftoiov,  usquam  ab  Isocrate  usurpatum 
esse  invenio.  Quae  fuit  causa,  ut  in  dies  magis  mihi  alia  via  pro- 
baretur;  etenim  cum  lacunam  v.  16  ita  apte  mihi  supplevisse  vi- 
derer,  ut  formam  lâutç  pro  tlâtag  inducerem,  nunc  polius  pleuio- 
rem  hanc  reddere  papyro  transporta  coniunctione  ozi  in  lacunam 
ante  opotov  patentem  statuerim;  quo  facto  haec  foret  loci  condi- 
cio  :  . .  twv  avvàvtûiVy  eiâùg  nccvxeg  oi  /ur  aoi  rtlrjaiccaavtsg  öxi 
Ofioiôv  os  xzè. 

iç  10  quod  elvai  et  towvtotg  intercidisse  statui,  fortasse 
audacius  in  tanto  scripturae  hiatu  iudicaveris;  attamen  cum  facere 
non  possem,  quin  ullimae  columnae  versuum  angustiis  intégra  verba 
librorum  Isocrateorum  ampliora  existiraarem  essetque  circumspi- 
ciendum,  qualium  illius  loci  verborum  de  naufragio  aliqua  cum 
fidei  specie  cogitari  posset,  et  copula  eîvai  scripturae  vicissitudini- 
bus  maxime  obnoxia  esse  et  toiovxoig  per  homoeoteleuton  (xoïg 
{toiovtotç})  facillime  interlabi  poluisse  visa  sunt.  —  Homoeote- 
leuto  denique  ulor  ad  apte  explendam  lacunam 

y  7  sq.,  ubi  versus  prior,  ne  plus  viginti  oc(o  litteris  farciatur, 
sola  praepositione  eig  in  fine  explendus  est,  ita  ut  posteriori  la- 
cunam octo  elementorum  capacem  continenti  verba  [tàg  xi^àg 
xal  xo]vç  in  ç  Tmg.  tradita  inserenda  esse  appareat,  cum  Urbi- 
natis  lectione  supplementum  toto  verbo  (xovç  ante  rag)  augeretur; 
at  ipsa  ç.Tmg.  scriptura  quinque  litteris  lacunae  spatium  excedit; 
itaque  si  locum  non  dimiltere  statueris  nisi  re  expedita,  mecum  li- 
benter,  credo,  conicies  scribam  xipàç  post  xàç  in  exarando  omisisse. 

Ter  quattuorque  locos  coniectura  restituere  conatus  alteros 
quattuor  tractandos  adeo,  in  quibus  lacunarum  ambitus  totiusque  loci 
condicio  adeo  certae  faciendae  coniecturae  obest,  ut  quas  laesorum 

Hermes  XIX.  42 


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634 


KEIL 


verborum  medicinas  offerre  licuit,  iis  membra  morbo  adfecla  noo 
tarn  in  integrum  reslitui  possint  quam  quasi  baculis  ne  plane  adesa 
corruant  levari.  Faciliore  fartasse  negotio  â  17  lacuna,  quam  trium 
litterarum  Schoenius  dixit  esse,  per  talç  expletur  et  ib.  19  spaüo 
tredecim  elementorum  hianle,  quorum  quatluor  inserto  naçeoxtvt 
non  reposueris,  per  dativum  nixoi  priscae  formae  redditur:  auda- 

cius  vero  fecisse  mihi  videor  quod  te  9 — 10  't'ya  firj  |10  

7tovr{QOt  in  ïva  prj[ôèv  nXéov  oi]  novtqçoi  rescripsi,  cum  libri 
omnes  firj  nliov  oi  praebeant;  cf.  [I]  39  oi  yàç  ôixatot  iwv 
adîxwv  si  wôhv  alio  nleovextovoiv  xte.  —  Locum  y  3  sqq. 
Schoenius  sic  exhibet: 

CtfifflO 

(detunt  10  litt.)  (des.  7  II.) 

 va-Çiov  ßiov  toy 

[des.  8  II.) 

 vtdt  m  tevovtwv  enuix  .  . 

(des.  6  II.) 

 attatv  t(ov  t]  .toy  tvçay  .  ., 

quos  (h'fectus  librorum  lectionibus  aut  maiores  aut  minores  esse  fa- 
cile perspicitur: 

(Î6  litt.)  (10  nu  ) 

ßijrtv  noteçov  eoti]v  aÇiov  [eXeo&ai  tov]  ßiov  toy 
(2  litt.) 

tw]v  LÔiùittvovtwv  fisv  (deest  in  M)  erruix[u>ç 

(4  lilt.)  (.?  Utt .) 

ôe  nç]attoytù)y  r\  [tov]  tvQCtv[yev- 

Atque  primae  lacunae  supplementum  ex  libris  repetendum  Ua  facile 
ad  aptiorem  ambitum  redigitur,  ut  copula  èatiy  resecetur,  quae  quam 
saepe  aliis  ab  tesübus  addatur  ab  aliis  omiltatur  vix  est  monen- 
dum  ;  quo  facto  lacunae,  quam  decern  esse  elementorum  accepimus, 
undecim  litteras  tuo  iure  insères  (cf.  p.  362  ann.  1).  Nec  minus  cul- 
tro  in  altero  eiusdem  versus  biatu  obtegendo  opus  est;  tolle  en  im 
articulum  tbv  :  accuratissime  Septem  vocis  q.  e.  eXeo&ai  litterae  ad 
Septem  deperditas  quadrabunt.  Quae  vero  Massiliensis  io  quinlo 
versu,  cuius  initium  mutilatum  oclo  sibi  litteras  reposcit,  lectio 
fuerit,  cum  maiori  huic  defectui  duae  litterulae  tat  respondeant, 
admodum  dubium  esse  patet;  cui  rei  expediendae  id  tan  tum  lucis 
ex  verbis  insequentibus  affertur,  ul  adverbio  i Iii  lizuixQg  ante 
nqattôvtiûv  tradito  verisimile  sit  respondisse  adverbium,  quod 
participio  idiutevörtiov  adiunctum  per  particulam  —  huius 
igitur  post  participium  in  M  desideraii  primum  illud  y  est  —  ita 


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DE  ISOCRATIS  PAPYRO  MASSILIKNSI  635 


posteriori  htuixaig  respondebat,  ut  non  lôiwz  tvôvxwv  et  kmu- 
xolç  tzqoxxovxojv,  quod  in  rç  factum  est,  inter  se  opposite  essent, 
sed  multo  elegant ius  èrtieixaiç  6k  nçaxxôvxtov  paria  nacla  essent 
àofpalajç  âè  idtojzevovxwv.  Hoc  enim  adverbio,  dum  circumspicio, 
neque  lacunae  ambitui  magis  adaptalum  neque  aptiorem  ipsi  in- 
venio  dicendi  generi  Isocrateo,  cum  hac  voce  orator  duobus  locis 
usus  sit,  ubi  de  privatorum  hominum  vita  iudiciis  litibusque  non 
inquinata  verba  fiunt'):  XV  166  ffwi  /<?;<T  àocpaXojç  kyyévoixo 
xaxaßtwvai  xov  Xoinov  %q6vov  et  ib.  163  qpaveçuç  aâtxojv  aoq>a- 
Xwç  av  ïÇojv  ïvtxâ  y%  xojv  ovxoqpavxtuv  (cf.  ib.  35)  ;  neque  praeter- 
mittendus  locus,  quem  ad  insequentia  illustranda  mox  adsciscemus 
[ep.]  6,  11,  ubi  in  ç  legitur  èfioi  yàç  àaqpaXéaxeQOç  ßiog  elvai 
ôoxéî  xat  ßeXxtwv  6  xwv  idtwxevôvxojv  rj  xbv  xvçavvevovxwv,  cum 
in  r  hfiol  yàç  aiçexwxeçoç  6  ßiog  xxè.  tradatur.  Etenim  praeter 
sententiae  similitudinem  egregius  îlle  fît  consensus  ea  potissimum 
re,  quod  nec  Massiliensis  (in  Nicoclea)  nec  vulgatae  (loci  epistolae 
perSonaü  Isocratis)  aucloritate  fldes  arliculis  illis  additur,  quos  et 
ante  ßtov  et  ante  ïj  r  exliibet;  qua  observata  concordia  dasne  mihi 
libenter  utrumque  xbv  hoc  loco  etiam  in  M  defuisse?*)  Maie 
denique  sexti  versus  lacunam  per  ôi  expleri  apparel,  quamvis  has 
litterarum  quattuor  locum  occupasse  haud  i ta  veri  dissimile  esse 
fortassc  concesseris;  ut  igitur  aptius  supplemenlum  reddamus, 
licealne  mihi  te  plaudente  âaei  (=  âeaet)  iuserere?  Iam  totum 
locum,  qualis  nostra  ex  reconcinnatione  fuisse  videtur,  apponamus  : 

Ctfi<piO 

ßrjxtv  7ioxeço)v  aÇtov  [eXeo&at]  ßtov  xov 
aoqpaXojo  fie]v  lâtojxevovxwv  sftieix[ojo 
â  aei  7tQ]axx(o)vxojv  rj  xov  xvoav[vev- 
Quae  si  rêvera  fuerunl,  sine  ulla  dubitatione  ceteris  spretis  lectioni- 
bus  unam  ccoqpaXajç  ftèv  —  kntetxwg  ôï  Isocrati  reddiderim,  quo 
elegans  haec  et  concinna  verborum  collocatio  multo  sit  dignior 
quam  Urbinatis  et  vulgatae  tortuosa  ista  atque  dissoluta  lôtut- 
xevôvxtov  fièv  —  hcieixojç  ôè  itoaxxbvxtav .  —  Sumus  igitur 

1)  Niniirum  qui  non  inutxeSç  vivit  reus  fit  nec  iam  àatpnXéSç  degîl. 

2)  Unius  illa  vel  duarum  litterarum  vestigia,  quae  Schoenius  post  lj  de- 
texit  relliquia8qae  articuli  tbv  aut  raiv  ncgavit  esse,  noslrorum  oculorum 
aciem  scriba  non  invito  fogere  crediderim,  si  quidem  recte  rbv  in  M  defuisse 
conieci  —  nempe  quae  perperam  pinxit  ipse  operarius  delere  studuit  — ,  sin 
rêvera  Ulic  vocula  fuit,  sola  ibv  fuisse  potest. 

42* 


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KEIL 


aliquid  ex  louga  disputatione  lucrati  :  nihil  vero  cum  proficeremus 
ia  scrip  tore  emendando,  si  quaeslionem  eiusdem  ambitus  de  no- 
vissimo  qui  restât  loco  institueremus  (ß  18  sqq.),  breviore  commen- 
tatione  quae  diceoda  videatur  proferam.    Traduntur  haec: 

(des.  14  IL) 

 aV&QÜ)TtÜiV  .  .  . 

{de*.  10  II.) 

 ofiiXovaivoiäe  .  .  . 

(des.  14  U) 

 fierouuxixQ 

quae  quaoto  scriplura  librorum  augustiora  sint,  ipse  vide: 

àv&Qwncjv  [av- 
tolç  ((ov  TtXrjoiâÇouotv))]  oi  de  [ovv- 
ôv-reg  nçoç  %Ôlqi>\  ôfuXovoi*  ((xoà  yâo))  [%oi 

(11  litt.) 
xvçioc  yiyvô[pevoi  xtI. 

Haec  si  inter  se  confères,  in  M  et  o/ncXovoiv  in  locum  verborum 

ov  TtXrjoiâÇovoiv  cessisse  animadvertes  et  insequentia  ovvovreç 

nçoç  %âç>iv  cladem  nescio  quam  acce pisse  et  initium  euuntiati 

ab  xaï  yâq  tot  in  libris  incipientis  aliter  formatum  fuisse.  Iam 

velim  respicias  in  V  legi  ov  nXrjotâÇovoiv  avtoïg,  in  ç  avtoig 

ov  7iXrjOtâÇovoiv,  idque  propterea,  ne  hoc  solum  videas,  casu 

factum  non  esse,  ut  in  M  illorum  verborum  loco  bfiiXovotv  tra- 

datur,  sed  ut  etiam  colligas  coniectura  usus  certissima  vetustum 

huic  loco  in  archetypo  omnium  mendum  subfuisse,  cui  alii  aliter 

mederi  studuerint.    Sed  cum  dubium  non  sit,  quin  libri  veram  loci 

scripturam  servaverint1),  quid  nostri  acuminis  est  scribae  cuius- 

dam  conamina  critica  scrutari?   Attamen  si  quaeris,  quid  mea  qui- 

dem  sententia  ille  dederit,  hi  eius  sunto  cenlones: 

oi  pev  yaç  ovvovjeo  (sive  nXuaxoi)  twv]  avO-Qu>fca)>[av 

joia  7iQOO  xaQ1*]  oniXovaiv  oi  de  [ev- 

&vo  y.vçiot  ytyt>o]f4£voi  xxi. 
At  scio  quales  hi  siut  pannuli. 


IV. 

Iam  novissimam  commentationis  partem  aggredior,  qua  ceteris 
breviore  ea  complectar,  de  quibus  inter  priora  apte  dici  non  duxi. 
Ipse  statim  titulus: 

1)  Quicquid  enim  in  Af  fuit,  diclionis  coocinoilatem  quam  r  et  ç  servant 
uecease  est  turbasse. 


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DK  ISOCIIATIS  PAPYRO  MASS1LIENS1  037 


'lOOHQCCtOVÇ 

naçaiyéoewv 

Xôyoç  BB, 

qui  in  prima  et  paenultima  columna  legitur,  propterea  interp re- 
latione eget,  quia  Schoenius  ultimas  litteras  BB  ad  stichometriam 
quandam  referri  debere  fassus  est;  cui  explicationi  adversor.  Re- 
miniscaris  velim  orationem  ad  Nicoclem  missam  in  suasoriarum 
lsocratearum  ordine  eius  corporis,  quod  a  grammatico  quodam  ex 
Alexandrinorum  studiig  pendente  compositum  nobisque  fere  inte- 
grum Urbinate  servatum  esse  demonstrare  conatus  sum  (Anal.  Isoer. 
p.  72 sqq.),  locum  tenuisse  secundum:  iam  babebis  alterius  litterae 
explicalionem  Schoeniana  verisimiliorem.  Quid  vero  altera  valet? 
Eodem  quem  modo  attuli  loco  suasorias  illo  in  corpore  et  ipsas 
alteram  orationum  classem  fuisse  monui:  ad  banc  igitur  rem  in- 
dicandam  posterius  B  in  indice  additum  esse  videtur;  qua  seilten  lia 
probata  —  posterions  litterae  explicalionem  minus  fortasse  certam 
esse  concedo  —  tilulus  ita  enarrandus  erit  :  4  Isocratis  suasoriarum 
oratio;  altera  (sc.  oratio)  alterius  (sc.  classis  lsocratearum)';  ne- 
que  laevam  esse  dixerim  comparationera,  qua  BB  eadem  fere  ra- 
tione  atque  numéros  nostros  II  2  simpliciter  alterum  alteri  addita 
esse  videri  monueris.  —  Contra  Schoenius  recte  statuit  litteris 
in  col.  a  calce  additis  TA(M6Q)  explicalionem  non  afteri  posse, 
nisi  expeditis  aliis  eiusdem  generis  subscriptionibus  velut  PUJMAI 
papyri  Alcamanici  aut  CMOAP6l~ATHC  Euripidei,  quae  virorura 
doctorum  acumina  adhuc  fefellerunt;  quominus  vero  ipse  rei  illu- 
strandae  quicquam  prosim,  artis  palaeographicae  scientiae  ten  ui  ta  te 
impedior,  quae  et  ipsa  causa  est,  cur  de  aetate  papyri  cum  Schoenio 
diseeptare  mihi  non  liceau 

Observavit  enim  vir  doctus  B  et  N  scribae  papyri  Massiliensis 
iisdem  litteris  papyri  Minutoliani  a  Buttmanno  editi  (Abh.  d.  Berl. 
Akad.  d.  W.  1824  d.  24.  Jan.),  quem  anno  134  a.  Chr.  n.  scriptum 
esse  salis  constat,  simillima  esse  itemque  N  cum  papyrorum  quorun- 
dam  veterrimorum  Parisiensium  eadem  littera  ita  consentire,  ut 
Plolemaeorum  aelati  schedulas  nostras  adicere  non  vereretur.  Dixi 
me  contra  haec  pugnare  non  posse  :  hoc  tarnen  monitum  volo,  mihi 
Judicium  viri  docti  propterea  dubitationi  cuivis  valde  expositum 
esse  videri,  quod  solis  argumentis  palaeographica  ex  arte  petitis 
nititur,  cui  arti  ne  nimiuin  tribuamus  lites  docent  a  viris  doctis  de 
Hyperideorum  voluminum  aetate  consertae,  quae  ea  potissimum  de 


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im 


KEIL 


causa  iudicenj  oondum  naclae  sunt,  quod  de  temporibus  remotissimis 
iisque  oobis  ex  monumentis  scribarum  raanu  exaratis  paeoe  ignotis 
disceptandum  est;  rectissime  praeterea  Blassius:  'forraae  litteraruin 
uucialium  quas  dicimus  iode  a  III.  ante  Chr.  u.  saeculo  usque  ad 
IV.  post  Chr.  nihil  magnopere  variasse  videnlur*  (praef.  ad  Hyperid. 
ed.2  p.  XYUI).  Anno  vero  p.  Chr.  n.  400  antiquiorem  papyrum  esse 
ea  mihi  re  probatur,  quod  ligatarum  litterarum  praeter  unum  H1 
vestigium  nullum  deprehenditur,  cum  in  Sinailico  sacrae  scriptorae 
Vf},  fit},  fi*rj,  nrj  ligata  exlent;  ne  vero  iusto  iunioris  aetatis  illum 
facere  velle  videar,  ipse  monebo  ligatarum  litterarum  exempla  etiam 
Sinaitici  scriptura  multo  complicaliora  in  titulis  C.  I.  A.  III  1,  58 
et  60  obsevari,  quorum  in  illo  vi  et  t]€  reperiuntur,  in  hoc  vel  çrj, 
vrjvijj  vt/y,  cuius  usus  ante  alterum  p.  Chr.  saeculum  vix  ullum 
exemplum  Alheuis  invenitur,  cum  etiam  in  insequentium  saecu- 
lorum  titulis  exempla  talia  valde  rara  sint;  quamobrem,  si  repu- 
tarimus  multo  ante  in  scribendo  cousuetudinem  colligatae  scrip  Iura  e 
inveleravisse  necesse  esse,  quam  in  sculpendo  potuit  adhiberi,  ad 
alterum  p.  Chr.  saeculum  reduci  nos  fortasse  patiemur.  Sed  primo 
a.  Chr.  il.  propterea  recentiorem  illum  dixerim,  quia  litterae  t 
mutae  nullo  loco  ratio  habita  est. 

Quicquid  vero  de  aetale  schedularum  slaluis,  hoc  tenendum 
velustiorem  itlis  testera  scripturae  Isocrateae  nobis  non  esse  veterri- 
mumque  huuc  iam  adeo  mendis  ac  glossematis  conspurcatum  esse, 
ul  Urbinatis  egregiam  vir  tutein  nequaquam  aequiperel,  nedum  supe- 
ret.  Altamen  maligni  esset  iudicii  dicere  arti  criticae  eum  nihil  prod- 
esse,  cum  saepius  viam,  qua  genuina  lectio  ad  depravatorum  qui- 
bus  utimur  librorum  condicionem  devenerit,  nobis  illustret  ac  nova 
subdat  fulcra  sentenliae  uostrae,  quae  est  omnes  libros  Isocrateos  ex 
uno  eodemque  archetypo  cuiusvis  generis  mendis  baud  mediocriter 
adfecto  fluxisse  ;  hoc  enim  loci  quales  (j  2  (i  6  aliique  comprobanL 

Sed  ut  extremum  aliquid  commentatio  habeat,  coronidis  loco  ad- 
dam  quae  mihi  de  alterius  oralionis  sententiis  istis  dicenda  videntur, 
quas  ut  in  Autidosi  omissas  Benselerus  pro  subditiciis  habendas  esse 
censuit.  Confiteor  au t em  me  Brueckueri  Blassiique1)  sententiam, 
qui  illas  defenderunt,  ante  complexum  in  dies  magis  scepticoruin 

1)  Brückner,  de  loci*  in  hucratis  ad  Nicoclem  oratione  propter  ea, 
quae  in  oratione  de  Anlidosi  ex  illa  referuntur ,  falso  suspectus  (Progr. 
Suidnicii  1S52).  —  Blass,  AU.  Beredt,  p.  249  sq.  in  annotationibu*  et  passim 
in  edition,  praef.  vol.  I  p.  X*qq. 


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DK  ISOCIUTIS  PAPYRO  MASS1LIENSI  «39 


Benscleri  Havetii  Hugii  Jahrii1)  iu  partes  cessisse.  Nolo  argu- 
meota  omnia  quae  utraque  pro  causa  de  singulis  oOensionibus  aut 
iu  dictione  aut  in  sententiarum  conexu  reprehensis  prolata  sunt 
referre,  praesertim  cum  Jahrius,  bac  in  oratione  tractanda  mullo 
felicior  quam  in  dilaceranda  Demonicea,  ita  Benseleriana  retra- 
ctaverit,  ut  ea,  in  quibus  ille  nimius  fuisse  videretur,  caute  le- 
niret,  ea,  quae  a  Bruecknero  parum  probabiliter  contra  illum  dicta 
erant,  refutarel:  at  generalia  quaedam  quae  me  in  primis  move- 
runt  quaeque  alios  quoque  moluros  esse  spero,  ut  de  locis  istis 
actum  esse  iudiceut,  breviter  retractabo  et  adumbrabo.  Senlentiarum 
contexlum  additamentis  eiectis  restitui,  quem  dissolutum  in  altera 
qualis  nunc  est  oratione  deprehendimus,  iam  Benselerus  demon- 
slravit,  idemque  et  quaedam  a  dictione  Isocratea  prorsus  aliéna 
ipsis  istis  contineri  et  sententias  ex  parte  aut  parum  dilucide  pro- 
lalas  aut  ineptiarum  plenas  esse  comprobavit.  Licet  autem  talia 
vilia  non  in  omnibus  siut  additamentis,  tarnen  pauca  haec  ea  sunt, 
ut  eliam  ceteras  maculis  afüciant.  An  credis  fingere  licere  inter- 
polatorem  ubique  tarn  inscite  atque  ineple  rem  administrantem,  ut 
nulla  verba  mendis  libera  inculcare  potuerit?  Si  ergo  pauca  tan- 
tum  ex  iis,  quae  iam  alia  de  causa  suspecta  nobis  sunt,  inconditae 
aut  insipientis  diclionis  notas  ducunt,  haec  non  ex  sanis  sunt  ex- 
cusanda,  sed  ad  illustrandam  et  pernoscendam  naturam  sanorum 
quae  videntur  adsciscenda.  —  Bespice  porro  quid  intersit  inter 
sententiam  genuinam  §  16:  oxortfiç  onioç  ol  ßeXtiatoi  fih  %oeç 
tifiàç  ï^ovoiv,  ol  ô*  aXXoi  xtI.  et  suspeclam  §20:  W/uo  xaïç 
ctQXÛS  %l**v  flP^wy  (f:  rifiûv  g)  tovç  olxeiozâiovç ,  %alç  Ô* 
àXrjxreiaiç  avzaïç  (I":  d*  ccXij ^ eoicctcliç  çM)  tovg  evvovaxâ- 
zovç.  Nolo  urgere,  quod  nemo  adhuc  quid  sint  illae  aXrj&eiai 
aut  %ifAa.t  àXij&éotajat  rêvera  explicaverit:  id  animadvcrtam  verus 
Isocrates  uter  sit  ex  oratione  tertia  (§14  sq.)  aguosci  posse,  ubi 
praecipit  decere  ngaueiv  xai  rifiâo&ai  xcnà  %i]v  à£iav  exaotov 
el  paulo  post  ai  ôk  novayxiai  nXûajov  (Âtv  véfiovai  tçj  ßeXjioTq), 
ôtvteçov  dèty/Âe^'  èxeîvov,  %qL%ov  ôè  xaî  létaçiov  toîç  aXXoiç 
xatà  tov  avtov  Xôyov.*)  —  Idemue  homo  verba  §  21:  q>vXaxi}v 

1)  Benseier,  de  lUalu  p.  37 — 39  et  édition»  praef.  p.  XXXVI  ann.  2—7. 
—  Havel  in  ' Cartelier,  le  discours  d'Isocrate  sur  lui-même'  (Paris  1852) 
p.  207  sq.  —  Hug  in  Jen.  Lilleratur  -  Zeit.  1878  p.  617.  —  Jahr,  Quae- 
stiones  isocrateae  (diss.  Hal.  Sax.  1881)  p.  25  sq.  cl  41  sqq. 

2)  De  loci  restitution  nostra  cf.  Anal.  Isocr.  p.  12b'  sq. 


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640 


KEIL 


aoqtaXeojcnijv  fjyov  ioï  outficnog  êîvai  %r\v  te  xutv  (piXarv  àçeri]v 
xaï  %r)v  xarv  noXtxâtv  evvoiav  xaï  xi)v  oavxov  g>oôvrjotV  âià  yàq 
xovxojv  xaï  xxâo&ai  xai  otpÇuv  %àç  xvoavviôaç  fiâXiox1  av 
xiç  âvvaizo1),  idemne,  ioquam,  orator  qui  baec  praecepit,  eadem  in 
oratione  paucissimis  versibus  aote  (§  15)  dicere  potuit:  fieXéxw 
ooi  xov  7cXrj&ovç  xaï  7teç>ï  navxbç  noiov  xexooiopivtûç  avxoîç 
ào^uv,  yiyvûoxwv  oxi  xal  xwv  oXiyaoxtwv        *****  äXXwv  no- 
Xixeiôj*  avxai  jiXeïoxov  xçôvov  ôiafiévovotv,  aïxtveç  av  agiota 
xb  7tXr}\}os  &eça7ieviooi>  (cf.  IX  45).  *)    Accipe  comparand!  gratia 
quae  Iterates  iu  Antidosi  de  se  gloria  lur  (70)  (pavr]oofiat  yàq 
noog  avxov  èXev&éowç  xai  xrjç  nôXewç  àÇîwç  ôuiXeyftévoç,  xaï 
ov  xbv  èxeivov  nXovxov  ovôè  xt]v  ôvvafitv  &eçcutevw)>  àXXà 
xoïç  açxofiévoiç  knafiivuiv  xté.  .  .  onov  âe  ßaoiXü  ôiEtXeyfiévoç 
vnèç>  xov  à/tf40v  tovç  Xoyovg  ènoiovut]*,  r)  nov  xoïç  èv  âvjfj.0- 
xQCtziq  noXixevOfiévoiç  ocpôôo'  av  /caçexeXevoâfÀ^v  fb  ttXîj&oç 
&£Qart£veiv.  —  Num  Socralicae  sapienliae  (cf.  Stob.  flor.  38,  26; 
professori  xov^  rtyov  çtaoïXixujxaxov,  av  i*r)àe*Atqt  àovXevj]ç  twv 
tjdovtuv,  àXXà  xçatfjç  xaiv  Ini&viitûv  fiàXXov  rj  xûtv  noXixwv*) 
(§  29)  tribues  seuteiitiam  §  30  Xâv^ave  pb,  r\v  Ini  xiî*  oot  ovfuftjj 
tùv  <pavXw>  %ai(teiv,  èvôeîxvvoo  dè  ueqÏ  xà  fiéyioxa  onovôàÇutv  ? 
Pbilosophorum  praecepta  sublimia  qui  régi  Donnas  vivendi  ac  do- 
minaodi  proponit,  eum  dedecet  simulatae  speciei  lex:  uoUt  pkv 
firjôèv  (Aßt*  oQyîjç,  ààxêi  âè  xoîç  à'XXotç,  otav  ooi  xaiçbç  jj 
(§23).    At  mitto  baec  ultima:  si  orator  verba  quaedaui  resecuit, 

1)  Ut  ma  g  is  etiaw  horum  verborum  oaturam  perspicias,  veliui  egregiam 
ratiocinatiouein  quae  in  iis  est  examines:  cpvXaxi.y  —  xov  ouiuaio*  —  dut 
yàg  lovfuiv  xai  xxâofrai  xal  otôfriv  —  xàç  xvçavyiâaç. 

2)  Plane  aliéna  porro  a  ratiooe  ceterorum  praeceptorum  sont,  quae  ad 
corporis  domorumque  speciem  faciunt  velut  §  lîl  (qaibus  in  verbis  âtaç*gi 
non  est  ausdauern  sed  ausreichen,,  haue  vero  vocis  significatiouem  vellera 
mihi  qui  earn  interpretari  posse  se  creduot  exemplis  illustrarent)  aut  32  xçvtpa 
ut  y  iv  xaïf  io&qoi  xai  toîç  ntçti  xb  oûfxa  xôofioiç  xii.;  denique  decet  hercle 
regem  sequi  quae  docet:  iXXêinar  aiçov  xai  i4tj  nXtovâïiur\  Ita  oon  Iso- 
crales:  haec  enim  sententia  summa  omnium  est  cuiusque  quasi  commentaodae 
causa  cèleras  addiderit:  iv  nâat  roiï  *çyotk-  /uéfAvqao  eijç  ßaotläia*  xai 
qiçôvriC'  onutç  p^dir  àvâÇioy  trtç  xifxf^ç  xavun  nçà^ti*. 

3)  Vide  mihi  quam  caute  orator  dominationis  nomeu  eviUverit,  quod  bac  in 
oratione  fere  nunquam  usurpât,  cum  Nicocles  ad  Cyprios  suos  locotus  sa«pius 
eo  utatur.  Legitur  xvQavvoe  §  50:  rawra  âi  âiijX^oy  qyvutvéç  <tt  âti»>, 
xov  ovx  ïv«  Tàv  noXXùv,  àXXà  xujy  noXhày  ôvxa  xvçarvov,  —  f/tv  *ri.: 
at  hoc  loco  tvqovvqç  non  'tyranous*  sonal  qualis  Pisistratus  aliique,  sed 

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DC  ISOCKATIS  PAPYRO  MASS1LIENSI  641 


utpote  quae  ipsi  causae  apud  liberarum  Atbeoarum  iudices  diclae 
parum  commoda  debereot  videri,  nonne  allato  Nicocleae  exemplo 
facile  meatilae  probitalis  convinci  potuil?  An  Atheniensibus  lso- 
cratem  Uev&tQCog  xai  t/Jç  nôleatg  à&iog  loqui  visum  esse 
censes,  qui  regi  praescriberet,  quomodo  xai  xzao&ai  xcù  otp&iv 
tag  tvçavwiÔag  fiâltcta  Ôvvaitot  Quod  vero  in  iudicio  ne  fieret 
orator  prohibere  debuit,  uonne  multo  magis  eum  in  oratione  cavere 
uecesse  erat,  quae  legeodo  esset  destiuata  ad  quamque  quisquis 
ei  operant  dedit  accuratissime  ipsam  Nicocleam  posset  conferre? 
Quid  ergo?  orator  ilaue  rein  suatu  administrasse  putandus  est,  ut 
aperla  simulatione  maiori  etiam  invidiae  iucurreret?  Immo  haec 
est  mihi  causa  gravissima,  cur  alterius  orationis  additamenta  ab 
interpolatore  profecta  esse  mihi  persuaserim.  —  Accedit  quod  verba 
§  39  XQiô  toïg  êiQt]fnévotç  rj  Çr]tet  ßeltltu  tovtiuv  adeo  finien- 
dae  orationis  speciem  prae  se  ferre  mihi  videnlur,  ut  Blassio  ad- 
sentiri  nequeam,  qui  insequenti  paragraphe  apte  imaginent  viri 
vere  sapieutis  adici  coutenderit;  optime  oratorem  Ulis  verbis  dicil 
ad  insequentia  trausire.  At  insequenlia  suntne  omnino  cum  sen- 
tentia  $  39  couiuncla?  minime.    Quid  igitur  transitio  ilia?  In- 

tarn  date  haec  sunt  dicta,  ut  poetarum  Ions  &ttöy  ivçâyyov  s  ta  tim  nobis 
in  iiientein  veniat.  lam  §  53  quod  legi  mus  aifi^ovXoç  àya&bç  xQrjOiftuiia- 
toy  xai  ivgayytxuitaioy  ànâvxtav  riôy  xjtjfiàuay  ioiiy,  ad  vulgarem  quan- 
dam  sen  ten  ti  a  in  aut  ad  ipsum  Euripidis  versum  expressum  est:  rvQÛyytxôy 
rot  nôXk'  inioiao&at  Hyit*  (frg.  348  N.).  Quid?  priora  verba  item  a  poeta 
petita  sunt?  Equidem  credo,  quia  casu  fieri  non  credo,  ul  dactylici  metri 
vestigia  iu  illii  appareant:  or/  éV«  züy  noXXùv  cl  ovia.  ivçayyoy  eodem  in 
versu  obvia.  Haec  compara  cum  verbis  istis  xtâo&ai  xai  otp&iy  rat  tvçay- 
yiâaç  ut  personatuin  Isocratem  agnoscas.  —  Atque  ut  statim  altero  exemplo 
alia  ex  oratione  deprompto  demonstrem,  quomodo  Isocrates  poetarum  dicta 
suum  in  usum  vertere  solitus  sit,  relege  IV  179  if'a  yàç  y^t  ànâo^  rif>  vno 
ttp  xo0fÂ<p  XiifÀÎytii  <fiza  1  tr PI f**y,l£  *al  'Aoiaç,  tqç  d* 

EvQuinyç  xakovfiiyqi  xii. ,  postquam  adscivisti  conclamati  epigrammatis 
Simonidi  falso  attributi  ioitium  (P.  L.  Gr.  Ill4  187  n.  1423) 

'ES  ov  t  EvQwnrjy  'Aoiaç  Ji^a  nôyioç  tyiipty, 
iam  videbis  Isocratem  ex  eodem  exemplo  pendere,  ex  quo  et  huius  auclor 
novicius  nescio  quis  et  disüchorum  illorum  lapidibus  servalorum  vates 
(CI.  Gr.  I  »5.  111  42<>4J)  primos  versus  haoserunt;  neque  euim  id  mihi  probatur, 
quod  Bergkius  posuit,  Simonîdeum  horum  esse  excmplum;  immo  ipsum 
exemplum  nobis  non  servatur,  quod  Isocratis  triumque  poetarum  imitationes 
illae  celeberrimum  fuisse  testantur.  Oratorem  rêvera  imitatum  verba  quaedam 
esse,  vox  âi%a  eviocit,  qua  lsocrates  alio  loco  usus  non  sit,  quanquam 
fateadum  rçi/a  XII  177  exlare,  pro  quo  VI  21  ttwjj  dixit 


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642 


KEIL 


super  vero  clausulam,  ut  ita  dicani,  verba  omnino  uou  paliuntur, 
quia  ipsa  quasi  clausula  suut.  Quicquid  autem  Blassius  dicil,  plus 
Horatii  auctoritas  apud  me  valet,  qui  hoc  förtasse  loco  respecto 
luculentissime,  cuius  ista  loci  debereut  esse,  demonstravit,  cum  iu 
fine  epislulae  ad  Numicium  datae  (I  6,  67  sq.)  hosce  poneret  versus: 
Vive,  vale!  siqnid  novisti  rectius  istis 
Candidus  inperti;  si  non,  his  utere  mecum. 
Recte  denique  etiam  hoc  ab  Havelio  raoneri  credo,  quod  Isocra- 
tem  conleuderit  singula  in  membra  Nicocleam  tacite  divellentem 
parum  ei  similem  esse,  qui  disertis  verbis  indicaverit,  se  duabus 
diversis  ex  partibus  repetivisse,  quae  ex  octava  oratione  depromp- 
sisset;  cui  argumcnlo  quo  maiorem  concédas  auctoritatem,  oratoreni 
memineris  velim  in  Antidosi  locis  Nicocleae  modo  recitatis  haec  verba 
posuisse  (74)  :  xai  yàç  av  atonog  eÏtjv  ,  ei  %ovg  äkXovg  oçwv 
%o7g  èfAOïg  xQtapièvovç  kyùt  fiàvog  àneyolfir^v  rwv  vit  Iftov 
7tQÔ%tQO>  tlQi}(.iéviûv ,  aXXwç  je  xai  vvv,  oV  ov  /uôvov  fii- 
xqoïç  néçeaiv  àXX'  'éXoiç  eïâeai  /cçoetXopijv  XQÏ ~ 
o&ai  nçoç  vfiâç*.  At,  inquiunt,  si  ii  ipsi  loci,  qui  in  oralione 
de  antidosi  non  reperiunlur,  regulorum  illorum,  qualis  etiam  Sala- 
miniorum  ille  tyrannus  fuit,  condicioni  vel  maxime  conveniunt,  vix 
est  sane,  quod  ex  ipsa  cohorlationis  natura  liberiori  cuidam  inler- 
polationi  locum  fuisse  iu  oralione  ad  Nicoclem  perscripta  statuas 
(Brueckner  /.  c.  p.  8).  lmmo  haec  erat  veterum  inlerprelum  natura 
atque  consuetudo,  ut  quae  nimis  generalem  in  modum  prolata 
ipsis  videbanlur,  ea  apud  discipulos  commenlati  ad  certiores  res 
referrent  artioresque  in  orbes  recluderent.  Iam  quae  Isocrates  ora- 
lione quae  altera  in  Antidosi  est  praecipit,  ea  non  solum  Salami- 
niorum  regem  tangunt,  sed  unicuique  tyranno  possunt  ofîerri:  i laque 
cum  magister  orationem,  quam  ad  Nicoclem  missam  esse  conslabat, 
suis  enarraret,  ita  générales  illas  sententias  interpretari  conatus  est, 
ut  quomodo  ea  aut  ad  regem,  qualis  Nicocles  erat,  aut  ad  ipsum 
Nicoclem  facerent  explicaret.  Mihi  igitur  additamenta  de  quibus  agi- 
tur  vestigia  vetcris  enarrationis  sunl,  qualia  iu  Antidosis  §  231  sqq. 
aliisque  depreheudisse  mihi  videor  (Anal  Isocr.  p.  148):  quae  posse 
vetuslissima  esse  quis  negaverit?')  Quare  nihil  me  movel  quod  op- 

1)  Demoniceae  imitaliones  non  coro,  quia  cuius  aetatis  illi  sint  centones 
nescitur;  omniuo  autem  imitationes  duae  reperiuutur,  ex  quibua  altera  (I  34 
=  II  35)  est  seutentia  ita  communis  ut  earn  Demoniceae  auctor  Uni  ex  tri- 
viib,  quam  ex  oratione  Isocratea  haurire  potuerit  (cf.  etiam  IV  131  VI  59  ct 


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DE  ISOCRATIS  PAPYRO  MASSILIENSI  643 


posueris  grammaticos  alterius  post  Chr.  n.  saeculi  ea  iam  legisse 
—  locos  eoim  lexicis1)  traditos  ad  huius  aelatis  grammaticos  redire 
verisim illinium  est  — ,  nec  pluris  equidem  Massiliensis  auctoritatem 
facio  remoliora  fortasse  etiam  ad  tempora  asceud entern:  quid  enim 
impedit  quomious  additamenta  ilia  scholae  cuidain  Isocrateae  ipsius 
ter tî i  a.  Chr.  d.  vindicemus  saeculi,  quae  aetas  virorum  clarorum 
sub  nomine  tot  viderit  nasci  libros  spurios?  Sed  satis  de  his; 
doleo  autem  antiquius  conclamalarum  harum  oration  is  partium  uon 
tradi  vestigium,  cum  exordii  teslem  nobis  liceat  producere  vetu- 
slisstmum:  an  dum  fiunt  quae  Plutarchus  (moral.  189 d)  his  ver- 
bis memoriae  prodidit:  Jt'furjjQwg  6  0aXrjçevg  IlToXefiaUp  up 
ßaaiXei  iiaç^vei  tct  niqi  ßaotXetag  xai  fjyi^oviaç  ßißXia  xtct- 
od-ai  xai  avayiyvu*o%tiv  '  a  yctQ  ol  (piXoi  joïç  ßaoiXevoiv  ov 
SaQQOvoi  naçaiveiv ,  ravza  èv  to7ç  ßtßXioig  yéyQamai  De- 
metrium  credis  nostrae  orationis  (§  3  sqq.)  immemorem  fuisse? 
Phalereus  de  quo  scripsit  [Plut.]  vv.  X  orr.  838 b,  eius  bene  ora- 
tiones  uovisse  pulandus  est. 

Clem.  Alex.  str.  VI  19  p.  205),  alteri  (I  37  =  11  27),  quia  est  unica,  auctori- 
tatis  vix  quicquam  coocedere  licet.  —  Componam  hoc  loco  eas  orationis  seu- 
tentias,  quas  aliis  io  orationibus  Isocrateis  récurrentes  deprehendi,  non  quo 
quid  inde  demonstrari  posse  credam,  sed  quia  quoniodo  orator  ipse  sua  coni- 
pilaverit  scire  sane  expedil  (cf.  XV  74,  unde  ipse  V  94  et  auctor  epistulae 
6,7):  §2  cf.  VIII  62;  5  cf.  [ep.6,12J;  9  cf.  VIII  19  XV217;  13  cf.  (ep.1,4); 
14  =  H]  :t8;  15sq.  (ftXtty&Qûtnoç  —  xal  tpiXônoXty  —  xt/a^a^tuVa^)  cf.  XV  132 
(é7ii/«v'r(U^  *ai  q>Atw&Q»n*»>);  16  cf.  IX  46;  17  =  XII  144;  21  {ivvoiav) 
cf.  X37;  21  (ropcft  -  noulr)  cf.  111  49  (xqdt<t&t  -  avttôy);  23  {âtwbç  pkv 
xti.)  cf.  11151  (o  n  £y  xri.);  24  (a^axo? —  Jiayoiaç)  cf.  1X45  (cpofitçôç  — 
vTttQßa'Xkiiy);  24  (x«i  yoftiÇtty  —  ßovXtvto&at)  =  XII  82  (xai  pâXtata — 
avtvjy);  24  (noXt/mxôç  xti.)  =  VIII  136  (noXéfÀtxovç);  26  {ÇqXov  xti.)  cf. 
VIII  89  (SySQctç  âk  xti.);  28  [ïya  pii  xti.)  cf.  111  14  (oî/uat  — noyrjQobç)  ;  29 
[aXXà  xçaijjç  xti.)  cf.  XII  31  (in  âk  xti.);  30  [fi'j  <paiyov  —  fAtttoiiy)  = 
111  43  [ep.  2,  10],  cf.  XII  71.  198  X  43;  31  if*h  tovç  —  àtâxiwi)  =  111  38 
(oaot  —  naQi%ovaiy);  31  (dXXà  tijy  —  aç^ovaty)  œ  III  37  (ct/na  âk  —  cfia- 
Tçipoytaç);  32  [ntQÏ  nXitoyoç  xti.)  —  [ep.  7,  1],  cf.  III  58;  [33  (ai  yàç  pi- 
rçiorrjTtï  xri.)]  cf.  VII  4  (rot»'  â1  iyâéiatç  xti.);  35  (ày  yàç>  xr«.)  cf.  supra  ; 
36  inde  V  134  sqq.;  45=»  III  35;  47  (Xiyu>  —  Sytwy)  =  VIII  56;  48  (âtî  — 
xtxaçutfityoy  —  fxv»<oâtatâtovç)  cf.  XII  137  (t'ya  —fa^ioy  —  rà  fitv&aiâtj  xti.). 
Animadvertendum  profecto  est  praeter  unam  ex  suspectis  istis  sententiis  nul- 
lam  nobis  afTerendam  fuisse. 

1)  B.A.  149,  16:  §19;  ib.  180,  14;  153,3;  176,6:  §32;  Bachm.  Aneed. 
Graeca  I  54,26  (11  351,3;  381,25):  33. 

Scr.  Berolini  m.  Aug.  1884.  ÜRÜNO  KEIL. 


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M  ISCELLE  N. 


EINE  INSCHRIFT  DES  ALTEBEN  PLINIUS. 

• 

lu  Ara  dos  hat  sich  das  folgende,  wie  es  scheint  nur  aus  der 
von  Jules  de  Bertou  genommenen  und  im  Jahre  1838  von  Secchi 
herausgegebenen  Copie1)  bekannte,  wahrscheinlich  bald  nach  der 
AufÜndung  zu  Grunde  gegangene*)  Inschriflfragment  C  1.  Gr.  UI 
p.  1278  n.  4536  f  gerunden,  geschrieben  (nach  Thompson)  auf  einem 
square  block  of  black  Trap  Rock: 

I  H  BOYAItl  'Açaâiwy]  tj  fiovX[tj  xai  6  dijuoi 

I  N  I  ON  ZE  KOYN  râtor  HX]trtor  2txoC>y[âor 

X  O  N  Z  n  E I  PHZOPA  ïnaçfyoy  antiçr,{  [&]ça[xmy 

QTHZEnAPXONN©  nQ]<ÛTijç,  maçxoy  NO  

5  fiNANTEfl-lTPO  5  ...a>y,  àvJMiTQo[7iov  Tißi- 

YIOYA I OYAAZ  gio]v  UovXiov  'Ak[t]$[âyâQov 

APXOYIOYIOYAAl  in)âoXov  M*»  *lovâai[xov  orpaiov, 

POnONZYP  inir]Qonoy  2vo[iaç,  enaofoy  ir 

niAETEßNOZE  Aiyvnj)?  Uytùyoç  é[uoorijç 
 .  âevriçaç] 

1)  Secchis  Abdruck,  welcher  voo  Franz  wiederholt  ist,  steht  in  den 
Schriften  der  Accadomia  pontificia  Bd.  9  S.  386.  Herausgegeben  ist  die  In- 
schrift auch  von  dem  americanischen  Missionär  io  Beirut  Rev.  W.  M.  Thompson 
in  dessen  tour  front  Beirut  to  Aleppo  1845  (in  Edwards  and  Parks,  Bib  Ii o- 
theca  sacra  and  theological  review,  Andover,  New- York,  London  Bd.  5  rora 
J.  1848  S.  253,  aus  welcher  mir  nicht  zugänglichen  Publication  Hr.  S.  Brandt, 
jetzt  in  Paris,  auf  Hrn.  Zangemeisters  Bitte  die  Gefälligkeit  gehabt  hat  mir 
die  erforderlichen  Notizen  mitzutheilen)  ;  aber  es  ist  augenscheinlich  dieselbe 
Abschrift.  Abweichend  sind  nur  Z.  1  BOYAI1I]  BOYAII  —  5  INANTFfllTPO, 
ohne  Zweifel  nur  durch  Versehen  eiues  spätereu  Abschreibers  der  ersten  Ab- 
schrift oder  des  Setzers.  Auch  die  übrigen  von  Secchi  mitgetheilten  aradi- 
schen  Inschriften  kehren  mit  denselben  Fehlern  bei  Thompson  wieder.  Bei  den 
geringeu  Abweichungen  ist  Seccbis  Text  gewöhnlich  corrector;  einzeln  ist  es 
umgekehrt,  so  steht  4536 j-  Thompsons  6KYOIKHC  dem  richtigen  CKY0IKHC 
näher  als  Seech  is  CKY6IKH. 

2)  Renan  {mission  de  Pkénicie  1864  p.  29)  hat  diese  aradischen  In- 
schriften aufgesucht  und  nach  Paris  schaffen  lassen,  bemerkt  aber  dazu:  un 
de  ces  eippes  a  disparu  ou  m'a  Hé  caché;  c'est  le  n.  4ôo0  f  du  Corpus, 


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EINE  INSCHRIFT  DES  ÄLTEREN  PLINIUS  645 


Dass  Tiberiiis  Julius  Alexander  der  wohlbekannte  Generalstabs- 
chef des  Titus  im  jüdischen  Kriege  ist,  hat  Franz  richtig  erkannt, 
obwohl  sonst  seine  Ergänzungen  und  Zeilbestimmungen  fast  alle  ver- 
fehlt sind.  Augenscheinlich  erscheint  Alexander  hier  nicht,  wie 
Franz  gemeint  hat,  als  Procurator  von  Judaea,  was  er  ira  J.  46 
war  (Josephus  ant.  20,  5,  2.  bdl.  2,  11,  6.  c.  15,  1),  sondern  in  der 
oben  bezeichneten  im  J.  70  von  ihm  eingenommenen  Stellung; 
denn  jenes  Amt  kann  nicht  correct  ausgedrückt  werden  mit  snaç- 
%oç  jov  3Iovâai[xov  e&vovç],  wie  Franz  ergänzt  hat,  wohl  aber 
entspricht  das  von  mir  eingesetzte  Supplement  Ï7taq%oç  xov  Vov- 
àai[xov  atQctzov]  den  Bezeichnungen,  die  Josephus  für  das  andere 
braucht:  tü/f  0%ça*€Vf4<rftov  glqxwv  (bell.  5,  1,  6)  und  nccvxajy 
vet*?  ojQcnevficnwv  hiâçxuiv  (bell.  6,  4,  3).  Die  Inschrift  ist  auch 
insofern  von  Interesse,  als  sie  allein  uns  die  officielle  Titulatur 
dieses  römischen  Generalstabschefs  ')  aufbewahrt  hat,  welcher  nicht 
als  stehender  Beamter  vorkommt,  aber  wohl  bei  grösseren  Heeren, 
die  der  Kaiser  nicht  selbst  befehligte,  dem  senatorischen  Feldherrn 
als  Beamter  von  Ritterrang  beigeordnet  wurde  und  darin  eine  ahn- 
liche Stellung  eingenommen  haben  wird  wie  der  praefectus  prae- 
torio  in  der  vom  Kaiser  selbst  geführten  Armee.  Wenn  es  einer 
der  unentwegten  Gedanken  des  Kaiserregiments  ist  jedem  Senator, 
der  eine  wichtige  und  verantwortliche  Stellung  einnimmt,  einen 
zugleich  untergeordneten  und  controlirenden  nicht  senatorischen 
Beamten  an  die  Seite  zu  setzen,  so  ist  es  nur  in  der  Ordnung,  dass 
auch  bei  dem  wichtigsten  aller  Aemter,  der  activen  Oberfeldherrn- 
schafl,  bei  welcher  der  Procurator  der  betreffenden  Provinz  nicht 
concurrirt,  dem  commandirenden  General  ein  solcher  Mann  des 
Vertrauens  oder  auch  des  Misstrauens  beigesellt  wird.  Derselbe 
Beamte  begegnet  ausser  in  dem  jüdischen  Kriege  des  Titus  auch 
in  dem  armenischen  unter  Nero,  und  zwar  ist  es  eben  wieder 
dieser  vornehme  alexandrinische  Jude,  den  Tacitus  ann.  15,  28  be- 
zeichnet als  von  Nero  dem  Corbulo  minister  bello  datus. 

Ist  damit  die  Zeit  der  Inschrift  bestimmt,  so  scheint  die  Bezie- 
hung derselben  auf  den  alteren  Plinius  kaum  zweifelhaft.  —  Es  wird 
zweckmässig  sein  die  einzelnen  öffentlichen  Stellungen,  welche  der- 
selbe bekleidet  hat,  in  der  Zeitfolge  kurz  durchzugehen.  In  dieser 


1)  Ueber  dieses  bisher  Dicht  beachtete  Rilteramt  habe  ich  Eph.  epigr.  V 
p.  578  gehaudelt. 


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646 


MISCELLKN 


Folge  stehen  sie  auch  in  der  Inschrift,  was  schon  daraus  hervor- 
geht, dass  die  Offizierstellen  bekanntlich  bedingend  sind  für  den 
Eintritt  in  die  prôcuratorische  Laufbahn. 

1.  Welche  der  mehreren  ersten  thrakischen  Cohorten  .Plinius 
geführt  hat,  wird  sich  schwerlich  ausmachen  lassen  und  noch  we- 
niger, wo  er  dies  Commando  verwaltete.  Dass  er  in  Germanien 
gedient  hat,  ist  gewiss1),  und  da  er  das  Land  der  Chauken  be- 
treten hat"),  wohin  kaum  andere  gebildete  Römer  kamen  als  die 
Offiziere,  so  ist  dabei  an  die  untere  Provinz  gedacht  worden.  Auch 
steht  nichts  im  Wege  dies,  wie  vorgeschlagen  worden  ist,  mit  der 
Expedition  des  Gorbulo  gegen  die  Chauken 3)  im  J.  47  in  Verbin- 
dung zu  bringen;  Plinius,  damals  vierundzwanzigjährig,  war  eben 
in  dem  für  eine  solche  Stellung  geeigneten  Aller.  Aber  jede  dieser 
Angaben  kann  mit  gleichem  Recht  auf  die  zweite  Offizierslellung 
bezogen  werden,  und  so  viel  wir  wissen,  hat  wohl  in  dem  oberen 4), 
aber  nicht  in  dem  unteren*)  Germanien  eine  erste  thrakische  Co- 
horte gestanden. 

2.  Dass  Plinius  praefectus  alae  gewesen,  ist  überliefert"),  und 
da  diese  Stellung  hoher  ist  als  die  Cohortenpräfectur,  kann  sie  in 
der  Inschrift  nicht  gefehlt  und  auch  nirgends  anders  gestanden 
haben  als  an  diesem  Platz.  Aber  die  überlieferten  Reste:  EI1AP- 
XONN0  . . .  I  . . .  ßN  entziehen  sich  jeder  Ergänzung  und  müssen 
verdorben  sein;  vermuthlich  ist  N  falsch  wiederholt  und  stand 
etwa  EnAPXON  6IAHC  |  BATAOYflN,  oder  welchen  Namen 

1)  Plinius  ep.  3,  5,  4:  cum  in  Germania  militaret. 

2)  h.  ».  16,  1,  2;  vgl.  22,  4,  8. 

3)  Tacitus  ann.  11,  18. 

4)  Die  cohort  Thraecumt  die  im  J.  69  zum  obergermanischen  Heer  ge- 
hörte (Tacitus  hist.  1,69),  ist  wahrscheinlich  die  cohors  I  Thracum  desselben 
Heeres  im  J.  74  (C.  HI  D.  IX  p.  852),  welche  auch  später  öfter  daselbst  er- 
wähpt  wird.  Die  Zeugnisse  über  die  cohortes  1  Thracum  finden  sich  ge- 
sammelt Eph.  epigr.  V  p.  187. 

5)  Allerdings  erscheint  auf  einem  Kölner  Stein  (Brambach  310)  ein  miles 
coh.  I  Thracum;  und  vielleicht  steckt  in  dem  verdorbenen  miles  ex  coh. 
TRAECERVM  eines  zweiten  (Brambach  414)  ebenfalls  TRAECHVM.  Aber 
beide  Steine  sind  nicht  besonders  alt  und  reichen  nicht  aus,  namentlich  wenn 
man  die  vollständige  Auflösung  des  untergermanischen  Heeres  durch  Vespa- 
sian in  Betracht  zieht,  um  darauf  hin  für  die  neronische  Zeil  eine  solche 
Cohorte  in  der  Armee  von  Niedergermanien  anzusetzen. 

6)  Plinius  ep.  3,  5,  3:  hunc  (die  Schrift  de  iaculatione  cquestri),  cum 
praefectus  alae  militaret,  pari  ingenio  curaque  composait 


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EINE  INSCHRIFT  DES  ÄLTEREN  PLINIUS 


017 


man  sonst  hier  einsetzen  will.  Dass  der  Dienst  in  Niedergerma- 
nien ebenso  wohl  auf  diese  Stellung  bezogen  werden  kann,  wie 
auf  die  vorhergehende,  wurde  schon  bemerkt. 

3.  Plinius  hat  eine  der  zahlreichen  spanischen  Procurationen 
verwaltet1)  und  in  der  suetonischen  Biographie  heisst  es:  equestri- 
bus  militiis  industrie  functus  procurationes  quoque  splendidissimas  et 
continuas  summa  integritate  administravit.  Diese  Procurationen 
fehlen  auf  der  Inschrift  mit  Ausnahme  derjenigen  von  Syrien;  sie 
können,  sowohl  nach  der  Aemterhierarchie  wie  nach  den  sonst  von 
Plinius  bekannten  Lebensumstanden  nur  zwischen  der  Reiterprä- 
fectur  und  der  Stellung  im  jüdischen  Kriege  ihren  Platz  finden. 
Dass  die  Aufzählung  der  Procurationen  auf  der  Inschrift  nicht  voll- 
ständig ist,  würde  man,  auch  abgesehen  von  den  über  Plinius 
vorliegenden  Daten,  schon  daraus  schliessen  müssen,  dass  einerseits 
die  Procuration  von  Syrien ,  damals  der  angesehensten  aller  Pro- 
vinzen, nicht  füglich  als  erstes  derartiges  Amt  vergeben  worden 
sein  kann9),  andererseits  eine  Vertrauensstellung,  wie  die  vor  Plinius 
im  jüdischen  Kriege  bekleidete  war,  schwerlich  an  jemand  ge- 
geben worden  ist,  der  als  amtliche  Vergangenheit  nichts  aufzu- 
weisen hatte  als  die  abgedienten  Offizierjahre.  Eine  derartige  Ver- 
kürzung ist  aber  auch  sonst  nicht  auffallend.  Vollständige  Ver- 
zeichnung der  Aemter,  insonderheit  auch  derjenigen,  die  durch 
Beschreitung  höherer  Staffeln  für  die  Rangstellung  annullirt  waren, 
ist  überhaupt  erst  spät  allgemein  geworden  ;  in  der  Ritterlaufbahn, 
wo  nicht  eigentlich  honores,  sondern  streng  genommen  nur  Privat- 
stellungen zu  verzeichnen  waren,  ist  in  der  besseren  Kaiserzeit  von 
vollständiger  Aufzählung  gewiss  noch  mehr  abgesehen  worden  als 
bei  Senatoren. 

4.  Dass  Plinius  Untergeneralstabschef3)  im  jüdischen  Kriege  des 


1)  Plinius  ep.  3,  5,  17:  cum  procuraret  in  Hispania. 

2)  In  der  Th»t  erscheint  in  der  ephesischen  Inschrift  aus  der  Zeit  Ha- 
drians C.  I.  L.  III  634  die  Procuration  von  Syrien  am  Schluss  einer  langen 
ritterlichen  Laufbahn.  Nach  der  Trennung  der  Goele  von  der  Phoenice  unier 
Severus  ändert  sich  dies. 

3)  ^AvitniiQonoç  kommt  als  Amtsbezeichnung  wohl  nur  hier  vor;  das 
aus  ülpians  Schrift  de  officio  proconrulis  genommene  unverständliche  Frag- 
ment a  ramulariis  wird  durch  die  Erklärung  in  den  sogenannten  philoxeni- 
schen  Glossen  anb  r<5y  àvj(7tijo6n<av  für  uns  nicht  klarer  (vgl.  Rudorff  in 
den  Abb.  der  Berliner  Akademie  1865  S.  266).  Lateinisch  ist  àrttnitçonoç 
wohl  nicht  mit  tubprocurator  wiederzugeben,  sondern  mit  vice  procuratoris 


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«48 


MISCELLEN 


Jahres  70  war,  erläutert  uns  seine  Worte  in  der  Dedication  seiner 
Naturgeschichte  an  den  Titus:  nobis  qualis  in  castrensi  contubernio! 

5.  Die  Procuration  von  Syrien  ist  offenbar  dasjenige  Amt  ge- 
wesen, welches  den  Aradiern  Veranlassung  gab  den  Plinius  in  der 
üblichen  Weise  zu  ehren. 

6.  Da  das  letzte  auf  dem  Stein  erwähnte  Amt  nicht  der  Le- 
gionstribunat  sein  kann,  welcher  nach  der  Aemlerfolge,  wenn  Ober- 
haupt, nur  vor  dem  Eintritt  in  die  procuratorische  Laufbahn  ver- 
waltet werden  durfte,  ein  legionares  Ritteramt  aber  gefordert  wird, 
so  bleibt  nichts  übrig  als  die  Präfectur  einer  derjenigen  Legionen, 
welche  nicht  von  Senatoren  befehligt  wurden,  das  heisst  der  ägyp- 
tischen, damals  also  entweder  der  3.  cyrenaeischen  oder  der  22. 
deiotarianischen.  Diese  fügt  sich  recht  gut  sowohl  den  Resten  wie 
der  Aemlerfolge.  Dem  Gebrauche  der  besseren  Zeit  gemäss  haben 
die  Aradier  die  Bildsäule  ihrem  Procurator  bei  seiner  Abberufung 
gesetzt,  und  es  ist  also  in  der  Ordnung,  dass  auch  das  Folgeamt 
in  der  Dedication  genannt  wird. 

7.  Die  Präfectur  der  Flotte  von  Misenum,  welche  Plinius  be- 
kleidete, als  er  im  J.  79  umkam1),  hat  auf  der  Inschrift  nicht  ge- 
standen als  erst  nach  ihrer  Abfassung  übernommen  ;  sie  fügt  sich 
richtig  in  die  erörterte  Beamtenlaufbahn  ein. 

Dass  ein  Mann  wie  Gaius  Plinius,  der  in  Spanien,  Germanien, 
Palästina,  Syrien,  Aegypten  als  Offizier  oder  Beamter  thälig  ge- 
wesen ist,  der  über  Kavalleriemauöver  geschrieben  und  im  General- 
stab des  Kronprinzen  eine  hohe  Stellung  eingenommen  hat  und 
der  ein  Opfer  seiner  wissenschaftlichen  Neugier  ward,  ein  Studir- 
lampenbuch  wie  die  Naturgeschichte  hat  schreiben  können  und 
mögen,  das  wird  allerdings  durch  diese  Aufklärung  seiner  Lauf- 
bahn noch  etwas  räthselbafter  als  es  bisher  war. 

(Henzen  5530)  und  so  zu  fassen,  dass  der  dem  praefectus  exercibu  beige- 
gebene Gehülfe  als  Beamter  ebenfalls  von  Ritterrang  nicht  den  meistens  für 
Subalternposten  gebrauchten  Titel  adiutor  führt,  sondern  den  Procuratorcn 
zugezählt  wird. 

1)  Plinius  ep.  6,  16,  4  :  erat  Miseni  classemque  imperio  praesens  regebat. 

Berlin.  TH.  MOMMSEN. 


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M1SCELLKN 


649 


AD  ORATIONEM  QUAE  INSCRIBEBATUR 
A  AEZANAPOl. 

Quae  habet  verba  Aristoteles  in  artis  rhetoricae  libro  tertio 
(p.  I414b  30  sqq.):  Xéyezai  dè  zà  zûiv  IrtiSeixxixajv  rtçooiftia 
knatvov  tj  ipôyov,  olov  ropyiag  /uèv  ev  z([>  'OXvp nixqt  Xôyto  * 
lv7to  noXXtZv  aÇtoi  &avfiâÇeo&cu,  u>  avâçeg  "EXXrjveg'  '  Inaivei 
yàç  zovç  zag  navqyvoeig  ovvâyovzag'  'looxpazqg  ôè  ipéyet,  ozt 
zàg  ftkv  joiv  owfiâtwv  açezàg  dwçeaiç  hi^i]oav}  zoïg  d'  ev 
(pQOvovoiv  ov&èv  à$Xov  èrioitjOav.  xaï  anh  ovfißovXJjg,  olov  on 
âeï  tovç  àyadovg  ziftâv,  ôib  xai  ctvzoç  'Açiozeiôr^v  hicuveî,  r/ 
tovç  zo  tovzov  g  oï  firjte  ev  doxifio  i o  i  ^i)ze  tpavXoi, 
à  X  X  6001  dya&ol  ovzeçâôijXoifûJOîtep'slXéÇavdpoç 
ô  ripiâfiov  ovzog  yàç  ovfißovXevei,  praeter  ea,  quae 
distinclis  litteris  dedi,  tandem  iolerpreteui  Copium  (ed.  vol.  II  164) 
na  ne  ta  sunt;  illa  vero  posteriora  neque  huius  viri  sagacitate  nec 
Spengeiii  expedita  sunt  adnotatione,  qua  ad  verba  'ûoiteo  'AXéÇav- 
ôpog  6  nptapov'  baec  exhibentur:  4Ex  Alexandri  oratione,  quam 
saepius  iam  laudavit  (sc.  Aristoteles),  sumptum  videtur.  Tum  scbol. 
gr.  yçâyezai  âè  ovzwç  âio)  10  fteyâXov,  et  ita  marg.  C.  Ita  cor- 
rectus  est  ut  incertus  ille  ovzog  abiret.'  Quid?  hic  ovzog  estne 
rêvera  incertus?  Si  ad  orationis  auctorem  respicis,  certo  est,  cum 
nec  Sauppius  Polycratein  (0.  A.  II  223)  aul.  Blassius  Theodectem 
Phaselitem  (Att.  Bereds.  II  342)  i  1 1  uni  interpretati  omnibus  per- 
suaserint,  neque  ego,  qui  Gorgiam  Leontiuum  inleliectum  volo 
(Anal  Isocrat.  p.  132),  adversarium  neminem  invenire  sperem;  sin 
vero  ovzog  illud  ad  eum  refers,  qui  ovfißovXevei,  sine  dubio  est 
Alexander.  Neque  enim  aliter  haec  verba  explicari  possunt,  quam 
si  statuimus  orationem  'Alexandri'  eadem  ratione  compositam  fuisse 
atque  [Gorgiaej  Palamedem,  Autistbenis  Aiacem  et  Ulixem,  Alcida- 
mantis  Ulixem,  quibus  heroes  ipsi  déclamantes  iuducantur.  Pro- 
pterea  igilur  Aristoteli  ita  loqui  licuit  (uioneç  *AXé^ av  ôq  oç  .  .  . 
ovzog  yàç  ovfißovXev  ei),  quia  ipse  Alexander  oratione  illa  cau- 
sam suam  dixiL  Sextum  igilur  verba  pauca  nostra  quinque 
'Alexandri'  fragmentis  Sauppianis  (1.  c.)  sunt  adicienda  idque  ideo 
gravissimum  fragmenlum,  quia  hoc  non  ut  ceteris  singulus  oratio- 
nis locus  praebetur,  sed  totius  orationis  compositio  illustralur. 

Havelbergii,  1883.  BRUNO  KEIL. 

Herme«  XIX.  13 


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650 


MISCELLEN 


PS.  LYS.  AOrOS  EniT.VMOS  §  23. 

Von  dem  Verhalten  der  Athener  beim  Herannahen  der  Perser- 
gefahr heisst  es:  ol  pfv  tohvv  roiaira  duvoovvxo'  oi  d'  rtiii- 
Tfçoi  izoôyovoi  ov  XoyiOfMp  eiâoTeç  tovç  $v  tw  noXéfifp 
xivdvvovç,   àXXà  vofAiÇovreç  tov  svxXsâ  &àvctrov  u&âvctxov 
rteçl  t(ôv  aya&tûv  xotTaXBiTtBtv   Xoyov   ovx  ttpoßtjxhjoctv  to 
TtXrj&oç  tùjv  fvavzdov,   aXXà  zfj  avrtuv  âçertj   fiâXXov  lni~ 
arevaav.    So  die  besten  Handschriften  V  (Coislin.)  und  X  (Palal.), 
ohne  Frage  verderbt,  da  der  Ausdruck  ov  Xoyiony  eîôôreç  tovç 
L  t.  7t.  xivâvvovç  in  dieser  Verbindung  keinen  Sinn  giebt.  Die 
zahlreichen  Versuche  der  Neueren  vermögen  nicht  zu  befriedigen. 
Am  glücklichsten  scheint  auf  den  ersten  Blick  der  von  Reiske 
eingeschlagene  Weg.    Reiske  nimmt  eine  Lücke  an,  die  er  etwa 
so  ergänzt:  ov  XoyiOfifi  siôôzeç  tovç  ev  T(p  7toXffap  xivdt'- 
vovç,  àXXcc  xai  nùqo:  ri]  acpiov  avTwv:  jedoch  wird  die  an 
sich  passende  Gegenüberstellung  von  theoretischer  Ueberlegung 
und  praktischer  Erfahrung  hier  unmöglich  gemacht  durch  den  fol- 
genden, mit  ùXXà  beginnenden  Satz,  der  nothwendig  den  Gegen- 
satz zu  dem  ov  Xoy.  e!d.  gebildet  haben  muss.    Der  neueste 
Herausgeber  des  Epitaphios,  M.  Erdmann,  liest  ov  Xoyiopoj  vrreçi- 
ôôvzeç  tovç  ?..  t.  it.  xivôivovçy  methodisch  höchst  bedenklich, 
da  von  der  Lesart  der  geringeren  Handschriften  (iôô*T£ç  oder 
ôôvtsç)  ausgegangen  ist.   Auch  zeigt  die  Vergleichung  von  Stellen 
wie  Thuc.  II  40  d  xoïç  aXXoiç  apiaSia  fikv  &çâooç,  .  Xoyia^ibç 
ô?  oxvov  q?tç€t,  dass  hier  wohl  eher  die  lähmende  und  retardi- 
rende  Wirkung  des  Xoyiopoç  hervorgehoben  wurde.    Dieser  Sinn 
'sie  gaben  sich  nicht  einer  zur  Entmuthigung  führenden  Ueber- 
legung der  Gefahren  hin,  sondern  hatten  nur  den  Ruhm  im  Auge' 
wird  erzielt,  wenn  man  mit  ganz  leichter  Aenderung  schreibt:  ov 
XoyiOfi(jj  ô eâ i6t eç  tovç  lv  T(p  TtoXéjii^  y.ivâvvovç,  aXXà  vofii- 
Çovreç  tov  evxXea  S-âvctTOv  à&ctvcttov  rteçï  twv  ctya&iâv  xara- 
Xet7teiv  Xôyov  u.  s.  w. 

Breslau.  GEORG  WISSOWA. 


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REGISTER. 


Aegypten,  röm.  Besatzung  21 8  ;  Münz- 
wegen  290.  f. 

Aeschylus  (Agam.  32. 33)  252.  (Choeph. 
ist  f.)  252.  {t+ometh.  978  f.  Tgl.  mit 
Soph.  El.  1046  f.)  25ilf. 

àértvua  1£2  A.  L 

Agesarcbos,  Faustkämpfer  301.  300. 

'ÂyXtii^açjoç  244. 

uuiôç  attisch  1Ü2  A.  L 

Ainos,  Aineia  2ÜL 

mçiaa  xalfi  (bona  fide)  423. 

a/</0  1  A.  1_,  Hotporanorum  41,  /  AV- 
spasiana  Bardanorurn,  L  Gallorum 
«l  Pannoniorum  211,  I  Hereula 
•234  A.  1.  A7//  Palmyrenorum  21L 
7  Parthorum  2  A.,  Phrygian  4JL 
exploratorum  Pomarenrium  225 
A.  L  22S  A.  2,  Sarmatarum  1  A.  2^ 
/  gemina  (Flavia)  Sehattenorum 
211  A.i.  218,  Vallentium  41,  fo- 
contiorurn  4iL 

Alaudae  13.  A.  ä,  Ii  A.  L 

Alexander  d.  Gr.  am  Oxos  170.  sendet 
Expedition  nach  d.  kasp.  Meer  1^2 

Alexander,  Tib.  lulius,  inaq^oi  xov 
'lovâatxov  oioatov  645. 

Alexis  (Hippisk.)  258  f.,  (Pyraun.)  25JL 

Alkyoneussage  473  fll 

ViAxuori»  ^oAatftfa  47'.l. 

Ambotonti  &2Ü  A.  L 

Amyntas,  Pankratiast  301. 

oV  beim  Futurum  336  f. 

Anariaken  171. 

Anth.Pal.  (VII  732)  242,  (XV  11)  213, 
(XVII  322)  244. 

Antidosis  SD  f. 

Antiochos  von  Syrakus  442. 

àyiviouïo&at,  intX&ttv,  InupiotoSai 
(evincere)  425. 

àvivxzrïçtç  âàvtauç  424  f. 

UtpQtit},  Aphrodite  2Ü1  f. 

(tnoyqâtptad-ai  declariren  523.  A.  4. 

Apollodor,  Chronik  313. 

ùnoctoftiopM  1441  f.  146. 

Aramäische  Sprache  48üA. 

Aral,  Handschr.  92  f.,  Ausg.  d.  Plauu- 
des  96,  krit.  Zeichen  108.  Scholien 
04.  iü.  101.  Rand-  und  Interlinear- 
glossen 116,  (v.  "L  1«J>  103^  (v.  21) 


104,  (v.  24.  361  1JÄ  (v-  4L  49)  HL 
(v.  69)  107,  (v.  901  LUL  (v.  137J  99, 
(v.  188]  121.  (v.  197]  105,  (v.  322  f.) 
119.  (v.  4131  lüL  (v.  477)  11L  (v. 
5061105,  (v.  52L  56»)  114.  (v.50Ss.) 
Huf.,  (v.  599]  114,  (v.  607-610) 
115,  (v.  641]  1J_8_,  (v.  667)  lo^ 
(v.  692)  1U2.  llJL,   (v.  711)  103, 

_  (t.  980)  114. 

ÛQZoyTiç  in  Palmyra  491. 

Aristarch  (zu  Pind.  OL  II  15.  95)  241  f. 

Aristobulos  Ton  Kassandreia  l  v>. 

Aristophanes  (Anagyros  fr.  51  K)  432. 

Arislophon  (PythagorUt.)  259. 

Aristoteles  po/i7.(1255a  1—25)  576  ff, 
(1260  a  8— 24)  588 IT.,  (1335 a  32-35) 
592 ff,  rAWor.(14t4b30)  ÜÜL 

Ascalon,  Aera  und  Kalender  420;  xo- 
Xtoria  42L 

Asklepiades  Ton  Myrlea  103. 

Asklepios  Ton  Epidaoros,  seine  Wonder- 
kuren inschriftlich  Terzeichnet  448  ff. 

astyrius  sermo  486  A. 

Atta  lus  von  Rhodus  1412.  LLiL  LLL 
115. 

Athenaeus  (I  31b)  446  (VI  222a)  21HL 
(VI  220  b)  258  f..  (V|  228  cd)  25«», 
(VI  244 e)  259,  (XI  502)  251L 

Athos,  Handschr.  d.  dort.  Klöster  280. 

Augustinus  de  haerenbut  3H;s  ff.  Quel- 
len der  Schrift  3s8. 

Augustus,  seine  Conscriptionsordnung 
f.  d.  Legionen  11  f.;  f.  d.  auxilia  44  f. 

Aushebungscommission  in  der  Kaiser- 
zeit 2L  5JL 

Ausonius  (epitt.  XJ1)  461. 

auxilia  1  ff.  ;  ihre  Staudquartiere  21u. 

aujciliarii  nach  d.  Aushebungsdistricl 
bezeichnet  40  f. ,  erhalten  Bürger- 
recht 60,  durch  Ethnic  um  bezeichnet 
25.  28_:  Stadtheimath  21  A.  1. 

ATien  (v.  1133)  114L 

Batavi  unter  den  auxiliarii  'ML 
ßtßatovv  (verbürgen)  423  f. 
Belgiker  im  röm.  Heer  5. 
Benevent  s.  Latifundienbesitz. 

H  ess  us  XL 
ßia^roi  42L 

43* 


652 


KEGISTER 


ßißXtvog  oïvoç  445. 
ßion  (carm.  11  5)  434. 
Bodeiieigenlhum  bei  deu  Römern  393. 

Vgl.  fundus. 
Bosporaoi  41. 

Britannien,  röni.  Besatzung  das.  215. 
Brittones  Cal  Curuedens(es),  Tri- 

putienses  220  A. 
ßocoid  Victualien  511. 
Bruchstrieb,  angebl.  in  griech.  Hdschr., 

vielmehr  Additionsstrich  291  f. 
Bürgerrecht,  römisches  3. 
BürgerrechUverleihung  an  auxilarii  60. 
Byzantinische  Malereien  im  Venet.  A 

d.  Bias  2U3  f. 

Caeionius  Rufius  Albinus  lh6  f. 

Gel  si  nus  der  Doxograph  390. 

Celsus  kein  christl.  Häresiograph  387 

Celsus  Verf.  der  opiniones  philoso- 
p  h  or  um  identisch  mit  A.  Cornelius 
Celsus  385  ff.  Seine  Encyklupädic 
391  f.    Celsus  u.  Columella  391  A. 

âiù  jftipof  *aus  der  Hand  gezahlt'  424. 

XoQCtOfXlOl  167. 

Chroniken  von  Unteritalien  442. 

XQvatvoi  (solidi)  424. 

Chrysippus  mol  ilttaçfAivtjç  306. 

Cicero  (Cat.  m.  5.  14)  465. 

civis  zur  Bezeichnung  der  Stadlhei- 
math 25;  vor  d.  Ethnicum  28.  35. 

classiarii  17.  31  f.  46  f. 

Claudian  [de  cons.  Fl.  Maiiii  Theo- 
dori  58)  164. 

clivus  Capitolinus  322  f. 

cohortes  1  A.  1 ,  Aquitanorum  47, 
/  Ascalonitarum  felix  217  A.  1, 
Asturum  47,  Bracaraugustanorum 
47,  V u.  y 11  Breucorum  216,  /  Fla- 
via Canathenorum  217  A.  1,  I  Dal- 
matarum  216  A.  1,  //  gernina  Li- 
gurum  et  Corsorum  213,  Lucensium 
47,  /  Pannoniorum  216,  //  Rae- 
tor um  215  A.  4,  /  gernina  Sardo- 
rum et  Corsorum  213,  J  Sebaste- 
norum  217  A.  1,  Thebaeorum  218, 
Vsipiorum  43  A.  1. 

Collina  11  A.  1. 

Colonat  413  A.  1. 

colonus  und  vilicus  412. 

coloni  im  röm.  Heer  18. 

Conon  (narr.  46)  261. 

Conscriptionsordnuug  d.  röm.  Kaiser- 
zeit 1  f.  210  f.,  unter  Augustus  11  f., 
unter  Vespasian  19,  unter  Hadrian  21. 

constantiaci  auxiliares  422. 

consul  Ordinarius  187. 

Corbulo,  Statthalter  von  Syrien  514. 

cunei  221.  231  f.,  Frisionum  Aballa- 


vensium  226  A.,  equitum  secundo- 
rum  Palmy renorum  231. 
curator  statuant  vi  188. 

Dacien,  röm.  Besatzung  daselbst  217. 
Dalmatien,  röm.  Besatzung  das.  216. 
Deinarchos  or.  I  (81)  338. 
;  âtïnvov  und  âôçrtoy,  Unterschied  46!»  ff. 
Demodamas  v.  Milet  179. 
fy/joaiuîyqç  496  A.  515. 
Demosthenes  (Leptin.  40)  86,  (Mid.  79) 

b7,  [Phaenipp.  19)  81  f.  SS. 
npàç  dqvâçioy  Xoya'tiy  520. 
âtvQo  bei  Strabo  240. 
âtà  pioov  151. 

JiaHZtiç  [disput.  morales):  Hand- 
schriften 371  ff.,  Ausgaben  369,  Ver- 
fasser 371.  374,  zur  Textkritik  :t76  ff. 

Did  y  mus  in  den  Homerscbolien  566. 

Dionysius,  Bildhauer  303  f. 

Dionysius  Hai.,  Excerpte  125. 

Diovo  Genetiv  454. 

Diphilus  yEXauaviiq>QOVQoi»>Tti  oder 
T£Xaio)vo(foovQovrftç  260. 

JiCydoç  (âiÇyâtoç),  Beiwort  des  So- 
lidus  424. 

domo  vor  dem  Stadtnamen  25,  vor  dem 
Ethnicum  28.  35. 

âôono»  s.  dtbivoy. 

Duris  Kutistge8ch.  313. 

Ehrenstandbild  auf  Quadriga  196. 

èiâoç  xai  yévoç  juristisch  430. 

tiç  âtxaOTr-Qiov  ßadtCur  82  A.  1. 

txvtxrjotf  s.  evictio. 

Eonius  (bei  Cic.  de  sen.  5,  14)  465. 

irrôuioy  Weidesteuer  523. 

iy&adt  bei  Strabo  236  f. 

tvxav&a  bei  Strabo  238  f. 

InaXXd miy  (Aristot.  pol.  1255  a)  578. 

Epaphrodilos  Homerinterprel  564  A.  2. 

tntX&iiy  s.  àvxvtouiabtu. 

Epiphanius,  nicht  sein  Jlavdotoy,  son- 
dern dessen  àyaxtçpaXaitoatç  von 
Augustin  benützt  389  A. 

fntqpéçto&ai  s.  äytutoulaircu. 

Epischer  Kyklos  198. 

équités  singulares  29  f.  54.  222. 
Stablesiani  234  A.  1.  cataphractu- 
rii  421. 

Eratosthenes  über  den  Oxos  169  f.  175. 

Ethnicum  bei  den  auxiliarii  25.  28. 
j  titvoii  Sofiüdvjy  224  A.  2. 
I  Etymologicum  Magnum,  die  von  ihm 
j     benutzten  lliasscbolien  562  A.  2. 
:  Kubulus  260. 
1  Eudoxus  92.  107. 
I  evictio  (Entwehrung)  425  ff. 
I  tvyout  (Gehorsam)  586  A.  1. 


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HKGISTKR 


653 


Euripides  (Here.  339  f.)  258,  [Med. 
1024  f.)  257,  (fr.  114)  167,  (fr.  701) 
162  A.  1. 

Eustachius,  benutzt  im  cod.  Lips,  die 
lliasschol.  207  f.,  im  Cantabrigiensis 
Hl.  269  A.  1,  (II  Ü4  Stallb.)  269  A.  2, 
(II  231.  III  111.  275)  26S. 

ejcploratores  225. 

familia  die  junge  Reserve  422. 

Fesselung  der  Ackersclaven  40S  A.  5. 

fileia  i.  q.  filia  454  A.  3. 

Fortuna  iovis  f.  Primigenia  453. 

fundus  und  praedium  394.  397. 

fundi:  Benennung  derselben  nach  dem 
ersten  Eigentümer  394  ff.  Theilung 
und  Zusammenlegung  der  Grund- 
stücke 395.  Schätzungswerth  nach 
dem  Erlrage  39S  ff.  Abnahme  des 
Kleinbesitzer  401.  Zunahme  des- 
selben in  der  Kaiserzeit  41(J  f.  — 
lati  fundi  414  f. 

Galater  im  röm.  Heer  5.  Teti  achten  31 6  f. 
Geburtsort  auf  lat.  Inschriften  75  A.  1. 
r/jXai  Gilän  171. 
Gemme  (Stosch  II  S79)  436. 
yiyoi  s.  ilâoç. 

Gerinanicus  (v.  623)  115.  [521. 
Gennanicus  Caesar,  Steuerrescript  519  f. 
Germanien,  Besatzung  daselbst  213. 
Getae  223  A.  1.  [355. 
yiynairai  c.  gen.  c.  dat.,  mit  tU\  ini 
Gnomische  Excerpte  140  f. 
yvvl  genicularius  111.  [458  f. 

Gottorfer  Handschrift  zur  Motitia  dign. 
yqaiALtaitvç  povXïjç  xai  âijpov  in  Pal- 
myra 491. 

Hades,  Rinder  des  483. 

Hadrian  führt  örtliche  Aushebung  ein 

2 1 .  59.   H.  consul  tertium  (i.  J.  1 19) 

489. 
Hafenzölle  525. 

Handwerkerabgaben  in  Palmyra  516. 

Hegesarcbos  s.  Agesarchos. 

Heimath  vermerke  der  Legionarier-  u. 
Auxiliarier  23  f. 

(lekataeus  von  Alilet,  über  d.  kasp. 
Meer  181. 

Helios,  Rinder  des  482. 

Hellanikos  über  Sicilien  442  A.  1. 

Herakleides,  Argaios'  Sohu  182. 

Hermaphrodit  308  f. 

Herakles  s.  Alkyoneussage;  H.  im 
Kampfe  zurückweichend  477;  Sagen 
von  H.  in  Unteritalieu  480;  pelo- 
ponnesische  Sagen  von  H.  481. 

Heioüot  über  den  Araxes  (I  2o2)  168. 


Hesych  s.  v.  tXa'&tçov  îâutç  464. 
Hetärensteuer  517. 

Uipparchus,  der  Astron.  (p.  181)  107, 
(p.  183)  113,  (p.  187)  122.  (p.  200) 
117.  (p.  215)  111,  (p.  220)  115, 
(p.  224)  102. 

Hippys  v.  Khegion,  Zeil  und  Schrift- 
stellerei  443  ff.,  verwechselt  mit 
"innaaoç,  "Innwy  u.  a.  444  f. 

Homer,  Geschichte  des  cod.  Venet.  B 
287  vgl.  u.  Scholien,  [hymn.  Ap. 
63  f.  vgl.  O  36,  «  184)  249. 

Hygin  d.  Mythogr.,  Lebenszeit  116  A.  1. 
i  Hy«in  [de  Castrum.  2.  19.  29.  30.  43) 
223,  Abfassungszeit  231. 

Hypnos  auf  d.  Alkyoneusvasen  473. 

Iliassrholien  s.  Scholien. 

Indiclionsrechnuoir  293  f. 

Inschriften,  griechische:  der  Skeuolhek 
(C.  1.  A.  II  1054)  150;  von  Lindos 
243  f.,  von  Kallipolis  (Kaibel  Ep.  %r. 
1034)  261  ;  Verfluchungslafel  von  Ca- 
lahrien  (C.  I.  G.  5773)  262;  aus  Syrien 
(Waddingion  2146.  2245)  292  A.  1; 
von  Delos  (Hull.  d.  corr.  hell.  18«1, 
390)  304  f.;  von  Caesarea  in  Africa 
324:  von  Epidauros  (E<p.  <*(>/.  III 
4.  219  ff.)  448  ff.  ;  von  Arados  C.  1.  G. 
4536/*)  644. 

römische:  vom  Hadrianswall  73 
A.  3.  232  f.;  von  Idstein  (Brambach 
154*1  227  A.  5;  des  Caeionius  Rufius 
Albinus  (C.  I.  L.  VI  p.  xu)  186  f.;  von 
Koptos  (E/th.  ep.  V  5)  4  f.;  von  Ale- 
xandria [Eph.  ep.X  3.  259)  6;  von 
Augustonemetum  (C.  I.  L.  VW  10629) 
8  A.  2;  von  Lambaesis  8  f.  ;  von  Vol- 
cei  (C.  l.L.  X  407)  399  ff.;  Bronce- 
inschrift  von  Palaestrina  453  f. 

Interpunction  (griech.)  612  ff. 

luannes  Antiochenus,  Cod.  124. 

losephus  (ant.  IX  9;  XX  6  f.  bell.  III  4) 
217  A.  1. 

Iotacismus  616. 

Isaios,  Ueberlieferung  325  ff.  —  I  (2) 
341.  362  (3)  355  (12)  359  (14) 
358  (15)  351  (22)  326  (24)  336 
(31)  368  (32)  336  (41)  352  (46)  335 
(48)  326.347  (49)  352  —  II  (9)  361 
(17)  368  (22)  336  (27)  341  (43)  352 
(47)  368  —  111  (hypolh.  1)  333  (4) 
342  (7)  357  (10)  362  (21)  359  (23) 
3  is  (25)  360  (33)  327  (34)  350  (35) 
353  (36)  342  (39)  335  (40)355  (15) 
336  (48)  327  (50)  359  (54)  334  (59) 
327  (60)  33S  (61)  363  (63)  353  (60) 
338.  350  (70)  329  (72.  76)  359  (80) 
346  -  IV   (U)  335   (14)  35h  — 


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654 


REGISTER 


V  (3)  342  (7)  361  (8)  352  (9)  329.  345 
(10)  351  Ii«)  351».  362  (18)  349  (20) 
335  (22)  320  (25)  342  (26)  363  (20) 
338  (32)  342  (36)  340.  367  (38)  320 
(43)  340  —  Vi  |1)  364  (6)  330  (13) 
320  (15)  354  (16)  331.355  (18)  348 
(31)  341  (3!»)  330  (40)  329  (45)  343 
(46)  364  (53)  344  (5H)  351  (59)354. 
359  (62)  329  (65)  330  —  VII  (1) 
329  (3)  365  (5)  359  (7)  329  (8)  339 
(18.  26)  362  (28)  341  (31)  367  (33) 
335  (351  353  (30)  342  (42)  367  — 
VIII  (2)  352  (6)340  (7)  346  (13)332. 
368  (15)  355  (16»  346  (17)  337  (26) 
358  (20)  367  (34)  330  (35)  347  (36) 
348  |37)331  (38)  347  —  IX  (2)333 
(6)  349  (7)  358  (10)  342  (13)  330 
(15)  367  (18)  340  (24)  334  (30)  355 
(34)  335.  341  -  X  (8)  332  (11)  365 
(17)  344.  367  (23)  360  —  XI  (hvpoth.) 
356  (3)  330  (0)  367  (11)  344  (12) 

345  (15)  332  (16)  366  (20)  333  (28) 
340  (33)  330  (35)  352  (40)  343  (41) 

346  (47)  332  (40)  341  (50)  359  — 
Vita  Isaei  331. 

Isokrates,  Ueberlieferung  621  ff.  Text- 
kritik ad  Mcoclem.  626.  628.  632  ff. 
Interpolation  derselben  Rede  638  ff. 

'irrdixo*  305. 

Italiker,  Ausschluss  aus  dem  Legious- 

dienst  18  f.,  aus  der  Garde  40. 
ifivt^ç,  UoßoXog  u.  a.  432  ff. 

Kadusier  171. 

xâXapoç  Leimruthe  432. 

Kameelslast  (yofsoç  xa/nrtXtx6ç)  als  Ein- 
heit beim  Zollansatz  506. 

xaQçucoç  yépoç  als  Einheit  beim  Zoll- 
ansatz 510. 

Kaspier  172  f. 

xaraytçoxv  150  A. 

Kaufcontract  von  Ascalon  417  ff. 
Rechlsform  desselben  425  ff. 

xtçafÂtâiç  KoQty&tat  154  A. 

Kieitarchos,  über  d.  kasp.  Meer  182. 

xtôyoç  und  argoßtXoe  512. 

Konstantinos  Porphyrogennetos  123. 

Korinth  mid  Pallene,  Sagenwanderun- 
gen 480  ff. 

xçttTunoç  als  Titel  514  A. 

kriL  Zeichen  in  Arathandschriften  108. 

Kynadraquelle  464. 

Kyprien  266  A.  1. 

Lager,  römische,  b.  Alexandria  4 ,  Lam- 
baesis  8,  Troesmis  7,  Vindouissa  19. 
Lagerkinder  10  f. 
Landzölle  525. 

Laüfuudieubesitz  413  ;  bei  Beuevenl 


401  f.  ;  bei  Veleia  u.  Placentia  407  ff. 

Legionen,  ihre  Dislocation  unter  Augu- 
stus 23  A.  1;  ///  Cyrenaiea  5  f.; 
XXII  Driotariana  5  f.  14  A. 
Martia  14  A.  1  ;  Parthicae  2  A. 
II  Traiana  fortis  6;  vernacular  13. 
15.  Die  Rheinischen  Legionen  im 
Jahre  69/70  n.  Chr.  439. 

Legionsziegel,  britannische  215  A.  2; 
ron  Mirebeau-sur-Bèze  mit  combi- 
nirlen  Legionenbezeichnungen  430. 

XixTQQiv  tvrai  256. 

Leooidas  {Anth.  Pal  VI  296)  434. 

Lesches  206. 

Leukon  86. 

Lucus  Augustus  62  A.  1.  68. 

Lysias  (IV  1)  90,  (XIV  25)  162  A.  1, 

(XXIV  0)  86.  —  Pseudolysias  [epiL 

23)  650. 

Kl.  Magnus  lenuarius  188. 

mancipia  vc  1er  ana  505. 

Marder  171. 

fstr  ohne  âé  348. 

luoourai  150. 

fittonii,  fsixtanoy  150  A.  2. 

Metrische  Hypothesis  d.  Ilias  266  f. 

fstxgônXioy  (plus  minus)  syrischer  Pro- 

vincialismus  423. 
milites  Tungrecani  234  A.  1. 
Mösien,  röm.  Besatzung  das.  217. 
Mokatldasi  166. 

Münzwesen,  ägyptisches  290  f. 
Musenstatuen  d.  Pol  y  kies  309. 
M  y  es  der  Pythagoreer  445. 
""  stas  Verf.  der  JutXifêtç  374. 


natio  i.  q.  suboles  455. 

uatione  vor  d.  Ethnicum  der  Legio- 
narier 25  A.  1.  2 :  28.  34;  vor  dein 
Gau  30  :  vor  d.  Stadt  34  A.  2.  35  f. 

nationes  224.  229. 

nationu  gen.  sing.  (?)  455. 

yavarijç,  yavajoXoyeiv  324. 

yëxçtfiaîa  oui  pat  a  519. 

Nike  tas  Diaconus  93.  101. 

vôiufsoç  ßovXij  in  Palmyra  491. 

noster  die  christliche  Glaubensgemein- 
schaft bezeichnend  387.  [458. 

i\otiiia  dignitatum,  Handschriftliches 

numeri  219  f.  ßriUonum  226.  228 
A.  1;  Dalmatarum  Diviiiensium 
225  A.  2;  equitum  electorum  ejr 
lllyrico  s.  Illyricvrum  226;  Mau- 
ret{anusl)  Tiàiscensium  225  A.  2; 
Maurorum  Aurclianorum  234  A.  1  ; 
iïerviorutn  Dictensium  Dicti  226  A.; 
Palmy renorum  226;  equitum  Sar~ 
matarum  227.  228  A.  2;  equ.  S«rm. 


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REGISTER 


655 


Bremetenniaeensium  226  A.;  Syro- 

rtm  Mevensium  220  A. 
ntmina  Augustorum  232. 
A*»{  wageolahrend  4G7. 

Od,  Transport  und  Verzollung  507  f. 

C.  Ofellins  Ferns  305. 

oVutôc  yôfioç  506. 

èvivapat  mit  Acc.  253. 

Optativ  ohne  &v  333  f. 

Orcevius  nom.  gent,  in  Praeneste  453. 

Iqow  150. 

Otene  172. 

Oxos  165  f. 

û&tffKjy  Xifjyti  166  A.  1. 

Pachtwirthschaft  bei  den  Römern  410  f. 
pap  celtische  316. 
Palästina,  röm.  Besatzung  das.  217. 
Pallene  s.  Korinth. 

Palmyra,  Stenertarif  496  ff.  ;  politische 
Verhältnisse  491.  524;  Verhältniss 
der  römischen  Verwaltung  zu  den 
Zöllen  von  Palmyra  526  ff. 

Pannonien,  röm.  Besatzung  das.  216. 

Pannonier,  Art  d.  Heimathsangabe  31 
A.  3. 

Papyri  Parisini  (not.  et  extr.  XVII!  2) 
Textkritik  (17.  21.  21hi«)  423  ff.  Pap. 
Massiliensi«  (Isocrates  meoeUs)  590ff. 
Pap.  ans  Fajüm  200  f.;  aus  Arsinoe 
417  ïï% 

naçaarn&toy,  nicht  nttoaarvXiov  150 
A.l.  154  A.  1. 

nâçatoi  173  f. 

Patrokles  169  f.  192  f. 

Pansanias  benutzt  Polemon  315,  (VI 
12,  9)  301  ;  benutzt  schriftliche  Vor- 
lage 464;  Textkritik  (II  36)  449  A.  2. 

p édites  singulare*  liritannici  222  A.  2. 
226.  229. 

lVruta,  kleinste  Kupfermünze  in  Pa- 
lästina 520. 

Philipp  v.  Macedon.  führt  Tetrarchieen 
in  Thessalien  ein  319. 

Philon,  Architekt  147  f. 

Phlegrai  =  Pallene  479. 

*oî/îof  nçonvXatoç  261. 

'Pvçfioç  fur  ipiçfAoç  verschrieben  245. 

Pindar  {Ol.  II  75)  247,  {Ol.  II  95)  249. 
(Pyth.  Xll  12)  246,  {Pyth.  XII  2S) 
247,  (JVem.  IV  25)  475,  (Isthm.  VI 
IV]  311  475. 

Plarentia,  Grundbesitz  und  Bodenthei- 
Inng  402  ff. 

Planodes  96. 

Piatitus  (Cist.  IV  2,  106)  459. 
Plinius,  seine  Quellen  lür  die  Kunst- 
geschichte 311  f.,  (n.h.  VI  31)  193, 


(VI  36)  175,  (XXXVI  35)  303.  — 
seine  militärische  Laufbahn  646  ff. 

Plutarch  {de  muL  virt.  23)  320  A.  1. 

Pol  lia  tl  A.  1.  63. 

Pollux  (VI  16)  446. 

Polybios,  Excerpte  129. 

Poly kleitos  v.  Larissa  192.  Lebens- 
zeit 195. 

Polykles,  Bildhauer  300  f. 

7ioXvTitçrtç  105. 

Pompeius  in  Galatien  319. 

noQtf  '   ■       >  toi  t{  506. 

Porphyrius  und  der  Viermännercom- 
menlar  535  A.2;  Pseudoporphyria- 
nische  Scholien  zu  llias  549  ff. 

praedium  s.  fundus. 

prae/'ectus  numeri  229  A.  4. 

prae/'ectus  levis  armaturae  Hispa- 
niensis  222  A.  4. 

prae/ectus  Haetis  /  indelicis  vallis  Poe- 
ninae  et  levis  armaturae  222  A.  4. 

praepositus  numeri  229. 

Prätorianer,  Aushebung  40.  52. 

nçâÇtç  =  sïonQrtÇtç  430. 

7tQ6io*Qoç  (ßotüfc)  in  Palmyra  491. 

Proclus-Excerpte  199  f. 

Ptolemaeus(V  12)  172  A.  7,  (VI  9)  177. 

puer  i.  q.  filia  455. 

Purpurstoffe,  Verzollung  506. 

PABAC6IPH  Heiligthum  in  Palmyra 

493. 

Rätien,  röm.  Besatzung  das.  215. 
Rechtsstellung  des  einzelnen  römischen 
Soldaten  60  f. 

aä  263. 

Salben,  Arten  507.  514.  Transport  u. 
Verzollung  507. 

Salzsteuer  in  Palmyra  519. 

Sanherib  Michael,  lliasscholien  547. 

Sardinien,  einheimische  Besatzung  213. 

Schlachtsteuer  in  Palmyra  519. 

Scholien,  Entstehungszeit  536  A. 

zu  Arat  94.  97.  101.  (v.  152)  94. 
(v.  229.  397)  95; 

zur  llias:  Viermännercommentar 
535  A.  2.  562  A.  2;  cod.  Canta- 
brigiensis  269  A.  1  ;  cod.  Escoria- 
Ien8is  556  A.  2;  cod.  Etonensis  554; 
cod.  Harleianus  554;  scholia  Hor- 
neiana  565  A.  2;  cod.  Laurentianus 
297  f.  ;  cod.  Leidensis  537  ff.,  seine 
Herkunft  ebend.  A.  1  ;  cod.  Lipsiensis 
264 f.;  Interlinearglossen  dess.  295 f.; 
sclml.  minora,  Zeitbestimmung  ihrer 
Redaction  559,  ihrer  Quelle  563,  ihr 
codex  Mureti  559;  cod.  Mosquensis 
554;    Scholien  des  Sanherib  547; 


056 


REGISTER 


eod.  Townleianus  274  f.  287:  Quelle 
für  d.  Lips.  276;  Lips,  und  Townl. 
verglichen  für  .4  1:  283;  .13:  28-1; 
«135—157:  277  f.;  — 0:  282  f.  : 
cod.  Venel.  A  204  A.  1  ;  cod.  Venet, 
B  270  f.,  Quelle  für  den  Lipsiensis 
27<>f.,  damals  schon  lückenhaft  285 f.; 
Varianten  des  Lips.  u.  Venet.  B  271  f.: 
cod.  Victurianus  274  f.,  (Ö  499.  511. 
52«.  581.  649)  271 .  (H  SO',)  272, 
(Ii  »42»  550  A.t.  iE  7261  209  A.  2, 
(il  1S7)  57U.  (h  555)  2«s.  (/  214) 
569,  {M  255»  207  f.,  [<)  410)  26\ 
(/f  407)  571,  (Ii  42)  551  A. 

zu  Pindar  <A«w.  IV  25)  477  If., 
(hthm.  VI  [V|  31)  ls2. 
Sklavenkauf  123. 

Seca I peu,  röm.  Besatzung-  das.  215. 
Selenium  (nicht  SUenium)  in  Plautus* 

Cistellaria  450. 
Scleukos  Nikator,  Canalproject  is:t. 
Septimius  Severus  schliesst  die  llaliker 

von  der  Garde  aus  40. 
Ztyupoç  mit  dem  verkürzten  t  247. 
servit*  aclor  Verwalter  der  Gutswirth- 

schaft  410  f. 
Siculus  Elaccus  (p.  101)  414  A.  I. 
Skeunlhek  d.  Phih.n  147  f. 
Sophokles  (EL  80  f.)  255,   (El.  380) 

257,    {EL  Oll  i  f.   vgl.   mil  Aesch. 

Choeph.  181  f.)  253,  (Philocl.  42«. 

1384)  254,  (P/n loci.  11 34  f.)  225. 
OfpàxiQOV  itXoç  510. 
Stadtheimath  der  auxiliarii  27  A.  I. 
Standquartiere  der  auxilia  210. 
Stesichoros'  lliupersis  108. 
Sleuerverwaltuug  in  Palmyra  523. 
Siraho  verfasst  seine  (Geographie  nicht 

in  Rom  235  f.,  (VII  200)  235,  (XI  507) 

175,  (XIII  5Ü0)  235,  (XIII  000)  230. 
arçô(iiXoç  s.  xùvoç. 
Suffix  -irjQ,  Bedeutung  430. 
Suidas  s.  v.  "Innvç  143. 
summaclerias ,    summactares ,  sum- 

mamclari  224. 
Sylbeutheilung,  griechische  010  f. 

Tacitus  (hi*U  IV  08)  440  A.  1. 

rnvi«  xt(paXai(oâùis  135. 

it  Satzglieder  verbindend  34«  A.  1. 

Tektosagen  320. 

itXuivtiç  406  A. 

tiiçtty^itfiftiaïof  der  Solidus  nach  dem 
Gewicht  424. 


Tetrarchie  in  Galatien  316  f.;  in  Thes- 
salien 318. 

Theon  v.  Alexandreia  100.  100. 

Theophrast  von  Arat  benutzt  114  f. 

Thcvtste,  Hauptquartier  des  afrikani- 
schen Heeres  8. 

Thukydides'  Quellen  (Anfang  von  B.  VI) 
442. 

Timarchides,  Bildhauer  300  f. 
Timokles,  Bildhauer  300  f. 
tiç  i'i  k$iv\ii  140  f. 
Tolistoagier  320  A.  1. 
Toulobodiaci  320  A.  1. 
Townleianus  Datirnng  275  f.  Geschichte 
2*7. 

Irihunus  numeri  228  A.  3. 

Iribus  Pollia  11  A.1.63;  Collinall  A.l. 

Triponlium  220  A. 

Tritaia  301  f. 

Trokmer  320. 

Tuihanli  233. 

TJitier  172. 

Ulpian  (Dig.  45,  I,  I.  0)  486  A. 
Usipii  43  A.  1. 

Vallenses  41. 
Varro,  Kunstgesch.  314. 
Veleia,  Grundbesitz  und  Bodenlheilung 
402  IT. 

Venetus  A  der  Ilias  108  f.  s.  Scholien. 
Vespasian  schliesst  die  Italiker  vom 

Legionsdienst  aus  10  f. 
veterana  maneipia  505. 
vexillatio  220,  equitum  lllyricorvm 

226.  229,  oqu.  Maurorum  226. 
eilicus  s.  coloniis. 
Vocontii  41. 

Vogelfang  der  Griechen  432  IL 
Voturi  320  A.  1. 

Wahlrecht  dem  Senat  zurückgegeben 
105. 

Wassersteuer  in  Palmyra  521  f. 
Weidesteuer  in  Palmyra  523. 

Xenokrates,  Kunstschriftslcller  313. 

ÇriQoyOQZOV  512  f. 

Zollerhebung  nach  herkömmlichen 
Taxen  (ix  ow^t  'im)  404  f. 

Zoll  Verpachtung  im  römischen  Reich 
515  f. 

Zollwesen  der  Türkei  494  A. 


(October  1884) 


Druck  ton  J.  B.  Iiirachfeld  In  Leipzig. 


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HERMES 

H 

ZEITSCHRIFT  FÜR  CLASSISCHE  PHILOLOGIE 


HERAUSGEGEBEN 

VON 

■ 

GEORG  KA1BEL  und  CARL  ROBERT 


ZWANZIGSTER  BAND 


BERLIN 

WEIDMANNSCHE  BUCHHANDLUNG 
1885 


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INHALT. 


Seite 

J.  BELOCH,  das  Volksvermögen  yod  Âttika   237 

C.  de  BOOR ,  zu  lohannes  Antiochenus   321 

W.  D1TTENBERGER ,  die  eleusiniscben  Kerykeu   1 

zum  Gesetz  von  Gortyn   573 

G.  FALTIN,  der  Einbruch  Hannibals  in  Elrurien   71 

W.  GEMOLL,  zwei  neue  Handschriften  zu  Ciceros  Cato  maior    .    .    .  331 

G.  KAI  BEL,  Dionysios  von  Halikarnass  und  die  Sophistik   497 

antike  Windrosen   579 

BR.  KEIL,  zu  den  Simonideischen  Eurymedouepig rammen   341 

ad  efngramtnata  Eletuinia  'top.  àQX.  1883,  143  et  79  .    .  625 

TH.  KOCK ,  emendaliones  AetchyUae   288 

A.  KOPP,  Apios  Homerlexicon   161 

H.  KÜHLEWEIN ,  der  Text  des  Hippokratischen  Buches  über  die  Kopf- 

wunden und  der  Mediceus  B    181 

M.  MAYER,  der  Protesilaos  des  Euripides   101 

TH.  MOMMSEN,  Zama  144  (318) 

der  Rechtsstreit  zwischen  Oropos  und  den  römischen 

Steuerpächtern   268 

H.  NOHL,  die  WolfenböUeler  Handschriften  der  IV.  und  V.  Rede  gegen 

Verres    56 

A.  OTTO,  die  Reihenfolge  der  Gedichte  des  Proper*   552 

R.  REITZENSTEIN,  die  geographischen  Bücher  Varro*   514 

0.  RICHTER,  Insula   92 

die  Tempel  der  Magna  Mater  und  des  luppiter  Stator  in  Rom  407 
(Hierbei  elfte  Tafel  in  Lichtdruck) 

C.  ROBERT,  Athena  Skiras  und  die  Skirophorien   349 

H.  SCHRÄDER,  Nachträgliches  und  Ergänzendes  zur  BeurtheUung  der 
handschriftlichen  Ueberlieferung  der  Porphyrianischen 

Homer-Zetemala    380 

W.  SOLTAU,  die  Manipulartaktik   262 

L.  vor  SYBEL,  Toxaris   41 

R.  THOMM  EN,  über  die  Abfassungszeit  der  Geschichten  des  Polybius  196 

U.  von  W  ILA  MO  WITZ-  MÖLLENDORFF,  ein  alUtüsche«  Epigramm  62 

Thukydideische  Daten  ...  477 

U.  W1LCKEN ,  Arsinoitiscbe  Tempelrechnungeu  aus  dem  J.  215  n.  Chr.  430 


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IV 


INHALT 


M  I  SC  ELL  EN. 

Seite 

ft.  ELLIS,  Euriptdeum    4% 

G.  FALTIN,  Berichtigung   632 

F.  HAVERFIELD,  zu  Aurelius  Victor   159 

G.  HINRICHS,  Navauâa   314 

BR.  KEIL,  'Ayçtia  U<pçîa   630 

A.  KIRCHHOFF,  eine  allthessaiische  Grabschrift   157 

TH.  MOMMSEN,  quingmta  miHa   317 

Erwiederung   632 

J.  H.  MORDTMANN,  1)  Senator   312 

2)  zu  Baad  XVI  161  ff.   314 

TH.  vow  OPPOLZER,  die  SonnenRnsterniss  des  J.  202  v.  Chr.    .    .    .  3  IS 

0.  SCHROEDER,  Meranoos  Tod  bei  Lesches   494 

W.  SCHULZE,  zum  Dialect  der  ältesten  ionischen  Inschriften      .    .    .  491 

L.  SCHWABE,  Catull  im  Mittelalter   495 

1.  van  der  VLIET,  Liviana   3Ui 

ü.  vom  WILAMO  WITZ-MÖLLEN  DORFF,  Kleanlhes  und  Arislarch     .    .  031 

die  Herkunft  des  Philochoros  .  631 

REGISTER   633 


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VERZEICHNIS  DER  MITARBEITER 


(Rand  I  bis  XX). 


E.  Albrecht  in  Berlin  16,393  18,362 
C.  Aldenhoven  in  Gotha  5,  150 

ß.  Arnold  in  Kempten  3,  193 

A.  von  Bamberg  in  Gotha  1 3,  5l»5 

0.  Bardt  in  Elberfeld  7,  14    9,  305 

Ch.  Beiger  in  Berlin  13,  302  IG,  261 

J.  Beloeh  in  Rom  20,  237. 

Th.  Bergk  in  Bonn  (|)  18,  481 

R.  Bergmann  in  Brandenburg  (f)  2, 

136   3,  233 
J.  Bernays  in  Bonn  (t)  3,  315  316  5, 

301    6,   118    9,  127    11,  129 

12,  382 

F.  Blass  in  Kiel  10,  23    13,  15  381 

14,  466    15,  366    16,  42  17, 

148  18,  478 
H.  Bonität  in  Berlin  2,  307    3,  447 

5,  413    7,  102  416 
M.  Bonnet  in  Montpellier  14,  157 
C.de  Boor  in  Berlin  17,489  1  8,  027 

628   1  9,  123   20,  321 
K.  Boysen  in  Göttingen  18,  312 
J.  Brandis  in  Berlin  (|)  2,  259 
Th.  Braune  in  Berlin  15,  612 
A.  Breysig  in  Erfurt  1 ,  453  1  1,  247 

12,  152  515    13,  357    15,  180 

623    1  6,  122    1  7  ,  401 
H.  Buermann  in  Berlin  10,  347  17, 

385    1  9,  325 
A.  Busse  in  Berlin  18,  137 
J  Bynrater  in  Oxford  5,  354  360 
M.  Cantor  in  Heidelberg  16,  637 
A.  Ceriani  in  Mailand  5,  360 
H  Christensen  in  Hamburg  9,  196 
L.  Cohn  in  Breslau  17,  645 
M.Cohn  in  Amsterdam  16,  316 
J.  Conington  in  Oxford  (f)  2,  142 
C  Conradt  in  Stettin  8,  369  1  0,  101 
0.  Curtius  in  Lübeck  4,  174  404  7, 

28  113  405 
E.  Curtius  in  Berlin  10,  215  385  11, 

514  12,  492  14,  129  15,  147 
L  Cwiklinski  in  Lemberg  12,  23 


H.  Degenkolb  in  Tübingen  3,  290 

H.  Dessau  in  Berlin  15,471  18,  153 
620    19,  453  486 

H.  Diels  in  Berlin  12,  421  13,  1  15, 
161    17,  377 

W.  Dittenberger  in  Halle  1,  405  2, 
285  3,  375  6,  129  2S1  7,  62 
213  9,  385  1  2,  1  13,  67  38S 
14,  298    15,  15S  225  609  611 

16,  161  321  17,  34  19,  242 
20,  1  573 

J.  Draheim  in  Berlin  14,  253  1  5,  238 
J.  G.  Droysen  in  Berlin  (j)  9,  1   11,  459 

12,  226    14,  1 
H.  Droysen  in  Berlin  12,  385  387  13, 

122  566    14.  477  584    15,  361 

477    16,  291 
A.  Eberhard  in  Braunschweig  8,  91 

125  240    11,  434    12,  519 
R.  Ellis  in  Oxford  14,  258    15,  425 

20,  496 

F.  Eysscnhardl  in  Hamburg  1,159  2, 

319 

G.  Faltin  in  NeuRuppin  20,  71  632 

E.  Fabricius  in  Athen  17.  1  551 

F.  Fischer  in  Berlin  3,  479 

H.  Flach  in  Potsdam  8,  457  9,  114 
R.  Förster  in  Kiel  9,  22  365    10,  7 

465    1  2,  207  217  426  500    1  4, 
469  472    17,  193    18,  475 
M.  Frankel  in  Berlin  13,  452  561  18, 
314  442 

C.  M.  Francken  in  Groningen  9,  382 
J.  Freudenberg  in  Bonn  (t)  11,  489 
J.  Freudenthal  in  Breslau  16,  201 
J.  Friedlaender  in  Berlin  (f)  7,  47  8, 

228    9,  251  492 
C.  Galland  in  Strassburg  i.  E.  17,  24 
V.  Gardthansen  in  Leipzig  6,  213  7, 

168  453  8,  129  11,  443  17,  251 
A.  Gemoll  in  Striegau  6,  113  8,  231 

10,  244    11,  164    15,  247  557 

17,  166  18,  34  308 


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VI 


VERZEICHNIS  DER  MITARBEITER 


W.  Gemoll  in  Kreuzburg  O/S.  20,  331 

H.  Genthe  in  Mainz  6,  214 

K.  E.  Georges  in  Gotha  11,  127 

C.  E.  Geppert  in  Berlin  (f)  7,  249  364 

J.  Gildemeister  in  Bonn  4,  81 

H.  Giske  in  Lübeck  17,  164 

Th.  Gleiniger  in  Berlin  9,  150 

Th.  Goroperz  in  Wien  5,  216  386  11, 

399  507    12,  223  510  511 
0.  Gruppe  in  Berlin  10,  51    11,  235 

15,  624 

F.  Gustafsson  in  Helsingfors  15,  465 
17,  169 

A.  Haebler  in  Leipzig  19,  235 

H.  Haupt  in  Glessen  13,  489  14,  36 
291  4:U    15,  154  160  230 

M.  Haupt  in  Berlin  (f)  1,  21  46  251 
398  2,  1  142  159  214  330  3, 
1  140  174  205  335  4,  27  145 
326  432  5,  21  159  174  313  326 
337  6,  1  257  385  7,  176  294 
369  377    8,  l  177  241 

F.  Haverfield  in  Oxford  20,  159 

E.  Hedickc  in  Sorati  0,  156  3S4 
W.  Heibig  in  Rom  11,  257 

0.  Henning  in  Rio  Janeiro  9,  257 
W.Henzen  in  Rom  2,  37  140  3,  173 
6,  7 

R.  Horcher  in  Berlin  (t)  1,  228  263 
280  322  361  366  474  2,  55  64 
95  3,  282  4,  426  5,  281  0, 
55  7,  241  465  48*  8,  223  240 
368  9,  109  255  256  11,  223  355 
12,  145  255  306  391  513  13,  303 

M.  Hertz  in  Breslau  5,  474  6,  384 
8,  257    9,  383 

F.  K.  Hertlein  in  Wcrtheim  (f)  3,  309 

8,  167  173  9,  360  10,  408  12, 

182    13,  10 
H.  van  Herwerden  in  Utrecht  4,  420 

5,  138  7,  72  12,  478  16,  351 
H.  Heydemann  in  Halle  4,  381  7,  109 

11,  124    14,  317 
Th.Heyse  in  Florenz  (f)  1,262  2,258 

462 

Edw.  Lee  Hicks  in  Oxford  4,  346 
E.  Hiller  in  Halle  7, 391  10,323  18,343 

G.  Hitirichs  in  Berlin  17,  59  20,  314 
G.  Hirschfeld  in  Königsberg  5,  469  7, 

52  486  8,  350  9,  501  14,  474 
>.  Hirschfeld  in  Berlin  3,  230  5,  296 

300  8,468  9,93  11, 154  12,  142 
R.  Hirze)  in  Leipzig  8,  127  379  10, 

61  254  256  11,  121  240  13,  46 

14,  354    17,  326    18,  l 
A.  Höck  in  Husum  14,  119 
A.  Hofmeister  in  Rostork  12,  516 
A.  Holder  in  Carlsruhe  12,  501  603 


E.  Hübner  in  Berlin  1,  77  136  337 

345  397  426  437  438  2,  153 
450  456  3,  243  283  316  4,  284 
413  5,  371  8,  234  238  10,  393 
11,  128  12,  257  13,  145  414 
423  427  468  496  14,  307  15, 
49  597  16,  302  513 
J.  6,  250 

G.  Jacob  in  Berlin  16,  153 

V.  Jagic*  in  St.  Petersburg  15,  235 
I  Ph.  Jairé  in  Berlin  (f)  5,  158 
Otto  Jahn  in  Bonn  (|)  2,  225  418  3, 
175  317 

F.  Jonas  in  Berlin  6,  126 

A.  Jordan  in  Wernigerode    12,  161 

13,  467    14,  262 

H.  Jordan  in  Königsberg  1,  229  2, 

76  407  3,  389  458  459  4,  229 
5,  396  6,  68  196  314  493  7, 
193  261  367  482  8,  75  217  239  9, 
342  416  10,  126  461  1  1,  122  305 

14,  567  633  634  15,  1  116  524 
530  537    16,  47  225  506  510 

G.  Kaibel  in  Greifs wald  8,  412  10,  I 

193   11,  370  383   14,  269  15, 
449  17,  408  18,  156    19,  246 
324    20,  497  579 
Br.  Keil  in  Berlin  19,  149  596  649 
20,  341  625  630 

H.  Keil  in  Halle  1,  330 

H.  Kettner  in  Dramburg  (|)  6,  165 

H.  Kieperl  in  Berlin  9,  139 

A.  Kirchhof!  in  Berlin  1,  I  145  217 
420  2,  161  471  3,  449  4,  421 
5,  48  6,  252  487  8,  184  9,  124 
11,  1  12,368  13,  139  287  15, 
383    17,  466  623    20,  157 

A.  Klügmann  in  Rom  (f)  15,  211 

G.  Knaack  in  Stettin  16,  585  18,  28 
148 

Th.  Kock  in  Weimar  2,  128  462  1  7, 
335  497    18,  546    20,  288 

A.  Köhler  in  Nürnberg  18,  382 

U.  Köhler  in  Athen  1,  312  2,  16  321 
454  3,  156  166  312  4,  132  5, 
1  222  328    6,  92    7,  1  159 

A.  Kopp  in  Königsberg  i.  P.  20,  161 

G.  Kramer  in  Halle  10,  375 

P.  Krüger  in  Königsberg  4,  371  5, 
146 

H.  Kühlewein  in  Ilfeld  17,  484  18,  17 

20,  181 

S.  P.  Lampros  in  Athen  ]  0,  257 

C.  A.  Lehmann  in  Berlin  14,  212  451 

621    15,  348  566 
O.  Lehmann  in  Dresden  14,  408 
F.  Leo  in  Rostock  10,  423    15,  306 

17,  493    18,  558 


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VERZEICHNIS  DER  MITARBEITER 


VII 


R.  Lepnns  in  Berlin  (f)  10,  129 

K.  Liocke  in  Jena  17,  279    1  9,  465 

A.  Luchs  in  Erlangen  6,  264   8,  105 

13,  497    14,  141 

0.  Luders  in  Athen  7,  258    8,  189 
A.  Lud  wich  in  Königsberg  12,  273  1  3, 
335 

W.  Luthe  in  Emmerich  15,  189 
E.  Maass  in  Berlin  15,  616    16,  380 
385  1  8,  321  480  1  9,  92  264  534 
H.  Malzat  in  Weilburg  6,  392 
M.  Mayer  in  Berlin  20,  101 
A.  Meineke  in  Berlin  (f)  1,  323  421 

2,  174  403  3,  161  164  260  347 
451    4,  56 

W.  Meyer  in  Mönchen  15,  614 

A.  Michaelis  in  Strassburg  i.  E.  12,  513 

14,  481 

Th.  Mommsen  in  Berlin  1,  47  68  12* 
161  342  427  460  2,  56  102  145 
156  173  3,  31  167  261  268  298 
302  303  304  429  461  465  467 
4,  1  99  120  295  350  364  371 
377  5,  129  16t  228  303  379  6, 
13  82  127  231  323  7,  91  171  299 
366  474  8,  172  198  230  9,  117 
129  267  281  10,  40  383  469  472 

11,  49  12,  88  401  486  13,  90 
106  245  298  305  330  428  515 
559  560  1  4,  25  65  160  1  5,  99 
103  244  294  297  300  385  478 
16,  1  24  147  317  445  495  602 
643  17,  42  165  458  477  495 
523  631  649    18,  158  160  161 

19,  1  210  316  393  437  644  20, 
144  268  317  632 

C.  von  Morawski  in  Krakau  11,  339 
J.  H.  Mordtmann  in  Constanünopel 
13,  373    15,  92  289    17,  448 

20,  312  314 

K.  Möllenhoff  in  Berlin(f)  1,  252  318 

3,  439  4.  144  9,  183   1  2,  272 

A.  Müller  in  Königsberg  18,  623 

B.  Müller  in  Breslau  (t)  4,  390  5, 154 
H.  Müller  in  Braunschweig  14,  93 
H.  1.  Müller  in  Berlin  18,  319 

0.  Müller  in  Berlin  10,  117  119  12, 
300 

A.  Nauck  in  St.  Petersburg  10,  124 

12,  393  395    13,  430 

R.  Neubauer  in  Berlin  4,  415  10,  145 
153  H,  139  374  381  382  385 
390    13,  557 

K.  J.  Neumann  in  Strassburg  i.  Elsass 

15,  356  605  1  6,  159  1  9,  165 
M.  Niemeyer  in  Potsdam  14,  447 

B.  Niese  in  Marburg  U,  467  12, 

398  409  513  1  3,33  401  14,423 


H.  Nissen  in  Bonn  1,  147  342 
Th.  Nöldeke  in  Strassburg  i.  E.  5,  443 
10,  163 

H.  Nohl  in  Berlin  9,  241    12,  517 
15,  621    20,  56 

F.  Novati  in  Florenz  14,  461 

J.  (Hahausen  in  Berlin  (f)  14,  145  15, 
321  417 

Th.  v.  Oppolzer  in  Wien  20,  318 
A.  Otto  in  Breslau  20,  552 
H.  Pack  in  Dortmund  10,  281  11, 
179 

G.  Parthey  in  Berlin  (f)  4,  134 


J.  Partsch  in  Breslau 
H.  Peter  in  Meissen  1,  335 
E.  Petersen  in  Prag  14,  304  15,  475 
17,  124 

E.  Piccolomini  in  Pisa  17,  333  18, 
264 

H  l.  Polak  in  Rotterdam  18,  271 
P.  Pulch  in  Wiesbaden  17,  177 

E.  Rasmus  in  Brandenburg  12,  320 
R.  Reitzenstein  in  Breslau  20,  514 
A.  Reusch  in  Altkirch  i.  E.  15,  337 
0.  Richter  in  Berlin  17,  425   1  8,  104 

616    19,  322    20,  92  407 
A.  Riedenauer  in  Würzburg (t)  7,  III 
A.  Riese  in  Frankfurt  a.  M.  12,  143 
C.  Robert  in  Berlin  11,  97    12,  508 
13,  133    14,  313    16,  60  17, 
134  467    18,318  434  466  19, 
300  407  469  472  473    20,  349 
H.  Röhl  in  Königsberg  i.  N.  11,  378 

15,  615    17,  460    18,  97 
V.  Rose  in  Berlin  1,  367    2,  96  146 
191  465  468  469   4,  141  5,  61 
155  205  354  360  6,  493   8,  18 
224  303  327    9,  119  471 
O.  Rossbach  in  Breslau  17,  365  515 
M.  Schanz  in  Wärzburg  10,  171  11, 
104    12,  173  514  14,  156  16, 
137  309    1  8,  129    1  9,  369 
Th.  Schiche  in  Berlin  10,  380  1  8,  588 
H.  Schiller  in  Giessen  3,  305   4,  429 
5,  310    15,  620 

F.  Schmidt  in  Oldenburg  8,  478 

J.  H.  Schmidt  in  Hagen  i.  W.  6,  383 
Joh.  Schmidt  in  Giessen  14,  321  15, 

275  574   1  6,  155   1  7,  239  1  8, 

521 

W.  Schmitz  in  Cöln  14,  320  480 
R.  Schöll  in  München  3,  274  4,  160 

5,  114  476    6,  14  7,  230  11, 

202  219  332    13,  433 
A.  Schöne  in  Göttingen  9,  254    1  2, 

472    17,  644 
R.  Schöne  in  Berlin  3,  469   4,  37 

136  140  291  5,  306  6,  125  248 


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VIII 


VERZEICHNIS  DER  MITARBEITER 


H.  Schräder  in  Hambarg  14,  231  20, 

380 

Th.  Schreiber  in  Leipzig  10,  305 
0.  Schroeder  in  Berlin  20,  494 
R.  Schubert  in  Königsberg   10,  111 
447 

K.  P.  Schulze  in  Berlin  13,  50 
YV.  Schulze  in  Burgsteinfurt  20,  491 
L.  Schwabe  in  Tübingen  19,  3S5  20, 
495 

O.Seeck  in  Greifswald  8,  152  9,  217 

10,  251    11,  61    12.  509  14. 

153  18,  150  289  19,  164  186 
C.  Sintenis  in  Zerbst  (t)  1,  69  142 

468  471 
W.  Soltau  in  Zabern  20,  262 
J.  Sommerbrodt  in  Breslau  10,  121 
E.  Stefl'enhagen  in  Kiel  19,  458 
P.  Stengel  in  Berlin  16,  346    1 7,  329 

18,  304 

W.  Studemund  in  Breslau  1,  281  2, 
434    8,  232    19,  456 

E.  Stutzer  in  Barmen  14,  499   15,  22 

16,  88 

F.  Susemihl  in  Greifswald  19,  576 

L.  von  Sybel  in  Marburg  5,  192  7, 

327    9,  248    20,  41 
Th.  Thalhcimin  Breslau  13,  366  15, 

412    19,  80 
Ph.  Thielmann  in  Speier  14,  629  15, 

331 

E.  Thomas  in  Breslau  17,  545 

P.  Thomas  in  Gent  14,  316 

R.  Thommen  in  Wien  20,  196 

H.  Tiedke  in  Berlin  13,  59  266  351 

14,  219  412  15,  41  433  18,  619 
A.  Toretrik  in  Bremen  (f)  9,  425  12, 

512 


M.  Treu  iu  Breslau  9,  247  365 

F.  Umpfenbach  in  Mainz  3,  337 

G.  F.  Unger  in  Würzburg  14.  77  593 
J.  Vahlen  in  Berlin  10,  253  451  458 

12,  189  253  399    14,  202  15, 

257    1  7,  268  441  595 
W.  Vischer  in  Basel  (f)  2,  15 
I.  van  der  Vliet  in  Haarlem  20,  316 

H.  Voretzsch  in  Berlin  (t)  4,  266 

C.  Wachsmuth  in  Heidelberg  16,  637 
W.  H.  Waddington  in  Paris  4,  246 
J.  Weber  in  Meisenheim  16,  2S5 
R.  Weil  in  Berlin  7,  380 
N.  Wecklein  in  Passau  6,  179  7,  437 
U.  von   Wilamowitz  -  Möllendorff  in 
Göttingen  7,  140  8,  431  9,  319 
10,334  11,  118  255  291  498  515 
12,  255  326    13,  276    14,  148 
161    187  194  318  457  476  15, 
481    17,  337  647    18,  214  396 

19,  442  461  463  20,  62  477 
631 

U.  Wilcken  in  Berlin  19,  290  417 

20,  430 

H.  Wirz  in  Zürich  15,  437 

G.  Wissowa  in  Breslau  16,  499  19, 

198  650 

E.  Wölfflin  in  München  8,  361  9, 
72  122  253  11,  126  13,  556 
17,  173 

K.  Zacher  in  Breslau  18,  472  19 
432 

K.  Zangemeister  in  Heideiberg  2,  313 
469    14,  320    15,  588 

E.  Zeller  in  Berlin  10,  178  11,  84  422 
430    15,  137  547 

H.  Zurborg  in  Zerbst  (f)  10,  203  12, 

198    13,  141  280  482 


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DIE  ELEUSINISCHEN  KERYKEN. 

Oft  ist  darauf  hingewiesen  worden,  dass  es  bei  den  Hellenen 
keinen  in  sich  corporativ  geschlossenen  und  von  den  Laien  streng 
gesonderten  Prieslerstand  gegeben  hat.  Das  ist  vollkommen  wahr1) 
und  für  das  griechische  Cultuswesen  und  seine  Beziehungen  zum 
Volksleben  höchst  bezeichnend.  Allein  darüber  darf  man  doch 
nicht  übersehen,  dass  die  altadeligen  Geschlechter,  in  welchen  be- 
stimmte priesterliche  Aemter  des  Staatscultus  erblich  waren,  ein 
höchst  bedeutendes,  nicht  nur  gesellschaftlich  hervorragendes,  son- 
dern zu  Zeiten  auch  politisch  einflussreiches  Bevölkerungselement 
in  den  griechischen  Stadtgemeinden  gebildet  haben.  Stellung,  Ver- 
fassung und  Wirkungskreis  derselben  möglichst  präcis  zu  erfassen 
und  zu  klarer  Anschauung  zu  bringen,  ist  daher  eine  lohnende 
Aufgabe  für  die  Forschung,  eine  Aufgabe  die  trotz  einzelner  brauch- 

1)  Wenn  freilich  K.  F.  Hermann  Gottesdienstliche  Alterthüroer  §  37  Anm  1. 
als  Beleg  dafür  die  Stelle  Isoer.  II  6  anführt,  so  bat  er  dieselbe  gänzlich 
missverslanden.    Man  braucht  nnr  den  Satz  Tavrrjç  âi  rijç  àyu>fxaXlaç  xcù 
ins  r«ço* aïiiôy  ioxiv,  ort  x^y  ßaatXiiay  wantç  uQtoavytjy  nayxhç  «y- 
fyôç  àvai  yofxi£ov<Jiy,  o  xtây  tty&çun  iywy  nçay  päx  u>y  péyiaxoy 
tort  xai  nktiaxtjç  nçovoiaç  âtôptyoy  aufmerksam  bis  zu  Ende  zn 
lesen,  um  sofort  zu  erkennen,  in  welchem  Sinne  hier  gesagt  wird,  dass  das 
Priesterthum  Jedermanns  Sache  sei.   Nicht  die  Zugänglichkeit  der  Priester- 
würden für  Jedermann  soll  behauptet  werden,  sondern  die  Befähigung  jedes 
Beliebigen  zur  Ausübung  der  dem  Priester  obliegenden  Pflichten.    Für  das 
Nichtvorhandensein  eines  Priesterstandes  beweist  demnach  die  Stelle  durch- 
aas nichts,  obwohl  sie  nach  einer  ganz  anderen  Seile  hin  für  das  Wesen  des 
hellenischen  Priesterthums  sehr  charakteristisch  ist:  'Zum  Priester  ist  Jeder- 
mann gut  genug',  das  spricht  Isokrales  nicht  etwa  als  seine  persönliche  Mei- 
nung aus,  sondern  er  beruft  sich  darauf  als  auf  eine  allgemein  anerkannte 
Thalsache.  Bündiger  können  die  Phantasien  von  höherer  Priesterweisbeit  und 
von  dem  Lehrerberuf  der  Priester  im  alten  Hellas  wohl  nicht  widerlegt  wer- 
den. Geringschätzung  des  Priesteramtes  liegt  übrigens  in  jenen  Worten  nicht, 
sondern  nur  die  Ueberzeugung,  dass  seine  Functionen  ihrer  Natur  nach  keine 
besondere  persönliche  Befähigung  verlangen. 

Herrn»  XX  1 


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2 


W.  DITTENBERGER 


barer  Untersuchungen  noch  keineswegs  als  gelöst  gelten  kann.1) 
Als  Beitrag  dazu  soll  hier  dasjenige  Geschlecht,  über  welches  wir 
wohl  unter  allen  durch  literarische  und  inschriftliche  Zeugnisse  am 
besten  unterrichtet  sind,  einer  Besprechung  unterzogen  werden. 

Dass  nämlich  die  Ki)qvy.bç  ein  Geschlecht  (yivog)  in  dem- 
jenigen Sinne  gewesen  sind,  welchen  das  altische  Staatsrecht  mit 
diesem  Worte  verbindet,  ist  im  Allgemeinen  anerkannt;  doch  be- 
gegnen uns  schon  hier  bei  hochverdienten  Forschern  einzelne  Un- 
klarheiten und  Irrthümer.  So  hat  man  die  Selbständigkeit  der  Ke- 
ryken  als  Geschlecht  in  Zweifel  gezogen,  indem  man  die  Genealo- 
gie bei  Pausanias  I  38,  3  dahin  glaubte  deuten  zu  dürfen ,  dass 
dieselben  nur  ein  Zweig  des  Geschlechtes  der  Eumolpiden  gewesen 
seien  (K.  F.  Hermann  Goltesdienstliche  Alterthümer  §  55  not.  25). 
Aber  in  dieser  Stammtafel  erscheint  derjenige  Eumolpos,  von 
dem  die  Eumolpiden  ihren  Namen  haben  sollen,  nicht  als  Vor- 
fahr, sondern  als  Nachkomme  des  Keryx.  Könnte  sie  also 
überhaupt  etwas  beweisen,  so  würde  sie  gerade  umgekehrt  die 
Eumolpiden  als  eine  Unterabtheilung  des  Kerykengeschlechts  er- 
scheinen lassen.  Ueberdies  aber  erkannten  die  Keryken  selbst  jene 
Genealogie  gar  nicht  an,  sondern  betrachteten  Hermes  und  Herse, 
die  Tochter  des  Kekrops,  als  die  Eltern  ihres  Stammvaters  .Keryx.*) 
Diese  Geschlechtstradition  weist  auf  Alles  eher  hin,  als  auf  einen 
genealogischen  Zusammenhang  mit  den  Eumolpiden.  Ein  Zusam- 
menwirken beider  Geschlechter  ist  allerdings  mehrfach  bezeugt; 

1)  Für  Athen  gebort  hierher  vor  Allem  Ch.  L.  Bossler  de  genübus  et 
familiit  AtHcae  MacerdoUilibus ,  Darmstadii  1S33.  Die  Abhandlung  von 
W.  Petersen  QuaesUones  de  historia  gentium  AUicarum,  Slesvici  1880  be- 
schränkt sich  nicht  auf  die  Priestergeschlechter.  Beide  Arbeiten  aber  be- 
schäftigen sich  mehr  mit  den  historischen  Notizen  über  die  hervorragenden 
Persönlichkeiten  der  Geschlechter  und  ihren  genealogischen  Zusammenhang, 
•ls  mit  der  rechtlichen  Stellong,  Verfassung  und  Wirksamkeit  derselben. 

2)  So  in  der  Inschrift  des  von  Herodes  Atticus  errichteten  triopischen 
Denkmals  (C.  I.  G.  62S0.  Kaibel  Epigr.  Gr.  1046);  dies  Zeugniss  verdient,  da  es 
von  einem  hervorragenden  Mitgliede  des  Geschlechtes  und  gelehrten  Kenner 
des  attischen  Alterthums  ausgeht,  gewiss  den  Vorzog  vor  denjenigen  Ver- 
sionen, welche  an  die  Stelle  der  Herse  deren  Schwester  Aglauros  (Paus.I  38,  3) 
oder  Pandrosos  (Pollux  VII!  103.  Schol.  Horn.  A  334)  setzen.  Petersen  p.  36 
erwähnt  nur  die  beiden  letztgenannten  Ueberlieferungen ,  wie  er  denn  über- 
haupt auf  die  epigraphischen  Quellen  zu  wenig  geachtet  hat  Nur  Hermes 
als  Vater  des  Kcryx  ohne  Erwähnung  der  Mutler  wird  genannt  bei  Hesychius 
a.  Ktjçvxtç. 


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DIE  ELEUSINISCÏIEN  KERYKEN  3 


aber  gerade  in  den  Urkunden  hierüber  werden  beide  stets  gleich- 
berechtigt neben  einander  genannt,  zum  sicheren  Beweis,  dass  keines 
▼on  ihnen  eine  blosse  Nebenlinie  des  andern  gewesen  ist. 

Nicht  minder  sicher  aber  ist  die  Thatsache,  dass  es  in  Athen 
nur  ein  Kerykengeschlecht  gegeben  hat.  Denn  die  Annahme  von 
vier  gleichnamigen  Geschlechtern  beruht,  obwohl  sich  unter  ihren 
Vertretern  kein  Geringerer  als  Röckh  befindet1),  doch  auf  einem 
handgreiflichen  Missverständniss.  Die  Ueberlieferung,  von  welcher 
sie  ausgebt,  liegt  in  nur  wenig  verschiedener  Gestalt  bei  Pollux 
VUI  103  und  in  dem  Scholion  zu  Aeschines  I  20  vor.  In  der 
Fassung  des  Pollux  (xijeuf  o  piév  ziç  zaiv  fAvOTixaiv  — ,  6  âk 
7t€çl  vovç  àyûvaç,  ol  âk  neçï  ràç  nofindçy  hc  tov  Evvsiöüv 
yévovç,  ol  ôk  xorc*  ccyoçav  rà  uivia  nçoxrjQVTtovTeç)  kann  die 
Nachricht  auch  nicht  einmal  den  Schein  erwecken,  als  ob  hier 
von  vier  Geschlechtern  die  Rede  sei;  und  wenn  nun  ganz  diesel- 
ben vier  Kategorien  in  dem  Aeschinesscholion  durch  die  Worte 
eingeführt  werden  'xtjovxwv  iotiv  h  'A&rjvcuç  yèvi)  xéaoaça', 
so  sind  yévrj  hier  natürlich  'Classen,  Arten',  nicht  'Geschlechter' 
im  staatsrechtlichen  Sinn.  Beide  Stellen  besagen  also  nichts  weiter, 
als  dass  es  in  Athen  vier  nach  den  Veranlassungen  und  der  Art 
ihrer  Thätigkeit  verschiedene  Classen  von  öffentlichen  Ausrufern 
(xrjovxeç)  gegeben  hat. 

Nacbtheiliger  als  diese  vereinzelten  Missverständnisse  ist  es  ge- 
wesen, dass  man  sich  die  richtige  Anschauung,  die  jeder  einiger- 
maßen Unterrichtete  von  dem  Wesen  und  der  Verfassung  eines 
attischen  yévoç  haben  musste,  doch  in  den  Einzelheiten  der  Unter- 
suchung keineswegs  immer  mit  der  nöthigen  Bestimmtheit  gegen- 
wärtig erhalten  hat.  Hauptsächlich  in  zwei  Puncten  :  Einmal  stüsst 
man  nicht  selten  auf  Bemerkungen  und  Argumente,  welche  vor- 
aussetzen, dass  ein  solches  Geschlecht  ein  Kreis  von  verhältniss- 
mässig  wenigen,  in  einem  nahen  und  sicher  nachweisbaren  ver- 
wandtschaftlichen Zusammenhang  mit  einander  stehenden  Personen 
gewesen  sei.  Dass  eine  solche  Gruppe  durch  einen  patronymisch 
auf  den  gemeinsamen  Stammvater  hinweisenden  Collectivnamen  be- 
zeichnet wurde,  kam  allerdings  zuweilen  vor.  Ein  sicheres  Bei- 
spiel sind  die  Buseliden  (jivrjfta  BovasXiôwv  Dem.  XL1H  79.  80), 


1)  C.  I.  G.  I  p.  447.  Ausserdem  M.  H.  E.  Meier  de  gentilitate  Attica  p.  43. 
0.  Müller  Kleine  Schriften  II  p.  263. 

1* 


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4 


W.  »ITTENBERGER 


d.  h.  die  Nachkommen  der  fünf  Söhne  des  Buselos  von  Oion,  von 
deren  einem  in  der  vierten  Generalion  der  Knabe  abstammte,  für 
dessen  Erbrecht  die  Rede  gegen  Makartatos  gehalten  ist.  Aber  ein 
Geschlecht  im  staatsrechtlichen  Sinne  ist  diese  Familiengruppe 
nicht  gewesen,  und  der  Redner  nennt  sie  auch  nirgends  so.1)  Da- 
gegen für  die  wirklichen  Geschlechter  ist  es  ungemein  bezeichnend, 
dass  ihre  Namen,  so  weit  sie  patronymisch  gebildet  sind,  durchaus 
auf  einen  mythischen  Stammvater  hinweisen.  Das  heisst  doch 
nichts  anderes,  als  dass  die  mit  Recht  oder  mit  Unrecht  präsu- 
mierte Verwandtschaft  aller  zu  einem  solchen  Geschlecht  gehörigen 
Familien  nicht  mehr  im  Einzelnen  historisch  nachweisbar  war.  In 
wie  frühe  Zeit  die  Verzweigung  der  Geschlechter  in  eine  grössere 
Zahl  selbständiger  Familien  hinaufreicht,  das  zeigt  am  deutlichsten 
ihr  Verhältniss  zu  den  Demen.  Seit  Kleisthenes  die  politische  Glie- 
derung des  Volkes  auf  die  Ortsgemeinden  basiert  hatte,  vererbte 
bekanntlich  die  Orlsangehörigkeit  ohne  Rücksicht  auf  den  that- 
sächlichen  Wohnsitz  in  männlicher  Linie  weiter.  Wären  also  nicht 
schon  lange  vor  Kleisthenes  die  Angehörigen  eines  Geschlechtes  in 
eine  grössere  Anzahl  über  ganz  Attika  zerstreut  wohnender  Fa- 
milien getheilt  gewesen,  so  müssten  wir  sie  auch  später  noch  in 
einem  oder  wenigen  Demen  zusammen  finden.  Dies  ist  aber  durch- 
aus nicht  der  Fall:  In  dem  Zeugniss  bei  Dem.  LIX  61  kommen 
sieben  Mitglieder  des  Geschlechts  der  Bçviîôat  vor,  welche  sechs 
verschiedenen  Ortsgemeinden  angehören  (Aiyilieïç  zwei,  'ExaXrj- 

1)  Mit  Unrecht  führt  also  Thalheim  in  der  Neubearbeitung  der  Her- 
mannschen  fiechtsalterthümer  p.  92  Anm.  2  Dem.  XLIII  79  als  Beleg  dafür  an, 
dass  das  Geschlecht  als  natürliche  und  gewöhnliche  Grabgenossenschaft  er- 
scheine. Mehr  Schein  hat  die  Berufung  auf  LVII  2S  t&aipe  tovtovï  tiç  rà 
naTQtp«  fivjjfjftTtt,  ùv  ocoméq  ila$  rov  yivovç  xotvaiyovot.  Doch  bemerkt 
Th.  selbst,  dass  §  67  derselben  Rede  die  j4néXXa>vog  narçtpov  xoi  Jtiç 
içxitov  ytyyrjvai  von  denen  oîç  rtçla  retvri  ausdrücklich  unterschieden  wer» 
den.  Wie  dieser  Widerspruch  zu  lösen  ist,  ergiebt  sich  leicht,  wenn  man 
beachtet,  dass  an  ersterer  Stelle  das  vieldeutige  und  sehr  häufig  untechnisch 
gebrauchte  yivoç  steht,  an  letzterer  dagegen  yiw^xcti,  was  überhaupt  nie 
anders  als  in  der  bestimmten  staatsrechtlichen  Bedeutung  vorkommt.  Die 
verwandtschaftlichen  Grabgenossenschaften  sind  also  von  den  yénj  streng  zu 
unterscheiden.  Sie  sind  einerseits  viel  engere  Kreise  nahe  verwandter  Fa- 
milien, andererseits  aber  schliessen  sie  nicht,  wie  jene,  die  Descendenz  in 
weiblicher  Linie  aus.  Denn  sonst  hätte  nicht  der  Halimusier  Thukydides  in 
dem  Familienbegräbniss  des  Lakiaden  Kimon  (Iv  tolç  KtfjuovtUtç  fivr^iaat 
Marcellin.  vit.  Thuc.  §  32)  bestattet  sein  können. 


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Dit:  KLEUSINISCIIEN  KE  It  Y  REM 


&8V,  *EQOtâôrjç,  KetpaXrjd'ev ,  ^iaxiâârjç,  0aXrjQ€vg  je  einer).1) 
Von  dem  Verzeichniss  des  Geschlechts  der  'AuwavÔQLôou  (C.  1.  A. 
III  1276.  1277)  ist  nur  etwas  mehr  als  die  Hälfte  erhalten,  drei 
Phylen  fehlen  ganz,  vier  sind  fragraenlirt ,  nur  fünf  vollständig. 
Dennoch  enthalten  diese  Fragmente  fünfundzwanzig  verschiedene 
Demotika;  im  Ganzen  haben  also  die  Genneten  zur  Zeit  des  Augu- 
stus mindestens  vierzig  verschiedenen  Demen  angehört.  Nun  ist 
zuzugeben,  dass  ein  Schluss  von  diesen  Fällen  auf  alle  Geschlechter 
nicht  berechtigt  wäre,  da  dieselben  ja  an  Mitgliederzahl  sowohl 
als  an  Verzweigung  sehr  verschieden  gewesen  sein  können.  Aber 
gerade  für  die  Keryken  lässt  sich  dasselbe  mit  Sicherheit  erweisen. 
Im  fünften  und  vierten  Jahrhundert  vor  Chr.  freilich  ist  von  den 
wenigen  Mitgliedern  dieses  Geschlechtes,  die  überhaupt  erwähut 
werden,  der  Demos  unbekannt,  mit  alleiniger  Ausnahme  des  Redners 
Andokides,  der  ein  Kydalhenäer  war.9)    Später  dagegen  finden  sich 

1)  Ob  De  über  die  sonstigen  Urkunden  urt heilen  zu  wollen,  muss  ich  doch 
die  Echtheit  der  in  diese  Rede  eingelegten  Zeugnisse  entschieden  aufrecht 
erhalten,  da  die  in  ihnen  vorkommenden  Namen  zum  Theil  in  einer  Weise 
durch  Inschriften  bestätigt  werden,  welche  auch  die  Ausflucht,  dass  dem 
Fälscher  eine  für  uns  verlorene  Quelle  für  diese  Personalien  zu  Gebote  ge- 
standen habe,  entschieden  ausschliesst  (vgl.  namentlich  2té<pavos  'Ayuâioçt- 
àov  '£[(>omrfq>]  S.  I.  G.  98,  5  mit  meiner  Anmerkung  4). 

2)  Denn  die  Angabe,  dass  die  Familie  der  Kallias  und  Hipponikos  dem 
Demos  Melite  angehört  habe,  steht  auf  sehr  schwachen  Füssen.  Allerdings 
heisst  es  in  dem  Scholion  zu  Lucians  Jupiter  Tragoedus  c.  48  ô  ply  KaX- 
Xiai  ovroç,  ùç  Kçarîyoç  Wç/do/ot?,  'Innovixovvlôt  xbv  â^ftoy  Mt- 
Xitivç,  dç  ld(>ioio(p<xrijç  "Slçaiç.  Aber  Schol.  Arist.  Ran.  501  wird  viel- 
mehr gesagt  KaXXtaç  yàç>  à  'lnnoyixov  iv  Mûity  tjixtt.  Letzlere  Nachricht 
hat  schon  deshalb  viel  für  sich,  weil  wir  wissen,  dass  Melite  ein  von  reichen 
und  vornehmen  Bürgern  besonders  gesuchtes  Stadtquartier  war;  dann  liegt 
aber  die  Vermuthung  sehr  nahe,  dass  auch  in  der  Stelle  aus  Aristophanes' 
rÄ£«4  nur  von  der  Wohnung  des  Kallias  die  Rede  war,  und  erst  der  Scholiast 
daraus  auf  die  Gemeindeaugehörigkeit  geschlossen  hat.  Natürlich  ganz  mit 
Unrecht:  wohnte  doch  in  Melite  z.  B.  der  Phrearrhier  Themistokles  (Plut. 
Them.  22),  ebenso  Phokion  (Plut.  Phoc.  18),  der  dem  Demos  der  Iphisliaden 
angehört  zu  haben  scheint  (Lolling  Mitth.  des  arch.  Inst,  in  Athen  V  p.  352). 
Die  Worte  ovx  MtXiujç  fuaartyiaç  bei  Aristophanes  sind  für  die  vorliegende 
Frage  ohne  jede  Bedeutung.  Denn  selbst  auf  Kallias  bezogen,  könnten  sie 
ebenso  gut  die  Wohnung,  als  die  Heimathgemeinde  andeuten;  und  überdies 
ist  gewiss  nicht  Kallias,  sondern  Herakles  gemeint.  Sehr  mit  Unrecht  hat 
sich  Fritzsche  die  Einwände  des  Scholiasten  gegen  letztere  Deutung  angeeignet  : 
Die  Frage,  wie  der  Dichter  dazu  komme,  den  Herakles  gerade  nach  Melite 
zu  beneunen,  während  es  doch  in  vielen  Demen  'UçâxXtia  gegeben  habe,  er- 


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6 


W.  DITTENHERGEB 


Angehörige  des  Geschlechtes  in  zahlreichen  Demen  aller  zwölf  oder 
dreizehn  Phylen ,  und  dies  beweist  nach  dem ,  was  oben  über  die 
Natur  der  kleisthenischen  Organisation  gesagt  wurde,  auch  für  die 
früheren  Zeiten  his  zum  Ende  des  sechsten  vorchristlichen  Jahr- 
hunderts hinauf. 

So  viel  über  Umfang  und  Verzweigung  der  Geschlechter.  Eben- 
sowohl bekannt  aber  ebensowenig  durchweg  beachtet  ist  ein  Anderes  : 
Die  Zugehörigkeit  zu  einem  Geschlecht  bestimmte  sich  ausschliesslich 
nach  der  Abkunft  von  väterlicher  Seite.  Der  Sohn  wurde 
von  dem  Vater  in  dessen  Geschlecht  eingeführt  (Andoc.  I  127. 
Isaeus  VII  15.  Dem.  L1X  59)  und  gehörte  fortan  ausschliesslich 
zu  diesem.  Das  liegt  ja  auch  in  der  Natur  der  Sache,  denn  anders 
hatten  die  Geschlechter  als  geschlossene  Gorporationen  gar  nicht  be- 
stehen können,  indem  jeder  Athener  zugleich  Mitglied  einer  ganzeo. 
Anzahl  von  Geschlechtsverbänden  gewesen  wäre.  Wo  dagegen  nicht 
vom  Geschlechtsverband,  sondern  von  der  vornehmen  Abkunft 
irgend  einer  Person  die  Rede  ist,  oder  wo  umgekehrt  die  Descen- 
denz  eines  berühmten  Mannes  der  classischen  Zeit  bis  in  die  make- 
donische und  römische  Periode  herab  verfolgt  wird,  da  liegt  durch- 
aus kein  vernünftiger  Grund  vor,  ausschliesslich  die  männliche 
Linie  zu  berücksichtigen,  und  es  ist  dies  denn  auch  thatsäch- 
lich  nicht  geschehen  :  Um  nur  ein  Beispiel  vorzuführen,  heisst 
C.  I.  Att.  III  915  eine  vornehme  Athenerin  q  àno  öqdovxuv  xal 
yévovç  ctnà  JleQixXéovç  xal  Kovtovoç,  xarà  de  Maxeôôveç  (sic) 
àrcb  *Al^M[ç]ov  ;  natürlich  konnte  sie  nicht  in  männlicher  Linie 
zugleich  von  dem  Cholargeer  Perikles  und  dem  Anaphlystier  Konon 
abstammen.  Danach  ist  es  gänzlich  unberechtigt,  den  Nachkommen 
ohne  Weiteres  als  Angehörigen  desselben  Geschlechts,  den  mythi- 
schen Vorfahren  als  Stammvater  des  Geschlechtes  anzusehen.  Wie 
viel  Verwirrung  die  Nichtbeachtung  dieses  Unterschiedes  gerade 
bei  dem  Geschlecht  der  Keryken  angerichtet  hat,  wird  sich  unten 
zeigen. 


ledigt  sich  einfach  dadurch,  dass  das  'IlçâxXtioy  iv  MtXiig  das  berühmteste 
Heraklesheiligthum  der  Stadt  Athen  war  ;  denn  das  diomeische  (Kvvôoaçtyiç) 
lag  bekanntlich  ausserhalb  des  Thores.  Noch  hinfälliger  womöglich  ist  die  Be- 
rufung darauf,  dass  es  von  Menschen  6  U  MtliTqç,  von  Göttern  dagegen 
b  iv  MtXixy,  h  Ztvç  ô  iv  'OXvpntç  heisse.  Dionysos  spricht  eben  hier  von 
dem  Gott  wie  von  einem  Menschen. 


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DIE  KLEUS1ISISCIIEN  KERYKEN 


7 


Betrachten  wir  nun  zunächst  die  corporative  Verfassung 
des  Geschlechts,  so  weit  das  dürftige  Quellenmaterial  es  zulässt. 
An  der  Spitze  desselben  steht  ein  açxwv-»  w'e  dies  auch  für 
einige  andere  attische  Geschlechter  bezeugt1),  und  wohl  bei  allen 
ohne  Unterschied  der  Fall  gewesen  ist.  Eine  Verbindung  dieses 
Amtes  mit  dem  Priesterlhum  des  Mysterienheroldes  anzunehmen, 
liegt  nicht  nur  kein  Grund  vor,  sondern  dieselbe  ist  geradezu  aus- 
geschlossen durch  die  Thalsache,  dass  die  Würde  des  &qxwv  %ov 
yévovç  weder  erblich  und  lebenslänglich1),  noch  auf  eine  bestimmte 
Familie  des  Geschlechts  beschrankt  war3),  sondern  derselbe  wahr- 
scheinlich auf  ein  Jahr4)  von  den  Genneten  aus  ihrer  Gesammt- 
zahl  gewählt  wurde.0)  0.  Müller  Kleine  Schriften  II  p.  263  drückt 
sich  also  unnöthig  zaghaft  aus,  wenn  er  sagt:  'Das  Haupt  des  Ke- 
rykengeschlechts  (6  açxtav  tov  Ktjqvxiov  yhovç)  war  wohl  nicht 
nothwendig  mit  dem  Hierokeryx  in  einer  Person  vereinigt.'  Von 
anderen  Beamten  attischer  Geschlechter  kennen  wir  den  Schatz- 
meister0) und  den  Priester  des  Geschlechtscultus.7)  Ersterer  hat 
gewiss  auch  den  Keryken  nicht  gefehlt,  und  sein  Nichtvorkommen  in 
Inschriften  ist  zufallig,  letzterer  ist  wenigstens  in  einer  Urkunde 
nachweisbar,  doch  so,  dass  sein  Amt  mit  dem  des  Geschlechtsvor- 
slandes in  einer  Person  vereinigt  ist.    In  dem  Fragment  C.  1.  A. 

1)  Die  Amynandriden  (C.  1.  A.  III  1276),  die  Bakchiaden  (III  97J,  die  Eumol- 
pidco  (III  5  [S.I.G.281].  731). 

2)  C.  1.  A.  III  6S0.  702  steht  in  Beziehung  auf  noch  lebende  Personen 
der  Aoristus  Sçiayra  rov  Ktjçvxùif  yévovç. 

3)  Denn  CI.  A.  IM  CSU  wird  'IovXtoç  'ÂnoXXiâotog  MtXutvï  als  Archon 
der  Keryken  genannt,  702  M.  JvQijXtoç  Ai&orpôqoç  Jlçôoâixioç  IhatoxQÛ- 
rovç  Key  aXrj &ey,  also  zwei  Angehörige  von  schon  seit  Jahrhunderten  ge- 
trennten Zweigen  des  Geschlechtes,  während  die  Inschriften  nur  wenige  Jahre 
auseinander  liegen. 

4)  fJeberliefert  ist  allerdings  nur  die  Befristung  (Anm.  2),  aber  andere 
als  jährliche  Amtsfristen  sind  in  Athen  selten,  und  für  Vorsteher  von  Körper- 
schaften, wie  Phylen,  Deinen,  Geschlechter  überhaupt  uicht  nachweisbar. 

5)  Auf  Wahl  deutet  doch  wohl  die  Wendung  in  dem  Décret  der  Keryken 
und  Eumolpiden  *E<prjfi.  açjjf.  neç.  Ill  (1883)  p.  62  n.  10  rovç  ÛQ^ovraç  rove 
àù  xa&wxafsiévovç  /£  ixaiiçov  tov  yivovç.  Denn  bei  dem  einzigen  sonst 
denkbaren  Modus,  dem  des  Looses,  wurde  es  doch  wohl  o?  av  <xti  Ad/axw 
heissen. 

6)  Bei  den  Amynandriden  (C.  I.  A.  III  1276)  und  Eumolpiden  (C.  I.  A.  III  5). 

7)  In  dem  Vrrzeichniss  der  Amynandriden  C.  1.  A.  III  1276  gehen  den 
nach  Phylen  geordneten  Namen  der  einzelnen  Genneten  voraus  der  &qxu>v 
jov  yévovç,  der  Uqiîç  KixQonoç  und  der  rapiaç  tot  yévovç. 


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8 


VV.  DITTENBERGEK 


111  1278  nämlich  (8.  unten)  findet  sich  oberhalb  des  nach  Stäm- 
men geordneten  Mitgliederverzeichnisses  des  Kerykengeschlechts  aç- 
%uçevç  xat  yevelâçx'jç]-  Letzteres  Wort,  dessen  Ergänzung  mir 
zweifellos  erscheint,  kann  doch  kaum  etwas  anderes  bedeuten  als 
ägxwv  tov  yévovç.  Ob  die  Personalunion  zwischen  Geschlechts- 
vorsland und  Geschlechtspriesterlhum  eine  alle  Eigentümlichkeit 
der  Verfassung  bei  den  Keryken  ira  Gegensatz  zu  anderen  Ge- 
schlechtern wie  den  Amynandriden,  ob  sie  eine  Neuerung  der  rö- 
mischen Zeit,  oder  am  Ende  gar  ein  ganz  vorübergehendes  Arran- 
gement, ein  reiner  Nolhbehelf  gewesen  ist,  lässt  sich  nicht  mehr 
ausmachen.  Mit  um  so  grösserer  Sicherheit  wird  sich  sagen  lassen, 
dass  diese  Priesterwürde  gar  nichts  zu  thun  hat  mit  den  später 
zu  erwähnenden,  im  Geschlechte  der  Keryken  erblichen  Mysterien- 
prieslerlhümern.  Diese  gehören  dem  Staalscult  an,  jener  Priester 
besorgt  den  Gentilcull.  Gegenstand  desselben  waren  schwerlich 
die  eleusinischen  Göttinnen,  sondern  nach  der  oben  erwähnten 
genealogischen  Legende  wohl  Hermes.  Daneben  wurden  gewiss 
in  diesem  Geschlecht  wie  in  allen  die  allgemeinen  Schulzgülter  des 
Geschlechlsverbandes  als  solchen,  Apollon  Patroos  und  Zeus  Her- 
keios,  verehrt  (AnàXXiavoç  natQioov  xoù  <Jibç  ègxetov  yevvrjtai 
Dem.  LVII  67).  Doch  ist  vielleicht  —  nach  Analogie  des  Unter- 
schiedes zwischen  frvoiai  nâxQtoi  und  leçaiixai  im  Staatscult  — 
anzunehmen,  dass  der  Dienst  dieser  Gölter  nicht  dem  Priester,  son- 
dern dem  Vorstand  des  Geschlechts  oblag. 

Ausser  den  genannten  Beamten  kenneu  wir  als  Organ  des 
Geschlechtes  noch  die  beschliessende  Versammlung  sämmllicher 
Mitglieder,  wie  eine  solche  bei  allen  ähnlichen  Corporationeu  be- 
standen hat.  Der  Versammlungsort  scheint  in  Eleusis  gewesen  zu 
sein,  wenigstens  ist  dort  das  einzige  erhaltene  Décret  der  Keryken 
(C.  I.  A.  II  597.  S.  I.  G.  385)  aufgestellt  gewesen.  Danach  darf  man 
mit  Bestimmtheit  das  Versammlungslocal  in  dem  KrjçvKiay  ohoç 
C.  I.  A.  II  834  a  erkennen.  Ob  KrjQvxelov  *Eq>.  <xqx-  ™Q-  HI  P-  126  y 
Z.  13  dasselbe  ist,  kauu  man  zweifeln.1)  Die  Berathungen  und  Be- 
schlösse dieser  Versammlung  betreffen  theils  den  eleusinischeu  Cult 

1)  Es  liegt  nämlich  nahe,  darin  vielmehr  das  Amtslocal  des  Mysterien- 
herolds zu  sehen,  zumal  wir  wissen,  dass  auch  die  Priesterin  der  Demeter 
und  Kore,  sowie  der  Daduchos,  ein  solches  iu  Eleusis  gehabt  hat  (G.I.  A.  II  834a 
col.  I  Z.  17  xccrà  irtv  oixiav  rqç  'Ektvaïyi  itQtiaç.  'E<p.  âç/.  mq.  Ill  p.  120 y' 
Z.  9  liç  ràç  &vçaç  tijï  UQtia>,  xai  tov  dçdWjfov). 


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IHK  ELEUSINISCHEN  KERYKEN 


9 


—  davon  unten  mehr  —  theils  die  eigenen  Angelegenheiten  des 
Geschlechts.  In  letzterer  Hinsicht  gehörten  zu  ihrer  Competenz 
nicht  blos  einzelne  Acte  administrativer  Natur,  sondern  auch  eigent- 
liche Gesetze  im  hellenischen  Sinn,  d.  h.  allgemein  und  dauernd 
gullige  und  für  sämmllicbe  Mitglieder  bindende  Normen  konnten 
sich  die  Keryken  durch  Beschluss  der  Geschtechlsversammlung  ge- 
ben. Das  solonische  Gesetz  Dig.  XLVII  22,  4,  welches  die  Auto- 
nomie der  Gorporationen  innerhalb  der  Schranken  der  allgemeinen 
Staatsgesetze  regelt,  nennt  allerdings,  wenigstens  in  seiner  über- 
lieferten Fassung,  die  Genneten  nicht.  Gegolten  hat  es  aber  sicher 
auch  für  sie,  und  so  ist  denn  bei  Andoc  I  127  von  einem  Gesetze 
der  Keryken,  welches  die  Einführung  in  das  Geschlecht  betrifft, 
die  Rede. 

Neben  jener  Geschlechtsversammlung  treten  aber  nun  in  zwei 
erhaltenen  Urkunden  (C.  I.  A.  II  605.  *E(f>.  oqx-  n^Q>  1H  P-  82.  n.  10) 
die  beiden  Geschlechter  der  Eumolpideo  und  Keryken  vereinigt  als 
beratbende  und  beschliessende  Körperschaft  auf.  Wenn  E.  Curtius 
Athen  und  Eleusis  p.  8  in  dieser  Versammlung  ein  Organ  des 
eleusinischen  Gemeinwesens  erkennt,  welches  der  Volksversamm- 
lung in  Athen  analog  gewesen  wäre,  so  kann  ich  darin  meinem 
verehrten  Lehrer  nicht  folgen.  Denn  dass  wirklich  in  historischer 
Zeit  der  eleusinische  Gultus  Sache  eines  besonderen  eleusinischen 
Priesterstaates  gewesen  sei,  der  sich  autonom  innerhalb  des  atti- 
schen Gesammtstaates  erhalten  hatte,  das  steht,  soviel  ich  sehe,  mit 
den  Zeugnissen  der  Quellen  in  entschiedenem  Widerspruch.  Es  hat 
in  der  geschichtlichen  Periode  kein  anderes  Gemeinwesen  gegeben, 
welches  Eleusis  hiess,  als  den  Demos  der  hippolhontischen  Phyle, 
und  dieser  hat,  wie  die  Urkunden  lehren,  mit  den  eleusinischen 
Mysterien,  welche  durchaus  Uqcc  ärj^ioTeli}  sind,  nicht  das  min- 
deste zu  thun.  Am  Allerwenigsten  aber  können  Eumolpiden  und 
Keryken  als  Bestandtheile  oder  Organe  eines  specifisch  eleusini- 
schen Gemeinwesens  in  historischer  Zeit  anerkannt  werden,  da 
wenigstens  letzleres  Geschlecht  überall  in  Attika  ansässig  erscheint, 
ja  neben  zahlreichen  Meliteern,  Kydalhenäern,  Marathoniern,  Achar- 
nent y  Hagnusiern  u.  s.  w.,  sich  bis  jetzt  kein  einziger  Eleusinier 
oder  Thriasier  als  Geschlechtsgenosse  hat  nachweisen  lassen.  Der 
luitalt  beider  Urkunden  aber  zeigt  nur,  dass  Eumolpiden  und  Ke- 
ryken von  dem  Rechte,  welches  jede  Corporation  hat,  Verdienste 
um  sie  oder  ihre  Angehörigen  durch  ehrende  Auszeichnungen  zu 


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lü 


W.  D1TTENBERGER 


belohnen,  in  diesen  und  gewiss  in  vielen  Fällen  gemeinsam  Ge- 
brauch gemacht  haben.  Die  Veranlassung  liegt  darin,  dass  mehr- 
fach Aemler  des  eleusinischen  Cultus  zu  gleichen  Tbeilen  mit  Eumol- 
piden  und  Keryken  besetzt  wurden,  und  also  für  das  jenen  er- 
wiesene Gute  zu  danken,  beide  Geschlechter  gleiche  Veranlassung 
hatten.  Ueber  ein  solches  jedesmal  ad  hoc  stattfindendes  Zusammen- 
treten hinaus  führt  wenigstens  die  bis  jetzt  vorliegende  Ueberliefe- 
rung  nicht  Denn  wenn  in  dem  einen  Beschluss  G.  1.  A.  II  605 
auch  ein  gemeinsamer  Archon  der  beiden  Geschlechter  vorzukom- 
men scheint,  so  beruht  dies  wohl  auf  einer  Nachlässigkeit  der  Re- 
daction, zumal  in  der  anderen  Urkuude  in  demselben  Zusammen- 
hang deutlich  von  verschiedenen  Vorständen  beider  Corporationen 
die  Rede  ist. 


Wichtiger  als  diese  Dinge,  und  auch  viel  genauer  bekannt, 
ist  die  Betheiligung  des  Geschlechtes  der  Keryken  an  dem  Cultus 
der  eleusiu ischen  Gö tti nnen.  Obwohl  auch  hier  die  Ueber- 
lieferung  genug  Lücken  hat  und  auf  zahlreiche  Fragen  die  Ant- 
wort schuldig  bleibt,  so  tritt  doch  aufs  Klarste  in  ihr  sowohl  der 
Umfang  als  die  grosse  Mannigfaltigkeit  der  sacralen  und  admini- 
strativen Thäligkeiten  hervor,  welche  von  Mitgliedern  des  Geschlech- 
tes versehen  wurden. 

I.  Von  den  vier  höchsten  Priestern  des  Mysteriencultus  ge- 
hört nur  der  erste  dem  Range  nach,  der  Hierophant,  dem  Ge- 
schlechte der  Eumolpiden  an,  während  die  drei  übrigen,  der  Fackel- 
träger (ôçâovxoç),  der  Herold  (x^t;£)  und  der  Altarpriester  (6  ènï 
ßü)fA(ji),  aus  dem  der  Keryken  hervorgingen. 

1.  Der  Daduchos.  Es  ist  bekannt  und  allerseits  unbe- 
stritten, dass  diese  Würde  im  fünften  und  vierten  Jahrhundert 
v.  Chr.  durch  eine  Reihe  von  Generalionen  ununterbrochen  von 
einer  Familie  bekleidet  wurde,  deren  Glieder  abwechselnd  die  Namen 
Rallias  und  Uipponikos  führten.1)  Dass  diese  aber  dem  Geschlechte 
der  Keryken  angehörte,  geht  aus  der  Erzählung  des  Andokides  her- 
vor, wonach  der  Daducb  Rallias  III  das  von  der  Tochter  des  Ischo- 
machos  geborene,  von  ihm  aber  früher  verleugnete  Kind  später 
selbst  als  seinen  Sohn  in  das  Geschlecht  der  Keryken  einführte 

1)  Alle  erhalteneu  Nachrichten  über  diese  Familie  Bind  zusammengestellt 
bei  Petersen  p.  37  ff.,  der  die  Zugehörigkeit  zum  Kerykengeschlechle  richtig 
anerkennt,  ohne  sich  auf  Widerlegung  abweichender  Ansichten  einzulassen. 


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DIE  ELEUS1N1SCHEN  KEItYKEN 


11 


(And.  I  127  xai  tbv  naïda  rârj  (iéyav  ovja  elodyei  elç  Krjçv- 
x«g,  (pâaxtav  eivai  vlov  aviov).  Dies  Zeugniss  ist  entscheidend  ; 
denn  was  0.  Müller  Kleine  Schriften  11  p.  262  beibringt,  um  es 
zu  entkräften ,  das  darf  man  wohl  ohne  ihm  Unrecht  zu  thun  als 
eioe  Ausflucht  der  Verlegenheit  bezeichnen.  Er  meint,  das  Ge- 
schlecht, welchem  Rallias  angehörte,  möchte  wohl  mit  den  Keryken 
4eine  grössere  Innung,  etwa  eine  Phratrie'  gebildet  haben.  Aber 
wie?  Weil  ein  Geschlecht  mit  einem  anderen  eine  Phratrie  bil- 
dete, sollte  der  Vater  den  Sohn  nicht  unter  seine  Genneten,  son- 
dern unter  die  jenes  anderen  Geschlechtes  eingeführt  haben?  Das 
ist  so  seltsam,  dass  man  vermuthen  möchte,  Müller  habe  die  An* 
dokidesstelle  überhaupt  nicht  von  der  Aufnahme  in  das  Geschlecht, 
soudera  in  die  Phratrie,  welche  dann  einem  ihrer  Glieder  gleich- 
namig zu  denken  ware,  verstanden.  Diese  Gleichnamigkeit  ist 
an  sich  nicht  undenkbar,  ja  für  einen  analogen  Fall  sogar  urkund- 
lich nachgewiesen  :  Die  bis  jetzt  bekannten  kleisthenischen  Tritlyen 
tragen  sämmtlich  bis  auf  eine  die  Namen  von  ihnen  angehörigen 
Deinen  (S.  I.  G.  299.  300.  301).  Aber  für  die  Phratrien  ist  die 
Ueberlieferung  einer  solchen  Annahme  wenig  günstig.  Von  fünf 
bis  jetzt  zum  Vorschein  gekommenen  Namen  ') ,  ist  keiner  iden- 
tisch mit  dem  eines  der  zahlreichen  bekannten  attischen  Ge- 
schlechter. Doch,  nehmen  wir  einmal  an,  es  habe  eine  Phratrie 
der  Keryken  gegeben.  Selbst  dann  könnte  unter  den  Kfjçvxeç 
schlechtweg  hier  wie  an  allen  anderen  Stellen  nur  das  berühmte 
Priestergeschlecht  verstanden  werden,  so  gut  die  'Ekevoivioi,  Ke- 
çaftùç,  stcnuâôai,  Ilaiavuîç,  Iïeiçauïç  überall  wo  diese  Namen 
ohne  Zusatz  vorkommen,  die  Demen  sind  und  nicht  die  gleichna- 
migen Trittyen.  Es  bleibt  also  dabei,  dass  die  andokideische  Stelle 
einen  vollgültigen  Beweis  für  die  Zugehörigkeit  jener  Familie  zum 
Geschlecht  der  Keryken  liefert  Weitere  Bestätigung  giebt  §  116 
derselben  Rede.  In  der  überlieferten  Gestalt  w  Kallia,  nâvtiov 
àv&QU)7iw>  àvooiwzaze,  iiqûxqv  fiêv  i&jyrj  KtjQvxœv ,  wv  ov% 
ooiôv  aoi  iÇrjyeïo&ai  könnte  diese  Stelle  freilich  eher  als  ein 
Beweis  für  das  Gegentheil  erscheinen,  und  in  der  That  haben 

1)  'Abritai  C.  I.  G.  463.  â^oxmviâai  C.  I.  A.  II  841  b.  ÂvaXùç  G.  I.  A. 
II  600.  Zaxvââai  C.  I.  A.  Il  1062.  e«ee«(<uW]<fa«  Mitth.  des  arch.  Inst  in 
AtheolI<187S)p.l86.  Bei  den  Zakyaden  beruht  die  Eigenschaft  als  Phratrie 
nur  auf  Verroothung,  die  andern  werden  in  den  Inschriften  ausdrücklich  als 
solche  bezeichnet 


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12 


W.  D ITTENBERGER 


Muller  und  Andere  sie  in  diesem  Sinne  verwendet.    Allein  schon 
Reiske  bat  erkannt ,  dass  so  Andokides  nicht  geschrieben  haben 
kann,  und  ohne  Aenderung  eines  Buchstabens,  blos  durch  andere 
lnterpunction  und  Accentuation,  das  Richtige  hergestellt:  uqlotov 
fib  IÇriyf,  Krjçvxwy  ujv,  ov%  baiov  (6*)1)  001  ifyyeto&at. 
Dass  noch  K.  F.  Hermann  Gottesd.  Alterth.  §  55  Anm.  25  diese 
Emendalion  ignorirt,  nimmt  weniger  Wunder,  als  dass  ein  Manu 
von  so  hervorragendem  kritischen  Takt,  wie  A.  Emperius  war,  ihre 
Notwendigkeit  verkennen  konnte  (Opusc.  p.  210).    Denn  durch 
welche  Analogie  soll  der  unerhörte  Genetivgebrauch  èfyyrto&ai 
KijQthuav  'das  den  Keryken  zustehende  Recht  der  Exegese  ausüben* 
irgend  gerechtfertigt  oder  entschuldigt  werden?*)    Durch  Reiskes 
Emendation  wird  alles  klar:  Die  exegetische  Thätigkeit  eines  Ke- 
ryken ist  deshalb  àvoaiÔTt^ç,  weil  das  Recht  zu  derselben  ein  Pri- 
vilegium des  Geschlechtes  der  Eumolpiden  ist.   In  der  That 
werden  Uberall,  wo  von  Exegese  in  Beziehung  auf  die  eleusiniscuen 
Cultgebräuche  die  Rede  ist,  die  Eumolpiden  genannt  (xoïç  ayçâ- 
<poiç  [vcuoiç]  xafr   ovç  EvjuoXntâai  èÇrjyovytat  Lys.  VI  10. 
yrjraï  Ev^olncôùiv  C.  I.  A.  II  834  a.    è^yrjrijg  &j  Ev/AoXftiôûv 
Pseudoplutarcb  vit.  dec.  or.  834  B.  C.  I.  A.  111  720).    Was  sonst 
von  Exegeten  in  Athen  vorkommt  {Qrjyrjjqç  i£  Evrtcnçiâùiv  x«- 
QOTOvqfbç  viib  %ov  dr^ov  ôià  ßiov  C.  I.  A.  III  267.  1335.  Jlt/- 
&ôxQrjO%oç  ^i]yt]trjç  C.  I.  A.  Ill  241.  684.    £<jp.  àçx>  ntQ>  Ul 
p.  143  u.  17),  das  hat  mit  den  Mysterien  und  den  eleusiniscuen 
Priestergeschlechtern  nichts  zu  thun.    Die  einzige  Spur  einer  Be- 
theiligung der  Keryken  an  der  interpretatio  iuris  sacri  ist  Bulletin  de 
corr.  Hell.  VI  (1882)  p.  436,  wo  Ti.  Claudius  Demostratos  von  M  etile, 
Sohu  des  Daduchen  Ti.  Claudius  Sospis  (C.  I.  A.  III  676.  1283), 

1)  Diebes  Participiuni ,  das  in  ähnlicher  Stellung  unzählige  Male  ausge- 
fallen ist  und  hier  allerdings  wohl  nicht  entbehrt  werden  kann  ,  hat  Bltss 
nach  Frohbergers  Vorschlag  in  den  Text  aufgenommen. 

2)  Emperius  meint,  der  Genetiv  könne  bei  ityyg  stehen,  weil  dies  gleich- 
bedeutend mit  ifyyijTW  tl  stände.  Aber  erstens  ist  dies  gar  nicht  der  Fall, 
sondern  iÇriyiïo&ai  steht  in  seinem  gewöhnlichen  Sinn,  es  bezeichnet  nichts 
weiter  als  die  (einmalige,  gelegentliche)  Ausübung  einer  Thätigkeit,  keines- 
wegs den  Besitz  eines  Amtes  oder  auch  nur  die  Usurpation  desselben.  So- 
dann aber  ist  der  Schluss  von  der  Construction  des  Substantivs  auf  die  Zu- 
lässigkeit  derselben  beim  Vcrbum  auch  an  sich  unberechtigt.  Denn  Beispiele 
wie  paodsvtw  und  n^atnytly  sind  in  mehr  als  einer  Beziehung  wesentlich 
davon  verschieden. 


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DIE  ELEUSINISCHEN  KERYKKN 


13 


èÇrjyrjriiç  fivatrjçi(ûv  heisst.  Aber  schon  die  Titulatur  zeigt,  dass 
liier  kein  den  Keryken  reservirtes  Recht  der  Exegese,  sondern  ein 
Amt  gemeint  ist,  zu  dem  unter  anderen  auch  ein  Keryke  ge- 
wählt werden  konnte.  Ferner  gehört  die  Inschrift  dem  Ende  des 
zweiten  nachchristlichen  Jahrhunderts  an  ;  ein  Rückschluß  auf  das 
zu  Andokides  Zeit  geltende  Recht  ist,  abgesehen  von  allgemeinen 
Erwägungen1)  namentlich  deshalb  unzulässig,  weil  in  der  Kaiser- 
zeit, wie  unten  nachgewiesen  werden  soll,  auch  in  anderer  Hin- 
sicht den  Keryken  neue  Rechte  und  Auszeichnungen  verliehen 
worden  sind.  Die  Neuerung  bestand  aber  schwerlich  darin,  dass 
neben  dem  è£tiyt]%i]ç  Ev^ioXrnâwv  noch  eine  zweite  Exegelen- 
stelle  begründet  wurde,  vielmehr  scheinen  zu  dem  bisher  den 
Eumolpiden  reservirten  Amt  jetzt  beide  Geschlechter  zugelassen  und 
danach  die  Titulatur  abgeändert  zu  sein. 

Wie  Andokides  für  das  fünfte  und  vierte  Jahrhundert  v.  Chr., 
so  bezeugt  Aristides  XIX  p.  417  Dind.  für  das  zweite  n.  Chr.  die 
Besetzung  der  Daduchenwürde  aus  dem  Geschlecht  der  Keryken. 
Denn  in  seinen  Worten  Eù/nolnidai  ôè  xai  Kijçvxeç  elç  FLoou- 
dw  je  xai  'Eç^rjv  àvaq>éçovjeç  ol  fxïv  ieçocpâvraç,  ol  de  o*o> 
ôovxovç  naçeîxovzo  darf  man  das  Präteritum  nicht  auf  längstver- 
gangene Zeiten  bezieheu;  dasselbe  stellt  vielmehr  nur  alle  die 
Herrlichkeiten  welche  bisher  bestanden  haben  und  —  nach  der 
stark  übertreibenden  Darstellung  des  Rhetors  —  durch  den  Tem- 
pelbrand vernichtet  sind,  dem  jetzigen  Zustand  der  Zerstörung  und 
Verödung  gegenüber.  Ohne  Beziehung  auf  eine  bestimmte  Zeit 
sagt  Schol.  Aesch.  III  18  UQO(pctvxai  y,iv  trjç  <ârtfxyTçoç  onto  Ev- 
lioXn  idüv,  dqôovxoi  6i  ano  Ktjqvxwv.  Diese  directen  Zeugnisse, 
die  an  Bestimmtheit  nichts  zu  wünschen  übrig  lassen,  finden  aber 

l)  Vgl.  darüber  die  treffende  Bemerkung  von  0.  Jahn  Hermes  III  p.  327: 
'Schwerlich  sind  bei  solchen  Bewegungen  die  atiischen  Eleusinien  selbst  von 
Reformen  frei  geblieben,  wie  solche  in  der  Kaiserzeit,  wo  alles  Mysterien- 
wesen einen  neuen  Aufschwung  nahm,  sicherlich  stattgefunden  haben,  so 
dass  gewiss  nicht  alles,  was  späte  Schriftsteller,  namentlich 
Kirchenväter,  von  den  Mysterien  und  ihrem  Ritual  berichten, 
als  früheren  Zeiten  angehörig  betrachtet  werden  darf.'  Bei- 
läufig bemerkt,  findet  dieser  Gesichtspunkt  vor  Allem  Anwendung  auf  das 
Verschweigen  der  Namen  beim  Hierophanteo  und  anderen  Priestern,  wovon 
vor  der  römischen  Zeit  keine  Spur  begegnet  (so  heisst  es  x.  B.  in  dem  neu- 
gefundenen Décret  'R<p.  «oj.  III  p.  82  D.  10  rbv  Uqotpaptnv  Xttiçrjuov  Uçà- 
(ptjrov  'EXivGiytor). 


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14 


W.  DITTENBERGER 


eine  weitere  Bestätigung  durch  folgende  Beobachtung:  Obwohl  es 
nachweisbar  noch  zahlreiche  andere  Geschlechter  gegeben  hat,  die 
in  irgend  welcher  Weise  am  eleusinischen  Cult  betheiligt  waren, 
so  werden  doch  überall,  wo  von  der  Feier  im  Ganzen  die  Rede  ist, 
Evfiolnidai  xat  Kyçvxeç  allein  genannt,  als  die  eigentlichen  Leiter 
des  Festes  (G.  I.  A.  I  1  [IV  p.  3.  S.  I.  G.  384]  II  605.  'E<p.  âç*.  HI 
(1883)  p.  81  n.  10.  Thuc.  VIII  53,  2.  Isoer.  IV  157.  Aesch.  III  18). 
Genau  ebenso  erscheinen  von  den  zahlreichen  Priestern  und  Beam- 
ten da,  wo  summarisch  von  dem  Ganzen  des  Mysteriendienstes  die 
Rede  ist,  îegoqxxvTrjç  xal  âaâovxoç  als  die  beiden  weitaus  Vor- 
nehmsten und  Wichtigsten  (S.  I.  G.  13,  24.  Plut.  Symp.  I  4, 3  p.  621 
C.  Athen.  121  E.  Theo  Smyrnaeus  p.  15,  4  ed.  Hiller.  Lucian  Lexiph. 
10.  Alex.  39.  Schol.  Arist.  Ran.  369.  Sopater  ap.  Walz  Rh.  Gr.  VIII 
p.  114,25)').  Ganz  natürlich  scheint  dies  doch  nur,  wenn,  wie 
der  Hierophant  den  Eumolpiden,  so  der  Daduchos  den  Keryken  an- 
gehörte. In  einem  Falle  wird  sogar  dieselbe  Cultushandlung,  die 
nçÔQçt]Oiç,  von  einem  Zeugen  (Isoer.  IV  157)  den  EbfioXnidat, 
xal  KrjQvxeg,  von  einem  anderen  (Schol.  Arist.  Ran.  369)  dem  te- 
çoq>âv*r]ç  xal  dçcôovxoç  zugeschrieben.2). 

Gegenüber  dieser  Reihe  von  Zeugnissen  und  Beweisen  kann 
es  auffallen,  dass  das  Ergebniss  derselben,  wonach  der  Daduchos 
zu  allen  Zeiten  a ussc hliesl ich  aus  dem  Geschlecht  der 
Keryken  genommen  wurde,  nichts  weniger  als  allgemein  an- 
erkannt worden  ist;  dem  haben  aber  zwei  Irrthümer  im  Wege  ge- 
standen. Der  eine,  wonach  es  neben  Eumolpiden  und  Keryken 
ein  Geschlecht  der  Daduchen  gegeben  haben  soll  (0.  Millier  Kleine 
Schriften  II  p.  262),  bedarf  keiner  weitläufigen  Widerlegung.  Denn 
Müllers  Behauptung,  dass  *öfter  die  Eumolpiden  und  Keryken 
mit  Auslassung  der  Daduchen  als  die  eleusinischen  Priester- 
geschlechter genannt  werden'  ist  dahin  zu  berichtigen,  dass  über- 

1)  Zuweilen  ausser  diesen  noch  der  xqçvÇ  (Plut.  Alcib.  22.  Arrian.  Diss. 
Epict.  III  21, 13),  ganz  vereinzelt  auch  noch  der  im  /to/up  (Euseb.  praep.  ev. 
III  12,  4  p.  117  a),  dagegen  niemals  neben  dem  Hierophanten  einer  von  diesen 
beiden  mit  Weglassung  des  Daduchen,  zum  deutlichen  Beweis,  dass  letzterer 
unbestritten  die  nächste  Stelle  nach  oder  vielmehr  neben  jenem  einnahm. 

2)  Nach  der  Schilderung,  welche  Lucian  Alex.  38  von  der  Nachäffung 
der  eleusinischen  nq6ççt]aiç  durch  Alexander  von  Abonuteichos  giebt,  liegt 
es  nahe,  zu  vermuthen,  dass  die  beiden  Priester  die  eigentliche  Formel 
sprachen,  worauf  die  Gesammtheit  der  Genneten  mit  einem  bestimmten 
inupStypa  antwortete. 


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DIE  ELEUSINISCTÏEN  KKUYKEN  15 


haupt  nie  und  nirgends  in  unserer  Ueberlieferiing  ein  Geschlecht 
der  Daduchen  vorkommt.1)  Vielmehr  beruht  die  ganze  Hypothese 
auf  Xen.  Hell.  VI  3,  6.  Hier  nennt  der  Daduch  Kallias  den  Tri- 
ptolemos  seinen  Vorfahren,  die  Keryken  leiten  ihr  Geschlecht  von 
Reryx  dem  Sohne  des  Hermes  ab,  also  muss  das  Geschlecht  des 
Rallias  ein  von  den  Keryken  verschiedenes  sein.  Das  ist  die  Ver- 
wechslung, auf  die  S.  6  hingewiesen  wurde.  Denn  zugegeben 
einmal,  dass  Kallias  hier  von  seinem  Vorfahren  spricht,  woraus 
folgt  denn,  dass  dies  der  Stammvater  des  Geschlechtes  ist,  dem  er 
angehörte?  Warum  kann  nicht  —  da  die  eleusiniscben  Priesler- 
geschlechter vielfach  untereinander  verschwägert  waren  —  der  Kc- 
ryke  Kallias  von  mütterlicher  Seite  aus  einem  Geschlecht  abge- 
stammt haben,  als  dessen  Stammvater  Triptolemos  galt?  Auf  den 
Unterschied  mannlicher  und  weiblicher  Linie  käme  doch  hier  nicht 
das  mindeste  an,  sondern  Kallias  würde  sich  aus  der  Gesammtzahl 
seiner  Vorfahren  denjenigen  herausgesucht  haben,  dessen  mythische 
Thaten  sich  für  die  beabsichtigte  Beweisführung  am  besten  eigneten. 
Aber  überdies  bestreite  ich,  dass  überhaupt  von  einem  Vorfahren  des 
Kallias  die  Rede  ist.  Wer  den  Satz  ôUaiov  ftèv  ovv  rp  firjôè  önXa 
èmrpéçeiv  aXXrjXo  tç  y/Aug,  Irtù  Xéyerat  TçtTtzoXefiog  6 
Tjfiéteçoç  TTQÔyovoç  zà  <Ji]fur}zçoç  xal  Kôçrjç  aççrjza  teçà 
nQiôzoïç  Çcvotç  déliai  'HçaxXeï  tqi  vfiezéçrp  ocQx^yezr]  xal 
<Jtooxôçoiv  zoïv  vfisx é go iv  noXtzaiv  und  die  weiter  folgende 
Erörterung  unbefangen  betrachtet,  der  wird  gar  nicht  verkennen 
können,  dass  das  'wir'  und  'ihr'  in  dieser  ganzen  Deduktion  auf 
die  Athener  und  Lakedämon ier  geht;  die  Ausdrucksweise 
'Triptolemos  unser  (d.  b.  der  Athener)  Vorfahr*  statt  'einer  von 
unseren  Vorfahren'  ist  in  diesem  Zusammenhang  ohne  Ans  toss.  Zu 
der  Person  des  Kallias  hat  demnach  die  Erwähnung  des  Triptole- 
mos weiter  gar  keine  Beziehung,  als  dass  es  ihm  als  Mysterien- 
priester am  nächsten  lag,  sein  Beispiel  gerade  aus  dem  eleusini- 
scben Mythenkreise  zu  wählen. 


1)  Der  in  Inschriften  mehrfach  vorkommende  Ausdruck  ano  âçdovxto» 
(C.  I.  A.  III  737.  915.  'E<p.  tuq.  III  [IS83]  p.  77  d.  6)  geht  durchaus  nicht 
auf  ein  Geschlecht  der  Daduchen,  sondern  besagt  nur,  dass  unter  den  Vor- 
fahren des  Genannten  mehrere  die  Daduchenwürde  bekleidet  haben,  wie  die 
Verbindung  [r]bv  anb  äqdov%u>y  xal  a  Qxövrtav  xai  ax  q  ar  ijy  w  y  xai 
tiytu  vo &ti  cJ v  in  der  zuletzt  erwähnten  Inschrift  deutlich  genug  zeigt.  Vgl. 
auch  C.  I.  G.  1080  (Kaibel  Epigr.  Gr.  909):  an   àv&vnâra>y  xai  inàçxwy. 


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16 


W.  DITTENBERGER 


Scheinbar  besser  begründet  ist  eine  andere  Hypothese,  wo- 
nach die  Daducben  würde  nach  dem  Aussterben  der  Familie  des  Kallias 
und  Hipponikos  an  das  Geschlecht  derLykomiden  übergegangen 
wäre,  und  sie  hat  denn  auch  mehr  Glück  gemacht  Denn  nach- 
dem sie  zuerst  im  Jahre  1820  von  0.  Müller  Minervae  Poliadis  sacra 
p.  44  sqq.  aufgestellt  worden  war,  ist  sie  von  den  meisten,  welche 
sich  seitdem  über  diese  Dinge  haben  vernehmen  lassen,  als  That- 
sache  hingenommen  worden.1)  Die  Lykomiden  werden  überhaupt 
sei teu  erwähnt  (Plut.  Them.  1  Hesych.  u.  Favorinus  s.  ^ivxoftiôai. 
Paus.  I  22,  7.  IV  1,  5.  7.  IX  27,  2.  30,  12.  C.  I.  A.  II  1113 
und  vielleicht  III  895),  und  von  einem  Uebergang  der  Daducben- 
würde  an  sie  ist  nirgends  die  Rede.3)  Vielmehr  beschränkt  sich 
das,  was  wir  von  ihrer  gottesdienstlichen  Thätigkeit  wissen,  darauf, 
dass  sie  einen  eigenen  mystischen  Cult  im  Demos  Phlya  hatten3),  und 
dass  sie  die  Darstellungen  der  Mysterien  {ta  ägtofisva)  mit  heili- 
gen Gesängen  zu  begleiten  pflegten.  Selbst  dass  dies  letztere  bei 
den  grossen  eleusinischen  Mysterien  geschehen  sei,  wird  nirgends 
überliefert,  und  wenn  es  daher  jemand  auf  jene  lykomidischen  My- 
sterien zu  Phlya  beziehen  und  jeden  Zusammenhang  der  Lykomiden 
mit  Eleusis  leugnen  wollte,  so  würde  er  schwer  zu  widerlegen  sein. 
Im  besten  Falle  aber  wäre  ihre  Theil nähme  an  dem  Dienst  der 
eleusinischen  Göttinnen  doch  nur  eine  sehr  untergeordnete.  Die 
Müllersche  Hypothese  von  der  Daduchie  der  Lykomiden  dagegen 
fallt  eigentlich  schon  mit  dem  Nachweis,  dass  die  Familie  des  Kallias 
und  Hipponikos  dem  Kerykengeschlecht  angehorte.  Denn  wie  konnte 

1)  Bossler  de  gen ti bus  et  familiis  sacerdotalibus  p.  39.  Meier  de  gen- 
tilitale  Attica  p.  49.  Boeckh  zu  C.  I.  G.  3S5  (!  p.  441).  K.  F.  Hermann  Gottes- 
diensll.  Alterlh.  §  34,  19.  Schoemann  Gr.  Altcrlh.  II  p.  383.  Saappe  die 
Mysterieninschrift  von  Andania  p.  7.  A.  Mommsen  Heortologie  p.  234.  Petersen 
quaestionet  de  historia  gentium  Atticarum  p.  46. 

2)  An  der  lückenhaften  Stelle  Paus.  IX  27,  2  beruft  sich  der  Schrift- 
steller allerdings  auf  das  Zeugniss  eines  Daduchen,  während  vorher  von  Ge- 
sängen der  Lykomiden  die  Rede  ist.  Dass  aber  der  Daduch  ein  Lykomide 
war,  wird  weder  gesagt,  noch  kann  es  vernünftiger  Weise  aus  dem  Gesagten 
geschlossen  werden. 

3)  Die  von  Plutarch  bezeugte  Beziehung  der  Lykomiden  zu  Phlya 
wird  bestätigt  durch  C.  I.A.  II  1113:  'Oqoç  ^(aqiov  nçoixôç  'InnoxXt'ta  Jtj- 
ptQ^àçt^vç  Atvxovotcûç  T*  oatp  nXiiovoç  (t$tovy  KtXQoniâaiç  vnoxtit  en  xai 
Avxofxiâaiç  xai  4>Xvtvot.  Weshalb  übrigens  die  KtxQoniâat  hier  etwas 
anderes  sein  sollen,  als  die  Mitglieder  der  kleisthenischen  Phyle  Kekropis,  zu 
welcher  bekanntlich  der  Demos  Phlya  gehörte,  gestehe  ich  nicht  einzusehen. 

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DIE  ELEUSINISCHEN  KERYKEN  17 


dann  nach  dem  Ausslerben  dieser  Familie,  d.  h.  einer  von  den 
sehr  zahlreichen  Linien  der  Keryken,  die  Würde  des  Daduchen 
gleich  an  ein  anderes  Geschlecht  übergehen?  War  doch  das 
Geschlecht  der  Keryken  keineswegs  ausgestorben,  sondern  es  hat 
noch  vier-  bis  fünfhundert  Jahre  nach  dem  Zeitpunkt,  in  welchem 
nach  Müller  die  Oaduchie  auf  die  Lykomiden  übergegangen  sein  soll, 
in  mehreren  Zweigen  geblüht,  ja  wir  können  aus  keiner  Zeit  so  viele 
seiner  Angehörigen  urkundlich  nachweisen  wie  aus  der  des  Hadrian 
und  der  Antonine I  Es  ist  also  seltsam  genug,  dass  auch  Gelehrte, 
welche  die  Zugehörigkeit  der  Familie  des  Kallias  zu  den  Keryken 
anerkannten,  sich  der  Müllerschen  Lykomidenhypothese  angeschlos- 
sen haben.1)  Und  wo  ist  denn  nun  der  positive  Beweis?  Er  be- 
ruht auf  der  Nachricht  bei  Plutarch  Them.  1,  dass  Themistokles 
ein  Lykomide  gewesen  sei,  in  Verbindung  mit  den  Angaben  des 
Pausanias  I  37,  1  über  einige  Nachkommen  dieses  Staatsmannes.  • 
Nachdem  der  Schriftsteller  nämlich  vom  Grabmal  des  Enkels  des 
Themistokles  gesprochen,  fährt  er  fort:  tovç  âe  xaxansQü)  xov 
yévovç  nltjv  'Axeoxtov  rvaçrjaw  tovç  allovç'  Idxeorltp  âè  tfj 
SevoxXéovç  tov  2oq>oxléovç  tov  Aêovtoç*)  tovtovç  te  ig  tov 
%è%aQ%ov  rtQÔyovov  vlêovta  ô<fôov%ovç  itàvtaç  vnrjç^e  yevê- 
o&ai  xcri  naçà  tov  ßlov  tov  avtrjç  nçâitov  pkv  tov  aôeXfpdv 
2oq>ox\ia  elôe  ôçâovxovvta,  kni  de  tovto)  tov  avâça  Gsftioto- 
xXéa,  teXevtrjoavtog  de  xai  tovvov  Geôqpçaotov  tov  rtaïSa. 
Also  einige  Nachkommen  des  Themistokles  waren  Daduchen.  Aber 
waren  sie  darum  auch  Lykomiden?  Oder  steht  bei  Pausanias  ein 
Wort  davon,  dass  der  Daduch  Leon  und  seine  Nachkommen  in 
männlicher  Linie  von  dem  Sieger  von  Salamis  abstammten?3) 


1)  So  Bossler  p.  32,  Petersen  p.  46  ood  K.  F.  Hermann  §  55, 25,  der  frei- 
lich Aber  die  ganze  Frage  ziemlich  unklar  hin  nnd  her  redet. 

2)  Dies  ist  die  Vulgata,  welche  auch  Müller  bei  seiner  Argumentation  zu 
Grunde  legt.  Und  in  der  That  muss  das  handschriftlich  besser  beglaubigte 
und  von  Schubart-Walz  aufgenommene  Atoviiâoç  corrumpirt  sein.  Denn  wie 
konnte  Pausanias  sagen  rovrovç  tîç  toy  xiraçtoy  nçôyovov  Aiovia  d<jâov- 
%ovç  nivraç  vnÎQU  yivio&at,  wenn  in  der  Ascendentenreihe  zwischen 
Akestioo  und  Leon  eine  Frau  vorkam?  Dass  der  Urgrossvaler  lixaQxof 
ngoyoreç  genannt  wird,  ist  ganz  in  der  Ordnung;  entsprechend  heisst  der, 
der  von  börgerlichen  Grosseltern  stammt,  Id&ijyaîoç  Ix  iQiyoyiaç. 

3)  Den  Ausdruck  tovç  nartoiêçut  tov  yévovç  bei  Pausanias  wird  hof- 
fentlich niemand,  der  Griechisch  versteht,  als  Stütze  der  Müllerschen  Hypo- 
these verwenden  wollen.   Denn  rô  yivoç  Ist  hier  natürlich  nicht  das  Ge- 

Herme«  XX.  2 


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18 


W.  D1TTENBEKGEB 


Mao  sehe  nur  den  Stammbaum,  den  Pseudoplularch  vitae  decern 
or.  p.  842  FfT.  von  der  Nachkommenschaft  des  Redners  Lykurgos 
giebt.  Dieser  war  bekanntlich  ein  Eleobulade;  nach  der  Logik, 
welche  der  MüUerschen  Lykomidenhypothese  zu  Grunde  liegt,  müss- 
len  die  Personen,  die  in  diesem  Stammbaum  vorkommen,  sammt 
und  sonders  ebenfalls  Eteobutaden  sein.  Nun  findet  sich  aber  un- 
ter ihnen  Mi]deiOi;,  6  xai  i^i]ytjtr}ç  l^EvfioXrctôuiv  yevôpe- 
voçl1)  Gerade  so  gut,  wie  uuler  den  Descendenten  des  Eteobu- 
taden Lykurgos  ein  Eumolpide  ist,  konnten  doch  unter  denen  des 
Lykomiden  Themistokles  Keryken  sein,  vorausgesetzt  immer,  dass 
der  Begriff  der  Nachkommenschaft  die  weibliche  Linie  mit  ein- 
schliessl.  Dies  liegt  aber  nicht  nur  in  der  Natur  dieses  Begriffes, 
sondern  wir  sehen  es  in  praxi  in  dem  Stamm  der  Nachkommen 
des  Lykurg  vor  uns.  Bei  der  dadurch  gegebenen  blossen  Mög- 
lichkeit, dass  derDaduch  Leon  und  seine  Nachkommen  ihr  Ge- 
schlecht in  weiblicher  Linie  auf  Themistokles  zurückführten,  brau- 
chen wir  uns  aber  nicht  einmal  zu  beruhigen;  vielmehr  geben  C. 
L  G.  3S7.  388  durch  das  Demolikon  'Axaçvevç  den  urkundlichen 
Beweis,  dass  dem  wirklich  so  war.  Denn  die  Desceudenz  des  The- 
mistokles in  männlicher  Linie  gehörte  natürlich  wie  er  selbst  zum 
Demos  der  Phrearrhier.  Nichts  ist  demnach  sicherer,  als  dass  die 
bei  Pausanias  genannten  Personen  nicht  Lykomiden,  sondern  — 
nach  der  anderweitig  gewonnenen  Gewissheit  über  die  Daduchie  — 
Keryken  gewesen  sind.  Dies  zu  bestreiten,  würde  ebenso  be- 
rechtigt sein,  als  wenn  jemand  leugnen  wollte,  dass  die  gegenwär- 
tige Königin  von  England  zum  Hause  Hannover  gehörte,  weil  aller- 
dings in  weiblicher  Linie  auch  die  Stuarts  und  weiterhin  die  Tudore 
ihre  Vorfahren  gewesen  sind. 

2.  Der  Herold.  Wie  schon  von  Anderen  bemerkt  wurde, 
lautet  der  Titel  in  der  classischen  Periode  einfach  xîfcuf  ;  so  in 
der  Anklageakte  Plut.  Alcib.  22:  bvo^âÇovxa  avtov  ftkv  Uqo- 
(pctvzTjv,  JloXviûova  âs  dçtôovxov,  xi^vxa  ôk  Geôôwçov  Oi}- 
yctua,  und  bei  Xenophon  Hell.  II  4,  20  KIeoxqitoç  6  riov  pv- 
otwv  xrjçvÇ.    Denn  dass  hier  ein  anderer  als  der  eleusinische 

schlecht  (der  Lykomiden),  sondern  die  Nachkommenschaft  (des  The- 
mistokles). 

1)  Ja  sogar  zwei  Männer,  die  Pausanias  unter  den  Nachkommen  des 
Themistokles  nennt,  die  Daduchen  Themistokles  und  Theophrastos,  kehren 
hier  unter  denen  des  Lykurgos  wieder. 


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DIE  ELEUSINISCIIEN  KERYKEN 


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Mysterienherold  gemeint  sei,  wie  H.  Müller-Strübing  Jahrbücher 
für  Philologie  CXXI  p.  103  will,  ist  eine  ganz  grundlose  Behaup- 
tung. Sie  beruht  ausschliesslich1)  darauf,  dass  die  Heroldstelle  bei 
den  eleusinischen  Mysterien  damals  der  Redner  Andokides  oder 
ein  naher  Verwandter  desselben  bekleidet  haben  müsse.  Man 
könnte  nun  fragen,  warum  deun  nicht  eiu  uns  anderweitig  nicht 
bekannter  naher  Verwandter  des  Andokides  Kleokritos  geheissen 
haben  könnte,  und  es  sollte  Müller-Strübing  schwer  werden,  auf 
diese  Frage  zu  antworten.  Aber  dies  ist  nicht  einmal  nöthig.  Aller- 
dings berichtet  eine  Ueberlieferung,  die  ich  nicht  mit  vielen  Neue- 
ren für  unglaubwürdig  halte  (s.  unten),  Andokides  habe  zum  Ge- 
schlecht der  Keryken  gehört,  und  zu  demselben  Geschlecht  ge- 
hörte auch  der  jedesmalige  eleusinische  Myslerienherold.  Daraus 
aber  auf  nahe  Verwandtschaft  oder  gar  Identität  desselben  mit 
dem  Redner  zu  schliessen  war  nur  bei  gänzlicher  Verkennuug 
dessen,  was  ein  attisches  yévoç  ist  (S.  3),  möglich.  Fällt  aber 
dieses  Argument  weg,  so  wird  ein  Mann,  der  in  dem  Athen  des 
fünften  Jahrhunderts  so  zu  Hause  ist  wie  Müller-Strübing,  gewiss 
zugeben,  dass  oi  ftvoicu  ohne  weiteren  Zusatz  nur  die  eleu- 
sinischen  sein  können. 

Später  ist  das  Compositum  Uqotkjiqv^  an  die  Stelle  des  Sim- 
plex getreten.  Der  classischen  Zeit  ist  es  in  diesem  Siune  noch 
fremd,  denn  ich  vermisse  den  Beweis,  dass  der  bei  Dem.  L1X  78 
genannte  Uqoai^vI*)  der  eleusinische  ist.  Denn  diese  Titulatur 
ist  nicht  eine  so  singulare  und  dem  eleusinischen  Cult  eigentüm- 
liche wie  etwa  die  des  iaxxaywyéç  oder  des  eni  ßtn^.  Viel- 
mehr wurden  in  den  verschiedenartigsten  Gottesdiensten  Herolde 
gebraucht,  und  für  diese  ist  die  Bezeichnung  Uqo^qv^  eine  ganz 
gewöhnliche.5)  Ich  glaube  also,  dass  in  den  Worten  töv  leçotiq- 
QVKCc,  öü  vn rietet  jtj  töv  paotXétoç  ywami  der  Relativsatz  als 
nähere  Bestimmung  gemeint  ist  'denjenigen  heiligen  Herold,  der 

1)  Denn  die  Combination  der  Xenophonstelle  mit  Ar.  Av.  877  äianoiva 
KvßiXij ,  orçoviH,  t*fjii()  KXtoxftUov  bildet  keinen  Beweis,  sondern  umge- 
kehrt ihre  Zulässigkeit  ist  selbst  erst  davon  abhängig,  ob  sich  die  Beziehung 
des  xÇqvÇ  auf  die  Kybelemysterien  anderweitig  erweisen  lässt. 

2)  So  in  allen  gedruckten  Texten ,  so  viel  ich  weiss.  Der  Codex  Pari- 
sinus £  aber  hat  nach  Diodorfe  Zeuguiss  (in  der  Oxforder  Ausgabe)  ïtqov 
xrjçvxa ,  und  ich  gestehe,  dass  mir  ein  Grund  gegen  die  Zulässigkeit  dieser 
Lesart  nicht  bekannt  ist. 

3)  S.  1  G.  150,21.  155,  IS.  186,6.  1ST,  5.  1S8.5.  330,19.  332,15. 

2* 


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W.  DITTENBEHGEB 


der  Gemahlin  des  Königs  zur  Hand  geht',  und  dass  dieser  mit  dem 
eleusinischen  Mysterienherold  nichts  zu  thun  hat.  Dass  dagegen 
in  der  römischen  Zeit  für  letzteren  teçoxijçv!;  der  einzig  gebräuch- 
liche Titel  ist,  braucht  nicht  erst  bewiesen  zu  werden  (vgl.  C.  I.  A. 
III  Index  s.  v.) 

3.    Der  A 1  tarp  ri  ester  (ô  ln\  ßwfKÖ).  Dies  Prieslerthum 
scheint  ebenso  alt  wie  die  drei  anderen.    Wenigstens  kommt  es 
schon  in  dem  Gesetz  oder  Volksbeschluss  über  die  Mysterien  aas 
der  ersten  Hälfte  des  fünften  Jahrhunderts  v.  Chr.  C.  I.  A.  1  1 
(IV  p.  3  S.  I.  G.  384)  vor.    Zufällig  ist  dies  die  einzige  erhaltene 
Spur  aus  alterer  Zeit;  dann  taucht  das  Amt  erst  unter  den  römi- 
schen Kaisern  wieder  auf,  wo  es  einige  Male  in  der  Literatur  und 
sehr  häufig  in  Inschriften  erwähnt  wird.    Dass  es  ebenfalls  den 
Keryken  angehörte1),  ist  bereits  von  anderer  Seite  (Böckh  C.  I.  G. 
I  p.  447)  vermuthet  worden.    Jetzt  bin  ich  im  Stande,  den  Beweis 
zu  liefern:  C.  I.  A.  III  1278  habe  ich  nach  Köhlers  Abschrift  den 
die  Phylen  Hadrianis,  Oineis  und  Kekropis  umfassenden  Theil  eines 
Personenverzeichnisses  veröffentlicht,  welches  ich  in  der  Anmer- 
kung dazu  als  Anagraphe  der  Genneten  irgend  eines  Geschlechtes 
aus  der  Zeit  des  Gommodus  oder  Septimius  Severus  nachgewiesen 
habe.    Was  mir  aber  damals  entgangen  ist,  dass  nämlich  dieses 
Geschlecht  kein  anderes  ist  als  das  der  Keryken,  das  ergiebt  sich 
jetzt  daraus,  dass  unter  der  Kekropis  an  erster  Stelle  KX{avôtoç) 
âçcâoT'xng  [MeXirivg]  sich  verzeichnet  findet.    Das  ist  Ti.  Clau- 
dius Philippus  der  Sohn  des  Demostratos;  auf  ihn  folgt  unmittelbar 
sein  Bruder  KX(avôtoç)  uivoictôriç  Melitevç,  dann  aber  KX(av- 
ôioç)  èni  ßionqj  [MeXitevç].    Der  damalige  Hierokeryx  gehörte 
nach  C.  I.  A.  III  10  dem  Demos  Hermos,  also  der  Phyle  Akamantis 
an,  sein  Name  konnte  also  nicht  in  dem  erhaltenen  Theile  des 
Verzeichnisses  vorkommen. 

Ueber  die  Modalitäten  der  Besetzung  und  Bekleidung  jener  drei 
Aemter  kann  in  den  Hauptsachen  kein  Zweifel  obwalten:  Dass  sie 
lebenslänglich  waren,  hat  wenigstens  für  den  Dad u then  (und 
den  Hierophanten)  schon  Meursius  in  den  Eleusinia  (Gronovii  Thes. 
VII  p.  139C.  141  B)  richtig  erkannt.    Seitdem  ist  manche  weitere 

1)  Schömanns  Vermuthung  Gr.  Alterth.  II  p.  383,  die  Lykomiden  bitten, 
bevor  die  Daducbie  ihnen  zufiel,  bereits  den  Altarpriester  gestellt,  ist  auch 
abgesehen  von  ihrem  Zusammenhang  mit  der  oben  widerlegten  Müllerscbeo 
Hypothese  ganz  willkürlich. 


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DIK  ELEUSINISCIIEN  KERYKEN 


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Bestätigung'),  und  keine  einzige  Gegeoinstaoz  zu  Tage  gekommen. 
Denn  wenn  auch  von  ehemaligen  Daduchen  {dtjtdovxt]oav%oç)  nicht 
selten  die  Rede  ist  (C.  I.  A.  111  733.  907.  *E<p.  àç%.  III  [1883] 
p.  144  n.  18),  so  ist  doch  iu  allen  diesen  Füllen  die  Beziehung  auf 
Verstorbene  theils  schon  aus  anderen  Gründen  sicher,  theils  steht 
ihr  wenigstens  nichts  im  Wege.  Dies  gilt  namentlich  auch  von 
den  Inschriften  C.  I.  G.  387.  388.*)  Die  letztere  lautet  Kryaixlcia 
'A/ioXXutirlov  I  ^xaçvéwç  oçyiaoi(i)ç  %ov  \  èavirjç  avdqa  2o(po- 
xXrp  I  JZ£>ox.kéov±  'Axaqvia  âç\âovxrjoavia  Jr'/uijtçi  xaï  |  Kôçrj 
âiç  avi#T}X6v.  Die  andere  ist  oben  verslümmelt,  lautet  aber  in 
ihrem  erhaltenen  Theile  (von  2o<poxlrjv  an)  mit  jeuer  wörtlich 
gleich,  nur  dass  âiç  fehlt.  Dieses  Wort,  das  ja  zu  ôçâovx rjoavta 
bezogen  allerdings  mit  der  Lebenslänglichkeit  des  Amtes  unverein- 
bar sein  würde,  gehört  nach  Böckhs  richtiger  Bemerkung  vielmehr 
zu  àvé&rjxev*)  Der  Aorist  geht  aber  auf  den  Verstorbenen  ;  denn 
die  andere  Deutung,  die  Böckh  neben  dieser  zur  Auswahl  (und  zu 
C.  I.  G.  394  als  die  einzig  mögliche)  vorträgt,  hält  nicht  Stich.  Er 
meint  nämlich,  das  Amt  sei  zwar  lebenslänglich,  aber  vielleicht 
gleichzeitig  mit  mehreren  Personen  besetzt  gewesen,  die  bei  den 
Eleusinien  Jahr  um  Jahr  in  der  Ausübung  desselben  abwechselten; 
dann  gehe  der  Aorist  dqôovx^aavia  auf  die  Thätigkeit  bei  der 
einzelnen  Mysterienfeier,  und  die  Errichtung  der  beiden  Denkmäler 


1)  Nor  was  die  neuesten  Ausgrabungen  in  Eleusis  nach  dieser  Richtung 
ergeben  haben,  sei  hier  kurz  erwähnt:  *E(p.  ùqx>  mçioâoç  111  (1883)  p.  81  u.  8 
heissl  es  Tum  Hierophanteo  Glaukos: 

Bçyta  näoif  Irpatyt  flçoioïç  (patoifjßQOia  Jrtovç 
tiyâtriç,  ätxdrtß  <T  r,X9t  7iqôç  à&araTovç. 
Ebend.  p.  79  n.  7  finden  sich  zwei  Epigramme  auf  einen  Hierophanten,  deren 
Grundgedanke  ist,  dass,  so  lange  er  in  diesem  Amte  stand,  sein  Name  ver- 
schwiegen werden  musste,  während  es  nach  seinem  Tode  erlaubt  war  ihn  zu 
nennen,  p.  77  n.  ß  wird  von  Mififitoç  im  pu/uy  Ooçùtioç  gerühmt,  er  stehe 
seit  5ß  Jahren  im  Dienst  der  eleusinischen  Gottheiten. 

2)  C.  I.  G.  394  (C.  I.  A.  III  099),  wo  das  Participium  aoristi  nach  Böckh  auf 
einen  Lebenden  gehen  soll,  gehört  gar  nicht  hierher,  da  xXitäovx'laavt«, 
nicht  âçâovxtoayta,  auf  dem  Steine  gestanden  haben  muss. 

3)  Vgl.  C.  1.  A.  III  758: 

JrjfAoç  'Eçtx&tiâriÇ  fit  Néçatva  âiç  lïoaz'  l<ptjfltar 
awcpQoovviiç  «ç/ojTcr,  xXéoç  âé  /uot  àtnaoïr  ia&Xôy 
otéfifAaaw  itp9tipoi<nv  inaacvxéqoiai  nvxâaaaç. 

Die  Beziehung  des  âiç  ist  um  so  weniger  zweifelhaft,  als  JfrntQi  xai  KÖQg 

offenbar  zu  àvî&uxtv,  nicht  zu  (fçrdot^tfrwfcr,  gehört. 


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22 


VV.  D1TTENBERGER 


habe  aus  Anlass  zweier  Feste  verschiedener  Jahre  stattgefunden. 
Allein  einmal  wird  hierbei  dem  keineswegs  seltenen  Verbum  ô*çr- 
dovx&v  eine  Bedeutung  beigelegt,  die  es  sonst  nirgends  hat;  und 
ferner  ist  auch  da,  wo  gar  nicht  an  eine  bestimmte  Mysterienfeier 
und  die  dabei  geübte  Thätigkeit  gedacht  wird,  immer  nur  von 
einem  Daduchen  die  Rede.1) 

Ebenso  sicher,  wie  die  Lebenslänglichkeit,  ist  ferner  die  Aus- 
schliessung jedes  Besetzungsmodus,  nach  welchem  im  Erledigungs- 
falle der  Nachfolger  aus  der  Gesammtzahl  der  Genneten  ohne  Rück- 
sicht auf  nähere  Verwandtschaft  mit  dem  Vorgänger  bestellt  wor- 
den wäre.')  Vielmehr  war  jedes  jener  Aemter  an  eine  bestimmte 
Familie  geknüpft  und  in  dieser  erblich.  Nur  so  lässt  es  sich 
erklären,  dass  im  fünften  und  vierten  vorchristlichen  Jahrhundert 
die  Familie  des  Kallias  und  Hipponikos,  von  der  Mitte  des  ersten 
nachchristlichen  bis  zum  Ende  des  zweiten  die  dem  Demos  Melite 
angehörige,  deren  Stammbaum  ich  zu  C.  I.  A.  III  676  gegeben  habe, 
im  ununterbrochenen  Besitz  der  Daduchie  geblieben  ist. 

Schwieriger  ist  die  Entscheidung  über  einige  Fragen  von 
secundärem  Interesse.  Zunächst:  Nach  welchem  Systeme 
war  der  Erbgaiig  innerhalb  der  einzelnen  Familien 
geordnet?  Mit  voller  Sicherheit  lässt  sich  hier  nur  Negatives 
sagen.  Von  vorn  herein  ausgeschlossen  ist  die  Anwendung  derjeni- 
gen Normen,  welche  in  Athen  für  das  Erbrecht  am  Privatvermögen 
galten.  Denn  diese  setzten  die  Theilbarkeit  des  zu  vererbenden 
Objects  und  also  die  Möglichkeit,  mehrere  Personen  zugleich  zur 
Erbschaft  zu  berufen,  voraus.  Eher  könnte  man  das  Princip  der 
reinen  Linealerbfolge  für  die  erblichen  Priesterlhümer  voraussetzen, 
nach  welchem  die  Descendenten,  und  nur  in  Ermangelung  dersel- 
ben die  Seitenverwandten  erbberechtigt  sind,  und  die  Nachkommen- 
schaft des  älteren  Bruders  in  der  Weise  vorgeht,  dass  erst  nach 
deren  völligem  Erlöschen  die  jüngere  Linie  eintritt.  Diese  Ordnung, 
welche  bekanntlich  in  allen  christlich -europäischen  Dynastien  der 
Gegenwart  gilt,  ist  auch  dem  hellenischen  Alterlhum  nicht  fremd. 


1)  Besonders  beweiskräftig  sind  die  Verzeichnisse  der  Prytaneo  und 
utUrnoi  C.  1.  A.  UI  1029  sqq.  Hier  roössteu  doch,  wenn  es  gleichzeitig 
mehrere  Daduchen  gegeben  hätte,  diese  anbedingt  zusammen  erscheinen. 

2)  Ein  solcher  Modus  wäre  das  Loos,  das  bei  anderen  Geschlechts- 
prie8terthümern  wirklich  in  Gebrauch  war  (Pseudoplut.  vit.  decern  or.  p.  843  F: 
Xax<oy  ix  iov  yivovc  rijy  i(Q<oavytjy),  oder  auch  das  Se  ni  oral. 


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DIE  ELEUS1NISCHEN  KERYKEN 


23 


Namentlich  bat  sie  f(lr  das  legitime  Königthum  in  dem  einzigen 
Staate  der  dasselbe  in  historischer  Zeit  noch  erhalten  hatte,  in 
Lakedämon,  gegolten.')  Aber  auch  in  anderen  Verhalt nissen,  wo 
es  sich  um  die  Succession  in  ein  uniheilbares  Recht  handelt,  scheint 
sie  zur  Anwendung  gekommen  zu  sein,  so  bei  der  oiir{<jiç  h 
nQvtaveitß  in  Athen.2) 

Dennoch  bestätigt  sich  die  Voraussetzung,  dass  dasselbe  System 
auch  bei  der  Vererbung  der  eleusi  ni  sehen  Mysterienpriesterstellen 
Anwendung  gefunden  habe,  bei  näherer  Prüfung  nicht.  Der  älteste 
uns  bekannte  Vertreter  der  oben  erwähnten  Daduchenfamilie  von 
Melite  ist  Ti.  Claudius  Leonides  I,  welcher  unter  den  flavischen 
Kaisern  das  Amt  bekleidet  zu  haben  scheint.  Von  seinen  beiden 
Sühnen  Ti.  Claudius  Lysiades  und  Themistokles  stammen  die  bei- 
den Linien  ab,  in  welchen  die  Familie  bis  zum  Ende  des  zweiten 
Jahrhunderts  fortbestanden  hat.  In  der  ersteu  und  zweiten  Genera- 
tion war  das  Amt  im  Besitze  der  Liuie  des  Lysiades,  indem  dieser 
selbst  und  sein  Sohn  Ti.  Claudius  Sospis  es  bekleideten  ;  dagegen  sind 
Themistokles,  der  Stammvater  der  anderen  Linie,  und  sein  gleich- 
namiger Sohn  niemals  Daduchen  gewesen.3)    Aus  der  dritten  Ge- 

1)  Kein  einziges  Factum  aus  der  Geschichte  beider  Dynastien  widerspricht 
dieser  Annahme,  und  positiv  bewiesen  wird  sie  namentlich  durch  das,  was 
Pausanias  III  6,  2  berichtet:  Nach  dem  Tode  des  Eurypontiden  Kleomenes 
succedirte  nicht  dessen  einzig  überlebender  jüngerer  Sohn  Kleonymos,  sondern 
der  Enkel  Areus,  der  Sohn  des  vor  dem  Vater  gestorbenen  älteren  Sohnes 
Akrotatos.  Diesem  folgen  dann  sein  Sohn  Akrotatos  und  sein  Enkel  Arcus, 
und  erst  mit  dem  kinderlosen  Tode  des  letzteren  kommt  die  Linie  des  Kleo- 
nymos in  ihrem  damaligen  Vertreter  Leonidas  an  die  Reihe. 

2)  Dass  die  hierbei  gebräuchliche  Formel  iiôv  ixyôyuv  «ti  ô  nQtaßvta- 
roç  nicht  das  Senior  at  bezeichnet,  d.  h.  die  Succession  des  dem  Lebens- 
alter nach  Aeltesten  unter  allen  Ueberlebenden,  hat  R.  Schöll  im  Hermes  VI 
p.  33  richtig  hervorgehoben.  Wenn  er  sagt,  dass  die  Worte  vielmehr  im 
Sinne  des  Majorats  zu  erklären  seien,  so  ist  damit  wohl  nichts  anderes  ge- 
meint, als  die  reine  Linealerbfolge.  Freilich  stimmen  damit  nicht  die  Worte: 
*Nicht  der  Aelteste  aller  Nachkommen  gleichviel  welchen  Grades  ist  oft  6 
ngtoßviaxog,  sondern  der  Aelteste  von  mehreren  Söhnen  oder  Enkeln  und  wo 
diese  fehlen,  von  mehreren  Brüdern  oder  Bruderssöhnen,  Vettern  oder  Velters- 
söhnen'.  Hier  ist  ein  anderes  Princip  angedeutet,  bei  dem  in  erster  Linie 
der  Grad  der  Verwandtschaft  mit  dem  Erblasser,  und  nur  innerhalb  desselben 
Grades  der  Vorzug  des  Aelteren  in  Betracht  kommt.  Nach  diesem  Princip 
hätte  z.  B.  in  dem  oben  Anm.  1  erwähnten  Falle  der  Sohn  Kleonymos,  nicht 
der  Enkel  Areus  succediren  müssen. 

3)  In  Inschriften,  die  lange  nach  dem  Tode  beider  verfasst  sind,  und  in 


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W.  D1TTENBERGEK 


ueralion  kennen  wir  als  Vertreter  der  Linie  des  Lysiades  die  drei 
Sohne  des  Sospis,  Ti.  Claudius  Lysiades,  Ti.  Claudius  Leonides  und 
Ti.  Claudius  Demoslratos.  Von  diesen  ist  der  erste  wahrschein- 
lich Daduche  gewesen1),  der  dritte  sicher  nicht1),  für  Leonides 
fehlt  es  nach  beiden  Seiten  hin  an  einer  entscheidenden  Angabe. 
Dagegen  hat  nun  aber  der  Vertreter  der  anderen  Branche  in  der 
dritten  Generation,  Aelius  Praxagoras,  der  Sohn  des  jüngeren  The- 
misiokles,  das  Amt  bekleidet.  So  weit  würden  sich  die  Thalsachen 
mit  dem  Princip  der  Linealsuccession  vereinigen  lassen,  unter  der 
doppelten  Voraussetzung ,  dass  die  Linie  des  Lysiades  die  ältere 
gewesen,  und  dass  sie  mit  den  drei  Söhnen  des  Sospis  im  Manns- 
stamm erloschen  sei,  so  dass  nun  die  jüngere  Linie  in  ihrem  da- 
maligen Vertreter  Praxagoras  an  die  Reihe  kam.  Ueber  die  erste 
dieser  Voraussetzungen  ist  nach  keiner  Seite  hin  ein  Urtheil  mög- 
lich; die  zweite  aber  ist  positiv  falsch,  denn  wir  wissen,  dass 
Demostratos  zwei  Sohne,  Ti.  Claudius  Philippus  und  Ti.  Claudius 
Lysiades  gehabt,  und  dass  von  diesen  mindestens  der  erslere  das 
Amt  des  Daduchen  bekleidet  hat.  Was  also  mit  der  Linealerbfolge 
absolut  unvereinbar  ist,  dass  das  Amt  erst  von  der  Linie  des  Ly- 
siades auf  die  des  Themistokles  überging,  und  dann  von  dieser  an 
jene  zurückfiel,  das  liegt  als  urkundliche  Thatsache  vor. 

Welches  andere  System  nun  aber  für  den  Erbgang  innerhalb 
der  einzelneu  Familien  in  Geltung  war,  das  lässt  sich  nicht  mehr 
mit  Sicherheit  bestimmen.  Doch  mag  hier  auf  die  eigenthümliche 
Erbordnung  hingewiesen  werden,  welche  sich  aus  dem  Verzeichniss 
C.  I.  G.  2655  (S.  I.  G.  372)  für  das  Priesterthum  des  Poseidon  zu 
Halikarnassos  ergiebt.  Wie  nämlich  Böckh  richtig  erkannt  hat, 
erbte  dasselbe  weder  nach  Linien  noch  nach  Graden  fort,  sondern 


denen  andere  Mitglieder  derselben  Familie  mit  dem  Daduchentitel  vorkommen, 
wird  den  beiden  Themistokles  derselbe  nicht  beigelegt  (C.  I.  A.  III  678.  1283). 
Die«  ist  ein  genügender  Beweis,  wogegen  das  Fehlen  des  Titels  in  einem  bei 
Lebzeiten  errichteten  Denkmal  immer  die  Möglichkeit  offen  lässt,  dass  die 
bezeichnete  Person  später  noch  zu  der  Würde  gelangt  ist. 

1  )  Der  Daduch  Lysiades  C.  1.  A.  HI  680  kann  aus  chronologischen  Gründen 
nicht  wohl  ein  anderer  sein;  weun  er  C.  I.  A.  111  676  ebensowenig  wie  seine 
beiden  Brüder  Leonides  und  Demostratos  âçâovxoç  heissl,  so  ist  dieses  Denk- 
mal eben  errichtet,  bevor  das  l'riesterthum  auf  ihu  überging. 

2)  Er  heissl  nie  âçâovxoç,  auch  in  Inschriften,  die  nach  seinem  Tode 
verfaßt  bind  (C.  I.  A.  Ill  1283.  dçZ-  Hl  p.  75  n.  5.  ßuU.  da  corr.  Hell.  VI 
11882]  p.436). 


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DIE  ELEUSirSlSCHEN  KERYKEN 


25 


Dach  Generationen,  so  dass  auf  den  Stammvater  Tela  mon,  Po- 
seidons Sohn,  zunächst  seine  drei  Sühne  folgten,  dann  die  säm mi- 
lichen Enkel  der  Reihe  nach,  dann  die  sämmllichen  Ureukel  und 
so  fort.  Positiv  beweisen  lässl  es  sich  freilich  nicht,  dass  dieselbe 
Successionsordnung  auch  für  die  Priesterfamilien  des  Keryken- 
und  Eumolpidengeschlechts  massgebend  war;  aber  die  bekannten 
Thatsachen  stehen  wenigstens  nirgends  mit  ihr  in  Widerspruch. 
Denn  wenn  z.  B.  Demostratos  von  Melite  nicht  zur  Daduchen- 
wQrde  gelangt  ist,  wohl  aber  sein  Sohn  Philippos,  so  ist  eben  ein- 
fach anzunehmen,  dass  jener  mit  Hinterlassung  von  mannlicher 
Nachkommenschaft  gestorben  ist,  bevor  in  seiner  Generation  die 
Reihe  an  ihn  kam.  Genau  entsprechende  Fälle  finden  sich  in  dem 
halikarnassischen  Verzeich n iss l) ,  und  konnten,  wo  diese  Erbord- 
nung durch  eine  längere  Reihe  von  Generalionen  Bestand  halte, 
der  Natur  der  Sache  nach  gar  nicht  ausbleiben. 

Eine  zweite  Lücke  in  unserem  Wissen  betrifft  den  Fall,  wo 
eine  Familie  des  Geschlechtes  der  Keryken,  an  welche  eins  der 
Mysterienpriesterlhümer  geknüpft  war,  im  Mannsstamm  erlosch. 
Dass  dies  öfter  vorgekommen  ist,  beweisen  uns  die  wechselnden 
Demotika.  So  sind  die  Daduchen  im  zweiten  Jahrhunderl  v.  Chr. 
Acharner,  dann  bis  in  Claudius  und  Neros  Zeit  llagnusier  ge- 
wesen, während  von  da  an  bis  auf  Septimius  Severus  die  öfter 
erwähnte  Familie  des  Demos  Melite,  weiterhin  im  Jahre  209  n.  Chr. 
ein  Marathonier  (C.  I.  A.  III  10)  in  diesem  Amte  erscheint.  Und  eine 
ähnliche  Verschiedenheit  ist  auch  für  die  beiden  anderen  Priesler- 
thümer  nachweisbar.3)  Alle  diese  Familien  hatten  demnach  schon 
seit  Jahrhunderten  als  getrennte  Zweige  des  Gesammtgeschlechts 
neben  einander  bestanden,  und  über  Art  und  Grad  ihrer  Ver- 
wandtschaft mit  einander  existirle  schwerlich  eine  glaubwürdige 
Ueberlieferung.    Denkbar  wäre  es  freilich,  dass  die  genealogische 

1)  So  findet  sich  in  der  vierten  Generation  "InnttQxoç  Ai&aXiwç,  während 
in  der  dritten  der  Name  Ai&aXtvç  nicht  vorkommt,  und  ebenso  im  weiteren 
Verlauf  noch  mehrere  analoge  Beispiele. 

2)  Tttoç  KtoTtwvuK  MdÇifioç  'Àyyovoioç  UQOxqçvÇ  G. I.  A. III  2.  Aov- 
x<0£  NovfAfÀioç  Niyçufoç  r açytj  t  z  10  ç  Uçoxrjçvt  III  660.  904.  905.  1038. 
'Eçimoç  itQOxijçvÇ  "Eçftttoç  III  10.  1046.  1048.  Kaaiavbç  UçoxijçvÇ 
SrétQtêvç  III  1194.  yEg>.  àçZ.  ntç.  Ill  (1883)  p.  19  n.  2.  —  Mtpuioç  inl 
ßupq*  Soçixioç  C.  I.  A.  III  1031.  1032.  1034.  1040.  1046.  1048.  1127.  1279. 
'Eq>.  àgX.  ntç.  111  (1883)  p.  77  n.  6.  KXavdutç  ini  ßuptß  MtXntvç  C.  I.  A. 
M  10.  1278. 


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W.  DITTENBERGER 


Fiction,  welche  dem  gesammten  Geschlecht  einen  mythischen  Ahn- 
herrn gegehen  hatte,  so  ins  Einzelne  ausgebildet  war,  dass  da- 
nach im  Falle  des  Aussterbens  einer  Linie  die  Succession  einer 
anderen  als  angeblich  nächstverwandter  eintrat.  Wahrscheinlicher 
aber  ist  mir,  dass  beim  Erloschen  der  männlichen  Linie  die  Tochter, 
falls  dieselben  in  einen  anderenZweig  des  Keryken- 
geschlechtes  hineingeheirathet  hatten,  die  Berechtigung 
auf  ihre  Männer  und  Nachkommen  übertrugen.1)  Dafür  spräche 
wenigstens  das  Beispiel  bei  Paus.  I  37,  1,  wo  dem  Daduchen  Leon 
sein  Sohn  Sophokles,  sein  Enkel  Xenokles  und  sein  Urenkel  So- 
phokles folgten,  dann  aber  das  Amt  auf  Themistokles,  den  Mann 
der  Schwester  des  jüngeren  Sophokles,  und  von  diesem  auf  seinen 
Sohn  Theophrastos  Uberging.  Ein  stricter  Beweis  ist  das  aller- 
dings nicht;  denn  es  bleibt  immerhin  die  Möglichkeit,  dass  die 
Succession  des  Themistokles  auf  einem  anderen  Titel  als  auf  seiner 
Verheirathung  beruhte. 

II.  Von  den  zahlreichen  Personen,  die  neben  jenen  vier 
höchsten  Priestern  bei  der  eleusinischen  Mysterienfeier  in  mannig- 
fachen Thätigkeilen  betheiligt  waren,  wissen  wir  Oberhaupt  nur 
sehr  weuig.  Dass  aber  auch  diese  Stellen  zu  nicht  geringem  Theile 
aus  den  Mitgliedern  des  Kerykengeschlechtes  besetzt  wurden,  lässt 
sich  aus  einigen  zufällig  erhaltenen  Notizen  schliessen. 

1.  Von  eigentlichen  Priesterstellen  ver  gleich  ungs  weise 
untergeordneter  Bedeutung  ist  uns  nur  eine  bekannt,  deren  Träger 


1)  Die  Keryken  haben  nachweislich  sehr  viel  untereinander  geheirathet 
Aus  der  zweiten  Hälfte  des  zweiten  Jahrhunderts  n.  Chr.  sind  uns  in  einem 
ganz  engen  Verwandtenkreise  allein  drei  solche  Ehen  bekannt:  Der  Daduch 
Aelius  Praxagoras  Ton  Melite  war  mit  Numroia  Bassa,  der  Tochter  des  Hiero- 
keryx  Nummius  Nigrinus  von  Gargettos  verheirathel  (C.  1.  A.  III  1283).  Die 
Tochter  dieser  Ehe,  Philiste,  heirathete  den  Ti.  Claudius  Demostralus,  den 
Sohn  des  Daduchen  Sospis  (C.  I.  A.  III  1283.  'E<jp.  oo*.  IU  (1883)  p.  75  n.  5); 
endlich  die  Cousine  dieser  Philiste,  Aelia  Kephisodora,  des  Daducheo  Lysiades 
Tochter,  war  die  Frau  des  Sophisten  Julius  Theodotos  (C.  I.  A.  III  680),  der 
auch  dem  Geschlecht  der  Keryken  angehört  haben  muss,  da  sein  Sohn  Jaiius 
Apollodotos  &çÇaç  tov  Ki}çvxa>y  ytvov;  beisst  Auf  eben  solche  Verschwa- 
gerungen  zwischen  den  verschiedenen  Familien  der  Keryken  weist  es  hin,  wenn 
MifÀfÂioç  inl  ßio/jtö  Qoqîxioç  'Elp.  uqx  n*Q>  HI  (1883)  p.  77  n.  6  als  Nach- 
komme (ohne  Zweifel  in  weiblicher  Linie)  von  Daduchen  bezeichnet  wird, 
oder  wenn  C.  I.  A.  III  928  ein  xqQvxèvoaç  rq?  êCAçiiov  néyov  ß*vX*i(  mit  der 
Tochter  eines  uçoxrjçvÇ  (die  Namen  sind  nicht  erhalten)  vermählt  ist. 


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DIE  FXEUSINISCHEN  KEKYKEN  27 


ein  Keryke  war,  nämlich  die  des  leçevç  nayaytjg.  Denn  der 
ungenaue  Ausdruck  Schol.  Aesch.  I  20  xrjçvxiov  iarlv  h  'A^- 
vaiç  yévrj  jhtaça,  nçuhov  to  twv  rtavayvuv  [I.  navayuiv]  oï 
elaiv  OL7to  Krjçvxoç  tov  'Eçfiov  xal  JlavÔQÔaov  trjç  Kéxçonog 
darf  nicht  dazu  verleiten,  diesen  Priester  mit  dem  Hierokeryx  zu 
identificiren ,  oder  gar  das  Wort  nayayilg  als  ein  ehrendes  Prä- 
dicat  des  gesammten  Kerykengeschlecbtes  zu  betrachten.  Nur  dass 
das  Amt  mit  einem  Keryken  besetzt  wurde,  dürfen  wir  daraus 
schliessen,  und  dies  findet  weitere  Bestätigung  dadurch,  dass  nach 
Phot.  lex.  s.  fjneooxaXXtç  und  Etym.  M.  429,  46  Qeââwçog  6 
7iavayrtç  xalovfdsvoç  mehrere  Bücher  negi  tov  KrjQvxtüv  yivovg 
geschrieben  hat.*)  Die  Verschiedenheit  von  der  Würde  des  Hiero- 
keryx aber  beweisen  die  Marmorsessel  des  Dionysostheaters,  von 
denen  einer  die  Aufschrift  Uçoxijçvxog  (C.  I.  A.  III  261)  ein  andrer 
xifcvxog  navayovg  xcù  hçiwg  (C.  I.  A.  III  266)  trägt.  Zugleich 
lehrt  letztere  Inschrift,  dass  allerdings  auch  in  dieser  Stelle  die 
Thüligkeit  des  Herolds  mit  der  des  Priesters  verbunden  war.  Des- 
halb scheint  sie  auch  in  demselben  Zweige  des  Kerykengeschlechts 
erblich  gewesen  zu  sein,  aus  welchem  der  Hierokeryx  hervorging. 
Wenigstens  wissen  wir,  dass  der  berühmte  Geschichtsschreiber 
P.  Herennius  Dexippos  aus  Hermos  ieçtvg  navayrjg  war  (C.  I.  A. 
III  716.  717.  70  a),  während  um  dieselbe  Zeit  ein  'Eçévvioç 
i£çoxrlçvt;<'Eç  n  eioç,  also  offenbar  ein  Glied  derselben  Familie, 
mehrfach  in  Inschriften  erscheint  (C.  I.  A.  III  10.  1046.  1048).  Die 
Erblichkeit  freilich  ist  nicht  bezeugt,  sondern  lässt  sich  nur  mit 
einiger  Wahrscheinlichkeit  aus  der  Analogie  der  anderen  Priester- 
thüraer  des  Geschlechts  schliessen.  Denn  wenn  ich  früher  (Com- 
mentationes  Mommsenianae  p.  246)  nach  dem  Vorgang  von  Bockh 
(C.  I.  G.  I  p.  440  'sacerdotium  hereditarium')  in  den  Worten  *©l'- 
xo^fv  hçéa  fiavayrj1  C.  I.  A.  III  716  ein  directes  Zeugniss  für 
die  Erblichkeit  zu  erkennen  glaubte,  so  war  dies  ein  Missverständ- 
niss.  Was  o'Uoiïev  in  Wahrheit  heisst,  zeigen  'ity.  aox-  ntQ.  III 
(1883)  p.  138  n.  13  yvfAvaoïaçx^oavtog  oïxo&ev,  noeoßevoav- 
tog  oïxoâev ,  p.  19  u.  2  nçeofievoavra  oïxo&ev  eig  Bçerav- 
vlav.    Denn  hier  kann  nichts  anderes  gemeint  sein  als  'aus 

1)  Gaisford  freilich,  der  zu  der  Stelle  im  Etymologicum  Ma  go  um  bemerkt, 
nayayrjç  oder  navâywç  sei  ein  lelogium  monachorum',  scheint  den  Verfasser 
einer  Monographie  über  ein  eleusinisches  Priestergeschlecht  für  einen  —  Mönch 
gehalten  zu  haben. 

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W.  DITTENBERGER 


eignen  Mitteln',  was  in  früherer  Zeit  durch  ix  TcSy  lôiiov, 
später  auch  wohl  durch  naq*  iavtov  ausgedrückt  wird.  ')  Diese 
Deutung  ist  aber  auch  auf  jene  Inschrift  des  Dexippos  ohne  Schwie- 
rigkeit anwendbar;  nur  muss  die  Interpunction  geändert  werden: 
ày(ovo&eiT}oavta  taiy  fieyälwv  Ilava&Tjva iiov  ot- 
xo^fiv,  têçéa  navayr\.  Auch  in  den  beiden  anderen  Inschriften 
steht  ja  oïxod-ev  nach  dem  Participium,  zu  dem  es  gehört.  Und 
dass  Dexippos  als  Agonothet  der  grossen  Panathenäen  wirklich  be- 
deutende Aufwendungen  aus  eigenen  Mitteln  gemacht  hat,  ist  durch 
C.  I.  A.  III  70  a  ausdrücklich  bezeugt 

Noch  dunkler  ist  das  Amt  der  iéçeiai  7ta*ayûç>  über 
welche  Meineke  F.  G.  II  p.  421  die  Belegstellen  zusammengebracht 
hat.  Weder  einer  Beziehung  zu  dem  Geschlecht  der  Keryken,  noch 
überhaupt  zu  dem  Gult  der  eleusinischen  Göttinnen  wird  irgendwo 
gedacht.  Sollte  eine  solche  doch  stattgefunden  haben,  so  läge  es 
am  nächsten,  unter  jener  Bezeichnung  die  mehrfach  erwähnte  Prie- 
sterin der  Demeter  und  Kore  in  Eleusis  zu  verstehen.  Diese  soll 
nun  allerdings  nicht  aus  dem  Geschlecht  der  Keryken ,  sondern 
der  Philliden  gewesen  sein  (Suidas  s.  (DdXelôai).  Doch  verdient 
bemerkt  zu  werden,  dass  Ôqx-  nsç.  HI  (1883)  p.  138  n.  13 
die  Ebreninschrift  einer  solchen  Prieslerin  mit  ausführlicher  An- 
gabe ihrer  Vorfahren  und  Seilen  verwandten 'und  der  von  ihnen 
bekleideten  Aemter  vorliegt,  und  dass  von  diesen  mehrere  das 
Amt  des  xrjçv^  irjç  if  *Aquqv  nâyov  ftovXrjç  bekleidet  haben, 
welches,  wie  unten  dargethan  werden  soll,  damals  den  Keryken 
reservirt  war. 


1)  Mao  erinnere  sich,  wie  oft  in  Inschriften  der  Kaiserzeit  das  nçoîxa 
nqioßtvcai  erwähnt  wird.  In  der  an  zweiter  Stelle  angeführten  Inschrift 
könnte  man  ja  auf  den  ersten  Blick  auf  die  locale  Deutung  (von  Hause  (d.  h. 
von  Athen)  nach  Britannien'  verfallen.  Aber  genauere  Erwägung  zeigt,  dass 
dieselbe  nicht  nur  durch  die  Analogie  der  anderen  Inschrift,  sondern  vor 
Allem  durch  die  gänzliche  Ueberflüssigkeit  eines  solchen  Zusatzes  ausge- 
schlossen ist.  Was  übrigens  die  Gesandtschaft  selbst  angeht,  so  war  sie 
natürlich  vom  athenischen  Staat  abgeordnet,  und  nach  Britannien  ging 
sie,  weil  sich  dort  der  Kaiser  Septimius  Severus  aufhielt.  Möglicher  Weise 
hat  diese  Gesandtschaft  den  bei  der  Erhebung  des  Geta  zum  Augustus  209 
n.  Chr.  gefassten  Besch  lusa  (C.  I.  A.  III  10)  überbracht.  Den  Zusammenhang, 
in  welchen  Curtius  Athen  und  Eleusis  p.  9  diese  Mission  nach  Britannien;  mit 
den  Bestrebungen  und  Interessen  des  eleusinischen  Priesterstaales  bringt,  kann 
ich  nicht  als  begründet  anerkennen. 


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DIE  ELEUSINISCHEN  KERYKEN 


29 


2.  Gehülfen  der  Priester. 

a)  Ausser  den  beiden  vornehmen  Herolden,  dem  Uqox7]qv% 
und  dem  navay^ç,  sind  gewiss  in  der  eleusinischen  Feslfeier,  so- 
wohl bei  den  Agonen  als  bei  anderen  festlichen  Akten,  noch  zahl- 
reiche Mitglieder  des  Geschlechtes  als  xrjQvxeg  beschäftigt  gewesen. 
Dass  eine  solche  untergeordnete  Gehülfenthätigkeit  mit  der  her- 
vorragenden socialen  Stellung  der  Keryken  im  Widerspruch  ge- 
standen habe,  darf  man  nicht  dagegen  einwenden,  denn  es  han- 
delte sich  dabei  um  die  Erfüllung  einer  religiösen  PQicht.  Dafür 
aber  spricht  vor  Allem  der  Name  des  Geschlechtes;  denn  daraus 
allein,  dass  der  ieçoxrçv^  ihm  angehörte,  erklart  derselbe  sich 
nicht  in  genügender  Weise,  zumal  seit  bewiesen  ist,  dass  der  My- 
sterieuherold  nicht  der  einzige,  ja  nicht  einmal  der  vornehmste 
priesterliche  Beamte  war,  welcher  aus  den  Keryken  hervorging. 
Vielmehr  weist  der  Name  Krjçvxeç  darauf  hin,  dass  das  Geschlecht 
in  gewisser  Weise  zugleich  den  Charakter  einer  Zunft ,  einer  Be- 
rufsgenossenschaft trug.  Und  dies  bestätigt  sich  weiter  dadurch, 
dass  sogar  über  die  Grenzen  des  eleusinischen  Demeter-  und  Kore- 
Cultus  hinaus  die  Mitglieder  desselben  zu  Heroldsdiensten  im  athe- 
nischen Staatscult  verwendet  wurden  (vgl.  das  Gesetz  bei  Ath.  VI 
p.  2341s:  xal  tw  xyçvxe  èx  %ov  yévovç  xtuv  KrjQvxwv  xov  tijg 
HvoTrQHÔriâoç). 

b)  Nur  eine  bestimmte  Art  von  Herolden  sind  die  artovêo- 
(fôçot,  d.  h.  diejenigen  Boten,  welche  vor  dem  Fest  zu  den  anderen 
hellenischen  Staaten  gesandt  wurden,  um  dasselbe  anzukündigen 
und  den  Gottesfrieden  zu  gebieten.  Dass  sie  aus  dem  Keryken- 
geschlecht  genommen  worden  seien,  hatte  schon  Lobeck  Aglao- 
phamus  p.213Anm.n  vermuthet,  und  speciell  aur  diese  Thätigkeit 
den  Geschlechtsnamen  der  Kfavxeg  zurückführen  wollen.  Diese 
Vermuthung  ist  jetzt  insofern  urkundlich  bestätigt,  als  sich  aus 
C.  I.  A.  II  605.  'Eq>.  açX.  rteç.  Ill  (1883)  p.  82  n.  10  ergiebt,  dass 
die  Spondophoren  aus  den  beiden  Geschlechtern  der  Eumolpiden 
und  Keryken  erwählt  wurden. 

c)  Eine  weitere  Thätigkeit  deutet  Athenaeus  XIV  p.  660-^  an: 
on  de  oefivbv  r\  ftaytiQixrj  pa&eiy  %oxiv  kx  %u>v  A&ijvrjifi 
Ki]qvxwv  '  oÏôb  yàç  fiayeiçiov  xal  ßovxvnwv  lnel%ov  xâÇiv,  log 
qrrjoi  KXeiÔt]fÂOç  h  nçwroyoveiaç  nQurry.  Denn  dass  hier  X17- 
Qvxwv  nicht  als  Appellativum  gefasst  werden  darf,  bemerkt  Casau- 


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30  W.  D1TTENBERGER 

bonus  (bei  Schweighäuser  Animadv.  VII  p.  666)  mit  Recht.  Der 
Beruf  des  öffentlichen  Ausrufers  (xTçv^)  ist  ja  an  sich  keineswegs 
ein  vornehmer,  so  dass  die  Worte  oti  ae^>6v  rtv  y  /jayeiçiyii} 
bei  dieser  Erklärung  des  Wortes  ganz  sinnlos  sein  würden.  Frei- 
lich beruht  die  Thäligkeit  der  Kr^vxeg  als  fiâyeiQOi  eben  darauf, 
dass  letztere  Beschäftigung  in  alter  Zeit  —  wofür  Alhenäus  sich 
gleich  nachher  auf  Homer  beruft  —  eben  den  Herolden  oblag, 
als  solche  aber  in  den  Eleusinien  und  zum  Theil  auch  in  anderen 
Gottesdiensten  die  Mitglieder  jenes  Geschlechts  fungirlen.  Uebrigens 
kommen  (Àuyeiçoi  und  olvoxöoi  auch  anderwärts,  z.  B.  in  Olympia, 
als  Mitglieder  des  Cullpersonals  vor. 

3.  Staatliche  Aufsichtsbeamte. 

Die  Leitung  der  Myslerienfeier  stand  bekanntlich  dem  ßaai- 
Xtûç  zu,  welcher  darin  von  einer  besonderen  Behörde,  den  im- 
lulrjtai  fAvotr^iiuv,  unterstützt  wurde.  Diese  waren  vom  Volke 
gewählt,  und  zwar  zwei  aus  dem  ganzen  Volke,  einer  aus  deu 
Eumolpiden  und  einer  aus  den  Keryken  (Aristoteles  ap.  Harpocr. 
i/ii^ehjTTjg  %(üv  fAvajrjQiwv).  Freilich  nennt  die  Inschrift  C.  I.  A. 
II  315  (S.  1.  G.  386)  nur  zwei  Epimelelen.  Die  Auskunft,  die  ich 
früher  mit  Anderen  angenommen  habe,  es  seien  dies  nur  die  zwei 
aus  allen  Athenern  erwählten,  erscheint  mir  jetzt  bedenklich.  Denn 
von  dem  athenischen  Volke  waren  sie  doch  alle  vier  erwählt,  sie 
bildeten  ein  Collegium,  und  da  ihre  Amtshandlungen  gleichartig 
und  gemeinsam  waren,  so  sieht  man  nicht  ein,  warum  das  Be- 
lobungsdecrel  die  beiden  aus  den  Geschlechtern  erwählten  ausge- 
schlossen haben  sollte.  Ich  glaube  daher  jetzt  vielmehr,  dass  in 
den  Wirren  und  Nöthen  der  Diadochenzeit  (die  Inschrift  stammt 
aus  Ol.  124,  3.  282/1  v.  Chr.),  wo  nachweisbar  auch  sonst  der  Be- 
hördenorganismus vereinfacht  worden  ist  (vgl.  S.  I.  G.  337,  17  mit 
Anm.  6),  die  Zahl  auf  zwei  reducirt  wurde,  sei  es  nun,  dass  die 
aus  dem  Gesammtvolk  oder  die  aus  den  beiden  Prieslergeschlech- 
tern gewählten  in  Wegfall  kamen. 

III.  Mit  diesem  Allen  ist  aber  die  Bedeutung  des  Keryken- 
geschlechles  für  die  Mysterien  noch  nicht  erschöpft.  Denn  es 
unterliegt  keinem  Zweifel,  dass,  abgesehen  von  allen  deu  einzelnen 
Aemtern  und  Stellen  höherer  und  niederer  Art,  welche  mit  Glie- 
dern des  Geschlechtes  besetzt  wurden,  dasselbe  auch  in  seiner 
Gesammlheit  der  Träger  gewisser  sacraler  Rechte  und  Pflichten 

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[)\K  ELKUSIINISCIIEN  KERYKEN  31 

gewesen  ist.  Einmal  insofern  es  als  beschliessende  Corporation 
gewisse  Verwallungsbefugnisse  ausübte  und  Anordnungen  für  die 
Feier  des  Festes  und  den  Dienst  der  Göttinnen  traf.  Denn  wenn 
C.  I.  À.  II  597  (S.  I.  G.  385)  der  Beisitzer  des  Königs  belobt  wird, 
weil  er  xaXûç  xai  guXoHfiotç  peia  %ov  ßaoiXiwg  xai  %ov 
yévovg  twv  Ktjçvxwv  tnefieXij&i}  %wv  neçï  %à  ^voir^ia, 
so  kann  das  doch  unmöglich  anders  verstanden  werden.  Eben 
darauf  führt  Aescb.  III  18  tovg  ieçtlç  xai  tag  uçeiaç  vnivSv- 
vovg  tlvat  xtXevei  6  véftoç,  xai  ov  ptovov  iôia,  àXXà  xai  %<x 
yévrj,  Ev^oXntôag  xai  Krjçvxaç  xai  tovç  àXXovç  a/iavraç.  Der 
durch  ov  povov  —  àXXà  hervorgehobene  Gegensatz  zeigt,  dass 
hier  von  einer  Rechenschaflsablage  nicht  der  mit  einem  bestimmten 
Amt  bekleideten  Geschlechtsgenossen,  sondern  der  Geschlechter  in 
ihrer  Gesammtheit  die  Rede  ist,  und  diese  konnten  doch  unmöglich 
für  etwas  anderes  verantwortlich  gemacht  werden,  als  für  das,  was 
sie  in  ihrer  Gesammtheit  beschlossen  hatten.  Da  eine  strafrecht- 
liche Verantwortlichkeit  der  Corporation  als  solcher  nicht  wohl 
denkbar  ist,  so  handelt  es  sich  wahrscheinlich  nur  um  eine  Rech- 
nungslegung über  Staalsgelder,  über  welche  die  Keryken  zum 
Zweck  der  Myslerienfeier  zu  verfügen  hatten.  Sonst  aber  wissen 
wir  über  diese  Seite  ihrer  Wirksamkeit  gar  nichts  Bestimmtes, 
wahrend  über  die  Eumolpiden  wenigstens  einige  dürftige  Notizen 
vorliegen.1) 

Ferner  wissen  wir  aber  wenigstens  von  einer  Handlung  im 
eleu  si  ui  sc  h  en  Gottesdienste,  zu  deren  Vollziehung  jedes  einzelne 
Mitglied  des  Geschlechtes  der  Keryken  —  und  ebenso  der  Eumol- 
piden —  befugt  war,  auch  wenn  es  keinerlei  Priester-  oder  Be- 
amtenstelle bekleidete:  Dies  ist  die  Einweihung  (fivtjoig)  irgend 

1)  Die  Berathungen  und  Beschlüsse  der  Eumolpiden  —  soweit  sie  nicht 
eigene  Angelegenheiten  des  Geschlechtes  betrafen  —  scheinen  vorwiegend  die 
Aofrechterhsltung  der  Normen  des  heiligen  Rechtes  zum  Gegenstand  gehabt 
zu  haben,  indem  sie  einerseits  im  Falle  des  Zweifels  Gutachten  abgaben, 
andererseits  bei  Verletzungen  des  heiligeu  Rechts  als  Gerichtshof  entschieden. 
Ers teres  darf  man  wohl  aus  der  Erwähnung  der  Syçcupot  vopot  xa$'  ovç 
EvftoXniäat  Ifyyovriat  bei  Lysias  VI  10  schliessen.  Denn  hier  nur  an  die 
Thätigkeit  des  aus  dem  Geschlecht  der  Eumolpiden  bestellten  Exegeten  zu 
denken,  liegt  um  so  weniger  Grund  vor,  als  auch  anderwärts  ganze  Ge- 
schlechter den  Beruf  der  Exegese  ausüben;  so  in  Milet  S.  I.  G.  391:  xa&6zi 
SxtQÎâat  ifyyovfiiwot  doytçovoi.  üeber  die  Eumolpiden  als  Gerichtshof  über 
Religionsfrevel  vgl.  Demoslh.  XXII  27  mit  den  Scholien. 


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32 


W.  DITTENBERGER 


einer  Person  in  die  eleusinischen  Mysterien.  Denn  die  authen- 
tischste Quelle,  die  es  hier  Oberhaupt  geben  kann,  das  Gesetz 
C.  I.  A.  I  1  (IV  p.  3.  4)  S.  I.  G.  384,  sagt  einfach:  fi[v]ûy  <T  d[vai 
toïç]  I  ovai  [Kï]]qvxù)v  [xat]  Ev[ßAoXrnötop].  Hieraus  folgt  einmal, 
dass  ausser  den  Mitgliedern  beider  Geschlechter  Niemand  dieses 
Recht  besass.  Wenn  also  Dem.  LIX  21  gesagt  wird,  der  Redner 
Lysias,  der  bekanntlich  nicht  einmal  attischer  Borger  war,  habe 
der  Hetäre  Metaneira  versprochen,  sie  in  die  Mysterien  einzuweihen, 
so  kann  damit  nicht  gemeint  sein,  dass  er  selbst  die  Cérémonie 
habe  vollziehen  wollen.  Aber  Oberhaupt  zeigt  der  Zusammen- 
hang, dass  hier  nicht  von  irgend  einer  personlichen  Thätigkeit  die 
Rede  ist,  sondern  nur  von  der  Trag  un  g  der  Kosten.1)  Dass 
aber  anders  als  in  dieser  Weise  das  Wort  /uve7v  im  uneigentlichen 
Sinne  gebraucht  werden  könne,  lässt  sich  nicht  beweisen,  und  so 
muss  es  denn  And.  I  132,  wo  der  Redner  von  sich  sagt:  pvta* 

fikv'ué  deXqpôpt  'ht  êk  aXlovç  Çfoovç  Ifxavrov,  xai  eloiwv 

eiç  to  'EXevohiov  xai  $vtav9  und  wo  der  Zusammenhang  ver- 
bietet, das  Wort  von  der  Bestreitung  der  Auslagen  zu  verstehen, 
in  der  eigentlichen  Bedeutung  genommen  werden.  So  aber  be- 
stätigt es  die  Angabe  des  Pseudoplutarch  vit,  decern  or,  p.  8345, 
dass  Andokides  dem  Geschlecht  der  Keryken  angehört  habe,  eine 
Angabe,  der  überdies  nicht  das  Mindeste  im  Wege  steht.*) 

Mit  derselben  Bestimmtheit  aber  schliessen  jene  Gesetzesworte 
aus,  dass  die  Befugniss  zur  Aufnahme  in  den  Kreis  der  Geweihten 
an  ein  bestimmtes  Amt  geknüpft  gewesen  wäre.  Wohl  sehen  wir 
die  grossen  Mysterienpriester  zuweilen  dieselbe  vollziehen,  aber  sie 
waren  ja  Mitglieder  jener  beiden  Geschlechter,  und  dem  Wortlaut 
des  Gesetzes  gegenüber  müssen  wir  behaupten,  dass,  wenn  der 
Hierophant  oder  Daduch  Jemanden  weihte,  er  dies  als  Eumolpide 
oder  Keryke,  nicht  als  Hierophant  oder  Daduch  gethan  hat.  Recht 
belehrend  dafür  ist  die  Inschrift  jEqp.  àçx-        HI  (1883)  p.  77  n.  6: 

1)  ißovXij&i]  nçbç  ro  ïff  âXXotç  àvaXûuaGtr  olç  artjXioxty  liç 
tcï'Trjr  xai  fAvtjcai,  fiyovfxivoç  xà  fÀfy  SXXa  àvaXoiuaxa  xijy  xêxxtjuivtjy  or* 
xi}v  Xafißävity,  a  rf*  iïy  tlç  rijy  loQXr,y  xai  xà  fxvoxij  çta  vnèç  av- 
xijff  iyaXûfftj ,  nçbç  avxfiy  xî}y  ây&çwnoy  jfaou'  xaxa$q0ta9au 

2)  Denn  die  durch  Hellanikos  bezeugte  Abstammung  des  Andokides 
von  Telemachos  und  Nausikaa  könnte  nur  dagegen  angeführt  werden,  wenn 
man  den  Vorfahren  im  Allgemeinen  ohne  Weiteres  mit  dem  Stammvater  des 
Geschlechtes  identificirte.   Wie  wenig  Recht  man  dazu  hat,  ist  oben  nach 
gewiesen. 


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DIE  ELEÜS1NISCHEN  KERYKEN  33 


'H  nôXiç  I  A(ovxiov)  Mènfiiov  ènl  ßto^tp  Goçixiov,  ^tvrj\aavta 
naQÔvtoç  &€0V  'Aàçiavov,  \  fivrjaavta  ')  $eov  Aovxiov  Ovrjçov  \ 
'Aqiicvikoy  ïlaç&ixbv  xai  avTOxçâroçaç  \  M(àçxov)  Avçrjliov 
*Avtü}vivov  xai  M(5çxov)  Avq^Xiov  \  KôfÂfioâov  reç/javixovç 
Zaçuajixôvç.  Dass  man  zur  Einweihung  des  regierenden  Kaisers 
nicht  irgend  einen  beliebigen  Keryken  oder  Eumolpiden  bestimmte, 
sondern  den  Trager  eines  der  grossen  Priesterämter,  begreift  sich 
leicht  Unverständlich  aber  wäre  es,  wenn  das  Recht  und  die 
Pflicht,  die  Weihe  zu  vollziehen,  an  die  Priesterämter  als  solche 
geknüpft  gewesen  wären,  dass  in  diesem  Falle  gerade  der  Träger 
des  dem  Range  nach  letzten  unter  diesen  vier  Aemtern  dieselbe 
vollzogen  hätte.  Hat  dagegen  Memmius  von  Thorikos  nicht  kraft 
seines  Amtes  als  Altarpriester,  sondern  vermöge  seines  persönlichen 
Rechtes  als  Keryke  den  M.  Aurelius,  sowie  dessen  Bruder  und  Sohn 
in  die  Mysterien  eingeweiht,  so  fällt  die  Rücksicht  auf  die  Rang- 
folge der  Priesterämter  weg;  man  wird  eben  den  personlich 
angesehensten  Vertreter  der  beiden  Geschlechter  gewählt  haben. 
Und  dies  kann  Memmius  namentlich  insofern  gewesen  sein,  als  er 
wahrscheinlich  bei  Weitem  der  älteste  unter  den  damaligen  In- 
habern jener  vier  Aemter  gewesen  ist.  In  der  Inschrift  nämlich, 
die  den  M.  Aurelius  als  Lebenden  nennt  und  demnach  keinesfalls 
jünger  ist  als  180  n.  Chr.,  wird  ihm  nachgerühmt,  dass  er  seit 
sechsundfünfzig  Jahren  (also  spätestens  seit  124  n.Chr.)  im  Dienst 
der  eleusinischen  Göttinnen  stehe.  So  wird  es  auch  verständlich, 
warum  er  sich  zwar  rühmen  kann,  im  Beisein  des  Kaisers  Hadrian 
andere  Personen,  nicht  aber  diesen  Kaiser  selbst  geweiht  zu  haben. 
Damals  war  er  offenbar  für  diese  hohe  Ehre  noch  zu  jung. 

Endlich  verlangt  noch  die  Stellung  des  Kerykengeschlechts 
zum  athenischen  Staatsleben  eine  Besprechung.  Für  die  Blüthezeit 

1)  Hier  giebt  der  griechische  Herausgeber  ein  eigenthümliches  Probestück 
epigraphischer  Textkritik  zum  Besten,  indem  er  meint,  die  Wiederholuug  von 
pvijeavta  an  dieser  Stelle  beruhe  auf  einem  Versehen  des  Steinmetzen.  Nach 
dieser  'Emendation'  wurde  der  Text  besagen,  dass  im  Beisein  des  (am  10.  Juli 
138  n.  Chr.  gestorbenen)  Kaisers  Hadrian  nicht  nor  M.  Aurelius  und  L.  Veras, 
sondern  auch  der  am  31.  August  161  n.  Chr.  geborene  Com  modus  in  die  My- 
sterien eingeweiht  worden  sei!  Und  die  Sache  ist  doch  so  einfach:  Erst  hatte 
Memmius  die  Ehre,  eine  Weihung  in  Gegenwart  des  regierenden  Kaisers  Ha- 
drian zu  Tollziehen,  später  sogar  die  noch  grössere,  drei  Kaiser  selbst  zu 
weiheo. 

Hermes  XX  3 


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34 


W.  DITTENRERGER 


der  athenischen  Demokratie  und  die  nächstfolgenden  Jahrhunderte 
lässt  sich  darüber  freilich  nur  das  sagen,  dass  die  Mitglieder  dieses 
wie  anderer  Priestergeschlechter  in  politischen  Rechten  und  Pflichten 
jedem  anderen  Bürger  gleichstanden,  dass  sie  keinerlei  Exemtionen 
oder  Privilegien  genossen.  Im  Grossen  und  Ganzen  versteht  sich 
das  von  selbst;  jedoch  verdient  ausdrückliche  Erwähnung,  dass 
selbst  diejenigen  Mitglieder,  welche  eines  der  grossen  lebensläng- 
lichen Prieslerämter  bekleideten,  dadurch  keineswegs  gehindert 
waren,  gleichzeitig  Staatsämter  und  sonstige  Öffentliche  Aufträge 
und  Geschäfte  zu  übernehmen.  Für  die  classische  Zeit,  wo  der 
Herold  und  der  Altarpriester  überhaupt  nur  an  ganz  wenigen 
Stellen  vorkommen,  können  wir  den  Beweis  nur  in  Betreff  des  Da- 
duchos  führen:  Hipponikos  III  führte  im  Jahre  426  v.  Chr.  als 
Strateg  ein  Heer  nach  Tanagra  (Thuc.  III  91,  4.  Diodor.  XII  65,  3. 
Athen.  V  p.  218 B1),  sein  Vater  Rallias  II  hat  als  Gesandter  449  v.Chr. 
mit  dem  Perserkönig  (Dem.  XIX  273),  sein  Sohn  Rallias  III  in 
gleicher  Eigenschaft  372  v.  Chr.  (Xen.  Hell.  VI  3,  2)  mit  den  La- 
kedämoniern  verhandelt.  Aus  der  römischen  Kaiserzeit,  wo  in 
dieser  Hinsicht  keinerlei  Aenderung  eingetreten  ist,  stehen  uns 
für  alle  drei  Priesterstellen  Belege  zu  Gebote.  So  erscheinen  als 
eponyme  Arcbonten  [Tifiéçioç]  KXavâioç  [<DlXi7t7toç]  dçâov- 
%oç  MeXttevç  C.  I.  A.  Ill  1156.  Oaßiog  ô çd o  vxoç  Maça&w- 
vtoç  C.  I.  A.  III  1175.*)  Kaaiavbç  ieçox  fj qvÇ  2t€içievç  C.  I.  A. 


1)  Die  Angabe  des  Pseudo-Andocides  IV  13,  dass  er  424  v.  Chr.  als  Strateg 
in  der  Schlacht  am  Delion  gefallen  sei,  hat  man  längst  als  Irrthum  erkannt. 
Eine  seltsame  Inconsequenz  aber  ist  es,  wenn  Petersen  p.  43  zwar  die  Stra- 
tegie preisgiebt,  die  Thatsache  aber,  dass  Hipponikos  in  dieser  Schlacht  den 
Tod  gefunden  habe,  auf  die  Autorität  des  Fälschers  hin  als  historisch  aner- 
kennt. Als  ob  nicht  die  beiden  Ursachen  des  Irrthums,  die  Namensähnlich- 
keit mit  Hippokrate8  dem  Sohn  des  Ariphron,  der  wirklich  als  Feldherr  am 
Delion  fiel  (Thuk.  IV  101,  2),  und  das  Commando  des  Hipponikos  zwei  Jahre 
vorher  ganz  in  derselben  Gegend,  auf  der  Hand  lägen. 

2)  Von  Tiberius  Claudius  Sospis  aus  Melite  wissen  wir  zwar  ebenfalls 
sowohl,  dass  er  Daduchos,  als  dass  er  Archon  gewesen  ist  (C.  I.  A.  III  676. 
677.  1283);  da  es  aber  keine  aus  seinem  Archontatsjahr  selbst  datirte  ür- 
kuode  giebt,  so  bleibt  die  Möglichkeit  offen,  dass  er  das  Archontat  bekleidet 
hat,  bevor  die  Wurde  des  Daduchen  auf  ihn  vererbte.  Ganz  sieber  ist  dies 
der  Fall  bei  Aelius  Praxagoras  von  Melite,  der  156/7  n.  Chr.  Archon  war 
(C.I.  A.  III  1121),  während  er  erst  nach  170  n.Chr.  (s.  meine  Bemerkung  zu 
C.  I.  A.  III  1035)  das  Priesterthum  des  Daduchos  antrat. 


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DIE  ELEUSINISCI1EN  KERYKEN 


35 


III  1194.  A.  MftifiiOQ  èni  ßtofiqi  Goçîxtoç  (C.  1.  A.  III  1127. 
1279.  'Eq>.  àçx-  ntQ-  M  [1883]  p.  77  n.  6),  als  aTçatrjybç  Ini 
rà  OTika  Ttzoç  Kcorrwvioç  Mâ%i(AOç  leçoxr,  çv  £  Ayvovaioç 
C.  I.  A.  III  2.  Danach  ist  es  kaum  nölhig,  far  andere  Aemter  und 
Geschäfte,  wie  Gymnasiarchie,  Agonothesie,  Gesandtschaft  u.  s.  w. 
die  Belege  im  Einzelnen  aufzuführen. 

Dem  gegenüber  verdient  es  Beachtung,  dass  ein  Hierophant 
als  Träger  eines  Staatsamts,  so  viel  ich  sehe,  weder  in  der  Lite- 
ratur noch  in  den  Inschriften  jemals  vorkommt.  Das  kann  zwar 
auf  Zufall  beruhen,  aber  wenigstens  für  die  Kaiserzeit,  wo  iu- 
schriflliche  Notizen  über  Personen  aus  den  vornehmen  Geschlechtern 
so  zahlreich  vorliegen,  ist  ein  solcher  Zufall  nicht  gerade  wahr- 
scheinlich. Es  dürfte  daher  vielmehr  eine  gesetzliche  Ausnahme- 
stellung anzunehmen  sein.  Dass  C.  I.  A.  1049  Kkavôioç  lego- 
q>âvtr}ç  yA%açvevç  unter  den  Prytanen  der  Phyle  Oineis  ver- 
zeichnet ist,  kann  nichts  dagegen  beweisen.  Denn  die  Mitgliedschaft 
des  Rallies,  des  erlooslen  Ausschusses  der  Volksgemeinde,  ist  doch 
von  den  eigentlichen  Staatsämtern  so  wesentlich  verschieden,  dass 
es  sich  vollkommen  begreift,  wenn  dem  Hierophanten  letztere  ver- 
schlossen waren,  obwohl  er  zu  jener  zugelassen  wurde. 

Mit  dem  Beginn  der  römischen  Kaiserzeit  hat  sich  aber  die 
Stellung  des  Geschlechtes  der  Keryken  zum  athenischen  Staatsleben 
wesentlich  geändert,  sie  ist  aus  einer  mit  allen  andern  Bürgern 
gleichberechtigten  eine  privilegirte  geworden.  Denn  während  die 
Zulassung  zu  den  alten  Staatsämtern  uneingeschränkt  blieb,  ist 
ausserdem  für  einige  theils  ganz  neu  geschaffene,  theils  zu  viel 
höherer  Bedeutung  erhobene  Magistrate  ihnen  ausschliesslich  der 
Zugang  eröffnet  worden.  Dass  nämlich  die  politische  und  sociale 
Stellung  der  Heroldsämter  in  der  römischen  Periode  eine  ganz  an- 
dere geworden  ist,  als  früher,  ist  unverkennbar.  Der  rfçvl  ßov- 
Xr.ç  xai  drtuov  erscheint  im  vierten  Jahrhundert  v.  Chr.  gar  nicht 
als  Staatsbeamter,  sondern  als  ein  untergeordneter  Officiant  (vritj- 
çérrjç)y  der  nicht  einmal  athenischer  Bürger  zu  sein  brauchte 
(vgl.  S.  I.  G.  92).  In  der  Kaiserzeit  ist  daraus  ein  bürgerliches 
Jahresamt  geworden,  das  auch  die  vornehmsten  Bürger  zu  beklei- 
den nicht  verschmähten.  Der  xijçt'l  rîjç  ig  Uqiiov  nâyov  ßovlr;g 
vollends,  der  in  der  classischen  Periode  überhaupt  nicht  nachweis- 
bar ist,  war  mindestens  seit  August  einer  der  drei  höchsten  Staats- 
beamten, der  unmittelbar  nach  dem  qqxmv  irrwvvftoç  und  dem 


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30 


W.  MTTENRKRGER 


otçcmtfbç  ènt  tit  onXa  rangirte. !)  Diese  Umwandlung  erklärt 
sich  offenbar  daraus,  dass  schon  von  alter  Zeit  her  die  Function 
der  xrjQvxeia,  die  im  Staatsleben  eine  untergeordnete  Dienstleistung 
war  und  von  unbemittelten  Bürgern  oder  Fremden  gegen  Bezahlung 
versehen  wurde,  im  eleusinischen  Cultus  als  Erfüllung  einer  gottes- 
dienstlichen Pflicht  den  gewerbmässigen  und  plebejischen  Character 
verloren  hatte.  Unter  der  Römerherrschaft  nun,  und  namentlich 
seit  der  Begründung  der  Monarchie,  macht  sich  deutlich  einerseits 
das  Bestreben  bemerkbar,  die  altehrwürdigen  sacralen  Institutionen 
Athens,  die  in  den  Nöthen  der  letztvergangenen  Jahrhunderte  man- 
nigfache Einbusse  erlitten  hatten,  in  ihrem  alten  Glänze  wieder 
herzustellen,  andrerseits  das  politische  Interesse  der  Römer,  die 
aristokratischen  Elemente  der  Staatsverfassung  zu  stärken.  Beides 
im  Verein  mit  einander  hat  offenbar  die  Uebertragung  jenes  mehr 
vornehmen  Charakters  der  Heroldsämter  aus  dem  Cult  in  das  Staats- 
leben veranlasst;  und  dieselbe  hat  in  der  Weise  stattgefunden,  dass 
beide  Stellen  ausschliesslich  mit  Angehörigen  des 
Geschlechtes  der  Keryken  besetzt  wurden.  Ueberliefert 
ist  dies  freilich  nicht;  aber  wenn  es  schon  früher  von  Einzelnen 
mit  mehr  oder  weniger  Bestimmtheit  vermuthet  worden  ist,  so  lässt 
sich  jetzt  mindestens  für  den  xrjçvi;  trjç  l£  '^içeiov  nctyov  ßovXrjg 
ein  Inductionsbeweis  führen,  dem  man  bei  richtiger  Erwägung  von 
Umfang  und  Beschaffenheit  des  erhaltenen  Materials  einen  an  Ge- 

1)  Zuerst  kommt  dag  Amt  vor  in  dem  Verzeichnis^  der  ànaçxal  für  den 
pythischen  Apollon,  welches  die  Jahre  102—95  v.  Chr.  umfasst  (G.  I.  A.  II  985). 
Ein  angesehener  Würdenträger  ist  der  Herold  des  areopagitischen  Rathes  schon 
hier,  doch  lisst  sich  bei  dem  Schwanken  in  der  Reihenfolge  der  Namen  nichts 
Genaueres  über  die  Rangverhältnisse  ermitteln  ;  im  Jahre  Ol.  170, 1  (100/99  v.  Chr.) 
folgt  er  auf  den  aTçartjybç  Int  r«  SnXa  und  die  neun  Archonten,  170,  2 
(99/98  v.  Chr.),  170,4  (97/6  v.  Chr.),  171,2  (95/4v.Chr)  geht  er  ihnen  voran, 
in  den  anderen  Jahren  kommt  er  überhaupt  nicht  vor.  Nach  der  Schlacht 
von  Pharsalos,  wo,  wie  Köhler  nachgewiesen  hat,  mehrfache  Aenderungen  in 
der  athenischen  Staatsverfassung  vorgenommen  wurden,  scheint  der  Geschäfts- 
kreis  dieses  Amtes  erweitert  worden  zu  sein.    Wenigstens  wird  ihm  C.  I.  A. 

II  481  neben  dem  ctçarriybç  inl  rh  onXa  die  Sorge  für  die  öffentliche  Ver- 
kündigung des  Beschlusses  übertragen,  was  in  den  früheren  Ephebendecreten 
nicht  geschieht.  In  der  Kaiserzeit  endlich  werden  mehrfach  Urkunden  nach 
dem  açxtov,  OTQaTijybç  inl  rà  SnXa  und  xijçvÇ  rf.ç  iÇ  'ÀQttov  nâyov  ßovkfr 
datirt  (C.  I.  A.  III  10.  1085),  und  im  Dionysoslheater  findet  sich  ein  Doppel- 
sessel mit  den  Aufschriften  ffrçaxriyov  (C.  I.A.  III  24S)  und  xjçvxoç  (C.  I.A. 

III  250). 


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DIE  ELEUSINISCIIEN  KEHYKEN 


37 


wissheit  grenzenden  Grad  der  Wahrscheinlichkeit  zuerkennen  muss. 
Von  den  aus  der  Kaiserzeit  bekannten  Trägern  des  Amtes  lassen 
sich  sechs  als  Keryken  nachweisen: 

1.  Polycbarmos  Eukles'  Sohn  aus  Marathon  xijçv^  irjç  èÇ 
'Açeiov  nâyov  ßovXrjg  C.  I.  A.  III  1007.  Dem  Geschlecht  der  Ke- 
ryken muss  er  als  Vorfahr  des  Herodes  Atticus  in  directer  männ- 
licher Linie  (Hermes  XIII  p.  86)  angehört  haben. 

2.  Leonides  Leonides'  Sohn  aus  Melite  xfJçvÇ  rrjg  i£  'Aoeiov 
nâyov  ßovXijg  C.  I.  A.  III  1005.  Nach  Namen  und  Demos  ohne 
Zweifel  ein  Glied  derjenigen  Familie,  io  welcher  nachher  Uber  ein 
Jahrhundert  lang  die  Daduchie  erblich  gewesen  ist. 

3.  Lysiades,  als  Sohn  des  Daduchen  Sospis  (C.  I.  A.  III  676) 
Mitglied  des  Geschlechts  der  Keryken ,  erscheint  als  Herold  des 
areopagitisehen  Rathes  C.  1.  A.  III  1012. 

4.  Ti.  Claudius  Demostratos  von  Melite,  der  Bruder  des  eben- 
genannten Lysiades,  xtjçvxevoag  *rjg  'Açeiov  nâyov  ßovXrjg 
Bull,  de  corr.  Hell.  VII  (1882)  p.  436. 

5.  Julius  Theodolus  von  Melite  xtjçvxevoag  %ïg  è£  'Aoeiov 
nâyov  ßovXrjg,  sein  Sohn  Julius  Apollodotus  açÇaç  tov  KrjQVKiov 
yévovg  C.  I.  A.  III  680. 

6.  P.  Herennius  Ptolemäus  von  Hermos  xrjçvt;  trjg  ig  'Aoehv 
nâyov  ßovXrjg  C.  I.  A.  III  714.  714a.  Seine  Zugehörigkeit  zum 
Kerykengeschlecht  steht  theils  durch  die  im  Namen  sich  kundge- 
bende Verwandtschaft  mit  dem  'Eçévvioç  teçoxrjçvÇ  uEyfj.et,oç,  theils 
dadurch  fest,  dass  sein  Sohn,  der  Historiker  Dexippus,  leoevg  na- 
vayrjç  (s.  oben)  gewesen  ist. 

Dem  gegenüber  finden  sich  nur  drei  mit  vollem  Namen  be- 
kannte xrjçvxeg  rrjg  i£  IdçeLov  nâyov  ßovXrjg,  deren  Eigenschalt 
als  Keryken  zu  beweisen  wir  nicht  in  der  Lage  sind:  Tgvqxav 
eeoylXou'Yßäärig  C.  I.  A.  III  10.  Mccçxog  AvQ^Xtog  'EXev&eooç 
2vyrç6q>ov  Evtavvftevg  III  695  und  AÏXiog  réXioç  0aXr]çevg 
111  1128.  Dass  dies  bei  der  Lückenhaftigkeit  unseres  Materials  kein 
Gegenbeweis  ist,  leuchtet  an  sich  ein,  und  besondere  Beachtung 
verdient  ein  Umstand:  Alle  drei  gehören  der  zweiten  Hälfte  des 
zweiten  und  dem  Anfang  des  dritten  Jahrhunderts  nach  Chr.  an, 
also  allerdings  der  Zeit,  aus  welcher  das  mehrfach  erwähnte  Ver- 
zeichniss  der  Keryken  C.  I.  A.  III  1278  stammt;  aber  keiner  von 
iboen  ist  aus  einer  der  drei  Phylen  —  Hadrianis,  Oineis,  Kekropis  — 


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3S 


W.  D1TTENBKRGEII 


welche  in  diesem  Verzeichniss  allein  erhalten  sind.1)  Vollends 
ganz  irrelevant  sind  diejenigen  Zeugnisse,  wo  die  Person  wegen 
Fehlens  des  Demotikon2)  oder  wegen  starker  Verstümmlung  des 
Namens3)  überhaupt  nicht  mehr  zu  identificiren  ist. 

Etwas  weniger  sicher  ist  der  Beweis  für  das  Amt  des  xrjQvj; 
povXrjç  xai  örifxov  zu  führeu.  Doch  liegen  auch  hier  vier  Be- 
lege vor: 

1.  KXavdiog  'Ajxixbg  Maçaâiovioç  xrjQvj;  ßoxXtjg  xai  âr}- 
(aov  C.  I.  À.  III  10  (209  n.  Chr.)-  Dies  ist  zwar,  wie  ich  Hermes  XIII 
p.  81  dargelhan  habe,  schwerlich  der  bekannte  Sohn  des  Herodes 
Atticus ,  aber  auf  jeden  Fall  ein  Angehöriger  seiner  Familie  und 
also  des  Geschlechts  der  Keryken. 

2.  &i).ôzifiog  '^Qxeoiâijuov  jEXeovoiog  xîjQv^  ßovXtjg  xai 
ôiftov  C.  I.  A.  111  1040.  Als  Kerykc  verzeichnet  C.  I.  A.  III  1278 
in  der  Phyle  Hadrianis. 

3.  roçyiaç  'Axaçvevg  xr^vÇ  ßovXrjg  xai  drjpov  C.  I.  A.  Ill 
1030,  in  der  Anagraphe  der  Keryken  G.  I.  A.  III  127$  unter  der 
Phyle  Oineis. 

4.  ^HXi6ôu)q]oç  'A&rivodtoQOv  xijçvÇ  ßovXrjg  xai  ô^tov 
G.  I.  A.  III  1029,  unter  der  Phyle  Hadrianis  verzeichnet  C.  I.  A. 
III  1278. 

Dem  stehen  nun  freilich  sechs  mit  vollem  Namen  bekannte 
Herolde  des  Rathes  und  Volkes  gegenüber,  deren  Abstammung  aus 
dem  Kerykengeschlechte  aus  den  uns  zuganglichen  Quellen  nicht 
mehr  erweisbar  ist.  Fünf  davon  sind  ungefähr  aus  der  Zeit,  in 
welcher  das  vielbesprochene  Gennetenverzeicbniss  abgefasst  ist;  und 
hier  wiederholt  sich  bei  vieren  die  Beobachtung,  dass  ihre  Namen 
in  diesem  Fragment  gar  nicht  vorkommen  können,  weil  sie  solchen 
Phylen  angehören,  die  in  demselben  nicht  erhalten  sind.  Es  sind 
diesig«;  NtxayÔQOv  sîanniçevg  (Erechlheis *))  C.  I.  A.  III  1032. 


1)  Die  Evtowfiiîç  gehören  bekanntlich  der  Erechtheis,  die  'Yßääai  der 
Lcontis,  die  4>aXtiçùç  der  Aiantis  an. 

2)  G.  I.A.  III  722  Vâioç  Mififuoï  Zaße'w  miaayâQoç.  1013  *Etiixq<X' 
xrii  KaXX   1085  Geoyirqç. 

3)  CI.  A.  III  57  cfyr  Jioftauvç.  721  ...ôuiftoç.  1006  ©f....  Ganz 

verschwunden  ist  der  Name  III  928. 

4)  Hier  darf  man  vielleicht  in  dem  in  Attika  sehr  seltenen  Namen  Ni- 
xayÔQai  noch  eine  Spur  der  Zugehörigkeit  zu  einer  Familie  der  Keryken 
erkennen  ;  denn  denselben  führte  um  die  Mitte  des  dritten  Jahrhunderts  n.  Chr. 


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DIE  ELEUSIMSCHEN  KEHYKEN 


39 


1034.  AïXioç  Xçvaoç  2q>ïi%xioç  (Akamantis)  III  168.  Movvâ- 
tioç  MâÇtfioç  Ovonioxoç  'AÇrjvuvç  (Hippothontis)  III  1041. 
Mâqioç  JlavXîvoç  'Ayvovoioç  (Attalis)  III  692.  Der  fünfte,  .  .  .  . 
art  tog  'AtJtxdç  Byoatevç  (C.  I.  A.  III  1031)  gehört  allerdings  der 
Hadrianis  an,  deren  Verzeichnis  in  dem  Fragment  der  Anagraphe 
wenigstens  insoweit  vollständig  erhalten  ist,  dass  sich  mit  Sicher- 
heit sagen  lässt,  der  Name  habe  dort  nicht  gestanden.  Allein  die 
Inschrift,  die  ihn  als  Herold  nennt,  ist  170  n.  Chr.  (s.  meine  An- 
merkung zu  C.  I.  A.  III  1112),  das  Verzeich niss  der  Keryken  erst 
zwischen  190  und  200  n.  Chr.  abgefasst;  in  der  Zwischenzeit  wird 
also  wohl  jener  Atticus  gestorben  sein.  Der  einzige  noch  übrige 
y.r>çvç~  (iovXrjç  xot  ôVjuof,  KaXXixQchrjç  Tqcxoqùoioç  (C.  I.  A.  III 
658.  659.  1019)  gehört  der  augusteischen  Zeit  an,  aus  welcher  uns 
überhaupt  kein  Quellenmaterial  für  die  Beantwortung  der  Frage,  ob 
jemand  zu  den  Keryken  gehört  habe,  zu  Gebote  steht.  Alle  son- 
stigen Zeugnisse  sind  gänzlich  unbrauchbar.1) 

So  sehen  wir,  wie  das  uralte  Priestergeschlecht  der  Keryken 
in  der  Kaiserzeil,  begünstigt  durch  die  Zeitrichtung  und  wohl  auch 
durch  die  römische  Politik,  noch  einmal  zu  neuem  Glänze  empor- 
gestiegen ist,  ja  wie  es  durch  rechtliche  Privilegien  und  factischen 
Einfluss  auf  die  Leitung  des  Staates  sich  zu  einer  zuvor  nie  be- 
sessenen Bedeutung  erhobeo  hat.  Kein  anderes  konnte  sich  darin 
mit  ihm  vergleichen.  Die  wenigen  Athener,  von  denen  wir  wissen, 
dass  sie  im  zweiten  und  dritten  Jahrhundert  einen  massgebenden 
Einfluss  auf  die  Geschicke  ihrer  Vaterstadt  ausgeübt  haben,  ge- 
hörten ihm  an:  Herodes  Atticus  so  gut  wie  seine  erbitterten  Gegner 
Praxagoras  und  Demostratos  und  der  mit  ihnen  durch  nahe  Ver- 


ein auch  als  Schriftsteller  berühmter  Ilierokeryx  (Suidas  Nuayôçaç.  Philo- 
stratus Vitt.  Soph.  II  33,  4.  'Etp.  uqx-         Hl  [1883]  p.  20  n.  3). 

1)  Ganz  verschwunden  ist  der  Name  C.  I.  A.  II!  1023.  1051.  1064,  sehr 
verstümmelt  1043.  1048,  schwer  corrumpirt  in  der  nur  durch  eine  ganz  nichts- 
würdige Abschrift  von  Piltakis  bekannten  Inschrift  1073.  Endlich  C.  I.  A. 
III  726  ist,  auch  wenn,  wie  ich  immer  noch  glaube,  Z.  1  meine  Ergänzung 
[xjfçvxa]  ßovtfc  ytrofiwov  âtj^iov  xt  a/uo  der  von  Kaibel  Epigr.  Gr.  886  a 
vorzuziehen  sein  sollte,  mit  dem  blossen  Namen  <PiXtjfioiy  nichts  anzufangen. 
Der  xrjçvÇ  2fiâçayâos)  Maça&aivioç  G.  I.  A.  Ill  138  gehört  schwerlich  hier- 
her; denn  ausser  den  beiden  oben  besprochenen  gab  es  natürlich  in  der 
Kaiserzeil  noch  andere  Heroldsämler  (z.  B.  x^ov|  âçxovn  C.  1.  A.  III  1005. 
1007.  1008),  die  aber  wohl  auch  damals  subalterne  Gehülfenstellen  geblie- 
ben sind. 


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40    W.  DITTENBERGER,  DIE  ELEUSINISCHEN  KERYKEN 


wandtschaft  verbundene  Sophist  Theodotos,  weiterhin  dann  der  be- 
rühmte Geschichtschreiber  Dexippos.  Wie  lange  sich  das  Geschlecht 
in  dieser  Stellung  behauptet  hat,  können  wir  nicht  sagen,  da  seit 
dem  Gotheneinfall  des  Jahres  267  n.  Chr.  die  epigraphischen  Quel- 
len Tast  vollständig  versiegen.  Doch  gibt  es  keinen  Grund  zu  be- 
zweifeln, dass  dieselbe  erst  mit  dem  Untergang  der  eleusinischen 
Mysterien  ihr  Ende  gefunden  hat. 

Halle  a.  S.  W.  DITTENBERGER. 


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TOXARIS 


Mancherlei  Meinungen  sind  über  den  Skylhen  Toxaris  ge- 
äussert worden.  Es  verlohnt  sich  diese  Meinungen  zu  mustern 
und  die  Sache  selbst  im  Zusammenhang  zu  prüfen. 

Lobeck  im  Aglaophamus  2  (1829)  1171  sagt:  'Athenis  non 
procul  a  Dipylo  statua  erat  H  er  ois  medici,  quem  Toxarin  vulgo 
vocabant,  detrita  temporis  diu turni täte  et  humi  abiecta.  Luc.  Scyth. 
1.  2'.  Lobeck  erkennt  also  das  fragliche  Bild  als  das  eines  Heil- 
heros  an;  vom  Volk  sei  er  Toxaris  genannt  worden. 

Welcker  Götterlehre  3  (edirt  1863)  280:  'Als  ärztlicher  Heros 
wurde  Toxaris,  der  mit  Anacharsis  zu  Solons  Zeit  nach  Athen  ge- 
kommen sein  soll,  verehrt,  wie  aus  Lucian  im  Skythen  bekannt 
ist,  und  eine  Stelle  bezeichnete  sein  Grab,  die  man  immer  be- 
kränzt fand.  Es  kommt  auch  to^açîteia  vor,  vielleicht  nur  be- 
züglich auf  die  Todtenopfer,  die  Lucian  als  bestehend  erwähnt 
(èvréfAvovai).  Man  u  a  unie  ihn  auch  den  Herosarzt  oder  den  frem- 
den Arzt  (Hesych.  'lajçôç.  #*  TjQUi;  aQ%aloç.  Demosth.  pro 

cor.  270,  10.  Lobeck  Aglaoph.  2,  1171).  Dem  Arzt  Aristo- 

machos  errichteten  die  Athener  einen  Tempel  nach  Dem.  de  faha 
leg'  Also  Welcker  erkennt  einen  Heroen-  und  Heilcult  an,  ver- 
mischt den  lucian iscben  fremden  Arzt  mit  dem  demosthenischen 
Herosarzt,  von  dem  er  wiederum  den  Arislomachos  unterscheidet 
Der  Name  To  Jauern  kommt  übrigens  nirgend  vor;  auch  soll 
Toxaris  nicht  mit,  sondern  bereits  vor  Anacharsis  nach  Athen  ge- 
kommen sein. 

Paucker  De  Sophocle  medici  herois  sacerdote  I,  Dorpat  1850, 
identiflcirt  den  Toxaris,  auch  Çévoç  iatçôç  genannt,  mit  dem  ijçœç 
laïQÔç  und  mit  dem  Alkon,  dessen  Priester  Sophokles  war,  alles 
dies  im  Zusammenhang  einer  Theorie  über  Götter  und  Heroen 
paeoniscber  Heilkraft;  vgl.  Panofka  Heilgölter  (Berl.  Ak.  Abh.  1843) 
262;  Asklepios  (ib.  1845)  339.  Apollon  der  Gott,  Herakles  und 
viele  gleichartige  Heroen,  tödten  und  heilen  durch  Schlag,  als 


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42  L.  v.  SYBEL 


feretrü  naiwvioi,  führen  Wurfwaffen,  Lanze  oder  meist  Bogen; 
so  Alkon,  Ebenbild  des  albenischeu  Herakles  Alexikakos.  Heroen 
wie  Gölter  werden  oft  nur  appcllativisch  genannt,  unter  Verschwei- 
gung des  Eigennamens;  so  kennt  bereits  Demosthenes  den  Alkon 
nur  als  anonymen  Ççtu<;  larçôç;  so  war  es  möglich,  dass  noch 
später  andere  Namen  ihm  gegeben  werden  konnten.  Lucians  Çé*oç 
lajQÔç,  den  er  Toxaris  nennt,  ist  identisch  mit  dem  sophokleischen 
Alkon,  wie  mit  dem  demosthenischen  r;çojç  Icttçôç.  Der  Ursprung 
dieses  vielnamigen  Cultes  gelegentlich  der  grossen  Pest,  welche  die 
Culte  der  àleÇixaxoi  Apollon  und  Herakles  veranlasste,  ist  wahr- 
scheinlich; vielleicht  bestand  der  Alkoncult  als  athenischer  Gentil- 
cult  schon  früher,  ward  aber  erst  in  der  grossen  Noth  hervorgeholt 
und  öffentlich.  Das  von  Lucian  als  Toxaris*  Grabstein  beschriebene 
Bild  ist  echt:  der  gespannte  Bogen  bezeichnet  den  Schütz,  den 
tödlenden  und  heilenden  Heros.  Das  Attribut  des  skythischen 
Bogens  (ebenso  wie  das  im  griechischen  Ritus  dem  Alkon  zu- 
stehende, sonst  aber  als  skythisch  bekannte  Rossopfer)  half  ihm  zu 
dem,  sei  es  von  Lucian  oder  schon  früher  von  populärer  Meinung 
beigelegten  Charakter  eines  Skythen  (Lucian  brauchte  einen  solchen, 
damit  dieser  den  Anacharsis  bei  Solon  introducire)  ;  waren  doch  die 
Skythen  wie  Zamolxis  Abaris  Anacharsis  als  Heilkünstler  bekannt; 
der  Name  Toxaris  ward  ihm  als  einem  ro^rçrç;  vielleicht  auch 
stand  in  der  halbverlöschten  Inschrift,  Alkon  sei  Teutards'  Sohn 
gewesen,  des  Lehrers  des  thebaniscben  Herakles  im  Bogenschiessen, 
und  TEYTAPOZ  führte  auf  TOZAPIZ.  Das  Attribut  des 
ßißXtov  aber  stehe  dem  Asklepiaden  Alkon  wohl  an. 

Preller  Griechisch.  Mythologie  (M854)  M,  427  lässt  den  Alkon 
stillschweigend  weg  (er  nennt  ihn  im  ganzen  Buche  nicht),  bleibt 
aber  dabei,  den  lucianischen  Çévoç  larçôç,  genannt  Toxaris,  mit 
dem  demosthenischen  îjçuç  iavçôç  zu  confundiren  :  'Ausser  [Askle- 
pios]  wurde  in  Athen  ein  Heros  unter  dem  Namen  des  Arztes 
verehrt,  den  man  gewöhnlich  für  den  Skythen  Toxaris  hielt,  der 
aber  vielleicht  in  früheren  Zeiten  Apollon  selbst,  nämlich  der  hyper- 
boreische  gewesen  war.  Lucian  Skyth.  1.  2.  Hesych.  v.  faiço<,\ 
Zu  bemerken  ist  das  Opfer  eines  weissen  Pferdes/ 

Auf  Alkon  komme  ich  ein  ander  Mal  zurück  ;  er  hat  mit  den 
beiden  'Aerzten'  nichts  zu  schaffen.  Ueber  den  rçtoç  iarçôç  hat 
G.  Hirschfeld  in  dieser  Zeitschrift  8  (1874)  350  ff.  gelegenüich 
zweier  ihn  angeheuder  Inschriften  gehandelt.  Das  Heroon  ist  er- 


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TOXARIS 


43 


wähnt  bei  Demosthenes  19,  249  (429,  22)  nçbç  ttp  tov  "Hqùj 
tov  'Icaoov,  da  war  die  Schule,  an  der  Aeschines'  Vater  lehrte; 
sie  war  zugleich  n(*og  ttp  Qrjoeitp  Dem.  cor.  270;  daher  die  An- 
gabe bei  Apollon,  de  Aeschin.  rhet.  p.  13  R.:  nobç  ttp  Qtjaeltp  xal 
t$  tov  'lajqov  r)otptp.  Und  jene  dem  2.  Jahrh.  v.  Chr.  ange- 
hörenden Inschriften  sind  in  Athen  in  der  Hadriansstrasse  gefun- 
den, also  im  Kerameikos.  Die  genauere  Fundstelle  ist  nicht  be- 
kannt, aber  was  bekannt  ist,  stimmt  mit  obiger  litterarischer  Tra- 
dition; und  beides  genügt,  die  Lage  des  Heroon  des  Iatros  inner- 
halb der  Stadtmauer  zu  fixiren.  In  der  zweiten  Inschrift  wird  der 
Herosarzt  ausdrücklich  als  der  städtische  bezeichnet  (6  îeçevç 
tov  ijQüiog  tov]  iaiQOv  tov  èv  aotei).  Lucians  Toxarisgrab  aber 
lag  ausserhalb  des  Dipylon.  Es  geht  auch  nicht  an,  den  anderen, 
nichtstädtischen  Herosarzt  mit  dem  fremden  Arzt  zu  identificiren. 
Correcter  gesagt  die  andere,  ausserstäd  tische  Cultstätte  des  Heros- 
arztes muss  erst  noch  gesucht  werden.  Ich  vermuthe  sie  in  Mara- 
thon; denn  dort  war  der  Herosarzl,  mit  Eigennamen  Aristomachos, 
begraben  (Bekk.  Anecd.  S.  262:  ijotoç  iatçôç'  o  ^çiotôfiaxoç, 
oç  lxâ(p]  è*  Maoa&tovi  naçcc  tb  Jiovîotov  xai  tifiâtat  v/io 
ttùv  tyxujqiuiv.  Vgl.  Schol.  Dem.  19,  249  z.  E.).  Also  auch  hier 
darf  nicht  an  Alkon  gedacht  werden,  wie  Hirschfeld  gewollt  hatte. 

Wir  müssen  diese  drei  Culte  schon  aus  den  topographischen 
Gründen  auseinanderhallen:  den  Alkon,  den  Herosarzt,  den  frem- 
den Arzt  genannt  Toxaris.  Mit  diesem  letzteren  haben  wir  uns 
noch  weiter  zu  beschäftigen. 

Die  von  Preller  cilirte  Hesychiusstelle  geht  den  Herosarzt, 
nicht  den  fremden  Arzt  an;  als  einziger  Gewährsmann  für  letzteren, 
wohlverstanden,  bleibt  allein  Lucian  übrig.  Sommerbrodl  freilich, 
in  der  Einleitung  seiner  Ausgabe  lucianischer  Schriften  (2Weidmann 
1872  p.  XIX)  spricht  ihm  den  Dialog  2xv&t}ç  ïj  IIqo&voç  ebenso 
ab,  wie  den  TôÇaqiç  rj  0dla;  letztere  Athetese  hat  schon  Bekk  er; 
ihre  Begründung  stellte  er  als  academische  Preisaufgabe,  deren 
Bearbeitung  Gutteutag  übernahm  und  als  Promotionsschrift  publi- 
cirte  (De  subdito  qui  inter  Lucianeos  legi  solet  dialogo  Toxaride, 
Berol.  1860).  In  der  Verurtheilung  des  Skythen  scheint  Sommer- 
brodl allein  zu  stehen  ;  ich  darf  den  Dialog  als  echt  betrachten, 
bis  das  Gegentheil  bewiesen  ist. 

Hier  ein  Auszug  der  fraglichen  Stelle.  Nicht  Anacharsis 
zuerst  kam  nach  Athen  um  die  hellenische  Bildung  zu  studiren, 


44 


L.  v.  SYBEL 


sondern  schon  vor  ihm  Toxaris,  der  dort  auch  starb  und  begraben 
ward,  ja  nach  einiger  Zeit  sogar  heroische  Ehren  erhielt  unter  dem 
Gultnamen  'der  fremde  Arzt'.  Zur  Zeit  der  grossen  Pest  nämlich 
erschien  der  Frau  des  Areopagiten  Architeles  unser  Skythe  und 
beauftragte  sie  den  Athenern  zu  sagen,  die  Pestplage  würde  auf- 
hören, wenn  sie  die  Gassen  reichlich  mit  Wein  besprengten.  So 
geschah  es.  Zum  Dank  ward  ihm  der  Gultus  gestiftet,  ein  weisses 
Ross  wird  noch  jetzt,  sagt  Lucian,  an  seinem  Grabmal  geopfert. 
Dies  hatte  Deimainete  gezeigt,  aus  ihm  sei  er  hervorgetreten,  seinen 
Auftrag  zu  geben.  Man  erkannte  das  Grab  als  das  des  Skythen 
Toxaris,  theils  an  der  freilich  nicht  mehr  ganz  deutlichen  In- 
schrift, hauptsächlich  aber  an  der  Sculptur  der  Stele,  welche  einen 
Skythen  darstellte,  mit  gespanntem  Bogen  in  der  Linken,  und  in 
der  Rechten  ein  Buch,  wie  es  schien.  Auch  jetzt  noch,  sagt 
Lucian,  kann  der  geneigte  Leser  über  die  Hälfte  der  Figur  sehen, 
mitsammt  dem  ganzen  Bogen  und  dem  Buch;  das  0 bertheil  der 
Stele,  mit  dem  Gesicht,  hat  die  Zeit  zerstört.  Sie  liegt  nicht  weit 
vom  Dipylon,  linker  Hand,  wenn  man  nach  der  Akademie  gehl, 
der  Grabhügel  ist  mässig  gross,  der  Grabstein  liegt  an  der  Erde, 
stets  mit  Kränzen  geschmückt,  es  sollen  auch  schon  etliche  Fieber- 
kranke bei  ihm  Heilung  gefunden  haben.  — 

Die  Geschichte,  wie  Lucian  sie  erzählt,  hat  drei  Phasen. 
Erste  Phase:  der  Skythe  Toxaris  kommt  nach  Athen,  zu  Solons 
Zeit,  wie  es  weiterhin  beisst,  und  findet  dort  Tod  und  Begräbniss. 
Zweite  Phase:  150  Jahr  später  hat  Deimainete  die  Erscheinung,  in 
Folge  deren  das  Grab  aufgefunden  wird,  die  Stele  mit  Bild  und 
Inschrift  freilich  halb  zerstört;  Heroencult  und  Rossopfer  wird  ihm 
gestiftet;  er  erhält  den  Gultnamen  Eé*oç  iatçôç.  Dritte  Phase: 
noch  600  Jahre  später  heilt  der  Heros  Fieberkranke,  die  dafür 
Kränze  auf  dem  Grab  niederlegen;  so  bekränzt  hat  Lucian  die 
verwitterte  Stele  umgestürzt  auf  dem  Grabhügel  liegen  sehen,  im 
Friedhofe  vor  dem  Dipylon;  auch  das  Rossopfer  bezeugt  er  für 
seine  Zeit. 

Wer  gewohnt  ist,  seine  Autoren  kritisch  zu  lesen,  wird  zur 
Probe  die  drei  Phasen  einmal  rückwärts  lesen.  Daun  haben  wir, 
erstens:  Lucian  nennt  einen  alten  halbzerstörten  Grabstein  im 
Friedhof  vor  dem  Dipylon  mit  dem  Bilde  eines  Skythen;  er  findet 
ihn  bekränzt  von  Fieberkranken,  die  hier  Heilung  zu  finden  oder 
gefunden  zu  haben  glaubten  ;  man  verehre  in  dem  Skythenbild  das 


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TOXAMS 


45 


eines  heilkräftigen  Heros  unter  dem  Namen  des  fremden  Arztes, 
als  dessen  Eigenname  man  Toxaris  in  der  verwitterten  Inschrift  zu 
erkennen  glaube;  ein  weisses  Ross  werde  ihm  geopfert.  Zweitens, 
die  Legende:  zur  Zeit  der  grossen  Pest  sei  derselbe  Skythe  aus 
eben  jenem  Grabe  der  Deimainete  erschienen  und  habe  durch  guten 
Rath  die  Seuche  gehoben  ;  damals  also  habe  man  Grab  und  Stele 
gefunden,  mit  Bild  und  Inschrift,  und  den  Cult  dann  gestiftet. 
Drittens:  und  dieser  Skythe  Toxaris,  sagt  Lucian,  sei  schon  früher 
als  Anacbarsis  nach  Athen  gekommen,  habe  nach  dessen  Ankunft 
diesen  bei  Solon  introducirt  und  sei  in  Athen  gestorben  und  be- 
graben. 

Die  Kritik  wird  hier,  als  an  dem  schwächsten  Punkte  ein- 
setzen müssen. 

Diese  Geschichte  von  der  Einführung  des  Anacbarsis  bei  Solon 
hat  bereits  Wieland  zu  seiner  Uebersetzung  des  Skythen  (1789) 
als  ein  Mährchen  des  Lucian  gekennzeichnet  :  'Der  Scythe.  Dieser 
kleine  Aufsatz  scheint  blos  dazu  bestimmt  gewesen  zu  sein,  sich 
die  Protection  zweier  Manner  von  grossem  Einfluss  zu  erwerben, 
vermutblich  um  die  Profession  eines  Rhetors,  die  er  in  seinen 
jüngeren  Jahren  trieb,  zu  Tbessalonik ,  der  damaligen  Hauptstadt 
von  Macédonien,  mit  desto  besserem  Erfolge  ausüben  zu  können. 
—  Note  6.  Die  Herren  Commentatoren  bemerken,  dass  die  Ge- 
schichte von  der  Ankunft  dieses  skylhischen  Prinzen  [Anacharsis] 
in  Athen  von  Herodot,  Diogenes  Laertius  u.  a.  in  verschiedenen 
Umständen  anders  erzählt  wird  als  hier  vom  Lucian.  Die  Ursache 
ist  sehr  simpel,  nämlich  keine  andere,  als  dass  diese  ganze  Er- 
zählung eine  Composition  von  seiner  eigenen  Erfindung,  eine  Art. 
von  Mährchen  (fivâoç)  ist,  wie  er  besser  unten  selbst  gesteht, 
oder  vielmehr,  wie  sich  von  selbst  versteht,  wenn  ers  auch  nicht 
gestanden  hätte.  —  Note  9.  Wiewohl  alles  dies  [von  Toxaris 
gegenüber  Anacbarsis  Uber  Solon  gesagte]  Wort  zu  Wort  auf  Solon 
passte,  so  ist  doch  zehn  gegen  Eins  zu  setzen,  dass  Anacbarsis 
[Toxaris?]  weder  so  in  Solons  Gegenwart  gesprochen  hätte  noch 
hätte  sprechen  dürfen.  Aber  ausserdem,  dass  Lucian  ein  geborner 
Syrer  war  und  700  Jahre  nach  Solons  Zeit  in  Griechenland  ver- 
pflanzt wurde,  liegt  der  Schlüssel  zu  allem  diesem  in  der  An- 
wendung, die  er  am  Schlüsse  der  Erzählung  davon  machen  wird. 
Es  sind  Complimente,  die  er  seinen  Gönnern  zu  Tbessalonik  in 
der  Person  Solons  aus  dem  Munde  des  Toxaris  macht/   Die  be- 


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46 


L.  v.  SYBEL 


zogene  'Anwendung  am  Schlüsse'  lautet  in  Wielands  Uebersetzung  : 
'Nun  erlaubt  mir  noch,  dass  ich,  um  meinem  Mährchen  den  Giebel 
aufzusetzen ,  ein  paar  Worte  von  der  Ursache  und  'Absicht  sage, 
warum  ich  die  beiden  Scythen  und  den  guten  alten  Solon  von 
Athen  bemüht  habe,  diese  Reise  nach  Macédonien  zu  machen.  Das 
Wahre  ist,  dass  ich  mich  beinahe  in  eben  demselben  Falle  be- 
finde wie  Anacbarsis'  u.  s.  f. 

Wielands  Kritik  ist  unwiderleglich,  darf  sie  sich  doch  auf 
Lucians  eigenes  Zeugniss  berufen.  Aber  sie  genügt  nicht.  Sie 
greift  nur  jene  Introduction  des  Anacbarsis  bei  Solon  an,  nicht 
die  Person  des  Toxaris.  Dies  erhellt  aus  seiner  einleitenden  Be- 
merkung zur  Uebersetzung  des  Dialogs  Toxaris:  'Der  Toxaris,  den 
unser  Autor  in  diesem  Dialog  aufführte,  ist  nicht  jener  berühmte 
Freund  des  Solon,  von  welchem  in  einem  seiner  Prologe,  der 
Skythe  betitelt,  die  Rede  ist/ 

Dieser  'berühmte  Freund  des  Solon'  existirt  nur  bei  Lucian, 
und  im  Lucian  ist  auch  sein  ganzer  Daseinszweck  erfüllt.  Schon 
Paucker  hat  richtig  vermutbet  (abzusehen  von  seinen  sonstigen 
Combinationen),  dass  Lucian  den  Toxaris  nach  Namen  und  Natio- 
nalität wahrscheinlich  selbst  erfunden  habe,  weil  der  Endzweck 
seines  Schriftchens  einen  Proxenos  für  Anacbarsis  erforderte.  Man 
hüre  nur,  wie  Lucian  ihn  in  die  Litteratur  einführt  —  in  die 
Litteratur  einführt,  sage  ich,  denn  vor  Lucian  wusste  Niemand  von 
ihm;  ohne  die  Voraussetzung,  dass  man  bis  dahin  (von  Abaris  ab- 
zusehen) allgemein  Anacharsis  für  den  ersten  aus  Bildungstrieb 
nach  Athen  gekommenen  Skythen  hielt,  sind  die  so  scharf  accen- 
tuirten  Eingangsworte  Lucians  unbegreiflich:  ov  izqûxoç  'Aväx<*Q- 
atç  àqyixeto  èx  2xv9iaç  'AxïrjvaÇe  n aide  lag  evexa  zrjç  'EXXrjvi- 
xrjç,  àXXà  xai  TôÇaoïç  nçà  avtov.  Höchstens  könnte  man  die 
Möglichkeit  offen  lassen,  den  Namen  Toxaris  habe  Lucian  an  jenem 
Grabstein  haftend  vorgefunden,  und  nur  in  die  Litteratur  und  in 
die  Gesellschaft  des  Solon  und  Anacharsis  eingeführt. 

Nun  die  Legende  von  der  Cultstiftung,  im  besten  Falle  eben 
Legende,  wie  sie  die  freie  Gemeinde  des  fremden  Arztes,  die  Fie- 
berkranken, die  ihm  Kränze  weihten  und  etwa  die  Rossschlächter 
einander  erzählten;  eine  Legende,  die  auch  nicht  älter  zu  sein 
braucht,  als  das  Jahrhundert  Lucians.  Und  dieser  Zeil  steht  das 
Histörchen  nicht  übel  zu  Gesicht  Mag  auch  in  der  Schreckenszeit 
der  grossen  Pest  mehr  als  ein  Weiblein,  da  es  den  Kirchhof  vor- 


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TOXARIS 


47 


beiging,  Gespenster  gesehen  haben,  so  verlautet  doch  nichts  davon, 
dass  die  Seuche  durch  solch  Mittelchen,  wie  das  Besprengen  der 
Gassen  mit  Wein,  beendet  worden  wäre;  sie  erlosch  ohne  sicht- 
bares Eingreifen,  sei  es  irdischer  oder  höherer  Macht.  Gleich  im 
Beginn  seines  Berichtes  sagt  Thukydides,  alle  Bemühungen  from- 
men Glaubens  seien  fruchtlos  gewesen  :  oaa  te  nçàç  teçolç  Ixé- 
tevaav,  rj  uayxefotç  xai  toiç  toiovtoiç  ixçrjaavto,  nana  ctvw- 
tpelij  ïjv,  teXevtwvteç  te  avtwv  ànéatrjaav  vnb  tov  xaxov 
vixtjfABvoi.  Wir  haben  kein  Recht,  in  diesen,  obschon  so  viel- 
umfassenden, Worten  die  geringste  Anspielung  auf  eine  Erscheinung 
à  la  Toxaris  und  sein  Mittel  zu  finden;  und  wäre  sie  darin,  so 
hätte  ebendamit  Thukydides  auch  Über  ihren  sanitären  Erfolg  das 
Urlheil  gesprochen.  Kenner  der  antiken  Medicin  und  ihrer  Ge- 
schichte vermögen  vielleicht  nachzuweisen,  woher  die  Legende  oder 
ihr  Verfasser  das  Recept  des  Toxaris  genommen  hat  ;  oh  aus  Galen? 
Denn  die  Möglichkeit  ist  keineswegs  ausgeschlossen ,  dass  diese 
Legende  nicht  dem  Aberglauben,  sondern  der  Ironie,  das  heisst 
dem  Lucian  selbst,  ihren  Ursprung  verdankt.  Auch  Paucker  hat 
angemerkt,  wie  die  Ironie  aus  jeder  Zeile,  aus  jedem  Wort  der 
Einleitungskapitel  dieses  Dialogs,  ich  möchte  sagen,  welterleuchtet. 
Was  die  Legende  betrifft,  so  meine  ich  schon  hinler  den  Eigen- 
namen den  Schalk  zu  sehen.  Natürlich  ist  es  eine  Dame,  welche 
die  Erscheinung  sieht.  Sie  heisst  Deimainete,  Jeiftat>étr].  Den 
Namen  finde  ich  bei  Pape-Benseler  nur  aus  unserer  Stelle  belegt, 
im  Register  des  C.  I.  G.  und  in  Ficks  Griechischen  Personennamen 
gar  nicht;  die  Bildung  scheint  auch  begrifflich  unglaublich.  Bei 
Pape-Benseler  heisst  es:  jJetfiaivetrj ,  *Luitberta  =»  4  rj  (Activity, 
und  Paucker  p.  48  will  diese  Form  sogar  in  den  Text  setzen; 
Jr^aivixr\  und  Jrjiiaivetoç  sind  gebräuchliche  und  nach  aller 
Analogie  gebildete  Namen.  Dennoch  halte  ich  die  Ueberlieferung 
für  richtig,  aber  für  eine  satyrische  Bildung:  dtlfia  ist  terminus 
technicus  in  der  Sprache  des  Aberglaubens,  geht  von  der  Bedeu- 
tung des  Schreckens  über  eine  Erscheinung  über  in  die  einer  sol- 
chen selbst,  und  steht  dann  neben  und  gleich  (paaret,  Erscheinung, 
wie  sich  an  den  Stellen  Aesch.  Cho.  524.  Soph.  El.  411.  Eur. 
Hec.  70  verfolgen  tarai.  Vgl.  Lucian.  Alex.  c.  47  :  deipitwv  fib 
xai  (paafiâtiov  xaï  teçâttay  ànaXlâttov.  Die  Korinther  stellen 
einen  weiblichen  Popanz  auf,  Jelfta  genannt,  gegen  das  Kinder- 
sterben, beziehungsweise  gegen  die  kindermörderischen  Dämonen, 


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48 


L.  v.  SYBEL 


Paus.  2,  3,  7.  Der  Gatte  Architeles  führt  einen  gebräuchlichen 
und  nach  der  Analogie  gebildeten  Namen;  doch  konnte  er  im  Hin- 
blick auf  die  Mysterien  (téloç  ttltty  teleïo&cu)  absichtlich  ge- 
wählt sein,  in  der  schalkhaften  Unterstellung,  ein  Erzmyste  und 
Enschwärmer  sei  der  passendste  Gemahl  für  die  visionäre  Dame. 
Und  Architeles  ist  Areopagit.  Das  Rossopfer  ist  natürlich  der 
skythischen  Nationalität  des  Geehrten  zulieb  gewählt  Auffallend 
ist,  dass  Lucian  dies  Opfer  nur  im  Rahmen  der  Legende  (wenn 
schon  mit  $ti  xal  vvv\  nicht  aber  nachher  bei  Beschreibung  dessen 
was  er  selbst  gesehen  haben  will,  Grabstein  und  Kränze,  also  doch 
wohl  nicht  als  Augenzeuge  erwähnt  Also  mag  ich  diese  Antiquität 
auch  nicht  verbürgen. 

Dieser  Grabstein  nun  aber,  den  Lucian  ausserhalb  des  Dipylon 
hat  liegen  sehen,  giebl  uns  endlich  einmal  das  Gefühl  auf  festen 
Boden  zu  treten.  Freilich  war  Schrift  und  Bild  halb  zerstört, 
doch  ein  Skythe  war  erkennbar,  in  der  Linken  den  gespannten 
Bogen,  in  der  Rechten  ein  Buch,  wie  es  schien,  Inl  vfj  onjljç 
2xv&t]ç  àvrjç  èyxtxôXamo ,  Ttj  Aaiçf  fisv  tôÇov  tx(ûv  èvtetafié- 
>ov,  %ij  ôêÇiç  âh  ßißllov  a>ç  idôxei.  Es  war  nur  noch  Ober 
die  Hälfte  der  Figur  vorbanden,  nebst  Bogen  und  Buch,  $ti  xal 
rvv  ïâoiç  av  avrov  vnÏQ  rjfiiov  xal  %b  tÔÇov  olov  xal  tb 
ßißliov  ta  êè  avw  trjç  OTylyç  xaï  tb  rzçoownov  b  xqoïoç 
ijôf]  kXvjiijvatô  ftov. 

In  dieser  Bildbeschreibung  macht  das  ßißliov  in  der  Rechten 
Schwierigkeit.  Paucker  glaubt  in  dem  Relief  von  Haus  aus  den 
altattischen  Alkon  dargestellt,  welchen  der  Bogen  als  'Heros  paeo- 
nischer  Heilkraft'  bezeichne;  die  skythiscbe  Nationalität  des  Dar- 
gestellten sei  erst  nachträglich  aus  dem  Attribut  des  Bogens  er- 
schlossen worden,  andere  gleichbedeutende  Merkmale  habe  das  BiM 
gar  nicht  gezeigt,  da  Lucian  nichts  von  solchen  sage,  auch  ge- 
flissentlich im  weiteren  Text  hervorhebe,  Toxaris  habe  in  Athen 
die  skythiscbe  Tracht  abgelegt  (hiergegen  muss  sofort  erinnert 
werden,  erstens,  dass  die  Identification  des  Toxaris  mit  Alkon  über- 
haupt hinfällig  ist,  zweitens,  dass  weder  Alkon  noch  Toxaris  ein 
Heros  'schlagender  Heilkraft'  ist,  drittens,  dass  der  klare  Wortlaut: 
'auf  der  Stele  war  ein  Skythe  dargestellt*  jede  solche  Interpretation 
ausschliesst)  ;  die  Schriftrolle  aber  fasst  Paucker  als  charakteristi- 
sches Attribut  des  heilenden  Heros,  wie  denn  auch  bekannte  Askle- 
piosbilder  solches  zeigen:  Asklepios  und  Telesphoros,  hinter  letz- 


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TOXARIS 


40 


lerem  zwei  scrinia  und  eine  Tafel,  Statue  im  Louvre,  Clarac  3,  294, 
1164.  Panofka  Askl.  Taf.  6,  la.  Denkm.  2,  790;  Asklepios  Pitti, 
Rolle  in  der  Linken,  Denkm.  2,  770;  derselbe  Typus,  daneben 
Telesphoros  eine  Rolle  entfaltend,  auf  dem  Elfenbeindiptychon 
Denkm.  2,  792  a.  Mag  nun  Asklepios  mit  Schriftrollen  dargestellt 
werden,  so  ist  solche  doch  für  unsern  Skythen  ausgeschlossen; 
denn  weder  im  Leben,  noch  gleich  nach  seinem  Tod,  da  das  Re- 
lief gemacht  wurde,  galt  er  für  einen  Arzt,  konnte  also  auch  nicht 
so  dargestellt  werden  ;  der  Rildhauer  konnte  unmöglich  die  von  der 
Legende,  wenn  nicht  gar  erst  von  Lucian,  ihm  beigelegte  post- 
hume Ausübung  arztlicher  Praxis  vorausahnen. 

Panofka  ward  durch  Pauckers  Schrift  veranlasst,  in  der  Ar- 
chäolog.  Zeit.  1852,  461  auf  das  Rild  zurückzukommen;  die  Ver- 
bindung zweier  so  heterogener  Attribute,  wie  Rogen  und  Schrift- 
rolle, hält  er  für  unmöglich,  letztere  besonders  in  der  Hand  des 
Skythen.  Denn  er  glaubt,  dass  dieser  volle  skylhische  Tracht  trug, 
analog  dem  2xv9t]ç  des  Vasenbildes  Gerhard  Vb.  Taf.  192  Motze 
Rogen  Köcher  Chiton  Reinschienen;  in  der  Rechten  aber  eine 
Streitaxt,  entsprechend  dem  Skythen  bei  Gerhard  Taf.  166  und 
221—222.  Er  denkt  sich  an  dem  Steinbild  das  Eisentheil  der 
Axt  abgebrochen  und  den  runden  Stiel  in  der  Hand  durch  leichtes 
Missverständniss  für  eine  Schriftrolle  gehalten;  dies  klingt  soweit 
ganz  plausibel.  Die  Sireitaxt  sei  übrigens  auch  Attribut  von  Heil- 
göttern etc.,  das  interessirt  uns  nicht  weiter. 

Hugo  Rlümner  in  seinen  Archäolog.  Beiträgen  zu  Lucian 
(1867)  83  findet  Panofkas  Vermuthung  überflüssig,  er  versteht  den 
Bogen  als  Merkmal  der  skylhischen  Nationalität,  die  Schriftrolle  als 
solches  des  ärztlichen  Standes.  Ja  wenn  das  Rild  nur  einenArzt  dar- 
gestellt hätte  !  Und  zu  allem  Ueberfluss  spricht  Lucian  so  vorsichtig 
'in  der  Rechten  eine  Schriftrolle,  wie  es  schien,  wç  èôôxei'. 
Wir  sind  aber  an  Lucians  Deutung  des  am  Rüde  zwar  erhaltenen 
aber  ihm  unverständlich  gebliebenen  Objectes  nicht  gebunden. 

Otto  Jahn  scheint  an  der  Person  des  Toxaris,  auch  dem  Cul- 
tus,  nicht  aber  an  der  Existenz  des  Reliefs  gezweifelt  zu  haben, 
was  letzteres  Rlümner  aus  seinen  Worten  Vasensamml.  d.  K.  Ludwig 
CLIV  n.  1083  z.  E.  herausliest;  Jahn  sagt:  'Nach  Lucian  Skyth.  1  ff. 
gab  es  in  Athen  das  Denkmal  eines  Skythen  Toxaris,  der  als  Çévoç 
iarçôç  verehrt  wurde;  aber  ich  bezweifle  sehr,  dass  dies  alte 
Lieberlieferung  war.' 

Herme*  XX.  4 


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50 


L.  v.  SY13EL 


Jahns  Note  1083  gehört  zu  einem  Satze  betreffend  die  kaly- 
donische  Eberjagd  an  der  Françoisvase  und  die  beigeschriebenen 
Namen  :  'Auffallend  sind  unter  diesen  [Jägern]  besonders  die  Bogen- 
schützen, welchen  Tôgaptç  und  Kipnéçioç  beigeschrieben  ist, 
Namen,  die  auf  einen  Verkehr  mit  dem  Norden  hinweisen  und 
schwerlich  so  dem  Epos  entlehnt  sind.'  Hierzu  die  Note:  kDer 
Name  ToÇafAiç  erinnert  an  den  bekannten  Tôgaçiç;  die  En- 
dung tindet  sich  in  "Atqq^k;  [Jahn  p.  XXVIII  n.  IIS:  Vase  aus 
Pantikapaeon ,  Kampf  von  Arimaspen  in  phrygischer  Tracht  mit 
Greifen  u.  a.  Thieren;  einige  Namen  haben  barbarischen  Klang 
wie  Aerokomas  A  tram  is  Seisames,  erinnernd  an  Arsakomas  (Luc. 
Tox.  44),  Artames  (Aesch.  Pers.  318,  cfr.  C.  I.  G.  2  p.  116),  Sei- 
sames (Pers.  322),  Arsames  (308)],  Jâvâapiç  (Luc.  Tox.  38). 
Ktfi^éçtoç  findet  sich  später  als  Name  in  Ephesos  Paus.  10,  9,  9. 
Auf  einer  Vase  [Gh.  Taf.  192]  ist  ein  Bogenschütz,  Ober  dessen 
Leiche  Diomedes  und  Hektor  kämpfen,  2kù&t]ç  benannt'  u.  s.  w. 
Einen  Verdacht  an  dem  skythischen  Ursprung  des  Namens  To- 
xaris  (also  auch  an  der  ganzen  Person?)  äussert  Möllenhoff  Ueber 
Herkunft  und  Sprache  der  pontischen  Skythen  und  Sarmaten 
(Monatsbericht  der  Berliner  Akademie  2.  August  1866  S.  546 ff.): 
'auch  Toxaris,  wenn  der  Grieche  den  Namen  nicht  erst 
für  den  bogenf Q hrenden  Skythen  erfand,  fügt  sich  gut 
zum  Zd.  thwkhsh,  skr.  tvaksh  schaffen,  eifrig  sein'.  De  Lagarde 
Gesammelte  Abbandlungen  und  Fick  Ehemalige  Spracheinheit  der 
Indogermanen  Europas,  haben  Versuche  über  Zalmoxis,  aber  nichts 
über  Toxaris.  Die  anklingenden  Namen  TôÇctfuç  (Françoisvase), 
TôÇtXoç  (Plaut.  Pers.),  ToÇavdçla  (j.  Lessender  Lo  bei  Antwerpen  ; 
bei  Liban,  u.  a.),  daneben  ToÇoqïôyij,  ToÇocoaooa  f  To&vç, 
ToÇixçcnr] ,  TôÇtoç  'AnoXkwv  (vgl.  die  ganze  Namengruppe  bei 
Pape-Benseler)  dienen  nicht  die  Echtheit  wahrscheinlicher  zu  ma- 
chen. In  Vergleichung  der  Namen  Thamyris  Paris  Osiris  Busiris 
[Abaris]  äussert  mir  Birt  als  denkbar,  bei  Schaffung  des  pseudo- 
skythischen  Namens  möge  die  Absicht  geleitet  haben,  durch  die 
Endung  çtç  ihm  einen  barbarischen  Klang  zu  geben.  In  Herodots 
2*v&ixcc  in  seinem  4.  Buch  findet  sich  unter  den  Flussnamen 
neben  Tanais  Hypanis  Hyrgis  und  Syrgis  auch  Hypakyris  und 
Naparis;  ferner  die  Personennamen  Lipoxals  ArpoxaYs  Kolaxats 
Skopasis  und  TctÇaxiç.  Auch  an  Anacharsis  sei  erinnert.  Endlich 
bemerke  ich  noch  die  Worte  %ô^aç%oç  (das  ist  der  Hauptmann  der 


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TOXARIS 


51 


athenischen  Polizeisoldaten,  toÇôrai  und  2xv&ai  genannt)  und  be- 
sonders toÇâçiov,  eben  hei  Lucian  dial  mort.  14,  2  unter  anderen 
Barbarenwaffen  spottend  aufgeführt. 

Vorstehende  Erörterung  des  lucianischen  Dialogs  und  seiner 
Hauptfigur  hat  ein  doppeltes  Resultat  gehabt  Die  kritische  Ana- 
lyse hat  zwei  mehr  oder  minder  werthvolle  Realitäten  erkennen 
lassen,  erstens  den  Entstehungsprozess  eines  der  früheren  Kinder 
der  lucianischen  Muse  und  seines  phantasievollen  Witzes,  zweitens 
das  materielle  Substrat  dieser  Schöpfung,  jenen  von  ihm  vor  dem 
Dipylon  gesehenen  und  im  Scytha  beschriebenen,  halbzerstört  um- 
gestürzten Grabstein. 

Verlohnt  es  sich,  bei  Betrachtung  dieses  ehrwürdigen,  ja  von 
Etlichen  mit  gläubiger  Verehrung  betrachteten  Bildwerkes  noch 
länger  zu  verweilen? 

Ein  Friedhof  vor  dem  Dipylon  ist  in  den  Jahren  1861/63  und 
1870  zu  einem  grossen  Theil  ausgegraben  und  Dank  einer  ver- 
hältnissmässig  frühen  Verschüttung  fast  intact  zu  Tage  gefördert 
worden;  gewöhnlich  wird  die  Fundstelle  nach  einer  am  Orte  be- 
findlichen Kapelle  der  Hagia  Trias  (vulgär  Triada)  bezeichnet.  Vgl. 
die  Litteratur  in  meinem  Katalog  der  Sculpturen  zu  Athen  S.  236. 
Die  gefundenen  Sculpturen  sind  theils  an  Ort  und  Stelle  belassen, 
theils  in  das  National-  und  Centraimuseum  an  der  Patisiastrasse 
übergeführt  worden.  In  dessen  zweitem  Saale  sind  ausser  Grab- 
reliefs und  einer  bedeutenden  aus  ganz  Attika  zusammengebrachten 
Sammlung  marmorner  Grabvasen  einige  eigentümliche  Grabauf- 
sätze verschiedener  Art  vereinigt  ;  so  mehrere  Sirenen,  dergleichen 
eine  von  Erz  auf  Sophokles'  Grab  gestanden  haben  soll;  so  denn 
auch  zwei  knieende  Bogenschützen,  in  meinem  Katalog  unter 
n.  262.  263  kurz  beschrieben. 

'262.  0,66  [hoch].  Athen,  H.Trias  1863.  Statue  eines  Sky- 
then nach  rechts  knieend,  als  rechte  Eckfigur  der  Krönung  eines 
Grabmals  (ab  Kopf,  linke  Schulter,  rechter  Arm,  Knie  und  Unter- 
hein); liegt  vorgebeugt  auf  dem  rechten  Knie,  linken  Fuss  aufgesetzt; 
anliegender  genähter  langärmliger  Rock,  vorn  offen,  Ränder  über- 
einander gelegt,  gegürtet;  Hosen;  Haubenbänder  fallen  auf  die 
Brust;  Kücher  zur  linken  Seite.  —  Archäolog.  Zeitung  22  [1864] 
281*  [Pervanoglu].    29  [1871]  14  [Carl  Curtius]. 

263.  0,75  [hoch].  Pendant  zum  vorigen,  gleicher  Provenienz. 
Sky  the  nach  links  knieend,  als  linke  Eckfigur  der  Krönung  des 

4* 


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52 


L.  v.  SVBEL 


Grabmals  (ab  Kopf,  rechtes  Unterbein  mit  Stück  der  Plinthe); 
liegt  auf  dem  linken  Knie;  rechter  Fuss  aufgesetzt,  die  gesenkte 
Linke  hielt  den  Bogen  ;  zur  linken  Seite  breiten  Köcher,  die  Rechte 
zieht  einen  Pfeil  heraus,  der  Ellbogen  ruht  auf  dem  Oberschenkel. 
Rocksaum,  Gürtel,  Köcher,  Fuss  zeigten  Farbspuren.  —  Salinas 
Rev.  archéol.  1864,  361  pl.  12.  Rhusopulos  Bullettino  delT  lnstit. 
1864,  45  [pente).  Marmor].  1870,37  [Matz:  Torso  aus  parischem 
Marmor,  bemalt,  im  Stil  der  Aegineten,  gef.  NW.  der  Akropolis  (?)]. 
Arch.  Zeit.  22  [1864|  231*.  Milchhoefer  Mittheil.  d.  deutsch,  arch. 
Instil,  zu  A  th.  4,  66'. 

Nr.  263  ward  zuerst  gefunden.  Einige  der  athenischen  Ar- 
chäologen nahmen  die  Figur  für  einen  Gelehrten  (Jüngling  mit 
Schulmappe  oder  Dichter)  andere  für  einen  Bogenschützen;  der 
Architekt  Seveso,  Zeichner  für  Salinas,  aber  erklärte  sie  für  To- 
xaris.  Er  schreibt:  'Parmi  les  archéologues  d  Athènes,  il  y  en  a 
qui  ont  supposé  que  c'était  un  littérateur  (un  letterato  !  !),  et  <f  autres, 
un  archer  [Rhusopulos].  J'ai  appelé  leur  attention  sur  la  de- 
scription  que  Lucian  fait  du  monument  de  Toxaris,  dans  son  dia- 
logue le  Scythe  et  [sic]  le  Proxène,  et  alors,  après  avoir  reconnu 
la  grande  analogie  qui  existe  entre  la  statue  décrite  par  lui  et 
celle  que  nous  avons  sous  les  yeux,  ils  sont  tombés  d'accord  avec 
moi  que  c'est  probablement  un  fragment  d'une  statue  de  Toxaris'. 
Salinas,  der  dies  mittheilt,  bestreitet,  dass  es  die  von  Lucian  be- 
schriebene Sculptur  sein  könne;  Lucian  rede  von  einem  Basrelief, 
dessen  Obertheil  fehle,  der  Fund  aber  sei  ein  Rundbild  (statue 
ronde  bosse),  welcher  blos  der  Kopf  fehle;  der  Umstand,  dass  die 
Statue  vor  dem  Dipylon  gefunden  wurde,  eben  wo  das  Basrelief 
sich  befand,  sei  zwar  merkwürdig,  beweise  aber  nichts  für  die 
Identität;  höchstens  könne  man  die  Vermuthung  wagen,  die  Athener 
hätten  später  die  Statue  errichtet,  zu  grösserer  Ehre  ihres  Wohl- 
thäters,  an  Stelle  des  dürftigen,  ursprünglich  liegend  angebrachten 
Basrelief  (primitivement  |?]  placée  à  terre,  rj  at^lrj  gabier/);  man 
müsse  von  dem  Fund  einer  Inschrift  weiteres  Licht  erhoffen. 

Als  dann  im  September  des  Jahres  auch  die  andere  Figur 
(n.  262  m.  Kat.)  zum  Vorschein  kam,  entschied  Pervanoglu  :  'Durch 
diesen  neuen  Fund  fallen  von  selbst  manche  der  früher  über 
diesen  Gegenstand  ausgesprochenen  Vermulhungen'. 

Philologische  Methode  und  historische  Kritik  ist  von  dem 
ausübenden  Künstler,  und  so  dem  Architekten,  nicht  zu  verlangen, 


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TOXAIUS 


53 


wohl  aber  Blick  für  kunstgeschaffene  Gestalteu.  Sehen  wir  dem- 
nach von  der  nicht  sehr  präcisen  Formulirung  seiner  Bemerkung 
ab  und  halten  uus  an  das  Wesentliche,  für  ihren  Aulor  Wesent- 
liche derselben,  so  meine  ich  werden  wir  sie  unterschreiben.  Mir 
wenigstens  und  noch  Anderen  hat  sich,  ganz  unabhängig,  bei 
erster  Betrachtung  die  frappante  Aehnlichkeil  der  gefundenen  mit 
der  von  Lucian  beschriebenen  Sculptur  aufgedrängt.  Aber  wie 
ist  die  Beobachtung  correct  zu  formuliren?  1st  obige  Kritik  der 
Toxarislegende  begründet,  so  geht  die  archäologische  Frage  nun 
nicht  mehr  auf  Nachweis  des  oder  eines  Toxarisbildes,  sondern 
auf  Nachweis  desjenigen  Bildes,  an  welche  die  Toxarislegende  an- 
geknüpft hat  oder  angeknüpft  worden  ist,  mit  anderen  Worten, 
welches  ihr  materielles  Substrat  gewesen  ist.  Und  wenn  im  Fried- 
hof des  Dipylon  bereits  zwei  dazu  dienliche  Bildwerke  gefunden 
sind  und  noch  mehrere  gleichartige  einst  dort  gewesen  sein  kön- 
nen, so  dürfen  wir  nur  aussprechen,  dass  Exemplare  von  der- 
jenigen Gattung  Bildwerke  gefunden  sind,  deren  eines  das  Substrat 
für  die  Toxarislegende  abgab;  höchstens  dass  das  eine  oder  andere 
grössere  Wahrscheinlichkeit  für  sich  in  Anspruch  nehmen  kann. 

Der  genaue  Fundplatz  der  zwei  Statuen  ist  an  der  Südseite 
der  den  Friedhof  durchschneidenden,  vom  Heiligen  Thor  nach  dem 
Piraeus  führenden  Strasse1),  also  4vor  dem  Heiligen  Thore, 
zur  Linken,  wenn  man  nach  dem  Piraeus  geht'  —  im  südwest- 
lichen Theile  des  grossen,  von  drei  Strassen  durchzogeneu  Fried- 
hofes —  allerdings  auch  4 zur  Linken,  wenn  man  vom  Dipylon 
nach  der  Akademie  geht  \  dies  aber  nur,  wenn  Lucian  Grund  hatte, 
die  Fundstelle  seiner  Stele  gerade  nur  nach  dem  Dipylon  zu  be- 
stimmen. Sonst  bleibt  die  Möglichkeit,  dass  ein  von  den  zwei 
gefundenen  verschiedenes  Exemplar  im  nordöstlichen  Theil  des 
Friedhofs  4  vor  dem  Dipylon,  zur  Linken  wenn  man  zur  Akademie 
geht',  dies  nun  im  engsten  Verstände  genommen,  lag. 

In  der  Arch.  Zeit.  1S71  S.  34  hat  Carl  Gurtius  gezeigt,  dass 
die  ältesten  Gräber  des  Friedhofs  an  Hagia  Trias  an  den  Seiten 
der  Strasse  nach  dem  Piraeus  liegen;  später  hat  man  auch  das 
nördlich  und  südlich  anschliessende  Terrain  zugezogen;  Carl  Curtius 

1)  Bei  der  hohen  Basis  (auf  welcher  man  sich  den  grossen,  dort  eben- 
falls gefundenen  Stier  n.  3322  ni.  Kat.  aufgestellt  zu  denken  pflegt)  hinter 
dem  Grab  des  Dionysios  n.  3323  m.  Kat,  vgl.  Archäolog.  Zeit.  29  Ü871)  14 
nebat  Tafel  42  n.  10. 


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54 


L.  v.  SYBEL 


vermuthet,  dass  die  Anlage  dieses  athenischen  Vorbildes  der  Via 
Appia  und  der  Herculanerstrasse  in  Zusammenhang  gestanden  habe 
mit  Konons  Wiederherstellung  der  Stadtmauern  393  v.Chr.;  das 
ältest  datirte  dieser  Gräber  ist  dasjenige  des  394  gefallenen  Dexileos. 
Ob  Matz'  Notiz  überhaupt  zur  Sache  gehört,  kann  ich  jetzt  nicht 
untersuchen.  Rhusopulos  nennt  den  Marmor  pentelisch.  Milch- 
hoefer  allein  bestimmt  den  Stil  der  zwei  Bogenschützen  ausdrück- 
lich als  archaisch.  Die  beiden  Figuren,  welche  Pendants  sind, 
wurden  auch  so  nahe  beisammen  gefunden,  dass  ihre  Zusammen- 
gehörigkeit auch  hierdurch  bestätigt  wird.  Ich  habe  sie  als  Krö- 
nuugstiguren  bezeichnet;  doch  ist  das  eine  offene  Frage.  Milch- 
hoefer  spricht  in  seinem  Aufsatz  'Sphinx'  in  den  Mittheil.  4,  65 
über  Typen  von  ehemals  selbständigen  Grabaufsätzen,  die  später 
als  figürliches  Beiwerk  an  Grabreliefs  erscheinen;  darunter  die 
Sirenen  und  die  Bogenschützen  :  'Den  zwei  an  Stelle  der  Akroterien 
knieenden  (männlichen?)  Figuren  eines  noch  an  Ort  und  Stelle 
befindlichen  Grabreliefs  der  Ii.  Triada  (leider  nur  Beine  und  etwas 
vom  kurzen  Gewand  erhalten)  können  wir  die  archaischen  eben- 
dort  gefundenen  Bogenschützen  gegenüberstellen  (s.  Bull.  deW  Inst  it. 
1870,  37);  vgl.  auch  den  Scheiterhaufen  des  Hephaestion  Diod. 
Sic.  XVII,  115;  auf  der  Krepis:  Bogenschützen  und  gerüstete  Män- 
ner'. Die  angezogene,  noch  bei  H.  Trias  befindliche  Grabstele  ist 
die  des  Arislion ,  m.  Kat.  n.  3337 ,  wo  jedoch  die  statt  der  Ecka- 
kroterien  angebrachten  nach  aussen  hin  knieenden  Figuren  in 
kurzem  Rock  als  'Klageweiber'  bezeichnet  sind,  wie  solche  an  der 
Stele  Kat.  n.  3104  in  der  That  vorhanden  sind.  Eine  Analogie 
zu  dem  am  Grabe  wachsam  kauernden  Skythenpaar  finde  ich  jetzt 
in  dem  Paar  trauernd  sitzender  Dienerinnen,  aus  Menidi,  bei  Furt- 
wängler  Sammlung  Saburoff  Taf.  XV— XVII:  'sie  mögen  auf  den 
beiden  Enden  einer  Gräberterrasse  oder  zu  beiden  Seiten  des  offe- 
nen Eingangs  in  eine  aus  Quadern  errichtete  Gräherumhegung  ge- 
standen haben,  wie  diese  in  Altika  Sitte  waren'. 

Unsere  Bogenschützen  sind  also  jedenfalls  decorative  Figuren. 
Keine  derselben  stellt  den  Bestatteten  vor,  sondern  es  sind  unter- 
geordnete, in  irgend  einem  Sinne  dienende  Wesen.  Repräsentanten 
eines  von  dem  Bestatteten  als  Feldherrn  überwundenen  Barbaren- 
volkes dürften  es  kaum  sein.  Sind  es  athenische  Polizeisoldaien 
als  Grabwächter?  Oder  stand  der  Verstorbene  zu  jenem  Corps  in 
engerem  Verhältniss?  als  Toxarch?  als  höherer  Beamter  mit  Ver- 


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TUXAIUS 


fOguDgsrccht  Ober  das  Corps?  als  Areopagit?  eher  dürfte  ein  Areo- 
pagit  Architeles  in  diesem  Grabe  gesucht  werden,  als  ein  Skythe 
Toxaris. 

Ein  halbes  Jahrtausend  hatte  an  dem  stattlichen  Monument 
genagt;  die  zwei  treuen  Wächter  waren  beschädigt,  verwittert,  um- 
gestürzt, eingesunken,  überwuchert.  Das  eine  Bild  indes  (etwa 
das  in  der  Revue  publicirte,  welches  die  linke  Seite  mit  dem  Köcher 
dem  Beschauer  zeigt)  war  mit  der  Oberfläche  sichtbar  und  konnte, 
als  Lucian  dort  theilnehraend  achtsam  lustwandelte,  leicht  für  ein 
Hautrelief  gelten;  ist  es  doch  im  Reliefstil  gehalten  (soweit  die 
Distinction  zwischen  Relief  und  Rundbild  für  Sculpturen  in  tek- 
fODischem  Zusammenhang  überhaupt  gilt  —  abgesehen  von  der 
Möglichkeit,  dass  Lucians  Exemplar  ein  flacheres  Relief  war),  den 
Kopf  hatte  die  Zeit  zerstört,  aber  die  skythische  Tracht  war  deut- 
lich; der  Bogen  war  noch  vorhanden  (sonst  konnte  er  leicht  in 
Gedanken  ergänzt  werden),  nicht  4 an  Ort'  (im  Gorytos),  noch 
schussfertig  vorgestreckt;  wohl  aber  gespannt  und  in  gesenkter 
Linken  in  Bereitschaft  gehalten;  ebenso  wie  die  Rechte  griffbereit 
an  der  Köchermündung  liegt.  Nur  den  breit  gebauten  Köcher 
verstand  Lucian  sowenig  wie  jene  neuatheuischen  Archäologen, 
welche  ihn  für  eine  Schulmappe  hielten;  so  nahm  er  ihn,  zwar 
zögernd  (tdô/.et  sagt  er  bedenklich),  für  ein  fttßllov. 

Marburg.  LUDWIG  v.  SYBEL. 


DIE  WOLFENBUTTELER  HANDSCHRIFTEN 
DER  D7.  UND  V.  REDE  GEGEN  VERRES. 

Obwohl  Halm  mit  richtigem  Blick  den  Regius  Parisinus  als 
die  Quelle  der  Guelferbytani  erkannt  und  in  den  Mttncbener  Ge- 
lehrten Anzeigen  1853  diese  Ansicht  ausführlich  begründet  hat, 
haben  die  späteren  Herausgeber  Kayser  (1861)  und  C.  F.  W.  Müller 
(1880)  dennoch  geglaubt,  den  Guelferbytani  eine  selbständige  Stel- 
lung neben  dem  Regius  einräumen  zu  müssen,  und  auch  Meuse! 
in  seiner  trefflichen  Abhandlung  Uber  den  palimpsestus  Valicauus 
(Progr.  d.  Friedrichs- Gymnasium  Berlin  1876)  behauptet:  certissi- 
mis  argumentis  potest  demonstrari  hos  codices,  ut  sunt  ex  eodem 
fonte  profecti,  ex  quo  Regius,  ita  non  ex  hoc  ipso  Regio  esse  d$- 
scriptos,  aber  der  2.  Theil  dieser  Abhandlung,  wo  er  jene  Beweise 
vorzubringen  gedachte,  ist  nicht  erschienen.  Freilich  hat  diese  An- 
sicht auf  die  Textesgestaltung  wenig  Einfluss  gehabt,  Müller  bat 
sehr  selten,  etwas  häufiger  Kayser,  Lesarten  nur  aus  G  aufgenom- 
men, aber  die  Varianten  dieser  Handschriften  beschweren  noch 
immer  die  Ausgaben. 

Ich  bin  davon  überzeugt,  dass  Halms  Unheil  richtig  war  und 
dass  nur  die  Unvollständigkeit  in  den  Angaben  Jordans  über  die 
Lesarten  von  G$  die  richtige  Erkenntniss  der  Sachlage  gehindert 
bat.  Wenn  man  freilich  in  den  Jordanschen  Varianten  sehr  häufig 
aus  R  ganz  ungeheuerliche  Fehler  angeführt  findet,  während  von 
G3  nichts  bemerkt  ist,  so  ist  das  wohl  geeignet  irre  zu  führen, 
wenn  auch  Jordan  in  der  Vorbemerkung  zur  Divinalio  sagt:  mulia 
menda  atque  eins  generis  lectiones  quae  nullius  pretii  essent ,  non 
transscripsimus.  Auch  mir  war  diese  fehlende  Uebereinstimmung 
bedenklich,  aber  bei  einer  nochmaligen  Vergleichung  der  beiden 
Guelferbytani  habe  ich  gefunden,  dass  fast  alle  gröberen  Versehen 
des  Regius  in  G1'2  wiederkehren,  und  es  hat  sich  neues  Material 
gefunden ,  wodurch  sich  Halms  Beweisführung  (die  bisher  nicht 
widerlegt  worden  ist)  noch  verstärken  lässt. 


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DIE  IV.  UND  V.  REDE  GEGHN  VERNES 


57 


Halm  behauptet  zunächst:  'die  Guelferbytani  haben  Fehler,  die 
sich  nur  aus  R  erklären  lassen'  und  beweist  dies  durch  Anführung 
von  10  Stelleo,  in  denen  augenscheinlich  Aenderungen  zweiter  Hand, 
die  sich  in  R  finden,  und  zwar  thörichte  Aenderungen,  in  G3  über- 
gegangen sind.   Ich  füge  folgende  18  Stellen  derselben  Art  hinzu: 

U  XO 

IV  10  ad]  at  R:  ät  G1  aut  G2;  IV  65  regio]  religio  R:  religioso  G3; 

ü 

IV  79  monumento]  monumento  R;  monumentum  G3;  IV  85  flens] 

figens  R:  fngiens  G>*2;  IV  101  quo]  co  R ,  cum  G1, 2;  IV  135  qui 

d 

tarn]  quitiam  R:  quid  iam  G1,2;  IV  150  fatebuntur]  fatebantur  R: 
fateantur  G>,  confiteantur  G2;  V  36  sellam  cnrulem,  ins  imaginis] 

e 

sellam  curulentus  imaginis  R  :  sellam  curulem  ymagines  G 1  *  2  (zu- 
gleich ist  ersichtlich,  warum  der  Schreiber  ius  ausgelassen  hat); 

V  62  missionis)  missionis  R:  missiones  G3;  V  93  antea  semper) 

n«  na  n 

anper  R:  nuper  fir3;  V  115  suorum  furtorum]  suantm  furturum  R  : 
suarum  fortunarum  G3;  V  120  decisis]  decusis  R;  decursis  G3;  V  136 
classis]  classis  R  :  classes  G2  (classis  G»);  V  143  statuitis]  sltatis  R: 

um  i 

sciatis  G3;  V  155  argentariam  Lepti]  argentarima  Ufici  R:  argu- 
ait 

mentari  maleficiiG*;  V  159  tantum]  cantum  R:  quantum  G3;  V  173 

et 

tarnen  si]  tarn  si  R:  tarn  etsi  G2  (etsi  G>);  V  182  quasi  natura] 
si  in 

quisin  natura  R:  qui  si  in  natura  G3. 

Diese  Lesarten  von  G3  sind  bei  der  Annahme,  dass  diese  Hand- 
schriften unabhängig  von  R  sind,  unmöglich  zu  erklären,  denn  es 
wird  doch  wohl  keinem  einfallen  zu  behaupten,  R  sei  nach  dem 
Archetypus  von  G3  durchcorrigirt  worden,  und  es  haben  sich  dabei 
gerade  nur  jene  28  Aenderungen  ergeben. 

Es  Hessen  sich  nun  noch  eine  Menge  Stellen  anführen,  aus 
denen  ersichtlich  ist,  wie  die  Verderb niss  von  R  aus  in  G3  weiter- 
gegangen ist,  z.  B.  V  79  st  au fu gisset,  si]  si  aut  fu gisset  si  Ä,  si  aut 
fu gisset  aut  si  G3;  V  121  ipso  Hb]  ipro  Mo  Ä,  hiis  pro  illo  G3; 
V  160  revixisset]  refixisset  Ä,  refrixisset  G3;  V  149  inultam]  inuitam 
Ä,  inuictam  G3;  V  75  recenti  re]  recenta  re  Ä,  retenta  re  G 2  (re- 
centi  re  G1);  IV  18  non  movetur]  non  vetur  Ä,  non  vetns  G1*2; 
IV  132  ferunt)  fuerunt  ß,  fleuerunt  G3;  IV  139  palaestritis]  pala.ë. 
retis  Ry  palam  est  retis  vel  reis  G»,  palam  relis  G 2  —  aber  der- 


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58 


H.  N0I1L 


artige  Beispiele  sind  nicht  streng  beweisend,  da  ja  diese  Fehler 
schon  im  Archetypus  von  R  gestanden  haben  können. 

Wichtiger  ist,  was  Halm  weiter  geltend  macht:  4G3  und  Ä 
haben  gemeinsame  Lücken'.  Dies  lässt  sich  genauer  präcisiren: 
im  IV.  Buch  sind  22,  im  V.  Buch  37  (Halm  31)  unbestreitbare  Aus- 
lassungen in/};  alle  diese  Lücken  (milden  unten  besproche- 
nen 3  Ausnahmen)  finden  sich  auch  in  G3  oder  in  einer  der  3  Hand- 
schriften wieder.')  Wäre  also  G3  unabhängig  von  R,  so  müssten 
diese  59  Lücken,  die  natürlich  zum  Theil  dem  Schreiber  des  Arche- 
typus von  iJ,  und  nur  zum  Theil  dem  von  R  selber  zur  Last  fallen, 
sämmtlich  schon  in  dem  gemeinsamen  Archetypus  von  R  und  G3 
gewesen  sein,  und  der  Schreiber  von  R  hätte  das  Wunderwerk 
vollbracht,  in  diesen  beiden  grossen  Reden  kein  einziges  Wort 
(resp.  nur  3  Worte)  auszulassen.  Ich  glaube,  diese  Erwägung 
reichte  allein  hin ,  die  entgegenstehende  Annahme  zu  entkräften. 
Mensel  führt  p.  22  vier  Stellen  an,  in  denen  R  allein  Lücken 
habe,  jedoch  IV  14  und  IV  92  fallen  fort,  weil  enwn  und  esse 
auch  in  G1*2  fehlen;  IV  47  ist  in  R  a  von  zweiter  Hand  hin- 
zugefügt und  findet  sich  deshalb  natürlich  in  G\  IV  39  ist  vix, 
was  die  détériores  und  Servius  bieten,  offenbar  richtig,  und  non 
Interpolation  in  G 3.  Nach  den  Jordanschen  Varianten  hätte  Meusel 
noch  folgende  Stellen  anführen  müssen:  V  75  fehlt  quis,  V  185 
posuit,  V  30  tra  (in  extra),  V  154  sis  u  (in:  me  sis  usurus),  aber 
die  drei  ersten  Wörter  fehlen  auch  in  G1#î,  und  V  154,  wo  R 
schreibt  vide  quam  mesurus  aequo,  steht  in  G1*2  die  komische 
Conjectur  vide  quam  inhesurus  eqno.  Es  bleiben  drei  Stellen,  in 
denen  die  Lücken  von  R  in  G3  ausgefüllt  sind,  aber  unzweifelhaft 
durch  Conjectur:  V  147  hat  R  quas  iste  arbitrium  suum  infectas 
esse  arbitrator,  in  G3  steht  richtig  ad  arbitrium;  V  186  R:  quorum 
iter  iste  ad  suum  quaestum  ad  religionum  dignitatem  faciundum 
curavit,  G3  hat  non  ad  religionum  dignitatem,  was  eben  so  leicht 
zu  ergänzen  war,  wie  an  der  oben  erwähnten  Stelle  IV  39,  oder 
wie  IV  14  und  V  1 18,  wo  G1  non  und  ietn  einschiebt.  V  174  imisste 
stehen  :  si  qua  putas  te  occultius  extra  indicium,  quae  ad  indicium 
pertineant,  factre  posse;  das  Auge  des  Schreibers  von  R  sprang 

1)  G*  sowohl,  als  G1  einerseits  und  G*Ld.  (die  aus  derselben  Quelle 
stammen)  andererseits  haben  natürlich  wieder  ihre  eigenen  Lücken,  ich  babe 
von  G*  2S,  von  G*Ld.  13  gezählt,  doch  sind  diese  Zahlen  zu  klein,  da  Jordan 
eben  die  Varianten  dieser  Handschriften  nicht  vollständig  giebt. 


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DIE  IV.  UND  V.  REDE  GEGEN  VERRES 


59 


vom  ersten  iudicium  zum  zweiten  und  er  schrieb:  extra  indicium 
pertineant;  in  G3  steht:  extra  quae  ad  iudicium  pertineant,  der 
Schreiber  von  G3  (oder  besser  von  X,  der  Quelle  von  G3,  denn  diese 
Handschriften  sind  nicht  unmittelbar  aus  Ä  abgeschrieben,  sondern 
erst  durch  Vermiltelung  einer  andern  Handschrift)  erkannte,  dass 
zu  pertineant  ein  Relativum  gehörte  und  fügte  quae  ad  ein  —  ein 
Grund  fUr  das  Auslassen  des  Wortes  iudicium  allein  ist  nicht  zu 
finden,  und  es  wäre  seltsam,  wenn  dieselbe  Stelle  so  in  zwiefacher 
Weise  verdorben  ware. 

Dass  den  Schreibern  der  Guelferbytani  derartige  Correkturen 
zuzutrauen  sind,  ersehen  wir  nicht  nur  aus  kühnen  Aenderungeu, 
wie  z.  B.  IV  19  wo  für  dem  in  Ä  idem  stand  und  der  Schreiher 
von  X  um  einen  Conjunctiv  herzustellen,  sit  setzte,  sondern  beson- 
ders deutlich  aus  einer  Reihe  von  Stellen,  an  denen  die  eine  Hand- 
schrift das  Richtige  bietet,  während  die  Uebereinstimmung  der  an- 
dern mit  R  zeigt,  dass  die  Vorlage  fehlerhaft  war.  Ich  will  dies 
hauptsächlich  an  solchen  Beispielen  zeigen,  wo  die  Jordanschen 
Varianten  uns  im  Stiche  lassen.  IV 52  fletnm  Gld  (d  =  détériores), 
electum  ÄG2;  IV  95  infirmis  G'd,  inßrmus  ÄG2;  IV  124  ullo  in 
templo]  illo  templo  ÄG1,  illo  tempto  tempore  G2,  ullo  in  tem- 
pore d  ;  V  19  vndicnm  G»d,  iudicium  ÄG2;  V  33  commemorabun- 
tur  G2d,  commemorantur  ÄG1;  V  35  tum  Glô,  tuum  ÄG2;  V  39 
res  ttaa  GM,  restitutaRG*;  V  46  commearet)  commemoret  Ä,  com- 
mémorant mit  einfacher  Interpolation,  um  das  richtige  Tempus  zu 
gewinnen  G2,  commemoraret  vel  commearet  G1  aus  d;  V  05  indices 
G!d,  iudex  ÄG2  (dagegen  ist  V  57  derselbe  Fehler  von  Ä  in  G1'2 
verbessert);  V  98  in  eorum]  in  forum  Ä  G2,  in  al.  eorum  forum  G1; 

V  104  conplexusqne  G1  d,  conflexusque  Ä,  confluxusque  G2;  V  118 
two  ictu  securis]  Vd;  im©  securis  RG2,  uno  secnn'8  ictu  G1;  V  130 
quaestui]  questui  G1,  que  tut  ÄG2;  V  132  no//e  GM,  nulle  ÄG2; 

V  145  sinns  GJd,  sensns  HG2;  V  145  quoddam  G!d,  quondam  ÄG2; 

V  151  concidi  Gld,  condici  ÄG2,  V  173  delegerim  Gld,  delerim 
ÄG2',  V  185  Latona  G>d,  lalrona  ÄG2. 

Ein  Theil  dieser  Lesarten  zeigt  aufs  deutlichste,  dass  manche 
von  diesen  Verbesserungen  ans  der  anderen  Handschriftenklasse 
stammen,  und  zwar  ist  Gl  stärker  interpolirt,  als  G2.  Aber  schon 
die  Quelle  von  G3,  X,  ist  hier  und  da  nach  den  détériores  corri- 
girt  worden,  besonders  gegen  Schluss  des  5.  Buches.  Ein  deut- 
liches Beispiel  dafür  ist  V  114,  wo  in  Ä  richtig  steht:  tot  hominnm 


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00 


H.  NOHL 


/.  veccium,  in  den  schlechteren  Handschriften  tot  hominum  causa 
P.  Vectium;  der  Corrector  von  R  machte  aus  t.  veccium:  totve 
civium,  dies  vereinigte  der  Schreiber  von  X  mit  der  Lesart  der 
détériores  zu  tot  hominum  totve  civium  P.  Vectium.  Aehnlich  V  184 
item  /t,  iste  d,  item  itte  G3.  Wie  kühn  dieser  Schreiber  war,  zeigt 

V  188.  Hier  hat  R  statt  utique  respublico  meaque  fides:  ut  hi 
qui  respublica  meaque  fides,  in  G3  hat  das  scheinbare  Relativum 
sein  Verbum  gefunden:  ut  hi  qui(bus)  respublica  (placet  servanda 
eorum)  que  fides. 

Da  es  also  unzweifelhaft  ist,  dass  sowohl  der  Schreiber  von  X, 
als  auch  die  der  Guelferbytani  theils  selbständig,  theils  nach  an- 
deren Handschriften  corrigirt  haben,  so  dürfen  uns  die  verhältnis- 
mässig wenig  zahlreichen  Stellen,  wo  G3  mit  d,  oder  allein,  das 
Richtige  bieten,  während  R  corrupt  ist,  nicht  in  uuserer  Ueber- 
zeugung  irre  machen,  dass  G3  aus  R  stammeu. 

Aber  die  Vorkämpfer  der  Guelferbytani  scheinen  selbst  in  ihre 
Sache  wenig  Vertrauen  gesetzt  zu  haben.  Wenn  G3  eine  selbstän- 
dige Quelle  neben  dem  Regius  repräsentiren ,  so  ist  die  überein- 
stimmende Lesart  von  G3  und  den  détériores  der  des  Regius  vor- 
zuziehen, weun  nicht  ganz  zwingende  Gründe  dagegen  vorgebracht 
werden  können.  Trotzdem  schreiben  alle  Herausgeber  mil  R  gegen 
G3d  z.  B.  IV  10  e,  IV  80  eorum  etiam,  IV  109  erat  enim ,  V  7 
vocari  ad  se  und  accucurrisse ,  V  10  est  vocata,  V  19  in  eum  twre, 

V  24  parentium,  V  72  cognoscerentur,  V  128  domu  etc. 

Was  nun  endlich  die  wenigen  Fälle  betrifft,  in  denen  die  Les- 
arten von  G3  besser  sind  als  die  von  Äd,  so  sind  sie  alle  derart, 
dass  ein  aufmerksamer  Leser  das  Richtige  durch  Conjectur  finden 
konnte  (IV 140  acceperant,  143  soient,  V102  responded  119  redimant* 
143  civium  y  186  improbissimam);  keine  einzige  etwas  ferner  lie- 
gende Lesart,  die  den  Vorzug  vor  R  d  zu  verdienen  scheinen  konnte, 
ist  in  G3  aufzufinden.  Der  Schreiber  von  R  müsste  also  seine  Vor- 
lage mit  absoluter  Fehlerlosigkeit  wiedergegeben  haben. 

Da  es  somit  feststeht,  dass  nicht  nur  die  meisten  Fehler  von 
Ä,  sondern  sogar  die  thOrichten  Correcturen  von  zweiter  Hand  in 
G3  wiederkehren,  dass  von  den  59  Lücken  in  R  sich  56  in  G3 
finden ,  die  3  übrigen  aber  derart  sind ,  dass  sie  leicht  ausgefüllt 
werden  konnten,  dass  in  G3  sich  keine  einzige  Lesart  findet,  die 
mit  Sicherheit  auf  Unabhängigkeit  von  R  schliessen  liesse,  während 
die  Uebereinstimmung  im  Richtigen  mit  d  offenbar  auf  Correctur 


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DIE  IV.  UND  V.RKDE  G  EG  EIS  VERNES 


61 


beruht  —  so  scheint  es  mir  unzweifelhaft,  dass  X  aus  R  selbst, 
Dicht  mit  R  aus  einer  gemeinschaftlichen  Quelle  herstammt. 

Der  Regius  ist  in  seinem  gegenwärtigen  Zustand  verstümmelt, 
es  fehlen  vorn  gegen  200  Blätter;  dass  er  ursprünglich  die  Ver- 
rinen  vollständig  enthalten  hat,  geht  daraus  hervor,  dass  für  die 
Divinatio,  die  Actio  prima  und  die  1.  Rede  der  Actio  secunda  bis 
§111  G 3  in  demselben  Verhältniss  zu  den  détériores  stehen,  wie 
in  der  4.  und  5.  Rede.  Diese  Theile  von  R  waren  also  noch  er- 
halten, als  X  aus  demselben  abgeschrieben  wurde,  auch  die  7  letzten 
Zeilen  des  4.  Buchs,  die  jetzt  in  R  fehlen,  müssen  damals  noch 
vorhanden  gewesen  sein,  wenn  auch  Jordan  sagt  :  nec  tarnen  vide- 
tur  folium  in  ccdice  excidisse.1)  Auch  weiterhin  ist  ein  Blatt  (181) 
ausgefallen,  der  Zustand  der  Handschrift  gestattet  also  die  Annahme, 
welche  die  oben  erwiesene  Abhängigkeit  der  Guelferbytani  vom  Re- 
gius verlangt*),  dass  der  Schluss  des  4.  Buches  erst  verloren  ge- 
gangen ist,  nachdem  X  aus  R  abgeschrieben  war. 

1)  Die  letzten  Worte  in  R:  ealamitoto  die  'sind  von  erster  Hand  unter 
die  letzte  Linie  geschrieben',  wie  das  gewöhnlich  am  Ende  der  Öuaternionen 
geschieht,  ob  aber  hier  ein  Quaternio  zu  Ende  war,  wird  nicht  gesagt 

2)  Dass  diese  Zeilen  nicht  aus  d  ergänzt  sind,  zeigen  einige  abweichende 
Lesarten. 


Berlin. 


H.  NOHL. 


EIN  ALTATTISCHES  EPIGRAMM. 

Das  vielbehandelte  Gedicht  Anth.  Pal.  XIII  28  ist  dem  Kalli- 
machos  nur  durch  ein  Versehen  zugeschrieben  worden,  welches 
von  Hecker  sehr  scharfsinnig  erklärt  und  damit  beseitigt  ist.1)  Es 
trägt  in  der  Handschrift  die  Namen  BaxxvXidov  rj  Iifuttvidov,  und 
dass  es  in  der  Sammlung  der  simonideiscben  Werke  gestanden  hat, 
ist  sehr  wahrscheinlich.1)  Ganz  evident  aber  ist,  dass  es  die  wirk- 
liche Inschrift  eines  wirklichen  in  Athen  geweihten  Drei  fusses  war, 
auf  den  v.  5  mit  ods  gedeutet  wird.  Abschriften  attischer  Steine 
sind  notorisch  in  den  alten  Epigrammensammlungen  sehr  zahlreich3), 
und  mit  welcher  Leichtfertigkeit  berühmte  Dichter  zu  den  Verfas- 
sern voo  solchen  Gedichten  gemacht  wurden,  die  ihrer  Ueberliefe- 
rung  nach  autorlos  waren,  und  im  fünften  Jahrhundert  zumeist 
auch  autorlos  citirt  werden,  das  lehrt  der  angebliche  Nachlass  des 

1)  Vgl.  Wolters  Rh.  Mus.  38,  112.  Die  Vermuthung  von  Wolters,  dass 
das  sog.  dreizehnte  Buch  ein  Ganzes  sei  und  zwar  aus  einem  metrischen 
Tractat  sehr  guter  Zeit  ausgezogen,  kann  ich  mir  nicht  aneignen.  Ersteos 
bedarf  er  dazu  der  Annahme,  dass  XIII  1  von  einem  andern  Philippos  wäre 
als  dem  allein  bekannten  aus  Thessalonike,  für  den  das  alberne  Poem  gerade 
gut  genug  ist,  zweitens  muss  dies  Gedicht  in  unmöglichem  Versmass  in  die 
Zeit  der  höchsten  Blüthe  der  epigrammatischen  Verstechnik  versetzt  werden, 
beides  ohne  Beweis:  ja  selbst  die  Existenz  solcher  metrischen  Tractate  im 
zweiten  Jahrhundert  v.  Chr.  dürfte  es  schwer  fallen  wahrscheinlich  zu  macheo. 
Freilich  schloss  einmal  die  Anthologie  mit  XII,  dessen  letzte  Gedichte  ja  die 
Schlussgedichte  sind:  dass  aber  jemand  eine  Sammlung  Ix  itatpôqmm  pttQtar 
auf  Grund  unserer  Anthologie  (in  einem  nach  Philipp,  vor  Kephalas  Hegenden 
Stadium)  angelegt  habe,  und  davon  ein  dürftiges  Excerpt  in  die  Sammlung 
des  Palatinus  gelangt  sei,  scheint  nicht  befremdlich.  Dass  die  Gedichte  in 
complicirten  Massen  aus  ältester  und  bester  Zeit  sind,  hat  in  der  Polymetrie 
dieser  Zeit  gegenüber  der  späteren  Monotonie  seine  Erklärung. 

2)  Steph.  Byz.  s.  v.  vAxafxävnov  citirt  ^Âxafiaytiç  aus  Simonides,  was 
mit  Recht  auf  dieses  Gedicht  bezogen  wird. 

3)  Ein  Fall,  wo  sich  zeigt,  dass  ein  Stein  von  Polemon  anders  gelesen 
war,  als  von  dem,  auf  den  Meleagros  zurückgriff,  Herrn.  XII  346. 


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EiiN  ALTATTITCIIES  EPIGRAMM 


63 


Archilochos,  der  Sappho,  des  Peisandros,  des  Anakreon,  des  Simo- 
nides, von  anderen  zu  geschweigen.  Im  Gegensalz  zu  der  beque- 
men Glaubensseligkeit  ist  man  verpflichtet,  a  priori  von  dem  Autor- 
namen abzusehen,  und  erst,  wenn  objective  Gründe  für  die  Tra- 
dition sprechen,  mit  ihr  zu  rechnen.  Von  dem  Gedichte  selber 
ist  also  auszugehen.  Es  lautet,  wenn  man  zunächst  nur  selbstver- 
ständliche Verbesserungen  einsetzt,  die  meist  Brunck  richtig  ge- 
funden hat,  folgendermassen  : 

IloXXâxi  dt)  gwXijç  'Axa^avriâoç  èv  xoçoîaiv  7Qoai 

àvwXôXv^av  xiooofpôçotç  enï  dt&vQâfifioiç 
at  dtovvaiâdeÇy  fiUçatoi  de  xat  qoôqjv  àujjoiç 
ootpaiv  àoiôtûv  èoxiaoav  Xirtaçàv  e&eiçav, 
5  oï  tàvôe  loinoda  oq?iot  /uâçTvça  Baxxtwv  àéd-Xiov 
eihjxav  ev  tovoô*  Idvuyévr.ç  èâtôaaxev  àvôoaç, 
eu  à*  èti&ijveÏTO  yXvxeoàv  bna  JwqIolç  'Aoiotwv 
'dçyeïoç,  fjdv  nvevpa  %éuiv  xa&açoïç  èv  avXoïç' 
jûv  ixoçrjyrjoev  xvxXov  fieXiyyçvv  'Innôvixoç 
10      2jqov9cûvoç  vlôç,  aç/uaaiy  èv  xaçitwv  g>oor}&eiç, 
aï  oi  èn    àv&Qiûnovç  ovo  fia  xXvtov  àyXaâv  te  vUav 

frijxav  iooteg>avo)v  9eâv  ïxati  Moioàv. 
Eine  tiefergehende  Aenderung  ist  dabei  allerdings  schon  auf- 
genommen, nämlich  ev  zovod*  im  sechsten  Verse  für  xeivovç  â* 
mit  Meineke.  Der  Vers  fordert  vocalischen  Anlaut,  der  Sinn  ein 
Lob  des  âidâoxaXoç,  auf  ev  führt  die  Anaphora.  Für  das  Verständ- 
niss  des  Ganzen  ist  es  entscheidend,  dass  man  den  ersten  Satz 
richtig  auffassl;  Scbneidewin  hat  das  zwar  gethan,  aber  das 
Richtige  hat  so  wenig  aufkommen  können,  dass  es  wiederge- 
funden werden  muss  te  und  wieder  gesagt  werden  darf.  'Oft  schon 
haben  die  dionysischen  Hören,  wenn  die  (pvX^  'Axanavxig  tanzte, 
zu  den  Dithyramben  aufgejauchzt,  aber  mit  Binden  und  Rosen- 
blüthen  haben  sie  das  salbentriefende  Haar  der  geschickten  Sän- 
ger beschattet,  die  diesen  Dreifuss  zum  Gedächtniss  an  ihre  diony- 
sischen Kämpfe  geweiht  haben.'  Also,  Männer  der  'Axauavziç 
{avôoaç  v.  4  und  6,  im  Gegensatze  zu  rtatôeç)  haben  schon  oft 
an  den  Dionysien  (im  Gegensalze  zu  Panathenaen  Thargelien  u.s.w.) 
einen  Dithyrambus  gesungen,  diese  aber  waren  ootpoi  aoiöol  und 
haben  gesiegt.  Dieser  Gegensatz  wird  in  schonender  Weise  be- 
zeichnet, weil  die  minder  glücklichen  Vorgänger  doch  auch  immer 
die  q>vXr  repräsentirten,  aber  er  ist  ganz  unzweideutig,  und  es  ist 


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♦54 


U.  v.  WILAM0W1TZ- MOLLENDORFF 


geradezu  als  die  Pointe  des  Gedichtes  zu  bezeichnen,  dass  es  den 
ersten  dionysischen  Sieg  mit  einem  Mannerchor  verherrlicht,  den 
die  Akamantis  davongetragen  hat  Das  erklärt  auch  das  gegen  alle 
andern  an  Umfang  und  Kunst  abstechende  Weihgedicht,  dem  das 
Weihgeschenk  entsprochen  haben  wird. 

Die  letzten  Verse  paraphrasiren  die  geläufigen  Formeln,  *Av- 
riyivrjç  tôiâaoxêv,  'siçiozwv  rjtXei  AQyéloçy  'Innôvixoç  2tqov- 
&ojvoç  IxoQitfti.  Der  Dichter  des  Dithyrambus  war,  sintemal  keine 
Heimath  angegeben  wird,  Athener.  Von  Ariston  heisst  es,  dass 
*er  trefflich  die  süsse  Stimme  der  Sänger  nährte,  indem  er  wohl- 
lautenden Schall  in  reine  Flöten  blies.'  Dabei  ist  die  Reinheit  der 
Flöten  ganz  eigentlich  zu  verstehen,  das  Gegentheil  deutet  Pratinas 
an,  wenn  er  die  Flöte  oXeatoiaXoxaXafiov  nennt1)  Un  übersetzt 
-  habe  ich  Jajçîoiç  gelassen ,  weil  es  verdorben  ist  ;  nicht  nur  ist 
die  grammalische  Verbindung  mit  xa&açoïç  iy  avXotg  zu  hart, 
sondern  die  Flöte  ist  auch  nicht  dorisch:  wieder  ist  Pratinas  der 
beste  Zeuge,  der  der  Flöte  die  Jûqioç  %OQela  entgegensetzt  Da- 
mit ist  der  Verbesserung,  wie  ich  glaube,  der  Weg  gewiesen.  Die 
Stimme  der  tanzenden  Sänger  ist  dorisch,  weil  der  Dithyrambus  eine 
korinthische  Erfindung  ist,  und  auch  die  Sprache  viele  scheinbare 
Dorismen  enthält:  also  Jwgiav.  Freilich  suchte  der  Verfasser  des 
Epigramms  auch  darin  eine  Pointe,  dass  der  Dorer  Ariston  dorische 
Lieder  begleitet  Der  Chorege  Hipponikos  erhält  ein  besonders  aus- 
führliches Lob,  weil  er  nicht  nur  um  den  Sieg  besonderes  Verdienst 
beanspruchen  konnte,  sondern  auch  die  Kosten  des  Denkmals,  also 
auch  des  Epigramms  trug,  wv  exoçrjyrjoev  xvxXoy  fieXlyrjçvv  würde 
als  verdorben  anzusehen  sein,  wenn  xoçrçyety  wirklich  den  Accusa  Ii  v 
regieren  sollte.  Allein  es  regiert  den  Genetiv  wie  immer,  und  es 
wird  nur  der  eigentliche  Begriff  sowohl  von  x°Q°S  w'e  vo° 
o&ai  in  dem  Verbum  voll  empfunden,  fjyeÏTO  tov  x°Q°v  ovrwv 
xvxXov  fieliyrjQvv,  worin  der  Accusativ  nicht  anders  zu  verstehen 
ist,  wie  in  ßalvetv  oôôv  oder  ozêXXuy  tivct  ayyeXtay.  So  steht 
in  einem  angeblich  euripideischen  Hexameter  ôqÔxcov  odbv  fjycT- 
%at  xetçafjLÔQfpoiç  uçaiç  (Fgm.  937).    Ja,  bei  xîxXov  ist  der 

1)  In  dem  Tanzliede,  das  Athenaeus  XIV  616  erhalten  hat;  ich  habe  ea 
verbessert  and  das  Versmass  erläutert  comm.  gramm.  1  5,  doch  bietet  der 
daktyloepitritische  Theil  keinen  Anhalt  zum  Absetzen  der  Verse,  und  6  und  7 
sind  ohne  Zweifel  zu  verbinden,  da  so  das  Vermass  ohne  Katalexis  and  ohne 
Anakrasis  fortgeht. 


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EIN  ALTATTISCHES  EPIGRAMM 


65 


Gebrauch  solches  Accusativs  noch  minder  anstössig:  sagt  doch  Thu- 
kydides  (3,  78)  xvxXov  avrwv  taÇaitèviov,  Nachdem  sie  sich  im 
Kreis  aufgestellt  hatten*.  Spätere  und  einfachere  Rede  würde  den 
Accusativ  durch  die  Präposition  tg  stützen:  die  alte  sprachge- 
waltige Zeit  hat  aber  nicht  nur  den  Accusativ,  sondern  andere 
Casus  sehr  häufig  einfach  hingestellt,  ohne  ihre  specielle  Bezie- 
hung durch  eine  Präposition,  d.  h.  ein  Localadverb,  zu  expo- 
niren.  Der  siegende  Chorege,  beisst  es,  hat  den  Wagen  der 
Chariten  bestiegen,  die  ihm  Ehre  und  Preis  verliehen  haben 
nach  dem  Willen  der  Musen.  Das  ist  durchaus  versländlich;  die 
Musen  haben  den  Gesang  eingegeben,  der  Gesang  war  krti%aQtçt 
er  gefiel,  und  der  Lohn,  das  xaQtaz*}Qtoy >  ist  der  Sieg.  So- 
wohl die  Rolle  die  die  Chariten  spielen,  wie  dass  der  Sieg  exccri 
Möioäv  eintritt,  ist  ganz  in  der  Weise  gedacht,  die  bei  Pindar 
herkömmlich  ist.  Aber  der  letzte  Vers  frrjxav  loorecpäviov  &ectv 
sxazi  Moiaàv  ist  verdorben.  Wenn  der  Dichter  seine  epodische 
Strophe  so  gebildet  hat,  dass  auf  den  archi lochischen  Vers  (daktyl. 
tetram.  +  ithyph.),  eine  lesbische  Periode  (das  erste  Glied  des  alkäi- 
schen Elfsilblers  -f-  alkäischem  Zehnsilbler)  folgt,  so  kann  er  un- 
möglich statt  dieser  in  der  letzten  Strophe  den  ersten  Vers,  nur 
um  einen  Daktylus  verkürzt,  wiederholen.  Ausserdem  ist  &eâv 
neben  Motoäv,  das  schon  sein  Beiwort  hat,  nicht  zu  ertragen. 
Meineke  hat  von  dieser  Erkenntniss  aus  eine  Umstellung  versucht, 
in  der  alles  richtig  ist  bis  auf  das  erste  Wort  'Qçav  sxaji  &ijxav 
iooT£(päv(üv  ts  Moioâv.  Die  Hören  sind  unverständlich.  Abso- 
lut genommen  bezeichnen  sie  entweder  die  Zeiten  im  Allgemeinen, 
oder  prägnant  die  Zeit  der  Blüthe,  wo  die  Dinge  wçala  sind.  Im 
Eingang  des  Gedichtes  aber  stehen  sie  eben  nicht  absolut,  sondern 
d\sT£2çai  Jiovvoiâdeç,  die  Festzeit  bezeichnend,  wie  Pindar  Ol.  4, 1 
Zev  real  7Siçat  kXiaaöfxeval  fi  ette^ipay  viprjlotâtwv  ftâçTvç' 
ccé&Xwv,  d.  h.  als  die  olympische  Festzeit  kam,  bin  ich  dorthin  zu 
den  Kämpfen  gezogen;  Islhm.  2,23  nennt  er  ähnlich  die  Herolde, 
welche  diese  Feslzeit  ansagen  kÜq5v  OTtovôotpôçoi  KqovIôov  Za- 
vog  'AXüoi.  Meineke  würde  ohne  Zweifel  nicht  falsch  corrigirt 
haben,  wenn  ihm  die  Bedeutung  der  ersten  Verse  klar  geworden 
wäre.  Darin  hat  er  ja  recht,  dass  aus  ihnen  die  Heilung  zu  holen 
ist,  und  ist  es  nicht  so  wie  so  das  natürlichste,  dass  der  Gott,  in 
dessen  Dienst  der  Chor  getanzt  und  gesiegt  hat,  dem  der  Dreifuss 
geweiht  ist,  Erwähnung  finde?    Dionysos  braucht  in  diesem  Zu- 

Hennea  XX.  5 


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60 


ü.  v.  WILAMOWITZ  -  MÖLLENDORFF 


sammenhange,  auf  der  Basis  eines  Dreifusses,  in  seinem  heiligen 
Bezirke,  gar  keine  ausdrückliche  Nennung:  &eov  entern  &îr/.av 
lo<ns(p<xvû)v  te  Motöccv.  Die  Verderbniss  der  Casusendung  war 
durch  die  Umstellung  der  Worte  fast  unvermeidlich  gemacht  Da- 
mit dürfte  das  Verstândniss  des  Gedichtes  erreicht  sein. 

In  welche  Zeit  es  gehört,  ist  einigermassen  zu  bestimmen. 
Die  Akamantis  hatte  schon  öfter  an  den  Dionysien  einen  Männer- 
chor gestellt,  aber  noch  niemals  gesiegt.    Wir  wissen  zwar  nicht 
genau,  in  welcher  Weise  die  Phylen  zu  dieser  Liturgie  herange- 
zogen wurden,  aber  die  Durchschnittsrechnung,  dass  jedes  Fest  drei 
herankamen ,  dieselbe  also  alle  drei  bis  vier  Jahre ,  wird  wohl  so 
ziemlich  stimmen;  20 — 30  Jahre  mochten  also  verstrichen  sein, 
seitdem  die  Phylen  in  dieser  Weise  coneurrirten.  Das  konnten  sie 
erst,  seitdem  sie  überhaupt  bestanden,  also  seit  Kleisthenes.  Wenn 
mit  dessen  Gemeindeordnung  auch  gleich  die  spätere  Liturgieen- 
ordnung  eingeführt  ist,  so  haben  wir  das  Gedicht  etwa  in  die  Zeit 
zwischen  den  Schlachten  von  Marathon  und  Salamis  anzusetzen, 
und  es  ist  wahrhaftig  ein  merkwürdiges  Document.  Dass  dem  so 
ist,  gara n tir t  die  parische  Chronik,  welche  angiebt  x°Q°i  itQWto* 
rjytovioavro  avSçàiv,  dv  ôiââÇaç  'Yrrôôtxoç  ô  Xalxiêevç  hixr- 
oevy  açxovroç  'laayôçov  (ol.  68,1  =  509  v.  Chr.).  Dass  dies  eine 
Nachricht  ist,  die  auf  urkundliches  Material  zurückgeht,  kann  kein 
Verständiger  mehr  bezweifeln.    Damals  also  ward  jene  Form  der 
chorischen  Lyrik  in  Athen  festgestellt,  welche  den  Gesang  eines  zahl- 
reichen Bürgerchores,  begleitet  von  einem  Flötenspieler,  der  regel- 
mässig ein  Fremder  sein  musste,  weil  Athena  diese  Kunst  verachtete1), 
den  Chören  entgegensetzt ,  welche  sonst  in  Hellas  die  Lieder  der 
grossen  Dichter  vortrugen.    Mädchenchöre,  wie  sie  Delphi,  Delos, 
Sparta,  Chöre  gewerbsmässiger  Sänger,  wie  sie  die  Tyrannenhöfe 
aufstellten,  und  welche  demnach  wohl  zumeist  als  ausübende  Künstler 
der  pindarischen  Gedichte  anzusehen  sind,  kennt  das  grosse  Athen 


1)  Diese  Sage  ist  freilich  in  Wahrheit  nur  das  Erzeugniss  des  Gegen- 
satzes, in  den  der  attische  Dithyrambus  sich  zu  der  attischen  Sitte  stellt, 
deren  Abneigung  gegen  die  Flöte  ja  auch  bekannte  Anekdoten  von  Alkibiades 
u.  s.  w.  charaklerisiren.  Die  Marsyassage  findet  sich  deshalb  in  den  Dithy- 
ramben gerade  erzählt,  Athen.  XIV  616.  xt&aQt&r  ovx  inicrapai  ist  da- 
gegen für  den  Athener  eine  Schande.  Weshalb  sie  die  Saitenmusik  den 
kyklischen  Chören  fern  gehalten  haben,  ist  werth  zu  erwägen;  ich  will  aber 
nichts  vermuthen. 


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FIN  ALTATTISCHES  EPIGRAMM 


67 


des  fünften  Jahrhunderts  nicht.  Aber  auch  musikalisch  ist  der  Gegen- 
satz. Athens  Dithyrambus  (bis  auf  die  Aenderungen  der  neuen  Musik) 
entbehrt  des  Saitenspiels:  die  pindarische  Lyrik  kennt  zwar  auch  die 
FlOte,  aber  sie  gehört  in  erster  Linie  der  xçvaèa  g>6gfuy^  die  sie 
feiert.  Der  Aulet  des  attischen  Dithyrambus  kann  neben  den  fünfzig 
Sängern  nicht  viel  mehr  gethan  haben ,  als  ein  xsXevotrjg  auf  dem 
Schiffe:  die  pindarischen  Gesänge  haben  eine  ganz  bedeutende  In- 
strumentalmusik zur  Seite.  Was  in  Athen  geschah,  war  eine  de- 
mokratische Neuerung.  Aus  fünfzig  freier  Borger  Kehlen  scholl 
den  Gottern  ihr  Lob.1)  Dass  die  Dichter  der  alten  Schule  damit 
zufrieden  waren,  ist  nicht  anzunehmen,  denn  natürlich  halten  Hip- 
pias  und  die  Adligen,  die  unter  seiner  Herrschaft  aushielten,  auch 
genug  dorische  Gesänge  in  derselben  Weise  wie  die  Herren  von 
Theben,  Chalkis  und  Korinth  sich  vortragen  lassen;  hatte  doch 
Lasos  von  Hermione  schon  zu  Hippias  Zeit  in  Athen  gelebt  und 
war  der  Knabe  Pindaros  von  seinem  Vater  zur  musikalischen  Aus- 
bildung nach  Athen  zu  Apollodor  gebracht  worden.  Auch  die  Vor- 
stufe der  Tragödie  (denn  wirklich  ward  eine  solche  erst  durch 
Aischylos,  d.  h.  durch  die  Einführung  des  Dialogs),  konnte  noch  nicht 
in  der  Form  der  Liturgie  zur  Aufführung  gebracht  werden,  wird 
also  wohl,  wie  in  ihrer  Melopoeie,  so  in  ihrer  Darstellung  der 
damaligen  chorischen  Lyrik  ganz  nahe  gestanden  haben  ;  der  vito- 
xçityç  war  der  Dichter,  der  seine  Jamben  recitirte,  wie  es  Solon 
gethan  hatte.  Für  die  Opposition  der  alten  Schule  liegt  uns  nun 
in  dem  Hyporchem  des  Pratinas  ein  merkwürdiges  Document  vor; 
er  schilt  ja  grade  die  Flöte,  die  sich  nur  für  den  xwfioç  schicke 
und  nun  den  dorischen  Chorreigen  von  dem  Tanzplatze  des  Dio- 
nysos verlreiben  wolle.  Das  ist  die  Opposition  der  gewerbsmässigen 
Choreuten,  die  als  Truppe  unter  ihrem  ôidâoxaXoç  stehen,  gegen 
die  officiellen  Festreigen  der  Bürger.  Mit  Recht  nennen  die  Gram- 
matiker das  Lied  des  Pratinas  ein  Hyporchem,  d.  h.  identiöciren  es 
mit  den  Liedern  der  ausseratüschen  Poeten,  wie  sie  die  von  Pin- 
dar für  attische  Feste  gedichteten  Lieder  Dithyramben  nennen,  ob- 
wohl kein  An  lass  vorliegt,  sie  auf  die  Dionysien  grade  zu  beziehen. 
Aufgeführt  wird  Pratinas  sein  Tanzlied  als  k&eXovrt]g  haben,  so 
gut,  wie  an  den  Lenaeen  lange  schon  die  xwfioi  Lieder  und  Spott- 


1)  So  bemerkt  der  Oligarch  noXtr.  *À&.  1,  13:  à$toî  àçyvçioy  Xafißa- 
vity  à  Jijftoç  xat  çâaty  xal  rpZ/wv  xai  ôçxovfityoç. 

5* 


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68 


U.  v.  WILAMOWITZ- MÖLLENDORFF 


verse  vortrugen,  ehe  der  Staat  auch  dieses  Festspiel  als  Liturgie 
organisirte.  Das  Gedicht  des  Pratinas  gehört  somit  in  die  letzten 
Jahre  des  sechsten  Jahrhunderts.1) 

Der  Zeit  nach  könnten  Simonides  und  Bakchylides  das  Epi- 
gramm für  den  Dreifuss  des  Hipponikos  sehr  wohl  gedichtet  haben. 
Aber  sie  haben  es  nicht  gethan.  Wie  sollten  sie,  die  Dithyram- 
biker,  ein  Epigramm  auf  einen  dithyrambischen  Sieg  machen,  den 
ein  fremder  Dichter  davongetragen  hatte?  Man  kann  wirklich  nicht 
gut  anders  als  Hecker  urtheilen,  also  Antigenes  als  Dichter  be- 
trachten, oder  aber  man  muss  das  Gedicht  so  anonym  lassen,  wie 
es  unter  dem  Dreifuss  stand.  Wider  die  beiden  Dichter  von  Keos 
spricht  aber  endlich  auch  die  Form  und  der  Stil,  die  noch  ein 
Wort  verdienen.  Simonides  ist  der  Meisler  des  Epigramms  da- 
durch geworden  und  bat  ihm  auf  lange  Zeit  hinaus_seinen  Stempel 
aufgedrückt,  dass  er  ihm  einen  festen  Stil  gab,  die  Kürze  und 
Knappheit,  die  Schlichtheit  und  xvçia  XéÇiç.  Wie  sich  gebührte, 
hat  er  es  von.  allen  Dichtungslormen  nur  der  Elegie,  zu  der  es 
gehört,  angeschlossen ,  und  in  den  Bahnen  der  Elegie  bewegt  es 
sich  fortan.  Durch  Piaton  und  weiter  durch  Asklepiades  und  Kalli- 
machos,  die  auf  dieser  Bahn  fortschreiten,  wird  das  Epigramm 
eine  kurze  Elegie.  Um  so  weniger  konnte  also  gerade  Simonides 
das  Gedicht  für  die  Akamantis  machen,  welches  wider  alle  simo- 
nideische,  ja  wider  alle  natürliche  Regel  den  Stil  des  Dithyrambus 


1)  Es  ist  bemerkenswert!) ,  dass  alle  lyrischen  Fragmente  des  Pratinas 
sich  auf  die  Geschichte  oder  Theorie  der  Musik  beziehen;  was  wohl  dann 
liegen  wird,  dass  die  Citate  auf  musikalische  Theoretiker  der  ersten  Peri- 
patetikerzeit  zurückgehen;  das  steht  fest  von  1.  2.  5—8.  3  citirt  zwar  Athe- 
naeus, als  hätte  er  es  aus  erster  Band,  das  simulirt  er  aber;  da  die  Metapher 
zu  der  von  5  gehört,  so  wird  es  eng  mit  diesem  zusammen  gehören,  wozu 
das  Versmass  stimmt,  und  nur  an  seinem  Platze,  sei  es  von  Athenaeus  selbst, 
sei  es  von  einem  kürzenden  Schreiber,  weggelassen  sein.  Schwerlich  wer- 
den die  lyrischen  Gedichte  des  Pratinas  das  dritte  Jahrhundert  v.  Chr.  über- 
lebt haben.  Dass  Bergk  das  Bruchstück  der  Tragödie  Jvpatvai  ?  Kaçva- 
riâtç  als  4  aufgenommen  hat,  ist  ganz  ungerechtfertigt.  Es  handelt  sich  um 
den  Gesang  der  Wachtel,  und  Athenaeus  wundert  sich,  dass  Pratinas  den 
gelobt  hätte,  nXîjy  ti  ptj  rt  naçà  roh  <I>XtuxotoK  ç  joîç  Aâxatct  tpmrjw- 
rtç;  d.  h.  es  sei  denn,  dass  Pratinas  aus  der  Erfahrung  seiner  Heimath,  oder 
aus  der  der  von  ihm  eingeführten  Personen  spricht.  Sein  Chor  waren  diony- 
sische Tänzerinnen  aus  Karyai  :  das  geht  doch  die  Tragödie  allein  an.  Ausser 
dem  erhält  erst  durch  die  neue  Musik  der  Dithyrambus  zum  Theil  Specialütel. 
Die  einzige  entgegenstehende  Stelle,  Simon.  28, -ist  notorisch  corrupt 


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EIN  ALTATTISCHES  EPIGRAMM 


69 


auf  das  Epigramm  übertragt  Von  den  Qçai  und  Xaçireç,  von 
hart  war  schon  die  Rede,  dass  moxov  ein  Lieblingswort  Pindars 
ist,  weiss  jeder,  die  îootéq*avoi  Molocti  heissen  bei  Pindar  i6- 
nXoxot  und  ioßöatQv%oit  das  Besteigen  des  göttlichen  Wagens1), 
die  Bekränzung  mit  Rosen  und  fiitça  als  metaphorische  Bezeich- 
nung des  Sieges,  wird  ebenfalls  Jedermann  bei  Pindar  so  häufig 
finden  wie  selten  in  Athen,  geschweige  in  der  schlichten  Rede  der 
alten  epigrammatischen  Poesie.  Und  wenn  Uber  die  Bedeutung 
der  wenigen  Sätze  so  viel  Worte  gemacht  werden  müssen,  wie  hier, 
so  ist  das  für  den  dithyrambischen  Stil  das  sicherste  Zeichen. 
Was  die  Wortwahl  und  der  Stil  zeigt,  das  zeigt  auch  der  Dialect. 
Denn  so  gering  man  die  Glaubwürdigkeit  des  Palatinus  in  solchen 
Dingen  anschlagen  mag  (was  ich  übrigens  nicht  thue):  für  seinen 
Schreiber  lag  MoiaSv  und  exau  u.  s.  w.  wahrlich  nicht  nahe;  das 
gehört  vielmehr  auch  zu  dem  dithyrambischen  Stile.  Das  Epigramm 
aber,  das  auf  den  Steinen  bekanntlich  die  epicborische  Sprach« 
Torrn  wählt,  wie  auch  Simonides  gethan  hat,  oder  aber  die  inter- 
nationale Form  des  elegisch-epischen  Dialectes,  perhorrescirt  solche 
Borismen  oder  vielmehr  Aeolismen  wie  Motoâv,  und  wohl  ist  es 
merkwürdig,  dass  sie  auf  einem  attischen  Steine  standen.  Schliess- 
lich passt  dazu  das  Versmass.  Seit  Kaibels  Sammlung  hat  Jeder- 
mann zu  wissen,  dass  die  Formen  der  recital i vischen  Poesie,  also 
Elegie  und  Iambus  im  weitesten  Sinne,  später  vereinzelt  anderes 
recitativische ,  wie  Sotadeen,  allein  im  Epigramm  verwendet  wer- 
den1): was  sollten  da  auch  lyrische  Masse?  Und  diese  Thatsache 

1)  Ich  führe  «in  Simonidesbruchstück  (80)  an,  um  es  zu  erklären  und  zu 
verbessern.  Apollonios,  des  Archibios  Sohn,  hatte  die  verrückte  Etymologie 
vüu\  naoà  xi\v  Ivl  âoxtxrtv  xai  êïxco  to  {•no^atQÛi  ersonnen;  welche  Hero- 
dians  Beifall  fand.  Die  Stelle  des  Letzteren  hat  Lentz  II  556,  ohne  die  doch 
wohl  auch  der  herodianischen  Orthographie  gehörige  Cram.  An.  Par.  IV  186 
anzuführen,  welche  ausser  dem  Namen  des  Apollonios  auch  seinen  Grund 
anführt:  6  yoiv  2ifnavtdr,ç  nnçfrv/uoXoytï,  tptjai  yâç'  l*  âk  oloviïxa  $éai 
piya»  iiç  âicpQov.  Bcrgk  bringt  es  fertig,  aus  dem  Citate  ëtxn  herauszu- 
werfen. In  Wahrheit  ist  Apollonios  doch  auf  den  tollen  Einfall  nur  gekom- 
men, weil  bei  Simonides  Nike  tri  tun-  sie  war  also  Subject,  und  damit  ist 
alles  bis  auf  oJor  erledigt;  wirklich  ist  auch  hi  tutu  9td  Bergk  eingefallen, 
er  hat  es  aber  verworfen.  Das  Einfachste  ist  ht  âi  ol  ttxtt  &th  fiiyav  ig 
â'tçpçov.  'Ihm  allein  weicht  Nike  in  den  Wagensitz  hinein',  macht  ihm  Platz 
neben  sich. 

2)  Wenn  Kaiser  Hadrian  oder  andere  ganze  oder  halbe  Römer  Hendeka- 
syllaben  anwenden,  die  für  sie  freilich  recitativ  waren,  so  bestätigt  das  nur 


70    U.  v.  WILAMOWITZ,  EIN  ALTATTISCIIES  EPIGRAMM 


würde  Uber  den  recitativischen  Charakter  der  elegischen  und  iam- 
bischen  Poesie  entscheiden,  wenn  das  nicht  eine  ausgemachte  Sache 
wäre.  Hier  aber  ist  die  Regel  durchbrochen;  dem  archilochischen 
mit  Recht  angewandten  Verse  ist  ein  aeolischer  verbunden  ,  der 
dem  Liede  allein  angemessen  ist.  Das  Gedicht  ist  auch  nach  dieser 
Seite  eine  Anomalie.  Wohl  können  wir  uns  vorstellen ,  dass  ein 
siegreicher  Dithyrambiker  etwas  besonders  Schönes  zu  leisten  ver- 
meinte, wenn  er  seinen  Schwulst  auf  das  Siegesepigramm  über- 
trug, in  Versmass,  Sprachform  und  Phraseologie  gleichermassen  : 
aber  wir  sehen  dann  auch,  wie  heilsam  die  Feststellung  des  epi- 
grammatischen Stiles  ist,  die  Simonides  erreichte.  Den  werden 
wir  dann  am  wenigsten  mit  diesem  Wechselbalg  behelligen,  und  der 
Neffe  soll  ihn  doch  nicht  erhalten,  weil  er  für  den  Onkel  zu 
schlecht  ist.  Ob  Bakchylides  je  in  Athen  gedichtet  hat,  ist  durch- 
aus fraglich.1) 

Schön  ist  das  Gedicht  nicht;  nicht  einmal  um  die  Dithyramben 
des  Antigenes  werden  wir  klagen.  Aber  für  das  geschichtliche 
Verstand niss  der  Werdezeit  attischer  Poesie  ist  es  neben  dem  glän- 
zenden Tanzliede  des  Pratinas  allerdings  ein  köstliches  Stück. 

die  griechische  Regel.  Ueberhaupt  kann  vereinzelte  Willkür,  wie  eben  auch 
da»  vorliegende  Beispiel  zeigt,  die  Regel  nicht  durchbrechen. 

1)  Meineke  hat  das  freilich  in  sein  Epigramm  Anth.  Pal.  VI  313  hinein- 
gebracht. Kot/ça  IJâXkavxoç  noXvoîvvfit  not  via  Nixa,  nçâtpQtov  Kçawaluv 
IfitQÔtvra  %oqov  aUv  Inomtvoiç ,  noXiaç  â*  Iv  àSrç/uaoi  Movffâv  Kyty 
<t[*qnji&ti  BaxzvXtâfl  ortçpâvovç.  Hier  ändert  Meineke  den  corrupten  Volks- 
natnen  in  Kçayatâùy.  Ich  habe  das  früher  geglaubt,  aber  es  geht  nicht; 
wenn  auf  den  Dialect  Verlass  ist,  mûsste  KQartttâav  geändert  werden,  wo- 
durch die  Conjectur  an  Wahrscheinlichkeit  verliert,  und  in  Athen  würde 
Bakchylides  eben  keinen  Chor  von  Athenern ,  sondern  von  Leuten  der  Vf*«- 
fjuxvxiç  Atovxiç  u.  s.  w.  haben  und  überhaupt  niemals  wieder  denselben  Chor. 
Für  Athen  passt  auch  der  Dialect  nicht,  and  eben  so  wenig,  dass  der  sieg- 
reiche Dichter  in  eigener  Person  siegreich  ist.  Die  Heilung  ist  also  lediglich 
auf  die  Buchstaben  angewiesen  ;  ich  ßnde  nichts  sicheres.  Bekanntlich  hat 
Bakchylides  verbannt  im  Peloponnes  gelebt,  war  also  ein  Feind  Athens. 

Göttingen,  21.  Juli. 

ULRICH  v.  WILAMOWITZ -MÖLLENDORFF. 


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DER  EINBRUCH  HANNIBALS  IN  ETRURIEN. 

Die  geringe  Kenntniss  der  Geographie,  welche  die  alten  Ge- 
schichtschreiber allenthalben  an  den  Tag  legen,  und  ihre  Nach- 
lässigkeit in  Ortsangaben  macht  fast  jede  militärische  Action,  über 
die  sie  uns  berichten,  zum  Gegenstande  einer  besonderen  Streit- 
frage. Auch  Polybios,  von  dem  noch  neuerdings  gerühmt  worden 
ist,  dass  seine  chorographischen  Schilderungen  als  wahre  Muster 
gelten  könnten,  dass  sie  klar,  bestimmt,  auf  das  wesentliche  ge- 
richtet, von  einer  grossen  Auffassung  getragen  seien1),  macht  lei- 
der keine  Ausnahme,  denn  über  alle  die  grossen  Ereignisse,  über 
welche  er  in  seinem  hochgerühmten  3.  Buche3)  berichtet  hat,  haben 
sich  in  Beziehung  auf  ihre  chorographische  Beziehung  lebhafte 
Controversen  erhoben,  die  auch  heute  noch  nicht  erledigt  sind  und 
mit  Polybios'  Aufklärungen  allein  auch  in  der  That  nicht  gelöst 
werden  können.  Auch  der  folgende  Versuch,  die  Ereignisse  im 
Beginn  des  J.  217  naher  zu  bestimmen,  wird  für  diese  Behauptung 
einen  Beweis  zu  liefern  im  Stande  sein. 

Wenn  wir  uns  aus  Polybios  eine  Antwort  auf  die  Frage  ver- 
schaffen wollen,  in  welcher  Gegend  Hannibal  die  Winterquartiere 
tod  21 S — 217  genommen  hatte,  da  gerade  dies  zu  wissen  für  die 
genauere  Bestimmung  und  richtige  Beurtheilung  der  Operationen  des 
J.  217  von  erheblicher  Bedeutung  ist,  so  ist  die  directe  Auskunft  des- 
selben von  wenig  befriedigender  Art,  wenn  er  uns  nicht  mehr  mitzu- 
theilen  für  nothwendig  hält  als  die  That  sache  (III  77,  3):  ftaçaxsi- 
fiàÇwv  h  tj  KfXtixf  y  (III  87,  2)  :  vïtal&çov  rïjç  ftaçaxeifiaalaç 
yeyevtjfiévrjç  h  roïç  xcrxà  raXailav  toTtoiç.3)  Der  einzige  Gewinn, 
der  sich  daraus  ergiebt,  ist,  dass  wir  wissen,  seine  Winterlager  lagen 
nicht  im  Gebiet  der  Ligurer,  ein  Gewinn  freilich,  der  nicht  eben  hoch 
anzuschlagen  ist.  Und  Niebuhr  (Vortr.  II  86)  durfte,  ohne  Zweifel 

1)  Nissen,  Italische  Landeskunde  1  S.  13. 

2)  Niebahr,  Vorträge  über  die  römische  Geschichte  II  63:  *Das  dritte 
Bnch  des  Polybios  ist  ein  Meisterwerk.' 

3)  C.  Höfler,  Sitzungsberichte  der  Kais.  Acad.  d.  Wissenschaften.  Hist. 
Phil.  Kl.  Wien  1870,  S.  8. 


72 


G.  FALTIN 


in  Anlehnung  an  Polybios  ruhig  sagen:  'Hannibal  nahm  an  beiden 
Ufern  des  Po  Quartiere.'  Wir  haben  freilich  nicht  minder  Recht, 
wenn  wir  es  für  wahrscheinlicher  ansehen,  dass  er  südlich  des 
Po  eine  Stellung  genommen  habe,  durch  welche  die  nach  Placenlia 
gefluchteten  Trümmer  des  an  der  Trebia  geschlagenen  Heeres 
von  ihren  natürlichen  und  nächsten  Verbindungen  abgeschnitten 
wurden  '),  während  er  Cremona  und  den  Theil  des  Heeres,  der  von 
Placentia  später  dabin  gebracht  worden  war2),  der  Beobachtung 
der  befreundeten  Gallier  überliess.  Zu  Gunsten  dieser  Ansicht 
konnte  man  immerhin  die  Thatsache  deuten,  dass  Polybios  nichts 
von  Truppenbewegungen  und  irgendwelchen  Unternehmungen  durch 
die  Punier  nach  der  Schlacht  an  der  Trebia  zu  erzählen  nöthig  fand. 
Dass  darum  gar  nichts  in  dem  Winter  vorgefallen  sei,  hat  man  frei- 
lich aus  dem  Stillschweigen  des  Polybios  kaum  zu  schliessen,  denn  es 
liegt  bekanntlich  in  seiner  Art,  dass  er  Nachrichten  und  Angaben 
seiner  Quellen,  die  ihm  für  seine  Leser  oder  für  den  Gang  der 
Ereignisse  unbedeutend  erscheinen,  absichtlich  unterdrückt,  obwohl 
es  nicht  wahrscheinlich  ist,  dass  man  in  den  langatbmigen  Betrach- 
tungen ethisch-psychologischer  Art  einen  Ersatz  dafür  oder  über- 
haupt nur  eine  werthvolle  Eigenschaft  seiner  Geschichtschreibung 
zu  sehen  hat.  Wenn  man  aber  aus  seinem  Schweigen  den  Schluss 
zieht,  dass  durch  die  Ereignisse  des  Winters  keine  massgebende 
Veränderung  in  der  allgemeinen  Lage  herbeigeführt  worden  ist,  so 
dürfte  sich  wohl  in  den  Berichten  der  übrigen  Quellenschriftsteller 
schwerlich  eine  Widerlegung  hierfür  finden  lassen.  Jedenfalls  aber 
muss  man  bedauern,  dass  Polybios  uns  wichtige  und  werthvolle 
Nachrichten  vorenthalten  hat,  da  die  anderen  Berichte  theils  auch 
lückenhaft,  theils  wie  Livius  offenbar  fehlerhaft,  ungeordnet,  über- 
trieben und  widerspruchsvoll  sind.  Vor  allem  ist  die  Darstellung 
des  Livius,  die  so  überaus  reichhaltig  ist,  im  ganzen  genommen  ein 
Kreuz  für  den  Historiker,  da  es  bisher  noch  nicht  hat  gelingen 
mögen,  die  Fäden  des  wirren  Knäuels  auseinander  zu  wickeln.3) 


1)  C.  Neumann,  Das  Zeitalter  der  punischen  Kriege,  Breslau  1883,  S.  330. 

2)  Liv.  XXI  56,  9.  Po).  III  75,  3  «fr  ràç  nôUiç  bezieht  Wolfflin  zu  der 
angeführten  Stelle  des  Livius  mit  Recht  auf  Placentia  und  Cremona.  Appian, 
\4*»iß.  7. 

3)  Wolfflin,  Cölius  Antipater  S.  69.  Seeck,  Ueber  den  Winter  218/7. 
Herme»  VIII  S.  155  ff.  Sieglin,  Zur  Chronologie  des  Winters  218/17.  Rh. 
Mus.  XXXVNI  S.  348. 


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DER  EINBRUCH  HA  NMR  ALS  IIS  KTRURIEN 


73 


Gleichwohl  wird  ja  das  Urtheil  Nissens  (Rh.  Mus.  XXIII  S.  566. 
572)  im  ganzen  berechtigt  sein,  wenn  er  sagt:  'Die  annalistische 
Ueberlieferung  in  der  dritten  Dekade  zeugt  grossentheils  von  einer 
Gate,  welche  späteren  Partien  durchaus  fehlt  und  liefert  unter 
schonender  und  sorgfaltiger  Behandlung  eine  Menge 
unverächtiicher  Daten  zur  Schilderung  des  denkwürdigsten  Krieges, 
der  je  auf  italischem  Boden  gefuhrt  ward.'  Nach  diesem  Grundsatz 
ist  auch  Wölfflin  in  seiner  Ausgabe  des  21.  und  22.  Buches  ver- 
fahren1); auch  C.  Neumann  (Zeitalter  der  pun.  Kriege  S.  281  ff. 
317.  320.  334)  ist  von  einer  ähnlichen  Ansicht  geleitet,  und  man 
muss  es  als  ein  eigenthümliches  Geschick  bezeichnen,  dass  gerade 
in  Bezug  auf  die  glänzendste  Leistung  seines  Ruches,  die  Darstel- 
lung des  Alpenüberganges,  wobei  er  den  Beriebt  des  Livius  in 
sein  verdientes  Recht  eingesetzt  hat,  ihm  von  Nissen  der  Vorwurf 
einer  nicht  zutreffenden  Würdigung  der  Quellen  gemacht  worden 
ist  (It.  Landesk.  I  S.  156  A.  3).  Auch  für  die  folgenden  Erörte- 
rungen soll  derselbe  Gesichtspunkt  bestimmend  sein,  dass  man  die 
Körner  in  dem  Spreuhaufen  aufzusuchen  habe. 

Livius  (XXI  58)  berichtet  von  einem  Versuch  Hannibals  den 
Apennin  zu  überschreiten,  als  sich  die  ersten  unsicheren  Anzeichen 
des  Frühjahrs  bemerkbar  machten.  Man  behandelt  die  Nachricht 
mit  grosser  Zurückhaltung  und  hat  Bedenken  an  ihrer  Richtig- 
keit. Niebuhr  (a.  a.  0.  S.  86)  hält  die  Thatsache  für  möglich, 
doch  kaum  für  wahrscheinlich,  weil  Polybios  davon  schweige. 
Und  doch  muss  er  selbst  zugeben,  dass  Livius'  Schilderung  von 
der  Localität  und  dem  Kampfe,  den  Hannibal  mit  den  Elementen 
zu  bestehen  hatte,  sehr  glücklich  sei.  Gerade  dieser  Umstand 
ist  für  Neumann  (a.  a.  0.  S.  321)  von  grosser  Wichtigkeit,  doch 
bleibt  er  immerhin  noch  vor  der  Wahl  stehen,  anzunehmen,  dass 
Livius  die  Schilderung  entweder  aus  dem  wahrheitsgetreuen  Be- 
richte eines  gut  unterrichteten  Schriftstellers  entnommen  oder  per- 
sönlich auf  einer  Reise  über  den  Apennin  ein  solches  Phänomen 
erlebt  und  seiner  Erinnerung  die  Farben  zu  diesem  Gemälde  ent- 
lehnt habe.  Ich  glaube,  es  lässt  sich  doch  noch  mehr  dafür  sagen. 
.  Die  Schilderung  des  Livius  ergiebt,  dass  nur  die  furchtbare  Gewalt 
des  Unwetters,  nicht  die  Ungangbarkeit  der  Strasse  an  sich  den  Ver- 


1)  T.  Livi  ab  urbe  eondita  XXI.  XXII.  Leipzig  1873.  1875.  Seitdem 
wiederholt. 


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74 


G.  FALTIN 


such  Hannibals  scheitern  machte.  So  ist  es  wahrscheinlich,  das®  auch 
der  Abstieg  ihm  keine  besonderen  Schwierigkeiten  gemacht  hätte, 
und  sicherlich  waren  weder  die  Strassen  damals  im  Arnothale  un- 
gangbar noch  die  Platze,  die  sie  deckten,  wie  im  Westen  am  Meere 
Pisa,  noch  Pistoja  und  Fäsulä  erheblich  besetzt,  da  weder  aus  dem 
Pothal  von  den  vorjährigen  Legionen  Abtheilungen  hierher  gelangt 
waren  noch  die  neuen  Rüstungen  vollendet  sein  konnten.  Wenn 
man  bedenkt,  mit  welchen  Opfern  Hannibal  später  sich  den  Marsch 
nach  Etrurien  hat  erkaufen  müssen,  welchen  verlustvollen  Gewalt- 
marsch mitten  durch  das  Sumpfland  er  wagte1),  um  die  vortreff- 
liche Defensivstellung  der  Römer  zu  durchbrechen  und  ihren  strate- 
gischen Aufmarsch  zu  umgehen,  so  kann  man  keinen  Augenblick 
darüber  zweifelhaft  sein,  einen  wie  ungemeinen  Vortheil  Hannibal 
gewann,  wenn  er  durch  einen  unerwartet  frühen  Beginn  des  Feld- 
zugs die  vorzügliche  Position  dem  Gegner  entriss,  noch  ehe  er  sie 
besetzt  hatte.  Diesen  hohen  Gewinn  hätte  er  aber  gezogen,  wäre  der 
Sturm  nicht  dazwischen  gekommen,  und  die  Verluste,  die  er  bei  dem 
vorfrOhen  Beginn  des  Feldzugs  zu  erleiden  hatte,  wären  gewiss 
nicht  in  Betracht  gekommen  im  Verhältniss  zu  denen,  die  er  später 
wirklich  erlitten  hat  Dieser  Umstand,  ferner  die  Taktik  Hannibals, 
gerade  durch  einen  kühnen  Unternehmungsgeist  den  Feind  zu  ver- 
wirren, ihm  zuvorzukommen,  dann  aber  auch  die  sattsam  bezeugte 
Thatsache,  dass  seine  Bundesgenossen,  die  Gallier,  sehnsüchtig  dar- 
nach verlangten,  den  Krieg  in  Feindesland  gespielt  zu  sehen2),  be- 
stimmen mich  ausser  jener  naturwahren  Schilderung  der  Wuth 
der  Elemente  in  der  angezogenen  Nachricht  des  Livius  eine  wohl 
bezeugte  Thatsache  zu  sehen.  Der  Misserfolg  des  Versuches  war 
für  Polybios  hinreichend,  über  ihn  selbst  hinwegzugehen. 

Livius  berichtet  alsdann  von  der  Rückkehr  Hannibals  gegen 
Placentia  und  von  einem  Kampfe  mit  Seropronius,  der  anfangs 
für  die  Punier  einen  ungünstigen  Verlauf  genommen,  schliesslich 

1)  Polyb.  III  79,  8—12.    Liv.  XXI  2.  3,  1. 

2)  Polyb.  III  78,  5.  Liv.  XXII  1,  1—2.  Wenn  es  in  der  7.  Auflage  der 
commentirten  Ausgabe  des  21.  Buches  von  Weissenborn-Müller  zu  59,2  beisst: 
'Ist  die  Annahme  richtig,  dass  wir  es  hier  mit  annalistischen  Erfindungen 
zu  thun  haben,  so  fällt  damit  auch  der  an  sich  so  unwahrscheinliche  doppelte 
Versuch,  den  Apennin  zu  überschreiten',  so  bemerke  ich  dagegen,  dass  icb 
nur  von  einem  Versuche  und  dem  später  ausgeführten  Uebergange  weiss. 
Uebrigens  bezeichnet  auch  Nissen  (Rh.  Mus.  XXII  S.  571)  den  Versnch  als 
wahrscheinlich. 


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DER  EINBRUCH  H  A  NM  BALS  IN  ETRURIEN  75 


aber  umgeschlagen  wäre  und  den  Römern  namentlich  einen  recht 
schmerzlichen  Verlust  an  höheren  Offizieren  gebracht  hätte.1)  Hieran 
knüpft  er  die  Nachricht,  dass  nach  dem  Kampfe  sich  Sempronius 
nach  Lucca,  Hannibal  ins  Gebiet  der  Ligurer*)  begeben  habe,  um 
daselbst  Stellung  zu  nehmen.  Beide  Nachrichten,  die  von  der 
Schlacht  und  vom  Marsch  und  Aufenthalt  im  Gebiet  der  Ligurer, 
werden  von  Zonaras  (VIII  24)  bestätigt;  letzteres  mit  den  Worten: 
ig  trjv  AiyvoTiirp  èk&èv  hdiètQixpsv.  Für  den  Kampf  ist 
freilich  eine  Motivirung  zugefügt,  die  gegen  den  Bericht  des  Li- 
vius  verstösst,  wenn  es  heisst:  èç  âè  tiv  Tvçarjviâa  %u>  'Avvißqt 
rtoçevonîyy  6  Aôyyoç  è/ré&sto.  Wenn  wir  uns  nun  entscheiden 
sollen,  ob  wir  Livius  oder  Zonaras  den  Vorzug  geben  sollen,  so 
giebt  uns  hierbei  einen  werthvollen  Anhaltspunkt  die  Notiz  des 
Livius  (XXI  50,  10),  dass  Hannibal  bei  seiner  Ankunft  im  Gebiet 
der  Ligurer  zwei  römische  Quästoren,  zwei  Militärtribunen  und 
fünf  Männer  aus  dem  Ritterstande,  fast  alle  Sohne  von  Senatoren, 
deren  sich  die  Ligurer  durch  einen  Handstreich  bemächtigt  hatten, 
als  Bekräftigung  ihres  Bündnisses  übergeben  worden  seien.  Denn 
wann  soll  es  den  Ligurern  möglich  gewesen  sein,  diesen  Fang 
auszuführen?  Lässt  sich  eine  bessere  Gelegenheit  denken,  als 
wenn  wir  annehmen,  dass  Sempronius  von  Hannibal  gedrängt  und 
verfolgt  den  Apennin  überschritt?  Denn  sicherlich  war  nicht  Sem- 
pronius der  angreifende  Theil,  sondern  der  angegriffene.  Und  so 
unwahrscheinlich  es  ist,  dass  er  mit  der  Absicht  Hannibal  zu  schla- 
gen und  zu  vernichten  aus  Placentia  vorgerückt  sei,  ebenso  viele 
Wahrscheinlichkeit  darf  man  dem  Gedanken  zuschreiben,  dass,  als 
Hannibal  den  Versuch  machte  den  Apennin  zu  überschreiten,  Sem- 
pronius von  der  Absicht  der  neuen  Consuln  unterrichtet,  den  Kampf 
nicht  in  der  Poebene  fortzusetzen,  sondern  eine  Defensivslellung 
theils  hinter  dem  Apennin,  theils  am  Ostrand  desselben  zu  nehmen, 
sobald  als  möglich  der  Aufforderung  zu  entsprechen  suchte,  die 
Truppen,  welche  in  Placentia  nur  eine  Last  für  die  Colonie  waren, 


1)  Liv.  XXI  59.  Sieglin  a.  a.  0.  S.  366  hat  diesen  zweiten  Kampf  nor 
als  eine  Doublettennachricht  der  Schlacht  an  der  Trebia  hinzustellen  gesucht. 
Das  ist  wohl  sehr  unwahrscheinlich. 

2)  Secundum  earn  pu#nam  Hannibal  in  Ligures,  Sempronius  Lucam 
concessit.  Hierzu  bemerkt  Wolfllin:  'Concéder*  wird  hesonders  gern  von  dem 
Beziehen  der  Winterquartiere  oder  überhaupt  einer  festen  Stellung  gebraucht. 
Cf.  Liv.  XXJ1.  XXVI  20,6.* 


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76  G.  FALTIN 

in  die  neue  Verteidigungslinie  zu  führen.  Bedenkt  man  diese 
Situation,  dass  die  Strassen  frei  waren,  der  eiserne  Gürtel,  mit  dem 
Hannibal  bisher  die  Colonie  umschlossen  hatte,  durch  seinen  Auf- 
bruch gelost  war,  dass  andererseits,  wie  Livius  (XXI  63,  1)  aus- 
drücklich berichtet,  Flaminius,  dem  die  Legionen  von  Placentia 
durchs  Loos  zugewiesen  waren,  an  Sempronius^die'^ Weisung  ge- 
schickt hatte,  am  15.  März  sich  mit  seinen  Truppen  im  Lager  von 
Arretium !)  einzufinden,  so  ist  es  handgreiflich,  dass  der  Consul  die 
gebotene  Gelegenheit  so  schnell  als  möglich  zu  benutzen  suchen 
musste.  Und  ich  zweifle  auch  nicht,  dass  er  sie  benutzt  hat 
Freilich  wird  das  grausige  Unwetter,  welches  Hannibal  zur  Um- 
kehr zwang,  auch  seinen  Marsch  aufgebalten  haben,  sodass,  als 
das  punische  Heer  auf  Placentia  zurückzog,  die  Spitze  unerwartet, 
wie  ich  glaube,  mit  den  Romern  zusammenstiess.  Es  war  jeden- 
falls für  beide  Theile  ein  unvermuthetes  Zusammentreffen.  Gleich- 
wohl muss  es  Sempronius  trotz  empfindlicher  Verluste  gelungen 
sein,  die  schützenden  Défilées  zu  gewinnen,  ehe  Hannibal  ihn 
durch  überlegene  Kräfte  fassen  konnte.  Ebenso  naheliegend  ist  die 
Vermuthung,  dass  bei  dem  raschen  Marsch  durch  das  Gebirge  den 
anwohnenden  Ligurern  der  Fang  gelang,  mit  dem  sie  Hannibal 
erfreuten.  Wenn  man  ferner  von  einer  Notiz  des  Livius  (XXI  63,  15) 
Gebrauch  machen  darf,  die  freilich  in  einer  höchst  fragwürdigen 
Umgebung  auftritt,  nämlich  der  von  einem  Uebergang  eines  romi- 
schen Heeres  über  den  Apennin  auf  Pfaden,  so  konnte  man  auch  auf 
den  Pass  einen  Schluss  machen,  den  Sempronius  gewählt  hat  Man 
dürfte  dann  an  den  Pass  denken,  der  von  Reggio  auf  Carrara  läuft, 
der  weit  beschwerlicher  ist  als  der  bequeme  Weg  von  Pontre- 
moli.  ■)  Freilich  galt  es  einen  angestrengten  Marsch,  um  Lucca  zu 
erreichen,  wo  jede  Gefahr  für  das  abziehende  Heer  vorüber  war. 
Der  Marsch  gelang,  und  Hannibal  seinerseits  blieb  einige  Zeit  bei 
den  Ligurern. *)  Denn  jetzt  noch  einmal  vor  Placentia  zu  ziehen  war 
zwecklos.  Der  Vogel,  den  er  fangen  wollte,  war  ausgeflogen.  Auch 
war  jetzt  der  Uebergang  über  den  Pass  von  Pontremoli  (La  Cisa), 
den  Hannibal  ohne  Zweifel  bei  seinem  Versuche  benutzt  hatte,  da 

1)  Livius  hat  Ariminum  ;  es  wird  wohl  sein  eigener  Schreibfehler  sein. 

2)  Nissen  Rh.  Mus.  XXII  S.  567.   Italische  Landeskunde  I  S.  231. 

3)  Dass  man  hieraus  den  Schluss  riehen  müsse,  Hannibal  sei  über  den 
Apennin  gegangen,  wird  wohl  auch  Sieglin  a.  a.  0.  S.  365/6  nicht  haben  be- 
haupten wollen. 


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DER  EINBRUCH  HANNIBALS  IN  ETRURIEN 


77 


dud  Lucca  besetzt  war,  schwierig  und  mussle  bis  auf  weiteres  unter- 
bleiben. Freilich  scheint  Sempronius  seine  Truppen,  als  Flaminius 
den  Aufmarsch  in  Arretium  vollendet  hatte,  dem  Consul  zugeführt 
zu  baben,  so  dass  die  Strasse  wieder  frei  wurde  (Liv.  XXI  63,  10). 
Nach  diesem  Zusammenhang  haben  wir  uns  Hannibal  im  Gebiet 
der  Ligurer,  am  Nordabbang  des  Apennin  in  der  Nähe  des  Zu- 
gangs zu  den  Pässen  von  La  Cisa  und  Sassalbo,  zu  denken,  so- 
dass Livius  zur  Ergänzung  der  Angabe  des  Polybios,  dass  Hannibal 
im  Gebiet  der  Gallier  überwintert  habe,  eine  werthvolle  Notiz  liefert. 
Es  lässt  sich  nun  denken,  dass  die  Gallier  nach  dem  Aufschub  des 
Apenninüberganges,  als  Hannibal  wieder  in  die  Ebene  herabstieg, 
recht  schwierig  wurden  und  den  Krieg  im  eigenen  Lande  zu 
fürchten  begannen,  bei  dem  es  nur  wenige  Vortheile  für  sie  geben 
konnte,  dagegen  grosse  Verluste  zu  fürchten  waren.    Denn  in 
ibrem  Lande  erscheint  er  wieder,  als  er  den  Uebergang  des 
Apennin  zum  zweiten  Mal  und  den  Einbruch  in  Etrurien  plant. 
Das  wird  wohl  in  der  Zeit  gewesen  sein,  als  Sempronius  mit  seinen 
Legionen  Lucca  verlassen,  um  sich  zu  Flaminius  zu  begeben.1) 

Ist  nun  der  Ausgangspunkt  des  punischen  Marsches,  etwa  die 
Gegend  von  Parma,  mit  einiger  Sicherheit  festgestellt,  so  handelt 
es  sich  nun  um  die  Bestimmung  des  Zieles.  Steht  dies  fest,  dann 
wird  die  Richtung  des  Marsches,  der  Pass  und  die  Strasse  durch 
die  Sümpfe,  wohl  mit  einiger  Wahrscheinlichkeit  sich  ausfindig 
machen  lassen. 

Als  Motiv  für  den  Aufbruch  Hannibals  giebt  Livius  (XXII  2,  1) 
neben  anderem  das  Eintreffen  der  Nachricht,  dass  Flaminius  bereits 
nach  Arretium  gelangt  sei.  Auch  aus  Polybios  (III  78,  6)  ist  zu 
schliessen,  dass  Hannibal,  ehe  er  sich  in  Marsch  setzte,  von  der 
Aufstellung  des  Consuls  Kenntniss  erhalten  hatte;  denn  er  wählt 
nach  den  sorgfältigsten  Erkundigungen  bei  den  Leuten,  deren  Orts- 
kenntniss  besonders  berufen  war,  seinen  Weg  gerade  mit  Rücksicht 


1)  Dass  Servilius  die  Trappen  Scipios,  der  nach  Livius  (XXI  56,  9)  in 
Cremona  überwinterte,  übernommen  hat,  sagt  Appian  (Avytß.  8)  ausdrücklich, 
allerdings  im  Gegensatz  zu  Livius  (XXI  63,  10).  Es  kann  wohl  sein,  dass 
dieser  Theil  sich  auf  dem  Po,  wie  Niebohr  (a.  a.  0. 11  86)  für  das  ganze  Heer 
angenommen  hat,  zurückgezogen  und  seinen  Bestimmungsort  Ariminum  er- 
reicht hat.  —  Dass  die  Quartiere,  aus  denen  Hannibal  nach  Etrurien  aufge- 
brochen ist,  um  Parma  herum  gewesen  sind,  hat  auch  C.  Neumann  (a.  a.  0. 
S.  330)  ausgesprochen. 


7S 


f..  FALTIN 


darauf,  dass  er  Flaminius  unerwartet  erscheinen  könnte.  Der  Weg 
selbst  führte  durch  ein  Sumpfgebiet,  dessen  mühevolles  Durchwaten 
das  punische  Heer  vier  Tage  und  drei  Nächte  in  Anspruch  nahm. 
Unmittelbar  an  den  Sümpfen,  sobald  es  trockenen  Grund  fand, 
schlug  es  das  Lager  auf. 

Wo  lagen  diese  Sümpfe?  Bei  Strabo  (V  2  p.  217)  steht  die 
Notiz,  dass  grosse  Strecken  zwischen  Po  und  Apennin  versumpft 
gewesen  seien,  durch  sie  habe  Hannibal  mit  Mühe  seinen  Weg  ge- 
nommen, als  er  gegen  Etrurien  vonrückte.  Aus  demselben  Strabo 
ist  zu  schliessen,  dass  diese  von  Scaurus  645/109  ausgetrockneten 
Sumpfstrecken  zwischen  Parma  und  dem  Po  gelegen  haben  müssen. 
Nach  den  bisherigen  Erörterungen  über  das  Standquartier  Han- 
nibals,  von  dem  aus  er  seinen  Marsch  begann,  werden  wir  ohne 
Zweifel  mit  Niebuhr  (a.  a.  0.  S.  88) ,  Nissen  (Rhein.  Mus.  XXII 
S.  572  A.  18),  Neumann  (a.  a.  0.  S.  330  die  Ansicht  Strabos  einfach 
als  einen  Irrthum  bei  Seite  lassen.  So  lange  die  Heere  in  diesem 
Gebiet  operirten,  hören  wir  auch  nicht  ein  Wort,  dass  diese 
Sümpfe  irgendwelche  Schwierigkeiten  gemacht  haben.  Nun  plötz- 
lich beim  Marsch  nach  Etrurien  soll  das  Gelingen  des  Unter- 
nehmens davon  abhängen,  dass  Hannibal  durch  die  PosUrapfe  zieht. 
Ein  Blick  auf  die  Karte  lehrt  die  Uudenkbarkeit  einer  solchen  Vor- 
stellung. Gleichwohl  hat  es  dem  Irrthum  Strabos  nicht  an  Ver- 
teidigern gefehlt'),  und  noch  in  jüngster  Zeit  ist  Sieglin  (Rh.  Mus. 
XXXIX  S.  162),  der  eine  gewisse  Neigung  für  absonderliche  Ein- 
fälle zu  haben  scheint,  für  seine  Angabe  in  die  Schranken  getreten, 
freilich  nicht  ohne  eigene  Irrthümer  hinzuzufügen. 

Bekanntlich  ist  auch  in  diesem  Falle  das  Zeugniss  des  Livius 
(XXII  2,  2)  am  klarsten,  dass  wir  die  Sümpfe  am  Arno  zu  suchen 
haben.  Aber  Sieglin  irrt  arg,  wenn  er  den  Livius  für  den  einzigen 
Gewährsmann  dieser  Ansicht  hält  und  meint,  dass  die  Worte  des 
Polybios  (78,  6  trjv  dice  tûy  êlaiv  êiç  ttjv  TvQçrjviav  cpéçovaav 
k^ßoX^v)  darauf  hinweisen,  er  denke  sich  die  Sümpfe  ausserhalb 
Etruriens.  Er  hätte  sich  vor  diesem  Irrthum  bewahrt,  wenn  er 
sich  an  die  Stelle  des  Polybios  erinnert  hätte,  in  welcher  dieser 
die  Sitze  der  Ligurer  beschreibt  (II  16,  1):  %ov  'Artev*7vov  — 
AiyvaiXvoi  xaroiitovoi  xal  %rtv  Int  %b  Tvçqtjvixov  nélayoç 


1)  Guazzesi,  Dits,  intorno  al  passagio  di  Annihale  per  le  paluth.  Roma 
1571.  Cramer,  Description  of  ancient  Italy  I  177  f. 


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ORR  EINBRUCH  HAISMRALS  IN  ETRUR1KN 


79 


avtov  ttXevçàv  xcxliftévrjv  xai  trjv  Irti  ta  neâia  naçèc  #a- 
Xazxav  ftixQi  rcôlewç  Ilîarjç,  ïj  nçumj  xettai  rrjç  TvQQrjviaç 
(oç  nçbç  ràç  dvo/uâç,  xatà  âh  tr)v  fieoôyaiav  %(oç  xrjç  'Aqqt)- 
xiviûv  xÛQ<xçf  übrigens  eine  Stelle ,  die  ihm  sehr  wohl  bekannt 
war,  da  er  sie  in  seinem  Aufsatz  'Zwei  Doubletten  im  Livius'  Rh. 
Mus.  XXXVIII  S.  365  A.  2  selbst  angeführt  hatte.  Indess,  selbst 
wenn  er  sich  dieser  bereits  durchschlagenden  Stelle  nicht  erinnert 
hatte,  so  wäre  doch  eine  etwas  sorgfaltigere  Leetüre  der  Darstellung 
bei  Polybios  im  Stande  gewesen,  Sieglin  vor  diesem  lrrthume  zu 
bewahren.  Denn  Polybios1)  erzählt  mit  aller  wünschenswerthen 
Klarheit,  dass,  als  Hannibal  wider  Erwarten  das  Sumpfgebiet  durch- 
zogen und  unmittelbar  an  den  Sümpfen  das  Lager  aufgeschlagen 
hatte,  er  sich  in  Etrurien  befunden  und  Flaminius  vor  Arretiura 
im  Lager  gefunden  habe.  So  ist  also  allein  schon  durch  das  Ver- 
hältnis* der  Quellen  die  Frage  entschieden,  wo  die  Sümpfe  zu 
suchen  sind.  Die  weitere  Erörterung  wird  auch  noch  sachliche 
Gründe  dafür  liefern. 

Von  der  Ausdehnung  des  Sumpfgebietes  haben  Nicbuhr*), 
Nissen3)  und  Neumann4)  so  vortreffliche  Beschreibungen  geliefert, 
dass  darüber  kein  Zweifel  bestehen  kann.  Ich  setze  aus  Nissens 
Landeskunde  (S.  232)  die  durch  Kürze  und  Präcision  ausgezeichnete 
Schilderung  der  Landschaft  her:  'Der  Arno  verhält  sich  zum  Apen- 
nin wie  der  Laufgraben  zum  Wall.  Der  zwischen  beiden  gelegene 
Landstrich  zerfällt  in  drei  weite  Thalbecken,  welche  durch  parallele 
Bergrücken  abgegrenzt  sind.  Die  Pisaner  Berge  (915  m)  scheiden 
die  Küste  vom  Thal  der  Pescia ,  der  M.  Albano  (575  m)  das  Thal 
der  Pescia  von  dem  des  Ombrone,  die  Berge  des  Mugello  mit  dem 
979  m  hohen  M.  Giovi  das  Thal  des  Ombrone  von  dem  der  Sieve*. 
Da  Pisa  im  Alterthum  nah  an  der  See  lag,  das  Sievethal  den 
Raumbedingungen,  die  durch  den  Marsch  gegeben  sind,  nicht  ent- 

1)  111  80,  1  :  âutntQttoaç  6k  naçaâôÇioç  xovç  èXcSdttç  tônovç  xai  xaxa- 
Xaßotv  iv  TvQQijvia  xbv  ^Xafiiviov  axQaxomâivovxa  nçb  xijç  xûv  Xqqij- 
xtrtov  nôXtwç,  xôxt  fxkv  ttixov  nçbç  xotç  ÏXtat  xaxtoxQaxoniéevot  ftovXo- 
fityoç  xtjv  xt  divapw  nvaXapilv  xai  noXvnçayftoy^aat  xà  tiiqI  xovç  imt- 
vavxiovç  xai  xovç  nçoxufiévovç  xaJy  xônay.  Vgl.  F.  Voigt,  Die  Schlacht 
am  Trasumenus  (Philolog.  Wochenschrift  1883  S.  1582).  Was  Sieglin  etwa 
sonst  noch  znr  Stütze  seiner  Ansicht  beibringt,  kann  ich  ohne  Nachtheil  für 
die  Sache  übergehen. 

2)  Vorträge  II  88  ff.   Alte  Länder-  und  Völkerkunde  S.  537. 

3)  Ith.  Mus.  XXII  S.  570.         4)  Zeilalter  d.  pun.  Kriege  S.  331. 


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60 


G.  FALTIN 


spricht,  so  kann  es  sich  nur  um  das  Thalgebiet  der  Pescia  und 
des  Ombrone  gehandelt  haben.  An  dieses  denkt  Nissen  (Rhein. 
Mus.  XXII  573  f.),  an  jenes  mit  früheren  Forschern  Neumann.1) 
Um  die  Entscheidung  hierüber  zu  treffen,  ist  es  nOthig  festzu- 
stellen, in  welcher  Richtung  Hannibal  in  Etrurien  selbst  operirte. 
Denn  über  den  Punkt,  an  dem  Hannibal  das  linke  Ufer  des  Arno 
erreichte,  lauten  die  Angaben  der  Gewährsmänner  nicht  genügend 
klar  und  bestimmt.  Sowohl  Polybios  als  Livius  heben  die  Bezie- 
hung zur  Stellung  des  römischen  Heeres  bei  Arretium  hervor. 
Wenn  Polybios  (III  84,  1)  hierfür  den  Ausdruck  bat:  xatalaßwv 
kv  TvçQtjviç  tov  (Dlafiiviov  ozçcttOTieâevovja  tcqq  %ijç  xGtv 
yAç>qr\tivwv  nôXewç,  so  kann  dadurch  der  Schein  erweckt  werden, 
als  ob  Hannibal  in  seine  unmittelbare  Nähe  gekommen  sei.  Ohne 
Zweifel  ist  dies  Verhältnis»  sorgfältiger  von  Livius  (XXII  3,  1)  aus- 
gedrückt, indem  er  sagt:  'Durch  vorausgeschickte  Späher  hatte  sich 
Hannibal  versichert,  dass  sich  das  romische  Heer  vor  den  Hauern 
von  Arretium  befinde'.  Denn  wäre  Flamin ius  wirklich  nahe  ge- 
wesen, was  sich  aus  Polybios'  Worten  wohl  entnehmen  lässt,  so 
hätte  er  die  Anwesenheit  der  Punier  erfahren  müssen,  und  wenn  er 
sie  erfahren,  so  wäre  es  unbegreiflich,  wenn  er  nicht  alsbald  auf 
den  erschöpften  Feind  einen  kräftigen  Anlauf  versucht  hätte,  um 
ihn  wieder  in  die  Sümpfe  zurückzutreiben.  Statt  dessen  hören 
wir  von  Polybios  und  Livius  Ubereinstimmend,  dass  Hannibal  mit 
einer  gewissen  Gemächlichkeit  seine  Erkundigungen  einzog  und 
seinen  Plan  vorbereitete,  ohne  dass  Flaminius  eine  Ahnung  hatte, 
dass  der  Feind  bereits  in  das  Land  eingebrochen  sei,  welches  er  selbst 
schützen  sollte.  Den  Plan  aber,  den  Hannibal  nun  fasste,  bezeichnen 
beide  Schriftsteller  richtig:  er  wollte  möglichst  bald  mit  Flaminius 
schlagen,  d.  h.  mit  ihm  allein  schlagen.  Dadurch,  dass  er  die  Defensiv- 
stellung des  Feindes  durchbrochen  halle,  war  der  Feldzug  strategisch 
gewonnen.  Es  handelte  sich  für  ihn  jetzt  noch  darum,  den  takti- 


1)  Zeitalter  d.  puo.  Kriege  S.  332.  Auch  Mommsen  R.  G.  I  •  S.  592  bât 
die  Sümpfe  zwischen  Sercbio  und  Arno  als  das  Gebiet  bezeichnet,  durch 
welches  Hanoibai  gezogen  ist.  Dies  ist  aoeh  schon  Mannerts  Meinung  ge- 
wesen, Geogr.  d.  Griechen  u.  Römer  I  9  S.  398,  doch  auch  er  lässt  hierauf 
Hannibal  am  Arno  aufwärts  direct  auf  Fäsulä  ziehen.  Das  wäre  ein  seltsamer 
Marsch  gewesen,  dorch  den  Hannibal  leichtsinniger  Weise  die  eben  errungenen 
Vortheile  in  Frage  gestellt  hätte,  da  auf  diesem  Wege  ein  Durchschneiden 
der  Rückzugslinie  der  Westarmee  sehr  zweifelhaft  war. 


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DER  EINBRUCH  HANNIBALS  IN  ETRURIEN 


81 


sehen  Erfolg  hinzuzufügen,  indem  er  durch  Vernichtung  des  West- 
heeres sich  völlig  freie  Hand  für  seine  Operationen  in  Italien  schaffte, 
sowie  er  durch  die  Schlacht  an  der  Trebia  sich  zum  Herren  des 
Keltenlandes  gemacht  hatte.  Es  genügte  schon,  wenn  ein  Heer 
vernichtet  wurde;  denn  das  zweite  war  ihm  alsdann  nicht  mehr  ge- 
wachsen. So  setzte  sich  also  Hannibal,  nachdem  sein  Heer  sich  erholt 
und  er  selbst  Uber  die  Natur  der  Landschaft  und  Ober  die  Strassen 
züge  sich  sorgfältig  unterrichtet  hatte,  in  Marsch,  nicht  um  den  Con- 
sul aufzusuchen,  sondern  um  ihn  aus  seiner  Stellung  fortzuziehen 
und  ihn  zu  einer  Schlacht  zu  verleiten  unter  Bedingungen,  die  eine 
Niederlage  unausbleiblich  machten.1)  Von  diesem  Marsch  kennen 
wir  nun  den  Endpunkt  mit  zweifelloser  Sicherheit,  dagegen  ist 
der  Ausgangspunkt  durchaus  unsicher.  Denn  wenn  auch  Polybios 
angiebt,  dass  Hannibal  aus  der  Gegend  um  Fäsulfl  aufgebrochen 
sei,  so  ist  es  doch  recht  zweifelhaft,  ob  er  den  Ausdruck:  ând 
twv  xottà  ttjv  Oaïaôlav  tônwv,  wirklich  seiner  Quelle  entlehnt 
hat.  Denn  Livius,  bei  dem  in  der  Hauptsache  dieselbe  Quelle  zu 
Grunde  liegt,  hat  den  Namen  Fäsulfl  just  in  der  entgegengesetzten 
Beziehung.  Es  beisst  bei  ihm:  laeva  reUäo  hoste  Faesulas  pa- 
rens medio  Etruriae  agro  praedatum  profectus  quantam 
vastitatem  potest  caedtbus  ineendiisque  consult  procul  ostendiL  Frei- 
lich pflegt  man  in  den  Worten  des  Livius  'Faesulas  petens'  eine 
Flüchtigkeit  oder  einen  Irrthum  zu  sehen  oder  sie  als  widersinnig 
zu  bezeichnen.2)  Ich  kann  mich  dieser  Ansicht  nicht  anschliessen. 
Der  Widersinn  soll  darin  liegen,  dass  Fäsulfl  mit  dem  mittleren 
Etrurien  in  Verbindung  gesetzt  wird,  dass  Hannibal  bei  dem 
Marsch  auf  Fflsulfl  durch  das  mittlere  Etrurien  gezogen  sei.  Dass 
er  wirklich  durch  das  mittlere  Etrurien  gezogen  ist,  hat  an  sich 
gar  nichts  Unwahrscheinliches,  da  er  die  Ebene  von  Cortona  und 
den  trasimenischen  See  ja  wirklich  erreicht  hat.  Ich  sehe  darin 
eine  werthvolle  Notiz  Ober  die  Richtung,  die  Hannibal  vom  Arno- 
ufer aus  bis  nach  dem  See  verfolgt  hat  Ein  Blick  auf  die  Karte 
lflsst  die  Strasse  im  Tbale  der  Elsa;  die  dann  Ostlich  auf  Siena 
führt  und  bei  Fojano  die  Strasse  von  Arezzo  nach  Chiusi  kreuzt, 
als  den  Weg  erkennen,  der  dieser  Bedingung  in  vortrefflicher 
Weise  entspricht.    Allerdings  an  Fäsulfl  in  Nordetrurien  können 


1)  Pol.  III  80.    Lit.  XXJ1  3,  5. 

2)  Nissen  Rh.  Mus.  XXII  S.  577  A.  33.   Höfler  Sitiungaberichte  S.  15. 

Hermei  XX.  6 


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82 


G.  FÄLTLN 


wir  dabei  nicht  denken.  Livius  meint  ein  Fäsulä,  das  nicht  weit 
von  Cortona,  etwa  in  der  Gegend  von  Fojano  gelegen  haben 
muss.  Auf  dieselbe  Gegend  weist  ja  auch  das  Fäsulä,  das  Polybios 
(II  25,  3)  im  Gallierkriege  (225)  erwähnt  und  ebenso  lässt  sich 
in  dieser  Gegend  der  ager  Faesulanus  des  Sallust1)  unterbringen. 
Mir  scheinen  diese  drei  zusammenstimmenden  Angaben  stark  genug, 
um  ein  zweites  Fäsulä  in  der  bezeichneten  Gegend  anzunehmen *), 
und  die  vage  Angabe  des  Polybios  über  den  Ausgangspunkt  des 
Marsches  von  der  Umgegend  Fäsuläs  am  rechten  Arnoufer  ist  zu 
verwerfen,  zumal  sie  sich  aus  späteren  Erwägungen  noch  als  un- 
haltbar erweisen  wird.  Auf  dieselbe  Lage  von  Fäsulä  weist  eine 
zweite  Wendung  des  Livius  (XXII  3,  6):  die  etrurischen  Gefilde,  die 
zwischen  Fäsulä  und  Arretium  liegen,  können  doch  wohl  unmög- 
lich in  dem  engen  oberen  Arnothale  gesucht  werden,  wohin  sie  die 
Beziehung  auf  das  Fäsulä  am  rechten  Arnoufer  zu  verlegen  nöthigen 
würde.  Niebuhr*)  hat  es  gethan,  ebenso  Nissen4)  und  Höfler8), 
aber  wenn  die  unteren  Thäler  so  ungeheure  Schwierigkeiten  dem 
Marsche  entgegenstellten,  so  ist  doch  wahrscheinlich,  dass  das  engere 
Oberthal  nicht  so  leicht  passirbar  gewesen  ist.  Und  wenn  man  er- 
wägt, dass  Hannibal  allen  Grund  hatte,  die  Schlagfertigkeit  seines 
Heeres  zu  schonen,  dass  ferner  die  engen  Thäler  für  seine  zahl- 
reiche Reiterei  ein  schlechtes  Terrain  waren,  während  er  doch 
immerhin  die  Möglichkeit  ins  Auge  fassen  musste,  dass  Flamiuius 
seine  Anwesenheit  erfahren  und  ihn  direct  aufsuchen  würde  oder 
sich  seiner  Begegnung  auf  der  Strasse  nach  Glusium  hin  durch 
das  Clanistbai  entziehen  würde,  beides  Eventualitäten,  die  ihm  un- 
erwünscht sein  müsslen  ;  wenn  man  ausserdem  bedenkt,  dass  diese 
engen  Thäler  der  Bezeichnung  campt  kaum  entsprechen:  so  wird 
man  sich  wohl  geneigt  fühlen,  diese  etrurischen,  ausserordentlich 
fruchtbaren  Gefilde  im  Val  Chiana  zu  suchen.  Und  da  Flaminius 
von  diesen  Verwüstungen  nichts  eher  merkte,  als  bis  ihm  der  Feind 
seine  eigenen  Rückzugslinien  durchkreuzt  und  ihm  die  Strasse  nach 


1)  de  Cat.  coni.  43,  1. 

2)  Schon  Mannert,  Geogr.  d.  Griechen  n.  Römer  I  9  S.  396  hat  sieb  rar 
Annahme  eines  weiter  südlich  gelegenen  'Fäsola'  genöthigt  geseheo.  Doch 
folgt  aus  Polybios  II  25,  3  nicht,  dass  der  Ort  südwestlich  tod  Closiom  ge- 
legen haben  müsse. 

3)  Vortrage  11  S.  89.       4)  Rh.  Mus.  XXII  S.  577. 
5)  Sitzungsberichte  S.  12. 


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DER  EINBRUCH  HANNIBALS  IN  ETRUR1EN  83 

Rom  durchschnitten  hatte1),  so  bin  ich  Oberzeugt,  dass  Hannibal 
nicht  eher  mit  der  Verwüstung  begonnen  hat,  als  bis  er  diesen 
zweiten  strategischen  Vortheil  sich  gesichert  hatte.  Es  wäre  aber 
gewiss  wunderbar,  wenn  Flaminius  die  Annäherung  Hannibals  nicht 
erfahren  hätte,  vorausgesetzt,  dass  dieser  von  seinem  Lager  an  den 
Sümpfen  sich  in  directer  Linie,  wie  Niebuhr,  Nissen,  Höfler  wollen, 
auf  die  Stellung  bei  Arretium  losgerUckt  wäre;  wenn  er  etwa,  wie 
Höfler  ausführt,  im  Arnolhal  bis  zur  Mündung  der  Ambra  und 
hierauf  im  Ambrathal  südwärts  auf  die  Höhen  und  von  hier  in 
das  Chianathal  sich  gewandt  hätte.  Hätte  er  aber  etwas  hiervon 
erfahren ,  so  müssen  wir  aus  dem  wirklichen  Verhalten  des  Flami- 
nius schliessen,  dass  er  dem  Gegner  nicht  gestaltet  hätte,  seine 
Verbindung  mit  Rom  zu  durchschneiden,  sondern  eher  ihm  die 
Engen  im  oberen  Arnothale  verlegt  hätte.  Jedenfalls  hätte  es  ihm 
gar  nicht  schwer  werden  können,  eher  als  Hannibal  nach  Cortona 
zu  kommen,  da  z.  B.  der  Weg  von  Arretium  nach  Fojano  kürzer 
ist  als  z.  B.  die  Strasse  von  Montevarchi  durch  das  Ambrathal  über 
S.  Savino  nach  Fojano,  und  erheblich  bequemer.  Diesen  Unwahr- 
scheinlichkeilen beugt  allerdings  in  der  Hauptsache  die  Meinung 
Neumanns  (a.  a.  0.  S.  333)  vor,  der  Hannibal  von  Florenz  Uber 
Grève  und  S.  Savino  ziehen  lässt,  nur  bat  sie  zur  Voraussetzung, 
dass  Hannibal  nach  dem  Marsch  durch  die  Sümpfe  am  M.  Albano 
sein  Lager  aufgeschlagen  habe,  eine  Annahme,  die  doch  nicht  ganz 
den  Verhältnissen  zu  entsprechen  scheint.  Ausserdem  kann  ich 
nicht  glauben,  dass  Flaminius  das  Becken  des  Ombrone,  in  dem  so 
viele  Apenninstrassen  mündeten,  unbeachtet  gelassen  hat.  Führen 
doch  die  Pässe  von  Bologna  und  Modena  direct  durch  dies  Thal 
auf  Florenz,  und  indirect  kann  man  ja  auch  von  der  Strasse  La 
Cisa  und  dem  Sassalbo  über  Lucca,  Pescia,  Pistoja,  Pralo  nach 
diesem  Arnoübergange  kommen.  Da  ferner  von  hier  bequemere 
Strassen  über  Grève  und  S.  Savino  einerseits,  andererseits  über 
S.  Casciano  und  Siena  nach  dem  Chianathal  fuhren,  so  ist  das 
Becken  von  Florenz  allerdings  für  die  Vertheidigung  der  Arnolinie 
sehr  wichtig.  Man  müsste  sich  wundern ,  dass  Flaminius  nicht 
hier,  sondern  in  dem  Winkel  bei  Arretium  zur  Vertheidigung 
Etruriens  Stellung  genommen  bat,  wenn  wir  nicht  wüssten,  dass 
die  Rücksicht  auf  die  Armee  bei  Ariminum  und  die  kürzeste  Ver- 


1)  Polyb.  III  82.   Lhr.  XXII  3,  6  ff. 

6* 


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84 


G.  FALTIN 


bindung  mil  derselben  für  diese  Aufstellung  massgebend  gewesen 
ist.1)  Wir  wissen  aber  aus  Appian*),  dass  das  Heer  des  Servilius 
um  10000  Mann  stärker  war,  wissen,  dass  er  eine  bedeutende  Rei- 
terei zur  Verfügung  balte;  dass  er  berufen  war,  im  freien  Gelände 
den  Anmarsch  des  Feindes  aufzuhalten,  während  Flaminius  hinler 
DeQleen  und  Sümpfen  stand.  Ohne  Zweifel  schien  Servilius  berufen, 
die  Hauptarbeit  des  Feldzugs  zu  leisten,  nicht  Flaminius,  denn  die 
allgemeine  Voraussetzung  scheint  gewesen  zu  sein,  dass  Hannibal 
den  Weg  über  Ariminum  nehmen  werde.  Nur  hieraus  erklärt  sich 
meiuer  Ansicht  nach,  dass  Flaminius  die  weit  zurückgelegene  Stel- 
lung bei  Arretium  wählte.  Denn  es  ist  von  Pisa,  dem  äussersten 
Posten  nach  Westen,  etwa  200  Kilom.  entfernt.  Pisa  also  und 
ebenso  das  untere  Arnobecken,  unterhalb  Florenz,  lag  thatsächlich 
ausserhalb  seines  Wirkungsbereiches.  Dagegen  konnten  2 — 3  Ge- 
waltmärsche den  Consul  in  die  Gegend  von  Fäsulä  bringen,  so- 
dass er  hier  noch  zur  rechten  Zeit  anlangen  konnte,  vorausgesetzt, 
dass  er  zur  rechten  Zeit  von  der  Annäherung  des  Feindes  unter- 
richtet wurde.  Es  ist  aber  kaum  glaublich,  dass  man  die  Vor- 
sicht soweit  vernachlässigt  und  nicht  einen  umfangreichen  Späher- 
dienst in  den  Pässen  und  auf  den  Wegen  eingerichtet  haben 
sollte,  die  auf  Florenz  convergiren.  Denn  wenn  auch  das  mitt- 
lere Thalbecken  zwischen  dem  M.  Albano  und  Mugello  in  alter 
Zeit  noch  mehr  als  heute  Ueberschwemmungen  ausgesetzt  war; 
wenn  man  Nissen1)  auch  zugeben  will,  dass  es  damals  fast  ein 
Sumpf  zur  Frühjahrszeit  gewesen  ist:  so  führte  doch  durch  das 
Thal  eine  alte,  viel  begangene  Strasse,  die  wohl  kaum  ganz  un- 
passirbar  geworden  ist,  und  sollte  sie  auch  auf  Tage  abgeschnitten 
gewesen  sein,  so  musste  man  doch  darauf  rechnen,  dass  sie  schnell 
frei  werden  konnte.  Eventuell  boten  ja  auch  die  Abhänge  des 
nicht  eben  breiten  Beckens  die  Möglichkeit,  das  Ueberschwem- 
mungsgebiet  zu  umgehen.  Also  auf  diesen  Knotenpunkt  von 
Strassen  musste  Flaminius  Rücksicht  nehmen,  und  wir  haben  in 
der  That  keinen  Grund  vorauszusetzen,  dass  er  es  nicht  gethan 
habe.  Dagegen  war  es  geradezu  unmöglich,  dass  er  von  Arrelium 
aus  die  unterhalb  Florenz  liegende  Liuie  von  Pisa  bis  Florenz 
beobachten  lassen  konnte.    Es  müssen  hier  also  Verhältnisse  be- 

1)  Vgl.  Nissen  Rh.  Mus.  XXII  S.  569. 

2)  'Jyytß.  10. 

3)  Rh.  Mus.  XXII  S.  574. 


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DER  EINBRUCH  HANNIBALS  IN  ETRURIEN  85 

standen  haben,  welche  die  Annahme  ausschlössen,  dass  Hannibal 
das  Gebiet  des  unleren  Arno  zu  passiren  versuchen  würde.  Nun 
führte  aber  gerade  die  kürzeste  und  bequemste  Strasse  von  Pla- 
cenlia  nach  Etrurien  über  den  Sattel  von  La  Cisa,  Luna,  Lucca, 
Pisa.  Also  gerade  hier  war  die  natürlichste  Durchgangsstelle  für 
Hannibal.  Wenn  sich  Flaminius  gleichwohl  200  Kilom.  Ostlich 
davon  aufgestellt  hatte,  so  ist  mit  Sicherheit  anzunehmen,  dass  der 
Platz  gut  befestigt  und  durch  eine  genügende  Truppenzahl  fest- 
gehalten war,  um  auch  einem  weit  überlegenen  Feinde  den  Zu- 
gang von  Lucca  nach  Pisa  abzuschneiden.1)  Zwischen  den  Bergen 
von  Pisa  aber  und  dem  M.  Albano  lag  das  grosse  Sumpfgebiet, 
durch  welches  die  Pescia  ihr  Wasser  dem  Arno  zuführt,  an  dessen 
nordwestlichen  Rande  der  Serchio  abfliesst.  Noch  um  die  Mitte 
des  vorigen  Jahrhunderts  lag  am  Ausgang  des  Thaies  an  der  Pescia 
der  See  von  Fucecchio,  an  dem  von  Lucca  der  See  von  Bientina; 
ein  niedriger  Höhenzug  scheidet  beide  Thäler.  Das  Bett  des  Arno 
ist  höher  als  der  Spiegel  des  Sees  von  Bientina,  an  dessen  Aus- 
füllung fortwährend  gearbeitet  wird,  wahrend  der  See  von  Fucecchio 
längst  in  Wiesenland  umgewandelt  ist.  Noch  um  die  Mitte  des 
vorigen  Jahrhunderts  betrug  der  Umfang  des  Sees  von  Bientina 
nebst  anstossenden  Sümpfen  etwa  sieben  geographische  Meilen.3) 
Im  Alterthum  hat  sich  ohne  Zweifel  das  Sumpfland  von  der  Mün- 
dung des  Arno  bis  über  Empoli  hinaus  erstreckt.  Inselartig  er- 
hoben sich  darin  die  Berge  von  Pisa  und  andere  kleinere  Höhen. 
Im  Frühjahr  muss  das  ganze  Land  unter  Wasser  gestanden  haben, 
wenn  das  Hochwasser  des  Arno  aus  der  Schlucht  zwischen  Sigoa 
und  Monlelupo  hervorstürzte.  Serchio  und  Pescia  halfen  daran 
mit.  Auch  die  höher  gelegene  Ebene  zwischen  Florenz  und  Pi- 
stoja  mag  dann  grossenlheils  Uberschwemmt  gewesen  sein.*)  Es 
war  eine  verstandige  und  natürliche  Voraussetzung  von  Seiten  der 
römischen  Feldherren,  wenn  man  dieses  Terrain,  durch  welches  ein 
Vordringen  des  Feindes  von  vornherein  ausgeschlossen  war,  für  eine 
genügende  Deckung  des  Hinterlandes  ansah.  Gerade  aber  unter 
diesem  Gesichtspunkte  wählte  Hannibal  seinen  Weg,  auf  dem  er 
sicher  war  von  dem  Feinde  unbelästigt  zu  bleiben.  Diesen  Punkt 
hebt  Polybios  wiederholt  hervor  (III  78,  6.  80,  1).   Er  fügt  hinzu, 

1)  Nissen  Kh.  Mus.  XXII  S.  573. 

2)  Vgl.  Nissen  Rh.  Mus.  XXII  S.  570. 

3)  Vgl.  Neumann  a.  a.  0.  S.  331. 


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SG 


G.  FALTIN 


dass  der  Weg  kurz  gewesen  sei,  während  andere  lang  gewesen  seieo. 
Diese  Charakteristik  der  Strassen  ist  von  dem  Standquartier  im 
Keltenlande,  also  etwa  der  Gegend  von  Parma,  gegeben.  Dass  sie 
nun  besonders  genau  und  zutreffend  sei,  lässt  sich  kaum  sagen. 
Denn  wenn  auch  der  Weg  Uber  den  Pass  La  Gisa,  Luna,  Lucca, 
Pisa  von  Parma  aus  als  der  kürzeste  Weg  nach  Etrurien,  d.  h.  nach 
Polybios  an  das  linke  Arnoufer  genannt  werden  muss,  so  ist  doch 
das  Verhältniss  desselben  zu  den  übrigen  Pässen  mit  'kurz'  und 
'lang'  nicht  richtig  bezeichnet.  Denn  selbst  der  Ostlichste  Pass, 
der  unter  den  damaligen  Verhältnissen  in  Betracht  kommen  konnte, 
der  von  Bologna,  hätte  kaum  viel  mehr  Zeit  in  Anspruch  genommen 
als  die  westlichste  Passage,  vielleicht  einen,  gewiss  nicht  ganz  zwei 
Tagemärsche,  wenn  die  Punier  bei  Parma  standen.  Jedenfalls  aber 
waren  die  Absichten  Hannibals,  wenn  er  am  Nordrand  des  Apennin 
vorrückte,  um  einen  der  westlichen  Pässe  zu  wählen,  der  Ent- 
deckung der  Römer  früher  biossgestellt,  als  wenn  er  direct  von 
Parma  über  den  Apennin  ging.  Denn  er  näherte  sich  mit  jedem 
Marsch  nach  Osten  dem  Gebiet,  das  der  Feind,  wie  seine  Auf- 
stellung bewies,  als  das  wahrscheinliche  Operationsfeld  der  Punier 
ansah,  und  für  das  er  seinen  Aufklärungsdienst  eingerichtet  haben 
muss  te.  Da  nun  Polybios  den  Weg  über  Pisa  nicht  im  Sinne 
hat,  wie  die  Schilderung  des  Marsches  beweist,  diesen  kürzesten 
Weg  also  gar  nicht  berücksichtigt,  so  passt  das  Merkmal  der  Kürze 
auch  nur  noch  auf  einen  directen  Marsch  von  Lucca  durch  die 
Sümpfe,  etwa  in  der  Richtung  über  Lunata  an  dem  niedrigen 
Höhenzuge  hin  zwischen  dem  See  von  Bientina  und  der  Peseta 
in  der  Linie  von  Bassa  und  Empoli.  Lässt  man  den  lieber- 
gang  über  den  Apennin  ausser  Berechnung  —  man  hat  dazu  ein 
Recht,  da  Polybios  und  Livius  ihn  gänzlich  mit  Stillschweigen 
übergehen  als  eine  Sache,  die  weder  Schwierigkeilen  für  die  Aus- 
führung, noch  grosse  Zweifel  für  die  Entscheidung  bot  —  und 
hält  man  es  für  selbstverständlich,  dass  Hannibal  über  den  Sattel 
von  La  Cisa  gegangen  ist  oder  gehen  musste;  dass  erst,  da  der 
nächste  Weg  über  Pisa  unmöglich  war,  in  Lucca  an  ihn  die  Frage 
herantrat,  ob  er  auf  der  allen  Strasse  am  Nordrand  jenes  Sumpfge- 
bietes Uber  Pescia,  Pistoja,  Prato,  Florenz  gehen  sollte  oder  direct 
von  Lucca  aus  südöstlich  durch  die  Sümpfe:  so  passt  hierfür  ganz 
vortrefflich  die  Beschreibung  des  Livius  (XXII  2,  2):  cunt  aliud 
longius,  ceterum  commodius  ostenderetur  iter,  propiorem  viam  per 


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DER  EINBRUCH  HAiNMBALS  IN  ETRUR1EN 


87 


paludem  petit,  qua  fluvius  Arnus  per  eos  dies  solito  magis  inunda- 
te erat.  Für  Livius  ist  auch  der  Standpunkt,  von  dem  aus  Polybios 
die  Charakteristik  giebt,  nicht  bindend.  Er  sagt  ausdrücklich,  dass 
Hannibal,  nachdem  er  seine  Quartiere  verlassen  hatte,  also  mög- 
licher Weise  schon  am  Süd  fuss  des  Apennin  angelangt  war,  diesen 
Entschluss  gefasst  habe.  Der  Weg  durch  die  Sümpfe  ist  allerdings 
erbeblich  kürzer  als  der  Weg  über  Pescia,  Pistoja,  Prato.  Für 
diesen  bat  sich  neuerdings  Voigt1)  entschieden.  Aber  ich  muss  be- 
merken, dass  diese  Strasse  nicht  bezeichnet  werden  kann  mit  'per 
paludem*  oder  'ôià  tivwv  ikajv  und  dass  man  von  dem,  der  sie 
gegangen  ist,  nicht  sagen  kann  'ôia7teQâoaç  joiç  elwöstg  tàuovç. 
Auch  lief  die  Strasse  so  nahe  an  den  Südabhängen  des  Apennin, 
dass  man  von  ihr  aus  mit  leichter  Mühe  trockene  Lagerplätze  hätte 
erreichen  können.  Man  hätte  von  jener  Strasse  nur  sagen  können, 
dass  sie  den  Rand  des  Sumpfgebietes  streifte.  Das  Prädicat  der 
Kürze  käme  ihr  gegenüber  keiner  anderen  Passage  zu.  Sie  würde 
auch  in  das  Tbalbecken  Pistoja -Fäsulä- Florenz  führen,  dessen 
Strassennetz  nach  meiner  Auffassung  nothwendig  in  das  Beobach- 
tungssystem der  Wesiarmee  gehörte.  Ferner  wäre  die  Marsch- 
leistung, vorausgesetzt  dass  man  keine  Nacht  ordentlich  lagern 
konnte,  11  Meilen  —  so  hoch  beläuft  sich  die  Entfernung  von  Lucca 
nach  Florenz  auf  der  genannten  Strasse  —  wenn  die  Marsch- 
schwierigkeiten auch  noch  erheblich  geringer  gewesen  wären,  als 
Polybios  und  Livius  sie  schildern ,  ganz  aussergewöhnlich  gross. 
Darauf  weist  aber  keine  Spur  in  den  Quellen.  Nimmt  man  an- 
dererseits mit  Nissen2)  an,  dass  Hannibal  über  Modena  oder  Bo- 
logna auf  den  Apennin  gestiegen  und  bei  Pistoja  das  Inundations- 
gebiet  des  Arno  erreicht  hatte,  so  ist  wieder  die  Entfernung  von 
hier  bis  Florenz  fünf  Meilen  zu  gering,  um  der  Marschzeit  von 
vier  Tagen  zu  entsprechen,  abgesehen,  dass  die  geringe  Breite  der 
Ebeue  auch  hier  die  Möglichkeit  trockener  Lagerplätze  an  den 


1)  Die  Partie  ist  in  Niebuhrs  Vorträgen  II  88  sehr  verworren.  Voigt 
glaubt  durch  Vergleich  mit  einer  Stelle  in  der  Alten  Länder-  und  Völkerkunde 
S.  537  f.  für  Pisa  schreiben  zu  müssen  Pescia.  Vgl.  die  Schlacht  am  Trasi- 
menus,  Phil.  Wochenschrift  1883,  S.  1582.  Mit  dieser  Corrector  hat  Voigt 
ohne  Zweifel  Recht,  aber  aus  derselben  Stelle  der  Völkerkunde  wird  doch 
auch  klar,  dass  Niebuhr  den  Marsch  in  das  Sumpfland  am  unteren  Arno  ver- 
legt hat,  nicht  auf  die  Strasse  an  dem  Nordrand  der  Sümpfe  hin. 

2)  Rh.  Mus.  XXII  S.  574. 


88  G.  FALTIN 

Abhängen  des  M.  Albano  oder  Mugello  nicht  ausschloss.  Dagegen 
ist  die  Eutfernung  zwischen  Lucca  und  dem  Hügelrande  zwischen 
S.  Miniato  und  Empoli,  etwa  Pino,  mit  den  natürlichen  Krüm- 
mungen des  Weges  auf  7 — 8  Meilen  zu  schätzen.  Es  entspräche 
also  auch  in  Beziehung  auf  die  Marschdauer  dieser  Weg  den  ge- 
gebenen Bedingungen  am  besten.  Heute  führt  in  dieser  Rich- 
tung eine  grosse  Strasse,  und  ein  Weg  wird  wohl  auch  im  Alter- 
thum nicht  gefehlt  haben.  Wenn  Neumann  den  M.  Albano  als 
den  Punkt  bezeichnet,  an  welchem  Hannibal  zuerst  festen  Boden 
erreichte,  so  sehe  ich  nicht  recht  ein,  welchen  Gewinn  dieser 
davon  hätte  haben  sollen,  dass  er  die  Sümpfe  in  ihrer  ganzen 
Breite  durchmessen  und  einige  Stunden  länger  sich  den  entsetz- 
lichen Strapazen  ausgesetzt  hätte.  Landete  er  unterhalb  Empoli, 
so  halte  er  nur  die  Begegnung  mit  der  Besatzung  von  Pisa  zu 
fürchten,  falls  diese  seinen  Marsch  durch  die  Sümpfe  erfahren 
hätte,  jedenfalls  lag  es  ausser  dem  Bereich  der  Möglichkeit,  dass 
Flaminius  ihm  nahe  kam,  selbst  wenn  er  seinen  Marsch  recht- 
zeitig erfuhr.  Aber  weder  die  Besatzung  von  Pisa  scheint,  als 
sich  Hanuibal  von  Lucca  ostwärts  wandte,  an  die  Möglichkeit 
dieses  Zuges  gedacht  zu  haben,  noch  überhaupt  irgend  etwas  zur 
Benachrichtigung  des  Consuls  gethan  zu  haben,  so  dass  Hannibal 
ohne  dringende  Besorgniss  einer  Störung  für  die  Erholung  seiner 
Truppen  und  die  Vorbereitung  seiner  weiteren  Operation  sorgen 
konnte. 

Fassen  wir  also  die  Ergebnisse  der  Untersuchung  zusammen, 
so  ergiebt  aus  der  Combination  der  Nachrichten  bei  Polybios 
und  Livlus  sich  als  wahrscheinlich,  dass  Hannibal  einen  verun- 
glückten Versuch  gemacht  hat,  bei  den  ersten  Anzeichen  des  Früh- 
jahrs in  Etrurien  einzudringen,  dass  aber  ein  gewaltiges  Unwetter 
ihn  bereits,  ehe  er  die  Passhöhe  erreichte,  zur  Rückkehr  nöthigte. 
Seine  Entfernung  hatte  Sempronius  benutzt,  um  seinen  eigenen 
Abmarsch  vorzubereiten,  der  sich  nach  dem  nächsten  freien  Pass 
richtete.  Zwar  erreichten  Hannibals  zurückkehrende  Truppen  noch 
das  abziehende  römische  Heer,  brachten  ihm  auch  Verluste  bei,  aber 
der  Abmarsch  gelang  doch,  indem  sich  einzelne  Abtheilungen  für 
die  Rettung  des  Ganzen  opferten.  lu  Lucca  hielt  sich  Sempronius 
solange  auf,  bis  der  Eintritt  der  Ueberschwemmung  und  die  An- 
kunft des  neuen  Consuls  hei  Arretium  ihn  veranlassten  nach  starker 
Besetzung  von  Pisa  Lucca  aufzugeben,  indem  mau  die  Arnolioie  zur 


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DER  EINBRUCH  HANMBALS  IN  ETRURIEN 


89 


Grundlage  der  Aufstellung  der  Westarmee  machte.  In  dieser  Zeit 
bricht  Hannibal  wieder  auf,  zieht  aber  den  Pass  von  Pontremoli 
bis  Lucca  und  wendet  sich  nun  südostlich  durch  die  Sümpfe  auf 
das  Thal  der  Elsa.  Nachdem  sich  seine  Truppen  erholt  haben, 
führt  er  sein  Heer  über  Siena  nach  Fojano.  Und  jetzt  im  Cbiana- 
thal  angekommen  meldet  er  dem  Consul  seine  Nähe  durch  Rauch- 
saulen an,  die  aus  den  brennenden  Dorfern  emporwirbeln.  Erst 
jetzt  erfährt  Flaminius,  dass  sein  Vertheidigungssystem  durchbrochen 
ist  und  zugleich,  dass  seine  Verbindung  mit  Rom  durchschnitten 
ist.  Ebenso  war  die  Stellung  seines  Collegen  bei  Ariminum  un- 
nahbar geworden.  Auch  ein  besserer  Feldherr  hätte  wohl  in  dieser 
furchtbaren  Lage  den  Kopf  verlieren  können.  Die  Stellung  bei 
Arretium  noch  länger  festzuhalten  wäre  eine  Thorheit  gewesen. 
Dazu  haben  seine  Offiziere  auch  nicht  gerathen;  sie  haben  nur  davor 
gewarnt,  das  Heer  in  eine  Lage  zu  bringen,  in  welcher  man  die 
Annahme  einer  Schlacht  nicht  verweigern  könne.  Und  darum 
haben  sie  verlangt,  hauptsächlich  mit  der  Reiterei  der  Verwüstung 
zu  wehren.  Es  sollte  dies  kaum  mehr  heissen,  als  durch  die 
Reiterei  mit  dem  Feinde  Fühlung  nehmen.  Denn  dass  sich  damit 
viel  würde  erreichen  lassen,  konnten  sie  wohl  selbst  kaum  glauben, 
da  die  Ueberlegenheit  des  Feindes  in  dieser  Waffe  ihnen  kein  Ge- 
heim niss  sein  konnte.  Es  handelte  sich  nur  zu  erfahren,  in  welcher 
Richtung  der  Feind  weiter  zu  operiren  gedenke.  Davon  hingen 
die  weiteren  Entschlüsse  des  Consuls  ab.  Sie  haben  ihm  ferner 
gerathen,  die  Vereinigung  mit  Servilius  um  jeden  Preis  zu  suchen. 
Auch  dies  war  unter  den  obwaltenden  Umständen  ein  schweres 
Problem.  Wollte  man  ihn  in  Arretium  erwarten,  so  liess  man 
dem  Feinde  einen  Vorsprung  von  3 — 4  Tagen  mindestens,  den  er 
zu  einem  Handstreich  gegen  das  völlig  unvorbereitete  Rom  be- 
nutzen konnte.  Und  was  konnte  man  nicht  einem  Gegner  zu- 
trauen,  der  bereits  so  Ungewöhnliches,  aller  Erwartung  Wider- 
streitendes vollbracht  hatte?  Suchte  man  sie  in  südlicher  Richtung, 
so  stand  wiederum  der  Gegner  auf  der  natürlichen  Verbindungs- 
linie. Denn  in  Foligno  stiessen  die  Strassen  zusammen,  auf  denen 
man  sich  nähern  konnte.  Offenbar  hat  sich  Flaminius  für  letztere 
Möglichkeit  entschlossen,  die  ihm  unter  Umständen  doch  erlaubte, 
auch  einem  Handstreich  gegen  Rom  entgegenzutreten.  Der  Ent- 
schluss  ist  sachlich  durchaus  verständig,  dagegen  trifft  der  schärfste 
Tadel  die  Ausführung.  Die  Ereignisse  rechtfertigen  völlig  die  An- 


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90  G.  FALTIN,  DER  EINBRUCH  HANMBALS  IN  ETRURIEN 


gäbe  des  Polybios1),  dass  er  ohne  jede  Vorsicbtsmassregel  an 
den  Feind  zu  kommen  suchte.  Wir  haben  keinen  Grund  anzu- 
nehmen, dass  Parteileidenschaft  die  Darstellung  zu  Ungunsten  des 
Flaminius  in  der  Hauptsache  entstellt  habe.  Denn  Flaminius  lief 
blindlings  in  die  Falle,  die  ihm  Hannibal  am  trasimenischen  See 
gelegt  hatte. 

Wenn  aber  Hannibal  nach  dem  grossartigen  doppelten  Er- 
folge, den  er  eben  davon  gelragen  hatte,  sich  nicht  gegen  Rom 
wandte,  obwohl  ihm  der  Weg  offen  stand,  so  beweist  dies,  mit 
welcher  Klarheit  er  seine  Aufgabe  erfasst  hatte.  Denn  wenn  es 
ihm  auch  gelungen  ware,  in  Rom  eine  furchtbare  Verwirrung  und 
einen  panischen  Schrecken  hervorzurufen,  wenn  es  ihm  selbst  ge- 
lungèn  wäre,  sich  des  Mauerrings  zu  bemächtigen,  hatte  er  damit 
Roms  Herrschaft  vernichtet?  Er  wusste,  dass  man  Roms  Herr- 
schaft in  den  Bundesgenossen  und  Colonieen,  die  mit  ihrem  Netz 
Italien  umspannten,  erschottern  müsse,  dass  er  Italien,  nicht  die 
Stadl  allein,  zu  bekämpfen  habe.  Und  darnach  handelte  er.  In 
Etrurien  hatte  er  keinen  Zulauf  gefunden  ;  die  Schlacht  am  trasi- 
menischen See  sicherte  ihm  den  Weg  nach  Südosten.  Wäre  der 
Handstreich  auf  Spoleto  gelungen,  vielleicht  hatte  sich  der  Krieg 
zunächst  in  dieser  Gegend  restgesetzt.  Da  er  aber  auf  eine  be- 
queme und  sichere  Verbindung  mit  Karthago  rechnen  musste,  so 
wäre  doch  bald  ein  weiteres  Vorrücken  nothwendig  geworden. 

1)  III  82,  7:  erfnr&rfa»  7içor4yi  /juà  xttç  âvyâuewç,  ov  xaiçoV,  ov  t6- 
nov  nçooQtjifitvoç,  fiôvo»  âi  onuJùjy  xoîç  noU/j'ioiç  vv/untotlr.  Liv.  XXII 
4,  4.  inexplorato. 

Barmen.  G.  FALTIN. 


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INSULA. 

Fr.  Eyssenhardt  (Kömisch  und  Romanisch  p.  92)  hat  die  Mei- 
nung ausgesprochen,  der  Name  insula  für  ein  Haus  stamme  daher, 
dass  die  alten  Häuseranlagen  Roms  so  gemacht  wurden,  dass  man 
sich  mit  seinem  Hause  auf  einer  Erhebung  des  Bodens  ansiedelte, 
wo  man  vor  den  Folgen  der  im  Herbst  und  Frühjahr  nieder- 
stürzenden Regenmassen  geschützt  war.  Ich  zweifle,  ob  er  mit 
dieser  Ansicht  von  der  Entstehung  Roms  viel  Beifall  gefunden 
hat,  aber  das  Wesen  des  ältesten  Römischen  Hauses  hat  er 
richtig  gezeichnet:  es  war  nicht  nur  durch  seine  vier  Wände 
in  sich  abgeschlossen,  sondern  auch  ausser  Zusammenhang  mit 
den  umliegenden  Gebäuden.  Diesen  Zustand  kennen  wir  jedoch 
aus  der  Geschichte  nicht  als  einen  zufälligen,  sondern  als  einen 
gesetzlich  geregelten.  Das  Zwölftafelgesetz  schrieb  für  die  insula 
einen  Ambitus  von  zwei  und  einem  halben  Fuss  vor.  Varro  i.  I. 
V  22:  ....  ambitus  est,  quod  circumeundo  teritur,  nam  ambitus 
circuitus,  ab  eoque  XII  tabulamm  interprètes  ambitus  parietis  ctr- 
cuüum  esse  describunt.  Fest.  p.  5  Müll.  :  ambitus  proprie  dicitur 
circuitus  aedificiorum  patens  in  latitudinem  pedes  duos  et  semissem, 
in  longitudinem  idem  quod  aedificium  und  p.  16:  ambitus  proprie 
dicitur  inter  vicinorum  aedificia  locus  duorum  pedum  et  semipedis 
ad  circumeundi  facultatem  reliclus.  Der  Name  insula  wird  hier  zu- 
fällig nicht  genannt,  da  es  sich  an  allen  drei  Stellen  um  die  De- 
finition von  ambitus  handelt;  dass  aber  insulae  gemeint  sind,  und 
der  Name  stets  in  Gebrauch  war,  zeigt  Feslus  p.  111:  insulae 
pro  prie  dicuntur,  quae  non  iunguntur  parietibus  cum  vicinis  cïr- 
cuituque  publico  aut  privato  cinguntur. 

Der  Ausdruck  proprie  dicuntur  beweist  nun  aber  auch,  dass 
zur  Zeit  des  Verrius  Flaccus  der  Begriff  insula  schon  ein  anderer 
geworden  war;  dasselbe  geht  aus  gleichzeitigen  Schriftstellern  her- 
vor. Der  Ambitus  war  verschwunden,  die  Häuser  waren  hart  an 
einander  gerückt,  von  dem  Begriffe  der  insula  war  nichts  geblieben, 


92 


0.  RICHTER 


als  das  Abgeschlossensein  innerhalb  der  vier  Wände.  Die  Deû- 
nition,  die  früher  auf  insula  passte,  passt  jetzt  auf  den  vicus. 
Festus  p.  371:  (Vici  appellantur)  cum  id  genus  aedificiorum  defi- 
nitur,  quae  continentia  sunt  in  oppidis,  quaevt  itineribus  regioni- 
busque  distributa  inter  se  distant.  Daher  denn  auch  Vitruv  I,  ti  8 
für  vicus  einfach  insula  setzt:  quas  ob  res  convertendae  sunt  ab 
regionibus  ventorum  directiones  vi  cor  um,  uti  advenientes  ad  an- 
gulos  insular  um  frangantur  repulsique  dissipcntur. —  Die  insula 
ist  also  Theil  des  vicus  geworden  und  wird  als  solcher  einerseits 
gleichbedeutend  mit  domus,  aedes,  auch  vicus  in  der  anderen  ton 
Festus  a.  0.  angegebenen  Bedeutung  (quae  in  oppido  prive,  id  est, 
in  suo  quisque  loco  proprio  ita  aedificat,  ut  in  eo  aedificio  pervium 
sit)  gesetzt,  mit  denen  es  unter  die  allgemeine  Kategorie  'Haus' 
fällt,  andererseits  hat  sich  im  Gegensatz  zu  der  domus,  dem  Wohn- 
ort einer  einzelnen  begüterten  Familie  (palazzo),  mit  dem  Wort 
insula  der  Begriff  eines  Mietshauses  verbunden,  in  dem  eine  An- 
zahl von  Familien  und  Gewerbetreibenden  in  Tabernen  und  Coe- 
nacula  bei  einander  wohnt. 

Die  hierher  gehörigen  Stellen  sind  bekannt  und  von  Preller 
u.  A.  in  umfassender  Weise  behandelt  worden.  Namentlich  klar 
hebt  die  drei  Kategorien,  in  die  die  Bauten  Roms  zerfallen,  Ta- 
citus (ann.  XV  41)  hervor,  wo  er  vom  Neronischen  Brande  redend 
sagt:  domuum  et  insularum  et  templorum  quae  amissa  sunt  nume- 
rum  inire  haud  promptum  fuerit.  Nicht  minder  exact  unterscheidet 
die  Regionsbeschreibung  domus  und  insulae,  die  in  jeder  Region 
besonders  aufgeführt  werden.  Es  ist  die  Frage,  ob  das  Wort  in- 
sula in  den  mehr  als  zwei  Jahrhunderten,  die  zwischen  Tacitus 
und  dem  Curiosum  liegen,  seine  Bedeutung  festgehalten  hat  und 
auch  noch  in  dieser  Urkunde  'Haus'  bedeutet. 

H.  Jordan  (Top.  I  1  S.  541  ff.  'der  innere  Ausbau')  bejaht 
dies  und  kommt  zu  diesem  Resultate  auf  folgende  Weise.  Da  es 
nach  seiner  Ansicht  an  jedem  sicheren  Massslab  für  die  Bestim- 
mung der  Durchschnittsgrösse  eines  Hauses  oder  einer  insula  in 
der  constantinischen  Zeit  fehlt,  so  nimmt  er  den  Massslab  von 
Pompeji,  wo  nach  seiner  Berechnung  die  durchschnittliche  Grösse 
der  Grundfläche  eines  Hauses  346  Dm  beträgt,  und  legt  diesen  an 
die  90  domus  und  280  insulae  der  10.  Region,  die  er,  »wie  nöthig', 
als  370  Häuser  betrachtet.  Danach  würden  diese  eine  horizontale 
Fläche  von  130000  Dm  (genauer  wäre  128000)  bedecken.  Die 


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INSULA 


93 


Region  selbst  setzt  er  auf  200000  Dm  an  ;  es  blieben  also  für 
Strassen  und  öffentliche  Bauten  nur  70000  Dm  übrig.  Dass  dies 
zu  wenig  ist,  giebt  Jordan  zu,  und  so  kommt  er  denn  zu  dem 
allerdings  befremdlichen  Resultate,  dass  die  von  den  Häusern 
Pompejis  genommene  Durchschnittsziffer  für  die  Römischen  Häuser 
zu  hoch  ist:  'aber  nicht  um  so  viel  zu  hoch,  dass  wir  genöthigt 
wären,  insula  für  einen  einzelnen  vermietbaren  Raum  eines  Hauses 
zu  halten:  vielmehr  scheint  dies  geradezu  unmöglich'. 
Ich  muss  Jordan  leider  den  Glauben  an  diese  Unmöglichkeit  neh- 
men: die  10.  Region  enthält  nicht  2S0  insula* ,  sondern  zwei 
Tausend  acht  Hundert  (genau:  2742).  Die  Schwierigkeit, 
auch  nur  370  Häuser  in  ihr  unterzubringen,  hat  er  selbst  nicht 
verkannt,  ich  denke,  mit  den  2890  wird  er  es  nicht  versuchen 
und  zugestehen,  dass  durch  diese  Berechnung  auf  das  Schlagendste 
bewiesen  ist,  dass  insula  wenigstens  in  der  10.  Region  nicht  'Haus' 
bedeuten  könne. 

Aber  Jordan  stellt,  offenbar  mit  Recht  durchdrungen  von  der 
Unzulänglichkeit  der  an  einer  einzelnen  Region  gemachten  Probe, 
eine  zweite  Berechnung  an.  Er  nimmt  die  ganze  Stadt  und  re- 
flectirt  folgendermassen  :  'Wenn  wir  dieselbe  mit  9  Millionen  Dm 
eher  zu  hoch  als  zu  niedrig  schätzen  und  die  rund  1800  domus 
und  46000  insuiae  der  Stadt  als  47800  Häuser  von  der  durch- 
schnittlichen Grundfläche  von  350 Dm  rechnen,  so  würden  sie 
eine  horizontale  Fläche  von  nur  1,673000  □m  bedecken  und  würde 
man  Vs  auf  öffentliche  Bauten  und  Vio  auf  die  Strassen  von  der 
Oberfläche  der  Stadt  abziehen,  so  blieben  noch  über  6  Millionen 
Areal,  also  fast  das  vierfache  des  geforderten,  für  die  Hüuser. 
Allein  es  ist  zu  bedenken,  dass  z.  B.  in  der  9.  Region  auf  einen 
zwei-  bis  dreimal  so  grossen  Flächeninhalt,  wie  in  der  10.  die 
ungefähr  gleiche  Anzahl  von  Inseln,  wie  in  dieser  kommt  und  wir 
wissen  auch  sonst,  dass  in  den  Regionen  ausserhalb  der  Altstadt 
das  Verhältniss  zwischen  öffentlichen  Gebäuden  und  Plätzen  ein 
ganz  anderes  ist,  wie  innerhalb  derselben.  Ausserdem  aber  sind 
bei  der  ganzen  Rechnung  noch  nicht  die  horrea,  balnea,  pistrina 
gerechnet  worden,  welche  einen  erheblichen  Theil  zu  den  öffent- 
lichen Bauten  hinzubringen.  Das  Resultat  der  ungefähren  Schätzung 
ist  also  ein  derartiges,  dass  wir  mit  Sicherheit  sagen  können,  dass 
das  Areal  der  Stadt  mehr  als  genügt  für  die  Zahl  von  etwa  48000 
Häusern  von  dem  Durchschnittsmass  der  pompeianischen,  dass  also 


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0.  RICHTER 


die  Annahme,  die  Inseln  seien  Häuser,  durchaus  gerechtfertigt, 
eine  andere  unmöglich  erscheint.' 

Ich  begreife  nicht,  dass  es  Jordan  nicht  auffallend  vorgekom- 
men ist,  dass  er  bei  der  ersten  Berechnung  in  der  10.  Region 
370  Häuser  nur  mit  Mühe  unterbringen  kann,  bei  der  zweiten 
mehrere  Millionen  Dm  übrig  hat,  mit  denen  er  nicht  weiss,  was 
anfangen  I  Wirklich  es  wäre  förderlicher  gewesen,  wenn  er,  anstatt 
uns  über  die  Verwendung  dieses  überschüssigen  Raumes  durch  eine 
Reihe  zum  Theil  unverständlicher  Betrachtungen  zu  beruhigen,  sich 
klar  gemacht  hätte,  dass  350X47800  nicht  1,673000,  sondern 
sechzehn  Millionen  siebenhundertdreissig  Tausend  (16,730000)  Dm 
beträgt,  dass  es  sich  hier  also  nicht  um  ein  rälhselhaftes  Deficit 
handelt,  sondern  dass  die  Gesammtsumme  des  Flächeninhalts  jener 
47800  Häuser  das  von  Jordan  4eher  zu  hoch  als  zu  niedrig  ge- 
schätzte' Areal  der  Stadt  um  beinahe  8  Millionen  Dm  überschreitet! 
Jordan  wird  also  wohl  zugeben  müssen,  dass  auch  nach  seiner 
zweiten  Berechnung  die  insula  der  Regionsbeschreibung  unmöglich 
ein  *Haus'  gewesen  sein  kann. 

Nicht  besser  als  Jordans  Rechnung  ist  die  Voraussetzung,  auf 
der  sie  beruht. 

Schon  Nissen  hat  es  mit  Recht  als  eine  bedenkliche  Sache  be- 
zeichnet, die  Durchschnittsgrösse  der  Häuser  Pompejis  auf  Römische 
Häuser  zu  übertragen.  Jordan  greift  auch  offenbar  nur  dazu,  weil 
er  kein  anderes  Mittel  weiss.  Nach  dem  Hause  auf  dem  Palatin, 
4dem  einzigen  vollständig  erhaltenen',  welches  einen  Flächeninhalt 
von  8— 900  Dm  hat,  einen  Massstab  zu  nehmen,  wäre  in  der 
That  nicht  minder  misslich.  Aber  wie  steht  es  denn  mit  dem 
Stadtplan?  Sollte  dieser  nichts  für  unseren  Zweck  bieten?  Leider 
nein,  wenn  wir  Jordan  folgen.  Top.  I  S.  542  Anm.  71  heisst  es: 
Die  Häusergrundrisse  des  Stadtplanes  sind  ....  für  diese  Fragen 
nicht  zu  verwerthen.  Die  Fr.  173  dargestellten,  vielleicht  domus, 
würden  nach  dem  Massstab  1 :300  einen  Flächenraum  jedes  von  nur 
15  X  4l/î  m  gehabt  haben  I  —  Häuser  von  15  X  4  Vif  also  67,5  □  m 
sind  allerdings  für  Rom  ein  Unding,  und  ich  muss  sagen,  wenn  der 
Stadtplan  so  schlecht  und  ungenau  wäre,  wie  er  danach  erscheint, 
dann  verdiente  er  nicht  im  Treppenhaus  des  Capitolinischen  Mu- 
seums eingemauert  zu  sein.  Aber  so  steht  die  Sache  zum  Glück 
nicht,  vielmehr  stellt  sich  bei  genauerem  Zusehen  heraus,  dass  Jor- 
dan mit  seiner  eigenen  Forma  urbis  nichts  anzufangen  weiss.  Der 


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INSULA  95 

Plan  selbst  ist  freilich  im  Massstab  von  1  : 300  gemacht,  aber  die 
Abbildungen  in  der  Forma  urbis  sind  auf  den  vierten  Theil 
der  Originale  reducirt,  d.h.  haben  den  Massslab  von  1:1200.  Jor- 
dan aber  misst  an  seinen  Abbildungen  mit  dem  Massstab  von  1 :  3001 
Jene  Häuser  sind  demnach  sechszehn  Mal  grösser. 

In  der  That  bietet  der  Stadtplan  ja  nur  wenige,  aber  doch 
immer  einige  vollständige  Häuser  dar,  die  für  die  betreffende  Frage 
zu  verwerthen  sind.  Fragment  173  zeigt  neben  einander  drei 
Häuser  (domus),  deren  Masse  offenbar  gleich  sein  sollen;  ihre 
Tiefe  beträgt  60  m,  ihre  Breite  18  m,  oder  in  römisches  Mass 
Übersetzt:  sie  haben  eine  Tiefe  von  200  Fuss  und  eine  Breite  von 
60  Fuss,  letzteres  gleich  V*  actus,  also  Masse,  die  gewiss  nicht 
zufallig  sind.  Dieselbe  Frontseite  von  60  Fuss  kehrt  wieder  auf 
fr.  179  bei  einem  Hause  von  100  Fuss  Tiefe  und  auf  fr.  200  bei 
einer  Tiefe  von  125  Fuss;  ferner  auf  fr.  225  bei  zwei(?)  neben- 
einanderliegenden, in  ihrer  Länge  nicht  messbaren  Häusern,  die 
aber  kaum  weniger  als  100  Fuss  =  30  m  betragen  haben  kann 
u.  A.  Auch  die  Fronten  anderer  Gebäude  zeigen  dieses  Einheits- 
mass,  wie  z.  B.  auf  fr.  191  ein  grösseres  zwischen  vier  Strassen 
liegendes,  das  im  Innern  nicht  ausgeführt  ist,  nach  allen  Seiten 
54  m  s  ISO  Fuss-—  %  actus  misst;  das  danebenliegende  hat  eine 
Breite  von  120  Fuss  «  V2  actus.  Weitere  Messungen  verbietet  die 
TrQmmerbaftigkeit  des  Planes.  Rechnet  man  hierzu  nun  noch  das 
Haus  auf  dem  Palatin  mit  etwa  850  Cm,  so  haben  wir  immerhin 
die  Masse  von  einer  Anzahl  von  Häusern  mit  einer  zwischen  540 
und  1080  Dm  schwankenden  Grösse,  deren  Ueberlieferung  eine  so 
durchaus  auf  Zufall  beruhende  ist,  dass  wir  auf  Grund  dessen 
behaupten  dürfen,  dass  die  Jordansche  Durchschniltssumme  von 
345  Dm  wenigstens  für  die  domus  eine  völlig  verfehlte  ist. 

Doch  kehren  wir  zur  insula  zurück.  Wir  hatten  gesehen,  dass 
nach  den  Jordanschen  Berechnungen  die  insula  der  Regionsbe- 
schreibung unmöglich  ein  Haus  gewesen  sein  kann.  Setzen  wir 
zunächst  an  die  Stelle  falscher  Rechnungen  eine  richtige.  Der  ge- 
sammte,  von  der  Aurelianischen  Mauer  eingefasste  Raum  beträgt 
ungefähr  dreizehn  Millionen  Dm.  Obgleich  dieser  Raum  sicher 
nicht  ganz  bebaut  war,  so  nehme  ich  doch  diese  Zahl,  weil  sie 
gegenüber  den  u  n  con  troll  i  erbaren  neun  Millionen  Jordans  die  Mög- 
lichkeit der  Anschauung  gewährt.  Auf  diesem  Räume  gab  es 
nach  dem  Curiosum  1681  domus  und  44300  insulae.  Angenom- 


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96 


0.  RICHTER 


men,  dass  die  insulae  Häuser  waren  gleich  den  domus,  so  hätten 
wir  im  Ganzen  45981  Häuser.  Angenommen  ferner,  der  ganze 
Raum  innerhalb  der  Aurelianiscben  Mauer  wäre  nichts  als  Haus 
gewesen,  ohne  Strassen,  ohne  Horrea,  Kaiserpaläste,  Fora  etc.,  so 
bekämen  wir  durch  die  Division  von  45981  in  13,000000  für  das 
Haus  eine  Durchschnittssumme  von  282  □  m.  Damit  dürfte  der 
Beweis  erbracht  sein,  dass  weder  nach  Römischem,  noch  nach  Pom- 
pejaniscbem  noch  nach  sonst  einem  Massstabe  insula  ein  'Haus' 
bedeutet  haben  kann. 

Was  war  also  eine  insula'!  Darüber  ist  zunächst  kein  Zweifel, 
dass  es  im  Gegensatz  zu  den  domus  vermiethbare  Räumlichkeiten 
waren;  dies  beweisen  die  zahlreich  erhaltenen  Erwähnungen  der 
insularii  und  der  exactores  ad  insulas,  auf  die  ich  hier  nicht  näher 
einzugehen  brauche.  Die  nächstliegende  Antwort  scheint  also  zu 
sein,  es  seien  Wohnungen  gewesen,  die  etwa  in  grossen  Mieths- 
häusern  vereinigt,  in  drei,  vier,  fünf  Stockwerken  übereinander 
gelegen  hätten,  die  also  planimetrisch  nicht  in  gleicher  Weise 
messbar  seien,  wie  die  domus.  Und  in  der  That,  wenn  die  Re- 
gionsbeschreibung in  jeder  Region  die  domus  und  die  insulae  auf- 
führt, so  erwarten  wir  mit  Recht  in  dieser  Aufzählung,  mag  sie 
nun  eine  officielle  sein  oder  nicht,  die  Gesammlsumme  aller  be- 
wohnten Räumlichkeiten  zu  finden.  Aber  diese  Interpretation  bietet 
nicht  mindere  Schwierigkeiten  als  die  erste.  Auch  dies  können  wir 
durch  eine  Berechnung  nachweisen. 

Es  ist  bekanntlich  eine  der  empfindlichsten  Lücken  der  Ueber- 
lieferung,  dass  wir  aus  keiner  Zeit  eine  Angabe  über  die  Ein- 
wohnerzahl Roms  besitzen.  Die  gewiss  treuliche  Statistik  Roms, 
deren  Resultate  überdies  für  uns  gänzlich  verloren  sind,  hätte  auch 
auf  diese  Frage  schwerlich  eine  Antwort  geben  können,  da  bei 
allen  amtlichen  Erhebungen  über  die  Bevölkerung  nicht  der  Wohn- 
silz, sondern  das  rechtliche  Verhällniss  in  Betracht  kam.  In  Folge 
davon  enthält  unsere  Regionenbeschreibung  nichts  über  die  Ein- 
wohnerzahl Roms,  wie  sie  uns  auch  in  dem  zweitwichtigsten  Punkte 
im  Stich  lässt,  nämlich  mit  einer  Angabe  über  den  Flächeninhalt 
der  Regionen,  um  dafür  in  gänzlich  unbrauchbaren  Zahlen  die 
Länge  der  Umfassungslinien  derselben  zu  notiren.  Die  zu  ver- 
schiedenen Zeiten  mit  den  verschiedenartigsten  Mitteln  unternom- 
menen Versuche,  die  Einwohnerzahl  Roms  zu  bestimmen,  mussten 
luissglückeu,  und  mit  Recht  hat  der  neueste  Forscher  über  diesen 


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INSULA 


97 


Gegenstand,  R.  Pöhlmann  (Die  Uebervülkcrung  der  antiken  Gross- 
städte etc.  Leipzig  1884)  die  Sache  mit  einem  *non  liquet*  ab- 
gethan.  Nun  haben  wir  aber  mehrere  Notizen,  die  zwar  für  eine 
Berechnung  der  Einwohnerzahl  nicht  zu  verwenden,  für  unsern 
Zweck  aber  äusserst  werthvoll  sind,  nämlich  die  Angaben  über  die 
zum  Empfang  des  frumentum  publicum  Berechtigten.  Dies  sind 
nachweislich  bis  auf  Severus  200000  gewesen.  Vergegenwärtigen 
wir  uns,  das?  diese  zweihunderttausend  Empfänger  immerhin  nur 
einen  Bruchtheil  der  gesammten  Plebs  urbana  darstellen,  dass  letz- 
tere aber  bis  zur  constanüniscben  Zeit  jedenfalls  nicht  abgenommen 
hat,  so  stellt  sich  für  diese  Zeit  ein  Wohnungsbedürfniss  heraus, 
das  doch  auch  nicht  annähernd  durch  jene  rund  45000  'Wohnungen* 
gedeckt  wird,  von  den  anderen  Klassen  der  Bevölkerung  ganz  zu 
schweigen. 

Aber  was  für  Wohnungen  werden  denn  auch  Leute  inne  ge- 
habt haben,  die  auf  Korn-  und  Brotspenden  angewiesen  waren? 
Um  diese  Frage  zu  beantworten,  gehen  wir  von  einer  uns  fremden 
Erscheinung  in  der  Bauart  des  heutigen  Rom  aus.  Jedem,  der 
zuerst  nach  Rom  kam,  wird  aufgefallen  sein,  dass  der  Unterstock 
der  Häuser,  selbst  da,  wo  keine  Kaufläden  sind,  in  der  Regel  nicht 
aus  Fenslern,  sondern  aus  Thüren  besteht  ;  jede  dieser  Thüren  ist 
besonders  numerirt.  Durch  Umbauten  sind  manche  derselben  ver- 
schwunden und  zu  Fenstern  geworden,  aber  man  erkennt  die  ur- 
sprüngliche Anlage  an  der  Numerirung:  auch  die  Fenster  tragen 
eine  Nummer.  Es  wäre  nun  ein  ganz  falscher  Schluss,  wenn  man 
glauben  wollte,  diese  Häuser  hätten  8 — 10  Eingänge.  Das  Haus 
hat  natürlich  nur  einen  Eingang,  alle  übrigen  Thüren  führen  in 
Einzelräume,  die  mit  dem  Hause  in  gar  keinem  Zusammenhang 
stehen.  Gelegentlich  führt  aus  dem  unteren  Räume  eine  Treppe 
in  den  darüberliegenden  Mezzanino  und  damit  ist  dann  die  Woh- 
nung abgeschlossen.  Hier  wohnen  in  schlechten  Quartieren  arme 
Handwerker  und  Handelsleute,  in  besseren  werden  sie  zu  Läden 
benutzt,  der  darüberliegende  Mezzanin  zum  Lager,  zur  Werkstatt  etc. 

Dass  dies  eine  aus  dem  Alterthum  herübergenommene  Ein- 
richtung ist,  beweisen  (von  Pompeji,  das  ganz  dieselbe  Erscheinung 
zeigt,  will  ich  hier  absehen)  die  noch  heut  am  Palatin  existirenden 
bedeutenden  Reste  solcher  Bauten.  Es  befinden  sich  dort:  1)  längs 
der  Fundamente  des  sogenannten  Tiberiuspalastes  eine  Reihe  von 
vierzehn  Einzelräumen  mit  der  constanten  Tiefe  von  7  m  und  einer 

Hermes  XX.  7 


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98  0.  RICHTER 

zwischen  3,35  m  und  4,75  m  schwankenden  Breite;  2)  an  die 
Subslructionen  bei  S.  Bonaventura  angelehnt,  zwischen  dem  Titus- 
und  Constantinsbogen  längs  einer  2,75  m  breiten  antiken  Strasse 
ebenfalls  14  solcher  Räume  mit  der  constanten  Tiefe  von  8  m  und 
einer  zwischen  4,10  m  und  7,22  m  schwankenden  Breite.  Drei 
Treppen  führen  zu  den  darüberliegenden  noch  erkennbaren  zwei 
Stockwerken,  die  genau  dieselbe  Gliederung  haben  wie  der  Unter- 
stock; 3)  hinter  dem  Vestalenhause  an  der  Nova  via  eine  lauge 
Reihe  ganz  gleicher  Bauten,  zum  Theil  zerstört,  zum  Theil  unzu- 
gänglich ,  mit  tbeilweise  erhaltenem  zweiten  Stockwerk  und  nach 
oben  führender  Treppe.  Im  Durchschnitt  haben  die  Räume  einen 
Flächenraum  von  etwa  40  Dm. 

Dieselbe  Einrichtung  nehmen  wir  auf  den  Fragmenten  des 
Stadtplans  wahr,  auf  dem  die  Fronten  der  Häuser  etc.  fast  regel- 
mässig mit  Tabernen  besetzt  sind.  Daneben  aber  zeigt  er  noch 
eine  andere  Erscheinung,  die  aus  den  Resten  des  Alterthums  nicht 
mehr  nachweisbar  ist.  Wir  finden  nämlich  diese  rechteckigen, 
resp.  rhombusförmigen ,  von  drei  Seiten  geschlossenen,  an  der 
vierten  nach  einer  Strasse  oder  Gasse  zu  sich  öffnenden  Bauten  in 
Systemen  zusammengeschlossen.  Entweder  stehen  sie  sich  in  Reiben 
gegenüber,  die  Eingänge  zugekehrt,  wie  z.  B.  auf  fr.  170  oben, 
oder  sie  stossen  mit  der  Rückwand  in  langer  Reihe  aneinander, 
wofür  dasselbe  Fragment  mehrere  Beispiele  bietet,  oder  sie  ver- 
einigen beides,  wie  auf  fr.  62,  178  etc.  Die  Grösse  dieser  Baucom- 
plexe  übertrifft  meist  die  der  domus:  so  haben  z.  B.  die  beiden 
auffallend  regelmassig  angelegten  auf  fr.  170  einen  Flächenraum 
von  je  2900  Dm.  Einer  der  kleinsten  derartigen  Complexe  auf 
fr.  178  misst  immer  noch  1250  Dm.  Die  Grösse  der  Einzelräume 
ist  sehr  verschieden  ;  die  grössten ,  die  ich  gemessen  habe,  haben 
einen  Flächenraum  von  gegen  200  Dm;  von  da  abwärts  findet 
man  jede  Grösse  bis  herab  zu  15  Dm  vertreten.  Man  könnte  da- 
nach die  betreffenden  Fragmente  in  die  enger  gebauten  älteren 
und  in  die  stattlicher  angelegten  neuen  Quartiere  der  Stadt  ver- 
teilen. Diese  Bauten  nun  sind  offenbar  die  Miethskasernen ,  die 
das  eigentlich  grossstädtische  Element  im  Bebauungsplane  Roms 
bildeten  (in  Pompeji  ist  keine  Spur  davon  vorhanden).  Sie  sind 
mit  möglichster  Ausnutzung  des  Raumes  gebaut  und  konnten, 
wenn  wir  sie  auf  vier  bis  fünf  Stockwerke  annehmen,  eine  Unzahl 
Menschen  beherbergen.    Die  Gliederung  des  unteren  Stockes,  die 


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INSULA  99 

der  Plan  zeigt,  ging  natürlich  im  wesentlichen  durch  sämmlliche 
Stockwerke  hindurch;  was  unten  Tabernen  waren,  waren  oben 
Coenacula,  und  gewiss  hauste,  vielleicht  abgesehen  von  den  Ta- 
bernen, die,  wie  heut  noch  in  Rom,  wohl  meist  nur  gewerblichen 
Zwecken  gewidmet  waren,  in  jedem  Räume  eine  Partei.  Daneben 
finden  wir  andere  grosse  Gebäude,  wie  z.  B.  auf  fr.  159,  189, 
176,  178,  deren  Gliederung  eine  complicirtere  ist.  Es  scheint, 
als  seien  sie  in  eine  Anzahl  geräumigerer  Wohnungen  getheilt,  es 
sind  also  Mietshäuser  für  Begütertere. 

Dass  für  diese  Unmasse  kleiner  und  kleinster  Wohnungen  die 
Zahl  45000  auch  nicht  im  Entferntesten  ausreicht,  ist  klar;  ebenso 
klar  ist,  dass  die  römische  Statistik  nicht  auf  den  Gedanken  kom- 
men konnte,  sie  zu  zählen  und  gewissermassen  als  ebenbürtig  neben 
die  domus  zu  setzen.  Es  ergiebt  sich  also,  dass  es  zwischen  der 
domus  und  der  Eiozehvohnung  eine  Rubrik  gegeben  haben  muss, 
die  für  die  Statistik  der  constantinischen  Zeit  wichtiger  gewesen 
ist,  als  die  zahlenmässige  Registriruog  jener  grossen  Mietshäuser. 
Dies  führt  zu  dem  unausweichlichen  Schluss,  dass  diese  Häuser 
zwar  baulich,  aber  nicht  in  administrativem  Sinne  ein  Ganzes 
bildeten,  dass  sie  in  mehrere  Theile  zerfielen,  kurzum  mehreren 
Besitzern  gehörten.  Wir  haben  für  diese  Erscheinung  noch  heut 
Analogien,  in  Deutschland  wie  in  Italien.  So  ist  es  z.  B.  in 
Neapel  üblich,  dass  von  grösseren  Häusern  die  einzelnen  Etagen 
verschiedenen  Besitzern  gehören.  Wie  die  Theilung  der  Miets- 
häuser im  constantinischen  Rom  gewesen  ist,  ist  natürlich  nicht 
für  alle  Fälle  zu  bestimmen.  Einzelne  Fragmente  des  Stadtplans 
zeigen  uns  zwischen  den  Reihen  der  Tabernen  auffallend  häufig 
Treppen,  wie  fr.  169a,  176,  199,  205,  so  dass  die  Theilung  in 
vielen  Fällen  eine  verticale  gewesen  zu  sein  scheint.  Aber  sie  ist 
auch  gelegentlich  ganz  willkürlich,  wie  die  Inschrift  bei  Orelli 
Nr.  4531  zeigt:  in  Aw  praediis  \  insula  sertoriana  \  bolo  esse  Aur. 
Cyriacetis  |  filiae  meae.  cinacula  n.  VI  tabemas  \  n.  XI  et  repossone 
mbiscalire  \  féliciter.  —  Sechs  Coenacula  nebst  elf  Tabernen  und 
den  repositions  subscalares*)  können  natürlich  kein  für  sich  be- 


1)  Ich  bemerke  übrigens  beiläufig,  das9  solche  repositories  subscalarés 
an  der  Nova  via  hinter  dem  Vestahanse  erhalten  sind.  Ia  dem  einen  Falle 
stehen  sie  durch  eine  kleine  Pforte  mit  der  daoebenliegenden  Tal>ume  Ii* 


Verbindung. 


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100 


0.  RICHTER,  INSULA 


stellendes  Haus  gewesen  sein,  sondern  nur  der  Theil  eines  grösseren 
Ganzen. 

So  sehen  wir  denn,  wie  der  Begriff  insula  bis  zur  Consta  n- 
tinischen  Zeit  sich  weiterentwickelt  hat:  was  Anfangs  ein  Pfund 
war,  ist  zum  Pfennig  geworden.  Mit  den  alten  insulae  haben  die 
constantinischen  nur  noch  die  Abgeschlossenheit  des  gesonderten 
Besitzes  gemein,  factisch  sind  sie  Theile  von  dem,  was  man  früher 
insulae  nannte.  Diese  Theilungen  haben  sich  natürlich  nur  ganz 
allmählich  vollzogen,  theils  durch  Verkauf,  theils  durch  Erblhei- 
lung,  wie  aus  der  oben  angeführten  Inschrift  ersichtlich  und  ferner 
aus  C.  I.  L.  VI  2  n.  10248,  in  der  es  heisst:  [dedi]t  Ubertis  Uber- 
ta\bus[que  s\uis  usum  fructum  insulae  |  . .  .  alatianae  partis  quartae 
et  I  quartae  et  vicensimae,  quae  iuris  \  sut  esset  etc. 

Es  ist  nicht  unwahrscheinlich,  dass  gerade  jene  grossen 
Mietshäuser  mit  den  vielen  kleinen  Leuten  in  Vieler  Händen 
waren,  während  andererseits  nicht  ausgeschlossen  ist,  dass  auch  in 
der  constantinischen  Zeit  ganze  Häuser  eine  insula  bildeten,  wie 
beispielsweise  in  der  neunten  Region  die  wegen  ihrer  Höhe  sprich- 
wörtlich gewordene  insula  Félidés  ausdrücklich  erwähnt  wird,  wo- 
mit ein  in  sich  abgeschlossenes  und  womöglich  freistehendes  Ge- 
bäude gemeint  sein  muss. 

Es  ergiebt  sich  demnach,  dass  die  Regionsbeschreibung  in 
jenen  insulae  uns  die  Zahl  der  zur  constantinischen  Zeit  in  Rom 
existirenden,  administrativ  als  Ganzes  geltenden  Wohnungscomplexe 
überliefert,  deren  Besitzer,  resp.  ihre  Vertreter,  die  insularii,  für 
die  Inquilinen  die  unterste  polizeiliche  Instanz  bildeten,  während 
sie  nach  oben  den  Vicomagistri  verantwortlich  waren.  Es  ergiebt 
sich  zweitens,  dass  die  insula  dieser  Urkunde  ein  topographisch 
nicht  darstellbarer  Begriff  ist,  dass  also  die  betreffenden  Zahlen- 
angaben sich  jeder  Controlle  von  dieser  Seite  entziehen. 

Rom,  20.  September  1884.  OTTO  RICHTER. 


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DER  PROTESILAOS  DES  EURIPIDES. 

Der  Protesilaos  gehört  zu  denjenigen  unter  den  bedeutenderen 
Stücken  des  Euripides,  von  deren  Gang  eine  einigermaßen  klare 
Anschauung  sich  zu  bilden  bisher  nicht  gelungen  ist,  ja  selbst 
über  deren  Inhalt  in  ganz  wesentlichen  Punkten  Unsicherheit 
herrscht.  Auch  Kiessling,  der  Erste  der  sich  nach  den  Versuchen 
Welckers  und  Hartungs  in  methodischer  Weise  über  das  Stück 
verbreitet  hat  (Anal.  Catull.  Oryph.  1877  p.  5 — 12),  scheint  mir, 
wie  ich  bekennen  muss,  diese  Zweifel  nicht  zerstreut  zu  haben. 
Und  doch  handelt  es  sich  um  einen  Stoff,  der  keine  zu  hauOge 
Behandlung  erfahren  und  in  Bezug  auf  den  Mythus  nicht  jeue 
mannichfaltige  Entwicklung  durchgemacht  hat,  an  welcher  oft  die 
Restitutionsversuche  scheitern.  Zwar  was  die  nacheuripideische 
Litteratur  angeht,  so  ist  es  von  vornherein  nur  zu  wahrscheinlich, 
dass  die  Kleinkunst  der  Alexandriner  sich  mit  diesem  zarten,  den 
Orpheus-  und  Admetmylhen  so  ähnlichen  und  oft  verglichenen 
Gegenstande  beschäftigt  habe;  und  der  Name  des  Heliodorschen 
Protesilaos  —  freilich  nur  ein  Name  bis  auf  den  einen  Vers  bei 
Steph.  B.  s.  v.  (DvXaxrj  ')  —  giebt  uns  dafür  den  Beleg.  Jedoch  lässt 
sich  schwer  ermessen,  ob  und  wie  weit  die  in  einigen  secundären 
Quellen  vorliegenden  und  dem  Drama  gegenüber  als  Abschwächungen 
erscheinenden  Variationen  des  Mythus  wirklich  in  dieser  Litteratur 
ihren  Ursprung  haben.  Jedenfalls  sondern  sich  dieselben  leicht  von 
der  Menge  des  sonstigen  Materials,  welches  durchaus  die  Hauplver- 
sioo  wiedergiebt  und  erkennen  lässt,  dass  der  übermächtige  Einfluss 
des  Euripides  sich  allem  Anscheine  nach  auch  hier  behauptet  hat. 
In  solchem  Falle  liegt  für  die  Untersuchung  der  römischen  Dichter 
immer  die  Gefahr  nahe,  den  Urheber  der  Fabel  auch  für  die  un- 
mittelbare Quelle  anzusehen.  Wer  würde  nicht,  um  ein  éclatantes 
Beispiel  anzuführen,  Prop.  IV  17,  24  (Haupt)  auf  Eur.  Bacch.  680 


1)  Meineke  Anal.  Alex.  p.  384. 


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102 


N.  MAYER 


zurückzuführen  geneigt  sein,  träte  nicht  [Theoer.]  XXVI  dazwischen, 
ein  obenein  von  den  römischen  Dichtern  vielgelesenes  Gedicht.') 
Freilich  giebt  es  für  dergleichen  keine  Regel,  und  gewiss  hat  z.  B. 
nie  ein  Gedicht  dieser  Gattung  so  unmittelbar  und  genau  den  In- 
halt einer  Tragödie  nacherzählt,  wie  Pioperz  IV  15  die  Anliope; 
in  dieser  Weise  pflegten  auch  die  Alexandriner  nicht  zu  schreiben. 
So  sind  denn  die  mehr  in  deren  Stil  gehaltenen  Gedichte  LXV11I 
des  Gatull  und  1  19  des  Properz,  welche  den  Protesilaos  angehen, 
in  dieser  Hinsicht  nicht  leicht  zu  beurtheilen,  und  ich  möchte 
Kiesslings  (freilich  durch  Bährens  [Jahrb.  f.  Phil.  1877,  411]  in 
keiner  Weise  widerlegte)  Ansicht,  dass  Catull  dem  Euripides  gefolgt 
sei,  nicht  ohne  Weiteres  unterschreiben,  auch  wenn  die  Fabel  bis 
ins  Einzelne  sich  als  euripideisch  erweisen  liesse.  —  Nachfolger 
auf  der  Bühne  hatte  Euripides  in  der  Behandlung  dieses  Stoffes 
keine.2)  Die  Protesilaos  benannte  Komödie  des  Anaxandrides  ope- 
rirte  jedenfalls  mit  der  euripideischen  Fabel;  sein  Spott  galt  der 
luxuriösen  Hochzeit  des  Iphikrates  mit  der  Tochter  des  Königs 
von  Thrakien3),  welcher  letztere  Umstand  vielleicht  den  Berüh- 
rungspunkt mit  dem  Heros  von  Elaius  abgeben  musste,  wobei  noch 
zu  bedenken,  dass  in  der  Protesiiaosfabel  wahrscheinlich  die  unter- 
brochene Hochzeitsfeier  durch  den  aus  dem  Grabe  Zurückkehren- 
den wieder  aufgenommen  wurde,  und  dass  bei  Laevius  in  der 
Protesilaudamia  die  Hochzeitsfeier  in  der  That  vorkam. 

Was  Euripides  selbst  in  der  Literatur  vorfand,  war,  so  viel 
sich  erkennen  lässt,  sehr  Weniges.  Der  homerische  Schiffskatalog 
weiss  nur  von  dem  Tode  des  Helden,  der  als  Erster  ans  Land 
sprang,  von  dem  namenlosen  Schmerz  der  jungen  Frau,  die  in 
der  kaum  fertigen  Häuslichkeit  (ôôfioç  rj.ureAiç,  do  mum  inceptam 
frustra  Catull)  zurückblieb.  Die  Kyprien,  die  des  Helden  Gattin 
nicht  Laodamia  sondern  Polydora  benannten  und  ihn  selbst  übrigens 
in  nahe  Verwandtschaft  zu  der  ätolischen  Heroenfamilie  brachten 
(Paus.  IV  2,  5),  waren  nach  dieser  Seile  für  den  Tragiker  ohne 
Werth.  Nicht  einmal  den  dort  auftretenden  Namen  des  Hektor, 
als  desjenigen  Troers,  durch  den  Protesilaos  fiel,  scheint  Euri- 
pides verwerthet  zu  haben;  wenigstens  nennen  die  Scholien  (und 

1)  s.  Knaak  Anal.  Alexandrino-Rom.  Gryph.  1880,  p.  59. 

2)  Unter  den  Tragödienstoflen  erwähnt  Orid  Trist.  II  404  auch  den  unsrigen, 
woraus  Baehrens  voreilig  auf  öftere  tragische  Behandlung  desselben  schliessl. 

3)  s.  Meinoke  Com.  III  p.  287;  Kock  fr.  com.  11  150. 


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DER  PROTESILAOS  DES  EURIPIDES  103 


Tzetzes)  zu  Lykophron  529 ,  wo  die  den  Hektor  erwähnende 
Tradition  wohl  zusammengestellt  war,  nur  die  Iloinéveç  des  So- 
phokles.1) Unter  dem  Jâçôavog  àvrjQ,  der  den  Protesilaos  tödtet, 
verstanden  die  Grammatiker  bald  den  Euphorbos  (schol.  B  701),  bald 
den  Aeneas  (so  Palaiphatos  bei  Eust.  B  701  p.  326;  Dictys  II  11), 
bald  Achates  einen  Genossen  desselben  (Philostratos  [?]  bei  Eust. 
Od.  X  521  p.  1697,  63  vgl.  Eust.  B  a.  a.  0.),  bald  den  Hektor,  dies 
offenbar  mit  Rücksicht  auf  die  Kyprien,  als  ein  'homerisches'  Gedicht, 
wonach  Demetrios  von  Skepsis  sogar  den  lliastexl  ändern  wollte.2) 
Sophokles  folgt,  wenn  er  den  Hektor  einsetzt,  einfach  dem  Epos, 
und  die  Angabe  des  Proklos,  der  nach  Lage  der  Dinge  nun  einmal 
in  jedem  einzelnen  Falle  geprüft  sein  will,  erhält  von  dieser  Seite 
her  eine  gewisse  Bestätigung;  ein  Drama  wie  die  Hirten,  in  wel- 
chem zweimal  nacheinander  ein  hervorragender  Grieche  einem 
Troer  gegenübersteht,  und  einmal  der  Grieche,  das  andere  Mal  der 
Troer  (Kyknos)  (Mit,  liess  sich,  zumal  von  Sophokles'  Standpunkt 
aus,  nur  aufbauen,  wenn  die  Namen  dieser  vier  Hauptpersonen 
gegeben  waren. 

So  trat  denn  Euripides  wieder  einmal  mit  einem  ganz  neuen 
Stoff  auf  den  Plan,  uud  auch  diesmal  feierte  die  Macht  seiner  Er- 
findung bei  der  Nachwelt  den  Triumph,  deu  mau  der  Persönlich- 
keit des  Lebenden  so  oft  missgönnt  halte. 

Die  Hauptunislände  des  Stückes:  dass  der  Held  erst  seit  einem 
Tage  vermahlt  zu  den  Waffen  gerufen  wurde,  in  der  bekannten 
Weise  starb  uud  auf  seine  Bitte  von  den  Unterweltsgöttern  die  Er- 
laubniss  erhielt,  auf  ganz  kurze  Zeit  (auf  einen  Tag,  wie  es  mei- 
stens heisst)  zu  seiner  Galtin  zurückzukehren,  wobei  freilich  das 
tragische  Ende  der  Laodameia  noch  nicht  berichtet  ist:  diese  er- 


1)  s.  über  dies  Stück  Wilamowilz  de  ßhes.  schol.  p.  12.  Die  Scholien  zu 
Lykophron  52'J  beziehen  dessen  Worte  noipvimv  àXâotoott  nicht  unbe- 
dingt auf  Hektor  und  die  Griechenschaaren,  sondern  schwanken  zwischen 
diesem  und  Protesilaos,  als  dem  Verwüster  wirklicher  (troischer)  Heerden. 
An  den  letzteren  aber  zu  denken,  was  dem  Zusammenhang  schnurstracks 
widerspricht,  wäre  gar  kein  Grund  gewesen,  wenn  nicht  jene  Verwüstung  in 
den  gleich  darauf  citirten  îfot/jiyiç  des  Sophokles  vorgekommen  wäre.  Darin 
liegt  eine  Bestätigung  dessen ,  was  für  die  llotfxivtç  Wilamowilz  aus  dem 
Rhesos  geschlossen  hat.  Das  Missverständniss  selbst  ist  von  Lykophron 
wohl  beabsichtigt. 

2)  Eine  ganz  sinnlose  Xvctç  giebt  Phainias  v.  Eresos  bei  Eust.  Od.  X  521 
p.  1697,  GO  (FHG.  II  301) 


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104 


M.  MAYER 


fahren  wir  aus  dem  Schol.  Aristid.  p.  671»  welches  den  Euripides 
nennt.  Hierzu  kommt  nun  in  erster  Linie  die  von  Kiessling  heran- 
gezogene Stelle  des  Eustachius  B  325,  22  ff.,  bei  der  ich  nur  die 
Beziehung  auf  Porphyrios  bei  Seite  lassen  würde;  dessen  Para- 
lipomena  Homerica  sind1)  zwar  in  der  sich  anschliessenden  Aus- 
einandersetzung Uber  Jâqôavoq  àv^q  mehrmals  benutzt,  aber  der 
sehr  verschieden  geartete  vorhergehende,  rein  mythographische 
Theil,  um  den  es  sich  für  uns  handelt,  giebt  in  seinen  Glossen 
wie  in  der  anscheinend  dort  herrschenden  Verwirrung,  sich  deut- 
lich als  Eustathische  Arbeit  zu  erkennen.  Bereits  der  erste  Satz 
mit  den  von  Wilamowitz  herausgehobenen  Worten 

Xqqoftov  ôod-évxoç  nçûtov  èv  Tqoîa  neoüv 

xov 

.  .  nqon^ôt'^oavxa  tfc  veiog  .  .*) 
die  freilich  nicht  einer  nieirischen  Hypothesis,  sondern  dem  Prolog 
des  Stückes  selbst  angehören  dürften,  verräth,  dass  im  Folgenden 
Mittheilungen  aus  der  Tragödie  zu  erwarten  seien;  wie  auch  die 
Etymologie  (IlçtJxeotXaoç  ôe  (feqwvifiwg  itqwtog  xe  xov  Xaov 
xa&r.Xaxo  xi'g  vecog  xai  rtQioxog  xov  Xaov  ninxoixi)  kaum  einen 
passenderen  Autor  als  Euripides  findet.  Die  Partie  Z.  27 — 41  be- 
schäftigt sich  mit  der  Exegese  der  Homerverse,  dann  beginnt  die 
îoxoqla,  oder  vielmehr  sie  setzt  sich  nun  fort.  A>w}  dk  Ilqta- 
xeoiXâtp  Aaoôâ^eia  ré  'Axâoxov  (ptXavâqoç  nâvv  xai  ftt)  àva- 
oxofiévr]  Çïjv  fiexà  tbv  xov  àvâçbg  &âvaxov,  neqi  lég  Xàyog 
qpéqexai  xoiovxog.  IlqioxeaiXaog  xai  fievà  9avaxov  IqiZv  xr{ç 
yvvatxbç  xaxà  tti~viv  *A(pqoài%r\q  ^x^oaxo  xovç  xâxw&e*  b\xag 
àveX&eïv,  xai  ctveX9iov  evqev  ixeivr]v  àyâX^axt  avxov  ntqi- 
xeif4tvr]v.  alxi)aavxog  âé,  cpaoi,  /.tr]  vaxsqsïv  avxov  ijtçpei  ôie- 
Xqtjoaxo  êavxr^v.  Dieser  Erzählung,  deren  tragischer  Ursprung 
kaum  zu  verkennen  ist,  folgt  unmittelbar  eine  zweite.  "Extqoi  de 
aXXwç  <paoi  xi)v  Aaoôâ^eiav  xai  xe&vevjxog  xe  (l.  xov)  tlqu- 
xeoiXctov  Çqtoxi  Ixxaieo&ai  x°ty  'Aqpqoôixtjç.  àyyeX&fytog 
yàq  xov  nâ&ovç,  ov  pSvov  xoXcttwç  rjveyxé,  qpaaiv,  àXXà  xai 
àvayxaÇonévi]  nqôç  xov  Ttaxobç  yâfuo  ôevxéqy  Çevx&rjvat  ovx 

1)  Vgl.  H.  Schräder  in  dies.  Zeitschr.  XIV  235  f. 

2)  Vgl.  Tzetz.  Lyk.  245:  toy  nçonijâiîcayra  xiây  'EXXijyatr  xatà  reJr 
Tçdojy  Ix  uav  oXxadwv  nçùtoy  itHy  SXXwy  ànoSarkly.  Tzetz.  Chil.  II 
52,  762:  nçb  nâyroiy  nçonrjô^aaç  di  nçûroç  ânàyiwy  &yr,<rxti.  Pbainits 
bei  Eostathius  z.  Od.  X  521  :  àoHvi oç  zQWf***'  fvXaxtp  (dies  aageoao)  r<û 
norçi  (desgleichen),  àvaiQtSnyai  d  nçoniiârjOii. 


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DER  PRÜTESILAOS  DES  EURIPIDES 


105 


curiattj  tov  içàv,  ctXXà  xatexo^ivri  evvxtéçeve  peto)  tov  àvÔQÔg, 
jiâXXov  aiQOvpivT]  %ip  uçbç  tov  tedveottâ,  qpaoi,  ovvovoiav 
%  iijv  nçbç  tovg  Çuivtaç  butXiav ,  xai  k&Xinev  vn  kfll&V- 
fiiaç.  ne  fit  devrai  Si  tavta  dià  tb  èxeivrjg  qpiXavôçov  àvu- 
ôu>Xonoiovné>tjç,  wg  ehôç,  tov  àvôça  xai  ovveXvat  ôoxovoqç 
avtip  xai  ûavôvxi.  âijXov  olv  tug  xatà  tovg  Xoyovg  tovtovg 
ol  àfiérçq)  eçojti  xâtoxoi  oxiaqp&rjoovtai  xtX.  Einiges  hiervon 
scheidet  sich  leicht  als  Zulhat  des  Scboliasten  aus,  so  der  An- 
faagssatz  der  ersten  Geschiebte  und  die  beiden  Schlusssätze  der 
zweiten.  Für  das  Uebrige  empfiehlt  es  sich,  das  von  Protesilaos 
handelnde  Capitel  des  Tzetzes  Chil.  II  52  zu  vergleichen,  welches 
von  Welcker  und  von  Härtung  Eur.  rest.  I  268  erwähnt,  aber  nicht 
Dunbar  gemacht  worden  ist. 

Ovtog  6  JlotuieoUaog  vibg  t]v  tov  'ItpixXoy' 
760  Xtnwv  âk  Aaoôàuetav  avÇvyov,  vvfAptjv  véav, 

ovv  toïg  XoircoXg  toïg  'EXX^oi  otçatevet  xatà  Tqojüjv. 
nço  nàvtwv  TtQOnriô^aaç  de  noutog  àndviuiv  ^vr^oxei. 
oî  ui&oyoaqpot  ôe  (paoîv,  ojçaïov  bvta  tovtov 
r]  KÔQTj  xatajxteiçt}oev  lâovoa  TleQaeopôvr} 
765  otiq^aiv  oôvçô^evov  trp  trjç  ^iaoôa^eiaç' 

xai  déetai  tov  TlXovtwvog,  £a>oï  de  tovtov  TtâXiv, 
xai  jf]  ovQytç  nénonq>e  tov  *'Atài)v  neqpevyôta. 
tavta  fièv  uv&oi  opâaxovoi'  ta  ôè  trjg  lotooiag 
ovïoj  nu) g  Xéyovoi  tiveg,  tog  cctçextj  xai  uâXa, 
770  (og  r\  tov  nçaneoiXeo)  oiÇvyog  ?;  Xex&*ïooi 

tr^v  avfÂopooâVf  tov  &âvatovf  ua&ovoa  tov  ovÇvyov 
ÇvXivov  eïâujXov  noiel  ftooqyrjç  TlQwteaiXâov, 
xal  ovvexoitaÇev  avtfj  ty  nôfap  tov  ov^vyov, 
(ir\66Xojg  toùtov  (péqovaa  aiêyeiv  ti)v  an  ova  lav. 
IIb  aXXoi  âè  vvxtwç  eïâwXov  elnov  oçào&ai  tovtov 
àei  ovÇvyo)  tfi  ctvtov,  o&ev  inXaa^rj  tavta. 
èya)  <T  avzijv  knlotafiai  tov  pooov  nv&Ofiévr}vt 
toy  vvfiqptxbv  tov  otoXta^ov  ev&vç  hôvaafiévtjv 
(paidçq)  nQOOCüftü)  fia'xaiçav  nçbg  rnao  BftßaXovoav 
780  ovvte&vrjxévai  tql  xaXal  ovÇvyoj  xal  vvfupiu), 

wOfttQ  xai  tijv  Evâôvi]v  ôh  nçtû^v  tov  Kanaveutg 
avtrtv  ßaXovaav  eig  nvçàv  tq>  Ttà&ti*  tov  ovÇvyov. 
Aovxiavôg,  OtXôotQatog,  yçâg>ei  trtv  iotoçiav, 
xai  tiveg  àXXoi  nipvyvtai  xai  noirjtai  xai  véoi. 


100 


M.  MAYER 


Eine  Analyse  dieser  Erzählung  ergiebl  folgende  Bestandteile. 
Der  fiivd-oyçccyoç,  dem  Tzetzes  die  Rückkehr  des  Todlen  (763 — 768) 
entlehnt,  ist  kein  anderer  als  Lucian  (Dial.  Mort.  23),  den  er  selbst 
am  Schlüsse  cilirt,  ebenso  wie  er  dein  daneben  cilirten  Philostrat 
(p.  415)  die  näheren  Umstände  des  Selbstmordes  der  Heldin  (777  ff.) 
und  den  Vergleich  mit  Euadne  verdankt.  Das  Dazwischenstehende 
(768  to  dk  ir^  ioxoq.  bis  776)  zeigt  eine  zwiefache  Version,  die 
dem  Eustathischen  Doppelbericht  so  sehr  entspricht,  dass  beiden 
dasselbe  Homerscholion  zu  Grunde  zu  liegen  scheint,  eine  Quelle, 
auf  die,  wie  ich  meine,  auch  ein  anderes  Indicium  führt,  nämlich 
der  sonst  kaum  verständliche  Schluss,  iu  dem  noch  die  Scholien- 
sprache mit  ihrem  not^i^g  und  den  vtdhtQOi  durchklingt.  Die 
'îotoçîa  (70S),  äuf  die  man  in  diesem  Falle  auch  die  den  Tod  des 
Helden  behandelnden  uud  mit  Eustathius  stimmenden  Anfangsverse 
zurückführen  wird,  begaun  mit  dem  tragischen  Mythus  (woraus 
Tzetzes  auch  den  Selbstmord  mit  dem  Schwerte  779  hat)  und  setzte 
einen  zweiten,  blasseren  daneben,  der  bei  Eustathius  darin  besteht, 
dass  Laodamia  ivvxiéçeve  ftetà  tov  avôçog  und  vor  Im&iftia 
stirbt,  während  Tzetzes  von  Traumbildern  spricht,  die  vermutlich 
die  t/zi&vfxia  erwecken,  aber  nicht  befriedigen  und  schliesslich 
den  Tod  herbeiführen.1)  Auch  das  darauf  folgende  Raisonnement 
ist  Beiden  gemeinsam,  nur  dass  Tzetzes  (776)  die  erste  Version 
aus  der  zweiten  rationalistisch  erklärt,  Eustathius  dagegen  die  zweite 
durch  die  eislere  zu  erläutern  sucht;  so  dass  es  fraglich  bleibt, 
ob  und  in  welcher  Weise  ein  derartiger  Passus  sich  schon  in  der 
genieinsamen  Quelle  fand.  Die  Vergleichung  der  beiden  Berichte 
stösst  indessen  insofern  auf  Schwierigkeiten,  als  das  vvxreçeveiv 
fiera  tov  àvôçoç  nicht  ohne  Weiteres  auf  Traumbilder,  sondern 
eher  auf  einen  persönlichen  Verkehr  mit  dem  Todten,  wie  ihn  die 
Tragödie  kennt,  hinzudeuten  scheint.  Wenngleich  das  lmperfeclum, 
als  Anzeichen  eines  wiederholten  Verkehrs,  zur  Vergleichung  mit 
Tzetzes  776  auffordert,  so  drängt  sich  doch  von  der  anderen 
Seite  wieder  eine  andere,  sehr  poetische  Version  auf,  die  den  per- 
sönlichen Verkehr  mit  dem  Todten  verbindet  mit  dem  Tode  aus 
Leidenschaft,  und  die  mit  Eustathius  sich  allenfalls  vereinigen 


1)  Vergleichen  lässt  sich  Aesch.  Ag.  404  f.: 

OVtlQQtpaVTOt  6t  7lkv9>îfA0VlÇ 


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DER  PRüTESILAOS  DES  EIRHMDKS  107 


liesse:  quae  cwro  maritum  in  hello  Troiano  primum  periisse  cogno- 
visset,  optavit,  ut  eins  umbram  videret;  qua  re  coneessa  non  de- 
serens  earn  in  amplexibus  eins  periit  (Serv.  ad  Aen.  VI  447  «- 
Mylh.  Val.  I  158.  11  215).  ')  Ein  Anhaltspunkt  für  die  Entschei- 
dung isl  vielleicht  in  folgendein  Umstand  gegeben.  Wenn  gegen- 
über dem  Selbstmord  das  Vergehen  vor  Sehnsucht  ersichtlich  eine 
zartere  Dichtung  repräsentirt,  so  steht  damit  der  erschrecklich  pro- 
saische Zug  von  dem  gewaltsam  auf  Wiederverheirathung  dringen- 
den Vater,  der  ohnehin  ganz  den  euripideischen  Charakter  trägt, 
in  einem,  wie  mir  scheint,  so  unverkennbaren  Contraste,  dass  man 
sich  der  Annahme  kaum  entziehen  kann,  derselbe  sei  aus  der  ersten, 
der  tragischen  Hypothesis,  etwa  aus  einer  andern  Fassung  derselben, 
hier  irrig  eingemischt.  Wie  weit  sich  diese  Vermengung  erstreckt, 
kann  man  gar  nicht  wissen  ;  gerade  die  bis  ofitkiav  reichende 
Partie  enthält  in  der  überaus  strengen  Abgeschlossenheit  der  Lao- 
damia,  die  sie  betont,  ein,  wie  sich  zeigen  wird,  für  die  euripideische 
Fabel  charakteristisches  Moment.  So  kann  auch  das  dazwischen- 
slehende  hvxtéçeve  fietà  tov  àvÔQog  auf  einer  Vermischung  der 
tragischen  mit  der  abgeschwächten,  vermuthlich  jüngeren  Version 
beruhen,  die  statt  des  Todten  selbst  ein  Traumbild  setzte.  — 

Nur  um  diese  Seite  der  Ueberlieferung,  über  die  ich  zu  voller 
Sicherheit  nicht  gelangt  bin,  abzuschliesseu  und  den  Gedanken  an 
eine  weitere  Variation  des  Mythus  abzuweisen,  erwähne  ich  die 
Worte  des  Ovid  Rem.  am.  723 

«"  potes  et  ceras  remove;  quid  imagine  muta 
carperis?  hoc  periit  Laodamia  modo, 
die  nicht  etwa  die  Meinuug  erwecken  dürfen,  als  ob  Laodamia  um 
das  Bild  geklammert  sterbe.  Ovid,  um  dies  hier  gleich  zu  be- 
merken, vertritt  durchgängig  die  dem  Drama  entlehnte  Anschauung, 
dass  Laodamia  dem  Gatten  durch  freien  Entschluss  in  den  Tod 
folgt;  so  in  der  XIII.  üeroide  (100),  in  welcher  das  Bild  ebenfalls 
seine  Rolle  spielt,  ferner  Am.  II  18,38.  Trist.  1  6,  20.  V  14,  391.  [ex 
P.  III  1,  109 f.].  A.  A.  III  17.  Wenn  Ovid  in  der  Laodamiaheroide 
(XIII)  ausser  dem  Bilde  noch  die  Traumerscheinungen  (103  IT.)  ein- 
gehend erwähnt,  so  will  das  zwar  schon  an  sich  wenig  besagen  in 
einer  Dicblungsart,  die  ihre  Stoffe  mit  erschöpfender  Vollständigkeit 
nach  allen  Seiten  beleuchtet,  noch  weniger  aber  bei  einem  Dichter, 


1)  Vgl.  Rohde  Griech.  Roman  33,  5. 


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106 


M.  MAYER 


dem  die  Benutzung  prosaischer,  verschiedene  Versionen  enthaltender 
Fabelsammlungen  nachgewiesen  ist.  Ueberdies  bliebe  angesichts  der 
sogleich  zu  citirenden  Verse  (Eur.  Alk.  354 — 356)  zu  erwägen» 
ob  nicht  Euripides  selbst  eine  Handhabe  für  die  abschwächende 
Version  bot. 

In  einer  günstigeren  Lage  befinden  wir  uns  gegenüber  der 
ersten  von  Eustathius  berichteten  Fabel.  Hier  lässt  sich  Punkt  für 
Punkt  die  Beziehung  auf  die  Tragödie  bestätigen,  und  einer  Aende- 
rung  wie  sie  Kiessling  wollte  bedarf  es  nicht.  Dieser  meinte,  die 
Erwähnung  des  Protesilaosbildes  beruhe  auf  Verwechselung  mit  dem 
auf  den  hergehörigen  Sarkophagen  dargestellten  bacchischen  Bilde 
—  wovon  später  — ,  und  sie  gehöre  vielmehr  in  die  zweite  Version. 
Diese  letztere  ist  für  uns  abgethan.  Wenn  aber  Kiessling  früher 
die  Einführung  jenes  Porträts  überhaupt  sowie  die  ihm  gezollten 
Liebkosungen  für  eine  spätere  Erfindung  hielt,  so  lässt  sich  mit 
Leichtigkeit  das  Gegentheil  nachweisen.*)  Nicht  nur  bei  Ovid  Her. 
XIII  150  ff.  findet  sich  dieser  Zug 

quae  referai  vohus  est  mihi  cera  tuos. 
Uli  blatulitias,  Uli  tibi  débita  verba 
dicimus,  amplexus  accipit  ilia  meos. 

haue  specto  teneoque  sinu  pro  coniuge  vero, 
et  tamquam  possit  verba  re  ferre,  queror; 

nicht  nur  bei  Stalius  Silv.  II  7,  124  IT.,  der,  wie  sich  zeigen  wird, 
genau  der  Tragödie  folgt,  ist  von  demselben  die  Rede:  wir  haben 
nähere  Belege.  Um  sich  zunächst  zu  überzeugen,  für  wie  ganz 
euripideisch  der  Gedanke  an  ein  Bild  des  verstorbenen  Gatten  und 
ihm  erwiesene  Liebkosungen  zu  halten  sei,  lese  man  die  Worte 
des  Admet,  Alk.  348—356. 

aoqr/;  àè  x(lQl  textôviov  ôé/uaç  to  abv 
elxao&èv  h  XéxtQOiatv  iKfa&rjOerai, 
350  u  nçoçrteaov^at  xoi  negimiaotov  x*Qaï 
ovo^a  xaXtov  abv  %ijv  (piXrjv  h  dyxâXaiç 
ô*ofw  yvyaÏKCt  xaineç  ov*  fewv  %%uvy 
xfjvxçàv  fiév,  ol/uai,  léçiptv,  àXV  ofiwç  ßagog 


•)  [Unterdessen  hat  Kiessling  selbst  seine  Ansicht  berichtigt.  Ind.  lecL 
hib.  Gryph.  16S4  5.    d.  Red.] 


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DER  PROTESILAOS  DES  EURIPIDES  109 


ipvxîjç  ànavxXoiriv  av.    h  ô1  oveiçaoi1) 
355  (poiTwaa  p   evcpçalvoiç  av  fjôv  yàç  yilovç 
xav  vvxri  Xevooetv,  ovtiv*  av  naçfi  xçôvov. 
Die  bis  ins  Einzelne  gehende  Uebereinstimmung  mit  den  bis- 
herigen und  manchen  noch  zu  erwähnenden  Zeugnissen  ist  ebenso 
evident,  wie  es  andrerseits  bei  dem  Stande  der  Ueberlieferung  un- 
wahrscheinlich ist,  dass  ein  spaterer  Dichter  etwa  die  Alkestis  auf- 
geschlagen und  danach  diesen  Zug  in  eine  übrigens  ganz  und  gar 
dramatische  Fabel  hineingetragen  haben  sollte.   Aber  es  giebt  auch 
ein  directes  Zeugniss  für  das  Stück  selbst.*)  Bei  Dio  Chrysostomus 
XXXVII,  wo  Fr.  657  steht,  handelt,  worauf  mich  Kiessling  auf- 
merksam gemacht  hat,  der  ganze  Zusammenhang  von  einer  Statue: 
W<«7$  6'  ov  naçéxiûfÂev  %bv  àvdçtâvta  x^vevtiv,  xav  aio&avr]- 
tat;  vvv  d*  b  itïv  xQtlitwv  alo&ijoewç,  kyù)  ôè  xatà  %i]v  Evçt- 
ntôov  Aaoôâ\.iuav 

ovx  av  nçoâoîrjv  xalrteç  a\pv%ov  rpikov.*) 
Nicht  minder  werden  die  sonstigen  Momente,  die  Eustathius  be- 
rührt, von  anderer  Seite  her  so  bestätigt,  dass  Uber  den  tragischen 
Ursprung  kaum  ein  Zweifel  bleibt.  Die  Bitte  des  Protesilaos  an 
die  Unterweltsgötter  und  ihre  Gewährung  bildet,  von  anderen 
Zeugnissen  abgesehen,  bei  Lucian  den  Gegenstand  eines  seiner 
anmuthigsten  Todtengesprache  (23,  vgl.  Charon  1  p.  487),  und 
zwar  ist  es,  wie  Tzetzcs  aus  Lucian  wiederholt,  Kora,  die  bei 
ihrem  Gemahl  Fürsprache  einlegt;  eine  Scene,  die  sich  auf  der 
eioen  Schmalseite  des  Neapeler  Sarkophags  dargestellt  findet.  Des- 
gleichen ist  die  eigentümliche  Mahnung  an  die  Gattin,  ihm  in 

1)  Vgl.  Ovid  Herold.  XIII  104: 

sive  tatet  Phoebus  sett  tern's  altior  exstat 

tu  mihi  luce  dolor  tu  mihi  nocte  venis  (cf.  (potiûoa) 
node  tarnen  quam  luce  magis  etc. 
•)  [Vgl.  jetzt  Kiessling  Ind.  lect.  hib.  Gryph.  1834/95.    d.  Red.] 

2)  Aach  in  den  darauf  folgenden  Worten  ßovXopat  ovv  avrov  ùç  afo&a- 
viptvw  naçauv$r,oa<s9-ai.  <J  Xôyeav  tfitàv  olyt;Xovt  f  ov  tpaivu;  hat  man 
ein  directes  Citât  aus  unserem  Stöcke  erkennen  wollen;  Härtung  Eur.  resU 
1  275  schreibt  in  diesem  Sinne 

ta  Xôyojv  Ifiûv 
ciyqXôy  cfc  tïd&Xov  ov  rpaivij  x).vtty; 
Uebrigens  ist  es  gut,  sich  bei  dieser  Gelegenheit  an  Aescb.  Ag.  398  zu  er- 
ioDern,  wo  der  vereinsamte  Gatte  den  Trost  von  ivpooyxov  xoXoooüv  ver- 
schmäht, eine  Stelle,  die  schon  wegen  der  Alkesiis  ihre  Richtigkeil  haben 
moss  and  für  Euripides  vielleicht  den  Anstoss  gab. 


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110 


M.  MAYER 


den  Tod  zu  folgen,  von  Lucian  wie  von  Philoslrat  Her.  p.  284 
aber  auch  von  Ovid  in  der  Heroide  (161  f.)  bezeugt  und  wird 
durch  die  Gegenseite  an  jenem  Sarkophag  in  unverkennbarer  Weise 
illustrirt. 

Um  einen  bedeutenden  Schritt  weiter  fuhrt  uns  Hygios 
Fabelbuch,  nur  dass  wir  auch  hier  mit  zwei  sich  kreuzenden 
Ueberlieferungen  zu  kämpfen  haben.  Es  handelt  sich  um  die  fol- 
genden Capitel. 

CHI.  Protesilaus. 
Achivis  fuit  responsum,  qui  primus  littora  Troianorum  atti- 
gisset  periturum.  Cum  Achivi  classes  applicuissent,  ceteris  cunctan- 
tibus  Iolans  Iphicli  et  Diomedeae  filius  primus  e  navi  prosilivit; 
qui  ab  Hectore  confestim  est  interfectus.  Quem  cuncti  appellarunt 
Protesilaum,  quoniam  primus  ex  omnibus  perierat.  Quod  uxor 
Laodamia  Acasti  filia  cum  audisset  eum  periisse,  flens  petit  a  diis, 
ut  sibi  cum  eo  très  horas  colloqui  liceret:  quo  impetrato  a  Mercurio 
reductus,  très  horas  cum  eo  coüoquuta  est.  Quod  Herum  cum  obis- 
set  Protesilaus,  dolorem  pati  non  potuit  Laodamia. 

CIV.  Laodamia. 

Laodamia  Acasti  filia  amisso  coniuge  cum  très  horas  consum- 
psisset,  quas  a  diis  petierat,  fletum  et  dolorem  pati  non  potuit.  Itaque 
fecit  simulacrum  cereum  {aereum  Mic.)  simile  Protesilai  coniugis  et 
in  thalamis  posuit  sub  simulations  sacrorum  et  eum  colère  coepit. 
Quod  cum  famulus  matutino  tempore  poma  ei  attulisset  ad  samfi- 
dum  per  rimam  aspexit  viditque  earn  f  ab  amplexu  Protesilai 
simulacrum  tenentem  atque  osculant em;  aestitnans  earn  adulterum 
habere  Acaslo  patri  nuntiavit.  Qui  cum  venisset  et  in  thaJamos  irru- 
pisset,  vidit  effigiem  Protesilai.  Quae  ne  diutius  torqueretur,  iussii 
Signum  et  sacra  pyra  facta  comburi;  quo  se  Laodamia  dolorem  non 
sustinens  immisit  atque  usta  est. 

Um  zunächst  von  der  zweiten  Fabel  zu  sprechen,  um  die  es 
sich  für  die  Hauptfrage  eigentlich  handelt,  so  lässt  sich  mit  Sicher- 
heit sagen ,  dass  Anfang  und  Schluss  willkürlich  angesetzt  sind. 
Der  Anfang  Laod. — potuit,  der  ohne  die  voraufgehende  Erzählung 
unverständlich  sein  würde  (denn  was  will  Laodamia  mit  den  drei 
Stunden  7)  nimmt  deutlich,  sogar  im  Wortlaut,  auf  jene  Fabel  Be- 
zug; daher  der  Versuch,  jenen  Theil  von  CHI  zu  streichen,  ent- 
schieden abzuweisen  ist.  Der  Schluss  vollends  ist  eioe  in  ihrer 
Unnatürlichkeit  schon  von  Welcker  empfundene,  wenn  auch  nicht 


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DER  PROTESILAOS  DES  EURIPIDES  111 


als  solche  bezeichnete  Erfindung,  die  auf  eine  ganz  schwache  Nach- 
ahmung des  Euadnemythus  hinauskommt.  Grade  auf  Euadne,  die 
mil  Laodamia  und  Alkestis  oft  unter  der  Kategorie  der  muster- 
haften Frauen  zusammengestellt  war1),  führt  in  der  vorliegenden 
Fabelsammlung  noch  ein  anderes  Moment.  In  dem  dahingehörigen 
Capitel  CGLVl  heisst  es:  Penelope  Icarii  filia  uxor  Ulyssis.  Euadne 
Phi  lacis  filia  coniunx  Capanei.  Laodamia  Acasti  filia  coniunx 
Protesilai.  Hecuba  Cissei  filia  uxor  Priami.  Theonoe  Thestoris 
filia  uxor  Admeti;  den  Schluss  macht  die  Römerin  Lucreüa.  Die- 
selbe Corruptel  findet  sich  in  CCXLIII,  dem  Capitel  von  den  Selbst- 
mörderinnen :  Euadne  Phi  la  ci  filia  propter  Capaneum  coniugem 
qui  apud  Thebas  perierat  in  eandem  pyram  se  coniecit.  Lao- 
damia Acasti  filia  propter  desiderium  Protesilai  mariti.  Hier  ist  es 
nun  sehr  wohlfeil,  den  richtigen  Vatersnamen  Jphidis  hineinzucon- 
jiciren,  wie  dies  ziemlich  allgemein  geschieht.  Grade  bei  einer  so 
landläufigen  Verbindung  wie  die  von  Laodamia  und  Euadne  war, 
dürfte  es  doch  ebenso  berechtigt  sein,  in  dem  unverständlichen 
Namen  die  Phylaceis  oder  Phylaceia  zu  erkennen,  die  hier  nur  an 
einen  falschen  Ort  gerathen  ist,  sei  es,  dass  das  Beiwort  zu  der 
beidemal  nachfolgenden  Erwähnung  der  Laodamia  gehörte,  was  ich 
kaum  glaube,  oder  dass  es  der  versprengte  Rest  einer  etwas  an- 
deren Fassung  dieser  Namenreihe  ist,  wie  sich  ja  das  Ineinander- 
arbeiten  zweier  (wenn  nicht  mehrerer)  Relationen  durch  den  ganzen 
Hygin  zieht*),  oder  endlich,  dass  die  Laodamia  Phylaceis  erst  in 
Folge  der  Interpolation  von  C1V  zur  Euadne  beigeschrieben  wor- 
den. Von  störenden  Vorgängen  zeugt  in  CCLVI  auch  die  uxor 
Admeti,  die  ihren  Namen  und  Vatersnamen  verloren  hat  und  über- 
dies nicht  an  diese  Stelle  sondern  mit  den  drei  Erstgenannten  zu- 
sammengehört. Bekanntlich  wird  nicht  nur  Protesilaos  selbst  und 

1)  Plut.  Amat.  17.  Ovid  A.  A.  HI  17.  Trist.  V  5,  54  fT.  14,  37  ff.  Stat. 
Silv.  V  3,  271  ff.  Aelian  V.  H.  XIV  45.  Besondere  Beachtung  hinsichtlich  der 
Art  und  Weise  wie  die  Verwechselung  in  Handbüchern  entstehen  konnte 
verdient  Tzctz.  a.  0.  280: 

t&antQ  x«i  iî\v  Evâdyqy  ât  7tQ(ôr(y  tov  Kanavitaç 
avrijy  ßakovcay  tlç  nvQccy  rq}  7io#q>  tov  ovtvyov, 
eine  Stelle,  die  sich  freilich  nur  an  Philostrat  p.  415  anlehnt:  ov%  ùjomq  iJ 
tov  IlQmtoüuu  xataOT&tp&ûaa  ûlç  ißäx^ivoiy,  ovâ'  äaniQ  rt  tov  Kana- 
yêtaç  oto y  &vaîaç  ÙQ&tlaa. 

2)  Speciell  in  Bezug  auf  Namenregister  s.  z.  B.  die  attischen  Könige 
F.  48;  vgl.  Bursian  Jahrb.  f.  Phil.  1866  p.  777. 


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112 


M.  MAYER 


die  eingeborne  Bevölkerung  von  Phylake  nach  diesem  Orte  beuannt, 
sondern  aucb  Laodamia  ist  die  coniunx  Phylaceia  (Ovid  Tr.  V  14,  89), 
die  Phylaceia  mater  (A.  A.  Ill  783).  Poetische  Beinamen  und  An- 
klänge finden  sich  aber  nicht  nur  bei  Hygin  zahlreich  eingestreut 
in  der  dürrsten  Prosaerzählung,  sie  sind  ein  Erbtheil  der  mytho- 
graphischen  Literatur  überhaupt.1)  Um  ferner  für  die  Form  der 
vorliegenden  Corruptel  aus  Hygin  nur  die  nächsten  Analogieen  zu 
nennen,  erinnere  ich  an  CLXXXVI11  Theopkane  Bisaltidis  filia  für 
Bisaltis,  an  III  ab  advena  Aeoli  filio  für  Aeolide  und  CCLXXI  At- 
lantius  Mercurii  et  Veneris  filius  (s.  Bursian  Jahrb.  1866  p.  784)  ; 
die  Melanippe  DesmÖtis  filia  für  deo/nonig  gehürt  ebenfalls  in  diese 
Reihe.  Ob  in  unserer  Laodamiafabel  CIV  aus  einer  Zusammen- 
stellung der  treuen  Frauen  und  ihrer  Geschichten*)  oder  sonstwie 

1)  Die  poetischen  Anklänge  an  römische  Dichter  im  Hygin  sind  besonders 
in  M.  Schmidts  Ausgabe  hervorgehoben,  doch  ist  dabei  nicht  immer  das 
richtige  iMass  inne  gehalten.  Bei  Apollodor  6ind  vollständige  Ci  täte  einge- 
flossen, z.  B.  II  49,  4  (cf.  Nauck  Trag.  fr.  p.  656,  19),  and  was  übersehen 
zu  werden  pflegt  III  0,  8,  4  ngiv  vno  TttçixXvulvov  xà  vùza  TQOj&fjvai  = 
Pind.  N.  IX  26  (61).  Auch  in  den  tragischen  Hypotheseis  erklären  sich  der- 
artige Spuren  als  Reminiscenzen  aus  den  Stücken  selbst  (besonders  aus  den 
Prologen),  nicht  etwa  als  Reste  poetisch  abgefasster  Hypotheseis. 

2)  Solcher  Kategorien  lassen  sich  bei  Hygin  ausser  den  bekannten  noch 
mehrere  unterscheiden.  Die  Reihe  55-63,  welche  bekanntlich  durch  58  und 
59  in  ungehöriger  Weise  unterbrochen  wird,  eine  Reihe,  der  zweifelsohne 
die  jetzt  gänzlich  versprengte  F.  28  beizuzählen  ist,  enthält  die  tcotßttg,  zu 
denen  die  ältere  Sage  (Homer  Z  200;  Pind.  Isthm.  VII  46;  Ol.  XIII  87)  auch 
den  Bellerophon  (F.  57)  rechnet.  Ebenso  beziehen  sich  die  vorangehenden 
Fabeln  49 — 52  auf  die  &ioq>iXtïç,  Admet  und  Aiakos,  zu  welcher  Gruppe 
auch  noch  54  gehören  kann,  während  53  von  dem  wohl  nicht  zutreffenden 
Gesichtspunkte  der  Zeus-Ehen  hinzugerügt  ist.  Beiläufig  sei  hier  noch  eine 
andere  Gruppe  hervorgehoben,  deren  Zusammenhang  ihrem  ganzen  Umfange 
nach  nicht  auf  den  ersten  Blick  einleuchtet;  das  ist  163—167.  Hier  könnte 
das  Capitel  'Liber'  167  leicht  als  willkürlich  eingeschoben  erscheinen,  wenn 
nicht  auch  Lucian  in  dem  mythologischen  Register  de  Sattat.  39  die  orphi- 
schen  Dionysosgeschichten  unmittelbar  mit  den  Athenamythen  verknüpfte. 
Das  Capitel  163  von  den  Amazonen,  das  sich  als  blosses  Naraensregistcr 
ausserlich  bequem  an  die  vorhergehende  Reihe  anschliesst,  muss  doch  wohl 
zu  .der  allischen  Gruppe  rangiren,  elwa  wie  48  die  reges  Athenienses  ange- 
schlossen sind.  Dabei  kann  man  nicht  umhin  zu  bemerken,  dass  nach  Wegfall 
der  auf  keinen  festen  Platz  Anspruch  machenden  Register  155—162  die 
attischen  Göttersagen  mit  den  Weltanfängen  (138—152)  gerade  wie  bei  Lucian 
a.  a.  0.  durch  Deukalion  verknüpft  sind,  um  so  mehr,  als  die  sich  hier  da- 
zwischendrängende  Phaethonfabel  erst  ziemlich  spät  mit  der  Fluthfabel  ver- 
bunden worden  ist  (s.  den  Excurs). 


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DER  PROTESILAOS  DES  EURIPIDES  113 


die  Todesart  der  Euadne  hierher  geralhen  sei,  bleibe  unerörtert; 
wiewohl  grade  äusserliche  Nachbarschaft  in  ganz  unglaublicher 
Weise  —  man  möchte  sagen  contagiös  —  auf  die  Verdrehung  der 
Fabeln  im  Hygin  eingewirkt  hat.  So  wird  in  III  der  Wahnsinn 
des  Athamas  auf  Phrixos  und  Helle  übertragen,  wobei  jeder  Ge- 
danke an  mythologische  Ueberlieferung  abzuweisen  ist;  so  wird  in 
VII  die  Flucht  der  Antiope,  die  in  Folge  der  Misshandlungen  er- 
folgte (worauf  auch  der  Zusammenhang  des  Gapitels  selber  fuhrt), 
durch  die  drängende  Entbindung,  und  zwar  ganz  ungenügend, 
motivirl1);  so  wird  in  der  Phaethonfabel  CLU  bei  der  Interpolation 
11/  omne  genus  mort  alt  um  etc.  der  gleich  darauf  folgende  Ausdruck 
—  Robert  Herrn.  XVIII  435,  3  dachte  an  Versehen  des  Schreibers  — 
rücksichtslos  benutzt  und  wird  ebenda  —  dies  allerdings  schon 
in  früheren  Stadien  der  Myelographie  —  als  Ursache  des  Welt- 
brandes nicht  die  schlechte  Lenkung  des  Sonnen wagens  angegeben, 
sondern  der  Blitz  des  Zeus,  der  doch  grade  dem  Unheilstifter  galt 
(s.  den  Excurs).  Solche  Entstellungen ,  die  allerdings  zum  Theil 
schon  vor  den  Frisingensis  fallen,  haben,  obwohl  wesentlich  von 
den  Ligaturen  der  Fabeln  ausgehend,  oft  den  gesunden  Kern  der 

1)  Der  genauere  Sachverhalt  ist  dieser.  Die  vorliegeode  Reihenfolge  der 
Thatsachen  ist  sinnlos,  da  ja  Antiope  während  der  ganzen  Zeit  von  der 
Geburl  der  Kinder  bis  zu  ihrer  Wiedererkennung,  also  mindestens  zwei  De- 
cennien,  heimathlos  wäre  und  dabei  auch  gar  nicht  einzusehen  wäre,  aus 
welchem  Grunde  sie  in  dieser  Zeit  von  ihren  Kindern  getrennt  leben  sollte 
(auch  würde  die  Zeit  ihrer  Knechtschaft  sich  auf  die  verhältnissmässig  kurze 
Zeit  von  der  Entdeckung  ihrer  Schwangerschaft  durch  Lykos  bis  zu  der  be- 
vorstehenden Entbindung  beschränken).  Dagegen  ist  Alles  in  bester  Ordnung, 
sobald  die  Partie  von  At  Lycus  —  in  montent  Cithaeronern  hinter  ciunque 
partus  —  edidii  gestellt  wird.  Alsdann  ist  auch  die  Flucht  durchaus  an 
ihrer  Stelle,  und  es  erweisen  sich  die  Worte  cui  postquam  partus  instabat} 
die  neben  cumque  partus  premeret  ohnehin  lästig  sind,  als  inlerpolirt,  offen- 
bar zur  Ausfüllung  einer  lückenhaften  oder  unleserlichen  Stelle.  Es  zeigt 
sich  hier  recht,  wie  in  unserem  Texte  das  Material  für  Lückcnbüsser  mit  er- 
schrecklicher Unbefangenheit  aus  der  nächsten  Nachbarschaft  geholt  wurde. 
Da 88  übrigens  das  Qui  p.  matrem  in  dem  jetzigen  Zusammenhang  sich  besser 
anzuschliessen  scheint,  als  in  dem  von  mir  sopponirten,  bei  dessen  Zerstörung 
einfach  das  Band  zerrissen  ist,  wird  Niemanden  bestechen,  der  da  bedenkt, 
wie  manches  Mal  im  Hygin,  wo  der  Text  vollkommen  in  Ordnung  ist,  die 
relativiache  Anknüpfung  nicht  passt,  z.  B.  CIV  Quae  ne  diutius  etc.  Als 
Verbindung  hinter  in  m.  Cithaeronern  hat  man  etwa  zu  denken  ubi  filii 
Uabitabant  oder  einfach  ad  filios.  —  An  Stelle  der  Interpolation  mag  dage- 
standen haben  z.  B.  Cui  postquam  aquam  negabat  (v.  Prop.  IV  15,  18). 

Hermes  XX.  8 


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114 


M.  MAYER 


Einzelfabel  in  bedenklicher  Weise  alterirt,  indem  nach  und  nach 
sämmtliche  Consequenzen  des  einmal  staluirlen  Unsinns  gezogeu 
wurden:  daher  rühren  ausser  dem  avum  Solem  in  CL1Y  und  der- 
gleichen, die  Monstrositäten  von  der  Desmontestochter  und  Fälle 
wie  der  in  der  Àntigona  (LXXII)1).  Demgegenüber  ist  es  noch 
gering  zu  nennen,  wenn  in  unserer  Laodamiafabel  CIV  gegen 
den  Schluss  zur  Verbrennung  des  Bildes  ein  Scheiterhaufen  inter- 
polirt  ist,  der  eigentlich  nur  für  den  Flammentod  einer  Person 
passt,  und  eine  entsprechende  Todesart  der  Heldin  fingirt  wird. 

Es  bleibt  uns  also  von  CIV  als  guter  Bestand  mit  itaque  fecit 
beginnend  zwar  nicht  eine  selbständige  Erzählung,  aber  ein  Theil 
von  einer  solchen,  und  es  fragt  sich,  ob  dieselbe  mit  der  Tragödie 
etwas  zu  thun  hat  oder  nicht.  In  dem  Bilde  begegnen  wir  einer 
bekannten  und  für  die  Tragödie  festgestellten  Erscheinung.  Neu 
ist  nur  der  Opfercultus,  den  Laodamia  damit  treibt,  und  unter 
dem  sie  vor  der  Welt  den  profanen  Zweck  des  Bildes  verbirgt. 
Hier  stellt  sich  denn  zur  rechten  Zeit  das  Zeugniss  des  Statius 
Silv.  II  7,  124  f.  ein,  der  Lucans  treue  Gattin  mit  der  Laodamia 
vergleicht  : 

Haec  te  non  thyasis  procax  dolosis 
falsi  numinis  induit  figura, 
ipsum  sed  colit  etc. 

Unschwer  erkennt  man  in  diesen  Zügen  einen  der  specifisch 
euripideischen  Frauencharaktere.  Nur  diesem  Dichter  konnte  es 
beikommen,  das  Muster  treuer  Galtenliebe,  wie  es  das  Epos  kannte 
und  die  spätere  bei  Eustathius  und  Servius  vorliegende  Dichtung 
noch  anziehender  gestaltete,  in  ein  so  zweideutiges  Licht  zu  rücken. 
Diesen  Schluss  würde  man  auch  ziehen,  wenn  weitere  Belege  fehl- 
ten. Aber  jenen  zum  Theil  geheuchelten  Cultus,  den  Statius  wie 
man  sieht  als  bacchischen  bezeichnet,  bezeugt  auch  Philostrat  Im. 
2,9  p.  415  ov%  toaneç  ij  rov  ngcoreailsuj  xaxaojsy&fioa  olç 
tßctxxevoev  (eine  schon  von  Welcker  hervorgehobene  Stelle),  und  ihn 
zeigen  in  umfangreichem  Masse  auch  die  Sarkophagreliefs.2)  — Aber 


1)  Vgl.  meine  Dias,  de  Euripidis  mythopoeia  p.  74  sq. 

2)  Hierher  gehört  vielleicht  auch  Plut.  A  mat  17  :  et  âi  nov  ri  xaï  piitu>y 
TtQoç  nicjw  StpiXôç  i<niy  ârjXoi  rà  mçi  rqv  'AXxqarir  xai  IlçmTtaiXitoy, 
xai  EvQvâixijy  tyr  'Oç<péu>ç,  oit  /uoVç»  &etöy  oldiâqç  "Bqom  two  ni  ri  nooa- 
lairô/uévoy.  xatiot  rtçôç  yt  tovç  aXXovç  éSç  aprjot  2ocpo*Xftç  antwtuç  —  — 
(  Fr.  699,  2.  3) — :  aiâtïtat  âi  tovç  içùvtaç,  xai  (àôvoiç  loiiotç  ovx  Imxar 


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DER  PROTESLLÀOS  DES  EURIPIDES  115 


auch  im  Weiteren  ist  es  unmöglich,  sich  der  Anerkennung  dessen 
was  Hygin  CIV  berichtet,  zu  entziehen.  Man  braucht  die  Worte 
der  Laodamia  ov*  av  nçoâoirjy  xalneç  a\pv%ov  (pilov,  die  man 
früher  auf  das  treue  Festhalten  an  dem  todten  Galten  bezog,  nur 
in  der  neuen  Beleuchtung,  die  sie  oben  erhielt,  zu  betrachten,  um 
sofort  inne  zu  werden,  dass  es  sich  um  einen  Conflict  wie  bei 
Hygin  handele,  und  dass  sich  Laodamia  weigere,  das  Bild  her« 
auszugeben.  Ueberblicke  man  ferner  die  gegebenen  Momente:  die 
Trauer,  das  Drängen  des  Vaters,  den  Verkehr  mit  dem  Bilde,  das 
Erscheinen  und  Wiederverschwinden  des  Todten,  den  schliesslichen 
Selbstmord;  man  rechne  selbst  noch  einen  Streit  hinzu,  wie  ihn 
nach  Kiesslings  treffender  Bemerkung  über  Fr.  649  Protesilaos,  da 
er  die  Galtin  ins  Todtenreich  mitnehmen  will,  mit  dem  Schwieger- 
vater gehabt  haben  muss:  so  mag  in  all  dem  des  Schönen  und 
Ergreifeu den  viel  gewesen  sein,  aber  ein  euripideisches  Drama  ist 
damit  noch  nicht  hergestellt;  es  fehlt  an  Handlung,  an  einem  wirk- 
lichen Conflict;  denn  auch  der  Streit  mit  dem  Todten  würde  auf 
einen  blossen  Wortstreil  hinauskommen.  Mit  dem  Hyginschen  Be- 
richt aber  finden  wir  uns  sofort  in  einer  euripideischem  Situation. 
Wir  hören  die  Anklage  des  Dieners  der  durch  die  Thürritze  (ov 
yaQ  &é(4tç  ßißrjXvv  ârtteod-ai  ô6(.iu)v  Fr.  650)  seine  Entdeckung 
gemacht  hat  und  nun  —  so  verknüpft  Robert  treffend  die  vorhan- 
denen Motive  —  auch  den  wahren  Grund  weiss,  weshalb  Laoda- 
mia sich  wieder  zu  heirathen  weigert;  wir  sehen  den  auflodern- 
den Zorn  des  Königs,  vernehmen  die  Schimpfreden  auf  das  weih- 
liche Geschlecht,  wovon  Fr.  658  noch  einen  Nachgeschmack  enthält. 
Man  dringt  in  das  Gemach  und  obwohl  nun  die  Aufklärung  erfolgt, 
befiehlt  Akast  doch,  der  Tochter  ne  diutius  torqueretur  das  Bild 
wegzunehmen  und  es  zu  verbrennen. 

Dieser  Theil  der  Handlung  ist  an  sich  so  einleuchtend,  dass 

ftââfiftotof  ovâ*  ttfjfiXtfOi.  o&iv  àyafrbv  f*év,  ot  ItaÎQt,  l/Jç  iv  *EXevo7vt 
TtXtrijç  fJiraa^ety.  iy<à  di  oçtû  r  oîç  *Eqo>zoç  6  oyiaat  aïç  xat  /uv  orate 
ly"Jtâov  ßiXtiova  polçtty  ovoay  ovxoi  roïç  (xv&oiç  ntt&ôptvoç,  oit  (iijy 
ovâ'  ùniorûy  naviânaotv  tv  yàç  à!j  Xiyovot,  xai  &tia  rwi  jx'^fi  xpavovoi 
lov  àXq&ovç  oi  Xiyoyztç  i$  "Aiâov  tqiç  içfoxixoîç  âvoôoy  ùç  ytiïç  vnaQxav. 
Der  Autor  gesteht  ira  vorletiten  Satze  selbst,  dass  er  bei  dem  Vorausgehenden 
an  die  Eingangs  genannten  Mythen  gedacht,  wenn  er  sie  aach  symbolisch 
gebraucht  zur  Bekräftigung  des  Mysterienglaubens.  Jedoch  ist  zu  bemerken, 
dass  Plutarch  die  Bezeichnung  oçyiatrrr'ç  auch  für  begeisterte  Bekenner  einer 
Lehre  gebraucht  (Mor.  717  D  1107F). 

6* 


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116 


M.  MAYER 


es  sich  nur  Tragen  kann,  wo  derselbe  im  Stücke  seine  Stelle  ge- 
habt habe.  Wir  haben  ihn  an  die  einleitenden  Scenen  angeknüpft. 
Und  in  der  That  muss  er  dem  Auftreten  und  Wiederabgang  des 
Protesilaos  voraufgelegen  haben.  Denn  nachher  würde  eine  Ver- 
dächtigung wie  jene  etwas  Unwahrscheinliches  für  die  Zuhörer  wie 
für  Akast  selbst  gehabt  haben,  was  vorher  angesichts  des  seit 
lange  vereinsamten  ZuStandes  der  jungen  Frau  minder  der  Fall 
war.  Auch  würden  sich,  da  mit  dem  Erscheinen  des  Todten  eine 
neue  Verwickelung  beginnt,  beide  Conflicte  ganz  unnöt bigerweise 
in  die  zweite  Hälfte  des  Stückes  zusammendrängen.  Diese  Ver- 
lheilung des  Stoffes  bot  zugleich  den  Vortheil ,  das  Verweilen  des 
Todten  nicht  übermässig  auszudehnen  und  den  Eindruck  des  Vor- 
übergehenden, wie  es  einer  solchen  Erscheinung  zukommt,  zu  er- 
wecken. Andrerseits  aber  kann  die  Vernichtung  des  Bildes  im 
ersten  Theile  noch  nicht  stattgefunden  haben;  denn  Protesilaos 
findet  die  Gattin  àyâlfiati  avtov  neçixetfiévi]v  (Eustalh  a),  was, 
wenn  es  nicht  buchstäblich  zu  nehmen  ist,  doch  immer  bedeuten 
würde:  der  Beschäftigung  mit  dem  Bilde  hingegeben.  Es  ist  des- 
halb anzunehmen,  dass  die  Vernichtung  des  Bildes  am  Schlüsse 
der  ersten  Hälfte  des  Stückes  zwar  beschlossen  und  befohlen  wurde, 
dass  sie  aber  einen  Aufschub  erlitt,  sei  es  auf  Bitten  der  Laoda- 
mia, die  nur  noch  ein  Opfer  darbringen  zu  wollen  vorgiebt,  sei 
es,  dass  Laodamia  die  mit  der  Execution  Beauftragten  hinzuhalten 
weiss. 

Je  lebhafter  sich  hiernach  des  Chores  und  der  Heldin  Klagen 
und  Bufe  nach  dem  Todten  erneuerten,  um  so  grösser  musste  die 
Wirkung  sein,  wenn  nunmehr,  nachdem  das  zweite  Stasimon  ver- 
klungen, der  Gerufene  wirklich  erschien.  Er  begegnete  wahr- 
scheinlich zuerst  dem  Akast,  bei  dem  er  mit  der  Absicht  seine 
Gattin  zu  holen  auf  heftigen  Widerstand  stösst.  Diese  Begegnung 
erst  beim  Abschied  des  Protesilaos  spielen  zu  lassen,  verbietet  die 
für  jenen  Moment  nothwendig  vorauszusetzende  Anwesenheit  des 
Hermes,  der  auftrat  um  den  Todten  wieder  abzuholen,  einer  Per- 
son, die  bei  dem  Streit  weder  hätte  passiv  bleiben,  noch  mit  Pro- 
tesilaos zugleich  unterliegen  dürfen.  Wohl  aber  ist  Akasts  Rolle 
hiermit  nicht  beendet;  er  wird  —  ich  acceptire  hier  Roberts  An- 
schauung —  nach  einiger  Zeit  in  das  Gemach  gedrungen  sein, 
um  sich  der  Entführung  der  Tochter  zu  widersetzen.  Er  findet 
Jenen  nicht  mehr,  dafür  aber  das  Bild,  auf  das  sich  Laodamia  nach 


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DEK  PKOTESILAOS  DES  EURIPIDES 


117 


dem  abermaligen  Scheiden  des  Gatten  mit  doppelter  Inbrunst  ge- 
worfen. Nunmehr  wird  ihr  auch  dies  genommen  und  es  erfolgt 
der  Selbstmord.  Sie  stirbt  xaiaoteip&eloa  oig  ißanxevaev  (Pbilostr. 
p.  4  t  5).  —  Es  lässt  sich  gegen  diese  Entwickelung  der  Dinge  leicht 
einwenden,  was  Kiessling  an  Hygin  CIV  auszusetzen  fand,  dass  so 
Laodamias  freiwilliger  Tod  nicht  direct  dem  Gatten,  sondern  eigent- 
lich einem  weniger  würdigen  Gegenstand  gelte,  und  dass  auf  diese 
Weise  ihre  Hingebung  weniger  rein  zum  Ausdruck  komme.  Allein 
wenn  man  all  diejenigen  Züge,  die  bei  Euripides  gegen  unsere  Er- 
wartung und  gegen  unsern  Geschmack  sind,  zusammenstellen  wollte, 
so  liessen  sich  darüber  mit  Leichtigkeit  Bogen  vollschreiben.  Mit 
gleichem  Rechte  konnte  man  darau  Anstoss  nehmen ,  dass  Prote- 
silaos  die  Gattin  bittet,  ihm  zu  folgen,  was  zwar  von  seinem  Stand- 
punet  aus  begreiflich  ist,  aber  doch  der  Grosse  ihres  Entschlusses 
in  etwas  Eintrag  thut.  Wir  können  nur  die  Wahrscheinlichkeit 
constatiren,  dass  der  Verlust  des  Gegenstandes,  an  welchem  nach 
dem  Scheiden  des  Todten  all  ihr  Empfinden  noch  einen  Augenblick 
hing,  ihren  Entschluss  zu  sterben  beschleunigte. 

Es  hat  ganz  den  Anschein,  dass  der  Verlauf  des  Stückes  zum 
Theil  in  die  Nachtzeit  fiel,  grade  wie  der  Phaethon  (s.  Wilamowitz 
Herrn.  XVIII  402).  Schon  darin,  dass  der  Diener  seine  Entdeckung 
bei  Morgengrauen  gemacht  hat  und  um  der  Sache  auf  die  Spur 
zu  kommen,  keine  Zeit  geeigneter  war  als  die  Nacht,  wo  der  ver- 
meintliche Liebhaber  wiederkommen  musste,  liegt  ein  Anlass,  die 
Handlung  möglichst  gegen  die  Abendzeit  hinzurücken.  Hinzu  kommt 
die  Todtenerscheinung,  für  die  man,  auch  ohne  den  Vergleich  mit 
der  Leonorefabel ,  die  nächtliche  Weile  leicht  als  die  passendste 
empfindet,  umsomehr  als  es  sich  gradezu  um  Wiederaufnahme  einer 
Hochzeit  handelt.  Laodamia  ist  nun  einmal  dieTodlenbraul  der  grie- 
chischen Sage.')  In  der  nach  unserm  Helden  benannten  Komödie 

1)  Von  einer  mythologisch  verallgemeinerten  Anschauung  des  Todes  selbst 
als  Bräutigam,  wie  sie  Dilthey  Ann.  d.  J.  1869  p.  22  an  der  Hand  der  auf 
unglückliche  Bräute  bezüglichen  Dichterstellen  vermuthet,  kann  dagegen  nicht 
die  Rede  sein.  Vollends  lässt  der  an  sich  schöne  Gedanke  eines  Todes- 
Hymenaios,  den  Dilthey  auf  den  Medea- Sarkophagen  in  dem  durch  Mohn- 
bnschel  ausgezeichneten  Hymenaios  erkennen  wollte,  sich  nicht  aufrecht  er- 
halten. Zur  Construction  einer  solchen  Figur,  die  z.  B.  Aug.  Rossbach  Rom. 
H  och  ze  its-  und  Ehedenkmäler  S.  175  ohne  Weiteres  anerkennt,  hätte  man  nie 
gelangen  können,  wäre  die  Bedeutung  des  Mohnes  an  dieser  Stelle  richtig 
erkannt  worden.   Zu  Arist.  Vög.  160: 


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118 


M.  MAYER 


des  Anaxandrides  wurde  eine  bestimmte  Hochzeit  persiflirt,  wie  audi 
des  Laevius  Protesilaudamia  sich  in  Schilderung  der  Hochzeitsnacht 
erging  (Non.  209.  Prise.  703).  Es  ist  unter  diesen  Umstünden  miss- 
lich das  vvxteoevciv  fiera  tov  àvdçôç,  wovon  Eustathius'  zweite 
Erzählung  spricht,  grade  för  diese  in  Anspruch  zu  nehmen;  und 
wenn  Ausonius  inmitten  durchaus  euripideischer  Heldinnen,  wie 
Canace,  Pasiphae,  Phaedra,  die  alle  ihr  tragisches  Ende  dem  Eros 
vorwerfen,  die  Laodamia  in  dieser  Weise  vorführt  :  praereptas  queri- 
tur  per  inania  gaudia  nodes  \  Laodameia  duas  vivi  funetique  mariti, 
so  kann  dieser  Ausdruck  sehr  wohl  die  Hauptmomente  des  Stückes 
zusammenfassen  und  könnte  genau  die  tragisch  zugespitzte  Situation 
treffen,  wo  Laodamia  nach  dem  abermaligen  Verlust  des  Gatten 
sich  mit  der  ganzen  Gewalt  des  Schmerzes  auf  das  Bild  wirft; 
wahrend  bei  anderer  Auffassung  der  inania  gaudia  die  Traumer- 
scheinung und  die  Todtenerscheinung  in  wenig  glücklicher  Weise 
combinirt  sein  würden. 

Die  Frage  nach  der  Zeit  ist  unabhängig  von  jener  andern,  die 
auch  kurz  erwogen  sein  will:  ob  die  Frist  für  den  Todten  einen 
Tag  betrug,  wie  Schol.  Arislid.,  Lucian  D.  M.  23  und  Char.  1,  Stat. 
Silv.  11  7,  120  im  Einklang  mit  dem  Neapeler  Sarkophag,  also  die 
der  Tragödie  am  nächsten  kommenden  Zeugnisse,  berichten,  oder 
ob  nur  drei  Stunden,  wie  in  der  andren  Hyginfabel  (CHI)  und 
bei  Minucius  Felii  Oct.  XI  8  zu  lesen.  Im  einen  wie  im  andern 
Falle  konnte  der  Besuch  in  die  Nachtzeit  fallen;  die  eine  Hälfte 
der  längeren  Frist  würde  sich  auf  die  weite  Reise  vom  und  zum 

XO.  ytvôfxio&a  <f  Iv  xi-notç  z«  Xtvxà  a  rt  a  a  ft  a 

Kai  pvQta  Kai  pqxuva  xal  oiov/jßQia, 
worauf  Euelpides  sagt: 

vfAtîç  fit  y  aça  Ç^tt  rvfÀ(ft<t)y  ß(or 
wird  in  den  Scholien  bemerkt:  <pvkXa  rwà  olç  aiMpavovvtai  oi  W[xq>ioi, 
eine  Erklärung,  die  dort  zwar  an  aiavfjßQia  als  an  das  Schlusswort  anknüpft, 
in  Wirklichkeit  aber  a  och  auf  die  andern  dort  genannten  Gewächse  Bezog 
hat;  das  zeigt  sich  Arist  Fried.  869,  wo  es  in  einer  hochzeitlichen  Scene 
heisst: 

à  nXaxove  nlnmtai,  cqoapr,  ^vfmXâtXfxai 
xal  räXX*  ànatânavxa, 

und  die  Scholien  dazu  cijoapq  in  demselben  Sinne  erklären  (mit  Berufung 
auf  Menander),  unter  Hinzufügung  des  obigen  Verses  (Vög.  161)  und  der  dor- 
tigen  Erklärung.  —  Der  Mohn,  wegen  seines  ausnehmenden  Körnerreichthums 
Symbol  der  Fruchtbarkeit,  wird  darum  auch  der  Aphrodite  zuweilen  als 
Attribut  gegeben. 


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DER  PROTESILAOS  DK  S  EURIPIDES  119 


Hades  vertheilen.  Mao  wünschte  nur  zu  wissen,  ob  gegenüber 
der  kürzeren  Frist,  die  Kiessling  mit  dem  Drama  in  Verbindung 
bringt,  die  abweichende  und  anscheinend  verbreiletere  Angabe,  die 
allerdings  die  minder  subtile  ist,  wirklich  nur  auf  Ungenauigkeit 
beruht. 

Dies  führt  auf  eine  nähere  Betrachtung  ?on  Hygin  F.  CHI 
überhaupt.  Der  Scbluss  derselben  hat,  wie  wir  sahen,  einem 
Ueberarbeiter  zum  Ausgangspunkt  für  eioe  neue  Fabel  gedient, 
wobei  die  Anlehnung  sich  bis  auf  den  Wortlaut  erstreckte  und 
sogar  das  Füllwort  fletum  aus  dem  flens  petit  von  CHI  herzu- 
leiten ist  Den  Kern  der  neuen  Erzählung  bildete,  wie  nun- 
mehr feststeht,  eine  tragische  Hypothesis,  und  zwar  die  eine  Hälfte 
derselben.  Der  Fall  ist  nicht  unähnlich  dem  der  Phaethonfabel 
CLIV,  wo  der  zweite  Theil  einer  (diesmal  epischen)  Hypothesis 
durch  eine  selbstgemachte  Einleitung  zu  einem  neuen  Capitel  ge- 
staltet wurde1)  (Robert  Eratosth.  p.  216  f.).  Nur  ist  dort  die  erste 
Hälfte  nebenher  in  F.  CLH  erhalten  und  gestattet  das  (Jrtheil,  dass 
der  Ueberarbeiter  lediglich  an  der  widersinnigen  Darstellung  des 
mit  der  Deukalionflulh  verknüpften  Phaethonslurzes  —  man  sehe 
darüber  den  Excurs  —  Anstoss  nahm  und  es  vorzog,  mit  Hülfe 
Ovids  diesen  Tbeil  neu  zu  entwerfen,  während  er  die  sonstigen 
Züge  dieses  Theils,  die  Pherekydesnotiz  über  den  Eridanus  und 
die  Heliadenmetamorphose ,  nicht  von  der  Hand  wies.*)  Sollte 
zwischen  den  beiden  Protesilaosfabeln  ein  ähnlicher  Zusammen- 
hang bestanden  haben?  Der  erste  Theil  von  CHI  würde  dem  nur 
günstig  sein.  Grade  das  Orakel  wird  vor  Euripides  gar  nicht 
erwähnt,  dagegen  überall  wo  es  vorkommt  (vgl.  S.  104)  in  den 
Ausdrücken,  mit  denen  es  im  Eingang  des  Prologs  erzählt  war. 
Abgesehen  von  der  Erklärung  des  Namens  Protesilaos,  dergleichen 
Etymologieen  Euripides  mehr  als  irgend  einer  liebt,  wird  durch 
ein  speciell  darauf  bezügliches,  allen  Griechen  gegebenes  Orakel 
die  Sache  weit  mehr  auf  die  Person  des  Protesilaos  zugespitzt  als 
dies  für  das  Epos  wahrscheinlich  ist,  wie  auch  die  namentliche 


1)  Davon  ist  die  spätere  Interpolation  zu  unterscheiden,  die,  wohl  durch 
Schadhaftigkeit  des  Textes  veranlasst,  aus  der  Erwähnung  des  menschlichen 
Vaters  Merops  eine  Nymphe  JMerope  und  den  Sol  zum  Grossvater  des  Phae- 
thon  gemacht  hat. 

2)  Er  las  dieselben  übrigens  nicht  in  der  Version  des  Frisiogeosis,  son- 


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120 


M.  MAYER 


Erwähnung  der  Mutter  des  Helden  mir  über  das  Mass  von  Be- 
deutung hinauszugehen  scheint,  das  dem  Protesiiaos  in  den  Ky- 
prien  zukam.  Dass  dem  Helden  diese  Benennung,  von  der  der  Pro- 
log berichtete,  erst  vor  kurzem  und  in  Troja  beigelegt  war,  würde 
natürlich  kein  Hioderniss  sein,  ihn  im  Stücke  mit  diesem  Namen 
und  nur  mit  diesem  bezeichnen  zu  lassen.  Misslicher  gestaltet  sich 
die  Frage  bei  der  zweiten  Hälfte  von  CHI.  Soviel  erkennt  man 
wohl,  dass  die  Angaben  derselben  in  keinem  Punkte  durch  den 
echten  Theil  von  CIV  (fecit — comburi)  wiederholt,  sondern  lediglich 
ergänzt  werden,  und  dass  schon  der  Ueberarbciler  der  letzteren 
nicht  mehr,  als  diesen  wie  zur  Ergänzung  geschaffenen  Theil  vor- 
fand. Aber  CHI  selbst  weicht  ersichtlich  von  der  Tragödie  ab,  in 
der  Bitte  an  die  Götter,  die  hier  von  Laodamia  ausgeht,  in  der 
kürzereu  Dauer  der  Frist  und  in  dem  Fehleu  des  Selbstmordes, 
lauter  Momenten,  die  eher  auf  die  andere,  durch  Euslathius  b  und 
Servius  vertretene  Version  hindeuten  könnten.  Indessen  bekenne  ich 
darauf,  welchem  der  beiden  Galten  die  Bitte  zugeschrieben  wird 
(Eustath  sagt  nicht  einmal  ausdrücklich,  dass  es  Laodamia  gewesen 
sei)  wenig  Gewicht  zu  legen.  Wie  es  einerseits  sonderbar  ist,  dass 
die  Hadesgütter,  statt  den  Protesiiaos  auf  dessen  Bitte  zu  entlassen, 
ihn  vielmehr  auf  eine  von  der  Oberwelt  ausgehende  Veranlassung 
hinaufschicken,  so  liegt  es  andrerseits  in  der  Natur  der  Sache, 
dass  sich  die  Wünsche  der  Gatten  begegneten  und  Laodamia  den 
Todten  in  ihren  Klagen  zurückrief  nur  auf  ein  kurzes  Wieder- 
sehen, wie  Welcker  hervorhebt  unter  Hinweis  auf  die  Verse: 

et  vocante  PoUa 

unum  qmeso  diem  deoa  si/enhim 

exores:  sohl  hoc  pat  ere  Urnen 

ad  nuptas  redeunlihus  maritis; 
das  sagt  Statius  S.  II  7,  120,  der  sich,  wie  die  VV.  124  ff.  zeigten, 
durchaus  an  die  Tragödienfabel  anlehut.  Dazu  kommt  Lucian: 
ô  ovv  €QU)ç  rîjç  yvvctiY.bg  or  fietçuuç  anoxvaiei  fie,  tu  ôéonoza, 
xaï  ßovXoficti  xav  nçbg  bXiyov  6q>&eïç  avt  f  xataßrjvai  nctliv 
(vgl.  Tzetz.  765).  Beide  wurden  eben,  weil  sie  die  Hochzeitsceremo- 
nien  unterbrochen,  von  der  Liebesgöttin  gequält,  die  auch  wohl,  wie 
Robert  höchst  probabel  annimmt,  den  Prolog  sprach.  Die  ausdrück- 
lich Laodamia  nennende  Version  mag  indessen  immerhin  bestanden 
haben.  Dem  Hygin  aber  müsste  man,  wenn  er  dadurch  auch  nicht 
direct  widerlegt  wird,  mindestens  den  Minucius  Felix  gegen überslel- 


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DER  PROTESILAOS  DES  EURIPIDES  121 

len,  deo  Einzigen  der  noch  die  dreistündige  Frist  kennt,  und  der  die 
Geschichte  nur  in  einem  ähnlichen  Fahelbuche  gelesen  haben  kann  : 
quis  unus  ullus  ab  inferis  vel  Protesilai  sorte  remeavit  horarum 
saltern  trium*)  permisso  commeatu.  Kiessiing  findet  in  den  drei 
Stunden  sogar  ein  direct  von  dramaturgischen  Rücksichten  dictirtes 
Moment;  wiewohl  Euripides  in  Dingen  des  Raumes  und  der  Zeit 
keineswegs  so  kleinlich  zu  verfahren  pflegt.  Weit  eher  ist  ein 
dramatisches  Moment  in  dem  persönlichen  Auftreten  des  Hermes 
zu  finden,  welches  für  die  epische  Darstellung  mindestens  unuölhig 
war  und  gar  in  einer  so  dürftigen  Inhaltsangabe  sehr  in  die  Augen 
fällt.  Ferner  befremdet  es,  dem  Selbstmord,  den  Hygin  selbst  in 
CGXL1II  bezeugt,  in  keiner  der  beiden  Erzählungen  zu  begegnen  ; 
denn  die  Selbstverbrennung,  die  jetzt  den  Schluss  von  C1V  bildet, 
ist  aus  den  obigen  Gründen  (S.  110)  und  wegen  des  Widerspruchs 
mit  Eustathius  (vgl.  Tzetz.  a.  a.  0.  778)  durchaus  als  Interpolation 
zu  erachten,  und  sie  ist  in  GGXL11I  so  wenig  gemeint,  dass  sie 
wahrscheinlich  erst  nachträglich  durch  Hinzufügung  der  Laodamia 
Phylaceis  bei  Euadne  berücksichtigt  isU  Ob  aber  der  Schluss  von 
CIU  dolorem  pati  non  potuit  wirklich  genügt,  um  das  Hinsterben 
der  Heldin,  also  die  andre  Version  zu  erkennen,  scheint  sehr  frag- 
lich. Der  Interpolator  von  C1V  hat  es,  womit  freilich  wenig  be- 
wiesen wird,  uicht  so  verstanden.  So  reservirt  drückt  sich  aber 
auch  ein  Stil  wie  der  Hyginsche  nicht  aus,  der  in  seiner  kindischen 
Breite  überall  lieher  zu  viel  als  zu  wenig  sagt.  Es  will  unter  die- 
sen Umständen  erwogen  sein,  ob  der  Schluss  nicht,  wie  in  F.  LXXI  a 
und  GLX1V  c  verstümmelt  ist,  ein  Fall,  der  mit  der  ganzen  Stellung 
von  GIV  (fecit  —  eombnrt)  aufs  innigste  zusammenhängt.  Denn 
diese  Partie,  die  wie  gesagt  die  Angaben  von  Gill  in  keinem  Punkte 
wiederholt,  fand  sich  ersichtlich  an  Gill  —  vielleicht  nur  äusser- 
lich  —  angeknüpft,  schon  bevor  der  Bearbeiter  den  letzten  Schritt 
that  und  durch  eine  in  diesem  Sinne  gehaltene  Einleitung  eine 
signe  Fabel  daraus  machte.  Ursprünglich  könnte  sie  etwa  am 
Rande  gestanden  haben,  doch  ist  es  ungleich  wahrscheinlicher, 
dass  sie,  wie  die  Theile  der  Antiopefabel  VII  (s.  S.  113  Anm.), 
nur  verschoben  ist  und  gradezu  in  CHI  hineingehört,  wo  sie  hinter 

1)  Die  —  übrigens  von  Bährens  beigebrachte  —  Stelle  hat  gerade  in 
diesem  Punkte  eine  Lücke;  doch  kann  das  hinter  saltern  ausgefallene  Wort 
nicht  paucarum  (Broukhuis),  sondern  nur  trium  (Davis)  sein  wegen  der 
vorangehenden  Silbe  tem,  die  das  ähnliche  Wort  verschlungen  hat. 


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122 


M.  MAYER 


périsse  einen  tadellosen  Platz  fände,  während  so  der  zugleich  mit 
ausgefallene  Name  des  Protesilaus,  etwa  durch  interea  vermittelt, 
für  das  folgende  Subject  wäre,  wovon  noch  der  auseinanderklaf- 
fende Satzbau  bei  reductus  zu  zeugen  scheint.  Ueberhaupt  wird 
durch  die  ungewöhnlich  starke  Zerrüttung  des  Textes,  wodurch 
dieser  Theil  von  CHI  aufläUt,  —  Kiessling  wollte  ihn  deshalb  gänz- 
lich streichen  —  der  Verdacht,  dass  hier  Aenderungen  stattgefun- 
den, durchaus  nahegelegt.1)  Vielleicht  wird  man  daran  Ansloss 
nehmen,  dass  nunmehr  Protesilaus  flens  petit,  was  für  die  Frau 
passender  scheint  ;  aber  zufällig  lässt  sich  grade  für  dieses  Weinen 
des  Todten  eine  sehr  charakteristische  Stelle  anführen.  Ich  meine 
nicht  Ovids  schöne  Verse  Her.  XIII  107  f. 

sed  tua  cur  nobis  pallens  occurrit  imago? 
cur  venit  a  verbis  tnulta  querella  tuts? 
obwohl  auch  diese  Beachtung  verdienen;  sondern  Lucian  Char.  1, 
p.  487,  wo  der  Todten-Fährmann  zu  Hermes,  wohl  nicht  bloss 
mit  Beziehung  auf  die  Homerische  Nexvia,  sagt:  ovâùç  yàç 
atTwv  adaxQvti  öiinltvotv.  aiTrjaâftevoç  ovv  naçà  tov  "Aièov 
xal  avtôç  ùjoneç  b  Qetvalbç  hetvoç  veaviaxoç  plav  rjnéçav 
%%X.  Grade  die  spätere,  minder  naive  Zeil  scheint  hier  geändert 
und  überhaupt  die  Person  der  Laodamia  mehr  in  den  Vordergrund 
gerückt  zu  haben.  —  Trißl  diese  Vermuthung  das  Richtige,  so 
erklärt  sich  der  Ausfall  der  sehr  anstössigen  Bildgeschi elite  am 
besten  aus  pädagogischen  Rücksichten,  die  auch  in  dem  kindischen 
Ausdruck  colloqui  (Minucius  Fei.  sagt  dafür  commeatum,  Schol. 
Aristid.  avveyéveto  %ft  yvv.)  durchblicken,  die  aber  nicht  ver- 
hindert haben,  dass  die  bezügliche  Partie  sich  dennoch  erhielt 
Es  würden  sich  demnach  in  der  Ueberlieferung  dieser  und  der 
Phaethoncapitel  ganz  parallele  Erscheinungen  zeigen.  Die  mit  CHI  b 
vorgenommene  Procedur,  nicht  die  erst  später  gemachte  Zusluizung 
von  C1V,  steht  auf  einer  Linie  mit  dem  dort  beliebten  Verfahren, 
und  für  die  Streichung  oder  Umarbeitung  der  auf  Phaethons  Sturz 
und  die  Fluth  bezüglichen  Stelle,  die  dem  höchsten  Gotle  ein  ebenso 

1)  Dieser  Theil  würde  demnach  so  beginnen:  Quod  uxor  Laodamia 
Acasti  fitia  cum  audisset  [eum  périsse],  fecit  simulacrum  cereum  etc.  Vgl. 
die  bei  Tzelzes  zu  Tage  liegende  Hypothesis  (770):  àç  y  rot»  no&xtotXtv 
oîtÇvyoç  ij  Xtx&fïoct  ri)Y  avutpoQav,  xqp  9-avaxov,  [xa&ovoa  rot?  avÇvyev 
(vXiroy  iïâtaXof  nouî  xrX.  —  Wer  von  Beiden  übrigens  in  Bezug  auf  das 
Material  des  Bildes  Recht  habe,  muss  dahin  gestellt  bleiben. 


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DER  PROTESILAOS  DES  EURIPIDES 


123 


boshaftes  wie  ei d fälliges  Beginnen  zuschreibt,  waren  ähnliche,  d.  h. 
sittliche  Rücksichten  massgebend,  wie  bei  der  Protesilaosfabel.  — 
Nur  die  oben  aufgeworfene  Frage  bliebe  noch  offen.  Wie  sieht  es 
mit  den  drei  Stunden,  die  hier  angegeben  werden  im  Gegensalz 
zu  so  vielen  der  Tragödie  nahestehenden  Zeugnissen  ?  Sollten  alle 
diese  nur  eine  Ungenauigkeit  begehen?  Vielleicht  darf  man  die 
Vermutbung  wagen,  dass  diese  erhebliche  Zeitverminderung,  die  in 
der  euripideischen  Dramaturgie  keinen  Anhalt  findet,  auf  Rechnung 
derer  kommt,  die  das  colloquium  einführten. 

Ein  Punkt  in  der  Handlung  des  Stückes  selbst,  eigentlich  der 
Kernpunkt  der  ganzen  Mythopoeie,  will  noch  aufgeklart  sein.  Wir 
wissen  bestimmt,  der  Gultus,  den  Laodamia  mit  dem  Bilde  trieb, 
war  bakchischer  Art;  das  muss  im  höchsten  Grade  auflallen.  Wie 
kommt  Bakchos  in  das  Trauerhaus?  Will  sich  die  junge  Frau  in 
diesen  Orgien  nur  berauschen  und  ihren  Schmerz  betäuben?  So 
scheint  es  Welcker  Ann.  d.  I.  XIV  p.  37  zu  verstehen,  der  grade 
mit  vier  Worten  davon  spricht.  In  der  That  spielte  das  bakchische 
Element,  von  den  Bakchen  selbst  abgesehen,  bei  vielen  Heldinnen 
des  Euripides  eine  Rolle,  bei  Ino,  Dirke,  Hypsipyle,  wohl  auch  in 
den  Kgijaaai.  Man  wird  sagen,  dieser  Gull  sei  ja  nur  ein  Vor- 
wand, um  ihr  wahres  Treiben  zu  verdecken  und  Un  gerufene  als 
ßißrjloi  entfernt  zu  halten.  Aber  würde  jenes  orgiastiscbe  Trei- 
ben einer  in  tiefer  Trauer  befindlichen  Wittwe  nicht  in  gleichem 
Masse  Anstoss  erregt  haben?  Man  sieht  wohl,  es  fehlt  hier  ein 
vermittelndes  Moment.  Die  Erklärung  liegt  zum  Theil  darin,  dass 
ihr  Gebet  und  Opferdienst  zugleich  den  Todten  und  die  Unter- 
welt anging  und  dass  wir  es  hier  offenbar  mit  einem  Dienste  des 
Dionysos  Zagreus,  der  zugleich  Todtengott  ist,  zu  thun  haben, 
wobei  nicht  grade  an  die  Myslerien  zu  denken  ist,  sondern  nur 
diejenigen  Vorstellungen  zu  Tage  treten,  die  für  Attica  aus  den 
Anthesterien  und  den  Apaturien  als  theilweisen  Todtenfesten  be- 
kannt sind.  Den  Dionysos  Zagreus  wenn  auch  nicht  unter  diesem 
Namen  hat  Euripides  in  den  Bakchen  120  gefeiert  und  in  noch  aus- 
gedehnterem Masse  jedenfalls  in  den  Kretern  (vgl.  Fr.  475).  Damit 
ist  zwar  das  Auffällige  der  Erscheinung  um  einiges  gemildert  ;  aber 
wie  kam  der  Dichter  dazu  grade  diesen  in  der  schmerzensvollen 
Lage  der  Heldin  nichts  weniger  als  naheliegenden  Gull  zu  wählen? 
Auf  die  einfachste  Weise.  Der  auch  in  Thessalien  herrschende 
Cuit  des  Protesilaos  hat  in  Elaius,  auf  dem  Ghersonnes  gegenüber 


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12-1 


M.  MAYER 


llion,  nie  aufgehört  und  sogar  stets  eine  gewisse  Bedeutung  be- 
hauptet. Es  ist  nun  nicht  Zufall,  dass  die  Schrift,  welche  sich 
am  eingehendsten  mit  dieser  Stätte  und  ihrem  Gotte  beschäftigt, 
der  Heroikos  des  Philostrat,  als  besonderen  Schützling  desselben 
den  Weinbauer  vorführt  und  den  Gott  seihst  als  Weinpflanzer  hin- 
stellt p.  291  (lin.  31  ed.  min.  Kayser,  vgl.  p.  285  S.  133,  12—15. 
290  S.  142,  26),  und  es  ist  daneben  zu  beachten,  dass  derselbe 
hier  auch  als  Orakel  gebend  geschildert  wird ,  p.  289.  293.  287 
S.  135,  28,  vgl.  Lucian  Deor.  conc.  12.  Dieser  Gott,  der  Nach- 
bar des  Hekabe-Grabes  ist  es,  welchen  Euripides  in  der  Hekabe  1267 
meint:  6  Qç-fiÇi  (aÔvtiç  ehte  Jiôvvooç  tâàe.  Einen  andern 
Dionysoscult,  mit  dem  zugleich  ein  Orakel  verbunden  wäre,  in  der 
Gegend  von  Kynossema  zu  finden,  sollte  schwer  sein.1)  Es  kommt 
hinzu,  dass  Pausanias  I  39  neben  dem  Amphiaraos  von  Oropos 
als  Heroen  von  göttlichen  Ehren  den  Protesilaos  von  Elaius  und 
den  Trophonios  von  Lebadeia  nennt;  eiüe  merkwürdige  Zusammen- 
stellung, als  ob  sich  nicht  viele  derartige  Heroen  nennen  Messen  ; 
Pausanias  selbst  sagt  III  4,  5  bei  Gelegenheit  des  Heroen  Argos 
und  seines  Cuits  HçwTeoiXaoç  h  'Eleovvti  oi  âèv  îjçœç  "Açyov 
<paveçiûTeçoç.  Es  scheint  also,  dass  jene  Zusammenstellung  ur- 
sprünglich eine  andre  Beziehung  halte,  die  bei  Pausanias  (resp. 
seiner  Quelle)  verloren  gegangen:  der  Amphiaraos  von  Oropos  und 
der  Trophonios  von  Lebadeia  sind  hervorragende  Orakel-Heroen, 
und  noch  mehr:  Trophonios  zeichnet  sich  aus  durch  sein  Tod  ten - 
orakel,  und  Amphiaraos  ov  Xeyeiai  t)  yîj  kv  oo(p(o  advtto  $x(lv 
(Philostr.  Her.  294)  durch  seine  Niederfahrt  zur  Unterwelt.  Hier 
hätten  wir  also  den  Protesilaos  zugleich  im  Kreise  der  Todesgötler, 
wie  wir  ihn  als  Dionysos-Zagreus  schon  zuvor  erkannten.  Genauer 
zu  bestimmen,  wie  sich  in  dem  Stücke  die  Anbetung  des  Todten 
unter  bakchischen  Formen  darstellte,  wäre  gewagt.  Soviel  lässt 
sich  wohl  sagen,  dass,  da  die  Vergötterung  des  Helden  erst  zum 
Schlüsse  erfolgen  konnte,  der  eigentümliche  Sinn  jener  Identi- 
fication, die  für  die  Athener  immerhin  etwas  Fremdartiges  gehabt 

1)  Die  alte  Orpheussage  von  Leibethron  in  Pierien  kennt  ein  naçà  rot? 
Jiovioov  fA<xvTti\u€t  ix  Oçtfxtjç  Paus.  IX  30,  5;  aber  abgesehen  davon,  dass 
auch  hier  sehr  wohl  das  berühmte  Orakel  von  Elaius  gemeint  sein  könnte, 
ist  möglicher  Weise  an  die  ganz  nahe  gegenüberliegende  Küste  der  (nicht 
selten  zu  Thrakien  gerechneten)  Chalkidike  zu  denken,  wo  das  Andenkendes 
Protesilaos  ebenfalls  fortlebte:  Konon  13. 


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DKK  PKOTESILAOS  DES  EL-RIPIDES  125 


hätte,  während  des  Stückes  latent  blieb,  indem  die  förmliche,  von 
Opfern  begleitete  Anbetung  des  Todten  (die,  um  ein  ritueller 
Tod  ten  cult  zu  sein,  auf  dem  Grabe  oder  Kenotaph  hätte  stattfinden 
müssen),  der  Frau,  wie  es  flygin  CIV  richtig  darstellt  (sub  simula- 
tione  sacrorum)  und  wie  es  Statius  bestätigt  (thyasis  procax  do  Jo- 
sts) zugleich  als  Vorwand  diente,  um  ihm  insgeheim  leidenschaft- 
liche Erinnerung  und  eine  Hingebung  zu  weihen,  die  in  sinn- 
licher Hinsicht  weit  genug  ging,  auch  wenn  sie  das  in  der  Alkestis 
Gesagte  nicht  überstieg.  Das  Orgiaslische  dieses  von  der  Gattin 
getriebenen  Cultus  konnte  dann  am  Schlüsse,  in  der  bei  Euripides 
üblichen  Weise,  als  aiitov  für  den  bakchischen  Charakter  des 
Protesilaoscultes  verwerthet  werden.  So  hätte  denn  Euripides  auch 
diesmal,  wie  er  öfter  that,  uralte  Ueberlieferungen  in  vielleicht 
ziemlich  greller  Weise  ins  Menschliche  gewendet.  —  Ohne  diese 
Annahme,  wonach  der  Dichter  selbst  noch  die  Keontniss  von  dem 
Zusammenhang  zwischen  Dionysos  und  Protesilaos  besessen  hätte, 
würde  das  ßaxxevciv  der  trauernden  Wittwe  so  gut  wie  unerklär- 
lich sein. 

Ein  Blick  auf  die  beiden  Sarkophage1)  vermag  diese  Ergeb- 
nisse lediglich  zu  bestätigen  oder  vielmehr  die  Abhängigkeit  dieser 
Bildwerke  von  Euripides  ausser  Zweifel  zu  stellen.  Eine  kurze 
Beschreibung  derselben  ist  unerlässlich.  Auf  dem  Neapeler,  dem 
bedeutenderen,  sieht  man  von  links  her  den  jugendlichen  Prote- 
silaos aus  der  Pforte  der  Unterwelt  hereineilen,  wobei  ihm  ein 
bärtiger  mit  Exomis  und  schwerem,  kurzem  Stock  ausgestatteter 
Mann,  in  dem  Kiessling  treffend  den  ianitor  Orci*)  erkannt  hat,  mit 
lebhafter  Geberde  den  Weg  weist;  vor  beiden  steht  (rechts)  ruhig 
Hermes,  ein  schöner  statuarischer  Typus,  mit  theilnabmsvoller 
Kopfneigung  nach  dem  Helden  hinblickend.  Dem  Ankömmling 
entgegen  eilt  mit  lebhaften  Zeichen  der  Ueberraschung  eine  Die- 
nerin mit  einem  Tympanon  in  der  linken  Hand,  während  eine 

1)  a)  Neapel,  in  Sla.  Chiara.  abgeb.  Mon.  d.  I.  III  40  (dazu  Welcker  Aon. 
d.  I.  XIV  p.  32);  danach  Wiener  Vorl.-Bl.  Serie  B  XI  4.  b)  Vatican,  abgeb. 
Winckclmann  Mon.  in.  123.  Visconti  Mos.  P.  C.  V  18.  19,  danach  Wiener 
Vorl.-Bl.  Serie  ß  XI  3.  Diejenigen  Angaben  in  unserer  Beschreibung,  die  von 
den  Abbildungen  abweichen  oder  sie  ergänzen,  beruhen  auf  Benutzung  des 
Sarkophag-Apparats. 

2)  Ausser  auf  dem  Grabgemälde  von  Ostia  und  bei  Horaz  ist  der  ianitor 
Orci  erwähnt  Stat.  Theb.  VI  498  (F.  Spiro  De  Eur.  Phoenistis,  Berol.  1884, 
p.  55,  82). 


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126 


M.  MAYER 


andere  erschreckt  und  sich  umsehend,  als  ob  sie  ihren  Augen  nicht 
traute,  davon  lauft,  wohl  (wie  in  solchem  Falle  auf  den  Vasen  des 
5.  Jahrhunderts)  um  der  Herrin  das  Wunderbare  zu  melden.  Diese, 
auf  den  Erdboden  hingesunken  und  von  einer  alten  Dienerin,  etwa 
der  Amme  (Welcker  Ann.  d.  I.  XIV  33)  gehalten,  nähert  voll  Stau- 
nen und  Zweifel  ihre  rechte  Hand  dem  Munde,  während  die  nieder- 
gesunkene Linke  ein  Tympanon  hält.  Was  die  Frauen  soeben  be- 
schäftigt halte,  war  ein  Opfer.  Darauf  weist  sowohl  die  hinter 
der  Amme  herankommende  Dienerin  mit  einem  Früchte  enthalten- 
den Liknon  auf  dem  Kopfe  und  einem  langen  (oben  gebrochenen) 
Stabe,  vielleicht  einer  Thyrsolonche,  in  der  Linken,  als  auch  der 
mit  Holzscheiten  reichlich  bedeckte  Altar,  der  vor  einer  bärtigen, 
mit  einem  Rebenzweig  bekränzten  Herme  steht.  Den  Schluss 
dieser  an  dem  Ereigniss  noch  unbetheiligten  Seite  bildet  eine 
Dienerin  in  ruhiger  Stellung,  welche  die  eine  sichtbare  Hand 
schwach  stützend  auf  die  Herme  hält.  Das  Gemach,  in  welchem 
Laodamia  mit  der  Amme,  der  Opferdienerin  und  den  sacralen 
Gegenständen  sich  betindet,  und  dessen  Eingang  durch  das  Bol- 
schaft bringende  Mädchen  bezeichnet  wird,  ist  in  der  üblichen 
Weise  durch  ein  gespanntes  Tuch  angedeutet,  dessen  zweites  Ende 
auf  der  vorderen  Schulter  der  Herme  ruht.  Der  letztere  Um- 
stand erscheint  wie  ein  Versehen  des  Arbeiters,  der  den  Hermen- 
pfeiler als  Decoration  oder  Architecturstück  auffassle  und  übersah, 
dass  dadurch  der  Gegenstand,  dem  die  Beschäftigung  der  im  Räume 
Anwesenden  galt,  ausgeschlossen  wird1);  obgleich  Versehen  dieser 
Art  auf  Sarkophagen  wohl  häufig  angenommen,  aber  noch  nie  er- 
wiesen sind.  Die  gesammte  Darstellung  wird  eingefassl  von  zwei 
symmetrischen  Figuren,  Helios  (r.)  und  Selene  (1.),  die  unverkenn- 
bar mit  Beziehung  auf  die  dem  Prolesilaos  gegebene  Frist  gewählt 
sind.  Dabei  ist  aber  eine  sehr  merkwürdige  Figur  noch  nicht 
erwähnt;  nämlich  die  hinter  dem  Parapetasma  ganz  nah  neben  der 
Herme  erscheinende  lief  verhüllte  Figur,  von  der  man  nur  das  Ge- 
sicht, welches  jugendlich  ist,  erkennt.  —  Man  bemerke  noch  die 
Darstellung  der  Seitenflächen:  linkerseits  vorPluton  und  Persephone 
hintretend  und  durch  Eros  hingezogen  der  jugendliche  Todte,  als 

1)  Eine  solche  mehr  decorative  Herme  dient  als  Träger  des  Parapetasma 
auf  den  Orestessarkophagen;  wie  viel  passender  werden  dort  e iiiige  Figuren 
durch  die  Draperie  halb  verdeckt,  nämlich  die  Furien,  deren  unsichtbares 
Wirken  so  angedeutet  wird! 


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DEK  PROTESILAOS  DES  EURIPIDES  127 


solcher  durch  die  Verhüllung  des  Hauptes  gekennzeichnet,  ein  Ab- 
ieichen, welches  da  verschwindet,  wo  er  dem  Leben  wiedergegeben 
ist.  Nur  bei  solcher  Auffassung  an  sich  sehr  schwankender  Be- 
griffe ist  ein  wirklicher  und  naher  Verkehr  des  Zurückgekehrten 
mit  Gattin  und  Schwiegervater  (Fr.  649)  möglich  und  die  ganze 
Grösse  des  Schmerzes,  den  sein  abermaliges  Scheiden  hervorruft, 
zu  ermessen.  An  einen  mit  hohler  Geisterstimme  aus  der  Ent- 
fernung redenden  Schatten,  wie  den  des  Vaters  Hamlets  oder  der 
Klytämnestra  und  des  Dareios  bei  Aiscbylos  oder  des  Polydoros  in 
der  Hekabe  —  in  welcher  Art  sich  Properz  unsern  Helden  vorstellt 
(cupidus  falsis  attingere  y  audi  a  palmis)  —  ist  in  diesem  Falle  nicht 
zu  denken  ;  wie  dem  ja  auch  sein  längeres  Verweilen  auf  der  Bühne 
entspricht.  Die  vollkommene  Wiederbelebung  bezeugt  auch  Lucian 
D.  M.  23  (— >  Tzetz.  766).  Die  Gegenseite  des  Sarkophags  zeigt  das 
liebende  Paar  beisammen  und  ist  entweder  wieder  als  Unterwelts- 
scene,  oder,  was  wegen  der  fehlenden  Verhüllung  wahrscheinlicher, 
so  gedacht,  dass  Laodamia,  die  deu  Dolch  in  der  Hand  hält,  dem 
scheidenden  Gatten,  dessen  Bewegung  sie  zum  Nachfolgen  zu  mahnen 
scheint,  zu  folgen  bereit  ist,  indem  der  Dolch  als  das  einzige  Mittel 
ihren  Entschluss  anzuzeigen,  ihr,  wie  es  die  bildliche  Darstellung 
mit  sich  bringt,  um  einen  Moment  zu  früh  in  die  Hand  gegeben 
ist.  Gesichert  wird  diese  Auffassung  der  Scene  durch  den  Rest 
einer  Figur,  welche  hinter  Protesilaos  steht,  aber  durch  die  Art 
der  Einmauerung  des  Sarkophags  grösstenteils  verborgen  wird, 
und  in  der  man  unschwer  den  Hermes  der  Hauptscene  wieder- 
erkennt, der  jetzt  den  Todten  wieder  abholt.  —  Zwischen  beiden 
Gatten  ein  klagender  Eros. 

Der  Vaticanische  Sarkophag,  in  der  Ausdrucksweise  unfreier 
und  schon  in  der  Anlage  unklarer,  führt  an  der  Hauptseite  nicht 
wie  jener  eine  einzige  Scene  vor,  sondern  genau  genommen  fünf. 
Zuerst  links  das  Schiff  mit  den  landenden  Griechen,  deren  zwei 
dargestellt  sind,  daneben  den  bereits  gefallenen  Protesilaos,  hinter 
dem  zugleich  der  der  Waffen  entkleidete  verhüllte  Todte  (oder  wie 
man  in  diesem  Falle  wohl  sagen  muss:  der  Schatten)  erscheint, 
um  von  dem  bereitstehenden  Hermes  zum  Hades  hinabgeführt  zu 
werden.  Daran  schliesst  sich  unmittelbar  die  Rückführung,  die 
aber,  trotz  der  freudig  bewegten  Gesten  des  Protesilaos,  nicht 
in  Beziehung  steht  zu  dem  Zimmer  der  Laodamia.  Von  diesem 
trennt  sie  vielmehr  eine  den  Sarkophagen  eigenthümliche  Vor- 


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12S 


M.  MAYER 


Stellung:  eine  Aedicula,  vor  welcher  die  beiden  Gatten  einander 
ruhig  gegenüberstehen  als  Sinnbilder  oder  auch  Porträts  desjenigen 
Paares,  welches  selbst  oder  dessen  eine  Hälfte  in  dem  Sarkophage 
ruht.  Nun  erst  folgt  das  Zimmer  mit  der  klagend  auf  einer  Kline 
liegenden  Laodamia,  an  deren  Fussende  den  Kopf  traurig  in  die 
Hand  gestützt  ein  Mann  sitzt ,  den  die  Publicationen  als  bärtigen 
Alten,  der  codex  Coburgensis  dagegen  sowie  Eichelers  Zeichnung 
als  jugendlich  darstellen  '),  während  in  dem  Gemach  auch  hier  die 
deutlichen  Spuren  bakchischen  Cults  wahrnehmbar  sind,  Cymbeln, 
die  phrygischen  Doppelflöten  und  ein  Tympanon  auf  der  Erde 
liegend  und  an  der  Wand  auf  einem  Gestell  eine  bartlose  tragische 
Maske,  aus  deren  Rahmen  oder  Hintergrund  ein  Thyrsos  und  eine 
Thyrsolonche  hervorragen.  Links  daneben ,  also  im  Rücken  der 
beiden  Personen ,  erscheint  auch  hier  die  Verhüllte  Gestalt.  Die 
Schlussscene  bildet  die  Rückkehr  des  von  Hernies  geleiteten 
Protesilaos  in  den  Hades,  an  dessen  sichtbarem  Thore  ihn  im 
Kahn  —  dies  mit  absichtlicher  Symmetrie  zur  andern  Ecke  — 
Charon  empfängt.  An  den  Seitenflächen  ist  einmal  die  Unterwelt 
durch  Tantalos,  Ixion,  Sisyphos,  das  andre  Mal  der  Abschied  des 
Helden  von  der  jungen  im  Thalamos  sitzenden  jungen  Frau  in 
Gegenwart  eines  harrenden  Kriegers  dargestellt. 

In  diesen  evident  an  die  Tragödie  sich  anlehnenden  Darstel- 
lungen will  nur  ein  Punkt  näher  ins  Auge  gefasst  sein,  nämlich 
—  um  von  dem  Neapeler  Relief,  als  dem  bedeutenderen,  auszu- 
gehen —  das  Verhältniss,  in  welchem  die  verhüllte  jugendliche 
Figur  zu  dem  daneben  stehenden  bakchischen  Bilde  und  zu  dem 
hereintretenden  Protesilaos  steht.  Ich  habe  eine  Zeit  lang  Kiess- 
lings  Erklärung  für  die  richtige  gehalten  :  est  enim  umbra  defuncti, 
quo  significetur  omnibus  quae  ibi  gerantur  maritum ,  cuius  imago 
Laodamiae  menti  haeret  infixa,  quasi  praesentem  intéresse  ;  eine  Auf- 
fassung, wie  sie  durch  Ovid  Her.  XUI  101  ff.  (vgl.  Eur.  Alk.  355  f.) 
und  Tzetz.  a.  0.  775  nahegelegt  wird,  und  gegen  die  sich  nicht  ein- 
mal unbedingt  einwenden  liesse,  dass  so  dieselbe  P  e  r  s  o  n  in  einer 
Scene  zweimal  dargestellt  sei.  Diese  Deutung  würde  natürlich  auch 
für  den  Vaticanischen  Sarkophag  gelten  müssen,  wo  die  entspre- 
chende verhüllte  Figur  neben  dem  bakchischen  Bilde  erscheint 


1)  Der  Umbau  der  Galleria  delle  statue  macht  eine  Revision  des  Originals 
augenblicklich  unmöglich. 


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DEB  PROTESILAOS  DES  EURIPIDES  129 


Allein  die  beiden  bakchischen  Bilder,  die  Maske  dort,  die  —  obenein 
bärtige  —  Herme  hier,  müssten  dann  dad  Protesilaosbild,  die  Statue, 
darstellen,  in  der  That  ein  sehr  ungenügender  und,  wegen  des 
Bartes  gegenüber  der  jugendlichen  Erscheinung  des  Helden  selbst, 
höchst  fragwürdiger  Ausdruck  für  eine  Figur,  die  zu  einem  so 
weitgehenden  Verdacht,  wie  er  in  der  Tragödie  laut  wurde,  Anlass 
gab.  Die  ganze  Art  der  Fragestellung  wird  nun  aber  verändert, 
wenn  auf  dem  Vaticanischen  Relief  der  trauernd  bei  Laodaraia 
sitzende  Mann  keinen  Greis,  also  den  Akast  oder  Ipbiklos  vorstellt, 
sondern  den  jugendlichen  Helden  selbst.  Die  Beziehung  der  da- 
hinter erscheinenden  Figur  auf  ein  Traumbild  wird  dadurch  zur 
Unmöglichkeit;  denn  was  bei  so  grosser  Entfernung,  wie  sie  auf 
dem  Neapeler  Relief  zwischen  dem  wirklichen  Protesilaos  und  dem 
Phanlasiebilde  besteht,  allenfalls  möglich  war,  das  wird  hier,  wo 
die  beiden  Figuren  aneinanderstossen,  unerträglich.  Die  verhüllte 
Gestalt  auf  beiden  Darstellungen  kann  demnach  nichts  anderes 
bedeuten  sollen  als  die  Statue  selber,  welche  so  zu  ihrem  vollen 
Rechte  kommt,  und  durch  die  Verhüllung  nicht  sowohl  gleich 
den  Eidola  das  Irreale  dieser  Erscheinung  ausdrückt,  als  vielmehr 
die  Heimlichkeit,  mit  der  Laodamia  sie  umgab.  Aber  was  soll 
daneben  das  bakchische  Bild?  Zwei  Bilder  besass  Laodamia  ent- 
schieden nicht;  eines  Dionysosbildes  bedurfte  sie  gar  nicht  in  der 
tiefen  Abgeschlossenheit  ihres  Opferdienstes,  und  dass  dieser  dem 
Bilde  des  Tod  ten  selbst  dargebracht  wurde,  bezeugen  Hygin  und 
Statius  ausdrücklich.  Wohl  aber  war  es  dem  bildenden  Künstler 
Bedürfniss  und  entsprach  der  Ausdrucksweise  griechischer  Kunst, 
den  speciell  bakchischen  Charakter  jenes  Cults  in  dieser  Weise  zu 
bezeichnen,  deutlicher  als  dies  allein  durch  die  Gerätschaften  im 
Zimmer  möglich  gewesen  ware. 

Die  Hauptscene  des  Vaticanischen  Reliefs  zeigt  also  das  Bei- 
sammensein der  beiden  Gatten  iu  einem  seiner  letzten  Momente, 
wie  das  Neapeler  den  frühesten  Moment  desselben.  Das  über  die 
Massen  heftige  Jammern  der  Laodamia  ist  nicht,  wie  man  gegen- 
über dem  vermeintlichen  Greise  glauben  musste,  der  übertriebene 
Ausdruck  für  eine  nun  doch  schon  ziemlich  lang  wahrende  Trauer, 
sondern  er  ist  durchaus  an  seiner  Stelle  und  ganz  momentan  ver- 
anlasst durch  die  schaurige  Entdeckung,  dass  der  Geliebte,  wenn 
auch  kein  Schatten,  so  doch  ein  Bewohner  des  Todtenreiches  sei, 

in  welches  er  nach  kurzer  Frist  zurückkehren  müsse.    Soviel  er- 
Hermes XX.  9 


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130  M.  MAYER 

kennt  man  hieraus,  dass  jener  Entdeckung  das  Erscheinen  des 
Hermes,  der  sie  bestätigte  und  die  sonst  sehr  schwierige  Trennuug 
der  beiden  Gatten  beschleunigte,  auf  dem  Fusse  gefolgt  sein  muss, 
und  dass  daher  die  Scene  zwischen  dem  Todten  und  Akast  all 
dem  vorausliegen  müsse,  wie  oben  erörtert  wurde.  Neben  Her- 
mes Psychopompos  hatte  natürlich  der  ianitor  Orci  nichts  auf  der 
Bühne  zu  thun,  so  wenig  wie  der  nur  aus  äusserlichen  Gründen 
dargestellte  Charon  des  andern  Sarkophags.  Bei  Laevius  wurde 
zwar  der  claust  ritumus  erwähnt,  in  dem  man  bei  dem  massi- 
gen Umfang  des  Gedichts  schwerlich  irgend  einen  irdischen  Thor- 
wächter suchen  wird.  Allein  daraus  auch  nur  auf  eine  umständ- 
lichere Erwähnung  desselben  bei  Euripides  zu  schliessen,  wäre 
ebenso  gewagt,  wie  aus  den  Worten  der  Properzischen  Protesilaos- 
elegie:  traicit  et  fati  litora  magnus  amor  Entsprechendes  für  Charon 
zu  folgern.  — 

Es  liegt  auf  der  Hand,  einer  wie  rührenden  und  ergreifenden 
Behandlung  ein  solches  Sujet  fähig  war.  Aber  auch  hier  hat  Euri- 
pides es  nicht  über  sich  vermocht,  seine  Vorstellung  you  der  be- 
ständig zu  Machinationen,  zu  Verstellung  und  Intrigue  geneigten 
Natur  des  Weibes  zu  verleugnen,  und  von  dem  Charakter  der  Hel- 
din zweideutige  Züge  fernzuhalten,  durch  die  der  Eindruck  der 
Treue,  mit  der  sie  den  Hei rathsan trägen  widersteht,  und  des  Schmer- 
zes, mit  dem  sie  das  abermalige  Scheiden  des  Gatten  begleitet, 
Momente,  die  bei  anderer  Behandlung  hätten  überwältigend  wirken 
müssen,  beinahe  aufgehoben  wird.  Aber  auch  so  hat  bei  dem 
Publicum  die  Eigenart  des  Stoffes  und  die  Kühnheit  der  Erfindung, 
man  darf  wohl  sagen  wie  bei  den  meisten  euripideischen  Stücken, 
ihr  Recht  behauptet;  „besonders  lasst  genug  geschehen  1**  sagt 
der  Theaterdirector  im  Vorspiel  zum  Faust.  Erst  die  Byzantini- 
schen Schulmeister  haben  das  anstössige  Stück  bei  Seite  geworfen. 

Es  ist  hier  am  Orte,  noch  einen  Blick  auf  die  römischen 
Dichter  zu  werfen.  Zunächst  auf  Ovids  Heroide.  Ovid,  dessen 
Episteln  —  es  sind  jugendliche  Versuche  —  man  leicht  auf 
alexandrinische  Vorbilder  zurückzuführen  geneigt  ist,  folgt  in  der 
Laodamia  grade  wie  in  der  Phädra  utid  der  Canace,  allem  Anschein 
nach  dem  euripideischen  Drama,  sei  es  der  Dichtung  selbst,  wie 
dies  bei  der  Phädra  nachweisbar  ist,  oder  den  landläufigen  kurzen 
Prosaauszügen,  die  wie  unsere  mythographische  Litteratur  »eigt, 
grade  summarisch  und  trocken  genug  gehalten  waren,  um  einem 


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DER  PUOTESILAOS  DES  EURIPIDES  131 


phantasiereichen,  dabei  mit  mehr  Gedächtnis*  als  Lesefleiss  be- 
gabten Dichter  geeigneten  Stoff  zu  blühenden  Elaboraten  zu  geben. 
1q  dem  conveniunt  matres  Phylaceides,  welches  für  die  erzählende 
Darstellung  nicht  grade  von  Nöthen  war,  und  dessen  Personal,  das 
ßedttrfniss  angenommen,  hier  natürlicher  durch  die  Dienerinnen 
des  Hauses  gebildet  würde,  giebt  sich,  wie  man  schon  bemerkt 
bat,  das  Auftreten  des  Chors  deutlich  zu  erkennen;  und  als  Tra- 
gödienstoff erwähnt  Ovid  die  Fabel  ausdrücklich  Trist.  II  404.  Die 
Pointe  bei  diesen  Briefen  liegt  aber  darin,  dass  die  von  der  Dich- 
tung gegebenen  Momente  in  einer  ganz  andern  Situation  geschickt 
verwerthet  werden.  So  wird  hier,  da  Laodamia  nach  Aulis  schreibt, 
ihre  Trostlosigkeit  und  Verstörtheit,  die  im  Stücke  der  Todesnach- 
richt galt,  auf  die  Abreise  des  Lebenden  bezogen;  und  wenn  auf 
dem  Neapeler  Relief  Laodamia  zu  Boden  gesunken  ist  und  von 
einer  Frau  gehalten  wird,  so  mochte  ich  dies  nicht  als  Schreck 
Uber  die  Erscheinung  des  Todtgeglaubten,  sondern  aus  Ovid  V.  23 
erklären: 

lux  quoque  tecum  abiit,  tenebrisque  exsanguis  obortis 
succiduo  dicor  procubuisse  genu, 
dh.  als  einen  Ausdruck  des  grenzenlosen  Wehs,  welches  auf  dem 
Vaticanischen  Relief  nur  in  anderer  Situation  zur  Darstellung  ge- 
kommen ist.  Anderweitige  Beziehungen  zu  der  Tragödie  wurden 
schon  hervorgehoben.  Und  zwar  weist  Ovid  deutlich  auf  den  mit 
der  Statue  getriebenen  orgiastischen  Cult  hin  (157)  M  : 

per  reditu*  corp usque  tu  um,  mea  numina,  turo, 
eine  Stelle,  die  ich  nur  deshalb  nicht  oben  als  Beleg  anführte, 
weil  sich  ihr  leicht  Stellen  wie  diese  zur  Seite  stellen  liessen, 
Fast.  II  842  perçue  tuos  manes,  qui  mihi  numen  erunt  und  Heroid. 
III  105  perçue  trium  fortes  animas,  mea  numina,  fralrum:  Stellen, 
die  aber  im  Grunde  nichts  dagegen  beweisen.  Wenn  weiterhin 
Ovid  die  durch  nächtliche  Traumerscheinungen  geschreckte  Frau 
sagen  lässt  (109): 

excutior  somno  simulacraque  noctis  adoro; 
nulla  caret  fumo  Thessalis  ara  meo  : 

tura  damus,  lacrimasque  super,  qua  sparsa  reiucet  etc. 

1)  Ob  dem  Vergleich  der  Laodamia  mit  einer  Bacchantin  (33)  Bedeutung 
beizulegen  sei,  weiss  ich  nicht;  wenigstens  kehrt  derselbe  Vergleich  bei  der 
Phaedra  (IV)  47  ff.  wieder;  doch  kann  er  auch  dort  leicht  aus  der  Tragödie 
genommen  sein,  s.  Eur.  Hipp.  548—553  nnd  557  ff.  (Kirchhof!). 

9* 


132 


M.  MAYER 


so  ist  dies  zwar  in  dieser  Form  für  eine  freie  Zuthat  des  Dich- 
ters zu  halten,  ohne  dass  indess  der  wirkliche  im  Stücke  gegebene 
Anlass  zu  verkennen  ware.  Die  Anklagen  gegen  Paris  (und  Me- 
nelaos)  die  bei  Lucian  D.  M.  19  und  Catull  (vgl.  Philostr.  Her.  284  ')) 
unter  Hinzufügung  der  Helena  wiederkehren,  werden  bei  Euripides 
auch  diesmal  nicht  gefehlt  haben.  —  Ich  verhehle  daneben  nicht, 
was  uns  etwa  in  der  ausschliesslichen  Beziehung  des  Gedichts  auf 
Euripides  irre  macheu  könnte.  Die  Verse  25  u.  26 ,  wo  die  vor 
Schmerz  Ohnmächtige  von  den  Eltern  mit  Wasser  bespritzt  wird, 
gehören  dem  Inhalt  nach  ersichtlich  einer  späteren  und  spielenden 
Dichtungsart,  vielleicht  dem  Ovid  selbst  an.  Die  Weigerung* der 
jungen  Frau,  sich  zu  kämmen  und  zu  schmücken  (31 — 42),  auf 
die  Ovid  auch  A.  A.  III  138  und  783  anspielt,  kehrt  sogar  bei 
Noddus  XXIV  195  wieder: 

aXXrj  TiOMiXôdaxçvç  àvGOtevaxi&vo  vvftqn] 
vvjACpiov  âçzixÔQevrov  èoixôta  IIçtoTtaiXâtp, 
aXXr)  udaoôâ/ueia  '  veoÇevKTOio  ôk  vvfi<prjç 
anXoxoç  cmçrjdefiyoç  hiXXexo  fiôtQVÇ  l&elçrjÇ. 
Aber  könnte  nicht  auch  dies  bei  Euripides  vorgekommen  sein? 

Eine  wirkliche  Spur  späterer  Dichtung  glaube  ich  dagegen 
bei  zwei  andern  Römern  zu  finden;  ich  meine  die  eifersüchtigen 
Besorgnisse,  denen  die  juoge  Gattin  bei  Laevius')  dem  aus  der 
Ferne  Zurückkehrenden  gegenüber  Raum  giebt,  und  auf  die  Pro- 
perz  Bezug  nimmt  (I  20,  13): 

illic  (im  Hades)  formosae  veniant  chorus  heroinae, 

quas  dedit  Argivis  Dardana  praeda  viris; 
quarum  nulla  tua  fuerit  mihi,  Cynthia,  forma 
gratior. 

Dieser  bei  dem  vorzeitigen  Tode  des  Helden  nicht  allzu  nahe  lie- 
gende Gedanke  hat,  wie  ich  vermuthe,  seinen  Anlass  in  einer  Orts- 
sage, welche  thalsächlich  den  Protesilaos  mit  kriegsgefangenen  Frauen 

1)  Zu  einem  Vergleich  mit  Ovid  fordert  Philostrat  noch  an  einer  anderen 
Stelle  heraus,  Heroic,  p.  290:  *.  ô  âè  dij  Îqojç  ôv  zîjç  Aaoâafitiaç  qça, 
niôç  fyét  avupvvv;  A.  Iqç,  ftVt,  xai  içàrai  xrX.  S.  Ovid  81.  82.  —  Uebri- 
gens  beachte  man  bei  Ovid  die  sich  wiederholende  Wenduag  me  tibi  ventu- 
ram  comiiem  (Her.  XIII 161)  et  come*  extineto  Laodamia  viro  (Am.  II  IS,  38, 
vgl.  Trist.  I  6,  20)  et  quae  comes  Ute  marito  fertur  (A.  A.  III  17) 

2)  Aut  nunc  quae  pi  am  alia  te  illo  Atiatico  orna  tu  affluent 
aut  Sardiano  ac  Ludio  fulgent  décore  et  gloria 
pellicuit. 


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DER  PROTESILAOS  DES  EURIPIDES 


133 


zurückkehren  Hess.  Diese  vom  Epos  unabhängige  Ueberlieferung, 
welche  den  frühen  Tod  des  Helden  nicht  kennt,  die  Gründungs- 
sage  von  Skione,  findet  sich  bei  Konon  13.  Danach  soll  Protesi- 
laos  mit  der  kriegsgefangenen  Aithilla,  einer  Tochter  Laomedons 
und  Schwester  des  Priamos,  auf  der  Heimfahrt  in  jener  Gegend 
gelandet  sein;  während  aber  er  und  seine  Genossen  landeinwärts 
gingen,  um  Wasservorrath  zu  holen,  hätte  jene  im  Verein  mit  den 
übrigen  gefangenen  Troerinnen  die  Schiffe  angezündet  und  so  die 
Griechen  zum  Dortbleiben  genöthigt.1) 

Endlich  ist  aus  Catull,  über  dessen  unmittelbare  Quelle  ich 
mich  des  Urtheils  enthalte,  ein  charakteristischer  Zug  nachzutragen  : 

quod  scibant  Parcae  non  longo  tempore  abisse*), 
si  miles  muros  isset  ad  Iliacos, 

eine  Prophezeiung,  welche  mit  dem  Drama,  wo  schon  ein  Orakel 
vorhanden  ist,  einigermassen  concurrirt,  aber,  doch  nicht  collidirt, 
und  um  so  eher  daneben  vorgekommen  sein  kann,  als  auch  Phi- 
lostrat ,  der  Heroic.  2S4  das  Drama  im  Auge  hat,  ein  Moiqwv 
t<  ctnoQQj^ov  erwähnt.3)  Hierin  bestärkt  uns  Fr.  652  nblX 
tlnidtç  xpevôovot  xcti  kôyoi  pQOtovç,  welches  nicht  etwa  auf 
einen  die  Rückkehr  des  Gatten  verkündenden  Traum  gehen  kann, 
und  nach  so  vielen  Seiten  man  auch  die  Eventualitäten  dieses 
Tragödienstoffes  durchgeht,  keine  so  vollkommen  befriedigende  Be- 
ziehung zulässt  wie  diese.  Ganz  unabhängig  davon  ist  das  den 
Griechen  gegebene  Orakel  h  Tçoiç  neotiv  %6v  .  . .  îtQonrjôr^ 
oavta  jijÇ  vrjàç,  welches  in  dem  Tqioïxov  nifiri^a^  einer  sagen- 
geschmückten Stätte  der  Troas  wurzelt  (Eur.  Andr.  1139  Schol.) 
und  übrigens  ebenso  sehr  den  Achilles,  den  grossen  Läufer  und 
Springer ,  angeht  (Tzetz.  z.  Lykophr.  245.  Eustath.  II.  p.  325. 
Philostr.  Her.  292). 


1)  Ich  weiss  nicht,  ob  man  nicht  in  einer  so  alten  Ueberlieferung  wie 
dieier,  die  neben  der  homerischen  selbständig  einhergeht ,  vielmehr  an  Horn. 
0  704  tvgl.  U  2S5),  wo  gerade  des  Protesilaos  Schiff  von  troischer  Seite  in 
Brand  gesteckt  wird,  zu  denken  hat,  als  an  das  an  vielen  Orten  vorkom- 
mende Colonisationsmotiv  (s.  Cauer  de  fab.  Graec.  ad  Romam  cond.  perlin., 
Berol.  1884,  p.  14),  in  dessen  landläufigster  Form  die  vorliegende  Geschichte 
allerdings  auftritt. 

2)  Das  ist:  non  diu  absentem  factum  eue  (Kiessling). 

3)  Auch  bei  Lucian  D.  M.  19  am  Ende  ist  vielleicht  nicht  zufallig  die 
Moira  namhaft  gemacht. 


M.  MAYER 


Die  mythologische  Erklärung  des  Zusammenhanges,  in  welchem 
die  Elaiuntiscbe  Gottheit  zum  Dionysos  stand,  würde  hier  zu  weit 
führen,  ebenso  die  Erörterung  Uber  die  ersichtlich  nahe  Verwandt- 
schaft derjenigen  Halbgötter,  wie  Orpheus,  Admet,  Protesilaos, 
welche  selbst  oder  deren  Gattinnen  aus  dem  Hades  zurückkehrten.1) 
Es  genüge  hier  der  Hinweis,  dass  all  diese  jugendlichen  Gestal- 
ten (über  Protesilaos  s.  Philostr.  Her.  p.  290  S.  141,  25  ff.  284 
S.  130, 17.  285  S.  131,  31.  144,  26  ff.,  Lucian  Char.  1),  deren  ehe- 
mals göttlicher  Charakter  noch  ziemlich  durchsichtig  ist,  mit  dem 
Naturleben  in  innigster  Beziehung  stehen,  wie  dies  in  unserm  Falle 
noch  fühlbar  ist  in  der  schönen  Ortssage  von  den  Ulmen  auf  dem 
Protesilaosgrabe,  die,  wenn  sie  auch  nicht  von  den  Nymphen  ge- 
pflanzt waren,  wie  Philostrat  Her.  289  und  Antipater  A.  P.  VII  141 
eine  Homerstelle  (Z  419)  nachahmend  sagen,  doch  das  Eigentüm- 
liche haben  sollten,  jedesmal  ihr  Laub  zu  verlieren,  wenn  sie  so 
hoch  aufgeschossen  waren ,  dass  ihre  Spitzen  Ilion ,  des  Helden 
Todesstätte,  erblickten  (Plin.  XVI  238.  Quint.  Smyrn.  VII  410. 
A.  P.  a.  a.  0.  Philostr.  a.  a.  0.)  :  ein  Bild  der  immer  absterbenden 
und  sich  immer  verjüngenden  Natur,  bei  welchem,  soweit  es  die 
Menschennatur  angeht,  es  schwer  ist,  sich  nicht  der  berühmten 
Verse  zu  erinnern,  die  der  Sänger  der  benachbarten  Landschaft 
uns  hinterlassen  hat  (Z  146  ff.).  Uebrigens  würde  eine  auf  dieses 
Capitel  eingehende  Untersuchung  lehren,  dass  in  die  Reihe  dieser 
Gestalten,  für  welche  die  treue,  über  den  Tod  hinaus  dauernde 
Gatteuliebe  charakteristisch  ist,  aus  vielen  Gründen  ursprünglich 
auch  Meleager  gehörte,  bei  dem  dieses  Moment  (Horn.  /  561)  am 
frühesten  in  Vergessenheit  gerathen  ist.  Nach  dieser  Andeutung, 
über  die  ich  hier  nicht  hinausgehen  kann,  begreift  sich  auch  die 
auf  den  ersten  Blick  rälhselhaft  scheinende  Nachricht  der  Kyprien, 
welche  den  Protesilaos  mit  Meleager  verwandtschaftlich  aufs  Engste 
verknüpft. 

1)  Uebrigens  kehrt  auch  lolaos  auf  seinen  Wunsch  für  ganz  kurze  Zeit 
aus  dem  Grabe  zurück  (Schol.  Pind.  P.  IX  79  [1371);  und  merkwürdiger  Weise 
führte  auch  Protesilaos  nebenbei  den  Namen  lolaos  (S.  110). 


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DER  l'ROTESILAOS  DES  EURIl'lÜES 


EXCÜRS  UBER  HYGIN  FAB.  152  UND  154. 

Es  sei  mir  gestaltet,  die  S.  119  uod  122  berührte  An- 
schauung von  der  Ueberlieferuog  der  Phaethoofabel,  die  you  Ro- 
berts Auffassung  (Eratosth.  216  f.  Herrn.  .Will  434)  abweicht,  näher 
zu  begründen.  Wir  wissen  durch  Robert,  dass  der  Anfang  zu  der 
in  der  zweiten  Hälfte  von  Hygin  F.  CL1V  vorliegenden  Hesiodfabel 
in  CLII  zu  suchen  ist.  In  der  That  ist  auch  das  heimliche  Er- 
greifen des  Sonnenwagens,  wie  es  dort  erzählt  wird,  kräftiger, 
alterthUmlicher  und  in  dem  Gegensatze  zwischen  Helios  uud  dem 
veralteten  Helios- (Dai&wv  (der  deshalb  auch  als  Titan  bezeichnet 
wird,  Steph.  B.  "EyètQia)  begründeter,  als  der  ziemlich  knaben- 
hafte Wunsch  des  Phaeihon,  der  Vater  möge  auch  ihn  einmal 
fahren  lassen.  Zu  dem  heimlichen  Beginnen  gehört  ganz  unzer- 
trennlich die  am  Schluss  des  Capitels  berichtete  Beihülfe  der 
Schwestern,  die  auch  Robert  jetzt  anerkennt;  und  wenn  ein  ent- 
sprechender Zug  bei  Apollonius  Rhodius  IV  1323  vorkommt,  wo 
Amphilrite  die  Rosse  des  Poseidon  ausschirrt,  so  ist  auch  dies 
wenig  im  Geschmack  der  Spätzeit,  sondern  älterer  Dichtung  ent- 
nommen oder  nachgebildet.  So  wenig  gegen  Anfang  und  Schluss 
dieser  Hyginfabel  einzuwenden  ist,  so  schwere  Bedenken  erregt 
das  Dazwischenslehende,  ganz  abgesehen  von  den  anstOssigen  Wor- 
ten ut  omtie  genus  —  extinguere.  Denn  der  für  diese  Fabel  cha- 
rakteristische Wellbrand,  wenn  ihn  doch  Hesiod  erzählt  hat,  kann 
nicht  wohl  anders  als  durch  ungeschickte  Lenkung  des  Sonnen- 
wagens  hervorgerufen  sein;  hier  ein  secundäres  Motiv  wie  den 
Blitz  des  Zeus  einzuführen  wiederstrebt  dem  innersten  Wesen  des 
Mythus.  Und  was  noch  unnatürlicher  ist:  dieser  Blitz  schmettert 
nicht  etwa  den  Unheilstifter  zu  Boden,  sondern  trifft  ihn  erst  nach 
dem  Sturze  !  als  ob  es  Uberhaupt  denkbar  wäre,  dass  der  sterbliche 
Phaeihon  von  einem  solchen  Sturze  lebend,  etwa  mit  einer  hephä- 
sliscben  Verrenkung,  davon  käme.  Auch  dass  Phaeihon  in  einer 
Anwandlung  von  Schwindel  aus  der  Höbe  stürzt,  ist  auf  einer  so 
ehrwürdigen  Stufe  des  Mythus,  wie  sie  Hesiod  darstellt,  nicht  zu 
ertragen;  so  oder  ähnlich  dichtet  wohl  Ovid  und  giebt  dem  Sol 
väterliche  Warnungen  vor  dem  Schwindel  in  den  Mund.  Im  Ernst 
aber  kann  es,  wenn  einmal  Zeus  mit  seinem  Blitze  eingreift,  nur 
dieser  seiu,  der  ihn  herunterstürzt,  nicht  das  so  viel  geringfügigere 


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136 


M.  MAYER 


Motiv;  wie  dies  auch  Hygins  Astrologie,  die  einzige  Quelle,  die 
ausser  der  vorliegenden  das  heimliche  Besteigen  des  Wagens  kennt, 
bestätigt.  Damit  hängt  unmittelbar  zusammen,  dass  der  Sturz  nicht 
auf  dem  höchsten  schwindeligsten  Punkte  des  Zeniths  erfolgen  kann, 
wie  es  die  Hyginfabel  darstellt,  vielmehr  in  der  allzugrossen  Erden- 
nähe. Der  Gipfel  der  Sinnlosigkeit  liegt  bei  dieser  Fabel  aber 
darin,  dass  Zeus,  der  den  Uebelthäter  mit  dem  Blitz  ereilt,  selber 
ein  viel  grösseres  Unheil  anrichtet,  nämlich  den  Weltbrand  und 
zum  Ueberfluss  die  Alles  verschlingende  Fluth,  die  jenen  Brand 
löschen  soll;  daher  es  denn  dem  Interpolator  fast  nicht  zu  ver- 
denken ist,  wenn  derselbe  etwas  Sinn  in  die  Erzählung  zu  bringen 
sucht  durch  den  Zusatz:  ut  omne  genus  mortalium  cum  causa  inter- 
ficeret,  simulavit  se  id  (seil,  incendium)  teile  extinguere. 

Unsere  Auffassung  erhält,  wie  gesagt,  eine  Bestätigung  durch 
Hygins  Astronomie,  den  einzigen  Zeugen,  der  sonst  noch  die  he- 
siodische  Version  kennt.  In  der  That  den  einzigen.  Denn  aus 
der  von  Robert  Herrn.  XVIII  438  angeführten  Platostelle  (Tim.  22  C) 
diese  Version  herauszulesen  ist  mir,  wie  ich  bekennen  muss,  un- 
raöglich  gewesen;  umgekehrt,  sollte  man  eher  meinen,  wird  liier 
gerade  Alles  angeführt,  was  der  andern  Version  angehört:  die  Ent- 
zündung der  Erde  durch  die  ungeschickte  Lenkung,  der  Sturz 
des  Lenkers  durch  den  Blitz;  demgegenüber  verlieren  die  auch 
ohnehin  nicht  sehr  beweiskräftigen  Worte  %ov  nctTçôç  aç/ua  Jei'Jaç 
jede  Bedeutung. 

Man  wird  nun  fragen,  welcher  Anlass  denn  vorlag,  in  der 
Hyginfabel  CLII  die  Verhältnisse  in  solcher  Weise  auf  den  Kopf 
zu  stellen.  Der  Grund  lag  in  dem  Bestreben,  mit  der  Phaelhoo- 
sage  die  deukalionische  Fluth  zu  verknüpfen,  für  welche  sonst 
keinerlei  probable  Ursache  in  Umlauf  war.  Natürlich  hatte  man 
sich  nach  einem  frevelhaften  Geschlecht  der  Urzeit  umgesehen, 
welches  die  vernichtende  Flulh  heraufbeschworen  haben  könnte: 
so  finden  wir  sie  bei  Apollodor  bald  an  das  eherne  Geschlecht 
angeknüpft  (I  7,  2),  bald  an  das  des  Lykaon  (III  8,  2,  vgl.  Schol. 
Eur.  Or.  1647). ')    Aber  diese  Verbindungen  wurzeln  eben  nicht 

1)  Die  Motiriruog  bei  Serv.  Eel.  VI  41:  luppiler  cum  perotutn  habertt 
propter  feritatem  Gigant  um  genus  humanuni,  scilicet  quod  ex  iüoruin 
sanguine  editi  erant  igt,  wie  der  letzte  Zusatz  verräth,  aus  Ovid  Met.  1 16off. 
hergeleitet.  Auch  das  folgende  A  lit  dicunt  Iovem  Lycaoni,  quod  ei  filium 
e/c,  ipsum  qui  dem  fulmine  peremisse,  fecisse  vero  diluvium  quo  homines 


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DER  PROTESILAOS  DES  EURIPIDES  137 


in  der  Sage  und  tragen  fast  schon  mylhographischeu  Charakter. 
Id  noch  höherem  Masse  gilt  dies  von  dem  vorliegenden  Verbin- 
dungsversuch, der  Anknüpfung  an  den  Weltbrand,  die  nicht  mög- 
lich war,  ohne  dem  auf  die  Rettung  der  Welt  bedachten  Zeus  ein 
noch  grösseres  Vernichtungswerk  zu  vindiciren.  Diese  elende  Com- 
bination der  beiden  Mythen  lag  in  den  Fabelsammlungen  auch  dem 
Ovid  vor,  nur  dass  er  sie  nicht  benutzte  und  demjenigen  Fabel- 
buch, wo  die  Fluth  an  Lykaon  angeknüpft  war,  den  Vorzug  gab. 
Er  verräth  nämlich  seine  Kenntnis«  in  beiden  Fällen,  indem  er 
bei  dem  Frevel  des  Lvkaon  Met.  I  253  den  Zeus  mit  dem  Blitz 

* 

zurückhalten  lässt,  damit  nicht  die  Welt  in  Flammen  ge- 
riethe  (eine  Folge,  die  der  Blitz  des  Zeus  sonst  nie  und  nirgends 
in  der  Mythologie  hat),  und  indem  er  da,  wo  er  die  Phaethon- 
erzählung  beendet  (II  309),  andeutet,  weshalb  er  nun  nicht  die 
Fluth  folgen  lässt.  An  der  letzten  Stelle,  die  Robert  treffend  her- 
ausgehoben hat,  wenn  man  auch  seiner  Beziehung  auf  Hesiod  nicht 
beipflichten  kann,  würde  ich  nicht  sowohl  eine  Polemik  sehen, 
dergleichen  dem  Ovid  im  Allgemeinen  fern  lag,  als  eine  blosse 
Rücksicht  auf  eine  weit  verbreitete  oder  wenigstens  in  seinem 
Handbuch  vorgezeichnete  Version,  als  eine  jener  geschickten  und 
geistreichen  Wendungen,  an  denen  er  überreich  ist  und  zu  denen 
auch  die  gehört,  dass  er  den  Zeus  bei  dem  befürchteten  Welt- 
brande sich  an  die  (heraklitisch-sloische)  Prophezeiung  des  Unter- 
ganges der  Welt  durch  Feuer  erinnern  lässt,  zu  deren  Erfüllung 
die  Zeit  noch  nicht  gekommen  sei. 

Aber  diese  mythographische  Verknüpfung  des  Phaetbon-  und 
des  Deukalionmythus,  die  sich  sogar  zu  einem  Causalnexus  ge- 
staltet hat,  stützte  sich,  wie  nicht  anders  zu  erwarten,  auf  be- 
stimmte und  gewichtige  Ueberlieferungen,  nur  gehören  dieselben 
diesmal  nicht  den  Dichtern  und  Sagenschreibern,  sondern  aus- 
nahmsweise einem  ganz  andern  Kreise  an.    Bemerkenswerth  ist 

périrent  erweckt  kein  sonderliches  Vertrauen;  es  sind  darin  dreierlei  Versio- 
nen vermischt,  die  gewöhnliche  Lykaonssage  (Apollod.  IM  8,  1),  die  gewöhn- 
liche Flnthsage  und  die  Beziehung  der  Floth  auf  Lykaons  Geschlecht,  die, 
wie  Apollodor  zeigt,  in  den  Handbüchern  unmittelbar  neben  der  ersten  zu 
finden  war.  Immerhin  ist  der  an  erster  Stelle  angeführte  Serviuspassus  noch 
um  eiwas  schlechter;  wenn  daher  dort  erzählt  wird,  Deukalion  und  Pyrrha 
hatten  sich  auf  den  Athos  gerettet,  so  kann  dies  keine  Bedeutung  bean- 
spruchen und  höchstens  ein  Schreibfehler  sein  für  Othrys  (s.  Hellanikos  b.  Schol. 
Pind.  Ol.  IX  64)  oder  für  Aetna  (Hyg.  F.  153). 


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13«* 


M.  MAYER 


bier  zunächst  die  vielfach  hervortretende  Annahme,  dass  die  beiden 
Katastrophen  in  dieselbe  Zeit  fielen  ;  sie  findet  sich  ausser  in  dem 
von  Robert  hierfür  angeführten  Platoscholion  bei  Synkellos  p.  157  B 
und  Eusebius  Chron.  Vol.  1  p.  174  (Schoene),  bei  Tatian  ad  Graec.  60, 
bei  Clemens  Alex.  Strom.  1  p.380  und  401  (Pott.),  bei  Orosius  51 
und  57  (I  9  und  10);  ebendahin  gehört  Iuslinus  Martyr  Apolog.  II  7, 
obwohl  er  den  Synchronismus  nicht  ausdrücklich  hervorhebt;  und 
in  dieser  losen  Weise  zusammengestellt  sind  die  beiden  Ereignisse 
auch  bei  Servius  Eel.  VI  41,  Philostr.  Her.  p.  287,  in  dem  Epigramm 
des  Lukillios  Anlh.  Pal.  XI  181  und  bei  Lucia n  im  Timon  4  p.  108. 
An  einen  Causalnexus,  der,  wie  wir  sahen,  sich  nicht  ohne  Sinn- 
losigkeit herstellen  liess,  war  hierbei  durchweg  nicht  entfernt  ge- 
dacht, so  wenig,  dass  die  Fluth,  die  doch  dem  Brand  nachfolgen 
müsste,  sogar  evident  den  Ausgangspunkt  bildet  —  Deukalion  spielt 
ja  in  der  von  Attica  ausgehenden  Chronologie  eine  grosse  Rolle  — 
und  die  ixnvQwoiç  nur  als  etwas  Gleichzeitiges  angehängt  ist.  Wo* 
her  also  dieser  Synchronismus,  der  wenigstens  von  Seiten  des  Phae- 
thonmylhus  keinerlei  ersichtlichen  chronologischen  Anlass  fand,  da 
der  euripideische  Merops  in  keiner  Genealogie  vorkam  und  der  My- 
thus im  Uebrigen  sich  innerhalb  der  Götterwelt  abspielte!  Die  Frage 
wird  anscheinend  dadurch  erschwert,  dass  die  Chronologen  vielfach 
eine  vordeukalionische  Fluth,  die  ogygische  (zu  der  sich  später 
noch  eine  dritte,  die  dardanische  gesellte)  annahmen,  welche  schon 
Akusilaos  gekannt  zu  haben  scheint1);  damit  wäre  die  gegensätz- 
liche Beziehung,  welche  den  Weltbrand  mit  der  Fluth  zusammen- 
hielt, verwischt,  und  man  sollte  meinen,  dass  diese  Verbindung  nur 
zu  Stande  kommen  konnte,  so  lange  es  mir  die  eine  Fluth  gab, 


1)  Euseb.  Praep.  ev.  X  p.  488 D,  vgl.  Giern.  AI.  Strom.  a.a.O.  Synkell. 
p.  64 C.  S.  Clinton  F.  H.  1 S.  7.  Mao  köoote  zuerst  geneigt  sein,  die  doppelte 
Fluth  in  dieselbe  Kategorie  zu  setzen,  wie  den  doppelten  Kekrops  und  den 
doppelten  Pandion  der  attischen  Königsliste,  in  die  Deukalion  frühzeitig  hin- 
eingezogen wurde;  und  deren  Ursprung  wird  man  schwerlich  schon  bei  den 
Logographen  suchen  können:  das  zeigt  Kirchhoff  Herrn.  VIII  190  an  tiella- 
nikos,  dem  einzigen,  an  den  hier  zu  denken  wäre,  wie  denn  auch  bei  Hellanik. 
Fr.  47  (Müller),  wo  von  Pandion  die  Rede  ist,  jede  Spur  einer  Doppelung 
fehlt.  Allein  mit  der  Fluth  steht  ea  insofern  auders,  als  die  chronologischen 
Lücken  büsser  Kekrops  II  und  Pandion  II  leere  Namen  waren,  während  Ogygo* 
von  Altersher  seinen  Platz  in  der  Sage,  besonders  der  böotischen  behauptete; 
wofür  uns,  ron  allem  andern  abgesehen,  der  Name  der  homerischen  Kalypso- 
insel  bürgt. 


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DER  PR0TES1LA0S  DES  EURIPIDES  139 

also  vor  Akusilaos.  Allein  zwingend  wäre  diese  Schlussfolgerung 
nicht.  Tatsächlich  hat  vielmehr  die  ogygische  Fluth  so  wenig  wie 
die  des  Darda  nos  jemals  die  Popularität  der  einen  grossen  deu- 
kalionischen  erreicht.  Dieser  Mythus  blieb  der  herrschende,  und 
selbst  Plato  Tim.  22 B,  der,  wie  wenigstens  Clemens  Alexandrinus 
Strom.  380  behauptet,  dem  Akusilaos  folgt,  ignorirt  die  Ogygos- 
flulh  gegenüber  der  bekannteren.  Wir  sind  also  in  der  Bestim- 
mung der  Zeit  vollkommen  unbeschränkt.  —  Man  braucht  aber  nur 
von  den  obigen  Stellen  aus  die  Ueberlieferung  weiter  aufwärts  zu 
verfolgen,  so  schwindet  auch  der  Synchronismus,  und  es  zeigt  sich 
welcher  Art  die  Zusammenstellung  der  beiden  Mythen  war.  In 
Bezug  auf  die  von  manchen  Alten  angenommene  grosse  Stern- 
periode, das  grosse  Jahr,  welches  den  Anfang  und  das  Ende  aller 
Dinge  in  sich  begreifen  sollte,  liest  man  nämlich  bei  Gensorin  18: 
est  praeterea  annus  quem  Aristoteles  maximum  potius  quam 
magnum  appellat,  quem  soli  s  et  lunae  vagarumque  quinque  Stella- 
rum  orbes  confieiunt,  cum  ad  idem  Signum,  ubi  quondam  simul 
fuerunt,  una  referuntur;  cuius  anni  hiemp»  summa  est  cat  ad  y  s- 
mos,  quem  nostri  diluvionem  vocant,  aestas  autem  ecpyrosis,  quad 
est  mundi  incendium.  nam  his  alternis  temporibus  mundus  tum 
exignescere  tum  exaquescere  videtur.  Soll  sich  dies  auf  Meteor.  114 
p.  352  a  30  IT.  beziehen,  wie  man  doch  glauben  muss1),  so  ist  das 
Citat  nicht  genau;  wenigstens  trifft  es  nur  nach  der  einen  Seite 
zu,  insofern  Aristoteles  als  den  Winter  dieser  grossen  Epoche 
ein  Ereigniss  wie  die  deukalionische  Fluth  vergleichsweise  be- 
zeichnet. Dagegen  wird  in  der  pseudo  -  aristotelischen  Schrift  de 
mund.  6  p.  400 a  25  allerdings  auf  den  Brand  Bezug  genommen: 
oeiofioi  te  yàç  ijêr]  ßiaiot  no  lia  néot)  tîjç  yîjç  àvéççrjÇav . 
hfißoot  T<  xcri  xataxXvüfiol  iÇatoioi  xataoQayivteç,  tniÔQOuai 
te  xvucniov  xal  àva%toQraetç  noXXâxiç  xal  rjrteigovç  èâaXâttw- 
oav  xal  xhtlattaç  ^rrelçtoaav ,  ßlai  te  nvevuâitav  xal  tv<pa>- 
vwv  lativ  ote  itàleiç  oXaç  àvétoeipav,  nvçxaïal  te  xai  cpXoyeç 
al  fihv  èl;  ovçavov  yevopevai  nçcneçov,  woneç  cpaolv,  Inï 
W  aé&ovtoç  ta  nçoç  ïw  ftéçrj  xatécpXeÇav  xtX.,  eine  Stelle, 
die  mit  der  vorigen  in  einem  gewissen  Parallelitätsverhältnisse  steht, 
insofern  auch  jene,  und  jene  speciell,  von  phänomenalen  Wasser- 
erscheinungen handelt  und  auf  einen  Mythus  hinausführt,  zu  dem 


1)8.  Ideler  z.  Stelle  der  Meteor.  Uebrigens  Tgl.  Seneca  Quaest.  Nat.  III  29. 


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140 


M.  MAYER 


«1er  hier  genannte  in  einem  nicht  zufälligen  Gegensatze  steht. 
Der  Gedanke  an  ein  so  bemessenes  grosses  Weltjahr  geht  aber 
bekanntlich  unmittelbar  zurück  auf  Piatos  Timaeus  39 D,  und  in 
diesem  Dialog  ist  es  auch,  wo  die  beiden  elementaren  Mythen 
zuerst  nebeneinander  vorkommen  (22  B)  :  —  xaï  fiera  tbv  xara- 
xXvOfiàv  al  neçt  JevxaXitavoç  xai  Ilvçoaç  wç  dieyèvovto 
Hv9oXoyëtv,  xai  toiç  l£  avtiov  ysveaXoyeiv,  xai  ta  twv  ètwv 
oaa  rjV  oîç  $Xeye  neiçâo&ai  âiafivrjftovevtav  tovç  xçàvovç 
àçi&fiiïv  '  xai  tiva  elnetv  %wv  leçétov  el  fiâXa  rcaXaiôv  *  Tß 
JiéXwv,  SôXwv,  "EXXyveç  àù  nalôéç  lare,  yéçtov  âk  *EXXtjv  ovx 

ïativ  ovâefiiav  yàç  ,  .  .  fyere  ôi  àç%alav  àxor)v  na- 

Xatàv  ôô£ttv  ovôè  [Aâ&rjfÂa  xqovuj  txoXtbv  ovôév  to  ôk  tov- 
tutv  aïtiov  rôde.  noXXai  xai  xatà  noXXà  cp&OQctl  yeyôvaoïv 
av&Qumuiv  xaï  eoovtai,  nvoï  pèv  xai  vôati  piyiotai,  pv- 
çiotç  dk  à'XXotç  eveçai  ßoaxvreoai.  to  yàç  ovv  xai  rtao'  tfûv 
Xeyôitevov,  wç  note  Oaé&tav  xtX.  Man  erhält  durchaus  den 
Eindruck,  dass  es  Piatos  eigener  Gedanke  gewesen,  diese  beiden 
elementaren  Ereignisse  der  Mythologie  mit  einander  zu  vergleichen. 
Wie  bereits  die  Pythagoräer  sich  des  Phaethonmythus  zur  Erklä- 
rung der  Milchstrasse  bedienten  (Aetius  plac.  philos.  III  1 ,  Diels 
Dox.  p.  364),  so  läset  sich  hiernach  an  Plato  die  Hereinziehung  des 
entgegengesetzten  Mythus  in  die  Physik  und  im  weiteren  Verlauf 
die  Ausbeutung  dieser  mehr  zufälligen  Verbindung  beobachten.  Der 
Einfluss  auf  Aristoteles1),  ebenso  die  bei  Censorin  vorliegende  Weiter- 
bildung ist  handgreiflich  ;  und  die  Vertreter  des  Synchronismus  — 
wobei  nicht  zu  vergessen,  dass  die  Hauptstelle  eben  das  Scholion 
zur  Platostelle  selbst  ist  —  machen  aus  dieser  Quelle  kein  Hehl, 
so  Synkellos  und  Orosius,  während  Clemens  an  seiner  Stelle  den 
Thrasyllos  citirt.  Plato  als  chronologische  Quelle  citirt,  nimmt  sich 
sonderbar  genug  aus;  doch  der  Fall  ist  eben  singulärer  Natur. 

Praglich,  wenn  auch  für  unsern  Zweck  ohne  Bedeutung,  blei- 
ben nur  die  Gründe,  welche  den  Synchronismus  herbeiführten. 
Nun  hat  Diels  Rhein.  Mus.  31,  1  ff.  darauf  hingewiesen,  wie  sehr 


1)  Auch  Problem.  14,  15  klingt,  dünkt  mich,  stark  an  die  Timaeusstelle 
an  ;  der  Verfasser  spricht  hier  von  der  grösseren  geistigen  Regsamkeit  der  süd- 
lichen Völker  und  sucht  sie  zu  erklären;  ij  âùt  to  noXvxQovtuixiQov  xo  yévos 
tlrat  rovio,  tovç  âi  vnb  rov  xar axXv o fxov  àn  oXê a& tct ;  ojcit  tlvni 
xa&amQ  riovç  nçàç  ytçovTaç,  tovç  iv  toiç  ipvzQoiç  xônotç  nçbç  tovç  Iv 
toïç  &if>potç  olxoiftaç; 


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DEB  PKOTESILAOS  DES  EUUIPIDES  141 


in  diesen  chronologischen  Partien  der  Kirchenväter  das  Bestreben, 
Einklang  mit  der  Bibel  herzustellen,  die  wirkliche  Ueberlieferung 
alterirt  hat.  Sollte  das  nicht  auch  in  unserem  Falle  gelten?  Wenn 
die  heidnischen  Chronologen  kein  erdenkliches  Interesse  daran 
haben  konnten,  die  Platostelle  auszubeuten  und  den  Plato  über- 
haupt in  ihre  Kreise  zu  ziehen,  so  war  dagegen  für  die  Zwecke 
der  Kirchenväter  ein  platonisches  Capitel,  in  welchem  das  höhere 
Aller  der  ägyptischen  Traditionen  gegenüber  den  griechischen  ver- 
theidigt  wurde,  geradezu  unschätzbar.  In  der  That  dominirt  in 
jenen  patristischen  Nachrichten  überall  die  Beziehung  auf  Aegyp- 
ten ,  die  durch  den  Ort  des  Phaethonmythus  noch  besonders 
nahegelegt  war:  bald  wird  Moses  in  die  Zeit  des  (nach  Aku- 
silaos)  mit  Ogygos  gleichzeitigen  Phoroneus,  des  ersten  Gesetz- 
gebers, gesetzt  (Tatian,  Clemens,  African  us  bei  Synkell.  und  Euseb. 
Praep.  Ev.),  bald  in  die  des  Deukalion,  wo  dann  Aegypten  statt 
der  Fluth  (s.  Cedren  p.  14C,  vgl.  aber  83  B)  den  Brand  erlebt  haben 
soll  (Euseb.  Chron.),  ein  Ereigniss,  welches  von  Orosius  51  f.  ge- 
radezu mit  den  ägyptischen  Plagen  parallelisirt  wird. l)  Aus  solchem 
Gesichtspunkt  muss,  meine  ich,  der  Synchronismus  der  beiden  Sagen 
betrachtet  werden  ;  und  wenn  derselbe  bereits  in  der  Myelographie 
der  beginnenden  Kaiserzeit  in  Ovids  Quelle,  bei  Hygin  und  dem 
noch  näher  zu  erwähnenden  Plutarch,  vorausgesetzt  ist,  so  konnte 
das  nur  darauf  deuten,  dass  er  schon  in  der  alexandrinisch-jüdischen 
Literatur  seinen  Ursprung  hatte. 

Was  dieser  Auffassung  entgegen  zu  stehen  scheint,  ist  die  von 
Robert  betonte  Plutarchstelle  im  Anfang  des  Pyrrhus,  wonach  der 
erste  König  der  Epiroten,  Phaelhon,  sich  nach  der  deukalionischen 
Fluth  in  seinem  Lande  angesiedelt  haben  soll;  also  eine  gewisser- 
massen  von  der  mythographischen  Ueberlieferung  unabhängige  Orts- 
sage. Man  kann  dem  entgegenhalten,  dass  die  Beziehung  auf  die 
deukalionische  Fluth  nicht  dieser  Sage  allein  eignet;  auch  Makar, 
der  Gründer  von  Lesbos,  soll  nach  der  Fluth  seine  Ansiedelung 
unternommen  haben  (Diod.  V  81);  als  chronologischer  Ausgangs- 
punkt wird  die  Fluth  auch  sonst  für  derartige  Wanderungen  be- 


1)  Auch  hier  lehnte  man  sich  an  Plato  an.  Tunc  (z.  Z.  der  Fluth)  in 
.  fethiopia  pestes  plurimas ,  dir  os  que  morbos  paene  usque  ad  desolationem 
exaestuavisse  Plato  testis  est  Gemeint  ist  wohl  Plat.  legg.  III  1  p.  677  : 
rô  noXXàç  âv&çtôntoy  tp&oçàç  ytyoyiyai  xaiaxXvopoîç  re  xui  vôaoïç  xrk. 


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142 


M.  MAYER 


nutzt,  z.  B.  Paus.  V  8,  l1);  und  darauf  —  wenn  nicht  etwa  auf 
die  bei  Censorin  erwähnte  Weltära  —  bezieht  sich  auch  Servius 
a.  a.  0.  :  sane  sciendum  et  per  diluvium  et  per  ecpyrosin  signifkari 
temporum  mutationem,  wie  denn  bekanntlich  bei  Varro  die  Flutb, 
allerdings  die  ogygische,  die  Grenze  zwischen  den  beiden  grossen 
vorhistorischen  Epochen,  dem  tempus  adrjlov  und  dem  nv&ixöv, 
bildete  (Censorin  21  ).*)  Hiernach  könnte  es  allerdings  als  ein 
Zufall  gedeutet  werden,  dass  der  epirotische  König  gerade  Phaethon 
heisst.  Allein  ganz  so  einfach  ist  der  Sachverhalt  nicht  Gerade 
Epirus,  speciell  die  Holossergegend,  von  der  Plutarch  spricht,  er- 
hebt seit  Ende  des  fünften  Jahrhunderts  Anrecht  auf  die  Deu- 
kalionssage3):  nach  Aristot.  Meteor.  I  14  culminirle  die  Fluth 
tt€q\  vr)v  diodwvrp  xoi  tov  'Ax&tpov,  und  das  Scholion  zu 
Horn.  77  223  berichtet  nach  Thrasybulos  und  Akeslodoros:  4tv- 
xaXitov  fxeta  xbv  In  avtov  yevopevov  wxtaxXvOfibv  naçocye- 
vôfievoç  elç  %rjv  "Hrteiçov  ipavteveto  int  %f]  ôçvt;  und  Phi- 
lostephanos  bringt  den  Namen  der  epirotischen  Stadt  Bucheta 
(Harpocrat.  s.  v.)  mit  der  Deukalionsfluth  in  Connex.  Wie  kommt 
also  Phaethon  in  diese  Verbindung?  Die  Antwort  ist  trotz  alle- 
dem nicht  so  schwierig  wie  es  den  Anschein  hat.  Man  darf  über- 
zeugt sein,  dass  es  in  der  Sage  des  Landes  wohlbegründet  war, 
den  Sonnengott  —  als  solcher  wird  Oai&wv  noch  ziemlich  spät 
empfunden,  z.  B.  Lucian  Ver.  hist.  I  12  p.  79  —  für  den  Urkönig 
zu  nehmen,  und  dass  nur  die  Wahl  gerade  des  Namens  Phaethon 
für  denselben  bereits  durch  mythographische  Verbältnisse  bedingt 
war,  d.  h.  durch  den  in  diesem  Falle  von  Plato  ausgehenden  Ein- 
fluss,  oder  schon  geradezu  durch  den  Synchronismus.  Bei  dem 
Sonnengotie  denke  ich  an  die  alle  Colonie  der  Heliosstadt,  Apol- 


1)  Die  Genealogie  von  Olympia  beginnt  Paasanias  mit  Kronos  und  den 
idäiscben  Daktylen  (oder  Kureten),  zu  denen  er  den  Herakles  zählt  (9,4);  er 
fährt  dann  fort:  tovtiûv  cfè  vançoy  KXt/ittvov  thv  Kâçâvoç  nivTr,xooi(â 
fiâktara  titi  ptrà  rrjr  ovußäoa*  int  divxttXitavoç  if  "EXXrjoty  bioftßftlitv 
îk&ôrzu  ix  Kçtjtrlçt  yivoç  ani  'HQaxXtovç  erra  xov  *IJaiw  xtk.  In  der 
attischen  Königsreihe  des  Eusebius  stehen  die  idäischen  Daktylen  in  der  dritten 
Generation  nach  Deokalion  ;  in  der  Chronik  des  Thrasyllos  (Clem.  AI.  Strom, 
a.  a.  0.)  werden  von  der  Deukalionsfluth  bis  zum  Brande  des  Ida  und  zu  den 
idäischen  Daktylen  73  Jahre  gerechnet. 

2)  Varro  über  die  Fiuth  citirt  bei  Serv.  Aen.  III  578. 

3)  Vgl.  ü.  Köhler  de  antiquUtimU  nominis  HeUenici  sedibtu  in  d.  SaL 
philol.  H.  Sauppio  obl.  79  s. 


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DER  PROTESILAOS  DES  EURIPIDES  143 


Ionia,  und  an  die  von  dort  ausgehende  Einwirkung  auf  Epirus.1) 
Dort  weideten  seit  alter  Zeit  die  berühmten  Heerden  des  Sonnen- 
gottes, und  noch  für  Hekataios  war  das  Land  des  Sonnenhirten 
Geryoneus  nicht  der  ferne  Westen ,  sondern  Epirus  (Arrian  II  1 6. 
Fr.  349  Malier).  Auch  der  epirotische,  nahe  bei  Apollonia  mün- 
dende Aous  verdankt  seinen  Namen  dem  alten  Helios-Apollo,  der 
noch  in  historischer  Zeit  auf  der  Insel  Anaphe  als  /ùf/oç  verehrt 
wurde  (Apoll.  Rbod.  II  686.  699,  Herodor  in  Schol.  684). 

Aus  diesen  Gründen  glaube  ich  an  den  posthumen  Charakter 
der  zwischen  xatcexXvof*6g  und  Phaethoomythus  hergestellten  Ver- 
bindung festhalten  zu  müssen  und  finde  in  diesem  Punkte  die  von 
Robert  bei  Hygin  nachgewiesene  Hesioderzählung  im  Cod.  Frisin- 
gensis  wie  in  den  Strozzischen  Germanicusscholien  gleichennassen 
entstellt  ;  nur  dass  diese  Entstellung  im  Frisingensis  bereits  weiter 
um  sich  gegriffen  und  die  ganze  Darstellung  allerirt  hat,  während 
andererseits  in  den  Germanicusscholien  das  echte  Motiv  für  die 
Bestrafung  des  Heliaden  verloren  gegangen,  wie  es  in  dem  letzteren 
Bericht  auch  sonst  an  einzelnen  Ungenauigkeiten  nicht  fehlt 
(s.  Robert  Herrn,  a.  0.  435,  2),  wozu  ich  auch  das  prae  timore 
als  angeblichen  Grund  von  Phaethons  Sturze  rechnen  würde,  ein 
Motiv,  welches  dem  percutsum  fulmine  widerspricht  und,  wenn 
nicht  dem  unbewussten  Einfluss  der  ovidischen  Darstellung  zuzu- 
schreiben ist,  so  doch  immer  nur  den  Grund  der  unglücklichen 
Lenkung  (schon  bei  Hesiod)  abgegeben  haben  kann. 

1)  Auch  Wilamowitz,  wie  ich  sehe,  erinnert  an  die  korinthischen  Küsten- 
städte dieser  Gegend  und  schwankt  in  der  Herleitung  des  Helios- Phaet hon 
nur  zwischen  diesen  und  den  noch  älteren  chalkidischen  Ansiedelungen. 

Berlin,  April  1884.  MAXIMILIAN  MAYER. 


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ZAMA. 

Der  oft  geäusserte  Wunsch,  dass  die  africanischen  Nachfor- 
schungen den  Ort,  welcher  wie  kaum  ein  zweiter  des  Binnenlandes 
in  der  älteren  Geschichte  Africa  s  eine  Rolle  spielt,  das  Tielgenannte 
Zama,  oder  richtiger  gesagt,  die  beiden  Orte  dieses  Namens  fest- 
legen möchten,  ist  in  neuester  Zeit  Schlag  auf  Schlag  in  Erfüllung 
gegangen.  Es  scheint  den  Zwecken  dieser  Zeitschrift  zu  entsprechen, 
dass  über  den  durch  diese  Entdeckungen  veränderten  Stand  der 
Frage  hier  Rechenschaft  gelegt  werde. 

Nach  zwei  neugefundenen  Inschriftsteinen  gab  es  in  Africa 
zwei  Zama,  das  eine  Ostlichere  bei  Sidi- Amor-Djedtdi,  in  der 
Inschrift1)  genannt  colonia  Zamensis,  das  andere  westlichere  bei 
Djiamâa*),  in  der  Inschrift  genannt  [colonia]  Aug{usta)  Zam(mit) 
mfatjolr]3),  wo  aber  auch,  wie  man  sieht,  m[m]o[r]  ergänzt  werden 
kann.  Beide  liegen  an  dem  nordlichen  Abhänge  des  Gebirgsstocks, 
den  der  Silianafluss  in  seinem  oberen  Laufe  tbeilt,  von  Hadru- 
metum  jenes  etwa  60,  dieses  etwa  100,  beide  von  einander  etwa 
30  röm.  Meilen  entfernt. 

Die  Ueberlieferung  giebt  für  die  beiden  africanischen  Zama 
zwei  Distinctive,  welche  aber  unter  sich  nicht  correlat  sind. 

Ein  Zama  tnaior  kennt  nur  Ptolemaeus  *)  ;  es  wird  ihm  Zama 

1)  Ephemeris  epigraphica  V  p.  280  n.  289:  Plutoni  reg{i)  magino) 
iacr(um).  C.  Pescennius  Saturi  filiiu  Pal{atina)  Saturus  Cornelianus  fia- 
m{en)  p(er)p(etuut)  divi  ffadriani,  q(uaestor),  prae/\ectut)  iur(e)  dic{undo)y 
II  vir  q(uin)q{uennalu)  coloniae  Z  a  meruit  o[b  honojrem  /lam(onü)  amptiata 
•tt&.MI  mil(ium)  taxatione  statuât  duat  portât  et  epulum  bis  dedit  Uem- 
q(ue)  dedicavit  d(ecreto)  d(ecurionum).  Die  Localität  ist  aus  der  der  Ephe- 
meris beigegebenen  Kiepertseben  Karte  zu  entnehmen,  ebenso  aus  der  Karte 
von  Poiossot  in  den  Compte*  rendu*  de  F  Académie  für  1883. 

2)  'Richtiger  wäre  Djama'a;  das  Wort  ist  rein  arabisch  and  bedeutet 
Moschee.'  Kiepert. 

3)  Das.  p.  649  n.  1473:  [colonia]  Aug(utta)  Zam(eruis)  m[ai]o[rl 

d]evota  numi[ni  maie]ttatique  [eiü]t  [decreto  decurionum]  p(ecunia)  [public*]* 

4)  Ptolemaeus  4,  3, 33  :  Zdpia  fttifay  mit  34°.20— 28°  neben  Tucca  mit 
34°-29°.50  und  Muste  (Musti?)  mit  33°.40  —  27°.30,  und  einer  Masse  sonst 
gänzlich  unbekannter  Ortschaften  'zwischen  Thabraca  und  dem  Bagradas. 


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Z  A  MA 


145 


minor  entsprochen  haben,  doch  ist  ?on  diesem  nirgends  die  Rede. 
Die  freilich  lose  Verbindung,  in  die  Gross-Zama  dort  mit  Musti 
gesetzt  ist,  kann  für  die  Anuahme  geltend  gemacht  werden,  dass 
West-Zama  gemeint  ist;  aber  der  ganze  Abschnitt  bei  Ptolemaeus 
ist  in  Namen  und  Zahlen  ein  bisher  unentwirrtes  Räthsel  und  für 
Einzelverwendung  unbrauchbar.  Wäre  die  oben  angeführte  In- 
schrift vollständig,  so  würden  wir  wissen,  ob  West-  oder  Ost-Zama 
muior  oder  minor  war;  aber  es  wäre  damit  wenig  gewonnen,  da 
wir  nicht  im  Stande  sind  die  übrigen  Zama  betreffenden  Nach- 
richten unter  das  grössere  und  das  kleinere  zu  verlheilen. 

Zama  regia,  also  eine  Stadt  des  Königreichs  Numidien,  zu 
welchem  ein  gleichnamiger  Ort  im  altrömischen  Africa  das  Correlat 
gebildet  haben  muss,  wird  ausdrücklich  zweimal  genannt,  in  der 
Peutingerschen  Tafel  und  als  colonia  Aelia  Hadriana  Augusta  Zama 
regia  in  einer  in  Rom  gefundenen  Patronatsurkunde  vom  J.  322;'), 
aus  der  weiter  hervorgeht,  dass  Zama  regia  damals  zur  Byzacene 
gehörte.  Auf  diese  Stadt  aber  müssen  ferner  alle  Nachrichten  be- 
zogen werden,  welche  Zama  ohne  Beisatz  erwähnen,  aber  als  den 
Königssitz  im  südlichen  Numidien,  der  westlichen  Residenz  Cirta  ent- 
sprechend. Dahin  gehört  die  vergebliche  Belagerung  durch  Mete  II  us 
im  J.  646  d.  St.1);  die  Befestigung  der  Stadt  durch  König  Juba  I9) 
und  die  Rolle,  die  sie  nach  der  Schlacht  bei  Thapsus  spielt4); 
endlich  die  Zerstörung  der  Stadt  in  Folge  der  Fehde  zwischen 
dem  antonischen  und  dem  caesarischen  Statthalter  von  Africa  im 

'Wie  Ptolemaeus  die  Zahlen  setzt,  liegt  Zama  regia  von  Musti  nordöstlich; 
'aber  da  er  die  ganze  Provinz  Africa  falsch  orientirt,  den  wirklieben  Norden 
'zum  Westen,  den  wirklichen  Osten  zum  Norden  raaebt,  so  lag  danach  Zama 
'vielmehr  südöstlich  von  Musti,  wie  es  richtig  ist.'  Kiepert. 

1)  C.  I.  L.  VI  1686. 

2)  Sallustius  Jug.  56  f.:  urbem  magnam  et  in  ea  parte  qua  tita  erat 
arcem  regni.    Floras  1,  36  [3,  1]. 

3)  Vitruvius8,  4,24:  Zama  est  civitat  Afrorum,  cuius  moenia  rex  Iuba 
dupUei  muro  saepsit  ibique  regiam  domum  tibi  constituü.  Wenn  derselbe 
weiterhin  aogiebt,  dass  das  ganze  Gebiet  seinem  Gastfreund,  dem  Gaius  Julius 
Masinitsae  filius  gehört  habe,  welcher  cum  patre  Caesare  (d.  h.  mit  dem 
Dictator;  die  Corrector  Caesari  ist  irrig)  militavit,  so  scheint  diese  Persön- 
lichkeit sonst  nicht  bekannt;  weder  der  Masintha,  den  Caesar  in  seinen  jün- 
geren Jahren  gegen  den  König  Hiempsal  und  dessen  Sohn  Juba  in  Rom  ver- 
trat (Sneton  Cast.  71;  Dramann  3,  135),  noch  der  Pompeianer  Massa nissa 
Vater  des  Arabio  (Appian  b.  c.  4,  54)  wollen  recht  passen. 

4)  BeU.  Afnc.  91  f. 

Hirn«!  XX.  10 


146 


TU.  MO  M  M  SEN 


J.  714  d.  St.1)  —  Auf  das  nicht  königliche  Zama  kann  mit  Sicher- 
heit nur  die  Erwähnung  des  Oris  bei  Gelegenheit  der  Donausten- 
prozesse im  J.  314  bezogen  werden.1)  —  Die  übrigen  Erwähnungen 
des  Orts  können  an  sich  mit  gleichem  Recht  von  dem  einen  wie 
dem  andern  Ort  verstanden  werden:  so  vor  allem  die,  welche  die 
Hannibalschlacht  betreffen3);  ferner  die  Bezeichnung  Zamas  als 
freier  Stadt  in  der  früheren  Kaiserzeit4)  und  die  Nachrichten  über 
die  Bischöfe  von  Zama,  welche,  da  zumal  beide  Städte  in  der 
Kaiserzeit  Golonialrecht  empfangen  haben,  dennoch  ohne  Distinctiv 
und  auffallend  sparsam  auftreten.5)  Damit  wird  zusammengefaßt 
sein,  was  wir  von  den  beiden  Zama  bis  jetzt  wissen. 

Die  örtliche  Festlegung  der  einzelnen  Nachrichten  wird ,  ob- 
wohl jetzt  beide  Zama  fixirt  sind,  dadurch  erschwert,  dass  nicht 
wenige  derselben  ebenso  gut  auf  die  eine  wie  die  andere  Localität 

t)  Dio48,  23  sagt  freilich  nur,  dass,  nachdem  das  übrige  Neu-Africa  sich 
dem  antonischen  Statthalter  von  Alt-Africa  unterworfen  hatte,  Zama  sich  erst 
nach  langer  Belagerung  ergab.  Aber  Strabon  17, 3,  9  p.  S29  (vgl.  c.  12  p.  831) 
sagt  ausdrücklich:  xattanaarat  âè  xai  Zapa  to  tovtov  (Jubas  I)  ßaaiXetoy 
vnb  'Ptopaiioy. 

2)  In  den  Verhören,  welche  im  J.  314  über  die  bei  der  diocletianiscben 
Christenverfolgung  vorgekommenen  Dinge  angestellt  wurden  (Optatus  Milev. 
ed.  Dupin  p.  255),  sagt  Alfius  Caecilianus  Duovir  von  Aptungi  (oder  Autumni  ; 
Lage  unbekannt)  folgendermassen  aus:  Zama  ieram  propter  lineat  compa- 
randas  cum  Saturnino ,  et  cum  venerimus  Wo  (d.  h.  als  wir  von  da  nach 
Aptungi  zurückkamen),  mittun t  ad  me  in  praetorio  ipst  Ckristiani  ut  di- 
cerent:  sacrum  praeceptum  ad  te  pervenitT  ego  dixi:  non,  sed  vidi  iam 
eurempla;  et  Zama  et  Furnis  (unweit  Karthago:  C.  I.  L.  VIII  p.  937)  dim* 
basilicas  et  uri  scripturas  vidi. 

3)  Genannt  ward  Zama  bei  Polybios  15,  5,  3;  Livius  30,  29;  Nepos  Hann.  6. 
Unter  den  africanischen  Städten  zählt  Silius  3,  261  Zama  auf  zwischen  Ruspina 
und  Thapsus. 

4)  Plinius  5,  4,  30. 

5)  Unter  den  africanischen  Bischöfen,  die  unter  Cyprian  (f  258)  über  die 
Wiedertaufe  der  Ketzer  verhandelten,  wird  Marcellus  a  Zama  genannt  (Cy- 
prian opp.  I  p.  454  Härtel).  —  Unter  den  katholischen  Bischöfen  auf  dem 
karthagischen  Concil  des  J.  411  wird  aufgerufen  Dialofus  episcopus  Za 
mensis;  anwesend  ist  auch  sein  donatistischer  Gegenbischof  Montanus  epi- 
scopus civitatis  supra  scriptae  (Optatus  ed.  Dupin  p.  404);  er  steht  zwischen 
denen  von  Thubursicum  Bure  und  Igilgili.  Beide  Angaben  gehen  wahrschein- 
lich auf  das  Zama  der  Proconsularprovinz.  —  Mit  dem  aus  Mannert  10,  2  S.  355 
falsch  übernommenen  Citat  Augustinus  de  civ.  dei  7, 16  im  C.  I.  L.  VIII  p.  211 
ist  die  letztere  Notiz  gemeint.  Ebendaselbst  wird  "AÇnpa  bei  Ptolcmaeus 
4,  3,  28  in  Zama  corrigirt. 


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ZAMA 


147 


passen.1)  Zama  regia  muss  ausserhalb,  das  proconsularische  inner- 
halb des  altrOmischen  Africa  gesucht  werden  ;  aber  sowohl  Djiamâa 
wie  Sidi  Amor  Djedldi  liegen  auf  dem  Grenzgebiet  des  altrömi- 
schen Africa  und  der  Byzacene,  und  sind  viel  mehr  geeignet  die 
Grenzlinie  zu  bestimmen  als  durch  dieselbe  bestimmt  zu  werden. 
Die  von  Zama  regia  20  Milien  enlfernte  Stadt  Ismuc')  ist  völlig 
unbekannt.  Die  nicht  natürlich  feste  Lage  in  der  Ebene3)  passt 
auf  keine  der  beiden  Oertlichkeiten  gut4).  Die  berühmte  Quelle*) 
passt  auf  West- Zama  vortrefflich6),  aber  möglicher  Weise  nicht 
weniger  auf  die  östliche  Stadt.  Colonialrecbt  haben  späterhin 
beide  Städte  erhalten.  Als  uns  Ost -Zama  bekannt  wurde  durch 
eine  Inschrift,  in  der  ein  Flamen  des  Hadrian  vorkommt,  wurde 
dies  damit  in  Verbindung  gebracht,  dass  Zama  regia  nach  Ausweis 
der  Patronatstafel  sein  späteres  Stadtrecht  von  Hadrian  erhalten 
hat;  aber  sicher  ist  es  doch  nicht,  dass  Hadrian  dort  gerade  als 
Stifter  verehrt  wurde,  und  wäre  es  sicher,  so  kann  Hadrian  beide 
Golonien  eingerichtet  haben. 

In  der  That  hängt  die  Bestimmung  der  Lage  von  Zama  regia 
wesentlich  ab  von  der  Festlegung  der  Rouie,  bei  der  die  Peutin- 
gersche  Tafel  diesen  Ort  aufführt.  Diese  auf  Ost -Zama  zu  be- 
ziehen setzt  die  gänzliche  Zerrüttung  der  Karte  an  dieser  Stelle 

1)  Zum  Beispiel  dass,  alsMelellus  von  Norden  her  auf  Zama  rückte,  er  den 
Marius  unterwegs  nach  Sicca  detachirte  um  zu  fouragiren  (Sallustius  lug,  5t>V 

2)  Vitruvius  a.  a.  0. 

3)  Sallustius  lug.  57:  id  oppidum  in  campo  silum  inagis  opere  quam 
natura  munitum  erat. 

4)  Von  Djiamâa  sagt  Poinssot  Bull.  d'Oranl  p.  372:  cm  ruines  s'éten- 
dent sur  un  terrain  très  accidenté;  elles  couvrent  un  contrefort  aux  pen- 
tes abruptes ,  entouré  et  sillonné  de  profonds  ravins.  In  Beireff  von  Sidi- 
Anior  meinte  Tissot  {comptes  rendus  de  i  Acad.  1SS3)  p.  207,  dass  das  Plateau, 
auf  dem  der  Ort  der  Karte  zufolge  liegt,  der  Angabe  Sallusts  allenfalls  ent- 
sprechen könne;  eine  Beschreibung  der  Loralität  liegt  bis  jelzt  nicht  vor. 

5)  Vitruvius  a.  a.  0.  Varro  bis  Plinius  31,  2,  15:  M.  Varro  tradit  .  .  . 
fontem  esse  .  .  Zamae  in  Africa,  ex  quo  canorae  voces. 

6)  La  belle  source  qui  alimente  Djama,  sagt  Poinssot  a.  a.  0.  S.  373, 
sort  d'un  aqueduc  antique;  ton  bassin,  préservé  par  une  haute  voûte  en 
pierres  de  tailles  est  aussi  de  construction  romaine.  .  .  .  A  la  partie  supé- 
rieue  du  village  on  voit  ancore  les  restes  de  quatre  grandes  cisternes  qui 
mesuraient  au  moins  cinquante  mètres  de  longueur  chacune.  Il  est  facile 
de  suivre  la  trace  de  V aqueduc  qui  y  amenait  les  eaux  de  VAin  Vjebour, 
source  qui  nail  dans  la  montagne  à  huit  kil.  vers  l'ouest.  Eine  noch  er- 
haltene Bogenstellung  dieser  Leitung  ist  eben  daselbst  abgebildet. 

10* 


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14S 


TH.  MOMMSEN 


voraus;  die  Beziehung  auf  West -Za  m  a  ist  nicht  ohne  Schwierig- 
keiten, aber  möglich.  Ich  tbeile  hier  die  Ergebnisse  der  von  einem 
der  besten  Kenner  Nordafricas,  dem  leider  zu  früh  verstorbenen 
Tissot  kurz  vor  seinem  Tode  angestellten  Untersuchung  mit,  wie 
sie  theils  gedruckt1),  theils  durch  freundliche  Mittheilung  aus  seinen 
^unterlassenen  Papieren  mir  vorliegen. 
Assures  =  Ur.  Zanfur  C.  I.  L.  VIII  p.  211 
IX 

Zama  reigiâ 

I  XX 
Seggo 

IX 
Avula 

I  VII 
Autipsidam 

I  vi 

Uzappa  =  Ksur  Abd  el  Melek  Eph.  ep.  V  p.  278 

I  VI 
Manange 

I  VII 
Aygar 

I  X1I11 

Aquas  regias= ungefähr  Hr.  Babuscha  C.  1.  L.  VIII  p.  20  vgl.  p.  S9. 

Assuras  und  Uzappa  sind  inschriftlich  gesichert,  Aquae  regiae 
wenigstens  ungefähr  festgestellt  durch  eine  Reihe  von  Distanzan- 
gaben der  ltinerarien.  Von  Assuras  nach  Uzappa  sind  nur  zwei 
Wege  denkbar:  ein  kürzerer  Ober  el-Lehs-Maghraua-Ain  Medjudja, 
durch  den  schwierigen  bis  1100  Meter  hohen  Gebirgsstock  des 
Hainada  el  Ulad  Aun*);  ein  längerer,  welcher  aber  den  natürlichen 
Verbindungen  folgt.  Contournant  au  nord  le  massif  impraticable 
de  rOulad  Aoun,  la  seconde  route  longeait  le  cours  de  l'Oued  el  Kelakh 
pour  redescendre  celui  de  VOued  Massoudj  jusqu'  à  son  confluent 
avec  la  Siliana  et  remonter  ensuite  la  vallée  de  cette  dernière  riviere' 
Die  Länge  der  ersten  Strasse  berechnet  Tissot  auf  40,  die  der 
zweiten  auf  53  römische  Milien.  Also  kann  auf  der  Karte  nur  die 
zweite  gemeint  sein;  denn  dieselbe  giebt  für  diese  Distanz  eben 
diese  Zahl.  Freilich  ist  dennoch  in  ihr  ein  Fehler.  Djiamâa,  welches 

1)  Bull.  dOran  2  p.  350  f. 

2)  Nach  der  für  diese  Gegend  immer  noch  sehr  brauchbaren  Karte  d<*s 
Hrn.  Pricot  de  St.  Marie  vom  J.  1857,  welcher  auch  zuerst  auf  die  blos:«* 
Namenähnlichkeit  und  die  Lage  hin  die  Identität  von  Pjiamaa  and  Zama  aus- 
sprach. 


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ZAMA 


1-19 


also  dem  Zama  regia  der  Tafel  entsprechen  muss,  liegt  von  Zanfur 
etwa  30  Kil.  oder  20  Milien  entfernt,  dans  le  massif  montagneux 
qui  domine  la  rive  gauche  de  l'Oued  Massoudj  affluent  de  la  Si- 
liana.  Es  muss  also  irgend  eine  Correctur  vorgenommen  werden  ; 
und  es  erscheint  am  einfachsten  die  Ziffern  der  beiden  ersten 
Stationen  zu  vertauschen,  so  dass  die  Gesammtzahl  dieselbe  bleibt. 
—  Dies  bestätigt  sich  auch  durch  den  weiteren  Verlauf.  Oestlich 
von  Djiamâa  finden  sich  zwei  Ruinenstätlen ,  eine  bei  Gasr  el 
Hadid  (Eph.  ep.  V  n.  12 IS),  die  andere  weiter  südlich,  beide  ge- 
nannt Hr.  Seggo;  dies  wird  also  die  gleichnamige  Station  sein, 
welche  nach  der  Karte  20,  nach  der  eben  vorgeschlagenen  Um- 
stellung 10  Milien  von  Zama  gegen  Uzappa  hin  entfernt  ist;  die 
letztere  Ziffer  entspricht  ziemlich  der  wirklichen  Distanz.  —  Deux 
gisemeus  de  ruines  situés  sur  la  rive  droite  de  la  Siliana,  entre 
Seggo  et  Uzappa,  peuvent  représenter  les  deux  stations  d  Amila  et 
d'Âutipsida.  Die  Strasse  von  Uzappa  uach  Aquae  regiae  eudlich 
wird  der  Richtung  nach  bestimmt  durch  die  grosse  römische  Brücke 
über  den  Wed  Djelf.') 

Wenn  diese  Auseinandersetzung  auch  im  Einzelnen  noch 
Zweifeln  Raum  lässt  und  sorgfältige  Localuntersuchung  dringend  zu 
wünschen  bleibt,  so  scheint  die  Hauptfrage,  dass  Zama  regia  das 
West-Zama  ist,  dadurch  endgültig  entschieden,  selbst  wenn  Sallusts 
campus  sich  in  Felsabhänge  verwandeln  sollte. 

Nicht  entschieden  freilich  ist  damit  Uber  den  Ort  der  Hannibal- 
schlachl;  denn  wenn  es  auch  eine  gewisse  Wahrscheinlichkeit  hat, 
dass,  wo  Zama  schlechtweg  genannt  wird,  vorzugsweise  das  be- 
kanntere und  bedeutendere  gemeint  ist,  so  kann  diese  Supposition 
leicht  trügen.  Es  muss  die  Untersuchung  unabhängig  geführt  wer- 
den; aber  auch  hier  spricht  alles  für  West-Zama. 

Der  Schlachtort  lag  uach  Polybius  fünf  Tagemärsche  westlich 
von  Karthago.  Die  Entfernuug  passt  auf  beide;  die  Richtung  ist 
bei  Ost -Zama  ungefähr  südlich,  bei  West-Zama  südwestlich  und 
also,  wenn  dieses  gemeint  ist,  der  Fehler  geringer. 

Die  Angabe,  dass  das  Zama,  bei  dem  Hannibal  unterlag,  vod 
Hadrumelum  300  oder  gar  400  Milien  entfernt  gewesen  sei  und 

1)  C.  I.  L.  VIII  p.  89.  Wilmanns,  der  den  Weg  übrigens  richtig  bear- 
tbeille,  aber  in  gerader  Richtung  tracirt  glaubte,  legte  Avula  hierher;  auf 
Kieperts  Karte  zu  Eph.  epigr.  V  ist  die  Oertlichkeit  bezeichnet  als  Hr.  el  Khtma 
=  Fumm-el-Afrlt. 


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150 


TH.  MOMMSEN 


Hannibal  nach  der  Schlacht  diese  Strecke  in  zweimal  24  Stunden 
zurückgelegt  habe1),  ist  zwar  in  der  Distanzaugabe  masslos  über- 
trieben, aber,  wenn  sie  nicht  ohne  alle  Ortskunde  aufgestellt  ist, 
doch  ein  Beweis  dafür,  dass  die  Schlacht  bei  West-Zama  stattfand  ; 
denn  eine  Distanz  von  12  deutschen  Meilen  in  48  Stunden  zurück- 
zulegen ist  keine  Reiterleistung. 

Dasselbe  zeigt  endlich  die  Erzählung  der  Katastrophe.  Der 
africanische  Abschnitt  des  hannibalischen  Krieges  ist  unter  allen 
der  am  wenigsten  gut  überlieferte.  Allem  Anschein  nach  versagten 
hier  die  Aufzeichnungen  der  karthagischen  Offiziere,  welche  Po- 
lybios  und  Coelius  benutzten;  die  Späteren  sahen  sich  dafür  an- 
gewiesen auf  die  gleichzeitige  römische  Annalistik  und  auf  die 
Erinnerungen.  Polybios,  auch  hier  unsere  weitaus  beste  Quelle, 
scheint  in  grossem  Umfang  aus  den  letzteren  geschöpft  zu  haben; 
seiner  Erzählung  liegen  wohl  die  römischen  Annalen  zu  Grunde, 
aber  vielfach  erkennt  man  die  persönlichen  Mittheilungen  Massi- 
nissas,  auf  die  er  sich  ja  auch  beruft,  und  ähnliche,  insbesondere 
militärische  aus  dem  scipionischen  Kreise.  Die  Erzählungen  über 
Massinissas  Kämpfe  mit  Sypbax  und  die  Sophonibetragödie  tragen 
das  Ursprungszeugniss  an  der  Stirn;  und  diejenigen  von  der 
Verbrennung  des  numidisch -karthagischen  Lagers  und  von  dem 
Angriff  der  karthagischeu  Flotte  auf  das  römische  Schiffslager 
können  in  ihrem  präciscn  Detail  unmöglich  römischen  Annalen 
entlehnt  sein,  sehr  wohl  aber  als  Offiziererzählungen  in  dem 
Hause  der  Scipionen  sich  fortgepflanzt  haben.  Diese  Verschie- 
denheit des  Grundberichts  erklärt  es,  dass  wir  für  diesen  Ab- 
schnitt viel  weniger  von  Hannibal  erfahren  als  für  die  früheren, 
und  die  zahlreichen  Personalien  über  Massinissa  und  Scipio  wer- 
den mit  billiger  Reserve  aufzunehmen  sein  ;  ein  besonderer  Grund 
aber  der  Ueberlieferung  zu  misstrauen  liegt  nicht  vor,  wie  denn 
zum  Beispiel  der  Erfolg  der  Karthager  bei  dem  Angriff  auf  das 
Schiffslager  unumwunden  eingeräumt  wird.1)   Aber  dieser  Bericht 

1)  Nepos  a.  a.  0.:  pulsus  (incredibile  dictu)  biduo  et  du  ab  tu  noctibm 
Hadrumetum  pervertit,  quod  abest  ab  Zama  cireiter  m.  p.  tree  enta.  Appian 
Lib.  47  sagt  dasselbe  von  seinem  Killa  :  araâiovç  cT  àyvaaç  iç  rçw^tA/otv 
(—  400  Milien,  diese  su  7 •/*  Stadien  gerechnet)  dvo  kv£«  r«  xoi  nuiçatç  jjwr 
iç  nôXtv  int  &aXâaortç  *ÂâQVfAtix6v. 

2)  Li  vi  us  30,  10.  Bei  Appian  Lib.  25  ist  daraas  ein  römischer  Sieg  ge- 
macht; bei  Dio  (Zonaras  9, 121  siegen  die  Römer  am  ersten  Tage,  am  zweiten 
die  Karthager. 


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/AM  A 


151 


ist  uns  Dicht  vollständig  erhallen.  Von  Polybios  eigener  Erzählung 
besitzen  wir  nur  Trümmer.  Dass  Livius  hier  hauptsächlich  aus 
Polybios  schöpft,  den  er  so  gut  wie  anführt1)  und  dem  er  bis  in 
das  Einzelne  selbst  in  den  Reden  genau  folgt,  unterliegt  keinem 
Zweifel8),  und  die  Einlagen  scheiden  sich  mit  Leichtigkeit  aus;  aber 
die  Folge  der  Dinge  ist  übel  verschoben.  Neben  diesem  Bericht 
steht  die  Erzählung  der  späteren  Annalisten,  bei  Livius  als  Va- 
riante aus  Valerius  An  lias,  zu  Grunde  gelegt  bei  Appian  und  Dio 
Cassius,  auch  sonst  mehrfach  benutzt3);  sie  ist  wahrscheinlich  selbst 
von  der  polybischen  abhängig,  da  mancherlei  Züge,  wie  Massinissas 
Verweilen  in  der  Hohle  in  Begleitung  nur  zweier  Reiter,  Scipios 
Behandlung  der  karthagischen  Kundschafter,  in  ihr  wiederkehren 
und  es  überhaupt  nicht  denkbar  ist,  dass  die  Schriftsteller  der 
sullanischen  Epoche  jenes  Material  verschmäht  haben  sollten4), 
aber  nach  der  Weise  dieser  Autoren  verfälscht  und  gesteigert8) 
Es  können  in  dieser  an  sich  getrübten  und  uns  überdies  nur  durch 
unvollständige  und  späte  Auszüge  bekannten  Quelle  echte  Elemente 
enthalten  sein,  welche  in  der  besseren  fehlen;  aber  was  dieser 
widerspricht  wird  zu  beseitigen,  und  auch  was  mit  ihr  sich  verträgt, 
nur  mit  Vorsicht  zu  gebrauchen  sein. 

1)  Liv.  29,  27,  13:  permultis  Graecis  Latinisque  auctoribu*  credidi.  - 

2)  Die  Vergleichung  des  Gesprächs  zwischen  Hannibal  und  Scipio  vor 
der  letzten  Schlacht  (Polyb.  15,  6—8.  Liv.  30,  30.  31)  zeigt  dies  in  schlagen- 
der Weise.  Im  Uebrigen  hat  die  gute  Arbeit  von  Thaddaeus  Zielinski  (Die 
letzten  Jahre  des  zweiten  punischen  Krieges.  Leipzig  1880)  S.  83  f.  die  directe 
Abhängigkeit  des  Livius  von  Polybios  in  dieser  Erzählung  bündig  erwiesen. 

3)  Liv.  30,  29,  2.  Der  Reitersieg  Scipios  vor  der  Schlacht  bei  Zatna  ist 
mit  der  polybisch-livianischen  Darstellung  unvereinbar  und  wird  auch  von 
Livius  als  Variante  angeführt.  Ausführlicher  findet  sich  dieselbe  Relation  bei 
Appian  Lib.  36  und  bei  Zonaras  9,  14.  Denselben  Bericht  folgt  Frontinus 
»trat.  1,  8,  10.  3,  6, 1. 

4)  Zielinski  a.  a.  O.  S.  145  f.  führt  diesen  Bericht  mit  Unrecht  auf  Coelius 
zurück.  Dessen  Erzählung  ist  nur  von  Anlias  neben  und  vor  der  polybischen 
benutzt  worden. 

&)  Derartige  Zöge  sind  die  Verwandlung  der  Verhandlung  zwischen 
Syphax  und  Scipio  in  ein  Gespräch  zwischen  beiden,  welche  Livius  30,  3,  6 
ausdrücklich  dem  Antias  zuschreibt,  und  die  Steigerung  der  Liebesgeschichte 
der  Sophoniba  dadurch,  dass  diese  vor  ihrer  Vermählung  mit  Syphax  mit 
Massinissa  verlobt  ist,  also  dieser  dem  Rivaleu  seine  frühere  Braut  wieder 
abnimmt,  was  Polybios  und  Livius  nicht  angeben  und  nicht  weglassen  konn- 
ten, dagegen  Appian  Lib.  27,  Dio  {fr.  57,51,  Zon.  9,11)  und  Diodor  (37,  7) 
berichten. 


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152 


TH.  MO  M  M  SEN 


Der  Feldzug  des  J.  551  schliesst  ab  mit  dem  erfolgreichen 
Angriff  der  Karthager  auf  das  römische  Schiffelager  bei  Utica,  in 
Folge  dessen  Scipio  sich  veranlasst  sieht  dorthin  zurückzukehren, 
und  mit  der  Gefaugennahme  des  Syphax.  Dies  führt  zu  dem  An- 
schluss der  Friedenspräliminarien  und  dem  Waffenstillstand.  Han- 
nibal kehrt  im  Herbst  55t  nach  Africa  zurück.  Es  folgen  die  Ver- 
handlungen in  Rum  nnd  schliesslich  die  Bestätigung  des  Vertrages. 
Aber  ehe  diese  Nachricht  nach  Africa  gelangt,  haben  die  Karthager 
den  Waffenstillstand  ^brochen,  zuerst  durch  die  Wegnahme  einiger 
römischer  Transportschiffe,  die  der  Sturm  in  den  karthagischen 
Bereich  verschlagen  hafte,  sodann,  als  Scipio  Gesandte  nach  Kar- 
thago schickt  um  Reparation  zu  erwirken,  durch  Ablehnung  dieser 
Aufforderung  und  durch  einen  tückischen  Ueberfall  eben  dieser 
römischen  Offiziere  auf  ihrer  Heimkehr.  Dies  bestimmt  Scipio 
abermals  die  Offensive  zu  ergreifen.  —  So  gewiss  es  ist,  dass 
Ober  diese  Vorgänge  ein  Tbeil  des  Sommers  551  und  der  Winter 
551/2  hingegangen  ist,  so  wenig  lassen  sie  sich  genauer  der  Zeit 
nach  fixiren.  Da  die  Gefangennahme  des  Syphax  auf  den  24.  Juni 
des  unberichtigten  Kalenders  fällt1),  so  ist  es  allerdings  auffallend, 
dass  in  diesem  Jahr  nichts  weiter  geschieht.  Aber  Scipio,  der  bei 
Tunis  lagert,  hatte  wohl  Ursache,  bevor  er  die  Belagerung  Kar- 
thagos begann,  zuzuwarten,  ob  die  Karthager  sich  nicht  endlich 
zum  Vertrag  entschliessen  würden;  und  diese  ihrerseits  wollten 
Zeit  gewinnen  und  Hannibal  nach  Africa  kommen  lassen.  Mao 
begreift  es,  dass  die  Operationen  Monate  lang  stockten  und  der 
Abschluss  der  Präliminarien  erst  im  Winter  erfolgte.  Gewiss 
ist  nur,  dass  Hannibal  diesen  Winter  in  Hadrumetum  zugebracht 
hat,  und  ohne  Zweifel  hat  er  diese  Zeit  benutzt,  um  das  kleine 
aus  italien  mitgebrachte  Heer  auf  den  Stand  zu  bringen ,  wie  es 
dann  bei  Zama  focht2);  lerner  dass  der  Wiederausbruch  des  Krieges 

1)  OvidiüB  fast.  5,  769.  Diese  Nachricht  ist  nicht  abzuweisen,  wie  es 
Neumann  (die  puoischen  Kriege  S.  530)  thut;  auch  ist  nicht  abzusehen,  warum 
4er  Ueberfall  des  Lagers  nicht  ebenso  gut  im  Mars  stattfinden  konnte  wie 
im  April. 

2)  Li? ins  30,  29,  1  :  iam  Hadrumetum  venerat  Hannibal,  und*,  ad  re- 
ficiendum  ex  iactatione  maritima  militem  paueit  diebus  sumptis,  exeitvj 
pavidis  nuntiit  omnia  circa  Carthaginem  oötineri  armis  adferentium  ntapäs 
itintribu*  Zamam  eonttndit.  Dies  ist  geschöpft  aus  Polybios  15,  5,  3:  »f 
6i  Kaçxtàévtot  &ttoQoèvitç  tàç  niUiç  ixnoQ&ovptraç  bupmor  nqiç  *** 
Uvrißar  âtôutfot  uii  uiXXtty  ....  uttà  âi  xwaç  quiçaç  àrafrvfa  & 


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ZAMA 


153 


nicht  vor  dem  Frühling,  vielleicht  erst  im  Sommer  de»  J.  552 
stattfand.  ') 

Der  Verlauf  der  Operationen  ist  nach  der  besseren  Relation  ') 
ein  sehr  einfacher.  Scipio  rückt  von  dem  Lager  bei  Utica  aus  in 
das  karthagische  Gebiet  und  nimmt  und  zerstört  daselbst  eine  An- 
zahl Städte,  wobei  nur  an  das  dicht  bevölkerte  Thal  deB  Bagradas 
gedacht  werden  kann.3)  Die  Karlhager  rufen  zum  Schutz  ihres 
Gebietes  die  Hülfe  Hannibals  an;  derselbe  bricht  auch  wenige 
Tage  darauf  von  Hadrumetum  auf  und  lagert  bei  Zama,  Scipio  bei 
Naraggara.4)    Hannibal  geht  weiter  vor  und  besetzt  einen  Hügel, 

Tûv  naQ«  toy  Uâçvfmra  xônaiv  7içoftXâe  xai  xaiioiQctxontâivoi  ntç\  Zâ- 
fxav.  Dass  das  Zuwarten  auf  die  Erholung  von  der  Seefahrt  bezogen  wird,  ist 
unter  allen  Umstanden  eine  Verlegung  der  Ueberlieferung,  mag  Livius  dabei 
an  die  sehr  problematische  Landung  bei  Leptis  (30,  25,  11)  und  die  Weiter- 
fahrt too  da  nach  Hsdrumetura  oder,  was  wahrscheinlicher  ist,  Leptis  hier 
ignorirend  an  die  Fahrt  von  Italien  gedacht  haben.  Polybio9,  so  weit  wir 
ihn  haben,  berichtet  von  Hannibals  Rüstungen  nur  nach  dem  Wiederausbruch 
des  Krieges  (15,  3,  5;  von  Livius  weggelassen);  Appian  Lib.  33  lässt  ihn 
gleich  nach  der  Ankunft  rüsten,  wa9  der  Sachlage  entspricht. 

1)  Polybios  berichtet  die  Verletzungen  des  Waffenstillstandes  erst  im 
15.  Buch  unter  dem  J.  552.  Die  Phrase  bei  Dio  (Loa.  9,  14)  rov  iaçoç 
intXâ/Aif/avToç  giebt  keine  Gewähr. 

2)  Unter  den  Autoren,  die  der  inlerpolirten  Recension  folgen,  haben  topo- 
graphische Angaben  nur  zwei,  Nepos  und  Appian.  Jener  bestätigt,  dass  auch 
nach  dieser  Version  die  entscheidende  Schlacht  bei  Zama  geliefert  ward. 
Appian  setzt  c.  36  den  ersten  Sieg  Scipios  an  mçï  Sdfxov,  die  Entschei- 
dungsschlacht c.  40  bei  KiXXa;  der  Xôyoç,  in  dessen  Besetzung  Scipio  dem 
Hannibal  zuvorkommt,  ist  wahrscheinlich  eben  der,  den  nach  Polybios  (15,  6,  2 
=  Liv.  30,  29,  10)  30  Stadien  westlich  von  Zama  Hannibal  vor  der  Schlacht 
besetzt.  Aus  jenem  ZâfjLoç  pflegt  Zama  gemacht  zu  werden  und  Zieliûski 
S.  76  f.  hat  sogar  zum  Theil  deshalb  die  interpolate  Erzählung  auf  eine 
Dittegraphie  zurückgeführt  und  das  erste  Reilergefecht  als  Doppelgänger  der 
Entscheidungsschlacht  gefasst;  allein  die  Aenderung  ist  an  sich  bedenklich 
und  passt  wenig  dazu,  dass  auch  nach  Nepos  der  Ort  der  Niederlage  Zama 
war.  —  Killa  hat  kürzlich  Tissot  (Eph.  epigr.  V  p.  372)  combinirt  mit  oVn 
Chetlenscs  Numidae  südwestlich  von  Assuras;  diese  Localität  kann  allerdings 
in  einem  ausführlicheren  Bericht  genannt  worden  sein  als  Lagerplatz  Scipios 
kurz  vor  der  Sehlacht  bei  Zama,  wenn  diese  bei  West-Zama  vorfiel. 

3)  Während  der  ältere  Bericht  augenscheinlich  davon  ausgeht,  dass  die 
beiden  Heere  erst  bei  Zama  auf  einander  treffen,  schiebt  der  spätere  hier  als 
Vorspiel  das  Reitergefecht  ein,  dessen  S.  151  A.  3  gedacht  ward. 

4)  So  ist  der  Name  bei  Livius  30,  29,  9  im  Puteanus  überliefert;  die 
Abschriften  des  Spirensis  führen  auf  Narcara;  bei  Polybios  15,  5,  14  haben 
die  Handschriften  Mâçyaçoy. 


â 

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154 


TH.  MO  MM  S  EN 


der  vom  römischen  Lager  nur  eine  deutsche  Meile  (30  Stadien) 
entfernt  ist.  Es  folgt  die  Zusammenkunft  der  beiden  Feldherren, 
die  Schlacht  und  die  Flucht  des  karthagischen  Feldherrn  nach 
Hadrumetum.  Für  die  Chronologie  fehlt  es  an  jedem  sicheren 
Anhaltspunkt1);  wir  wissen  weder,  wann  der  Krieg  wieder  begann, 
noch  wann  er  zu  Ende  ging;  ofTenbar  war  er  von  sehr  kurzer 
Dauer. 

Diese  Erzählung  fordert  die  Verlegung  des  Schlachtfeldes  nach 
Wesi-Zama.  Scipio  konnte,  um  den  Krieg  zu  Ende  zu  bringen, 
nur  gegen  Karthago  und  sein  Gebiet  oder  gegen  Hannibal  ope- 
riren.  Wenn  er  zunächst  auf  das  reiche  Gebiet  des  unteren  Ba- 
gradas  in  der  unmittelbaren  Nähe  von  Karthago  sich  warf,  so  ge- 
schah es  wohl  mehr  um  zu  züchtigen  als  um  auf  diesem  Wege 
zum  Ziel  zu  kommen.  Seine  weiteren  Operationen  werden  durch 
diejenigen  Hannibals  bedingt  gewesen  sein.  Dass  dieser  nicht  nach 
Karthago,  sondern  nach  Hadrumetum  gegangen  war  und  auch  nach 
der  Landung  hier  stehen  blieb,  wird  Oberwiegend  aus  politischen 
Gründen  geschehen  sein.  Hannibal  mochte  Ursache  haben  sich 
und  sein  Heer  weder  dem  städtischen  Regiment  unterzuordnen, 
noch  es  auf  einen  Conflict  mit  demselben  ankommen  zu  lassen.*) 
Als  dann  Scipio  das  Bagradasthal  aufwärts  in  der  Richtung  auf 
Theveste  marschirte,  rückte  Hannibal  von  der  Ostküste  her  ihm 
entgegen.  Nun  laufen,  nach  dem  späteren  Strassennelz,  die  von 
den  Häfen  derselben  in  das  Binnenland  führenden  Wege  zu- 
sammen bei  Aquae  Regiae;  von  da  führt  der  oben  erörterte 
Weg  nach  Assuras  und  Lares,  wo  er  in  die  Strasse  Karthago- 
Theveste  einmündet.    Nehmen  wir  an,  dass  diese  ohne  Zweifel 


1)  Die  angebliche  Sonnenfinsterniss  (Zoo.  9, 14)  und  die  Saturnalien  bei 
Livius  30,  36,  8  sind  gleich  unbeglaubigt.  Vgl.  darüber  Zieliuski  a.  a.  0. 
S.  74.  75.  134.  Hinsichtlich  der  ersten,  wegen  deren  Zweifel  geäussert  wor- 
den sind,  kann  ich  hinzufügen,  dass  (nach  einer  gefälligen  Mitlheilong  meines 
Gollegen  Hrn.  Auwers)  durch  eine  neue  Berechnung  der  Elemente  der  Finster- 
nisse des  J.  202  vor  Chr.,  die  Hr.  Prof.  v.  Oppolzer  im  Verlauf  einer  um- 
fassenden Untersuchung  hat  ausführen  lassen,  die  von  Zieliüski  mitgelheilten 
Ergebnisse  der  von  Bruhns  angestellten  Berechnung  lediglich  bestätigt  worden 
sind.  Die  Finsterniss  vom  25. April  war  in  Nordafrica  überall  nicht  sichtbar; 
diejenige  vom  19.  October  war  im  äquatorialen  Africa  total,  bei  Zama  nur 
ganz  unbedeutend  sichtbar. 

2)  Darauf  weist  auch  die  Abfertigung  der  karthagischen  Boten  bei 
Polyb.  15,  5. 


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ZAMA 


155 


durch  die  Beschaffenheit  der  Oertlichkeit  gebotene  Trace  wesent- 
lich schon  in  jener  Zeit  bestand,  so  erreichte  Hannibal  auf  dieser 
Strasse  West-Zama,  während  Scipio,  sei  es  nun  Uber  Lares  und 
Assuras,  sei  es  durch  das  Silianathal  in  dieselbe  Gegend  gelangte. 
Wir  dürfen  hoffen,  dass  unsere  franzosischen  Freunde  Uber  die 
?on  Zama  aus  sich  öffnenden  militärischen  Commuai  cation  en  uns 
sachkundige  Belehrung  verschaffen,  insbesondere  zeigen  werden, 
wie  von  der  Strasse  Karthago  -Theveste  aus  eine  Armee  in  die 
Gegend  von  Zama  gelangen  kann  ;  Uber  die  Hauptfrage  aber  kann 
schon  jetzt  kein  Zweifel  bestehen.  Dagegen  würde  es  schwer  zu 
hegreifen  sein,  wie  die  beiden  Heere  bei  dem,  so  viel  wir  sehen, 
ausserhalb  der  Hauptstrassen  liegenden  Ost-Zama  hätten  zusammen- 
treffen können. 

Ferner  fordert  diese  Erzählung  die  unmittelbare  Nachbarschaft 
der  beiden  Ortschaften  Zama  und  Naraggara.  Sie  werden  beide 
namhaft  gemacht  als  die  respectiven  Hauptquartiere  der  kämpfen- 
den Armeen.  Wenn  dem  Vorrücken  Hannibals  von  Zama  nach 
jenem  Hügel  eine  Ausdehnung  gegeben  wird,  welche  sein  Haupt- 
quartier verschiebt,  so  ist  nicht  blos  die  ganze  Haltung  der  Er- 
zählung verkehrt  und  die  vorherige  Nennung  Zamas  für  einen 
Militär  ein  schlimmer  Fehler,  sondern  es  ist  dann  die  Schlacht 
überhaupt  nicht  bei  Zama  geschlagen,  wovon  sie  doch  in  der  bes- 
seren wie  in  der  geringeren  Tradition  den  Namen  führt.  Also 
kann  das  Hauptquartier  Scipios  vor  der  Schlacht  unmöglich  das 
wohlbekannte  Naraggara1)  gewesen  sein,  welches  von  West-Zama 
in  westlicher  Richtung  drei  volle  Tagemärsche  entfernt  ist;  das- 
selbe kann  nur  in  der  unmittelbaren  Nähe  von  West-Zama  und 
zwar  in  nördlicher  oder  westlicher  Richtung  davon  sich  befunden 
haben.  Aber  auch  davon  abgesehen  kann  Scipio  unmöglich,  die 
damalige  karthagische  Grenze  um  mehrere  Tagemärsche  überschrei- 
tend, westlich  bis  zu  dem  numidischen  Naraggara  gelangt  sein; 
unmöglich  der  Zusammenstoss  der  beiden  in  nord-südlicher  und 
west-östlicher  Richtung  auf  einander  marschirenden  Armeen  an  einen 


1)  G.  I.  L.  VIII  p.  468;  Eph.  epigr.  V  p.  415.  Früher  setzte  man  es 
nach  Sidi-Yüsef;  aber  es  gehört  eher  nach  dem  benachbarten  etwas  nörd- 
licher liegenden  Ruinenfeld  Ksiba  Mrau.  Inschriften  mit  dem  Namen  haben 
wir  bis  jetzt  nicht;  aber  die  Uebereinstimmnng  mehrerer  Routen  der  Itinera- 
ries lisst  über  die  Lage  keinen  wesentlichen  Zweifel. 


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156 


TH.  MOMMSEN,  ZAMA 


so  weit  tod  dem  Schneidepunkt  der  grossen  Strassen  abliegendeo 
Ort  verlegt  werden. 

So  lange  die  Lage  Zamas  zweifelhaft  war,  konnte  die  Ver- 
legung des  Schlachtfeldes  nach  dem  sicher  ßxirten  Naraggara  we- 
nigstens Entschuldigung  finden. !)  Jetzt  ist  das  Vorhandensein  einer 
Irrung  eine  ausgemachte  Thatsacbe,  wenn  auch  die  Art  uod  die 
Entstehung  derselben  noch  nicht  klar  ist.  Es  ist  möglich,  dass 
es  zwei  Naraggara  gegeben  hat;  möglich,  dass  Polybios  hier  einen 
anderen  Namen  genannt  hat,  welchen  Livius  irrig  auf  Naraggara 
bezog;  möglich,  dass  Polybios,  der  das  innere  Africa  nicht  bereist 
hal,  einen  falschen  Ortsnamen  gesetzt  hat  Jede  dieser  Vermu- 
thungen, auch  die  letzte,  thut  der  Deberlieferung  und  ihren  Trä- 
gern minder  Gewalt  an  als  die  Verlegung  der  Schlacht  von  Zama 
drei  Tagemärsche  westlich  nach  Numidien  hinein. 

1)  Freilich  braucht  man  nur  die  Darstellung  zum  Beispiel  bei  Neumann 
(das  Zeitalter  der  panischen  Kriege  S.  545)  zu  lesen,  um  sieb  zu  überzeugen, 
wie  das  Hineinziehen  dieses  Naraggara  die  ganze  Sachlage  verschiebt  und  das 
Bild  verzerrt. 

Berlin.  TH.  MOMMSEN. 


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M  ISC  ELLEN. 


EINE  ALTTHESSALISCHE  GRABSCHRIFT. 

Im  Januar  des  ablaufenden  Jahres  erhielt  ich  durch  die  Gate 
des  Herrn  Professor  Phintiklis  in  Athen  die  Copie  einer  Inschrift 
zugeschickt,  deren  Original  er  auf  einer  Reise  durch  Thessalien 
in  der  Ortschaft  'OÇovv  Kaçalâç  der  Eparchie  Karditsa  im  Be- 
sitze eines  Herrn  Mavrokordatos  vorgefunden  hatte;  angeblich  sollte 
es  aus  einem  anderen  Kaçalag,  ungewiss  welchem,  nach  seinem 
jetzigen  Aufbewahrungsorte  verbracht  sein.  Die  Inschrift  ist  in 
drei  Zeilen  Uber  Eck  auf  zwei  aneinanderstossenden  Seitenflüchen 
einer  nahezu  quadratischen  (Breite  der  links  stehenden  Seitenfläche, 
a  des  nachfolgenden  Facsimiles,  0,73,  der  rechts  sich  anschliessen- 
den, ß,  0,72;  Höhe  beider  etwa  0,255)  Basis  eingehauen,  auf  deren 
Oberfläche  sich  eine  ovale  Vertiefung  befindet,  welche  Hrn.  Phin- 
tiklis als  die  Standspur  einer  ehemals  darauf  befestigten  Statue 
erschien;  vielleicht  wird  eine  genauere  Prüfung  des  Sachverhaltes 
ergeben,  dass  sie  vielmehr  nichts  weiter  als  das  Einsatzloch  für 
den  Schaft  einer,  sei  es  sculptirten,  sei  es  bemalten,  Stele  ist,  da 
wir  es,  wie  die  Inschrift  lehrt,  mit  einem  Grabdenkmal  zu  thun 
haben.  Vor  Kurzem  hat  mir  sodann  Herr  Phintiklis  eine  neue 
Abschrift,  welche  den  Charakter  der  Schrift  im  Einzelnen  getreuer 
wiedergiebt,  so  wie  einen  Papierabklalsch  zur  Verfügung  gestellt, 
welcher  indessen  bei  der  starken  Verwitterung,  der  die  Oberfläche 
des  Steines  unterlegen  hat,  nicht  so  ausgefallen  ist,  dass  sich  ein 
Facsimile  der  Inschrift  auf  mechanischem  Wege  danach  hätte  her- 
stellen lassen.  Ich  ziehe  es  daher  vor,  nachstehend  die  zweite, 
genauere  Abschrift  in  getreuer  Nachbildung  zu  geben  und  dieser 


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158 


MJSCELLEIS 


die  Bemerkungen  hinzuzufügen,  zu  denen  die  Vergleich ung  der 
älteren  Abschrift  und  des  Abklatsches  Veranlassung 


ff. 


iTATO<DEl,r^A/A 

OAO  N/> 


a.  Z.  3.  An  Stelle  des  sechsten  Zeichens  von  links  giebt  die 
erste  Abschrift  Af-  ,  allein  der  Abklatsch  beweist  zur  Evidenz, 
dass  hier  in  der  That  ein  Pi  stand,  dessen  unterer  Theil 
durch  den  Bruch  des  Steines  zerstört  worden  ist. 

ß.  Z.  1.  Das  vierte  Zeichen  von  links  ist  auch  auf  der  älteren 
Abschrift  ein  Ei;  ich  glaube  mich  aber  nicht  zu  irren,  wenn 
ich  auf  dem  Abklatsch  die  deutlichen  Spuren  des  Hauch- 
Zeichens  in  der  älteren,  oben  und  unten  geschlossenen  Form, 
also  B,  zu  erkennen  vermeine. 

Auf  derselben  Zeile  giebt  die  erste  Abschrift  an  sechster 
Stelle  S,  was  durch  den  Abklatsch  bestätigt  wird,  an  der 
neunten  K  statt  F,  offenbar  ebenfalls  richtig,  und  in  Ueber- 
einslimmung  mit  den  erkennbaren  Spuren  des  Abklatsches. 

Z.  2  und  3  zeigen  die  beiden  Theta  auch  auf  der  ersten 
Abschrift  ein  schräg  stehendes  Kreuz  im  Runde;  allein  der 
Abklatsch  lässt  keinen  Zweifel  daran,  dass  die  Gestalt  des 
Zeichens  beide  Male  vielmehr  diese  ist:  0. 
Danach  wäre  also  zu  lesen: 

Mvàfi*  ifii  TÎVQ{Q)i\âôat  oç  ovx  jjn[i\\otaro  yevyeiv, 

à\l(Xy  av&e  neç  yâç  \  râaôe  itol(k)bv  a\çiOTeviov  e&ave* 


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EINE  ALTTHESSALISCHE  GRARSCIIR1FT  159 


Zweifelhaft  bleibt  nur  jenes  av&e,  welches  in  dem  Sinne  von 
uv&i  zu  stehen  scheint,  das  ich  aber  seiner  Bildung  und  Lautform 
nach  befriedigend  zu  erklaren  mich  ausser  Stande  erklären  muss. 

Wie  man  sieht,  hat  es  in  der  Absicht  des  Verfassers  des  Epi- 
gramms gelegen,  ein  elegisches  Distichon  zu  Stande  zu  bringen.  Wir 
müssen  auch  anerkennen,  dass  es  ihm  gelungen  ist,  ein  correctes 
Hexametron  herzustellen,  wenn  wir  uns  dazu  verstehen,  ipi  neben 
ififii  nach  Analogie  des  epischen  ï^uv  neben  ïfiftev  zuzugeben, 
und  iog  für  og  zu  lesen,  obwohl  der  Ausdruck  des  Gedankens  da- 
durch an  Einfachheit  und  Deutlichkeit  schwere  Einbusse  erleidet; 
allein  das  Penlametron  ist  ihm  völlig  aus  den  Fugen  gegangen, 
obne  dass  ein  Eigenname  unbequemer  Messung  dazu  die  Veran- 
lassung gegeben  hätte,  was  bei  dem  Alter  des  Denkmales,  welches, 
dem  Charakter  der  Schrift  nach  zu  urtheilen,  meines  Erachlens 
nicht  gar  weit  unter  die  Scheide  des  6.  und  5.  Jahrhunderts  her- 
abgerückt werden  kann,  recht  auffällig  erscheinen  muss.  Jeden- 
falls hat  der  Verfasser  mit  den  Elementen  eines  traditionellen  For- 
melschatzes gewirlhschaflet;  man  vergleiche  beispielshalber  I.  G.  A. 
329  (Nordakarnanien): 

oç  rtêçi  jag  avtov  yàç  &âve  paovâuevoç 
und  343  (Korkyra): 

nollov  uq  lot  evovja  xaià  otovôseooav  aßvxäv. 

Berlin.  A.  KIRCHHOFF. 


ZU  AURELIUS  VICTOR. 

In  seiner  Abhandlung,  ^quibus  ex  font ib us  S.  Aurelii  Victoria 
.  .  xi  capita  priora  fluxerint'  (Berlin  1884),  hat  Dr.  Cohn  eine  Ver- 
gleichung  eines  in  der  Bodleianischen  Bibliothek  neu  entdeckten 
Codex  des  Victor  veröffentlicht.  Die  Nummer  des  Codex,  die  Herr 
Cohn  nicht  angegeben  hat,  ist  Canonici  Lat.  131.  Es  sei  mir  ge- 
stattet, einige  Fehler  seiner  Vergleichung  zu  corrigireo.  In  der 
-S.  71  und  72  gegebenen  Praefatio  sind  folgende  Aenderungen  zu 
machen:  meren/i(?)],  die  Hs.  hat  kmeritï  ganz  klar  ||  /.]  L  [|  io]  iö, 


1(»0 


MISCELLEN 


d.  h.  ideo  ||  tibi  tibi  (sic))  tibi  \\  ra/iowero  (?)] ,  das  Wort  ist  ganz 

sicher  ||  immitationem)  in  imitationem  ||  m  10  (??)]  iniuria  ohne 

Zweifel  ||  proserpb)  prostipö,  d.  b.  pro  se  ipso  ||  dominus)  dominus 
iudicum.  Der  griechische  Titel  auf  S.  72  ist  ganz  unrichtig;  man 
lese:  Tov  Sevofpwvtoç  ànou*ttuovevuatoç  xov  Zwxçàtovç  xai 
AvqtiUov  BtxiwQoç  lazoçiat  xa*'  entropr}*,  xi/"z<a  BijOaaçiw- 
yoç  xaçôivàliç  tov  twv  TovoxilXtjvujv,  wie  es  in  Coxes  Katalog 
geschrieben  steht. 

Oxford.  F.  HAVERFIELD. 


I  December  ISM) 


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AI'IOS  IIOMERLEXIOON. 


Die  Entstehungsweise  des  homerischen  Worterbliches,  welches 
unter  dem  Namen  des  Apollonius  Sophist»  geht,  ist  mannigfachen 
Erörterungen  der  Gelehrten  «um  Trolz  noch  immer  ein  unaufge- 
klärtes Rüthsei,  besonders  wegen  des  eigen! hUmlichen  Verhältnisses, 
in  welchem  der  Verfasser  des  Wörterbuchs  zu  Apio  steht.  Auch 
den  neuesten  Untersuchungen  über  Apollonius  Sophista,  Disserta- 
tionen von  Forsman  (De  Aristarcho  Lexici  Apolloniani  fonte.  Hei- 
singf.  1883)  und  ßrosow  (Quomodo  sii  Ap.  Soph,  ex  E.  M.  ex- 
plendns  atque  emtndandw.  Ilegim.  Boruss.  1884)  ist  es  nicht  ge- 
lungen, ein  wesentlich  neues  Licht  in  die  Dunkelheil  zu  bringen. 
Aber  dieselben  entsprechen  auch  keineswegs  der  Erwartung,  dass 
zur  Lösung  einer  schwierigen  und  nicht  unwichtigen  wissenschaft- 
lichen Frage  alle  Hebel  in  Bewegung  gesetzt  worden  w«ren;  viel- 
mehr sind  recht  naheliegende  Hilfsmittel  vollständig  unberückstch- 
ligt  geblieben. 

In  beiden  Dissertationen  wird,  obschon  dieselben  Ober  ein 
Homerglossar  bandeln,  mit  keinem  Worte  eines  andern  Homer- 
glossars gedacht,  welches  von  Sturz  im  Anhange  zum  Et.  Gud. 
(Sp.  601  ff.)  herausgegeben  ist,  eines  Homerglossars,  das  sich  au 
Umfang  mit  demjenigen  des  Apollonius  Sophista  allerdings  nicht 
messen  kann  und  bei  seiner  Dürftigkeit  eine  genauere  Behandlung 
sonst  wohl  kaum  verdienen  würde,  wenn  es  nur  nicht  den  Namen 
eben  des  Apio,  jenes  bekannten  Homerkritikers,  auf  dessen  Verhält- 
nis zu  Apollonius  Sophista  hei  einem  Unheil  Uber  diesen  so  viel 
ankommt,  an  der  Spitze  trüge.  Sich  mit  diesem  kleineren  Homer- 
glossar auf  irgend  eine  Weise  abzufinden,  wäre  wohl  für  jeden, 
der  Uber  das  grössere  Ansichten  aufstellt,  eine  unumgängliche 
Pflicht;  aber  gegen  Brosow  oder  Forsman  speciell  wegen  Nicht- 
beachtung des  Sturzischen  Glossars  einen  Tadel  auszusprechen, 
dürfte  man  kaum  wagen;  denn  diese  Nichtbeachtung  ist  eine  durch- 
gängige. Wie  wenig  das  unscheinbare,  und  doch  wichtige  Werk- 
chen gekannt  und  beachtet  wird,  kann  in  der  Thal  befremden. 
Muss  es  doch  unter  allen  Umständen,  zumal  in  unserm  Zeitaller 

Herme«  XX.  11 


162 


A.  KOPP 


philologischen  Epigonenthums,  wo  die  Studien  auf  dem  Gebiete 
griechischer  Nationalgrammatik  und  Lexikographie  sich  zu  so  reicher 
Blüthe  entfaltet  hahen,  als  eine  Frage  von  ziemlich  grosser  Bedeu- 
tung gelten,  oh  sich  von  einem  der  herühmtesten,  oder,  wenn  man 
will,  herd  cht  igtslen  Grammatiker  des  Altertliums  ein  zusammenhän- 
gendes Stück  geistiger  Arbeit  erhalten  hat,  oder  nicht.  Trotzdem 
sind  die  meisten  Gelehrten  unachtsam  bei  dem  an  wenig  hervor- 
springender Stelle  publicirten  Werkchen  vorübergegangen ,  sehr 
wenige  hahen  dasselbe  einer  fluchtigen  Erwähnung  werth  geachtet, 
und  niemand  hat  sich  der  Mflhe  unterziehen  mögen,  dasselbe  mit 
angemessener  Sorgfall  auf  seine  Echtheil  hin  zu  prüfen,  weil  wohl 
jeder  in  tnstinctivem  Widerwillen  gegen  ein  Stück,  das  wegen  seines 
unerquicklichen  Aeussern  wenig  danach  angethan  ist,  zu  längerem 
Verweilen  einzuladen,  dasselbe  von  vorneherein  für  unecht  ansah. 
Der  einzige,  der  wenigstens  einen  Grund  für  seine  Unechtheits- 
erklärung  angegeben  hat,  ist  Lehrs,  dem  bei  Gelegenheit  seiner 
Abhandlung  über  Apio  und  dessen  Verdienste  um  Homer  eine 
liebevollere  Beschäftigung  mit  dem  verachteten  Werkeben  recht 
nahe  gelegt  war,  der  sich  aber  auch  mit  wenigen  Worten  darübei 
hinweggesetzt  hat.    Qu.  ep.  p.  33  heisst  es: 

Eins  (Apionis)  yluiaaai  'OpyQixai  xoto  oxoixeiov  (Hesych. 
ep.  ad  Eulog.  in.)  magnam  partem  transienmt  in  Apollonii  lexicon 
Homerfaum:  hijic,  nt  veri  simile  est,  complura  transiernnt  in  Ety- 
mologicum.  Permulta  messe  in  Uesychio  et  epistola  et  consensus 
cnm  glossis  Apionis  apud  Apollonium  servatis  ostendit:  notnen  Api- 
onis  nunc  raro  relictum:  nimm  in  Hesychium  et  ipsa  ex  ApoUonio 
venerint,  an  vel  ipse  vel  Diogenianus  ipsas  Apionis  glossas  inspexe- 
rit,  dubitari  potest. 

Sed  quae  'Anhovoç,  ylcZoaat  'Ofirjçixat  fernntnr  in  rodirr 
Baroca'ano,  ab  Ruknkenio  inspectae  (r>.  praef.  Hes.  V)  et  in  Darm- 
stadino,  editae  post  Sturzii  Etymologicon  Gud.  p.  (>02  sqq.,  has  toto 
colore  reeentiores  esse  statim  intelligitur,  nt  Btihnkenius  intellexemnt 
et  Bnnkhis  p.  134:  nee  quemqnam  latere  debebat.  Nec  conspirant 
cum  Apionis  interpretation  ex  ApoUonio  et  Etymol.  cognita,  e.  g. 
aytvl;,  ßoaygia,  tnâXvvev,  a%HXtoç. 

Diese  Begründung  leuchtet  zunächst  vollkommen  ein,  ab*r 
wo  nicht  um  der  Stnrzischen  Glossen  selbst,  so  doch  um  des  Apol- 
lonius Sophista  willen  dürfte  es  vielleicht  der  Mühe  verlohnen,  dem 
bisher  stark  vernachlässigten  Gegenstande  näher  zu  treten. 


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APIOS  HOMKRLEXICON  163 

Zwei  Handschriften  überliefern  Homerglosseu  unter  dem  Namen 
des  Apio.  Ueber  den  codex  Darmstadinus  Qndet  man  die  nölhigen 
Angaben  bei  Sturz  (Praef.  p.  III),  (Iber  den  codex  Baroccianus  be- 
merkt Rubnken  an  der  von  Lehre  erwähnten  Stelle  in  der  Vor- 
rede zu  Hesychius  folgendes:  Apionis  glossas  Homericas,  ubi  apud 
Fabrkium  HibL  Gr.  Vol  YJl  p.  50  legeram  superesse  in  cod.  Barocc. 
lit)  bibL  Bodlei.,  scripsi  ad  virum  iuvandantm  literarum  s$ndiosis- 
simum  et  de  me  multis  nominibm  bene  meritum  Henricum  G  ally, 
ut  Warum  apographum  primo  qnoqne  tempore  ad  me  curaret.  De: 
lato  ad  me  apographo  vidi,  ylossas  esse  Homericas  satis  ieiunas  ad 
literarum  quidem  ordinem  digestas,  sed  Apionis  nomen  a  recentiori 
maun  laiinis  Uteris  adscriptnm  habere;  ut  nihil  in  h(s  glossis  ad  id, 
quod  Hesydnus  dixit,  cou/irmandum  sit  praesidii.  Das  klingt  ab- 
schreckend genug,  aber  es  ist  nicht  nöthig,  sich  betreffs  des  codex 
Baroccianus  auf  diese  eine  Notiz  Ruhnkens  zu  verlassen.  Wenigstens 
findet  man  einige  weitere  Auskunft  Catal.  Codd.  Manusar.  BibL  Bodl. 
Pars  1  con  f.  JJenr.  O.  Coxe  Oxon.  1853  Cod.  Barocc.  119  „Apionis 
grammatici  glossae  Ilomericae,  or dine  alphabet ïco,  \mntil.\  fol.  13$  6. 
Incip.  û  ßQaxv*£tai  xa<  ujikottai'  Iv  avvO-tait  ôxtoj  arjfdaivEt, 
iijp  oitQrjOiVy  cue  h>  up  ctkxioç,  axcxvç  d&âvatoç.  Vocibns  ab 
a  incipientibus  snccedunt  ab  e  incipientia,  in  quibus  desinit  tracta- 
tus,  seil,  i/tâyçia,  itnoiva,  %à  vakç  xô  Çïj*  ôiâôfuva."  Der 
Anfang  stimmt  genau  mit  dem  Anfange  des  Glossars  im  Darm- 
siadinus;  aber  dieser  umfasst  alle  Buchstaben,  wahrend  der  Baroc- 
cianus  nur  Worte  mit  den  Anfangsbuchstaben  a  und  e  aufweist, 
und  die  Glosse  inayçta  fehlt  im  Darmstadinus.  Diese  Thatsachen 
genügen,  um  die  Behauptung  zu  rechtfertigen,  dass  die  beiden 
Handschriften  unter  dem  Namen  des  Apio  ein  und  dasselbe  Werk 
in  zwei  verschiedenen  und  von  einander  unabhängigen  Becensionen 
aufweisen.  In  einem  solchen  Falle  dürfte  es  aber  sehr  bedenklich 
sein,  ohne  gewichtige  Gründe  die  Ueberlieferung  anzuzweifeln. 
Dazu  kommt,  dass  eine  gewisse  Bürgschaft  für  die  Echtheit  der 
Aptonischen  Glossen  durch  eine  Stelle  des  Euslath  geleistet  wird, 
wo  dieser  nicht  wie  gewöhnlich  Apio  mit  Herodor  zusammen  nennt 
bei  Gelegenheit  von  Dingen ,  die  mit  irgend  einem  Homerglossar 
nichts  zu  thun  haben,  sondern  wo  Apio  für  sich  allein  citirt  wird 
als  Gewährsmann  einer  Glossenerklärung,  die  sich  bei  Sturz  mit 
genauer  Uebereinstimmung  wiederfindet.  Eust.  1397,  4  àazçctya- 
loç  rçia  aijfiaivei'  tôv  lv  o<pvçi[>  xai  %bv  onôvdvXov  ànkCtç 

11* 


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164 


A  KOPP 


xai  xov  naiOTixbv  -jj?  neoaixbv  ßoXov  to  zov  *AnUûvoç.  Sturz 
603,  44  àotoâyaXoç  y  to  l>  rw  oyvQw  xai  zov  onovSvlnv 
ànhuç  xai  naiaxixbv  ßioXov. 

Wenn  man  demnach  Bedenken  tragen  muss,  in  das  von  Lelirs 
mit  genialer  Sorglosigkeit  ausgesprochene  Verdammungsnrlheil  un- 
hedingt  einzustimmen  und  die  Frage  nach  dem  Ursprünge  der  unter 
Apios  Namen  Überlieferten  Glossen  als  erledigt  anzusehen,  so  darf 
man  doch  die  Echtheitsfrage  unserm  Werkchen  gegenüber  nie  so 
auffassen,  wie  es  Lehrs  im  Sinne  gehabt  zu  haben  scheint,  als  oh 
es  sich  darum  handele,  die  wenigen  Blätter  mit  ihrem  kümmer- 
lichen Inhalt  ähnlicher  Gestalt,  wie  sie  nunmehr  vorliegen,  als  ein 
Originalwerk  des  Apio  in  Anspruch  zu  nehmen  oder  zurückzu- 
weisen ;  vielmehr  kann  die  Frage  immer  nur  so  gestellt  werden, 
ob  das  Sturzische  Werkchen  für  einen  Auszug  aus  einem 
echten  Apionischen  Homerglossar  gehalten  werden  kann, 
oder  nicht;  so  lange  aber  der  Nachweis,  dass  in  dem  Werkchen 
auch  nicht  einmal  ein  Auszug  eines  Apionischen  Originalwerks  vor- 
liegen kann,  als  nicht  geführt  zu  erachten  ist,  so  lange  bleibt  die 
Ueberlieferung ,  kraft  deren  Apio  als  geistiger  Urheber  der  im 
Baroccianus  und  Darmstadinus  gesammelten  Glossen  gelten  muss, 
in  vollem  Rechte  bestehen. 

Was  man  nun  auch  zunächst  über  die  Sttirzischen  Homer- 
glossen denken  mag,  sei  es  dass  man  dieselben  für  echt,  sei  es 
dass  man  sie  für  gefälscht  hält,  so  viel  muss  man  immer  als  auf 
den  ersten  Blick  einleuchtend  anerkennen,  dass  das  zu  Grunde 
liegende  Werk  von  allem  Anbeginn  nicht  die  jetzige  Gestalt  gehabt 
haben  kann,  sondern  dass  es  durch  einen  oder  durch  mehrere  auf 
einander  folgende  Epilomatoren  und  Schreiber  jammerlich  miss- 
handelt sein  muss,  ehe  es  einen  derartigen  Zustand  der  Verwahr- 
losung erreichte.  Nimmermehr  wird  man  es  auf  Rechnung  des 
Verfassers,  und  wäre  es  der  elendeste  Scribent,  setzen  wollen,  sehr 
wohl  aber  wird  man  es  einem  in  einer  längeren  Kette  von  Epilo- 
matoren das  Schlussglied  bildenden  Schreiher  zutrauen  können, 
dass  er  gewöhnlich  den  Anfang  eines  neuen  Buchstabens  ganz  und 
gar  nicht  bezeichnet  habe,  einige  Male  jedoch  durch  Voranstellung 
des  betreffenden  Buchstabens  (r  605,  6,  J  605,  15,  M  608,  22) 
und  einmal  sogar  durch  die  in  weniger  heruntergekommenen  Le- 
xica  übliche  Formel  c/qx»)  *ov  K  (606,  34)  auf  den  neuen  Alwchnitl 
aufmerksam  gemacht  habe.   Nimmermehr  auch  lässt  sich  auf  einen 


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APIOS  IIOMERLKXIGON 


1 65 


erstell  Urheber  zurückführen ,  sondern  kann  nur,  wenn  man  die 
Vermittlung  willkürlicher  Bearbeiter  annimmt,  erklärt  werden  eine 
Unordnung,  wie  sie  das  Sturzische  Glossar  aufweist,  welches  zu- 
erst Artikel  mit  den  Anfangsbuchstaben  oA,  ap,  av  u.  s.  w.  bietet, 
dann  zu  ay,  at1)  übergeht,  schliesslich  aber  die  auch  schon  vor- 
her nur  in  einzelnen  Trümmern  erkennbare  alphabetische  Reihen- 
folge noch  innerhalb  des  ersten  Buchslabens  verlässt,  um  im  letz- 
ten Theile  desselben ,  sowie  im  ganzen  weitern  Verlauf  auf  jede 
erkennbare  Ordnung,  sofern  dieselbe  über  den  Anfangsbuchstaben 
eines  Wortes  hinausgeht,  zu  verzichten.  Nur  durch  die  Thätigkeil 
trager  und  nachlässiger  Schreiberhände  kann  man  sich  einen  Text 
entstanden  denken,  der  von  unsinnigen  Entstellungen  und  groben 
Schreibfehlern  wimmelt,  bei  dem  Anfangs  die  angenommenen  Be- 
deutungen regelmässig  durch  Beispiele  aus  Homer  belegt  werden, 
dann  aber  ganz  nackt  dastehn,  bei  dem  Anfangs  zu  jedem  Worte 
die  Zahl  der  Bedeutungen  durch  die  Notiz  orjfiaivei  ß,  oder  017- 
ftahtt  yt  oder  auch  durch  das  blosse  ß,  y,  â  u.  s.  w.  angegeben 
ist,  während  späterhin  um  der  lieben  Kürze  willen  diese  wichtigen 
und  nur  wenige  Federstriche  erfordernden  Angaben  gänzlich  fehlen. 
Lässt  man  sich  jedoch  durch  solche  und  ähnliche  den  Epitomatoreo 
und  Schreibern  zur  Last  zu  legenden  Unebenheiten  und  Entstel- 
lungen nicht  beirren  und  denkt  man  sich  das  Sturzische  Werk- 
chen in  seinem  ganzen  Umfange  nach  Massgabe  der  Anfangsartikel, 
welche  weniger  gelitten  haben,  vervollständigt,  so  sieht  man  vor 
sich  ein  lexikalisches  Werk,  welches  in  seiner  Art  einzig  dasteht, 
indem  sich  darin  mit  strengster  Consequenz  das  Princip  durchge- 
führt findet,  für  die  vieldeutigen  homerischen  Worte  sämmtliche 
Bedeutungen  aufzuzählen  und  mit  Beispielen  zu  belegen:  ein  durch- 
aus originelles  Princip,  welches  in  keinem  der  zahlreichen  lexi- 

1)  Hie  Aufeinanderfolge  der  Artikel  im  Sturzischen  Glossar  ist  diese: 
u,  äXtoc,  «Aoff,  ùXaoç,  er  A  »9,  àXrmâÇnt,  oXtïipai,  (àfjufiôfttyoç),  nXoiçp^ 
—  —  à  fi  faon,  àjuvyity,  àf4<piç,  à  /Âfpoviçût,  n  f*  tpôztçov  —  —  «»'«f, 
a  y  tjçf  âytv&t,  a  y  Ufxiytj^  —  —  anâytv&fy,  oirwf,  âga,  ayotâ6ç,  nniiXrj- 

(tat,  —  —  oçn,  à  ç  niai,  "j4çrjç^  àç  yvçtoy,  Sq/lm  àâiyâ,  aat,  art], 

àarçnyaXoç  —  —  nvrtoç,  avrij  —  —  âtpctQ,  ^  (p  çoâut]  —  —  àyoçy, 
(('X*"l)'  ayytXiqy,  ayffpoXoc,  dyu>yf  «yqVaiç,  —  —  niy'p,  âyjj,  àt&Afvtty 
 aloa,  ttlfia,  (ài£,  alytôç,  aïyoç,  aieiy,  at/fii/,  rri'o'W,  (irx. 

M 

futyoy),  rttfroia  n  y  âoao&rtt,  à  yiçto^oy,  nynnttyoçay  ayttvôy  

àîârjXoy,  ttèiçat,  cttucfXtoy,  àîtw,  a'tâttadai,  àx^çioç,  alay,  âÇtofrai,  api- 
yttçioy,  ttOifyy,  ayrtxçv,  äntoyy  aßXrjXQÖy,  àXtitvtiy  u.  s.  w.  U.  S.  w. 


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166 


A.  KOPP 


kaiischen  Werke  wiederkehrt ,  folglich  toii  einer  gewissen  Selb- 
ständigkeit zeugt  und  einem  späten  Fälscher  nicht  wohl  zugemuthet 
werden  kann.  Einige  Worte  scheinen  diesem  Princip  nicht  zu 
entsprechen;  entsprächen  sie  demselben  in  der  That  nicht,  so 
würde  man  dem  Originalwerk  statt  des  festen  Princips  eine  be- 
sondere Vorliebe  für  vieldeutige  Worte  zuzuschreiben  haben,  wo- 
bei sich  in  der  Auffassung  der  Glossen  nichts  wesentliches  ändern 
würde;  aber  jene  Worte  bilden  nur  scheinbare  Ausnahmen.  Es 
kann  sich  dabei  handeln  um  folgende  Artikel:  603,  41  aoai; 
603,  57  âyooeveiv;  604,  43  ctyxlivat;  604,46  aUa;  604,  58 
pçôtoç  ßootög;  605,  2  ßiog  ßiog;  605,  4  ßoccyQia;  605,  17  6rr 
pug  ôr^àg;  605,  19  ôeivôg;  605,  20  ôeveo&ai;  ôéeo$cu;  âei- 
Xaioç;  605,  27  ôuçôv\  605,  56  dpi  dfui;  606,  17  ¥$ev;  606, 
23  ige«;  606,  25  Uog;  606,  30  iotirjv;  606,  32  içvoat;  607,  5 
SelxtrQiov,  607,  44  xrjç  x^;  607,  52  xovorjieg;  608,  18  Xâay; 
608,21  fitjtig;  608,  55  àcpQog;  608,57  ovôôv;  oq>él\uv\  609, 
19  naçrjov;  609,31,  Qivog;  610,9  avv.  Einige  dieser  schein- 
baren Ausnahmen  lassen  sich  so  erklären,  dass  Worte,  welche  sich 
nur  durch  den  Accent  unterscheiden,  als  verschiedene  Formen  eines 
und  desselben  Wortes  mit  verschiedenen  Bedeutungen  betrachtet 
worden  sind;  hieher  gehören  ßqötog  ßQOtög;  ßiog  ßiog;  örjfiog 
öt]n6g\  ihn  tif.il;  xfjg  xtQ.  In  allen  übrigen  Fällen  ist  Textver- 
derbniss,  Unverstand  der  Epitomatoren,  Trägheit  der  Schreiber  die 
Ursache  der  Abweichung.  Das  lässt  sich  evident  erweisen.  Sicher- 
lich gilt  das  z.  B.  von  dem  Artikel  607,  52  xovorjteg,  ï&voç,  wo 
offenbar  die  II.  XIX  193  und  248  vorkommenden  xovçrjteç  Tla- 
vax<*iwv  ausgelassen  sind.  Mit  gleicher  Sicherheit  lässt  sieb  be- 
haupten, dass  ursprünglich  mehrere  Bedeutungen  angegeben  waren, 
bei  folgenden  Artikeln: 

604,  43  àyxXivai,  xai  àvolÇai  wo  man  erklären  muss  'àyxlï- 
vai  hat  auch  (neben  dem  gewöhnlichen  Sinne)  die  Bedeutung  àvoï- 
£at*  oder  wo  man  etwa  àyxXïvai,  xvgiojg'  xai  avo7$at  oder  %b 
ovvtj&eg'  xai  avo/fai  als  ursprünglichere  Fassung  annehmen  darf. 

604,  46  aléa,  r;  ittQuaoiv  (1.  VeQuccoia)  wo  die  andere  Be- 
deutung von  aléa  :  *  Flucht*  fehlt. 

606,  17  e&ev  kavjov  wo  mau  ergänzen  muss  nach  Aoalogie 
von  605,  43  £,  avtov  avtijv'  av%6  oder  auch  606,  13  tlo  kav- 
rov'  lavtf]g'  xal  ovdeté^wg  oder  auch  608,  33  t*iv  avtöf' 
av%rtv  '  av%6. 


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AP10S  HOMKKLEXICON  167 

» 

o 

608,  55  wpQÔç,  xvoitoç  to  àou/tr^iov  wo  mau  2u  lesen  hat 
oipoûç,  xvpiioç  tb  axvuitrvtov  oder  den  Ausfall  der  Bedeutung 
Augenbraue  auzunebmeu  hatte. 

Um  die  Behauptung,  dass  im  Slurzischen  Glossar  ein  kümmer- 
licher Auszug  eines  umfangreicheren  Lexicons,  welches  die  viel- 
deutigen Worte  hei  Homer  behandelte,  vorliegt,  ganz  sicher  zu 
stellen,  ziehe  ich  einige  Artikel  des  Apollonius  Sophisla  heran. 

St.  003,  41  àocu  ersähet  to  pkcHftaf  àoé  fi6  âaiftovoç 
aloa  xaxt], 

Ap.  S.  44,  30  aae  èrti  fièy  tov  ÜßXatpep  'àoé  fte  daipovog 
aloa  xaxr,  '  hit  àè  tov  TtXriQwoat  'aïfAatoç  aoat  dpiya  taXav- 
ptvov  rtoXeftiotr]v'  u.  s.  w.  Man  achte  darauf,  dass  im  zweiten 
Beispiel  des  Apollonius  das  aoat  der  Slurzischen  Glossen  sich  findet. 

St.  603,  57  ayooevuv  to  lit  èxxXrjclap  Xéyetv. 

Ap.  S.  4,  12  ayopevetv  xvptwç  ftèv  èv  èxxXrjoia  Xéyetv,  xo- 
iax(>i]Otixwg  ôk  iptlwç  to  keyôftevov. 

St.  604,  43  ayxXtvat  xai  àvolÇat. 

Ap.  S.  6,  24  àyxXivaç  àvaxXivaç,  wç  kiti  tov  'ctyxXivatç  ôi, 
jiçôo&ev  âè  oâxea  o%éit-ov  èo&Xoi  haïpoc'  tâooetat  ôè  xa* 
btt  tov  àvoi^aç,  ioç  èv  tfj  fivrjoiijpo(po>ia'  'oç  &aXâfiOto  &{vaç 
jwxivàg  àpaçviaç  xâXXuiov  àyxXtwaç'  tiàv  âk  oxôtoç  qev 
àfi£ty(u*.' 

St.  605,  20  deveo&at  ßptyioÜat. 

Ap.  S.  57,  34  ôeveo&ai  ßooxeo&ai  (I.  pofyeo&ai)  xai  to 
iniâéeo&ai  tivoç'  *&vfiOv  âevofiévouç*  xai  to  Xeineo&ai  xai  tb 
èXattovOxtat '  'èrcei  ovno&i  eXnofiai  ousu  âeveo&at  rioXifioio* 

Wenn  Lehrs  die  Slurzischen  Glossen  toto  colore  recentiores 
nennt,  muss  ihm  der  eben  nachgewiesene  originelle  Zug  in  den- 
selben entgangen  sein,  und  nach  allem  bisher  Gesagten  konnte 
seiu  Urtheil  nur  auf  die  gegenwärtige  äussere  Form,  nimmermehr 
aber  auf  den  Inhalt  der  Glossen  Anwendung  finden.  Alles  Thal- 
sachliche in  denselben  ist  so  weit  davon  entfernt,  den  Stempel  der 
Jugend  zu  tragen,  dass  sich  vielmehr  ein  grosser  Theil  als  mit 
Apio  gleichaltrig  nachweisen  lässt,  wenn  anders  mau  das  Lexicon 
des  Apollonius  Sophista  der  Hauptsache  nach  für  echt  hält. 

Wie  schon  die  soeben  zu  àoait  ayopevetv,  ayxllvai,  Ôev- 
eo&ai  angeführten  Stellen  aus  Apollonius  auf  einen  engen  Zu- 
sammenhang zwischen  diesem  und  dem  Sturzischen  Glossenschrei- 
ber hinweisen,  so  wird  die  Annahme  eines  solchen  Zusammen- 


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168  A.  KOPP 

banges  zur  uoabweisliclien  Forderung,  wenn  man  auf  die  zahlreichen 
Ärmlichkeiten  in  den  beiden  Glossarien  genauer  eingeht. 

Freilich  darf  man  bei  den  häufigen  Entstellungen  und  Kür- 
zungen, denen  beide  Glossarien  unterlegen  sind,  heutzutage  eine 
genaue  Uebereinstimmung  in  den  meisten  Fällen  nicht  erwarten, 
aber  es  finden  sich  doch  noch  Artikel  genug,  in  denen  eine  solche 
Uebereinstimmung  ius  Auge  fallt. 

St.  601,  12  aXtoç,  zoia'  zb  ÖaXaooiof  xai  to  Liazaiov 
xai  zb  xvqiov  ovofict. 

Ap.  S.  21,  27  aXtoç  noté  uâzaioç,  nozè  âè  &alâaaioç' 
xai  xvqiov  bvo^ia. 

St.  601,  16  aXtoij  zçia  atjfiaivef  rj  zitv  aXiû,  wç  ieçàç 
xax1  àXwâç,  t}  zqv  àf4neXôq>vxov  xai  âevâooqpôoov  '  wç  ovâé  ça 
t'oxtt  àXwâwv  /J  %b  oixoqpôçov  xwqIov  wç  h  t$  noXXà  xaxà 
eçâfoxev  ai&iov  olvToç  aXwt]v. 

Ap.  S.  23,  16  aXwij  eni  ukv  zrjç  ctftTteXorpvzov  'ftâvzrj  oi 
y.atà  yovvbv  àXwîjÇ  olvorzéâoio'  tni  âe  zrjç  aXw  'wç  â*  avejuoç 
axvaç  qpoçèei  ieçàç  xaz  àXwâç. 

St.  601,  20  àXanâÇat  âvo'  to  èxrtoçârjoai'  wç  'iXtov 
fÇaXâaaÇe  nôXiv,  rj  exxevwaai'  wç  véwv  <T  àXânaÇe  tpâXayyaç. 

Ap.  S.  23,  1 1  àXanaâvôzeçoi  evexTzoç&ijzôzeçot  '  àXanâÇai 
yàç  xai  ïÇaXartâÇai  avzi  zov  ixxevwaai  xai  èxnoç&rjoai  u.  s.  w. 

St.  601,  23  àfteifiojievoç  y  or]^aîvei'  zb  ànoxçivouevoç 
no  Xôyw  ■  zbvâ'  auauetßöfievog  rtçoaég)i]  *  xat  to  xaià  pixçbv 
zi  7iouïv  (I.  xazà  fiéçoç  zi  tc.)  oi  ftèv  anaftetßöuevoi  qpvXaxàç 
f'xov  xai  %b  IvaXXâooeiv'  wç  nçbç  Tvâelârjv  diopifiea  zevx* 
uintße. 

Ap.  S.  24,  22  dfieißeo&ai  lui  fièv  zov  Xoyov  avjanoâtâôvai 
'a^eißezo  yuHijoév  t«'  lui  âè  zov  xazà  ^téçoç  'oi  fièv  àiui- 
ßnfievoi  yvXaxàç  fyov'  ^«  âè  haXXâoaeiv  'oç  tzçoç  Tv- 
âetâtjv  Jiofu^ôea  t«t'x«'  anetßev'. 

St.  602, 19  avoj  âvo  ot][iaivei  ■  to  ßaoiXevg  wç  aval;  àvâçwv 
^ya^i^ivwv  xai  âe07iàzt]v  olov  avzàç  èyw  otxoi  àva^  eoouat. 

A  p.  S.  30,  23  aval;  bzè  fièv  ßaoiXevt;  (i<dzçelârjÇ  ze  ava| 
àvâçwv*.  uçijxoi  âè  anb  zov  vneçâvw  el* ai  zwv  vnoxetay^té- 
vwv.    eïçrjzai  âè  xai  eni  zov  oixoâeortôzov. 

St.  603,  44  àazçâyaXoç  y  zb  èv  zw  oqpvçw  xai  zov  orzov- 
ôvXnv  ànXwç  xai  riaiozixov  ßwXov. 

A  p.  S.  44,  34  àmçâyaXoç  Ini  pïv  toi!  ovvi'j&wç  i)fiiv  zi&e- 


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APIOS  IIOMERLKXICON  ■  169 


fihov  Wem»  àatçdyaXov  èrtï  ôè  tov  aopovôvXov  (èx  êé  fxoi 
ai'y/v  àotçayâXwv  èàyi)'  knl  âè  tijç  naiôtâç  'cr/io/  àotoa- 
yâXoiat  %oX(û&Eiç\ 

St.  603,  47  avtr],  trjv  uct%i]v  xal  ttjv  ßorjv. 

Ap.  S.  47,  20  àvtrj  Irrt  fièv  tijç  qxavrjg  *avtrj  â  ovçavbv 
ïxavev'  knl  êè  trjg  uayr^g  'fola  âk  x'  axfirjteç  xexfiijôtaç  avôçaç 
avtfj  . 

Diese  aus  den  ersten  Artikeln  der  beiden  Homerglossare 
planlos  herausgegriffenen  Beispiele  genügen  wohl,  um  zu  zeigen, 
welcher  Art  die  vorhandene  Uebereinstimmung  ist,  die  sich  glei- 
chermaßen durch  alle  Theile  der  Glossare  fortsetzt;  doch  soll  hier 
noch  eine  bestimmte  Gruppe  zusammengehöriger  Glossen  heraus- 
gehoben werden,  die  für  die  Annahme  einer  vorläufig  allerdings 
noch  als  unbekannt  zu  setzenden  Beziehung  zwischen  den  beiden 
Glossaren  besonders  beweiskräftig  ist. 

St.  603,  23  aoqg  £•  tov  âaîuova'  tov  noUpoV  tov  ol- 
ôqçov  •  trjv  eiç  nôXefiOv  ôçurjv  '  to  tçavfia  '  to  lv  tpvxij  xatâ- 
arrjua  '  tov  &âvatov.  açsç  açeç  ßootoXoiyh,  knl  tov  Saiuovoç. 
$eoâfcovteç  Sqtjoç  knl  tov  noXéuov,  h&a  uâXœxa  cKplrjoi 
névoç  oßoiuog  açrjç  i]  tig  tov  nôXefiOv  ÔQfAfj'  $v&a  yévet' 
uçrjÇ  otXeyeivoç'  tb  tQavfxa  yvajotbv  èvl  ueyâçoioiv  aotjoç 
ahtTrjça  yevéo&ai.    $ti  tov  &ctvatov. 

603,  42  att],  ti)v  daluova'  xal  trjv  ßXäßrjv  yd'  atr]  at£- 
veQrj  te  xal  ciQtlnovç'  xal  Ztvç  ue  fiéya  Kçovldtjç  atrj  èvé- 
0rt0€  ßaQslt}. 

603,  58  à<pQoâltt),  trjv  ôaluova  xal  tfjv  avvovaiav. 

605,  39  eçtç  f]  <piXoveixta'  xal  âaluwv  tiç. 

606,  40  Ço)ç  (l.  rçoîç)  tqv  dal  nova  orjualvei*  xal  tb  Ivxô- 
(pùtç  '  oc  no  àvatoXrjç  fiéxQi  i*BOr)nßolag  '  xal  tov  avatoXixov 
tônov  xal  tov  oq&qov  xal  tov  fieorjußotvbv  tön ov  tov  xôo- 
fiov  xal  trjv  ijuéçav '  xal  to  tavvrjg  (pug. 

606,  52  ijcpaiotoç  6  ôaluwv  •  xal  to  nvç. 
607 >  S  $éfiiç  rj  daluiov  xal  q  âixatoovvij. 

607,  9  Iqiç  y  daluan>  -  xai  rj  h  taïç  veyéXatç. 

608,  26  uolça  â  eluaouévî]V  to  xattjxov  fj  ueçiç'  rj  âaiutov. 
610,  19  vnvoç,  6  a<auatoetârjç  &eôç'  xal  rj  kvéçyeia  xal 

uexafpoçixùjç  o  &àvatoç. 

Alle  diese  Artikel  findet  man  bei  Apollonius  in  ähnlicher  Form, 
nur  Îqiç  fehlt  bei  demselben. 


170 


A.  KO  PI* 


Ap.  S.  41, 11  "Aoijg  èni  fiùv  tov  &eov  ^Aç^ç  te  (fçotoXot- 
yôg  kni  Ôè  tov  oidrçou  4£v>a  fiâXiota  yiyetai  "A{iitg  àXeyti- 
vôg'  kîti  de  tov  noXipov  'zovg  fièv  ànûXeo'  "Aç^g  kni  dè  trtg 
lig  nàXeuoy  oçufjç  (dv  dé  /*iv  "Aorfi  deivog  'EyvâXiog'. 

46,  10  arr]  èni  fièv  ttjg  otofiatoeidovg  xïeov  '"Atr^  Ç  itôn- 
tag  ààiai,  kni  dè  trjç  fiXäßqg  'Zeig  fxe  (.tèya  Kçoviôr<g  air, 
èvéôijoe  ßaoiii). 

48,  26  'AipQOÔitqg*  hii  fièv  trtg  $eov  'kvoteqxxvov  i* 
'Aipçoôhtiç,  kni  de  trjg  noôg  avdoag  ovvovoiaç,  (xai  kxXeXct- 
Voi*1  'Ayooàitrjg ,  trjy  ao'  vnb  fiy^otrQOiy  e%ov  fiioyorzo  ôè 
Xâitoif. 

76,  18  eçtg  èni  /nèv  rrjç  qnXoyeixiag  'Xijy'  eçiâoç  xoaie- 
çfjÇ'  kni  de  %ï;ç  &eov  'Zeig  d*  "EçiÔa  nçotaXXe  &oàg  kni  yrag 

85,  21  i]wç'  èni  fier  tr.g  &eov  'fag  d9  kx  Xexéuv,  kni  ôe 
oXtjç  rj/iéçag  'yôe  ôé  uoc  vl*y  rtiLç  hdexàtij  oV  kg  *ÏXto* 
tiXijXov&a.    kni  ôk  trjç  nçwtag  ewg  ùiçag  i'xtrjç  'ïooeze  »* 
i]wç  #;  deiX^g  r*  (Aéooy  rj^iao*,  kr]^og  à*  fjQiyéveia  r/>âvr;  qoÔo- 
dàxtvXoç  rjuig'  xai  ft]w^ey  d1  'idaîog  eßrt  xoiXag  kni  vrtag'. 

85,  1 1  "Hyaiotoç  otovd  céfpatotog  uiy,  xatà  otéoiioiv  tPg 
à(pitg.  aiualvtt  ôè  tov  i>eôv.  kni  ôè  toi  nvyôç  'onXctyxva  ô' 
ay  ctfinétçavteç  vneioexov  'H(paîoroio\  6  ôè  toônog  fietor- 
vvfiia. 

86,  34  xtéfuç  kni  fièv  tîjç  owfiatoeidovç  lZevg  de  Séutota 
xéXevae  \teolg  àyoçipôe  xaXéooat,  kni  ôè  tov  ao^iô^oytog  xai 
xa&rjxovtog  'r)  xtépig  kotiv  aval  ayoçq',  kni  ôè  tCow  voua** 
'Xuiaçàg  teXéovoi  &épiotag\ 

113,  11  [tolçai  i/ri  fièy  twy  (.ityiôtuy  *  oï  dré  noiçag  he- 
/uov\  kni  ôè  tTg  tiuag^urr^  'fiioiçay  d'  ovtivâ  (pr^ii  nufu- 
yftévov  èfufièvai  ccyôywy,  èni  Ôè  tov  xa&r;xoy%og  xai  àçfiôÇoy- 
tog  'taûta  ye  navta,  yiQiov,  xatà  (Aolyav  %etneg\ 

161,  3  vnvoç  kni  pèv  tov  eiôioXonoiov^ièyov  &eov  'vnvt 
ava^'  èni  ôè  tov  nâ&ovg  'vnvtp  xai  (piXotytt'  kni  ôè  tov 
Itavâiov  *o)g  ô  fièv  av&i  neowy  xoiur^aato  xâXxeoy  vnvo*. 

Alle  diese  Artikel  fiudeu  sich  auch  im  Etymologicum  Magnum 
wieder,  welches  dem  Ap.  Soph,  vieles  zu  verdaokeu  scheiut  (s.  Bru- 
sows Dissertation);  auch  eiu  Artikel  %tg,  der  sich  im  Apollonius 
nicht  findet,  steht  im  E.  M.,  dcrseihe  enthält  aher  nichts,  was  der 
Art  der  Sturzischeu  Glossen  entspräche.  Da  das  E.  M.  von  Ap.  Sop*'- 


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AI'IOS  I10MERLEX1CON  171 

fit'lfach  in  einer  für  den  hier  verfolgten  Zweck  wichtigen  Weise 
abweichl,  sollen  die  betreffenden  Slellen  aus  demselben  hier  eben- 
falls ausgehoben  werden. 

E.  M.  40,  30  "Aqqç  on^iahit  Ôè  7tévte'  tbv  îcôXe/nov 

Nvv  ô'  èni  ôetTtvov,  ha  Çvvâyajfiev  "Aqr\a 

Tbv  oiufiatoeiäfj  foôv 

*Aqeç  "Aqeç  fiqoioXoiyè  fuaupôve. 
Top  oiôrjçov 

A'iftatog  aoav  aqrja  taXavqiPOv  rcoXe/Aiozi' v. 
Kai  to  tqavpa,  tr\v  nXrjyrv 

ïv&a  fiâXiaza 

yivet'  vAor$  àXeyeivoç  ôïÇvqoïoi  ßqotolai. 
"Eau  âè  xai  "Aqijç  "Aqijtoç,  opopa  xvqiop. 

163,  47  "Attj  ortfiaivu  âk  âvo*  hù  fièv  tTjg  aw/ua- 

loeiôovç  &eaç 

Jlqéofia  Aiôg  d^vyat^q  "Atrj,  rj  7tavtag  àârtai 
'Eni  âe  tljç  (iXaftqç 

Zevç  fie  néya  Kqopiâjqç  atj]  èvéôqae  fiaqeij]. 
179,  29  *A(pqoâltt]'  ~i]fiaiv€L  Ôùo*  3Eni  ftèp  trjç  &eov 

'A )*(p'  "Aqtio  (piXot^tog  èvotecpâvov  t*  'Atpqoâitijç 
Kai  hil  trç  ovpovoiaç 

xai  èxXeXâ&oiPt*  'Aqpqoäitrß 

%t\v  àq1  v7io  nv^atijqoip  %xov. 

374,  44  "Eqiç  Trjv  oojfiatoetâFj  xai  HoXeftixiv  &eôv 

*  « 

Ztvç  ô*  "Eqiâa  7iQ0ÎaXXe  &oàç  èrti  pî^ag  *A%atwv 

xat 

*'Eqtg  afiotov  fi€fiavïa 
-i]n<ti*ti  xai  tijv  (fiXoveiKiav,  ojg  to 

'{2g  eçiç  ïx  te  &ei~v  ex  t   àv&owiiiDv  àrtoXoito 

xai 

Ahi  yâq  toi  eqiç  te  qpiXi]  [7iöXepoi  te  fiâ%ai  te] 
440,  40  'Hug:  ....  oitftaivet  âè  téooaqa*  noté  pèv  trjv 
ootfiatoeiôrj  &eôv  ' 

'Htbg  â*  ex  Xe%éojv  naq1  àyavov  TtSiovolo. 
To  xatâoftjfia  trjg  ï^éçaç,  tug  tb 

'Hiuç  fuèv  xqoxôrte7tXoç. 
'Otè  âè  tb  a/tb  apatoXfjg  ewg  fieorj^fiqiag  tov  i)Xiov  âiâ<ntjnay 
tog  to 


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172 


A.  kOIM> 


"Oqyça  juh>  rjwg  î]v  xai  àtÇeto  Uçbv  t/^ap 
'Oti  de  tb  wxtbç  xai  tjfiéoag  âiâatyfia,  wç  tb 

*Hwç  dé  pot  loti 

ijôe  âvwâexàtt]  oV  ig  'ÎXiov  elXrjXov&a. 
440,  19  "Hyaioxoç:  *Eni  plv  tov  &sov 

"Hfpaiozoç  noirjO*  eiâvitjoi  noanideooiv 
(ni  âe  too  nvçôç 

2rzlâyX*ct  ô*  aç'  àfAneiçavteç  vntiç6%ov  i)q>aiototo. 
445,  13  Qêfiiiç:  JtjXol  xai  tb  nqênov  xai  trjv  ow^atixi)v 
&eâv.  % 
589,  27  Moïça  :  ot]fxaivet  ttjv  evtv%iavt  wç  tb 

!ß  fittxaç  'Aïoûdi],  fiOiçrjyevêÇ  oXßiödaiftov. 
Tovtéottv  h  aya9fî  f*oiça  yeyevvtjnévê.    JStjfiatvct  xai  tbv 
ïïâvatov,  wç  tb 

Molçav  ô  ovtivâ  fpï]fit  neqivyfuévov  (fiftevai  avÔQWv. 
2ijfiatvei  xal  tt]v  fiêçiôa,  wç  tb 

Motçaç  ôaooâfievoi  ôaivvvto. 
Zrjpaivei  xal  tb  nqénov,  wç  tb 

xatà  fiolçav  hmeç. 
781,  1  "Ynvoç:  ....  Zqfiahei  téooaça'  tbv  9eôv,  wç  tb 

"Ynve  aval*  nâvtwv 
xat  tbv  âiù  oiôîjçov  &âvatov,  wç  %b 

"Qç  b  fié»  av&i  neowv  xoifn]oa%o  gaÀxeov  vnvov 
xai  tbv  xotvwç  Xeyôfievov  vnvov,  wç  tb 

Jla  d'  ovx  e%e  vr'âvfioç  vnvoç. 
xai  to  nct&oç  àv&çwnwvf  wç  to 

"Ynvdj  xai  q)iXôtrjTi  Safteig' 
tovtioti  tft  ovvovoiq. 

Die  hier  zusammengestellten  Artikel  zeigen  in  ihrer  ganzen 
Behandlungsweise  eine  so  unverkennbare  Aehnlichkeit,  dass  man 
nicht  umhin  können  wird,  dieselben  auf  eine  gemeinschaftliche 
Quelle  zurückzuführen.  Wenn  in  dem  Sturzischen  Werkchen  fast 
durchgängig  die  Beispiele  fehlen,  so  kann  das  gar  keinen  Unter- 
schied machen  ;  denn  in  dem  grosseren  Werke,  welches  dem  küm- 
merlichen Excerple  zur  Grundlage  gedient  hat,  sind  dieselben 
jedenfalls  vorhanden  gewesen,  wie  die  vorgeführten  Artikel  Uorjg 
und  "Atn  deutlich  zeigen.  Für  die  Identität  der  ganzen  Gruppe 
von  Glossen  scheint  mir  besonders  zu  sprechen  ein  ungewöhnlicher 
Ausdruck,  der  in  allen  drei  Recensionen  derselben  wiederkehrt, 


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APIOS  nOMERlJEXICON 


173 


freilich  hei  der  jetzigen  Ueberlieferung  nur  einige  Male,  während 
er  ursprünglich  in  jeder  der  Glossen  vorgekommen  211  sein  scheint. 
Es  ist  dieses  der  Ausdruck  awficctoeiâijç  SeÔç.  Dieser  findet  sich 
in  dem  Slurzischen  Glossar  nur  beim  Artikel  vnpoç,  wahrend  hei 
"Aqijç  "Axt]  'Ayçoôirri  u.  s.  w.  âaifiwv  steht,  es  sieht  jedoch  so  aus, 
als  ob  der  Epitomator  den  längeren  Ausdruck,  den  er  in  seiner 
Vorlage  vorfand,  absichtlich  durch  den  kürzeren  ersetzt  habe,  ihm 
dabei  aber  doch  einmal  der  längere  unwillkürlich  entschlüpft  sei. 
In  den  aus  dem  Lexicon  des  Apollonius  Sophista  atisgehobenen 
Artikeln  findet  sich  awpiatoetôrjÇ  &eôç  bei  ottj  ,  bei  &éfoç  0(t>- 
fiaTOetôrjç  allein,  sonst  &eôç  allein,  bei  vrtvoç  eldwXonotovfAevog 
&féç,  und  bei  fioïçcu  fehlt  die  ganze  Bedeutung.  Dass  aber  der 
Ausdruck  oiûfiaxoetârjç  &€Ôç  in  dem  Lexicon  nicht  nur  bei  attj 
und  xïffÂiç  vorkam,  beweist  das  E.  M.,  welches  eine  vielfach  voll- 
ständigere und  bessere  Recension  des  Apollonius,  als  die  im  San- 
germa nensis  vorliegende,  benutzt  hat,  und  welches  die  Worte  atu- 
fiatoeiâijç  %>eoç  bei  *Açr)çt  vA%i]t  "JÏQtç,  'Hutç,  sowie  bei  Sévitg 
die  ahnliche  Wendung  oujuarixi)  &eôç  bietet.  Vergleicht  man 
ferner  den  im  Sturzischen  Glossar  verhältnissmä'ssig  gut  erhaltenen 
Artikel  uAgrjç  mit  den  entsprechenden  des  Ap.  S.  und  des  E.  M., 
so  sieht  man  auch,  dass  die  ursprüngliche  Gleichheit  nur  hei  dem 
heutigen  Stande  der  Ueberlieferung  nicht  so  klar  hervortritt,  als 
es  bei  besserer  Ueberlieferung  der  drei  lexicalischen  Werke  der 
Fall  sein  würde.  Bei  dem  Sturzischen  Epitomator  bedeutet  'Aotjç 
siebenerlei:  rbv  daifiova'  jbv  noUpov  tov  o/oVyoov  *rjv  eig 
n6l([iov  ôçfirjv  to  iQavpa'  tb  iv  iffv^r  xcrraar^or •  tov  &â~ 
vatov.  Im  Codex  Sangermanensis  des  Apollonius  hat  "Aorjç  vier 
Bedeutungen  kni  tov  &eov'  èrti  tov  oidr)oov  èrti  tov  noXé^tov' 
int  trjç  elç  noXeuiov  ôçufiç.  Im  E.  M.,  das  in  den  Artikeln,  um 
die  es  sich  hier  handelt,  von  Apollonius  abhängt,  steht  "Aoyg  oir 
pialvei  ftf>te;  die  Bedeutung  rçavfia  ist  hinzugekommen,  aber 
es  fehlt  /}  tiç  noXepiov  boutrj.  Sehr  charakteristisch  ist  es  nun, 
dass  das  Beispiel  ev&a  /uältöza  y iv erat  "Açrjç  àleyeivôç,  welches 
im  Sangermanensis  für  die  Bedeutung  otôrjçoç  angeführt  ist,  wäh- 
rend es  im  Slurzischen  Glossar  zu  toavfia  gehört,  im  E.  M.  im 
Widerspruch  zu  seinem  Gewährsmann  Apollonius,  in  Uebereinslim- 
mung  mit  dem  Slurzischen  Epitomator  unter  toavfia  zu  finden 
ist.  In  dem  erhaltenen  Apollonius  ist  also  eine  Verwirrung;  der 
ursprüngliche  hatte  sowohl  die  Bedeutung  oîâtjooç,  wie  der  San- 


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174 


A.  KOPP 


germaoensis,  als  auch  die  Bedeutung  tçav/Mx,  wie  das  E.  M.  und 
das  im  Sangermanensis  an  eine  falsche  Stelle  geralhene  Beispiel 
beweist. 

Wenn  man  nun  noch  fernerhin  den  Glauben  an  die  Unecht- 
heil  der  Apionischen  Glossen  festhalten  würde,  wie  wollte  man  die 
zum  Theil  wörtlichen  Uehereinstimmungen  zwischen  ihnen  und  A|>. 
Soph,  erklaren?  Vollständige  Unabhängigkeit  von  Vorgängern  könnt«* 
man  dem  Fälscher  nicht  zuschreiben,  man  müsste  vielmehr  an- 
nehmen, dass  er  in  trügerischer  Absicht  sein  Machwerk  aus  älteren 
Quellen  zusammengestöppelt  habe.  Aber  aus  welchen?  Parallel- 
steilen  zu  dem  Slurzischen  Glossar  Hessen  sich  genug  beibringen, 
jedoch  aus  Autoren,  wie  z.B.  Enstath  und  Hesychius,  die  man 
doch  niemals  als  eine  Quelle  für. ein  derartiges  Glossar  ansehen 
konnte.  Aber  auch  aus  Apollonius,  selbst  wenn  man  sich  den- 
selben  in  seiner  ursprünglichen  Gestalt  noch  so  umfangreich  denkt, 
können  die  Glossen  unmöglich  geschöpft  sein;  wollte  man  das  an- 
nehmen, so  würde  man  doch  immer  nicht  erklären  können,  wie 
hei  engem  Anschluss  an  Apollonius  der  Verfasser  des  Falsificats 
im  Stande  gewesen  sein  sollte,  ein  so  einheitliches,  auf  ein  durch- 
aus originelles  Princip  gegründetes  Werk  zusammenzustellen.  Man 
wird  demnach,  wenn  man  die  angeführten  Thalsachen  nicht  igno- 
ring will,  mit  unwiderstehlicher  Gewalt  zu  der  Annahme  gedrängt, 
dass  umgekehrt  Apollonius  Sophista  eiuen  grossen  Theil  seiner 
Worlerklärungen,  sicher  die  auf  die  vieldeutigen  Worte  bezüglichen 
Artikel,  bei  denen  er  die  im  Sturzischen  Glossar  angewandte  Me- 
thode ebenfalls  angewandt  hat ,  einem  lexikalischen  Werke  nach 
Art  des  Sturzischen  verdankt,  nur  dass  man  sich  dasselbe  viel  um- 
fangreicher zu  denken  hat,  als  den  dürftigen  Auszug.  Erkennt 
man  aber  diese  Annahme  als  not  h  wem!  ig  an,  so  wird  man  auch 
nicht  umhin  können,  jenes  von  Apollonius  für  die  vieldeutigen 
Worte  in  Anspruch  genommene  Werk  dem  Apio  zuzuschreiben 
und  das  Sturziscbc  Glossar  für  ein  wenn  auch  noch  so  kümmer- 
liches und  durch  Epilomatoren  und  Schreiber  entstelltes,  so  doch 
immerhin  direct  abgeleitetes  Excerpt  aus  einem  echten  Apionischen 
llornerlexicon  zu  halten. 

1st  aber  das  Sturzische  Glossar  echt,  so  ist  endlich  für  die 
Quellenunlersuchungen  über  Apollonius  ein  zuverlässiges  Funda- 
ment gewonnen.  Die  auf  Apio  zurückzuführenden  Artikel  zeigen 
alle  eine  so  stereotype  Eigenart,  dass  es  leicht  ist,  dieselben  zu 


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APIOS  HOMERLEXICON 


175 


erkennen,  aucb  wenn  ihr  Ursprung  nicht  durch  ihr  Vorkommen 
im  Sturzischen  Glossar  ins  Klare  gesetzt  ist.  Apollonius  Sophista 
halle  natürlich  das  Lexicon  des  Apio  vollständig  vor  sich,  und  wenn 
sein  eigenes  Lexicon  auch  sehr  zusammengeschmolzen  zu  sein 
scheint,  müssen  doch  noch  andere  Apionisohe  Artikel  darin  vor- 
handen sein,  als  solche,  die  sich  in  dem  Excerpt  des  Apionischen 
Lexicons  finden.    Hier  einige  Beispiele  von  solchen  Artikeln: 

Ap.  S,  47,  15  avloç  Int  [ièv  tov  fv&vç  k^axovTio^tov  tov 
aïfiaroç  'aivixa  ô*  avloç  ayà  çtvaç  izaxvç  i^ev  aïficctoc 
àvâçoufoio'  km  Ôf  xûv  TiFQOViov  'avloïai  ôMuotoiv  krri  Af 
tov  y.ôikÔç  voovfuvov  (tovotxov  oçyâvov  *avXwv  ovoiyy<ov  t* 
hourly. 

52,  2  ßoüjv.  %rhv  fié*  fiFToyt]v  'avzètç  a  ftaxçà  ßoüy  k/ri 
ôf  tov  Çatov  'ßoüiv  avXitouFvâiov'  kni  Ôf  ttuy  aoiriAtov  'ßoiöv 
x'  fv  noif]%àoi\  xai  'ßoaq  avecç. 

101,  10  xvrjuai  Itti  fièr  tov  fjfjFTFçor  'vno  Ah  xvij^tai 
çûovro  àçaiai1  lui  Al  twv  AuquA6vt(ov  rtjv  xotvtyt°*a  %°v 
tçoxov  ÇvXutv,  xa&ô  rpr>oi  * x^Xxea  oxTâxvrjfia  oiAqofy)  àÇovt 
ctuyiçï. 

105,  29  xviov  kni  fièv  tov  vXaxTixov  Çotov  'o)ç  Af  xvù>v 
àfÀflf  oi  frfçi  oxvXctxeaotv,  kni  Aè  ti7*v  avaiAwv  *xévaç  xtjqfo~ 
aiqyoçi)tovç  knl  Af  tiov  toçvevriov  'xQvoeoi  A*  IxârFQ&ev  xai 
açyvçeoi  xvveç  rjoav\  kni  Aè  tov  clotqov  (ovtf  y.vv*  'Siçtiovoç 
IntxXrjoiv  xaXtovOiv,  kni  Af  tov  9aXaooLov  'dsXqiïvâç  Te  xv- 
yaç  tf  xai  &ï  no&i  ptïÇov  fXyjoi  xrjTOç. 

106,  7  xioxvtoç  o  &çrjvoç  'xwxvtov  <T  rjxovotv'  kni  Ah 
tov  xa&*  "Aiôijv  izotcl\iov  'Kù)xvt6ç  oç  &îj  Srvyoç  vâarôç 
loxiv  ànoûQtû%\ 

108,  31  Xiç  léwv  'ùiove  Xîç  jjiyévtioç9  xai  xorà  t?Jv  «i- 
TiûrTixi}»  '  èfti  Tt  Xiv  ijyays  âat'fnav'  oitfiaivFi  xai  tyv  Xeiay 
nixçav  '  'tiftoi]  yàç  Xiç  tort  néotl;. 

165,  4  (pogijfuvai  kni  (âfv  tov  ipoçFtv  ^'HrpaiOTOç  dt) 
Auxf  (poçi]ii&vat  kni  Aè  tov  nçootpFQFiv  *  à'XXov  A'  kgifpoioi 
q)oçïjvat\ 

165,  19  (pvXâaoFiv  èni  fikv  tov  xa&*  i]/iriç  ovvïj&ovç 
'Stupa  (pvXaootuevaL  'knï  èf  tov  IrciTrjçeïv  '  m  féÔFct  tf  rrço- 
rpéçoiç  vÔotov  te  rpvXàooetç.  (xai  to  (pvXâoaeiv  irâvwxov 
}yoTjoaovTa\ 

166.  1  (pujjeç  oi  av&Qumoi,  àrto  tov  iptortÇetv  tcc  voov- 


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170 


A.  KOPP 


/i£*a  nâvta  Ôtà  tov  Xôyov.  to  ôk  ivtxb*  Xéyetai  o^vtôvwç- 
'àXXôrçwç  qtwç  tb  Ôè  <pu»ç  neçtofttofiévtoç  ov  fiôvov  tb  nvç 
àXXct  fAêva(poçixôiç  tiv  %oqocv  oi]fiaivei'  'tpôtoç  ô  Itâçototv 
Exhjxe*  xat  knèxtaoïv. 

166,  14  %aXxtç  otk  ftkv  ovofta  nôXewç,  'XaXxiôa  ô*  'Eçl- 
tçtâv  *e\  otk  ôk  oovèov,  *x<*Xxiôa  xtxXrjaxovoi  &eol,  aWpfc 
ôè  xvpivôi*. 

168,  6  xitw*  ini  pkv  tov  ovvrj&ovç  tjfitv  'fiaXaxbv  ô' 
erôvve  %ixûva  kni  ôk  tov  Stooaxoç  ''Extbçeov  ôi  gträva  neçi 
ott)9eooi  ôaîÇai. 

169,  15  xwôfwvoç  %oXoviitvoç,  aviatftevog  xai  ovyxeôfieyoç 
xatà  xpvx*}*-  èni  ftkv  tov  nçwtov  * ßrj  ôk  xat*  OôXvftnoto 
xaçtjvtov  xajö/u«w><;  '  ètti  ôè  tov  avtutpievoç  xai  ovyxêôfievoç 
'xtôoato  ô  "Exttoç1. 

170,  10  toç  àvti  tov  vv.  àvti  tov  ovttoç  'toç  tinta*  nv- 
Xéwv  èÇéoovto'.  kni  Ôk  tîjç  naçafioXijç  'toç  ôk  Xltov  èr  ßovoi 
doQiov.  àvti  tov  ïva  jj  onwç  '<ùç  av  xXatovaa  xcrrà  ypoa 
xaXbv  iâipjf.  àvti  ôk  tov  ote  ^xttùç  ô'  tÔç  2xatàç  te  nvXaç 
xai  nvçyov  ïxavev  àvti  ôk  tov  oti  '?*  ov*x  &Xiç  toç  xai  tri'is' 
f'xst  xai  ctyâXXitai  avttoç1'  àvti  ôk  tijç  ngôç  'toç  aiei  toi 
ôfiolov  ayet  &ebç  Iç  tov  Ofioïov*.  ôacvvôfAivov  ôk  xai  ntçi- 
antofityov  to  toç  tb  oftoitoç  ôijXol  'aXXà  xai  toç  è&iXw  ôôftrpat 
nâXiv  xai  fàXX*  ovô*  toç  ktàçovç  èçvaaato  lépevôç  ntç. 

Wenn  nun  aber  alle  diejenigen  Artikel  des  Apollonius,  in 
denen  derselbe  ahnliches  bietet  wie  das  Sturzisclie  Glossar,  sowie 
auch  alle  sonstigen  nach  der  in  diesem  Glossar  herrschenden  Me- 
thode abgefassten  Artikel  als  Apionisches  Eigenthum  in  Anspruch 
genommen  werden  sollen,  muss  es  auflallen,  dass  Apollonius,  von 
dem  Apio  doch  oft  genug  citirt  wird,  diesen  seinen  Gewährsmann 
niemals  bei  Gelegenheit  solcher  Artikel  nennt,  die  den  eben  be- 
zeichneten entsprächen.  Ja,  bisweilen  scheint  es,  als  liessen  sich 
Stellen,  an  denen  Apio  von  Apollonius  Sophista  genannt  wird,  mit 
den  entsprechenden  des  Slurzischen  Glossars  ganz  und  gar  nicht 
in  Einklang  bringen.  Das  war  ja  auch  der  Grund,  durch  den 
Lehrs  veranlasst  wurde,  das  Glossar  für  unecht  zu  erklären.  Lehrs 
beruft  sich  auf  vier  Artikel:  àvtvÇ,  ßoayQta,  rnâXvve,  o%itXioç. 
Es  gilt  sein  Bedenken  zu  entkräften.  Zuerst  wird  ixvtvÇ  genannt 
als  Beweisstelle  dafür,  dass  der  Apio  des  Apollonius  Sophista  dem 
Apio  der  Sturzischen  Glossen  widerspreche: 


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APIOS  HOMERLFXÏCON 


177 


A  p.  S.  31,1  avrvf  tn)  [ter  tïjÇ  axûTocro)  neçKpeçfiaç  ttov 
açuaioç  tlvT^rataiy  dotai  de  7ieçlÔQO{ioi  avxvyéç  elotv  frtl  âf 
rïjÇ  xârœ&fv  rteçiqpeçeiaç  r^ç  aortiôoç  'avrv*  rj  nv/uctit]  9éev 
ctantôoç  Ofiqjaloioorjç.  eiçrjtai  ôf.  àno  tov  aveu  tov  oXov 
TttvX&cu,  o  loti  y.arsoxevâo&at.  o  ôï  'Anîtov  qpt]oLv%  ovrtaç 
otvouâa&Y]  ano  tov  ctrrfjfea^or*  trjç  oXrjç  xazaoKSvijç. 

St.  603,  10  avtvÇ  <T*  xtç  àoTtLdoç  t)  TtBQtqyéoua.  t}  tov 
aofjLaroç  neçtq)€çr)ç  QCtßSog,  aqp1  ov  ovvôovoi  to)ç  fjviaç'  xat 
to  TÎjç  àoniôoç  ?£«#«v  izeotxelnevov  o  Xéysxai  Ixvç.  ftvfitâ- 
Ti]&€t  aoTtlèoç  6fiq)<xloéooi]ç  Ü;  avxvyoç  i)vla  Telvaç  '  ârjlovÔTt 
h.  Trjç  Ttçôod-Bv  neçtqpeçetaç.  dotai  ôk  TtBçiÔQOfAOt  avrvyéç 
tiatv.    Tàç  on  iota. 

Der  Artikel  des  Apollonius  Soph  isla  zerfällt  in  drei  Theile. 
Er  enthüll  1)  eine  Interpretation  der  Bedeutung,  2)  von  eîçi]tat 
his  xaTeaxevâo&at  eine  Etymologie  des  Wortes,  3)  eine  zweite 
Etymologie,  die  dem  Apio  zugeschrieben  wird.  Der  erste  Theil 
des  Artikels  stimmt  genau  mit  dem ,  was  das  Sturzische  Glossar 
hielet,  nur  ist,  wie  gewöhnlich,  die  Aehnlichkeit  sehr  verwischt, 
indem  statt  der  vier  Apionischen  Bedeutungen  hei  Apollonius  sich 
nur  zwei  wiederfinden,  und  indem  der  Apionische  Artikel,  verkürzt 
(es  fehlt  z.  B.  das  vierte  Beispiel)  und  entstellt  (z.  B.  stall  avtvl; 
ij  rtv^ÖTt]  &éfv  aOTtiôoç  OfÀtpaXoéoorjç  steht  rtvfiâTtj&eè  ctorti- 
ôoç  bfiqpaXoèooriç y  ävTv£  i)  fehlt  ganz),  wahrhaft  kläglich  aus- 
sieht. Es  ist  nun  allerdings  eine  sehr  eigentümliche  Erscheinung, 
dass  das,  was  mit  den  Apionischen  Glossen  stimmt,  durch  Apollo- 
nius in  keiner  Weise  als  Eigenthum  Apios  gekennzeichnet  ist, 
während  das,  wobei  Apollonius  sich  auf  Apio  beruft,  sich  in  den 
Apionischen  Glossen  nicht  findet.  Wie  aber  will  man  darin  einen 
Grund  gegen  die  Echtheit  des  Apionischen  Glossars  finden?  Nach- 
dem er  die  Bedeutungen  des  Wortes  ävzvl;  im  Anschluss  an  Apio 
auseinandergesetzt  hat,  giebt  Ap.  Sopb.  eine  Etymologie  dieses 
Wortes,  und  führt  dann,  man  kann  nicht  sagen,  ob  im  Gegensatz 
oder  als  Ergänzung  dazu,  die  Apionische  Etymologie  an.  Es  er- 
giebt  sich  durchaus  kein  Widerspruch,  wenn  man  sowohl  den 
ersten,  als  den  dritten  Theil  des  Artikels  dem  Apio  zuschreibt 
Lehrs  hat  jedoch  nur  den  dritten  Theil,  der  die  Apionische  Ety- 
mologie enthält,  mit  dem  Sturzischen  Glossar  verglichen,  und  da 
er  hier  nichts  ähnliches  fand,  hielt  er  das  Glossar  für  unecht. 
Aber  wie  konnte  der  scharfsinnige  Lehrs  sich  dabei  beruhigen? 

Hermes  XX.  12 


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17S 


A.  KOPF 


Etymologische  Erklärungen  finden  sich  in  dem  Sturziscben  Glossar 
überhaupt  nicht,  also  darf  man  eine  solche  auch  bei  dem  in  Frage 
siehenden  Artikel  nicht  erwarten.  Will  man  den  Namen  des  Apio 
durchaus  auf  die  homerischen  Glossen  dieses  Autors  beziehen,  so 
muss  man  annehmen,  dass  in  dem  Sturzischeu  Excerpte  durch 
einen  der  Epitomatoren  principiell  alle  ursprünglich  vorhandeneu 
Etymologien  ausgeschlossen  worden  seien;  aus  welchem  Grunde 
aber  ist  die  Annahme  nothwendig  oder  auch  nur  wahrscheinlich, 
dass  Apollonius  jene  Etymologie  den  Apionischeu  Homerglosseu 
verdankt?  kann  er  dieselbe  nicht  ebenso  gut  aus  den  Homercom- 
mentaren  Apios  geschöpft  haben? 

Ebenso  wenig  darf  mau  auf  Grund  des  zweiten  Beispiels, 
welches  Lehrs  anführt,  auf  die  Uuechtheit  der  Sturzischen  Glossen 
schliessen. 

Ap.  S.  52,  27  ßoccygia  ai  àoniôeç.    o  ôè  'Aniwv  tà  « 

St.  605,  4  ßoäyqia,  àoTiiôa  i£  w/noßvQOOv. 

Es  darf  hier  wieder  nicht  übersehen  werden,  dass  Apio  durch 
Ter  Ix  ßoiß  ijçevfiéva  unmöglich  die  Bedeutung  des  Wortes  ßoa- 
yQia  kann  angeben  wollen,  dass  er  vielmehr  eine  etymologische 
Erklärung  damit  giebt.  Dass  bei  Apollonius  Apio  mit  seiner  Er- 
klärung in  Gegensatz  zu  der  Erklärung  àonîç  gestellt  wird,  wäh- 
rend gerade  die  Bedeutung  aa/tiç  durch  die  als  echt  anzunehmen- 
den Apionischen  Glossen  als  Apionisch  bezeugt  wird,  darin  liegt 
kein  Widerspruch.  Denn  der  Artikel  des  Ap.  Soph,  ist  verstüm- 
melt. Kein  Lexicograph,  und  wäre  es  der  stupidesten  einer,  kano 
sich  so  ausdrücken  :  poâyçta  bedeutet  ctoniç,  Apio  aber  leitet  es 
ab  von  ix  ßor;g  rjçevfAéva,  vielmehr  fehlt  ein  Mittelglied,  wie  es 
beim  Artikel  à\tv%  noch  erhalten  ist,  bestehend  in  einer  Etymo- 
logie, zu  der  dann  die  Apionische  den  Gegensatz  oder  die  Er- 
gänzung bilden  würde.  Wie  es  noch  jetzt  bei  avTvÇ  heisst:  aviti 
bedeutet  das  und  das,  es  kommt  her  von  —,  Apio  aber  leitet  es 
her  von  — ;  ebenso  hat  es  bei  ßoct/Qia  ursprünglich  geheissen: 
ftoâyçia  bedeutet  das  und  das,  es  kommt  her  von  — ,  Apio  aber 
leitet  es  her  von  — . 

Bei  den  zwei  noch  übrigen  Stellen,  die  von  Lehrs  zum  Be- 
weise der  Unechtheit  der  Sturzischen  Glossen  herangezogen  sind, 
lösen  sich  die  Bedenken,  wenn  mau  erwägt,  dass  die  Apionischen 


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AP10S  HUMKKLEXiCON 


179 


Glossen  uns  in  einem  ganz  verwahrlosten  Excerpt  vorliegen,  dass 
es  demnach  nicht  Wunder  nehmen  kann,  wenn  manche  Bedeu- 
tungen, für  welche  Apio  als  Urheber  genannt  wird,  sich  in  dem 
Excerpte  uicht  mehr  nachweisen  lassen,  auch  wenn  dieselben  ur- 
sprünglich im  homerischen  Lexicon  des  Apio  gestanden  haben 
mögen. 

E.  M.  650,  1  Jlalvvu),  ùç  pkv  'Aniutv,  to  poXvvuv  xai 
ftçéxetv  '  aneivov  dk  to  XevxaLvsiv  u.  s.  w. 

St.  606,  14  tnâXvvev.   èXeùxavev'  àvénaoe. 

Ap.  S.  70,  28  ènâluvevi  iXemavev,  âvtôevoev,  hcißqe^tv. 

Ç  atcb  trfi  nâXqç,  wç  eïorjtai,  Xéyei  tb  èXevxavev.  ènenâo&rj 
talç  àoovçatç  /}  %iwvy  tfj  yîj. 

Wenn  man  die  Stelle  des  E.  M.  so  erklärt,  dass  Apio  die 
Bedeutungen  polvveiv  uud  foixeiv  angenommen  habe,  und  dass 
der  Verfasser  jenes  Artikels  im  E.  M.  selbst  das  äpeivov  de  Xev- 
xaiveiv  berichtigend  zugefügt  habe,  könnte  das  allerdings  ein 
starkes  Zeuguiss  gegen  die  Echtheit  der  Sturzischeu  Glossen  sein; 
aber  hat  man  nicht  vielmehr  zu  lesen  FLaXvvu),  wç  fikv  'Antat* 
'io  fioXiveiv  xai  ßgix^tv  afteivov  de  to  Xevxaiveivï 

Ap.  S.  148,  1  oxétXioç  6  fièv  An  luv  tâXaç,  ayvio/uuiv, 
xulettôç,  ano  tov  oxéârjv  tXijvai,  i]  ano  tcv  èntoxttixbç  kv 
toi  ôrjXovo&ai  vnaQxetv.  Qijvéov  âè  öti  hei  per  tov  *oxétXtoç 
eîç  'Oâvaev*  ôvvatbv  àxoveiv  ovtioç,  vnofiovtjtixbv  xai  oxetXi- 
aopov  ä&a  noccttovta. 

St.  610,  6  oxétXioç'  o  xaxonoiôç*  r;  6  ayvtufuav  ?;  6 
ioxvQÔtpvxoç'  rj  o  ôvotvxqç'  rj  o  à^vîfAiov. 

Inwiefern  sich  hier  der  Apio  des  Apollonius  und  der  Stur- 
zische Epitomator  nicht  sollten  decken  können ,  ist  nicht  einzu- 
sehen. Von  den  drei  Bedeutungen,  welche  Apollooius  als  Apionisch 
bezeugt,  finden  sich  zwei  im  Sturzischen  Glossar  wieder:  oty^w^nuv 
unverändert  und  tâXaç  in  ävotvxr^  umgesetzt;  xatarro«,*  aber  fehlt 
im  Sturzischen  Glossar,  woraus  zu  schliessen  ist,  entweder  dass 
die  Bedeutung  x<*Xenôç  durch  den  Epitomator  ausgelassen  ist,  oder 
dass  Apollonius,  indem  er  Apio  nennt,  gar  nicht  dessen  Homer- 
lexicou,  sondern  desselben  Homercommentare  meint. 

Ausser  den  vier  von  Lehrs  angeführten  Artikeln  giebt  es  noch 

einige  andere,  in  denen  Apollonius  sich  auf  Apio  beruft,  und  denen 

zugleich  Glossen  des  Sturzischen  Werkchens  entsprechen  ;  uud  auch 

12* 


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180  A.  KOPP,  APIOS  HOMEKLEXICON 


bei  Gelegenheit  «lieser  anderen  Artikel1)  macht  man  die  Beob- 
achtung, das»  dabei  eine  Aehnlichkeit  zwischen  dem  Apionischen 
Glossar  und  Apollonius  nicht  erkennbar  ist.  Daraus  darf  man  aber 
nicht  folgern,  dass  Apios  Name  unrechtmassig  über  die  Sturzischen 
Glossen  gesetzt  ist,  sondern  man  muss  annehmen,  dass  die  Kür- 
zungen und  Entstellungen  der  Epitomatoren  und  Schreiber  die 
ursprünglich  identischen  Artikel  unähnlich  gemacht  haben,  oder 
aber,  dass  Apollonius  ein  anderes  Werk  Apios  als  die  Homerglossen 
im  Sinne  hat,  wie  ja  in  der  That  für  keinen  einzigen  Artikel,  bei 
dem  sich  die  Erkl.'trungsmethode  des  Sturzischen  Glossars  im  Lexicon 
des  Apollonius  deutlich  ausgeprägt  wiederfindet,  Apio  als  Gewährs- 
mann genannt  ist.  Fast  könnte  es  scheinen ,  als  ob  Apollonius 
ein  Homerglossar  des  Apio  auf  das  ausgiebigste  benutzt  und  als 
selbstverständliche  Hauptquelle  niemals  genannt  habe,  dass  er  aber 
Apios  Namen  dann  hinzuzufügen  für  nöthig  erachtet  habe,  wann 
er  andere  Schriften  dieses  Autors  benutzte  oder  desselben  Ansichten 
mit  denen  anderer  Schriftsteller  zur  gegenseitigen  Berichtigung 
oder  Ergänzung  zusammenstellte. 

Ferne  sei  es  von  mir  zu  vermeinen,  dass  durch  diesen  meinen 
geringen  Beitrag  alle  Probleme,  die  sich  an  das  Lexicon  des  Apol- 
lonius knüpfen,  gelöst  seien.  Ich  begnüge  mich  die  Nichtbe- 
achtung der  Sturzischen  Glossen  als  ungerechtfertigt  erwiesen,  ihre 
Echtheit  wahrscheinlich  gemacht  und  durch  den  Nachweis  des 
Princips  der  vieldeutigen  Glossen  eine  Handhabe  gegeben  zu  haben, 
vermöge  deren  man  das  geistige  Eigenthum  des  Apio  aus  dem 
verworrenen  Labyrinth  der  Lexicographie,  besonders  aber  aus  Apol- 
lonius herausfinden  kann,  und  behalte  das  weitere  einer  etwaigen 
ausführlicheren  Untersuchung  vor. 

1)  Es  sind  dies:  Ap.  S.  7,2  àyavôr  vgl.  St.  Ü04, 14;  Ap.  S.  44,  32  a« 
vgl.  Sl.  603,41;  Ap.  S.  86,30  »iXyuy  vgl.  St.  000,  50;  Ap.  S.  102,  16  xoVi* 
vgl.  Sl.  607,  49;  Ap.  S.  102,  23  xqqÛv*}  vgl.  St.  607,  33;  Ap.  S.  111,  20 
ixioööw  St.  008,  32;  Ap.  S.  137,  23  nvxty'or  XtXoç  St.  609,  12;  Ap.  S.  143,  3 
axûXoç  St  609,  36. 

Königsberg.  A.  KOPP. 


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DER  TEXT  DES  BÜROKRATISCHEN  BUCHES 
ÜBER  DIE  KOPFWUNDEN  UND  DER 
MEDICEUS  B. 

Die  älteste  unter  den  wenigen  Handschriften,  in  denen  des 
Hippokrates  Abhaudlung  über  die  Verletzungen  des  Kopfes  ent- 
halten ist,  ist  der  Mediceus  74,  7  aus  dem  11.  Jahrhunderl.  Diese 
Pergameulhandschrift  (vgl.  Wallenbach  und  v.  Velsen  exempt,  cod. 
graec.  tab.  XLII  und  Text  S.  12  f.)  enthalt  die  sogenannte  Samm- 
lung des  INiketas,  ursprünglich  folgende  neun  Bücher  chirurgischen 
Inhalts:  1)  xaz*  ir^Qüov^  2)  fteçi  ayfxiöv,  3)  neçi  aç&çiuvy 
4)  neçl  èv  x€q>aXfj  jçujfiajojy,  5)  fiox^ixog,  6)  neçi  ootiutv 
(pvaioç,  7)  'Ircfioxçâjovç  (?ô/u/!tos,  8)  jÀttayœyevç ,  9)  yeçavôç. 
Die  Handschrift  ist  zu  einzelnen  Büchern  mit  colorirten  Zeich- 
nungen complicirlerer  Operationen  ausgestattet  und  wurde  von 
Laskaris  aus  Coustantinopel  nach  Florenz  gebracht.  Jetzt  enthält 
sie  nicht  mehr  alles  was  der  oben  mitgetheilte  Index  anfuhrt.  Die 
Schrift  über  die  Kopfwunden,  von  der  Littré  noch  eine  bis  zu 
Ende  des  Buches  reichende  Collation  der  Handschrift  von  Poes 
benutzte,  ist  jetzt  nur  noch  bis  Cap.  16  ftéXtoç  èv  roi  erhallen. 
Die  folgenden  Blatter  uud  mit  ihnen  der  Schluss  des  Tractates  sind 
ausgerissen.  Die  Handschrift,  die  Littré  mit  B  bezeichnet,  ist  deu 
Parisern  M  und  N  so  nahe  verwandt,  dass  man  diese  als  Abschriften 
von  B  aus  dem  Ende  des  15.  Jahrhunderls  betrachten  darf.  Bei 
Wittenbach  und  v.  Velsen  wird  B  als  mendosissime  scriptus  be- 
zeichnet. Abgesehen  von  der  Vernachlässigung  der  Spiritus  und 
Accente  finden  sich  allerdings  Vertuschungen  von  i,  ij  ,  e,  at 
durch  Iotacismus,  Verwechselungen  von  o  und  w,  ot  und  v,  von 
Comparativen  und  Superlativen,  aber  alle  diese  Schreibfehler  lassen 
sich  meist  leicht  erkennen.  Einzelne  Lücken  erklären  sich  dadurch, 
dass  von  gleichen  oder  ahnlichen  Formen  neben  einander  die 
eine  übersprungen  wurde  wie  z.  B.  S.  ISS  eojiv.  "Eon,  wobei 
einige  Male  auch  der  zwischenliegende  Text  ausgefallen  ist.  Da- 


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182 


il.  kUhleyvein 


gegeu  sind  in  B  uud  seiaeu  Abschriften  M  N  nicht  nur  die  dia- 
betisch echten  Formen  den  Schreibungen  der  Vulgata  gegenüber 
vielfach  erhallen,  wie  z.  B.  S.  1S4  yoetfifiétov ,  S.  208  ttovvi], 
mehrmal  fiéÇcw,  consequent  tet^vu,  S.  242  oaçxtZv  (vgl.  llberg, 
stud.  psemUppocral.  p.  35),  ferner  meist  die  echten  Formen  ôxôooç, 
oxoloç,  oxiuç  u.  dergl.,  sowie  die  deutlichen  Spureu  nicht  aspi- 
rirter  Präpositionen  wie  èni  avttp  c.  2  S.  192  u.  öfter  z.  B.  S.  212 
(èrtioiavtïjÇ),  ànb  vtprjXotâtov  c.  11,  tvro  eSgr^g  tov  (téXeoç 
c.  12,  sondern  er  giebt  an  zahlreichen  Stellen  den  Wortlaut  voll- 
ständiger und  correcter  wieder,  man  vergleiche,  wie  oft  Litlré  die 
Zusätze  und  Lesarten  von  BMN  als  nteessair,  indispensable  etc. 
aufnimmt;  allein  in  den  ersten  vier  Capiteln  hat  dieser  Heraus- 
geber den  Lesarten  von  BMN  an  dreizehn  Stellen  mit  Recht  den 
Vorzug  gegeben,  an  einigen  Stellen  aber  nur  auf  Grund  dieser 
Ueberlieferung,  speciell  des  cod.  B,  überhaupt  erst  einen  lesbaren 
Text  hergestellt.  Dies  genüge  um  die  Handschrift  mehr  nach  ihrem 
wahren  inneren  Werthe  zu  cbarakterisiren.  Sie  ist  nicht  alleiu 
unsere  älteste,  sondern  auch  die  weitaus  beste  Handschrift  zu  dem 
Buche  über  die  Kopfwunden  und  was  von  ihr  noch  vorhanden, 
wird  die  Grundlage  für  dessen  Textesgestaltung  bilden  müssen. 
Ich  habe  deshalb  das  im  Codex  noch  Vorhandene  an  Ort  und 
Stelle  noch  einmal  mit  den  von  Littré  (nach  Foes)  angegebenen 
Varianten  verglichen  und  gefunden,  dass  letztere  der  Ergänzung 
und  Berichtigung  an  folgenden  Stellen  bedürfen. 
B  bietet: 

c.  1    wo  it  eg  yQocft^a  to  tav  (■=  M  N)  für  vulg.  utç  yq.  t.  t. 
das.  to  fiétujnov  a  let  (=  MN)  für  vulg.  t.  fi.  del  —  aUl 
richtig  überliefert  wie  4  Zeilen  weiter  unten  einstimmig, 
das.  (S.  184)  tcqo  tr^  nço(loXr;<;  êxatéqrjç  (=MN)  für  vulg. 
JCQOÇ  xtX. 

das.  (S.  186)  fCQog  tfj  furjviyyt  t]i  t)  o^o%q.  B. 
c.  2.    Nach  Xeittinr\ti  fehlt  ovtutg  auch  in  B(=CMNAld.) 
Çvft/tâorjÇ  =  M  N  für  vulg.  ov(iit. 

Int  ètovté iu  =  M  N  für  vulg.  %<p    tuwxijt.  Ebenso  S.  192. 
S.  190  afto&vrjoxei  o  äv&QWTiog  =  MN  —  vulg.  ohne  Artikel. 
S.  192  ßetyviov  =  MN,  —  vulg.  nei&vuiv. 
das.    fytt  to  Tç«>a  =  MN,  gegen  vulg.  exwv  t.  to. 
c.  3  S.  194  xai  ïoui  loyXâoiog  =  CE  MN  Aid.  Merc,  statt  vulg. 
rj  (ooj  t<i(pX. 


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HIPPOKIUTES  BUCH  ÜBEH  DIE  KOPFWUNDEN  183 


das.    xai  1$  ojiio&ev  ■»  M  N  statt  vulg.  xai  |y  T(j>  orc. 
c.  4  S.  196  xai  ia  n€Qié%ov%a  boita  tr^y  §ioyur)v  B  genau  »MN 
das.   'Lèéai  ôe  fayfiaiiov  (i.  e.  $ujyuéu»)  von  2.  Hand, 

zwei  Zeilen  weiter  ebenso  mm  C. 
S.  200  der  Schluss  von  c.  4  in  B  nicht  verschieden  von  MN, 
sondern  Übereinstimmend:  xai  ßa&vteoai  te  U 
%ov  xàtw  xai  Ôià  naytbç  tov  botéov. 
c.  6  S.  204  Z.  5  èoq>Xàtai  =  M  N  für  vulg.  ïotpXaotai. 
c.  7  Anf.   Kai  eâçrjg  av  èyye>ofiéyt]g       MN  für  vulg.  xai 
6<?ç.  ysvofÂ. 

S.  208  totovtéov  T^é/rot;  »  M  N  ohne  Artikel, 
das.    Nach  oitvôieçai  hat  ausser  MN  auch  B  den  Zusatz 
te  xai  fjoooy  otevai. 
S.  210  piY)?  lij  <pi^6i»MN  für  vulg.  pivet  èv  t.  qj. 
das.    *5  <J*ax07rr;  «=  MN  für  vulg.  rr  duxxortjj. 
c.  8  Z.  2  hat  B  die  richtige  Lesart  fah  nicD^  hfl>  wie 

angiebt,  desgl. 
c.  10  Anf.  das  richtige  fyei  mit  MN  gegen  vulg.  kzy. 

S.  214  bxboov  èoti  to  xaxoy  xai  tivoç  à  tlx  ai  eqyov  — ■  MN 
für  vulg.  ooQ*  té  èoti  to  xaxby  xai  ttyoç  ôeî- 
tai  ÏQyov. 
das.  Z.  7  öxa/g  =  MN  für  vulg.  b'/ra/ç;. 
Z.  13  Ml^st  — MN  für  vu,g- 
c.  11  S.  217  unten  'ante  x/pdiryog  addunt      MN'  auch  B. 
S.  218  Qayrjvat.  xaï  qpXao&rjvai  uni.  te  ausser  MN  auch  B. 
das.  tçittfrrj  xaï  xatavttov  »  MN  für  vulg.  tout&rjvai 
xat3  àvtîoy. 

das.   (pXà  xai  tow  èoq>X$  =■  M  N  für  vulg.  qpXâoei  eïom 
iç  xe(pah'}V. 

S.  220  Z.  5  eg  t  e  nXâyioy  =  M  N  für  vulg.  iç  tb  nXayioy. 
c.  12  S.  226  âià  tr)v  àoatbtTjta^MH  —  die  Vulgata  lässt  ôià 
%ïjv  aus. 

das.   ôr)  ar«  =  MN  für  vulg.  ôiâ  te. 

das.  ta  ô\  alla  ta  neçtêxovta  botéa  trjv  $aq>i)v 
pévei  âççayéa  te  xai  oti  ioxvçbtata  N  für 
vulg.  taXXa  ta  botéa  ta  negtéxovta  trjv  ça- 
qyqv  /.uvei  àoçayéa  ott  lo%vçô%€Qa  xtX. 
S.  228  Z.  1  fehlt  r\  nach  evftaorjç  —  M  N.  Die  folgenden  Worte 
heissen:  ovte  ij  vnb  in  B?  otrc  e/  ànb  MN, 


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181 


H.  K  11  II  LE  WEIN 


ovte  un  6  vulg.  Die  richtige  Lesart  ovte  rv  vno 

xtX.  Ut  von  Littré  hergestellt, 
das.  Z.  8  nach  xçâç  ye  %6  botèov  hat  B  xai  èç  xioviov 

(xai  èoiootôv  MN). 
das.  Z.  9  x<PJ°*°v  fur        B  «  N  (xorj  tov  M). 
Z.  12  ^Çov  auch  B  »  MN. 

Z.  13  o  èç  taç  èatpàç  de^ap.  Den  unentbehrlichen  Ar- 
tikel 6  hat  B  (8  CMN). 
c.  13  S.  228  'frlxog  &  xeyaAg  ohne  den  Art.  tfj  B  «  MN, 
ebenso  stimmt  weiter  unten  ta'tiveiv  ôè  XQ*1 
tuiv  èkxéiov  tùtv  iv  xe<paXfj  yiyoftévwv  B  in  der 
Weglassung  von  tfj  mit  MN. 
S.  232  Z.  8  tà  6  è  toiavta  B. 

Z.  9  xai  ov  av  (i.  e.  otov)  to  /uf  v  batéov  ifjilüi&fj. 
S.  234  Z.  3  ènavata/ÀVùtv  tov  xvxXov  »  C  £  N. 
c.  14  S.  236  unten:  nicht  al  to  voeu  hat  B,  sondern  ai  ovaai 
i.  e.  soi  o  ai  ohne  Artikel, 
das.  notirt  Littré  taivovta  anstatt  des  deutlich  dastehen- 
den richtigen  tàfivovta. 
S.  238  i"  povn?  ylâoiç  hat  B  gar  nicht  und  darauf  e/teita 
lav&ctvfl. 

S.  242  Z.  7  ra  noâynata  für  nar\y^a, 
c.  15  oot^gj  yàç  xai  neTtçca/uéxo  xai  aÀÀajç  attoiotiü 

(i.  e.  àfiQiwioj  cf.  c.  20)  èipiXwfxév^  ôè  xai  vyiei 
ôè  xtX. 

Z.  6  fpXeyfiaivtj  te  wie  Ermerins  schon  für  <pXeynaivrr 

tai  vermuthet  hat. 
Z.  9     oàç$  ïo%et  xaxâ  «  M  N. 
S.  244  Z.  6  /reçi  t^7  èyxeqpâh^. 

Z.  9  fivdat  te  xai  Çaivytat  tovtétuv  yàç  xtX. 
c.  16  Auf.     e£  eXxeoç  èv  xe<paXft  yevofxévov. 

Bei  der  Bevision  des  Textes  haben  sich  ausserdem  eine  Reihe 
von  Verbesserungsvorschlägen  ergeben,  welche  meist  auf  der  Ueber- 
lieferung  der  Haudschriftenklasse  BMN  oder  des  cod.  B  allein 
beruhen: 

c.  1  im  zweiten  Satze  bieten  BMN  hinter  der  Parenthese 
{f)  ôè  rtQoßoXr}  —  szaçà  to  äXXo):  tovtov  te.  Es  ist  dies  blos 
Yerschreibung  für  tovtov  ôè.  Wie  die  Partikel  Ôé  sich  in  der 
Sammlung  häufig  nach  dem  pron.  demonstr.  im  Nachsatze  findet 


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MPPOKRATES  BUCH  ÜBER  DIE  KOPFWUNDEN  185 


(s.  meine  Dissertation  obs.  de  hsh  particular,  in  iibris  Hipp.  Gotting. 
1870,  p.  38  f.)  und  namentlich  nach  parenthetischen  Einschie- 
bungen  auch  in  unserer  Schrift,  s.  c.  13  a.  E.  S.  234  6  âh  xoota- 
q>oçt  xai  axo&ev  ht  tov  xçotâyov,  xatà  trjv  qplißa  trv  dta 
tov  xçotâtpov  g>€QOfÂéyt}v,  tovto  ôè  to  x^Qiov  ftij  tâfivetv,  so 
ist  auch  hier  das  in  dem  t«  des  cod.  B  (MN)  erhaltene  dé  apo- 
doticum  einzusetzen,  wie  es  auch  in  dem  â'  der  Handschrift  C 
erhalten  ist.  Die  gleiche  Verschreibung  zeigen  die  Handschriften 
c.  13  S.  232:  tâ  te  toiavta  MN,  tà  êk  xoiavta  B,  tà  ât)  t. 
die  übrigen.  Dies  dé  apodoticum  ist  auch  sonst  in  BMN  erhalten, 
z.  B.  c.  11  S.  216  tovty  âe  xivâv+0Çy  wo  es  in  B  eben  so  wohl 
steht  wie  in  MN. 

S.  184  ist  nach  wç  yçâfi/ua  to  tpa  das  Buchstabenzeichen 
als  wohlfeiler  späterer  Zusatz  mit  den  Handschriften  CMN,  zu 
denen  auch  noch  die  älteste  B  tritt,  zu  streichen.  Ebenso  ist  weiter 
oben  nach  wç  yçâfifia  to  tav  und  weiter  unten  nach  wg  yç. 
to  %i  mit  den  betreffenden  Buchstabenzeichen  zu  verfahren  auf 
Grund  der  Handschriftenklasse  BMN. 

S.  184  unten.  Auch  hier  hat  Littré  die  üeberlieferung  der 
ältesten  Handschrift  nicht  genau  angegeben.  B  bietet:  Jinloov 
ôé  èotiv  to  ootéov  xatà  fiéot]v  trtv  xeyaXijy.  axhjQÔjcnoy  Ôè 
xai  nvxvôtatov  avtov  négwxe  to  Te  àvtxnatov  rjv  èpéxçoia 
tov  ootéov  y  vnb  tij  oaqxi  xai  to  xatiotatov  to  nçoç  tjj 
fÂTjviyyi  m  i]  ôfiôxçoia  tov  ootéov  xarai.  Obwohl  die  letzte 
Partie  dieser  üeberlieferung  für  die  Littrésche  von  Ermerins  gul- 
geheissene  Schreibung  jj  %  o/a.  zu  sprechen  scheint,  so  halte  ich 
doch  wegen  der  hierbei  angenommenen  harten  Ellipse  des  Verbum 
für  das  Richtige,  das  ohnehin  unsicher  überlieferte  Relativum  zu 
streichen  und  17  opoxQ»  tov  ootéov  r\  vnb  tfj  oaoxi  zu  to  avut- 
tatov ,  wie  t]  Ofioxç.  tov  ootéov  17  xârw  zu  to  xatunatov  als 
Apposition  zu  setzen. 

S.  196.  Als  erste  Art  (zoô/ioç)  der  Verwundung  wird  die 
Complication  der  Fissur  und  Contusion  angeführt  Littré  behält 
im  Ganzen  die  Vulgata  bei  und  liest:  Sotéov  $ijyvvtai  titqiao- 
xôfievor,  xai  ti£  nsQtéxovtt  bozéip  tr\v  ÇtuypïjV  avâyxij  q>Xâoiv 
/tçooyiyyeo&at,  ijvneQ  $ayjj.  Also  eine  Contusion  kommt  hinzu. 
Dochwohl  zur  Fissur  und  nicht  zu  dem  umliegenden  Knochen, 
wohl  aber  tritt  sie  ein  in  dem  umliegenden  Knochen.  Nun  ist 
gerade  diese  Partie  in  der  Niketasklasse  vorzugsweise  gut  erhalten. 


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II.  KÜHLEWEIN 


Ich  erinnere  daran,  dass  die  Handschriften  BMN  allein  am  Schlüsse 
des  nächsten  Salzes  die  Worte  bieten  xoi  to)  neçiêxovta  ootéa 
tip  givy^rjy,  das  unentbehrliche  Gegenstück  zu  avtô  te  (to  batiov) 
h  $ne(t  xai  Qtjyvvoi  %ï]v  $ütyt*rjp  (nänil.  to  ßeXog),  niit  denen 
die  Vulgata  schliesst  und  die  ohne  das  correspondirende  xai  ta 
nefiizovra  ooxéa  in  der  Luft  schweben,  wobei  ich  ausdrücklich 
bemerke,  dass  das  zweite  Glied  xai  ta  ntoity.  xtX.  vollständig  in 
der  ältesten  Handschrift  erhalten  ist,  nicht  blos  halb,  wie  Littré 
angiebl.  Nun  bieten  dieselben  drei  Handschriften  vor  tçj  rtsçi- 
éxovTi  6oté(p  die  Worte  ttjç  çajyfÂ^ç  èv,  d.  h.  tfj  $<oyf*f 
also  sowohl  den  entsprechenden  Dativ  zu  àvâyxr]  noooyiveo&ai 
als  auch  die  vor  tip  iteoièxovti  batkip  vermisste  Präposition.  Littré 
durfte  hier  die  von  BMN  gebotene  Präposition  ebenso  wenig  ver- 
schmähen ,  wie  weiter  unten  c.  5  in.  Qioy/ui]  tf  yXâoet  ovx  otv 
noooyévoito  èv  ttp  ootétp  ovôefiia,  wo  er  sie  mit  der  Bemer- 
kung Iv  m  peut  pas  être  omis  aufgenommen  hat.  Oer  Satz  ist 
also  zu  lesen:  'Ootéov  Qrjyvvtai  titQutoxoftevov,  xai  ttj  Qwypfi 
h  tip  neouxovTi  ootétp  àvâyxrj  (pXaoiv  noooyiveo&ai,  tjrneo 
Qayrlt  wobei  zugleich  der  nachschleppende  hypothetische  Nebensatz 
in  engerem  Anschlüsse  an  den  Hauptsatz  erscheint. 

Die  zweite  Hälfte  des  4.  Ca  pi  tels,  wo  die  verschiedenen  Formen 
{löiat)  des  Knochenbruches  aufgezählt  werden,  gehört  zu  den  ver- 
derbtesten Partien  der  Schrift.  Man  vgl.  Littré  p.  197  Anm.  17  und 
Bd.  X  p.  xxiii.  Gegen  Ende  dieses  Capitels  lautet  die  Vulgata:  xai 
ai  (abv  (toiv  Qvjynéutv)  irti  fiaxçôteQOv  Qrjyvvvtai,  al  ôè  bti 
fiçaxvieoov,  xai  ai  fikv  l&vteoat,y  al  ôè  i$elai  te  xai  nâvv, 
al  ôè  xafinvXwteçai  te  xai  xafxnvXat.  Ermen  ns  (bei  dems. 
c.  6  a.  E.)  bemerkt  dazu  1  p.  374:  Librorwn  lectt.  variât  nihil  hieis 
afferunt,  als  ob  es  nicht  ein  Vorzug  von  BMN  wäre,  dass  sie  kein 
te  xai  zwischen  l&.  und  nàvv  überliefern.  So  liest  denn  auch 
Littré  nach  diesen  Handschriften:  >fEoti  ô3  avtèwv  xai  al  per 
èrii  paxçôteqov  $ijyvvy%ai,  al  ôè  è/ù  ßoax.,  xai  al  ftev  ifrü* 
teçai  te  xai  i&eîai  rtâvv,  al  Ôk  xaftnvXutteoai  te  xai  x.  Es 
ist  aber  wohl  zu  lesen:  'Ist*  ôè  avtéwv  xai  ai  fièv  .  .  .  al  Ôk 
xafi7ivXuteçai  te  xai  xapnvXai  rtâvv,  ersteres  wegen  der  fol- 
genden Unterscheidung  al  fikv  . . .  al  ôe,  das  schon  von  Ermerins 
vor  xufxnvXai  eingesetzte  nâvv  aber  ist  unentbehrlich,  weil  der 
blosse  Positiv  hinter  dem  Comparativ  nichtssagend  und  sinnlos  er- 
scheint.   Es  ist  hier  dieselbe  Steigerung  nOthig  wie  kurz  vorher 


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IlIPPOKRATES  BÜCH  ÜBER  OIE  KOPFWUNDEN  187 


lent 6t egal  te  xai  Xentai  Ttâvv ,  evçvteçai  .  .  Se  xai  nâvv 
evçeïai. 

c.  5  a.  E.  Die  Lesart  rùv  çwyfiétov  evict i  kxàç  èovoai  kann 
unmöglich  richtig  sein.  Eine  Fissur  kann  doch  nicht  entfernter 
sein  als  die  Wunde.  An  die  weiter  unten  c.  8  behandeile  Contra- 
fissur ist  hier  noch  nicht  zu  denken.  Nicht  wahrnehmbar  aber  ist 
eine  Fissur,  wie  aus  dem  vorangehenden  Capitel  hervorgeht,  nicht 
wegen  ihrer  Entfernung,  sondern  wegen  ihrer  geringen  Ausdeh- 
nung und  der  Feinheit  des  Sprunges.  Für  hàç  èovoai  ist  daher 
zu  lesen  èXaoo ovç.  Auch  sind  die  folgenden  Worte  xai  tççùj- 
yvtoç  tov  ootéov  keineswegs  zu  dem  Folgenden ,  d.  h.  zu  dem 
ersten  Satze  des  neuen  Capitels  zu  ziehen.  Der  Zusammenhang 
der  ganzeu  Stelle  ist  folgender:  Conttisionen  entziehen  sich  oft 
sofort  nach  der  Verwundung  dem  Auge,  obwohl  der  Knochen  con- 
tusionirt  und  die  Verletzung  thatsachlich  eingetreten  ist,  ebenso 
geht  es  auch  mit  einigen  kleineren  Fissuren,  sie  bleiben  unsicht- 
bar, obwohl  der  Knochen  thatsächlich  einen  Bruch  .erlitten  hat, 
sodass  also  die  Worte  xai  éççwyôtoç  tov  ootéov  in  dem  ver- 
gleichenden Gliede  genau  entsprechen  den  Worten  im  ersten  Gliede: 
ootéiov  (so  ist  wohl  für  lovtov  zu  lesen)  7teq>Xaonêv<av  xai 
tov  xaxov  yeyevTjnévov.  Demnach  würde  die  ganze  Stelle  so 
lauten:  Ovôe  yàç  ei  7téq>Xaotaiy  bozéiov  neq>Xaofiév(ûv  xai 
tov  xaxov  yeyevijfiévov,  yiyvetai  toloiv  6qp&aXfio7oi  xataqpaveç 
iöelv  avtixa  peta  trjv  zqùjoiv,  looneo  ovâè  tu>v  çtûyiiéùjv  huai 
èXâooovç  xaï  iççojyôtoç  tov  ootéov. 

c.  6  a.  E.  'EoqpXâzai  ôè  tb  ootéov  itoXXàç  iâéaç.  xai  yàç 
fui  nXèov  tov  ootéov  xai  In'  eXaooov  xai  fiâXXôv  te  xai 
èç  fta&  vteçov  xâtw  xai  ttooèv  te  xai  krtiiioXaiàteçov.  Die 
Symmetrie  zwischen  dem  gesperrt  gedruckten  Gliede  und  dem 
darauf  folgenden  correspondirenden  sowohl  als  auch  die  gleich- 
artige Stelle  c.  4  a.  E.  Qtjyvvvtai  (ai  Çwyfxai)  . .  .  xai  ßa&vteoat 
te  èç  to  xâttj  xai  êià  navtbç  tov  ootéov  machen  es  höchst 
wahrscheinlich,  dass  man  lesen  muss:  xai  pàXXov  te  xai  ßa&v- 
teçov  ft;  tb  xatoi  xai  i*.  t.  x.  i. 

c  7.  Am  Ende  des  von  Littré  zuerst  aus  BMN  aufgenomme- 
nen Satzes  xai  eôçi)  f*èv  av  yévoito  xtX.  sind  die  Worte  néiin- 
zoç  ouzoç  TQÔnoç  uichl  mit  diesem  Herausgeber  wegzulassen.  Die 
Complicationen  der  Hedra  haben  als  besondere  tçànoi  zu  gelten 
(vgl.  Ermerins  vol.  III  epimetrum  p.  xcix  f.).    Es  ist  ein  wesent- 


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1S8 


H.  KÜHLEWEIN 


I icher  Unterschied,  ob  zu  der  mit  Contusion  verbundenen  Uedra 
auch  noch  eine  Fissur  hinzutritt  oder  nicht.  Die  letztere,  an  sich 
schon  die  schwerste  Kopfverletzung,  ändert  den  Fall  wesentlich. 
Es  gilt  also: 

ïôoa  mit  fayfiij  und  cpXaoiq  als  zézaçtoç  Toônoç 
ïôqa  mit  qtXâoig  allein  „  néfimoç  tqônoç 

êâça  allein  „  ëxTog  Tçônoç 

Nun  giebt  hinter  der  in  BMN  erhaltenen  Stelle  der  Satz:  xai 
IsÖQrj  de  tov  ßiXeog  yivetat  èv  ôatéy  auf  keine  Weise  einen 
befriedigenden  Sinn.  In  dieser  Fassung  ist  der  Satz  geradezu  in- 
haltlos, nachdem  wir  gleich  zu  Anfang  des  Capitels  gelesen  habeu 
xaï  ëôotjç  yevofiivijg  iv  %q>  ooriitt  ßiXeog  xzX.  Der  Satz  ist  ver- 
stümmelt. Zu  ergänzen  ist:  avtij  èq>*  itovtrjg.  "Extoç  ovtog 
Tqônog.  Mit  den  Worten  èv  ôè  %<[>  iQÔmp  kxâotio  wird  dann 
auf  jeden  der  genannten  Fälle  als  tqotioç  hingewiesen.  Sie 
können  auch  nicht  als  iâéai  gelten.  Denn  solche  werden  in  jedem 
dieser  Fälle  wieder  besonders  unterschieden,  z.  B.  von  der  blossen 
Hedra  kürzere  und  längere,  krumme  und  gerade  xai  noXXai  aXXai 
iâéai  tov  toiovtov  %qonov.  Bei  der  Aufzählung  dieser  drei  tqô- 
not  geht  der  Schriftsteller  in  absteigender  Linie  von  der  compli- 
cirteren  Art  der  Verwundung  weiter  zur  einfacheren  und  die  Ord- 
nung der  Sätze  ist  deshalb  nicht  zu  beanstanden,  wie  Littré  meint. 
Sonst  mQsste  auch  in  c.  9,  wo  alle  tqojioi  wieder  erscheinen, 
umgestellt  werden.  Denn  dort  steht  die  blosse  Hedra  getrennt 
hinter  der  mit  Complication  verbundenen.  Dazwischen  kommt  als 
fünfter  tçônog  der  Knocheneindruck  zur  Sprache.  Dann  erst  folgt 
die  ïÔQa  avti]  ètp*  èojvrrjç  als  sechster  zponog,  wie  auch  c.  7 
anzunehmen  ist.  Die  folgende  Art  (die  Contrafissur)  wird  dann  in 
BMN  mit  kßööpaTog  numerirL 

c.  10  Anf.  (xqi})  Tag  tQtxaç  xatafAav&âveiv  tag  neqi  to 
ëXxog  ei  âiaxex6q>axai  vno  %ov  ßiXeog  xai  el  eou>  eïrjoav  èg 
to  TçtôfAa.  Das  Ubereinstimmend  überlieferte  eïijoav  ist  ebenso 
Ubereinstimmend  von  den  Herausgebern  angegriffen  und  von  Littré 
in  ijioav,  von  Ermerins  in  iotjioav  verändert  worden.  Ich  möchte 
für  law  eïrjoay  vorschlagen  eowo&rjoav  hineingedrängt  wur- 
den'. Das  xai  vor  ei  mit  Ermerins  in  i*  zu  verwandeln  ist  über- 
flüssig; über  diesen  mehrfach  in  den  hipp  ocra  Ii  sehen  Büchern  vor- 
kommenden Gebrauch  von  xai  vgl.  man  meine  Observationen  de  um 
particul.  p.  52  f. 


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HIPPOKRATES  BÜCH  ÜBER  DIE  KOPFWUNDEN  189 


c.  1 1  wird  dargelegt,  unter  welchen  Umständen  die  schwereren 
Verletzungen  (Sprung  mit  Zertrümmerung  des  Schädels)  in  der 
Regel  eintreten.  Wird  die  Verletzung  durch  einen  anderen  bei- 
gebracht (im  Gegensatz  zum  Sturze  des  Einzelnen),  so  föllt  die 
Verletzung  gefährlicher  aus,  wenn  der  Verletzende  hoch  steht,  als 
wenn  zu  ebener  Erde  und  wenn  derselbe  stärker  ist  als  der  Ver- 
letzte. Auch  in  dem  verdorbenen  Anfange  des  Capitels  muss  man 
einen  solchen  Vergleich  erwarten.  Uebereinstimmend  überliefert 
ist:  'Oxéxav  (oxav)  ïxeçoç  vq>   ixioov  xixQwoxôfievoç  ènlxtjdeç 

xçwoai  fiovXôfitvoç  rj  bxôxav          Den  erwarteten  Gegensatz  zu 

enlrrjâeç  gewähren  BMN,  welche  hier  allein  die  Worte  àxéwv 
(d.  h.  àéxwv)  xai  bxôxav  bieten  und  die  Lücke  der  vulg.  zwischen 
bxôxav  und  IB  vtyrjXoxéçov  sinnentsprechend  ausfüllen.  Der  Sinn 
muss  demnach  sein  :  Die  Verletzung  durch  einen  Anderen  muss  in 
der  Regel  gefährlicher  sein,  wenn  der  Verletzende  absichtlich,  als 
wenn  er  wider  Willen  verwundet  hat  Demnach  möchte  ich  an- 
statt der  Ermerins-Rheinboldschen  Textesgestaltung,  die  wegen  der 
Umstellung  ihre  Bedenken  hat,  unter  Benutzung  einer  mir  früher  von 
Herrn.  Sauppe  mitgetheilten  Vermuthung  (vgl.  meine  Observations  etc. 
p.  100)  zu  lesen  vorschlagen:  'Bqyvvxai  âk  xo  boxéov  . . .  bxôxav 
exeçoç  v<p3  héçov  xixçojoxôftevoç  r,  bxôxav  knixr)deç  xqwoi] 
fiâXXov  rj  ôxôrav  àéxwv  xai  bxôxav  f£  vtprjXoxéçov  yivnxai  i] 
ßoXrj  ?i  T}  fiXrjyrj,  bxoxéçrj  àv  y,  fiàXXov  rj  bxôxav  ej;  laonéôov 
xov  %(i)qLov  xxX.  —  ßovXöfi&og  ist  als  Glossem  zu  tnlzijdeç  in 
den  Text  gekommen. 

S.  218  unten  lesen  Littré  und  Ermerins  noch  ïvia  yàç  xwv 
xQiofictxtov  xojv  ovxoj  xçui&évxwv  ovSè  xptXovxai  xo  boxéov  xrjç 
oaoxbç.  Zunächst  hat  das  yàç  zu  dem  vorhergebenden  Satze  eine 
nur  sehr  gesuchte  Beziehung,  es  ist  dafür  mit  BMN  âè  zu  setzen. 
Dann  aber  ist  %via  mit  tyiXovxai  unvereinbar.  Deshalb  änderte 
Reinhold  h  lote  yàç  xxX.  Er  hätte  dann  aber  auch  xwv  vor  ovxw 
streichen  müssen.  Leichter  erklärt  sich  wohl  die  Verderbniss  an 
der  anderen  Stelle.  Wenn  man  xptXoï  xi  xo  oaxéov  herstellt,  so 
liest  sich  der  Satz  ohne  Anstoss. 

c.  12  Mitte  (S.  226),  wo  die  Vulg.  lautet:  xaXXa  xo)  boxéa 
xà  7ieçié%ovxa  xr]v  $a(pijv  fiévei  àççayéa  ist  die  Lesart  des  cod.  B 
von  Littré  nicht  richtig  notirt.  Derselbe  bietet  nicht  xà  ä*  äXXa 
xà  boxia  7tBQié%ovxa  xxX.f  sondern  xà  ô*  àXXa  xà  neçuxovxa 
boxéa  xxX.,  wie  es  auch  die  Abschriften  MN  wiedergeben.  Da 


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1 90 


II.  KÜHLEWEIN 


demnach  sowohl  in  der  Vulgata  als  im  Mediceus  das  Substantiv 
bazia  an  einer  verdächtigen  Stelle  eingefügt  erscheint  ,  so  dürfte 
es  als  späterer  Zusatz  wegzulassen  sein.  Man  vgl.  c.  13  (p.  230 
Litlré)  ix  ôè  zwv  neQiexôifzutv  zà  eknea,  c.  20  (p.  256)  «/ .  .  . 
zà  Tceyiéxovca  zà  e'Axoç  èx01  xaÀa/ç;.  Sonst  bietet  auch  hier  B 
den  echten  Wortlaut  zà  ô*  alla  zà  neQtéxovza  zvjv  çtcuprp  névit 

Eine  Zeile  weiter  stosseu  wir  auf  eine  Stelle,  an  der  wir  den 
Werth  des  Mediceus  besonders  gut  ermessen  köunen.  Die  Vulgala 
heisst:  jy  öt  i]  xazà  zr^v  faaifijv  yivofièvi]  xùl  àiaxàkaoiç 

èozi  urft;  QCMpi'ç  xai  (pçaoaOxtai  ovx  evfiayr^  jß  ovte  vnb  eàçi^ç 
zov  ßeleog  yevo^évr^  èv  zf  $cc<p7n  hiudàv  Qayr,  xui  ôiaxaXàofî, 
all*  tozi  x&tenûzeçov  q>Qaoao&cu  z))v  ano  zr^  (plâatoç 
^wyfrfv.  Scaliger  wussle  mit  diesem  Texte  nichts  besseres  anzu- 
fangen als  die  Worte  von  /)  bis  dtaxakaoj,  zu  streichen.  Klarheit 
ist  in  dieses  Gewirr  von  Satzlrümmeru  überhaupt  erst  durch  die 
Lesarten  des  cod.  B  gekommen,  wie  sie  Littré  nach  der  unge- 
nauen Mittheilung  durch  Foes  benutzte.  Littré  bemerkt  z.  St.: 
Foes,  par  qui  nous  avons  les  variantes  de  B,  ne  dit  pas  que  rt  tnanque 
après  tvnaçrç  datis  ce  manuscrit  ;  on  peut  donc  croire  qu'il  est  en 
cela  conforme  à  vulg.  Ich  conslatire,  dass  sich  diese  Vermuthung 
Li  tirés  nicht  bestätigt.  Dagegen  ist  die  Veränderung  des  ovze 
ei  in  ovze  rjv  im  ersten  Gliede  gut  zu  heissen ,  zumal  in  B  gar 
nicht  ovte  ei,  sondern  ovze  i]  steht.  Hauptsächlich  aber  ist  die 
Stelle  dadurch  lesbar  geworden ,  dass  das  unentbehrliche  zweite 
Glied  ovze  rtv  (pXao&évzoç  zov  ôazéov  xazà  zàç  oàçxaç  fay}, 
nui  ôiaxaXao&rj  in  den  Handschriften  BMN  erhallen  war;  auch 
in  diesem  ändert  Littré  oàyxaç  in  çoxpàç  mit  Becht.  Die  an- 
deren Aenderungen  dagegen,  die  Littré  in  der  Periode  noch  vor- 
genommen hat,  sind  uunüthig  uud  verfehlt.  Namentlich  war  es 
gewagt  ein  Wort  wie  knetdàv  ohne  weiteres  zu  streichen,  lediglich 
um  für  die  beiden  parallelen  Glieder  ovte  r}v  .  .  .  ovze  rtv  auch 
noch  einen  völlig  gleichklingenden  Verbalschluss  zu  gewinnen. 
Vielmehr  gehört  diesen  beiden  Gliedern  das  zweite  Verbeupaar 
yayjj  xai  diaxaXao&ij  gemeinsam,  während  die  Worte  kneiôàv 
çayfj  xal  ÔiaxaXàofj  eine  Parenthese  hinler  h  zfî  yuq>r  bilden. 
Es  ist  ganz  in  der  Art  unseres  Schriftstellers  eine  bereits  ange- 
gebene Voraussetzung,  auf  deren  Verwirklichung  es  besonders  an- 
kommt, in  einem  solchen  eingeschobenen  Salze,  meist  Bediugungs- 


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HIPPOKIUTES  BÜCH  ÜBER  DIE  KOPFWUNDEN  191 


satze,  uoch  einmal  hervorzuheben.  Mau  vgl.  c.  7  Auf.  xai  tâçr^ 
yevofiévr^  èv  x<{)  àoxéoj  fiéfeoç,  îtQOoyévoix*  àv  Quiypi}  if  ëôçy. 
xai  (pXâoiv  Jiçooyevéo&ai  àvayxaïâv  iativ  ïj  nàXXov  tj  i]ooov, 
ijv/teç  xai  Qiuy^Q  îCQOoyévrjxat,  xai  ev&aneç*  ^  eôçij 
èyévetô  xe  xai  è^ïH-^l  *ai  *v  %l9  ooxiip  z$  7ieçiéxovxi  xrjv  xe 
eô^^v  xai  xrtv  guy^v.  Ferner  c.  4  (S.  196)  'Ooxeov  çrjyvvxai 
xtiQwaxOfievov  xai  x([)  neçiéxovxi  6oié<tj  xrjv  Qtoy^v  àvàyxi] 
<pXàaiv  nQOoyiyvea&ai,  ijvTteç  Qayjj.  Unsere  Stelle  ist  dem- 
nach nach  B  so  zu  lesen:  r)  ôk  QÎjÇiç  r)  xaxà  xr]v  ç>a(pr]v  yivo- 
fA€vr<  xai  âiaxàXaoiç  èoti  xrjç  $a(pr}ç  xai  q)Q<xoao&at  ovx  ev- 
HQ(tr,S>  ovxe  rjv  vjio  eâçrjÇ  xov  ÇtéXeoç  yevofj.évrjç  èv  xfj  ç>a(pfiy 
è/ceiôàv  Qctyîj  xai  ôiaxaXàofp  ovxe  î]v  (pXaa&évxoç  xov  ôoxéov 
xaxà  xàç  çaçpàç  ^ayft  xai  âiaxaXao&rj.  Man  vgl.  auch  das  Ende 
dieses  Capitels:  xai  xovttuv  xà  noXXà  nqlea^ai  ôeï.  all'  ov 
XQq  xàç  çaqxxg  noieiv,  àXX*  àicoxwçrjOavxa  èv  x$  nXrjoiov 
ôaxé(ij  xrtv  noiotv  noueofrai,  rjv  noting.  Ferner  den  Anfang 
von  c.  12:  'Oxéxav  .  .  xvxï)  xot*  avxàç  xàç  gaqpàç  yevopevov 
xo  eXxoç,  xa^nov  yiv.exai  xr)v  eôçr^v  xov  ßeXeog  (poàoao&ai 
xijt>  èv  x$  àXXy  ooxéip  qpaveçr]v  yevofiévrjv,  eïx*  eveoxiv  èv  x$ 
ooxéip  eïxe  fiij  eveoxiv,  ijv7te(t  xvxïl  y&Ofiévri  r)  eôçt]  èv  av- 
xfjoi  xjjai  èaqnjotv,  wie  dort  herzustellen  ist  aus  der  vulg.  rjv  xe 

xvxn 

c.  13  S.  230  von  Tàpvetv  ôk  XQ*]  èXxéutv  ab,  wo  über 
das  Schneiden  der  Kopfwunden  gehandelt  wird,  ist  von  Litlré  die 
übereinstimmende  Lesart  aller  Handschriften,  auch  des  cod.  B  ohne 
Noth  geändert  und  eine  Lesart  des  cod.  B  unrichtig  notirt.  Litlré 
hat  unter  Anziehung  von  Scaligers  willkürlicher  Correctur  das  ôk 
in  dem  zweiten  von  oxov  av  abhäugigen  Gliede  xà  âè  eXxea  ge- 
strichen ,  um  xà  eXxea  als  regens  zu  xwv  èXxéwv  zu  dem  eisten 
Gliede  nehmen  zu  können.  Abgesehen  von  der  Geschmacklosig- 
keit, die  dabei  herauskommt  (xwv  kXxéuv  . . .  xà  eXxea),  darf  der 
freie  Gebrauch  des  geuit.  part,  nicht  auffallen.  Derselbe  erklärt 
sich  ohne  Schwierigkeit  auf  verschiedene  Weise,  durch  Ellipse, 
durch  eiu  erst  gedachtes  bxôaa  (statt  oxor)  etc.  Es  ist  au  der 
Ueberlieferung  der  Handschriften  um  so  weniger  etwas  zu  ändern 
als  die  Worte  xà  âè  eXxea  einen  unentbehrlichen  Gegensatz  bil- 
den zu  dem  vorangehenden  to  pkv  ôoxéov  und  die  Adversativ- 
parlikel  nach  einem  vielgliedrigen  Zwischensatze  als  dé  apodot. 
wieder  aufgenommen  erscheint  in  dem  Schlussgliede  :  xà  de  xoi- 


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192 


H.  KÜHLE  WEIN 


avxa  xiov  iXxtiov  xofirjç  ôeïtai.  So  lautet  nämlich  wirklich  die 

Lesart  von  B  und  nicht  xâ  xe  xxX.y  wie  Littré  angiebt.  Es  bedarf 

also  auch  durchaus  nicht  der  Veränderung  dieses  xe  in  dij.  Bis 

hierher  ist  in  der  ganzen  Partie  gar  nichts  zu  ändern  ,  sondern 

glatt  aus  B  zu  lesen  :  Tapveiv  dt  XQ^  *ûv  èXxécov  xtûv  h  xe- 

(paXft  yivofiévojv  xai  èv  xy  fueiainq),  oxov  av  xb  fihv  ooxéov 

xptXbv  fi  xtjç  oaçxbç  xai  âoxérj  ti  olvoç  e%eiv  vivo  xov  ßéXeoçf 

xà  ôè  eXxea  fiij  ixavà  xo  fièye^oç  xov  fu'jxeog  xai  xrjç  evçv- 

xrjxoç  ig  xr)v  oxétyiv  xov  ooxéov,  ei  xi  nènovbev  vnb  xov 

ßtXtog  xaxbv  xai  bxolbv  xi  nèitov&e  xai  bxbaov  pèv  i)  oàç$ 

néqpXaoxai  xai  %b  ooxiov  e%ei  xi  oïvoç  xai  d'  avxe  (B  avrat) 

ei  aoivéç  xé  hoxt  to  ooxéov  vtzo  tov  ßiXeog  xai  ftrjdev  ne- 

nov&e  xaxoVf  xai  lg  xrjv  ïrjoiv,  oxoû]Ç  xivbç  âeîtai  %b  ÏXxoç. 

rj  xe  oàçÇ  xai  r)  7tâ&t]  xov  ooxéov,  xà  SI  xoiavxa  xœv  eXxéwv 

"(hier  allein  in  BMN  die  schlechte  Lesart  ooxéiav)  xouïjç  âeïxai. 

—  Auch  zum  Anfange  des  folgenden  Satzes  sind  die  Spuren  dir 

richtigen  Lesart  in  B  erhallen:  xai  ov  âv  xb  fièv  ooxéov  tyi- 

Xojfrfj,  d.  h.  xai  ôxôxav  fièv  box.  ty.    In  einer  Vorlage  stand 
xo 

vermuthlich  bxav;  die  Correctur  wurde  in  den  Text  gezogen  and 
der  Artikel  zu  ooxéov  daraus  gemacht 

c.  13  im  letzten  Satze  ist  die  Lesart  des  cod.  B  rtv  ttèv  h 
x<fi  in*  âçioxeçà  xfirjâij  xçoxâqioj,  von  der  Littré  sagt  cette  leçon 
serait  admissible  an  Stelle  der  vulg.  rjv  fikv  in'  àçtoxegà  x//. 
xçoxaopov  aufzunehmen,  wie  auch  Beinhold  gethan  hat.  Man  vgl. 
c.  20  (p.  254)  rjv  fiev  iv  xoj  in    âçioxeçà  xrjç  xetpaXtjç  txfi  t0 

$Xxog  rjv  âk  èv  xoj  irti  âeÇià  xxX.    Demnach  hat  auch  c.  13 

am  Ende  im  correspond  i  rend  en  Gliede  Beinhold  die  richtige  Lesart 
hergestellt:  rjv  âk  èv  xtp  ini  âeÇià  xprj&j}  xçoxctqHp. 

c.  14  in  den  Anfangsworten  "Oxav  olv  xâfivrjç  Hxoç  it 
xtyaXfî  ooxéœv  eïvexa  xrjç  oaçxbç  iipiXvjfiévojv  muss  nach  dem 
Vorangebenden  (vgl.  Sxot;  âv  xb  fièv  èoxéov  xpiXbv  y  xrjç  oaoxoç 
und  xai  oxav  xb  fièv  ooxéov  ipiXoj&jj  xrjç  oaçxbç)  der  Plural 
ooxéwv  cet.  befremden,  zumal  derselbe  artikellos  erscheint,  wie- 
wohl die  Ueberlieferung  des  Artikels  in  unserer  Schrift  eine 
äusserst  schwankende  ist.  Die  Lesart  von  B  xov  ooxéov  eïtexo 
x7]ç  o.  ixpiXwfiévov  ist  unbedingt  vorzuziehen. 

Daselbst  heisst  es  in  Betreff  der  Grösse  eines  Schnittes  io  die 
vom  Knochen  angeprallten  Weichtheile:  xâfiveiv  xQi]  tb  ptfefag 


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HIPPOKRATES  BUCH  ÜBER  DIE  KOPFWUNDEN  193 


tfjv  (üftiXifV,  ootj  av  Ôoxéfi  aTtoxQÎjvai.  Nach  Galen  bezeichnet 
urteilt,  bei  Hippokrates  ov  /nôvov  Tag  ovXàç  aXXà  xai  ià  eXxt} 
(s.  Foes  Oecon.  p.  694),  schwerlich  aber  einen  künstlich  zu  Heil- 
zwecken angebrachten  Schnitt.  Ich  glaube  daher,  dass  richtiger  aus 
B  mit  einer  ganz  geringfügigen  Aenderung  zu  lesen  ist:  Tctfiveiv 
Xqx]  %.  n.  Tryv  TO/u^y,  oxôof)  av  ô.  ànoxQ.  Man  vgl.  hierzu 
die  in  diesem  Tractate  häufigen  Figuren  dieser  Art  wie  fayvvvai 
çioynïv,  ylav  q>Xàoiv  u.  a.  m. 

S.  236  ist  mit  Streichung  des  von  sämtlichen  Handschriften 
vor  rov  aXXov  überlieferten  xetpaXrjg  zu  lesen:  Trjg  yXâoioç  «- 
vexa  zîjç  àçavtoç,  t^g  owe  ioyXojnévrjç  koo)  ix  tfjç  qyvoiog  TÏtg 
tùv  àXXov  ootéov. 

S.  238.  Die  Worte  6%t  ioxvQiôg  zerçatzai,  welche  das  Object 
zu  rex  fiat  çôfÀSvoç  bilden  sollen ,  sind ,  weil  dies  Object  aus  dem 
Vorangehenden  leicht  verstanden  wird,  ebenso  dem  Sinne  nach 
überflüssig  als  der  gleich  darauf  folgenden  Wiederholung  ïïti  vno 
lOXVQOtfQOv  tov  iQiüOavTog  wegen  lästig.  Dagegen  wird  zu  diesem 
letzten  Gliede  das  Verb  vermisst.  Als  solches  ist  zêtçiûxai  hinter 
oti  V7iü  iaxvQorégoi  einzusetzen,  das  vorangehende  oti  îoxvçtoç 
aber  zu  streichen,  sodass  die  Stelle  lautet:  *Hv  ôè  vnomtvfiç  fxèv 
to  ôoTéov  içgutyévai  Ç  7ve<pXâo&at  ïj  à/uyôteça  tavta,  texfiai- 
çô^evog  ix  twv  Xôycjv  tov  TQWftaTiov  xai  oti  vno  laxvçotéçov 
ttxQiûzai  tov  towoavtoç,  ïjv  ÏTeçog  v<p*  héçov  tqù)9/]  xtl. 

c.  15  S.  242  wird  vor  Vernachlässigung  der  eine  Kopfwunde 
umgebenden  Weichtheile  gewarnt.  Gerade  diese  entzünden  sich 
leicht  und  die  Entzündung  überträgt  sich  dann  auch  auf  den 
Knochen,  in  welchem  sich  Eiterung  einstellt  bezw.  befördert  wird. 
Nun  liest  man  bei  Liltré:  'Ootéq)  yàç  . ..  xivdvvôg  èoTi  piâXXov 
vnônvov  yevéo&ai  —  -rjv  xai  àXXutg  (irj  fiéXXij  —  rjv  xai  ^ 
oàol;  f]  Tteotfyovoa  to  ootéov  xaxwg  $eQa7ievr]tai ,  xai  <pXey- 
/Âahqtai,  xai  iteoioq>iyyijTai.  nvosTÛjdeç  yào  yiyveTat  xai 
izoXXov  qpXoyfÀOv  nXéov  xai  ôr{  to  ootéov  ix  vwv  Tcegiexovouv 
oaçxéwv  ig  iwvTO  &éçfit]v  Te  xai  gyXoyfibv  xai  açadov  ifiTtoiéei 
xai  otpvyfAOv  xai  ooaneç  î;  oàçÇ  exei  xaxà  èv  iwvTcj]  xai  ex 
TOVTéwv  wÔe  v7tÔ7ivov  yivetat.  Zunächst  ist  Ermerins  auf  das 
richtige  yXeynaivji  Te  gekommen,  wie  es  auch  der  Mediceus  bietet. 
Dann  aber  ist  die  Parenthese  rjv  x.  er.  ftrj  fiéXXrj  falsch  verstanden  : 
xai  und  ^  widerstreiten  in  derselben  einander  unerträglich.  Aus 
Stellen  wie  z.  B.  c.  2  S.  190  artodvqoxei  6  àv9ço>7COç,  oxotüv 

Herme«  XX.  13 


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194 


II.  Kl  H  LEWEIN 


/.ai  a  XX  tag  fiéXXfj  àrto^avéia&at  èx  tov  tçoj^atoç,  h  èXao- 
oovt  XQÔvio  6  tavtr]  fyœv  to  TQùifÀa  trjç  xeipaXrjç  rj  nov  âXXo&i, 
ferner  S.  192  xrjy  fiéXXrj  wv&gwrcoç  àno&vyoxtiv  xai  a  II  ta  ç 
kx  tov  tçuipatog,  .  .  h  nXéovi  XQÔvip  ànodavettai  und  ara 
Ende  desselben  Capitels  oariç  x  a  i  aXXtaç  péXXei  àno&aveto&at, 
desgl.  c.  18  sehen  wir,  dass  diese  Wendung  in  Anlehnung  an 
einen  Comparatif  positiven  Sinn  hat  und  dass  auch  an  unserer 
Stelle  firj  vor  piXXr}  fallen  muss.  In  den  Handschriften  BMN 
erscheint  es  zudem  nicht  vor  fiéXXji ,  sondern  tor  xai,  eine  Ver- 
stellung, die  darauf  schliessen  lässt,  dass  die  Negation  aus  einer 
Handschrift  der  anderen  Klasse  erst  in  die  Vorlage  des  Mediceus 
eingetragen  wurde.  Ferner  aber  muss  unzweifelhaft  geschrieben 
werden:  nvçettôârjç  yàç  ylvexai  xai  noXXov  cpXoypov  rtXewv 
nämlich  17  octçl  Das  letzte  Adjectivum  ist  auch  in  CMN  hn 
richtigen  Genus  Uberlief ert.  Wenn  schon  hier  botio*  Subject 
wäre,  könnte  nicht  mit  xai  Sq  to  bot é Oy  fortgefahren  werden. 
Schliesslich  aber  verdient  ovta>g,  die  Variante  von  BMN  sieber 
den  Vorzug  vor  «Jde,  oder  wie  Ermerins  hierfür  liest,  ijâfj.  Dem- 
nach  ergiebt  sich  folgender  Wortlaut:  batécp  yàç  . .  xlvâvvôç  ion 
fiàXXov  vnônvov  yevéo&ai,  rjv  xai  aXXœç  néXlrj,  iqy  xai  ij  oàg^ 
17  neoiéxovoa  to  botéoy  xaxûiç  d'eçanevrjtai  xai  qjXeyfialyrt  re 
xai  neçioq>lyyt]tat.  nvçetojârjg  yàç  yiyetat  xai  tvoXXov  qyXoynoû 
nXétav.  xai  ôrj  to  ootèov  kx  tœy  ixeçtexovowv  oaçxw*  h 
êoivto  &éçfit]v  te  .  .  .  ipnoièu  xai  ayvypiöv,  xai  oaaneç  fj  oàç^ 
?ajf€t  xaxà  h  ecovtj}  xai  èx  tovtwv  ovttog  vnônvov  yivetat. 

c.  15  S.  244  ist  0  <T  avtoç  Xéyog  xai  neçi  trjç  (ir]viyyog 
tijç  neçi  tàv  hyxitpaXov  die  richtige  Lesart,  wie  sie  in  BMN 
überliefert  ist.  vnto  (irjg  fitjviyyog)  kommt  weder  in  der  hier 
angenommenen  Bedeutung  noch  überhaupt  sonst  in  der  ganzen 
Abhandlung  vor.  In  der  Schrift  über  Wasser,  Luft  und  Orte  fiodw 
»ich  vnéç  nur  dreimal,  aber  nur  in  der  Bedeutung  'für'  c.  16 
anofrvrjoxeiv  vnèç  iwv  ôeonoxliov ,  c.  23  xivôvveveiv  vn'tç 
àXXotçirjç  âvvctfitoç  und  das.  xivâvvovç  alçevvtai  vnèç  êufvtêr. 
Das  Argument  der  Euphonie,  das  für  vnèç  angeführt  wird  (s.  Er- 
merins Epimetr.  vol.  III  p.  evi)  und  die  erste  Veranlassung  zur 
Vertauschung  des  vnéç  mit  ntçi  gegeben  haben  mag,  hat  bei 
Hippokrates  nicht  so  viel  zu  bedeuten. 

c.  21.  In  dem  Satze  *AXXà  xçrj  nçlovta,  èneiâàv  oliyo* 
nàvv  ôéjj  êianençio&ai,  xai  rjârj  r.ivérjjai  tb  ootéov,  irai- 


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IlIPPOKRATES  BUCH  ÜBEK  DIE  KOPFWUNDEN  195 


oao&at  riQLOvta  ist  das  eine  itQlovxa  und  zwar  das  erste  zu 
streichen.  Gleich  darauf  in  den  Worten  h  yàç  t$  âiançLwtcf) 
ooté(p  xai  lniXeXeifiuév<i>  tijg  ft  q  la  to  ç  ovx  av  èniyivoixo  xaxôv 
ovdév,  wo  schon  Liltré  bemerkte,  dass  es  viel  'exacter'  hiesse  'in 
dem  noch  nicht  durchgesägten  Theile  des  Knochens'  empfiehlt  sich 
zu  lesen  èv  yàç  t<£  angiiotcp  boxit?  tïiL,  wozu  man  vergleiche 
c.  20  Anf.  kv  xeqxxXr  àv&Qwnov  %  uenQUûnévov  rj  à/igiiotov. 

Ilfeld  a.  H.  H.  KÙILEWEIN. 


13* 


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ÜBER  DIE  ABFASSUNGSZEIT  DER 
GESCHICHTEN  DES  POLYBIUS. 


Die  Geschichten  des  Polybius  sind,  wenigstens  für  den  weitaus 
grössten  Theil  der  in  ihnen  erzählten  Begebenheiten  eine  zeitge- 
nössische Quelle  im  besten  Sinne  des  Wortes.  Als  solche  haben 
sie  mit  Schöpfungen  gleicher  Art  das  werthvolle  Merkmal  der 
Selbständigkeit  und  Unabhängigkeit  von  früherer  Ueberlieferung 
gemein.  Dies  Moment  macht  Polybius  selbst  einmal  für  seine 
Arbeit  geltend,  wenn  er  sagt,  er  wollte  nichts  aufnehmen,  was  ihm, 
insoweit  mündliche  Ueberlieferung  in  Betracht  kommt,  nicht  von 
Zeitgenossen  glaubwürdig  berichtet  wurde;  denn  weiter  zurückzu- 
gehen und  Hörensagen  von  Hörensagen  wiederzugeben,  schien  ihm 
keine  genügende  Bürgschaft  mehr  für  die  Wahrheil  des  Erzählten 
zu  bieten.  Dazu  kommt  endlich,  dass  ein  guter  Theil  seines  Werkes 
der  Darstellung  von  Ereignissen  gewidmet  ist,  in  die  er  selbst  theils 
mithandelnd ,  theils  mitleidend  verflochten  war.  Was  aber  Po- 
lybius so  mit  Bewusstsein  seinem  Buche  an  Ausdehnung  nahm, 
hat  er  reichlich  ersetzt  an  Intensität  in  der  Durchführung  und 
Tiefe  der  Auffassung.  Mit  wahrhaft  historischem  Sinn  begabt  er- 
kannte er  klar,  welche  einschneidende  Bedeutung  für  die  weitere 
Geschichte  der  Mittelmeerstaaten  die  Ereignisse  gehabt  haben,  die 
er  aufzeichnen  wollte,  und  in  seinem  Werke  hat  er  dieser  Er- 
kenutniss  Ausdruck  gegeben,  besonders  mit  folgenden  Worten:  'Es 
ist  nämlich  dies  wie  das  Wunderbare  in  unseren  Zeiten,  so  auch 
das  Eigentümliche  unserer  Geschichte,  dass  es,  wie  das  Schicksal 
fast  alle  Staaten  der  Erde  nach  einer  Seite  zugewendet  und  alle 
gezwungen  hat  nach  einem  Ziele  zuzustreben,  in  gleicher  Weise 
auch  nölhig  ist  vermittelst  der  Geschichte  dem  Leser  zu  einem 
einzigen  Ueberblick  den  Gang  vor  Augen  zu  stellen,  auf  welchem 
das  Schicksal  die  sämmtlichen  geschichtlichen  Ereignisse  zum  end- 
lichen Ziele  geführt  hat.1)' 

1)  I  4,  l. 


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ABFASSUNGSZEIT  DEH  GESCHICHTEN  DES  POLYBIÜS  197 


Dennoch  ist  das  Interesse,  von  welchem  Polybius  hei  der  Dar- 
stellung dieser  Periode  sich  leiten  Hess,  nicht  ein  rein  historisches 
zu  nennen.  Es  theilt  sich  vielmehr  in  dem  Bemühen  die  Erinne- 
rung an  einen  geschichtlich  reichen  Zeitraum  getreu  festzuhalten 
und  andererseits  diesen  grossen  Stoff  zum  Träger  gewisser  lehrhafter 
Betrachtungen  zu  machen,  welche  es  mit  sich  bringen,  dass  bei 
aller  Objectivität,  die  mit  Recht  an  diesem  Autor  so  gerühmt  wird, 
in  auffälliger  Weise  die  Person  des  Schriftstellers  nur  wenig  hinter 
die  geschilderten  Ereignisse  zurücktritt.  Fast  bestündig  durch- 
kreuzen sich  allgemeine  Darstellung  und  individuelle  Tendenz  und 
bilden  zusammen  ein  oft  seltsam  berührendes  buntes  Gewebe. 
Dieses  Vorwalten  des  persönlichen  Elementes  hat  immer  denje- 
nigen zu  schaffen  gemacht,  welche  sich  in  eine  Würdigung  dieses 
Autors  eingelassen  haben.  Wer  die  Beurtheilungen  der 'Geschichten* 
von  Schriftstellern  der  neueren  Zeit  liest  —  und  deren  giebt  es  eine 
ziemlich  grosse  Anzahl  —  wird  leicht  den  Eindruck  empfangen,  dass 
es  sich  hier  um  einen  Autor  handelt,  über  den  zu  einem  sicheren 
und  abschliessenden  Urtheil  zu  gelangen  ausserordentlich  schwer  ist. 

Dabei  verdient  nun  bemerkt  zu  werden,  dass  der  Frage  nach 
der  Abfassungszeit  die  Kritiker,  man  möchte  sagen,  mit  einer  ge- 
wissen Aengstlichkeit  aus  dem  Wege  gegangen  wird,  sodass  man 
in  keiner  der  Einzelschriften  über  sie  in  erschöpfender  Weise  Aus- 
kunft findet.  Man  begnügte  sich  damit  zu  sagen:  Buch  I  und  H 
sind  noch  vor  150  geschrieben,  alles  andere,  auf  Grund  des  mit- 
getheilten  Stoffes  erst  nach  der  Zerstörung  Karthagos  oder  auch 
nach  133,  da  uns  die  biographischen  Notizen,  die  wir  kennen, 
Polybius  in  der  Zwischenzeit  mit  anderen  Dingen  vollauf  beschäftigt 
zeigen,  sich  überdies  Notizen,  welche  sich  auf  diese  Periode  be- 
zieben ,  in  sein  Werk  eingestreut  finden ,  so  dass  an  eine  frühere 
Abfassungszeit  einfach  nicht  gedacht  werden  kann,  wenn  auch  als 
selbstverständlich  zugegeben  wird,  dass  Polybius  eigentlich  Zeit 
seines  Lebens  an  dem  Werke  gearbeitet,  d.  h.  dafür  gesammelt, 
vielleicht  einzelne  Partien  schon  früher  ausgearbeitet  hat. 

Auf  diese  chronologische  Frage  sei  nun  im  Nachfolgenden 
nochmals  eingegangen;  mindestens  lohnt  es  sich  doch  der  Mühe 
zu  prüfen,  ob  sich  nicht  bestimmtere  Angaben  aus  seinem  Werke 
gewinnen  lassen. 

Polybius  selbst  legt  den  Ausgangspunkt  für  diese  Untersuchung 
nahe.    Er  ergiebt  sich  nämlich  aus  dem  Vergleich  der  beiden 


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198 


R.  THOMMEN 


Vorworte  zum  ersten  und  dritten  Buche.1)  Uns  gebt  von  ihrem 
Inhalt  nur  das  Programm  an,  das  in  beiden  Vorreden,  in  der  ersten 
allgemein,  in  der  zweiten  detaiilirt  entwickelt  wird.  In  der  ersteren 
sagt  Polybius,  er  wolle  darstellen,  wie  in  etwas  Uber  einem  halben 
Jahrhundert  die  Römer  zur  Wellherrschaft  aufgestiegen  seien.2) 
Den  Ausgangspunkt  für  die  von  ihm  behandelte  Periode  bezeichnet 
er  dann  so'):  *den  Anfang  der  Geschichten  soll  uns  chronologisch 
die  140  Olympiade  bilden,  sachlich  bei  den  Griechen  der  soge- 
nannte Bundesgenossenkrieg  ...  bei  den  Bewohnern  Asiens  der 
Krieg  um  Cölesyrien  . .  .  endlich  der  Krieg  zwischen  Rom  und 
Karthago,  welchen  die  Meisten  den  bann  ibalisch  en  nennen'.  Diese 
beiden  Angaben  lassen  uns  gleich  auch  den  Zeitpunkt  erkennen, 
bis  zu  welchem  Polybius  sein  Werk  nach  diesem  Plan  fahren 
wollte:  vom  Beginn  des  hannibalischen  Krieges,  das  ist  hier  219, 
53  Jahre  weitergezählt  kommt  man  ins  Jahr  167  v.  Chr.  resp.  bis 
zum  Untergang  des  makedonischen  Königsnauses.4) 

Innerhalb  dieser  Zeitgrenzen  habe  sich  der  grosse  geschicht- 
liche Process  vollzogen,  der  den  bis  dahin  vereinzelten  Ereignissen 
Zusammenbang  gab  und  die  Geschichte  von  da  ab  gleichsam  als 
ein  Ganzes  erscheinen  lasse.  ')  Das  ist  das  Thema,  das  er,  in  sich 
abgeschlossen  wie  es  seinem  historischen  Blicke  erscheint,  auch 
einheitlich  behandeln  will.*) 

Dem  entspricht  nun  ganz  genau  das  im  Vorwort  zum  dritten 
Buch  Gesagte  (III  1  8  ff.)  :  'den  allgemeinen  Inhalt  unserer  Aufgabe 
haben  wir  bereits  mitgetheilt,  von  den  einzelnen  Ereignissen  aber 
. .  .  bilden  den  Anfang  die  vorerwähnten  Kriege  (III  1,  1),  den  An- 
schluss . . ,  der  Untergang  des  makedonischen  Königshauses.  Der 
Zwischenraum  beträgt ...  53  Jahre,  innerhalb  deren  Ereignisse  von 
einer  Grösse  liegen  —  wie  sie  keine  frühere  Zeit  ...  in  gleicher 
Ausdehnung  .  .  .  umfasst  hat.  Ueber  diese  . . .  wollen  wir  bei 
unserer  Erzählung  diesen  Gang  einschlagen  .  .  .';  es  folgt  dann 
eine  genaue  Gliederung  des  Stoffes,  die  jedoch  nicht  ganz  der 
folgenden  Abtheilung  nach  Büchern  entspricht 

1)  Diesen  Gedankengang  hat  schon  Henzen  in  seiner  Schrift  Quaestionum 
Polybianarum  specimen  Berlin  1840  S.  30  Ann».  1  eingeschlagen»  jedoch  ohne 
ihn  bis  in  alle  seine  Conseqoenzen  zu  verfolgen,  wie  das  auch  gar  nicht  der 
Aufgabe  entsprochen  hätte,  die  er  sich  gestellt  hat. 

2)  I  1,  5.  3)  I  3,  1.         4)  I  1,  5. 
5)  I  3,  3-4.        6)  1  4. 


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ABFASSUNGSZEIT  DEB  GESCHICHTEN  DES  POLVBIUS  199 


Dann  aber  zeigt  sich  in  der  Fortsetzung  eine  sehr  wesent- 
liche Differenz,  eine  Differenz,  die  geradezu  eine  Aenderung  oder 
doch  wenigstens  eine  bedeutende  Erweiterung  des  obigen  Plaues 
in  sich  schliesst. 

In  einer  vorausgehenden  philosophischen  Erörterung1),  die 
für  die  klügelnde  Hauier  des  Polybius  recht  bezeichnend  ist, 
sucht  er  dem  Leser  annehmbar  zu  machen,  was  ihn  bewog  den 
alten  Rahmen  zu  sprengen  und  wie  diese  Fortsetzung  bis  zum 
Jahre  146  nothwendig  hinzutreten  müsse,  damit  der  Leser  ein 
vollkommen  sicheres  Unheil  nicht  blos  über  die  Begebenheiten, 
sondern  auch  über  die  handelnden  Personen  bekäme.  Mit  die- 
ser geschickten  Wendung  weiss  er  den  Hauptgedanken  gut  ein- 
zurühren, der  schroffer  ausgesprochen  ihm  wohl  noch  mehr  Oppo- 
sition eingetragen  hätte,  als  ohnehin  schon  dem  Buche  begegnete, 
nämlich,  dass  er  den  letzten  Theil  'hauptsächlich  weil  er  bei  den 
meisten  Begebenheiten  nicht  blos  Augenzeuge,  sondern  auch  Mit- 
handelnder  gewesen  ist',  hinzugefügt  habe.2)  Wie  sehr  er  damit 
die  früher  gezogenen  Grenzen  umstiess,  gebt  deutlich  aus  seinen 
eigenen  Worten  hervor,  mit  welchen  er  zugesteht,  'er  habe  hiemit 
gleichsam  ein  ganz  neues  Werk  begonnen'.91) 

Die  Thalsache  nun,  dass  die  Vorrede  zum  ersten  Buch  keine 
Spur  von  dieser  Erweiterung  des  Planes  die  Darstellung  bis  146 
auszudehnen  zeigt,  vielmehr  die  pathetischen  Sätze  des  4.  Capitels 
ein  Beweisstück  mehr  dafür  abgeben,  dass  der  Verfasser,  als  er 
dies  schrieb,  nur  die  Zeitgrenze  von  167  im  Auge  gehabt  haben 
kann  (wie  ich  weiter  unten  noch  ausführen  werde),  während  die 
Vorrede  zum  dritten  Buche  recht  eigentlich  in  der  Darlegung  der 
Umgestaltung  dieser  ursprünglichen  Anlage  gipfelt,  beweist  an  und 
für  sich  unzweideutig,  dass  diese  beiden  Vorreden  nacheinander 
und  zwar  durch  einen  erheblichen  Zeitraum  getrennt  entstanden 
sind.    Damit  ist  aber  gegeben,  dass  dieser  doppellen  Anlage  auch 


1)  III  4. 

2)  III  4,  12  und  13  dib  xai  xrtç  Tjçay^aifîaç  ravirjç  tovt1  iciai  ri- 
XiatovqytifAa,  to  yvtavat  Tqy  xaidmaoiv  naq*  ixdoiots,  nota  tiç  fiixà 
tô  xaTcxywvio&r.vai  tu  oXa  xai  ntoiï*  t'u  *»>  i«>  'Pio/taiuy  iÇotoiay  ïotç 
Trt(  f4irà  tail  a  nâXiy  intytyofiéyrjf  iaqaxrtç  ..,  vniç  ôià  to  fiéyt&oç 
T(ôy  iy  avrjî  7iQtî(tioy  ....  to  di  plyiOToy  dià  to  tüv  nXiianav  ptij 
fdôyoy  avtônTtjç  «AV  o»y  pèy  ovyfçybç  ojy  di  xai  jffiçiar^f  ytyoyéyai, 
nço^x^1y  oloy  aQxh*  noiriaâptvoç  â"XXr(y  yqaoptiy. 


200 


R.  THOMM  E.N 


eine  doppelte  Ausführung  entsprechen  muss,  dass  das  grosse  Werk, 
welches  auf  den  ersten  Blick  wie  aus  einem  Guss  hervorgegangen 
zu  sein  scheint,  in  zwei  Theile  auseinanderklafft,  welche  erst  eine 
letzte  Redaction  zusammengeschweisst  hat.  Dass  sie  in  der  Ge- 
stalt, in  der  uns  das  Werk  jetzt  vorliegt,  so  genau  zusammen- 
passen, ist  wohl  kein  geringer  Beweis  für  die  Meisterschaft,  mit 
der  Polybius  seinen  Stoff  modelte. 

Demgemäss  präcisirt  sich  die  Aufgabe,  die  hier  zu  lösen  ist, 
dahiu,  gestützt  auf  die  chronologische  Untersuchung  zu  prüfen, 
ob  und  inwieweit  aus  den  erhaltenen  Fragmenten  eine  Bestäti- 
gung für  den  ausgesprochenen  Gedanken  gewonnen  werden  kann. 
Das  Verfahren ,  welches  bei  dieser  Untersuchung  anzuwenden  ist, 
ergiebt  sich  demnach  von  selbst.  Zuerst  muss  jedes  Buch  auf 
seine  mögliche  Entstehungszeit  hin  geprüft  werden,  wenn  es  über- 
haupt nur  einige  brauchbare  Notizen,  deren  es  leider  bei  der 
Lückenhaftigkeit  der  erhaltenen  Reste  nicht  viele  giebt,  in  dieser 
Hinsicht  enthalt,  und  aus  diesem  so  gesammelten  Material  werden 
sich  dann  die  verschiedenen  Partien,  die  den  beiden  leitenden 
Ideen  unterzuordnen  sind,  vielleicht  herausheben  lassen. 

Buch  1  und  H  müssen  zusammen  bebandelt  werden,  wie  sie 
als  ein  ungetheiltes  Ganze  von  Polybius  selbst  von  Anfang  an1)  ge- 
fasst  worden  waren.  Das  schliesst  allerdings  noch  nicht  die  un- 
unterbrochene Entstehung  derselben  in  sich,  doch  scheint  diese 
mir  durch  die  Fassung  des  letzten  Capitels  des  ersten  Buches, 
welches  nicht,  wie  die  der  folgenden  Bücher,  als  förmlicher  Schluss 
und  Ruhepunkt  der  Erzählung  auftritt,  sondern  unmittelbar  zu  dem 
Anfang  des  zweiten  hinüberleitet,  genügend  verbürgt.  Für  die 
Beantwortung  der  Frage  nach  der  Abfassungszeit  sind  nun  folgende 
Stellen  zu  berücksichtigen.  1  65,  9,  wo  Polybius  sagt,  er  wolle 
über  die  Ursachen  des  hannibalischen  Krieges  deshalb  einen  aus- 
führlicheren Bericht  geben,  weil  dieselben  noch  jetzt  bei  den 
betheiligten  Völkern  streitig  sind;  I  67,  13  und  I  73,  welche 
local  beschreibende  Angaben  über  den  Ort  Tunes  und  über  Kar- 
thago enthalten,  endlich  U  16,  wo  es  bei  der  Erwähnung  des  Po 
heisst,  er  wolle  der  Phaethonsage  .  .  .  seiner  Zeit  gedenken  und 
zwar  wegen  der  Unbekannlschali  des  Timaios  mit  diesen  Gegen- 
den.   Die  ersten  Stellen  setzen  nämlich  noch  den  Bestand  Kar- 


1)  I  3,  7  If. 


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ABFASSUNGSZEIT  DER  GESCHICHTEN  DES  POLYBIÜS  201 


thagos  voraus  und  das  sogar,  wie  I  65  beweist,  zu  einer  Zeil,  da 
der  letzte  Kriegssturm,  der  die  machtige  Rivalin  Roms  vom  Erd- 
boden vertilgen  sollte,  sich  noch  nicht  erhoben  halte,  da  die  beiden 
unversöhnlichen  Gegner  noch  Zeit  halten  zu  derartigen  müssigen 
juridisch-historischen  Discussionen.  Denn  an  einen  solchen  mehr 
in  privaten  Kreisen  gerührten  Meinungsaustausch  wird  hier  zu 
denken  sein,  nicht  daran,  dass  in  dem  langen  diplomatischen  Vor- 
spiel, welches  dem  dritten  punischen  Krieg  voraufging,  officieller 
Weise  auf  den  hannibalischen  Krieg  als  Präcedenzfall  hingewiesen 
worden  wäre  und  dass  die  damals  erregte  Stimmung  sich  in  diesen 
Zeilen  wiederspiegelte.  Denn  im  letzteren  Fall  hatten  die  beider- 
seitigen Gesandten,  wohl  weniger  auf  Ursachen,  als  auf  etwaige 
staatsrechtlich  giltige  Actenstücke  zur  Unterstützung  ihrer  Behaup- 
tung hingewiesen,  wie  das  zu  Beginn  des  zweiten  punischen  Krieges 
geschehen  war  und  Polybius  selbst  im  dritten  Buch  20  ff.  in  der 
anschaulichsten  Weise  beschreibt. 

Die  Römer,  heisst  es  dort,  schickten,  sobald  sie  von  der  Zer- 
störung Sagunts  vernommen  batten,  Gesandte  nach  Karthago,  welche 
entweder  die  Auslieferung  Hannibals  durchzusetzen  oder  den  Krieg 
zu  erklären  den  Auftrag  hatten  ').  —  Der  karthagische  Senat  staml 
vor  einer  peinlichen  Alternative.  Er  hoffte  derselben  diplomatisch 
ausweichen  zu  können,  indem  er  die  ganze  Angelegenheit  zu  einer 
Rechtsfrage  zuzuspitzen  suchte3),  wobei  er  sich  auf  den  letzten  mit 
Rom  abgeschlossenen  Vertrag  stützte. 3)  Die  Römer  aber  erklärten, 
sie  würden  sich  auf  einen  Rechtsstreit  überhaupt  nicht  einlassen  ; 
man  stehe  vor  einer  vollzogenen  Thatsache  und  die  Karthager  könn- 
ten nur  in  der  einen  oder  anderen  von  ihnen  angegebenen  Rich- 
tung einen  Entschluss  fassen4).  So  kam  es  zur  Kriegserklärung. 
Die  Erwähnung  dieser  Vertrüge  durch  die  Karthager,  veranlasste 
Polybius  auf  das  staatsrechtliche  Verhältniss  zwischen  Rom  und 

1)  III  20,  6-S. 

2)  III  20,  9  — tO  ....  ôvo%i(itôç  r,xovov  ot  K«Qxrtööyiot  rr;y  ft7çtaiy  t<ôv 
TtQOTitvouiycov,  outaç  âè  . . .  rjçÇayTo  . .  äixatoXoyiZoöat. 

3)  III  21,  3  initÇov  ...  M  tàç  TtXivraiat  avy^xttç  xaç  yivoukvttç  Iv 
rtp  niçi  ZtxeXiaç  noUfiy. 

4)  III  21,  6  'Poi/uoîo*  àk  xéxi  pkv  tq  âucatoXoyeïa&at  xaïânaÇ  àntyi- 
viooxov,  (fâoxovttç  ùxtQaiov  phr  iti  âiaptvovotiç  jijï  ta>y  Zaxay&aia>y 
nôXtwç  &i«Jé/É<x*«i  là  nçâypttTa  âtxaioXoyiay  .  .  .  Tavrqç  âi  naqicnor- 

àrjutyrjc  j  rovç  tthiovi  Uâoxioy  that  <r<p(<rt  n  ut}  flovXopiyovç  toîio 

Tioulv  .  .  .  [iby  n6Xi,uoy  avyayaâixut&at). 


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202 


R.  THOMMEIS 


Karthago  bis  zu  diesem  Zeilpunkt  des  Näheren  einzugehen,  was 
in  den  folgenden  Kapiteln  geschieht,  auf  die  ich  später  nochmals 
zurückkommen  werde.  Jedesfalls  aber  kann  nichts  dem  Aehnliehes 
mit  den  oben  angemerkten  Worten  gemeint  sein,  er  wolle  deshalb 
von  den  Ursachen  des  hannibalischen  Krieges  mehr  sagen,  weil 
sie  noch  jetzt  bei  den  beteiligten  Volkern  streitig,  seien.  Dass 
diese  letztere  Annahme  irrig  wäre,  ist  nicht  unwichtig  zu  betonen. 
Ihre  Richtigkeit  nämlich  zugegeben,  hiesse  der  Abfassungszeit  enge 
Grenze  ziehen.  Es  bliebe  nur  das  Jahr  149  hierfür  übrig,  indem 
in  die  beiden  Vorjahre  das  diplomatische  Vorspiel  fallt,  148  Po- 
lybius  schon  in  die  griechischen  Ereignisse  eingreift,  147  Cf.  mit 
Scipio  an  Karthagos  Belagerung  theilnimmt,  welches  jene  oben 
citirten  Worte  aber  noch  als  bestehend  voraussetzen.  Und  dieses 
Jahr  würde  scheinbar  noch  durch  drei  andere  Stellen  unterstützt.1) 
Denn  da  Polybius  mit  Scipio  150  in  Africa  war*),  diese  Gegenden 
also  mit  eigenen  Augen  gesehen  hatte,  so  werden  diejenigen,  die  sieb 
für  das  Jahr  149  entscheiden,  diese  Stellen  sehr  gerne  als  Bestäti- 
gung für  ihre  Ansicht  anführen,  indem  sie  in  den  Angaben  des  Ver- 
fassers eigene  Beobachtungen  erkennen ,  und  sie  werden  das  mil 
um  so  grosserer  Sicherheit  thun,  wenn  wir  gleichzeitig  eine  Stelle 
des  vierzehnten  Buches,  für  dessen  Entstehung  in  demselben  Jahre 
ähnliche  Gründe  zu  sprechen  scheinen,  heranziehen3),  wo  Po- 
lybius selbst  auf  seine  Schilderung  von  Tunes  Bezug  nimmt,  die 
sich  für  uns  eben  nur  in  dem  ersten  Buche  zu  erkennen  giebt 
Dennoch  halte  ich  diese  Combination  für  unrichtig. 

Was  zunächst  die  Beziehung  der  Stelle  im  vierzehnten  Buch 
zu  der  im  ersten  betrifft,  so  dürfte  der  Umstand,  dass  die  Angabe 
der  Entfernung  des  Ortes  Tunes  von  Karthago  mit  120  Stadien, 
wie  sie  sich  im  ersten  Buche  findet,  im  vierzehnten  wiederholt 
wird,  eher  gegen  eine  gleichzeitige  Aufzeichnung  sprechen.  Was 
die  Localbeschreibung  von  Tunes  und  Karthago  selbst  im  ersten 
Buch  betrifft,  so  glaube  ich,  ist  kein  absolut  zwingender  Grund 
vorhanden  zu  behaupten:  sie  kann  nur  auf  Autopsie  beruhen.  Es 
wird  auch  die  Annahme  genügen,  dass  diese  Stellen  in  ihrer 
allgemeinen  und  kurzen  Fassung  aus  mündlicher  Ueberbefertiag 
hervorgegangen  sein  können.  Somit  fällt  auch  diese  Stütze  hinweg 

1)  I  67,  13;  73,  4;  74,  5. 

2)  Nissen  im  Rheinischen  Museum  (Neue  Folge)  XXVI  S.  270  f. 

3)  XIV  10,  5. 


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ABFASSUNGSZEIT  DEB  GESCHICHTEN  DES  POLYBIUS  203 


und  es  erübrigt  nur  noch  den  positiven  Beweis  zu  erbringen  da- 
für, dass  Buch  I  und  II  auch  vor  149  oder  151,  d.  h.  also  wäh- 
rend noch  Polybius  in  Italien  inlernirt  war,  entstanden  sein  kann. 
Den  liefert  nun  I  62,  7.  Dort  führt  Polybius  den  zwischen  Lutatius 
Catulus  und  Hamilkar  Barkas  geschlossenen  Vertrag  an,  den  er 
mit  den  bezeichnenden  Worten  einleitet:  'es  wurde  den  Feind- 
seligkeiten durch  einen  etwa  so  lautenden  Friedensvertrag  ein  Ende 
gemacht'.  Das  beweist,  dass  dem  Geschichtschreiber  das  Friedens- 
instrument, als  er  dessen  Inhalt,  den  er  allem  Anscheine  nach 
durch  mündliche  Tradition  in  Erfahrung  gebracht  hatte,  seinem 
Hauptinhalt  nach  skizzirte,  nicht  selbst  vorlag,  oder  mit  andern 
Worten,  dass  er  dies  zu  einer  Zeil  schrieb,  da  man  ihm,  dem  noch 
nicht  freigesprochenen  Gegner  Roms,  den  Zutritt  ins  Archiv  im 
Tempel  der  Geres1)  noch  nicht  verstattete,  wo  der  Vertrag  so  gut 
deponirt  war,  wie  die  anderen,  die  Polybius  dort  eingesehen  hat. 5) 
Dazu  stimmt  Folgendes.    Die  Haft,  welche  speciell  über  Polybius 
verhängt  war,  war  leicht  genug.  Sie  erlaubte  ihm  wohl  sehr  bald 
freie  Bewegung  auf  dem  Boden  der  apenninischen  Halbinsel.  Diese 
Freiheit  benutzte  er  Italien  kennen  zu  lernen.  So  wissen  wir  be- 
stimmt, dass  er  schon  vor  156  öfter  in  Lokri  gewesen  war,  d.  h. 
Unteritalien  besucht  hat9).    Denn  durch  seine  Vermittelung  wur- 
den den  Lokrern  die  Leistungen,  zu  welchen  sie  anlässlich  des 
im  Jahre  156  zwischen  den  Römern  und  Dalmaten  ausgebrochenen 
Krieges  verpflichtet  gewesen  wären,  erlassen,  was  doch  schon 
nähere  Beziehungen  zwischen  Polybius  und  den  Bewohnern  jener 
Stadt  voraussetzt,  die  am  Natürlichsten  als  eine  Folge  der  von 
ihm  erwähnten  öfteren  Besuche  in  Lokri,  welche  also  vor  156 
fallen  müssen,  anzusehen  sind.4)    Demnach  können  wir  unbe- 
denklich annehmen,  dass  sein  Forschungseifer  ihn  frühzeitig  auch 
nach  dem  Norden  geführt  haben  wird.  Das  Resultat  dieser  Reisen 
liegt  unter  anderem  auch  im  zweiten  Buch  Cap.  14 — 16  vor,  welche 
die  geographische  Beschreibung  Italiens  speciell  der  Poebene  ent- 
halten.   Dass  diese  Beschreibung  uoch  in  die  Zeit  vor  der  ersten 


1)  Vgl.  Mommsen  Römisches  Staatsrecht  II,  1.  Abthlg.,  2.  Aufl.,  S.  468 
and  Nitzsche  Römische  Anoalistik  S.  211. 

2)  III  21  ff.         3)  X  1,  1. 

4)  Heozen  Quaestionum  Polybianarum  specimen  S.  29.  XII  5,  1  èpol 
âii  otfißaiyn  xai  naQaßißXrjxiyai  nXtovàxiç  tiç  r^w  TtSr  Aoxqûv  noXty  mai 
naçurxija&ai  jrçfûrf  alxolç  àvayxatttç. 


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204 


R.  THOMMEiN 


UeberschreitUDg  der  Alpen,  die  selbst,  wie  ich  zu  beweisen  hoffe, 
vor  die  spanisch-africanische  Reise  von  150  fällt,  gehört,  ergiebt 
sich  mir  aus  Folgendem.  Als  Einleitung  zu  der  Darstellung  der 
Kriege  zwischen  Römern  und  Galliern,  die  Polybius  im  zweiten 
Buche  Cap.  18  ff.  giebt,  schickt  er  eine  kurze  Beschreibung  der 
Gestalt  und  Lage  Italiens  im  Allgemeinen  und  der  Poebene  im 
Besondern  voraus.1)  Bei  dieser  Gelegenheit  kommt  er  auch  auf 
die  Bewohner  derselben,  die  Gallier,  zu  sprechen  und  da  scheint 
es  mir  nun  bezeichnend,  dass  er,  obwohl  er  die  Scheidung  der 
gallischen  Stämme  in  Irans-  und  cisalpinische  kennt,  doch  nur 
die  letzteren  einzeln  und  mit  ihren  Namen  anzuführen  weiss,  wah- 
rend ihm  die  transalpinischen  Gallier  noch  eine  ungegliederte 
Masse  sind.2) 

Ich  habe  nicht  ganz  unabsichtlich  länger  bei  diesen  ersten  beiden 
Büchern  verweilt,  als  es  streng  genommen  nöthig  wäre,  insoferne 
das  Resultat,  dass  ihre  Abfassungszeit  vor  150  fallt,  auch  schon  von 
Früheren  gefunden,  im  Allgemeinen  auf  keinen  Widerspruch  mehr 
stösst.  Aber  eben  hierbei  wird  um  so  deutlicher,  auf  wie  schwa- 
chen und  unbestimmten  Argumenten  die  Untersuchung  gerade 
in  dieser  Hinsicht  bei  Polybius  fusst,  selbst  dann,  wenn  sie  ein 
schon  von  keiner  Seite  mehr  angezweifeltes  Resultat  zu  Tage 
fördert.  Indem  nun  die  Schwierigkeiten  gerade  in  den  nächsten 
drei  Büchern,  die  seltsamer  Weise,  obwohl  vollständig  erhalten, 
wenig  zur  Lösung  der  hier  angeregten  Frage  beisteuern,  sieb 
steigern  und  man  vielfach  auf  Schlüsse  und  Gombinationen  ange- 
wiesen ist,  in  einer  Sache,  in  der  es  sich  um  möglichste  Klarheit 
und  Bestimmtheit  handelt,  kann  das  Vorausgehende  dazu  dienen, 
einem  natürlichen  Misstrauen,  welches  sonst  gegen  eine  derartige 
Beweisführung  erwachen  könnte,  zu  begegnen. 

Mit  dem  dritten  Buche  betreten  wir  das  eigentliche  Arbeits- 
gebiet des  Polybius. 

Der  Beweis,  der  für  den  Bestand  der  Bücher  HI— V  vor  149 
erbracht  werden  kann,  ist  eigentlich  mehr  negativ.  Wenn  nach- 
gewiesen wird,  dass  das  sechste  Buch  vor  dieser  Zeitgrenze  ent- 

1)  11  14,  4-12. 

2)  II  15,  8 — 10  rot?  .  .  .  xônovç  xaroixovoi  joiç  pky  Im  jw  'Pofavor 
xai  îàç  âçxrovç  ioTQtifi/jiyovç  raXarat  TçavottXnïvot  7içooayoQèv6utn>t, 
rovç  â'  (m  là  ntâia  (tov  FJââov)  Tavçiaxot  xni  "Ay&vtç  xai  nXtiàt  yêvit 


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ABFASSUINGSZE1T  DER  GESCHICHTEN  DES  POLÏBIUS  205 


standen  ist  und  dass  es  das  Vorbandensein  der  früheren  Bücher 
voraussetzt  und  wenn  weiter  gezeigt  wird,  dass  die  Stellen,  welche 
auf  eine  spatere  Abfassungszeit  der  drei  Bücher  hinweisen,  auch 
nachträglich  eingeschaltet  worden  sein  können,  folglich  nicht  un- 
mittelbar zur  Annahme  zwingen,  dass  der  Zeitraum,  in  dem  sie 
niedergeschrieben  worden  sind,  massgebend  sein  müsse  für  das 
fjanze  Buch,  so  wird  der  obigen  Behauptung  wohl  nichts  mehr  im 
Wege  stehen.  Ich  bespreche  daher  zuerst  die  betreffenden  Stellen 
von  Buch  VI.  In  Cap.  51 — 56,  5  zieht  Polybius  eine  Parallele 
zwischen  Rom  und  Karthago  in  administrativer,  politischer  und 
cultureller  Beziehung.  Die  entscheidenden  Satze  lauten:  'Ferner 
sind  auch,  was  den  Gelderwerb  anbetrifft,  Sitten  und  Herkommen 
bei  den  Römern  besser  als  bei  den  Karthagern.  Denn  bei  diesen 
ist  nichts  schimpflich,  was  Gewinn  verspricht,  bei  jenen  dagegen 
ist  nichts  schimpflicher  als  sich  bestechen  zu  lassen  . . ."),  und  an 

einer  zweiten  Stelle:  'So  treiben  die  Karthager  alles,  was 

zum  Seewesen  gehört  .  .  besser  ...  da  ihnen  die  Erfahruug  hierin 
ein  von  alter  Zeit  her  überkommenes  .  .  Erbtheil  ist;  .  .  dagegen 
üben  die  Römer  die  Kriegführung  zu  Lande  weit  besser  als  die 
Karthager' a).  Das  wird  dann  weiter  ausgeführt  und  besonders  auf 
den  schwerwiegenden  Unterschied  aufmerksam  gemacht,  dass  die 
Römer  mit  Burgerheeren ,  die  Karthager  aber  mit  Söldnern  ihre 
Kriege  führen.  'Es  verdient  daher  auch  in  diesem  Stücke  die 
römische  Verfassung  mehr  Billigung  als  jene.  Denn  die  eine 
gründet  ihre  Hoffnung  auf  Freiheit  stets  auf  die  Tapferkeit  von 
Miethstruppen,  die  der  Römer  dagegen  auf  ihre  eigene  Tüchtigkeit 
und  den  Beistand  der  Bundesgenossen.'3) 

Die  Art  und  Weise  nun,  wie  hier  karthagische  Verhältnisse 


1)  VI  5G,  1  — 3  Kai  fitjy  r«  mçt  xovç  XQ^Hctna^oiç  i&rj  xai  yo/utfta 
ßtlitd)  naçît  'PoifAaioii  iaxiv  Ç  naqà  KaQX*]àoviotç'  naç*  oiç  pïv  yàç 
ovâiv  aiaxQOv  xûv  àvi\xùvxtav  nçbç  xiçâoç,  naq1  oiV  <T  ovâ(y  atoxiov  xov 
âiûçoâoxtla&ai . . . 

2)  VI  52,  1 — 3  . .  .rô  piy  nçbç  xàç  xaxa  SâXaxxay  (xQci**?)  •  •  .  «pet- 
vov  àaxovai  ...  Kaqx^yioi  dut  rb  xai  nâxçioy  avxolç  vnàçxii¥  7m_ 
laiov  rrtv  lumiQtav  xavxrjy  .  . . . ,  rb  âi  niçi  xàç  nt^ixàç  XQi<ac  **o\v  dt] 
ri  'PoifÀttïoi  tiqoç  xb  ßiXxiov  àaxovai  KaQxydoyiwy. 

3i  VI  52,  5  h  xcù  rtigt  xovro  xb  fiéQOç  xavxrty  xrty  noXixiiav  ano- 
âixxéov  Ixtivtjç  fiâXXoy  17  piv  yàç  Iv  ràîç  rtôy  /uio&o<pôç<uy  tîi//t>£fa(» 
iytt  ràç  ikmdaç  àti  xijç  iktv&êçiaç,  /;  cfé  'Piopatuy  êy  xttïç  ocptxéçatç 
aQtTCtïç  xai  xaiç  xùy  avfjfAaxfoy  Inaçxtiatç. 


206 


R.  THOMMEN 


zum  Vergleich  heran  gezogen  werden,  die  ausnahmslose  Verwen- 
dung des  Präsens  zeigt  doch  unwiderleglich ,  dass  Karthago  that- 
sächlich  noch  lebendes  Object  der  Betrachtung  sein  konnte  und 
war.  Dieser  Abschnitt  ist  aber  zu  innig  mit  dem  ganzen  voraus- 
gehenden Theil,  der  sich  selbst  in  der  Hauptsache  als  eine  Dar- 
stellung der  römischen  Verfassung  zu  erkennen  giebt,  verwachsen, 
als  dass  eine  Trennung  statthaft  wäre.  Dazu  tritt  nuu  eine  Stelle 
aus  dem  ersten  Capitel,  eine  der  wichtigsten  für  die  vorliegende 
Frage.  Da  heisst  es:  'Es  ist  mir  aber  nicht  unbekannt,  dass 
Manche  fragen  werden,  warum  wir  es  unterlassen  haben  ohne 
Weiteres  in  dem  Gange  unserer  Erzählung  fortzufahren  und  der 
Erörterung  der  römischen  Verfassung  gerade  diesen  Zeitpunkt  an- 
gewiesen haben.  Es  war  mir  aber  diess  von  vornherein  einer  der 
Hauptpunkte  in  meinem  ganzen  Plane,  wie  ich  an  vielen  Stellen 
meiner  Geschichte  glaube  klar  ausgesprochen  zu  haben,  besonders 
aber  in  der  Grundlegung  und  vorläufigen  Uebersicht 
Uber  dieselbe,  worin  wir  äusserten,  es  sei  dies  bei  unserem 
Vorhaben  das  Schönste  und  zugleich  das  Nützlichste  ftlr  die  Leser 
zu  erkennen,  wie  und  durch  welche  Art  von  Staatsver- 
fassung fast  alle  Staaten  der  bewohnten  Erde  in  nicht 
einmal  ganz  dreiundfünfzig  Jahren  .  .  unter  die  allei- 
nige Herrschaft  der  Römer  gefallen  seien'  .  .  .') 

Es  fragt  sich  nun  zunächst,  worauf  Polybius  die  Worte  »in 
der  Grundlegung  und  der  vorläufigen  Uebersicht'  (h  *?;  xaraßoXfj 
mai  ftçoex9éoei  trjç  lozoçtaç)  bezogen  hat.  Am  Nächsten  liegt 
an  das  dritte  Buch  zu  denken,  dessen  Einleitung  in  den  Capiteln 
2 — 3  und  5  'die  Uebersicht'  über  den  von  ihm  behandelten  Stoff, 
sozusagen  das  Inhaltsverzeichniss  zu  dem  ganzen  Werk  enthält. 
Dessenungeachtet  verhält  es  sich  nicht  so;  sondern  erst  folgende 
Stelle  passt  in  dieser  Hinsicht  ganz  zu  den  oben  angeführten  Sätzen: 
I  1,  5:  'denn  wer  wäre  in  der  Welt  so  stumpfsinnig  .  .  .  dass  er 
nicht  zu  erfahren  wünschte,  wie  und  durch  welche  Art  von 
Staatsverfassung  fast  der  ganze  Erdkreis  in  nicht  voll 
dreiund  fünfzig  Jahren  ...  unter  die  alleinige  Herr- 
schaft der   Römer  gefallen  isUa)  —  Die  fast  wörtliche 

1)  VI  1,  1-3. 

2)  Ich  stelle,  um  allem  Zweifel  vorzubeugen,  die  beiden  Stellen  hier  dem 
griechischen  Wortlaut  nach  nochmals  zusammen.  VI  1,  2-3  t/joi  <T  ore  (i 
t  rtoXoytafjbç  riji  r<ôi>  'Puuator  TtoXiTlttxç)  piv  rty  t£  «QZÏ?  *v  Tt 


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ABFASSUNGSZEIT  DER  GESCHICHTEN  DES  POLYBIUS  207 


l Übereinstimmung,  die  sich  gerade  in  den  entscheidenden  Worten 
hier  zu  erkennen  giebt,  sch liegst  alle  Zweifel  aber  die  Zusammen- 
gehörigkeit der  beiden  Sätze  aus.  Wir  ersehen  ferner  aus  dieser 
Zusammenstellung  auch,  was  unter  'Grundlegung'  und  'Uebersicht' 
zu  verstehen  ist.  Die  Grundlegung  bezieht  sich  auf  die  ersten  zwei 
Bücher,  welche  als  erläuternde  Einleitung  dem  eigentlichen  Werke 
vorangeschickt  worden  sind,  und  die  'vorläufige  üebersicht'  auf  das 
erste  Capitel  des  ersten  Buches,  in  dem  er  allerdings  nur  die 
äusserten  Umrisse  seiner  Arbeit,  nämlich  die  beiden  Zeilgrenzen, 
zwischen  welchen  sie  sich  bewegen  soll,  'vorläufig*  festsetzt.  Allein 
wir  werden  gleich  sehen,  dass  mittelbar  auch  ein  Bezug  jener 
Worte  auf  die  einleitenden  Capitel  zum  dritten  Buch  stattfindet, 
deren  massgebende  Sätze  als  eine  willkommene  Vervollständigung 
des  hier  angestrebten  Beweises  herangezogen  werden  können.  Ab- 
gesehen von  der  äusserlichen  Beziehung,  in  der  diese  Vorrede  zu 
jener  des  ersten  Buches  steht  und  die  in  dem  ersten  Satz  ange- 
deutet ist,  sind  es  vor  allem  zwei  Stellen,  die  hier  wesentlich 
in  Betracht  kommen.  III  1,  4  'Da  nämlich  das  Ganze,  worüber 
wir  zu  schreiben  unternommen  haben,  nämlich  wie,  wann  und 
aus  welchen  Ursachen  alle  bekannten  Theile  der  Erde  unter  die 
Herrschaft  Roms  gekommen  sind,  ...  den  Gegenstand  einer  einheit- 
lichen Betrachtung  bildet  ...  so  halten  wir  es  für  nützlich,  auch 
die  wichtigsten  Theile  in  demselben  .  .  .  vorläufig  zu  bezeichneo', 
und  weiter  III  1,8  'Den  allgemeinen  Umriss  .  .  .  unserer  Aufgabe 
haben  wir  bereits  mitgetheilt;  für  die  einzelnen  Ereignisse  .  . 
bilden  den  Ausgangspunkt  die  vorerwähnten  Kriege,  den  .  .  Ab- 
schluss  aber  der  Untergang  des  makedonischen  Koniglhums;  der 
Zwischenraum  zwischen  diesem  Anfang  und  Ende  beträgt  drei- 
undfdnfzig  Jahre  .  .  .' 

Die  Uebereinstimmung  dieser  drei  Stellen  muss  in  der  That 

xattuv  xai  xoixo  xb  fâçoç  xi)Ç  oXqç  nço&ioitaç ,  i*>  noXXoiç  olpcti  di'Xov 
avxb  ntnoirixtvai ,  fiâXtaxa  J'  iv  x$  xaxaßoXrj  .  .  .  iv  >J  xoixo  xâXXtotcv 
î  <pa fit  y  ....  tlvai  xijç  r^tïtgnç  inißoX^g  xoîg  ivxvyxâvovai  xi}  nqayfiaikia, 
xb  yvûvai  xai  fxa&tiv  nû:  xai  xivi  yivn  n  oXix  liaç  in  txçax  rt  - 
9ivxa  oxttov  nàvxa  xu  xaxà  xi}  y  oixov  fiivyv  (y  ovd'  SXoiç  nit- 
irjxovxa  xai  XQiotv  ïxtotv  vnb  fxiav  àçxhy  xqv  'Pta  ftaitov 
întotv  . . .  nod  I  1,  5  xiç  yàq  ovxtaç  vnctQ%ti  qxtvXos  ....  ôç  ovx  âv  ßov- 
Xotxo  yvtôvat  n(ô  ç  xai  x  iv  i  yévanoXixiiaç  in  ixq  ax  ij&iv  x  a  o%t- 
âbv  ânavxa  xà  xaxà  xijv  olxovfxivtiv  lv  ov%  oXotc  ntvxtj  xovxa 
xai  XQlaty  ïxtotv  vnb  fi  lav  aQxh*  êntae  xrtv  'Pw^oi'wf  .  . . 


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208 


R.  THOMMEIN 


auffallen.  Alle  drei  bauen  sich  auf  demselben  Gedanken  auf;  das« 
nämlich  die  dauernde  siegreiche  Obmacht  der  Römer  ihren  Grund 
habe  in  der  Vortrefflichkeit  ihrer  Verfassung  und  dass  sich  unter 
diesem  Gesichtspunkt  eine  einheitliche  Geschichte  der  Begeben- 
heiten geben  lässt,  alle  drei  kennen  —  und  das  ist  der  Punkt  auf 
den  es  hier  ankommt  —  Ubereinstimmend  nur  eine  Zeitgrenze, 
bis  zu  der  Polybius  sein  Werk  fuhren  will,  so  zwar,  dass  darnach 
sein  Buch  nur  die  Geschichte  der  vielcitirlen  dreiundfünfzig  in- 
haltsschweren Jahre  vorführen  soll,  in  allen  dreien  ist  auch  nicht 
die  leiseste  Spur  davon  zu  entdecken,  dass  er  das  Werk  noch 
weiterführen  will,  wie  er  dann  das  im  vierten  und  fünften  Capitel 
des  dritten  Buches  entwickelt.  Nun,  diese  Gemeinsamkeit  des  Aus- 
drucks lässt  doch  wohl  einen  Schluss  auf  die  Gemeinsamkeit  seines 
Ursprungs  zu.  Das  aber  kann  in  Verbindung  mit  dem,  was  oben 
über  Capitel  51 — 56  des  sechsten  Buches  gesagt  wurde,  dazu 
dienen,  uns  über  die  Abfassungszeit  dieses  Buches  selbst  und  da- 
mit auch  über  das  zeitliche  Verhältniss  der  beiden  Pläne,  welche 
dem  Werke  seiner  vollen  Ausdehnung  nach  zu  Grunde  liegen, 
aufzuklären. 

Es  wurde  nun  von  den  eben  citirlen  Capileln  (VI  51 — 56) 
gezeigt,  dass  ihr  Inhalt  dazu  drängt  ihre  Abfassung  vor  Karthagos 
Zerstörung,  also  vor  M6resp.  151,  anzusetzen  und  es  wurde  ferner 
gezeigt,  dass  der  innige  Zusammenhang,  in  dem  diese  ganze  Partie, 
welche  so  recht  dem  Gedankengang,  der  das  sechste  Buch  durch- 
zieht, entspricht,  zu  der  weitergehenden  Annahme  ermuthigt,  es 
sei  das  ganze  Buch  vor  151  niedergeschrieben  worden.  Was  endlich 
das  Verhältniss  der  beiden  Pläne  betrifft,  so  wurde  früher  (S.  199  f.) 
die  Notwendigkeit  einer  zeillichen  Trennung  betont  und  die  Ver- 
muthung  ausgesprochen,  dass  der  erste,  demzufolge  Polybius  in 
seinem  Geschichtswerk  nur  die  bekannten  dreiundfünfzig  Jahre 
behandeln  wollte,  auch  vor  151  in  ihm  gereift  war. 

WTie  nun,  wenn  man  für  den  vorliegenden  Fall  diese  beiden 
Annahmen  zu  combiniren  versuchte?  Sollte  da  nicht  die  eine  die 
andere  tragen  und  stützen  helfen? 

Buch  VI  wurde  wahrscheinlich  vor  151  geschrieben  —  Beweis 
dessen  sind  die  früher  hervorgehobenen  sechs  Capitel  desselben. 
Folglich  gewinnen  wir  bei  der  Uebereinstimmung,  welche  zwischen 
einigen  für  die  chronologische  Frage  sehr  beachtenswerthen  Sätzen 
in  der  Einleitung  des  sechsten,  mit  Parallelstellen  aus  der  des 


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ABFASSINGSZEIT  DER  GESCHICHTEN  DES  POLYBIÜS  209 


erste ü  und  dritteo  Buches  herrscht,  ein  Argument  mehr  für  die 
Annahme,  dass  der  erste  Plan,  nämlich  nur  die  Geschichte  der 
dreiundfünfzig  Jahre  von  219 — 167  zur  Darstellung  zu  Imogen, 
zu  dem  allein  diese  drei  Vorreden  passen,  schon  vor  151  gefasst 
und,  wie  man  sieht,  theilweise  auch  durchgeführt  war. 

Sind  wir  soweit  gekommen,  so  handelt  es  sich  noch  darum 
die  Reihenfolge  aufzudecken,  in  der  die  ersten  sechs  Bücher  ent- 
standen sind. 

Man  kann  dahei  wieder  vom  sechsten  Buch  ausgehen.  Id  §  5 
des  ersten  Capitels  heisst  es,  dass  er  diese  Betrachtung  der  römi- 
schen Verfassung  deshalb  so  lang  hinausgeschoben  habe,  weil  man 
nur  aus  der  Art  und  Weise,  wie  sowohl  das  Individuum  als  auch 
der  Staat  im  Unglück  sieb  erprobe,  seinen  Werth  abnehmen  könne. 
Mit  diesem  'Unglück'  kann  aber  nur  die  Niederlage  bei  Cannae 
gemeint  sein,  welche  Rom  an  den  Rand  des  Verderbens  brachte, 
wie  sie  andererseits  den  Wendepunkt  in  der  grossen  antiken  Tra- 
gödie bezeichnet.  Diesen  Moment  hatte  Polybius  mit  sicherem 
Blick  als  Abschluss  für  das  dritte  Buch  gewählt,  so  dass  also 
mindestens  von  dieser  Seite  der  Bestand  desselben  vor  dem  sechsten 
Buch,  d.  h.  vor  151  gesichert  erscheint.  Bei  weitem  nicht  so  genau 
lässt  sich  auch  die  Niederschrift  von  Buch  IV  und  V  vor  Buch  VI 
darthun. 

Es  bleibt  da  fast  nur  eine  allgemeine  Erwägung  übrig. 

Polybius  fuhrt  nämlich  in  den  ersten  vier  Büchern  die  Er- 
eignisse bis  zu  einem  Zeilpunkte,  wo  eine  allgemeine  Verflechtung 
der  Interessen  der  Mittelmeerstaaten  eintritt.')  Das  geschah  nach 
Ablauf  der  140.  Olympiade.  Soweit  reicht  das  dritte  Buch,  welches 


1)  I  3,  4  dnè  âi  xoixtoy  ivy  xaiçwy  (141  Ol.)  oioyù  atafxaxonâr,  avp- 
ßaivti  yiyio&at  jrtv  iaioQtay,  ovpnUxto&ai  xi  xàç  'ItaXixàç  xai  Jifivxà, 
nQÔÇttç  xàîç  xi  xaxà  xrty  'Joicry  xai  xaîç  'EXXtivvxaïç  .  .  . 

IV  28,  2—3  d  fiiy  ovy  xàç  nçoixaç  imfloXàç  xàç  Uyytßov  xaïç  'EXXrtyi- 
xaîç  noâltow  ein*  ào^ç  tv&étoç  knmmXix&ai  ovyißaiviy,  âyXoy  «fr . .  moi 
xovxtay  ûy  qftâç  . .  iân  . .  ntnotqo&at  xqy  iiqyqaiy  . . .  ènti  âi  xà  xaxà  xijy 
iIxaXîay  xai  xaxà  xi\v  'EXXââa  xai  xarà  xijy  %Aciav  xàç  fùy  àq%àç  zw  y 
noXifÀiûy  xovxtay  iSiaç  tiXtj<pti,  xàç  âi  owxtXtiaç  xowâç,  xai  xijy  t$*}yttaiy 
neçi  avxûy  ixoiya/Aty  noujoao&at  xax'  lâiay,  tatç  àv  éni  xoy  xatQoy  *A»*a>- 
juty  xovxoy  iv  à>  avytnXâxtjaay  al  nçottQtjfiéyat  nçâ&iç  àXXtjXatç  .  .  . 

V  105,  4  Tàç  fiiy  olv  'EXXijyucàç  xai  xàç  'IxaXtxàç,  ixi  âi  xàç  Ai/ivxàç 
nçâZtiç  ovxoç  o  xaiçbç  . .  awinUU  notSxoy.  lu  Cap.  103  f.  ist  die  Rede  von 
den  Friedensunterhandlungen  zwischen  Philipp  und  den  Aetolern  (Ol.  140,  3). 

Hermes  XX.  14 


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2  lu 


R.  THOMMEN 


die  Ereignisse,  die  sich  im  Umkreise  des  westlichen  Mittelmeer- 
beckens zutrugen,  schildert,  und  ebensoweit  Buch  IV  und  V,  welche 
als  noth  wendige  Ergänzung  bestimmt  waren  die  Geschieh  le  Grie- 
chenlands und  des  Orients  bis  zur  gleichen  Zeitgrenze  zu  bringen. 

In  den  Schlusssätzen  des  dritten  und  fünften  ')  Büches  ?  er- 
spricht Polybius  eine  Darstellung  der  römischen  Verfassung  fol- 
gen zu  lassen  und  im  Eingang  des  sechsten  rechtfertigt  er  sich, 
weshalb  er  die  Erzählung  unterbricht  und  gerade  hier  die  Ver- 
fassungsgeschichte einschaltet.  Nun  ist,  wie  wir  wissen,  Buch  Ul 
und  VI  vor  151  entstanden,  den  innigen  Zusammenbang  der  ganzen 
Partie  kann  man  trotz  der  Lucken  im  sechsten  Buch  nicht  ver- 
kennen —  ist  es  also  so  unmöglich  schon  aus  diesen  äusserlichen 
Gründen  anzunehmen,  dass  Buch  IV  und  V  vor  dem  sechsten,  mit- 
hin vor  151  entstanden  sind?  Gestützt  kann  diese  —  ich  räume  es 
gerne  ein  —  sehr  unsichere  Annahme  nur  werden  durch  den  zweiten 
Theil  der  dazu  gehörigen  Untersuchung,  inwiefern  sich  nämlich 
die  Stellen,  die  auf  eine  spätere  Abfassung  hindeuten,  als  even- 
tuelle spätere  Zuthaten  erklären  lassen. 

Ueber  die  Erweiterung  der  Vorrede  zum  dritten  Buch*)  babe 
ich  schon  gehandelt  und  gehe  daher  gleich  zur  nächsten  Partie 
Gap.  22 — 32  über,  deren  Inhalt  kurz  folgender  ist. 

In  den  ersten  sechs  Capileln  will  Polybius  die  rechtlichen 
Verhältnisse,  welche  zwischen  Rom  und  Karthago  von  Anfang  an 
bis  in  die  Zeit  Hannibals  obwalteten,  darlegen.  Er  thut  das  mit 
Hilfe  der  zwischen  beiden  Staaten  abgeschlossenen  Verträge,  die 
er  dem  Wortlaut  nach  wiedergiebt  und  mit  einigen  erläuternden 
Zusätzen  versieht.  Auch  eine  kleine  polemische  Abschweifung 
gegen  den  Geschichtschreiber  Philinos,  der  im  offenbaren  Wider- 
spruch mit  dem  Inhalt  dieser  Urkunden  die  Römer  des  Vertrags- 
bruches beschuldigt,  läuft  da  mit  unter.  In  Capitel  29  und  30 
untersucht  er,  wie  es  sich  mit  der  Rechtsfrage  bezüglich  Saguots 

1)  III  118, 10 — 11  âiômç  tjfittç  ravjqy  piv  rqy  ßvßXov  int  rovrttr  tvr 
tçywy  xttiaoTçixfjo/uty,  S  niQuXaßtv  'TßrtQixc5v  xai  rwr  'itaXuttSy  jj  taraça- 
xoorrj  nçhç  Taîç  fatatby  oXv/unictai  âr^cânavttç'  or  try  âi  Tàç  <E3J.rlvvtàç 
7rçâ£ttç  tàç  xatà  rqy  avril*  oXvfxnwâa  ytv*[*ivaç  âitdômç  trust  A  fit* 
totç  xatçoîç  tovtotç,  tôt*  ijdi]  7iQo$iptroi  tptXàïç  rby  vrtiç  ahtttç  tf,ç 
'l'atfiai&y  noXirttaç  7ioirj<rôfit9a  Xbyoy  .... 

V  m,  10  Iv  éi  r$  fittà  xait a  ßvfiXy  ...Im  rbv  mçt  tftç  'P*p«i*r 
noXittlaç  Xôyoy  inaytftiy  xatà  rijy  iy  àçxatç  vno^rdriK. 

2)  II!  4  und  5. 


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ABFASSUNG SZEiT  DER  GESCHICHTEN  DES  POLYBIUS  211 


verhält  und  wem  eigentlich  die  Schuld  an  dem  Hannibalischen 
Krieg  beizumessen  sei.  Die  beiden  letzten  Capitel  endlich  füllen 
allgemeine  Bemerkungen,  durch  welche  er  die  von  ihm  einge- 
schlagene Methode  Geschichte  zu  schreiben,  welche  darnach  strebt, 
die  Leser  nicht  blos  mit  den  Thatsachen  bekannt  zu  machen,  son- 
dern auch  die  Ursacheu  zu  entwickeln,  aus  denen  die  Begeben- 
heiten entspringen,  zu  begründen  und  dadurch  auch  den  höheren 
Werth  seines  Werkes,  welches  gegenüber  den  Monographien  seiner 
Vorgänger  Anspruch  erhebt  für  eine  allgemeine  Geschichte  ge- 
nommen zu  werden,  zu  verdeutlichen  sich  bemüht.  Dass  diese 
elf  Capitel  für  sich  betrachtet  ein  Ganzes  bilden  und  aus  dem  Rah- 
men der  Erzählung  heraustreten,  ergiebt  sich  auf  den  ersten  Blick. 
Wie  sind  sie  aber  mit  dem  Vorhergehenden  verbunden?  Ich  sage 
durch  Cap.  21,  welches  als  Bindeglied  mit  den  folgenden  Capiteln 
später  eingefügt  worden  ist.  —  Zu  dieser  Anschauung  führt  mich 
folgende  Erwägung. 

Am  Schluss  des  zwanzigsten  Capitels  erzählt  Polybius:  die 
Börner  schickten,  sobald  sie  die  Nachriebt  von  der  Zerstörung 
Sagunts  erhalten  hatten,  Gesandte  nach  Karthago  mit  dem  Auf- 
trage die  Auslieferung  Hannibals  zu  verlangen  und,  wenn  diese  ver- 
weigert würde,  Krieg  anzukündigen.  Diesem  Auftrag  kommen  die 
Gesandten  mit  gewohnter  Strenge  nach,  worauf  die  Karthager,  vor 
diese  Alternative  gestellt,  ihr  Vorgehen  zu  rechtfertigen  versuchen. 
Dazu  stimmt  nun  trefflich  die  Fortsetzung  im  33.  Capitel:  Die 
Romer  sagten,  als  sie  die  Grüude  der  Karthager  angehört  hatten, 
nichts  weiter,  sondern  der  Sprecher  bauschte  seine  Toga  und 
schüttete,  als  die  Karthager  die  Wahl  ob  Krieg  ob  Frieden  ab- 
lehnten und  riefen,  er  solle  geben  was  er  wolle,  Krieg  aus  den 
Fallen  seines  Gewandes.  Aus  diesen  drei  einfachen  Elementen  : 
Auslieferungsbegehren  der  Römer  —  Rechtfertigungsversuch  der 
Karthager  —  Kriegserklärung  —  setzt  sich  ursprünglich  die  Er- 
zählung zusammen  —  Hauptzüge  in  der  Entwickelung  der  Er- 
eignisse zu  Beginn  des  Kampfes  mit  Hannibal,  die  Polybius  einst- 
weilen mit  Hintansetzung  der  Rechtsfrage  der  einfachen  mündlichen 
Ueberlieferung,  die  stets  dem  Episodenartigen  in  der  Geschichte 
eine  gewisse  Zuneigung  bewahrt,  entnahm. 

Wie  stellt  sich  nun  Cap.  21  dazu?  Auf  den  ersten  Blick  als 
eine  weitere  Ausführung  des  im  letzten  Satz  des  20.  Capitels  aus- 
gesprochenen Gedankens.  Es  enthält  zunächst  ziemlich  ausführlich 

14* 


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212 


R.  THOMMEN 


die  Verteidigung  der  Karthager.  Dem  folgt  aber  eine  nicht  viel 
kürzere  Antwort  der  Römer.  Das  begründet  doch  einen  kleinen 
Unterschied  gegenüber  der  früheren  Ueberüeferung ,  wonach  die 
Römer,  nachdem  sie  sich  ihres  Auftrags  entledigt  und  die  Gegenvor- 
stellungen der  Karthager  angehört  hatten,  sich  überhaupt  auf  keine 
Erörterung  mehr  einliessen 1  )  ;  die  Fortsetzung  im  Cap.  33  stimmt 
also  wohl  zum  Schluss  des  Cap.  20,  aber  nicht  zu  dem  des  Cap.  21. 
Ziehen  wir  nun  die  folgenden  Abschnitte  in  Betracht,  so  wird  sieb 
dieser  kleine  Widerspruch  lösen. 

Im  Folgenden  giebt  Polybius  die  zwischen  Rom  und  Karthago 
abgeschlossenen  Verträge,  wie  er  selbst  sagt,  in  wortgetreuer  Ueber- 
setzung  nach  den  Originalen1),  die  im  Archiv  der  plebeischen 
Aedilen,  nämlich  im  Cerestempel  aufbewahrt  wurden.')  Es  fragt 
sich  nun,  wann  hat  er  Zutritt  zu  demselben  bekommen?  Dass  ihm 
derselbe,  so  lange  er  noch  als  Staatsgefangener  in  Italien  weilte, 
nicht  freigestanden  hatte,  sondern  ihm  erst  viel  spater  erlaubt  wurde, 
geht  aus  folgender,  auch  sonst  höchst  bemerkeoswerther  Stelle  her- 
vor. 'In  dieser  Beziehung  muss  man  auch  von  denen,  welche  unser 
Geschichtswerk  wegen  der  Zahl  und  Grösse  der  Bücher  als  schwer 
zu  beschaffen  und  schwer  zu  lesen  betrachten,  urtheilen,  dass  sie 
sich  im  Irrthum  befinden.  Denn  wie  viel  leichter  ist  es  sich  vierzig 
Bücher  zu  verschaffen  und  durchzulesen,  welche  gleichsam  in  einem 
einzigen  Faden  fortlaufen,  und  die  Ereignisse  in  Italien,  Sicilien 
und  Libyen  von  den  Zeilen  des  Pyrrhos  bis  zur  Einnahme  von 
Karthago  und  die  in  der  übrigen  bekannten  Welt  von  der  Flucht 
des  Kleomenes  von  Sparta  .  .  bis  zur  Schlacht  der  Achäer  und 
Römer  auf  dem  Isthmos  klar  .  .  zu  verfolgen,  als  die  Werke  derer, 
welche  die  Ereignisse  einzeln  erzählen,  zu  lesen  und  zu  beschaf- 
fen T*)  Daraus  geht  mit  voller  Sicherheit  hervor,  dass  Polybius,  als 

1J  III  33,  l  Oi  âi  naQtt  xùv  'Patpaiuy  rtQiaßttg  .  .  .  âiaxoiaayrtç  r« 
nttQa  T(Sy  Kag^cfortW  âXXo  fxir  ovêiv  tlnav,  6  âi  nçcopvraroç  aiiûr 
âtiÇaç  . .  .  Toy  xéXnoy  iyrav&a  xai  xov  ntUuoy  avroîç  iopij  xai  Tt>y  tlçrr 
vr,v  (fiçtty. 

2)  III  22,  3. 

3)  III  26,  1.    Vgl.  auch  S.  12  A.  1. 

4)  III  32,  1 — 4  Hi  xai  vnoXafxßavovxas  âvaxrrjov  tlyat  .  .  .  tr,y  rt(ti- 
liqrty  7iQay/Jariîay  âtà  to  7iXrt$oç  .  .  ,  lùy  ßvßXuy  àyvoûv  rouunior. 
nôatp  yàç  ççêy  Imt  .  .  .  âtayyûyai  ßvßXovf  TtTTctQaxovra  xa^aniçarù 
xarà  uhoy  iÇvrpaouêraç,  xai  7taçaxoXov&fjaai  aaqtoïç  Tttiç  pir  xaxà  vir 
'IraXiay  .  .  .  ijçdÇtoty  àno  TÛy  xarà  ïlvç^oy  xatçwr  iiç  rit*  KmçtfàirK 


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ABFASSUNGSZEIT  DER  GESCHICKTEN  DES  POLYBIUS  213 


er  diese  Worte  schrieb,  nicht  blos  die  Ereignisse  von  146  hinter 
sich  hatte,  sondern  auch  schon  entschlossen  war,  seinen  ersten 
Plan  abzuändern  und  in  der  erwähnten  Weise  zu  erweitern,  ja 
sogar,  dass  in  grossen  Umrissen,  wenigstens  was  die  Verlheilung 
des  Stoffes  anbetrifft,  schon  das  Meiste  geschrieben  gewesen  seiu 
muss;  denn  im  Anfange  des  dritten  Buches  stehen  mit  dem  deut- 
lichen Bewusstsein  noch  siebenundreissig  andere  schreiben  zu  müs- 
sen, heisst  selbst  einem  Schriftsteller  vom  Schlage  des  Polybius 
etwas  viel,  zu  m  u  theo.  Führt  uns  also  das  in  eine  Zeit  hinein,  in 
welcher  er  wieder  als  freier  Mann  nach  Gefallen  sich  bewegen 
konnte,  geehrt  von  seinen  Mitbürgern,  geliebt  von  seinem  einfluss- 
reichen Schüler,  der  ihm  Gelegenheit  und  Mittel  verschaffte,  seinen 
Wissensdurst  vollauf  zu  befriedigen1),  so  können  wir  annehmen, 
dass  er  damals  auch  Zutritt  ins  Archiv  erhielt,  welches  er  dann  in  so 
schätzenswerther  Weise  ausbeutete.  Denn  den  innigen  Zusammen- 
hang zwischen  diesem  und  den  vorausgehenden  Capiteln  kann 
Niemand  leugnen  —  Capitel  22 — 32  bilden  eine  festgefügte  Ge- 
dankenkette. 

Das  führte  nun  auch  die  kleine  Aenderung  in  dem  Bericht 
über  die  Gesandtschaft  nach  Karthago  im  Capitel  21  herbei.  Wäh- 
rend nämlich  nach  der  ersten  Darstellung  als  Antwort  auf  den 
bios  angedeuteten  *)  Rechtfertigungsversuch  der  Karthager  unmittel- 
bar die  Kriegserklärung  seitens  der  Römer  erfolgt,  giebt  die  spätere 
Darstellung  einmal  diese  Rechtfertigung  der  Karthager  ausführlich 
und  mit  Berufung  auf  Actenstttcke,  die  Polybius  inzwischen  selbst 
eingesehen  batte  und  weicht  zweitens  von  der  früheren  darin 
ab,  dass  sie  auch  noch  den  römischen  Gesandten  eine  Replik 
in  den  Mund  legt  und  sie  erst  hierauf  die  Kriegserklärung  aus- 
sprechen lässt  Diese  kleine  Abweichung  lässt  sich  jetzt  auch  recht 
gut  begreifen.  Denn  erst  als  Polybius  das  urkundliche  Material 
in  solcher  Vollständigkeit  vorlag,  batte  es  für  einen  Historiker 

«Xutaiv,  ratç  âl  xatà  jitv  âXk^v  oixovfufvt.r  ànô  rfjç  KXto^tyovi  .  .  tpvyfc 
•  •  •  hi^Xot  *4xat(5»>  xai  'Pto/uaitov  7i€çi  toy  'Ia9^6y  naçaTÛt-ttoç,  IJ  tàç 
tùy  x«r«  péooç  yoayiyuav  avyrâ(nç  àvttytvricxuy  ;  .... 

1)  Vgl.  XXXIV  15,  7  aus  Plin.  hist.  nat.  5,  9:  Sapione  Aemiliano  res 
in  Africa  gereute  Polybius  .  .  .  ab  eo  accepta  classe  scrutandi  illius 
orbis  gratia  circumveclus  prodidit  ab  Atlante  .  .  .  ad  /lumen  Anatim 
CCCCLXXVÜI. 

2)  III  20,  10  ofi<t>ç  ât  nooat^aâiuyoi  (ot  KttQxiàôytoi)  tbv  imt^âuo- 
rmoy  U  aèrùy  qofrwio  moi  o<paiy  dtxaioXoytio&at. 


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214  R.  THOMMEN 

von  bo  peinlicher  Gewissenhaftigkeit  Werth,  auch  auf  die  Rechts- 
frage tiefer  einzugehen,  die  Gegenvorstellungen  der  Karthager  tbat- 
sächlich  anzuführen  und  einen  Excurs  von  solchem  Umfang  anzu- 
schließen. Gestützt  auf  dieses  reichhaltige  Material  erweiterte  er 
den  Bericht,  den  er  früher  offenbar  nur  auf  die  gangbare  Ueber- 
lieferung  basirt  hatte  und  dabei  ist  ihm  die  oben1)  erwähnte  ln- 
congruenz  unterlaufen,  die  es  uns  glücklicher  Weise  ermöglicht, 
auch  hier  seiner  Methode  zu  arbeiten  genauer  folgen  und  Anhalts- 
punkte für  die  chronologische  Frage  gewinnen  zu  können. 

Nicht  ganz  so  einfach  steht  es  mit  andern  Stellen. 

In  Cap.  48, 12  polemisirt  Polybius  gegen  diejenigen,  welche  den 
U ebergang  des  Hannibal  Ober  die  Alpen  mit  Wunderberichten  aus- 
geschmückt haben  und  sagt  zum  Scbluss,  er  gebe  seine  Erklärungen 
mit  vollem  Vertrauen,  da  er  . . .  selbst  die  Gegenden  gesehen  und  die 
Reise  über  die  Alpen  gemacht  habe.  —  In  gleicher  Weise  spricht 
er  von  seinen  Reisen  in  Libyen,  lberien  und  Gallien*)  und  auf  dem 
atlantischen  Ocean,  die  er  trotz  aller  Mühseligkeiten  hauptsachlich 
deshalb  unternommen  habe,  um  die  Unkenntniss  der  früheren  in 
dieser  Hinsicht  zu  beseitigen  und  den  Griechen  auch  diese  Theile 
der  Erde  bekannt  zu  machen. 

Ich  nehme  hier  Aniass  über  diese  Reise  einiges  zu  sagen.  Sie 
wird  allgemein  ins  Jahr  151  und  zwar  in  den  Anfang  desselben 
verlegt.3)  Direct  ist  das  eigentlich  nirgends  überliefert  und  alles, 
worauf  sich  der  Beweis  dafür  stutzt,  lässt  sich  dahin  zusammen- 
fassen, dass  Scipio,  der  in  diesem  Jahr  als  Kriegstribun  unter 
Lucullus  in  Spanien  dient,  im  folgenden  in  diplomatischer  Sen- 
dung nach  Libyen  kommt,  dort  mit  Masinissa  zusammentrifft 
und  dass  bei  dieser  Gelegenheit  auch  Polybius  mit  dem  greisen 
Könige,  der  ihm  mit  seinen  Erzählungen  eine  wichtige  Quelle  ge- 
worden ist,  gesprochen  hat  Die  Richtigkeit  dieser  Aosicht  ist  zu- 
zugeben; sie  beweist  in  Verbindung  mit  dem,  was  über  die  Frei- 
zügigkeit des  Polybius  in  Italien  bekannt  ist,  nur  wie  leicht  ihm 
später  die  Haft  gemacht  war,  unzweifelhaft  ein  Verdienst  seiner 
Beschützer,  denen  er  ja  schon  verdankte,  dass  er  überhaupt  in 
Rom  hatte  bleiben  dürfen.  Für  ihn  scheint  sich  die  Internirung 
allmälig  in  das  blosse  Verbot  vor  der  Freisprechung  den  Boden 
Griecheulands  zu  helreteo  aufgelöst  zu  haben. 

1)  S.  212.  2)  III  59,  7. 

3)  Nissen  im  Rheinischen  Museum  (Neue  Folge)  XXVI  S.  271. 


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ABFASSL^GSZEIT  DER  GESCHICHTEN  DES  POLYBIUS  215 


Mir  erscheint  es  demgemäss  nicht  so  unmöglich,  dass  Poly- 
bius  nicht  schon  früher  Gallien,  Spanien  eventuell  auch  Libyen 
besucht  bat.  Darauf  brachte  mich  die  Stelle  III  59,  3;  ich  führe 
sie  in  wörtlicher  Uebersetzung  an:  'Da  in  unseren  Zeiten  die 
Länder  Asiens  durch  die  Herrschaft  Alexanders,  die  übrigen  aber 
durch  Roms  Weltherrschaft  fast  alle  . . .  zugänglich  geworden  sind, 
da  ferner  staatsmännisch  angelegten1)  Männern  die 
Laufbahn  des  Krieges  und  der  Politik  verschlossen  und 
ihnen  dadurch  ein  starker  Antrieb  gegeben  ist,  Uber  die  vorer- 
wähnten Gegenstände  Forschungen  .  .  anzustellen,  so  kann  man 
fordern,  dass  man  über  früher  Unbekanntes  eine  bessere  .  .  Ein- 
sicht gewinne.'  Dass  Polybius  so  ganz  absichtslos,  die  Zwischen- 
bemerkung von  den  slaatsmännisch  angelegten  Mannern  gemacht 
haben  soll,  ist  mir  nicht  glaublich.  Hier  wird  er  persönlich; 
allem  Anscheine  nach  rechnet  er  sich  mit  zu  diesen  àfâçeç 
7tQaxTt*oU  die  er  nun  in  Gedanken  in  Gegensatz  bringt  zu  Män- 
nern, die  nicht  nQotxttxol  sind  und  doch  Politik  machen  können. 
Nur  unter  der  Voraussetzung,  dass  dieser  Gegensatz  hinzugedacht 
wird,  wird  der  Satz  eigentlich  erst  ganz  verständlich.  Da  Polybius 
hier  deutlich  und  ausschliesslich  ganz  als  Grieche  spricht,  als  Pa- 
triot, dem  es  versagt  ist,  politisch  thätig  zu  sein,  so  kann  er  mit 
den  Männern,  zu  welchen  er  sich  in  Gegensatz  stellt,  auch  nur 
wieder  Landsleute  gemeint  haben.  Das  legt  daher  eine  doppelte 
Annahme  nahe.  Erstens  scheinen  diese  Worte  auf  jene  Partei- 
führer gemünzt,  die  bald  nach  der  glorreichen  Freiheitsaukündi- 
gung auf  den  Isthmien  anfingen  mit  ihrem  kleinlichen  Hader 
Griechenland  zu  beunruhigen,  bis  der  natürliche  Ausgang  eintrat: 
die  Vernichtung  der  geschenkten  Freiheit  durch  den  grossmüthigen 
Schenker  selbst.  Zweitens  müssen  diese  Worte  zu  einer  Zeit  ge- 
schrieben sein,  als  die  Männer,  die  von  Politik  etwas  verstehen, 
durch  den  äusseren  Zwang  verbindert  waren,  in  die  Verhältnisse 
einzugreifen.  Das  passte  also  sehr  gut  auf  die  Lage,  in  der  sich 
Polybius  wenigstens  während  der  letzten  Jahre  seiner  Internirung 
befand. 

Es  sind  daher  diese  Worte  allem  Anscheine  nach  vor  151  ge- 
schrieben worden  ;  dann  sind  es  aber  auch  die,  wo  er  von  seiner 
gallisch-afrikanischen  Reise  spricht,  und  es  dürften  daher  der  Reise, 


1)  xai  lüiy  nQaxuxwv  àyjçtôy. 


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216 


R.  THOMMEN 


die  er  in  Scipios  Begleitung  im  Jahre  151/150  machte,  eine  oder 
mehrere  eigentliche  Forschungsreisen  in  die  genannten  Lander  vor- 
angegangen sein. 

Zur  Unterstützung  dieser  Ansicht  will  ich  anführen,  dass  von 
denjenigen,  welche  die  erste  Reise  nach  Gallien  und  Spanien  ins 
Jahr  150  setzen  und  dann  auf  die  eingehenden  Schilderungen  jeoer 
Gegenden,  die  er  auf  Grund  der  gesammelten  Erfahrung  macht, 
hinblicken,  eingeräumt  wird,  dass  die  Zeit  hierfür  etwas  zu  kurz 
bemessen  erscheint,  nachdem  er  ausser  seinen  ethnographischen 
und  topographischen  Studien  auch  den  Vorgängen  im  römischen 
Lager  und  den  Handlungen  seines  ruhmreichen  Zöglings  mit  Auf- 
merksamkeit gefolgt  war.  Wann  diese  Forschungsreise  gemacht 
wurde,  darüber  fehlt  freilich  alle  weitere  Auskunft,  nur  möchte  ich 
glauben  vor  154,  weil  in  dem  Jahre  der  keltiberische  Krieg  los- 
brach und  gerade  die  vorangegangenen  Jahre  in  diesen  Gegenden 
doch  ziemliche  Ruhe  geherrscht  hatte. 

Endlich  haben  wir  hier  noch  III  39  ins  Auge  zu  fassen  — 
ein  überhaupt  sehr  merkwürdiges  Capitel.  Erstens  passt  es  inhalt- 
lich nicht  zum  Schlusssatz  des  vorhergehenden;  denn  thalsächlich 
enthält  es  keine  Fortsetzung  der  Erzählung.  Diese  erscheint  viel- 
mehr in  Cap.  40,  wie  die  einen  fallengelassenen  Gedanken  wieder- 
aufnehmende Partikel  ovv,  welche  über  39  hinweg  auf  den  Schluss- 
satz von  38  zurückweist,  genügend  bezeugt.  Capitel  39  ent- 
puppt sich  somit  als  Nachtrag,  durch  Stellung,  Form  und  Inhalt 
als  solcher  gleichmassig  gekennzeichnet.  Polybius  benutzt  eben  eine 
passende  Gelegenheit  den  Leser  Uber  die  Länge  der  Marscblinie 
Hannibals  bis  nach  Italien  aufzuklären.  Unter  den  aufgeführten 
Strassen  erscheint  nun  auch  der  Hanptverkebrsweg  in  der  späteren 
provincia  Narbonensis.  Daran  wäre  an  und  für  sich  noch  nichts 
auffälliges;  auffällig  aber  erscheint  mir  der  Zusatz:  'diese  (die 
Strassen)  sind  jetzt  durch  die  Römer,  acht  Stadien  zu  einer  Meile, 
ausgemessen  und  mit  Meilensteinen  sorgfällig  bezeichnet  worden'.1) 
Diese  Bestimmung  gilt  doch  ebensogut  von  der  Strasse  in  Gallien 
wie  in  Spanien.  Wenn  das  aber  wahr  ist,  so  sehe  ich  mich  hier 
zu  einer  etwas  kühnen  Annahme  veranlasst;  denn  seit  wann  konnte 
von  den  Römern  dieser  südgallische  Verkehrsweg  ausgemessen 


1)  Iii  TW,  b  lavra  yàç  vvv  ßtßr^uti tarnt  xnt  ata^/jiiwrni  xarn  ara- 
d/otv  oXTio  âict  't\ou«iu)y  {~ttutX(ùç. 


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ABFASSUNGSZEIT  DER  GESCHICHTEN  DES  POLYBIUS  217 


worden  sein  ?  Doch  offenbar  nur,  seitdem  sie  im  endgiltigen  Be- 
sitz des  Landes  waren  —  das  geschah  aber  nicht  vor  August  121, 
denn  in  dem  Jahr  wurde  die  Provinz  eingerichtet  und  die  via  Do- 
mitia  angelegt.1)  Bestenfalls  kann  diese  Notiz  von  Polybius  in 
diesem,  wahrscheinlicher  erst  im  nächsten  Jahre  nachgetragen  wor- 
den sein  —  es  war  wohl  der  letzte  Zusatz,  den  Polybius  seinem 
Werke  beigefügt  hat.3)  Die  Lücke,  welche  am  Schluss  des  §  7 
nach  iÇaxoaiotç')  sich  findet,  darf  nicht  beirren.  Es  kann  dort 
nichts,  was  direct  auf  Hannibals  Marsch  Bezug  gehabt  hätte,  ge- 
standen haben.  Denn  die  angegebene  Entfernung  von  1600  Sta- 
dien »  200  röm.  Meilen  entspricht  dem  Abstand  zwischen  Em- 
porion und  der  Rhone  sehr  gut,  wie  man  sich  durch  eine,  auch 
nur  ungefähre  Messung  mit  dem  Zirkel  auf  jeder  Karte  leicht 
überzeugt,  so  dass  sich  folglich  das  hrevd'ev  in  §  8  nur  auf 
die  früher  genannte  Stadt  beziehen  kann,  weil  jede  weitere  Ent- 
fernungsangabe ausgeschlossen  erscheint.  Das  rtBQi  vor  %iXiovg 
iÇaxooiovç,  also  die  Einführung  eines  Näherun gswerthes  inmitten 
der  vorangehenden  prä eisen  Bestimmungen  erkläre  ich  mir  so, 
dass  den  anderen  Zahlen  eben  die  genauen  romischen  Meilenan- 
gaben zu  Grunde  liegen,  dass  aber,  da  die  später  von  den  Romern 
in  Gallien  angelegte  Strasse  nicht  an  der  Stelle  die  Rhône  flber- 


1)  Mommsen  R.  G.  II6  1H3;  Herzog  Galliae  Marbonetuis  hfstor.,  Leipzig 
1864,  S.  46  f. 

2)  Diese  Annahme  als  richtig  zugeben,  heisst  des  Autors  Tod  am  zwei 
Jahre,  also  bis  120  v.  Chr.  vorrücken,  ein  Umstand,  der  mir  wenig  Scrupel 
verursacht,  da  die  Berechnungen  seines  Geburtsjahres  nur  auf  Näherungs- 
werthen  beruhen.  Schweighäuser  torn.  V  p.  5,  der  einfach  Gasaubonus  folgt, 
giebt  an,  Polybius  sei  zwischen  204—198  geboren.  Diese  Angabe  hat  Din- 
dorf  ftraêf.  p.  LX  kurzweg  angenommen.  Mark  ha  user  Der  Geschichtschreiber 
Polybius,  München  1858,  p.  1  wählt  das  Jahr  204.  Nilzsch  Polybius,  Kiel 
1842,  S.  118  nimmt  die  Jahre  213—210  an;  ihm  scbliesst  sich  auch  H.  Lin- 
demann Ueber  Polybius  den  pragmatischen  Geschichtschreiber,  Berlin  tS52, 
S.  72  an;  jedoch  ist  die  Ansicht  gegenüber  der  früheren  unterlegen  und  all- 
gemein wird  204  als  Geburtsjahr  angesetzt,  vgl.  Nicolai  Griech.  Litteratur- 
geschichte,  2.  Auflage,  S.  173.  Auffallender  Weise  ist  von  früheren  Forschern 
Dr.  Christ.  Lucas  Ueber  des  Polybius  Darstellung  des  ätolischen  Bandes, 
Königsberg  1826,  S.  19  auf  anderem  Wege  zu  demselben  Resultat,  wie  ich, 
gekommen. 

3)  Hl  39,  7—8  âk  xovtov  (V/Jijooc)  naXw  èîç  'E^noQiov  %iïtot  erv 
êèaxoaioiç  . . .  x«i  fAfjy  tvttv&iv  int  lyv  xov  'Poâttvov  ätaßatrty  n«çi  j^tMots- 
iÇaxooîovç. 


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21S 


It.  THOMMEN 


setzte,  wo  Ha  oui  bal  hinübergezogen  war,  auch  eine  genaue  Be- 
stimmung für  Polybius  nicht  mehr  möglich  war,  sondern  nunmehr 
eine,  wenn  auch  gelungene,  Schätzung  an  die  Stelle  treten  musste. 
Ganz  dieselbe  Erscheinung  wiederholt  sich  gleich  im  Folgenden 
in  recht  bezeichnender  Weise.  Die  Angabe  der  Entfernung  des 
Uebergangspunktes  von  dem,  wo  Haunibal  den  Aufstieg  begann, 
weiss  Polybius  wieder  mit  aller  Sicherheit  zu  geben;  begreiflich, 
da  er  hier  einfach  wieder  dem  römischen  Strassenzuge  folgte;  die 
folgende  über  die  Länge  des  eigentlichen  Gebirgsweges  selbst  ist 
wieder  mit  neçi  eingeleitet  und  macht  der  Natur  der  Verhältnisse 
entsprechend  nur  Anspruch  auf  annähernde  Richtigkeit. 

Ich  gehe  hiermit  zum  vierten  Buche  aber.  Hier  ist  der  An- 
nahme einer  früheren  Abfassungszeit  vor  allem  die  Partie  Capilel 
37 — 38  hinderlich.  Es  findet  sich  da  nämlich  eine  ausführliche 
geographische  Auseinandersetzung  über  den  Pontus  Euxinus  und 
die  angrenzenden  Gebiete  im  Allgemeinen,  über  die  Lage  von 
Byzanz  im  Besonderen,  die  mit  all  ihren  seemännischen  Details 
und  naturphilosophischen  Erwägungen  etwas  Unmittelbares  an  sich 
hat.  Dennoch  glaube  ich  nicht,  dass  sie  auf  Autopsie  beruht  und 
daher  hinter  das  Jahr  136  zurückgeschoben  werden  musste.  Ich 
stütze  mich  hierbei  auf  Cap.  38,  11 — 13:  'Da  jedoch  den  Meisten 
die  Eigentümlichkeit  und  günstige  Lage  dieses  Punktes  unbekannt 
war,  weil  er  ein  wenig  ausserhalb  der  besuchten  Theile  der  Erde 
liegt,  wir  aber  alle  dergleichen  zu  erfahren  und  am  liebsten  solche 
Orte  zwar  mit  eigenen  Augen  zu  sehen  wünschen,  die  etwas  Un- 
gewöhnliches .  .  haben,  wenn  dies  aber  nicht  möglich  ist,  wenig- 
stens in  uns  eine  Vorstellung  .  .  zu  haben  verlangen,  welche  der 
Wahrheit  so  nahe  als  möglich  kommt,  so  müssen  wir  auseinander- 
setzen, wie  es  sich  damit  verhält *)  Solche  gewundene  Er- 
klärungen liebt  Polybius,  wenn  er  selbst  Gesehenes  schildern  will, 
nicht,  und  das  Gleiche  gilt  von  Cap.  40,  1 — 3:  'Da  wir  einmal 
an  dieser  Stelle  stehen,  so  dürfen  wir  nichts  ununtersucht  .  .  . 
lassen,  sondern  müssen  eine  wohlbegründete  Darstellung  geben, 

1)  IV  38,  11 — 13  inn  âi  naçà  x9Ïç  nXtiazotç  iyyoûo&at  ewéflatrt 
ttjr  tâiÔTtjza  xal  rijy  tvtpvîav  roxi  tônov  âià  ri  fttxçov  f£»  Ktitf&at  rmy 
imaxonovfAivojy  /utçœy  rr,ç  olxov/uiyr^ ,  ßovX6fit&a  âi  nârrfî  tiâirat  ri 
rotat/ra,  xai  piXtoxa  /uiy  avrôntai  yiyea&at  Ttûy  i^ôvrvy  nctçr.XXayué- 
yoy  u  .  .  xônfov,  et  âi  f**}  rovto  âvyaxôy ,  lyyoiaç  yt  .  .  «/«y  h  tzvrok 
w»  (yyiara  jfc  nXrt9ûaçt  faxéoy  «y  iïi]  it  rô  ovpßaivöy  im  .  .  . 


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ARFASSUNGSZEIT  DER  GESCHICHTEN  DES  POLYBIUS  219 


damit  wir  für  wissbegierige  Leser  in  keinem  der  fraglichen  Punkte 
einen  Zweifel  zurücklassen.  Es  ist  dies  nämlich  der  eigentüm- 
liche Vorzug  der  jetzigen  Zeit,  in  welcher  es,  da  alle  Lande  und 
Meere  zugänglich  sind,  nicht  mehr  geziemend  wäre  Dichter  . .  als 
Zeugen  far  Unbekanntes  zu  gebrauchen  .  . .  .,  sondern  man  muss 
vielmehr  darnach  streben  dem  Hörer  durch  die  Forschung  selber 
eine  ausreichende  Ueberzeugung  zu  verschaffen.'  ')  Unterstützt  wird 
die  Ansicht,  es  sei  das  alles  nur  auf  dem  Wege  der  Ueberlieferung 
entstanden,  durch  die  Wahrnehmung,  dass  Uber  die  Lage  von 
Byzanz  selbst  eigentlich  gar  nichts  gesagt  ist. 

Dagegen  scheint  mir  unzweifelhaft  fur  die  Abfassungszeit  vor 
151  zu  sprechen  Cap.  74.  Die  bezeichnenden  Worte  lauten:  »Es 
mag  dies  hinreichen  um  die  Eleer  daran  zu  erinnern,  da  die 
Zeitverhältnisse  nie  mehr  dazu  geeignet  gewesen  sind,  als  die 
jetzigen,  sich  eine  von  Allen  anerkannte  Unverletzlichkeit  zu  ver- 
schaffen.'1) Für  die  Zeh  nach  Griechenlands  Unterwerfung,  also 
fur  eine  Periode,  in  der  von  einem  freien  Willen  seitens  der  ein- 
zelnen Staaten  Überhaupt  nicht  mehr  die  Rede  sein  konnte,  ge- 
schweige von  ihrer  Macht  sich  gegenseitig  zu  befehden,  hat  der 
Satz  doch  gar  keinen  Sinn  mehr;  desto  mehr,  bezogen  auf  die 
Periode,  nachdem  die  Römer  nach  dem  Siege  Uber  Philipp  den 
-Griechen  grossmuthig  die  Freiheit  zurückgegeben  hatten.  Da  war 
allerdings  dann  eine  Zeit  gekommen,  in  der  ein  warmfühlender 
Patriot  auf  eine  Zukunft  für  Griechenland  hoffen  und  eine  solche 
Mahnung  ausgeben  lassen  konnte.  Darauf  geht  es  doch  auch, 
wenn  er  im  ersten  Buch  von  'dem  schönsten  und  segensreichsten 
Walten  des  Schicksals'  spricht*)  und  wenn  er  in  einem  der  folgen- 


1)  IV  40, 1—3  intl  <f'  ini  xby  ténor  iniaxrjpty,  ovàiy  àopexioy  àqybv 
.  .  .  .  mnodtixzixß  àè  ftâXXoy  ry  âirjyjatt  %Qrtoxtoy,  \va  fitjâky  èaioQov 
àncXiinufur  xûy  Çijxovfiiyœy  xotç  optXrjxôotç.  xovxo  yàg  tétôy  ioxi  xûy 
yvr  xatçojy,  ir  olç  narr  to  y  nXatxvy  xai  noçevxày  ytyovéttay  ovx  àv  fr* 

nqinoy  thj  nottjxaîç  .  .  .  XQno&ai  fiâçxvoi  MQt  xtây  ayyoovfUvoir  

naeaxéoy  fk  âS  avrijc  xtjç  ùrxoQtaç  btayqy  nontax ây ai  niaxw  xoîç  àxoi- 
ovotr, 

2)  IV  74,  8  Tavxa  pir  ovy  rjpîy  x*iç  'IttffW  vnofAyqotuç  ii^a»ut 
Ztiçiy,  inttâq  xà  xûy  xatçtây  ovâénoie  nçoxtçoy  tvtpvtotéçay  âii&toiy 
**Xqxt  xijç  yvy  nqbç  xb  naçà  nârxtav  bfxoXoyovfièyrjy  xxiioac&at  xity 
■àavXiar. 

3)  I  4,  3 — 4  yvy  OQÙr  .  .  .  xqr  âi  xa&oXov  xai  ovXX^ßö^v  oixoyo- 
filav  .  .  .  ovâéya  pattariÇtir  .  .  .  narxtXûç  tmiXaßoy  àrayxaloy  tirai  xb 


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220 


R.  THOMMEIS 


den  Bücher  den  Tag  der  Freiheitsverkttndigung  durch  Flaminina» 
in  schwungvollen  Worten  feiert.1)  Solche  Stellen,  wo  Polybius 
mehr  von  seinem  Gefohl  als  von  seinem  Verstand  sich  tragen  lässt, 
sind  nicht  eben  häufig  bei  ihm;  sie  haben  aber  dann  auch  einen 
um  so  grösseren  Anspruch  beachtet  zu  werden. 

Im  fünften  Buche  endlich  finde  ich  eine  einzige  Stelle,  die 
der  Annahme,  das  Buch  sei  in  der  Reihenfolge  der  andern  vor 
151  entstanden,  im  Wege  steht.  Gap.  59,3 — 11  eine  BeschreibuDg 
der  Lage  von  Seleucia.  Diese  Beschreibung  ist  ungemein  anschau- 
lich und  geht  sehr  ins  Detail.  Zuerst  bestimmt  er  geographisch 
die  Lage  des  Gebirges1),  an  dessen  Sudabhang  Seleucia  liegt,  von 
der  eigentlichen  Berglehne  durch  eine  tiefe  und  unzugängliche 
Schlucht  getrennt.  Die  Stadt  selbst  liegt  auf  einem  isolirten  Felsen- 
plateau, welches  sich  bis  zum  Meere  erstreckt  und  fast  ringsum 
in  schroffen  Klippenbildungen  abfeilt*),  so  dass  nur  von  der  See- 
seile her  ein  Zugang  blieb,  der  Uberaus  kunstvoll  angelegt  in  vielen 
Serpentinen  zur  Stadt  hinaufführte,  die  mit  starken  Mauern  be- 
festigt und  mit  Tempeln  und  schönen  Häusern  geschmückt  war. 4 1 
Die  schmale  Ebene  zwischen  Berg  und  Meer  bot  gerade  nur  Raum 
für  die  Vorstadt  und  den  Hafen,  beide  ebenfalls  gut  befestigt.  Der 
Orontes,  der  mitten  durch  die  Stadt  fliesst,  eignet  sich  vermöge 
seiner  reissenden  Strömung  vorzüglich  als  ein  natürlicher  flaupt- 
canal.    Er  mündet  in  der  Nähe  von  Seleucia.8) 

Diese  Beschreibung  macht  doch  sehr  den  Eindruck,  als  ob  er 
selbst,  die  tiefe  Schlucht,  die  kunstvoll  angelegte  Strasse,  die  reich- 
geschmückte und  gut  befestigte  Stadt  gesehen  hätte;  dann  müsste 
sie  aber  späteren  Ursprungs  sein.  Dies  ist  eine  Schwierigkeit,  der 
gegenüber  ich  mich  allerdings  bescheiden  muss,  darauf  hinzuweisen, 


pi/  nttQaXtntir  .  .  rit  xûXltazov  «fia  xai  wrftXtmiiaiw  htu^ênaa  rç* 

1)  XV111  46,  13—15  siehe  S.  2*24  Anm.  t. 
2>  V  59,  3-5. 

3)  Ebend.  tt  . .  ZtXtvxlar  avfißaiyu  xùo&ai,  âuÇeiyptrir  pâçayyt  xoa>, 
xai  âvofiéry,  xtt9t,xovottv  [xhv  xai  7itQixX(opiyr(v  «if  (ni  »dXarray,  xaià 
<fë  xh  nXtlcta  fiéçtj  .  .  néxQaiç  ànoçQÙÇi  nt(>t§xoßiiyi}r, 

4)  Ebend.  S— 9  naçanktjatmc  <fè  xai  tô  «vfAitccv  tijç  nôXtvç  xvfç  nt- 
.  .  ijtf^âAtarat,  xtxéoutjrai  âi  xai  vaoïç  xaî  raie  rtô»  oixoâour,uaron' 

xceraaxivatç  IxnQenûiï.  rtQÖaßaoiv  âk  tiiav  (Yd  xarà  trtv  ânô  ydXinqs 
nXtvçàr  xXiiAttxiariiv  xai  /«i^orro/iyrof.  . 

5)  Kbend.  10  —  11. 


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ABFASSUNGSZEIT  DER  GESCHICHTEN  DES  POLYBIUS  221 


dass  auch  diese  Sätze  sich  soweit  voo  der  Erzählung  trennen 
lassen,  dass  wenigstens  die  Moglichkeil  späterer  Einschaltung  nicht 
ganz  von  der  Hand  gewiesen  zu  werden  braucht. 

(Jeher  Buch  VI  wurde  schon  gebandelt  ;  es  konnte  mit  einer 
an  Gewissheit  grenzenden  Wahrscheinlichkeit  seine  Entstehung  der 
Zeit  vor  150  zugewiesen  werden. 

(Jeher  Buch  VII  und  VIII  lässt  sich  speciell  nichts  sagen.  Die 
Fragmente,  die  überaus  dürftig  sind,  enthalten  meines  Erachtens 
keine  chronologisch  verwertbaren  Notizen. 

Besser  steht  es  mit  Buch  IX.  Massgebend  fUr  die  Zeitbe- 
stimmung, die  zu  demselben  Resultate  wie  Tür  die  früheren  Bücher 
führt,  ist  Cap.  9,  9:  'Das  ist  zwar  von  mir  nicht  des  Lobes  der 

Römer  oder  Karlhager  wegen  gesagt  worden  ,  vielmehr  derer 

wegen,  welche  bei  beiden  Theilen  an  der  Spitze  des 
Staates  stehen  oder  welche  später  .  .  die  Führung  der 
Öffentlichen  Angelegenheiten  haben  werden.1)  Hiebei 
an  die  Führer  von  Griechenland  und  Rom  zu  denken  heisst  den 
Text  sehr  gewaltsam  auslegen.  Nimmt  man  die  Stelle,  wie  sie 
unbefangen  betrachtet  sich  giebt,  so  kann  sie  als  ein  Beweisgrund 
mehr  für  die  von  mir  aufgestellte  Behauptung  dienen  und  aller 
Zwang  feilt  weg. 

Dann  kommt  leider  erst  wieder  Buch  XII  in  Betracht,  der 
hauptsächliche  Kampfplatz,  wo  er  seine  litterarischen  Fehden  be- 
sonders gegen  Timaeus  austrägt.  Cap.  25,  3  greift  er  ihn  an,  weil 
Timaeus  es  in  Frage  stellt,  ob  die  Karthager  den  Stier  des  Phalaris 
nach  Agrigents  Eroberung  wirklich  als  Beutestück  mitgenommen 
Ii  litten.  Er  schlägt  seinen  Zweifel  mit  der  Behauptung  nieder, 
dass  dort  die  Thüre,  oben  an  den  Schulterblättern,  durch  welche 
die  zur  Strafe  Bestimmten  hinabgelassen  wurden,  noch  vorhanden 
sei*),  Worte,  die  wenn  nicht  eben  Autopsie,  so  doch  jedenfalls 

1)  IX  9,  9  Tccvta  fxiv  ovy  ov%  ovitaç  jov  'Ptoftaiojv  ç  Kaçxqâoyiwy  ty- 
xtopiov  Z"Qty  ttQlttti  /"o»  .  .  .  .  to  <fï  nXiiov  TtSy  rjyov/néycay  naç*  auyo- 
riçotç  xai  »wr  finit  ravra  fAÙXôynoy  xaçî&iy  nttQ*  Udaioiç  ritç  xoiyàç 

7ÏQ<ÎÇtlÇ. 

2)  XII  25,  3  rovxov  âè  tov  vovqov  .  .  .  fMTO>tx&iytoç  if  'Axçdyayioç 
i!ç  KaQ%nâ6va  xai  rije  &vçtiâoç  âia/utyovoqç  ntçi  ràç  avywfitaç,  oV  réç  ovy- 
ißawt  xa&Uo&at  roi»?  ini  jqy  ri/utoçtay  xai  héçai  altiaç,  oV  rty  Iv  Kaç- 
%rtâ6yi  xartoxtvào&ti  tqiovtoç  ravçoç,  ovâafuûç  dvyafiiyrjç  tvQt&ijvai,  .  . 
ouùtç  Tifiaioç  intßdXtro  xai  rijy  xoiyijy  qt^fi^y  dyaoxtvdÇuy  xai  iàç  àno- 
ifdacts  T»y  rtoiyrdiy  xai  ovyyçatpitoy  xpivôonouîy. 


222 


R.  THOMMEN 


den  Bestand  Karthagos  voraussetzen  und  das  ebenfalls  noch  zu 
einer  Zeit,  als  derselbe  nicht  ernstlich  gefährdet  war,  mithin  vor 
152,  in  welchem  Jahre  bereits  die  ersten  drohenden  Vorboten  des 
letzten  vernichtenden  Unwetters  sich  meldeten.  ')  Durch  eine  andere 
Notiz9),  wo  Polybius  sagt,  ihm  hätten  es  die  Bewohner  von  Lokri- 
Epizepbyrii  zu  danken,  dass  die  Römer  ihnen  den  Zuzug  zum 
Krieg  gegen  Iberien  und  Dalmatien  erliessen,  erhalten  wir  die 
Möglichkeit  einer  Grenzbestimmung  nach  rückwärts.  Der  Krieg 
gegen  den  Stamm  der  Dalmaten,  den  Polybius  allein  hier  im  Auge 
haben  kann,  wurde  ernstlich  durchgeführt  156  und  155  *)•  Da  er 
nun  die  Kriege  in  Iberien  und  Dalmatien  im  engen  Zusammen- 
hang erwähnt,  so  kann  man  fragen,  ob  dem  nicht  auch  ein  Zu- 
sammentreffen historischer  Ereignisse  entspricht  Da  stimmt  es 
nun  trefflich,  dass  von  den  vielen  Kriegen,  welche  die  Römer  in 
Spanien  geführt  haben,  thatsftchlich  ein  grosser  schon  im  nächsten 
Jahre  154  entbrannte,  der  sie  zu  den  stärksten  Rüstungen  veran- 
lasste.4) Zwischen  155 — 152  mag  also  der  Theil  niedergeschrieben 
worden  sein  —  er  schliesst  so  ziemlich  das  ganze  zwölfte  Buch 
in  sich.  Beiläufig  sei  auch  bemerkt,  dass  Polybius  vorher  jedesfalis 
schon  Corsica1)  und  vielleicht  auch  schon  Libyen0)  besucht  hatte. 
Doch  genügt  schon  die  erstere  Annahme,  um  denjenigen,  welche 
diese  Reisen  alle  nach  150  setzen,  Verlegenheiten  zu  bereiten,  wie 
sie  dann  diese  und  die  frühere  Stelle  über  Karthago  miteinander  in 
Einklang  bringen  wollen.  Ebenso  gehört  Buch  XIV  in  die  Zeit 
vor  151.  In  Cap.  10,  5  spricht  Polybius  von  der  Lage  von  Tunes; 
er  bemerkt,  'es  sei  beinahe  von  der  ganzen  Stadt  aus  sichtbar . 
Ich  bleibe  auch  hier  bei  der  Annahme  stehen,  dass  Karthago  als 
noch  bestehend  erscheint  und  da  hier  zugleich  eine  Bemerkung, 
die  sicher  auf  Autopsie  beruht  —  denn  solche  Kleinigkeiten  be- 
merkt man  doch  gewohnlich  selbst  am  Besten  —  vorliegt,  so  be- 
rufe ich  mich  auf  das,  was  ich  früher  über  den  zurückgeschobenen 
Ansatz  der  Reise  des  Polybius  bemerkt  habe. 

Inwiefern  für  Buch  XVI  die  Notiz  über  den  jerusalemischen 
Tempel  herbeizuziehen  ist,  bin  ich  im  Zweifel.  Polybius  erzählt 
dort,  dass  Antiochos  diejenigen  Juden  sich  unterworfen  habe,  die 

1)  Momrosen  R.  G.  II*  22.         2)  XII  6,  2. 

3)  Zippel  Die  Römer  in  lllyrien,  Leipzig  1877,  S.  130. 

4)  Mommsen  R.  G.  II*  4.         5)  XII  3,  7. 
6)  XII  3,  1  ff. 


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ABFASSUNGSZEIT  DER  GESCHICHTEN  DES  POLYBIUS  223 


hei  dem  sogenannten  Heiligthum  von  Jerusalem  wohnten.  Ueber 
dieses,  fährt  er  dann  fort,  hätten  wir  noch  mehr  zu  sagen,  haupt- 
sächlich wegen  der  Pracht  des  Tempels;  wir  wollen  jedoch  den 
Bericht  hierüber  auf  eine  andere  Zeit  verschieben.1)  Wer  hier 
glauben  machen  will,  Polybius  habe  einen  auf  eigene  Wahrnehmung 
sich  stützenden  Bericht  im  Auge,  den  er  aus  weiter  nicht  ersicht- 
lichen Gründen  unterdrückt,  wird  schwer  zu  widerlegen  sein.  Wir 
kämen  dann  mit  diesem  Buch  hinter  das  Jahr  136.  Ich  muss  ge- 
stehen, dass  ich  diese  Schwierigkeit  nicht  geradezu  zu  lösen,  son- 
dera nur  zu  umgehen  vermag,  indem  ich  erkläre,  dass  diese  Notiz 
zu  sehr  aus  dem  ganzen  Zusammenhange  losgerissen  erscheint, 
um  beurtheilen  zu  können,  ob  sie  sich  ursprünglich  der  Erzäh- 
lung a  nsch  Ii  esst  oder  nicht  etwa  in  einem  eingeschobenen  Capitel 
gestanden  hat.  Ich  möchte  sie  also  mit  Sicherheit  weder  für  noch 
gegen  benützen.  Nur  beiläufig  sei  zu  Gunsten  dieser  Umgehung 
ferner  bemerkt,  dass  auch  die  Ueberlieferung  dieser  Stelle  nicht 
ganz  ungetrübt  ist,  indem  sie  uns  nur  Josephus  erhalten  hat, 
wobei  nicht  einmal  die  Nummer  des  Buches,  aus  dem  Josephus 
diese  Notiz  geschöpft  hat,  fest  steht.  Das  mahnt  also  doch  zur 
Vorsicht  in  der  eventuellen  Benutzung  derselben. 

In  Buch  XVIII  weist  Cap.  35  auf  eine  spätere  Entstehungszeit 
hin;  es  ist  nicht  blos  von  den  überseeischen  Kriegen,  sondern 
auch  der  Zerstörung  Karthagos  die  Rede.  Man  wird  es  aber  doch 
kaum  als  einen  Zufall  betrachten  können,  dass  auch  diese  Stellen 
wieder  in  einem  von  der  übrigen  Erzählung  losgelösten,  also 
eventuell  später  nachgetragenem  Abschnitt  erscheinen.  Ueberdies 
findet  sich  in  demselben  Buch  eine  andere  Stelle,  der  ich  mehr 
Bedeutung  beimesse,  Cap.  46,  15.  Es  wird  dort  die  Episode,  die 
sich  bei  den  Isthmien  des  Jahres  167  ereignete,  erzählt,  wie  durch 
Heroldsruf  alle  Griechen  von  den  Römern  für  frei  erklärt  wurden. 
Daran  knüpft  nun  Polybius  nach  seiner  Art  eine  kurze  Betrach- 
tung. Er  meint,  dass  selbst  das  Ueber  mass  der  Freude,  die  sich 
in  überströmender  Weise  gegen  Titus  Flamininus  äusserte,  hinter 
der  Grösse  des  Ereignisses  zurückblieb,  welche  sich  kund  gab 
in  der  Bereitwilligkeit  der  Römer,  für  Griechenlands  Freiheit  kein 
Opfer  an  Menschen  und  Geld  zu  scheuen,  vor  allem  aber  darin, 

1)  XVI  39,  4 — 5  i-niç  ov  {rov  itçov)  xcù  nXtic*  Xiytiv  f/ovrff,  x«i 
nnXiaza  âtà  xrtv  mçi  là  Uçôy  initfûvnav,  iU  ïrtQov  xaiçor  vntçâtjaé- 
/jt&a  Ttjy  Jttjyriaty. 


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224 


H.  THOMMEN 


4dass  diesem  Vorhaben  von  Seiten  des  Schicksals  kein  Hinderniss 
in  den  Weg  gelegt  wurde,  sondern  alles  ohne  Ausnahme  in  das 
eine  glückliche  Resultat  auslief,  so  dass  durch  einen  Heroldsruf 
alle  Griechen  frei  wurden'.  ')  —  Und  das  soll  nach  der  Katastrophe 
von  146  geschrieben  worden  sein?  Als  Griechenland  in  sich  zer- 
rissen und  niedergeschlagen  der  Gnade  eben  des  Siegers  preisge- 
geben war,  dessen  frühere  Grossmuth  hier  als  eine  Gunst  des 
Himmels  gepriesen  wird,  weil  sie  dem  Vaterland  nicht  etwa  einen 
vorübergehenden  Zustand  der  Erholung,  sondern  einen  dauernden 
Frieden  und  die  Möglichkeit  eigener  ruhiger  Entwickelung  zu 
gewahren  schien?  Denn  nicht  eine  blosse  subjective  Hoffnung, 
sondern  eine  allgemeine  Ueberzeugung,  die  spätere  Ereignisse  noch 
uicht  getrübt  haben  können,  spricht  sich  in  diesen  Worten  aus. 
Auf  Grund  der  Stelle,  die  mir  so  recht  dem  Ideenkreise  entsprungen 
zu  sein  scheint3),  in  dem  Polybius  sich  bei  der  Abfassung  des 
Werkes  nach  dein  ersten  Plane  bewegte,  und  die  ferner  in  inniger 
Verbindung  mit  dem  ganzen  Vorausgebenden  steht,  setze  ich  die 
Abfassung  auch  dieses  Buches  in  die  Zeit  vor  151. 

Von  da  ab  wird  das  Material  immer  lückenhafter,  die  Aus- 
beute für  die  Frage,  die  uns  hier  interessirt,  immer  dürftiger,  so 
zwar,  dass  Buch  XIX — XXIV  ganz  entfallen.  Erst  über  eine  Stelle 
von  Buch  XXV  hat  Strabo  III  163  eine  IVotiz  erhallen,  die  sich 
gut  verwerthen  lässt.  Ich  führe  Strabos  Worte  an:  'Wenn  Po- 
lybius versichert  hatte,  Tib.  Gracchus  habe  300  Städte  der  Kar- 
thager zerstört,  so  sagt  er  (Poseidonios)  spottend,  Polybius  habe 
dies  dem  Gracchus  zu  Gefallen  erzählt,  indem  er  feste  Schlösser 
 Städte  nannte. 3)'  Daraus  folgt  unzweifelhaft,  dass,  als  Po- 
lybius dies  schrieb,  Gracchus  noch  lebte.  Leider  ist  nun  dessen 
Todesjahr  nicht  bestimmt  Überlieferl.    Wir  wissen  aber  soviel, 

Il  XVIII  40,  13—15  âoxovayç  di  tt'ç  tixaçiatiaç  t7ttoßoXutrtg  yti>éo&at, 
&açQcôy  &y  tiç  fbis  âiÔJi  noXv  xaTadeearéçay  tirai  ovyißatyf  tov  rrjç 
TtQÔUotç  fAtyé&ovç.  &avfiaovor  yàç  rjv  xai  ib  'flw/uatovç  bii  tavttfÇ  yt- 
vtoihii  ifjc  nçoaiçiatcjç  xai  xbv  tjyovfitfOy  alitSv  Tiro*,  täffti  n&iav  ino- 
fÂtivat  danàyqy  xai  nâyta  xiydvvoy  xâçw  t^ç  Ttâr  'KXXqywy  iXiv&eçtag' 
(xiyot  dk  xai  rè  dvyafxiv  ùxôXov&ov  rij  nQoatçéau  nçootfiyxan&ai'  rovitor 
dk  fiiyiatov  tu  ib  fitjdiy  ix  rr(ç  rt'^ijf  àyttnaïaai  nçbç  t^v  ImßoX^v, 
àXX*  ànXùç  anavxct  nçbç  ira  xaiçby  Ixdoafitïy,  5><tTt  dià  xrjçvyfiaroç  iyb% 
anavxaç  .  .  .  T&Xqvag  iXiv&içovs  àfpQovç^rovç,  à<poçoXoyrji  ovç  y  tria  9a  i, 
yéfjioiç  xçwfAiyovç  xoîç  idioiç. 

2)  Vgl.  auch  XXVII  10,  5.         3)  XXV  1,  1. 


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ABFASSUNGSZEIT  DER  GESCHICHTEN  DES  POLYBIUS  225 


dass  er  163  t.  Chr.  Cornelia  des  grossen  Scipio  Tochter  hei- 
ralhete,  die  ihm  zwölf  Rinder  gebar.  Somit  kann  Gracchus  nicht 
vor  151  gestorben  sein  und  wir  bekommen  somit,  da  der  boshafte 
Spott  des  Poseidonius  uns  sicherer  als  sonst  etwas  die  Gleichzeitig- 
keit der  Aufzeichnung  des  Polybius  verbürgt,  einen  Wink,  dass 
auch  nach  Poseidonius  Ansicht  spätere  Theile  des  Werkes  inner- 
halb der  von  mir  angenommenen  Grenze  von  151  entstanden  sein 
müssen.  Eine  allerdings  hinderliche  Stelle  findet  sich  noch  im 
neunundzwanzigsten  Buch  12,  8  vor,  wo  Polybius  die  Belagerung 
Karthagos  erwähnt  —  das  gäbe  wieder  146  als  Zeitgrenze  —  ; 
allein  es  ist  hier  wie  oben  S.  215  zu  beachten,  dass  auch  diese 
Stelle  allem  Anscheine  nach  wieder  in  einem  polemischen  Excurs 
steht,  der  aus  dem  Rahmen  der  übrigen  Erzählung  heraustritt  und 
uns  folglich  nicht  unmittelbar  ndlhigt,  die  für  ihn  geltende  Zeit- 
bestimmung auch  auf  seine  Umgebung  zu  übertragen. 

Ich  bleibe  hier  einen  Augenblick  stehen.  Mit  Buch  XXX 
schliesst  die  Darstellung  der  Ereignisse,  die  sich  bis  zum  Sturze 
des  macedonischen  Königshauses  zugetragen  hatten,  so  dass  über- 
einstimmend mit  der  in  der  Vorrede  zum  dritten  Buch1)  abge- 
gebenen Erklärung  hier  ein  Abschnitt  gemacht  ist,  der  auch  allge- 
mein zugegeben  wird. s)  Ich  kann  daher  die  voranstehenden  Einzel- 
heiten jetzt  zu  einer  allgemeinen  Bemerkung  über  das  Verhältniss 
der  beiden  Plane  zu  dem  ihnen  entsprechenden  Inhalt,  sowie  über 
die  eventuelle  Abfassungszeit  dieses  ersten  Theües  zusammenfassen. 

Ein  Vergleich  der  beiden  Vorreden  zum  ersten  und  dritten 
Buch  hat  zunächst  das  Resultat  ergeben,  dass  Polybius  über  die 
Ausdehnung,  welche  er  seinem  Werke  geben  wollte,  nacheinander 
zwei  von  einander  unabhängige  Ideen  gefasst  hat. 

Es  Hess  sich  ferner  mit  Bestimmtheit  behaupten,  dass  der  erste 
Plan,  die  Geschichten  bis  167  zu  führen,  noch  während  des  ersten 
Aufenthaltes  in  Italien  entworfen  wurde,  wodurch  implicite  ge- 
geben ist,  dass  der  andere  Plan,  demzufolge  er  ja  hauptsächlich 
Selbsterlebtes  zum  Gegenstand  seiner  Darstellung  machen  und  bis 
146  v.  Chr.  fortführen  wollte,  viele  Jahre  später  in  ihm  gereift  sein 
muss.  Die  zweite  Frage,  die  im  Anschluss  hieran  zu  beantworten 
war,  war  die,  wie  weit  hat  er  seine  erste  Idee  thatsächlich  durch- 


1)  III  1,  9;  3,  8-9. 

2)  Vgl.  Nicolai  Griech.  Litteraturgeieh.  H  S.  174. 

Hermes  XX.  15 


226  R.  THOMMEN 


geftlhrt  ?  Ich  sage,  ganz  direct  lägst  sich  das  freilich  nicht  beant- 
worten ;  denn  obwohl  Polybius  selbst  auf  den  in  der  Vorrede  zum 
ersten  Buch  ausgesprochenen  Gedanken  später  nochmals  zurück- 
kommt, nämlich  im  sechsten  Buch,  genügt  das  doch  nicht,  um 
einen  völligen  Beweis  zu  erbringen,  umsoweniger,  weil  dieses  Buch 
selbst  nicht  in  dem  nölhigen  innigen  Zusammenhang  mit  allen 
andern  Büchern  steht.  Indirect  jedoch,  indem  wir  gleichzeitig  die 
damit  eng  zusammenhangende  Frage  nach  der  Abfassungszeit  auf- 
werfen, lass!  sich  eine  Lösung  erwarten;  denn  offenbar  ist  diese 
gefunden,  wenn  sich  die  Entstehung  des  diesem  ersten  Plane  ent- 
sprechenden Theiles  chronologisch  festsetzen  lässt.  Ueberblickt  man 
nun  die  Reihe  der  überhaupt  für  diese  Frage  in  Betracht  kom- 
menden Stellen,  so  zeigt  sich  thatsächlicb,  dass  bis  in  die  letzten 
Bücher  hinein  Belege  für  die  Annahme  vorhanden  sind,  dass  die 
ersten  dreissig  Bücher  noch  wahrend  des  ersten  Aufenthaltes  ent- 
standen sind.  Daneben  gab  es  freilich  mehrere,  die  dieser  An- 
nahme widerstrebten.  Allein  es  war  nicht  schwer ,  dieselben  mit 
grösserer  und  geringerer  Wahrscheinlichkeit  als  spatere  Zuthaten 
blosszulegen.  Man  kann  nicht  übersehen,  dass  sie  auch  äusserlich 
schon  durch  die  Ezcursform,  in  der  sie  auftreten,  von  der  übrigen 
Erzählung  sich  ablösen  und  daher  eine  gesonderte  Betrachtung  zu- 
lassen. Mit  Hinweglassung  dieser  Stellen  können  wir  daher  die 
dreissig  ersten  Bücher  als  einen  vor  150  erschienenen  Theil  der 
Geschichten  ansehen. 

Jetzt  erst  kann  auch  von  einer  Stelle  gesprochen  werden,  die 
für  die  Frage  nach  der  Abfassungszeit  von  principieller  Bedeutung 
ist.  Sie  steht  Buch  HI  Cap.  5,  7  und  lautet:  'Dies  ist  die  Auf- 
gabe, welche  wir  uns  gestellt  haben;  hierzu  bedarf  es  aber  des 
Glückes,  damit  unser  Leben  soweit  reiche,  um  unser  Vor- 
haben zum  Ziele  zu  führen.  Zwar  bin  ich  überzeugt,  dass,  wenn 
uns  auch  etwas  Menschliches  begegnen  sollte,  unser  Plan  darum 
doch  nicht  ruhen  bleiben  noch  dass  es  dazu  an  tüchtigen  Män- 
nern fehlen  werde,  indem  viele  sich  bestreben  werden  ihn  zum 
Ziele  zu  führen.'1) 

t)  UI  5,  7—8  Tà  pi»  ovy  rfc  imßoXrjt  Sifiû»  taira ,  7iço<fâti  éi  tâ 
tqs  ivziC  t^a  avyâçûfxtj  rà  xov  ßiov  7tQoç  10  jrtv  nçô&toiv  ini  tiioç  àra- 
yayitr'  nintiopat  ptr  yàç  x&y  ri  av/ußß  ntçï  rtftâç  ày&Qointvoy  ont  àçyy- 
Oéty  Tqv  V7iô&t<rtv  otîcf*  ànoQ^attv  ày&otSy  a£i6yota>y  duc  ri  xâXlcvf  noX- 
Xovç  xaxiyyvfi$floto&at  «ai  anovââauv  ini  téXoç  àyaytiv  «nJnjV. 


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ABFASSUNGSZEIT  DER  GESCHICHTEN  DES  POLYBIUS  227 

Diese  Stelle  bat  man  zunächst  ihrem  Wortlaute  nach  im  Sinne 
der  Einheitstheorie  der  'Geschichten'  immer  mit  Nachdruck  geltend 
gemacht.  So,  sagt  man,  kann  nur  ein  Mann  sich  äussern,  der 
seine  Jahre  zu  zählen  anfängt.  War  einmal  dies  als  gewiss  an- 
genommen, so  war  der  nächste  Schritt,  der  zur  Annahme  einer 
einheitüchen  Entstehung  des  Werkes  führte,  leicht  gethan.  Denn 
sie  schien  vor  allem  verbürgt  durch  den  innigen  Zusammenhang 
dieser  Stelle  mit  der  vorausgehenden  Einleitung,  die  wieder  ihrer- 
seits die  Annahme  einer  späteren  Abfassungszeit  unterstützte  und 
sie  schien  zweitens  verbürgt  durch  das  biographische  Moment, 
class  sich  nämlich  für  des  Polybius  schriftstellerische  Thätigkeit  nur 
der  Zeitraum  nach  dem  Numantinischen  Krieg  gewinnen  liess. 
Mehrere  Umstände  schienen  sich  also  glücklich  zu  verbinden,  um 
das  aus  ihnen  abgeleitete  Resultat  unanfechtbar  zu  machen. 

Dem  gegenüber  bandelt  es  sich  darum  zu  prüfen,  ob  diese 
Stelle,  wenn  man  sie  nur  ihrer  weittragenden  Bedeutung  entkleidet, 
sich  nicht  auch  zwanglos  mit  meinen  Auseinandersetzungen  ver- 
einbaren lässt. 

Der  Hauptpunkt,  auf  den  es  für  mich  ankommt,  ist  der  Zu- 
sammenhang zwischen  der  Stelle  und  der  ihr  vorausgehenden  ein- 
leitenden Ueb ersieht.  Für  die  folgende  kurze  Erörterung  desselben 
knüpfe  ich  füglich  an  das  an,  was  früher  über  das  Verhältniss  der 
beiden  Pläne  gesagt  wurde. 

Ist  es  richtig,  dass  die  Entstehung  der  beiden  Pläne  zeitlich 
getrennt  werden  muss,  so  müssen  auch  die  bezüglichen  Gapitel 
der  Vorrede,  nämlich  Gapitel  1 — 3  einer-  und  4 — 5  andererseits, 
unabhängig  von  einander  entstanden  sein.  Folglich  kann  auch  die 
Stelle,  um  die  es  sich  hier  handelt,  nur  zugleich  mit  dem  einen 
oder  andern  Abschnitte  der  Vorrede  niedergeschrieben  worden 
sein,  folglich  verliert  sie,  zeitlich  genommen,  die  directe  Beziehung 
zur  Einleitung  in  ihrer  Gesammtheit  und  es  bleibt  vorläufig  nur 
die  zu  dem  einen  oder  andern  Vorredetheil  bestehen.  Damit  ver- 
lieren aber  auch  die  weitgehenden  Folgerungen,  die  man  aus  jenem 
vermeintlichen  Zusammenhang  gezogen  hat,  ihren  Werth. 

Dagegen  lässt  sich  die  Behauptung,  Polybius  sei,  als  er  diese 
Stelle  niederschrieb,  schon  ein  betagter  Mann  gewesen,  nicht  wohl 
anfechten,  ohne  in  recht  gewundene  Erklärungen  zu  verfallen. 

Es  ist  das  aber  für  meine  Zwecke  auch  gar  nicht  nöthig;  im 
Gegentheil  mit  diesem  sozusagen  positiven  Gehalt  lässt  sich  die 

15* 


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228  R.  THOMMEN 

Not«  noch  viel  besser  verwerthen.  Mao  ▼ergegenwärtige  eich  nur 
die  Situation  des  Autors. 

Seine  ursprüngliche  Absicht  war  gewesen,  mit  dem  Jahre  169 
sein  Werk  zu  schliessen.  Das  hat  er  auch  durchgeführt  und  die 
Frucht  seiner  Arbeit  waren  die  dreisstg  ersten  Bücher  der  Ge- 
schichten gewesen.  Diese  Arbeit  hatte  er  getban,  als  er  im  besten 
MannesaUer  stand. 

Nach  Ablauf  weiterer  fünfzehn  wechselvoller  Jahre  regt  sich 
in  ihm  das  Bedürfniss,  in  sein  Geschichtswerk  auch  noch  die  Er- 
zählung dieser  ereignissreichen  Periode,  während  welcher  er  viel- 
fach selbst  'Mithandelnder',  noch  mehr  jedoch  ein  erfahrener  und 
weitgereister  Beobachter  geworden  war,  aufzunehmen.  Die  Aufgabe 
war  an  sich  nicht  gering,  erschwert  dadurch,  dass  aus  dem  Alten 
und  Neuen  ein  ungeteiltes  Ganze  hervorgehen  sollte,  und  mittler- 
weilen  war  er  ein  alter  Mann  geworden.  Da  konnte  er  doch  mit 
gutem  Grund  dem  Wunsche  Ausdruck  geben,  dass  es  ihm  vergönnt 
sein  möge  sein  Werk  noch  selbst  »zum  Ziele  zu  bringen1,  und 
mochte  er  sich  andererseits  getrosten  damit,  dass,  wenn  auch  der 
Urheber  eines  in  so  umfassender  Weise  begonnenen  Unternehmens 
vorzeitig  wegstürbe,  er  immer  Nachfolger  finden  werde,  die  es  vollen- 
den würden,  *dass  deshalb  unser  Plan  darum  doch  nicht  ruhen 
bleiben  noch  dass  es  dazu  an  tüchtigen  Männern  fehlen  werde*. 

Man  sieht  also,  ohne  alle  Gewaltsamkeit,  sogar  mit  theilweiser 
Beibehaltung  der  gewohnlich  dieser  Stelle  gegebenen  Erklärung, 
Tügt  sie  sich  auch  in  das  zweitheilige  Schema  der  Geschichten,  wie 
ich  es  zu  entwerfen  versuche. 

Ich  gebe  hiermit  zum  zweiten  Theile  der  Geschiebten,  welcher 
die  letzten  zehn  Bücher  in  sich  begreift,  über. 

Der  Untersuchung  desselben  sind  sowohl  durch  den  geringen 
Umfang  der  erhaltenen  Reste,  als  auch  durch  die  im  Vorstehenden 
gewonnenen  Resultate  engere  Grenzen  gezogen.  Wir  müssen  hierbei 
auch  auf  die  biographischen  Details  ein  wenig  Rücksicht  nehmen. 
Nach  seiner  Freilassung  kehrte  Polybius  zunächst  in  seine  Heimath 
zurück,  blieb  aber  nur  kurze  Zeit  dort,  denn  die  Ereignisse  riefen 
ihn  an  der  Seite  seines  Schülers  nach  Africa,  wo  er  der  Zerstö- 
rung Karthagos  beiwohnte.  Gleichzeitig  sank  auch  Griechenlands 
Stern  für  immer.  Kurz  nach  Korinths  Fall  finden  wir  Polybius 
wieder  auf  heimischem  Boden.  Er  leistete  seinem  Vaterlande  als 
Vermittler  wesentliche  Dienste,  die  ihn  einige  Jahre  beschäftigten. 


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ABFASSUNGSZEIT  DER  GESCHICHTEN  DES  P0LYB1US  229 

Von  seinen  weiteren  Lebensschicksalen  wisse u  wir  sonst  noch,  dass 
er  136  (wahrscheinlich)  mit  Scipio  nach  Aegypten  kam  und  diese 
Reise  weiter  durch  Kleinasien  und  Thrakien  ausdehnte.  Gewisse 
Partien  in  den  letzten  Büchern  zeigen,  dass  er  die  Resultate  die- 
ser Fahrt  für  sein  Werk  verwerthet  hat.  Nimmt  man  nun  dazu, 
dass  er  kaum  zurückgekehrt  mit  Scipio  vor  Numantia  zog,  so 
kann  man,  da  dieser  Feldzug  Herbst  133  beendet  war,  allgemein 
132  als  terminus  a  quo  für  die  Abfassungszeit  dieses  zweiten 
Theiles  mit  einiger  Sicherheit  im  Auge  behalten.  Davon  ausgehend 
werde  ich  also  die  einschlügigen  Partien  dieser  letzten  zehn  Bücher 
untersuchen. 

Zunächst  erscheint  mir  Buch  XXX  Cap.  19 — 23  beachtens- 
wert. Sie  enthalten  die  Erzählung  von  der  Flucht  des  syrischen 
Kronprätendenten  Demetrios  aus  Rom.  Ich  glaube,  dass  dieser 
Abschnitt  auf  gauz  gleichzeitiger  Aufzeichnung  beruht.  Beweis 
dafür  die  bis  in  kleine  reizend  anschauliche  Details  sich  verlierende 
Darstellung,  in  der  das  liebe  4ich'  einen  ziemlichen  Platz  einnimmt. 
In  einer  frisch  hingeworfenen  tagebuchartigen  Aufzeichnung  ist 
dies  ganz  natürlich,  aber  es  hiesse  der  Eigenliebe  und  noch 
mehr  dem  Verständnis*  des  Polybius  für  historische  Composition 
sehr  viel  zumuthen,  würde  man  die  Abfassungszeit  dieses  Ab- 
schnittes so  viele  Jahre  später  verlegen,  wo  die  Aufregung  des 
Augenblicks,  die  hier  aus  jeder  Zeile  spricht,  einer  kühlen  Ueber- 
legung  gewichen  war.  Später  erkannte  Polybius  gewiss  ebenso 
gut  wie  wir,  dass  diese  so  ausführliche  Erzählung  in  keinem  Ver- 
hältniss  steht  zu  der  episodisch  geringen  Bedeutung  des  Ereig- 
nisses. Die  Stelle  ist  überhaupt  eine  der  merkwürdigsten  des 
ganzen  Buches.  Man  denke  sich,  ein  Mann,  der,  wenn  auch  in 
möglichst  milder  Form,  doch  immer  ein  Gefangener  einer  Gross- 
macht ist,  unterstützt  aus  blosser  Sympathie  die  Bestrebungen  eines 
jungen  Thronbewerbers,  der  von  diesem  Staat  als  ein  unangeneh- 
mer Rivale  angesehen  und  ebenso  höflich  als  entschieden  nieder- 
gehalten wird.  Der  junge  Fürst  entzieht  sich  der  lästigen  Auf- 
sicht durch  die  Flucht,  zu  deren  Gelingen  der  Gebannte  wesentlich 
beiträgt  und  die  thatsächlich  eine  vorübergehende  Verwickelung  im 
Osten  zur  Folge  hat,  noch  dazu  unter  Umständen,  die  dem  römi- 
schen Volke  nicht  eben  angenehme  Erinnerungen  erwecken  muss- 
ten.  *)  Und  diesen  ganzen  Bericht  setzt  Polybius  ohne  Umschweife 

1)  XXXI  19,  1. 


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230 


R.  THOMMEN 


in  sein  grosses  Geschichtswerk  ein,  das  doch  auch  vielfach  für 
römische  Leser  berechnet  war.  Dies  beweist  deutlich,  dass  Polybius 
sich  klar  darüber  war,  dass  er  ungestraft  den  Bericht  Uber  ein 
Ereigniss  aufnehmen  konnte,  welches  niemals  die  Bedeutung  er- 
langt halte,  die  es  damals,  als  er  ihn  niederschrieb,  annehmen  zu 
wollen  schien. 

Einen  vielleicht  noch  deutlicheren  Einblick  in  die  An,  wie 
Polybius  arbeitete  und  wie  uns  seine  Methode  bei  einer  der- 
artigen Untersuchung  zu  Statten  kommt,  giebt  das  Gegenstück  zu 
dieser  Episode,  nämlich  die  Erzählung  wie  Polybius  und  Scipio 
einander  näher  gebracht  wurden.  ')  Gleich  die  einleitenden  Worte 
beweisen,  dass  dieser  Bericht,  wenigstens  insofern  er  die  Geschichte 
der  Bekanntschaft  behandelt,  schon  fertig  vorgelegen  hat  und  dass 
es  Polybius  nur  noch  darum  zu  thun  sein  konnte  ihn  passend 
einzuschalten.  Zweitens  gestatten  die  Worte  *das8  sich  das  Gerücht 
über  sie  (ihre  Freundschaft)  nicht  blos  über  Italien  und  Griechen- 
land verbreitete  .  .  .  sondern  auch  ferner  Wohnenden  bekannt 
wurde',  auch  eine  nähere  chronologische  Bestimmung  der  Zeit  der 
Einschaltung.  Sie  sind  nämlich,  wenn  man  sich  vor  Augen  hält, 
wie  sehr  der  nüchterne  Polybius  jeder  Uebertreibung  feind  ist 
und  wenn  man  seine  Selbstgefälligkeit  nicht  alle  Grenzen  über- 
schreiten lassen  will,  am  Einfachsten  auf  die  Reise  zu  beziehen, 
die  Polybius  mit  Scipio  gemeinsam  im  Jahre  136  nach  dem  Orient 
unternommen  hat.  Das  führt  einerseits  zu  der  schon  oben  ange- 
gebenen Grenze  a  quo  von  132.  Andererseits  spricht  aber  Po- 
lybius an  dieser  wie  an  allen  übrigen  Stellen  von  Scipio  in  einem 
Tone,  wie  man  nur  von  einem  Lebenden  sprechen  kann.  Folglich 
erhält  man  als  terminus  ad  quem  129;  denn  in  dies  Jahr  fällt 
Scipios  Tod.  *)  Innerhalb  dieses  Zeitraums  muss  daher  diese  Stelle 
eingeschaltet,  d.  h.  der  ganze  zweite  Theil  aus  dem  angesammelten 
Material  herausgearbeitet  worden  sein  ;  da  wir  nicht  weiter  zurück- 
gehen können,  und  Scipio  im  angedeuteten  Sinne  vom  dreissig- 
sten  Buche  aufwärts  fast  bis  auf  die  letzte  Seite  in  der  Erzählung 
auftritt. 

Dagegen  beruhen  Buch  XXXII  Cap.  9  und  10  gewiss  auf  einer 
gleichzeitigen  Aufzeichnung,  und  zwar  hat  wohl  auch  hier  zu  gelten, 
was  oben  über  den  Abschnitt,  in  dem  Polybius  von  der  Flucht 


1)  XXXII  9  ff.         2)  Mommsen  R.  G.  II  «  100. 


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ABFASSUiNGSZElT  L)EK  GESCHICHTEIN  DES  POLYBIUS  231 


des  syrischen  Prinzen  Demetrius  aus  Rom  und  seinem  persönlichen 
Antheil  an  derselben  berichtet  (S.  229  f.),  bemerkt  wurde:  Uber 
dreissig  Jahre  hinweg,  erinnert  man  sich  solcher  Details  nicht,  wie 
sie  da  im  neunten  Capitel  erzahlt  werden  und  die  ich  bei  jedem 
andern  eher  als  bei  Polybius  für  ein  Spiel  erregter  Phantasie 
ballen  möchte.  Es  wird  also  folgender  Satz:  »da  einst  alle  um 
dieselbe  Zeit  aus  dem  Hause  des  Fabius  weggingen,  so  geschah  es, 
dass  Fabius  den  Weg  nach  dem  Markte  einschlug,  Polybius  aber 
mit  Scipio  den  nach  der  entgegengesetzten  ^Richtung.  Unterwegs 
nun  sagte  Publius  in  einem  ruhigen  und  sanften  Tone,  indem  er 
leicht  erröthete'  .  .  .')  schwerlich  aus  der  blossen  Erinnerung  an 
einen,  wenn  auch  wichtigen  Moment,  in  das  grosse  Werk  herüber- 
genommen sein,  sondern  wohl  auf  eine  gleichzeitige  Notiz  zurück- 
gehen. Auch  wird  man  in  dieser  Beziehung  eine  positive  Be- 
hauptung wagen  können  —  gestützt  auf  den  Zwischensatz  *er 
(Scipio)  war  noch  nicht  über  achtzehn  Jahre  alt'.  —  Da  Scipio 
184  geboren  war,  führt  uns  diese  Angabe  ins  Jahr  166,  dazu 
passt  auch  die  feine  Zwischenbemerkung,  die  Polybius  später 
macht8):  'Polybius  freute  sich  einerseits  hierüber  (Uber  die  Bitte 
Scipios  ihm  sein  Vertrauen  zu  schenken),  andererseits  aber  war 
er  bedenklich,  wenn  er  den  hohen  Rang  und  die  glänzende  Stel- 
lung des  Hauses  erwog',  eine  Bemerkung,  die  in  der  That  seiner 
damaligen  Stellung  als  Internirter  —  er  war  ja  erst  ein  Jahr  in 
Italien  —  gegenüber  dem  Hause  seines  Wohlthüters  entsprach.  Der 
folgende  Satz3)  wird  kaum  gegen  diese  Annahme  anzuführen  sein, 
da  er  später  nachgetragen  wurde,  um  den  Uebergang  zu  dem  folgen- 
den Capitel  zu  vermitteln.  Das  scheint  schon  aus  der  Tautologie 
hervorzugehen,  die  in  der  Wiederholung  desselben  Gedankens  zu 
Anfang  des  Höchsten  Capitels  liegt,  da  Polybius,  sobald  er  nicht  mit 
seinen  historiograpbischen  Principien  den  Leser  zu  quälen  anfängt, 
von  solchen  Wiederholungen  frei  ist. 

Die  Capitel  11 — 14  sind  jedesfalls  auch  gleichzeitig  und  daher 
einige  Jahre  später  als  das  vorausgehende  entstanden.  Beweis  da- 
für die  Schlussworte  des  dreizehnten  Capitels,  in  welchem  Poly- 
bius die  Grossmuth  und  Freigebigkeit  des  Scipio  preist,  die  er 

1)  XXXII  9,  7;  vgl.  auch  XXXII  10,9  fr«  dt  ravra  Uyamc  JToAc/Jiot;, 
Xttßöfiiyoi  (Zxmiaty)  àfMpcÛQaiç  ^êffûi  rijc  âcèiâç  avrov  «ai  nûaaç  ip- 

2)  XXXII  10,11.         3)  XXXII  10,  12. 


232  R.  THOMMEN 

gegenüber  seinen  beiden  Tanten  an  den  Tag  legt,  indem  er  ibnen 
eine  bedeutende  Summe,  welche  er  ibnen  nach  dem  Tode  der 
Adoptivgrossmutter  Aemilia  als  Erbschaftsanteil  auszahlen  musste, 
nicht  ratenweise,  wie  es  das  Gesetz  vorschrieb,  sondern  auf  ein- 
mal zu  übergeben  befahl.  Das  Verfahren  war  so  ungewöhnlich, 
dass  die  Mein n er  der  beiden  Frauen  Tiberius  Gracchus  und  P.  Scipio 
Nasica  das  Geld  vom  Wechsler  gar  nicht  annehmen  wollten,  son- 
dern sich  zu  Scipio  begaben,  um  ihm  vorzustellen,  dass  er  ganz 
unnöthiger  Weise  auf  die  Nutzung  der  vollen  Summe  ver- 
zichte. Er  aber  beharrte  auf  seiner  einmal  getroffenen  Verfügung 
und  Polybius  schliesst  nun  diese  Erzählung  mit  folgenden  Worten  : 
'Tiberius  und  sein  Begleiter  kehrten  nach  dieser  Antwort  schwei- 
gend zurück,  erstaunt  über  die  edle  Gesinnung  des  Scipio  und 
beschömt  über  ihre  eigene  kleinliche  Denkart,  obgleich  sie 
hinler  keinem  von  den  Romern  zurückstehen V)  Dem- 
zufolge wird  wohl  die  Behauptung  nicht  zu  gewagt  erscheinen, 
dass  Polybius  die  beiden  Männer  —  den  Tiberius  Gracchus  und 
P.  Scipio  Nasica  —  als  noch  lebend  anführt,  ja,  dass  er  selbst 
ein  vielleicht  zufalliger  Zeuge  dieser  Familienscene  gewesen  ist. 
Nun  fand  Gracchus  sein  trauriges  Ende  Herbst  133,  also  vor  dem 
Ende  des  Feldzugs  gegen  Nu  man  lia.  Dieser  Umstand  führt  una 
aber  in  ununterbrochener  Reihe  zurück  bis  wenigstens  vor  das 
Jahr  151.  Denn  von  da  ab  (Inden  wir  Polybius,  wie  schon  oben 
bemerkt  wurde,  so  unausgesetzt  auf  Reisen  oder  politisch  Ihätig, 
dass  die  Annahme,  er  habe  sich  in  der  Zwischenzeit  eingehender 
mit  seinem  Werke  befasst  —  und  die  Stelle  setzt  doch  eine  redi- 
girende  Arbeit  voraus  —  wenn  auch  nicht  bestimmt  verneint  wer- 
den kann,  so  doch  an  sich  ziemlich  unwahrscheinlich  ist.  Dagegen 
lässt  sich  recht  wohl  denken,  es  sei  dieser  Abschnitt,  wie  der 
frühere  schon  in  seinem  Tagebuch  eingetragen  und  von  dort  mit 
kaum  merklichen  Veränderungen  in  diesen  späteren,  mit  dem 
dreissigsten  Buche  beginnenden  Theil  herübergeuommen  worden. 

Noch  deutlicher  bezeugt  eine  fast  unmittelbare  Aufzeichnung 
der  Schiusa  des  fünfzehnten  Capitels,  wo  Polybius  zusammen- 
fassend von  Scipios  Entwicklung  und  Charakter  urtheilt  'dass  er 

1)  XXXII  13,  16  oi  éi  nfçi  tby  TißtQioy  tavr*  axovcari«  inarijyoy 
(fHtTtiSriêÇy  itatantnhiypivût  (tir  irjv  iov  lutnityitç  ptyitko*l/vxta>>%  xaxt- 
yvcûxôrtç  ât  jijç  avxûy  pixçoXoyiaç  xatntç  ôvrtç  oiâwbç  âtvttçoi  'P»- 
(Aaiajy. 


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ABFASSUINGSZEIT  DER  GESCHICHTEN  DES  POLYBIÜS  233 


seine  Altersgenossen  soweit  hinter  eich  zurückgelassen  hätte,  wie 
man  bis  jetzt  von  keinem  Römer  weiss'.1)  Anknüpfend  an  diese 
Stelle,  die  verglichen  mit  den  Schlussworteu  des  elften  Capitels 
Anlass  gab,  die  Structur  dieser  fünf  Capitel  10 — 15  genauer  ins 
Auge  zu  fassen,  wird  sich  zeigen,  dass  die  Annahme  einer  gleich- 
zeiligen  tagebttcbariigen  Entstehung  der  Partie  mit  der  Unter- 
ordnung unter  verschiedene  Abfassungszeiten  nicht  so  willkürlich 
ist,  als  es  auf  den  ersten  Blick  scheint.  Denn  sowohl  im  elften 
Capitel  als  in  der  zweiten  Hälfte  des  fünfzehnten  schlägt  der  Autor 
faët  den  gleichen  Gedankengang  ein.  Er  zieht  eine  Parallele 
zwischen  der  Lebensweise  des  Scipio  und  der  anderer  junger  Rö- 
mer jener  Zeit,  und  es  sind  fast  dieselben  Worte,  mit  welchen 
er  dieses  Loblied  auf  den  jungen  Helden  schliesst.  'Scipio  nun 
schlug  in  seinem  Wandel  die  entgegengesetzte  Richtung  ein  und 
erwarb  sich,  indem  er  allen  Begierden  Widerstand  leistete  und  sich 
in  seinem  Leben  in  jeder  Beziehung  fest  und  consequent  zeigte, 
etwa  in  den  ersten  fünf  Jahren  den  allgemeinen  Ruf  einer  zucht- 
vollen und  sittlich  ernsten  Gesinnung'1),  heisst  es  gegen  Schluss 
des  elften;  'daher  liess  er  binnen  Kurzem  seine  Altersgenossen 
soweit  hinter  sich  zurück  wie  man  bis  jetzt  von  keinem  Römer 
weiss,  obwohl  er  in  seinem  Streben  nach  Auszeichnung,  wenn  man 
Sitte  und  Brauch  der  Römer  bedenkt,  den  entgegengesetzten  Weg 
wie  alle  andern  eingeschlagen  hatte"),  heisst  es  am  Schluss  des 
fünfzehnten  Boches  —  eine  Wiederholung  die  mit  einer  bewusst- 
vollen  stilgemässen  und  ununterbrochenen  Compositionsweise  schwer 
vereinbar  erscheint,  sich  aber  recht  einfach  aus  der  Annahme 
einer  zeitlich  getrennten  Entstehung  der  bezüglichen  Abschnitte 
erklärt. 

Demgemäss  setze  ich  der  Abfassungszeit  nach  Cap.  10 — 11,9 
etwa  ins  Jahr  166,  Cap.  11,  10 — 15  zwischen  die  Jahre  162  und 

1)  XXXII  15,  12  xoiyaqovv  hXtytp  ZQ°y¥  roaovtoy  naçiâQa/nt  xovç 
xa&'  avxhv  Zaoy  ovâtiç  ntt  pytipoyiviTai  'Pat/iafay,  xaintq  rqy  bayiiay 
oâby  noQtv&tic  iy  yûoâoUq  toïç  âXkotç  &nao*  nqbs  rà  'Pw/iuttoy  i9q  xai 
yôfàtfia. 

2)  XXX11  11,  8  7tX^y  9  yt  £xini*oy  içfitrjamç  (nt  ri/y  Ivaytiav  àytyiiy 
rod  ßt*v  xai  nâaaêc  taïç  in%&vf/datç  àyiiTatâfxtvoç ,  xai  xatà  nâyta 
içoTfy  ôfioXoyovfAivov  xai  oi/jçp<oyQV  lavxhv  xataoxivâaaç  xatà  xby 
ßiay,  iy  icttç  nértê  ?««r  nùoSrotç  hici  nayâtiftoy  bnnq*ar*  t^y  in'  tè- 
Ja(ia  xai  oaHpQoavyy  âoÇay. 

3)  Siehe  oben  Ann».  1. 


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234 


R.  THOMMEN 


170,  und  diese  beiden  Stücke  hat  die  Schlussredaction  ziemlich 
unvermittelt  aufgenommen.  Dein  schliesst  sich  ferner  an  die  Notiz 
Cap.  19,  7,  wo  Polybius  des  vom  Senate  beabsichtigten  Krieges 
gegen  die  Dalmaten  erwähnt1);  als  ein  etwas  seltsames  Motiv  führt 
er  dabei  an,  (der  Senat  wollte  die  Bewohner  Italiens  nicht  un- 
kriegerisch werden  lassen;  denn  es  war  jetzt  das  zwölfte  Jabr  seit 
dem  Kriege  mit  Perseus'.  155  weilte  Polybius  noch  in  Italien  und 
da  konnte  er  einen  solchen  Impuls,  der  gewiss  allgemein  empfun- 
den wurde  und  zur  öffentlichen  Discussion  geführt  hat,  auch  leb- 
haft genug  fühlen,  um  ihm  in  seinen  Notizen  Ausdruck  zu  geben  ; 
sie  fand  dann  Aufnahme  in  sein  Buch.  Für  eine  dreissig  Jahre 
später  niedergeschriebene  Reflexion  dünkt  mich  der  Gedanke  etwas 
scbaal. 

Einer  unzweifelhaft  gleichzeitigen  Aufzeichnung  begegnen  wir 
wieder  im  XXXVII.  Buch  Cap.  10,  wo  Polybius  ein  Lebensbild  des 
Masinissa  entwirft  und  schliesst:  'Bei  seinem  Ableben  ist  man  ihm 
mit  Recht  diesen  Nachruf  schuldig.  Scipio  aber  ordnete,  als  er 
drei  Tage  nach  des  Königs  Tode  nach  Cirta  kam,  alles  aufs  Beste*  *), 
ein  Beweis,  dass  Polybius  den  Scipio  auch  auf  diesen  Streifzug  in 
das  Innere  Afrikas  begleitet  hatte'),  da  die  auf  Scipio  bezüglichen 
Worte  doch  nur  in  dem  Sinne  gefasst  werden  können,  dass  sie 
des  Schriftstellers  eigene  Wahrnehmung  —  âupxrjoe  xalùiç  nâc*%a 
—  ausdrücken,  nicht  aber  einen  Bericht  aus  zweiter  Hand,  etwa 
des  Scipio  Erzählung  wiedergeben.  Dass  diese  Stelle  auf  eine 
gleichzeitige  Aufzeichnung  zurückgeht,  scheint  mir  sicher. 

Im  Allgemeinen  wird  von  dieser  wie  von  den  anderen  Stellen, 
welche  die  Vorgänge  vor  Karthago  behandeln,  die  Annahme,  dass 
wir  vielfach  Resten  eines  Tagebuches  begegnen,  statthaft  sein 
mit  Bezug  auf  folgenden  Satz:  'Man  darf  sich  nicht  wundern, 
wenn  wir  von  Scipio  eingehender  sprechen  und  jedes  seiner  Worte 
hervorheben.'4)  Man  sieht,  wie  Polybius  den  Ereignissen  so  zu  sagen 


1)  Vgl.  oben  S.  222  Anm.  3. 

2)  XXXV11  10,  9 — 10  Tg  fiiv  ovv  txttvov  fitxaatâcn  ravr*  5k  xiç  ivkô- 
yatç  imcf  &tyZauo  xai  âuut'mç'  6  öi  Xxtnitov  naQaytvofitvoç  tU  tijv  Kiçxav 
Tj/uêçç  *Qtrn  fAttà  tov  tov  fiaotXuoç  &dvarov  âupxrjot  xaXtùç  navra. 

3)  Vgl.  auch  XXXIV  16,2  aus  Plin.  hitL  nal.  8, 47  tunc  obridere  (leones) 
Africa*  urbea;  eaque  de  causa  cruci  fixoi  vidisse  se  cum  Seim  one,  quia 
ceteri  .  .  .  absterrerentur. 

4)  XXXVI  8,  5. 


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ABFASSUNGSZEIT  DER  GESCHICHTEN  DES  POLÏBIUS  235 


mit  der  Feder  in  der  Hand  folgte,  charakteristische  Aeusserungen 
der  handelnden  Personen ,  kleine  Details,  die  gegenüber  den  ge- 
waltigen Bildern  sonst  nothweodig  verblasst  wären,  sich  anmerkte 
und  solche  Notizen  oft  recht  unausgeglichen  in  sein  grosses  Werk 
hineinverwebte,  was  ihm  dann  wieder  ein  paar  entschuldigende 
Worte  abzwingt,  wie  die  eben  citirten. 

Diesen  Stellen  tritt  nun  ausser  den  weiter  oben  hervorge- 
hobenen noch  eine  andere  gegenüber,  die,  umfassend  wie  der  in 
ihr  ausgesprochene  Gedanke  ist,  gleichfalls  als  massgebend  für  die 
eigentliche  Abfassungszeit  des  zweiten  Theiles  herangezogen  wer- 
den muss.  XXXVIII  6,  7  heisst  es  *denn  in  Stunden  der  Gefahr 
sollen  sich  allerdings  Hellenen  der  Hellenen  annehmen  ...  und 
das  haben  . .  .  wir  redlich  gethan,  dagegen  sollte  man  die  für  die 
Nachwelt  bestimmte  Darstellung  von  Parteilichkeit  rein  halten  etc.* 
Das  legt  uns  so  zu  sagen  unmittelbar  den  Moment  vor  Augen,  da  er 
daran  ging,  zwar  schmerzerfüllt  aber  doch  sicheren  Blicks  und  mit 
fester  Hand  diese  letzte  Partie,  welche  den  Untergang  Griechen- 
lands behandeln  sollte,  niederzuschreiben.1)  Diese  Bemerkung  hat 
also  eine,  einen  ganzen  grossen  Abschnitt  seines  Werkes  berüh- 
rende Tragweite,  kann  daher  chronologisch  um  so  mehr  verwerthet 
werden,  als  er  selbst  mit  den  Worten  'in  Stunden  der  Gefahr  solle 
man  sich  helfen,  das  haben  wir  denn  auch  redlich  gethan',  auf 
etwas  Vergangenes  anspielt.  Es  ist  Hypothese,  wenn  ich  sage, 
dass  auch  diese  Stelle  in  die  Zeil  132 — 129  gehört,  jedoch  eine 
Hypothese,  die  mit  Bezug  auf  das  früher  Gesagte  und  auf  die  bio- 
graphischen Einzelheiten  nicht  ganz  ungerechtfertigt  erscheinen  wird. 

Wir  stehen  am  Ende  des  Werkes.  Man  sieht,  wie  viel  schwerer 
es  ist  für  diesen  zweiten  Theil  bestimmte  Jahre  als  Abfassungszeit 
zu  fixiren.  Eine  einzige  Stelle  ist  es,  welche  gestattet,  die  Periode 
132 — 129  hierfür  abzugrenzen  und  welche  von  einer  zweiten  wenig- 
stens insoweit  gestützt  wird,  als  sie  auf  eine  späte  Periode  hin- 
deutend, die  obige  Zeitgrenze  für  die  Abfassung  dieses  zweiten 
Theiles  zu  verallgemeinern  erlaubt.  Merkwürdig  genug  weisen 
daneben  diese  letzten  zehn  Bücher  Stellen  auf,  von  welchen  ein- 
zelne vielleicht  älteren  Ursprungs  sind,  als  die  ganze  Umgebung 
in  der  sie  jetzt  stehen.  Sie  gaben  sich  als  Reste  verstreuter  tage- 
buchartiger Aufzeichnungen  zu  erkennen,  von  denen  manche  — 


1)  Vgl.  auch  XXXVJII  6,  1. 


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236    R.  THOMMEN,  DIE  GESCHICHTEN  DES  POLYBIUS 


die  auf  Scipio  bezüglichen  —  wohl  gemacht  worden  wareu,  bevor 
Polybius  noch  daran  dachte,  sie  einmal  in  grossem  Massstab  za 
verwerthen.  Sie  können  uns  jedoch  nicht  darin  irre  machen  an- 
zunehmen, das»  dieser  zweite  Theil  zeitlich  viel  später  entstanden 
sein  muss  als  der  erste.  Indem  aber  dann  Polybius  eine  Ver- 
schmelzung dieser  beiden  von  einander  unabhängig  entstandenen 
Theile  vornahm,  konnte  es  nicht  anders  geschehen,  als  dass  der 
erste  dadurch  mannigfach  beeinflusst  wurde  und  durch  diese  letzte 
Redaction  Elemente  in  sich  aufnahm,  die  ihm  ursprünglich  fremd 
waren.  Ich  habe  mich  bemüht  zu  zeigen,  dass  man  sie  ohne  Ge- 
waltsamkeit loslösen  und  dann  gewissermaßen  den  ursprünglichen 
Text  wieder  erkennen  kann.  Am  deutlichsten  Hess  sich  das  im 
dritten  Buch,  nicht  so  schlagend  in  den  folgenden  Büchern  dar- 
thun  ;  das  Material  ist  leider  zu  lückeuhaft.  Doch  hoffe  ich  durch 
ein  paar  sichere  Beispiele  wenigstens  soviel  erreicht  zu  haben, 
dass  der  dadurch  erzielte  Eindruck  die  notwendiger  Weise  auf 
nicht  so  festem  Grunde  ruhende  Beweisführung  bei  andern  Fallen 
im  Stillen  unterstützen  hilft. 

Die  Aufgabe,  aus  den  beiden  gelrennten  Werken  eine  ein- 
heitliche Composition  zu  machen,  wird  wahrscheinlich  mit  der 
Abfassung  der  Geschichte  des  numantinischen  Krieges  den  greisen 
Verfasser  in  seinen  letzten  Lebensjahren  beschäftigt  haben.  Ich  darf 
dabei  vielleicht  nochmals  auf  das  39.  Capital  des  dritten  Buches 
hinweisen. 

Und  so  liegt  uns  denn  in  den  Geschichten  des  Polybius  eine 
Arbeit  vor,  die  ihren  Urheber  durch  den  grösseren  Theil  seines 
wechselvollen  und  reichen  Lebens  begleitete  und  unter  den  litte- 
rarischen Leistungen  gleicher  Art  immer  einen  hervorragenden  aber 
auch  eigenthümlichen  Platz  behaupten  wird. 

Wien.  RUDOLF  THOMMEN. 


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DAS  VOLKS  VERMÖGEN  VON  ATTIRA. 

Athen  isl  der  einzige  Staat  des  Alterthums,  über  dessen  Volks- 
vermügen  bestimmte  Angaben  auf  uns  gekommen  sind.  Nach 
Polybios  betrug  der  gesammte,  zum  Zwecke  der  Steuererhebung 
eingeschätzte  Werth  des  Grundbesitzes,  der  Gebäude  und  des  be- 
weglichen Eigenthums  von  ganz  Attika  5750  Talente,  zu  der  Zeit 
als  Athen  im  Bunde  mit  Theben  den  Krieg  gegen  Sparta  begann.1) 
Böckh*)  hat  gesehen,  dass  sich  diese  Worte  auf  die  Schätzung 
unter  dem  Archon  Nausinikos  (378/7)  beziehen.  Uebereinstimmend 
giebt  Demosthenes  in  der  354/3  gehaltenen  Rede  'von  den  Sym- 
morien'  das  Timema  des  Landes  in  runder  Zahl  auf  6000  Talente 
an3);  und  dieselbe  Zahl  stand  auch  bei  Philochoros. 4) 

So  bestimmt  nun  auch  dieses  Zeugniss  des  Polybios  ist,  so 
hat  doch  Böckh  kein  Bedenken  getragen,  es  vollständig  bei  Seile 
zu  werfen.  Das  Nationalvermögen  von  Attika  müsse  viel  grösser 
gewesen  sein.  Da  nun  an  dem  überlieferten  Betrage  des  Timema 
kein  Zweifel  möglich  ist,  stellt  Böckh,  wie  bekannt,  die  Hypothese 
auf,  das  Timema  entspreche  keineswegs  dem  gesammlen  einge- 
schätzten Vermögen  der  einzelnen  Steuerpflichtigen,  sondern  nur 
einem  grösseren  oder  geringeren  Bruchtheil  desselben.  Und  zwar 
sei  die  attische  Eisphora  eine  Progressivsteuer  gewesen.  In  der 
ersten  Steuerklasse  habe  das  Timema  Vs  des  Vermögens  betragen, 
in  den  folgenden  nach  Verhältniss  weniger,  während  die  letzte 
Klasse  überhaupt  kein  Timema  hatte;  sodass  das  gesammle  Timema 

1)  Polyb.  II  62,  6:  xiç  yàç  vntQ  'A&tjyaitoy  ovx  ioxoçrjxt,  êUxi  xa&' 
off  xatQovç  /utrà  Btißalotv  tlç  xby  nçbç  AaxtâatfAoviovç  hißawoy  n6Xt~ 

ftov,  on  xôxt  xçtyaynç  ènb  lijç  àÇîaç  7iQUÏo&ai  xàç  lit  xby  n6U- 

fioy  élayoçàç  ixiftqeavxo  xfty  xt  xtéçtcr  xqy  'Axuxijv  anaaay  xat  xàç 
olxittç,  ôfioùoe  âi  xtti  xqy  \otni\y  oxxsiav  aAA'  ofitaç  rô  avfinav  xifujfta 
xî\ç  à£(aç  iyiXtrte  rüv  iÇaxiaxtXtaty  âtaxëototç  xai  myxyxoyxu  TaXâyiciç. 

2)  Staatgh.  I  S.  637.        3)  v.d.Symm.  18. 
4)  fr.  151  MûIIer  (bei  Harpokration). 


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23S 


J.  BELOCII 


des  Landes  einem  Nationalvermögen  von  30 — 40000  Talenten  ent- 
sprechen würde.1) 

Die  grosse  Autorität  Böckhs  hat  lur  Folge  gehabt,  dass  seine 
Annahmen  in  der  philologischen  Welt  fast  ohne  Widerspruch  Zu- 
stimmung gefunden  haben.  Die  Nationalökonomen  haben  die 
Schwachen  seiner  Hypothese  besser  erkannt.  Aber  wenn  Rodbertus 
behauptet,  die  Eisphora  sei  eine  Einkommensteuer  gewesen,  und 
das  Timema  entspreche  dem  eingeschätzten  Volkseinkommen3),  so 
setzt  er  sich  damit  in  so  offenen  Widerspruch  mit  unserer  ge- 
sammten  Ueberlieferung,  dass  seine  Ansicht  mit  Recht  von  fast 
allen  competenten  Beurtheilern  zurückgewiesen  worden  ist.  Ich 
habe  nicht  nöthig,  die  Gründe  dafür  noch  einmal  zu  wiederholen.*) 

Wenn  aber  Rodbertus  irrte,  so  folgt  daraus  noch  keineswegs, 
dass  Böckh  das  Rechte  getroffen  hat.  In  der  That  ist  nicht  der 
geringste  Grund  abzusehen,  weshalb  man  in  Athen  die  Bürger  der 
ersten  Klasse  nur  mit  einem  Fünftel  ihres  Vermögens  eingeschätzt 
haben  sollte.  Wenn  die  Eisphora  wirklich  eine  Progressivsteuer 
war,  und  man  der  leichteren  Berechnung  wegen  nur  einen 
Steuerfuss  anwenden  wollte,  dann  genügte  es  ja,  die  Pentakosio- 
medimnen  mit  ihrem  ganzen,  die  folgenden  Klassen  —  Hippeis 
und  Zeugiten  —  mit  einem  Theile  ihres  Vermögens  zu  veranlagen. 
Dass  die  Steuer  bei  dem  von  Böckh  angenommenen  Verfahren  einen 
'besseren  Schein'4)  bekommen  habe,  ist  doch  sehr  fraglich.  Ganz 
im  Gegentheil,  es  wurde  so  nothwendig,  zur  Erlangung  derselben 
Summe  viel  höhere  Prozente  auszuschreiben.  Um  z.  B.  300  Ta- 
lente zu  erhalten ,  mussten  5  %  vom  Timema  erhoben  werden  ; 
hätte  das  Timema  dagegen  bei  der  ersten  Klasse  dem  ganzen  Ver- 
mögen entsprochen,  und  bei  den  folgenden  im  Verhältnis«,  so 
würde  1  %  Steuer  genügt  haben.  Und  das  wäre  doch  gewiss  ein 
viel  besserer  Schein*  gewesen. 

Noch  weil  bedenklicher  ist  es  aber,  dass  Böckh  gezwungen 
ist,  sich  mit  dem  ausdrücklichen  Zeugniss  des  Polybios  in  Wider- 
spruch zu  setzen.  Polybios  sah  die  attische  Sleuerverfassuog  noch 

1)  SUatsh.  I  S.  638  ff. 

2)  In  HUdebrande  Jahrbüchern  VIII  (1867)  S.  453/8. 

3)  S.  Lipsius  in  den  Neuen  Jahrb.  für  Philologie  117  (1878)  S.  289- 99, 
Thomser,  De  eivium  Atticorum  muneribiu  (Wien  1880)  S.  31—51,  Max 
Frankel  Hermes  XVUI  S.  314-8. 

4)  Staatsh.  I  S.  673. 


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DAS  VOLKSVERMÖGEN  VON  ATTIKA  239 


io  Wirksamkeit;  er  war  ein  praktischer  Staatsmann,  der  in  seiner 
langen  Laufbahn  reiche  Gelegenheit  gefunden  hatte,  sich  mit 
finanziellen  Dingen  zu  befassen;  und  für  die  frühere  Zeit  stand 
ihm  ein  ganz  anderes  Quellen  material  zu  Gebote,  als  uns.  Gegen- 
über einem  solchen  Gewahrsmann  ist  dem  Widerspruch  gewiss  die 
höchste  Zurückhaltung  geboten. 

Doch  machen  wir  uns  zunächst  die  Gonsequenzen  klar,  zu 
denen  Böckhs  Annahmen  führen.  Er  selbst  giebl  zu,  dass  ein 
Timema  von  6000  Talenten  einem  Volksvermögen  von  30—40000 
Talenten  entsprechen  musste.')  Sollte  aber  die  Progression  in  den 
Steuersätzen  irgendwie  fühlbar  sein,  und  haben  in  Athen  nicht  ganz 
abnorme  Eigenthumsverhältnisse  geherrscht,  so  kann  das  Volksver- 
mögen nicht  unter  40000  Talenten  betragen  haben.  Denn  30000 
Talente  kamen  schon  heraus,  wenn  das  ganze  Timema  des  Lan- 
des in  den  Händen  der  ersten  Vermögensklasse  gewesen  wäre. 
Legen  wir  Böckhs  eigenes  Schema  zu  Grunde,  wonach  das  Timema 
der  ersten  Klasse  (12  Tal.  und  darüber)  20%,  das  der  zweiten 
Klasse  (6—12  Tal.)  16  °/o,  das  der  dritten  Klasse  (2—6  Tal.)  12  °;o, 
das  der  vierten  Klasse  (25  Min. — 2  Tal.)  8  °/o  des  Vermögens  betragen 
hätten9),  und  nehmen  an,  das  GesammtvermOgen  jeder  dieser  vier 
Klassen  wäre  annähernd  gleich  gewesen,  während  doch  nach  aller 
Analogie  das  GesammtvermOgen  jeder  niedrigeren  Klasse  grösser 
sein  müsste  als  das  der  nächsthöheren,  so  erhalten  wir,  das  Ti- 
mema mit  Polybios  zu  5750  Talenten  angesetzt,  ein  Nationalver- 
mögen von  41000  Talenten,  wozu  dann  noch  das  Vermögen  der 
untersten  Klasse  zu  rechnen  ist,  die  nach  Böckh  überhaupt  keine 
Eisphora  zahlte. 

Das  wäre  das  eingeschätzte  Vermögen.  Nun  ist  aber  bekannt, 
wie  schwierig  es  für  jede  Steuerverwaltung  ist,  das  Vermögen  in 
seiner  vollen  Höhe  zu  erfassen.  Und  eben  so  bekannt  ist  die 
geringe  Gewissenhaftigkeit  der  Athener  in  Geldsachen.  Es  fehlt 
denn  auch  nicht  an  Zeugnissen ,  die  beweisen ,  wie  eine  Hinter- 
gehung des  Staates  bei  der  Einschätzung  des  Vermögens  etwas 
ganz  gewöhnliches  war,  von  dem  man  weiter  kein  grosses  Auf- 
heben machte.*)  Es  wird  also,  denke  ich,  sehr  niedrig  gerechnet 
sein,  wenn  wir  annehmen,  dass  V&  des  Gesammtvermögens  sich 

1)  Staaten.  I  S.  642. 

2)  Staaten.  1  S.  670  f. 

3)  Böckh  Staaten.  1  S.  665  A.  c,  und  die  dort  angeführten  Stellen. 


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210 


J.  BELOCH 


der  Einschätzung  entzog,  oder  dass,  bei  Grundeigenthum,  die 
Schätzung  wn  so  Tie!  hinter  dem  wirklichen  Werth«  zurückMieb. 
So  hätte  denn  das  Gesamratvermogen  von  Attika  unter  dem  Archon 
Nausiniko*  über  50000  Talente  betragen. 

Nun  befand  sich  Athen  damals  keineswegs  in  blühenden  wirt- 
schaftlichen Verhältnissen.  Der  peloponnesische  Krieg  und  die 
darauf  folgeude  Revolution  hatten  den  Staat  Ökonomisch  tu  Grunde 
gerichtet;  und  kaum  hatte  Athen  angefangen  sich  etwas  von  diesen 
Schlägen  zu  erholen,  als  der  korinthische  Krieg  einen  neuen  Rück- 
schlag herbeiführte.  Erst  mit  dem  Frieden  des  Antalkidas  beginnt 
jener  Aufschwung  in  Handel  und  Industrie,  der  Athen  in  Philipps 
und  Alexanders  Zeiten  wieder  zur  reichsten  Stadt  in  Hellas  erhob, 
wie  es  einst  unter  Perikles  gewesen  war.  Dazu  kommt  dann  das 
beständige  Sinken  der  Kaufkraft  des  Geldes  während  des  vierten 
Jahrhunderts,  und  die  dadurch  bedingte  Steigerung  des  Wertbes 
der  Sklaven  und  Grundstücke.  Wenn  also  das  Nationalvermögen 
Athens  im  Jahr  378/7  50000  Talente  betragen  hatte,  so  muss  es 
50  Jahre  später  mindestens  auf  das  Doppelte  dieser  Summe  ver- 
anschlagt werden. 

1st  es  nun  denkbar,  dass  in  Alexanders  Zeil  das  attische  Volk 
Eigenthum  im  Werlhe  von  100000  Talenten  besessen  hat?  Wer 
sich  irgend  mit  den  wirtschaftlichen  Verhältnissen  des  Alterthums 
beschäftigt  hat,  wird  über  die  Antwort  nicht  zweifelhaft  sein.  Doch 
möge  noch  folgende  Betrachtung  hier  Platz  ßnden.  Athen  zählte 
ums  Jahr  322  21000  Bürger,  von  denen  12000  ein  Vermögen  von 
unter  2000  Drachmen  besassen.  ')  Das  Volksvermögen  befand  sich 
also  im  Wesentlichen  in  den  Händen  von  9000  Bürgern,  denn 
hätte  von  jenen  12000  Unbemittelten  ein  Jeder  selbst  1000  Drach- 
men besessen,  so  kämen  zusammen  doch  nur  2000  Talente  heraus. 
Allerdings  zählte  Athen  neben  der  bürgerlichen  Bevölkerung  noch 
an  10000  Metöken,  da  diese  aber,  mit  Ausnahme  der  wenigen 
Isotelen,  Grundeigenthum  nicht  erwerben  durften,  so  kann  nur  ein 
verhältnismässig  geringer  Theil  des  Gesammtvermögens  in  ihren 
Händen  gewesen  sein.  Mehr  ins  Gewicht  fallen  vielleicht  die  juri- 
stischen Personen,  wie  Gemeinden  und  Tempel,  ferner  die  Waisen 
und  Erbtöchter,  die  oben  in  der  Bürgerzahl  nicht  einbegriffen 
sind.  Rechnen  wir  aber  auf  diese  verschiedenen  Kategorien  selbst 


1)  Diod.  XVIII  lö,  Plut  PhokioD  28. 


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DAS  VOLKSVERMÖGEN  VON  ATTIRA 


241 


die  Hälfte  des  ganzen  Volksvermögens ,  so  bleiben  für  die  9000 
wohlhabenden  Bürger  doch  noch  50000  Talente,  d.  Ii.  5  Vi  Talente 
im  Durchschnitt  auf  Jeden.  Wer  aber  soviel  besass,  galt  in  Athen 
schon  als  reicher  Mann,  und  es  gab  überhaupt  nur  wenige  Hun- 
dert, die  diesen  Census  erreichten.  Es  ist  also  klar,  dass  der  Be- 
trag des  attischen  Volksvermögens  nie  auch  nur  annähernd  sich 
auf  100000  Talente  belaufen  haben  kann.  Dasselbe  ergiebt  eine 
Schätzung  der  Einzelposten,  aus  denen  sich  das  Nationalvermögen 
zusammensetzt.  Nach  Böckhs1),  wie  wir  unten  sehen  werden,  zum 
Theil  stark  Übertriebenen  Anschlägen  betrug  der  Werth 


des  haaren  Geldes  etc.    .    .    2400  „ 

20000  Tal. 

Man  siebt,  Böckh  ist  sich  über  die  Consequenzen  seiner  Auf- 
fassung des  Timema  nicht  klar  geworden.  Und  zwar  ist  die 
eigentliche  Grundursache  des  Irrthums  die  ganz  falsche  Voraus- 
setzung, von  der  Böckh  bezüglich  der  Grösse  der  Bevölkerung 
Attikas  ausgeht. 

Es  wird  demnach  nichts  übrig  bleiben,  als  zu  der  Angabe  des 
Polybios  zurückzukehren,  wonach  das  Timema  das  Gesammtver- 
mögen  von  Attika  darstellt.  In  der  That  ist  die  Summe  von  5750 
Talenten  dafür  keineswegs  zu  gering,  nur  müssen  wir  festhalten, 
dass  sie  sich  auf  das  Jahr  378/7  bezieht,  und  dass  sie  nicht  das 
wirkliche,  sondern  das  eingeschätzte  Vermögen  ausdrückt.  Um  das 
zu  begründen  muss  ich  allerdings  von  einer  Voraussetzung  aus- 
gehen, für  die  ich  an  dieser  Stelle  den  Beweis  nicht  geben  kann, 
über  die  ich  aber  in  Kurzem  Gelegenheit  haben  werde,  an  anderem 
Orte  ausführlich  zu  bandeln.  Ich  halte  es  nämlich  für  unzweifel- 
haft, dass  Athen  niemals  die  Zahl  von  400000  Sklaven  besessen 
hat,  die  Athenaeus  ihm  zuschreibt.  Vielmehr  kann  die  Sklaven- 
menge selbst  zur  Zeit  der  höchsteu  wirthschaftlichen  Blüthe  Athens 
im  Jahre  338  150000  Köpfe  kaum  überstiegen  haben;  im  Jahre 
378/7  aber  ist  sie  ohne  Zweifel  weit  hinter  dieser  Zahl  zurück- 
geblieben. Da  die  Sklaven  der  Hauptsache  nach  aus  den  östlichen 

1)  Staatsh.  I  S.  639  ff. 
Hermes  XX.  1»> 


des  Landeigenthums 
der  Gebäude  .  .  . 
der  Sklaven  .  .  . 
des  Viehstandes  .  . 


9000  Tal. 
2000  „ 


6000  „ 
600  „ 


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242 


J.  BE  LOCH 


Barbarenländern  eingeführt  wurden,  musste  ihre  Zahl  den  grossteo 
Schwankungen  unterworfen  sein;  die  wirtbachafÜiche  Conjunctur, 
das  grössere  oder  geringere  Bedürfnis*  der  Industrie  nach  Arbeits- 
kräften war  hier  das  Bestimmende.  Jeder  längere  Krieg,  jede 
Krisis  musste  zur  nothwendigen  Folge  haben,  dass  die  Sklaveozahl 
sieb  verringerte;  wie  denn  Xenophon  ganz  ausdrücklich  hervor- 
hebt, die  Sklavensteuer  habe  vor  dem  dekeleischen  Kriege  bedeu- 
ten») grössere  Summeu  eingebracht,  als  selbst  um  die  Mitte  des 
vierten  Jahrhunderts.1)  leb  glaube,  es  wird  sehr  reichlich  ge- 
rechnet sein,  wenn  wir  far  das  Jahr  des  Nausinikos,  zehn  Jahre 
nach  dem  Ende  des  korinthischen  Krieges,  eine  Zahl  vod  60— 
S0000  Sklaven  für  Attika  annehmen. 

Den  Mittelpreis  der  Sklaven  in  dieser  Zeit  werden  wir  zu  etwa 
P/2  Minen  veranschlagen  dürfen*);  jene  60—80000  hätten  also 
einen  Werth  von  1500—2000  Talenten  repräsentirt.  Der  Werth 
des  übrigen  beweglichen  Eigenthums  blieb  ohne  Zweifel  hinter 
dieser  Summe  bedeutend  zurück;  wenn  Polvbios  für  seine  Zeit, 
bei  gesunkenem  Geldwerth  und  gesteigertem  Luxus,  deu  Werth 
dieses  Eigenthums  im  ganzen  Peloponnes  auf  noch  nicht  6000  Ta- 
lente veranschlagt4),  so  kann  er  in  Attika  zwei  Jahrhunderte  früher 
gewiss  nicht  über  1000  Talente  betragen  haben.  Es  bleibt  da» 
Grundeigenthum.  Bttckn  hat  seiner  Hypothese  Ober  die  Bevölke- 
rung von  Attika  zu  Liebe  die  Getreideproduction  der  Landschaft 
auf  2,800000  Medimoen  geschätzt.4)  Wenn  aber  das  steinige, 
durch  seine  Unfruchtbarkeit  sprüc  h  wörtliche  Attika  eine  solche 
Menge  Getreide  hervorbringen  konnte,  was  müssen  Boeotien,  Thes- 
salien, Elis,  M  essen  reo  producirt  haben!  Griechenland  wäre  im 
Stande  gewesen,  die  halbe  Welt  mit  Getreide  zu  versorgen,  statt 
dass  es  bereits  im  fünften  Jahrhundert  auf  fremde  Einfuhr  ange- 
wiesen war.  Glücklicher  Weise  besitzen  wir  indess  eine  Angabe, 
die  uns  gestattet,  den  Getreideertrag  Anikas  im  Alterthum  an- 
nähernd zu  berechnen.  Es  gab  nämlich  ein  altes  solonisches 
Gesetz,  das  die  Ausfuhr  von  Getreide  unbedingt  untersagte*);  ein 
klarer  Beweis,  dass  selbst  in  guten  Jahren  der  Getreideertrag  des 

1)  Xeo.  v.  d.  Eiakünfteo  IV  25. 

2)  Böckh  Staatsh.  I  S.  96  f. 

3)  II  62,  4:  ôfÀtoç  ix  FltXonoyyrjoov  nâatjç  i$  avitür  rai  y  ininXtoy 
a  6J  fid  nu  y  ©1 x  oicv  r<  <rryax&%ym  xoaoixo  nXrt9oç  XQrt>uâta*y. 

4)  Slaatsh.  I  S.  114.      5)  Plut  Solon  24. 


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DAS  VOLKSVERMÖGEN  VON  ATTIRA  243 


Landes  für  das  Bedürfnis«  der  Bevölkerung  nor  eben  ausreichend 
war,  vielleicht  noch  nicht  einmal  ausreichte.  Niemand  wird  be- 
haupten wollen,  dass  Athen  zu  Solons  Zeiten  eine  irgend  bedeu- 
tende Zahl  Sklaven  und  Metöken  besessen  bat,  oder  dass  die  bürger- 
liche Bevölkerung  damals  grosser  gewesen  sei,  als  zur  Zeit  des 
Demosthenes.  Rechnen  wir  die  Bürgerschaft  jeden  Alters  und 
Geschlechts  tu  60—70000  Seelen1),  die  nichtbürgerlichen  Be- 
wohner auf  die  Bälfte  dieser  Zahl,  zusammen  also  100000  Seelen, 
so  werden  wir  die  Bevölkerung  Atlikas  am  Anfang  des  sechsten 
Jahrhunderts  jedenfalls  nicht  zu  niedrig  geschätzt  haben.  Bei  einem 
jährlichen  Durchschnittsverbrauch  von  6  Medimnen  auf  den  Kopf) 
ergiebt  das  einen  Bedarf  von  600000  Medimnen,  zu  dessen  Erzeu- 
gung eine  Aussaat  von  gegen  100000  Medimnen  erfordert  wurde.3) 
Das  Maximum  der  Getreideproduction  Attikas  in  guten  Jahren  also 
war  zu  Solons  Zeit  700000  Medimnen.  Es  ist  möglich,  dass  sich 
diese  Production  später  etwas  erhobt  hat,  sehr  bedeutend  aber 
kann  die  Steigerung  nicht  gewesen  sein,  da  eben  auch  zu  Solons 
Zeit  Athen  schon  auf  die  Einfuhr  fremden  Korns  angewiesen4) 
und  damit  für  die  Landwirtschaft  der  Antrieb  gegeben  war,  den 
Boden  bis  aufs  Aeusserste  auszunutzen.  Ja  im  Hinblick  auf  die 
poolische  Coocurrenz  wäre  ich  eher  geneigt  eine  Abnahme  der 
altischen  Getreideproduction  im  fünften  und  vierten  Jahrhundert  zu 
Gunsten  edlerer  Culturen,  wie  Wein  und  Oel,  anzunehmen.  Um 
aber  nicht  zu  niedrig  zu  rechnen ,  wollen  wir  700000  Medimnen 
für  das  vierte  Jahrhundert  als  Durchschnittsproduction  setzen.  Den 
Medimnos  Gerste  auf  2'/i  Drachmen  geschätzt,  was  für  378/7  etwa 
der  Mittelpreis  sein  wird1),  ergiebt  das  einen  Werth  von  1,750000 
Drachmen  oder  rund  300  Talenten.  In  einem  wenig  fruchtbaren 
Lande  mit  intensiver  Bodencultur,  wie  Attika ,  mussten  die  Pro- 
ductionskosten  hoch  sein;  veranschlagen  wir  sie  nur  mit  der  Hälfte 
des  Rohertrages,  so  ergiebt  sich  ein  Reinertrag  von  150  Talenten, 
oder  mit  8°/o  capitalisât")  ein  Werth  des  Getreidelandes  von  gegen 


1)  Das  von  Böckh  Staaten.  I  S.  54  angenommene  Verhältnis«  von  1 :  41/* 
zwischen  erwachsenen  Bürgern  und  bürgerlicher  Gesamratbevölkerung  ist  viel 
sa  koch,  wie  an  anderem  Orte  gezeigt  werden  wird. 

2)  Bockb  Staaten.  1  8.  110. 

3)  Böckh  a.  s.  O.  S.  113. 

4)  Plot.  Solon  22.         5)  Böckh  Staaten.  1  S.  131  ff. 

6)  Böckh  a.  a.  O.  S.  198  f.   Isaios  v.  Hagnias  Erbschaft  42. 

10* 


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244 


J.  BELOCH 


2000  Talenten.1)  Für  Weinberge,  Oeipflanzungen,  Walder,  Wei- 
den, Gebäude  werden  wir  etwa  denselben  Werth  ansetzen  dürfen, 
sodass  sieb  für  das  gesammte  Grundeigentum  von  Attika  im  Jahr 
378/7  ein  Werth  von  4000  Talenten  ergiebt;  für  das  gesammte 
Volksvermögen  also  6500—7000  Talente.  Dabei  ist  wahrscheinlich 
das  unbewegliche  Vermögen  etwas  zu  niedrig,  das  bewegliche  etwas 
zu  hoch  angesetzt.  Wenn  wir  berücksichtigen,  dass  in  dem  Ti- 
mema  von  5750  Talenten  die  Staatsdomänen  nicht  einbegriffen 
sind,  und  ebensowenig  der  Besitz  der  Bürger  der  untersten  Ver- 
ni ügensklasse,  die  von  der  Zahlung  directer  Steuer  befreit  waren2), 
ferner  die  von  jeder  Steuerveranlagung  unzertrennlichen  Unvoll- 
kommenheiten ,  so  findet  die  Angabe  des  Polybios  in  dieser 
Schätzung  des  Volksvermögens  von  Attika  ihre  volle  Bestätigung. 

Man  wird  gegen  dieses  Resultat  hoffentlich  nicht  den  Vierzigste! 
(ttttaçctxoctrj)  ins  Feld  führen  wollen,  der  auf  Euripides'  Antrag 
während  des  korinthischen  Krieges  zur  Erhebung  kam,  und  von 
dem  man  sich  nach  Aristophanes  einen  Ertrag  von  500  Talenten 
versprach.3)  Böckh  allerdings  hat  diese  Abgabe  als  Vermögens- 
steuer gefasst,  sodass  Euripides  die  gesammte  Schätzung  Attikas 
zu  20000  Talenten  veranschlagt  hatte.4)  Aber  schon  Grote  hat 
dem  gegenüber  dargetban,  dass  es  sich  hier  um  eine  indirecte  Ab- 
gabe handelt1);  für  die  Bestimmung  des  Nationalvermögens  also 
folgt  daraus  nicht  das  Geringste. 

Es  ist  bereits  oben  bemerkt  worden,  dass  der  Betrag  des 
Volksvermögens  sich  vom  Jahre  378/7  bis  auf  die  Zeit  Alexanders 
und  der  ersten  Diadochen  etwa  verdoppelt  haben  muss,  also  von 
7000  auf  14000  Talente  gestiegen  ist.  Das  Timema  aber  blieb 
unverändert,  wie  es  unter  Nausinikos  festgesetzt  worden  war.  De- 
mosthenes giebt  es  im  Jahre  354/3  zu  rund  6000  Talenten  an, 
und  Philochoros  wiederholte  denselben  Ansatz  noch  im  X.  Buch 
seiner  Atthis,  das  die  Zeit  Demetrios  des  Belagerers  behandelt. 

1)  Bôckh  a.  a.  0.  S.  639  rechnet  bei  Annahme  einer  Production  von 
2,800000  Medimnen  das  Getreideland  zu  einem  Werth  von  8000  Talenten, 
also  im  selben  Verhältnisse.  Den  Werth  des  übrigen  Grandeigenthums  und 
der  Gebäude  rechnet  er  nor  sa  3000  Talenten. 

2)  Allerdings  ist  diese  Befreiung  für  das  vierte  Jahrhundert  keineswegs 
so  sicher,  wie  gewöhnlich  auf  Böckhs  Autorität  hin  angenommen  wird. 

3)  Arist.  Ekkles.  825.      4)  Staatsh.  I  S.  642. 

5)  Hist,  of  Greece  IX  chap.  75  S.  206  f.  (London  1870).  Vgl.  Rh.  Mus. 
XXXIX  (1S84)  S.  48  f. 


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DAS  VOLKSVEKMÖGEN  VON  ATTIRA  245 


Und  noch  Polybios  hat  offenbar  keine  spatere  Schätzung  des  atti- 
schen Volksvermögens  gekannt,  als  die  unter  Nausinikos  gehaltene. 

Iu  der  That  ist  ein  Kataster  des  Grundeigenthums  ein  so 
complicities  Ding,  dass  bekanntlich  auch  moderne  Staaten  sich  nur 
sehr  schwer  zu  einer  Aenderung  in  dieser  Beziehung  entschliessen. 
Um  aber  zu  Terslehen,  wie  es  möglich  war,  dass  auch  für  das  be- 
wegliche Eigenthum  dieselbe  Schätzung  ein  ganzes  Jahrhundert 
hindurch  oder  noch  länger  festgehalten  wurde,  wird  es  nöthig  sein, 
etwas  näher  auf  die  Einrichtung  der  attischen  Eisphora  einzugehen, 
wie  sie  sich  seit  Nausinikos  gestaltet  hat. 

Die  Eisphora  war  ursprünglich  eine  reine  Grundsteuer,  und 
als  solche  nach  dem  Ertrage  bemessen,  wie  die  Namen  der  so- 
lonischen  Vermögensklassen  (Pentakosiomedimnen  etc.)  beweisen. 
Auf  eine  sehr  dunkele  Stelle  des  Pollux  gestützt1),  hat  Böckh  be- 
hauptet, dass  Solon  diese  Steuer  als  Progressivsteuer  eingerichtet 
habe.2)  Indess  noch  Peisistratos  und  seine  Söhne  haben  einfach  das 
Zwanzigstel  alles  Budenertrages  in  Altika  als  Steuer  erhoben');  und 
da  die  Tyrannen  sonst  die  soloniscbe  Verfassung  in  Kraft  Hessen, 
werden  sie  es  auch  in  diesem  Punkte  gethan  haben,  um  so  mehr, 
als  gerade  die  reichen  Grundeigentümer  ihre  hauptsächlichsten  Geg- 
ner waren,  denen  durch  Aufbebung  des  progressiven  Steuerfusses 
ein  Geschenk  zu  machen  am  allerwenigsten  Veranlassung  vorlag. 
Und  überhaupt  ist  es  sehr  misslich,  eine  Einrichtung  so  verwickelter 
Natur  und  so  zweifelhaften  Nutzens,  wie  eine  Progressivsteuer,  in 
die  Zeit  der  Kindheit  der  Finanzwissenschaft  verlegen  zu  wollen, 
uro  so  mehr  als  das-  ganze  spätere  Altertbum  von  einer  solchen 
Steuerform  nichts  weiss,  oder  doch  wenigstens  nicht  Uber  die 
rohesten  Ansätze  dazu  herausgekommen  ist.  Soviel  aber  steht  jeden- 
falls fest,  dass  die  Eisphora  unter  Peisistratos  und  Hippias,  und 
folglich  auch  unter  Solon  in  natura  erhoben  worden  ist;  die  Sätze 
bei  Polydeukes,  die  in  Geld  ausgedrückt  sind,  können  sich  schon 
darum  nicht  auf  die  Zeit  Solons  beziehen.  Das  erste  Beispiel  einer 
in  Geld  erhobenen  Vermögenssteuer  bildet  die  Eisphora  des  Jahres 
428/7;  der  üebergang  von  der  Natural-  zur  Geldabgabe  ist  also 
im  Laufe  des  fünften  Jahrhunderts  erfolgt,  wahrscheinlich  bald 

1)  VIII  130  f. 

2)  StaaUh.  1  S.  654  ff. 

3)  Tbok.  VI  54:  *J&ti*aiovç  i/xoar^v  pôvor  nçaocôpiyoi  xwv  ytyrp- 
fttvmr. 


246 


J.  BELOCH 


nach  den  Perserkriegen,  als  zuerst  grössere  Geldsummen  nach  Athen 
zusammenströmten.   Wie  es  scheint,  hat  man  damals  angefangen, 
auch  das  bewegliche  Vermögen  su  berücksichtigen,  das  wenigstens 
zur  Zeit  des  peloponnesischen  Krieges  bereits  steuerpflichtig  war; 
mit  anderen  Worten ,  die  Grundsteuer  wurde  in  eine  allgemeine 
Vermögenssteuer  umgewandelt.    Da**  bei  dieser  Gelegenheit  auch 
eine  Modification  in  der  Abstufung  der  einzelnen  Steuerklassen 
vorgenommen  wurde,  liegt  in  der  Natur  der  Sache;  man  musste 
diese  Stufen  dem  geltenden  Münzsystem  anpassen.   So  wurde  die 
Schätzung  der  Pentakosiomedimnen  auf  1  Talent  Festgesetzt;  denn 
ein  Bruttoertrag  von  500  Medimnen  Getreide  entspricht  einem 
Reinertrag  ?on  250  Medimnen1),  oder  bei  den  Gerstenpreisen  in 
der  ersten  Hälfte  des  fünften  Jahrhunderts  von  500  Drachmen, 
zu  8°/o  capitalisât  also  einem  Vermögen  von  6250  Drachmen, 
oder  rund  1  Talent.    Die  Ritterschatzung  würde  nach  demselben 
Verhältnisse  capitalisât  einem  Vermögen  von  3750  Drachmen  ent- 
sprochen haben;  der  einfachen  Berechnung  zu  Liebe  wurde  sie 
auf  </2  Talent  herabgesetzt.  Die  stärkste  Reduction  zeigt  die  Zeu- 
gitenschatzung,  die  statt  2500  Drachmen  nur  1000  Drachmen  be- 
trägt ;  doch  ist  es  aus  verschiedenen  Gründen  zweifelhaft,  ob  Solon 
wirklich  alle  Bürger,  die  weniger  als  200  Scheffel  ernteten,  zu 
Theten  gemacht  hat.  Böckh  rechnet  150  Scheffel  als  obere  Grenze 
der  Thetenschatzung'),  was  nach  dem  obigen  Verhiltniss  capita- 
lisât einem  Vermögen  von  1750  Drachmen  entsprechen  würde. 
Das  Bedürfnis,  eine  möglichst  grosse  Zahl  von  Bürgern  zum 
Hoplitendienst  heranzuziehen,  von  dem  die  Theten  bekanntlich  be- 
freit waren,  würde  diese  Herabsetzung  hinreichend  erklären.  Zu 
der  Annahme,  die  Eisphora  sei  eine  Progressivsteuer  gewesen, 
giebt  die  Stelle  des  Pollux  also  nicht  den  geringsten  Anhalt.  Da- 
bei ist  vorausgesetzt,  was  ich  trotz  Hock  h  für  unzweifelhaft  halte, 
dass  die  solonischen  Ansätze  nach  den  Bruttoerträgen  bemessen 
sind.   Schon  darum,  weil  da,  wo  der  Eigenthümer  sein  Grund- 
stück selbst  bearbeitet,  der  Reinertrag  sich  in  sicherer  Weise  gar 
nicht  feststellen  lässl;  vor  allem  aber,  weil  der  Zwanzigste,  den 
die  Peisistratiden  erhoben,  sicher  ebenso  die  Bruttoerträge  traf, 
wie  der  Zehnte  Hierons  in  Sicilien,  und  Oberhaupt  alle  ähnlichen 
Abgaben  im  Allerthum. 


1)  S.  oben  S.  243.      2)  Staaten.  I  S.  647. 


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DAS  VOLKSVERMÜGEN  VON  ATTIRA 


247 


Bei  der  Steuerreform  unter  Nausioikos  wurde  zunächst  —  wie 
es  scheint  zum  ersten  Male  —  ein  genaues  Kataster  des  gesamtsten 
beweglichen  und  unbeweglichen  Vermögens  entworfen,  die  alten 
solonischen  Vennögensklassen  aufgehoben,  und  zur  besseren  Er- 
hebung der  Steuer  die  einzelnen  Pflichtigen  in  eine  Anzahl  Ver- 
bünde (avfâfâoçiai)  zusammengefasst.  Es  war  aber  keineswegs  das 
gesammte  Volksvermögen  in  die  Symmorien  vertheilt.  Vielmehr 
wurde  die  Steuer  von  dem  liegenden  Eigen thunt  auch  nach  INau- 
sinikos  nach  den  einzelnen  Gemeinden  bezahlt,  in  denen  dieses 
Eigenthum  gelegen  war;  sodass  ein  Bürger,  der  in  mehreren  Demen 
Grundbesitz  halte,  auch  in  jedem  dieser  Demen  steuerte.  Auf  das 
un  wider  leglichste  geht  das  hervor  aus  den  Angaben  A  poll  odors  in 
der  Rede  gegen  Polykles,  die  sich  auf  die  Eisphora  des  Jahres 
362/1  beziehen.  Apollodor  hatte  bei  dieser  Gelegenheit  in  drei 
Demen,  in  denen  er  Grundeigenthum  besass,  Sieuervorschuss  zu 
leisten.1)  Die  Symmorienverfassung  aber  s  land  damals  seit  fünf- 
zehn Jahren  in  Kraft;  hätte  sie  sich  auch  auf  den  Grundbesitz 
bezogen,  so  hätte  Apollodor  nur  in  seiner  Symmorie  zum  Sieuer- 
vorschuss herangezogen  werden  können,  denn  Niemand  konnte 
mehr  als  einer  Symmorie  angehören.  Was  ßöckh  dagegen  ein- 
wendet3), 'es  sei  nicht  unglaublich,  dass  in  dem  angegebenen  Falle 
ganz  unabhängig  von  der  Symmorienverfassung  ein  besonderes  Ver- 
fahren angeordnet  war,  da  besondere  Umstände  zu  ausserordent- 
lichen Massregeln  veranlassen',  bat  gar  kein  Gewicht;  denn  be- 
sondere Umstände  lagen  nicht  vor,  und  wenn  es  sich  darum 
bandelte,  die  erforderlichen  Summen  möglichst  rasch  zusammen- 
zubringen, so  war  ein  Umstossen  der  bestehenden  Steuerver- 
fassung gewiss  dazu  der  ungeeignetste  Weg.  Auch  wissen  wir, 
dass  es  zu  den  Obliegenheiten  der  Demarchen  gehörte,  Verzeich- 
nisse der  in  ihrem  Gau  belegenen  Grundstöcke  zu  fuhren3);  was 
nur  dann  einen  Sinn  hatte,  wenn  sie  mit  der  Einziehung  der 
Grundsteuer  beauftragt  waren.4) 

1)  R.  g.  Polykl.  8  S.  1209:  <W£«f  yàç  vftîy  èniç  row  ât/pottS*  roiç 
ftovXtvràç  ttntvfyxtlr  rot*  nçtotieo'utovTtti  tilw  tt  <f?ju«rwr  nui  riîv  fyxixrtj- 
ftirw,  nçoomttii4x&t}  pov  xovrtpa  ir  tgntéiç  oV/uot?  âià  rô  <pttvtQa>> 
ilrai  fiov  tqr  ovoîuv. 

2)  Staatah.  I  S.  691. 

3>  Harpokr.  unter  <%<ro?o»-.  Sehol.  Arial.  Wolken  37.  Böckh  StaaUh.  I 

S.  664. 

4)  Von  den  Naukraren,  deren  administrative  Functionen  bekanntlich  durch 


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246 


J.  BELOCH 


Die  Symmorien  waren  also  our  zum  Zwecke  der  Erhebung 
der  Steuer  vom  beweglichen  Eigenthum  eingerichtet  Und  zwar 
offenbar  in  der  Weise,  dass  von  dem  bei  der  Schätzung  des  Jahres 
378/7  ermittelten  Betrage  jeder  Symmorie  ein  annähernd  gleicher 
Theil  zugewiesen  war,  sodass  jede  einzelne  Abtheilung  den  gleichen 
Steuerbetrag  zahlte.')  Dieses  Timema  der  Symmorie  blieb  seit 
Nausinikos  unverändert,  ebenso  wie  das  Timema  der  Grundstücke 
jedes  einzelnen  Demos,  und  es  blieb  der  Symmorie  überlassen, 
den  auf  sie  entfallenden  Steuerbelrag  auf  die  einzelnen  Mitglieder 
zu  repartiren.  Zu  diesem  Zwecke  hielt  sich  der  Vorstand  der 
Symmorie  eine  Liste  (âiâyçanna) ,  worin  die  Mitglieder  mit  der 
Angabe  ihres  beweglichen  Vermögens  (tiftrjua)  verzeichnet  standen. 
Bei  der  Einführung  der  Symmorien  Verfassung  musste  die  Summe 
dieser  einzelnen  Ansätze  dem  gesammten  Timema  der  Symmorie 
genau  gleich  sein;  spater  musste  sich  das  Verhähniss  verschieben, 
und  zwar  mussten  bei  dem  wirtschaftlichen  Aufschwung  Athens  in 
dem  halben  Jahrhundert  nach  Nausinikos  die  in  den  Diagrammen 
verzeichneten  Timemala  bald  grösser  werden,  als  die  Summe,  mit 
der  die  ganze  Symmorie  zur  Steuer  veranlagt  war.  Natürlich  ge- 
schah das  Anwachsen  des  Vermögens  in  den  verschiedenen  Sym- 
morien nicht  gleichmassig;  aber  es  muss  hier  ebenso  wie  später 
bei  den  trierarchischen  Symmorien  dem  einzelnen  Bürger  der  Weg 
offen  gestanden  haben,  mittelst  des  Anerbietens  der  Antidosis  aus 
einer  überlasteten  in  eine  weniger  beiastete  Symmorie  überzu- 
gehen. Wenn  also  die  Grundsteuer  für  jeden  einzelnen  Demos, 
die  Steuer  vom  beweglichen  Vermögen  für  jede  Symmorie  ein  für 
alle  Mal  festgesetzt  war,  so  verstehen  wir  leicht,  wie  die  Gesammt- 
schatzung  von  Altika  trotz  aller  wirtschaftlichen  Veränderungen 
sich  so  lange  Jahre  auf  dem  Betrag  halten  konnte,  der  unter  Nau- 
sinikos ermittelt  worden  war. 

Es  ist  jetzt  Zeit,  die  Stelle  zu  besprechen,  in  der  Böckh  deo 
hauptsächlichsten  Beweis  für  seine  Auffassung  des  Begriffs  Timema 
gefunden  hat  In  der  Anklage  gegen  seinen  Vormund  Aphobos 
behauptet  Demosthenes  nämlich,  sein  Vater  habe  beinahe  14  Ta- 
lente hinterlassen.  Zum  Beweise  führt  er  an,  dass  die  Vormünder 
für  ihn  in  der  Symmorie  auf  je  25  Minen  500  Drachmen  Eispbora 

Kleisthenes  auf  die  Demarchen  übergegangen  sind,  ist  das  bestimmt  über- 
liefert: Hesycb.  nnter  NavxXaça  nnd  Polyd.  VHI  108. 
1)  Böckh  Staatsh.  I  S.  68S. 


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DAS  VOLKSVERMÖGEN  VON  ATTIRA  249 


gezahlt  hätten,  soviel  als  Timotheos  Konons  Sohn  und  die  Übrigen, 
die  mit  den  höchsten  Beträgen  eingeschätzt  wären.1)  Daraus  allein 
schon,  fährt  der  Redner  fort,  ergiebt  sich  die  Grösse  des  ererbten 
Vermögens,  denn  von  1 5  Talenten  beträgt  das  Timema  3  Talente, 
und  die  dem  entsprechende  Eisphora  zu  bezahlen  haben  die  Vor- 
münder sich  nicht  geweigert.1) 

Daraus  soll  nun  nach  Böckh  folgen,  dass  die  erste  Steuer- 
klasse mit  einem  Timema  im  Betrage  von  */&  des  Vermögens  ein- 
geschätzt wurde.  Diese  Interpretation  geht  von  zwei  unbewiesenen 
Voraussetzungen  aus:  einmal,  dass  die  attische  Eisphora  eine  Pro- 
gressivsteuer war,  dann  aber,  dass  dem  Ausdruck  eiotpéçeiv  eine 
doppelte  Bedeutung  zukommt,  *Eisphora  zahlen*  und  *sein  Timema 
in  der  Symmorie  declariren'.  In  letzterer  Bedeutung  soll  das  Wort 
an  unserer  Stelle  gebraucht  sein,  und  Böckh  Ubersetzt  demgemäss: 
'die  Vormünder  setzten  an,  für  mich  in  der  Symmorie  für  jede 
25  Minen  500  Drachmen  einzutragen,  soviel  als  Timotheos  Konons 
Sohn  u.s.w.  eintrugen'.') 

Nun  belief  sich  aber  das  von  Demosthenes  dem  Vater  hinter- 
lasse ne  Vermögen  selbst  nach  der  eigenen,  sehr  übertriebenen  Be- 
rechnung des  Sohnes  keineswegs  auf  15,  sondern  nur  auf  etwas 
über  13  Talente.  Von  dieser  Summe  aber  gehen  die  Legate  ab, 
die  der  alte  Demosthenes  in  seinem  Testamente  ausgesetzt  hatte: 
2  Talente  als  Mitgift  der  Tochter,  1  Vs  Talent  als  Mitgift  der 
Wittwe,  die  sich  nach  attischem  Brauche  sogleich  wieder  ver- 
heirathen  sollte.  Diese  Legate  wurden  nach  Demosthenes'  ausdrück- 
lichem Zeugniss  von  den  Vormündern  bei  der  Einschätzung  des 
Vermögens  ihres  Mündels  zur  Steuer  nicht  mit  veranlagt,  wie  das 
auch  selbstverständlich  ist,  da  sie  ja  gar  nicht  zu  Demosthenes 
Vermögen  gehörten.4)    Selbst  Demosthenes  eigene  Schätzung  als 

1)  G.  Aphob.  I  7:  r©  âi  nXî.&oç  xfti  cioiaç  oxi  tovt'  xo  xataXtt- 
tp&iv,  piyiaxoi  /At?  avxot  fiaQiVQiç  pot  ytyéraow  tiç  yàç  xijy  cv/ÀfAoçîay 
vnéç  ipov  ovytiâtayxo  xaxà  xàç  néyxi  xai  tîxoOi  pyâç  myxaxociaç  ifçay- 
fiàç  ilo<f>if>tw,  laovntQ  Tipô&toç  b  Kovmvoç  xai  oi  xà  fiiyiaxa  xfxrij- 
pivot  ttfiqfittta  lioiyêçoy. 

2)  G.  Aphob.  I  9:  äqXoy  pky  ro/rrr  xai  ix  xovxay  t©  nXij&oç  xîjç  oi- 
oiaç'  ntyxixaiâexa  xaXâvxwr  yàç  xçia  xéXayxa  yiyvixai  xt/urj/ua'  xavxqy 
rjiovy  ilctpiQtty  xyy  ttoyoçàv. 

3)  Staateh.  I  S.  667. 

4)  G.  Aphob.  Il  8:  xà  ply  yàç  ©Vo  tdXavxa  xai  xàç  ôyâoijxoyxa  py&ç 
«no  r«5r  xtxx&çuty  xaXâytmv  xai  xç>ia%iXi(ov  ikdßtxi,  o5or  '  cvdi  xavxaç 


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250 


J.  BELOCH 


richtig  angenommen ,  bat  demnach  »ein  Vermögen  beim  Beginn 
der  Vormund  schaff,  nur  10  Talente  betragen.  Belief  sich  also,  wie 
Böckh  will,  das  Timema  der  ersten  Steuerklasse  auf  V&  des  einge- 
schätzten Vermögens,  so  hatte  Demosthenes  ein  Timema  von  nur 
2  Talenten  haben  können,  nicht  von  3  Talenten,  wie  er  selbst 
angiebt  und  ?or  Gericht  durch  Zeugniss  erhörtet. 

Dazu  kommt  weiter,  dass  Demosthenes  seinen  Vormündern 
bestandig  den  Vorwurf  macht,  sie  hatten  den  Betrag  seines  Ver- 
mögens dem  Staate  verheimlicht1)  Es  ist  also  ganz  undenkbar, 
dass  sie  bei  der  Steuereinschatzung  das  Vermögen  hoher  angegeben 
haben  sollten,  als  es  in  Wirklichkeit  war.  Sie  hatten  auch  geradezu 
wahnsinnig  sein  müssen,  um  das  zu  thun,  da  sie  sich  damit  nur 
selbst  die  Anlegung  der  Bechenschaft  am  Schluss  der  Vormund- 
schaft erschwert  hatten.  Demosthenes  sagt  denu  auch,  dass  die 
Vormünder  den  ursprünglichen  Bestand  des  Vermögens  zu  5  Ta- 
lenten angaben.3)  Wie  hätten  sie  dasselbe  Vermögen  bei  der 
Steuerveranlagung  mit  15  Talenten  in  Ansatz  bringen  sollen?  Und 
hatten  sie  es  gethan,  so  konnte  Demosthenes  sich  die  gante  Be- 
weisführung in  seinen  Reden  gegen  Aphobos  sparen;  er  hatte 
dann  eine  Waffe,  der  gegenüber  es  kein  Entrinnen  gab.  Statt 
dessen  geht  Demosthenes  mit  einigen  allgemeinen  Phrasen  über 
diesen  Punkt  hinweg.  Es  ist  also  klar,  dass  die  3  Talente  Ti- 
mema, mit  denen  Demosthenes  eingeschätzt  war,  keineswegs  das 
Fünftel  seines  Vermögens  ausdrücken,  sondern  das  ganze  Vermögen 
Uberhaupt:  Die  Unnahbarkeit  von  Böckhs  Ansicht  über  den  Begriff 
des  Timema,  die  ich  oben  aus  anderen  Gründen  hoffe  erwiesen  zu 
haben,  wird  also  durch  Demosthenes'  Vormundschaftsreden  bestätigt. 

Dieses  Resultat  weicht  so  sehr  von  den  Ansichten  ab,  die 
über  die  Hohe  von  Demosthenes'  vaterlichen  Vermögen  in  allge- 
meiner Geltung  6tehen,  dass  es  unerlasslich  ist,  noch  einen  Augen- 
blick dabei  zu  verweilen.  Demosthenes  selbst  stellt  in  dem  Pro- 
zesse gegen  seine  Vormünder  Über  die  vaterliche  Hinterlassen- 
schaft folgende  Berechnung  auf3): 

intff  4fnov  ik  ro  âqpiéaiov  ix^oaaSt-  ipirtQui  yhQ  £<r<w  i»  bufroiç 
Tûtç  xçôyûtç. 

1)  G.  Aphob.  I  8.  41.  44.  II  7.  2)  G.  Aphob.  1  62. 

3)  Nach  der  Zusammenstellung  von  Buerroann  Nene  Jahrb.  für  Phil.  1 1 1 
(1875)  S.  800  ff.  Die  Berechnungen  von  Böckh  und  Schiefer  weichen  davon 
nur  unbedeutend  ab. 


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DAS  VOLKSVERMÖGEN  VON  ATTIRA  251 


I.  Das  sicher  angelegte,  werbende  Vermögen. 

1)  32 — 33  Arbeiter  in  der  Waffenfabrik  zu  5  oder 

6  Minen  ca.  190  Min. 

2)  20  Arbeiter  in  der  Möbelfabrik,  in  Pfand  ge- 
nommen für   40  „ 

3)  Als  Hypothek  ausgeliehenes  Capital     ....  GO  „ 

4  Tal.  50  Min. 

II.  Das  Wohnhaus  mit  dem  darin  befindlichen 


Nachlass. 

1)  Rohmaterial  an  Eisen,  Elfenbein,  Holz    .    .    71—79  Min. 

2)  Gallapfel  und  Rupfer   70  „ 

3)  Das  Wohnhaus   30  „ 

4)  Wirthschaftsgerathe  und  Schmuck  der  Mutter  91—99  „ 
b)  Baares  Geld                                    .    .  80  „ 

5  Tal.  42—58  Min. 

III.  Auf  Speculation  angelegte  Capitalien. 

1)  Bei  Xuthos  auf  Seezins   70  Min. 

2)  In  der  Bank  des  Pasion   24  „ 

3)  In  der  Bank  des  Pylades   6  „ 

4)  Bei  Demonides  Demons  Sohn   16  „ 

5)  Kleinere  Posten   .    .    51—59  » 

2  Tal.  47—55  Min. 


Zusammen    13  Tal.  19 — 43  Min. 

Dass  diese  Aufstellung  bedeutende  Uebertreibungen  enthält, 
lässt  sich  leicht  nachweisen.  Demosthenes  behauptet,  bei  Ablauf 
seiner  Vormundschaft  nur  70  Minen  erhalten  zu  haben,  nämlich 
das  Haus,  30  Minen  baares  Geld  und  14  Sklaven.1)  Das  Haus 
hatte  er  selbst  mit  dem  Werthe  von  30  Minen  in  Rechnung  ge- 
stellt; es  bleiben  also  fur  die  14  Sklaven  nur  10  Minen,  oder 
70  Drachmen  für  jeden.  In  der  Berechnung  des  vom  Vater  (unter- 
lassenen Vermögens  werden  32 — 33  Sklaven  zu  190  Minen  ge- 
rechnet, jeder  also  im  Durchschnitt  zu  beinahe  6  Minen,  und  wenn 
'  wir  auch  zugeben  wollen ,  dass  während  der  zehnjährigen  Vor- 
mundschaft der  Werth  der  Sklaven  sich  vermindert  hat,  so  ist  doch 
eine  Verminderung  von  6  Minen  auf  70  Drachmen  in  keiner  Weise 


1)  G.  Apbob.  I  6. 


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J.  BELOCH 


glaublich.  Ad  einer  der  beiden  Stellen  also  bat  Demosthenes  sicher 
gelogen,  vielleicht  an  beiden;  doch  liegt  es  in  der  Natur  der  Sache, 
dass  die  ärgste  Uebertreibung  da  zu  suchen  ist,  wo  er  von  Dingen 
spricht,  die  10  Jahre  zurückliegen,  d.  h.  von  der  Hinterlassen- 
schaft des  Vaters.  In  der  That  sind  6  Minen  in  der  ersten  Hälfte 
des  vierten  Jahrhunderts  für  einen  Sklaven  ein  ganz  exorbitanter 
Preis,  und  Demosthenes  selbst  giebt  an,  dass  ein  Theil  der  Messer- 
schmiede nur  3  Minen  werth  gewesen  sei'),  was  ihn  freilich  nicht 
hindert,  bei  der  Addition  der  einzelnen  Posten  doch  unvermerkt 
je  6  Minen  dafür  in  Rechnung  zu  setzen.  Die  20  Möbelarbeiter 
waren  von  Moiriades  für  40  Minen  an  Demosthenes'  Vater  in  Pfand 
gegeben:  der  wirkliche  Werth  kann  nicht  viel  höher  gewesen  sein2), 
was  reichlich  2  Minen  auf  den  Mann  ergieht.  Und  als  Aphobos 
nach  des  alten  Demosthenes'  Tode  die  Hälfte  der  32  Sklaven  der 
Messerfabrik  verkaufte,  reicht  der  Erlös  —  30  Minen  —  nur  eben 
hin,  ihm  die  an  der  Mitgift  von  Demosthenes'  Mutter  fehlende 
Summe  zu  geben.3)  Offenbar  also  betrug  der  Werth  dieser  Sklaven 
eben  auch  nur  durchschnittlich  gegen  2  Minen.  Die  16 — 17  Skla- 
ven, die  nach  diesem  Verkaufe  in  der  Messerfabrik  noch  übrig 
waren,  repräsentiren  demnach  einen  Werth  von  etwa  l/j  Talent. 
Das  Haus  ist  mit  30  Minen  wahrscheinlich  auch  zu  hoch  ange- 
setzt, wie  Demosthenes  selbst  zugesteht,  wenn  er  das  von  seinen 
Vormündern  empfangene  Vermögen,  wobei  das  Haus  sich  befand, 
abzüglich  des  Baarbestandes  zu  40  Minen  rechnet;  es  mag  etwa 
20  Minen  werth  gewesen  sein.  Den  Schmuck  der  Mutter  Hess 
sich  Aphobos  bei  der  Erb  theil  ung  zu  50  Minen  anrechnen4);  dass 
das  Hausgeräth  unmöglich  denselben,  oder  auch  nur  annähernd 
denselben  Werth  haben  konnte,  folgt  daraus,  dass  Demosthenes 
nach  eigener  Angabe  nur  70  Minen  von  seinen  Vormündern  em- 
pfinge wobei  das  Hausgeräth  natürlich  eingerechnet  ist;  also  ist  auch 

1)  Die  Worte  tovç  <T  ont  IXârrovoç  »;  rçtûy  pvâiy  èfiovç  (g.  Aphob.  9) 
zu  transponiren  and  auf  die  xXwonetoi  zu  beziehen,  wie  ßuerroann  will,  ist 
unzulässig.  Die  Worte  können  vielmehr  an  unserer  Stelle  gar  nicht  entbehrt 
werden,  denn  es  wire  eine  gar  zn  handgreifliche  Uebertreibung  gewesen, 
alle  diese  32  Fabriksklaven  mit  je  5 — 6  Minen  in  Rechnung  stellen  zu  wollen. 
Dass  die  Umstellung  auch  sprachlich  unmöglich  ist,  zeigt  filass  in  Bursians 
Jahresbericht  1879  I  S.  283. 

2)  Sonst  würde  aie  Moiriades  verkauft  haben,  statt  sie  Jahre  lang  ver- 
pfändet zu  lassen. 

3)  G.  Aphob.  I  13.  18.        4)  G.  Aphob.  I  13. 


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DAS  VOLKSVERMÖGEN  VON  ATTIRA  253 


der  Posten  von  100  Minen,  den  Demosthenes  dafür  und  für  den 
Schmuck  der  Mutter  in  Ansatz  bringt,  Obertrieben.  Die  übrigen 
Posten  betragen  nach  Demosthenes'  Angaben  zusammen  etwas  Uber 
8  Talente,  nämlich  SO  Minen  an  barem  Gelde,  fast  4  Talente  an 
ausgeliehenen  Capitalien,  40  Minen  als  Pfand  auf  die  Möbelarbeiter, 
und  etwa  2!/s  Talente  an  Robmaterial  für  die  beiden  Fabriken. 
Eine  Controlle  ist  hier  unmöglich,  aber  Demosthenes  hat  es  sich 
selbst  zuzuschreiben,  wenn  wir  seinen  Worten  nicht  tollen  Glauben 
schenken.  Freilich  so  arge  Uebertreibungeo,  wie  bei  dem  Werthe 
der  Sklaven  der  Messerfabrik,  sind  hier  ausgeschlossen  ;  immerhin 
kann  Demosthenes  manche  unrealisirbare  Forderung  in  Rechnung 
gestellt,  und  namentlich  das  Rohmaterial  für  die  Werkstätten  zu 
hoch  berechnet  haben.  Die  Vormünder  behaupteten,  nur  4  oder 
4'/?  Talente  empfangen  zu  haben;  dazu  kommen  aber  noch  2  Ta- 
lente, die  Demopbon  als  Mitgift  von  Demosthenes'  Schwester  nach 
dem  Testamente  des  Vaters  erhalten  hatte.  Die  Differenz  mit  De- 
mosthenes Aufstellung  beträgt  also  nur  2  Talente,  Es  kommt  aber 
für  unseren  Zweck  gar  nicht  darauf  an,  ob  Demosthenes  oder  die 
Vormünder  im  Rechte  waren;  es  genügt  vollständig,  zu  wissen, 
dass  die  Vormünder  Demosthenes'  Erbtheil  mit  5  Talenten  in  Rech- 
nung stellten,  nämlich  4  Talente  für  den  Barbestand  und  die 
Scbuldforderungen  und  1  Talent  für  das  Haus  und  die  noch  übrigen 
16* — 17  Sklaven  der  Messerfabrik.  Wenn  sie  von  diesem  Vermögen 
nur  3  Talente  bei  der  Einschätzung  declarirten,  so  kann  das  im 
Interesse  des  Mündels  geschehen  sein;  es  ist  aber  auch  nicht  zu 
vergessen ,  dass  das  Haus  als  liegendes  Eigenthum  wahrscheinlich 
nicht  in  der  Symmorie  steuerte,  und  dass  wir  nicht  wissen,  wie- 
weit nach  attischem  Rechte  der  Gläubiger  für  Hypotheken  zu 
steuern  verpflichtet  war,  da  ja  die  beliehenen  Grundstücke  bereits 
zu  ihrem  vollen  Werthe  veranlagt  waren.  Auch  hatte  Therippides 
laut  Testament  bis  zu  Demosthenes'  Mündigkeit  die  Nutzni  essung 
des  Ertrages  von  70  Minen,  und  es  wäre  doch  eine  offenbare  Un- 
gerechtigkeit gewesen,  wenn  Demosthenes  von  dieser  Summe  die 
Steuer  hätte  bezahlen  sollen.  Wir  sehen  also,  Demosthenes  konnte 
sehr  gut  mit  nur  3  Talenten  zur  Steuer  veranlagt  werden,  in 

1)  G.  Aphob.  I  35.  II  3.  Nach  letzterer  Stelle  halle  der  Vater  in  seinem 
Testament  (âta9!jxai)  rrtv  ?'  ä).Xrty  ova  lay  xat  rcrrapn  raXarra  xai  Tçtd^t- 
Xfaç  çfayfçày  lnoli}ot.   Naher  auf  die  sehr  bemerkenswerthe  Angabe  einzo- 
gehcn  würde  hier  zu  weit  fähren. 


254 


J.  BELOCH 


keinem  Falle  aber  mit  15  Talenten,  wie  es  nach  Böckhs  Hypo- 
these der  Fall  sein  mUsste. 

Wie  sind  nun  die  Angaben  au  erklären  elç  yàç  rijv  ovfi- 
fioçiav  vnèQ  èpov  ovverâÇavro  xarcc  Tag  nértê  xai  ètxoot 
fivâç  nevtaxooiaç  âçaxpùs  eioyéçeiv  und  nevttxaiâexa  ta- 
lâvtùtv  yoQ  tçia  xaXavTa  tlpy/ACtl  Dass  Böckhs  Erklärung 
dieser  Stellen  in  jeder  Beziehung  unhaltbar  ist,  haben  wir  oben 
gesehen.  Demosthenes  sagt  auch  durchaus  nicht,  was  Bück  h  ihn 
sagen  lässt,  und  was  er  sagen  musste,  wenn  Böckhs  Erklärung 
das  Richtige  träfe,  dass  ein  Timema  von  3  Talenten  ein  Vermögen 
▼on  15  Talenten  voraussetzt  Die  15  Talente  sind  für  ihn  viel- 
mehr ebenso  sehr  etwas  Gegebenes,  wie  die  3  Talente;  mit  keinem 
Wort  deutet  er  an,  dass  die  15  Talente  nicht  auch  ein  Timema 
sind.  Da  nun,  wie  wir  oben  gesehen  haben,  Demosthenes  nur  mit 
3  Talenten  zur  Steuer  veranlagt  war,  so  können  die  15  Talente 
mit  seinem  Vermögen  direct  nichts  zu  thun  haben.  Die  Erklärung 
liegt  nahe  genug:  wenn  die  Vormünder  in  der  Symmorie  auf  je 
25  Minen  Eisphora  fur  Demosthenes  5  Minen  zahlten,  so  muss 
sein  Vermögen  auf  den  fünften  Theil  des  eingeschätzten  Gesammt- 
Vermögens  der  Symmorie  sich  belaufen  haben,  mithin  sind  diese 
15  Talente  das  Vermögen  der  gesammten  Symmorie.  Wozu  aber 
die  ganze  Ausführung?  Nun  einmal,  um  den  Richtern  das  Ver- 
mögen als  möglichst  ansehnlich  erscheinen  zu  lassen,  denn  die 
Richter  wussten  natürlich  sogut  wie  Jedermann,  dass  die  amtlichen 
Einschälzungen  in  der  Regel  hinter  dem  wirklichen  Betrage  des 
Vermögens  beträchtlich  zurückblieben.  Dann  aber,  um  einen  jener 
Advocatenknifle  anbringeu  zu  können,  die  Demosthenes  von  seinem 
Lehrer  Isaios  gelernt  hatte,  und  an  denen  die  Vormundschafts- 
reden so  reich  sind.  Man  denke  nur  an  die  Werthberechnung  der 
Sklaven  der  Messerfabrik.  Die  Vormünder,  giebt  Demosthenes  an, 
hätten  ihn  mit  demselben  Betrage  zur  Steuer  eingeschätzt,  den 
Konons  Sohn  Timotheos  und  andere  Bürger  von  15  Talenten  Ver- 
mögen bezahlten.1)  Dabei  wird  aber  verschwiegen,  ob  jene  grossen 
Vermögen  in  baarem  Gelde  und  Schuldforderungen  bestanden,  oder 
in  liegendem  Besitz.  Es  ist  sehr  wohl  möglich,  dass  das  beweg- 
liche Vermögen  des  Timotheos  nur  mit  3  Talenten  veranlagt  war, 
in  welchem  Falle  er  natürlich  in  seiner  Symmorie  keine  höhere 
Steuer  zu  zahlen  hatte,  als  Demosthenes  in  der  seinigen. 

1)  G.  Aphob.  I  7.  II  11. 


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f 

DAS  VOLKSVERMÖGEN  VON  ATTIRA  255 


Sind  denn  nicht  aber  15  Talente  Timema  für  eine  ganze 
Svmmorie  viel  zu  wenig?  Wir  haben  oben  den  Werth  des  ge- 
sammten  Mobiliarvermögeos  von  Attika  im  Jahr  des  Nausinikos  auf 
2500—3000  Talente  gesehätzt.  Die  Zahl  der  Symmorien  betrug 
nach  Kleidemos1)  100,  eine  Angabe,  die  sich  ohne  Zweifel  auf  die 
Steuersymmorien  bezieht,  da  dieser  Älteste  unter  den  Atthidographen 
wahrscheinlich  vor  dem  Gesetze  des  Periandros  (357/6)  geschrieben 
hat,  und  wir  ausserdem  wissen,  dass  nur  20  trierarchische  Sym- 
morien bestanden.  Aber  auch  ohne  dieses  Zeugniss  würden  wir 
zu  der  Behauptung  berechtigt  sein,  dass  die  Zahl  der  Symmorien 
beträchtlich  sein  musste  ;  denn  die  Symmorie  dürfte  nicht  zu  viele 
Mitglieder  zählen,  wenn  der  Hegemon  die  Uebersicht  über  die  Ver- 
mögensverhältnisse der  Einzelnen  behalten  sollte.  Wie  wir  oben 
gesehen  haben,  halten  alle  Symmorien  sehr  wahrscheinlich  dasselbe 
Timema;  wenn  nun  dieses  Timema  je  15  Talente  betrug,  so  er- 
giebt  sich  ein  eingeschätzter  Gesammtbetrag  von  1500  Talenten  für 
das  Mobiliarvermögen  der  attischen  Bürgerschaft.  Dazu  kommt  noch 
das  Timema  der  Bfelöken,  die,  soweit  sie  nicht  Isotelen  waren, 
in  eigenen  Symmorien  und  nach  eigenem  Fusse  steuerten,  und 
also  in  den  obigen  100  Symmorien  kaum  einbegriffen  sein  werden. 
Mit  dessen  Einrech nung  dürften  2000  Talente  ziemlich  voll  wer- 
den; die  noch  bleibende  Differenz  von  500 — 1000  Talenten  gegen 
den  wirklichen  Werth  erklärt  sich  theils  durch  zu  niedrige  Ver- 
anlagung, tbeils  dadurch,  dass  die  obige  Schätzung  naturgemäss 
ganz  im  Groben  gegriffen  ist. 

Der  Steuerbetrag  von  25  Minen  steht  nun  zu  dem  Timema 
von  15  Talenten  in  einem  nach  griechischer  Auffassung  runden 
VerhältnisB,  er  betragt  nämlich  gerade  V3<*  Eine  Steuer  im  dop- 
pelten dieses  Betrages,  also  2/se  des  Timema  ist  in  der  That  im 
Anfang  von  Demosthenes'  Vormundschaft  erhoben  worden.  Ich 
meine  die  Eisphora  von  '300  Talenten  oder  etwas  mehr*,  die  un- 
mittelbar nach  Vollendung  des  unter  Nausinikos  begonnenen  Ver- 
mögenskatasters  ausgeschrieben  wurde.2)  Denn  Vis  des  Timema 
von  5750  Talenten  beträgt  etwa  319V»  Talente.  Auf  die  Frage 
nach  Demosthenes'  Geburtsjahr  soll  hier  nicht  eingegangen  werden  ; 
ist  er  wirklich  unter  dem  Archon  Dexitheos  geboren  (385/4)*), 


1)  Klei  demos  fr.  8  Möller,  bei  PhoUos,  Lex.  noter  N<xvxçaçia. 

2)  Dem.  g.  Androt.  44.  3)  Leben  d.  zehn  Redner  S.  845  D. 


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256 


J.  BELOCH 


so  begann  die  Vormundschaft  noch  im  Jahre  des  Nausinikos  selbst  ; 
andere  Ansätze  würden  den  Beginn  der  Vormundschaft  um  1 — 2 
Jahre  herunterrücken.  Wie  dem  aber  auch  sein  mag,  soviel  ist 
jedenfalls  sicher,  dass  die  Aufnahme  des  allgemeinen  Vermögens- 
katasters von  Attika,  die  wir  als  die  Schätzung  unter  Nausinikos 
bezeichnen,  erst  in  die  Zeit  von  Demosthenes'  Vormundschaft  ge- 
hört. Wenn  Demosthenes  der  Vater  noch  kurz  vor  seinem  Tode 
sein  Vermögen  declarirt  hätte,  so  musste  diese  Declaration  in  dem 
Vormundschaftsprocesse  des  Sohnes  das  hauptsächlichste  Beweis- 
mittel  bilden.  Mochte  Demosthenes  darin  die  Bestätigung  seiner 
Ansprüche  Qnden,  oder  das  Vermögen  darin,  so  wie  es  die  Vor- 
münder verrechneten,  angegeben  sein,  in  jedem  Falle  musste  sich 
Demosthenes  eingehend  mit  dieser  Urkunde  beschäftigen,  wenn  sie 
überhaupt  vorhanden  war.  Die  in  den  Vormundschaflsreden  er- 
wähnte Einschätzung  des  Vermögens  bezieht  sich  also  auf  das 
Kataster  unter  Nausinikos,  sei  es,  was  ich  für  wahrscheinlicher 
halte,  dass  die  Vormundschaft  im  Jahre  des  Nausinikos  selbst  be- 
gonnen hat,  sei  es,  dass  die  Vollendung  des  Katasters  sich  durch 
einige  Jahre  hinzog. 

Mag  man  übrigens  über  diesen  Punkt  denken  wie  man  will, 
die  oben  gewonnenen  Resultate  behalten  doch  ihre  Geltung.  Weitere 
Bestätigung  geben  die  Inschriften.  In  einer  Urkunde  aus  make- 
donischer Zeit  geben  die  'Meriten  der  Kylherier'  ein  Fabrikgebäude 
im  Peiraeeus  an  Eukrates  von  Aphidna  in  Erbpacht.  Die  Pacht- 
summe beträgt  54  Drachmen,  'wenn  aber',  heisst  es  weiter,  'eine' 
Eisphora  ausgeschrieben  wird,  so  soll  Eukrates  sie  bezahlen,  und 
zwar  im  Verhältniss  des  Timema,  das  7  Minen  beträgt'.  ')  Hier  ist 
es  klar,  dass  das  Timema,  wenigstens  annähernd,  den  ganzen  Werth 
des  Grundstücks  repräsentirt ,  denn  die  Pacht  von  54  Drachmen 
entspricht  unter  dieser  Voraussetzung  einer  Verzinsung  von  75/7  %, 
d.  h.  der  üblichen  Grundrente.  Betrug  dagegen  das  Timema,  wie 

1)  C.  I.  A.  11  1058.  Frânkel,  der  diese  Inschrift  kürzlich  besprochen 
hat  (Hermes  XVIII  S.  314-318),  meint,  die  Worte  i«*  di  [ttç]  tiotpoçà 
ytynjtcu  ?  ZkXe  ti  <xn[ÔTt)iOpa  TQÔntp  ojyovy,  tivytçtiy  EvxçuTtjy  x*tà 
to  rieftet  xa£'  imà  (jvôç  gestatteten  noch  eine  andere  Erklärung  :  Eukrates 
soll  die  Eisphora  bezahlen  gemäss  dem  Timema,  das  einem  Besitz  von  sieben 
Minen  entspricht,  als  ob  gesagt  wäre  xcrrà  to  Tf/jypa  to  xa&*  inra  fiyâç. 
Da  aber  eben  nicht  so  auf  dem  Steine  steht,  scheint  mir  die  Berechtigung 
dieser  Interpretation  sehr  zweifelhaft;  sie  ist  nur  der  Böckhschen  Hypothese 
zu  Liebe  ersonnen. 


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DAS  VOLKS  VER  MÖGEN  VON  ATTIRA  257 


Böckh  wollte,  nur  V*  und  darüber  vom  Werlhe  des  Eigenthums, 
so  hätten  wir  eine  Verzinsung  von  nur  1  Vi  °/o  oder  noch  weniger, 
was  einfach  absurd  wäre. 

Wir  sehen  jetzt,  dass  die  klagen  über  den  hohen  Steuerdruck 
in  A  theo,  von  denen  die  ganze  Litteratur  des  ausgehenden  fünften 
und  des  vierten  Jahrhunderts  erfüllt  ist,  keineswegs  so  unbegründet 
sind,  als  sie  nach  Böckhs  Darstellung  scheinen  müssten.  Auch  das 
ist  ein  Beweis,  und  nicht  der  schwächste,  dafür,  dass  Böckh  den 
Betrag  des  attischen  Volksvermögens  weit  überschätzt  hat,  denn 
es  liegt  in  der  Natur  der  Sache,  dass  Athen  in  den  Krisen  des 
peloponnesischen,  des  korinthischen,  des  boeotischen  und  des  Bun- 
desgenossenkrieges die  Steuerkraft  seiner  Bürger  aufe  Aeusserste 
anstrengte.  Die  gegen  320  Talente,  die  unter  dem  Archon  Nau- 
sinikos  ausgeschrieben  wurden,  betragen  5V2  °,o  des  eingeschätzten 
Vermögens,  oder,  den  Reinertrag  selbst  zu  10°/o  gerechnet,  was 
mindestens  für  das  Grundeigentbum  stark  übertrieben  ist,  55°/o 
des  jährlichen  Einkommens.  Die  18  Minen,  die  Demosthenes  wäh- 
rend seiner  Vormundschaft  zu  zahlen  hatte,  betragen  jährlich  0,6  °;o 
vom  Vermögen  —  dieses  zu  5  Talente  gerechnet  — ,  oder  G°,o 
des  zu  10°/o  veranschlagten  Einkommens.  Die  Eisphora  von  200 
Talenten,  die  im  Jahre  42817  erhoben  wurde,  betrug  fast  3  °jo  vom 
Vermögen,  wenn  wir  den  gesammten  Reichthum  des  attischen  Volkes 
in  dieser  Zeit  auf  dieselbe  Summe  ansetzen,  wie  unter  dem  Archon 
Nausinikos,  nämlich  auf  ca.  7000  Talente,  was  im  Hinblick  einer- 
seits auf  den  wirtschaftlichen  Verfall  Athens  im  peloponnesischen 
Kriege,  andererseits  auf  den  während  des  halben  Jahrhunderts  von 
428/7 — 378/7  gesunkenen  Geldwerth  etwa  das  richtige  treffen  wird. 
Das  Einkommen  auch  hier  zu  10°/o  angesetzt,  entspricht  das  einer 
Steuer  von  30%,  die  um  so  harter  zu  tragen  war,  als  das  Gruud- 
eigenthum  in  Folge  der  Verwüstungen  der  Pcloponnesier  zum 
grössten  Theil  so  gut  wie  gar  keine  Rente  brachte.  Ziehen  wir 
daneben  die  Leiturgien  in  Betracht,  so  werden  wir  nicht  umhin 
können,  zuzugestehen,  dass  die  reichen  und  wohlhabenden  Bürger 
in  Athen  schwerer  belastet  waren,  als  in  irgend  einem  Staate 
unserer  Zeit  —  und  zwar  nicht  aliein  durch  die  absolute  Höhe 
der  Abgaben,  sondern  noch  mehr  durch  die  Art  der  Erhebung. 

Ueber  die  Vertheilung  des  Volksvermögens  unter  die  verschie- 
denen Klassen  der  Bevölkerung  lässt  sich  folgendes  sagen.  Im 
Jahre  322/1,  als  Anlipalros  seine  Besatzung  nach  Munichia  legte, 

Herme«  XX.  IT 


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258 


J.  LŒLOCII 


gab  es  unter  21000  athenischen  Bürgern  12000,  deren  Vermögen 
auf  geringer  als  2000  Drachmen  geschätzt  war1),  wobei  die  Kle- 
ruchen  nicht  berücksichtigt  sind.  Bei  der  geringeren  Kaufkraft 
des  Geldes  in  der  ersten  Hälfte  des  vierten  und  dem  fünften  Jahr- 
hunderl musste  die  Zahl  der  Bürger  dieser  Vermögensklasse  da- 
mals noch  grösser  sein,  und  in  der  That  gehörte  am  Anfang  des 
peloponnesischen  Krieges  (431)  von  etwa  30000  Bürgern  ungefähr 
die  Hälfte  zur  Klasse  der  Theten*),  hatte  also  ein  Vermögen  von 
weniger  als  10  Minen.  Von  den  wohlhabenden  Bürgern  waren 
die  1200  reichsten  wenigstens  seit  Nausinikos,  vielleicht  schon 
vorher,  zur  Leistung  von  Leiturgien  verpflichtet8);  und  von  diesen 
wieder  die  300  reichsten  zum  Sfeuervorschuss  im  Falle  der  Aus- 
schreibung einer  Eisphora.4)  Da  diese  Zahlen  ein  für  alle  Mal 
festgesetzt  waren,  so  kann  natürlich  von  einem  bestimmten  Census, 
der  zum  Eintritt  in  die  1200  oder  in  die  300  verpflichtet  hätte, 
keine  Rede  sein;  vielmehr  musste  je  nach  dem  steigenden  oder 
fallenden  Volkswohlstande  die  dazu  erforderliche  Schätzung  grösser 
oder  geringer  werden.  Für  die  Zeit  kurz  nach  Nausinikos  er- 
fahren wir,  dass  von  einem  Vermögen  von  46  Minen  keine  Leitur- 
gien geleistet  zu  werden  brauchten0),  während  ein  Besitz  von  83 
Minen  allerdings  zur  Uebernahme  der  Gymnasiarchie  verpflichtete.6) 
Es  wird  also  in  dieser  Zeit  ein  Vermögen  von  etwa  1  Talent  er- 
forderlich gewesen  sein,  um  unter  die  1200  aufgenommen  zu  wer- 

1)  Siehe  oben  S.  240. 

2)  Die  Begründang  dieses  Ansatzes  muss  ich  mir  für  einen  anderen  Ort 
aufsparen. 

3)  Harpokr.  f/Aioi  dtaxooion  ol  itXovatoirarot  Uârtva(a>y  /dUoi  xoi 
âiaxôoioi  qoety,  oî  xai  iïiiTOvçyovy  xrk.  Isokr.  Antid.  145:  rotV  diaxooiovç 

Xttt  XÙÎOVÇ,  TOVÇ  klofptQOVTttÇ  Xai  XllTOVQyOVVZttÇ. 

4)  R.  g.  Phainippos  25.  Schol.  Dem.  Ol.  II  29.  Thumser,  De  civ.  AU. 
muneribut  S.  55  A.  5. 

5)  Isaios  von  Hagnias  Erbschaft  40 — 48,  vgl.  Böckh  SlaaUh.  I  S.  598. 
t>)  Isaios  von  Menekl.  Erbschaft  42.  Nichts  berechtigt  zu  der  Annahme, 

dass  es  sich  hier  am  eine  freiwillig  übernommene  Leiturgie  gehandelt  habe. 
Wenn  Isaios  v.  Dikaiog.  Erbsch.  36  angiebt,  es  hätten  manche  von  einem 
Vermögen  von  weniger  als  80  Minen  Trierarchie  geleistet,  scheint  allerdings 
rhetorische  Uebertreibung  im  Spiele  zn  sein,  doch  ist  zu  berücksichtigen, 
dass  die  Rede  in  die  Zeit  des  tiefsten  wirthschaf Hieben  Verfalls  Athens  im 
korinthischen  Kriege  gehört.  Dem.  g.  Aphob.  I  64  übertreibt  nach  der  anderen 
Seite.  Auch  ist  immer  im  Auge  zu  behalten,  dass  das  eingeschätzte  Ver- 
mögen (rifir^a)  and  das  wirkliche  Vermögen  (ovaia)  nicht  zusammenfallt. 


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DAS  VOLKSVERMÖGEN  VOM  ATTIKA  259 


den,  oder  mit  anderen  Worten,  die  1200  entsprechen  etwa  den 
alten  Pentakosiumedimnen.  Was  die  Dreihundert  angebt,  so  giebt 
uns  die  Rede  gegen  Phainippos  einigen  Aufschlug.  Pbainippos 
gehörte  nicht  zu  dieser  Zahl,  sollte  aber  durch  eine  Klage  auf 
Antidosis  zum  Eintritt  gezwungen  werden.  Sein  Vermögen  musste 
also  ungefähr  dem  dafür  erforderlichen  Minimum  gleichkommen. 
Nun  erntete  Phainippos  1000  Medimnen  Getreide  und  800  Me- 
traten Wein1),  besass  also,  wie  man  vor  Nausinikos  gesagt  haben 
würde,  3 — 4fache  Pentakosiomedimnenschatzung.  Nach  den  Preisen 
der  Zeit  Alexanders  würde  sein  Landbesitz,  einschliesslich  des  In- 
ventars etwa  10  Talente  werth  gewesen  sein,  ein  halbes  Jahrhun- 
dert früher  die  Hälfte,  sodass  sein  Timema  5  Talente  betragen 
haben  mUsste.*)  Doch  können  die  Angaben  der  Anklagerede  gegen 
ihn  allerdings  ubertriebeu  sein. 


NACHTRAG. 

Das  oben  (S.  243)  Uber  die  Hohe  der  attischen  Getreidepro- 
duction  Gesagte  hat  inzwischen  seiue  urkundliche  Bestätigung  ge- 
funden. Ende  1883  ist  nitmlich  in  Eleusis  ein  weiteres  Bruchstück 
der  Tempelrechnung  für  3298  entdeckt  worden,  deren  Anfang 
bereits  in  den  Addenda  zum  C.  1.  A.  (II  834  b)  von  Koehler  ver- 
öffentlicht war.  Dasselbe  ist  herausgegeben  zuerst  in  der  *Aqx<xio- 
loyi*it  'EtytifieQtü  3.  Serie,  Band  I  S.  110  IT.,  dann  mit  ausführ- 
lichem Commentar  wiederholt  von  Foucait  im  Bulletin  de  Corre- 
spondence Hellénique  VIII  (1884)  S.  194  ff. 

Diese  Urkunde  enthält  unter  anderen  das  Verzeichnis  der  von 
den  Grundbesitzern  in  Altika  und  den  attischen  Kleruchien  an  den 
eleusinischen  Tempel  entrichteten  a;cagxal  von  der  Getreideernte. 
Der  Betrag  ist  für  die  10  Phylen  ungefähr  564  Medimnen  Gerste 
und  23  Medimnen  Weizen  ;  einschliesslich  der  Oropia,  des  Bezirks 
<Jqv(.io±  an  der  boeolischen  Grenze  und  der  von  den  Besitzern 
freiwillig  eingelieferten  Quoten  ((uv  avtol  ctxi]v€y*av,  im  Gegen- 


1)  R.  g.  Phainippos  20  S.  1045. 

2)  Es  ist  beuierkenswertb ,  dass  der  Ankläger  es  vermeidet,  den  Beirag 
von  Phainippo»'  Timema  anzugeben.  Offenbar  war  der  wirkliche  Werth  seines 
Grundbesitzes  ein  weit  höherer  als  der  eiugeschitzte  Werth. 

17* 


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260 


J.  BELOCH 


salz  zu  den  durch  die  Demarchen  eingezogenen  Beträgen)  610  Me- 
dingen Gerste,  und  33  Medimnen  Weizen. 

Ueber  das  Verhältniss  der  ânaçxr}  zum  Gesammtbetrage  der 
Ernte  unterrichtet  uns  der  bekannte  Volksbeschluss  aus  periklei- 
sclier  Zeit  Bull,  de  Corr.  Hell.  IV  S.  225  —  Dittenberger  Sylloge  13. 
Dort  heisst  es:  ànâçxeû^ai  %olv  &eoïy  tov  xccqkov  netto  tec 
nävQta  xal  rr;v  ftayzeiav  trjy  iy  Jeltpwv  'A&rjvaiovç  arto  %w> 
kxatbv  ftsâifiviov  [x]qi&£v  fiij  ekaztov  rj  èxféa,  Ttvçtâv  âè  àno 
%ûxv  kxatbv  fieôlfivwv  firj  (Kattov  i  fjHiéxrewv.  làv  ôé  tiç 
rtXeito  xaçnov  noifj  èt[ij]o[iov  eït]e  ôkelÇù),  xcttà  toy  ctvtov 
Xôyov  àjiâçxto&ctL.  Allerdings  ist  dieser  Volksbeschluss  ein  Jahr- 
hunderl älter  als  unsere  Tempelrechnung;  da  wir  indesseu  in 
letzterer  alle  übrigen  Bestimmungen  jenes  Psephisma  beobachtet 
finden,  da  es  sich  ferner  bei  der  ânaçxrj  um  eine  religiöse,  schon 
im  fünften  Jahrhundert  althergebrachte  Satzung  handelt,  so  be- 
rechtigt uns  nichts  zu  der  Annahme,  dass  die  als  ànaQx^l  zu  ent- 
richtende Quote  in  der  Zwischenzeit  verändert  worden  sei  (Foucart 
a.  a.  0.  S.  211).  An  eine  Herabsetzung  wenigstens  ist  schon  darum 
nicht  zu  denken,  weil  diese  Quote  bereits  im  fünften  Jahrhundert 
sehr  massig  war:  Veoo  für  die  Gerste,  Vuoo  für  den  Weizen. 

Daraus  ergiebt  sich  für  die  Ernte  des  Jahres  329/8  ein  Er- 
trag von  366000  Medimnen  Gerste,  und  39600  Medimnen  Weizen, 
also  eine  Gesammtproduction  von  etwas  über  400000  Medimnen. 
Hier  mit  Foucart  an  eine  Missernte  zu  denken,  liegt  nicht  die  ge- 
ringste Veranlassung  vor.  Allerdings  herrschte  329/8  in  Attika 
Theuerung;  aber  in  einem  Lande,  das  in  so  hervorragender  Weise 
auf  die  Zufuhr  fremden  Getreides  angewiesen  war,  konnte  der  Aus- 
fall der  eigenen  Ernte  nur  einen  sehr  geringen  Einfluss  auf  die 
Kornpreise  zu  üben  im  Stande  sein.  So  ist  es  keineswegs  der 
Ausfall  der  Ernte  in  England,  wodurch  die  Preise  des  Londoner 
Marktes  bestimmt  werden.  Theuerung  konnte  in  Athen  nur  ent- 
stehen, wenn  die  Zufuhr  gehemmt  war.  So  ist  denn  auch  aus- 
drücklich bezeugt,  dass  die  hohen  Getreidepreise  der  Jahre  330  bis 
326  zum  grossen  Theil  durch  die  Kornspeculationen  des  Kleomencs 
von  Naukralis  verursacht  waren,  den  Alexander  an  die  Spitze  der  Fi- 
nanzverwaltung Aegyptens  gestellt  hatte  (R.  g.  Dionysod.  7  f.  S.  12S5, 
Schaefer  Demosth.  HI  S.  271).  In  dieselbe  Zeit  etwa  gehört,  wie 
Schaefer  gezeigt  hat  (Dem.  II  2  S.  284  f.),  die  Rede  gegen  Phai- 
nippos;  dort  heisst  es  (§  20  f.  S.  1045):  av  <T  Ix  zfe  iaxattâç 


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DAS  VOLKSVERMÖGEN  VON  ATTIKA  261 

vvv  nuiXtav  tàç  xçi9àç  ôxtwxaiôexaâçâxfiovç  ....  nXovxüg 
elxÔTûjç  ....  vpeiç  ô*  ol  yewQyovvteç  evnOQtHe  palXo*  y 
ïtçootjxev.  Also  weit  entfernt,  eine  Folge  von  Misswachs  in 
Attika  selbst  zu  sein,  war  die  Theuern n g  vielmehr  für  die  attischen 
Grundbesitzer  eine  Quelle  des  Wohlstandes.  —  Aber  selbst  ange- 
nommen, die  Ernte  des  Jahres  329/8  habe  nur  die  Hälfte  der 
normalen  betragen,  erhalten  war  immer  erst  f/s — V*  des  Ertrages, 
den  Böckh  für  die  attische  Getreideproduction  ansetzen  zu  dürfen 
geglaubt  hatte.  Es  bedarf  kaum  der  Bemerkung,  class  hierdurch 
allein  schon  die  Hypothesen  Böckhs  Ober  die  Sklavenzahl  Attikas 
hinfallig  werden,  und  damit  eine  der  wesentlichsten  Stützen  für 
seine  Lehre  vom  Timema. 

Rom.  JULIUS  BELOCH. 


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DIE  MANIPULARTAKTIK 


Die  bisher  geltende  Auffassung  der  Manipularslellung  niniuu 
an,  dass  die  M  a  ni  pel  der  battait,  principes  und  triotïi  in  drei 
Treffen  stehend,  unter  sich  durch  eineu,  ihrer  Front  gleichen 
Zwischenraum  geschieden  wurden,  und  dass  dann  durch  Aufstel- 
lung der  principes  hinter  den  Lücken  der  hastati,  der  triarii  hinler 
den  Lücken  der  principes  jene  bekannte  Quincuncialstellung  her- 
gestellt worden  sei. 

Gegen  diese  Auffassung  wendet  sich  H.  Delbrück  (v.  Sybels 
Histor.  Zeitschr.  N.  F.  XV  S.  239  f.).  4Das  Entscheidende',  bemerkt 
er  S.  240,  'ist  die  Grösse  des  Intervalls.'  Sie  wird  in  der  Regel 
erschlossen  aus  der  bei  Livius  8,  S  überlieferten  Taktik.  'Wenn 
das  erste  und  zweite  Treffen  sich  durch  eiuander  durchziehen  soll, 
nimmt  man  an,  so  müssen  Intervall  und  Manipelfrontbreile  einander 
gleich  sein.'1) 

'Diese  Taktik  des  Ablösens  der  Treffen  durch  die  Intervalle' 
ist  jedoch  (nach  Delbrücks  Ansicht)  in  sich  unmöglich  und  es 
bedarf  daher  4die  ganze  bisherige  Darstellung  der  Manipulartaktik 
und  der  Aufstellung  der  Legion',  ja  sogar  'die  Darstellung  der 
Entwickelung  der  Cohortentaktik  aus  der  Manipulartaktik  einer 
durchgreifenden  Correctur'. 

'Stellen  wir  uns  die  Legion  vorschriftsmäßig  manipelweise, 
gut  ausgerichtet,  mit  den  richtigen  Abständen  aufgestellt,  vor,  so 
ist  nichts  sicherer,  als  dass  nach  wenigen  hundert  Schritten,  ja 
nach  wenigen  Schritten  Avancirens  alle  Distanzen  verloren  ge- 
gangen sind.' 

'Selbst  für  unsere  heutigen  stehenden  Heere  mit  ihrer  Exercir- 
virluosität,  ihrem  Stamm  von  berufsmässigen  Officieren  und  Unter- 
ofticieren  ist  das  Einhalten  genauer  Distanzeu  auf  dem  ebenen 


1)  Mit  Recht  nimmt  Delbrück,  hier  Marquardts  und  meinen  Ausführungen 
folgend,  eine  Frontbreite  von  20  Mann  an. 


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DIE  MANIPULAKTAKTIK 


263 


Exercirplatz  im  Frieden  eine  der  schwierigstea  Aufgaben.  In  der 
Aufregung  des  bevorstehenden  Gefechts,  auf  vielleicht  unebenem 
Terrain,  mit  Bürgeraufgeboten,  ist  an  ein  solches  gar  nicht  zu 
denken.  1st  es  aber  unmöglich  die  Distanzen  einzu- 
halten, so  ist  alles  in  voller  Unordnung  und  die  vor- 
geschriebene Ablösung  unausführbar.'  Erste  Unmöglichkeit 
der  bisherigen  Auffassung  der  Manipulartaktik  (S.  241). 

Zweite  Unmöglichkeit.  Welche  Stellung  auch  der  Feind 
einnimmt,  stets  ist  er  der  Quincunxstellung  Uberlegen.  Stehen 
seine  Abtheiluugen  ebenfalls  in  grösseren  Zwischenräumen,  so  wird 
er  doch  möglichst  dieselben  auszubleichen  suchen  um  in  die  Inter- 
valle, die  Manipel  der  Römer  flankirend,  einzufallen. 

Steht  die  feindliche  Armee  aber  gar  gleich  anfänglich  ohne 
Zwischenräume»  so  wird  sie  entweder  in  denselben  bis  auf  die 
principes  vordringen  oder  schon  eher,  nach  wenigen  Schritten 
Avaucirens  rechts  und  links  in  die  Mauipel  eindringen  und  die- 
selben vernichten  (S.  242). 

Dritte  Unmöglichkeit:  'Wie  stellt  man  sich  die  Ablösung 
vor?  Wird  der  Feind  die  zurückgehenden  Manipel  friedlich  zieheu 
lassen?  (S.  243)  Er  wird  ihnen  ohne  Zweifel  nachdringen.  Auf 
einen  Moment  ist  danu  auch  auf  römischer  Seite  wieder  die  Pha- 
lanx hergesteilt,  aus  der  allmählich  die  Hastalenmauipel  sich  zurück- 
ziehen, offenbar  dem  Feinde  höchst  genehme  Lücken  zum  ÎSach- 
und  Eiudringen  bietend'  (S.  243). 

Auf  Grund  dieser  Argumentationen  schliesst  Delbrück  'das 
ganze  Bild  der  Qui  n  cu  nx stell  u  ug  und  der  Ablösung 
der  Treffen  mit  allen  seinen  Details  ist  zu  beseitigen'. 

Untersuchen  wir  ob  mit  Hecht. 

Es  kann  vernünftiger  Weise  nicht  geleugnet  werden,  dass  die 
hier  vorgebrachten  Bedenken  ohne  Ausnahme  gut  begrüudet  wären, 
wenn  und  insoweit  die  zugleich  mit  geäusserten  Voraussetzungen 
wirklich  zuträfen.  Wäre  die  Ouincuuxslellung  stets  unverändert 
mit  so  grossem  Zwischenräume  in  der  Schlacht  verwandt  worden, 
so  müssle  jeder,  der  es  wie  Delbrück  in  dankenswerther  Weise 
versucht,  sich  ein  anschauliches  Bild  vou  der  Gefechtsweise  der 
Manipulartaktik  zu  machen,  zu  ähnlichen1)  Bedenken  kommen. 

Aber  diese  Voraussetzung  selbst  ist  irrig  und  sämmtliche  von 

1)  Rüstow  Heerwesen  und  Kriegführung  C.  lulius  Caesars  S.  53. 


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264 


W.  SOLTAL 


Delbrück  hervorgehobenen  Unmöglichkeiten  hören  auf,  es  zu  sein, 
wenn  das  beachtet  wird,  was  über  die  veränderte  Gefechts- 
stellung des  Manipels  überliefert  ist. 

Zunächst  ist  hervorzuheben,  dass  auch  aus  Delbrücks  weiteren 
Ausführungen  hervorgeht,  wie  nothwendig  die  Intervalle  bei  der 
Manipularordnung  zu  Beginn  der  Schlacht  waren,  so  lange  über- 
haupt Leicbi bewaffnete  über  die  einzelnen  Manipel  vertheilt  waren, 
d.  h.  eben  bis  zu  der  Zeit,  da  Marius  die  Cohortenstellung  ein- 
führte. 

S.  244  sieht  auch  Delbrück  klar  die  Bedeutung  der  Intervalle 
zwischen  den  Manipeln  darin,  dass  durch  sie  'sich  die  Leichtbe- 
waffneten mit  Schnelligkeit  zurückziehen',  *also  bis  zum  letzten 
Momente  des  Zusammenstosses  der  Phalangen  wirksam  sein  könn- 
ten'. 4Bei  der  ursprünglichen  Phalanx  können  sie  sich  nur  um 
die  Flügel  herum  zurückziehen  oder  bringen  die  Hopliten  in  Ver- 
wirrung.' 

Auch  kann  kein  besonnener  Forscher  daran  denken,  die  so 
bestimmten  Angaben  der  Quellen,  soweit  sie  die  anfängliche 
Aufstellung  der  Manipularordnung  beireffen,  kurzweg  zu  ignoriren. 

Ausser  der  classischen  Stelle  des  Livius  8,  8,  sind  es  zahl- 
reiche andere  Stellen  des  Livius,  wie  Polybius,  welche  die  Not- 
wendigkeit der  Intervalle  zu  diesem  Zwecke  und  zum  Durchlass 
der  principes  ausdrücklich  hervorheben. 

Polybius  15,  9  hält,  so  bestimmt  wie  möglich,  die  regelmässig 
übliche  Aufstellungsweise  und  die  von  Scipio  getroffenen  Abände- 
rungen auseinander.  Ueblich  war  es,  dass  man  noGnov  fikv  jovg 
ccokxtovç  xai  rag  jovtcov  or^ieîaç  èv  â laarr^aaiv,  knl  âk 
tovç  noLyninag  aufstellte.  Dagegen  hatte  Scipio  ri&eig  rag  onü- 
Qag  ov  xaro)  to  Tiov  nçiotwv  ürjfiaiwv  diâoiijfia,  xa&âfteç 
ï&oç  iail  toïg  'Pcu/ualoig  geordnet  (vgl.  dazu  Polyb.  18,  7,  10). 

Bei  Livius  (an  der  entsprechenden  Stelle  30,  33,  3)  erscheinen 
die  viae  patentes  inter  manipulos.  Dieselben  intervalla  inter  ordines 
erwähnt  Livius  10,5,  wie  8, 8.  10,27  heisst  es:  data  inter  ordines 
via,  10,  41  panduntur  inter  ordines  viae.  Wie  oft  wird  nicht  in 
anschaulicher  Weise  geschildert,  wie  die  velites  theils  die  Lücken 
zwischen  den  Manipeln  ausfüllen  (Liv.  23,  29  Front.  Str.  2,  3, 16), 
theils  sich  durch  die  Zwischenräume  zurückziehen  (Liv.  30,  33,  3). 

Klar  ist  also,  dass  auch  der,  welcher  die  Unmöglichkeiten  der 
Quincunxaufstellung  und  die  bedenklichen  Seiten  der  Intervalle  in 


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DIE  MANIPULARTAKTIK 


265 


iler  Schlacht  annehmen  zu  müssen  glaubt,  doch  davon  ausgehen 
muss,  dass  dieselben  bis  zum  Beginn  des  Nahkampfes  der  Hoptilen 
unumgänglich  nothwendig  waren  und  daher  gewiss  nicht  aus  der 
hierin  Ubereinstimmenden  Ueberlieferung  eliminirt  werden  dürfen. 

In  wie  weit  ist  nun  aber  zu  Beginn  des  Kampfes  die  Quin- 
cunxstellung  modificirt  worden? 

Schon  die  berühmte  Parallele  zwischen  Phalanx  und  Mani- 
pularstellung,  welche  Polybius  18,  13f.  (18,  30  Hultsch)  bei  Ge- 
legenheit der  Schlacht  von  Kynoskephalae  bietet,  kann  hierüber 
aufs  bündigste  Aufschluss  geben. 

Nachdem  Polybius  dort  18,  11  f.  bis  18, 13,  5  die  besonderen 
Vorzüge  der  Phalanx  dargelegt  hat,  geht  er  18,  13,6  auf  die  Eigen- 
tümlichkeiten der  Manipularstellung  ein  und  beginnt: 

"loxavxai  fié*  ovv  iv  xgioi  noot  /nexct  twv  onXwv  xai 
'Pwpaloi1):  auch  die  Römer  pflegten,  in  Schlachtordnung  aufge- 
stellt, drei  Fuss  auf  den  Soldaten  zu  rechnen  (ßexa  xwv  onXwv 
=*=  in  acie,  acie  instructa). 

Aber  während  die  Soldaten  der  Phalanx  im  statarischen  Kampfe 
in  diesen  Abständen  blieben,  wird  das  Gegentheil  von  den  Manipel- 
weis  geordneten  Truppen  hervorgehoben.  Trjg  päxW  à'  avxoïg 
xot'  avôqa  xrjv  xlvyotv  Ictfißavovotjg  (also  erst,  wenn 
sie  Mann  gegen  Hann  einander  gegenüberstehen),  âià  to  rip  fièv 
&vçeî{>  axéneiv  xo  atofia,  avfifierati&efiivovg  àei  ftçbç  xbv  xrjg 
7rÀijyÇ$  xaiçôv,  t£  ftaxaioa  â*  Ix  xaxayoçâç  xai  âiaiçéaecûç 
nouto&ai  xrjv  [idxyv*  ixçocpav  éç,  oxt  %àXa  a  fia  xot  dict- 
ât a  a  iv  aXXt'{X(ov  e%etv  Ôer^aei  xovg  avôçag  I  X  â% i o  x  o  v 
xgeïç  nôôag  xax*  emaxdxrjv  xai  xaxà  Ttaçaaxdxrjv,  ei 
fiéXXovoiv  evxQfjOxeTv  Ttobg  xb  âéov.  ïx  âk  xovxov  ovfÄßrjos- 
xai,  xbv  eva  'PwfAaïov  Yoxao&at  xaxà  ôvo  n Qwxooxd- 
xaç  xdv  (paXcryyixüiv,  ulaxe  ïcçbg  ôèxa  aaçtaag  avx<p  yiyvea- 
&at  xi)v  ccTtâvxtjOiv  xai  xî]v  fidxyv» 

Diese  eine  Stelle  genügt,  um  völlige  Klarheit  über  die  Ver- 
änderung, welche  die  Quincunxstellung  zu  Anfang  des  Handge- 
menges durch  das  überaus  einfache  Commando  des  laxare  ordines, 
laxare  manipulos  (=  Abstand  nehmen  innerhalb  der  Manipel)  zu 
erfahren  pflegte. 

1)  Vorher  16»,  12,  2  war  gesagt:  inti  yàq  ô  (xiy  àyhç  forara»  ai' y  roîç 
dnXotç  ty  rptaî  noai  xarà  t«ç  iyaytoytovç  nvxyoiauç  (d.  h.  bei  der  ge- 
schlossenen, gedrängten  Aufstellung,  wie  sie  der  Kampf  erfordert). 


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266 


W.  SO LT AL 


Es  ist  klar,  dass  bei  einer  Verdoppelung  des  Abstandes  jedes 
einzelnen  Legionars  von  seinem  Nebenmanne  die  Abslände  zwischen 
den  Ma  ni  pel  ii  ausgefüllt  werden  musslen,  wenn  anders  diese  selbst 
nicht  grosser  waren,  als  die  bisherige  Manipelfront. 

Auch  ist  klar,  dass  in  diesem  Falle  nicht  mehr  die  völlige 
Unordnung,  welche  bei  der  Unmöglichkeit,  die  Distanzen  innezu- 
halten ,  erfolgen  würde  (1.  Gegenargument),  betont  werden  darf. 
Denn  durch  ein  überaus  einfaches  Manöver1)  wurden  ja  diese 
Distanzen  in  bester  Ordnung  beseitigt. 

Es  ist  ferner  klar,  dass  hierbei  auch  die  zweite  'Unmöglich- 
keit', welche  Delbrück  entdeckt  zu  haben  glaubt,  aufhört  eine  solche 
zu  sein.  Denn  nur  in  dem  Falle,  dass  einige  erhebliche  Lücken1) 
zwischen  den  Manipeln  blieben,  konnte  der  Feind  flankirend  und 
umfassend  sich  zwischen  dieselben  drangen. 

Endlich  kann  auch  das  letzte  Bedenken  Delbrücks  auf  diesem 
Wege  uuschwer  beseitigt  werden. 

Gesetzt  die  hastati  müssen  weichen  ;  sie  ziehen  sich  'pede  presso' 
zurück  und  natürlich  auf  die  signa  manipuli  und  die  vexilUi  cen- 
turiarnm,  die  zu  Beginn  der  statarischen  Schlacht  sich  hinter  die 
Front  begeben  haben.3) 

Es  mag  sein,  dass  bei  diesem  Aufschliessen  vorübergehend 
grössere  Lücken  zwischen  Manipel  und  Ma  ni  pel  entstehen.  Aber 
es  rücken  ja  die  principes  nach  und  füllen  die  Lücken  aus.  Ent- 
weder nun  das  Manöver  gelingt,  die  hastati  kommen  schnell  durch 
das  Intervall  hinter  die  Front,  dann  nehmen  auch  die  principes 

1)  Dieses  Manöver  wurde  mir  bereitwilligst  von  einigen  Officieren  des 
rheinischen  Jägerbataillons  Nr.  8  mit  einer  nur  aus  Rekruten  zusammenge- 
stellten Compagnie  vorgeführt  und  zwar  ohne  dass  die  dazu  verwandten  Leute 
vorher  iuslruirt  worden  wären,  our  durch  Commandos:  1)  auf  der  Stelle, 
Commando  4von  der  10.  Rotte  rechts  und  links  einen  Schritt  Abstand  Marsch'' 
—  2)  im  Avanciren,  Commando  4 von  der  10.  Rotte  rechts  und  links  einen 
Schritt  Abstand,  Marsch!  Marsch!'  Letzteres  im  Front-  wie  Kehrtmarsch 
durchaus  befriedigend. 

2)  Dass  meist  einige  kleinere  Lücken  zwischen  Manipel  und  Manipel  auch 
bei  aufgelöster  Stellung  gelassen  wurden,  um  die  Manöverirfahigkeil  der  takti- 
schen Einheilen  zu  fördern,  war  unbedenklich.  Die  einzelnen  Umstände, 
unter  welchen  eine  solche  Formation  erwünscht  oder  erforderlich  war,  können 
hier,  wo  nur  eine  schematische  Uebersicht  gegeben  werden  soll,  nicht  be- 
rücksichtigt werden. 

3)  Vgl.  was  hierüber  von  mir  Altrömischc  Volksvers.  IV  §  4— 6  S.  330  f. 
ausgeführt  worden  ist. 


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DIE  MANIPULARTAKTIK  267 

möglichst  schnell  grosseren  Abstand  und  treten  als  eine  neue 
Schlachtreihe  'laxatis  ordinibus'  der  feindlichen  Phalanx  gegenüber. 
Oder  aber  das  Manöver  gelingt  nicht.  Die  hastati  konnten  sich 
nicht  gleich  anfangs  durch  das  Intervall  zurückziehen.  Auch  daun 
entsteht  —  was  ja  Delbrück  selbst  unbedenklich  erscheint  —  eine 
neue  Art  von  Phalanx.  Aber  er  irrt,  wenn  er  meint,  dass  die 
offenbar  mehr  und  mehr  sich  zurückziehenden  Hastaten  dem  Feinde 
höchst  willkommene  Lücken  geboten  haben  würden.  Denn  je  mehr 
sich  die  hastati  nach  und  nach  hinler  die  principes  zurückziehen, 
desto  mehr  nehmen  die  einzelnen  Legionare  der  Principesmanipel 
Abstand. 

Selbst  aber  in  dem  Falle,  wo  manche  der  hastati  zur  Seite 
gedrängt,  nicht  ihre  vexitta  und  signa  durch  das  ihnen  zukommende 
Intervall  direct  erreichen  konnten,  muss  es  —  ich  meine  natürlich 
nur  vereinzelten,  versprengten,  kleineren  Abtheilungen  —  möglich 
gewesen  sein,  durch  die  weiten  Abstünde  der  einzelnen  Rotten  der 
principes  hindurchzuschlüpfeu,  ohne  diese  selbst  in  Unordnung  zu 
bringen.  So  konnte  also,  sogar  bei  grösserer  Unordnung  und  Ver- 
wirrung, wie  sie  ja  jede  Schlacht  mehr  oder  weniger  mit  sich  im 
Gefolge  hat,  die  Munipulartaktik  mit  ihren  erweiterten  Intervallen 
von  Mann  zu  Mann  aushelfen  und  den  Versprengten  Gelegenheit 
zum  Durchzug  und  zum  Rückzug  auf  die  vexilla  ihrer  Manipel 
bieten. 

Zabern.  WILHELM  SOLTAU. 


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DER  RECHTSSTREIT  ZWISCHEN  OROPOS 
UND  DEN  RÖMISCHEN  STEUERPÄCHTERN. 


Bei  den  Ausgrabungen,  die  die  archäologische  Gesellschaft  in 
Athen  im  Amphiaraos-Heiligthum  bei  Oropos  anstellen  lässt,  fand 
sich  eine  machtige  Basis  mit  folgender  Inschrift'):  fO  âr^oç'Qçw- 
niiuv  Atixiov  KoQvtJ.iov  stevxtov  vlbv  \  2vlXav  3E7iaq>QÔôtT0v 
%6v  iavTOv  aioT^ça  xai  \  eveçyeTr^  'A^Kpiaçàu).  \  *Etz\  leQéojç 
0QWÎXOV.  I  Tuotxçâirjç  Ooivîov  Inoirjoe.  Wesshalb  die  Oropier 
den  Sulla  als  ihren  besonderen  Wohlthäter  ansahen  und  seine 
Statue  in  dem  bezeichneten  Heiliglhum  aufstellten,  erklärt  eine 
zugleich  und  am  gleichen  Ort  gefundene  Marmorplatte,  deren  In- 
halt nach  einem  Papierabdruck  von  Hrn.  S.  Bases  in  der  athenischen 
'Ecpijneçiç  àçxcttoXoyixrj  vom  J.  1884  S.  98  in  zuverlässigem  Text 
und  mit  überall  verständigen,  oft  vortrefflichen  Erläuterungen  her- 
ausgegeben ist.  Aeusserlich  ist  kaum  etwas  hervorzuheben  als  die 
zahlreichen  und  schweren  Schreibfehler,  welche  den  Text  ent- 
stellen. Die  Schrift  zeigt  die  Formen  AO^ft;  das  stumme  Jota 
ist  meist  gesetzt,  wo  es  fehlt,  unten  in  den  Varianten  angegeben. 
Sprachlich  ist  die  (vielleicht  mit  Ausnahme  des  einleitenden  Schrei- 
bens) aus  dem  Lateinischen  übersetzte  Urkunde  in  den  den  Docu- 
menten  dieser  Art  eigenen  Conventionellen  Wendungen  und  ihren 
un  griechischen  Stil  abgefasst  und  giebt  in  dieser  Beziehung  manche 
zum  Theil  recht  drastische  weitere  Belege,  zum  Beispiel  tovjo  o  = 
id  quod  Z.  30,  o  xb  avto  =  quod  idem  Z.  41,  xovto  yevôfievôv 
loti  =  hoc  factum  est  Z.  60.  Ich  gebe  zunächst  den  Text  nebst 
lateinischer  Uebersetzung,  welche  letztere  auch  der  athenische  Her- 
ausgeber beigefügt  hat;  nur  in  wenigen  Fällen  schien  es  erforder- 
lich seine  Fassung  zu  modificiren. 

t)  'Ktpt'fj.  içx.  m*  S.  100. 


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OROPOS  UND  DIE  RÖMISCHEN  STEUERPÄCHTER  269 


Schreiben  der  CoqsuId  (Ende  681). 

1  [Mâaç]xoçTeQévTiogMaâçxovvibç  M.  Terentius  M.  f.  Varro 

OvàçQiav  AevxoXXog ,  r<xioç  Lucullus,  C.  Cassini  L.  f. 

2  Kâaioç  Aevx[iov  vloç  |  Aàv]-  Longinus  cos.  Oropiontm 
yivog  vnatoi  §  'ilQianuov  cf(>-  magistratibus  semtui  po- 
Xovatv  ßovXfi  drjf*(p  xatçeiv.  puloque  salutem. 

S  Ei  (ççiûo&e,  ev  av  $%\ot\.  l Si  valeiis,  bene  est.  Scire 

eiôévat  ßovXöfie&a  rjfiag  xcrrà  vos  volumus  nos  ex  se- 

TO  tfjç  awxXrjtov  âôyfia  %b  natus  consulto  facto  L 

4  yevônevov  /[/ri  Aevxi]ov  Ai-  Licinio,  M.  Âurelio  cos. 
xiviov,  Maccçxov  Avçr^Xîov  de  controversiis  eontm  qui 
[vnâziûv]  neçi  àvtiXoyuov  fwv  [res  curant  1]  dei  Amphi- 

5  avaplU  I  &e(j)  'Aiupiaçàip  xal  arai  et  publicanorum  (?) 
xwv  ôt  liooiwvwv  yeyovôxcav  cognovisse  prid.  idus  Oct. 
ineyvioxévai  §  nçb  fxtâg  et-  in  basilica  Porcia.  In 

6  [dt'cù*]  I  'OxTiüiißeiwif  Ifi  ßaoi-  consilio  adfuerunt 
Xixfj  IJoçxia.  h  avvßovXUp  § 

naçr-aav 

I  (l)  Mâaçxoç  KXavôiog  Maaçx[ov]  \  vtoç  'Açvijoorjg  MaâçxeXXog  § 
(2)  râtoç  KXavâioç  raiov  vtbg  'Açvt'jOor'Ç  rXâfieç  § 

8.  9  (8)  [Maaçxog  Kâatoç  Maccçxov  vîôg  |  {Tlat^evxiva  § 

(4)  rétioç  Aixbiog  raiov  viôç]  2xrjXaxh[a]  Zaxfçôwç  $ 
10    (5)  \Ae vxiog  OvoXvaxiog  Aevxiov  viog  'Agvirjao^g  § 

II  (6)  Aevxioç  Aâçxiog  Aevxiov  vîog  \  n[a]mçia  § 

Das  Zeichen  §  bezeichnet  die  durch  freien  Ranm  angedeuteten  Absitze. 
—  Defect  sind  Z.  1.  2  am  Anfang,  Z.  1— G.  34—36  am  Schluss;  kleine  Lücken 
in  der  Mitte  der  Z.  13. 14.  —  1  überliefert  ist  /*OS  —  2  BOYAH  —  4  nach 
inärcav  steht  ineyyotxiyat ,  entweder  hier  oder  in  der  folgenden  Zeile  zu 
tilgen.  —  a.  E.  ANAty  die  Tafel;  der  gebrochene  Buchstabe  ist  nach  Bases 
nicht  N,  sondern  M;  es  können  bis  sieben  Buchstaben  fehlen.  Bases  schläft 
àvà  fiiaov  vor;  da  es  in  dem  Schreiben  des  Proconsuls  U.  Fabius  Maximus 
vom  J.  ttlO  d.  St  (C.  I.  Gr.  1543  —  Ditten berger  syll.  242)  heiast:  xà  x«r« 
fxiooç  diq\9[ofity  iv  Uâ)tQatç  fuira  zov  naç6y[to]ç  ovvßovXiov,  könnte 
wohl  hier  gestanden  haben  àvà  fiéçoç  =  de  singulis  controversiis.  Aber 
damit  ist  die  Construction  nicht  in  Ordnung  gebracht;  man  erwartet  &i(f> 
'A/JCpLaQÔy  xai  roîç  dypoouoyatç  ytytvviûv  oder  allenfalls  &t*v  Ufdtptaçaov 
xa't  ttSr  dtjftooituytûy  yeyoyortoy,  wenn  ea  gestaltet  ist  die  letzen  Worte  zu 
nehmen  im  Sinne  von  qui  id  publicum  redemplum  habuerunt.  —  6  BA- 
tlAIKH  nOPKIA  —  8.  9  die  Worte  Jlcapuyiiya  Vâioç  Aixivioç  Va'tov  vtôç 
zweimal  am  Schluss  von  Z.  S  und  am  Anfang  von  Z.  9  geschrieben.  — 
£THAATINA£  —  11  flHniPIA 


/ 

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270 


TH.  MOMMSEN 


(7)  râioç  'Avvaioç  ralov  vloç  Klv[a]tOfiha  t) 

12    (8)  Mâaoxoç  TvXXioç  Maâçxov  vloç  |  KoçyrjXia  Kixéçiov  § 

(9)  Kôivtoç  "AÇioç  Maâçxov  vloç  Kvçiva  § 

18  (10)  Koivtoç  not*nt]toç  Koiv\*ov  vloç  'Açlvi^oariç  'Povyoç 
(11)  AvXoç  KaoxiXioç  AvX[ov  vloç]  'PupiXia  § 

14  (12)  \Kôirtoç  Mvvvxioç  Koivtov  vloç  Ti/p^ma  Géûfioç  § 

15  (13)  Mûaçxoç  TlonXixtoç  |  Maâçxov  vlôç  *Ooatia  Sxaiovaç  § 
(14)  Titoç  Maivioç  Titov  vloç  §  Aeftiovia  § 

16  (15)  Aevxtoç  I  K[X\avâioç  Aevxîov  vloç  AefitJVia.  § 

Verhandlung  vor  den  Consuln  am  14.  Oct.  681. 
Tleçl  luv  'EquÔôioqoç  'OXvvtiîxov  Quod  Hermodorus  Olym- 

17  vloç  hoei  ç  \  *Avg?toçâov ,  ooxiç  pichi  f.  sacerdos  Amphîarai, 
7tqÔt(qov  înb  x7tç  ovvxXtjzov  ovv-  qui  antea  a  senatu  socius 

IS  fta%og  nçoo^yoQtvfÀ^voç  ioxlv,  xal  appellatus  est,  et  Alexide- 
'AXeÇîârjuoç  OeoôwQov  vloç  [xai]  mus  Theodori  f.  [et]  Demae- 
Jr^alvtroç  QeoxêXov  vloç  nota-  netus  Theotelis  f.  îegati  Oro- 

19  ßn\xat  'nçomiwv  Xôyovç  luoir\-  ptorum  verba  fecerunt 
oavxo  § 

in[(]t  Iv  n7)  %f;Ç  fiioâûoewç      cum  in  lege  locationis  ii 

20  >6ftf()  aixai  al\[xtoQot],  aç      agri,  quos  L.  Sulla  deorum 
Aeixioç  2i>LXaç  9ewv  è&avâ-      immortalium  aedium  sa- 
li       xcov  leçiov  x€tu€viî)v  \  qjvlaxïjç     crarum  tuendarum  causa 

evexev  ovvixwotjOiv,  vntÇetQy-  concessit,  exceptisint,  eos- 
tièvai  eloiv  §,  xaîixaç  te  xàç      que  reditus,  qua  de  re 

22  nQOo\ôdovç,  neçl  wv  ayexai  agitur,  L.  Sulla  deo  Àm- 
xb  nçaytta,  Aevxtoç  ZvXXaç  phiarao  attribuent,  ut  pro 
xoj  'Aiiqoiaoctuj  n(/[o]o-      Us  agris  reditum  publi- 

23  [a;]çij(7«v,  oniaç  vrtèo  xotuov      cano  ne  pendant, 
xwv  xwçâv  Ttqàaodov  xtp  ôt]- 

noauovfi  fti]  xeXûotv,  §  | 

24  xal  neçl  cJv  Aevxtoç  Jo{.téxtoç  et  quod  L.  Domitius  Aheno- 
^Aïv6ßaXßoç  §  vrrèç  drj^oouoydv  barbus  pro  pnbh'canis  dixit 
tlnev  §  I 

11  KAYTOMINA  —  13  nach  AYAOYYIO*  wiederholt  OYIO*  —  14 
THPH/nTINA  —  16  KAAYAIOS  —  18  xai  fehlt  —  19  EniENTQ  — 
20  nach  /wçat  steht  t  tÇHQr.ptvai  (so)  {iW,  entweder  hier  oder  in  der 
folgenden  Zeile  zu  tilgen.  —  Nach  xifitvtSv  ist  hier  nnd  Z.  26  entweder  re 
einzufügen  oder  dies  Z.  37.  40  zn  streichen.  —  22  flPiniPISEN  —  23 
AHMOÎIONH  —  24  wohl  verschrieben  für  AINOBAPBO* 


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OROPOS  UND  DIE  RÖMISCHEN  STEUERPÄCHTER  271 


26 


27 


28 


20 


èrtei  iv  Tft3  trjç  fiio&iôoeioç 
véfÀit)  avtai  ai  xüjqoi  vnt&t- 
çr^Uvai  eialv ,  |  ag  sîevxtog 
2vXkag  &ewv  a&avâxcov  teçwv 
tB(À£vwv  qtvXaxijç  tv€xev\  avve- 
XVjQ^aev  %,  ovze  ô'^nquâçaoc, 
(ti  ait  ai  ai  xwçat  ovvxexwQi;- 
nèvai  I  Xéyovzai,  &eog  iativ, 
07t(oç  ravzaç  zàç  X^çag  xaç- 
ntoLeo&ai  (so)  IÇjj  j  toi  g  drç- 
ftoaiiûvaç:  § 
àrto  ovtßovUov  yvwftr^  yywfiïjy 

30  <x7ie(pr}va\iie\}a'  o  inéyvwftev ,  tft 
ovpxXrjztp  nQooavoioopev  tovto 

31  o  xat  I  elç  tr]v  rùiv  vnofivrjfiâtoiv 
âéktoy  xatextoçiaafiev  § 

32  neçi  %oiçaç  I  'fiçumlaç ,  rteçi 
jjç  àvtiXoyla  ijv  nooç  tovg 
ârjfioaiojwaÇf  xatà  tov  trjç 

38        I  fÂio&utoewç  vâftov  avtrj  vne§- 
eiçr^évt]  lazh,  ïva  fit]  o  di?- 
fAOOiut\vrjg  avtijv  xaçnlt,i]tai. 
Kato)  %b  tr>g   ovvxlrjtov  ôôyfua 


34 


cum  in  lege  locations  ei 
agri  excepti  sint,  quos  L. 
Sulla  deorum  immorta- 
lium  8ttcrarwn  aedium  tu- 
endarum  causa  concessit, 
neque  Amphiaraus,  eut  et 
agri  concessi  esse  dicun- 
tur,  deus  sit,  ut  eis  agris 
frui  liceat  publicanis: 


de  consilii  sententia  senten- 
tiam  tulimus;  quod  cognovi- 
mus,  ad  senatum  referemus, 
id  quod  eiiam  in  commenta- 
riorum  tabulam  rettulimus. 
de  agro  Oropio,  de  quo 
controversia  erat  cum  pu- 
blicanis, ex  lege  locationis 
is  except  us  est,  ut  ne  pu- 
blicanus  eo  fruatur. 

Ex  senatus  consulto  cogno- 
vimus. 


Erstes  ActenstUck:  Auszug  aus  dem  Publicanencontract. 

35  \'E*  rot  trjç  nio&ojaewg  véft(p  vrte-  In  lege  locationis  sic  videtur 
ÇeiDrjnb[o}*  doxel  ehai  ovtwg  •  §  exceptum  esse 

36  \èxtôg  te  tovtwv  tj  ei  ti     et  extra  quam  (?)  si"  quid 
âôyna    ovvxtftov  avtoxçâ- 

37  ttüQ  avtoxoâtooéç  t[e]  |  faté- 
teoot  xaraloyifj]  &ewv  a&a- 
vâtutv  ieçwv  ttfievaiv  te  qpv- 


senatus  consultum  impe- 
rator  imperatoresque  no- 
stri  respectu  deorum  im- 
mortalium  aedium  sacro- 


28  EZH  —  34  a.  E.  EllErNflMEr^  —  34  Tft  -  NOMÛYnEZEIPH- 
MENHN  —  ixrôç  tt  jovtmv  n  «  rt  ist  wohl  falsche  Uebersetiuog  von  *r- 
traque  quam  si  quid,  indem  durch  das  zweile  Kolon  ixioç  zovtcuy  S  der 
Uebersetzer  verleitet  ward  auch  hier  xovxoiy  einzuschalten.  —  37  KATAAOI~HX 
lägst  sich  wohl  nicht  halten;  xaraXoyjj  ist  im  vulgären  Griechisch,  wie  die 
Lexica  nachweisen,  respectu,  also,  was  gefordert  wird,  ein  Synonym  von  ïvixtf. 


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272 


TH.  MOMMSEIN 


4u 


41 


42 


Xaxr]ç  I  xaQni&o9ai  ïâwxav 
xatéXinov,  § 

ixtôç  Tê  Tovtwv,  a  Aevxtoç 
I  KoQVTjkioç  ZûXXaç  avzoxQa- 
tœç  àno  ovvßovXiov  yvat^ç 
&eaiv  I  à&avaxtav  uqûv  tefie- 
vùv  %e  q>vXa*7]ç  evexev  xaç- 
rûÇeo&ai  eôioxev,  \  o  xo  av%o 
i)  avvxXritoç  inexvçioaev  ovte 
HEX  à  tavza  ôôyjuavi  |  ovvxXrj- 
%ov  àxvçov  èyevïj&rj  §. 


Xaxûç  I  xaQfiiZeo9ai  eâwxav      rumque  tuendorum  fruen- 

dum  dederunt  reli quer  uni 
extraque  ea  quae  L.  Cor- 
nelius Sulla  Imperator  de 
consüii  sententia  deorum 

crorumque  tuendorum 
causa  fruenda  dédit, 
quod  idem  senatus  confir- 
mavit  neque  postea  sena- 
tus comulto  itritum  fa- 
ctum est. 

Zweites  ActenstUck  :  Spruch  des  Sulla  und  Bestätigung  des  Senats. 

Aevxtoç  KoçvrjXtoç  2vXXaç  àno  L.  Cornelius  Sulla  de  con- 

43  avv\ßovXiov  yvw^ç  ywfoftrjv  eiçr}-  silii  sententia  sententiam  vi- 
xévai  êoxet  V  detur  dixisse 

44  tijç  evxrjç  ànoôôoeuiç  |  evexev      voti  reddendi  causa  aedi 
t$  uç(j)  'A(Aq>iaçâov  xûçav 
rtQoatl&rjfAi  nàvxr]  nàvto&sv 

45  nôôaç  \  jfiMot  ç,  ïva  xai  avtrj 
jj  %coça  vnàçxTJ  aavXoç, 

46  waavxwç  t(p  &e$ 'ApqjiaQcup  \xa&-  item  deo  Amphiarao  conse- 
uçwxévat  crasse 

%f{ç  nôXewç  xal  zrjç  x^Qaç  Xi-  urbis  et  agri  portuumque 
fxéviov  ve  tiov  Qowniujv  \  to)ç 
nçooéôovç  àftâaaç  elç  xovç 
ayuivaç  xaï  zàç  -d-voiaç,  aç 
3Qçw7ttoi  I  avyteXovaiv  &e<p 
'Afiqpiaçaaf,  opoiiûç  dè  xaï  aç 

49  av  fiexà  tavta  vnhç  trjç  |  vl- 
xi]ç  xaï  trjç  fjyeuoviaç  %ov 
ât'juov  zov  'Pio/uaUüv  ovvxeXé- 

50  oovoiv  §,  I  èxtbç  àyQwv  tâtv 
'EquoÔwqov  'OXtvnlxov  vîov 

51  ieoéwç  'AfiQHaçâov  %ov  \  âià 
•féXovç  èv  tfj  tpiXig  rov  ôrfiov 

 rov  'Pwfialiov  ^efiev^xôioç. 

44  lEPfl  —  45  YnAPXH  —  ©EQ  —  47  Eli  ist  corrigirl  aus  nPO*  — 
48  ©EQ  —  51  TH+IAIA 


Amphiarai  agrum  tribno 
undequaque  pedum  M,  ut 
hic  quoque  ager  sacer  sit. 


47 


■IS 


Oropiomm  reditus  omnes 
in  ludos  et  sacrificia,  quae 
Oropiideo  Amphiarao  fa- 
ciunt,  item  quae  posthac 
ob  victoriam  impeiiumque 
populi  Romani  facient, 
extra  agros  Hennodori 
Olympichi  f.  sacerdotis 
Amphiarai,  qui  perpetuo 
in  amicitia  populi  Romani 
viatisit. 


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OROPOS  UND  DIE  RÖMISCHEN  STEUERPÄCHTER  273 


52  Jleoi  toi' I roi;  tov  rrçâyfiatoç  àôy-  De  ea  re  senatus  cotisultum 
na  avpxlr^ov  §  i/iï  AèvxLov  ZvXXa  L.  Sulla  Epaphrodilo,  Q. 

53  'EncxpQodliov ,  \  Kolvtov  MetéX-  Metello  Pio  cos.  factum  vi- 
Xov  Evoeßovg  vnâitov  §  knuexv-  detur  esse,  quod  senatus  de- 
Si  çiûftévoy  âoxeï  thai  §,  |  onto  t)  crevit  et  in  haec  verba. 

ovvxXijiog  kôoy^âttoev  xai  tig  rot- 
tovç  tovç  Xoyovç ' 

55  öoa  te  I  'Aucpiaocto)  xai  quaeque  deo  Amphiarao  et 
tip  uQ(p  avtov  §  sLtvAioç  aedi  exus  L.  Cornelius 
KoQvrjXioç  ZvXXaç  and  ov[>]-  Sulla  de  consilii  sententia 

56  ßovXiov  I  yvûfitjç  nçooioQioev  attribuit  concessit f  eadem 
ovvtxojQrjaev,  ta  alià  x)  ovv-  senatus  ei  deo  data  con- 
ti       xXxjtog  tovttp  tip  &eip  I  âo&rj-  cessa  esse  existimavit. 

vat  ovvxiûQti&rivai  fjyijoaio. 

Anwesend  bei  dem  Spruch: 

58       t("p  oi  fißovXhp  rtaorjoav  \  oi  In  coxxsilio  fuerunt  iidem  qui 

avtot  ol  ifi  nçayuâtmv  ovußeßov-  in  rerum  consultarum  la- 
to Xtvpévtov  ôèXttp  nçœtfj  \  xrjçùiuati  bula  prima,  cera  quarta  de- 

teooaçeoxatôexâtip.  cima. 

Seuatsbeschluss  vom  16.  Oct.  081. 

Joypa  ovvxXr^ov  tovto  yevopevov  Senatus  consultum  hoc  fa- 

60  \kativ  7iQO  ißteQÜv  dexaerviù  xa-  ctum  est  a  d.  XVII  k.  Nov. 
lavôûfv  Noevßgiwv  Iv  xo^uiüp.  in  comitio. 

61  rçacpo^éyov    naq^oav   §    Tiroç  Scribendo  ad  fuerunt  T.  Mae- 
Maivioç    Titov    vîbç  siefiwvîa,  nius  T.  f.  Lern.,  Q.  Rancius 

62|Äöiy*oc  'Pâyxioç  Koivtov   vioç  Q.  f.  Cla.,  C.  Visellxus  C.  f. 

KXavâla,  Vâtoç  Ov[i]oéXXioç  raîov  Qui.  Varro 

63  I  vioç  KvQtva  OvaQQWV. 

Tleçï    (ov  Mâaçxoç  AevxoXXoç,  Quod  M.  Lucullus,  C.  Cas- 

64  râtoç  Kâoioç  vnatOL  \  hnyvôviiç  sius  cos.  causa  cognita  ret- 
ànrpyuXav  tulerunt 

neoi  ïiQwniaç  xûçaç  xai  iiû>  de  agro  Oropio  et  publi- 

65  \dr)i*oouovwv  èavtovç  kntyvw-  canis  cognovisse  se;  Oro- 
xtvai  '  (itoavzwç  tt)v  'Qouniwv  piorum  quoque  agrum  ex- 

66  \%(jjqav  vneÇeiotjfAévrjv  àoxeïv  ceptum  videri  esse  ex  lege 

54  KAI  streicht  Bases  wohl  mit  Recht  —  55  ISPfl  —  SYBOYAIOY  — 

62  OYiEAAIOS 

Henne»  XX.  13 


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274  TH.  MOMMSEN 

thai  xaià  %bv  t/jç  fiia9w-      iocationis;  non  videri  pv- 
67        oewç  vôfiov,  I  ftr]  doY.tiv  toi-g      blicanos  eis  frui ,  iia  ut 

ârjtootwvaç  tat 'ta  xoç/riÇe-      sibi  e  re  publica  fideque 
69        o9ai,  ovrwç  §  I  xa9ùç  avtoïç      ma  esse  visum  sit, 

U  twv  âijfioot'iov  nçotyiAcnuiv 
69        niat€(ûç  ic  t^ç  \  iâtaç  iqxxi- 

vsxo, 

lôt>liv.  censuere. 

Der  Vorgang,  welcher  zu  dem  hier  entschiedenen  Rechtshandel 
den  Aula ss  gab,  ist  anderweitig  nicht  überliefert.  Mehrfach  wird 
berichtet,  das»  Sulla  während  der  Belagerung  von  Athen  im  J.  667 
die  drei  reichsten  Tempel  in  Griechenland,  des  olympischen  Zeus, 
des  delphischen  Apollon  und  des  Asklepios  von  Epidauros  ihrer 
Schatze  entleerte  und  sie  nach  der  Einnahrae  Athens  und  dem 
Siege  von  Chaeroneia  im  J.  668  durch  Anweisung  der  Hälfte  des 
thebanischen  Gebiets  entschädigte.1)  Hier  erfahren  wir,  dass  er, 
ohne  Zweifel  während  eben  dieses  Kriegsabschniltes,  dem  Gott 
Amphiaraos  in  Oropos  für  den  Fall  des  Sieges  ein  Gelübde  dar- 
brachte des  Inhalts,  dass  für  diesen  Sieg  und  die  Herrschaft  der 
Römer  in  Zukunft  ein  jährliches  Fest  aus  der  Gabe  gefeiert  wer- 
den solle.1)  In  ähnlicher  Weise  widmete  er  im  J.  671  nach 
der  Schlacht  von  Capua  eine  gleiche  Gabe  der  Diana  des  Berges 
Tifata.3)  Die  in  Gemässheit  dessen,  wie  immer  unter  Zuziehung 
beratender  Beisitzer,  dem  oropiscben  Heiligthum  gewährte  Wid- 


1)  Plutarch  Sull.  12.  19.  Diodor  38,  7.  Appian  Mithr.  54.  Pausanias  9,  7. 

2)  Die  letzten  Aasgrabungen  in  Oropos  haben  eine  Reihe  von  Inschriften 
ergeben,  die  sich  auf  diese  Festspiele  zu  beziehen  scheinen  nach  dem  Prä- 
script ttytovoStTOvvToç  Tui y  AfAtpiaQÜcay  xat  'Pa*fiaiu>y  Evfpdvov  xov  Z*>(Xov 
('E<p.  àç%.  a.a.O.  S.  126),  welcher  selbe  Mann  auf  einem  andern  Stein  (das. 
S.  123)  als  Preisgewinner  auftritt  wegen  der  tvayyéXia  xijç  'Pa>[fjaioiv  Wxjj?]; 
ferner  ayo)yo9ixofytoç  r«  'A/jqi i[â]çan  xai  'Poiuata  Erßiöxov  xov  Jr,uoyé- 
y[ov]  (das.  S.  124).  Im  Allgemeinen  können  die  stadtrömischen  ludi  Hctoriae 
Sullanae  (C.  I.  L.  I  p.  405)  verglichen  werden. 

3)  Velleins  2,  25  :  post  victoriam,  qua  descendent  montent  Tifata  cum 
C.  Aorbano  eoncurrerat,  Sulla  grates  Dianae,  cuius  numini  regio  Uta 
sacrata  est,  solvit,  aquas  salubritate  in  medendis  corporibus  nobiles 
agrosque  omnes  addixit  deae:  huius  gratae  religionis  tnemoriam  et  in- 
scriptio  temp  Ii  a  f fixa  posti  et  tabula  testatur  aerea  intra  aedem.  C.  \.  L.  X 
n.  3828:  imp.  Caesar  Vespasianw  Aug.  cos.  till  fines  agrorum  dicalorum 
Dianae  Tifat.  a  Cornelia  Sulla  ex  forma  divi  Aug.  restitua. 


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OROPOS  UND  DIE  RÖMISCHEN  STEUERPÄCHTER  275 


muDg  war  zwiefacher  Art.  Einmal  wurde  das  Land  um  den  Tempel 
in  der  Ausdehnung  von  1000  Fuss  ins  Gevierte  consecrirt'),  wo- 
mit der  griechische  Herausgeber  passend  vergleicht,  dass  die  rö- 
mischen Feldherren  der  Republik  in  dem  lydischen  Hierokaesareia 
non  modo  templo  (der  Diana),  serf  duobus  milibus  passuum  eandem 
sanctitatem  tribuerant.*)  Sodann  wurde  die  Bodenabgabe,  welche  wie 
alle  agri  stipendiant  et  tributarii,  so  auch  das  Gebiet  von  Oropos  au 
die  Romer  zu  entrichten  hatte3),  dem  Tempel  Uberwiesen,  also  von 
der  Verpachtung  der  Abgaben  der  Provinz  Achaia  ausgeschlossen. 
Ausgenommen  werden  von  dieser  Bestimmung  nur  die  Besitzungen 
des  Hermodoros,  des  Sohnes  des  Olympichos,  Priesters  des  Ampbia- 
raos,  desselben,  der  einige  Jahre  nachher  wegen  dieser  Angelegen- 
heit von  den  Oropiern  an  den  Senat  gesandt  wird,  weil  ihm,  als 
persönlich  zum  Freund  der  romischen  Gemeinde  erklärt,  die  Irn- 
muuität  zusteht.4) 

Diese  von  Sulla  gemachte  Verleihung  wird  alsdann,  um  sie 
vor  dem  Widerruf  durch  spätere  Statthalter  zu  schützen,  im  J.  674 
mit  den  übrigen  gleichartigen  Anordnungen  dem  Senat  vorgelegt 
und  von  diesem  bestätigt.  *) 

Dem  entsprechend  erscheint  seitdem  in  dem  Pachtconlract'), 

1)  Vgl.  den  Brief  71  des  Traian  an  PHnius,  betreffend  einen  dem  Clau- 
dios in  Prosa  gewidmeten  Tempel:  si  (aedes)  facta  est,  licet  collapsa  sit, 
religio  eins  occupavit  solum. 

2)  Tacitos  ann,  3,  62. 

3)  Die  Fassung:  rijf  nôlttoç  xai  rijf  xtâoaç  Xifjiitnoy  it  iwk  'ilQiuniwy 
rùç  noooôâovç  àndaaç  zeigt  recht  deutlich,  dass  auch  die  Hafenabgabe  auf 
dem  Boden  ruht.  Aehnlich  heisst  es  in  dem  Senatsbeschluss  Ober  die  Tliis- 
bäer  (nach  der  berichtigten  Lesung  von  J.  Schmidt,  Zeitschr.  für  Rechtsge- 
schichte, romaniet.  Abth.  Bd.  2  S.  116)  Z.  17:  mol  z<&q«ç  *al  mol  Xiuirvr 
nul  npoaéâtar  Mai  moi  ooimv. 

4)  Die  erbliche  Immunität,  welche  hier  sich  aus  dem  Zusammenhang  er- 
giebt,  ist  in  dem  Senatsbeschluss  für  Asklepiades  von  Klazomeoae  und  Ge- 
nossen (C.  1.  L.  I  n.  203  p.  HO)  ausdrücklich  ausgesprochen:  Znatg  ovtoi  rixva 
txyorot  tt  ttVTÜv  Iv  xaïç  kavxtàv  naxoiatv  àXtixovçytjxoi  nàvxiav  xûv 
nçayfidrwy  Mai  àrtioopoqoi  wtfif  und  nachher:  &Qx*vxtç  fjfiiztQoi,  oïxtytç 
âv  non  'Aotar  . . .  /iwWffw  ?  noooôâovç  'Aoiq  .  .  tmx&iôoiy,  (pvXaÇutv- 
iui  pi  il  oviot  âoirai  èçptûtooiy. 

5)  Ebenso  verlangte  zum  Beispiel  Pompeius  nach  der  Verwaltung  Asiens 
nnd  Syriens,  dass  promisse  civitatibus  out  bene  meritis  praemia  persohe- 
rentur  (Ve Heins  2,  40).   Das  Nähere  St.-B.  2,  869  A. 

6)  Zusammengestellt  sind  die  bei  Schriftstellern  erhaltenen  Auszüge  aus 
solchen  Verträgen  und  die  Nachrichten  darüber  von  L.  Heyrovsky  über  die 

18» 


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276 


TH.  MOMMSEN 


welcher  in  Betreff  der  Abgaben  Griechenlands  mit  den  Staats- 
mächte™ geschlossen  wird,  die  tralaticische  Clausel,  dass  ausge- 
nommen sein  soll,  was  ein  Senatsbeschluss  oder  ein  Imperalorenact 
rücksichtlich  der  Instandhaltung  der  Tempel  und  HeiligthUmer  der 
unsterblichen  Götter  in  Nutzniessung  gegeben  oder  belassen  habe; 
auch  ausgenommen  sein  soll,  was  der  Imperator  Sulla  wegen  der 
Instandhaltung  der  Tempel  und  Heiliglhümer  der  unsterblichen 
Götter  in  Nutzniessung  gegeben  und  der  Senat  bestätigt,  auch 
später  nicht  wieder  aufgehoben  hat.  Die  erste  Hälfte  dieser  Clausel 
wird  älter  sein  und  vielleicht  in  sämmtlichen  derartigen  Contracten 
gleichmässig  gestanden  haben;  und  die  zweite  ist  insofern  über- 
flüssig, als  sie  nur  die  vorhergehende  generelle  Vorschrift  in  spe- 
cieller  Anwendung  wiederholt,  lndess  mochte  es  zweckmässig  er- 
scheinen die  Olympia,  Delphi,  Epidauros,  Oropos  betreffenden 
wichtigen  Neuerungen,  welche  hier  alle  zusammengefassl  sind,  den 
Publicanen  gegenüber  noch  besonders  hervorzuheben. 

Bemerkenswerlh  ist  noch  bei  diesen  Verfügungen,  dass  Oropos 
sowohl  im  J.  668,  in  welchem  wahrscheinlich  die  Schenkung  ge- 
macht ward,  wie  auch  nachher  zur  Zeit  des  Rechtsstreites  im 
J.  681  als  selbständige  Gemeinde  mit  Archonten  und  Bule  er- 
scheint. Indess  die  schwierige  Frage,  in  welchem  Rechtsverhältniss 
Oropos  in  der  späteren  Zeit  der  romischen  Republik  Athen  gegen- 
über sich  befand1),  wird  durch  unsere  Urkunde  eigentlich  nicht 
berührt.  Mochte  die  Stadl  bei  dem  Ausbruch  des  mithridalischen 
Krieges  dem  athenischen  Gemeinwesen  einverleibt  sein  oder,  was 
wahrscheinlicher  ist,  eine  sich  selbst  verwaltende,  aber  von  Athen 
abhängige  und  ihm  steuerpflichtige  Gemeinde  bilden,  immer  brachte 
die  Ueberwältigung  Athens  auch  Oropos  nach  Kriegsrecht  in  Sullas 
Gewalt;  und  dies  ist  ohne  Zweifel  der  Rechlsgrund  seiner  Ver- 
fügung über  das  oropische  Gebiet,  welche  auf  der  Imperatorenbe- 
fugniss  beruht  und  Uber  die  Competenz  des  gewohnlichen  Statt- 


reehtlictie  Grandlage  der  lege»  contractu*  bei  Rechtsgeschäften  zwischen  dem 
römischen  Sisal  und  Privaten  (Leipzig  1881)  S.  2  f. 

1)  Es  handelt  sich  dabei  insbesondere  am  die  Beschaffenheit  der  Unbill, 
welche  die  Athener  den  Oropiern  zugefügt  hatten  and  weshalb  ihnen  jene 
Busse  von  500  Talenten  aufgelegt  ward,  die  dann  die  berüchtigte  Philo- 
sophengesandtschaft vom  J.  599  zur  Folge  hatte.  Vgl.  Preller  in  den  Be- 
richten der  sächs.  Ges.  1852  S.  152. 


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OROPOS  UND  DIE  RÖMISCHEN  STEUERPÄCHTER  277 


halters  hinausgeht.  ')  Ein  Hinblick  darauf  liegt  auch  in  der  Ei- 
wähnung  eines  einzelnen  bestandig  (diet  lélovç),  das  heisst  auch 
während  des  Krieges  den  Römern  treu  gebliebenen  Oropiers. 
Zunächst  mussie  der  Abfall  der  Athener  von  Rom  für  Oropos  die- 
selbe Folge  haben,  die  nachweislich  für  Delos  eintrat2):  während 
der  Belagerung  und  in  der  nächsten  Zeit  nach  der  Einnahme  der 
Stadt  musste  die  Abhängigkeit  von  Athen  cessiren  und  wurde 
Oropos  wieder  dem  boeotischen  Slädtebund  angeschlossen.3)  An- 
dererseits ist  es  durchaus  glaublich,  dass,  so  gut  wie  Delos  schon 
einige  Jahre  nachher  iu  die  alte  Unterordnung  unter  Athen  zurück- 
trat, so  auch  mit  Oropos  später  das  Gleiche  geschah;  denn  nachher 
ist  es  wieder  athenisch.4)  Die  weiteren  Ausgrabungen  werden 
hoffentlich  über  die  Geschichte  der  Stadt  Aufklärung  bringen  und 
wird  es  um  so  mehr  angemessen  sein  zur  Zeit  diese  Untersuchung 
nicht  weiter  zu  verfolgen. 

Dieses  dem  oropiscben  Heiligthum  und  folgeweise  auch  der 
Gemeinde  Oropos  selbst  gewährte  Vorrecht  weigern  die  römischen 
Publicanen  sich  anzuerkennen,  weil,  wie  ihr  Vertreter  erklärt,  in 
dem  Contract  nur  die  den  Tempeln  und  Heiligthümer  der  un- 
sterblichen  Götter  von  Sulla  überwiesenen  Besitzungen  ausgenom- 
men seien,  Amphiaraos  aber  zu  diesen  nicht  zähle;  sie  bezogen  also 
jene  nicht  weiter  speciücirte  Clausel  nur  auf  den  olympischen  Zeus, 
den  pythischen  Apollon,  den  epidaurischen  Asklepios.  Dasselbe 
erzählt,  ohne  Zweifel  dieses  von  ihm  mit  entschiedenen  Handels 
sich  erinnernd,  auch  Cicero8):  an  Amphiaraus  erit  dem  et  Tro- 
phonius?  noslri  quidem  publica  ni,  cum  estent  agri  in  Boeolia  deo- 
rnm  immortalium  excepti  lege  censoria,  negabant  immortales  esse 
ullos,  qui  aliquando  homines  fuissent.  Eigentlich  hatten  sie  RechL 
Qê6v,  sagt  Pausanias  "),  'A^tpiäqaov  TtQiojoig'QowTiioig  xatéouj 

1)  Dies  zeigt  namentlich  die  Gleichstellung  Z.  36  des  Seuatsbesclilusses 
und  der  Acte  des  avroxQcttcaQ  avToxçétoçtiç  i[t].  Der  Rechtsgrund  ist  ent- 
wickelt St.-R.  1,  232.  236. 

2)  Eph.  Epigr.  V  p.  504.  R.  G.  5,  236. 

3)  Das  bestätigt  auch  Cicero,  da  er  in  der  A.  5  angeführten  Stelle  mit 
Rücksicht  auf  diesen  Rechtsstreit  von  agris  in  Boeotia  spricht. 

4)  Pausanias  1,  34,  1:  %h*  ài  yn*  'ÄowmW  .  .  .  l/ovai*  /<jp* 
qfiûr  'A&qvaloi  .  .  .  xrtjoàfitvoi  .  .  ov  nçortçoy  ßtßaltag  nçiy  n  4fiXtnnoç 
Qtfiaç  iïùv  îàajxt  aiptatv. 

5)  de  ilea  nun  nat.  3,  18,  49. 

6)  a.  a.  0.   Er  führt  weiter  andere  von  den  Hellenen  als  Götter  be- 


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TH.  M  OM  M  SEN 


vopiïciv,  vateçov  âk  xai  ot  nctvreç  "ElXtjveç  t^arcr*.  Also 
id  dem  alten  tnebanischen  Heiliglhum  hatte  Amphiaraos  wohl 
auch  orakelt,  aber  als  Gott  zunächst  nicht  gegolten.  Aber  da  das 
specielle  Décret  Sullas  und  dessen  Bestätigung  durch  Senatsbe- 
schluss  vorlag,  so  beruhigten  sich  die  Oropier  natürlich  hierbei 
nicht;  sie  schickten  drei  Gesandte  nach  Rom  an  Consuln  und 
Senat,  um  über  die  Publicanen  Beschwerde  zu  führen,  und  durch 
Senatsbeschluss  vom  J.  680  wurden  die  Consuln  beauftragt  die 
Sache  zu  untersuchen  und  unter  Vorbehalt  der  Ratification  des 
Senats  zu  entscheiden. 

So  kam  dieser  Rechtsstreit  im  Jahr  darauf  am  14.  Oct.  in 
Rom  zur  Verhandlung.  Die  neue  Urkunde  giebt  uns  von  dem 
römischen  Administrativprocess  ein  klares  und  vollständiges  Bild, 
das  übrigens  keine  wesentlich  neuen  Züge  bietet.1) 

Hervorzuheben  ist  die  Oeffentlichkeit  der  Verhandlung,  welche 
dieser  Prozess  mit  allen  übrigen  wirklichen  Rechtshändeln  gemein 
hat.  Die  Sache  wird  vor  Richtern  und  Beisitzern  in  der  porcischen 
Basilica2)  unmittelbar  neben  der  Curie  verhandelt  und,  nachdem 
die  Advocaten  beider  Theile  gesprochen,  das  Unheil  gefällt. 

Die  beiden  Consuln,  denen  die  Ausfüllung  des  Unheils  über- 
tragen war,  zogen  nach  bekannter  romischer  Sitte  beralbende  Bei- 
sitzer zu,  welche,  fünfzehn  an  der  Zahl,  namentlich  und  ohne 
Zweifel  in  der  Rangfolge')  aufgeführt  werden.  Dafür,  dass  diese 
Beisitzer  sämmtlich  dem  Senat  angehören,  spricht  einerseits  die 
Thatsache,  dass  der  vorletzte  derselben  anderswo  in  der  Urkunde 
als  Senator  vorkommt,  andererseits  die  Analogie  der  senatorischen 


handelte  Sterbliche  auf,  den  Protesilaos  und  den  Trophonios  und  fügt  zum 
Beweis  der  Göttlichkeit  des  Amphiaraos  hinzu,  tlass  er  einen  Tempel  und  ein 
Marmorbild  habe.  Wahrscheinlich  kannte  der  ursprüngliche  Aufzeichner  dieser 
Notiz  den  um  die,  wie  man  sieht,  sehr  praktische  Göttlichkeit  des  Amphiaraos 
geführten  Rechtsstreit.  Liv.  45,  28:  [irute  Oropunt]  MUcae  ventum  erf,  ubi 
pro  deo  vales  antiquu*  colitur. 

1)  Am  nächsten  der  unsrigen  verwandt  ist  die  Urkunde  über  den  Grenz- 
streit zwischen  zwei  sardinischen  Gemeinden,  welchen  der  Statthalter 
Provinz  im  J.  69  entschied  (C.  I.  L.  X  7852;  in  dieser  Zeitschrift  2,  102.  3, 167). 

2)  Liv.  39,  44.  Asconius  in  Milan,  p.  34  Orelli.  Jordan  Topographie  1,1, 
502.  1,2,344.384. 

3)  In  dem  sardinischen  Décret  ist  dies  für  die  acht  Beisitzer  evident, 
aber  wird  auch  hier  durch  die  Prüfung  der  Personalien,  so  weit  sie  uns  mög- 
lich ist,  wenigstens  nicht  ausgeschlossen. 


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OROPOS  UND  DIE  RÖMISCHEN  STEUERPÄCHTER  279 


Legalionen')  und  der  municipalen  Ordnungen');  es  gehört  zum 
Wesen  des  Senalsregiments  bei  allen  im  Senat  zu  verhandelnden 
Augclegeuheiten  so  weil  möglich  die  Mitwirkung  von  Nichtsena- 
loren  auszuschliessen. 

Es  wurden  die  Urkunden  forgelegt,  tbeils  der  Spruch  Sullas 
mit  der  Bestätigung  durch  den  Senat,  theils  der  Pachtcoutract  der 
Beklagten,  und  dieselben  gerichtlich  anerkannt;  denn  anders  kann 
das  âoxei  Z.  35.  43.  53  nicht  gefassl  werden.  Beide  Urkunden  sind 
dem  gerichtlichen  Protokoll  einverleibt 

Der  Spruch  erfolgte,  wie  es  nicht  anders  sein  konnte,  zu 
Gunsten  der  Kläger:  die  Göttlichkeit  des  Amphiaraos  wurde  im 
Siune  Sullas  und  der  obersten  Reicbsbehorde  anerkannt 

Zwei  Tage  darauf,  am  16.  October3),  legten  die  Consul  a  die 
Entscheidung  dem  Senat  vor  und  erwirkten  deren  Bestätigung. 

Bald  darauf  —  der  Tag  ist  nicht  angegeben  —  richteten  sie 
ein  Anschreiben  an  die  klagende  Gemeinde,  welcher  die  gefällte 
Entscheidung  und  das  bestätigende  Senatusconsult  beigelegt  waren. 
In  der  im  Uebrigen  vollständig  durchsichtigen  Urkunde  bedarf  einer 
Erläuterung  nur  der  Schlusssatz  der  Entscheidung:  h  avß- 
ftovXiy  naçrjaav  oi  avtoi  oi  hp  nQaynâiujk  ovfißeßov^vfiivutv 
0ii.no  71QW1J],  xi]çutfj.ati  %£aaageaKaiâeKcn<i>.  Danach  waren 
in  der  Urkunde  die  Beisitzer  am  Schluss  namhaft  gemacht,  wie 
dies  auch  in  dem  sardinischen  Décret  geschieht,  und  zwar  in  der 
Weise,  dass  auf  eine  frühere  unter  Zuziehung  derselben  Personen 
abgefasste  Urkunde  hingewiesen  wird.  Wenn  also  unser  Text  die 
Namen  der  Beisitzer  nach  dem  Briefe  folgen  lässt,  so  müssen  diese 
nebst  dem  Datum  der  Verhandlung  zum  Briefe  selbst  gezogen  wer- 
den, wodurch  auch  die  mangelnde  Datirung  desselben  einigermaßen 
gedeckt  wird.    Man  wird  diese  an  sich  auffallende  Form  gewählt 

1)  Von  Rechtswegen  konnten  vom  Senat  auch  Nichlseuatoreu  als  legnti 
verwandt  werden,  aber  es  geschah  dies  nur  im  Nothfall.  St.-R.  2,662  A.  1. 

2)  Bauconlract  von  Puteoli  vom  J.  649  d.  St.  (CLL.  I  577  =*  X  17S1): 
hoc  opus  omne  facito  arbitrato  duovir(um)  et  dttorira[t\ium ,  qui  in  eon- 
tilio  esse  soient  Puteoleis,  dum  ni  minus  viginti  adsient,  dum  ea  res  eon- 
sulclur.  Hiernach  mögen  nach  älterem  Herkommen  sämmtliche  Cousulare  das 
Consilium  der  zeitigen  Consuln  gebildet  haben;  was  natürlich  in  Rom  in  dieser 
Ausdehnung  nicht  dauern  konnte. 

3)  Der  Tag  tritt  zu  der  von  Bardt  in  dieser  Zeitschrift  7, 14.  9,317  auf« 
gestellten  Liste  der  SeuatssiUungsdaten  der  späteren  Republik  hinzu.  Kalen- 
darisch ist  er  fastus. 


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2S0 


TH.  MO. M  M  SEN 


wählt  haben,  um  also  zu  suppliren,  was  aus  deu  beigelegten  Pro- 
tokollabschriften sich  nicht  in  genügender  Weise  ergab.  —  Wich- 
tiger ist  es,  dass  danach  unsere  Urkunde  sich  herausstellt  als  ent- 
nommen einer  Reihe  analoger  Aurzeichnungen,  und  zwar  den 
cotnmetaarii  der  Consuln,  von  denen  Z.  31  gesagt  wird,  dass 
dieser  Spruch  etç  ttjv  tuiv  vnofAy^iatwv  ôéXxov  eingetragen  sei 
und  die  an  dieser  Stelle  selbst  bezeichnet  werden  als  nçayncttwv 
ovyßeßovXevuivtov  ôêXzot,  rerum  conmUarum  tabulae,  also  pro- 
tokollarische Aufzeichnung  der  von  dem  consularischen  Gericht 
entschiedenen  Rechtssachen,  analog  dem  codex  ansatus  des  Pro- 
consuls Ton  Sardinien  und  dem  commentarius  der  Gemeindevor- 
steher von  Caere,  über  die  früher  in  dieser  Zeitschrift  gehandelt 
ist.  ')  Die  Verweisung  kv  déXvtp  izQwtyi,  urjçwfiatc  teaaaocaxat- 
ôexÔKt)  entspricht  auf  das  Genaueste  derjenigen  des  sardinischen 
Décrets  tabula  V,  O  VI  II  et  Villi  et  X,  und  es  scheint  danach  in 
diesem  das  Zeichen  0  nicht  caput,  wie  ich  früher  meinte,  sondern 
cera  zu  bezeichnen,  mit  welchem  Namen  bekanntlich  die  Einzel- 
tafel des  Diptychon  oder  Polyptychon  häufig  genannt  wird.  Dazu 
stimmt  es,  dass  die  Urkunde  nach  Z.  31  eingetragen  ist  elç  n]> 
tcûv  v7tonvrjticnwt>  diXtov,  wo  ôeXtoç  nur  das  Buch  im  Ganzen 
bezeichnen  kann.  Auch  wird  ôéXtoç  und  deXtiov,  wie  die  Wörter- 
bücher nachweisen,  wohl  sonst  in  dieser  ungenauen  Weise  ge- 
braucht. Aber  wenn  es  schon  befremdet,  dass  ôéXroç  also  in 
diesem  Text  bald  für  das  Blatt,  bald  für  das  Buch  gesetzt  wird,  so 
scheint  es  kaum  möglich  denselben  Werth  auch  der  tabula  des  sar- 
dinischen Décrets  beizulegen,  nicht  blos  weil  das  Wort  bekanntlich 
eben  die  Einzeltafel  im  Gegensatz  des  Buches  bezeichnet  und  das 
Testament  keine  tabula  ist,  sondern  tabulae,  sondern  vor  allem,  weil 
in  dem  sardinischen  Décret  die  tabula  V  des  codex  ansatus  angeführt 
wird.  Eine  tabula  kann  wohl  mehrere  paginae  enthalten,  insofern 
auf  derselben  Holz-  oder  Stein-  oder  Metalltafel  mehrere  Columnen 
stehen;  aber  wie  die  fünfte  tabula  eines  codex  aus  10  cerae  be- 
steheu  kann,  versiehe  ich  nicht,  falls  uiclil  ein  besonderer  archi- 
valischer  Sprachgebrauch  die  Redeweise  vollständig  denaturirt  hat. 

Wenn  bei  einer  gegen  das  Ende  des  Jahres  gefällten  Ent- 
scheidung das  Consilium  dasselbe  war,  welches  in  gleicher  Zu- 

1)  Bd.  2  S.  1 15  f.  Die  acta  Caesaris,  rail  denen  go  viel  Missbrauch  ge- 
trieben wurde,  heissen  bei  Plutarch  Anton.  15  xà  fttfiXta  rov  Kadaaçoï ,  tr 
olç  vnojuy/if4aia  xtûy  xiXQiuéfwy  xul  âiâoypériuy  tjv  ayaytyçttfAuiva. 


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OKOPOS  UND  DIE  RÖMISCHEN  STEUERPÄCHTER  281 


sammeusetzung  schon  im  Anfang  desselben  fungirt  hatte,  so  legt 
dies  die  Vermuthung  nahe,  dass  im  Senat  für  dergleichen  An- 
gelegenheiten Auaschüsse  bestanden,  die  für  die  Verhandlungen 
gleicher  Kategorie  wenigstens  das  Jahr  hindurch  in  Function 
blieben.  Dass  dadurch  der  Gerichtsgang  wesentlich  erleichtert 
*  wurde,  leuchtet  ein. 

Es  bleibt  noch  übrig  die  in  der  Urkunde  begegnenden  Per- 
sonennamen zusammenzustellen  und  sie,  so  weit  möglich,  zu  iden- 
titiciren.  Nach  der  Weise  dieser  Zeit  ist  den  Urkundszeugen  und 
den  Beisitzern  die  Tribus  beigesetzt:  ld(>vi.ooT)ç  Z.  7  zweimal  und 
Z.  13,  "A^aoTjg  Z.  10  —  Klavôia  Z.  62  —  KXv[a]to^lvax)  Z.  11 

—  KoQvrtlia  Z.  12  —  'Oçatia  Z.  15  —  ^iefitovia  Z.  15.  16.  61 

—  n[a]rtiQiaZ.  11  —  ïl^vtiva  Z.  8  ==  9  2)  —  KvçivaZ.  12.  63 

—  'PiùfiiUaZ.  13  —  Ztt)Xaxit>aZ.9  —  Tîjç^rha  Z.  14.  Alle 
diese  Formen  sind  sprachlich  wesentlich  lateinisch  ;  die  Regel,  dass 
die  Tribusnamen  der  ersten  Declination  im  Ablativ,  die  der  dritten 
im  Genitiv  gesetzt  werden,  ist  auch  hier  befolgt  und  scheint  über- 
haupt constant. 

C.  Annaeus  C.  f.  Clu.  (Z.  1 1),  im  Consilium  als  Siebenter.  —  Wohl 
der  C.  Annaeus  Brocchus  senator,  den  als  Grundbesitzer  in  Si- 
cilien Cicero  Verr.  3,  41,  93  ehrend  erwähnt.  Ihm  muss  als 
Sicilianer  das  Griechische  geläufig  gewesen  sein;  es  ist  nicht 
unwahrscheinlich,  dass  bei  der  Bildung  dieses  Consilium  darauf 
Rücksicht  genommen  wurde. 

M.  Aurelins  (Z.  4),  als  Consul  des  J.  680. 

Q.  Axius  M.  f.  Qui.  (Z.  12),  im  Consilium  als  Neunter.  —  Der  be- 
kannte Freund  Varros  und  Ciceros,  den  jener  in  seinen  Büchern 
vom  Landbau  redend  einfuhrt  und  dessen  Correspondenz  mit 
diesem  später  publicirt  ward.  Dass  er,  obwohl  mehr  Spécu- 
lant als  Politiker,  dennoch  Senator  war,  bezeugt  Varro  (de 
r.  r.  3,  2,  1  ;  vgl.  Plinius  h.  n.  8,  43,  167).  Nach  dem  Platz, 
den  er  in  dieser  Urkunde  einnimmt,  wird  er  mit  Cicero  un- 
gefähr in  gleichem  Alter  gewesen  sein. 

Q.  (Caecilius)  Metellus  cos.  (Z.  53),  als  Consul  des  J.  674. 

A.  Caseelius  A.  f.  Rom.  (Z.  13),  im  Consilium  als  Elfter.  —  Ohne 
Zweifel  der  aus  Horaz  und  sonst  bekannte  Jurist  der  cicero- 

1>  la  dem  adramytenischen  Senatuscoosult  Kgoaxofxtiva  [Eph.  epigr.  4 
p.  221). 

2)  Vgl.  über  diese  Form  Eph.  IV  p.  221. 


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TH.  M  0  MM  SEN 


nischen  und  der  früheren  augustischen  Zeit  (Zimmern  RG.  1 

5.  299  ;  meine  Abhandlung  Uber  die  Litteralurbriefe  des  Horaz 
in  dieser  Zeitschrift  15, 1 14).  Er  gelangle  zur  Quastur,  schlug 
aber  die  ihm  von  Augustus  angebotenen  höheren  Aemter  aus 
(Pomponius  Dig.  1,  2,  2,  45).  Dass  er  die  Quastur  vor  dem 
J.  681  verwallet  hatte,  darf  nach  dem  vorher  Bemerkten  jetzt 
als  ausgemacht  gellen  ;  also  war  er  spätestens  im  J.  650  ge- 
boren und  ein  Altersgenosse  Ciceros,  was  dazu  passt,  dass 
er  um  die  Zeit  von  Caesars  Tod  ein  Greis  war  (Valer.  Max. 

6,  2,  12)t  freilich  die  Schwierigkeit  ihn  zur  Zeit  der  Abfassung 
von  Horatius  Brief  an  die  Pisonen  noch  als  lebend  anzusetzen 
wesentlich  steigert. 

C.  Castus  L.  f.  Longmus  (Z.  1)  C.  Castus  (Z.  63),  als  Consul  des 
J.  681.  —  Unsere  Urkunde  schreibt,  wie  die  meisten  grie- 
chischen Texte,  dreimal  stall  Cassius  Castus. 

M.  Castus  M.  f.  Pom.  (Z.  8),  im  Consilium  als  Dritter.  —  Unbe- 
kannt. Die  vornehmen  Gassier  fahren  den  Vornamen  Marcus 
nicht. 

C.  Claudius  C.  f.  Arn.  Glaber  (Z.  7),  im  Consilium  als  Zweiler.  — 
Unbekannt. 

L.  Claudius  L  f.  Lern.  (Z.  15),  im  Consilium  der  fünfzehnte  und 
letzte.  —  Anderweitig  nicht  bekannt. 

M.  Claudius  M.  f.  Arn.  Marcellus  (Z.  6),  im  Consilium  als  Erster.  — 
Mit  Sicherheil  ist  nicht  zu  bestimmen,  welcher  der  verschie- 
denen Marti  Marcelli  gemeint  ist;  da  er  an  der  Spitze  steht 
und  also  im  Alter  und  Rang  den  übrigen  Mitgliedern  voran- 
ging ,  liegt  die  Wahl  hauptsächlich  zwischen  dem  Aedilen  des 
J.  663  (Cicero  de  or.  1,  13;  Drumann  2,  393)  und  dem  im 
cimbrischeu  und  im  marsischen  Kriege  thaligen  Offizier,  dem 
Stammvater  der  Marcelli  Aesernini  (Drumann  2,  404),  den  Ci- 
cero auch  im  Brutus  (36,  136)  als  Redner  erwähnt.  Einer 
von  diesen  muss  auch  der  M.  Marcellus  sein,  den  Cicero 
(Verr.  I.  1,  51,  135)  bei  einem  im  J.  6S0  vorgekommenen 
Rechtstreit  virum  primarium  sunmo  officio  ac  virtute  prae- 
diium  nennt. 

L  Cornelius  Sulla  (Z.  38.  42.  55)  =  L.  Sulla  Epaphroditus  (Z.  52) 
=  L.  Sulla  (Z.  20.  22.  26),  als  imperator  (Z.  38),  als  Consul 
(Z.  52).  —  Appian  b.  c.  1,  97  spricht  von  der  Beilegung  des 
Namens  Evtvxt]ç  und  fügt  hinzu:  r/diy  ôé  nov  yçag)fj  tceqi- 


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OROPOS  UND  DIE  RÖMISCHEM  STEUERPÄCHTER  283 


Hv%oy  ijovfiivT]  tb>  SvXXav  *E/[ag>o6âitov  i»  t<föe  i<£ 
ipi,(fioncni  (wie  es  scheint  dem  Senalsbeschluss ,  der  seine 
acta  bestätigte  und  ihm  andere  Ehren  verlieh)  àvayçacprjtai. 
Di  odor  38,  15:  6  SvXXaç  .  .  dixtaxtaq  ytyovutg  >E;ia(pQO- 
ôitôv  te  ôvofiâoaç  èavtov  ova  ètftevo&i}  tîjç  dXaÇovetaç. 
Plu  larch  Sull.  34:  avtbç  ôè  toïç  'ËXXqot  yoâcpwv  xcù  XQt)- 
fxtttiÇwy  kavtbv  'Eitatpoôôizov  àvrjyôçsve ,  xaî  naç*  t^i* 
êv  toïç  iQonaioiç  ovtwç  àvayeyça/izai'  Aevxioç  Koqvi]- 
Xioç  2vXXaç  'EîiacpQÔàtJOÇ.  Derselbe  de  fort.  Rom.  4:  xui 
'Pw^aïoii  fihv  OrjXil;  lOPO^âÇeio  f  toïç  ôè'EXXqotv  ovtvjç 
fygacpe:  Aownioç  KoovrjXioç  SvXXaç  'EnacpQÔàitoç'  xai  tà 
nao*  fjfiî*  i»  XatQWvdct  toonaïa  xai  tà  tûv  Mi&çiôan 
Tfjûiv  ovtwç  èniytyçantai.  Dass  der  Name  in  dieser  Aus- 
dehnung offlciell  und  titular  gebraucht  worden  ist,  kommt 
einigermassen  unerwartet.  Wir  sehen  jetzt,  dass  Sulla  nicht 
blos  auf  den  in  Griechenland  ihm  errichteten  Denkmalern, 
zum  Beispiel  dem  von  Chaeroneia  und  dem  zu  Anfang  ange- 
führten oropischen,  sondern  sogar  in  den  während  seines  zwei- 
ten Consulats  gefassten  Seoatsbeschlüssen,  so  weit  sie  sich  auf 
griechische  Verbältnisse  bezogen,  in  der  griechischen  Redaction 
diesen  Beinamen  geführt  hat ,  vermutlich  anstatt  des  lateini- 
schen Felix. 

L.  Domitms  Ahenobarbus  (griechisch  Aevxioç  Jo^étioç  AivößaX- 
ßö$ ,  letzteres  wohl  verschrieben)  (Z.  24),  Sachwalter  der 
romischen  Slaatspächter.  —  Der  spätere  Consul  des  J.  700 
(Dru  ma  on  3,  17).  Er  wird  zuerst  erwähnt  als  Zeuge  im  Pro- 
cess des  Verres  684  (Cicero  Verr.  /.  1 ,  53,  139)  ;  im  J.  681  muss 
er  wenig  Ober  zwanzig  Jahre  alt  gewesen  sein  und  verdiente 
sieb,  wie  man  sieht,  seine  Sporen  als  Advocat. 

L.  Lartius  L.  f.  (Z.  10),  im  Consilium  als  Sechster.  —  Unbekannt. 
Die  Gattin  des  M.  Plautius  Silvanus  Consul  im  J.  2  n.  Chr.  hiess 
Lartia  Cn.  f.  (Wilmanns  1121). 

[L.]  Lkinius  (Z.  4),  als  Consul  des  J.  680. 

C.  Licintus  C.  f.  Ste.  Sacerdos  (Z.  9),  im  Consilium  als  Vierter. 
—  Ohne  Zweifel  der  bekannte  Prätor  des  Jahres  679,  der 
Vorgänger  des  Verres  in  der  Verwaltung  Siciliens  (Drumann 
4,  198).  Verres  übernahm  diese  im  J.  681;  sein  Vorgänger 
war  denn  auch,  wie  diese  Urkunde  zeigt,  am  14.  Oct.  6b  1 
in  Rom. 


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284  TH.  MOMMSEN 

T.  Maenius  T.  f.  Lern.  (Z.  15),  im  Consilium  der  Vierzehnte  und 
Vorletzte  und  (Z.  61)  als  Urkundszeuge  bei  dem  Senatsbe- 
schluss.  —  Die  Person  kennen  wir  nicht,  aber  die  Familie 
ist  alt;  ein  Q.  Maenius  T.  f.  war  Prfltor  im  J.  584  (Eph. 
epigr.  1  p.  287). 

C>.  Minucim  Q.  f.  Ter.  Thermus  (Z.  14),  im  Consilium  der  Zwölfte. 

—  Allem  Anschein  nach  der  oft  bei  Cicero  genannte  Volks- 
tribun  des  J.  692  (Drumann  3,  180),  Proprätor  von  Asia  703 
(Drumann  1,  523).  Der  Münzmeister  eines  vor  dem  J.  670 
geschlagenen  Denars  (Mommsen  -  Blacas  n.  200)  Q.  Thermus 
M.  f.  ist  wahrscheinlich  sein  Vater.  Er  muss  nach  unserer 
Urkunde  vor  dem  J.  681  in  den  Senat  eingetreten  seiu. 

Q.  Pompeius  Q.  f.  Arn.  Ru  fus  (Z.  12),  im  Consilium  als  Zehnter.  — 
Der  Sohn  des  gleichnamigen  in  den  Wirren  des  J.  666  vor 
seinem  ebenfalls  gleichnamigen,  damals  das  Consulat  verwal- 
tenden Vater  umgekommenen  Mannes,  von  mütterlicher  Seite 
Enkel  des  Dictators  Sulla,  Volkstribun  im  J.  702  (Drumann 
4,  312)  kann  im  J.  681  nicht  im  Senat  gewesen  sein;  denn 
da  seine  Mutter  die  älteste  Tochter  des  616  geborenen  Dicta- 
tors Sulla  war  (Drumann  2,  508),  so  kann  seine  Geburt  nicht 
bis  in  das  J.  650  hinaufgerückt  werden.  Vielmehr  wird  Q.  Pom- 
peius Rurus  Prätor  im  J.  691  gemeint  sein  (Drumann  4,  316). 
Vermuthlich  ist  derselbe  ein  von  dem  eben  erwähnten  Consul 
des  J.  666  nach  dem  Tode  des  erwähnten  Sohnes  bei  Lebzeiten 
oder  im  Testament  adoptirter  Sohn;  die  Gleichnamigkeit  der 
beiden  Söhne  ist  unter  dieser  Voraussetzung  erklärlich. 

M.  Poplicius  M.  f.  Hör.  Scaeva  (Z.  14),  im  Consilium  der  Dreizehnte. 

—  Anderweitig  nicht  bekannt.  Es  giebt  Münzen  des  jüngeren 
Cn.  Pompeius,  geschlagen  von  einem  M.  Publions  legatus  pro 
praetore. 

Q.  Rancius  Q.  f.  Cla.  (Z.  62),  als  Urkundszeuge  bei  dem  Senatsbe- 
schluss.  —  Bei  der  grossen  Seltenheit  dieses  Geschlechts- 
namens  wahrscheinlich,  wie  auch  Bases  bemerkt,  der  Patron 
des  Q.  Rancius  Q.  /*.,  der  seiner  Tochter  Prote  das  bekannte, 
ohne  Zweifel  eben  dieser  Epoche  angebörige  Epigramm  C.  I.  L. 
I  1008  gesetzt  hat. 

M.  TeretUius  M.  f.  Varro  LucuUus  (Z.  1)  «  M.  Lucuüus  (Z.  63),  als 
Consul  des  J.  681. 

M.  Tulhus  %f.  f.  Cor.  Cicero  (Z.  11),  im  Consilium  als  Achter.  — 


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OROPOS  UISD  DIE  RÖMISCHEN  STEUERPÄCHTER  285 


Cicero  stand  im  J.  681  im  33.  Lebensjahre  und  war  seit  dem 
J.  679  Quäatorier. 

C.  Y[i\stüiu$  C.  f.  Varro  (Z.  62),  als  Urkundszeuge  bei  dem  Scnats- 
beschluss.  —  Der  Velter  Ciceros,  von  ihm  im  Brutus  76,  264 
und  sonst  erwähnt  und  ungefähr  mit  ihm  in  gleichem  Alter 
(Drumann  5,  214). 

L.  Votuscius  L.  f.  Arn.  (Z.  10),  im  Consilium  als  Fünfter.  —  Unbe- 
kannt; auch  der  Geschlechtsname  ist  sehr  selten  (C.  1.  L.  X 
5150.  7448;  vgl.  Volsciui  Liv.  3,  13). 

€Eçn6âû>çoç  'Olvvnixov  viôç  (Z.  16.  50),  Gesandter  der  Oropier. 

'AksÇiôrifAOç  Geoâwçov  viàç  (Z.  18),  Gesandter  der  Oropier. 

JrinaivBxoç  QeotéXov  vîôç  (Z.  18),  Gesaudter  der  Oropier. 

Dass  die  Formel  de  consilii  sententia  in  diesem  mit  griechischen 
Wörtern  lateinisch  redenden  Officialstil  wiedergegeben  ist  mil  a/ro 
avftßovXiov  yyai/iijg,  lehrt  und  beweist  allerdings  nichts;  dennoch 
benutze  ich  die  Gelegenheit  um  die  Erklärung  derselben  in  der 
bekannten,  den  Laokoon  betreffenden  Stelle  des  Plinius  36,  5,  37, 
wie  sie  jetzt  bei  den  Archäologen  reeipirt  zu  sein  scheint1),  abzu- 
weisen und  die  von  Lachmann2)  aufgestellte  in  ihrem  wesentlichen 
Inhalt  als  die  sprachlich  und  sachlich  einzig  mögliche  zu  recht- 
fertigen. Ich  glaube  dies  um  so  mehr  thun  zu  sollen,  als  eine 
missverstaudene  Ausfuhrung  von  mir  gegen  Lachmanns  Interpre- 
tation ins  Feld  geführt  worden  ist. 

Die  Worte  des  Plinius  lauten:  Nec  (Leinde  multo  plurinm  faina 
est,  quortindam  dar  it  at  i  in  operibus  eximiis  obstante  numéro  arli- 
ficum,  quoniam  nec  unus  occupât  gloriam  nec  plures  pariler  nun- 
cupari  possunt:  sicut  in  Laocoonte,  qui  est  in  Titi  imp.  domo,  opus 
omnibus  et  pichirae  et  statuariae  artis  praeferendum.  ex  uno  lapide 
eum  ac  liberos  draconumque  mirabiles  nexus  de  consilii  sententia 
fecere  summt  artifices  Hagesander  et  Polydorus  et  Athenodorus  Uhodii. 

Die  Formel  ist  correlat  der  bekannten  römischen  Sitte,  dass, 
wer  eine  wichtige  Entscheidung  zu  fällen  hat,  eine  Anzahl  von 
Personen  versammelt  und  deren  Rathschlag  persönlich  einholt,  nach 
welchem  dann  sein  eigenes. Ermessen  sich  richtet  oder  auch  nicht. 
Sie  fordert  also  einen  Gegensatz  einerseits  der  bestimmenden  Person 

1)  Welcker  alte  Denkmäler  t  S.  328.  Brunn  Künstlergeschich tc  1,  476. 
Man  ann.  deW  Institute  1875  S.  287.   Kekulé  Laokoon  S.  14. 

2)  Kleine  phil.  Schriften  2,  273. 


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286 


TH.  MO  M  M  SEN 


oder  Personen,  andererseits  der  (immer  in  der  Mehrheil  auftreten- 
den) Berather  und  charakterisirt  einerseits  die  reifliche  Erwägung 
der  gefassten  Entscheidung,  andererseits  die  freie  Selbstbestimmung 
des  Entscheidenden.  Der  Geschworne  oder  der  Magistrat  spricht 
de  consilii  sententia,  nach  Befragung  der  ihn  beratenden  Freunde  ; 
das  Volk  beschliesst  de  senatus  sententia,  nach  Aeusserung  des  Ge- 
meinderaths. Einen  zugleich  genauen  und  geläufigen  Ausdruck 
dafür  hat  unsere  Sprache  nicht,  weil  jene  Quadratur  des  Zirkels, 
welche  die  Vorlheile  des  einheitlichen  und  des  Mehrheitsregiments 
mit  einander  verschmilzt ,  in  gewissem  Sinn  das  Geheimniss  der 
römischen  Erfolge  in  sich  schliesst  und  den  Römern  ausschliesslich 
eigentümlich  ist,  anderswo  dagegen  mit  der  Sache  auch  das  Wort 
fehlt.  Aber  im  Wesentlichen,  insbesondere  in  dem  Gegensalz  des 
Berathenden  zu  den  Berathern,  kann  die  Formel  betrachtet  werden 
als  gleichwertig  mit  unserem  'nach  eingeholtem  Gutachten*.  Lach- 
manu  durfte  sagen,  dass  diese  Formel  bei  Plinius  nichts  anderes 
heissen  kann  als  'was  sie  immer  heissl',  und  er  wussle,  was  er 
schrieb,  wenn  er  hinzufügte:  'Herr  Bergk  weiss  recht  wohl,  dass 
die  Formel  diesen  Sinn  hat*.  Philologen,  welche  die  lateinische 
Rechtssprache  kennen,  können  hierüber  nicht  difTeriren.  Diejenigen 
Gelehrten  aber,  welche  diese  Kenutniss  nicht  haben  noch  zu  haben 
brauchen,  sollten  es  sich  gesagt  sein  lassen,  dass  die  Uebersetzung 
der  Worte  de  consilii  sententia  durch  'einträchtig'  oder  'nach  all- 
seitiger Ueberlegung'  der  Künstler  unter  einander  nicht  besser  ist 
als  wenn  man  mensa  übersetzt  mit  'Gabel'. 

Ganz  Recht  bat  aber  Lachmann  doch  auch  nicht,  wenn  er 
die  Formel  in  dieser  Verbindung  wiedergiebt  mit  den  Worten  'auf 
'Entscheidung  des  geheimen  Raths'  und  weiter  sagt:  'wer  hat  ein 
'Consilium?  ein  Magistrat,  ein  Feldherr,  ein  Kaiser.  Also  dass  die 
'drei  Rhodier  die  Gruppe  des  Laokoon  bilden  sollten,  hatte  das 
'Consilium  des  Titus  entschieden  ....  Plinius  bezeugt,  ohne  die 
'geringste  Zweideutigkeit,  dass  die  Gruppe  zu  seiner  Zeit  auf  Be- 
stellung des  Titus  gebildet  worden.'  Darauf  ist  zunächst  erwidert 
worden,  dass  es  einen  'geheimen  Rath'  unter  den  Flaviern  überall 
nicht  gegeben  hat.  Das  ist  richtig,  aber  ebenso  richtig,  dass  dies 
nur  von  dem  ständigen  Staatsrat  gilt  uud  dass  der  Annahme  einer 
für  den  speciellen  Fall  niedergesetzten  Commission  von  dieser  Seite 
her  kein  gegründetes  Bedenken  entgegensteht;  dies  ist  sogar  der  ge- 
wöhnliche Hergang  bei  diesem  Befragungsverfabren.  Aber  mit  bes- 


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OROPOS  UND  DIE  RÖMISCHEN  STEUER  PÄCHTER  287 


serem  Grunde  kann  gegen  Lachmanns  Auffassung  eingewandt  wer- 
den, dass  der  Décernent,  welcher  dieses  Consilium  befragt  hat,  nicht 
nothwendig  der  Besteller  des  Kunstwerks  gewesen  sein  muss.  Auch 
die  Künstler  selbst  konnten  nach  ertheillem  Auftrag  die  Modali- 
täten der  Ausführung,  etwa  den  Aufstellungsort  und  die  dadurch 
bedingten  Verhältnisse  des  Werkes,  das  Material,  selbst  die  Thei- 
luug  der  Arbeit,  mit  einer  Anzahl  von  ihnen  berufener  Freunde 
erwägen.  Denn  auch  für  private  Verhältnisse  kann  das  Consilium 
eintreten,  wie  zum  Beispiel  das  Familiengericht  eine  der  haupt- 
sächlichsten Anwendungen  desselben  ist;  ohne  Zweifel  sind  auch 
Verlobungen  und  Scheidungen  und  überhaupt  wichtige  Enlschlies- 
sungen  privater  Art  öfter  in  gleicher  Weise  behandelt  worden.  In 
der  That  ist  ja  selbst  die  Anfrage,  wie  Lachmann  sie  sich  denkt, 
nicht  so  sehr  eine  Anfrage  des  Magistrats  wie  die  des  Bestellers 
eines  Kunstwerks.  Es  kommt  mir  nicht  zu,  über  die  Sache  selbst 
ein  Unheil  abzugeben;  aber  blos  interpretatorisch  betrachtet  liegt 
die  letztere  Auffassung  näher  als  die  Lachmannsche,  weil  nach  die- 
ser der  Décernent  hinzuzudenken  ist,  nach  der  anderen  aber  die 
de  consilii  sentenlia  arbeitenden  Künstler  selber  die  Decernenten 
sind.  Danach  kann  der  Auftraggeber  ebenso  gut  jeder  andere 
sein  wie  der  damalige  Kronprinz.  Andererseits  aber  sieht  die  Be- 
merkung, dass  die  Verfertiger  dieses  von  Plinius  selbst  gesehenen 
und  gefeierten  Werkes  die  schwierige  Aufgabe  mit  ihren  Freunden 
vorher  berathen  hätten,  weit  mehr  nach  der  Kunde  eines  Zeitge- 
nossen aus  als  nach  einer  aus  litterarischer  Ueberlieferung  ge- 
schöpften Notiz,  und  gegen  eine  griechische  Quelle  spricht  ent- 
schieden die  Anwendung  einer  Formel,  welche  in  bessere  grie- 
chische Form  zu  kleiden,  als  anb  ovpßovUov  ')  yvutftijç  ist,  einige 
Schwierigkeit  haben  möchte. 

1)  Das  Wort  ovußovXtor  ist,  wie  es  scheint,  nicht  eigentlich  griechisch, 
sondern  in  diesem  griechisch-lateinischen  Curialstil  gebildet,  um  das  unüber- 
setzbare consilium  zu  vertreten.  So  steht  es  schon  in  der  oben  S.  269  an- 
geführten  Urkunde  vom  J.  610  d.  St.  Vgl.  Plutarch  Rom.  14:  tùrôpaÇoy  ök 
toy  9to*  Kiüvaov  ttre  ßovXaioy  orra'  xtovaiXiov  yno  ht  vvv  ib  cvfißovXioy 
xaXoîoi. 

Berlin.  TH.  MOMMSEN. 


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EMENDATIONES  AESCHYLEAE. 

Aeschyli  tragoediaruui ,  qua9  iam  inde  a  sludiorum  primor- 
diis  summa  semper  cum  diligentia  et  voluptale  lectitavi,  aliquot 
emendationes  philologorum  iudicio  committere  constitui  multum 
consideratas  et  ut  spero  modeslissimas  :  finibus  enim  pleraeque 
continentur  consulto  angustissimis  neque  fere  ad  sublimes  illas 
et  mag d ideas  sententias  accedunt,  in  quibus  ut  aîejoç  h  ve<jpf- 
Ifloi  poeta  longe  ab  hac  nostra  terra  remotus  bominum  non 
solum  intellectum  effugit,  sed  paene  eliam  obtutum.  excusatio- 
nem  aulem  praemittere  necessarium  duco.  cum  enim  nequaquam 
omnia  quae  de  Aescbylo  scripta  sunt  perlegerini,  fieri  potest  ut 
interdum  coniecturas  proposuerim  ab  aliis  occupatas:  cuius  rei 
veniam  mihi  videor  non  iniuria  petere,  quippe  qui  per  multos 
annos  aliis  rebus  districtus  nou  tarn  criticorum  inventis  multifariam 
dispersis  quam  poelae  legendo  operam  dederim.  itaque  si  quis 
ante  me  invenit  in  quae  ipse  quoque  iucidi,  libenter  ei  totum  eius 
rei  et  merilum  et  titulum  concedo. 

1.  Agam.  10  sq.1) 

iode  yàç  v.Qateï 

yvpaixoç  avâçôftovkov  M;r/Çov  xéag. 

evt*  av  âe  vvxiirtXayxTOv  hâçooôy  t*  l^w 

evvrp  oveiçoiç  où*  irtiaKonov^êv^v 

ifitfV  (poßog  yàç  àv&'  vnvov  Ttaçaarateï  xtl. 
nihil  attinet  enarrare  quantas  haec  verba  turbas,  quoi  coniecturas, 
quoi  interpreiationum  ambages  et  monstra  creaverint.  scilicet 
magnificas  plerique  sentenliarum  periodos  ac  perplexam  quandam 
et  prorsus  inauditam  eloquenliam  misero  custodi  tribuerunt,  pareu- 
thesibus  et  anacolulhis  aliisque  id  genus  deliciis  tarn  mirifice  exor- 
natam,  ut  magis  professorem  in  cathedra  sedentem  quam  humilem 
simplicemque  servum  audire  tibi  viderere.    paene  ridiculum  est 

1)  Numeri  sunt  Dindorfiani  Poetarum  scaenicorum. 


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EMENDATIOINES  AESCHYLEAE  289 


videre  quam  exiguo  labore  paucis  lillerarum  ductibus  mutatis 
hi  motus  animorwn  atque  haec  certamina  tanta  tot  doctorum  ho- 
minum  subito  compressa  quiescant.  Aeschylus  enim  scripserat 
EITENAE,  i.  e. 

tod*  yàç  y.çateî 
yvvaixbg  avöooßovXov  iXniÇov  xéaç, 
$  jTjvôe  vvxtinXayxtov  hÔQoaév  %'  tjfw 
ev>ijv  —  èrtioxojvovfÂévrjv. 

4regina,  eut,  i.  e.  cuius  iussu  has  tristissimas  excubias  ago*,  in  v.  14 

G.  Hermannus  recte  %L  ftrjv,  pro  èftrjv. 

11.  A  gam.  1164.  5. 
nénXrjy/Aat  â*  vnb  âr(ynari  qpoiviw, 
âvaalyéi  tv%ç  niyvçà  &Qeo(iévaç  (Kaaocoôçag). 
vnal  Farn.  Seinem  Stanl.  graece  non  dicitur  fténlrjynai  vrto 
drjynajt,  neque  respondet  versus  antistrophae,  quam  non  féliciter 
mutare  conatus  est  Ahrensius.  itaque  d*  rjrtao  Canter.,  ô'  arteç 
Franz.,  âl  onmg  G.  Hermannus.  mihi  comparatio  (sive  arteç  scri- 
bitur  sive  ontog)  hic  vim  doloris  quem  exprimit  chorus  non  apte 
debilitare,  Canteri  autem  coniectura  longius  quam  opus  est  a  co- 
dicum  litteris  recedere  videtur.  scribo 

nènÏT]yiAai  âvaç  driften t  <poivlw. 

HI.  A  gam.  1219. 

naïâtç  (Bviotov)  &a*6vTeç  atone  Qti  nçog  %iôv  qpiXtov. 
woneçei  cum  ad  &avôvteç  pertinere  nullo  modo  posait,  ad  naïôeg 
referebat  G.  Hermannus  quasi  pueri  videntur.  at  neque  quomodo 
q>aytâoficna  pueromm  'quasi  pueri*  dici  possint  intellegitur,  neque 
cur  verborum  conlocatione  usus  sit  poeta  quae  rem  per  se  per- 
spicuam  facial  obscurissimam.  itaque  nvjg  ioélç  ;  Bamberger.,  ojç 
rtôçiç  Martinus.  cf.  Horn.  Od.  10,410.  Eur.  Suppl.  628.  Bacch.  737. 
totum  versum  exterminai  W.  Gilbertus,  parum  probabiliter.  facil- 
limum  viditur  scribere 

7i  aid  eg  \tay6vreg  atorteQ  otg  nçog  hov  (plXatv, 
vel  si  quis  in  forma  olg  (pro  oleg)  offendat,  tooneq  oie  nçog 
q>lXwv,  nam  dualis  numerus  cum  plurali  etiam  in  soluta  oratione 
tarn  saepe  coniungitur,  ut  uno  exemplo  defungar  Plat  Euthyd. 
273  d  lyeXaoatrp  aftq>w  ßXixpovreg  elg  ccXXtjXcü.  sic  enim,  non 
âXXt'Xovç,  cum  Bas.  2  et  Paris.  Heindorfiiis,  fueruot  autem  duo 
Aegisthi  fratres  teste  Aeschylo  ipso  v.  1576,  ubi  cf.  Herrn.  (1573). 

Henne.  XX.  19 


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290 


TH.  KOCK 


IUI.  A  gam.  12*28  sq. 

owe  olâev  (Ay an.)  ola  yXàaoa  fnarjiijç  xvyoç 

Xégaoa  xai  xxthaoa  <patÔQÔvovç  ôlxyv 
1230  airyg  Xa&oaiov  xevÇexai  xaxft  tv%r}. 
Xtîtaoa  Tyrwhitl.  xeivaoa  ncscio  quia  apud  Staol.  xalxxûvaoa  Fl. 
xctxxdvaaa  Canter,  xai  oijyaoa  Wakeaeld.  <patôçû*n6ç  in  gloss. 
Blomfield.  xat  xXivaaa  yaiôoby  ovç  Ahrens.  hevÇe  v$  xax<£ 
oxvyr\  conl.  Choeph.  991  Enger.t  cuius  cf.  comment,  xBvÇexai  cor- 
ruptum  arbitratur  etiam  Meinekius. 

operae  pretium  est  transscribere  qoae  adnotavit  G.  Hermannus: 
'sententia  est  ovx  oîâey  ola  XtSaoa  xaxtehaoa  cpaiôyévovç  xev- 
Çtxai  avxwv  xaxfî  xvxî)  conse<pietnr  ta,  sorte  qua  non  debebat.  nam 
ola  cum  dicit,  mentem  et  sententiam  blandis  verbis  absconditam 
dicit,  quam  non  iutellexerit  Agamemno'.  at  non  ea  quae  dixerat 
consecuta  est  Clytaemuestra,  sed  quae  consequi  voluit  et  postea 
consecuta  est  consulto  celavit.  accedit  quod  quomodo  èxxuyaoa 
iutellexerit  vir  egregius  non  adparet.  id  autem  cum  explicari  non 
possit  nisi  addito  yXwooa*,  sequitur  ut  intellegatur  xvyoç  yXwooa 
ixxetvaaa  yXwooav. 

constat  translationem  petitam  esse  a  cane  bominem  ut  neco- 
pinato  eum  mordere  possit  adulante,  quocirca  xev&xai  neque  a 
tvyxâveiv  neque  xev%eiv  (cuius  fut.  est  xevÇw)  derivatum  tolerari 
potest,    receptis  Tyrwhitti  Wakefleldiique  emendationibus  scribo 

ola  yXiÔaaa  nioyxtjç  xvyoç 

Xelgaoa  xaï  atjvaoa  (paiôoamos  ôàxr} 

avtjç  la&çaiov  drjÇixai  xaxf  %vxyj. 
coniuugenda  autem  sunt  verba  hune  in  modum  ola  âaxtj  axrjç 
Xa&çatov  —  caedem  dicit  suam  et  Agamemnonis  —  ôtj^exau 
yXiùooay  ut  partem  pro  toto  posuit,  quia  adlocutione  sua  Cly- 
taemnestra  regem  deceperaL  continuât  autem  orationem  ita,  ut  in 
proximis  non  iara  yhiuoaa,  sed  xvwv  ipsa  intellegenda  sit.  quod 
vero  G.  Hermannus  apud  tragicos  ôaxoç  nihil  nisi  beluam  signi- 
ficare  monet  (ad  v.  1123  suae  ed.),  id  in  tanta  deperditarum  fabu- 
larum  multitudine  nihil  valet  contra  Pindarum  ab  Hermanno  ipso 
adlatum,  qui  Pyth.  2,  53  (98)  ââxoç  aâtvov  xaxayootàv  vel  tro- 
pice  dixit. 

V.  Agam.  1260  sq. 
xievsi  ftß  xrp  xâXatvav'  u>ç  ôè  (pccQpaxov 
x*v%ovoa  xâfiov  nto&ov  êv&rjasi  xôty 


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EMENDATIONES  AESCHYLEAE 


291 


kftevx^tai  &rtyovaa  ymtï  qtâoyavov 
ifti^ç  àycuyijç  àv%t*toao&ai  qpoVov. 

fjiïri  h&yoeiv  Farn,  xàpè  fita&ôv  èv&rjaei  xvtei  lacob.  nottp 
Aurat  xanevxerac  Diedorf.  xàrtevÇejai  Härtung,  eh*  euÇncu 
Enger.,  cuius  cf.  eliam  comment.  —  post  xàttp  plenius  interpungit 
Blomûeld.  'irae  potioni  admiscebit  meae  quoque  adductionis  pretium, 
i.  e.  mortem  Agamemnon}»',  ubi  quae  sit  irae  potio,  cui  mors 
Agaraemnonis  admiscealur,  difficile  erit  dicere.  h&tjoeiv  xônp 
t7iEv%Biat  G.  Herrn,  'el  quasi  medicamentum  parous  tnei  quoque 
mercedem  se  irae  admixturam  gloria tur,  acutus  viro  msem,  ut  pro 
me  adducta  rependat  caedein,  iure  reprehensas  ab  Engero,  quia 
admisceat  quidem  Clylaeninestra,  admiscere  vero  se  neget.  nemo 
omnium  rem  acu  tetigit,  quia  nemo  quid  significarent  verba  Ifiov 
tiio&ov  exponere  potuit.  veneni  poculum  quod  parat  sine  dubio 
est  caedes  Agamemnonis:  huic  adici  non  potest  pretium  adduclae 
paelicis,  si  id  pretium  iterum  nex  est  Agamemnonis.  sin  autem 
est  caedes  Cassandrae,  non  convenil  v.  1261  cum  v.  1263.  scilicet 
corruptum  est  [tio&or  et  scribendum 

{(p6cQy.ay.ov)  zevxovaa  xapov  fiïaog  kv&eïoa  axvqxp 

tnevgetat  Sfyovoa  qymxl  yaoyavov 

eurjç  àyioyfjÇ  àvTiziaaoâat  q>6vov. 
'marito  perniciem  paramt  meo  quoque  odio  in  poculum,  quo  acerbius 
fiat  venenum,  indito,  cum  viro  femmi  aeuet  excusabit  pro  mea  ad- 
duction* caedem  se  ei  meditatam  esse.'  —  Atticis  et  6  axvgyoç  et 
to  oxvopoç  dicebatur.  Athen.  11,  498a-e.  utrumque  plus  semel 
apud  Euripidem. 

VI.  A  gam.  1269  sq. 

iâov  ô*  'AjtokXiov  avtôç  èxàviov  ipk 
1270  XQi}0%i]Qiav  koi}7tx\  i  n  o  n% ev  o as  àé  fie 
xàv  toïode  xôofÂOiç  xatayeltouévrv  fiez  à 

qplkùJV  V7t*  ixxTQiov  OV  âlXOQQÔ7TlûÇ  flâtïJV. 

Irtwnievoaç  Triclinius.  1271  fitya  G.  Hermannus;  idem  1272  jua- 
jijç  conl.  Hesycb.  fiaTifc'  ênioxortoç,  imÇrjrûiir,  ioevvrjjr^  bac 
addita  interpretation  :  lnam  quod  me  hoc  quoque  in  ornatu  valde 
derùam  ab  amicis  inimids  conspexit ,  non  ambiguë  eius  ormtus 
vindex  est.'  at  Hesycbio  teste  ncnijD  non  vindex  est,  sed  quae- 
sitor;  quid  autem  sit  ornatus  sive  quaesitor  sive  etiaro  vindex  ego 
quidem  non  perspicio.  nolo  ceterorum  inritos  conatus  referre  in* 

19* 


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292 


TH.  KOCK 


prirois  in  amicii  inimicis  et  verbis  ov  êtxoççônwg  pâtyv  misère 
laborantium.  manifesto  deest  verbum  finitum,  quod  non  bene  sub- 
mini8tratur  mutato  participio  knontevoaç  in  èftwrttevaag:  nain 
neque  antea  (1269)  neque  postea  (1275)  Cassandra  ipsum  Apollinem, 
quamquam  eum  adesse  ßngit,  adloquitur.  mihi  Aeschylus  haec  vi- 
detur  scripsisse: 

iôov  d'  'AnôXXatv  avvbç  èxâvojv  èpk 
Xçr\o%ïtQiav  èa&rjt'  '  h  no  txt  La  a  g  dé  fie 
xov  tolaôe  xôofioig  xatayeXiofiivrjv  ftéyav 
yéXojv  in   lx&Q(~ß*  °v  ÔixoQOOnwç  /u'  àyei» 
'commiseratns  me  ab  inimicis  magnopere  derisam  ipse  haud  dubie 
me  ad  mortem  ducitJ  cf.  1230.   inimicos  autem  dicit  Clytaemne- 
stram:  nam  civium  vaticiniis  suis  non  credentium  inpietatem  in  eis 
demum  quae  sequebantur  commemorabat.  deest  autem  post  1272 
unus  minimum  versus  hac  fere  sententia  :  xai  yàç  noXitatg  to7ç 
Ifiolç  Sntotog  y.  —  knoixxlaat  est  apud  Sophoclem  OR.  1296, 
Inoixitaxog  Agam.  1221,  lnoixt[t\iQ(û  Ag.  1069.    Choeph.  130. 
neque  hic  adversabor,  si  quis  praeferat  lnotxt[e]lqag. 

VII.  Choeph.  136.7. 

qtevywv  'OçéazTjç  èatlv*  ol  â'  vneoxômoç 
h  toïat  aoïç  novo  toi  xXiovotv  (léya. 
q>svyei>  M.  qyevywv  Robert  fiéya  pro  péta  Turneb.  —  mors  aliéna 
manu  inlata  nôvog  et  dici  potest  et  dicitur;  mortuum  vindicta 
carere  non  est  novog,  inei  d-avôvTcov  ovâè*  aXyoç  affrétât, 
verum  illud  aegre  fert  Electra,  quod  mater  et  adulter  imperio 
patris  fruantur: 

iv  toïot  ooîç  S q 6v o ta i  xXlovatv  (xéya. 
572  et  . . .  ixelvov  èv  &o6voiaiv  evçrta(a  natçôç.  975  oeftvoi 
fih  fjoav  b  &çôvotoiv  faevot. 

VIU.  Choeph.  192 sq. 
èyw  ê*  orna  g  fièv  avjixovç  tââ1  aivéoio, 
eh  ai  tôâ    ayXâtafiâ  pot  tov  qpiXtâtov 
ßooTwv  'Oçéazov'  oaivoptat  â1  va*  èXniâog. 
8chol.  Ertwg  tâê'  ahéoœ  •  leinet  to  ovx  k%oj.  cui  adsentiuntur 
editores  plerique,  constructionem  inperfectam  et  aposiopesin  vel 
ellipsin  nescio  quam  post  'Oçéotov  statuendam  esse  censentes. 
Schuetzius  iyiô  âe  nàg —'Oq4otov;  neutrum  verum  esse  potest. 


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EMENDATIONES  AESCHYLEAE  293 

ac  primum  quidem  interruptae  orationis  exemplis  quae  ad  defen- 
dendam  scholiastae  explicationem  adferunt  nihil  prorsus  probatur. 
nam  in  Agam.  498  aW  rj  tb  xaiçsiv  pâlXov  èxpâgsi  Uyw 
rov  arrlov  6k  tôvâ*  ccnoaiéçyio  Xoyov  nihil  deest  ad  sententiam 
necessarium,  alterum  autem  enuntiationis  disiunctivae  membrum 
ominis  avertendi  causa  consulta  omittitur;  neque  magis  conveniunt, 
si  accuratius  inspicias,  G.  Hermanni  testimonia,  qui  'illud  autem 
owe  Qfoi'  inquit  »omissum  est  similiter  atque  in  Luciani  Dial.  mort. 
1,  2  àU*  àrzayyelœ  ravra,  à  Jiôyeveç'  iïntaç  ôè  ddw  fià- 
Xima  bfzoïôç  %iç  èott  jtjv  oxptv.  simili  ellipsi  explicandum  est 
Terentii  illud  hoc  quid  sit  in  Andria  1,  2,  20'.  at  ea  negationis 
necessariae  praetermissio  incredibilis  est  et  inaudita.  apud  Lucia- 
num  Pollux  additurus  4xai  jovio  qtoâaov  ab  Diogeoe  interpella tur' 
(yégùtv  çakaxQOç  xtl.),  ut  ait  Fritzschius,  quod  genus  interpella* 
lionis,  in  dtverbiis  usitatum  (cf.  Soph.  Ol.  471 — 482),  in  Choephoris, 
cum  ipsa  Electra  dicere  pergat,  locum  non  habere  facile  intelle- 
gitur.  in  Andria  autem  hoc  quid  sit,  ut  recentiores  interprètes 
recte  adnotaverunt,  sive  Davo  ea  verba  tribuuntur  sive  quod  melius 
videtur  Simoni,  nihil  aliud  signiûcal  quam  quod  apud  Graecos 
tov&'  B  ti  èoxiv;  (was  das  heissen  soil?  Spengel.):  qua  re  omnis 
cum  Aeschyli  verbis  similitudo  evanescit.  accedit  quod  recte  dicitur 
et  ovx  ï%(a  iiïv  onu)ç  alvéau)  et  ontoç  filv  aivéoto  ovx  $xM> 
non  recte  neque  ortioç  fikv  aivéau)  omisso  eo  quo  pév  proprie 
pertinet  ovx  fya),  neque  rttuç  fikv  alviaw;  oahofiai  â'  vn 
êlniâoç,  duobus  oppositionis  membris  non  congruenter  formatis. 
neque  omnino  hic  de  aposiopesi  ellipsive  apte  cogilatur:  Electra 
en  im,  primo  sane  obstupefacta  necopinato  cincinni  in  tumulo  ad- 
spectu,  tarnen  nequaquam  commota  mente  loquitur,  sed  animo  ce- 
leriter  recepto  sedate  et  considerate  secum  cuius  is  esse  cincinnus 
possit  délibérât,  his  omnibus  de  causis  non  dubito  quin  Aeschyli 
versus  sic  sit  emendandus 

tyw  <T  6 xv £  uèv  avtixçvç  %<xô3  alvéoai, 
 oaivopai  6*  vn'  èXniâoç. 

Villi.  Choeph.  235.  6. 

m  «piktatov  uélrjua  âiûuuoiv  ncnçôç, 
Saxçvtbç  èXnlç  orz éç tiaxoç  otwtjçlov. 
Ott éç fia  oiotrjçiOY  mihi  quidem  etiam  post  ea  quae  interprètes 
adnotaverunt,  sive  active  sive  passive  oanrjçiov  explicatur,  obscu- 


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291 


TH.  KOCK 


rum  est.  prorsus  aliter  Sophocles  OC.  487  âéxsa&ai  tap  ixhrjv 
oiojt  Qior,  i.  e.  knï  yîjç  ouixt]çia.  neque  vero  Schuetzius  audien- 
dus,  qui  oiox^qioç  scribeodo  necessario  epitheto  alteram  noraeo 
priva  vit,  inuüli  alterum  ditavit.  omnia  dubitatio  tollitur  duabus 
lineis  exstinctis 

ôcntçvzbç  hknïç  téç/naroç  Oùnrjçiov. 
cf.  Prom.  99.  100  et  755.  6.  1026  uôy&aw  (ov)  zéçna{to),  1S3.  4 
Ttôycjv  réçua,  ac  xé^a  tJjç  awtr^iaç  Soph.  Ol.  725.  Eurip. 
Orest.  1343. 

X.  Choeph.  737  sq. 

(KlvTaijAvt'tOTQa)  rrçoç  nèv  oixétaç 
&izo  a/.v&Qiuîibv  Ivtbg  6{.i^.ctxtov  yiXiov 
xev&ovo*  in1  fçyoïç  ôiarzënçayuévoiç  xalcog. 
nihil  vidi  roagis  contortum  et  perversum  hac  oratioue.  quam  sim- 
pliciter  et  egregie  iu  re  simillima  Euripides  Orest.  1319  xayè 

(HU/.TQO)    OV.V&QWTIOVÇ   ÔMIÔTIOV    FÇftf    xÔQCCÇ ,    tûÇ    Ô~t&€V    Ol  'A 

dàvla  Tat-eiçyaopéva.  neque  quicquam  proficitur  Erfurdtii  coo- 
iectura  ab  Herman  no  recepta  dexoaxv^QioTtov  'adoptivae  maestitiae 
signa  simulantem  risum  ocuîis  Celans',  risum  àxQùov  et  ôav^vôtvxa 
facile  intellegimus;  sed  risus  sive  adoptive  sive  naturaliter  maestus 
vel  ailoptivam  maesliliam  simulans,  inprimis  autem  risus  qui  intut  in 
cculis  dissimuletur  et  maestitiae  simul  signa  simulet  —  id  profecto 
eg  régi  uni  est  edilorum  Sisyphi  saxum  volventium  ëç^aiov.  adparet 
iviôç  corruptum  esse,  quo  emendato  sententia  oritur  aptissima 

&éto  oxv&Qtofibv  7tév&oç  èfifiâtcuv,  yélœv 

xev&ouoa  v.xX. 

i.  e.  maestam  quandam  oculorum  trisîitiam  finxit ,  risum  celans. 
simillime  Piudarus  Pylh.  4,  2S  (50)  èaiiuov  IrfX&ey,  (paiôtuav 
àvâçoc  aiSoiov  nQÔaoxpiv  #J;xâ^evog,  vultum  splendidum  viri 
venerabilis  adsumens. 

XI.  Choeph.  927. 

7tatçbç  yàg  al  a  a  tàvàt  o*  ôçiÇei  fiôçov. 
nooitu  mutatum  in  a'  ôçiut  M.  aot  pro  a*  Scaliger,  oovquu 
Elmsleius.  tôvô*  iitoiçiÇei  Diodorf.,  quod  hic  multo  minus  aptum 
est  quam  Eum.  137.  Elmsleium  secuti  sunt  plerique.  unum  hoc 
quod  sciam  esset  apud  tragicos  certe  exemplum  spirit  us  asperi 
crasi  ita  intercepti  ut  nullum  adspirationis  indicium  (ut  in  x«s, 
&GrQucuov  et  similibus)  superesset:  nam  fiij  %^7Tj]ç  Soph.  Phil.  985 


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EMENDATIONES  AESC11YLEAE  295 


synaloephe  est,  non  crasis.  quare  cum  admodum  dubiam  esse  earn 
emendationem  adpareal,  conicio  Orestem  dixisse 

natçoç  yàç  aîaa  tôvâe  TcçooxçfiÇëi  (x6qo>. 
cf.  Prom.  640.  785.  ac  frequentius  eiiam  idem  verbum  apud  So- 
pboclem. 

XII.  Choeph.  93Ssq. 

tfAolt,  ô1  èg  âôfiov  zbv  'Ayafxènvovoç 

âuiloiç  Xtutv,  âirtXovç  ô*  Idçrjç. 
940  'éXaxe  ô*  èç  %b  rcâv  6  nv&oxQiitOTaç  (pvyâç. 
940.  recte  schol.  ïXaoe,  cuius  mullo  delerior  haec  est  inlerpre- 
tatio:  îjXaae  ôk  eiç  %b  téXog  tov  ôqô^ov  ,  o  iattv  ïjvvoe  tov 
ctyiuva.  àcpUeio  >  yrjoiv,  eiç  %o  téXoç  tov  àyiovoç.  contra 
formula  iç  %b  nàv  uon  significat  d$  to  téXoç,  sed  omnino.  vid. 
glossar.'  Choeph.  672.  Blomfield.  ac  sic  plerique,  eliam  G.  Her- 
maonus.  at  hic  èg  %b  tzôv  omnino  locum  nullum  habet  ;  et  com- 
parant! fr.  57  Nauck.  iv&ovoiq  6k  êiufia,  ßay.yevei  otêyq  post 
v.  938  fyoXe  ô'  èç  âôfiov  utique  scribendum  videtur 

eXaae  ô*  Iç  atéyotv  6  ïtv&ôxçTjOTOç  (pvyâç. 

XIII.  Eu  me  n.  350. 

(Xâxi]  *aö*'  exp*  àiiiv  Ixçâv&rJ 

à&avârcûv  àftéxuv  X 
fit)  ïiXrjaicxÇetv  î'/uâç  toîç  &eoiç  schol.  —  al  ànéxsiv  (à/iéxe- 
o&cu)  xéÇ<*S  est  manus  abstinere  a  vi  alicui  in  ferenda,  cf.  Suppl. 
755  ov  /ujj  .  .  ripLÛv  xÙQ*  àxSoxiovtat.  quocirca  Eversius  a#ct- 
vâtwv  art*  £'x«v  ytçaç  et  ctSavâtiov  êly*  ex£lv  yfyaç  G.  Her- 
mannus.  nihil  nisi  societatem  viciniamque  deorum  sibi  negatam 
esse  Furiae  dicunt.    itaque  scribo 

a&arâtwv  tx/rf'jfe/v  Fxdç. 

XII1T.  Eumen.  477. 

§ttj  xv^ovaat  tiQctyfiazog  vtxrtfÔQOv 
Furiae  dicuntur  magnam  terrae  Atticae  calamilatem  minari.  quae 
ad  haec  verba  luenda  Abreschius  aliique  adferunt  nullius  sunt 
pretii:  nam  itqày\ia  vixt](fôçov  nihil  aliud  esse  potest  quam  res 
quae  victoriam  praestet.  at  indicium  et  exspectant  ante  omnia 
Eumenides  et  flagitare  possunt,  idque  instum.  quod  cum  Ulis  quae 
exscripsimus  verbis  significari  non  possit,  conl.  Suppl.  397  ovx, 
evxçizov  rb  y.çlua  hic  quoque  repono 

ivyovaai  y.çifiarog  ôixr}(pôçovf 


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296 


TH.  KOCK 


quod  si  ut  fit  in  coüicibus  scribebatur  xçiftfiaxoç,  facillinie  mutari 
poterat  in  nçây/uaxoç. 

XV.  Eumen.  496.  7. 
noXXà  d1  ïxvfta  naidoxoioxa 
rzâ&ea  rtçoofiévei  xoxevaiv. 

art  {ta  vel  exoifia  (fooîfia)  Stanl.  axixa  Bolh.  non  ficta  txv/ta 
iuterpretatur  G.  Hermannus,  quod,  ubi  de  flclis  ne  ioco  quidem 
quisquam  cogitare  potest,  perm  i  ru  m  est  epitheton.  0.  Muellerus 
in  versione  Germanica  'mancher  blut'ge  Sioss  von  Kindeshdndeiï, 
nulla  habita  vocis  fxvpa  ratione.  atque  tale  aliquid  re  vera 
Aeschylus  scripsit 

noXXà  à  h  xopà  naidèxowxa  rtàâea  xxX. 
cf.  Sophocl.  Ai.  815.  Plat.  Tim.  61e. 

XVI.  Eumen.  515. 
nixvu  âôfioç  Jixaç. 

ut  optime  dicitur  âôftoç  vel  olxoç  nlxvuv,  tta  nusquam  opinor 
invenielur  ôôfioç  Jixaç,  quod  nomen  maiestati  munerique  deae 
parum  convenit,  sed  fere  aut  ßfüfuög  aut  SqÔvoç,  semel  apud 
Aeschylum  nv^Tjv,  semel  ïç^ay  apud  Sophoclem  vtprjXbv  Jixaç 
ßa&oov.  aptissime  dici  poterat  nixvu  sive  ßtüfiög  sive  &qôvoç, 
hoc  tamen  gravius,  quia  cum  solio  deam  quoque  ipsam  cadere 
necesse  est;  et  cum  in  his  dimetris  trochaicis  consulto  poeta 
spondeis  abstinuerit,  consentaneum  est  scribendum  esse 
nixvu  &qÔvoç  Jixaç. 

XVH.  Eumen.  592. 
(xaxixxavov  fttjxéça)  ÇiyovXxy  %$iqï  nçôç  ôéçrjv  xe/uav. 
non  videtur  dici  posse  xéfivuv  {xivà)  nçôç  x /.  itaque  donec  con- 
trarium  demostratum  fuerit,  tutius  arbitror  scribere 

ÇupovXxû  x*t>Qi  (avxïjv)  nçoç  déçrjv  Sevwv. 
Hom.  II.  21,  491  (xôÇoiç)  ï&uvs  naç'  ovaxa  ..  bxçonaXi- 
Çopévr}v.    Eurip.  Heracl.  738  âi   àoniâoç  &eivovxa  noXepiw 
xivâ.    ceterum  ea  quam  Aeschylus  commémorât  plaga  eadem  est 
qua  Gallus  ille  in  villa  Ludovisia  se  ipse  interimit. 

XVIII.  Eumen.  625  sq. 
ov  yâç  xi  xavxov  avdça  yavvalov  &aveïv  .  .  . 
xal  xovxct  noàç  yvvatxôç. 
nihil  inest  neque  in  eis  quae  praecedunt  neque  in  eis  quae  se- 


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► 


EMENDAT10NES  AESCH YLEAE  297 

quuntur,  quo  referatur  Tavxôv.  si  non  idem  esse  dixisset  regem 
nobilem  atque  quemlibet  hominem  de  plebe  occidi  vel  aliud  aliquid 
eiusmodi,  recte  se  baberet  tavtov.  sed  cum  nihil  usquam  id 
genus  reperiatur,  persuasum  babeo  Aescbylum  scripsisse 
ov  yâo  u  opavlov  àvôoa  yevvàîov  âavtîy. 
'non  levé  [acinus  est.'  Eurip.  Electr.  760  ov  toi  fiaodéa  cpavlov 
xtaveîv. 

XVIIII.  Pro  me  th.  188sq. 

(Zevç)  uaXaxoyvwuiov 

total  no&\  oxav  tavtrj  §aio&fy 
190  tjJv  ô'  àtéçauvov  oioçéoaç  oçyh^ 

eiç  ào&ubv  kpoi  .  .  .  noiï'  tj&i. 
'javif)  refertur  ad  ea  quae  in  proximo  systemate  (167  sq.)  dixerat 
Prometheus'.   G.  Hermann,  at  sic  pronomen  demonstrativen  non 
solum  nimio  spatio  ab  eis  ad  quae  pertinet  divellitur,  sed  etiam 
mirum  in  modum  languet.  baud  paullo  melius  videtur  scribere 

ïotcu  nod*'  '  otav  t'  atrj  çaio^Tj, 

Tfjy  àtéoctfivov  orooéoaç  ooyrtv  .  .  .  r£u. 
Ate  etiam  lovem  adflictans  est  apud  Homerum  U.  19,  91  sq.  cf. 
Preller.  Myth,  gr.2  I  416. 

XX.  Prometh.  385. 

xéçôiorov  ev  (pçoyovvra  prj  (pçovelv  âoxeîv. 
qui  simulata  simplicitate  ut  homines  decipiat  et  clam  commoda 
quaedam  sibi  praeripiat  in  inprudentiae  suspicionem  incurrere  non 
veretur,  is  recte  hac  sententia  uti  potest,  ulilissimum  esse  pruden- 
tem  inprudentem  videri.  sed  Oceanus  non  clam  et  tecte  nescio 
quid  lucrari,  sed  palam  et  a  perte  amicum  adiuvare  et  hoc  dum- 
modo  perficiat  etiam  periculum  subire  et  inprudentiae  ignominiam 
tolerare  paratus  est.  id  autem  ut  bonestissimum  est,  ita  utile  esse 
vulgo  non  creditur.    itaque  scribendum  est 

xvâtoxov  ev  qpçovovvTcc  ut;  q>çoveïv  âoxeîv. 
*honestum  est  benevolentem  stultum  haberï.   cf.  Suppl.  13  xvôiot' 
axé  coy.    xvôiov  Eurip.  Alcest.  960.  Audrom.  639. 

XXI.  Prometb.  883  sq. 

?£<u  ôè  ÔQÔfiov  (péoouat  XvoorjÇ 
nvevfAoni  pâçyip  yXiooorjç  àxoatrjç' 
ôoXeooï  âk  Xôyoi  ntaiovo3  eixrj 
orvyrijç  rtçôç  xvuaacv  arrjç. 


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298 


TH.  KOCK 


TTctiovo*  rec.  —  schol.  xetayayuivoi  Xôyoi  éç  hvx*  nçonrrai- 
ova i  t(P  Twv  xaxwv  xXvÔûjpi,  xovtéottv  vizo  oâvrr^ç  rroXXà 
XaXci.  ac  similiter  Schuetzius  et  G.  Hermannus.  doXeçôç  proprie 
est  Umosus,  dein  turbidus.  Soph.  Ai.  206  Aïaç  &oXtç$  %  fit  ai 
Xei/ucuvi  voorjoaç.  Hesych.  &oleçô>'  %açetx<vdeç,  ccxà&açxov, 
fioçfioQùiôeç.  cf.  Blomfield.  gloss,  mihi  verba  turbida  fati  Tel  ca- 
la  mi  tat  is  Ûuctibus  iolisa  perversam  metapboram  et  Aeschyli  ingenio 
indignam  efticere  videntur:  nam  neque  fali  potentiae  Deque  horoi- 
num  constantiae  satis  convenit ,  si  quern  poeta  verbis  cum  cala- 
mi  täte  luctari  dical.  ilaque  nomeu  quaerendum  puto  et  sententiae 
et  translation'!  aptius.  qua  in  re  semper  animo  meo  ob  versa  batur 
egregium  Sophoclis  canticum  non  admodum  dissimile  Aeschylei 
OC.  1240  nccvTO&er  {Olôinovç)  ßdgeiog  tjç  rtç  àxxct  xvfiiaro- 
nh}§  -xtiueçia  xXoveïtai,  uç  s.al  jôvôe  xataxçaç  ôetvai  xvua- 
xoayttq  axât  xXovéovotv  àeï  jfvvovaat.  paullo  alia  sententia 
Aeschylus  videtur  scripsisse 

xtoXêooi  ôi  xXôvoi  ntaiovo*  elxrj  xxX. 
'turbidi  mentis  tumultns  incassum  concidunt  con  Dictantes  cum  ad- 
versae  fortunae  fhtctibus'.    mentis  xXôvoi,  ut  apud  Aristophanem 
comice  yaarçbç  xXàvoi.    ac  miseri  tu  m  ni  tus  mentis  Horat.  Carm. 
2,  16,  10. 

XXII.  Sept.  427  sq. 

(Kauavbiç)  èxnéoouv  nôXiy 

 (pt{Oiv,  oiôè  xrp  Jibq 

Ïqiv  néàoi  oxr]ipaaav  lu.7iodu)v  ox*&eh\ 
430  xàç  à*  àoxoanâç  te  xai  xeçavviovç  ftoXàç 
ueor^Qivoloi  VâXiztaiv  jzQoatjxaasv. 
recte  ovôt  xav  Meinekius.  "Eçtv  et  Ixnoôèv  Dindorf.   sed  neque 
ïqiv  neque  *Eqiv  aptam  habet  explicationem.    schol.  oiôk  xbv 
xov  Jtoç  oxqnxô*  dg  yîtv  xaxtvix&évxa  i*  avxov  xov  Jioç 
qp  iXov  etx-rjo  av  %  oç  tunoôùv  ytvéa&ai   ait  y  Xèyti.  quae 
duplex  est  interpretatio ,  altera  nomiuis  quod  necessario  poetae 
reddeudum  est,  altera  eius  quod  in  codicibus  exstat.    iram  latine 
vertit  G.  Hermannus:  sed  Ïqiç  neque  ira  est  neque  quam  scholium 
signißcat  quXoveixla.  et  quid  tandem  est  sive  ira  sive  qyiXoveixia 
néôot  oxTiipaoaî  sententia  quid  flagitet  cura  Aeschylus  ipse  ver- 
sibus  430.  1  et  prior  pars  scholii,  tum  manifesta  Euriptdîs  indicat 
imitatio  Phoen.  1174.  5  xoaôvâ'  èxôuiTtaoe,  firjâ'  av  %6  oe- 
u-vbv  rt vq  viv  tiQya9e7v  Jiôç.    ilaque  scribo 


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EMENDATIONES  AESCIIYLEAE  299 


OVÖt  TCCV  Jtog 

açâiv  néôoi  axqipaoay  exnodiov  a%E^ttv. 
Hesych.  açâiç'  àxiç.  Alo%vXoç  nooftrftel  âeafiuitrj  (880).  idem 
açôiKÔç-  (paoétQtx  (fort.  açôioôÔKOg).  et  açàiaç*  tct  èx  XeiQ°$ 
onXct.  Etym.  m.  açôiç'  i?  ctxti  tov  ßiXovg.  KctXXlfictxoç'  àXX 
àrto  (inl  Sylburg.)  jôÇov  |  avtbg  6  jo^f.vj^ç  aodiv  e%u)v  èti- 
çav.  cf.  Herodol.  1,  215  atxnàç  xcù  cxQÔtç,  ac  4,  81  ter  idem 
nomen  invenitur.  quid  autem  Aeschylus  ea  voce  significare  vo- 
luerit  optime  ipse  déclarât  in  Prom.  880  oïoiqov  ô*  açâiç  %qui 
artvçoç:  nam  cum  oestri  aculeum  dicit  igne  carere,  aliam  in- 
dicat  açôiv  esse  igneam:  unde  aptissimum  fulmini  id  nomen  esse 
efficitur.  quod  cum  Roinanorum  ardore  cohaereat  an  non  cohaereat 
non  meum  est  decernere  :  ardiferam  Amoris  lampadem  dixit  Varro 
Non.  4,  27.  —  itaque  Capaneus  ne  ipsam  quidem  Iovis  cuspidem 
percutieudi  simul  et  iuflammandi  vi  praeditam  gloriatur  sibi  for- 
midolosam  esse,  nedum  vana  isla  fulgura  fragoremque  toniiruum, 
quae  nihil  nisi  aera  feriant. 

XXIII.  Sept.  491.  2. 

6  at^utovçybg  ô3  ov  ttç  evteXr^g  aç* 
ootiç  to<T  i'çyov  lortaosv  nçag  ào/rtdi. 

verbi  onàÇtiv  neque  apud  Uomerum  qui  saepissime  eo  utitur  neque 
apud  ullum  alium  poetam  inveniri  arbitror  aut  significationem  si- 
milem  aut  constructionem  {onâteiv  ri  rcçôg  iivi):  nain  Prometh. 
252  nçbç  toïoâe  /uévroi  7tvç  tyio  Ofpiv  lonaaa  praepositio  nçôg 
signifient  praeter,    hic  Aeschylus  sine  dubio  scripsit 

oaxtç  rod*  ïçyov  dî^/afffv  nçbç  ctaniât. 

Prom.  5  tôvôe  nçôg  néiçaiç  .  .  .  ôxitâoai.   617  h  (pâçctyyi  a' 

XX1UI.  Sept.  570.  1. 

'OjAoXwioi*  âè  nçbç  nvXaiç  tstay^ivoç 
xuxoïai  ßä^et  noXXà  Tvâéwç  ßlav. 

tcoXXô  explicatur  eis  quae  sequnnttir,  toy  àvôçoq>6vtïjv  —  ßov- 
Xevr^çiov  (555 — 558).  —  de  syntaxi  Abreschius  comparai  Hesiod. 
Op.  186  nèiityovtat,  <*'  aça  rovç  %aX*noïç  ß<x£ovTsg  ïneaoïy, 
quod  exemptant  cum  construendnro  sit  néuipovjcti  tovç  %aXenoiç 
eneaotv  quam  diversum  sit  ab  Aeschyleo  non  opus  est  demon- 
strate. Graeci  dicunt  ftoXXà  xaxà  Xèytiv  (ßaZeiy)  riva  vel  xaxotç 


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300 


TH.  KOCK 


açâoaeiv  rwâf  °od  noXXà  xaxoîoi  ßaCeiv  %wo\.  meo  iudicio 

scribendum  est 

'Ofiohaiatv  âè  nçoç  nvXaiç  retaypévoç 
ëxiatoi  ßabi  noXXà  Tvâéùtç  ßiav  xtX, 

sic  527  néfirttatoi  Boççaiaiç  nvXaiç. 

XXV.  Sept.  750 sq. 
(Aàtoç)  xçaiTj&Btç  ix  qpiXwv  otßovXiav 
iyelvaro  fxèv  fAÔçov  airy, 
TtaTçoxtôvov  OiâiTtôôav. 

xçattj&tiç  Ô*  et  aßovXlav,  deinde  ydvaxo  M.  aßovXiag  Blom- 
field.,  dßovXiaig  alii.  —  schol.  (ptXiov,  oîg  ixoiv(Joa%o  %bv  %Qr}- 
opiov.  'a  quibus  ebrius  factus  cum  uxore  concubuit.  Apollod.  3,  5 
6  âe  ohio&eïg  ovvîjMre  rjj  yvvaixi*.  Stanl.  ab  amicis  ebrium 
factum  esse  commentum  est  Stanleii,  non  Apollodori.  prudenter 
G.  Hermannus  'nihil  de  hac  re  traditum  est  ab  autiquis,  et  satis 
inpii  fuissent,  qui  suasissent  oraculum  contemnere*.  sed  minus 
recte  interpretatur  lper  uxoris  amorem  perverso  consilio  irretùus  : 
nam  xçarrj&etg  ix  qpiXtov  non  potest  esse  per  uxoris  amorem. 
aliorum  conatus  sciens  praetereo.  mihi  (piXiov  videtur  ex  com- 
pendio  scripturae  orlum  esse  ^non»  i.  e.  çQevcov.  nam 

xQcnrjxreiç  ix  (pçevûjv  aßovXiag 
oraculum  contempsisse  narratur  ab  omnibus. 

XXVI.  Sept.  818.  19. 
h'Çovoi  à*  ....  h  *oq>jj  %&6va 

natooç  xot'  ev%àç  ôvanôxuovg  cpoçov  fievo  i. 
'videri  potest  hoc  (yooovfievoi)  intellegendum  esse  de  exsequiis: 
sed  scribendum  potius  est  (pçovçovuevoi ,  ut  hoc  insolentius 
active  dictum  sit.'  G.  Hermannus.  at  neque  qpooeïa&ai  est  efferri, 
neque  qpQOvçeïa&ai  umquam  active  dicitur.  *fort.  qy&cnovfievoi 
Kirchhoff,  sumptum  id  videtur  ex  Eumen.  398  (yrjv  xara<p&a- 
tovutvY])  et  Hesychii  glossa  (p&atrjot]'  (pSâorj,  quae  unde  ex- 
cerpta  sit  nescimus.  neque  vero  id  verbum  sententiae  magis  con- 
venit  quam  qyQovçelv:  neutrum  enim  cum  diris  patris  congruit. 
Oedipus  tiliis  inprecatus  erat,  ut  beredilatem  a  pâtre  relictam  ferro 
inter  se  dispertirent.  cf.  816.  907.  941  sq.  itaque  una  meo  iudicio 
ac  necessaria  est  verbi  <poQovy.evot  emendatio,  ut  ex  v.  907  (èpot- 
QÔoavto)  restituatur 

X&ôva  I  natqbç  xot*  ev%àç  ôvortôtfiovç  fâOiowpevoi. 


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EMENDATIONES  AESCHYLEAE  301 


XXVII.  Sept  1009 sq. 

axvywv  yàç  Ijf^ovg  &âvaxov  eïXex'  èv  rtéXei, 
1010  hçœv  7tarço)ùJv  <T  ïïotoç  wv  non<prjç  axeo, 
Téxhyxev  oëneç  xolç  véoiç  &yjjaxetv  xaXôv. 
1009.  eïçywv  ârjXovôxi  schol.,  un  de  recte  axéytov  Wakefield. 
1010  <T  postea  additum  in  M.  —  ad  t.  1010  scbol.  Xünu  t]  vnéç* 
into  Uqwv.    quae  cum  perversa  sit  explicatio,  G.  H  ermann  us 
'leçcîjv  TtctTQipwv  iungendutn  est  cum  ooioç,  quod  idem  est  ac  si 
dixisset  atpavaxoç  vel  simile  quid*,    miror  non  sensisse  virum 
egregium,  quam  humilis  et  supra  modum  modesta  ista  laus  esset 
Eteoclis,  paene  ridicule  verbis  fiOfitprjç  axeç  adiectis.  quidenim? 
tnanus  ille  abstinuit  a  patrum  templis  et  sacris?   immo  suo  cor- 
pore  ea  defenderat.  sed  non  defenderat  h  nôlei,  in  quam  quo- 
minus  inruerent  hostes  virtute  sua  prohibuit.   denique  ordo  ver- 
suum  paullulum  videtur  turbalus  esse,    quae  incommoda  cuncta 
tolluntur  scribendo 

Uçiov  najQi{)U)v  n ço  ax ax  wv  fioft^ç  axeç 
ti&vrpiv  ovneç  xolç  véoiç  xhi'oxeiv  xalôv 
axéywv  yàç  ix&Qois  9âvaxov  eïXex'  h  nvXatç. 

XXVIII.  Pers.  115sq. 

q>çt)v  ctfivooetai  (poßio, 

o5,  IJeçaixov  axçaxevpiaxoç 

xovâe  fir)  rtôXiç  nv&t}- 

xat  xhavÔQOv  fAsy*  aaxv  2ovalôoç. 
non  recte  haec  in  codicibus  tradita  esse  facile  cognoscitur  ex  variis 
interpretum  contentionibus.  schol.  ht)  7tv&rj%ai  xiç  xwy  ixé- 
Qwv  nôXewv  xevbv  avâçâiv  ov  to  aaxv,  fit]  xo  xrjç  2ovalâoç 
aatv  xétavôoov  cmovorj.  jtéXiv  bic  regionem  esse  adnotat  Abre- 
scbius.  genetivum  rieçaixov  axoaxevpiaxaç  multi  pendere  statuunt 
ab  ôâ,  Wellauerus  a  nv&rjxai,  Brunckius  a  (poßq).  Schuetzius 
tovxo  pro  xovâe  *ne  hanc  exclamationcm  (Sa)  audiat  urbs'.  G.  Her- 
mannus  *sic'  inquit  4iungenda  sunt  verba:  firj  nôXtç  Ttv&rjxai 
aaxv  2ovolêoç  xévavôçov  Tleçaixov  axçaxevfiaxoç  xovâe,  ne 
civitas  audiat  urbem  Susidis  hoc  Persarum  exercitu  orbatum.  Weilius 
denique  oxevâyuaxoç  pro  axçaxexuaxoç  scribens  aaxv  adposi- 
tionem  esse  censet  nominis  néXtç,  hoc  si  genuinum  sit. 

ac  profecto  quam  tandem  urbem  vel  civitatem  intellegamus? 
twv  txéçfav  xivâ  interpretatur  scholiasla,  quod  admitti  nullo  modo 


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302 


TH.  KOCK 


potest,  nihil  de  bac  re  H  er  ma  anus,  vix  poler  it  alia  cogitari  quam 
Susa:  sed  quam  puerilis  ut  ita  dicam  haec  est  senteolia:  vereor 
ne  civitas  Susorum  audiat  urbem  Susidis  viris  esse  orbatam.  unum 
restât,  ut  fiéya  äatv  2ovoiâoç  non  obiectum  quod  dicunt,  sed 
subiectum  esse  slaluamus:  vereor  ne  urbs  Susidis  viris  orbata 
audiat  —  sed  quid  audiat? 

pi)  nôvovg  7iviït}%ai  {Ileçaixov  otQcnevpa%oç\ 
ne  damna  audiat  Persici  exercitus.  sic  enim  nôvog  et  jiovoi  apud 
Aeschylum  saepissime.  nvv&âveo&ai  autem  idem  semper  cum 
accusativo  rei  coniungit,  uno  excepto  versu  Choeph.  765,  ubi  Urnen 
Blonifieldum  zwvàe  lôywv  in  %ovàe  lôyov  mutantem  secuti  sunt 
editores  recenliores  quod  sciam  omnes. 

XXVIIIÏ.  Pers.  194  sq. 

XSQOÏV   tVTtj  Öi(pQ0V 

195  diaOfiaçaooEi  xai  çvyaçriûÇei  (ii<p 

avev  xa^tv**>v  xai  Çvybv  &çuv€t  néoov. 
uvBv  xaXivutv  dici  non  posse  equum  frena  excutientem  monuerunt 
Hartungius  et  Weilius,  quorum  alter  deofiovg  xaAipa/v,  alter  àxâ- 
hvov  açfAa  scripsil,  neuter  probabiliter. ')  xakivaiv  quamquam  a 
ßiq  pendere  potest,  tarnen  tum  dem  um  videlur  natum  esse,  cum 
perperam  avev  scribi  coeptum  est.  multo  melius  tota  sententia 
et  distribuai  et  con  formata  eril,  ubi  suum  cuique  verbo  accusativuin 
reddiderimus  scribendo 

hiTj  ôta07tagâaaei  xai  i-vvaonâÇci  ßiq 
avovç  xa^lvov  Çvyôv  ôçavet. 
XaXivQv  enim  non  minus  tragici  quam  xaUvoiç.  alteram  mulierein 
(Asiam)  Atossa  prudenter  dicit  habenas  ore  accepisse,  alteram 
(Graeciam)  obsequii  commoda  parum  intellegentem  frena  imperii 
inprudenter  detrectasse.  sic  Antigonam  parère  nescientem  Creou 
iudicat  avow  neqpâv&at,  àg>'  ov  ià  Ttquiz'  ïq>v. 

XXX.  Pers.  235  sq. 

235  ATOZSA.  u)âé  ttç  naqtottv  avtolç  àvÔQOJzhifîua  oiqo- 

jov; 

XOPOS.     xai  aiQonbç  totovzoç  fyÇaç  no IX à 
  Mrjdovç  xaxâ. 

1)  In  éd.  rec.  Weiliom  coniectaram  ills  m  omlsisse  amice  me  admonet 
Kaibelias. 


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EMEND ATIONES  AESCI1VLEAE 


303 


ATOSSA.   xai  %i  açàç  tovioioi*  alio;  niovtoç  èÇaç- 

xijs  êôfioiç; 

XOP02.     àçyvQOV  nr\y^  %iç  aîioïç  ton,  ^oavçbç 

X#o*ôç. 

AT022A.   nôieça  yàç  %o$ov\*oç  txixnit  ôià  x*QÛ*  <*i>- 

joîç  nçéuet; 

240  X0r02.     ovôafiiZg'    fyx'i    oiuôaXa    Aal  (peçaonideç 

aayai. 

239  x*QÙv  Brunck.  pro  xepôç,  Weilius  âtà  x(Q°Ç  XaoTç  tzq.  alii 
aliter.  —  haec  quisquis  accuraiius  perlegerit,  primum  seriem  ver» 
suum  mi  ru  m  in  modum  turbatain  esse  concedet.  nam  neque  nçoç 
tovtoiaiv  post  v.  236,  nec  yâç  post  v.  23S  aptum  est.  numéro 
exercitus  Atheniensium  et  virtute  commemorata  de  ad  para  tu  eius 
et  armatura,  tum  vero  demum  de  pecunia  publica  dicendum  erat, 
itaque  vix  quisquam  opinor  semel  admonitus  dubifabit  quin  v.  239. 

240  inter  v.  236  el  237  conlocandi  sint. 

de  v.  236  unum  video  dubitationem  movisse  KirchhofAum, 
qui  in  adnotatione  'fort.'  inquit  'ov*  oiQaiàç  <T  olôç  (an  ologT) 
'/tot'  eçÇaç.  cui  de  necessitale  emendandi  adsentior,  de  emeu- 
datione  ipsa  non  item,  nam  oix  alia  quod  sciam  Graeci  dicunt, 
non  or  —  oY.  quae  in  codicibus  traduotur  defendunt  exemplis 
qualia  sunt  Demosth.  18,  45  toioviovl  tt  7iâ&oç  nenovftonov 
anâvtiov,  oix  t(p*  iavtoi'ç  Uâotiov  olopivwv  %o  denbv  i^eiy. 
PlaU  Reip.  10,  603  e  toiùaâe  iixw  f^taox^Vy  vlov  ànoXéoaç. 
quae  multis  id  genus  augeri  possunt,  veluti  Plat.  Reip.  6,  487  d  al. 
at  in  his  omnibus  participium  per  IneÇtjytjoiv  alteri  participio 
additur,  non  ipsum  coniungitur  cum  pronomiue;  apud  Aeschylura, 
si  codicibus  credimus,  participium  ipsum  cum  pronomine  demon- 
slrativo  copulatur  signiOcalione  consecutiva;  cuius  usus  exemplum 
frustra  quaeras.  interrogat  Atossa  num  tantae  sint  copiae  Athe- 
niensium, ut  urbe  eorum  vicia  facile  universa  Graecia  subigi  possit. 
cui  chorus,  si  àvÔQonh'fîBiav  speclare  volebat,  ea  fere  sententia 
respondere  poterat,  qua  KirchhofOus  volebat.  poterat  vero  etiam 
adfirmare  quod  Atossa  quaesiverat,  ita  tarnen,  ut  non  mullitudiuem, 
sed  virlutem  exercitus  Alheniensium  praedicaret.  itaque  ut  paullo 
ante  Athenis  domitis  facile  totam  Graeciam  domari  posse  dixerat, 
iam  Marathoniae  pugnae  memor  id  proplerea  veri  simile  esse  ad- 
firmabit,  quod  Atheniensium  exercitus  solus  Persarum  exercitum 
viceril.    eis  igitur  profligalis  qui  soli  Persis  superiores  fuerint 


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304 


TH.  KOCK 


Xerzi  nihil  amplius  inpedimeoti  timendum  fore,  haec  omnia  cum 
considero,  v.  236  sie  emendandum  censeo: 

val,  atoatôç  toi  fiovvoç  fyÇaç  rtoXXà  âr)  Mrjôovç  xcrxcr. 
fdôvoç  et  fiovvoç  promiscue  apud  Sophoclem  in  diverbiis  non 
minus  quam  in  canticis;  apud  Aeschylum  povvwip  Prom.  804. 
val  sic  etiam  Pers.  738. 

XXXI.  Per  s.  245. 

ôeiva  toi  Xéyeiç  lôvtwv  tolç  texovoi  cpçov%loai. 
toxevai  Slanl.,  sed  cf.  Lobeck.  Soph.  Ai.  360  p.  238.  pro  iôvttav 
Heimsoethius  fitoXôvt  cjv,  Weilius  ßefiwtuv,  Meinekius  ov&évtwv, 
lôviwv  ab  Aeschylo  scribi  non  potuisse  iure  consentientes.  nam 
non  proficiscentium  parentes,  sed  pridem  profectorum  et  longum 
iam  lempus  absetuium  de  sorte  liberorum  sollicitos  esse  sine  dubio 
dicebat  Atossa.  quae  sententia  etiam  facilius  reslitui  posse  videtur, 
si  scribas 

ôeivâ  tot  Xéyeiç  ocnôvtuv  toïç  texovot  q>Q0vtioai. 

XXXII.  Per  s.  329.  30. 

toioîvô'  OLQxôvttûv  vvv  vrtenvrja&tjV  rtéof 
noXXwv  naçôvtwv  ôXiy'  ctnayyéXXto  xaxa. 
vvv  supra  lin.  man.  rec.  M.  —  priorem  versum  corruptum  esse 
metrum  arguit.  toiùivd'  aç*  ovtcjv  vvv  Turn,  toivSvdê  y*  ccqxûv 
vvv  Canter,  touôvâ  knaQxwv  vvv  vel  touovôe  fiévtoi  vvv  et 
(in  Addendis)  touovô*  IrtctQxovtwv  Blomfield.  toiùivâe  taywv  vel 
toiwvô'  avecxtwv  vvv  G.  Hernia n nus,  Cauteri  tarnen  emendatione 
contentus.  touovôe  tùivôe  vvv  Dindorf.  toaôvâ*  Irtagxôvtwv 
Heimsoeth.  —  at  non  ducum  omnium,  sed  mortuorum  ducum  mentio 
et  facta  et  facienda  erat,  neque  tarn  virlutes  eorum,  antea  satis 
commemoratae,  hic  respiciendae  erant  quam  multitudo.  itaque  de- 
perditorum  enumeralio  sic  absolvenda  videtur: 

tôatûv  dafxévxiov  vvv  vnenvtjo&rjv  néçi' 
noXXiov  yo)ç  ovtiav  SXiy'  ànayyéXXûi  xaxâ. 
âaf4tjvat  et  ô^r{&7]vai  promiscue  sic  usurpantur.    Agam.  1451. 
Soph.  El.  844.  Eurip.  Iph.  T.  199.  230.  Aie.  127.  Troad.  175. 

XXXIII.  Per  s.  674  sq. 

ta  noXvxXavje  qpiXoiot  &avwv, 
675  tl  taâe  dvvâta  ôvvàta 

neçi  tçt  aâ  âiôvfia  ôiayôev  afiagtia 


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EMENDATIONES  AESCHYLEAE  305 

rtaoav  yav  tctv  de 
iZétyvvT*  aï  Tçloxakuoi 
680  vâeç  ava$ç  avasç» 

sic  M.,  nisi  quod  v.  679  IÇéqwvt'  vel  i&tpfyt  .  676  ôiayôev  6' 
àfiâgtta  et  677  nàoai  yat  taiâe  m.  è!;é(p&iv&'  al  rec. ,  /fc- 
qy&tvrat  Blomfleld.  ôvvâota  ôvvaotàv  iu  Steph.  Thes.  Dindorf. 
nctoat  (677)  Blomfield.  ti  rade  ôvvâota,  ôvvâota  {àvti  tov 
ôvvâota  schol.),  rreçi  ta  oà  ôidvnq  ôt  avoiav  àuaçtlç  rtâog 
y$  t(tô'  è£éq>\rtvtat  G.  Hermaun.  V>  qui  multum  dépendus  amie  is 
obisti,  cur  hoc,  rex,  rear,  circa  tuas  opes  duplici  per  insaniam  inrito 
successn  universae  huic  terrae  perierunt  naves?*  cui  plu  rima  sane 
prospère  cesserunt,  non  omnia,  nam  interrogatio  quidem,  etiamsi 
rhetoricam  dicas,  cum  chorus  causam  calamitatis  (ôt*  avow)  ipse 
indicet  et  alteram  quaerere  absurdum  sit,  paene  ridicula  est,  verba 
autem  rteoi  td  oâ  (circa  tuas  opes)  inopportuna  videntur,  ne  dicam 
inepta.  absolvam  emendationem  paucis  mutatis  et  receptis  quibus- 
dam  aliorum  coniecturis: 

w  7ToXvv.lavie  (pilotai  &avu>v, 

tt  tçôe,  ôvvâota  ôvvaovâv, 

neçtoa((  âiôvfiav  ôt*  avoiav  àiuaoïia 

nàoat  yç  tgôe 

kÇiq&tvzai  tçioxakpot 

vâeç  avasç  àvasç. 
*iure  mors  tua  ab  amicis,  Dario,  defletur,  siquidem  hac  nimia  cala- 
mitate  propter  dnplicem  inprudentiam  accepta  omnes  patriae  nostrae 
navts  perierunt.'  àuaçiîa  est  (ut  Herman  no  quoque)  infelix  pugnae 
eventus,  duplex  in  prudent ia  belli  suscipiendi  et  navalis  proelii  com- 
roitlendi.  el  pro  èmi,  coniunctio  condicionalis  pro  caugali,  tam  saepe 
ponitur,  ut  testimoniis  non  opus  sit.  neçiaoôç  eadem  siguitica- 
tione  Soph.  Ai.  758.  El.  155.  1241.  Eur.  Hipp.  437.  Isoer.  12,  77 
to)  jiiqiii  â  tûv  (çywv  xai  z  e  ç  a  t  ai  ô  t/.  7ieQiooàq?Qu>v 
Piom.  328. 

XXXHII.  Pers.  753  sq. 

tavtâ  toi  xaxolç  b^ikiov  àvôçâotv  ôiôâoxetai 
dovQtoç  ~éç£rtç'  Xiyovoi  â\  toç  ov  fib  fiéyav  tixvoiç 

755  nkovtov  èxzqoto  ovv  alxfifj,  tov  ô*  àvavôçiaç  vno 

ïvôov  alx^âÇeiv ,  rta%Q([tov  ô*  okßov  ovôèv  av^âvttv. 

tavtâ  toi  Dindorf.,  tavta  toîç  M.  /uéyav  rec.,  t*êya  M.  —  ïvôov 

Herme«  XX.  20 

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TH.  KOCK 


dx^iâÇeiv  Stanl.,  non  recte  sine  dubio;  sed  si  ad  defendendam 
codicum  auctoritatem  Blomfieldus  provocat  ad  Soph.  El.  302  {Aï- 
yio&og)  6  avv  yvvaiÇl  iàç  /ucrgaç  noiovpevogH  Aescbylum 
ipsum  Aga  m.  1671  xôfmaaov  daçoiZv  àXéxjioQ  vjots  $r}X$iaç 
néXag,  G.  Hermannus  autem  ad  Pindarum  01.  12, 19  r  roi  xai  ted 
xev,  èvâofiàxoç  at*  àXéx%ù)çy  ovyyôvip  naç*  ioxiq  dxXerjç 
rifià  xateqtvXXoQÔTjoe  noâàv ,  nihil  omnino  his  et  similibus 
exemplis  (velut  Eumen.  866)  proficitur,  quia  quae  perspicue  egre- 
gieque  dicta  sunt  sententiam  perversam  et  obscuram  Or  mare  non 
possunt.  quod  si  verbum  aixnâÇttv  tueri  vellem,  multo  melius 
illis  omnibus  adferrem  testimonium  Rhes.  444  av  fiiv  yàç  (Hecto- 
rem  adloquitur)  rjôtj  ôéxatov  aixf*â£eiç  hoç  xovôèv  neçai- 
v  et  g.  sed  ne  hoc  quidem  ad  opem  ferendam  idoneum  est,  quo- 
nia  m  Hector,  infeliciter  quidem,  sed  re  vera  foris  bellum  strenue 
gerebat,  Xerxes  autem  domi  desidens  tarnen  prorsus  ridicule  nullo 
hoste  praesente  hastam  in  nescio  quem  vibrasse  dicitur.  neque 
Darii  memoria  filio  prodesse  poterit.  nam  quod  ille  post  cladem 
Marathoniam  cotidie  sagittam  arcu  emisisse  narratur,  id  inter  novi 
belli  adparatum  faciebat,  ne  umquam  iniuriae  Persis  inlatae  obli- 
visceretur;  Xerxem  isli  oblrectaiores  arguebanl  nequaquam  patris 
similern,  segnem  et  inertem  bellum  et  ultionem  neglegere.  accedit 
alterum  vitium,  levius  sane,  sed  ipsum  quoque  exstirpandum.  nam 
ut  aptissimum  est  praesens  tempus  ôiôàaxetai,  quia  lune  potis- 
simum  rex  pravae  institutionîs  eventum  experiebatur,  ita  non  bene 
additur  Xéyovoi,  siquidem  consilio  belli  semel  capto  belloque  ipso 
suscepto  rex  desidiae  iure  accusari  iam  non  poterat.  quid  multa  ? 
verbum  alxnâÇetv  utpote  ortum  ex  eis  quae  praecedunt  avv  aixnfi 
eiciendum  et  cum  rariore  quodam,  sed  apliore  commutandum  est, 
quo  inhonestum  Xerxis  otium  ita  exprimitur,  ut  simul  etiam  bar- 
barorum in  cruribus  sedendi  consueludo  contemptim  perstringatur. 
scilicet  scribendum  est 

àvôoâaiv  .  .  ZéoÇrjÇ  Xêyovaiv  (i.  e.  oï  ïXeyov),  ioç  .  .  ., 
tbv  â*  ctvavâçlaç  vno  \  ïvôov  dxXâÇeiv  xtX. 
quod  quam  recte  dictum  sit  haec  teslimonia  docebunt.  Xenoph. 
Anab.  5,  9,  10  to  II  e  q  a  ixbv  (ùçxeïto  (cf.  Cyrop.  8,  4,  12) 
.  .  .  ojxXaÇe  xai  IÇavlaïaio.  Heliodor.  4,7  inît  'Aoovçiôy 
Tiva  vôfÀOv  iaxiçTtov  f  aoit  /ùv  xovtpoig  aXfiaaiv  eig  vipog 
uiyoïitvoi,  açri  âh  trt  y  fi  ovvezèç  ê  sioxXâÇo  vtbç.  Poil.  4,100 
oxXaofia'  ovtù)  yàç  h  GtoitoyoQiaZovoaig  (cf.  1175  cum  schol.) 


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EMENDATIONES  AESCHVLEAE  307 


ovouâCtxai  to  oçxr^ia  tô  îleçoixôv.  Horn.  U.  13,  281  (homo 
ignavus)  ^etoxXâtn  xat  en*  âuqyotéçovç  no  daç  \%ei.  Soph. 
OC.  196.  Pherecr.  75  oxÀàf  xa&rtnévrr  Apollon.  Rbod.  3,  122 
oxXaôov  rtoto  \  al  y  a  xat  r  qp  i  6  uv.  S  trab.  3,  163  ôsâiôayué- 
v(ov  tc5v  ïnnutv  y.atoxXâïeo&ai  çqâitog  art 6  nçootâyiiatoç. 
Plut.  Mor.  139  b  (tor  g  't'nnorg)  oxXâteiv  xai  vnonintuv  ôiââ- 
oxovoiv.  Lucian.  Dial.  mort.  27,  4  iç  to  yôvv  àxXâaag.  Saltat.  41 
fiooç  oxXaaig.  Lexiph.  1 1  ôxX࣠ naçaxa&i^êvoç.  Heliodor.  5,  7 
extr.  oixXatev  avtoîç  o  xtvpog  xai  naçtïvto  al  âeÇiat.  Phol. 
oxXâÇei  .  .  €tg  to  yôvv  xâftntetai  .  .  anoxâu  vt  t.  cf.  eius- 
dem  glossa  nagoxXâCwv  et  Hesychii  oxXâ&tv,  oxXâl;,  naooxXa&ov. 
Bekker.  Anecd.  56,  1 .  Etym.  m.  620,  42.  nos  hinterm  Ofen  hocken. 

XXXV.  P  ers.  S57  sq. 
evàoxifÀOv  otçatiàg  arte- 

q>aivöue$\  »;ô*è  v  o  u  la  pat  a  nvçytva 

nâvt  i  n ev& vvov. 
voftiofiata  G.  Hermann.,  qui  pro  ïjôè  scribit  oï  ôè.  vOfit\uaia 
et  iné.&vvov,  eraso  v  ante  &,  M.  —  frustra  laborant  in  expli- 
candis  verbis  vouia^ata  nîçytva.  schol.  ta  vouiua  navra  tuiv 
tttuxiouivwv  nôXeojv.  oi  âè  dr^twtpeXelg  ârj^ot  navra  kno- 
Xttiiovto.  sed  'civilia  vel  'urbana'  institula  graece  vofiiouata 
ntçyiva  non  magis  dici  possunt  quam  latine  4turrita\  atque  etiamsi 
possent,  tarnen  apta  sententia  desiderarelur,  cum  proximis  versibus 
Darius  rex  proplerea  laudetur,  quod  ipso  régnante  copiae  Persarum 
semper  sine  damno  rebus  féliciter  gestis  redierint.  mihi  primum 
iure  r  in  M  erasum  videtur:  si  enim  in  stropha  scribas  ev&'  6 
yeçaibg  xtX.,  rectissime  se  habet  iné&vvov,  a  &vvia  derivandum, 
quod  non  solum  apud  Homerum,  sed  eliam  apud  Pindarum  Pylb. 
10,  54  (84)  exstat.  est  autem  persona  prima,  neque  numeri  mu- 
tati  {àneqiaivôue&a,  tnéxïivov)  quicquam  oflensionis  habenL  tum 
vero  etiam  nom  en  nvoyiva  facile  intellegetur,  dummodo  pro  vo- 
Hiouaxa  reponas  id  quod  sententia  flagitat 

noXiouata  nioyiva 

nâvt1  èné &WOV. 
Dario  duce  oppida  turrita  omnia  fortiter  se  oppugnasse  gloriatur. 

XXXVI.  Pers.  1008. 

nenXrjy/ney  oJai  ôi    aîojvoç  tvx<*t- 

in  margine  hune  versum  supplevit  m.  —  schol.  yç.  daiftovog  tv%ai. 

20* 


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TH.  KOCK 


in  quo  G.  Hermannus,  quamquam  ôi'  aiutvog  retinet,  dialftoveg 
latere  censuit,  vocem  a  Marklaodo  Euripidi  redditam  iu  Ipb.  Aul. 
1514  ßwfiöv  öiaipovog  &eâç,  deae  cntentae.  alii  olai  âè  dal- 
fiofog  jvxcu  v«l  oï'ov  âi  ôaîpoyoç  ivx<f-  nihil  id  genus  apud 
Aeschylum,  cui  tarnen  rei,  cum  similia  (ai  U  &eàv  tvx<*t,  öal- 
fiovoç  vel  ôaifAÔvùiv  tvx<*if  jzotpog,  a%t],  nôvoç,  xa%àoxaotç> 
^vwaXXayai)  apud  Sophoclem  et  Euripidem  haud  raro  inveniantur, 
nimium  tribuere  uolim  ;  illud  urgeo,  sententiam  quam  plerique  hie 
expressam  opioantur,  in  tarn  violenta  lamentatione  ad  m  od  um  esse 
frigidam.  ac  praeterea  etiam  ad  librorum  Odern  propius  accede- 
mus,  si  scribamus 

neTzXriYfiei}',  aial  (vel  oiol)  dial  pi  ov  og  tvx<*S- 
i.  e.  heu,  lieu,  cruentam  fortunam  noslram. 

XXXVII.  S  up  pi.  324  sq. 
noâartov  ôuû.ov  %6>d  àvekXijvôotokov 

235  néizXoioi  ßaQßägocai  xat  nvxviotiaoi 

xXiovxa  7tQOO(p(üvov/uev  ; 
nvxâo^aoi  Stanl. ,  quern  plerique  seculi  sunt,  at  uihil  aliud  ea 
voce,  inusitata  praesertim  quod  sei  a  m  Atticis  poetis,  significari 
potest  quam  qui  iam  commemorabantur  TttnXoi.  quid  restituen- 
dum  sit  indicari  videlur  v.  462  %i  aoi  rteçaivei  ^ijxorr/  ovtw- 
nàtutv;  idque  hic  quoque  reponere  non  dubito 

7i€7tkotQi  ßagßoc(foiai  xat  o  vCwuaoiv. 

XXXVIII.  S  up  pi.  399  sq. 

xai  firj  note 

400  ein  $  Xeiog,  et  TTOv  %i  xat  pi)  tolov  tvx01' 
ent-Xvôag  tifiwv  ajuuXeoag  rtoXiv. 
399  /ujJ  xai  note  Canter.  Gui»  xat  note  Dindorf.)  xov  jir;  non 
Wordsworth.  400  sic  M,  nisi  quod  habet  rvx&rj,  correctum  a  Por- 
sono.  Hesychii  glossam  adfert  Abreschius  %olov*  ovxiog  aya^ôy, 
quae  ad  hune  certe  versum  non  perlinet,  cum  neque  poetae  votov 
neque  Hesychii  ovtwg  habeat  quo  referatur.   fiâtatov  £Ï  %l  nov 
Tvxfl  violenlius  Bothius.    ante  omnia  non  neglegendum  videlur 
xa/,  quod  quamquam  relineri  non  polest  tarnen  aliud  aliquid 
perperam  a  librariis  mutatum,  excidisse  indicio  est.    cum  autem 
propter  metrum  syllabam  addere  non  liceat  nisi  per  crasin,  olim 
exslitisse  arbitror 

eï  nov  it  pi)  eùxtaïov  rvxoi. 


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EMENDAT1UNES  AESC11YLEAE  309 


siroilia  synaloephes  exempla  (praeter  ^tj  ov  et  fir;  ciôévai,  quae 
peraaepe  aie  coniunguntur)  sunt  Eurip.  El.  1097  rj  evyévetav  et 
Diphil.  116  K.  m  evXaßov. 

XXXVIIII.  Sup  pl.  493  aq. 

(ortâovaç)  ^vfirtij^ifßov,  tag  av  twv  ïtoXiooovxutv  &ewv 
ßtafiovg  noovâovg  xal  noli  a  a  ov%ovg  'êdçag 
evoiopev. 

cum  ad  noXtooovxovç  i'ôçag  nihil  adnotaverit  Kirchhoffius,  erra- 
visse  videtur  G.  Hermannus  in  libris  noXiooovxwv  ïâçag  inveniri 
dicens,  'nisi  quod  v  in  noXiooovx0**  prius  a  fuisse  videtur  in  M\ 
haec  quoniam  ab  Aeschylo  sic  scribi  non  potuisae  adparet,  Bothius 
ex  duobus  versibus  unum  fecit  ÇvpTtefdXpov,  wç  av  &etuv  noXio- 
aovxuv  eâçaç  \  evoiopev,  recte  refutalus  ab  Herroanoo.  rtoXia- 
oovxovg  pro  eo  quod  vere  Aeschyleum  est  librarius  scripsit  ad 
superiorem  ver  s  um  aberraus.  H  ermann  us  rtoXvÇèotovg.  melius 
quomodo  librarius  in  errorem  inductus  sit  intellegetur,  si  scribamus 
ßwuovg  itçovâovg  xai  noXvotvXovg  e'âçaç. 

XXXX.  Sup  pi.  558  sq. 

(Uveltat)  JXov  näpßozov  aXaog, 

Xeifiuiva  x^ovoßooxovj  ov  t  tnéoxetai 
560  Tvq>w  piévog  vâtoç  tô  NeiXov  vôooig  ä&txzov. 
iuvat  Herculeos  interpretum  labores  in  hac  quoque  ecloga  expli- 
canda  cognoscere.  schol.  558  try  Aïyvnxov.  559  q?aoi  yàç  Xvo- 
névrjg  x^vog  naçà  'Ivôoïg  nlrfioloSai  avtôv  (tov  NeiXov). 
560  èneÇqyrjoato  âk  tt  ioti  to  pévog  tov  Tvq>û,  elniov 
to  vôùtç  tov  NeiXov.  adsentitur  de  Tj phone  (pro  Nilo)  Slan- 
leius,  et  commémorai  saltern  banc  Interpretationen)  Schuetzius, 
quaniquam  ipse  'Tvfpw  fiévog'  inquit  'pertinet  ad  ventos  calidos 
nivem  solventes  .  .  .  praestat  legere  vâajç  te  NeiXov,  quam  pla- 
nitiem  lustrat  ventorum  vis  et  Nili  aqua  morbis  haud  eontigua*. 
'nihil  routandum:  pévog  est  accusativus  quem  vocant  absolutus.' 
Wellauer.  tvyovfiévaiç  pro  Tvqttâ  fiévog  Bothius.  —  'tuen  da  m 
duxi  librorum  scrip  tu  ram,  de  qua  recte  scholiastea  .  .  .  tueri  vi- 
detur ipse  Aeschylus  in  versibus  de  incremento  Nili  (Athen.  2  extr. 
fr.  293  Nauck.)  NeïXog  kntâoovg  \  yâvog  xvXivdet  itv  ev^atmv 
inofißgia,  \  h  à*  ijXiog  nvçwnbç  ixXâmpaç  x$ovï  j  ruft 
netçaiav  x^ova.1  G.Hermann. 


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310 


TH.  KOCK 


non  sane  audivi  usquani  chorum  magis  discordera,  quem  ad 
concern  um  reducere  baud  facile  videatur.  ac  primum  quidem  si 
ooo  grave  corruptelae  argumentum,  lameo  haud  prorsus  contem- 
oeodum  est,  quod  io  antistropha  pro  iooico  (Tv(pw  nivoç)  di- 
ambum  poêla  posuit.  sed  huic  rei  ut  nihil  tribuamus,  quae 
taodem  interpretatio  eorum  quae  a  librariis  tradita  sunt  admittenda 
videbitur?  ut  omittam  Wellaueri  accusativum  absolutum,  nemini 
sine  dubio  nisi  ipsi  probatum,  Nilum  Typbonis  vim  ita  dici  posse 
ut  Typhonis  beneflcio  eum  redundare  significetur  quis  credat? 
namque  eliamsi  ventorum  Ûalibus  uives  Aetbiopiae  lique fieri  ve- 
teres  credidissent,  quis  umquam  Typhonem  ex  desertis  Libyae 
regionibus  per  moules  nivibus  lectos  ac  non  potius  per  pianos 
Aegypti  campos  spirare  audivil?  at  non  crediderunl  Aescbyli 
aequales  venlis  Aetbiopias  nives  solvi,  sed  communi  omnes  con- 
sensu solis  ardore  id  fieri  existimabant  :  cf.  Aeschyli  fragmentum 
quod  supra  exscripsimus  et  in  quo  inlerpretando  tam  longe  a  vero 
aberravisse  H  ermann  uni  satis  mirari  non  possum,  atque  Eurîp.  fr. 
230,  5  Nauck.  ;  quin  etiam  Herodotus  ipse,  qui  uullas  in  Aethiopia 
nives  esse  posse  sibi  persuaserat,  tarnen  Nili  incrementa  alia  ratiooe 
solis  aestu  efflci  putabat  (2.  25).  ueque  vero  eorum  sententia  acci- 
pienda  est  qui  scribunt  Tv<pw  (uépoç  vÔùjç  *e  JSeîlov,  quam 
terrant  Typhonis  vis  adit  et  Nili  aqua:  nam  qui  admirabilem  et 
prorsus  singularem  Aegypti  fertilitatem  praedicare  vellet,  cum 
Nilo  auctore  eius  non  poterat  Typhonem  coniungere,  omnis  ferti- 
litatis  exstinctorem. 

verum  enim  vero,  ut  breviter  dicam  quod  sentio,  omnis  om- 
nino  Typhonis1)  memoria  ex  hoc  canlico  necessario  expellenda  est. 
novit  Aeschylus  Typhonem  et  commémorât  Prom.  358. 374.  Sept. 
476.  494.  500,  sed  eum  Typhonem,  quem  vel  eh  'Aqi/uoiç  vel 
in  Asia  minore  et  Syria,  vel  in  Italia  Siciliaque,  in  quavis  denique 
regione  potius  quam  in  Aegypto  fuisse  et  ab  love  devictum  et 
subter  terrain  detrusum  esse  veteres  credebant.  Aegyptium  Ty- 
phonem prorsus  ignorât,  neque  ex  eis  quae  de  hoc  Herodotus 
narrât  (2,  144.  156)  ullo  modo  descriptionem  suam  adumbrare  po- 
terat. cf.  Preller.  Myth,  gr.2 1  56.  itaque  cum  emendatione  opus 


1)  Typhonem  semper  scribo,  non  typhonem:  nam  si  nomen  eius  retineri 
potest,  non  iocertum  aliquem  turbinem  aestiferum,  sed  eum  commemorari 
consenfaneum  erat,  cuius  id  proprium  esset  nomen. 


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EMENDATIONES  AESCHYLEAE 


311 


sit,  praetermissa  ea  quam  infeliciter  Bothius  templaverat  aovam 
banc  propoDo 

czvyovpiva  iç  vôwç  to  NeiXov  vàaoïç  a  $  ixt  or. 

cui  alteram  liceat  adiungere.  cum  enim  kufiaiva  xiov6ßoo*ov 
dixerit  terram  Aegyptiam,  vix  crediderim  eum  antea  nafußoiov 
aXaoç  eandem  adpellasse:  facile  enim  erat  variantem  scribere 
nafi<pÔQOr. 

XXXXI.  Suppl.  762.  3. 
we  nal  uataiùiv  avooiiov  re  xvtodaXio* 
fyovTaç  ôçyàç  XQ*)  fpvkaooeo&ai  y.çâvoç. 
ïxovreç  M. ,  emend.  Turnebus.    Deque  xa/  Deque  y.qÔlxoç  aptam 
habet  explicationem.  hiiiog  LicnaUov  Schuetz.  (pvlâooeo&ai,  nct- 
xtq  Kirch  ho  ft.   *aut  oliioç  seoteotia  requirit  aut  quod  propius  ad 
litteras  accedens  posui  liiftag.'  G.  Hermann,  multo  etiam  propius 
opinor  accedit  quod  aptissimum  simul  esse  adparet 
waei  Liai  at  to  y  àvooiœv  re  xvujââlœv 
e'xovtaç  oçyàç  XM  <pv\6tooeoSai  rcâçoç. 
Soph.  El.  233  liÔTTjç  àaei  nç  Tiiatà.  Antig.  653  cooei  te  Ôva- 
iisvrj  péSeg  *itv  rraïôa.    tkxqoç  in  exitu  versus  ut  hic  Soph. 
OR.  1116. 

Vimariae.  THEOD.  KOCK. 


M  ISC  ELLEN. 


1.  SENATOR. 

Vor  mehreren  Jahren  copirte  ich  auf  den  alten  byzantin  ischeu 
Stadlmauern  von  Constant!  nopel  die  folgende  Grabinschrift: 

NONNOYC 

HTHCMAKA 

PIACMNHWC 

6N©AA€K6IT€ 

MCenTSMBPI 

kùj;  oere 

NATOPOCH 

Der  Stein  ist  auf  der  nördlichen  Seite  des  südlichen  Seiten- 
thurmes  des  Siliorithores  in  die  Mittelmauer  eingefügt,  und  zwar 
in  solcher  Höhe,  dass  man  ihn  nur  mit  bewaffnetem  Auge  lesen 
kann  ;  zu  diesem  Zwecke  muss  man  auf  den  äusseren  Wall  klet- 
tern, aber  auch  so  gewinnt  man  keine  sehr  günstige  Stellung.  Die 
Paspatische  Copie  im  zweiten  Bande  der  Schriften  des  hiesigen 
Syllogos  S.  204  Nr.  2$  =  BvÇavtivaï  neXérai  S.  54  bricht  mit  der 
vierten  Zeile  ab;  eine  Copie  meines  Vaters  bietet,  ausser  gering- 
fügigen anderen  Varianten,  Z.  6  und  7  so: 

KAI 

NATA • • O 

Jedesmal ,  wenn  mich  der  Zufall  an  diese  Stelle  brachte,  war 
ich  bemüht  von  den  mir  räthselhaften  Schlusszeilen  eine  befrie- 
digende Lesung  zu  gewinnen;  da  erschien  im  XIX.  Bande  dieser 
Zeitschrift  ein  Aufsatz  von  U.  Wilcken  über  die  griechische  Papyrus- 


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SENATOR  313 

Urkunde  des  Berliner  Museums  aus  dem  J.  359,  in  welcher  eines 
aaatOQOg  vovfiéçov  av[t]d[iaQtuy]  Erwähnung  geschieht.  Eine 
sofort  vorgenommene  Revision  der  obigen  Inschrift  ergab  nun 
folgende  Lesung: 

Z.  6  KAIK  W//#6 
NATOPOC  ^ 

Ich  bemerkte  mir  dazu  an  Ort  und  Stelle:  'das  dritte  Zeichen  von 
rechts  [in  Z.  6|  scheint  Y,  das  vierte  eher  l~  als  C  zu  sein;  0 
ist  nicht  möglich';  der  darüber  befindliche  Strich  weist  auf  ein 
abgekürztes  Wort  hin,  vermutlich  yvvt],  das  öfter  so  auf  jüngeren 
Inschriften  geschrieben  wird.    Man  liest  also  jetzt  ohne  Anstoss: 

Novvovç  fj  tijç  fictxaçiaç  fiv^furjç  iv&âôe  x«7x«,  /u(ijvog) 
ItnxeußQi^ov)  xô  h[ô .  ..],  yf(yjj)  osvccjoqoç. 

Gleichzeitig  erinnerte  ich  mich  einer  jüngst  von  v.  Domaszewski 
in  den  Arch.-Epigr.  Mitth.  aus  Oesterreich  VII  S.  178  mitgetheilten 
Inschrift,  welche  so  lautet: 

"Ev&a  xatâxr]ie  2té<pavoç  atvatôçov  vteiôç  Uvôçéov. 
Der  Herausgeber  schreibt  zwar  Zevaiôçov,  aber  ein  Eigenname 
ist  hier  nicht  am  Platze. 

Was  das  Alter  der  Constantinopler  Inschrift  anbetrifft,  so 
scheint  sie  dem  fünften  Jahrhundert  anzugehören  ;  an  ihren  jetzigen 
Platz  gelangte  sie,  als  Manuel  ßryennius  im  J.  6941  m.  =  1433 
das  Thor  neu  aufbaute.  Die  betreffende  Bauinschrift  ist  auf  der 
östlichen,  der  Stadt  zugewendeten  Seite  desselben  Thunnes  einge- 
mauert (Paspati  a.  0.  S.  204).  Unterhalb  der  Nonnusinscbrift  ist 
noch  ein  zweiter  frühbyzantinischer  Grabstein  eingemauert: 

*    A  <1  6 
g  UJ  A  HHC 
<\e"  K  €  N3  P 
gl  N     <j  A  H  C 

(E>&]âôe  [xItb  3I]wàv>w  (j*.J  Jexofiç.  e  lv.  S  (nçanij 
#>f'ççt?)1). 

1)  Auch  bei  Paspati  I.  c.  Nr.  29,  der  jedoch  nur  das  Wort  IflANNHC  hat. 


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314 


M1SCELLEN 


2.  ZU  BAND  XVI  161  ff. 

Die  Besprechung  des  Bd.  XIII  von  mir  mitgetheilleu  Décrets 
von  Olbia  durch  Prof.  Dittenberger  veranlasste  mich  kürzlich  zu 
einer  Revision  der  Inschrift,  namentlich  versuchte  ich,  ob  nicht 
an  den  arg  abgeschabten  Rändern  durch  Kohle  und  Wasser 
einige  Buchstaben  zu  gewinnen  seien.  In  der  That  trat  Z.  11  A. 
(TifFHSEITAI,  a.  E.  TO,  Z.  12  A.  OAi,  E.  TH,  Z.  12  A.  ZOXOY 
hervor.  Der  ganze  Passus  ist  also  vielleicht  so  zu  lesen: 
Z.  10  ff.  oç  6*  av  äklo&i  àaoôœTai  rj  7iQiy[tai, 

o%t\Qr)Otl%ai  6  pèv  ànoâéfievoç  %o[v  rr 
fii]oXiov  aQ/vQtov,  o  âe  rtçiâfievoç  %r\ç 
ttprj]ç  oaov  Ingiaxo- 

Am  Ende  von  Z.  24  ist  nach  KYIIKHNON  noch  ein  E, 
allerdings  nicht  mit  der  wünschenswerthen  Klarheit,  hervorgetreten  ; 
somit  wäre  l[vâexâ)To(v)  t^iia%axr]Qo{v)  zu  ergänzen;  Z.  29  A. 
P  •  EIOft£l ,  doch  ist  das  E  schmaler  als  sonst  geralhen.  Z.  30 
. . . ONTAM  

Die  ebendaselbst  besprochene  Inschrift  in  dorischem  Dialect 
fand  sich  lange  Zeit  bei  einem  hiesigen  Antiquitätenhändler,  Namens 
Sawa  ;  derselbe  behauptete,  sie  summte  aus  Nicomedien  ;  in  Privat- 
besitz von  Kadikoi  befinden  sich  noch  weitere,  sehr  umfangreiche 
Fragmente  desselben  Inhalts,  welche  keinen  Zweifel  über  ihre  Pro- 
venienz aus  Cbalkedon  zulassen. 

Pera.  J.  II.  MORDTMANN. 


NAVEIKAA. 

Der  mythische  Name  Naiatxaa,  welcher  in  die  rein  ionische 
Schiffersage  von  den  Phäaken  unlöslich  verflochten  ist,  trotzdem 
von  Fick  Odyssee  S.  13  wegen  des  langen  a  für  äolisch  gehalten 
wird,  sodass  er  den  loniern  ganz  unbekannt  gewesen  sein  soll, 
war  nach  der  Ansicht  desselben  den  letzteren  'in  seinem  zweiten 
Theilc  vermuthlich  ebenso  undurchsichtig  wie  er  uns  ist'.  Die 
erslere  Hälfte  enthält  natürlich  den  Dativ  vavoi-  so  gut  wie  der 
Phäakenname  Navoibooç  £7.  i?  56.  62.  63.  #565  (er  ist  Sohn 


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NATE1KAA  3 15 

des  Poseidon)  oder  Navaiyé^ç,  Navotxleîârjg,  Navolxleia,  Nav- 
oixçâirjg,  Navoiloxoç,  Navoipaxoç,  Navaifiévrjç,  Navaivtxog, 
Navaiatçazoç ,  Navoupâvijç ,  Navoiqtiloç,  NavaixÔQ^ç.  Die 
Reibe  der  in  &  111 — 119  frei ,  gebildeten  Phäakennamen ,  welche 
mit  zwei  Ausnahmen  (Qôwv,  Aaoda^ag)  vom  Meer  und  von  der 
Schifffahrt  hergenommen  sind,  nennt  uns  nun  auch  drei  Söhne 
des  Alkinoos  Aaodâ^aç,  "AXioç  und  Klvzovïjoç:  also  Navatxâa 
ist  die  Schwester  des  Klvrovfjog  (9  119).  Nach  dieser  Zusammen- 
stellung muss  sie  unweigerlich  als  eine  NavaUktia  oder  KXvto- 
vr;tg  anerkanul  werden,  und  in  dieser  Gedankenrichtung  ist  der 
Begriff  des  zweiten  Theiles  zu  deuten.  Da  bleibt  freilich  keine 
grosse  Wahl.  Der  Name  muss  mit  xahvfiat  zusammenhängen  wie 
TloXvxâaxr^  'ErtiXfxoiij,  'loxâotr]  und  KaOTiâveiça,  Kaaaâvdçtj, 
Kaooiq>ôvtj,  Kaaatôrc^  oder  Kaaouneict  ;  also  kann  —  xaa  nur 
eine  andere,  und  zwar  (des  Vocalismus  wegen)  altere  Form  vor- 
stellen für  -ycäorrj:  Navatxâa  ist  mithin  =  Kaazt-vr^ig.  Der 
Diphthong  in  xai-vvftat  bietet  Schwierigkeiten,  weist  aber  am 
leichtesten  auf  ein  o,  also  eine  Wurzel  xaa  hin,  wie  Ficks  Wörter- 
buch II  208  $aivoi  zu  der  im  lal.  rôs  Thau  vorliegenden  Wurzel 
ras  zieht,  vgl.  R.  Rüdiger  Griechisches  Sigma  und  Jota  in  Wechsel- 
beziehung 1884  S.  15  f.,  welcher  die  Bedenken  gegen  die  ab- 
weichenden Annahmen  J.  Schmidts,  K.  Brugmans  und  Ficks  an- 
deutet. Ich  stelle,  also  zwei  Wrurzelformen  xaa  und  xaä  neben 
einander,  ganz  analog  wie  G.  Curtius  (Schulgrammatik  §  169)  in 
der  Flexion  der  Neutra  auf  -ag  annimmt,  dass  Miier  eigentlich  zwei 
verschiedene  Stamme  zusammengeflossen  sind,  ein  T-Stamm  xeoat- 
uud  ein  Sigmastamm  xeoag'.  Darnach  steht  Navatxâa  für  *Nav- 
atxdaa:  der  Sigmatismus  wurde  (durch  Dissimilation)  vermieden. 
Diesen  Ausfall  von  intervocalischem  a  bezeugen  Formen  wie  xéçwg 
=  xéçaog,  zweifellos  yéveog  u.  s.  f.,  Uçâg  für  isaras  (401.  689), 
sehr  wahrscheinlich  &sög  für  *âeaôg,  &eâ  mit  dem  gleichen  oft 
als  altionisch  bezweifelten  5  für  *$eaâ  (W.  &ea  flehen  G.  Curtius 
S.  520)  und  andere  Beispiele  (s.  G.  Meyer  Gr.  Gr.  S.  198),  von  an- 
lautendem ïoiriiii  und  tax^xa  (707). 

Berlin.  GUSTAV  HINRICHS. 


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316 


MISCELLE.N 


LIVIANA. 

(Livios  edid.  Weissenborn  iteram.    Teubner  1881.) 

t. 

Lib.  VIII  c.  19,  11  Fundanis  pacem  esse  et  animos  Romanos  et 
gratam  memoriam  acceptae  civitatis.  Vereor  ut  verba  Fundanis 
esse  animos  Romanos  intégra  sint.  Suspicor  Fundanis  pac ATOS 
esse  animos  IN  Romanos;  cf.  c.  21,  5  et  Ulis  vocibus  ad  rebellan- 
dum  incitari  pacatos  populos,  et  ibiil.  7  i'6i  pacem  esse  fidam ,  ubi 
voluntarii  pacati  sint. 

2. 

Lib.  VIII  c.  22,  4  data  visceratio  in  praeteritam  iudicii  gra~ 
tiam  honoris  etiam  ei  causa  fuit,  tribunatuque  plebei  proximis  co- 
mitiis  absens  petentibus  praefertur.  Weissenborn  :  'tribunatuque,  bei 
dem  Tribunate,  als  es  sich  um  das  Tr.  bandelte,  Abi.  des  Umstandest 
Hunc  in  modum  omnia  fere  et  sa  na  et  corrupta  explicari  pole- 
runt,  accuratius  vero  locum  scrutanti  eiusmodi  interpretalio  vix 
sufÜciel.  Cum  igitur  parum  veri  simile  sit,  tribunatu  signißcare 
posse,  cum  tribuni  estent  creandi,  tum  vocabula  absens  et  petentes 
non  sunt  opposita,  quippe  etiam  absentes  pelere  possunl  (er.  Lange 
R.  A.  1  p.  607).  Cic.  de  lege  agr.  II  c.  9,  24  praesentem  enim 
profiteri  iubet,  quod  nulla  alia  in  lege  unquam  fuit,  ne  in  his  qui- 
dem  magistratibus,  quorum  certus  ordo  est.  Conicio  in  libris  mss» 
fuisse  tribunatüq;  et  legendum  :  tribunatuMque  plebei  proximis  co~ 
mitiis  absens  petenS  VHAESentibus  praefertur. 

3. 

Lib.  VIII  c.  22,  9  Cornelius  altero  exercitu  Samnitibus,  si  qua 
se  moverenty  oppositus.  fama  autem  erat,  defectioni  Campanorum 
imminentes  admoturos  castra,  ibi  optimum  visum  Cornelio  Stativ  a 
habere.  Ibi  non  habet  quo  referatur.  Expie  fama  autem  erat* 
defectioni  Campanorum  imminentes  Capuae  admoturos  castra. 
Ibi  e.  q.  s. 

Haarlem.  I.  van  der  VLIET. 


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M1SCELLEM 


317 


QUINGENTA  MILIA. 

Das  erst  durch  die  Inschriften  rchabilitirte  Zahlzeichen  Qj  « 
quingenta  milia  ist  früher  in  dieser  Zeilschrift  (3,  467.  7,  36(5) 
nachgewiesen  worden  als  auch  handschriftlich  überliefert  bei  Cicero 
ad  Att.  9,  9,  4  und  bei  Priscian  de  fig.  num.  p.  407  Keil.  Dazu 
kommt  weiter  eine  gleichartige  Stelle  in  Ciceros  Rede  für  den 
Schauspieler  Roscius.  Den  Werth  des  erschlagenen  Sclaven  be- 
stimmt derselbe  c.  10,  2S.  29  auf  150000  Sesterzen:  ex  qua  parte 
erat  Fannii,  non  erat  IfS  ho  oc'),  ex  qua  parte  erat  Roscii,  am- 
plius  erat  IIS  ccchoo  hooi)  und  fügt  dann  hinzu,  dass  Roscius  für 
seine  Hälfte  einen  reichlichen  Ersatz  bekommen  habe,  dessen  Höhe 
sich  übrigens  daraus  erkläre,  dass  ihm  aus  dieser  Veranlassung  ein 
seitdem  sehr  im  Preise  gestiegenes  Grundstück  abgetreten  worden 
sei.  Magno,  sagt  der  Gegner  des  Roscius,  tu  tuam  dimidiam  partein 
abstulisti;  und  Roscius  erwiedert:  magno  et  tu  tuam  partem  decide. 
—  IIS  csj  ccchoo  tu  abstulisti.  —  Sit  Iwc  verum 3)  :  HS  Oj  ccchoo 
tu  au  fer.  Ueberliefert  ist  an  erster  Stelle  IIS  q;  cec/w,  an  zweiter 
HS  o;,  wo  also  vermuthlich  ccchoo  ausgefallen  ist.  Das  Grund- 
stück wurde  demnach  zur  Zeit  des  Processes  auf  600000  Sesterzen 
geschätzt.  Auch  der  Sache  nach  leuchtet  es  ein,  dass  bei  einem 
Sachwerth  von  150000  Sesterzen,  da  eine  weit  über  den  Werth 
hinaus  gehende  und  durch  eine  allgemeine  Verschiebung  des  Boden- 
werths erklärte  Entschädigung  gefordert  wird,  die  Summe  von 
600000  Sesterzen  den  Verhältnissen  angemessen  ist.  Für  die  Be- 
urtheilung  des  Rechtshandels  selbst  ist  die  Richtigstellung  dieser 
Ziffern  ebenfalls  von  wesentlichem  Nutzen. 

1)  Diese  Zahlen  wiederholen  sich  dreimal.  Ueberliefert  ist  an  der  zweiten 
Stelle  HS  III  oc,  an  der  ersten  und  dritten  HS  IUI  oc,  und  dies  letztere 
haben  unsere  Aasgaben.  Aber  es  ist  sinnlos,  da  das  Zahlzeichen  für  Tausend 
niemals  das  Wort  milia  verlritt:  40OO  kann  nor  ausgedrückt  werden  ent- 
weder mit  ////  milia  oder  mit  ÏÏÏÏ  oder  mit  ococococ.  Ohne  Zweifel  ist 
ho  ?c      6000  herzustellen. 

2)  Die  handschriftliche  Ueberlieferuog  führt  an  beiden  Stellen  hierauf; 
•die  Ziffer  w/aw  der  Ausgaben  ist  unvollständig. 

3)  So  ungefähr  ist  zu  schreiben;  si  fil  hoc  vero  ist  überliefert. 

Berlin.  TH.  MOMMSEN. 


■ 


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318 


M1SCELLEN 


DIE  SONNENFINSTERNIS  DES  J.  202  v.  Chr. 

(Nachtrag  tu  Zama  S.  154 *).) 
-201  -  202  vor  Christi  19  October. 


N  .i  T-.i  l:    .i  r.i  i 


Zama  Ire gia 


Ii .'  !r  vi  Ii  ic  tu  iiV 


tags, 
ifste  Phase  für  Zama  regia  3,3  Zoll 
um9k  59m Vormittags. 
Beginn:  9h  IL™  Vormittags,  Ende :l0h  53mVorm. 


1)  Der  in  dieser  Zeitschrift  oben  S.  144  f.,  bes.  S.  154  gegebene  Berieht 
über  Zama  hat  Hrn.  v.  Oppolzer  veranlasst,  die  Verhältnisse  der  dabei  in  Be- 
tracht kommenden  Sonnenfinsterniss  noch  einmal  in  erwägen.  Da  diese  Er- 
gebnisse von  denen,  die  Brunns  wahrscheinlich  nach  älteren  minder  cor- 
reden  Mondtafeln  fand,  einigermassen  difleriren,  so  erscheint  es  angezeigt 
dieselben  hier  mitzutheilen,  obgleich  diese  Abweichungen  die  vom  historischen 
Standpunkte  aus  gefundenen  Ergebnisse  meines  Erachtens  nicht  verschieben. 
Herr  Oppolzer  fügt  noch  hinzu,  dass,  wenn  nach  den  gegebenen  Daten  es 
zulässig  sein  sollte  das  Jahresdatum  anzuzweifeln,  in  den  benachbarten  Jahren 
allein  die  Sonnenfinsterniss  —  202  V  6  —  «.  Mai  203  v.  Chr.  in  Betracht 
kommen  würde.  Die  grösste  Phase  derselben  betrage  für  Zama  regia  4*1  Zoll 
und  sei  daselbst  eingetreten  Nachmittags  um  3  Uhr  31  Min.     Th.  M. 


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DIE  SONNENFINSTERNIS  DES  J.  202  v.  Chr.  319 

Die  zweite  Sonnenfinsternis  des  Jahres  202  v.  Chr.,  auf  den 
19.  October  fallend,  war  in  Byzacena,  wenn  auch  in  unbedeuten- 
dem Masse  sichtbar,  die  erste  Finsternis*  dieses  Jahres  (am  25.  April) 
dagegen  nicht;  in  der  beigegebenen  Karte  habe  ich  die  für  die 
zuerst  genannte  Finsterniss  stattfindenden  Sichlbarkeitsverbältnisse 
für  Byzacena  in  schematischer  Weise  dargestellt.  Die  quer  von 
oben  links  nach  unten  rechts  stark  ausgezogenen  Linien  stellen 
die  Curven  gleicher  grösster  Phase  vor;  auf  der  nordlicheren  dieser 
Linie  sah  man  die  grösste  Phase  3  Zoll  gross,  auf  der  südlicheren 
3*5  Zoll,  für  die  zwischenliegenden  Orte  nach  Massgabe  der  Lage 
«les  Ortes  gegen  die  beiden  Curven  in  entsprechender  Grösse;  so 
z.  B.  liegt  Zama  regia  der  Curve  von  3*5  Zoll  näher  als  jener  von 

3  Zoll,  die  maximale  Finsterniss  wird  daher  für  diesen  Ort  nahezu 
3-3  Zoll  sein,  für  Naraggara  etwa  34  Zoll,  für  Hadrumetum 
3-2  Zoll  u.  s.  f. 

Die  fast  in  meridionaler  Richtung  gestrichelt  ausgezogenen 
Linien  verbinden  alle  jeoe  Orte,  die  zu  gleicher  wahrer  Ortszeit 
die  grösste  Phase  sahen;  man  wird  mit  Hilfe  dieser  Linien  leicht 
die  wahre  Zeit  der  grössten  Phase  für  jeden  einzelnen  Ort  von 
der  Karte  ablesen  können;  so  z.  B.  tritt  die  grösste  Phase  für 
Zama  regia  um  9  Uhr  59  Min.  Vormittags,  für  Karthago  10  Uhr 

4  Min.,  für  Hadrumetum  10  Uhr  6  Min.  u.  s.  f.  ein. 

Links  unterhalb  der  Karle  habe  ich  eine  Abbildung  einge- 
fügt, welche  beiläufig  das  Bild  der  Sonne  zur  Zeit  der  grössten 
Phase  für  Zama  regia  darstellt;  eine  derartige  Finsterniss  wird  im 
Allgemeinen  nicht  auffällig  sein,  aber  einmal  bemerkt  leicht  wahr- 
genommen werden  können;  in  einem  Heere  wird  es  genügen, 
dass  ein  Mann  die  Verfinsterung  bemerkend  durch  Miltheilung  von 
Mund  zu  Mund  die  Aufmerksamkeil  der  Gesammlheit  der  Truppen 
auf  dieses  Phänomen  lenkt;  andererseits  aber  kann  auch  ein  solches 
Phänomen  sich  ganz  unbeachtet  abspielen,  so  dass  es  immerhin 
möglich  wäre,  die  Finsterniss  sei  von  dem  römischen  Heere  nicht 
beachtet  worden,  während  sie  die  Aufmerksamkeit  der  punischen 
Truppen  auf  sich  zog. 

Bezüglich  der  numerischen  Grundlagen,  welche  bei  diesen 
Rechnungen  benützt  wurden,  habe  ich  zu  bemerken,  dass  ich  die- 
selben meinen  Syzygientafeln  (Leipzig,  Engelmann  1881)  entlehnt 
habe,  aber  als  empirische  Correctionen  jene  Werthe  genommen 
habe,  die  Ginzel  in  seinen  umfassenden  Untersuchungen  über  diesen 


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320 


MISCELLEN 


Gegenstand  (LXXXIX  Band  der  Sitzungsberichte  der  kais.  Acad, 
d.  W.  in  Wien  II.  Abth.  Marzheft  1884)  ermittelt  hat. 

In  Rücksicht  auf  die  unvermeidliche  Unsicherheit  der  Berech- 
nung für  so  weit  von  der  Gegenwart  entfernte  Epochen  mochte 
ich  als  orientirende  Bemerkung  hinzufügen,  dass  den  angesetzten 
Zeitangaben  wohl  eine  Genauigkeit  von  20  Zeitminuten  zuge- 
schrieben und  dass  die  Grösse  der  Finslerniss  wohl  bis  auf  die 
Hälfte  eines  Zolles  verbürgt  werden  kann. 

Wien,  den  2.  Februar  18S5.  TH.  v.  OPPOLZEU. 


(Mir*  \^\ 


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ZU  IOHANNES  ANTIOCHENUS. 

Mommsen  bat  einmal  in  dieser  Zeitschrift  (VI  S.  91)  den  by- 
zantinischen Chronisten  lobannes  Antiochenus  als  'unbillig  ver- 
nachlässigt' bezeichnet.  Heutzutage  dürfte  das  Beiwort  kaum  noch 
passend  sein,  denn  der  Name  gehört  jetzt  zu  den  viel  genannten. 
Wenn  irgend  wo  eine  Nachriebt  Uber  ältere  Sage  und  Geschichte 
existirt,  welche  byzantinisches  Gepräge  trägt,  aber  ohne  Autoruamen 
uberliefert  ist,  so  wird  sie  fast  stets  mit  mehr  oder  minder  grosser 
Zuversicht  mit  dem  Antiochener  in  Verbindung  gesetzt,  so  dass  die 
Chronik  desselben  als  der  Punkt  erscheint,  in  welchem  sich  der 
ganze  Rest  antiker  Ueberlieferung,  welcher  sich  bis  in  das  siebente 
Jahrhundert  n.  Chr.  hinübergeretlet  hat,  noch  einmal  vereint,  und 
von  dem  aus  er  in  die  späteren  compilatorisch  zusammengeschrie- 
benen Weltcbroniken  übergeht.  Dass  mit  solchen  leicht  hinge- 
worfenen Vermuthungen  der  von  Mommsen  befürworteten  Samm- 
lung und  Sichtung  der  Reste  der  Chronik  ein  wirklicher  Dienst 
geleistet  werde,  bezweifle  ich  um  so  mehr,  je  mehr  dieselben  als 
sicheres  Fundament  zu  weiteren  Combioationen  benutzt  werden. 
Es  ist  daher  nicht  der  Zweck  der  folgenden  Zeilen,  unsere  Kennt- 
nis» der  Chronik  des  lohannes  durch  neue  derartige  Combioationen 
zu  erweitern,  sondern  im  Gegentheil  dieselbe  durch  die  gründ- 
liche Beleuchtung  von  mancherlei  Luftgebilden  zwar  bedeutend  zu 
verengern,  aber  auch  wahrer  und  sicherer  zu  machen,  und  dadurch 
einem  künftigen  Herausgeher  der  Fragmente  der  Chronik  festeren 
Grund  für  seine  Aufgabe  zu  schaffen. 

In  einem  Abschnitte  der  'Historischen  und  philologischen  Auf- 
satze', welche  Ernst  Curtius  zum  70.  Geburlslage  gewidmet  sind, 
giebt  L.  Jeep  Beiträge  (zur  Geschichte  Constantin  des  Grossen'. 
In  denselben  wird  eine  Stelle  der  Kirchen  geschiente  des  Nicephorus 
Callistus  VII  17  IT.  behandelt  mit  dem  Resultate,  dass  dieselbe  einer 
Ueberlieferung  entstamme,  welche  der  des  lohannes  Antiochenus 
aufs  Nächste  verwandt  sei;  oh  eine  directe  Benutzung  dieses 

Hermoa  XX.  21 


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322 


C.  de  BOOR 


Autors  anzunehmen  sei,  wird  zweifelhaft  gelassen.  Die  Schluss- 
folgerung ist  diese:  Eine  grosse  Anzahl  von  Stellen  aus  den  frag- 
lichen Capiteln  des  Nicephorus  zeigen  die  auffallendste  Verwandt- 
schaft mit  dem  Beginne  der  Chronik  des  Theopbanes,  welche  aus 
verschiedenen  Schriftstellern  zusammengearbeitet  ist.  Da  Nicepbo- 
rus  weder  den  Theopbanes  benutzt  hat,  noch  eine  derartige  Mo- 
saikarbeit zu  liefern  pflegt,  dass  man  voraussetzen  könnte,  er  selbst 
habe  dieselben  Quellen  in  ahnlicher  Weise  wie  Theophanes  ver- 
arbeitet) so  bleibt  nur  die  Annahme  obrig,  dass  auch  Theophanes 
diese  Verarbeitung  nicht  selbst  vorgenommen,  sondern  beide  Auto- 
ren die  gleiche  aus  verschiedenen  Quellen  zusammengestellte  Schrift 
unabhängig  von  einander  benutzt  haben.  Die  weit  reichhaltigeren 
Nachrichten  des  Nicephorus  worden  einem  vollständigen  Exemplar 
der  Schrift  entnommen  sein,  während  Theophanes  eine  Epitome1) 
aus  dieser  oder  wenigstens  einer  sehr  ähnlichen  Arbeit  vor  6ich 
gehabt  hatte.  Da  die  üeberlieferung  bei  Nicephorus  ohne  Zweifel 
auch  dem  Suidas  v.  Kiovaravrïyoç  6  ptyaç  vorlag  und  dieser 
Artikel  sicher  aus  Iohannes  Antiochenus  entnommen  ist,  da  ferner 
in  der  gemeinsamen  Quelle  des  Nicephorus  und  Theopbanes  be- 
sonders Eutrop  und  Eusebius'  Ktrchengeschichte  als  Originalquellen 
nachzuweisen  sind,  dieselben  Autoren,  welche  nachweislich  auch 
der  Antiochener  verwerthete,  so  gehört  der  Bericht  des  Nicephorus 
zu  der  Tradition,  welche  in  diesem  ihren  Sammelpunkt  findet. 

Gegen  die  Schlussfolgerung  ist  nichts  einzuwenden,  wenn  die 
einzelnen  Behauptungen,  auf  welche  sie  sich  stützt,  richtig  sind. 
Der  Schwerpunkt  liegt  offenbar  in  den  Worten:  *Die  Quelle  des 
Suidas  können  wir  mit  Sicherheit  als  Iohannes  Antiochenus 
bezeichnen',  gegen  die  man  sofort  misstrauisch  wird,  wenn  man 
gleich  darauf  liest:  *Diese  Annahme  keimen  wir  besonders  noch 
dadurch  wahrscheinlich  machen,  dass  etc.'  Ganz  ahnlich  finden 
wir  spater:  *Auch  Suidas  v.  JioxXyriavéç  zu  Anfang  ist  sicber- 

1)  Da  mehrere  der  mit  Nicephorus  stimmenden  Stücke  des  Theophanes 
mit  den  von  Cramer  Anccd.  Paris.  II  97  fl*.  herausgegebenen  kirchengeschicht- 
Hchen  Excerpten  übereinkommen,  und  Theophanes  bekanntlich  aueh  sonst  die 
Epitome,  der  diese  Exeerpte  entstammen,  la  reichster  Weise  «isnilzt,  so 
Wörde  dieselbe  eben  die  mit  Antiochenus  verwandte  Epitome  sein.  Da  die- 
selbe auch  anderweitig  io  der  späteren  byzantinischen  LiUeratur  ta  reichster 
Verwendung  gekommen,  so  würde  sich  aus  Jeeps  Beobachtung  eine  unend- 
liche Reihe  iohanneischer  Bezüge  entwickeln  Tassen.  Eben  deshalb  habe  ich 
dieselbe  sur  Besprechung  gewählt. 


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ZU  IOHANNES  ANTIOCHEÎSUS  323 


He  h  nus  derselben  Quelle  wieder  folgende  Abschnitt  —  letzlerer 
ist  sber  —  bezeugter  Massen  aus  lohannes  von  Antiochia.  Vgl. 
MQller  Frgm.  165'.  Auch  hier  wird  auf  die  Beziehungen  zu  Theo- 
phanes  hingewiesen,  welche  Suidas  in  thOrichter  Weise  combinirt 
habe.  Möller  drückt  sich  Ober  die  Quelle  des  ersten  Abschnitts 
des  Artikels  JioxXTpicnoq,  welche  Jeep  so  zuversichtlich  angiebt, 
sehr  vorsichtig  aus:  ÀHtecedit  alius  locus  —  nemo  an  ex  eodem 
Johanne  repetihts,  und  er  hatte  Recht,  denn  diese  Verrouthung  ist 
sicherlich  falsch.  Das  Stück  ist  eine  Combination  zweier 
Stellen  der  Chronik  des  Georgius  Mooaehus  und,  wie  so  Vieles, 
dem  Suidas  ans  der  Constantinschen  Sammlung  rteol  àçerijç  xcrj 
xaxiaç  zugekommen;  dort  steht  es  nach  Umfang  und  Wortlaut 
genau  übereinstimmend  in  der  aus  Georgius  entnommenen  Excerpt* 
reihe.  Georgius  aber  benutzte  die  Chronik  des  Theophanes  und 
hat  mit  lohannes  Antiochenus  nichts  zu  thun. 

Aus  Georgius  stammt  nun  allerdings  der  fragliche  Artikel  des 
Suidas  über  Constantin  den  Grossen  nicht,  mit  der  Sicherheit 
seines  Ursprungs  aus  lohannes  Antiochenus  ist  es  nichtsdesto- 
weniger nicht  besser  bestellt.  Vergehens  sieht  man  sich  unter  den 
sicheren  Fragmenten  des  Antiocheners  nach  einer  Stelle  um,  die 
den  leisesten  Anklang  an  den  Bericht  des  Suidas  bietet,  oder  nach 
einem  Anhalte,  dass  dieselbe  Quelle  der  Erzählung  des  Lexico- 
graphen  und  den  echten  Fragmenten  der  Chronik  zu  Grunde  liegt. 
Der  einzige  'Beweis*  liegt  in  den  Worten  Jeeps:  'Dass  lohannes 
Antiochenus  die  Quelle  des  Suidas  für  die  Nachrichten  war,  die 
sich  auf  die  Kirche  und  ihre  Entwkkelung  bezogen,  wozu  natür- 
lich auch  die  Geschichte  Constantin  des  Grossen  gehört,  hat  langst 
Bernhardy1)  erkannt'.  Aber  abgesehen  davon,  dass,  selbst  wenn 
der  aufgestellte  Satz  im  Allgemeinen  richtig  wäre,  er  auf  einzelne 
Falle  angewendet,  wie  ich  eben  am  Artikel  Jtoxlytiavôç  nach- 

'■   * 

1)  Wo  Bernhardy  dies  ausgesprochen  hat,  weiss  ich  nicht,  denn  seine 
Worte  in  der  Vorrede  zum  Suidas  p.  LX:  *ßaro  Suidas  patres  attigit,  me- 
m  or  at  tarnen  aliquoties  Basilium,  Gregorium  Nazianzenum,  loannem  Chry- 
tottomitm,  atque  S  ocra  tern  cum  a  lits  scriptoribus  eeelesiae  Christianas  paulo 
prolveius  delibat.  —  Hot  tarnen  loco  repetendum,  non  pauoas  narrationes 
de  viris  tlarit  el  Caesaribus  imperii  Romani ,  quas  Dio  Catsius  eiusque 
sectatores  usque  ad  aetatem  lusUniani  tradunt,  Suidam  ex  annalibus  loan- 
nit  Antiockeni  traiistuliste'  kann  Jeep  doch  wohl  nicht  meinen ,  und  eben- 
dort  p.  LH  spricht  sich  Bernhardy  gleichfalls  nur  über  den  Umfang  nicht  über 
den  ehrfctliehen  Charakter  der  lohannesfragmente  bei  Soldas  ans. 

21» 


i 

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324 


C.  DB  BOOR 


gewiesen,  sehr  leicht  zu  Irrthümern  führen  und  eine  sichere  Gruod- 
lage  für  weitere  Schlüsse  nicht  bieten  kann,  —  abgesehen  davon, 
das*  der  Artikel  Kwxnavtîvoç  6  péyaç  mit  der  Kirche  und  ihrer 
Entwicklung  speciell  garnichts,  sondern  nur  mit  der  Profaoge- 
schichte  zu  thun  hat,  und  dass  man  bei  dieser  Erweiterung  des 
Begriffs  der  Kirchengeschichte  mit  demselben  Hechte  jeden  Artikel 
Uber  einen  byzantinischen  Kaiser,  die  von  Suidas  nachweislich  aus 
ganz  verschiedenen  Autoren  entnommen  sind,  auf  lohaones  zurück- 
führen konnte  —  abgesehen  davon,  ist  jene  These  nicht  nur  von 
Niemandem  bewiesen,  sondern  nicht  einmal  wahrscheinlich.  Dass 
lohannes  auch  die  Entwicklung  der  Kirche  und  die  Stellung  der 
Kaiser  zu  derselben  berühren  musate,  liegt  auf  der  Hand,  aber 
nichts  lässt  darauf  schliessen ,  daas  er  gerade  diese  Seite  der  Ge- 
schichte in  seiner  Chronik  mit  Vorliebe  behandelte  oder  gar  zum 
Mittelpunkte  machte,  sondern  die  sicheren  Fragmente  zeigen  vielmehr 
die  entgegengesetzte  Tendenz,  die  pro  fan  his  torischen  Ereignisse  in 
den  Vordergrund  zu  rücken  und  nach  diesen  und  allgemein  mensch- 
lichen Gesichtspunkten  das  Urtheil  über  die  einzelnen  Kaiser  zu 
fällen.  Man  braucht  nur  die  Stellen  Ober  Iulian  und  Iovian  mit 
den  Leistungen  specifisch  christlicher  Autoren  zu  vergleichen,  um 
den  scharfen  Unterschied  zu  fahlen.  Derjenige  Autor  des  Suidas 
—  oder  vielmehr  der  von  ihm  geplünderten  Constantinschen  Ex- 
cerptsammlung  —  welcher  weit  mehr  den  Worten  Jeeps  entsprechen 
würde,  ist  Georgius  Mooachus,  auf  diesen  gehen  in  der  That  die 
meisten  Artikel  der  Art,  soweit  sie  nicht  direct  aus  Eusebius, 
Socrates  und  anderen  Kirchenhistorikern  entnommen  sind,  zurück; 
ihm  gehören,  wie  der  Artikel  <JioxXr}%iav6g,  so  auch  manche  andere, 
welche  dem  Antiochenus  vermuthungsweise  beigelegt  (wie  v.  râtoç 
und  Tçaiavôç  cf.  Müller  Anm.  z.  Frgm.  82  und  111),  oder  gar, 
wie  Ttpéçtoç  frg.  79  a  Müller,  unter  die  Fragmente  aufgenommen 
worden  sind. 

Ist  somit  die  Annahme,  dass  der  Suidasartikel  v.  Ktovoxav- 
tlpoç  6  néyaç  dem  lohannes  gehüre,  nur  eine  vage  Vermuthung 
und  der  darauf  gebaute  Schluss  daher  höchst  zweifelhaft,  so  bietet 
uns  die  sorgfaltigere  Betrachtung  einer  scheinbar  viel  besser  be- 
gründeten Prämisse  dieses  Schlusses,  eine  völlig  sichere  Handhabe, 
das  Gegeutheil  der  Jeepschen  Annahme  zu  beweisen.  Sowohl  in 
den  Stellen  des  Nicephorus-Theophanes,  wie  in  den  Fragmenten  des 
lohannes  finden  sich  absolut  zuverlässige  Spuren  einer  Benutzung 


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ZU  JOHANNES  ANTIOCHENUS 


325 


des  Eutrop  —  aber  in  zwei  absolut  verschiedenen  Uebersetzungen, 
also  gehört  die  Erzählung  des  Nicephorus  nicht  zu  der  Tradition 
des  Iohannes  Antiochenus.  Zum  Beweise  stelle  ich  zwei  lüugere 
Stocke  des  Theophanes  und  des  Iohannes  mit  dem  entsprechenden 
Capilei  des  Eutrop 


Eotrop.  X  1 
Cvrutantius  —  vir 
egregius  et  pracslan- 
tissimae  civilitatis, 
divitiis  provincia- 
lium  ac  prieatorum 
fisci 


ad  fee  ta  ns  dicentque 
melius  publions  opes 
a  privalis  haberi 
quam  intra  unum 
claustrum  reservatio 
adeo  autem  cultus 
modici,  ut  festis  die- 
bus,  si  amicis  nume- 
rosioribus  esset  epu- 
landum,  privatorum 
ei  argento  ostiatim 
petita  triclimia  ster- 
nerentur.  hic  non 
modo  amabilis  sed 
etiam  venerabilis 
Gallis  fuit,  praeci- 
pe quod  Dioeletiani 
suspectant  pruden- 
tiam  et  Maximiani 
sanguinariam  teme- 
ri  ta  lern  imperio  eius 
évaseront. 


Iohannes  frg.  168  M. 

KttiVOfâytlOÇ  —  «yqo  «Ql- 
oioç  xai  âfjjÂOitxàç  âta<ptç6y- 
iojç  joy  xçônoy  xai  xovç  fiiy 
T<2y  lâitaihiy  oinovç  ntoiinioy, 
xàç  âi  rà>y  ßaatXiiaty  9rtaav- 
ptôy  aviçonç  ov  aq>6âça  âià 
enovdijç  âytoy.  ßiXxioy  yao  oi 
lirai  lâôxii  xàç  ârt/ioa(aç  f  o- 
Qijyiaç  ly  rot»  Ttôy  vnrtx6otv 
mQiovotttii  tyay  rè  ßißatov 
tj  vno  IV  xXiî&çoy  roy  ànây- 
Totv  xaxaxtxXttofrai  nXovxoy. 
ovitû  âi  âça  piixçiàç  ttç  yy 
xai  Xtrôç  tç  xt  xà  âXXa  xai 
iç  rijv  x«y  t]ulQuy  xov  ßiov 
âiaixay  ùç  pnjxt  xolXoy  âçyv- 
Qoy  iç  nX*ï9oç  xtxxfto&(ti  fttjâk 
txtçôr  rt  nobç  xçvcpijy  ßXinor, 
(tXXa  naoà  xàç  itçàç  xai  ôqfAO- 
xiXilç tr q 'Qoavyaç  r<p  xtôy  iâta>- 
xùy  ttQyvQq)  xai  axçu/jyaîç 
xoopitïr  xà  ßaaiXtia,  S&ty  xai 
TToxtkq  oiyouâÇtxo.  inoiuyàç 
âq  noXXijy  xqy  in'  avzby  xôiy 
((QXOfiiruy  tvyoïav  S  xi  oi- 
xtïoç  xçônoç  nobç  xô  ßiXxiaxoy 
xai  tHqitXifioSxttxoy  îtaxrtpilyoç 
xai  oi'X  rjxtoxa  rt  Toîy  Ipinqo- 
o&ey  qytjoa/siyoiy  <pvôiç  ào- 
fiiytaç  xtôy  raXaxtûy  xfty  té 
vnonxoy  JioxXrjXtayov  avrtaty 
xai  xr,y  MaÇtptayov  eu^or»jfo 
{yyoovyttay  xovç  crv/lVar  tno- 
xXivâyxuiy  xfj  xov xov  rtçaô- 
xtjn. 


Theophanes  p.  lu,  19 

Kuiyaxayxio;  — 
Xiay  rty  îjutçoç  xai 
ùyadbç  xby  xçônoy 

xai  ovâfy  uvxol  nçhç 
xb  xttfiuïoy  ianov- 
àâÇtxo.  fiàXXoy  yàtt 
xovç  vnyxôovç  9y 
oavçovç  f/tt*  ißw- 
Xixo. 


xai  xooovxoy  yy  iy- 
xçaxijç  mçi  /g^juâ- 
xojy  xxt'oiy,  war« 
xai  nayâtfiovç  int- 
tiXtïy  ioQxàç  xai 
noXXois  xwy  cpiïiov 
avfAnoaiotç  xipûy  x) 


riyanaxo  nâw  naoà 
xûyrâXXtoy  r^  ntxouj 
JtoxXtjxiayov  xai  z<S 
(poyixtç  Maitfitayov 
tov  'F.çxovXiov  ovy- 
xotyéyxoty  toy  ttn^X- 
Xâyrta«y  oV  avxov. 


1)  Der  Text  des  Theophanet  Ut  hier  offenbar  Terdorben,  es  scheint  Im- 
xiXùv  aus  imxtXày  verdorben  und  hinter  n/4<Jv  etwas  ausgefallen  zu  sein. 


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326 


C.  de  BOOR 


Man  sieht,  beide  Autoren  geben  Eutrop  und  nichts  als  Eutrop 
und  so,  dass  bald  der  eine,  bald  der  andere  sich  genauer  an  den 
Wortlaut  des  Originals  anschliesst;  kaum  ein  einiiges  Wort  bei 
ihnen  ist  in  Leber einatimmung.  Da  nun  aber  sowohl  Ionannes 
wie  Theophaoes  meistens  ihre  Quelle  fast  wörtlich  abschreiben, 
niemals  sich  weit  vom  Wortlaute  derselben  entfernen,  so  bat  offen- 
bar Theophanes  hier  nicht  Capito,  sondern  eine  andere  auch  von 
Paeanius  durchaus  abweichende  Eutropübersetzung  vor  sich  gehabL 
Diese  (Jebersetzung  ist  in  der  Ausgabe  der  Monumenta  Germaniae, 
welche  im  Uebrigen  das  Material  vollständig  zusammenstellt,  über- 
sehen worden;  für  die  Kritik  des  Eutrop  scheint  sich  auch  aus 
den  wenig  umfangreichen  Stücken  nichts  Wesentliches  zu  ergeben. 
Nur  auf  eine  Stelle  möchte  ich  hier  beiläufig  aufmerksam  machen. 
Eutrop.  IX  22  lautet  :  Ita  cum  per  omnem  orbem  terrarum  res  tur- 
batae  estent,  Carausius  in  Britanniis  rebellant,  Achilleus  in  Aegypto, 

-^4^7  tC-Ctt)^      M         r?^£/l/ IÖM»t  \7l ^t&$td¥*£flt p  ^  £^7*l£P4/t  ^^//wf/l 

DiocleJanus  Maximianum  Herculium  ex  Caesar  e  fecit  Au  gust  um. 
Die  Worte  Narseus  Orienti  bellum  inferret  giebt  Paeanius  nicht 
wieder;  sie  fehlen  auch  bei  loh.  Antioch.  frgm.  164,  doch  ist  dieser 
Umstand  insofern  ohne  Beweiskraft,  als  mit  den  Worten  xai  rt 
siq>Qixi  rvQOç  névte  avâçulv  revriavuiv  Trçv  nçoarjyoçiap  ins- 
noXifitjto  das  Excerpt  überhaupt  abbricht.  Aber  auch  bei  Theoph. 
p.  S,  1  heisst  es  nur:  ctXXà  xai  Kçâaoç  (i.  e.  Carausius)  avrrçe 
xai  Bçerzaviav  xa%êa%ev  xai  ol  nhxe  Tevtiavoi  tijv  *Aq)Qi- 
xf}v  xai  'AxMevç  tijv  Aïyvmov.  Diese  Uebereinstimmung  macht 
die  Worte  Narseus  Orienti  bellum  inferret  etwas  verdächtig. 

Mit  der  Ablehnung  der  Jeepschen  Ansicht  über  den  Zusam- 
menhang der  Stelle  des  Nicephorus  mit  Iobannes  Antiochenus  ist 
der  eigentliche  Zweck  dieser  Zeilen,  die  Antiochenusfrage  vor  neuer 
grosser  Verwirrung  zu  schützen,  erfüllt.  Auf  die  positive  Seite, 
die  Erörterung  des  wahren  Zusammenhangs  zwischen  Nicephorus 
und  Theophanes,  möchte  ich  hier  nicht  näher  eingehen.  Die  Be* 
gründung  meiner  Ansicht,  welche  wiederum  dem  mit  grosser  Sicher- 
heit vorgebrachten  Ausspruche  Jeeps,  dass  Nicephorus  den  Theo- 
phanes nicht  benutzt  habe,  diametral  entgegengesetzt  ist,  liesse 
sieb  nur  durch  ausführlicheres  Eingehen  auf  die  Quellen  beider 


1)  Mit  Ausnahme  der  bei  lohaanes  eingeschobenen  Notu  fiber  den  Bei- 
;n  Paoper. 


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ZU  IOHANNES  ANTIOCHENUS 


327 


Schriftsteller  erreichen.  Ich  ziehe  es  vor,  dieselbe  in  dem  Rahmen 
meiner  demnächst  erscheinenden  Untersuchung  der  Quellen  des 
Theophanes  zu  belassen. 

Dagegen  möchte  ich  hier  noch,  da  ich  mehrfach  auf  die  ver- 
breitete Ansicht,  dass  sich  bei  Suidas  Fragmente  des  Iobannes  in 
reichster  Anzahl  verbärgen,  zurückkommen  m u sate,  auf  einen  Punkt 
aufmerksam  machen,  welcher  diese  Meinung  noch  weiter  zu  be- 
schränken geeignet  ist.  Bekanntlich  hat  Suidas  den  Ttegï  àçetijç 
xal  xeuUaç  betitelten,  auch  uns  zum  Tfaeil  erhaltenen  Band  der 
Encyclopädie  des  Constantin  Porphyrogennetus  im  umfangreichstei 
Masse  ausgebeutet,  theils  so,  dass  er  unter  dem  Namen  der  im  Ex- 
cerpt behandelten  Persönlichkeit  als  Stichwort  die  ganzen  Excerpte 
oder  grosse  Stücke  derselben  wiedergiebt,  theils  so,  dass  er  einzelne 
Sätze  als  Belege  für  einen  Wortgebrauch  daraus  entnimmt.  Stellen 
wir  uns  alle  bei  Suidas  befindlichen  Citate  aus  denjenigen  Schrift- 
stellern, welche  in  dem  uns  erhaltenen  Theile  der  Excerpte  fi$çl 
âçetrjç  vorkommen,  zusammen,  so  werden  wir  sofort  sehen,  dass  die 
biographischen  Artikel  aus  diesen  Autoren  sämmtlich  mittelst  dieser 
Excerptsammlung  in  das  Lexicon  gekommen  sind,  und  dies  gilt 
nicht  nur  für  die  klassischen  und  nachklassischen  Schriftsteller, 
sondern  auch  für  den  allerjüngsten  byzantinischen  Chronisten,  den 
Georgius  Monachus,  bei  dem  nur  ein  Artikel  über  lohannes  Chry- 
sostomus  aus  besonderen  Gründen  dieser  Regel  sich  nicht  fügt 
Daraus  scheint  mir  hervorzugehen,  dass  Suidas  andere  Artikel  dieser 
Gattung  entweder  —  wie  ich  glaube  und  demnächst  ausführlich 
darthun  werde  —  nicht  liefern  konnte,  weil  er  nur  einige  weitere 
Bände  der  Consta ntinschen  Encyclopädie  benutzte  und  nicht  direct 
die  ganzen  Werke  jener  Autoren,  oder  dass  er,  falls  er  alle  oder 
einige  dieser  Werke  in  vollem  Umfange  las  und  ausschrieb,  der- 
artige Artikel  nicht  mehr  aufnehmen  wollte,  weil  er  sie  in  der 
Sammlung  de  virtuiibus  in  hinreichender  Menge  vorgefunden  hatte. 
Dass  er  in  dieser  Hinsicht  gerade  mit  der  Chronik  des  Antiochenus 
eine  Ausnahme  gemacht  haben  sollte  ist  nicht  wahrscheinlich,  und 
daher  muss  es  stets  bedenklich  bleiben,  biographische  Artikel  des 
Lexicons,  die  sich  nicht  unter  den  uns  vollständig  erhaltenen  Ex- 
cerpten  izbqi  açsvrjç  aus  lohannes  vorfinden,  unter  die  direct  en 
Fragmente  der  Chronik  aufzunehmen.  Wenn  wir  nicht  wenige 
solche  Artikel  finden,  welche  sicheren  Resten  des  iohanneischen 
Werkes  sehr  ähnlich  sind,  so  müssen  wir  immer  in  erster  Linie 


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32S 


C.  de  BOOR 


die  Annahme,  dass  dieselben  zu  Johannes  im  Verhältnisse  der 
Quelle  oder  der  späteren  Ableitung  stehen,  in  Betracht  ziehen.  Wir 
besitzen  bekanntlich,  abgesehen  von  den  Lücken  im  Codex  Turo- 
nensis,  die  Excerple  neçi  àç€irtç  nur  unvollständig;  die  Vorrede 
kündigt  eine  zweite  Abtheilung  an,  welche  uns  ganz  verloren  ist. 
Aber  ein  allgemeines  Bild  dessen,  was  sie  enthielt,  können  wir 
uns  doch  machen,  weun  wir  beachten,  dass  die  Reihenfolge  der 
Autoren  in  der  erhaltenen  Abtheilung  eine  streng  systematische 
ist:  iosephus,  Georgius  Monachus,  Malalas,  Iohannes  Antiochenus, 
Diodor,  Nicolaus  Damascenus  —  diejenigen  Historiker,  welche  mit 
dem  Ursprünge  aller  Dinge  beginnen,  also  auch  die  älteste  Ge- 
schichte und  Sage,  sei  es  vom  jüdisch  -  christlichen ,  sei  es  vom 
heidnischen  Standpunkte,  behandelten.  Dann  Herodot,  Thukydides, 
Xenophon,  Arrian  —  die  Historiker  der  Griechen  und  Alexanders. 
Endlich  Dionysius,  Polybius,  Appianus,  Dio  die  römischen  Ge- 
schichtsschreiber. In  Fortsetzung  dieses  Planes  kann  die  zweite 
Abtheilung  nur  die  Byzantiner  enthalten  haben  mit  Ausschluss  der 
byzantinischen  Weltchroniken,  und  wir  dürfen  dort  alle  die  Autoren 
suchen,  welche  nach  unserer  Kennlniss  dem  Constantin  zu  Gebote 
standen:  Eunapius  und  Priscus,  Candidus  und  Malchus,  Procop 
und  Agalhias,  Menander  und  Simocatla  etc.,  und  vielleicht  war 
dort  auch  manches  Werk  verwerlhet,  welches  zufällig  für  die  ein- 
zige uns  ganz  erhaltene  Abtheilung  der  Encyclopädie,  die  Gesandt- 
schaftsexcerpte,  keinen  Stoff  bot.  Wenn  wir  nun  alle  jene  byzan- 
tinischen Historiker  bei  Suidas  mit  biographischen  Artikeln  ver- 
treten finden,  welche  im  Charakter  durchaus  mit  den  Excerpten 
neçl  àçetrjç  übereinstimmen,  so  dürfen  wir  wohl  mit  Sicherheit 
daraus  schliessen,  dass  Suidas  auch  den  zweiten  Band  dieser  Ex- 
cerpte  besass  und  daraus,  nach  dem  oben  Gesagten,  alle  derartigen 
Artikel  byzantinischer  Herkunft  entnahm.  Damit  haben  wir  aber 
auch  die  Handhabe  zur  Erklärung,  wie  Suidas  zu  den,  dem  Be- 
richte des  Iohannes  ähnlichen,  Stücken  kommen  konnte,  und  wer- 
den mit  grosserer  Sicherheit  als  bisher  derartige  Erzählungen  aus 
dem  Bestände  der  echten  Fragmente  des  Antiocheners  ausscheiden 
und  dieselben  unter  anderen  Reihen  von  Fragmenten  einordnen 
können. 

So  findet  sich  z.  B.  bei  Suidas  v.  Geoâôoioç  ein  Bericht  über 
den  Kaiser  Theodosius  II,  welcher,  neben  vielen  anderen  wörtlichen 
Anklängen,  namentlich  auch  in  den  Anfangs-  und  Endworten  genau 


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ZU  IOHANNES  ANTIOCIIENTS 


329 


mit  einem  im  Tilel  neçi  àçerrjç  erhaltenen  Stücke  des  Iohannes 
Übereinstimmt,  im  Ganzen  aber  so  viel  reichhaltiger  ist,  dass  das 
Fragment  des  Iohannes  sich  dazu  wie  eine  Epitome  zum  Original 
verhalt.  Niebuhr  hatte  die  Glosse  des  Suidas  unter  die  Fragmente 
des  Priscus  versetzt  und  als  solches  bezeichnet  sie  auch  Bekker 
in  der  Ausgabe  des  Suidas.  Dagegen  bemerkt  Bernhardy:  Totum 
hrnc  articulum  Suidas  descripsü  ab  integriore  quodam  Ioannis  An- 
tiocheni  exemple  id  quod  patet  Excerph's  Peiresc.  p.  850.  Dem- 
entsprechend hat  Müller  das  Stück  dem  Frgm.  194  des  Iohannes 
zugesellt  und  Dindorf  in  den  Historici  graset  minores  billigt  dies 
offenbar,  da  es  sich  bei  ihm  unter  den  Fragmenten  des  Priscus 
nicht  findet.  Die  Bernhardysche  Annahme  ist  an  sich  nicht  wahr- 
scheinlich, weil,  wenn  der  Suidasartikel  den  Wortlaut  des  Iohannes 
wiedergäbe,  das  Excerpt  de  virtulibus  in  einer  Weise  epitomirt 
ware,  wie  es  in  diesem  Umfange  die  Excerptoren  nur  unter  be- 
stimmten hier  nicht  zutreffenden  Voraussetzungen  thun.  Nach  der 
oben  constatirten  Thatsacbe,  dass  Suidas  derartige  Artikel  nicht 
direct  aus  den  von  ihm  benutzten  Autoren  zu  entnehmen  pflegt, 
wird  die  Annahme  noch  unwahrscheinlicher.  Da  sich  das  echte 
Fragment  des  Iohannes  zu  dem  Artikel  des  Suidas  genau  so  ver- 
halt, wie  die  Erzählungen  des  Chronisten  zu  seinen  uns  erhaltenen 
Quellen  z.  B.  zu  Herodian,  so  ist  vielmehr  die  weitere  Fassung 
bei  Suidas  aus  der  Quelle  des  Iohannes  entnommen  und  dem 
Lexicographen  mittelst  des  zweiten  Bandes  der  Excerpte  7teçi 
àçetîjç  zugekommen.  Da  Iohannes  in  dieser  Partie  dem  Priscus 
folgt  '),  so  haben  wir  diesem  die  Stelle  des  Suidas  zu  restituiren. 
Dass  eine  derartige  Wiederholung  derselben  Erzählung  aus  zwei 
Autoren  bei  den  Excerptoren  Conslantins  nicht  auffällig  ist,  ist 
bekannt.2) 

Wesentlich  anders  ist  wohl  eine  andere  Stelle  zu  behandeln. 
Bei  Suidas  v.  'loßiavog  entspricht  das  Stück  :  ovtog  peta  'lovkia- 
vbv  TiQ^ev  bis  ôià  ^a&vfiiav  rjtavçov  mai  rtcpävi&v  mit  Aus- 
nahme geringer  Auslassungen,  wie  sie  sich  Suidas  häufig  erlaubt, 
genau  einem  Theile  von  loh.  Antioch.  frg.  181  Müller.  Erst  von 
da  ab  wird  die  Erzählung  bei  Suidas  viel  ausführlicher  und  ver- 

1)  Vgl.  Köcher,  De  lohanni*  Antiocheni  aetate,  fontibus,  auetoritate 
p.  34  ff. 

2)  Ich  verweise  auf  Nissen ,  der  wohl  als  beater  Kenner  dieser  Fragen 
gelten  darr,  in  den  Kritischen  Untersuchungen  über  die  Quellen  des  Livius  p.  4. 


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330 


C.  de  BOOR,  ZU  IOHANNES  ANTIOCHEMS 


hält  sich  zu  der  des  Iohannes  wie  in  dem  eben  besprochenen 

Artikel  des  Suidfs  der  Quelle  des  A  nüocheners^ziuu  schreiben «  welche 
dieser  somit  stellenweise  wörtlich  copirt  hätte.  Allein  demgegen- 
über ist  zu  bemerken,  dass  bei  Iohannes  die  Worte  dg  rvcxa  ïor- 
ktccvoç  bis  uà/tiov  ^(inrrtv  axzo&eo&ai  ißoi/.exo  wörtlich  aus 
Socrates  Eût.  eccL  HI  22  inü.  eutnommen  sind,  einem  Werke, 
welches  er  auch  sonst  vielfach  zu  Rathe  gezogen.1)  Da  sich 
diese  Worte  bei  Suidas  wiederholen,  so  ist  Iohanoes  als  Quelle 
des  Artikels  nicht  auszuschliessen.  Offenbar  hat  der  Lexicograph 
die  wortlich  mit  Iohannes  stimmende  Stelle  aus  dem  Excerpt  de 
virhUüms  frgm.  181  M.  und  hat  ein  anderes  Stück  aus  der  Quelle 
des  Antiocbeners,  d.  h.  aus  Eunapius1),  daran  gehängt.  Dies  geht 
klar  daraus  hervor,  dass  hinter  rjywnfrv  die  Erzählung  nicht  glatt 
fortgeht,  sondern  mit  ovtoç  net  à  'lovliavàv,  tag  efyrjxtu,  trjç 
'Pwpaitov  ßaoilBlag  èyxçcrrijç  y&op&og  von  vorne  anhebt.  Genau 
ebenso  mit  ovxog  ist  das  Stück  des  Iohannes  an  das  Vorher- 
gehende, einen  dem  Georgius  Monachus  entnommenen  Bericht,  an- 
gehängt, und  Uberhaupt  bildet  ovtog,  ovtog  6i,  ovxog  mit  folgen- 
der Wiederholung  des  Namens  der  behandelten  Persönlichkeit,  ein 
sehr  häufiges,  nicht  immer  beachtetes  Uebergangswort,  wenn  Suidas 
seine  Quelle  wechselt 

Diese  beiden  Beispiele  werden  far  den  Zweck  dieser  Zeilen 
genügen. 

1)  Vgl.  Köcher  /.  /.  p.  30.       2)  Köcher  /.  /.  p.  31. 
Berlin.  C.  de  BOOR. 


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ZWEI  NEUE  HANDSCHRIFTEN  ZU  CICEROS 

CATO  MAJOR. 


Im  Juli  1884  verglich  ich  io  Leiden  für  den  Geh.  Regierungs- 
rath Hrn.  Prof.  Dr.  Sommerbrodt  den  durch  Bfommsen  entdeckten 
Voss.  F.  12  des  Cato  motor.  Bei  dieser  Gelegenheit  sah  ich  mir 
die  übrigen  Handschriften  des  Cato  mai  or ,  welche  die  Leidener 
Bibliothek  hat,  genauer  an  und  fand  zwei  unter  ihnen,  welche  mir 
von  Werth  zu  sein  schienen.  Diese  verglich  ich  vollständig.  Sie 
finden  sich  in  den  Sammelbänden  Voss.  Lat.  0.79  und  Lau  Voss. 
F.  104,  die  in  ersterem  nenne  ich  V,  die  in  letzterem  v. 

Die  Leidener  Bibliotheksverwaltung  hat  die  lobliche  Gewohn- 
heit, auf  Blattchen  vor  jeder  Handschrift  zu  bemerken,  welche 
Gelehrte  sie  schon  benutzt  haben.  Bei  F.  12  war  schon  eine 
ganze  Reihe  von  Blattern,  bei  0.79  eins,  welches  besagte,  dass  der 
Band  1882  Bastian  Dahl  nach  Christiania  geschickt  worden  ist,  bei 
F.  104  war  kein  Vermerk.  Da  Dahl  meines  Wissens  über  V  nichts 
veröffentlicht  hat,  so  darf  ich  erwarten,  mit  meiner  Collation  von 
V  und  v  Neues  zu  bringen. 

0.79,  ein  Quartband,  enthält  Cicero  de  senectute,  Pytagoras  de 
spatio  Am"  tnundi  (so  auf  dem  ersten  Blatt  des  Sammelbandes  an- 
gegeben, die  Schrift  selbst  hat  weder  Ueber-  noch  Unterschrift), 
de  supinis  verbis  ineipit,  Marius  Plotius  Sacerdos  de  metris  versuum, 
Cent i met nm  (dem  Albinus  gewidmet).  Auf  der  innern  Seite  des 
Deckels  steht  oben  mit  schwarzer  Tinte  geschrieben  A  41,  darunter 
ist  ein  Zettel:  ex  Bibliotheca  viri  iüuttris  Isaaci  Vossii  276.  —  In 
diesem  Bande  umfasst  der  Cato  maior  30  Blätter,  er  ist  mit  Rand- 
und  Interlinearglossen  versehen;  auf  der  ersten  Seite  steht  ein  fast 
ganz  unleserliches  Fragment,  welches  Musikalisches  enthält  und 
die  Namen  $istema,  diastema,  ptongus,  sonus,  metabole,  mehpia  (sie) 
erläutert.  An  Alter  dürfte  V  seinem  Landsmann  L  — F.  12  wenig 
nachstehen,  spätestens  ist  er  Anfang  des  11.  Jahrhunderts  ge- 


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3:32 


W.  GEMOLL 


Diese  Handschrift  macht  aber  ausser  ihrem  Alter  noch  ein 
anderer  Umstand  merkwürdig.  Mommsen  sagt  Monatsber.  der  Berl. 
Acad.  1863  S.  14:  'die  Glossen  ignobüis  und  esses  [in  §  8  des  Cato 
maior]  stehen  über  der  Zeile  von  zweiter  Hand  [in  L].  Alle  anderen 
Handschriften  haben  dieselben  im  Text,  nur  dass  die  zweite  in  E 
fehlt.'  Nun,  V  hat  ignobüis  gar  nicht,  weder  im  Text  noch  über 
der  Zeile.  Von  einer  solchen  Handschrift  aber,  welche  c.  3  §  8 
ignobüis  nicht  hat,  hören  wir  schon  aus  früherer  Zeit.  Gruter  sagt 
nämlich  zu  dieser  Stelle:  Puteanus  quod  non  fuissel  vox  ignobilis 
in  uno  veteri  codiee  Danielis,  nisi  a  manu  recenti,  in  altcro  vero 
nihil  Uhus  loco,  arbitratur  repeti  posse  and  iov  xotvov  clarus, 
itaque  restituendum  putabat  (wie  jetzt  gelesen  wird)  :  Seriphius  easem, 
nec  tu,  si  Atheniensis,  clarus  umquam  fuisses.  Dass  der  eine  alte 
Codex  des  Pierre  Daniel  eben  der  von  Mommsen  gefundene  L  ist, 
sagt  der  Vermerk  am  Anfang  von  L:  ex  libris  Petri  Danielis  Aurelii 
1560.  In  Betreff  des  zweiten  bemerkt  Baiter  (auf  einem  der  oben 
erwähnten  Blattchen  vorn  in  L,  von  dort  habe  ich  auch  die  Gru- 
tersche  Stelle  entnommen):  'Da  aber  Puleanus  noch  einen  zweiten 
vetus  codex  Danielis  erwähnt,  der  von  der  Glosse  ignobilis  ganz 
frei  sei,  so  wäre  sehr  zu  wünschen,  dass  dieser  aufgestürt  werden 
möchte'.  Wenn  ich  ihn  nun  'aufgestürt'  hätte?  Eine  alle  Hand- 
schrift ist  V;  das  Erkennungszeichen  des  zweiten  vetus  codex  Da- 
nielis, das  Fehlen  der  Glosse  ignobilis,  trifft  von  allen  Hss.  des  Cato 
maior,  die  wir  kennen,  allein  bei  V  zu:  was  liegt  da  näher  als 
die  Identität  von  V  mit  dem  zweiten  vet.  cod.  Danielis  anzunehmen? 

F.  104,  ein  Folioband  von  206  Blättern,  enthält  lsidorus  in 
vetus  test.,  Paulini  epi.  nolensis  epistula  ad  Severum,  Cicero  de 
senectute  et  de  amicitia,  Beda  super  tabernaculum  testimonii.  Auf 
dem  ersten  Blatt  dieses  Bandes  steht:  Pa . . .  Petavius  ê.  R.  1610, 
auf  einem  darunter  geklebten  Zettel:  ex  Bibliotheca  Viri  Illustris 
Isaaci  Vossii  66.  Der  Cato  maior  umfasst  elf  Blätter,  vor  dem 
Titel  finden  sich  folgende  Verse: 

Roma  tui  veteres  dum  iam  vixere  quirites, 

Nec  bonus  immutus  (sic  1)  nec  reus  uUus  erat; 

Defunctis  patribus  successit  prava  inventus, 

Quorum  consiliis  debilitata  ruis. 
v  ist  auf  Pergament  geschrieben  und  stammt  wohl  aus  dem  14.  Jahr- 
hundert. Zwei  Hände  lassen  sich  in  ihm  unterscheiden,  die  erste 
geht  bis  c.  13  §  43  enndem  Fabricius  oder,  wie  v  hat,  Frohnaus 


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r 


ZWEI  NEUE  HANDSCHRIFTEN  ZU  CICEROS  CATO  MAIOR  333 

fra  ist  noch  tod  man.  pr.,  von  bricius  bis  zum  Schluss  der  Schrift 
schrieb  eine  andere  Hand  mit  anderer  Tinte. 

Ich  lasse  jetzt  die  Collation  von  V  und  v  folgen  und  bemerke 
nur  noch,  dass  dieselbe  nach  der  Sommerbrodtscben  Ausgabe 
(9.  Auflage)  gemacht  ist. 

siah'q'd      l.  adiuuero 

§  1.    si  quid  ego  adiuto  curàve  levasso  V,  si  quid  ego  fe- 

et  qua  deprimeris  ).ptnii  ui 

vavero  v  —  pectore  fixa  et  quid  erit  pui  V  —  Flaminum  (bis)  V 

—  cognomen  non  solum  Vv  —  Nunc  aut  V  —  mihi  est  visum  Vv. 

me  absterserit 
§  2.   honere  v  —  etiam  ipsum  V  —  abstulerit  v. 

§  3.  aristoteles  V,  aristhoteles  v  —  adtribuito  V,  id  tribuito  v. 

frequent  c.  alt.  tum 

§  4.  K.  sepenumero  V,  scipio  v  —  t  maxime  q*  nüqnä  V, 

eato 

tum  maxime  quod  nunquam  v  —  C.  Rem  V  —  haud  sane  diffici- 
lern  Vv  —  ipsi  V,  ipsis  v  —  nihil  malum  potest  Vv  —  optant  sed 

côpulit 

eandem  v  —  adeptam  Vv  —  putavissent  Vv  —  coegit  V  —  his  se- 

nectus  v  —  quam  octogesimum  Vt  quam  si  octogesimum  v. 

hoc  —r  ordinalae  virib.  puatü  vietum 

§  5.  discriptae  V,  descriptae  v  —  vigetum  V,  vetustum  v  — 

bellare  diis  v. 

certe 

§  6.  L.  atqui  cato  V  —  CATO  Faciam  vero  V  —  ut  dicitis  v 

—  ingrediundum  v. 

eelius 

§  7.  c-  faciam  V  —  çw^  c  (Rasur)  salinalorquç  spurius  a/6i- 
nus  V,  quae  c.  salinator  itemque  spurius  albinus  v  —  usu  eveni- 
rent  Vv  —  vinclis  iam  laxatos  v. 

tuant 

§  8.  L  (andere  Tinte)  est  ut  dicis  V  —  dignitatem      V  — 
k.  est  istud  V  —  essem  nec  tu  V,  essem  ignobilis  nec  tu  v  — 
niensis  esses  Vv  —  nec  sapienti  Vv  (c  ist  in  V  fast  ganz  wegradirt). 

I.  arma 

§  9.  mirificos  haec  ferunt  V,  mirificos  efferunt  v  —  nec  ex- 
tremo  quidem  v. 

comitate  condita  virtus 
§  10.   comitate  condita  gravitas  V,  cii  efafe  condrta  gravitas  v 

—  cifmçue  éo  quarto  Vv  —  apurf  forenlü  questor.  Deinde  edilis  V, 
ad  tarentum  questor  deinde  edilis  v  —  foetus  sum  ptor  V,  /aeftis 
sum  preror  v  —  unus  qui  Vv  —  non  eww  Vv  —  ponebant  ante  V. 


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334 


W.  GEMOLL 


§  11.   fuerat  in  arcs  V,  fugerat  in  orcein  v  —  quinte  fabi 

Celio  Iribuno 

Vv  —  Bpurio  carvilio  (V  catriUo)  Vv  —  c,  fla(m  ausrad. )*ntm'o.  ft". 

plebit  p  rem  publican 

plb  V  —  pro  rei  salute  V  —  r.  p.  ferrentur  V. 

§  12.  praeclaraque  novi  V  —  marci  filii  v  —  ttkim  in  ho- 
mine  V  —  ita  cupide  fruebar  quasi  Vv. 

§  13.  expurgationes  v  —  socratis  Vv  —  ç  n  AN  A96N  Al  KOS» 
am  rechten  Rand  Panathenaicus  lit  vor'  in  contempt ü  mortis  de- 
gcriptus.  Panagiricus  suä  in  laude,  am  linken  Panathenaicus  V, 
panathtniacus  v  —  scripsisse  dicitur  V  —  quinquennio  postea  v. 

§  14.  quo  accusent  v  —  sicuti  fortis  Vv  —  vincit  olymphia  v 

—  annum  enim  uHdeviccimum  (,  ^  Vv  -  Hu  conmle,  V,  - 
T.  (rad.)  flamin  et  acilius  facti  ï  V  —  act  Uns  fuerunt  v  —  àeno/i 
consw/a  Vv  —  otimg.  ef  XXX  anos  naf  V  —  maxitwa  videntur 
onera  v  —  Mi*  eins,  woraus  eis  radirt  ist,  V. 

§  15.  fere  omnibus  voluptatibus  Vv  —  unaquaeque  videam  V 

—  quae  in  iuventute  V  —  quintus  maximus  nihil  paulus  Vv  — 
rem  p.  consilio  V. 

§  16.  ad  apii  V,  ad  apii  v  —  ut  etiam  wecus  v  —  incli- 
nasset  V  —  çtwd  vobis  mentes  v  —  sese  (das  zweite  se  ziemlich 
ausradirt)  flexere  via  V  —  est  et  tarnen  ipsius  Vv  —  Septem  decern 
annos  V,  Septem  et  decern  annos  v  —  cum  duos  consulatus  v  — 
ante  superior  em  consulatum  Vv  —  gr andern  fuisse  sane  v  —  el 
{amen  sic  a  Vv. 

§  17.   in  re  gerunda  v  —  sunt  ut  si  qui  V,  sunt  his  qui  v 

tus 

—  agere  dicunt  Vv  —  ille  autem  clavum  v  —  quie  sedeat  (das 
Punktirte  m.  sec.)  V  —  non  faciat  v  —  meliora  faciat  V  —  velo- 
citate  aut  celeritate  Vv. 

§  18.  et  quomodo  (am  Rand  m.  sec.  résistât)  v  —  Kartagini 
cui  Vv  —  excisam  V,  excissam  v. 

§  19.  tertius  hic  ei  tricesimus  Vv  —  anno  ante  censor etn  V, 
uno 

anno  ante  me  censorem  v  —  Villi  ariis  post  Vv  —  aim  simul 
consul  Vv. 

§  20.  Aiï  çmi  v  —  legere  et  audire  V  —  extern  as  maximas 
res  y  —  lahtfactatas  a  senibus  sustentas  V  —  c  edo  qui  (ans  caedo 
ansrad.)  V  —  rem.  p.  tantam  V  —  pcontantur  ut  in  V,  percunc- 


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ZWEI  NEUE  HANDSCHRIFTEN  ZU  CICEROS  CATO  MAIOR  335 


fntur  ut  in  v  —  nevii  posteriori  libro  (am  Rand  in  nevii  ludo)  V, 
naevii  poetae  posteriori  libro  v. 
epitaphia  mortuor 
§  21.  sepulc^ra  (aus  ckra)  V  —  aiunt  memoriam  vdam  V 

—  qui  (1  Buchstabe  dahinter  radirt,  also  quis)  sibi  V,  qui  $ibi  v. 

§  22.  ingénia  in  senibus  v  —  propter  quod  Studium  Vv  — 
a  bonis  interdici  v. 

§  23.  num  igitur  hunc.  nwn  esiodum  V  —  sterticorutn  v, 
stesicorum  V  —  socraten  Vv  —  gorgian  nü  h  omeritm  V  —  mini 

xenocraten  V  —  oleaiitem  V,  otanfe  v. 

§  24.  s/urftä  o^miiffam'  (rad.)  V  —  quamquam  in  aliis  Vv  — 
minim  sit  V  —  nemo  ewtw  es/  V,  nemo  est  enim  v  —  sed  idem 
in  eis  e  (m.  s.)  taboraut  V  —  m  synephebis  V,  sine  j^Jefr  v. 

§  25.  nec  tero  dubitat  v  —  tifad  idem  edepol  V,  lUiio*  «mut 
tdem  edepolo  v  —  «  m'Ai/  V,  si  nichil  v  —  for  tasse  quae  volt  atq. 
in  ea  q  non  volt  V,  fortasse  quae  volt  agit  in  ea  quae  non  vult  v 

—  sentire  in  ea  v  —  eum  se  esse  odiosum  Vv. 

§  26.  alteri  iucundum  v  —  qui  a  iuventute  colitur  et  dili- 

1.  qui 

gùur  V  —  quidqui  (dahinter  ein  Buchstabe  rad.)  V,  quid  qct  v  — 
nota  essent  Vv  —  audire  vettern  V. 

§  27.  ne  nunc  quidem  V  —  his  enim  erat  V  —  esse  con- 
tentior  V  —  at  hii  quidem  v  —  S;  att  e  non  veto  tarn  v  —  um- 
quam  nobilitatus  es  v  —  sextus  emilius  Vv  —  (rtus  Vv  —  nihil 
modo  post  crassus  V  extremum  spm  V. 

§  28.  per  sepe  ipsa  Vv  —  quid  enim  est  Vv. 
q  f  ringulos  arias  pereurrunt 

§  29.  annales  quidem  vires  V,  annales  quidem  viros  v  —  do- 

ceant  —  instituant  —  instruant  v  —  et  Gneus  et  p.  scipiones  Vv 

—  avi  tui  duo  emilius  et  p.  V  —  pntandi  beati  v  —  ista  ipsa 
defeetio  V. 

c«m  admodum 

§  30.  in  eo  sermone  v  —  cmwi  am  t'as  v  —  puer  memini  v. 

<U 

§  31.  tarn  enwt  tertiam  Vv  —  videbat  V,  vivebat  v  —  nt- 
mntt  videretur  v  —  ad  auam  mavtiatem  Vv  —  sei  sex  nestoris  Vv 

—  aum  in  6revt  v. 

§  32.  posse  gloriari  v  —  At's  esse  viribus  Vv  —  posf  fn&M- 

celi  o 

nus  Vv  —  m.  glabrione  c5s  V,  m.  aetfto  ef  glabrione  eonsuÜb;  v 


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336  W.  GEMOLL 

quom 

—  non  adflixit  Vv  —  velit  esse  senex  v  —  voluit  qui  fuerim  V. 

§  33.  nee  vos  quidem  v  —  moderations  modo  v  —  adsit  v 

—  ne  ille  quidem  Vv  —  vivum  Vv  —  bono  mere  v  —  paulum 
aetate  v  —  parcitatis  Vv. 

§  34.  audisse  te  y  —  hospes  tuns  habitus  Vv  —  cum  autem 
equo  v  —  siccitatem  corporis  Vv  —  non  desutit  V,  non  sunt  v  — 
nec  postulantur  quidem  v  —  muneribus  it's  (m.  s.)  Qn  V,  muite- 
ri6«s  his  quae  v  —  »tW6u«  sustinere  V. 

§  35.  imbecilles  senes  v  —  /wif  imbecillis  v  —  p.  africanus 
filius  is  qtii  (vor  is  ein  Buchst,  wegrad.)  V  —  doctrina  uberior  V, 

uberior 

doctrina  valentior  v  —  possint.  k.  Resistendum  V  —  pugnandum 
täquä  contra  morbn  sic  contra  senechttè  V,  et  pugnandum  tanquam 
contra  morbn  m  sic  pugnandum  contra  senectutem  v. 

£  §  36.  utendum  est  v  —  extinguitur  senectute  V  —  defati- 

hoo 

gatione  Vv  —  se  exercendo  Vv  —  cowicus  V  —  senes  signif  cre- 
dulos  V  —  incertis  v  ignaviae  Vv  —  sic  is/o  (dahinter  rad.,  also 
etwa  siccitas)  V. 

§  37.  filios  tantum  Vv  —  vigebat  in  Mo  animus  patrius  di- 
sciplina v,  vigebat  in  ilia  domo  patrie  disciplina  v. 

dedila,  tubdita,  suànùta 

§  38.  Sinsum  retinet  V  —  si  menti  mannipata  ê  V,  si  menti 

qui 

mannipata  est  v  —  ultimum  spmV  —  qi  sequitur  V  —  sed  animo 

xc 

nunquam  v  —  nu  qua  maxime  V,  nunc  quam  maxime  v  —  tus 

augurum  Vv  —  pontifict4"*  V,  et  pontificum  v  —  memoria«  gra  V 

—  magnopere  desidero  Vv  —  utroque  affero  V  —  atias  si  Vv  — 
quae  iam  ageretten  (noch  von  m.  pr.  corrig.)  possem,  sed  ut  possim 
facit  acta  vita  Vt  quae  iam  agere  non  possem  semper  v  —  fran- 
gitur  subito  V. 

$  39.  aufert  a  nobis  V,  aufert  nobis  v  —  quinto  maximo  Vv 

tenere 

—  libidines  inere  v  —  et^ecfrenate  V. 

§  40.   liir.do  v. 

§  41.  régna  (dahinter  ein  Buchstabe  radirl)  V  —  intellegi 
possèt  V  —  deteslabile  q\M  (vor  quä  ist  rad.)  V,  detestabile  quam  v 

—  longior  omne  Vv  —  en0, pontio  V,  cum  pontio  v  —  plio  Sp. 
postumius  V  —  t  veturius  cös.  V,  tytus  velurius  consules  v  —  ho- 


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ZWEI  NEUE  HANDSCHRIFTEN  ZU  CICEROS  CATO  MAIOR  337 


pubUo 

spes  nr  V  —  amicitia  pr  V  —  maioribus  nato  V  —  p.  Claudio 
cos.  repperio  V,  ac.  p.  Claudio  contulibus  reperio  v. 

§  42.  liceret  quod  v  —  titi  flajmint  V  —  fratrem  c  flami- 

ninum  V,  fratrem  consulem  L.  flamininum  v  —  ex  senatu  V  — 

r 

exortatus  in  V,  exoratus  e  in  v  —  neuti  probari  v  —  et  perdita  Vv. 

§  43.  ea  maioribus  V,  a  maioribus  v  —  a  thessalo  cive  V, 
a  thessalonica  v  —  tTï.  curtum  V,  marcû  curium  v  —  pontio  decio 
quinquennio  v  —  consulem  pro  re.  p.  quarto  V,  consulem  qui  se 
pro  re  publica  quartu  v  —  quodque  spta  V  —  peteretur  quorsum 
(also  Lücke)  v. 

§  44.  magnopere  desiderat  v  —  caret^etiä  V  —  aepulis  ca- 

1.  crebro 

reat  v  —  dueUium  m.  filium  Vv  —  primus  vicerat  V  —  credo  V, 
crefcro  v. 

§  45.  In  V  ist  vor  sodalitates  eine  radirte  Stelle  vod  etwa 
drei  Worten  —  sacris  ideis  magnae  matris  acceptis  Vv  —  accu- 
Ç  fit  epulando 

bationem  epularem  V,  aecubitationem  aepularem  v  —  quia  vitae  V. 
§  46.  necum  V  —  pauci  ammodum  V,  jxiua  tarn  ammodum  v 

aviditatem  absit  v  —  potionis  et  cibi  V,  potiones  et  cibos  v  —  li- 
tt 

fiermo  V  —  summo  magistro  Vv  —  refrigerantia  v  —  prodiçimus  V. 
§  47.  nec  desideratio  quidem  v  —  tain  a//ecfo  atfafe  V  — 

dii  meliora  Vv  —  den/  inquit  v  —  libenter  vero  V,  libenter  vero  v 

—  aô  domino  v  —  furioso  Vt  curioso  v  —  mofesfum  wf  (dahinter 
Lücke  von  einem  Wort,  am  Rand  carer«)  v  —  qui  desiderat  v. 

§  48.  Ats  quibus  senectus  Vv  —  habunde  v  —  uf  turpione 
amuibio  magis  detec  tatur  etià  qui  in  ultima  (am  Rand  qui  in  prima 
cavea  spectat  dehctatnr)  V,  ttf  magis  delectatur  qui  in  prima  cavea 
spectat,  delectatur  etiam  qui  in  ultima  v  —  voluptatem  propter  Vv 

—  earn  aspectans  tantum  V,  earn  spectans  in  tantum  v. 

§  49.  atiüa  V,  atilli  y  —  iucundius  mori  videamus  V,  iucun- 
rfius  videbamus  morari  v,  in  studio  demetiendi  Vv  —  terrae  gattum  Vv. 

§  50.  quam  pseudulo  V  —  senem  Levium  v  —  tuditanoq  cös. 

usq.  adulescentiam  V  —  et  pontiff*1  et  V  —  Awïtw  scipionis  Vv  — 
a/<jm  eoi  omwM  Vv  —  suw/aweduiiä  dixit  snnius  (am  Rand  stuufa 
medulia  diet  qâ  suaderet  medulla  f  qS  meÜita  verba  ^ ferret)  V,  sua- 

Herme»  XX.  22 


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33S 


W.  GEMOLL 


dam  eduliam  v  —  atqui  haec  quidem  V,  atqui  hecidem  v  —  studio, 
doctrinaquae  v. 

§  51.  kabent  eni  rationê  "'terra  V  —  molito  V  —  semen  tx- 
cipit  v  —  id  occatum  v  —  dein  tepefactum  Vv  —  fibris  styrpium  Vv 
culmoque  recta  V  —  ex  quibus  V  —  cum  emerserit  v  —  ordine 
struct o  V,  ordine  extructam  v. 

§  52.  reaiuè  V,  requietem  v  —  çuae  e/"/îet  (dahinter  ein  Buch- 
slabe wegradirt)  V,  auae  v  —  ex  acino  vinacio  v  —  frugum 
aut  styrpium  Vv  —  vites  radices  Vv  —  délectant  v  —  /erfur  ai 
terram  Vv  —  giucgwd  es*  Vv. 

$  53.  m  »5  quae  V,  tn  Ais  awae  v  —  eaq.  genta  V  —  dein 
maturata  Vv  —  tempore  (rad.)  V  —  rfiarf  sed  etiam  cultura  et  na- 
tura ipsa  Vv  —  ea  quà  V. 

§  54.  fuit  lacertam  V  —  pastu  et  apium  v. 

§  55.  nam  a  e/udio  Vv  —  vindicare  ergo  in  V,  vindicare  in  v 

—  m.  curt'ws  Vv  —  triumphavisset  Yv  —  possum  ut  hominis  v  — 
ef  temporum  v. 

§  56.  ammtw  effkere  non  Vv  —  I.  quintio  Vv  —  aAö/a 
epun'um  melium  V,  awJ'  spemiliû  v  —  sen«s  ei  aut  eos  v  —  de- 
lectation* qua  dixi  V  —  etiam  poenaria  v  —  aedo  V,  Aedo  v. 

§  57.   breviter  pdicä  V  —  adlectat  senectus  V,  oblectat  se- 
I.  a«?. 

nec/ue  v  —  an/  calescere  vel  V,  auf  calescere  ut  v. 

§  58.  er  pt'fo  V  —  senibus  exclusionibus  v  —  td  ipsum  unü 
lubebit  V,  ad  ipsum  utrum  lubebit  v  —  sine  it's  V. 

§  59.  inscribitur  atque  etiam  ut  V  —  niAtf  et  /am  V  —  libro 

quo  loquitur  v  —  crüobqlo  V,  critobolo  v  —  diligenter  et  consi- 
tum  v  —  descripta  Vv  —  descriptio  V  —  mluendü  purpwrä  V. 

§  60.  senectutis  m.  perduxisse  v  —  annt  interfuerant  V  — 
t7/e  cur*us  V. 

§  61.  m  aft'to  ea/a/mo  V,  in  acilio  calvino  v  —  unicum 

cogJiitum 

plurime  consentiunt  Vv  —  populi  V  —  fuisse  Vv  —  nolum  es/ 
totum  carmen  V,  notum  est  totum  carmen  v  —  anem  nuper  virum  v 

—  jwwfo  Vv  —  aut  iä  ante  Vv. 

§  62.  cum  äsen**  V. 

§  63.  in  tantum  tribuitur  v  —  cum  magno  consensu  v. 
§  64.  ex  Ais  quendam  Vv  -  sed  Ais  etiam  Vv  —  tf.  Quae 


- 


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ZWEI  NEUE  HANDSCHRIFTEN  ZU  CICEROS  CATO  MAIOR  339 


sunt  V  —  voluptates  corporum  Vv  —  pmiis  V  —  hee  mihi  viden- 
tur  V,  hi  mihi  videniur  v. 

§  65.  morbi  vitia  s  V  —  hec  morosilas  v  —  ex  hits  fratrib.  V, 
ex  his  fratribus  v  —  sunt  quanta  in  aüero  dirüas,  in  aUero  co- 
mitas  sic  se  res  am  Rand  in  v  —  coacessit  V  —  et  eä  sicut  aliam  V, 

4 

sed  earn  sicut  alia  v. 

§  66.  minus  restet  V  —  appropinquantio  V  —  non  potest 
longe  abëe  (vor  potest  zwei  Buchstaben  rad.,  also  Te)  V  —  o/omi 
fft'fl  V. 

§  67.  fin's  e/tam  stultus  V  —  casus  mortis  habet  V  —  tsftttf 
cnmen  Vv  —  cm  id  videatis  V. 

§  68.  jttio  expectatis  v  —  expectatis  amplissimam  V  —  frib 
scipio  V  —  iüe  vult  Vv. 

§  69.  o  di  boni  V  —  quid  in  hominis  v  —  areathonius  qui- 

dm  Gadibus  qui  LXXX  regnauit  annos.    CXX  nixerit  V,  archa- 
thonius  quidam  de  gadibus  q\ii  LXXX  regnavit  annos,  CXX  vixe- 
i  am 

rat  v  qcqd  videtur  v  —  euiquam  temporis  V. 

§  70.  sapienti     usq.  (vor  usq.  siud  drei  Buchst,  wegrad.)  V. 

§  71.  ante  partorü  bonorum  V,  ante  positorum  bonorum  v  — 
secäm  (zweimal)  V  —  cruda  si  s  ui  evetientur  V,  cruda  si  sunt  vi 
avelluntur  v  —  trä  V. 

quousq. 

§  72.  quoad  mun'  V,  quod  et  munus  v  —  possis  et  tarn  mor- 
tem contemnere  V,  posset  et  tarnen  mortem  contempnere  v  —  ani- 
miosior  V  —  asalone  V  —  respondisse  senectute  (hier  rad.)  V  — 

facile 

out  aedifitiü  V  —  hominum  eadem  v  —  recens  aegre  inveterata 

facile  v  —  deserundum  V. 

§  73.  vult  credo  Vv  —  hand  an  melius  v  —  lacrimis  Vv  — 

consequatur 

non  censedugendä  V  —  inmortalitas  V. 

§  74.  exiguum  temporis  v  —  animo  nemo  potest  Vv  —  et 
incertü  an  eo  ipso  die  V,  et  id  incertum  an  eo  ipso  die  v  —  quis 
poterit  Vv. 

§  75.  record*  jnon  I.  butrum  V,  recorder  non  l.  brutum  v 
—  int  feet'  V  —  u7  hosti  datam  fidem  V  —  poeno  *  corporib. 
suis  V,  poems  vi  corporis  sui  v  —  paulum  Vv  —  nec  crudelissi- 
mus  Vv  —  foefl  eê  pfectas  V,  focum  esse  profectas  v  —  e/  äi  oui- 
(iem  v  —  c/ewmim  V,  contempnunt  v. 

22* 


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340  W.  GEMOLL,  ZU  CICEROS  CATO  MAIOR 


§  76.  K.  omnino  V  —  studiorum  omnium  Vv  —  satietattm 
sunt  pueritiae  certa  studia  am  Rand  V  —  pueritiae  studio  certa  v 

—  sunt  et  ineuntis  Vv  —  huius  aetatis  v. 

§  77.  equidem  n  ent  video  V,  non  enim  video  v  —  propius 

o* 

adsum  v  —  p.  scipio  V,  tu  scipio  v  —  clarissvm  V  —  et  in  earn 
quidem  v  —  depssvs  V. 

§  78.  diseruisset  V  —  oraculo  Apoüinis  Vv  —  nec  finem  qui- 
Hem  v  —  habitaturum  ee  V  —  esse/  relttf wru«  Vv  —  qt  simplex  V 

—  dispar  «Mi  dissimile  v  —  Aaec  plalo  ür  V. 

§  79.  nec  enim  Vv  —  nu//«m  videbitis  V. 

§  80.  tus/ïus  memoriam  Vv  —  ex  tis  emortW,  ex  his  emori  v 

—  (une  antmuw  esse  V  —  quo  "qjque  V  —  discebant  v  —  emm 
i7/wc  omnia  V?  —  cum  diteessit  V. 

§  81.  futuri  s  V,  /Wun  sint  v  —  co/tVofe  tngutf  Vv  —  ut 
dm  V  —  memoriam  nrt  V. 

§  82.  p/acef  nrä  V  —  nemo  «mçuam  mihi  Vv  —  fuuro  p. 
(rad.,  am  linken  Rand  paulû)  V  —  paulum  et  Vv  —  ad  se  posse 
pertinere  Vv  —  an  censes  ut  de  me  ipse  V,  onne  censes  ui  de  me 
ipse  v  —  st  isrfem  Vv  —  gium  (zweimal)  V  —  otiosam  aeiatem 
et  quietam  Vv  —  sine  mWo  ktbore  et  contention  V,  sine  utto  labore 

et  contemptione  v  —  ntst  ita  v  —  aut  optimi  v  —  adi  —  mor- 
ra/em  gloriam  v. 

§  83.  cui  obtusior  V  —  ecferor  (davor  rad.)  V,  djfero  v  — 
difext  vivendo  v  —  negue  enim  eos  sofos  convenire  habeo  Vv  — 
otiotf*  quidem  me  V  —  sane  outs  /actie  Vv  —  peliam  recoxerit  V, 
pilam  recoxerit  v  —  st  çwt  dews  Vv  —  repuerescam  Vv. 

§  84.  quid  habet  enim  vita  Vv  —  habet  sane  Vv  —  habet 
certamen  V  —  non  Übet  v  —  mtifrt  e/  docti  sepe  V  —  ex  domo  V, 
domo  v. 

§  85.  cum  ad  iüud  v  —  äYwnü  amorü  V  —  fwr&ae  cotfn- 
vione  v  —  corpus  est  crematum  V  —  animus  vero  eins  v  —  ipse 
cernebat  Vv  —  /erre  missus  sum  v. 

§  86.  qd  st  m  A"  erro,  qui  animas  V  —  esse  credebam  V  — 
/i&en/er  erro  V  —  defetigationem  V,  defectigationem  v  —  experiri 
et  probare  v. 

Kreuzburg  0./S.  WILH.  GEMOLL. 


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ZU  DEN  SIMONIDEISCHEN  EURYMEDON- 

EPIGRAMMEN. 

Auf  dem  Steine,  welcher  die  von  Kuma nudes  im  Athenaeum  X 
524  ff.  herausgegebene  und  von  Kirchhoff  im  Herrn.  XVII  623  be- 
sprochene Todtenh8te  bewahrt,  ist  unter  dem  Namensverzeichaiss 
der  Geralienen  nach  der  schonen  Sitte  der  Athener  ein  Epigramm, 
welches  die  o^srij  ')  der  Todten  preist,  beigegeben.  Dasselbe  lautet  : 
OÏÔ8  nag*  'EXXrionovtov  àrtwXeoav  àylabv  tßtjv 
ßaQvctfievot,  acpetéçav  ô*  TjvxXeioafiTtatçlda1), 
aiat'  Ix&çovç  atêVQxelfinoU/uov  &éçoç  èxxouloavjaç, 
avtoîç  d*  a&âvatov  (ivrjfA1  àçsirjç  e&eoav. 
Diese  Verse  sind  sehr  schön,  und  wird  ihnen  ihr  charakteri- 
stisches Gepräge  vor  allem  durch  das  Bild,  in  welchem  die  Feinde 
mit  dem  Landmann,  der  die  Aehren  aufliest,  verglichen  werden: 

1)  Der  Adel,  den  die  açtrij,  wie  sie  das  Volk  des  5.  Jahrhdts.  fasste, 
verleiht,  steht  höher  als  der  der  tvyirtia.  daher  fehlten  auf  den  Todtenusten 
die  Namen  der  Viter;  wenn  C. I.A.  I  432  unter  den  monumenta  sepulcralia 
steht,  so  beweist  das  nicht,  dass  jene  Regel  Ausnahmen  erduldet,  sondern 
nur,  dass  der  Herausgeber  die  Inschrift  falsch  rubrizirt  hat.  Es  ist  ein  Be- 
amtenkatalog ;  welcher  Art  weiss  ich  nicht.  Aber  er  ist  sehr  wichtig,  da  die 
Klasse  der  Catalogi  magistratuum,  die  im  zweiten  Bande  des  C.I.  A.  einen 
so  grossen  Raum  einnimmt,  im  ersten  ganz  fehlt.  Eine  Frucht  der  Restaura- 
tionsjahre war  eben  auch  die  genauere  Statistik  in  jeder  Beziehung,  wofür 
ja  schon  das  Schema  der  Volksbeschlüsse  bekannte  Belege  giebt.  Jener  Stein 
giebt  also,  soviel  ich  weiss,  das  einzige  Beispiel  solcher  Statistik  für  die 
Zeit  des  alten  Athens.  —  Dass  übrigens  wie  der  Name  des  Vaters,  so  auch 
die  Bezeichnung  der  Chargen  ausser  der  des  Slrategos  fehlt,  geht  auf  den 
äusseren  Grund  zurück,  dass  der  Regimentscommandeur  allein  vom  Volke 
ernannt  wurde,  also  auch  von  diesem  mit  der  Rangbezeichnung  genannt 
werden  musste;  wenn  die  übrigen  Officiersteüen  nicht  erwähnt  werden,  so 
folgt,  da 88  sie  vom  Regimentscommandeur  besetzt  wurden;  dann  hatte  das 
Volk  keine  Veranlassung,  ihrer  in  seinen  Documenten  zu  gedenken. 

2)  Es  ist  nur  ein  Versehen,  wenn  Kirchhoff  hier  und  Kaibel  in  dem  gleich 
zu  citirenden  Verse  ivxXtioav  geben,  sie  Hessen  sich  durch  die  voreuklidische 
Orthographie  sur  Vernachlässigung  des  Augments  verleiten. 


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342 


B.  KEIL 


imfer  Thrânen  sammein  sie  ihre  To  dt  en,  des  Krieges  blutige  Ernte l) 
(&éçoç)  auf  (èxxofiloavTaç).  Wieder  bezeugen  die  wenigen  Zeilen, 
was  die  attische  Epigrammatik  des  fünften  Jahrhunderts  vermochte, 
wieder  aber  bezeugen  sie  zugleich,  wie  früh  sich  auch  hier,  da 
man  so  viel  mit  überkommenem  Gute  wirthschaftete ,  die  Mache 
einstellen  musste;  denn,  wie  die  Parallele  mit  dem  bekannten  Epi- 
gramm, welches  Wilamowitz  dem  Euripides  zuschreibt  (Anal  Eur. 
add.,  Kydathen  p.  26  Anm.  48),  zeigt,  sind  V.  2  und  V.  4  phraseo- 
logisch: Kaibel  E.  Gr.  21,  12  {naïdeç  Idfyvaiajv  .  .  .)  ^XXa^avt* 
éçetTjv  xai  non ç id'  yvxXéioav.  —  In  sprachlicher  Hinsicht  ist 
die  Form  ßagvänevoi  bemerkenswert!!  als  drittes  Beispiel  —  ich 
kenne  sonst  nur  I.  G.  A.  329,  2.  343,  2  s)  —  des  ß  statt  /*  in 
diesem  Worte.  Aber  nicht  nur  Grammatik  und  Aesthetik,  auch  die 
Litterarhistorie  flndet  bei  der  Betrachtung  des  Epigramms  ihre 
Rechnung,  und  zwar  sie  zumeist.  Anth.  Pal.  VU  258  wird  mit 
dem  Lemma  ^uvidov  (=-  P.  L.  G.  II*  460  n.  105B.)  das  Epi- 
gramm überliefert: 

Oïôe  naç1  EtQifiéôovjcc  ttot*  wXeoav  àyXabv  yßrjv 

HaQvâftevoi  Mijâojv  toÇoyÔQwv  nçofiâxoiç 
alxwval,  neÇol  te  xai  loxvnôçtav  kftl  rtjùîv, 

xâXXiatov  açetîîç  n^pi*  %Xmov  qy&ifievoi. 
Man  sieht  auf  den  ersten  Blick,  dass  eins  der  beiden  angeführten 
Epigramme  Nachahmung  sein  muss;  welches  es  ist,  darüber  giebt 
V.  1  des  Simonideum  die  Entscheidung,  welcher  in  Folge  des 
Enklitikon  noze  casurlos  und  somit  fehlerhaft  ist.  Bergk  sah 
dies  natürlich  und  war  auch  hier  nicht  um  eine  sehr  gefällige 
Conjeclur  verlegen;  er  schlug  nach  Aesch.  Pers.  663  K.  viola ia 
yàç  ijât]  xatà  nâaa  oXioXev  vor  :  xaj'  ctyXabv  toXeoav.  Aliein 
vergleichen  wir  die  Worte  'EXXrjaftovjov  anioXtoav  mit  Evqv- 
fiéôovrâ  noxi  wXeoay,  so  sehen  wir,  dass  der  vocalische  Auslaut 
von  EvQi^éâoyja  die  Veranlassung  für  die  Beseitigung  des  folgen- 
den vocalischen  Anlauts  werden  musste.  Mithin  ist  nox*  nichts  als 


1)  Dag  Bild  stammt  aus  derselben  Sphäre  wie  Horn.  A  67  fT. 

2)  Man  kann  wohl  darauf  hinweisen,  dass  von  diesen  zwei  Beispielen 
das  erste  nach  Akarnanlen,  oder  vielmehr  einer  korinthischen  Colonie  in  dieser 
Landschaft,  gehört,  das  zweite  nach  Kerkyra,  unser  drittes  also  der  erste  altische 
Beleg  ist,  doch  ist  das  sprachlich  von  keiner  Wichtigkeit,  da  in  diesen  Grab- 
inschriften auch  der  Thessaler  des  5.  Jabrhdts.  mit  demselben  Phrasenschatz 
arbeitete  wie  der  Athener,  Akarnane  und  Kerkyraeer  (Hermes  XX  159). 


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ZU  DEN  SIMONIDEISCHEN  EURYMEDONEPIGRAMMEN  343 


ein  Flickwort,  welches  durch  die  Einsetzung  von  EvQv^éôovta  an 
.Stelle  von  'EkXrjCTZOvtov  nöthig  wurde,  d.  b.  das  Simonideuni  ist  die 
gesuchte  Nachahmung.  Ganz  gleichgiltig  also,  ob  die  Verlustliste 
sich  auf  die  Vorgänge  von  Byzanz  vom  J.  423  oder  409  (Kirchhof! 
a.  a.  0.  S.  628)  bezieht  —  ich  wage  zwischen  diesen  Daten  nicht 
zu  entscheiden  — ,  das  Simonideum  fallt  nach  diesen  Jahren,  kann 
mithin  nicht  von  dem  Keer  gedichtet  sein.  —  Dies  Resultat  ist 
nicht  neu;  schon  Kruger  und  Kaibel  haben  die  Unechtheit  erkannt 
und  schliesslich  auch  Bergks  Zustimmung  (a.  a.  0.  S.  446  ff.)  ge- 
funden ;  doch  wird  das  Interesse,  welches  das  Zeugniss  des  Steines 
nothwendig  auch  neben  und  noch  nach  der  Arbeit  der  Kritik  hat, 
dadurch  weiter  gerechtfertigt,  dass  mit  dem  nun  um  einen  chrono- 
logischen Factor  erweiterten  Resultate  einige  Vermuthungen  Bergks, 
welche  sich  an  das  Falsiücal  anschlössen,  hinfällig  werden.  Oder 
mag  Jemand  das  Epigramm,  welches  wir  fUr  jünger  als  423  oder 
gar  409  halten  müssen,  noch  als  eins  anerkennen,  welches,  wenn 
auch  nicht  von  Simonides  stammend,  doch  alt  und  wahrscheinlich 
das  sei,  welches  die  Stele  der  Eurymedonkämpfer  auf  dem  Kera- 
meikos  getragen  habe  (Paus.  I  29,  13)?  Also  mit  dieser  Conjectur 
ist  es  nichts  und  mehr  auch  nicht  mit  der,  welche  ebenfalls  Bergk 
Uber  das  mit  unserem  Gedicht  auf  das  engste  verknüpfte  Simoni- 
deum 142  (P.  L.  G.  /.  c.  487)  aufstellte: 

£|  ov  %'  EvQutnr^v  'Aataç  ôlx<x  nôvtoç  ïvufiBv 
xai  TtôXiaç  fhi]Z(Zv  9ovqoç  vAqr\ç  lyénu, 

ovôévi  ftw  xâXktov  ènix^oviwv  yéver3  àvâçâiv 
%çyov  kv  rjnelçip  xai  xatà  itôvxov  6/wv. 

oïÔB  yàç  kv  yaij]  Mr^ôcuv  noXXovç  oXéaavreç 
0oivU(av  Ixatbv  vaîç  eXov  iv  TteXâyei 

àvôçûtv  nXrj&ovoaç'  péya  <T  earevev  'Aaiç  vit'  avuTv 

nXyyeio'  àfupotéçaiç  xbqoï  xçcrcei  noXéfiov. 
Es  ist  bekannt,  dass  V.  5  die  Variante  kv  Kvnqi?  neben  h 
yairj  steht;  das  letztere  überliefern  Aristid.  II  209  D.  und  der  Scho- 
liast zu  dieser  Stelle;  es  ist  aber  zu  sagen,  dass  diese  zwei  An- 
gaben nur  für  ein  Zeugniss  gelten  können ,  da  bei  der  volligen 
Gleichartigkeit  der  Lesarten  an  beiden  Orten  die  Stelle  des  Redners 
selbst  als  Quelle  des  Scholiasten  anzusehen  ist.  kv  KvrtQip  soll  ausser 
Anth.  Pal.  VII  296  (Apost.  VII  57«;  Arsen.  329)  auch  Diodor  (XI  62) 
bezeugen;  derselbe  erzählt  die  Schlacht  am  Eurymedon,  bespricht 
ihre  Folgen  und  fiihrt  dann  fort:  ô  âh  dij/uog  %ûv  'Axhjvaiw* 


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314 


B.  KEIL 


dexcmyv  èÇelôfisPOç  Ix  twv  XaqtvQwv  àvé%h}Kê  vqt  &eip  xai  %qv 
ijiiyça<pr)v  èni  %6  xaraoxevao&iy  àvâ&rjua  inéyçaipê  ttjvâe. 
Wenn  also  Diodor  das  Epigramm  direct  auf  den  Sieg  am  Eury- 
medoo  bezieht,  so  hat  er  nicht  èv  KvTtçq)*),  sondern  iv  yaifl 
gelesen,  und  ist  also  der  Text  des  Historikers  an  dieser  Stelle  aus 
einer  der  Anthologie  verwandten  Handschrift  interpolirt.  Somit 
stehen  Diodor  und  Aristides  gegen  die  Anthologie,  und  man  würde 
hiernach  h  yah\  allein  für  Uberliefert  halten  können.  —  In  dem- 
selben Verse  heisst  es  otde  :  woher  mit  einem  Male  dieser  Plural 
nach  dem  Singular  ovâivi  nta  xalXiov,  den  wir  bei  Aristides  finden  ? 
Es  ist  also  Bergk  nicht  zuzustimmen,  wenn  er  zu  der  Variante  des 
Diodor  ovdiv  nw  xoioltov 

1)  Im  übrigen  wehre  ich  mich  auf  das  entschiedenste  gegen  die  Aus- 
flucht, dass  l*>  KvTtQtp  bei  Diodor  auch  auf  die  c.  60,  also  kurz  vorher  er- 
zählten Ereignisse  vor  Kypros  bezogen  werden  könne.  Nach  dem  Schlachtbe- 
richt heisst  es  dort  :  t$  â'  lançai?  rçônatoy  ax^accvitç  ànénltvaay  $lç  xrty 
Kvnçov  yfyuujxôxiç  âvo  xaXX'toxaç  y'ixaç,  xqy  fùy  xaxà  yijy  zi}y  âk  xaxà  »>«'- 
Xaxxav  ovâtnoxt  yàç  fiVftfÀoyivoyxai  xotavxat  xai  xtjXtxavxai  nçaStiç  yivi- 
o&at  xaxà  xijy  avxrjy  fj/uégay  xai  yavxucqi  xai  neÇixqi  axQccronêâtp;  dass  diese 
letzten  Worte  auf  die  Eurymedonschlacht  allein  gehen,  wird  jeder  zugeben, 
und  dann  auch,  wenn  er  bemerkt  hat,  dass  sie  nur  eine  Paraphrase  des 
zweiten  Distichons  unseres  Gedichtes  ovâér  ne»  xotovxoy  imx&oviwr  yéytx* 
àyâçày  Içyoy  iy  yniiçy  xat  xarà  nâvxoy  &fàa  sind,  dass  Diodor  das  Epi- 
gramm allein  auf  die  Schlacht  am  Eurymedon  bezogen  hat.   That  er  aber 
dies,  so  muss  er,  da  V.  3—4  durchaus  nicht,  wie  Junghahn  bemerkte,  auf 
einen  Doppelsieg  deuten,  V.  5  iy  yaiy  gelesen  haben,  denn  dieses  bringt 
erst  mit  seinem  Gegensatz  zu  iy  ntXäyn  das  Characteristicom  jenes  Sieges 
in  den  Vers.  —  Um  zu  der  Stelle  des  Diodor  zurückzukehren,  so  werden 
nach  den  ausgeschriebenen  Worten  die  Folgen  dieses  Sieges  für  Kimon, 
Persien  nnd  Athen  erzählt,  und  im  Anschluss  daran  heisst  es:  o  âk  âijftoç 
TÛr  'Ad-qyaiur  âtxâxtjy  iUXôptvoç  ix  x<ôy  Xa<pvçœy  àyi&tjxt  xtp  *io>  xai 
xijy  bityçaipijy  ini  xo  xaxaoxtvao&ky  àyâ&rj/ua  biéyçaxpi  xtjyâi-  iÇ  ov  xxi. 
Also  auch  dies  zeigt,  dass  Diodor  das  Epigramm  nur  auf  die  Doppelschlacht 
bezog,  die  also,  wie  schon  gesagt,  allein  durch  iy  yat'g  bezeichnet  wird. 
Dass  übrigens  der  Ausdruck  àfigioxiçatç  xeçoi  so  unklar  ist,  dass  ihn  selbst 
Junghahn,  dessen  Gonjectur  Kaibel  zurückwies,  zu  bessern  suchte,  beweist 
nur  für  meine  Kritik  wie  des  ganzen  Gedichtes  so  speciell  des  Bildes,  dem 
sie  angehören.  —  Dass  schliesslich  Diodor  hier  im  ganzen  Ephoros  ausschreibt, 
ist  wohl  nicht  zweifelhaft,  dass  er  aber  auch  dies  Epigramm  aus  ihm  ent- 
nommen hat,  ist  wohl  sehr  unsicher;  ich  wage  also  für  das  Alter  des  Ge- 
dichtes den  Historiker  des  4.  Jahrhdts.  nicht  anzuführen,  wie  Kaibel  es  thun 
zu  dürfen  glaubte. 

2)  Bergk  meinte  von  den  beiden  bekannten  Repliken  die  lykische,  denn 
in  ihr  heisst  es:  ovârfç  not  Avxitoy  axfjktjy  xo  tarât  àyé&rjxt,  während  in 


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ZU  DEN  SlMOiMDEISCHEIN  EURYMEDONEP1GRAMMEN  345 


ept  gramma  vel  aliud  simile  librariis  observabatur,  denn  mit  der  letz- 
teren Lesart  wird  der  Widerspruch,  den  die  Fassung  des  Aristide»  in 
sich  hat,  aufgehoben,  und  durch  Einführung  des  Positivs  zugleich  ein 
stärkerer  Ausdruck  für  den  in  diesen  Phrasen  schon  abgebrauchten 
Comparativ  gewonnen.  Dass  aber  ovâév  not  xotovxov  nicht  die  ur- 
sprüngliche Lesart,  sondern  nur  eine  bessernde  Conjectur  ist,  be- 
weist für  mich  der  Umstand,  dass  auch  die  Anthologie  an  unserer 
Stelle  eine  Variante  hat,  der  mit  ihrer  halben  Aenderung  —  xctXXiov 
blieb  —  deutlich  anzusehen  ist,  dass  ihr  Urheber  den  Text  nur  um- 
gestaltete, um  den  Numeruswechsel  zu  meiden;  aber  sein  ovâctfiâ 
rrœ  xâXXiov  ist  schlechter  als  Diodors  ovâév  ma  toiovtov.  Es  bleibt 
also  als  Resultat,  dass  die  ursprüngliche  Fassung  des  Epigramms  in 
V.  3  verglichen  mit  V.  5  an  einem  innern  Widerspruch  leidet.  — 
In  V.  2  steht  neben  nôXiaç  $vt}%wv  die  Lesart  der  Anthologie 
nôkefiov  Xaûv,  zu  welcher  Discrepanz  Bergk  bemerkte:  mihi 
Jtôhaç  Xaüv  pœta  videtur  scripsisse,  nam  &vrjzwv  displieet,  quo- 
niam  imx^ovliov  àvdçuip  statin  subsequitur.  Es  ist  doch  ge- 
rathener,  diese  stilistische  Härte  zu  registriren,  als  der  Kritik  durch 
Gonjiciren  die  Augen  zu  verblenden.  —  Dass  man  V.  8  otfiqxnf- 
çatç  xtooi  in  bildlicher  Rede  von  der  Land-  und  Seemacht  ver- 
stehen könne,  bedarf  gewiss  ebensowenig  eines  Beleges,  wie  der 
Ausdruck  xçâzei  noUfiov  an  sich;  nicht  jeder  einzelne  Dativ  war 
zu  belegen,  vielmehr  war  zu  erklären,  wie  die  beiden  gleichen  Ca- 
sus sich  zu  einander  stellen,  wie  sie  neben  einander  in  die 
Construction  passen.  Die  einzig  mögliche  Erklärung  ist  die,  den 
zweiten  Dativ  als  Apposition  zu  dem  ersten  zu  fassen  und  damit 
eine  in  undeutlicher  Ausdrucksweise  begründete  Ungeschicklichkeit 
des  Dichters  anzuerkennen.  —  Ferner  ist  auch  das  Bild  der  Asis, 
der  Jungfrau,  die  da  von  zwei  Händen  geschlagen  stöhnt,  un- 
passend ausgedrückt:  denn  ottveiv  gehört  in  das  Bild  des  Weibes, 
welches  im  Schmerze  tief  aufstöhnend  die  Brust  mit  eignen  Hän- 
den schlägt.  Wie  aber  atévu*  an  Stelle  von  olfioi^eiv  oder  6Xo- 
Xv&iv  hierher  kommt,  hat  das  von  Kaibel  aufgewiesene  Vorbild 
des  Verses  bei  Aesch.  Pers.  546  f.  vvv  dr)  nqhnaoa  \ikv  ativet 
yaV  'Aoiç  ixxßvovfiiva  erklärt.  —  Und  gar  die  Worte  ôttoav- 
t$ç  . . .  Uov  :  nimmt  man  die  oben  als  überliefert  nachgewiesene 
Lesart  h  yalfj  und  bezieht  das  Epigramm  dementsprechend  auf 

der  attischen  der  Comparativ  der  Fassung  bei  Aristides  auftritt  :  ovâriç  JS<o- 
oißtev  tat  [n]iç[ça]  fitt[Ç]oya  &[y)qj[$r. 


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340 


B.  KEIL 


die  Eurymed on schlacht ,  so  passt  die  Zeitfolge  nicht,  da  in  jener 
das  Seegefecht  vor  dem  Landkampfe  stattfand.  Dass  oXeoavtig  — 
k'Xov  nicht  gleich  oiXeaav  xai  f'Xov  sein  kann,  wie  Bergk  will, 
hat  schon  Junghahn  betont;  das  partie,  aor.  muss  eben  mit  post- 
quam  übersetzt  werden.  Bergk  zweifelte  gewiss  selbst  etwas  an 
-seiner  Erklärung,  sonst  hatte  er  wohl  kaum  noch  die  Conjectur 
Mr\düiv  noXXovç1)  iôâfdaaaav  |  Ooivlxwv  &  ixatov  vavg  ëXov 
h  neXâyei  gemacht,  noch  auch,  da  er  eben  èXéaavteg  und  $lov 
för  gleichzeitig  erklärte,  ausserdem  zu  einem  vattQOv  nçôteçop 
seine  Zuflucht  genommen.  Die  Annahme  des  letzteren  ist  ein  offen- 
barer Verzweiflungscoup,  zu  welchem  die  zwei  Stellen  Thuk.  I  100 
Oyéveto  .  .  .  ntÇofiaxla  xai  vavfia%ia)  und  Lyk.  Leokr.  72  (/re- 
ÇonaxovvvBç  xai  vav^axovvjeg)  in  keiner  Weise  berechtigen,  weil 
in  diesen  einfachen  logischen  Verbindungen  gerade  das  zeitliche 
Moment  fehlt,  welches  das  Participium  anstössig  machte.  Ebenso 
wenig  jedoch,  wie  die  im  Epigramm  gegebene  Zeitfolge  passt, 
stimmt  die  Zahl  (kxaxbv  vavg)  zu  dem  Zeugniss  des  Tbukydides 
(I  100  xai  elXov  tçttjçuç  0oivtx<av  xal  ôié(p&€tçav  tag  nâaaç 
èç  Siaxooiag),  und  diese  Discrepanz  wiegt  um  so  schwerer,  als 
die  Uebereinstimmung  der  Verse  mit  Lykurg  (l.  c.  kxatov  6k  %qi- 
i]çeiç)  oder  Diodor  (XI  66  nXeiovg  6e  zwv  kxatov)  nicht  sehr 
ins  Gewicht  fallen  darf;  denn  sie  könnten  beide,  sollte  vielleicht 
das  Gedicht  auch  nicht  aus  dem  5.,  sondern  erst  aus  dem  4.  Jahr- 
hundert sein,  von  ihm  schon  abhängig  sein.  Doch  lassen  wir  die 
durch  diese  Erwägung  noch  sich  steigernde  Autorität  des  Tbuky- 
dides für  unseren  Discrepanzfall  bei  Seite,  es  bleibt  immer  der 
chronologische  Anstoss  in  den  Worten  bXéaavxeg  . .  .  Uov ,  und 
dieser  bleibt  auch  dann,  wenn  man  die  Lesart  èv  KvnQot  vorzieht  : 
denn  auch  vor  Kypros  fand  zuerst  das  Seegefecht  statt;  die  Zahl 
würde  zu  Diodor  (XII  3)  stimmen,  Thukydides  lehrt  nichts. 

Die  grosse  Anzahl  dieser  an  dem  Gedicht  aufgewiesenen  Mängel 
verbietet  eine  Correctur  durch  Anwendung  energischer  Conjectura  I- 
kritik;  jene  Mängel  sind  also  nur  genetisch  zu  erklären.  Die  ersten 
Verse  unseres  Gedichtes  haben  zwei  Repliken  in  den  schon  oben  er- 
wähnten Grabinschriften  aus  Athen  und  Lykien;  auf  dieselben  Verse 
auch  spielt  scheinbar  Isokrates  (IV  179,  Hermes  XIX  641  Anm.)  an: 
nun  ist,  wie  jeder  leicht  selbst  sieht,  keines  jener  inschriftlich  er- 

1)  Bergk  giebt  allerdings  in  der  Anm.  noXXoiç  Mrtö(ov  lââpaoear,  was 
doch  wohl  nur  Schreibfehler  ist 


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ZU  DEN  SIMONIDEISCHEN  E  U  R  Y  M  E  DONEPI G  R  A  M  M  EN  347 


haltenen  Epigramme  das  Vorbild  für  das  Simonideum,  dieses  selbst 
könnte  eher  die  Vorlage  für  jene  gewesen  sein.  War  es  diese,  dann 
war  es  ein  im  Anfange  des  4.  Jahrhunderts  sehr  berühmtes  Ge- 
dicht in  Athen  und  stand,  wie  das  oïâe  lehrt,  auf  einer  Stele  des 
Staatskirchhofs.  Aber  diese  Annahme  ist  für  ein  Gedicht  wie  das 
unsere  unmöglich:  oder  haben  die  Athener  des  5.  Jahrhunderts 
wohl  je  die  Gräber  ihrer  Helden  mit  so  elenden  Versen  verun- 
ziert? Wenn  aber  das  Gedicht  ebensowenig  Vorlage  für  jene  zwei 
Epigramme  sein  kann,  wie  es  selbst  nach  ihrem  Vorbilde  verfasst 
ist,  dann  fehlt  ein  directer  Zusammenhang  zwischen  ihm  und  diesen. 
Und  doch  besteht  offenbar  ein  Zusammenhang;  es  bleibt  also  nur 
die  Annahme,  dass  alle  vier  Zeugnisse  —  Simonid.  141,  Kaibel 
E.  G.  768.  844,  Isokr.  IV  179  —  auf  einen  uns  verlorenen,  ehe- 
mals sehr  berühmten  und  bekannten  Archetypus  zurückgehen.  Eine 
Parallele  mit  Epigr.  105  bestätigt  das  Resultat;  in  diesem  Epigramm 
erklärte  sich  die  metrische  Unmöglichkeit  des  ersten  Verses  aus 
der  Anlehnung  an  das  nun  wieder  aufgefundene  Vorbild  :  hier  sind 
eine  Menge  von  Anstössen,  von  welchen  sich  einer  aus  Aeschylos 
erklärte.  Wenn  sich  nun  ferner  für  V.  1  f.  wenigstens  in  Repliken 
das  Original  nachweisen  lies,  so  ersieht  man  leicht,  worin  man 
den  Quell  für  manche  andere  der  oben  gerügten  Mängel  zu  suchen 
haben  wird.  Das  ganze  Epigramm  141  ist  ein  Cento,  welchen 
ein  späterer  Dichter  mit  Fetzen  aus  berühmten  Mustern  mühselig 
zusammenflickte,  wobei  ihm  denn  manche  Ungeschicklichkeit  mit 
unterlief. 

Das  Gedicht  ist  nicht  von  Simonides:  das  hat  selbst  Bergk 
zuletzt  zugegeben  ;  wenn  es  aber  nichts  anderes  ist,  als  wofür  ich 
es  eben  erklärte,  dann  ist  es  auch  nicht  ein  Epigramm,  welches 
alt  und  das  ist,  wie  Bergk  meinte,  welches  wahrscheinlich  die 
Athener  auf  den  Sockel  einer  Reihe  von  Statueu  des  Kimon  und 
anderer  Sieger  vom  Eurymedon  setzten,  die  das  Volk  einer  Gott- 
heit dankend  weihte.  Die  Verse  sind  eben  zu  elend.  Und  hiervon 
abgesehen  —  ich  urgire  auch  nicht,  dass  jene  Statuenreihe  selbst 
nur  erst  eine  hypothetische  ist  —  wie  wird  unter  jener  Annahme 
der  Numeruswechsel  in  V.  3  und  5  erklärt?  Geht  etwa  der  Sin- 
gular auf  Kimon  und  der  Plural  auf  seine  Genossen?  Aber  das 
Gedicht  selbst  giebt  für  diese  Scheidung  nicht  den  geringsten  An- 
halt. Doch  das  Epigramm  ist  ja  überhaupt  keine  Dedications-  son- 
dern eine  Sepulcraldichlung ,  wie  schon  Kaibel  aus  dem  oïâe 


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348     B.  KEIL,  DIE  SIMONIU.  EURYMEDONEPIGRAMME 


schloss;  man  muss  den  Dichter  für  elender,  als  erlaubt  ist,  halten, 
will  man  ihm  irrthümlichen  Gebrauch  jenes  Pronomens  in  einem 
Weibgedicht  imputiren.  Wo  steht  ferner  der  Name  der  Gottheit, 
der  jene  Statuen  geweiht  gewesen  wären?  wo  der  Name  des 
Schlachtortes1)?  Darüber  kann  man  sich  nicht  so  leicht  hinfort- 
seUen,  wie  Bergk  wohl  glauben  machen  mochte;  wer  darauf  ge- 
achtet hat,  weiss,  dass  diese  beiden  Angaben  nur  in  sehr  seltenen 
Fällen  sei  es  auf  Grab-  oder  auf  Weihinschriften  fehlen.  Und 
die  Ausflucht  nützt  nichts,  es  sei  auf  dem  Steine  ausser  diesen 
Versen  auch  noch  eine  Aufschrift  mit  der  Angabe  zu  lesen  ge- 
wesen, dass  die  Athener  diese  Statuen  der  Athene  von  der  Beute 
aus  zwei  Medersiegen  geweiht  hätten,  denn  es  war  nicht  die  Regel, 
einem  Weihgedicht  noch  einen  legitimus  titulus  hinzuzufügen,  da 
dieses  selbst  der  legitimus  titulus  in  poetischer  Form  sein  sollte. 
Schliesslich  ist  aber  die  Annahme,  die  Athener  hätten  zur  Zeit 
des  Eurymedonsieges  Statuen  ihrer  Feldherrn  als  Weihgeschenke 
aufgestellt,  geradezu  eine  Unmöglichkeit  alle  dem  gegenüber,  was 
wir  ?on  griechischer  und  im  besondern  attischer  Sitte  und  Den- 
kungsart  des  5.  Jahrhunderts  noch  wissen  und  noch  nachfühlen 
können  und  müssen.  Bergks  hiergegen  vorgebrachten  Pausanias- 
stellen  beweisen  nichts;  ich  komme  auf  sie  in  anderem  und  wei- 
terem Zusammenhange  zurück. 

1)  Kaibel  vermisste  auch  und  mit  Recht  ein  fxaçyttfitvoi  oder  einen  ähn- 
lichen Begriff;  ich  bemerke  noch,  dass  das  Fehlen  des  Schlachtortes  für  unser 
Sepulcralepigramm  ein  schwerer  stilistischer  Fehler  ist,  der  ebenso  wie  die 
chronologische  Schwierigkeit  oXiaayxeç  —  Dor  für  die  Abfassungsart  und 
Abfassungszeit  des  Gedichtes  zeugt 

Berlin,  Jan.  1885.  BRUNO  KEIL. 


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ATHENA  SKIRAS  UND  DIE  SKIROPHORIEN. 


«  Unser  Wissen  von  dem  attischen  Cult  der  Athena  Ski  ras  ist, 
wie  leider  stets  in  den  Fallen,  wo  wir  lediglich  auf  litterarische 
Notizen  angewiesen  sind  und  der  Contrôle  durch  in  schriftliche 
Urkunden  entbehren,  sehr  unsicher  und  lückenhaft.  Um  so  drin- 
gender scheint  eine  sorgfältige  Sichtung  der  in  ihrer  Abgerisseu- 
heit  unklaren  und  widerspruchsvollen  Grammatikernotizen  geboten, 
die  auch  durch  die  letzten  sorgfältigen  und  scharfsinnigen  Unter- 
suchungen  der  Frage ,  wie  sie  Wachsmuth  (Stadt  Athen  S.  440  f.) 
und  Lolling  (Milth.  d.  ath.  Instituts  I  127)  angestellt  haben,  nicht 
überflüssig  gemacht  ist.  Beide  Forscher  sind  zwar  Uber  Ursprung 
und  Bedeutung  des  Cultes  verschiedener  Meinung,  betrachten  aber 
die  That  sache,  dass  es  in  Attika  zwei  Heiligthümer  der  Athena 
Skiras,  das  eine  in  Pbaleron,  das  andere  an  dem  heiligen  Wege 
nach  Eleusis,  gegeben  habe,  als  hinlänglich  durch  die  Ueberliefe- 
rung  gesichert;  die  Mutterstätte  beider  Culte  suchen  sie  überein- 
stimmend in  dem  salaminischen  Heiligthum  der  Athena  Skiras  auf 
dem  Vorgebirge  Skiradion,  dessen  Lage  Lolling  mit  grosser  Wahr- 
scheinlichkeit festgestellt  hat. 

Die  Untersuchung  muss  naturgemass  von  dem  Beinamen  Sxt- 
çâç  ausgehen.  Dass  derselbe  mit  dem  Substantiv  oxlçoç  Gips, 
Kalk,  dem  Adjectiv  oxiçôç  hart  zusammenhängt,  darüber  hat  in 
neuerer  Zeit  kaum  je  ein  Zweifel  bestanden.  Die  Worte  be- 
gegnen in  den  Handschriften  in  der  dreifachen  Schreibung  oxi- 
çoç,  oxeiQog,  oxioQoç.  Die  Länge  des  i  wird,  ausser  durch  die 
späte  Schreibung  axeïçoç,  durch  11.  f  332  in  der  Aristarchi- 
schen  Lesung  r/è  oxlçoç  erjv,  durch  Aristoph.  Vesp.  925,  Eupolis 
Fr.  C.  Gr.  II  538  und  Kratinos  ebend.  II  185  festgestellt.  Anderer- 
seits hat  der  unmöglich  von  diesen  Worten  zu  trennende  Name  des 
attischen  Festes  Sxiça  verkürztes  Iota,  wie  Aristoph.  Thesmoph. 
839  nçotâçiav  x'  avxîj  ôiâoa&ai  Zir^loioi  xai  Zxiçoiç  und 
Eccl.  18  oaa  2xiçotç  'eâoÇe  ratç  èpalç  q>llaiç  zeigen.  Diese 


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350 


C.  ROBERT 


Formen,  namentlich  die  attisch  verkante,  weisen  auf  die  Grund- 
form oxiçsoç  zurück,  und  in  der  That  hat  sich  in  dem  bootischen 
Männernamen  Zxiçyiovâaç  (Thukyd.  VII  30)  neben  attischem  J&u- 
çwviâfjç  (Thukyd.  VIII  25,  54)  und  in  dem  phokischen  Städte- 
namen  2xlç<pcu  das  Vau  erhalten.  Auf  die  durch  Hesych.  oxlçoç- 
iaxh  rj  Xatvrrr}  und  Arist.  Vesp.  926  mit  dem  Schol.  y~t  oxiççàç 
Xevxrj  rig  (?gl.  Phot.  s.  oxIqoç,  Bekker  A  need.  304,  10)  bezeugte 
Grundbedeutung:  Kalkstein,  Gips1),  lässt  sich  der  verschiedene 
Gebrauch  der  mit  diesem  Nomen  zusammenhangenden  Worter  fast 
ausnahmslos  zurückfuhren. 

Kalkslei  nreiche  Gegenden  und  auf  Kalkfelsen  gegründete  Städte 
haben  von  dieser  Terrainbeschaffenheit  ihren  Namen,  so  die  Skiritis 
in  Lakonien  mit  der  Stadt  2xïqoç,  die  Ixiçctâeç  oder  Zxiçwvtôiç 
Ttéiçai  in  Megara  mit  ihrem  Epooymen  2xiQun>  oder  JSxXçoç,  das 
eben  erwähnte  phokische  Ixiç<pai,  endlich  die  Insel  Salamis,  die 
nach  Strabo  IX  393  in  früherer  Zeit  2xiçâç  hiess.  oxïçov  heisst 
ferner  steiniges,  von  wild  gewachsen  en  Baumen  bestandenes  Land  ; 
das  erhellt  mit  Sicherheit  aus  den  Herakleensiscben  Tafeln  C1G 
5779,  in  denen  der  twqysfa'),  dem  cultivirten  mit  Oliven  und 
Weinstocken  bestandenen  Land,  drei  Kategorien  von  Ländereieu 
gegenübergestellt  werden  %6  oxiçov,  %b  ctQçijxjov,  o  âçifioçi  da- 
von ist  6  àgvfiog  der  angeforstete  Eichwald,  %6  aQQijxtov  das  noch 
nicht  cultivirte,  aber  zur  Cultivirung  geeignete  Land.  Folglich  ist 
to  ariïçov  Land,  welches  weder  angeforstet  noch  mit  Oel  und  Wein 
bepflanzt  ist  oder  damit  bepflanzt  werden  soll.  Wenn  also,  wie 
aus  einer  andern  Stelle  der  Inschrift  erhellt3),  das  oxIqo*  den- 
noch Bäume  trägt,  so  können  das  nur  wildgewachsene  Bäume 
sein.  Es  ist  also  durchaus  treffend,  wenn  Wilamowitz  (aus  Ky- 
dathen  S.  211)  xb  oxïqov  mit  le  macchie  wiedergiebL  Begreiflich 
ist  es  auch,  dass  ein  solcher  Fleck  besonders  zum  Holzlesen  und 
Holzschlagen  benutzt  wurde,  wie  Hesych.  s.  oxïça  angiebt:  gc^ia 


1)  Vgl.  oxÎQoç  der  Kreidestrich  in  dem  intcxiçoç  benannten  Ballspiel. 
PoU.  IX  104 

2)  Z.  36  s.  xtKpakà  nâaaç  i  Q  q  y  y  eiaç  f/Xiat  tygytjxovra  nivxt  ajfotvet, 
axiçd)  âi  xai  àçQ^'xTOi  xal  dçvfiû  cfia^d  <at  âutxartat  fix  an  nértt. 

3)  Z.  144  s.  Tiôy  âè  ft>  W  tùv  h  xoîç  àçvuoïç  ovâ't  reSy  iv  r«U  oxi- 

çoiç  ov  7i (oXtjaéyri  olâi  xoipôyrr  ovâi  Unçrta6yxi  row  dt  oxïqoh 

uai  zoîç  âçvftaîç  ^aévrat  rot  fâta^ucâfayt    ay  tèy   tnr»  /utçida 

^  XCC  0% 


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ATHENA  SKIRAS  UND  DIE  SKIROPHORIEN  351 


vXrjv  Igoyrct  ev&etovoa*  tig  (pçvyava  und  die  Herakleensiscben 
Tafeln  bestätigen,  wahrend  die  bei  dem  Lexicographen  unter  axûçog 
gegebene  Definition  alaoç  xai  âçv^6çy  wie  die  Vergleich ung  der 
Herakleensischen  Tafeln  lehrt,  auf  einer  Ungenauigkeit  oder  Flüchtig- 
keit beruht  M.  Schmidt  meint,  wohl  mit  Recht,  dass  sich  die 
letzte  Glosse  auf  die  Aristarchische  Lesung  von  V  332  beziehe. 
Es  lohnt  sich,  diese  Stelle  im  Zusammenhang  zu  betrachten. 

Nestor  giebt  seinem  Sohne  gute  Rathschlage  für  die  Wettfahrt; 
in  unseren  Handschriften  lauten  die  Verse: 

326  or/ta  öi  tot,  içéio  pâV  aQtg>çaâég,  ovâé  ae  Xrjoef 
ïorrjxev  Çvlov  avor,  oaov  x*  ooyvi',  vrttç  ahjç, 

T)  ÔQVOÇ  tj  7I£VX7]Ç.     tO  fik*  OV  XdiartV&etai  OjußQO), 

itéra  de  tov  êxct%eQ&ev  èçijçéâejai  ôvo  Xevxat 
330  iv  Çvpoxjjotv  èâov,  Xe7oç  ô*  Irrnôâçofiog  àfiq>ig'm 
rj  tev  oijfia  ßgototo  nàXai  xaTctte&xtjtöiog 
jj  tô  ye  vvuoa  tétvxto  èni  nçojeçuv  âv&Qtûnoiv, 
xai  yvv  téçfiat3  %&t]xe  noôâçxqç  Slog  'AxiXXsvg. 
Das  verdorrte,  aber  noch  nicht  verfaulte  Stammende  einer  Eiche 
oder  Fichte  hat  Achilleus  zur  Mela  bestimmt;  es  ist,  meint  Nestor, 
entweder  ein  altes  Grabmal  oder  es  hat  schon  früher  als  Meta 
gedient    Statt  der  Verse  332.  3  las  Aristarch  nach  dem  Zeugniss 
der  scholia  Townleyana1)  nur  einen  Vers 

rjè  oxlqog  eijv,  vvv  av  &èxo  téçfAar'  'AxiXXtvg. 
Mit  welchem  Rechte  kürzlich  A.  Ludwich  (Aristarchs  Homer.  Text- 
krit.  487)  der  Angabe  des  Townleyanus  die  Glaubwürdigkeit  ohne 
Angabe  von  Gründen  abgesprochen  hat,  will  ich  hier  so  wenig 
erörtern,  wie  die  Frage,  ob  nicht  die  Lesart  Aristarchs  vor  der 
Vulgata  den  Vorzug  verdiene.  Nur  die  Bedeutung  von  axïçoç  gilt 
es  festzustellen,  und  da  keine  der  bisher  besprochenen  und  noch 
zu  besprechenden  Bedeutungen  des  Wortes  auf  einen  alten  Baum- 
stamm passt,  muss  in  jedem  Fall  ein  Wechsel  des  Subjects  ange- 
nommen werden:  'Der  Stamm  ist  entweder  ein  altes  Grabmal  oder 
es  war  einmal  hier  ein  axÏQogt  von  dem  dieser  Baumstamm  allein 
übrig  ist.'  Ein  mit  der  Bedeutung  und  dem  Gebrauch  von  oxlçog 
und  oxiQov  nicht  vertrauter  Grammatiker  konnte  also  allerdings 
durch  den  Vers  leicht  verführt  werden  oxlQog  mit  aXoog  und 
ÖQvpög  gleichzusetzen.  Aber  es  leuchtet  ein,  dass  die  oben  fest- 


1)  Dass  das  Scholion  im  Townleyaoos  steht,  theilt  mir  E.  Maass  mit. 


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352 


C.  ROBERT 


gestellte  Bedeutung  von  oxïqov  als  wild  wachsender  Wald  ebenso, 
wenn  nicht  besser,  auf  dieses  epische  axiçoç  passt. 

Die  bisherige  Erörterung  hat  wohl  zur  Genüge  gezeigt,  dass 
nicbt  die  zufällig  daraufwachsenden  Bitume,  sondern  der  Kalkstein- 
boden das  Charakteristische  bei  oxïçov  ist.  Es  ist  daher  nicht 
nOthig  auf  die  kürzlich  aufgestellte  Ableitung  okiqov  von  oxieçôw 
d.  i.  das  schattige,  bewachsene  Land,  noch  näher  einzugehen.  Auch 
die  verbreitete,  übrigens  bereits  von  Lolling  mit  Aecht  bekämpfte 
Ansicht,  als  ob  Athena  Skiras  mit  der  Oelbaumzucht  etwas  zu  thun 
habe,  weil  der  Kalksteinboden  für  die  Cultur  des  Oelbaums  be- 
sonders geeignet  sei,  erledigt  sich  von  selbst  durch  die  That  sa  che, 
dass  auf  den  Herakleensischen  Tafeln  das  für  die  Oelbaumcultur 
bereits  gewoonene  (èççr^vïa)  oder  noch  zu  gewinnende  Land 
(aççrjytxoç)  ausdrücklich  dem  axîçov  entgegengesetzt  wird. 

Dass  nun  oxïqov  auch  von  der  Käserinde  (Aristoph.  Vesp.  926), 
dem  'Mantel'  des  Käses,  wie  Eupolis  und  Kratinos  sagten,  und  dem 
Schmutz  der  Kleider  gebraucht  wird,  wobei  vorzugsweise  an  den 
verhärteten,  in  den  WoHgewäodern  sich  festsetzenden  Schmutz  oder 
Staub  gedacht  werden  muss3),  dass  oxiqoç  verhärtet,  hart  und  oiu- 
Qovodai  sich  verharten  heisst  und  beide  Worte  namentlich  in  der 
medicinischen  Terminologie  von  der  Verhärtung  der  Geschwüre  viel 
gebraucht  werden,  das  sind  Uebertragungen  und  Weiterbildungen, 
die  sich  durch  sich  selbst  erklären  und  nur  der  Vollständigkeit 
halber  hier  erwähnt  sein  mögen. 

Die  Betrachtung  der  Wortbedeutung  und  des  Wortgebrauchs 
hat  zugleich  zu  einer  richtigen  Auffassung  der  Bedeutung  des  Cultes 
den  Weg  geebnet.  Es  ist,  hoffe  ich,  klar  geworden,  dass  weder 
eine  Berechtigung  vorliegt  aus  dem  Beiwort  Sxtçàç  eine  Beziehung 
zur  Oelbaumpflege  herauszulesen,  noch  aus  diesem  durchaus  grie- 
chischen und  in  älterer  Zeit,  wie  die  Landschaftsnamen  beweisen, 
sehr  verbreiteten,  wenn  auch  in  der  entwickelten  Schriftsprache 

t)  Walter  Zeitschr.  für  vergl.  Sprachwiss.  XII  3S5,  G.  Cur  Lias  Gr.  Et.*  16$. 
Die  Etymologie  ist  schon  im  Alterthum  aufgestellt  in  dem  et>en  angeführten 
Scholion  axîçoy  j^y  QiÇav  âtà  to  ioxMta£a«,  aber  offenbar  dort  nur  zur 
Erklärung  der  Aristarchischen  Lesart  ersonnen. 

2)  Et.  M.  718  oxtQc+frijrai:  tpafù»  tni  rov  fonov  rot?  ocpoJoo.  ifxpi- 
fovroç  xai  övasxnXvtov.  Hes.  oxtlçoç:  Çîmoç;  den  Schlnsa  des  Arlikets 
iPtktjiâç  dt  iq»  nvQçtôdij  yijy  hat  Meineke  in  rigv  QvntSâij  yqr  geändert. 
Alleiu  oxlçoç  'Kalkstein'  kann  so  wenig  den  dankelen  Schmutz  der  Erde  be- 
zeichnen, wie  die  rothe  Erde.  Vielleicht  ist  rfr  oxtoûâr,        zo  schreiben. 


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ATHENA  SKIRAS  UND  DIE  SKIROPHORIEN  353 


verhältnissruässig  seltenen  Wort,  auf  phöoikischen  Ursprung  des 
Cultes  zu  scbliessen.  Da  Salamis  selbst  in  aller  Zeit  2xiçâç  hiess, 
ist  die  dort  erwähnte  Albena  Skiras  zunächst  die  Schutzgöltin  von 
Salamis;  möglich,  ja  wahrscheinlich,  wenn  man  will,  ist  es  auch, 
dass  man  mit  Rücksicht  auf  den  Beinamen  dem  Heiligthum  einen 
solchen  Platz  am  Abhang  eines  Kalksteinfelsens,  wie  ihn  Lolling 
für  die  Stelle  des  Tempels  annimmt,  gab  oder  dass.  von  einem 
solchen  Platz  die  Göttin  den  Beinamen  erhalten.  ')  Nothwendig  aber 
ist  es  nicht;  und  es  kommt  schliesslich  auf  einen  leeren  Wert- 
streit heraus,  ob  Albena  Skiras  ursprünglich  'die  Göttin  von  der 
Kalksteininsel  (Salamis)'  oder  'die  Göttin  auf  dem  Kalksteinfelsen 
(in  Salamis)'  bedeutet.  Ebenso  wenig  ist  es  nothwendig  dass  zu 
der  Anlage  einer  Filiale  dieser  salaminischen  Cultstätte  gerade  wie- 
der ein  Kalkfelsen  gewühlt  wurde2);  möglich  ist  aber  auch  dies 
immerbin. 

Als  eine  solche  Filiale  bezeichnet  die  literarische  Tradition 
das  Heiligthum  der  Atbena  Skiras  in  Phaleron;  ausdrücklich  spricht 
das  die  megarische,  in  durchsichtiger  Verhüllung  die  attische  Tra- 
dition aus.  Praxion  im  zweiten  Buch  seiner  Meyaçixâ  hatte  Ski- 
ron3) als  Stifter  des  Heiligthums  genannt  (Harpokral.  s.  oxIqoy, 
Suid.  s.  otüqovi  vgl.  Hes.  s.  Sxiçàç  yA$r\vày  Phot.  s.  2x7çoç).  Es 
ist  gewiss  derselbe,  den  die  altische  von  Hass  gegen  Megara 
durchtränkte  Theseussage  zu  dem  wilden  Unhold  gemacht  hat,  ein 
Schicksal,  das  er  mit  dem  Peripheles  von  Epidauros  und  dem 
Kerkyon  von  Eleusis  theilt  Skiron  ist  vielfach  mit  den  Heroen- 
genealogien verknüpft,  mit  der  peloponnesischen  als  Sohn  des 
Kanethos  (der  nach  Apollodor  III  8,  1  ein  Sohn  des  Lykaon  ist) 
und  durch  seine  Muller  Henioche  Enkel  des  Piltheus  von  Troizen 
(Plut.  Tbes.  25),  mit  den  Aiakiden  als  Vater  der  Endeis,  die  mit 

1)  Vgl.  Bekker  Anecd.  304,  9  2xuqùç  'Afyyâ  .  .  .  ànb  rônov  xivbç 
ovxwi  oiyopaofiirov,  h  y  y?  l*v*q. 

21  Damit  glaube  ich  die  Bedenken  von  Milchhofer  Piraeus  S.  64  A.  3 
abgewiesen  zu  haben. 

3)  rot)  ovyotxtjoayioç  SaXafAÎra  setzen  Suid.  Phot,  hinzu,  wodurch  die 
Idealität  mit  Jïxtçoç  too  Salamis  ausdrücklich  bezeugt  wird.  Sxiçatv  ist  die 
einzige  durch  die  Vaseninschriften  belegte  Form,  Sxtiqoty  ist  spätere  Ortho- 
graphie. Dass  Zxïçoç  zu  accentuiren  sei,  bemerkt  Meiueke  zu  St.  Byz.  s.  v. 
Ob  aber  der  attische  Ort  £xïqov  oder  JSxtçoy  zu  accentuiren  sei,  lädst  der* 
selbe  mit  Recht  uoentschiedeo.  Wir  sahen  oben,  dass  die  attische  Verkür- 
zung in  Zxiça  eintritt,  in  axÎQoy  (Käserinde)  unterbleibt. 

Herme.  XX.  23 


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354 


C.  ROBERT 


Aiakos  vermählt  diesem  den  Peleus  und  den  Telamon  gebiert 
(Apollod.  HI  12,  6,  7,  Paus.  II  29,  9,  Piut  The».  10,  schol.  Eur. 
Androm.  687) ,).  Die  sehr  pragmatisch  gefärbte  megarische  Sage, 
die  wir  Paus.  I  39,  6.  44,  6  lesen,  Itfsst  Skiron  von  dem  Aegypter 
Lelex  abstammen  und  macht  ihn  zum  Schwiegersohn  des  Pan- 
dion  und  zuerst  zum  Nebenbuhler,  später  zum  Feldherrn  seines 
Schwagers  Nisos.  Ein  Doppelgänger  dieses  Skiron 2)  und  zweifel- 
los ursprünglich  mit  ihm  identisch  ist  Skiros  von  Salamis  (PluU 
Thes.  16,  Phot.  Hes.  I  /.),  Gemahl  der  Eponyme  Salamis  und  Sohn 
des  Poseidon.  Sein  Name  ist  wahrscheinlich  auch  bei  Apollod.  I 
15,  1,  4  ïviot  âk  Alyéa  Sxvçlov  eîvai  Uyovoiv,  vnoßlrjdijvai 
dk  vrtà  Jlavôioyoç  statt  des  ganz  unbekannten  Sxvçioç  einzu- 
setzen, so  dass  nach  dieser,  wahrscheinlich  megarischen,  jedesfalls 
unatlischen  Tradition  der  salami nische  König  sogar  der  Grossvater 
des  Theseus  ist.  Alle  diese  Traditionen  reichen  in  die  Zeit  hinein, 
wo  Salamis  mit  Megara  politisch  verbunden  war,  so  dass  Skiron 
oder  Skiros  König  der  Insel  wie  der  Landschaft  ist,  und  bis  in 


1)  Statt  des  Sxiçwy  nenot  Philoslephanos  (schol.  II.  JI  14)  den  Xtçuy 
als  Vater  der  Endeis.  Man  wird  zunächst  geneigt  sein  einen  einfachen  Schreib- 
fehler anzunehmen,  allein  man  wird  stutzig,  wenn  man  bemerkt,  dass  bei 
Plutarch,  wo  dem  ganzen  Zusammenbang  nach  nur  Skiroo  gemeint  sein  kann, 
als  Mutter  der  Endeis  Chariklo  erscheint,  die  sonst  in  der  Sage  stets  die 
Gemahlin  des  Kentauren  Chiron  ist.  Da  Plutarch  sich  ausdrücklich  auf 
megarische  Gewihremänner  beruft,  ist  an  eine  Utnmodelong  der  Sage,  durch 
die  an  Stelle  des  Unholds  Skiron  der  weise  Kentaur  Chiron  gesetzt  wäre, 
nicht  zo  denken.  Vielmehr  wird  man  umgekehrt  annehmen  müssen,  dass  Philo- 
Stephanos  in  der  That  die  älteste  thessalische  Sagenform  überliefert,  nach  wel- 
cher Chiron  durch  seine  Tochter  Endeis  der  Ahnherr  des  Achilleus  war  und 
dass  erst  bei  der  Verpflanzung  der  Aiakiden  nach  Aigina  und  Salamis,  die  wohl 
zugleich  mit  der  des  Cultes  des  Zeus  Hellenios  erfolgt  ist,  die  salamintscbe 
Sage  es  war,  welche  den  Skiron  an  Stelle  des  Chiron  setzte,  die  Chariklo  aber 
aus  der  thessalischen  Sage  beibehielt. 

2)  Steph.  Byz.  s.  v.  2xlçoç  schreibt  :  ^xiçotyideç  nitçat  ènb  2*iqa>yoç 
k)  ovioç  pky  «nb  (rov)  rénov,  ô  rônoç  âk  ànb  Sxiçov  f}ça>oç,  wofür  Mei- 
neke  schreiben  wollte  ovtoç  /uiv  ànô  rov  rçonov  (axiçiç  =-  axXqçog).  Die 
Aenderung  ist  unnöthig  und  verkennt,  wie  ich  glaube,  die  Meinung  des  Gram- 
matikers, der  von  dem  ^rijfia  ausgehend,  ob  Skiros  oder  Skiron,  die  ihm 
natürlich  verschiedene  Persönlichkeiten  sind,  den  Skironischen  Felsen  den 
Namen  gegeben  hat,  die  Arav  findet,  Skiron  sei  nach  den  Skironischen 
Felsen,  diese  aber  nach  Skiros  benannt.  In  Wahrheit  ist  Skiros  oder  Skiron 
Eponym  von  Zxiçàç  and  den  Sxiçàfoç  nfrçcu,  die  su  Zxiçatrlâéç  nérçat 
erst  werden  konnten,  nachdem  die  attische  Sage  herrschend  geworden  war. 


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ATHENA  SKIRAS  UND  DIE  SKIROPHORIEN 


355 


jene  Zeit  wird  in  der  That  die  Gründung  des  Heiligthums  der 
Athena  Skiras  zurückdatirt  werden  dürfen. 

Dieser  megariscben  Tradition  steht  die  attische  gegenüber; 
sie  liegt  in  zwei  Fassungen  vor,  die  sich  allerdings  zur  Noth  zu 
einer  einzigen  verbinden  lassen.  Philochoros  (Harpokr.  s.  oxIqov) 
hatte  als  Stifter  einen  eleusinischen  Seher  Sxlçoç  genannt,  wohl 
denselben,  der  nach  Paus.  I  36,  6  aus  Dodona  zu  den  Eleusiniern 
kam  und  an  der  heiligen  Strasse  an  dem  Orte  Zxl qov  begraben  liegt. 
Es  ist  sehr  durchsichtig,  wie  hier  zwar  der  alte  Name  des  Stifters 
beibehalten,  aber  aus  dem  feindlichen  megarisch-salaminischen  König 
ein  Seher  aus  dem  mit  Athen  vereinten  Eleusis  wird:  eine  Ver- 
Wandlung,  die  um  so  leichter  war,  als,  wie  wir  später  sehen  wer- 
den, dieser  eleusinische  Seher  ursprünglich  eine  selbständige,  mit 
der  attischen  Landessage  eng  verbundene  Figur,  der  Eponymos  des 
Ortes  2x700V  an  der  heiligen  Strasse  ist.  Die  zweite  Fassung  nennt 
Theseus,  wenigstens  als  Stifter  des  Cultbildes  und  des  Festes  der 
Oschophorien.1)  Man  kann,  wie  gesagt,  zur  Noth  diese  Angabe  mit 
der  des  Philochoros  in  der  Art  in  Einklang  bringen,  dass  man  Theseus 
das  Bild  in  das  schon  vorhandene,  von  Skiros  gestiftete  Heiliglhum 
weihen  lässt.  Indessen  bleibt  dieser  Ausgleich  problematisch.  Doch 
fehlt  es  auch  sonst  nicht  an  Andeutungen  dafür,  dass  Theseus,  wie 
Uberall  in  Attika,  so  auch  hier  erst  später  eingetreten  ist  und  den 
Skiros  verdrängt  hat.  Zunächst  wird  durch  Plut.  Thes.  17  ein  Heilig- 
lhum des  Skiros  ausdrücklich  bezeugt,  wo  den  Tempel  der  Skiras  zu 
verstehen  oder  durch  Aenderung  hineinzubringen  recht  bedenklich 
ist.  Nach  der  Rückkehr  aus  Kreta  soll  Theseus  das  Bild  und  das 
Fest  gestiftet  haben,  darum  liegen  dort  im  Temenos  der  Skiras 
auch  die  Heroa-  seiner  Steuerleute  Phaiax.  und  Nausithoos,  deren 
Andenken  durch  das  Fest  der  Kybernesia  gefeiert  wird  (Philo- 
choros bei  Plut.  Thes.  17).  Diese  Steuerleute  hat  aber  Theseus 
von  Skiros  von  Salamis  erhalten,  daher  ihre  Heroa  jiqoç  tw  jov 
IxIqov  liegen.  Auch  ein  Enkel  des  Skiros  Menestheus  war  unter 
den  sieben  Knaben  die  dem  Minotaurus  Preis  gegeben  werden 
sollten,  und  dies  bewog,  setzt  Philochoros  hinzu,  den  Skiros,  dem 

1)  Phot.  s.  Zxïqoç  (Suid.  s.  Zxïçoç,  Et.  M.  718,  8).  Im  Zusammenhang  mit 
dieser  Sagenform,  die  die  Ableitung  von  2*lçoç  nicht  mehr  brauchen  konnte» 
ist  wohl  auch  die  abgeschmackte  Erklärung  erfunden:  'Adtjvà  Ixtççàç  ort 
yg  (so  Wilamowitz;  rij  Hdscbr.)  Xtvxg  /ç/trat,  scbol.  Aristopb.  Vesp.  926. 
Stiftung  der  Oschophorien  Plut.  Thes.  28. 

23* 


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m) 


C.  ROBERT 


Theseus  seine  Schiffsleute  zur  Verfügung  zu  stellen.  Wenn  nun 
bei  Pausanias  I  1,  4  im  Bezirk  der  Athena  Skiras  erwähnt  wer- 
den :  ßiofiol  9ewv  te  èvonatopiévtav  àyvwottov,  xaï  ifotuwv  xat 
naiôwv  twv  Q^oéiog,  xai  WaXi.çov,  so  wird  man  unter  den  He- 
roenaltären  eben  die  des  Nausithoos  und  Phaiax  verstehen,  wenn 
man  auch  eine  nähere  Bezeichnung  derselben  wünschen  würde. 
Wie  aber  neben  diesen  Allären  und  dem  des  Heros  eponymos  von 
Phaleron  die  des  Akamas  und  Demophon,  die  damals,  als  The- 
seus nach  Kreta  zog,  noch  gar  nicht  geboren  waren,  zu  stehen 
kommen,  bleibt  unverstandlich.  Beide  Schwierigkeiten  werden  ge- 
tost, wenn  man  liest:  r^çtôwv  xoi  nalöwv  twv  (peta)  Q^oiiog. 
Trifft  diese  Aenderung  das  Kichtige,  so  hatten  auch  die  Kinder, 
unter  ihnen  Menestheus,  der  Enkel  des  Skiros,  im  Heiligthum  der 
Skiras  Altäre.  Man  erkennt  hier  deutlich,  wie  die  im  Tempelbe- 
zirk vorhandenen  Heroa  des  Stifters  Skiros,  seiner  Steuerleute 
Phaiax  und  Nausithoos,  seines  Enkels  Menestheus1),  von  der  The- 
seussage  annektirt  und  wohl  oder  übel  mit  dem  Zug  nach  Kreta 
in  Verbindung  gesetzt  werden.  Auf  die  im  Pyanopsion  begangene 
Oschophorienfeier,  die  ganz  auf  der  Anschauung  von  der  Stiftung 
des  Heiligthums  durch  Theseus  basirl  und  zur  Verbreitung  der- 
selben gewiss  wesentlich  beigetragen  hat,  kann  näher  hier  nicht 
eingegangen  werden.  Nur  das  Eine  darf  nicht  verschwiegen  wer- 
den, dass  nach  Aristodemos  von  Elis2)  die  Oschophorien  auch 
Skira  geheissen  hätten:  Alh.  XI  495  F  'Açiavôârjfwç  h  rçiup 
7TtQi  Jlivôâçov,  tolç  2x/çoiç  (fijOty  'A&rjvaÇe  aywva  limeXtï- 
o&ai  Twv  i(fY]ßu)v  ôçô/xov,  rçéxfiv  ô**  avtovç  $xovtaÇ  ci^irtékov 
xlââov  xcnâxaçTiov  tov  xaXovfuvov  utoxov,  vçé%ovai  6'  èx  xov 
îeçov  zov  Jiovvoov  nêxQi  *oî>  xijç  SxiQciôoç  'Afrrfvag  îeçov.3)  Es 
wird  sich  später  ergeben,  dass  mit  2*Iq(x  sonst  immer  die  Skiro- 
phorien  bezeichnet  werden  ;  da  es  nun  kaum  glaublich  ist,  dass  zwei 

1)  Auf  der  Franvoisvase  in  der  Darstellung  des  Reigentanzes  der  durch 
Theseus  geretteten  Knaben  und  Mädchen  heisst  eines  der  letzteren  Menestho. 

2)  Die  Vergleichuog  mit  Athen.  11  495  E  und  Harpokr.  s.  ooxoyoqoi 
macht  es  wahrscheinlich,  dass  Philochoros  die  Quelle  des  Aristodemos  ist.  Der 
hier  und  schol.  Nik.  Alexiph.  109,  sowie  bei  Proklos  Chrestom.  in  Phot, 
bibl.  322  erwähnte  Wettlauf  von  zehn  Oschophoroi  lisst  sich  mit  der  sonst 
bezeugten  Prozession  unter  Vorantrilt  von  zwei  Oschophoroi  (Demon  b.  Plut. 
Thes.  23,  Istros  bei  Harpokr.  /.  /. ,  Proklos  /.  /.)  vielleicht  so  combiniren, 
dass  die  beiden  Sieger  im  Weltlauf  die  Anführer  des  Festzuges  wurden. 

3)  So  nach  Kaibels  freundlicher  Mittheilung  der  Marcianus. 


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ATU ENA  SKIRAS  UND  DIE  SKIROPHORIEN 


357 


so  verschiedene  Feste,  wie  die  Oschophorien  und  die  Skirophorien, 
beide  mit  demselben  Namen  2xiça  ohne  unterscheidenden  Zusatz 
bezeichnet  worden  seien,  so  hat,  um  von  anderen  Versuchen  zu 
schweigen,  A.  Mommsen,  indem  er  auf  den  in  den  Worten  W£ijy<*£e 
und  Ix  rov  Uqov  tov  Jiovvaov  fiè%QL  tov  trjç  JSxiqôôoç  *Ai)rr 
vâq  Uqov  liegenden  Widerspruch  hinwies,  die  Worte  für  corrupt 
gehalten  und  x/J  Ixtqqàâi  gnjoiv  'Afrrpq.  vorgeschlagen.  Will  man 
sich  zu  dieser  oder  einer  ähnlichen  Aenderung  nichl  entschliessen, 
so  bleibt  nur  die  Annahme  übrig,  dass  Aristodemos  oder  Alhenaios 
Skirophorien  und  Oschophorien  verwechselt  hat. 

Trotz  aller  Lückenhaftigkeit  schliessen  sich  somit  die  Nach- 
richten Uber  die  Athena  Zxiçàç  im  Phaleron  wohl  zusammen  zu 
einem  verständlichen  Bild,  so  dass  Uber  die  Bedeutung  und  die 
Stellung  des  Cultes,  wenn  man  von  der  willkürlich  hineingetragenen 
Beziehung  zum  Oelbau  oder  der  noch  willkürlicheren  Herleiluug 
aus  Phönicien  absieht,  im  Allgemeinen  Einverständniss  herrscht. 

Neben  diesem  Cult  im  Phaleron  soll  nun  aber  ein  zweiter 
Cult  der  Athena  Skiras  an  der  heiligen  Strasse  nach  Eleusis  in 
der  Vorstadt  Skiron  existirt  haben  ;  dort  soll  ein  Tempel  gestanden 
haben,  in  welchem  ein  Würfelorakel  die  Ralhsuchenden  belehrte, 
dort  soll  das  Ziel  der  Skirophorien  gewesen  sein,  jener  feierlichen 
Prozession  im  Hochsommer,  durch  die  Regen  und  Kühlung  für  die 
verschmachtenden  Oelbäume  erfleht  werden  sollte  —  dort  soll  end- 
lich ein  uraltes  Bild  der  Athena,  das  Palladium  der  Gephyräer 
gewesen  sein.  Auch  Lolling,  der  diesen  Cult  für  jünger  hält  als 
den  phalerischen  und  consequent  der  letzteu  Hypothese,  über  die 
er  sich  nicht  äussert,  sich  nicht  anschliessen  kann,  zweifelt  weder 
an  der  Existenz  des  Tempels  noch  au  den  Beziehungen  der  Skiro- 
phorien zur  Athena.  Sehen  wir  uns  die  litterarischen  Zeugnisse 
näher  an. 

Pausanias  I  36,  3  erwähnt  auf  der  heiligen  Strasse  eine  Ort- 
schaft ~*7qov,  die  an  dem  Bache  2x7qoç  liegt;  Ortschaft  und  Bach 
haben  ihren  Namen,  so  berichtet  er,  von  dem  dodonäischen  Seher, 
der  während  des  Krieges  zwischen  Eumolpos  und  Erechtheus  zu 
den  Eleusiniern  gekommen,  in  der  Schlacht  (also  doch  durch  die 
Athener)  gefallen  und  dort  bestattet  ist.  Demselben  Seher  schreibt 
Pausanias  dann  die  Stiftung  des  Tempels  der  Athena  Skiras  im 
Phaleron  zu.  Von  einem  Tempel  derselben  Göttin  in  Skiron  oder 
auch  nur  von  einem  Athenacult  an  jener  Stätte  ist  jedoch  nicht 


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358 


C.  ROBERT 


die  Rede.  Es  Ut  dies  immerhin  sehr  befremdlich;  denn  liât  ein 
Tempel  dieser  Göttin  an  jener  Stelle  existirt,  so  muss  er  ebenso 
wie  der  phalerische,  ja  noch  mit  grösserem  Rechte  als  jener,  für 
eine  Stiftung  dieses  Skiros  gegolten  haben.  Doch  bei  dem  com- 
pendiarischen  Charakter  der  'Arttxa  mag  man  auf  dies  Schweigen 
des  Pausanias  zunächst  keine  Schlosse  gründen  wollen.  Dass  er 
das  angeblich  in  jenem  vorausgesetzten  Tempel  der  Skiras  be- 
findliche Palladium  der  Gephyräer  gleichfalls  übergeht,  werden  ihm 
seine  Verehrer  schon  weniger  leicht  verzeihen. 

Gerade  so  allgemein,  wie  Pausanias,  scheint  sich  Lysimachides 
in  der  Schrift  über  die  attischen  Feste  und  Monate  ausgedrückt 
zu  haben  (b.  Harpokr.  s.  oxIqov,  vgl.  Suid.  s.  v.);  wir  erfahren, 
dass  an  dem  Skira  genannten  Fest  im  Monat  Skirophorion  die 
Priesterin  der  Athena  und  die  Priester  des  Poseidon  Erechtheus 
und  des  Helios  (oder  Apollon  nach  Sauppes  Vermuthung)  ei'ç  ttva 
tôjtov  xaXovfitevov  2k7qov  zogen;  kein  Wort  wird  hinzugefügt, 
dass  dort  ein  Tempel  war,  kein  Wort,  dass  die  Skirophorien  mit 
der  Athena  Skiras  irgend  etwas  zu  tbun  haben  ;  vielmehr  wird  der 
Name  des  Festes  von  dem  ovCIqov,  dem  Sonnenschirm  abgeleitet, 
den  in  der  Prozession  der  Priester  des  Poseidon  trug.  Und  sehr 
beachtenswert  ist,  dass  Harpokration  zwar  unmittelbar  darauf  die 
'A&riva  2xiçctç  erwähnt,  aber  nicht  mehr  aus  Lysimachides,  son- 
dern aus  Philochoros;  auch  zeigt  die  Anknüpfung  mit  xoi  de, 

dass  nach  der  Meinung  des  Lexicographen  diese  2xiçâç  mit  dem 
Ort  Sxlgov  und  den  Sxiçoqtôçia  Nichts  zu  thun  hat. 

Auch  Slrabo  IX  393  und  Steph.  Byz.  s.  v.,  ersterer  wahr- 
scheinlich nach  Apollodor,  erwähnen  zwar  eine  UqonoUa  kn\ 
Ixiçy,  oder  nach  anderer  Lesung  ènioxiçiooiç,  aber  weder  sagen 
sie,  dass  diese  Handlung  der  Skiras  galt,  noch  dass  sich  in  Skiron 
Uberhaupt  ein  Tempel  befand. 

Dass  nun  vier  von  einander  durchaus  unabhängige  Schrift- 
steller, die  in  ganz  verschiedenem  Zusammenhang  den  Ort  und  die 
Feier  erwähnen,  mit  seltener  Einmüthigkeit  die  Existenz  des  Tem- 
pels in  Skiron,  wie  die  Beziehung  der  dort  begangenen  Opfer- 
feierlichkeit zur  'A&rpct  Sxtçàç  verschweigen,  ist  eine  immerhin 
recht  befremdliche  Erscheinung. 

Dem  gegenüber  fehlt  es  nun  allerdings  nicht  an  Zeugnissen 
dafür,  dass  in  Skiron  ein  Tempel  der  Athena  Skiras  war:  Poll. 
IX  96  axiça<péta  ôè  ret  xvßn^Qia  wvofiaofh},  diôri  (iâXiota 


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ATHENA  SKIRAS  UND  DIE  SKIROPHOMEN  359 


'AMjvijoiv  Uvßevov  èni  Zxioy  Iv  tqi  trjç  Zxiçaâoç  vey  (ebenso 
Bekkers  Anecd.  300,26),  Eustath.  Od.  1397,  10  xai  ort  lonov- 
dcrÇero  fj  xvßeia  ov  fiàvov  naoà  Stxekoïç,  àXlà  xai  naç'  'Afy- 
vaiotç,  oï  xaï  iv  leçolç  à&QOiÇôfiêvoi  Uvßevov,  xai  ftâhota 
iv  t$  trjç  Sxioâêoç  Id&tjvaç  t$  iai  Sxloy,  àg>*  ov  xai  ta 
&Xla  xvßevtrQta  oxioaama  wvopâÇeto,  Et.  M.  717,  30  rj  oti 
iv  tip  trjç  Sxiçââoç  ji.  Isçqi  ol  xvßevrai  knaiÇov.  Diese  Stellen 
sind  alle  aus  Suetons  Schrift  neçi  rcaiâiiov  entnommen,  wie  Frese- 
nius de  Ak%ewv  Aristophaneantm  et  Suetonianarum  exe.  Byz.  32, 96 
gezeigt  hat.  Es  handelt  sich  um  die  Erklärung  des  Wortes  oxi- 
çayeiov  Würfelzimmer;  mit  dem  Ort  2x7 qov  bringt  auch  Stepha- 
nie dies  Wort  zusammen,  allein  die  Deutung  tritt  bei  ihm  mehr  in 
hypothetischer  Form  auf,  s.  2xïçoç  .  .  .  .  iv  ôk  toj  tottoj  tovt(p 
(d.  h.  dem  attischen  Sxîçov)  ai  Ttàovai  bca$éÇorto.  ïaïaç  ôè  xal 
to  oxioaqpelov,  oneç  âijloï  top  tôitov,  elç  ov  ol  xvßevtat  ovv- 
iaoi,  xai  6  oxiçagtoç*)  o  orj^aivei  tov  àxôlaotov  xai  xvßevt^v, 
àitb  tœv  èv  2x(Q(p  diatQißovTtDv.  Dieselbe  Deutung  giebt  Har- 
pokration  s.  oxtçaana'  oxiçàtpuz  eXeyov  ta  xvßevvrtQia,  à  ne  tôt] 
ôtétQifiov  h  2xloq>  ol  xvßevovteg  u>ç  Qeorro/unog  èv  tf]  v 
vrtoorjfiaivei.  Nicht  die  Ableitung  hatte  Theopomp  gegeben, 
sondern  nur  erzählt  oder  angedeutet,  dass  in  der  Vorstadt  Skiron 
die  Würfelspieler  sich  herumtrieben,  wie  es  auch  ein  beliebter 
Sammelplatz  der  Dirnen  war,  was  ausser  Stephanos  auch  Alkiphron 
HI  25  bezeugt;  daher  versuchte  man  den  Namen  oxlça<poç  mit 
dem  Namen  dieses  verrufenen  Quartiers  in  Zusammenhang  zu  brin- 
gen, sicherlich  falsch.3)  Dass  aber  diese  Würfler  in  einem  Tempel 


1)  So  Meineke  far  das  überlieferte  axtçotpôçoç. 

2)  Bei  Photius  s.  axiQacptïa  werden  noch  zwei  andere  Ableitungen  ge- 
geben: inti  <rxÏQa(p6ç  iarty  QQyaroy  tb  xvßtvitxbp  tj  vnb  2xiçd(fov  ziyoç 
xvßivxov  oç  nQÛTùç  tvQ^xivat  öoxit  xit  xvßtvrtxa  oçyava,  beide  Werth» 
los.  2xIçct(poç  und  Zxiçacpiâaç  kommen  als  Eigennamen  vor.  Ein  Spott- 
name scheint  das  Wort  früh  geworden  zu  sein,  Sueton  belegt  es  bereits 
aus  Hipponax  (fr.  86),  Miller  AM.  p.  435  ô>«*  *«i  row  narovçyovç  (ta 
nayovçty^ara  falschlich  Eustathius)  axtçectpovç  èxaXovr  'InnairaÇ  ti  xal 
heçoi;  der  Vers  ist,  gleichfalls  ans  Sneton,  bei  Eustathios  erhalten  ti  pt 
axiçâcpoiç  àjtTtiXXtiç;  auf  Metrum  und  Sinn  desselben  brauche  ich  hier  nicht 
einzugeben.  Natürlich  hat  die  Bedeutung  gerade  den  umgekehrten  Enlwicke- 
lungsgang  genommen,  als  den  von  Sueton,  Stephanos  u.  A.  vorausgesetzten« 
Zxîçatpoç  ist  ein  Mensch  hart  wie  Kalkstein,  ein  verhärteter  Sünder.  So  wird 
2xlça\p  Personennamen  in  der  Komödie,  Bekker  Anecd.  1200.   Tom  profes- 


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3(30 


C.  ROBERT 


der  Athena  Skiras  ihr  Wesen  trieben,  berichtet  einzig  Sueton,  der 
consequenter  Weise  auch  den  Dirnen  in  dem  Athenatempel  ihren 
Platz  anweisen  mttsste.  Die  Annahme  steht  zu  der  Meinung  des 
Stephanos  und  Harpokration  in  directem  Gegensatz;  und  man  wird 
nicht  zögern,  hier  einen  der  Irrthümer  zu  constatiren,  wie  sie 
Sueton  bei  Benutzung  seiner  griechischen  Quellen  wiederholt  be- 
gegnet sind.1)  Im  vorliegenden  Fall  mag  ihn  die  Notiz  über  das 
Athenaopfer  in  Skiron  oder  auch  nur  die  Namensgleichheit  von 
Skiron  und  Skiras  irregeleitet  haben.  Von  einem  Warfelorakel 
aber  spricht  auch  Sueton  nicht1),  vgl.  Welcker  A.  D.  III  15. 

Weit  grössere  Schwierigkeit  macht  eine  zweite  Klasse  von 
Zeugnissen,  welche  theils  den  Namen  des  Monats  Skirophorion  von 
Alhena  Skiras  herleiten,  theils  das  Fest  Skira  oder  Skirophoria  mit 
ihr  in  Verbindung  bringen.  Die  Existenz  eines  Tempels  der  Skiras 
auf  Skiron  lässt  sich  freilich  auch  mit  Hilfe  dieser  Zeugnisse  nicht 
erweisen,  immerhin  aber  scheinen  sie  zu  dem  Schluss  zu  berechti- 
gen, den  man  auch  nicht  gezögert  hat  zu  ziehen3),  dass  in  Skiron 
eine  Cultstatte  der  Athena  war.  Denn  da  das  Skirophorienfest  dem 
Monat  den  Namen  gegeben  hat,  da  ferner  dies  Fest  in  Skiron  ge- 
feiert wird,  so  folgt  aus  den  Angaben,  dass  Monat  und  Fest  nach 
der  Skiras  heissen  und  ihr  gelten,  scheinbar  von  selbst,  dass  es 
auch  auf  Skiron,  nicht  blos  in  Phaleron,  eine  Athena  Skiras  gab. 
Die  Stellen  sind  folgende:  Bekker  Anecd.  304,  8  Sxtçàç  'ui^vêt. . . . 
rj  àno  tov  o/.iadiov'  7tgcoti]  yàç  *A&r]vot  oxtââiov  inevôt^ëv 
kqoç  anooxooyrp  tov  fjXiaxov  xavfiatoç ,  Phot.  (Suid.  Bekker 
Anecd.  304,  2)  oxlqoç'  ioçti]  tiç  àyopévq  tfj  ^4£qi>£,  ore  (so 
Suid.,  o&ev  Bekker  Anecd.,  oti  Phot.)  oxiaôeiwv  IqpQÔvTiÇov  kv 
èxfÀjj  tov  xavfÂCtJOç*  oxiça  âk  ta  oxiââeia  und  2xiçoq>OQi(ûv 
fÀtjV  'A&rjvaiiov  tßf  '  atvofAaod-r,  âk  ccno  trjç  Sxiûââoç  ^Ad^vâç. 
Also  Athena  ist  die  Erfinderin  des  Sonnenschirms  oxïçov,  daher 
hat  sie  den  Beinamen  2xiçâç,  daher  feiert  man  ihr  zu  Ehren  zur 


sionirten  Spieler  gebraucht  ist  es  zuerst  für  Amphis  (Meineke  Fr.  C.  Gr.  III  310) 
bezeugt.  Die  Bedeutungen  oxtQaytioy  Spielhaus,  axiçatpoç  Würfelbecher  oder 
Würfelbrett  entwickeln  sich  daraus  von  selbst. 

1)  Vgl.  Arch.  Zeit.  1880  S.  60. 

2)  Die  oxiçojuârrttç  haben  mit  den  Würflern  gar  nichts  zu  thun,  da  sie 
ausdrücklich  als  Vogelschauer  bezeichnet  werden,  s.  unten. 

3)  S.  namentlich  C.  Bötticher  Erinnerungen  an  Skiron  und  Hierasyke  im 
Philol.  XXI!  221. 


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ATHENA  SKIRAS  UND  DIE  SKIROPHORIEN  361 


Zeit  der  grössten  Hitze,  wenn  man  des  Schutzes  des  Sonnen- 
schirmes am  meisten  bedarf,  das  Sonnenschirmfest  2xiça  oder 
Sonnenschirmträgerfest  Zxiçotpôota,  und  daher  hat  auch  der  Monat 
seinen  Namen.  Das  ist  die  Meinung  jener  Stellen;  dass  das  Sonnen- 
schirmtragen eine  symbolische  Andeutung  des  Schirmes  und  Schutzes 
sein  soll,  dessen  die  FeldfrUchte  in  dieser  Zeit  der  grössten  Hitze 
am  meisten  bedürfen,  liest  erst  moderne  Anschauung  aus  den  Zeug- 
nissen heraus  oder  vielmehr  in  sie  hinein.  Zunächst  muss  erwähnt 
werden,  obgleich  darauf  für  unsere  Argumentation  wenig  ankommt, 
dass  die  Lexicographen  in  einem  A  them  mit  der  Ableitung  von 
axtçov  die  Erzählung  von  der  Gips« Athena  des  Theseus,  also  der  von 
Phaleron  geben.  Sie  wissen  also  nur  von  einer  Athena  Skiras 
und  stellen  sich  vor,  dass  auch  die  Skira  dieger  Athena  gelten. 
Indessen  wäre  dies,  für  den  Fall,  dass  es  wirklich  zwei  Cultstätten 
der  Athena  Skiras  gegeben  hätte,  eine  verzeihliche  Verwechslung. 
Wichtiger  ist,  dass  oxïqov  durchaus  nicht  überhaupt  Sonnenschirm, 
sondern  nur  den  bestimmten  grossen  Sonnenschirm  bedeutet,  den 
der  Erechtheuspriester  an  den  Skirophorien  trägt,  und  der  sei- 
nen Namen  von  seiner  weissen  Farbe  hat.  Dies  ist  dem  Urheber 
jener  Etymologie  bereits  unbekannt,  denn  er  wird  doch  nicht 
der  Athena  speciell  die  Erfindung  dieses  einen  Sonnenschirms  zu- 
schreiben wollen;  auch  spricht  er  nicht  vom  Gebrauch  des  Son- 
nenschirms bei  jener  bestimmten  Prozession,  sondern  von  dem  Ge- 
brauch der  Sonnenschirme  überhaupt.  Dieselbe  Ableitung  2xioa 
von  oxiqov  Sonnenschirm  giebt  nun,  wie  wir  oben  sahen,  schon  Ly- 
simachides  b.  Harpokr.  s.  oxtçov,  aber  er  meint  eben  jenen  bei  den 
Skirophorien  getragenen  Schirm  und  setzt  denselben  zur  Alhena 
durchaus  nicht  in  Beziehung:  qxxoi  ôè  oi  yçâtyayreç  ntql  te 
koQxùjv  xai  i*i]Vtov  'A&rpn)oiv ,  tuv  èatï  xai  Avai^axiôrjç ,  <àç 
tô  oxlçov  oxiââtôv  kort  néya,  vtp*  $  (peçoftévtp  il;  axçoTtôhioç 
ttç  tiva  %07tov  xaXovfievov  2xlçov  noçévovtai  r\  te  ttjç  'A^rr 
vàç  liçeta  xai  6  tov  Ilooetâtûvoç  leçevç  xaï  6  tov  'Hklov 
xofitÇovoi  de  rovro  *Ereoßovrädai'  ovpßoXov  ôè  rovro  ytverai 
tov  âeïv  olxoâofMÏv  xal  axénaç  noulv,  <uç  rovrov  tov  %q6vov 
dçiotov  ovroç  nçbg  olxoêofiiay.  Kein  Wort  steht  hier  davon,  dass 
das  oxJqov  mit  der  Athena  oder  die  2xiça  mit  der  Skiras  etwas  zu 
thun  haben.  Und  dass  Lysimachides  in  der  That  die  2xiçâç  in  diesem 
Zusammenhang  nicht  erwähnt  hat,  folgt,  wie  gesagt,  aus  der  Art  wie 
Harpokration  fortfährt  xai  *A{hrpäv  ôk  Sxtçâôa  xi^coatv  *A9vr 


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362 


C.  ROBERT 


vaïoi,  worauf  dann  die  oben  behandelten  Ableitungen  des  Namens 
?on  Skiros  und  Skiron  aus  Philochoros  und  Praxion  angeführt 
werden.  Und  weiter  lehrt  die  von  Lysimachides  berichtete  Céré- 
monie, dass,  wenn  eine  Athena  etwas  mit  den  2mq<x  zu  thun 
hatte,  dies  eben  nicht  die  Sxtçâç,  sondern  die  Polias  war.  Es 
ergiebt  sieb  daraus  die  Thatsache,  dass  Lysimachides  von  einer 
Beziehung  der  Skirophorien  zur  Athena  Skiras  nichts  wusate,  und 
dass  seine  Autorität  der  bei  Photius  u.  A.  überlieferten  Ableitung 
entgegensteht  Zwischen  beiden  wird  man  zu  wählen  haben.  Die 
Entscheidung  ist,  denke  ich,  nicht  schwer,  wo  schon  die  Basis 
jener  Etymologie,  die  Bedeutung  von  axlçov,  sich  als  haltlos  er- 
wiesen hat.  Ein  mit  den  attischen  Festen  und  Culten  wenig  ver- 
trauter Grammatiker  konnte  leicht  dazu  kommen,  die  Athena  Skiras 
und  die  Skirophorien  in  Skiron  mit  einander  in  Verbindung  zu 
bringen,  wie  ein  ähnlicher  Irrthum  oben  bei  Sueton  constatât  wor- 
den ist,  und  das  um  so  leichter,  wenn  wirklich  —  oder  wenigstens 
einer  Tradition  nach  —  die  Skirophorien  ein  Fest  der  Athena, 
freilich  der  von  der  Burg,  waren. 

Der  eben  in  Abrede  gestellte  Zusammenhang  der  Skirophorien 
mit  Athena  Skiras  wird  aber  noch  an  einer  weiteren  Steile  behauptet, 
beiläufig  der  einzigen,  wo  auch  das  Datum  des  Festes  angegeben 
wird;  nur  die  Ableitung  von  axïçov  findet  sich  dort  nicht  oder 
wird  wenigstens  nicht  ausdrücklich  ausgesprochen  :  Schol.  Aristoph. 
Eccl.  18  2*iça-  koçtrj  kati  trjç  Sniçââoç  'Afhjvîxç,  2xiço(po- 
çiwvoç  tfii  oi  de  4rjftT]tQ0ç  %at  Kôçtjç,  èv  f)  6  leçevç  tov 
'EçeX&éwç  (péçei  oxiaâeiov  Xevxoy  d  liyetai  oxîçov.  Dass  die 
Skirophorien  gemeint  sind,  lehrt  die  angeführte  Cérémonie.  Wie 
ist  es  aber  möglich,  dass  ein  Grammatiker,  der  über  das  Datum 
und  die  Cérémonie  des  Festes  ganz  correct  zu  berichten  im  Stande 
ist,  im  Zweifel  darüber  sein  kann,  welcher  Güttin  das  Fest  eigent- 
lich galt?  Hier  muss  ein  grobes  Verderbnis«  oder  ein  starkes 
Missverständniss  der  Quelle  unterlaufen.  Aufklärung  darüber  bringt 
eine  Prüfung  der  übrigen  Zeugnisse  über  das  Fest  der  Skiro- 
phorien, die  uns  freilich  in  eine  langwierige  Untersuchung  ver- 
wickeln wird. 

Vorauszuschicken  ist,  dass  alle  antiken  Zeugnisse,  abgesehen 
von  dem  eben  behandelten  Aristodemosfragment ,  die  Skira  für 
identisch  mit  den  Skirophorien  erklären,  dass  der  Name  Skiro- 
phorien für  das  Fest  zwar  erst  in  späten  Zeugnissen  sich  findet, 


i 


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ATHENA  SKIRAS  UND  DIE  SKIROPHORIEN  363 


aber  doch  schon  für  die  frühere  Zeit  wegen  de»  nach  dem  Feste 
benannten  Monats  Skirophorion  vorausgesetzt  werden  muss,  endlich 
dass  in  der  Inschrift  CIA.  HI  57  nach  der  wahrscheinlichsten,  auch 
von  Dittenberger  acceptirten  Erklärung  Siodtxati]  2xiçwv  den 
12.  Skirophorion,  d.  h.  eben  den  Skirophorientag  bezeichnet 

Die  meisten  Nachrichten  Uber  die  Skira  knüpfen  an  Erklärungs- 
versuche des  Namens  an.  Der  von  Lysimachides  vertretenen  Ablei- 
tung von  otüqov  steht  die  bei  Slrabo  IX  393,  wahrscheinlich  nach 
Apollodor,  Uberlieferte  gegenüber:  aqp'  ov  fièv  (nämlich  dem  Skiros 
von  Salamis)  'jithpä  tb  kéysrai  2xiqccç  xai  jônoç  2xiça  èv  rfj 
lAtxLxfj  xai  èni  2xiçtp  UçonoUa  tiç  xai  6  firjv  6  2xiço(poçiwv, 
Dass  der  Ort  2xiça  derselbe  ist,  der  bei  Lysimachides,  Pausanias, 
u.  A.  2xïqov  heisst,  kann  ernstlich  nicht  in  Frage  gestellt  wer- 
den. Den  Monat  2xiqoo)oquüv  aber  kann  Strabo  oder  sein  Ge- 
währsmann von  dem  Heroen  Skïqoç  nur  insofern  ableiten  wollen, 
als  das  Fest  2xiça  oder  2xiçoq)6çia,  das  dem  Monat  den  Namen 
giebt,  mit  diesem  2x7qoç  zusammenhängt  oder  in  Zusammenhang 
gebracht  wird.  Die  Erwähnung  dieses  Festes,  die  unmöglich  fehlen 
kann,  hat  man,  wie  dies  auch  allgemein  geschieht,  in  den  voraus- 
gehenden Worten  èni  2xiç<p  UçonoUa  jiç  zu  suchen,  die  im 
Parisinus  und  einigen  andern  Handschriften  ènioxlçwoiç  ibqo- 
710 Ua  xiç  lauten.  Die  Bezeichnung  èni  oxlçqt  kehrt  bei  Steph. 
Byz.  wieder,  auch  Sueton  hat  sie  offenbar  in  seiner  Quelle  vor- 
gefunden; sie  verdient  daher  vor  ènioxiçtooiç  wohl  den  Vorzug, 
obgleich  eine  ieçonotia  èni  oxtçy  sehr  gut  auch  als  eine  èm- 
cxiçiooiç  bezeichnet  werden  könnte.  Der  Ausdruck  èni  oxlotp 
statt  h  2xÎQip  ist  Uberhaupt  charakteristisch.  *Auf  dem  Kalk- 
felsen' ßndet  die  Cérémonie  statt,  nicht  in  Skiron,  dem  zufällig 
auf  diesen  Felsen  gebauten  und  nach  ihm  benannten  Orte.  Damit 
könnte  man  auch  die  auf  den  ersten  Blick  befremdliche  Tbatsache 
entschuldigen,  dass  Strabo  den  Ort  zwar  2xiça,  das  Opfer  aber 
nicht  èni  2kIqoiç,  sondern  èni  oxioqt  nennt.  Man  hat  zunächst 
nicht  nöthig,  was  ja  sprachlich  auch  möglich  ist,  bei  den  Worten 
èni  2xiç(p  an  ein  Todtenopfer  für  Skiros  zu  denken,  obgleich 
man  mit  dieser  Annahme  dem  Richtigen  sehr  nahe  kommen  würde. 
Vorläufig  genügt  es  zu  constaliren,  dass  es  im  Alterthum  neben 
der  Ableitung  der  Skira  von  oxiqov  Sonnenschirm  eine  zweite  gab, 
die  das  Fest  oder  vielmehr  die  Cérémonie  èni  oxlQtp  mit  dem 
Heros  Skiros  in  Verbindung  brachte. 


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364 


C.  ROBERT 


Mit  der  Herleitung  des  Namens  Sxiça  beschäftigt  sich  auch  der 
Artikel  oxïqoç  des  Stephanos  Byz.  2xiça  ôè  xéxXqtat,  tivkç  uev 
Ott  Inï  2xiçtp  'Axhrjrriat  âvetat,  allot  ôï  àno  tojy  yivophwv 
leçojv  Jrtfir\%Qi  xai  Kôqt}  iv  tfj  loQtfj  tavtj]  arteç  oxiça  xé- 
xlrjtai.  »)  Dazu  gehört  Schol.  Ar.  Thesm.  834,  wo  zu  der  Erwähnung 
der  2vrjvta  und  2xtça  im  Text  bemerkt  wird  :  à/u<p6teoat  kootal 
yvvaixiuv,  ta  fih  Zrtjvia  nçà  âvelv  taiv  GeofioopoQiuy  Ilua- 
veipiiôvoç  xà  de  Sxiça  Xéyto&ai  qpaai  tiveç  ta  ytvôpieva 
Uçà  lv  tfj  koçtfi  tavtr)  Jt^vpQi  xai  Kôçrit  oî  âk  ott  iniaxvça 
&vetai  tfj  'Afopq.  Es  sind  fast  dieselben  Worte,  aber  durch  die 
verschiedene  Stellung  der  beiden  Sätze  haben  sie  einen  ganz  ver- 
schiedenen Sinn  erhalten.  Dass  beide  Stellen  auf  dieselbe  Quelle 
zurückgehen  und  ursprünglich  dasselbe  besagt  haben,  darüber  hat 
nie  ein  Zweifel  bestanden  und  kann  kein  Zweifel  bestehen.  So  hat 
man  denn  auch  nie  ein  Bedenken  gehabt,  die  eine  Stelle  aus  der 
anderen  zu  corrigiren.  tfj  'A&rjvif  hat  Meursius  statt  des  über- 
lieferten 'A&rjyrjoiv  bei  Stephanus  geschrieben,  umgekehrt  hat 
Fritzsche  das  èniaxvça  der  Scholien  aus  Stephanos  in  knl  Sxiçoi 
geändert. 

Für  sich  betrachtet  geben  die  Worte  des  Stephanos  einen 
untadeligen  Sinn.  Der  Name  des  Festes  IxJoa  kommt  entweder 
daher,  weil  iai  2xIqu)  in  Athen  ein  Opfer  stattfindet,  oder  wegen 
der  axiça  genannten  Opfer,  welche  der  Demeter  und  Kora  an 
eben  diesem  Feste  dargebracht  werden.  Ob  die  Oertlichkeit 
des  einen  oder  der  Name  des  anderen  Opfers  dem  Feste  selbst 
den  Namen  gegeben  habe,  darum  dreht  sich,  so  scheint  es,  die 
Controverse. 

Betrachten  wir  nun  auch  das  Aristophanesscholion  für  sich,  ohne 
zunächst  auf  Stephanos  Rücksicht  zu  nehmen.  Ueber  die  beiden 
Feste  ZiTrjvia  und  2x(ça  sollen  nähere  Angaben  gemacht  werden; 
dass  es  Frauenfeste  sind,  konnte  man  aus  den  Worten  des  Aristo- 
phanes entnehmen.  Von  den  2t  r]  via  wird  das  Datum  angegeben, 
der  9.  Pyanopsion,  zwei  Tage  vor  den  Thesmophorien.  Eine  gleiche 
Angabe  erwartet  man  für  die  Skira,  und  in  der  That  wird  eine 
solche  auch  scheinbar,  wenn  auch  in  viel  unbestimmterer  Form 

1)  So  wird  der  letzte  Satz  zu  schreiben  sein,  der  nach  Xieses  und  Boysens 
freundlicher  Mittheiluug  im  Rhedigeranus  iv  ty  iogrij  ravry  àntaxiça 
xixXrtrat,  im  Vossianus  iv  r»J  (OQrrj  ravrg  in*  {axiça  xixXrjai.  im  Peru- 
sinus xai  17  ioçrt)  tavir,  axiça  xtxX^rai  lautet. 


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ATHENA  SKIRAS  UND  DIE  SKIROPHORIEN  365 


gegeben  %it  èè  2*1  ça  liyead-al  q>aai  nveç  ta  yiyopeva 
leçà  h  »g  hçrjj  javvr}  Jij^tçi  xaï  Kôçr).  Uyw&ai  <paol 
tivêç:  wer  so  schrieb,  war  also  Uber  die  Bedeutung  des  Festes 
nicht  im  Klaren;  wie  ist  ein  solcher  Zweifel  über  ein  noch  be- 
stehendes Fest  möglich?  und  was  heisst  kv  rjj  hçrf}  tavrrjl  Gram- 
matisch können  sich  die  Worte  sowohl  auf  Strjvia  wie  auf  0eo- 
fiO(pôçia  beziehen,  da  aber  erstere  Beziehung  durch  die  Worte 
des  Aristophanes  selbst  ausgeschlossen  scheint,  bleibt  nur  die 
letzlere  übrig.  So  hat  denn  auch  A.  Mommsen  Heortol.  S.  290 
die  Stelle  verstanden  und  auf  diese  Auffassung  gestutzt  thesmo- 
phorische  Skira  angenommen,  eine  Hypothese,  die  die  Zustimmung 
sehr  urtheilsfähiger  Männer  gefunden  hat.  Aber  auch  unter  dieser 
Voraussetzung  bleibt  die  Notiz  von  einer  auffälligen  Unbestimmt- 
heit, da  nicht  angegeben  wird,  auf  welchen  Tag  der  Thesmopho- 
rien  die  Skira  fielen,  ja  streng  genommen  nicht  gesagt  wird,  ob 
mit  Skira  der  Festtag  selbst  oder  nur  ein  auf  einen  der  Thesmo- 
pboricntage  fallendes  Opfer  bezeichnet  wird.  Was  soll  aber  vollends 
der  Schlusspassus:  ot  âk  Ott  ènlaxvça  &v£tai  tfj  'ji&rjvçl  Auf  die 
Thesmophorien  können  sich  doch  die  Worte  schlechterdings  nicht 
beziehen;  also  war  wohl  von  einem  anderen  Feste  die  Rede?  Hiermit 
würde  sich  aber  die  ganze  Grundlage  der  Betrachtung  verschieben. 
Der  Scholiast,  so  müsste  man  annehmen,  kann  über  die  Skira  so 
bestimmte  Angaben  nicht  machen,  wie  Uber  die  Stenia,  denn  es  gab 
zwei  Feste  die  diesen  Namen  führten,  das  eine  ein  Theil  der  Thes- 
mophorien, das  andere  ein  Athenafest.  Durch  die  Worte  bti 
Inlaxvça  övevai  tfj  W^ijyçf  ist  letzteres  zwar  recht  unklar  aus- 
gedrückt, bei  einigem  guteo  Willen  kann  man  es  aber  zur  Noth 
herauslesen,  und  so  werden  denn  die  letzten  Worte  gemeiniglich 
auf  die  Skirophorien  bezogen.  Die  Stelle  der  Scholien  hätte  also 
eine  ganz  andere  Tendenz,  wie  die  Stephanosstelle ;  Stephanos 
kennt  nur  ein  einziges  Fest  Skira,  giebt  aber  von  dem  Namen 
desselben  eine  doppelte  Erklärung;  der  Scholiast  kennt  zwei  ver- 
schiedene Feste,  die  den  Namen  Skira  führen,  auf  Deutung  des 
Namens  lässt  er  sich  nicht  ein.  Andererseits  aber  ist  doch  die  Fas- 
sung beider  Stellen  so  übereinstimmend,  dass  sie  unmöglich  von 
einander  unabhängig  sein  können,  sondern  entweder  eine  von  der 
andern,  oder  beide  von  einer  gemeinsamen  Quelle  abhängen  müs- 
sen. Wenn  sie  jetzt  völlig  Verschiedenes  besagen,  so  muss  auf 
einer  Seile  ein  grobes  Missverständniss  obwalten  oder  durch  eine 


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366 


C.  ROBERT 


Corruptel  der  Sinn  völlig  verkehrt  worden  sein.  Ersteres  nimmt 
A.  Mommsen  thatsächlich  an;  nach  seiner  Meinung  hat  Stephanus 
von  ßyzanz  den  Sinn  gröblich  missverstanden,  in  der  Parallel- 
steile  des  Steph.  von  Byzanz',  sagt  er,  (sind  die  Worte  h  tfj 
kogtrj  tavtrj  ganz  weggelassen  ;  nachdem  er  die  andere  auf  Athena 
gehende  Erklärung  verzeichnet  hat,  fügt  er  hinzu  :  älkoi  ök  cino 
zw  yiypOfAévœv  Uqûv  JrjpirjtQi  xoi  Kôçrr  Hier  stehen  also 
die  Sxlça  als  eine  der  Demeter  geltende  Opferhandlung  da,  ganz 
abgeblasst  und  unkenntlich,  weil  Stephanus  von  Byzanz  sich  nicht 
die  Mühe  gab,  den  im  Zusammenhang  des  Schol.  Ar.  a.  0.  deut- 
lichen Zusatz  in  dem  seinigen  durch  kv  tolç  Qeofioqyoçioiç  wie- 
derzugeben.' Der  Einfall,  ein  Arisiophanesscholion  zur  Quelle  des 
Stephanos  zu  machen,  ist  mindestens  bedenklich.  Dazu  kommt  aber 
noch,  dass  die  Worte  kv  %jj  êoçtf]  tavtrj  nach  der  guten  Ueber- 
lieferung  thatsächlich  bei  Stephanos  stehen.  Dieser  müsste  also 
diese  Worte,  die  nach  A.  Mommsens  Hypothese  nur  in  der  Zu- 
sammenstellung mit  den  Thesmophorien  ihren  Sinn  haben,  ge- 
dankenlos mit  herübergenommen  haben  ?  Das  ist  durchaus  unglaub- 
lich. Es  darf  vielmehr  einfach  als  feststehende  Tbatsache  angenom- 
men werden,  dass  das  Aristophanesscholion  in  seinem  die  Skira 
behandelnden  Theil  aus  derselben  Quelle  schöpft,  wie  Stephanos 
von  Byzanz;  und  da  es  dieser  offenbar  nur  auf  den  sprachlichen 
Zusammenhang  von  2xlça,  nicht  auf  die  Frage,  ob  es  etwa  zwei 
Feste  dieses  Namens  gab,  ankommt,  so  folgt  weiter,  class  Stephanos 
den  Gedankengang  seines  Gewährsmannes  richtig  wiedergiebt,  der 
Scholiast  aber  denselben  missverstanden  hat  —  vorausgesetzt  natür- 
lich, dass  der  letzlere  wirklich  das  sagen  will,  was  man  ihn  gemei- 
niglich sagen  lässt.  Sieht  man  nun  aber  die  Worte  des  Scholions 
naher  an,  so  erkennt  man,  dass  der  Schlusssatz  alles  Auffällige  und 
Dunkele  verliert,  wenn  man  ihn  als  Worterklärung  von  2xioa  fasst, 
oi  âê  (2niça  Xiyeo&ai  q>aoi)  titt  knioxvoa  &vetai  tjj  'A&yvç; 
und  dass  ebenso  der  Anfang  des  ersten  Satzes  alle  Geschraubt- 
heit verliert,  wenn  man  nicht  übersetzt:  'Unter  der  Skira  versteht 
der  Dichter,  wie  einige  sagen,  die  Opfer  an  Demeter  und  Kora', 
sondern,  wie  wir  eben  gethan,  4die  Skira  haben,  wie  einige  sagen, 
ihren  Namen  von  .  .  .  .'.  Dann  muss  freilich  in  dem  letzten  Theil 
dieses  Satzes  eine  Corruptel  stecken.  Allein  der  Einschub  eines 
Wortes  genügt,  sie  zu  heilen  und  zugleich  völlige  Uebereinstimmung 
mit  Stephanos  von  Byzanz  herzustellen:  ta  ôk  Zxiça  Xéyea&at 


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ATHENA  SKIRAS  UND  DIE  SKIROPHORIEN  367 


opaoi  tiveg  <dW)  %à  yivâfieva  leçà  h  %  y  looift  tavtrj  Jrjfiqtçt 
xai  KÔQt),  Es  bedarf  kaum  der  ausdrücklichen  Bemerkung,  dass 
sich  die  Worte  iv  tfj  êoçtjj  tavtrj  nunmehr  auf  2xioa  beliehen. 

Der  Annahme  thesmophorischer  Skira  ist  hiermit  die  Grund- 
lage entzogen;  der  Scholiast  sowohl  wie  Stephanos  oder  vielmehr 
ihre  gemeinschaftliche  Quelle  spricht  nur  von  den  Skirophorien. 
Dass  das  Datum  dieses  Festes  nicht  wie  das  der  Stenien  ange- 
geben ist,  kann  bei  dem  compendiösen  Zustand  des  Scholion  nicht 
Wunder  nehmen.  Wer  dessen  zur  Beruhigung  seines  Gewissens 
bedarf,  mag  annehmen,  dass  hinter  2xtoa  eine  Lacke  ist  und  das 
Scholion  in  seiner  vollständigen  Fassung  lautete  tà  ôk  2xiça 
(2xtQO(poçtùj»oç  iß't  2xiça  àè)  Xêyso&al  (paai  tiveg  (àià)  xtX, 

Dies  Resultat  ist  nun  freilich  hinfällig,  wenn  E.  Rohde  Rh. 
Mus.  25,  548  f.  das  von  ihm  gefundene  Lucianscholion  richtig  auf- 
gefasst  hat.  Ich  kann  dem  Leser  eine  genaue  Prüfung  dieses  wich- 
tigen Zeugnisses  nicht  ersparen  und  setze  es  daher  vollständig  her. 
Oea^ocpôçta  Ioqh)  'EXXyvtov  fnvojijçia  neçiéxovoa,  tà  àè  ait  a) 
xaï  oxiqq  oq>ôçial)  xaXeïr at.  rjyeto  de  xatà  tov  uv- 
&wdéoT eçov  Xôyov,  ort*)  àv &oXoyovoa  f}Q7t âÇet o 
y  Kôçrj  VTto  tov  JlXovt  œv  o  g.  tôte  xat  èxeîvov  tov  to- 
rt ov  EißovXevg  ttç  ovßtotyg  eve/isv  ig  xai  ovyxateno&tjoav 
toj  gcrtr/iavt  rfs  Koqrjç,  slç  ovv  tifii]v  tov  EvßovXiiag  faiittl- 
e&ai  (so  Rohde  für  Qineto&at)  tovg  %olçovg  tlg  tà  xàouata 
tijç  Jr^iQOg  xal  trjç  Kôçrjg,  tà  àè  oanévta  twv  ifißXfj&ivtwv 
dg  tà  (iéyaça  xatavaqpéçovaiv  (xaXovueva  àvaqjéoovoiv  Rohde, 
vielleicht  netavaqpéoovoiv)  àvtXrjçiai  xaXov^tvai  ywaïxeg,  xa&a- 
Qwaaoai  tçitàv  fjueçùv,  aï  (Rohde,  xai  die  Handschrift)  xataßai- 
vovoiv  eig  tà  àâvta  xaï  àvevéyxaoai  initt&éaai  èftï  tulv  ßw- 
fiai*'  ùjv  vouiÇovoi  tov  Xa/jßavona  xal  to)  onÔQoj  ovyxatafiàX- 
Xovta  evtpoqlav  t^Biv  (so  Rohde,  fe'Jei  die  Handschrift).  Xéyovoi 
àè  xaï  âçâxovtaç  xàtta  slvai  neçï  tà  xâouara,  ovg  tà  noXXà 
tûjv  ßXi\-d-ivtu)v  xateo9leiv  àib  xaï  xçotov  yiveo&ai  otav 
àvtXùJOiv  ai  yvvaïxeg  xal  otav  àïioti&ûivtai  nàXiv  tà  nXâ- 
Ofiata  Ueïva,  ïva  àvaxojçrjoojoiv  oî  àçàxovteçy  ovg  vofttÇovoi 
(pçovQoiç  tùv  ààvtojv.  tà  àh  avtà  xai  àçQtjtoopôçia  xa- 

1)  Die  Handschrift  accentuirt  &i<r/uo<poQÎa  and  oxiççoqioQia,  was  Rohde 
beibehält;  a.  unten. 

2)  Nach  ixt  setzt  Rohde  ort  ein;  ich  habe  ea  vorgezogen  hinter  Tttov- 
tiûfoç  statt  des  Komma  einen  Punkt  zu  setzen. 


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308 


C.  ROBERT 


Xeïtai  xai  a  y  et  at,  tbv  avtbv  Xôyov  ï%ovta  ntqi  tîjç 
twv  xaçnuiv  ytvéotwç  xai  tijç  twv  àv&ûajftwv  onooâç.  ctvacpi- 
çovtai  âè  xàvtav&a  aoçtjta  leçà  èx  otéatoç  tov  oitov  xaze- 
oxivaOfAtva,  fupijuata  âçaxôvtwv  xai  àvâçwv  OMpcrtiov.  Xafi- 
ßävovoi  âè  xatvov  &aXXovç  âià  to  noXvyovov  tov  qyvtov.  èft- 
ßaXXovxai  âè  xal  elç  ta  péyaoa  ovtwç  xaXov/usva  aâvta  èxeïvâ 
te  xai  %oXqoi,  u>ç  ijârj  e<pa^ev,  xal  avzoi  ôià  tb  noXvtoxov  eiç 
avv&rjfia  ttjç  yevéoewç  tùv  xaçtnwv  xai  twv  ccv&qojtzwv,  wç 
XaçiOTt'iQia  tfj  Jî)ut]xqi,  irzeiâr)  tbv  ârjfir)tçiov  xaçrzbv  naçé- 
%ovoa  inoirjoev  i^eçov  tb  tœv  àvd-qwnwv  yévoç'  o  fièv  ovv 
avta  tijç  ioçzfjç  Xôyoç  6  iav&ixôç,  6  âè  nçoxeifAevog  qpvaixàç. 
&eo(Âoq>6Qia  xaXeïzai  xa&àzt  &eo(toq)ÔQOç  t]  dr\iit]%r\q  xatovo- 
iiâ^etai,  tideïoa  vô\xov  ijtoi  &eofibv  xa&*  ovç  tyv  tço(prtv 
noçiÇeo&ai  te  xai  xazeoyâÇeo&ai  àv&QO>7zovç  âéov.  Sehr  scharf- 
sinnig hat  E.  Ronde  erkannt,  class  wir  hier  einen  Auszug  derselben 
Quelle  vor  uns  haben ,  die  auch  Clemens  Alexandrinus  in  einer 
viel  behandelten  Stelle  des  Prolreplicus  benutzt:  p.  14  P  (—Euseb. 
praep.  ev.  11  3,  22)  ßovXet  xai  ta  0eQQe<porttt}ç  àv&oXôyta  ô*«j- 
y  raw  fiai  aot  xai  tbv  xâXa&ov  xai  tip  açfzayrjv  trjv  vizo  *Aiâw 
véu>ç  xai  tb  oxiopa*)  trjç  yijç  xai  tàç  vç  tov  EvßovXtwg  tàç 
ovyxaxarxo&elaaç  taïv  #€aïvâ),  ôV  rjv  ait  lav  èv  toiç  Qeopo- 
yoolotç  peyâooiç  Zùivtaç  %oiçovç  tftßäXXovoi3);  tavtrjv  tip 
HV&oXoyiav  al  yvvaïxeç  noixiXutç  xatà  nôXzv  soetâÇovoi  Geo- 
tioyôçia,  Zxiçocpéçia,  'Aççrjtoqyôçia  noXvtqànwç  tr)v  Oeqqe- 
g>atti}ç  ixzçaywâovoai  àçnayrjv. 

Rohde  sieht  in  dem  Lucianscholion  die  lückenhafte  Beschrei- 
bung eines  Aktes  der  Thesmophorien  und  zwar  des  ersten  Festtages, 
der  in  Halimus  begangen  wurde  und  nach  Photius  Angabe  &£OfiO- 
cpOQia,  wie  das  Wort  auch  in  der  Lucianhandschrifl  accentuirt  ist, 
hiess.  Aus  Clemens  Alexandrinus  wird  geschlossen,  dass  den  im 
Lucianscholion  erwähnten  Ceremonien  eine  mimische  Darstellung 

1)  Vielleicht  ist  es  besser  /«tf/uet  aas  Euseb.  praef.  ev.  II  3,  22  and  dem 
Lucianscholion  einzusetzen. 

2)  x<$  #e?  Rohde;  doch  kann  Clemens  AI.  die  Worte  der  Quelle  ttç  rà 
Z<xafiaia  zftç  Jrt/utjTQoç  xal  xf,ç  Kôçijç,  d.  h.  die  der  Demeter  und  der  Kora 
geheiligten  Erdschlünde,  missverstanden  haben. 

3)  So  nach  Lobecks  von  Rohde  mit  Recht  acceptirter  Emendation;  /ut- 
yaçt'Coyreç  IxßalXovci  der  Handschriften  ;  doch  haben  xwei  Handschriften  des 
Eusebius  t/jß(iXXovoi. 


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ATHENA  SKIRAS  UND  ME  SKIROPHORIEN 


309 


des  Koraraubes  vorangegangen  sei.  Da  nun  aber  die  Skirophorien 
vom  Skirophorion  schlechterdings  nicht  zu  trennen  sind,  so  nimmt 
Rohtie,  zum  Theil  nach  A.  Mommsens  Vorgang,  an,  dass  in  der 
übrigens  wohlunterrichteten  gemeinsamen  Quelle  des  Clemens  und 
des  Lucianscholions  die  Skirophorien  fälschlich  für  die  Skira  ge- 
setzt worden  seien.  Folgerecht  müssten  wir  dann  annehmen,  dass 
der  erste  Thesmophorientag  sowohl  als  ^eaf40<poçia  wie  als 
2xiça  und  als  'Açç^ocpOQta  bezeichnet  worden  sei.  Aber  dieser 
Schlußfolgerung  scheint  sich  Rohde  entziehen  zu  wollen:  'Ueber 
die  Identificirung  der  Thesmophorien  oder  vielmehr  dieses  ihres 
ersten  Tages  mit  den  Skirophorien  oder  vielmehr  Skira,  und  den 
Arretophorien  eine  Meinung  zu  äussern  wäre  ziemlich  nutzlos;  da 
einmal  ein  Irrlhum  in  der  Verwechselung  der  Skira  mit  den  Skiro- 
phorien vorliegt  —  ein  Irrlhum  übrigens,  der,  wie  die  Ueberein- 
stimmung  mit  Clemens  zeigt,  nicht  dem  Scholiaslen,  sondern  seiner 
Quelle  zur  Last  zu  legen  ist  —  so  ist  schlechterdings  nicht  an- 
zugeben, wo  sich  hier  Richtiges  und  Falsches  scheide*. 

Die  vorausgesetzte  Verwechselung  von  Skirophoria  und  Skira 
beruht  aber  einzig  auf  der  von  Rohde  acceptirten  Hypothese 
A.  Mommsens,  dass  die  Skira  nicht  mit  den  Skirophorien  identisch, 
sondern  ein  Theil  der  Thesmophorien  seien,  einer  Hypothese  also, 
«leren  Basis  für  uns  hinfällig  geworden  ist.  Es  muss  daher  zu- 
nächst durchaus  dahin  gestellt  bleiben,  ob  wirklich  ein  Irrthum 
vorliegt  und  nicht  vielmehr  die  Angaben  sämmtlich  richtig  und 
zuverlässig  sind. 

Sehen  wir  zunächst  von  dem  Namen  der  Feste  ganz  ab  und 
fassen  nur  die  beschriebenen  Ceremonien  ins  Auge.  Drei  Akte 
lassen  sich  deutlich  unterscheiden: 

1)  Das  Hinabwerfen  der  Ferkel  in  den  Schlund  (xao^aTa,  pé- 

yaça,  aôvva). 

2)  Das  Heraufholen  der  verwesten  Reste  durch  die  àvxlrjçiai 

yvvaïxeç. 

3)  Das  Herumtragen  (oder  Heraufheben)  heiligen  Backwerks  in 

Cestalt  von  Schlangen  und  Phallen.1) 
Den  ersten  und  dritten  Akt  hat  Rohde  der  Feier  in  Halimus  zu- 
getheill,  der  zweite  Akt  aber  kann,  wie  er  selbst  zugiebt,  mit 


1)  Dass  dies  unter  den  nvâçmv  «fy/tina  zu  verstehen  ist,  wird  man 
Rohde  unbedingt  zugeben  müssen. 

Herrn««  XX.  24 


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370 


C.  ROBERT 


dem  ersten  unmöglich  zusammenfallen,  da  die  Verwesung  der  hin- 
untergeworfenen Schweine  dazwischen  liegt,  und  treffend  weist 
Kohde  darauf  hin,  dass  das  ausdrückliche  Postulat  dreitägiger 
Enthaltsamkeit  für  die  ànlrQiai  ganz  überflüssig  wäre,  da  die 
Weiber  sich  ohnehin  auf  die  Thesmophorienfeier  durch  ueuntägige 
Keuschheit  vorbereitet  haben  mussten.  Dieser  Akt  kann  also  keines- 
falls zu  den  Thesmophorieu  gehören.  Dafür  ist  die  Zugehörigkeit 
des  ersten  Aktes  zu  den  Thesmophorien,  wenn  auch  gerade  nicht 
ausdrücklich  zu  dem  Fest  in  Halimus,  durch  die  Parallelstelle  des 
Clemens  bezeugt.  Dass  aber  auch  der  dritte  Akt  ein  Tbeil  der 
Thesmophorien  war,  dafür  lässt  sich  eiu  Beleg  nicht  beibringen. 
Denn  wäre  auch  wirklich  bezeugt,  dass  bei  der  Feier  in  Halimus 
der  Phallos  eine  Rolle  spielte,  so  würde  bei  der  grossen  Verbrei- 
tung dieses  Symbols  in  allen  Geheimculten  ein  solches  Zusammen- 
treffen nichts  entscheiden.  Thatsächlich  ist  aber  der  Phallos  für 
die  Halimusfeier  gar  nicht  bezeugt;  freilich  lesen  wir  bei  Arno- 
bius  V  2  AUmontia  tnysteria  quibus  in  Liberi  honorem  patris  phallos 
subrigit  Graecia  et  simulacris  virilium  fascinorum  territoria  cuncta 
florescunt,  aber  etwas  ganz  anderes  steht  in  seiner  Quelle  Clemens 
Alex.  Protr.  29  P.  fAvo%rtQia  i]aav  äoa,  wg  eotxev,  oi  àyûveç 
èni  vexooïç  dia&XovfAevoi  (wovon  vorher  die  Rede  war)  toontQ 
xat  to  Xôyia,  xaï  ôtèr^ewiai  afigxo  '  alla  %à  f*èv  èrtl  "Ayoa 
fitvoti'jQia  xaï  ta  h  'Alifiovvu  tr>ç  'Attixîiç  ^A&ijv^aiv  neçi- 
MQiatcu'  aloxoç  âk  ârj  xoofiixdv  oï  t«  àywveç  xat  ol  (p allot 
ol  Jiovvoip  bcireloufievoi ,  xaxiiïç  litiveye^ijfjthoi  %bv  fiiov, 
dann  folgt  die  Geschichte  des  Prosymnos  und  am  Schluss  heisst  es: 
vnofirrjfia  tov  nâ&ovç  tovtov  (.ivotixdy  qtalloi  xatà  noleiç 
àvloravrai  Jtovvouj*  Hier  wird  also  gerade  die  stille  auf  Alttka 
beschränkte  Mysterienfeier  von  Agra  und  von  Halimus  dem  durch 
die  Agonen  und  durch  die  Dionysosculte  gegebenen,  Ober  die  ganze 
Welt  verbreiteten  Aergerniss  entgegengesetzt;  erst  im  Zusammen- 
hang mit  letzteren  werden  die  Phallen  erwähnt.  Man  sieht,  Arno- 
bius  hat  den  Clemens  gründlich  missverstanden.  Wenn  man  nun 
aus  den  Worten  des  Clemens  ein  Argument  gegen  die  Verwendung 
der  Phallen  bei  der  Halimusfeier  schwerlich  herleiten  darf,  so  kann 
doch  noch  weniger  die  rein  missverständliche  Behauptung  des 
Arnobius  als  Beleg  dafür  angeführt  werden. 

Nun  heisst  es  aber  in  der  Beschreibung  der  dritten  Cérémonie 
ausdrücklich  âvatpiçoytai  de  xàvtav&a.   Das  beweist  zur  Ge- 


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ATHENA  SKIRAS  UND  DIE  SKIROPHORIEN 


371 


nüge,  dass  der  Schreiber  dieses  dritte  Fest  von  deii  beiden  vorher- 
erwähnten unterscheidet.  Unmöglich  kann  er  also  dieses,  die  Arre- 
lophorien,  für  identisch  mit  den  Skirophorien  erklärt  haben,  wie  es 
nach  den  Worten  %à  ôè  avtà  xat  aççrjToqjôgux  xaXeïiai  scheinen 
kann.  Giebt  man  aber  dies  zu,  so  wird  man  auch  gegen  die  Gleich- 
selzung  der  Skirophorien  mit  den  Thesmophorien  misstrauisch,  da 
diese  genau  mit  derselben  Wendung  xà  ôè  avxà  xal  <rxtQQoq>ôçta 
xaXetxai  erfolgt.  Den  Weg  zur  Lösung  hat  Rohde  selbst  gewiesen: 
avxa  bezieht  sich  auf  nvoxtjçia*.  Weit  entfernt,  die  Identität 
der  drei  Feste  &iO/*0(pô{>ia,  oxiçoyoçia,  àççtjxoaiôgia  behaupten 
zu  wollen,  giebt  der  Scholiast  nur  an,  dass  die  den  Inhalt  der 
Thesmophorien  bildenden  Mysterien  auch  oxiQog>6çia  und  àççY]- 
tofpÔQia  heissen,  d.  h.  den  Inhalt  auch  dieser  Feste  bildeten;  das 
ist  dasselbe,  was  Clemens  mit  den  Worten  ausdrückt:  xavxyv  xijv 
fivfroloytav  ai  yvvalxeç  notxiXwç  xaxà  nôXtv  êooxâÇovoi  Qeo- 
fioq>6çia  2xiçoq>6çia  '^Qçr^o(p6çia.    Das  Scholion  will  also 
keineswegs  die  merkwürdigsten  Gebräuche  des  Thesmophorienfestes 
schildern,  sondern  beschäftigt  sich  hauptsächlich  mit  den  zu  Grunde 
liegenden  Mysterien;  es  scheint  einfach  zu  referireu,  allein  es  ist 
auch  in  dieser  Fassung  noch  deutlich,  dass  die  benutzte  Quelle 
sich  nicht  mit  einem  Referat  begnügte,  sondern  sich  in  einem  aus- 
führlichen Raisonnement  Uber  die  beiden  Erklärungen  der  Céré- 
monie, die  mythische  und  die  physische,  erging,  und  sich  für  die 
letztere  entschied.    Die  Cérémonie,  um  deren  Motivirung  es  sich 
handelte,  bestand  darin,  dass  lebende  Ferkel  in  einen  der  Demeter 
und  Kora  geheiligten  Schlund  geworfen  werden.    Der  Xôyoç  ftv- 
&ixôç  molivirt  das  damit,  dass  beim  Raub  der  Kora  die  Schweine 
des  Eubuleus1)  von  der  sich  öffnenden  Erde  mit  verschlungen  wor- 
den seien.  Diese  Ansicht  bekämpft  die  Quelle  des  Scholiasten  und 
entscheidet  sich  für  den  Xôyoç  q>voixôç,  nach  welchem  die  hinein- 
geworfenen Schweine  ein  Symbol  der  Fruchtbarkeit  sind  :  Ôià  to 
noXvxoxov  êlç  ovvihjfia  xijç  yeviaewç  xwv  xaçrtûv  xal  tuiv 
av&Q(07tü>yt  wç  %aQioxi)Qia  tfj  Ji)ht]xqI  xtX.  Um  diese  Deutung 
zu  erhärten,  berief  sich  die  Quelle  auf  zweierlei,  einmal  darauf, 
dass  die  verwesten  Theile  der  Schweine  später  wieder  heraufge- 
holt, auf  Altäre  niedergelegt  und  mit  der  Saat  vermischt  wurden, 
weil  sie,  wie  man  glaubte,  Fruchtbarkeil  verliehen,  zweitens  darauf, 

1)  Euboleus  ist  bekanntlich  eine  Hypostase  des  Fluton,  Foucart  Bull.  iL 
eorr.  hell.  1^83,  400;  Löschcke  Enneakrunosepisode  16. 

'24* 


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372 


C.  ROBERT 


dass  bei  dieser  Gelegenheit  in  dem  Abgrund  Backwerk  von  man- 
cherlei symbolischer  Gestalt  niedergelegt  wurde.  Hier  ist  das 
Excerpt  des  Scholiasten  sehr  lückenhaft,  wie  die  Worte  xà  nlâo- 
ftata  fxetrot  zeigen,  denen  jede  Beziehung  fehlt.  Was  gemeint  ist, 
darüber  lassen  die  bei  der  Beschreibung  der  àçgt]roq>ôçta  ge- 
brauchten Worte  àvcupiçovxai  ôè  xàvxav&a  aççrjxa  Uçà  èx 
axéaxoç  xov  aixov  xaxtoxevaofiéva  keinen  Zweifel.  Die  Cérémo- 
nie ward,  wie  es  scheint,  von  denselben  avvkiîçiat  yvvotïxeç  voll- 
zogen, die  vorher  die  verwesten  Schweine  heraufgeholt  hallen  ;  bei- 
des geschah  unter  grossem  Geräusch,  damit  die  in  der  Tiefe  hausen- 
den heiligen  Schlangen  die  Handlung  nicht  störten.  Endlich  war 
in  der  Quelle  auch  die  Analogie  der  Arretophoria  herangezogen, 
ein  Fest  das  ganz  dieselbe  symbolische  Bedeutung  hatte:  ayexai 
tdv  avxbv  \6yov  fyovxa  neçi  xrjç  xwy  xaçmàv  ysvéoetoç  xal 
xtç  xwv  àviïQu>mov  onoQaç,  daher  auch  hier  dieselben  auf  Frucht- 
barkeit deutenden  Symbole,  Backwerk  in  Gestalt  von  Schlangen 
und  Phallen.  Damit  schliesst  die  Besprechung  der  Arrelophorien. 
Denn  die  Pinienzweige  gehören,  wie  die  von  Plew  herangezogene 
Parallclstelle  des  Steph.  B.  v.  MlXt]xoç  zeigt,  wieder  zu  den  Thes- 
mophorien,  und  am  Schluss  wird  noch  einmal  die  Anwendung  auf 
die  beiden  zuerst  besprochenen  Cereroonien  gemacht,  deren  Deu- 
tung den  Ausgangspunkt  der  ganzen  Deduction  bildet:  èftfiâXJiov- 
tai  de  xaï  elç  xà  fiéyctQCt  ovxwç  xaXovfitva  àâvxa  ixeîvâ  te 
(se.  xà  nXâofiaxa)  xaï  gotçof,  wç  rjôi]  etpafiev  xxk. 

Drei  Ceremonien  haben  wir  unterschieden,  drei  Feste  nennt 
das  Scholioo.  Ueber  die  den  Arretophorien  gehörige  Cérémonie 
kann  kein  Zweifel  sein.  Auf  die  Frage,  ob  diese  Arretophorien 
mit  den  Arrhephorien  identisch  sind,  wofür  die  Aehnlichkeit  der 
Gebräuche  zu  sprechen  scheint,  kann  hier  nicht  eingegangen  wer- 
den. Liesse  sich  die  Identität  erweisen,  so  würde  sie  ein  neues, 
übrigens  kaum  noch  nothwendiges  Argument  gegen  die  Gleich- 
setzung mit  den  Thesmophorien  abgeben,  da  die  Arrhephorien  in 
den  Skirophorion  fallen. 

Die  beiden  ersten  Ceremonien  müssen,  wie  wir  sahen,  durch 
einen  geraumen  Zwischenraum  getrennt  sein.  Die  erste  wird  von 
Clemens  den  Thesmophorien  zugeschrieben;  dass  die  zweite  na- 
menlos gewesen  oder  der  Name  nicht  genannt  sein  sollte,  ist 
gleich  unglaublich;  es  ist  eine  fast  unabweisliche  Consequenz,  dass 
diese  Cérémonie  den  Skirophorieu  gehört,  wenn  auch  die  Fassung 


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ATHENA  SKIRAS  UND  DIE  SK1R0PH0MEN  373 


des  ScholioDs  diesen  Sachverhalt  sehr  verdunkelt.  Die  Reste  der 
im  Pyanopsion  hinabgestürzten  Schweine  werden  an  den  Skiro- 
phorien  im  letzten  Monat  des  Jahres  wieder  herausgeholt;  in  den 
achi  dazwischen  liegenden  Monaten  konnte  die  Verwesung  soweit 
fortgeschritten  sein,  um  der  Cérémonie  wenigstens  einen  Theil 
ihrer  Ekelhaftigkeit  zu  nehmen.  Dreitägige  Enthaltsamkeit  wurde 
nach  dem  Lucianscholion  von  den  ctvrXr^tat  yvvalxeç  an  den 
Skirophorien  gefordert;  dass  an  den  Skira  den  Frauen  Keuschheit 
geboten  war,  geht  aus  einem  Fragment  des  Philochoros  fr.  204 
(Phot.  v.  rçonrjXîç)  hervor.  Wenn  auch  nicht  entscheidend,  so 
ist  dies  Zusammentreffen  doch  immer  geeignet  das  bereits  ge- 
wonnene Resultat  zu  bekräftigen. 

Weit  entfernt  die  aufgestellten  Behauptungen  zu  widerlegen,  hat 
uns  das  Lucianscholion  vielmehr  darüber  Aufschluss  gegeben,  was 
wir  uns  unter  den  vom  Arislophanesscholiasten  und  von  Stephanos 
erwähnten  Opfern  für  Demeter  und  Kora  zu  denken  haben.  Dass 
sie  axiça  heissen,  lernen  wir  aus  Stephanos.  Es  darf  wenigstens 
als  Vermuthung  ausgesprochen  werden,  dass  mit  diesem  Namen 
jene  aus  Backwerk  gebildeten  Schlangen  und  Phallen,  vielleicht 
wegen  ihrer  weissgrauen  Kruste  (vgl.  axîçov  Käserinde),  bezeichnet 
wurden.  Sollte  sich  diese  Vermuthung  bestätigen,  so  wäre  damit 
zugleich  der  Name  des  Festes  2xiqa  und  Sxiço(pôgux  erklärt. 

Den  Schauplatz  der  Cérémonie  der  Thesmophorien  verlegt 
Rohde  nach  Halimus;  hätte  er  damit  Recht,  so  würde  auch  die 
entsprechende  Cérémonie  der  Skirophorien  dort  stattfinden  müssen. 
Allein  soviel  ich  sehe,  ist  ein  entscheidendes  Argument  für  diese 
Annahme  nicht  beigebracht.  Denn  dass  der  Scholiast  eine  Schil- 
derung der  merkwürdigsten  Ceremonien  des  Thesmophorien  festes 
zu  geben  zwar  beabsichtigt,  sich  aber  aus  Nachlässigkeit  mit  ein 
paar  am  Anfang  der  Darstellung  seines  Handbuchs  stehenden 
Notizen,  die  also  auch  den  Anfang  der  ganzen  Feier  betrafen,  be- 
gnügt hätte,  ist  eine  reine  Hypothese,  deren  Grundlage  schon  in 
anderem  Zusammenhang  als  hinfällig  erkannt  worden  ist  Nicht 
mehr  Gewicht  ist  darauf  zu  legen,  dass  das  Lucianscholion  iteofxo- 
<poQta  accentuirt  und  das  so  accentuirte  Wort  nach  Pbotius  v. 
GeofiO(poçîùJv  der  Name  des  ersten  in  Halimus  gefeierten  Fest- 
tages war;  denn  einmal  wird  im  Lucianscholion  auch  SxiQQoqxtçia 
stall  2xiQQO<p6çiat  hingegen  später  richtig  'Aççvj%oq>ôçia  accen- 
tuirt, wodurch  das  Vertrauen  auf  die  Correctheil  der  Accentaetzung 


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374 


C.  ROBERT 


doch  sehr  erschüttert  werden  muss  ;  und  dann  giebt  das  in  Bezug 
auf  die  Nameo  ungleich  glaubwürdigere  Scbolion  zu  deo  Thesmo- 
phoriazusen  die  Form  GtOfioqtÖQta ,  oder  vielmehr  %a  iv  IdXi- 
fiovvti  Geafiogfôçia.  Bei  dieser  Sachlage  ist  die  von  Ronde  ge- 
billigte Vermuthung  Fritzsches,  daäs  GeofMMpôçta  das  ganze  Fest, 
QêOfioçpoçla  die  Vorfeier  in  Halimus  bezeichne,  recht  problema- 
tisch, und  man  wird  nicht  nur  Naber  Recht  geben,  wenn  er  bei 
Photius  QeofÂoyôçia  (sc.  tot  èv  'AXi^ovvjt)  herstellt,  sondern 
auch  in  dem  Lucianscholion  GeofAoqfôçia  und  2xiQQog>6çia 
schreiben  müssen.  Es  bleibt  also  das  Wahrscheinlichste,  dass 
die  beiden  Akte  des  Thesmophorien-  und  Skirophorienfesles  nicht 
in  Halimus,  sondern  in  der  Stadl  begangen  wurden,  wofür  sich 
auch  die  Worte  des  Clemens  xajet  nôltv  loçrâÇovac  Gea- 
fiOfpôçia  2xiQoq>ôçia  'AQQtjtoyôçia  anführen  lassen.  Als  Ort 
der  Cérémonie  haben  wir  uns  dann  das  Thesmophorion  zu 
denken,  dessen  Lage  auf  der  Pnyx  durch  Wilamowitz  Aus  Ky- 
dathen  161  erwiesen  ist.  Daraus  folgt  weiter,  dass  auch  dort, 
und  nicht,  wie  Rohde  annahm,  in  Halimus,  der  Koraraub  localisirt 
war.  Ob  mit  der  Cérémonie  auch  eine  mimische  Darstellung  des 
Mythos  verknüpft  war,  wie  Rohde  annimmt,  ist  sehr  zweifelhaft. 
Aus  Clemens  wenigstens  folgt  das  keineswegs,  da  dort  des  Mythos 
nur  zur  Begründung  des  einen  Gebrauchs  gedacht  wird.  Auch  auf 
welchen  der  drei  Thesmophorientage  die  Cérémonie  fiel,  ist  mit 
Sicherheit  nicht  auszumachen.  Die  vrjtneia  ist  durchaus  nicht 
ausgeschlossen,  auch  nicht  durch  die  Angabe  des  schol.  Thesmop  h . 
376,  dass  an  der  vqoitia  kein  Opfer,  d.  h.  kein  Opferschmaus 
stattfand;  was  vollkommen  richtig  bleibt,  auch  wenn  an  diesem 
Tage  den  Unterirdischen  zu  Ehren  Schweine  in  den  Abgrund  ge- 
stürzt wurden;  denn  eine  eigentliche  &vaia  ist  dies  nicht,  höch- 
stens eine  àyevoxoç  &vaia.  Auch  der  Tag  der  avoôog  ist  nicht 
ausgeschlossen,  selbst  wenn  mit  diesem  Namen  nicht,  wie  es  das 
wahrscheinlichste  ist,  der  Zug  von  der  Stadt  zum  Thesmophorion, 
sondern  der  Rückweg  von  Halimus  nach  Athen  bezeichnet  werden 
sollte,  da  auch  nach  dieser  Procession  noch  hinlänglich  Zeit  zu 
der  Cérémonie  bleibt.  Da  die  Skirophorienfeier  auf  den  zwölften 
Monatstag  fällt,  so  liegt  die  Vermuthung  nahe,  dass  die  entspre- 
chende Cérémonie  der  Thesmophorien  gleichfalls  auf  den  zwölften 
Pyanopsion  fiel,  an  dem  nach  der  Ueberlieferung  die  vqoteia, 
nach  dem  System  A.  Mommsens  die  îxvoôog  begangen  wurde. 


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ATHENA  SKIItAS  UNH  DIE  SKIROWIORIEN 


375 


Der  den  eleusinischen  Göttinnen  geltende  Theil  der  Skiro- 
pborienfeier  ist  hiermit  erledigt  Er  ist  von  dem  auf  Skiron  an 
demselben  Tage  gefeierten  Opfer  wohl  zu  unterscheiden,  lieber 
letzteres  lautet  die  Angabe  des  Arislophanesscholiaslen  und  des 
Stephanos  verschieden:  dieser  sagt  ött  ènîoxvça  &vetai  tfj 
^^ij?çf,  jener  oti  èni  JSuçç*  Id&r-vrjoi  &ve*ai.  Nach  dem 
oben  über  das  Verhältnis  beider  Stellen  Bemerkten  kann  nicht 
zweifelhaft  sein,  dass  sie  einst  ganz  dasselbe  besagten;  es  fragt 
sich  nur,  welche  die  Fassung  der  Quelle  am  treuesteu  bewahrt  hat. 

Das  Opfer  Int  Zxtçy  haben  wir  auch  bei  Sirabo  und  Sue- 
ton  gefunden,  das  muss  von  vornherein  für  die  Fassung  des 
Stephanus  ein  günstiges  Vorurtheil  erwecken.  Den  Ausschlag  aber 
giebt  folgende  Erwägung.  Hätte  es  doppelle,  axiça  oder  ènioxtça 
genanute  Opfer  gegeben,  so  müsste  der  Satz  anders  formulirt  sein; 
es  hätte  dann  gesagt  werden  müssen,  es  sei  zweifelhaft,  ob  von  den 
der  Athena  oder  den  der  Demeter  dargebrachten  Opfern  oder  von 
beiden  das  Fest  den  Namen  habe;  der  Wechsel  der  Construction 
wäre  völlig  unbegreiflich.  Fritzsche  hat  daher  mit  vollem  Recht  in 
dem  Scholion  èni  JSxiçtp  corrigirt  ;  dennoch  glaube  ich  nicht,  dass 
es  sich  um  eine  blosse  Wortverderbniss  handelt.  Im  ersten  Theil 
des  Scholions  fehlt  das  Etymon.  Man  wird  also  auch  hinler  Kôçr) 
eine  Lücke  annehmen  und  das  ganze  Scholion  so  schreiben  müs- 
sen :  ta  ôk  Zxîqcc  (Zkiço<poquûvoç  iß' >  2xioa  ôè)  liyeofrai  (paoi 
ttveç  (âià)  ta  yivôfteva  isçà  h  tij  éoçtjj  tavry  Jrjuytçt  xal 
Kôqi],  (a  axiça  xéxXrjtat)'  oi  ôé,  oti  {èni  ~xf!çç>)  &vetai  tjj 

Es  bleibt  nun  noch  zu  erörtern,  ob  *A&i]vr\oi  oder  ff  'A&rjvç 
das  Richtige  ist. l)  Eine  sichere  Entscheidung  wird  sich  hier  kaum 
treffen  lassen,  aber  ein  günstiges  Vorurtheil  für  Stephanos  muss  es 
doch  erwecken,  dass  sein  Text  bisher  stets  das  Richtige  bewahrt 
bat  Behält  man  seine  Lesung  bei,  so  fehlt  scheinbar  die  Bezeich- 
nung desjenigen,  dem  das  Opfer  gilt;  aber  diese  erhält  man  sofort, 
wenn  man  èni  Zxiqio  nicht  auf  den  Ort,  sondern  auf  den  dort 
begrabenen  Eponymen  des  Ortes,  Skiros,  bezieht.1)  Wir  haben  oben 

1)  Nach  einer  ansprechenden  Vermuthuog  R.  Försters  (Raub  u.  Rück- 
kehr d.  Persephone  273  f.)  liegt  ein  ähnliches  Missvers  lämlniss  auch  den  An- 
gaben der  Lexicographen .  über  die  nço^aQtar^çta  zu  Grunde. 

2)  So  hat  auch  das  Scholion  zu  der  Clemensstelle  (p.  420  Dindorf)  die 
Worte  verstanden,  nur  dass  es  statt  des  Skiros  raischlich  den  Skiron  einsetzt, 


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376 


C.  ROBERT 


gesehen,  daw  auch  bei  der  Strahostelle  diese  Auffassung  die 
nächstliegende  war,  weil  dort  Dicht  nur  der  Zusammenhang  der 
Int  ~ÙQ<[i  UçonoUa  mit  dem  Heros  Skiros  ausdrücklich  be- 
hauptet, soudera  auch  die  Oertlichkeit  nicht  Sxiçov  sondern  Sxiya 
genannt  wird,  und  ich  bekenne,  diese  Auflassung  für  die  allein 
richtige  zu  halten.  Aber  auch,  wenn  man  an  der  Lesart  des 
Scholions  %fi  k&rjvâ  festhält,  lässt  sich  daraus  für  die  Alhena 
Skira»  Nichts  gewinnen  ;  denn  nicht  nur  fehlt  dieses  Beiwort  jetzt 
im  Scholien  und  bei  Stephanos,  es  kann  auch  der  ganzen  Fassung 
nach  nicht  in  der  Quelle  gestanden  haben,  da  diese  sonst  sicher- 
lich nicht  unterlassen  hätte,  neben  den  beiden  Ableitungen  der 
Skirophorien  von  axiga  und  Sxtgoç  (oder  2âïçoy)  noch  die  dritte 
von  dem  Beinamen  Sxêçât;  aufzustellen. 

Wir  sind  von  dem  Ekklesiazuseoscholion  scheinbar  weit  ab- 
gekommen, und  doch  ist,  hoffe  ich,  gerade  durch  diese  langwierige 
Untersuchung  klar  geworden,  wie  wir  über  dasselbe  zu  urtheilen 
haben,  ich  denke,  es  ist  klar,  dass  wir  eine  Compilation  des 
Lysimachidesfragments  mit  dem  Scholion  zu  den  Tbesmophoria- 
zusen  vor  uns  haben.  Aus  dem  Zweifel  über  die  Ableitung  des 
Namens  ist  ein  Zweifel  über  die  Bedeutung  des  Festes  geworden, 
ein  Missverständuiss,  das  vielleicht  in  dem  schon  damals  erfolgten 
Ausfall  des  dut  seinen  Grund  hat;  aus  dem  kn\  Zxiqoi  *»; 
aber  ist  die  Athena  Skiras  geworden,  und  ein  ähnliches  Verderbnis 
oder  Missverständniss  lag  wohl  auch  dem  Urheber  der  oben  be- 
sprochenen Etymologie  Athene  Sxutâg  von  axïçov  vor. 

Die  bisherige  Betrachtung  hat  also  gezeigt,  dass  es  für  die  Exi- 
stenz eines  Tempels  oder  Cultes  der  Atheua  Skiras  in  dem  Vorort 
Skiron  ein  glaubwürdiges  Zeugniss  nicht  giebt,  dass  somit  der 
Tempel  in  Phaleron  das  einzige  für  Attika  bezeugte  Heiligthum 
dieser  Üottiu  ist;  und  weiter,  dass  auch  die  Skirophorien  sicherlich 
nichts  mit  der  Athena  Skiras,  vielleicht  überhaupt  Nichts  mit  Athena 
zu  thun  hüben. 

Auf  jenes  Todleuopfer  für  Skiros  ist  es  indessen  nölhig  noch 
mit  einem  Wort  eiuzugeheu;  es  muss  nämlich  befremden,  dass  es  aul 
denselben  Tag  mit  eiuem  Demelerfest  fällt  und  dass  es,  nach  dem 

woraus  sich  deno  noch  weitere  Verkehrtheiten  entwickeln:  SxiQotpÔQta 
ioQtijç  övofta  in  titlo  v/nl  vtji  rij  'A&qvijt  âtà  2xiça>ya  tor  Xvjuat- 
vôfitvov  nâat  roiç  naç*  aviôv  xaraiçovmy  oi&oïrta  «V  ïç*  7taçtauif*irqv 
&dXaOOa$>  [toçày  rij  xa^aduxoiaQ  /«Auii'q,  àfaiçtMyia  di  vno  i^i  'A&ir*ï. 


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ATHENA  SKIRAS  UND  DIE  SK1R0PH0R1EN  377 


Zeugniss  des  Lysimachides,  die  Priester  der  Burggötter  und  der  des 
Apollon  (oder  Helios)  sind,  die  die  Feier  begehen.  Die  Losung 
dieses  Ralhsels  bietet  die  Legende  vom  Seher  Skiros.  Im  Krieg 
mit  den  Athenern  ist  er,  der  Bundesgenosse  der  Eleusinier,  ge- 
tödtet  worden;  auf  ihn  beziehen  sich  höchst  wahrscheinlich  die 
Glossen  des  Hesych.  oxiQÔ/Aavtiç  •  6  Irrt  2xiç<p  fÂayrevo/ueyoç. 
tôrrog  6'  ijv  ovroç,  o&e*  tovç  olwvoiç  ïpXenov  und  des  Phot, 
s.  2lx1çov '  zônoç  j4.$rp\\oivt  i(p'  ov  oi  [tâvretç  but&tCovio,  uur 
dans  hier  das  von  Skiros  Geltende,  schwerlich  mit  Recht,  verall- 
gemeinert wird.  Höchst  wahrscheinlich  ist  dieser  aus  Dodona  uach 
Eleusis  gekommene  Seher  auch  in  Euripides  Erechlheus  vorge- 
kommen; wenigstens  lässt  sich  für  die  Erwähnung  der  Seiler 
fr.  368  und  des  (itaofta  dçvôç  fr.  369,  der  Schändung  der  hei- 
ligen Eiche  durch  Tödtung  eines  Priesters,  eine  passendere  Be- 
ziehung kaum  denken.')  So  dürftig  diese  Spuren  sind,  so  lassen 
sie  doch  erkennen,  dass  die  Figur  des  Skiros  recht  alt  ist,  und 
vermutlien,  dass  er  nach  der  allischen  Sage  von  den  Athenern 
erschlagen  ward,  als  er  auf  Skiron  stehend  nach  günstigem  Vogel- 
flug für  die  Eleusinier  aussah.  Ein  solches  Verbrechen  an  einem 
gollgeweihten  Seher  verlangt  Sühne,  und  wir  dürfen  mit  um  so 
grösserer  Sicherheit  für  ein  solches  Verbrechen  im  Mythos  den 
entsprechenden  Sühnritus  im  Cultus  voraussetzen,  als  solche  My- 
then selbst  fast  ausnahmslos  zur  Motivirung  bestehender  Sühn- 
gebräuche erfunden  werden.  Ein  solches  Sühnopfer  für  Skiros 
ist  direct  bezeugt,  wenn  die  oben  verfochtene  Erklärung  von  krri 
2xtç(p  das  Richtige  trifft.  Aber  auch  wenn  das  Opfer  der  Athena 
gilt,  wird  man  einen  Zusammenhang  mit  Skiros,  dessen  Grab  das 
eiuzige  mit  religiöser  Weihe  versehene  Mal  jenes  Ortes  ist,  nicht  in 
Abrede  slelleu  können.  Und  auf  ein  Sühnopfer  weist  endlich 
auch  der  Gebrauch  des  Jiog  xyôtov  bei  den  Skirophorien  hin.1) 
Weiter  führt  uns  die  Verknüpfung  der  Sage  vom  Tode  des 
Skiros  mit  dem  Krieg  zwischen  Eleusis  und  Athen.  Wenn  die 
Atheuer  dem  damals  vou  ihnen  getödteten  Eleusinier  ein  Sühne- 
opfer darbringen,  so  liegt  darin  zugleich  der  Ausdruck  für  die  Ver- 
söhnung mil  Eleusis.    Darum  sind  es  vor  Allem  die  Priester  der 

1)  Auch  die  Erwähnung  der  heiligen  Tauben  von  Dodona  fr.  1010  ge- 
hört wohl  in  den  Erechlheus. 

2)  Suid.  s.  Jiôç  xtôâtov  XQiôfTat  â'  avrotf  {rotç  Jtoç  xtpâioiï)  oï  t* 


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C.  ROBERT 


bei  jeuem  Krieg  vorzugsweise  betheiligten  Gölter  der  attischen  Burg, 
Athena  und  Poseidon,  welche  diesen  Theil  der  Skirophorienfeier 
leiten,  und  darum  wird  es  andererseits  an  dem  Tage  begangen, 
wo  man  sich  die  Gnade  der  Demeter  durch  gebeimnissvolle  Opfer 
erflehen  will.  Wenn  jener  im  Thesmophorion  begangene  Akt 
wesentlich  ein  Frauenfest  ist,  so  hat  die  Skirophorienproces- 
sion  und  das  Opfer  auf  Skiron  zugleich  einen  im  gewissen  Sinn 
politischen  Charakter:  durch  die  Legende  bückt  die  historische 
Entwickelung  deutlich  genug  hindurch.  Der  Vorort  Skiron  hat 
natürlich  zunächst  von  dem  Kalksteinboden  seinen  Namen,  Skiros 
ist  der  Heros  Eponymos  des  Ortes,  der  zunächst  mit  dem  Skiros 
von  Salamis  und  Megara,  dem  Stifter  der  Athena  Skiras  in  Pha- 
leron,  nur  den  Namen  gemein  hat;  eine  Namensgleichheit,  die 
spüler  dem  attischen  Local  patriotism  us  sehr  willkommen  war,  um 
ihn  an  Stelle  des  verhassten  Megarers  zu  setzen.  Die  alten  alti- 
schen Götter  des  Ackerbaus  sind  Athena  und  Apollon  Thargelios; 
nach  der  Vereinigung  mit  Eleusis  tritt  die  Demeter  von  Eleusis 
in  dies  Amt  Dieses  religionsgeschichtlicbe  Gompromiss  in  das 
Gewand  einer  Versöhnungsfeier  nach  blutigem  Kampf  gekleidet 
liegt  der  Skirophorienfeier  zu  Grunde.  Darum  nimmt  neben  den 
Priestern  der  Burggötter  auch  der  Apollopriester  an  der  Proces- 
sion Theil.  Dass  gerade  an  Skiron  und  seinen  Eponymen  an- 
geknüpft wird,  hat  lediglich  in  der  Lage  der  Ortschaft  am  heiligen 
Wege  seinen  Grund.  Noch  in  einem  andern  Brauch  tritt  derselbe 
Gedanke  zu  Tage:  'ji&yvaîoi  rçeïç  ccQOtovç  Isqovç  ay  ova  l  ' 
ffçwtov  kfù  2xÎQipr  %ov  ttaXaiotârov  %aiv  onôqwv  vn6yLvr\- 
fta,  ôevteçov  èv  vr}  ragiçc,  %çi%ov  vnb  rcôXtv  %b  xaXovutvov 
(iovÇvyio*.  So  berichtet  Plutarch  praec.  coniug.  42  p.  144  A.  Be- 
darf es  noch  des  ausdrücklichen  Hinweises,  dass  ursprünglich  die 
Athener  mit  ebensolcher  Entschiedenheit  das  höchste  Alter  für  die 
Pflügungen  am  Burgabhang  in  Anspruch  genommen  haben  wer- 
den, wie  die  Eleusinier  für  ihre  Pflügungen  auf  den  rarischen 
Gefilden  und  dass  dann  der  Ausgleich  in  der  Weise  geschlossen 
ward,  dass  dem  zwischen  Eleusis  und  Athen  gelegenen  Ort  Skirou 
die  Ehre,  der  Schauplatz  der  ersten  Pflügung  zu  sein,  über- 
lassen wurde? 

Die  Resultate,  zu  denen  wir  gelangt  sind,  stehen  zu  der  gel- 
tenden Meinung  in  scharfem  Widerspruch;  ich  weiss  nicht,  welche 
Ueberzeugungskraft  sie  für  Andere  haben;  das  Eine  aber  soll  und 


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ATHENA  SKIRAS  UM)  DIE  SKIROPHORIEN  379 


wird  auch  ein  künftiger  Vertheidiger  der  herrschenden  Ansichten 
sich  nicht  verhehlen,  dass,  wenn  man  einen  Tempel  der  Athena  Skiras 
in  Skiron  annimmt,  dies  lediglich  auf  die  Autorität  des  Sueton, 
wenn  man  einen  Zusammenhang  dieser  Göttin  mit  den  Skirophorien 
annimmt,  dies  lediglich  auf  die  Autorität  eines  späten,  wenig  unter- 
richteten Grammatikers  hin  geschieht,  und  dass  beiden  Annahmen 
die  Autorität  älterer  und  besserer  Gewährsmänner  entgegensteht. 

Berlin.  C.  ROBERT. 


NACHTRÄGLICHES  UND  ERGÄNZENDES  ZUR 
BEURTHEILUNG  DER  HANDSCHRIFTLICHEN 
ÜBERLIEFERUNG  DER  PORPHYRIANISCHEN 

HOMER- ZETEMATA. 

Es  kann  nur  erwünscht  sein,  wenn  das  handschriftliche  Ma- 
terial, mit  welchem  wir  in  den  Iliasscholien  zu  arbeiten  haben, 
vereinfacht  wird,  speciell  wenn  Handschriften,  die  bisher  einen 
eigenen  Werth  gehabt  zu  haben  schienen,  als  Abschriften  anderer 
nachgewiesen  werden,  so  dass  die  oft  undankbare  Mühe,  auf  alle 
noch  so  kleinen  Eigentümlichkeiten  und  Abweichungen  der  Ueber- 
lieferung  peinlich  Acht  geben  zu  müssen,  eingeschränkt  und  wh- 
in den  Stand  gesetzt  werden,  mit  dem  Text  weniger  älterer  Hand- 
schriften, welche  die  für  uns  erreichbar  ältesten  Quellen  reprà- 
sentiren,  zu  arbeilen.  So  ist  es  mit  Freude  zu  begrüssen,  dass 
von  E.  Maass  in  dieser  Zeitschrift,  XIX  S.  264  ff.,  der  in  seinem 
Ilaupiresultat1)  jedenfalls  unanfechtbare  Nachweis  geführt  worden 
ist,  dass  die  Scholien  des  codex  Lipsiensis  (Nr.  1275  der  Univer- 
sitätsbibliothek) aus  denen  des  Venetus  B  und  des  Townleianus 
zusammengeschrieben  sind.  Noch  mehr  vereinfacht  sich  unser 
Material,  wenn  auch  der  codex  Le  id  en  sis  (Voss.  64),  dessen 
Scholien  nach  Maass,  a.  0.  S.  534  ff.,  aus  den  Scholien  desselben 
Venetus  und  den  scholia  minora  (ausser  den  allgemein  in  ihm  an- 
erkannten Sanheribscholien  und  Excerplen  aus  Eustathios)  copirt 
worden  sind,  in  Zukunft  aus  den  Variantenverzeichnissen  zu  ver- 
schwinden hat. 

Da  aber,  wenn  diese  Ansicht  richtig  ist,  das  so  vielen  Scholien 
des  Leidensis  vorausgeschickte  JJoç<pvQÎov  für  weiter  nichts  als 
eine,  im  besten  Falle  das  Richtige  treffende,  Gonjectur  zu  halten 

1)  Ich  halte  es,  worauf  ich  demnächst  zurückkommen  werde,  für  nicht 
ausgeschlossen,  dass  einige  Zetemata  und  mit  solcheu  zusammenhangende 
Scholien  ihm  noch  aus  einer  anderen  (Jueüe  zugeflossen  sind. 


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ME  PORPHYRI ANISCHEN  HOMER  - ZETEM ATA  381 


ist  (Maass  S.  549),  so  ist  es  bei  der  Bedeutung,  die  ich  oach  dem 
Vorgange  anderer  dieser  Ursprungsangahe  für  die  Bestimmung  der 
Porphyriana  beigelegt  habe,  für  mich  zur  Pflicht  geworden,  den 
Leidensis  sowohl  Überhaupt  auf  sein  Scholienmaterial  als  auch 
besonders  auf  sein  Verhältniss  zum  Venetus  hin  auf  Grund  meiner 
Collationen  einer  wiederholten  genauen  Prüfung  zu  unterziehen, 
deren  Resultate,  und  zwar  ganz  besonders  für  die  Porphyriana, 
ich  hiermit  den  Fachgenossen  vorlege. 

I. 

Der  Venetus  B  in  seiner  uns  jetzt  vorliegenden 
Gestalt,  d.  h.  mit  seiner  doppelten  den  Text  einfas- 
senden Scholienreihe,  die  von  mir  als  B  und  *B  (oder 
**B)  bezeichnet  worden  sind,  kann  nicht  die  Vorlage 
des  Leidensis  gewesen  sein,  weder  direct  noch  in- 
direct. 

Diese  Behauptung  lässt  sich  aus  dem  von  Maass  S.  53 S  IT.  aus 
X,  wo  in  den  Leidensis  überhaupt  nur  wenige  *B-Scholien  über- 
gegangen sind,  Beigebrachten  nicht  erhärten,  wohl  aber  aus  einer 
Reihe  anderer  Stellen,  die  uns  veranlassen  werden,  die  sich  im 
Buche  X  wie  auch  sonst  häutig  findende  genaue  Uebereinstimmung 
mit  *B  auf  die  Benutzung  einer  gemeinsamen  Quelle  zurückzu- 
führen. Ich  gehe  von  den  von  mir  dem  Porphyrios  vindicirten 
Scholien  aus. 

In  mehreren  der  im  Vatic.  305  erhaltenen  Zetemata  des  ersten 
Buches1)  der  Porphyrianischen  Sammlung  steht  der  cod.  Leidensis 
dieser  Handschrift  näher  als  der  Venetus  B.  —  Man  vergleiche  das 
Verhältniss  der  drei  Handschriften  zu  einander  in  dem  von  mir 
zu  2  100  herausgegebenen  x'  (p.  221,  16):  L  und  Vat.  stim- 
men fast  wortlich,  B  hat  eine,  von  mir  unter  den  Text  verwiesene, 
abweichende  Recension  (*B  fehlt).  Ferner  schickt  in  dem 
zu  <Z>  362  gehörenden  tip.  i  Leid,  der  Erörterung  über  xvtooy 
(oder  wie  sonst  zu  schreiben  sein  würde)  fiMöfievog  genau  die- 
selben Verse  als  Lemma  voraus  wie  Vat.,  während  *B  sich  damit 
begnügt,  durch  ein  Zeichen  auf  das  xWai?  seines  Textes  zu  ver- 

1)  Da 88  an  dieser  Bezeichnung  such  nach  den  von  Ro einer,  Jahrbb. 
1885,  S.  24  ff. ,  geäusserten  Bedenken  festzuhalten  sein  wird,  werde  ich  im 
Zusammenhang  mit  dem  Verhältniss  der  scholia  minora  zu  den  Porphyria- 
nischen Zetern» ten  w.  u.  (unter  II.)  in  Kürze  darlegen. 


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382 


H.  SCHRADKR 


weisen  (dasselbe  Verhältniss  findet  sich  Çryr.  x<T  und  schol.  T71, 
p.  232,  14),  und  stimmt  in  dem  aus  Çijr.  stammenden  schol. 
H  336  (p.  99,  8)  genauer  mit  Vat.  als  die  von  B  (*ß  fehlt)  ver- 
tretene Recension.  Von  ganz  besonderer  Wichtigkeit  ist  es  aber, 
dass  die  im  Anfang  desselben  Zetemas  sich  findende  Anrede  an 
den  Anatolios:  nçôooxei;  ài)  fwi  xai  zovtoiç,  ei  7içoor{y.ov- 
aav  nag*  i^hov  Xanßavti  %i)v  Xvaiv  xtÀ.,  nur  in  den  Leid, 
übergegangen  ist  (zu  Z  252,  p.  98,  17),  wahrend  *B  ohne  Weiteres 
die  Auseinandersetzung  über  die  betr.  Stelle  (mit  den  Worten  to 
ioâyovoa  ov*é%i  xatà  %6  ovvrt&éç  iativ)  begiunt.  Auch  steht 
das  sehr  kurze  Crjt.  t& ,  das  weder  B  noch  "B  haben,  nur  im 
Leid,  (zu  O  598,  p.  221,  8),  und  zwar  in  ausführlicherer  Form  als 
im  Valicanus  (worüber  Prolcg.  p.  346.  359.  365  zu  vergl.). 

Da  nun  anderen  Vaticanischen  Zelematen  gegeuüber  der  Lei- 
densis  mit  *B  übereinstimmt  —  £j;t.  e,  p.  125,  20,  lassen  z.  B. 
beide  die  einleitenden  Worte  des  Vat.:  %rjv  Ùqx^v  xwv  Awiöv 

àvayivvïo-Mûv  ^frôçetç,  mZç  ccxQißi]^  iov  rceçl  tà$ 

€Uôvaçf'Oftr}çoç  vvv  âoxû  fort,  und  stimmen  selbst  in  dem 
oben  erwähnten  £#;t.  /'  in  dem  Wortlaute  mit  einander  gegen 
Vat.  überein  — ,  so  ergiebt  sich  mit  Notwendigkeit,  dass  diese 
Zetemata  des  Leid,  nicht  aus  dem  Val.,  aber  auch  nicht  aus  *B 
(B  erster  Hand  kann  hier  gar  nicht  in  Frage  kommen),  sondern 
aus  einer  Handschrift,  aus  der  auch  *B  geschöpft  hat, 
geflossen  sind  (ob  direct  oder  indirect,  muss  zunächst  auf  sich 
beruhen  bleiben).  Die  oben  erwähnten  Abweichungen  erklären  sich 
den  zahlreicheren  Uebereinstimmungen  gegenüber  dann  also  auf 
das  ungezwungenste  so,  dass  der  Schreiber  der  *B-Scholien  Çijt.  iÇ 
(zu  H  336),  *  y  und  x'  aus  seiner  Vorlage  nicht  herübernahm, 
weil  der  Schreiber  der  älteren  (B)  Scholien  schon  sehr  Aehnliches 
eingetragen  hatte  und  dass  er  in  demselben  Çrçr.  iÇ  (zu  Z  252) 
und  in  Çrç*.  i  und  xcT  die  einleitenden  Worte  und  Verse  für  über- 
flüssig hielt,  wahrend  Leid,  das  Ursprünglichere  bewahrt  hat 

Es  würde  auffallend  sein,  wenn  sich  dies  Verhaltniss  von  L 


1)  Za  O  598  dem  Schlosse  des  voo  Leid,  vollständiger  erhaltenen 
Zetemas  entsprechend.  Uebrigens  ist  für  die  Art  und  Weise  des  Verfahrens 
von  *B  von  Wichtigkeit  die  von  demselben  in  dem  Herakliteischen  Abschnitte 
za  E  336  mit  den  Worten  rà  âi  Xotnà  Ç^xa  ipnQood-tv  tîç  to  rAij  o*' 
"Hqt{  (p.  247,  3  D.)  ausgesprochene  Berücksichtigung  des  Scholiums  erster 
Hand  K  392. 


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DIE  PORPHYRIAMSCHEN  HOMER -ZETEM ATA  383 


und  *B  nur  für  die  uns  im  cod.  Vat.  erhaltenen  Zetemata  ergeben 
sollte,  und  dies  ist  auch  keineswegs  der  Fall.  Kann  es  z.  B.  zweifel- 
haft sein,  dass  der  Umstand,  dass  das  im  Venetus  und  im  Leid, 
zweimal  unvollständig  überlieferte  Zelema  Uber  das  Talent  und  arct- 
Xavtoç  sich  zu  ^269  (p.  261,  16)  mit  den  es  noth wendig  einlei- 
tenden Worten  nur  im  Leid,  findet,  in  derselben  Weise  zu  erklären 
ist?  Das  gemeinschaftliche  Original  —  ich  nenne  es  von  jetzt  an  B* 
—  hatte  es  ohne  Zweifel  ebenfalls  hier,  aber  der  Schreiber  von 
*B  hielt  es  für  uunölhig,  es  zu  copiren,  weil  B  schon  ein  Uber 
denselben  Gegenstand  handelndes,  freilich  viel  kürzeres  Zelema  ein- 
getragen halle.  Man  vergleiche  ferner  die  in  beiden  Handschriften 
zu  A  636.  637  erhaltenen  Scholien  (p.  168,  10  —  169,  5).  Woher 
sollte  die  jüngere  das  durch  Anführung  des  Stesimbrotos,  Anli- 
sthenes,  Glaukos  und  Aristoteles  hervorragende  Scholium  geschöpft 
haben?  Aus  *B  doch  gewiss  nicht,  da  iu  diesem  Antisthenes  und 
Aristoteles  nicht  vorkommen;  wohl  aber  aus  B\  den  *B  hier  nur 
excerpirte,  weil  er  schon  ein  schol.  B  vorfand,  in  dem,  wenn 
auch  ohne  Nennung  des  Namens,  die  Ansicht  des  Aristoteles  ver- 
treten war. 

Auf  ganz  dasselbe  Verhältniss  führen  überhaupt  manche  im 
Venetus  zunächst  von  erster  Hand  geschriebene  und  dann  von 
zweiter  Hand  mit  Zusätzen  versehene  Scholien,  von  denen  der  Leid, 
oft  in  einer  Weise  abweicht,  die  man  sich,  wenn  er  aus  dem  Ve- 
netus in  seiner  jetzigen  Gestalt  geschöpft  hätte,  nur  schwer  er- 
klären könnte.  Nach  dem  eben  Bemerkten  aber  erklärt  sich  z.  B. 
der  Umstand,  dass  die  beiden  Hälften  von  schol.  T  386  (p.  238,  10) 
im  Leid,  gerade  umgekehrt  wie  im  Ven.  B  geordnet  sind,  leicht 
und  einfach  aus  der  Annahme,  dass  ersterer  genau  aus  B'  geschöpft 
hatte,  aus  dem  *B  nur  dasjenige,  was  er  in  B  vermisste,  aufnahm  und 
dem  bereits  Vorhandenen  am  Ende  anfügte.  Dasselbe  Verhältuiss 
ist  /  203  (p.  135, 13)  anzunehmen,  wo  Leid,  ausserdem  schon  des- 
halb dem  aus  B  und  *B  zusammengesetzten  Scholium  der  andern 
Handschrift  überlegen  ist,  weil  er  nicht,  wie  dieses,  die  Erklärung 
des  ÇwqÔt£qov  =  taxvteçov  und  %â%iov  zweimal  hat;  ebenso 
ist  O  189  die  Abweichung  des  Leid,  von  dem  von  B  geschriebenen 
Theile  des  Scholiums  gegenüber  der,  sich  freilich  nur  auf  wenige 
Worte  beschränkenden  Uebereinstimmung  mit  dem  von  *B  her- 
rühreuden  zu  beurtheilen,  so  dass  ich,  da  B  oberflächlichere  Ex- 
cerpte  als  *B  zu  haben  pflegt,  besser  gethan  haben  würde,  das 


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384 


H.  SCHRÄDER 


p.  203  unter  den  Text  verwiesene  L-Scholium  anstatt  des  daselbst 
Z.  8 — ta  edirten  B,  als  dem  B'-Scholium  näher  stehend,  mit  *B 
zu  Einem  Ganzen  zu  vereinigen.  Auch  Z  433  (p.  103,  17)  ist  die 
That  sache,  dass  die  in  dem  von  mir  unter  den  Text  verwiesenen 
Leidenser  Scholium  sich  findenden  Worte  vnôxettai  yàç  rj  'Av- 
âçofAÔxn  —  trjfieXovoa  dem  von  B  geschriebenen ,  in  den  Text 
aufgenommenen  Scholium  durch  Vermittlung  eines  toZto  nout 
von  zweiter  Hand  hinzugefügt  sind,  wahrend  Leid.,  der  auch  das 
B-Scholium  hat,  sie  in  diesem  weglässt,  so  zu  erklären,  dass  in  B' 
beide  Scholien  standen,  L  beide  in  derselben  Form  erhalten  hat 
*B  jedoch  dem  bereits  von  B  aufgenommenen  aus  dem  anderen 
nur  das  —  und  zwar  in  wenig  geschickter  Weise  —  hinzufügte, 
was  letzteres  Neues  bot,  und  nicht  etwa  so,  dass  das  aus  B  und 
*B  zusammengesetzte  Scholium,  dessen  doppeltes  %ov%o  noui  am 
wenigsten  den  Eindruck  des  Ursprünglichen  macht,  dnrch  seine 
Schlussworte  den  Schreiber  des  Leidensis  zur  Abfassung  eines 
neuen,  von  ihm  redigirten  Zetemas  veranlasst  hätte.  Besonders 
lehrreich  sind  aber  die  zu  O  128  in  beiden  Handschriften  er- 
haltenen Porphyrianischen  Scholien.  Ich  stelle,  um  das  Verhällniss 
noch  deutlicher  als  in  meiner  Ausgabe  hervortreten  zu  lassen,  dem 
Leidener  das  in  der  Venetianer  Handschrift  von  B  und  *B  ge- 
schriebene Scholium  gegenüber,  ohne  zunächst  auf  die  Anordnung 
des  letzteren  Rücksicht  zu  nehmen  ;  ich  behalte  alle  Fehler  der 
Handschriften  bei  und  bezeichne  durch  die  gesperrte  Schrift  die 
zweite  Hand  des  Venetos: 

Leid.  f.  318*:  |  Venet.  B  f.  200': 

(Lemma:  tô  ftaivo^eve 
q)Qfvaç  TjXk  âtéfpxteiçaç) 
ov  ôfl  OT/Çfiv  h  t<£  (pçévag 
fXé,  elta  xa^  alto  Xéyeiv 
ôiéqp&oçaç,  aXX'  oaov  avv- 
ânteiv  to  (fçfvaç  èiiy&o- 
çaç,  rjXé.  avtbç  fièv  yàç 
ènâyei  7tç6ç  piv  %b  ftatvô- 
fteve'  ij  vv  toi,  autioç  ovat3 
axovéftev  kati,  nqôg  âè  tàç 

  ■ 

1)  Bs  ist  freilich,  wie  «ich  bald  ergeben  wird,  auch  die  Möglichkeit 
vorhanden,  dass  Leid,  aus  B  erster  Hand  und  aus  B*  geschöpft  bat. 


âeï  otiÇeiv  eig  to  /ncuvôfieve, 

to  di  iÇîjg  öXov  owanteiv  tpçé- 
vag  i]Xk  ôiéfp&oçag,  ïtoi  tag  qyçé- 
vag,  w  yXét  anatXeoag.  avtog 
de  lizâyei  nqog  pèv  to  .uot- 
vöpeve"  r  vi  toi  avtœç  ov~ 
at'  àxové^ev  êoti,  txçog  âè 


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DIE  P0KPHYR1ANISCHEN  HOMER -ZETEM ATA  385 


ffgévaç  ôiéqj&ooaç,  rXé'  vooç 
<T  àitôXXwvoç  xal  aldioç. 
ertl  fièv  ovv  tov  tatvéfteve 
tb  tàç  (poéraç  ôuqj&âç&ai 
xatrjyôçrjuev ,  ènï  ôè  tov 
xovtpov  xal  /ur  ßeßaiov  tö 
àtolq>QU)v.  tov  ôk  rjXeé  eïte 
anoxonri  lottv  eïte  ovyxo- 
nrj'  yiverat  ôk  nagà  ttv 
äXiv,  ïva  ij  TvenXavrifiive. 


to  tag  (pçéraç  ô  léqp&oçaç, 
rjXé'  vôoç  ô*  artoXojXe  xal 
aiôwç.  ènl  fjtev  ovv  tov  pat- 
véfieve  to  tàç  qpoévaç  ôie- 
q>$âQ&ai  xatrjyôçt)  oev,  èfcl 
ôk  tov  xovq>ov  xal  ^it)  ße- 
ßalov to  àeoiq)Q<Dv,  tov  ôe 
rtXée  eïte  ànoxoni  eïte  avyxonr\ 
ht  t.  ylvetat  ôe  naqà  trjv  aXrjv, 
ïv'  j]  7rê/iXuvrj/uéve. 

Stände  das  Scholium  so,  wie  ich  es  dem  Leidener  gegenüber- 
gestellt habe,  in  der  anderen  Handschrift,  so  würde  der  Beweis 
geliefert  sein,  dass  Leid,  es  aus  eben  dieser  geschöpft  hat.  Aber 
das  Verhältniss  von  B  zu  *ß  ist  vielmehr  das,  dass  die  von  letzlerer 
Hand  geschriebenen  Worte  an  die  mit  einander  ohue  Zwischen- 
raum zusammenhangenden  Worte  erster  Hand  angeschlossen 
sind,  nachdem  der  Schreiber  das  Schlusszeichen,  das  nach  neuXa- 
ytjfitve  gestanden  halte,  wegradirt  hat.  Also  ergiebt  sich  auch  hier 
wieder  derselbe  Fall  :  dem  oberflächlichen  B-Excerpt  fügt  *B  aus 
B*  das  von  jenem  Uebergangene  am  Ende  —  was  ja  auch  das  Ein- 
fachste und  Leichteste  war  —  hinzu,  während  Leid,  die  ursprüng- 
liche, in  B*  vorauszusetzende,  Anordnung  repräsentirt.  Dass  sich 
dies  so  verhält,  und  nicht  etwa  Leid.  —  unter  der  Voraussetzung 
natürlich,  dass  er  doch  aus  dem  Venelus  B  geflossen  wäre  —  die 
Ordnung  der  Worte  willkürlich  geändert  hat,  zeigt  in  diesem  Falle 
auf  das  deutlichste  das  in  meiner  Ausgabe  (p.  202)  unter  dem  Text 
angeführte  schol.  V  ictoria  n  u  m  *),  das  (mit  den  einleitenden  Wor- 
teu  ovtio  IloQyvQios)  genau  die  Anordnung  der  Lei- 
dener Handschrift  wiedergiebt. 

Ich  künutc  noch  manches  andere  hinzufügen,  um  nachzu- 
weisen, dass  der  Leid,  nicht  aus  dem  Venetus  in  seiner  jetzigen  Ge- 
stalt herstammen  kann,  doch,  um  nicht  die  an  und  für  sich  wenig 
interessanten  Kleinigkeiten  unnöthig  zu  häufen,  beschränke  ich 

1)  Aach  Z  164.  165  (p.  93,  20  fT)  wird  die  etwas  ausführlichere  Form 
des  Leid,  gegenüber  dem  von  mir  unter  den  Text  verwiesenen  B  durch  das 
schol.  Viel.  (f.  t04a),  das  u.  a.  auch  den  Vers  è&iXuty  é&ilovvav  «v^yayty 
ovâ*  â6fiovâi  anführt,  gestützt.  Ohne  Zweifel  stammt  auch  hier  Leid,  aus 
B«,  aus  welchem  *B  lin.  13—19  als  selbständiges  Scholium,  hier  nicht  wie 
in  deu  oben  erwähnten  Fällen  an  B  angefügt,  nachgetragen  hat. 

XX.  25 


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386 


H.  SCHRÄDER 


mich  auf  Weniges,  z.  B.  dass  T  259  Leid,  vollständiger  ist  als  *B 
(p.  270,  6—8;  27t,  9  ff.),  das«  .5  98  die  von  B  ausgelassenen, 
von  *B  aber  am  äusseren  Rande  nachgetragenen  Worte  (p.  220, 
21—23:  âovl$va>v  —  xo  Çîjy)  in  der  Leidener  Handschrift  fehlen, 
dass  von  den  beiden  zu  B  482  überlieferten  Zetematen,  die,  obwohl 
das  eine  nur  ein  Excerpt  aus  dem  andern  ist,  von  *B  zu  Einem, 
durch  keinen  Zwischenraum  unterbrochenen  zusammengezogen  sind 
(vgl.  zu  p.  46,  25),  Leid,  nur  das  zweite,  ursprünglichere  hat,  da«* 
derselbe  im  schol.  A  340  (p.  12, 22 — 24)  die  Verse  %io  d'  alt  at  — 
ßaaiXT(og  anführt,  die  *B  weglässt,  dass  fr;*.  </  von  *B  zu  E  153, 
von  L  dagegen  zu  /  143  eingetragen  ist,  dass  längere  Zetemata 
(vgl.  in  meiner  Ausgabe  zu  /  1,  A  155,  M  103,  Y  259,  0  127  *), 
daselbst,  zum  Theil  ohne  Rücksicht  auf  den  Zusammenhang  der 
Satze,  in  mehrere,  mitunter  durch  andere  Scholien  getrennte,  Stücke 
zerlegt  sind,  obwohl  die  Beschaffenheit  der  Venetianer  Handschrift 
in  keiner  Weise  darauf  führen  konnte.  Und  endlich  möge  noch 
auf  einige  selbständige,  sich  im  Venetus  nicht  findende, 
sondern  (zum  Theil  wenigstens)  dem  Leid,  mit  einigen  ihm  sehr 
nahe  stehenden  Handschriften  (vgl.  S.  393)  gemeinsame  Por- 
phyria nisch  r  Scholien  hingewiesen  werden:  J  1  eine  mit 
JloQfpvçlov  bezeichnete,  den  Aristarch  citirende  Auseinander- 
setzung über  lyoçôwvto,  II  444  eine  kurze,  aus  Çyt.  er'  excer- 
pirte  Bemerkung  über  den  Ausdruck  hi  yçtoi  ßakleodai  (vgl. 
S.  395),  B  145  eine  TIoq^vqiov  überschriebene  Erörterung  über 
das  Ikarische  Meer,  ferner  eine  sich  sonst  nur  in  Odyssee-Hand- 
schriften (zu  a  1)  findende  ausführliche  Betrachtung  über  den 
noXvTQOftoç  'Odvootvç  (f.  I89b,  zu  /  308  oder  312,  vgl.  meine 
Proleg.  p.  387,  2),  und  das  im  übrigen  ebenfalls  nur  zur  Odyssee 
(zu  er  262)  überlieferte  Zetema,  ôià  vi  olda^ov  ttç  Ttoiraetoç 
XQiotoTç  ßtleoiv  £t/re  XQ^a^ttt  X0*>S  noXeulovç  (f.  21  lb,  zu 
/C260*)),  beide  ebenfalls  mit  der  üeberschrift  UoçrpvQtov.  Andere, 

1)  Zu  p.  44. 33  meiner  Aasgab«  hätte  ich  bemerken  ftotleo,  dass  L  E  741 
nach  den  Worten  ot\pt.lôv  rt  Excerpte  aas  Eustathios  einfügt,  and  erst  am 
Kmle  der  Seite  den  übrigen  Theil  des  Zeteroas  giebt. 

2)  Die  noch  nicht  publicirten  (vgl.  jedoch  Phil.  XV|fl  p.  350)  Lesarten 
des  Leid,  sind  verglichen  mit  dem  Test  bei  Dindorf,  schol.  Od.  I  p.  48,  4 sqq. 
folgende:  4  dià  xi  ovâajuoi  rfc  noifauaç  XQqotok  |  5  xovç  noXtpiovt  ftrt 
om.  i  6  âutxâ£ovxtti  I  7  x«i  xhv  d/uoy  x«<  xôy  nôâtt  \  8  ovâ'  ZJImç  rd£y  | 
10  dtOfit',âa  I  6övoo>n  \  11  fxijâi  xo  xoÇoy  ixwxtç  outete*  :  Xvoi*.  «V  uivrot  | 
12  ätfiifuras  [  tov  ante  tk  ora.  |  13        om.  |  xaï  rvj«**  yt  tovtov  n«^« 


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DIR  PORPHYRIANISOHEN  HOMER  -  ZETEM ATA  387 


kürzere,  entweder  dem  Leid,  eigene  Zetemata,  die  für  selbständige 
Bearbeitungen  oder  Excerpte  aus  B  oder  *B  gehalten  werden 
könnten,  oder  solche,  die  er  mit  A  oder  den  schol.  min.  theilt, 
übergehe  ich  hier,  als  für  den  Zweck,  um  den  es  sich  handelt, 
nicht  verwendbar,  absichtlich.  Dass  die  hier  angerührten,  fast 
alle  den  Namen  Tloçqivçiov  führenden,  aus  den  ursprünglich  voll- 
ständigeren scholia  minora  stammen  sollten  (vgl.  Maass  S.  556,  2), 
über  welche  unter  II.  zu  handeln  sein  wird,  ist  schon  wegen  eben 
dieses  Namens  Iloç<pigiovf  deu  die  minora  nie  führen,  nicht 
anzunehmen. 

Dasselbe  Verhältnis*  des  Leidensis  zu  den  beiden  Händen  des 
Venetus  B  ergiebt  sich  nun  aber  auch  für  die  Ni  ch  t-Porphy- 
rianischen  Scholien,  für  die  schon  an  und  für  sich  eine  andere 
Provenienz  als  für  die  bisher  betrachteten  nicht  wahrscheinlich  ist. 
Dass  ich  hier  verhähmssmässig  nur  wenig  anführen  kann,  erklärt 
sich  nicht  so  sehr  daraus,  dass  ich  die  Nicht-Porphyriana  keines- 
wegs alle  collationirt  habe  —  wie  wenig  auf  Dindorf  gerade  in 
der  Bezeichnung  der  verschiedeneu  Hände  der  Scholien  Verlass  ist, 
ist  ja  bekannt  genug  — ,  als  aus  der  Thatsache,  dass  die  zweite 
Hand  des  Venetus  eine  sehr  viel  geringere  Menge  von  Scholien 
dieses  so  verschiedenartigen  Ursprungs  als  von  Porphyrianischen 
(und  Heracliteischen)  geschrieben  hat.  Einiges  ist  aber  auch  hier 
von  Wichtigkeit. 

Zu  A  115  (ànalov  xè  0(p*  rrog  aTtijvça)  lautet  das  schol. 
Leid.  (f.  228*):  xovto  ixivqae  %ovç  JZtohxovç  xai  Avx  Inert  qqv 
Iv  xy  7i€Qt  tpvxrjç  devxtyrp  Xfyeiv,  oti  ovvavÇetai  %<$  oatfictxi 
rj  ipv%rj  xai  nctXiv  ovpfieiovxai,  B  dagegen:  ot'xwç'sfçioxoxtXrjç 
xai  Avtirraxçnç  o  iaxçbç  ovvavJito&ai  fpaai  ttjß  ocufiaxi  xijv 
woran  *B  die  Worte  angeschlossen  hat:  xoi  avfifiuova&at 
nctXtv.  Schwerlich  ist  hier  anzunehmen,  dass  der  Schreiber  des 
Leidener  Scholium  aus  dem  schlechten  B- Scholium  ein  besseres 
(vgl.  Kr  is  che,  die  theol.  Lehr.  d.  griech.  Denk.  S.  455)  zurecht 

nyx.  \  14  xrti  fJivroi  iv  t$  ocf.  |  15  rôÇoiç  |  16  alyaXJaç  ffoftt/aVotv  (sic)  | 
17  imaQxw  om.  J  itp*  kavrin  I  19  ort  oui.  f  navta  ravrn  nçoxaTaaxevtjv 
rot*  fJty.  I  21  iv  ry  fnavéâtp  tvtt  |  Tt]ç*iaaç  rîjv  èt-iv  «t^cJV  |  22  tlvat  om.  | 
24  odrjTjorovv  J  25  XftraaxfvaÇti  |  26  tva  tovto  avfißaivy  {  27.  28  iv  rf,  iX. 
xotv.  om.  J  rnxçn  xt  xtù  |  i^nivxtl  iv  rfi  iX.  xoivtnç  oit  nâvrtoç  |  29  rÇ 
rpctQfi<'<x(p  xtXQt",o&at  nxtariov  \  30.  31  imoijfjrjvavTo  intaâvvovç  tlvat  |  31 
rt£  —  mvxêâavoîo  om. 

25* 


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H.  SCHRÄDER 


gemacht  hat  fauch  das  schol.  min.  /Î  315  weicht  sehr  ab),  vielmehr 
dürfte  er  seine  Vorlage  (B')  vollständig  wiedergegeben  haben,  wäh- 
rend der  Schreiber  der  *B- Scholien  sich  damit  begnügte,  dem 
schlechteren  Excerpte')  erster  Hand  aus  eben  dieser  Vorlage  nur 
die  Worte  xai  ovfipeiovo&ai  nâliv  hinzuzufügen.  —  Woher  hat 
ferner  Leid.  (f.  241b)  zu  A  542  ausser  den  auch  in  B  stehenden 

Worten  hrev&ev  (pabezai  'Ayanepvovog  noch  den  Zusatz 

ivxev&ev  01  22ttoixoi  Xaßövteg  exoroiv  Ott  6  ooq>og  ov  opei^e- 
xai'  avxbg  yctQ  fxexo.^1  açtatetag  xai  ctyaxoiQijOtiog  xip  i'qpoâoy 
noiüxai,  oder  M  285  am  Ende  von  B  (p.  506,  1.  2  0.)  noch  die 
Worte:  o  xat  xçtïxxov  rijviuiag  yctQ  ovontg  xa/  fih  îcqooqt]- 
yvvfjêvijg  xf]  x*QaoJ  T,7^  ^olâoatjg,  xaï  fiéxQt  xov  %dXovg  avx^g 
ovfiftaivet  xt]v  %i6va  ninxiiv  (f.  261 b)?  Liegt  es  nicht  nahe, 
hier  an  ein  von  *B  vernachlässigtes  schol.  B*  zu  denken?  —  Auch 
die  im  Vergleich  mit  B  vollständigere  Fassung  von  Leid.  TU  201 
(f.  258h):  àçioztQÙ  yàç  orutlct  xct  ànaioia,  ôtÇià  de  tet  ov(a- 
(péçovta'  (tçioifçà  de  upâvy  xotg  Tçioaiv  /J  àvaxolr^  irQog 
ôvaiv  içxôtievoç,  ist  leicht  in  demselben  Sinne  zu  erklären. 

Ebenso  zeigen  die  ziemlich  zahlreichen  Fälle,  wo  *B  au  eine 
Bemerkung  erster  Hand  einige  Worte  unmittelbar  angefügt  hat, 
so  dass  das  Ganze  ein  Scholium  zu  sein  scheint  (wie  denn  auch 
Bekker  oft  dergleichen  in  dieser  Weise  herausgegeben  hat2)),  und 
Leid.,  obwohl  es,  wenn  B  und  *B  seine  Vorlagen  waren,  sehr  nahe 
liegen  mussle,  das  Ganze  zu  geben,  nur  das  Scholium  erster 
Hand  aufgenommen  hat,  dass  die  Quelle  des  letzleren  der  uns  vor- 
liegende Venetus  nicht  sein  kann.  Ein  solcher  Fall  ist  z.  B.  A  424 
(f.  237b),  wo  Leid,  nur  die  bei  Dindorf  p.  473,  21—23  edirten 
Worte  ot  fikv  xbv  areb  xvoxetog  —  onegfAcaiov ,  nicht  aber  den 
von  zweiter  Hand  hinzugefügten  (von  Dindorf  gar  nicht  berück- 
sichtigten) Zusatz  hat:  ezeooi  öl  to  rxçov.  'leçoxXijg  âk  o 
Alvôioç  avxov  xov  opqpaXov  à/ib  xov  nQoexttpveoS-cu.  Hat 
Leid.,  wie  z.  B.  zur  Boiioxîa,  solchen  Zusätzen  Entsprechendes,  so 

1)  Die  Differenz  wird  sich  daraus  erklären,  dass  in  einem  ausführlicheren 
Scholium,  aus  dem  sowohl  B  als  B*  herstammten,  neben  der  stoischen  An- 
sicht auch  etwas  über  Aristoteles  erwähnt  war. 

2)  Umgekehrt  hat  Dindorf,  anstatt  dies  Verhâltniss  hervorzuheben,  sehr 
häutig  zwei  von  einander  völlig  unabhängige,  nur  nach  der  Verschieden- 
heit der  Hände  bezeichnete  Scholien  herausgegeben  (vgl.  Phil.  Aoz.  1878 
S.  6U). 


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DIE  PORPHYRIANISCHEN  HOMER  -  ZETEMATA  389 


findet  es  sich  auch  unter  den  schol.  minora  und  ist  aus  diesen  ab- 
zuleiten. 

Zur  Sicherheil  lässt  sich  endlich  die  hier  aufgestellte  Be- 
hauptung durch  die  Thatsache  bringen,  dass  von  den  von  *B  ge- 
schriebeuen  Abschnitten  aus  Suidas,  Apollodor  und  Palaiphatos 
sich  im  Leid,  keiner  findet  —  offenbar  weil  sie  in  B*  noch  nicht 
vorhanden  gewesen,  sondern  erst  von  *B  den  genannten  Autoren 
selbst  entnommen  sind  — ,  und  aus  dem  Verhältnis*  des- 
selben zu  fol.  68.  69  und  fol.  145  des  Venetus. 

Das  Verhältniss  der  Scholien  dieser  Blätter  zu  einander  und 
zu  den  übrigen  Scholien  derselben  Handschrift  ist  bis  jetzt  noch 
nicht  klar  genug  ausgesprochen.  Hillers  Bemerkungen,  Jahrbb. 
XCVII  S.  803,  sind  bei  der  sich  gegen  V.  Rose  richtenden  wesent- 
lich negativen  Ausführung  nur  für  jemand,  der  die  betr.  Blätter 
aus  Autopsie  kennt,  ganz  verständlich1),  und  Dindorfs  Darstel- 
lung (vol.  III  p.  V  und  p.  114  not.)  ist  ganz  unzuverlässig.  Ich 
halte  es  um  so  mehr  für  geboten,  hier  das  Verhältniss  klarzulegen, 
als  ich  befürchten  muss,  mich  in  einer  an  Maass  gerichteten  Mit- 
theilung über  diese  Blätter  nicht  völlig  correct  ausgedrückt  zu 
haben. 

Der  Text  dieser  Blätter  ist  weder  von  B  noch  von  *B  ge- 
schrieben, sondern  von  einer  Hand,  die  sich  in  dem  ganzen  Codex 
nur  hier  vorfindet.  Wenn  man  diese  als  'dritte'  Hand  bezeichnet 
(vgl.  Herrn.  XIX  S.  556,  3),  so  liegt  allerdings  die  falsche  Auf- 
fassung uahe,  als  ob  sie  nach  *B  thätig  gewesen  wäre.  Dies  ist 
jedoch  nicht  der  Fall  :  sie  hat  nach  B,  aber  vor  *B  geschrieben, 
und  der  Schreiber  der  *B-Scholien  hat  auch  auf  diesen  Blättern 
am  äusseren  Rande  Scholien  derselben  Art  wie  sonst  eingetragen, 
von  denen  das  Heracliteum  zu  E  336  (p.  244,  21  Dind.)  auf  f.  69b 
anfangt  und  auf  f.  70"  fortgesetzt  wird.  Ausserdem  rühren  von 
derselben  (zweiten)  Hand  (*B)  auf  f.  68  und  69  folgende  Scholien 
her  (ohne  Rücksicht  auf  die  Reibenfolge  in  der  Handschrift):  v.  284, 
v.'34t  (Z.  8—12 D.),  v.  342,  v.  348,  und  auf  f.  145  die  Scho- 

1)  Doch  muss  ich  gestehen,  dass  auch  mir  die  Angabe  Hillers  a.  0.: 
'Der  Text  ist  von  einer  ganz  anderen  Hand  (oder  vielmehr  wieder  von  zwei 
ont  er  einander  verschiedenen  Händen)  als  wir  sie  sonst  finden', 
und  dass  die  Scholien  zum  Theil  von  denselben  Händen  (abgesehen  von  *B) 
wie  der  Text  geschrieben  wären,  weder  aus  meiner  Collation  noch  aus  der 
Erinnerung  klar  ist. 


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H.  SCHRÄDER 


lien  iu  A  170.  183.  190  (Dind.  p.  463,  30  —  464, 12).  Von  der 
Hand,  die  den  Text  dieser  drei  Blätter  geschrieben  hat,  giebt  es 
auf  f.  145  keine  Scholien,  so  das*  hier  nur  die  genannten  spär- 
lichen *B-Scholieo  stehen ,  wohl  aber  auf  f.  68  und  69,  nftmlich 
(wieder  ohne  Bücksicht  auf  die  Anordnung  in  der  Handschrift): 
v.  293.  306.  334.  341  (Z.  13—16  D.),  und  ausserdem  —  wenn 
ich  mich  hier  auf  meine  Collation  ganz  verlassen  kann1)  —  Ab- 
schnitte aus  Suidas  und  Diog.  Laerlios,  die  sich  bei  Dindorf  (zu 
p.  244,  2)  angegeben  finden. 

Nun  ist  es  von  Wichtigkeit,  dass  sich  in  der  Leidener  Hand- 
schrift zu  den  auf  f.  145  des  Venetus  stehenden  Versen  A  167 — 217 
kein  einziges  Scholium  vorfindet,  sondern  nur  Eustathiana, 
wahrend  man  doch  erwarten  sollte,  dass  der  Schreiber  das  Wenige, 
das  ihm  seine  Vorlage  darbot  (also  p.  463,  30  —  464,  12  Dind.), 
aufgenommen  hatte.  Auch  zu  E  259—355  (=  f.  68.  69  des  Ven.) 
hat  der  Leidensis  neben  zahlreichen  Eustathiana  nur  wenige  Scho- 
lien*), und  unter  diesen  kein  einziges,  das  einem  Schol. 
*B  entspräche.*) 

Da  sich  nun  unter  den  Scholien,  die  der  Leidensis  zu  diesen 
Versen  darbietet,  neben  mehreren  anderen,  welche  in  ganz  ähnlicher 
Gestalt  unter  den  von  der  Hand  des  Textschreibers  dieser  Blatter 
herrührenden  vorkommen,  aber  doch  den  sogen,  scholia  minora 
entnommen  sein  könnten4),  eins  findet,  das  die  scholia  minora 
nicht  haben  (v.  293  —  p.  244,  7 — 11  D.),  so  scheint  die  Folge- 
rung unabweislicb ,  dass  die  Vorlage  des  Leidensis  (oder  rich- 
tiger eine  seiner  Vorlagen)  zu  einer  Zeit  aus  dem  Venetus  B  ab- 
geschrieben worden  ist,  als  dieser  nur  die  Scholien  erster 
Hand  (und  die  von  einer  anderen  Hand  geschriebenen  der  Blätter 

1)  Da  die»*  Abschnitte  nicht  in  den  Leid,  übergegangen  sind,  würde  e* 
für  die  uns  hier  beschäftigende  Frage  irrelevant  sein,  wenn  sie  von  *B  oder 
etwa  selbst  von  einer  noch  jüngeren  Hand  eintretragen  sein  sollten. 

2)  Vgl.  das  Verzeichnis«  bei  Maas«  S.  557.  558,  bei  dem  B*  also  die 
von  der  Hand  des  Textschreibers  dieser  Blätter  herrührenden  Scholien  be- 
zeichnet. 

3)  Schol.  284  stammt,  wie  auch  Maass  S.  558  angiebt,  aus  den  sehol. 
minora;  das  schol.  *B  lautet:  xtviûva  tov  vno  ry  nXtvçç  rônor,  rijr  Xa- 
yôvtt,  naçn  to  xivbv  tlytu  ôariajy. 

4)  v.  306,  v.  334,  v.  347  (lin.  13  —  16  D.);  das  «weite  von  diesen  ist, 
wie  auch  Maass  annimmt,  ohne  alle  Frage  aus  dieser  Onelle,  aus  welcher 
Leid,  zu  diesen  Stellen  übrigens  auch  noch  einige  andere  Scholien  hat. 


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DIE  PORPHYRIANISCIIEN  HOMER  -  ZETEM ATA  391 


68  und  69),  aber  noch  nicht  die  Scholien  zweiter  Hand 
enthielt1),  also  etwa  im  Anfang  des  13.  Jahrhundert«. 

Ist  diese  Folgerung  richtig,  so  hat  der  Leidensis  also  neben 
den  B-Scholien  erster  Hand  seine  Bedeutung  verloren,  und  das 
kritische  Material  zu  vielen  Porphyrianis  ist  um  sehr  vieles  verein- 
facht worden. 

Ich  kann  es  mir  jedoch,  um  Ober  die  Sache  nicht  vor- 
schnell zu  urtheilen,  nicht  versagen,  ohne  weitere  Bemerkungen 
einige  Stellen  anzuführen,  wo  der  Leidensis  Varianten  von  B  auf- 
weist, die  mir  nicht  den  Eindruck  von  willkürlichen  Aenderungen 
der  Vorlage  oder  Lese-,  resp.  Schreibfehlern  zu  machen  scheinen. 
Ich  übergehe  das  im  Leid.  A  526  und  /  186  stehende,  in  B 
fehlende  Jloçcpvçiov  f  das  ohne  Bedenken  (vgl.  meine  Prolegg. 
p.  465  und  w.  u.  S.  396)  auf  einen  Irrthum  zurückzuführen  wäre, 
indem  es  diesen  Scholien  anstatt  anderen,  einer  anderen  Vorlage 
entnommenen,  hinzugeschrieben  sein  könnte;  aber  man  vgl.  p.  20,  6 
meiner  Ausgabe  noXXai  ttHv  h  t(p  xäoiiip  q>voeiç  B,  noXXai 
%wv  ivù)9évtù)v  z(p  x.  gp.  L  I  zu  33,  12—14  (oeo9ai  rt)v  tzoq- 
&r)Oiv  B,  tlêo&ai  tr^v  nhXiv  L  |  108,  14  ôtà  xi  B,  xoi  âià 
iL  L  I  119,  30  noXepfjOai  B,  naxéoao9ai  L  (wie  auch  Vict.)  | 
141,3  ne.q>&evxoç  B,  Ttay&hTQç  L  {rtav&érroç  Vict.)  |  188,9 
y.at  ovk  ev&v  nySijaovat  nçbç  rtçâ^iv  B,  x.  otx  sv&vç  ftrjôrj- 
aavzaç  rtçbç  jroà&iç  L  |  210, 19  ßaoxavov  B,  ßagfiagov  L  |  zu 
225,7.  8  nxoiav  B,  dtiXiav  L  |  180,  19  è(pd-elç  B,  6q>&rjocxai  L. 
Man  berücksichtige  ferner,  dass  zu  A  292  das  schol.  L  den  Schluss- 
worten von  B:  xoti  &çaovx£çovç  rzaçioxyaiy,  richtig  noch  ein 
f2iXXr}¥aç  hinzufügt,  dass  sich  die  Verschmelzung  der  Scholien  T230 
und  239.  240  zu  Einem,  wie  sie  Leid,  auf  f.  64*  aufweist  (t<£ 
xaXXei  —  l~tviq  —  p.  175,  3—5,  xai  6  fiïv  Nixâvwç  —  àt%6- 
/UCyo£=  p.  177,  14— 16  D.),  aus  den  B-Scholien  nicht  erklären 
lässt,  dass  zu  r  121  an  ein  schol.  min.  die  Worte  des  sctfol-  B 
in  anderer  Ordnung  angeschlossen  sind  {ijX&t  ôè  ayyeXoç  — 
*Eçorra  «  Z.  5—8,  h  açx<*ÏÇ  <W  —  'EM*]  —  Z.  3.  4D.),  dass  der 
Schluss  von  B  B  279  :  tçla  âf  (rjxoQtxrjQ  etât)  —  oftfuxx'  %<jv 

1)  Hieraus  erklärt  sich  z.  B.  auch,  dass  schol.  Z  98  der  Leid,  nicht  nur  die 
von  *B  am  Rande  nachgetragenen  Worte  (p.  220,  21—23),  sondern  auch  das 
von  demselben  zwischen  den  Zeilen  hinzugefügte,  für  den  Sinn  nothwendige 
âiii  nicht  hat.  Auch  77  647  erklärt  sich  das  aXXà  ri  (xoi  rbv  ijâoç  des 
Leid,  dem  toi  y  (u>y  e  corr.)  ijâoç  (p.  216,  11)  des  B  gegenüber  ebenso. 


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H.  SCHRÄDER 


(Z.  2—6  D.),  dessen  Anfang  Leid,  auf  f.  34*  hat,  als  ein  selbstän- 
diges') Scholium  schon  vorher  auf  f.  38*  steht,  dass  f*  547  L  vor 
noçtyvçiÇovTct  p.  159,  25  D.  fj  *Ayhpâ  eingefügt  hat,  dass  J  356 
anstatt  des  in  B  deutlich  ausgeschriebenen  ZvpodtoQip  L  Zr\voô6\y 
bat,  um  noch  an  die  Möglichkeit  denken  zu  können,  dass  schon 
die  Vorlage  von  B,  aus  der  auf  weiterem  Wege  dann  auch  Leid, 
geflossen  ware,  dieselben  Lücken  in  den  Büchern  E  und  A  ge- 
habt hätte1),  und  dass  die  Abweichungen  der  schol.  L  von  B  auf 
die  Beschaffenheit  dieser,  vielleicht  schwerer  als  die  bekanntlich 
sehr  gut  geschriebenen  B- Scholien  zu  lesenden  Vorlage  zurück- 
zuführen wären. 

Doch  will  ich  hier  nur  die,  wie  ich  glaube,  noch  vorhandene 
Möglichkeit  dieser  Annahme  erwähnen,  ohne  sie  besonders  be- 
tonen zu  wollen  :  für  den  Zweck  dieser  Abhandlung  genügt  mir 
der  Nachweis,  dass  die  *B-Scholien  des  Venetus  nicht  in  den 
Leidensis  übergegangen  sind  (die  wörtliche  (Jebereinstimmung  vieler, 
die  an  und  für  sich  im  Sinne  der  Abhängigkeit  gedeutet  werden 
könnte,  erklärt  sich  mit  Leichtigkeit  aus  der  gemeinsamen  Quelle, 
B').  Es  ergeben  sich  hieraus  nämlich  wichtige  Consequenzen, 
wie  ich  sie  zum  Theil  stillschweigend,  zum  Theil  ausgesprochener 
Weise  in  meiner  Ausgabe  befolgt  habe. 

Dass  ich  mit  gutem  Grunde  über  den  Leid,  geurtheill  habe 

•  ■ 

1)  Als  ein  selbständiges  Scholium  finden  sich  diese  Worte  auch  im 
Venet.  A  zu  «  283.  Vielleicht  lässt  sich  daraus  schliessen,  dass  es  aus  den 
»Chol.  min.  stammt,  unter  denen  es  jetzt  fehlt.  In  diesem  Falte  würde  das 
Verhältniss  des  Leidensis  nichts  gegen  seine  Abhängigkeit  von  B  beweisen. 
Ebenso  ist  es  bei  einigen  (obeu  nicht  berücksichtigten)  von  B  abweichenden 
und  mil  A  stimmenden  Scholien  (wie  A  250.  407,  V  310)  wahrscheinlich,  dass 
sie  aus  der  Redaction  der  scholia  minora,  unter  denen  man  sie  jetzt  aller- 
dings vermisst,  in  L  gekommen  sind. 

2)  Der  Umstand,  dass  das  letzte  Scholium  aof  f.  67b  des  Venetus  mit  c\ 
das  erste  auf  f.  70«  mit  U  numerirt  ist,  macht  den  daraus  von  Hitler  a.  O. 
gezogenen  Schluss,  das»  die  Blätter  6S  und  69  ursprünglich  von  erster  Hand 
beschrieben  vorhanden  waren,  und  auf  f.  l>9b  die  Scholieu  «'—  «T  gestandea 
hatten,  sobald  wir  ein  mechanische!»  Wiedergeben  einer  älteren  Vor- 
lage voraussetzen  (dass  der  Schreiber  von  B  sehr  viel  weniger  eigenes  Or- 
theil verräth  als  *B,  ist  bekannt),  nicht  absolut  nothwendig.  Auch  die 
Lebereinstimmung  mit  dem  einen  von  dritter  Hand  des  Venetus  auf  f.  (>$ 
geschriebenen  Scholium  (vgl.  S.  390)  würde  die  von  mir  erwähnte  Möglich- 
keit nicht  gänzlich  ausst  hliessen:  juan  braucht  nur  an  die  ursprünglich  grössere 
Auzahl  der  schol.  minora  zu  denken. 


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DIE  PORPHYRI ANISCHEN  HOMER  -  ZETEMATA  393 


(p.  VIII),  dass  er  saepe  lectiones  habet  üs,  quas  cod.  B  praebtt, 
anteponendtu  (vgl.  dagegen  Maass  S.  556,  1),  will  ich  hier  nur 
kurz  erwähnen.  Ungleich  wichtiger  und  für  die  Eruirung  Porphy- 
ria nischer  Scholien  von  grundlegender  Bedeutung  ist  näm- 
lich die  Thalsache,  dass  es  nach  dem  gefundenen,  oder  richtiger 
hier  erst  ausfuhrlich  dargelegten  Resultate  an  jedem  Grunde  fehlt, 
das  so  vielen  Leidener  Scholien  vorausgeschickte  ÎIoQcpvçiov  mit 
Maass,  S.  553,  auf  eine  einfache  Verm ut hung  zurückzuführen, 
und  etwa  anzunehmen,  dass,  wie  es  in  den  *B-Scholien  der  Fall 
zu  sein  scheint  (vgl.  Proleg.  p.  357, 1),  auch  in  B*  nur  dem  ersten  . 
dort  vorhandenen  Zetema  (zu  A  3)  ein  YIoQtpvQiov  vorausgeschickt 
gewesen  wäre,  woraus  der  Schreiber  von  Leid,  für  die  übrigen  Ab- 
schnitte denselben  Ursprung  nur  geschlossen  hatte.  Minde- 
stens ebenso  a  priori  berechtigt  ist  also  der  Schluss,  dass  B*  das 
IloQtpvqiov  vor  den  einzelnen  Scholien  hatte,  *B  es  bei  Seite  warf, 
Leid,  dagegen  beibehielt.  Gesichert  aber  wird  diese  Annahme 
nicht  so  sehr  durch  die  üebereinstimmung  anderer,  dem  Leid,  sehr 
ahnlicher  Handschriften1)  und  die  geringe  Vorliebe,  die  *B  für 

1)  Ausser  den  von  Maass  S.  554  angeführten  der  Scoriatensis  il  I  12, 
der,  soweit  man  sich  nach  den  Angaben  bei  Tychsen,  Bibl.  d.  att  Litt.  u. 
JK.  VI  S.  135  ff.,  und  bei  Dindorf,  schol.  Iliad.  IV  p.  409  ff.,  ein  Bild  ent- 
werfen kaou,  wohl  eine  der  Quellen  des  Leid,  und,  da  er  nach  liraux  (Maass 
S.  556,  2)  dem  11.  Jahrhundert  augehört  (nach  Dindorf  III  p.  XI  dem  14.), 
auch  der  *B-Scholien  seiu  konnte.  Eine  den  genannten  ähnliche  (oder  mit 
einer  identische?)  Handschrift  hat  auch  Arsenius  für  die  von  ihm  au  den  Rand 
der  edit,  prioc.  des  Homer  geschriebenen  Scholien  (Gramer  an.  Par.  III  p.  3—28) 
beuutzt.  —  Ueber  den  Mosqueusis  (S.  Synod.  LXXV,  nach  Matthaei,  Syntip. 
fab.  p.  XIII,  wohl  aus  dem  14.  Jahrh.)  urtbeilt  Maass  S.  554.  555,  nach  den 
von  Matthaei  a.  0.  S.  81  ff  publicirten  Scholien  zu  il  1—417,  dass  er  ebenso 
wie  Leid.,  der  aus  ihm  geflossen  sein  könnte,  aus  dem  Venct.  B  und  den 
schol.  min.  zusammengeschrieben  wäre.  Aber  das  für  den  Leid,  hier  gefundene 
Resultat,  das«  er  aus  dem  Venetus  in  seiner  jetsigen  Gestalt  nicht  herstammt, 
stimmt  auch  für  ihn:  so  fehlen  ihm  von  den  von  *B  und  **B  geschriebenen 
Scholien  die  zu  v.  164,  214,  366;  zu  v.  117  hat  er  zwei  gelrennte  Scholien, 
deren  zweites  anhebt:  rô  i(py<no  ovx  ïanv  xiX.,  während  im  Venetus  an  die 
von  erster  Hand  geschriebenen  Worte  von  *B  unmittelbar  angeschlossen  ist 
tb  âè  t<p;<r<o  ovx  lotiv.  Im  schol.  54  hat  M  (=  Z.  34  Dind.)  xai  xo 
nyoifievoy  (pto^y,  ebenso  stand  ursprünglich  in  B,  und  das  t  vor  dem  i  ist 
erst  nachträglich  hinzugefügt  worden.  Einige  ihm  eigentümliche,  sich  weder 
in  ß  noch  unter  den  min.  findende  Scholien  (vgl.  Maass)  würden  sich  für  die 
Annahme  verwenden  lassen,  dass  er  nicht  aus  6  erster  Hand,  sondern  aus 
dessen  Vorlage  abgeschrieben  wäre  (vgl.  S.  392  über  Leid.). 


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394 


II.  SCHRÄDER 


namentliche  Citate  hat  (z.  B.  findet  sich  trotz  der  zahlreichen  Ex- 
cerpte  aus  Heraklits  Allegorien  der  Name  desselben  nur  einmal 
(zu  O  21),  oder  dadurch,  dass  wir  oben  an  der  Hand  der  Vaticani- 
schen  Zetemata  einige  Vorzüge  des  Leid,  dargelegt  haben,  als  viel- 
mehr durch  folgende  Erwägung: 

Es  würde  begreiflich  sein,  dass  ein  nicht  unkundiger  Ab- 
schreiber, von  der  ihm  bekannten  Thatsache  ausgehend,  dass  in 
dem  ihm  vorliegenden  Original  Zetemata  des  Porpbyrios  (wie  *B 
sie  ja  auf  f.  I*  anzukündigen  scheint)  vorhanden  waren,  alle  mit 
ôià  %L  anfangenden  oder  sonst  einen  ahnlichen  Eindruck  machen- 
den Scholien,  die  er  daselbst  vorfand,  eben  diesem  Verfasser  vin- 
dicirt  hätte,  aber,  so  frage  ich,  wie  konnte  er  darauf  kommen,  Ab- 
handlungen ganz  anderen  Charakters  und  anderer  Form,  zum  Tbeil 
sogar  Scholien  höchst  unbedeutender  Ausdehnung,  deren  Porphyria- 
nische  Herkunft  uns  jedoch  durch  die  Vaticaner  Handschrift  ver- 
bürgt ist,  demselben  Autor  zuzuschreiben?  Ich  verweise  auf  die 
in  meinen  Prolegg.  p.  359  gegebene  Zusammenstellung  der  in  den 
Leid,  theils  mehr  oder  minder  vollständig,  theils  in  der  Form  von 
Fragmenten  übergegangenen  und  mit  HoqçvqIov  bezeichneten 
Vaticanischen  Zetemata.  Wer  sich  —  um  nur  die  schlagendsten 
Beispiele  anzuführen  —  unbefangen  die  Frage  vorlegt,  was  dazu 
führen  konnte,  Çrjr.  y,  (T,  i,  x,  xct,  xS ',  xr)\  Xß',  oder  die  zu 
ff  433  und  zu  H  336  gezogenen  Excerpte  aus  iß'  (zu  p.  300,  Ssqq.) 
und  it]'  (p.  99,  8)  dem  Porpbyrios  beizulegen,  würde  um  die  Ant- 
wort in  Verlegenheit  sein.1) 

Es  bleibt  nichts  übrig,  als  hier  die  Autorität  handach  rift- 
licher  Tradition  anzunehmen.  Ebenso  wenig,  wie  es  auf- 
fallend ist,  dass  der  Schreiber  des  Leid,  oder  einer  seiner  Vor- 
stufen gelegentlich  auch  bei  einem  als  solchem  beglaubigten  Por- 
pbyrianischen  Scholium  das  gewöhnliche  TloqfpvQlov  wegliess  (vgl. 
das  p.  359.  362  von  mir  Angeführte2)),  ist  es  nun  aber  für  das 

■  — —  ■ 

t)  Es  mag  noch  bemerkt  werden,  dass  sich,  wenn  der  Leid,  aus  dem  Ve- 
netus  herstammte,  das  IIoQ<pvçiov  in  schol.  S  100  (=  ftr.  x')  und  77  336 
(aus  ir}')  nur  so  erklären  Hesse,  dass  der  Schreiber  es  einem,  von  ihm  ausser- 
dem noch  umgearbeiteten,  Scholium  erster  Hand  beigelegt  hätte  (vgl.  oben 
S.  381),  wozu  die  Beschaffenheit  der  Handschrift  gar  keine  Veranlassung  bot. 

2)  Die  Thatsache,  dass  von  den  aus  Cit.  wf  geflossenen,  zusammenhangen- 
den Scholien  zu  «I»  127  (p.  28S,  29  sqq.)  nur  das  letzte  die  fjeberschrift  JToq- 
(pvçiov  trägt  (s.  zu  p.  291,  2«),  wird  darauf  zurückzuführen  sein,  dass  io 
diesem  die  Ansicht  des  Porpbyrios  selbst  enthalten  ist. 


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DIE  PORPHYR I ANISCHEN  HOMER -ZETEM  ATA  395 

bei  der  Bestimmung  eben  dieser  Scholien  zu  befolgende  Princip  von 
erheblicher  Bedeutung,  dass  er  gelegentlich  einmal  atfcb  fälsch- 
lich diese  Ursprungsbezeichnung  einführte:  im  Gegentheil,  man 
muss  sich  wundern,  dass  es  nachweislich  nur  äusserst  selten 
geschehen  ist. 

Sicher  liegt  eine  solche  falsche  Angabe  in  den  beiden  aus 
Heraklits  Allegorien  geflossenen  und  trotzdem  mit  TIogayvQiov  be- 
zeichneten Scholien  S  3  und  II  459  vor.  Ich  halte  noch  jetzt 
das  in  meinen  Prolegg.  p.  362.  407  zur  Erklärung  dieser  Ver- 
wechslung Beigebrachte  fflr  sehr  wahrscheinlich;  doch  will  ich  kein 
Gewicht  darauf  legen'),  da  es  für  die  hier  zu  erörternde  Frage 
ohne  Bedeutung  ist.  Denn  selbst  zugegeben,  jene  Ansicht  ware 
irrig,  so  folgt  aus  dem  von  dem  Schreiber  des  Leid,  begangenen 
Fehler,  so  wie  daraus,  dass  die  Lesarten  des  Leid,  in  diesen  Hera- 
kliteischen  Stucken  denen  von  *B  näher  stehen  als  die  Herakli- 
teischen  Handschriften  (Maass  S.  550.  551)  —  was  sich  zur  Ge- 
nüge aus  gemeinsamer  Quelle  erklärt  —,  noch  keineswegs,  dass 
der  Ursprung  dieses  Irrthums  in  der  den  betreffenden  Scholien  im 
cod.  B  angewiesenen  Stelle  am  äusseren  Rande  zu  suchen  ist.  Ich 
komme,  wenn  jene  Vermuthung  nicht  stichhaltig  ist,  mit  der  An- 
nahme aus,  dass  eine  Verwechslung  der  Art,  wie  ich  sie  Prolegg. 
p.  465  behandelt  habe,  vorliegt,  dass  also  von  einem  in  unmittel- 
barer Nähe  stehenden  Porphyrianischen  Scholium,  das  die  be- 
treffende Handschrift  nicht  berücksichtigte,  der  Name  einem  von 
ihr  aufgenommenen  Scholium  anderen  Ursprungs  beigeschrieben 
wurde.  Nun  zeigt  ein  Blick  in  meine  Ausgabe,  wie  viele  Porphy- 
rias zu  den  ersten  Versen  von  &  überliefert  sind,  und  was  die 
andere  Stelle  betrifft,  so  folgt  unmittelbar  auf  den  fälschlich  mit 
JloçyvQiov  bezeichneten  Abschnitt  folgendes  Scholium  (an  dieser 
Stelle  wenigstens)  ineditum:  rovréaxtv  iniTvxwç  läfißave'  xai 
rj  ßovtf  6k  olov  ßoXrj  rig.  o&tv  $W  av  (sie)  d*  rtXta  ßovXjj 
JJçiâfiov  TtôXiç  evçvàyvia,  (bo si  $tpr)'  toîç  ao7ç  oitXoiç  ij  toîç 
aotç  toÇoiç  tJ  ßiXsoiv,  ein  zu  JT  444  gehöriges  Excerpt 
aus  dem  ersten  Vaticanischen  Zetema  (p.  283,  11  — 13, 
wo  ich  es  unter  dem  Texte  nachzutragen  bitte). 

1)  Aach  die  Art  und  Weise,  in  welcher  *B  zu  M  25  (T.  Porpbyriana  und 
Heraklitea  mit  einander  abwechseln  lasst,  ist  in  diesem  Sinne  zu  verwerthen. 
Auf  p.  493,  6  D.  (Porph.)  folgt  nämlich  p.  404,  3—11  (Her.),  und  auf  p.  493,  24 
(Porph.)  p.  493,  2ti  (Her.). 


396  H.  SCHRÄDER 

In  ähnlicher  Weise  mag  das  im  Leidensis  den  von  erster 
Hand  geschriebenen  B-Scholien  entsprechende  schol.  A  526  und 
/  186  beigesetzte  TJoq<^vçiov  zu  beurtheilen  sein,  das  nach  dem 
oben  (S.  391)  Erörterten  auf  die  Autorität  einer  Vorlage  zurückzu- 
fahren gewagt  sein  würde.  An  ersterer  Stelle  kann  es  durch  das 
zu  A  524  gehörige,  von  Leid,  aus  B*  entnommene  und  in  ge- 
wohnter Weise  bezeichnete  Zetema  veranlasst  sein,  zu  /  186  durch 
das  ebendaher  stammende,  im  Scorialensis  mit  Jloçrpvçiov  be- 
zeichnete arrgenkg  doxfZ  xrX.  (p.  134,  25 — 28),  bei  welchem  der 
Name  des  Autors  im  Leidensis  fehlt.  Wäre  eine  Willkür  des 
Schreibers  anzunehmen,  so  würde  es  im  höchsten  Grade  auffallend 
sein ,  dass  er  sich  gerade  zwei  von  der  gewöhnlichen  Form  der 
Zelemata  abweichende  B-Scholien  und  keins  der  überaus  zahlreichen 
mit  ôià  W,  nioç,  ànçtnéç  u.  dgl.  anfangenden  dazu  erlesen  hatte. 

Die  von  mir  in  meinen  Prolegg.  p.  365.  366.  448  ff.  erörterte 
Autorität  der  B-Scholien  erster  Hand,  für  welche  der  Leidensis 
ohne  Bedeutung  ist,  wird  durch  das  gefundene  Resultat  in  keiner 
Weise  alterirt');  hingegen  rechtfertigt  das  Ergebniss,  das  sich  uns 
für  das  Verhältniss  dieser  Handschrift  zu  *B  und  für  die  Autorität 
des  sich  in  ihr  bei  Scholien  dieser  Gattung  findenden  IloQtpv- 
q'iov  ergeben  hat,  nicht  allein  das  von  mir  in  meiner  Ausgabe 
befolgte  Princip  und  die  von  mir  damit  verbundenen  Schlussfol- 
gerungen, sondern  es  lässt  zugleich  die  Möglichkeit  offen,  manche 
sich  nur  in  dieser  Handschrift  findende  Scholien,  die  ihrem  In- 
halte wie  ihrer  Form  nach  erst  von  dem  Schreiber  aus  älteren 
Scholien  excerpirt  sein  könnten,  höher  hinaufzurücken,  und 
macht  es  in  manchen  Fällen  fraglich,  ob  Zelemata  des  Leidensis, 
die  zwar  unter  den  *B-Scholien  fehlen,  aber  ähnlich  im  Venetus  A 
oder  unter  den  sog.  schol.  minora  stehen,  aus  diesen,  worüber 
unter  II.  gehandelt  wird,  oder  etwa  aus  BÄ  geflossen  sind. 

II. 

Maass  hat  das  Verdienst,  darauf  aufmerksam  gemacht  zu  haben, 
dass  in  den  cod.  Leideusis  ein  grosser  Tkeil  der  sog. 
schol ia  minora  übergegaugen  ist;  ebenso  hat  er  sich  durch 

1)  Schol.  A  526  ist  selbstverständlich  zu  streichen;  I  1S6  kann  viel- 
leicht als  eine  selbständige  Bearbeitung  eines  Por|ihyrianischeii  Zetema,  wie 
sie  B  erster  Hand  nicht  selten  hat,  betrachtet  werden. 


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DIE  PORPIIYRIANISCHEN  HOMER  -  ZETEMATA  397 


die  Hervorhebung  der  Thatsache,  dass  diese  Scholien  spätestens  im 
10.  Jahrhundert  unserer  Zeitrechnung  redigirt  worden  sind  und 
dem  exegetischen  Theile  der  Scholien  des  Venetus  A  sehr  nahe 
stehen,  verdient  gemacht  (S.  559  ff.),  und  ohne  Frage  wird  schon 
jetzt,  auch  ehe  die,  wie  es  scheint  und  wie  wir  hoffen,  von  Maass 
zu  erwartende  Ausgabe  des  cod.  Mureti  eine  gesicherte  Grundlage 
darbietet,  sich  die  Aufmerksamkeit  der  Gelehrten  diesen  lange  ver- 
nachlässigten,  z.  Th.  allerdings  äusserst  dürftigen  und  zweifelhaft 
überlieferten  Excerpten  aus  den  Schätzen  alter  Gelehrsamkeil  wie- 
der mehr  zuwenden.  Da  ich  selbst  bei  dieser  Unsicherheit  der 
Ueberlieferuug  uud  dem  Zweifel,  ob  nicht  vielleicht  manches  nur 
ein  Excerpt  der  ältesten  Herausgeber  sein  könnte,  diese  Scholien, 
wenn  sie  sich  nicht  in  Handschriften  (wie  Venet.  A,  Leid.,  den 
Pariser  codd.  in  Cramers  Anecdola  u.  s.  w.)  nachweisen  liessen, 
in  meiner  Ausgabe  der  Porphyrianischen  Scholien  sehr  vernach- 
lässigt habe  (einiges  ist  noch  in  den  Addenda  nachgetragen),  worauf 
Maass  S.  556,  1  mit  Fug  und  Recht  aufmerksam  macht,  so  mag 
hier  als  Ergäuzung  der  von  Maass  nachgewiesenen  Abhängigkeit') 
des  Leid,  von  D  (so  werde  ich  von  jetzt  an  die  minora  nennen) 
eine  Untersuchung  ihren  Platz  finden  Uber  die  Stellung,  welche 
diese  Scholiengnippe  den  Zetemata  gegenüber  einnimmt,  und  Uber 
die  Frage,  ob  uud  in  wie  fern  sich  einiges  modificirt  haben  würde, 
wenn  ich  hier,  wie  Maass  es  a.  0.  für  wünschenswerth  hält,  nicht 
Leid.,  sondern  D  meiner  Ausgabe  zu  Grunde  gelegt  hätte.  Ich 
benutze  die  edit.  Aldina  1521  (2fyoÀ*a  naXaiâ  te  xai  nâvv  wq)t- 
Xtfict  ttç  %r)v  zov  Ofti'tQOv  'Iltââa  y.ai  etç  ti^v  Oôvooèav). 

Wer  sich  die  Mühe  giebt,  auch  nur  für  einige  Bücher  den 
Bestand  der  D-Scholien  mit  dem  der  anderen  Handschriften  zu 
vergleichen,  wird  bald  die  Bemerkung  machen,  dass  dieselben  von 
denen  des  Venetus  B,  wenn  wir  diese  einen  Augen- 
blick als  eine  in  sich  abgeschlossene  Masse  betrach- 
ten dürfen,  generell  keineswegs  verschieden  sind, 
wenn  auch  die  UebereiDSlimmuug  hinter  der  dem  Venetus  A  gegen- 
über zu  constatirenden  bei  weitem  zurückbleibt.  Eiue  Sonderung 
der  B-Scholien  nach  dem  von  ihnen  iu  der  Handschrift  einge- 
nommenen Platze  und  nach  ihrem  Ursprünge  ergiebt  jedoch  ein- 

1)  Der  Umstand,  dass  an  einigen  wenigen  Stellen  Leid,  mehr  mit  A  als 
mit  D  stimmt  (z.  B.  J  2,  K  2  und  zum  Theil  E  132)  mag  aus  der  unge- 
nauen Publication  letzterer  Scholien  zu  erklären  sein. 


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398 


H.  SCHRÄDER 


mal,  dass  die  dem  Venetus  B  mit  D  gemeinschaftlichen  Scholien 
ganz  vorwiegend,  sowohl  was  deren  Anzahl  als  auch  was  die 
Genauigkeit  in  der  Uebereinslimmung  betrifft,  von  zweiter 
Hand  geschrieben  sind,  wahrend  von  den  von  erster  Hand  her- 
rührenden nur  verhältnissmassig  wenige1)  im  wesentlichen  mit  D 
stimmen,  sodann  aber  —  und  darauf  allein  kommt  es  hier  für 
uns  an  — ,  dass  die  in  D  sich  Qudenden  Porphyrianischen  Zete- 
mala  oder  Excerpte  aus  solchen  nirgends  mit  den  im  Venetus 
von  erster  Hand  herrührenden  stimmen. 

Diese  Thatsache  ist  wichtig:  sie  zeigt,  dass  viele  dem  Inhalte 
nach  mit  Zetematen  stimmende,  aber  dieser  Form  entkleidete  Scho- 
lien erster  Hand  des  Venetus  mit  Recht  von  mir  unter  die  Por- 
phyriana  aufgenommen  worden  sind  (das  Vorkommen  einiger  der- 
selben unter  den  scholia  minora  würde  nach  dem  jetzt  Gefundenen 
ihre  Provenienz  zweifelhaft  machen),  und  sie  beweist,  dass  die  *R- 
und  D-Zetemata  einander  naher  stehen,  als  ersteren  die  von  erster 
Hand  geschriebenen  desselben  Codex  oder  die  diesen  eng  ver- 
wandten des  Victorianus  (Townleianus). 

So  finden  sich  —  abgesehen  von  wenigen  und  kleinen  Ab- 
weichungen —  dieselben  Zetemata  oder  aus  solchen  herstammen- 
den Scholieu,  die  *B  aufweist,  unter  den  D-Scholien  F  22  (*B  zu 
r22,  p.  51,  9  meiner  Ausgabe),  170  (p.  57,  4),  175  (zu  p.  302,  15), 
365  (p.  64,  6),  369  (p.  64,  13),  J  2  (p.  68,  19),  88  und  93 
(p.  70,  31  und  16),  E  20  (p.  79,  27),  /  226  (p.  136,  6),  241 
(p.  136,  12),  617  (p.  141,  8),  A  548  (p.  166,  12),  611  (p.  167,  5), 
M  200  (p.  179,  10),  AT  20  (p.  183,  9),  521  (p.  186,  9),  H  74 
(p.  187,  16),  148  (p.  188,22),  77  86  (73,  p.  210,  13),  140  (zu 
p.  211,  11),  I  9  (P  698,  p.  219,31),  Y  67  (p.  242,  17),  <0  1 
(p.  200,  3),  ferner  den  von  derselben  Hand  durch  rothe  Zeichen 
auf  den  Text  bezogenen  (die  ich  in  meiner  Ausgabe  mit  **B  be- 
zeichnet habe)  entsprechend  H  109  (p.  188,  18),  246  (p.  195,  1), 
Y  209  (zu  p.  244,  9),  0  443  (p.  255,  11),  X  397  (p.  268,  4), 
447  (p.  259,  18);  auch  das  schon  erwähnte  schol.  A  548  findet 
sich  im  Venetus  noch  unter  den  **B-SchoIien.  Alle  diese  Scholien 
stehen  auch  im  Venetus  A,  und  zwar  zum  grössten  Theil  in 

1)  Zum  Beispiel  A  175.  575,  R  64.  631.  654.  865.  867,  Z  5,  JV237,  S  291. 
347,  die  zur  Erhärtung  der  Thatsache,  dass  B  und  D  einander  im  allge- 
meinen nicht  ganz  fremd  sind,  genügen  mögen;  dass  sich  noch  manche 
andere  Stellen  hinzufügen  Hessen,  ist  mir  nicht  zweifelhaft. 


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DIE  P0RPHYRIAN1SCHEN  HOMER -ZETEM ATA  399 


wörtlicher  Uebereinstimmung  oder  mit  nur  unerheblichen  Abwei- 
chungen (die  bedeutendste  liegt,  w«>nn  auf  Dindorfs  Angaben  Ver- 
las» ist,  zu  A"  397  vor).  Dagegen  fehlen  in  dieser  Hand- 
schrift folgende  mit  *ß  übereinstimmende,  Ze tenia U  u.  dgl.  ent- 
haltende D-Scholien:  A  279  (p.  U,  12),  J  43  (=  p.  69,  20—25, 
mit  den  einleitenden  Worten:  Lijieïtai  7r<Zç  6  Zeig  apa  pk* 
ixùv  Myei  tjj  "Hq?  xaQ^aa^at>  <W  à?xta*.    satt*  ovv 

einn»  ort  fxœv  (*h  diàuxtiv  xiL),  E  132  (p.  81,  12),  K  561 
(p.  160,  26),  sowie  von  den  **B-Scholien  entsprechenden  :  Z  1 19 
(p.  188,  18)  und  Z  265  (p.  99,  22).') 

Dass  diese  Scholien,  die  sich  fast  alle  (ausser  S  148  und  A'  447) 
auch  im  Leidensis  vorfinden,  in  *B  (oder  **B)  und  D  gemeinsamer 
Quelle  entstammen,  lässt  sich  nicht  bezweifeln:  die  Abweichungen 
sind  solcher  Art,  dass  sie  auf  Flüchtigkeiten  oder  absichtliche 
Aenderungen  der  Schreiber  der  Handschriften,  in  denen  uns  die 
betreffenden  Scholien  vorliegen,  zurückgeführt  werden  können.  Sie 
im  Einzelnen  hier  hervorheben  zu  wollen,  würde  bei  der  Unzn- 
verlässigkeit  der  Ueberlieferung  der  D-Scholien  —  abgesehen  von 
der  aus  meiner  Ausgabe  ersichtlichen  der  in  den  Leidensis  u.  s.  w. 
übergegangenen  —  keine  Bedeutung  haben:  es  genügt,  zu  be- 
merken, dass  bald  die  Scholien  des  Venetus,  bald  D  den  Vorzug 
verdienen;  letzteres  z.  B.  K  561  (p.  160,  26),  wo  *B  den  Anfang 
des  Zelema  wegen  der  Aehnlichkeil  des  unmittelbar  vorhergehen- 
den weggelassen  hat,  und  Z  265  (p.  101,5 — 11)  wo  **B  die  Xvoiç 
xa&*  vTtfgßatöy  desshalb  bei  Seile  gelassen  zu  haben  scheint, 
weil  *B  sie  schon  in  dem  in  der  Handschrift  unmittelbar  vorher- 
gehenden excerpirten  Zetema  (p.  299,  23 — 30  Dind.,  zu  p. 99, 22 
meiner  Ausgabe)  eingetragen  hatte.  Auch  E  20  zeichnet  sich  D 
vor  *B  dadurch  aus,  dass  der  Anfang  des  Scholium:  xar^yoçel 
xaï  tovrov  tov  tohov  Zwtloç  wegen  des  vorhergehenden,  Zoiios 
ebenfalls  erwähnenden  Zelema  zu  v.  7  (p.  79,  18)  seine  Berech- 
tigung hat,  wahrend  er  für  *B,  der  an  dieser  Stelle  Zoiios  ausser 


1)  Bei  einigen  wenigen  Scholien  dieser  Kategorie  Rind  zwar  den  D  ähn- 
liche in  A  vorhanden,  doch  mit  solchen  Abweichungen,  dans  an  der  Iden- 
tität gezweifelt  werden  kann,  z.  B.  K  532  (p.  159.  14,  vgl.  jedoch  Prolegg. 
p.  467),  wo  der  fast  wörtlichen  Uebereinstimmung  mit  *ß  die  «ehr  viel  er- 
heblichere Abweichung  de«  von  mir  unter  den  Text  verwiesenen  A-Scholium 
entgegenzustellen  ist;  auch  JC  132  hat  A  zwar  in  einigen  Worten  Ueberein- 
stimmung, ist  jedoch  vollständiger  und  hat  die  Form  des  Zetema  aufgegeben. 


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400 


H.  SCHRÄDER 


dem  Spiele  lässt,  durch  nichts  inotivirt  ist.  An  allen  drei  Stellen 
stimmt  Leid.,  an  der  dritten  auch  A  (dem  die  beiden  ersten  fehlen) 
mit  D. 

Nun  ist  es  eine  beachtenswerthe  Thatsache,  dass  die  D-Scho- 
lien zur  Ilias1)  den  Vaticanischen  Zetemata  ganz 
ausserordentlich  fern  stehen:  abgesehen  von  dem  kurzen 
Citât  des  schol.  r  175  —  vorausgesetzt,  dass  dieses  mit  Recht  vou 
mir  mit  Çrjt.  ty  in  Verbindung  gesetzt  worden  ist  —  finden  sich 
unter  ihnen  nämlich  nur  sehr  wenige  und  äusserst  dürftige,  selbst 
hinler  dem  Umfange  der  kürzesten  sonst  vorhandenen  Zetemata  noch 
zurückbleibende  Scholien,  die  aus  der  genannten  Quelle  herstammen 
können.3)  Es  müssen  demnach  diese  Zetemata,  wie  auch  die  den 
Vaticanischen  nur  unbedeutend  naher  stehenden  (vgl.  2  515  zu 
p.  230,  21)  des  cod.  A  zunächst  als  ihrem  Ursprünge  nach  schlechter 

1)  Etwas  günstiger  stellen  sich  die  D-Scholien  zur  Odyssee  den  wenig 
zahlreichen  dieses  Gedieht  betreffenden  Vaüc.  Zetemata  gegenüber,  insofern 
sich  zu  ß  Ii  10  unter  ihnen  ein  Fragment  (=  p.  283,  7  —  17)  und  ein  Excerpt  (aus 
.p.  282,  4 — 11)  des  C«jr.  a  finden.  Aus  tu  sind  die  zu  a  1  und  a  6  erhal- 
tenen D-Scholien  noch  dürftiger  als  die  von  mir  p.  299,  3.  10  verglichenen 
schol.  Harl.  und  Q. 

2)  Aus  Çt]t.  t  schol.  I  2  (noch  kürzer  als  das  zu  p.  127, 12  edirte  schol. 
Leid.):  itatçTj'  avytQyôi,  <piXq.  ai}(4HO»xtoy  dl  ort  ri/y  ipvyqy  ô  noiijx^ç 
rov  (pöjov  ttQtjxiy  tiaiçuv.  Aus  n'  (p.  288,  1 — 7)  ist  vielleicht  schol. 
*  126.  127  excerpirt:  < * ^ s-  ôç  xt  <pdy$<fty]  ov  dti  to  oç  xt  (päyyoiy 
âç&çoy  inotaxztxby  Xa/ußuyiiy,  àXX'  àvtl  xov  tZ{  xty  ini{tQt]fxa.  vnat- 
£ei.  ô  di  yovi'  ô  di  at/x  inmoXrjç  yiyrjctrnt,  àXX'  im  rfjy  cpQtxa 
at£ti'  t«  yaQ  rto9q>oey7i  xtSr  o*>fttczo>y  äytafrey  tntnXtly  unter  der  Voraus- 
setzung, dass  die  letzten  Worte  des  Originals  mißverstanden  sind  (das  in  der 
Aid.  vorhergehende  Scholium  lässt  sich  mit  Porph.  noch  schwieriger  in  Ver- 
bindung bringen).  Ob  X  252:  ttvxi  rov  n^b%  Jaodtxyy  nogivofityr}*  itvrt 
yàç  nçbç  avirty  ilotX&tly  ßovXo/uiyrj  aus  Çrjx.  *V  (p.  98b,  27.  28)  stammt, 
moss  zweifelhaft  erscheinen  ;  dasselbe  gilt  von  dem  mit  A  N  745  (zu  p.  1 22, 
22  edirt)  stimmenden  D  im  Verhältnis*  zu  Çijt.  xf,  sowie  von  O  598  im  Ver- 
hältnis* zu  I*'  (oder  vielmehr  Leid.,  p.  221,  8).  Es  erscheint  demnach  auf 
Grund  dieser  Thatsache  sehr  wahrscheinlich,  dass  die  Worte,  die  *B  zu  I  4 
dem  £ijr.  t  am  Ende  hinzugefügt  hat  (p.  127,  20—31),  nicht  aus  dem  ersten 
Buche,  das  uns  der  Vaticanus  erhalten  hat,  sondern  aus  einem  der  späteren 
der  Porphyrianischen  Sammlung  herstammen;  denn  unter  den  D- Scholien 
findet  sich  ein  sehr  ähnliches  Zetema  (=  A,  p.  128, 1—6).  Der  Anschluss  von 
srç».  ff'  an  das  Vorhergehende  (vgl.  p.  126  a  9:  n<5ç  àxQijiijÇ  tôy  ntçi  ràç 
tlxôyaç  t)f*yQOi  xzX.)  ist  dann  ein  sehr  viel  einfacherer.  Roemers  ab- 
weichendes Unheil  Ober  t  (Jahrbb.  1885,  S.  25.  26)  hängt  mit  seiner  Ansicht 
über  die  Vatic.  Zetemata  überhaupt  zusammen  (vgl.  S.  404  A.  1). 


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DIE  POR  PH  Y  R I A  NISCHEN  HOMER  -  ZETEMATA  401 


beglaubigt  erscheinen,  und  sieb  das  Bedenken  ergeben,  ob  sie  nicht 
etwa  von  denen,  die  *B  mit  dem  Leid,  allein  theilt,  zu  trennen, 
und  als  herrenloses,  z.  Th.  vielleicht  nur  willkürlich  in  diese  Form 
gebrachtes  Gut  zu  betrachten  waren,  zumal  da,  worauf  ich  schon  in 
meioen  Prolegomena  (p.  462.  463  *))  hingewiesen  habe,  manchen 
unter  ihnen  Scholien  erster  Hand  des  Venetus  R  gegenüberstehen, 
denen  die  Form  des  Zetema  fehlt.  Man  würde  unter  solchen  Um- 
ständen vielleicht  sogar  so  weit  gehen  wollen,  die  ausführlicheren 
*B-Zetemata,  die  ich  p.  463  dazu  benutzt  habe,  die  Ueberlieferung 
von  AL  (oder,  wie  jetzt  zu  sagen  ist,  von  AD)  zu  rechtfertigen,  zu 
verdächtigen. 

Nun  würde  es  für  die  Anerkennung,  die  wir  Porphyrios  wegen 
seines  Sammelwerks  Homerischer  Zetemata  zu  zollen  haben,  viel- 
leicht nur  vorteilhaft  sein,  wenn  wir  ihn  um  so  und  so  viele, 
z.  Th.  ja  recht  unnütze  Aporien  armer  zu  machen  hätten,  und 
ich  würde,  wenn  mir  jetzt  diese  Ansicht  aufgegangen  sein  sollte, 
kein  Bedenken  tragen,  ein  Verzeichniss  der  von  mir  als  Porphy- 
rianisch  herausgegebenen  Zetemata,  die  aber  richtiger  als  unbe- 
stimmter Herkunft  zu  bezeichnen  wären,  zusammenzustellen  :  aber 
es  lässt  sich  aus  anderen  Gründen  darthun,  dass  auch  unter  den 
D-Scholien  Porphyriana  enthalten  sind. 

Von  den  Prolegg.  p.  463  von  mir  besprochenen  Scholien  ist 
AD  N  658.  659  (zu  p.  84,  24)  nicht  so  sehr  durch  das  an  Um- 
fang ungefähr  gleiche,  verschiedene  Ivoeig  ziemlich  summarisch 
anführende  schol.  *BL  E  576  (p.  84,  6),  das  L  ausdrücklich  dem 
Porphyrios  zuschreibt,  als  dadurch,  dass  wir  im  Lips,  zu  B  184 
(vermutblich  aus  dem  Townl.)  über  den  Eurybates  lesen:  e*eçôç 
iottv  ovtog  naçà  %hv  ^Ayapipvovog ,  wg  JIoçg>vçioç  (zu 
p.  85,  7),  seinem  Ursprünge  noch  äusserlicb  beglaubigt.  Ebenso 
von  den  oben  mit  den  *B-  und  **B-Scholien  aus  D  zusammenge- 
stellten J  93  (p.  70,  16)  durch  das  in  L  (und  Eton.)  sich  dabei 
findende  ÎIoQtpvçtov,  Y  269  (zu  p.  244,  9)  dadurch,  dass  das 
in  *B  und  L  noch  vorhandene  Original  (p.  243, 25  ff.)  in  letzlerer 
Handschrift  dieselbe  Bezeichnung  führt,  an  deren  Richtigkeit  bei 
der  Thatsache,  dass  wir  hier  eine  der  schon  von  Aristoteles  er- 


1)  Die  daselbst  aus  A  angeführten  Scholien  stehen  simmtlicb  auch  unter 
den  D-Scbolieo,  mit  Ausnahme  von  JS  125. 

Heraus  XX.  26 


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402 


H.  SCHRÄDER 


wähnten  Aporien  vor  uds  haben,  zu  zweifeln  unmöglich  isl;  T369 
(p.  64,  13)  wird  durch  das  im  Leid,  (und  Eton.)  mit  demselben 
Namen  des  Urhebers  versehene  ähnliche  Schol.  *B  gestützt. 

In  sehr  viel  mehr  Fällen  ist  die  Zurückführung  auf  Porphyrios 
für  kurze  D-Excerpte  (die  meisten  haben  auch  die  schol.  A  und 
Leid.)  dadurch  begründet,  dass  ausführlichere  in  *B  und  Leid,  über- 
lieferte Zetemata,  aus  denen  sie  hergeleitet  sein  könnten,  äussert  ich 
als  Porphyrianisch  beglaubigt  sind.  Ich  begnüge  mich  der  Kürze 
wegen,  auf  meine  Ausgabe  zu  verweisen,  aus  der  sich  ergiebt,  dass 
die  Originale,  aus  denen  D1)  B  2  (zu  p.  22,  18,  dem  schol.  L 
mehr  als  dem  A  entsprechend),  649  («=  L  zu  p.  48,  25),  J  43*). 
297  (—  L  zu  p.  73,  22),  E  127  (ungefähr  «  L  zu  p.  91,  28), 
M  103,  S  434  (— L  zu  p.  199,  3),  <D  252  (zu  p.  274,  9),  X  3 
(■=  A  zu  p.  209,  17)  excerpirt  sind,  durch  die  Autorität  des  Lei- 
riensis  und  anderer  Handschriften  als  Porphyrianischen  Ursprungs 
erwiesen  sind.  Ebenso  ist  D  E  341  (»  Lp  zu  p.  81,  16)  durch 
das  Citai  bei  Eustalhios  beglaubigt,  B  264  (=*  L  zu  p.  32, 1)  durch 
das  ähnliche  im  Leid,  mit  HoQtpvçlov  bezeichnete  Excerpt  der 
codd.  *BLLp,  K  561  L  p.  160,  26)  durch  das  ausführlichere 
in  L  denselben  Namen  führende  Zetema  p.  160,  4;  für  den  Scbluss 
von  D  O  18. (=  dem  selbständigen  A  zu  p.  204,  1)  und  für  O  193 
(Excerpt  aus  A  zu  p.  204,  4)  wird  es  durch  auf  Grund  des  JIoç- 
tpvçiov  des  Leid,  (zu  p.  203,  8)  anzustellende  Gombinationen  we- 


ll Die  Scholien  B  264.  649,  E  341,  K  252.  561,  tf>  252,  X  3  fehlen  im 
cod.  A. 

2)  Das  Verhältnis»  der  verschiedenen  Handschriften,  das  aus  meiner  Aus- 
gabe nicht  klar  genug  hervortritt,  zu  einander  ist  hier  folgendes:  Die  schol. 
min.  haben  zwei  Zetemata:  âoxiï  âé  nuç  iyaytloy  tlycct  —  o  Iffrt  xainiQ 
fttl  ßovXöftevof  (den  zu  p.  69,  9  von  mir  aus  A  and  L  edirten  Worten  ent- 
sprechend), hierauf  folgt  mit  dem  neuen  Lemma  x«<  y«o  iyti  <rot  dtöxa 
ixêiy  aixorri  yt  &vfitp'  fçrtîrat  nûç  o  Zevç  Spa  fiiv  ixety  Xiytt  vij 
'Hqq  £  c(u<raa£at ,  â/ua  âi  àixwy.  Icxw  ovy  tbitï»,  ort  Uùy  pky  dïdw- 
ciy  xtX.  (—  den  im  Text  lin.  20—25  stehenden  Worten).  A  hat  von  diesem 
zweiten  Scholinm  nur  den  Inhalt  der  Schlussworte  dem  erwähnten  ersten 
Zetema  vorausgeschickt,  L  hat  auf  f.  73*  (am  Ende)  das  erste  Zetema,  dann 
f.  74*:  ici  i  âè  xai  ïxtQoy  finely  $u  lxe$y  xrk.  ganz  wie  p.  69,20 — 25, 
und  schliesslich  mit  der  Ueberschrifl  IJoytpvoiov  den  vorhergehenden  Theil 
von  *B  (p.  69,  9 — 20).  Vermuthlich  sind  auch  in  B*  zwei  Zetemata,  und 
zwar  das  erste  =  dem  ersten  Zetema  D  -f*  p.  69,  20—25,  das  zweite  — 
p.  69,  9—20,  vorhanden  gewesen,  und  von  *B  zu  Einem  zusammengezogen 
worden. 


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DIE  P0RPHYRIAN1SCHEN  HOMER-ZETEMATA  403 


nigstens  wahrscheinlich  (vgl.  Prolegg.  p. 403.  404).  Dass  sich 
für  manche  andere  Zetemata,  wie  z.  B.  far  D  A  53.  54  (=A  zu 
p.  161, 22,  vgl.  p.  395  ff.),  K  252  («  L  p.  151, 27,  vgl.  p.  416  ff.), 
derselbe  Ursprung  aus  inneren  Gründen  ergiebt,  will  ich  hier 
nur  erwähnen,  und  endlich  noch  in  aller  Kürze  darauf  hinweisen, 
dass  ausser  dem  oben  erwähnten  sc  hol.  r  175  auch  zu  A  317 
(zu  p.  253,  13),  B  249.  308,  J  105  sich  in  den  D-Scholien  kurze 
Gitate  aus  Porphyrios  finden  (Uberall  fast  wortlich  mit  A  und  L 
stimmend). 

ßei  diesen  Thatsacben  ist  an  der  Richtigkeit  der  ZuruckfQh- 
rung  auch  der  in  A  und  D  sich  findenden  Zetemata  auf  Porphyrios 
nicht  wohl  zu  zweifeln.  Die  Sonderstellung,  welche  sie  den  Vati- 
canischen  gegenüber  einnehmen,  ist  nur  die  Potenzirung  derjenigen, 
welche  die  Handschriften  einnehmen,  deren  Porphyriana  ich  in 
meinen  Prolegg.  p.  461  aus  cod.  z  hergeleitet  habe:  ein  Blick  in 
meine  Ausgabe  wird  davon  überzeugen,  dass  B  (erster  Hand),  Vict. 
und  Eustalhios  dem  Vatic,  sehr  viel  ferner  stehen  als  *B  und  Leid. 
Ich  erkläre  mir  diese  Erscheinung  daraus,  dass  das  erste  Buch  der 
'OptjQixà  tflxrmata,  das  in  der  einleitenden  Epistel  ausdrücklich 
alsein  nçoyv pivaopia,  handelnd  über  Dinge,  ivoig  ayvosHai 
f*kv  rtoXlà  twy  xatà  q>çâotv,  bezeichnet  wird,  einer  ge- 
wissen Geschmacksrichtung,  welche  vor  allen  Dingen  auf  anoolai 
und  Ivaeiç  in  der  gewöhnlichen  Bedeutung  des  Wortes  ausging, 
weniger  als  Material  der  Interpretation  des  Dichters')  zusagen 
mochte,  als  die  später  von  Porphyrios  verfassten  oder  zusammen- 
gestellten Bücher,  auf  welche  er  selbst  schon  a.  O.  als  auf  die 
tueiÇovç  ftoctypatelaç  hinweist;  denn  dass  Zetemata,  die  auf  den 
Inhalt  des  Gedichtes,  die  Gesinnung  des  Dichters  und  der  von 
ihm  eingeführten  Figuren,  seine  Absicht  bei  der  Erwähnung  die- 
ser, der  Verschweigung  jener  Thatsa che  geben,  Fragen,  wie  sie 
von  Alters  her  sogar  von  Philosophen  aufgeworfen  oder  bebandelt 
worden  waren,  diese  Bezeichnung  im  Gegensatz  zu  den  xozà  %r]v 


1)  Ich  trage  kein  Bedenken,  die  in  meinem  »temma  codicum  p.  461  sich 
tindende  Rubrik  Zijitjiiara  genuina  fere  forma  codid  I  limb's  adscript  a 
fallen  zu  lassen,  und  einerseits  die  scholia  uberiora  cet.,  aas  denen  ich 
codex  x  abgeleitet  habe,  andererseits  die  sckoUa  breviora  pleraque  atque 
singulis  versibus  interpretanda  potissimum  adaptât*,  von  welchen  cod.  y 
(=  Vorstufe  von  D)  und  cod.  z  abhangen ,  mit  dem  Sammelwerke  des  Por- 
phyrios direct  in  Verbindung  zu  setzen. 

26* 


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404 


H.  SCI1RA 


(fçaaiv  âyyoovfisva  verdienen,  ist  trotz  aller  ferkehrten  und 
lächerlichen  Auswüchse  derselben  zuzugeben.1) 

Sind  nuu  aber  die  zum  Theil  äusserst  dürftigen  und  nichts- 
sagenden Zetemata,  welche  wir  nur  den  codd.  A  und  Leid,  (und 
wie  ich  jetzt  hinzufügen  muss,  auch  D)  verdanken,  mit  demselben 
Rechte  von  mir  aufgenommen  worden,  wie  diejenigen,  welche  L 
mit  B  und  *ß  theilt,  so  ist  es  jetzt  folgerichtig  geboten,  auch  die 
sich  nur  in  den  D-Scholien  findenden  hinzuzuziehen.  Ich  bitte 
also,  obwohl  ein  wirklicher  Gewinn  dadurch  kaum  erzielt  wird, 
und  mit  steter  Berücksichtigung  der  auf  p.  466.  467  von  mir  her- 
vorgehobenen Möglichkeit,  als  mit  zu  den  Porphyria  na  zu  rechnen 
zu  betrachten:  A  235  âià  si  6  'Axtllevç  axrjftTçov  fyst  xtA~, 
242  ôià  %L  %ov  "Exxoça  àvôçotpovov  nçoorjyoçBvOB  xai  ov  vaA- 
xoxoQvotrjv  r)  InnôdafAOv  xtl.,  248  rttàç  ovv  tb  oooçovaev  krtï 
*([>  NéaxoçL  t$  iÇéçtp  r)âtj  l%Qr]aa%o  (obwohl  es  hier  wegen  des 
zum  Theil  wortlich  stimmenden  B-Scholiums  p.  46,  22  D.  besonders 
nahe  liegen  muss,  die  Form  des  Zetema  nicht  für  ursprünglich 
zu  halten);  das  thörichte  AD  Zetema  T  237  iÇijtrjTcti  âk  nûjç 
tovç  ctâeî.(povç  7ZQIÜXOV  ovx  IniÇrjxeï  rj  'EIàvtj  xrX.  scheint  ein 
miss  verstandenes  Excerpt  aus  den  im  cod.  *B  erhaltenen  zu  sein. 

Da  nun  der  Venetus  A  in  seinen  Porphyrianis  nicht  allein  den 
grösslen  Theil  von  D  aufweist,  sondern  auch  einige  Zetemata  ent- 


1)  Viel  schwerer  würde  sieh  für  mich  die  Stellung,  die  D  dem  Vatieanu* 
gegenüber  einnimmt,  dann  erklären,  wenn  Koemer,  Jahrbb.  1885,  S.  24  n% 
mit  der  Behauptung,  die  Vat.  Zetemata  wären  kein  in  sich  abgeschlossenes 
Buch,  sondern  aus  dem  Gesammlwerke  des  Porphyrios  excerpirt,  Recht 
hätte.  Den  von  R.  hierfür  in  erster  Linie  geltend  gemachten  Unterschied  der 
Vaticanischen  von  den  anderen  Zetematen  glanbe  ich  oben  erklärt  zu  haben, 
au  dem  noch  hinzokommt,  dass  die  enteren  nach  Aussage  der  Vorrede  ans 
den  iv  raie  nçbç  àXXtjXovç  ovrovataiç  'Opqçtxà  Çtitqftaxa  hervor- 
gegangen sind,  während  z.  B.  die  Vorrede,  die  Bich  zu  K  252  erhalten  bat, 
ausdrücklich  die  Leistungen  früherer  iÇijttjxôxtç  berücksichtigt.  Wenn  wir 
ferner  beachten,  dass  P.  diese  Sammlung  eben  nur  als  ein  nçoyvuyaa/na  be- 
zeichnet, werden  wir  uns  nicht  darüber  wundern  müssen,  dass  in  der  Vor- 
rede an  den  Anatolios  mit  keinem  Worte  von  der  Manier  der  fatoçlat  und 
ir'ffiv,  den  verschiedenen  Methoden  derselben  n.  s.  w.  die  Rede  ist.  Uebri- 
gens  will  ich  nicht  in  Abrede  steilen,  dass,  wie  ohne  alle  Frage  manche 
der  Vaticanischen  Zetemata  in  einer  das  Original  sehr  abkürzenden  Form  vor- 
liegen (über  frr.  t  urtheile  ich  anders  als  R.,  vgl.  S.  400  A.  2),  anch  die 
Vorrede  Kürzangen  erfahren  haben  könnte;  dies  hier  weiter  zu  verfolgen 
würde  zu  weit  führen. 


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DIE  PORPHYBIANISCHEN  HOMER -ZETEM ATA  405 


hält,  die  diesem  fehlen1),  und  in  den  Bachern  B —  E,  Q  —  A 
einige  Scholien  dieser  Art  hat*),  die  sich  ganz  ähnlich  in  B  von 
erster  Hand  geschrieben  finden,  so  ergiebt  sich  für  einige  Codices 
eine  etwas  andere  Stellung  zu  einander,  als  ich  sie  in  den  Pro- 
legomena p.  461  entworfen  habe,  nämlich  folgende')  (bei  welcher 
ich  die  Abhängigkeit  des  Leid,  von  B  erster  Hand  trotz  der  S.  391 
geäusserten  Bedenken  für  erwiesen  annehme  und  den  im  Wesent- 
lichen jedenfalls  aus  B  und  Townl.  zusammengeschriebenen  Lip- 
siensis  nicht  berücksichtige): 


Die  Consequenzen  der  hier  dargelegten  Verhältnisse  ergeben 
sich  von  selbst;  es  sind  ausser  dem  weiter  oben  Uber  die  Be- 
deutung des  Leid,  den  B-  und  ^B-Scholien  gegenober  Dargelegten, 
kurz  zusammengefasst  folgende: 

1)  In  vielen  Fällen  ist  es  nicht  zu  entscheiden  und  gleich- 
gültig, ob  ein  mit  *B  oder  mit  D  stimmendes  Scholium  des  Leid, 
aus  x  (Ba)  oder  y  (D)  herstammt  (auch  in  x,  aus  dem  ich  B'  ab- 
leite, sind  viele  den  kurzen  D-Zetemata  an  Umfang  und  Wesen 
ähnliche  gewesen,  vgl.  Prolegg.  p.  445). 

1)  Die  wichtigsten  sind:  ff  140.  854  (=  Vict.),  P  608,  2  22.  125.  128. 
192,  T  108,  V  638. 

2)  B  311  (p.  36, 10  n.  Ausg.).  329  (zu  p.  33,  12—14).  486  (p.  47,  28), 
r  43  (zu  p.  51,  27).  197  (tu  p.  57,  23),  à  400  (zu  p.  75,  3),  E  1  (p.  78,  19), 
9  1  (Tgl.  zu  p.  112,  4).  328  (zu  p.  123, 28).  338  (p.  124, 7),  I  158  (p.  133, 19). 
591  (p.  141,  1),  K  437  (p.  158, 19),  A  846  (vgl.  zu  p.  170,  16—21  etc.).  — 
Weil  A  zu  den  späteren  Büchern  kein  mit  B  stimmendes  Porphyrianum  bat, 
bitte  ich  St  765,  das  sich  auch  in  A  findet,  nicht  aufnehmen  sollen  (vgl.  die 
Anm.  p.  278,  9). 

3)  Ueber  das  Verhältnis  von  y  und  z  zu  x  bitte  ich  jetzt  S.  403  Anm. 
zu  vergleichen. 


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406  H.  SCHRÄDER,  DIE  PORPHYRIAS  HOMER-ZETEMATA 


2)  Wir  sind  berechtigt,  sich  nor  im  Leidensis  (oder  ihm  so 
nahestehenden  Handschriften,  wie  z.  B.  der  Scorialensis  es  ist) 
findende  Zetemata  je  nach  ihrem  Charakter  auf  die  eine  oder  die 
andere  dieser  beiden  Recensionen  zurückzuführen,  und  nichts  ist 
im  Wege,  die  ihrem  Inhalte  nach  an  die  besseren,  die  *B  aufzu- 
weisen hat,  erinnernden  (wie  z.  B.  einige  der  S.  386  angeführten) 
auch  ihrem  Ursprünge  nach  diesen  gleichzusetzen. 

3)  So  lange  wir  nicht  eine,  hoffentlich  nicht  mehr  lange  zu 
vermissende,  kritische  Ausgabe  der  scholia  minora  besitzen,  ist  es 
—  was  ich  gegen  Maass,  S.  556,  1,  bemerke  —  richtiger,  die  in 
diesen  erhaltenen  Zetemata  in  dem,  wenn  auch  erst  spat  geschrie- 
benen, doch  immerhin  handschriftlich  beglaubigten  Texte 
des  Leidensis  als  in  dem  Vulgat-Texte,  wie  ihn  die  Ausgaben  von 
Lascaris  bis  Barnes  immer  wieder  zum  Abdruck  gebracht  haben, 
herauszugeben.1) 

Es  möge  schliesslich  noch  bemerkt  sein,  dass  wir  auch  nach 
den  hier  gewonnenen  Resultaten  nicht  im  Stande  sind,  eine  für 
alle  Fälle  gültige  Raugordnung  der  verschiedenen  Recensionen 
der  Porphyriana  unserer  Scholien-Codices  aufzustellen,  resp. 
zu  befolgen,  sondern  dass  nach  wie  vor  das  von  mir  in  meiner 
Ausgabe  befolgte,  so  zu  sagen,  eklektische  Princip  gerechtfertigt 
erscheint. 

1)  Auch  die  Scholien  der  Pariser  Codices  in  Cramers  Anecdoüs,  die  zum 
grossen  Theil  mit  D  stimmen,  haben  diesen  Vortheil;  doch  ist  es  bei  den 
unvollständigen  Angaben,  die  wir  über  sie  haben,  schwer,  sich  ein  sicheres 
Unheil  über  ihr  Verhiltniss  zu  D  und  Leid.,  mit  dem  sie  in  manchen  Zete- 
maten  stimmen,  su  bilden.  Dasselbe  gilt  in  noch  höherem  Grade  von  den 
Scholien  in  Bfatrangas  Anecd.  Graec 

Hamburg.  HERMANN  SCHRÄDER. 


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DIE  TEMPEL  DER  MAGNA  MATER  UND  DES 
IUPPITER  STATOR  IN  ROM. 

(Hierbei  eine  Tafel  in  Lichtdruck.) 
I. 

Wenn  man  vom  Forum  kommend  vorbei  an  dem  Tempel  der 
Vesla  und  der  Basilica  des  Constantin  die  Windungen  der  heiligen 
Strasse  emporgestiegen  ist  und  den  auf  dem  höchsten  Punkte  der- 
selben errichteten  Titusbogen  durchschreitet,  so  hat  man  den  Ab- 
stieg von  dieser  Hohe  bis  zur  Tiefe  des  Golosseums  in  einer  Strasse 
vor  sich,  die  zwischen  den  Substruktionen  des  Hadrianischen  Venus- 
und  Romatempels  und  dem  dicht  mit  Bauten  besetzten  Nordabhange 
des  Palatin  hindurch  schnurgrade  auf  die  Meta  Sudans,  die  un- 
schöne Ruine  eines  antiken  Springbrunnens,  zuläuft.  Diese  Strasse 
ist  uralt.  Einerseits  gehört  sie  zu  der  bis  zum  Sacellum  Streniae 
jenseits  des  Colosseum  reichenden  Sacra  via  '),  andererseits  war  sie 
ein  Theil  der  wichtigen  Verbindungsstrasse  zwischen  dem  Forum 
und  der  Porta  Capena,  dem  Ausgangspunkte  der  Via  Appia.  Ob 
aber  die  Richtung,  welche  sie  heute  hat,  von  Anfang  an  dieselbe 
war,  ist  nicht  mit  Bestimmtheit  zu  sagen.  Allgemeine  topogra- 
phische Erwägungen  indessen  sprechen  dafür,  dass  ihr  Lauf  niemals 
wesentlich  anders  gewesen  sein  kann.  Seit  dem  Jahre  81  n.  Chr. 
wenigstens,  in  welchem  der  Titusbogen  Uber  derselben  errichtet 
wurde,  war  ihr  für  alle  Zeit  die  heutige  in  der  Axe  dieses  Bau- 
werkes liegende  Richtung  vorgezeichnet.  Die  Umgebung  der  Strasse 
hat  freilich  auch  noch  nach  diesem  Jahre  die  erheblichsten  Aende- 
rungen  durchgemacht.  Den  ungeheuren  Substruktionen  des  Venus- 
und  Romatempels  auf  ihrer  Nordseite  haben  Gebäude  weichen  müs- 
sen, die  zu  den  Palastanlagen  Neros  gehörten,  und  diesen  wieder 
gingen  Bauten  vorher,  von  deren  Natur  und  Bestimmung  wir  gar 

t)  cf.  Varro  de  l.  I.  V  47  oritur  caput  tacrae  viae  ab  Streniae 

s  a  cello  


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408 


0.  RICHTER 


keine  Nachricht  haben.  Nur  der  Zufall  hat  uns  geringe  Spuren 
davon  aufbewahrt,  dass  einst  andere  Verhaltnisse,  andere  Linien 
hier  herrschten.  Mustert  man  nämlich  die  hadrianische  Substruction 
an  der  Seite,  die  nach  dem  Colosseum  zu  liegt,  so  entdeckt  man, 
in  die  Fundamente  derselben  aufgenommen,  einzelne  Stücke  vor- 
trefflicher Ziegelmauern,  die  von  der  Längsaxe  der  Substruktion 
36°  abweichen;  und  so  mag  bei  der  bekannten  Manier  der  Römer, 
alte  Reste  bei  Neubauten  möglichst  zu  verwenden,  diese  Sub- 
struktion in  ihrem  Innern  die  Grundmauern  von  Gebäuden  aus 
mehr  als  einer  Epoche  bergen. 

Complicirter  sind  die  topographischen  Grundlinien  auf  der 
Südseite  der  Strasse,  nicht  nur  dadurch,  dass  hier,  wie  fast  aller 
Orten  in  Rom,  mehrere  Schichten  antiker  Bauwerke  über  einander 
liegen,  sondern  auch,  weil  an  dieser  Seite  die  Bautätigkeit  bis  ins 
Mittelalter  hinein  niemals  aufgehört  hat.  Hier  war  vor  Allem  in 
unmittelbarer  Nähe  des  Titusbogens  jener  berühmte  Festungslhurm 
der  Frangipani  errichtet,  der  unter  dem  Namen  Torre  Cartularia 
bekannt  ist.  Natürlich  stand  auch  er  auf  antiken  Resten;  bei  sei- 
nem Abbruche  sind  grossartige  Fundamente  zum  Vorschein  ge- 
kommen (Â  unserer  Skizze),  die  Fea  (délia  casa  aurea  di  Nerone 
e  della  torre  cartolaria  im  Giornale  arcadico  LH  p.  66.  67)  ohne 
Grund  für  die  Reste  einer  Brücke  hielt,  durch  welche  Nero  seine 
palatinischen  Bauten  mit  den  jenseits  der  Strasse  liegenden  ver- 
bunden haben  soll.  Der  Thurm  selbst  diente,  wie  neuerdings 
G.  B.  de  Rossi1)  auseinandergesetzt  hat,  im  Mittelalter  eine  Zeit 
lang  als  päpstliches  Archiv.  Ebenderselbe  hat  wahrscheinlich  ge- 
macht, dass  auch  die  ostwärts  an  ihn  sich  anschliessenden  Ziegel- 
bauten noch  im  Mittelalter  umgebaut  wurden  und  einen  Theil 
des  von  Jobann  VII  im  achten  Jahrhundert  begonnenen  und  bis 
ins  zehnte  Jahrhundert  hinein  als  päpstliche  Residenz  benutzten 
Episcopium  bildeten.1) 

Dass  eine  so  lebhafte  Weiterentwicklung  dem  topographischen 
Studium  des  Ortes  nicht  gerade  forderlich  sein  kann,  ist  klar. 

1)  Rodolfo  Lanciani,  Vatrio  di  Vesta.  Con  appendice  del  Comm.  Gio. 
Battitta  de  Rossi  (Separatabdrack  aus  den  Notizie  degK  Scavi  1884)  p.  56—83. 

2)  a.  0.  p.  64:  Al  piano  terreno  dx  cotesto  episcopium  io  credo,  che 
tpettino  le  aule  tierrate  ai  nostri  tempi  lungo  la  via  sacra  ;  nei  cut  patri- 
monii furono  adoperati  marmi  tagUati  da  lasire  scritte  e%iandio  del  secolo 
quarto  o  quinto,  e  percio  deb  bono  euere  posteriori  a  quelP  età. 


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MAGNA  MATER  UND  IÜPPITER  STATOR  IN  ROM  409 


Nachdem  es  mir  indessen  gelungen  war,  an  einer  anderen  Stelle 
des  Palatin  den  Nutzen  und  die  Notwendigkeit  genauer  Analysen 
selbst  solcher  Punkte  nachzuweisen  die  man  gemeinhin  für  er- 
ledigt hält  oder  denen  man  nichts  glaubt  abgewinnen  zu  können, 
so  hielt  ich  es  nicht  für  überflüssig,  in  eine  Untersuchung  dieser 
schon  durch  seine  Lage  zunächst  der  Summa  sacra  via  interessanten 
Stelle  zu  dem  Zwecke  einzutreten,  die  älteste  noch  erkennbare 
topographische  Gestaltung  derselben  nachzuweisen.  Das  Resultat 
dieser  Untersuchung,  bei  der  ich  das  Glück  hatte,  mich  der  stets 
bereitwilligen  und  ersprießlichen  Hilfe  Heinrich  Dresseis  zu  er- 
freuen, vergegenwärtigt  die  diesem  Aufsatze  beigegebene  Planskizze. 
Sie  umfasst  das  Gebiet  südlich  von  der  Substruktion  des  Venus- 
und  Romatempels  bis  an  den  Fuss  des  palatinischen  Hügels,  und 
Ostlich  vom  Titusbogen  bis  halbwegs  zur  Mela  Sudans.  Fortge- 
lassen sind  auf  derselben  die  bei  D  noch  jetzt  befindlichen  Ziegel- 
bauten2), welche  erst  nach  Zerstörung  der  ursprünglichen  Anlagen 
über  den  Trümmern  derselben  errichtet  wurden.  Sie  stammen 
frühestens  aus  dem  Ende  des  vierten  oder  erst  aus  dem  fünften 
Jahrhundert. 

Zur  Erläuterung  dieser  Skizze  diene  folgendes: 
1.  Das  Terrain,  um  das  es  sich  handelt,  war  von  Natur  ein 
für  Bebauung  und  Strassenanlage  möglichst  ungünstiges.  Einge- 
fasst  vom  Abhänge  des  Palatin  und  der  rechtwinklig  auf  denselben 
stossenden  Velia,  deren  höchster  Punkt  durch  den  Titusbogen  be- 
zeichnet wird,  fiel  es  nach  zwei  Richtungen,  von  Süden  nach  Nor- 
den und  von  Westen  nach  Osten  zur  Tiefe  des  Colosseums  be- 
deutend ab,  bot  also  ursprünglich  keinen  Fuss  breit  horizontalen 
Bodens.  Wie  man  dies  Terrain  in  ältester  Zeit  für  die  Bebauung 
brauchbar  gemacht  hat,  wissen  wir  nicht  mehr;  man  scheint  aber 
von  Anfang  an  den  Weg  eingeschlagen  zu  haben,  dessen  letztes 
Ergebniss  wir  noch  heut  vor  Augen  sehen,  nämlich  es  durch 
parallel  nebeneinander  in  der  Richtung  von  Westen  nach  Osten 
laufende  Substruktionsstreifen  abzustufen.  Der  niedrigste  dieser 
Streifen  (B)  läuft  hart  an  der  Substruktion  des  Venus-  und  Roma- 
tempels, es  folgt  (C)  die  etwas  höher  liegende  Sacra  via,  jenseits 

1)  Sopra  un  avanzo  delV  antiea  fortifieaxione  del  Palatino.  Ann.  deW 
Inst.  1884  p.  189—205.    Mon.  delV  Inst.  XII  8  a. 

2)  Ein  freilich  recht  mangelhafter  Plan  dieser  Bauten  findet  sich  in  den 
Melange*  d archéologie  et  d'histoire  1882. 


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41  ü 


0.  RICHTER 


desselben  ein  20  m  breiter  mit  Gebäuden  bedeckter  Streifen  (AD), 
und  endlich  eine  5,50  m  breite  Substruktion  (£),  die  bei  a  sich 
3  m  über  D  erhebt  und  dann  rasch  in  grossen  Stufen  zum  Niveau 
vod  D  abfällt.  Jenseits  B  erheben  sich  Gebäude,  die  im  Durch- 
schnitt 8  m  tief  und  zwei  mV  drei  Stockwerke  hoch,  zugleich 
als  Subsumtionen  für  die  hoher  gelegenen  Theile  des  Palatin 
dienen. 

2.  Zeitlich  bestimmbar  ist  von  diesen  Subsumtionen  der 
Streifen  B:  er  ist  gleichzeitig  mit  den  Substruküonen  des  Venus- 
und  Romatempels.  Zu  der  Zeit  nämlich,  als  Hadrian,  um  Raum 
für  diesen  Tempel  zu  gewinnen,  die  an  der  Nordseile  der  Sacra  via 
befindlichen  Gebäude  demoliren  Hess,  lief  die  heilige  Strasse  ohne 
Zweifel  schon  auf  Substruktionen  und  hatte  oder  bekam  spätestens 
damals  im  ganzen  das  heutige  Niveau.  Erkennbare  Reste  dieser 
Substruktionen  hah* n  sich  noch  bei  b  sichtbar  erhalten.  Wichtige 
Erwägungen,  darunter  sicherlich  die  Rücksicht  auf  den  Titusbogen, 
der  auf  beiden  Seiten  die  Strassen  breite  überragt,  bestimmten  Ha- 
drian, den  Tempel  nicht  hart  an  die  Strasse  zu  rücken,  sondern 
dazwischen  einen  Raum  von  etwa  4  m  zu  lassen.  Dieser  Zwischen- 
raum aber  wurde  zu  beiderseitiger  Sicherung,  des  Tempels  sowohl 
wie  namentlich  der  Strasse  durch  einen  Streifen  Gusswerk  aus- 
gefüllt, der  sich  ungefähr  im  Niveau  der  Strasse  hielt,  aber  nicht, 
wie  diese,  eine  schiefe  Ebene  bildet,  sondern  in  Absätzen  von 
ungleicher  Länge  und  Hohe,  je  nach  dem  das  Terrain  es  verlangte, 
zur  Tiefe  des  Colosseums  abfällt  Er  beginnt  vor  der  Ostfront 
des  Titusbogens  im  Niveau  der  Summa  sacra  via  und  erreicht  nach 
achtmaliger  Abstufung1)  an  der  Ostecke  der  TempelsubstrukUon 
sein  Ende.  Nun  befindet  sich  aber  heut  zu  Tage  zwischen  diesem 
Streifen  und  der  durch  eine  moderne  Mauer  (h)  gestutzten  und 
begrenzten  Strasse  eine  klaffende  Lücke  von  circa  1  m  Breite  (ï), 
die  zum  Theil  mit  Schutt  ausgefüllt  ist.  Dass  dies  eine  moderne 
Veranstaltung  ist,  und  dass  einstmals  die  Strasse  in  der  That  bis  hart 


1)  Länge  und  Höhe  der  Absätze:  t.  (cd  der  Skizze)  lang  45,25  m,  hoch 
0,65  m.  —  2.  (ed)  lang  11,10  m,  hoch  0,45  m.  —  3.  (dieser  und  die  folgen- 
den Absätze  sind  auf  der  Skizze  nicht  mehr  dargestellt)  lang  8,60  m,  hoch 
0,59  ro.  —  4.  lang  4,90  m,  hoch  1,93  in.  —  5.  lang  25,60  na,  hoch  0,75  oi. 
—  6.  lang  22,32  m,  hoch  0,94  ra.  —  7.  lang  1,85  m,  hoch  0,95  m.  —  8.  Die 
letzte  Stufe  liegt  schon  im  Niveau  des  Platzes,  auf  dem  sich  der  Tempel  er- 
hebt.  Gesammtlänge  der  Substruktion  circa  150  m. 


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MAGNA  MATER  UND  IUPP1TER  STATOR  IN  ROM  411 


an  den  Rand  der  Substruktion  reichte,  ergiebt  sich  aus  folgender 
Erwägung  zur  Evidenz.  Die  heutige  Strasse  lauft  unsymmetrisch 
auf  den  Titusbogen  zu.  Wahrend  der  Südrand,  der  Aussenlinie 
der  antiken  Bauten  längs  der  Strasse  folgend,  in  seiner  Verlänge- 
rung die  Mitte  des  südlichen  Pfeilers  {k)  des  Titusbogens  trifft, 
trifft  die  Linie,  welche  jetzt  den  Nordrand  bildet,  in  ihrer  Ver- 
längerung die  innere  Kante  des  Nordpfeilers  des  Bogens  (/). 
Verlängert  man  dagegen  die  haarscharf  erhaltene  Linie  der  Sub- 
struktion B  bis  zum  Titusbogen,  so  trifft  sie  ebenfalls  die  Mitte 
des  Pfeilers  (bei  m),  correspondit  also  mit  dem  Südrande.  Die 
Strasse  ist  demnach  an  ihrem  Nordrande  um  etwa  1,60  m  ver- 
schmälert worden  und  hatte  ursprünglich  eine  Breite  von  über  9  m. 

3.  Grosse  Aehnlichkeit  mit  B  hat  der  Substruktionsstrei- 
fen  £,  sowohl  in  seiner  Construktion  als  auch  in  dem  Zwecke, 
dem  er  dient.  Er  ist  ebenfalls  von  Gusswerk,  durchweg  Lava- 
brocken ,  ist  5,50  m  breit  und  beginnt  an  der  vom  Titusbogen 
zum  Palatin  ansteigenden  Strasse.  Er  liegt  aber  in  seinem  Aus- 
gangspunkte nicht  wie  B  im  Niveau  dieser  Strasse,  sondern  1  m 
hüber,  und  bleibt  in  derselben  Horizontalen  bis  zum  Punkte  a. 
Dort  fällt  er  ganz  plötzlich  in  fünf  mächtigen  Stufen  von  0,60  m 
Höhe  und  gleicher  Breite  fast  bis  zum  Niveau  von  D  und  setzt 
sich  nun,  sich  langsam  abstufend,  fort.  Erkennbar  sind  noch  drei 
solcher  Absätze'),  dann  verschwindet  das  Gusswerk.  Der  auffallende 
Umstand,  dass  diese  Substruktion  nicht  im  Niveau  der  Strasse  be- 
ginnt und  dann  auf  einmal  so  bedeutend  abfällt,  weist  darauf  hin, 
dass  sie  gleich  B  in  Rücksicht  auf  ein  anderes  Bauwerk  errichtet  ist. 
Und  in  der  That  schliesst  sich  an  E  die  2,25  m  niedriger  liegende, 
13,80  m  breite  und  mindestens')  18  m  tiefe  Substruktion  A  an,  die 
auf  den  ersten  Blick  sich  als  zugehörig  zu  Verweist:  das  Gusswerk 
ist  genau  von  demselben  Materia  le.  —  Auf  dieser  Substruktion  nun 
stand  die  im  Anfang  dieses  Jahrhunderts  abgebrochene  Torre  Car- 
tularia.  Ihre  gewaltsame  Demolirung  hat  so  ziemlich  vollendet, 
was  die  Zerslörungswuth  des  Mittelalters  und  seine  nicht  minder 
gefährliche  Baulust  begonnen  haben.    Die  Ruine  ist  in  einem 

t)  Länge  und  Höhe  der  Absätze:  1.  (no)  lang  10  in,  hoch  0,80  in.  — • 
2.  (op)  lang  5,85  m,  hoch  0,70  m.  —  3.  (pq)  lang  5,35  mt  hoch  0,30  m  (?  zum 
Theil  verbaut). 

2)  Pas  hintere  Ende  von  A  nach  dem  Titnsbogen  zu  ist  nicht  ausge- 
graben. 


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412  0.  RICHTER 

Zustande,  dass  es  eines  eingehenden  Studiums  bedarf,  um  sich 
von  dem  hier  einst  befindlichen  antiken  Rau  eine  Vorstellung  zu 
machen. 

Am  meisten  fallen  auf  dieser  Substruküoo  vier  vereinzelt  ste- 
hende bedeutende  Reste  von  Uber  einander  geschichteten  Peperio- 
und  Travertinquadern  auf  (F  G  H  /),  die  einem  oberflächlichen  Be- 
trachter den  Eindruck  von  zertrümmerten  Pfeilern  machen.  Zwi- 
schen denselben  liegt  eine  gewaltige  Gusskernmasse  von  rechteckiger 
Grundform,  7,75  m  lang  und  5,90  m  breit.  Von  derselben  gehen 
nach  Norden  und  Osten  zwei  schmalere  Streifen  desselben  Guss- 
werkes aus,  von  denen  der  eine  (K)  bis  an  den  Rand  der  Sub- 
struküoo reicht,  der  andere  (L)  Uber  diesen  Rand  fortgeht  und  mit 
seinem  Ende  auf  mehreren  an  die  Substruktion  herangeschobenen 
Quadern  von  Peperin  aufliegt.  Schon  dieser  Umstand  zeigt,  dass 
diese  Gusswerkmasse  mit  der  darunter  liegenden  Substruktion  in 
keinem  organischen  Zusammenhang  steht,  sondern  dass  sie  ein 
späterer  Zusatz  ist.  Dasselbe  ergiebt  sich  aus  der  Vergleichung 
der  Materialien.  Während  die  Substruktion  fast  ausnahmslos  aus 
Lavabrocken  hergestellt  ist,  wiegen  in  der  darüber  liegenden  Masse 
Marmorstucke  vor;  beim  Ende  von  F  sind  sie  sogar  nach  Art  von 
Ziegeln  zu  einer  glatten  Wand  aufgemauert,  eine  Bauart,  die  im 
Alterthum  unerhört  ist.  Dazu  kommen  noch  folgende  Beobach- 
tungen: 1)  Die  Peperioquadern,  auf  welchen  das  spätere  Gusswerk 
bei  L  aufliegt,  befinden  sich  in  zertrümmertem  Zustande  und  be- 
fanden sich  in  demselben  schon,  als  man  das  Gusswerk  darauf 
fundirte.  Sie  unterscheiden  sich  ausserdem  in  den  Massen,  in  der 
Bearbeitung  und  selbst  in  der  Art  des  Steines  von  den  auf  der 
Substruktion  bei  F — /  befindlichen  so  wesentlich,  dass  man  nur 
annehmen  kann,  sie  sind  von  einem  andern  Rauwerk  hierher  ge- 
schleppt. —  2)  Bei  K  liegt  das  jüngere  Gusswerk  nicht  unmittel- 
bar auf  der  Substruktion  auf,  sondern  es  liegt  zwischen  beiden  ein 
gänzlich  zertrümmerter  Travertin  block,  der  in  diesem  zertrüm- 
merten zustande  mehrere  Centimeter  tief  ganz  roh  in  die  Sub- 
struktion eingebettet  ist.  —  3)  An  zwei  Stellen,  bei  r  und  s,  siebt 
man  noch  aus  der  oberen  Gusswerkmasse  mehrere,  auf  der  Sub- 
struktion aufliegende,  zertrümmerte  Peperinquadern  hervorragen, 
die  in  Material  und  Dimensionen  den  in  den  vier  grossen  Resten 
F—I  verwendeten  gleichartig  sind,  und  sich  auch  noch  in  posto 
befanden,  als  sie  mit  Gusswerk  überschüttet  wurden. 


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MAGNA  MATER  UND  ÎUPPITER  STATOR  IN  ROM  413 


Aus  alle  dem  ergiebt  sich  zur  Genüge,  dass  dieser  ganze  Guas- 
kern  ein  sehr  später  Bau  ist,  errichtet  auf  den  Trümmern  eines 
mächtigen  Quaderbaue«.  Es  fragt  sich,  weicher  Art  derselbe  ge- 
wesen ist 

4.  Fea  hat,  wie  oben  erwähnt,  die  vier  Quaderreste  für  Ueber- 
bleibsel  einer  von  Nero  erbauten  Brücke  gehalten,  eine  Ansicht, 
die  einer  Widerlegung  nicht  bedarf.  Nach  ihm  hat  Brunn  {Ann. 
deW  Inst.  1849  p.  373)  diese  vier  'Pfeiler'  für  die  Reste  eines 
lanus  Quadrifrons  gehalten ,  Ubersieht  aber  dabei ,  dass  sie  weder 
ein  Quadrat')  bilden,  was  für  einen  lanus  quadrifrons  noth wendig 
wäre,  noch  Oberhaupt  ein  Hechteck.  Dazu  kommt  die  unerhörte 
Stellung  eines  lanusbogens  zur  Seile  der  Strasse  auf  hoher  Sub- 
struklion,  davon  ganz  zu  geschweige!),  dass  einer  der  vier  Eingänge 
durch  den  hoher  liegenden  Substruklionsstreifen  E  von  vorn  herein 
verset) losseu  gewesen  sein  musste.  Wenn  Brunn  diese  Stellung  des 
Bogens  mit  den  Worten  erklärt:  Sappiamo  che  a  Roma  nei  jnin- 
cipali  luoghi  di  traffico  per  comoditd  dei  commercianti  erano 
eretti  i  cosidetti  Giant,  come  p.  e.  quello  volgarmente  detto  quadri- 
fronte  al  foro  Boario,  so  beruht  das  wohl  auf  eioem  Irrlhum.  Die 
lanusbOgen  in  Rom  waren  dem  Verkehr  gewidmet  und  standen 
nur  über  Strassen,  wurden  aber,  wie  erklärlich,  mit  Vorliebe  von 
Uandelstreibenden  etc.  aufgesucht.  —  Die  bei  r  und  *  hegenden 
Quadern  ferner,  die  allein  schon  Brunns  Ansicht  umstossen  wür- 
den, scheint  bisher  niemand  gesehen  zu  haben.  Ebensowenig  hat 
man  berücksichtigt,  dass  die  jetzt  noch  vorhandenen  üeberbleibsel 
in  sofern  ganz  zufälliger  Natur  sind,  als  der  endlichen  systema- 
tischen Niederlegung  der  Torre  Cartularia  eine  allmähliche  Ent- 
wendung der  in  ihn  eingebauten  Travertinquadern  vorherging.  Fea 
sagt  darüber  a.  0.  p.  84  :  Vi  si  vedevano  in  parte  levait  i  quadri 
di  travertino ,  i  quali  servivano  di  fondamento  ad  essa  (torre),  e 
già  al  ponte  Neroniano.  Sembra,  che  con  tal  guasto  i  Bornant 
volessero  farla  preeipitare.  Ma  come  era  di  materiali  fortissimi, 
the  oggidi  si  sono  fatti  saUare  colle  mine,  rosi  avrd  resistüo  immo- 
bile; quantunque  mal  concia  nei  fondamenti,  nella  sommité  e  nel 
inierno,  ridotta  a  circa  SO  palmi.  Ne  levarono  alcuni  travertini, 
perché  visibili,  ad  altri  usi.  E  in  questo  stato  la  mentovarono 
semplicemente  i  tanti  scrittori  dei  secoli  appresso,  che  se  ne  for- 
merebbe  un  volume. 

1)  Die  Entfernung  von  F  zn  G  beträgt  9,50  m,  die  von  G  zu  /  aber  15  m. 


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414 


0.  RICHTER 


5.  In  der  Tbat  kann  es  einem  aufmerksamen  Beobachter  nicht 
entgehen,  dass  die  vier  'Pfeiler'  nichts  anderes  sind,  als  die  zufällig 
oder  absichtlich  zu  einem  bestimmten  Zwecke  stehen  gelassenen 
Reste  eines  mächtigen  Quaderbaues.  Sie  zeigen  nach  keiner  Seite 
hin  eine  glatte  Fläche,  überall  siebt  man  die  Bruche  der  roh  zer- 
schlagenen Steine1).  Der  Bau  nun,  zu  dem  sie  gehörten,  bestand 
in  seinen  unteren  drei  Schichten  aus  Peperinquadem  von  ausser- 
ordentlich grossen  Massen.  Die  sehr  sorgfältig  behauenen  und 
haarscharf  gefügten  Steine  haben  die  constante  Hohe  von  0,75  m, 
haben  meist,  namentlich  in  den  Resten  F  und  G  durchweg,  eine 
Breite  von  0,92  m  —  daneben  kommen  breitere  Quadern  bis  zu 
1,25  m  und  schmälere  bis  zu  0,79  m  vor  —  und  eine  Länge  bis 
zu  2,50  m.  Ueber  diesen  drei  Schichten  Peperin  lag  eine  vierte 
Schicht  von  Travertin3),  die  bei  F,  G  und  H  noch  erhalten  ist.  — 
Genaue  Messungen  der  Reste  F  und  G  haben  nun  ergeben,  dass 
zwischen  F  und  dem  Substruktionsstreifen  E  gerade  Raum  für  zwei 
Steine  von  0,92  m  Breite  ist,  und  diese  Steine  haben  wirklich  da- 
gelegen. Denn  die  Eindrücke  der  drei  Peperinlagen  sind  auf  der 
Seitenwand  des  Streifens  deutlich  wahrzunehmen,  um  so  deutlicher, 
als  man  zu  engerer  Verbindung  des  Gusswerkes  mit  der  Quader- 
wand die  Fugen  der  letzteren  zu  breiten  Rinnen  ausgearbeitet  hat, 
in  die  das  Gusswerk  eingedrungen  ist.  Es  hat  sich  ferner  ergeben, 
dass  zwischen  F  und  G  genau  der  Raum  von  acht  Steinbreiten  zu 
0,92  m  ist,  und  dass  zwischen  G  und  dem  Rande  der  Substruküon 
ein  Stein  von  gleicher  Breite  fehlt.  —  An  dieser  Seite  also  können 
wir  eine  Wand  von  15  Steinbreiten  constatiren;  absolut  gesichert 
ist  ferner  die  Fortsetzung  des  Baues  längs  der  Seitenwand  von  B 
durch  die  auf  derselben  ununterbrochen  bis  hinter  H  sich  fort- 
setzenden Eindrücke  von  Quadern.  An  den  bei  r  und  s  noch  in 
situ  befindlichen  Steinen  endlich  sieht  man  die  deutlichen  Spuren 
der  der  heiligen  Strasse  zugekehrten  Seite  des  Baues. 

Es  lag  hier  also  ein  Quaderbau,  der  die  gauze  Fläche  der 
Lavasubstruktion  bedeckte  und  mit  dieser  zusammen  offenbar  den 
Unterbau  eines  grossen  Tempels  bildete.    Der  bauliche  Zusam- 

1)  Ad  den  Travertinquadern  sieht  man  ausserdem  nachträglich  gemachte 
künstliche  Einschnitte,  darin  Reste  desselben  Gusswerkes,  wie  es  aof  der 
Substruktion  liegt. 

2)  Aus  dieser  Schicht  stammt  der  zertrümmerte  Travertinblock,  der  bei 
A'  verbaut  ist. 


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MAGISA  MATER  UND  IUPPITER  STATOR  IN  ROM  415 


menhang  desselben  mit  tlem  darangelehnten  Substruktionsstreifen 
E  ging  schon  aus  der  Einfügung  des  Gusswerkes  in  die  Fugen  der 
Peperinwand  hervor,  er  ergiebt  sich  auch  dadurch,  das*  E  gerade 
so  viel  hoher  als  À  ist,  dass  er  die  drei  Peperinlagen  verdeckt 
(also  dreimal  0,75  —  2,25  m).  Erst  die  vierte,  die  Traverlinschicht, 
die  zu  weiterer  Verbindung  der  beiden  Bauwerke  mit  ihrer  äusseren 
Kante  auf  der  Oberfläche  von  E  aufgelegen  hat  —  denn  auch  da- 
von ist  der  Eindruck  in  dem  Gusswerk  längs  der  ganzen  Kante  (I) 
noch  erhalten  — ,  wird  über  der  Substruktion  sichtbar.  Lieber  hau  pl 
waren  die  Peperinlagen  nicht  dazu  bestimmt,  gesehen  zu  werden, 
sondern  verschwanden  wie  hier  hinter  dem  Gusswerk  von  £,  so  an 
den  freiliegenden  Seiten  hinter  einer  Verkleidung  von  Travertin. 
Diese  Verkleidung  ist  mit  Wahrscheinlichkeit  noch  an  der  Ostseile 
(FG)  nachzuweisen.  Der  Substruküonsstreifen  E  geht  hier  nämlich 
tther  A  noch  0,92  m  hinaus  bis  a,  bevor  er  sich  um  0,60  m  ver- 
engert und  dann  plötzlich,  wie  oben  beschrieben,  zum  Niveau  von 
D  abfallt  Die  von  uns  an  dem  Streifen  constatirten  Quaderein- 
drücke reichen  aber  ebenfalls  bis  a,  d.  h.  bis  a  ging  der  Quader- 
bau. Nun  ist  aber  0,92  m  gerade  die  Steinbreite,  die  wir  als  die 
durchgehende  constatirt  haben.  Der  Bau  war  also  an  dieser  Seite 
von  unten  herauf  mit  einer  einen  Stein  breiten  Wand  von  Tra- 
vertin verkleidet.  Die  ausserordentlich  solide  Construktion  des  Bau- 
werkes, die  Grösse  der  Steine,  sowie  die  sorgsame  Fügung  verweisen 
diesen  Unterbau,  wie  schon  Fea  erkannte,  in  die  beste  Zeit.  Zu 
dem  Oberbau  des  Tempels  gehört  wahrscheinlich  ein  riesiges 
Gebälkstück  von  Travertin,  welches  bei  n  liegt. 

6.  Es  handelt  sich  nun  zunächst  um  die  Frage,  zu  welchem 
Zwecke  der  Substruklionsstreifen  E  längs  der  Tempelseite  aufge- 
geführt  wurde.  Denn  die  Gleichzeitigkeit  beider  ist  durch  das  Ein- 
dringen des  Gusswerks  in  die  Fugen  der  Peperinwand  und  durch 
die  Bettung  der  Travertinschicht  auf  der  Oberfläche  von  E  nun- 
mehr ausser  Zweifel  gesetzt.  Es  liegt  nahe  anzunehmen,  dass  der 
Streifen  bestimmt  war,  den  Tempel  gegen  den  steileren  Abhang 
des  Palatin  zu  schützen  und  umgekehrt  diesem  eine  feste  Grenze 
zu  setzen.  Dass  es  sich  in  der  That  hier  um  einen  ähnlichen 
Gedanken  handelte,  geht  daraus  hervor,  dass  sich  die  Substruktion 
gerade  so  weit  in  der  Höhe  des  Tempelunterbaues  hält,  wie  dieser 
reicht.  Aber  der  Nachweis  ist  heut  zu  Tage  nicht  mehr  zu  führen, 
denn  jetzt  stossen  an  die  andere  Seite  von  E  Ziegelbaulen  an.  die 


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416 


0.  RICHTER 


in  ganz  später,  schon  mittelalterlicher  Zeit  sogar  bis  auf  die  Sub- 
struktion E  vorgeschoben  wurden.  Nun  knüpfen  sich  aber  an  die 
beiden  Substruktionsstreifen  B  und  E  noch  zwei  andere  Fragen, 
nämlich  1)  wie  wir  uns  das  Aussehen  derselben  im  Alterthum  zu 
denken  haben,  und  2)  ob  diese  Streifen  nur  dem  Zweck,  das  Ter- 
rain zu  reguliren,  gedient  haben.  —  Das  letztere  ist  bei  der  noch 
jetzt  erkennbaren,  staunlichen  Enge,  die  in  den  Umgebungen  des 
Forums,  des  Palatins  und  der  Sacra  via  herrschte,  nicht  wahr- 
scheinlich; und  was  den  ersten  Punkt  anbetrifft,  so  ist  natürlich, 
das*  der  heut  allein  übrig  gebliebene  Gusskern  ursprünglich  nicht 
zu  Tage  lag,  sondern  verkleidet  war.  Spuren  dieser  Verkleidung 
sind  auch  noch  vorbanden:  an  den  stufenförmigen  Absätzen  nimmt 
man  ziemlich  deutliche  Quadereindrücke  wahr.  Ich  bin  nun  nach 
mehrfacher  Prüfung  zu  dem  Resultat  gekommen,  dass  die  Streifen 
mit  Travertinplatten  bedeckt  waren,  und  dass  Uberall,  wo  wir  jetzt 
jene  Absätze  sehen,  Stufen  von  gleichem  Material  lagen,  d.  h.  dass 
die  beiden  Substrukuonen  als  Stufenwege  zu  beiden  Seiten  der 
Fahrsirasse  gedient  haben.  Für  A%  welche  in  die  Summa  sacra  via 
einmündet,  ist  dies  kaum  zu  bezweifeln,  für  E  aber  ganz  evident. 
Denn  diese  Substruktion  geht  schon  vom  Punkte  o  an  in  eine 
Strasse  über,  die  bis  in  die  Nähe  des  Consta ntinbogens  zu  ver- 
folgen ist.  Es  ist  ferner  ein  für  unsere  Frage  wichtiges  Resultat 
der  letzten  Ausgrabungen,  dass  die  neu  aufgedeckte  Nova  via,  die 
hinter  dem  Vestalenbause  sich  am  Abhang  des  Palatin  entlang 
zieht,  gerade  gegenüber  dem  Ausgangspunkt  der  Substruktion  E 
in  die  Summa  sacra  via  einmündet,  vermittelst  derselben  also  eine 
directe  Fortsetzung  und  Verbindung  mit  der  Nordostecke  des  Pa- 
latin findet.1) 

7.  Die  Durchforschung  und  Prüfung  der  gesammten  zwischen 
C  und  E  gelegenen  Reste  führte  nun  endlich  zu  der  für  die  Re- 
construktion  des  Ortes  bedeutsamen  Entdeckung,  dass  längs  der 
Sacra  via  ursprünglich  ein  Porticus  gelegen  habe.  Die  noch  er- 
kennbaren Reste  desselben,  Ueberbleibsel  von  nicht  weniger  als 
neun  Pfeilerpaaren  sind  aus  der  Skizze  ersichtlich.    Es  ist  von 

1)  Ein  äholicber,  auf  GusswerksubstrukUonen  ruhender  Stufen  weg  führte 
von  der  Summa  sacra  via  auch  auf  der  anderen  Seite  abwärts  zum  Forum 
und  ist  fast  in  seiner  ganzen  Lange  zu  verfolgen.  Ueberhaupt  ist  auch  auf 
dieser  Seite  das  Terrain  in  gleicher  Welse  durch  parallele  Substruktionsstreifen 
reauliru 


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MAGNA  MATER  UND  1UPPITER  STATOR  IN  ROM  417 


ihnen  nichts  übrig  geblieben,  als  der  Gusskern  der  Basen,  der  in 
seinem  Material  mit  dem  der  Substruction  des  Tempels  Uberein- 
stimmt. Ad  den  Ecken  derselben  nimmt  man  noch  die  scharfen 
quadratischen  Einschnitte  Ton  den  Balken  der  Holzkästen  wahr, 
in  die  das  Gusswerk  gefüllt  wurde.  Uebrigens  sind  manche  in  der 
traurigsten  Verstümmelung.  Mur  ein  Theil  liegt  frei,  andere  sind 
in  späte  Ziegelmauern  eingebaut,  die  dem  Tempel  aber  zunächst 
liegenden  halb  verdeckt  unter  einer  flachen  Schicht  darübergewor- 
fenen Gusswerkes,  das  den  Boden  um  den  Tempel  umgiebt  und 
sicher  einer  sehr  spaten  Zeit  entstammt.  Die  Liederlichkeit  des 
Baues  zeigt  sich  nicht  nur  in  der  Lockerheit  des  Materials,  sondern 
auch  an  der  harbarischen  Art  und  Weise,  wie  man  den  Porticus 
zerstört  und  Überdeckt  hat.  Namentlich  charakteristisch  ist  hierfür 
der  mit  u  bezeichnete  Pfeiler;  schief  hingeworfen  liegt  auf  ihm 
eine  Traverlinplatte  und  ragt  sammt  dem  Pfeiler  halb  aus  dem 
darüberliegenden  Gusswerk  hervor. 

Die  Pfeilerbasen  haben  im  Kern  eine  Länge  von  1,50  m  und 
eine  Breite  von  circa  1  m.  Der  Abstand  der  Pfeiler  von  einander 
beträgt  in  der  Lange  3,30  m,  die  Breite  des  lichten  Raumes  des 
Porticus  beträgt  1,83  m.  Die  Basen  waren  verkleidet  und  auf  ihnen 
erhoben  sich  massive  Pfeiler,  die  durch  Bogen  überspannt  waren. 

Welche  Ausdehnung  der  Porticus  gehabt  hat,  ist  nicht  zu 
entscheiden.  Sein  Zusammenhang  mit  dem  dahinterliegenden  Tem- 
pel ist  aber  nicht  zu  verkennen:  die  hintere  Pfeilerreihe  tritt  dicht 
an  den  Stylobaten  heran.  Demnach  muss  er  auf  dieser  Seite  min- 
destens so  weit  gereicht  haben,  wie  der  Tempel  selbst,  am  östlichen 
Ende  bog  er  möglicher  Weise  im  rechten  Winkel  von  der  Sacra  via 
ab  herüber  zu  der  Strasse  E,  so  einen  von  zwei  Seiten  von  Säulen- 
hallen umgebenen  Vorhof  des  Tempels  bildend.  Wie  dem  auch 
sei,  mag  der  Porticus  eine  derartige  Biegung  gemacht  haben,  oder 
sich  längs  der  Sacra  via  bis  in  die  Nähe  des  Constantinsbogen  er- 
streckt haben,  seine  Entdeckung  löst  nun  auch  die  letzte  noch 
offene  Frage  betreffs  der  Tempelruine  A,  dass  nämlich  der  Auf- 
gang zu  derselben  von  Osten  her  gewesen  sein  muss. 


Es  ergiebt  sich  demnach  als  Resultat  unserer  topographischen 
Analyse: 

1.  Die  Constatirung  der  Breite  der  Sacra  via  seit  dem  Bau 
des  Venus-  und  Romatempels. 

U.rin.i  xx.  27 


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418 


0.  RICHTER 


2.  Die  Constatirung  zweier  Stufenwege  iu  beiden  Seiten  der 
Sacra  via,  von  denen  der  eine  die  unmittelbare  und  directe  Fort- 
set  zu  Dg  der  Nova  via  nach  Osten  ist. 

3.  Die  Co  nett  ti  run  g  einer  circa  13  m  breiten  und  mindestens 
18 m  liefen  Substruktion  eines  Tempels,  der  mit  einer  südlichen 
Abweichung  von  17°  nach  Osten  orientirt  war. 

4.  Die  Entdeckung  der  Reste  eines  Portieus,  welcher  längs 
der  Südseite  der  Sacra  via  zwischen  dieser  und  dem  erwähnten 
Tempel  sich  erstreckte  und  vermuthlich  die  vor  dem  Tempel  be- 
findliche Area  auf  zwei  Seiten  begrenzte.  Beide,  der  Portieus  so- 
wohl, wie  der  Tempel,  gehören  der  10.  Region  (Palatiuro)  an;  wie 
aus  der  ausnahmsweise  klaren  Greozbescbreibung  der  4.  Region 
hervorgeht,  bildete  von  der  Meta  Sudans  bis  zum  Titusbogen  die 
Sacra  via  die  Grenze  zwischen  der  4.  und  10.  Region. 

IL 

Für  die  Topographie  der  heiligen  Strasse  giebt  es  eiu  werth- 
volles Hilfsmittel  aus  der  kaiserzeit  (2 — 3.  Jahrhundert)  in  dem 
bekanuten  Reliefstreifen  der  Hateriergräber,  jetzt  im  Lateran.  Ge- 
funden mit  anderen  Resten  zusammen  im  Jahre  1848  an  der  Via 
Labicana,  drei  Miglien  von  Rom,  wurde  es  von  Hrunn  (Ann,  delf 
Inst.  1849  p.  372  ff.  Monum.  V  7)  zuerst  und  am  besten  publicirt 

Auf  dem  Relief  sind  fünf  Gebäude  dargestellt:  1.  (von  links 
beginnend)  Ein  Triumphbogen  mit  drei  Durchgängen,  in  deren 
mittlerem  eine  Minerva  steht;  in  den  beiden  Seitendurcbgängen 
stehen  Figuren  ungewisser  Deutung.  Auf  der  Attica  die  Inschrift 
ARCVS  •  AD  •  ISIS.  —  2.  Ein  dreistöckiger  Rundbau  mit  offenen 
Arkaden,  die  im  Mittelstock  durch  Statuen  (Hercules,  Apollo, 
Aesculap)  ausgefällt  sind.  Angebaut  ist  links  ein  gewölbtes  Por- 
tal, darauf  vier  schreitende  Pferde.  —  3.  Ein  kleiner  schmaler 
Bogen,  durch  dessen  Oeffnung  man  eine  dreizehn  Stufen  hohe 
Treppe  sieht  Auf  der  Treppe  das  Bild  der  Magna  Mater,  sitaend 
auf  einem  Sessel,  rechts  und  links  am  Boden  neben  ihr  zwei 
ruhende  Löwen.  Zu  Füssen  der  Treppe  steht  ein  Altar,  auf  dem 
Bogen  eine  Quadriga  im  Profil,  links  davon  eine  Trophäe,  rechts 
eine  Victoria,  die  den  Wagenlenker  bekränzt  —  4.  Ein  Triumph- 
bogen vou  denselben  Massen,  wie  Nr.  1,  aber  uur  mit  einem 
Durchgange.  In  demselben  eine  Statue  der  Roma.  Links  vom 
Durchgang  zwischen  den  die  Wand  schmückenden  Säulen  Mars. 


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MAGNA  MATER  UND  IUPP1TER  STATOR  IN  ROM  419 


recht»  ebenso  eine  Victoria.  Auf  der  Attica  steht  die  Inschrift: 
ARCVS  *  IN  SACRA  VIA  •  SVMMA.  —  5.  Ein  sechssäuliger  Tempel 
mit  doppelter  Attica  (oder  Attica  und  Balustrade)  Uber  dem  Giebel, 
rechts  und  linke  von  demselben  Andeutung  von  mehrstöckigen, 
saulengeschmückten  Bauten.  Zwischen  den  beiden  Mittelsaulen  steht 
eine  Statue  des  luppiter,  davor  ein  flammender  Altar. 

Als  sicheres  Resultat  der  mannigfachen  Behandlungen,  die  das 
Relief  gefunden  bat,  kann  zunächst  gelten,  dasa  der  mit  deq  Wor- 
ten: Arcus  in  sacra  via  summa  bezeichnete  Bogen  der  Tilusbogeo 
ist.1)  Als  eben  so  sicher  muss  gelten,  dass  der  Rundbau  Mr.  2 
eine  eompendiarische  Darstellung  des  Colosaeums  ist.  Ferner  hat 
Brunn  a.  0.  aus  der  in  dem  mittleren  Durchgang  des  Arcus  ad 
Isis  befindlichen  Minerva  mit  Recht  geschlossen,  dass  dieser  Bogen 
in  der  Nahe  des  in  der  Argeerurkunde  (Varro  1 1  V  47)  erwähnten 
Minerviums  gelegen  habe,  d.  h.  in  der  Nahe  der  Kirche  S.  Quattro 
Coronati  hinter  dem  Colosseum  nach  dem  Lateran  zu.  In  dieselbe 
Gegend  setzt  Varro  aber  auch  das  Sacellum  Streniae,  und  be- 
zeichnet dies  als  den  Anfangspunkt  der  Sacra  via  im  weiteren 
Sinne.    Die  Worte  laulen  a.  0.  bei  Müller:  Ceroliensis  a  Carina- 


1)  Benndorf  und  Schöne,  Lateran  p.  235  sagen:  In  Bezug  auf  B  (arcus 
in  sacra  via  summa)  ist  die  Einwendung  Brunns,  dass  der  über  dem  Durch- 
gang angebrachte  Giebel  eine  zu  starke  Abweichung  von  der  Wirklichkeit  sei, 
bei  der  ganzen  Art  der  Reproduktion  dieser  Bauwerke  an  sieh  nicht  durch- 
schlagend  ebensowenig  zwingend  ist  das  Fehlen  der  Quadriga  oder 

eines  ähnlichen  Schmuckes,  ohne  den  allerdings  Triumphbögen  gewiss  selten 
\taren ,  noch  auch  die  topographische  Benennung  des  ßogens ,  von  der  man 
freilich  nicht  absieht,  warum  sie  für  den  eigentlichen  Namen  eingetreten  wäre.' 
—  Wegen  des  letzten  Punktes  muss  wenigstens  darauf  aufmerksam  gemacht 
werden ,  dass  auch  der  Arcos  ad  Isis  nicht  mit  einem  'eigentlichen'  Namen 
bezeichnet  ist.  Beide  Bögen  werden  nach  Oertlicukeiten  genannt,  bei  denen, 
resp.  über  deneu  sie  errichtet  sind.  Bemerkenswert!!  ist  ferner,  dass  ein 
'eigentliche/*  Name  für  den  Titusbogen  nicht  überliefert  ist,  der  Bogen  wird 
nie  genannt.  Es  ist  also  nicht  ausgeschlossen,  dass  der  Name:  Arcus  in 
sacra  via  summa  von  Anfang  an  der  gebräuchliche  war  (vielleicht  entstanden 
aus  Arcus  Titi  (et  Vespasiani)  in  sacra  via  summa  und  so  genannt  zum 
Unterschied  von  dem  Arcus  Titi  et  Vespasiani  in  circo).  Dies  ist  um  so 
plausibler,  als  die  'Summa  sacra  via'  als  einer  der  bekanntesten  und  vielleicht 
als  der  frequeutesle  Ort  von  ganz  Rom  (vgl.  u.  A.  die  bekannte  Stelle  Cic. 
pro  Plancio  17)  langst  in  aller  Munde  war,  bevor  dort  ein  Bogen  errichtet 
wurde.  Jedenfalls  ist  die  Bezeichnung  Arcus  in  sacra  via  summa  ein  zwin- 
gender Beweis,  dass  hier  überhaupt  nur  ein  Bogen  gestanden  hat,  die  Iden- 
tität mit  dem  Tituabogen  also  sicher. 


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420  0.  RICHTER 


mm  iumtu  dictus  Carinae,  postea  Cerolia,  quod  hinc  oritur  caput 
Sacrae  viae  ab  Streniae  sacello,  quae  pertinet  in  orcein  etc.  ...  . 
Der  Bogen  ad  Isis  mass  also  diesem  Caput  sacrae  viae  nahe  gelegen 
haben.  Nun  scbliesrt  hinter  dem  Areas  ad  Isis  das  Relief  mit 
einem  verzierten  korinthischen  Pilaster  ab,  die  Darstellung  hatte 
an  dieser  Stelle  also  keine  Portsetzung.  Dagegen  fehlt  ein  solcher 
Abschhiss  auf  der  anderen  Seite,  das  Relief  hat  hier  einen  ein- 
fachen Rand.  Danach  kann  Ober  die  Deutung  des  Reliefs  kein 
Zweifel  sein:  es  stellte,  beim  Caput  sacrae  viae  beginnend,  die  an 
dieser  Strasse  gelegenen  monumentalen  Gebäude  dar  und  reicht 
bis  zur  Summa  sacra  via.  Ein  zweiter,  sich  anschliessender  Streifen 
muss  die  Strecke  von  der  Summa  sacra  via  bis  abwärts  zum  Forum 
in  gleicher  Weise  zur  Darstellung  gebracht  haben. 

Der  rechts  vom  Tilusbogen  dargestellte  Tempel  (Nr.  5)  nun 
ist  durch  die  zwischen  den  Mittelsäulen  befindliche  Statue  als  lup- 
pitertempel  charakterisirt,  und  wird  nach  dem  Vorgange  Brunns 
allgemein  für  den  Tempel  des  Inppiter  Stator  gehalten,  eine  Mei- 
nung, der  auch  wir  beipflichten  können.  Nicht  erklärt  dagegen 
oder  ungenügend  erklärt  ist  der  kleine,  schmale  Bogen  links  vom 
Titusbogen,  durch  dessen  Oeffnung  hindurch  man  auf  hoher  Treppe 
die  Magna  Mater  thronen  sieht.  Ein  Triumphbogen  gleich  den 
beiden  anderen  ist  er  sieber  nicht,  das  zeigt  seine  neben  dem 
Titusbogen  auffallende  Schmalheit  und  Niedrigkeit,  der  Mangel 
einer  Inschrift  u.  A.1)  Die  einzige  Handhabe  zu  seiner  Erklärung 
bietet  die  durch  denselben  sichtbare  Magna  Mater.  Ueber  diese 
in  den  Bogen  des  Reliefs  erscheinenden  Göttergestalten  sagen 
Benndorf  und  Schöne  a.  0.  p.  233  treffend:  'In  den  drei  Bögen 

 stehen  ....Statuen,  und  zwar,  ausser  bei  C  (dies  ist  der 

kleine  Bogen,  nach  unserer  Zahlung  Nr.  3),  ohne  Basen,  einfach 
auf  die  platte  Thorsohle  hingestellt.  Schon  hieraus  geht  hervor, 
was  auch  Canina  annahm,  dass  diese  Statuen  eine  Zuthat  des 
Künstlers  sind  und  unmöglich  wirklich  da  gestanden  haben  kön- 


1)  Die  von  Benndorf  und  Schöne  a.  0.  offen  gelassene  Möglichkeit,  dass 
die  geringe  Brette  des  Bogens  einen  äusseren  Grund,  d.  h.  doch  wohl,  wenn 
ieh  recht  verstehe,  einen  in  den  mangelhaften  Dispositionen  des  Künstlers 
beruhenden  haben  möchte,  könnte  man  doch  nor  fur  den  Fall  zogeben,  dass 
der  Bogen  etwa  am  Ende  des  Reliefs  stände,  wo  dem  KflnstJer  der  Raum 
ausgehen  konnte.  Aber  darf  man  überhaupt  annehmen ,  dass  der  Künstler 
dies  Relief  ohne  genaue  vorherige  Disposition  babe  machen  können  T 


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MAGMA  MATER  UND  IUPP1TER  STATOR  l!S  ROM  421 


nen:  jeder  Bogen,  wenn  man  iu  dieser  Weise  ihn  decorirte,  würde 
für  seinen  eigentlichen  Zweck,  dem  Durchgang  zu  dienen,  un- 
brauchbar werden.  Indes»  ist  nicht  glaublich,  dass  diese  Zutbat 
eine  rein  willkürliche  sei;  vielmehr,  wenn  die  Gebäude  der  Sacra 
via  hier  dargestellt  sind  als  diejenigen,  an  denen  vorüber  die  Pompa 
funebris  sich  bewegte,  liegt  der  Gedanke  nahe,  es  mochten  die 
ihnen  eingereihten  Götter  diejenigen  sein,  welche  in  unmittelbarer 
Nahe  der  Strasse  ihre  Heiliglhümer  hatten  und  so  gewiasermassen 
als  Zuschauer  anwesend  sein  konnten/  Es  wird  dann  mit  grosser 
Probability  die  Roma  im  Titusbogen  auf  den  Tempel  der  Venus 
und  Roma  bezogen,  die  Minerva  in  dem  Bogen  ad  Isis  nach  Brunns 
Ansätzen  auf  das  in  der  Nähe  befindliche  Minervium. ')  Unsicherer 
sprechen  sich  die  Verfasser  über  das  Bild  der  Magna  Mater  aus, 
da  'der  Tempel  dieser  Güttin  nicht  an  der  hier  in  Frage  kommen- 
den Seite  des  Palatin  gelegen  zu  haben  scheine'. 

So  treffend  und  unanfechtbar  die  hier  vorgetragene  An- 
schauungsweise ist,  so  entbehrt  doch  die  Anwendung  derselben  auf 
den  vorliegenden  Fall  der  nöthigen  Schärfe. 

Es  sind,  von  den  Nebenfiguren  abgesehen,  vier  Gestalten,  die 
sich  dem  vorüberziehenden  Leichenzuge  präsentiren.  Zwei  da- 
von stehen  in  den  durch  Inschriften  kenntlich  gemachten  Triumph- 
bogen platt  auf  dem  Boden,  und  erweisen  sich  dadurch  in  der 
That  als  Zuthaten  des  Künstlers  in  dem  von  Benndorf  und  Schone 
vorgetragenen  Sinne.  Von  den  beiden  andern  dagegen  zeigt  sich 
luppiter  zwischen  den  Säulen  seines  Tempels,  davor  der  Altar; 
Magna  Mater  aber  auf  hoher  Treppe,  zu  deren  Füssen  ein  Altar 
steht.  Dies  ist  auffallend.  Wenn  der  Künstler  die  Magna  Mater 
in  demselben  Sinne,  wie  Roma  und  Minerva,  in  diesen  Bogen  ver- 
setzt hätte,  wie  wäre  er  dazu  gekommen,  sie  sammt  Treppe  und 
Altar  dortbin  zu  setzen,  die  doch  mit  dem  Zwecke  ihrer  Anwesen- 
heit, Zuschauerin  des  Zuges  zu  sein,  nichts  zu  thun  haben,  anstatt 
sie,  wie  man  erwarten  musste,  auf  die  platte  Sohle  des  Bogens 
zu  stellen?  Es  muss  im  Gegentheil  als  sicher  angenommen  wer- 
den, dass  der  Künstler  durch  Treppe  und  Altar  den  Tempel 
der  Magna  Maler  selbst  hat  andeuten  wollen,  und  sich  mit 

1)  Eine  Schwierigkeit,  über  die  ich  nicht  hinwegkommen  kann,  die  ich 
aber  ebensowenig  löeen  kann,  ist,  warum  in  diesem  Bogen  'ad  Isis*  nicht 
vielmehr  eine  Isis*  ta  tue  erscheint  Vgl.  anch  die  Erörterung  über  diesen 
Punkt  bei  Brunn  a.  0. 


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422  . .   0.  RICHTER 


dieser  Andeutung  begnügen  musste,  da  dieser  nicht,  wie  der  Tempel 
de»  Iuppiter  Stator,  direct  an  der  Strasse  lag,  sondern  Ton  der- 
selben aus  nur  durch  einen  Bogen  hindurch  erblickt 
wurde.  Danach  also  kann  dieser  Bogen  nicht  Ober  die  Strasse 
gespannt  gewesen  sein,  sondern  muss  zu  Seiten  derselben  vor  dem 
Tempel  gestanden  haben.  Halteu  wir  mit  diesem  Resultat  die  Klein- 
heit des  Bogens  zusammen,  so  werden  wir  in  demselben  unschwer 
die  compendiarische  Darstellung  eines  Porticus  er- 
kennen, der  den  Tempel  der  Magna  Mater  von  der  heiligen  Strasse 
(rennte,  kommen  also  zu  einem  Resultate,  das  sich  mit  dem  Er- 
gebniss  der  topographischen  Untersuchung  deckt.  Somit  erweist 
sich  der  östlich  vom  Titusbogen  liegende,  von  der  Sacra  via  durch 
den  Porticus  getrennte  Tempel  als  die  Aedes  der  Magna  Mater, 
die  die  Regionsbeschreibung  in  der  10.  Region  nennt.1)  Dass  die, 
wie  wir  sahen,  nach  Osten  gelegene  Treppe  des  Tempels,  die  durch 
die  Bogen  des  Porticus  gesehen  in  Wirklichkeit  sich  im  Profil 
zeigen  würde,  auf  dem  Relief  en  face  dargestellt  ist,  bedarf  bei 
der  Freiheit,  mit  der  der  Künstler  in  solchen  Dingen  verfahren 
ist,  keiner  Erörterung.  Ebenso  ist  klar,  warum  der  Künstler  von 
dem  Porticus  nur  einen  Bogen  dargestellt  hat.  Bei  dem  Haupt- 
zweck, den  er  hatte,  nämlich  die  Magna  Mater  zur  Anschauung  zu 
bringen,  genügt  er  nicht  nur,  sondern  die  Darstellung  von  zwei 
oder  mehreren  Bogen  ware  sogar  ohne  Sinn  gewesen.  Die  auf 
dem  Porticus  dargestellte  Quadriga  endlich  hat  nichts  auffälliges 
und  findet  sich  bei  Portiken  namentlich  über  den  Eingängen  der 
Schmalseiten.  Indessen  halte  ich  sie  hier  für  eine  frei  erfundene 
Zuthat  des  Künstlers  zur  Ausfüllung  des  leeren  Raumes,  ebenso 
wie  auch  die  ganz  sinnlose  Attica  und  die  Balustrade  (Iber  dem 
Giebel  des  Iuppitertempels  sowie  ein  Theil  der  Figuren  auf  dem 
Arcus  ad  Isis  keinem  anderen  Zwecke  dienen.  Umgekehrt  hat  der 
Künstler  sich  kein  Gewissen  daraus  gemacht,  die  Quadriga,  die 
sicher  auf  dem  Titusbogen  sich  befand,  aus  Mangel  an  Raum  fort- 
zulassen. 


Das  Resultat,  zu  dem  unsere  Untersuchung  gekommen  ist, 
dass  der  von  uns  constatirte  Tempel  die  Aedes  Magnae  Matris  in 

1)  Mit  dem  Befund  der  Ruine  stimmt  das  Relief  in  einer  bezeichnenden 
Einzelheit  überein,  ni  ml  ic  Ii  in  der  auffallenden  Höhe  der  Treppe,  auf  der  die 
Magna  Mater  sitzt.    Sie  entspricht  der  hohen  Substruktion  des  Tempels. 


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MAGNA  MATER  UND  IUPP1TER  STATOR  IN  ROM  423 


Palatio  sei,  ist  in  sofern  überraschend,  als  man  bis  jeUt  diesen 
Tempel  trotz  einer  Reihe  gleich  zu  besprechender  Zeugnisse,  die 
alle  auf  die  von  uns  gefundene  Stelle  weisen,  überhaupt  nicht  ge- 
meint hat  localisiren  zu  können,  oder  ganz  wo  anders  gesucht  hat. 
Becker  p.  421  sagt:  (Ueber  die  Lage  des  Tempels  der  M.  M. 
giebt  mir  die  Notitia')  Aufschluss.  Sie  nennt  ihn  unmittelbar 
nach  der  Casa  Romuli,  und  es  muss  daher  für  unzweifelhaft  gelten, 
dass  er  über  dem  Cermalus  nach  dem  Forum  hin  lag*.  Preller 
dagegen  (Regionen  p.  182),  gestützt  auf  die  Worte:  Aedes  Matrii 
dtum  et  ApolUni*  Rammsi:  'Er  lag  nicht  weit  von  der  ersten 
Wohnung  des  Augustus,  an  deren  Stelle  nachher  der  Tempel  des 
Apollo  erbaut  wurde'.  Lanciani  endlich  {Guida  del  Palatino  p.  134  f.) 
hat  den  Tempel  mit  der  von  Rosa  'Auguratorium'  genannten  Ruine 
an  der  Südwestecke  des  Palatin  (vgl.  den  neuerdings  auf  meine 
Veranlassung  aufgenommenen  Plan  Mon.  d.  I.  XII  8*)  identificirt, 
weil  in  deren  Nahe  eine  sitzende  weibliche  Statue  gefunden  wor- 
den ist,  die  er  für  eine  Cybele  erklärt,  und  weil  er  in  einem 
nach  seiner  Ansicht  uralten  Quaderbau  in  der  Nähe  des  Augu- 
ra torium  die  Substruktion  der  Casa  Romuli  sieht.  Indessen  ist 
die  Deutung  der  Statue  durchaus  willkürlich;  den  zweiten  Grund 
aber  glaube  ich  durch  die  von  mir  gegebene  topographische  Ana- 
lyse der  ganzen  Gegend,  nach  der  sich  alle  diese  'uralten'  Ge- 
bäude als  jüngere  Machwerke  herausstellen,  genügend  entkräftet 
zu  haben.2)  Dagegen  hat  Lanciani  gar  nicht  beachtet,  dass  diese 
nach  Südwesten  orientirte  Ruine  doch  natürlich  keinem  Tem- 
pel angehören  kann,  von  dem  ausdrücklich  überliefert  wird,  er 
habe  nach  Osten  gelegen.  Bei  Dio  Cassius  XLV1  33  heisst  es  näm- 
lich :  üjotieq  %6  tê  %ijç  hijtqoç  twv  &euiv  ayaXfia  to  h  tqj  na- 
Xaii(f)  ov,  rrçoç  yâq  toi  tàç  %ov  yUov  avatokàç  rtQÔteQOv 
fiXénov  nooç  àvofiàç  àrzo  xavxofAatov  (netea%çâ(frr  Gerade 

1)  Regio  X  Palatitim  continet:  Casam  Romuli,  aedem  Matris  deum  et 
Jpollinis  Ramnuri,  penlapylum,  domum  Augiutianam  et  Tiberianam,  augu- 
ra torium  u.  s.  w. 

2)  Vgl.  die  S.  409  Anna.  1  citirte  Schrift  und  den  Plan:  Monum.  de  It 
Inst.  XII  8a.  Der  Beweis  stützt  sich  znm  Theil  auf  das  zuerst  von  H.  Dresse! 
constalirte  Factum,  dass  die  diesen  Gebäuden  als  Unterlage  dienende  Erd- 
schicht Vasenscherben  aus  späterer  Zeit  (1—2.  Jahrh.  v.  Chr.)  enthält.  Auch 
die  in  montis  Palatini  parte  ea,  quae  Circum  maximum  protpicit  gefun- 
dene Inschrift  CIL.  VI  1  No.  3702  hat  mit  der  Lage  des  Tempels  nichts 
an  thun. 


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0.  RICHTER 


diese  Orientiruog  aber  passt  auf  die  Ruine  am  Titusbogen,  deren 
Richtung,  wie  schon  oben  erwähnt,  etwa  17°  südlich  von  der 
West-Ostlinie  abweicht.  Es  muss  darauf  um  so  mehr  Gewicht  ge- 
legt werden,  als  ausser  diesem  Tempel  keiner  von  den  auf  und 
am  Palatin  gelegeneu  eine  Ähnliche  Orientiruog  hat. 

Nun  bat  ferner  Lanciani  selbst  io  einem  sehn  Jahre  nach 
Herausgabe  seiner  Guida  del  Palatino  verfallen  Aufsatze  (II  tempio 
ds  Apolline  Palatino.  Ball.  mm.  1883  XI  p.  185  ff.)  xu  hober  Wahr- 
scheinlichkeit gebracht,  dass  der  Tempel  des  Apollo  Palatin  us  dem 
Nordrande  des  Palatin  nahe  gelegen  habe,  und  ist  selbst  der  An- 
sicht, dass  der  vom  Titusbogen  auf  den  Palatin  hinaufführende 
Clivus  mit  dem  auf  der  Capitolinischen  Basis  genannten  Viens 
A  pol  Huis  tu  identifleiren  sein  dürfte.  Hält  man  damit  zusammen 
die  schon  von  Preller  hervorgehobene  Verbindung  Aedes  Matris 
deum  et  ApoUinis,  die  nach  Analogie  ähnlicher  Verbindungen  in 
der  Regionsbeschreibung  jedenfalls  andeutet,  dass  die  beiden  Tempel 
nicht  weit  von  einander  gelegen  haben,  so  ist  damit  ein  neues 
Zeugniss  für  die  Lage  des  Tempels  an  der  betreffenden  Stelle  ge- 
wonnen. 

Endlich  aber  beschreibt  Martial  im  70.  Epigramm  des  ersten 
Buches  die  Lage  des  Tempels  in  nicht  roisszu  verstehender  Weise. 
Das  Epigramm  lautet: 

ad  ProcuU  nitidos,  officiose,  lares. 
quatris  iter,  dieam:  vicitiiini  Ca  st  or  (i  oanae 
transibis  Vestae  virgineamqm  do  mum  ^ 
6  inde  saero  veneranda  petes  Palatia  clivo, 
plurima  qua  summi  fulyet  imago  ducis. 
net  te  detineat  miri  radiata  colossi 

quae  Rhodium  moles  vincere  gaudet  opus, 
flecte  vias  hac  qua  madidi  sunt  tecta  Lyaei 
10      et  Cybeles  picto  stat  Corybante  torus, 
protinus  a  laeva  dari  tibi  fronte  Penates 
atriaque  excelsae  sunt  adeunda  domus. 

hanc  pete  

Er  beschreibt  also  seinem  Buche  den  Weg  vom  Forum  zum  Palatin. 
Vorbei  am  Castortempel ,  am  Vestatempel  und  am  Vestalenhause 
soll  das  Buch  den  Sacer  clivus,  d.  h.  die  heilige  Strasse  vom  Forum 
bis  zur  Summa  Sacra  via  emporsteigen.    Dort  bekommt  es  den 


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MAGNA  MATER  UND  IÜPPITER  STATOR  IN  ROM  425 


Colossus  zu  Gesicht,  der  damals  noch  auf  der  Stelle  stand,  auf 
der  Hadrian  später  seinen  Venns-  und  Romatempel  errichtete. 
Daran  schliesst  sich  die  Weisung,  es  solle  sich  nicht  von  dem 
Glänze  desselben  fesseln  lassen,  sondern  'flectare  via*\  also  trotz 
des  lockenden  Glanzes  abbiegen  von  der  heiligen  Strasse  und 
emporsteigen  sum  Palatin.  Damit  ist  also  genau  der  Punkt  be- 
schrieben, wo  die  Strasse  vor  der  Front  des  damals  wahrscheinlich 
noch  nicht  existirenden  Titusbogens  zum  Palatin  abbiegt.  Und 
dieser  Punkt  ist  bezeichnet  mit  den  Worten  : 

flecte  vias  hoc  qua  madidi  sunt  tecta  Lyaei 

et  Cybelet  pieto  etat  Corybante  torus.1) 
Marti  als  Beschreibuug  ist  demnach  eine  schlagende  Bestätigung  des 
Ergebnisses  unserer  Untersuchung. 

III. 

Aus  der  Behandlung  des  Haterierreliefs  hat  sich  ergeben, 
was  übrigens  schon  seit  Brunns  Erörterungen  fest  stand,  dass 
die  auf  demselben  dargestellten  Gebäude  sämmllich  hart  an  oder 
Ober  der  Sacra  via  standen.  Es  muss  daher  betont  werden,  dass 
nach  diesem  Relief  auch  der  Tempel  des  luppiter  Stator  hart 
an  der  Sacra  via  lag.  Dies  stimmt  mit  dem  neuesten  Stand  der 
Frage  Uber  die  Lage  dieses  Tempels  nicht  überein.  Im  Mars  1867 
ist  nämlich,  mehr  als  100  m  vom  Titusbogen  entfernt,  im  Innern 
des  Palatin  und  etwa  50  m  vor  der  Front  des  Flavierpalastes  der 
Unterbau  eines  Tempels  entdeckt,  der  seitdem,  man  kann  sagen  taute 
de  mieux,  für  den  luppiter  Stator  gilt.  Die  Lage  dieses  Tempels  aber 
ist  eine  derartige,  dass  wenn  man  sich  die  zwischen  ihm  und  dem 
Titusbogen  noch  jetzt  befindlichen  Reste  der  Casarenpa  laste  resti- 
tuirt  denkt,  er  von  der  Sacra  via  aus  Uberhaupt  nicht  sichtbar  ist. 
Dieser  Tempel  kann  also  auf  dem  Relief  nicht  dargestellt  sein. 
Wir  stehen  demnach  vor  der  Alternative:  entweder  ist  die  im  Jahre 
1867  aufgedeckte  Ruine  nicht  der  Tempel  des  luppiter  Stator,  oder 
die  auf  dem  Relief  dargestellte  nicht. 

Eine  ganz  ähnliche  Schwierigkeit  ergiebt  sich  aus  der  Con- 
frontirung  der  Ruine  mit  der  Regionsbeschreibung.    Diese  nennt 

1)  Dass  der  Dichter  mit  diesen  Worten  eine  poetische  Umschreibung  des 
Cybele-  (—Magna  mater)  Tempeis  giebt,  hat  Becker  p.  422  verkannt.  — 
Der  Bacchustempel  wird  nnr  hier  genannt;  seine  genaue  Lage  ist  nicht  zu 
bestimmen. 


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0.  RICHTER 


den  Tempel  des  luppiter  Stator  zwischen  dem  Tempel  der  Venus 
und  Roma  und  der  Sacra  via  io  der  vi  er  le  n  Region.1)  Es  ist 
dud  absolut  unmöglich,  daas  die  Regionsgrenze  von  der  Südwest- 
ecke  des  Venus-  und  Romatempels  herübergelaufen  sein  soll  auf 
den  Palatin,  dort  den  luppitertempel  umgangen  und  ungefähr  zu 
demselben  Punkte  zurückgekehrt  sein  soll,  wahrend  die  zwischen 
dem  Titusbogen  und  der  in  Rede  siebenden  Ruine  liegenden  Ge- 
bäude, namentlich  also  die  Cäsaren  palaste,  zur  10.  Region  geboren. 
Auch  hier  bleibt  nur  die  Alternance  :  entweder  enthält  die  Re- 
gionsbeschreibung einen  Fehler  und  zählt  den  luppiter  Stator 
fälschlich  in  der  vierten  Region  auf  statt  in  der  zehnten,  oder  die 
1867  aufgedeckte  Ruine  kann  nicht  der  luppiter  Stator-Tempel  sein. 

Die  Gründe,  aus  denen  P.  Rosa  und  seine  Anhänger  (vgl. 
namentlich  Lanciani  Guida  del  Palatino  p.  110  IT.)  die  betreffende 
Ruine  für  den  luppiter  Stator  erklaren,  sind  freilich  mehr  deel  a  no- 
torischer Art,  und  doch  mussten  sie  stark  genug  sein,  um  die  beiden 
hervorgehobenen,  nicht  geringen  Schwierigkeiten  zu  beseitigen. 

Aber  es  kommt  noch  etwas  Drittes  hinzu.  Seit  den  letzten 
Ausgrabungen  am  Nordabhang  des  Palatin  ist  der  Lauf  der  Nova  via 
aufgedeckt.  Sie  mündet  dicht  beim  Titusbogen  in  die  Summa 
sacra  via  und  findet,  wie  wir  gesehen  haben,  jenseits  derselben 
eine  directe  Fortsetzung  in  dem  Stufenwege  E,  Alle  Stellen  nun, 
die  vom  luppiter  Stator  handeln,  weisen  auf  diesen  Punkt  hin. 
Plut.  Cic.  16 :  6  Kixéçœ*  èxâlet  tyv  ovyxlrjTOv  elç  %6  tov  2trj- 
oLov  Jioç  hçov,  ov  Stcktaça  'Pwualoi  xalovaiv,  lôovpévo*  h 
BQXh  *rjç  ItQÔç  oôov  fcçbç  %6  Ilakctiiov  àviàvxiûv.  Liv.  I  41: 
Cum  clamor  imvetnsaue  multitudinis  vix  sus t inert  vosset  ex  suoe- 
riore  parte  aedium  per  fenestras  in  Novam  viam  versus  —  habi- 
tabat  enim  rex  ad  lovis  Statoris  —  populum  Tanaquil  adloquitur. 
Endlich  Plin.  N.  H.  XXX1IÜ  13:  (ttatuam  equestrem)  quae  fuerü 
contra  lovis  Statoris  aedem  in  vestibulo  Superbi  dorn  us.  —  Na- 
mentlich geht  aus  den  beiden  letzten  Stellen  hervor,  dass  das 
Haus  des  Tarquinius  und  der  Tempel  des  luppiter  Stator  zu 
beiden  Seiten  der  Nova  via  sich  gegenüber  gelegen  haben,  und 

1)  Die  Aufzählung  lautet  in  der  Notitia:  Colotmin  ....  tnelam  tudan- 
tem,  tetnplum  Roma«  et  Veneria,  aedem  lovi$  Statorù,  vùtm  sacram,  hasi- 
lieam  Comtantmianam ,  templum  Fatutinae,  batilicam  Pauli  etc.  —  Das 
Wort  Statoris  findet  sich  im  Curiosum  nicht,  doch  ist  an  der  Sachgemässheit 
dieser  nn<f  anderer  ähnlicher  Zusätze  in  der  Notitia  nicht  zu  zweifeln. 


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MAGNA  MATER  UND  IUPPITER  STATOR  IN  ROM  427 


zwar,  wie  man  aus  Soüu.  I  24  (Tarptinws  Priscus  ad  Mngoniam 
portam  tupra  summam  Novam  viam)  schliessen  muss,  so,  dass 
das  Haus  des  Tarquioius  auf  der  südlichen  Seite  der  Nova  ?ia  Dach 
dem  Palatin  zu,  der  Iuppiter  Stator  auf  der  nördlichen  Seite  nach 
der  Constantinsbasilika  zu  gelegen  hat.  Diese  Lage  allein  ')  ent- 
spricht denn  auch  sowohl  der  Darstellung  auf  dem  Belief,  als  auch 
namentlich  der  Angabe  der  Regionsbeschreibung,  dass  der  Tempel 
in  der  vierten  Region  gelegen  habe.  Es  würde  dann  die  Grenze 
zwischen  der  4.  und  10.  Region  vom  Titusbogen  bis  zum  Forum 
nicht  längs  der  Sacra  via  (deren  Hauptlheil  von  der  'Summa'  bis 
zum  Forum  nach  der  Notitia  innerhalb  der  4.  Region  lag),  son- 
dern ein  Stück  längs  der  Nova  via  gelaufen  sein,  um  dann,  den 
Vestatempel  abschliessend,  die  Grenze  des  Forums  zu  erreichen. 

Es  ist  endlich  für  die  Bestimmung  der  Lage  des  Tempels  nicht 
uninteressant,  sich  ins  Gedächtnis*  zurückzurufen,  wie  sich  die 
Römer  die  Gründung  desselben  durch  Romulus  vorgestellt  haben. 
Liv.  I  12  erzahlt,  dass  in  der  bekannten  Schlacht  zwischen  Römern 
und  Sabinern  der  Römer  Hostius  Hostilius  den  Kampf  unglücklich 
beginnt  und  fallt.  'Ut  Hostius  ceci  dit,  confestim  Romana  ineiinatur 
«ries  fusaque  est  ad  veterem  portam  Palati.  Romuhu  et  ipse  turba 
fugientium  actus  arma  ad  caelum  tollen*  'Iuppiter ,  tuis'  inquit, 
Vussus  avibus  hic  in  Palatio  prima  urbi  fundamenta  ied.  arrem 
iam  scelere  tmptam  Sabini  habent  ;  inde  hue  armati  superata  media 
valle  tendunt;  at  tu  pat  er  deum  hominumque ,  hinc  ta  Item  arte 
hoste»,  deme  terrorem  Romanis  fugamque  foedam  siste.  hic  ego 
tibi  templnm  Statori  lovi,  quod  monumentum  sit  po&teris  tua  prae- 
sens' ope  servatam  urbem  esse,  voveo'.  Die  Ordnung  wird 
darauf  wiederhergestellt,  und  der  Sieg  neigt  sich  auf  Seiten  der 
Römer.  Romulus  ermannt  sich  also  in  dem  entscheidenden  Augen- 
blick, wo  die  fliehenden  Römer  auf  das  Thor  der  Palatinischen 
Stadl  zustürzen,  um  hinter  den  Mauern  der  Stadt  Schutz  zu  suchen. 
Der  Tempel  des  Iuppiter  Stator  lag  also  vor  der  Palatinischen 

1)  Ich  muss  übrigens  hier  anmerken,  dass  P.  Rosa  auf  seiner  Palatins- 
karte  vom  Jahre  1865  (in  den  Mon.  delï  InsL  VIII  tav.  23),  also  vor  Auf- 
deckung jener  Ruine,  die  Lage  des  Iuppiter  Stator  so  richtig  angegeben  hat, 
als  die  mangelnde  Kenntniss  der  Nova  via  es  irgend  gestattete,  nimlich  hart 
am  Titusbogen  vor  der  Front  der  Kaiserpaläste.  Diese  Front  ist  vermutlich 
auf  unserem  Relief  zu  beiden  Seiten  des  Tempels  angedeutet.  Seitdem  haben 
die  Auffindung  der  Tempelsubstruktion  und  angebliche  Reste  einer  Porta 
Mugonia  seine  Meinung  geändert. 


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428 


0.  RICHTER 


Stadt.  Nun  ist  leider  auf  dieser  Seile  des  Palatin  jede  Spur  der 
alten  Ringmauer  untergegangen,  während  sie  auf  der  entgegen- 
gesetzten noch  in  to  erheblichen  Resten  vorhanden  ist.  Wir  ent- 
behren hier  also  eis  wichtiges  Hilfsmittel  zur  Topographie  des 
Berges.  Versuchen  wir,  ob  uns  die  folgende  Erwägung  über  diesen 
Ausfall  hinweg  hilft 

Die  Nota  via  ist,  wie  wohl  allgemein  anerkannt,  nächst  der 
Sacra  via  die  älteste  nachweisbare  Strasse  nan  läge  Roms.  Varro  de 
l  L  VI  59  registrirt  darum  den  Namen  dieser  Strasse  als  auf- 
fallend: Novae  viae,  quae  via  tarn  diu  vetiis.  Auch  die  Benennung 
Nova  via,  die  neben  Sacra  via  im  Innern  der  Stadt  einzig  da- 
steht, giebt  ihr  eine  gewisse  Bedeutung.  Bemerke nswerth  ist  aber 
namentlich  der  Gang  der  Strasse.  Sich  von  der  Summa  sacra  via 
abzweigend,  zieht  sie  sich  auf  halber  Höhe  des  Berges  an  der  Nord- 
seite desselben  hin  bis  an  die  Nordwestecke,  biegt  um  diese  Ecke 
und  zieht  sieb  in  derselben  Weise  an  der  Westseite  des  Berges 
entlang,  bis  sie  sich  allmählich  senkend  im  Velabrum  ihren  End- 
punkt findet.  Dass  sie  auch  jenseit  der  Summa  sacra  via  nach 
Osten  zu  eine  Fortsetzung  hatte,  haben  wir  oben  gesehen.  Sie 
zieht  sich  also  im  wesentlichen  an  zwei  Seiten  des  Berges  hin. 
Dieser  Lauf  ist  Lanciani  neuerdings  dermassen  eigentümlich  vor- 
gekommen, dass  er  ihn  trotz  einer  'sert'e  di  argomenti\  die  einen 
Zweifel  nicht  aufkommen  lassen  durften,  für  unmöglich  erklärt  und 
die  Ansicht  ausgesprochen  hat,  die  Strasse  sei  Uberhaupt  nur  von 
der  Summa  sacra  via  bis  an  die  Nordwestecke  des  Palatiu  gegangen 
und  habe  da  geendet,  eine  Ansicht,  die  er  durch  seine,  wie  ich 
glaube,  irrige  Meinung  Uber  die  Lage  der  porta  Borna nula  uud 
den  Gang  des  clivus  Victoriae  stützt.1)  Unmöglich  ist  der  Gaug 
nun  freilich  nicht,  aber  bemerkenswert!).  Einen  Gang,  wie  ihn  die 
Nova  via  hat,  pflegt  keine  aus  dem  Bedürfnis  entstandene  und 
allmählich  gewordene  Strasse  zu  haben;  sie  macht  durchaus 
den  Eindruck  einer  mit  Vorbedacht  um  den  Palatin  angelegten 
Ringstrasse.    Damit  werden  wir  auf  die  Möglichkeit  geführt,  dass 


1)  Nolizie  degli  Seavi  1882  p.  237:  Sarebbe  assai  singolare  il  caso  di 
una  strada,  la  quale  pur  piegando  ad  angolo  retto  {presto  il  tempi*  da 
Castori),  e  dir  ig  endos  i  verso  reg  ion  i  affatto  diverse,  conservasse  il  nome  t 
V individualité  propria  Io  sono  d'avviso,  che  la  Nova  via  avesse  ter- 
mine presso  il  tempio  dei  Castori,  percorrendo  il  solo  lato  orientale  del 
Palatino,  parallelamente  alla  sacra  via  e  al  clivo  delta  RUoria. 


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MAGNA  MATER  UND  1ÜPP1TER  STATOR  IN  ROM  429 


diese  uralte  Sirasse  nach  Erweiterung  des  ursprünglichen  Pome- 
riums  auf  dem  alten  Palati nischen  Pomerium  angelegt 
wurde.  Dass  sie  nur  auf  zwei  Seiten,  nach  dem  Forum  und  dem 
Velabrum  hin,  zu  constatiren  ist,  bestätigt  diese  Ansicht,  denn  im 
Circuslhal  blieb  das  Pomerium  sicher  bis  auf  Kaiser  Claudius  un- 
verrückt, und  auch  nach  dem  Caelius  zu  ist  die  Erweiterung  des 
Pomer  m  m  s  erst  später  erfolgt.1) 

Wenn  also  der  Tempel  des  luppiter  Stator  an  der  Nova  via 
lag,  so  lag  er  an  der  Süsseren  Grenze  des  Pomeriums,  d.  h.  an  der 
Stelle,  die  die  Sage  für  ihn  fordert,  oder  vielmehr  umgekehrt  an 
einer  Stelle,  die  im  Verein  mit  dem  Namen  Stator  sehr  geeignet 
war,  die  Sage  von  dem  plötzlichen  Aufhalten  der  Fliehenden  un- 
mittelbar vor  dem  Thore  der  Palatinischen  Stadt  hervorzubringen. 

Reste  von  den  Fundamenten  des  Tempels  sind  bis  jetzt  nicht 
zum  Vorschein  gekommen,  wahrscheinlich  auch  seit  den  Tagen 
Carls  V,  in  denen  hier  gründlich  aufgeräumt  worden  ist,  nicht 
mehr  Vorhänden.  Bemerken  will  ich  nur,  dass  auf  beiden  Seiten 
der  Nova  via  zwischen  den  Ziegelmauern  ungeheuere  Travertin- 
quadern'  verbaut  sind,  die  jedenfalls  einem  monumentalen  Bau  an- 
gehörten. 

Die  Tempelsubstruktion  auf  dem  Palatin  aber  müssen  wir 

zunächst  ihrem  Schicksal  überlassen. 

  '-.  >  »  .  - 

\)  .Meine  Ansicht  über  das  Verhältnis»  zwischen  Stadtmauer  und  Pome- 
rium habe  ich  gelegentlich  (Ann.  18S4  p.  Ib9)  schon  ausgesprochen.  Ich 
betone  hier  nur  nörh  einmal,  dass  der  Mauerzug  der  Palatinischen  Stadt  sicti 
natürlich  auf  der  Höhe  des  Berges  befand,  und  dass  die  Linie,  die  Tacitus 
aim.  XII  24  beschreibt,  die  Linie  des  Pomer  ioms  und  nicht  die  des  Maner- 
2uges  ist.  Wem»  Yarro  iu  der  bekannten  Stelle  (**e  L  I.  V  143),  wo  er  da» 
Ziehen  der  Urfurche  beschreibt,  von  der  Formalität  des  Aufwerfens  dieser 
Linie  sagt:  Terram  unde  extculpserant ,  fossam  vocabant  et  mtrorsum 
iactam  mumm ,  so  sagt  er  damit,  dass  in  der  sacralen  Sprache  die  beiden 
Theile  der  Urftirche  so  genannt  wurden.  Diese  Urfurche  aber  wurde  nachher 
durch  eippi  bezeichnet.  Die  eigentliche  Mauer  und  der  eigentliche  Graben 
haben  damit  nichts  zu  ihnn.  Unter  dieser  Annahme  fallen,  so  viel  ich  sehe, 
die  Bedenken,  welche  Mommseu  zu  seiner  entgegengesetzten  Ansicht  vom 
Pomerium  gebracht  haben.  —  In  der  Taciteischen  Beschreibung  des  Pomeriums 
fehlt  übrigens,  wie  bekannt,  ein  Stück,  nämlich  das  Stück  von  der  Laren- 
kapelle  auf  der  Summa  sacra  via  bis  so  die  Ecke  beim  Forum  boarinm.  Es 
ist  dies  gerade  das  Stück  des  Pomeriums,  auf  dem  jetzt  die  Nova  via  läuft. 
Möglich,  dass  «wischen  beiden  Facten  ein  Zusammenhang  ist. 

Berlin,  Mai  1885.  OTTO  RICHTER. 


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ARSINOITISCHE  TEÄDPELRECHNUNGEN  AUS 

DEM  J.  215  n.  Chr. 

Derselben  Berliner  Sammlung  cursiv  geschriebener  griechischer 
Papyri,  aus  der  ich  schon  im  vorigen  Bande  dieser  Zeitschrift 
Einzelnes  veröffentlichte,  gehört  auch  die  Urkunde  an,  die  ich  beute 
vorlege,  eine  Urkunde,  die  sich  an  Umfang  und  Bedeutung  auch 
den  besten  der  bisher  bekannten  derartigen  Papyri  getrost  an  die 
Seile  stellen  kann.  Es  sind  uns  in  ihr  Uber  mehrere  Monate  hin 
die  Berechnungen  der  Einnahmen  und  Ausgaben  des  Tempels  des 
lupiter  Capitolinus  von  Arsinoe  erhalten,  die  von  den  Oberpriestern 
selbst  aufgestellt  als  Rechenschaftsbericht  wohl  an  den  Rath  der 
Stadt  abgeliefert  werden  mussten.  Wenn  ich  in  meinem  Com- 
menter auch  trotz  längeren  Studiums  dieser  Urkunde  noch  manche 
Lücke  lassen  muss,  so  wollte  ich  doch  mit  der  Publication  nicht 
länger  zögern,  zumal  ich  kürzlich  an  anderer  Stelle  schon  mehr- 
fach auf  den  Inhalt  derselben  Bezug  genommen  und  ihre  paläo- 
graphischen  Eigentümlichkeiten  besprochen  habe.1) 

Durch  die  zerstörende  Gewalt  der  Jahrhunderte,  sowie  auch 
wohl  durch  den  Unverstand  und  die  Gewinnsucht  der  heutigen  Araber 
Aegyptens  ist  unser  Document  arg  verstümmelt  worden:  den  zu- 
sammenhängenden Theil  derselben,  von  p.  I— XVI  reichend,  der 
einst  eine  Rolle  von  über  sechs  Fuss  ausmachte,  habe  ich  aus 
nicht  weniger  als  41  Fragmenten  zusammensetzen  müssen;  von 
den  übrigen  9  Fragmenten  lässt  sich  nur  bei  wenigen  die  frühere 
Lage  annähernd  bestimmen.  Von  diesen  50  Fragmenten  wurden 
18  —  alle  ungefähr  6  cm  breit  und  20  cm  hoch  —  als  eine  fest 
zusammengepresste  Masse  von  unserm  Museum  erworben  und  wur- 
den, uachdem  Uerr  Dr.  Ludwig  Stern  sie  sorgfältigst  von  einander 
—   • 

1)  Observationen  ad  hittoriam  Aegypti  provincial  Romanae,  deprvmptat 

«  pap  y  ris  Graecis  Berolinensibiu  ineditis.  Distertatio  inaug.  Berlin  1SS5 
Mayer  unu*  Muller. 


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ARSIN01TISCHE  TEMPELRECHNUNGEN  431 


gelöst  hatte,  mit  den  Nummern  1  —  18  versehen  aufbewahrt.  Nach 
dem  vergeblichen  Versuch,  die  Texte  dieser  18  aneinander  zu  reihen, 
gelang  es  mir  nach  und  nach  noch  weitere  32  Fragmente  —  un- 
gefähr derselben  Breite  aber  der  halben  Hohe  wie  jene  18  —  als 
zur  selben  Urkunde  gehörig  aus  unserer  Fayyumer  Sammlung  her- 
auszufinden und  durch  Einschiebung  derselben  zwischen  jene  18 
einen  zusammenhangenden  Text  herzustellen.  Es  ergab  sich,  dass 
immer  hinter  einem  dieser  grossen  Stücke  zwei  der  kleineren, 
über  einander  gestellt,  zu  folgen  hatten.  Leider  musste  bei  dieser 
Einreihung  manche  Lücke  gelassen  werden,  und  9  Fragmente 
fanden,  wie  bemerkt,  überhaupt  keinen  festen  Platz.  —  Mau  sieht 
aus  Obigem  noch  deutlich  die  Machination  der  arabischen  Händler: 
die  breitgedrückte  Rolle  ist  durch  Aufschneiden  der  Langseiten 
halbirt  worden,  die  eine  Hälfte  —  dazu  gehören  jene  18  —  blieb 
unversehrt  in  richtiger  Reihenfolge  der  Fragmente  erhalten,  die 
andere,  gegenüberliegende  ist  in  der  Mitte  gebrochen. 

Nach  dieser  Darlegung  der  Restauration  der  Urkunde  gebe  ich 
den  Text  ohne  weitere  Veranschaulichung  der  Umrisse  der  Frag- 
mente. Accente,  Interpunclionen,  Spiritus,  subscribirte  Iotas,  die 
natürlich  in  der  Urkunde  fehlen,  habe  ich  hinzugefügt;  Ergänzungen 
von  Lücken  sind  in  eckigen  Klammern  gegeben,  Auflösungen  von 
Abkürzungen  in  runden;  vorhandene,  aber  unleserliche  Buchslaben 
sind  durch  Punkte  ohne  Klammern  angedeutet 

Fragment  1. 

1       [Ekaiov  êîç  Xiyratyitty  iy]  roï  orjxài  [d^  \  r 

[. .  Ilçâxroçi  v]n(iç)  tiéûy  xa-f  xàç  Xoin(àc)  «6  x 

[ffçâxroot  ]v  vn((ç)  ti[<f)<ôy  xaj  ^  jt* 

[  ]aç  âià  tiôy  àn'o  Kiçxtor,- 

5       l<P"»e  ]  <f)  *i 

[riçdxioçi  ....  tn{iç)  tlâ]»Sy  xßj  knta{f,fAov)  <J)  a 

[  ]ov  vn(ÎQ)  xßj  ai  âi(t[yiyQ{a(x^êyat)  à}no 

[  ]••  uion ,  y . , . 

[......'...     \  X 

10    [.  .  .  'Itçâi  ovorrf  vnèç  tov  tty>;yoQtvo]9at  toy  xvçioy 

[rtmvv  Kaiaaça  Màçxoy  AtçtjXtoy]  *Ayimyiyov  <f\  xâ 

Zeile  4.  Hier  könnte  man  schwanken  zwischen  KtQxtej]  und  KtQxaor. 
Doch  Tgl.  p.  VI  17  and  XI  1. 

Z.  7.  Der  untere  Theil  der  Abkürzung  von  yq  ist  noch  erhalten. 

Z.  8.  Von  dieser  an  Ligatoren  reichen  Zeile  vermag  ich  keine  völlig 
sichere  Transcription  zu  geben. 


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432  U.  WILCKEN 


'EXaiov  iiç  Iv/vaylay  iy  wtp  <ty]x<p  4)  r* 

[Kai  ifaätäo&qoay  vn'  iftov        bcâavtafiôr  Tip 
[irnoyiyç(n/ufiif<p)  vnôxQttp]  Int  vnoSyxg  roiç  ità 
15       [lày  XQr^aTto/LtbSr  vrtn]o^ovat 

[   x]ai  tiç  xQriP(awlfa)  fiovk(. . .)  ra/i(.  . .)  / 

[Jtl  'Oifwrêov  Ntfit04*»$  ya«p)vMa**)  in[kç)  [rjofi  Xéas  x* 

[Sây&ip  nQoatqiTQ  fi^]Xio9^x(rtç)  6f40i((Oi)  X 
20       [Borj&qi  yçafifjiaxiï      ]  ôuoi{(aç)  [v]rt(îç)  Xvax  à)  ft 

[l*B9it  toO  àyttXoSuatof]  « . . 
[Attnai  tlç  vir  itnc  W*<*  Tvß») .... 

Pagina  1. 

(1)     [  Ztêytvç  xùy  àyâçi]âyT<»y  iy  rqjï 

hçtf,  f  xd 

'EXaîo[v  t<V  lv\xvtt\pl«v  iy  i[<?  <irtx$]  /  r 

?  KuXdy\Sai]ç  K[t]ayovaQ[f)att  [  ]  xtyy  /  xi 

(5)     'EXaiov  [tiç]  Xvxya\pia[y  iy       ffr}X<ß)  /  r 

KavXa  [$y]a>r  y  (tquûy)  irnè  âivâça  [xcù  fiais]  f  Ifi 
—  TQoßt([Xw]y  xai  a'otojuatuty  [xai  âXXuiy)  f  Iß 

'AXtiy.'t[u>ç  xaXxo]vçyt,[uttTttiy  n]â[vi<t>v  uôy  i]y  rçî 

lt(i[(fi,  t]tturt[s]  xor[vXüiy  .  .  iXalov)  f  xtt 

(10)     MusS[hç  xttXxovçyfi  àXtttyayn  -t it  xaXxovçytjfHtTa}  jj 
Kai  itmdtl**»***»  *V  Ipav  cfc  ixJay^fiiy  rtf  lno> 
yty^afxfUy^)  im6[xQt%>,  Ini  vno3rtxg  jots  <fc«  rtSy  x\tf- 
fianofAwy  [vndçxovai,  ini  ry  <rvyré$ti  rdxy] 
tQtu)ßo[Xi!a>  àçyvQuctô  ] 

(15)Z  QtQuov9aQ[itp  i$  xai  'UçaxXda  J. 

a..oâ(. .)  x.[        .  ]/ 

//  '  Yntç  fiy[ijf"!C  2r4tpeu() 

tàç  nç6xi[tai  1  /  xâ 

'EXaiov  x  .[  ]  /  i»±£ 

Zwischen  Fragment  I  and  der  ersten  Pagina  des  zusammenhängenden 
Stückes  fehlen  eine,  höchstens  zwei  Seilen,  enthaltend  die  Einnahmen  des 
Tybi  und  die  Ausgaben  der  ersten  Tage  desselben  Monats.  Die  wenigen 
Buchstaben  und  Zahlen,  die  von  der  unmittelbar  vor  p.  1  vorangegangenen 
Seite  erhalten  sind  (bezeichnet  als  Fragment  II),  sind  nicht  werth  mitgetheilt 
zu  werden. 

Z.  13.  An  dieser  etwas  beschädigten  Stelle  scheint  /oç/uccriarcû»'  zu 
stehen.  Doch  die  wohlerhaltene  analoge  Stelle  p.  XV  4  fordert  auch  hier 
die  Lesung  xütltAttSi9P^t'- 

Z.  16.  Die  sonderbare  Ligatur  am  Anfang  der  Zeile  scheint  *xlod{.  .) 
gelesen  werden  zu  müssen. 

Z.  19.  Die  mir  sonst  unbekannten  Zeichen  hinter  n  müssen  wohl  Bruch- 
zeichen  sein. 


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ARSINOITISCHE  TEMPELRECDNUNGEN  433 

(20)     NavXa  5[ytoy  xoimy  vno  ÔtvÔQa  xai  ßaig)     f  Iß 
2rQQßti[Xa>y  xai  aQupixay  xai  âXXuy)  /  Iß 

G  JIqûxiqçi  ^[XttctyâQQv  vqoov  ] .  . 

ÏIç<xx(TOçt)  OTt<p[ayutu>y  ]  x 

I7çax(ioçt)  ß(aXaytiov)  4>tX[ayçiâoç  ]  x 

(25)  la  Tlçâx(TOQi)  xqÎ(jâijç)  [  ] 

Iß  Jlçax(roçi)  T[çtxêtfiiaç  ]. 


Pagina  11. 

U)  _  [  •   •   .   .   1  t$& 

Iy  [  Sfétpitaç  T(iïr  iy  T(p  UQ(p]  nêyx<o{y)    f  xd 

['EXatov  tîç  Xvyyatf/tay  iy  rqi  ortx<f>]  f  f 

_t  1  Sn 

(&)*<[  1  I  ** 

*EX[alov  tU  Xvxraiptay  iy  rqî  atjxo)]  f  r 

Kr  [  .    *  i]nrço7i(. . .) 

[....■'.•....      )  /  xâ 

*EX[aiov  tiç  Xiyyaxpiay  iy  xiji  ortx(p  $  r 

(10)  J\.  X)il>[aiyioy  Nt/utoiaytß  vaocpvX(axi)  vn(tQ)  Tvßi]  /  xr, 

St[ù)y(ly<p  bfÂOt{diç)  }  /  19 

£<xy[$<p  7tQoaiç>iTT]  ßißXio&rtx(t}^  iftoi(<aç)       )  /  X 

Bo[tj&fti  ygafifiaxit  Ô/aoi(u)()  ]  /  fi 

^EniixrjQijT^  vn(iç)  xaranounr';ç  ptrtyiatov        ]  f  Iß 

(15)      [  "Eo(n)  xov  àyaX»ft(axoç)  ] 

A[omai  tîç  xbv  iÇqç  (iijya  Aft/trç  . .] 

ÀvlQr'.Xtoç  M  6  xai  natjato]ç  açxitiçtvç) 

.[...........) 

L  xy  Avx[oxçâxoçoç  Katoaçoç  Maçxov  AvçyXiov  JEtovqoov  *ÂrTtav(\vQV 
(20)          J7ap#tx[ov  fiéyfoxov  Bçixayyucov  peyioxov  rtçfiaytxov  fitytaxo]v 
Ev[<rtfiovç  Elxvxovç  Ztßaoxov  ] 

Z.  1.  Ueber  /  |cf  stehen  noch  einige  nicht  mittheilenswerthe  Zeichen. 
Z.  18.  Vgl.  zur  Ergänzung  p.  III  20. 

Z.  19.  Ob  die  Titel  wirklich  in  dieser  Vollständigkeit  auf  dem  engen 
Raum  zu  ergänzen  sind  (nach  p.  V  15  ff.),  lasse  ich  dahin  gestellt.  Möglich 
wäre  es  wohl,  da  dieser  erste  Schreiber  sehr  eng  schreibt. 


Pagina  III. 

(1)  [yAyayçtt(p]tti       dqfioottay  X[6ya>y] 

[naç*  t]uov  AvçrjXtov  Ztçijyov  to[v  xai  7a]tdo>?ov 
[xoom)x(ov)  ßovX(iVTOv),  alçtMyxoç  *&i©  xij[ç]  xçaxtaxtjç 
[ßovX(fc)  tlç]  inifxiXtiay  t<Jy  nçootjxôyxoiy  xù}  na- 
(5)     [Tçytp  fait*  *]<qi  Aul  KanixtaXlan.   *Axo[\]ov9uç  Tût  intc- 
[raXiyrt  fï]ot  ini<rxéXfAart,  ob  xb  àrx[iy]ga<pov  inixaÇa, 
[itSy  rt  Xf}fj]uâr<uy  xai  ayaXutfiaruy  [x)<ôy  artb  Mi- 
Herrn«!  XX.  29 


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434  I).  WILCKEN 

[ftlQ  ixtt0t]i}ç  ifiéQat  âyteXafiôfttjy  tots  '£1119 

[tov  âuX)iXvMt{oç)  xyf,  Mm**)  t  (?*)  r,V  i^nc  l)xtfi(*X*ias)  di' 
(10)     [Tt5y  pi*  àna^rq&ériuy  vn   l/uov  ànb  r[«]«wr  eqpf'Ao- 

tift  Aff/CtÇ 

[flaçà  .  .  .Jar  r^r  «ai  AfarpcJpf*?,        i7[  ] 

[  )f*t<oç  ima(rtfA9v)  [àf  .  ,] 

[Daçà  X>Xvfjtn\inâoç  'EX[X]ijyi9oi,  dut  tov  vioê  aît[îjç  .  .  .] 

(15)     [  t]ov  xai  flânov  à<p>jX(txoç),  âtà  tov  natçb[s  .  .  .] 

[  ]"©<•  Imo^fiov)  [<*..] 

[.  .  .  A\vq^Xtot  Kçétuoç  a  «ci  ZÎQr^os  [xai  .  .  .  .] 
[.  .  6  xai  *Aya&b]s  êaifitav  imotfftov)  .  .  .) 

[Kai  ai  xat]aßXijf>üo«{  pot  vnb  AvqijXi'ov  M[.  .  .  .] 
(20)     [.  •  tov  xai  Jlafyaiov  àç^(t(Qa)t(tvaaytos)  ßovX(tvtov),  tov  rtgb  Ijâov  yt^Ofxirox 
[lnifitXijr]ov,  aa;'  m  y  iXoinoyç(r!(frtoa)  ai  t  by,  into{ijfiov)  [c$  .  .] 
[^  *Eo{tt)  Xt)u{uttt(ov)       </)  avy. 

*E£  tav  avaXui9[rtoav  •] 
[A.  'ttçâs  ovffij]v  vniQ  dtxittjçiâoç  xai  x[çatijat-] 
(25)     [utç  roi  xv]oiov  >jft<ûy  Avtoxçâio(çoç)  2[tovqçov] 
['Ayitai>]irov,  <fiitpiü)[;  tûy  ly  rip  M»»p] 


Pagina  IV. 

(1)    [àyaXfiâtuiy  xai)  dantd[tiojy  xai  aydqtûyttay] 
nâ[vias]y  [0}  . .] 

'Ekaiov         Xv%ya*piay  <^  à' 

•I-  Els  dtayç{u<pi}y)  dq/uootuty  ttXtopâi[uj]v  x[ß]j  xuittijs 
(5)       TlioXifttftiios  dçvfA(aias)  lnui(ij pot  )      à)  p 
1&  'i  tçâç  ov[o]i}S  vnift  xQattjatats  &tov  2kovrt^ov 
naiQ[o]i  tov  xvçtov  rtftuiy  Ait[o]x[^]titoQos 

JVoWle»]*»  'Artvrirw.  ananas  t[ùy  i]y 

«(*<»î  [n\âyttity  <*)  lr 
(10)     'EXaiov  [*]/<■  \X]v%ya\ltiay  ly  ttâ  ar;x«p  cf 
[IC]f,  *'l(Qàs  ova[r;s]  inlç  ou)Trtçtû>y  xai  altu[yiov] 

dia[io[yij]ç  tov  xvçfov  tjfioiy  AvtoX{j<i[roçoç] 
Stovr^Qov  *A]yro)yiyov,  eréxffuas  r[>ôy  ly 

[ttçq)]  nâvioiv  buoi(toi)  [<*i  . .] 

(15)        [EXaiov  ils  X]t^yatf/ia[f]  ly  ta)  orjxo)  [0}  .  .] 

L\  Nt/UtffwJv  yaoq>vX(axi)  otp<û{rio*>)  in(èç)  Mi%nç   [<*)  X17] 

[ei»yt<y]V  ofAoi(u>s)  va{itj)  tov  MtXHQ  [<*j  1») 

[S«y9q>  ntfoaiçét!,  ßtßXtoä^e)  pottos)  h  *] 

[Bo>j»tß  yQ^afifiaitX)  [4  f*\ 
(20)          ['E*i**IQ*i*)!i  vn*Q  xctitnofinqs  fitjyi[aiov  Iß) 

[Jj^   *£a(r<)  tov  àyaXaîfA(aTOs)  ^ 

[Aonai  ils  i]by  l(qs  /uçvo  4>afi(ty<o9)  &)  x[d] 

fKJart  de  tov  ImoxâXfiaTos  10  à\ytiyQmtpoy  TÔdt') 


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ARSINOITISCHE  TEMPELRECHNUNGEN  435 
Pagina  V. 

(1)   *A\ya&$  ivzy.    0toi)  a[uit]r,Qiot.    [Oi  tqç  XafAnçorâtijf  n6X-] 
ttaç  [ttoy  Uçaty]oï[i)ûiy  S[(t]x[o)yttç  ßovXftc  AvQqXitp] 

■2[tQn"V        *al  *Ioitw(*V  *°*f*(lrjî)  ßov[X(tvT^),  ry]  gjwt- 
rrf[ry] 

(5)    Elf  intfj[iXtta)y  rûr  nçootjxévTwy  ttp  na[i(Q(p<p)]  %  fitly 
$«'p  Jiti  Kn[ni)t(i>\itp  tiXâfAtâa  ai.  "'l'y1  ovv  [tî\â^ç, 
qpiXtatt,  xa[i)  (Atta  ntxarjç  niatttoç  xai  i[n]tutXtt- 
aç  fyy  T[ûjy  l)yxtxtiQiOfjéva)y,  nçà  oçp&aXuwy 
âifjtyoç  [r]à  xtXtvo9iyta  vno  Avçrt[Xiov)  '-F  rrtXixov, 
(10)    rot'  xQattar[o]v  imtçônov  tùy  ovataxà){v\,  âia<ftxo(j({ytp) 
[Trt]»>  aQXUQ[u)o]t>yi}y  iniatiXXofity  aoi 

'Eççuio&at  at  tvxôfJt&a  .... 
Jtà  Avçt}[Xiov  'Hgax]Xiiâov  tov  xai  'Aya9ov  âai[fiOvoç  ag  ] 

Xitçattvo[ay]roç,  lyctQxov  nçvtâytatç  [  ] 

(15)  L  *y  A[v]t[oxç]âtoçoc  Kaiaaçoç  Mâçxov  Aigr^iov] 

JStovtjçov  [yAyf]o)yiyov,  JIaQ&ixov  fityiarov,  [Bçuayytxov] 
(iiyi[oiov  rtçfAa]yucov  jjtytarov,  Evatßovg  [Evtvxovç] 

rcßt.  t  ?  ] 

*PafJty[ùi9]  ôfÂoiutf. 

(20)    [T)ùy  fiky  [ànaiTqtyytatr  'in  ifiov- 

[f/o](>à  2aQa[nl<oro]<  viov  Evniçov  x[o<r]/j(qror)  [ano]  fuia9[<6fjeroi  dià] 

[  ]  ntjXicv  Xtyofj(iyov)  n$çi  xoifjtj[y  ] 

[    ...    xai  IIv$]çu'ay  xai  Tçtxvfjiay  [  ] 

(    .    .    iruaiûfiov))  [  4)  .  .  ] 

(25)      [  vno  Av^Xiov  2«[?{V«v  .  .  J 

Z.  1.  Von  tat  in  owxtjçioi  sind  geringe  Ueberreste  vorhanden. 

Z.  2.  Vom  ij  in  ßovX>j[e)  sind  zwar  nur  die  untersten  Spitzen  der  Schen- 
kel zu  sehen,  doch  sind  sie  so  charakteristisch,  dass  an  der  Lesung  q  nicht 
gezweifelt  werden  kann. 

Z.  12.  Die  geringen  Buchstabenreste  hinter  tvxô/Jt^a  vermag  ich  nicht 
mit  Sicherheit  zu  erklären.  Möglich  wäre  tXt,  also  vielleicht  [rp]t'Xi[art]1 

Z.  21.  Die  geringen  Spuren  vor  fjia&  passen  für  an. 

Pagioa  VI. 

(1)  l  •  •  1  .«•*  y.  I  •  

'Ojj[oiioç  naçà  to]t<  avtov  dnb  rtifjfjç  ot[ifijQov  âno] 
Xv9tv[roç  ..]...  <p  . .  t  âno  tov  xazaaxt[vâafiatoç] 
XafAo[vXxo]v,       its  vntiQtaiay  toi  àyaar[a&](yios 
(5)       &tiov  x[olooo)iaiov  àyâqiâytoç  tov  xvç[tov  fytûv 

AvtOKç>â[tOQ)oç  Utovqçov  siyrwyiyov,       ôX(xijç)  (Avtay 
yß,  äat{$)  [f*]iàç        t.  Ai  avyayô(fAtyat)       4)  o£ 
  <S    ("Eo(ri)  X\tifj{f*ttta>y)  o) 


Z.  3.  Die  Buchstabenreste  unmittelbar  vor  und  nach  <p  vermag  ich  nicht 
zu  lesen. 

28* 


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436  U.  WILCREN 

Kai  iyXôyov  tov  fiyybç  lXotitoyQ{â(pr;<ia)  [d)  x]â 

ï!f  otv  ayaXtâ9rt  • 
[..Eîf  â]tayç(aoprty)  Ttl[ta]fiâta>y  xß$  tiàv  vnoytyç(afifiéy<ay)  [xo>fiô>y] 
'AXêÇâvâçov  [y]rtoov  lmo(ijfiov)  [<$  . .] 

IlioXkpaiôoi  dçvfj(aiaç)  6po{(<oç)  [d\  .  .] 

(15)       Ê     TQixufiiaç  of*oi(tai)  [dj  . .] 

f3      Eiç  âtayQ(atprty)  [OTt)<payucûy  xßj  xoi^rjç  [Kiq-] 
xeotj[<p)(a>c  . .] 

Eiç  âutyçiatp^y)  i[t]X[(a]fiâtaty  X(â(jirtç)  îlv^iiaç  [d)  . .] 
2.'it<payt[x(ùy]  r/Jf  avrftç  [d)  . .] 

(20)  Eis  âiayQ(aq)ijy)  i[tX(touaTO)yj]  ßaXavüov  xu^ç)  <PiXay(>t[âoç  d) 

[.  .  Eiç]  âtayç{a<fijy)  orupayixâiy  xßj  TIvÇQêtaç  a[XXat      d)  . .] 
[. .  Kai  ti]ç  irt[ifi£]X[k]t[a]y  tov  nax{t<pov  r}fi[tîy  &tov] 
[xQoxoàtîX]utnoç  JSovfov  MtyâXov  M[iyâXov}] 
[oréxpHoç  T(ây]  iy  [r]y  ùqm  àont[âil<av  xai  àyâçi-] 
(25)  [âyiaiy  xai  àyaX^ciiujy  nây]t((i>v)  . .] 

Pagina  VII. 

(1)     [EXafov  tiç  Xvxvatytav  iy  r[y  oqxy  oj  .  .J 

ATar[W  Syo]v  tvbç  vnb  âivâqa  xai  [ß*U]       d)  â 
Itj  'ieçâç  [ovc)t]Ç  xai  ùtotolaç  vniq  àya[<fiâaui>\ç 

dyâ[ç]i[d)yioç  tov  xvoiov  tjftoiy  À[vr]oxQâroQOç 
(5)         Stovyçov  'Avxtoyivov,  ati^tvç  [i(â)y  ir 

rqï  it£«j»  nâyxtav  tàç  nçôx(trai)  o)  if 

*EXaiov  liç  Xv^yatpiar  iy  up  <rqxq3  d)  â 

TT.  Eruârjfii-oayroç  tov  XafATtQoxàtov  ijytfxôyoç 
2tnuuiov  'llQaxXiîxov,  <3ii\ptu>ç  rwV 
(10)  iy  T<ji  Uçy  nàvxuv  <àç  nçoxu[a]i  d)  xâ 

'EXaiov  tiç  Xv%yaipiay  (y  rç7  ffrçxçJ  d)  r 

StQoßttXoty  [x)ai  âçtofxêTOiy  xai  âXXojy  [o)  fß] 

NaîXa  5yu)[y)  ß  vnb  itiyâça  xai  fialç  [d)  rt] 

'AXii\pt<t)ç  Ttûy  iy  toj  îtçtp  àydotâyTOjy 
(15)         nayrup  iXatov  dj  x 

Mia&bç  j(a[Xxo]vçyt(j  àXttiftayri  tovç  àyâçutyr(aç)    d)  d 
'EçyÛTatç  x[tüjAa\oaoi  to  Çôayoy  tov  &tov  nçbç  [à-] 
nâyXTi[aiy  tov\  f)ytfiôyoç  d,  Xß 

2Tiq)âyw[y  toi]  uvtùj  focr^y  d)  â 

(20)      'PriTOQi  k[in6v]xi  ini  tov  Xa/nnçoTàrov  [n]yt- 
fxôyoç  [Sin]nfiiov  'HqaxXtiTov,  ¥ytx[a  Ttj]ç 
intp(Qio[9]tioT}ç  roîç  inÔQxovai  tov  &[eov] 
[.  .]n&qç  {x]tti  âXXfoy  f 
[. .  *Emât2firi0ay)Toç  tov  xçariatov  in[uç6nov] 

(25)  [riûy  ov0iaxàï]y  AvQtjXiov  *'l'TaXocov  [  ] 

[  lij>s  aTiy/ioi[ç  TÛy  iy  roj] 

[ttQqi  nävTtüv    «>  . .] 


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ARSINOmSCHE  TEMPELRECHNUNGEN  437 

♦ 

Pagina  VIII. 

(1)       l'EXafov  liç  Xv%ya\p\iay  [Iv  xtô  aqxù  ^  . .] 

Kai  ày[aXeâ&rj<sa]y  hV  im[oi]iLXÔy  [  .]  tov 

moo(. ...).[..  ,]c  ?»p[ô]v  ta)  ïtço)  tov  &tov  /u[  ]  oi- 

xoâofi(oiç)  y  xataantiot  xal  ayouoâo/n(ovai),  cû<ri(<)  S  (Jya) 
(5)  ~  In  «6  C  f 

'Of*oloi{  naufia  F  VTiavçyovoi  toïç  av~ 

toîç  oîxoâif4(otç)  cSar(c)  â  (4Va)       I       <f)  tt  r==±. — 
Mia&bç  rniXonoup  ß 
Ttifâ(îiç)  nXty[9]ov  ofyitff  9vy  naQayojyg  fiità  tàç 
(10)  ixßtßtjxviag  U  toit  xataanov  Iß 

w\.  'Oxpajyioy  Ni/MOiary  yao<pvX(axi)  vn(io)  <Pa(i{êy(i>&)  xrj 
Sétûytty<f}  bfioioiç  19) 
[i]«V^y  n[ç)oaiç(zr)  ßißX(io$ijx>is)  OfAOt(a)ç)  [«&  X) 
BoTj9^ß  yça/ufAarti  ôf*oi(u/i)  ^  [u] 

(15)       ^nttr^tjtß  vn((Q)  xaianofxnnç  (irtyiai[ov)      <f\  Iß 

"fiff(rt)  tov  àraXùifi(awoç)    o)  yXfiflr- 
Aoin{aï)  tU  [toy)         rfya  <P*çt*Ctt*)  <h  «foX^ 
<t>açfiiov»i  ôpoiotç. 

Tùy  fiiy  [à\naitriiHytoi¥  hn  ifi{pi)  inô  pi[y  tô)x{oiy)- 
(20)  Aovxiov  JvçrjXîov  'Ayçoâttaiov  tov  xai  S[v]çov 

àyoçayôfi(ov)  dtà  toîy  &vyaziQOiy  Av[Q^X)fag 

'Hçatâoç  rrjç  xai  Konçtaç  xai  Aovx[iaç)  Tiff 

[x]ai  Zv'çaç,  xowoîç  if  ïoov,  inta(ijf*ov)    [o)  . .] 

"ilçov  'Ano[X]X»y{ov  dut  Xaçfiîtoyo[ç 
(25)  [  J*«ow  xal  Jf«[«]*bV  '^[«ajc^w*- 

[a>yoç . . .  ,]/4(.  ..)...y  otpitX(. ..){  ] 

Z.  2.  Die  geringen  Buchstaben  res  te  zwischen  tnt  und  ttxoy  stimmen 
genau  zu  a*.   

Pagina  IX. 

(I)    [.  .]«[  ]o[.  .  .  ,]t  .  .  v  btto\t(AOv)         o\  . . 

Ttß(iQm)  K[. . .  Ni)xdyoQ<*  âtà  [9\Uo,yoç  z«(0»]«»r(t-v)  ino- 
(po{oâç)  ßa[Xa\yätov  xoipto)  4>tXayoidoç,  vn[ko)  fxky  xfö 
dj  q,  xal  vn\jtQ)  tov  iyt<xt(ôi(oç)  xyj  5  (piâç)  kia\fA\qyov, 

(5)      Imatipov)   <*i  £  <S  ç{ 

TltoXXovç  &vytti(tjQ)  Jufvfxov  Kéoaxoç  xtx[o]o/u(tjitvx6roç),  âià 
AiodoS[o]ov  iyoùc(ov)  obcî(aç)  in1  àfx<pôd(ov)  'AnoXXo>(ylov) 
naç$fÂfioX(yç),  iTXioiqfiOv)  ï 


Z.  2.  Von  dem  übergesetzten  t  in  f*i[o&]ait(ov)  ist  nur  noch  der  Ver- 
ticalstrich  zu  sehen. 

Z.  4.  Der  Schreiber,  der  zuerst  aus  Versehen  die  Bemerkung  tov  iyt» 
oxÙToç  versäumt  und  sogleich  hinter  vn(tQ)  die  Jahreszahl  schon  angefangen 
hatte,  löschte  dieselbe  wieder  zum  Theil  aus  und  setzte  mit  scharfem  Zufre 
in  das  x  das  t  hinein. 


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438  U.  WILCKEN 


K[at]  Ô7IÔ  /p<oA[i>]rq0Mt>f 
(10)    [Jl^ijre1'01'  tfiy^rnW^roc  rfr  W[JU£wôç] 
{ay  7i[opUü)i-,  âqp'  «uk  /cfcrK«i<rn[ro  /wi  »-] 
naXXayß  tri  nâXat  vnâç^ovai  aitov  xi[g>]aX(aiov) 
f  ß  d)  ß       lrtta{t}f*ov)  Ç  a 

Toxov  f<*>[(]  tov  âuXtjXv&ôroç  ft^(yôs)  fPafj{ty*>9)    d)  at 
(15)   *OXvfmtâo\oç\  'EXXqviâof  %h>yar(ç6ç)  Jtâv[ti\ov 
2aQani<o[ro]ç,  âç  idartiaaro  frt  àno  tov  .  . 

mAih>Q  ini  vnaXXftyg  oixiaç,  êtà  .[  ].  .  . 

IItoXt/4a[io]v  viov  'Hçvytiyov  yvfi[ra]0utçz(ov) 
xat  Konçtj  'Annonçât (at y«ç  tov  x[ai  Jt]âv- 
(20)      ftov  àyoç[tt]<Ji<ôy  rijç  avt^ç  otxta{>)       d\  <f 
[To*\xov  Itùç  tov  âtfXrjXv&étoç  ftrt{yoç)  <Pa[f*i-] 
yw&       ai  XoiTt(nt)  [dj  X] 

\<f^   TEo(ri)  Xt]{4(fAÔT<oy)    Ç  ß  d)  ffç 
[Kat  iyXéyov  tov  fiqyiç  iXoutoyç(ttq>i]6a)    d)  wçf*-7"] 

Z.  10.  Die  Bachslabenreste  hinter  A  passen  vollkommen  su  einem  JL 
Auch  die  Ergänzung  «{  patat  so  den  folgenden  pnnctneUen  Ueberreaten. 

Pagina  X. 

(1)  mB*(Tt)  [av*  xal  rij  lyXôyo»       Ç  ß   o)  faqr  —  ] 

[*EÇ  my  à]val{<ù9tj0'ay)  [  J 
E  ''ItQlSç  o]v4ftjç  vniç  r[tix)qf  xat  o[ùn]rjçu>>y  [t)ov 
xvqlov  rjfitiy  AvTOxçâroçof  Stovqqov 
(5)         'Ayxtoylrov,  oriifnotç  rwr  [i]y  ry  ïtço) 

àomâffoy  «ai  MçtâtTojy  *ai  ayaXuârmy 
nûy\i]a>y  d)  lr 

'EXatov  tiç  Xv^yaxpitty  iy  to)  Oqxo)  l^]' 
G    rtyt&Xitay  tov  xvçîov  y/uûy  Av[io]xçâtoç[o%] 
(10)  Stovqçov  'Ayttovtyov,  oriifjewç  (r]cùV  (y  [io}] 

uqo)  nàvTtûv  e5f  nçôx(uai)  [d))  xâ 

'EXatov  tiç  Xttfyaipiay  iy  to)  o~q[xo)  dj  r] 

2TQoßiiX[o>y]  xai  àçiouctTtoy  xat  Xt[ßavo)TOv  d) . .] 
NavX(a)  oyojy  ino  âiyâoa  xaï  fiaiç  d)  [. .] 

(15)      'AXtfytuç  Ttây  iv  to)  hç<3  «ydçutyTuy  nn[yt<ay] 
iXalov  d)  x 

Mto&bç  yaXxovçytô  àXt'uftaytt  Toi[ç]  àyéç>iâyj(aç)    d)  6 
'EçyAiatç  [K]a>fA«OttOt  rb  Zôayoy  iy  i[q>]  &tâi(<>y)  dj  lr 
Xxtyavoiv  avtu)        Çoâyaj  0}  <f 

(20)  Kai  tiç  âiayç(aq)fiy)  rf»?/*(oa/W)  TtXta^ârojy  xß-j  tûy  [l£\ijç  xt>{jj,tûy)  • 
ntoXiuaiâof  âçv^t(ain^)  b(uotui>)  äj  % 

Tç ixo) ut aç  b(uoiù)ç)  d)  p 

ÇAX]ktâyâ{Qov)  yqoov       bfioi{nn)  [aj  , .] 

[.  .  .]  ßa[Xuyii]ov  xm^ç  *JftXayqio\oç  ö>  . .) 

(25)       l  1 

(.  .  Kat  tiç  dtay{i(a<pi;i  )  Ti).(touârtoy)  xtûfitj]ç  nv[$$tiuç    ö)  ] 


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ARSINOITISCHB  TEMPELRECHNUNGEN 
Pagina  XL 

(1)  [K«?]X«tflfap[é»f  ^  •  • 

Ty       iif,  «e"*  *uriQl"y 

xai  nqatfauç  tov  *vqîo[v)  ^«5r  Avtwçiffi 
(5)         *««i^t»  '^»r»»'ir©r,  cwêftuf  »wf 

*EAo[i]ev  «if  Xnxvatyia*  fr  »V  ^  ' 

rjfiâiv  AvroxçâroQOÇ  Ztov>içov  *Ay[ttoy]iyov, 
(10)  ortyiuç  rtöv  b  Ttp  ïtçtp  [n)à*[iuv]        <^  x 

tlato^]  «if  l^a^i'ay  fr  ry  [ffflxy  r 
ZiQoßiiX»»  x«<  àçcu^ra»^  x[a«  <6  VI 

'£?}«[""<-']  *•  fr'«"™  [«>  'të  ^  f1 

(15)  7*  sJ«pâf  o»*flf  v«?  »ov  aVi7y[o]p[e]«a»a* 

xr[£  t)ay  ifÀiûv  'f'ovXiay  Jifivuv  /iqrlçfa] 
roM  àiix^xffttiy  <tTQaront[â]a>y,  <Trtty«[a»f] 
itù[v]  «V  Tfô  ïéçq  nârttùv  «f  npox(«?ai)         .  .J 

(20)  Kai  Uuâià09noar  «if  ixâa»i<\9/*br  roïf  é[*o] 
ytyQafifiiyw  vnozçiotç,  ini  tWMaytf] 

a^roïf,  fai'rf  «rwif*»  t«'*V]  rçi»/J[o-] 
àçyvQt*V,  àxo[Xov9aç  roïf  In  tara*] 
(25)                      ^««1        T$f  xçar»tffrçf  fiovXtjç] 
[âtà  1 

Pagina  XII. 
(1)     [fr]«Vl*(01')  »e*r«wf  yw^jMftvyn»»»] 

xt«i]  int[*l>ti]<pto[jov] 
ArqnK^V  àwylyu  fr[«eZ¥  «Q\ZuV*1*  ^yivQiot)    ?  a 
Haiti  ènâfQt  wtQhç  *A\noXX»\yovxoç,  fAiity- 
(5)  yvov  AvçnXlov  XaïQÎporoç  âçXUQ«* 

/?ot>A(«t>r©t/)f  naxçôç  Avqn^ov  .aXayoç  «Wç*ot>    #  , 


xoa/uijrov  ^  ^ 
iôr,  ftvtMiW  'Pwpnç>  axty*»ç  x<ây  ly  rrp 

î'ioftî  narrai»»  «!»f  7i(»ôx(ira»)  ^ 

(10)      YîAaiot;  «if  Xvx*"t^>tay  iu  r<£  tffl«^  ^  ^ 

JC  'Oipoiytoy  NtfAtoutyÇ  yan<pvl(«xi)  [vnÇiç  *a)^{ov9t)    à\  xij 

Btuytiyy  hpoiioç  ^  r* 

5dy9V  nQocuçéig  ß,[fiXto&j*ü()  «>oi»f  * 

Boiï^y  yçafifiaréï        fyio4(«f)  ^  M 

(15)      fEJ-nriWÏ  ^(Ù»)  *«r«no^n^f  Iß 

[2i]itl>itoç  2açamta»y  ^  * 

['EXfclov  tit  Xvxyo^lay  Ly  t$  a>,»V  4  9 


440  ü.  WILCKEN 

[J5iQo\ßtiXoiv  xaï  Xtßay[oiiov)  d)  J 

[Njavkoy  ôvov  vnb  âéyâça  xal  ßafc  -*)  if 

(20)  *Eo(u)  tov  tiyaXwfi(atoç)  Ç  u  <*)  ytfvy 

Aotn(a\)  iis  iby  JK«?f)  (Ar,ya  lla^uj(y)  ^Mw*7*" 

[Tûy  u]ty  ànat[T)>t&éyf>y  v[n  ifiov  àno  pär  rô 
[xatv  ö(p}ti[}.o]uiy(i)y  Tq  &t[t->  Tq   Ihtxùy  f*l*>i'\ 
(25)       [.  M  ] 

Z.  19.  Schwache  Reste  eines  absichtlich  ausgelöschten  Io{ti)  in  and  unter 
dieser  Linie  zeigen,  dass  der  Schreiber  zuerst  den  Posten  yttvkoy  öyov  cet. 
vergessen  hatte  und  schon  hier  die  Summe  hatte  ziehen  wollen. 


Pagina  XIII. 

(l)    MpM"«  •  t  ...<•,.-.       1  *>t*[] 

AvqîXioç  Jti[oç  ifàyqttiç) 

à<p*  tûv  uif  ii/.^t  lôxutr]  âXX.ai  i  iio\>,  uov  \  nß/l 

ZtâaifAOÇ  Jiot  [vo]iov  àyoQavôu(oi)  âià  'l>afi[.]Xt; 

(5)  lyoix(ov)  ow[oi)x{iuç)  in'  àu(fôâ\ov)  Qia^otpoQiov),  5  ffrnof- 

yov  tov  [ât]tX(riXv9ôroç)  </)  irfi 

laçaniaç  IhoXtuuiov  roi  Otoytitoyoç  âià  Avqij- 

Xiov  TißtQiov  inia(tjfiov)  <f)  £ 

''lotôiûQOç  0éoiyo[ç]  tov  Béotyoç  inio{ijfAov)  <s 

(10)  t[o]vtojy     <f>  vç& 

Kai  iyXôyov  tov  av[rov]  f*qy[oç  lXo\moy^â<f>riaa)    <t)  ivfiy^7^ 

4/   "Eo(ti)  [<tvy  xai  iß  lyX(iytf)   «^]  itiftß^ 

['££  tuy  àvaXoi&noay] 

Elç  âlttyQ(af>rjy)  fyuooiaty  [rtXiOfjanor  xß-j  XtSy  i\ioytyo\nuuiyu}y)  xid>  u  ûi 

(16)       'AXtiâyd{çov)  yqoov  [intairj^ov)]  d)  fi 

ihùôdaç  [ô/uoim]  «J  x 

nroUfiaîdoç  âç[v/j(.  .  .  .  )    ouoiuç]  o)  x 

Tm[x](o[fi]ias  [ôfjoiwç]  4  * 

•I'  IlvQQiiaç  SXXai  [  ]  x 

(20)       TQtxoifiiaç  èfio[i(wç)]  4)  x 

Itj  'AyafioX^ç  âtwçv[yu>y  nçbç] 

xq>  ÙQtà  itp*  <t)[y  ]ç 

tQyotç  Jtoox6ç[ov   ]ß  <f) 

,\.  'Ot)/[(ô]yioy  S  tu  to  te  >«~t  vaotfv(Xttxi)  vrt(tQ)  Tïa^ojy]    0^  xrj 

(25)       [St]<ay[tivoi  èfioiojç  *j  19]  . 



Pagina  XIV. 

(1)       [Zây&(p  7tço]ntç[tT}j  ßtßXio&^x(rtg)  bfAoiviÇ  d)  X] 

[Bor,9tj}  y]çafjfÀar[tt  ôjuoitoç)  [u] 
'Kn[irrjç]rjTij  V7iêç  xa[t]anofAnrtç  ^{vittiov)  <f)  I[3] 

'Ea(n)  tov  âvaXoilu(aToç)]  *)  rXrjf 


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ARSINOITISCHE  TEMPELRECHNUNGEN  441 

(5)  Aom(a\)  lîç  xby  iiqç  ftqym  ïlaot(yi)        d)  izyfl 

Ilaoïvï  ifioiatç' 

*Anb  fii[y]  xoxtay  oaxiXofiiyaty  np 

Aovxtoe  AvçtjXioç  'AçpçoJéiatoç  b  xai  2vçoç  àyçayôpiof)  <f«à 
&vy(**e*s)  AvqnXiaç  'Hqu'hSqç,  xqç  xai  Konçéaç,  âtà 
(10)  AvçnXiov  K[aXX]i(JMXov  n*Q«âôtov  âXXat  kn^^iov)  a 

etçlnov&âçioy  ç  xai  'Uç]<atltta  StXtvxov  âtà  Jiq- 

y[iwvç  J  i[nt]c(qfMv)  <6  <f>[p] 

yAçit\fitâtâqa  âtà  .  .  .]  xtôy  lyotx(u>y)    d)  q 

Uf4fi[<oy{iXa    ......     âià  Ma]xç(ôyaç  (x  nxo(Xf/jaiâoi) 

(15)  o[çuov  ]  d)  x 

*Ec{xt)  Xtjfâ(ftâio)y)    d)  m\xZ 
Kai  iyX[6yov  xov  pqybç  iXoui]oyç(â(pnoa)      d)  i%y  /) 
"Ea(xt)  avy  xai  xg  iyX(6yV)}    Ç  a  4)  aaSyfl 

u>y  ayà]XoiS^aay 

(20)  9"  Eiç  ât[ayç(aq^y)  âijfioamy  itXta/uâxcjy  xflft  ttSy  Itqç  Xù^tHy)' 
'AXtQaydgov    yqaov   lmo(iifiov)        ]  f* 
11[v$$tiaç  Qfioitaç  J       d)  x 

l  6fiQÎUtÇ  ]        d]  £ 


Pagina  XV. 

(1)     [  J  .  .  .  [  

Kai  ii{<oâuio]&noay  wT  ifAo[è)  t{ic  ixâayutfxby) 

i<f»  v[Jtoyf]yçiaf^âyf)  vnoy^tf  èni  [inaXXayjj  ro)iç  âtà 
tây  xÇ'ipanopmy  vn*Qx[»vo]tt  [bt]i  w(ß  vtyrj- 
(5)  &ti  Toxy  TQHüßoXtito  àçyvçt[x(p,  à]xoXov- 

&wç  xoïç  ImaxaXiiat  fxot  vnb  x[qç]  xçaxlaxtjç 

flcvX^Çy  âtà  AvçyXiov  'Açnoxçaxiuyoç  yvft(yaotao%ov)  fyaç- 

Xl°v]  nçvxâytmç  y[y]uf4^ttaijytjxêv  xai 

btitptjtpioiov  • 

(10)       AvQnXttp  StQtjyy  ywopiéyy)  àyx^yn(x^)  êtyivçtov)  xtopâX(atoy)    £  a 
[. .  Eiç  7tayijyvQ]tapby  NtiXa(tuy,  oxi\l>i[tj]ç  [xûy  iy  xtp] 
[îtç({]  àyâçtâyxeay  xai  à*n[t]âti[vy  xai  àyaX-) 
[ftâxaiy  nâ]yxtay  [d)  . .] 

['Eçyâxatç  xa>]fiâoaot  xb  Çôa[yoy)  ....  (. .  d)  .] 
(15)       [2xitpây<oy]  aixtp  x (p  çonyqt  [d)  . .] 

[J^  'OipoSytoy  Nt][Ât<Jiay<y  yao<pvX(axt)  v(nio)  n[aowi   d)  Hy] 
[Sitoyttytp]  Qfioltac  \di  1&] 

[Boq&y  yQ(af4tuaxù)}  f*) 
(20)       ['EmxriQixij  v]n((ç)  xaxano(An!}Ç  fitj(ytaiov)    [d\  Iß) 

[jS]  TBiixi)  xov  àyaXûifiaxK)  ùçyivqiov)    fa  $[...) 
[Aam(ai)  ik  rôjr  M  fifra)  'Emi<p   o>  9{. .] 
['Endq)  o(/J9lwç)) 
ÏAno  fièy  xixtoy  ba)H]X(9fiiyo>v)  [r]y  &t[y  va)  'Enùip  ft^yi') 


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442  ü.  WILCKEN 

Pagina  XVI. 

(1)     [...]....  t  àq>'  otfii] 

Xtt  rôxuty  .  .  .  .  [   ^  .  .] 

AiçtiUa  'flçttiiç  if  «ai  [Konçitt  «ai  aâ$Xtf>rt) 
Jïç^Xîa  Jontin  17  «ai  [2vça  &vyctriçtç  'Ayçoâtt) 
(5)         <riov  rot  «ai  ^i'çov  (à^oçnKt)u(or)  âtk  .  .  .  Wo«r-] 

rap/ov  lmrçé7i(ov)  tttp*  [ur  ô<pttXov«t  x6x{toy)    ^  . .] 
Zaçuntuç  IJtoXt^aiov  r»[v  &eythovoç  âtà  AvçqXiov] 

TtßlQtov  âXXaç  l\7ua(rt[Aov)  d) . .] 

^vçijAtof  ÛQtjroç  àyo[çaréfi6ç  . .  âqp'  oik 

(10)  ht  to'xfur)  /mafi^et)    [  ^..J 

Klaiémçoç  Stutf  oç  ?[ov  Bitayoç  innj(tjftov)   à)  . .] 

'AQltfAtdwÇftt   S  «*  (   ^. .] 

'/f/^wrflAa   17    «ai    .    [   <V  •] 

AvqlXXa  Jr^tjTQiov   [   <^  . .] 

(15)     ^0«7<Uef  Aïof  à  «ai  ?T[   ^  . .] 

[Z]ttf<rtpor  Jiorvoiov  [ày«çayôfi{oç)  ] 

int   StOUOCf  OQIOV  Tù[  ........] 

iov  trt0i{ulroç)  xyj  âià  [4><r/u(.)A>7  lv9tx(ov)    <6  . .] 
[Kai]  uni  xQtoXvtyotutç  [âaMttuy] 
(20)  ^v^ifAior  Atjuqrçtoç  tÇ[iy*jTtvoa(  tqç  'AXiÇayâçiaty  néXttaç] 

âqp'  u>y  lâaytiaaro         vnttXXayy  ht  nâXat  vn~] 
a'erovat  aiiov  àçy(vçiov)    t[ß         .  .  .  .  àniâ»-] 

xtv  ïç>  <l>açf*9v&t  finy[i  1 

àçyivçUv)  Ç  a  «ai  rorç  .[  ràrotv  ïmç  foi] 

(25)  [tfaju}éwi*  ro»  aùi[<w  «rot*   a)  «I    .    .    .    .  ] 


Fragment  III. 

(1)    [  )*fxê«- 

[  ]  xaraXt£n(etat)' 

l  M  QT-rrx 

(5)  [tQthç  xequfatfr)  ßovX(tvihs)  ln]ifuXwc 

[L . .  Avioxçaroçoç  Kaiaaçoç  Mâçxov]  AvçtjXiov 
[Utovtrçov  AyfuirivoVy  IlaQ&ixov  (xt\yiötov 
[Bçiiayyixov  fxtyiaxov  rtçfittvixov  fx]iyiatov 
[Kvotfiovç  Evtvxwç  Ztßacrov  ] 

Diet  und  die  folgenden  Fragmente  sind  einzeln  stehende  Stücke,  die 
nicht  mehr  unter  einaoder  inaammenhangen.  Bei  der  geringen  Bedeutung 
derselben  gebe  ich  nur  das  einigermassen  Interessante. 

Zwischen  Zeile  5  und  6  ist  ein  grosser  Zwischenraum. 


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ARSINOITISCHE  TEMPELRECHNUNGEN  443 
Fragment  IV. 

(1)       [  Jw*  nâritur  [  ] 

[  TOV     U(>[  J 

[  t\ma(fioiç  [  .  ] 

(5)  [Kai  tlç  Ixâayujpbv  r£  vnoytyç](afifA{yip)  vnoxçHp  int  vn[aXlayrj] 

[Tù*y  TçiètfloXtiy  àçy{vi}vt<à),  i£  int<n[ûXftaiù(] 
[içV  xçeattntf  ßo]vXjg  ft*  AiçTjXi[ov    .    .    .  .] 
[...,.      iy]âçxov  nQvfânuç  [yyv^aa- 
(10)  [tyirov  *«<  lm]*pri<txov' 

►  ■ 

Fragment  V. 

(1)  [  'Eo(u)  Xn(tipâitov)\  .  .  x^ifi 

[Kal  iyXôyov  tov  fAtjy'oç  iXoi]noyQ(â<pijOa)    <*)  [. , .] 
[       TEtf(n)  ovr  xai  rfj  ty\{6ytu)]    f  a  f  ror 
[  *EÇ  tor  î^ralw&r^ay' 

l  ]  T«A«a^(.  •  •)         •  •  • 

■■■■■■  Il 

Fragment  VI. 

(1)    [  ayoça^érfoç)  cTià  AiçnUùv  //[  ] 

[  ]  iq*iX*t  t(ÄW^)  intotipov)  6>(Xmç) 

[2aç*ni*ç  lUoU^tcioi;  tov  Sio)yeitoyt>ç  âià  JèçiXi[ot] 

[TtfltQiov  ] 

[  ]  .  .  aXXaç  imo{ijfiov) 

I 

Fragment  VIII. 

[.  .  'Ugâf  oicrii  . .  .\Xituy  Kttç  . . .  uxov,  này) 
[ttoy  Ttây  t]y  J<p  itQy  Tïç6x(iTai)  [&) . .] 
[  EXuio]v  tic  Xv^yatffiay  (y  i(p  o[rtx$  <f) .] 
[2tQoß)tiXtt>y  xai  aQiofjcitwy  xai  [  ....  ] 

Die  Fragmente  VII ,  IX  und  X  sind  nicht  werth,  mitgetheilt  zu  werden. 
Auf  Frgm.  VII  wird  ein  xtxo<r^(ij«t>xai\)  genannt. 


Der  Text  der  vorliegenden  Urkunde  ist  nicht  in  einem  Zuge 
noch  von  einer  Hand  geschrieben  worden:  bis  p.  II  incL  reicht 

4ie  Rechnung  des  Avqi)Iioç  M[  é  xaï  IIa]rjaioçt  der  bis 

zum  letzlen  Tybi  («=  25.  Januar)  Oberpriester  war;  mit  p.  III  be- 
ginnt die  Rechnung  seines  Nachfolgers,  des  Avçrlwç  Ségr^oç  6 
xai  'loidwQog,  vom  Mechir  bis  in  den  Epiph  hinein,  also  fast  über 
sechs  Monate  hin  erhalten.  Die  zweite,  spater  geschriebene  Rech- 


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444  =  '     U.  WILCKEN 


nung  ist,  wie  man  noch  sehen  kann,  mit  ihrem  linken  Rande  an 
den  rechten  der  froheren  angeklebt  worden,  und  so  haben  wohl 
die  Rechnungen  der  Oberpriester  dieses  Tempels  eine  grosse  Rolle 
gebildet.  ')  Wenn  auch  von  den  Oberpriestern  abgefassl,  sind  die 
Rechnungen  doch  nicht  von  ihnen  geschrieben,  sondern  vom  je- 
weiligen Tempelschreiber,  vielleicht  jenem  öfter  genannten  Borj&ôç 
yçafifÂOtevg,  denn  deutlich  lassen  sich  die  Subscriptionen  der  Ober- 
priester —  unten  auf  p.  II  und  auf  Frgm.  III  —  durch  die  Ver- 
schiedenheit des  Ductus  der  Schrift  und  auch  der  Farbe  der  Tinte 
als  Autographen  dieser  selbst  erkennen. 

Da  das  23.  Jahr  des  Severus  Antoninus,  welches  die  Sub- 
scription auf  p.  II  anführt,  nach  ägyptischer  Rechnungsweise  vom 
29.  Aug.  214  bis  zum  28.  Aug.  215  n.  Chr.  wahrt  —  Caracalla 
setzte  bekanntlich  die  Jahreszäblung  seines  Vaters  fort  —  so  hatte 
der  erstere  Oberpriester  sein  Amt  verwaltet  bis  zum  25.  Jannuar 
des  J.  215  n.  Chr.;  doch  hat  er  die  uns  erhaltene  Rechnungsab- 
legung  wohl  erst  etliche  Wochen  oder  Honale  spater  angefertigt, 
wie  wir  Aehnliches  von  seinem  Nachfolger  noch  nachweisen  kön- 
nen :  dieser  spricht  zwar  in  der  Rechnung  selbst,  die  direct  seinen 
Büchern  entnommen  ist,  von  dem  'jetzt  laufenden  23.  Jahre'  (vgl. 
p.  IX  4  zov  èveo*ta%(oç)  xyj,  ebenso  p.  XVI  18),  dagegen  in  dem 
Vorwort,  welches  er  behufs  der  Einreicfaung  an  die  Bnle  voraus- 
schickt (p.  III  1 — 9),  spricht  er  von  dem  'verflossenen  23.  Jahre'; 
vgl.  III  9:  [tov  âuX]rjXv&6j(oç)  xyj.  Er  hat  also  seine  Rechnung, 
die  bis  zum  letzten  Epiph  24.  Juli)  geführt  war  (vgl.  III  7  ff.), 
erst  nach  dem  neuen  Jahresanfang,  also  nach  dem  29.  Aug.  215 
aufgesetzt. 

Von  den  übrigen  Fragmenten  lässt  sich  nur  n.  I  datiren.  Da 
auch  hier  die  Steuern  des  22.  Jahres  erwähnt  werden,  die  vom 
21.  Jahre  aber  ausdrücklich  als  rückständige,  Xoinä  bezeichnet 
werden  (vgl.  Z.  2.  3.  6.  7),  so  gehört  wohl  auch  dieses  Fragment 
in  die  Rechnung  des  23.  Jahres  und  ist  somit,  da  es  über  den 
Monat  Choiak  (»  December)  handelt,  ein  Stück  aus  der  Rechnung 

unseres  ersten  Oberpriesters.  *)  —  Ob  die  Schlussrechnung  eines 

— , — ,  

1)  Ebenso  ist  au  die  Schlussrechnung  auf  Frgm.  III  die  nächste  Rechnung 
angeklebt,  von  der  noch  einzelne  Buchstaben  erhalten  sind. 

2)  Früher  glaubte  ich  1)  wegen  der  Erwähnung  der  Steuern  des  21.  Jahres 
und  2),  weil  hier  ein  anderes  Drachmenzeichen  gebraucht  ist  ata  auf  p.  I 
und  II,  dass  dies  Fragment  aus  dem  Jahre  22  stamme,  also  von  anderer  Hand 


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ARSINOITISCHE  TEMPELRECHNUNGEN  445 


[Z\èewoç  auf  Frgm.  III  eben  die  unsere»  zweiten  Oberprieslers 
j4vQi/jliOç,2àQi)voç  6  Kai  JIalôu>çoç  ist,  bleibt  mir  zweifelhaft, 
da  die  Auslassung  seines  Beinamens,  zumal  ip  einer  eigenhändigen 
Subscription,  sehr  .auffällig  ware. 

Bevor  ich  zum  speciellen  Gommentar  übergehe,  wird  es  nütz- 
lich sein,  die  verstreuten  Angaben  über  die  Stadtverfassung  sowie 
ober  die  Tempelverwaltung  zusammenzufassen  und  im  Zusammen- 
sammenhang  zu  beleuchten.  —  Den  Herren  Prof.  Mommseu  und 
Prof.  Roberl,  die  mir  bei  der  Bearbeitung  dieser  Urkunde  oft  mit 
ihrem  Rathe  bereitwilligst  zur  Seite  standen,  spreche  ich  auch  an 
dieser  Stelle  meinen  besten  Dank  aus. 

Das  Ueberraschendste  von  dem,  was  der  Papyrus  uns  bietet,  ist 
wohl,  dass  wir  am  Anfang  des  dritten  Jahrhunderts  in  Arsinoë  eine 
ßovlrj  in  voller  Tätigkeit  finden,  während  uns  bis  jetzt  solche 
communale  Selbstverwaltung  nur  von  sehr  wenigen  besonders  privi- 
legirten,  griechischen  Städten  Aegyptens  bekannt  war.  Der  Kürze 
halber  muss  ich  hier  auf  das  verweisen,  was  ich  in  meiner  Disser- 
tation über  die  Einsetzung  der  Arsinoitischen  Curie  und  die  Ein- 
wirkung derselben  auf  die  Verwaltung  der  Stadt  und  des  Nomos 
auf  Grund  dieses  und  anderer  berliner  Papyri  gesagt  habe  (Oftser- 
vaiwnes  cet.  p.  14  ff.),  und  will  hier  nur  die  Beschaffenheit  der 
Curie  untersuchen. 

Den  besten  Aufschluss  darüber  giebt  uns  der  Brief,  in  welchem 
die  Rathsherren  dem  Aurelius  Serenus  seine  Wahl  zum  Oberpriester 
mittbeilen.  Es  nennen  sich  da  die  adreesirenden  Wähler  (p.  V  1  ff.)  : 
[ol  irjç  Xa(*nQ0tcc%i]Ç  n6X]6U>ç  [xùv  l4çcu>]ot[i]û>v  a[ç]x[o]vTeç 
ßovkrfc).  Bei  diesen  açxovttç  an  die  leitenden  Magistrate  der 
Stadt,  also  an  âçxovteq  im  prägnanten  Sinne  zu  denken,  wie  sie 
.  in  allen  griechischen  Städten  sich  finden  und  gewiss  auch  für 
Arsinoe*  zu  postuliren  sind,  scheint  mir  ausgeschlossen  durch  die 
—  sonst  unbekannte  —  Verbindung  mit  ßovli}[$],  um  so  mehr, 
da  sich  Serenus  an  einer  andern  Stelle  (p.  Iii  3)  als  alçe&elç 
vno  %îj[$]  x$atloTi)ç  [ßo,vXr}$}.  bezeichnet.  Da  aus  Letzterem  her- 
vorgeht, dass  die  apxomg  ßovh~j$  jedenfalls  die  gesammte  Curie 
repräsentirten,  so  möchte  ich  annehmen,  dass  man  diese  açxQvteç 
im  eigen  iiichen  Sinne  als  diejenigen  der  Buleuten  aufzufassen  hat, 

als  p.  I  und  11  geschrieben  sei  (Observationet  cet.  p.  55).  Doch  scheint  mir 
cratères  Bedenken  durch  das  iàç  Xotn(àç)  gehoben,  für  die  zweite  Schwierig- 
keit habe  ich  schon  dort  selbst  ein  Analogon  angeführt. 


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416 


ü.  WILCKEN 


die  zur  Zeit  regieren,  im  Amte  sind,  d.  h.  dass  man  an  einen  zur 
Zeit  der  Wahl  fungirenden  Ausschuss  des  Rathes  zu  denken  hat. 
Wenn  man  nun  auch  annehmen  könnte,  dass  eben  bei  der  Priester- 
wahl  gemäss  einer  besonderen  Bestimmung  nur  ein  Ausschuss  der 
Bule  fungirte,  so  ist  es  mir  doch  aus  sogleich  zu  erörternden  Grün- 
den wahrscheinlicher,  dass  dieses  Tagen  in  wechselnden  Aus- 
schüssen in  Arsino«  eioe  dauernde  Institution  war.  —  Zwar  lässt 
sich  nicht  absehen ,  nach  welchen  Principien  und  für  wie  lange 
solche  Aussen  aase  constituirt  waren,  um  so  weniger,  da  ich  eine 
Eintheilung  eines  durch  die  Ausschüsse  vertretenen  Volkes  in 
Puylen  oder  dgl.  bisher  für  Arsinoö  nicht  gefunden  habe  und  auch 
wohl  schwerlich  finden  werde.  Das  Wort  drjuoç  ist  mir  Oberhaupt 
noch  nie  auf  Fayynmer  Fragmenten  begegnet,  es  fehlte  wohl  für  Ar- 
sino« Oberhaupt  dieser  Begriff.  Wenn  auch  in  den  von  Anfaug 
an  griechischen  Städten  Aegyptens,  wie  Alexandria  und  Antinoi1, 
Phylen  uns  bekannt  sind,  so  kann  man  doch  andererseits  gar  nicht 
erwarten,  dass  in  einer  ägyptischen  Stadt,  welcher  nachtraglich 
das  Stadtrecht  geschenkt  wird,  zugleich  hiermit  auch  das  Volk  in 
jener  Weise  organisirt  worden  sei,  womit  doch  immer  gewisse 
politische  Rechte  für  das  Volk  verbunden  sind.  Dies  ist  mir  bei 
der  Stellung,  die  das  ägyptische  Volk  in  römischer  Zeit  einnahm 
—  die  kürzlich  von  Mommsen  so  treffend  charakterisirt  worden 
ist1)  —  höchst  unwahrscheinlich.  Die  an  die  Stelle  der  ägypti- 
schen Komenverfassung  eingeführte  griechische  Communalverfassung 
bleibt  so  in  Folge  der  eigentümlichen  Verhaltnisse  des  Landes 
und  der  Bevölkerung  eine  Zwitterbildung. 

Ungewöhnlich  wie  die  Bezeichnung  âçxorreç  ßovXtß  für  den 
Ausschuss,  ist  auch  die  für  den  jeweiligen  Präses  des  Rallies  7tçv- 
zaviç  oder,  wie  er  sich  in  der  Unterschrift  des  Briefes  nennt:  • 
hùçxoç  rtQvravtg,  'augenblicklich  activer  Prytan*.  Dass  wirklich 
dieser  rtçvtayiç  der  Vorsitzende  des  Rathes  ist,  geht,  abgesehen 
von  der  Stellung,  die  er  hier  im  Brief  einnimmt,  auch  aus  den 
Worten  anf  p.  XV  5  ff.  hervor.  Dort  wird  dem  Oberpriester  der 
Beschluss  der  Curie,  dass  eine  gewisse  Summe  auf  Zins  von  ihm 
ausgeliehen  werden  solle,  aufgetragen  durch  den  h>açx°Ç  itQv- 
tavig,  der  zugleich  als  derjenige  bezeichnet  wird,  der  den  Antrag 
gestellt  hatte  (ypwfirieiar^tov  sie)  und  die  Buleuten  darüber  hatte 


l)  Rom.  Geschichte  V  S.  553  ff. 


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ARSINOITISCHE  TEMPELRECHNUNGEN  447 


abstimmen  lassen  (irtuprjfpiotov).  Hier  kann  nur  an  den  Vor- 
sitzenden des  Rathes  gedacht  werden.  —  Endlieb  ist  entscheidend 
das  Analogon  von  A  Mino«:  in  einem  Ehrendecret  dieser  Stadt  aus 
dem  J.  232  n.  Chr.  (C.  1.  Gr.  n.  4705)  heisst  es,  nachdem  eponym  der 
Präfect  und  der  Epistrateg  angegeben  sind:  'Auxivoimv  viwv'El- 
Xi'vwv  [t]  ßov]ij,  rtQVTavevovxoç  AvçrjXiov  'Qgiy€*[ovç  to]v  xai 
*ué/toXXwviov  ßovXevtov  yvfiy[aOiaçxov  xai]  irti  twv  atefiftâteux 
xai  wç  xQijf*<**[i&*t  <p)vXrjç  '^iârjvaîâoç.  Ilçvtavtç  ist  also  auch 
hier  in  Antinoe*  die  Bezeichnung  für  den  Vorsitzenden  des  Rathes, 
oiler  genauer,  des  Ausschusses  —  denn  auch  für  AntinoO  mochte 
ich  wechselnde  Ausschüsse  annehmen.  Da  nämlich  ausser  den 
Titeln  des  Prytanen  auch  seine  Phyle  besonders  vermerkt  ist,  wird 
mau  annehmen  dürfen,  dass  eben  diese  Phyle  damals  durch  den 
Ausschuss  und  ihren  Präses  vertreten  war.  —  Bezeichnet  aber  jiqv- 
tavtç  den  Vorsitzenden  des  Rathes,  so  können  wir  in  unserer  Ur- 
kunde selbst  den  Wechsel  des  Vorsitzes  verfolgen.  Denn  während 
im  Tybi  ein  AvçrjXtoç  'HçaxXei&tjç  6  xai  Idya&oç  daifAiov  àç- 
Xieycnevoaç  der  foaçxoç  nçvtaviç  ist  (p.  V  13),  ist  es  fünf  Mo- 
nate später,  im  Payni  ein  AvçrjXioç  *AQnoxç(xtiu)v  yvfA(vaotâç- 
Xrtç).  Leider  fehlt  an  der  entsprechenden  Stelle  der  Rechnung 
des  Pharmuthi  (p.  XI  26,  sowie  auf  Frgm.  IV  8),  in  der  wiederum 
der  nçvtavtg  erscheint,  der  Name  desselben.  Vielleicht  war  es 
damals  noch  ein  Anderer. 

Griechisch  wie  die  ßovXtj ,  ist  auch  die  Tempelverwaltung. 
Unser  lupiter-Capitolinus- Tempel  wird  im  Grunde  nach  denselben 
Principien  verwaltet,  wie  z.  B.  der  Apollotempel  auf  Delos,  über 
den  wir  seit  den  jüngsten  Ausgrabungen  so  genau  unterrichtet 
sind.*)  Eigenthümer  des  Tempels  sowie  des  Tempelgutes  ist 
der  Gott  Iupiter  Capitolinus  selbst,  ihm  werden  die  Zinsen  der 
ausgeliehenen  Gelder  geschuldet  und  gezahlt;  vgl.  das  häufige 
toxiov  bq>€iXofAivMv  tçj  &e(p.*)  Sein  Vermögen  ist,  so  scheint 
es,  hi  der  Hauptsache  fundirt  auf  Grundbesitz;  mehrere  Dorfer 
des  Arsinoitisclien  Nomos  oder  vielleicht  auch  nur  Grundstücke  in 
denselben  gehören  ihm  und  lassen  reichliche  Pachtgelder  in  seine 
Kasse  fliessen  (vgl.  p.  V  20  ff.)-  Sein  Oberpriester,  der  dem  Cha- 
rakter der  Urkunde  gemäss  uns  wesentlich  als  Geschäftsmann  ent- 

1)  Vgl.  Homolle  im  Bullet,  de  corresp.  hellên.  1882  p.  1  ff*. 

2)  Vgl.  in  der  erwähnten  delischen  Inschrift  I  Z.  42:  cfc  anôâoatr  rcîv 


448 


ü.  YVILCKEN 


gegentritt  —  wie  er  sich  denn  selbst  nicht  uor  açxi€Q€vç,  son- 
dern auch  hrifult}%t]g  nennt  (vgl.  Frgro.  HI  5)  —  wird  ?on  der 
Bute  gewählt  und  ist  in  der  Ausübung  seines  Amies  nicht  nur  an 
die  Beschlüsse  dieser  Communalbehörde  gebunden  (vgl  àxolov&utç 
%oïç  èitiataXsïai  pot  vfto  Trjç  xçatiottjç  (tovlrjç  p.  XI  24; 
p.  XV  5  ;  ahnlich  Hl  5),  sondern  auch  specieU  an  die  Befehle  des 
kaiserlichen  Finanzbearoten,  des  èaUçonoç  %£»  ovouauü*  (vgl. 
p.  V  8  ff.).  ') 

Unter  den  Einnahmen  des  Tempels  nehmen  den  gröbsten  Raum 
in  der  Rechnung  die  Zinsen  der  ausgeliehenen  Gelder  ein.  Hatte 
der  Tempel  bedeutende  Ueberschüsse  in  der  Kasse,  so  trug  der 
Rath  der  Stadt  durch  seinen  Vorsitzenden  dem  Oberpriester  auf, 
so  und  so  viel  Capital  zum  gewöhnlichen  Zinsfuss  a uszu leiben 
(vgl.  Frgm.  1 1 3 fT. ;  p.  I  tl  ff.;  p.  XI 20 ff.;  p.  XV  2ff.;  Frgm.  IV  5ft). 
Der  Rath  untersuchte  auch  wohl  die  Leistungsfähigkeit  des  Schuld- 
ners, der  sich  mit  seinem  gesararateu  bei  den  Steuerbehörden  de- 
clarirten  Vermögen  verpfänden  musste  (vgl.  hzl  vnallayf,  oder 
vno&rpa}  %o7ç  âià  %âv  XQ^iiaxia^wv  vjrâ^xovat).  Der  Rath  be- 
stimmte daher  auch  wohl,  ob  der  Schuldoer  noch  ausserdem  Bargen 
zu  stellen  habe  oder  nicht.  Es  ist  bezeichnend  für  die  gedrückte 
Stellung  der  Eingeborenen  gegenüber  der  Regierung,  dass  der  ein- 
zige Schuldner,  dem  man  ohne  einen  peréyyvoç  nicht  traut,  ein 
Aegypter  von  Geblüt  ist,  der  Paatis  (p.  XII  4),  während  von  den 
übrigen  Schuldnern,  die  Griechen  sind  und  zum  Theil  auch  hohe 
Aemter  bekleiden,  keine  Bürgschaft  verlangt  wird. 

Das  Geld  wurde  ausgeliehen,  wie  es  Ii  eiset,  'auf  den  gewöhn- 
lichen Zinsfuss  von  3  Obolen  in  Silber'  (ßxi  avyrj&ei  %6%^ 
tQiwßolty  ÙQyvQiwji).  Wenn  auch  nicht  besonders  angegebeo 
ist,  für  welches  Capital  und  für  welche  Frist  diese  3  Obolen  be- 
rechnet sind,  so  kann  doch  kein  Zweifel  sein,  dass  monatlich  diese 
Summe  für  100  Drachmen  =  1  Mine  zu  zahlen  waren,  dass  der 
Tempel  also  »;*  %  pro  Monat  oder  6  %  pro  Jahr  einzog.  Vgl.  für 
diese  Berechnung  des  Zinsfusses  Paulus  in  Dig.  16, 3,  26  §  1  :  ixcr- 


1)  Aehalich  werden  auch  jene  Uçonoioi  auf  Delos  bei  ihrer  Amtsaus- 
übung,  spec,  der  Kassenverwaltung  bevormundet  :  sie  leihen  Tempelgelder  auf 
Zins  aus  xaia  xb  iptyiopa  xov  typov  (1  Z.  71),  sie  übernehmen  den  Kassen- 
bestand naQovcijç  ßovlqc  xtci  xw  âçiovxoç  xov  rjç  nôXtœç  ,  .  .  xai  rat- 
yçafifiuzéu*  xov  rfc  naUtor  .  .  .  xsl  r«i>  n^vxirw,  xùv  xaim  pfr«  xei 
xov  yçafjpaxifoç  xov  xolr  UQonoidjy  .... 


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ARSINOITISCHE  TEMPELRECHMJNGEN  449 


ojijç  fivàç  ixàotov  (Atjvbç  oßölovg  téooctQctç.1)  In  einem  Falle 
lassen  sich  die  6  %  in  unserer  Urkunde  auch  noch  nachrechnen  : 
Ein  gewisser  Demetrius  bezahlt  am  1.  Pharmuthi  für  ein  Capital 
von  2  Tal.  2000  Drach.  =»  14000  Drach.  Zinsen  im  Betrage  von 
210  Drach.  (vgl.  IX  10  ff.;  das  ë<aç  auf  Z.  14  steht  einschliessend, 
ebenso  wie  auf  p.  III  8:  ïioç  *Enei<p).  Da  derselbe  Demetrius  drei 
Monate  später  wieder  unter  den  Zinszahlenden  erscheint  (p.  XVI 20  ff.), 
er  andererseits  in  den  beiden  vorhergehenden  Monaten  nicht  ge- 
nannt wird,  so  ist  es  sehr  wahrscheinlich,  dass  er  wohl  nach  be- 
sonderem Uebereinkommen  eben  vierteljährlich  seine  Zinsen  zu 
zahlen  pflegte,  die  letzten  also  in  dem  uds  nicht  erhaltenen  Tybi 
gezahlt  hatte.  Ist  dies  richtig  und  sind  jene  210  Drach.  für  ein 
Quartal  gezahlt,  so  sind  für  ein  Capital  von  14000  Dr.  monatlich 
70  Dr.  berechnet;  das  ist  aber  lJ%  °/o,  denn  70  :  14000  —  V*  :  100. 

Es  sind  dies  die  bekannten  sentisses  der  Römer,  die  in  jener 
Zeit  der  gewohnliche  anständige  Zinsfuss  gewesen  zu  sein  scheinen. 
So  nahm  der  Fiscus  selbst  6%,  »ach  Paulus  in  Dig.  22, 1, 17  §  6: 
st  debüores,  qui  minores  semissibus  praestabant  usuras,  fisci  esse 
coeperunt,  postquam  ad  fiscum  transierunf,  sentisses  cogendi  mnt 
praestare.  Es  ist  bemerkenswert!),  dass  dieser  Zinsfuss  in  unserer 
Urkunde  der  avvrjfhjç  genannt  wird.*) 

Wenn  also  auch  der  Bezeichnung  des  Zinsfusses  die  Berech- 
nung für  den  Monat  zu  Grunde  lag,  so  wurden  die  Zinsen  factisch 
doch  keineswegs  regelmässig  monatlich  gezahlt.  Vielmehr  wurden 
sie  je  nach  dem  Bedürfniss  der  Tempelkasse,  doch  wohl  mit  Be- 
rücksichtigung der  augenblicklichen  Verhältnisse  des  Schuldners 
und  zum  Theil  auch  wohl  nach  Massgabe  besonderen  Ueberein- 
kommens  in  oft  ganz  ungleichen  Fristen  vom  Oberpriester  einge- 
fordert (vgl.  das  häufige  ttäv  .  .  .  anaittjd'évtùty  vtt  ifiov  arto 
toxwv  6(peiXofiivu)v  rtp  Seq)).  So  zahlen  die  Artemidora  und 
Ammonilla  im  Pay  ni  und  dem  folgenden  Monat  Epiph  Zinsen, 
während  sie  in  den  vier  vorhergehenden  Monaten  nicht  unter  den 
Zins  zahlenden  erscheinen.  Ein  gewisser  Tiberius  zahlt  im  Phar- 


1)  Für  die  monatliche  Berechnung  des  Zinsfusses  speciell  in  Aegypten 
Tgl.  Pap.  Logd.  O.  22:  xôxovç  efr  iov  <nar^Q[o]ç  jfaAxot?  ägaxfitZv  iÇqxovra 
xaxh  priva. 

2)  Auch  auf  afrikanischen  Inschriften  ans  dem  III  Jahrhd.  erscheinen  öfters 
die  ternisses,  vgl.  Mommsen  zu  C.  I.  L.  VIII  2  p.  774  und  Ephem.  epigr.  V 
n.  328.   Vgl.  auch  vit.  Alexandri  c.  26. 

H.rmM  XX.  29 


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150 


U.  WILCKEN 


rauthi  seine  Zinsschulden,  wie  es  scheint,  (Or  16  Monate  ab  (vgl. 
p.  IX  2  ff.).  Im  Phamenoth  scheint  der  Oberpriester  gar  keine 
Zinsen  eingezogen  zu  haben,  da  er  hier  schon  mit  den  Pachtgel- 
dern die  Rasse  gefüllt  hatte. 

Die  Zinsen  sind  wahrscheinlich  immer  am  ersten  Tage  der 
Monate  gezahlt  worden,  wie  denn  der  Schreiber  niemals  das  Datum 
besonders  bemerkt. 

Schliesslich  noch  ein  Wort  über  die  Zahlung  selbst.  Der 
Zinsschuldner  wird  gewöhnlich  eingeführt  mit  Traça  tov  ôêïva 
oder  o  deîva  (vgl.  p.  III  17;  IX  10;  XIII  2,  9;  XVI  9t  11  u.  s.  w). 
Häufig  findet  sich  aber  noch  der  Zusatz:  âià  tov  ôeï va  (vgl.  p.  Iii 
12.  14;  VHI  21.  24;  IX  2.  6.  17;  XIII  4.  7;  XIV  8.  11).  Da 
dieser  Zusatz  nicht  immer  gemacht  ist,  die  Mitwirkung  dieser  zweiten 
Person  also  unter  Umständen  entbehrlich  ist,  so  ist  mit  diesen 
Worten  wohl  nichts  Anderes  bezeichnet  als  der  Ueberbringer  des 
Geldes,  in  den  Fällen,  wo  der  Schuldner  selbst  nicht  zugleich 
Ueberbringer  war.  Es  passt  hierzu  gut,  dass  häufig  Personen,  die 
dem  Schuldner  nahe  stehen,  mit  dem  did  eingeführt  werden,  so 
ein  Sohn  (p.  III  14),  Töchter  (p.  VIII  2t;  XIV  8),  ein  Vormund 
(XVI  5).  Bei  einer  genauen  Buchführung  ist  es  ja  auch  natürlich, 
dass  der  Name  des  Ueberbringers,  falls  er  nicht  identisch  ist  mit 
dem  Schuldner,  mit  notirt  wird.1) 

Im  Ausgabeetat  des  Tempels  spielt  ausser  den  Gultuskosten  (vgl. 
weiter  unten)  die  Grundsteuer  eine  grosse  Bolle,  die  er  für  die  ihm 
gehörigen  Dörfer  zu  zahlen  hatte;  vgl.  das  häufige  elg  êiayç^aqpr^) 
ôrt(40ai(jjv  releo/nâtwy  xßj  raiv  VTTOyeyça^/xévwv  xw^w>.1)  Da 
über  den  Grund  und  Boden  des  Tempels  selbst  niemals  eine  solche 
Ausgabe  gebucht  ist,  so  scheint  dieser  axéleia  genosseu  zu  haben. 
Die  Einkünfte  von  jenen  Dörfern  —  es  werden  als  im  Besitz  des 
Tempels  genannt  TlvQQeta,  Tçixu^iaf  'AleÇâvÔQOi  *i;<roç,  TIxo- 
Itpatg  ôçvn(ata),  Keçxea^qiiç  —  waren  an  utodwrai  verpachtet, 


1)  Aehuliches,  nur  anders  gewandt,  scheint  mir  auch  vorzuliegen  in 
C.  I.  Gr.  I  p.  257:  'Agiotât*  JrsXioç  vntQ  'AnoXXoâojçov  cet.  Vgl.  auch  in 
der  oben  erwähnten  delischen  Inschrift  I  51:  xb  âàvuov  o  àmêatxi»  .  .  . 
vniq  tov  naxçôç. 

2)  Diese  Auffassung  der  angeführten  Worte  verdanke  ich  Herrn  Prof. 
Mommsen.  Ich  hatte  anfangs,  verleitet  durch  das  nQttxtoQi  auf  p.  I,  an  eine 
Verpflichtung  des  Tempels  gedacht,  auf  seine  Kosten  durch  noâxzoçiç  in  ge- 
wissen Dörfern  die  Staatssteuern  erheben  zu  müssen. 


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ARSINOITISCHE  TEMPELRECHINUNGEN  451 


die  in  Raten  die  Pachtgelder  an  den  Oberpriester  zu  zahlen  hatten. 
So  cassirte  Serenus  im  Phamenoth,  da  er  vom  vorhergehenden 
Monat  nur  24  Dr.  übrig  behalten  hatte,  von  mehreren  Dörfern 
Pachtgelder  ein,  im  hohen  Betrage  von  1345  Dr.1)  Ausserdem  ge- 
hörte dem  Tempel  noch  im  Dorfe  WiXayçiç  ein  Öffentliches  Bad, 
dessen  Einkünfte  —  hier  ànoqtoçâ  genannt,  das  balneaticum  für 
die  Benutzung  des  Bades  —  gleichfalls  verpachtet  waren;  vgl.  IX  2: 
[O]si(jjvog  /At[o&]tot(ov)  àrtog>o(çâç)  ßa[Xa]v€tov  xio(ut]ç)  ®tla- 
yçiôoç.  Für  diese  Besitzungen  hatte  der  Tempel  einerseits  (fy- 
fAoaioc  TeXêo/Âaia  zu  zahlen,  d.  h.  Grundsteuer,  andererseits  crre- 
(paviY.à,  worunter  man  wohl  nichts  anderes  als  Coronarien  ver- 
stehen kann.  Beide  Abgaben  waren  vom  Staate  nicht  verpachtet, 
sondern  wurden  direct  durch  kaiserliche  nçâxtoçeç  erhoben.  Vgl. 
das  7tçaxjoQi  'u4[Xel;âvÔQ0v  vrjaov]  u.  s.  w.  des  Schreibers  von  p.  I, 
welches  genau  dem  elç  âiayçafprjv  u.  s.  w.  des  zweiten  Schreibers 
entspricht. 

Interessant  und  lehrreich  ist,  was  wir  über  die  Zahlung  der 
Steuern  aus  dem  Papyrus  lernen.  Zunächst  ist  es  auffallend,  dass 
der  Tempel  niemals  die  Steuern  des  laufenden  23.  Jahres,  sondern 
immer  nur  die  des  verflossenen  22.  bezahlt,  ja,  auf  Frgm.  I  sind 
sogar  rückständige  Steuern  vom  21.  Jahre  erwähnt  (Z.  2.  3).  Wäh- 
rend der  Schreiber  diese  aber  ausdrücklich  als  Restzahlungen  be- 
zeichnet (tag  ko  mag  seil,  dçorxfiâç),  so  scheint  die  Zahlung  der 
Steuern  des  vorhergehenden  Jahres  hier  das  Normale  zu  sein,  da 
dies  mit  keiner  Silbe  als  etwas  Besonderes  hervorgehoben  wird 
und  vor  Allem  Zahlungen  für  das  laufende  Jahr  niemals  daneben 
erscheinen.  —  Anders  steht  es  mit  den  Angaben  der  griechischen 
Ostraka,  jener  Steuerquittungen  aus  Syene  und  Elephantine.  Auch 
dort  wird  häufig  das  xuotava^tov ,  die  Gewerbesteuer,  und  die 
laoyçafpîa,  die  Kopfsteuer,  vom  verflossenen  Jahre  erhoben  (vgL 
C.  I.  Gr.  n.  4863b.  4867.  4876.  4882.  4890  und  häufig  auf  den 
von  Birch  veröffentlichten  Scherben9)),  daneben  aber  auch  immer 
vom  laufenden  Jahre  (vgl.  1.  c.  n.  4869.  4870.  4871.  4874.  4883. 
4884b),  sodass  jene  Zahlungen  doch  nur  als  nachträgliche  Rest- 
zahlungen zu  betrachten  sind. 


1)  Vgl.  p.  V  20  ff.  und  p.  VI  7.  8.  Die  Summe  ergiebt  sich  durch  Abzug 
der  260  Hr.  von  den  1605  Dr. 

2)  Vgl.  Proceeding*  of  the  society  of  biblical  archaeology.  1893. 

29* 


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452 


U.  WILCKEN 


Merkwürdig  ist  ferner  die  Unregelmässigkeit,  mit  welcher  der 
Oberpriester  die  Steuern  bezahlt.  Wenn  uns  auch  die  Summen 
leider  nur  lückenhaft  erhalten  sind,  so  scheint  doch  so  viel  sicher, 
dass  der  Oberpriester  die  für  das  ganze  Jahr  berechnete  Grund- 
steuer in  Raten,  die  er  beliebig  je  nach  seinen  augenblicklichen 
Mitteln  bestimmen  konnte,  abgezahlt  habe.  Denn  einerseits  er- 
scheinen durchaus  nicht  immer  alle  Dörfer  des  Tempels  in  jeder 
Monatsrechnung  —  so  werden  z.  B.  im  Mechir  Uberhaupt  nur  für 
Ptolemais  Drymaea  Steuern  gezahlt  —  andererseits  sind  die  für  die 
Dörfer  gezahlten  Summen  in  verschiedenen  Monaten  verschiedene. 
So  zahlt  er  für  jenes  Ptolemais  im  Mechir  40  Dr.,  im  Pharmuthi 
und  Paebon  nur  je  20  Dr.  ;  fur  Pyrrhea  im  Mechir,  wie  bemerkt, 
gar  nichts,  im  Pachon  40  Dr.,  in  zwei  Raten  à  20  Dr.,  im  Ptyni, 
wie  es  scheint,  nur  20  Dr.  u.  s.  w.  Dass  es  aber  wirklich  im  Be- 
lieben des  Oberpriesters  stand,  je  nach  dem  Kassenbeslande  die  Höhe 
der  Raten  zu  bestimmen,  sehen  wir  aus  der  Rechnung  des  Mechir: 
da  der  Amisvorgänger  dem  Serenus  nur  wenig  in  der  Kasse  hinter- 
lassen hatte,  sodass  er  mit  den  eingezogenen  Zinsen  doch  nur 
253  Dr.  an  flüssigem  Gelde  hatte,  so  konnte  er  bei  der  richtigen 
Einhaltung  der  vorgeschriebenen  Feste  beim  besten  Willen  nicht 
für  alle  Dörfer  in  diesem  Monat  Steuern  zahlen,  er  begnügte  sich 
damit,  für  Ptolemais  40  Dr.  zu  zahlen.  Der  Rest  von  24  Dr.,  der 
ihm  aus  diesem  Monat  blieb,  erklärt  seine  Handlungsweise.  Nach* 
dem  er  dann  aber  durch  Einziehung  der  Pachtgelder  die  Kasse  fur 
den  folgenden  Monat  wieder  in  die  Höhe  gebracht  halte,  zahlte  er 
dem  entsprechend  auch  für  sämmtliche  Dörfer  Steuern,  und  wahr- 
scheinlich nicht  geringe. 

Dass  dieses  milde  Verfahren  der  Steuerbeamten,  den  Steuer- 
pflichtigen die  Eintheilung  der  jährlich  zu  zahlenden  Summen  in 
Raten  selbständig  nach  den  augenblicklichen  Vermögensverhältnissen 
zu  überlassen,  nicht  nur  etwa  auf  Grund  eines  Privilegs  dem  Tem- 
pel gegenüber,  sondern  allgemein  in  Aegypten  in  Anwendung  war, 
sehen  wir  aus  den  Ostraka,  besonders  aus  den  kürzlich  von  Birch 
veröffentlichten.  Da  zahlen  die  Einen  die  im  Durchschnitt  17  Dr. 
betragende  Kopfsteuer  in  zwei  Raten,  erst  8,  später  9  Dr.  (vgl. 
das  häufige  q  àxjtu,  âeî  avrôç  tàç  Xomàç  kwia  9),  ein  Anderer 
bezahlt  erst  8  Dr.,  dann  wieder  8  und  bleibt  die  letzte  Drachme 
noch  schuldig  (vgl.  Britt.  Ostr.  n.  5788  f.:  dxzw  çjj,  èfioiuç  oxtoj 
qt]y  ô(eJ)  avtoç  tàç  komàç  a),  noch  ein  Anderer  zieht  folgende 


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ARSINOITISCHE  TEMPELRECHNUNGEN  453 


Ratenzahlung  vor  (Britt.  Ostr.  n.  5790  n):  Oao(xov%l  ö  âQaxfi(àç) 
téooaçeÇi  Jlaxtàv  xß  dçaxft(aç)  *éooaçeç,  Ilavvï  x#  àçaxft(àç) 
téaoaQêÇ,  Enlop  &  ôçaxpàç  ôvco,  Meooçi]  ß  ôçaxnàç  ôvoj  u.  s.  w. 

Wenn  wir  so  annehmen  dürfen ,  dass  die  von  den  einzelnen 
Borgern  jährlich  zu  zahlenden  Steuern  mit  einer  gewissen  Selb- 
ständigkeit, je  nach  ihren  durch  die  Ernte  bedingten  wechselnden 
Vermögen  s  Verhältnissen  in  mehrere  Raten  von  ihnen  zertheüt  wer- 
den konnten,  so  wissen  wir  andererseits,  gleichfalls  aus  unsern 
Papyri,  dass  die  Steuererheber  doch  mit  Regelmässigkeit  allmonat- 
lich ihre  Forderungen  stellten  und  nach  Ablauf  eines  jeden  Monats 
an  die  Obersteuerbehörde  einen  Bericht  über  das  Ergebniss  der 
Erhebungen  einzureichen  hatten.  Von  solchen  Documenten  sind 
uns  in  unserer  Berliner  Sammlung  mehrere  werthvolle  Fragmente 
erhalten.  So  schickt  ein  ôexànQuttoç  (vgl.  über  diesen  als  Steuer- 
einnehmer Observations  cet.  p.  16)  an  den  Strategen  seines  Be- 
zirks ein  Kcnewôça  ouixwv  %ov  *Enel<p  /u[r]vôç  %ov]  %cüv 
xvQitov  rt[iù>v  OvaX[£Qiarov]  xai  raXXirjvov  2eßao%cjv  vn[kç 
çpôçov]  àitoxûxtov  xai  äXlwy  yeyrjfjuarwv).  Es  folgt  der  Anfang 
der  Liste,  mit  Angabe  der  von  einem  Jeden  gezahlten  Artaben. 
So  schickt  ferner  ein  Stratege  Eudorus  —  wahrscheinlich  wieder 
an  seinen  Vorgesetzten  —  die  ihm  aus  den  einzelnen  Dörfern 
seines  Bezirks  Ober  den  Pharmuthi  zugegangenen  Listen  ein,  wie 
er  sagt,  das  xcttàvâça  eiçnçâ^ewv  tr][ç  Qêfilorov  oder  JloXé- 
fiwvoç]  neçlâoç  (vgl.  Observations  cet.  p.  11  ff.)  rov  Oaç/iov&i 
f*rj[vôç  Tov  i[vêOtùhoç]  xßL  *Av%<avlir[ov  Kaloaçoç]  rov  xth 
olov  cet.  —  Nach  dem  Gesagten  möchte  ich  als  das  bis  jetzt  Wahr- 
scheinlichste aufstellen,  dass  sowohl  für  die  Zinsen  als  für 
die  Steuern  die  feste,  monatliche  Zahlung  wohl  das 
von  der  Regierung  theoretisch  Gewollte  und  ur- 
sprünglich auch  vielleicht  Durchgeführte  ist1),  dass 
hingegen  dies  laxere,  unregelmässige  Verfahren,  wie 
wir  es  in  unserer  Tempelverwaltung  kennen  lernen, 
das  sich  practiscb  späterhin  Ergebende  gewesen  ist. 

Es  ist  übrigens  sehr  wahrscheinlich,  dass  auf  jenen  Dorfern 
ausser  den  àçyvQixà  rtXioficna,  die  der  Tempel  zahlte,  auch  noch 

1)  Schoo  Buschke  (Census  p.  137)  hat  auf  eine  monatliche  Zahlung  der 
Stenern  für  Aegypten  geschlossen  aas  den  Worten  des  losepnus  (Bell.  Ind. 
2,  16,  4):  rov  âè  IvutvoUv  n«ç'  fyiwv  (seil,  'fovâaîuv)  tfôqov  xa&%  Iva 
jujfra  nXiov  'Pùtpaiotç  nao^c*. 


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454 


U.  WILCKEIS 


otttxà  gelastet  haben,  die  wohl  direct  an  die  nçàxtoçeç  abge- 
liefert wurden  und  so  in  unserer  Rechnung  nicht  erscheinen. 
Doch  könnte  die  vom  Tempel  gezahlte  Summe  zugleich  auch  hier- 
für ein  Aequivalent  sein,  sodass  wir  eine  adaeratio  anzunehmen 
hatten. 

Da  der  Kassenbestand  des  Tempels  für  manche  Betrachtung 
von  Interesse  ist,  so  stelle  ich,  bevor  ich  zum  speciellen  Com- 
mentar  Obergehe,  im  Folgenden  die  Rechnungen  zusammen,  wie 
sie  vom  Monat  Mechir  bis  in  den  Payni  hinein  erhalten 


Mechir. 

Einnahmen  Dr.  253  (p.  III  22) 

Ausgaben  Dr.  2[29]  (p.  IV  21) 

Rest   Dr.    2(4]  (p.  IV  22). 

Phamenoth. 

Einnahmen  Dr.  1605  (p.  VI  8) 

Trausport  vom  Mechir  .    .    Dr.     24  (p.  VI  9) 
Summe  Dr.  1629  (p.  VI  10) 

Ausgaben  Dr.    732  Ob.  5  (p.  VIII  16) 

Rest  Dr.  8[9]6  Ob.  1  (p.  VIII  17). 

Pharmuthi. 

Einnahmen  Tal.  2  Dr.  2100  (p.  IX  23) 

[Transport  vom  Pham.  Dr.    896  Ob.  1) 

(Summe     ....    Tal.  2  Dr.  2996  Ob.  1] 

Ausgaben  Tal.  1  Dr.  3553  (p.  XII  20) 

Rest   Dr.  5[4]43  Ob.  1  (p.  XU  21). 

Pacbon. 

Einnahmen  Dr.  499  (p.  XIII  10) 

Transport  vom  Pharm.  .    .    Dr.  5443  Ob.  1  (p.  XIII  1 1) 

Summe  Dr.  5942  Ob.  1  (p.  XIII  12) 

Ausgaben  Dr.  338  Ob.  3  (p.  XIV  4) 

Rest  Dr.  5603  Ob.  4  (p.  XIV  5). 

Payni. 

Einnahmen   Dr.  [1]660  (p.  XIV  16) 

Transport  vom  Pachon  Dr.  5603  Ob.  4  (p.  XIV  17) 

Summe    ....    Tal.  1  Dr.   1263  Ob.  4  (p.  XIV  18) 

Ausgaben  Tal.  1  Dr   (p.  XV  21). 


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ARSINOITISCHE  TEMPELRECIINUNGEN  455 


Fragment  I. 

Z.  2  ff.  Der  Gebrauch  von  elâoç  in  dem  Sinne  von  'Steuer' 
—  der  andere  Schreiber  sagt  dafür  ôi^oaia  teXia/icna  —  ist 
auch  sonst  schon  in  der  Papyruslitteratur  bekannt.  Vgl.  Papyr. 
Paris.1)  17  Z.  22  fiw&uttriç  eïâovç  iyxvMov,  ferner  Wiener  Papyr. 
n.  31 a)  col.  IV  Z.  13  tlôivv  %uv  Ixibç  ovvôtpwç  te$éwv.  Solche 
sprachlichen  Eigentümlichkeiten,  die  wie  in  anderen,  so  auch  in 
diesem  Papyrus  mehrfach  sich  finden,  werden  wir  mit  A.  Peyrou3) 
als  Spuren  des  ägyptisch-griechischen  Dialects  zu  betrachten  haben. 

Z.  4.  Der  ägyptische  Dorfname  KeQxtoîjyis  reiht  sich  den 
in  der  ägyptischen  Zeitschrift  (1883  S.  162)  von  mir  besprochenen 
Bildungen  von  Ortsnamen  mit  Keçxe  (=*  Wohnung,  Niederlassung) 
als  ein  neues  Beispiel  an.  Der  Götteruame  2rjq>  steckt  auch  in 
der  Composition  IIeteor)<p  «  'das  Geschenk  des  Seph'  (Chaeremon 
bei  Joseph,  c.  Ap.  1,  32)  und  wohl  auch  in  'Ooaqolipoç  (Mauetho 
bei  Joseph,  c.  Ap.  1,  26).  —  Derselbe  Dorfname  begegnet  mir 
auch  auf  einem  Fragment  des  VI.,  VII.  Jahrb.,  auch  in  der  vulgär- 
Fayyumischeu  Form:  reçysaïgftç. 

Z.  10.  11.  Die  Festlage,  die  in  dem  Tempel  des  Iupiter  Ca* 
pilulinus  von  Arsinoe*  begangen  werden,  sind,  wie  zu  erwarten, 
durchweg  römische  Festtage,  mit  Ausnahme  einer  Feier  zu  Ehren 
des  Stadtgottes  Sucbos  (p.  VI  22  ff.)  und  des  ägyptischen  National- 
festes der  Neilcda  (p.  XV  1 1).  So  wird  geopfert  an  den  Kaienden 
des  Januar  (p.  1  4),  am  Geburtstage  der  Roma  (p.  XII  8),  sowie 
dem  des  regierenden  Kaisers  (p.  X  9)  und  seines  verstorbenen 
Vaters  (p.  XI  8),  Uberhaupt  zum  Heil  und  zu  Ehren  des  kaiser- 
lichen Hauses.  An  unserer  Stelle  wird,  nach  meiner  Ergänzung, 
der  Tag  gefeiert,  an  dem  vor  Jahren  der  ursprunglich  Bassianus 
heissende  Sohn  des  Severus,  der  nunmehr  regierende  Kaiser  Cara- 
calla  den  Namen  M.  Aurelius  Antoninus  erhalten  halte  und  zum 
Caesar  erhoben  war.    Meiue  Ergänzung: 

[.  .  'leçâç  ovqtis  v7t€Q  %ov  àvr]yoQ6vo]^ai  tbv  xvqiov 
[fjfiùiv  Kainaça  Mâçxov  Ai(>rth.ov)  'Avzutvîvov 
verlangt  eine  Begründung.    Entweder  muss  hier  'Avztavlvov ,  zu 
zbv  xvqiov  gehörig,  mit  Subject  zu  dem  Infinitiv  ...,<&ai  sein, 

1)  Edirl  in  den  Notice*  et  Extrait*  d.  Manuscrit*  de  la  biblioth.  imp, 
XVIII  2.  1S65. 

2)  Vgl.  Wiener  Studien  1S82.   Wessely,  Der  Wiener  Papyrus  n.  31. 

3)  Cf.  Peyron,  Pap.  Graeei  Regii  Taurin.  Musei  AegypL  I  p.  21. 

m     »  m  t 


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456 


U.  WILGKEN 


sodass  zu  ergänzen  wäre  %ov  xvqiov  [ïJ/uûV  Avxotqàxoqa  2eovij- 
qov\  'jiytùtvîvov  (?gl.  p.  IV  12;  p.  X  9);  dann  müsste  schon  durch 
den  Infinitiv  das  Ereigniss  ausgedrückt  sein,  um  des  willen  dieser 
Tag  heilig  ist.  Da  aber  schwerlich  ein  passendes  Vernum  zu  finden 
ist,  dessen  Ergänzung  auch  historisch  an  unserer  Stelle  zu  recht- 
fertigen ist,  wähle  ich  die  andere  Möglichkeit,  nach  welcher  %6v 
xvçiov  Subject,  'jirranrîvov  aber  Prädicatsnoraen  ist  und  ergänze 
Obiges  nach  Analogie  yon  p.  XI  15  ff.: 

'leçâç  avarjç  vitèç>  xov  ctvt]y[6]Q[e}v0&ou  tijv 

xv[çt\av  rjfiùiv  Soviler*  dôpvav  firj%éç[a] 

jw[>]  ct^ttîJtcov  OTQCtTOné{â]ùnr, 
eine  Ergänzung,  die  sich  auch  historisch  begründen  lässt:  Spar- 
tian  erzählt  in  der  vita  Seven'  c.  10:  et  cum  irtt  contra  Albinum 
(Severus)  in  itinere  apud  Viminacium  filium  suum  maiorem  Bas- 
sianum  adposito  Aurelii  Antonini  nomine  Caesarem  appellavit.  Ebenso 
wie  unser  Festtag  in  den  Monat  December  fallt  (vgl.  Z.  17  u.  20: 
vn(kç)  [t]ov  Xvax),  muss  auch  dieser  vom  Spartian  berichtete 
Vorgang  des  Jahres  196  n.  Chr.  sich  in  diesem  Monat  ereignet 
haben.  Wenn  uns  auch  die  Zeit  des  Aufbruchs  des  Severus  aus 
dem  Orient  nirgends  direct  mitgetheilt  wird,  so  wissen  wir  doch 
aus  Dio,  dass  die  Kunde  von  dem  neuen  Kriege  Mitte  December 
in  Rom  verbreitet  war1),  ferner  dass  Severus  schon  in  den  letzten 
Tagen  desselben  Monats  in  Rom  selbst  war1),  sodass  er  schon  im 
Februar  auf  den  Albinus  losschlagen  konnte.  Zu  diesen  Daten 
stimmt  vollkommen,  dass  Severus  nach  unserer  Stelle  im  Decem- 
ber in  Viminacium  geweilt  und  seinem  Sohne  jene  Ehren  über- 
tragen hat.") 

Ich  lasse  es  übrigens  dahingestellt,  ob  Kaiaaga  JMqqxov  zu 
ergänzen  ist,  oder  blos  Mctçxo*  oder  nur  Kaioaça. 

Der  unordentliche  Schreiber  hat  versäumt,  hinter  3Arxu>vïvov 
zu  erwähnen,  wofür  die  24  Drachmen  gezahlt  sind.  Nach  den 
zahlreichen  analogen  Stellen  ist  hier  zu  ergänzen  aréipewç  tûv 
lv  t$  Uq$  recent*  oder  ähnlich.   Diese  Ausgabe  nämlich,  für 

1)  Dio  75,  4:  ?r  für  y*q  17  ttXimaia  Hqq  tûr  Kçortœv  innoâçoftia. 

2)  Vgl.  Eckhel  VII  p.  175. 

3)  Vgl.  den  voo  G.  Parthey  edirten  Berliner  Papyrus  d.  1  {Memoria  dtit 
institute  di  eorr.  arch.  1865),  in  welchem  ein  Fest  angeordnet  wird  wegen 
der  frohen  Botschaft  negi  tov  àvriyoçtvaâtci  Kataaça  xby  xov  ....  Ma$t* 
filvov  ....  nalâa  laiOK  'IovXiov  OvijQor  MâÇifÂC*  . . . 


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ARSLNOITISCHE  TEMPELRECHNUNGEN  457 


die  BekiKnzung  aller  Dinge  im  Heiligthum,  d.  h.  nach  p.  XV  1 1  ff.  : 
*aller  Schilde,  Statuen  und  heiligen  Geräthe'  erscheint  immer  in 
erster  Reihe  in  der  Rechnung  eines  jeden  Festtages. 

Die  zweite  Ausgabe  ist  'far  das  Oel  zur  Xv%vatpla  im  Aller- 
heiligsten'.  Die  Xvx?a\pia,  diese  Cérémonie  des  'Lichta  nzün  dens' 
ist  als  eine  altägyptische  zuerst  von  Professor  Erman  aus  den  In- 
schriften des  Grabes  des  Hapt'efa  in  Siut  —  die  dem  mittleren 
Reich  angehören  —  nachgewiesen  worden.1)  Sie  wurde  entweder 
zum  Andenken  an  den  Verstorbenen  von  den  Verwandten  in  seinem 
Grabe  vorgenommen  oder  —  entsprechend  unserer  Stelle  —  zu 
Ehren  der  Götter  von  den  Priestern  in  ihrem  Allerheiligsten.*) 
Es  wohnte  ihr  offenbar  eine  symbolische  Bedeutung  bei,  wie  es  in 
einem  von  Dümichen  publicirten  und  Obersetzten  Texte  heisst: 
'Wenn  man  zurQstet  ihm  (dem  Verstorbenen)  diese  Flamme,  wird 
er  nicht  untergehen  ewiglich/  —  Diese  Xv%va\pla  wird  man  wohl 
nicht  mit  der  bekannten  Xvxvoxaîrj  des  Herodot  (II  62)  confundiren 
dürfen,  jenem  allgemeinen  ägyptischen  Nationalfest,  bei  welchem 
von  allen  Bewohnern  des  Nilthals  in  einer  bestimmten  Nacht  zu 
Ehren  der  Saitischen  Göttin  illuminirt  wurde,  wenn  auch  später 
die  Worte  Xv%vaipla  und  Ivxvoxavrta  promiscue  gebraucht  wer- 
den konnten.9)  Bei  der  lychnapsia,  die  Philocalus  in  seinem  Ka- 
lender zum  12.  August  notirt,  möchte  ich  eher  an  Geremonien, 
die  von  den  Priestern  im  Tempel  vorgenommen  wurden,  denken, 
als  an  ein  allgemeines  Volksfest  nach  Art  des  Herodoteischen. 

An  grösseren  Festtagen  erforderte  der  Cultus  noch  weitere 
Ausgaben,  so  für  das  Oel  zur  Salbung  der  ehernen  Statuen  des 
Tempels  und  für  den  salbenden  Arbeiter.  Vgl.  VII 14  ff.;  X  15  ff.: 

'AXeiipecoç  twv  h  roi  leçqi  àvôçiâyrwv 

rtcrrtiûv  iXaiov  *i  ... 

Mio&oç  xa^ovçy(p  âXelipctvtt  %ovç  avâçtâvtaç    *>  ... 
Für  Ersteres  bietet  der  Schreiber  von  p.  I  folgende  interessante 
Variante: 

'^4Xelipe[<oç  x<*Xxo}vçyr)[ficrftov  n)6[*t(ov  iwv  h  toj] 
leç[(p,  t]eipT}[ç}  xox[vXâhr  .  .  .  IXaiov]        . . 

1)  Zeitschrift  für  aeg.  Spr.  1882  p.  159  ff.  Vgl.  auch  Dümichen  ebend. 
1883  p.  11  ff. 

2)  Vgl.  Bragsch,  Astron.  n.  astrol.  Inschriften  altaegyptischer  Denkmäler. 
1883.  p.  470. 

3)  Vgl.  Kephisodorus  bei  Athenaeus  15  p.  701  A. 


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458 


U.  WILCKEN 


Diese  Side,  an  Festtagen  die  Statuen  mit  Oel  zu  salben 
und  zu  reinigen,  ist  auch  sonst  schon  genugsam  bekannt;  Henzen 
hat  die  hierauf  sich  beziehenden  Stellen  der  Classiker  in  seiner 
Ausgabe  der  Arvalacten,  in  denen  sie  gleichfalls  erwähnt  wird« 
zusammengetragen  (p.  14).*) 

Bemerkenswerth  ist,  dass  in  uuserm  Tempel  ein  xalxovqyös 
zu  dem  Geschäft  des  Salbens  der  ehernen  Statuen  verwendet  wird; 
es  stimmt  dies  hübsch  zu  dem,  was  Aristoteles  (Politic.  1256'  ed. 
Bekker)  über  den  %<thiovQyôç  im  Gegensatz  zum  ccvâçiavxo- 
Ttotôq  bemerkt. 

Bei  den  ehernen  Statuen  wird  man  wohl  besonders  an  Raiser- 
statuen zu  denken  haben,  wie  denn  laut  unserer  Urkunde  im 
Phamenoth  auch  eine  eherne  Colossalstatue  des  Caracalla  im  Tem- 
pel errichtet  wurde. 

Eine  weitere  Ausgabe  ist  an  grosseren  Festtagen  die  'für 
Pinienzapfen,  Räucherwerk  und  Weihrauch*.    Vgl.  p.  X  13: 

ZtQOfieUiov  xai  aQiofiânov  xai  h[ßaviovov]  (?gl.  XU  IS) 
oder  allgemeiner  p.  VII  12: 

2%Qoßiikav  xoi  ctQWfidtatv  xcti  ctlXun  (Tgl.  XI  12). 
Die  Verbrennung  von  Piuienzapfen,  die  uns  für  den  griechi- 
schen Cultus  —  auch  bildlich  —  bezeugt  ist,  war  auch  dem  alt- 
ägyptischen nicht  fremd.  So  befinden  sich  auf  der  Berliner  Opfer- 
stele n.  7278  (aus  der  XIX.  Dyn.)  zwischen  anderen  Opfergegen- 
ständen auch  Pinienzapfen  auf  dem  Altar. 

Endlich  findet  sich  unter  den  Ausgaben  für  Cultuszwecke  ein 
Posten,  dessen  Sinn  ich  nicht  genau  errathen  kann.  Es  heisst  da 
(p.  VII  2,  vgl.  XII  19):  vavkov  ovov  êvôç.  yrcb  ôévôça  %ai  ßalg 

ô,  oder  vavka  ovuiv  ß  resp.  y  vno  âéviça  xai  ßatg  <*)  rt 
resp.  iß.  —  Baig,  um  dies  vorweg  zu  nehmen,  ist  die  grae- 
cisirte  Form  des  koptischen  Bl.i  =  Palmzweig.3)    Ich  verstehe 

1)  Vgl.  auch  E.  Kuhnert,  De  cura  statuarvm  apud  Graecot.  1SS3.  p.  50. 
Zu  dem  dort  Bemerkten  füge  ich  hinzu,  dass  in  dem  Apollotempel  auf  DeJos 
nach  der  oben  erwähnten  Inschrift  die  Statuen  mit  Pech  gereinigt  wurden. 
Vgl.  I  Z.  188:  niante  ^(ir^rai)  AI,  wert  /0<<ro«  rov  Ktçaiùya  xai  ro 
äXka  oaa  jparai,  ri/ujy  .  .  .      xolç  xçiaaoi  .... 

2)  Vgl.  Hesychius:  ßmte,  Çâpâoç  yivuùç.  Bemerkenswert!»  bei  der 
Schreibart  des  Papyrus  ist,  dass  ßaic  immer  ohne  trennende  Punkte  über  dem 
i  geschrieben  ist  (vgl.  meine  Dissert.  Observât  cet.  p.  59),  die  Aussprache 
also  wohl  wirklich  geschlossen  war.  Auch  bei  Porphyr,  de  abttin.  4,  "  ist 
ßatg  Accusât,  Plur. 


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ARSINOITISCHE  TEMPELRECHNUNGEN  459 


von  jeuem  Passus  nur,  dass  der  Tempel  zu  gewissen  Zwecken 
Esel  mietbete  und  den  Besitzern  pro  Tag  und  pro  Esel  4  Drachmen 
zahlte1);  was  man  aber  mit  den  Eseln  angefangen  bat,  bleibt 
mir  unklar,  da  ich  die  auffallende  Verbindung  des  vno  mit  dem 
Accusativ,  dieses  vnb  ôèvôça  xai  ßaLg,  wodurch  wahrscheinlich 
die  Bestimmung  der  Tbiere  ausgedrückt  ist,  nicht  in  befriedigen- 
der Weise  sicher  zu  deuten  vermag.  Die  möglichen  Deutungen 
will  ich  hier  nicht  vorbringen. 

Z.  13.  Zu  den  Ergänzungen  vgl.  p.  XI  20  ff.;  p.  XV  2  ff.  — 
Anstatt  vfio&rjxfl  gebraucht  der  andere  Schreiber  das  in  dieser 
Bedeutung  sonst  unbekannte  vnaXXayrj,  während  in  der  gewöhn- 
lichen Sprache  nur  die  Form  vnâl&ayfia  so  verwendet  wird.  Viel- 
leicht ist  dieser  Gebrauch  von  inakXayq  dem  ägyptisch -griechi- 
schen Dialect  eigentümlich. 

Als  Hypothek  soll  der  Schuldner  verpfänden  ta  âià  xwv 
XçrjtAatiOfjiùv  vaaQxovia.  Ich  möchte  glauben,  dass  in  dieser 
schwierigen  Stelle  mit  dem  Wort  xQijfÂajiOfiôç,  welches  ganz  all- 
gemein 'öffentliche  Acten,  Urkunden*  bezeichnen  kann3),  speziell 
die  Listen  gemeint  sind,  in  welche  der  Schuldner  bei  den  Steuer- 
behörden mit  seinem  Vermögen  und  Einkommen  eingetragen  war, 
dass  er  also  sein  gesammtes  Vermögen,  welches  er  gemäss  dieser 
Listen  oder  auf  Grund  derselben  (diät)  besass,  verpfändete.  Merk- 
würdig bleibt  auch  so  der  Gebrauch  der  Präposition  ôiâ  c.  Gen. 

Der  Schreiber,  der  sich  kürzer  als  sein  Nachfolger  aus- 
zudrücken liebte,  hat  hier  versäumt,  den  Zinsfuss  zu  erwähnen, 
sowie  das  Décret  des  Rathee,  durch  welches  der  Oberpriester  zum 
Ausleihen  des  Geldes  ermächtigt  wird.  —  In  Z.  16  ist  der  Name 
des  Schuldners  ausgefallen,  sowie  mindestens  ein  Titel.  Anstalt 
die  weiteren  anzuführen,  bricht  der  Schreiber  leider  ab  mit  dem 
[x]ai  cuç  X(WMa*l£ei)>  tun(l  w'e  er  sonst  in  den  öffentlichen  Acten 
beissl',  d.  i.  'u.  s.  w.'.  —  Wie  die  Abkürzungen  ßovi{. .)  *o/u(. .) 
aufzulösen  sind,  lasse  ich  dahiugestellt.  Das  sonst  nahe  liegende 
ßovk(evvjj)  vofx(âçxv)        durch  das  vorhergebende  xai  wg  %çrr 

1)  In  Betreff  der  übertragenen  Bedeutung  von  vavXov  als  'Miethsgeld' 
machte  mich  Herr  Prof.  Robert  gütigst  aufmerksam  auf  Pollux  1,  75:  xai 
tov  vrjtQ  xf>ç  xatayajyijç  fAiobb»  vaî'Xov,  omç  ivoixiov  ov  nttQa  zolç  noX- 
Xotg  porov,  àXXà  xai  naçà  toiç  naXatoiç  xaXiUai  xtX. 

2)  Leber  die  Bedeutungen  dieses  Wortes  vgl.  JLctronue,  lie  c  eu  il  I  p.  338, 18 
und  A.  PeyroD,  Pap.  Taur.  I  p.  91  ff. 


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460 


ü.  WILCKEN 


Hati&i  ausgeschlossen.  Es  scheint,  als  ob  in  diesen  Wollen  die 
Erwähnung  jenes  Rathsdecretes  enthalten  sei  —  in  diesem  Sinne 
schlagt  mir  Herr  Prof.  Mommsen  ßovX{rjg)  vo^{l^ov)  Tor.  Aller- 
dings wäre  dies  eher  in  der  vorhergehenden  Zeile  hinter  [vtcö]q- 
%ovat  zu  erwarten. 

Z.  17  fT.  Am  Ultimo  eines  jeden  Monats  besoldete  der  Ober- 
priester seine  Unterbeamten.  Der  Tempelwächter  Nemesianos  er- 
hält immer  28  Drachmen,  der  Theoninos,  dessen  Amt  merkwürdiger 
Weise  niemals  angegeben  ist,  erhält  19  Dr.,  Xanthos  der  Biblio- 
thekar des  Tempels1)  30  Dr.,  und  Boethos,  der  Tempelschreiber 
40  Dr.  Dieses  feste  Gehalt,  welches  die  Beamten  für  fortlaufende, 
tägliche  Arbeit  erhalten,  heisst  oxpüytoy  —  dies  nimmt  das  ôfAoitaç 
(=  düo)  in  Z.  18 — 20  wieder  auf  —  während  der  Lohn  für  ein- 
malige Arbeit  angenommener  Leute  als  fito&ôç  bezeichnet  wird 
(vgl.  fiio&oç  %aX%ovQy(jit  fito&bg  nrjXorroitp).  Als  Fünfter  in  der 
Reihe  erhält  immer  der  ènitrjÇTjryç  für  den  monatlichen  Pestzug 
—  denn  dies  muss  xaxanonnri  hier  wohl  heissen  an  Stelle  des 
gewohnlichen  nonnrj  —  12  Drachmen.  Was  dieser  Mann  bei  dem 
Festzug  gethan  hat,  ist  nicht  recht  klar;  jedenfalls  ist  es  aber  nach 
Obigem  ganz  in  der  Ordnung,  dass  sich  hier  niemals  das  opoiwg 
findet,  sein  Lohn  für  die  einmalige  Handlung  also  nicht  als  o>tJ- 
viov  bezeichnet  wird. 

Pagina  I. 

Z.  1.  Da  das  vorhergehende  Jahr,  214  n.  Chr.,  im  alexan- 
drin ischen  Kalender  kein  Schaltjahr  gewesen  war,  so  fiel  in  der 
That  der  erste  Januar  des  Jahres  215  auf  den  6.  Tybi. 

Pagina  III. 

Z.  3  fT.  Der  neue  Oberpriester  Serenus,  der  mit  p.  III  seine 
RechnungsablegiiDg  beginnt,  hatte,  als  er  das  Amt  antrat,  die  Stel- 
lung eines  xoofirjrrjç  ßovXevxtjg  (vgl.  auch  p.  V  3).  Die  Bedeutung 
des  ersteren  Titels  ist  bei  dem  Mangel  irgend  eines  Zusatzes  nicht 
recht  zu  erkennen.  Eine  alexandriuische  Inschrift,  in  welcher 
gleichfalls  ein  Kosmet  erwähnt  wird  (G.  I.  Gr.  n.  4688)  bricht  leider 
gerade  hinter  xoa/urjTOv  ab.  Doch  möchte  ich  glauben,  dass  nach 
Analogie  des  arsinoitischen  Titels  auch  hier  eine  nähere  Beslim- 

1)  Das  sonst  unbekannte  nqoatQixfjç  bezeichnet  wohl,  wie  Herr  Prof. 
Robert  mir  bemerkt,  ursprünglich  den,  welcher  die  ßtßXia  'hervorholt'  — 
nçoatçtî. 


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ARSINOITISCHE  TEMPELRECHNUNGEN  461 


muDg  gefehlt  bat  Was  aber  war  das  Amt  des  Kosmeteo?  Ad  die 
bekannten  xoo^rai  %dv  iqnrjßtav  ist  hier  Dicht  zu  denken,  eher 
wohl  an  den  xoaprj*?}?  %üv  #ee3v  âià  ßiov.  *)  Halten  wir  uns  an 
diesen,  so  wäre  die  Function  der  Kosmeten  vor  Allem  eine  sacrale, 
die  Schmückung  der  Götterbilder  würde  ihnen  obliegen,  sodass 
sie  am  nächsten  den  otoXiotai  der  früheren  Zeit  zu  vergleichen 
wären.  —  Doch  wie  dem  auch  sei,  so  viel  erfahren  wir  aus  dem 
Papyrus,  dass,  wenn  man  eine  Zeit  lang,  wahrscheinlich  ein  Jahr 
über,  activer  Kosmet  gewesen  war  (vgl.  p.  XII  6.  7  hàç%ov  X007417- 
%ov)t  man  dann  für  Zeit  seines  Lebens  in  den  Stand  der  xexoof*rj~ 
TEvxâieç  eintrat  (vgl.  p.  IX  6).  War  Serenus  auch  zu  gleicher  Zeit 
Buleut,  so  war  doch  der  Sitz  in  der  Curie  keineswegs  Vorbedin- 
gung zur  Erlangung  des  Kosmetenamtes.  Vgl.  p.  XII  6  :  Avq^llov 
•  alavoç  hoQxov  xoopijiov  ;  p.  IX  6  :  Jidvpov  Kôqokoç  xsxoajuCq- 
vevxàroç).*)  Ueberhaupt  waren  nach  unserer  Urkunde  die  Aemter 
in  Arsinoe*  noch  nicht  ausschliesslich  den  Buleuten  vorbehalten, 
wie  es  sonst  im  übrigen  Reich  damals  schon  Brauch  war.  Vgl. 
Paulus  im  ersten  Buch  der  Sentenzen  (Dig.  50,  2.  7  §  2):  h  qui 
non  sit  decurio,  duumviratu  vel  aliis  honorions  fungi  non  potest, 
quia  decurionum  honorïbus  plebeii  fungi  prohibentur.  Denn  wir 
finden  im  Papyrus  Agoranomen  (p.  VIII 20  ;  XIII  4),  Gymnasiarchen 
(p.  1X18),  Oberpriester  (p.  XII  3)  und  wie  bemerkt  Kosmeten,  die 
nicht  zugleich  Buleuten  sind.  Umgekehrt  scheinen  die  Rathsherren 
noch  meistens  aus  den  Beamten  gewählt  zu  sein,  wie  dies  in  frü- 
herer Zeit  auch  für  die  übrigen  Provinzen  galt  Bedenken  wir, 
dass  erst  wenige  Jahre  vorher  —  wie  ich  vermuthe,  a.  202  n.  Chr.*) 
—  die  Curie  in  Arsino«  eingerichtet  war,  so  ist  dies  Spiegelbild 
früherer  Zeiten  leicht  zu  begreifen.  Denn  wenn  hier  plötzlich  auf 
kaiserlichen  Befehl  ein  Rath  constituirt  werden  sollte,  so  war  nichts 
natürlicher,  als  dass  man  zunächst  die  Ralhsherren  zum  grOssten 
Theil  dem  Beamtenstande  entnahm.  Allmählich  wird  auch  hier  die 
Usance  der  anderen  Provinzen  Eingang  gefunden  haben. 


1)  G.  I.  A.  III  d.  697. 

2)  KtxoCfÂtjTêvititic  erscheinen  such  schon  in  meinen  'Arsinoi tischen 
Steuerprofessionen  aus  dem  Jahre  189*  (Sitzungsber.  der  Königl.  Acad.  18S3 
p.  910/911),  also  zn  einer  Zeit,  als  es  —  nach  meiner  Annahme  —  noch 
keine  Curie  in  Arsinoê  gab.  Der  Text  giebt  mit  einem  orthographischen 
Fehler:  ttxo<rpqr<xér«-. 

3)  Ob»ervatione$  cet.  p.  14  ff. 


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462 


U.  W1LCREN 


Z.  4  (T.  Die  stehende  Bezeichnung  des  Iupiter  Capitoliaus  als 
6  rzaTçîjjoç  rtn(U  9toç  (vgl.  auch  p.  V  5)  ist  im  Munde  der  Ar- 
sinoiten auffällig.  Dass  der  Gott  Suchos  in  unserem  Papyrus  den- 
selben Titel  fahrt  (p.  VI  22),  ist  leicht  begreiflich,  da  dieser  uns 
nach  Ausweis  der  hieroglyphischen  Denkmaler  als  die  uralte  Stadt- 
gottheit too  Crocodilopolis-  Arsinoe*  bekannt  ist.  Wie  kommen 
aber  die  Arsinoiten  am  Anfang  des  dritten  Saeculums  dazu,  den 
Iupiter  Capitolinus  den  Gott  ihrer  Vater  zu  nennen?  Vielleicht 
kann  man  hierin  eine  kleine  Nachwirkung  des  wichtigen  Factum? 
finden,  dass  wenige  Jahre  vor  Abfassung  unserer  Urkunde  — 
a.  211  —  sämmtliche  Bewohner  des  römischen  Reiches,  also  auch 
unsere  Arsinoiten,  vom  Kaiser  Caracal  la  ans  bekannten  GrQndeo 
zu  römischen  Bürgern  gemacht  waren.  Vielleicht  nannten  sie  erst 
von  nun  an  im  Gefühl  ihres  römischen  BOrgerthums  den  Gott  vom 
Capitol  ihren  rrarçfyoç  9eôç. 

Z.  7  ff.  Leider  geht  aus  den  Worten  [twv  zs  lnji]uar<oi>  xai 
&*aXü)fi(xrütv  [x)üjv  ctrrb  Mélxeiç]  . .  .  avteXaßöfiijv  &itç  *Enei(p 
.  .  .  firt(tvjii)  ç  xtjg  ip[rjç  è]m^(eXeiaç)  nicht  hervor,  wie  lange 
das  Amt  des  Serenus  wahrte,  da  die  letzteren  Worte  eine  doppelte 
Deutung  zulassen,  entweder  'während  sechs  Monate  meines  Amtes', 
oder  'wahrend  der  sechs  Monate'  cet.  Im  erstereo  Falle  würde 
Serenus  langer  als  ein  halbes  Jahr,  wahrscheinlich  ein  ganzes  über 
Oberpriesler  gewesen  sein  und  nur  halbjahrlich  dem  Rathe  Rech- 
nung abgelegt  haben,  im  anderen  Falle  würde  sein  Amt  Oberhaupt 
nur  sechs  Monate  gewahrt  haben.  Doch  will  mir  Ersteres  annehm- 
barer erscheinen,  zumal  halbjahrlich  wechselnde  Priesterstellen  sonst 
kaum  bekannt  sein  werden.  Jedenfalls  aber  war  der  Wechsel  der 
Besetzung  des  Oberpriesteramts  ein  regelmässiger,  denn  in  dem 
Brief  der  Curie,  der  dem  Serenus  die  Wahl  mittheilt,  geschieht 
der  Dauer  des  Amtes  gar  keine  Erwähnung,  sie  wird  also  als  fest- 
stehend und  bekannt  vorausgesetzt. 

Z.  13  ff.  Der  Gebrauch  von  irtioir^tov)  seil,  àçyvçiov  — 
wodurch  das  Geld  als  wohl  geprägtes  bezeichnet  wird  —  scheint 
in  der  Sprache  dieses  zweiten  Schreibers  ein  ganz  fester  zu  sein. 
Es  findet  sich  dieser  Zusatz  nur  und  zwar  ziemlich  regelmässig1) 
bei  der  Angabe  der  an  den  Tempel  gezahlten  Zinsen  und  Capi- 


1)  Manchmal  ist  Ima^fAov)  ausgelassen,  wenn  es  schon  in  dem  vorher- 
gehenden Posten  erwähnt  war  (vgl.  IX  14;  XIII  6* 

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ARSIN01TISCHE  TEMPELRECHNUINGEN  463 


talien,  so  wie  der  vom  Tempel  an  die  noâxtoçeç  gezahlten  Steuern, 
also  bei  den  obligatorisch  zu  leistenden  Zahlungen;  er  fehlt  aber 
bei  der  Aufführung  der  übrigen  Einnahmen  und  Ausgaben,  also  bei 
den  Cultuskosten ,  den  Löhnen  etc.,  bei  deren  Zahlung  die  Voll- 
werthigkeit  der  Münze  ihm  wohl  nicht  von  so  hoher  Bedeutung 
schien. !) 

Z.  19  IT.  Dass  in  den  Zeilen  19 — 21  der  Kassenbestand  ge- 
bucht ist,  den  Serenus  von  seinem  Amlsvorgäoger  Übernommen 
hatte,  ist  klar;  nicht  so  klar  ist  die  Auffassung  der  Worte  aq>* 
(Lv  ilotTtoyçiâçrjaa)  avtov  oder,  wie  mir  Hr.  Prof.  Mommsen 
Vorschlagt,  tloi7ioyç(â(prj(jev)  avtôv.  Vergleichen  wir  hiermit  die 
Art,  in  welcher  Serenus  in  den  nächsten  Monaten  den  Ueberschuss 
des  jedesmal  vorhergehenden  notirt: 

Kai  lyXôyov  tov  (oder  to v  avtov  p.  XIII  11)  n^vog  IXot- 
TCoyç(âqpr{oa)  4  (seil,  êça/uag)  .  .  .  Tfort  ovv  xai  tjj  lyl{ôy«j) 

.  .  .  . 

Mit  dem  sonst  unbekannten ,  substantivisch  gebrauchten  rj 
ïyXoyoç  (d.  i.  exXoyoç)  wird  hier  offenbar,  wie  der  Zusammen- 
hang ergiebt,  die  Summe  bezeichnet,  die  aus  der  Rechnung  des 
vorhergehenden  Monats  übrig  geblieben  ist,  also  das,  was  wir 
in  der  Buchführung  'Transport*  nennen.  Da  dem  ÏyXoyoç  allein 
der  Sinn  des  Restes  noch  nicht  anhaftet,  sondern  dies  Wort  wohl 
ursprünglich  ganz  allgemein  die  'berechnete  Summe'  bezeichnet 
(vgl.  txXoylÇofiai  berechnen)  —  wie  denn  das  in  einem  anderen 
Berliner  Papyrus  vorkommende  xoi  lyXoyov  tov  rcootioov  firj- 
(vbç)  lXoinoyQ(â(pr;oa)  dieser  Stelle  gegenüber  gehalten  solch 
allgemeine  Grundbedeutung  fordert  —  so  ist  das  Restverhält niss 
erst  durch  das  Verbum  ausgedrückt,  durch  Xoutoyçcupeïv.  Wah- 
rend nun  in  der  oben  citirten  Stelle  xai  lyXôyov  cet.  die  Geld- 
summe das  Object  des  Xomoyçaopéîv  ist  —  entsprechend  dem 
einzigen  sonst  bekannten  Gebrauch  des  Verbum  in  C.  I.  Gr.  II 
p.  25S,  23  —  sodass  man  zu  übersetzen  hat  'eine  Geldsumme  als 
Xotnov,  als  noch  übrig,  restirend  notiren',  ist  in  dem  schwierigen 
Passus  àqp*  tov  iXoinoyQ(cc(pi]Oa)  avtov  die  Person,  die  die  Geld- 
summe übrig  lasst,  Object  des  Verbum.  Dies  weicht  von  der  ur- 
sprünglichen Bedeutung  offenbar  ab  und  ist  eine  Weiterbildung 


1)  Ebenso  wird  iniar^ov  gebraucht  bei  Normirung  eines  Strafgeldes  in 
Pap.  Taur.  IV  Z.  26. 


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464 


U.  W1LCKEÎS 


des  Gebrauchs,  leb  Ubersetze  hiernach  die  fragliche  Stelle:  '(Die 
Drachmen),  auf  Grund  deren  ich  ihn  mit  einem  Rest  notirt  babe', 
resp.  'er  sich  noürt  hat'. 

Z.  21.  Zur  Ergänzung  [lnifAêXr}%]ov  vgl.  Frgm.  III  5. 

Z.  24  ff.  An  einem  der  ersten  Tage  des  Mechir  feierte  unser 
Tempel  einen  Festlag  vnèç  âaietrjQlâoç  (sic)  xai  x[çatt}oeù)ç  xov 
*]vçlov  rjpwy  Av%oxq(x%o(qoç)  ^[eovr^ov  l4v%wv\hov.  Wenn  uns 
nicht  auf  der  folgenden  Seile  Z.  4  für  die  nächsten  Ausgaben  das 
Dalum  des  10.  Mecbir  erhalten  wäre,  sodass  nach  dem  festen 
Gebrauch  des  Papyrus  unser  Decennalienfest  jedenfalls  vor  den 
10.  Mechir  fallen  muss,  würden  wir  gewiss  dies  Fest  damit  zu- 
sammenbringen, dass  der  Anfang  der  Alleinherrschaft  des  Caracalla 
vom  4.  Februar  jo.  Mechir  des  Jahres  211  n.  Chr.,  dem  Todes- 
tage des  Severus,  gerechuel  wurde  und  würden  annehmen,  dass 
eben  an  diesem  Datum  der  Serenus  vota  decennalia  für  den  Cara- 
calla suseipirt  habe.  Da  diese  Deutung  aber  wie  gesagt  ausge- 
schlossen ist  und  uns  sonst  im  Leben  des  Caracalla  kein  Ereigniss 
bekannt  ist,  das  für  einen  der  ersten  neun  Tage  des  Mechir  eine 
Decennalienfeier  erklärte  und  begründete,  so  werden  wir  hier  wohl 
überhaupt  nicht  an  ein  eigentliches  Decennalienfest,  eine  solutio 
und  tuseeptio  votorum  decennalium  xu  denken  haben,  wie  denn  auch 
der  Text  leçàç  ovoyç  vnèq  âexeitjQlôoç  eine  allgemeinere  Deu- 
tung xulässl,  xumal  das  ganx  allgemeine  xeri  x[ça%TjOewç]  folgt 
Ich  meine,  dass  jener  Tag  nur  in  dem  Sinne  vnèq  ô&iéx^çlêoç 
gefeiert  wurde,  dass  man  dem  Wunsche  Ausdruck  gab,  es  möge 
das  damals  laufende  Decennium  der  Regierung  des  Caracalla  einen 
glücklichen  Ausgang  nehmen.  Ein  solcher  Retlag,  der  allerdings 
an  jedem  beliebigen  Tage  angesetzt  werden  konnte,  hat  hier  seine 
besondere  Bedeutung,  wenn  wir  ihn  auf  den  1.  Mechir,  d.  h.  den 
ersten  Amistag  des  Serenus  setxen  und  annehmen,  dass  der  neue 
Oberpriesler,  sei  es  seiner  gut  kaiserlichen  Gesinnung  Ausdruck 
gebend,  sei  es  einer  festen  Sitte  folgend,  sein  Amt  damit  antraf 
dass  er  für  die  glückliche  Beendigung  des  laufenden  Decennium 
einen  Betlag  anordnete.  Hiernach  ergänxe  ich  am  Anfang  von 
Z.  24:  5. 

Pagina  IV. 

Z.  6.  Am  13.  Februar  (=»  19.  Mechir)  beging  der  Tempel 
einen  Festtag  vrrèç  xçarrjaewç  9cov  Zeovrjçov.  Welche  historische 
Veranlassung  der  Einsetzung  dieses  Festtages  zu  Grunde  liegt,  ver- 


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ARSINOITISCHE  TEMPELRECHNUNGEN  465 


mag  ich  eben  so  wenig  anzugeben  als,  weshalb  am  19.  Februar 
(p.  IV  11),  am  31.  März  (p.  X  3)  und  am  8.  und  9.  April  (p.  XI  3) 
Festtage  zu  Ehren  des  Caracalla  angesetzt  waren.  Doch  zweifle 
ich  nicht,  dass  immer  irgend  welche  uns  unbekannte  Ereignisse 
aus  dem  Leben  der  Kaiser,  wie  glückliche  Errettung  aus  Krank- 
heit oder  Gefahren  (vgl.  vnkq  otarrjQiüv)  oder  Gewinnung  eines 
Sieges  (vgl.  p.  X  3  vnho  v[six}rjç)  Veranlassung  zu  diesen,  wahr- 
scheinlich jährlich  wiederkehrenden  Festtagen  gewesen  sind,  wie 
auch  die  meisten  der  von  den  Arvalbrüdern  zu  Ehren  der  Kaiser 
gefeierten  Feste  derartigen  Ereignissen  ihren  Ursprung  verdanken. 

Pagina  V. 

Von  Z.  1—18  haben  wir  hier  die  Copie  des  oft  erwähnten 
Briefes,  in  welchem  die  Ratbsherrn  ihrem  Gollegen  Serenus  die 
Wahl  zum  Oberpriester  mittheilen.  Dieser  Brief,  der  sonst  im  Stil 
der  gewohnlichen  Privatbriefe  und  recht  freundschaftlich  abgefasst 
ist,  hat  doch  etwas  Feierliches  durch  das  voraufgeschickte  '4\ya&fj 
tvxn'  <f[w*V}Qioi.    Denn  so  glaube  ich  den  Anfang  er- 

%  gänzen  zu  müssen.  Ist's  auch  nicht  häufig,  dass  zu  aya&jj  %vxn 
nach  &soi  hinzutritt,  so  giebt  es  doch  Analogien.  Vgl.  G.  I.  A.  III 
n.  1147.  Ein  Attribut  wie  Xafiftçotctrrjç  habe  ich  der  Stadt  ge- 
geben, weil  sonst  die  Stellung  umgekehrt  sein  wurde:  *rjç  %wv 
'Açoivoittiv  nôXeioç. 

Ueber  die  aç%ovxtç  ßovXijg  vgl.  oben  S.  445. 

Die  Periode  iV  ovv  eidfjg  —  èmojéXXofÀev  aoi  verdient  in 
grammatischer  Hinsicht  eine  Erklärung.  Die  weitschweifige  und 
eigentlich  recht  nichtssagende  Wendung  ïv'  ovv  eiäfg  war,  wie 
zahlreiche  analoge  Ausdrücke  in  den  griechischen  Papyri  zeigen, 
im  Kanzleistil  Aegyptens  offenbar  sehr  beliebt  So  lesen  wir  in 
dem  von  Egger  publicirten  Papyrus  aus  Saqqara1),  Col.  II  Z.  5: 
.  .  .  èîtiôlôofiév  aoi  ïv*  êlâivai  lxo*ç;  im  Pariser  Papyrus  65 
Z.  21:  ontag  ovv  sldfig  rtçooavaçéçofiev;  in  einem  unedirten 
Berliner  Papyrus  aus  der  Zeit  der  Philippe  findet  sich  mehr- 
mals onto  ïv'  eiârg  Kvçié  pov  yoâqxa.  Auch  sonst  sind  mir 
ähnliche  Wendungen  auf  Berliner  Fragmenten  oft  begegnet.  Die 
angeführten  Beispiele,  in  denen  immer  als  Verbum  finitum  des 


1)  Revue  archéol.  XXIII,  1872,  p.  137  ff.  Vgl.  dazu  meine  Verbetaeningen 
in  Observations  cet.  p.  52  ff. 

Hermes  XX.  30 


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U.  WILCKEN 


Hauptsatzes  ein  Verbum  de«  Mittbeilens,  Schreibens  erscheint, 
geben  uns  augleich  die  richtige  Interpretation  des  ItuotMuv 
an  die  Hand.  Das  Verbum  kann  hier  but  in  dem  gewöhnlichen 
Sinne  von  »brieflieb  mittheilen,  schreiben'  gebraucht  sein  (sciL 
yçecwaja  èitéOtilUi*).  Ich  abersetze  daher  die  Periode:  'da- 
mit Du  es  nun  weisst,  Liebster,  (nämlich  die  Wahl),  und  mit  aller 
Treue  und  Sorgfalt,  immer  Tor  Äugen  habend  die  Befehle  des 
Aurelius  Italicus  cet.,  des  Dir  Aufgetragenen  Dich  beüeissigst,  tbei- 
len  wir  Dir  es  mit,  Dir  (als)  dem  Nachfolger  im  Oberpriesterami. ^ 
Bedeutungsvoll  ist  hier  das  Auftreten  des  eitîtoortoç  to/v 
ovoiccxtuv,  der  uns  bis  jetzt  nur  in  lateinischer  Fassung  als  pro- 
curator Hsiacus  bekannt  war  (G.  1.  L.  III  53).  War  dieser  Titel  bis- 
her nur  ein  leerer  Name  für  uns,  so  wirft  der  Papyrus  zuerst  auch 
auf  sein  Wesen  ein  wenig  Licht.  So  viel  scheint  mir  sicher  aus 
unserer  Stelle  hervorzugehen,  dass  die  bisherigen  Auffassungen  des 
procurator  usiacus  als  eines  Unterbeamten  des  Idiologus,  wie  Otto 
Hirschfeld  vorschlägt  (Beitr.  z.  Rom.  Verwaltungsgesch.  I  p.  43  A.  5) 
oder  gar  als  Idiologus  selbst,  wie  Marquardt  wiü  (St.  V.  II«  p.  311 
A.  1),  aufzugeben  sind.  Wenn  der  Oberpriester  ermahnt  wird,  in  4 
der  Verwaltung  des  Tempels  immer  vor  Augen  zu  haben,  was  jener 
Procurator  befohlen  habe,  so  gehen  diese  Befehle  offenbar  auf  die 
Kassenverwaltung,  als  deren  wesentlichste  Factoren  uns  die  Zahlung 
der  Steuern,  das  Ausleihen  von  Geldern  und  die  Einziehung  der 
hieraus  resultirenden  Zinsen  entgegentreten.  Ich  möchte  daher 
glauben,  dass  die  Befehle  des  procurator  usiacus  gerichtet  waren 
auf  die  richtige  Zahlung  der  Steuern,  auf  die  Aul'rechterbaltung 
des  bestehenden  Zinsfusses,  auf  die  Wahrung  des  Pfandrechtes  und 
dgl.  mehr.  Mit  derartigen  Bestimmungen  hat  aber  der  Idiologus 
gar  nichts  zu  thun  —  oder  doch  höchstens  auf  einem  beschrank- 
ten, hier  nicht  in  Frage  kommenden  Gebiet,  da  er  nach  Strabos 
klaren  Worten  vielmehr  diejenige  Finanzbehörde  ist,  welche  die 

7t  d  uijc^ut^ î4ï   u  ca d\&c&  ^   so  ac   ^ill  c  0  ^   ^^vâ^  ci  er  ^^äj   r  \  1  c  tic 
Privatkasse  verfallt,  nach  voraufgegangener  Prüfung  des  Rechts- 
falles einzieht  und  verwaltet.2)    Am  ehesten  möchte  ich  unsern 
procurator  usiacus  mit  jenem  Irtitçofioç  torn  xiqîov  —  offen- 

Î)  Die  allein  richtige  Auflösung  ötaötxo/i(iyy)  verdanke  ich  Herrn  Prof. 
Robert. 

2)  Strabo  17  p.  797:  MwXoytç,  of  rür  atomrmv  nai  rvV  «V  Kai- 
caça  nlntttv  otpttXivTotr  lUtaax^ç  iert. 


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ARSIN0IT1SCHE  TEMPELRECHNUiNGEN  467 


bar  keiner  technischen  Bezeichnung  —  vergleichen,  der  im  Edict 
des  Ti.  Iuiius  Alexander  beauftragt  wird,  auf  die  mit  Hypo- 
theken verübten  Schwindeleien  aufzupassen.1)  Der  Zusatz  Jenes, 
ovoiaxoç,  ist  dem  Sinne  nach  fast  gleich  bedeutend  mit  dem  des 
Andern,  tov  xvqIov*  Denn  ovala  ist  im  ägyptischen  Sprachge* 
brauch  die  kaiserliche  Kasse,  in  welche  die  Abgaben  des  gesamm* 
ten  Provincialbodens  fliessen.  So  ist  in  demselben  Edict  die  Rede 
von  ttXuiveiaç  Ç  aXXaç  fAio&iôouç  ovotaxaç  (Z.  10  IT.)»  w°  sis 
Gegensatz  zu  denken  ist  fuoxkooeiç  làuattxâç.  Hier  wird  die 
kaiserliche  Verpachtung  der  Provinzialzülle  auch  als  eine  fila&taaig 
ovoiaxrj  bezeichnet.  So  besagen  die  Titel  knitqonoq  tov  xvoiov 
und  èftitoonoç  ttov  ovotenu**,  beide  einander  gleich  in  der  All- 
gemeinheit des  Ausdrucks,  nichts  weiter  als  »Verwalter  der  kaiser- 
lichen Kasse'  und  lassen  für  die  Weite  der  Competent  jener  Be- 
amten einen  gleich  grossen  Spielraum.  Lernen  wir  daher  auch 
aus  dem  Papyrus  einige  Befugnisse  des  procurator  miacus  kennen, 
so  müssen  wir  doch  darauf  verachten,  seine  Stellung  genauer  tu 
präciairen. 

Pagina  VI. 

Z.  2  ff.  Sind  meine  Ergänzungen  dieser  arg  verstümmelten 
Stelle  richtig,  so  hat  der  Oberpriester  seiner  Kasse  dadurch  auf- 
geholfen, dass  er  an  einen  jener  Pachter,  mit  denen  er  damals  in 
geschäftlicher  Beziehung  stand  (ofiioiwg  naoct  tov  avtov),  eiserne 
Gegenstände  verkaufte,  die  zu  der  Maschinerie  gehörten  (xafiovX- 
xôç) ,  mit  welcher  die  Colossalstatue  des  Caracalla  am  18.  dieses 
Monats  anfgerichtet  war.  Dass  es  sich  hier  in  der  That  nm  Eisen 
handelt,  wird  auch  dadurch  wahrscheinlich,  dass  der  Preis  des 
Kaufobjects  nach  dem  Gewicht  —  ôl(xrjç)  —  berechnet  ist.  Es 
wurden  52  Minen  verkauft,  à  5  Drachmen,  macht  260  Drachmen. 
Der  xof*ovXx6g,  nach  Pollux  eine  Maschinerie,  mit  der  die  Schiffe 
ans  Land  gezogen  wurden2),  war  in  unserem  Falle  verwendet 
èlç  vmjçeoiav  tov  ctvaot[a\r]évtoç  &eiov  x[oXooo]ialov  àvàoi- 
avtoç  cet.  Diese  Worte,  durch  einen  freien  Raum  von  xapo[t>A- 
xo]v  getrennt,  sollen  hierdurch  offenbar  als  Parenthese  zu  jenem 
Worte  speciell  charakterisirt  werden.  —  Wer  die  Statue  gesetzt 

1)  Vgl.  CI. Gr.  4957  Z.  21  IT.:  *tX*v»  tir  Sntç  &y  irtädi  \  inixoonoç 
tov  xvçtov  n  oueyoftoç  xmomov  two,  fyy  xrL 

2)  Vgl.  7,  191:  ployai,  âï  wr  kiXxovto  (seil.  ravs). 

30* 


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468 


IL  WILCREN 


hat,  erfahren  wir  nicht,  der  Tempel  hat  aie  jedenfalls  auf  seine 
Kosten  nicht  errichtet 

Z.  22  ff.  In  Bezog  auf  den  Sobek-Suchos-Cult  in  Arsinoö, 
sowie  speciell  auf  die  Interpretation  dieser  Zeilen  verweise  ich  der 
Kurze  halber  auf  meine  Ausfuhrungen  in  der  AegypU  Zeitschrift 
1884  S.  136:  'Der  Labyrintherbauer  Petesuchos'. 

Pagina  VII. 

Z.  8  ff.  Am  20.  Pharmuthi  des  Jahres  215  n.  Chr.  feierte  Ar- 
sinoe einen  grossen  Festtag,  der  unserem  Tempel  speciell  so  theuer 
wie  kein  anderer  der  uns  bekannten  zu  stehen  kam ,  denn  kein 
Geringerer  als  der  Präfect  der  Provinz  selbst,  Septimius  Heraclitus. 
beehrte  an  diesem  Tage  die  Stadt  mit  seinem  Besuche.  Es  war 
dies  die  Jahreszett,  in  welcher  der  Präfect  und  die  sonstigen  hohen 
Würdenträger  ihre  Inspectionsreisen  zu  unternehmen  pflegten.  We- 
nige Tage  darauf  sehen  wir  denn  auch  den  gefürchteten  Aurelius 
Italiens,  den  procurator  nsiacut,  durch  Arsinoe  reisen  (Z.  24  ff.). 

Ausser  den  uns  schon  bekannten  Ceremonien  erscheint  am 
Tage  der  Durchreise  des  Präfecten  eine  neue,  die  xwfiaoia1): 
Arbeiter  wurden  besoldet*),  welche  die  bekränzte  Statue  des  Iupiter 
Capitolinus  zur  Begrüssung  des  Präfecten  diesem  entgegentrugen. 
Vgl.  içyâtaiç  x[u)(xà)aaaL  to  Çôavov  tov  &£Ov  nçbç  [ct)îictv- 
f  ij[aiv  tov]  rjsfxôvoç  und  oteq>âva>[v  t$\  avtip  Çoâvtp  (vgl.  p.  X 
18  ff.;  XI  13  ff.).  Eis  ist  höchst  interessant,  dass,  während  nach 
Ausweis  der  hieroglyphischen  Denkmäler  in  alter  Zeit  nur  die 
Gotter  unter  einander  sich  diese  Ehre  des  Besuches  erwiesen  oder 
höchstens  ihrem  Collegen  auf  dem  ägyptischen  Thron,  dem  Pharao, 
hier  dem  Präfecten,  dem  Stellvertreter  des  Kaisers,  der  Gott 
entgegenzieht.  Es  ist  dies  eine  hübsche  Illustration  zu  Strabos 
Worten:  ô  fièv  olv  nen<p&eiç  (seil.  6  yyeftw*)  tty  tov  ßaoi- 
Xéoiç  ïx*t  (p»  797). 

Grammatisch  ist  bemerkenswerte,  dass  das  Verbum  xiofiä^eiv, 
welches  sonst  immer  intransitiv  von  dem  im  Festzuge  getragenen 


1)  Zur  aegypüseben  xtofiaoia  vgl.  Clemens  Alexaodr.  Strom.  V  p.  671 
ed.  Potter:  l*  xàîç  xttkovpiraii  rtaç1  avzoïç  xtûfAaciaiç  TÛr  &tfôv  ZQva* 
àyâlfjiaxa  âvo  fùv  xvraç,  Ira  âi  Uçttxa  xai  ïflw  ftiav  ntQupiçovau 

2)  Es  ist  auffällig,  dass  gemiethete  Arbeiter  das  Götterbild  tragen,  nicht 
Tempeldiener,  wie  es  in  alter  Zeit  die  Psstophoren  tbaten.  Vgl.  Pap.  Lngd.  T. 
. .  col.  I*  9  ff.  :  rijç  xofAaoietç  (sic)  toJp  naoro<pôçay. 


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ARSINOITISCHE  TEMPELRECHNUNGEN  469 


Gotte  gebraucht  ist1),  in  unserem  Papyrus  in  transitiver  Bedeutung 
die  Handlung  der  den  Gott  tragenden  Manner  bezeichnet  —  wohl 
wiederum  eine  Eigenthümlichkeit  des  ägyptisch -griechischen  Dia- 
lects. 

Das  Bild  des  Einzuges  des  Präfecten  wird  uns  noch  anschau- 
licher gemacht:  ein  Redner  war  vom  Oberpriester  engagirt  für 
60  Drachmen,  der  eine  feierliche  Ansprache  an  den  Statthalter  zu 
richten  hatte  ev$x[a  trj]ç  inifÂeçto&êlotiç  toîç  vnaç%ovai  tov 
&eov  [,.]ei&tjç  [x]al  &XXœv.  Das  entscheidende  Wort  [..]ei\h)ç, 
das  ich  nicht  zu  ergänzen  vermag,  wird  wahrscheinlich  eine  vom 
Präfecten  dem  Tempel  zugewendete  Schenkung  bezeichnen,  für  die 
eben  der  Redner  danken  soll.*)  —  Der  Septimius  Heraclitus,  der 
hier  so  feierlich  empfangen  wird,  ist  vielleicht  identisch  mit  dem 
Heraclitus,  den  Septimius  Severus  am  Anfang  seiner  Regierung  als 
Procurator  nach  Britannien  schickte.3)  Eine  solche  Carrière  würde 
nichts  Ungewöhnliches  an  sich  haben.  Doch  müssen  wir  uns  mit 
der  Aufstellung  der  Möglichkeit  begnügen. 

Lange  blieb  unser  Präfect  nicht  mehr  im  Amte,  schon  im 
nächsten  Jahre  finden  wir  an  seiner  Stelle  jenen  Flavius  Titianus, 
der  dann  durch  Theokritos,  den  Freigelassenen  Garacallas  ein  trau- 
riges Ende  fand.4) 

Beachtens werth  ist,  dass  dem  Heraclitus  der  Titel  b  XotfxnQO- 
icrroç,  d.  h.  vir  clarissimus,  gegeben  ist,  also  der  Titel,  der  seit 
dem  Ende  des  ersten  Jahrhunderts  zur  Bezeichnung  der  Leute 
vom  senatorischen  Range  im  festen  Gebrauch  war.*)  Doch  wer- 
den wir  daraus  nicht  zu  folgern  haben,  dass  Heraclitus  in  der 
That  senatorischen  Standes  war;  es  würde  dies  direct  gegen 
Dios  Worte  sprechen,  welcher  sagt,  dass  noch  zu  seiner  Zeit  die 
Vorschrift  des  Augustus  gegolten  habe,  welche  den  Senatoren 
Aegypten  völlig  verschloss  *) ,  wie  er  denn  auch  die  einzige  ihm 

1)  Vgl.  Diodor  ID  5  :  Sy  âv  6  Otoç  *npéÇ»y  . . .  mçKptçiptvoç  Uß>i. 
Plot.  Anton,  c.  26:  »ff  n  yA<pçoâitrj  «ayiâfot  naçà  %w  âtiwcov. 

2)  Diese  Deutung  verdanke  ich  Hrn.  Prof.  Mo  mm  sen  ;  ich  hatte  ursprüng- 
lich an  tine  auf  dem  Vermögen  des  Gottes  lastende  Verpflichtung  gedacht, 
einen  Theil  der  Empfangskosten  tragen  zu  müssen. 

3)  Vgl.  vit.  Severi  c.  6  und  vit.  Pescennü  Nig.  c.  5.  An  letzterer 
Stelle  hat  Hühner  (Rh.  M.  XII  S.  64,  65)  Bithynien  verbessert  zu  Britannien» 

4)  Vgl.  Dio  77,  21. 

5>  Vgl.  Friedender,  Sittengesch.  I»  S.  353  ff.;  0.  Hirsch  fei  d  R.  V.  S.  272. 
6)  Dio  51,  17  :  là  pi*  âXXa  xai  m  «o^votvff  tpvhxntJtu. 


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470 


U.  WILCREN 


bekannte  Ausnahme,  die  Verwaltungsperiode  des  senatorischen  Ma- 
rius Seeundus  unter  Macrinus,  ausdrücklich  ab  eine  Unregelmässig- 
keit beieichnet1)  Ich  möchte  daher  eher  annehmen,  data,  wie 
überhaupt  der  Gebrauch  dieser  Titulaturen  mit  der  Zeit  freier  und 
unbeschränkter  wurde,  am  Anfang  des  III.  Jahrb.  oder  auch  schon 
am  Ende  des  II.  Jahrb.')  der  Gebrauch  des  vir  clarissimm,  lap- 
ttçôtatoç  geschwankt  hat  und  der  Titel  ab  und  su  auch  auf  die 
höchsten  Ritterpräfecluren  angewendet  ist.  Ein  anderes  bekanntes 
Beispiel  hierfür  ist  der  ritterliche  Opellius  Macrinus,  der  als  prae- 
fectus  praetorio  vir  clarissimus  genannt  wurde.3)  Während  aber 
diese  erste  Ritterpräfectur  bald  darauf  von  Alexander  dem  Sena- 
toreustande  factisch  übergeben  wurde,  ist  doch  die  zweite  Ritter- 
präfectur,  die  ägyptische  Statthalterschaft,  gewiss  auch  noch  im 
III.  Jahr»,  gemäss  der  Vorschrift  dee  Augustus  beim  Ritierstande 
geblieben,  mögen  die  Prtfecten  auch  in  den  Papyri  aus  diesem 
Jahrhundert  ganz  gewohnlich  als  ol  lapinQÖraroi  fjyspôvëç  be- 
zeichnet werden. 

Pagina  VHI. 

Z.  2  ff.  Rann  ich  anch  die  Lücken  im  Einzelnen  nicht  er- 
gänzen, so  scheint  mir  doch  so  viel  sieber,  dass  es  sich  hier  um 
Ablohnung  von  Arbeitern  bandelt  —  drei  Maurern  und  sechs  Hand- 
langern, die  einen,  wie  es  scheint,  verfallenen  Tbeil  des  Tempels 
restaurirt  hatten  (vgl.  nea6(trog)J).  Rechnet  man  die  Summirung 
der  nach  Obolen4)  berechneten  Lohne  zusammen,  so  tritt  da  ein 

1)  Dio  78,  35:  âuiyt  âi  uva  xai  Mâçiog  Stxovvâoç  xaintç 
\tVTrts  ré  inb  MaxQivov  ytyoyâç  xxX. 

2)  Ulpius  Primiaous,  Prafect  von  Aegypten  Im  dritten  Jahre  des  Severus, 
heisst  auf  einer  Inschrift  (C.  I.  Gr.  n.  4863)  gleichfalls  4  tttftnçÔTaroç  ^yfu»V. 

3)  Vgl.  hierzu  0.  HirtchfeM  R.  V.  S.  232  und  &  275. 

4)  Meiner  obigen  Berechnung  liegt  die  Bestimmung  der  Siglen  für  die 
Obolen  zu  Grunde,  welche  ich  in  den  Observations  cet.  p.  55  0.  aufgestellt 
habe.  Ich  will  hier  nicht  verschweigen,  dass  ich  jetzt,  nachdem  ich  ein  weit 
grösseres  Material  kennen  gelernt  habe,  nicht  in  allen  Punkten  mehr  der 
Richtigkeit  meiner  dortigen  Ausführungen  mir  so  gauz  sicher  bin,  vor  Allem 
sind  sie  nicht  vollständig.  Hinter  den  dort  von  mir  behandelten  fünf  Zeichen 
für  1,  2,  3,  4,  5  Obolen  finden  sich  nämlich  sehr  häufig  noch  weitere  Siglen, 
für  deren  Bestimmung  sich  mir  bis  jetst  noch  kein  passender  Angrinspunkt 
geboten  hat,  die  mir  aber  sum  Tbeil  denen  gleich  sn  sein  scheinen,  die 
E.  Revillout  in  der  Revue  Egyptologique  (1S83  No.  II  p.  86  ff.)  ans  Ptole- 
maeischen  Texten  scharfsinnig  eruirt  hat.  Ein  Beispiel  bietet  Frgm.  III  3  : 
dort  folgt  auf  die  Summe  von  156  Drachmen  das  Zeichen  far  1  Obol,  dann, 


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AKSIN0IT1SCHE  TEMPELRECHNUNGEN  471 


Rathsei  hervor,  das  ich  Dicht  mit  Sicherheit  zu  lösen  vermag:  drei 
Maurer  sollen  je  18  Obolen  erhallen;  das  macht  nach  Adam  Riese 
54  Obolen,  nach  dem  Papyrus  aber  7  Dr.  3  Ob.,  d.  h.  45  Obo- 
len —  es  fehlt  also  ty.  Ebenso  soll  von  sechs  Kindern  jedes 
10  Obolen  erhalten,  das  macht  60  Obolen,  nach  dem  Papyrus  aber 
8  Dr.  2  Ob.,  d.  b.  50  Obolen,  also  wieder  V*  zu  wenig.  —  Die 
Schwierigkeit  würde  fallen,  wenn  wir  annahmen,  dass  das  Zeichen 
-r-  hier  nicht  den  Obolus,  sondern,  was  an  sich  möglich  ist,  die 
Artabe  bezeichne,  sodass  den  Arbeitern  der  Lohn  in  Getreide  be- 
messen wäre-  Doch  verbietet  sich  diese  Annahme  ohne  Weiteres, 
abgesehen  von  andern  Gründen ,  durch  den  zu  geringen  Werth, 
den  das  Getreide  in  der  Berechnung  haben  würde. 

Z.  5.  natêîa  ist  ein  Schreibfehler  für  naièit*ç. 

Die  Zeilen  9—10  bieten  ein  barbarisches  Griechisch.  Uner- 
hört ist  die  Bildung  naraanôç  (oder  xcnaonovgl),  die  offenbar 
mit  dem  vorhergehenden  y.axaonâv  zusammenzubringen  ist  und 
das  Niederzissen  von  Gebäuden  bedeuten  soll.  Man  erwartet  xaro> 
artaefiéç.  —  Ungewöhnlich  an  dieser  Stelle  und  mir  überhaupt 
unverstandlich  ist  ferner  die  Verbindung  von  fiera  mit  dem  Accu- 
sa tiv.  Es  scheint  mir  hier  der  Preis  für  die  neu  gekauften  Luft- 
ziegeln —  indus.  Transport:  avv  TtaQaytayfj  —  gebucht  zu  sein, 
die  bei  dem  Bau  verwendet  werden  sollten  noch  ausser  den  alten, 
die  aus  dem  Niederzissen  als  noch  brauchbar  hervorgekommen 
waren.  Sollen  Letzteres  vielleicht  die  dunklen  Worte  fiera  %àg 
ht  Tofû  xazaitTtov  b.ßeßijxviag  bedeuten? 

Pagina  IX. 

Z.  7.  Die  Strasse  'Afzollutviov  llaQefißoXr^  ist  schon  aus 
den  'arsinoilischen  Steuerprofessionen'  bekannt  (Frgm.  III  Z.  S).1) 

Z.  10  ff.  Der  Demetrius  Itppytevoag  erregt  unser  besonderes 
Interesse,  da  er  eine  und  zwar  die  vornehmste  jener  vier  städti- 
schen Magistraturen  Alexandrias  bekleidet  hatte,  von  denen  uns 
Strabo  berichtet  (vgl.  Uber  die  inixwQioi  agxoyjsi  p.  797).  Das 
Dunkel,  in  welches  dies  Amt  bis  jetzt  für  uns  gehüllt  war,  ist  erst 
kürzlich  von  Mommsen  gelichtet  worden,  indem  er  den  ifyyrjtfjg 
Strabos  mit  dem  Jahrespriester  Alexanders  in  dem  Alexanderroman 

wenn  wir  Revilloots  Resultate  aeeeptiren,  das  für  '/s  Obol,  darauf  das  für 
1)  Sitzuogaber.  d.  Kgl.  Acad.  a.  a.  0. 


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472 


U.  WILCKEN 


gleich  setzte.  ')  Der  Titel  è§rjyr]Tevactç  trjç  ^[leÇavdçjé ont  nôketaç, 
der  hier  zum  ersten  Mal  auftritt,  lehrt,  dass  man  nach  beendigter, 
wahrscheinlich  einjähriger  Amtsführung,  während  deren  man  sich 
evaç%oç  i^yrjrtjg  nannte1),  in  den  Stand  der  'gewesenen  Exe- 
geten'  eintrat  und  die  Vorzüge  und  Privilegien,  die  dieser  Stand 
mit  sich  brachte,  bis  an  sein  Lebensende  genoss.  Auch  dies  passt 
vollkommen  zu  den  Worten  des  Alexanderromans  :  xaï  fiévu  avxrj 
rt  ôatçêà  (seil,  die  Privilegien  u.  s.  w.)  avtoïç. 

Dass  wir  in  Arsinoë  einen  ehemaligen  alexandrinisehen  Exe- 
geten  ansässig  finden,  kann  man  verschieden  auslegen.  Vielleicht 
war  er  Arsinoit  und  hatte  sich,  nachdem  er  in  Alexandria  seine 
Carrière  gemacht  hatte,  in  seine  Vaterstadt  zurückgezogen,  oder 
er  mag  auch  Alexandriner  gewesen  sein  —  wenn  wir  das  alexan- 
drinische  Bürgerrecht  zur  Qualification  für  jenes  Amt  für  nöthig 
halten  wollen  —  und  mag  hier  in  dem  lieblichen  'Seelande1  seine 
Villeggiatur  gehabt  haben.  Es  scheint  mir  kein  Zufall,  dass  er 
schlankweg  JrjfAtjvçioç  oder  an  einer  anderen  Steile  uivçrjlioç 
JrjfirjtQtoç  (XVI  20)  genannt  wird,  ohne  den  sonst  üblichen  in» 
dividualisirenden  Zusatz  des  Namens  des  Vaters  oder  gar  noch  des 
Grossvaters:  der  Mann,  der  in  Alexandria  den  Purpur  und  den 
Kranz  getragen  hatte,  muss  in  Arsino«  eine  bekannte  Persönlichkeit 
gewesen  sein.  —  Dass  es  übrigens  nicht  nur  in  Alexandria  Exege- 
ten  gab,  sondern  auch  in  den  anderen  Städten,  ja  sogar  Dorfern 
Aegyptens,  lehren  uns  zuerst  die  Berliner  Papyri.  So  erwähnt  ein 
Fragment  aus  dem  III.  Jahrh.  i^y^ievaavtag  der  Dörfer  *Erzoi- 
%iov  OiXo^évov,  2$ß$vvvtov  und  Jltokeftaîâoç  oçfiov')  —  sa  m  rat - 
lieh  Dörfer  des  arsinoltischen  Nomos.  Waren  diese  Dorfexegeten 
auch  wohl  der  Idee  nach  und,  wie  die  Form  itftyirtevoayreg  zeigt, 
auch  dem  Verlauf  der  Carrière  nach  jenem  alexandrinisehen  gleich, 
so  waren  sie  doch  selbstverständlich  im  Range  himmelweit  von 
Jenem  getrennt. 

Fragen  wir  endlich  —  was  Mommsen  nicht  berührt  bat:  Was 
war  denn  der  Gegenstand  des  Cultus  des  Exegeten  in  römischer  Zeit? 
War  er  auch  ursprünglich  für  die  Verehrung  des  Alexander  und  der 

1)  R.  G.  V  S.  568  A.  1. 

2)  C.  I.  G.  n.  4976  c:  iSnwvtMy  (yaçxoç  lnUvirtaty. 

3)  Dies  Dorf,  das  auch  in  unserem  Papyrus  vorkommt  (XIV  14),  ist  aus 
Ptolemaeus  bekannt  (IV  5  §  57  ed.  Nobbe),  auch  aas  der  Charta  Bor^iaci 
(ed.  Schow.). 


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ARSIN01TISCHE  TEMPELRECHNUNGEN  473 


Plolemaeer  da,  so  kann  man  doch  in  römischer  Zeit  nicht  an  eine 
Fortsetzung  des  Ptolemaeercultes  denken.  Den  romischen  An- 
schauungen am  genauesten  entsprechen  würde  die  Annahme,  dass 
dem  Exegeten  an  Stelle  des  Ptolemaeercultes  der  Gült  der  divi 
Caesares  übergeben  wurde.  Denn  dieser  trat  in  Aegypten  offenbar 
die  Erbschaft  jenes  an. 

Z.  15  ff.  Wahrend  Demetrius  nur  einen  Theil  seiner  Schuld 
zurückzahlt  (ctq>'  cov  kdaveioato),  giebt  die  Olympias  Hellenis  das 
gesammte  entliehene  Capital  mit  den  Zinsen  dem  Tempel  zurück 
(îxç  tdavELoato),  und  zwar  durch  Vermittelung  zweier  Männer,  die 
als  die  ayoçaoxal  des  Hauses  bezeichnet  werden,  mit  welchem 
sie  dem  Tempel  far  das  Darleben  gehaftet  hatte.  *Ayoqao%rfi 
in  dem  gewöhnlichen  Sinne  als  'den  einkaufenden  Sklaven'  zu 
nehmen,  verbietet  der  Titel  des  Einen,  der  Gymnasiarch  oder  Sohn 
eines  solchen  genannt  wird.  Das  Wort  muss  hier  —  und  Ober- 
haupt, wie  es  scheint,  im  ägyptisch -griechischen  Dialect  —  viel- 
mehr eine  allgemeinere  Bedeutung,  etwa  «Geschäftsführer,  Geschäfts- 
vermittler* gehabt  haben,  wie  auch  in  den  jOngst  bekannt  gewor- 
denen alexandrinischen  Vaseninschriften1)  der  ayoçaorrfi  Btôâo- 
toç  eine  ähnliche,  vom  gewöhnlichen  Sprachgebrauch  abweichende 
Interpretation  verlangt. 

Pagina  X. 

Z.  9.  Die  authentische  Angabe  des  Papyrus,  dass  am  9.  Phar- 
muthi-~4.  April  der  Geburtstag  des  Caracalla  in  ArsinoO  gefeiert 
sei ,  bestätigt  das  vom  Dio  hierfür  angegebene  Datum  (78,  6  tfj 
yàç  jetdçtf)  tov  'ArtçMov  eyeyiyvfjto)  und  widerlegt  das  des 
Spartian  (vit.  Carac.  6, 6  die  natali  «wo,  octavo  idus  Apriles  (=»  6.  April) 
tjwts  Megalensibus  . . .  interemptus  est).  —  Von  den  an  diesem  Tem- 
pel gefeierten  Ceremonien  ist  besonders  bemerkenswert!],  dass  das 
Götterbild  des  Iupiter  Capitolinus  im  Theater  in  feierlicher  Pro- 
cession herumgetragen  wurde;  vermutlich  fanden  dort  auch  Fest- 
vorstellungen zur  Feier  des  Tages  statt. 

Pagina  XI. 

Z.  8  ff.  Die  Angabe  des  Papyrus,  dass  der  Geburtstag  des 
Severus  am  16.  Pharmuthi  (—11.  April)  gefeiert  wurde,  steht  in 
Einklang  mit  dem  Datum,  welches  Dio  giebt  (76,  17;  cf.  78,  11), 

1)  Vgl.  The  american  Journal  of  archaeology  and  of  the  hut.  of  the 
fine  arts.  Baltimore  1885.  Jaouar. 


474 


U.  WILCKEN 


ferner  die  Fasten  des  Philocalus  und  Polemius  Silvius,  sowie  eine 
lateinische  Inschrift  (OreUi  n.  1104).  Als  falsch  erweUt  sich  wie- 
der  der  Bericht  des  Kaiserbiograpben  (rit.  Sever.  1,  3  ip$e  natus 
est  —  VI  idw  April*,  wo  schon  Casaubonus  ///  id.  Apr.  gefor- 
dert hat). 

Pagina  XII.  . 

Z.  3.  Der  Aurelius  Diogenes,  der  %vaç%oç  âçxieçcvç,  muss 
natürlich  eines  andern  Tempels  Oberpriester  sein.  Es  gab  deren 
in  Arsinoe*  genug;  so  sind  mir  auf  Berliner  Fragmenten  bis  jetzt 
begegnet  Tempel  des  Buenos,  Petesuchos,  Zeus  Eleusinios,  des 
Divus  Hadrianus  und  der  Isis. 

Z.  4.  Der  ägyptische  Name  ïtaâtiç  begegnet  auch  im  Pap. 
Paris.  IX  Z.  12,  wo  im  Text  nàh%i  gelesen,  in  der  Anmerkung 
schon  richtig  TLvmxi  vermuthet  ist. 

Dass  das  auf  Papyri  öfter  vorkommende  anccitüQ  den  unehe- 
lichen Sohn  bezeichnet,  dessen  Vater  unbekannt  ist,  bat  schon 
A.  Schmidt  in  seinem  Commentar  zu  den  Berliner  Pacbymiosur- 
kunden1)  nachgewiesen,  im  Gegensatz  zu  Schow,  dem  Herausgeber 
der  Charta  Borgia  na,  der  wegen  des  ungeheuer  häufigen  Vorkom- 
mens dieses  Zusatzes  an  jene  Erklärung  nicht  hatte  glauben  wollen. 
Ich  will  hier  nur  auf  eine  Stelle  Diodors  hinweisen,  welche  die 
aus  dem  freien  Gebrauch  von  arzârwç  sich  ergebende  ägyptische 
Anschauung  bestätigt,  nach  welcher  uneheliche  Geburt  für  keinen 
Makel  galt.  Vgl.  I  80:  xal  va  revolt* a  narra  XQitpovocv  è£ 
àyâyxrjç  evexa  trjg  noXvap&QUtJtiaç  .  .  .  vo&ov  6*  ovôé>a 
fûy  yevyri&évTtav  voftîÇovoiv,  ovô*  aV  l§  àçyvçiûvr^ov 
tirttçbç  y£vv*i&jj.  —  Es  ist  leicht  begreiflich,  dass  diese  ànâroç*; 
sich  besonders  häufig  bei  den  niederen,  arbeitenden  Klassen  finden. 
So  werden  in  der  Charta  Borgiana  nach  ungefährer  Zahlung  unter 
circa  300  Dammarbeitern  circa  60  ànâxoQtç  genannt,  also  20%, 
während  z.  B.  in  den  *arsinoitischen  Steuerprofessionen'  unter  den 
mehr  oder  weniger  wohlhabenden  Besitzern  sich  kein  ànâtcaç 
findet.*) 

Das  Wort  fisxéyyvoç,  das  sich  bei  Moeris  findet*),  ist,  wie 


1)  A.  Schmidt,  die  griechischen  Papyrus- Urkunden  der  k.  Bibliothek  zu 

Berlin  1642,  S.  323. 

2)  Sitzungsber.  a.  a.  O.  Die  beiden  in  Frgm.  IV  Z.  18.  19  geoautitea 
ditttToqtç  scheinea  nicht  zur  Familie  zn  gehören,  sondern  Jvocx«*  zu  sein. 

3)  Moeris  p.  256:  ptxtyyvoç  Urrtxoi,  fttcttrjç  *BXX>p*f. 


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ARSINOmSCHE  TEMPELRECHNUNGEN  475 


unsere  Stelle  zeigt,  mit  Unrecht  von  L.  Dindorf  in  ptoiyyvog  ver- 
ändert worden. 

Z.  8  ff.  Der  26.  Pbarmnlhi,  an  welchem  in  Areino«  der  Ge- 
burtstag der  Roma  gefeiert  wurde,  entspricht  im  römischen  Ka- 
lender dem  hierfür  bekannten  21.  April. 

Z.  16.  Durch  den  Bericht  des  Papyrus,  dass  am  30.  Phar- 
muthi  «=  25.  April  die  Sarapisbilder  bekränzt  wurden,  Überhaupt 
ein  Sarapisfest  stattfand,  findet  die  Angabe  der  Fasten  des  Philo- 
calus,  sowie  des  menologium  rusticum  Colotianum  und  Vallense 
ihre  Bestätigung,  die  zu  diesem  Datum  bemerken  :  'Serapia'  (Philoc.) 
oder  besser  'Sarapia'  (Rust). 

Pagina  XUI. 

Z.  5.  Die  arsinoitiscbe  Strasse  Bea^otpùçlov  begegnet  auch 
in  den  Steuerprofessionen  (Frgm.  26  Z.  5  und  Frgm.  30  Z.  8). 

Pagina  XV. 

Z.  11  ff.  In  der  Mitte  des  Monats  Payni  beging  Arsinoe  das 
Fest  der  Neilaia,  jenes  Fest,  welches  seit  uralten  Zeiten  beim  Be- 
ginn der  Nilschwelle  alljährlich  gefeiert  wurde  und  bis  auf  unsere 
Tage  noch  als  ein  Hauptfest  Aegyptens  gilt.  Heliodor  berichtet 
darüber  in  den  Aethiopica  (IX  9):  xal  yâç  nwç  ovvéneoe  xal 
%à  NeiXqta  tots,  trjv  fieylatt}*  jiiyvjztloiç  kootr]v  iyeOTTjxivcci, 
y.atà  tQOftàç  (iïv  tàç  $eçiv<xç  fiâkiata  xai  ots  àçxrjv  rtjç 
cn^oeœç  o  ftotafibç  ipqxxlvei  teXovfiérrjv  cet.  Selbst  der  lu- 
piter  Capitolinus  verschmähte  es  nicht,  dem  Nationalgotte  Aegyptens 
an  diesem  Tage  zu  huldigen,  er  liess  sich  aus  seinem  Tempel 
heraustragen  (Z.  14),  vermuthlich  um  nach  ägyptischer  Sitte  seinen 
Collegen  zu  begrüssen. 

Pagina  XVI. 

Z.  3  ff.  Hier  erscheinen  die  beiden  Schwestern  Aurelia  Herois 
und  Aurelia  Lucia  selbst  als  Schuldnerinnen,  während  sie  uns  vor- 
her Öfter  als  Ueberbringerinnen  der  von  ihrem  Vater  geschuldeten 
Zinsen  begegnet  waren  (p.  VÜI  21;  p.  XIV  9).  Da  sie  seitdem 
keine  Anleihe  gemacht  haben,  so  scheint  der  Vater  inzwischen  ge- 
storben zu  sein  und  seinen  Töchtern  jene  Schuld  an  den  Tempel 
hinterlassen  zu  haben.  Zu  dieser  Erklärung  passt  sehr  gut  die 
Erwähnung  des  knlToonoç,  ihres  Vormundes,  durch  den  sie  die 
Zinsen  an  den  Tempel  zahlen  lassen. 


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476    U.  W1LCKEN,  ARSINOITISCHE  TEMPELREGHMJNGEN 


Die  vorstehenden  Bemerkungen  wollen  durchaus  nicht  die 
ganze  Falle  des  Stoffes  erschöpfen,  sondern  nur  geben,  was  mir 
far  den  Augenblick  mit  Rücksicht  auf  den  gebotenen  Raum  als 
besonders  bemerke nswerth  erschien.  Weiteres  Studium  der  Fayyu- 
mer  Papyri  wird,  denke  ich,  auch  für  diese  Urkunde  noch  neues 
Lieht  bringen.  Aber  auch  Ton  anderer  Seite  wird  hoffentlich  diese 
Arbeit  noch  manche  Ergänzung  erfahren. 


NACHTRAG. 

Zu  der  oben  besprochenen  monatlichen  Erhebung  der  Steuern 
bemerke  ich  noch,  daes  in  Ptolemaeischer  Zeit  Ober  gewisse,  bei 
der  Bank  eingegangene  Steuern  monatliche  Abrechnung  ge- 
halten wurde.  Vgl.  Pap.  Paris.  62  Col.  4  1. 13:  cO  dk  ôtaloyiopôç 
rrjç  iyXr}ipewç  avorctxhrjoetcu  Ttçbç  avtovç  xatà  firjva,  ix 
twv  rtiTttovrtov  irti  trtv  rçane^av. 

Berlin,  im  Juni.  ULRICH  W1LCKEN. 


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THUKYDIDEISCHE  DATEN. 

Ich  bin  kein  Freund  von  Repliken  ;  der  einmal  ausgesprochene 
Gedanke  wird,  wenn  er  richtig  ist,  früher  oder  später  Geltung  ge- 
winnen, und  wenn  er  neu  ist,  so  muss  er  zunächst  den  Wider- 
spruch aufrufen.  Dabei  bat  der  Einzelne  sich  zu  beruhigen;  die 
Wissenschaft  hat  ja  Zeit  Wenn  ich  dennoch  umgehend  auf  die 
Kritik  antworte,  welcher  I.  H.  Lipsius  im  letzten  Hefte  der  Leipziger 
Studien  meine  vor  wenig  Wochen  im  Gottinger  Sommerprogramm 
vorgetragenen  Ansichten  unterzogen  hat,  so  geschieht  das,  weil 
dabei  ein  Punkt  in  die  Debatte  gezogen  ist,  den  ich,  wie  ich  nun 
sehe,  gleich  mit  hätte  besprechen  sollen;  allerdings  gestehe  ich 
auch,  die  wesentliche  Stärkung  meiner  Ansicht,  welche  dieser 
scharfsinnige^  Versuch  einer  Widerlegung  subjecliv  in  mir  bewirkt 
hat,  nicht  ungern  zum  Ausdruck  zu  bringen. 
'  i  Der  Frühlingsneumond  des  Jahres  431  v.  Chr.  (Archon  Pytho- 
doros),  kurz  vor  welchem  Plataiai  überfallen  ist,  wird  gemeiniglich 
mit  Boeckh  fur  den  des  9.  April  gehalten.  Ich  habe  ihn  mit  Krüger 
als  den  des  9.  März  zu  erweisen  versucht.  Da  die  scheinbar  be- 
stimmte Angabe  Tbuk.  II  2  notorisch  falsch  ist,  so  müssen  Rück- 
schlüsse eintreten.  AU  Jahreszeit  giebt  Thukydides  Frühlingsan- 
fang an.  Das  hilft  nichts,  da  es  sich  mit  beiden  Daten  verträgt. 
Denn  Lipsius'  Behauptung,  'es  lasse  sich  mit  Grund  nicht  be- 
streiten, dass  dem  Geschichtsschreiber  als  Frühlingsepoche  (avzd 
%b  $aç  Hl  116'))  die  Tag-  und  Nachtgleiche  gegolten  habe',  schwebt 

1)  Die  Benifang  auf  diese  SteUe  ist  wohl  ein  Venehen,  denn  da  steht 
nichts  tod  einem  Tage,  da  steht  Iqçv»i  âi  ntQÏ  ccvro  ri  Uq  rovro  o  (>va£ 
Tov  nvQoç  h  ifjç  AÏTvrjç,  nnd  zwar  steht  dies  zwischen  TtXtvitSvroç  row 
X*if**voç  nnd  roi  tniyiyrofUyov  Mqovç  ntçi  oirov  UfioXjv.  Also  eine  in 
den  Zusammenhang  der  Geschichte  nicht  gehörige  Merkwürdigkeit,  deren 
Datnm  dem  Schriftsteller  nicht  so  genau  bekannt  ist,  dass  er  sie  einem  seiner 
Halbjahre  zuweisen  könnte  (er  hat  aber  nur  die  Angabe  nfçï  r©  feto),  ist 
zwischen  beide  gestellt;  er  entnahm  die  Notiz  anderer  (sicilischer)  Ueber- 
lieferung  als  die  Erlebnisse  der  attischen  Expedition  und  bemerkt  demzufolge, 


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478  U.  v.  WILAM0W1TZ-MÖLLEND0RFF 


▼Ollig  in  der  Lua,  sintemal  Thukydides  die  Tag-  uod  Nachtgleiche 
nie  nennt,  seine  Jahre  aber  überhaupt  nicht  an  einem  bestimmten 
Tage  beginnen  :  kein  einziges  Datum  hat  er  auf  den  Tag  bestimmt, 
so  wenig  wie  Herodot,  und  er  konnte  es  auch  nicht,  weil  er  die 
Rechnung  des  bürgerlichen  Jahres  verschmäht  hat.  Ich  habe  das 
in  meinem  Programm  ausgeführt,  und  eine  nackte  Behauptung  kann 
dagegen  nichts  ausrichten. 

Mehr  hilft  eine  zweite  Angabe.  Die  Peloponnesier  rücken  in 
Attika  SO  Tage  nach  dem  fraglichen  Datum  ein,  also  etwa  25.— 
28.  Mai  resp.  24. — 27.  Juni  tov  &éçovç  mal  tov  oitov  àxpâ- 
Çovtoç  (Th.  11  19).  Diese  Zeit  soll  nach  Lipsius  «eher  auf  Mitte 
Juni  als  auf  Ende  Mai  gehen'.  Zunächst  musste  er  in  diesem  Saue 
entweder  beide  Male  'Mitte*  oder  beide  Male  «Ende1  sagen.  Sodann 
hat  er  zwar  recht,  wenn  er  behauptet,  dass  Mofler-Strttbings  Zeug- 
nisse selbst  dessen  Ansicht  widerlegten,  dass  die  Durchschnitts- 
zeit der  Ernte  in  Attika  Mitte  Mai  war.  Aber  ton  Mitte  Mai  ist 
hier  ja  überhaupt  nicht  die  Rede,  und  hat  denn  Lipsius  etwa  Zeug- 
nisse für  die  zweite  Hälfte  Juni?1)  Damm  dreht  es  sich.  Die  Zeit 
der  Sonnenwende  muss  die  Erntezeit  gewesen  sein,  wenn  seine 
Datirung  stehen  soll.  Halten  die  Acharner  ihren  Weizen  und 
ihre  Gerste  auch  nur  nothreif  einbringen  können,  wozu  ihnen  das 
Zaudern  der  Peloponnesier  Zeit  genug  gelassen  hätte,  so  würde  es 
zu  dem  bekannten  Entrüstungseturme  schwerlich  gekommen  sein. 
Was  Lipsius  vorbringt,  'dass  die  Formel  tov  oitov  ôx^ôjmoç 

dass  'der  Aetnaausbruch',  der  im  allgemeinen  Im  Gedächtnis»  lebendig  ist, 
in  'dieses  Jahr'  gehöre.  —  IV  117  steht  Ataudatfioytot  xai  'A&qyeiM 
&fia  ijçt  iv&vç  ixé^tiçtay  Inotqaayjo,  Nach  Lipsius  ist  das  durchaus  nicht 
nothwendig  auf  den  Tag  zu  beschränken,  an  dem  die  Unterhandlungen 
ihren  Absehlass  fanden  (16.  April).  Aber  so  lange  der  Aorist  ein  einmalig 
Factum  bezeichnet,  wird  dieser  Sa  ta  nichts  mit  den  Torbereitewien  Verhand- 
lungen zu  tfaun  haben,  und  so  lange  er  die  eintretende  nnd  nicht  die  in- 
tendirte  Handlung  bezeichnet,  wird  iau/c«o<W  inotjoarTo  auf  den  Tag  be- 
zogen werden,  an  dem  der  Waffenstillstand  geschlossen  wurde  und  nient  aof 
die  Wochen,  wo  sie  httxMQimv  éno  tov  y  to,  Gans  abgesehen  davon,  dass  Tba- 
kydides,  als  er  diese  Worte  schrieb»  durchaus  nicht  vorhatte,  das  (ihm  noch 
unbekannte)  Actenstück  mitzutheilen ,  sondern  den  Eintritt  des  Waffenstill- 
stands allein  mit  den  fraglichen  Worten  bezeichnet. 

1)  Dass  die  Peloponnesier  nach  den  Olympien  428,  also  im  August  ge- 
erntet haben,  ist  richtig;  es  fragt  sieb  nur  was.  Th.  1U  13  steht  vom  oho: 
nichts,  sondern  das  allgemeine  xaçTtov  èvyxo/Aiâij.  Mit  Recht  legt  Lipsics 
auf  diese  Angabe  keinen  Werth. 


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THUKYDIDEISCHE  DATEN  479 


durch  Vorausschieben  des  anderen  Subjects  tov  &àçovç  noch  weiter 
dahin  modificirt  werde,  dass  ihr  Sinn  von  der  Formel  tov  Mqovs 
fitaovvtoç  nkht  sehr  abliegen  kann*  escamotirt  freilich  das  ent- 
scheidende Wort  —  da  sollte  er  es  doch  lieber  geradezu  streichen. 
ExegetenkunststQcke  machen  fünf  doch  nur  für  die  gerade,  welche 
den  Glauben  von  sich  mitbringen.  So  viel  Mtthe  kostet  es,  den 
Juni  auch  nur  als  möglich  erscheinen  zu  lassen:  wie  Lipshjs  auch 
von  seinem  Standpunkte  aus  den  Mai  für  ausgeschlossen  erklären 
kann,  ist  mir  unverständlich.  Ich  will  weitherziger  sein;  möge 
denn  auch  der  Juni  zunächst  noch  für  möglich  gelten. 

Nun  habe  ich  aber  die  Schuldverschreibung  der  Athener  CIA 
IV  179*  herangezogen,  und  Lipsius  giebt  zu,  dass  sie  hierher  ge- 
hört Darin  steht  zu  lesen,  dass  die  Strategen  der  Flotte,  welche 
auslief,  während  die  Peloponnesier  in  Acharnai  standen,  also  Ende 
Mai,  nach  Lipsius  Ende  Juni,  eine  Zahlung  erhalten  haben,  dass 
dann  unter  der  Pry  ta  nie  Hippothonlis  an  die  Hellenotamien  Geld 
ausgefolgt  ist,  welches  iâàdrj  Kcfçxivqt  etc.,  d.  h.  eben  diesen 
Strategen,  und  dass  unter  der  Prytanie  -rriç  wieder  eine  Zahlung 
erfolgt  ist,  die  denselben  Strategen  wieder  durch  Vermittelung  zu- 
kam. Auf  demselben  Steine  steht  als  erstes  Capitel  der  Zahlungen 
unter  Pythodoros,  was  für  den  makedonischen  Krieg  verausgabt 
worden  ist.  Davon  fällt  die  vorletzte  Rate  unter  die  Hippothonlis, 
die  letzte  unter  die  -zig;  auch  hier  ist  die  Auszahlung  an  das 
Heer,  welches  Poteidaia  belagerte,  durch  Vermittelung  erfolgt. 

Aus  diesen  Thatsachen  habe  ich  gefolgert  und  folgere  ich, 
dass  die  Hippothonlis  die  vorletzte,  die  -vttç  die  letzte  Pry  Unie 
anter  Pythodoros  war,  dessen  Jahr  am  31.  Juli  431  ablief.  Und 
da  schon  unter  der  Hippothonlis  eine  Zahlung  nicht  mehr  direct 
an  die  Strategen  geleistet  ist,  dieselben  also  schon  fort  waren,  so 
ist  der  unmittelbar  vor  ihrer  Abreise  erfolgte  Einfall  der  Pelopon- 
nesier unmöglich  im  Juni  anzusetzen. 

Dem  gegenüber  hat  Lipsius  keinen  anderen  Ausweg,  als  die 
Hippothontis  für  die  letzte  Prytanie  zu  erklären,  unter  der  die 
Flotte  ausgelaufen  und  alle  Zahlungen  erfolgt  seien.  Allerdings, 
die  abstracte  Möglichkeit  ist  nicht  zu  bestreiten.  Ob  es  aber  wahr- 
scheinlich ist,  dass  die  Schatzmeister  der  Göttin  mit  dieser  zweck- 
losen Ausführlichkeit  daürt  haben ,  ob  es  wahrscheinlich  ist,  dass 
die  Athener  in  dieser  Zeit  der  Geldfülle  alle  14  Tage  zu  ihrer 
Güttin  borgen  gegangen  sind,  und  zwar  für  dieselbe  Expedition, 


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480  U.  v.  WILAMOW1TZ-MÖLLENDORFF 


so  dass  fortwährend  nach  mehreren  Seiten  kleine  Geldsendungen 
unterwegs  waren,  das  glaube  ich  getrost  fragen  zu  können.  Und 
was  wird  dann  durch  solche  Un  Wahrscheinlichkeiten  erkauft? 
Keinesfalls  mehr  als  die  Möglichkeit  einer  Böckhscheo  Hypothese 
—  oder  soll  ich  sagen,  die  Rettung  der  Vulgata? 

Das  Datum  für  den  Ueberfall  Plataiais  11  2  Ilv&odiaQOv  hi 
êvo  firjvaç  açxovtoç  ist  falsch.  Die  Aenderung  ê'  fitjvQÇ  ist 
Vulgata  geworden.  Lipsius  übersetzt,  4als  Pythodoros  noch  vier 
Monate  zu  amtiren  hatte'.  Aber  dass  dieser  Sinn  in  den  grie- 
chischen Worten  liegen  konnte,  ist  unbewiesen,  und  Lipsius  bat 
auch  nichts  weiter  vorzubringen,  als  das  subjective  Geständnis*, 
4dass  er  von  der  sprachlichen  Unzulässigkeit  noch  nicht  Oberzeugt 
sei'.  Ich  habe  die  Worte  hi  âvo  firjvaç  gestrichen.  Ist  die  Strei- 
chung gewaltsamer  als  die  Aenderung?  ist  sie  minder  methodisch? 
lässt  sich  bestreiten,  dass  es  etwas  unzweifelhaft  Angemessenes  er- 
reicht? es  scheint  nicht.  Worin  liegt  dann  aber  der  Vorzug  der 
Vulgata,  die  doch  auch  nur  eine  Conjectur  giebt  und  zwar  eine, 
die  ihr  Urheber  selbst  verwerfen  würde? 

Nach  demselben  Capitel  hat  die  Schlacht  bei  Poteidaia  sechs 
Monate  vor  dem  Ueberfall  Plataiais  stattgefunden,  also  im  Septem- 
ber 432.  So  ist  man  auch  gewohnt  zu  rechnen.  Aber  Tbuky- 
dides  lässt  die  Verwickelung  mit  Poteidaia  unmittelbar  auf  die 
Schlacht  bei  Sybota  folgen,  und  die  war  im  September  433.  Fast 
ein  volles  Jahr  scheint  also  in  seiner  Erzählung  ausgefallen.  So 
habe  ich  geschlossen.  Den  Anstoss  erkennt  auch  Lipsius  an.  Aber 
er  schlägt  den  an  sich  ganz  eben  so  offenen  und  bequemen  Weg 
ein,  im  Anschluss  an  Thukydides'  Erzählung  im  ersten  Buche,  die 
Ereignisse  von  Poteidaia  iu  den  Herbst  und  Winter  433  zu  ver- 
legen, was  dann  die  nothwendige  Folge  hat,  dass  er  die  Zahl  der 
sechs  Monate  II  2  ändern  muss,  bis  sie  stimmen.  Die  Verwand- 
lung in  16  geht  nun  zwar  nicht  mehr  an ,  wenn  Plataiai  Anfang 
März  431  besetzt  ist,  denn  dann  würde  die  Schlacht  von  Poteidaia 
wenig  über  einen  Monat  nach  der  von  Sybota  fallen,  was  selbst 
nach  Lipsius'  Rechnung  unzulässig  ist;  aber  wenn  nur  die  Zeit- 
rechnung richtig  wäre,  so  würde  eine  Conjectur  sich  schon  finden. 

Gegen  die  Auslegung  des  Thukydides,  durch  welche  Lipsius 
zu  seinen  Ansätzen  kommt,  würde  ich  nicht  unerhebliche  Vorbe- 
halte machen  müssen,  indess  ich  will  die  Sätze  nehmen,  wie  er 
sie  aufgestellt  hat.    Also  Zwischenzeit  zwischen  Sybota  und  Po- 


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THÜKYDIDEISCHE  DATEN 


481 


teidaia  ungefähr  drei  Monate,  da  Sybota  Anfang  September  433 
fallt,  Anfang  December.  Darauf  kommt  unter  Phormion  ein  zweites 
attisches  Heer,  welches  die  Pallene  durchzieht  und  ohne  Wider- 
stand zu  finden,  Poteidaia  von  dieser  Seite  abschliesst,  womit  die 
Belagerung  beginnt.  Unmittelbar  darauf  Verhandlungen  in  der 
lakedaimonischen  Volksversammlung,  im  vierzehnten  Jahre  des 
dreissigjährigen  Friedens.  Nach  Ltpsius  Anfang  April  432.  Darauf 
wird  die  Tagsatzung  des  peloponuesischen  Bundes  einberufen, 
welche  den  Krieg  beschliesst,  nach  dem  attischen  Neujahr,  also 
Juli  432. 

Rechnungsmässig  ist  hier  alles  in  Ordnung;  was  den  einzigen 
Anhaltspunkt  der  Controlle  bietet,  das  vierzehnte  Jahr  der  onov- 
ôaî,  kommt  dem  April  432,  so  viel  wir  wissen,  eben  so  gut  zu 
wie  dem  October  oder  November. !)  Aber  die  geschichtliche  Wahr- 
scheinlichkeit sträubt  sich  wider  eine  solche  Vertbeilung  der  Ereig- 
nisse. Denn  die  Jahreszeit,  die  Gefahren  der  thrakischen  See  und 
die  Härte  des  thrakischen  Winters  sind  ausser  Acht  gelassen.  *)  Die 


1)  Die  Zeit  des  dreissigjährigen  Friedens  zu  bestimmen  haben  wir  ausser 
den  fraglichen  Thukydideastellen  nur  darin  einen  Anhalt,  dass  die  Quotenliste 
der  Tribute,  welche  für  das  neunte  Jahr  der  Hellenotamien,  d.  h.  das  Jahr 
des  Kallimachos  446/5  abgefassl  ist,  die  Provimialordnung  wiedergiebt,  was 
nach  Köhlers  treffendem  Schlüsse  auf  Grund  des  Friedensinstrumeotes  ge- 
schehen ist  (Urk.  u.  Unters.  125).  Denn  dass  die  Provinzialordnung  eine  viel 
ältere  und  bedeutendere  Einrichtung  ist,  als  Köhler  damals  annehmen  konnte, 
ändert  nichts  an  der  Richtigkeil  seines  formalen  Schlusses.  Der  Frieden  fällt 
also  unter  Kallimachos  in  den  Winter  446/5  nnd  das  Tierzehnte  Jahr  ent- 
spricht etwa  dem  julianischen  432.  Diodor  XII  7  setzt  den  Frieden  aus- 
nahmsweise richtig,  und  die  Chronographen  werden  das  Richtige  ursprünglich 
auch  gehabt  haben  ;  zur  Fixirung  aufs  Jahr  sind  ja  Beide  nicht  verwendbar. 
Die  Unterwerfung  Euboias,  welche  Perikles  wegen  des  Einfalles  der  Pelopon- 
nesier  hatte  unterbrechen  müssen,  mag  445  noch  unter  Kallimachos  begonnen 
sein,  aber  vor  das  Jahr  des  Lysiraachides  kann  das  chalkidische  Psephisma  27* 
nicht  fallen  nnd  ist  also  bei  Ditteoberger  (Syll.  10)  irrig  datirt  Ich  muss 
von  neuem  daran  erinnern  (Kydatb.  73),  dass  noch  unter  Diphilos  442/1  Gei- 
seln aus  Erelria  fortgeführt  sind  (Phot.  Hesych.  'Equqiuxoç  xeuâXoyoç),  die 
Winen  auf  der  Insel  also  recht  lange  gedauert  haben.  Die  Colonie  Erelria 
(CIA.  I  339  —  Dittenb.  11)  wird  man  jedenfalls  frühestens  in  das  Jahr  des 
Diphilos  setzen  dürfen.  Diodor  XII  22  setzt  die  Gründung  von  Oreos  unter 
Lysimachidcs.  Auch  das  wird  richtig  sein;  sein  Bericht  ist  von  Thukydides 
unabhängig. 

2)  Wir  besitzen  für  den  Feldzug  und  die  Belagerung  Poteidaias  aus- 
nahmsweise Erinnerungen  aus  dem  altischen  Lager,  weil  So k rates  und  Alkt- 

Hermes  XX.  31 


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482  U.  v.  WILAMOWITZ-MOLLENDORFF 


Athener  schicken  den  Archestratos  mit  30  Schiffen  wider  Perdikkas 
~  im  October.  Im  October  Olk  Poteidaia  ab,  in  der  Erwartung, 
das»  die  Lakedaimonier  s«  ihrem  Schutte  ta  Atttka  einfelleo  wer- 
den.  Die  Athener  schicken  ein  zweites  Heer  unter  Kall i as,  Fuß- 
volk und  Reiler,  welches  an  der  makedonischen  kUste  hinmarsebirt 
und  einzelne  Burgen  stürmt;  die  Flotte  segelt  zur  Begleituog  längs 
der  Küste  —  im  November.    Die  Poteidaiaten  ligern  ausserhalb 

biades  im  Heere  des  Rallias,  Kalliades  Sohn,  als  Hopliten  mit  gewesen  sind, 
der  Feldherr  selbst  war  der  philosophischen  Bildung  zttgelhan  (Pseudoplat. 
Alkib.  I  119).   Die  beiden  Hopliten  gehörten  verschiedenen  rcc&v  ao,  4« 
unbemittelte  Weis«  der  Ant&ocbis,  der  prasumpüve  Nachfolger  des  PeriUes, 
der  es  verschmähte  seinem  Hange  gemäss  bei  der  Cavallerie  za  dienen,  der 
Leontis,  aber  aie  wohnten  im  selben  Zelte:  das  ist  nur  während  der  Blokadc 
von  Poteidaia  möglich,  die  dieses  Heer  von  der  makedonischen  Seite  ber  za 
versehen  hatte.  Aber  sie  hatten  auch  die  Sehlacht  mitgemacht,  wodurch  sich 
eben  ihre  Zugehörigkeit  zum  Heere  des  Rallias  erweist.   Diese  Schlüsse  aiebt 
der  Beriebt  des  Alkibiades  in  Pia  tons  Symp.  230,  den  man  ftr  veUkommea 
wahr  zo  halten  verpflichtet  ist.   Piaton  muss  sehr  gate  Berichte  gehabt 
haben;  ein  solcher  kleiner  Zog,  dasa  ein  paar  lonier  (d.  tu  Soldaten  aas 
den  ionischen  Städten  Thrakiens,  die  dem  Reiche  Heeresfolge  leisten  musstem 
eingerührt  werden,   zeugt  von  der  Actuality    Die  Weichlichkeit  dieser 
Bündner  ist  ja  auch  den  gleichzeitigen  Romikern  aufgefallen.    Im  Charmées 
ist  die  Heimkehr  de«  Sokrates  gleich  nach  der  Schlacht  bei  Poteidaia  natür- 
lich auf  dem  historischen  Hintergrunde  frei  erfunden.   An  den  Frost  nuo,  den 
die  Belagerer  in  den  Baracken  vor  Poteidaia  litten,  bat  Lipsius  wobl  nicht 
gedacht,  als  er  in  dieselbe  Zeit  eine  Feldschlacht  verlegte.  —  Alkibiades  i«t 
geboren  spätestens  446,  denn  447  fiel  sein  Vater,  und  er  hatte  einen  jüngere« 
Bruder.  Vor  450  schiebt  uns  seine  Strategie  unter  Aaty philos  420/19  zurück; 
es  war  sicher  die  erste,  und  gedringt  hat  er  sieh  daiu;  eher  die  beiden 
vorigen  Jahre  würde  ihm  unter  allen  Umständen  seine  Parteistellung  ver 
wehrt  haben.   Die  Angabe  des  Nepoa,  data  er  bei  seinem  Tode  404/3  etwa 
50  Jahre  alt  war,  ist  richtig,  hilft  aber  nichts.    Da  er  eine  Rolle  etwa  425 
zu  spielen  anfingt,  421  von.Eupolis  noch  unter  die  Weiber  gerechnet  wW, 
möchte  man  ihn  möglichst  jung  machen,  d.  h.  möglichst  wenig  über  450  hin- 
aufgehen. Das  Entscheidende  ist  also  sein  thrakJscher  Feidzug,  in  dem  er  ste 
Hoplit  mindestras  20  Jahre  alt  war;  das  war  also  unter  Pythodoros,  und  er  ist 
452  geboren,  434  aus  Perikles  Vormundschaft  entlassen.  Ungern  würde  min 
mit  Lipsius  ihn  ein  Jabr  iiier  machen,  wenn  sieh  auch  natürlich  daraus  keiae 
Instanz  wider  dessen  Rechnung  ableiten  lasst.    üebrigens  hat  sich  das  Ver- 
hiltniss  zu  Sokrates  wohl  in  diesem  gemeinsamen  Lagerieben  gebildet,  und 
auch  Sokrates  Ist  nach  allem  was  wir  wissen  durch  diesen  Feldzog  und  sei« 
Verbindung  mit  dem  hoffnangs-  und  anspruchsvollsten  rîoç  die  stadtbekannt* 
Figur  geworden,  wider  welche  sich  die  beiden  Reformatoren  der  Komödie 
bald  wenden  sollten,  die  432  freilich  noch  sittsam  unter  der  Fuchtel  des 
Pädagogen  zum  Kitharisten  gingen. 


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THUKYD1DEISCHE  BATEN 


48a 


der  Stadt  Olynth;  es  kommt  zur  Feldschlacbt  —  Anfang  December. 
Nach  einiger  Zeit  schicken  die  Athener  den  Phormion  mit  einem 
dritten  Heere  nach  der  Peltate,  welche  er  durchsieht  xetçu»  a/ua 
tyy  yijv  —  im  Februar.  Darauf  wird  Poteidaia  eingeschlossen, 
Phormion  zieht  gegen  die  cbalkidisclien  Städte.  Und  nun  passiri 
vom  Marz  432  bis  zum  August  431  gar  nichts  weiter  auf  diesem 
Kriegsschauplatz.  Die  Athener,  vorher  so  rücksichtslos  wider  ihre 
Truppen,  versäumen  das  ganze  Jahr  432,  wo  sie  docli  sonst  nicht 
die  geringste  Abhaltung  haben,  und  genau  dieselbe  Untätigkeit 
hat  sich  der  Korinther  bemächtigt,  welche  nur  etliche  Reden  in 
den  peloponnesischen  Bundesstaaten  halten  und  Entrüstungsbe- 
scblOsse  zuwege  bringen.  Thukydides  aber  hat  so  wenig  ein  Wort 
for  den  ganz  aussergewöholichen  Winterfeldzug  433/32,  wie  für 
das  spätere  Säumen  der  Athener.  Mit  anderen  Worten,  die  Zeit, 
welche  Lipsius  zwischen  die  Schlacht  von  Poteidaia  und  den  Ueber- 
fall  von  Plataiai  einschiebt,  die  zehn  Monate,  die  er  in  Tbuk.  11  2 
hineinconjicirt,  haben  nur  einen  rechnungsmassigen  Werth,  sie 
sind  so  inhaltslos  wie  die  Königsjahre,  mit  welchen  die  Chrono- 
graphen die  Lücken  ihrer  Systeme  stopfen. 

Es  fehlt  aber  auch  nicht  an  positiven  Daten,  welche  Lipsius' 
Conjectur  widerlegen.  Phormion  kommt  einige  Zeit  nach  der 
Schlacht  von  Poteidaia  auf  die  Pallene,  vollendet  die  Blokade  der 
»»»gefallenen  Stadt:  fieta  dk  tijç  Jloteidalaç  %rj>  ùnatsixiotv 
&QffU(ûv  nkv  exùjy  tovç  iÇaxooiovç  xai  %illovç  *rjv  XahuÔL- 
xijr  xai  Boriixr*  èôjjov  (1  65).  Im  Hochsommer  431  zieht  Per- 
diUtss,  nachdem  ihm  Athen  Therme  zurückerstattet  hat,  wider  die 
Chalkidier  pita  'A&rpaiunf  xai  OaçfiionQç  (II  29V  Im  selben 
Herbste  stehen  noch  3000  Athener  èv  Tlottiâaia ,  worin  Phor- 
mions  1600  einbegriffen  sind  (11  31).  Die  nächste  (Gelegenheit, 
wo  Thukydides  wieder  auf  jenen  Kriegsschauplatz  kommt,  ist  im 
Sommer  430,  wo  Ilagnon  wider  die  Chalkidier  zieht:  (Doç/uitov 
àè  xai  oi  l^axôoioi  xai  %llioi  ovxétt  yoav  ntçi  Xahuâiaç. 
So  viel  ist  also  klar,  Pliormion  ist  als  Slrateg  nach  Thrakien  ge- 
kommen und  hat  von  dem  Zeilpunkte  ab,  der  1  65  bezeichnet  wird, 
bis  in  den  Herbst  431  (mindestens)  wider  die  Chalkidier  im  Felde 
gelegen.  Sein  Aratsjahr  ist  das  des  Pythodoros;  unter  Euthydemo* 
kann  er  wiedergewählt  sein,  er  kann  aber  auch  nur  das  Commando 
Uber  die  Frist  (1.  August  431)  hinaus  fortgeführt  haben,  worauf 
er  seine  Leute  nach  Hause  führte.    Dass  er  aber  unter  Apseudes 

31* 


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484  U.  v.  WILAMO  WITZ-MÖLLENDORFF 


Feldherr  gewesen  wäre,  in  demselben  Commando  durch  drei  Amts- 
jahre beschäftigt,  das  ist  eben  so  unglaublich,  wie  dass  die  1600 
Mann  den  Winter  432/1  im  cbalkidischen  Gebiete  Winterquartiere 
gemacht  hätten,  und  Uber  zwei  Jahre  nicht  abgelöst  wären.  Ebenso 
wie  eine  unbefangene  Thukydideserklärung  zwingt  uns  unsere 
Kenntniss  von  dem  attischen  Heerwesen  zu  dem  Schlüsse:  da 
Phormion  unter  Pythodoros  Straleg  in  Thrakien  ist,  unter  Eulby- 
demos  heimkehrt,  so  ist  der  Herbst,  in  welchem  er  den  Feldzug 
beginnt,  der  des  Pythodoros  und  nicht  der  des  Apseudes.  Und 
die  sechs  Monate  II  2  sind  ganz  in  der  Ordnung. 

Und  wenn  das  auch  nicht  wäre,  so  würde  die  Schuldurkunde 
179*  für  sich  allein  durchschlagen.  Die  Zeitangabe  Thuk.  H  2 
verlegt  die  Schlacht  von  Poteidaia  auf  den  September  432.  Nicht 
lange  vorher  ist  Rallias  mit  seinem  Heere  von  Athen  abgegangen; 
das  muss  also  in  der  zweiten  Prytanie  des  Pythodoros  geschehen 
sein.  Nach  Ausweis  des  Steines  179*  ist  in  der  zweiten  Prytanie  des 
Pythodoros  an  drei  Feldherren  for  den  makedonischen  Krieg  Zah- 
lung geleistet.  Das  Vcrhältniss  liegt  genau  so  wie  bei  der  Schuld- 
urkunde des  korkyraeischen  Krieges  aus  dem  Jahre  des  Apseudes, 
und  Kirchhoir,  der  erste  Herausgeber,  hat  sofort  179*  ebenso  be- 
urtbeill  wie  179.  Nach  Lipsius  ist  das  Zusammentreffen  Zufall; 
der  mechanische  Ausfall  eines  Zahlworts  im  Thukydidestexte  hat 
es  herbeigeführt.  Nach  Lipsius  ist  in  dem  ganzen  Sommer  432 
nichts  passirl.  Phormion  sitzt  im  Cbalkidischen  und  bleibt  sitzen. 
Das  ist  falsch,  da  giebl  es  keine  Widerrede:  im  August  432  ist 
Eukrates  mit  zwei  Genossen  nach  Makedonien  abgegangen.  Wo 
steckt  er  bei  Thukydides?  Wahrlich,  weder  dem  Geschichtsschreiber 
noch  der  Geschichte  noch  Athen  geschieht  mit  dieser  Conjectur 
ein  Gefallen,  und  nicht  einmal  dem  Vulgattexte,  denn  es  ist  eben 
eine  Conjectur. 

Aber  Lipsius  hat  an  einer  andern  Stelle  des  Textes  eine  Stütze 
gefunden.  Nachdem  die  Tagsatzung  des  peloponnesischen  Bundes 
die  Resolution  gefassl  hat,  dass  die  Verträge  von  Athen  gebrochen 
seien,  heisst  es  o/nutg  ôè  xa&iotanivoiç  wr  eôei  Iviavioç  fi  h 
ov  äuvQißrj,  ïkctooov  ôéy  nçïv  loßaXeiv  kg  trjv  'Aittxijv  xai 
tbv  TcôXefiov  aQcto&ai  (paveçûç  (I  125).  *Der  Ausdruck  ist  eigen- 
tümlich genug  und  erinnert  an  Herodotische  Sprechweise,  aber 
auch  ohne  die  erwartete  lliuzufügung  eines  6Xiy(p  oder  ov  noXhf) 
zu  Uaooov  kann  der  Sinn  nur  sein,  dass  seil  dem  Kriegsbeschluss 


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THUKYDIDEISCHE  DATEN 


485 


bis  zum  ersten  Einfall  in  Attika  nicht  viel  weniger  Zeit  verstrichen 
ist  als  ein  Jahr/  Ich  stimme  vollkommen  zu  und  halte  die  Un- 
vereinbarkeit dieser  Stelle  mit  der  Zeit,  auf  welche  nach  der  von 
mir  vertretenen  Rechnung  die  Tagsatzung  fällt,  Winter  432,  für 
ganz  evident.  Diese  Stelle  stimmt  zu  dem  verhäognissvollen  ev&vg, 
das  I  56.  57  den  poteidaia tischen  Krieg  mit  dem  korkyräischen 
verbindet,  nur  wird  jenes  dadurch  nicht  wahrer.  Es  sind  eben 
zwei  Rechnungen  im  Thukydides  :  da  fragt  es  sich  erstens,  welche 
der  Wahrheit  entspricht;  das  haben  wir  gesehen:  zum  zweiten, 
wie  die  Incongruenz  zu  erklären  ist.  Durch  die  Entfernung  ver- 
meintlicher Schreiberversehen  lässt  sich  das  Richtige  nicht  hinein- 
bringen; die  beiden  ev&vg  habe  ich  ja  auch  nicht  entfernen  wollen, 
und  dass  zu  ihnen  eine  dritte  Stelle  tritt,  ist  nur  eine  Instanz  mehr 
für  die  Ansicht  über  die  Entstehung  jener  beiden  tv&vg,  welche 
ich  vertrete.  Lipsius  hat  versucht  durch  Textänderung  zu  helfen, 
Congruenz  bat  er  damit  vielleicht  erzielt,  aber  er  hat  die  Wahr- 
heit hinausconjicirt. 

Thukydides  hat  jene  Zeitangabe  I  125  nur  dann  gemacht, 
wenn  er  das  Capitel  V  20  wie  es  ist  geschrieben  hat;  denn  wie 
hier  der  Einfall  in  Attika  identisch  ist  mit  dem  nôXmov  âçao&at 
(paveçcûç,  so  heisst  es  dort  av%6Ô€xa  huîv  äteX^orttav  xori  jy/uc- 
QU.v  bXlytav  rtaQBvtyxovowv  ij  wg  %o  nçwtoy  17  eoßoXrj  1  èç  rrçv 
AxTixiv  xai  17  ctQx*  *ov  tcoXs^ov  xoZde  èyévsto.  Beide  Stellen 
steheu  und  fallen  zusammen.  Die  letzte  vert  heidi  gl  auch  Lipsius 
nicht,  aber  damit  ist  der  ersten  das  Unheil  mit  gesprochen.  Nach 
Thukydides  ist  nun  einmal  der  Ueberfall  von  Plataiai  Anfang  des 
Krieges,  iv  ç>  xataatâvteç  %vvtx<Zg  èftoXéfiovv  (II  1),  XeXv/ité- 
>(ûv  Xafircçojç  tûv  onovdiov  (II  7),  und  die  Ausrede,  die  man 
wohl  hort,  dass  I  125  nur  die  Peloponnesier  im  engeren  Sinne  ge- 
meint waren,  verfängt  nicht:  auf  der  Tagsatzung  waren  alle  Bun- 
desgenossen zugegen,  also  auch  die  Boeoter;  die  beschönigende 
Erklärung  aber,  dass  der  Ueberfall  Plataiais  eine  blos  thebanische 
Unternehmung  gewesen  wäre,  ist  erstens  falsch,  da  sie  von  zwei 
Boeotarchen  geleitet  wurde,  und  zweitens  sowohl  mit  der  An- 
schauung der  kriegführenden  Mächte,  die  sie  als  casus  belli  be* 
trachtet  haben,  als  mit  der  des  Thukydides,  der  mit  ihr  den  Krieg 
beginnt,  in  offenbarem  Widerspruch. 

Die  Uebereinstimmung  von  I  125  mit  V  20  verdient  noch  aus 
einem  anderen  Grunde  beherzigt  zu  werden,  nämlich  zum  Schutze 


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4S6  ü.  v.  WILAM0W1TZ-MÖLLEN00RFF 


von  V  20  vor  den  Conjecturée,  die  auch  Lipsius  befürwortet.  Um 
der  Concorda nz  willen  muss  die  einzig  bezeichnende  Angabe  r) 
ioßolrj  t}  ig  trv  WroxiJ*  ausgerottet  werden:  wenn  dann  die 
avtôâexa  hrj  und  rj^égat  oliyat  rcaçtvtyxovoai  blos  von  'dem 
ersten  Anfang  des  Krieges'  abgerechnet  werden,  so  hat  man  ja  in 
der  Hand,  den  Anfang  sich  selbst  zu  suchen,  wo  er  passt  —  er 
passt  freilich  doch  nicht,  da  Plataiai  im  Marz  besetzt  ist.  Die  ab- 
struse Anknüpfung  des  Termioes  mit  ij  erhalt  man  dann  als  Zu- 
gabe.1) Nachdem  so  der  Widerspruch  mit  Gewalt  aus  V  20  küm- 
merlich entrernt  ist,  bleibt  V  24  die  notorisch  falsche  Datirung 
xai  wo  xHqoq  rtQ%s  vom  Mai  ')  oder  Juni,  und  die  Dublette  xavxa 
âk  %à  dato)  htj  6  reçût  oç  rtôXeftoç  §vv yevôfiepog  yèyqarttat, 
nachdem  vor  1 — 2  Monaten  Frieden  geschlossen  ist.  Das  Letzte 
kann  man  nothdürftig  durch  doppelte  Redaction  erklären;  wie  aber 
die  Umarbeitung  des  archidamischen  in  den  peloponnesischen  Krieg 
dem  Thukydides  in  irgend  einem  Momente  hat  verführen  sollen, 
seinen  Sommer  zur  Zeit  der  axfirj  beginnen  zu  lassen,  ist  schlecht- 
hin unerfindlich.  Es  sind  eben  alles  Ausreden  und  Beschönigungen. 

Thukydides  ist  nicht  der  erste  Schriftsteller,  in  dem  man  erst 
vor  lauter  Bewunderung  gar  keine  AnstOsse  wahrgenommen  hat, 
in  einer  zweiten  Periode  die  Ueberlieferung  so  lange  corrigirt  hat, 
bis  die  a  priori  zu  postulirende  Harmonie  hergestellt  schien,  und 
endlich  sich  hat  überzeugen  müssen,  dass  die  kleinen  Mittel  zu 
scharf  zugleich  und  zu  schwach  sind,  zu  scharf,  weil  die  einzelnen 
Stellen  in  sich  selbst  gar  keinen  Grund  zur  Aenderung  tragen, 
und  doch  zu  schwach,  trtv  fuh  yàç  èÇavtlovn*»,  ïj  â*  èmiaoéa. 
Das  Ende  ist  dann,  dass  entweder  die  Gesammtvorstellung  von  dem 


1)  Lipsius  behauptet,  ich  hitte  in  meiner  Verteidigung  von  V  20  ausser 
Acbl  gelasses,  dass  die  comparative  Bedeutung  von  mtQtriyxov*i5r  für  den 
Anschluss  durch  n  tiç  massgebend  war.  Das  verstehe  ich  nicht,  weil  ich  von 
einer  comparativen  Bedeutung  von  naQireyxtiy  nichts  weiss.  Das  Woit 
kommt  in  dem  besondern  Sinne  nur  noch  einmal  vor,  an  eben  der  Stelle, 
wo  es  der  Verfasser  von  V  20  aufgelesen  hat,  bei  Thuk.  V  26;  da  hat  es 
gar  keine  comparative  Bedeutung,  &y  it?  Troury  noXiptp  —  xai  rjj  mtinttf 
àrtxcûxfi  —  xai  iff  vançov  noXifitp  —  npi/tfc«  rtç  xocaèta  ïrij  xai  tjptîça> 
ov  noXXàf  naqivtyxovoaç.  V  20  ist,  wie  man  auch  immer  schreibt,  so  zu 
construiren,  wie  die  obenstehende  Paraphrase  bezeichnet 

2)  Wenn  Lipsius  Anfang  Mai  sagt  und  doch  einen  Monat  seit  dem  Frie- 
den verstrichen  sein  lässt,  so  moss  er  Böckhs  Gleichung  27.  Elapheb.  » 
11/12.  April  verwerfen. 


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TBUfcYDrDEISCHE  DATEN 


487 


Können  und  Wollen  des  Schriftstellers  berichtigt  wird,  wie  bei 
Horaz  und  (über  kurz  oder  lang)  bei  Sophokles,  oder  der  Glaube 
an  die  Einheit  des  Verfassers,  zum  wenigsten  an  die  Einheitlichkeit 
des  Kunstwerkes  aufgegeben  wird,  wie  im  Homer  und  recht  vielen 
aristotelischen  Schriften«  Das  ist  es,  was  ich  auch  für  Thukydides 
als  den  richtigen  Weg  bezeichnen  muss.  Die  Einheitlichkeit  ist 
doch  dahin  —  ihre  Vertbeidiger  werden  zwar  nicht  aussterben, 
aber  sie  mögen  sieb  zu  den  Vertheidigern  unserer  I  lias  gesellen. 
Auch  die  Hoffnung,  in  dem  Werke  wie  es  einst  herausgegeben 
ward  und  jetzt  besieht,  die  Hand  des  Thukydides,  wenn  auch  zu 
verschiedenen  Zeiten  und  in  verschiedenen  Stimmungen,  allein 
thätig  zu  sehen,  ist  trügerisch.  Mein  Programm  giebt  eine  An- 
zahl Fingerzeige,  wo  man  die  Spuren  des  Herausgebers  theils  schon 
gefunden  bat,  theils  finden  kann;  nur  den  Namen,  die  bestimmte 
Person  habe  ich  zuerst  hervorgezogen.  Dass  eine  solche  Person 
existirt  hat,  ist  notorisch.  Was  der  Herausgeber  gethan,  wie  er 
es  gethan  hat,  wes  Geistes  Kind  er  war,  das  ist  nur  aus  dem  Zu- 
stande des  Werkes  zu  erschliessen.  Dabei  wird  freilich  eine  andere 
auch  nur  erschlossene  Grosse  mit  in  Rechnung  gesetzt,  Thukydides 
selbst  Wenn  wir  diesem  selber  Widersprüche,  grobe  Fahrlässig- 
keit, Unredlichkeit  zutrauen,  dann  brauchen  wir  den  Herausgeber 
freilich  so  wenig  wie  die  'blutdürstigen'  Interpolatoren,  dann  sollen 
wir  aber  aufboren  den  pelopounesischen  Krieg  nach  diesem  unzu- 
verlässigen Scribenten  zu  erzählen.  Ich  sehe  in  Thukydides  den 
Mann,  der  die  Geschichte  von  431  bis  424  und  die  sicilische  Expe- 
dition mit  einer  so  unvergleichlichen  Wahrheit,  Klarheit  und  Sach- 
lichkeit erzählt  hat,  traue  ihm  also  die  lückenhafte  und  unklare 
Erzählung  der  Jahre  423 — 11  um  so  weniger  zu,  als  innerhalb 
dieser  Partien  Einzelnes  ganz  auf  der  Hohe  der  besten  Berichte 
steht.  Am  wenigsten  aber  kann  ich  diesem  Muster  von  Precision 
das  Ungeheuer  von  Composition  zutrauen,  welches  unser  jetziges 
erstes  Buch  bildet,  ein  Conglomérat  von  ungefügen  Stücken,  Ex- 
eurse  in  Excurse  ein  geschachtelt,  Dubletten  gewöhnlichen  Schlages, 
Dubletten  im  Sinne  der  künstlerischen  Composition  (eine  solche 
ist  die  zweite  Korintherrede),  das  Ganze  zusammengehalten  durch 
einen  äusserst  dürftigen  Kitt.  Es  mag  dies  Urtheil  anstössig  klingen, 
aber  man  wende  nur  den  Blick  von  der  Schönheit  der  meisten 
einzelnen  Stücke  ab  und  sehe  auf  das  Ganze,  schematisire  sich  den 
Inhalt  und  frage  sich  dann,  ob  ich  Ubertreibe.    Wenn  sich  nun 


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488  U.  v.  \VI  L  A  M  0  W I  TZ-  Mö  LL  END  0  R  F  F 


I 


herausstellt,  dass  sich  in  jenem  Kitte,  der  die  einzelnen  Theile 
verbindet,  eine  falsche  Zeitrechnung  findet,  wahrlich,  dann  freue 
ich  mich  für  Thukydides,  dass  objective  Kriterien  den  Beweis  für 
das  ermöglichen,  was  als  subjectiven  Glauben  mir  wenigstens  schon 
seit  zehn  Jahren  das  künstlerische  Empfinden  eingegeben  hatte. 

Der  Aufbau  des  ersten  Buches  nach  der  an  Diltographien 
reichen  Archäologie  wird  durch  Thukydides  Worte  I  23  gegeben 
ôiôti  ïXvoav  {tag  ano>ôâç)  tag  ait  lag  rtçovyçaipa  nçtotov  xal 
tàg  Ôiatpoçâg,  während  die  aXt]if-Batâtri  nçôrpaoïç  aq>av€Otâtrj 
ôè  kôy(f)  die  Eifersucht  Spartas  war.  Er  erzählt  also  die  korky- 
räische  Verwickelung  ausführlich  24 — 55.  Es  folgt  Poteidaia  56  —  65, 
eingeschlossen  in  die  Sätze  petà  tavta  â*  ev&iç  xal  tâôe  %vvißt} 
yèvéo&ai  34\h)vaiotç  xal  IleXonovvrjoioig  ôuupooa  ig  to  no- 
Xepeiv,  in  welchem  ich  den  letzten  Infinitiv  für  recht  ungeschickt 
angeschlossen  halten  muss,  und  toïg  ô'  'A&rjvaioiç  xaï  HeXo- 
TcovvrjaLoiç  aitiai  avtat  nçooeyeyéyqvto  èç  àkltjJiovç, 
welche  aitiai  specificirt  werden,  ov  pévtoi  b  ye  noUfiôç  nta 
ÇvveçQojyet.  Hierin  ist  sachlich  falsch  das  ev&vg,  und  es  fehlen 
die  nachher  beiläufig  erwähnten  Händel  Athens  mit  Aigina,  und 
das  plötzlich  als  wichtigster  Kriegsgrund  auftretende  megarische 
Psephisma  in  der  Erzählung.  Es  folgt  die  Versammlung  in  Sparta 
und  der  Beschluss  XeXvoO-ai  tag  onovôâgf  66 — 87.  Dann  wird 
(was  man  nach  23  nicht  erwarten  kann)  die  aXrj&eoraTi]  nçôayaotg 
nachgeholt  und  wieder  mit  täuschend  verknüpften  Einlagen  die 
Geschichte  vom  Wachsen  Athens  erzählt  88 — 117.  Bald  nach  dem 
samischen  Aufstande  habe  sich  begeben  ta  KtQxvçatxà  xal  ta 
Jloteiàaiatixà  xaï  ooa  7Cç6(paoig  tovôe  tov  noléfiov  xatéctrj 
(118);  das  letzte  Glied  hat  nicht  in  der  Darstellung  des  Thuky- 
dides, wohl  aber  in  der  Geschichte  seine  Erklärung,  es  geht 
eben  auf  die  Differenzen  mit  Aigina  und  Megara.  Es  folgt  die 
Tagsatzung  in  Sparta  und  der  Kriegsbeschluss  118—125;  da  steht 
die  chronologisch  falsche  Dalirung.  Die  erste  spartiatische  Ge- 
sandtschaft nach  Athen  giebt  nur  den  An  lass  zu  Excursen  126 — 138, 
die  zweite  und  dritte  (Zeitbestimmungen  fehlen)  zu  der  Rede  des 
Perikles  139 — 145;  dies  letzte  Capitel  resumirt  nur  als  Beschluss, 
was  Perikles  in  der  Rede  vorgetragen  hat.  Es  folgt  (146)  aitiai 
ô  avtat  xal  ôiacpoçal  èyévovto  à^upotiooig  nqà  tov  nokéfiovt 
ctQ^âfÀBvai  tvdvg  àno  ttôv  èv  'Eitiôà(ÂVtp  xal  Keçxvça,  èftipei- 
yvvvto  ôè  o/wog  kv  avtaïg  xal  nao*  àXXrjkovg  Ifpoîtwy  àxrr 


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THUKYDIDEISCHE  DATEN 


489 


çvntiûç  (ièr  ayvfzôrttcoç  âi  ov  ■  Ofzovdwv  yàç  Çvyxvoiç  ta  yiyvö~ 
fAtva  t}9  xal  nQÔqmaiç  tov  noXqAuv.  (II  1)  aperçu  âè  b  nô- 
lifioç  èv&évâs  rjôt]  *A&tjvaiù>v  xal  JlêXoftowrjolœv  xal  tdv 
ixcnéçùiç  avimct%tav,  h  $  ovze  ènetieiyvvrro  hi  axyçvxfd 
naç  àXXrXovç  xavcunavreç  tb  Çvvexàç  èfioXéfiovv.  Zu  Deutsch: 
'das  waren  die  beiderseiligeo  Beschwerdeo  und  Misshelligkeiten 
vor  dem  Kriege,  die  gleich  mit  den  Ereignissen  in  Korkyra  und 
Epidamnos  begannen;  sie  verkehrten  indessen  während  derselben 
und  besuchten  einander  zwar  ohne  Herold  aber  nicht  ohne  Arg- 
wohn, denn  was  geschah  war  Bruch  des  Friedens  und  Grund  zum 
Kriege.  So  beginnt  denn  nun  der  Krieg  zwischen  Athenern  und 
Peloponnesiern  und  ihren  beiderseitigen  Bundesgenossen,  wo  man 
nicht  mehr  ohne  Herold  mit  einander  verkehrte,  sondern  den  Krieg, 
den  man  begonnen,  ohne  Unterbrechung  führte.'  Der  ganz  ausser- 
liehe  und  für  Thukydides  irrelevante  Bucbeinschnitt  trägt  wohl  die 
Schuld  dafür,  dass  man  die  in  Form  und  Inhalt  unwürdigen  Phrasen 
des  Cap.  146  bisher  ertragen  hat.  Nur  ein  Stümper  konnte  die 
feierliche  Einleitung  II  l  durch  einen  solchen  Abklatsch  zum  voraus 
wirkungslos  machen*.  Die  alviat  und  âicHpoçal  stammen  aus  23. 
Aber  dort  sind  es  die  gravamina^  auf  Grund  deren  die  streitenden 
Parteien  den  Frieden  für  gebrochen  erklären;  das  ist  längst,  87, 
erledigt.  Was  seitdem  geschah  (ytyvöfieva,  nicht  yevôftsva  stellt 
da)  waren  diplomatische  Verhandlungen,  die  waren  nicht  unter  die 
ahiat  und  dicupoçal  zu  rechnen,  am  wenigsten  waren  sie  § vy%votç 
twv  onovâûjv  und  rtçôqtaoïç  tov  noXtfAelv.  Nicht  bei  den  Grün- 
den, die  zum  Krieg  fuhren,  bei  der  Einleitung  desselben  befinden 
wir  uns.  Die  Çvyxvotç  stammt  aus  V  26,  die  nçôtpaaiç  aus  I  23  ; 
seitdem  in  Sparta  die  Verträge  für  gebrochen  erklärt  waren,  Çvvi- 
oza%o  6  nôXefioç  ànQoqxxoianoç.  Wie  hier  die  ahiai  'gleich' 
mit  Kerkyra  beginnen,  können  sie  nur  die  in  Folge  jener  alxia 
erregte  Stimmung  bezeichnen,  èv  avraiç  fasst  sie  dagegen  wieder 
zeitlich:  ganz  verkehrt;  h  gj  II  l  ist  Neutrum,  èmfieiyvvad-at 
naq  àXXyXovç  ist  II  l  der  private  Verkehr  zwischen  Bürgern 
beider  Staatenbünde;  I  146  ist  es  durch  xal  itpoittav  erweitert, 
ganz  überflüssig.  Das  kommt  her  aus  I  139  (pouaivTeg  naç' 
yAfh\vaiovç\  aber  da  bedeutet  es  diplomatischen  Verkehr,  axy- 
çvxtel  ist  die  dem  altattischen  natürliche  Form,  àxrjçvxTùiç  zwei 
Zeilen  vorher  nicht  schön  gebildet  um  der  frostigen  Antithese  zu 
ctvvnômwç  willen.  Sie  ist  das  Einzige  was  der  Verfasser  von  146 


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490      U.  v.  WILAMOWITZ,  THUKYDIDEISCHE  DATEN 


▼on  sich  geleistet  hat,  alles  andere  sind  alte  Lappen.  Ist  es  nicht 
das  Kennzeichen  eines  Nachahmers,  wenn  wir  eine  Stimme  ?on 
Worten  und  Wendungen  antreffen,  die  alle  schief  und  nichts- 
sagend hier,  an  andern  Stellen  scharf  und  bezeichnend  stehen? 

Aber  eine  spate  Interpolation  ist  das  Caprtel  nicht.  Nicht 
blos  weil  axyçvxtotç  bei  Pollux  I  151  offenbar  aus  ihm  stammt, 
sondern  weil  sonst  iwischen  I  145  und  II  1  eine  Locke  ist  B§ 
leigt  sich  dasselbe  Verhältnis«  wie  in  allen  diesen.  Tennitteladen 
Stacken.  Ist  der  Scbluss  verwegen,  dass  Tbwkydides  die  Um* 
arbeitung  seiner  Einleitung  unfertig  hinterlassen  hatte,  und  sein 
Herausgeber  ein  dürftiges  Surrogat  eines  Aufbaus  mit  Hilfe  der 
Disposition  zu  schaffen  dachte,  die  er  I  23  vorfand,  wenn  diese 
jetzt  auch  nicht  mehr  zutraf?  I  23  und  II  1  gehören  sicher  dem 
ersten  Werke,  dem  archida mischen  Kriege,  an.  Wie  wir  I  25 
überhaupt  nicht  lesen  würden,  wenn  Thukydides  den  pelopounesi- 
schen  Krieg  vollendet  hätte,  so  wurden  wir  die  einzelnen  Theile,  die 
jetzt  im  ersten  Buche  durch  schlechten  Mörtel  zusammengehallen 
werden,  zu  einem  organischen  Gebilde  geordnet  vor  Augen  haben. 
Dass  der  Herausgeber  nicht  mehr  als  schlechten  Mörtel  zu  liefern 
wusste,  wollen  wir  ihm  nicht  verübeln,  danken  wir  ihm  doch  Alles 
was  wir  haben.  Aber  dafür,  dass  jener  es  nicht  besser  konnte, 
soll  Thukydides  nicht  büssen,  und  am  wenigsten  darf  die  Geschichte 
Athens  sich  verrenken,  damit  der  Zerfall  des  Tbokyditfeischea 
Wunderbaues  vertrauensseligen  Lesern  kein  Aergerniss  bereite. 

Güttingen,  6.  Juni  1S85. 

ULRICH  v.  WILAMOWITZ- MÖLLENDORFP. 


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MISCELLEN. 


ZUM  DIALECT  DER  ÄLTESTEN  IONISCHEN 

INSCHRIFTEN. 

Auf  den  bei  Röhl  gesammelten  Inschriften  ionischer  Zuuge 
vom  Fesllamle,  den  vorgelagerten  Inseln  und  den  resp.  Colonien1) 
begegnet  der  Dat.  sing.  I.  decl.  im  ganzen  24  mal. 

Nr.  381  Chios:  al3  in  ctötxiqi;  at  h  i[na]gf^.  cK%ccyKa- 
Hiviti]t\  M  l/uMelatyt^i;  „  ctx*rti. 

Nr.  384  Samos:  rHçrji. 

Nr.  392  Amorgos:  rLv&iQx*}1* 

Nr.  497  Teos:  A,  in'  lôiuttqi;  %Ttx>i]t,  tOjz<**ri.  B,  al- 
ov\p]v^irii, ;  ebenso  wahrscheinlich  „;  9yrittrli\  107>//r;i;  „ègoi- 
WWi  3«  fr  t^naQiji. 

Nr.^500  Halikarnass:  ,  èv  Tr;t  l€çrt[i'f  A  ccyoçrji;  6  ninntyt; 
„in'  [itja)yatyrt. 

Dazu  kommt  Nr.  382  Chios:  10  avtr  für  avttji;  Nr.  491  Ky- 
zikos:  Aa  Màvri  für  Mâvrti. 

Conjunctive  der  bindevocalischen  Conjugation  finden  wir  9, 
und  wenn  man  Nr.  500  Halikarnass  „  rji  mitrechnen  darf  (cf. 
ici'*)»  10  mal. 

Nr.  381  Chios:  a„  iÇéXrji,  n€&élr]t;  b^/uéklt]i;  c,  6(pXtji't 
7  notrji. 

Nr.  500  Halikarnass:  w>  „dilt^i;  ninmal^r,  „rji;  itna]ça- 
ßal>rti. 

Conjunctive  des  sigmatischen  Aorists  zahle  ich  im  ganzen  neun. 
Nr.  381  Chios:  als  noirjoei. 

Nr.  497  Teos:  B„  xarafei;  n  no^aer,  M  ixxôipst  nach 
sicherer  Emendation. 

Nr.  499  Ephesos:  t  ànoxçv*J/i[i;  4  ânoxçvtpei;  $ànoxç[v]tpéi; 
5  inàçtt  ;  4  ènâ)ç6i. 

1)  Die  Beschränkung  auf  die  genannten  Inschriften  bedarf  keiner  Be- 
gründung. 


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492 


MISCELLEiN 


Id  diesen  neun  Fallen  ist  die  Schreibung  ei  ebenso  constant, 
wie  sie  im  Dat.  sing,  und  in  den  Conjunctiven  der  thematischen  Con- 
jugation verpünt  ist.  Auf  diesen  eigenthümlichen  Gegensatz  braucht 
man  nur  aufmerksam  gemacht  zu  werden,  um  einzusehen,  dass  es 
sich  nicht  um  ein  blos  orthographisches  Schwanken  handeln  kann, 
das  in  der  Aussprache  des  dem  et  allmählich  angenäherten  aus- 
lautenden ??t  seinen  Grund  hat:  die  Ausnahmestellung  der  Con- 
junctive des  sigmatischen  Aorists  heischt  eine  andere  Erklärung. 
Denn  angesichts  dieser  Zahlen  wird  die  Berufung  auf  das  launen- 
hafte Spiel  des  Zufalls  bei  Niemandem  verfangen.  Man  vergleiche 
einmal  das  regellose  Durcheinander  in  den  von  Gust.  Meyer  §  69 
aus  einer  Reihe  von  Inschriften  zusammengestellten  Beispielen  mit 
der  strengen  Gesetzmässigkeit  der  ionischen  Orthographie. 

Auf  der  grossen  Inschrift  von  Teos  Nr.  497  stehen  den  zehn 
Dativen  auf  -rti  drei  Conjunctive  aor.  xarâÇei,  hxôtpei,  notion 
gegenüber.  Zwingender  noch  wirkt  das  Zeugniss  des  chiischen 
Steines  Nr.  381:  aäixirji,  è7taQrjtt  Kajutvtpji,  MeXatvyi,  orKvrji; 
l§élr)i,  t-ieSéXrji,  fiikXrjt,  ög>lrji,  noiri,  daneben  aber  noiijoet. 

Diesem  Thatbestande  gegenüber  müssen  wir  einfach  zugeben, 
dass  die  Endung  der  3.  sing,  der  Conjunctive  des  sigmatischen 
Aorists  im  ionischen  Dialect  des  fünften  Jahrhunderts  —  wenig- 
stens local  —  ein  véritables  «  enthielt,  das  von  dem  rjt  des  Dat. 
sing.  I.  decl.  und  der  Conjunctive  der  thematischen  Conjugation 
streng  geschieden  war. 

Dass  der  Conjunctiv  des  sigmatischen  Aorists  von  Hause  aus 
mit  kurzem  Bindevocal  gebildet  wurde,  ist  eine  aus  Homer  sattsam 
bekannte  Thatsache,  deren  Deutung  wir  Westphals  glücklichem 
Scharfsinn  verdanken,  vgl.  Gust.  Meyer  §  528:  ion.  noirotc  stimmt 
genau  zu  homerischem  feçvooonev,  Ttotje,  oawoevov,  nv&rfio- 
juert,  evÇeai,  àpteLxperai.  Unser  Homertext  hat  die  kurzvocalischen 
Formen  nur  dort  bewahrt,  wo  sie  sich  von  den  langvocalischen 
in  Bezug  auf  ihre  metrische  Verwendbarkeit  unterscheiden;  wo  sie 
aber  gebraucht  werden,  erdrücken  sie  schier  durch  ihre  Ueber- 
macht  (6 : 1)  die  Formen  mit  langem  Bindevocal. 

Die  aus  der  Analogie  zu  erschliessende  3.  sing,  mit  altem, 
ursprünglichem  «,  für  die  es  bis  jetzt  an  sicherer  urkundlicher 
Bestätigung  fehlte,  ist  nunmehr  auf  den  ionischen  Inschriften  zu 
Tage  getreten  und  fordert  die  ihr  allzulange  vorenthaltene  Aner- 
kennung. 


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ZUM  DIALECT  DER  ÄLTESTEN  IONISCHEN  INSCHRIFTEN  493 


Den  Schluss,  den  ich  aus  den  hier  zusammengestellten  That- 
Sachen  gezogen  habe,  würde  ich  für  evident  hallen,  auch  wenn 
kein  weiteres  durchschlagendes  Moment  für  ihn  ins  Feld  geführt 
werden  könnte.  Die  Frage  lässt  sich  aber,  Dank  dem  glücklichen 
Zufalle,  der  uns  Nr.  381  erhalten  hat,  mit  absoluter  Sicherheit 
entscheiden. 

Besassen  die  Ionier  des  fünften  Jahrhunderts  eine  3.  sing.  coni. 
aor.  wie  ftoirjoet,  xatâÇei,  dann  ist  die  Folgerung  unabweisbar, 
dass  sie  auch  in  der  3.  plur.  die  Spuren  der  ursprünglichen  kurz- 
vocalischen  Bildung  noch  nicht  ganz  verwischt  haben  können. 
Nun  lesen  wir  Nr.  381  a17i  nç^oioiv  neben  b15  kaßmaiv.  An 
ein  Versehen  zu  glauben  oder  mit  Roehl  die  incomlanlia  scriptum 
für  diese  Formen  verantwortlich  zu  raachen,  ist  um  so  weniger 
statthaft,  als  rtçrjÇoioiv  zweimal  begegnet  und  beidemal  statt  des 
in  laß  to  to  iv  regelrecht  geschriebenen  cu  das  nach  Analogie  des 
singularischen  h  zu  erwartende  o  ov  ')  zeigt.  Mit  Blass  eine 
Wandlung  von  tat  in  ot  zu  statuiren,  ist  an  und  für  sich  bedenk- 
lich, neben  twi  nçiafiévwi  aber  und  laß  w  loi  v  einfach  unzu- 
lässig.1) Den  oben  nachgewiesenen  Singularformen  auf  u  schliesst 
sich  also  wenigstens  eine  gleichartige  3.  plur.  an:  nçijÇovioiy. 
Eine  schlagendere  Bestätigung  der  hier  vorgetragenen  Hypothese 
über  die  Natur  des  ei  im  sing.,  als  eben  dies  zweimal  bezeugte 
nQr^oviaiv,  kann  ich  mir  in  der  Thal  nicht  wünschen. 

Das  Zusammenstimmen  aller  in  Frage  kommenden  Momente 
beseitigt  jeden  Zweifel:  noch  im  fünften  Jahrhundert  galt  in 
Ephesos,  Teos  und  auf  Chios,  also  in  zweien  der  von  Herodot  I  142 

1)  Wer  nçijÇoioiy  schreibt,  führt  einen  hier  unmöglichen  Aeolismus  ein,  es 
sei  denn,  dass  er  sich  zu  der  nicht  minder  unmöglichen  (s.  o.)  Annahme  Blass' 
bekennt,  tovç,  iâç,  inaQÛç,  yiaç,  nâaa  (aeol.  xo'tç,  ratç,  naîoa)  einerseits, 
Xäßwioiv  andererseits  zeigen  deutlich,  dass  es  sich  hier  um  eine  nachträg- 
liche, durch  das  «-Timbre  des  c  (Gust.  Meyer  §  110)  und  das  «  der  folgenden 
Silbe  veranlasste  Diphthongirung  des  vorhergehenden  Vocals,  in  unserem  Falle 
des  durch  Nasaisch  wund  regelrecht  entstandenen  hybriden  w  bandelt  Es 
ist  eine  Art  von  i-Epenlhese,  an  der  der  einst  vorhandene  Nasal  ganz  un- 
schuldig ist;  im  Aeolischen  ist  umgekehrt  das  v  einer  der  Hauptfactoren  in 
der  ganzen  Erscheinung. 

2)  xO[i]yonîâqç  steht,  wenn  richtig  ergänzt,  auf  einem  anderen  Brette. 
Vor  dem  Namen  des  Käufers  liest  man  auf  dieser  Urkunde  einigemal  den  des 
früheren  Besitzers  im  Genetiv;  sollte  man  dementsprechend  c,B  statt  Ö«o- 
nçonoç  xO[l\voniânç  lesen  dürfen  Séonçonov  2xo[Q]voniâtiç  (vgl.  Hesych 
cxoçvoç  xôqvoç,  fJVQOtyr}  xb  <pvr6r  «  Herodian  II  592,  7L.)? 


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MISCELLEN 


anerkannten  Dialecte,  die  kurzvocalische  Bildung  der  Conjunctive 
des  sigmatischen  Aorists,  belegt  wenigstens  für  die  3.  sing,  und 
die  3.  piur. 

Die  Beschränkung  auf  die  Mundarten  von  Ephesos  und  Chios 
hat  ihren  Grund  in  der  Lückenhaftigkeit  der  Ueberlieferung,  kann 
aber  nichtsdestoweniger  thatsächlich  berechtigt  sein:  nach  jeder 
Seite  fehlen  beweisende  Beispiele.  Aus  é\iâiwaiv  Nr.  500  Hali- 
karnass,,  ergiebt  sich  für  die  Beurtheilung  der  Aoristconjunclive 
ebensowenig  wie  aus  dem  eingangs  besprochenen  îji.  Nur  neue 
Steine  können  weiter  helfen. 

Burgsteinfurt,  Märe  1885.  W1LH.  SCHULZE. 


MEMNONS  TOD  BEI  LESCHES. 

Wenn  der  Scholiast  zu  Pind.  N.  VI  85,  nachdem  er  Memnons 
Tod  erzählt  und  zu  Pindars  Ausdruck  Çâxotov  fyxoç  (V.  53)  eine 
gelehrte  Anmerkung  gegeben,  fortfährt  ^etâyovai  ôï  trjv  lato- 
çlav  an 6  jîjç  siéoxov  ftixçâç  *lXtââoçf  so  scheint  mir  das  keine 
andere  Deutung  zuzulassen ,  als  dass  damit  als  Quelle  für  Pindars 
Erzählung  von  Memnons  Tod  die  kleine  llias'  angegeben 
werde.  Zu  bedauern  ist  nur,  dass  der  Scholiast  seine  Quelle 
(jierâyovot)  nicht  vollständig  ausgeschrieben.  Vermutlich  fand 
er  dort  diese  Herleitung  aus  der  zweiten  llias,  statt,  woran  jeder 
zuerst  denkt,  aus  der  Aithiopis,  ausführlich  begründet;  wobei  das 
durch  unseren  Scholiasten  und  scbol.  Victor.  11.  JI 142  erhaltene 
Citat  von  der  Doppelspitzigkeit  der  Lanze  Achills  eine  Rolle  ge- 
spielt haben  mag.  In  dieser  Kürze  aber  konnte  das  Scholion  nur 
zu  leicht  die  Vorstellung  erwecken  (Welcker  ep.  Cycl.  II  533),  als 
stehe  hier  rj  latoçia,  seiner  in  den  allen  Scholien  ausnahmslos 
mylhographischen  Bedeutung  zum  Trotz,  im  Sinne  einer  Notii  über 
ein  antiquarisches  Detail. 

Vielleicht  dient  diese  Erwägung  einer  auf  ganz  anderem  Wege 
gewonnenen  Ansicht  (Philolog.  Unters.  VII  154),  wenn  es  dessen 
bedurfte,  zur  Bestätigung. 

Berlin.  OTTO  SCHROEDER. 


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MISCELLEN 


495 


CATULLUS  IM  MITTELALTER. 

G.  Voigt  (die  Wiederbelebung  des  clateitchen  Alterthums, 
Berlin  1881,  22,  335)  behauptet,  dass  dem  wegen  seiner  Vorliebe 
für  die  classische  Litteratur  fiel  belobten  Servalus  Lupus,  Abt  von 

Ferneres  (f  um  862),  'sogar  der  immer  seltene  Catullus  bekannt 
gewesen  sei'  und  führt  als  Beleg  dafür  an  des  Lupus  epist.  5  p.  22 
(ed.  Baluzius,  Aotw.  1710).  'Das  ist  wohl',  setzt  Voigt  in  der 
Note  hinzu,  'die  älteste  Spur,  die  das  Porlieben  des  Catullus  lange 
vor  Ratherius  (dem  Bischof  von  Verona,  welcher  den  Catull  im 
J.  965  las)  bezeugt.  Er  erscheint  also  in  der  That  früher  in 
Frankreich  als  in  Verona'. 

Wenn  die  von  Voigt  angeführte  Stelle  die  Bekanntschaft  des 
Lupus  mit  dem  Dichter  wirklich  bewiese,  so  wäre  dieselbe  von 
nicht  geringem  Interesse.  Aber  wer  sie  nachschlägt,  wird  stark 
entUMtscht.  Ihr  Wortlaut  ist  folgender:  Quin  ttiam  in  huius  modi 
dictionibus,  ut  est  'aratrum*,  'sakibrfo*  et  similia ,  quae  höh  modo 
posit  tone,  sed  et  tan  natura  paemtltimam  vi  dent  ur  habere  productam, 
magna  haesitatio  est,  in  qua  me  adhuc  laborare  profiteor;  utrum- 
nam  naturae  serviendum  sit,  ut  paenultima,  ut  est,  longa  pronun- 
tietut;  an  propter  Mud  quod  Donatus  ait,  si  paenultima  positions 
longa  fuerit,  ipsq  acuetur,  ut  Catullus;  ita  tarnen  si  posit  tone  longa 
non  ex  muta  et  liquida  fuerit  u.  s.  w. 

Hier  handelt  es  sich  augenscheinlich  nicht  um  den  Dichter, 
sondern  um  die  Aussprache  des  Wortes  'Catullus':  auch  auf  die 
Wahl  dieses  Beispiels  ist  nicht  etwa  Lupus  durch  den  ihm  be- 
kannten Dichternamen  geführt  worden,  sondern  dasselbe  findet  sich 
schon  in  der  von  Lupus  citirten  Donat-Stelle  (in  Keils  gramm. 
lat.  4,  371,  16):  st  paenultima  positione  longa  fuerit,  ipsa  acuetur 
et  antepaenuUima  graui  accentu  pronuntiabitur ,  ut  Catullus,  Me- 
tellus,  ita  tarnen,  si  positione  longa  non  ex  muta  et  liquida  fuerit. 

Tübingen.  L.  SCHWABE. 


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496 


MISCELLEN 


EÜRIPIDEUM. 

Phaelhontis  Earipideae  duo  sunt  versus,  qui  in  codice  Pari- 
sino,  ubi  fragmenta  ilia  extant,  sic  script!  sunt  testante  F.  Blass 
p.  10  dissertât ionis  quam  de  Phaelhontis  reliquiis  Kiliae  edidit 

hoc  anno. 

nvçoo&eçtvvçsrvexçoio&SQTjvvai 

Çû)oar}ô*avit]OtaTtiovsti<pavT]  .  .  . 
His  Ctymene  Phaelhontis  corpus  ambustum  describens  inducitur; 
sequiturque  versus 

ctTHûXôfiijV  owe  olW  «fe  âôfiovç  >éxw; 
in  quo  iubetur  chorus  ancillarum  fumo  plenum  et  vapore  intus 
abdere. 

Priorum  in  altero  vere  videtur  Rau  nvçôç  t'  'Eçirvç  resti- 
tuisse;  sed  nec  quae  hic  coniectavit  aV  v&lqov  atéçvoiç  $rty  nec 
quae  Duentzerus  kv  ve*çoïç  xeçavviotç  {xsQctvytov  Herwerdeo) 
satis  placent.    Suspicor  poetam  sic  scripsisse 

nvçéç  T*  'Eqivvç  h  vençoîç  &eQfuxi*c*ai, 

dein 

Çwoyç  %'  ctvirjO*  atfiov  lnyavr  artoôov. 
Oxonii.  R.  ELLIS. 


(Joli  1895) 


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DIONYSIOS  VON  HATTKARNASS 
UND  DIE  SOPHISTE. 

Um  von  der  Grosse  des  römischen  Reiches  eine  klarere  An- 
schauung zu  geben  vergleicht  der  Rhetor  Aristides  im  tyxwfiiov 
*Pwfit]ç  dasselbe  mit  den  bedeutendsten  Herrschaften  der  Vergangen- 
heit, mit  den  Reichen  der  Perser,  der  Makedonen,  endlich  mit  der 
Machtstellung  Athens,  Spartas  und  Thebens.  Er  wagt  dies  avyxçi- 
T/xov  <JXWa  aDer  nicht,  ohne  die  Befürchtung  auszusprechen, 
man  werde  ihn  verlachen,  wenn  er  Grosses  mit  Kleinem  vergleiche  : 
nârxa  yàç  vfiBÏÇ  xcri  ta  fiiyiora  fiixçôrata  arteçijvare  %aiç 
vntQßoXalg.  Die  BefOrchtung  ist  so  ungerechtfertigt  nicht,  Athen 
oder  gar  Sparta  mit  dem  römischen  Weltreich  zu  vergleichen  ist 
eine  etwas  wunderliche  Idee.  Wenn  der  Rhetor  trotzdem  an  dem 
Vergleiche  festhalt,  so  ist  das  um  so  unanstössiger ,  als  die  Idee 
gar  nicht  sein  Eigenthum  ist,  sondern  ein  altüberliefertes  Schema, 
dessen  Ausführung  allerlei  hübsche  und  dem  Römerpublicum  an- 
genehme Pointen  und  Gedankenspäne  abzuwerfen  versprach.  An 
solchem  Schmuck  nun  hat  es  Aristides  nicht  fehlen  lassen,  das 
Gerippe  aber  des  Ganzen  hat  er  dem  Dionys  von  Halikarnass  ent- 
lehnt. Ich  muss  den  Leser  bitten,  sich  aus  der  folgenden  Zu- 
sammenstellung davon  zu  Uberzeugen.  Dass  die  römische  Ge- 
schichte ein  ebenso  schöner  wie  bedeutender  und  lehrreicher  Stoff 
sei,  sagt  Dionys,  müsse  jeder  zugeben,  der  sich  der  Einsicht  nicht 
verschliesse,  wie  weit  das  römische  Reich  alles  frühere  an  Grösse 
und  Dauer  hinter  sich  gelassen  habe: 

Dion.  ata.  I  2  I 

1.  t;  jiifiy  yan'AoavQltav  aflft 
nalaiâ  ttç  ovoa  %aï  «fe  jovç 
liv&utovç  ttvayofiévf]  xqovovç 
bXiyov    Ji9og    Ixçâtrjoe    trjç  ' 

2.  yAaiag  fxéçovç.  y  âi  31  y  dix  y  , 

Herrn«»  XX.  32 


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498 


G.  KAIBEL 


xa&eXovoa  ttjv  Aoovqiwv  xal 
fitéÇova  ôvvaateiav  neQißaXo- 
ftévi}  XQÔvov  ov  noXvv  xatéoxev, 
àXX'  inl  tTèç  tetctotqg  xate- 
Xvxhj  yeveâç. 

3.  Ht  ça  ai  Ôè  ol  Mrfiovç  xat- 
aytovioâfievoi  iTç  fit*  'Aolaç 
oXiyov  ôelv  nâotjç  teXevtwvteg 
ixQCttijOav  '  inixeiq^oavteg  ôè 
xal  toïç  EvQumaioiç  e&veoiv 
ov  noXXà  Inrflàyovxo  xqovov 
te  ol  noXXtp  nXelova  ôiaxo- 
oiiov   htHv   fyeivav   èitl  tréç 


4.  15  ôè  Maxeôov  ix^  ôvva- 
oteia  tr^v  Jleçoûjv  xa&e- 
Xoloa  ioxvv  peyédei  fièv 
âçxrjç  ànâaaç  v  rceç  eßa- 
Xeto  tag  nod  avrrjç'  XQ°~ 
vov  ôè  ovô*  avti]  noXvv  tjv&r^ 
oev,  àXXà  fxetà  tijv  'AXe- 
Çâvôçov  teXevtijv  Inl  to 
XCÎQOv  îjçÇato  q?éoeo9ai.  ôia- 
o  nao&eloa  yccç  eiç  noX- 
Xovg  ^ye^ibvaç  ev&vç  anb 
tûjv  ôiaôôxcov  xal  ftet3  èxelvovç 
àxQi  tTêç  ôevtéçaç  Ç  tçityç 
ioxvaaoa  nçoeX&eiv  yeveâç 
ào&evi)ç  avti-  ôi  kavt^ç 
iyéveto  xal  teXevtiooa  vno 
'Pwpaiœv  r)q>avio&tj'  xal  ovô* 
avti)  fiévtoi  nàaav  InoL- 
1]  a  at  0  y ij  v  te  x  aï  &â- 


Aristid.  or.  14  vol.  I  328  D. 
toi" to  fièv  ôi]  trtv  Ile 00 w v 

ccQxijV  oxeipwfieSa  tcç 

yàç  nob  avttjÇ  qpavXotiçaç  ov- 

oaç  èâotû'  nçwtov  pè* 

toivvv  orceç  vvv  vfiïv  to  AtXav- 
tixbv  néXayoç  Ôvvatai,  tovi' 
?yV  àizXùjç  töte  ttjt  ßaotXti  r 
&âXatta%  btav&a  cjoiÇezo  al- 
t(p  iy  ccQx^jy  wote  "Iiovaç  xal 
AloXéaç  h  néçaat  yî{ç  ebai 
trjç  Ixeivov.  eiç  ôé  ye  tr]v  'El- 
Xâôa  öiaßrjvai  note  l/iixetQt,- 
oaç  6  —  ßaoiXevg  jooovtor 
è&avftâoâtj  Zoov  fieyâXwç  r^v- 
X*]Oe. 

p.  332  'AXéÇavôçoç  ô*  ah 
b  tr]v  fieyâXrjv  (I.  fteyiotip) 
àçxTjy  héxçi  tîjç  vfiexi- 
oaç  xttjoâfievoç  —  noofjX&e 
fdèy  lui  nXeXatov  trjç  yrjç  xal 
toiç  àvtiotâvtaç  nâvtaç  xaré- 
otçanto  —  xaraOTrjoao&ai  à 
ovx  ïjôvyrxh]  trtv  GQX*]y  — 
àrcéiïavEv  —  taote  IléûOaç 
filv  xatéXvo ev  ixQxovtaç, 
avtov  {avtbç  Reisk.)  <T  iyyi- 
tata  ovx  yçÇev.  ènei  ye  n^v 
ixeïvoç  kt eXevtrio ev,  ev- 
9vç  pev  àoxiod'fiaav  eiç 

fil  q ta  ol  Maxedôv eç  

xaitxw  oiôh  tr^v  avtotv  hi 
rtôvvavxo  —  —  àvâotatoi 

ttveç  ßaaiXelq  ovx  t'*0  *°* 
peyàXov  fiaoïXéœç  alX*  vç 


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ÜI0NYS10S  VON  HAL1  KARNASS  UND  DIE  SOPI1ISTIK  499 


Xaooav  vnrjxoov  ovte 
yctQ  Aißvrjg,  bzi  pi)  zijç 
nçog  Alyvnztp,  noXXîtg  ov- 
oyg  èxoâjqoev  ont  zrjv 
Evçtôrtfjv  oXt)v  vntjyâye- 
io,  aXXà  xa*v  fiiv  ßOQBttov  av- 
irfi  fiiQùiv  fiixQi  @Q<fM]Ç  nço- 
rjX&e,  Tu*  de  konBoiuiv  äxQt 
%rfi  Iddoiavrjg  xazeßtj  &aXâo~ 


5.  cap.  3  ai  olv  Imyavi- 
ozazai  z£>v  nooo&Bv  r}y€fiOvtwv 
—  zooavzt]v  àx(Arév  zb  xal  lo%vv 
Xaßovaai  xazeXv&r)Oav  tag 
yctQ  'EXXyv mag  ôvvâfieiç 


iavztov  avzol  yeyeyy pi- 
vot. 

f  p.  325  oneo  yctQ  zig  e<pt] 
ztov  Xoyortouüv  rzeol  zijg  Aatag 
Xiytov,  8oi]v  o  îjXiog  nooevtzai, 
zavzyg  nàotjg  àçxeiv  **v~ 
ôça  %va  (oint  àï.r)$ri  Xéyatv, 
ei  f*rj  nâoav  Atßvrjy  xai 
ztjv  Ev QatftrjV  iÇaiçBXOv 
èrtoteïzo  ttiïv  tjkiov  dvo- 
fitûv  zb  xal  avatoXtuv), 
zovzo  vîv  èÇ&ixtjOêv  àlti&èç 
tlvai  xzX.  t 

p.  338  âiufu  ô,)xal  ioÏÛ. 
Xrjvixà  —  —  ahxvvôfievog 
fih  xal  âiâtug  fir  ôôj;oj  fitxço- 

Xoyéio9at,  ov  fi^v  tea 

ïooig  n ao aßäXXtov   


ovx  aÇtov  alzalg  àvzi- {enoaÇav  (Aiv  yag  nav  vniç  ctç- 
7i  a  q  sÇ{%  âÇeiy ,  ovzb  fiéys- Ixfo  xal  tjefxovlagA^^v  aïoi 
&og  aQX~iS  ovzb  xQQvov  iniq?a-\xal  AaxeôaifLtôviot,  xal 


vtlag  zooovxov  oaov  IxBÎvai 
Xaßovaag.  'A&yvaïot,  (abv 
yàç  avzt^g  fiôvov   tjo^ay  zrtg 


ijv  etVTVjy  ij  ôvvafiiç  nXeïv 
zr{v  &âXazz a v  xal  xojv  Kv~ 
xXâôûiv  ixQxtLV  xal  zà  kttl 
Gçctxijg  Ix«*"  IlvXaç 
xaVEXXyonovxov  xal  Äo- 

Qvqpâatov  Irtetôt]  zb 

—  aify9hzeg  oi  Gyßatoi 
èxçâztjOay  alz  toy  (d.  h.  zwv 
AaxBÔaifAOvitav  p.  342)  zr)v  iv 


naçaXiov  ôvoïv  ôéoyza  ißöo- 
ftrjxoyza  ïzt]t  xal  ovôk  zavzyg 
anâorjg,  àXXà  zt)g  ivzôg  Ev- 
Betvov  zb  nôvzov  xal  zov  Ilafi- 
cpvXlov  nelâyovç,  oxe  ftâXioza 
iv  SaXuaoji  èxoâtovv.  Aaxe- 

ôatpôvtoi  ôi  ïleXonovv^aov  xal  \  Abùxzqoiç  pax*}*  xr^» 
trjg  aXXrjç  xçazovvzeg  'EIXâôog 
itog   Maxeâoviag    trtv  aQX^y 
noovßißaoav  •   iîtav&qoav  âi 
{-no  Grtßaluiv. 

Die  Uebereiostimmung  der  beiden  Ausführungen  springt  zu 
sehr  in  die  Augen,  als  dass  an  A  ris  tides'  Abhängigkeit  gezweifelt 
werden  konnte.  Dass  Aristides  die  Assyrier  und  Meder  bei  Seite 
lässt,  entschuldigt  er  selbst  {(pavXotiqag  ovaag  laow);  ob  der 

32* 


500 


G.  KAIBEL 


dafür  angegebene  Grund  der  wahre  ist,  oder  ob  er  aus  rhetorischen 
Rücksichten  diese  Kürzung  für  angemessen  hielt,  oder  ob  er  end- 
lich Uber  diese  seinen  Studien  zu  fern  liegenden  Volker  nichts  zu 
sagen  wusste,  ist  gleicbgütig.  Dass  er  die  beiden  von  Dionys  stets 
hervorgehobenen  Gesichtspunkte  der  Grosse  und  der  Dauer  (/*«'- 
ye&oç  xal  xqovoç)  ignorirt,  versteht  sich  von  selbst  Es  bleibt 
nur  eine  bemerkenswerthe  Abweichung.  Was  Dionys  von  Alexan- 
ders Reich  behauptet,  es  sei  keineswegs  ein  Weltreich  gewesen, 
da  ihm  sowohl  ausser  Aegypten  ganz  Afrika  als  auch  ein  grosser 
Theil  Europas  gefehlt  habe,  dasselbe  bemerkt  mit  entsprechenden 
Worten  Aristides  vom  Perserreich,  und  zwar  steht  bei  ihm  diese  Be- 
merkung nicht  innerhalb  der  Vergleichungsreihe,  sondern  an  einer 
früheren  Stelle  (p.  325),  wo  er  im  allgemeinen  die  Grösse  des  Per- 
serreiches der  römischen  Weltherrschaft  gegenüberstellt.  Er  leitet 
seine  Bemerkung  mit  dem  Gitat  eines  koyonoiôç  ein,  den  er  hier 
nicht,  wohl  aber  bei  anderer  Gelegenheit  nennt  (or.  46  vneç  x(âv 
tetiâçwv  II  292  D.)  :  Aischines  der  Sokratiker  liess  es  in  einem 
seiner  Dialoge  den  Sokrates  sagen,  dass  ganz  Asien,  soweit  die 
Sonne  darüber  wandle,  einem  Manne,  dem  Grosskönige  gehorche. 
Aristides'  Widerlegung  dieses  Wortes  ist  absurd,  da  Aischines  nur 
von  Asien  redet  und  mithin  weder  an  Afrika  noch  an  Europa 
denken  konnte.  Als  der  Herrscher,  der  mit  Ausnahme  von  Afrika 
und  eines  grossen  Theiles  von  Europa  die  Welt  besass,  kann  mit 
einem  gewissen  Rechte  Alexander,  nicht  aber  der  Perserkönig  be- 
zeichnet werden.  Aristides  beging  also  in  demselben  Augenblick, 
wo  er  mit  seiner  Quelle  freier  schalten  wollte,  einen  Fehltritt; 
dass  der  Vater  des  ganzen  Gedankens  wirklich  Alexanders  Welt- 
herrschaft auf  jene  Weise  begrenzt  hatte,  wird  sich  zeigen.  Dionys 
aber  ist  dieser  Vater  nicht. 

Eine  merkwürdige  Aehnlichkeit  mit  Dionys'  Auseinander- 
setzung hat  das  achte  Capitel  des  Vorworts  zu  Appians  römischer 
Geschichte.  Noch  keine  Macht,  sagt  Appian,  ist  bis  zu  solcher  Aus- 
dehnung oder  zu  solcher  Stetigkeit  gelangt  wie  die  römische,  weder 
die  Griechen  (Athener,  Lakedaimonier,  Thebaner)  noch  die  Asiaten 
(Assyrier,  Meder,  Perser)  noch  endlich  die  Makedonen  haben  an- 
nähernd ähnliches  erreicht.  Sowohl  die  Reihenfolge  der  Herr- 
schaften, wie  auch  die  eingehende  Durchführung  des  Vergleiches 
schliessen  die  Möglichkeit,  dass  auch  Appian  lediglich  von  Dionys 
abhänge,  schlechterdings  aus,  ganz  abgesehen  davon,  dass  eine  so 


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DIONYSIOS  VON  H  ALIKARNASS  UND  DIE  SOPIIISTIK  501 


mühelose  und  so  leicht  eotdeckbare  Compilation  an  so  hervor- 
ragender Stelle,  wie  das  Prooemium  ist,  dem  Appian  schwerlich 
zuzutrauen  ist.  Appian  ist  Sophist,  das  beweist  seine  Freund- 
schaft mit  Fronto,  das  lehrt  sein  ganzes  Buch  und  vor  allem  der 
ebenso  drastische  wie  überflüssige  Ausfall  gegen  die  Philosophen 
(Mithr.  c.  28),  den  ebenso  gut  Aristides  hätte  verfassen  können, 
das  zeigt  die  aflectirte  stilmischende  Sprache,  die  ebenso  wenig 
wie  die  Sprache  der  übrigen  Zunftgenossen  vor  Soloikismen  zurück- 
schreckt, ganz  zu  schweigen  von  den  mit  besonderer  Kunst  ausge- 
arbeiteten Redeturnieren  und  den  vielen  sentenziOsen ,  dialogartig 
gehaltenen  Redeansätzen,  die  die  Oede  der  Erzählung  dramatisch  be- 
leben sollen.  Von  dem  Sophisten  als  Historiker  können  wir  nichts 
anderes  erwarten  als  was  Niebuhr  dem  Appian  nachgeklagt  hat, 
Flüchtigkeit  und  Unzuverlässigkeit ,  aber  von  dem  Sophisten  als 
solchen  verlangen  wir  mit  Recht,  dass  er  im  Prooemium  seine 
ganze  Kunst  entfalte,  im  ganzen  Prunk  sophistischen  Wissens  auf- 
trete, als  Rhetor  und  Geschichtsphilosoph,  der  zwar  chronologische 
Sorgfalt  (cap.  13)  als  pedantisch  verschmäht,  seine  eigene  Person 
aber  dem  Leser  sogar  durch  Hinweis  auf  eine  Selbstbiographie 
(c.  15)  empfiehlt. 

Wer  den  Quellen  geschichlsphilosophischer  Ideen  nachgeht, 
wird  ganz  von  selbst  zunächst  auf  Polybios  geführt  werden,  und 
in  der  That  finden  wir  bei  ihm  (I  2)  eine  ganz  ähnliche  Betrach- 
tung wie  bei  Dionys  und  Appian:  œg  ô'  ïan  naqâôo^ov  xoi 
fiéya  to  7tBçi  trjv  r^ieiiQav  vnô&eoiv  &6jçqpa,  yévotv*  av 
ovtwg  /nâliata  ificpavég,  el  tàg  kXloyifuavcrrag  ttûv  nçoyeye- 
vrjfiévwv  dvvctoxeitov  —  nctQaßctXoifiev  xai  ovyxçivaipev  nçog 
%i]v  'Piojuaiwv  vneQOxfj*.  eîal  ôy  ai  lîjç  TtctQaßoXrjg  aÇiai  xai 
avyxçioewg  avzai.  Er  zählt  alsdann  mit  ungewohnter  Kürze  die 
Perser,  Lakedaimonier  und  Makedonen  auf  und  hebt  die  Punkte 
hervor,  in  denen  jene  Reiche  hinter  dem  romischen  zurückstanden. 
Jléçoat,  sagt  er,  xazâ  rivaç  xaiçovg  peyctXrjv  àçxrjv  xctTcxiij- 
aavxo  xai  ôuvaateiav,  ccXX*  ôoâvug  hoXfirjaav  vnsQßijvai  xovg 
trß  'Aolag  OQOvg,  ov  fiôvov  vjiIq  trig  "PxÇs  *at  7UQ^ 

oqtüv  èxivâvvevoav.  Denselben  Gegensatz  macht  mit  etwas  an- 
deren Worten  Dionys  (und  Aristides).  Von  den  Lakedaimoniern 
sagt  er,  sie  hätten  mit  Mühe  ihre  Hegemonie  durchgesetzt  und 
dann  habe  dieselbe  unbestritten  (dôrjçitoç)  doch  nur  kaum  zwölf 
Jahre  (bis  zu  den  Niederlagen  bei  Haliartos  und  Knidos?)  gedauert: 


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502 


G.  KAIBEL 


ähnlich  Dionys,  nur  dass  er  der  spartanischen  Hegemonie  annähernd 
dreissig  Jahre  giebt  (d.  h.  bis  zur  Schlaebt  bei  Leuktra).  Dann 
Polybios  und  Dionys  weiter: 

Dionys: 

t)  äs  MaxsÔovtxt)  Svvaoxeia 
xrjv  n.£QOüv  xa&tXovoa 
iaxvv  fieyé^ei  fiiv  àçxrjç  àncc- 
aaç  vntQeßältzo  xàç  itçb  av- 

xrtç  àXX*  ovà*  avxr)  fiév- 

xoi  nâaav  Inoiipaxo  yrjv  xe 
xaï  &àXaooav  vni)xoov  ovxe 
yàç  sîipvrjç,  oxi  fit)  xf{ç  tcqoç 
Aiyvnxtp1  îroXXijç  ovorjç  biQ<x- 
xyoev ,  ovxs  xr]v  Evqûjtztjv 
oXt]v  vTtyyàyexo,  àXXà  xutv 
ftèv  ßooiiwv  avxtjç  ßiegtjy 
fiéxçt  Gçççxtjç  7tQ0rjX$£, 
tcjv  â'  lo 7itQ Ltov  äxQi  x  tjç 
'AôçiavfjÇ  xaxdßrj  &aXào- 


Polybios: 

Maxeôôveç  xrjç  pèv  Ev- 
QUTtyç  ijQ^av  an  6  xwv 
xaxà  xov  *Aàqiav  xàîtfav 
%wç  èni  xbv  loxçov  no- 

xctfibv  fierce  âè  xavxa 

nQooiXaßov  xi)v  xtjç  *Aoiaç  àç- 
XT}v%  xaxaXvoavxeç  xr)v  fw> 
TleçatJûv  âvvaoxelav.  dXX* 
optoç  ovxot  —  xb  tioXv  fiéooç 
àxfuiv  àniXinov  trjç  olxovfié- 
vt]ç  àXXôxçiov  SixeXiaç  fièv 
yàç  xal  2açâovç  xai  Aißvqg 
ovô'  kntßäXovxo  xa&âjia^  àfi- 
(piaßrtxtXv,  xfç  ôy  Evçtûriqç 
xà  naxttiûxaxa  yévrj  xùv  nçoe- 
eoTtêçiwv  i&vwv  iayyutç  dntiv 
ovâ*  èyiyvœoxov. 

Die  Identität  der  Darstellung  ist  unzweifelhaft;  sie  wird  nicht 
nur  durch  die  gemeinsame  Begrenzung  Makedoniens  von  der  Donau 
bis  zum  Adriatischen  Meer,  sondern  mehr  durch  den  ganzen  Zu- 
sammenhang und  besonders  durch  den  Ausschluss  Afrikas  und  des 
hauptsachlichsten  Europas  gesichert.  Appian  nun,  bei  allen  son- 
stigen  Abweichungen,  hat  sich  eben  diese  Pointe  gleichfalls  nicht 
entgehen  lassen,  nur  dass  er  nicht  von  den  Makedonen,  sondern 
von  den  Asiaten  in  einem  wesentlich  anderen  Zusammenhange  sagt 
(c.  9)  xà  âè  noXXa  neçl  xrtv  Aißvr]v  xal  xr)v  Evçtâftr* 
l&TQt(p9rloav.  Was  aber  Dionys  und  Appian  beide  ausführen,  den 
Untergang  des  Makedonenreichs  durch  die  Zwistigkeiten  der  Dia- 
dochen,  das  scheint  bei  flüchtiger  Betrachtung  von  Polybios  über- 
gangen und  erst  von  einem  späteren  hinzugefügt  zu  sein.  Wir  müssen 
uns  Appians  Darlegung  im  Zusammenbang  ansehen  (c.  10):  xà  âk 
ârj  3Iaxeâ6viov  xà  /ùv  tiqo  OiXlrvnov  xov  'A/àvvxov  xaï  nâvv 
ouixçà  rv  xal  ïoxiv  tov  vrtvxovoav'  xà  âh  avxov  OiXlrtrtov 
nôvov  fih  xat  xaXatntooiaç  ïyefiev  ov  ^prrrijç,  àXXà  xaï  xavta 


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DIOISYSIOS  VON  HAL1KARNASS  USD  DIE  SOPHISTIK  503 


neol  %r\¥  'EJLXââa  xal  to  tcqooxioq*  fidva  r]v  *  knl  Sè  *AXt%àv- 
ôqov  fi$yé9ei  %*  xal  izXi)9tt,  xal  evtv%ia  xal  taxveçyia  ôta- 
lâuxpaaa  i)  àçz*l  xal  èXlyov  ôbïv  iç  aneiçov  xal  àfiifiyrov 
iX&otoa  âià  rrjv  ßgaxvjrjta  rov  %q6vou  rrçoaéoixev  aarçanij 
laftnçç-  rjç  yt  xal  âiaXv&slarjç  iç  noXXaç  aarçanelaç  inï 
nXeiatov  iÇékanri*  ta  fiéarj.  Es  folgt  ein  Excurs  über  den  Glanz 
des  ägyptischen  Reichs,  zu  dem  sich  Appian  als  Alexandriner  ver- 
anlasst sah;  dann  schliesst  der  Abschnitt  mit  folgenden  stark  ver- 
derbten Worten:  tpahetai  dk  xal  noXXà  tmv  aXXwv  aatqanaiv 
ov  rtoXv  tovTiav  ànodéowta,  àXXà  nâvxa  iç  jovç  iniyèvovç 
avtwv  ovvtxQl(pdn]  cp&aqhxiov  iç  àXXrjXovç'  $  ftôvwç  ocçxai 
fteyâXai  xazaXvovtat,  oiaoïâoaoai. x) 

Abgesehen  von  einigen  rhetorischen,  von  Appian  selbst  auf- 
gesetzten Lichtern  stimmt  dieser  Abschnitt  genau  mit  der  Be- 
trachtung, die  bei  Livius  (45,  9)  die  Geschichte  des  Krieges  mit 
Perseus  abschliesst: 

Macedonum  regnnm  obscura  admodum  fama  usque  ad  Philip- 
pum  Amyntae  filium  fuit,  inde  ac  per  eum  crescere  cum  coe- 
pisset,  Europae  se  tarnen  finibus  continuity  Graeciam  omnem  et 
partem  Thraciae  atque  Wyrici  amplexum.  superfudit  deinde  se 
in  Asiam  et  tredeeim  annis,  quibus  Alexander  regnavit  —  omnia, 
qua  Persarum  prope  immenso  spatio  imperium  fuerat ,  suae  di- 

cionis  fecit  tum  maximum  in  terris  Macedonum  regnum 

nomenque,  inde  morte  Akxandri  distractum  in  multa  regna,  dum 
ad  se  quisque  opes  rapiunt,  lacérantes  suis  viribus  a  summo  cul- 
mine fortunae  ad  ultimum  finem  centum  quinquaginta  annos  stetit. 

Dass  Livius  diese  Schlussmoral  demselben  Gewahrsmann  verdankt, 

1)  noXXà  z£y  SXXuy  oaiQanwv  (für  aaiqamtwy)  zunächst  habe  ich  nach 
der  auch  von  Schweighäuser  gebilligten  Conjectur  einer  geringeren  Hand- 
schrift aufgenommen:  es  handelt  sich  um  vüle  Satrapien,  nicht  um  viele 
Theile  der  Satrapien;  der  Genetiv  aarçantSy  steht  dem  folgenden  rovway 
(d.  h.  der  ägyptischen  Könige)  parallel.  Im  folgenden  ist  der  Sinn  klar,  den 
Wortlaut  will  Mendelssohn  so  herstellen  aXXa  nûvia  im  iûv  Intylvoiv 
avTtôv  avPttoiiffrriy  oiafutoâyiiay  iç  àj.XqXovç'  (f>  âq  fiôyy  àçxai  fityàXat 
xataXvoyrat.  Aber  das  gewichtige  Verbura  exactû^uy  darf  nicht  aus  seiner 
gewichtigen  Stellung  entfernt  werden;  besser  vielleicht  so:  àXXct  nâvxa  iç 
tovç  Iniyôvovç  avrûv  (ntçtiytyôfiiya)  ovyiTQirp9*}  [rf&açiyra'!] ,  Iç  &XXi'- 
Aoty,  &  uôvwç  açxai  fdiyâXat  xataXioyrai,  araatâaayraç.  Pas  Advcibium 
poytoç  hat  Appian  wohl  gebraucht,  um  einen  schweren  Hiatns  zu  vermeiden. 


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504 


G.  KAIBEL 


dem  er  den  ganzen  vorhergehenden  Krieg  nacherzählt,  dem  Poly- 
bios, ist  ohne  weiteres  Liar  und  bestätigt  sich  zum  Ueberfluss  durch 
das  in  den  Vatikanischen  Excerplen  erhaltene  Bruchstück  des  Po- 
lybios  (29,  21  Hu.  «  Diod.  31,  10),  in  welchem  er  die  berühmte 
Prophezeihung  des  Demetrius  Phalereus  Uber  die  Vergänglichkeit 
des  MakedonenreicUes  citirt.  Dies  Citat  beginnt  mit  wate  nol- 
Xcntiç  xai  liav  pvrjiioveveiv  irjç  JquqiQiov  tov  Oalrjçéwç 
cpioyr^,  und  dies  wate  schliesst  genau  an  die  Worte  des  Livius 
an,  dass  das  Reich  durch  Schuld  der  Nachfolger  Alexanders  zer- 
splittert sei.  Livius  hat  das  Citat  aus  Demetrius  bei  Seite  ge- 
lassen, weil  er  für  diesen  Mann  bei  seinen  Lesern  ein  Interesse 
nicht  voraussetzen  konnte,  aber  aus  der  Scblussbetrachtung  des 
Polybio8  selbst  bat  er  noch  einen  Brocken  gerettet:  oxsôbv  yàç 
kxaxbv  xai  n  sv%  rtxQv%  a  nçôxeçov  ïteat  làhftkç  ànt- 
qptvato  ntçi  %(Zv  ïaeita  av^tßtiaoy.ivuiv. 

Die  Ausdrücke  des  Dionys  (diaonao&eioa  tiç  tiqXXovç  rje* 
HÔvaç),  des  Livius  (distract um  in  multa  reana),  des  Appian  (ôta- 
Xv&tioriç  eiç  tioXXàç  oajçaneiaç)  sind  so  übereinstimmend,  dass 
für  alle  eine  genieinsame  Quelle  angenommen  werden  muss;  dass 
diese  Quelle  Polybios  ist,  beweist  Livius.  Bei  Livius  steht  die 
Stelle  genau  in  dem  Zusammenhange,  wie  bei  Polybios,  bei  Dionys 
und  Appian  aber  in  der  Vorrede,  und  so  zwar,  dass  Appian  seine 
reichere  und  wörtlichere  Fassung  nicht  von  Dionys  entlehnt  haben 
kann,  sondern  von  Polybios  direct  bezogen  haben  muss.  Er  hat 
also,  um  sein  Prooemium  herzustellen,  nicht  etwa,  wie  es  Aristides 
mit  Dionys  gemacht  hat,  das  Schema  der  Polybianischen  Einleitung 
adoptirt  und  die  einzelnen  Fächer  desselben  auf  eigene  Hand  aus- 
gefüllt, sondern  hat  aus  seiner  Gesammtlectüre  des  Polybios  die 
Gedanken,  die  ihm  passend  schienen,  zusammengetragen.  Das  er- 
giebt  sich  auch  durch  Prüfung  anderer  Stellen  des  Appianischen 
Prooemium.  'Die  Griechen',  sagt  er  (c.  8),  'haben  weniger  um 
Machterweiterung  gekämpft,  als  aus  gegenseitigem  Ehrgeiz  oder 
um  ihre  Freiheit  gegen  Fremde  zu  schützen;  zogen  sie  aber  in 
einen  Eroberungskrieg,  so  wurden  sie  geschlagen,  wie  in  Sicilien, 
oder  richteten  wenig  aus,  wie  in  Asien.  Ueberhaupt  aber  hat  sieb 
ihre  Herrschaft  nicht  über  Griechenland  hinaus  erstreckt,  und  seil 
Philipp  und  Alexander  gerielhen  sie  in  Verfall.'  Zwei  Sätze  aus 
dieser  Betrachtung  sind  mit  Sicherheit  auf  zwei  verschiedene  Po- 
lybiosstellen  zurückzuführeu  ;  man  vergleiche 


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DIONYSIOS  VOIS  HALIKARNASS  UND  DIE  SOPHISTIK  505 


Polyb.3,  7,  11  n 
ij  %ov  Aaxeâaifiovtu»  ßaot- 
Xéiag  'Ayrjatlâov  dirßaoig 
êlç  *fi*'Aoiav,  b  fi  èuïvoç 
ovâkv  àÇiôxQewv  ovâ*  âv- 
tlnaXov  bvowp  taïg  c<peré- 
Qctiç  kmßoXaig  arcçaxTOç  rjvay- 
xâofrr)  —  knav  eX&eï*. 

Polyb.  1141,9  mit 


Appian  c.  8 
d  tig  èç  ttjv  'Aoiav 
ôirjX&t,    fiixçà    xal  ode 
ôçàoag  ev&iç  knarret. 


Appiau  ebendas. 


ànbôh  Q>iXlnrzov  tov'A/uvv- 
%ov  xal  'AlB^àvêçov  tov 
&  tXinrtov  xal  nâvv  uoi  ôo- 
xovai  nçâÇai   xaxaç  xal 


ôk  tovg  votéçovç 
%wv  xa%'  'AléÇavôoov  xai- 

Qùiv  elg  toiavTTjv  âiaqpo- 

oàv  xai  xaxsÇLav  kvèntaov, 
xal  fiâliata  ôià  ttav  kx  Ma- 
xsôoytaç  ßaaiXiiov  x%X. 

Freilich  spricht  an  dieser  zweiten  Stelle  Polybios  von  den 
Achäern,  Appian  allgemein  von  den  Griechen,  aber  diese  Verallge- 
meinerung können  wir  dem  Sophisten  zutrauen.  Und  durch  das 
èfioi  ôoxovai  des  Appian  wird  sich  niemand  imponiren  lassen,  der 
(statt  vieler  anderer  Belege)  Polybios  29,  21  mit  Diodor  31, 10  ver- 
gleicht, welcher  letztere  das  avjög  ïxgita  seiner  Vorlage  einfach 
mit  dem  stolzeren  fjuéiç  èxçivafiev  wiedergiebt 

Hat  also  Appian  verschiedene  zerstreute  Gedanken  and  Ur- 
theile  des  Polybios  für  seine  Vorbetrachtung  gesammelt,  so  kann 
man  annehmen,  er  habe  sich  zu  diesem  Zwecke  nicht  auf  Polybios 
beschränkt,  sondern  auch  andere  Schriftsteller  gelesen,  und  es  ist 
keineswegs  erstaunlich,  dass  sich  auch  Anklänge  an  einen  Ge- 
schichtsschreiber, dessen  Leetüre  trotz  ihrer  Schwierigkeit  keinem 
Sophisten  erspart  war,  an  Thukydides  finden.  Mir  scheint  wenig- 
stens die  Bemerkung  des  Appian  (c.  S),  dass  die  Kämpfe  der 
Griechen  ovx  ini  àçxfjç  ntoixtrioti  fjâXXov  rj  opiXoiifiia  noôg 
àlXi[Xovç  iyévovjo  grosse  Aehnlichkeit  zu  haben  mit  dem  was 
Thukydides  I  15  sagt  èxôrjuovç  OToateiag  —  èn1  aXXutv  xata- 
otQoqnj  ovx  i§fjoav  oi  "EXXrjveg,  —  xa%3  àXXrjXovg  Ôk  paXXov 
tag  ïxaojoi  oi  aotvyeitoveg  ènoXéfiovv. 

Es  liegt  mir  nicht  daran  für  jeden  einzelnen  Gedanken  des 
Appian  die  Quelle  nachzuweisen;  mir  kam  es  mehr  darauf  an 
dem  Kunstbau  jenes  Abschnitts  nachzugehen,  in  welchem  Rom  mit 
den  älteren  Reichen  verglichen  wird.   Polybios  ist  offenbar  der- 


t 

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506 


G.  KA1BEL 


jenige,  der  diesen  Gedanken  zuerst  gefasst  und  durchgeführt  hat: 
wer  hätte  es  auch  vor  Polybios  thun  sollen  oder  können  I  Aber 
gegenüber  den  kurzen  und  mehr  zufälligen  Andeutungen  des  Po- 
lybios, der  die  Lakedaimonier  nennt  und  die  Athener  nicht,  sehen 
wir  einen  viel  künstlicheren,  vollständigeren  und  besser  disponirten 
Bau  bei  Dionys  und  Appian.  Vor  die  Perser  werden  die  Assyrier 
und  Meder  eingeschoben,  den  Lakedaimoniern  werden  die  Athener 
zur  Seite  gesetzt,  für  die  makedonische  Herrschaft  werden  (und 
dies  nach  einer  anderweitigen  Anregung  des  Polybios)  zwei  Epochen 
geschieden,  die  Regierung  Alexanders  und  die  der  Diadochen,  der 
doppelte  Gesichtspunkt  der  Ausdehnung  und  Dauer,  den  Polybios 
nur  für  Sparta  betont  halte,  wird  consequent  für  alle  übrigen 
Machte  durchgeführt.  ') 

Dass  nicht  etwa  ein  dritter,  uns  unbekannter  Schriftsteller, 
sondern  Dionys  selbst  es  gewesen  ist,  der  den  von  dem  kunstlosen 
und  unförmlichen  Polybios  angeregten  Gedanken  kunstgemäss  ver- 
arbeitet und  ausgebaut  bat,  ist  sicher  genug.  Es  kommt  hinzu, 
dass  die  synkritische  Methode,  die  hier  Anwendung  gefunden  hat, 
eine  Hauptgrundlage  der  Untersuchungen  ist,  wie  Dionys  sie  an- 
zustellen pflegte.  Man  hatte  ihm  Unbilligkeit  vorgeworfen,  dass 
er  Plato  und  Demosthenes  stilistisch  mit  einander  verglichen  habe 
(Brief  an  Pompeius  c.  1);  dagegen  verwahrt  er  sich  mit  grossem 
Nachdruck:  wenn  man  die  synkritische  Methode  {trjv  èx  rfjç  aiy- 
xçîoeioç  iÇé%aoi>)  bei  solchen  Forschungen  nicht  gelten  lassen 
wolle,  so  dürfe  man  fürderhin  auch  keinen  Historiker  mit  einem 
Historiker,  keine  Staatsverfassung  mit  einer  Staatsverfassung,  ^ 

1)  Appian  erweitert  die  beiden  Begriffe  [tiyi&oç  und  /poVo?  nicht  an- 
geschickt durch  Hinzufügung  ihrer  Ursachen.  Denn  olTenbar  ist  c.  11  mit 
Nipperdey  zu  schreiben  là  éè  'Ptopaioty  fuyi&tt  r<  dV  tvivfia»  (xat  iv- 
Tt'X'\t  oodd.)  äiyytyxt  (xat)  dY  evßovXiay  [xai]  /çoVf»  (XQ°yotf  coàû.)t  vgl. 
den  Schlads  des  Capitels  rrty  &Qxhy  k  xodt  nçotqyayov  xai  rijç  tviv%ia: 
wvavxo  dtà  irty  tißovXtay,  d.  h.  'durch  ihr  Glück  errangen  sie  sich  die 
Macht  und  weil  sie  wohlberathen  waren  genossen  sie  dieselbe  lange  Zeit'. 
Uebrigens  setzt  Appian  c.  12  nach  der  von  Plutarch  behandelten  Controverse 
neben  die  tvrvzta  als  gleichberechtigt  die  àçtr,,.  Die  Worte  sind  wohl  so 
zu  emendiren:  xai  rode  fiot  xat'  i&yoç  ïxaaiov  Inçax^n  ßovXouirtp  ta  h 
Uâatovç  Zçya  'Puftaiay  xaiaQi$uib>  (xaiapa&ûy  codd.),  îVo  xrty  xùv 
iâvûy  ào&iyttav  »"  yiQtnoviav  xai  r!jy  xûy  1X6 via) y  àçnrty  r,  tiiv%iay 
—  xttTft/uâ&otfn.  Dies  letzte  xttTafatdoifAi  hält  Mendelssohn  für  corrupt, 
aber  das  es  richtig  ist,  zeigt  das  folgende  vopioag  <T  &y  xtva  xai  âXXoy 
ofrw»  l&iXrtaat  /ua&iïy  tu  'Ptopcloty  avyyçâ<f<o  xrX. 


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DIONYSÏOS  VON  H  A  LI  KARNASS  UND  DIE  SOPHISTIK  507 


vôfiov  vow,  pr]  OTQaxrtfov  OTQCtvryio,  ftij  ßaailel  ßaatXia, 
fir;  ßtov  ßltp,  /a]  èôypiaji  êôyfia  vergleichen.  Das  würde  doch 
kein  verständiger  für  an  st  Ossig  halten;  Piaton  selbst  habe  durch 
seinen  Vorgang,  indem  er  sich  mit  Lysias  verglich,  die  Methode 
sanctionirt,  ou  xçcnioxoç  kXiy%ov  jçânoç  6  xaià  ovyxçioiv 
yevôftivoç.  Dieselbe  Erkenntnis*,  dass  kein  Ding  an  und  TQr  sich 
als  gut  oder  schlecht,  als  gross  oder  klein  bezeichnet  werden 
könne,  hat  ihn  dazu  geführt  das  römische  Reich  mit  den  früheren 
Reichen  in  Parallele  zu  setzen  :  nur  so  konnte  Roms  Grösse  und 
Dauerhaftigkeit  in  klares  Licht  gesetzt  werden.  Dionys  fand  also 
in  der  Poly manischen  Zusammenstellung  einen  ihm  selbst  höchst 
willkommenen  Stoff,  der  ihn  zur  systematischen  Erweiterung  und 
Verbesserung  reizte.  Appian,  der  ja  auch  sonst  von  Dionys  Nutzen 
zieht,  hat  diese  erweiterte  Disposition  trotz  mancher  selbständigen 
Zuthaten  im  wesentlichen  von  ihm  entlehnt;  Aristides  hat  sich, 
da  er  einen  ähnlichen  Gedanken  durchführen  wollte,  gleichfalls  an 
Dionys  gewendet  und  hat  den  einzelnen  historischen  Gedanken  nur 
eine  rhetorische  Gestalt  gegeben,  wie  seine  Hörer  sie  verlangten. 
Die  Thatsache,  dass  zwei  Sophisten  die  Kunstform  historischer  Be- 
trachtung von  dem  fast  200  Jahre  älteren  Dionys  lernen,  ist  nicht 
ohne  Interesse:  wer  weiss  ob  nicht  der  dritte  im  Bunde,  Cassius 
Dion,  es  ebenso  gemacht  hat.1)  In  welchem  Verhältniss  standen 
denn  diese  Sophisten  zu  Dionys  von  Halikarnass? 

Die  Meinung,  dass  die  zweite  Sophistik  ihren  Ausgangspunkt 
in  Asien,  speciell  in  Smyrna  gehabt  habe,  dass  sie  4in  rhetorischer 
Beziehung  nichts  eigentlich  neues  gebracht,  sondern  nur  die  asia- 
niscbe  Manier  erneuert'  habe  (E.  Rohde  gr.  Roman  S.  290  Anm.), 
kann  ich  trotz  ihrer  allgemeinen  Verbreitung  uicht  für  begründet 
halten:  das  Wesen  und  das  Wirken  der  Sophistik  wird  durch  sie 

1)  Io  der  Verlheidigang  der  pîuoi  (§  21  der  Ausgabe  von  Graux  Revue 
de  philologie  I  227)  sagt  Chorikios:  nivti  xoirvv  liai  ftvijfiai  ßaotkiuöv  xrri 
fi^nor*  lit]  nXitôvw  ooioTtj  âk  xai  fitytori]  nctoùv  ij  naoovaa  d.  h.  das 
römische  Reich.  Sind  die  vier  übrigen  Reiche,  welche  der  Sophist  im  Auge 
hat,  das  der  Assyrer,  das  der  Meder,  das  der  Perser  und  das  der  Makedonen? 
Die  Schlusspointe,  dass  das  Rümerreich  das  gross  le  von  allen  sei,  bringt  die 
Worte  des  Chorikios  von  selbst  in  diesen  Zusammenhang,  und  noch  sichrer 
gehört  Ampelius  c.  10  hieher:  imperia  ab  ineunte  aevi  memoria  fuerunt 
Septem.  Primi  ren/m  potiti  sunt  Assyrii,  deinde  Medi,  postea  Persae,  tum 
Lacedaemonii ,  dein  Athenienses  ;  post  hos  inde  Macedones:  sie  deinde 
Romani. 


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508 


G.  KA1BEL 


in  keiner  Weise  erklärt.  Zwischen  Asianern  und  Sophisten  besieht 
nicht  nur  keinerlei  Verwandtschaft,  sondern  ein  bewusster  Gegen- 
satz. Es  hat  freilich  auch  unter  den  Sophisten  solche  gegeben, 
die  dem  Asianismus  huldigten  :  sonst  konnte  dem  Aristides  schwer- 
lich von  seinem  Scholiasten  (III  741  Di)  nachgerühmt  werden  ovÔkv 
h  %rjç  *Aolaç  Ineçpéçero  nevov  y  xovg>ov  evrj&eç,  und  die 
t£oQzovfi€vot,  gegen  die  Aristides  polemisirt  (or.  50),  sind  wohl 
eben  die  Asianer:  aber  die  grosse  Mehrzahl,  alle  diejenigen,  die 
von  irgend  welcher  Bedeutung  waren,  wollten  attisch  und  in  atti- 
scher Manier  schreiben  und  Atticisten  sein;  Dion,  Favori  dus,  He- 
rodes,  Polemon,  Aristides  sind  ausreichende  Zeugen  dafür.  Die 
Genugthuung,  der  Stolz,  mit  dem  sie  sich  als  Attiker  fühlen,  ist 
begründet  in  der  Mühe  und  in  dem  Fleiss,  der  ihnen  durch  sorg- 
fältige und  umfassende  Leetüre  zum  Alticismus  verholfen  hat  Ihr 
Stil  ist  Resultat  der  Arbeit,  er  ist  Imitation.  Schon  dadurch  kom- 
men sie  in  die  engste  Verbindung  nicht  mit  den  Asianern,  die 
dergleichen  ernste  Studien  verschmähten,  sondern  mit  den  Atticisten. 
Dionys  hat  ausführlich  neQi  fii/jrjoewg  gehandelt,  er  hat  unter- 
sucht, welche  unter  den  Dichtern  und  Philosophen,  Historikern 
und  Rednern  nachahmenswerth  seien  und  wie  man  sie  nachahmen 

r 

müsse,  er  hat  eine  vollständige  Theorie  der  Nachahmung  festge- 
stellt. Dass  diese  Theorie  solche  Früchte  tragen  würde,  wie  die 
chamäleonartige  Stilistik  des  Arrian,  der  bald  wie  Thukydides,  bald 
wie  Herodot,  bald  wie  Xenophon,  der  bald  attisch,  bald  ionisch 
schreibt,  oder  gar  wie  die  Absurditäten  der  Hisloriograpben  des  Se- 
verus, das  konnten  die  Atticisten  nicht  voraussehen  und  fällt  ihnen 
nicht  zur  Last  :  ein  Resultat  ihrer  Lehre  jedoch  ist  auch  dieses. 

Dieser  stilistische  Theil  nun  des  sophistischen  Strebens  konnte 
den  Leuten  wohl  den  Namen  Rhetoren  einbringen,  nicht  aber  den 
weit  anspruchsvolleren  Namen  Sophisten.  Wer  die  Sophisten  nur 
für  Lehrer  der  Rhetorik  und  für  Prunkredner  auf  der  Waoder- 
schaft huit,  der  erklärt  ihr  ungeheures  Ansehen  nur  zum  Theil 
und  die  wichtige  Thal  sache  gar  nicht,  dass  die  jungen  Leute  auch 
der  besten  Stände  nach  Absolvirung  des  grammalischen  Cursus  sich 
für  ihre  ganze  weitere  Ausbildung  an  der  Rhetoren-  oder  besser 
an  der  Sophistenschule  genügen  Hessen,  dass  sie  von  hier  aus  den 
directen  Weg  in  jedweden  Beruf  fanden.  Das  ist  bei  dem  eher 
zu  grossen  als  zu  geringen  Bildungsbedürfniss  der  Kaiserzeit  nur 
dann  begreiflich,  wenn  die  Sophisten  etwas  mehr  waren  als  Rhe- 


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DIONYSIOS  VON  II  ALIKARNASS  UND  DIE  SOPHISTIK  509 


toren.  Sie  waren,  was  ihr  Name  sagt,  Lehrer  alles  Wissens,  und 
die  Rhetorik  war  nur  der  Zauberstab,  der  die  Schatze  der  Weis- 
heit heben  konnte.  Rohde  hat  ganz  Recht,  wenn  er  sagt,  die 
zweite  Sophistik  habe  nichts  eigentlich  neues  gebracht,  nur  hat 
sie  mit  der  asianischen  Manier  nichts  gemein  und  ihr  Neubegrün- 
der ist  keineswegs  der  Smyrnäer  Niketes  (was  übrigens  Philostratos 
gar  nicht  behauptet  hal),  sondern  sie  schliesst  eng  an  die  alte 
Sophistik  an,  die  Piaton  bekämpfte  und  die  Isokrates  weiter  aus- 
gebildet und  vertieft  zu  habeu  glaubte.  Man  erkennt  ohne  wei- 
teres, wie  die  Grundprincipien  des  Protagoras,  des  Hippias,  des 
Gorgias,  das  Verzichten  auf  jegliches  Forschen  und  Ergründen, 
die  Kunst  von  derselben  Sache  das  für  und  wider  auf  gleich  über- 
zeugende Weise  darzulegen,  die  Sucht  alles  zu  wissen  und  über 
alles  zu  urtheilen,  die  Polyhistorie  des  Prodikos,  wie  dies  ganze 
Erbe  der  alten  Sophistik  von  Leuten  wie  Favorinus,  Aristides  und 
anderen  fast  unversehrt  wieder  in  Ours  gesetzt  wird.  Es  ist  nicht 
anzunehmen,  dass  diese  Bildungsrichtung  jemals  ausgestorben  sei, 
sowenig  wie  das  Geschlecht  der  Schüler,  die  solcher  Weisheil  be- 
gehrten, je  ausgestorben  ist  ;  sophistisch  lehrende  Philosophen,  wie 
später  Maximus  der  Tyrier,  hat  es  auch  in  vorchristlicher  Zeit  ge- 
geben. Nur  soviel  scheint  wahr,  dass,  als  die  Waffe  der  Sophisten, 
die  Rhetorik,  unter  dem  ebenso  mächtigen  wie  verderblichen  Ein- 
fluss  des  Asianismus  stumpf  wurde  und  die  legitim  gewordene 
ànaiÔevola  die  traditionelle  èyxvxlioç  ncuôela  verdrängte,  die 
Sophistik  in  Misscredit  kam  und  ein  dunkles  Dasein  fristete.  Ge- 
stützt aber  auf  die  von  Pergamum  ausgehenden  Anregungen  trat 
sie  später,  im  bewussten  Gegensatz  zum  Asianismus,  mit  neuer 
Kraft  und  frischerem  Ansehen  wieder  ans  Licht.  Der  Kampf  der 
Atticisten  gegen  die  Asianer  drehte  sieb  keineswegs  um  den  Stil 
allein,  er  griff  viel  tiefer.  So  wenig  wie  der  Vorwurf  der  Unbil- 
dung, den  Dionys  (und  vor  ihm  gewiss  andere)  den  Asianern 
machte,  sich  nur  auf  die  ungeschulte  Beredtsamkeit  bezog,  so 
wenig  soll  die  <piléooq>oç  (SqTopuoJ,  für  die  Dionys  eintritt,  nur 
eine  besser  begründete  rhetorische  Methode  bedeuten.  Dionys 
kommt  oft  auf  dies  bevorzugte  Schlagwort  zurück;  am  ausführ- 
lichsten hat  er  es  in  der  Kritik  des  von  ihm  bewunderten  Theo- 
pomp erläutert  (Brief  an  Pomp.  c.  6)  :  tva  ôè  nâv*'  àq>w  %alXa, 
tiç  oi>%  ofioloyrjoiL  toïç  àxovovat  (àoxovoil)  vijv  <pilàoorpov 
fatOQixijV  àvayxalov  eheu  noXla  pïv  %&vr}  mal  ßaQßagcjy  %ai 


510 


G.  KA1BEL 


'EM.rjvtüv  Ufict&elv,  nolXovç  ôe  vôuovç  àxovoai,  TioUttiüv 
o%rma%a  xai  ßiovg  àvÔQûiv  xai  noâ&iç  xai  rélt}  xai  Tt'jag1) 

 xai  hi  nçoç  tovtoiç  boa  (ptloaoqel  (Theopomp)  nao' 

oXrjv  tr^v  âixatoavvrjv  xai  evoéfiua»  xaï  rtiçi  %w*  àXXœv  àçt- 
ttàv  nolkovç  xai  xakoiiç  ÔL^Qxàuevoq  kôyovç  xtk.  Das  ist  für 
Dionys  das  Ideal  eines  Geschichtschreibers,  was  den  nçaxuxdç 
xaoaxjrjç  angeht.  Theopomp  ist  Schüler  des  Isokrates;  Isokrates 
ist  für  Dionys  das  Bildoogsideal  überhaupt,  seine  Reden  sind  ihm 
die  vornehmste  Quelle  aller  Geistes-  und  Herzensbildung:  sein 
Panegyricus  erweckt  den  Patriotismus,  sein  Philipp  den  Ehrgeiz, 
seine  Friedensrede  den  Sinn  für  Gerechtigkeit  und  Frömmigkeit 
(  iud.  hocr.  c.  5  ff.).  Isokrates  Ziel  war  noutTevoai  naoà  toîg 
"JîkXrjoiv  km  00 (fia  und  darum  schrieb  er  oh  nsoi  tcJ?  fiixçwy 
ovâe  7t€çl  tâiv  lôittiv  ovfxßoXaiwv  ovô*  vnèç  ojv  aU.01  %i*kç  twv 
TÔt«  aoqpiotùjv'  moi  de  zww  'EU.rjptxwv  xai  ßaoiXixiäv  n^ay 
fiâtiov,  (uy  vneXäfißave  %âç  %e  nôketç  a/uetvov  oUrjoeo&ai 
xai  jovç  lôiunaç  èntâoaiv  ï$uv  nobç  açstrjp.  Als  Politiker 
wie  als  Philosoph  ist  Isokrates  dem  Dionys  das  denkbar  höchste: 
er  hat  für  Platon,  den  er  so  wenig  wie  den  Thukydides  begreift, 
nicht  viel  übrig,  aber  die  moralischen  Paraenesen  des  Isokrates, 
so  seicht  sie  sind,  begeistern  ihn  für  die  Philosophie,  wie  er  sie 
versteht  und  wie  Isokrates  sie  verstand.  Die  Gesainmtvorzüge  der 
Isokrateischen  Schule  vereinigt  Dionys  in  sich;  er  lehrt  und  ver- 
laugt nicht  nur  historisch- politische  Bildung,  wie  der  Lehrer,  son- 
dern er  beweist  sie  auch,  indem  er  Geschichte  schreibt  wie  Theo- 
pomp. Von  diesem  Standpunkt  aus  ist  es  bis  zur  allgemeinen 
und  allgemeinsten  Bildung  nur  ein  Schritt:  den  haben  die  So- 
phisten gethan.  Als  ncuôeia  xoivwç  bezeichnet  Aristide*  das  Wesen 
der  Sophistik  am  Schluss  der  Rede  vrtiç  xùv  tetzäowy,  da  wo 
er  die  Sophisten  gegen  Plato  in  Schutz  nimmt,  wo  er  die  Sophi- 
stik mit  der  Philosophie  identificirt.  Wodurch  unterscheidet  sich 
gross  die  'Bildung'  des  Aristides  von  der  'philosophischen  Rhetorik' 
des  Dionys?  Umfang  und  Farbe  mögen  etwas  modißcirt  worden 
sein,  aber  der  Kern  war  derselbe  geblieben  und  bei  der  Biegsamkeit 

1)  Memnon  schrieb  (sicherlich  im  ersten  Jahrhundert  nach  Christos)  die 
Geschichte  seiner  Vaterstadt  Heraklea  mit  dem  besonderen  Zweck  die  nçaÇitç, 
ft&ij,  ßioi  und  tiXrj  der  dortigen  Tyrannen  zu  schildern.  Dieser  moralische 
Zweck  unterschied  ihn  von  seiner  Quelle  Nympbis;  er  wird  dadurch  dem 
Plutarch  ähnlicher  als  irgend  einem  Historiker. 


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DIONYSIOS  VON  HALIKARNASS  UND  DIE  SOPHISTIK  oil 


und  Fassungskraft  dieses  Kernes  ist  es  nicht  zu  verwundern,  dass 
er  im  Verlaufe  der  Zeit,  die  alles  zu  übertreiben  und  zu  karikiren 
pQegt,  Zweige  und  Knospen  zeugte,  die  derjenige,  welcher  ihn 
gepflanzt,  am  wenigsten  erwartet  hatte.  Dass  der  'philosophische 
Rhetor'  auch  Lobreden  auf  einen  Papagei  oder  auf  einen  Koch- 
topf halten  oder  Uber  das  Fieber  in  uiramque  partem  dispuüren 
wurde,  das  konnten  weder  die  Atticisten  noch  Isokrates  voraus- 
sehen, aber  im  Grunde  gehörte  das  doch  ebenso  gut  zu  der  allge- 
meinen sophistischen  Bildung,  wie  Schilderung  von  Naturereignissen, 
Beschreibung  von  Gemälden,  Erzählung  von  Novellen  und  Mährchen, 
und  im  Grunde  liegt  die  Erklärung  und  Rechtfertigung  für  alle 
aus  dem  Boden  des  Alterthums  ausgegrabenen  Redestofle  wie  für 
alle  Trivialitäten  und  Absurditäten,  die  die  Sophisten  ihrem  hör- 
lustigen und  bildungsbedürftigen  Publicum  vorsetzen  durften,  in 
den  Worten  des  Altmeisters  Isokrates,  die  Redekunst  sei  nun  ein- 
mal so  von  der  Natur  geschaffen,  dass  sie  denselben  Stoff  auf 
mannigfache  Weise  behandeln,  dass  sie  das  geringe  gross,  das 
grosse  klein  machen,  dass  sie  Uber  das  Alterthum  in  der  Sprache 
der  Neuzeit  und  über  das  jüngste  Ereigniss  in  altertümlicher 
Sprache  reden  könne.  Die  Redekunst  war  die  Waffe  der  Sophisten, 
sie  haben  sie  gebraucht  wie  Isokrates  es  gewollt  hatte.  Die  allge- 
meine Bildung  hat  von  jeher  bis  auf  den  heutigen  Tag  das  Be- 
dürfnis» gehabt  Reden  vor  einem  grösseren  Publicum  zu  halten, 
und  wenn  dies  Bedürfniss  damals  zwingender  war,  so  lag  das  an 
dem  mehr  in  der  Oeffentlichkeil  lebenden  und  an  Schaustellungen 
mehr  gewohnten  Publicum,  und  es  lag  an  der  kräftigeren  Wechsel- 
wirkung zwischen  Redner  und  Zuhörern,  die  sich  gegenseitig  im 
Zuge  und  in  Laune  erhielten.  Ernster  ist  eine  andere  Seile  der 
Sophistik.  Die  allgemeine  Bildung  als  Selbstzweck  hat  mit  der 
Wissenschaft  nichts  gemein  und  steht  derselben  im  Grunde  ihres 
Herzens  feindlich  gegenüber.  Hat  nun  die  Wissenschaft  Spann- 
kraft und  Lebensfrische  genug,  so  braucht  sie  sich  um  die  Feindin 
entweder  nicht  zu  kümmern  oder  wird  dieselbe  giegreich  in  eine  un- 
scheinbare Ecke  drängen  :  so  ist  es  im  vierten  Jahrhundert  vor  Chr. 
gewesen;  ist  sie  aber  zu  schwach  zum  ernsten  Kampf,  so  wird  sie 
sich  der  Uebermacht  ergeben  und  einen  unrühmlichen  Frieden 
schliessen  :  und  so  geschah  es  in  der  Kaiserzeit.  Kein  von  Griechen 
gepflegter  Zweig  der  Litteratur  ist  unbeeinflusst  geblieben  von  der 
Sophistik,  die  mit  der  Zeil  alles  vergewaltigt  hat.  Mit  der  Philo- 


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512 


G.  KAIBEL 


sophie  bât  der  Kampf  am  längsten  gedauert;  aber  schon  Dion  und 
Favorious  zeigen,  wie  nahe  sich  die  Parteien  standen  und  wie 
leicht  das  Ueberlaufen  war.  Was  spater  Aristides  gesagt  hat,  am 
die  Identität  der  Sopbislik  und  der  Philosophie  su  beweisen ,  das 
wird  nicht  nur  er,  sondern  werden  auch  andere  wirklich  geglaubt 
haben.  Hit  der  Poesie  sind  die  Sophisten  sehr  bald  fertig  ge- 
worden; die  Studien  der  Prosa  haben  die  Dichtkunst  ganz  in  den 
Hintergrund  geschoben  und  bis  auf  Nonnos  und  die  Nonnianer 
hat  es  keine  griechischen  Dichter  gegeben:  die  wenigen  Ausnahmen, 
wenn  sie  den  Namen  verdienen,  bestätigen  nur  die  Regel«  Aristi- 
de» wiederum  hat  es,  soviel  wir  wissen,  zuerst  gewagt»  die  Poesie 
für  eine  Spielerei  und  die  Prosa  für  eine  weit  edlere  und  vor- 
züglich weil  mühsamere  Form  der  menschlichen  Sprache  zu  er- 
klaren. Die  Geschichtsschreibung  endlich  hat  die  Sophistik  zu 
ihrer  Provinz  gemacht  und  das  durfte  sie  nach  dem  Vorgange  der 
anerkanntesten  Autoritäten.  Ephoros  und  Tbeopomp  waren  Schüler 
des  Isokrates,  Hegesias  und  viele  andere  Asianer  schrieben  eben- 
falls Geschichte:  wohin  diese  rhetorische  Historiographie  gerathen 
war,  das  zeigen  die  Ueberreste  des  Hegesias,  an  denen  Agathar- 
chidas  (Phot.  cod.  250)  gerechte  Kritik  geübt  hat  An  diesem 
Verhaltniss  hat  der  Atticismus  nichts  geändert  und  auch  nichts 
Andern  wollen,  aber  er  hat  die  Oberflächlichkeit,  Hohlheit  und 
Stillosigkeit  zu  bannen  und  durch  besseres  zu  ersetzen  versucht 
Theodoros  von  Gadara  schrieb  eine  Geschichte  von  Coelesyrieo, 
der  Sikeliote  Caecilius  erzählte  die  Sclavenkriege,  Dionys  fasste  die 
ganze  römische  Geschichte  bis  auf  Polybios  zusammen,  auch  Apol- 
lodors  Schüler,  Dionysios  'der  Attiker',  war  nach  Sirabos  Zeugniss 
ovyyçaKpevç  (p.  625).  Es  kann  doch  nun  kein  Zufall  sein,  dass 
wir  von  drei  Mflnnern  dieser  selben  Zeit,  dieses  selben  Kreises 
wissen,  dass  sie  nicht  nur  Geschichte  geschrieben,  sondern  auch 
(Iber  Theorie  der  Geschichtsschreibung  gehandelt  haben.  Von  Cae- 
cilius und  Theodoros  werden  Schriften  rttçï  latoçiaç  genannt, 
Dionys  hat  sowohl  in  der  Kritik  des  Thukydideischen  Werkes  (Brief 
an  Pomp.  c.  3)  wie  in  der  Einleitung  der  Archaeologie  seine  histo- 
riographischen  Grundsätze  entwickelt.  Dass  diese  Vorkämpfer  des 
Atticismus  es  for  nothig  hielten  ihrer  eigenen  geschichtschreiberi- 
schen  Tätigkeit  theoretische  Abhandlungen  Uber  Geschieh tsebrei- 
bung  vorauszuschicken,  das  zeigt  am  besten,  in  welchem  Gegensatz 
sie  sich  zu  Hegesias  und  seines  Gleichen  wussten,  wie  sehr  sie 


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DIONYSIOS  VON  HAL1KARNASS  UND  DIE  SOPHISTIK  513 


glaubten  selbst  eine  neue  Epoche  der  Geschichtschreibung  einzu- 
leiten. Und  man  mag  an  Dionys  schelten  was  man  will,  mit  der 
àq>ôçrj%oç  ayaiôêta  &ea%çixr]  xal  àvccyiuyoç  ovte  qfdoooyiaç 
ov%*  alXov  natâevfiaioç  ovâevèç  /ueteiXr}(pv7a  èlw&éçov 
(1.  ikev&eçéov) ,  Xct&ovoa  xal  7caçaxçovoafiévt)  ti)*  %ùv  6%kui¥ 
ayvoiay ,  wie  er  sie  dem  Hegesias  nicht  ohne  Gmnd  nachsagt 
(neçl  açX'  i*l*ÔQU}v  prooem.  c.  1)  und  wie  allerdings  dem  Histo- 
riker nicht  leicht  schlimmeres  nachgesagt  werden  kann,  damit  hat 
Dionys  nichts  gemein.  Dass  alle  die  Tugenden,  die  er  vom  Hi- 
storiker verlangt,  bei  ihm  praktisch  verwirklicht  waren,  wird  nie- 
mand behaupten:  hier  kommt  es  nur  auf  das  an,  was  er  gewollt 
und  was  er  diesem  Wollen  gemäss  bei  der  Nachwelt  gewirkt  hat. 
Es  scheint  mir  aber  nach  dem,  was  ich  in  Kürze  mehr  angedeutet 
als  ausgeführt  habe,  unbestreitbar,  dass  Dionys1)  mit  seinen  ath- 
eistischen Bestrebungen  in  den  allerengsten  Zusammenhang  mit 
der  zweiten  Sophist ik  gesetzt  werden  muss;  wenn  er  auch  nichts 
neues  geschaffen  hat  und  nicht  etwa  als  Begründer  der  zweiten 
Sophistik  gehen  kann  (man  thut  Oberhaupt  gut,  lilterarische  Epo- 
chen nicht  mit  einem  Gründer namen  zu  verzieren),  so  ist  er  doch 
der  Vermittler  gewesen  zwischen  der  alten  und  neuen  Sophistik, 
welche  letztere  ohne  den  Atticismus  Oberhaupt  nie  exislirt  hätte 
oder  doch  nie  zu  ihrer  beispiellosen  Blüthe  gelangt  wäre.  Mit  Asien 
hat  sie  nichts  weiter  zu  schaffen,  als  dass  einige  entartete  Mitglie- 
der der  Zunft  asianische  Anwandlungen  halten  und  dass  bei  weitem 
die  meisten  Asiaten  waren.  Aber  wo  wohnten  denn  damals  die 
gebildeten  Griechen,  in  Asien  oder  in  Griechenland?  wo  hat  die 
pergamenische  Lehre  fruchtbaren  Boden  gefunden?  und  liegt  nicht 
Pergamum  selbst  in  Asien?  —  Die  politisch -philosophisch- rheto- 
rische Tendenz  der  Geschichtschreibung  hat  Dionys  der  Sopbisten- 
schule  des  lsokrates  entlehnt  und  damit  die  sophistischen  Historiker 
der  Kaiserzeit  beeinüusst.  Das  habe  ich  an  einem  Beispiel  zu 
zeigen  versucht. 

1)  Ich  sage  Dionys  und  schliefe  damit  keineswegs  seine  Gesinnungsge- 
nossen ans,  ron  denen  wir  nur  zu  wenig  wissen,  am  sie  persönlich  herbei- 
ziehen zn  können.  Dass  freilich  Dionys'  Geschichtswerk  mehr  Einfloß  gehabt 
hat,  alt  Tbeodoros'  syrische  Geschichte  oder  Caecilins'  Sdavenkriege,  das 
darf  man  wohl  annehmen.   Der  Stoff  allein  macht  das  wahrscheinlich. 

Greifswald.  G.  K  A  Iß  EL. 


Herrn««  XX.  33 


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DIE  GEOGRAPHISCHEN  BÜCHER  VARROS. 


Wie  in  der  gesammien  Schriftstellern  des  M.  Tereutius  Varro, 
so  ist  es  in  dem  Hauptwerk  der  atUiquitates  der  geographische 
Theil,  welcher  bisher  am  wenigsten  Beachtung  gefunden  hat,  wie- 
wohl gerade  for  ihn  die  Werke  der  unmittelbaren  Nachfolger  ood 
Eieerptoren  Varros  in  reicher  Folge  vorliegen.  Ueber  den  diesen 
Theil  betreffenden  Forschungen  waltet  ein  eigenartiger  Unstern. 
Denn  nur  als  solchen  kann  man  es  bezeichnen ,  dass  Ritsehl  in 
Anlehnung  an  Krahner  eine  Stelle  Augustins,  weiche  ihrem  ganzes 
Zusammenhang  nach  ein  treffendes  Urtheil  üher  das  Gesammlwerk 
abgiebt,  ohne  Ober  die  einzelnen  Theile  das  Geringste  auszu- 
sagen, zum  Ausgangspunkte  seiner  Behauptungen  Uber  die  Bûcher 
VIII — X 111  der  antiquitates  wählte.  Augustin  nämlich  erhebt  unter 
den  mannigfaltigen  Angriffen  gegen  Varro  auch  den  Vorwurf,  der- 
selbe habe  mit  Unrecht  den  antiqtiitates  rerum  divinarum  erst  die 
zweite  Stelle  eingeräumt,  und  sagt,  indem  er  die  Gründe  Varros 
bespricht,  de  civ.  dei  VI  4:  Diät  autem  privé  se  scrtpturum  fuisse 
dt  dus,  poslea  de  hoftiinibus,  si  de  omnt  natura  deorum  scribtrtt, 
quasi  hic  de  aliqua  seribat  et  non  de  omni,  aut  vero  etiam  aliqua, 
licet  höh  o mnis,  deorutn  natura  non  pnor  debeat  esse  quant  h&mi- 
num.  Quid  quod  in  Ulis  tribtis  novissimiê  Hbris  decs  certos  et  t»- 
certos  et  selectos  diligenter  explicans  nuliam  deorum  naturam  praeter- 
mittere  videtur.  Quid  est  ergo,  quod  ait:  'st  de  omni  natura  deo- 
rum et  hominum  scribtremus,  prius  divina  absolvissemus,  quam  Hu- 
mana adtigissemus?'  Ant  enim  de  omni  natura  deorum  seribit,  o*f 
de  aliqua,  aut  omnino  de  nulla.  Si  de  omni,  praeponenda  est  uti- 
que  rebus  humants;  si  de  aliqua,  cur  non  etiam  ipsa  res  praeceäat 
humanas?  An  indigna  est  praeferri  etiam  universae  naturae  homi- 
num pars  aliqua  deorum?  Quod  si  multum  est,  ut  aliqua  pars 
divina  praeponatur  universis  rebus  humants,  saltern  digna  est  vel 
Romanis.  Kerum  quippe  humanarum  libros,  non  quantum  ad  orbem 
terrarum,  sed  quantum  ad  solam  Romam  pertinet,  scripsit.  Aus 


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DIE  GEOGRAPHISCHEN  BÜCHER  VARROS  516 


diesen  Worten  folgerte  Ritsehl ,  das»  auch  in  dem  Theü  d*  keis, 
wenn  auch  nicht  ausschliesslich  von  Rom,  doch  wenigstens  nur 
von  Italien  die  Rede  gewesen  sein  könne.1) 

Weichen  wir  darin  von  Ritsehl  ab,  so  zwingen  uns  sichere 
Zeugnisse  anzunehmen ,  dass  in  den  Büchern  de  loci  s  weit  mehr 
besprochen  war.  Dm  von  der  unklaren  Stelle  des  lohannes  Lydus 
Uber  Pessinus  (de  mag.  III  74)  völlig  abzusehen,  bezieht  sich  das 
bei  Charisius  (I  S.  61  K.)  erhaltene  Fragment  ab  Erythro  mare  orti, 
wie  schon  0.  Gruppe  in  der  Recension  von  Oehmichens  Plinianischen 
Studien  bemerkte  (Philol.  Wochenschr.  1881  S.  109),  zweifellos 
auf  die  spanische  Insel  Erythea;  in  Buch  XIII  wurde  der  Ta  na  is 
erwähnt  (vgl.  Charis.  S.  I  145  K.);  endlich  bezeugt  Hieronymus 
(in  Genes.  X  4)  direct  :  legamus  Varronis  de  antiquitatibus  libros  et 
St\si)nnii  Capitonis  et  Graecum  PMegonta  ceterosque  eruditissimos 
viros ,  et  videbimus  omnes  paene  insulas  et  totius  orbis  litora  ter- 
rasque  mari  vicinas  Graecis  aeeoiis  occupata»,  qui,  ut  supra  diximus, 
ab  Amano  et  Tauro  montibus  omnia  maritima  toca  usque  ad  ocea- 
num  possedere  Britannicum.    Und  derselbe  sagt  über  die  Galater 

1)  Krabner  comment  de  VarronU  anUqu.  lib.  XU  8.  23;  Ritsehl  Opusc.  III 
S.  389.  394.  Letzterer  betonte  das  vorliegende  Zeugnis«  so  sehr,  dass  er 
selbst  an  der  Erwähnung  des  Königs  Erechtheus  im  zweiten  Bache  Anstoss 
nahm  (Op.  III  446  A.  2).  —  Diesen  an  sich  leichten  Grundirrthum  Ritschis, 
aus  welchem  eine  Reihe  sehr  gewagter  Vermuthungen  entspringen  musste, 
hat  allerdings  auch  der  neueste  Bearbeiter  der  antiquitatet  (Leipz.  Stud.  V 
S.  If.),  Herr  Mirsch,  bemerkt.  Dennoch  würde  ein  Eingehen  auf  die  Aus- 
führungen desselben  sowohl  hier  als  in  dem  Folgenden  durchaus  überflüssig 
und  ein  Unrecht  gegenüber  den  Manen  Ritschis  sein.  Zum  Beweis  genüge 
die  Musterung  des  kleinen  Abschnittes  über  Italien  (S.  106-114).  Dass  Herr 
Mirsch  denselben  in  zwei  Bûcher  zerlegt  (nach  ihm  X  uud  XI),  beruht  ledig- 
lich auf  setner  Unkenntniss  der  Keilschen  Ausgabe  der  Probusscholien  (vgl. 
bei  ibm  Buch  X  Frgm.  11).  Dass  er  das  zweite  dieser  Bücher  de  Haliae 
ferUlitate  überschreibt,  ist  nichts  als  eine  recht  misslongene  Conjectur  aus 
Macrob.  Sat.  III  6,  12.  Von  den  neun  Fragmenten,  die  er  letzterem  Buche 
ausserdem  zuschreibt  und  unter  denen  sogar  eine  ErklSrung  von  hillum, 
oder  wahrscheinlicher  nihil  (als  Product  Italiens!)  sich  findet,  passt  nicht  ein 
einziges  hierhin  und  gehören  fünf  nachweislich  gar  nicht  in  die  antiquitatet. 
Unter  den  Fragmenten  des  enteren  Buches  de  Haliae  regionibut  bringt  er 
Dionys.  Hal.  1  14  und  15,  welches  seinem  ganzen  Charakter  nach  in  den 
Theil  de  hominibut,  nicht  de  locit,  gehört,  Ifisst  ferner  Varro  die  Alpen  und 
den  Timavus,  ja,  wie  es  scheint,  auch  Massilia  zu  Italien  rechnen  und  bringt 
endlich  sogar  Sicilien  hier  unter,  während  er  selbst  (S.  35)  dasselbe  aus- 
drücklich für  ein  folgendes  Bueh  de  intulit  in  Anspruch  genommen  hat! 

33* 


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516 


R.  REIT Z ENSTEIN 


{comm.  ep.  ad  Gal.  lib.  II  praef.):  Marcus  Varro,  cunctarum  anti- 
quitatum  düigentiuimus  perserutaior ,  et  ceteri,  pit  euro  imitait 
sunt,  multa  super  hac  genie  et  digna  memoria  tradiderunt. 

Wir  können  nicht  umhin,  in  dem  Tbeil  de  lotit  eine  Dar- 
stellung dee  gesammten  Erdkreises,  soweit  er  bekannt,  oder  doch 
wenigstens  soweit  er  der  römischen  Herrschaft  unterworfen  war, 
iu  sehen,  wenn  auch  nach  den  angeführten  Fragmenten  und  später 
zu  erbringenden  Beweisen  der  Gesichtspunkt  weniger  ein  rein  geo- 
graphischer als  zugleich  ein  ethnographisch -historischer  gewesen 
zu  sein  scheint.  Natürlich  sind  wir  daher  geneigt,  die  geographi- 
schen Fragmente  des  Varro  bei  Plinius,  Sergius  und  Anderen  auf 
dies  Werk  zu  beziehen,  und  wir  haben  ein  Recht  dazu,  wenn  eine 
weitere  Betrachtung  ergiebt,  dass  wir  von  keiner  anderweitigen 
geographischen  Darstellung  des  Varro  etwas  wissen.  Die  hierbei 
in  Betracht  zu  ziehenden  Bûcher  sind  hauptsächlich  die  libri  disei- 
plinarum,  legationum  und  de  ora  maritima. 

lu  seinem  Aufsalz  über  das  Werk  der  discipUnae  sucht  Ritsehl 
(Opusc.  Ill  S.  387  f.)  für  das  vierte  Buch  de  geometria  eioe  Be- 
handlung der  Geographie  durch  den  Hinweis  auf  Cassiodor  und 
Marianus  Gapella  wahrscheinlich  zu  machen.  Allein  Cassiodor  be- 
richtet nur,  wie  Varro  den  Ursprung  des  Namens  geometria  er- 
klarte1), und  die  geographischen  Angaben  des  Martianus  Capeila 


1)  Cassiod.  de  art.  et  dite.  6  (S.  558  ed.  Garet):  geometria  Latine 
dicitur  terrae  dimentio  auoniam  ver  diveraas  forma*  iosius  disciolinam 
ut  nonnulli  dicunt,  primum  Aegyptus  dominie  propriis  fertur  esse  partita; 
cuius  disciplinas  magistri  mensoret  ante  dicebantur.  Sed  Varro  peritissi- 
mus  Latino  rum  huiu*  nominis  causam  sie  exstitisse  commémorât  dicens 
prius  quidem  homines  dimensiones  terrarum  terminis  positis,  vagantibus 
populis ,  pacis  utilia  praettitisse ,  deinde  totius  anni  circulum  menstrua  Ii 
numéro  fuisse  partilos;  unde  et  ipsi  menses,  quod  annum  metiantur,  diets 
sunt.  Verum  postquam  isla  reperta  sunt,  provocati  sludiosi  ad  Ma  invisi- 
bilia  cognoscenda  coeperunt  quaerere,  quant o  spatio  a  terra  luna,  a  tuna 
sol  ipse  distaret  et  tuque  ad  verticem  eaeli  quanta  se  mensura  distenderet  ; 
quod  periUssimos  geometras  assecutos  esse  commémorât.    Tunc  et  dimen- 

est,  ut  disciplina  ipsa  geometriae  rwmen  acciperet,  quod  per  saecula  longa 
custodivit.  —  Es  ist  dies  in  der  That  nur  eioe  Naraenserklärung,  in  echt 
varroniacher  Weise  verknöpft  mit  einer  Entwicklungsgeschichte  der  mathe- 
matischen Studien,  wie  sie  in  den  Anfang  der  ersten  der  mathematischen  Diszi- 
plinen vorzüglich  passte.  Da»  Fragment  über  die  eiförmige  Gestalt  des  Well- 
ganzen (Gassiod.  Gap.  7  S.  560)  konnte  ebensogut  in  einen  solchen  Zusainnien- 


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DIE  GEOGRAPHISCHEN  BÜCHER  VARROS  517 


stammen,  wie  Ritsehl  selbst  sah,  nicht  aus  Varro,  sondern  aus  Pli- 
Diui  und  Solin.  Aber  zugegeben,  dass  Varro  die  Geographie  nicht 
nur  in  jeoer  historischen  Erlauterang  berührte,  sondern  selbst  mit 
zu  der  Geometrie  rechnete,  so  konnten  seine  Angaben  bei  dem 
äusserst  reichen  und  mannigfachen  Inhalt  des  Buches  nur  flüchtige 
und  allgemeine  sein,  während  die  uns  erhaltenen  geographischen 
Fragmente  sflmmtlich  ein  Eingehen  in  die  kleinsten  Einzelheiten 
und  einen  von  mathematischen  Gesichtspunkten  durchaus  verschie- 
denen Charakter  zeigen.  Da  ausserdem  den  Autoren,  bei  welchen 
sie  sich  finden,  PUnius,  8olin,  Fest  us,  Servius  u.  A.  eine  Benutzung 
der  disciplinât  in  den  betreffenden  Abschnitten  in  keiner  Weise 
nachgewiesen  werden  kann,  so  haben  wir  keinen  Anläse,  dies  Buch 
weiter  in  Betracht  zu  ziehen. 

Nicht  besser  steht  es  mit  den  drei  Büchern  hgationum,  denen 
Ritsehl  so  grossen  Raum  (Opusc.  III  S.  430—439)  und  so  geist- 
volle Vermuthungen  widmet,  dass  es  gewiss  erklärlich  ist,  wenn 
Oehmichen  dieselben  als  sicheres  Fundament  annahm,  um  darauf 
eine  neue,  weit  kühnere  Conjectur  aufzubauen.1)  Allein  zugegeben, 
dass  es  sehr  viel  Wahrscheinlichkeit  hat,  dass  Varro  in  diesen 
Büchern  Uber  seine  eigenen  Legationen  sprach,  so  zeigen  doch  die 
von  Ritsehl  selbst  angeführten  Stellen  (rer.  mar.  III  17,  4;  Non. 
S.  245  s.  v.  anetps)  genugsam,  wie  Unrecht  man  thun  würde,  alle 
Nachrichten  von  eigenen  Erlebnissen  bei  Varro  in  diese  Bücher  zu 
verweisen.  Wir  können  den  Charakter  derselben  auch  nicht  an- 
nähernd bestimmen,  nicht  einmal  ob  sie  überhaupt  ins  Publicum 
gedrungen  sind  ;  wir  können  von  keinem  Schriftsteller  nachweisen, 
dass  er  sie  benutzte;  wir  dürfen  ihnen  daher  auch  nur  diejenigen 
Fragmente  zuweisen,  welche  wir  in  den  nachweislich  angewendeten 
und  bekannten  Schriften  Varros  auf  keine  Weise  unterbringen 
können,  und  solche  finden  sich  nicht. 

So  bleiben  zunächst  nur  die  Ubri  de  ara  maritima,  welche  im 
Servius  Fuldensis,  und  nur  hier,  vier  Mal  ausdrücklich  genannt 


hang  wie  in  spätere  allgemeine  Betrachtungen  aber  die  Formen  and  Verhält- 
nisse des  Weltalls  gehören  ;  auf  eine  geographische  Darstellung  weist  es  nicht. 
Wäre  in  der  That  alles,  was  Casstodor  in  der  obigen  Stelle  erwähnt,  in  dem 
Buch  de  geometria  ausfuhrlich  behandelt  worden,  so  wäre  die  Existenz  eines 
eigenen  Buches  de  aslrologia  unbegreiflich. 

t)  De  M.  Vamm/e  et  Isidoro  Characeno  C.  Piinii  in  Ubri*  ckorogra- 
phici*  auetoribus  primarii*  p.  37.   Pli  manische  Studien  S.  27. 


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518  ■  R.  REITZENSTEIN 

werden.  Auf  dieses  Werk  bat  denn  auch  Oebmicheo,  da  er, 
Hitachis  Aufstellungen  folgend,  die  antiqwitates  nicht  mit  in  Frage 
zog,  wohl  oder  übel  alles  das  beziehen  müssen,  was  er  aus  Plinius 
und  Mela  mit  Sicherheit  fur  Varro  in  Anspruch  nehmen  zu  kön- 
nen glaubte.  Dem  Einwand,  das*  unsere  Fragmente  ein  ganz 
anderes  Bild  dieses  Werkes  ergaben,  begegnete  er  (Plin.  Stud.  S.  47) 
mit  der  Behauptung,  der  Charakter  desselben  sei  jedenfalls  sehr 
mannigfaltig  (poly  historisch  -  geographisch)  gewesen,  und  entnahm 
seine  Vorstellungen  davon  nicht  den  vorliegenden  Zeugnissen  Uber 
das  Werk  selbst,  sondern  lediglich  seinen  Annahmen  Uber  das- 
jenige, welches  er  damit  identiûciren  wollte.  Dass  demgemäss  diese 
Vorstellungen  falsch  werden  raussteo,  lässt  sich  durch  mancherlei 
Argumente  wahrscheinlich  machen;  sodann  aber  lässt  sich  positiv 
beweisen,  dass  wenigstens  Plinius  in  seiner  Chorographie  die  antir 
quitates  benutzt  hat.  Beide  Nachweise  bedürfen  eines  weiteren 
Ausholens, 

Ueber  die  Winde  und  ihre  Namen  haben  wir  bei  römischen 
Schriftstellern  zahlreiche  Artikel,  welche  sich  leicht  in  zwei  Haupt- 
gruppen zerlegen  lassen;  zwölf  Winde  führen  an  Seneca,  Suelon 
(d.  h.  Isidor)  und  Vegetius,  nur  acht  dagegen  Plinius,  Gel  Ii  us  und 
Vitruv. 

Beginnen  wir  mit  den  letzteren,  so  zeigen  zunächst  Plinius 
(Ii  119)  und  Gellius  (II  22)  trotz  der  verschiedenen  Anordnung 
manche  Uebereinstimmung.  Uebereinstimmend  sind  vor  allem  fast 
gänzlich  die  Namen  der  Winde  selbst,  übereinstimmend  sodann  der 
Hinweis  auf  Homer  und  diejenigen,  welche  nach  ihm  nur  Tier 
Winde,  sowie  auf  Andere,  welche  zwölf  Winde  annahmen  (Plin.  119; 
Gell.  16 — 18);  übereinstimmend  trennen  Beide  von  diesen  Haupt- 
winden  die  venti  peculuures  —  ein  durchaus  eigenartiger  Ausdruck, 
der  nur  bei  ihnen  sich  findet.  Ja  die  ganze  Form  der  Anfügung 
scheint  bemerkenswerth  gleichartig. 

Plin.  II  120:  Gell.  II  22,  19: 

Sunt  enim  quidam  pecu-  Sunt  porro  alia  quaedam 
liar  es  quibusque  gendbus  venti.  nomina    quasi  peculiarium 

vent  or  um. 

Beide  besprechen  sodann  den  circius.  Ferner  stimmt,  was 
Gellius  in  §  24  ausführlich  über  den  caecias  nach  Aristoteles  be- 
richtet, fast  wörtlich  zu  Plin.  11  1 26  :  Narrant  et  in  Ponto  caecian 
in  se  trahere  nubes.    Endlich  passt  Gellius  II  30,  welches  nach 


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DIE  GEOGRAPHISCHEN  BÜCHER  VARROS 


519 


einer  sicher»  Conjectur  Mercklins  demselben  Autor  wie  II  22  ge- 
hört (vgl.  Jahcbb.  Supp.  III  S.  677),  auf  das  Genaueste  zu  Plin. 
II  1 28  :  Auslro  maiores  fluctus  eduntur  quam  aquilone,  quoniam  ille 
infernus  (Gell.  II  30,  9  von  den  aquihnes:  'supemf)  ex imo  mari 
spirat,  hic  summo. 

Wir  können  kaum  umhin,  für  Gellius  (oder  seine  Quelle)  und 
Plinius  einen  gemeinsamen  Autor  anzunehmen;  es  Tragt  sich,  ob 
wir  denselben  nicht  noch  näher  bestimmen  können.  Dass  Gellius 
am  Schluss  seines  Tractais  Nigidius  de  vento  citirt,  beweist,  da 
§  27 — 31  offenbar  Zuthaten  des  Gellius  zu  der  Hauptquelle  sind, 
gar  nichts.  Ja  es  lässt  sich  sogar  beweisen ,  dass  der  Hauptab- 
schnitt nicht  aus  Nigidius  stammt,  da  Wülfflin  aus  diesem  den 
Ursprung  der  ersten  Capitel  des  Ampelius  mit  hoher  Wahrschein- 
lichkeit hergeleitet  hat  und  die  Angaben  desselben  über  die  Winde 
im  fünften  Capitel  sich  mit  denen  des  Gellius  oder  Plinius  in  keiner 
Weise  vereinigen  lassen.1)  Ferner  wird  Nigidius  in  dem  zweiten 
Buch  des  Plinius  oder  dessen  Au  tor  en  Verzeichnis«  nicht  genannt, 
und  wir  haben,  wie  ich  glaube,  nach  den  bisherigen  Forschungen 
kein  Recht,  dem  Plinius  gegen  seine  eigene  Erklärung  (praef.  §  21) 
ausgedehntere  Benutzung  ungenannter  Autoren  zuzuschreiben.  Wer 
auch  der  gemeinsame  Autor  des  Plinius  und  Gelhus  war,  wh4 
müssen  erwarten ,  ihn  in  dem  Index  oder  doch  wenigstens  dem 
Buche  selbst  genannt  zu  finden. 

Einen  lateinischen  Autor  benutzt  ferner  auch  Vitruv  (1 6, 4 — 11), 
der  nur  die  lateinischen  Namen  der  Winde  nennt,  und  zwar  völlig 
dieselben,  welche  auch  Plinius  anfuhrt.  Mit  Gellius  berührt  er 
sich  am  nächsten  bei  der  Einführung  der  venti  peculiares. 


Gell.  II  22,  19: 
Sunt  porro  alia  quaedam  no  mina 
quasi  peculiarium  vent  prum ,  quae  incolae 
in  suis  quisque  regionibus  fecerunt  aut  ex 
locorum  vocabulis,  in  quibus  colunt, 
aut  ex  alia  qua  causa,  quae  ad  faciendum 
vocabulum  acciderat. 

Die  Uebereinstimmungen  und  kleineren  Abweichungen  in  der 
Aufzählung  der  Winde  selbst  zeigt  am  besten  folgende  Uebersicht. 

1)  Ampelius  nennt  ausser  den  venti  speciale*  nur  vier  Hauptwinde  und 
identifictrt  solche,  welche  bei  Plinius  und  Gellius  scharf  geschieden  sind. 


Vitr.  I  6,  10: 
Sunt  autem  et  alia 
plura  no  min  a  flatus- 
que  ventorum  elocis 
aut  fluminibus  aut  mon- 
tium  procellis  tracta. 


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520 


It  REITZBNSTE1N 


Plinius. 

1)  volturnus 

(eurus) 

2)  subsolanus 

(apeliotes) 

3)  auster 

(notus) 

4)  africus 

m 

5)  favonius 
(zephvrus) 

6)  corus 

{ (i  t y  t  p  5  ) 

7)  septentrio 
(aparctias) 

8)  açMi/o 
(boreas) 


Vitruv. 
ewru* 


Gellius. 


(ewronoftw) 
eurus 

(apeliotes.  subsolanus) 


africui 
favonius 


{notus) 
africui 
(libs) 

favonius 
(tephyrus) 


(caurus) 


oqnilo 


(argents) 

s  ey  i  z  tu  it  u  nu  mi» 

(aparctias) 

aquilo 
(boreas) 


Als  der  lateinische  Autor,  welcher  vor  Vitruvs  Zeiten 
zugleich  aber  bei  Plinius  forkommeo  soll,  bietet  sich  schon  jetit 
mit  einiger  Wahrscheinlichkeit  Varro,  und  diese  Vernuthung  fiodet 
eine  unerwartete  Bestätigung  durch  eine  Untersuchung  der  zweiten 
Gruppe  von  Autoren,  welche  zwölf  Winde  nennen,  Seneca  (n.  ql 
V  16),  Soetou  (!sid.  de  rer.  tust,  37)  und  Vegetius  (IV  38). 

Auch  bei  ihnen  stimmen  ausser  den  Namen  der  Winde  maoehe 
Einzelheiten,  wie  der  Anfang  der  Bemerkungen  Uber  die  Local- 
winde  (Sen.  V  17,  5.  bid.  37,  5),  U herein,  und  längst  hat  mau 
anerkannt  und  allgemein  angenommen,  dass  alle  drei  Autoren  sich 
an  Varro  anschlössen,  dessen  Name  bei  Seneca  in  diesem  Conex 
selbst,  bei  Vegetius  wenigstens  in  nächster  Nähe  genannt  wird. 
Dass  sie  dabei  von  einander  unabhängig  verfuhren,  beweist  zwin- 
gend eine  Anzahl  leichter  Abweichungen,  über  welche  die  folgende 
Tabelle  eine  Uebersicht  giebt. 


Seneca. 


1) 


2)  subsolanus 

(apheliotes) 

3)  voltumus 

(eurus) 

4)  euronotus 


Vegetius. 

caecias 
(euroborus) 

subsolanus 

(apheliotes) 

vulturnus 
(eurus) 

leueonotus 


Sueton. 

caecias 
(vulturnus) 

subsolanus 

(apeliotes) 
eurus 

euroauster 


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DIE  GEOGRAPHISCHEN  BÜCHER  VARROS  521 


auster 
{notus) 


5) 
6) 


7)  afrieus 

(libs) 

8)  favonius 
(xephyrus) 

corns 
(argestes) 

thrascias 


9) 
10) 

11) 
12) 


septentrio 

Qquilo 


ouster 
(notus) 

libonotus 

(corus) 

afrieus 
(libs) 

subvespertinus 
(xephyrus) 

favonius 

(iapyx) 

circius 
(thrascias) 

septentrio 
(aparetias) 

aquilo 


auster 
(notus) 

austroafricus 

afrieus 
(Ubs) 

favonius 
(zephyrus) 

corns 
(argestes) 

circius 
(thrascias) 

septentrio 
(aparetias) 

aquilo 
(boreas) 


(boreas) 

Abgesehen  von  den  eigenartigen  Abweichungen  des  Vegetius 
bei  den  Westwinden  würden  bei  Weglassung  der  unter  Nr.  1,  4, 
6  und  10  erwähnten  Winde,  welche  io  dem  Acht- Winde-System 
nicht  vorkommen,  die  beiden  angefahrten  Tabellen  völlig  überein- 
stimmen, und  gewiss  ist  es  auffällig,  dass  in  der  zweiten  die 
Störungen  und  Discrepanzen  gerade  bei  den  vier  eingeschobenen 
Winden  am  stärksten  sind,  zumal  da  dieselben  Namen  (bis  auf 
den  phoenix  an  Stelle  des  euronotus)  bei  Plinius  II  120  wieder- 
kehren. 

In  derselben  Weise  ferner  beginnen  Seneca  und  Vegetius  (den 
Anfang  dieser  Partie  bei  Sueton  besitzen  wir  nicht)  damit,  dass 
man  zuerst  nur  vier  Winde  anerkannt  habe,  wie  dies  auch  Vitruv, 
Plinius  und  Gellius  thun;  ja  vielleicht  laset  sich  sogar  in  den 
Worten  eine  Uebereinstimmung  finden. 


Plin.  II  119: 
Vet  er  es  quattuor  otnnino  ser- 
vere  per  totidem  mundi 
partes  (ideo  nec  Homerus  plures 
nominal)  hebeti,  ut  mox  iudicatum 
est,  ratione,  secuta  aetas  octo 
addidit  ni  mis  subtili  ataue  concisa. 


VegeU  IV  38: 
Vet  er  es  autem  iuxta  positio- 
nem  eardinum  tantum  quattuor 
ventos  principales  a  singulis 
caeli  partibus  flare  credebant, 
sed  experimentum  posterioris 
aetatis  XI 1  comprehendit. 


In  derselben  Weise  folgen  am  Schluss  die  Local  winde  bei 
allen  Autoren,  Vegetius  ausgenommen,  auch  hier  nicht  ohne  An- 
klänge in  den  Worten. 


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522  .su        R.  REIT2EN8TEIN 


Vilruv.  Ill  6,  10:  Suetoo: 
Sunt  autem  el  alia  phtra  no-     Sunt  praeierea  quidam  innu- 
mina  flatusque  ventorum  e  fats  merabiles  ex  fluminibu  s  aut 
aut  fluminibu  $  aut  montium  stagna  aut  fontibus  nommait, 
procellis  tracta. 

Bei  Beiden  folgt  unmittelbar  als  Schluss  der  gesammten  Aufzäh- 
lung die  aura  und  der  altanus,  von  Vitro v  allerdings  als  aurae 
matiüinae  zusammengefaßt. 

Noch  wichtiger  scheint  mir  die  Uebereiostimmung  in  der  Ge- 
dankenfolge bei  Vegetius  und  Plinius,  nämlich  dass  in  Beiden  an- 
mittelbar auf  die  Namen  der  Winde  Angaben  folgen,  wann  das 
Meer  schiffbar  wird,  und  zwar  Angaben,  welche  wenigstens  in 
ihren  HauptzUgen  ebenso  vortrefflich  übereinstimmen  wie  bei  Sue- 
ton  und  Plinius  (II  126.  127)  die  allgemeine  Charakteristik  der 
Winde.  Ueber  die  Definitionen  von  ventus,  welche  bei  Plinius, 
Vitruv ,  Seneca  und  Sucton  dem  ganzen  Abschnitt  vorausgehen, 
wird  spater  zu  sprechen  sein.  Endlich  muss  noch  die  Abfolge  der 
Himmelsrichtungen  hervorgehoben  werden,  da  es  kaum  zufallig 
erscheinen  kann,  dass  von  den  sechs  besprochenen  Autoren  ausser 
Sueton  alle  mit  dem  Osten  anfangen,  und  die  Reibenfolge  bei 
Vitruv,  Plinius  und  Vegetius  völlig  gleichmassig  verlauft:  Osten, 
Süden,  Westen,  Norden. 

Ueberschauen  wir  die  bisherigen  Ergebnisse,  so  haben  wir 
nunmehr  zwei  Gruppen  von  Angaben,  die  eine  Ober  ein  System 
von  acht,  die  andere  Ober  ein  System  von  zwölf  Winden,  erslere 
wahrscheinlich,  letztere  sicher  aus  Varro  entlehnt.  Die  Anordnung 
des  ganzen  Abschnittes  bis  in  das  Kleinste,  die  Namen  der  Winde, 
ja  selbst  einzelne  Ausdrücke  und  Uebergünge  stimmen  in  auffällig- 
ster Weise  übereiu;  endlich  war  am  Scbluss  der  Aufzählung  des 
Acht- Winde-Systems  auf  das  ausführlichere  System  Rücksicht  ge- 
nommen (Plin.  II  120.  Gell.  H  22,  IS).  Es  ist  kaum  anders  mög- 
lich, als  die  gemeinsame  Quelle  in  einer  umfangreichen  Ausein- 
andersetzung Varros  zu  suchen,  welche  von  Homer  und  den  vier 
Winden  ausgebend,  zunächst  ein  System  von  acht  Winden  auf- 
stellte, dann  als  praktischer  das  Zwölf-Winde-System  empfahl,  so- 
dann zu  den  eigenthümlichen  Winden  bestimmter  Gegenden  über- 
ging, endlich  die  auf  noch  engeres  Gebiet  beschrankten  Luftzüge 
behandelte,  um  sodann  eingehend  zu  besprechen,  wann  das  Meer 
schiffbar  wird. 


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DIE  GEOGRAPHISCHE*  BLCHER  VARROS  523 


Em  .  jetzt  ist  es  möglich  iu  Yarroe  Büchern  de  *ro  maritima 
luiDckaukenren,  von  denen  folgende  Tier  Fragmente  ausdrücklich 
bezeugt  «nd:  1)  Serv.  Fuld.  m  Aen.  I  108:  Varro  de  ora  mari- 
tima lib.  I:  ut  fadunt  ai,  qui  ab  Sardinia  Sieüiam  ant  contra  pe- 
tunt.  Nam  si  utramque  ex  conspectu  amiserunt,  sciunt  periculose 
se  navigare  ac  verentur  in  pelago  latentem  insula**,  quem  Uttum 
votant  aras,  2)  Serv.  Fuld.  zu  Aen.  1  112:  Varro  de  ora  mari- 
tima libro  I:  si  ab  aqua  summa  no»  alle  est  terra,  didtur  vaéis. 
3)  Serv.  Fuld.  zu  Aen.  V  19:  Varro  de  ora  maritima:  nihil  enim 
venti,  ut  dotti  dixerunt,  nisi  aër  multus  fluens  transversus.  4)  Serv. 
Fuld.  zu  Aen.  VIII  710:  lapyga:  quem  Varro  de  ora  maritima  ar- 
gesten  ditii,  qui  de  octidente  aestivo  flat. 

Wenn  in  dem  letzten  Fragmente  wirklich  Varro  selbst  den 
or  gestes  und  iapyx  identificirte ,  was  sehr  wahrscheinlich,  jedoch 
nicht  völlig  gewiss  ist,  so  bietet  die  Parallele  dazu  Gellius  II  22,  21  : 
ex  ïanvyiaç  ipsius  orae  profitistentem  quasi  sinibus  Apuli  eodem, 
quo  ipsi  sunt,  nomine  'iapygem'  ditunt.  Eum  esse  propemodum  tau- 
rum  existimo;  nam  et  est  ottidentalis  et  videtur  exadversum  eurum 
flare.  Denn  dass  torus  und  argestes  identisch  sind,  sagt  GeLUus 
selbst  und  mit  ihm  Plinius,  Seueca  und  Sueton.  Jedenfalls  aber 
beweist  der  Zusatz  in  dem  Fragment  qui  de  occidente  aestivo  flat, 
dass  Varro  in  diesem  Werke  ein  System  der  Winde  aufstellte  — 
allein  schon  Grund  genug,  um  das  oben  geschilderte  unbekanute 
Werk  Varros  mit  den  libri  de  ora  maritima  zu  identiûciren. 

Einen  noch  weil  zwingenderen  Beweis  giebt  das  vorhergehende 
Fragment  verglichen  mit  Plinius  U  114. 

Plinius:  Varro  de  ora  m.: 

.  .  .  quoniam  ventus  haut  Nihil  enim  venti,  ut  dotti 

aliud  intellegatur  quam  flu-  dixerunt,  nisi  aer  multus  flu- 

ttus  aeris.  ens  transversus. 

Eine  Vergleichung ,  welche  die  früheren  Ausführungen,  dass  Pli- 
nius, Gellius  und  Vitruv  ebenfalls  auf  Varro  zurückgehen,  auf  das 
Schönste  bestätigt  und,  vereinigt  mit  den  Beweisen  des  vorigen 
Fragmentes,  die  libri  de  ora  maritima  als  Quelle  sicher  stellt.  ') 

1)  Auf  dieselbe  Quelle  scheinen  schon  der  analogen  Stellung  wegen  auch 
die  Definitionen  des  Seneca  und  Vitruv  zurückzugehen.  Senec.  V  |,  l  « 
III  12,4:  rentut  est  fluent  «ter.  Vilr.  16,2:  Ventut  au  te  m  est  aërit  fluens 
unda  cum  ineerta  motut  redundantia.  Nur  Sueton  weicht  etwas  ab  (lsid. 
c.  36):  Fenint  est  aer  commotut  tive  agi  ta  tut.  —  Selbst  wer  nicht  in  den 


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524 


R.  REITZENSTEIN 


Von  dieaen  sicheren  Resultaten  aus  können  wir  nun  noch 
weiteren  Einblick  in  das  Werk  de  ora  maritima  erlangen.  Zu  ilim 
müssen  wir  zunächst  auch  die  Angaben  Uber  die  Weltervoneicheo 
rechnen,  welche  in  demselben  Zusammenhang  bei  Sueton  aus  Varro 
mitgetheilt  werden  und  welche 
Buche  des  Plinius  wiederkehren. 

Isid.  38: 
Varro  (hat  stgnum  esse  tem- 
pestatis,  dum  de  parte  aquilonis 
fulget  et  cum  de  parte  euri  into- 
nat.  —  Item  Varro  ait:  'si  ex- 
orient co  *  cat?  us  videbitur  ita 
ut  in  medio  fulgeat  et  radios  fa- 
dot  partim  ad  austrum  par- 


in 


Plin.  XVIII: 
354.  Cum  ab  aquilone  tantum 
(fulgurabü),  m  potterum  dim 
aquam  portendet.  

342.  Concavos  orient  plu- 
mât praeeHeit.   343.  Si  m 

exortu  spargentur  partim  ad 


tim  ad  aquilonem,  tempe-  \  austrum  partim  ad  aqui' 


ttatem  humidam  et  vento- 
s am  fore  significat.' 


lonem,  pura  circa  eum  seremtas 
tit  licet,  ptuviam  tarnen  otft- 

tosque  significabunt.  

Si  circa  occidentem  rubeseunt 

futuri  diet 


Item  idem  st  sol  ,  tnqustt  *rubeat 
[in  vccasu),  sinccTts  uits  cni,  at 

Damit  ist  nochmals  unwiderleglich  bestätigt,  dass  in  der  That  Pli- 
nius dasselbe  Werk  Varros  kannte,  welches  auch  Sueton  beofltit; 
auch  mag  dabei  erwähnt  werden,  dass  man  wenigstens  mit  einigem 
Recht  auch  Stellen,  in  denen  Varros  Name  nicht  genannt  ist,  wie 
die  Besprechung  der  Sternschnuppen  und  des  Spriogens  der  Delphine 
(Plin.  XVIII 352  =«  Sen.  11,12;  Plin.  XVIII  361  —  Isid.  38, 1)  und 
vielleicht  noch  manches  dem  Plinius  und  Seneca  Gemeinsame  auf 
ihn  beziehen  darf.  Wichtiger  ist,  dass  wir  nun  auch  das  grosse 
Citat  aus  Varro  über  den  Mond  und  die  an  ihm  zu  beobachtenden 
Wellerzeichen  (Plinius  XVIII  348.  349)  mit  völliger  Sieberbett  <u 
den  Ubri  de  ora  maritima  rechnen  können  und  damit  zugleich  be- 
stimmt haben,  worauf  sich  Vegetius  (Gap.  41)  bezieht,  wenn  er 


Worten  des  Plinius  eine  Umschreibung  der  varronischen  anerkennen  will, 
wird  doch  allein  schon  der  Thalsache,  dass  auch  die  Ubri  de  ora  maritima 
eine  Definition  des  Windes  und  ein  System  der  Winde  enthielten,  das  grossie 
Gewicht  einräumen  müssen.  Endlich  bietet  das  zweite  unserer  Fragmente, 
die  Definition  von  vadum  oder  vadux,  wenigstens  eine  Analogie  zu  den  aus 
Sueton  excerpirlen  Definitionen  (Isid.  c.  44). 


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1ER  VARROS  525 


voo  den  Wetlervorzeicheo  an  Mood,  Sonne,  Himmel  uod  Meer  sagt: 
quae  Vergilius  in  Georgia's  divino  paene  eomprehendit  ingenio  et 
Varro  in  libris  navalibus  diliaenter  excoluit.    Damit  aber  erhalten 

V  wr    w   wr       •»  w       ww  V  *    wU       w  w  \M  <-/  *-»  %  1  \J  M  U        %M  t  m  I  KM  V'V*  w*  »  w  WW  w  W  m  w-r       m  m  m  m  w       wm  w*  w*  m         wsm  m  M  mm  m  w  mM 

wir  eine  der  wichtigsten  Beetimmungen  Uber  das  Werk  de  ora 
maritima,  nämlich  dass  es  entweder  einen  Theil  der  libri  navales 
bildete  oder,  was  weitaus  wahrscheinlicher  ist,  mit  denselben  iden- 
tisch ist. 

Zu  dieser  Bezeichnung  'libri  navales,  SchinTabrtsbUcher',  welche 
natürlich  nicht  den  Titel,  sondern  eine  Benennung  nach  dem  lo- 
halt bietet,  passen  vorzüglich  der  Sinn  und  sogar  die  Worte  der 
unter  Werk  excerpirenden  Schriftsteller.  Dass  Vegeüus  die  Winde 
nur  für  die  Schiffer  auseinandersetzt,  ist  selbstverständlich,  aber 
auch  Plinius  sagt  in  der  Einleitung  des  betreifenden  Abschnittes 
(H  118):  Quapropter  scrupnlosius  quam  institute  fortassis  conveniat 
operi  tractabo  ventos,  tot  milia  navigantium  cernens,  uud  seine  ganze 
Darstellung  bezieht  sich  lediglich  auf  sie  (vgl.  II  128  u.  a.).  Aehn- 
liches  bezeugt  für  Suelon  Isidor  (Cap.  38):  Signa  tempestatum  na- 
vigantibus  Tranquillus  in  pratis  nono  libro  sie  dicit.  Bei  Seneca 
beginnt  die  wahrscheinlich  dem  Varro  entlehnte  Stelle  I  1,  12:  Ar- 
gumentum tempestatis  nautae  putant;  ja  selbst  Gellius  bietet  wenig- 
stens unter  den  aus  Varro  geschöpften  Namen  der  Winde  (11  22, 8): 


Wenn  diese  Stellen  an  sich  auch  vielleicht  wenig  bedeuten 
würden,  so  ergeben  sie  doch  zusammen  mit  der  Bezeichnung  libri 
navales  und  dem  ganzen  eigenartigen  Charakter  sowohl  der  vier 
im  Servius  Fuldensis  erhaltenen  Fragmente  als  auch  aller  der  bis- 
her in  Betracht  gekommenen  Stellen  ein  völlig  festes  und  klares 
Bild  des  Werkes  de  ora  maritima,  welches,  für  die  SchifTfahrt  be- 
stimmt, deren  eigentliches  Terrain  ja  damals  die  ora  maritima 
bildete,  neben  mannigfaltigen  Ortsangaben  auf  Wind  und  Fluth 
ganz  besondere  Rücksicht  nehmen  konnte  und  nehmen  musBte. 

Auf  dieses  Werk  nun  haben  mit  hoher  Wahrscheinlichkeit 
Hitachi  (Op.  UI  393.  496)  und  nach  ihm  Mommsen  (Sohn.  S.  XIX) 
des  ähnlich  lautenden  Titels  halber  auch  eine  Stelle  des  Solin  be- 
zogen, welcher  XI  6  über  Creta  sagt  :  Albet  mots  montium  Dietyn- 
naei  et  Codisti,  qui  ita  excandeseunt ,  ut  eminus  navigantes  magis 
putent  nubila.  Praeter  ceteros  Ida  est,  qui  ante  solis  ortum  solem 
videt.  Varro  in  opere,  quod  de  litoralibus  est,  etiam  suis  temporibus 
adfirmat  sepulcrum  levis  ibi  visitatum.    Die  Stelle  hat  eine  ge- 


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526         -   :<     '       R.  REITZENSTEIN 


wisse  Aehnlichkeit  mit  dem  ersteo  bei  Servi  us  Fuld.  zu  Aen.  i  108 
überlieferten  Fragment  Uber  die  aroe;  ihr  Seh  lus  s  besagt«  zumal 
bei  Varros  ausgesprochener  Vorliebe  für  Einschaltungen  und  Ab- 
schweifungen,  nichts  gegen  den  bestimmt  festgestellten  Charakter 
des  Buches. 

Mit  diesem  Werk  de  ora  maritima,  welches  Solin  nur  nach- 
lässig mit  den  Worten  de  litoralibus  bezeichnet»  schlägt  ferner 
Mommsen  (a.  a.  0.)  vor  eine  Nachricht  zu  verknüpfen,  welche  uus 
Varro  selbst  über  sein  Buch  de  aestuariis  bewahrt  hat,  de  lingua 
lot.  IX  26:  At  in  mari,  credo,  motus  non  habent  si  mi  Ii  tu  dines  ge- 
mmas ,  qui  in  XXIHJ  horis  lunaribus  quotidie  ouater  se  mutant: 
ac  cum  sex  horis  aestus  creverunt.  totidem  decreverunt  rursus  idem; 
itemque  ab  his.    An  hone  analogiam  ad  diem  servant,  ad  mensem 

non  item,  alios  motus  aie  item  cum  habeant  alios  inter 

se  convenientes? ')  de  quibus  in  libro,  quem  de  aestuariis  fed, 
scripsi.  Diesen  Worten  gegenüber  erscheint  die  so  eifrig  von 
Ritsehl  (Op.  III  495)  vertretene  Behauptung,  dass  Varro  in  diesem 
Buch  zur  Anlage  von  Seefischleichen  habe  Anweisung  geben  wollen, 
eigenartig  willkürlich  —  an  Weiterschachte  bei  Erdarbeilen  za 
tieuken,  schien  ihm  nur  4für  ein  ganzes  Buch  gar  zu  fern  liegend'. 
Eine  allgemeine  Abhandlung  über  Ebbe  und  Fluth ,  wie  sie  die 
obigen  Worte  voraussetzen  lassen ,  konnte  ein  Varro  gewiss  auch 
in  eine  Schrift  über  Seefischteiche  bringen,  aber  am  nächsten  liegt 
dieser  Gedanke  sicher  nicht.  Ferner,  sollte  Varro,  der  überall 
praktische  Gesichtspunkte  und  den  einen  Hauptzweck  hat,  seine 
Zeitgenossen  zu  dem  Leben  der  Vorfahren  zurückzurufen,  selbst 
in  einem  eigenen  Werk  zur  Anlage  derartiger  Luxusbauten  auf- 
fordern, welche  er  noch  dazu  (rar.  rust,  ill  17)  für  unpraktisch 
und  thüricht  hielt!  Ein  solches  Buch  stände  jedenfalls  in  der 
Fülle  varroniseber  Litteratur  vereinzelt  da.  Endlich  schreibt  hier 
Ritsehl  dem  Worte  aestuarium  eine  Bedeutung  zu,  welche  er  durch 
den  Hinweis  auf  rer.  rust.  Ill  17,  8  und  Valer.  Max.  IX  1,  1  durch- 
aus nicht  erwiesen  hat.  Unter  aestuarium  schlechthin  konnte  kein 
Römer  den  mit  Ebbe  und  Fluth  in  Verbindung  stehenden  Fisch- 
teich, sondern  lediglich  allgemein  das  Fluthgebiet  verstehen,  wie 
es  Suelons  bekaante  Definition  beschreibt:  Aestuaria  omnia  per 
_ 

1)  So  die  Handschriften,  allerdings  ohne  die  Anzeichen  einer  Locke.  Ein« 
überzeugende  Ergänzung  oder  Emendation  ist  bisher  nicht  gelungen. 


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DIE  GEOGRAPHISCHEN  BÜCHER  VARROS  527 


von  a«s<tiartMro  weist  mit  Notwendigkeit  die  in  Frage  stehende 
Stelle  aus  Varro  de  lingua  latino,  in  dieser  Bedeutung  gebrauchen 
es  alle  Schriftsteller.  Zu  den  in  jedem  Lexicon  genannten  Stellen 
füge  ich  als  besonders  significant  hinzu  Plin.  11  218:  Circa  Utora 
antem  magis  quam  in  alto  deprekenduntur  ht  motus,  quoniam  et  in 
corpore  extrema  pulsum  venarum,  id  est  spirituus,  magis  sentiunt. 
In  plerisque  tarnen  aestnaris  propter  di*pares  siderum  m  qnoque 
trattu  exortus  diversi  existunt  aestus  tempore,  non  ratione  discor- 
des, sicut  in  Syrtibus.  In  der  That  kann  die  Bedeutung  des  WorteB 
kaum  trefflicher  verdeutlicht  werden  als  durch  die  Bezeichnung  der 
Syrten  als  aettuaria.  (Jeher  diese  Art  derselben  musste  Varro  in 
einem  Werke  de  ora  maritima  nalurgemäss  sprechen,  und  wenn 
wir  gezwungen  sind  anzunehmen,  dass  eben  hierauf  auch  das  Buch 
de  aestuariis  sich  bezog,  so  ist  es  gewiss  glaublich,  dass  letzteres 
nur  ein  Theil  des  genannten  Hauptwerkes  war. 

Eben  dafür  spricht  ferner  ein  wenn  auch  nicht  zwingendes, 
doch  bedeutsames  Argument,  welches  sich  aus  einer  näheren  Be- 
trachtung des  Vegetius  ergiebt.  Derselbe  spricht  am  Ende  des 
vierten  Buches  nach  kurzer  Einleitung  von  Cap.  34  bis  Cap.  37 
Uber  den  Bau  der  Kriegsschiffe,  in  Cap.  44  über  ihre  Armirung, 
in  Cap.  45  Uber  ihre  Verwendung.  In  diesen  an  sich  trefflichen 
Zusammenbang,  den  offenbare  Rückbeziehungen  noch  bestätigen  '), 
sind  in  loser  Verknüpfung  die  Capitel  38—43  eingeschoben,  welche 
einem  zusammenhangenden,  weitläuügen  Tractat  über  die  Schiff- 
fahrt hu  Allgemeinen  entnommen  sind.  Den  Beweis  hierfür  giebt 
zur  Genüge  die  Einleitung  von  Cap.  38,  welche  sich  schon  auf  die 
Wellerzeichen  bezieht,  während  zunächst  die  Namen  der  Winde 
folgen,  sodann  in  Cap.  39  die  Worte:  Sequitur  men  s  um  dierumque 
tractatus,  endlich  der  ganze  Charakter  dieser  Capitel,  die  sich  wie 
eine  grosse  Inhaltsangabe  ausnehmen.  Dass  Vegetius  dabei  nicht 
die  libri  navales  des  Varro  selbst  benutzte,  ist  an  und  für  sich 
wahrscheinlich  und  wird  durch  die  Art,  wie  er  sie  in  Cap.  41  er- 
wähnt, zur  Gewissheit.  Wohl  aber  war  in  seiner  Quelle,  wie  wir 
gesehen  haben,  Varro  ausnehmend  stark  benutzt,  und  zwar  unter 
Beibehaltung  der  varronischen  Reihenfolge.  Bestimmt  aus  ihm  sind 


1)  Vgl.  c.  37  per  ha*  et  sup  er  vent  u*  fieri,  c.  45  ad  instar  autem  1er- 
reitrit  proeUi  ntperventut  fkunt. 


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528 


R.  RE ITZ ENSTEIN 


Cap.  38»  39  und  41.  Dass  dasselbe  auch  tod  Cap.  42  gilt,  bat 
jedeufalls  eine  gewisse  Wahrscheinlichkeit  far  sich,  und  was  Varro 
über  sein  Buch  de  aestuariis  sagt,  wurde  recht  wohl  zu  diesem 
Capitel  passen,  dessen  Ueberscbrift  ja  sogar  de  aestuariis  lautet.1) 
Ebenso  Wörde  die  vorhin  angeftthrte  Stelle  des  Plinius  und  des- 
sen ganze  Auseinandersetzung  Uber  Ebbe  und  Fluth  (II  212—218) 
nicht  nur  in  der  Erklärung  der  Erscheinungen  durch  den  Spiritus, 
das  spiramen  des  Meeres  (11  218),  sondern  auch  in  der  Angabe 
verschiedenartiger  Einlrittszeiten  je  nach  dem  verschiedenen  Auf- 
gang des  Mondes  trefflich  zu  Vegelius  passen  und  unsere  Ver- 
muthung  bestätigen.  Für  dieselbe  würde  ausserdem  noch  sprechen, 
dass  auch  bei  Sueton  nach  den  Weltervorzeichen  in  einiger  Ent- 
fernung eine  Besprechung  von  Ebbe  und  Fluth  folgt  (Isid.  c.  40). 

Lassen  sich  daher  auch  keine  zwingenden  Beweise  für  Momm- 
sens  Conjeclur  erbringen,  so  treten  doch  eine  Anzahl  bestätigen- 
der Momente  hinzu,  welche  sie  recht  wahrscheinlich  machen,  und 
da  wir  wissen,  dass  Solin  (oder  seine  Quelle)  das  Hauptwerk  de 
ora  maritima  benutzt  bat,  so  dürfen  wir  wohl  die  Vermulhuag 
aufstellen,  dass  aus  ihm,  und  näher  aus  dem  Buch  de  aestuariis, 
die  Notiz  Uber  die  Syrien  enüehnt  ist,  welche  Solin  XXVU  3  bietet: 
Cuius  sali  defectus  vel  incrementa  haud  pramptum  est  deprehendere, 
ita  incertis  motibus  nunc  in  brevia  rendit  dorsuosa,  nunc  inundatur 
aestibus  inquietis,  ut  auctor  est  Varro,  perflabüem  ibi  terrain  venus 
penetrantibut  subitam  vim  Spiritus  citissime  aut  revomere  maria  aut 
resorbere.*) 

Mit  diesem  so  cbaraklerisirten  Werk  de  ora  maritima  hatte 
unter  den  varronischen  Schriften  eine  gewisse  InhaltsgenieinschaO 
noch  die  ephemer  is  navalis,  von  welcher  Nonius  (S.  71)  ein  nichts- 
sagendes Fragment  bewahrt  hat  und  deren  Inhalt  im  ùinerarium 

1)  Lang  {praef.  p.  X)  spricht  diese  Ueberschriften  allerdings  dem  Ve- 
getius  ab,  doch  lassen  seine  Gründe  manchen  Einwand  zu.  Grossen  Werth 
braucht  man  dieser  Ueberschrift  keinesfalls  beizulegen;  die  Thatsache,  dass 
in  der  Quelle  des  Vegetius  eine  allgemeine  Behandlung  von  Ebbe  und  Floth 
enthärten  war,  ist  an  sieh  schon  gewichtig  genug. 

2)  Dass  die  Syrten  zu  denjenigen  aesiuaria  geborten,  über  deren  scheio- 
bar  anomale  Flu  then  man  Beobachtungen  aufstellte,  zeigt  Plin.  11  218.  Viel- 
leicht ist  es  ausserdem  beachtenswert!» ,  dass  auch  bei  Solin  das  Meer,  oder 
vielmehr  sein  Boden,  unter  Einwirkung  des  »piritut  die  Fluth  einsieht  uod 
ausslösst,  die  Erklärung  also  im  Wesentlichen  dieselbe  isU  Den  libri  de  ora 
maritima  hatte  schon  Ritsehl  das  Fragment  zugesprochen  (Op.  III  392). 


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DIE  GEOGRAPHISCHEN  BÜCHER  VARROS  529 


Alexandra  (c.  3)  angegeben  ist.  Bekanntlich  hatte  danach  Varro 
in  diesem  Buch  dem  Pompeius,  der  einen  Zug  nach  Spanien  be- 
absichtigte, Belehrungen  Ober  die  Bewegungen  des  Meeres  und  der 
Luft  und  Uber  ihre  Vorzeichen  gegeben.  Mit  den  Büchern  de  ora 
maritima  können  wir  gleichwohl  diese  Schrift  schon  wegen  der 
verschiedenen  Titel  auf  keinen  Fall  identificiren  ;  auch  ist  die  Be- 
handlung Ähnlicher  Gegenstände  in  verschiedenen  Werken  bei  Varro 
sicher  nicht  auffällig  oder  unglaublich. 

Noch  weniger  wissen  wir  Ober  die  zweite  Ephemeris,  über 
welche  nur  ein  Zeugniss  bei  Priscian  (I  256  H.)  erhallen  ist:  Varro 
in  ephemeride:  postea  honoris  virlutum  causa  Mit  Caesaris,  qui 
fastus  porrexit,  mensis  Julius  est  appellatus.  Vielleicht  hatte  Bergk 
(Rhein.  Mus.  I  S.  367  f.),  welcher  mit  Unrecht  hieraus  eine  ephe- 
meris agrestis  machen  wollte1),  nach  dem  Titel  der  Schrift  und 
diesem  Fragment  ein  Recht,  auf  dieselbe  die  bei  Iohannes  Lydus 
erhaltenen  kalendarischen  Notizen  aus  Varro  zu  beziehen,  beson- 
ders da  die  Aufzählung  der  Autoren  bei  Lydus  (de  ostent,  71)  auf 
ein  derartiges  Werk  zu  weisen  scheint:  xai  tavta  jueV  o  KXœ- 
âtoç  Ix  TÔy  naçà  Tovaxoiç  Uçiov  nçoç  XiÇiv*  xai  ovx  avtoç 
fiôvoç  alla  fièv  xai  EvôoÇôç  te  o  noXvç,  Jriptôxçitog  nçâtog 
avtwv,  Baççtûv  te  o  TtJfialoç,  *lnnaQ%og,  MTjtçôâwçoç ,  xai 
pet'  ctvtovç  o  KaïoctQ  neçl  tîjç  èqyrj^éçov  tfâv  ycuvoiiévutv 
èfiitolrjç  te  xai  dvopwv.  Vgl.  de  ost.  c.  10.  Die  aus  Varro  ge- 
schöpften Notizen,  bei  Lydus  de  mens.  IV  13,  35,  38,  84,  87,  91 
und  im  fragm.  Caseol.,  enthalten  Angaben  über  den  achtzehnten 
Tag  vor  den  Raienden  des  Februar  {avepo^a%lav  yiyveG9ai),  die 
Nonen  des  März  (oq&oov  tov  otétpavov  âveo&ai  xai  itveiv  tov 
fioççâv),  die  Bacchanalien  (àvey.ona%iav  eaeo&cu),  die  Kaienden 
des  October  (tag  nleiâôaç  ànb  àvatoKœv  àvio%eiv\  die  Nonen 
des  October  \{h  ionéça  tag  nXeiâdag  avlo%etv  xai  Çéq>vçov 
nvelv  elta  xai  Mßa),  den  letzten  Tag  vor  den  Kaienden  des  No- 
vember (ti]v  Ivçcty  ctfià  f]U(p  avlo%ei\)  und  die  Kaienden  des 
December  (âveo&ai  tag  vaâaç  xai  to  Xoinbv  %eiptwva).  Allein 
da  die  so  eng  an  die  libri  de  ora  maritima  anschliessende  Quelle 
des  Vegelius  nach  Cap.  40  auch  derartige  Aufzählungen  für  jeden 

1)  Vgl.  meine  Dissertation  De  scriptorum  rot  rusticae,  qui  intereedunt 
tnter  Catonem  et  Columellam,  libris  deperditU  p.  44  f.,  wo  allerdings  noch 
nach  Ritschis  Vermuthung  (Op.  III  473)  die  ephemeris  navalis  mit  den  libri 
navales  identificirt  ist. 

Herme*  XX.  34 


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530 


R.  REITZENSTEIN 


Tag  kannte  und  da  dieselben  eigentlich  die  natürliche  Ergänzung 
zu  den  froher  besprochenen  Wettervoneichen  bilden,  so  spricht 
mindestens  eben  so  viel  dafür,  auch  diese  Fragmente  dem  ebeo 
genannten  Werk  zuzuweisen,  und  eine  sichere  Entscheidung  scheint 
kaum  möglich. 

Wir  haben  demnach  ein  mehrgliedriges  Werk  Varros,  de  ora 
maritima  betitelt,  welches  seioem  Inhalte  nach  von  Solin  de  Uto- 
ralibus,  von  Vegetius  libri  navales  genannt  wird,  dessen  eines  Buch 
wahrscheinlich  de  aestuariis  betitelt  war  und  welches  vor  dem  Werk 
de  lingua  latina  verfasst  war.  Dasselbe  behandelte  die  Meereskaste 
mit  allen  ihren  Haupterscheinungen  und  bot  ohne  Zweifel  zahl- 
reiche Angaben  über  einzelne  Localitälen,  allein  der  Charakter  war 
nicht  ein  geographischer,  sondern  ein  nautischer,  der  Zweck  die 
Betehrung  der  Schiffer;  wir  kennen  kein  Fragment,  welches  nicht 
wesentlich  diesen  Gesichtspunkt  zeigte.  Dagegen  hatten  wir  als 
Inhalt  der  zweiten  Hälfte  der  Bücher  de  locis  in  den  antiquitata 
eine  geographische  Darstellung  vom  historischen  und  antiquarischen 
Standpunkt  aus  gefunden.  Wir  müssen  demzufolge  nicht  nur  bei 
den  einzelnen  Fragmenten,  sondern  vor  allem  bei  den  nachweis- 
lich Varro  benutzenden  Autoren  prüfen,  welches  der  beiden  Werke 
sie  vor  Augen  haben,  und  werden  von  vorn  herein  geneigt  sein, 
die  eigentlich  geographischen  Fragmente  auf  die  antiquüates  zu 
beziehen. 

Derjenige  Schriftsteller,  welcher  in  erster  Linie  hierbei  io 
Frage  kommt,  ist  sicher  Plinius  in  seiner  Ghorographie.  So  ver- 
wickelt und  unentschieden  die  meisten  Fragen  über  die  Quellen 
derselben  sind,  so  viel  über  einzelne  Stellen  sich  streiten  lässt, 
Uber  zwei  Hauptpunkte  scheint  durch  Detlefsens  und  Oehmichens 
Forschungen  Einigung  erzielt,  darüber,  dass  neben  Augustus  Varro 
die  Hauptquelle,  ja  bestimmend  für  die  ganze  Anlage  der  plinia- 
nischen  Chorographie  ist  und  dass  die  Darstellung  in  dem  varro- 
nischen  Werk  dem  Verlauf  der  Meeresküste  folgte. 

Zu  der  Küstenbeschreibung  des  Plinius,  welche  demnach  im 
Wesentlichen  aus  Varro  stammt,  geboren  nun  vor  allem  auch  die 
Angaben  über  die  Inseln  und  unter  ihnen  eine  Notiz  über  die 
kleine  Insel  Erythea,  welche  nach  Weglassung  der  von  Oehmicben 
(Plin.  Stud.  S.  7)  mit  Sicherheit  festgestellten  Zusätze  folgender- 
massen  lautet  (Plin.  IV  120):  Ab  eo  latere  quo  Hispaniam  spectat 
passibus  fere  C  altera  insula  est  M  longa  passas,  M  /o/a,  in  qua 


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DIE  GEOGRAPHISCHEN  BÜCHER  VARROS  531 


prius  oppidum  Gadhtm  fuit.  Erythea  dicta  est,  quoniam  Tyri  ab- 
origines earum  orti  ab  Erythro  mari  ferebantur.  Da  genau 
dieselben  Worte,  welche  Plioius  hier  gebraucht,  uds  vod  Charisius 
(I  S.  61  K.)  aus  der  grammalischen  Scbria  des  Plinius  selbst  far  das 
zwölfte  Buch  der  antiquitates  ausdrücklich  bezeugt  werden:  ab 
Erythro  mare  orti,  so  kann  Ober  die  Quelle  dieser  Notiz  kein 
Zweifel  sein.1) 

Betrachten  wir  ferner  die  Aulage  der  plinianischen  Kosten- 
beschreibung.  Sie  nahm,  wie  Detlefsen  (Commentât,  in  honor. 
Momms.  S.  23  f.)  Oberzeugend  nachgewiesen  hat,  Rücksicht  auf 
die  varronische  Provinzialeiutheilung,  sie  besprach  die  Hauptflüsse 
und  nannte  sogar  die  Abfolge  der  Einwanderungen  verschiedener 
Bewohner.  Genau  denselben  Charakter  zeigt  die  Kustenbeschrei- 
bung  Italiens,  welche  offenbar  jedes  Volk,  jedes  historisch  zusam- 
mengehörige Ganze  besonders  behandelte  und  daher  z.  B.  die  spätere 
erste  Region  in  Latium  antiquum,  Latium  adiectum,  Campanien 
und  die  Region  von  Sorrent  bis  zum  Silarus  theilte.  Jedes  Stück 
dieser  Kostenbeschreibung  bietet  zuerst  allgemeine  Angaben  Ober 
das  Land,  seine  Fruchtbarkeit  und  seine  Grenzen,  Uber  die  Be- 
wohner und  die  Ableitung  ihres  Namens  und  Ober  die  Aufeinander- 
folge der  verschiedenen  Völkerschaften  in  diesem  Gebiet"),  alles 

1)  Vielleicht  ist  es  sogar  nicht  zufällig,  dass  der  Codex  Riccardianas  sa 
dieser  Stelle  der  naturalis  hittoria  (wenn  Silligs  Angabe  richtig  ist)  die 
varronische  Wortform  mare  bietet. 

2)  Oehmichen  bezeichnet  (Plin.  Stnd.  S.  22)  die  Angabe  fiber  die  ver- 
schiedenen Bewohner  Spaniens  (Plin.  HI  8)  als  Zusatz,  mithin  nach  seiner 
Behauptung  über  diese  Zusätze  (de  Varr.  et  It.  p.  37.  Plin.  Stud.  S.  27)  als 
entnommen  aus  einem  anderen  Werk,  den  frort  legationum,  während  er  doch 
die  völlig  analogen  Angaben  für  die  Theile  Italiens  auf  die  Küstenbeschreibung 
Varros  bezieht  (Plin.  Stud.  S.  55).  Richtiger  wies  Detlefsen  (Comm.  S.  34) 
die  Stelle  dieser  selbst  zu,  doch  ohne  die  erwähnte  Analogie  zu  betonen, 
welche  die  Frage  mit  Sicherheit  entscheidet  Eine  Art  Einschaltung  liegt 
allerdings  vor;  aber  sollte  der  Grund  sich  so  schwer  finden  lassen?  Indem 
Plinius  Spanien  in  zwei  weit  getrennte,  und  doch  wenigstens  nach  innen  hin 
untrennbare  Theile  zerlegte,  verlor  er  natürlich  die  Gelegenheit  zu  allgemeinen 
Angaben  über  die  Halbinsel  (auch  §  6  bietet  nur  eine  Art  Erläuterung  der 
Theilung).  Was  er  daher  in  seiner  Quelle  davon  fand,  musste  er  übergehen 
oder  bei  Gelegenheit  einschieben,  so  unser  Fragment  (III  8),  so,  allerdings 
passender,  III  30:  Metallit  ptumbi  ferri  aerit  argenti  auri  tota  ferme  Hi- 
tpania  tcalet,  während  Mela  dieselbe  Angabe  an  richtiger  Stelle,  d.  h.  in 
einer  allgemeinen  Einleitung,  bietet,  II  86:  Virit  equis  ferro  plumb o  aere 
arpmto  auroque  etiam  abundant. 

34* 


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532 


ft.  REITZENSTEIN 


dies  meist  io  fester,  schema  lischer  Reihenfolge  (vgl.  Ill  50.  56.  60. 
71.  99.  110.  112). 

Der  ganze,  wie  Oehmichen  selbst  (Plio.  Stud.  8.  48)  sagt, 
polyhistorisch -geographische  Charakter  dieser  Küstenbeschreibung 
wie  der  plinianiscben  Chorographie  überhaupt  passt  schlecht  genug 
zu  dem  Bilde,  welches  wir  uns  von  den  varronischen  Schifffehris- 
büchern,  den  libri  de  ora  maritima,  entwerfen  mussten,  um  so 
trefflicher  aber  zu  der  bekannten  Angabe,  welche  Hieronymus 
über  den  Inhalt  der  antiquitates  macht  (in  Gen.  X  4):  Legamus 
Varronis  de  antiquitatibus  libros  et  Si{si)nnii  Capitonis  et  Graecum 
Phlegonta  ceterosipie  eruditissimos  viros,  et  videbimus  omnes  paene 
insulas  et  totius  orbit  lilora  tcrrasque  mari  vicinas  Graeeis  accolis 
occupatas ,  qui  ut  mpra  diorimns,  ab  Amano  et  Tauro  montibus 
omnia  maritima  loca  usque  ad  oceanum  possedere  Brilannicum.  Die 
überraschende  Aehnlicbkeit  dieser  Angabe  mit  der  eben  geschil- 
derten pünianischen  Küstenbeschreibung  macht  zusammen  mit  jener 
wörtlichen  Entlehnung  aus  Varros  antiquitates ,  welche  sie  bietet, 
gewiss  wahrscheinlich,  dass  letzteres  Werk  in  der  That  die  Quelle 
des  Plinius  war. 

Betrachten  wir  weiterhin,  welche  Schriftsteller  noch  das  Werk 
der  antiquitates  und  besonders  die  Bücher  de  lotis  benutzt  haben, 
so  bieten  sich  uns  vor  allen  Festus  und  dessen  Epitomator,  oder 
vielmehr  Verrius  Flaccus,  dessen  zahlreiche  geographische  Notizen 
seltsamer  Weise  noch  nicht  genauer  untersucht  sind.  Soll  dies 
geschehen,  so  müssen  freilich  erst  aus  der  Zahl  der  geographisch- 
historischen Angaben  bei  ihm  alle  diejenigen  ausgeschieden  wer- 
den, deren  Zweck  offenbar  nur  die  Erklärung  einer  Dichterstelle 
war,  wie  z.  B.  S.217(M.):  Persicnm  portum  Plaut  us  cum  ait,  mare 
Euboiatm  videtur  significare,  quod  in  eo  classis  Persamm  dicitur 
stetisse,  non  procul  a  Thebis.  Nach  Ausscheidung  derartiger  Glossen, 
deren  Gesichtspunkt  olfenbar  nicht  ein  geographischer  ist,  bleiben 
noch  etwa  70  Notizen,  nämlich:  S.  4,  10  Albula;  17,  2  Ambro- 
nes(t);  18,  1  Ausoniam;  19,  1  Aborigines;  20,  5  Aerosam;  20,  S 
Aenariam;  21,  10  Ameria;  22,  11  Anxur  (?);  24,  10  Aegeum; 
24,  20  Appia  via;  25,  1  Ariminum;  25,  2  Animula;  33,  3  Ba- 
rium; 33,  4  BrundisiumQ);  34,  14  Beneventum;  36,  10  Boicus 
ager;  37,  10  Collatia;  43,  4  Cimmerii;  43,  7  Cimbri;  43,  14  Ca- 
puam;  45,  10  Caenina;  45,  13  Caeditiae  tabernae;  48,  6  Cassia 
via;  51,  8  Cutiliae;  69,  1  Daunia;  72,  4  Dicaearchia;  75,  5  Die- 


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DIE  GEOGRAPHISCHEN  BttCHER  VARROS  533 

meiiM  eampi(l);  75,  6  Diomedia;  78,  7  Buropam;  83,  9  Formiae; 
88,  6  Faventia(l);  89,  9  Flaminius;  91,  8  Faleri1);  97,  1  Groc- 
dtom;  100,  15  Harm«;  103,  5  Hyperborei;  106, 1  hpini;  106,7 
Italia;  115, 15  Leetosia;  119, 12  Zwcam;  119, 19  Lucretilis;  121, 7 
Iltens (?);  123,  8  iftseimm;  124,  11  Melos;  125,  5  Messapia; 
134,  25  Jtfat'or  Graecia  ;  158,  32  Mamertini;  173,  20  Numidas  ; 
182,  19  Ortygia;  197,  14  OWiaro;  198,29  O«co«(?);  212,  12  Pit- 
cewa;  218,  2  Puteolos;  222, 10  Petynt;  224,  6  IVaenesre;  266,  13 
üomam;  270,  34  JMe0t«m;  283,  3  Rosea;  317,  33  âfttra;  321, 18 
Sacrant;  322,  23  Serra;  322,  24  Saturnia;  326,  3  Samnitifms; 
326, 10  Salariant  viam;  329,  32  5a?«t(mos;  330, 12  ScaptensulaÇl); 
339,  33  Senonas;  340,  32  Satieula;  340,  3  %etfa;  343,32  Sa- 
Mm';  348,  10  Sanates(l);  355,  15  TurannosO);  355,  22  Tuscos; 
355,  25  Itusufum  :  366,  2  ït&em;  366,  8  TifataQ).  —  Kleinere 
Gruppen,  auf  deren  Erscheinen  bei  Excerpten  des  gleichen  Ur- 
sprungs schon  Mercklin  in  seiner  Untersuchung  Ober  die  Tribus- 
artikel  (Quaest.  Varron.  Dorpat  1852  p.  6)  grossen  Werth  legte, 
bilden  die  Glossen  Appia  via,  Arirninum,  Animula  ;  Barium,  Brun- 
disium;  Çimmerii  Cimbri;  Diomedis  campi,  Diomedia;  Samnitibus, 
Salariant  viam;  Saticula,  Segesta;  Tuscos,  Tusculum;  ferner  wahr- 
scheinlich S.  20  Aerosam,  Aenesi,  Aenariam. 

Dass  wenigstens  die  überwiegende  Mehrzahl  dieser  Artikel  aus 
einem  und  demselben  Werke  summte  und  dass  dies  ein  geogra- 
phisches war,  Usst  sich  durch  mancherlei  Argumente,  besonders 
aber  durch  den  Charakter  der  Artikel  selbst  wahrscheinlich  machen. 
Deon  zunächst  konnte  man  ohne  diese  Annahme  das  Vorkommen 
mancher  von  ihnen  in  einem  Werke  de  significations  verborum  gar 
nicht  erklären,  z.B.  S.  340:  Sati(cula  oppidum)  in  Samtiio  captum 
est  :  quo  (postea  coloni)am  deduxerunt  Triumviri  M.  Valerius  Corvus, 
htnius  Scaeva,  P.  Fulvius  Longus  ex  S.  C.  Kai.  Ianuaris  L.  Papirio 
Cursore  C.  Iunio  II  Cos.  S.  317:  Stura  flumen  in  agro  Laurenti 
est,  quod  quidam  Asluram  vo(cant).  Bei  anderen  Artikeln  spricht 
dafür,  dass  neben  dem  Namen  der  Gegend,  welcher  erläutert  wer- 
den soll,  auch  die  Hauptstädte  beigefügt  sind,  wie  S.  18:  Auso- 
niam  appellavit  Auson,  ülixis  et  Calypsus  filius,  earn  primum  par- 
tern  Italiae,  in  qua  sunt  urbes  Beneventum  et  Cales  ;  deinde  paulatim 


1)  Wohl  nach  Solin  U  7  zu  ergänzen:  Faleri  oppidum  a  Fale(rio) 
dictum. 


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534 


H.  RE1TZENSTE1N 


tola  quoque  Italia,  quae  Apennino  finitur,  dicta  est  Ausonia  ab  todem 
dues,  a  quo  conditam  fuisse  Auruncam  urbem  tliam  ferunt.  S.  36: 
Boicus  ager  dicitur,  qui  fuit  Boiorum  Gallorum.  Is  autem  est  m 
Gallia  titra  Alpes,  quae  togata  dicitur;  in  quibus  sunt  Mediolanenses. 
S.  212:  Pkena  regio,  in  qua  est  Aseulum,  dicta,  quod,  Sabini  cum 
Aseulum  proficiscerentur,  in  vexillo  eorum  pieus  eonsederit.  Bei 
noch  a  äderen  Artikeln  scheint  die  Stellung  selbst  einen  gewissen 
Anhalt  für  unsere  Annahme  zu  geben;  so  wenn  S.  33  Barium 
gegen  die  alphabetische  Ordnung  unmittelbar  mit  Brundisium  ver- 
bunden ist,  bei  welchem  es  in  einer  geographischen  Darstellung 
nothwendig  stehen  musste  und,  wie  Mela  II  66,  Plin.  III  102  zeigt, 
bei  Varro  auch  stand,  und  zwar  in  derselben  Reibenfolge.  *)  Dass 
diese  geographische  Quelle,  auf  welche  mehr  noch  als  solche  Ein- 
zelheiten die  grosse  Anzahl  und  der  einheitliche  Ton  dieser  Artikel 
weisen,  von  einer  Ausdehnung  Italiens  bis  zu  den  Alpen  noch  nichts 
weiss,  sondern  noch  die  officiel len  Titel  GalUa  eitàlpina  oder  ckra 
Alpes  gebraucht,  sehen  wir  in  der  eben  angeführten  Glosse  Boicus 
ager y  sowie  in  einer  Bemerkung  über  Regium  S-  270:  eo  quidem 
ma  gis,  quia  m  Gallia  Cisalpina,  ubi  forum  Lepidi  fuerat,  Regium 
vocatur. 

Endlich  wird  auch  der  Name  des  Autors  dieser  Partien  bestimmt 

genannt,  S.  343:  Sabini  dielt,  ut  ait  Varro  qnod  ta 

gens  pp  praecipue  colat  de(os,  id  est,  anb  *ov)  oißta&at.  Auf  den- 
selben gebt  mit  hoher  Wahrscheinlichkeit  nach  Pün.  XXXI  89  die 
Glosse  Salariam  viam  (S.  326)  zurück,  und  damit  auch  die  andern 
auf  die  Strassen  bezüglichen  Artikel  (Appia  via  S.  24,  Cassia  S.  48, 
Flaminia  S.  89),  deren  analoger  Charakter  uns  allein  schon  eine 
einheitliche  geographische  Quelle  hätte  verbürgen  können. 2)  Ferner 


1)  Vgl.  über  die  Ordnung  Varro»  Oehmicbci  Plio.  Stud.  S.  5t.  Die  Küsten- 
beschreibung Europas  verlief  danach  von  Osten  nach  Westen,  die  der  anderes 

Erdtheile  von  Westen  nach  Osten. 

2)  S.  326:  (Salariant  viam  (inctpere  ait  a  port)a,  quae  nunc  Cot(lina 
a  cotte  Quirina)li  dicitur.  {Salaria  autem  propterea  a)ppeüabahtr  (quod 
impetratum  fuer)it,  ut  ea  itcer  ef,  (a  mari  in  Sabine*  *a)lem  porta  H .  PUn. 
XXXI  89:  Honoribus  etiam  militiaeque  interpom'tur  (sal)t  talari*  inde  dictis 
magna  apud  antiquot  auctoritate,  ticut  apparet  ex  nomine  Salariae  viae, 
quoniam  ilia  sa  lern  in  Sabinoe  portari  convener  at.  Anew  Marciu*  rex 
salit  modi ot  VI  in  congiario  dedit  populit  et  talinat  primus  institut  t. 
Varro  etiam  pulmentari  vice  uses  veteres  auetor  est,  et  saiem  cum  pane 
esitasse  eos  proverbio  apparet.    Auch  hier,  wie  öfter,  scheint  sich  d« 


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DIE  GEOGRAPHISCHEN  BÜCHER  VARROS  535 


stimmt,  was  Festus  S.  329  Uber  die  Salentiner  erzählt,  so  völlig 
zu  dem,  was  nach  den  Probusscholien  (S.  14,  19  Keil)  Varro  im 
dritten  Ruch  der  antiquitates  Uber  den  Ursprung  und  den  Namen 
dieses  Volkes  mitgetheilt  hatte,  dass  wir  wenigstens  mit  einigem 
Recht  schon  jetzt  das  genannte  Werk  als  die  Quelle  dieser  Artikel 
bezeichnen  dürfen.1)  Dass  auch  die  Ableitung  des  Namens  Italia  von 
den  ItaXol  oder  vituli  (S.  106)  mit  dem  bei  Gellius  XI  1  erhaltenen 
Fragment  der  antiquitates  Ubereinstimmt,  würde  bei  der  Verbrei- 
tung dieser  Ableitung  weniger  beweisen,  verdient  aber  nunmehr 
doch  Erwähnung.  *)  Auf  Varro  ferner,  und  zwar  nach  den  früheren 
Ausfuhrungen  Uber  die  geographischen  Schriften  desselben  auf  die 
antiquitates,  wei6t  mit  Noth wendigkeit  der  ganze  Charakter  dieser 

Excerpt  aus  Varro  weiter  zu  erstrecken,  als  die  Salzform  besagt  (vgl.  III  109 
u.  109).  Aehnlich  ist  es  vielleicht  bei  den  Angaben  des  Servius  Fuld.  zu 
Aen.  X  145  über  den  Namen  Capita,  welche  im  Allgemeinen  zu  denen  des 
Paulus  S.  43  stimmen  und  an  deren  Ende  Varro  citirt  wird. 

1)  Fest.  S.  329:  Salentinot  a  sah  dictos,  Cretas  et  lllyrios,  qui  cum 
Locrensibus  navigante*  soc  (etat  em  fecerint,  eius  regionis  Italiae  quam  d(i- 
cunt  ab  eis).  Probus  p.  14,  22:  .  .  in  tertio  verum  humanarum  refert: 
Gentis  Satentinae  nomen  tribus  e  locis  fertur  coaluisse,  e  Creta,  Illyrico, 
Italia.  Jdomeneus  e  Creta  oppido  Bianda  pulsus  per  seditionem  hello 
Magnensium  cum  grandi  manu  ad  regem  Divitium  ad  Illyricum  venit. 
Ab  90  item  accepta  manu  cum  Locrensibus  plerisque  profugis  in  mari 
coniunctus  amicitiaque  per  similem  causam  sociatus,  Locros  appulit.  Va- 
cuata  eo  metu  urbe  ibidem  possedit  aliquot  oppida  condidit,  in  queis  Cria 
et  Castrum  Mtnervae  nobilissimum.  In  tris  partes  divisa  copia,  in  populos 
duodecim,  Salentini  dicti,  quod  in  sah  amicitiam  fecerint.  —  Scheint  hier- 
bei die  Benutzung  der  antiquitates  sicher,  so  zeigt  diese  Stelle  allerdings 
zugleich  auch,  wie  schwer  es  ist,  für  einzelne  Glossen  endgültig  zu  entschei- 
den, ob  sie  dem  Theil  de  locis  oder  dem  historischen  Theil  de  hominibus 
zugehörten,  da  auch  dieser,  offenbar  unter  der  Einwirkung  der  origines  Gatos, 
historisch-geographische  Notizen  bot. 

2)  Für  denjenigen,  welcher  sich  mit  der  Zusammensetzung  des  Festus 
etwas  beschäftigt  hat,  wird  es  ferner  von  hoher  Beweiskraft  sein,  dass  S.  158 
unmittelbar  auf  die  Glosse  Mamertini  die  aus  dem  ersten  Buch  der  antiqui- 
tates entlehnte  Glosse  Murrata  potione  folgt,  sowie  dass  dieselbe  Reihen- 
folge S.  38  (Boicus  ager,  Burranica  potio)  wiederkehrt.  Von  höchster 
Wichtigkeit  ist  es  jedenfalls  auch,  dass  von  allen  Werken,  auf  welche  der 
Verfasser  sich  beruft,  allein  die  antiquitates  die  Geographie  mit  behandelten. 
Denn  die  origines  Ca  tos  können  in  diesen  Stellen  bei  der  scharfen  Scheidung, 
welche  offenbar  Vtrrius  selbst  zwischen  den  Schriftstellern  machte,  aus  welchen 
er  Betspiele  einzelner  Wolter  anführt,  und  denen,  welchen  er  als  Quellen 
folgt,  sicher  nicht  benutzt  sein. 


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536 


R.  RE1TZENSTE1N 


Glossen,  die  zahlreichen  Beziehungen  auf  Aeneas'),  die  Erklärungen 
der  Stadtnamen,  die  Nennung  verschollener  Ortschaften  und  man- 
ches sonst. 

Den  abschliessenden  Beweis  aber  und  die  volle  Bestätigung 
aller  dieser  Argumente  sowohl  für  Verrius  als  für  Plinius  giebl 
eine  Vergleicht! ng  beider.  Da  für  Plinius  eine  weitgehende,  für 
Verrius  eine  ausschliessliche  Benutzung  der  antiquitatts  wenigstens 
wahrscheinlich  ist,  so  haben  wir,  wenn  sich  eine  beiden  gemein- 
same Quelle  nachweisen  lässl,  ein  Recht,  das  genannte  Werk  als 
dieselbe  zu  betrachten.    Vergleichen  wir  also: 


Fest.  S.  343: 

dicti,  ut  ait  Varro  

quod  ea  gens  pp  praecipue  colat  de(08, 
id  est,  et /co  %ov)  aißeo&at, 

S.  83: 

Fortniae  oppidum  appellator  ex  Graeco, 
velut  Hormiae,  quod  circa  id  crebrae  sta- 
tions tutaeque  erant,  unde  proßeisceban- 
tur  navigaturi. 

S.  355: 

Turannos  Etruscos  appeüari  solitos 
ait  Verrius  a  Turrheno  duce  Lydorum, 
a  cuius  gentis  praeeipua  crudeUtate  etiam 
tyrannos  dictos. —  (Tuscos)  quidam  dictos 
aiunt  a  Tusco  (rege,  Hercu)lis  filio.  Ali 
quod  unici  studi  $i(nt  sacrißeiorum)  ex 
Graeco,  velut  itvoxôoi. 

S.  103: 

Hyperborei  supra  aquilonis  fiatum 
habitantes  dicti,  quod  humanae  vitae 
modum  excédant  vivendo  ultra  centesi- 
mum  annum,  quasi  vaeepaivoyieç 
oqov  seculi  humant. 

S.  24: 

Aegeum  mare  appellator,  quod  crebrae 


Plin.  III  108: 
Sabini,  ut  quidam  existi- 
movere,  a  religione  et  deum 
cultu  Sebini  appellati. 

III  59: 

Oppidum  Formiae  Hor- 
miae dictum,  ut  exist  ima- 


III  50. 
Lydi,  a  quorum  rege  Tyr- 
reni,  mox  a  sacrifico  ritu 
Itngua    Graecomm  Thusct 
sunt  cognominati. 


IV  89: 
Pone  eos  montes  ultraque 
Aquilonem  gens  felix  (si 
credimus),  quos  Hyperboreos 
appellavere ,  annoso  degit 
aevo. 

IV  51: 
Aegaeo  mari  nomen  dedit 


in  eo  sint  insulaey  ut  proeul  aspicien- .  scopulus   intet   Tenum  et 


1)  Vgl.  Aenariam,  Lectosia,  Atisenum,  Salurnia,  Segetta.  Für  Varro 
vgl.  in  dieser  Hinsicht  Serv.  Fuld.  zu  Aen.  III  349. 


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DIE  GEOGRAPHISCHEN  BÜCHER  VARROS  537 


ft&ii*  species  cap r arum  videantur; 
sive  quod  in  eo  Aege,  Amazonum  regtna, 
perierit;  five  quod  eo  Aegeus  pater  Thesei 
se  praecipitaverit. 

S.  119: 

Lucani  appellati  dicuntur,  quod  eorum 
regio  Sita  est  ad  partem  stêllae  luci ferae, 
tel  quod  lota  crttosa  sunt,  id  est  multae 
lucis,  vel  a  Luci(li)o  duce,  vel  quod  pri- 
mitus  in  luco  cotisederunt. 

§•  22  * 

Anxur  vocabatur,  quae  nunc  Terra- 
cina  dicitur,  Vulscae  gentis,  sicut  ait  En- 
nius:  'Vulsculus  perdidit  Anxur* . 

S.  20: 

Aenariam  appellavere  locum,  ubi  Ae- 
neas classem  a  Troia  veniens  appulit. 

S.  34: 

Beneventum,  colonia  cum  deduceretur, 
appellari  coeptum  est  melioris  ominis 
causa.  Namque  earn  urbem  antta  Gratci 
incolentes  MaXàevxov  appellarunt. 

S.  75: 

Diomedia  insula,  in  qua  Diomedes  se- 
pultus  est,  txcedens  Italia. 

S.  43: 

Capuam  in  Campania  quidam  a  Capye 
appellatam  ftrunt,  quem  a  pede  introrsus 
curvato  no  minât  um  antiqui  nostri  Fal- 
cqnem  vocant;  alii  a  planicie  regionis. 


Chium  vertus  quam  insula, 
Aex  nomine  a  specie  ca- 
prae,  quae  ita  Graecis  ap- 
pellatur. !) 

III  71: 
Lucani  a  Samnitibus  orti 
duce  Lucio. 


III  59: 
Tarradna  oppidum  lingua 
Volscorum  Anxur  dictum. 

Ill  82: 
Aenaria  a  stations  na- 


III  105: 
colonia  una  Beneventum 
auspicatius  mutato  nomine 
quae  quondam  appellata  Ma- 
leventum. 

Ill  151: 
contra  Apulum  litus  Dio- 
media conspicua  monumento 
Diomedis. 

Ill  63: 
Capua  ab  XL  p.  campo 
dicta. 


1)  Varro  de  I.  I.  VII  22:  Aegeum  dictum  ab  iusulis,  quod  in  eo  mari 
tcopuli  in  pelago  vocantur  ab  timilitudine  caprarum  aeges.  —  Wiewohl 
Varro  wahrscheinlich  auch  in  den  antiquitates  von  mehreren  Inseln  oder 
Felsen  sprach  (wodurch  das  bei  Festus  zugefügte  erebrae  erklärt  wird), 
scheint  doch  der  wörtlichen  Uebereinstimmung  halber  Plinius  auch  hierin  auf 
ihn  zurückzugehen. 


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538 


R.  RE1TZENSTE1N 


S.  72: 

Dkaearchia  vocabatur,  quae  nunc  Pu- 
teoli,  quod  ea  civitas  quondam  iustissime 
regebatur. 

S.  270: 

(Rhegivm  per  rh  signifi)care  oportere 
ait  Verrius  id  municipium,  quod  in  frtto 
e  regions  Siciliae  est  :  quoniam  id  dictum 
est  a  rumpendo,  quod  est  Gratet  Qayïjvai. 

S.  212: 

Picena  regio,  in  qua  est  Asculum,  dicta, 
quod,  Sabin*  cum  Asculum  proficisceren- 
tur,  in  vexillo  eorum  picus  consederit. 

S.  327: 

Samniies  ab  hash's  appellali  sunt,  quas 
Graeti  oavvia  appellant  ;  has  enim  ferre 
assueti  erant;  sive  a  colle  Satnnio,  ubi 
ex  Sabinis  adventantes  con  sederunt. 

S.  340: 

Sed  praeposila  est  ei  (seil,  oppido 
Egestae)  S  littera,  ne  obsceno  nomine 
appellaretur,  ut  factum  est  in  Malevento, 
quod  Beneventum  dictum  est,  et  in  Epi- 
damno,  quod  usurpatur  Dyrrachium. 


HI  61: 
Puleoli  colonia  Dicaear- 
dicti. 


Ill  86: 
Ab  hoc  dehiscendi  armi- 
nien to  Rhegium  Graeti  no- 
men  dedere  oppido  in  mar- 
gin* Haliac  sito. 

Ill  110: 
Ortisunt  (Picentes)  a  Sa- 
binis voto  vere  sacro. 


Ill  107: 
Samnitium,  qvos 


Sabeilos 


111  145: 
Bpidamnum  colonia  pro- 
pter inauspicatum  nomen  a 
Romanis  Dyrrachium  appd- 
lata. l) 


Haben  wir  somit  das  sichere  Resultat  gewonnen,  dass  Verrius 
in  diesen  Glossen  die  antiquitatet  benutzte,  so  ändert  sich  für  uns 
das  Bild,  welches  Oehmichen  von  der  Quelle  des  Plinius  entwerfe! 
wollte.  In  einen  blossen  periplus  lassen  sich  die  zahlreichen  No- 
tizen Ober  binnenländische  Städte  und  Gegenden  (wie  Benerenturo, 
Saticula  u.  a.)  nicht  bringen,  und  wenn  auch  die  Thatsache  be- 
stehen bleibt,  dass  die  Darstellung  in  den  drei  letzten  Büchern  de 
lotis  der  Meeresküste  folgte,  so  können  wir  doch  mit  Sicherheit 
behaupten,  dass  das  Binnenland  in  denselben  ebenfalls  behandelt 
war.   Ja  für  einen  kleinen  Tbeil,  das  Sabinerland  (Plin.  III  108 


1)  Vgl.  Mela  II  56:  Dyrrachium,  Epidamnos  ante  erat, 
mutavere,  quia  velut  in  damnum  Huris  omen  id  visum  est 


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DIE  GEOGRAPHISCHEN  BÜCHER  VARROS  539 


und  109),  können  wir  sogar  wenigstens  annähernd  bestimmen,  in 
welchem  Umfang  dies  geschah. 

Oehmichen,  welcher  in  seinen  Pliniauischen  Studien  S.  24  die 
genannte  Stelle  des  Plinius  ausführlich  bespricht,  ist  über  die 
Quelle  desselben  im  Zweifel,  findet  es  aber  für  'das  Einfachste',  an 
ein  Werk  Varros  zu  denken.  In  der  That  war  dies  schon  darum 
wahrscheinlich,  weil  Plinius  das  Princip  hat,  jeden  Antor  beson- 
ders für  seine  Heimathgegend  zu  benutzen  (Plin.  III  1)  und  Varro 
vermöge  des  eigenartigen  Localpatriotismus,  welcher  sich  in  allen 
seinen  Schriften  zeigt,  gewiss  auch  die  Geographie  des  Sabiner- 
ia od  es  bei  Gelegenheit  eingehend  berücksichtigt  hatte.  Dies  be- 
stätigen ferner  die  varronischen  Fragmente,  welchen  Oehmichen 
freilich,  wie  es  scheint  principiell,  keine  Beachtung  schenkte.  Dass 
die  Parenthese  ut  quidam  existimavere ,  a  religione  et  deum  cultu 
Sebini  appeüati  aus  Varro  stammt,  hat  uns  die  entsprechende  Glosse 
des  Festus,  in  welcher  er  sogar  genannt  wird,  erwiesen.  Aber  auch 
der  Hauptsatz  Sabini  Velinos  accolunt  lacus,  roscidis  collibus.  Nar 
amnis  exhaurit  illos  sulpureis  aqnis  ist  offenbar  ebendaher  entlehnt. 
Denn  wieder  wird  Varro  in  einer  völlig  analogen  Stelle  genannt, 
in  welcher  Servius  (zu  Aen.  VII  712)  das  Sabinerland  beschreibt: 
Yelinus  lacus  est  (circa  Reale,  Fuld.)  iuxta  agrum,  qui  Rosulanus 
vocatur.  Varro  tarnen  dicit  lacttm  hune  a  quodam  consule  in  Narem 
vel  Nartem  fluvium  derivatum  —  nam  ulrumque  dicitur  —  esse 
diffusum.  Post  quod  tanta  est  loca  secuta  fertititas,  ut  etiam  perticac 
longitudinem  altitudo  superaret  herbarum:  quin  etiam  quantum  per 
diem  demptum  esset,  tantum  per  noctem  crescebat.  Gehen  aber  beide 
Stellen  zweifellos  auf  eine  gemeinsame  Quelle  zurück,  so  enthielt 
dieselbe  offenbar  an  diesem  Ort  auch  eine  Angabe  über  die  Frucht- 
barkeit des  Landes,  welche  bei  Servius  allerdings  durch  ein  wun- 
derliches MissverstäDdniss  entstellt  ist.  Dieselbe  geht  augenschein- 
lich auf  eine  Geschichte  zurück,  die  Varro  auch  in  seinem  land- 
wirtschaftlichen Werk  (welches  keinesfalls  hierbei  von  Servius 
benutzt  ist)  I  7,  10  wiederholt:  Caesar  Yopiscus,  aedilicius  causam 
cum  ageret  apud  censor  es,  compos  Roseae  Italiae  dixit  esse  sumen, 
in  quo  relicta  pertica  postridie  non  appareret  propter  herbam.  Was 
Plinius  endlich  mit  den  roscidi  colles  meint  und  in  wiefern  die- 
selben mit  dem  ager  Rosulanus  des  Servius  identisch  sind,  erklart 
Festus  S.  263:  Rosea  in  agro  Realino  campus  appellator,  quod  in 
eo  arva  rore  humida  semper  seruntur.    Schwerlich  konnte  man, 


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540 


R.  REITZENSTEIN 


selbst  abgesehen  von  den  bisherigen  Ausführungen  über  die  geo- 
graphischen Glossen,  diese  Notiz  auf  einen  andern  Autor  beziehen, 
als  den  der  bekannten  Glosse  Sabini,  d.  h.  Varro,  dessen  längere 
Erklärung  Plinius  hier  in  einen  einzigen  kurzen  Ausdruck  zu- 
sammengezogen hat.  Dann  aber  ist  es  klar,  wie  trefflich  diese 
verschiedenen  Angaben  zu  einem  Ganzen  sich  zusammenfügen  und 
dass  sie  einem  und  demselben  Werke  Varros  —  den  antiquüatcs, 
wie  wir  mit  Gewissheit  behaupten  dürfen  —  entnommen  sind.  Der- 
selbe Ursprung  ist  dann  für  den  folgenden  Paragraph  des  Plinius 
(109),  in  welchem  Varro  sogar  genannt  wird,  mindestens  wahr- 
scheinlich. Wenn  Oehmichen  daher  (Plin.  Stud.  S.  24)  auch  dies 
Stück  als  Zusatz  bezeichnete,  so  können  wir  wieder  nachweisen, 
dass  es  wenigstens  aus  dem  Hauptwerke  stammt. 

Ueberhaupt  können  wir  Uber  die  Verwendung  desselben  bei 
Plinius  uns  nunmehr  ein  klares  Bild  entwerfen,  nun  sich  die  Ver- 
muthung  Mommsens  (Herrn.  XVHI  S.  200),  dass  auch  mancherlei 
Zusätze  zu  den  aus  der  discriptio  Italiae  entlehnten  Städtelisten 
unserem  Werk  entnommen  sind,  durch  die  Vergleicbung  mit  Festus 
unwiderleglich  bestätigt  hat.  Wenn  z.  B.  die  bei  der  Erwähnung 
von  Capua  und  Benevent  (§  63  und  105;  vgl.  oben)  beigefügten 
Nameuserklärungen  als  varronisch  erwiesen  sind,  so  liegt  das  Be- 
streben des  Plinius,  seine  beiden  Hauptquellen  möglichst  in  ein- 
ander zu  arbeiten,  und  sein  Verfahren  dabei  gewiss  klar  zu  Tage. 
Zugleich  wird  aber  auch  eine  andere  Vermulhung  Mommsens  (a.a.O.), 
nämlich  dass  Varro  in  dieser  Schrift  die  Colooien,  nicht  nur  der 
römischen  Bürger,  sondern  auch  die  ehemalig  latinischen,  als  solche 
bezeichnet  habe,  durch  die  Artikel  Beneventum,  Ostia  und  Srticula 
bei  Festus  bestens  bestätigt.  Auch  entspricht  der  weiteren  Be- 
hauptung, dass  Varro  demzufolge  mehr  die  Gründungsgeschichte 
als  die  rechtliche  Stellung  dieser  Colooien  hervorgehoben  habe,  — 
ein  Grund,  welcher  Mommsen  bewog,  nicht  nur  die  bei  Plinius 
gegebenen  Notizen  Uber  Cosa  und  Aquileia ,  sondern  auch  Ober 
Ostia,  Tarent  und  Eporedia  auf  Varro  zu  beziehen  —  völlig  der 
Charakter  der  erwähnten  drei  Glossen;  so  wenn  Festus  S.  340 
über  Saticula  berichtet:  Sati(eula  oppidum)  in  Samnio  captum  est: 
quo  (postea  coloni)am  deduxerunt  Triumviri  M.  Valerius  Corvus, 
Iunius  Scaeva,  P.  Fulvius  Longus  ex  S.  C.  Kai  Ianuarü  L  ifc- 
pirio  Cursore  C.  Iunio  II  Cos.,  Die  durchgängige  üebereinstim- 
mung  mit  den  Vermulhungen  Mommsens,  der  nur  von  Plinius  aus- 


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DIE  GEOGRAPHISCHEN  BÜCHER  VARROS  541 


ging,  erscheint  mir  dabei  zugleich  auch  für  die  früheren,  zum 
grossen  Theil  aus  der  Betrachtung  des  Festus  gewonnenen  Resul- 
tate als  beste  Probe  und  Bürgschaft.  *) 

Eine  andere  scheint  sich  aus  der  näheren  Betrachtung  einer 
Stelle  des  Hieronymus  zu  ergeben,  welche  sich  in  der  Einleitung 
des  zweiten  Buchs  seines  Commentars  zum  Galaterbriefe  (VII  425 


1)  Vgl.  Herrn.  XVIII  S.  200  A.  2:  'Wahrscheinlich  lag  Plinius  eine  weit 
ausführlichere,  aber  das  Binnenland  verhältnissmässig  nicht  minder  stiefmütter- 
lich behandelnde  Beschreibung  Italiens  vor  nnd  rühren  daher  die  Angaben 
wie  Capua  ab  XL  p.  eampo  dicta,  Corani  a  Dardano  Troiano  orti,  und  was 
dessen  mehr  sich  in  die  Stadtlisten  eingelegt  findet.'  —  Nur  in  einem  Punkt 
sei  es  mir  erlaubt  eine  abweichende  Meinung  vorzubringen.  Mommsen  hat 
in  dem  Aufsatz  Ober  die  untergegangenen  Ortschaften  in  dem  eigentlichen 
Lattum  (Herrn.  XVII  S.  58)  die  Vermnthung  Seecks  (Rh.  M.  XXXVII  S.  9) 
gebilligt,  das  Verzeichniss  der  untergegangenen  Städte  Latiums  (und  folglich 
auch  der  anderen  Gegenden  Italiens)  möge  auf  die  anti  qui  taies  Varroa  zurück- 
gehen. In  der  That  wissen  wir  aus  Festus,  dass  er  von  denselben  wenigstens 
Collatia  und  Caenina  erwähnt  hat,  und  die  Möglichkeit,  dass  dieselben  auch 
bei  ihm  in  einem  dem  plinianischen  ähnlichen  Verzeichniss  standen,  wird 
Niemand  bestreiten.  Allein  Seecks  Beweise  dafür  sind  recht  unzulänglich. 
Dass  Varro  die  untergegangenen  Städte  in  den  Büchern  de  loci*  behandelt 
habe,  kann  man  aus  Dionys  1  14  nicht  schliessen,  da  es  sich  hier  nicht  um 
die  untergegangenen  Städte  einer  Region,  sondern  eines  Volkes,  der  Abori- 
giner  handelt,  und  es,  wie  schon  bemerkt  (S.  515  Anm.),  am  natürlichsten  ist, 
dabei  an  den  historischen  Theil  de  hominibus  zu  denken.  Ferner  ist  die  An- 
ordnung bei  Dionys  nicht  eine  alphabetische,  sondern  geographische,  und 
eigenartig  berührt  es  daher,  dass  Seeck  in  der  ersteren  ein  speeifisches  Cha- 
racterislicum  Varros  für  solche  Abschnitte  sieht.  Ist  daher  ein  Schlnss  von 
dem  varroniseben  Verzeichniss  bei  Dionys  auf  das  plinianisebe  nicht  gestattet, 
so  gewinnt  es  Wichtigkeit,  dass  in  der  Küstenbeschreibung  des  Plinius,  also 
dem  varronischen  Theil,  untergegangene  Städte  mit  den  andern  ihrer  Lage 
nach  erwähnt  werden,  die  zusammenhängenden  Partien  über  dieselben  dagegen 
sich  als  Einschiebungen  erweisen,  welche  erst  nach  der  Zusammenschmelzung 
des  Varro  und  Augustus  hineinkamen.  Denn  diese  Nachrichten,  welche  sich 
bei  den  Regionen  VII,  I,  III,  IV,  VIII,  XI,  X  als  dritter  Theil  nach  der  Küsten- 
brschreibung und  der  discriptio  finden,  angeschlossen  mit  den  formelhaften 
Wendungen  in  hoc  situ  (tractu,  parte)  interiere  oder  praeterea,  nehmen 
nicht  auf  die  Regionentheilung,  sondern  auf  die  historische  Eintheilung  Bezug, 
stehen  aber  dennoch,  wie  §  68—70  zeigt,  nicht  bei  den  einzelnen  varronischen 
Abschnitten,  sondern  am  Ende  der  Besprechung  der  Region  zusammen.  Dazu 
kommt  als  zwingendes  Argument,  dass  alle  lateinischen  Autoren,  welche  nach 
dem  Index  sicher  erst  in  einer  Ueberarbeilung  benutzt  sind  (Brunn  de  auet. 
ind.  p.  5),  in  diesen  Partien  vorkommen,  Gellian  und  Valerian  §  108,  Piso 
§  131,  Mucian,  dessen  Notiz  nur  an  falsche  Stelle  gerieth,  §  59. 


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R.  R EITZENSTEIN 


VaU.)  findet;  sie  lautel:  Marcus  Varro,  auutarum  antiquitatum 


super  hac  gente  et  digna  memoria  tradiderunt.  Sed  quia  nobis  pro- 

let  ut  timvlieiter  fatear  multi  in  in  tit  mi  sunt  mind  htiec  Itaer  e  df- 
stt'i^wui)  Lactantti  nostri,  quae  tu  tertio  ad  Probutn  volumine  dt  hac 


hoc  HU  de  Galatis  dixerit  et  occidentales  populos  tantis  in  medto 
terrarum  tpatiis  praetermissis  in  Orientis  plaga  come  disse  commé- 
morant, cum  const  et  Orientis  contra  et  Graeciae  examina  ad  Oect- 
dentis  ultima  pervenisse.  Massiliam  Phocaei  condiderunt;  quos  ait 
Varro  trilingues  esse,  quod  et  Graece  loquantur  et  Latine  et  Gaüiee. 
Oppidum  Rhoda  coloni  Rhodiorum  locaverunt;  unde  amnis  Hhodanns 
nomen  accepit.  Praetermitto  Carthaginis  conditores  Tyrios  et  Age- 
noris  urbem.  Praetereo  Thebas  Liberi,  quae  in  Africa  condidit; 
quae  civitas  nunc  Thebestis  dicitur.  Relinquo  earn  partem  Libyae, 
quae  Graecis  urbibus  plena  est.  Ad  Hispanias  transgredior:  nonne 
Saguntum  Graeci  ex  insula  Zacyntho  profecti  condiderunt,  et  oppi- 
dum Tartesson,  quod  nunc  vocatur  Carteia,  Iones  Graeci  homines 
locasse  referuntur?  Montes  quoque  Hispaniarum  Calpe,  Idrus,  Py- 
rene,  item  insulae  Aphrodisiades  et  Gymnesiae,  quae  vocantur  Ba- 
léares, nonne  Graeci  sermonis  indicia  demonstrant?  Ipsa  Italia  a 
Graecis  populis  occupata  Maior  quondam  Graecia  vocabatur.  Certe, 
quod  negari  non  potest,  Romani  de  Aeneae  Asiani  hominis  Stirpe 
generali  sunt. 

In  dem  Anfang  der  Stelle  wird  offenbar  auf  die  antiquitates 
Varros  verwiesen;  wenn  daher  bald  darauf  bei  Massilia  wieder 
Varro  genau  Dt  wird,  haben  wir  ein  Recht  an  dasselbe  Werk  zu 
denken  und  gewinnen  somit  für  dasselbe  ein  neues  Fragment.  Ja 
noch  mehr,  vergleichen  wir  die  schon  mehrfach  angeführte  Stelle 
des  Hieronymus  in  Genes.  X  4:  Legamus  Varronis  de  antiquita- 
tibus  libros  et  Si(si)nnii  Capitonis  et  Graecum  Phlegonta  ceterosque 
eruditissimos  viros,  et  videbimns  omnes  paene  insula*  et  totius  orbis 
litora  terrasque  mari  vicinas  Graecis  aecolis  occupatas,  qui  ut  supra 
diximus,  ab  Amano  et  Tauro  montibus  omnia  maritima  loca  usque 
ad  oceanum  possedere  Rritannicum,  so  erscheint  die  oben  ange- 
führte Stelle  nur  wie  eine  detaillirle  Ausführung  desselben  Ge- 
dankens. Zu  der  volligen  Gleichartigkeit  des  Inhalts  tritt  die 
Uebereinstimmung  der  in  beiden  Stellen  von  Hieronymus  citirten 


5  \l }(.  i 


gente  opinatus  sit,  verba  ponemus 


Xec  mirum  si 


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DIE  GEOGRAPHISCHEN  BÜCHER  VARROS  543 


Autoren  —  dort  'Varro  und  seine  übrigen  Nachahmer',  hier  'Varro, 
Sinniu»  Capito,  Phlegon  und  die  Übrigen  Gelehrten'.  Mit  höchster 
Wahrscheinlichkeit  wird  man  daher  wie  in  der  kürzeren  so  in  der 
ausführlichen  Stelle  die  Hauptangaben,  für  deren  zwei  ja  auch 
Varro  als  Quelle  genannt  ist,  auf  seine  antiquitates  beziehen,  wenn 
sie  auch  Hieronymus  freilich  wohl  kaum  direkt  benutzte.  Wenn 
daher  einige  dieser  Angaben  im  wesentlichen  zu  Plinius  stimmen 
(während  sie  zugleich  sogar  mehr  als  Plinius  bieten),  so  haben 
wir  darin  zwar  keinen  an  sich  vollgültigen  Beweis,  wohl  aber  eine 
neue  Bestätigung  und  Unterstützung  der  früheren  Ausführungen. 
In  der  Thal  findet  sich  bei  Plinius  III  77:  Baliares  funda  belli- 
cosas  Graeci  Gymnasias  dixere.  III  33:  Âtque  ubi  Rhoda  Rhodio- 
rum  fuit,  unde  diet  us  multo  Galliarum  fertilissimus  Rhodanus 
a  www.1)    HI  7:  Carteia  Tartesos  a  Graêcù  dicta.2) 

Umgekehrt  darf  man  nun  auch  die  Uebereinstimmung  mit 
Plinius  als  Argument  verwenden,  um  andere  varronische  Frag- 


1)  Eine  Stelle,  deren  allernächste  Umgebung  auch  Oehmichen  (de  M.  Farr. 
et  Is.  Char.  p.  12  no.  7.  S)  dem  Varro  mit  höchster  Wahrscheinlichkeit  an- 
gewiesen halte. 

2)  Mela  II  96:  Carteia,  ut  quidam  putant,  aliquando  Tartesos.  —  Hier- 
bei ist  es  vielleicht  an  der  Zeit,  einem  Einwand  zu  begegnen,  der  aas  einer 
Stelle  Melas  gefolgert  werden  könnte,  welche  eine  offenbare  Uebereinstim- 
mung mit  dem  von  Solin  ci  Herten  opus  de  litoralibus  zeigt.  Wenn  nämlich 
bei  Solin  Varro  erzählt,  auf  dem  Ida  sei  noch  zu  seiner  Zeit  das  Grab  des 
Jupiter  gezeigt  worden,  and  Mela  II  112  von  Creta  berichtet:  maxime  tarnen 
eo  (famig  er  ata)  quod  ibi  sepulti  lovis  paene  clarum  vestigium,  sepulcrum 
eut  nomen  eins  insculptum  est,  adcolae  ostendunt,  so  ist  es  mir  wenigstens 
anverständlich,  wie  Schweder  (die  Concordanz  der  Chorographien  des  Pom- 
ponius  Mela  und  des  Plinius,  Kiel  1879,  S.  18  A.)  die  beiden  Angaben  als  völlig 
verschieden  bezeichnen  konnte.  Ist  ihre  Uebereinstimmung  aber  a  och  anbe- 
dingt zuzugeben,  so  würde  andererseits  ein  Schluss  hieraus  auf  die  gemein- 
same Quelle  des  Plinius  und  Mela  völlig  verfehlt  erscheinen,  da  allein  die 
wörtliche  Benutzung  der  antiquitates  bei  Plinius  diesem  Einwurf  mindestens 
die  Wage  hält.  Ebenso  wenig  darf  man  natürlich  aas  einem  so  geringfügi- 
gen Umstand,  wie  die  Uebereinstimmung  einer  derartigen  Angabe,  auf  eine 
Identitit  der  letzten  Bûcher  de  loeis  mit  dem  opus  de  litoralibus  ratheo.  Es 
ist  möglich,  dass  Mela  neben  den  antiquitates  noch  ein  anderes  Werk  Varros 
flüchtig  eingesehen  hat  (vgl.  die  Besprechung  von  Ebbe  und  Fluth  III  1  u.  2), 
wahrscheinlicher  aber  gewiss,  dass  —  von  andern  Autoren,  wie  Nepos,  ganz 
zu  schweigen  —  Varro  selbst  seine  Notiz  Ober  das  Grab  lupiters,  welche 
in  jenem  Werk  doch  mehr  eine  Abschweifung  sein  musste,  in  den  antiqui- 
tates wiederholte.    Eine  entscheidende  Bedeutung  hat  sie  keinesfalls. 


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R.  RE1TZENSTEIN 


mente  in  die  antiquitates  einiureihen,  so  Senr.  zn  A  en.  Ill  386: 
Qui  nunc  Circeius  mons  a  Circe  dicitur,  aliquando ,  ut  Yarro 
dicit,  insula  fuit,  nondum  siccatis  paludibus,  quae  earn  dividebant 
a  continent,  womit  völlig  Obereinfltimmt  Plin.  Ill  57:  Cercei  quon- 
dam insula  inmenso  ouidem  mari  circumdata.  ut  creditur  Homero. 

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et  nunc  planifie  (vgl.  Mela  II  71  :  Circes  domus  aliquando  Oirceia. 
(Jehmichen  de  M,  Varr.  etc.  p.  13). 

Mil  einer  gewissen  Wahrscheinlichkeit  dürren  wir  ferner  hierzu 
rechnen,  was  der  Bernenser  Commentator  zu  Lucan  IX  411  an- 
führt: Quidam  diviserunt  orbem  in  duas  partes,  ut  Yarro,  id  est 
Asiam  et  Europam,  quidam  in  tris  Asiam,  Suropam  et  Africam,  m 
Alexander,  quidam  in  quatuor  adiecta  Aegypto,  ut  Tmosthenes.  Wohl 
nämlich  bietet  Plinius  III  3  tibereinstimmend  mit  Mela  I  8  die 
Ansetzung  dreier  Erdlheile,  und  Festus,  oder  vielmehr  sein  Eptto- 
mator,  nennt  S.  78  Europa  den  dritten  Welttheil,  sodass  man  ver- 
sucht ist,  diese  Dreitheilung  auch  für  die  gemeinsame  varronische 
Quelle  anzunehmen.    Aber  in  dem  so  nahe  mit  den  antiquitaies 
sich  berührenden  Werk  de  lingua  latina  (V  31)  nimmt  Varro  nur 
zwei  Erdlheile  an,  und  Plinius  ergänzt  seine  eigene  Angabe  Ober 
die  Dreizahl  derselben  III  5  durch  die  Worte:  Quam  plerique  merito 
non  tertiam  portionem  fecere  verum  aequam,  in  duas  partes  ab 
amne  Tanai  ad  Gaditanum  fretum  universo  orbe  diviso.    Ja  noch 
mehr,  seine  ganze  Anordnung  richtet  sich  offenbar  nach  dieser 
Theilung,  da  zwischen  dem  dritten  und  vierten  Buch  einerseits, 
dem  fünften  und  sechsten  andererseits  keine  sachliche  Scheidung 
liegt  und  die  Buchabtheilung  hierin  eine  offenbar  völlig  willkür- 
liche ist  Die  Annahme,  welche  Oebmichen  (de  M.  Varr.  etc.  p.  10) 
der  Anlage  der  indices  entnahm,  dass  die  beiden  ersten  und  die 
beiden  letzten  Bücher  ursprünglich  je  einen  Band  bildeten,  hat 
daher  sehr  viel  für  sich;  mindestens  entsprachen  sie  je  einem  Buche 
der  Hauptquelle.    Nun  giebt  Plinius  für  jeden  seiner  zwei  Welt- 
theile  zunächst  die  innere,  dann  die  äussere  Rüste  an,  eine  Dispo- 
sition, welche  bei  Mela  nur  in  sofern  umgeändert  erscheint,  als 
derselbe  die  beiden  inneren  und  die  beiden  äusseren  Küstenhälften 
zu  je  einem  Ganzen  vereinigt.    Da  diese  Anordnung  demgeroäss 
auf  das  engste  mit  der  Küstenbeschreibung  verbunden  ist,  so  haben 
wir  ein  Recht,  sie  auf  Varros  antiquitates  zurückzuführen.  Dass 
trotzdem  die  oben  genannten  Schriftsteiler  auch  drei  Welttheile 
annehmen,  wird  gerade  durch  unser  Fragment,  in  welchem  die 


L 


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DIE  GEOGRAPHISCHEN  BÜCHER  VARROS  545 


verschiedenen  hierauf  bezüglichen  Ansichten  offenbar  nach  Varro 
aufgezahlt  werden,  wenigstens  einigermassen  erklart. 

Dies  führt  uns  dazu,  die  Eintheilung  der  Bücher  de  loci»  näher 
zu  betrachten.  Das  erste  derselben,  Buch  VIII  der  antiquitates, 
handelte  nach  Festus  S.  348  zweifellos  von  Rom;  Ober  die  folgen- 
den, IX  und  X,  wissen  wir  nichts.  Von  Buch  XI  sind  uns  zwei 
Fragmente  erhalten,  welche  zeigen,  dass  Italien  darin  besprochen 
wurde,  das  eine  bei  Probus  (p.  4, 1  Keil)  über  die  KüstenAüsse  bei 
Rhegium,  das  andere  bei  Macrobius  (Sat.  III  16,  12),  welcher  von 
Varro  sagt  :  Qui  enumerans,  quae  in  quibus  Italiae  partibns  optima 
ad  vittum  gignantur,  pisci  Tiberino  palmam  tribuit  his  verbis  in 
libro  rerum  humanarum  undecimo:  ad  victum  optima  (tri  ager  Cam-' 
panus  frumentum ,  Falernus  vinum  y  Cassinas  oleum,  Tusculanus 
ficum,  mel  Tarentinus,  piscem  Tiberis.  Es  scheint  klar,  dass  diese 
Stelle  aus  einem  zusammenhängenden  Lobe  Italiens  entnommen 
ist,  wie  es  sich  ähnlich  in  der  Einleitung  zu  Varros  landwirt- 
schaftlichem Werke  (I  2,  3—7)  findet,  wo  die  entsprechenden  Worte 
lauten:  Contra  quid  in  Italia  utensile  non  modo  non  nascitur,  sed 
etiam  non  egregium  fit?  quod  far  conferam  Campano?  quod  triti- 
cum  Apulo?  quod  vinum  Falerno?  quod  oleum  Venafro?  Aehnlich 
ist  das  Lob  Italiens  bei  Dionys  von  Halicarnass  I  36  u.  37  ')  und 
bei  Plinius  HI  39 — 42.  Bei  Beiden  tritt  derselbe  Gesichtspunkt 
zu  Tage,  so  wenn  Plinius  preist:  tanta  frug\tm  vitiumque  et  olea- 
rum  fertilitas,  wobei  sogar  die  Reihenfolge  die  varronische  ist.  Da 
nun  Plinius  dieses  allgemeine  Lob  der  speciellen  Besprechung  Ita- 
liens vorausschickt,  da  seine  Küstenbescbreibung  auch  bei  einzelnen 
Gegenden  Italiens  (vgl.  besonders  Gampanien  III  60)  ähnlich  ver- 
fährt, und  da  wir  in  der  That  keine  angemessenere  Stellung  für 
diese  Lobpreisungen  finden  können,  so  scheint  der  Scbluss  ge- 
rechtfertigt, dass  das  bei  Macrobius  erhaltene  Fragment  der  Ein- 


1)  Torro  âk  to  nafi<p6çoy  xai  noXvutffXkç  naq'  qytwoty  âXXijy  yfky 

'UaXiay  l^fiv  mi&opa%  notas  fit*  yàq  Xi'tntxai  atoqiÔQov  fiq 

notafioh  itXXà  roïç  oiçaviotç  iâaaty  upâof*(yi;ç  rà  xaXovfuya  Kapnavwy 
niàla,  iy  olç  iyàt  xai  tputâqnovç  i&taoafjijy  àçovQaç  9fçtyôr  ini  XtlH*- 
çtrdi  xai  farontoçiyoy  ini  Stçtry  anôçov  txrçtyovoaç ;  noiaç  â*  iXaio- 
opéçov  rà  Mtaaanifoy  xai  duvvivy  xai  Saßfywy  xai  noXXuSy  âXXtoy  yicjç- 
yta;  noiaç  â*  oiyotpvxov  Tvççrty{a  xai  'AXßayoi  xai  rà  *PaXiq(y<ay  zwQ*a 
$avf4aoiotç  tôç  <pû.éfintXa  xai  ât  iXafforov  néyov  nXtforovç  apa  xai  xça- 
n'otovç  xaonovç  lUnyxtly  tvnoça; 

H«rm«i  XX.  35 


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R.  REITZENSTEIN 


leiluüg  uad  Schilderung  I  tali  eu  s  gehört,  dieselbe  also  erst  im  elften 
Buch  begann.1) 

Nun  wäre  es,  da  Varros  Darstellung  ?on  Osten  nach  Westen 
ging,  aii  und  für  sich  möglich,  dass  er  im  elften  oder  gar  schon 
zehnten  Buch  die  Darstellung  Europas  mit  den  Ostlichen  Tbeilen 
begann  und  im  fwölflen,  in  welchem  die  spanische  Insel  Erythea 
erwähnt  wird,  beschloss,  während  Asien  und  Afrika  in  dem  drei- 
zehnten abgefertigt  wurden.  Aber  ist  es  wohl  wahrscheinlich,  das« 
Varro,  dessen  Werke  überall  eine  vollendete  Kunst  der  Disposition 
zeigen,  von  seinen  zwei  Welttheilen  dem  einen  zwei  (oder  mehr 
Bücher,  dem  andern  ein  einziges  zugewiesen  hat?  Und  wäre  daoo 
ßicht  die  Eintheiluug  der  vier  Bücher  bei  Plinius  geradezu  uner- 
klärlich? Nicht  minder  unerklärlich  wäre  ferner  die  Heraushebuug 
der  Stadt  Rom,  welche  zweifellos  in  den  Büchern  de  loci*  die  erste 
Stelle  einnahm.  Alle  diese  Schwierigkeiten  lösen  sich  nur,  wenn 
wir  annehmen,  dass  Varro,  in  echt  römischer  Weise  beherrscht 
von  rechtlichen  und  historischen  Gesichtspunkten,  zuerst  Rom  (und 
vielleicht  dessen  nächste  Umgebung),  dann  Italien  und  erst  nach 
diesem  die  Provinzen  oder  auswärtigen  Länder  besprach,  und  zwar 
in  je  einem  Buche  einen  Welttheil. 

Eine  treffliche  Unterstützung  dieser  Behauptung  bietet  eise 
Stelle  des  Gellius  (X  7,  2),  welcher  die  ilauptströme  der  Erde  be- 
sprechend sagt:  Varro  autem  cum  de  parte  Orbis,  quae  Europa 
dicitur,  dissereret,  m  tribus  primis  eine  terrae  flummibus  Rhodanum 
esse  ponit;  per  quod  videtur  eum  facere  Metro  aemulum.  Bistns 
enim  quoque  in  Europa  fluit.  Denn  eine  zusammenhängende  Be- 
sprechung Europas  werden  wir  in  den  Büchern  de  ora  maritima  um 
so  weniger  suchen,  da  dieselben  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  nicht 
geographisch,  sondern  sachlich  getheilt  waren  (vgl.  das  Buch  & 
aestuariis).  Dagegen  geht  die  Küstenbeschreibung  des  Plinius,  d.  h. 
die  antiquitates,  so  genau  auf  die  Hauptströme,  ihren  Lauf  und  ihre 


1)  Aus  der  erwähnten  Stelle  des  Macrobius  und  aus  Plinius  IX  Iii  wf 
0.  Gruppe  (Comment,  in  hon.  Mommteni  p.  553)  den  Schlug«,  dass  nicht  du 
diese  Notiz  selbst,  sondern  auch  in  den  späteren  Bâchera  der  naturalis  Ar- 
s  tori  a  alle  Angaben  über  die  Orte  Italiens,  an  welchen  die  einzelnen  Lebens- 
mittel am  Besten  gediehen,  dem  elften  Buch  der  antiquitates  entlehnt  seien, 
und  fährte  dies  als  Beispiel  sicherer  Methode  an.  Doch  ist  selbst  in  SUUp 
Ausgabe  richtig  bemerkt,  dass  die  IX  173  ciürte  Stehe  Varros  sieb  rer.  rust. 
Ill  14,  4  findec. 


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DIE  GEOGRAPHISCHEN  BÜGHER  VARROS  547 


Grosse  ein,  dass  wir  auch  dies  Fragment  mit  Notwendigkeit  dem 
genannten  Werke  zuweisen  müssen.  Nun  ist  es  aber,  da  Varro 
offenbar  die  beiden  andern  Hauptstrome  nicht  nannte  (vgl.  bei 
Gelüus  per  quod  videtur  etc.),  nicht  wahrscheinlich,  dass  er 
etwa  in  einer  allgemeinen  Einleitung  die  HauptstrOme  und  Haupt- 
gebirge oder  A  eh  u  liebes  zusammengestellt  hat,  er  gab  vielmehr 
diese  Angabe  offenbar  bei  der  Besprechung  des  Rhodanus  selbst, 
und  in  diesem  Zusammenbang  zeigt  dieselbe  Notiz  auch  Solin  II  53, 
dessen  ganzer  Abschnitt,  wiewohl  weder  aus  Plinius  noch  Mela 
entlehnt,  doch  sichtlich  mit  ihnen  auf  eine  gemeinsame  Quelle 
zurückgeht  und  sogar  dieselbe  Ordnung  wie  Mela,  d.  h.  die  varro- 
nische,  zeigt. 

Solin.  1152:       (    Pliu.  III  33.  34  : 
In  qua  (provincia)  |    At  in  ora  Massilia 
Phocaënses   quondam  j  Graecorum  Phocaeen- 
fugati  Persarum  ad-  j  sium  f oeder  ata. 
ventu  Massiliam  ur- 1 
bem  olympiade  qua- 1 
dragesima  quinta  con- 
diderunt. 


Mela  II  77  : 
Haec  {Massilia)  a  Pho- 
eaeis  oriunda  et  olim 
inter  asperas  posit  a  y 
nunc  ut  pacatis  ita  dis- 
simillimis  tarnen  vicina 
gentil  us,  mirum  quam 
facile  et  tunc  sedem 
alienam  ceperit  et  adhuc 
morem  suntn  teneat.x) 
hiter  eum  et  Rhodanum 
Maritima  Avaticorum 
stagno  adsidet,  Fossa 
Mariana  partem  eius 
amnis  navigabili  alveo 
effundit.  —  —  


et  C.  Mariusbello  Cim- 
brico  (actis  manu  fos~ 
sis  inuitavit  mare, per- 
niciosamque  ferventis 
Rhodani  navigationein 
temperavit  ; 


Rhodanus  non  longe  ab]  qui  amnis  praeeipi- 


34.  ultra  fossae  ex 
Rhodano  CMariopere 
et  nomine  insignes.  — 


33.  unde  diet  us  mul- 


1)  In  diesen  Zusammenhang  gehört  demnach  auch  das  früher  besprochene 
Fragment  über  die  drei  Sprachen  der  Massilier,  welches  bei  Isidor  or.  XV  1,  63 
folgenderroassen  lautet:  Cum  Cyrus  maritima*  urbes  Graeeiae  occuparet, 
et  Pkocenses  ab  eo  expugnati  omnibus  angustiis  premerentur,  iuraverunt, 
ut  profugerent  quam  lotigissime  ab  imperio  Persarum,  ubi  ne  nomen  qui- 
dem  eorum  audirent,  atque  ita  in  ultimas  Galliae  sinus  navibus  profecti 
armisque  se  advenus  Gallicam  feritatem  tu  entes  Massiliam  condiderunt 
et  ex  nomine  ducis  appellaverunt.  Hos  Varro  trilingues  esse  dicit,  quod 
et  Graece  loquantur  et  Latine  et  Gallice.  Die  Erwähnung  der  Stadt  Rhoda, 
der  Colonie  der  Rhodier,  stand  daher  wie  bei  Hieronymus  so  bei  Varro  selbst 
in  nächster  Nfthe. 

35* 


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548 


R.  RE1TZENSTEIN 


Histri  Rhenique  fond- 
bus  surgit:  dein  Le- 
manno  lacu  accept  us 
tenet  impetum,seque per 


quantus  venit  egreditur, 

tent  ablatus  aliquandiu 
Goûtas  dirimit,  post 
curat  in  meridiem  ab- 
ducto  hoc  intrat,  acces- 


tatus  Alpibus  primo  1  to  Galliarum  fertilis- 


per  Helvetios  mit,  oc- 
cursantium  aquarum 


auctuque  magno  ipso 
quodinvaditfretotur- 
bulentior,  nisi  quod 
[return  Dentis  excita- 
(ur,  Rhodanus  saevit 
et  cum  serenum  est: 
atque  ideo  inter 


suque  aliorum  omnium  t r e s  Europae  ma- 


simus  Rhodanus  am- 

nis  ex  Alpibus  se  ra- 
pietis  pei-  Lemannum 
lacum  segnemque  de- 
ferens Ararem  nee  mi- 
nus se  ipso  torrent  es 
Isaram  et  Druantiam. 
Lybica  appellantur  duo 

his  alterum  Hispani- 
ense,  alterum  Metapi- 


iam  grandis  et  subinde  \  xi  mo  s  flu  vi  os  et  \  num7  tertium  idemque 


grandi  or  inter  Volcas  \hunc  computant. 
et  Cavaras  emiltilur. 


amplissimum  Massa- 
lioticum. 


Bietet  dud  Solin  richtig  die  Stellung  und  die  Art  des  bei 
Gellius  erhaltenen  Fragmentes,  so  können  die  Worte  desselben: 
cum  de  parte  orbis,  quae  Europa  dicitur,  dissereret  nur  die  um- 
schreibende Angabe  eines  Buchabschnittes  oder  Buches  über  Europa 
sein  und  werden  minder  passend,  ja  befremdlich,  wenn  wir  an- 
nehmen, dass  Varro  Europa  in  mehreren  Büchern  behandelte. 

Weit  wichtiger  noch  ist  es,  dass  wir  durch  diese  Stelle  deu 
Nachweis  gewonnen  haben,  dass  Solin  auch  noch  durch  andere 
Vermittlung  als  die  des  Plinius  oder  Mela  die  antiquitates  Varros 
für  seine  chorographischen  Partien  benutzt  hat.  Die  Spuren  da- 
von lassen  sich  vielleicht  noch  weiterhin  verfolgen.  So  zeigen  die 
wenigen  Worte  unbekannter  Herkunft  in  der  Beschreibung  Italiens 
dieselbe  varronische  Reihenfolge,  die  wir  in  der  Besprechung  der 
gallischen  Küste  fanden,  vgl.  II  22  :  Ibi,  ut  obvia  passim  notemus, 

arces  Tarentinae  Regini  saltus,  Paestanae  volles,  Siremum 

taxa,  amoenissimus  Campaniae  tractus,  Phlegraei  campt  Andere 
Notizen  stimmen  mit  den  Glossen  des  Festus  tiberein,  wie 


Solin  II  13: 

A  gubernatore  Aeneae  appella- 
tum  Palinurum,  a  tubicine  Mise- 
»,  a  consobrina  Leucosiam  in- 
inter  omnes  perspicue  con- 
venit.    Vgl.  Diouys.  1  53. 


Paul.  p.  123: 

Promontorium  a 
seno  tubicine  Aeneae  ibi  sepulto 
est  appellatum. 

p.  115:  Lectosia  insula  dicta  a 
consobrina  Aeneae  ibidem  sepnlta. 


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DIE  GEOGRAPHISCHEN  BÜCHER  VARROS  549 


Für  andere  Partien,  wie  die  Beschreibung  Siciliens  und  Sar- 
diniens, bietet  ein  wenn  auch  schwaches  Argument  der  Charakter 
der  Angaben  selbst,  die  mythologischen,  historischen  und  chrono- 
logischen Notizen  mancher  Art,  die  Nachrichten  Ober  die  Frucht* 
barkeit  einzelner  Gegenden,  den  Ursprung  und  den  Wechsel  ihrer 
Bewohner,  die  Gründungen  der  Städte  und  manche  andere  Bemer- 
kung, welche  wir  einer  Quelle  der  besten  Zeit  zuschreiben  möchten. 
Endlich  darf  man  vielleicht  im  Hinblick  auf  die  Besprechung  Mas- 
silias  und  des  Rhodanus  auch  Stellen,  welche  naher  mit  Plinius 
Übereinstimmen,  aber  doch  mancherlei  significants  Zusätze  bieten, 
mit  einigem  Recht  auf  die  gemeinsame  varronische  Quelle  be- 
ziehen, z.  B. 


Plin.  IV  16: 

Oppida  Taena- 
rum,  Amydae,  Phe- 
rae,  Leuära, 


Solin  VII  7: 

Est  et  oppidum  Taenaron  nobiti  vetustate:  prae- 
terea  aliquot  urbes,  inter  quas  Leuctrae  non  ob- 
$eurae  tarn  pridem  Lacedaemoniorum  foedo  exitu: 
Amydae  silentio  suo  quondam  pessum  datae: 
Sparta  instgnis  cum  Pollucis  et  Castorfs  templo 
tum  etiam  Othryadis  inlustris  viri  titulis:  The- 
rapne  un  de  primum  cultus  Dianae:  Pitane  quam 
Arcesilaus  stoicus  inde  ortus  prudent iae  suae  me- 
rito  in  lucem  exlulit:  Anthia  et  Cardamyle,  ubi 
quondam  fuere  Thyrae,  nunc  locus  dicitur,  in 
quo  anno  septimo  decimo  regni  Romuli  inter 
Laconas  et  Argivos  memorabile  fuit  bellum.  Nam 
Taygeta  mons  et  flumen  Eurotas  notiora  sunt 
quam  ut  stilo  egeant.*) 

Es  ist  unmöglich,  in  dem  engen  Rahmen  dieser  Untersuchung 
die  angedeuteten  Fragen  auch  nur  annähernd  zu  erledigen;  so  viel 
aber  steht  fest,  dass  die  antiquitates  in  Sollns  Werk  benutzt  sind. 
Dann  aber  gewinnt  die  Anordnung  desselben  ein  besonderes  Ge- 
wicht, da  auch  in  ihm  zunächst  Rom,  dann  Italien,  dann  der  übrige 
Erdkreis  behandelt  ist.  Sie  wird  nunmehr  für  uns  eine  Bestäti- 
gung der  aus  andern  Gründen  für  Varro  vermutheten  Eintheilung. 
Wenn  daher  auch  sowohl  Plinius  als  Mela  nicht  nur  Rom,  sondern 


et  intus  Sparta, 

Therapne,  atque  ubi 
fuere  Cardamyle, 
Pitane,  Anthea,  lo- 
cus Thyrea,  Ge- 
rania. 

MonsTaygetus,am- 
nis  Eurotas. 


1)  Vgl.  Schweder,  die  Concordant  der  Chorographien  dea  Pomponius  Mela 
und  des  Plinias  S.  13. 


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550 


R.  REITZENSTEIN 


auch  Italien  seiner  Ausnahmestellung  beraubten  und  für  ihre  ledig- 
lieh  geographische  Darstellung  berauben  mussten,  für  Varro  können 
wir  mit  so  viel  Wahrscheinlichkeit,  als  man  bei  derartigen  Unter- 
suchungen an  seinem  Nachlass  Oberhaupt  erreichen  kann,  behaup- 
ten, dass  Buch  XI  Italien,  Buch  XII  das  übrige  Europa,  Buch  XIII 
Asien  einschliesslich  Afrikas  behandelte. 

Für  das  letzte  dieser  Bücher  ist  der  Gang  der  va  ironischen 
Darstellung  durch  die  Uebereinstimmung  des  Mela  und  Plinias  ge- 
nügend klar  gelegt;  für  das  zwölfte  Buch,  die  Beschreibung  Euro- 
pas, ihren  Anfangspunkt  und  ihren  Verlauf  sind  wir  auf  Vermu- 
thungen angewiesen.  Da  nun  Varro,  wie  wir  sahen,  die  Südküste 
Galliens  von  Osten  nach  Westen  fortschreitend  beschrieb,  so  musste 
er  nothwendig  Spanien  in  einem  Zusammenhange  behandeln,  uod 
dass  dies  in  der  That  geschah,  zeigt  nicht  nur  die  in  den  varro- 
nischen  Partien  bei  Plinius  Uberall  hervortretende  Betrachtung 
Spaniens  als  geographisches  Ganze,  auf  welche  Detlefsen  (Comment. 
S.  23)  aufmerksam  machte,  oder  die  bei  Plinius  falsch  eingeord- 
neten allgemeinen  Angaben  Varros  (vgl.  S.  531  A.  2).  Wenn  Plinius 
zwar  das  titus  internum  erst  vom  Berge  Calpe  ab  rechnet  (vgl.  III 
5  und  7),  seine  Darstellung  desselben  aber  mit  der  Grenze  son 
Baetica,  dem  Fluss  Anas,  beginnt,  Mela  dagegen  Gades  und  das 
Vorgebirge  Ampelusia  als  Grenzstein  der  inneren  Küste  aufstellt, 
so  ist  diese  Discrepanz  der  sonst  so  eng  an  die  varronische  Rüsten- 
beschreibung anschliessenden  Autoren  doch  wohl  am  Besten  dahin 
zu  erklären,  dass  iu  der  varronischen  Darstellung  hier  in  der  That 
kein  grösserer  Abschuitt  gemacht  war.  Beginnen  konnte  dieselbe 
dann  naturgemäss  an  zwei  Punkten,  an  der  Ostgrenze  Europas, 
dem  Tanais,  oder  an  dem  Endpunkte  Italiens,  und  für  letztereo 
scheint  mir  alle  Wahrscheinlichkeit  zu  sprechen.  War  es  doch, 
wenn  Buch  XI  von  Italien  handelte  und  mit  dem  Westende  des- 
selben scbloss,  fast  selbstverständlich,  in  dem  folgenden  Buch  mit 
diesem  Punkt  die  Darstellung  des  übrigen  Europa  zu  beginnen, 
und  wie  sollte  andernfalls  der  bei  Italien  klaffende  Spalt  der  sonst 
ununterbrochenen  Küstenbeschreibung  Europas  ausgefüllt  oder  ver- 
heimlicht werden?  Nach  seiner  ganzen  Anlage  war  dieser  Aus- 
gangspunkt für  Varros  Buch  der  einzig  zweckmässige,  und  gewiss 
ist  es  nicht  zufällig,  dass  auch  hierzu  die  Anordnung  Sohns  im 
Allgemeinen  stimmt  (vgl.  II  52).  Dann  aber  ist  es  auch  klar,  wo- 
durch sowohl  Plinius  als  Mela,  sobald  sie  Italien  seiner  Ausnabme- 


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ME  GEOGRAPHISCHEN  BlCHER  VARROS  551 


Stellung  beraubten,  veranlasst  wurden,  die  varronische  Anordnung 
umzuändern  und  deu  Ausgangspunkt  für  die  Schilderung  Europas 
methodischer  zu  wählen. 

Kann  ich  daher  diese  letzte  Vermuthung  auch  selbst  nur  als 
recht  wohl  möglich  bezeichnen,  den  vorliegenden  Thatsachen  wird 
sie,  wie  ich  hoffe,  gerecht  und  erklärt  sie  in  einfacher  Weise. 

Breslau.  R.  REITZENSTEIN. 


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DIE  REIHENFOLGE  DER  GEDICHTE 
DES  PROPERZ. 


Nachdem  in  neuerer  Zeit  die  Forschung  für  die  Textgeschichte 
und  Chronologie  des  Properz  ausserordentlich  eifrig  und  nicht  ohne 
Erfolg  thätig  gewesen  und  manchen  bisher  streitigen  Punkt  definitiv 
erledigt  hat1),  dürfte  es  im  Zusammenhange  damit  an  der  Zeit 
sein,  ein  anderes,  nahe  verwandtes  Problem  einmal  von  einem 
neuen,  und,  wie  es  scheint,  massgebenden  Gesichtspunkte  aus  zu 
beleuchten.  Hat  Properz  seine  Gedichte  in  ihrer  vorliegenden  Ge- 
stalt selbst  herausgegeben,  oder  sind  sie  erst  nach  seinem  Tode 
von  Freundeshand  zusammengestellt  und  veröffentlicht  worden? 
Diese  Frage  ist  im  Vorbeigehen  vielfach  ventilirt  und  für  und  wider 
besprochen,  aber  meines  Wissens  noch  nicht  eingehend  und  me- 
thodisch behandelt  worden. 

Von  vornherein  sei  bemerkt,  dass  ein  strikter  Beweis  für  die 
Annahme,  wonach  die  gegenwärtige  Sammlung  nicht  in  allen  Thei- 
len  den  Dichter  selbst  zum  Urheber  hat,  noch  von  keiner  Seite 
erbracht  ist,  dass  sie  im  Gegentheil  meist  nur  als  Stütze  für  andere, 
mehr  oder  minder  unhaltbare  Vermuthungen  gemissbraucht  wordeo 
ist.  Was,  um  nur  ein  Beispiel  anzuführen,  u.  a.  Uertzberg  praef. 
p.  213  ff.  seiner  Ausgabe  de  perturbato  libri  secundi  statu  vorbringt, 


1)  Was  die  Bücherzahl  anlangt,  so  schlîesse  ich  mich  durchaus  an  die 
Resultate  ron  Th.  Birt  (Das  anlike  Buchwesen  S.  413  ff.)  an.  Was  jüngst 
Marx  in  seiner  Dissertation  de  S.  Propertii  vita  et  librorum  ordine  tem- 
poribusque,  Leipzig  1884,  p.  79  dagegen  bemerkt:  Non  probo  argutiu, 
qua*  de  duabut  editionibut{\)  Propertii  protutit  Birtiut  kann  mich  na- 
türlich in  dieser  Ueberzeugung  ebensowenig  irre  machen,  als  die  von  ihm 
selbst  aufgestellte,  unbewiesene  und  unwahrscheinliche  Vermuthuog,  Properz 
habe  wohl  das  erste,  dritte  und  vierte,  nicht  aber  das  jetzige  zweite  Buch 
selbst  herausgegeben.  Ueberhaupt  kann  ich  hier  die  Bemerkung  nicht  unter- 
drücken,  dass  Marx  die  Sache  in  keinem  Punkte  gefordert,  wohl  aber  die 
etwa  schon  vorhandene  Verwirrung  und  Ungewissheit  dorcb  neue  und  wahr- 
lich nicht  bessere  Einfälle  vermehrt  hat. 


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■ 


DIE  REIHENFOLGE  DER  GEDICHTE  DES  PROPERZ  553 

um  die  Lachmann  sehe  Hypothese,  betreffs  T  h  eilung  des  zweiten 
Buches  zu  bekämpfen,  bedarf  jetzt,  da  sich  Lachmanns  Ansicht 
glänzend  bestätigt  hat  und  die  UnVollständigkeit  des  zweiten,  oder 
besser  nach  antiker  Zahlung  ersten  Buches  nicht  mehr  zweifelhaft 
sein  kann,  keiner  ausführlichen  Widerlegung.1)  Mag  aber  immer- 
hin die  Unmöglichkeit,  in  Properz  selbst  den  Herausgeber  seiner 
Gedichte  sehen  zu  dürfen,  noch  nicht  dargethan  sein  (vom  letzten 
Buche  sehe  ich  zunächst  ganz  ab),  so  wäre  doch  damit  das  Gegen- 
theil  ebenfalls  noch  nicht  erwiesen.  Eine  sichere  und  positive 
Handhabe  gewinnen  wir  erst,  wenn  es  uns  gelingen  sollte,  directe 
und  deutliche  Spuren  von  der  redigirenden  Tätigkeit  unseres 
Dichters  aufzudecken.  Und  dies  ist  in  der  That  keineswegs  beson- 
ders schwierig;  es  bedarf  nur  einiger  Aufmerksamkeit,  um  überall 
die  ordnende  Hand  des  Herausgebers  zu  erkennen. 

Am  unabweisbarsten  drangt  sich,  worauf  u.  a.  besonders  Birt 
(Das  antike  Buchwesen  S.  420  ff.)  hingewiesen  hat,  die  wohlbe- 
dachte Absicht  des  Dichters  auf  in  den  Einleitungs-  und  Schluss- 
gedichten, welche  durchweg  für  diesen  besonderen  Zweck  berechnet 
und  ihm  angepasst  sind.  So  dient  gleich  die  erste  Elegie  des 
ersten  Buches,  welche  charakteristisch  genug  mit  den  Worten 
Cynthia  prima  anhebt  und  Tullus  als  den  Adressaten  des  gan- 
zen Buches2)  sowie  die  übrigen,  zunächst  als  Leser  gedachten 
Freunde  aposlrophirt ,  vortrefflich  zur  Einführung  in  den  Stoff 
und  Inhalt  des  ganzen  Buches,  indem  sie  in  kurzen  Zügen  ein 
Bild  von  dem  Verlaufe  der  Liebe  im  ersten  Jahre  entwirft.9) 
Die  Schlusselegie  benülzt  Properz,  um  wie  Horaz  ep.  1  20,  Vergil 


1)  Dies  gilt  auch  von  Marx,  der  sich  a.  a.  0.  S.  79  ff.  in  ähnlicher  Weise 
wie  Hertzberg,  nur  noch  weit  unüberlegter  äussert. 

2)  Dass  das  ganze  Bach  dem  Tullus  gewidmet  war,  beweist  auch  das 
Schlussgedicht,  in  welchem  wieder  Tullus  der  Angeredete  ist. 

3)  Knaoth  (Quaest.  Prop.)  hat  behauptet,  aber  nicht  zwingend  erwiesen, 
dass  diese  Elegie  auch  zeitlich  die  letxte  des  Baches  sei.  Der  Gedanke  an 
eine  Reise  ist  1 1,  29  etwas  ganz  Neues,  von  dem  noch  Heilung  erhofft  wird, 
was  nach  1  6  kaum  mehr  geschehen  sein  würde.  I  6  ist  also  gewiss  nach 
t  1  anzusetzen,  dessen  letzten  Tbeil  es  mit  unverkennbarer  Anspielung  wider- 
ruft. Ueberdies  schmachtet  Prop.  I  1  noch  vergebens  nach  Erhörung,  welche 
1  6  und  später  als  gewährt  vorausgesetzt  wird.  Seinen  Fluchtversuch  hat 
Properz  später  doch  noch  ausgeführt.  Also  muss  auch  dieses  Gedicht  in  eine 
spätere  Zeit  fallen,  als  I  1,  welches  demnach  xu  den  frühesten  Gedichten  des 
Buches  gehört  (nach  Brandt  QuaeiL  Prop.  29  wäre  es  sogar  das  früheste). 


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554 


A.  OTTO 


Georg.  IV  559  ff.  uud  Orid  ex  Pont.  IV  10  einem  dichterischen 
Brauche  folgend  Andeutungen  über  seine  Persönlichkeit  und  seine 
Herkunft  zu  machen. 

Auch  II  1  und  II  10  sind  gewiss  von  vornherein  als  Einlei« 
tungsgedichte  gedacht  In  dem  enteren,  worin  zum  Ueberûusse 
ausdrücklich  angeknüpft  wird  an  die  bereits  erschienene  Mono- 
biblos  (V.  2  wide  meus  ventât  mollis  in  ora  Über,  womit  nur  das 
Cynlhiabuch  gemeint  sein  kann),  vertheidigt  Propen  dem  Mäcenas 
gegenüber,  in  dessen  Kreis  der  Dichter  inzwischen  aufgenommen 
worden  war,  die  erotisch-elegische  Poesie  und  weist  epische  Stoffe 
als  seiner  Naturanlage  nicht  entsprechend  ab.  Damit  lässt  sich 
vergleichen  Hör.  Od.  IV  1  und  Ovid.  Am.  II  1.  II  10  wendet  er 
sich  an  den  Kaiser  Augustus  selbst  und  verheisst  ihm  ein  Herold 
seiner  Thaten  sein  zu  wollen,  um  jedoch  am  Schlüsse  unvermerkt 
wieder  ins  alte  gewohnte  Gleis  einzulenken  und  damit  überzuleiten 
auf  den  Inhalt  des  folgenden  Buches.  Das  Gedicht  inmitten  rein 
erotischer  Stücke  in  jedem  anderen  Falle  planlos  und  verioreo, 
ist,  wie  Lachmann  mit  scharfem  Blick  erkannte,  erst  als  Einlei- 
tungsgedicht  an  seiner  Stelle  voll  berechtigt  und  verständlich  (vgl. 
auch  Birt  a.  a.  0.  S.  420).  Wenn  dann  II  34  wiederum  die  eigene 
poetische  Richtung  gerechtfertigt  und  auf  Vergii  als  den  berufenen 
Epiker  Roms  hingewiesen  wird,  so  ist  damit  der  Anschluss  sowohl 
an  II  10,  als  an  11  1  glücklich  erreicht.  Treffend  ist,  was  Bin 
a.  a.  0.  S.  421  sagt:  'Man  wird  Recht  haben  zu  glauben,  dass  dies 
Finale  nicht  ohne  rückblickenden  Bezug  auf  die  Introduktion  as 
Augustus  geschrieben  sei,  indem  für  die  Darstellung  der  Thaten 
des  Kaisers,  die  hier  der  Elegiker  kümmerlich  versucht,  dann  in 
Frage  gestellt  und  auf  ein  späteres  Alter  verschollen  hatte,  jetzt 
in  Vergil  ein  sicherer  und  brauchbarer  Vertreter  nachgewiesen 
wird.*  Ich  gehe,  wie  gesagt,  noch  einen  Schritt  weiter  und  halte 
sogar  ein  Zurückgreifen  auf  II  1  für  wahrscheinlich,  womit  dann 
die  Thatsache  aufs  beste  harmonirt,  dass  beide  Bücher  zusammen 
edirt  sind  (II  24,  2).  So  betrachtet  stellen  sich  die  beiden  Bücher 
als  ein  in  sich  abgerundetes  Ganze  dar.  Und  wenn  sich  Propen 
zuletzt  in  die  Zahl  seiner  Vorganger  einreiht,  so  war  auch  dafür 
ein  grösserer  Werkschluss  der  geeignete  Ort,  wobei  wir  an  das 
Beispiel  des  Ovid  (Am.  I  15)  erinnern  dürfen. 

Erst  nachdem  Properz  bereits  drei  Bücher  Elegien  pablicirl 
und  damit  seinen  Ruhm  begründet  hatte,  durfte  er  es  wagen,  einen 


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DIE  REIHENFOLGE  DER  GEDICHTE  DES  PROPERZ  555 


so  selbst  bewussten  und  entschiedenen  Ton  anzuschlagen,  wie  dies 
HI  1  geschiebt.  Mit  berechtigtem  Stolze  spricht  er  hier  von  seinen 
bisherigen  poetischen  Leistungen  und  Erfolgen,  von  dem  Schwärm 
der  Nachahmer,  der  in  seine  Fusslapfen  tritt,  von  dem  dauernden 
Nachruhme,  der  seiner  wartet  (ebenso  Horaz  Od.  II  1),  knüpft  aber 
im  weiteren  Verlaufe  (mit  V.  39)  wieder  an  sein  alles  Thema  an 
und  schlägt  ebenso  wie  II  10  die  Brücke  zu  den  folgenden  Ge- 
dichten dieses  Buches.  Aehnlich  wie  II  1  und  10  orientirt  er  uns 
ferner  Ober  die  Ziele,  die  er  sich  gesteckt,  und  weist  das  ihm 
wenig  sympathische  und  seine  Kräfte  Obersteigende  Epos  von  neuem 
zurück.  III  24  und  25 !)  endlich,  der  definitive  Abschied  an  Cyn- 
thia, die  ihn  bisher  begeistert  und  in  seinen  Liedern  geherrscht, 
schliesst  einen  fünfjährigen  Lebensabschnitt  und  die  wichtigste  Pe- 
riode in  der  Entwickelung  des  Dichters  ab  und  eröffnet  die  Aus- 
sicht auf  eine  neue,  höhere  Richtung. 

Wenn  sonach  allein  die  Analyse  der  Anfangs-  und  Schluss- 
gedichte den  Properz  als  Herausgeber  seiner  Dichtungen  sicher 
stellt,  so  geht  doch  die  Planmassigkeit  und  Absichtlichkeit  der  An- 
lage viel  weiter,  auch  die  übrigen  Gedichte  sind  in  einer  ange- 
messen fortschreitenden  Reihenfolge  aufs  glücklichste  mit  einander 
verknüpft  und  gerade  diese  Ordnung  nachzuweisen  und  den  Blick 
dafür  zu  eröffnen  ist  der  Hauptzweck  der  folgenden  Zeilen.  Denn 
was  bei  einem  Catull,  Tibull,  Ovid  oder  Horaz  nicht  oder  nur  in 
vereinzelten  Fallen  möglich  wäre,  nämlich  einen  Zusammenbang 
zwischen  den  einzelnen  Stücken  herzustellen,  das  lässt  sich  bei 
Properz  fast  überall  durchführen,  eine  Beobachtung,  welche  uns 
den  Dichter  von  einer  ganz  neuen,  viel  zu  wenig  beachteten  Seite 
zeigt,  und  welche  wohl  geeignet  ist,  die  Charakteristik  desselben 
zu  erganzen  und  zu  vervollständigen. 

Bevor  wir  aber  an  die  Darlegung  dieses  Zusammenhangs  her- 
angehen können,  müssen  wir  zu  einer  anderen  hierher  gehörigen 
Frage  Stellung  nehmen.  Es  könnte  scheinen,  als  ob  Properz  nicht 
blos  die  einzelnen  Bücher  nach  einander  habe  in  die  Welt  geheu 
lassen,  sondern  auch  die  einzelnen  Gedichte  jedes  Buches  der  Zeit 

1)  Die  Handschriften,  mit  Ausnahme  der  WolfenbOlteler,  verbinden  diese 
beiden  Nummern  zu  einem  Gedichte,  wie  mir  scheint  mit  Recht.  Beide  be- 
bandeln ganz  dasselbe  Thema,  und  haben  durchaas  keinen  verschiedenen 
Grundgedanken.  Zudem  giebt  24,  20  keinen  rechten  Abschloss,  wie  aoeh 
25,  1  kein  wirklicher  Anfang  ist. 


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556 


A.  OTTO 


ihrer  Entstehung  nach  an  einander  gereiht  habe.  Der  Gedanke 
an  sich  liegt  ja  nahe  genug  und  Knauth  bat  ihn  in  seiner  Disser- 
tation Quae$U.  Prop.  Halle  1878  des  weiteren  durchzufahren  ge- 
sucht, er  ist  aber  wohlweislich  nicht  Ober  das  zweite  Buch  hin- 
ausgegangen und  hat  sieb  auch  in  diesem  in  so  tiefe  Widersprüche 
verwickelt,  dass  er  sich  zuletzt  nur  durch  höchst  gewagte  und  ganz 
unannehmbare  Umstellt!  ngsvorschläge  aus  der  Klemme  zu  ziehen 
wusste.  Selbst  in  der  Monobiblos  findet,  wie  wir  schon  oben  be- 
merkt haben,  die  Ansicht  Knauths  keinen  Anhalt1),  am  wenigsten 
aber  ist  es  möglich,  das  chronologische  Princip  in  den  folgenden 
Büchern  consequent  festzuhalten.  II  31  fällt  in  eine  Zeit  (726  a.  o.  c) 
in  welcher  nicht  einmal  die  Elegien  des  ersten  Buches  gedichtet 
waren,  ja  noch  vor  den  Beginn  der  Liebe  zu  Cynthia,  so  dass  die 
dort  angeredete  Person  Cynthia  nicht  sein  kann.*)  Properz  nahm 
es,  wie  Brandt  Quaestt.  Prop.  p.  32  ganz  richtig  bemerkt,  nur 
deshalb  in  seine  Cynthia  nicht  mit  auf,  weil  es  den  rein  erotischen 
Charakter  des  Buches  gestört  hatte.  Wenn  ferner  Properz  III  15, 7 
versichert,  er  habe  seit  beinahe  drei  Jahren,  d.  h.  doch  wohl  seit- 
dem er  Cynthia  lieben  gelernt,  keine  zehn  Worte  mehr  mit  Ly- 
cinna  gewechselt,  so  ist  es  kaum  glaubhaft,  dass  ihn  in  den  zwei 
folgenden  Jahren,  selbst  wenn  nach  Lachmanns  Annahme  das  Jahr 
des  discidium  in  diese  Zeil  gehörte,  die  Musen  so  wenig  und  selten 
begeistert  haben  sollten.9)  Die  Elegie  muss  bald  nach  dem  Erschei- 
nen des  zweiten  Buches  spätestens  Ende  730  entstanden  sein,  ein 
Beweis,  dass  dieses  Buch,  oder  vielmehr  diese  beiden  Bücher  einen 
Zeitraum  von  kaum  mehr  als  einem  Jahre  umfassen.  Ist  dem  aber 
so,  dann  hat  Bahrens  allem  Anscheine  nach  doch  nicht  so  Unrecht, 
wenn  er  die  9,  25  ff.  erwähnte  Krankheit  mit  jener  identificirte, 
welche  No.  25  ausführlich  geschildert  wird,  so  dass  auch  in  diesem 
Falle  die  chronologische  Folge  gestört  ware.  Endlich  III  4  und  5 

1)  Auch  I  6  scheint  später  zu  datiren,  als  I  14.  Denn  wenn  Tullns  seine 
Absicht,  nach  Asien  zu  gehen,  aufgegeben  hatte,  was  nicht  der  Fall  war,  so 
mûsste  I  14  wenigstens  eine  Andeutung  gegeben  sein. 

2)  Es  ist  gewiss  das  früheste  der  uns  erhaltenen  Gedichte  des  Propen. 
Darauf  deutet  auch  der  zweimal  vorkommende  vierfässige  PenUmeterschlus* 
hin  (V.  10  Ortygia  und  V.  14  Tantulydos). 

3)  Eine  Abnahme  der  dichterischen  Prodoctivitât  ist  allerdings  leicht  er- 
kennbar. Das  erste  und  zweite  Buch  der  Synthesis,  um  einen  Ausdruck 
Birts  zu  brauchen,  uroschliesst  noch  nicht  zwei  Jahre,  das  dritte  mehr  als 
zwei  und  endlich  das  vierte  gar  sechs  Jahre  (732—738). 


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DIE  REIHENFOLGE  DER  GEDICHTE  DES  PROPERZ  557 


fallen  sicher  in  eine  beträchlich  spätere  Zeit  (732)  als  No.  18,  die 
Elegie  auf  den  Tod  des  Marcellus  (73 1).1) 

Waren  die  Anspielungen  auf  Zeitereignisse  zahlreicher  und 
bestimmter,  so  würden  wir  wahrscheinlich  noch  andere  Abwei- 
chungen von  der  zeitlichen  Ordnung  entdecken,  doch  genügen  die 
eben  angedeuteten,  um  uns  zu  Oberzeugen,  dass  Properz  eben 
sowenig  wie  die  anderen  gleichzeitigen  Dichter,  z.  B.  Horaz,  die 
Absicht  gehabt  haben  kann,  schon  durch  die  Anordnung  seiner 
Gedichte  gewissermassen  eine  Geschichte  seiner  Liebe  und  seiner 
poetischen  Entwickelung  zu  geben.  Andrerseits  soll  auch  wieder 
nicht  in  Abrede  gestellt  werden,  dass  nicht  vielfach  die  Aehnlich- 
keit  in  Stoff  und  Gedanken  ihre  Quelle  in  der  Gleichzeitigkeit  des 
Entstehens  haben  kann  und  ohne  Zweifel  wirklich  hat,  nur  war 
auch  in  diesem  Falle  für  das  Ortliche  Zusammentreten  nicht  das 
zeitliche  Moment  ausschlaggebend,  sondern  eben  jene  innere  Ueber- 
einstimmung.  Ich  will  jetzt  versuchen,  diesen  regelmässigen  Fort- 
schritt im  einzelnen  aufzuweisen  und  zu  zeigen,  wie  angelegent- 
lich Properz  bestrebt  gewesen  ist,  seine  Elegien  in  continuirliche 
Beziehung  zu  einander  zu  setzen. 

Die  ersten  Elegien  der  Monobiblos  dienen  ohne  Ausnahme  der 
Charakteristik  Cynthias  und  zaubern  vor  die  Phantasie  des  Lesers 
in  plastischen  Zügen  ein  Bild  von  der  Persönlichkeit  des  geliebten 
Mädchens.  Der  Dichter  geht  aus  (No.  2)  von  ihrer  äusseren  blen- 
denden Erscheinung,  wir  sehen,  wie  sie  reich  geschmückt  und  in 
kostbarer  Toilette,  die  freilich  dem  Dichter  wenig  Freude  bereitet, 
aller  Augen  auf  sich  zieht.  Dagegen  betbätigt  sich  die  Macht  der 
natürlichen,  ungekünstelten  Schönheit,  welche  hier  dem  überflüs- 


1)  In  der  chronologischen  Fiximng  der  Gedichte  des  Proper?  hat  meines 
Erachtens  Brandt  Quanti.  Prop,  S.  30  f.  das  Richtige  getroffen.  Ich  stimme 
Brandt  vollständig  bei,  wenn  er  im  Gegensatz  zn  Lachmann  und  der  Mehr- 
zahl der  Neueren  das  Jahr  des  dùcidium  in  den  fünfjährigen  Dienst  mit  hin- 
einrechnet. Die  Worte  III  25,  3  Quinque  tibi  potui  servire  fideliter  annos: 
Vngue  meant  mono  taepe  querere  fidem  besagen  keineswegs,  dass  der 
Dichter  während  dieser  Zeit  glücklich,  sondern  nur,  dass  er  treu  geliebt. 
Eine  Andeutung  der  Untreue  (und  eine  solche  würde  sonst  gewiss  vorliegen) 
durfte  um  so  weniger  zwischen  den  Zeilen  gelesen  werden,  als  eben  an  dieser 
Stelle  die  unverbrüchliche  Treue  ausdrücklich  betont  wird.  Natürlich  heisst 
potui  nicht  »ich  habe  gedurft',  sondern  'ich  habe  es  über  mich  gebracht'. 
Nach  meiner  Ueberzeugung  geht  jede  Datirung,  welche  daran  nicht  fest- 
hält, fehl. 


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558 


A.  OTTO 


sigen,  rafßnirten  Putze  entgegeugehalteu  wird,  siegreich  io  No.  3. 
War  dort  Cylhias  Auftreten  in  der  Oeflenllichkeit  (V.  2  quid  iu- 
vat  omato  procedere,  vita,  capillo)  geschildert,  so  sehen  wir  sie 
bier  in  ihrer  Häuslichkeit,  gewissermassen  im  Négligé.  Daneben 
wird  schon  hier  den  inneren  Vorzügen  der  Geliebten,  ihrer  Liebe 
zur  Poesie  und  ihrer  häuslichen  Thätigkeit  das  gebührende  Lob 
zu  Theil.  Auch  No.  4  beschäftigt  sich  anfangs  (V.  5  ff.)  noch  mit 
ihrer  körperlichen  Schönheit,  führt  aber  dann  die  Charakterisük 
weiter  durch  den  Hinweis  auf  die  leidenschaftliche  Eifersucht,  die 
schon  am  Schluss  der  vorangehenden  Elegie  vorbereitet  war,  sowie 
durch  den  Contrast  zu  den  levés  pueliae  des  Bassus.  Wenn  damit 
No.  5  sowohl  hinsichtlich  des  Inhalts,  als  auch  durch  directe  Be* 
zugnahme  (V.  7  non  est  ilia  vagis  similis,  collata,  figuris)  eng 
verknüpft  ist  (auch  der  Angeredete  ist  schwerlich  verschieden  wo 
dem  Bassus  in  No.  4),  so  ist  die  ausführliche  Darstellung  der  harten 
und  drückenden  Herrschaft,  die  Cynthia  ausübt,  neu.  Eben  dieses 
grave  servitium  wird  auch  in  No.  6  mit  drastischen  Farben  ausge- 
malt, der  Dichter  erfährt  an  sich  selbst  all  die  Leiden,  vor  denen  er 
noch  eben  eindringlich  den  Bassus  gewarnt  hatte.  Das  schwere  Joch 
der  Liebe  ist  es  allein,  das  er  fühlt  und  das  ihn  zum  Dichten  treibt 
(No.  7),  wahrend  ein  Ponticus  ebenso  wie  vorher  Tullus  der  Liebe 
noch  unzugänglich  ist  und  in  epischen  Gesängen  Kampf  und  Krieg 
verherrlicht  (vgl.  bes.  7,  23  ff.  mit  6,  21  f.  und  7,  15  f.  mit  6, 23  f.). 
Scheinbar  abgebrochen  ist  in  No.  8  das  plötzliche  Auftreten  eines 
Nebenbuhlers  in  der  Person  des  später  öfter  genannten  Prätors, 
aber  insofern  als  eben  dieses  plötzliche  Ereigniss  störend  in  das 
Leben  und  die  Hoffnungen  des  Dichters  eingreift,  ist  dieses  uo- 
vermulhete  Abbrechen  von  hoher  künstlerischer  Wirkung.  In  Wahr- 
heit ist  jedoch  die  Kluft  nur  eine  scheinbare.  Es  ist  wieder  die 
Macht  der  Liebe,  die  sogar  durch  die  Untreue  des  geliebten  Gegen- 
standes sich  nicht  vermindert,  welche  dem  Dichter  den  Griffel  führt, 
überdies  ist  das  Gebahren  Cynthias  durch  die  früheren  Schilderun- 
gen zur  Genüge  vorbereitet.  Die  Gefahr  geht  diesmal  schoell  und 
glücklich  vorüber,  Cynthia  bleibt.  No.  6b  ist  eines  von  jenen  dem 
Properz  ganz  eigentümlichen  Gedichten,  welche  ein  unmittelbar 
voraufgehendes  zum  Verständniss  voraussetzen  und  das  Thema  des- 
selben fortführen.  Die  Handschriften  trennen  gewöhnlich  solche 
durchaus  selbständige  Gedichte  nicht.  In  dieselbe  Klasse  gehören 
II  28  abc;  11  34,  1—24  und  25  ff.;  IV  1,  1—70  und  71  ff.  Wäh- 


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DIE  REIHENFOLGE  DER  GEDICHTE  DES  PROPERZ  559 


rend  der  Dichter  so  der  dräuenden  Gefahr  glücklich  entrinnt,  muss 
inzwischen  der  inrisor  Pontieus,  den  wir  bereits  aus  No.  7  kennen, 
um  so  schlimmere  Erfahrungen  machen.  Die  prophetische  War- 
nung 7,  15  ff.  ist  schneller,  als  vorauszusehen  war,  in  Erfüllung 
gegangen  :  Pontieus  liebt.  Man  hat  aus  dem  Umstände,  dass  No.  9 
nicht  unmittelbar  auf  No.  7  folgt,  den  Schluss  ziehen  zu  dürfen 
geglaubt,  dass  No.  9  später  gedichtet  sei,  als  8  a  und  b.  Das  ist 
wohl  möglich,  aber  nicht  nothwendig,  denn,  täusche  ich  mich 
nicht,  so  konnte  Properz  dem  in  Rede  stehenden  Gedichte  gar 
keinen  anderen  und  besseren  Platz  anweisen  als  er  gethan  hat. 
Die  Versöhnung  mit  Cynthia  erfolgt  schnell,  ja  sie  soll  wohl  nach 
des  Dichters  Intention  als  ein  Ergebniss  der  Bitten  in  Sa  ange- 
sehen werden  können.  Anders  ist  das  Verhältnis»  zwischen  7  und  9. 
Sollte  nicht  die  innere  Wahrscheinlichkeit  leiden ,  so  muss  te  eine 
wenn  auch  kurze  Zeit  zwischen  der  Voraussage  und  deren  Erfül- 
lung als  verstrichen  gedacht  werden,  was  bei  unmittelbarer  Auf- 
einanderfolge nicht  möglich  wäre.  Aus  gleichem  Grunde  sind  auch 
No.  10  und  13,  und  15  und  17  trotz  des  verwandten  Inhalts  räum- 
lich auseinander  gehalten.  Ausserdem  darf  nicht  übersehen  wer- 
den, dass  No.  10  den  Schluss  von  No.  9  (V.  33  quam  prmum 
errata  fatere;  dicere,  quo  pereas,  saepe  in  amore  levât)  aufnimmt 
und  ausführt.  An  Gallus  nämlich,  der  den  Dichter  zum  Mitwisser 
seines  Liebesgeheimnisses  gewählt,  macht  dieser  wahr,  was  er  dem 
Pontieus  verheissen;  ihm  selbst  freilich  nützen  die  guten  Lebren, 
die  er  anderen  giebt,  ebensowenig  als  z.  B.  in  ähnlicher  Lage  einem 
Tibull  (I  4,  83  f.  ;  1  6,  9  f.)  :  Cynthia  ist  nach  Bajä  gegangen  und 
hat  den  Dichter  einsam  und  untröstlich  in  Rom  zurückgelassen,  er 
kann  nur  noch  brieflich  seinen  Schmerz  und  seine  Befürchtungen 
aussprechen.  No.  12  und  13  setzen  die  Abwesenheit  Cynthias  voraus 
und  sind  aus  derselben  Stimmung  entsprungen.  Dass  letzleres  Ge- 
dicht auf  No.  10  zurUckschaul,  ist  schon  bemerkt1),  mit  No.  14 
ist  es  durch  die  Aehnlichkeit  der  Grundidee  verknüpft;  die  Macht 
einer  tiefen  und  wahren  Liebe,  welche  den  Gallus  alle  anderen 
früher  begehrten  Mädchen  vergessen  macht,  lässt  auch  den  Dichter 
alle  Annehmlichkeiten  und  Bequemlichkeiten  des  Reicblhums  ge- 
ring achten.    No.  14  ermöglicht  überdies  die  Continuität  in  der 

1)  Vgl.  bes.  V.  15.  Bemerkt  sei  noch,  dass  die  ganze  13.  Elegie  den 
12,  15  ausgesprochenen  Grundsats  bekräftigt  Felix  qui  potuit  praesenti  flere 
puellae. 


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A.  OTTO 


Phantasie  des  Lesers.  In  der  folgenden  Elegie  nämlich  Gnden  wir 
Cynthia  wieder  in  Rom  und  von  neuem  im  Verkehr  mit  Proper*. 
Indessen  muss  der  Genuas  der  Liehe,  der  noch  eben  aber  alle 
Herrlichkeiten  der  Welt  gestellt  wurde,  wenn  Oberhaupt  gekostet, 
ein  sehr  kurzer  gewesen  sein.  Cynthia  behandelt  den  Geliebten 
ärger,  als  je  zuvor.  Da  ihm  eine  weite,  gefährliche  Reise  bevor- 
steht (No.  15),  bleibt  sie  kalt  und  ungerührt  und  wenn  er  Nachts 
an  ihre  Thür  klopft,  ist  sie  verschlossen  und  die  Herrin  in  den 
Armen  eines  anderen  (No.  16).  So  bleibt  ihm  zuletzt  nur  noch 
die  eine  Hoffnung,  in  der  Ferne  die  Treulose  zu  vergessen,  und, 
wenn  auch  schweren  Herzens  tritt  er  die  gefUrchtete  Reise  an. 
Vergebens  I  Sturm  und  Unwetter  stellen  sich  feindlich  in  den  Weg 
und  lassen  ihn  seinen  Entschluss  bald  bereuen.  No.  17  ist  in  ge- 
wisser Beziehung  eine  Palinodie  auf  No.  15.  Dort  hatte  Properz 
auf  die  rächende  und  strafende  Gottheit  hingewiesen,  welche  falsche 
Schwüre  nicht  ungeahndet  lassen  werde,  jetzt  ist  er  gezwungen  zu 
bekennen,  dass  selbst  die  Gotter  und  die  von  ihnen  beherrschten 
Elemente  mit  Cynthia  im  Bunde  stehen  und  jeden  Fluchtversuch 
seinerseits  vereiteln.  Wie  uns  No.  17  an  das  öde  Gestade  des  Meeres 
führte,  so  versetzt  uns  die  folgende  Elegie  in  die  Einsamkeit  des 
abgelegenen  Waldes,  wo  der  Dichter  unbelauscht  seiue  gepresste 
Brust  erleichtern  und  den  Bäumen  sein  schweres  Leid  klagen  kann. 
Die  Reihe  der  auf  Cynthia  bezüglichen  Gedichte  beschliessl  aufs 
allerglücklichste  in  No.  19  die  nochmalige  Versicherung  unver- 
brüchlicher Treue  und  Anhänglichkeit  bis  über  den  Tod  hinaus,  wo- 
durch zugleich  ein  schon  17,  19  berührter  Gedanke  seine  vollere 
Ausführung  findet.  Die  beiden  noch  übrigen  Gedichte,  die  mit 
Cynthia  nichts  zu  thun  haben,  sind  nur  anhangsweise  zuletzt  unter- 
gebracht. Das  erstere  nimmt  trotz  seines  erotischen  Charakters 
eine  ziemlich  singulare  Stellung  unter  den  Poesien  des  Properz 
ein,  das  zweite  wird  einzig  und  allein  durch  seine  nahe  Verwandt- 
schaft mit  dem  Schlussgedichte  an  der  ihm  angewiesenen  Stelle 
gerechtfertigt. 

Die  Monobiblos  ist  bekanntlich  zweifellos  von  Properz  selbst 
veröffentlicht  worden,  die  nachgewiesene  Ordnung  ist  also  sein 
eigenes  Werk.  Weon  daher  die  Probe  auch  in  den  übrigen  Bachern 

1)  Die  Veranlassung  zu  der  Reise  ist  nicht  aufgeklärt.  Sicherlich  war 
Cynthia  zunächst  anbeiheiligt.  Sollte  sich  Properz  vielleicht  doch  noch  ent- 
schlossen haben,  den  Tullus  nach  Asien  zu  begleiten? 


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DIE  REIHENFOLGE  DER  GEDICHTE  DES  PROPERZ  561 

stimmt,  so  dürfen  wir  darin  einen  deutlichen  Beweis  sehen,  dass 
auch  diese  nicht  ohne  das  Zuthun  des  Dichters  zusammengestellt 
worden  sind. 

Die  zweite  und  dritte  Elegie  de»  zweiten  Ruches  knüpfen 
direct  an  das  Erscheinen  der  Monobiblos  an  (2,  1  Uber  eram  et 
vacuo  meditabar  vivere  lecto  f.  3,  3  vim  unwn  potes,  in felito,  re- 
quiescere  mensem,  et  turpis  de  te  tarn  Uber  alter  trit)  und  stellen 
so,  indem  sie  das  Liebesverbaltniss  wieder  aufnehmen,  in  natür- 
licher Weise  den  Zusammenhang  der  Ereignisse  her.  Genau  so 
wie  im  Anfange  des  ersten  Buches  wird  auch  in  den  ersten  Elegien 
dieses  Buches  die  unwiderstehliche  Schönheit  der  Geliebten  neben 
ihren  sonstigen  Charaktereigenschaften  und  Vorzogen  gepriesen. 
Bald  aber  brechen  die  alten  Klagen  und  der  Zorn  über  ihr  leicht- 
fertiges Treiben  wieder  mit  verstärkter  Gewalt  hervor,  so  dass  zu* 
letzt  als  Ergebnis«  ausgesprochen  wird  5*  28  Cynthia  forma  po- 
tens,  Cynthia  verba  levis.  Doch  ungeachtet  der  grossen  Zahl  von 
Freiern,  die  tagtäglich  bei  Cynthia  unter  den  verschiedensten  Vor- 
wanden ein*  und  ausgehen,  scbliesst  schon  das  nächste  Gedicht 
wieder  mit  dem  vielfach  variirten  Salze  nos  uxor  mmqnam,  wnm- 
quam  eeducet  amiea,  ein  Satz,  dessen  Aehnlichkeit  mit  dem  Inhalt 
der  folgenden  Elegie  so  sehr  in  die  Augen  springt,  dass  man  so- 
gar den  Versuch  gemacht  hat,  das  Distichon  in  dieselbe  umzusetzen. 
Wir  werden  den  Intentionen  des  Dichters  mehr  gerecht  werden« 
wenn  wir  die  beiden  Verse  an  ihrem  alten  Platze  belassen.  Plötz- 
lich und  unvermnthet,  wie  im  ersten  Buche,  ist  in  No.  8  das  Er- 
scheinen des  bekannten  Nebenbuhlers,  mit  dem  sich  auch  die 
folgenden  Stücke  beschäftigen.  Der  noch  Übrige  grossere  Theü 
des  Buches  ist  uns  leider  verloren  gegangen,  doch  ist  die  Aehn- 
lichkeit des  Inhalts  in  den  letzten  Bruchstücken  unverkennbar. 

Die  erste  Elegie  des  neuen  Buches  (II  12),  wenn  wir  von  II  11 
als  einem  nur  durch  Zufall  hierhergerathenen  Bruchstücke  absehen, 
ist  mit  seiner  Betrachtung  Uber  die  äussere  Erscheinung  und  das 
Wesen  des  Liebesgottes  mehr  allgemeiner  Natnr  und  eben  deshalb 
an  dieser  Stelle  ganz  besonders  geeignet.  Das  Gedicht  knüpft 
übrigens  sehr  geschickt  an  den  Schlussvers  der  einleitenden  Elegie 
sed  modo  Permessi  ftumine  lavit  Amor  an,  wie  auch  No.  13,  indem 
es  wiederum  mit  dem  sieber  trefTenden  und  tief  verwundenden 
Pfeilen  Amors  beginnt,  gleichsam  eine  Fortsetzung  bildet  von  No.  12. 
Die  Verhaltungsmaßregeln,  die  Properz  von  V.  17  ab  für  den  Fall 

Hermes  XX.  36 


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A.  OTTO 


seines  Todes  giebt,  sind  weniger  abrupt,  als  es  vielleicht  scheinen 
möchte.  Der  Dichter  fühlt  sich  eben  von  den  Geschossen  des 
Gottes  so  ins  innerste  Mark  getroffen,  dass  er  sein  nahes  Ende 
vorauszusehen  glaubt  (vgl.  bes.  12,  20  non  egot  sed  tenuis  vapulat 
umbra  mea).  Auch  in  No.  14  fehlt  es  nicht  ganz  an  Berührungs- 
punkten. Die  Anspielungen  in  V.  1 1  at  dum  detnissis  svpplex  cer- 
mcibus  ibam  und  V.  15  atcpie  utinam  non  tarn  sero  mihi  nota 
fuisset  conditio!  c  inert  nunc  mediana  datur  beweisen  zur  Ge- 
nüge, dass  es  dem  Dichter  darum  zu  thun  gewesen  ist,  den  Contrast 
zwischen  dem  Glücke  der  Gegenwart  und  der  früheren  tiefen  Er- 
niedrigung eindringlich  hervorzuheben.  Auch  hier,  wie  in  No.  15 
macht  wieder  der  Todesgedanke  den  Abschluss.  Letzteres  Gedicht 
ist  übrigens  von  derselben  Stimmung  getragen  wie  das  vorher- 
gehende. Um  so  plötzlicher  und  erschütternder  zerreissl  zum 
dritten  Male  der  Himmel  des  Glückes,  wieder  ist  es  der  verhasste 
Prätor,  der  den  eben  erneuten  Bund  zerreisst  (No.  16),  und  wieder 
beginnen  die  erbitterten  Anklagen  und  Vorwürfe  (No.  16.  17. 18a, 
vgl.  bes.  17,  11  quem  modo  felicem  invidia  admirante  ferebant, 
nunc  deeimo  admittor  vix  ego  quoque  die).  Trotzdem  wird  die 
Hoffnung  auf  eine  bessere  Wendung  noch  immer  nicht  aufgegebeo 
(No.  17.  18.  18,22)  und  die  Versicherung  treuen  Ausharrens  bleibt 
der  stets  wiederholte  Refrain  (17, 17.  18,  19.  18  b.  20  und  21).  Dies 
ist  es  auch  allein,  was  18  a  und  18  b  zusammenhält.  ')  In  den  Scbluss- 
versen  (V.  37  f.)  credam  ego  narranti,  noli  committere,  famae:  et 
terram  rumor  transüit  et  maria  erkenne  ich  bereits  eine  Spur 
der  Abwesenheit  Gynthias  von  Rom,  wovon  No.  19  im  besonderen 
handelt,  und  während  welcher  offenbar  auch  No.  20  und  21  ver- 
fasst  sind.  Beide  Gedichte  verfolgen  den  Zweck,  die  üblen  Ge- 
rüchte, welche  durch  böswillige  Menschen  der  Geliebten  zu  Ohres 
gebracht  waren,  zu  zerstreuen  und  diese  selbst  wieder  in  die 
Arme  des  Dichters  zurückzuführen.  Weiterhin  gehören  unzweifel- 
haft auch  die  folgenden  Nummern  22,  23  und  24  a  in  dieselbe  Zeit 
der  Trennung  von  Cynthia.  Der  Dichter  schlägt  hier,  nachdem 
die  ersten  Versuche  fehlgeschlagen  sind,  einen  ganz  neuen  Weg 
ein,  er  giebt  sich  den  Anschein,  als  ob  er,  um  die  Geliebte  sich 
aus  dem  Sinne  zu  schlagen,  bei  Mädchen  gewöhnlichen  Schlages 
Ersatz  suche  (vgl.  bes.  24,  16  sed  me  fallaci  dominas  iam  pudet 

1)  Der  Beweis,  dass  beide  Theile  ein  Ganzes  ausmachen,  ist  Herüberg 
(praef.  I  p.  99)  nicht  gelungen. 


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DIE  REIHENFOLGE  DER  GEDICHTE  DES  PROPERZ  563 


esse  tecum),  wodurch  er  die  Eifersucht  Cynthias  rege  zu  machen 
hofft.  Allein  giebt  schon  der  übertrieben  frivole  Ton  dieser  Stücke 
au  erkennen,  wie  wenig  ernst  es  ihm  im  Grunde  damit  sei,  so 
erfolgt  auch  der  Umschlag  über  Erwarten  schnell.  In  No.  24  b 
und  25  werden  all  jene  soeben  ausgesprochenen  leichtfertigen  Grund- 
sätze feierlich  widerrufen,  ja  es  werden  mit  unverkennbarer  An- 
spielung auf  22,  1  ff.  sogar  diejenigen  heftig  getadelt,  welche  sich 
von  jeder  Schönheit  hinreissen  lassen.  Jetzt  erklärt  sich  der  Dichter 
bereit,  um  Cynthia  willen  Leiden  und  Muhsalen  jeglicher  Art  willig 
zu  (ibernehmen  (24,  39  nil  ego  non  potior)1),  sogar  die  Gefahr 
des  eigenen  Lebens  scheut  er  nicht,  wenn  er  sie  zu  retten  hofft 
(No.  26),  und  die  Schrecknisse  einer  weiten  und  stürmischen  See- 
fahrt scheinen  ihm  erwünscht  wegen  der  Aussicht,  wenigstens  in 
ihrer  Nähe  weilen  zu  dürfen  (omnia  perpetiar  auch  26,  35).  Eine 
gewisse  Aehnlicbkeit  zwischen  26  a  und  26  b  liegt  auch  darin,  dass 
in  beiden  an  Gefahren  des  Meeres  gedacht  ist  und  die  Mächte  der 
See  selbst  sich  Cynthia  hilfreich  erweisen.  War  in  No.  26  b  die 
Idee  entwickelt,  in  den  Armen  der  Geliebten  sei  dem  Liebenden  das 
Ende  leicht,  so  führt  No.  27  im  Anschluss  daran  den  Gedanken  aus, 
dass  an  dem  Leben  und  dem  Willen  der  Geliebten  auch  das  Leben 
des  Liebenden  hänge,  ein  Gedanke,  der  sich  dann  auch  durch  die 
Trilogie  28a  he  hindurchschlingt  (vgl.  27,  11  sohts  amam  novit 
quando  periturus  et  a  qua  morte  cet.;  28,  39  una  ratis  fati  noslros 
portabit  amoves  cet.).  Der  Versuch,  in  den  noch  übrigen  Gedichten 
dieses  Buches  ein  so  festes  Gefüge  aufzuweisen,  stösst  auf  Schwierig- 
keiten, die  Vermuthung  liegt  daher  nahe,  dass  Properz  ans  Ende  des 
Buches  (wie  auch  I  20  und  21)  diejenigen  Elegien  gestellt  hat,  die 
er  anderswo  ohne  Zusammengehöriges  zu  zerreissen,  nicht  wohl 
einfügen  konnte,  wie  denn  z.  B.  No.  31  aus  weit  früherer  Zeit 
datirt.  Im  einzelnen  fehlt  es  jedoch  auch  hier  nicht  ganz  an  Be- 
rührungspunkten. Der  neu  eröffnete  Tempel  des  Apollo  in  No.  31 
gehört  ebensowohl  zu  den  Reizen  Roms,  wie  die  schattigen  Spazier- 
gänge und  die  Kühlung  spendenden  Tritonen  im  Anfang  der  nächst- 
folgenden Elegie.  No.  32  und  33  behandeln  festliche  Gebräuche 
und  religiose  Handlungen,  welche  Cynthia  zu  benützen  pflegt,  sich, 
wenn  auch  vorübergehend,  den  Augen  des  lüstigen  Liehhabers  zu 

1)  Vgl.  bes.  auch  24,  33  At  me  non  aetas  mutabit  tola  Sibyllas  und 
25,  4  At  me  ab  amore  tuo  diducet  nulla  tenecliu  sowie  V.  37. 

30* 


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5Ü4 


A.  OTTO 


entziehen,  und  endlich  an  die  Schildern ug  des  Gelages  in  No.  H3 
reiht  sich  sehr  geschickt  die  Apostrophe  an  Lynceus,  der  bei  ähn- 
licher Gelegenheit  nm  Cynthias  Gunst  gebohlt  hatte  (V.  22  erro- 
bant  multo  quod  tua  verba  tnerô). 

Wenn  irgendwo,  so  liegt  die  Absicht  des  Properz  in  der  An- 
ordnung der  ersten  Elegien  des  dritten  Buches  klar  zu  Tage. 
No.  3  ist  genau  genommen  ein  zweites  Einleitungsgedicht  und  hat 
als  solches  manche  Aebnlichkeit  mit  II  1  und  11  10.  Wie  der 
Dichter  sich  hier  gegenüber  der  Grüsse  und  Erhabenheit  der  epi- 
schen Dichtung  seinen  Standpunkt  wahrt,  so  lehnt  er  in  No.  4 
jede  ihälige  Theilnahme  an  den  politischen  und  kriegerischen  Vor- 
gängen der  Gegenwart  ab  und  leitet  zugleich  Uber  auf  das  Thema 
der  Liebe  im  speziellen.  In  gleichem  Geiste  wird  in  No.  5  die 
Betheiligung  an  den  die  Zeit  bewegenden  wissenschaftlichen  und 
philosophischen  Fragen  auf  das  ferne  Greisenalter  hinausgeschoben. 
Amor  als  Friedensgott  ist  der  Vermittler  dieses  Gedichts  mit  dem 
vorhergehenden.  No.  6  knüpft  seinerseits  an  5,  2  stant  mihi  cum 
domina  proelia  dura  meaf  wie  gans  besonders  aus  V.  41  hervor- 
geht: quod  sin  e  tanto  felix  concordia  hello  txlüerit,  auch  No.  7 
ist  bereits  durch  5,  3  nec  tarnen  invito  pectus  mihi  carpitur  auro 
vorbereitet.1)  Die  Tendenz  dieses  letzteren  Gedichts  ist  übrigens 
nicht  verschieden  von  der  in  No.  3 — 5  zu  Grunde  liegenden,  wenn 
sie  auch  nur  in  den  Schlussversen  at  tu,  saeve  Aquilo,  numquam 
mea  vela  videbis,  ante  fores  dominae  condor  oportet  inert  mehr 
leicht  angedeutet,  als  mit  dem  Thema  selbst  in  organische  Bezie- 
hung gesetzt  ist.2)  No.  8  ist  wieder  ganz  dem  Preise  der  militia 
Amoiis  gewidmet  (vgl.  bes.  V.  1  und  33),  und  so  können  wir  noch 
weiterbin  beobachten,  wie  dieselben  Ideen  gleichsam  wie  Leitmotive 
in  verschiedenen  Variationen  wiederklingen.  Mit  Bezug  auf  eine 
erneute  Aufforderung  des  Maecenas,  Stoffe  aus  der  Zeitgeschichte 
au  bebandeln,  rechtfertigt  Properz  in  No.  9  nochmals  mit  Ent- 
schiedenheit seinen  Standpunkt.  No.  10  ist  ein  anmuthiges  Ge- 
burtstagsgedicht ganz  in  der  Weise  des  Philetas  und  Call  im  ach  us, 

1)  Vgl.  auch  5,  11  nunc  mari*  in  tantum  vento  iactamur,  V.  13  haut 
uüas  portabi*  opes  Acherontis  ad  undas,  nudus  ad  infernas,  stulte^  t«e- 
here  ratet, 

2)  Wie  Vahlen  verrauthet,  wollte  Properz  der  Matter  de9  unglücklichen 
Paetus  mit  dieser  Elegie  Trost  zusprechen.  Ist  dies  der  Fall,  so  ist  die  Discre- 
panz  mit  dem  Schlussdistichon  eine  um  so  grellere. 


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DIE  REIHENFOLGE  DER  GEDICHTE  DES  PROPERZ  565 

welche  9,  43  ab  Vorbilder  genannt  wurden,  wohl  geeignet,  den 
Unterschied  zwischen  jener  Art  von  Dichtungen,  wie  sie  Maecenas 
gewünscht,  und  wie  sie  der  Anlage  des  Dichters  entsprechen,  noch 
mehr  hervortreten  zu  lassen.  Jedoch  auch  Properz  will  mit  seinem 
Lobe  des  Kaisers  Augustus  nicht  zurückbleiben.  Ein  Beispiel,  wie 
er  sich  dazu  befähigt  fühlt,  ohne  die  ihm  gesteckten  Grenzen  zu 
überschreiten,  giebt  er  in  No.  11,  in  jener  interessanten  Dar- 
stellung der  verderblichen  Plaue  und  des  jähen  Sturzes  der  Cleo- 
patra. Auch  in  No.  12  werden  die  Kriegszage  des  Augustus  zum 
Ausgangspunkte  genommen.  Wenn  hier  die  Treue  der  Aelia  Galla 
mit  der  einer  Penelope  verglichen  wird,  so  steht  damit  im  schärf- 
sten Gegensatz  die  Leichtfertigkeit  und  Sittenlosigkeil  der  Übrigen 
Frauenwelt  Roms,  der  in  den  unverfälschten  Sitten  des  Auslandes 
und  der  besseren  Vorzeit  ein  Spiegel  vorgehalten  wird  (No.  13). 
Nicht  sehr  verschieden  ist  in  No.  14  der  Vergleich  zwischen  der 
freien  Lebensweise  der  Spartanerinnen  und  der  romischen  Damen. 
Letztere  Elegie  konnte  bei  ihrer  allzufreieu,  beinahe  lüsternen  An- 
schauung vielleicht  das  Misstrauen  und  die  Eifersucht  wachrufen. 
Um  dieser  Eventualität  vorzubeugen,  betont  Properz  gleich  im 
folgenden  Gedicht  seine  dauernde  und  unveränderte  Neigung  zu 
Cynthia  und  bezeichnet  vor  allem  ihren  Verdacht  einer  Lycinna 
wegen  als  ganz  und  gar  grundlos  und  unberechtigt:  te  modo  et 
lignis  funeris  ustus  amem.  Dieser  Vers  knüpft  das  Band  mit  der 
folgenden  Elegie  (No.  16).')  Ohne  Besinnen  folgt  der  Dichter 
jedem,  auch  dem  willkürlichsten  und  unsinnigsten  Befehle  der  Ge- 
liebten, er  scheut  keine  Gefahr,  nur  um  die  Unersättliche  zu  be- 
friedigen. Da  aber  alle  Nachgiebigkeit  den  harten  Sinn  Cynthias 
nicht  zu  erweichen  vermag,  so  ruft  er  endlich  den  Gott  Bacchus 
zu  Hilfe,  dessen  Gabe  allein  noch  den  unerträglichen  Schmerz  und 
die  vergeblichen  Sorgen  bannen  können  (No.  17).  In  den  folgen- 
den Nummern  18,  19  und  20  kann  ich  einen  so  festen  Zusammen- 
hang wie  bisher  nicht  finden  (die  Situation  von  No.  20  deutet  eine 
frühere  Entstehungszeit  an9)),  dagegen  ist  die  Empûndungslage  in 
No.  21  wieder  ganz  dieselbe  wie  in  No.  17,  nur  mit  dem  Unter- 
schiede, dass  jetzt  von  der  Entfernung  von  Rom  und  von  der  Ver- 

1)  Vgl.  bes.  V.  16  quod  si  certa  meos  sequerentur  funera  casus  

2)  V.  1—10  sind  sicher  von  V.  11  ff.  zu  trennen,  dort  Vorwurf  und  Bitte, 
Mer  freudige,  beglückende  Aussicht.  Eben  deshalb  gehören  aber  auch  beide 
Stücke  zusammen;  die  Brücke  bildet  V.  10. 


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A.  OTTO 


Senkung  in  griechische  Kunst  und  Wissenschaft  Trost  und  Heilung 
erhofft  wird.  In  woblberechnelera  Gegensatz  hierzu  folgt  in  No.  22 
eine  begeisterte  Lobrede  auf  Rom  und  Italien.  Derselbe  Dichter, 
der  noch  eben  in  die  Fremde  gehen  wollte,  um  die  Liebe  zu  ver- 
gessen, weiss  dem  Tullus  gegenüber  kein  Ende  zu  finden  im  Auf- 
zahlen aller  Vorzüge  der  Heimath,  wir  können  ahnen,  wie  schwer 
es  ihm  selbst  ankommt,  seinen  Plan  auszuführen.  No.  23,  die 
Elegie  auf  das  verlorene  Schreibtafelchen,  ist  ein  Gorollarium,  leicht 
hingeworfen  und  am  Ende  des  Buches  am  bequemsten  unterge- 
bracht. Oder  sollen  wir  in  dem  Verluste  dieses  Notizbü  che  Ichens 
eine  Art  symbolischer  Hindeutung  auf  den  Verlust  der  Liebe  selbst 
sehen,  der  das  Buch  abschliesst? 

Ueberblicken  wir  noch  einmal  das  dritte  Buch  als  Ganzes,  so 
fallt  zunächst  das  Zurücktreten  des  rein  erotischen  Elementes  im 
Vergleich  zu  den  früheren  Büchern  auf.  In  diesen  fand  sich  kaum 
ein  Gedicht,  in  welchem  nicht  Cynthia  oder  die  Liebe  im  Allge- 
meinen besungen  wurde,  in  jenem  sind  nur  verhältnissmassig  wenig 
Stücke  durchaus  erotisch  (No.  6.  8.  10.  15.  16.  17.  19.  20.  21. 
24.  25),  und  auch  in  diesen  überwiegt  zuweilen  das  gelehrte  oder 
mythologische  Beiwerk  um  ein  Bedeutendes  (z.  B.  No.  15.  17.  19. 
21),  andere  sind  nur  durch  beiläufige  Bemerkungen  mit  Cynthia 
in  Verbindung  gebracht  (No.  4.  5.  11,  7.  19  [V.  2]),  oder  Cynthia 
wird  überhaupt  nicht  genannt  (No.  1.  3.  9.  13.  14.  23).  Wie  sehr 
sich  Properz  von  dem  Gedanken  an  Cynthia  bereits  frei  gemacht, 
und  wie  bedeutend  sich  sein  Gesichtskreis  erweitert  hat,  beweisen 
nicht  blos  die  weit  zahlreicheren  Anspielungen  historischer  Art, 
sei  es  auf  die  Gegenwart,  sei  es  auf  die  Vergangenheit  (No.  3.  4. 
5, 15.  9.  11.  12.  IS.  22),  sondern  auch  ganz  besonders  so  wahrhaft 
edle  und  rührende  Gedichte  wie  No.  7  auf  den  Tod  des  Paetus, 
No.  9  an  Maecenas,  No.  12  auf  die  Treue  der  Aelia  Galla,  No.  18 
auf  den  Tod  des  Marcellus,  No.  22  an  Tullus,  Gedichte,  welche 
auch  nach  der  rein  menschlichen  und  moralischen  Seite  einen  ent- 
schiedenen Fortschritt  bezeichnen.  Betreffs  der  Anordnung  der 
einzelnen  Stücke  machen  wir  bei  genauerem  Zusehen  noch  eine 
andere,  nicht  weniger  interessante  Entdeckung.  Wie  nämlich  das 
Einleitungsgedicht  aus  zwei  durchaus  verschiedenen  Bestandteilen 
zusammengesetzt  ist,  so  war  auch  im  ganzen  Buche  das  Bestreben 
des  Dichters  darauf  gerichtet,  Gedichte  erotischen  und  nichleroti- 
schen  Inhalts  ziemlich  regelmassig  abwechseln  zu  lassen.  Das 


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DIE  REIHENFOLGE  DER  GEDICHTE  DES  PROPERZ  567 


Erotische  überwiegt  oder  herrscht  ausschliesslich  in  No.  4.  6.  S. 
10.  13.  14.  16.  19.  20.  23,  währeud  es  in  den  dazwischenliegen- 
den entweder  zurücktritt,  oder  ganz  fehlt.  Die  Möglichkeit  eines 
Zufalls  ist  hier  so  gut  wie  ausgeschlossen. 

Hinsichtlich  des  vierten  Buches  habe  ich  bisher  absichtlich 
jede  Meinungsäusserung  vermieden,  weil  die  Ansichten  der  Forscher 
fast  übereinstimmend  dahin  gehen,  dass  es  erst  nach  des  Dichters 
Tode  aus  seinem  Nachlass  gesammelt  und  von  seinen  Freunden 
herausgegeben  sei.  Eine  Hauptstütze  freilich  ist  dieser  Behaup- 
tung ein  für  allemal  entzogen.  Durch  die  Untersuchungen  von 
Eschenburg,  Luetjohann,  Brandt  und  zuletzt  Kirchner  ist  nämlich 
klar  erwiesen,  dass  nicht,  wie  man  früher  allgemein  annahm,  die 
frühesten  Jugenderzeugnisse  des  Properz  und  seine  spätesten  Dich- 
tungen in  diesem  Buche  promiscue  vereinigt,  sondern  dass  alle  Ge- 
dichte erst  uach  der  Trennung  von  Cynthia  entstanden  sind.  Gleich- 
wohl gilt  die  vermeiullicbe  Unordnung  und  Regellosigkeit  in  der 
Aufeinanderfolge  noch  immer  als  eine  ausgemachte  Sache.  Nur  zwei, 
allerdings  gewichtige  Stimmen  sind  in  neuerer  Zeit  für  das  Gegen- 
theil  laut  geworden.  Birt  in  seinem  bekannten  Buche  'Das  antike 
Buchwesen'  S.  425  Anm.  erklärt,  ihm  scheine  die  planvolle  An- 
ordnung der  einzelnen  Gedichte  auf  Properz  selbst  zurückzugehen, 
und,  wie  ich  aus  der  sonst  ziemlich  werthloseu  Dissertation  von 
A.  Marx  De  Sex.  Propertii  vita  et  librorum  or  dine  temporibiisque 
S.  70  ersehe,  vertritt  auch  Buecheler  denselben  Standpunkt.')  In 

1)  Marx  giebt  folgendes  als  Buechelers  Ansicht:  Sepone  primam  elegiam, 
exordium  tolius  Ulm',  et  horoscopus  falsae  rerum  f'ulurarum  scientiae  glo- 
rivsus  venditor  oppositus  esse  videbitur  Corneliae  vera  sua  mérita  omnibus 
nota  prodenti  praelerita.  Vertumno  respondel  luppiter  Ferclrius,  utriusque 
dei  nomen  a  poeta  explieatur.  Ârethusa  coniugis  de  f'rigido  amore  que- 
ritur,  Hercules  respondet  in  a  Horum  duros  animos  increpans.  Quarto  car- 
mine  et  octavo  Tarpeia  et  Cynthia  inter  se  opponuntur,  ulraque  est  per- 
fida  mutier,  ulraque  tarnen  in  carmine  suo  lectori  non  prorsus  odiosa, 
illa  tragicam,  haec  comicam  quart  du  m  personam  iudula.  Restant  lena  et 
Cynthia,  ulraque  mortua,  ulraque  flebili  et  turpi  ratione  sepulla  est,  illa 
mérita,  haec  non  mérita  (ut  poetae  quidem  carminis  tempore  videbatur), 
illam  mortuam  detêstatur  poeta,  hanc  pulcherrimo  carmine  lau  da  t  celé- 
bratque.  Mediam  totius  libri  sedem  Apollo  occupât  Palatinus  eiusque  Romae 
procurator  Augustus.  Soweit  Marx.  Ich  halte  eine  genaue  Responsion,  wie 
sie  Buecheler  herstellen  will,  für  künstlich  gemacht  und  meine,  dass  sie  dem 
Dichter  wider  seinen  Willen  untergeschoben  würde.  Beruhen  doch  all  diese 
Aehnl ichkeilen  zumeist  auf  zufälligen  und  unwesentlichen  Aeusserlichkeiten. 


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A.  OTTO 


der  That  macht  bei  tieferem  Eindringen  das  scheinbare  Durchein- 
ander einer  zweckmässigen  und  Uberlegten  Ordnung  Platz.  Der 
Umstand,  dass  nicht,  wie  das  Einlei uiDgsgedicbt  erwarten  lägst, 
nur  Gedichte  nach  Art  der  A  ilia  des  Callimachus  das  ganze  Buch 
ausfüllen,  welcher  zumeist  zu  der  genannten  Vermutbung  geführt 
hat,  darf  uns  nicht  irre  machen.  Eher  dürfte  man  umgekehrt 
fragen,  weshalb  dann  jene  Freunde  die  aetiologischen  Stücke, 
deren  Zusammengehörigkeit  ihnen  doch  unmöglich  entgehen  konnte, 
trotzdem  auseinander  gerissen  haben.  Ungleich  näher  liegt  der 
Gedanke,  Properz  selbst  babe  aus  irgend  welchen  Gründen  das 
einmal  begonnene  Unternehmen  wieder  aufgegeben.  Dass  dem  so 
ist,  glaube  ich  aus  der  EinleiLungselegie  des  in  Rede  stehendeo 
Buches  selbst  schliessen  zu  dürfen*  V.  1 — 70  waren  offenbar  wo 
Anfang  an  zur  Einleitung  in  ein  grosseres  einheitliches  Werk  be- 
stimmt, von  da  ab  aber  wird  plötzlich  abgebrochen  und  in  ganz 
verändertem  Tone  fortgefahren.  Nichts  ist  leichter,  als  zu  be- 
haupten, dieser  zweite  Theil  (in  Wahrheit  ein  für  sich  bestehendes 
Gedicht)  sei  unecht  und  nachträglich  von  einem  Freunde  des  Dich- 
ters untergeschoben  worden  (so  zuletzt  nach  Luetjobanns  Vorgange 
noch  Kirchner  in  der  Festschrift  für  W,  Crecelius),  allein  abge- 
sehen davon,  dass  das  Gedicht  damit  nur  noch  rätselhafter  würde, 
sehe  ich  darin  nur  das  Geständniss,  dass  man  eben  nichts  Rechtes 
mit  ihm  anzufangen  weiss.  Wohnt  denn  nicht  unverkennbar  der 
Geist  des  Properz  auch  in  dieser  Dichtung?  Die  geringfügigen 
Abweichungen  im  Versbau  stimmen  auffallend  mit  der  gleichen 
Erscheinung  in  No.  Il1),  was  uns  zu  dem  Schlüsse  berechtigt, 
dass  V.  71  ff.  später  als  V.  1 — 70  und  zwar  ziemlich  gleichzeitig 
mit  der  Corneliaelegie,  nicht  lange  vor  dem  Erscheinen  des  gan- 
zen Buches  gedichtet  sind.  Noch  ein  anderer  Einwand,  den  man 
gegen  die  Echtheit  des  Gedichtes  Öfters  geltend  gemacht  hat,  ist 
nicht  stichhaltig.  Man  hat  gesagt,  die  Angaben,  welche  der  Magier 
über  das  Leben  des  Dichters  mache,  seien  blos  eine  Wiederholung 
dessen,  was  wir  bereits  aus  früheren  Büchern  erfahren  hätten. 
Einmal  würde  dieses  Argument  noch  nicht  genügen,  um  die  Ur- 
heberschaft des  Properz  in  Abrede  zu  stellen,  und  andrerseits  ist 
die  Behauptung  nicht  einmal  ganz  richtig,  denn  weder  der  Geburts- 


1)  Diese  interessante  Beobachtung  verdanken  wir  Kirchner  de  Propertü 
libro  quinto  p.  28  f. 


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DIE  REIHENFOLGE  DER  GEDICHTE  DES  PROPERZ  509 


ort  des  Dichters  (V.  125),  noch  der  Verlast  des  väterlichen  Ver- 
mögens sind  an  einer  anderen  Stelle  erwähnt.  Wenn  also  eine 
in  der  That  autfallende  Uebereinstimmung  mit  früheren  Notizen 
wirklich  vorhanden  ist,  so  werden  wir  nicht  fehl  gehen,  darin  die 
bewusste  Absiebt  des  Dichters  zu  erkennen.  Was  aber  bezweckte, 
diese  Frage  lftsst  sich  nun  einmal  nicht  umgehen,  Properz  mit 
diesem  uns  so  dunklen  und  räthselhaften  Gedichte?  Zweierlei  darf 
meines  Erachte us  als  unbedingt  sicher  angesehen  werden,  ersteus, 
dass  es  nicht  ernst  gemeint  ist  und  zweitens  (und  dies  ist  für 
unseren  Zweck  die  Hauptsache),  dass  es  an  die  einleitende  Elegie 
direct  anknüpft  und  nur  in  Verbindung  mit  derselben  richtig  ver- 
standen werden  kann.  Wie  aus  dem  Schiasse  hervorgeht,  wo  der 
Magier  endlich  nach  langen  Umschweifen  zu  seinem  eigentlichen 
Ziele  kommt,  soll  der  Dichter  wieder  auf  seine  alte,  verlassene 
Bahn  der  Liebesdichtung,  die  er  unbedachter  Weise  verlassen  hat, 
zurückgerufen  werden.  ')  Gerade  so  wie  II  3  Apollo  und  die  Musen 
in  Person  auftreten,  und  den  Dichter,  der  sich  eben  anschickt,  in 
epischen  Gesängen  nach  dem  Vorbilde  des  Eunius  die  römische 
Geschichte  zu  behandeln,  wieder  auf  seine  beschränkte  Aufgabe 
hinweisen,  ebenso  beruft  sich  schliesslich  auch  hier  der  Magier 
auf  die  Autorität  des  Apollo.  Aber  dort  imponirl  uns  die  Majestät 
des  Gottes  selbst  und  seiner  göttlichen  Begleiterinnen,  hier  tritt 
uns  die  lächerliche  Figur  seines  irdischen  Vertreters  entgegen,  der 
mit  einem  Aufwand  aller  möglichen  rhetorischen  Mittel  uns  von 
seiner  Glaubwürdigkeit  zu  überzeugen  sucht,  und  doch  mit  jedem 
Worte  nur  seine  phrasenhafte  Windbeutelei  verräth,  der  dem  Dichter 
keine  anderen  Geheimnisse  offenbart,  als  dieser  und  alle  Welt  kennt, 
und  zuletzt  mit  der  unverständlichen  Warnung  octipedis  cancri  signa 


1)  In  diesen  Sinne  ist  gewiss  auch  jenes  vielbesprochene  vage  V.  7t  so 
verstehen.  Der  Magier  nennt  Propers  vagus,  weil  er  von  der  ihm  vorge- 
zeichneten Bahn  abgeschweift  sei.  Es  liegt  dem  Worte  also  dieselbe  An- 
schauung zu  Grunde  wie  III  1,  39  carminis  interea  nostri  redeamus  in 
orb  ein  und  III  3,  21  cur  tua  praetcripto  sevecta  est  pagina  gyre?  Stellen, 
welche  zor  Illustration  der  unsrigen  geradezu  wie  geschaffen  scheinen.  Unbe- 
greiflich ist  mir,  wie  Heimreich,  Luetjohaon  und  zuletzt  Kirchner  Properü 
als  Genetiv  abhängig  von  fata  auffassen  konnten.  Der  Magier  wird  doch 
nicht  sich  selbst  anreden  !  Dagegen  ist  mir  die  Erklärung  von  fata  als  Lebens- 
schicksal annehmbar,  das  Wort  bezieht  sieb  dann  suf  die  Voraussage  eigenen 
künftigen  Ruhms  p.  63  ff.,  und  so  knüpft  der  Anfang  der  neuen  Elegie  direct 
an  den  Schluss  der  vorhergehenden  an. 


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570 


A.  OTTO 


sinistra  time  seinen  Haupttrumpf  ausspielt.  -Unmöglich  konnte  Pro- 
pers seinen  Lesern  zumuthen,  die  leeren  Expectorationen  eines 
prahlerischen  Menschen  ernst  zu  nehmen.  Gleichwohl  liegt  ohne 
Zweifel  unter  der  Hülle  der  Ironie  eine  ganz  bestimmte  Tendenz, 
und  zwar,  wie  mir  scheint,  keine  andere,  als  die  in  dem  schon 
genannten  Gedichte  III  3.  Da  Properz  einen  stichhaltigen  Grund, 
seineu  ausgesprochenen  Plan  fallen  zu  lassen,  nicht  wohl  finden 
konnte,  ohne  sich  entweder  Blossen  zu  geben1),  oder  vielleicht 
gar  bei  hochgestellten  Persönlichkeiten  Anstoss  zu  erregen8),  so 
nahm  er  seine  Zuflucht  zu  dem  allein  noch  Übrigen  Mittel  und 
suchte  sich  durch  Laune  und  Humor  aus  der  Schlinge  zu  ziehen. 
Er  gab  sich  also  den  Anschein,  als  ob  er  einzig  und  allein  deu 
Warnungen  eines  berühmten  Wahrsagers  und  der  Furcht  vor  dro- 
henden Gefahren  nachgegeben  habe,  jedoch  in  einem  Tone,  dessen 
ironische  Färbung  Freunden  und  Feinden  etwaige  Vorwürfe  un- 
möglich machen  musste.  Man  mag  mir  in  dieser  Aurfassung  zu- 
stimmen oder  nicht,  in  jedem  Falle  gab  es  für  unser  Gedicht  keinen 
bessereu  Platz,  als  den  ihm  zugewiesenen,  denn,  indem  es  auf  das 
eigentliche  Einleilungsgedicht  zurückgreift,  bereitet  es  zugleich  in 
geeigneter  Weise  auf  die  nun  folgenden  erotischen  Elegien  des 
Buches  vor.  Das  Verhältniss  von  1 — 70  zu  71  ff.  ist  also  abge- 
sehen von  der  grösseren  Selbständigkeit  der  Theile  ganz  dasselbe 
wie  von  III  1,  1—38  zu  39  ff. 

Und  wie  steht  es  mit  der  bekannten  Schlusselegie?  Ich  kann 
nicht  glauben,  dass  gerade  die  Königin  der  Elegien,  die  Krone  der 
Dichtungen  des  Properz  in  Folge  eines  blossen  Zufalls  dazu  ge- 
kommen ist,  den  Abschluss  der  ganzen  Sammlung  zu  machen. 
Offenbart  sich  doch  in  ihr  der  grössle  Fortschritt  sowohl  in  künst- 
lerischer, als  in  moralischer  Hinsicht.  Welch  ein  Gegensatz  gegen 
früher!  Mit  Cynthia,  einer  Vertreterin  der  demi-monde  und  mit 
dem  Preise  einer  rein  sinnlichen  Liebe  hatte  der  Dichter  begonnen, 
einer  Cornelia  und  der  Verherrlichung  der  ehelicheu  Treue  gilt  sein 
letztes  Lied.  So  wenig  erfüllte  sich  seine  Voraussage:  Cynthia 
frima  fuit,  Cynthia  finis  erit.  Und  wenn  Properz  früher  fast 
durchweg  subjective  Gefühle  und  Empündungen  ausgesprochen  hatte, 

1)  Dies  war  um  go  unvermeidlicher,  als  er  im  Einleitungsgedicht«  mit 
Emphase  unvergänglichen  Rahm  für  sich  und  seine  Heimith  prophezeit  hatte. 

2)  Vielleicht  bei  Maecenas,  der  allerdings  auffallender  Weise  im  ganten 
Buche  nicht  mehr  genannt  wird,  oder  bei  Augustus  selbst 


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DIE  REIHENFOLGE  DER  GEDICHTE  DES  PROPERZ  571 


so  hat  er  sich  jetzt  auf  einen  rein  menschlichen  und  objectiven 
Standpunkt  emporgeschwungen.  Wir  nehmen  Abschied  vom  Dichter 
gerade  auf  der  Hohe  seiner  Entwicklung  und  voll  schmerzlichen 
Bedauerns,  dass  ein  Dichtermund,  der  so  geläuterte  Gesinnungen 
ausspricht,  plötzlich  verstummen  musste. 

In  den  Übrigen  Gedichten  des  Buches  drängt  sich  uns  sofort 
dieselbe  Beobachtung  auf,  welche  wir  schon  im  dritten  Buche  zu 
machen  Gelegenheit  hatten.  Es  wechseln  nämlich  Gedichte  anti- 
quarischen Inhalt«  regelmässig  ab  mit  rein  lyrisch-elegischen.  So 
folgt  auf  die  Vertumnuselegie  (No.  2)  der  Brief  der  Arethusa  (No.  3), 
auf  die  Erzählung  vom  Verratbe  der  Tarpeia  (No.  4)  die  Verwün- 
schung der  Una  (No.  5),  auf  die  Schlacht  bei  Actium  (No.  6)  die 
nächtliche  Erscheinung  Cynthias  (No.  7).  Wenn  in  No.  8  von 
diesem  Grundsatze  abgewichen  ist,  so  wird  das  Gleichgewicht  da- 
durch wieder  hergestellt,  dass  auch  No.  9  und  10  epischer  Natur 
sind.  Der  tiefere  Grund  für  diese  Abweichung  ist  sicherlich  darin 
zu  suchen,  dass  No.  7  und  8  die  beiden  einzigen  Gedichte  des 
Buches  sind,  welche  sich  noch  einmal  mit  der  ehemaligen  Geliebten 
beschäftigen,  und  Properz  dieselben,  zumal  da  sie  dem  Gegen- 
siande,  wie  dem  Stile  nach  eng  verwandt  sind,  nicht  trennen 
konnte.  Nun  hat  man  sich  gewundert,  weshalb  denn  No.  8, 
wo  doch  Cynthia  noch  lebend  gedacht  werde,  hinter  No.  8  stehe, 
wo  bereits  von  ihrem  Begräbniss  erzählt  wird,  und  man  hat  auch 
hierin  einen  klaren  Beweis  für  die  mangelnde  Ordnung  erblicken 
wollen.  Die  Tadler  haben  nicht  beachtet,  dass  die  von  ihnen  ver- 
langte Reihenfolge  nicht  unbedenklich  wäre.  Stände  No.  8  vor 
No.  7,  so  würde  sich  Properz  in  einen  Widerspruch  mit  III  24 
und  25  verwickeln,  indem  wir  zu  der  Annahme  geführt  würden, 
er  habe  doch  noch  einmal  mit  Cynthia  angeknüpft,  noch  mehr, 
wir  müssten  vermuthen,  er  habe  die  Geliebte,  nachdem  er  sich  noch 
eben  mit  ihr  ausgesöhnt  (8,  87  f.),  ohne  Veranlassung  in  Kürze 
treulos  wieder  verlassen  und  sogar  ein  neues  Verhältnis  mit  einer 
anderen  angeknüpft.  Das  eine  wäre  so  unerträglich  und  unwahr- 
scheinlich als  das  andere.  Jetzt  fassen  wir  No.  8  ohne  Mühe  als 
eine  Reminiscenz  aus  der  Zeit,  die  dem  Dichter  bei  dem  Tode 
Cynthias  und  bei  Abfassung  der  vorangehenden  Elegie  wieder  recht 
gegenwärtig  geworden  ist,  aus  einer  Zeit,  zu  welcher  er  allerdings 
der  Geliebten  zu  Misstrauen  und  Eifersucht  Veranlassung  gegeben 
hatte.  In  ähnlicher  Weise  hängen  auch  die  beiden  folgenden  Ge- 


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572    A.  OTTO,  DIE  REIHENFOLGE  D.  GEDICHTE  D.  PROPERZ 


dichte  zusammen:  No.  9  erzählt  von  der  Gründung  der  ara  maxima 
durch  Herkules,  No.  10  von  der  Entstehung  der  ara  M  Ferttri 
(V.  48).  Seihst  in  den  mitüeren  Gedichten  sind  gewisse  Bezie- 
hungen vorbanden.  Die  treulose  Priesterin  Tarpeia,  die  um  ihrer 
verbrecherischen  Liehe  willen  ihr  Vaterland  verräth ,  bildet  euer- 
seits einen  starken  Contrast  zu  der  treuen  Gattin ,  die  um  ihren 
langabwesenden  Gemahl  sorgt,  und  hat  anderseits  manche  Aeho- 
lichkeit  mit  der  Kupplerin,  deren  trauriges  Ende  in  der  folgeodeo 
Elegie  berichtet  wird. 

Das  Ergebniss  unserer  Untersuchung  ist  demnach  folgendes: 
Nicht  aHein  in  der  Monobiblos,  sondern  auch  in  allen  folgendes 
Büchern,  auch  dem  leUten,  zeigt  sich  eine  so  sorgfaltige  und  wokl 
abgemessene  Ordnung  der  einzelnen  Gedichte,  dass  wir  sie  weder 
auf  Rechnung  des  Zufalls,  «noch  auf  die  nachträglichen  Bemühungen 
gewisser,  uns  unbekannter  Freunde  zurückführen  dürfen.  Da  also 
auch  sonst  einer  solchen  Annahme  nichts  im  Wege  steht,  so  sind 
wir  berechtigt,  an  Properz  als  Herausgeber  der  ganzen  uns  er- 
haltenen Sammlung  festzuhalten. 

Glogau.  A.  OTTO. 


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ZUM  GESETZ  VON  GORTYN. 

Der  Abschnitt  de»  grossen  gortynischen  Gesetzes,  welcher  von 
der  Adoption  und  ibreo  Rechtsfolgen  handelt,  schliefst  Tafel  XI 
Z.  19—23  mit  folgendem  Satze:  XQV**™  <*«  *oMe,  a\i  %àèt 
%6l  ygâfAfiat'  fyçanoe'  \  vwv  Ôè  nçôS'&a,  oitai  uç  $%h  y 
àn\(pavzvi  rj  nag*  anyävzw,  iat]  ts%*  e\vôtxov  t)ntv.  Hier  schei- 
nen mir  die  Worte  rj  à/uqxxvzvi  ij  naç)  dfig>ctvtw%)  von  Allen, 
die  sich  bisher  mit  der  Inschrift  beschäftigt  haben,  grammatisch 
und  in  Folge  dessen  auch  sachlich  falsch  aufgefasst  zu  sein.  *)  Zwar 
die  richtige  Wortabtheilung  hat  nur  Comparetü  verfehlt,  indem  er 
df*ycn>tvie  zusammenschreibt,  während  alle  Uebrigen  den  letzten 
Buchstaben  mit  Recht  vom  Vorhergebenden  trennen  und  darin  die 
Disjunctivparükel  rj  finden.  Aber  was  ist  èfjupavtvtî  Fahrkius, 
der  ja  Oberhaupt  nur  eine  Umschrift  ohne  Erklärung  giebt,  bat 
sich  darüber  nicht  ausgesprochen.  Dagegen  sind  R.  Dareste  Bul- 
letin, de  correspondance  Hellénique  IX  (1S85)  p.  316,  H.  Lewy  Altes 
Stadlrecht  von  Gortyn  auf  Kreta  S.  24,  Bücheler  und  Zitelmann 
Das  Recht  von  Gortyn  (Rh.  Mus.  XL,  Ergänzungsheft)  S.  7. 165  ein- 
verstanden, dass  es  der  Dativ  von  a^rpawog  sei.  Nuo  kommen  in 
der  Inschrift  siebenundsechzig  Beispiele  dieses  Casus  von  o- Stäm- 
men vor,  und  ausnahmslos  endigt  er  auf  -cot  (geschrieben  Ol), 


1)  Die  Herausgeber  schreiben  zum  Theil  àptpaytôi.  Die  Frage  der 
Accentuation  ist  kaum  mit  Sicherheit  zu  entscheiden,  doch  habe  ich  nach 
der  Analogie  von  anzog  âoptzoç  Intâtxoç  ànoSfiotoç  ifinXijxzoç  und  ähnlichen 
die  Proparoxytonierong  vorgezogen. 

2)  Meine  Bemerkungen  waren  bereits  in  den  Händen  der  Redaction,  als 
der  Aufsatz  von  Mags  im  131.  Band  der  Jahrbücher  für  Philologie  erschien, 
in  welchem  S.  485  dieselbe  Lesung  der  besprochenen  Stelle  vorgeschlagen 
wird.  Da  B.  aber  keine  Begründung  hinzufügt,  und  da  er  auch  erst  auf  die 
Daresteeche  Uebersetzung  Rücksicht  nehmen  konnte,  nicht  aber  auf  den  von 
Bücheler  und  Zitelmann  gemachten  Versuch,  die  Erklärung  à^ovrtu  — 
ifMpawrmi  sprachlich  und  sachlich  zu  rechtfertigen,  so  glaubte  ich  meine 
gegen  letzteren  gerichteten  Einwendungen  nicht  unterdrücken  zu  sollen. 


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574 


W.  DITTEiNBERGER 


trotzdem  dass  alle  möglichen  Arten  yon  declinirbaren  Wörtern 
darunter  vertreten  sind,  Substantia  (àdeltpiiut,  âtôltoi,  biavxdSi, 
vawi),  Adjectiva  {avœçwi,  ikcv&éçwi,  èniftouylaziai,  noeiyîoitoi, 
TTctvQwiwxun),  Participia  (àllvoafiévtai,  àngxxvafiévati,  àtafiévun, 
xttta&efiévtût ,  nerrafiévui ,  nçiafiévan) ,  Zahlwörter  (fo<),  Pro- 
nomina und  Verwandtes  (aXXtot,  avttôt,  xovxioi,  t<3i,  (Li).  Ein 
einziges  -vi  wäre  dem  gegenüber  auffallend  genug;  aber  man  würde 
es  sich  gefallen  lassen,  wenn  ein  anderer  Weg  der  Erklärung  nicht 
offen  stände,  wenn  ferner  bei  dieser  Auffassung  eine  syntaktisch 
zulässige  Construction  und  ein  klarer  Sinn  sich  ergäbe,  und  wenn 
endlich  der  Dativ  auf  -vi  sich  durch  irgend  welche  Analogie  recht- 
fertigen liesse.  Dass  von  diesen  drei  Voraussetzungen  keine  einzige 
zutrifft,  will  ich  nun  beweisen. 

1.  Dass  das  -01  des  Localiv  oder  das  -wi  des  Dativs  der 
o-Slämme  im  kretischen  oder  Oberhaupt  in  irgend  einem  Dialect 
habe  in  vi  übergehen  können,  dafür  giebt  es  keinen  Beleg.1) 
Bücheler  beruft  sich  freilich  S.  7  auf  zwei  vermeintliche  Analoga  : 
Erstens  soll  in  demselben  gorlynischen  Gesetz  XI  5  nlivi  für 
nliuii  stehen.  Nun  steht  nlivi  allerdings  da;  aber  für  nkiwtl 
Da  müsste  doch  erst  nachgewiesen  sein,  dass  es  von  dem  Coro- 
parativ  nliatv  (n\i<a*)  eine  solche  Form  Uberhaupt  habe  geben 
können.  Die  Inschrift  von  Gortyn  kennt  keine  anderen  Formen, 
als  einerseits  die  regelmässigen  ntiov,  rtkiorog,  nXiova,  und 
andererseits  die  von  einem  kürzeren  Stamme,  aber  durchaus  nach 
der  sogenannten  dritten  Declination  gebildeten  nXleç,  nXla,  rtXiag 
(in  Assimilation  nUad)  und  nliavç,  genau  wie  in  anderen  Dia- 
lecten  neben  den  gewöhnlichen  Formen  auch  nur  rtXéeç  und  Aehn- 
tiches  vorkommt  Was  also  nlivi  ist,  steht  dahin;  nur  dass  es 
nicht  auf  nliwi  zurückgeführt  werden  kann,  lässt  sich  mit  Be- 
stimmtheit behaupten,  da  letztere  Form  selbst  jeder  Analogie  wider- 
spricht. Eine  zweite  Stütze  seiner  Erklärung  ist  für  Bücheler  'in 
Hiera py Ina  vi  für  uji  missverstandener  Dat.  sing,  des  Relativpro- 
nomens*. Gemeint  sind  offenbar  die  drei  Stellen  Gauer  Del.  117, 16: 
xal  noleftqoai  ano  %iiioagy  vi  xa  o  laçanvtvioç.  23  :  xcti  no- 
XefiTjoa  anb  %u>QCtg,  vi  xa  xai  o  Avttiog,    118,  15  xaléaai 

1)  Auch  im  Aeolischen  scheinen  die  Formen  wie  nijXvt,  tvtât  (Ahrens- 
Meister  Gr.  Dial).  I  p.  194)  ausschliesslich  das  «wohin'  zu  beseichnen  wie  att. 
o\,  not,  dagegen  lebendige  locativische  oder  gar  dativische  Casusformen  mit 
diesem  Diphthong  nicht  nachweisbar  su  sein. 


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ZUM  GESETZ  VON  GORTYN 


575 


%e  toç  Tzçeofievràç  [èç  rtçv]\tavtjïov  xal  âôftêv  avxoïg  Çévia 
açyvQioi  fivàv  xai  rtaçrtê(itpai  net'  à[oq>a]\Xelag ,  vi  xa  ßta- 
Xiovtai.    Zunächst  sehe  ich  nicht,  was  hier  'missverstanden'  sein 
soll.    Denn  nichts  ist  gewisser,  als  dass  dieses  vi  dem  attischen 
ol  entspricht,  und  4  wo  hin'  bedeutet.   Für  die  dritte  Stelle  wäre 
jedes  Wort  der  Begründung  überflüssig.  An  der  ersten  und  zwei- 
ten könnte  man  einwenden,  dass  noXefiêïv  kein  Verbum  der  Be- 
wegung sei,  und  also  vi  in  dem  atigegebenen  Sinne  nicht  dazu 
passe.    Wäre  dieser  Einwand  begründet,  so  wäre  deshalb  doch 
keinesfalls  daran  zu  denken,  dass  vi  hier  für  du  stehen  und  Dati? 
sein  könnte.   Denn  wir  haben  es  hier  mit  einer  in  den  zeitlich 
und  räumlich  entlegensten  Verlragsurkunden  mit  merkwürdiger 
Consequenz  wiederkehrenden  Formel  zu  thun,  in  der  niemals  etwas 
Anderes  als  ein  Ortsadverbium  vorkommt.  Man  mttsste  also  dann 
vielmehr  annehmen,  dass  vi  bei  den  Hierapytniern  neben  der 
ursprünglichen  Bedeutung  *  wo  hin'  auch  in  dem  Sinne  von  'wo' 
gebraucht  worden  sei,  wie  es  denu  in  der  Thal  bei  Cauer  116, 17 
heisst  xal  rtoXefirjocH  ànb  %oloag  navti  \  o&ivei,  ov  xal  ol 
lainavttg  'leoanvzvioi.    Indessen  ist  diese  Annahme,  die  bei 
der  Häufigkeit  ähnlicher  Bedeutungsübergänge  nicht  die  geringste 
Schwierigkeit  haben  würde,  nicht  einmal  nOthig.  In  der  erwähnten 
Formel  der  Syramachieverträge  pflegen  sonst  Verba  zu  stehen, 
welche  den  Begriff  der  Bewegung  enthalten  und  demgemäss  mit 
den  Adverbien  ol,  onoi  'wohin'  verbunden  werden  (Xen.  Hell.  II 
2,20:  Aaxeôatftovîoiç  %n  eo  &.ai  xai  xatèt  yrjv  xai  xai  à  &â- 
Xatxav  on ot  av  r\ywvtat.  V  3,  26:  axoXov&elv  bV,  ortot 
av  r\yCjvtai.    VII  1,  42:  rj  nty  ovftfiâxovç  eoeo&ai  xai  ccxo- 
Xov &i]o 6 iv  ort oi  av  Gtjßaioi  fjywvtat.  Bulletin  de  corr.  Hell. 
IX  (1885)  p.  6  n.  8:  xrjiffrj^^ai  [d.  h.  xal  fyeo&ai)  tbv  utan- 
nalov  toïç  roQtvvloiç  —  onvi  xa  rtaçxaXiatvti  ol  roçxvvioi). 
Dieser  stehende  Gebrauch  hat  dann  die  Beibehaltung  des  vi  auch 
neben  einem  Verbum  veranlasst,  zu  welchem  es  streng  genommen 
nicht  passt.    Ein  ganz  ähnliches  Beispiel  bietet  der  Vertrag  zwi- 
schen Amyntas  von  Makedonien  und  den  chalkidischeu  Städten 
(Syll.  Inscr.  Gr.  60).    Denn  wenn  es  hier  heisst  [èâv  ti]g  k-rc 
*Afivv\zav  Hrjif  $ot[ttß  ôjuoiwç  tft  n\oXi^.uji  [xat]  \  irtl  XaX- 
[xidéaç,  xul  sàv  im]  XaXxidt[ag  \  fyi,  xal  in]  'A f*[vvtav 
ifi  rtoXéfiwi  lotto  xtX.],  so  stimmt  das  einen  Begriff  der  Be- 
wegung voraussetzende  ènl  XaXxiâéaç  und  In'  'Apvrrav  genau 


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576 


W.  D1TTENBERGER 


genommen  ebenso  wenig  zu  sorta  kp  noïÀfitp ,  wie  das  vi  der 
Inschrift  von  Hierapytna  zu  noltfiijOai.  Also  beweist  diese  Ur- 
kunde keineswegs  für  den  Dativ  und  Locativ  die  ZulBssigkeit  eine» 
-vi  für  -co*  (-o<),  sondern  sie  bestätigt  nur,  was  auch  anderweil 
bekannt  genug  ist  (in  dem  gortynischen  Gesetz  selbst  steht  IV  15 
onvt),  dass  in  den  Ortsadverbien,  welche  das  wohio  ausdrücken, 
dieser  Lautübergang  im  kretischen  wie  in  einigen  anderen  Dia- 
lecten  eintritt1) 

2.  So  einig  die  Erklärer  über  ctuwccwvi  sind,  so  sehr  geh?o 
sie  in  der  Auffassung  des  ganzen  Satzes  auseinander.  Darestes 
Erklärung*)  ist  hinlänglich  widerlegt  durch  den  Hinweis,  dass  noga 
c.  gen.  nach  ihm  'gegen*  bedeuten  soll.  Die  von  Lewy  ver- 
meidet einen  so  groben  Verstoss  gegen  die  Elementargrammatik, 
aber  sie  giebt  dafür  Worte,  mit  denen  ein  bestimmter  Begriff  sieh 
nicht  verbinden  läset,  und  deren  Construction  mindestens  auch 
nicht  unanstössig  ist.3)  Im  Vergleich  damit  haben  Bücheler  uud 
Zitelmann  einen  wesentlichen  Fortschritt  im  VerstAndniss  der  Stelle 
gemacht  vor  Allem  durch  die  Einsicht,  dass  exen?  hier  »  haben' 
bedeute.  Aber  gerade  deshalb  musste  der  vermeintliche  Dativ  von 
Sfitparrog  ihnen  Schwierigketten  bereiten,  die  nur  dnrch  eine  sehr 
gezwungene  Deutung  zu  beseitigen  waren.  Denn  was  heisst  fjj«* 
rl  ttvtl  Zitelmann  meint,  es  solle  damit  der  Fall  angedeutet  wer- 
den, wo  die  Blutsverwandten  des  Adoptivvaters  weniger  bekommen 
hätten,  als  ihnen  nach  dem  neuen  Gesetz  zukam,  der  Adoptivsohn 
dagegen  mehr.  Der  blutsverwandte  Erbe  habe  also  zu  Gunsten 


1)  Ganz  irrelevant  ist  es  dabei,  ob  man  diese  Adverbien  ihrer  Entstehuog 
naeh  für  Locative  hält,  oder  nicht.  Denn  fest  steht  auf  jeden  Fall,  dass  für 
das  Sprachgefühl  der  Griechen  in  historischer  Zeit  ci,  feto*  einerseits  uad 
o«to»,  4>a\rtQol  andererseits  —  um  von  rovt<p  gar  uicut  zu  reden  —  ver- 
schiedene Formen  gewesen  sind,  und  dass  sie  demgemä&s  gerade  im  dorischen 
Dialect  auch  lautlich  verschieden  behandelt  wurden  (vi  onvt  gegen  trpii, 
tovTit) ,  und  dies  genügt,  um  den  Schluss  von  vi  für  ot  auf  à[A<f>â»Tvt  für 
<iurpâyt<p  zurückzuweisen. 

2)  KQuant  aux  actes  antérieurs  pour  tous  les  droits  constitués  om 
profit  d'un  adopté  ou  contre  lui,  il  n'y  aura  pas  d'action' 

3)  'Wegen  des  früher  Geschehenen  aber,  wie  immer  jemand  ge- 
stellt ist,  sei  es  gegen  einen  Adoptirlen,  sei  es  von  Seiten  eines 
Adoptirten,  soll  man  nicht  mehr  klagen.'  Das  «gestellt  sein*  drückt  keinen 
fassbaren  juristischen  Begriff  aus,  ond  'gegen  einen  Adoptirten'  könnte  in 
dieser  Verbindung  nur  nobt  tptpwrov,  nicht  âpxpârttp,  heissen. 


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ZUM  GESETZ  VON  GORTYN  577 


des  Adoptirten,  d.  b.  so,  dass  der  Letztere  mehr  habe,  als  er  nach 
dem  neuen  Gesetz  erhalten  dürfte.  Der  Ausdruck  dieses  Gedankens 
durch  extiv  mit  davon  abhängigem  Dativ  ist  nun  aber  weder  logisch 
noch  griechisch.')  Und  BUchelers  Berufung  auf  die  'griechische 
Buchführung',  von  der  wir  nicht  das  Mindeste  wissen,  macht  die 
Sache  auch  nicht  besser.  Also  auch  ganz  abgesehen  von  der  oben 
erwiesenen  lautlichen  Unmöglichkeit  zeigt  sich  die  Erklärung  jener 
Wortform  als  Dativ  von  au(paytog  undurchführbar. 

3.  Vielmehr  ist  in  a/iq>avtvi*)  offenbar  der  Dativ  eines  ab- 
Straelen  Verbalsubstantivs  a/uyauvg  zu  erkennen.  Diese  Bildungs- 
weise ist  ja  gerade  der  älteren  griechischen  Sprache  geläufig  (z.  B. 
ßorjtvg,  èôtjtvçy  oqxt]Otvç  bei  Homer),  während  sie  später  mehr 
und  mehr  durch  andere  verdrängt  wird.  Dass  X  33  das  Verbal- 
nomen vielmehr  ävcpavaig  lautet,  darf  nicht  auffallen.  Denn  häufig 
erhalten  sich  ja  Ableitungen  mit  verschiedenen  Suffixen  neben 
einander,  namentlich  wenn  sich  durch  den  Sprachgebrauch  eine 
etwas  verschiedene  Bedeutungsnüance  herausgebildet  hat  Und  eine 
solche  im  vorliegenden  Falle  anzunehmen  liegt  sehr  nahe  ;  es  scheint 
nämlich  als  ob  afi(pavoig  den  Act  der  Adoption  selbst  (=  %b 
àfKpctyaoôai),  à^tpavtvg  dagegen  die  Eigenschaft  als  Adoptirler 
(=  jo  a(.KpavT0v  fjpev)  bezeichnete.  Nun  ist  der  Dativ  bei  %xetv 
ganz  ohne  Anstoss;  er  ist  natürlich  als  instrumentaler  zu  fassen 
und  der  ganze  Satz  so  zu  verstehen:  Wegen  des  Früheren  aber, 
wie  Einer  (etwas)  hat  entweder  vermöge  seiner  Rechtsstel- 
lung als  Adoptirler  oder  von  einem  Adoptirten,  so  soll 
ferner  kein  Rechtsanspruch  (darauf)  sein.'  In  dem  vorangehenden 
Abschnitt  des  Gesetzes  werden  sehr  detaillirte  Bestimmungen  über 
die  erbrechtlichen  Gonsequenzen  der  Adoption  gegeben.  Der 
Schlusssatz  verbietet,  auf  Grund  dieser  Bestimmungen,  welche  für 
die  Zukunft  gelten  sollen,  jemandem  das  was  er  schon  vor  Er- 
lass  dieses  Gesetzes  auf  Grund  einer  Adoption  geerbt  hat,  streitig 


1)  Wenn  ein  Anderer  einen  Theil  von  dem  hat,  was  mir  von  Rechts- 
wegen zukommt,  so  könnte  man  das  allenfalls  —  freilich  auch  dann  noch 
sehr  geschraubt  —  als  ein  Nichthaben  meinerseits  zu  Gunsten  jenes  Anderen 
bezeichnen,  aber  doch  nimmermehr  als  ein  Haben  zu  seinen  Gonsten.  Und 
überdies,  wo  wird  denn  das  'zu  Gunsten  in  solchem  Zusammenhang  durch 
einen  blossen  Dativ  ausgedrückt? 

2)  Ob  so  (viersilbig)  zu  lesen  ist,  oder  àuyctvrvï,  wie  qqx»iotvi  bei 
Homer  S  253,  ?  605,  lässt  sich  nicht  ausmachen. 

Herrn««  XX.  37 


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578    W.  DITTEiNBERGER,  ZUM  GESETZ  VON  GORTYN 

tu  machen.  Die  Adoption  konnte  aber  in  iwiefacher  Weite  die 
Grundlage  eines  Erbanspruchs  sein  ;  einerseits  beerbte  der  Adoptirte 
den  Adoptivvater,  allein  oder  sum  Theil,  je  nachdem  leibliche  Kin- 
der vorhanden  waren  oder  nicht.  Andererseita  beerbten  die  Bluts- 
verwandten des  Adoptivvaters  den  Adoptivsohn,  wenn  dieaer  seiner- 
seits ohne  Leibeaerben  starb.  Und  diese  beiden  Möglichkeiten 
drückt  dies  Gesetz  correct  und  prflcis  mit  den  Worten  üt/itpawrii 
t]  naç'  âfi(pâvTù)  aus. 

Halle  a./S.  W.  DITTENBERGER. 


- 


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ANTIKE  WINDROSEN. 


Der  Gegenstand  des  folgenden  Aufsatzes  kann  auf  das  Ver- 
dienst der  Neuheit  einen  Anspruch  nicht  erheben;  die  Windrosen 
der  Griechen  und  Römer  sind  Öfters  behandelt,  und  das  Material 
ist  ziemlich  vollständig  zusammengetragen  worden.  Dennoch  machte 
sich  mir,  als  ich  durch  die  oben  abgedruckte  Abhandlung  von 
Reitzenstein  (S.  514  ff.)  zur  Nachprüfung  veranlasst  wurde,  der  Mangel 
jeder  kritischen  Sichtung  der  zahlreich  Überlieferten  Angaben  fühl- 
bar. Eine  Quellenuntersuchung  schien  in  erster  Linie  erforderlich 
zu  sein,  und  gerade  nach  einer  solchen  suchte  ich  in  der  mir  zu 
Gebote  stehenden  Litteratur  vergebens.  Selbst  die  treffliche  Ab- 
handlung von  K.  v.  Raumer  (Rhein.  Mus.  V  1837  S.  497  ff.),  die 
freilich,  wäre  sie  einige  Jahrzehnte  später  geschrieben  worden,  mir 
vermuthlich  nur  eine  geringe  Nachlese  übrig  gelassen  hätte,  be- 
gnügt sich  damit,  im  allgemeinen  Uebereinstimmungen  und  Wider- 
sprüche der  einzelnen  Zeugen  zu  constatiren.  Gerade  durch  Raumer 
aber  wurde  ich  auf  einen  sonst  meist  vernachlässigten  Schriftsteller 
aufmerksam  gemacht,  auf  Galen,  und  dieser  versprach  alsbald  die 
sicherste  Handhabe  für  die  Quellenkritik  zu  geben.  Zugleich  konnte 
die  Untersuchung  zur  Charakteristik  dieses  schriftstellerisch  so  über- 
aus fruchtbaren  Mannes  beitragen,  der  einerseits  als  selbständig 
producirender  Gelehrter  oft  überschätzt,  andrerseits  als  vielbelese- 
ner Compilator  unterschätzt  zu  werden  pflegt.  Auch  Galen  wird 
sich  mit  der  Zeit  als  Sohn  seines  Jahrhunderts  herausstellen,  als 
einer  jener  viel  wissenden  und  wenig  denkenden  Schriftsteller, 
deren  Persönlichkeit  zwar  sich  mehr  oder  weniger  in  die  typische 
Rubrik  der  Sophistik  einordnen  lässt,  deren  Schriften  aber  für  uns 
stets  eine  reiche  Quelle  älterer  Gelehrsamkeit  sein  werden. 

Im  dritten  Buch  seines  Commentars  zu  H ippok rates'  Schrift 
ntqi  zvi*àv  c.  13  (XVI  394  ff.  K)  behandelt  Galen  den  hygienischen 
Einfluss  der  Winde  und  spricht  vom  Ursprung  und  Wesen  des 
Windes  mit  Citirung  des  Anaximeoes,  des  Anaximander  und  der 

37* 


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5S0 


G.  KAIBEL 


Stoiker.  Da  diese  bisher  unbenützten  Citale  sicherlich  einer  doxo- 

graphischen  Quelle  entooromen  und  zudem  geeignet  sind  eine 

lückenhaft  Oberlieferte  Placitaserie  des  Aetius  xu  ergänzen  (womit 

keineswegs  Aetius  als  Quelle  des  Galen  bezeichnet  werden  soll), 

so  setze  ich  sie  hierher: 

„  ,         AAr  f  Aetius  (Plut,  ptac.  III  7  ;  Biels 

Galen  p.  395:  doxo^r.  p.  374): 

noattov  per  ovv  neoi  t^ç  *Ava^iixavôtjog  aviftov 
ovotaç  xwv  àvéftojv  koxï  naçà  !  elvai  çvoiv  aéçoç  xojv  Xinxo- 
xoïç  (pilooô(poiç  afuyioßrjtT}-  xâxiov  iv  avxQ  xai  vyooxâxu» 
aiç'  ohtai  yàç>  'Av  agltiav-  vno  xov  rtXtov  xivovfiivwv  ? 
ôqoç  tov  ave^iov  ehai  çSvaiv  xr{xoitévù)v 
àfçoç  xtuv  Xentotâtiov  iv  avx([) 
xai  vyçoxâxojv  vrcb  tov  t)Xiov 
xaiouéviov  {xivovfiévwl)  xai 
xyxoijeviov. 

'AvaÇifiévrjç  ôé  èj;  vôaxoç 
xai  àéçog  yiveo&ai  xovç  àvé- 
ttovç  ßovXexai  xai  [xré]  çvitfl  fehlt. 
xivi  ayvwoxip  opéoeo&ai  ßiaiojg 
xai  xâxtoxa  wç  xà  nxqvà  -né- 
xao&ai  (l.  néiso&ai). 

ol  2  xiOLy.nl  ôè  neçi  ttuf 
ovoiiâxwv  iiôvov  ôtaXéyovotv.x) 
txrto  yào  tôcpov  xai  xrjç  ôvoeojç 
xov  Çéopvoov,  àîtb  xrjç  àvaxo- 
ItjÇ  xaï  xov  i]Xiov  àTt^licjxrjV, 
tov  ôè  ànb  xwv  açxxwv  elvat 
ßooirjv  (1.  ßoQiav),  tov  ôè.  ànb 
twv  votlojv  Xtßav  (1.  Xißa)  Xé- 
yovoiv'  àXXoiç  ôh  açioxeiv 
aXXa  xxX. 


oi  2xuiixoi  7i av  nviviia 
àiçoç  eh  ai  çvotv,  xaiç  xûv  to- 
rtùjv  ôè  naçaXXayatç  xàç  &rt*- 
WLdiaç  naçaXXâxxovoav  {-ovott 
[A]B)*  olov  xov  ànb  tov  Lptfov 
xai  xrtg  ôvoeojç  ^étyvçov,  âito 
(so  [A]BC;  xov  ànb  G;  xov  & 
àno  Diels)  xrtç  crvaxoXrjç  xai 
tov  ijXiov  ànx]Xuiixr]v  f  xov  de 
otto  tiàv  apxxatv  ßootav,  tor 
ôè  ànb  tojv  voxhov  Xißa. 

Weitere  Aufzählung  abweichender  Ansichten  erklärt  Galen  für 
überflüssig,  da  er  im  Stande  sei  àXq&ù>ç  neçi  tijç  qn>o$wç  xw 
avititov  ôutXéyto&ai.    Und  nun  giebl  er  ohne  seinen  Gewäbrs- 

1)  MU  einer  leichten  Buchslabenänderung  Och  hatte  âuùlâttwti  for 
âtaléyovti  vermuthet)  ist  diesem  Satxe  wohl  nicht  zu  helfen  ;  der  Sinn  wW 

Frage  gestellt 


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ANTIKE  WINDROSEN 


581 


man  zu  nennen  ein,  von  einigen  Kürzungen  abgesehen,  fast  wort- 
liches Excerpt  aus  Aristoteles  meteorol.  II  4.  Vgl.  Aristol.  p.  359  b 
28—34  mit  Galen  p.  396,  7  —  11;  Aristot.  p.  360  a  10  — 361  a  9 
mit  Galen  p.  396,  12  —  398,  l.1) 

Es  folgt  bei  Galen  p.  398,  1  nachstehender  Satz: 

èfieiôrj  ôè  o  avepiôç  èoti  xvpa  çéov  âéçoç  apa  tij 
xivrjoewç  aoçlottp  7iXeo*eÇta,  xal  y  h  état  otav  r)  Çéoiç  ttùv 
XVftdiv  (1.  toy  rv^ov)  evçioxet  xal  r)  trjç  Çéatwç  $vf*r)  tr)v 
%ov  qyvoovvtoç  (1.  cpvouivtoç)  nvevfiatoç  ôvvapiv  ix&Xißet, 
ta  véq>rj  avvLaxazai  xrX. 
Der  ganze  Vordersalz  (l  ne  tôt]  —  ix&Xfßet)  fehlt  bei  Aristoteles, 
dessen  Rede  vielmehr  so  an  das  auch  bei  Galen  unmittelbar  vor- 
hergehende anschliesst:  ôio  ta  viqyrj  ovvLotatat  xtX.    Einen  so 
wesentlichen  Zusatz  mitten  im  Zuge  der  Compilation  für  Eigen- 
thum des  Galen  zu  halten,  ist  von  vornherein  unzulässig.  In  der 
That  findet  sich  der  Satz  wörtlich  in  ähnlichem  Zusammenhange 
bei  Vitruvius  I  6,  2  wieder: 

ventus  autem  est  aeris  fluens  unda  cum  incerta  rnotus  re- 
dundantia.    nascitur  cum  fervor  offcndit  umorem  et  impetus 
factionis  exprimit  vim  (so  die  Hdschrr.;  vi  Rose)  Spiritus  flatus 
(so  H;  flatum  G;  zu  lesen  ist  flaniis). 
Die  Uebereinslimmung  ist  so  genau,  dass  man  auf  Galens  un- 
tadeligen Text  gestützt  wohl  an  Roses  Verbesserung  des  bei  Vitruv 
überlieferten  factionis  in  factionis  zweifeln  darf.   Das  griechische 
Çéotç  lässt  in  der  That  nur  eine  Uebersetzung  zu,  nämlich  fer- 
vor, und  fervoris  schlägt  Kiessling  wohl  richtig  für  factionis  vor. 

Bei  Galen  setzt  sich  nun  das  Excerpt  aus  Aristoteles  fort 
(vgl.  Gal.  p.  398,  4 — 12  mit  Arist.  p.  360  a  9—22),  und  dann  folgt 
die  Nutzanwendung  der  theoretischen  Auseinandersetzung:  tovto 
ôè  ov  pôvov  xaXbv  Inlotao&ai,  àXXà  xal  écpéXi^ov  xal  yào 
èx  trjç  oixrjoeùfç  ixxXêiôfievoi  ävepoi  ov  pôvov  tèv  tonov 
vyuivov  toïç  oûftaoi  naoéxovoiv,  dXXà  xal  eï  tiva  voorjfiata 
kx  tav  äXXwv  nçocpâomy  yiyvoivto,  an  to  èv  toïç  aXXotç  tà- 
rtoiç  ôvoxôXuç  &eoanevoivjo ,  lv  tovroiç  ott  ta  rtvev^ata 
èxxexXëiopéva  loti  fâov  débitai  tr)v  &eçaneiav.  ta  de  nciihj 
ÔvoxôXwç  ^eçartevtà  èv  taïç  %ioçatç  (*a7ç)  vno  ttjv  toiovrcov 

1)  Zd  schreiben  bei  Galen  p.  397,  4  ovnycSç  für  crtwjrlf  ans  Aristot. 
p.  360  a  34,  and  bei  Galen  p.  397,  12  QnôxQiaiç  fflr  diâxoioiç  aus  Aristot. 

p.  360  b  33  u.  s.  w. 


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582 


G.  KAIBEL 


àvtpa>y  xarexofuévatç  iott  tàâê  '  xÔQvL,ai,  ctç&QÎit]Ç  (1.  xôçiÇa, 
àç&yUtç),  ßrjt-,  nlevçUtç,  çp&loiç,  aïpatoç  Çvoiç  xai  oca  ur\ 
àqyatûêoei,  alla  tfj  rtçoo&écei  fiàllov  deçanevortai.  allaq 
ôh  dia9éoetç  xatrjQl&firjOev  'Iftrcoxçât^ç ,  neçl  tav  ifijs  eiçrr 
a  ex  ai. 

Auch  dieser  Passus  deckt  sich  genau  mit  den  Worten  Vitro« 

I  6,  3»  die  leider  am  Anfang  lückenhaft  sind1):  exckui  fue- 

rint,  non  solum  efficient  corporibus  valent  ibus  locum  salubreni,  ted 
et  tarn  si  qui  morbi  ex  aliis  viiiis  forte  nascentur,  qui  in  ceteris 
salubrious  locis  habent  curationes  medicinae  contrariae,  in  his  propter 
temyeraturam  exclusione  ventorum  expeditius  curabunlur.  vilia 
aulem  sunt  quae  difficulter  curantur  in  regionibus  quae  sunt  supra 
scriptae  (er  batte  von  Mytilene  gesprochen  c.  6,  1)  haec,  gxavitwio, 
arteriace  (geroeint  sind  gravido  und  arthritis),  tussis,  pleuritû, 
phthisis,  sanguinis  eieetio  et  cetera  qua*  non  detractionibus  sed 
adiectionibus  curantur.  Es  folgt  die  Begründung  für  die  schwe- 
rere Heilung  der  genannten  Leiden.  Bei  Galen  fehlt  dieselbe; 
er  nimmt  vielmehr  nochmals  das  Aristotelesexcerpt  auf,  welches 
diesmal  arg  entstellt  ist  (vgl.  Gal.  p.  399,  5 — 15  mit  Ar  ist  p.  361 
b  14 — 27),  um  dann  sur  Aufzählung  der  vier  Haupt  winde  über- 
zugehen: an  dieser  Liste  ist  zunächst  nur  bemerkenswert,  das? 
der  Ostwind  evçoç  heissl.  Dazu  kommt  eine  zweite  Liste  von 
acht  Winden.  ')  Dem  Texte  nach  freilich  werden  den  vorigen  vier 
nur  zwei  neue  hinzugefügt,  aber  der  Text  ist  in  Unordnung  ge- 
rathen  :  /ie*a£ù  yàç  tov  vôzov  xai  %rjç  àwctrolrjç  tijç  getpcoti^g 
nveî  6  naiovfi69og  evçôvotoç  *  iv  âè  tip  fictaÇv  tovrvv  te  xoî 
noXov  xai  vrjç  x*WtQi*yç  ôvoujç  o  Itfiôvotoç.  Ein  Wind  der 
àvazolr)  giipaçtyi;',  also  Südost,  war  vorher  gar  nicht  geoaoot 
wurden,  vielmehr  hatte  derjenige,  der  jetzt  als  solcher  hgurirt,  der 
evQog,  vorher  als  Ostwind  gegolten  (oç  aito  tijç  àvatok^ç  m**). 
Aebulich  unvollständig  ist  die  Angabe  über  den  Xifiôvetoç  ;  denn 

1)  Der  Ausfall  ist,  wie  auch  Rose  erkannte,  durch  ein  Homoioteleutoo 
entstanden;  vor  exelusi  steht  rationibus.  Roses  Ergänzung  aber  igitur  venti 
si  certis  rationibus  exchui  fuerint  lässt  sich  aus  Galen  berichtigen:  rend 
igitur  si  ex  habitaUonibus  exelusi  fuerint  eqs.  Vgl.  auch  Vitr.  I  6,  8  «- 
clusa  erit  ex  kabitationibus  ventorum  vis. 

2)  Galen  p.  400,  2  xai  (xrtv  SXXa  oxriù  dia<poçai  nrtvitârow  tvçîfto*' 
Tot;  tu  schreiben  ist  wohl  &XXai  für  nXXa.  Aehnlkh  ist  dtatpoçà  gebraucht 
p.  400,  8  in  âè  SXlai  dia(poçcù  âvo  tiair'  oi  uir  yào  avrtür  «o^olao* 
daw,  oi  6i  vontxoi. 


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ANTIKE  WINDROSEN 


wenn  man  auch,  mit  ziemlich  unbefriedigender  Methode,  die  sinn- 
losen Worte  *«  xai  noXov  streicht  und  unter  tovtov  den  vétoç 
versteht,  so  bleibt  doch  der  Ansioss,  dass  der  Wind  der  getpeotyq 
âvaig,  also  der  Südwest,  vorher  nicht  genannt  war,  und  es  bleibt 
der  Ansioss,  dass  4+2  nicht  acht,  sondern  sechs  Winde  giebt. 
Nach  einer  lückenhaften  Angabe  über  die  hygienische  Bedeutung 
dieser  Winde  folgt  eine  weitere  Classificirung  in  allgemeine  und 
locale  Winde,  und  auch  hier  werden  hygienische  Bemerkungen 
angeknüpft,  bei  denen  wiederum  Aristoteles,  wenn  nicht  excerpirt, 
so  doch  benützt  wird. 


Arist.  p.  361  b  30: 
àxçtTOç  âè  xai  gcr^i/ro^  6 
'.QçtW  sïvai  âoxel  xai  âvvatv 
xai  triïtéXXwv,  ôià  %o  iv  fieta- 
fïoXfj  wçaç  avußalveiv  tqv  âv- 
oiv  xai  trjv  àratoXjjV,  &éoovç 
îj  xeiuûvoç  .  .  .  ai  ôk  uexaßo- 
Xai   nârswv  taçaxuâeiç  ôià 


Galen  p.  402,  5: 
xai  €Ï  Tig  è£  aXXov  tôrcov 
êiç  zov  toiovjov  ftaçayivsrai 
(d.  h.  in  eine  sumpflge  Gegend), 
XaXertaîç  vâooiç  ccXîoxerai, 
waniQ  xai  xatà  t^v  ôvoiv  xai 
àvaxoXx)v  %ov  'Qçitovoç  ôià  trp 
(wçag?)  fieTaßoXrjv  *  ai  yào  %wv 
tàntav  fietaßoXai  uioneç  xai 
ai  Ttjv  vjqûv  ôià  trjv  aoQiotlav 
taçaxioôeiç  eîoiv. 
Und  jetzt,  als  ob  von  der  Zahl,  der  Lage  und  dem  Ursprung  der 
Winde  noch  gar  nicht  die  Rede  gewesen  sei,  geht  Galen  an  die 
Skizzirung  und  Beschreibung  einer  Windrose.  Ueber  die  Zahl 
seien  sich  nicht  alle  einig:  aXXot  yào  aviovç  elvat  téocaçaç 
tovç  nçiôtovç,  eha  âk  àrreiçovç  tovç  aXXovç  xi&êaaiv,  aXXoi 
âh  èxtw,  aXXoi  ôwôtxa,  aXXoi  eixoattéaaaçaç.  Vierundzwanzig 
Winde  zählt  in  der  That  Vitruv  auf  (1  6,  10),  acht  und  zwölf 
Winde  finden  sich  bei  fast  allen  verzeichnet  Der  folgende  Satz 
des  Galen  deckt  sich  mit  Suetons  Worten  (bei  Isidor  de  rer.  nat. 
p.  232  Reiff.). 


Galen: 

*  àXijfreiav  ôè  û  tiç  tovç 
ix  tvüv  tômav  xai  noxauwv  xai 
teXuâxwv  xaï  èXwôwv  %o)qLo)v 
xaxaQi&uelo&ai  &iXei  (I.  to- 
tal), nafAnéXXovç  avtovç  ev- 
QTjOtuv  av. 


Suelon  : 
sunt  praeterea  quidam  innume- 
rabiles  ex  fluminibus  out  stagnis 
aut  fontibus  nominati.  Vgl.  Vitr. 
1  6,  1 0  :  sunt  autem  et  alia  plura 
nomina  flatusque  ventorum  e  loci* 
aut  fluminibus  aut  montium  pro- 
cellis  tracta. 


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564 


G.  KAIBEL 


Mit  Berufung  auf  Eratosthenes  alsdann  theilt  Galen  den  Kosmos 
in  vier  Theile,  setzt  diesen  entsprechend  zu  Deichst  vier  Winde  an 
und  ordnet  zwischen  diese  eine  zweite  Serie  von  ebenfalls  vier 
Winden.  Auch  hier  ist  vollständige  Uebereinstimmung  mit  Vitruv 
zu  constatiren,  die  ich«  so  umfangreich  die  Stücke  auch  sind,  durch 
Gegenüberstellung  der  Texte  zur  Anschauung  bringen  muss. 

Vitruv.  I  6,  4  (der  den  Eratosthe- 


Galen  p.  403  : 

fjpeiç  ôe  èv  t(jj  âtayçâfifiaTi 
v.atà  tov  Kvorjvaixbv  'Eoato- 
o9é*T}v  tbv  xôopov  elç  téooaça 
öiaiorjooftev,  elç  trtv  avatolrjv, 
âvoiv,  necrjfißoiav  xaï  tbv  àç- 
xtov  xai  tovç  nçojtovç  tûv 
avéfiùtv  èv  tovtoiç  d-rjooftev. 

elta  tovç  aXXovç  tovç  iv  t$ 
fietaÇv  ovtaç  téooaçaç, 


nés  erst  §  9  citirt): 
Nonnullis  placuit  esse  ventos 
quattuor,  ab  oriente  aequinoctiali 
Solanum,  a  meridie  austrum,  ab 
occidente  aequinoctiali  favonium, 
ab  sept  entrions  septentrionem. 


sed  qui  diligentius  perquisi- 
erunt,  tradidemnt  eos  esst  otto, 
maxime  quidem  Andronicus  Cyr- 
r estes,  qui  etiam  exemplum  con- 
locavit  Athenis  turrim  marmoream 
octagonon  eqs. l) 

itaque  sunt  collocaii  inter  Sola- 
num et  austrum  ab  oriente  ki- 
berno  eurus,  inter  austrum  et 
favonium  ab  occidente  hibemo 


ùjç  àvo)  tiéoov  tov  ànrjXioj- 
tov  xaXov/iévov  xai  vôtov  xatà 
tijv  xeif*€Qi>ri»  avatoXyv  evçor, 
àvà  fdéoov  ôk  tov  vôtov  xai 
tov  Çtfpvçov  xatà  tyv  get/iaç*-  ofricus,  inter  favonium  et  septen- 
vt)v  âvoiv  tov  Xißa,  àvà  fxèoov  trionem  courus  (quem  plures  vo- 
âi  tov  Çeqpvçov  xai  tov  ânao-  cant  corum),  inter  septentrionem 
xtiov  tov  xaXovfievov  xavçov,  et  Solanum  aquilo. 
àvà  (xéoov  èk  tov  ànaoxtlov 
te  xaï  a7iT}Xtaiiov  ßoQoav* 

Bei  Vitruv  folgt  nun  im  Anschluss  an  den  Thurm  der  Winde 
in  Athen  eine  theoretische  Anweisung  zum  Aufstelleo  eines  Gnomon 
(oxiadjqoaç)  für  den  Architecteu  (§  6—8).  Dann  zahlt  er  vier- 
uudfcwanzig  Winde  auf,  deren  Zahl  er  verglichen  mit  dem  uoge- 

1)  Zu  den  beiden  einzigen  litterarischen  Zeugnissen  über  den  Thurm  der 
Winde  (an  eben  dieser  Vitruvstelle  und  bei  Varro  r.  r.  III  5,  17  Athenis  in 
horologio  quod  fecit  Cyrrhestes)  ist  kürzlich  ein  iiischriftliches  getreten 
'E<prip.  tlçxatoX.  1884  S.  169  Z.  54  tyr  Kvççijarov  foyo/uit»;*  oîxiav. 


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AMIKE  WINDROSEN 


585 


heitren  Erdumfänge  von  252000  Stadien,  wie  er  von  Eratosthenes 
ausgerechnet  sei,  für  keineswegs  auffallend  erklart,  und  will  end- 
lich zur  Erläuterung  eine  Zeichnung  beifügen,  ut  appareat  undo 
certi  ventorum  spiritus  oriantur.  Die  Beschreibung  der  Zeichnung, 
die  allein  erhalten  ist,  findet  sich  mit  denselben  Worten  bei  Galen, 
der  sie  an  das  bisher  ausgeschriebene  unmittelbar  a  nach  liegst. 


Galen  p.  404  : 
(Otio  tohvv  iv       ÏO(p  lat- 
néôq)  xivtçov  tb  5,  tov  de  yvû- 
fiovoç  tov  q  oxià  y  nob  trjg 


Vitruv.  I  6,  12: 
erit  autem  in  exaequata  pla- 
nilie  centrum  ubi  est  littera  Â, 
gnomonis   autem  antemeridiana 


néorjç  rjuéçaç  fj  o  àg>'  ov  ß,  j  umbra  ubi  est  B,  et  a  eenlro  ubi 
àno  âè  tov  5  xévtçov  rtçoç  tb  est  A  diducto  circino  ad  id  Signum 


jfjç  oxiaç  or^eïoy  6  ß  ax&ia 
xvxXog ' 

àvate&htoç  ôk  tov  yvvyio- 
voç  onov  xai  nçoteçov  r;v, 
àvaftéveiv  xQ*j         <**  èXàrtwy 


umbrae  ubi  est  B  circumagatur 
linea  rotundationis. 

reposito  autem  gnomone  ubi 
antea  fuerat  expectanda  est  dum 
decrescat  faciatque  Herum  eres- 


yévrjtai  xai  nâlt>  ai^avo^évr;  cendo  parem  antemeridianae  um- 
trjv  jiQog  (juetàT)  trtv  péorjvlbrae  postmeridianam  tangatque 
fjiiéçav  trjv  n  oxiàr  tf  nob  trjç  lineam  rotundationis  ubi  erit  lit- 
fiiortg  fjfÂéçaç  oxiçf  ïor^v  içyà-  tera  C,  tune  a  signo  ubi  est  B 
Çexai  (I.  -i^toi)  xal  antetai  et  a  signo  ubi  est  C  circino  dé- 


fi. -ï]zat)  trjç  tov  xvxXov  yqapL- 
/uÇç  trjç  y.  tote  âh  àno  tov  ß 
arjiLteiov  xaï  tov  x  (I.  y)  ye- 


cussatim  describatur  ubi  erit 
deinde  per  decussationem  ubi  est 
D  et  centrum  perducatur  linea  ad 


yoâ(p&(x)  xatà  %iaofjibv  yoafifir}  \  extremum ,  in  qua  linea  erunt 
â<p'  ov  to  â.  en  eu  a  nàXiv  !  litterae  E  et  F.  haec  linea  erit 
xatà  xtaopoy  àqy'  ov  to  S  xai  j  index  meridianae  et  septentrionalis 
to  xévtçov  a%db)  yoannrj  nobç  :  regionis.  tune  circino  totius  ro- 
tb  néçaç  elç  tàç  â  (1.  î)  Ç  \  tundationis  sumenda  est  pars  X  VI 
yça^iàç'  avtrj  yào  fj  yqa^ri\circinique  centrum  ponendum  est 
ivdeiÇetai  ooi  xijv  fieorjfißqi-  ^  in  meridiana  linea  quae  tangit 
vrjv  te  xaï  àçxttxrjv  xloQav-  ;  rotundalionem  ubi  est  littera  B, 
Xafißavitü)  âh  èÇrjç  bXov  tov  et  signandum  dextra  ac  sinistra 
xvxXov  tb  âexaextalov  fiéçog  j  ubi  erunt  litterae  GH.  item  in 
xai  ti&eo&ov  (I.  ti&éoâu)  tb  septentrionali  parte  centrum  cir- 
xévxçov  èv  tf]  neoqijßüivjr}  yçafi- j  cini  ponendum  in  rotnndatione  et 
hfi  y  ^neç  tov  xvxXov  cc/ftet ai  \  septentrionali  linea  ubi  est  littera 
xatà  tb  e ,  xaï  noirjtéov  aij- 1  F,  et  signandum  dextra  ac  sinistra 


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586 


G.  KAI6EL 


Htlov  an  âçiortçûjy  xai  ài- 
Çiiùv  a<p  ov  tb  ïj  xai  tb  S. 
àaavtiaç  ôè  h  tft  àgxttxfj  %ojça 
xato)  tip  yoafÄfti)*  rrjv  àçxti- 
xqv  to  xévtoov  &etéov  àqp1  ov 
to  £,  xai  àno  trjç  deftôg  xai 
evojvvpov  orjfteïa  noirjtéov  ta 
7  xai  x,  xoi  àno  tov  rj  dg  x 
xai  àno  tov  3  eiç  î  ôià  tov 
xévtçov  äx&iüoav  (l.  àyéo&ia- 
oav)  yçafifAaL 

to  nèv  ovv  ôiàotijfita  àno 
tov  rj  nçbç  to  &  tov  vàtov 
nvevpatoç  xai  tr)ç  fAeoqufioiag 
total  xojqLov,  to  ôè  àno  tov  ï 
xai  (I.  nçbç  to  ?)  x  tùv  àçxttav. 

tà  ôè  ko  in  à  nipt)  àno  ôe- 
Çiàç  tola,  àn  àQioteoaç  ôè 
ïaov  aoiSfAbv  ôiatçttéov  Ïoùjç, 
tà  nèv  ngbç  àvato\i]v  nçbç  tb 
1  xai  xai  àno  ôvopwv  nçoç 
tb  v  xai  5.  àno  tov  jû  nçoç 
tb  ô,  àno  ôk  tov  X  nçoç  to  y 
xatà  xiaafibv  axtéat.  y  ça  fx  fiai. 

xata  f*€v  ovv  tovtov  %o> 
tçônov  ôxtvj  ïotai  ïoa  tdv 
avtfÀUiV  te  xai  nvevf.iatwv  xata 
neçloôov  ôiaoxr'^axa. 


ubi  sunt  litterae  I  ei  K,  et  ab  G 
ad  K  et  ab  H  ad  1  per  centrum 
lineae  perducendae. 


ita  quod  erit  spat  tum  ab  G  od 
H  erit  spat  tum  vend  austri  (t 
partis  meridianae,  item  quod  erù 
spatium  ab  I  ad  K  erit  stpten- 
trionis. 

reliquae  partes  dextra  très  at 
sinistra  très  dividendae  sunt  aequo- 
liter,  quae  sunt  ad  orientent,  in 
quibus  litterae  LM ,  et  ab  oca- 
dente,  in  quibus  sunt  litterae  S 
et  0.  ab  M  ad  0  et  ab  L  ai 
N  perducendae  sunt  lineae  deais- 
satim. 

et  ita  erunt  aequaliter  venloruin 
octo  spolia  in  circumitione.1) 


1)  In  dieser  ganzen  deskriptiven  Darstellung  fehlt  zum  vollen  Verständnws 
nur  ein  Moment.  Der  Punkt  D(<f)  ist  der  Punkt,  in  welchem  sich  die  beiden 
Bogen  kreuzen,  welche  mit  beliebigem  Radius  geschlagen  werden  von  den 
beiden  Punkten  aus,  in  denen  der  verlängerte  Vormiltagsschatten  einerseits 
(im  Westen)  und  der  verlängerte  Nachmiltagsschatten  andererseits  (im  Osteol 
die  Kreisperipherie  schneidet.  Die  Schattenlinien  müssen  nun  aber  genau 
einander  gleich  sein  und  folglich  muss  eine  bestimmte  Vormittagsstunde  und 
eine  ebenso  bestimmte  Nachmittagsstunde  genommen  werden  um  dieselben 
zu  construirez  und  zwar  müssen  beide  Stunden  gleich  weit  vom  Mittag  ent- 
fernt sein.  Diese  Angabe  fehlt.  Sie  fehlt  aber  nicht  durch  Schuld  dessen, 
der  zuerst  die  ganze  Construction  erfunden  hatte,  sondern  durch  Schuld  dessen, 
dem  Galen  und  Vitruv  an  dieaer  Stelle  ihre  Weisheit  verdanken.  Der  Tor- 


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ANTIKE  WINDROSEN 


VilruT  fügt  seiner  Beschreibung  die  Einordnung  der  acht  Winde 
in  dies  Diagramm  bei  (Septentrio  zwischen  K  und  I,  Aquilo  zwi- 
schen I  und  L,  Solanus  zwischen  L  und  M,  Eurus  zwischen  M 
und  G,  Auster  zwischen  G  und  H,  Africus  zwischen  H  und  N, 
Favonius  zwischen  N  und  0,  Caurus  zwischen  0  und  K)  und 
scbliesst,  als  Architect  zum  Endzweck  des  ganzen  Excurses  zurück- 
kehrend, mit  den  Worten:  ita  his  confettis  ini er  anyulos  octagoni 
gnomon  ponatur  et  ita  dirigantur  angiportorum  divisions».  Bei 
Galen,  dem  es  nur  um  die  Zahl  und  die  Lage  der  Winde  zu  thun 
ist,  sieht  man  den  Zweck  der  umständlichen  Beschreibung  nicht 
ein;  irgend  welcher  Gebrauch  von  ihr  wird  nicht  gemacht.  Dass 
eine  mathematisch-geographische  Quelle  zu  Grunde  liegt,  ist  ganz 
klar,  und  da  Galen  als  Ausgangspunkt  für  seine  ganze  Darstellung 
ausdrücklich  den  Eratosthenes  nimmt  (p.  403),  da  ferner  Vitruv 
die  Ausdehnung  der  einzelnen  Winde  auf  den  achten  Theil  des 
Eratoslhenischen  Erdumfanges  berechnet  (l  6,  9),  und  da  endlich 
Vitruv,  bevor  er  seine  Zeichnung  erläutert,  nochmals  auf  Eratosthe- 
nes' Berechnung  zurückkommt  (1  6,  1 1),  um  ein  Urtheil  über  die 
angezweifelte  Richtigkeit  derselben  abzulehnen,  weil  das  für  seinen 
Zweck  nichts  ausmache,  so  scheint  eben  eine  auf  Eratosthenes  zu- 
rückgehende Darstellung  als  Quelle  für  Vitruv  und  Galen  angenom- 
men werden  zu  müssen.  Dass  Eratosthenes  die  Winde  behandelt 
hat  ist  selbstverständlich  und  zudem  bezeugt  durch  Achilles  uranol. 
p.  158 B  àtiQayfiaxevoazo  ôè  fteçï  àvèfAittv  xcri  'Eçatood-èv^ç,*) 

gang  findet  sich  nämlich  bei  Vilruv  an  einer  anderen  Stelle  nochmals  be- 
schrieben (I  6,  6),  hier  zwar  ohne  auf  ein  Diagramm  Hücksicht  su  nehmen. 
Da  heisst  es  ausdrücklich:  huius  antcmeridiana  circiter  hora  quinta  su- 
menda  ett  cxtrema  gnomonis  umbra  et  puncto  signanda  und  weiter:  item- 
que  obtervanda  postmcridiana  istius  gnomonis  crescent  umbra  et  cum 
tetfgerit  circinationis  lineam  et  fecerit  parem  antemeridianae  umbrae 
postmeridianam,  signanda  puncto.  Also  am  Ende  der  fünften  Stunde,  d.  b. 
um  11  Uhr  soll  der  Vormitlagsschatten  fixirt  werden,  mithin  der  Nachmittags- 
schatten um  1  Uhr.  Natürlich  würde  jede  andere  Vormittagstunde  auch  recht 
gewesen  sein,  wenn  die  entsprechende  Nachmittagstunde  nur  vom  Mittag 
gleich  weit  entfernt  lag.  Nor  das  musste  angegeben  werden,  dass  nicht  eine 
beliebige  Vormittagstunde  und  erae  beliebige  Nachmitlagslunde  genommen 
werden  durfte. 

1)  Berger  (geogr.  Fragm.  des  Eratostb.  S.  210  f.)  kennt  Galen  gar  nicht 
und  nützt  den  Vitruv  nicht  aus;  ihm  scheint  nur  der  Ursprung  wie  die  spätere 
Verbreitung  der  Timosthenischen  Windrose  darauf  hinzudeuten,  dass  auch 
Eratosthenes  sie  angenommen  habe.  Dies  Argument  wird  gegenüber  der 
Eratosthenischen  Zeichaung,  glaube  ich,  nicht  viel  verschlagen. 


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588 


G.  KAIBEL 


Wir  müssen  aber  zunächst  in  der  Analyse  des  Galen  fort- 
fahren, der  mit  einem  Oberall  passenden  yovv  die  Darstellung  des 
Achtwindesystems  einleitet.  Der  Wortlaut  dieser  Darstellung  ist 
durchaus  identisch  mit  einem  Gapitel  des  Geilius  (II  22,  4—16), 
nur  dass  eine  allgemeine  Bemerkung,  die  bei  Geilius  zu  Anfang 
steht  (4 — 6),  bei  Galen  vielleicht  nicht  ganz  passend  in  die  Mille 
gerockt  worden  ist.  Bei  der  Vergleichung  der  Texte  habe  ich 
Galen  zu  Liebe  eine  Versetzung  vorgenommen,  die  durch  die  bei- 
gefügten Zahlen  leicht  erkenntlich  wird. 

Galen  p.  406:  Geilius  11  22: 

jçeiç  yovv  avatokixot  ave-  1  qui  ventus  igitur  ab  oriente 
fioi  da iv,  (jjç  (dg  nhvt)  evçoç,      verno  id  est  aequinoctiali  venit, 


oti  ano  trjç  î'iû  ($fî,  âevteçoç 
ànb  tiàv  avatoXaiv  xarà 
tbv  &fçivov  xai  jçonixbv  oçov 
ßooit}g,  ov  "Oftrjoog  al&çrjyevé' 
jt)v  xalel.  roltoç  de  ano  %rtç 
XUfieQiv^ç  àvatolrjç  nXeitov 
(!.  nvétov),  ou  iv  t$  ustaÇv 
xeirai  tov  re  vôtov  xai  tov 
evçov  evQÔvoroç  xaXovpevog, 


tçelç  âé  eloi  tovioiç  Ivav- 
lioi  ànb  tiov  Svo/uajv,  elç  pkv 
ctçyiotrjç,  ov  xai  xavçôv  tiveç 
6vona%ovoiv  y  ooneg  àvtinvtï 

1$  ßOQQ(f,   ïttQOÇ  âk  ÇjêipVQOÇ, 


nominator  eurus  ficto  voeabido, 
ut  isti  hv^ioXoytxot  aiunt,  o 

8  anô  %ijç  rjovç  $éiov.  is  alio 
quoque  nomine  a  Graecis  à(prr 
Xtiutrjç,  Romanis  nauticis  sub- 

9  solanus  cognominatur.  Sed  <pii 
ab  aestiva  et  solstitiali  orieniis 
meta  venit,  latine  aquilo,  (toçiaç 
graece  dieitur,  eutnque  propterea 
quidam  dicunt  ab  Homero  ai- 
d^grjytvévrjv  appellatum;  bo- 
ream  autem  putant  dictum  ànb 
trjç  ßor(gt  quoniam  sit  violent 

10  flatus  et  sonori.  Tertius  ven- 
tus, qui  ab  oriente  hiberno  spiral 
(volturnum  Romani  vocant), 
eum  plerique  Graeci  mixto  no- 
mine, quod  inter  nolum  et  eurum 

11  «Y,  evçévotov  appellant.  Hi 
sunt  igitur  très  venti  orienta- 
les: aquilo,  volturnus,  enrus, 
quorum  medius  eurus  est. 

12  his  oppositi  et  contrarii  sunt 
alii  très  occidui:  caurus,  quern 
soient  Graeci  appellare  aoyi- 
otrjVy  is  advei sus aquilotum  flat; 
item  alter  favonius,  qui  graect 


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ANTIKE  WINDROSEN 


589 


oç  àvttnvei  t(p  evçtp,  tçiroç 
âh  Xlip,  oç  àvti  tov  evçovôtov 
nvêiv  qpahetat. 


fj  ôh  fAtOtytpçia  ïva  fiàvov 
olvb(àov  txe ly  Xéyetai  tov  vôtov, 
%oi voua  àrtb  tf)Ç  (pvoewç  ai- 
tov  ï%ovxa  '  dxXvwâr{ç  yâç  loti 
xoi  votiâaç  InuptQti. 


i]  ôk  àçxtoç  xai  atTiJ  ïva 
y.atéxet  %ù*  ctTrctQY.Ti'av'  zovto 
ôè  yivetai  ott  àvatoXi)  xai  ôv~ 
otç  netafiaXXovtat,  ij  ^eoiy/u- 
ßoia  ôè  xai  açxtoç  fiovt^ioi 
(cf.  Gell.  §  14). 

âvaréXXei  yàç  6  rtXioç  ov 
xaiei  (I.  ovx  àet)  woavtioç,  alla 
xaXeitai  note  (phi)  iorjpeQi- 
vèç  (I.  -m])  àvatoXrj,  otav  tov 
xvxXov  ènixXtj&évta  loovvxxtov 
ï]  ioTjneoivov  Tteçaivei  (1.  -alvrj), 
rj  xaï  xçonixrj  &£Qtyrj  (Ç)  xaï 
%ttfÀ€Qivri'  ovxio  ôè  xai  ôvoiç 
noté  fisv  ioripnqQivYi ,  noxk  ôh 
tQontxri  (&£Qivr}1)t  note  (de) 
Xeinsçivi]. 


ol  ôh  téttaça  fiôvov  ta  nvev- 
(Actta  elvai  Xéyovxeç  xovxo  xa&* 
"Opyoov  opaoïv'  aixoç  yàç  xéo- 
oaça  bvofjiâ&i  Xéyœv  €ovv  t 


Çéqpvçoç  vocatur,  is  adver  sus 
eurwn  flat;  tertius  africus,  qui 
graece  Xitp,  is  adversus  voltur- 

13  num  faeit.  hat  duae  regiones 
caeîi  orientis  occidentisque  inter 
sese  adversae  sex  habere  ventos 
videntur. 

14  meridies  autem,  quoniam  certo 
atque  fixo  limite  est,  unum 
meridialem  ventum  habet,  is 
latine  auster,  graece  vôxoç  no- 
minator, quoniam  est  nebulosnjs 
atque  umectus;  voxiç  enim 
graece  umor  nominatur. 

15  septentriones  autem  habent  ob 
eandem  causam  unum;  is  ob- 
iectus  derectusque  in  austrum 
latine  septentrionarius ,  graece 
ànayxxiaç  appellatus. 

4  exortus  et  occasus  mobilia  et 
varia  sunt,  meridies  septentrio- 
nesque  statu  perpétua  stant  et 

5  manent.  oritur  enim  sol  non 
semper  indidem,  sed  aut  aequi- 
noctialis  oriens  dicitur,  cum  in 
circulo  currit  qui  appellator 
lor^eQivôç ,  aut  solstitialis, 
quae  sunt  deoivai  xçonaly 
aut  brumalis,  quae  sunt  ge*- 

6  ueçivcù  xQonai.  item  cadit  sol 
non  in  eundem  semper  locum, 
fit  enim  similiter  occasus  eius 
aut  aequinoctialis  aut  solstitialis 
aut  brumalis. 

16  ex  his  octo  ventis  alii  quat- 
tuor  ventos  detrahunt  atque  id 
facere  se  dicunt  Homero  auctore, 
qtn  solos  quattuor  ventos  no- 


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590 


G.  KAIBEL 


evçôç  te  Uneoe,  Uyvçoç  te 
vétoç  te  ôvaarjç  xai  fioçérjç 
al&çrjyevétrjÇ  fiîya  xvpa  xv- 
llvâwv'  (Hora.  e  295). 


ol  ôè  noXXovç  (nXe(ovçl) 
noiovvteç  lx  tijç  &éaecjç  tex- 
fialçovrai'  lapkv  yâç,  o  fièv 
Çéqtvçoç  aito  âva^rjç  larj^ieçL- 
vrjç,  6  âè  jovtq)  kvavtloç  ànrj- 
Xiœttjç  arrb  trjç  àvatoXrjç  lor)- 
fieçivîjç.    vôtoç  de  orno  tr)ç 
Hearjfdßglag    xaî    fioçéaç  xal 
ccTzaçxjlaç  àrxb  tiuv  açxtiov.1) 
àdvvatov  yâç  opaaiv  ehai  xatà 
toaovtov  ôiâazr^ua  nvelv  xai 
àvTinveîv  tovtovç  ixôvovç  xal 
Ht)  elvat  aXXovç  avec  fiiaov 
orteç  elvcu  aXt]$hç  ôoxeï,  xai 
xataoxevâÇovoiv  outioç,  ànb 
trjç  àvatoXrjç  &eoivrjç  xaixiaç 
nveï,   $   havxioç  kati  Xitp* 
ovtoç  yàç  ànb  âvofiijç  %ei^ie- 
çivrjç  nvet,  wç  xai  ànb  trjç 
àvatoXrjç  xetfieçivrjç  nvelv  eho- 
&ev  o  bvqoç  yeitvtcüv  tqr  vôtuj, 
o&ev  noXXâxtç  evçôvotoi  nvelv 
Xéyovtai,  $  havttoç  iativ  o 
àçyéatr]ç  àno  âvofiijç  &eçtvrjç 
nvétav.  xai  tovtovç  opaaiv  el- 
vai  èvavtiovç  te  xai  xatà  âiâ- 
(.leiQOv  àXXrjXoiç  xeïoSai.  pé- 
ooç  de  àçyéatov  xai  ànaçxtiov 
kativ  ov  xaXovai  &çaxlav  (sic).  t 


17  voit,  enrum,  austrum,  aquilo- 
nem,  favonium,  a  quattuor  cadi 
partibusy  quas  quasi  frimas  no- 
minavimus,  oriente  scilicet  attpu 
occidente,  latioribus  atque  sim- 
plicibus,  non  tripertitis. 

18  partim  autem  sunt  qui  pro 
octo  duodecim  faeiant,  tertios 
quattuor  in  media  loca  inseren- 
tes  circum  meridiem  et  septen- 
trion es  eadem  ratione  qua  se- 
cundi  quattuor  intersiti  sunt 
inter  primores  duos  apud  orien- 
tent occidentemque. 


Aristot.  meteor,  II  p.  363 
b  11—30. 


1)  Die  Worte  icplv  yàç  bis  ànb  raiv  &qxtoiv  unterbrechen  den  Zu- 
sammenhang, sie  recapituliren  nur  die  geläufigen  vier  Winde  (lofU*  yào). 
Man  würde  versucht  sein  sie  zu  streichen,  wenn  sie  nicht  wie  alles  folgende 


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ANTIKE  WINDROSEN 


591 


péooç  âh  xaixiov  xai  ârtaçxtiov 
b\  fiéorjv  ovopctÇovoiv  •  kat\  âk 
xal  aXXoç  riç  ov  yoivtxiav 
xaXovai. 

Das  Excerpt  aus  Aristoteles  setzt  sich  nun  mit  einigen  Zu- 
sätzen aus  Hippokrates  fort;  es  genügt  die  Zahlen  beizuschreiben: 
Galen  p.  408,  13  —  409,  13  «  Aristot.  p.  364  a  27— b  10 
„    p.  409,  14— 18         =     „     p.  364  b  18— 25 
*    p.  410,  10—14         —     „     p.  365  a  6—10. 
Damit  endet  Aristoteles  Oberhaupt  sein  Capitel  Ober  die  Winde; 
die  letzten,  die  er  besprochen  hatte,  waren  die  htjolai. 

Bei  Galen  finden  wir  Aristoteles'  Bemerkungen  über  die  Etesien 
wieder,  es  tritt  hier  aber  neues  hinzu:  olxoi  yovv  (das  yovv  hier 
so  unbedeutsam  wie  oben)  xaict  tijv  jov  xvyôç  avatoXrjv  nvi- 
ovoi  xai  %o  xavfia  %ov  &£qovç  noavvtiv  elûd-aat  xaï  nvîyoç 
è%  avâyxrjç  erteiai  tov  xHqovç  ovtoç  ijj  cpvcei  d^eçfiov  aeê. 
Hrtte  ol  nçôâçofiot  xaXovfnivot  nvéovai  ftrjts  ol  krtofxivoi  ovç 
xaXovoiv  ifijoiag,  ova/teo  av  dtooiÇetv  xaï  r\  jov  xvvoç  hu- 
toàiJ.  Ich  seize  zur  Vergleichung  die  folgenden  Stellen  her: 
Seneca  V  10,  2: 

sic  impetum  etesias  sumere,  et  ob  hoc  sohtitium  Ulis  initium 

est,  ultraque  ortnm  caniculae  non  valent  sic  ilk  etesiarum 

flatus  aestatem  frangit  et  a  mensium  ferventissimorum  gravitate 
défendit. 

Plin.  II  47,  123: 

ardentissimo  autem  aestatis  tempore  exoritur  caniculae  sidus 

 huius  exortum  diebus  octo  ferme  aquilones  anlecedunt,  quos 

prodromos  appellant,  post  biduum  autem  exortus  iidem  aquilones 
const  and  us  perflant  diebus  XXX,  quos  etesias  appellant,  mollire 
eos  creditur  so  lis  vapor  geminatus  ardore  sideris. 
Gellius  II  22,  25: 

addidissemque  eos  qui  etesiae  et  prodromi  appellitantur ,  qui 
certo  tempore  annif  cum  canis  oritur,  ex  alia  atque  alia  parte 
caeli  spirant  eqs.1) 

au§  Aristot.  meteor.  II  6  p.  363  b  11  ff.  genommen  waren.  Die  ungeschickte 
Fassung  hat  ihren  Grund  in  der  Compilation. 

1)  Ob  der  Unsinn  der  letzten  Plinianischen  Worte  (mollire  —  sideris) 
dem  Plinius  selbst  oder  seinen  Abschreibern  angerechnet  werden  muss,  weiss 
ich  nicht:  molliri  eis  vermuthet  Wilamowiti.  Die  Herstellung  des  Galen  ist 


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592 


G.  KA1BEL 


Der  Schluss  des  Galeoischea  Capitals  igt  rein  medicinisch  und 
bedarf  keiner  Erörterung.  Wohl  aber  handelt  es  sich  darum,  den 
Quellen  der  ganzen  Mosaikarbeit  nachzugehen;  denn  die  wortliche 
Uebereinstimmung  mit  Aristoteles,  Vitruv  und  Gellius  verlangt  eine 
Erklärung,  und  diese  Erklärung  kann  füglich,  aus  äusseren  wie 
inneren  Gründen,  nicht  die  sein,  dass  Galen  die  genannten  Schrift- 
steller alle  selbst  benülzl  habe.  Um  mit  Geilius  zu  beginnen,  so 
ist  die  Windrose  sowohl  wie  die  Beschreibung  derselben  bei  Galen 
genau  dieselbe,  und  das  ist  um  so  wichtiger,  als  diese  Windrose 
eine  in  manchen  Punkten  vou  anderen  abweichende  ist.  Der  Ost- 
wind heisst  evçoç  und  nicht  cc7iitXuùttjç,  obwohl  Gellius  (nicht  so 
Galen)  diese  beiden  identificiren  will,  und  demzufolge  ist  der  evçô- 
vozog  zum  Südost  geworden,  während  er  sonst  Südsüdost  zu  sein 
pflegt;  Xiip  ist  nicht  der  Name  für  den  Südwest,  sondern  für  den 
Nordwest,  ctçyéoirjç  dagegen  nicht  der  Name  für  den  Nordwest, 
sondern  für  den  Südwest.  Abweichungen  Galens  von  Gellius  sind 
so  gut  wie  nicht  vorhanden;  dass  ersterer  ausser  anderen  Kleinig- 
keiten einen  Theil  der  bei  Gellius  erwähnten  Etymologien  auslässt, 
ist  erklärlich,  und  dass  er  die  Odysseeverse  (e  295),  die  bei  Gellius 
fehlen,  ausgeschrieben  hat,  ist  durchaus  unwesentlich.  Merkwürdig 
ist  nur  der  Schluss.  Gellius  sagt,  aus  diesem  Achtwiudesystem 
hätten  manphe  ein  Zwölfwindesystem  dadurch  hergestellt,  dass  sie 
am  Süd-  und  Nordpol  der  Rose  je  zwei  Winde  einschoben.  Die 
Namen  dieser  neuen  vier  Winde  verschweigt  Gellius,  offenbar  darum, 
weil  sich  in  die  von  ihm  beschriebene  Windrose  von  acht  Windeo 
nicht  so  leicht  vier  neue  einschieben  liessen.  Er  halte  den  ev(>ö- 
voiog,  der  durchaus  in  das  Zwölfsystem  gehört,  schon  für  das 
Achtsyslem  verbraucht.  Galen  spricht  ebenfalls  an  dieser  Stelle 
von  einer  erweiterten  Windrose:  die  Form  seines  Uebergangs  (ot 
dk  noXXovç  [oder  nXeiovç]  noiovvieg)  ist  identisch  mit  Gellius' 
Uebergangsphrase  :  partim  sunt  qui  duodeeim  faciant,  nur  dass  Galea 
keine  bestimmte  Zahl  nennt,  auch  nicht  davon  spricht,  dass  diese 
erweiterte  Windrose  durch  einfache  Einschiebungen  entStauden  sei. 
Der  Grund  für  beides  liegt  klar:  Galen  führt  die  Windrose  des 

nicht  ganz  sicher;  vielleicht  ist  etwa  so  zu  schreiben:  ©»rot  —  ro  xatff 
jov  (ttçovç  nçatriiy  klûbaoi,  xai  nrïyoç  i(  àrâyxue  ïntiai  xov  to'owf 
Byioç  trj  <pvoti  StQpov,  d  fAt]xt  ol  nçôâçofioi  xnXovptroi  nviova,  pi» 
oi  inôfiivoi  ovç  xaXovoiv  èttjoiaç,  ovaneç  âv  â«>QtCou»  (a*  Stçtyai 
nai)  xai  ij  tov  xw©>  imrolij. 


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ANTIKE  WINDROSEN 


593 


Aristoteles  an,  die  ausser  deo  acht  Winden  des  Systems  noch  einige 
andere  {heooi  xa&'  ovg  ovx  Hariv  kvavxia  nveifiaxa)  aufzählt, 
aber  nicht  fier,  sondern  nur  drei  &çaoxiaç,  pé&rjç,  opoivixiag, 
nod  die  Namen  der  übrigen  bei  Aristoteles  passen  durchaus  nicht 
zu  denen,  die  Gellius  und  Galen  vorher  genannt  hatten.  Also 
hatten  weder  Gellius  noch  Galen  an  dieser  Stelle  eine  zu  zwölf 
Winden  ergänzte  Rose  in  der  von  ihnen  benutzten  Quelle  gefun- 
den: Gellius  geht  mit  einer  allgemeinen  Wendung  darüber  weg, 
bei  Galen  wird  der  Maugel  aus  anderer  Quelle  ergänzt,  aus  Arif 
stoteles.  Eine  gemeinsame  Quelle  aber  liegt  bei  Galen  und  Gellius 
ohne  Zweifel  zu  Grunde,  und  Gellius  nennt  seinen  Gewährsmann 
direct  mit  Namen:  es  ist  Favorinus.  Freilich  wird  er  nur  redend 
als  Inierpret  eines  lateinischen  Gedichts  (Horaz  carm.  I  3  oder  11127) 
eingeführt,  aber  diese  künstlerische  Einkleidung  kann  nicht  täu- 
schen, sie  scheint  nicht  einmal  den  Apuleius  getäuscht  zu  haben, 
der  (de  mundo  c.  13)  sein  Excerpt  aus  Gellius  mit  den  Worten 
Favorinus  haec  de  vends  refert  einleitet.  Dass  solche  Dinge  in  der 
jtavfoôan^  lotoçia  stehen  konnten,  unterliegt  keinem  Zweifel; 
dort  hatte  er  von  Anaximander  als  Erfinder  des  Gnomon  (fr.  27 
Muell.),  über  den  Namen  des  Oceau  (fr.  48),  Uber  Pythagoreische 
Mathematik  und  Kosmologie  (fr.  IS)  geredet,  letzteres  sogar  mit 
Berufung  auf  Eratosthenes  (Diog.  L.  VII  47  'Eoajoo&évrjç  dé  oprjoi, 
xa9o  xai  OaßtuQivog  èv  %ft  àyôàfl  navToâanijÇ  lotoçiaç  siaoa- 
tt&exai),  und  welcher  Stoff  überhaupt  hätte  dem  sophistischen 
Vielwisser  fern  gelegen. 

Aber  Gellius  hat  dem  Favorin  noch  mehr  entlehnt  als  Galen. 
Nach  Aufzählung  der  acht  (resp.  zwölf)  Winde  fährt  er  fort:  sunt 
porro  alia  quaedam  nomma  quasi  peculiarium  ventorum,  quae  in- 
colae  in  suis  quisque  regionibus  fecerant  aut  ex  locorum  vocabulis, 
in  quibus  colunt,  aut  ex  alia  qua  causa,  quae  ad  faciendum  voca- 
bulum  acciderat.  Von  solchen  localen  Winden  nennt  der  Arela- 
tenser  Favorinus  zuerst  als  speciell  Gallischen  Wind  den  circius, 
dann  den  Apulischen  iapyx,  dann  mit  Berufung  auf  Aristoteles 
{meteor.  II  6  p.  364  b  13)  den  caecias;  dazu  mit  einem  neuen  An- 
lauf (praeter  hos  autetn  —  sunt  ahi  plunfartam  venti  cotnmen- 
ticii  et  suae  quisque  regionis  indigetuu)  den  Horatianischen  atabulus, 
und  endlich  die  etesiae  und  prodromi.  Favorinus  erklärt  noch 
viele  andere  aufzählen  zu  können,  aus  Rücksicht  aber  auf  seine 
Zuhörer  und  auf  die  gute  Sitte  wolle  er  bei  Tisch  keine  ccxoöaoig 

Hermes  XX.  39 


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G.  KAIBEL 


kfTêâeixtiwn  liefent.  Schliesslich  nimmt  Gellius  noch  selbst  das 
Wort  und  fügt  einige  hierhergehörige  Ci  täte  aus  (Cato  und)  Ni- 
gidius  an.  —  Von  diesem  ganzen  Abschnitt  bat  Galen  nur  ein 
kleine»  Bruchstück  p.  40O  hi  àk  aUat  ôunpoçai  âùo  eiai>  •  ol 
fikv  yàç  avtäv  xa&olmoi  dotv,  ol  èè  xcntxoi.  xai  ovtoi 
lyxwçioi  nakovvTui  (indigent*  Gell.),  wofteç  h  tfj  'Anoliq  è 
tttaßovlog  xalotuevoç.  Dass  der  Atabulus  seine  Heimath  in  Apu- 
lien  hat,  wird  Galen,  da  er  es  aas  Horas  schwerlich  gewusst  haben 
wird,  seiner  Ouelle  entnommen  haben:  den  Zusatz Horatianus  dürfen 
wir  auf  Gellius'  Rechnung  schreiben. 

Natürlich  kann  uns  Favorinus  der  Compilator  als  Quelle  nicht 
genügen,  wir  müssen  snchen  weiter  zurückzugehen.  Es  findet  sieb 
in  der  That  bei  einer  grossen  Reihe  lateinischer  Schriftsteller,  die 
eine  oder  mehrere  Windrosen  beschreiben,  ein  Anhang,  der  dem 
bei  Gellius  erhaltenen  Anhange  des  Favorin  mehr  oder  weniger 
ähnlich  sieht. 

Sueton  (Isidor  de  nat.  rtr.  p.  232  Reiff.): 

quosdam  autem  Tranquillus  proprios  locorum  flatus  certis 
appellat  vocabulis,  quo  ex  numéro  sunt  in  Syria  syrus,  carbasus 
in  Cilicia,  in  Propontide  thraciasy  in  Attica  schon,  in  Gallia 
circius,  in  Hhpania  Sucronensis.  Sunt  praeterea  quidam 
innumerabiles  ex  fluminibns  aut  stagnis  ant  fond- 
ons nom  in  a  ti.  duo  sunt  autem  extra  hos  ubique  Spiritus  ma  g  is 
quam  venti:  aura  et  altanus. 

Die  hervorgehobenen  Worte  haben  wir  schon  bei  Galen  wieder- 
gefunden (p.  402  f.),  vgl.  oben  S.  583.  Mit  Gellius  hat  Sueton  nur 
den  circius  gemein,  der  bei  beiden  ein  Gallischer  Wind  heissL 
Vitruv.I  6,  10  f.: 
sunt  autem  et  alia  plura  nomina  flatusque  ventomm  e  lotis 
aut  fluminibus  aut  montium  procellis  tracta,  praeterea  aurae  ma- 
lutinae  eqs. 

Einzelne  Warnen  nennt  Vitruv  nicht  (einige  hatte  er  in  seiner  Rose 
von  24  Winden  schon  untergebracht,  wie  den  circius  und  den 
carbas^  beide  ohne  Heimat  bange  be) ,  aber  die  Aeunticbkeit  seiner 
Worte  sait,  denen  des  Sueton  ieuebut  ein. 

Pliimis  hht.  not.  H  47,  120: 

sunt  enim  quidam  peculiarcs  quibusque  gmtibus  venti,  non 
ultra  certum  proeedentes  tr actum,  ut  Athêniensibus  sciron,  pauüo 


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ANTIKE  WINDROSEN 


ab  argeste  deflexus,  reliquae  Graeciae  ignotus;  aliubi  (latus  idem 
olympias  vocatur.  —  et  caecian  aliqui  vocant  Hellespont***,  et 
to  »dem  alii  aliter,  item  in  Narbonensi  provincia  clarissimus  ven- 
lorum  est  circius  nec  ullo  violentia  inferior. 
Den  circius  bat  Plinius  mil  Suelon  und  Gell i us,  den  sciron  mit 
Sueton,  die  Einleituogsphrase  mit  Suetoo,  Vitruv  und  Gelluw  gemein: 
Seneca  quaest.  not,  V  17,  4: 

quidam  sunt  quorundam  locorum  proprii,  qui  non  transmit- 
tunt,  sed  in  proximum  ferunt  —  atabulus  Apuliam  infestât, 
Calabriam  iapyx,  Alhenas  sciron,  Pamphyliam  calaegis,  Galliam 
circius  —  infinitum  est  si  singulos  veiim  per  se  qui.    nulla  mim 
propemodum  regio  est,  quae  non  habeat  aliquem  (latum  ex  se 
nascentem  et  circa  se  cadentem. 
Der  atabulus  war  bei  Galen  und  Gellius,  der  iapyx  bei  Gellius, 
der  sciron  bei  Plinius  und  Sueton,  der  circius  bei  allen  (ausser 
Vitruv)  unter  den  Localwinden  aufgeführt. 

Seneca  habe  ich  deswegen  ans  Eude  gestellt,  weil  er  uns  zu 
der  allen  gemeinsamen  Quelle  zu  verhelfen  scheint.  Bei  ihm  sût 
wohl,  wie  bei  den  übrigen,  bilden,  wie  gesagt,  die  Localwinde 
einen  Anbang  zu  den  eigentlichen  Windsystemeo.  Der  Anhang 
igt  ohne  das  voraufgehende  System  nicht  denkbar,  wohl  aber  das 
System  ohne  den  Anhang.  Wissen  wir,  von  wem  der  letztere 
herrührt,  so  haben  wir  auch  die  Quelle  für  das  System;  gelingt 
es  aber  nur  die  Quelle  für  das  System  zu  finden,  so  ist  damit 
für  den  Anhang  noch  nichts  gewonnen.  Ich  muss  das  principiell 
betonen.  Seneca  geht  von  den  vier  Himmelsrichtungen  und  den 
diesen  entsprechenden  Winden  aus  (c.  16),  deren  Namen  er  auf 
eigene  Hand  nicht  aus  Homer,  sondern  aus  Ovid  und  Vergil. be- 
legt. Dann  fährt  er  fort:  quidam  illos  duodecim  faciunt.  quattuor 
enim  caeli  partes  in  teniae  dividunt  et  singulis  vent  is  binos  suf- 
fectos  dant;  hac  arte  Varro  vir  diligens  illos  ordinal,  und  §  4 
wird  Varro  nochmals  ausdrücklich  als  Gewährsmann  für  den.  Namen 
volturnus  (=  eiçoç)  genannt.  Varro  halle  die  zwölf  Winde  in 
der  angeführten  Weise  geordnet;  nec  sine  causa,  fährt  Seneca  fori, 
non  enim  eodem  semper  loco  sol  oritur  aut  occidit,  sed  alius  est 
ortus  occasusque  aequinoctialis  (bis  autem  aequinoctium  est),  alius 
solstitialis,  alius  hibemus.  Wer  hiermit  die  Worte  des  Gellius  ver- 
gleicht (I  22,  5)  oritur  enim  sol  non  indidem  semper,  sed  aut  aequi- 
noctialis oriens  dicitur  u,  s.  w.,  Worte  die  bei  Galen  völlig  gleich- 

38» 


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G.  KAIBEL 


lautend  stehen,  kann  über  die  Gemeinsamkeit  der  Quelle  nicht 
zweifelhaft  sein. 

Es  werden  nunmehr  die  Berichte  iu  prüfen  sein,  die  in  der 
Anordnung  der  Windrose  dem,  was  Seneca  aus  Varro  bezeugt, 
gleich  oder  Ähnlich  sind. 

Seneca  bezeugt  für  Varro  ein  System  von  zwölf  Winden, 
desseu  Ordnung  auf  der  Verdreifachung  der  vier  cardines  beruht: 

I.  Osten:  a)  ab  oriente  aequinoctiali  :  subsolanus  (otqnjliutrr^) 

b)  ab  oriente  hibemo:  et>çoç  (volturnns) 

c)  ab  oriente  solstitiali:  xaixiaç  (apud  nos  eine  nomine) 

II.  Westen:  a)  ab  occidente  aequinoctialii  favonius  (Çéqpvçoç) 

b)  ab  occidente  solstitiali:  corus  (apud  quosdam  aç~ 

ytorrjç) 

c)  ab  occidente  hiberno:  africus  (Xixp) 

III.  Norden:  a)  sumtnus  est  aquilo 

b)  médius  sept  en  trio 

c)  imus  thraseias  (huic  deest  apud  nos  vocabulum) 
IV.  Süden:  a)  fvçôvojoç 

b)  deinde  vùtoç,  latine  au  s  ter 

c)  deinde  Xtßövorog  (apud  nos  sine  nomine). 

Auf  Senecas  eigene  Bemerkungen  über  einzelne  dieser  Namen 
werde  ich  bald  zu  sprechen  kommen;  zunächst  wende  ich  mich 
zu  Sueton  (p.  228  Reiff.),  der  nur  eine  andere  Reihenfolge  be- 
obachtet : 

I.  a)  ventomm  primus  cardinalis  s ep tent rio  (hic  et  otnaçxviaç) 

b)  a  dextris  septentrionis  circius  qui  et  &çaoxtaç 

c)  aquilo  qui  et  (toçéaç 

II.  a)  secundus  ventorum  cardinalis  subsolanus,  qui  et  anr<- 

b)  dexterior  subsolani  vultumust,  qui  et  xaixiaç  vocatur 

c)  ex  sinistro  latere  eurus 

III.  a)  ter  tins  ventorum  au  s  ter  plagae  meridianae  cardinalis 

(ynxoç) 

b)  a  dextris  austri  euroauster 

c)  a  sinistris  austri  austroafricus 

IV.  a)  quartus  cardinalis  Çéqyvçoç,  qui  et  favonius,  ab  occi- 

dente interiore  flans 

b)  ex  zephyri  dextro  latere  africus,  qui  dicitur  et  Xiifj 

c)  ex  sinistra  parte  favonii  corus,  qui  et  aoyéarrjç. 


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AMIKE  WINDROSEN 


Die  Abweichungen  kommen  zum  Theil  gewiss  auf  Rechnung 
des  Isidor,  so  z.  B.  das  Fehleo  der  griechischen  Namen  evçôpotoç 
und  Xifiévotoç  für  euroauster  und  austroafricus,  deren  lateinische 
Namen  dagegen  dem  Seneca  (resp.  dem  Varro)  unbekannt  waren. 
Wichtiger  ist,  dass  der  circius  mit  dem  &çaaxiaç,  der  volturnus 
mit  dem  xatxiaç  identiöcirt  wird  gegen  die  ausdrückliche  Ver- 
wahrung des  Seneca,  der  für  den  xatxiaç  und  den  &çaoxiaç  keine 
Namen  hatte  und  den  volturnus  als  lateinischen  Namen  für  den 
evçoç  nahm.  Dies  letztere  that  er  auf  Varros  und  Livius'  Auto- 
rität hin,  bemerkte  aber  gleich  dazu:  sed  et  euru$  tarn  eivitatt 
donatus  est  et  nostro  sermoni  non  tamquam  alienus  intervenit.  Wenn 
aber  Seneca  sagt,  der  &çaaxiaç  entbehre  des  lateinischen  Namens, 
so  beweist  das  nicht,  dass  ihm  der  Name  circius  dafür  unbekannt 
war.  Timosthenes  (bei  Agatheroeros  II  473  Müll.)  kennt  für  den 
&çaaxiaç  als  anderen  Namen  den  xiçxtoç:  es  ist  dies  mithin  kein 
lateinischer,  sondern  ein  griechischer  Name. 

Die  Varronische  Ordnung  endlich  verrälh  deutlich  genug  auch 
das  Windregister  bei  Vegetius  IV  37,  der  ebenfalls  die  vier  Car- 
dinalwinde  zu  Grunde  legt  und  jedem  derselben  von  links  und 
rechts  einen  Seitenwind  giebt;  nur  finden  wir  bei  ihm  eine  dritte 
von  Seneca  und  Sueton  gleicherweise  abweichende  Reihenfolge, 
Osten,  Süden,  Westen,  Norden,  und  zudem  eine  Reihe  seltsamer 
Namen  :  eurus  s.  volturnus  (so  Seneca),  thrascias  s.  circius  (so  Sueton), 
caecias  sive  euroborus,  leuconotus  i.  e,  albus  notus,  libonotus  t.  e. 
corus,  zephyrus  t.  e.  subvespertinus,  iapyx  s.  favonius.  Man  wird 
schon  auf  dem  Wege  von  Varro  bis  Vegetius  mancherlei  Entstel- 
lungen oder  Zuthaten  annehmen  müssen;  Identifikationen  wie  die 
des  zephyrus  und  des  subvespertinus,  des  iapyx  und  des  favonius, 
Namen  wie  leuconotus  oder  gar  euroborus  können  nur  aus  nach- 
lässiger Reduction  einer  grosseren  Windrose  erklärt  werden.1) 

Einen  Schritt  weiter  wird  uns  Plinius  führen  (hist.  not.  II 
47,  119).  Auch  er  geht  ?on  den  Homerischen  vier  Winden  aus, 
die  er  wie  Plinius  und  die  gemeinsame  Quelle  des  Gellius  und 
Galen  aus  den  vier  Himmelsrichtungen  erklärt.  Seine  historische 
Darstellung  freilich  (secuta  aetas  octo  addidit  nimis  subtili  [ratione]; 
proximis  inier  utratnque  media  placuit  ad  brevem  ex  numerosa  od- 
ditis qnattuor)  beruht  entweder  auf  einem  thorichten  Pragmatismus 


1)  Ueber  den  euroborus  siehe  unten  S.  620  A.  1. 


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59S 


6.  K  ÜBEL 


oder,  was  wahrscheinlicher  ist,  auf  einem  Versehen,  welches  sich 
aus  einer  ähnlichen  Angahe  des  Vitruv  berichtigen  Utssl  (11  6,  4): 
nounnllis  plaeuit  esse  vent o s  IV  .  .  sed  qui  diligentius  perquisiemnt, 
tradiderunt  eos  esse  Otto.  Ptinius  nennt  also  acht  Winde  in  folgen- 
der Ordnung: 

I.  Osten:  a)  ab  oriente  aequinoctiali  subsolanus  (àftrjlttdiyç) 

b)  ab  oriente  brnmali  volt  u  mus  (bvqoç) 
II.  Sttden:  a)  a  meridie  au  s  ter  (vôtoç) 

b)  ab  oceasH  brnmali  a  f  riens  (*/t/») 

III.  Westen:  a)  ab  ôccasn  aequinoctiali  favonins  {Çéyvooç) 

b)  ab  occam  sotstitiali  corns  (àçyéat^g) 

IV.  Norden:  a)  a  septentrionibns  septentrio  (àntaçxtlaç) 

b)  inter  eum  et  exortum  solstitialem  aquilo  Qioçéaç). 
Hier  ist  auf  die  eigenmlchtige  und  nicht  eben  verständige  Tätig- 
keit des  Plinius  hinzuweisen,  mit  der  er  versucht,  die  acht  Winde 
aus  der  Zweitheilung  der  vier  Himmelsrichtungen  zu  erklären, 
eine  Freiheit,  die  sich  andere  Leute,  welche  keine  Sachkenner- 
schaft  far  sich  beanspruchten,  natürlich  nicht  gestatten  durften. 
Dann  fthrt  Plinius  fort:  nnmerosior  ratio  qnattnor  his  interiecerat 
(also  wird  auch  von  Plinius  die  Ächtzahl  vor  der  Zwölfzahl  vor- 
ausgesetzt), thrascian  media  regione  inter  septentrion  em  et  oceaswn 
solstitialem,  itemqne  caecian  media  inter  aquilonem  et  exortum 
aequinoctialem  ab  ortn  sotstitiali,  phoenica  media  regione  inter 
ortvm  brnmalem  et  meridiem,  item  inter  liba  et  notum  conposihtm 
ex  u  troque  medium  inter  meridiem  et  hibemum  occident  em  Ii  bo- 
no tnm.  Der  opolvi!;  mit  dem  Doppelnamen  6  xat  evçôvoroq  war 
der  Südsüdost  bei  Timosthenes,  opoivixiag  hiess  er  bei  Aristoteles. 
Dass  der  Aquilo  zur  achtstrichigen,  der  Kaikias  dagegen  zur  iwölf- 
strichigen  Rose  gerechnet  wird  (meist  ist  es  umgekehrt)  beruht 
nicht  auf  einem  Irrthum  des  Plinius,  vgl.  unten  S.  602.  —  End- 
lich ist  noch  ein  letzter  Zusatz  des  Plinius  hervorzuheben:  net 
finis,  alii  quippe  mesen  nomine  etiamnum  addidere  ititer  borten 
tt  caecian  y  et  inter  enrum  notumque  euro  no  tum.  Hier  hat  er 
sich  durch  die  Namenfalle  seiner  Quelle  tauschen  lassen.  Der 
Euronotus  kann  natürlich  nur  zwischen  dem  Eurus  und  dem  Notus 
liegen;  dieser  Platz  aber  ist  besetzt  durch  den  Phoenix.  Weder 
südlich  noch  nördlich  vom  Phoenix  kann  der  Euronotus  angesetzt 
werden,  wenn  er  seinen  Namen  mit  Recht  führen  soll:  evçôvotoç 
ist  eben  nur  ein  anderer  Name  für  (polviÇ.  Und  ebenso  wird  der 


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ANTIKE  WINDHOSEN 


599 


piéorjÇ  von  dem  einzigen,  der  ihm  überhaupt  eine  bestimmte  Stelle 
anweist,  von  Aristoteles  dabin  gesellt,  wo  sonst  der  ßoysag  (aquilo) 
wohnt:  fuéoyç  ist  ebenfalls  nur  ein  anderer  Name  für  ßoqiag. 
Thatsächiicb  also  liegen  auch  bei  Plinius  zwölf  Winde  vor,  nur 
dass  diese  nicht  gleich  sind  denen,  welche  z.  B.  Suelon  und  Ve* 
getius  nach  Varro  aufgezeichnet  haben;  sie  haben  vielmehr  die 
grosste  Aebnlichkeit  mit  den  Winden  des  Aristoteles  und  des  Ti- 
mosthenes.  Auch  die  Anordnung,  mag  sie  selbst  durch  Plinius' 
Eigenmächtigkeit  modificirt  sein ,  hat  keine  unbedingte  Aehnlich- 
keit  mit  Varro.  Trotzdem  steht  die  Disposition  des  Stoffes  der  des 
Seneca  nahe,  sie  steht  aber  zugleich  der  Disposition  des  Vitruv 
nahe,  mit  dem  Plinius  auch  den  Anlauf  zu  einer  historischen  Dar- 
leguug  der  Windroeenentwickelung  gemein  hat. 

Vitruv  (I  6,  4 — 10)  scheint  uns  mit  einer  Fülle  von  Winden 
zu  Überschütten.  Zunächst  freilich  führt  auch  er  die  Meinung 
»einiger*  an  (nonnullis  plactiit  d.  h.  dem  Homer  und  seinen  Nach- 
ahmern), dass  es  nur  die  vier  Cardinalwinde  gebe,  und  nennt 
darauf  die  acht  Winde  ein  Ergebniss  sorgfältigerer  Forschung. 
Hierfür  ist  ihm  Gewährsmann  Andronicus  Cyrrhesles,  von  dessen 
Windthurm  in  Athen  er  die  folgende  Beschreibung  giebt: 

1)  inter  Solanum1)  et  euslrum  ab  oriente  hiberno  eurus 

2)  Huer  austrum  et  favonium  ab  occidente  hiberno  africus 

3)  inter  favonium  et  septentrionem  caurus,  quem  plures  vocant 
corum 

4)  inter  septentrionem  et  solatium  aquilo. 

Dann  folgt  bei  Vitruv  (§  6.  7)  die  theoretische  Construction  der 
Windrose,  wie  mit  Hilfe  des  Gnomon  durch  Fixirung  des  Vor- 
uiiltagschaltens  und  Nachmiltagschattens  der  Nordpol  und  der  Süd- 
pol gefunden,  wie  die  Peripherie  des  Kreises  in  sechzehn  Theile 
zerlegt  und  auf  die  acht  Winde  vertheilt  werde  u.  s.  w.,  genau 
wie  Vitruv  es  I  6,  12  nochmals  an  der  Hand  einer  Zeichnung  be- 
schreibt und  wie  wir  es  auch  bei  Galen  gefunden  haben;  vgl. 
oben  S.  585  und  die  Anmerkung  dazu. 

Unmittelbar  hieran  schliesst  sich  bei  Vitruv  die  Bemerkung, 
es  sei  nicht  zu  verwundern,  st  in  tarn  magno  spatio  (d.  h.  in  dem 
von  Eratosthenes  auf  250000  Stadien  berechneten  Erdumfänge) 
unus  ventus  vagando  inclinationibus  et  recessionibus  varietates  mu- 

1)  Diese  bei  Vitruv  constant  überlieferte  Form  für  tubiolanus  findet  eich 
sonst  nur  inschriftlich  bezeugt;  die  Belege  s.  unten. 


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600 


G.  KAIBEL 


talione  flatus  faciat.  Und  fflr  diese  Wiuddifferenzen  folgen  nun 
vierundzwanzig  Namen,  die  wohl  anschaulicher  werden,  wenn  ich 
sie  zu  einer  Windrose  ordne.  Für  die  meisten  wird  der  Platz 
too  Yitruv  ausdrücklich  bestimmt;  für  die  übrigen  ist  es  zunächst 
nützlich  zu  bemerken,  dass  er  die  Lateralwinde  eines  Mittel windes 
von  rechts  nach  links  aufzählt,  wobei  der  Beschauer,  da  die  ganze 
Liste  mit  den  Worten  beginnt  dextra  et  sinistra  austrum  leueonotus 
et  altanus  flore  soîet  mit  den  Augen  nach  dem  Centrum  der  Rose 
gewendet  zu  denken  ist.    Wo  sich  nach  dieser  Beobachtung  die 


Lage  eines  Windes  noch  nicht  fixiren  lässt,  da  kommen  die  Dia- 
metralwinde zur  Hilfe.  Denn  es  ist  klar,  dass  die  Ornithien  den 
aus  NW  wehenden  Etesien  gegenüber  liegen,  und  damit  sind  die 
beiden  Collateralwinde  des  Ost-  und  des  Westwindes  bestimmt,  der 
Karbas  und  der  Argestes.  Unsicher  bleiben  die  Paare  Gircius, 
Gorus  und  Eurocircius,  Volturnus.  Nur  dass  der  Eurocircius  dem 
Gircius  gegenüber  liegen  muss,  weil  er  ihm  den  Namen  verdankt, 
ist  sicher;  ob  er  aber  südlich  oder  nördlich  vom  Eurus  anzusetzen 
ist,  bleibt  ungewiss. 


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ANTIKE  WINDROSEN 


601 


Aber  kann  dies  eine  Windrose  mit  demselben  Rechte  heissen, 
wie  die  Varronische  bei  Sueton  u.  a.  ?  Was  sollen  hier  die  Etesien 
und  Ornithien,  die,  wie  Vitruv  selbst  sagt,  nur  certis  temporibus 
wehen,  die  ihren  Namen- nicht  von  der  &éoiç,  sondern  von  der 
Zeit,  in  der  sie  wehen,  oder  von  den  Zugvögeln,  die  sie  bringen, 
hergenommen  haben  ?  und  wie  wäre  es  denkbar,  dass  in  derselben 
Windrose  der  Caurus  und  der  Corus  als  zwei  gesonderte  Winde 
auftreten,  wahrend  doch,  wie  wiederum  Vitruv  selbst  sagt,  der 
Corus  nur  der  häufigere  Name  für  den  Caurus  ist  (I  6,  5)?  Man 
wird  sich  kaum  des  Gedankens  erwehren  können,  dass  Vitruy,  da 
er  die  Angabe  fand,  einige  hätten  24  Winde  angenommen,  wie 
ja  auch  Galen,  offenbar  nach  gleicher  Quelle,  berichtet,  auf  eigene 
Hand  versucht  hat  diese  volle  Windrose  zu  construiren  mit  Hilfe 
des  reichen  Namenmaterials,  welches  er  in  seiner  Synonyme  und 
Local n amen  häufenden  Quelle  vorfand  und  mit  nicht  eben  grossem 
Geschick  verwerthete.  Hieraus  lässt  es  sich  auch  erklären,  dass 
Vitruv  in  dem  stereotypen  Anhange  der  nomina  ventorum  e  locis 
aut  fluminibus  aut  tnontium  proceüis  tracta  keinen  einzigen  mehr 
nennt:  er  hat  die  Namen  eben  schon  zum  grössten  Tbeil  ver- 
braucht. So  ist  z.  B.  der  altanus  in  die  Windrose  gekommen, 
den  Sueton  im  Anhange  mehr  als  Spiritus,  denn  als  ventm  be- 
zeichnet. 

Sehen  wir  also  von  dieser  freien  Compilation  ab,  so  bleibt 
für  Vitruv  die  mittels  der  Eratosthenischen  Construction  herge- 
stellte Rose  der  acht  auf  dem  Horologium  des  Kyrrbestes  darge- 
stellten Winde,  nur  dass  die  griechischen  Namen  durch  die  latei- 
nischen ersetzt  sind.  Da  nun  aber  Seneca,  Sueton,  Vegetius  ober- 
einstimmend zwölf  Winde  nennen,  und  da  diese  alle,  wie  nicht 
geleugnet  werden  kann,  mehr  oder  weniger  von  Varro  abhängen, 
da  andererseits  Vitruv  die  Zwölfzahl  Oberhaupt  nicht  erwähnt,  wohl 
aber  die  Achtzahl  ausführlich  begründet,  so  darf  schon  jetzt  im 
allgemeinen  die  Folgerung  berechtigt  erscheinen,  dass  für  Vitruv 
und  für  Galen,  der  mit  Vitruv  die  engste  Verwandtschaft  zeigt, 
vielleicht  auch  für  Plinius  eine  Sonderquelle  anzusetzen  sei,  dass 
aber  diese  Sonderquelle,  da  sie  sich  besonders  in  der  Disposition 
des  ganzen  Stoffes,  aber  nicht  hierin  allein  mit  Varro  nahe  berührt, 
in  irgend  einer  Weise  mit  Varro  in  Verbindung  gesetzt  werden 
müsse.  Ein  Verwandtschaftsverhältniss  bestand  auch  zweifellos 
zwischen  Varro  und  dem  gemeinsamen  Gewahrsmann  des  Gellius 


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002 


G.  KA1BEL 


und  des  Galea,  de«  ich  «Dächst  der  Kurse  halber  Favorinus 
nennen  will. 

Es  hat  sich  oben  aus  der  Vergleichung  von  Gel  Ii  us  und  Galen 
ergeben,  dasa  ihr  gemeinsamer  Gewährsmann  von  einer  mehr  als 
acht,  das  heisst  zwölf  Winde  umfassenden  Rose  zwar  geredet,  die 
zwölf  Winde  aber  nicht,  wenigstens  nicht  innerhalb  eines  ge- 
schlossenen Systems,  genaunt  hatte:  wahrend  Gellius  daher  die 
vier  Zusatzwinde  einfach  überging,  waren  bei  Galen  in  der  That, 
wenn  auch  nicht  vier,  so  doch  drei  Winde  ausser  der  Reihe  hin- 
zugefügt worden,  und  zwar  diejenigen,  welche  auch  Aristoteles 
ausser  den  acht  systematischen  Winden  namhaft  gemacht  hatte. 
Dieser  Umstand  stellt  einen  Zusammenhang  zwischen  Gellius'  und 
Galens  Quelle  einerseits  und  Plinius'  Quelle  andererseits  her.  Auch 
Plinius  führt  zunächst  nur  acht  Winde  auf  und  fügt  dann  der 
numerosior  ratio  folgend  vier  Winde  hinzu,  die  sich  durch  ihre 
Namen  als  aus  Aristotelisch-Timosthenischer  Quelle  herrührend  er- 
weisen.  Die  Namen  sind  freilich  nicht  Uberall  congruent  Bei 
Gellius-Galen  fanden  wir  folgende  Ordnung  und  Benennung: 
Osten:  1)    0   eurus  oder  subsohnus  (âprjlitatTjç) 

2)  NO  aquilo  (ßogiag) 

3)  SO  vokurnus  (evçôvotoç) 
Wösten:  1)  SW  caurus  {àçyéatrjç) 

2)  W  favonius  (Çéyvçoç) 

3)  NW  africus  (kiift) 
Süden:      ausler  (v6%og) 

Norden:  septentrionarius  (unagntiag). 
Damit  stimmt  Plinius,  abgesehen  von  seiner  eigenmächtigen  Zwei- 
theilung der  vier  Himmelsgegenden,  fast  ganz  genau;  nur  in  der 
Benennung  der  Ostwinde  weicht  er  ab,  indem  er  den  Eurus  als 
Südostwind  gleich  dem  Volturnus  ansetzt  (den  wqôpojoç  erwibot 
er  erst  später)  und  mithin  den  Ostwind  nur  subsolanus  oder  grie- 
chisch anrjXuövrjg  nennt.  Merkwürdiger  ist  aber  die  Ueberein- 
stiramung  in  einem  wesentlichen  Punkt:  sowohl  Plinius  wie  Gel- 
lius-Galen fuhren  deu  Aquilo  unter  den  Ostwinden  auf,  während 
er  doch  meist  aus  selbstverständlichen  Gründen  Seitenwind  zum 
Septentrio  ist  und  als  solcher  überhaupt  erst  in  die  zwolftheilige 
Windrose  gehört:  denn  in  dieser  allein  haben  Süd  und  Nord 
Seitenwinde.  Von  einem  Irrthum  kann  um  so  weniger  die  Bede 
sein,  als  auch  Vitruv  an  der  Hand  des  Windthurms  von  Alben  den 


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ANTIKE  WINDROSEN 


603 


Koreas  als  Nordost  ansetzt.  Dieee  Eigentümlichkeit  allein  genügt, 
um  für  Plinius,  Vitruv  und  Gellius-Galen  eine  gemeinsame  Quelle 
anzunehmen.  Wenn  nun  freilich  Gellius-Galen  den  Eurus  und  den 
Subsolaous  (àmjliwtijç)  identificiren  und  consequenter  W'eise  den 
zwischen  Eurus  und  Notus  gelegenen  Sodostwind  evçôvotoç  nen- 
nen, so  stimmt  das  weder  zu  Vitruv  noch  zu  Plinius,  die  unter 
sich  beide  darin  einig  sind,  dass  der  Ostwind  subsolanus  (am)- 
Xtwitjç)  und  der  Südostwind  volturnus  ($vqoç)  heissL  Mithin 
müssen  wir  folgern,  dass  in  der  allen  gemeinsamen  Quelle  ver- 
schiedene Namen  für  den  Ostwind  aufgezeichnet  waren,  etwa  wie 
in  dem  Aristotelischen  Fragment  âvéfiœv  &éoeiç  xat  TtQOOTjyoQicu 
(11  973  ed.  Berol.):  doi  öe  oï  xal  a/rr^am,*  vopiiÇovoiv  elvai 
(seil,  tbv  eiQoy).  Diese  Quelle  halte  also,  wie  Gellius-Galen  und 
Plinius  beweisen,  nicht  eine  einzige  Windrose  mit  feststehenden 
Namen  construirt,  sondern  hatte  neben  der  achtstrichigen  auch  die 
zwolfslrichige,  letztere  mit  Benützung  des  Aristoteles  und  Timo- 
sthenes,  erwähnt  und  hatte  für  die  einzelnen  Winde  verschiedene 
zu  verschiedenen  Zeiten  oder  in  verschiedenen  Gegenden  bräuch- 
liche Namen  beigebracht:  die  Quelle  hat  daher  keinen  rein  dogma- 
tischen Charakter  gehabt,  sondern  muss  eine  historische  oder  anti- 
quarische Darstellung  bezweckt  haben.  Wir  müssen  dieser  Quelle 
auf  Umwegen  nachgehen. 

Sämmlliche  Schriftsteller,  welche  für  die  Windrosenfrage  Ma- 
terial liefern,  zerfallen  in  zwei  Classen:  die  einen  kann  man  als 
Grammatiker  oder  Antiquare  bezeichnen,  die  gelegentlich  vom  rein 
polyhistorischen  Standpunkt  aus  auch  diese  Frage  berühren;  die 
anderen  sind  die  Naturforscher,  welche  von  den  Winden  im  Zu- 
sammenbang  mit  anderen  meteorologischen  Erscheinungen  handeln. 
Die  letzteren  intcressiren  uns  vor  allem.  In  Senecas  naturales 
quaestiones  nehmen  die  Winde  das  fünfte  Buch  ein;  voran  geht 
Buch  IV  de  nive,  grandine  et  pluvia,  es  folgt  Buch  VI  de  terrae 
motu.  Bei  Sueton  gehen  den  Winden  tonitrua,  fulmina,  plnviae, 
nix,  grandines  voran,  es  folgen  ihnen  die  signa  tempestatum.  Bei 
Plinius  folgt  ein  ausführlicher  Abschnitt  über  die  fulmina,  bei 
Vegetius  sind  von  den  Winden  nur  durch  einen  kurzen  Zwischen- 
raum getrennt  die  signa  tempestatum,  und  eben  dies  Thema  be- 
handelt auch  Plinius  an  anderer  Stelle  (XVIII  342  ff.).  Suchen 
wir  nach  einer  geroeinsamen  meteorologischen  Quelle,  die  freilich 
durchaus  nicht  direct  benützt  zu  sein  braucht,  so  führt  der  Weg 


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604 


G.  KAI  BEL 


ganz  von  selbst  zu  Aristoteles.  Das  zweite  Buch  seiner  Meteoro- 
logie handeil  (c.  1—3)  ?om  Wasser  und  den  Gewässern  (Seneca 
Buch  III  de  aquis),  dann  (c  4—6)  von  den  Winden,  von  den  Erd- 
beben (c.  7.  8),  endlich  (c.  9)  von  Blitz  und  Donner.  Es  ist  in 
der  Thal  nicht  schwer  Spuren  Aristotelischer  Beobachtungen  bei 
Seneca,  Plinius  und  anderen  aufzufinden.  Wenige  Beispiele  sollen 
genügen  : 


Aristot.  p.  364  b  18  ff.: 
vyçoi  Xtip  xat  xatxlaç  —  xai 
elçoç 

ÇtjQoi  d'  açyé<JTi}ç  xai  evçoç- 
an'  àçxfjç  o"  ovtoç  Çr^ôç,  %e- 
XevtüßY  ôh  vâatutâijç, 

vicpeTtôâtjç  âk  fiéorjç  xai  anaç- 
xtlaç  ftâXtOTa.  ovtot  yàç  tpv- 
XQÔ%a%ot 


XaXaÇujôt]Ç  6*  ànaçxtiaç  xai 
&çaoxiaç  xai  àçyéo%rjç 

xavf4(ntoâ7]Ç  ôè  vôtoç  xai 
Çéqpvooç  xat  evçoç 

Arist.  p.  361  b  14: 
o  o"  ïjXtoç  xai  navet  xat 


Plinius  II  126: 

umidi  africus  et  praecipue 
auster  Italiae 

sicci  corns  et  volturnus  prae- 
terquam  desinentes 

nivales  aquilo  et  septentrio, 
und  vorher: 

ventomm  frigidissimi  sunt  quos 
a  septentrione  diximus  spirare  et 
vicinus  his  corns 

grandine*  septentrio  importât 
et  corns 

aestuosus  auster,  tepidi  voltur- 
nus et  favonius 

Plin.  II  129: 
sol  et  auget  et  conprimit  flatus. 


ovxÇoçftç  ta  nvev/uata 

Ebenso  finden  sich  bei  Seneca  wörtliche  Anklänge  an  Ari- 
stoteles, obwohl  er  seinen  Stoff  ganz  anders  beherrscht,  gliedert 
und  sülisirt  als  Plinius.  Nun  sind  bei  beiden  die  Uebereinstiin- 
mungen  fast  immer  der  Art,  dass  an  directe  Entlehnung  aus  Ari- 
stoteles nicht  gedacht  werden  kann,  dass  vielmehr  eine  Mittelquelle 
angenommen  werden  muss.  Bei  Gellius  wird  geradezu  eine  Stelle 
aus  Aristoteles'  Meteorologie  citirt,  und  man  wird  es  doch  auch 
hier  dem  Gellius  gewiss  nicht  und  dem  Favorin  nur  ungern  zu- 
trauen, dass  sie  selbst  den  Aristoteles  zur  Hand  gehabt  haben,  um 
so  weniger,  als  dieselbe  Stelle  auch  bei  Plinius  wiederkehrt: 

Aristot.  p.  364  b  12  6  ôi  xatxiaç  ovx  aï&Qioç,  on  â*a- 
xâfintei  elç  èaviôv'  o$ev  xai  Xéyerai  rj  naçotfiia  'ÏIxljv 
kqp*  avtov  wots  xatxiaç  véyoç. 


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ANTIKE  WINDROSEN 


605 


Gell i us  U  22,  24  caecias,  quem  Aristoteles  ita  flare  dicit  ut 
nubes  non  procul  propellat,  sed  ut  ad  sese  vocet,  ex  quo  ver  sum 
istum  proverbialem  factum  ait  ïhcwv  hp'  avzôv 

Plinius  11  126  narrant  et  in  Ponto  caecian  in  se  trahere 

Bei  Plinius  ist  die  Zutbat  in  Ponto  aus  anderer,  d.  b.  eben  aus 
jener  Mittelquelle  hinzugekommen. 

Die  Windrose  des  Aristoteles  liegt  ebenfalls  in  den  Meteoro- 
logica  II  6  vor;  seine  Beschreibung  setzt  eine  Zeichnung  voraus, 
auf  welcher  die  Winde  nach  Massgabe  der  Sonnenkreise  so  ge- 
ordnet waren: 


apntoz 


Hier  sind  die  mit  den  Buchstaben  ABTJEZHG  bezeich- 
neten ol  xasà  diâfxexQÔv  je  xeipevoi  àvepoi  xai  oîç  tlotv  Ivav- 
xioi  (p.  363  b  26)  ;  dazu  kommen  andere ,  die  keine  Diametral- 
winde haben,  zwischen  Argestes  und  Aparktias  der  Thraskias, 
zwischen  Kaikias  und  Aparktias  der  Meses  (/  und  Ä);  freilich  sei 
noch  zwischen  Süd  und  Südost  ein  Wind,  den  die  im  Süden 
wohnenden  cpoivixtag  nannten,  aber  er  wehe  dem  Thraskias  nicht 
diametral  entgegen,  sondern  art  avtov  xai  In'  ôXiyov.  Uebrigens 
sei  es  ganz  natürlich,  dass  vom  Norden  her  mehr  Winde  unter- 


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606 


G.  Ri  Iß  EL 


schieden  würden  als  von  irgend  einer  Himmelsrichtung  sonst 
(p.  364  a  5).  Mit  diesem  System  hatte,  was  die  Namen  anlangt, 
die  schon  oben  (S.  598)  besprochene  Rose  des  Plinius  (abge- 
sehen von  einigen  Versehen)  die  grösstc  Aehnlichkeit,  nur  da&s 
diese  nicht  direct  aus  Aristoteles  geflossen  sein  konnte,  sondern 
durch  die  des  Timoslhenee  beeinflusse  war.  Die  von  Galen  aus 
Aristoteles  interpolirle  Windrose  des  Favorinus  kann  hier  natür- 
lich nicht  in  Betracht  kommen.  Den  Stamm  aber  der  acht  Dia- 
metralwinde des  Aristoteles  finden  wir  so  gut  wie  überall  wieder, 
nicht  nur  bei  Sfrabo,  der  dem  Poseidonios  folgend  acht  Wiude 
verzeichnet  und  keine  Erweiterungen  berücksichtigt1),  sondern  auch 
bei  allen  deuen,  welche  das  Zwölfwindesystem  aeeeptirt  haben.1) 


1)  Strabo  I  p.  21  q>*ioi  âi  TloatiâwvLOi  fxrjâiya  ovxtaç  (wie  Homer)  naça- 
âiâatxtyai  xovç  àvéfiovç  tûv  yytaçifiojy  ntgi  xavxa,  cloy  'AotoxoxiXn ,  7V 
fioo&éyrj,  Bitoya  toy  àoxqoXôyoy,  àXXà  xxX.  Es  folgen  die  achl  Diamétral- 
winde.  Aristoteles  und  Timostheoes  sind  wohl  nor  im  Excerpt  des  Strabo 
zum  Vertreter  einer  und  derselben  Meinung  geworden. 

2)  Von  Theophrast  besitzen  wir  keine  Windrose,  aber  der  in  gekünirr 
Form  erhaltene  Schluss  des  Tractate  mgi  à  y  tue*  y  (p.  389  ed.  Wimmer  Paris.) 
zeigt,  dass  er,  wie  zu  erwarten,  der  Aristotelischen  Auffassung  nahe  steht: 
y  6 1  o  y  âi  xai  ivQoy  xai  ooa  ànb  utctjufiçiaç  ao^ta^ai  uiy  ànb  awrro- 
Xtoy  t  tfvunnça^ojQtiy  âi  xo)  «JA/a**  ßoqiay  âi  xai  àç yi  a  x  ij  y  «yânahv 
ànb  âvauàiy  In*  àyaxoXàç  (xai  an  àvaxoXtày  éni  âvofxâç?y.  ly  2Lixili<f 
âi  xatxiay  ov  xaXovaty,  àXX'  in  q  XioS  x  i\v  âoxet  â'  ov%  ô  avxbç  tlyai 
rtatv,  àXXà  âiacpiçiiy }  on  o  piy  âuovva  toy  ovçayôy ,  S  â'  ov.  àçyi- 
OTtjy  â*  oï  fiiy  ôXvpniay,  ot  âi  a  xi  q  toy  a  xaXovaty,  ot  dè  ntqi  2m- 
Xlay  âkQxtay  (xiçxtayl  xiqxiaç  heisst  in  Italien  und  Sicilien  der  dem  «Q- 
yécrtjç  benachbarte  »gaxiaç,  vgl.  [Aristot.]  àyijutoy  Siaaç  xai  nçoenyoDiai 
II  p.  973  ed.  Berol.,  cercitu  als  Nebenform  für  circitu  bezeugt  Cato  bei  fiel- 
lius  II  22).  Toy  ànijXtoixtjy  âi  iXXqonovtlay,  xaqßay  âè  <t>oiyvttç, 
ßi q  txvyz  iav  cT  ly  xtp  ïlôyxto.  Die  Identification  von  àqyiaxrjc,  bXvft- 
niaç,  axiqtoy  hat  Arist.  met.  Il  6.  Mit  dem  Fragment  àyé/uwy  &tattç,  welches 
einem  zur  Zeit  des  Theophrast  geschriebenen  Werke  ntgi  orjudtoy  entstammt 
(vgl.  Rose  Arist  pseudep.  p.  250),  berührt  sich  Theophrast  mehrfach.  Hort 
wird  gesagt,  der  àntjXtaixtjç  heisse  in  der  Prokonnesos,  in  Keos,  Kreta,  Euboia 
und  Kyrene  kXXnonoyxCaç.  Wer  nach  Theophrast  den  ànijXtatrtjç  so  nannte, 
ist  ungewiss,  da  der  Satz  lückenhaft  scheint.  Nach  Arislot.  meteor,  p.  364  b  19 
hatten  einige  den  xatxîaç  mit  dem  Namen  iXXqinoyxiai  beoaunt  und  der 
wqo(  hatte  (nach  eben  denselben?)  àn^Xitow  geheissan.  Der  Wind,  deo 
die  Leute  in  Kreta  und  Kyrene  den  'liellespontischen'  nannten,  konnte  aller- 
dings kein  schierer  Ostwiud  sein,  sondern  war  mindestens  mit  dem  xatxiaç 
identisch.  Die  Phoeniker  nannten  den  àn^Xtiox^ç  nach  Theophrast  xäqßai. 
In  den  &éattç  àvifitoy  heisst  es  vom  ivqoc ,  er  führe  in  Kyrene  deo  Namen 


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ANTIKE  WINDROSEN 


Timoslbenes  der  Rhodier,  otQxixvfieçyrjTrjç  toi)  ôtvtéçov  Jîro- 
Xepaiov  (Marcianus  periplus  Mmipp.  I  565  Moll.),  tlassinm  Ph(Uh> 
ddphi  praefettus  (Plin.  VI  188),  hatte  negi  It^tor  geschrieben 
(zovtiüv  ök  xüv  i  ßißXiotv  i/riTOftijv  h  hi  ftertoitjtai  ßißXltp 
Marcianus  ebend.  p.  566  c.  3),  uml  dieses  Werk  ist  offenbar  iden- 
tisch mit  den  ntginloi,  die  Agathemeros,  ohne  Zweifel  ans  Arte- 
midor,  eitirt  (II  472  c.  2  Müll.).  Nachdem  Agathemeros  acht  Winde 
aufgezählt  bat  (genau  die  acht  Diametral  winde  des  Aristoteles), 
fahrt  er  fort  (p.  473)  :  Tiuoa9évrig  ôè  6  yçâipaç  tovç  nççhtXovç 
êwôêxa  (ptjoiy  nçoori&eiç  ^lêaov  otnaçxxiov  xai  xatxiov  ßo- 
çinv,  svçov  âk  xal  vôtov  yoivixa  tôv  xa)  ev  ç  ôv  o%  ov , 
fiéoop  âk  >ôtov  xai  Xtßog  vov  Xevxôvoto*  tftoi  Xtßöro- 
toy,  fiéoov  ôè  ce/raçxxiov  xai  àçyéoTOv  frçaoxlav  i)xoi 
xiçxtov  vno  tutv  ikqioIkuy  (Svofiatopievoy).1)  Die  neuhinzu- 
^- komme  neu  Winde  sind  zum  Therl  mit  den  bei  Aristoteles  ge- 
nannten accessorischen,  nicht  diametralen  identisch;  so  der  Thras- 
kias  (der  jetzt  freilich  den  Doppelnamen  xiçxtoç  erhält),  so  der 
Phoenix,  der  doch  gewiss  nicht  von  dem  Aristotelischen  tpotvt- 
x/oç  verschieden  ist,  nur  dass  er,  wie  es  scheint,  von  Timostheues 
als  Diametralwind  zum  Thraskias  aufgefasst  wird  und  den  Neben- 
namen evçôvotoç  fuhrt.  Dagegen  hat  Timosthenes  den  Neses  als 
NNW  fallen  lassen  und  dafür  aus  dem  Aristotelischen  Doppelnamen 
für  den  Nordwind  fioçêaç  xai  ctTtaçxxîaç  zwei  Namen  gewonnen, 
den  ersteren  fttr  NNO,  den  letzteren  Tür  N.  Der  Grund  hierfür 
liegt  vielleicht  darin,  dass  Méo^ç  eigentlich  ein  local  er  Name  für 
den  Nordwind  war  (vgl.  [Aristoteles]  avé/^tov  &éoeiç  xal  nçoorj- 
yOQiai  II  p.  073  ed.  Berol.  ßoQQctg.  ovxoç  .  .  ,  h  Kavvto  /uéorjç) 
und  darum  für  eine  allgemeingiltige  Windrose  nicht  geeignet  schien. 
Neu  hinzugekommen  aber  ist  der  Xtßövoxoq  oder  Xevxôvoxoç  als 

xdyßac  ànb  növ  KuQßaruiy  ifûy  xar à  tf'owijcjff.  Darum  heisse  er  auch  bei 
einigen  (potvtxiaç.  Es  war  also  der  Name  änrjXtwirrf,  wie  der  Name  sagt, 
nur  ein  Wind  von  Sonnenaufgang,  und  erst  sein  prägnanter  Name  hat  ihm 
den  Platz  als  Östlichen  Cenlralwind  verschafft.  Die  Angabe  des  Theophrast, 
im  Pontus  habe  man  den  «tfijJUwTiys  fltçixvvTiaç  genannt,  präcisirt  das  Frag- 
ment Oévèiç  uri^u»  so,  dass  er  in  Siftope  diesen  Namen  geführt  habe. 

1)  Das  Paiticipium  hat  Müller  aus  lo.  Damascenu»  binsugefûgt  de  orthod. 
fid.  II  26,  welcher  genau  mit  dem  Bericht  des  Agatheineros  übereinstimmt, 
aber  entweder  die  Schrift  desselben  in  vollständigerer  Gestalt  oder  die- 
selbe Quelle,  wie  Agalhemeros,  benutzt  haben  muss;  vgl.  Müllers  Anm.  zu 
e.  II  7. 


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G.  KAIBEL 


SSW,  also  an  einer  Stelle,  die  Aristoteles  nicht  ausfüllen  konnte. 
Der  erstere  Name,  analog  dem  evçôvotoç  gebildet,  ist  durchsichtig; 
der  andere  findet  sich  als  Name  schon  bei  Arislot.  meteor,  p.  362  a  1 2 
ànoçovoi  âé  tivsç  ôià  xi  ßooiat  pîkv  yivoviai  ovvexeiç,  oïç 
xaXovpev  irrjoiag,  fiera  tag  &ëçivàç  %gonâç}  votoi  â'  ovtwç 
ov  yivovtai  fievà  tag  %ei(ieQivàg'  ï%et  â*  ovx  àXâywç-  y iv  ort  ai 
fièv  yào  ol  xaXovpevoi  Xevxôvozoï  trp  èvttxet+tévrjv  âçar, 
ovx  ovttaç  ôè  yivovxai  ovvexeïç,  âio  Xav&âvovteç  noiovaiv 
iitiZrjTcïv.  Von  hieraus  hat  der  Name  seinen  Weg  in  das  System 
des  Timoslhenes  gefunden.  Er  ist  aber  wohl  stets  der  ungebräuch- 
lichere geblieben;  ich  finde  ihn  nur  wieder  bei  Vegeüus,  dessen 
Abhängigkeit  von  Varro  zweifellos  ist,  und  bei  Vilruv,  merkwür- 
diger Weise  bei  beiden  als  unmittelbaren  Ostlichen  Nachbarn  des 
Südwinds,  wahrend  sowohl  Aristoteles  wie  Timoslhenes  ihn  als 
Süd  west  wind  bezeichnen.  Dass  Horaz  (carm.  I  7,  15)  den  albus 
notus  als  Vertreiber  der  Wolken  neunt,  beweist  nichts  für  die 
Gangbarkeit  des  Namens.  Ebenso  wenig  beweist  es,  wenn  in  dem 
pseudoaristolelischen  Fragment  Véoeiç  avéfuov  (Rose  Arist.  pseudep. 
p.  248)  gesagt  wird  Xevxoyotog  bfioiotg  (seil,  rtaçà  nâoi  xaXii- 
tat);  da  dieses  Bruchstück  aus  einer  Schrift  stammt,  die  älter  als 
Timoslhenes  und  sein  Zwölfwindesystem  ist,  so  kann  unter  dem 
allgemein  so  genannten  Xtvxôvozog  nicht  der  in  die  Windrose 
geordnete  Wind  verstanden  werden,  sondern  es  sind  die  gelegent- 
lich aus  SW  blasenden,  auch  von  Aristoteles  erwähnten  Xevxovoxoi. 
Nur  über  den  Nordwest  bedarf  es  noch  eines  Wortes,  der  bei  Ti- 
moslhenes nach  Agathemeros  àoyéotfjç  rj  oXvftrtiag  heisst,  nach 
lobannes  Damascenus  aber  àçyéoTt]Ç  ïjtot  oXv^irriaç  o  xai  1<xttv$. 
Ist  dieser  Zusatz  echt?  Reitzenslein  (S.  523)  hält  es  nach  der  Be- 
merkung des  Servius  Fuld.  zu  Aeneis  V11L  710  iapyga,  quem 
Varro  de  ora  maritima  argesten  dicit  nur  für  wahrscheinlich,  dass 
Varro  die  beiden  Namen  identificirte  ;  es  ist  aber  ganz  sicher  und 
sicher  auch,  dass  Varro  es  nicht  zuerst  that,  sondern  vor  ihm 
Timosthenes  und  vor  diesem  der  Verfasser  neot  or^iiwv,  der 
(p.  248  Rose)  uns  berichtet ,  der  lapyx  habe  verschiedene  Namen, 
bei  den  meisten  aber  heisse  er  Argestes.  Und  so  tritt  der  Name 
lapyx  auch  bei  denen  auf,  die  die  Windrose  des  Timosthenes  über- 
liefern, wie  bei  Dionysios  von  Utica  (geopon.  II  45  ed.  Niel.),  bei  dem 
namenlosen  Verfasser  des  geographischen  Auszugs  bei  Müller  II  503 
und  in  der  bald  nach  dem  Jahre  67  n.  Chr.  Geb.  verfassten  Schrill 


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ANTIKE  WINDROSEN 


609 


neçi  xäüfiov  (Bernays  gesamm.  Abhandlungen  II  280).  Unter  den 
spateren  Schriftstellern  hat  dem  Iapyx  einen  Platz  in  der  Wind- 
rose nur  Vegetius  angewiesen,  der  ihn  mit  dem  lateinischen  Fa- 
vonius  identificirt,  die  übrigen  erwähnen  ihn  theils  gar  nicht,  theils 
unter  den  Localwinden  (als  Apulischen  Wind  Gellius,  Ampelius  c.  5, 
als  Galabrischen  Seneca).  In  ihren  Quellen  war  er  mithin  nur  als 
synonym  mit  dem  Argestes  erwähnt.  Dagegen  führte  derselbe 
Wind  bei  Varro  (wie  die  Gesammtzahl  seiner  Benutzer  bezeugt)  den 
anderen  Namen  Conig  oder  Gaurus,  und  wenn  Seneca  opponirt 
V  16,  5  (corns  qui  apud  quosdam  argestes  dicitur.  mihi  non  vide- 
tur,  quia  cori  violenta  vis  est  et  in  nnam  partem  rapax,  argestes 
fere  mollis  est  et  tarn  euntibus  communis  quam  redeuntibus),  so  hat 
das  geringe  Bedeutung:  vielleicht  hatte  Seneca  Dichterstellen  vor 
Augen,  welche  die  beiden  Winde  also  cbarakterisirten. 

Ich  sehe  keine  Möglichkeit  die  praktische  Wirkung  der  syste- 
matisch erweiterten  Windrose,  wie  Timosthenes  sie  festgestellt  hatte, 
weiter  zu  verfolgen:  die  Ueberlieferung  versagt.  Dass  die  Neue- 
rung bei  den  Rhodischen  und  Alexandrinischen  Schiffern  Eingang 
und  Aufnahme  fand,  kann  man  wohl  glauben,  wenn  nicht  etwa 
schon  aller  Brauch  dieser  Schiffer  die  Grundlage  für  die  Syste- 
matik des  Aegyptischen  Flottenführers  geworden  war.  Wenn  Era- 
tosthenes in  seiner  mathematisch  conslruirten  Windrose  bei  den 
acht  Winden  stehen  geblieben  ist,  so  beweist  das  nicht,  dass  er 
sich  gegen  seinen  seemännischen  Zeitgenossen  und  dessen  Theorien 
überhaupt  ablehnend  verhallen  habe;  dass  er  ihm  nothwendiger 
Weise  habe  folgen  müssen,  wird  keiner  behaupten,  so  wenig  wie 
irgend  jemand  auf  das  Zeugniss  des  Marcianus  von  Heraklea  hin 
{geogr.  min.  I  566)  glauben  wird,  Eratosthenes  habe  das  Buch  des 
Timosthenes  einfach  abgeschrieben.  Das  Achtwindesystem  hat  viel- 
mehr ganz  sicher  noch  eine  geraume  Zeit  in  der  Praxis  weiter- 
gelebt, das  bezeugt  der  Thurm  des  Kyrrhestes,  welcher  der  Sul- 
lanischen oder  Caesarischen  Zeit  angehört  und  doch  gewiss  nicht 
allein  dem  archaistischen  Sport  eines  Privatmannes  dienen  sollte. 
Dies  Kunstwerk  ist  ein  greifbarer  Vertreter  Eratostheniscber  Tra- 
dition. 

Wind-  und  Wetterbeobachtungen  haben  auch  nach  Timosthenes 
und  Eratosthenes  ohne  Zweifel  viele  Schriftsteller  gesammelt  und 
aufgezeichnet,  sei  es  zu  praktischen,  sei  es  zu  wissenschaftlichen 
Zwecken,  und  wenn  Varro  im  Jahre  77  v.  Chr.  seine  libri  navales 

Hermes  XX.  39 


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610 


0.  KAIBEL 


(dereo  Identität  mit  den  /t'6rt  de  ora  maritim*  Reitzeusleiu  S.  524 
bewiesen  hat)  dem  Pompeius  dedicirte ,  so  dürfen  wir  erwarten, 
dasg  der  gelehrte  Encyclopaedist  kein  praktisches  Buch  far  Schiffer 
schrieb,  sondern  ein  historisch -antiquarisches  Compendium  fiber 
die  SchiÛTahrtskunde,  in  welchem  er  alles  was  zur  Geschichte  der 
Windrose  bis  auf  seine  Zeit  geschrieben  war  berücksichtigte  und 
wenigstens  das  wesentliche  vollständig  zusammenstellte.  Dass  dieses 
Buch  des  Varro  für  die  spateren  eine  reiche  Fundgrube  des  Wis- 
sens wurde,  ist  an  und  für  sich  begreiflich  und  zudem  eine  nach- 
weisbare Thatsache.  Aber  unmöglich  ist  es,  wie  Reitzeostein  es 
will,  alles  was  die  späteren  bieten,  auf  Varro  einzig  und  alleio 
zurückzuführen. 

Wir  können  uns  das  von  ihm  zusammengetragene  Material 
noch  so  reichhaltig  vorstellen,  zwei  Fragen  werden  trotzdem  uner- 
ledigt bleiben:  erstlich  wie  sollte  Varro  in  einem  Buche  nautischen 
Inhalts  auf  hygienische  oder  klimatische  Erörterungen  geralhen 
sein,  da  doch  Aristoteles  dieselben  sicher  nicht  an  die  Hand  gab 
und  Timosthenes  als  Geograph  schwerlich  zu  solchen  Abschwei- 
fungen Gelegenheit  hatte;  und  sodann,  wie  erklart  sich  bei  ge- 
meinsamer Urquelle,  dass  z.  B.  Galen  und  Vitruv  für  sich  eine 
Sonderüberlieferung  gerade  in  solchen  Dingen  darstellen,  welche 
die  übrigen  Benutzer  des  Varro  übereinstimmend  nicht  aufgenom- 
men haben.  Diese  Thatsache  wird  sich  kaum  anders  als  durch 
eine  Sonderquelle  erklären  lassen.  Ihr  Inhalt  muss  sie  charakte- 
risiren  und  schliesslich  auch  nennen. 

Der  Wind  wird  bei  Vitruv  I  6,  2  «=  Galen  p.  398  als  eine 
Luftwelle  deflnirt,  die  dahin  fliesst  cum  incerta  motu$  redundantia, 
wie  Vitruv,  afia  tij  t^ç  xirijoeiaç  àoçiottp  nXeoveÇiçt,  wie  Galen 
sagt.  Die  Definition  selbst  wüsste  ich  nicht  aus  anderer  Quelle 
zu  belegen,  wohl  aber  war  eine  wellenartige  Luftbewegung  ganz 
ebenso  von  der  stoischen  Physik  angenommen,  vgl.  Diog.  L.  VII 158 
àxoviiv  âk  tov  fietaÇv  tov  te  (pwvovvtoç  xai  tov  éxovottoç 
aéçoç  ntyttôfiévov  oyatçoeiôwç ,  eîta  xvfiatovftévov  xai  talç 
ccxoalç  nçoartintovtoç,  wç  xvftatovtai  to  èv  trj  defayuvj 
vôiûq  xaià  xvxXovç  vnb  tov  èfipXT}9évtoç  Xl9ov,  besonders  aber 
Plut.  flat.  IV  19,  4  (p.  409  Diels)  ol  6k  attoixoi  (paai  toy  àiça 
— •  ovvexrj  oV  oXovf  ftrjôèv  xevôw  Ijforxar  éVreidà*  àê  rtXrjr; 
itvevpiatit  xvficnovtai  xatà  xvxXovç  6q9ovç  (a&çôovçl)  €tç 
artetçov.    Danach  ist  zunächst  klar,  dass  Viüruvs  meerta  motus 


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ANTIKE  WINDBOSEN 


611 


redmdanfia  nicht  richtig  sein  kaiin,  dass  es  in  finita  statt  incerta 
heissen  mussle,  dass  mithin  Vitruv  eine  griechische  Quelle  benutzt 
hat,  aus  welcher  er  das  richtige  àoçiatoç  falsch  übersetzte,  und 
ebenso  klar  ist,  dass  diese  griechische  Quelle  eine  stoische  ge- 
wesen sein  muss.  Da  nun  bei  Vitruv  diese  Winddefinition  eng 
mit  dem  vorgehenden  zusammenhängt,  wo  die  klimatischen  Ver- 
hältnisse von  M  y  tile  ne  dargestellt  werden,  und  ebenso  eng  mit  dem 
folgenden,  wo  der  Einfluss  der  Winde  auf  den  Gesundheitszustand 
und  auf  die  Therapie  eröTtet  wird,  so  muss  die  Quelle  zwar  eine 
meteorologische  sein,  aber  zugleich  eine  solche,  die  Wind-  und 
Wetterwirkungen  vom  medicinischen  Standpunkte  aus  schätzte.  Da 
ferner  bei  Galen  die  eben  besprochene  Winddefinition  mitten  in 
eine  durchaus  dem  Aristoteles  entlehnte  Darstellung  eingezwängt 
wird  und  sich  aus  diesem  Zusammenhang  nicht  lösen  lässt,  so 
muss  die  Quelle  eine  solche  sein,  die  sich  in  Methode  und  Ge- 
dankengang eng  an  Aristoteles  auschloss,  nur  dass  sie  das  von 
diesem  gebotene  je  nach  Bedürfniss  in  selbständiger  Weise  bald 
kürzte,  bald  erweiterte  oder  verbesserte.  Es  braucht  in  der  That 
nicht  mehr,  um  diese  stoische  Quelle  mit  Namen  nennen  zu  kön- 
nen, es  muss  Poseidonios  sein,  dessen  Verhält niss  zu  Aristoteles 
bei  Simplicius  (zu  Arist.  Phys.  II  2  »  p.  291  Diels)  geschildert  wird: 
6  de  'AléÇavâooç  qpilonôvojg  XéÇiv  tivct  %ov  refävov  na^ari- 
yhjoiv  ix  tîjç  iTtiiojLtijç  tcJv  Jlooeidwvlov  MereùJçoXoyuùiv 
èÇitfrjOeutç  tag  àopoçfiàç  ànb  yAqiaxo%èXovg  laß  ova  av.  Was 
dieses  ctyoofiag  Xaßetv  bedeutet,  lässt  sich  mit  Wünschenswerther 
Deutlichkeit  aus  der  Vergleichung  des  Galen  mit  Aristoteles  er- 
kennen. Dass  Galen  den  Poseidonios  Uberhaupt  viel  und  gern 
heuützte,  ist  bekannt  aus  seinen  Büchern  de  placitis  Hippocratit 
et  Piatonis,  die  uns  einzige  Quelle  sind  für  des  Stoikers  Schrift 
niQÏ  na&üv\  auch  hier  hatte  Poseidonios  sich  vielfach  an  Ari- 
stoteles angelehnt,  vgl.  Bake  Posidonü  reliquiae  p.  195  sqq.  p.  29. 
Was  die  Winde  anlangt,  so  hatte  Poseidonios,  wie  die  früher  schon 
besprochene  Strabostelle  zeigt  (I  p.  29),  Aristoteles,  Timosthenes 
und  Bion  den  Astrologen  als  die  massgebenden  Autoritäten  ange- 
geben und  ihnen  oder  vielmehr  dem  Aristoteles  folgend  sich  mit 
der  Achtzahl  begnügt:  selbst  der  Ausdruck  des  Sirabo  %ovç  xvqho- 
zâtovç  àféfiovç  findet  sich  in  den  Aristotelischen  xvçuûiaia  %&v 
nvevfiâtwv  (p.  364  a  13)  wieder.  Vitruv  —  ich  füge  das  hinzu, 
ohne  ein  ungebührliches  Gewicht  darauf  zu  legen  —  nennt  den 

39* 


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612  G.  KAIBEL 

Poseidonios  direct  unter  seinen  Quellen  VIII  4,  27  und  zwar  gerade 
für  die  Dinge,  auf  die  es  uns  hier  ankommt:  Tkeophrastos,  Timaeus, 
Posidonius,  Hegcsias,  Herodotus,  Aristides,  Metrodorus,  qui  magna 
vigilantia  et  infinit o  studio  loeorum  proprietates ,  aquarum  virtutes, 
ab  inclination  caeli  regionnm  qualitates  ita  esse  distributor  seriptis 
dedicaverunt.  Es  wird  sich  aus  Vitruv  noch  mancherlei  Eigenthum 
des  Poseidonios  herausschalen  lassen.  Sein  Interesse  für  Medicio 
wird  auch  durch  die  Methode  bestätigt,  die  er,  wie  vor  ihm  andere 
Stoiker  und  besonders  Chrysippos,  bei  ethischen  Untersuchungen 
in  Anwendung  brachte  (Bake  p.  215),  eine  Methode,  die  niemand 
besser  veranschaulichen  kann  als  Plutarch  der  Moralist. 

Das  Excerpt  aus  Poseidonios  lässt  sich  bei  Galen  zunächst  an 
der  sicheren  Hand  des  Aristoteles  bis  p.  399,  15  verfolgen.  Dann 
verschwinden  die  Spuren  des  Aristoteles;  in  natürlichem  Anschluss 
folgt  auf  die  Erklärung  der  Windstille  eine  Aufzählung  der  Winde 
selbst  in  zwei  verschiedenen  Kategorien;  in  der  ersten  werden  die 
beiden  Systeme  der  vier  und  der  acht  Winde  geschieden,  die  zweite 
stellt  die  localen  Winde  (tomy.oi)  den  allgemeinen  (xa&oltxoi) 
gegenüber.  Hier  finden  sich  deutliche  Uebereinstimmungen  mit 
Vitruv,  die  ich  schon  oben  hervorgehoben  habe,  und  gleich  darauf 
(Galen  p.  402,  5)  die  ebenfalls  schon  bezeichnete  Stelle  (oben  S.  583), 
in  welcher  ein  Satz  des  Aristoteles  zwar  nicht  ausgeschrieben,  aber 
deutlich,  mit  tbeilweiser  Beibehaltung  des  Wortlauts,  benützt  wird. 
Da  dies  alles  einen  durchaus  unlöslichen  Zusammenhang  bildet,  so 
müssen  wir  auch  hier  denjenigen  Gewährsmann  anerkennen,  der 
im  vorhergehenden  Aristotelisches  Gut  vermittelte,  also  Poseidonios, 
und  demselben  Poseidonios  werden  wir  zuweisen,  was  Galen  p.  403 
— 406, 8  in  wortlicher  Uebereinstimmung  mit  Vitruv  (oben  S.  584) 
und  in  ausdrücklicher  Anlehnung  an  Eratosthenes  ausschreibt. 
Durch  Poseidonios  also  ist  diese  Eratosthenische  Weisheit  an  Vitrur 
und  Galen  gekommen,  und  wir  wissen  jetzt,  wen  Vitruv  im  Sinne 
hatte,  als  er  schrieb  (I  6, 11)  sunt  autem  nonnuüi  qui  negant  Era- 
tosthenem  veram  mensuram  orbis  terrae  potuisse  coüigere.  Posei- 
donios' Widerspruch  gegen  die  Erdmessung  des  Eratosthenes  ist 
bekannt  genug. 

Nach  einer  kurzen  Unterbrechung  (p.  406,  8  —  407,  13),  die 
sich  von  Aristotelischer  Weise  durchaus  unterscheidet,  lenkt  Galens 
Auseinandersetzung  wieder  in  die  alte  Bahn  zurück  (vgl.  oben 
S.  590)  und  bleibt  derselben,  so  weit  Aristoteles  reicht,  treu;  am 


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ANTIKE  WINDROSEN 


613 


Schluss  (p.  410)  stehen  Bemerkungen  über  die  Etesien,  die  Ari- 
stoteles nicht  hat,  ein  deutliches  Zeichen,  dass  hier  Poseidonios 
seine  Vorlage  erweiterte. 

Die  erwähnte  Einlage«  die  den  Aristotelischen  Gedankengang 
unterbricht,  ist  eben  jener  mit  Gellius  wörtlich  übereinstimmende 
Abschnitt,  der  sich  nach  Gellius'  eigener  Anleitung  auf  Favorinus 
zurückführen  Hess.  Man  wird  es  für  unwahrscheinlich  halten 
müssen,  dass  Galen  hier  den  Poseidonios  aus  der  Hand  gelegt  habe, 
um  ihn  bald  darauf  wieder  aufzunehmen,  und  dass  er  ihn  um 
Favorins  Willen  aus  der  Hand  gelegt  habe.  Ueberzeugt  man  sich 
zudem  noch,  dass  die  Winde  hier  gemäss  der  Aristotelischen  An- 
schauung als  Diametralwinde  zu  einander  geordnet  sind,  erwägt 
man  auch,  dass  sich  gerade  in  diesem  Abschnitt  mehrfache  Ety- 
mologien der  Windnamen  finden,  so  möchte  man  unbedenklich 
dies  alles  ebenso  wie  das  vorhergehende  und  folgende  für  ein  Ex- 
cerpt aus  Poseidonios  erklären:  wenn  Gellius  ebendasselbe  wört- 
lich dem  Favorin  entnommen  hat,  so  hatte  eben  Favori n  es  ebenso 
wörtlich  aus  dem  Poseidonius  abgeschrieben.  Dennoch  aber  liegt 
die  Sache  nicht  ganz  so  einfach,  oder  sie  liegt,  wenn  man  will, 
noch  weit  einfacher.  Eine  einzige  Thatsache  lehrt,  dass  Gellius 
und  Galen  noch  um  einen  Grad  näher  verwandt  sind.  Beide  er- 
zählen aus  ihrer  Quelle,  dass  der  Africus  (Uifj)  aus  NW,  der  Caurus 
(açyéoTijç)  aus  SW  wehe,  eine  Angabe,  deren  Widersinnigkeit  auf 
der  Hand  liegt.  Dem  Poseidonios  kann  man  dieselbe  weder  zu- 
mutben  noch  auch  wirklich  zuschreiben,  wie  Vitruv  und  Pli  ni  us 
beweisen,  die  aus  derselben  Quelle  geschöpft  haben.  Folglich  muss 
die  Angabe  in  einer  Mittelquelle  gestanden  haben,  die  den  Posei- 
donios nicht  allzu  sorgfältig  ausschrieb  ;  dieser  Mittelsmann  ist  für 
Gellius  ohne  Frage  Favorin,  und  da  die  Absurdität  einen  aus  Africa 
wehendeu  Wind  für  einen  Nordostwind  zu  erklären  nicht  zwei 
Leuten  gleichmässig  und  unabhängig  von  einander  in  den  Sinn 
kommen  konnte,  so  ist  ebenderselbe  Favorin  auch  die  directe 
Quelle  des  Galen.  Galen  hat  also  keineswegs  den  Poseidonios  selbst 
zur  Hand  gehabt,  sondern  schreibt  nur  Favorins  Compilation  aus 
Poseidonios  ab,  und  da,  wie  gesagt,  ein  Quellen  Wechsel  bei  Galen 
sehr  unwahrscheinlich  ist,  so  hat  er  die  ganze  Poseidonianische 
Weisheit  einfach  aus  Favorin  entnommen.  Das  ist  zwar  arg  für 
einen  Mann,  der  sonst  den  Stoiker  von  Rhodos  direct  zu  be- 
nützen pflegte,  aber  die  Schlussfolgerung  ist  nicht  zu  umgehen. 


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<314 


G.  KAÏBEL 


Vielleicht  liegt  auch  sonst,  wo  Galen  den  Poseidonios  citirt,  nur 
eine  Mittelquelle  zu  Grunde. 

Jetzt  haben  wir  also  zwei  Schriftsteller,  die  Unabhängig  von  ein- 
ander den  Stoiker  von  Rhodos  compilirt  haben,  Vitruv  und  Favorio 
(bei  Gellius  und  Galen);  diese  Thatsache  ist  auszunützen.  In  Vitruvs 
sechstem  Capitel  haben  wir  §  1 — 3  schon  als  sicheres  Eigenttram 
des  Poseidonios  erkannt,  nicht  minder  sicher  sind  in  der  Hauptsache 
§  4 — 8, 12  und  13  auf  denselben  zurückzufahren;  die  Eratosthenische 
Grundlage,  die  auch  bei  Galen  wiederkehrt,  l9sst  keinen  Zweifel  auf- 
kommen. Es  bleiben  §9 — 11.  In  §  10  findet  sich  die  sonderbare 
Zusammenstellung  der  24  Winde  zu  einer  unmöglichen  Rose,  die 
wohl  dem  Vitruv  selbst  zuzuschreiben  ist,  (9  aber  spricht  too 
der  Eratosthenischen  Erdmessung,  gewiss  nach  Poseidonios,  und  am 
Sehl u ss  des  §  11,  wo  von  denen  die  Rede  ist,  die  gegen  Erato- 
sthenes' Berechnungen  Einwände  erhoben  hatten,  haben  wir  eben- 
falls den  Poseidonios  wieder  erkannt.   Zu  Anfang  aber  des  §  11 
wird  die  sicher  bei  Poseidonios  vorgetragene  Theorie  von  der  Ent- 
stehung des  Windes  auf  die  aurae  matutinae  angewendet;  darauf 
folgt  eine  Etymologie  des  Wortes  evçoç,  welches  ebenso  wie  das 
Adverbium  avQtov  von  avça  abgeleitet  wird.  Dass  hier  eine  grie- 
chische Quelle  vorliegt  ist  einleuchtend  (denn  wie  käme  Vitruv  auf 
avQLov)y  dass  dieselbe  Poseidonios  sei,  ist  wahrscheinlich,  und 
schwerlich  widerspricht  es  dieser  Annahme,  dass  bei  Favorio  (Gel- 
lius) Poseidonios  den  eèçoç  so  etymologisirt  6  ànb  irjç  yovç  (Fw 
Galen)  çéiov.  Die  beiden  Ableitungsversuchen  zu  Grunde  liegenden 
Begriffe  des  Morgenroths  und  des  Ostens  werden  eben  mit  einander 
combinirt.  Mithin  ist,  abgesehen  von  einigen  gleicbgiltigen  Zuthateo 
des  Vitruv,  das  ganze  sechste  Capitel  aus  Poseidonios  entlehnt.  Ich 
rechne  dahin  auch  die  Erwähnung  des  Thurms  der  Winde  ($  4), 
dessen  Begehreibung  nicht  leicht  jemand  sachkundiger  geben  konnte 
als  Poseidonios,  der  in  seiner  Athenischen  Zeit  den  Bau  oft  gesehen 
und  betrachtet  haben  wird.  Wenn  Vitruv  den  Erbauer  Andronikos 
Kyrrhestes  nennt,  Varro  aber  (rar.  rmf.  III  6,  17)  in  Uebereinsti Wi- 
nning mit  der  oben  citirten  Inschrift  nur  Kyrrhestes,  so  geht  daraus 
hervor,  dass  bei  Poseidonios  der  Doppelname  stand  (vielleicht  id 
dieser  Form  'AvÔqÔvl^oç  o  xai  KvççrjotTjç,  vgl.  übet  solche 
Namen  Diels  Doxogr.  p.  86),  und  dass,  wie  Wilamowitz  richtig 
bemerkt,  er  nicht  aUs  dem  Syrischen  Kvççoç  war,  von  dein 
Überdies  das  Ethnicon  KvççéotrjÇ  lautete  (Steph.  Byz.  s.  v.). 


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ANTIKE  WINDROSEN 


615 


Bei  Gellius  gehört  dem  Poseidon ios  ohue  Zweifel  §  3 — 18« 
das  heisst  alles,  was  Galen  ebenfalls  ausgeschrieben  hat.  Darauf 
folgen  die  venti  peculiares  in  zwei  Absätzen,  deren  erster  den 
Gallischen  arena,  den  Apulischen  iapyx  und  den  Aristotelischen 
caecias  umfasst.  Das  Citat  aus  Aristoteles  genügt  allein  schon, 
die  Quelle  eu  bestimmen.  Nur  die  Berufung  auf  Vergil  (§  23)  hat 
wohl  Gellius  selbst  hinzugethan.  Die  Etymologie  des  etrcius  von 
x/f  koç  (a  turbine,  opinor,  eius  ae  vertigine)  kann  sehr  wohl  Ton  Po- 
seidonios  herrühren.  Auffallend  ist,  dass  Favorin  versäumt  hat  die 
Wirkung  dieses  heftigen  Windes  nach  Poseidonios  eigener  Angabe 
zu  schildern;  erst  Gellius  selbst  (§  29)  citirt  dafür  Catos  Origines: 
ventus  cercius  cum  loquare  buccam  impie t,  armatum  hominetn,  plau- 
strum  oneratum  perceUit,  und  eine  sehr  ähnliche  Beschreibung 
giebt  Poseidonios  bei  Strabo  p.  182  q>aoi  yovv  ovçeo&at  xat 
xvltvdeïo&at  iwv  M&iov  èviovç,  Y.aiaq)Xâo&at  de  %ovç  àv&QW- 
rrovç  à  no  twv  bxrj pcti iov  xoi  yvfiyovo&ai  xai  ortlwv  xai 
io&rjoç  vnb  tîjç  kfinvoîqç.x)  Cato  und  Poseidonios  schöpften 
aus  derselben  Quelle,  aus  ihrer  eigenen  Kenntniss  des  Gallischen 
Landes,  wo  man  ihnen  natürlich  gleiches  und  ähnliches  vom  Cir- 
cius  erzählt  haben  wird.  Dass  aber  Favorin  sich  diese  ihm  gewiss 
willkommene  Schilderung  entgehen  Hess,  bat  seinen  Grund  darin, 
dass  Poseidonios  den  Wind  nicht  bei  Namen  genannt,  sondern 
nur  von  einem  faXa^tßÖQeiov  nvevfia  gesprochen  hatte,  das  in 
die  Ebne  des  Rhodanus  hinabstürme  (xataiyi^ei).  Der  zweite 
Absatz  hei  Gellius  fügt  den  Localwinden  die  venti  commenticii  et 
suae  quisque  regionis  indigenae  hinzu,  den  Atabulus,  die  Etesien 
und  Prodromen,  nur  dass  es  ungewiss  ist,  ob  diese  beiden  letzteren 
zur  selben  Classe  zählen  sollen.  Diese  tonixoi  oder  kni%ujçwi 
avtfioi  sind  bei  Galen  ebenfalls  durch  den  Atabulus  vertreten; 
mithin  hat  auch  diesen  Absatz  Gellius  aus  Favorin,  Favorious  aus 
Poseidonios  entlehnt  (bis  §  26).  Allerdings  auch  nicht  mehr,  denn 
was  «ich  hier  anscbliesst  (27—31)  sind  Zulhaten  des  Gellius  selbst. 
Was  endlich  Plinius  anbetrifft,  so  zweifle  ich  nicht,  dass  was  er. 


1)  Dim  diese  Worte  1«  der  Tbat  dem  Poseidonios  gehören,  xeigt  der 
Zusammenhang.  Gleich  drauf  wird  Aristoteles  citirt  ober  eine  gewisse  Art 
too  Erdbeben,  die  sogenannten  <suofio\  fi^ao/jatim,  von  denen  Poseidonios 
in  der  Meteorologie  gehandelt  hatte  (Diog.  L.  VU  1,  154),  und  alsdann  Po- 
seidonios selbst  Man  sieht  woher  das  Aristotelescitat  stammt,  und  ebendatier 
must  auch  das  vorhergehende  genommen  sein. 


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616 


G.  KAIBEL 


an  meteorologischen  Angaben  hat,  im  wesentlichen  ebenfalls  auf 
Poseidon i os  zurückgeht.  Für  die  Windrose  ist  diese  Quelle  nach 
dem,  was  ich  oben  angedeutet  habe,  so  gut  wie  gesichert.  Eine 
Einzeluntersuchung,  die  ihre  besonderen  Schwierigkeiten  bei  Plinius 
hat,  würde  zu  weit  führen. 

Die  Sonderquelle  des  Vitruv  und  Favorin,  deren  Name  und 
Wesen  mit  Sicherheit,  hoffe  ich,  festgestellt  ist,  hat  offenbare  Be- 
rührungspunkte mit  den  lateinischen  Schriftstellern,  die  sich  auf 
Varro  zu  stützen  schienen,  zunächst  mit  Seneca. 


Galen  p.407  (=Gell.II  22,5.6): 

àvazéXUi  yaQ  o  ylioç  ovx 

àtt  (jjoavTwç  ovjüi  de  xot 

âvoiç  XT  A. 


Seneca  V  16,  3: 

hac  arte  Varro  —  iUos  ordi- 
nal, nec  sine  causa,  non  enim 
eodem  semper  loco  sol  oritur  aut 
occidit 

Ein  Zufall  ist  bei  dieser  Uebereinstimmung  ausgeschlossen. 
Die  Worte  sind  nicht  gleichgiltigen  Inhalts,  sondern  wesentlich  für 
alles  was  folgt,  und  eben  dies  folgende  ist  bis  zu  einem  gewissen 
Grade  bei  Seneca  und  Poseidonios  (Galen  und  Gellius)  gleich. 

Für  Sueton  ist  die  Benützung  Varros  ausser  Frage.  Man  ver- 
gleiche nun: 

Poseidonios 


Varro  (Su et.  p. 
232  R.): 

sunt  praeterea  qui- 
dam innumerabiles 
ex  fluminibus  aut 
stagnis  aut  fontibus 
nominati 


Vitruv.  I  6,  10: 

sunt  ei  alia  plura 
nomina  —  ventorum 
e  locis  aut  flumi- 
nibus aut  montium 
procellis  tracta 


Galen  p.  402: 

ctkt]$£ittp  âé,  il 
ttç  jovç  be  ziav  tonw 
xai  nojafiùy  xat  tel- 
pänav  xai  iXwâwv  %w- 

Üiiei,  TiafATrokkovg  at- 
xovç  evçtjoetev  av. 
Auch  hier  ist  die  Berührung  Varros  mit  Poseidonios  unleugbar. 
Welcher  Art  kann  dieselbe  gewesen  sein?  entweder  beide  benutzten 
eine  gemeinsame  Quelle  oder  aber  der  eine  hat  den  anderen  aus- 
geschrieben. Der  zweite  Fall,  der  an  sich  eine  doppelte  Möglich- 
keit zulässt,  wird  dadurch  vereinfacht,  dass  wir  die  Abfassungszeit 
sowohl  von  Varros  libri  navales  als  von  Poseidonios'  Meteorologie 
kennen.  Varros  Buch  ist  im  Jahre  77  geschrieben,  Poseidonios 
Werk  lässt  sich  annähernd  wenigstens  so  datiren,  dass  es  zwischen 
den  Jahren  73  und  67  v.  Chr.  abgefasst  sein  muss  (vgl.  Blass  de 


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ANTIKE  WINDROSEN 


617 


Gemino  et  Posidonio  Kiel  1883  p.  5).  Mithin  könnte  nur  Varro 
von  PoseidoDios  benutzt  sein,  eine  Annahme,  die  allerdings  mehr- 
faches Bedenken  erregt.  Weder  ist  es  an  sich  sehr  glaublich, 
dass  Poseidon i os,  wenn  er  selbst  dazu  im  Stande  war,  bei  einem 
romischen  Schriftsteller  Stoff  suchte,  den  ihm  die  Griechen  in 
reichlicher  Fülle  boten,  noch  dass  er,  wenn  er  etwa  Varro  aus- 
zeichnen wollle,  es  schon  in  jener  Zeit  that,  wo  Varro  noch  keines- 
wegs eine  schriftstellerische  Berühmtheit  war.  Wird  man  sich  der 
anderen  Alternative  zuwenden  müssen  und  annehmen,  dass  Varro 
und  Poseidonios  eine  gemeinsame  Quelle  gehabt  haben? 

Vielleicht  gelingt  es  aus  dieser  Contaminationsüberlieferung 
das  herauszuschälen,  was  dem  Varro  ausschliesslich  eigentümlich 
ist.  Wir  würden  so  etwa  eine  Anschauung  davon  gewinnen,  wie 
die  Römer  vor  der  directen  Beeinflussung  durch  die  Griechen  ihre 
Windrose  gestaltet  hatten.  In  der  That  weist  uns  Senecas  be- 
stimmte Angabe  auf  einen  sicheren  Weg:  quattuor  caeli  partes  in 
ternas  dividunt  et  singulis  ventis  binos  suffecios  dont,  hoc  arte 
Varro  Mos  ordinat.  Diese  Anordnung  finden  wir  weder  bei  Ari- 
stoteles, der  die  Winde  nach  ihrem  Diamelralverhältnisse  aufzahlt, 
noch  bei  Timosthenes,  der  zwischen  die  vier  Windpaare  je  einen 
Zwischenwind  einschiebt,  noch  bei  Poseidonios,  der  die  acht  Winde 
seiner  Rose  so  vertheilt,  dass  auf  den  Aufgang  und  Untergang  je 
drei  entfallen,  während  der  Süd-  und  der  Nordpol  nur  je  einen 
Wind  hergeben  und  zwar  nach  seiner  Lehre  nur  je  einen  her- 
geben können.  Die  Varronische  Ordnung  ist  also  eine  eigentüm- 
liche :  jeder  der  vier  Cardinalwinde  erhält  je  zwei  Seiten-,  Neben- 
oder Ersatzwinde.  Wenn  freilich  Seneca  zur  Begründung  des  Varro- 
nischen  Systems  fortfahrt  :  nee  sine  causa,  non  mim  eodem  semper 
loco  $ol  oritur  aut  ocddit,  so  ist  diese  Begründung  dieselbe,  die 
Poseidontos  (bei  Favorin  und  Gellius)  für  das  seinige  verwendet 
hatte,  und  bei  näherem  Zusehen  erweist  sie  sich  auch  nur  für  die 
Ordnung  des  Poseidonios  als  stichhaltig,  und  in  der  That  zählt 
Seneca  selbst  die  zwölf  Winde  gar  nicht  der  rein  Varronischen 
Theorie  entsprechend  auf,  sondern  vermischt  die  Poseidonianische 
mit  der  Varronischen.  Mithin  hatte  Seneca,  für  dessen  naturales 
quaestioncs  Benützung  des  Poseidonios,  sei  es  direct  oder  indirect 
(vgl.  Diels  doxogr.  p.  225),  längst  festgestellt  ist,  Varro  in  seiner 
Quelle  nur  citirt  gefunden;  die  Quelle  hatte  Varros  System  er- 
wähnt, dasselbe  aber  nicht  ausgeführt.    Man  wird  also  trotz  der 


618 


G.  KAIBEL 


Bedenken,  die  ich  dagegen  geltend  machte,  zu  der  Annahme  ge- 
drängt, dass  Poseidontos  den  Varro  benüUte;  es  braucht  diese 
Benützung  keine  ausgiebige  gewesen  zu  sein. 

Das  rein  Varronische  System  dagegen  tiberliefern  uns  Sueton 
und  im  ganzen  und  grossen  auch  Vegetius:  das  beweist  die  Art, 
wie  hier  stets  der  vertus  cardinalis  vorangestellt  und  ihm  zur  Seiten 
(o  dextris,  a  sinietri*  oder  ahnlich)  die  beiden  venti  suffecti  gesetzt 
werden.  Lässt  sich  in  dieser  Anordnung  irgend  ein  charakteri- 
stisches Princip  erkennen?  ich  glaube  diese  Frage  bejahen  zu 
können.  Wir  müssen  die  römischen  Windnamen  prüfen.  Unter 
diesen  sind  sicherlich  die  ältesten  favonius,  atoler,  septentrio,  so- 
lanus  (oder  subsolanns),  eawms,  aquiloy  vollurnus  und  africus,  oh- 
wohl  sich  ofricHS  und  subsolanns  von  selbst  als  Uebersetzungeo 
geben  für  lixff  und  àïtrjXionrjç.  Es  sind  acht  Namen,  allerdings 
die  geringste  Anzahl,  die  sich  in  einigermassen  verkehrsbelebteo 
Zeiten  für  den  Schiffergebrauch  denken  lässt.  Abgesehen  ▼on  dea 
vier  Cardinalwinden  ist  der  Africus  ebenso  leicht  verständlich  une 
der  Gaurus  dem  Namen  nach  dunkel  ist:  die  flamma  eanri  schei- 
nen für  uns  erstmals  bei  Lucrez  (VI  135)  vorzukommen,  ohne 
besondere  Charakteristik.  Die  beiden  übrigen  aber  sind  offen- 
bar Parallelnamen,  der  Geierwind  (voltumus)  und  der  Adlerwind 
•  (aquilo).1)  Erwägt  man,  dass  Varro  ausgegangen  ist  von  der  Vier- 
theilung des  Erdkreises,  dass  er  die  Verbindungslinien  der  vier 
Windpunkte  car  dines  nannte  (orientalis ,  meridiatius ,  occidentalis, 
septmtrionalts  cardo  Vegetius),  dass  er  die  vier  secundären  Winde 
rechte  und  links  von  den  cardines  ansetzte,  so  muss  man  darin 
eine  wohlüberlegte  Anordnung  erkennen,  der  ebenso  wie  bei  der 
Lagerabmessung  die  Auguralordnung  zu  Grande  liegt,  und  die 
demnach  eine  durchaus  römische  sein  muss.  Der  ganze  Erdkreis 
wurde  nach  alter  Etruskischer  Lehre  (Hygin.  de  frm*.  const*,  p.  166 
Lachm.)  gemäss  dem  Lauf  der  Sonne  in  zwei  Theile  getheilt;  die 
Schnittlinie  ist  der  von  Osten  nach  Westen  laufende  Decumanns, 
der  wiederum  durch  den  nordsüdlicheu  Cardo  geschnitten  wird. 
Der  Augur  steht  mit  dem  Gesicht  nach  Osten  gewendet,  wie  Ro- 
muh»  bei  Ennius  (Cicero  de  divin.  I  48, 107),  und  beobachtet  die 

1)  Diese  Parallele  bat  auch  Drägex  erkannt  in  einem  sonst  für  »ich  un- 
brauchbaren Aufsatz  im  Philologus  23,  393.  Seine  Ableitung  des  vollurnut 
vom  Verbalstamm  volare  oder  vollere  mit  der  Bedeutung  des  'ungestümes, 
brausenden  Fluges'  kommt  nicht  in  Betracht. 


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ANTIKE  WINDROSEN 


619 


Vögel,  die  auf  dem  vor  ihm  liegenden  Gesichtsfelde  aufsteigen. 
Es  kann  doch  kein  Zufall  sein,  dass  die  zur  Rechten  und  zur  Lin- 
ken der  aufgehenden  Sonne  sich  erhebenden  Winde  ihren  Namen 
von  den  Auguralvögeln,  den  vornehmsten  äfftet,  Adler  und  Geier 
haben.  ')  Diese  sacrale  Thatsache  wurde  für  Varro  (oder  für  einen 
seiner  Vorganger)  Veranlassung  die  sämmtlichen  Winde  auf  gleiche 
Weise  zu  ordnen;  ob  für  die  Übrigen  drei  Himmelsrichtungen  ur- 
sprünglich ebensolche  Verhältnisse  vorauszusetzen  sind,  können 
wir  nicht  wissen.  Sicher  nur  ist,  dass  Varro  —  und  hier  wohl 
wirklich  er  zuerst  —  auf  die  Timosthenische  zwölfslrichige  Wind- 
rose dasselbe  Ordnungsprincip  angewendet  hat.  Das  schuf  mannig- 
fache Aenderungen.  Es  ist  sicher,  dass  nach  römischer  Auffassung 
der  Aquilo  zunächst  ein  Lateralwind  des  Ost  war  und  erst  später- 
hin mit  dem  Boreas  (NNO)  identificirt  wurde,  und  ebenso  sicher 
dass  der  Vollurnus  ein  Südwind  war.  Als  solchen  hatten  ihn  Varro 
sowohl  als  auch  Livius  aufgefasst,  wie  Seneca  sagt.  Aber  Seneca 
fahrt  fort  (V  16,4):  seä  et  eurus  tarn  civitate  dûnatus  est  et  nostra 
sermoni  non  tamquam  ahenus  intervenit.  Also  ist  der  Eurus  an 
Stelle  des  Vollurnus  getreten  und  war  schon  an  seine  Stelle  ge- 
treten zur  Zeit  des  Vitruv,  der  die  griechischen  Namen  der  auf 
Ryrrhesles'  Thurm  dargestellten  Winde  alle  lateinisch  übersetzt  und 
nur  den  Eurus  unUbersetzt  lässt.  Ohne  lateinischen  Namen  lässt 
auch  Soelon  einzig  und  allein  den  Eurus,  er  übersetzt  dafür  aber 
den  xaixtaç  mit  vollurnus,  wahrend  Seneca  vom  xaixUag  noch 
sagen  konnte  :  apud  nos  sine  nomine  est.  Ein  Irrthum  des  Sueton 
(oder  Isidor)  ist  ausgeschlossen,  weil  dieser  Angabe  ein  inschrift- 
liches Zeugniss  zur  Seite  steht.  Schon  zu  Varros  Zeiten,  der  doch 
die  Timosthenische  Rose  von  zwölf  Winden  kannte,  war  der  Aquilo 
als  Seitenwind  der  aufgehenden  Sonne  abgesetzt,  das  augurale  Ver- 
hàltniss  also,  wenn  ich  so  sagen  soll,  thatsächlich  verdunkelt  wor- 
den. Später  ging  man  einen  Schrilt  weiter:  als  das  griechische 
€vçoç  von  den  Römern  recipirt  und  somit  das  lateinische  voltur- 


1)  Ich  will  ohne  alle  kritische  Bemerkung  noch  eine  Stelle  des  Plutarch 
(qn.  um.  93  p.  296b)  hersetzen,  wo  Uber  die  Geier  als  Aoguralvögel  ge- 
bandelt wird:  d  âi,  <Jr  Aiyvtntoi  pv&oXoyovet,  Mjlv  nâv  to  yiroç  (der 
Geier  Dämlich)  ttri  x«k  xviffxèvrttt  <fc;r*/J€vei  xaranyéovra  vor  anrjXwrr^, 
4tf*fp  x«i  tk  âivfytt  xh»  Çitpvçov,  xai  nartdnum»  ànXavq  rà  atjufîtt  xai 
fiißtti*  yb*&9at  rttSccro*  i<nty  nn*  «vtöv  (wir  Erginrnng  vgl.  AeUan  hist, 
an.  II  46). 


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620 


G.  KAIBEL 


nus  frei  wurde,  da  verwendete  ma ü  eben  diesen  Namen  für  den 
bis  dahin  namenlosen  xaixlag.  Diese  lateinische  Benennuog  de* 
xaiKiag  hat  also  zwischen  Seneca  und  Sueton  stattgefunden,  am 
Ausgang  des  ersten  Jahrhunderts.  Um  solchen  Namenwechsel  nicht 
für  unwahrscheinlich  zu  halten,  muss  man  sich  vergegenwärtiget], 
dass  die  Schinerwelt,  auch  die  italische,  keine  einheitliche  war  und 
darum  auch  die  Benennung  der  Winde  nach  den  verschiedenen 
Hafengewohnheiten  schwanken  konnte,  bis  sich  eine  einigennassea 
feste  Vulgata  herausbildete.  Bei  so  unpersönlicher  und  rein  sach- 
licher Nomenclalur,  wie  unsere  Schiffer  sie  haben,  ist  ein  Schwan- 
ken freilich  ausgeschlossen.')  Bei  der  Betrachtungsweise  also,  die 
Varro  auf  die  Windrose  anwendete,  scheint  sich  seine  Selbständig- 
keit begnügt  zu  haben;  dass  er  naturwissenschaftlich  neues,  sei  es 
durch  Observation,  sei  es  durch  Speculation,  in  die  Frage  hinein- 
gebracht habe,  lasst  sich  nicht  verlangen  oder  erwarten.  Es  ist 
immerhin  dankenswerlh,  dass  uns  durch  ihn  ein  Zug  altrömiscber 
Eigenart  bewahrt  worden  ist,  und  es  kommt  durchaus  nicht  darauf 


1)  Ein  anderes  Beispiel  Ton  Namensübertragung  liefert  der  Euros.  Bei 
Aristoteles  hiess  so  der  Südostwind,  daher  der  Südsüdost  bei  Tünosthene> 
ivçôvoxoç.  Dass  aber  gelegentlich  nach  altem  Homerischen  Branch  auch  der 
reine  Ostwind  tvoo:  hiess,  beweist  weniger  Ovid,  bei  dem  (tritt.  I  2,  27)  der 
eurus  ab  ortu  dem  Zephyrus  entgegenbläst,  als  Poseidonios  (bei  Favorio  and 
Galen),  der  den  Euros  mit  dem  Apelioles  identificirt,  und  beweisen  ferner  die 
Namen  tvçoaxvXojy  in  der  Apostelgeschichte  27,  14  (euroaquilo  die  Voipata  ; 
wenn  Tischendorf  die  Lesart  wçoxXvâwv  aufgenommen  bat,  so  ist  es  wohl 
überflüssig  zu  fragen,  was  er  sich  dabei  gedacht  hat)  und  euroborus  bei  Ve- 
getius  (davon  oceanus  euroboreus  bei  lornandes  Get.  c.  5),  denen  doch  die 
Auffassung  zu  Grunde  liegen  muss,  dass  Eurus  und  Boreas  Nachbarn  seien. 
Dass  Vegetius  den  Namen  euroborus  schon  in  seiner  Varronischen  Quelle 
vorfand,  ist  nicht  sehr  wahrscheinlich,  sumal  der  Name  eine  Junge  Nach- 
bildung des  Euroauster  und  Euroafricua  scheint  und  da  tu  eine  grammatisch 
nachlässige.  Uebrigens  setzt  Vegetius  ihn  als  lateinisches  Aequivalent  für  den 
xntxiaç  an,  was  für  seine  Rose  ein  Unding  ist,  da  hier  der  Ostwind  gar  nicht 
eurus  sondern  subsotanus  heisst,  eurus  vielmehr  der  Südostwind  ist  und  dem 
lateinischen  voltumus  gleichgesetzt  wird.  Euroborus  ist  deshalb  gewiss  eine 
Zulhal  des  Vegetius  oder  seiner  directen  Quelle,  und  wir  sehen,  wie  sich 
•  hier  alte  Ueberlieferung  mit  neuer  Weisheit  begegnet.  Da9  nachlässige  Ei- 
cerpt  bei  Ampelins  c.  5  eurus,  idem  apelioles,  idem  vulturnus  kano  nicht 
in  Betracht  kommen,  da  hier  die  sämmtlichen  Lateral  winde  einfach  unter  die 
Namen  der  Cardtnalwinde  untergeawungen  werden.  So  sagt  Ampeliaa:  aqwb 
bore  as  aparchas  idem  und  zephyrus,  idem  cor  us,  idem  favonius  and  not**, 
idem  lips  el  muter  el  africus. 


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ANTIKE  WINDROSEN 


621 


an,  ob  man  mit  Recht  oder  mit  Unrecht  dieses  sacrale  System  der 
Windrose  als  praktisch  oder  unpraktisch,  als  verknöchert  oder  wie 
sonst  immer  bezeichnen  will. 

Um  aber  die  romischen  Windnamen  weiter  zu  verfolgen,  so 
schlössen  sich  die  Namen  der  vier  Winde,  die  durch  Aufnahme  der 
Aristotelisch-Timosthenischen  Rose  zu  den  acht  vorhandenen  hin- 
zutraten, möglichst  eng  an  die  griechischen  Originalnamen  an. 
Dass  die  Romer  für  den  lißörotog  und  den  evçôvojoç,  deren 
Platz  sich  durch  die  Namen  von  selbst  ergab,  im  ersten  Jahrhun- 
dert noch  keine  nationale  Benennung  hatten ,  sagt  Seneca  aus- 
drücklich, und  weder  Vilruv  noch  Plinius  noch  selbst  Vegetius 
kennen  die  Namen  euroautter  und  austroafricus.  Dieselben  kom- 
men zuerst  bei  Isidor,  d.  h.  bei  Sueton  vor.  Vegetius  hatte  sie 
natürlich  wissen  können,  wenn  er  sich  nicht  stumpfsinnig  an  seine 
Quelle  geklammert  hatte.  Denn  dass  die  Namen  nicht  erst  von 
Isidor  hinzugefügt  zu  sein  brauchen,  sondern  recht  wohl  zu  Suetons 
Zeiten  gangbar  gewesen  sein  können,  beweisen  die  inschriftlichen 
Zeugnisse,  die  ich  gleich  besprechen  werde,  und  die  schwerlich 
jünger  als  Sueton  sind.  Die  anderen  beiden  neuen  Winde  sind 
bei  den  Griechen  der  &çaaxiaç  und  der  xaixiaç.  Der  Name  des 
ersteren  ist  in  dieser  Form,  die  sowohl  Aristoteles  wie  Timosthenes 
haben,  ziemlich  dunkel;  die  Schreibung  Gççt*laç  bat  das  pseudo- 
aristotelische Fragment  (&éoeu;  x.  nçoarjy.  oWjuwv),  hat  auch 
♦  Vitruv  1  6,  10  (thracias  oder  thraicias  die  Handschrr.)  und  hat  eine 
Inschrift.  Die  Charakteristik  bei  Aristoteles,  dass  der  Thrascias 
Schnee  und  Hagel  bringe  (dieselbe  bei  Plinius  und  Sueton),  hilft 
nicht  weiter.  In  Thrakien,  so  berichtet  das  genannte  Fragment 
über  die  &éoeiç  avàftatv,  hiess  der  Wind  2zqvia6vioç,  und  nach 
dem  Namen  zu  urtheüen  war  es  dort  eher  ein  Südwest-  als  Nord- 
westwind: selbst  wer  den  Thrakischen  Ghersonnes  als  Sitz  des 
Namens  verstehen  will,  kommt  nicht  auf  einen  Nord  nord  west  — 
vorausgesetzt,  was  ich  für  selbstverständlich  halte,  dass  als  Aus- 
gangspunkt des  Windes  die  Strymonmündung  angesehen  wurde. 
So  wird  die  Griechenflotte  bei  Aulis  durch  die  nvoai  ànb 
Ztçvnovoç  fiiolovoai  (Aesch.  Agam.  179)  in  der  Fahrt  gehemmt. 
Moglicherweise  aber  liegt  ein  Irrthum  vor  der  Art,  wie  er  in  der 
folgenden  Angabe  mit  Sicherheit  nachweisbar  ist:  xatà  âè  vrjv 
Meyaçixrjv  hiess  der  Thraskias  SxIqqwv  arto  tâtv  ^Kiççwviâwv 
jieiçwv.    Diese  Unmöglichkeit  wird  berichtigt  durch  Strabo  IX 


622 


G.  KAIBEL 


p.  391:  and  êi  twv  àxQw»  tovtwv  (den  Skironischen  Felsen) 
xatatyi^pvta  axatov  tbv  àçyéorr}*  oxeioiowa  (1.  Qxiçwva)  nçoo- 
rjyoçtvxaoïv  'A&rjvaloi.  Den  Schiffern,  die  um  SunioD  nach 
Athen  einlaufen,  blast  von  dort  der  Nordost  in  die  Seite.  Also 
wie  hier  den  Megarern,  so  ist  bei  der  ersten  Angabe  den  Thra- 
kern eine  Benennung  zugeschrieben  worden,  die  wohl  von  Megara 
und  Thrakien  bergeoommen  war  (der  Strymoo  konnte  als  Thra- 
kischer  Fluss  bezeichnet  werden),  aber  nicht  bei  Megarern  und 
Thrakern  in  Gebrauch  war.  *Ev  âè  'itaXiç  xal  Jtxelia,  heisst 
es  weiter,  Kiçxiaç  âià  to  nveïv  an  6  tov  KiqxcUov.  Die  Ety- 
mologie ist  klärlich  falsch;  ein  Tom  Circeischen  Vorgebirge  wehen- 
der Seewind  kann  kein  Nordwest  sein;  dagegen  ist  er  identisch 
mit  dem  Gallischen  Wind  ctrcius ,  den  Plinius  als  äusserst  heftig 
beschreibt,  der  von  Ligurien  direct  auf  Ostia  zuwebt  (11  121).  Der 
alte  Cato  (bei  Gellius)  kannte  ihn  und  nannte  ihn  cercius,  ebenso 
Theophrast  xeçxiaç  (überliefert  ôeçxiag);  die  bei  Agathemeros 
überlieferte  Form  xiçxiog  beweist  nichts  für  Timosthenes.  Endlich 
wird  gesagt,  der  Thrascias  führe  in  Euboia  und  Lesbos  den  Namen 
bXvunlag,  natürlich  ànb  tov  JIuoixov  'OXvunov.  Es  ist  aUo 
ein  nordwestlicher  Wind,  der  bald  aus  NNW,  bald  aus  NW  weht; 
möglich  ist,  dass  der  ursprüngliche  Name  xroaixiag  war,  obwohl 
es  nicht  möglich  ist  $çaoxîag  blos  als  Corruptel  zu  betrachten. 
Die  Romer  haben  dafür  einen  ihnen  näher  liegenden  Namen  ver- 
wendet, der  allen  Schiffern  des  Thyrrenischen  Meeres  bekannt  genug 
war;  sie  nannten  ihn  ctrcius. 

Nun  fehlte  an  der  Zwölfzahl  nur  noch  ein  Wind,  der  Nord- 
nordost. Bei  Aristoteles  hatte  der  Nordwind  den  Doppelnamen 
ùnaçxtlag  xal  ßogtag,  Nordost  hiess  xaixlag.  Timosthenes  batte 
aus  dem  Doppelnamen  zwei  Namen  gemacht,  er  nannte  den  Nord- 
wind anaoxttag,  den  Nordost  fioçéag,  unbekümmert  darum  dass 
Boreas  der  durch  Sage  und  Praxis  geheiligte  Name  für  den  Nord- 
wind war;  mit  Hinzuziehung  des  xaixiag  hatte  er  alsdann  die  für 
das  nordöstliche  Viertel  der  Windrose  nöthigen  drei  Winde.  Die 
Römer  acceptirten  die  Zwölfzahl  und  die  Anordnung  des  Timo- 
sthenes, indem  sie  den  Adlerwind  anstandslos  durch  den  neuen 
xatxiag  vom  Sonnenwind  trennten,  also  auch  zu  einer  Zeit, 
ihnen  das  Bewusstsein  der  auguralen  Bedeutung  geschwunden  war, 
d.  h.  etwa  zu  derselben  Zeit,  da  auch  voüurnus  als  Aequivaleot  for 
das  griechische  xaixiag  in  Aufnahme  kam. 


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ANTIKE  WINDROSEN 


623 


So  hat  sich  allmälig  für  die  Windrose  eine  griechisch- römische 
Vulgata  gebildet,  wie  sie  uns  in  zwei  auf  Italischem  Boden  ge- 
fundenen Inschriften  entgegentritt.  Die  eine  derselben  (gefunden 
in  vüla  de*  monaci  del  monte  Libano  bei  S.  Pietro  in  Vinculis,  wie 
Marini  sagt,  der  sie  in  den  iscrizioni  Albane  p.  177  herausgab) 
befindet  sich  noch  heute  im  Vaticanischen  Museum.  Es  ist  ein 
Dodecagon,  dessen  einzelne  Seiten  die  Namen  der  zwölf  Winde 
griechisch  und  lateinisch  tragen.  Den  Tier  Gardinalwinden  ist  die 
Himmelsrichtung  in  lateinischer  Sprache  übergeschrieben.  Nach 
meiner  Abschrift  heissen  die  Namen  so: 


SEP 

ORI  TEN 
ENS  TRIO 


a4>h 

KAIKI 

Bope 

AnAP 

©PA 

IAnY| 

Alü) 

AC 

AC 

sic  KIAC 

KIAC 

THC 

VVL 

AQVI 

SEPTEN 

CIR 

CHO 

SOLA 

TVR 

LO 

TRIO 

CIVS 

RVS 

NVS 

NVS 

OCCI 

MERI 

DENS 

DIES 

ze$Y 

Alt 

AIBO 

NO 

6YPO 

eY 

POC 

NOTOC 

TOC 

NOTOC 

POC 

FAVO 

AFRI 

AVSTRO 

EVRO 

EV 

NIVS 

CVS 

AFRI 

AVSTER 

AVS 

RVS 

CVS 

TER 

Ich  babe  den  vollständigen  Text  der  Inschrift  hergesetzt,  um 
ihn  für  die  Behandlung  der  zweiten  zu  benützen.  Dieselbe  befand 
sich  im  16.  Jahrhundert  zu  Gaeta,  in  publico,  wie  der  einzige 
Zeuge  Pighius  (f.  36)  berichtet;  es  war  eine  columna  duodeeim 
angulorum,  quorum  quinque  eo  quod  muro  inserti  sunt  legi  nequeunt. 
Nachher  scheint  sie  vollends  eingemauert  oder  zu  Grunde  gegangen 
zu  sein;  nach  Pighius  hat  sie  niemand  gesehen  oder  copirt.  Pighius 
Abschrift  liegt  in  mehreren  nicht  ganz  gleichlautenden  Exemplaren 
vor,  einmal  bei  Smelius  (ed.  fol.  36,  cod.  ms.  Neapol.  p.  32),  sodann 
in  der  Berliner  Handschrift  des  Utrechter  Canonicus  Waelscapple, 
der  entweder  von  Smelius  eine  bessere  Abschrift,  als  dieser  selbst 
in  seinen  Papieren  hinterlassen  hat,  besass,  oder  dieselbe  direct 
von  Pighius  erhalten  hatte,  endlich  bei  Ligorius  im  fünften  Bande 
der  Turiner  Collectaneen.  Aus  Smetius'  Druck  hat  Gruter  die  In- 
schrift wiederholt  (thesaur.  137,7)  und  später  Franz  CIG  III  6181. 
Da  auch  Mommsen  CIL  X  6119  noch  keinen  annehmbaren  Text 


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624  G.  KA1BEL,  ANTIKE  WINDROSEN 


hergestellt  hat,  so  ist  es  Dicht  Oberflüssig  das  versäumte  nach- 


zuholen: 
1 

Alt 

2 

AIBO 
NOTOC 

3 

NO 
TOC 

4 

Alt// 
NOTOC 

5 

EY 
POC 

6 

i'IIW 
THC 

7 

//AV/// 
'/A/C/ 

AFRI 
CVS 

AVSTRO 
AFRICVS 

AVS 
TER 

EYRO 
AVSTER 

EV 
RVS 

,/OLA 
NVS 

/.'///// 
NVS 

Allein  bei  Waelscapple  sind  erhalten  No.  4  Z.  1 ,  No.  6  Z.  1, 

No.  7  Z.  1  und  2;  No.  6  sieht  bei  Ligorius  so  aus  p  |  THI..  | 

SVE  COLa|nvs;  No.  7  hat  Ligorius  nur  die  4.  Zeile,  Smef/us 
und  Waelscapple  haben  Z.  3.  4  SVBSOLA|nvs,  was  nichts  als  eine 
übelgeralhene  Interpolation  ist.  Es  muss  gelesen  werden  1  Xixp . 
africus  2  hfiôvoxoç  .  austroafricus  3  voioç  .  amttr  4  [svqo]- 
votog  .  euroauster  5  eiçoç  .  eurns  6  [ctnlr^uoxtfi  .  [sjolanus 
(oder  [sHb8]olanu8)    7  [x]o[<x/]aç  .  [vultur]nus. 

Damit  haben  wir  zwei  völlig  gleichlautende  Windlafeln,  die 
an  verschiedenen  Orten,  jedesfalls  doch  zum  öffentlichen  Gebrauch, 
aufgestellt  waren.  Die  lateinische  Nomenclatur  zeigt,  dass  diese 
Fassung,  die  die  Vulgata  genannt  werden  darf,  jünger  sein  muss 
als  Seneca,  aber  nicht  jünger  zu  sein  braucht  als  Sueton. 

Greifswald.    G.  KAIBEL. 

ZUSATZ. 

Ich  bedaure,  dass  mir  ein  in  Aquileia  aufgedecktes  Denkmal 
entgangen  war,  auf  welches  mich  jetzt  Robert  freundlicher  Weise 
aufmerksam  macht.  Es  ist,  wie  der  Herausgeber  Dr.  Gregorutti 
(Bull,  deir  Inst.  1879  p.  28)  schreibt,  una  lastra  di  marmo  lunga 
met.  2,  larga  met.  1  circa,  posta  orizzontalmente  sopra  due  colonne. 
Si  vede  scolpila  sulla  pietra  una  meridiana  sovraposta  ad  una  tavela 
dei  venti,  portante  alV  ingiro  t  nomi  delle  otto  direzioni  cardinali. 
Den  Namen  des  Künstlers  giebt  eine  Inschrift  an:  M.  Antistius 
Euporus  fecit,  den  Gregorulli  aus  palaeographischen  Gründen  in 
die  Zeit  des  Gommodus  weist.  Die  Windnamen  sind  die  folgen- 
.  den  :  desolinus,  eurus,  auster,  africus,  faonius  (sie),  aquilo,  septenirio, 
boreas,  unter  denen  sowohl  der  Name  des  Ostwindes  als  Singu- 
larität auffallt,  als  auch  der  Aquilo  bemerkenswerth  ist,  der  an  die 
Stelle  des  NNW  getreten  ist  und  den  Namen  Caurus  verdrängt  hat. 
Irgend  welche  charakteristische  Verwandtschaft  mit  dem  einen  oder 
anderen  der  sonstigen  Systeme  wüsste  ich  nicht  anzugeben. 

  G.  K. 


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AD  EPIGRAMMATA  ELEUSINIA  E$HM. 
APXAIOA.  1883,  143  et  79. 

I.  Lapis  Eleusine  inventus  ibidem  nunc  asservatur,  ubi  epi- 
gramma  benigne  meum  in  usum  S.  Herrlich  vir  amicus  denuo  con- 
tulit    Edidit  Philios  'Eyrjfi.  àç%.  1883,  143. 

MvozlnoXoi  Jrj^tçoç,  Iptlo  %iç  leoi  îotw 
fiVTjfiOOvvrj  ztrjovç  Ttaç*  âvaxtÔQ(p'  ovvopa  fiév  f*o[t 
Ev]veixrj,  tixxev  ôè  SâXeiâ  fie  xvôrjeooa 
rcatçl  <pll(p  KaXXaloxQtp  ayaxXéi,  tov  ô   aç[a  furittjç 
5  Evveixr).    t^ç;  <$'  avte  oaôayçcjv  ieoo(p[âvtiç 
•qsy  an   Eloaioio  q>€Qtuvvfioç  uivtoXl\ï]d-ev 
E]ioiôôtrjt  tov  xvôoç  cl(àv(xov[oç  ï%o%ov  aXXtav 
farfjçcjv'  nârtfzoç  <T  aç*  k^ev  niXev  [nomen  ethm'cum? 
Zwiloç,  dç  ôoiolaiv  ccdeXcpeioiç  g)ç6y[et  loa, 
10  jtp  fth  an'  aiyXyevtog  âvaxtÔQOv  leço[(pâvti] 

rXavxtp'  âjètQ  00(plt]ç  rjyt'roçt —  trp  (à~)k  TlXâ[t(OVOÇ 
âçéipato  — :  KaXXaicxQV  neouavvpip  :  ov  fihv  ipeïo 
tt/X]ov  ovyxXrjtoio  néXet  yivoç*  àv%6&i  yâç  fio[i 
nomen  stnatoris  àve]ipiaâ(Jv  errerai  xXéoç  Avoovirj&ev. 
Lapis  saeculi  tertii  p.  Chr.  n.,  ut  quadrantibus  litterarum  JUL  et  h 
formis  infra  comprobabo.    1  compellatio  mystorum  ut  in  altero 
epigrammate,  de  quo  vide  infra.  2.  5  Philios  suppl.  6  ego  suppl. 
ita  ut  vocabulum  novum  IdvtoXlrjd-ev  (cf.  v.  14  quod  opponitur 
Avoovitj&ev)  fingerem.  Videtur  Isaei  nomen  poeta  ab  Iside  duxisse, 
quippe  qui  Eïoaioç  scripserit  non  aliter  ac  Eloiâôrrj,  quod  nomen 
sine  dubio  deae  debetur.  7  ego  suppl.  de  voce  q.  e.  ÏÇoxoç  a  Kai- 
belio  commonefactus.   8  possis  etiam  de  epitbeto  quodam  ad  Zoili 
nomen  adiciendo  cogilare.   9  ego  suppl.,  cf.  Soph.  frg.  320  N. 
10  Philios  suppl.    11  (â)k  correxi  addidique  interrupti  sermonis 
signa:  te  lapis,  lapicidae  ex  errore.  ooyirjç  ^yr'tœç  est  pbiloso- 
phiae  magister,  cf.  Kaibel  E.  G.  847,  5  toî  (sc.  >Aoioto%iXeC)  fa 
xai  aÇo/uevor  ooyirjç  tb>  ^yrjt^oa  orrjotv  'AXéÇavdçoç,  cf.  Anth. 

Herrn«  XI.  40 


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626 


B.  KEIL 


Pal.  VII  716,  2  sq.  eiç  Xrj&yç  nixçôv  eâvç  néXayoç,  âçeipâfie>oç 
ooq>iî]v  oXiyov  xqôvov  et  Raibel  E.  G.  853,  3  to  ncçtooov  h 
ßißXw*  ipvxw  Oppau  Ôçeipdfdeyov.  12  interpunclionis  Y  signa 
in  lapide.  13  tijAJoS  ego  suppl.  ;  cf.  ayxô&i:  trium  duarumve 
litterarum  capacem  esse  lacuoam  Herrlichius  contra  Pbilium,  qui 
quinque  litterarum  spatium  exhibuit,  testatur.  fio[t  Pbilios  suppL 
Libenter  gentem  seuatoriae  dignitatis  non  expertem  esse  gloriantur, 
e.  g.  Kaibel  E.  G.  934,  2  Geô/rçonop  Uo*eq>e  ffioa  . . avyxlij- 
fixw*  ytvcvr^a.  14  Lacuna  trium  quattuorve  litterarum  teste  Herr- 
lichio;  summorum  elementorum  vestigia  ut  agnoscuntur,  ita  legi 
non  possunt.  -ipiado»  Herrlichius:  eaâwv  Pbilios.  Requiritur  no- 
men  gentis  senatoriae;  sed  cum  vix  tale,  quod  in  -psms  desinat, 
ut  inde  -iftiâârjç  fieri  possit,  inveniatur,  [àvityiaôtav  cum  Herr- 
lichio  supplendum  videtur;  sequitur  praecessisse  huic  voci  gene- 
tivum  nominis  viri  senatoris,  qui  vir  sine  dubio  inter  praeclaris- 
simos  fuit,  quia  hoc  non  accedente  momento  causa  vix  potest  fingi, 
cur  Eunice  nos  ad  hominem  et  temporibus  et  afflnitate  salis  amo- 
tum  revocarit;  illustrandi  gratia  fac  fuisse  Bgovtov  crvetyiaôwv  vel 
simile  quid.  Necessario  nominis  proprii  elements  sinistrorsum 
fines  versuum  superabant,  id  quod  in  huius  aetatis  tilulis  baud 
ita  raro  fit. 

Stem  m  a  hoc  est: 

 x  

Isaeus  x        senator  Romanus 

I  rhetor  | 

Isidote  x 

I  hierophantis  j 

x         Eunice  Zoilus        Glaucus  Callaeschrus 

I  >-  '  hiérophantes  philotophu* 

Thalia  Callaeschrus 

Eunice 

hierophantis, 

EloaToç  est  ille  rhetor  Isaeus  vergentis  saeculi  primi  p.  Chr.  n., 
quem  Plin.  ep.  Ill  2  eximie  laudat  ac  Philosiratus  in  vitt.  soph, 
saepius  memorat1);  non  falli  nos  hoc  conicientes,  docent  voces 
farrjQwv  et  'AvtoXiriStv^  quarom  Hla  facile  inteilegitur,  haec  nisi 


1)  Schol.  luv.  III  74  omisi  quia  locos  quorum  fontes  nobti  et  ipsis  sop- 
petunt  (Plin.  et  Iqy.  11.  ce.)  noo  coro. 


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AD  EPIGRAMMATA  ELEUS1NIA  627 


verbis  Phtlostrateis  'loaloç  6  aotpiatrjç  6  'Aoviqtog  ascitis  accu- 
rate DOD  illustraiur.  —  Ad  Glaucom  ilium  (v.  11)  refer©  epigramma 
}E(pr}fi.  aç%.  1883,  81  editum: 

rrjçaXérjv  if^v%Vy  ^n    ctxfÀatia  ow/jceti  rXavxoç 
xal  xaXXti  xegâaag  xçetttova  Ococpçoavrtjy 

oçyia  TiCLOtv  ïq>airi  ßgotolg  çpaeol^ftçota  ^frjovç 
eivaetéç,  Sexâup  â'  ^Xd-e  rtçoç  à&avcctovç  xrl. 
Neque  alium  Glaucum  Philostratus  mihi  videtur  significare  (vv. 
soph.  11  20)  o  âè  'AnoXXwvioç  6  'Axhjvaloç  ovoparoç  fih 
fëtatihj  xa#*  "EXXqyaç,  wç  Ixavoç  tà  âtxavixà  xai  tà  àfig>i 
fitXéirjv  ov  fi€fi7ttoç  .  .  .  trjv  tê  ènwvvfioy  (se.  XtLJOVQyLav)  xat 
trjv  kni  %C»  ortXuiv  ènerçany  xai  làç  ig  àvaxiÔQov  cpwvàç 
ijâr]  yT)Q(xox(ovf  'HçaxXeiâov  pkv  xai  AoyLpiov  xaï  rXavxov  xal 
twv  %oiovju)>  Uç>0(pa>%(jL>v  eùçpwvia  fxèv  àjzodéwv,  Oêfivôttjti  âk 
xai  fdtyaXonçtnûa  xal  xoomp  naçà  noXXovç  doxcây  %<2v  âVco. 
Uecte  Leoormant  (Rech.  archéoL  à  Bleus,  p.  141)  his  ex  verbis 
Glaucum  Apollooio  maiorem  natu  fuisse  collegit.  Namque  Apol- 
lonius, qui  legatus  ad  Septimium  Severum  (Philostr.  1.  c.  nçeo- 
ßevtav  âè  naçà  2eßrjQ0v  èv  'Piôfij]  %6v  avtoxçâzOQa  anêôvoato 
xtk.)  —  de  Alexandra  cog i tare  Phiiostratei  libelli  aetate  sane  im- 
pedimur  —  missus  erat,  non  multo  ante  quam  Philostratus  ?itas 
scripserat,  mortuus  est,  id  quod  accu  rata  et  aetatis  et  sepulcri  so- 
phistae  memoria  probatur:  èteXevra  (xïv  ovv  à(iq>i  to  rtérte  xai 
ifiâofàrjxovta  fay  noXvç  xai  iv  'ui&tjvaitay  ârjfiiy  nvevaaç, 
lzâq>t}  âè  èv  toj  nçoaazêi^  zrjç  'EXsvoivctâe  XewtpÔQOv.  Atqui 
Apollonium  admodum  iuvenili  aetate  id  est  ante  initum  bierophantae 
magistratum  fecisse  iter  ltalicum  consentaneum  est  ;  quare  si  ei  tem- 
pori,  quod  inter  legationem  banc  et  mortem  sophistae  est,  dempseris 
ipsius  Apollonii  muneris  Seriem  annorum,  tantum  non  relinquetur 
spatii,  ut  isti  trium  hominum  (Heraclidis,  Logimi,  Glauci)  magi- 
slralus  possis  inserere.  ltaque  Glaucus,  quippe  cuius  nomen  Phi- 
lostratus nullo  verbo  a  ceteris  duobus  separaverit,  non  minus  quam 
Heraclides  ac  Logimus  ante  Apollonium  vita  cessit.  Glaucus  quan- 
tum ante  Apollonium  vixerit  nescitur;  nec  tarnen  multo  antea  fuisse 
inde  verisimile  fit,  quod  Glauco  novissimum  locum  Philostratus  inter 
hierophantas  istos  concessit,  qui  cuneti  sine  dubio  admodum  recen- 
tioris  aetatis  fuerunt.  Quod  si  litterae  epigrammatis  hune  ad  Glau- 
cum a  nobis  relati  (Eqnin.  ctyxaioX.  1.  c.  81)  videntur  tertii  saeculi 
esse,  Glaucum  ita  ultima  alterius  p.  Chr.  n.  saeculi  tempora  vidisse 

40» 


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628  B.  KEIL 

concludendum  est,  ut  etiam  tertii  ineuntis  annos  pauculos  attigerit 
Quo  constitute  Eunicae  titulum  tertio  saeculo  adscribendum  esse 
consequilur,  cum  avunculo  Glauco  hierophantin  natu  minorem 
fuisse  verisimile  sit  cumque  eandem  inlercedente  pa  tris  Callaeschri 
aetate  Unto  temporum  intervallo  remotam  ab  avunculi  aetate  vixisse 
sit  consentaneum,  ut  ante  exactum  alterum  saeculum  earn  obisse 
non  liceat  credere. 

II.  Lapis  Eleusine  inventus.  Edidit  Philios  'Eqnjn*  oQ%aioX. 
1883,  79. 

*ß  fivotai,  tot«  h*  eïârr1  âvaxtÔQOv  èx  nçcxpavévta 

vvÇiv  èv  ctçye*(*)a7çt  vvv  êè  fÂê&rjfiéçiov 
£x  nçoyôvtav  farça  Xéyoïç  kvayûviov  alel' 

twv  anonavoâfievoç  &éatp<na  vvv  i(x%w. 
5  Ovvopa  â'  ootiç  iyut  pr}  ôlÇeo*  &eopbç  bteïvo 

Hvotixoç  toixe**  aywv  tlç  aXa  noçg>vçérjv 
aXX'  otav  tiç  fiaxâçtov  eX&œ  xaï  fioçaifiov  rjfiaQ, 

XéÇovoiv  tot«  ôr  navteç  oooiç  fiélo/nai. 

vvv  i^ôt]  naïôeç  xXvtàv  ovvopa  natçoç  àçiatov 
10     ipalvopitv,  o  Ç(obç  xçvipev  àXoç  rte[Xâyeim 
ovtoç  'AnoXXwvioç  àolôifÂOÇ,  ov  (p[â/Lievôç  %iç 

oijfiaivet  fivotaïç  ovvofia  rtat[ç6ç  Ofiov, 
avv  ôè  Ilooeiôâatvi  q>BQiovvfioç  ev  na[çexXr}&t]. 

Titulus  ad  Apollonium  sophistam,  cuius  de  vita  ac  morte  locos 
insignes  ex  Philostrato  supra  exscripsi,  referendus  est  ;  tertii  igitur 
est  saeculi.  1  sq.  'Apollonius  priore  tempore  et  hierophautes  erat 
et  8imul  sophistarum  ')  arlem  exercebat:  nunc  hac  reiecta  totus 
dearum  offcio  vacat'.  Opponuntur  inter  se  tôte  et  m  (v.  4); 
vvv  ôi  (v.  2)  nihil  valet  nisi  deinde  vero.  2  àçyev(v)atç  cxi.: 
aQyevaïç  Philios,  cui  si  fides  etiam  lapis.  ^e^rj^fQioç  gemellus 
fit  unici  exempli  Eur.  Io.  1050.  6  Notissimum  liçotpâvttjv  et 
Uçoqpâviiv  fuisse  leçiovùfiovç*);  cf.  Kaibel  E.  G.  863,  1  sq.  fir}- 

1)  Fortasse  honc  Apollonium  significant  etiam  trustais  titoli  Attici  C.  I.  A. 

Ill  1,775  a  [Kaxà  ta]  âitavra  ld[çtona\yt  il  a tç]  sinoXX(âyio[r  |  

r]ov  ooqxorijv.. .,  quamqnam  Apollonii  nomen  illis  temporibus  apud  Athé- 
niens** usitatissimum  fuisse  sane  fatenduni  est. 

2)  Noper  Dittenbergerus  hierophantem  nisi  aetate  Romana  UçoSyvfiov 
non  fuisse  usus  titulo  Eleusinîo  'Etpr^.  dçX,  1883,  82  n.  10  suspicatus  est 
(Hem.  XX  13  Anm.  1). 


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AD  EPIGRAMMATA  ELEUSINIA  629 


tt}ç  Maçxiavov,  xrvycmjç  Jr\^.r\%qiov  dfil,  ovvOfAa  otyâo&ù)' 
jovt1  ànoxlt]  1Ç0  ftévt]  evjé  fie  Kexçojtldcu  Jrjol  $éoav  Uqo- 
(pavw,  avjf}  â/ACtifiaxétotç  iyxatéxçvipa  fiv&oïç,  in  quibus  aut 
%ov%'  ànox  Xtj  iÇonévrj  (y)  evte  .  .  .  &éaav  leçoyâytiv  aut, 
quod  praestare  mihi  videlur,  rovt3  ànoxXv  Ço (*év rj ,  elte  .  .  . 
ieço<pdvTtv,  .  .  iyxatéxQviffa  scribendum.  6.  7  ex.  memoriae  Ho- 
mericae.  Inter  vv.  S  et  9  etiam  in  lapide  spatium  vacuum  relictum, 
quo  mystarum  carmen  facilius  discerneretur.  10—13  ego  suppl. 
nisi  quod  Pbilios  v.  12  7ta%[çbg;  dédit.  11  sq.  ita  restitui,  ut  Apol- 
lonium  Apollonii  filium  facerem;  fuerit  igitur  viri  nomen  Apol- 
lonius Posidonius  Apollonii  (cf.  ad  v.  13).  'AftoXXwvïoç,  ut  sae- 
pius  nomina  propria  in  buius  aetatis  epigrammatis,  metro  répugnât; 
cf.  etiam  Kaibel  E.  G.  p.  688  v.  producta  paenuüima.  13  Gum 
qnQwvvfiog  avv  tivi  pro  (peçwvvftoç  tivog  non  dicant,  intelle- 
genda  videntur  verba  :  simul  (pvv)  autem  felici  cognomine  utebatur 
(ev  naQ&tXrj&rj)  ducta  a  Neptuno  appellatione*.  yeywyvfiog  absolute 
dictum;  naçaxaleïv  non  aliter  quam  naçwvvuelv  cum  dat.  con- 
iunctum.  Cum  homini  ipsius  dei  nomen  fuisse  veri  sit  dissimile, 
Apollonii  cognomen  Iloaetôwv  vix  fuerit  sed  Iloosiduviog.1) 

1)  Iroperatoram  cognomina  at  hue  aßerri  nequeunt  ita  Thessali  homiDia 
nomen  Awvwaoç  (Math.  VIII  106  col.  b.  10)  dearomque  nomina  saepius 
feminia  indita  (Wilamowitz  Hont,  (jntert.  Nachträge  p.  VIII  ad  S.  149)  com- 
paranda  sunt. 

Berolini  pr.  Id.  Ian.  BRUNO  KEIL. 


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MISCELLEN. 


A4>PEIA,  A4>PIA. 

Egregie  nuper  Kaibelius  (Herin.  XIX  261)  oraculi  Callipoli 
Chersonnesi  Thraciae  in  urbe  inventi  (Kaibel  E.G.  1034,  1)  vocem 
primam  q.  e.  'Açtpeirjç  ita  commentatus  est,  ut  ex  ^Acpçeir^  earn 
errore  lapicidae,  qui  noto  pronuntiandi  usui  indu  Isisset,  na  tara  esse 
statueret  simulque  coniceret  no  m  en  tali  modo  enucleatum  idem 
significare  quod  'Ayçoyéveiav*  Licet  autem  quid  esset  rei  bene 
?ir  doctus  exposuerit,  tarnen  ipse  fassus  est  sese  animis  nostril  id 
reliquisse  scrupuli,  quod  nominis  illius  aJterum  exemplum  ooo 
haberet,  cuius  auctoritate  coniecturam  fulciret.  At  removendi  scru- 
puli:  innotuit  enim  quamvis  remotis  e  locis  tectaque  sub  forma. 
An  Larisaeos  Perrhaebeosque  mensem  quem  "Atpçiov  vocabant') 
alii  deae  sacrum  voluisse  censes  quam  dubiae  isti  'Atyçeiql  Immo 
est  ille  mens  Veneris  Acpçeiaç,  cuius  nomen  forma  ieniter  mutata 
apud  populos  illos  *A(pçla  sonabat.  Ne  vero  bac  e  discrepaotia 
contra  nos  quid  pares,  monendum  vidctur  formam  IdqtQsieç  its 
respondere  breviori  Atpçlaç  vi  Avxeiov  breviori  Avxtov;  Dec 
magis  in  eo  haerendum,  quod  ipsius  dei  cognomen  menai  sumpsh- 
mus  esse  inditum,  quam  Graecorum  consuetudinem  luculente  illu- 
strant exempla  Laphrii  (Erinei,  Gythei,  apud  Phocenses),  Carnet 
nominis  frequenlissimi ,  Euclei  (Byzantii,  Corey rae,  Tauromeoii), 
ipsius  Lycei  (Byzantii,  Lamiae,  Chalei).1) 

Quodsi  casu  non  factum  videtur  esse,  ut  vocis  q.  e.  'Acpçtia 
vel  'A<pçla  testimonium  alteram  Thracium  alteram  Thessalicum 
sit,  efflcitur  ex  Graecis  eos  potissimum  sub  nomine  isto  Venerem 
coluisse,  qui  septentriones  versus  sedes  tenebant. 

1)  Testimonia  composait  Bischoff  de  fastis  Graecorum  antiquioribus 
p.  319  et  334,  5  (Leips.  Stud.  VII). 

2)  Cf.  iodicem  qoaestioaibus  Ulis  BUchoffiaois  additom. 

Berolini  m.  Febr.  BRUNO  KEIL. 


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MISCELLEN 


631 


KLEANTHES  UND  ARI8TARCH. 

Wer  nicht  ganz  unwissend  in  der  griechischen  Litteratur  war, 
der  nahm  bisher  an,  dass  Kleanthes,  verblendet  durch  stoische 
Dogmalik ,  das  heliocentrische  System  des  genialen  Astronomen 
Arisiarchos  von  Samos  bekämpft  hatte;  denn  den  grossen  Kritiker 
hielten  wir  für  ein  Jahrhundert  jünger  als  den  ôtâôo%oç  Zenons. 
Wir  müssen  umlernen.  Arthur  Ludwich  (Arist.  horn.  Textkr.  II  190) 
lehrt:  'der  Philosoph  Kleanthes  schrieb  nçog  'AQlototQxov  Diog. 
VII  174*.  Und  wenn  die  Wissenschaft  umkehren  muss,  wie  es  ihr 
Ludwich  befiehlt,  so  ist  es  nur  in  der  Ordnung,  dass  auch  die 
Zeitrechnung  rückläufig  wird.  Es  ist  nur  schade,  dass  die  Wissen- 
schaft sehr  schlecht  auf  solches  Commando  hört,  und  trotz  Klean- 
thes dreht  sich  die  Erde  um  die  Sonne.  Ja  wer  dessen  Biographie 
bei  Diogenes  liest,  erhält  den  Eindruck,  als  ob  seine  Orthodoxie 
der  Schule  selber  keineswegs  zum  Heile  gewesen  wäre,  r^v  yàç 
novixoç  (iiv  atpvrjç  âè  xal  ßgadig  âiag>eç6ptufç  '  âio  xcù  ô 
TifAtov  neçi  aliov  (p^aiv  oiiwç 

xiç  à   ovioç  xiïÀog  iùç  è/tmioXeltai  or/gag  avôçiov, 
fÂU)Xi%i]ç  inéûtv,  Xi&oç  "Aoaiog^  ôXftoç  clzoX^aoç. 
Es  sind  eben  keine  guten  Nachfolger  die  nichts  als  Nachlreter  sind. 

U.  v.  W.-M. 


DIE  HERKUNFT  DES  PHILOCHOROS. 

Suidas  s.  v.  OiXôxoçoç  nennt  den  Vater  des  treulichen  Mannes 
Kyknos.  Es  ist  mir  erfreulich,  dass  die  Inschriften  auch  eiumal 
einen  Vatersnamen,  den  Suidas  giebt,  bestätigen.  Die  attische 
Prytanenurkunde  CIA.  II  869,  die  aus  der  Mitte  des  vierten  Jahr- 
hunderts stammt,  nennt  in  dem  Kataloge  an  dritter  Stelle  den 
Kvxvoç  OiXoxôçov,  und  giebt  ausserdem  unter  den  besonders 
Geehrten  am  Schlüsse  Kvxvov  OtXoxoçov  'AvayXvoriov  y  ßovXrj, 
ol  qtvXirai.  Das  ist  der  Vater  des  Sehers.  Dass  die  Familie  noch 
bis  ins  zweite  Jahrhundert  fortbestand  zeigt  ein  neuerdings  im 
Peiraieus  gefundener  Grabstein  'tcJv  xaXaiv  'Pw^aixaty  xQÔvtav 
di)m%qioç  Kvxvov  *Avaq>XvOTtoç  (E(p.  àçx-  1885,  91). 

U.  v.  WT.-M. 


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632 


M I  SC ELLEN 


BERICHTIGUNG. 

In  dem  Aufsatz  'Zama'  Hernies  XX  1  S.  144 — 156  nimmt 
Mommsen  wiederholt  Rücksicht  auf  C.  Neumanns  Zeitalter  der 
punischen  Kriege,  das  ich  herausgegeben  und  ergänzt  habe.  Das 
Verhaltniss  meiner  Zuthaten  zu  Neumanns  Arbeit  ist  S.  III  deut- 
lich angegeben.  Gleichwohl  richtet  Mommsen  seine  Einwendungen 
stets  an  die  Adresse  Neumanns,  obwohl  er  es  mit  meiner  Ergän- 
zung zu  thun  hat. 

G.  FALTIN. 


ERWIEDERUNG. 

Indem  ich  das  Versehen  bedauere,  kann  ich  nicht  umhin  hin- 
zuzufügen, dass  bei  Werken  zweier  Verfasser,  welche  dies  Sach- 
verhalt iss  weder  im  Titel  noch  im  Text  kenntlich  machen,  für 
dergleichen  Irrthümer  die  Benutzer  des  Werkes  nicht  ausschliess- 
lich die  Schuld  tragen. 

TH.  MOMMSEN. 


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REGISTER. 


Administrativprocesse  in  Rom  278. 
aestuaria  527. 

Aetius  (bei  Plat.  plae.  III  7_1  ergänzt. 

äyofttorfc  Geschäftsführer  473. 

AiroßaXßog  =  Ahenobarbus  283. 

Aischylos  {Agam.  12  Di)  288,  (1164. 
1219)289.  (1261)  290  f.,  (1270  sqq  ) 
201,  [Choeph.  13JL  192)  292,  (236) 
293.  (738.  927)  294,  (940.  £m;/?«i. 
351.  477)  295.  (496.  51"».  592.  625) 
297,  i  /V«.  U7J  30K  (1%.  236j  3ü2  f., 
(215.  329  sq.  676)  304,  (754  sqq.) 
3üä  f.,  (859.  1008)  30L  (Pförn,  m 
3S5.  885)  297,  (Sepi.  429]  29S,  (492, 
571)  299.  (750.819)  300,  (1009  sq.) 
3ul,  (Suppt.  32L  400}  308,  (494. 
5t; 0)  2Û9  f.,  (762  sq.)  311. 

Âxqçvxtti,  ttXtiçvxTuç  489. 

^AXtgidqfioç  Qtoâuîçov  viôç  28f>. 

Alkibiades,  Geburtsjahr  482  A. 

nfAtpavrvç  kretisch  573  ff. 

'Jfiçptdçaa  xai  'Pvfiaïa  (ludi)  io  Oro- 
pos  274. 

uucfoiiçatç  xfÇa*  345. 

Andokides  aas  dem  Geschlecht  der 
xnçvxte  32j  (I  116)  11  f. 

Andronikos  Kyrrhestes,  Erbauer  des 
Windthurms  5Ü4.  A.  L  6LL 

C.  Aooaeus  C.  f.  Clu.  Brocchus  2VL 

Antb.  Pal.  (VI  313)  1Û  A.  1_,  (VII  258» 
342,  (XIII  28)  62;  das  XIII.  Buch 
Ü2  A.  L 

Antigenes,  Dichter  68. 

AwxoXl^ir  62JL 

dnaruQ  unehelich  474. 

'ArpQtta,  'A(pç(a  630. 

Apion,  Homerlexieon  161  If;  Ueberlie- 
ferung  163  ;  Princip  165;  Verhältniss 
zu  Apollonius  Sophista  Uü  ff.  174. 

Apollonios,  Hierophant  £2J  f. 

A p pian  (Aw*,  rom.  I  10)  5_M  f.,  (Ltf. 

w  36)  153.  A.  2, 

âçxortiç  ßovXije  in  Arsinoe  445. 
fydV  223. 

Aristarch  (iu  //.  V  332)  'àïiL 


Aristarch  von  Samos  631. 
Aristides  (or.  XIV)  49J  f. 
Aristodemos  von  Elis  Ober  die  Oscho- 

phorien  356. 
*Aq tot 6 fAitxoç,  %ç<aç  iarçôç  13. 
Aristophanes  (,-f*t».  160]  in  A.  1,  (Ran. 

501)  5  A.  2, 
Aristoteles'  Meteorologie  von  Spateren 

benützt  58J  fT.  604;  seine  Windrose 

âçotot  itçoi  378. 
Arretopborien  372. 

Arsinoe,  Tempel  des  Jupiter  Capitolinus 
und  seine  Verwaltung  4M  ff. 

Athena  Skiras  249.  ff. 

Athenaios  (XI  425.  F)  3äfL 

Attika,  Nationalvermögen  231  ff.  ;  Skla- 
venzahl 241j  ihr  Preis  242  252; 
Getreideertrag  242  ff.  2M;  Erntezeit 
478. 

av9é  (T),  thessalisch 

ÄL  Aurelius  (Cons.  d.  J.  680)  28_L 

AvçyXtoç  M  [.  .  .   &   xai  Ilattfcioç, 

Oberpriester  des  lupiter  Capitolinus 

in  Arsinoe  443  ff. 
AègrtXtoç  —éçrjvoç  a.  xai  'laiâatçoç, 

Oberpriester  des  lap.  Cap.  in  Arsinoe 

44a  ff. 

Aurelius  Victor,  cod.  Bodleian,  (canon. 

lat.  13U  L5JL 
0.  Axius  M.  f.  Qui.  281. 

ßate,  Palmzwei«  458. 
fiaçydfiévoi  342. 
Borj&bg  yQttpfAttTivf  444. 
ßovXij  in  Arsinoe  445. 
BovoeXtdm  ä, 

ßtoftiu,  6  ini,  Amt  der  Ktjçvxëç  2JL 

Q.  Caecilius  Metellas  (Cons.  d.  J.  674) 
2SL 

Caracalla,  Geburtstag  473;  erhält  den 
Namen  M.  Aurelius  Antoninus  45_5_  f. 
A.  Cascelius  A.  f.  Rom.  2S1  f. 
C.  Casius  L.  f.  Longious  2S1 


634 


REGISTER 


M.  Casios  M.  f.  Pom.  282. 

Catall  im  Mittelalter  495. 

cera  als  Unterabiheilung  von  tabula 

m 

%aXxovoy6ç,  Unterschied  von  «ko^kw- 

xonoiôç  458. 
Chiron  354  A.  1. 
XOQtjyih',  Construction  64. 
YQfjfÂaTtOfiôç  459. 

Cicero,  Beisitzer  im  Rechtsstreit  zwi- 
schen Oropos  and  den  Steuerpäch- 
tern 211  f.  2£4  ;  /"ctv.  IV.  V  Wolfen- 
büttler  Handschriften  5üff.;  Ca/o 
maior  Leidener  Handschriften  fo##. 
lat.  0.  79;         Auw.  F.  104)  aaL 

Circius,  gallischer  Wind  533.  fiUL 
622. 

C.  Claudius  C.  f.  Arn.  Glaner  2S2. 

L.  Claudius  L.  f.  Lern.  232* 

M.  Claudius  M.  f.  Arn.  Marcellus  282. 

Clemens  Alex.  (Protr.  14  P)  368. 

comtnenlarii  der  Consuln  280. 

Conjunctiv  der  sigmat.  Aoriste  im 
Ionischen  491  ff. 

consilium  der  rechtsprechenden  Con- 
suln 218  f. 

de  cons  Mi  sententia  285  f. 

Constantin  Porphyrogenoet.  Exc.  mqi 
àoeitjç  xai  xaxittç  327  f. 

L.  Cornelius  Sulla,  sein  Beiname  'JStio- 
(fhçôduoç  282  f. 

dqdoî%oç  Iii  ff. ,  nur  aus  dem  Ge- 
schlecht der  Kqçvxëç  13j  dqdoiyoi 
kein  Geschlecht  15  ;  das  Amt  lebens- 
länglich 2_L 

ââxoç  bei  den  Tragikern  290. 

dé  im  Nachsatz  bei  Hippokrales  IM  f. 

Jtifiaiviir,  (?)  47. 

dixttijQig  464 

cfc'Aroir  =  ra&ttJa  2so. 

JilfAatvtiQï  SiortXov  viôi  285. 

Demosthenes ,  Vermögen  249.  IT.  ;  or. 
LIX,  Echtheit  der  Zeugnisse  6.A.  1; 
(L1X  78)  19. 

Deuksüonsage  121  ff. 

dtà  roÜF  xQtjfiaTiCfHÜv  =  auf  Grund 
der  Urkunden  459. 

Piodor  (XI  62}  Mi  A.  L 

Dionysios  von  Halikaroass,  sein  Ein- 
fluss  auf  d.  Sophistik  497  ff.  ;  {ant. 
I  2)  491;  (».  «G/.  é?r-  Pr-  11  &ilî 
(ad  Pomp.  0]  509, 

Dionysos  Zagreus  12& 

Dithyrambos  in  Athen  62. 

L.  Domitius  Abenobarbus  (Consul  des 
J.  700)  283. 

domtts  97. 


Preissipjähriger  Friede  v.  Jahre  446/5  : 
4SI  A.  L 

tyXoyoç  17  463. 

-et  in  d.  3«  Pere.  Sing.  Conj.  d.  sigmat 

Aoriste  im  Ionischen  4M  ff. 
ildoç  Steuer  455. 

Eigennamen,  barbarische,  auf  tç  50. 
d<t(foçâ  in  Athen  238.  24a.  249, 
ixToc  fvttsv  tj  tt  rt  =  extra  quam 

si  quid  211  A. 
Eleusinische  Priesterthümer ,  erblich 

22  ff. 

Epigramm,  metrische  Formen  6iL 
intaijjuoy  aoyvQiov  4P>2. 
InisQonoç  xâv  ovaiaxtôv  466  f. 
Eratosthenes  bei  Vitruv  und  Galen 

587  f. 

'EofiôdatQoç  'OXvpmtyov  vloç  2S5. 
Erntezeit  in  Attika  478. 
Eumolpiden,  eleusin.  iSiyttai  12. 
Eunike,  Hierophantis  625  f. 
Euripides,  Erechtheus  377.  Protestlaos 
lülff.,  (Phaeth.  fr.  781  V.  1]  49^ 
(Protesil.  fr.  657)  1Û1L 
Euroaquilo,  Wind  620  A.  L 
!  Euroborus,  Wind  62Q  A.  L 
Kvqoç  Ostwind  614,  62Ö  A.  L 
j  Eustathios  (325,  22  ff.)  IM. 
(  Eutropius,  benutzt  von  Nikephoros, 
Theophanes,  Iohannes  Antiochenus 

325  f.,  (ix  22)  am 

«ÊWï'f  in  Athen  und  Eleusis  12  f., 
in  Aegypten  4U  f. 

Faesulae  bei  Cortona  82» 
Favorinus  bei  Gellius  (II  22)  533_ 
Festtage  in  Arsinoe  455. 
Flavius  Titiao  us  469. 
Flötenspieler  in  Athen  £eVo*  66. 

Galen  {ntol  %vpûv  XVI  294  ff.  K) 

679  ff. 

Gellius  (II  22,  lü  »ns  Varro) 
.  Gellius  (II  22,  4—16)  —  Galen  (XVI 
'    4M  K)  5.8S  ff. 

geometria,  Varros  Erklärnogdes  Worts 

51  (i. 

I  Georgias  Monachus  323. 
Geschlechter  in  Attika,  ihr  Umfang  6, 
I     Verfassung  7_j  Geschl.  u.  Phra  then  1 1. 
I  Glaukos,  Hierophant  626  f. 
I  Grabgenossenscbafien  in  Attika  4  A.  1. 

I  Hannibals  Winterquartier  L  J.  2 IS,  1 7 
Uff.;  Apeaoinübergang  läff.,  Weg 
I    durch  die  Sümpfe,  Lage  derselben 

IS  f. 


REGISTER 


635 


Hatericrgrâber  418  f. 
Heros  larçôç  42  f. 
Herse,  Stammmutier  der  Krjçvxtç  2, 
Hieronymus  (in  Gen.  X  4]  5JJL 
Hippokrates  mçl  roi  y  iy  xtçpctXjj  tçav- 
uéxtay ,  Textüberlieferuog  IM  ff.» 
der  Mediceus  B  1S2  ff.,  Kritik  (c.  1} 
IM  f.,  (c.  4]  1S5  f.,  (c  5.  Ê.  7]  181  f., 
(c.  UM  188.  (c.  LL  12]  1S£  C(c  13J 

iüiX  (c  iü  132  C(c  15]  iaax 
(c  2i]  m  f. 

Homer  (//.  V  332)  351. 
Hyginus ,  Quellen  der  Fabeln  112  f., 

(fab.  1ÛX  HÜJ  IUI  f.  112,  121,  (/a*. 

152.  154)  135  ff. 
Hymenaios  als  Todesgott  LH  À.  L 

lapyi,  Wind  525.  G08.  Qlh* 

itçtiai  nayaytlç  2JL 

Uçtvc  nayayrtçaua  dem  Geschlecht  der 
Kyçvxtç  2L 

iiQOxijçvt  s.  Xrç()tt£. 

Immunität  erblich  275  A.  A. 

Inschriften,  griechische:  Gesetz  von 
Gortyn  513JF.  ;  Grabschrift  aas  Thes- 
salien 157;  Tempelrechnung  von 
Eleusis  (v.  J.  329/8)  259:  Epigramme 
aus  Eleusis  ù2h  ff.;  Basis  von  Oro- 
pos  2üSff:  Dekret  von  Olbia  314; 
Tafeln  von  Heraklea  (CIG  5779)  350  f.; 
attische  Todtenliste  (von  423  oder 
409)  311  f.;  (CIA  1  432]  341  A.  Li 
(CIA  II  1058)  25_ß  A.  1;  (CIA  III  775a) 
628  A.  Ii  (CIA  IV  27a)  4Ä1  A.  Li 
(CIA  IV  179a)  412  f.;  von  Rom 
(Marini  inscr.  Alb.  p.  177)  623;  von 
Gaeta  (CIL  X  6119)  623. f.;  cbrisU. 
Grabschrift  von  Coostantinopel  3_12. 

insula  91  ff.  26.  f. 

Johannes  Antiocheous  321  f. 

lsaios.  Rhetor  625_ 

Isokrates,  Einfluss  auf  Dionys.  Hai. 

510:  (II  6)  1  A.  L 
lupiter  Capitoliuus,  sein  Tempel  in 

Arsinoe  430.  441  f.    lupiter  Stator, 

Tempel  in  Rom  425  ff. 

xaiaxXvc^ôç  IM  ff. 
xataXoyp  •=  respectu  211  A. 
xatano/urirj  460. 
Xfxraanôç  471. 

KiQXtai}q>tç,  ägyptisches  Dorf  455. 

Knçvxtç  als  Geschlecht  2j  Zusammen- 
hang mit  den  Eumolpiden  2-  9  f.  30; 
ihre  Demen  5.  6j  corporative  Ver- 
fassung 7i  xrjQvxo>y  olxoç  6_i  An- 
theil  der  K.  am  eleosin.  Cult  lü  ff.  ; 
Verwaltungsbefugnisse  3_Li  fÂvqotç  • 


32:  ihr  Verhältniss  zum  Staat 
33  ff. 

xrtQvt  Mysterienherold  18  ff.  ;  x.  des 
Areopag  in  der  Kaiserzeit  stets  aus 
dem  Geschlecht  der  Kqçvxtç  36; 
ebenso  der  xïjçvÇ  fiovXqç  xai  âqfxov 

38. 

XQQùifia  mm  cera,  Eiozeltafel  des  Dip- 
tychon 280. 
Kleanthes  und  A ri starch  v.  Samos  631. 
xXôvoç  (xXéyoi)  228. 
xoofiqrtjç  in  Aegypten  460  f. 
Kyknos,  Vater  des  Philochoros  631. 
xwftâÇiiy  transitiv  469. 
xußfiaattt  46S. 

XafxnQoxatoç  vir  clarisrimu*  469  f. 

Laokoongruppe  2£5_  ff. 

L.  Lartius  L.  f.  283. 

Latinismen  in  griech.  Inschriften  263. 

Lesches  494. 

Xtvxovoioi  607  f. 

C.  Licinius  C.  f.  Sie.  Sacerdos  (Prät. 

d.  J.  679)  283. 
L.  Licinius  (Cons.  d.  J.  680)  2*3. 
Livius  (VIII  19. 11.  22.4.  22,  9]  31Hj 

(XLV  9]  5üX 
Xo%noy$a<ptiy  tivâ  4fi3f. 
Xvxyaxpia  457. 

Lykomiden,  ihre  Mysterien  in  Phlya 

Lysimachides  ntçi  ioçitùy  358.  361. 

T.  Maenios  T.  f.  Lern.  284. 
fiâyeiQoi  aus  dem  Geschlecht  der  Ky- 

çvxtç  22  f. 
Magna  Mater  in  Rom  4Üüf. 
Manipulartaktik  2fi2ff. 
Martial  (I  70]  42  L 

Melite,  nicht  Demos  des  Rallias  5 

A.  2i 

Memnon  von  Herakleia  5_1Û  A.  L 
Memnon  bei  Lesches  424. 
Menestheus,  Enkel  des  Skiros  355  f. 
fAttiyyvoç  474. 

0.  Minucius  0-  f.  Ter.  Thermus  (Propr. 

von  Asien  L  J.  703]  284. 
fAVOTijQtuiy  inifAiXtjtat  30. 

Naraggara  (Narcara,  MdçyaQoy)  153. 
yavXov  459. 

Navatxaa  Etymologie  314  f. 
Neilaia  415. 

Nicephorus  Callistus  321  f. 
Nova  via  4ifi.  426  f. 

■ 

Obolen,  Siglen  ders.  4±i)  A.  4s 
oîxo&ty  =*»  aus  eigenen  Mitteln  21* 


636 


REGISTER 


èxiaCto  aûfif. 

Oropos,  Verhältnis«  zo  Athen  276: 
selbständige  Gemeinde  in  Sudani- 
scher  Zeit  276;  Rechtsstreit  mit 
Rom  278;  Tempelland  215, 

Oschophorien  351L 

■ovtoi  in  d.  3.  Pers.  Plur.  d.  Conj.  d. 

sigma t.  Aor.  im  Ionischen  493. 
ova  ta,  kaiserliche  Kasse  467. 
otyaivtov  und  {JtoSôç,  Gehalt  und  Lohn 

46JL 

Jlaârtç  474. 

Papyri.  Tempelrechnongen  aus  Arsinoe 
430  f. 

naQOKttXtty  itvi  629. 
Phaeaken,  Eigennamen  der  315. 
Phaethonsage  bei  Hygin  (/ab.  152.  15 1) 
135  ff. 

Philochoros,  Sohn  des  Kyknos  631: 
über  Athena  Skiras  und  die  Oscho- 
phorien 355  f. 

Pinienzapfen  in  griech.  und  figypt.  Cult 

458. 

Plataeae ,  Datum  des  Ueberfalls  477  f. 

Plinius  benutzt  Varro  d.  ora  maritima 
524  ;  antiquitates  2S5  ;  (k.  nat.  II 
44,  LLL  4L  12Û  aus  Varro)  51£f.; 
(II  47,  119)  59.1  ff.;  (XXXVI  5,  37J 

Plutarch  (TkemUt.  1)  LL 

Polybios,  Tendenz  19_fi  f.;  Abfassnngs- 
zeit  seiner  Geschichten  197  ff.;  seine 
Reisen  214  f.;  sein  Tod  217  A.  2; 
Quelle  des  Livius  über  die  Schlacht 
bei  Zama  151  :  Einfluss  auf  Dionys. 
Hai.  502j  (I  21  50L 

Pomerium  429. 

Q.  Pompeius  Q.  f.  Arn.  Rufus  (Praet. 

d.  J.  691) 
M.  Poplicios  M.  f.  Hör.  Scaeva  2&L 
Porpbyrios,  Homer-Zetemata  3ÜÜ  ff. 
Poseidonios'  Meteorologie  611  ff.;  von 

Varro  benflfzt  (?)  617. 
Potidaia,  Schlacht  bei  4SJL  4SI  A.  2. 
Pratinas'  tmoQ^rj/ja  67j  Geschichte 

seiner  Poesien  fiâ  A.  L 
Praxion  Mtynçtxti  353. 
nQ^ovtoty  493. 
Priesterstand  der  Griechen  L 
nçoatoiTtjç  ßiß\to9ijxt](  460. 
procurator  uriacus  456  f. 
Propertius,  Reihenfolge  seiner  Gedichte 

5^2  ff. 

Protesilaossage  in  der  Litteratur  1Û1  ff.; 

auf  Sarkophagen  125  ff.;  Protesi- 

laoscult  in  Elaius  123* 
nçvwavtç  JVcrçjfor  in  Arsinoe  Mg  f. 


Quincunxstellnng  283. 
quingenta  milia  317. 

Q.  Rancius  Q.  f.  Cla.  284. 
reporitiones  ntbscatares  99. 
Rom,  Stadtareal  Ü3f.;  Stadtplan  94  f.; 
Einwohnerzahl  9_6_f. 

éSacra  rta  416. 

Salbung  der  Statuen  451  f. 

Schätzung  der  Steuerklassen  in  Athen 

246. 

Scholien ,  zu  Aristophanes  (Ecel  18} 
3ü2f.;  (Tkesm.  834)  344 f. 

zu  Homer,  cod.  Ven.  B  SM  f.: 
cod.  Leid.  2Mf.;  cod.  Mosqn.  322 
A.  lj  cod.  Scoral.  333  A.l;  Schol. 
min.  396j  Schol.  Porphyr.  (//.Û12S] 
3S4f. 

zu  Lukian  (Rh.  Mus.  25,54S)36Iff. 
zu  Pindar  (W.  VI  SM  49J, 
atyaTOQOç  yvyij ,  vtôç  313,  àrtiptâç 
Ü2fi\. 

Seneca  (n.       V  lfi  aus  Varro)  520_f. 
Spptimius  Heraclitus  469. 
Septimius  Severus ,  Geburtstag  413  f. 
Serapisfest  am  25.  April  475. 
Servatus  Lupus,  Abt  von  Ferneres  A3L 
Simnnides ,     Eurymedon  -  Epigramme 

311  f.;  (fr.  80]  63  A.  L 
Oxiçttnpoç  359. 
Skiron,  Wind  535.  621  f. 
Skiron  von  Megara  353  f.  356.  3_Mf. 
Skiron,  athenischer  Vorort  355. 
Skirophorien  3J>£  f. 
axÏQQÇ,  ox  too  ç  349  f. 
Skiros  von  Eleusis  35JL  377. 
Skiros  von  Salamis  353  f. 
Zxiçqpat,  SxioqpoSyàaç  350. 
Skythenbilder  auf  Grabsteinen  5j}f. 
Sokrates  hist.  eccL  330. 
Solin  benutzt  Varro   d.  ora  marit. 

528. 

Sonnenfin8terniss  vom  J.  202  v.  Chr. 

15_4  A.  L  3_Lh  f. 
cooplijç  riyrittaq  fi25* 
Sophistik  der  Kaiserzeit  49_7  f. 
Sophokles  Ilotfiiytç  103  A.  L 
omovâoqpÔQoi  aas  dem  Geschlecht  der 

Kjçvxtç  2SL 
Statius  (rilv.  II  7^  124]  114, 
Stephanos  Byz.  v.  oxïqo,;  3G4. 
Steuererhebung  in   Aegypten  451  t 

476. 

Steuerklassen  in  Athen  246. 
Strabo  (IX  393)  m 
Suelon  (b.  Isidor  d,  rer.  naU  31  aas 
Varro)  52Ûf. 


REGISTER 


B37 


Suidas  benutzt  die  Encyclopédie  des 
Constant.  Porph.  327  ;  (v.  JioxXrj- 
uarôç)  322 f.;  (v.  Btoâôatoç)  328 f.; 
(v.  'Ioßtavoc)  323  f.  ;  (v.  Kmvaxar- 
rîyoç  &  fiêyaç)  322  f. 

Sullas  Gelübde  an  Amphiaraos  274. 

ovfjßot'Xiov  a  consilium  287  A.  L 

Symmorien  Verfassung  in  Athen  24L 

Tempel  in  Rom,  d.  Apollo  Palatinus 

424:    d.  lupiter  Stator  415 f.;  d. 

Magna  Mater  4M  f. 

in  Arsinoe,  d.  lupiter  Capilolinus 

431;  d.  Zeus  Eleusinios  474. 
Tempelrechnuugen  aus  Arsinoe  431. 
M.  Terentius  M.  f.  Varro  Lucullus  (Cons. 

d.  J.  081)  2&1  s.  unter  Varro. 
Titraçmtoorij  in  Athen 
Theophanes  322  f. 

Theophrast  (ntçi  àviutav)  ßM  A.  2. 

Theseus  stiftet  d.  p halerische  Heilig- 
thum der  Athena  Skiras  355* 

Thesmop  horien  3Ü5  f. 

Qçaoxiaç  oder  Qoyxiaç,  Wind 

Thukydides,  Daten  seines  Geschichts- 
werks 411  f.;  Composition  d.  L  Bu- 
ches 4M  T.  ;  (I  125]  4M  f.  ;  (J  140] 
4S2  f.;  (II  2)  4Mi  (III  116)411  A.  1; 
(V  20)  485. 

rtfÀtj/ua  24S. 

Timosthenes'  Windrose  ßül  f. 
Titusbogen  413  A.  L 
Torre  Cartularia  in  Rom  411  f. 
Toxaris  41  ff. 

Tribusnamen,  römische  in  griechischen 

Inschr.  2&L 
M.  Tullius  M.  f.  Cor.  Cicero  s.  Cicero. 
Typhon  3JJL 
Tzetzes  (Chil.  11  52)  105. 


Varro,  Beisitzer  im  Rechtsstreit  zwi- 
schen Oropos  und  den  Steuerpäch- 
tern 284  ;  geograph.  Schriften  5 14 ff.; 
antiquit.  VIII  — XIII  (de  loci*)  514  f. 
53ii  f.  545  f.  ;  discipUn.  516:  ephe- 
mer, naval.  52S  f.;  legation.  517  ; 
de  or  a  maritima  517  f. ,  =  Ubri 
navales  524.  =  de  Htoralibtu  520  ; 
ein  Theil  dieses  Werkes  de  aestu- 
ariis  526:  System  der  Windrose 
5115  ff. 

Vegeüus  (IV  3S  aus  Varro)  520:  f. 
Verrius  Flaccus  benutzt  Varro  de  loci* 

im  f. 

vicus  Ü2. 

C.  Visellius  C.  f.  Varro,  Ciceros  Vetter 

2S5. 

Vitruvius  (I  6j  2)  OlOj  (1  6,  3]  5_S2_l 
(l  6,  4}  584j  (I  0,  10)  520.  f7  010; 
(I  0,  12]  5S5. 

Vitruvius  und  Galenus  5S5.  616;  V. 
und  Poseidonios  611  f. 

L.  Voluscius  L  f.  Arn.  2â5« 

Winde,  Zahl  und  Arten  51 S  f. 

Windrosen  51Ä  ff.;  Vierundz wanzig- 
strichige  bei  Vitruv  600:  Inschrift- 
lich 623  f. 

Xenophon  (Hell.  VI  3,  6]  15. 
Çivoç  laxoôç  (Toxaris)  41. 

vnaXXayri  =  ino&ijxq  450. 

Zama,  1}  colonia  Zamensis,  2)  coL 
Augusta  Zorn,  mai  or  144.  Hâff.  ; 
Schlacht  149 ff.;  Local  151  ff. 

Zinsfuss  und  Zinszahlung  in  Aegypten 

llâf. 


(October  1S85) 


o/ 
V 


Dmok  to.  J.  B.  Hinchf.U  1b  L«ipii«. 


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r 

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