Full text of "Hermes"
Hermes
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HERMES
H
ZEITSCHRIFT FÜB CLASSISCHE PHILOLOGIE
HERAUSGEGEBEN
VON
GEORG KAIBEL und CARL ROBERT
NEUNZEHNTER BAND
BERLIN
WEIDMANNSCHE BUCHHANDLUNG
1884
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I
•WS
0
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INHALT.
feite
C. de BOOR, zu den Excerptsammlungen des Constantin Porphyrogennetos.
1. Zu den Gesandtschaftsexcerpten 123
2. Zo den Gnomischen Excerplen 140
U. BUERMANN, zur Textkritik des Isaios 326
H.DESSAU, der Steuertarif too Palmyra 486
W.DITTENBERGER, zur griechischen Anthologie 242
A. HAEBLER , hat Strabo seine Geographie in Rom verfasst? ... 235
G. KAI BEL, SententUrum Uber tertius 246
B. KEIL, Bemerkungen zur Reconstruction der Phüonischen Skeuothek
(dazu eine Tafel in Glaslichtdruck) 149
de Jsocratit papyro Masritierui 596
E. MAASS, de Phaenomeni» Arati reeeiuendiê 92
die Iliasscholien des Codex Lipsiensis 264
die Iliasscholien des Codex Leidensis 534
TH. MOMMSEN, die Conscripüonsordnung der römischen Kaiserseil.
1. Die occidentaliscben und die orientalischen Legionen 1
II. Die Heimathvermerke der Legionarier und der Auxi-
liarier 23
III. Die Truppenstellung der einzelnen Reichst belle . 39
IV. Die Rechtsstellung der Individuen und der Gemein-
den und die Conscription 60
Y. Die Standquartiere der Auxilien im Verhältnis« zu
ihrer Heimath 210
VI. Die numeri 219
Die cunei 231
die italische ßodentheilung und die Atimentartafeln . . . 393
Lingooische Lcgionsziegel 437
K.J. NEUMANN, die Fahrt des Palrokles auf dem kaspischen Meere und
der alte Lauf des Oxos 165
C. ROBERT, der Bildhauer Polykles und seine Sippe 300
Berichtigung zu S. 306 472
Alkyoneus 473
M. SCHANZ, zu den sogenannten JiaXiÇtiç 369
L SCHWABE, die Opiniones philosophorum des Celsus 3S5
0. SEECK, die Inschrift des Caeionius Rufius Albinus 186
F. SUSEMIHL, drei schwierige Stellen der Aristotelischen Politik . . 576
f
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IV
INHALT
Soite
TH. THALHEIM, die Antidogis 80
U. von WILAMO WITZ -MÖLLENDORFF, Hippys voo Rhegion ... 442
U. WILCKEN , aus griechischen Papyrusurkunden.
I. Zum ägyptischen Münzwesen 290
IL Ueber den angeblichen Bruchstrich 291
III. Zur Indictionsrechnung . 293
Papyrusurkunden über einen Sklavenkauf aus dem Jahre
359 n. Chr. 417
G. WISSOWA, über die Proklos-Excerpte im Codex Venetus A der Ilias 19b
K. ZACHER, Leimruthen 432
MISCELLEN.
H. DESSAU, archaische Bronce- Inschrift aus Pales tri na 453
G. KAIBEL, afrikanisches Epigramm 324
B. KEIL, ad oralionem quae inscribebatur *AXkÇayâooç 040
K. LINCKE, zu Cicero de senectute 405
TH.MOMMSEN, die keltischen pagi 316
eine Inschrift des älteren Plinius 644
0. RICHTER, zum Clivus Capitolinus 322
C. ROBERT, der Wagen der Nacht 467
JoQnoy und âûnvov 469
0. SEECK, Claudian de cons. Fl. Maliii Theodori 58 164
E. STEFFENHAGEN, der Gottorfer Codex der Notitia dignitatum . . 458
W. STUDE.V1UND, zur Cistellaria des Plautus 456
U. von WILAMO WITZ -MÖLLENDORFF, Ausonii Epistula XII . ... 461
'EXtvMQioy vâuç .... 403
G. WISSOWA , Ps. Lys. \6yoç huâcptoç 5 23 650
REGISTER 051
I
I
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VERZEICHNIS DER MITARBEITER
(Hand 1 bis XIX).
E. Albrecht in Berlin 1 6, 393 1 8, 362
C Aldenhoven in Gotha 5, 150
B. Arnold in München 3, 103
A. von Bamberg in Gotha 13, 505
C. Bardt in Elberfeld 7, 14 9, 305
Ch. Rrlger in Berlin 13, 302 10, 261
Th. Bergk in Bonn (f) IS, 4SI
R. Bergmann in Brandenburg ({) 2,
136 3, 233
J. Bernars in Bonn (f) 3, 315 316 5,
301 6, 118 9, 127 11, 129
1 2» 382
F. Blass in Kiel 10, 23 13, 15 381
14, 466 15, 366 lt), 42 17,
148 18, 478
B. Boritz in Berlin 2, 307 3, 447
5, 413 7, 102 416
M. Bonnet in Montpellier 14, 157
C. de Boor in Berlin 17, 489 18, 627
628 19, 123
K. Boy sen in Göltingen 18, 312
J. Brandis in Berlin (f) 2, 259
Th. Braune in Berlin 15, 612
A. Brevsig in Erfurt 1 , 453 1 1, 247
ll, 152 515 13, 357 15, 180
623 16, 122 17, 401
H. Buennann in Berlin 10, 347 17,
385 19, 325
A. Busse in Berlin 18. 137
J Bywater in Oxford 5, 354 360
M. Cantor in Heidelberg 1 6, 637
A. Ceriani in Mailand 5, 360
H. Christensen in Husum 9, 196
L Cohn in Breslau 17, 645
M.Cohn in Amsterdam 16, 316
I. Conington in Oxford (|) 2, 142
C. Conradt in Steltin 8, 369 10, 101
C. Curtius in Hamburg 4, 174 404 7,
28 113 405
£ Curtius in Berlin 10, 215 3S5 11,
514 12, 492 14, 129 15, 147
L. fJwiklinski in Lemberg 12, 23
H. Degenkolb in Tübingen 3, 290
H. Dessau in Berlin 15,471 18, 153
620 1 9. 453 480
H. Diels in Berlin 12, 421 13, 1 15,
161 17. 377
W. Dittenbrrxer in Halle 1, 405 2,
285 375 6, 129 2*1 7. 62
213 9, 395 12. 1 13. 67 388
14, 298 15, 15S 225 609 61Ï
16, 161 321 17, 34 19, 242
J. Drahcim in Berlin 1 4, 253 1 5, 238
J. G. Proysen in Merlin (j) 9,1 11, 459
12, '226 14, 1
H. Drovsen in Berlin 12, 3S5 387 13,
122 566 14, 477 58 4 15, 361
417 16, 291
A. Eberhard in Braunschweig 8, 91
125 240 1 1, 434 1 2. 519
R. Ellis in Oxford 14. 258 15, 425
F. Eyssenhnrdl in Hamburg 1,159 2,
TES
E. Fabricius in Athen 17, 1 551
F. Fischer in Berlin 3, 479
H. Flach in Tübingen 8, 457 9. 114
R. Förster in Kiel 9, 22 365 10, 7
465 12, 207 217 426 500 14,
469 472 17, 193 18, 475
M. Frankel in Berlin 13, 452 561 18,
314 442
C. M. Francken in Groningen 9, 382
J. Freudenberg in Bonn (\) 11, 489
J. Frendentbal in Breslau 16, 201
J. Friedlaender in Berlin 7, 47 8,228
9, 251 492
C. Galland in Sirassburg i. E. 17, 24
V. Gardthausen in Leipzig 6, 243 7,
168 453 8, 129 1 1, 443 17, 251
A. Gcmoll in Wohlan 6, 113 8, 231
10, 244 1 1, 164 15, 247 557
17, 166 18, 34 308
H. Gentlie in Hamburg 6, 214
K. E. Georges in Gotha 11, 127
C. E. Geppert in Berlin (|) 7, 249 364
J. Gildemeister in Bonn 4, M
VI
VERZEICHNIS DER MITARBEITER
H. Giske in Lübeck 17, 164
Th. Glciniger in Berlin 9, 150
Th. Comperz in Wien 5, 216 386 11,
399 507 12. 223 510 511
0. Gruppe in Berlin 10, 51 11, 235
15, 624
F. Gnstafsson in Heisingfora 15, 465
17, 169
A. Haebler in Leipzig 19, 235
H. Haupt in Wùrzburg 13, 489 14,
36 291 431 15. 154 160 230
M. Haupt in Berlin (t) 1. 21 46 251
398 2. 1 142 159 214 330 3,
1 140 174 205 335 4, 27 145
326 432 5, 21 159 174 313 326
337 6. 1 "257 385 7. 176 294
369 377 8, 1 177 241
E. Heduke in Quedlinburg 6, 156 3S4
W Heibig in Horn 11, 257
C. Henning in Rio Janeirö~9, 257
W. Uenzen "in Rom 2, 37 140 3, 173
R. H^rcTTer in Berlin (f) 1, 228 263
280 322 361 366 474 2, 55 64
95 3, 282 4, 426 5, 281 6,
55 7, 241 465 488 8, 223 240
368 9, 109 255 256 11, 223 355
12, 145 255 306 391 513 13, 303
M. Hertz in Breslau 5, 474 6, 384
8 257 9 383
F. K. Hcrtlein in Wertheim (f) 3, 309
8, 167 173 9, 360 10, 408 12,
182 13, 10
H. van Herwerden in Utrecht 4, 420
5, 138 7, 72 12, 478 16, 351
H. Heydemann in Halle 4, 381 7, 109
11, 124 14, 317
Th.Heyse in Florenz (|) 1,262 2,258
462
Edw. Lee Hicks in Oxford 4, 346
E. Hiller in Halle 7, 391 10,323 18,343
G. Hinrichs in Berlin 17, 59
G. Hirschfeld in Königsberg 5, 469 7,
52 486 8, 350 9, 501 14, 474
0. Hirschfeld in Wien 3, 230 5, 296
300 8,468 9,93 11,154 12, 142
R. Hirtel in Leipzig 8, 127 379 10,
61 254 256 11, 121 240 13, 46
14, 354 17, 326 18, 1
A. Hock in Kiel 14, 119
A. Hofmeister in Rostock 12, 516
A. Holder in Carlsruhe 12, 501 503
E. Hübner in Berlin 1, 77 136 337
345 397 426 437 438 2, 153
450 456 3, 243 2S3 316 4, 2*4
413 5, 371 8, 234 238 10, 393
11, 128 12, 257 13, 145 414
423 427 468 496 14, 307 15,
49 597 16, 302 513
J. 6, 250
G.Jacob in Berlin 16, 153
V. Jagic* in St Petersburg 15, 235
Ph. Jafle in Berlin (f) 5, 158
Otto Jahn in Bonn (\) 2, 225 418 3,
175 317
G. Jacob in Berlin 16, 153
F. Jonas in Berlin 6, 126
A. Jordan in Wernigerode 12, 1dl
13, 467 1 4, 262
H. Jordan in Königsberg 1, 229 2,
76 407 3, 389 458 459 4, 229
5, 396 6, 68 196 314 493 7,
193 261 367 482 8, 75 217 239 9,
342 416 10, 126 461 11, 122 305
14, 567 633 634 15, 1 116 524
530 537 16, 47 225 506 510
G. Kaibel in Greifswald 8, 412 10, 1
193 11, 370 383 14, 269 15,
449 17, 408 18, 156 19, 246
324
Br. Keil in Berlin 19, 149 596 649
H. Keil in Halle 1, 330
H. Kettner in Dramburg (f) 6, 165
H. Kiepert in Berlin 9, 139
A. Kirchhoff in Berlin 1, 1 145 217
420 2, 161 471 3, 449 4, 421
5, 48 6, 252 487 8, 184 9, 124
11, 1 12,368 13, 139 287 15,
383 17, 466 623
A. Klügmann in Rom (f) 15, 211
G. Knaack in Stettin 16, 585 18, 28
148
Th. Kock in Weimar 2, 128 462 17,
335 497 18, 546
A. Köhler in Nürnberg 18, 382
ü. Köhler in Athen 1, 312 2, 16 321
454 3, 156 166 312 4, 132 5,
1 222 328 6, 92 7, 1 159
G. Kramer in Halle 10, 375
P. Krüger in Königsberg 4, 371 5,
146
H. Kühlewein in Ilfeld 17, 484 18, 17
S. P. Lampros in Athen 10, 257
C. A. Lehmann in Berlin 14, 212 451
621 15, 348 566
0. Lehmann in Dresden 1 4, 408
F. Leo in Rostock 10, 423 15, 306
17, 493 18,558
R. Lepsius in Berlind) 10, 129
K. Lincke in Jena 17, 279 19, 465
A. Luchs in Erlangen 6, 264 8, 105
13, 497 14, 141
0. Lüders in Athen 7, 258 8, 189
A. Ludwich in Königsberg 12, 273 1 3,
335
W. Luthe in Ruhrort 15, 189
E. Maafs in Berlin 15, 616 16, 380
385 18, 321 480 19, 92 264 534
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VERZEICHNIS DER MITARBEITER
VII
H. Matzat in Weilborg 6, 392
a. -^'neke in Berlin (f) 1, 323 421
2. 174 403 3, 161 164 260 347
451 4, 56
W. Meyer in München 15. 614
A. Michaelis in Strassburg i. E. 12,513
14. 481
Th. Moni m sen in Berlin 1, 47 6b 12S
161 342 427 460 2. 56 102 145
156 173 3. 31 167 261 268 29s
302 303 304 429 461 465 467
4, 1 99 120 295 350 364 371
317 .5* 129 161 228 303 379 6,
13 s2 127 231 323 7, 91 171 290
474 & 172 VJh 230 H ?
12*J 267 2M IQ, 40 3S3 469 472
11, 49 12, SS 401 486 13, 90
106 245 29S 305 330 428 5f5
559 560 14, 25 65 160 15, 99
103 244 294 297 300 385 478
lt>, 1 24 147 317 445 495 602
643 17, 42 165 458 477 495
52 3 631 649 1 8, 158 160 1 61
IS, 1 210 316 393 437 644
?' TP" Morawski 'P Krakau 11. 339
J. H. ^Mordtmann in Constantinopëï
?7:!.. l?< ,92 ^ 17, 4^8
K. MnHenho» in Berlin (f) 1. 252 318
3, 439 4. 144 1), 1S3 \27rf2
A Muller in Königsberg 18, 623
b. Müller in Breslau (|) 4, 390 5". 154
H Möller in Ilfeld 1 4, 93
h I. Jiüller in Berlin 187319
U.Müller in Berlin IQ, 117 119 12.
3ÖÜ
A. Nauck in St. Petersburg IQ, 124
12. 393 395 13. 430
R. Neubauer in Berlin 4, 415 10, 145
153 11, 139 374 381 382 385
390 13. 557
K. J. Neumann in Halle 15. 356 605
lb. 159 19, 165
M. Niemeyer in Berlin" 14. 447
B. Niese »n Breslau H, 467 12.
398 409 513 13, 33 401 \Z
423 — 1
H. Nissen in Bonn 1, 147 342
Th. Nöldeke in Strassburg i. E 5, 443
iU. 163~
H. Nohl in Berlin 9, 241 12, 517
15. 621
F. N'oyali in Pisa 14, 461
J. Olshausen in Berlin 14. 145 15.
321 417
fl. Pack in Dortmund IQ. 281 11.
HS
G. Parthey in Berlin (f) 4, 134
J. ^artsch in Breslau i 9, 292
H. Peter in Meissen 1, 335
E. Petersen in Prag 14, 304 1 5, 475
17, 124
E. Piccolomini in Pisa 17, 333 18,
264
H. I. Polak in Rotterdam 18, 271
P. Pulch in Wiesbaden 17, 177
E. Rasmus in Brandenburg 12, 320
A. Reusch in Altkirch i. E. 15. 337
0. Richter in Berlin 17, 425 1 8, 104
616 19, 322
A. Riedenauer in Würzburg "7 . III
A. Riese in Frankfurt a. M. 12, 143
C. Robert in Berlin 11, 97 12, 508
13, 133 14, 313 16, 60 17,
134 467 18, 318 434 466 19,
300 467 469 472 473
H. Röhl in Königsberg i. N. H, 378
15, 615 17, 460 18. 97
V. Rose in Berlin 1, 367 2, 96 146
191 465 468 469 4, 141 5, 61
155 205 354 360 6, 493 8, 18
224 303 327 9, 119 471
0. Rossbach in Rom 17, 365 515
M. Schanz in Würzburg 10, 171 11,
104 12, 173 514 14, 156 16,
137 309 18, 129 19, 369
Th. Schiene in Berlin 10, 380 18, 588
H. Schiller in Giessen 3, 305 4, 429
5, 310 15, 620
F. Schmidt in Göttingen 8, 478
J. 11. Schmidt in Rostock 6, 383
Joh. Schmidt in Giessen 14, 321 15,
275 574 16, 155 17, 239 18,
521
W. Schmitz in Cöln 14, 320 480
R. Schöll in Sirassburg i. E. 3, 274 4,
160 5, 114 476 6, 14 7, 230
11, 202 219 332 13, 433
A. Schöne in Göltingen 9, 254 12,
472 17, 644
R. Schöne in Berlin 3, 469 4, 37
138 140 291 5, 308 6, 125 248
H. Schräder in Hamburg 14, 231
Th. Schreiber in Leipzig 10, 305
R. Schubert in Königsberg 10, 111
447
K. P. Schulze in Berlin 13, 50
L. Schwabe in Tübingen 19, 3S5
O.Seeck in Greifswald 8, 152 9, 217
10, 251 11, 61 12. 509 1 4,
153 18, 150 289 19, 164 186
C. Sintenis in Zerbst (f) 1, 69 142
468 471
J. Sommerbrodt in Breslau 10, 121
E. Steffenhagen in Kiel 19, 458
P. Stengel in Berlin 16, 346 17, 329
18, 304
W.Studemund in Strassburg i.E. 1, 281
2, 434 8, 232 19, 456
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VIII
VERZEICHNIS DER MITARBEITER
E. Stutzer in Barmen 14, 49!) 15, 22
nr~88
F. Susemihl in Greifswald 1 9, 576
L. von Sybel in Marburg 5, 192 7,
327 9, 248
Th. Thalheim in Breslau 13. 366 15,
412 19. 80~
Ph. Thielmann in Speier 14, (.29 15,
Ml
E. Thomas in Breslau 17. 545
P. Thomas in Gent 14. 316
H. Tit-dke in Berlin 13, 59 266 351
14. 219 412 15. 41 433 13.
filfl
A. Torstrik in Bremen (f) 9, 425 12.
512
M. Treu in Waldenburg i. Schi. 9, '247
365
F. Umpfenbach in Mainz 3, 337
G. F. Unger in Würzhurg 14, 77 593
J. Vahlen in Berlin 10, 253 451 458
12, 189 253 399 14, 202 15,
257 17, 269 441 595
W. Vischer in Basel (f) 2, 15
H. Voretzsch in Berlin 4, 266
G. Wachsmuth in Heidelberg 16, 637
W. H. Waddington in Paria 4, 246
J. Weber in Geisenheim 16, 2S5
R. Weil in Berlin 7, 390
N. Wecklein in Bamberg 6, 179 7,
437
U. von Wilamowitz - RlöllendorfT in
Güttingen 7, 140 8, 431 9, 319
10,334 11, 118 255 291 498 515
12, 255 326 13, 276 14, 149
161 187 194 3IS 457 476 15,
m 17, 337 647 18, 214 396
19, 442 461 463
U.Wilcken in Berlin 19, 290 417
H. Wirz in Zürich 15, 437
G. Wissowa in Breslau 16, 499 1 9,
19S 650
E. Wölinin in Mönchen 8, 361 9,
72 122 253 11, 126 13, 556
17, 173
K. Zacher in Bieslau 18.472 19,432
K. Zangemeister in Heidelberg 2, 313
469 14, 320 15, 588
E. Zeller in Berlin 10, 178 11, 84 422
430 15, 137 547
H. Zurborg in Zerbst 10, 203 12, 198
13, 141 280 482
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DIE CONSCRIPTIONSORDNUNG DER RÖMI-
SCHEN KAISERZEIT.
I. Die occidentalischen und die orientalischen
Legionen.
Als Augustus nach der definitiven Einrichtung des stehenden
Heeres an die dadurch gegebene weitere Aufgabe ging in dem
weiten Umfang seiner Staaten die Recru ti run g eu ordnen, führte er,
in formaler Anlehnung an die Ordnungen der älteren Republik1),
in der That aber unter principieller Beseitigung der nach den
Normen der späteren Republik ausschliesslich auf der Bürgerschaft
lastenden Dienstpflicht, die tiefgreifende Neuerung ein, dass der
eigentlichen wie bisher ausschliesslich aus römischen Bürgern be-
siehenden Armee als zweites, an Zahl und Gewicht den Legionen
mehr neben- als untergeordnetes Element die sogenannten Hülfs-
corps, die auxilia hinzutraten. Es sind dies nicht etwa die von
den zufalligen und zeitweiUgen Kampfgenossen gesandten Trup-
pen, sondern wo das Wort im technischen Gebrauch auftritt, ent-
sprechen die auxilia der Legionen genau den socii der früheren
Republik: es sind die Contingente der durch den Reichsverband
in ein dauerndes Schutzverhällniss gestellten Unterthaneugemein-
den1}, wobei auch die Clientelstaaten theilweise mit herangezogen
1) Diese tritt namentlich in der Nomenclatur deutlich hervor: die auxilia
der Republik vor dem Bundesgenossenkrieg sind alae und cohortes, wie die
der Kaiserzeit, obwohl die ala dort etwas ganz anderes ist als hier. Die
Verwendung des Wortes in dem neueren Sinn findet sich wohl zuerst auf der
lüerkwürdigen Inschrift von Minturnae C. I. L. X 6011, welche unter Augustus
geschrieben sein muss, weil sie einen evocatus in dem älteren durch ihn be-
wegten Sinn aufführt. — Auch die überwiegend von den truppenstellenden
Gemeinden entlehnte Benennung namentlich der cohortes ist nomenclatorisch
der Republik entlehnt.
2) Die einzigen Instanzen, die meines Wissens hiergegen gemacht wer.
den köuoen, sind die ala Sarmatarum (C. VU 229. 230), ofTenbar mehr ein
Henne« XIX. 1
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2
MOM M S EN
wurden.1) Neben den Verschiedenheiten im Rangverhältniss , in
der Dienstzeit und wohl auch der Besoldung und Verpflegung,
durch welche die auxilia als Soldaten zweiter Klasse sich charakleri-
siren, bestand bekanntlich der hauptsächliche Gegensatz darin, dass
der eigentliche Corpsverhand und namentlich das Corpscommando
der Generale senatorischen Ranges durchaus auf der Legion ruhte.
Die Mehrzahl der 'Hülfstruppen' wurde diesen Corpsverbänden in der
Weise eingefügt, dass die einzelnen Auxiüen, Truppenkörper von
1000 oder 500 Mann, den einzelnen Legionen von fünf- resp.
zehnfacher Stärke dauernd annectirt und ihre Befehlshaber dem
Legionscommandanten unterstellt wurden; nur Commandos uicht
senatorischen Ranges und grösstenteils auch von geringerer Wich-
tigkeit wurden aus Truppen dieser Gattung für sich allein gebildet.
Dass die Rekruten für die Bürgertruppen aus den römischen
Bürgern, für die Auxilien aus den Nichtbürgern ausgehoben wur-
den, erscheint als selbstverständlich, und ist bisher wohl allgemein
und unbedenklich angenommen worden. Dennoch trifft der Satz
in dieser Ausdehnung wenigstens nicht das Richtige.
Das römische Bürgerrecht kommt bekanntlich dem Bürger jeder
römischen Vollbürgergemeinde mit Notwendigkeit zu ; und wir
haben bisher geglaubt, was sich aus jener Annahme nothwendig
ergab, dass die legionare Recrutirung der früheren Kaiserzeit vor-
zugsweise auf Italien und auf den hauptsächlich im Westen be-
legenen älteren provinzialen Vollbürgergemeinden gelegen hat.
numerus im späteren Sinn als eine ala and gewiss erst im dritten Jahr-
hundert gebildet, und die wahrscheinlich von Traian eingerichtete ala I Par-
ihorum (IfulIeUino deW Inst. 1868 p. 60; C. I. L. VIII p. 1076; X n. 3847).
Diese beiden Truppen auf jeden Fall später Entstehung können das Princip
nicht umstossen und sind wohl auch selber damit im Einklang. Einzelne sar-
matische Stämme unter römischer Herrschaft können nicht auffallen. Was die
Parther anlangt, so mag Traianus die Einrichtung der Provinz Mesopotamien
wohl als Eroberung eines Theils des parthischeo Reiches angesehen haben,
wie sie denn dies in der That war. Die Benennung der drei severischen Le-
gionen als Parthicae wird auch nicht vom Sieg, sondern von der Eroberung
sich herleiten, obwohl dieses blosse Ehrennamen sind wie Macédonien und
Scythica.
t) Die Clientelstaaten hatten ihr eigenes Heerwesen (Tacitus ann. 4, 4. 5.
13, 7. 38; hist, 5, 1; Bohn qua condicionc iuris reges socii p. H. fuerint
p. 73); damit aber ist es wohl vereinbar, dass auch die römische Regierung
in dem Clientelstaat warb oder aushob. Die Beweise, dass dies in der Thal
geschah, werden weiterhin gegeben werden.
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DIE CONSCRIPTIONSORDNUNG DER RÖM. KAISERZEIT 3
Allerdings kann das Vollbürgerrecht auch von dem Bürger einer
launischen oder sonstigen peregrinischen Gemeinde für sich und
seine Nachkommen erworben werden; und wenn aus einer Stadt,
die erweislich das römische Bürgerrecht nicht besass, dennoch ein-
zelne Personen das Kennzeichen derselben, die Tribus, aufwiesen
uud zum Dienst in der Legion gelangt waren, so wurde dies der
Regel nach darauf bezogen, dass die legionare Aushebung sich auch
auf Bürger blos personalen Rechts erstreckt hat.1) Es wurde nicht
Ubersehen, dass das personale Bürgerrecht auch Nicbtbürgern wegen
des Legionsdienstes hat verliehen werden können und dass dies in
der späteren Kaiserzeit in grossem Umfang geschehen sein muss,
wie man annahm, etwa seil Marcus, da von da an die Kaisergen-
ülicien bei den Legionaren in auffallender Häufigkeit sich ein-
stellen9). Aber die älteren Legionsinschriften zeigten nicht das
gleiche Namenverhältniss und es schienen in dieser Epoche der-
gleichen Schenkungen nur vereinzelt vorgekommen zu sein.
Freilich musste bei dieser Annahme dem aufmerksamen Be-
obachter sich ein Bedenken ergeben. Dass die aus den Nicht-
bürgern ausgehobenen Truppen sich unter die einzelnen Provinzen
sehr ungleich vertheilen, konnte an sich nicht befremden; das
auffallende Hervortreten zum Beispiel der gesammten Belgica ist
obne Zweifel so im Allgemeinen zu erklären, wie es im Besonderen
für die Bataver Tacitus thut: die Aushebung wurde da verstärkt,
wo die Mannschaft besonders brauchbar war, und dafür in den
Steuern Erleichterung gewährt. Ueberhaupt aber halte ein Staat
von der Ausdehnung des römischen mit einer Bevölkerung von
Uber vier Millionen männlicher romischer Bürger im dienstpflich-
tigen Alter3) und ungezählter von Pcregrinen und mit einem stehen-
1) Ein besonders schlagendes Beispiel sind die beiden wahrscheinlich
Tor Claudius, sicher vor Vespasian geschriebenen Inschriften von Soldaten der
dalmatischen Legionen aus der nicht bedeutenden Stadt in Lykaonien Laranda,
von denen der eine zur Serbia (C.III 2769), der andere zur Fabia (III 2818)
gehört, so dass hier die Personalität der Tribus schon durch den Gegensatz
auswr Zweifel ist.
2) Dies lehnte sich besonders an die später (S. 63) zu erörternde Dar-
stellung des Aristides an; vgl. Hermes 16 S. 474.
31 Anders werden die auguslischen Censuszahlen nicht wohl gefasst wer-
den können (Staatsrecht 2, 400); für die Aushebung kommen dabei aller-
dings die zahlreichen Freigelassenen in Abzug. Im actischen Krieg standen
etwa 300000 römische Börger unter den Waffen.
1*
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MOMMSEN
den Heere von höchstens 300000 Mann bei meist 25jühriger Dienst-
zeil jährlich höchstens 20000 Rekruten eimustelten ; es konnte
daher das vorhandene Menschenmaterial in ungleichmassiger Weise
herangezogen und ganze Landschaften bei der Aushebung schwach
betheiligt oder ganz tibergangen werden. Was in dieser Hinsicht
möglich war, tritt deutlich darin hervor, dass Italien noch in der
ersten Kaiserzeit einen grossen Theil der Legionare lieferte, dagegen
später nur die Garde dort sich recrutirte — nicht weil die Halb-
insel sich entvölkerte, sondern lediglich aus allgemein politischen
GrQnden. Dennoch aber fällt es auf, dass die kleinasiatischen Pro-
vinzen, die nur wenige ältere Vollbürgergemeinden aufweisen und
in denen also hauptsächlich die auxiliare Aushebung zu erwarten
war, von Alen und Coborten so wenig und auch zur Flotte nicht
in beträchtlicher Zahl Mannschaften gestellt haben. Eben die Namen
der hauptsächlichsten Provinzen und der namhaftesten Völkerschaf-
ten werden unter den Auxilien vermisst. Sehr ausgedehnte Gebiete
schienen ohne ersichtliche politische Gründe bei der Recrutirung
ganz (Ibergangen zu sein.
Jetzt haben die Inschriften Aufschluss gegeben, lieber die
Recrutirung der Legionen waren wir bisher nur für den Occident
unterrichtet, am besten für Obergermanien, Dalmatien und Africa.
Ueber die Legionen des Orients haben seit einigen Jahren die
ägyptischen Steine aus dem Lager bei Alexandrea — noch als
der dritte Band unserer Inschriftensammlung erschien, war davon
nur ein einziger bekannt — Licht zu geben angefangen, und eine
grosse kürzlich von Hrn. Maspero bei Koptos ausgegrabene In-
schrift1), sicher aus dem ersten Jahrhundert, wahrscheinlich aus
Augustus oder Tiberius Zeit, giebt ein Verzeichniss von 36 Sol-
daten zweier ägyptischer Legionen mit beigeschriebener Tribus und
Heimath. Derartige Listen mit Herkunftangabe besassen wir bisher
von den hauptstädtischen Truppen in grosser Anzahl, aber von Le-
gionaren nur einige jüugcre lambaesitanische; die neugefuudene
zeigt mit einem Schlag, dass, was wir für eine mögliche Ausnahme
1) Dieselbe ist veröffentlicht von Hrn. Desjardins in den Comptes rendus
der Pariser Akademie 18S3 S. 217 nnd im ersten Heft des fünften Bandes der
Ep/iemeris epiçraphica p. 5. Die Namen der Legionen fehlen; es sind viel-
leicht die beiden bekannten (/// Cyren. nnd XXII Deiot.), vielleicht auch
eine von diesen und die dritte unter Augustus dort stationirte, deren Namen
wir nicht kennen.
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DIE CONSCRIPTIONSORDNUNG DER ROM. KAISERZEIT 5
gehalten hatten, vielmehr die regelmässige Ordnung und wenigstens
far die ägyptischen Legionen das von Haus aus in Anwendung
gekommenene Recru tir ungssy stem gewesen ist. Ich gehe das Ver-
zeichniss in kurzer Zusammenfassung mit Beifügung der anderweitig
bekannten Herkunftangaben von Soldaten der beiden älteren ägyp-
tischen Legionen (///
Cyrenaica und XXII Deiotariana).
Italien ....
Vercellae
(An.)
1
Lugdunensis . .
Lugudunum
(Gal.)
2
Bithynien . . .
Nicaea
(Pap.)
l
Galaüa ....
Ancyra
(Pol)
10; dazu 2 C. III 6023
Tavium |
(Pol)
(Ser.)
1
3
Pisidien ....
Etenna
(Pol)
1
isinua
(Pol)
1
Paphlagonien . .
Gangra
{Pol)
t und Eph. II 336
Pompeiopolis
(Pol)
1
Pontus Galaticus .
Amasia
(Pol)
Eph. II 336
Pootus Cappadocicus
Sebastopolis
(Pol)
1
Kypros ....
Paphos
(Ani.)
1
Syrien ....
Berytus
Damascus
(Fab.)
1
Eph. II 335
Garasa(?)
(Col)
Eph. II 331 » V 4
Sidon
(Pol)
1
Aegypten . . .
castra
(Pol)
2
Alexandrea
(Pol)
6
Ptolemais
Eph. II 332
Paraetonium
(Pup.)
1
Cyrenaica . . .
Cyrenae
(Pol)
1
Africa ....
Utica
(Quir.) Eph. II 334.
Also die ägyptischen Legionen haben sich in der ersten Kaiser-
zeit überwiegend aus Aegypten selbst und aus dem ehemaligen
Reich des Amyntas, der Provinz Galatien recrutirt. Auch kann
letzteres nicht etwa darauf zurückgeführt werden, dass diese Galater
Dach Aegypten mit der XXII Deiotariana gekommen sind, die aller-
diogg wahrscheinlich nach Einziehung des galatischen Reiches dort-
hin verlegt worden ist; denn in unserer Liste erscheinen die
Galater ziemlich gleichmässig in beiden Legionen. Vielmehr haben
die Galater im Heer des Orients eine ähnliche Rolle gespielt wie
die Belgiker im Westen. — Dass diese Recrutirungsform in Aegyp-
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G
MOM M SEN
ten bestanden hat, so lange die beiden eben genannten Legionen
dort blieben , dass heisst bis auf Traianus , zeigen ihre übrigen
oben mit aufgeführten Steine. Die später, nach Auflösung der
XX// Deiotariana und Verlegung der /// Cyrenaica nach Arabien,
einzige in Aegypten garnisonireude Legion, die // Traiana fortis
zeigt uns ein im Wesentlichen noch ungedrucktes Verzeichniss ')
der im J. 168 in sie eingetretenen, im J. 194 verabschiedeten
Soldaten in der Weise zusammengesetzt, dass von 37 mit Heimath-
angaben versehenen Veteranen 28 Aegypter sind, 6 aus Syrien,
1 aus Bithynien, 2 aus Africa. Unter Marcus also recrutirte sich
diese Legion (Iberwiegend in Aegypten selbst; die galatischen Mann-
schaften fehlen und die übrigen Provinzen sind nur in geringem
Umfang oder gar nicht vertreten.
Man könnte meinen, dass hier eine der vielen Besonderheiten
des ägyptischen Milttärwesens obwalte; aber dem ist nicht so. Zu-
nächst das syrische Heer ist von jeher in gleicher Weise haupt-
sächlich aus den griechischen Reichsländern ausgehoben worden.
Die inschrifllichen Heimathangaben für die orientalischen Legionen")
sind allerdings sehr sparsam und gestalten sichere Schlussfolgerungen
nicht. Aber hier tritt Tacitus ein mit der Erzählung der Vorbereitun-
gen für den parthischen Krieg im J. 54 (13, 7): Nero et iuventutem
proximal per provincias quaesHam supplendis Orientis legionibus ad~
movere legionesque ipsas propius Armeniam collocari iubet und nach-
her (13, 35) in der Schilderung der Reorganisation der syrischen
Legionen durch Corbulo : dimissis, quibns senectus aut valetudo ad-
1) Die Kunde dieser schon im J. 1803 von Aegypten nach England ge-
brachten und in Walsh Journal of the late campaign in Egypt (London
1803) veröffentlichten Inschrift verdanke ich Hrn. Lurabroso in Rom; sie ist
danach Eph. epigr. V n. 10 wiederholt. Aber von der Liste giebt dieser
Druck nur dürftige Kunde; sie ist mir erst durch die Bemühungen des Hrn.
Haverfield in Oxford zugäuglich geworden und wird nach dessen Mittheilungen
im nächsten Heft der genannten Zeitschrift erscheinen.
2) Ich habe die Heimathangaben der Soldateninschriflen der römischen
Kaiserzeit gesammelt und die Listen in der Ephemeris epigraphica (V 1) ver-
öffentlicht. In den orientalischen Legionen finden sich einige Italiener (Florentia,
XII /w/m.: C.III 414 — Mediolanum, IVScyth.: V 5595 — Privernum, XII
fulm.: III 353) und ein Spanier (Ilalica, VI ferr.: II 4154), aber mehr Leute
aus den griechischen Provinzen, so ein Athener (A77 FL: C. I. G. 4439),
ein Milesier (VI: C. I. G. 3932), ein Ancyraner (X Fret.: VI 3C14), ein Pes-
sinuntier (A' Fret.: VI 3627), verschiedene Syrer.
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DIE C0NSCR1PT10NS0RDINUNG DER RÖM. KAISERZKIT 7
tersa erat, ntpplemenium petivit: et habiti per Galatiam Cappado-
damque dilectus adieetaque ex Germania legio cum equitibus alariis
it peditalu cohortium. Diese Ergänzung der Legionen des Orients
aus den proximae provinciae Galatien und Kappadokien') ist bisher
aU eine ausserordentliche Massregel angesehen worden und war
dies ja allerdings; aber dass dabei nach der für die syrische Armee
überhaupt massgebenden Aushebungsordnung verfahren ward, kann
jetzt keinem Zweifel mehr unterliegen. — Danach muss dasselbe
auch far das von Vespasian eingerichtete Obercommando von Kappa-
dokien so wie für das traianische Arabien angenommen werden,
6o weit Uberhaupt für diese Zeit noch die von Augustus festge-
setzte Recrutirungsordnung in Kraft gewesen ist.
Andrerseits haben die Dislricte, welche die Mannschaften für
die syrischen und ägyptischen Corps lieferten, für die des Westens
keine Rekruten gestellt. In dem spanischen und in den beiden
germanischen Heeren erscheinen keine Griechen nach Ausweis der
namentlich für Obergermanien zahlreichen Denkmäler. Bei der in
Mainz garnisonirenden vierten macedonischen Legion, welche Vespa-
sian auflöste, sind die 25 mit Heimathangaben versehenen Soldaten
sammilich Occidentalen. Was die illyrischen Truppen anlangt, so
führen für die pannooischen Legionen alle Spuren ebenfalls nach
dem Westen, wie dies auch von vornherein wahrscheinlich ist.
Dagegen bei den dalmatischen Legionen ist in ihren dort gefun-
denen Inschriften aus der Zeit vor Vespasian, der diese Legions-
lager verlegt hat, der Orient in nicht unbedeutendem Verhaltniss
vertreten: ich finde in der elften Legion auf sieben Italiker, Gallier
und Spanier zwei Macedonier und einen aus dem galatischen Pro-
vinzialverband, in der siebenten sogar auf acht Italiener zwei Mace-
donier, vier Kleinasiaten und vier aus der galatischen Provinz,
lieber die moesischen Legionen fehlt bis jetzt genügende Kunde;
wir wissen beinahe nur, dass unter den von Nero nach Tarent
geführten Colonisten sich ein aus einer moesischen Legion ent-
lassener Macedonier befunden hat2) und dass die wenigen bis jetzt
im Lager von Troesmis zum Vorschein gekommenen Militärsteine,
1) Nicht hieher gehört, dass bei der Theilnng der Truppen zwischen
Pied» and Corbulo (Tac. 15, 6) jener zu seinen zwei Legionen Pontica et
Galatarum Cappadoeumque auxilia erhält; damit sind die in den genannten
Provinzen garnisonirenden Alen und Cohorten gemeint.
2) C. IX 6155.
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MOMMSEN
welche Soldaten nicht moesischer Herkunft nennen, Pontikern, Ga-
latern und Syrern gehören.1) Wenn man hinzunimmt, dass diese
Provinz, in welche die eigentliche Sprachscheide fällt, in ihrem
civilisirteu Theil vielmehr griechisch war und dass schon bei den
dalmatischen Truppen die Conscription der griechischen Provinzen
mit in Betracht kam, so dürfte es wahrscheinlich erscheinen, dass
auch das moesische Heer vorzugsweise aus diesen ausgehoben wor-
den ist. Dem gemischten Charakter der Donauarmeen entspricht
auch die Angabe des Tacitus (ami. 16, 13): eodem anno (65 n.Chr.)
düectus per GaUiam Narbonensem Africamque et Asiam habüi sunt
supplendis Illyricis legionibus, ex quitus aetate aut valetudine fessi
sacramento solvebantur. Weitere Funde werden, wenn die Gebiete
an der unteren Donau sich der Forschung völliger ersch Ii essen,
die Spateren vom Vermutben zum Wissen führen.
Eigentümlich liegen die Verhältnisse bei der africanischen
Legion. Ueber das africanische Heer des ersten Jahrhunderts, das
wahrscheinlich die längste Zeit hindurch sein Hauptquartier in
Tbeveste gehabt hat, wissen wir bis jetzt wenig. Da indess die
fünf Inschriften, welche allein darauf bezogen werden können1),
sä m m tl ich Italikern oder Galliern gehören, so ist es nichts desto
weniger ausser Zweifel, dass diese Legion sich nach augustischer
Ordnung aus dem Occident recrutirt hat. — Dagegen sind wir
durch die Inschriften des von Hadrian eingerichteten lambaesita-
nischen Legionslagers Uber die nacbhadrianischen Mililärverhäll-
nisse für Africa vollständiger unterrichtet als für irgend eine
andere römische Provinz; die africanische Legion ist auch neben
den ägyptischen die einzige, von welcher wir Soldatenlisten
mit Heimathangaben besitzen. Die offenbar älteste derselben3),
welche von kaiserlichen Gentilicien nur C. IuM, Ti. Claudii und
T. Flavii, aber die Stadt Marcianopolis nennt, muss einem Jahr-
1) Es sind deren bis jetzt nur vier: zwei aus Amastris (Hirschfeld arch,
epigr. Mitth. 6, 40. 41), ein Ancyraner (C. III 6184) und ein Hemesener (Hirsch-
feld a. a. 0. S. 40). Das Lager mag auf Tiberius zurückgehen und hat bis
auf Severus bestanden, reicht also weit in die Zeit der örtlichen Aushebung
hinab.
2) C. VIII 502. 503. 1876. 2103. 10629. Die letzte Inschrift, die ich
nicht verstanden habe, als ich sie herausgab, gehört nach Augustonemetum
und die Tribus ist nicht die ufentintsche, sondern die Quirin a .
3) Gedruckt im Recueil de lasoe.arch.de Conslantine für 1S82 p. 378 f.,
mir in zuverlässiger Abschrift mitgetheilt von Hrn. Dr. Johannes Schmidt.
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DIE CONSCRIPTIONSORDNUNG DER ROM. KAISERZEIT 9
gang von Soldaten angehören, welche unter Traian in das Heer
eingestellt und etwa am Ende der Regierung Hadrians in Lambaesis
verabschiedet worden sind. Von den 78 Namen mit einigermassen
bestimmbarer Heimalh, welche dieses Verzeichniss aufführt, fallen
auf Africa und Numidien 15, auf Cyrene 1, auf Aegypten 6, auf
Syrien 32, auf Bithynien 22, auf Niedermoesien und Lugudunensis
je l.1) Italien fehlt ganz. Dagegen weisen die übrigen dem lam-
baesitanischen Lager angehörenden Inschriften, sowohl die Listen
wie die im Ganzen nicht hüufig, aber doch hier und da die Heimalh
Deooenden Grabsteine ganz Uberwiegend auf Numidien und das
proco Dsu la rische Africa; die übrigen Provinzen, einschliesslich der
beiden Mauretanien, sind in geriogfügigem Verhältniss vertreten.
Nur ein noch unedirtes von Hrn. Schmidt ebenfalls in Lambaesis
abgeschriebenes Soldatenverzeichniss , nicht datirt, aber nach den
zahlreichen P. Aelii, also hadrianischen Neubürgern zu schliessen,
auf eine unter Hadrian erfolgte Recruteneinstellung sich bezie-
hend, führt unter 50 Heimathangaben zwar 29 africanische auf,
aber ausserdem neben einigen zerstreuten nicht weniger als IS aus
der keineswegs besonders volkreichen dacischen Stadt Napoca*),
so dass also aus irgend welchen Gründen die in dem betreffen-
den Jahr in Dacien vorgenommene Aushebung wenigstens theil-
weise in Africa ihre Verweudung gefunden hat. Auch hier aber
Oberwiegen weitaus die Rekruten africanischer Herkunft. Diese
Thatsache, dass die africanischen Legionare des zweiten und dritten
Jahrhunderts der Regel nach aus der Provinz Africa-Numidien ge-
ll Africa nod Numidien: cattrtjs) 4; Kart{agine) 6; Cirt(a) 2; Pa(piria
Uadryumeto) t; Hippo(ne) 1; Thev(este) t. — Cyr(eni*) 1. — Aegypten:
Pur*tk{onio) 1; Tolomaida 5; Alexandrea fehlt. — Syrien: Ant(iochia) 1;
Anth(edone) 1; Apamea 3: Caesarea) 1; Capito(Uade) 1; Dam<ue{o) 2;
Epipa(nia) 1; Gabarit) 1; Gaxxa 1 ; UeUo{poU) 2; Larita 1 ; Laud(icea) 2;
Claudia) Tol(emaide) 2; Scytopol(i) 1 ; Sidonia (so einmal, sonst Sidon., Sido.,
Sid.) 8; Tripoli t; Tyro 2; Zeug (mate) 1. — Bithynien: Ct[<mdi]opol(i) 1;
Aie(«<a?) 6; Nicom{edia) 11; Prusia(de; einmal Plus.) 4. — Moesien: Mar-
tian(opoU) l; benannt nach der Schwester Traians. — Lugdunensis: Lugu-
dyunu) 1. Manche dieser Bestimmungen sind zweifelhaft, theils wegen der
Homonymien, theils wegen der Abkürzungen; das Gesammtergebniss wird
dadurch nicht berührt.
2) Genau vertheilen sich die Angaben folgendermassen : ca*{tri$) 18 —
K*r{thago) 3 — Had(rumeto) 3 — Naragg(ara) 1 — The(veste\ The oder
Th) 3 — Thy(*drus) 1; ferner Napoca 19; Em(onat) 1; Sav(aria) 1.
10
M 0>l M SEN
bürlig sind, im Allgemeinen längst jedem Epigraphiker wohlbe-
kannt, wird nun bestätigt und näher bestimmt durch einen kürzlich
in Lambaesis aufgefundenen Denkstein *), welchen dem Kaiser Mar-
cus im J. 166 setzlen (centuriones) et v[ete]rani leg. III Aug., qui
militare coeperunt divo Pio III et M. Aurelio Vero //(so!) et Stloga
et Severo cos. ; es folgen die Namen mit Heimathangabe. Während
die sonstigen in Lambaesis gefundenen ohne Zweifel durchaus aus
gleichem Anlass aufgestellten Soldaten Verzeichnisse sämmtlich der
Dedication und somit der Zeitbestimmung entbehren, zeigt dieses
urkundlich, in welcher Weise die Recrutirung dieser Legion im
Doppeljahr 140 und 141, also drei Jahre nach dem Tode Hadrians,
etwa zwanzig nach Einrichtung des Lagers von Lambaesis, sich voll-
zogen hat Von 28 damals eingestellten Soldaten, deren Heimath
sich erhalten hat, gehören 27 nach Africa2).
Hienach ist also die africanische Legion im ersten Jahrhundert
aus dem Occident recrutirt worden. Unter Traian dagegen hat
die Aushebung in den Ostlichen Provinzen auch für Africa die
Masse der Ersatzmannschaft geliefert. Unter und seit Hadrian so-
dann hat die africanische Legion sich fast ausschliesslich aus der
Provinz Africa-Numidien recrutirt.*)
Bemerkenswerth ist noch, dass von Lagerkindern in dem
ältesten ägyptischen4) Soldaten verzeich niss vielleicht aus Tiberius
Zeit unter 36 nur 2 (S. 5), dagegen unter den im J. 168 ein-
gestellten 37 nicht weniger als 20 auftreten; dass ähnlich in der
ältesten wahrscheinlich traian ischen Liste von Lambaesis nur 4 von
78 Soldaten die castra anstatt der Heimalh nennen, dagegen in
1) Gedruckt in demselben Recueil p. 374. 382; mir ebenfalls in besserer
Abschrift mitgetheilt von Hrn. Dr. J. Schmidt.
2) Der eine Auslinder ist aus Napoca in Dacien.
3) Man übersehe nicht, dass diese Recrutirung nicht etwa bewiesen wird
dnrch die eine oder die andere Aushebungsliste; wogegen mit gutem Grund
eingewandt werden könnte, dass die Aushebung für dieselbe Legion in dem
einen Jahr in diesem, in dem andern in jenem Bezirke hat erfolgen können ;
sondern dass, von der einen wahrscheinlich die Aushebung der traianiachen
Zeit repriaentirenden Liste abgesehen, die Gesammtmaase der lambaesitani-
schen Inschriften die provinziale Aushebung wenigstens für dieses Lager über
allen Zweifel sicher stellt.
4) Vielleicht hat diese Sitte oder Unsitte eben in Aegypten begonnen
und an das dort einheimische System der xâroixoi und Iniyoyoi (Lumbroso
écon. pol. de V Egypte p. 225) angeknüpft. Vgl. Eph. ep. V p. 16.
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DIE CONSCRiPTIOiNSORDNUNG DER ROM. KAISERZEIT 11
dem dann folgenden auf eine hadrianische Recrutirung hinweisen-
den etwa ein Drittel — 1 8 von 50 — , in dem auf die Conscription
Ton 140 und 141 bezüglichen eben so viele — 10 von 28 —, auch
in den meisten übrigen ein Drittel, ja die Hälfte der Ausgehobenen
aus Lagerkindern besteht.1) Gewiss haben zufällige Umstände hier
vielfach eingewirkt; aber offenbar hat sich neben und aus der
Örtlichen Recrutirung die des einzelnen Lagers aus sich selbst in
steigender Progression entwickelt.
Es stellen sich hienach für die Aushebung drei verschiedene
Epochen heraus: die augustische Ordnung, wonach Italien und der
lateinische Westen die occidentalischen, der griechische Osten die
orientalischen Legionen stellt; die Ausschliessung der Italiker vom
regelmässigen Legionardienst bei sonstigem Festhalten des augu-
slischen Systems; endlich die Einführung der örtlichen Con-
scription.
Um die augustische Militärordnung richtig zu würdigen , ist
vor allen Dingen ihre Vorgeschichte ins Auge zu fassen.
Es ist die Volksgemeinde der Republik, welche das Bürger-
recht verleiht; allein sie kann dieses Recht an Beamte delegircn.
Dies ist geschehen theils zu Gunsten der zur Gründung von Bürger-
gemeinden ernannten Commissarien , theils zu Gunsten der Feld-
herren, allerdings für die letzteren immer durch besonderen Volksbe-
scbluss. Wann die feldberrliche Schenkung des Bürgerrechts auf-
gekommen und in welchem Umfang sie anfänglich geübt worden ist,
1) Die zu seiner Zeit bekannten lambaeaitanischen Lagerkinder hat Wil-
manns C. 1. L. VIII p. 284 zusammengestellt. Id der Liste 2565 fallen 2 bis 6
von 18, in der 2568 43 von 86, in der datirten 2618 aus dem Anfang der Re-
gierung des Severus 4 von 1 1 auf die cattra. — Wilmanns Behauptung aber
a. a. 0., dass diese Kinder nicht aus dem Soldatenconcubinat entsprungen
sein können, weil sie der Pottia angehören und die (hauptstädtischen) spurii in
der Collina zn stehen pflegen und weil von Vaterschaft und ähnlichen Ver-
hältnissen auf ihren Inschriften die Rede ist, ist nicht zulässig. Wären es
Solda tenkinder aus rechter Ehe, so hätten sie vielmehr die Tribus ihrer Väter
führen müssen. Die pollische Tribus ist, wie immer klar war, aber jetzt über
allen Zweifel feststeht, hier als personale und zur Erlangung der Dienstfähig-
keit in der Legion den an sich derselben ermangelnden Rekruten verliehene
zu betrachten. Dafür, dass der Soldat rechter Ehe nicht fähig ist, geben eben
diese castrenses mit ihrer speciell geschenkten Tribus den schlagenden Be-
weis. Dass pater und dergleichen von Goncubinenkindern — im römischen
Sinne — wohl hat gebraucht werden können, versteht sich von selbst, wenn
auch nach strengem Recht eine solche Verwandtschaft nicht galt.
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12
MOMMSEN
lässi sich nicht feststellen; wir wissen nur, dass Marius dies Recht
für den im J. 653 d. St. beendigten k im bri sehen Krieg erhalten
und auf Grund desselben ganzen Abiheilungen von Nichtbürger-
soldaten das Bürgerrecht verliehen hat. Wahrscheinlich ist es seit-
dem den Feldherren oft, wenn auch wohl in der Regel erst nach
glücklicher Beendigung des Krieges als Siegesbelohnung, gewährt
worden.1) In dieser Beschränkung stand es in keiner Beziehung
zu dem im übrigen dem Feldherrn ebenfalls zustehenden Recht
innerhalb seines Sprengeis die waffenfähigen Bürger und Untertha-
nen zum Dienst einzuberufen. Da es aber lediglich ein persön-
liches Privilegium war und von Rechtswegen der betreffende Volks-
beschluss zu jeder Zeit gefasst werden konnte, so ist wohl in der
letzten Zeit der Republik die Befugniss das Bürgerrecht zu ver-
leihen dem Feldherrn schon während oder selbst bei Antritt seines
Commandos verliehen worden; und damit war ihm zugleich die
Möglichkeit gegeben den Nichtbürger, den er zum Heerdienst ein-
berief, zum Legionär zu machen. Wann die Generale der Republik
angefangen haben jene Befugniss in dieser Richtung zu verwenden,
vermögen wir nicht zu sagen. Aber wenn schon in dem Heer, mit
welchem Pompeius den mithridatischen Krieg beendigte, geborene
Kelten und Deutsche in beträchtlicher Anzahl und allem Anschein
nach als Legionare dienten*), so ist dies wahrscheinlich auf der-
gleichen Einstellungen zurückzuführen. Regimenter freilich hat
man, so lange es noch eine Republik gab, sicher niemals nach
diesem Princip gebildet. Diese Formation begegnet zuerst, und
allem Anschein nach als eine durch die Recht- und Zuchtlosigkeit
der Feldherrn revolt en hervorgerufene Neuerung, in dem Kriege zwi-
schen Pompeius und Caesar, und damals wird auch zuerst ihr Name
1) Staatsrecht 2, S55. Marius muss diese Befugniss schon vor der Be-
endigung des Cimbernkrieges erhallen haben, da die Verleihung an die Ca-
merter nur insofern beanstandet wurde, als ihr deren Bündnissvertrag im Wege
stand (Val. Max. 5, 2, 6). Pompeius aber erhielt das gleiche Recht für Spa-
nien erst im J. 682 nach der Katastrophe des Sertorius.
2) Caesar b. c. 3, 4. 103. Ein positiver Beweis dafür, dass diese mehrfach
erwähnten gabinischen Soldaten, Galli Germanique , Legionarier waren, ist
nicht zu führen ; der römische Kriegstribun und der Centurio, die Pompeius er-
mordeten, werden zu ihnen gehört haben, aber ganz bestimmt lâsst sich daraus
auf den Charakter der Truppe nicht schliessen. Indess spricht alle Wahr-
scheinlichkeit dafür, dass das alexandrinische Legionslager eben auf diese
Mannschaften zurückgehl (vgl. Eph. epigr. V p. 16).
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DIE CONSCRIPTIONSORDNUNG DER RÖM. KAISERZEIT 13
vernommen *) : die hgiones vernaculae, die 'Eingebornenlegionen',
werden in Gegensatz gestellt zu den aus geborenen, wenn auch in
der Provinz geborenen romischen Bürgern aufgestellten.1) Der-
artige Regimenter sind nach dem Ausbruch des Bürgerkrieges
wenigstens von den pompeianischen Feldherrn in Spanien gebildet
worden.3) Caesar scheint nicht geradezu das Gleiche gelhan zu
haben. Fflr die Aushebungen, die er in der diesseitigen Provinz
sogleich nach dem Bruch in grossem Umfang vornahm, diente ihm
ab Legalisir ung das roscische Gesetz, welches schon am 11. März
dieses Jahres den Transpadanern das Bürgerrecht verlieh4) — man
erkennt jetzt noch deutlicher, warum dessen Durchbringung in
so auffallender Weise beschleunigt ward. In dem transalpinischen
Gallien hat er wohl eine Truppenabtheilung ausgehoben, die mi-
litärisch als Legion behandelt ward5), aber ihr die Legionsnura-
1) Die Art, wie Caesar, der zuerst den Ausdruck braucht, ihn einführt
{b. c. 2, 20: altera ex duabtu legionibu*, quae vernacula appellubalur)
zeigt die Neuheit auch des Ausdrucks.
2) Der Verfasser des bellum Http. c. 7 bezeichnet als den Kern des pom-
peianischen Heeres neben einer vierten die zwei legione* vernaculae, das
heilst die beiden von Varro 705 im jenseitigen Spanien gebildeten (Caesar
b. e. 2, 18), die nach dessen Unterwerfung in Caesars Heer übergingen, aber
dann durch ihren Abfall den zweiten spanischen Krieg herbeiführten, und una
facta ex colonii* quae fuerunt in hit regionibus. Daraus hat Lange (hist,
md. rei mil. p. 1 1) geschlossen, dass den Legionaren der legione» vernaculae
das Börgerrecht gefehlt hat und Marquardt (Staalsverw. 2,419) dies gebilligt;
während ihnen doch nur das angeborene, nicht das Bürgerrecht überhaupt
abgesprochen wird. Darum ist dann an einer andern Stelle bell. Alex. 53:
nemo aut in provineia natu* aut vernaculae legionis mite* aut diutumi-
tate iam facti/* provinciati*, quo in numéro erat tecunda legio, non cum
omni provineia comenterat in odio Ca**ii das richtig überlieferte aut —
nul- aut in aut — ut— aut geändert worden, obwohl deutlich auch hier die
drei Kategorien der Legionare unterschieden werden: die in der Provinz
geborenen Bürger, die in der Provinz geborenen Nichtbürger und die Nicht-
spanier.
3) Abgesehen von der eben angeführten Stelle wird als legio vernacula
im eigentlichen Sinn durchaus nur die eine der beiden varronischen Legionen
bezeichnet (o. c. 2, 20; b. Alex. 53. 54. 57; b. Hi*p. 10. 12); die andere muss
wohl einen Stamm von geborenen Bürgern gehabt haben, zumal da Caesar
von Ergänzung' der Legionen spricht
4) Vgl. diese Zeitschrift 16, 35.
5) Sueton Cae*. 24 : (Caegar) ad legione», qua* a re publica aeeeperat,
aha* privato rumpln addidit, unam etiam ex Transalpini* conscriptam
voeabulo quoque GalUco (Alauda [vielmehr Alaudae) enim appellabatur),
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14
MOMMSEN
mer versagt1) und auch den Soldaten die Civität nicht sofort
und nur als personliches Recht verliehen, wodurch die Truppe
selbst noch keineswegs zur Legion ward.1) Insofern mochten
die Caesarianer ihren Gegnern die 'Eingebomenlegionen' auf ihr
specielles Sündenregister schreiben ; und Caesar selbst hätte dem-
nach wohl eine Organisation dieser Art seiner MiliUrordnung nicht
eingefügt. Aber es ist der Fluch des Bürgerkriegs, dass die Sün-
den jeder Partei dem Gemeinwesen bleiben. Nach Caesars Tode
verfuhren die Feldherren der reslaurirten Republik hierin wie die
pompeianischen3); und wenn bei den massenweisen provinzialen
Aushebungen, welche die Triumvirn anordneten, der Unterschied
der in der Provinz geborenen Bürger und der latinischen oder
peregrinischen Provinzialen nicht hervortritt, so haben doch sicher
auch sie nicht an Caesars Reserve festgehalten und in grosser Zahl
Legionen aus Nichtbürgern gebildet, die mit dem Eintritt in die
Truppe und durch ihn das Bürgerrecht erwarben.
Man wird diese Vorgeschichte im Sinne behalten müssen, um
Augustus Militärordnung nach beiden Seiten hin gerecht zu wür-
digen. Die Institution der ganz oder überwiegend aus Nichtbürgern
gebildeten Legion ist, wie die der kaiserlichen Legalen, nicht eigent-
lich an sich, sondern nur in ihrer organischen Regulirung das
Werk des Augustus. Das Bedenkliche derselben hat dieser gewiss so
quam disciplina cultuque Romano itutitutam et orna tarn postea universam
civitale donavit.
t) Bekanntlich heissen diese Soldaten bei Cicero immer Alaudae, mehr-
fach in bestimmtem Gegensatz zu Legionen mit Nummern. Aehnlieh verhält
es sich mit der legio Martia, deren Entstehung nicht bekannt, aber wahr-
scheinlich analog ist. Auch die Deiotariana Augusts ist wahrscheinlich schon
im J. 729 mit dem galatischen Reiche römisch geworden, hat aber ihre Re-
gimentsziffer 22 ohne Zweifel erst nach der Bildung der 21. Legion er-
hallen, das heisst nach der Varusschlacht — ob durch Augustus, wie man
gewöhnlich annimmt, oder erst später, ist nicht zu entscheiden. Die eigent-
liche Einstellung in die Legion ist das distribuere in numéros (Plinius ad
Trat 29. 30), wo numerus gewiss die Legionsiiffer bezeichnet (vgl. Polyb.
6, 20), und wo diese fehlt, giebt es im Rechtssinne keine Legion.
2) Man erinnere sich an die mit dem Bürgerrecht beschenkten Cohorten
der Camerter und der Pontiker, an die zahlreichen alae und cohortes civium
Romanorum. Die Distinction zwischen dem Bürgerrecht des oder der Sol-
daten und der Bürgerqualität der Truppe ist gewiss alt
3) Appian b. c. 3, 79 : (Brutus) Maxtâôyaç inatyuiy âvo ziXrj xartXi&y
i( avicüy, xai lç toy 'Iraktxby rqonoy xai râât lyvpyâuxo.
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DIE CONSCRIPTIONSOKDNUNG DER RÖM. KAISERZEIT 15
wenig verkannt wie Caesar; bezeichnend ist dafür einmal, dass die
legio vemacula zwar der Sache nach festgehalten, das bemakelnde
Wort aber durchaus vermieden ward; zweitens, dass dies Aus»
bebungspriocip , wo es den ganzen Regimentern den Stempel
gab, allem Anschein nach beschränkt ward auf die Legionen des
Ostens, wobei Übrigens der nicht ganz dort mangelnde Bestand von
römischen Bürgern doch auch einen Theil der Rekruten geliefert
haben wird. Im Westen sind gewiss die Legionare auch zum
guten Theil aus latinischen oder peregrinischen Gemeinden aus-
gehoben und durch die Aushebung zu Bürgern gemacht worden;
aber sicher ist dort, namentlich so lange Italien noch einen be-
trachtlichen Theil von Legionaren stellte, die Zahl der geborenen
römischen Bürger in jeder Legion eine recht beträchtliche ge-
wesen. Bezeichnend für die Regel ist die Ausnahme: allein, so
fiel wir wissen, in der Zwangslage nach der Varusschlacht ist eine
occidentalische Legion in ihrer Majorität nach diesem Princip ge-
bildet worden.1)
Immer brach das neue System mit dem Grundsatz der Re-
publik das Heer aus geborenen Bürgern zusammenzusetzen. Was
im Bürgerkriege aufgekommen war, die Aufstellung von Regi-
1) Id der bekannten Schilderung dieser Legion bei Tacitus arm. 1, 31:
trrntcula multitudo nuper acto in urbe dilectu latciviae sveta, laborum
intolerant, imp lere ceterorum rude* animos pflegt vernaculus auf die städ-
tische Hefe bezogen zu werden; aber diese Bedeutung bat das Wort sonst
nachweislich nicht , und der Schriftsteller dürfte vielmehr dasselbe auch hier
in dem oben erörterten caslrensischen Sinn gebraucht haben, das heisst, die
Rekruten bezeichnen als entnommen dem städtischen des Bürgerrechts ent-
behrenden Pöbel. Dies erhält vielleicht eine gewisse Bestätigung dadurch,
dass die Aushebung für jene Legion sich nach Ausweis der Inschriften auf
Kreise erstreckt hat, die sonst bei der legionaren Aushebung nicht in Be-
tracht kommen. Legionssoldaten ohne (ieschlechtsnamen kommen überhaupt
nur selten vor, wo sie aber auftreten, vorzugsweise bei Neubürgern, die der
Sache nach noch Barbaren waren. Sie erscheinen einzeln in anderen Legio-
nen (C. III 3558: Pacatus Mucaris mil. leg. II adL; V 5417: Kalendinu* Ce-
l*ti f. m, I. II ad.; V 5448: Nigelio mil. I. II Ita.). aber in Italien und in
guter Zeit wohl nur bei der einundzwanzigsten. Iamunus (oder lamuno) Ilufi,
»>« einem der kleinen unter Brixia gelegten Berggaue peregrinischen Rechts,
seilt seinen Söhnen Quartioni, Sexto militibus leg. XXI rapacis filis de-
fuinc)t{is) einen Grabstein (C. V 4858); gleichartig ist V 4927, verwandt
v 4S92. 5033 (vgl. Hermes 4, 116). Dies scheinen peregrini zu sein, welche
**i jenem ersten Dilectus in diese Legion gelangt sind.
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16
MOMMSEN
meutern nach römischer Art und mit römischem Commando aus
NichtbOrgern und ihre Umwandlung in Bttrgerregimeoter durch
Verleihung des Bürgerrechts an die gesammte Mannschaft, das hat
Augustus nicht beseitigen wollen oder nicht beseitigen können.
Indess wurde diese Einrichtung, die in ihrem vollen Umfang ange-
wandt jedem reichsangehörigen oder reichsfremden Barbaren wie
jedem Halbfreien oder Unfreien das BUrgerheer geöffnet haben
würde, wesentlich beschränkt durch die doppelle Qualification für
den Legionär, der städtischen Heimalh und der freien Geburt.
Die erstere wird weiterhin begründet und erörtert werden.
Sie war dazu bestimmt die nicht civil isir ten Reichsangehörigen vom
Reichsbürgerheer fern zu halten, während für diese zugleich be-
sondere Cadres eingerichtet wurden. Freilich war die Stadlheimath,
zumal in ihrer mehr äusserlich sich ausdehnenden als innerlich sich
vertiefenden Entwickelung, an sich schon für den Besitz städtischer
Civilisation eine Bürgschaft von bedenklichem Werth und mehr
eine Directive als eine Schranke. Es war mit dieser Einrichtung
dem Staat ein grosses Princip vorgezeichnet und ausführbar ge-
macht worden; aber die unverständige Regierung konnte daneben
und damit machen was ihr gut schien, ohne sie äusserlich zu ver-
letzen. Formell ist in dieser Hinsicht zu allen Zeiten alles in der
vollkommensten Ordnung, jeder Gardist und jeder Legionär in der
Stammrolle mit seiner Sladtgemeinde geführt worden unter Augu-
stus so gut wie unter Severus und sicher noch lange nachher.
Aber materiell isl dadurch nicht verbinden worden, dass die Thra-
ker und Pannonier im Heerwesen die erste Rolle spielen und die
Reichsherrschaft gewissermassen von Rechtswegen den illyrischen
Barbaren zukommt. Die Staalsweisen dieser Autokratie durften
Uberhaupt sich rühmen die gesetzlichen Ordnungen nicht beseitigt,
sondern nur inhaltlos gemacht zu haben. Die Barbarenherrschaft
konnte in der That mit diesem Princip genau so vollständig durch-
geführt werden, wie die Autokratie hei richtiger Behandlung recht
füglich mit dem Princip der Volksvertretung auskommen kann.
Wenn die Stammrolle unter dem Principal, wie vorher, für
jeden Legionär die freie römische Gehurt angab und den römi-
schen Vater namhaft machte, so war das für die Republik eine
Wahrheit, seil Augustus insoweit nothwendig eine rechtliche Fiction,
als Nichtbürger in die Legionen aufgenommen wurden. Indess
die Qualification der Ingenuität an sich kann darum fortbestanden
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DIE C0NSCR1PTI0NS0RDNUING DER RÖM. KAISERZEIT 17
haben; und ohne Zweifel hat Augustus in der That daran festge-
halten, also Nichtbürger nur dann in die Legion eingestellt, wenn
lie aus rechter peregrin ischer Ehe entsprossen waren, die Fiction
demnach sich nicht auf das Vorbandensein des Vaters bezog,
sondern nur auf dessen Benennung.1) Die rechtliche Incompati-
bilité des Heerdienstes und der Libertinitat erscheint deutlich eben
io der Ausnahme, die hinsichtlich der städtischen Feuerwache ge-
macht wird ; nur hier tritt die Libertinitat offen zu Tage. Dennoch
scheinen auf dem Schleichweg, den das eben so unbestrittene wie
bedenkliche Recht des Kaisers die fictive Ingenuität (natalium resti-
tutio) zu verleihen *) an die Hand gab, die Libertinen in den Heer-
dienst schon früh in weiterem Umfang eingedrungen und in immer
steigendem Masse daran betheiligt worden zu sein. Die Flottensol-
daten, einstmals von Rechtswegen Sclaven oder Freigelassene des
Kaisers, sind in dieser Weise wohl auch nach der Beilegung der
Soldateneigenscbafl in grosser Ausdehnung aus den Freigelassenen
genommen worden.9) Selbst in Betreff der Legionarier giebl es
tn denken, dass bei einer Aushebung in Bithynien, die allem An-
schein nach für die Legionen dienen sollte, schon Kaiser Traianus
1) Dies mag sogar »ehr alt sein. Der Besitz des pater avt patronus ist
ein so allgemeines Requisit für den römischen Bürger, dass dasselbe auch
far den Neubörger zur Anwendung kommen muas ; und wenn ihm auch da,
wo die Nomencia tur homogen war, wie bei den aus dem Latium hervor-
gegangenen, wohl die Fortführung der wirklichen Ascendenten zugestanden
worden sein wird, so ist dies doch Griechen und anderen Nationen gegen-
über schwerlich geschehen, sondern hier wohl schon früh Fiction zu Hülfe ge-
nommen worden.
2) Scaevola Dig, 40, 11,3: ea res nec dubitationein habet nec umquam
habuit) quin exploratum sit ad omnem ingenuitalis statt/m restitui etitn,
qui Uto (natulium restitutomm) beneficio prineipit utatur.
3) Es ist eine Eigentümlichkeit der zahlreichen Steine der Glassiarier,
die längst hätte hervorgehoben werden sollen, dass diese Leute entweder
einen peregrinischen Vater nennen oder gar keinen. Die letzteren dürften zum
grossen Theil Freigelassene sein, die den Patronus weglassen wegen der mit
dem Eintritt in diesen Dienst rechtUch verknüpften fictiven Ingenuitât. Hätten
sie Freigelassene sein dürfen, wie es die vigile* durften, so würden wir
den Palron gewiss oft genannt finden — der eine von ihnen, der ihn nennt
(X 3531) , hat wohl aus Verseheu die Wahrheit gesagt. Dass sie blos den
Patron weglassen, aber sich keinen Vater beisetzen, dürfte bestätigen, dass,
wo ein Vater genannt wird, wie bei dem Legionär, nur der Name, nicht aber
die freie Geburt fictiv ist.
Hernes XIX. 2
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i
18 MOMMSEN
nur diejenige von Sclaven als unstatthaft bezeichnet.') Genauer
können wir hier dem Sachverhältniss nicht nachkommen und den
Schleier nicht lüften, den die Autokratie durch die Ausübung ihrer
Privilegien Ober die Thatsachen gebreitet hat.
Die Ausländer und die Unfreien waren für den romischen
Heerdicost selbst in der nachdioclelianischen Zeit noch disqua-
lifient. Anwerbung im Ausland ist allerdings damals in grossem
Umfang aufgekommen; aber ein Theil des Reichsheeres sind diese
angeworbenen Mannschaften nicht. Dem Sclaven wird sogar noch
in den Gesetzen der spätesten Zeit für den Eintritt in den Dienst
die Todesstrafe gedroht. Aber umgangen wird auch diese letzte
Schranke in dieser Zeit mittelst des Colon a ts. Allerdings ist der
Colonus im Rechtssinn kein Sclave und insofern hat die Schein-
heiligkeit der romischen Jurisprudenz auch damals sich nicht ver-
leugnet; aber dass diese Leibeigenen nur dem Namen nach freie
Leute sind, ist ebenso bekannt wie dass die spätere Aushebung
wesentlich besteht in der Auflage an die grösseren Grundbesitzer
diese Knechte als Rekruten zu stellen.1) Diese Heere sind es, die
Rom und Byzanz gegen die Gothen und Hunnen zu vertheidigeo
halten.
Von der allgemeinen Betrachtung des augustischen Aushebungs-
systems kehre ich zurück zu den beiden tiefgreifenden Aenderungen,
denen dasselbe in der früheren Kaiserzeit unterlegen hat, dem Aus-
schluss der Italiker vom Legionsdienst und der Einfuhrung der
örtlichen Conscription. Es erscheint erforderlich nach den oben
gegebenen Elementen zu bestimmen, wann beides eingetreten ist.
Der Ausschluss der Italiker vom Legionardienst folgt darauf
noch nicht, dass bei der Aushebung für die Donauarmee im J. 65
nur die Narbonensis, Asia und Africa herangezogen wurden (S. 8);
der einzelne Dilectus ist immer auf einzelne Landschaften gestellt
1) Plinius ad Trat. 29. 30. Bilhynien unterliegt als Senatsprovinz nur
der legionaren Aushebung, und um diese Zeit ist dort für die africanische
Legton ausgehoben worden (S. 9). Auch die numeri führen auf die Legionen
(S. 14 A. 1). Allerdings stand die Provins damals ausnahmsweise unter kaiser-
licher Verwaltung und es ist also nicht schlechthin ausgeschlossen an Auxi-
liarier oder Flottensoldateo zu denken.
2) Dies ist dem älteren Recht fremd ; aber schon in traianischer Zeit kam
bei zwangsweiser Aushebung die Stellung von vicarii vor (Plinius ad Trat. 30)
und daraus mag sich dieses Verfahren entwickelt haben.
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DIE CONSCRIPTIOISSORDNUNG DER ROM. KAISERZEIT 19
worden, und für Italien kommt noch besonders in Betracht, dass
hier vielleicht schon früh nur diente, wer sich freiwillig meldete.
Dass schon in dem Bürgerkrieg nach Neros Tod Tacitus die Rhein-
armee als provinziale Truppe den italischen Prätorianern entgegen-
setzt1)* beweist wohl, was die Documente bestätigen, dass schon da-
mals in jener die pro?inzialen Elemente sich sehr fohlbar machten,
aber auch nicht mehr, zumal da diese Angaben in Reden vorkommen
und vielleicht selbst unter dem EinÜuss der eigenen Anschauung
des Schriftstellers stehen. Dass vielmehr noch unter Nero die Ita-
liker in beträchtlicher Anzahl in der Legion dienten, zeigt das erst
von Vespasian eingerichtete Lager der 11. Legion von Vindonissa;
es konnten in diesem, das nur etwa dreissig Jahre bestanden hat,
unter zehn Grabsteinen von Soldaten mit Heimathangaben sich nicht
sieben Italiker gegen drei Gallier finden, wenn bereits unter Nero
dieser Ausschluss eingetreten wäre. Aber unter Vespasian muss er
wohl erfolgt sein; denn in den Legionen, deren Errichtung in die
vespasianische Epoche füllt, sind die Italiker nicht mehr vertreten,
wie dies namentlich die zahlreichen Mainzer Inschriften der / adiu-
trix zeigen. — Diese Entlastung Italiens, das bisher einen wesent-
lichen Beitrag für die occidentaliscben Legionen gestellt hatte,
führte natürlich eine stärkere Belastung der lateinischen Provinzen
des Westens bei der Legionaraushebung herbei; und um diese
einigermassen auszugleichen, wird die africaniscbe Legion dem
Orient zugewiesen worden sein und es sich daraus erklären, dass
wir diese in traianischer Zeit aus Bithynern und Syrern recrutirt
finden (S. 9).
Also was die Legion dem sogenannten Hygin ist, die militia pro-
vinciate fidelissima, ist sie vermuthlich unter Vespasian geworden. *)
1) Tacitus Ar«*. 2, 21: miliUm peregrinum et externum. Aehnlich 1, 84.
2, 93. 94.
2) Weon bei Tacitus (Agr. 32) der Führer der Nationalpsrtei in Britannien
das Römerheer der domilianischen Zeit schildert als bestehend aas Galliern,
Germanen und Britannern, so denkt er nicht, wie Hühner will (Hermes 16,551),
an die Auxilien, sondern in erster Reihe an die Legionen selbst, auf welche
io der That, da es sich ja hier am die der Westprovinzen handelt, diese
Aeasserang vollständig passt. Den Commentar dazu giebt die Inschrift (G. VII 5);
die ein von dem Statthalter von Britannien in Venta (Winchester) stationirter
Legionär gesetzt hat matrib(ut) Hat[i\$ Germants Gal(lit) Bril{anni$) —
offenbar den fleimathgöttern der englischen Legionare. Bei den matres Italae
kann an die Offiziere und Unteroffiziere gedacht sein. — Allerdinga passt
2*
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MOMMSEN
Es ist auch wohl begreiflich, dass dieser Kaiser so verfuhr. Der
Versuch der Rheinarmee die Herrschaft über Italien zu gewinnen,
ruhte ohne Frage mit auf dem Uebermuth der Truppe, und dieser
wieder zum Theil wenigstens auf dem gewalligen Hochmuth, den
der Romer, das heisst in dieser Epoche der Italiker gegenüber dem
Provinzialen, der Eroberer gegenüber dem Unterworfenen empfand.
Es ist die grosse That Vespasians gewesen, dass er die Militärgewalt
zum Gehorsam zurückgeführt und die Generale wieder der Regie-
rung bolmässig gemacht hat. Die Auflösung der am Rhein stehenden
Legionen zeigt, wo Vespasian den Sitz des Uebels erkannte; dafür,
dass es nicht wiederkehre, gab sie keine Bürgschaft. Wohl aber
war diese damit gegeben, wenn dem Italiker das Schwert, das
wirklich schlug — der Gardistendegen war dies nicht — ein für
allemal aus der Hand genommen ward. — In welcher Form der
Ausschluss ins Werk gesetzt wurde, können die Inschriften uns
nicht sagen; und da die Schriftsteller schweigen, wird hierüber
schwerlich je voller Aufschluss erlangt werden. Wahrscheinlich ist
eine eigentlich organisatorische Vorschrift darüber gar nicht er-
gangen, sondern hat die Regierung einfach die Aushebung oder
auch die Werbung, die nicht stehend, sondern immer auf be-
sondere Anordnung für die einzelnen Dislricte eintrat'), so weit
sie die Legionen zu ergänzen bestimmt waren, seitdem in Italien
unterlassen. So erklärt sich am einfachsten, dass auch nachher
noch manche Ausnahmen vorkommen1) und dass in gefährlichen
Tacitus Ausdruck zugleich auf die Mehrzahl der Auxiliarier. Denn so weit
nicht besondere Rücksichten militärischer Art eine Ausnahme bedingten, wie
das bei den Schützen {sagittarii) und der schweren Reiterei (cataphractarii)
der Fall war, sind offenbar die im Orient ausgehobenen Auxilia ebenso wie
die im Orient ausgehobenen Legionen auch im Orient verwendet worden,
und umgekehrt. Darum brauchen indess die Auxilia keineswegs ursprünglich
eben in der Provins Verwendung gefunden zu haben, in welcher sie ausge-
hoben wurden. Nach dem ältesten Document der Art, welches wir besitzen,
dem nerooischen Diplom vom J. 60 lagen damals in Ulyricum fünf spanische
Cohorten und zwei der Alpini.
1) Staatsrecht 2 S. 820.
2) Dahin gehören zum Beispiel der Soldat aus dem Lager von Aquincum
(111 3454) T. Cl. Efficux q(uon)d(am) mil(es) leg{ionis) Il p(iae) ftidelis)
b(ene)(\iciarim) co(n)s(ularit) domo Luceria Apia (für Apula), der Tereven-
liner, der im Lager von Obilaba in der von Marcus eingerichteten zweiten
italischen Legion gedient hat (IX 2593) und die milites leg. 11 victrici* pie
ftidelis) cives Italici et Norici, welche am Antoninswall in Britannien den
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DIE CONSCRIPTIONSORDNUNG DER RÖM. KAISERZEIT 21
Krisen, zum Beispiel uuter Marcus und Verus für den parthischeu
Krieg, Aushebungen im transpadanischen^ Gebiet ausserordentlicher
Weise stattgefunden haben, die nur auf die Legionen bezogen wer-
den können. ')
Als den Urbeber der örtlichen Aushebung erweist sich nach
dem oben Gesagten für Africa Hadrian, und allem Anschein nach
hat er diese Massregel für das gesammte Reich durchgeführt. Der
Gegensatz der occidentalischen und der orientalischen Legionen
wurde hiedurch nicht aufgehoben, vielmehr verschärft. Die weiteren
Modalitäten dieser wichtigen Neuerung werden, zumal bei dem wahr-
scheinlich dadurch mit herbeigeführten Abkommen der Heimath-
angaben auf den Grabsteinen der Soldaten, kaum je genügend fest-
gestellt werden können. Selbstverständlich darf der Satz, dass die
Legion in ihrer Garnisonsprovinz sich recrutirt, nicht allzu strict
gefassl werden. Für Africa hatte seine vollständige Anwendung
keine Schwierigkeit und war man nicht genöthigt auch nur nach
Mauretanien Uberzugreifen. Auch Aegypten genügte im Ganzen
sich selbst, obwohl in der besseren Zeit, wie wir weiter finden
werden, die legionare Aushebung nur in den Städten griechischen
Rechts stattfand; in untergeordneter Weise stellten andere Pro-
vinzen, besonders Syrien, Rekruten für die dortige Legion. Aber
die beiden Germanien boten, zumal da auch für die Aux ilia hier
stark ausgehoben ward, offenbar nicht Mannschaften genug für die
dort stehenden Legionen ; es wird weiterhin (S. 55) darauf zurück-
zukommen sein, dass hier auf die benachbarten Provinzen überge-
griffen ward. — Dass die administrative Erleichterung der Recruli-
ruog, deren Durchführung nach der älteren Ordnung sehr weitläufige
und kostspielige Verschickungen zur Folge gehabt haben muss, bei
dieser Umgestaltung derselben eine Rolle gespielt hat, versieht sich
eben so von selbst, wie dass dies nicht das eigentlich bestimmende
Motiv gewesen ist. Was dieses war, wird sich weiterhin zeigen
àlttr VU 1095 weihten. Ganst ond Missgunsl und Zufälligkeiten aller Art
nô«eo hier eingegriffen haben. Ueberdies fallt Heimatbrecht und Dom i eil
j* nicht zusammen und ist es wohl denkbar, dass bei dem Ausschliessen der
Itaiiker mehr dieses als jenes in das Auge gefasst ward (vgl. vita Uadriani 12).
1) Ausserordentliche Commissarien zur Veranstaltung von Aushebungen
in Italien, immer senatorischen Ranges, begegnen verhältnissmässig häufig,
noter anderen für den armenisch-parthischen Krieg des Verus (Staatsrecht 2,
&ld Aam. 6), zuerst sicher unter Hadrian.
22
MOMMSEN
(S. 59); hier mag nur bemerkt werden, dass die Abschaffung des
effectiven Kriegsdienstes, wie sie seit Vespasian für Italien bestand,
damit auf die zu vollem römischen Bürgerrecht gelangten und nicht
mit Legionen belegten Provinzen, insonderheit also auf die Baetica
und die Narbonensis, aber auch auf Achaia und Asia erstreckt
ward; und es passt dies zu dem Gesammtgang der Entwickelung
recht wohl. Es wird überhaupt in dem römischen Heerwesen die
Cultur von Stufe zu Stufe durch das barbarische Element verdräu gt
— die Inschrift von Aquileia mit dem hofftrügen Gegensatz des
Gardisten gegen die barbarica legio ist bekannt — ; und in den
Inschriften jener Provinzen mangeln die MiliUfrsteine ganz ebenso,
ja noch mehr als in Italien und begegnet man in nachhadrianischer
Zeit dort höchstens einem vereinzelten Prätorianer.
Eine formelle Rangverschiedenheit zwischen den Legionen rö-
mischer und denen griechischer Herkunft sollte durch diese Ord-
nung ohne Zweifel nicht herbeigeführt werden. Es zeigt sich dies
schon darin, dass die Scheidung keine absolute ist; wie einzelne
Occidentalen in den Legionen am Nil dienen, so finden wir bei
einem Theil der illyrischen Legionen beide Bestandtheile einiger-
massen gleichmässig und vielleicht mit guter Absicht gemischt. Wir
können es uns ersparen auseinander zu setzen, warum Augustiis
unmöglich dazu thun konnte seine Legionare in solche erster
und zweiter Klasse zu scheiden. Aber dass dies doch bis zu
einem gewissen Grade die Folge jener Einrichtung sein musste,
liegt ebenso auf der Hand. Das Commando war selbstverständlich
überall lateinisch, wie denn auch die Militärinschriften des Ostens
mit wenigen Ausnahmen lateinisch sind oder zweisprachig mit Vor-
anstellung des lateinischen Textes. Aber als Verkehrssprache diente
diesen Legionaren sicher die griechische, und ebenso blieb grie-
chische Schlaffheit und griechische Zuchtlosigkeit diesen Lagern
eigen. Was Tacitus (S. 51 A. 1) von einer Truppe sagt, die von
einem der Clientelkönige des Ostens aufgestellt und bei Einziehung
seines Reiches in das Reichsheer übergegangen war: donati eivüate
Romana signa armaque in nostrum modum , desidiam licmtiamque
Graecorum retinebant, ist das rechte Motto für die wenig erbauliche
Militärgeschichte dieser Romaeer. Man wird die Geschichte der
Partherkriege anders lesen, seit wir diese Thatsache kennen. Erst
jetzt auch versteht man, warum in der Garde der besseren Kaiser-
zeit Provinzialen genug gedient haben, aber aus den griechischen
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DIE C0NSCR1PTI0NS0RDNUNG DER RÖM. KAISERZEIT 23
Pron'ozen gebürtige Mannschaften nur ganz verein zeit begegnen,
vielmehr die hier erscheinenden Provinzialen durchaus derjenigen
Herkunft sind, welche auch in den Legionen des Occidents auf-
tritt. Es ist ebenso gewiss nicht Zufall, dass zwischen den Corps
des Orients und denen des Occidents der sonst so häufige Lager-
wechsel so gut wie gar nicht stattgefunden hat, nur zweimal eine
occiden talische Legion bleibend nach dem Osten verlegt und nie
eine orientalische Legion auf die Dauer nach dem Occident ge-
schickt worden ist. ') Die partes Orientis und die partes Occidentis,
wie sie in der Reicbstheilung des Theodosius zur formalen Consti-
tuirung gelangten, sind in der That schon vierhundert Jahre zuvor
in der augustischen Militärordnung gleichsam im Keime enthalten.
11. Die Heimathvermerke der Legionare und der
Auxiliaries
Die Heimathangaben der romischen Soldaten sind zwiefacher
Art: entweder wird die Heimath substantivisch im Ablativ dem
Namen nachgesetzt oder adjectivisch ihm angehängt. Als dritte
Form tritt in gewissem Sinn, da wo die politische Heimathgemeinde
fehlt, die ethnologische Angabe der Herkunft, die Landschaft hinzu.
Diese drei Formen entsprechen und sind der Ausdruck der ver-
schiedenen Rechtsstellung der Heerestheile.
Bei den aus Vollbürgern bestehenden Truppen, der Garde und
den Legionen, wird die Heimath durchgängig durch den Stadt-
oamen und zwar ohne HinzufUgung des Namens der Land-
schaft oder der Provinz *) bezeichnet. Dieser Regel fügen sich for-
t) Die augusüschen Legionen des Ostens (einschliesslich der beiden moe-
sischeo) sind acht au der Zahl, die /// Cyrenaica, III Gallica, IV Scythica,
V Macedomca, VI ferrata, X Fretensis, XII fulminata, XXII Deiotariana;
die späteren orientalischen (einschliesslich der drei von Niedermoesien) zwölf,
und zwar die sieben ersten der angnslischen (die XXII Deiotariana ist auf-
gelöst worden), die wohl durch Traian hingelegten XI Claudia und XV Apol-
linaris, ferner die / Italica, eingerichtet von Nero, die XVI Flavia, einge-
richtet von Vespasian nnd die // Traiana, eingerichtet von Traian. Zo den
letzteren tritt dann noch eine Zeitlang die III Augusta in Africa. Im Ganzen
gab es bekanntlich unter Augustus 25, unter Traianus 30 Legionen.
2) Wo der Name der Landschaft einen Theil des Stadtnamens bildet,
vas namentlich bei den picenischen Städten vorkommt (C. IX p. 508. 517),
wird derselbe natürlich auch hier gesetzt. Der cornicen Laudicia ex Syria
W 2627 wird so bezeichnet zur Unterscheidung.
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24
MOMMSEN
mell1) sämmiliche uns erhaltene Verzeichnisse solcher Soldaten, ohne
Unterschied der Epoche, die zahlreichen der Stadttruppen der frü-
heren Jahrhunderte') wie der nachseverischen *) und nicht minder
die der Legionarier von Aegypten wie von Africa ; ferner die Grab-
schriften jener wie dieser aus der besseren Kaiserzeit ebenfalls
fast ohne Ausnahme.4) Im dritten Jahrhundert bleibt für die
untergeordneten und oft barbarischen Grabschriften die Regel zwar
insofern in Kraft, als die politische Heimathgemeinde, wo sie an-
gegeben wird, durch den Stadt-, nicht durch den Gaunamen aus-
gedrückt zu werden pQegt*); die Verstösse dagegen sind selbst in
diesem Kreise sehr selten bei den hauptstädtischen6) sowohl wie bei
Legionssoldaten7). Aber sehr häufig wird in dieser Zeit in den
1) Das« die also aufgeführte Ortschaft in der Thal immer Stadtrecht ge-
habt hat, soll damit nicht behauptet werden (vgl. S. 67).
2) Nor hinsichtlich einzelner macedonischer Landschaften leidet dies nach
der S. 66 A. 1 gemachten Bemerkung eine gewisse Einschränkung. In der
Liste vom J. 113 VI 2379, 5, 20 ... . Suecessus Senon. ist die Beziehung der
Heimath auf die gallischen Senones, welche Oscar Bobn (über die Heimath der
Pritortaner. Berlin 1883. S. 2t) versucht, nicht wahrscheinlich; der Stadt-
name wird vielmehr verschrieben oder uns unbekannt sein.
3) Nur Eph. ep. IV p. 311 wird als Heimath Tung, angegeben; der Ort-
name Aduatuea (Ptolemaeus 2, 9, 5) ist vielleicht früher als andere ihnliche
abgekommen.
4) Nur Lucanus G. VI 2572 verslössl gegen die Regel. Auf Luca darf
dies nicht bezogen werden, da dies das Etbnikon anders bildet und, auch
davon abgesehen, die adjectivische Form dann erst recht auffällt; der Con-
cipient mag die Heimathstadt des Verstorbenen nicht gewusst und daher die
Landschaft dafür gesetzt haben.
5) Der formale Unterschied der substantivischen und der adjectivischen
Bezeichnung wird in diesem Kreise häufig vernachlässigt, namentlich in Folge
des Eindringens des Exponenten civis, welchem dann das Ethnikon folgt.
6) Die einzigen mir bekannten Ausnahmen sind der Picenus einer Stadt-
cohorte VI 2887 und der Remus und Batavus der Prätorianerinschriften VI 46.
2548- In dieser hatte wohl, wie auf der unten S. 26 A. 2 angeführten De-
curioneninschrift, Ulpia Noviomago Batavus geschrieben werden sollen; wie
nahe die unrichtige Fassung lag, lehrt eben diese sehr deutlich.
7) Ich flnde nur zwei sichere Fälle: den Veteran leg. XXII pr. p. f,
natione Bataus (Brambach 1517) und den mit. t[eg.] XXX ebenfalls civis
Batavus (Boissier p.334). Der veteranus leg. I M. missus honesta missione
civis Remus einer Lyoner Inschrift (Boissier p. 306) und ähnliche Veteranen
können erst nach der Mission das Bürgerrecht, das sie nennen, gewonnen
haben. Der Soldat der /// Cyrenaica natione Bessus (III 109) ist natürlich
aufzufassen wie die Besser dieser Epoche überhaupt, und kann Bürger von
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DIE CONSCRlPTlOiNSORDNUNG DER ROM. KAISERZEIT 25
Grabschriften jener1) wie dieser*) die Landschaft bald neben der
Stadtbeimath, bald allein gesetzt.')
Die Stadtheimath steht in den Listen durchaus und auch sonst
sehr häufig ohne weiteren Vormerk und blos durch die Stellung
hinter dem Namen und die ablativische Fassung bezeichnet als das
was sie ist; wenn ein Exponent hinzutritt, so ist dies in guter
Zeit immer domo, späterhin nicht selten auch civis.4)
Bei den Abtheilungen dagegen, welche aus NichtbOrgern be-
stehen sollen, wird die politische Heimath durchgangig durch das
Ethnikum bezeichnet. Diese Rezeichnungs weise war die einzig
mögliche, wo die Heimathgemeinde nicht als Stadl constituirt war ;
der Astur transmonianus castel{l)o Inter catia*) zum Beispiel einer
Apri oder Scupi gewesen sein (Hermes 16, 465). Anch in der loschrift von
Bath (C VII 42) eine« fabricie(n)si* leg. XX v. v. natione Belga ist es min-
destens zweifelhaft, ob der Gau oder die Provinz gemeint ist.
t) Natione Pannoniu*: VI 2488. 2662. 2673. 2697. 2746. 2758. floricus:
VI 2712 vgl. 2482. Dacus; VI 2495. 2696 vgl. 2602. Thrax: VI 2461.
Bettus: VI 2486. 2699. Jfer: VI 2431. Etwas anders natu» patr. Meonia
VI 2669. — Natione Trox domu Sergica (VI 2570) oder civitate Serdica
(VI 2742); n. Trox civitate Promesiana (VI 2734). Die Beispiele lassen sich
leicht vermehren.
2) Natione Pannonius, Soldat der / adiutrix, Caesarea Maur. (VIII 9376);
der // adiutrix, Misennm (X 1775). Provinciae Trade, Soldat der / Italic a ,
Tibur (Borghesi opp. 7, 424) u. a. m. — Natione Trox, eivi* Filopopulita-
nu*, Soldat der / ltalica, Rom (VI 2601).
3) Selbstverständlich hat die Stadtheimath nie gefehlt, selbst da nicht,
wo nor die Landschaft nnd das Dorf angegeben wird, wie VI 2544: ex prov.
Pannonia inferiore natu* castello Fixillo ; vgl. VI 2730 : My*, tup. reg. Ra-
tières* vico Cinitco.
4) Diese Bezeichnung, bezogen auf die einzelne Stadtgemeinde, ist an sich
correct, wird aber in guter Zeit für die domu* vermieden, weil sie sich dem
substantivischen Stadtnamen nicht bequem ansch Messt. In der verfallenden
Sprache wird das Wort neben der adjectivisch ausgedrückten Stadtheimath
nicht selten verwendet; man findet eivi* Philippopolitanu» sogar im Gegensatz
zu natione Thrax (A. 2).
5) Bonn, Brambach 478. Ptolemaeus 2, 6, 31 führt diesen Ort unter
Astoria auf als 'OQrtaxür 'Ivitçxajta; in der Patronatstafel vom J. 152
(C. 112633) begegnet ein Semproniu* Perpetuus Orniacu*; Plinios sagt 3, 3,28:
iunguntur ii* Atlurum XXII populi divisi in Augu*tano* et Transmon-
tanos. Eine dieser zweiundzwanzig Gemeinden sind die Örniaker, ihre Haupt-
ortschaft ist Intercatia. Auch in der Inschrift Cloutiu* Clutami f. duplica-
ting alae Pannonior. Su*arru{*T) domo Curunniace (Salonae; G. III 2016
mit der Anm.) sind die Sutarri vermutlich ein anderer jener 22 asturischen
26
MOMNSEN
der ältesten Inschriften dieser Kategorie bezeichnet sich damit aus-
drücklich ab gehörig zu einer vicatim wohnenden und der stfd-
tischen Ordnung entbehrenden Commune. Dasselbe gilt von allen
den Landschaften, die nach römischer Ordnung auf der cwüas
ruhten, also für Gallien, Germanien, Pannonien, abgesehen von
den hier bestehenden Municipien und Golonien. Aber der Gegen-
satz ist zum Theil doch nur formaler Art Die Reichsstatistik, wie
sie namentlich bei Ptolemaeus vorliegt, zeigt die Möglichkeit die
Heimath willkürlich auf den Gau oder auf die Stadt zu stellen,
und davon wird hier in der Weise Anwendung gemacht, dass auch
da, wo die Heimath städtisch angegeben werden konnte, ja diese
Angabe näher lag, in den Peregrinentruppen der Stadloame nament-
lich in älterer Zeit vermieden wird.1) Noricum bestand seit Clau-
dius Zeit aus einer kleinen Zahl städtischer Gemeinden; dennoch
wird auf den Inschriften der aus dieser Provinz gebürtigen Auxi-
liarier die Heimath der Regel nach mit natione Noricus bezeichnet.
Köln und Trier sind benachbart und allem Anschein nach gleichen
Rechts gewesen, aber der Legionär aus Köln nennt als seine Hei-
math stets Claudia Ara, der A miliar aus Trier stets sich blos Trever
— auf das Rechtsverbältniss komme ich zurück (S. 70). Wo aus-
nahmsweise die Heimath des Auxiliarius in städtischer Form an-
gegeben ist, ist es mehrfach gewiss, meistens wahrscheinlich, dass
er persönlich römisches Recht besessen und die Heimathbezeich-
nung danach gestaltet hat. In den wenigen Fällen, wo Soldaten
einer Auxiliartruppe die Tribus beigelegt und das Bürgerrecht also
ausser Zweifel ist, ist die Heimath immer städtisch ausgedrückt*);
Stämme, Curunniace wahrscheinlich das Curunda der eben geoannten Pa tro-
ua tsta fei.
1) Oder auch in die «weite Reihe gestellt, wie in der Inschrift von Binger-
brück (Brambach 739): Hyperanor Hyperanoris f. Cr et» du*) Lappa mil. cho. I
sag., was so beurtbeilen ist wie der Surus Garasenus des vespasianischen
Diploms (S. 32).
2) Ich finde deren nur drei: T. F. Bonio Qur\ina) Andaulonia eques
alae Frontonianae (Pest; G. 1U 3679) — Q. Dornt t im Pol. cas tris Sardonicus
mil. eoh. VU Lusitanorum (Lambae&is; C. VIII 310t) — C. luUus C. Galeria
Baecus Luguduni mil. coh. I Thracum (Köln; Brambach 301); denn in der
Inschrift L. Cuspius L. f. Cla. luvai Lautui Norico mil. coh. 1 A stumm
(Rom: G. VI 3588) gehört Claudia xum Stadtnamen. In derjenigen von
Carnontnm (Hirschfeld arch, epigr. Mitth. 5, 203): T. Calidiu* P. (so) Cam.
Severus) eq{ues), item optio, deeur{io) coh. I Alpin., item *\ leg. XV Apoll.
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DIE CONSCRIPTIONSORDINIJNG DER ROM. KAISERZEIT 27
wo soost bei solchen die 'städtische Heimath auftritt, ist durch-
gängig auch der Name nach Rürgerart gestaltet1) und wo dies ein-
mal nicht der Fall ist, scheint ein Versehen angenommen werden
zu dürfen.*)
StreDg genommen hat als Ethniknm gewiss diejenige politische
Gemeinde genannt werden sollen, welcher der Soldat peregrinischen
Rechts angehört. Indes« ist, wie schon die oben angeführten Bei-
spiele zeigen, nicht selten für die Heimathgemeinde vielmehr der
sie umfassende District gesetzt worden. Die Asturer haben allem
Anschein nach ein Gemeinwesen so wenig gebildet wie die Noriker
und die Raeter; aber in den Soldatenverzeichnissen wird bei diesen
kann das Börgerrecht und die Tribus io Folge des anomalen Avancements
«ingetreten sein und also dem Severus als einfachem Auxiliarsoldat gefehlt
haben. Bei den Decurionen der Alen, welche der Mehrzahl nach Bürger sind,
zeigt sich mehrfach deutlich, dass sie, obwohl aus civitates hervorgegangen,
doch sich mit Vermeidung des Ethnikon städtische Herkunft beilegen. So
T. FL Romanus {jlpia Noviomagi Batavus dec. alae I Flavia» (in Raetien;
C. Dl 5918 b) und At. Sempronius L. f. domo Termestinus (Stadt der Are-
vaker in der Tarraconensis; Ptolemaeus 2, 6, 55 mit Müllers Anm.; C. II 671)
dee. eques (d. h. erst Gemeiner, dann Decurio) alae Sebosianae (Worms;
Brambach 694).
1) Ich führe die mir bekannten Falle der Art auf: C. Romanius eq. alae
]Sorieo{rum) Claudia) Capita Celeia (Maina; Brambach 1229). - At. Valerius
C. f. Bispanus domo Leonica (Stadt der Edetaner in der Tarraconeosis, Pto-
iemaeus 2, 6, 62 mit Müllers Anm.) eques de ala Patrui (Larinnm IX 733).
— T. Flavius Creruces equ(es) ale Tam(pianae) vex(iüationis) Brit(annicae)
domip) Duroeor(toro) Bem(orum) oder Rem(us) (Carnontum; III 4466), wo
wieder das Ethnikum sichtlich vermieden ist. — L. Valerius L. f. Pudens
Ancyr{a), ex pedite cohort. I Aquitanorum (Diplom vom J. 82; Eph. ep. 4
p. 495). — P. lusteius Agrippas f. Cyrrh(o)^ ex pedite cohort. I Aug. Itu-
raeorum (Diplom XIX vom J. 98). — L. Sextilius Sextiii f. Pudens Stobü,
ex pedite coh. 1 Claudias Sugambrorum (Diplom XXXIV vom J. 134). — Vale-
rius Valeri f. Valens Ratiariia), ex pedite coh. I Pannoniorum (Diplom
XLV vom J. 165). — IV*. Jul. Caretis f. Sedebdas domo Turo missicius ex
coh. Silauciensi (Untergermanien; Brambach 230). — Aurel. Vindex An-
dautonia eq. coh. 1 Thrac. (Bregetio; III 4316). Vgl. S. 31 A. 1. 3.
2) Ich finde folgende Falle: Eupator Eumem f. Sebastopol(itanus) , ex
grcgale vexillationis equitum Jllyricorum des Diploms XXXJII vom J. 229,
wo man Ponticus neben dem Stadlnamen vermisst; dann merkwürdiger Weise
drei Inschriften von Raab: Crispus Mac., [f.] Siscianus eq. alae I Aravac,
(HI 4373); Bato Buli f. col. Ap. eq. ala Pannoniorum (III 4372); ....Crali
f. coL Aequ. — vielmehr col. A[p.] equ. — ala Panno. (III 4376). üeber die
Form der Namen vgl. S. 72 A. 2.
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MOMMSEN
allen, wir wissen nicht Uberall warum '), nicht die eigentliche Hei-
math, sondern ein weiter greifendes Ethnikum gesetzt.
Auch das Ethnikum schliesst sich nach strengem Sprachge-
brauch wie der Stadtname ohne weiteren Vormerk an den Personen-
namen an ; in den Militärdiplomen ist dies ohne Ausnahme durch-
geführt. Wo ein Exponent hinzutritt, wird in den Donauprovinzen
das Wort domo auch vor dem Ethnikum regelmässig verwendet.3)
Dagegen im Rheingebiet und in Italien wird diese Bezeichnung ledig-
lich von der Stadtheimath gebraucht3) und dem Ethnikum vielmehr
natione vorgesetzt4). Daneben findet sich auch hier häufig ctt>w.5) —
Von diesen drei Exponenten haben domo und civis politischen Werth
und bezeichnen die Zugehörigkeit zu den betreffenden Commun en,
während natione vielmehr ethnologisch gedacht ist und die Stamm-
verschiedenheit gegenober dem herrschenden Volke sich darin aus-
1) Bei Noricum bat ohne Zweifel der frühe Untergang der Gauverfassung
mitgewirkt — Plinius 3, 24, 146 nennt dafür keine popuii nnd oppida;
und Ptolemaeus 2, 13 nennt zwar Gaue, aber vertheilt die Städte nicht unter
aie. Bei den Raetern und den Asturern hat vielleicht kein anderes Motiv
obgewaltet als die Geringfügigkeit und die Unbekanntschaft der engeren Hei-
mathbezirke. Es wäre zu wünschen, dass die Specialuntersuchungen diese
Verhältnisse berücksichtigten; leider pflegt, wer über eine Provinz des römi-
schen Reiches schreibt, von diesem ebenso wenig zu wissen wie die, welche
sich mit dem römischen Reich beschäftigen, von den einzelnen Provinzen.
2) Beispielsweise steht auf pannonischen Inschriften domo vor Betavos
oder Batavus (III 3681. 4368) — Bessus (III 4378) — Biturix (M 2065) —
Caturix (III 6366) — Cugemus (III 2712) — ltyraeus (III 4371) — Tribocus
(III 3164). In der S. 25 A. 5 angeführten entspricht domw, wie es scheint,
vielmehr dem castellum.
3) Also muss in der Inschrift von Neuss (Brambach 271): M. Lucitius
Secundus decurio mis{sicius) ex ata Front domo Camp. Plfc nothwendig
ein Stadtname stecken, wie er auch der Form des Namens und der Offizier-
stellung angemessen ist.
4) So steht natione vor Sequ(anus) auf der Inschrift von Aquileia
(C. V907) und auf den germanischen Inschriften bei Biturix (Brambach 498)
— Breuctu (Brambach 740) — Ditto (Brambach 741) — Elvetius (Brambach
1227) — Isa urus (Brambach 1759) — JLigauster (Brambach 1230; vgl. Hirsch"
feld Arch. Epigr. Mitth. 7, 91) — Montantu (Rhein. Jahrb. 73, 156) — /V-
trucorius (Brambach 1230) — Trever (Brambach 893).
5) Dies Wort erscheint vor Betasius (Brambach 991) — Frisiaus (England
VII 68) — Menapiut (Aquileia V 885) — Baetinio (unverständlich ; Brambach
1228) — Bauricus (England VII 66) — Sappaus (= Sanaïoç ; Brambach 1254)
— Secuanus (Brambach 1525) — Trever (Wien, III 4391; Köln, Brambach
307) — Tunger (Brambach 1231). Hier entspricht civis durchaus der civitas.
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DIE CONSCR1PTI0NS0RDNUNG DEB HUM. KA1SERZE1T 29
drückt. Wenn, insofern die rechtliche Grundlage des auxiliaren
Dilectus die Zugehörigkeit zu einer Unterthanengemeinde des rö-
mischen Reiches ist, die Exponenten domo und etwa correcter er-
scheinen, ettns namentlich sowohl sachlich wie sprachlich dein
Ethnikum passend vorgesetzt wird, so trägt die Bezeichnung natione
dem DilTerenzirungsbedurfniss besser Rechnung und hebt mit schar-
fem Schlaglicht den principiellen Gegensatz der Auxiliarier als der
Fremden zu den römischen Legionen hervor. Eis kommt hinzu,
dass diese Bezeichnung auch anwendbar ist auf den District, wel-
cher nicht die Heimath ist, sondern sie nur umfasst, was von
domo und avis in correctem Gebrauch nicht gilt. Dies ist wohl die
Ursache gewesen, dass der Sprachgehrauch zwar, wie wir sahen,
nicht überall, aber doch in Italien und Gallien dem letzten Expo-
nenten den Vorzug gegeben hat.
Neben den Legionen und den Auxilia stehen nach augustischer
Ordnung die rechtlich zum Kaisergesinde gehörigen Truppentheile,
die berittene Leibwächtertruppe, aus welcher die späteren Elite-
reiter hervorgegangen sind, und die Flotten; allerdings auch Ein-
richtungen Augusts so gut wie die Auxilia, aber nach seiner
Ordnung, wie die Garde und die Legionen die cives Romani, die
auxilia die peregrini, so ihrerseits die servi vertretend. Die Aus-
schliessung der Unfreien auch von diesen Formen des Kriegsdien-
stes und die dadurch bedingte Umwandlung der Flottenmannschaft
und der deutschen Reiter in rechtlich anerkannte Truppencorps
ist für jene vermuthlich unter Claudius !), für diese wahrscheinlich
unter Hadrian1) eingetreten; und dadurch ist der principielle Gegen-
salz dieser Kategorie zu den Auxilia aufgehoben, mit denen sie
vielmehr seitdem im Rechtssinn zusammenfallen. Indess haben
sich in der Form der Heimathangabe bei den Classiariern Spuren
ihrer ursprünglichen Rechtsverschiedenheit von den Auxiliariern
noch nachher behauptet.
Für die deutschen Reiter sind wir insofern vorzugsweise gut
unterrichtet, als uns zahlreiche Documente derselben sowohl aus
1) In dieser Zeitschrift 16, 463. Hinzuzufügen ist, dass die Entwickelung
der Flottenmannschaft aus dem kaiserlichen Gesinde vor allem dadurch cha-
rakterisirt wird, dass die aus dem Flottenlager selbst stammenden Soldalen
sich nicht bezeichnen als castris entsprossen, sondern sich verrtae nennen
(a. a. 0. S. 465 A. 4; C. X p. 1129).
2) Ebendaselbst S. 458.
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MOMMSEN
der Zeil der ersten Dynastie vorliegen, wo sie im Rechtssinn noch
Sclaven waren, wie auch der spateren eigentlichen Soldaten. Be-
kanntlich ist diese Truppe nach augustischer Ordnung trotz ihrer
rechtlichen Unfreiheit militärisch vielmehr ein Theil der auxilia;
ja sie repräsentirt diese im Hauptquartier ganz wie die prätorischen
Cohorten die Legionen. Wenn in den Auxilia die germanischen
Völkerschaften und vor allem die Bataver den Vorrang behaupten,
so heissen diese Leibwächter geradezu die Batavi oder die Germant,
und werden ausschliesslich aus den reichsunterthänigen germani-
schen Stammen zusammengesetzt.1) Dem entsprechend geben die
einzelnen Mannschaften ihre Heimath mit derselben Stetigkeit und
in derselben Weise an wie die Auxiliarier durch Bezeichnung des
Gaus, aus welchem sie herstammen, mit vorgesetztem natione.*)
Dies ist eigentlich incorrect: die Gauangehörigkeit kommt streng
genommen dem Unfreien ebenso wenig zu wie das Stadtbürger-
recht und sie erscheint doch als gemeint, wenn auch durch die
Anwendung des ethnographischen dem Sclaven nicht minder wie
dem Freien zukommenden Exponenten natio der Widerspruch we-
niger grell hervortritt. Aber das Wesen dieser servi milites ist
eben dieser innere Widerspruch. Nach der Umwandlung dieses
bewaffneten Gesindes in ein wirkliebes Truppencorps ist zwischen
den Heimathangaben der équités singulares und denen der eigent-
lichen Auxiliarier kein Unterschied zu finden; die gleiche Form
schliesst jetzt auch gleichen Inhalt ein. Der corporis custos heisst
natione Batavus wie der eques sin (pilaris ; aber bei jenem ward
damit die auch dem Sclaven zukommende Herkunft bezeichnet, bei
1) Von rechtlichen Schranken kann bei einer Einrichtung dieser Art keine
Rede sein, und Kaiser Gains mag immer die Absicht gehabt haben diese Truppe
durch eingefangene ausländische Germanen au verstärken; aber es liegt im
Wesen der Institution, dass dieselbe der Regel nach vielmehr gebildet ward
wie die Auxilia, und dazu stimmen alle inschrifüichen Documente, von denen
keines ein aus dem freien Germanien gebürtiges Individuum neunt. Sehr leicht
Hess die Aushebung und namentlich die Anwerbung von Freiwilligen sich
rechtlich so gestalten, dass die geworbenen Leute, etwa durch Kauf von
den Aeltern, in das Privateigenlhum des Kaisers übergingen; dass dies ge-
schehen ist, zeigen die Inschriften, die sich von denen der Auxiliarier wesent-
lich nur dadurch unterscheiden, dass an die Stelle des peregrinischen Vaters
der kaiserliche Eigentbümer tritt.
2) C. VI 8802— 8812 und die dort weiter angeführten Steine. Zusammen-
gestellt habe ich diese Bezeichnungen in Waltenbachs Neuem Archiv 8,349.
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DIE CONSCRIPTIONSOKDISUNG DER RÖM. KAISERZEIT 31
diesem war die Bezeichnung gleichbedeutend mit eivis Batamts.
Dass bei denen, die aus der Belgica und den beiden Germanien
stammen, gewohnlich der politische Heimathbezirk1), selten die
Landschaft*), umgekehrt bei den aus anderen Provinzen gebürtigen
die politische Heimath allein nicht eben häufig, meistens daneben
oder auch allein die Landschaft angegeben wird1), entspricht nach
beiden Seiten der auch bei den Auxilien üblichen Weise. Es ist
also in Betreff der Heimathangabe auf diesen Truppentheil lediglich
das Auxiliarschema angewandt worden; die Unfreiheit kommt, wie
nach anderen Seiten, so namentlich auf diesem Gebiet, auch als
sie rechtlich bestand, formell nicht zur Erscheinung.
Scharf hat dagegen die ursprüngliche Unfreiheit den Flotten-
mannschaften4) ihren Stempel aufgedrückt. Hier war es offenbar
nicht Augustus Absicht dieselbe zu verdecken; seine Flottenmann-
schaften haben sich sicher von anderen militärisch geordneten
Theilen des kaiserlichen Gesindes in keiner Weise unterschieden,
1) Es wird meistens der Gau angegeben mit vorgesetztem natione —
so Batavus VI 3220. 3223. 3240 (Badaus). 3289; Canone/as VI 3203; Fri-
saevo (Friseus, Frist..) VI 3230. 3260.3321a; Hehetius VI 3302; Marsa-
quhu VI 3263; Suaebus Eph. IV 935; Trever Eph. IV 930 (nat, ergänzt).
Häufiger als bei den Àuxiliariero (S. 27), aber doch im Ganzen selten steht
dafür die Stadt: col. Cl. Ara VI 3175; Cl. Ara VI 3298. 3299; nat. Cl.
Ara VI 3311; llp. Xoviomag. VI 3237 (vgl. 3284); Vlpia Traiana VI 3296.
2) Natu* in Ger. sup. VI 3290 (vgl. 3315); n(atione) Ger(manus) VI 3280.
3) Die Pannonier, die späterhin die meisten Leute zu dieser Truppe ge-
stellt haben, nennen zuweilen den Gau oder die Stadt allein; so nat. Boitts
ex Pann. sup. VI 3308; n. Fareianus VI 3257; dorn. Fl. Siscia VI 3180; Cl.
Savaria VI 3276 (mit vorgesetztem natione VI 3192. 3287). Aber sehr oft
findet sieh auch natione Pannoni us neben der politischen Gemeinde, so na-
tione Pannonius, dotnu Flavia Sirmio VI 3184; nat. Pann., Cl. Savaria
VI 3272; natione Pann., civis Faustianus VI 3241; Aelio (so) Mursa, na-
tione Pannonius VI 3214; natione Pannoniae superiore c(ivitate) Savaris
vieo Voleueinis VI 3300; ex Pan. sup. natus ad aquas Balizas pago lovista
vie. Coe . . netibus VI 3297. Noch öfter steht natione Pannonius allein, auch
wohl oriundus ex provinc. Pann. imf. VI 3204 (ähnlich 3266. 3293). —
Aehnlich sind die übrigen Heimalhangaben gestaltet.
4) Wegen der Nachweisungen vgl. diese Zeitschrift Bd. 16 S. 463 f. und
besonders das Verzeichnis« der misenatischen nationes classiariorum G. I. L. X
p. 1128, welches ausser den schon früher hervorgehobenen noch mancherlei
weitere Berichtigungen der Angaben bei Ferrero ergiebt. So beruht Cyprius
( Ferrer o 151) auf Verlesung der Inschrift X 3516; wogegen Asianus aus X 6800
hiuzukommt.
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32
MOMMSEN
obwohl wir für sie aus der Epoche der Unfreiheit bis jetzt keine
mit Heimathangaben versehenen Documente besitzen. In den
späteren sehr zahlreichen sie betreffenden Urkunden erscheint die
Heimathangabe auf den Listen nach Ausweis der Diplome1) stehend
und auch auf den Grabschriften regel massig. Die Form der
Heimathangabe aber zeigt besonders in der ersten Zeit nach der
Umwandlung ein gewisses Schwanken. Auf dem ältesten unserer
Documente aus der Zeit des Claudius und einzeln unter den
Flaviern, später nicht mehr wird die Heimath genau nach dem
Schema der Auxiliarier gegeben, das heisst der politische Heimath-
bezirk gesetzt ohne Hinzufügung der Landschaft.3) Aber gleich-
zeitig, man mochte meinen in Opposition dagegen, finden wir die
letztere allein genannt. In den drei Diplomen Galbas, nächst
jenem claudiscben den ältesten uns bekannten derartigen Docu-
menten, sind die Empfanger lediglich nach den Landschaften be-
zeichnet; nur in einem derselben, und zwar bemerkenswerther
Weise allein in dem nicht offiziellen Aussenexemplar, ist neben
der Landschaft Phrygien noch die Stadt Laudicea genannt'), so
dass diesem Concipienten die Angabe der Landschaft offenbar als
die hauptsachliche und officiell allein zulässige gegolten hat. Sodann
tritt eine Ausgleichung der beiden Systeme ein, in eben der Weise,
wie sie schon in dem Nebenexemplar des einen Diploms von Galba
sich findet: die Diplome nennen von da an beides, sowohl die
Landschaft wie die Heimathgemeinde, stellen aber regelmässig jene
voran.4) In den Grabschriften findet sich zuweilen ebenfalls die
1) Uebersichtlich zusammengestellt finden sie sich C. I. L. III p. 914. 915,
wo zwei später gefundene Diplome, das sardinische Ursari Tornaiis f. Sard(o)
(Eph. ep. 2 p. 454 — X 7891) vom J. 68 und das porapeiaoische (Eph. ep. 2
p. 458 = X 867) M(arco) Damae f. Suro Garaseno vom J. 71 zuzufügen
sind. Dass die Diplome Galbas nnd Veapasiana für die beiden legiones adiu-
tricei den Flottendiplomen zuzuzählen sind, ist bekannt.
2) Bessus (D. I J. 52) — Coptit(anus D. XIII J. 86) - Desidias (D. VI
J. 70) — Maexeius (D. VII J. 71) — Pannonius (D. VIII J. 71), hier ge-
wiss von der civitas zu verstehen. — Dom. Mette auf dem Diplom LVI vom
J. 250 ist nicht ganz gleichartig.
3) D. IV: Phrygio, Laudie. (Laudic. fehlt auf dem inneren Exemplar).
— V : Sur os — das sardinische A. 1 : Sard.
4) Sums Garasenus in dem pompeianischen Diplom vom J. 71; Corsus
Ptnac{enus) in dem vom J. 129 (D. XXXII) ; n(atione) Ital(us) d(omo) Müeno
in dem vom J. 247 (D. LUI); dagegen Fifens. ex Sard, in dem vom J. 134
(D. XXXV); Opinus ex Cors, aus Pius Zeit (D. XLI).
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DIE CONSCKIPTIONSORDNUiNG DER RÖM. KA1SLHZEIT 33
Doppelangabe *), regelmässig aber begnügen sie sieb mil der Land-
schaft allein. Die Heimath bat oft städtische Form. Allein wird
ae selten genannt1); nur bei Aegypten wird, offenbar in Folge
der Rechlsverschiedenheit der griechischen und der einheimischen
Ltodesbewohner, die Bezeichnung Aegyplius den letzteren in die
Nomen eingeschriebenen vorbehalten9), dagegen bei Griechen allein
die Stadt gesetzt.4)
Also in dem Kreise der Classiarier bat die Heimatbangabe nach
der Landschaft ihren eigentlichen Sitz und hier allein tritt sie als
allgemeine und feste Form auf. Bevor wir ihren rechtlichen Werth
prüfen, wird es nothwendig sein den Begriff selber zunächst ausser-
lieh festzustellen. Keineswegs handelt es sich hier um Angabe der
Provinz, wenn auch in manchen Fällen, wie bei Sardus, Corsus,
Thrax, Dalmata, Landschaft und Provioz zusammenfallen. Nicht
blos wird Pannoiiius, Germanus, Syrus gesetzt ohne Rücksicht
auf die mehreren mit diesen Namen benannten Provinzen, sondern
einielne derartige Kategorien berühren sich nicht einmal mit Pro-
vnuialbenennungen — so Phryx; Graecus steht nicht für Achaia,
sondern so gebraucht, dass Nikomedeia darunter fallt*); ferner er-
scheint Itahu. In seltsamer Weise wird Betsw verwendet nicht für
den Gaubezirk dieser Volkerschaft, sondern für die ganze thrakisebe
1) So not. Dehn., caetri Pianae C. XI 76 » Ferrero 393 ; Libumiu
Vananinu*) C. XI 104"» Ferrero 407 (vgl. C III 64 IS); Pannonius, domo
Flavia Sirmi X 3375; Egyptius Lycopolite* (A. 3). Bei den wenigen Italikern
viril gewöhnlich beides, sowohl Italien als die Stadtheimath angegeben.
2) Neben Bitkynus ßndet sich ziemlich häufig Nicaentis; auch natione
Mcomcd. (XI 105 «- Ferrero 385) von der Frau eines Flottensoldaten. Da-
««n bei Pratias heisst es nat. Bithyn. oivit. Ptusiade (XI 52 = Ferrero
«3). Die einzige in Terraöna gefundene Inschrift eines Flotteosoldateo
(X S261) giebt als Heimath an für die Frau nat{ione) Gnigiua ex eivitate
Coropiuo vico Atteridi d(omini) n(ostri), für den Mann ex eadem ci vi tale
*t vice; auf dem misenalischen Begräbnissplatz, wo das Schema besser be-
kannt war, wäre dafür wohl gesetzt worden natione Lycao.
3) Egyptius LyeopoUtes G. X 34S2. Der Nomos erscheint ebenfalls auf
der Inschrift der Frau eines Flotteosoldateo X 3635 : Taens Aegyptia nomu
Coptitupotis; CoptiL steht auch, wie S. 32 A. 2 bemerkt ward, auf dem bis
jttit einzigen Diplom eines ägyptischen Flotteosoldateo.
4) Alexandrinus häufig; nat, Paraetonio auf einer Inschrift von Salonae
(MI 3165).
5) Eine Soldatenfrau in Lyon nennt sich natione Graeca Aicom[e]dea
p. 322).
XIX.
3
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MOM M SEN
Provinz und noch weit darüber hinaus.1) Offenbar liegt hier ein
Ober das ganze Reich sich erstreckendes ethnologisches Schema zu
Grunde, das eine gewisse Festigkeit und Allgemeingültigkeit gehabt
haben muss, wenn auch in nicht wenigen Fallen der Sprachgebrauch
geschwankt haben oder verletzt sein mag. Es ist unmöglich die dabei
sich herausstellenden Reichstheile unter einen Rechtsbegriff zu sub-
sumiren; nur negativ lässt sich sagen, dass der hier ins Auge ge-
fassfe Kreis immer weiter ist als die Gemeinde*) und immer enger
als der Staat. Offenbar beruht das Schema auf einem Gefahl der
factischen Stammverwandtschaft, das mit der Zugehörigkeit zu dem-
selben politischen Gemeinwesen, der Gemeinde, der Provinz, dem
Staat nichts gemein hat und von diesen absieht, ja einen Gegensatz
dazu bildet, also auf einer Anschauung wie etwa unsere Lands-
mannschaft und vermuthlich gleich dieser von vager und von in-
dividuellem Relieben abhängiger Handhabung.
Als Exponent fur die Landschaft erscheint ganz Uberwiegend
natio. Zwar wird in den offiziellen Ciassiarierurkunden der alteren
Zeit die Landschaft ebenso nackt dem Personennamen angehängt
wie die politische Heimath; aber auf den Grabschriften der Flotten-
soldaten fuhrt die Rezeichnung natione regelmässig die Heimathan-
gabe ein und sie erscheint sogar auf einem allerdings sehr späten
Classiarierdiplom. In der That giebl es in der lateinischen Sprache
kein bezeichnenderes Wort für die volkstümliche Zusammenge-
hörigkeit — wenn es vorzugsweise von Fremdländern gebraucht
wird, so wird ja eben bei diesen die Eigenartigkeit und das Zu-
sammengehören am schärfslen empfunden. In der älteren Ver-
wendung wird man diesen Werth des Wortes durchaus festgehalten
finden; natione Batavus, Phryx, Cappadox, Aegyptius bringen
durchaus die thatsächlich bestehende volkstümliche Zusammenge-
hörigkeit zum Ausdruck, einerlei, ob dieselbe auch in einer poli-
1) Henneste, 465 A. 2. In beiden Flotten kommen zahlreiche Bessi vor,
aber kein Thraker und kein Makedonier und nar ein einziger Moeser (Mu-
siaticu*).
2) Allerdings begegnet natione mit folgendem Stadtnamen and selbst mit
folgendem vcrna in Classiarinschrtften nicht eben selten (G. X p. 112$) und
auch bei den équités singulare* (S. 31 A. 1. 3) und sonst findet sich der-
gleichen; es ist aber ohne Zweifel ebenso Missbrauch wie wenn eivis anf die
Landschaft bezogen wird, und in gleicher Weise daraus zu erklären, dass die
landschaftliche Heimathbezeichnung natione später als Heimathangabe schlecht-
hin angesehen und daher auch städtischen vorgesetzt wird.
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DIE CONSCKIPTIONSORDINUNG DER RÖM. KAISERZEIT 35
tischen Gemeinde (civitas) ihren Ausdruck findet, wie bei den Ba-
tavern, oder nicht, wie bei den Phrygern. Wenn dies von naiione
Italus, naiione Afer und so ferner nicht in dem gleichen Masse
gilt, so folgt das Schwankende und Unklare des Ausdrucks ledig-
lieh dem Schwanken und der Unklarheit der Vorstellung selbst ;
was im einzelnen Fall 'Landsleute' sind, lflsst sich eben nicht in
aligemein gültiger Weise normiren.
In der Zeit des Verfalls, wo alle Farben in dasselbe Grau auf-
gehen, werden die für die politische Heimath technischen Bezeich-
nungen domo1) und häufiger noch civis auch für die Landschaft
gesetzt, wie umgekehrt naiione sich auch für die stadtische Hei-
math verwendet findet (S. 34 A. 2); offenbar nur weil die recht-
liche Verschiedenheit der Form der Heimathangabe in dem Sprach-
und Rechtsbewusstsein schwand und darum die auf Heimathangaben
bezüglichen Ausdrücke ohne Unterschied zur Verwendung kamen.
Genau genommen sind diese Ausdrücke sinnlos; dem domo Verona,
civis Baiavus entspricht das municipium Verona, die civitas Bata-
torwn ; aber für domo Afer, civis Italus giebt es kein staatsrecht-
liches Correlat.
Wo die Heimathgemeinde in diesem Kreis neben der Land-
schaft auftritt, ist der Exponent dafür auch hier domus; wenig-
stens findet sich dies Wort dafür verwendet sowohl auf dem ein-
zigen Diplom, das der Heimathangabe den Exponenten vorsetzt,
wie auf den wenigen Inschriften von Flottensoldaten, welche Doppel-
angaben mit Exponenten haben. *) Nur bei den griechischen Städten
Aegyptens wird stehend naiione vorgesetzt, weil aus den oben ent-
wickelten Gründen deren Nennung den üblichen Landschaftsan-
gaben parallel geht.
Wenden wir uns dazu den rechtlichen Werth der Heimath-
angabe mittelst der Landschaft zu erörtern, so hängt sie ohne
Zweifel an der ursprünglichen Unfreiheit des Floltensoldaten. Un-
freie Leute haben eine Heimath im Rechtssinne nicht; aber die
Herkunft als ein factisches Verhältnis* wird auch bei dem Sclaven
angegeben. Wie das Pferd in den Rennlisten als Cappadox oder
Afer geführt wird, so steht bei dem Sclaven naiione Phryx oder
nations Lycao.3) Bei dem Feilbieten der Sclaven sind diese Her-
1) Domus Africa: III 3324. 4379. 2) C. X p. tl28.
3) Zum Beispiel bei zwei Sclaven wohl aus dem Gesinde des Tiberias
C. X 711. 713 natione Lycao\ ebenso finden sich Sclaven natione Phryx
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MOMMSEÏS
kunftsaogaben stehend beigesetzt worden1) und sicher hat jener
oben erörterte Sprachgebrauch sich zunächst in Folge des Sclaven-
verkehrs conventionell flxirt. Auf den Sclaveninschriften freilich
erscheint die Herkunft in der Regel nicht, wohl aber da häufig,
wo dieselben thatsächlich soldatischer Ordnung unterliegen, weil
sie eben die den Soldaten charakterisirende Heimath gewisser-
massen vertritt. So werden auch Augusts unfreie Flottensoldateu,
um factisch als Soldaten zu erseneinen, ihre Landschaft genannt
uabeo, wenngleich der Trierarch nation* Aegyptius nichts war als
ein Kaisersclave ägyptischer Herkunft. Als nun diese Mannschaften
zu Freien und zu Soldaten gemacht wurden, erkennt man auf den
älteren Ciassiarierdiplomen das Schwanken bei dem Uebergang you
der hergebrachten zu der neuen Rechtsform. Die rechtliche Con-
seqiienz hätte die Setzung der Heimathgemeinde gefordert, welche
ja nach römischer Ordnung das eigentliche Kennzeichen des rechts*
föbigen Reichsangehörigen und für Bürger wie für Peregrinen
d u r*c Ii u st u s W cero rd ö u d ^ ï* es t*^6sotz t ^rv di* % d6ixi c ti ts p rtcli^î u d
nennt auch das älteste Diplom der Art, das wir besitzen, den
Classiarier einfach einen Besser. Aber die herkömmliche Beziehung
nach der Landsmannschaft behauptete sich auch, wobei wohl die
Ungelüufigkeit der meist kleinen Ortschaften, wie der ägyptischen
Nomen und der namenlosen Völkerschaften von Sardinien und
Corsica, vielleicht auch das landsmannschaftliche Zusammenhalten
im Lagerverkehr mitgewirkt hat. Schliesslich wurde beides gesetzt,
sowohl die Heimathgemeinde wie die Landschaft, wobei indess die
letztere die Vorhand erhielt.
So weit also neben den Legionaren und den Auxiliaren die
rechtlich dem Kaisergesinde, factisch dem Heer zuzurechnenden
Truppen als dritter Heerestheil angesehen werden dürfen, wird
dem Rechtsverhältniss desselben entsprechend bei mangelnder Hei-
math die Herkunft in derjenigen Form angegeben, wie sie bei den
<Vt 3173); nation* Norieus (VI 3229); natione Germanus (X 3577). Besonders
Gladiatoren nennen oft ihre natio. Die Beispiele lasten sich überhaupt leicht
vennehren.
1) fJlpian Dig. 21, 1, 31, 2t : qui maneipia vendun ty nationem cuiusque in
venditione pronuntiare debent, plerumque enim natio servi aut provueat
aul deterret emptorem . . . quod si de natione ita pronuntiatum non erif,
iudicium emptor i . . . dabitur per quod emptor redhibet maneipium. Vgl.
denselben Dig. 50, 15, 4, 5.
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DIE CONSCRIPTIONSORDNUNG DER RÖM. KAISERZEIT 37
Sclav en möglich und üblich war; eigentümlich ist dabei our
theils die Stetigkeit, womit die Herkunftsangabe auftritt, theils
in den Fällen, wo die Unfreiheit gedeckt werdea soll, eiae ab-
sichtlich zweideutige Ausdrucksweise, die die Heimath wie die Her«
kuuft bezeichnen und auf den Auxiliarier wie auf dea Kaisersclaven
angewandt werden kann. Nachdem die Kaiserreiter wie die Flotten-
soldaten aufgehört halten einen Theil des kaiserlichen Gesindes zu
bilden, sind sie rechtlich hinsichtlich der Heimath mit den Ami-
lianen auf eine Linie gestellt; und in der That wird bei voll-
ständiger Angabe jedem von ihnen die politische Heimath beige-
setzt Aber als eine Reroiniscenz aus der Zeit der Unfreiheit bleibt
bei den Classiariern daneben die landschaftliche Herkunftsangabe
und sogar vorzugsweise in Gebrauch. Es greift dieselbe von da
aus weiter um sich, wobei allerdings auch in Betracht kommt, dass
bei dea Auxiliariera für gewisse Gebiete, namentlich Raetia und
Noricum, statt der eigentlich erforderten Heimathgemeinde diejenige
Landschaft eintritt, worin dieselbe belegen ist (S. 27). Im dritten
Jahrhundert herrscht diese Ausdrucksweise namentlich bei den in
Italien stehenden Truppenkörpern im gemeinen Sprachgebrauch
vor; das domo Philippopoli der Listen wird auf den Grabsteinen
meistens durch natione Thrax bald erläutert, bald vertreten. Mit
den Rechtsverhältnissen hat diese Verschiebung des Sprachgebrauchs
nichts zu schaffen; sie erklärt sich einmal aus der allgemeinen
Auflösung der festen Redeweise und der Ersetzung des strengen
Schemas durch gelockerte und leichter verständliche Wendungen,
dann wohl auch dadurch, dass der Sprachgebrauch der Flotten-
lager wahrscheinlich sowohl für die nachseverischen Prätorianer wie
fur die sonstigen in der späteren Kaiserzeit in Italien stehenden
Truppen massgebend gewesen ist.
Noch bleibt die Frage zu beantworten, wie sich rechtlich
die landschaftliche Herkunft und die Heimathgemeinde zu einan-
der verhalten. An sich ist eine doppelte Auffassung möglich.
Natio bezeichnet die Thatsache der Nationalität; ob ein Sclav e
nation* Phryx genannt werden konnte, wird vermutlich einfach
abgehangen haben von der Muttersprache, in der er aufwuchs. Als
nun die ursprünglich zum Kaisergesinde gehörenden Soldaten rechts-
fähig wurden und also im Recbtssinn eine Heimath zu haben an-
fingen, konnte ihre Landsmannschaft entweder, wie früher bei dem
Sclaven, rein nach dem thatsächlicheu Verhältuiss bestimmt oder
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MOMMSEN
auch aus der Heimath io der Weise entwickelt werden, dass das-
jenige Gebiet als ihre Landschaft angesehen wurde, in welchem
ihre Heimathgemeinde lag. In der Regel fiel beides zusammen, aber
nicht noth wendiger Weise. Wenn der in Misenum nicht ehelich ge-
borene und als ltaliker aufgewachsene Sohn einer Aegyptierin aus
dem kopiischen Nomos in die Flotte eintrat, so war er in jedem Fall
Coptita und nach der zweiten Annahme auch nations Aegyptius, nicht
aber nach der ersten. Ohne Zweifel ist der zweiten Auffassung
der Vorzug zu geben. Nirgends, wo beides genannt wird, erscheint
eine Discrepanz zwischen natio und domus, sondern die letztere
liegt immer im Kreise der ersteren.') Es ist ferner bei Festhal-
tung der ursprünglichen rein factischen Auffassung der natio die
allgemeine Durchführung, wie sie bei den Flottensoldaten entschie-
den stattgefunden hat, nicht blos praktisch unbequem, sondern
eigentlich undenkbar; wie soll zum Beispiel in dem eben ange-
gebenen Fall die Grenze gefunden werden, wo der in Italien ge-
borene Sohn einer Ausländerin factisch aufhört Auslinder zu sein?
Wenigstens hatte man Aushfllfskategorien in grossem Umfang schaf-
fen müssen; aber was darauf etwa bezogen werden konnte, wie
Italus oder verna, erscheint nur vereinzelt. Vor allem aber war
dies Verfahren wie das einzig praktische so das einzig rationelle;
denn es handelte sich ja nicht um Pferde oder Sclaven, sondern
jetzt um Soldaten, deren officielle Verzeichnung die Heimath for-
derte; man durfte, um dem älteren Herkommen und der allgemeinen
Verständlichkeit Rechnung zu tragen, diese in genereller Weise aus-
drucken, nicht aber sie rechtlich beseitigen durch Hineinziehung der
lediglich factischen Nationalität. — Diese Auffassung bestätigt sich
durch die äquivalenten Ausdrücke. Es wird schwerlich bestritten
werden, dass natione Nörtens nicht verschieden ist von der Formel,
die sich auch findet, oriundns ex provincia Norica*), und es würde
unvernünftig sein bei dieser letzteren an den Geburtsort und nicht
an die origo der Juristen zu denken. Selbst die Verwendung von
eivis an Stelle von natione, verkehrt wie sie ist, spricht für die
gleiche Auffassung; eivis A fer kann allenfalls stehen für eivis civi-
1) Keine Ausnahme macht VI 3198: natiu in Pannonia inferiore, domo
Bregetione et legione prima atiutrice; denn hier wird ja nicht die natio,
sondern der Geburtsort der domus entgegengesetzt. Ich habe hier früher an
einen geographischen Irrthnm des Concipienten gedacht, aber mit Unrecht.
2) C. VI 24S2. Aehnlich VI 2494. 2602. 3204. 3293.
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DIE CONSCRIPTIONSOKDISUNG DEB ROM. KAISERZEIT 39
talis in Africa, nicht aber für natus in Africa. Da Dach wird auf
den Militari n Schriften die Landschaft in dem Siooe zu verstehet)
sein, dass Atgyytim Lycopolites den in dem Lande Aegypten, dem
•Noraos von Lykopolis, Acgyptius allein den ebendaselbst in irgend
einem nicht genannten Nomos beimatbberechtigten Mann bezeichnet.
III. Die Truppenstellung der einzelnen Reichstheile.
Uib ein Bild zu gewinnen von dem System, nach dem das
stehende römische Heer gebildet worden ist, müssen vor allem die
verschiedenen Resta ndlbeile desselben neben einander berücksichtigt
werden. Dies im Einzelnen auszuführen ist in dem engen Rahmen
einer Gelegenheitsarbeit nicht möglich ; doch wird die folgende Aus-
führung dazu beitragen die leitenden Gedanken zu veranschaulichen.
Von dem Offizierdienst sehe ich hier ab. Er ist im Allge-
meinen genommen für die gesammte Armee und Flotte, einschliess-
lich der Centurionen des Fussvolks und in der Regel auch der
Decurionen der Reiterei, geknüpft an den Besitz des römischen
Bürgerrechts und in den höheren Graden an das Rilterpferd und
die durch die Ordnung der Aemterlaufbahn gegebenen Qualifica-
tionen; die Heimath hat gewiss rechtlich einen Unterschied nie
gemacht, obwohl allerdings die höheren Offiziere aus der Provinz
im Laufe der Zeit zahlreicher werden. Der Ausschluss der Italiker
vom Kriegsdienst hat sich natürlich auf ihn nicht erstreckt; viel-
mehr sind besonders die Centurionen auch nachher noch häufig
aus Italien hervorgegangen. Die ausnahmsweise Zulassung der Ita-
liker zum Legionsdienst auch noch in späterer Zeit (S. 20) mag
damit zusammenhängen und vielleicht ein Probedienst auf Avan-
cement zum Centurio gewesen sein.
Für Italien1) giebt es, wie staatsrechtlich keine andere Form
der Heimathbezeichnung als die städtische, so auch militärisch keine
andere mögliche Form des Dienstes als die des römischen Bürgers,
also im Allgemeinen in der Garde oder in der Legion. Dass dem
Italiker der regelmässige Dienst in der Legion durch Vespasian ent-
zogen worden ist, ist früher (S. 19) ausgeführt worden. Dasselbe
1) Selbstverständlich gilt dies, so weit das Vollbürgerrecht reicht. Die
wenigen italischen Gemeinden, die in der Kaiserzeit latinisches Recht halten,
wie die Camunner, haben wahrscheinlich dem entsprechend ihrer Dienstpflicht
genügt (Hermes 16, 465. 471).
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MOMMSEN
geschah dann in Betreff des Dienstes in der eigentlichen Raiser-
garde, und zwar schlechthin *), durch Severus. Seitdem ist dem in
Italien heimathberechtigten romischen Bürger der Kriegsdienst Uber-
haupt verschlossen, abgesehen von der hauptstädtischen Stadtmiliz
und der hauptstädtischen Feuerwehr, so wie etwa noch von den
Cohorten der italischen Freiwilligen, die alle zusammen wenig
bedeuten. — Die Nichlburgertruppen aller Art sind dem Italiker
unzugänglich, da das Fehlen des römischen Bürgerrechts für den
Eintritt in dieselben die rechtliche Voraussetzung ist. *) Das Miss-
trauen gegen die Italiener ist eines derjenigen Momente, das mit
völliger Stetigkeit und in beständigem Steigen die Geschichte der
Kaiserzeit beherrscht und dessen Wallen vor allem auf dem mili-
tärischen Gebiet zu Tage tritt.
In welcher Weise die Aushebung in den Provinzen stattge-
funden hat, dafür fliesst uns eine doppelte Quelle: die Einzelan-
gaben über die Heimath der Soldaten aller Kategorien und die von
Volkerschaften entlehnten Namen der Auxilia. Während die Legio-
nen des stehenden Heeres sich nie nach ihrer speeiellen Heimath
benennen3), führen die Auxiliartruppen nicht ausschliesslich, aber
vorwiegend von ihrem ursprünglichen Aushebungsbezirk den Na-
men.4) Dass ihre Benennungen in diesem Sinn zu fassen sind,
1) Die einzigen mir bekannten Ausnahmen sind die beiden Prätorianer
aas Tea n um and Mantaa, welche jener im J. 243, dieser im J. 249 verab-
schiedet wurden (D. LU. LIV). Beide müssen anter Alexander eingetreten
sein; vielleicht hat dieser vorübergehend wieder die Garde nach dem allen
System gebildet, was zu dem Gesamrotcliarakter seiner Regierang recht wohl
stimmt.
2) Hermes 16, 461. 470.
3) Es gilt dies für das stehende Heer der Kaiserzeit; vorher begegnen
allerdings Legionen mit wahrscheinlich so aufzufassenden Bezeichnungen, wie
Mutinenrit, Sabina, S or ana.
4) Gemeint ist damit das im Genitiv des Pluralis gesetzte substantivische
Ethnikon, für welches nur selten und wohl durchaus abusiv die adjectivische
Bezeichnung eintritt: so heisst die cohort I Apamenorum (III 600) auf einer
Inschrift von Ostia (Henzen 6709) cohort I Apamena. Die ständig auftreten-
den adjecti vischen Benennungen, wie die cohortes Cyrenaicœ (S. 44 A. 2), die
ala I Thracum Mauretana , cohort 1 G a Horum Dacica, II Gallorum Mace-
donia sind ohne Zweifel zu beurlheilen wie die gleichartigen der Legionen
Macedoru'ca, Scythica^ Mtpanay Fretensit; mit der Heimath haben sie nicht«
zu schaffen und sind wohl im Ganzen als ehrenrolle Erinnerungen an mili-
tärische Vorgänge zu betrachten.
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ME C0NSCR1PT1ONSORDNUNG DER RUM. KAISERZEIT 41
ist selbstverständlich und würde, wäre es dies nicht, es genügen
dafür an das Verhalten der acht ba ta vischen Cohorteo in den Wirren
oach Neros Tod zu erinnern.
Freilich mögen bei dieser Namengebung noch andere Rück*
richten obgewaltet haben. Wenn von den Vocontiern, den Be-
wohnern des Wallis, den (vermutlich kimmerischen) Bosporanero
die ala* Vocontiorum, Valknsium, Bosporanorum den Namen führen,
ohne dass diesen Reiterregimentern, wie sonst gewohnlich, gleich-
artige Coborten sur Seite stehen, so liegt darin ohne Zweifel eine
Auszeichnung jener beiden schon zu Augustus Zeit halb italianisirten
Distriete so wie des Clientelstaals. Aber keineswegs muss diese
Auszeichnung in der leeren Beilegung der Namen bestanden haben;
vielmehr sollte wahrscheinlich den Bewohnern jener Gegenden in
dieser Weise reichliche Aussicht auf den ehrenvolleren und besser
bezahlten Reiterdienst eröffnet werden. Andrerseits ist damit nicht
ausgeschlossen, dass diese Alen vielleicht roo Haus aus nicht allein
ans den Districten ausgehoben worden sind, die ihnen den Namen
gaben. Bei der Aushebung der Alen ist Oberhaupt aus nahe liegen-
den Gründen ein grösserer Bezirk als bei dem Pussvolk zu Grunde
gelegt oder auch ganz von der Oertlichkeit abgesehen worden.
Hauptsächlich desshalb wird bei jenen die Benennung nach dem
Ethnikum mehr zurücktreten als bei diesen und haben nicht wenige
Alen von einzelnen Offizieren oder von der Waffengattung oder
anderen Distinctiven den Namen entlehnt.
Bei den Auxilien der Infanterie habe ich, wenigstens so weit
sie mit Sicherheit oder mit Wahrscheinlichkeit auf Augustus zurück-
geführt werden können, nirgends Grund gefunden in Zweifel zu
ziehen, dass sie in den Districten gebildet worden sind, nach denen
sie heissen. Bei der Recru lining sind allerdings nachweislich bereits
früh Mannschaften anderer Herkunft aufgenommen worden. Schon
nach dem ältesten auf uns gekommenen Document über die Her-
kunft der Soldaten wird im J. 60 n. Chr. ein aus Illyricum ge-
bürtiger Soldat aus der in Illyricum liegenden cohort V Hispano-
rvm nach vollendeter 25jähriger Dienstzeit entlassen.1) Späterhin
pflegen, wo wir nachkommen können, der durch den Namen der
Truppe bezeichnete Bezirk und die Personalheimath des einzelnen
Soldaten weit häufiger zu differiren als zu stimmen. *) Das Ein-
1) D. II (C. 1. L. II! p. 845).
2) Belege geben Henieo ann. delV Inst. 1850 S. 13 und Barster in der
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MOMMSEN
greifen der örtlichen Aushebung tritt bei den Auxilien vielfach
und vielleicht noch früher hervor als bei den Legionen; aber
keineswegs ist doch der Garnisonsdistrict einfach zum Aushebungs-
districte geworden, sondern es haben hier militärische, vielleicht
auch politische Rücksichten sehr verschiedener Art eingegriffen.
Bei den Ityräern und Hemesenern pflegt die Heimath des Soldaten
mit dem Abtheilungsnamen sich zu decken ; es liegt auf der Hand,
dass diese Truppen, meist Bogenschützen, mit Rücksicht auf ihre
Nationalität nicht blos gestaltet wurden, sondern auch gestaltet blie-
ben. Dasselbe gilt von den Dalmatinern ohne Zweifel aus ähnlichen
Gründen. — Das Umgekehrte tritt vielleicht in Germanien ein.
Dass Vespasian, der nach Ueberwältigung der Rheinarmee deren
Legionen grösstenteils auflöste, die bei diesen Vorgängen in erster
Reihe betheiligten germanischen Auxilia ebenfalls dafür getroffen
hat, ist sehr wahrscheinlich. Nachweislich sind bei den Batavern
ursprünglich eine Ala von 1000 Mann und neun Co hör ten, ebenfalls
ausnahmsweise sämmtlich jede von 1000 Mann, ausgehoben worden,
von denen später nur die 1. 2. 3. 9. noch nachweisbar sind.1) Da
Lücken dieses Umfangs in unseren Listen sonst nicht begegnen, so
werden die fünf fehlenden sich unter den acht befunden haben,
die den Kern des Aufstandes des Civilis bildeten und nachher auf-
gelöst worden sein. Aber vielleicht ist Vespasian noch weiter ge-
gangen. Bei den Truppen, die nach Völkerschaften der ßelgica
und der beiden Germanien benannt sind, findet sich fast ausnahms-
los1) Disparität des Truppennamens und der Heimathangabe der
fleissigen und verständigen Untersuchung über die Nationen des Römerreichs
im Heer der Kaiser (Speier 1873) S. 48. Meine Listen (S. 6 A. 1) verzeichnen
sie, so weit sie mir bekannt sind.
1) Die ala I (woraus die Existenz weiterer noch nicht folgt) and die der
drei ersten cohortes mUiariae sind im Index zu Bd. 1U nachgewiesen; die
neunte, ebenfalls miliaria, nennt die Inschrift von Massalia C. I. G. 6777 und
(nach der richtigen Lesung) das Diplom vom J. 1C6 (Epk. II p. 460; V n. 249).
Dass die fünf fehlenden Cohorten ebenfalls doppelte gewesen sind, lSsst sich
nicht bezweifeln. — Hübners Auseinandersetzung über die batavischen Cohorten
(in dieser Zeitschrift 16, 558) ist verfehlt
2) Eine Ausnahme macht die keineswegs besonders alte englische Inschrift
(Hübner epk. ep. 3 p. 134 n. 103), wonach die Texand\ri) et Sunic(i) vex[il-
larii) cohor{tis) II yprvior(um) gemeinschaftlich einen Altar stiften. Damals
also müssen diese kleinen den Nerviern benachbarten Distincte in einer ner-
vischen Cohorte relativ stark vertreten gewesen sein. Es braucht aber nicht
für die Nervier gegolten zu haben, was für die Bataver und Treverer galt.
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DIE CONSCRIPTIONSORDNUNG DER ROM. KAISERZEIT 43
einzelnen Soldaten. Vielleicht hat der Kaiser bei der germanisch-
belgischen Aushebung die Oertlichkeil wenigstens der Regel nach
beseitigt und die einzelne Truppe unter Belassung ihres Namens
fortan ohne Rücksicht auf die Heimath oder im Gegensatz zu der-
selben zu recrutiren vorgeschrieben, um also die Gefahr, welche
der Aufstand des Civilis enthüllt hatte, für die Zukunft zu mindern.1)
Hinderlicher als die Differenz zwischen der Aufstellung und
der Recrutirung der Abtheilung sind für diese Untersuchung die
zahlreichen nach Augustus formirten Auxilien; denn äussere Kri-
terien fUr die Zurtlckftthrung der einzelnen Truppe auf Augustus
giebt es nicht.1) Indess führten die spater eingerichteten Auxilien
gleich den Legionen späterer Entstehung in vollständiger Tituli-
rung wenigstens zum grossen Theil den Stifternamen und schei-
den die cohort I Claudia Sugambrorum, die ala I Vespasiana Dar-
danonm, die zahlreichen fla vischen Alen und Cohorten, ebenso
die ulpischen, aelischen, die cohors ! miliaria nova Severiana
Surorum sagittariorum sich von selber aus. Dasselbe gilt selbst-
verständlich von den nach nachaugustischen Provinzen benannten
Truppen. Unter den übrig bleibenden werden ohne Zweifel noch
verschiedene nicht augustische sein, andrerseits manche von Augu-
stus eingerichtete Truppe fehlen, sei es weil sie bald wieder aufge-
löst ward, sei es wegen zufälligen Mangels der Belege.*) Aber wir
Ueberdies gehört die Inschrift einer Zeit an , wo das geschlossene Barbaren-
thum von Regierangswegen gefördert ward, wie die Behandlung der in der
Hauptstadt garnisonireoden Thraker zeigt; möglich, dass damals auch in den
Provinzen solche Erwägungen eingegriffen haben.
1) Darum kann die cohors Usipiorum per Germania* conscripta, von
der Tacitaa Agr. 28 berichtet, dennoch zunächst aus Usipiern gebildet worden
sein, obwohl Tacitus Worte eher dagegen als dafür sprechen. Auch mit
nicht localer Recrutirung ist es vereinbar, dass bei Neubildung einer Truppe
ein Stammbezirk zu Grunde gelegt ward. Die Inschriften nennen diese Co-
horte nicht; vermutlich ist sie in Folge des von Tacitus berichteten Vor-
zuges cassirt worden.^ T K
2) Die Benennung lulia kommt überhaupt nicht vor, die Bezeichnung
Augusta nicht selten, aber es findet sich eine ala Augusta Gordiana (oder
Augusta allein) ob virtutem appellata (VII 340 — 314) und oft steht sie bei
briltischen und dacischen Abtheilungen, so dass wenigstens in vielen Fällen
dieser Beiname bei den Auxilien nicht, wie es bei den Legionen allerdings wohl
der Fall ist, auf den Kaiser Augustus zurückführt.
3) Beispielsweise sind die vier paononischen, die sieben dalmatischen,
ée vier Cohorten der Lingonen sammtlich belegt; dagegen fehlt uns von
ita sechs der Nervier die vierte und fünfte, von den acht der Breuker die
44
MOMMSEN
haben genug Nachrichten, um das von Augustus bei der Bildung
der Auxilien eingehaltene Verfahren zu erkennen1); und »t dies er-
kannt, so wird es selber die Lücken und Mängel der üeberlieferung
einigermassen corrigiren.
Augustus hat die Auxilia nur ausgehoben in den eigenen
Provinzen, nicht in denen des Senats. Dieses nicht Überlieferte
und bisher auch nicht erkannte Princip erhellt aus sicherer In-
duction. Unter den zehn senatorischen Provinzen — wobei die
zwei unter Augustus vom Kaiser an den Senat Ubergegangenen
Narbonensis und Cyprus mit, dagegen umgekehrt Iüyricum und
Sardinien nicht mit gerechnet und Lusitania als von Baetica ge-
trennt betrachtet ist — gilt dies ohne Beschränkung von sieben:
Achaia, Baetica, Bithynien und Pontus, Cyprus, Kreta und Kyrene1),
vierte ond sechste. Es kann dies auch nicht andere sein, da von den klein-
asiatischen und syrischen Truppen bis jetzt noch kein Militärdiplom be-
kannt ist und auch die Soldateninschriften im Osten sehr sparsam begegnen
Die merkwürdige Inschrift von Byllis (C. III 600), welche ein mesopotamisches
aus orientalischen Auxilien zusammengesetztes Trappencorps spccificirt, zeigt,
wie viel weniger wir verhällnissmässig von diesen wissen, wenn auch die
Inschriften der Offiziere sich ziemlich gleichmäßig anf den Westen und den
Osten vertheilen. Aber für das Gesammtergebniss kommen nur die gänzlich
fehlenden Völkerschaften und die über die uns bekannte höchste Nummer
fehlenden Abtheilungen in Betracht, und diese Fälle können nicht zahlreich
sein. — Andrerseits ist bei diesen Berechnungen nicht aus dem Auge zu lassen,
dass wie bei den Legionen so auch bei den Alen und Gohorten zahlreiche
Doppelnummern begegnen, also zum Beispiel die thrakischen Cohorten nur bis
sechs zählen, aber es deren vielmehr neun bis zehn gegeben hat. Dies
wird indess für die ursprüngliche Organisation bei Seite bleiben können, da
Doppelnummern schon bei dieser nicht eben wahrscheinlich sind, auch in
zahlreichen Fällen es deutlich hervortritt, dass diese durch spätere Creirungen
entstanden sind.
1) Von den Auxilien, die die Notitia Dignitatum aufführt und die nicht
anderweitig aus vordiocletianischer Zeit bezeugt sind, kann für diese nur mit
grosser Vorsicht Gebrauch gemacht werden. Bei weitem die meisten derselben
sind unzweifelhaft diocletianisch oder noch jünger und für die Ausscheidung
der einzeln allerdings darunter befindlichen älteren mangeln häufig die Kri-
terien.
2) Denn die cohortes Cyrenaicae sind nicht cohortes Cyrenaeorum^ so
wenig wie die legio Cyrenaica eine Legion von Cyrenaeern ist; viel eher
sind dies alles ursprünglich ägyptische mit der Einverleibung des Königreichs
römisch gewordene Abiheilungen. Die Kvçqvaïot in Arrians txtaÇtç xar' UXa-
yüy (p. 80,9. 15. 62, 16. 83, 6 Hercher) scheinen eine solche Cohorte zu be-
zeichnen, aber verbürgen die Grundbedeutung in keiner Weise.
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VIE CONSCRIPTIONSORDNUNG DER ROM. KAISERZEIT 45
Macedonieii uud Sicilien: aus keiner derselben giebt es eine nach
der Provinz oder einem Tbeil der Provinz benannte Ala oder Co-
horte. For Asia, Africa und die Narbonensis lässt sich dies so all-
gemein nicht sagen; aber die Ausnahmen sind meistens nur Be-
stätigungen des Gesetzes. Nach Asia führen die räthselhaften alae
Phrygum, anscheinend sieben an der Zahl1); eine genügende Er-
klärung dafür weiss ich nicht, aber dass es mit ihnen eine be-
sondere ßewandtniss haben muss, wird jeder einräumen, der ihre
Sulking in der gesammten Truppeuliste des römischen Reiches
erwogen hat. Africa ist die einzige Senatsprovinz, in der ein
kaiserliches Commando stand und es kann insofern nicht be-
fremden , wenn dem Kaiser hier auch das Recht beigelegt ward
Auxilia einzuberufen3); indess sind die africanischen Auxilia an Zahl
so gering und die flavischen und ulpiachen unter ihnen so stark
vertreten, dass sie füglich sämmllich nachaugustischer Entstehung
sein können.3) Aus der Narbonensis endlich erscheint die einzige
Ala der Vocontier4); und von diesen ist ausdrücklich bezeugt6),
dass sie exempt waren und dem Proconsul der Provinz nicht ge-
ll Ala Phrygum C. II 4254; Bensen 6109. Ala VU Phrygum G. VI
1838. Die Alennummern steigen sonst nicht fiber drei, welche Ziffer selbst
•nein bei den Thrakern begegnet. Phrygia erscheint auch anter den vom
Legaten von Galatien verwalteten Landschaften (Marquardt Staatsverw. 1, 358)
and darauf liesse sich die ala Phrygum beziehen; aber die seltsame siebente
Ala der Phrygier ist damit nicht erklart.
2) Dasselbe kann für Illyricnm in Anwendung gekommen sein, bis diese
Provinz, was noch anter Augustus selbst geschab, in kaiserliche Verwaltung
überging.
3) Abgesehen von den als flavischen oder ulpischen bezeichneten sind
aus Africa - Numidien bekannt drei alae: A fromm, velerana Gaetulorttm,
Xumidarum und vier Cohorten / A fromm (vielleicht identisch mit der / Ulpia
Afrorum), JI Cirtensium, I Gaetulomm , / Mutulamiorum, über deren Ur-
sprung directe Zeugnisse fehlen. Die Ala der Gaetuler hat schon in dem
jüdischen Kriege unter Nero gefochten (C. V 7007).
4j C. VII 1080. C. I. Rh. 67. 161. Den angeblichen n(umerus) Voc{on-
tiorum) Eph.W p. 207 n. 698 erklärt Hübner mit Recht für unmöglich; die
mtmeri sind eine Institution des dritten Jahrhunderts und gebildet aus den
frischesten, das heisst am wenigsten romaoisirten Völkerschaften des Reiches,
um da§ schlaffe Heerwesen der Zeit su verjüngen. Von dem gefälschten
Kriegstribun der Vocontier in den Kaiserbiographien (trig. tyr. c. 3) ist xu
reden nicht erforderlich.
5) Strabo 4, 6, 4 p. 203.
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MOMMSEN
horchten, also von dem Raiser in ähnlicher Weise abhingen wie
die Könige von Thrakien und der cottischen Alpen.
Was aus den Corpsbezeichnungen sich ergiebt, bestätigen die
vereinzelten personalen Heimathangaben von Auxiliarsoldaten.1) Von
denen, die ich habe sammeln können, treffen zwei recht späte auf
Africa1), je eine auf Macédonien *) und auf Kreta4); vergleicht man
damit die ansehnliche Zahl der Heimathaugaben einerseits der aus
den Senatsprovinzen summenden Legionare, andrerseits der aus den
kaiserlichen Provinzen stammenden Auxiliarsoldaten, so tritt das Ge-
setz trotz jener vereinzelten Ausnahmen in aller Deutlichkeit hervor.
Diese Regeln gelten far die Auxiliartruppen. Einen Flotten-
dienst als solchen bat es zu Augustus Zeit nicht gegeben; indess
ist, als er, wahrscheinlich durch Claudius, organ isirt ward, die dafür
erforderliche Aushebung wesentlich ebenfalls auf die kaiserlichen
Provinzen gelegt worden. Darum fehlen in der Flotte Baetica,
Narbonensis, Makedonien, Achaia, Cyprus, Kreta ganz, fast ganz
auch Asia*) und Kyrene.*) Africa ist nicht stark, aber doch ver-
treten.7) Sardinien ist in militärischer Hinsicht stets als kaiser-
liche Provinz behandelt worden, auch als es unter Proconsuln
stand.0) Die ziemlich zahlreichen Bithyner und Pontiker unter der
1) Selbstverständlich sind die cohort** voluntariorum uud die diesen
gleichstehenden, wie zum Beispiel die cohorte* cla**icae, biebei nicht in Be-
tracht gezogen ; dass dieselben nicht su den Aoxilisrcohorten gehören, zeigen
vor sllem deutlich die Heimathangaben.
2) C. III 3324. 4379.
3) D. XXXIV vom J. 134. Stobi, das hier als Heimath eines Soldaten
der coh. I Claudia Sugambrorum auftritt, ist auch insofern anomal, als es
schon bei Plinius h. n. 4, 10, 34 oppidum civium Romanorum heisst und die
Auxiliarrecrulirung für ein solches nicht passt. Ist der S. 60 A. 2 vorgeschla-
gene Ausweg statthaft, das heisst ist dieser Soldat nicht in Stobi ausgehoben,
sondern während des Dienstes mit dem römischen Bürgerrecht beschenkt und
der Gemeinde Stobi zugeschrieben worden, so fallen beide Bedenken zugleich
hinweg.
4) C. I. Rb. 738.
5) Wir kennen einen Flottensoldaten A*ianu* nnd zwei Phryget, von
diesen einen aus Laodicea.
6) Ein Flottensoldat von dort vielleicht C. VI 3115; doch ist die Lösung
von Cyr. nicht sicher.
7) Ich Bnde elf Afri nnd drei Lib y ci.
8) Auf die militärische Sonderstellung Sardiniens habe ich G. I. L. X
p. 777 hingewiesen. Es war Anfangs senatorisch, seit 6 n. Chr. kaiserlich;
als dann Nero es dem Senat gab, blieb dennoch das Commando.
k.
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DIE CONSCRIPTIONSORDNUNG DER ROM. KAISERZEIT 47
FJotteoniannscbaft erklären sich daraus, dass diese Provinz seit
Traisa Oberwiegend unter kaiserlicher Verwaltung gestanden hat.
Auch die Bezirke, nach denen in den kaiserlichen Provinzen
die Aushebung für die Auxilia stattfand, lassen sich wenigstens
för das Fussvolk ') einigermassen erkennen und bieten bemerkens-
wert he Vergleichspunkte mit der zu Augustus Zeit bestehenden
Beichseiotbeilung. Auf der spanischen Halbinsel bildet die Pro-
vinz Lusitanien zugleich einen Aushebungsbezirk, der an Infanterie
siebeo Coborten stellt; Reiterei von dort ist nicht bekannt und
wird hier wie anderswo in den zahlreichen nicht nach Elhniken
benannten Reiterregimentern stecken. In der Tarraconensis ist
in der schon damals gewissermassen selbständigen Landschaft Asturia
nod Callaecia nach den drei conventus ausgehoben worden, woraus
die sechs cohortes Astnrvm und die je fünf der Bracaraugustani und
der Lucenses hervorgegangen sind. In der übrigen Tarraconensis ist
]'d dem nordwestlichen Theil gauweise, also besonders stark ausge-
hoben worden ; dahin gehören die beiden ahe der Aravaker, die je
zwei Cohorten der Cantabrer, der Vasconen, der Varduller und andre
mehr. Ergänzend treten hinzu die Auxilia der Hispani im Allgemeinen,
wenigsten eine Ala und sechs Cohorten, welche hauptsächlich aus
den südlichen Theilen der Tarraconensis hervorgegangen sein wer-
den. — In Gallien finden wir zunächst in Aquitanien vier Cohorten
der Aquitani neben zwei der Aquitani Bituriges ; hier tritt deutlich
das für die ursprüngliche Aushebung massgebende nationale Element
hervor, insofern jene aus dem iberischen, diese aus dem keltischen
Theil der Provinz hervorgegangen sein werden. Die zwei gallischen
alae und elf*) gallischen Cohorten sind offenbar das Contingent der
1) Die Zahl der Cohorten, welche anders als von dem ursprünglichen
Conscriptionsbezirk benannt sind, ist nicht gross und in der That noch kleiner
als sie erscheint, da in den meisten Fallen der Art offenbar blos abgekürzte
Benennungen vorliegen. Für die Alen gilt das Gegentheil; man wird also sich
wohl davor zo hüten haben daraus, dass keine Alen der Lusitaner, Aquitaner,
Raeter vorkommen, zu folgern, dass in diesen Provinzen keine Reiter aus-
gehoben worden sind.
2) Die ersten sieben sind alle belegt; ausserdem aber wird die coh. XI
Gatlvrum genannt in einer dalmatiner Inschrift {Eph. IV n. 237); Hr. Gla-
vinic, den ich desswegen befragt habe, erklärt die Lesung des klar und schön
geschriebenen Steins für zweifellos. Die 8. 9. 10. fehlen bis jetzt. Möglich
ist es, dass die lt. Cohorte von der Gesammtzahl heisst, ähnlich wie die
30- Legion benanut ist, und die drei mangelnden Cohorten in den Doppet-
aummern stecken.
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■
MOMMSEN
Lugdunensis. In der Belgica und den beiden Germanien endlich,
welche für diese Zeit als ein Verwaltungsbezirk betrachtet werden
müssen, wird durchaus nach Gauen ausgehoben und offenbar so
stark wie in keinem andern District. Von den 1000 Reitern uuü
den 9000 Mann zu Fuss der Bataver ist schon (S. 42) gesprochen
worden; aber auch die Nervier stellen sechs Cohorten und Uber-
haupt sind fast säinnitliche hier ansässige germanische oder halb-
germanische Völkerschaften unter den benannten Auxilien vertreten,
wahrend die kellischen nicht in gleichem Masse herangezogen zu
sein scheinen. Das auffallende Fehlen von alae und cohortes der
Treverer1) mag sich daraus erklären, dass ihr Contingent nach dem
Krieg des Civilis aufgelöst oder doch umgenannt ward. — In Illy-
ricum, das bei Einführung dieser Ordnung ohne Zweifel noch
eine Provinz gebildet hat, erscheinen die Auxilien im wesentlichen
dreitheilig: sieben Cohorten der Dalmater*), vier der Pan no nier,
acht der Breuker. Offenbar ist dies in der Hauptsache dieselbe
Eintheilung, aus welcher dann die Provinzen Dalmatien, Pannonien
und Moesien hervorgegangen sind; die Breuker, im äussersten
Östlichen Winkel des späteren Unterpannonieus an der Grenze
Moesiens heimisch, scheinen für die Contingente des unteren
Donaugebietes den Namen hergegeben zu haben, also bei der Tren-
nung der Provinzen Pannonien und Moesien die Grenzlinie etwas
weiter nach Osten geschoben zu sein als sie bei Einrichtung der
Aushebungsbezirke gezogen worden war. — In Syrien sind die
Auxilien theils auf einzelne grossere Stadtbezirke gelegt, wie Apamea,
Askalon, Tyros, theils treten hier die abhängigen Kleinstaaten in
den cohortes Chalcidenorum (5), Hemesenorum (1), Ituraeonim (7)
hervor. — Zu diesen Coolingenten der vier grossen Kaiserprovinzen
1) Tacitus ann. 3,42 (vgl. hist. 2, 14. 4,55) spricht von einer dort aus-
gehobeneo Ala; aber die Inschriften kennen keine von diesem Gau benannte
Truppe. Die schlecht überlieferte Inschrift Brambach 800 — auch praefectu*
equitum alae ist eiue ungewöhnliche Benennung — ist vermutlich falsch er-
gänzt. Die ala Indiana mag wohl, wie ein Ungenannter in den Rhein. Jahrb.
19 (1853) S. 55 scharfsinnig vermulhet hat, von dem Treverer lulius Indus
(Tacitus a. a. O.) benannt und in der That die alte ala Treverorum sein.
Aber dadurch wird die Thatsacbe nicht beseitigt, dass in spaterer Zeit keine
Auxiliartruppe diesen Namen geführt hat.
2) Dass dies gerade die sex milia Balmatarum , recens dilectus des
Tacitus (hist. 3, 50) seien, ist nicht erwiesen. Kaiserbeinamen führt keine
der Cohorten.
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DIE CONSCRIPTIONSORDNUNG DER ROM. RAISERZEIT 49
kommen weiter die der kleine reu ?on Procuratoren verwalteten
DistricLe, die Ligurer und Montaner, womit die Alpes maritima*
gemeint sind, die Alpini, welche zunächst aus den cottiachen und
graischen Bergen hervorgegangen sein werden, die Raeter und die
Noriker, von welchen letzteren die Raeter acht, die INoriker nur
eine Cohorte Infanterie und letztere allein daneben eine Ala stellten
— der Grund dieser zu dem sonstigen Verhähniss der Provinzen
durchaus nicht passenden Ziffern wird weiterhin (S. 52) sich zeigen.
— Die Ciientelstaaten sind bei den Auxilien nicht vertreten, so weit
die Verüieidigung der Reichsgrenze auf sie selber fiel'); kappado-
kische Auxilien giebt es nicht; die kommagenischen Cohorten sind
wahrscheinlich erst von Vespasian oder seinen Söhnen eingerichtet
worden.*) Wo dagegen diese Staaten nicht unmittelbar für die Grenz-
Tertbeidigung eingerichtet sind, finden wir sie vielmehr in hervor-
ragender Weise betheiligt. Für Syrien ist dies bereits hervorgehoben
worden ; stärker aber noch sind die Thraker herangezogen worden,
die neben sechs Cohorten Fussvolk in der Zahl der Reiterregimenter
nur den Galliern weichen. Wahrscheinlich gebt auch dies schon
auf Augustus zurück und ist nicht erst bei der Einziehung der
betreffenden Landschaften so geordnet worden. — Der Grund der
auffallend schwachen Betheiligung von Aegypten, aus dem nur
zwei Cohorten der Thebais erwähnt werden und das also in seinem
Hauptdistrict gar nicht vertreten ist, so wie des völligen Fehlens
der Provinz Gala lia s), des alten Reiches des Amyntas, wird weiter-
hin (S. 51) sich ergeben.
Die nach Augustus zum Reich gekommenen Provinzen, sämmt-
bch kaiserlicher Verwaltung, sind hinsichtlich der Aushebung nach
denselben Grundsätzen behandelt worden. Auffallend schwach sind
1) Wegen der ala Botporanowm 8. S. 7t. Cohortes Bosporaiwrum
kennen die echten Inschriften nicht.
2) Wir kennen von Kommagene eine Ala und die Cohorten 1. 2. 3. 6,
von Nnmidien eine Ala und die Cohorten 1. 2. Die beiden ersten komma-
genischen und beide numidisehe Cohorten nennen sich Flavia«.
3) Wenigstens finde ich inschriftlich von dort bezeugt nur die zweite
and dritte Cohorte der Paphlagonier (die erste fehlt), die als ulpische hier
wegfallen. Ebenso ist die Cohorte von Trapezunt, die Tacitus hist. 3, 47
erwähnt, erst im J. 63 n. Chr. hinzugetreten. Mögen übrigens auch in diesem
Ländercomplex einige Auxilien ausgehoben worden sein , für das Gesammt-
ergebniss 1st es einerlei, ob diese Art der Aushebung dort gar nicht oder
our in geringem Umfang stattgefunden hat.
Henne. XIX 4
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MOMMSEN
die beiden Mauretanien angezogen ; wir kennen von dort gar keine
Reiter und nur zwei Cohorten Infanterie. Auch von Dakern wissen
wir nur von einer Ala und drei Cohorten. In Britannien aber ist
ebenso stark ausgehoben worden wie bei den Kelten des Continents;
die Ziffern der Alen und Cohorten gehen zwar jene nicht Ober 1,
diese nicht Uber 6 hinaus, aber es gab hier eine Reihe gleich-
bezifferter Cohorten: die cohortes primae Brittonum Flavia, Ulpia,
Aelia, miliaria, ebenso die cohortes secundae Flavia und Nervia sind
wahrscheinlich alle von einander zu unterscheiden und zeigen, wie
häufig die Regierung von Vespasian bis auf Hadrian neue Truppen-
formationen auf der Insel vorgenommen hat.
Die Zusammenhaltung der von Augustus angeordneten Auxi-
liarconscription, wie sie hier kurz zusammengefasst ist, mit der
legionaren Recrutirung ergiebt deutlich das complementare Ver-
hältniss: alle die Provinzen, die dort gar nicht oder schwach be-
theiligt sind, stehen bei dieser in erster Reihe. Zunächst haben
die Senatsprovinzen, wo Auxiliarier nicht ausgehoben werden durf-
ten, dafür Legionarier verhältnissmässig zahlreich geliefert. Die
Aushebung im J. 65, von welcher wir zufallig erfahren (S. 8),
fiel auf die Provinzen Narbonensis, Asia, Africa, lauter senatorische.
Auf die Narbonensis und auf Africa, so wie ferner auf die Pro-
vinz Macédonien fuhrt die Mehrzahl der Heimathangaben der Pro-
vinzialen in den rheinischen, dalmatinischen, africanischen Legio-
nen. Baetica ist schwach vertreten; die wenigen Inschriften, welche
wir von dort gebürtigen Soldaten besitzen, fallen fast alle auf
die Rheinarmee. Hatten wir solche Kunde von den im ersten Jahr-
hundert in Spanien garnison irenden Legionen, wie sie uns die
unschätzbaren Mainzer Funde für das dortige Lager gewähren, so
würden die geborenen Baetiker und die geborenen Narbonenser darin
ohne Zweifel im umgekehrten Verhältniss vertreten sein, wie dies
bei den Mainzern der Fall ist. Wenn die übrigen Senatsprovinzen
in den Grabsteinen der Legionen, welche auf uns gekommen sind,
keine oder schwache Vertretung finden, so liegt bei Sicilien die Er-
klärung der merkwürdigen Thatsache, dass wir auch nicht einen von
dort gebürtigen römischen Soldaten namhaft machen könne, wohl
einfach darin, dass Sicilien auch die einzige Provinz des grossen
Reiches ist, die keinen Meilenstein aufzuweisen hat. Bei den Senats-
provinzen des Ostens, Achaia, Bithynien, Asia, Cypern, Kreta, Ky-
renae kommt neben der relativ stärkeren Verwirthschaftung der-
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DIE CONSCRIPTIO.NSORDNUNG DEK RUM. KAISERZE1T 51
selben in Betracht, dass die von dort her gebürtigen Soldaten
in die Legionen des Ostens gehörten und Uber diese die Kunde
bis jetzt sehr spärlich ist — die africauische Legion, die zeitweise
zu denen des Ostens gerechnet worden ist, zeigt in der That eine
Reihe geb orner Bithyner (S. 9). Als dann mit Hadrian die Ort-
liche Conscription Regel ward, fielen alle diese Provinzen, da sie
ohne Garnison waren, dadurch bei der Conscription aus. Die in
den Senats provinzen heimathberechtigten Leute dienten anfänglich
in der Garde und den Legionen, seit Hadrian nur in der Garde,
seit Severus Überhaupt nicht.
In den kaiserlichen Provinzen concurrirten der Auziliardilectus
und der legionare; aber das complemeniare Verhaltniss beider zeigt
sich auch hier. Wenn die Auzilia für das Reich der Ptolemaeer
sich auf die Thebais beschränken und für dasjenige des Deiotarus
ganzlich fehlen, so haben nach Ausweis der Tafeln von Koptos die
ägyptischen Legionen im ersten Jahrhundert sich vorzugsweise aus
Alexandrea und dem galatischen Provinzialcomplex recrutirt. Augu-
stus hat mit diesen Staaten die Truppen derselben übernommen
und sie nur formell reorganisirt ') , wie dies die galatische kgio
Dttotarùtna auf das deutlichste zeigt und wonach auch die von Ky-
rene benannten Truppen ursprünglich ptolemaeische gewesen sein
mögen (S. 44 A. 2); es sind aber ferner die seit Augustus in Aegyp-
ten, seit Vespasian in Kappadokien garnisonirenden Legionen auch
als römische noch der Sache nach ägyptisch -galatische geblieben
— wir verstehen jetzt besser, in welchem Sinne Augustus Aegyptum
stposuit. Aber auch in denjenigen Provinzen, in denen die eine
wie die andere Aushebungsform in Anwendung kam, zeigt sich eine
gewisse Ergänzung. Auf den Legionarinschriften der früheren Jahr-
hunderte erscheinen die norischen Städte ungemein häufig; Nort-
cum ist die einzige kaiserliche Provinz, welche für diese Epoche
1) Wie hier verfahren ward, zeigt die Behandlung der mit dem Reich
des Polemon, das im J. 63 n. Chr. sur Provinz Galatien geschlagen ward,
von den Römern übernommenen Trappen. Einige Jahre nachher garnisonirte
in Trapezunt eine Cohorte, return cru xi Hum olim, mox donati eivitate fto-
mana signa (vgl. S. 60) armaque in nostrum modum, desidiam Ucentiam-
qtte Graecorum retinebant (Tacitus hist. 3, 47). Ganz ebenso wird Augustus
nach Amyntas Tode (729 n. St.) dessen Truppen übernommen, mit dem Bürger-
recht beschenkt und als hgio Dnotariana nach Alexandrea gelegt haben
(S. 14 A. I).
4*
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MOMMSEN
zu den Legiooeo des Westens zahlreiche Mannschaften gestellt hat,
während Raetien darin so gut wie gar nicht ?ertreten ist Das ist
also der Grund, wesshalb, wie oben (S. 49) bemerkt ward, Noricum
nur eine Ala und eine Cohorte zu den Auxilien gestellt hat, die
nicht grössere und sonst gleichartige raetische Provinz dagegen
acht Cohorten.
Wie die Garde gebildet wurde, soll hier1) nur um das Ge-
sammtbild zu vervollständigen in kurzem Umriss angegeben werden.
Rechtlich ist wohl die Qualification des Prfltorianers von derjenigen
des Legionars nicht verschieden gewesen und gab auch hier der
Eintritt in den Dienst dem Nicht börger das Bürgerrecht; wahr-
scheinlich aber ist hier strenger und dauernder als bei dem
Legionär auf bürgerliche Geburt gehalten worden.') Dass, wie
Tacitus angiebt, die Garde anfänglich überwiegend aus den schon
in republikanischer Zeit zum Bürgerrecht gelangten italischen Ge-
meinden gebildet worden ist, hat schwerlich über Tiberius hinaus
bestanden. Wenn unsere Urkunden, Listen wie Grabschriften, uns
im Prätorium vielmehr das cisalpinische Gallien vorzugsweise ver-
treten zeigen, so gehören die Listen alle und die Grabschriften
grösstenteils der nachhadrianischen Zeit an, in welcher jener
Unterschied sich ausgeglichen oder vielmehr in sein Gegentheil
umgesetzt hatte. Den Provinzialen gegenüber haben die Italiker das
Prätorium unter der ersten Dynastie wohl so gut wie ausschliess-
lich inne gehabt, alsdann auch nach ihrem Ausschluss aus dem
Legionardienst sich darin bis auf Severus behauptet, wie dies Dio
berichtet und unsere Urkunden in vollem Umfang bestätigen. Doch
ist im zweiten Jahrhundert die Zahl der Nichtitaliker in der Truppe
offenbar in stetigem Wachsen. Wenn Dio weiter sagt, dass die
ISichtitaliker vor Severus nicht ohne Unterschied zugelassen wor-
den seien, sondern man die Mannschaften vorzugsweise aus den
1) Vgl. meine Ausführung im Hermes 4 S. 116 und die kürzlich er-
schienene S. 24 A. 2 angeführte Abhandlang Bohns.
2) Ermitteln Ifisst sich darüber wohl nichts, zumal die meisten Prätorianer-
Verzeichnisse den Vateroamen nicht setzen. In den wenigen, welche dies
thun — die ältesten betreffen die im J. 137/8 (Eph. IV 886), 141/2 {Eph. IV
887), 153/4 (VI 2381) eingetretenen Mannschaften — stimmen Vater- und
Sohnesname ohne Ausnahme ; wobei man aber freilich in Anschlag zu bringen
hat, dass in dieser Epoche des Verfalls der Vornamen Brüder mit gleichem
Vornamen häufig sind und der Vorname auf die Söhne beinahe so überge-
gangen zu sein scheint wie auf die Freigelassenen.
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DIE CONSCR1PTI0NS0RDNUNG DER RÖM. KAISERZEIT 53
rivilisirieren Provinzen genommen habe — er nenot') Macédonien,
Noricum und Spanien*)—, so findet auch dies in unsern Urkunden,
deren Hauptmasse eben dieser Zeit angehört, vollkommene Be-
tätigung. Nach meinen Zählungen, die, bei manchen Unsicher-
heiten im Einzelnen, im Ganzen sichere Verhall d isszahlen ergehen
werden, treffen von Heimaihangaben vorseverischer Prätorianer auf
Macédonien 23, auf Noricum 18, auf Pannonien 11, auf die Tarra-
conensis 9, die Narbonensis 6, Dalmatien 5, Lusitanien 4; die
übrigen Provinzen sind nur mit zweien oder einzelnen Individuen
oder gar nicht vertreten. Factisch ausgeschlossen von dieser Re-
crutirung waren also die Asiaten wie die Africaner durchaus, ferner
der barbarische Theil des Donaugebiels, insonderheit Thrakien und
Moesien, vermutlich auch das ganze niedere und der Ostliche
Theil des oberen Pannonien ; endlich Raetia, die drei Gallien, Ger-
manien und Britannien. Bemerkenswerth ist daneben, dass in den
niedriger stehenden hauptstädtischen Truppenkörpern, den nrbani
und den vigiles, diese Ausgeschlossenen, besonders die Africaner,
zwar auch nur in geringem Masse, aber doch, mit der Garde ver-
glichen, zahlreich gedient haben. — In der nachseverischen Zeit*
für welche die urkundlichen Belege noch zahlreicher vorliegen,
hat dagegen die Garde der grossen Mehrzahl nach aus Illyrikern,
Africanern, Syrern bestanden*); die civilisirten Reichstheile ver-
1) Id dieser Ordnung folgen sich die Provinsen bei Dio 74, 2 in den
Excerpten; Xiphilin stellt Spanien an die erste Stelle. Die Worte ix xoviov
(wegen ihrer Herkunft) xai xoîç tïâtaiv air toy inuuttotiQotv xal xoïç ydt-
oiv ânkovariçioy Syr coy heben nach Dios Art mehr die allgemein moralischen
Eigenschaften hervor als das präcise Moment, auf das es hier ankommt; die
Sache spricht deutlich genug.
2) Die Bedenken, die ich im Hermes 4, 119 gegen die Erwähnung Spa-
niens erhoben habe, sind von Bohn a. a. 0. mit Recht zurückgewiesen worden.
3) Für die vorliegende Frage ist es gleichgültig, ob diese aus den Le-
gionen oder unmittelbar in die Garde gekommen sind; indess scheint mir
Bohn nicht mit Recht an dem Satz zu rütteln, dass nach Severus die Garde
überwiegend aus gedienten Legionaren gebildet worden ist. Aus dem Schwei-
gen der meisten Inschriften nachseverischer Prätorianer über die Translation
lisst sich nicht schliessen, dass dieselbe nicht stattgefunden bat; es ist ganz
gewöhnlich, dass bei erreichtem besserem Dienstverhältniss das geringere über-
gangen wird. Auch kann doch nur auf die Prätorianer gehen was Zosimos
1, 82 in der Schilderung des Heeres Aurelians sagt: rjaay âk nçoç xoixoiç
êi Tov ßaatXtxov xiXovç ix niyxtay âçioxiydqy ovytdiyftiyot xni nâvtmv
âutnçtnicxaxoi.
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54
MOMMSEN
schwinden so gut wie ganz. Charakteristisch ist zum Beispiel,
«lass in diesen Listen Macédonien fast nur vertreten ist durch den
am meisten barbarischen seiner Bezirke, den von Pautalia.
Die Augustus bei diesen Einrichtungen leitenden Gedanken be-
dürfen der Erläuterung nicht. Die orientalische Heerhälfte erscheint,
wie schon bemerkt ward (S. 22), zurückgesetzt, insofern die Garde
nur aus demjenigen Gebiet ausgehoben wird, das die Legionen des
Westens stellt. Wenn ferner die stadtische Civilisation die Grund-
lage der legionaren Aushebung bildete, so war es nur angemessen
diesen Gedanken bei der Garde in verstärkter Potenz zur Ausführung
zu bringen und neben Italien nur die voll civilisirten Provinzen
zuzulassen. Ebenso aber entspricht es dem Umschwung der Dinge
unter Severus, dass nun umgekehrt die Barbaren über die civilisir-
ten Reichstheile herrschen und die Bildung als Disqualification des
Soldaten erscheint. Auffallend ist die Zurücksetzung des gesammten
keltisch-germanischen Gebiets, besonders auch insofern, als sie im
dritten Jahrhundert fortbestanden hat Vermuthlich ist der Grund
dafür zu suchen in der Einrichtung der Kaiserreiter, der Batavi
oder Germant der älteren, der équités singulare* der spateren
Kaiserzeit. Diese Truppe, der Sache nach von je her, späterhin
auch von Rechtswegen ein Theil der stadtrömischen Kaisergarde,
recrutirte sich vorzugsweise aus eben den Provinzen, welche bei
der Recrutirung für das eigentliche Praetorium ausgeschlossen
sind; die beiden Aushebungen sind also complementer und wird
man namentlich in der früheren Kaiserzeit zwischen den beiden
Truppen, der bürgerlichen und der germanischen, landsman nschaft-
liche Beziehungen haben abschneiden wollen. Für das dritte Jahr-
hundert gilt dies nicht; Pannonier insonderheit begegnen in der
Epoche des illyrischen Soldatenregiments in der einen wie der
andern Truppe in beträchtlicher Anzahl. Der fortdauernde Aus-
schluss der germanischen Elemente aus dem Prä tori um ruht in dieser
Zeit wohl auf der Rivalität der Rhein- und der Donauarmeen.
Auf die späteren Aenderungen in der Aushebung gehe ich
hier nicht ein. Dass bei dem Hinzutreten der Flottenconscription
diese von Rechtswegen auf die kaiserlichen Provinzen fiel, ist früher
(S. 46) hervorgehoben worden; wenn dieselbe nicht allen Pro-
vinzen gleichmässig auferlegt ward, sondern die Spanier, Gallier,
Raeter, Noriker dabei so gut wie ganz Ubergangen wurden1), so
1) Ich habe dies bereits früher (Hermes 16 S. 470) ausgeführt, damals
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DIE C0>SCRIPT10.NS0RDISUNG DEH RÖM. KAISEHZE1T 55
wird der Hauptgrund dafür gewesen sein, dass diese eben fur
den Landdienst in hervorragender Weise in Anspruch genommen
waren.1) — Die Ortliche Aushebung, wie sie seit Hadrian für das
gesammte Landheer wenigstens die Grundlage gebildet bat, weiter
unter Severus die Verlegung des Schwergewichts der Conscription
too der Belgica nach Thrakien und Pannonien müssen oach allen
Seiten hin die durchgreifendsten Umwandlungen herbeigeführt haben,
welche, so weit überhaupt, nicht im Rahmen einer kurzen Ab-
handlung dargelegt werden können. Nur darauf darf vielleicht hier
noch hingewiesen werden, da es mit den Rechtsverhältnissen der
Cooscriptionsgemeinden in Verbindung stehen kann, dass die auf-
fallend geringe Zahl der Auxiliarier aus der Tarraconensis und
der drei gallischen Provinzen — ich finde deren zum Beispiel aus
der ganzen grossen Lugdunensis nur zwei*) — vielleicht im Zu-
sammenhang steht mit der Einführung der örtlichen Conscription
für die spanische und die germanischen Legionen. Dass diese für
Spanien in Anwendung gekommen ist und die dort stehende Le-
gion sich in späterer Zeit, wie die africain sc he , aus der Provinz
selbst recru tirt hat, ist erweislich. Für die Rheintruppen erkennt
man wohl, dass die beiden Germanien auch für ihre Legionen
stark in Anspruch genommen wurden, Kölner zum Beispiel darin
in späterer Zeit in grosser Zahl gedient haben ; allein sicher reichte
die blosse provinziale Aushebung hier nicht aus, da zumal die Re-
crutirung der Auzilia daselbst keineswegs aufhörte. Die Inschriften
scheinen in der That darauf zu führen, dass für die germanischen
Legionen auch Raetien und die très Gattiae herangezogen worden
sind. — Dies konnte geschehen, ohne dass darum das Personen-
und Gemeinderecht der Spanier und Gallier geändert ward ; aber es
kann auch eine umfassende Verleihung des Vollbürgerrechts damit
ohne zu wissen, dass das Fehlen der Baetica und der Narbonensis auf einem
andern Grunde beruht.
1) Allerdings blieb die Reichsflotte, obwohl hauptsächlich in Italien sta«
tionirt, doch eine griechische Institution; man braucht dafür nur an die trie-
rarchif gubernatores, naophylaces, pituli zu erinnern. Aber die Sarden und
die Dalmatiner waren ebenso wenig Griechen wie die Bewohner der Tarra-
conensis; wohl aber können diese bei dem Dilectus für das Laadheer stärker
betheiligt gewesen sein als jene.
2) Der eine ist der S. 26 A. 2 erwähnte Lugudunenser, Soldat der 1. tbra-
kischen Cohorte, der zweite ein Namnete aus der ala Indiana in der Wormser
Inschrift Brambach 89t.
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MO M M S EN
in Verbindung gestanden haben, welche die rechtliche Nölhigung in
sich schloss hier den Dilectus forUn allein für die Legionen aus-
zunutzen.
Es bleibt noch übrig auf den Dilectus von der staatsrecht-
lichen Seile her einen Blick zu werfen. Bisher ist es nicht mög-
lich gewesen in Betreff des Aushebungsrecbts unter dem Principal
weiter zu kommen als zu dem selbstverständlichen Satze, dass das-
selbe in der Hand des Kaisers liegt ; vielleicht vermögen wir, nach-
dem die principielle Verschiedenheit desselben in den senatorischeu
und in den eigenen Provinzen des Kaisers sich herausgestellt hat,
diejenigen organischen Anordnungen zu erkennen, welche bei der
Theilung der Provinzen im J. 727 in dieser Beziehung nothwendig
haben getroffen werden müssen, und einigermassen festzustellen,
dass und wie das kaiserliche Aushebungsrecht Constitutionen* be-
schrankt war.
Die vorkommenden Aushebungsbeamten — alle, wie es scheint,
ausserordentlich bestellt und selbstverständlich alle vom Kaiser er-
nannt — zerfallen in zwei Kategorien1): die in den Kaiserprovinzen
fungirenden sind ritterlichen Ranges, die in Italien thätigen ohne
Ausnahme senatorischen; in den Senatsprovinzen haben die Procon-
sul n selbst die Aushebung geleitet, aber auch sie dem Anschein nach
nur in Folge eines besonderen Auftrages. Das heisst, in seinem Ver-
waltungsgebiet schaltet den Nichtbürgern gegenüber der Princeps
unbeschrankt: sowohl die Bildung der Truppenkörper, so weil sie
aus Nichtbürgern zusammengesetzt werden, wie auch deren Ergän-
zung geht offenbar den Senat nichts an und hangt in keiner Weise
ab von dessen Beschlüssen. Insofern sind die Auxilien gewisser-
massen eine Hausmacht des Kaisers, auf militärischem Gebiet den
Legionen gegenüber ungefähr, was in dem Beamtenkreis die Haus-
beamten gegenüber der seuatorischen Magistratur sind; wie denn
auch an jene Auxilien sich die Gesindetruppen, die italischen
Flotten und die deutsche Leibwache in ganz ähnlicher Weise an-
sch Ii essen wie an die Hausbeamten von Ritterrang das an Slaals-
geschüften betheiligte kaiserliche Freigelassenen- und Sclavenge-
sinde. Dass in den Senalsprovinzen ähnliche Truppenbildungen
nicht etwa an die Einwilligung des Senats geknüpft, sondern ganz
unterblieben sind, weist deutlich hin einerseits darauf, dass diese
1) Staatsrecht 21, 819. Hiniuzufögen ist Tacitus ann. 14, 18, wonach
der Proconsul der Cyreuaica die Aushebung leitet.
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VIE CO.NSCRIPTIONSORDNUNG DER ROM. KAISEItZKIT 57
iusnebung ihren Rccbtsgmnd in der proconsularischen Gewali ge-
habt bat, andrerseits auf das Grundprincip des Principals die
Militärgewalt in dem damit verknüpften Proconsulat zu concen- .
iriren und die senatorischen Proconsuln von der Ausübung des
an sich ihnen zukommenden Commandos auszuschliessen. Die
Auiiliaraushebung ist wahrscheinlich eine einfache Anwendung des
anerkannten Rechts des Statthalters in seinem Sprengel die Wehr-
pflichtigen unter die Waffen zu rufen, modißcirt durch die Aus-
dehnung des proconsularischeo Gebiets und durch die Perpetuität
der proconsularischen Gewalu Eine Ala oder Cohorte konnte in
Macédonien der Kaiser nicht ausheben, weil er nicht Proconsul
dieser Provinz war und dem betreffenden Proconsul sollte die eigene
Aushebung nicht gestattet werden: desshalb unterblieb hier die
Aufstellung von Auxilien ganz. Es scheint auch später hierin prin-
cipiell nichts geändert worden zu sein. Bei der Umwandlung der
seoatorischen Provinzen in kaiserliche, wie sie bei Bithyuien schon
froher, dann am Ausgang des dritten Jahrhunderts in grossem
Umfang stattgefunden hat, mag die Rücksicht auf die Aushebung,
namentlich in Bilbynien für die Flotte, wohl im Spiel gewesen
sein, aber das Princip ist, so viel wir erkennen können, bis zu
der Umgestaltung des gesammten Staatswesens durch Diocletian in
Kraft geblieben.
Anders verhält es sich mit den Legionen und mit der Garde.
Wenn auch nach der oben gegebenen Ausführung NichtbOrger
namentlich in jene eingestellt werden durften, so ist dieser Dienst
dennoch insofern eine bürgerliche Last, als jeder Bürger dafür
ausgehoben werden konnte, und ohne Zweifel ist unter Augustus
und noch lange nach ihm ein sehr grosser Theil der Legionare
aus geborenen Bürgern durch Dilectus hervorgegangen. Es lässt
sich nicht streng beweisen, aber dünkt mir in hohem Grade wahr-
scheinlich, dass bei der Reorganisation des Gemeinwesens Augustus
auf das bis dabin in weitestem Umfang geübte Recht Legionen
und überhaupt Bürgertruppen aufzustellen formlich Verzicht ge-
leistet hat und dass die derartigen Neuformalionen der Kaiserzeit
alle durch Senatsschluss legalisirt worden sind. Die auffallende
Seltenheit derselben, die in der That mil dem Erwerb der neuen
Provinzen Britannien, Dacien und Mesopotamien Schritt hält, im
Uebrigen wesentlich in der Ersetzung aufgelöster oder vernichteter
Legtonen durch anders benannte besteht, findet wahrscheinlich
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58
MOMMSEN
darin ihre Erklärung; nicht als ob die Regierung, wenigstens von
Tiberius ab, irgend zu besorgen gehabt hätte, dass ihr die Erlaubnis*
versagt werden würde, sondern weil sie es vermied einerseits durch
ein solches Ansinnen die formale höchste Souveränem des Senats
neu zu declariren, andrerseits durcli Errichtung von Legionen ohne
Senalusconsult die gesetzlichen Schranken der kaiserlichen Compe-
tenz offenkundig zu überschreiten.
Anders allerdings wird es sich verhalten haben mit der Er-
gänzung der einmal bestehenden Truppenkörper. Allem Anschein
nach hat der Kaiser hierin nach zwei Seiten freie Hand gehabt,
wenn auch für beide Fälle ein strenger Beweis nicht zu erbringen
ist. Mit der gesammten Stellung des Principals ist es nicht
vereinbar, dass für die Annahme eines Burgers, der zu dienen
wünschte, der Kaiser einer besonderen constitutionellen Legitimi-
rung bedurft haben soll; noch unvereinbarer wo möglich, dass er
in seinem eigenen Verwaltungsgebiet für Einstellung eines Bürgers
von Beryt oder eines Peregrinen aus Ancyra in eine Legion den
Senat vorher hat befragen müssen.
Da die Garde, abgesehen von der natürlich lediglich von dem
obersten Kriegsherrn abhängenden Versetzung aus einer Truppe in
die andere, wohl zu allen Zeiten wesentlich aus Freiwilligen gebildet
worden ist1), so ist deren Recrutirung so wie die übrigen städti-
schen Truppenkörper wahrscheinlich erfolgt ohne Mitwirkung des
Senats, was auch die Lage der Sache fordert. Auch ein nicht unbe-
trächtlicher Theil der Legionare mag auf diese Weise in den Dienst
gelangt sein; doch lag namentlich in der früheren Kaiserzeit das
Schwergewicht bei dem Heerdienst ohne Zweifel auf dem Dilectus. *)
So weit dieser auf Italien und die Senatsprovinzen traf, hat diesen
nicht der Kaiser, sondern, allerdings wohl immer auf Antrag des
Kaisers, der Senat verfügt Der im J. 65 angeordnete Dilectus in den
drei Senatsprovinzen (S. 8) wird zwar von Tacitus nicht ausdrücklich
als Senatsbeschluss bezeichnet; aber wer die Entstehung der Aona-
len auch der Kaiserzeit kennt, weiss, dass der Grundstock für den
1) Der Bescheid, den Kaiser Hadrian dem für die Garde sich meldenden
Rekruten erlheilt (Dositheus Iladr. sent. 2), dass er zunächst bei den Stadt-
cohorten eintreten möge, führt auf freiwilligen Eintritt für die hauptstädtische
Soldatesca insgemein; und eben dahin führen die auf den drei-, resp. sechs-
jährigen Dienst bei der Feuerwehr gesellten Belohnungen.
2) Tacitus ann. 4, 4. Vellerns 2, 130. Marquardt Staatsverw. 2, 522.
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DIE C0NSCR1PT10NS0RDNUNG DER RÖM. KAISERZEIT 59
Jahresbericht der betreffende Jahrbaud der Seuatsbeschlüsse ist und
dass eben die kurzen sogenannten annalistischen Notizen, wie diese,
regelmässig auf solche zurückgehen. Dazu passt vollkommen, dass,
so weit wir urtheüen können, die Aushebung in Italien durch
kaiserliche Commissarien senatorischen Ranges, die in den Senats-
provinzen durch die Proconsuln selbst vollzogen wird, während
kaiserliche Hausbeamte hier nirgends erscheinen. Natürlich sind
dergleichen Anträge und Beschlüsse obligat gewesen und wie andere
Rontinegeschäfte der Regel nach ans unsern Berichten wegge-
blieben, obwohl anfangs nicht jährlich fur jede Legion ausgehoben
wurde, sondern die Recru tirung in grösseren Intervallen und un-
regelmässig erfolgte. Aber dass nach formellem Recht der Kaiser
hier nicht frei, sondern hinsichtlich der Recru tirung vom Senat ab-
hängig war, bleibt eine Thatsache von geschichtlicher wie staats-
rechtlicher Bedeutung. Nicht minder bedeutungsvoll ist die spätere
Beseitigung der Betheiligung der Volksvertretung an der Aufstellung
des Heeres. Zwar direct aufgehoben ist dieselbe wohl schwerlich,
sondern nur ausser Anwendung gesetzt durch die Veränderung der
Conscriptionsbezirke : die Durchführung der Ortlichen Aushebung
durch Hadrian macht der Einwirkung des Senats auf die Recru-
tirung ein Ende. Die spanische Legion recrutirle sich in der
Tarraconensis, die brittischen und die germanischen Legionen in
Britannien, den drei Gallien, den beiden Germanien und Raetien,
die illyrischen in den Donauprovinzen , die des Ostens in Kappa-
dokien, Galatien, Syrien, Aegypten. Die grosse Masse des Kaiser-
heers wurde seit Hadrian nach dem System ausgehoben, wie es unter
Augustus für die Auxilien und etwa noch die Legionen des Ostens
Gellung gehabt hat; die Aushebung in dem Machtgebiet des Senats
hurte, im Grossen und Ganzen wenigstens, auf und die verfassungs-
mässige Befugniss des Senats blieb zwar in Rechtskraft, aber war
inhaltlos geworden. In Africa allerdings ist auch später noch
nicht blos in dem kaiserlichen Numidien, sondern auch in der
senatorischen Provinz in bedeutendem Umfang ausgehoben worden;
wenn das Bewilligungsrecht des Senats für diese Provinz nicht schon
früher, mit Rücksicht auf ihre halb kaiserliche, halb senatorische
oberste Verwaltung, einer Modification unterlegen hat, so mag da-
für dasselbe auch nachher noch zur Anwendung gekommen sein;
an der allgemeinen Rechtslage wird dadurch nichts geändert.
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MO MÜSEN
IV. Die Rechtsstellung der Individuen und der Ge-
meinden und die Conscription.
Wie weit kann aus dem Dienstverhältnis^ des einzelnen Sol-
daten auf sein Personalrecht, wie weit aus der Stellung der ein-
zelnen Gemeinde bei dem Dilectus auf ihr Gemeinderechl ge-
schlossen werden?
Jeder Legionär ist noth wendig romischer Barger ; jeder Auxi-
liarier triü als NichtbUrger in die Truppe ein. Aber wie schon
seit Augustus dem Auxiliarsoldaten allgemein nach vollendeter Dienst-
zeit die Verleihung des Bürgerrechts in Aussicht gestellt ist, so ist
ihm nicht selten noch während der Dienstzeit das Bürgerrecht als
persönliche Auszeichuuog verliehen worden; es ist sogar schon
früh vorgekommen, dass eine solche Verleihung der ganzen Truppe
zu Theil und selbst dauernd als Ehrenname derselben geführt wird,
ohne dass die Rechtsstellung der später eintretenden Leute dadurch
sich ändert. ') Demnach müssen unter den Auxiliarsoldaten romische
Bürger sich in ziemlicher Anzahl befunden haben, und damit stimmt
auch der Sachbefund wesentlich überein.*) Insofern also ist jener
t) Marquardt Slaatsverw. 2, 459. Der älteste uns bekannte Fall dieser
Art ist der oben S. 51 A. 1 erwähnte aus dem J. 63. Als Beiname einzelner
Abtbeilungen ist civium Romanorum. nachweisbar seit Titus.
2) Die Thatsachen, dass drei Auxiliarsoldaten (S. 26 A. 2) die Heimath in
städtischer Form — Lugudunum, Andautonia, die castra — and daneben
die Tribus nennen; dass ein Auxiliarsoldat (S. 46 A. 3) als seine Heimath
Stobi angiebt, welche Stadt nicht blos römische Bürgergemeinde war, sondern
auch als in der Senatsprovinz Macédonien gelegen dem Auxiliardilectus nicht
unterlag und dass eine allerdings geringe Anzahl von Flottensoldaten sich
als Italiker und als ihre Heimath Misenum, Formiae, Nola, Ateste bezeichne«
(in dieser Zeitschrift Bd. 16 S. 465), lassen sich mit dem Gesetz, dass römische
Bürger weder gezwungen noch freiwillig in Peregrinencorps eintreten können,
nur durch die Annahme vereinigen, dass diese Individuen als Peregrinen in die
Truppe eingetreten sind, aber noch vor der Mission das Reichsbürgerrecht
und damit die Heimathgemeinde empfangen haben. Dass jenes in grossem
Umfang also verliehen worden ist, steht fest; dass damit die Einschreibung
in eine Stadtgemeindc verbunden war, steht nicht fest, aber es dürften doch
für diese Annahme wesentliche Gründe sprechen, die allerdings hier nur an-
gedeutet werden können. Insbesondere ist dafür die Frage tu erwägen, ob
nicht die Erlheilung des Börgerrechts bei der Mission mit der Einschreibung
in eine städtische oder quasistädtische Gemeinde (die castra) verbunden ge-
wesen ist; wird diese bejaht, so ist auch jene Annahme damit erwiesen, da
offenbar die Erlheilung des Bürgerrechts während der Dienstseit nichts ist als
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DIE CONSCRIPTIONSORDNUNG DER RÜM. KAISERZEIT 61
Gegensatz kein vollständig scharfer und kann nicht jeder Auxiliar
sieber als Nichlbürger angesehen werden. Dagegen wird derjenige
Aiixthar, der die Heimath in nicht städtischer Form angiebt, je
nach der Namensforro, alt Latinus oder als Peregrinus betrachtet
werden müssen. Es gewährt dafür eine gute Bürgschaft, dass bei
den Prätorianem und den Legionariern, deren Bürgerrecht ausser
Zweifel steht, die Heimath in der Form des Ethnikum auf den offt-
ciellen Listen kaum je und selbst auf den Grabschriflen nur drei-
oder viermal auftritt (S. 24), umgekehrt, wo auf SoWatengrab-
schriften die Form des Ethnikum erscheint, die Truppe als solche
regelmassig peregrinischen oder latinischen Rechts ist
Wo nicht die Heimathgemeinde, sondern nur die Landschaft,
das heisst die factische Herkunft des Betreffenden aus einem grös-
seren Bezirk bezeichnet wird, kann daraus auf die Rechtsstellung
des Betreffenden nur insoweit geschlossen werden, als dieser Be-
zirk gleichartigen Rechts ist; und immer ist auch mit den mög-
lichen personlichen Rechtserhöhungen zu rechnen. Natione Italus
zeigt sieber den römischen Borger an, natione Thorax im Allge-
meinen den Peregrinen ; aber auch der aus einer in Thrakien be-
legenen römischen Colonie gebürtige Mann und der durch Eintritt
in eine Legion zum Bürgerrecht gelangte Soldat thrakischer Her-
kunft können allenfalls so bezeichnet werden.
Wichtiger und schwieriger ist der Rückschluss aus dem Con-
scriptionsrerhältniss auf die Rechtsstellung des Heimathbezirkes.
Es sind in dieser Hinsicht vier Sätze zu erörtern:
die Anticipirung der Missionsprivilegien. Zu Gunsten der Bejahung sprechen
die Inschriften , nicht durch ihr Reden , sondern durch ihr Schweigen. Von
Anfang des Principals an sind Auxiliarsoldaten in grosser Zahl auf diesem
Wege zum römischen Bürgerrecht gelangt und offenbar nur der kleinste Theil
derselben in Colonien geführt worden. Hatten diese Veteranen ihr früheres
Heimathrecht behalten, wie man allerdings zunächst erwarten sollte, so würden
zum Beispiel die Bataver dieser Kategorie als cives Batavi und zugleich als
römische Vollbürger mit der Tribus auftreten; aber Beispiele dieser Art fehlen
gänzlich. Dies erklärt sich, wenn mit der Mission die Einschreibung des Neu-
börgers in eine der bestehenden Stadtgemeinden — nicht nothwendig in eine
Bürgergemcinde — verbunden war. Auch lägst sich wohl denken, dass die
Deduction der Veteranen, über deren spätere Ausgestaltung wir wenig unter-
richtet sind, ungefähr diesen Weg genommen hat. Das Gemeindebürgerrecht
kann der Kaiser verleihen (C. U 4249); und was Kaiser Valentinian sagt
(C. Th. 7, 20, 8): omnibus bene meritü veteranù quam volunt patriam
damuj, mag wohl weiter zurückreichen als man meint.
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62
MOMMSEN
1) dass die Gemeinde, aus welcher ein Prätorianer oder Le-
gionär aasgehoben wird, ebensowohl eine Vollbarger- wie
eine Gemeinde latinischen oder peregrinischen Rechts ge-
wesen sein kann;
2) dass sie aber eine Stadtgemeinde gewesen sein muss;
3) dass jeder Aushebungsbezirk eines Auxiliarcorps latinisches
oder peregrinisches Recht gehabt hat;
4) dass der Heimathort eines jeden in einem latinischen oder
Peregrinencorps dienenden Soldaten latinisches oder peregri-
nisches Recht gehabt hat.
Dass der römische Bürger einer nichtrömischen Gemeinde als
Bürger angehören kann und demnach daraus, dass ein romischer
Prätorianer oder Legionär diese oder jene Ortschaft als Heimath
nennt, auf das Bürgerrecht dieser Ortschaft nicht geschlossen wer-
den darf, ist schon oben ausgeführt worden (S. 2) und war im
Allgemeinen längst anerkannt Freilich hat man, so lange für die
Aufnahme in die Bdrgertruppen der Besitz des römischen Bürger-
rechts als Voraussetzung galt, dennoch oft einen solchen Schluss
wenigstens da sich gestattet, wo die Beispiele nicht vereinzelt
waren und besonders die Gleichheit der Tribus hinzutrat.1) Die
neuesten Funde haben diese Vorstellung berichtigt und gezeigt,
dass vielmehr die Verleihung des Bürgerrechts an peregrinische
Rekruten mit der Aushebung für die Legion in grossem Massstab
verbunden gewesen ist, seit es ein stehendes Heer gab. Mindestens
ein Drittel der Legionen ist aus den griechischen Provinzen aus-
gehoben worden, in denen es wenigstens zu Augustus Zeit nur
eine geringe Zahl von römischen Bürgern gab; aber auch im
Occident wird die legionare Aushebung in der Narbonensis, der
Baetica, Africa, welche vorzugsweise davon getroffen wurden, da-
mals wenigstens grossentheils wenn nicht auf Peregrinen, doch auf
Latiner gefallen sein. Wir haben wahrscheinlich die Ausdehnung
des Bürgerrechts auf die Provinzen uns bisher zu umfänglich vor-
1) Beispielsweise habe ich wenigstens, und ich glaube wir haben alle
bisher nie daran gezweifelt, dass Lucus Auguttus der Voconüer, welches so
zahlreiche Legionarier der Voltinia geliefert hat, eine römische Vollbürgerge-
meinde gewesen ist; ein von mir gemachter Versuch diese mit der peregri-
nischen civitat Focontiorum auszugleichen hat kürzlich Hirschfelds Billigung
gefunden (gall. Stud. S. 26). Jetzt sehen wir, dass jenes nichts ist als der
städtische Ausdruck für den Gau und dass daraus auf das Gemeinderecht ein
Schluss überall nicht gemacht werden darf.
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DIE CONSCRIPTIONSORDNÜNG DER RÖM. KAISERZEIT 63
gestellt Die zahlreichen Gemeinden der Narbonensis, in denen
seit Augustus die Voltinia, der Baetica, in denen seit Vespasian die
Quirina erscheint, sind vermuthlich Gemeinden latinischen Rechts
gewesen und geblieben, deren zum Vollbürgerrecht gelangten Bür-
gern die betreffende Tribus als personale in derselben Weise bei-
gelegt ward wie den Alexandrinern und den Galatern die Pollia
(S. 5); und sie werden dieses Recht zu einem Theil auf dem
municipalen Wege, zu einem anderen aber durch den Eintritt in
die Legion erhalten haben. Die Regel spricht in aller Deutlich-
keit Aristides aus in seiner Lobrede auf Rom (1 p. 352 Dind.);
die Stelle ist bekannt und oft benutzt, nur hat man sie auf das
Verfahren des Marcus beschrankt, während sie in der That das
System des stehenden Heeres der römischen Raiserzeit überhaupt
zum Ausdruck bringt: tiç ovv f} avXXoyrj xal tiç o tqônoç;
iX&ôvteç inl rtàoav vrcrptoov kvttvd-ev ioxéipaa&e tovç
Ititovçyrjoortaç trjvôe tr^v Xettovcyiav xal toç evçete, éfiov
trtç te narçiôoç ànrjXXâ^ate xal trtv vfietéçav avrwy néXtv
â>Ttôù%€ avtoiç, loate. xal aioxvv$r{vai tb Xotnbv avtovç
bteivovç y' av elnelv, o&ev fjoav tb aQxciïov noirjoafievoi ôf.
noXltaç ovttoç xal atçatiunaç inoirjoate, aiate tovç te an 6
tiJç nôXewç firj otçatevea&at xal tovç atçattvofiévovç fttjd*
ortovv iJtto» àvai noXltaç, tT]Ç (ihr aç%aiaç ànoXiôaç yeye-
rr.uérovç a fia tij crçcnefç, trjç ô' ifdetéçaç noXitaç te xal
Vqovoovç ànb trjç avxrjç wéçaç. Diese allgemein über alle
Provinzen sich erstreckende, auf Peregrinen gerichtete, aber vom
Tage des Eintritts an zugleich das Bürgerrecht gewährende legio-
nare Conscription ist eben die der Tafeln von Koptos. Abweichend
von der augustischen Ordnung ist nur die Beschränkung der Le-
gionarconscription auf die Provinzen und sogar auf die des Bürger-
rechts entbehrenden Barbaren, die Ugio barbarica; was Aristides
für seine Zeit gewiss mit Recht hervorhebt, aber nicht Augustus
selbst also geordnet, sondern erst die Spateren aus seinen Insti-
tutionen entwickelt haben. — Also für die Beschaffenheit des Stadt-
rechts darf aus der Aushebung für die Legion und die Garde
überall kein Schluss gezogen werden, auch dann nicht, wenn sie
häufig begegnet und mit Ertheilung der gleichen Tribus an die
Ausgehobenen verbunden ist. Die prätorianische wie die legionare
Conscription trifft gleichmassig die Bürger-, die latinische und die
peregrinische Stadt.
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64
MOMMSEN
Aber sie trifft die Stadt, nicht das Land ; und damit kommen
wir zu dem «weiten der oben hingestellten Sätze. Der Beweis
dafür ist durch die Auseinandersetzung über die städtische Heimath-
aDgabe der Bürgertruppen und die ethnische namentlich der
Auxilia in der Hauptsache bereits geführt. Man mochte fast meinen,
dass auch hier ägyptische Einrichtungen, Alexandreia und die x^Qa
für Augustus Muster gewesen sind. Es ist der Stadtbegriff ge-
wesen, auf den der Gründer des Principats sein Heerwesen baairt
hat, und zwar der römisch-hellenische, welcher das munictpium wie
die nôXiç, Verona und Capua ebenso wie Ancyra und Alexandrea
ohne Unterschied ihrer Rechtsstellung und ohne Unterschied ihrer
Nationalität umfasste. Es sollten fortan die occideutaliscnen Le-
gionen des Reiches aus den Stadtgemeinden des lateinischen,
die orientalischen aus denen des hellenischen Sprachgebiets aus-
gehoben werden, allerdings dann sämmtUche zum Legioosdienst
berufene Mannschaften, welcher Nationalität und welches Rechts sie
ursprünglich sein mochten, das römische oder vielmehr das Reich s -
bürgerrecht, wenn sie es nicht vorher besassen, entweder durch
die Aushebung selbst von Rechtswegen oder doch mit der Aus-
hebung durch ständige Schenkung, für ihre Person wie für ihre
Nachkommen empfangen. Das ist eine weltgeschichtliche That-
sache, mit der man für die Zukunft zu rechnen haben wird. Nicht
blos für Caesars gewalligen Geist hat die nationale Befangenheit
des Römerthums nicht bestanden; auch sein Nachfolger, dem es
zufiel diese schöpferischen Gedanken in die Schranken der Wirk-
lichkeit einzuführen, hat die Fundamente des römisch - helleni-
schen Wellreichs doch breiter uud tiefer gelegt , als wir bisher es
ahnten.
Formell spricht sich dieser Gegensatz mit römischer Schärfe
aus in der Fassung der Heimathaugaben, dem domo Verona gegen-
über dem natione Batavus. Materiell hat derselbe allerdings nur
annähernd durchgeführt werden können. Wenn Italien und die
senatorischen Provinzen, Sicilien, die Baetica, die Narbonensis,
Griechenland und Vorderasien ausschliesslich der legionaren Aus-
hebung unterstellt werden, so sind dies im Grossen und Ganzen
genommen diejenigen Gebiete, welche in augustischer Zeit zu voller
Civilisation, das heisst, für die italische wie für die griechische
Auffassung, zu städtischer Organisation gelangt waren. Indem zu
diesen gemäss den weiteren organischen Institutionen Augusts die
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DIE C0NSCR1PTI0NS0RDNUNG DER RÖM. KAISERZEIT (35
griechischen Städte Aegyptens and des Ostlichen Vorderasiens hin-
zutraten, ferner die in den Kaiserprovinzeu belegenen Gemeinden
ToUeo römischen Börgerrechts, wie Lugudunum und Berytus, gemäss
ihrem Gemeinderecht lediglich zum Legionardienst herangezogen
werden konnten, gingen die Legionen der stehenden Armee aller-
dings hervor aus dem gesammten städtischen Element des Reiches
und waren dessen volle militärische Vertretung.
Den politischen Verhältnissen der damaligen Zeit war dies
wohl entsprechend, wenn nicht durch sie gefordert. Die römischen
Vollbürger des Reiches hätten freilich nach unseren Vorstellungen
ein stehendes Heer, wie dasjenige des Augustus war, ohne besondere
Schwierigkeit aufbringen können; indess was in dieser Hinsicht als
Druck erscheint, ist zifTermässig nicht zu berechnen, und vor allem
darf nicht vergessen werden, dass die Römer Augusts einen fast
siebzigjährigen Bürgerkrieg hinter sich hatten und eines der ein-
greifendsten, wenn nicht das durchschlagende Moment bei der
Gründung des Principals war, dass Augustus die Bürger nicht
blos vom Krieg, sondern auch vom Kriegsdienste befreite. Die
ausserordentlich niedrig gegriffene Zahl der stehenden Armee und
die bekannten Erzählungen von der Bewaffnung der Freigelassenen
für den pannonischen Krieg, von der Schwierigkeit das in Ger-
manien aufgeriebene Corps von etwa 20000 Mann zu ersetzen,
^weisen unter allen Umständen, dass die Regierung alle Ursache
batte den Kreis der zum Legionsdienst verpflichteten Personen
möglichst zu erweitern. Insofern ist es also wohl begreiflich, dass
er in der Heranziehung der StadtbUrger auch nicht römischen
Rechts eine breitere Grundlage dafür schuf.
Allerdings ist der Gegensatz von Stadt und Land in jenen
Ordnungen nur annähernd ausgedrückt, auch eines streng formalen
rechtlichen Ausdrucks überall nicht fähig. Manche Districte, die
ihrer Beschaffenheit nach allein zum Auxiliardienst sich eigneten,
wie zum Beispiel die weniger civilisirten Theile von Pontus und
Phrygien, wurden durch die Aushebeordnung demselben entzogen;
iodess kam darauf nicht viel an, da namentlich in der augustischen
Epoche Mannschaften für die Auxilia in Ueberzahl sich darbieten
muttten. Dagegen unterlagen der auxiliaren Aushebung nament-
lich in Syrien Städte wie Apamea und Tyros; andrerseits erstreckte
die legionare Aushebung sich auf Kleinstädte wie Nertobriga in
Baetica, Etenna und Isinda in Pisidien, sogar auf einzelne Districte
Herme* XIX. 5
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06
MOM M S EN
Macédoniens, denen die städtische Organisation abging. ') Das Prin-
cip war von Haus aus mit einer Reihe zum Theil recht bedenk-
lieber Ausnahmen durchsetzt.
Aber auch von diesen Ausnahmen abgesehen war das Princip,
selbst da wo es rein zur Anwendung kam, einer formalen und
bleibenden Fixirung kaum fehig. In den nach augustischer Ord-
nung zunächst für die Auxiliaraushebung bestimmten grossen Kaiser-
provinzen, Spanien, Gallien -Germanien, Illyricum, Syrien, war
die legionare nicht an sich unstatthaft, sondern nur ausgeschlossen
-hei factischem Fehlen der Stadt; und ob die einzelne peregrin ische
Gemeinde den Stadtbegriff nach romischer Auffassung in sich ent-
wickelt habe oder nicht, liess schon theoretisch sich oft schwer
oder gar nicht feststellen. Die griechische Stadtgemeinde hat aller-
dings dem Romer gegolten als seinem muniapium ebenso analog
wie die griechische Ehe und das griechische Testament den gleich-
artigen römischeu Instituten. Bei den Kelten dagegen, den Uly—
rikern, den Spaniern, den Syrern, den Libyern, den Aegyptern
erschien das Gemeinwesen den Römern vielmehr als civitas oder
Nomos oder doch wenigstens nicht als Stadt; und eben auf diesem
Gegensatz, welcher vielleicht grossentheils mehr in der romischen
Auffassung peregrinischer Einrichtungen als in deren Wesen selbst
begründet war9), beruht die von Augustus durchgeführte Doppel-
theiligkeit der Heerbildung. Tief und weit wie diese Gegensätze
sind, ergeben sie nothwendig ein Grenzgebiet, auf welchem die
Durchführung ohne Willkür nicht möglich war, wo schliesslich
kaiserliche Instruction oder Anordnung der ProvinzialbehOrden ein-
treten musste. Wenn in der augustischen Statistik der Tarraco-
nensis 179 städtische und 114 nicht städtische Gemeinden gezählt
wurden"), so waren alle Gemeinden romischen oder latinischen
1) Aus den binnenländischen macedonischen Landschaften Pelagonia und
Eordaca begegnen Prätorianer wie Legionare mit der Heimathangabe Pela-
gonia oder Eordaea, was wie eine Stadt aussieht, aber es nicht ist. Indes«»
ha lien eben diese Landschaften auch in anderer Beziehung gewissennassen
die Geltung von Städten (vgl. Kuhn städt. Verfassung 2, 406. 429).
2) Wahrscheinlich hat sich diese Auffassung zunächst den Kelten
gegenüber entwickelt; wie deren civitas sich von dem römischen populits
unterschied, habe ich früher in dieser Zeitschrift (16, 449 f.) zu bestimmen
versucht.
3) Plinius h. n. 3, 3, 18.
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PIE CONSCIUPTIONSORDINUNG DER RUM. KAISERZEIT 67
Rechts natürlich unter jenen begriffen; aber die Grenze zwischen
den Stadt- und den Landgemeinden peregrin ischen Rechts muss der
Sache nach eine fliessende nur durch Regulativ fixirte gewesen sein.
Dazu kommt die Verschiebung in der inneren Ordnung der Ge-
meinden ; die Umwandlung der Gauverfassung in die stadtische, der
Allobrogen zur Colonie Vienna, der Ubier zur Colonie Ara A grip-
pina ist eines der wichtigsten und durchgreifendsten Entwicke-
lungsmomente der Geschichte der Kaiserzeit namentlich in den
wesdichen Provinzen. Augustus und die in seinem Sinne regie-
renden Herrscher mochten den politisch- militärischen Gegensatz
vollständig zur Geltung bringen, den Legionen das Gepräge der
stadtischen Civilisation, den Auxilien das der Rarbarencontingente
wahren; aber bei veränderter Tendenz der Regierung konnte die
Institution auch in anderem Sinne gehandhabt werden. Die spätere
Verderbung wird uns nicht abhalten die Institution in ihrer ur-
sprünglichen Anlage zu würdigeu, darf aber auch bei Erwägung
ihres Eingreifens nicht aus den Augen verloren werden.
Namentlich für Gallien und Germanien, die in der Auxiliar-
aushebung durchaus an der Spitze stehen und uns auch am besten
bekannt sind, kam daneben offenbar eine wohl eigentliche abusive
Legionarausbebu ug auf, welche jeneu Gegensatz formell ebenso
deutlich hervortreten lässt wie materiell aufhebt. Sie knüpft daran
an, dass der Regel nach der Gau einen Hauptort hatte, der zwar
rechtlich nichts war als ein vicus oder eiu castellum, aber der Sache
nach wohl oft mit gleichem und besserem Recht eine Stadt genannt
werden konnte wie manches municiyium civium Romanorum. Ge-
wiss haben die Vocoutier, wie Ilirschfeld (gall. Stud. S. 38) dies
kürzlich in sehr befriedigender Weise entwickelt hat , 'als civitas
im gallischen Sinne fortbestanden' und darum ward aus ihnen die
nach ihnen beuannte Ala gebildet; aber wenn wir sie bei der
effectiven Aushebung nicht in den Auxilien, dagegen zahlreich in
der Legion vertreten finden, so ist das vielleicht ebenso sehr eine
formale Verletzung wie eine materielle Anwendung des augustischen
Princips der Heerbildung. Hier, wo es sich vielmehr um den
faclischen als um den rechtlichen Gegensatz von Stadt und Land
bandelte, konnte die Regierung, ohne den Geist der augustischen
Ordnung zu verleugnen, wohl eine Gemeinde, auch so lange sie
noch rechtlich civitas war, entweder in der Aushebung lediglich
für die Legion heranziehen oder auch je nach Umstanden die
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08
MOMMSEN
Rekruten entweder in die Auxilien oder in die Legion einstellen;
und es konnte dann die Heimathaugabe kaum anders gemacht wer-
den als dass als Heimath des A miliars der Gau, als die des Le-
gionars dessen Hauptort aufgeführt ward. Wahrscheinlich ist dies
besonders in späterer Zeit nicht selten geschehen. Aus Aquitanien
haben wir Heimathangaben für vier Alarier, lautend auf Biturix (3)
und Petrucorius (1) und für drei Legionare, lautend auf Augustone-
metum (2) und Burdigala (1). Ebenso wird es aufzufassen sein, wenn
die bei den Vocontiern ausgehobenen Legionare durchaus in den
Listen geführt sind als gebürtig aus dem einen ihrer Hauptorte
Luchs Augustus; wenn der einzige (abgesehen von den Lugudunen-
sern selbst) uns aus der Provinz Lugudunensis bekannte Legio-
när sich bezeichnet als heimathberechtigt in Autricum, nicht als
Carnutiner; wenn bei Offizieren und Legionaren die Heimathangabe
auf Vlpia Noviomagus gestellt ist, die Soldaten der Peregrinen corps
aber sich bezeichnen als natione Batavus; wenn die Prätorianer-
listen ihren Raetern und Germanen als Heimath Augusta Vinde-
licum oder Divodurum beisetzen. In all diesen Fallen tritt der
formale Gegensatz von Stadt und Gau ebenso handgreiflich zu
Tage wie die materielle Identität. Wie dies Verhältniss weiter
aufzufassen ist, kann hier nicht untersucht werden; es kann sein,
dass es später in irgend einer Weise möglich gemacht wurde die
civitas Batavorum und die Stadtgemeinde Ulpia Noviomagus zu
rechtlicher Goexistenz zu bringen1); aber in den meisten Fällen
ist hier sicher die Gauordnung nur verschleiert und wird aus der
Nennung von Divodurum und so weiter nicht geschlossen werden
dürfen, dass die betreffenden Ortschaften zur Zeit der Abfassung
der Inschrift ein von dem Gau verschiedenes städtisches Gemein-
wesen gebildet haben. Gewiss hat zu der immer fortschreitenden
Barbarisirung der Legionen auch das mit gehört, dass in der be-
zeichneten Weise unter Eludirung der augustischen Ordnung die
Gemeinden mit Gauverfassung für den Legioosdienst mit heran-
1) Hiefür kommt namentlich die merkwürdige von Hirschfeld (gall. Stud.
S. 33) kürzlich entwickelte Organisation der Vocontier in Betracht Diese, im
Bechlssinne civitas, hatte Hauptorte nicht blos einen, sondern zwei oder
drei, Lucus Augusti, Vasio und Dea, anfänglich offenbar blosse Flecken mit
factischer Stadtentwickelong. Aber wenigstens die Pasienscs haben hier, wie
Hirschfeld richtig erkannt hat, späterhin wenigstens eine ähnliche Stellang
eingenommen wie die Aventicetuet bei den Helvetiern.
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DIE CONSCRIPTIONSORDISliiNG DER RUM. KAISERZEIT 69
gezogen worden sind. Es muss also eingeräumt werden, dass der
auf einer Prätorianer- oder Legionarinscbrift genannte Ort eigent-
lich eine Sudtgemeinde sein sollte, aber zuweilen ein Flecken
ohne Stadtrecht gewesen ist, so dass aus solchen Erwähnungen
Dicht mit Sicherheit auf das Vorhandensein eines städtischen Ge-
meinwesens geschlossen werden kann.
Der dritte der oben aurgestellten Sätze, dass jede Gemeinde,
die als Conscriptioosbezirk auftritt, latiniscbes oder peregrinisches
Recht gehabt hat, unterliegt weder einem Bedenken noch einer
Ausnahme; ob unter den Gemeinden, nach welchen Auxilien be-
nannt sind, sich in der That solche befunden haben, die damals
latinisches Recht hatten, wie vielleicht die der Vocontier, ist princi-
pal ton keinem Belang. Selbstverständlich ist da, wo ein grösserer
District genannt wird, die Peregrinität nur a potiori zu verstehen;
die Alen und Cohorten der Gallier schliesseo nicht aus, dass Lu-
gudunum römische Bürgercolonie war. Ebenso giebt dieser Satz
strengen Beweis nur für die Zeit der Einrichtung der betreffenden
Truppe; dass die Cohorte der Ubier noch im zweiten Jahrhundert
bestanden hat, wird für die Latinität der coloma Claudia Ära Agrip-
ptna vielleicht nicht geltend gemacht werden dürfen; und ähnlich
folgt aus der ala Vocontiorum mit Sicherheit nur, dass die Vo-
contier zu Augustus Zeit die römische Civität entbehrten.
Dagegen der letzte jener vier Sätze, dass die Ueimathgemeinde
des einzelnen peregrinischen Soldaten als peregrinische Gemeinde
m gelten hat, ist geeignet sehr ernstliche Bedenken zu erwecken.
Wir stehen hier vor der befremdenden Thatsache, dass eine Reihe
von Städten, deren Colooierecht anderweitig feststeht und die zum
Thesl in den betreffenden Inschriften selbst als Colonien bezeichnet
werden, zu peregrinischen Truppenkörpern zahlreiche unzweifel-
haft des römischen Bürgerrechts entbehrende Soldaten gestellt haben.
Es gilt dies zum Beispiel von den claudischen Städten Ara Agrip-
pina, Celeia, Virunum, Savaria, von den traianischen Ulpia Traiaua
und Sannizegetusa , von den Colonien Augusta der Treverer und
Afeoticum der Helvetier. Ich habe in meiner früheren Darlegung
(in dieser Zeitschrift 16, 458 f.) die Frage in Bezug auf die in
Italien stationirten Peregrinencorps erörtert Bei Erstreckung dieser
l'ûlersuchung auf die Peregrinentruppen der Provinzen haben die
froher gefundenen Ergebnisse sich mir nur bestätigt. Indem ich
im Ganien auf die frühere Darlegung verweise, fasse ich auf Grund
70
MOMMSEN
des erweiterten Fundaments die wesentlichen Puncle hier kurz zu-
sammen.
Betrachten wir, um an einem einzelnen Falle die Sachlage
deutlich zu machen, die relativ zahlreichen Steine der aus Trier
und Köln gebürtigen Soldaten. Beide Städte fallen unter die oben
bezeichnete Kategorie. Von den neun Inschriften gedienter T révérer,
die ich gefunden habe, fällt eine auf eine Legion, falls sie, was
zweifelhaft ist, in der Thal die Herkunft angiebt, sieben auf Auxilia,
einer auf die Kaiserreiter.1) — Von Köln dagegen besitzen wir 23
Inschriften dort gebürtiger Soldaten, von welchen 16 auf verschie-
dene Legionen, je eine auf die coh. XIII urbana von Lyon und die
coh. XXVI voluntariorum eivium Romanarum, eine auf die ala
Astumm, vier auf die équités singulare* fallen. Es waren die Kolner
also vor den Trierern im Militärdienst bevorzugt, da hier die Le-
gionen und was diesen ungefähr gleich steht an die Stelle des
Trierer Cohortendienstes treten. Auch zu dem bevorzugten Dienst
in der Kaiserreiterei sind Kölner öfter gelangt als Trierer. Aber
volles Bürgerrecht muss dennoch der einen wie der andern Stadt
abgesprochen werden, da die Aushebung für nicht peregrinische
Truppentheile in beiden stattfindet. Die Rechtsverschiedenheit, die
zwischen ihnen offenbar obwaltete, scheint vielmehr darin bestanden
zu haben, dass bei dem kaiserlichen Dilectus Köln als städtischer,
Trier als Gaubezirk behandelt und demnach dort mehr für die
Legionen, hier mehr für die Auxilia ausgehoben ward. Dem ent-
sprechend finden sich auf sämmtlichen Inschriften der Trierer als
Heimathbezeichnung die Treoeri, ohne dass die Augusta Treverorum
je in dieser Verbindung genannt würde, während auf sämmtlichen
Inschriften der Kolner als Heimath Claudia Ara (Agrippina) genannt
1) Partus Mutii f. eques ala Agripiana nations Trevor (Worms; Bram-
bach 893). — L. lut. Apollinaris Trever eq. alae Ai... (Lancaster; C. VII
298). — Flavius Alliens cives Trever eq. ala I Cann(inefatium ; bei Wien;
III 4391). — Albanius Vitalis eq. alae Indianae eivis Trever (Köln; Bram-
bach 307)- — C. fulius Adari f. Primus Trever eq. alae Noric. (Calcar;
Drambach 187). — Silvanas Loupi f. Trever eq. ala locont. (Cnlerger-
manien; Brambach 161). — Sex. Iulius Sex. f. Primus Trevir ex équité
coh. I Thracum (Oberpannonien; D. XXXVI); vom J. 138. — [Au)r. Paternus
eq. [sin]g. Aug. [nat.\ Trever (Rom; Eph. IV n. 930). — IttsWnius Mercator
civis Trever veteranus leg. XXX V. v. (Châlons-sur-Saône Mur. 1088, 5) kann
das Bürgerrecht in Trier bei oder nach der Mission erhalten haben, ist also
vielleicht kein geborener Trierer.
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WE CO>SCMPTIONSOBÜiNUNG DEN ROM. KAISERZEIT 71
wird mit der einzigen Ausnahme des unter den Auxiliaren dienen-
den Reiters, welcher sich einen Ubier nennt.1)
In den übrigen Provinzen lassen sich die Ausbebungsverhält-
utsse nicht so genau verfolgen wie in Germanien, weil hier die
Scheidung der Gaue und der Städte nicht so scharf durchgeführt und
Bichl Ton so langer Dauer gewesen ist wie dort; die peregrinische
Heimalhangabe wird hier schon früh, zum Theil von jeher auf die
Provinz statt auf den Gau gestellt und welche Gemeinde bei natione
Xoricus oder natione Pannonius gemeint ist, können wir nicht er-
kennen. Indess dieselben Rechtsverhältnisse wallen offenbar auch
hier. Von geborenen Norikero, die im Prä tori um oder als Legionare
gedient haben, besitzen wir ganze Reihen; als Heimath wird fast
ohne Ausnahme die einzelne Stadtgemeinde aufgeführt, ohne dass
Noriau daneben oder dafür stünde.1) Aber andererseits giebt es
zwölf Inschriften von Norikern, die in Alen (2) und Cohorten (1)
oder in der Kaiserreiterei (9) gedient haben ; von diesen bezeichnen
sich sieben als Norici schlechtweg, drei als Noriker mit Beisetzung
der Stadt (Juvavum 1, Virunum 2), zwei blos nach der Stadtge-
meiode (Celeia, Virunum). Ohne Zweifel haben alle diese Indi-
viduen, auch die, welche nur Noriker heissen, in einer der nori-
schen Städte Heimathrecht besessen. Ist es nicht auch hier evident,
dass die Verhältnisse im Salzburgischen und der Steiermark ähnlich
lagen wie in Köln, die Einwohner bei der Aushebung als Nicht-
bürger behandelt wurden, aber bei entwickelter städtischer Orga-
nisation mehr in den Legionen und in der Garde gedient haben als
in den peregrin ischen Corps, und dass, wo correct geredet wird,
jene sich mit der domus, diese sich mit dem Aequivalent der civitas
bezeichnen ?
Die Form der Namen der in den Nichlbürgertruppen dienen-
den Soldaten ist ungleich, je nachdem dieselben latinischen oder
U Albanut Excingi f. equeg ala Atturum natione Lbitu. Châlon-sur-
Saône, von Hirschfeld gesehen; gedruckt bei Ganat inter, de Chélon p. 33.
2) Eine Ausnahme machen zwei ohne Frage nachseverische Prâtoriiner-
iateariften VI 2482: oriunäut ex provinda IVorica und VI 2712: not. J\o-
riau; wobei zu beachten ist, was über das abusive Eindringen dieser Rede-
weise in die Prttorianerinsehriften S. 37 bemerkt ward. Die milites leg. Vt
wtrieis eive* ItaUci et Noriei der englischen Inschrift (C. VII 1095) stehen
natürlich nicht entgegen. Ich hoffe nichts übersehen zu haben; übrigens
kommt, wie die Dinge liegen, hier auf einen einzelnen Fall wenig, alles viel-
mehr auf den regelmässigen Sprachgebrauch an.
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72
MOMMSEN
bios peregrinischen Rechts sind; für jene wird der römische Name
ohne Tribus, für diese peregrinische Namensform gefordert. ') Dem
entsprechend nennt die Mehrzahl der Auxüiarier sich peregrinisch9);
aber nicht wenige, darunter von den oben aufgeführten alle Noriker,
die Kölner bis auf den einen Auxiliarsoldaten (S. 71 A. 1) und die
meisten Trierer (S. 70 A. 1) zeigen das römische Gentilicium, wo-
gegen, abgesehen von den wenigen oben (S. 26 A. 2) aufgeführten
Ausnahmen, die Tribus allen fehlt.
Diese seltsame Discrepanz der Dienstform und des Colonial-
rechts zeigt bei den sicheren Bürgercolonien sich nicht. Bürger
einer solchen sind mit einer einzigen auch sonst eigentümlich
gearteten Ausnahme') mir in den peregrinischen Corps nicht vorge-
kommen; Karthago, Tarraco, Emerita, lader, Salonae, Berytus und
die übrigen Stadtgemeinden dieser Kategorie sind, so weit wir
überhaupt Steine dort geborener Soldaten besitzen, obwohl in
kaiserlichen Provinzen gelegen und insofern znr Auxiliaraushebung
geeignet, allein in der Garde und in den Legionen vertreten. Bei
der Zahl und der Bedeutung dieser Städte wird auch der negativen
Wahrnehmung Gewicht beizulegen sein.
Dies etwa sind die Thatsachen, die uns hier entgegentreten.
Offenbar kommt hier ein eingreifender Recbtsunterschied zu Tage
1) Hermes 16, 465.
2) Wir kennen einige wenige Soldaten, die als Heimath eine Colonie
nennen und dennoch peregrinische Namensform zeigen. Zwei ans Apulom
mit beigesetztem colonia und einer aus Siscia sind S. 27 A. 2 angeführt,
ebenso der Ubier S. 71 A. 1. Unter den S. 70 A. 1 aufgezählten Treverern
gehören zwei in diese Reihe; dazu kommt aus Bath (G. VU 36) Peregrinus
Secundi f. civis Trever. Man kann diese Inschriften unmöglich alle in die
Zeit setzen vor Gründung der betreffenden Colonien, was zum Beispie) bei der
britannischen Inschrift sich von selbst verbietet. Vielleicht berohen sie auf
ignorirung der Consequenzen des latinischen Rechts. Es fehlt nicht ganz an
gleichartigen Fällen bei Legionaren (S. 15 A. 1) und sogar bei Pritorianern
(C. V 361*, deren Echtheit jetzt feststeht; G. I. G. 6416). Bei den aus einer
Stadt latinischen Rechts für ein Peregrinencorps ausgehobenen Mannschaften
kann diese Ignorirung am wenigsten befremden.
3) Es ist dies die S. 26 A. 2 angeführte Kölner Inschrift eines C. luliuê
C. Galeria Bacctu Luguduni mil coh. I Thracum, Unter den möglichen
Erklärungen dürfte diejenige am wenigsten Schwierigkeit machen, dass der
Mann das Bürgerrecht nebst der Tribus und der Heimath als Soldat erhalten
hat (S. 60 A. 2). Man wird in diesen Fragen aber immer damit rechnen
müssen, dass vereinzelte Ausnahmen von sonst feststehenden Regeln unmög-
lich ausbleiben konnten nnd also auch die Regel nicht umstossen.
L
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DIE CO.NSCRIPTIONSORDNUNG DER RÖM. KAISERZEIT 73
derjenigen Gemeinden, deren Angehörige lediglich in der Legion
dienen, und derjenigen, welche Soldaten zu den Peregrinencorps
stellten, und zwar ein Rechtsunterschied, der die Colonien durch-
theüt und eine beträchtliche Zahl derselben in die zweite formell
zurückgesetzte Klasse weist. Es rauss neben den Colonien besseren
Rechts andere geringeren gegeben haben, die zum peregrinischen
Dienst herangezogen worden sind, wahrend dies für jene nicht gilt.
Eine rechtliche Zurücksetzung war dies gewiss; ob eine materielle,
ist fraglich. Wenn der Bürger der Colonie zweiter Klasse, zum
Beispiel von Celeia, für das Prätorium und die Legion ebenso
fähig war wie der Bürger der Colonie erster Klasse, zum Beispiel
von Karthago, für den peregrinischen Dienst aber nur jener,
nicht dieser genommen werden konnte, so mag die Berechtigung
des Celeianers zum Dienst in der Peregrinengarde der équités sm-
gulares seiner Verpflichtung für den gemeinen Auxiliardienst wohl
die Wage gehalten haben. Praktische Nachtheile in anderer Be-
ziehung kann das mangelnde Vollbürgerrecht kaum nach sich ge-
zogen haben, da ja jeder vermögende und angesehene Bürger dieser
Städte nach damaligen Verhältnissen zum personlichen Vollbürger-
recht gelangen konnte oder vielmehr gelangen musste.
Welcher Art nun ist diese Rechtsverschiedenheit gewesen? Ich
habe in meiner früheren Darlegung keine andere Erklärung dafür
zu finden gewusst als die auf diesen Inschriften erscheinenden
Heiroathgemeinden, so weit sie durch diese selbst oder anderweitig
als Colonien beglaubigt sind1), als Colonien latinischen Rechts auf-
zufassen'); und durch die jetzt angestellte umfassende Untersuchung
Ober die militärischen Heimathangaben hat sich mir diese Vermu-
ihung nur noch weiter als wahrscheinlich erwiesen.*) Allerdings ist
1) Ich babe Dicht, wie Hirscbfeld meint, jede Stadt, aus der equitet sin-
gulare* oder ciassiarii stammen, für eine latinische Colonie erklärt, sondern
bot für eine Stadt peregrinischen oder latinischen Rechts; für die letztere Qua-
lität bedarf es immer noch eines besonderen Beweises.
2) Das tu* IlaUcum kann unmöglich hier herangezogen werden. Weder
stimmt das Verzeichniss der mit diesem Vorrecht ausgestatteten Städte zu
den nach unseren Ermittelungen als bevorrechtet erscheinenden Colonien,
noch erscheint es irgend begreiflich, wie aus einer colonia civium Romano-
runu, der das tu* Italicum gefehlt hat, des römischen Bürgerrechtes erman-
gelnde Soldaten haben hervorgehen können.
3) Wenigstens Erwähnung verdient noch, einmal, dass auch die stadtrömi-
scben vigile* zunächst als Latiner dienten, das heisst also bei ihrem Eintritt in
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74
MOMMSEN
es mir nicht gelungen, für diese Ausführung die Zustimmung des-
jenigen Forschers zu finden, auf die ich am meisten hoffte. Oüo
Hirschfeld bat in seinen kürzlich erschienenen 'gallischen Studien'
sich meiner Auffassung wohl in soweit angeschlossen, als es sich
um die persönliche Rechtsstellung der in den peregri irischen Corps
dienenden Leute handelt1); den Rückschluss aber davon auf das
Recht der Heimathgemeinde weist er ab.
Aber mit dem kleinen Mittel, dass einzelne Golonien gewisse
Depcndenzen geringeren Rechts gehabt haben mögen, so wie die
latinischen Camunner eine Zeitlang von der RQrgercolonie Briiia
abgehangen haben, kommt man diesem umfassenden Thatbeslaml
gegenüber nicht aus. Abgesehen von dem Redenken, dass von der«
gleichen Gemeinden jede Spur mangelt und sie lediglich als Notb-
helfer für unsere Forschung zur Existenz gelangen, ist es sehr
unwahrscheinlich, dass der Bürger der abhängigen Gemeinde sich
civis Trever genannt hat, und ganz unmöglich verhältnissmässig so
zahlreiche Zeugnisse von der Hauptgemeinde ab auf eine kleinere
dafür erdachte abzuwälzen.2) Aber gesetzt es wäre möglich; ge-
die Truppe, wenn sie Peregrinen waren, die La ti ni tat empfingen (Ulpian 3, 5) ;
ferner die cohort II Tungrorum miliaria equitata c(ivium) L\atinorum) der
Inschriften vom Hadrianswal] (VII 879. 680. 882) — denn diese von den
englischen Gelehrten vorgeschlagene Auflösung der sonst nicht begegnenden
Initialen halte ich mit Hübner für unabweisbar. Sie zeigt wenigstens, dass
noch im dritten Jahrhundert — die Zeugnisse sind gewiss alle erst aus dieser
Zeit und die Benennung selbst auch wohl ufcht viel alter — einzelnen Trap-
pen wie so oft die römische CivitSt, so auch die Latinität als persönliche Aus-
zeichnung gegeben worden ist. Für die Rechtsstellung der civiUu Tungrorum
folgt daraus natürlich die Peregrinitât
1) 'Es werden", sagt Hirschfeld S. 59, 'die in diese Corps' (die Flotte und die
eq. sing.), 'eingereihten Soldaten ausschliesslich aus Gemeinden peregrinischen
'Rechts ausgehoben sein und in der Regel erat beim Eintritt in den Dienst
♦eine der latinischen ähnliche, wenn auch nicht identische Rechtsstellung er-
halten haben*. Das ist im Wesentlichen meine Ansicht, nur dasa Hiracbfeld
die Zulässigkeit derartiger Aashebung aus einer latinischen Gemeinde be-
streitet, wofür ich den Grund nicht einsehe, und für das latinische Recht ein
dem laünischen ähnliches substilutrt, welches ich nicht kenne und mit unserer
juristischen Ueberiieferung, welche nur civet, Laiini und peregrini kennt,
nicht in Einklang zu bringen vermag.
2) Ich habe dieses Auswegs früher gedacht (16, 475), aber ihn abge-
wiesen, weil seine Unzulänglichkeit gegenüber der Masse der Instanzen schon
damals deutlich vorlag. Hirschfeld (gall. Studien S. 58) hat Ihn wieder auf-
genommen, ohne ihn besser zu fundiren. Auch für die Rauriker, wo ich eine
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DIE CONSCRIPTIONSORDNUNG DER RÖM. KAISERZEIT 75
setzt die Gemeinde der Helretier hätte aus zwei Kategorien be-
standen, den StadtbOrgern von Aventicum römischen Bürgerrechts
und den Helvetiern der via latinischen oder peregrinischen ; ge-
setzt man liesse es sich gefallen, dass beide Kategorien dennoch
als eures llelvetti zusammengefasst werden könnten; ist damit etwas
anderes gewonnen als dass durch eine schlechthin zeugniss- und
bodenlose Combination im Ergebniss wesentlich dasselbe erlangt
wird, was das wohl bezeugte und rechtlich fundirte Institut der
launischen Colonie auch gewahrt? Denn dieses bestand ja dem
Wesen nach darin, dass die Decurionenfamilien auf Grund perso-
nalen Privilegs als römische Vollbürger, die Plebejer nach latini-
schem Recht lebten. Suchen wir nicht mit solchen Hypothesen
in der That nach dem, was wir bereits in der Hand haben?
Noch einen andereu Weg hat Hirschfeld eingeschlagen, um den
früher dargelegten Zeugnissen Gewicht zu nehmen: er versucht die
rechtlichen Heimathangaben der Mililärinschriflen zu factiscben Be-
zeichnungen des Geburtsortes zu degradiren. Es ist ganz richtig, was
Hirscbfeld sagt, dass es *in jeder Colonie zahlreiche Einwohner gab,
'die nicht als Vollbürger der Gemeinde angehörten, die aber trotzdem
'mit gutem Recht als ihren Geburtsort diese Stadt nennen durften';
ein Peregrine, der in Sirmium als incola lebte, konnte dort Kinder
peregrinischen Rechtes zeugen und diese mit Recht sich bezeichnen
als geboren in Sirmium. Aber kann ein solches Kind genannt
werden natione Pannonius, domo Flavia Sirmio, wie es beispiels-
weise auf einem der fraglichen Steine (VI, 3184) lautet? Ich meine
oben (S. 37) genauer gezeigt zu haben, was dies heisst und wie
die natio hieher gekommen ist. Aber mag man immer in diese
auch in den Mililärinschriflen den Sinn hineinlegen, der ihr auf
den Sclaveninschriften sicher zukommt, das heisst den der rein
thalsächlichen Bezeichnung der Herkunft; wo die domus steht oder
überhaupt die Stadtgemeinde gesetzt ist, da ist ausser allem Zweifel
nicht der ganz gleichgültige Geburtsort gemeint1), sondern die origo
»lebe Erklärung wenigstens als möglich hingestellt hatte (16, 482), kaoo sie
schwerlich gelten; diese Colonie des Plauens muss wohl neben der civitat
der Ranriker gestanden haben wie die colonia Equestris nebeo der civittu
der Helve tier.
I) Die Angabe des Geburlsorts ist auf Inschriften fast so selten wie die
des Sterbeorts. Sichere Fälle geben die Inschrift ans Rom VI 3297 : ea? Pan-
(nonia) sup(eriore) natu* ad aqua* Batizas pago Iovitta uic(o) Coc . . netibu*;
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MOMMSEN
der Juristen, die zur Rechtsstellung der Person und demnach zum
vollen Namen wesentlich mit gehört. Wie kann man vergessen,
dass oft sogar oriundus in dieser Verbindung steht (S. 38 A. 2),
das doch geradezu auf die origo hinweist, oder die ausdrückliche
Angabe, dass in den MiliUrinschrifLen die nomina cum tribubus
et patriis1) verzeichnet werden? Die domus steht auf Sclaveu-
inschriften nie, und wenn domo Brixia den Legionär zweifellos
als einen der cives Brixiani bezeichnet, wie kann man da, wo
eine solche domus als Heimalh unbequem erscheint, sie kurzweg
als Geburtsort bei Seite schieben? Und gelten die zahlreichen
Stadtangaben dieser Art sämmtüch Peregrinen, die zufällig in Voll-
bUrgergemeinden zur Welt gekommen sind, welcher sonderbarste
aller Zufälle hat es herbeigeführt, dass bei diesen zufalligen Ge-
burten alle italischen Städte, alle Städte alteren und zweifellos
vollen Colonialrechts sorgfältig vermieden worden sind und die
betreffenden Personen ohne irgend eine Ausnahme sich Städte
entweder peregrinischen Rechts oder seiner Art nach unbestimmten
Colonialrechts ausgesucht haben, um dort geboren zu werden?
Dass diese Annahme, insonderheit die Auffassung jener zahl-
reichen und wichtigen unbestritten zu Colonialrecht gelangten
Städte als Golonien latinischen Rechtes zwar Schwierigkeiten hebt,
aber nicht minder andere erzeugt, habe ich seiner Zeit hervor-
gehoben, ohne damals im Einzelnen auf diese Bedenken weiter
die von Trier Brambach 737 : genittu in Asia Traltis, defimetus Aug{ustae)
Tr{everorum) — wohl die einzige übrigens, auf der der Stadt name von Trier
begegnet — ; die von Capua X 4430: na[tus .... mo]ritotr Capuae; wahr-
scheinlich auch die oben S. 38 A. 1 angeführte eines natu* in Pannonia in-
feriore, domo Bregetione et legions prima adiutrice, wo übrigens recht
handgreiflich hervortritt, wie unerlaubt es ist auf den Inschriften dieser Art
die domus andere als vom Heimaüiort zu verstehen. Dazu kommen vielleicht
noch Fälle wie VI 3290: natus in Ger(mania) sup(eriore) und VI 3266:
natus ex Pann. inf.\ wahrscheinlich aber ist auch hier die origo gemeint
und nur wegen der Schwierigkeit dabei Ober- und Unterpannonien zu schei-
den ein ungeschickter Ausdruck für das gewählt, was anderswo sachlich und
sprachlich correct bezeichnet wird mit oriundus ex provmcia Pannonia itn-
f(eriore) (S. 31 A. 3) oder sprachlich schlecht, aber sachlich richtig mit natione
Pannoniae superiore QJaudis) Savaris vico foleucinis (VI 3300, hier nach
Hirschfelds richtiger Lösung der Abkürzung) oder n. Pannonia sup. (VI 2521).
Auch hier zeigt sich wieder auf das Deutlichste, dass im Ganzen genommen
alle diese Angaben nicht den Geburtsort, sondern die origo betreffen.
1) C. VI 793.
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DIE CONSCRIPTIONSORDNUNG DER ROM. KAISERZEIT 77
eingeben zu wollen. Hirschfeld hat jetzt (gall. Studien S. 51 f.)
die wesentlichsten derselben zusammengestellt; es ist mir dies eine
erwünschte Gelegenheit, meine frühere Ausführung zu ergänzen.
Dass Plinius in seiner Chorégraphie die coloniae als Gegen-
satz zu den Städten latinischen Rechts behandelt und durchgängig
unter jenen die coloniae avium Romanorum versteht, ist unbe-
stritten, aber auch mit jener Darlegung insofern nicht im Wider-
spruch, als die Quellen dieser Cholegraphie die latinischen Colonien
durchgängig nach dem älteren Sprachgebrauch nur als Städte lati-
nischen Rechts behandeln, wie dies zum Reispiel bei Nemausus
zweifellos geschieht. Die Colonien bei Plinius sind also durch-
gängig: die coloniae civium Romanorum» Demnach hätte er freilich
zum Beispiel bei Pannonien (3, 25, 148) nicht so ohne weiteres
Emooa und Siscia als Colonien zusammenstellen sollen, wenn allein
die erstere das römische Bürgerrecht gehabt hat; aber es ist begreif-
ich, dass er es dennoch gethao hat Flavia Siscia erhielt Colonial-
recht erst durch Vespasian; die Notiz darüber ist also Nachtrag des
Plinius, ohne Zweifel aus eigener Kunde; dass Plinius die Rechts-
ungleichheit der beiden coloniae nicht hervorgehoben hat, ist eben
eine jener Nachlässigkeiten, wie sie bei dem Zusammentragen aus
verschiedenen Quellen ihm nur zu oft in viel schlimmerer Weise
begegnet sind.
Aeholich verhält es sich mit einer anderen Notiz desselben
Schriftstellers, die Mauretanien betrifft (5, 2, 20): Caesarea a divo
Claudio coloniae iure donata eiusdem iussu deductis veteranis Oppi-
dum Novum ei Lotio dato Tipasa, Uemque a Vespasiano imp. eodem
munere donatum Icosium, colonia Augusii Rusguniae, Rusucurium
dvitate honoratum a Claudio. Caesarea gebort zu den in Frage
stehenden Colonien; ob auch Rusguniae, ist fraglich. Aber mag
dies auch nicht der Fall sein; wenn Plinius die eine Stadt eine
claudische, die andere eine augustische Colonie nennt, so können
sie darum immer noch Colonien verschiedenen Rechts gewesen
sein; und wenn er colonia und Latium hier in Gegensatz bringt,
so hindert dies nicht, unter jener eine latinische zu verstehen, so
wenig wie der Gegensatz von colonia und civitas hindert jene als
Bürgercolouie zu betrachten. Das Latium kann auf das municipium
iuris Laiini bezogen werden. Ueberhaupt aber ist nichts gefähr-
licher als einen Schriftsteller vom Schlage des Plinius so zu inter-
pretiren, wie wenn Caesar die Worte geschrieben hätte.
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78
MOM M S EN
' Auf das Entschiedenste soll gegen meine Hypothese sprechen,
dass Tacitus (ann. 12, 27) in Beziehung auf die Gründung von
Köln die Wendung braucht veteranos coloniamque deduct. Warum?
Diese Veteranen waren freilich römische Bürger; und gewiss sind
noch zahlreiche andere jener Colonien aus Veteranen gebildet oder
diese doch bei deren Grandung wenigstens stark betheiligt wor-
den. Aber können diese Veteranen darum nicht in eine latinische
Colonie deducirt sein ? Bei denjenigen des älteren Rechts wurden
Römer nur zugelassen, wenn sie ihr Börgerrecht aufgaben; fiel-
leicht galt diese Regel auch später noch, und was die Veteranen
damit aufgaben, war durch andere handgreiflichere Bénéficie n leicht
zu ersetzen. Es kann aber auch diese Gemeinde latinisches Recht
erhalten haben und doch den Veteranen, die ihren Stamm bildeten,
ihr volles Bürgerrecht geblieben sein; dies wäre nicht auffallender
als die auxilia et v tum Romanorum peregrinischen Rechts, welche
zur Zeit der Beilegung dieses Titels für die gesammte Mannschaft
personales Vollbfirgerrecht empfingen und in welche dennoch nur
Peregrinen aufgenommen wurden. Dass die Colonie nicht aus-
schliesslich, ja nicht einmal vorwiegend aus Veteranen bestand,
sondern die bisherigen Einwohner blieben, geht aus den Berichten %)
auf das Deutlichste hervor.
Mehrere der fraglichen Colonien, zum Beispiel Agrippina und
Sarmizegetusa , haben im dritten Jahrhundert italisches Recht ge-
habt ; aber worauf beruht es, dass diese Städte 'ohne Zweifel bereits
vorher römische Bürgercolonien gewesen sind'? Um das auszu-
sprechen, müsste man doch erst wissen, was das italische Recht
gewesen ist, und das ist nicht der Fall. Bezog sich dasselbe, wie
es scheint) auf privatrechtliche Gleichstellung des betreffenden Ter-
ritoriums mit dem solum ltalicum, so wäre dafür das volle Bürger-
recht keineswegs die nothweudige Voraussetzung, da privatrechtlich
zwischen dem civis Romantis und Latinus längst volle Gleichheit
gilt und die Beilegung besseren Bodenrechts auch der Halbbürger-
gemeinde gewährt werden konnte.
Dass 4wohlbegründete Bedenken' gegen jene Auffassung sich
erheben lassen, habe ich anerkannt, schon als ich sie vorbrachte ;
hier ist der Versuch gemacht, ohne zu verschweigen oder zu ver-
tuschen, sie nach Hirschfelds Ausführungen zu erörtern, und wie ich
l) Tacitus hist. 4, 29. Germ. 28.
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DIE CONSCRIPTIONSORDISX'NG DER ROM. KAISERZEIT 79
hoffe, sie zu beseitigen. Meiner Ansicht nach ist ein zwingendes
Argument gegen meine Auffassung darin nicht enthalten, und die
far diese sprechenden Gründe werden dadurch nicht erschüttert.
Dass die Rechtskategorie der Latiner und auch die der lati-
niscben Colonien bis in die spätere Kaiserzeit hinein fortbestanden
hat, bedarf des Erweises nicht; es genügt in dieser Hinsicht an
die unbestritten latinische colonia Augusta Nemausus der Münzen
und der Inschriften zu erinnern. Warum sollen Köln und Trier
nicht gleichen Rechts gewesen sein wie Nîmes? Dabei kommt
noch für die Kaiserprovinzen eine praktisch wichtige Erwägung
in Betracht. In denen des Senats, wo nur für die Legion ausge-
hoben werden konnte, war es allerdings für die Regierung inso-
weit gleichgültig, ob die Gemeinde Bürger- oder latinisches Recht
hatte ; sie hatte nur etwa ein Interesse daran die nicht städtischen
Gemeinden als städtische zu gestalten oder doch zu behandeln
(S. 65). Aber in der Kaiserprovinz durfte die BOrgercolonie bei
dem Dilectos nur für die Legion herangezogen werden, der Gau
too Rechtswegen nur für die Auxilia, die Colonie lalinischen
Rechts je nach dem Belieben der Regierung für die Legion wie
für die Auxilia. Der Satiriker spottet, dass Kaiser Claudius be-
schlossen gehabt habe die Toga allen Griechen, Spaniern, Galliern
und Britannern zu verleihen, und denkt dabei ohne Zweifel in
erster Reihe an die Umwandlung des Gaus der Ubier und wohl
auch derjenigen der Treverer sowie des ganzen Noricum und des
westlichen Pannonien in claudische Colonien. Aber die Toga trägt
fon Rechtswegen auch der Latiner; und schwerlich hat der wun-
derliche Kaiser vergessen, was Germanien und Noricum im Dilectus
bedeutete. Nicht etwa wegen antiquarischer Liebhabereien hat er
hier überall latinisches Stadtrecht eingeführt, sondern darum, weil
dieses der Regierung für den Dilectus durchaus freie Hand gab und
es damit möglich ward diese Districte für die Legionen und die
Garde heranzuziehen, während es zugleich zulässig blieb die Auxilia
von dort zu recrutiren.
Berlin.
TH. MOMMSEN.
i
DIE ANTIDOSIS.
M. Frankel hat im XVIII. Band dieser Zeitschrift S. 442 f. die
Auslegung, die ich in N. Jahrb. f. Phil. 1877 S. 613 ff. von den die
Antidosis betreffenden Stellen gegeben habe, bekämpft zu Gunsten
der Anschauung, die Dittenberger im Progr. Rudolstadt 1872 vor-
getragen hatte. Der Ton der Abhandlung ist ein so zuversicht-
licher, dass ich eine sofortige Erwiderung für angezeigt erachte,
findet doch die Zuversicht gar leicht Gläubige. Der Streitpunkt
ist folgender: wenn Jemand zu Athen gegen eine ihm zugemuthete
staatliche Leistung reclamiren wollte, so nannte er nach Ditten-
berger der Behörde einen anderen, der wegen günstigerer Ver-
mögenslage dazu mehr verpflichtet sei als er. Verstand sich dieser
nicht zu der Leistung, so erfolgte gegenseitig Beschlagnahme des
Vermögens, Einreichung des Inventars und darauf die gerichtliche
Entscheidung, welcher von beiden Gegnern zu der Leistung ver-
pflichtet sei. Der Provocirte hatte demnach nur die Wahl zwischen
Uebernahme der Leistung und dem gerichtlichen Verfahren. Dem-
gegenüber glaubte ich in den Quellen die Andeutung gefunden zu
haben, dass der Besteuerte vor der Behörde nicht einfach einen
anderen nannte, sondern an diesen anderen eine Aufforderung er-
liess entweder die Leistung zu Ubernehmen oder mit dem Be-
sitz zu tauschen. Lehnteer beides ab, so erfolgte das gericht-
liche Verfahren in der obigen Weise. Hiernach hatte der Provo-
cirte zu wählen zwischen Leistung, Umtausch und Verfahren. Wenn
Frûokel die 'Magerkeit' meiner Ausführungen bemängelt, so ge-
stehe ich, dass mir der Unterschied meiner Auffassung gegenüber
dem Resultat von Dittenbergers trefflicher Untersuchung nicht eben
so bedeutend erschien, um eine ausführliche Behandlung der Frage
zu rechtfertigen. Ich fand bei ihm noch einige Zweifel und glaubte
sie heben zu können, so sagte ich kurz, was ich zu sagen hatte,
mehr auf die Erklärung der fraglichen Stellen a^s auf die Dar-
stellung der Einrichtung bedacht.
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DIE ANTIDOSIS
81
Frankel argumentirt: die Vollziehung des Vermögenstausches,
sei es nach, sei es tot dem Verfahren ist widersinnig, folglich
sind die Stellen, in denen man die Andeutung eines Tausches hat
öuden wollen, anders zu erklären. Er hat sich den Beweis des Wider*
sinns in der Einrichtung recht leicht gemacht, ob er unbefangene
Exegese geübt hat, muss eine Betrachtung der Quellen lehren.
Hauptquelle ist die Phaenippea, sie hat meine Auffassung her-
vorgerufen, ich beginne wieder mit ihr, obwohl ich nicht zuzu-
geben brauche, dass mit ihrer Auslegung meine Ansicht steht und
feilt. Die übrigen angezogenen Stellen schienen sich mir vielmehr
aus derselben so einfach zu erklären, dass ich es für überflüssig
hielt andere Auffassungen zu bekämpfen und demgemäss diese
Stellen zur Begründung meiner Ansicht zu verwerthen.
Der ungenannte Sprecher hat am Termin der àvttâooeiç vor
den Strategen gegen die Leistung reclamirt und den Phainippos als
mehr verpflichtet genannt, hat darauf vor Zeugen das Landgut des-
selben in Rytheros mit Beschlag belegt und den Phainippos zur
gleichen Massregel bezüglich seines Besitzes aufgefordert. Am
11. Boedromion in gerichtlichem Termin schwuren die Parteien sich
gegenseitig richtige Inventare ihres Vermögens zu Ubergeben, wo-
für das Gesetz eine Frist von drei Tagen gestattete. Phainippos
bittet den Sprecher um Verlängerung dieser Frist und erhält sie
bis auf den 25. Boedronion. Auf sein Bitten sagt Sprecher auch
für den 23. Boëdronion eine Zusammenkunft zu Vergleichsverhand-
lungen zu. An keinem der beiden Tage erscheint Phainippos, so
dass der Sprecher sein Inventar an die Behörde abzugebeu für gut
befindet. Endlich im folgenden Monat drei Tage vor der Gerichts-
verhandlung übergiebt auch Phainippos dem Sprecher sein Inventar.
So die unter Beweis gestellte Darstellung des Sprechers.
Nun heisst es § 19: lyui yàç xal rrgoregov nçoexaleaâ^v
QiatviTtrcov xai vvvy io avâçeç d/xaora/, ôiâw^u avnjt dtoçeàv
xai a<pl<nauai fAeta trje aUrçç ovaiaç xai twv iv toiç tçyoïç,
èâv itoi trjv iaxartav povtjv flfv&éçcev 7eaçaâ(Ji. Diese Worte
erklart Frankel von einem Vergleichsvorschlag, den Sprecher dem
Phainippos wahrend des Verfahrens gemacht habe und jetzt in der
Verhandlung erneuere. Es sei dies ja um so wahrscheinlicher,
als Sprecher sich auch § 12 seiner Verträglichkeit rühme.
Dem gegenüber behaupte ichi dass, hätte der Sprecher früher
diesen Vergleicbsvorschlag gemacht und wollte er sich seiner Ver-
Henuea XIX. 6
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82 THALHEIM
träglichkeit rühmen, er diesen Vorschlag gewiss nicht mit den bei-
den Worten uqojiqov nQOtxaXtüä(At]v erwähnt, sondern umständ-
lich erzählt haben würde. Denn Wortkargheit ist das letzte, was
man dieser Rede vorwerfen kann. Ich behaupte ferner, trotz
Fränkels Widerspruch, dass Sprecher den Phainippos seit dem
1 1 . Boëdronion bis vor drei Tagen nicht gesehen haben will, und
berufe mich, da Fränkel die Beweiskraft des ovdenutnot*
anr^TTjaev in § 14 anzweifelt, auf das von ihm übersehene, meines
Erachtens unzweideutige tov 6* aklov anavt èxnoôtov rp xQÔvov
in § 2. Trotzdem, meint Fränkel, hätte er ihm seinen Vergleichs-
vorschlag durch Zeugen übermitteln lassen können. Gekonnt hätte
er das wobl, wenn Phainippos sich finden lassen wollte, gethan
hat er es aber gewiss nicht, denn er, der sich ja seiner Verträg-
lichkeit rühmen soll, hätte diesen Beweis derselben nicht ver-
schwiegen, hätte die treffliche Gelegenheit nicht versäumt seine
unermüdliche Friedensliebe, die den Gegner selbst in seinem Ver-
steck aufsucht, vor den Richtern in das gebührende Licht zu setzen.
Nach meiner Ueberzeugung rühmt sich freilich der Sprecher
seiner Verträglichkeit nicht, er entschuldigt sich vielmehr, dass er
dem Gegner auf sein Bitten Vergleichsverhandlungen zugesagt. § 11 :
♦Beim Gericht trat er an mich heran mit Polyeuktos von Krioa
und einigen anderen und bat mich zunächst, wegen eines Ver-
gleichs mit ihm zusammenzukommen; er werde mir ja alles billige
zu Theil werden lassen. Dann wegen des Inventars ihm einen
Aufschub von wenigen Tagen zu gewähren; meine Verlegenheiten
seien ihm ja bekannt. Und ich überlegte mir (fjyrjoâfAevoç aor.),
dass ein massvoller und ruhiger Bürger nicht gleich Hals über
Kopf auf das Gericht laufen soll und liess mich (was soll ich viele
Worte machen !) zu der Zusammenkunft bereden'.1) Mir klingt das
wie Entschuldigung, und wer anderer Meinung ist, den verweise
ich auf den aor. i)yrjoâftevoç , welcher den folgenden Gedanken
nicht als ständige Gesinnung des Sprechers giebt, sondern der Zeit
seines Entschlusses zuweist, und auf den Zusatz: xL del hccxqo-
1) § 12: îjytjoâptvoç <f èyù xai fiitçtov xai ànçâypovoç tirai noXiiov
fir4 tv9vç ini xupaXrty tiç ri âtxaar^çioy ßaätfcir, inttodijy (ri yàç âêi
fiaxQoXoyiîv ;) ii;y fiiv ovvoâoy . . . ofdoXoyîjOai noirtaaa&ai. Das lis âixa-
oirtçioy ßaäiCuv steht hier für: auf gerichtlichem Aastrag der Sache be-
harren, was es eigentlich nicht heisst. Ich denke mir, dass die Phrase ver-
möge ihrer Geläufigkeit den correcten Ausdruck des Gedankens verdringt hat.
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DIE ANTIDOSIS
S3
loytï*; der binter Iniia^v nur den Zweck haben kann diese»
zu entschuldigen. Frankel in seiner Uebersetzung S. 455 hat den
Zusatz weggelassen und die Bedeutung des Aorists verwischt. Fragt
man, warum Sprecher sich zu entschuldigen nölbig hat, nun so
ist es bekannt, dass die Antidosis zur Chikaoe benutzt wurde, und
in solchen Verdacht kann der leicht kommen, der sich durch des
Gegners Anerbietungen bewegen lässt seine Reclamation zurück-
zunehmen. Findet aber hier der Sprecher es für angemessen seine
Bereitwilligkeit gegenüber der Bitte des Phainippos zu entschul-
digen, so ist es gänzlich unwahrscheinlich, dass der Sprecher
seinerseits während des Verfahrens einen Vergleichsvorschlag an
Phainippos gerichtet habe.
Und welchen Vorschlag soll Sprecher gemacht haben? Den
eines Gütertausches: Sprecher bietet all' sein Vermögen samml den
Bergwerksantheilen und verlangt das Landgut in Kytheros, was er
im Anfang beschlagnahmt, schuldenfrei und mit den damals vor-
handenen Vorräthen. Aber wie kommt er auf diesen sonderbaren
Vorschlag eines G 0 (er tausch es ? Nach den Vorstellungen Frankels
handelt es sich bei der Antidosis um Leistung für den Staat und
nur um diese. Die Frage ist einzig, wer von den beiden Gegnern
hat sie zu übernehmen, sei es freiwillig, sei es auf Richterspruch.
Der Vermögenstausch in einem civilisirten Staat ist ihm etwas un-
erhörtes, undenkbares. Ich frage, wie kommt der Sprecher auf
diesen unerhörten Vergleichsvorschlag hier, wo es sich um eine
einfache Leistung handelt, sein gesammtes Vermögen gegen des
Gegners Landgut tauschen zu wollen, ein Vorschlag nicht etwa blos
im Augenblick und für den Augenblick gemacht, sondern ein ernst-
haftes Vergleichsanerbieten. Was gieht es überhaupt zu tauschen,
warum fordert der Sprecher nicht irgendwelche Abstandssumme
sei es in Geld oder in Naturalien. Wahrlich wenn der Vermögens-
tausch etwas unerhörtes ist, dann hat die Sprache kein Wort für
dieses Auskunftsmittel, um sich einer staatlichen Leistuug zu ent-
ziehen. Ich behaupte, man mag über die Antidosis denken wie
man will, diese Art von Vergleichsanerbieten hat zur nothwendigen
Voraussetzung, dass der Vermögenstausch auch in dem civilisirten
Athen nicht etwas so unerhörtes war, als Frankel sich vorge-
stellt bat.
Doch zurück zu § 19 unserer Rede. 'Zutreffend', sagt Frankel
S. 454, 'kann aber in der That allein die folgende Interpretation
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84
THALHEIM
sein: ich habe den Vorschlag (der ein Zugeständnis» isl) mein
Vermögen mil den Bergwerken gegen das Gut umzutauschen, schon
früher gemacht und halte dies Zugesiändniss auch in diesem Augen-
blick noch aufrecht'. In dieser Interpretation sind die Worte <k-
öiüfti avtip âatçeâv von ihrer Stelle gerückt und aus der Gegen-
wart in die Vergangenheit verschoben. Die wörtliche Ueberselzung :
4 Denn ich habe den Phainippos sowohl früher aufgefordert als auch
jetzt, o Richter, mache ich ihm ein Geschenk und verzichte auf
mein gesammtes Vermögen sammt dem Bergwerksbesitz, wenn u.s.w.'
lässt sich zum mindesten auch so verstehen, dass der Sprecher
irgend welche frühere Aufforderung jetzt im Augenblicke der Ver-
handlung steigert. Diese Auffassung ist auch von Frankel nicht
auf Grund des Textes, sondern mit sachlichen Gründen bestritten
worden (S. 454): *Nun fragen wir, ob es glaublich ist, dass der
Sprecher sein ursprüngliches Angebot um drei Talente erhöbt,
denn so hoch belief sich der Werth seiner Bergwerksantheile'.
Eine Erhöhung des Angebots um drei Talente ist allerdings höchst
unwahrscheinlich, aber woher diese Schätzung? § 3 sagt ja viel-
mehr, dass auf den drei Antheilen drei Talente Schulden für den
Staat hafteten. Darüber belehrt uns die Anmerkung: 4er hätte sie
natürlich seinem Gegner ohne die darauf haftende Verpflichtung
überlassen und die drei Talente nach wie vor seinerseits entrichten
müssen'. Den Beweis für dieses 'natürlich' ist Frankel schuldig
geblieben. Derselbe ist auch nicht zu führen, denn welches Gesetz
sollte einer freien Vereinbarung solche Fessel auferlegen. Dass
aber in den Worten àqtéotafiai /u«rà trjç allrjç ovataç xaï *tùv
h %oîç ïçyoïç eine Andeutung davon liege wird auch Frankel
nicht behaupten wollen, und sie war doch durchaus nothwendig,
da der Sprecher seinerseits sich das Landgut schuldenfrei aus-
bedingt.
Leb h gen s ware die Berechnung des Bergwerksbesitzes auf drei
Talente begründet, so würde sie den Annahmen Frankels in ganz
gleicher Weise ungünstig sein. Auf wen fallt nach seiner Auf-
fassung bei dem Vergleich die Leistung zurück? Der Sprecher
hat reclamirt, der Vergleich hebt die Reclamation selbstverständlich
auf, und damit verbleibt, wenn nichts anderes ausbedungen ist, die
Leistung dem Sprecher. Um also dem Zwang zur Leistung auf
Grund der Entscheidung zu entgehen, bietet der Sprecher dem
Piiainippos drei Talente über sein inventarisirtes Vermögen, erhalt
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DIE ANTIDOSIS
von dem Gegner nur das Grundstück und tibernimmt obenein die
Leistung. In der That ein Anerbieten, das an Absonderlichkeit
nichts zu wünschen übrig lägst.
Nachdem sich nun ein früheres Vergleichsanerbieten seitens
des Sprechers als höchst unwahrscheinlich, dieses Vergleichsaner-
bieten aber auf Grund der Vorstellungen Frankels als unmöglich
herausgestellt hat, sehe ich keinen Grund, warum die Anfangs-
worte rrçôreçov nQoexaleoctfirjv nicht sollen auf die anfängliche
Proklesis zur Anlidosis bezogen werden, too welcher der Ausdruck
technisch war, in dem Sinne: *Ich habe ihm schon früher die
Aufforderung zum Gütertausch zugehen lassen und jetzt steigere
irh mein Anerbieten u. s. w.' Allerdings folgt daraus für den
Gegner die Befugniss diese Aufforderung auch anzunehmen, d. i.
meine oben gegebene Anschauung von der Antidosis.
Bevor ich nun von dem Sinn oder Widersinn der Einrich-
tung rede, wende ich mich zu den übrigen auf die Antidosis bezüg-
lichen Stellen und ihrer Erklärung durch Frankel. Dittenberger
waren zwei Stellen anstössig geblieben § 27 unserer Rede und
Lys. XXIV 9.
Unser Sprecher beklagt sich, dass Phainippos die Mitgift seiner
Mutter in sein Vermögen nicht eingerechnet, sondern als Hypo*
ihekenschuld auf seinem Grundstück aufgeführt habe. Er fährt
fort: »Warum verzeichne denn ich, der ich auch meine Mutter im
Hause habe, nicht ihre Mitgift unter meinen Schulden, sondern
lasse sie an meinem Besitze Theil nehmen, gleichviel ob ich das
Vermögen des Phainippos oder ob ich das meinige besitze? —
Weil es die Gesetze fordern*. 'Diese Worte', bemerkt Frankel,
greifen offenbar auf den soeben (§ 23) verlesenen Vergleichsvor-
schlag zurück*. Nein, das thun sie offenbar nicht, sie beziehen
sich auf keinen freien Vergleich, denn über diesen bestimmte das
Gesetz bekanntlich durchaus nichts. Die Berufung auf das Gesetz
beweist vielmehr, dass sie einen gesetzlichen Act betreffen, und
ein solcher war die 7tç6xXt]Oiç eiç àvtiôoaiv und die sich an-
schliessende Einreichung der Inventare. Darum auch nennt der
Sprecher das beiderseitige Vermögen und nicht die § 19 gegen-
übergestellten Objecte. Denn hat er in § 19 die ursprüngliche
Aufforderung noch überboten, so stellt er dem Gegner selbstver-
ständlich auch jetzt (vgl. Frankel S. 449) in der Verhandlung noch
Annahme der ersten nçôxXrjciç frei.
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THALHEIM
Lys. XXIV 9. Der Krüppel, dem man seine Unterstützung
streitig macht: ôoxû âé fioi vijç neviaç %ftç èfiijç to péye&oç
o xatt]yoçoç av ànidei^ai oa<piazata pôvoç àv&QtLTttov. ei
yàç kyu> xazaova&eiç x°Qriy°S zçay^âoïç TiçoxaXeaai^v avzbv
eiç àvziôoaiVy àexaxiç av iloizo xoçrjijaai fiàXXov y àvzi-
àovvat äna£. Fränkel erklärt: denn wäre ich zum tragischen
Choregen bestellt und bote ihm die Antidosis an, dann würde
dieser eher zehnmal die Choregie leisten als einmal auf die Anti-
dosis eingehen, d. i. sich durch das Gericht zur Leistung verur-
theilen lassen. Sprachlich lässt sich gegen die Interpretation des
âvziôovvai nichts einwenden, aber wo bleibt der Witz, was soll
der Gegensatz von zehnmal und einmal, wenn im letzteren Falle
die Schädigung keine grössere ist, als etwa die Unbequemlichkeit
des Prozesses? Also: dann würde er zehnmal lieber die Choregie
Übernehmen als einmal mit mir tauschen.
Dem. XX 40: xal firjv ovo" onwç ovx âvziâwaei t$ Aet-
xiovl Tigy av ßovXrjrai, dvvafxai axonovfievoç evoélv. xQÏiiaza
lièv yaç lotiv àei nao* tfiîv avzov, xazà âk %bv vôfiov zovzov,
lâv ziç V7t* alz à $X\h] rt ozeçrtO€zai zovzcuv rj Xeizovçyslv
avayxaa&rjoezai. Den Zusammenhang hat Fränkel umständlich
auseinandergesetzt, ich kann darauf verweisen. Er schliesst (S. 460)
'Von unserer Grundvorstellung aus ergab sich, sobald einmal die
Antidosis gegen Leukon gesetzt werden soll, als nothwendiges Er-
gebniss derselben entweder die Uebernahme der Leistung oder der
Verlust seiner in Athen lagernden Güter, also genau die von De-
mosthenes aufgestellte Alternative rj ozeçijoezai ztüv xçrtl*â*lt)*
Xfltovçyeïv avayxao&rjoezat. Nein, nicht ganz genau, sondern
mit einer nicht unwesentlichen Aenderung, nämlich in umgekehrter
Reihenfolge. Wenn aber Leukon erst in Folge seiner Verweigerung
der Leiturgie die Güter zu verlieren fürchten muss, so fordert die
Logik, dass die Uebernahme der Leiturgie zuerst genannt wurde,
dann erst der Verlust, der ihm im Fall der Weigerung drohte.
Die Vorstellung des Antidosisverfahrens gegen den Herrscher des
Dosporos ist ja gewiss eine Ungeheuerlichkeit, aber wenn schon
einmal dieser Gedanke aufgeworfen wird, so sehe ich keinen Grund,
warum nicht dieser Wohltbäter Athens auch als ganz loyal sich
den athenischen Gesetzen fügend soll gedacht werden. Denn wenn
Leukon mit der Stadt Athen in Conflict geräth, dass dann seine
Güter in Athen gefährdet sind, ist ein selbstverständlicher Satz,
i
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DIE ANTIDOSIS
87
der mit dem Leplineischen Gesetzvorschlage durcliaus nichts zu
thuo hat ich beharre desshalb bei meiner a. a. 0. S. 615 ge-
gebenen Erklärung: 4 Wenn Leukon, der Herr des Bosporos, seine
Abgabenfreiheit verliert, so ist er vor der Antidosis nicht sicher.
Geld hat er stets hier und wenn Jemand gegen dasselbe vorgeht
(gegen das Geld, weil es in der nçànl^aiç zu nennen war), so
muss er es verlieren (durch Eingehen auf die Forderung) oder die
Leistung übernehmen (entweder ohne weiteres oder auf Grund des
Verfahrens, da ja die Geldsumme ohne Zweifel bedeutend ist)'.
Man wende nicht ein, dass auch hier zunächst die Verweigerung
der Leistung erfolgte, es also eigentlich heissen müsse: so wird
er entweder die Leistung freiwillig übernehmen oder durch Tausch
seine Güter verlieren oder zur Leistung gezwungen werden. Wenn
der Kürze halber die beiden Fälle zusammengezogen werden , in
denen die Leistung erfolgt, so tritt naturgemäss der des gericht-
lichen Zwanges als der drückendere in den Vordergrund.
Auch Frankels Erklärung von der Trierarchie des Demosthenes
scheint mir verunglückt. Vier oder fünf Tage vor dem Entschei-
dungstermin in dem Vormundschaftsprocess des Demosthenes er-
hebt Thrasylochos , der Bruder des Meidias, gegen jenen wegen
einer Trierarchie die Antidosis. Sie erscheinen vor seinem Hause:
(XXI 79) 'Und zunächst schlugen sie die ThUren der Gebäude ein,
als ob sie gemäss der Antidosis schon ihr Eigenthum würden, dann
erlaubten sie sich in Gegenwart meiner jungfräulichen Schwester
Aeusserungen , wie sie nur solche Menschen thun können, und
erhoben gegen meine Mutter und mich alle erdenklichen Schmä-
hungen. Was aber das ärgste ist und nicht mehr blos Worte,
sondern eine Thal: sie versuchten den Vormündern die Processe
zu erlassen, als ob sie ihr Eigenthum wären'. Hierzu bemerkt
Frankel S. 462, 'dass das Imperfect um eupieoav unzweideutig nur
den Versuch bezeichnet, sie durch die Antidosis von ihren Ver-
pflichtungen zu befreien. Wenn die Provocation zur Antidosis aber
die gerichtliche Entscheidung, welche die Vormünder zu fürchten
hatten, hinausschob, so war sie zu dem Versuche, dieselbe für sie
günstig zu gestalten, durchaus geeignet. Denn der Aufschub ge-
wahrte ihnen Gelegenheit zu neuen Intriguen, nur sie konnten
durch denselben gewinnen'. In dieser Erklärung sind die Worte
u>ç avtuiv oiowv 'als ob sie ihr Eigenthum wären' gänzlich über-
gangen. Diese aber gestatten nicht das àg>uaav im Sinne eines
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THALHEIM
blossen Verzögernngsversuches aufzufassen. Demosthenes mag Uber-
treiben, aber was er sagt ist: 'Thrasylochos und Meidias sahen
meine Prozessansprüche als ihr Eigenthum an und waren dabei
sie den Vormündern zu erlassen. Allerdings blieb es bei dem
Versuch, weil ich mir anderweit zu helfen wusste.' Gegen meine
Erklärung a. a. 0. S. 615 hat Gilbert Staatsalt. 1 344 A. eingewandt,
es sei nicht nothwendig anzunehmen, dass aus uns unbekannten
Gründen das gerichtliche Verfahren für Demosthenes am ungün-
stigsten gewesen sei und die Gegner desshalb diese Möglichkeit in
ihrer Berechnung ganz ausser Acht liessen. Der Einwand trifft nichts
wesentliches, ich erkenne seine Berechtigung an. Dem. XXVIH 17
lässt in der That folgende Erklärung zu : *Denn wie es in diesem
Prozess zur Entscheidung kommen sollte, da regten sie gegen mich
ein Antidosisverfahren an, damit wenn ich darauf einginge (sei es
durch Tausch oder durch gerichtliches Verfahren), ich meine Pro-
zesse gegen sie nicht weiter führen könne, da auch diese Prozesse
in die Gewalt des Provokanten gelangten, wenn ich aber nichts
derartiges thäte (firjdh rovxwv : weder tauschte noch auf das Ver-
fahren einging), damit ich mein kleines Vermögen durch Ueber-
nahme der Leistung völlig zu Grunde richtete'. Ausserdem hat
Lipsius in Bursians Jahresbericht XV 352 meine Erklärung gemiss-
billigt, ich muss die Begründung abwarten, die meines Wissens
noch nicht veröffentlicht ist.
Danach finde ich die Quellen in voller Uebereinslimmung mit
meiner Auffassung, während die von Frankel trotz aller aufge-
wandten Mühe keiner einzigen der besprochenen Stellen volles
Genüge thut. Ich habe zugleich aus dem Vergleichsvorschlag in
(Dem.) XLH 19, man mag ihn aufTassen, wie man will, erwiesen,
dass ein Tausch von Vermögensobjecten in Athen nichts uner-
hörtes war. Dass der Vermögenstausch sehr unbequem war, und
desshalb selten, sehr selten Tollzogen sein mag, habe ich selbst
von vornherein zugegeben. Wenn daher Fränkel S. 452 in seiner
Betrachtung der Einrichtung zu keinem anderen Resultat kommt,
als dass dieses gesetzliche Schreckmittel 'entweder zu vortrefflich
oder zu unsinnig ist um glaubhaft zu sein', so ist damit gar nichts
erwiesen.
In diesem Gefühle hat er aus (Dem.) XLH 19 unter Berufung
auf Lipsius die, wie er behauptet, für meine Auffassung notwen-
dige Schlussfolgerung gezogen, 'der Tauschantrag habe sich anstatt
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DIE ANTIDOSIS 89
auf das gesaminte Eigenthum auch auf Theile desselben richten
können'. 4Dass man aber, wo die streitige Verpflichtung vom Ge-
sammtvennögen abhängig ist, auch Vermögeustheile auszutauschen
gestatten soll, ist doch gauz unverständlich.' Zunächst wie so folgt
diese Schlussfolgerung aus meiner Auffassung? Frftnkel erklärt
sie filr nothwendig, den Beweis bat er sich erspart. Sprecher hat
anfangs sein Gesammtvermögen (mit Ausnahme der gesetzlich ge-
schätzten Bergwerksantheile) gegen das Gesammtvermögen des Phai-
nippos zum Tausch angeboten. Jetzt in der Verhandlung sagt er
im Gefühle seiner Sicherheit: Ich gehe noch weiter, lege meiner-
seits zu dem inventarisirten Vermögen noch die Bergwerksantheile
zu, von Dir will ich nichts als das Landgut schuldenfrei. Dies ist
ein freies Anerbieten, nach meiner Auffassung sowohl wie nach
der Frankels, hier können die Tauschobjecte beliebig ausgedehnt
und beschränkt werden, was folgt daraus für die gesetzlich ge-
regelte rtQOxlrjoiç dç ctvtlôoaivt
Lipsius in Bursians Jahresb. XV 351 hatte allerdings gesagt:
*Aucb macht für den in der letzteren Rede behandelten Fall ein
Vergleich des § 5 ff. gegebenen Berichts mit dem porrjv in § 19
wahrscheinlich, dass der Tauschantrag nur auf einen Theil von
Phainippos' Vermögen ging'. Lipsius kann damit nur meinen, dies
péri}* lasse vermuthen, dass Phainippos noch anderweiten Besitz
babe , dass es demnach , da bei der Beschlagnahme § 5 ff. auch
nur von dem Landgut in Kytheros die Rede sei, allen Anschein
habe, als habe sieb der ursprüngliche Antrag des Sprechers nur
auf einen Theil des Besitzes des Phainippos erstreckt.1) Die Ab-
sicht des ursprünglichen Antrags, ob auf Tausch oder auf gericht-
liche Abschätzung des beiderseitigen Vermögens ist für diese Er-
1) Lipsius' Vermuthung ist unsicher, ich halte sie für unvereinbar mit
§ IS. nach welchem beide Theile zu schwören haben, dass sie ihr Vermögen
itrty Qvoiay kann doch nnr Gesammtvermögen bedeuten) mit Ausnahme des
ß erg werksbesitzes richtig und ohne Falsch angeben. Gesetzt jedoch sie wire
richtig, so würde sie mit meiner Auffassung von der Antidosis combinirt erst
dann einen Widersinn ergeben, wenn es auch dem Provocanten gestattet war
beliebige Theile seines Vermögens von dem Taosehantrage auszuschliessen.
Ich kann dagegen weder etwas unverständliches noch etwas unvernünftiges
in der Annahme finden, dass der Provocant seinen Tauscbantrag anstatt gegen
des Gegners Gesammtvermögen, wenn es ihm beliebte, auch gegen einen
Theii des gegnerischen Vermögens richten durfte. Und darum allein handelt
es sich bei Lipsius.
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90
THALHEIM
wagung, wie jeder sieht, ganz gleichgültig, sie trifft die F ränkeische
Auffassung ganz ebenso wie die meine. Mit Frankels Ansicht ist
diese Annahme durchaus unvereinbar, denn es ist unmöglich bei
einer gerichtlichen Vermögensschatzung auf der einen Seite nur
einen Theil des Vermögens in Rechnung zu ziehen. Frankel sagt
denn auch gelegentlich S. 450 : 'Das Grundstück war gewiss immer-
hin sein wesentliches Besitzstack'. Meine Auffassung steht jener
Vermuthung ganz eben so frei gegenüber, und doch bedient sich
Frankel dieser für ihn ganz unannehmbaren Schlussfolgerung, um
daraus den Widersinn meiner Ansicht zu erweisen. So ist er dann
auf S. 465 zu dem erfreulichen Resultat gelangt, dass meine Auf-
fassung 'absolut unvernünftig' sei. Indessen ich denke, der Sprecher
der Phaenippea kannte sein Athen immerhin noch ein wenig besser
als Frankel, und wenn ihm sein Vergleichsantrag, dereinem Ver-
mögenstausch aufs Haar gleicht, vernünftig erschien, so wird bis
auf weiteres auch die Annahme eines in dem Antidosisgesetze ver-
stalteten Vermögenstausches nicht als unvernünftig gelten dürfen.
Zuletzt noch ein Wort über Lysias IV 1. Die Stelle ist für
die Antidosis und ihre Auffassung von geringer Bedeutung, aber
sehr schwierig, und die Lösung, die ich Jahrb. f. Phil. 1877 S. 616
versucht habe, bat Lipsius' Beifall nicht gefunden (Burs. Jab res b.
XV 352), 'wie wohl oder eben weil' ich den Versuch mache überall
auf die Lesungen des Palati nus zurückzugehen.
Zwei Ungenannte A und B gerathen in Streit um eine Sclavin,
die sie gemeinsam gekauft haben (letzteres ist zwar bestritten, vor-
aussichtlich aber wahr). Sie befindet sich in der Gewalt des B.
A in seinem Aerger erhebt, für die Dionysien zur Ghoregie be-
stimmt, gegen B die Antidosis. In Folge eines Vergleichs leistet
B die Gboregie und giebt das Madchen an A. Jetzt kommt B
eines Abends mit anderen angetrunken zu A, es entspinnt sich
eine Schlagerei, A wird übel zugerichtet, B nimmt das Madchen
wieder mit sich, und A rächt sich durch eine Klage iQav^iaxoq
èx TtQOvoiag, in welcher B die erhaltene Verteidigungsrede benutzt.
In der Verhandlung bestreitet A die Thatsache des Vergleichs
oder doch der Versöhnung augenscheinlich, um das tgavfia ex
frçovoiaç glaublicher zu machen, der Vergleich wenigstens muss
wirklich erfolgt sein. B andererseits behauptet, bei diesem Ver-
gleich sei man bezüglich des Madchens übereingekommen sie auch
in Zukunft gemeinsam zu haben, sie sei also an A nur zeitweise
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DIE ANTIDOSIS
91
überlassen worden. Dies leugoet A, sie habe jetzt ihm allein ge-
hört und er habe sie sogar freigelassen. Hier ist die Wahrheit
wahrscheinlich bei A, ß will voraussichtlich durch seine Behaup-
tung dem nächtlichen Zuge und dem Raube des Mädchens den
Schein der Berechtigung verleihen. Unser Bruchstück beginnt:
Wunderlich ist die beharrliche Behauptung, es habe keine Ver-
söhnung zwischen uns stattgefunden, und dass er, während er
Auslieferung des Gespanns, der Sclaven und dessen, was ich bei
der Antidosis an Feldfrüchten bekommen, nicht leugnen kann,
obwohl er sich offenbar über alle Punkte mit mir verglichen hat,
io Betreff des Mädchens dabei bleibt, wir seien nicht über ge-
meinsame Benutzung übereingekommen. Und die Antidosis hat er
offenbar um ihretwillen erhoben, als Grund aber für Auslieferung
(der benannten Dinge) oder Empfang (des Mädchens) kann er keinen
anderen anführen, wenn er die Wahrheit bekennen will, als dass
die Freunde in Bezug auf alle diese Punkte eine Versöhnung zwi-
schen uns herbeiführten'. Ich muss zugeben, dass im letzten Satze
der Ausdruck <f ahlav oV rjv ccTzéâcûxe* ij HXaßev ovx av
aXlrp fyot drtiiv befremdet, glaube aber auch zu wissen, warum
B die Objecte der beiden Verba unterdrückt: hätte er doch zu
Ikaßev als Object das Mädchen nennen müssen und damit selbst
seine Behauptung von der Verlängerung des Gemeinbesitzes ge-
fährdet Ausserdem gegen Lipsius noch die Bemerkung, dass der
letzte Satz nicht mehr diese Behauptung vom Gemeinbesitz, son-
dern die Tbatsache der Versöhnung beweisen will.
Brieg, im August 1883. TH. THALHEIM.
DE PHAENOMENIS ARATI RECENSENDIS.
His quibus dos vivimus temporibus tanti in poesis quam di-
cunt Alexandrinae pervestigatione facti sunt progressus, iure ut
m in* mur, cur Aratus Solensis, quem nec insigni quadam caruisse
facultate et ad posteriorum doctrinam artemque multum constat
valuisse, neminemdum ita occupaverit, ut et ipsi conveniret et
artis nostrae gravitate dignum esset Àdde quod tarn ampla in
Arato quam in ceteris litterarum antiquarum generibus perquam
raro quaerendi abundarous materia. Neque enim codicum (antum
memoria nec recens ilia quidem nec tenuis suppetit et eorum
librorum, unde ipse prom psi t Aratus, Eudoxi dico sphaeram et
Theophrasteum de signis tempeslatum opusculum, satis magna
fragmenta prostant: verum varia scholiorum et ex compluribu»
criticis interpretibusque compilata accedit doctrina, porro très
translatores latini — ex quibus Avienus quarti p. Chr. n. saeculi
integer, Germanicus nonnullas perpessus lacunas, Giceronis tertia
fere parti eu la ad nos pervenerunt — denique ducenti fere Phae-
nomeoorum versus aut accurata paraphrast expressi aut ad verbum
repetiti iique omnium difficillimi et multorum coniecturis sollicitât!
apud Hipparchum recurrunt saeculi a. Chr. n. secundi astronomum
celeberrimum, qui vix octoginta annos post librum contra Eudoxum
eîusque sectalorcm Aratum ita condidit, ut ex multis optimisque
codicibus genuinam poetae lectionem diligentissime exquireret. Qui-
bus pensilatis omnibus sic iudicabimus, subsidiis nos obrutos potius
esse quam destitutes.
At iacet moles indigesta. Quamvis enim, qui studia sua hoc
in scriptore conlocare non dedignabantur — inter quos Hugonem
Grotium et Ioannem Henricum Vossium honoris causa memoro —
multa sagaciter recteque statuisse collaudandi sint, ita tarnen sta-
tuerunt, ut insolentem magis quam severis legibus astrictam sese
amplexari artem confirmarent Denique Immanuel exstitit Bekkerus,
qui more suo, antequam emendationem admitteret, ad üdem codicum
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DE PHAENOMENIS ARATI RECENSENDIS 93
recensionem iostiluendam esse censeret. Itaque abiecto Arati tcxtu
mde ab Aldo Manutio ex deierrimis quibusdam libris mss. rulgato
apparatum critîcum ex bibliothecarum tenebris protractum ipse et
cootulil et ad editionem au no huius aaeculi duodetrigesimo einissam
sollertissime adhibuit. Incepta novis promovere subsidiis, supplere
omissa, peccala corrigere, deuique eas, ad quas quem nobis et
codicu m auctoritas et ceterae testificationes tradidissent Ara tus
conformatus esset îdeoque nobis Tel bodie aestimandus, norma*
recuperare : haec omnia futuris philotogis Bekkerus reliquit Haec
igitur nunc mihi erunt propoeita.
I.
1. Res et barum quaestionum ratio flagitat, ut ab explorata
codicum auctoritate ad ceterorum testium interrogationem sensim
procedatur. Si codicum aestimationem probam certoque nixam
▼olumus fundamento, ab omnium antiquissimo libro iucipienda erit
disputalio. Verum ne hoc quidem sine negotio instituere licet,
quoniam qui ceteros superet vetustate codex nondum exploratus
est. Duo enim reperiuntur qui de honore antiquitatis inter se
certent membranacei, alter Vaticanus 1307 olim Fulvii Ursini, aller
Marcia.nts 476 ex Bessarionis venerandae memoriae cardinalis biblio-
theca Venetias adrectus, minusculis impuris exaratus uterque. Mar-
ciani aetas féliciter nuper definita est, cum Nicetam diaconum, qui et
se ri psi l codicem et possedit, ab episcopo quodam saeculî XI exeun-
tis haud ignobili non fuisse diversum argumentis certis compro-
baretur.1) Eodem fere tempore scriptum esse Vaticanum codicem
litteranim simililudo demonstrat: quamquam uter fuerit antiquior
uter recentior, ex re palaeographica ne divinando quidem adse-
quimur. Videndum potius est, num ex eorum quae utroque codice
contioentur comparatione fieri possit iudicinm.
Qua in re inprimis tenendum est, prorsus vel in minutulis
eandem in utroque codice poetae faciem cognosci. Nam misellam
quaudam interpolationem post versum centesimum trigesimum sepli-
iDum, pravam alibi (v. 952) transposition em et corruptelas easdem
ulerque expertus est, ita quidem ut Vaticanus non modo corruptior
sit plerumque sed vel ibi interdum depravatus, ubi Marcianus sine
dubio verum servavit. ltaque aut ad archetypum aul ad ipsum
1) Cf. Ed. Scheer mus. Rhen. XXXV (1879) p. 2*1 8.
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M A ASS
Marcianum redire ilium liquido adparet. Utrum praefereodum ait,
conlatis scholiis, quibua uterque codex refertus eat, disceroitur.
Quae scholia non minus plane inter se consentiunt, nisi quod Vati-
cano, quotiescunque a Marciano differt, fides simpliciter dcnegauda
est: siquidem quae in Marciano recle disiuncta sunt ipse solet
confundere sana corrumpere praeterire necessaria.
Porro momentum facit quod Nicetas Marciani librarius scholia
sua ex antiquioribus coromentahis aliisque subsidiis primus ipse
composuit.1) Eo pertinent qnae in fronte Lycopbronia, qui A rat um
subsequitur scboliis egregiis et ipse instructus, Nicetas de sese
ipse communicavit: xàvtav9a ovvr)&çoioa ItÇixov UÇetç. Idque
quanta m fidem mereatur multis scholiorum locis conligi potest,
quos nunc omit to. Ut quaestionem conficiam , nonnulla Vaticani
codicis scholia ila truncata sunt, ut extremam illorum partem exci-
disse eluceat, cum in Marciano reclissime ad flnem usque semper
perducantur. Iam vero ea ipsa verba, quibus desinunt ilia Vati-
cani scholia, in Marciano quaerentes marginis superioris qui scho-
liis totus obsidetur ultima semper invenimus ita tarnen, ut aut in
altero utro margine modo dextro modo sinistra aut in inferiore
recte continuentur. Fieri igitur ab neglegenti praesertim librario
perfacile poterat, ut evitala recta marginis parte ad falsam delatus
incobata interdum non modo non perficeret verum saepius cum
alienis ac diversis perperam consociarel. Accidisse illud scribae
Yaticano externa Marciani facie ut dixi et scholiorum per margines
distributione arguitur: unde ex hoc ipso fluxisse Vatican um codi-
cem necessario efticiendum est.
Proferam exempla. Ad v. 152 qui est de Leonis aestu et
Etesiarum frigore cum alia turn haec in Vaticano 1307 adscribun-
tur: okov ôè to àotçov (Leooem) avitowxaatv *Hkiu)' tote yào
lußaivei xai 6 Neïkoç, xai fj tov Kvvôç i/iitoki) ntqi it]*
(paiveiai' xai tavrtjv ccgxr)v etovg tL&evtai' xai t^ç "Jatôoç
Uqov elvai tov Kvva kiyovoi (xai) avtov trtv imtoXr]*, i]v
xai tov oçtvya: — Quid de colurnice fecerint Aegyptii, ita
Vaticanus reticuit, ut finitum iam esse scholion satis manifesto in-
dicaret. Evolvimus codicem Marcianum ; ecce quae requirimus post
oçtvya: &vovot, tip ntaç^(p tov Çipov or^ueiovuevoi toy xaiobv
tt'ç ènitoXfjÇ tov aar gov. Verum haec ita continuavit scholiasta,
1) Quae de scholiis Arati Marcianis in Analectis Eratosthenicis (Philolof.
I ntersuchungen VI) ditputavi, non repeto.
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DE PHAEiNOMEMS ARATI RECENSEMUS 95
ut in sioistro margine reponeret, postquam cetera superior! folii par-
ticulae adscripsil. Ergo cur Vaticanus ultima verba quae ad sen-
tentiam desiderantur o miser it liquido dudc adparet, modo Vaticanum
ex ipso Marciaoo descriptum esse arbitremur. ')
Ad t. 228, quo Arietis obscuritas ita siguificatur
avtbç fit* vw&rjç xcù écvâaxegoç oïa oeirjvrj
oxéipao&ai
scholiasta dixit Vaticanus: àvâûxtQoç àe olov pi] XctfÂnçovç fjo/v
àojfçaç' fytt yàç aatégaç Jtooaçaç oçatov 6 Kgtôç' xai
ovxévi 6 ntçt joiv O aivopév ta* kô/oç içQwxat' vnb
yàç tr;v 'Avdço^éôaç Çtôvyv iativy ijtiç tiôvt} Xaß-
nçà ntn lax evtai *x\. Nullo modo haec nisi adsumpto li-
bra ri o M arc ia do possunt inteUegi. Qui cum sub margin ig superioris
On em ita scriberet téaaaçaç: — , scholioo iam sese perfecisse
aperuit. Idem in interiore textus margine haec adnotavit : Itàrft
<T av oftuç inttexfi^çato] aça ovv ançooçar oç 6 Kçiàç'
xci ovxéxi 6 neçi vwv (Daivofiévtav kéyoç ïççioxai
xtâ. Quae latioribus litteris excudenda curavi, marginem inferiorem,
lemma illud et verba aça ovv ànço interiorem occupaverunt.
Causa erroris manifesta.
Denique scholia ad v. 387 conferenda. Exhibet Vaticanus:
to ài alutçiiiai rt%oi ccnkwç çéçetai Ç to xvçtajTtçov, ènti-
âr.neç lui votov. Patet baec esse imperfecta. Marciao us
igitur consulendus: Intiô^atQ èni vôtov ut y [cod. hxh] àvw
aiioçov fiéyr.v xai p it bwqiÇo piévrjv i'jre« *VV b'xpiv
toç à rit to xijTOg: — Ultima marginem interiorem obtinent,
praecedunt in superiore cetera : interiorem Vaticani librarius pror-
sus neglexit, ut assolet.
2. Qua re cognita dici nequit quantum ad aestimandum totum
adparatum cri lieu m iam simus lucrati. Etenim praeter eos quos
dixi Arati codices uodetrigiota inde ab saeculo tertio decimo
usque ad quintum decimum exarati ferunlur, ex quibus viginti sex
aul contuli integros aut quantum satis videretur examina vi. De
ceteris tantum innotuit, ut pretium tuto deûniri possit. Quorum
codicum ut genera certis indiciis dislioguantur, ipsorum poscit
natura. Sunt qui interpolationes quasdam contraxerint et ambitu
1) Ad ideni igitor deveni qaod de Lycophrone, qui in eodem inest Mar-
ciano codice, demonslravit Eduardus Scbeer mus. Rhen. XXXIV (1879) p. 272 s.,
ed. Lycophroeia p. 1 s.
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M A ASS
et perditissima versiculorum conformatione notabiles eoque con-
sarcinatas consiiio, ut Aralus cum Magna Glaudü Ptolemaei Syntaxi
quanivis iuvitus consenliret. Quarum auclorem Maximum illum
Planudem monachum Constantinopoiitanum, qui idem a nuUo fere
Graecorum poeta frivolas manus prohibuit, codicibus traditum acce-
pimus. Versus ipsi, quos ad Phaenomenorum v. 481 a Bekkero
adscriplos invenies, hodie hisce in codicibus leguntur:
1. Barbbrinio 1 43 saec. XV chartaceo.
2. Laurentiano XXVII 1 37 anno 1464 Florentiae a loanne Scu-
tariota Thessalo scriplo, membranaceo scholiisque inatruclo,
olim Angeli Politiani.
3. Vindobonensi apud Lambecium 127, apud Nesselium 341,
saec. XV chartaceo: er. Buhlii editionis ?ol. 11 p. 375 s. Ipse
non vidi.
4. Bodleiano inter Baroccianos 78 saec. XV chartaceo.
5. Bodleiano ibidem 109 cum scholiis usque ad 481, saec. XV
chartaceo, ex Demetrii Triclinii codice quodam derivato. Tri-
clinio enim hoc scholion a scriba libri vindicator ad v. 481 :
iotéov oti fj tov 'Aqcltov oipalça ovx, axQtßwg ifaei nçôg
tr)v xïioiv tvHv xvxkojv èxtB&eifiéva toc Ç(pôia, r) âè tov
TJzoXettalov Xiav r]x^ißojtiivwg ixtl&ezat ' zavtrj yovv ifj
tov Jlxokefiaîov oyaiçq iTtôitevog 6 oo<pbç Jllavovôijç
matà trtv èxslvrjç &éoiv èxâéâojxê tovç naçôvzaç ati%ovg
èvalXâÇaç, oaa itr) xalûç eïçrjxev 6 ''Açatoç' âio ol
èvzvyxâvovtBç tavtaiç xaï ttâXioza zolç neol tovttov
Xex&eîoi naço) aptpotiQwv ï%ovotv dxfißrj trjv neçi tov*
t(U9 xa%âXt]\piv àfigtotiQOvç Ini tovtoiç evçicxovteç ovp-
(ptûVOVVTCCÇ.
Planudea igitur edïtio an quid probi contineat dubitanti re-
spondendum est, excepta vili conieciurarum mole nihil omnino
reperiri, quin aut in textu Marciani aut supra textum aut denique
in scholiorum adnolatione critica recurrat. Ipsa Planudis scholia,
quae etiam Laurentiano XXVIII 44 et Bodleiano 109 propagantur,
ex Marciano — sive ipso sive nescio quo in termed io — esse deri-
vata inde consectarium, quod praeter recension em Marciani eamqtie
corruptam admodom et decurtatam nihil novi proponunt: nisi forte
inevitabili Byzantini hominis loquacitali quid tribuendum videbitur. *)
1) In Laurentiano insont: fol. 1 n(Qt to&v xXifiârtoy rijç yrjf, lv olç
ovfißalvu av$rjotç xai fdttmctç tov yvx&tiuiqov ivaXkàÇ. fol. 12 \4âa[Aay-
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DE PHAENOMENIS AR ATI RECENSEES 97
Ex iis quae hucusque disputata sunt apertum est, quantum
ad diiudicandam codicum auclorilatem scholiorum valeat comparatio,
quippe quae proreus rem confidant, si quid dubii tenus ipse
quem dicunt relinquit. lure igitur suo Immanuel Bekkerus, quod
Khohorum raiionem non babuisset postea conquestus est, praeser-
tim cum ea quam publici iuris fecit editio tola in incertissima Buh-
liaoae recensionis fide posita esset. Ipse postquam Marciani scholia
meum in usum descripsi, ilium facile omnium quotquot restant
archetypum fuisse conferendo perspexi. Ecce quos examinai:
I. Casa.nate*sem 6 V 5 Romae a praedicatoribus Minervitanis
adservatum s. XIV bombycinum. Folia 23 — 58 Aratus occupa vit
5rdu1 cum scboliis et epistula ad Iulianum data aliisque excerptis
asironomicis, quae primus Nicetas Marciani librarius composuit, cf.
quae dixi PhiloL Unten. VI p. 34 — 47. Continet praeterea codex
Diooysium Periegetam cum Eustathio et Hesiodi Theogoniam ac
Scutum comme n tari is instructa. Manus secunda recentior correxit
DOQDulla et addidit.
II. Vaticamj* 1910 s. XIII ?el XIV bombycinum. Arati vitam
el versus hodie continet 642, scholia 290 deficiunt, postquam
manus recentior inde a v. 285 successif. Insunt praeterea Lyco-
phronis Operum Hesiodeorum et Scuti fragmenta.
III. Vatica>om 1692 s. XIII vel XIV bombycinum praecedenti
▼el in minutissimis consimilem et ad eundem arcbetypum redu-
cendum. Aratum cum scholiis habet inde a t. 18, et ab eadem
manu Diooysium Periegetam.
IV. Vatican* 121 s. XV charUceum. Aratum cum scholiis et
excerptis habet inde a fol. 88. Etiam Cteomedis xvxXixrjv lato-
çlav, Dionysii neçnjyijaty, Theodorum Prodroraum, Georgium dia-
cooum, Hesiodi Opera cum Tzetzae scboliis, denique Pindari Olym-
pia et Pythia complectitur.
V. Vaticajojm 199 s. XV chartaceum. Paucula utcunque ex
scholiis compilavit.
ri»c a o<f io i ov mçt àviptoy. fol. 51 ix xwy Vf/dAlaif nçbç tlaayo>yrty tîç
i« Uoétov >l>air6fAtra' mçl tob naviôç (Dtels Doxogr. p. 18). fol. 35 ix
»•* ïouo© l6yov Innâçxov rov «V xà Uçârov x*ï Evéôfrv 4>aiy6uiya
-"Uçi iùy avyaraièXXôvtoty aOTQuy rotç îfi Çydioii. fol. 43 ix iU *«
'Aoétov ipawofuya Bètayoç iÇqyqattoç ixXoyaï âioQ&(o9iïoai naçà rot
««(fmâxov fioycyov xvçtov Ma^îfxov rov JJXayovâij. fol. 79 a subscriptum
«t iûloç Tijç tenyrtotù>ç ztSy tpawofäywy Uçctiov. In Bodleiano 109 prae-
twa Theocritea et Hesiodea et oracula Sibyllins cxstant.
Her»« XIX. 7
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98 MAASS
VI. Maecianum 480 s. XV membranaceiun olim Bessarionis. Ale-
xaadrinorum corpus compreheadit simul cum Hesiodo Oppiano
Aglaia Byiantino Orphicis. Rhosi maoum similem este adnotavit
Bekkerus p. IV editionis. At scripsit Knosus Bodleianum codicem,
quo de inferius dicelur. Fol. 169 b ne^i pétQiav xaï otafydht
xat tùfp àrjlovytwv ctvrà oijfieitav diapulatur. Aratum et vita et
eaderu illa excerpta praecedunt, quae in Marciano 476 reperiuntur.
Et scholia et textum Aldinae editioni persimilem corrupteJae non-
nullae aliaque arguunt indicia, quamquam noo fuisse hune Aldinae
footein certum est. Velut ad v. 7 Aldus ex schon ia Asclepiadis
Myrleani lectionem attulit, omisit Nyrleani mentionem Marcianus
480, item alia.
VII. Ambrosjaküm C 32 sup. s. XV chartaceum. Scholia ultra
v. 19 non continuautur. Vita eadem quae io Marciano 480 fol. 177
legitur apud Bekkerum aliunde promulgate p. 48.
VIII. Ambrosiamjm H 42 sup. s. XV membraoaceum. Aratum
fol. 1—9 Bruti epistulae antecedunt.
IX. Pabisinum 2841 s. XIII membranaceum rescriptum. Aratum
fol. 1 — 25 b fin. complectitur usque ad v. 811, cetera casu deper-
dita videntur. Subsequitur Hephaestionis Thebani libellus astro-
logicus Tieçt xa%a(jxvjv Athanasio dicatus.
X. Pajusiinum 2726 s. XV chartaceum cum vita et excerptis.
XI. Parisinum 2403 s. XIII bombycinum. Aratus post Cleo-
medis geometrica et metrica quaedam anonyma versusque Tietzae
fol. 18 incipit simul cum vita et excerptis; secuntur Prodi dia-
docbi vrtOJtmuHJeiç et Lycophronis Alexaodra (cf. Scheer p. xi).
XII. Paaisinuii 2842 scriptus aw uw ow s1" votrfçiov kß6öpf)
loTOLtiévov (anoo 1475). Ad scholia haec spectaut verba bis re-
petiu Qèuivoç %ov fia^tjfiatixov è&iyrjotç %ü* 'Açonduv q>at-
vofiévoiv fol. 27 b et fol. 118b ab altera manu. Aratus ipse cum
scholiis usque ad v. 443 continuais fol. 1' — 26* med. et fol. 34* —
77 "flu. occupait, cetera folia aut vacua aut excerptis referta sunt,
velut Theodori Gazaei ntQÏ firtvwv.
XIII. Butleriamm musei Britannici Add. mss. 1 1S86 s. XV — XVI
chart. Praeter Phaeoomena (fol. 1 — 49) Arati vitam contioet et
excerpta Aratea Marciana, Hipparchi librum III, isagogam Ara tea m
pseudoeratosthenicam, Adamantium de ventis, Acbillis isagogam cf.
supra p. 96 ado.
XIV. Burneiamjm musei Britannici 63 s. XV chart., fol. 1*— 135*.
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DE PIIAENOMEMS ARATI RECENSEISDIS 99
XV. MosQucasEM, quern satis descripsit Buhle I p. ni et 269 s.:
ipse non vidi.
Quaeri et potest et debet, num etiam poetae verba ad eandem
an ad a l ia m diversamque originem revocauda esse videanlur. Et
illud quidem patefactura erit, modo boni ne tantillum quidem ex
codicum i Horum discrepantiis redundare adpareat. Atque ita res
ipsa est et ita tenenda. Quamquam enim praeter ingentem depra-
vationem lectioois quaedam haud coutemnenda subinde occurrit
Tarietas, nu lia m tarnen, quin a lectore non prorsus socordi de
suo proferri potuerit, deprehendi. Yelul si post Pbaenomenorum
versum centesimum trigesimum septimura, qui de Virginis sidere
haec dicit:
jt}ç d' vnÏQ ctuyoztQiov uifAiov sltiooetai àaxr^i
incultus hic in Marciano adnectitur versiculus:
âeÇiTeçjj méçvyt' HQOTQvyr}%i]Q â' av%e xaXêttcu:
primo obtutu cur iste lolerari nullo pacto possit dispicitur. Neque
enim quae Stella 'supra ambos humeros' eadem simul 4in dextra
ala* conlocari potest. Hac igitur profectus ratiocinatione fuit, qui
in quodam Marciani apographo illum iure exstingueret. Itidem
cetera omnia comparata esse exempla adfirmo. At de diversa a
Marciano et probaliore quadam Arati editione ex talibus judicium
fieri posse pern ego.
4. Brevi de iis qui seboliis carent codieibus absolvam. In
quibus déficiente seboliorum auxilio opus erat peculiariter singula
si non per tolum at per sat magnam textus partem examinari.
Quod cum sine ullo poetae emolumeoto suseeperim, abiciendum
hoc quoque codicum genus integrum arbitror. Sunt autem hi:
I. Pabisikus 2728 s. XV olim BoistalleriaDus. A pol Ionium com-
plectitur bac subscriptione instruetum rewçytoç d xal ieçevç too
rqrtfOQOnovXov xai xavxt]v trjv ßlßXov èv KçrjTfl èÇéyçaipa,
et Aratum inde a fol. 101 cum Tita Bekkeri. Textus codicis ad
Marciani reecnsionem referendus, scholia, quae ad versus 1 — 19
adscripta sunt, aliunde provenisse certum, indidem scilicet, unde
Gennanicea translata : quod exeroplo probandum est. Ad v. 1 haec
Ifgitur notula: Çtjteltai êict il ix tov Jioç tjçÇcno xal ovx^
and tuï* Movotov "Onijçoç9 oixBiôreçov rjyrjoajo ßtQXH"
xCtv Oaivofiévutv fiotrtcaaâai iitb tov Jiôç, l/teidrj njài ^tî>
Movowv àçxrjy&HJç aitôç èotiv' ov q>aiverai ôè*ldçai
- ' 7*
100
M A ASS
X)vtioç foxtail alloc xai Kocmrjç (xoavrjQ cod.) b xw/uixôg elnwV
'èÇ'Eotiaç aQxônevoç efyofAtxi 9soïç'' xal 2(oq>QW ll$'Eoviaç
aQxàfAtvog xaAw Jia nâvzwv aQ%tiyiti}v (v erasura cod.). Ad
Germanici v. 1 scholion boc Basileeose p. 55 Breysig: Quaeritur
quart ab love coepit et non a Musis ut Homerus? Conveniens
magis hoc aestimavit principium Phaeitomenis , ut lovent invocaret,
quoniam et ipsarum Camenarum est origo Iuppiter. Non solus au tern
ita coepisse videtur Aratus, sed et Crates comicus a Vesta incipiens
profari tormina et Sophron in mimo qui 'Nuntius' scribitur a Vesta
incipiens 'omnis invoco deosf Iovem omnium principem\ Quae nunc
ita patet traicienda et corrigenda : . . sed et Crates comicus 'a Vesta
incipiens omnis invoco deos praefari carmina, et Sophron in mimo
qui 1 Nuntius* inscribitur, *a Vesta incipiens Iovem omnium princi-
pem (invocdy,
II. Palatinus (inter Vaticanos) 137 s. XV chart. Praeter Ara-
tum, cuius versus 454 — 511 desideranlur, Theonis data in Ptolemaei
canones aliaque contiuet astronomica.
III. Neapolitans bibl. uat. II F 37 s. XV chart, usque ad v. 79.
IV. Marciaisus 465 s. XV chart. Cf. Scheer mus. Rhen. 1. c.
V. Marcianus 317 s. XV chart. Praeter Aratum Euclidem et
Cleomedem habet.
VI. Paiusi.nus 2860 s. XV chart, cum vita Bekkeriana et ex-
cerptis Marcianis. Aratum Cornutus et Palaepbatus subsecuntur.
VII. Parisiiws 2S43 s. XV chart, cum vita el excerptis iisdem.
VIII. Palatinus 40 s. XIV bombycinus cum vita et excerptis
iisdem. Continet praeterea Sophoclis Aiacem Electram Oedipum,
Pindari Olympia, Dionysium Periegetam, Lycophronem, Oppianum,
Iliadem vili quodam scholiorum genere instructam. — Codicem
frustra olim laudavit I. H. Vossius p. v edilionis; idem conlatione
a Paulseno facta usus est.1)
5. Quae cum ita sint, unum tenemus Arati codicem vetustum
illum Marcianum, ad quem cum scholia Phaenomenorum tum verba
poetae ipsius recensenda sunt.
Unde simul manifestum, mero factum esse casu, ut hic poeta
ad nos perduraret: id quod in tanta Phaeuomenorum etiam apud
1) His addendus videtur Rhedigeranus codex chart, s. XV a ßuhlio
p. xi descriptus: ipse Don vidi. Cf. etiam editionem Buttnianui 1S26 Berolini
euiissam.
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DE PH A EN 0 M EMS ARATI RECENSENDIS 10t
Byzantinos vel VII post Chr. saeculi propagalione esset mirandum,
nisi mollis indiciis conligeretur inde ab octavo demum et dodo
saeculo extremam litterarum cultui barbariem a pud iUos Byzau-
tioos fuisse obductam. Tunc vehementer rarescunt et fere in cle-
ricorum latitant solitudine, qui scriptores remoliores otii sui ob-
lectandi causa ex bibliothecarum pulvere sordibusque ereptos suuin
in usum describunt et ita conservaudos curant. Alque Nicetas
diaconus — in hoc enim nunc cogor quaestionem coercere —
vel Lycophronem adeo a da m a bat, ut non solum versus more Lyco-
phroneo conderet, verum et ipsum scholiis instructum Arato suo
adiungeret. Et Aratura quidem ex vetusto exemplari videtur repe-
tiisse, quia ex frequenti litterarum quam nd a m permutatiooe arche-
typi litteratora uncialis conligenda est. Itaque ultra octavum
certe saeculum, quod qui hucusque innotuerunt codices minusculis
scripti non excedunt, arcbetypum Marciani uncialem esse refereu-
II.
1. Nullum recensionis fundamentum fingi potest simplicius,
quoniam uno codice et illo vetustissimo continetur. Huius igitur
fides deinceps perpendenda est, vel, ut accuratius rem significem,
quaerendum, utrum Marcianus Arati ex vulgari nescio qua labentis
antiquitatis editione profluxerit (velut hymni Homerici), an ex cri-
tici cuiusdam recensione (ut ceteri qui aetatem tulerunt poetae
Alexandrini ad unum omnes) deriratus sit. Quod si ex sola pro-
babilitatis specie nobis diiudicandum esset, de recensione cogita-
renins. Etenim inde ab Hipparcho usque ad Nicetam querelae tarn
malhematicos quam grammaticos in Aratum certatim grassatos ca-
stigantium non intermittuntur. Sed hac in probabilitate minime
acquiescere licet, ne specie ipsa decipiamur; subsidia pottus flrma
ac certa adhibenda sunt, quibus verum efficiatur. Et primum qui-
dem ac praecipuum locum scholia Aratea sibi postulant.
0 missis enim nonnullis scribae erroribus et quibusdam pec-
catis gravioribus, quae peculiarem disquisitionem requirunt, arctis-
sima inter scholiorum lectiones et textus formam adparet adfinitas
vel potius consensus: ut ei ipsi, quae in Marciano superest, Arati
editioni explicandae vindicandaeve destinatas hasce criticas scho-
liorum adnotationes fuisse iure contendam. Unde consequitur, ad
idem Studium eandemque voluntatem et textus conformationem et
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102
MAAS8
ilia* acholiorum tlefensiones esse referendas. Nonnullis banc Obser-
vationen} exempli s commun ire non videtor superfluum, quoniam
simile quid raro in kUerarum graeearum monumentis usu venisse
me mini.
ltaque v. 692 Equum dicit Aratus Aqoario ad medium ex*
oriente pedibus et capite sursum volri:
"Inttoç <T %Yöqo%6oio fUoov neottellofiévoio
noool te xal xe<paXfj ccvtXlooetat.
Méaov omnibus quos consuluerit codiribus oflerri Hipparchua
p. 224 (Petavius) testator. Nihilo tarnen secius Marcianns véov
propagat, qaod idem schouastae obversatur iu interprétant* : ô ôk
•tnfioç tov *Yôqo%6ov btiteXXofUvov toîç nool xal tij xeqyaljj
àvaôverai xal àvatéXXei. Huius coniecturae pa rente m novimus
A Malum grammaticum Rhodium Hipparcho paullo antiquiorem, qui
eommentarium in Aratum eo scripserat consilio, at poetam a ne-
glegentiae inscitiaeque crimine purgaret. I ta illud quoque véov
contra codicum testimonium novavit; quod iure idem ille ita re-
prebendit Hipparchus: naçéxu dé ttoiv inlotaoiv , ntug Inl
tüv äXlojv Çyd/tt> 6 "Aùatoç tag àçxàç knï rijç ctvatoXfc
îftottiténevoç xal ovta> tàç xàv céXXw* aetoonr àyatolàç xnà
âvtreiç diaoarpiov tèv'Yêooxôov fxéoov avazélktiv vnoti&etai
léywv otjtuiç'
vlitnog 'Yôqoxôoio fiéaov nêçittXXo^évoto
noool %ê xal xeyaXrj àtMooetaf
tov tov ô' ctnoQOVfiêvov b "ArtaXôç oyrpsiv àftâçtrjua thaï*
déiv 6k yçâyei* ovtutç*
"Inrzoç à' Yôqoxôoio vèo> nsptteXXofiévoio'
lav&âv$i âè tôv ttvAxtah)v xal tovç èlXovç to ßovXtjfia tov
7(0if}t0v' xâ%a âè xal to qyaivopevoV 6 yàç (Yôoo%6oç tfj &éott
Xêifievoç afio (ABijr}utSç)îaç nooç aoxtovç ta pkv xatà tb ottj&oç
xal trjv xêOpaXrjv ftéot} rtohv èxnlntovta tov Ztpétaxov xvxXov
eiç tb Ttçèç àçxrov fiéçoç, tà ôf xatà tovç nôâaç votiuivtça
tyn tov Zwâiaxov xvxXov èv èk ttj) Z(t>âiaxo) tà ptéoa avtov
y.eltai- ènei ovy tà ôu>Sexatt]nôçta tov Zipôiaxov xvxlov vno-
vi&ttat àvayeçôneta, âtà tovto 6 "Aoatoç léyer ttov 'Yéço-
%6ov xatà pico* tov outpatoç àxcnéXXotTOç 6 'ïnnoç nool %t
xai xeyaXt] àveXtooeta*'' xai ov%l tb péoov tov h tçj dioâe-
xatfjfuoQiq* firjxovç, wç oï te noXXoi (naXaioi Laurent ian us) xal
à "AvtaXoç ixâé%etai ' avayxalo* ow dvai èoxû ftoi fty ^era-
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DE PHAENOMENIS ARATI RECENSENDIS 103
u&érat tor ati%op, <oç 6 "AtxaXoç vnoôeixvvu , h nùct ye
totç avttyçaipoiç ovttaç etvtov yqatpopihov. Quanto ail rerum
naiuram aptius tiow scribatur, exquirere nihil nunc attinet. Suffteil
aeiriaae, contra scripturam certissimam cum Attali cooiectura et
texUra» Marciaoi codicis consentira et scholiorum paraphrasin.
Sed ne quis ipsam Attali grammatici editionem ex illo loco
suspicetur in Marciano nobis ease conservatam : alteram Phaeno*
menorum exemplum proferam, quo et scholii et textus scripturae
inter se congruentes Attalo adversantnr. Aratus v. 711 ambiguum
dich, utrvm Persei cingulus sab occidentem Arietem an oriente
Taoro inlucescat:
avtrj èè Çwtrj xai x' cqufijçtora nèXoito
f} Kgiifi Xrjyopti yatbttat rj Inl Tctvçq).
Xrjovti iterum Bipparchus p. 226 adseverat in omnibus suis codi-
cibiis reperiri : yçâqyerat ptêv ovvmç 6 fagtirroç otl%oç' elxbç
pbtot ye tfyvvria&ai to Xqyovti xsf. Oflendit tarnen Atta lus,
quia non desinente Ariete sed oriente Persei cingulus adpareret,
ac reponi i usait àviôrxt. Nos com non doctrinam poetae astro-
nomicam sed codicibus tradita vitia emendemus, diserto Hîpparchi
teslimonio freti Miyovti comprobabimus. Idque non modo scri-
ptum est in texts Marciano, verum bac scholiastae paraphrasi
iterator: tprjofa, or* ctpqtfßoXa yévotto, nôtegéy note Xrjyopti
rrjî Kçup b nàç ovvctvéûxstcu toïç rcoiâtoiç fiéoeai tov
Tavçov.
Ad aliud transgredior. In bymno ad lovem poemati praefixo
Terenm septimum Asclepiades Myrleanus saeculi primi a. Chr. n.
Cratetens eeteroquin egregius ita scripsjt:
Uyei â\ bte ßaßXog àçoett]
ßovoi te xai fiaxéXjjOiv
et interprétâtes est *dicit lupiter, quando gleba arabths sit bubus
et ligonnW. Réfutât seboliaata rectissime lectionem aoovttj, quia
lifonibus humus non aratur sed foditur (Sri ovk àçovtai naxé-
faiç , àXXà OTaxrt%er<H). Quod ipse suadet à glati] , id etiam in
Marciani versura receplunv eat.
Statim post Iovis hymnum Stellas fixas alias alibi constituas
in caele volvi oontinuo poeta expooit v. 19 s.:
ot fihv fytoç noXéeç te xal aXXvôiç aXXoi Mvteç
ovçav$ eXtcoftcu nàvt trotta avvexèç alel.
jBômç et textes servait et senoliasta contra grammaticos ita de-
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MA ASS
fendit, ut alteram quandam leclionem iôvteç reiceret hac usus
argumentation, quam pluribus de causts adscribam: noXXol ttuv
ygajufiauxtov iôvteç eyçatpav, woavei tovç àotéçaç noçev-
eo&ai' loti ôè 6 Xôyoç tip Açtam ntçi tûiv Qaivouévùtv xal
ànlavîùv àotéçwv, ov tûn> nXavytùtv ttHv kntâ' oi yàç ctrtXa-
vilç àù knl tov avtov iotijxaoi xai pôvov ovyxavaçéçovtai
xal àvaipéçovrai %$ ovçavtp xrl. ,
Iuvat etiam proxima, quae sunt de axe caelesli, proposasse.
Aratus 'axis' inquil 'ipse immobilis aequilibrem undique in medio
terrain tenet et caelum ipsum circumversat'. Haec in Marciano ita
leguntur :
avxàç oy* ovô' èUyov fierav louerai àklà ftâV avruç
à'Çwv aikv açrjçev, $%u ô' cttâXavtov ànâvtr\
fieoorjyvç yatav, rtsçi â ovçavôv avtov ayivei.
Addit scholiasts, non Marciani jpsius script uram littçl <T ovçavôv
avtbv ctyivtV, sed alias duas vulgo praeplacnisse, et grammaticis
quidem ineptissimam il la m coniecturam 'fteçï â' ovçavbç avtbv
(se. tbv aÇova) ayiveZ*, quasi axem illum immobilem caelum cir-
cumvertere posset. Sed matbematicos scripsisse 'neçï 6' ovçavbç
avtbv àyivù\ ut caelum sese ipsum circum axem versare diceretur.
His expositis ipse scholiasta eandem leclionem quam textus codicis
commendat 'rteçl ô* ovçavôv avtov àyiveï, eamque baud male
ita explanat : âvvatai âè xai ovttaç xpiXov^évov tov avtov, ïv
fj wç nçbç ta nçoetçr^éva 'neçï dè tbv a£ova avtov navra
tà àotça ô ovçavbç àyiveV wç to nçoeiçtjfiévov [xal tisqi-
(péçei avtï tov neçiâyei iprjotv o aÇwv tbv ovçavôv • ov% ovtwç
êè ï%w 6 yàç ovçavbg àg>' êavtov atçétpstai* vioneç ôh Xîyo-
ftcv, ott b %çévoç nâvta qjéçei xal tovç oôoitzoqovç ^ ôâôç,
ovtwç o àÇwv tbv ovçavôv).
Haec satis sunto. Eundem seboliorum cum textu consensuni
si quis volet per tolum poema facile deprebendel. Et illud qui-
dem propterea mibi videtur gravissimum, quoniam ex Hipparcho
translatoribus latinis denique ex ipsis nonnullis seboliorum notis
permagnus discrepanliarum numerus multis locis commonstrari
potest. Itaque teneo quod in initio posui: et textus conforma tio-
nem et seboliorum earn quae bue spectat partem ad eiusdem critici
Studium unamque referri voluntatem, quae optione oblata non sine
certo consilio eligeret, electa arguments breviter sed sirenue vin-
dicaret. Recensionem igitur hominis cuiusdam docti, non vulgarem
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DE PHAENOMENIS ARATI RECENSENDIS
105
aliquam Arati editionem, Marciaous codex nobis tradidisee existi-
2. Dixi Aralo malbematicos non minus quam grammalicos
operam navasse, materia illos nos ipsa invitatos grammatica. Itaque
aHera quaeslio subnascitur, cui respondendum erit: utri doctoruro
ordîni, mathematicis an grammaticis, receosîo Arati Marciana de-
beatur. Qua in re velim attendatur, quod duobus quos supra attuli
locis ineplias grammaticorum impugnantem criticiim illum audi-
vimus. Examine accuratius per totam materiam instituto idem un-
clique vidi confinnari. Velut — duo ut seligam — de Andro-
medae in caelo situ t. 506 duae afferuntur led ion is discrepantiae :
ayalfia
'^vôçojitêôr]ç vno ftrjTQt xataafiévov
(sub roatre constitutum) et xexofipévov, quod circumscribunt
tTë9çi)vtj(iéyo>i ad notam de Andromeda narrationem spectantes.
Crilicus ille et ipse codicis textus non ex mytbologica sideris
figura sed ex astronomica et scripturam petivil et cxplicationem.
Nam x&caofiérov amplectitur, quod idem dicit ac xexuiçia^éroy, a
yaZü) ?erbo cum Herodiano derivans.
Alteram exemplum a Sagittario suroam. ^Ayavov (splendidum)
Aratus Sagittarium v. 506 praedicaverat , si fides Marciano: yçâ-
rptzai xai 'klatpçov toÇevtrjçoç (céleris Sagittarii) adnolatum
a librarîo invenimos. Quo epitheto non sidus sed ea persona exor-
natur, quam sub Sagittario caelesti mythologorum curiositas inda-
gaverat. Qua de persona etsi inter se dubitabant mythologi, si
quidem alii Cbironem centaurum alii Crotum Musarum sodalem a
Sositbeo Alexandrino inventum repraesentatos credebant, celeritas
tamen Croto propria in silvis venanti praedicalur, Ghironi non
eadem virtus sed iustitia. Undo summus elucet inter duos editores
dissensus, cum reconditam suam doctrinam mytbologicam in Aratum
inférai aller, alteri ratio astronomica satisfaciat. Et huius quidem
astronomi memoria semel in ipsis scboliis manifesto a librario
resuscitatur v. 668, de quo nunc dicendum.
Scorpius in Zodiaco exoriens auctore Arato reducit ipsas Ser-
pentarii manus et priorem Serpentis anfractum:
ctvàyet â' avtôç 'Oyiovxov
xai nçojéçrjv "Otpioç nolvreiçeôç ccyr}v.
De adiectivo rtoXvzetçrjç agitur, quod duplicem in modum inter-
prètes explicabant, alter a ztiçta repetendo, ut esset 'stellis ab-
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106 MA ASS
undans' et ad figuram caelesteui pertineret, alter a vefyto ferbo,
ut 'admodum defatigans' evaderet eum scilicet, qui sub imagine
Serpen tari i delitesceret Astronomum illud, hoc mythologum re-
dolet. lam ipsum scholion proponendum est: rroXvreiçéoç 6k
rov nokvv xâ^arov naçéxovtoç t<£) q>éçoni rtaoà to xelçuv
rovro âè ovx rjv 7taçà ro) qwaixôiç iÇrjyovfiévtp , alla 'koXv-
rsioéoç tov tzoXvaatéçov1 • xai pâllov ^ewç^^attxwç. Nomen
rov (pvoixioç èÇqyovuévov librarius reticuit, ipsum satis diserte
testatur.
3. Non potest certain de huius Tin fide et auctorhate ferri
judicium, nisi ipse accuratius erit deflnitus. Quod facturo longius
mihi exspatiandum est.
Codex A rati Marcianus epistulam quandam servavit commen-
ta ri ö Arateo olim sobnexam : quam qui scripsit Theo Alexandrinus
saeculi quarli mathematicus1), ita plane ot ille (pvoixwç tÇrj-
yovfAtvoç mytnologorum aspernatus argutias tog ccvôqï âtà pa-
drjfActzatv (prtoooyovYTi nçénov rtv Aratum sese et edidisse et
explanasse gloriatur. Ex Theonts commentario librariom Marcianuro
mulla prompsisse aliunde certum est. Quin Theonie iptîus fuisse
illam (pvaixrjv èÇrjyrjoiv, quam librarius an testatur, arguments
lirmari potest.
Etenim Theo in Arati vila Ambrosiana, quam primus excusai,
se promiserat demonstraturum, Eudoxo accuratiora Aratum de
«phaera docuisse. Qui secus sentirent, eos aut nirais neglegenter
carmen legisse aut castigandi cupidine videri occaecatos: d&ev titèç
r<Zv àaaXiotéçwç nçooeçxonéviov ratç tfyyrjotoir $âo£*v jUij
tiajhjtuajixdv ehai rov "Açatov • vnélaftov yàf fiyèiv ïrêoov
taiv EvâôÇov qtaivOftévuv Ttotrpacvxct ahtbv dç rb avyyçHtfiua
&e7vat ' ravrrjç âi rrjç yvcjprjç tjercu xal al
iv yctç roïç tcçoç EvôoÇov xai "Açatov rtêtoatai tov to àno-
âeixvvvai . . . ßia'Covrai âè ev petçiwç ... evçt'jOOfiey âk
avtov xai iftifteXéoreçov ta nXelova rov EvôôÇov
Imotafievov scilicet in commentario Arateo, quam edttioni
Theo erat subiuncturus. Mira haec Theonis de Hipparchi invidia
et de probatiore Arati quam Eudoxi docfrina opinio nu Hin s indicie
coroprobata est praeter unum illum de quo agitur recensionis Mar-
cianae et auctorem et vindicem: quod exeroplo comprohandum est.
I) Cf. PhiMùg. l'ntertftchunçen VI p. 34«.
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DE PHAENOMEMS A RATI RECENSENDIS
107
Geoicularîum dextro pede caput Draconis calcaniem et Eodoxus
teste Hipparcho p. 181 fecerat et Aratus, cum ita v. 69 acriberel:
. . . fié a a (p d' è(pvn£Q&e xaçijpoi
ôe^ïieçov noêoç axgov fytt oxoktoïo doixovtoç-
llrumque errasse et idem monuit Hipparchus et caeii ipsius osteadit
aspectus, quoniam sinistro pede, non dextro, serpenlem opprimit
Ingenien lus.1) In re ipsa ceteri omnes, ut par est, Hipparcho assensi
sunt, in agnoscendo poetae errore non item. Attains audacter
coniectando, înterpres Marcianos argutule explicando difÛcultatem
«ollere templarit. In versibus enim
Héootp à* tyvrteç&i xaçi'jvw
ôe&teoov noddç axgov fyu axoXioïo Jçaxovtoç
illud ôeÇiteçov non cum proximo genetivo rtodbç sed cum oxo-
Xiolo JçâxovToç esse coniungendum exisumavit, ut esset: 'supra
medium caput tortuosi Draconis ad de&rum (i. e. ad Seplentrionem)
vergentis ipsum pedem tenet': utrum pedem, non liquet. InteJlexit
ipse sinistnim: êïrtsç avto&ev &k trjç xtq?alrtg tov <Jqccxovtoç
b *Eyyôyttoi> tb axgov tov noôoç fyet tov èg i-otêçov" tb âk
ôiUtegov avvtaxtéov t(p *<Jgcnto*toç ' b yàg Jgâxiov fiogeio-
Tfçèç èctt. tov 'Eyyâvaoïv • tb Ôè âeÇttsgov oynaivu to ßoget-
or (gov ' iotiov âk, oti evXoyunaxa f^âç ôtôao/.ei x*X. Telia
qui a se impétrant, is facere non poterat, quin et Hipparcho,
quod aiiter statnisset, invidam contra poetam maleTolentiam expro-
braret et Aratum Eadoxo — quippe cuius de Geoiculario errorem
declinasset — peritiorem fuisse concloderet. Quorum utrumque
Tbeonem et in commentario et in edilione defensitasse dictum est.
Et quoniam interpretations propositae accuratissimc — ut assolet
— ipsius Marciani respondet scriptura: no textum quidem Marciani
uiio modo ab Theone abiudicare licet.
Succédât alterum argumentum ex iisdem schotiis depromplum.
De Ara haec dixit poeta s. 413 s.: 'Ara quando fulget, tempestas
iustat marina; ideirco ne mihi navigant! in caelo nubium obducto
■
caligine opU Arae sidus adparere':
t<ß fir poi ntXâyei veyèwv eiliuivov älXwv
evxto utooô&ï xelvo <pavjj^evai ovçavoï aar gov.
EÎUpevov et Marcianus codex scribit (spreto, quod alii habebant,
tih fiéyy cum nilâyu dativo coniungendo) et explicat scholion
1J Cf. Philohff. Untersuchungen VI p. 3h.
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M A ASS
hoc ineditum: 'tip /uij pot dkvfuvwv r)v cclià dià to fiétçov
öv èoxiv ' êib to otjftilov o ottxoç. Dicit igitnr hoc inter-
pres: eilviiéwwv scribendum erat; quod cum metrum non ferret,
syllaba longa wv brevi öv cessit. Talia ridere quidem nobis licet
explicandi artificia, minime tarnen praeterire neglecta. INam quod
addidit crilicus ille 'âiô orjpélov fc'xei o oxîxoç, signis criticis
ïnstructum fuisse codicis Marciani archetypum ionuit. Dico arche-
typum: nam ipse Marcianus signis quidem abundat, tarnen non
criticis, sed quae legentium oculos ex textu in scholiorum con-
geriem facile traducerent; qualia in omnibus fere id aetatis scho-
liis manuscriptis observantur. Itaque idem illud Signum criticum
cum aliis locis tum 97 oliro adpictum fuisse puto, qui de Vir-
gine haec dicit: fj q' h zefloi tyéçéi oxâxvv] ov dteoâ<pT]oe no La
XetQt, ïotaç dtà to fiéxçov (ptexiiooov perperam Vaticanus 1307)
èfinoâiÇotievoç xtL Iam de archetypo ut accuratiora proponanx,
ad anecdotum quoddam transgredior Lauren tianum codicis dec uni
plutei octogesimi seplimi ex epistula editioni ill î criticae prae-
missa excerptum. Ita ibi scriptum invenitur : ou *çï fia\h}pattx<p
elç âvo noooTjxei to tov 7toirjtov ovyyoapfia, to (xhv elç tà
yaivéftêva xai àofçoXoyixûjç i&vTjveyfiiva, to ôè êiç tà eteça,
népxpai aoi nQOTjx&rjv tà Oaivôfieva 'Açdtov âioç&ta&évta
xatà1) tt)v èfiijv yvwfitjv, ovâénu) trjç ôiOQ&tooewç tavtt)Ç
èxôeôofiévrjç. ïo$i âh xç<»h**<>v i"« crjfisioiç tétxaç9tf t<p te %
xai Tfj ôtnXfj xai tq> àpqpi*) xaï T<p àatéoi' èv ttf èàaçei d'
av ïâoiç3) otixty naçaxetfievov ïv ti twv nootiQtjfiépaiv orj-
1) âtoQ&ta&ijyai xai codex.
2) Signum àfitpi mihi aliunde ignotnm nec forma m extrico. Aut fallor
aut ex notia Platoni olim adpictis correctio offerlar cf. Laert. Diog. III 66:
inti ât xai aijf*tîâ rwa roiç ßißXtotc avxov naçaxl&itai , tpiçi xai mçi
xovxtay xt tï/ttofit» • X XafAßctrtiai nçbç tag XiÇêiç xai xà a^rj^axa xai
SXuç xïty JlXaxmvtxiiv cvyq&uay • âmXf} nçbç tà âôypaxa xai tà àçé-
cxovta JlXâx toy t • A ntçttox typiyoy nçbç xàç ixXoyàç xai xaXXtyça-
tpiaç • âtnXij ntç uoxty filvij nçbç ràç lyttuy âtoçùaicttç • èfitXbç
TXiçilOT ty pivoç nçbç ràç ttxaiovç à&trrjottç • àyxioiypa ntçit-
OT ty ptvoy nçbç ràç âwxàç %çqenç xai fittaSiedÇ réSv yQacptùy * xt-
çavytoy nçbç xijy àyatyt\y trjç <pdoaoa)taç • aax iç iaxoç nçbç xijv
cvf*q>(ûyiay rw âoyfAaxaty • ifitXbç nçbç rqy adirrjoty. Cum X dipla
asteriscua Arato et Platoni communia aint, etiam illud àftq)i in eadem Pla-
tonis editione exspectare licet: avtloiypa igilur reponendum videtur (cf.
Schräder de notatione critica p. 59).
3) (y T(p lââ(ptf yçaqpijy d9 av îâijç codex: yçaayrty Tel potius yçffffi
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DE PH A E.NOMEN IS ARATI RECENSENDIS 109
fiuwy. Proxime allerum antecedit excerptum, quod est de eius-
dem hominis commentario Arateu : %tov u4.Qcctov (paivojaiviov tec
tot i Tt€Qi J luv xat* ovQavôv aa%Qu)v xai iSiutg qtaivôfieva
liytrai, fa Ôk neçl twv vnb tov ovçavôv xai tojv nctXai Xe-
yofiévtap fittaQoiuiv (ßati) qxxivôfteva xaxà to* aarçoyouixov
tir encrai rçonov1)' vnhç wv xai %à i^rjyrjjixà Trençayficnev-
tau (sic) ort iw ua&riiiajixtp — nçoeiQTjnévtav a^f/wv cf.
supra.
De tempore, quo Arati et editio haec et commentarius pro-
dieril, nihil ex anecdoto ipso proficitur. Nam signum %> quod
inter notas Aristarchi criticas defuisse constat, quando invenlum
sit, enucleari nondum potuit: conferantur, quae Lehrsius (de Pin-
dari schoUis) et Wilamowitzius {de Rhesi scholiis) contrariam in
partem de hoc signo disputarunt. Nec opus est: nam eundem
criticum Arateum et in anecdoto Laurentiano et in scholio Mar-
ciano significari ex intimo illorum consensu perspicitur. Uterque
enîm malhematicus est, uterque notas criticas et in recensione
adhihuit et in commentario explanavit ; denique — quod gravissi-
mum — ad Byzantinorum usque tempora uterque perduravit: unus
igitur idemque criticus staluendus est. Et hune quidem Theonem
mathematicum intellegendum censeo. Qui ut ille non modo librario
Marciano innotuit, verum vel in eo consentit, quod suam Arati
êiôç&taotv simul cum brevi commentario astronomico discipulo
cuidam inscripsit: id quod epistula Theonis Marciana, quam supra
antestatus sum, confirmât. Pluribus non opus videtur argumentis,
quibus Theoni astronomo recensio Arati Marciana vindicetur.
Quocum ea , quae de Theonis studiis aliunde comperta sunt,
tarn egregie concinunt, ut argumentationi meae fidem facere
iudicanda sint. Astronomis et mathematicis Graecorum praecipuis,
Archimedi Euclidi Claudio Ptolemaeo, operam ita navabat, ut eos
recensionibus et commentariis inlustraret: in quibus posted fere
substiterunt.*) Videntur autem haec Theonis opera memoria vel
ob id ipsum non indigna, quoniam omnium ultima in museo Aie-
xandrino procreata sunt.
ad iédcpti explicaodum priraitus suprascriptum in verborum cooexum irre-
psisse Tidetur.
1) xônov codex.
2) Phihlog. Untersuchungen VI p. 3S s.
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110
M A ASS
III.
Recensions Marcianae et aetatem et auctorem recuperavimus.
Nunc de fundamentis, quibus inaedificata videatur, disseram. Ex-
plorandum igilur est, quantum coniecturis, quantum probis sub-
sidiis criticis Theo concesserit.
1. Ad illud ut veniam, facile intellegitur, id potissimum eum
egisse, ut Aratum argute interpretando ab Hipparcho tueretur.
Quaeritur, num eo licentiae progressus sit, ut coniectando poetae
doctrinae succurreret Et proprias quidem Theouis mutaliones
nulias, aliorum baud ita paucas repperi, quarum nonnullas pro-
ponam. Velut, quod iam supra monui, audacem Attali coniecturam
contra omnium codicum vel Hipparchi aetate auctoritatem in ver-
sum Arali 692 inseruit, qui est de Aquario exoriente:
Ttnnoç ô* 'Yôçoxôoio véov neoiteXXofAivoio
noooi te xori xeyaXrj àveXiooetai:
ubi véov Attalus excogitavit, ne tradita lectio 'ftéoov a caeli natura
dissentiret.
Alterum sequatur exemplum. Quando Cancer oriatur in Zo-
diaco, et Coronam occidere dicit Aratus et dimidiam Piscis meri-
dionalis partem. Quae ita expressit v. 568 s. :
ov ol àçavçotazot, ote Kaçxivoç âvxéXXflOtv,
àatéçeç àfiqpotéçtû&ev [Xiooô/nevoi neçUeivrat,
toi fikv dvvovteç, toi â' £*£ ktiç^ç otviôvteç.
ôvvei fièv 2téqpavoçt ôvvei Ôk xatà §âxiv 'Ix&vs'
rjfiiov fiév xev tâoio fiBtrtOQOv, r^itov ô' tjât]
ioxaual ßaXXovoi xateçxo^évov Ztecpâvoio.
avtàç o'y* l^ôm^tv tetçafifiévoç alla fiâX' ovixoi
yaotiqi vsiaiçj], ta <T vnéçteça vvxtl qpoçéltat.
tov âè xai elç tu^ovç xatâyei fioyeçov *0<ptovxov xti.
Grammatica ratio flagitat, ut illud oye ad Piscem meridionalem,
qui proximo antecedit, revocemus, cuius pars superior nocte pre-
matur, inferior non item. Ita Tbeo iudicavit, cuius banc inter-
pretationem scholia exhibent : ô âk vôttoç Ix&vç elç ôrrioio tça-
neiç xai ovttoç %xo)v trtv âvatv ta fiïv vntQieQa {ta ovçaia)
èv j<£ aqtavéï ïx**-» *<* à vnb ti\v yaatéça èv t<ji (xeiewç^.
Dein addit oneç ßlaiöv èoti ta vrtéçxeça Xéyeiv1) tà ovçaia.
Idque suo iure insolens dixit et violentum, si quidem, quae supe-
1) âiytw codex: corr. Bekkerus.
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DE PIIAENOMENIS AIUTI RECENSENDIS 111
riora adpellantur, non possunt in cauda Pisci* conlocari. Pergiu
àiô tireç ini tbv *Eyy6vaOi tovto fitte*t]v6xaciv • ta yàç
tnéçjeça avtov èitt xeqpaXrjv rjôrj âéâvxêv, ott*) xal to ijfitov
tov IStecpavov' ta ôè xatta 7t$çt trjv to^cttrjv yaozéoct ïti iv
\û fd£te(ûç(j). Puisse igitur adfiroiat, qui non ad Piscem meri-
diooalem illud oye sed ad Genicularium referred, in quern tola
Uta deseriptio plane quadraret. Hos adparet pro avtàg oy* iÇô-
nidev legisse 'avtàç yrv£ oftixrev'*): yvv£ enim pro 'Eyyövaoiv
idem saepius poeta usurpaL Neque aliud traditam iuvenil Hip-
parchus, cum versus illoa aeriter ita impugnaret p. 215Petav.: tov
6* 'Eyyôvaoi* 17 xecpaXy popov âschxe xal 6 ôeÇidç ifioç ovv
Tfj %eioi ' 6 d' àçioteçàç wfioç xa't sô Xoinov owpia $ti ioriv
vn$Q yf}*' tov pèv yàç ôsÇiov ut^ov ôvvovtoç àvatéXXei rj
ißdoiuq xai lixoatr) ftolça tôv JMfâw> * tov ôè àçioteçov
(ouov ôvvovtoç àvatéXXei 17 dyâôy fioïça tov Kaoxîvov tov
ôi àeÇiov ujfiov fhri vategov dvvovoiv ol kv talç nXevçaJç'
ovx aça tb àitb trjç yaazçoç fiéçoç avtov ïwç trjç
xeqyaXrjç ôéÔvxev, taç "Açatéç qyrjOiv. Quocum Hygini
consentit interpres Araleus, de quo Philol. Unters, VI p. 44 et 53
disputa vi, Astron. IV 12 p. 110: Cancer exoriens obscurat dimidiam
parient Coronae Pistriàsfue caudam et twtium Piscem et caput cum
rtiiquo corpore aa umotitcum etus qui jinyonasin vocaïui , vpniucnum
a genibu$ ad humeros etc. Quodsi vetustum illud et genuin um
'avtàg yvvt; ont&e*1 cognovimus: cur Theonem inde defecisse
et improbabili praesertim induisisse coniecturae censebimus? ut
scilicet errorem poetae emendaret, quem graviter Hipparchus 1. c.
reprebenderat: neque enim totam Genicularii partem superiorem sed
caput tantum et dexlrum liumerum et manus Caucro oriente nocte
oppressas teneri. Ipse vero Theo mutationis audacissimae crimine
propterea liberandus, quoniam eandem in suis exemplaribus Ger-
manicus et A vie nus invenerunt. Conféras Germ. v. 589 s.:
cum prttiiutn Cancrvm Tethys emiltit in auras,
excipit Oceanus Minoae séria Coronae
occidit et dorso Pi$cis eaudaque priore,
mergitur in totos humeros Ophiuchus etc.
vides nullam inter Piscem et Opbiucbum lngeniculi memoriam in-
1) Srt codex: corr. Bekkerus.
2) ô yyi$ Vossio praepltcait, etsi metro ad versa tu r.
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112 MAASS
seri. Recte igilur mihi co öligere videor, versus illos quos modo
traciavi ad Piscem et ipsum rettulisse Gerraanicum.
Avieo. 1080—1087:
Minoae clara Coronae
séria codent, austri tergo cadet incola Piscis.
Hunc medium pendere tarnen, mediumque sub undas
cedere per spinam rutila labente Corona
semper suspicies; at tergi plurima versum
ventre tenus summo super a inter sidera cernes;
os et colla dehinc et pectora vasta per aequor
mersantur. Premit ab genibus celsos Ophiuchum
usque humeros Cancer etc
Cetera quae in promptu sunt exempla, cum item Tbeonem
confirment coniecturas quidem récépissé quamquam non suas sed
aliorum, intacta praetereo.
Totam igitur de recensions Marcianae aucioritate quaestionem
sic comprehendo : 4Ex variis quae critici antea comparaverant sub-
sidiis Theonem ita illam constituisse ôiôq&iûoiv, ut si quid Aratus
aul minus rectum aut aperte falsum, quod interpretationis artificiis
auferri nequirei, ab Hipparcho potissimum dixisse arguerelur, muta-
tiones ab aliis factas contra codicum fidem facile admitteret' Sed
non est, cur nimis hoc indignemur. Quippe genuinae lectiones
ex ipso Hipparchi contra Eudoxum et Aratum opere — cui contra-
dixit Theo — rara Fortuna nobis conservato') sine mora resusci-
tanlur. Quamquam cautio vel in Hipparchi testimoniis adhibenda est:
qua de re paucis delungar. Distinguendi enim apud Hipparchum
versus Aratei paraphrasi expressi a citatis: illis summa fides, hi
idcirco suspecli, quia apertis ipsius Hipparchi paraphrasibus saepius
praefracte adversantur. Velut — ut ad Genicularium revertar —
ab Hipparcho hanc lectionem dixi defendi ac circumscribi :
avzàç yvvt; ortifrev xe%QafAfiévoç aXXa fictk* ovnio
yaatiçt vetatQfl, to) â* vaéçtega wxtl qpoçeîtai.
Dein ipsos illos versus, de quibus disputare instituerat, adscripsit.
Qui in duobus, qui in censum veniunt, Hipparchi codicibus a me
conlatis ita ferunlur:
avtàç oy* tÇôntâev rstçafiftévog
1) De duobus Hipparchi codicibus Valicano et Laurentiano dixi I. c. p. 10
ad h. 26: ceteri qui ferontur ex altero utro descripti aunt.
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DE PHAENOMENIS AR ATI RECENSENDIS
113
ut paleat, quantum a paraphrasi abhorreant. Succédât alterum
exemplum. P. 183 D êÇïjç de neçi tûv XrjXwv é^çatoç Xéyei
<v. 90>:
àXX' aï fihv opaétav èn id ev étç, ovdèv ayaval'
(prjai ôk 6 "AttaXoç firt à ta tè /liixqovç elvai tovç iv talç
XtjXatç àazégaç Xéyeiv tbv "Aocttov 'yctétav kit ifttfitpéaç'
avtàç eîvai aXXà âià to téaoaçaç (xovov elvai tovç nâvxaç,
ovç firj avfinXrjçovv rrj* éfiotôxrjxa avxwv • xo Si fitjôb àyavàç
Xiyuv avxbv âià xb firjôè bfioiaç avxàç vtcoçxbiv • ov âoxeJ Ôé
fioi dta xovxo Xéytiv aéxàç *q>a é wv inifienq>éaç' xai
firfibt àyavàç, àXX' (oç àv firj Xa^nçâç ' xai yàç èv xaïç ovv-
avaxoXatç ovxio Xéyet neç\ avxwv
ovô" àv IntQxôntvai XrjXal xai Xenxà qpàovaai
açpçaotoi naçioitv
iniçéçu yovv ev&étaç'
Inii (*éya orjfia Botâxrjç
à&QÔoç àvxéXXti ßefioXtjfAivog 'Aqxxovqoio'
wç av ix %ov 'Aqxxovqov fjfAÛiv âvvafAévatv ormeiaioao&ai xceç
XtjXâç, xa&' avràç ôè fit] $aâlù>ç ôtà xi)* fiixçôxtjxa avxwy, otî-
tatç vnoXafißctviüv (ta) àfiavoovç àaxéçaç exovxa1) xuïv àozçioy
tï&ioxai xaXeïv (oç ènï tô noXv Xtnzà xai 'ovôèv àyavâ.' Con-
iuoctis Attali et Hipparchi paraphrasibus saeculo a. Cbr. n. altero
lectum esse èni^eu(péeç confirmatur; èniôsi éeç, quod codicum
Uipparcheoram archetypus propagal, disertis Hipparchi verbis ré-
pugnât. Hinc et ex aliis, quae omitto, exemplis id necessario con-
ligendum: fuisse, qui versus apud Hipparchum Arateos ad recen-
tiorem quandam Arati recensionem ipso invito Hipparcho exactos
magis corrumperet quam emendaret. Cuius hominis memoria ultra
codicum Hipparcheorum archetypum necessario revocanda est. Eté-
nim versus de Chelis Aratei, quos modo tractavi, in duorum qui
supersunt Hipparchi codicum Laurentiani et Vaticani archetypo sic
legebantur:
àXX* aî pèv ç>aéutv iniôevéeç Ç irt ifisfiqyéeç ovôiy
àyaval xxX,
Patet verba rj ènifiBfAq)éeç lectoris cuiusdam diligentiae deberi,
posteaquam correctoris arbitrio knidevéeç ülud iam erat intrusum ;
quod ante archetypum accidisse manifestum. Praeferendum vero
1) f/uy t« et antea t&ç vnoXaußayiltai Vat. tàç vnoXafjßävii ri Laar.
Henne« XIX. S
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114
MAASS
irtifA6fig>étçt quia senlentiam continel vere poeticam, ex qua Chelae
splendoris sui vilitatem conquérantes inducuotur, cf. Vossium ad
h. 1. Ulud autem èniôevésç cum etiam in Marciano Arati libro
inveniatur, edilionis Theooeae cum ea, ad quam versus apud Hip-
parchum Aratei vi conformait sunt, quaedam similitudo efÛcitur
haud forluila. At nihil ultra similitudinem : sunt enim, de qui bus
di ire rant. Velul
v. 47 qyéçovjai Hipparchus p. 173 habet: qyvoviai Marcianus
et 'yçâcpGiai q>éçortai\
v. 49 èrriT$hetat Hipp. p. 173: ànojHvBiai M. et 'yçâyexai
v. 521 yovvara *e~itai Hipp. p. 205: yovva yoçeïrai M.
v. 560 oV avti?lwoiv éxaatai Hipp. p. 209: oV àvréllt]tTtv
ïxâoti] M.
v. 599 fiéxçi Hipp. p. 219: néoqxx M., alia. —
Dixi, quid de certo illo coniecturarum génère a Theone ad-
misso iudicandum esse ceoseam.
2. Editionibus priorum quo modo ad suam recensionem
constiluendam usus sit, deinceps dicendum. Quod fieri potest bre-
vissime, si quidem modo bine modo illinc quod placerel elegit ra-
Uonibus ductus nec certis semper nec probis neque ila comparatis,
ut generatim explicari possint. In singulis igitur ûdem Theonis
expendamus oportet adsumpta reliqua, quam largam superesse dixi,
materia. Et boc quidem qua ratione inslituendum videatur, exemplis
secundum praecipua subsidia critica dispositis inlustrabo, iis tameo
omissis, quae satis iam supra mihi tractasse videor.
In posteriore poematis parte, cui Jioorjpela inscribunt gram-
matici, Ara tus Theophrasti potissimum *de signis temp esta tu m'
librum expressil Cuius libri cum insigne ad nos fragmentum
pervenerit, res ipsa postulat, ut quid inde ad factitandam in Arato
critica m redundet exploretur.
V. 980 cum de pluviae observatione ageret Aratus baec prae-
scripsit: 'Pluviam instare, si sub hiemis tempus in ipsa lucerna
flainmae languescerent 'In avtô<pi fiiaçalvovtcu' ; hoc enim Theo
et in textu et in scholiis reposuit. Vitium illud metricum iam ante
Theonis a e ta te m poetam contraxisse Avieni docet similitudo, qui
'laoguent' transtulit. Medelam quaerenti Theophrastus ultro suc-
currit, qui non languorem radiorum sed scintillarum motum ob-
servandum esse iudicavit: èàv al àxzïveç nrjdiïotv kn avxôv
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DE PlIAENOMENIS ARATI RECEINSENDIS
115
(p. 391 Didot). Iam vero alteram quandam leclionem librarius
Marcianus suprascripsit tuaQ(Àaiço>tai\ Id si mutalum erit in
uaçuaiçovoiv — nam medium huius verbi non videtur usurpari
— e( vilium tollitur et Theophrasti consentit descriptio. Genuinum
igitur illud fiaçafiaîçovai recte fecit Immanuel Bekkerus quod
poetae restituit. At sprevit Theo et a pert a m recipere corruptelam,
iacertum qua de causa, maluit.1)
Pergo ad translatores latinos, quorum eo potissimum referenda
est utilitas, quod quae in suo quisque ezemplari tradita invenit
cum Theonis recensione hodie conferri posaunt. Quamquam in
hoc ipso examine cautissimos nos esse oportet. Nam neque abs-
tinent corrigendis poetae quos suspicantur errorîbus et indiligentia,
et Avienus Germanicum magis quam A rat um exprimere videtur
Toluisse. Ipsae quas novas latini suppeditant lectiones partim cum
Tbeoneis congruunt partim dissentiunt. Pars melior, pars sine mora
abicienda. Versibus 607 — 610 Argo Chelis exorientibus tota iam
ferri sublimis dicitur. Quae ila commemoravit Attalus apud Hippar-
chom p. 220 C Pet.: y.atà âe tovzov rôv xaiçbv oX^v oprjai jt]v
Jq'/ü) avajeTctXxévai Xiywv ovzioç'
ovè' av kneçxônevai XrjXaï mal Xemct (pâovoai
a(fçaotoi naçiouv knû uéya or^ia Boœirjç
â&çôoç âvtéXXei ßeßoXijfiivog *Aqxiovqoio'
yAqyu) ô* av paXa nàoa ^eiïjoçoç ïo taxai rjdr].
'Joyto ô' ov u. ii. Vaticano melioris notae libro offertur, Lau-
rentiano ô3 ev: ov igitur in communi codicum archetypo scriptum
fuisse videtur, etsi ab ipsa Attali paraphrasi, quae ô* av lectionem
tuetur, plane abhorret: oXyv qpyoï ryv 3Açya) àvaxexaXxévai.
Genuinum igitur libri Hipparcbei corrector, de quo modo disserui,
expulisse ac subslituisse illud ô1 ov censendus est. Attali scripluram
i' av translatores latini suis in editionibus legerunt cf. Germanie.
623 s. :
Surgentis etiam Chelas sua signa notabunt:
exilit Oceano nunc toto crine Bootes,
quetn claro veniens Àrctums nuntiat ore,
celsaque Pnppis habet etc.
t) Cf. Aristoph. Vesp. 262 s.:
Imtöt viv xoïaiv Xv%yotç ovtoù fivxqrtç-
(ftXti <T, otay tovr' jJ, nouïv vixbv ftâXusjtt.
Scholiasia adfert Theophraslum.
&*
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116
MAASS
et Avien. v. 1133 s.:
7am ce/so Thessala Puppis
aether e subvehitur etc.
Conferendus etiam Hyginus Astron. IV 12 p. 110 Bünte1): Chelù
exotïentibus videtur et Bootes exoriens totus, et tota navis adparet
Argo etc. Nihilo tameu juin us spreta tani cerU lectione Theouem
*Aoyù d' ov nâla nota a reposuisse Marciaui scriptura demonstrat,
quae hunc in raotluni in scholiis viadicalur: yçanxéov âk 'ou (uxla
jiàoa\ èneiârj ov% oit] xarfjotéçiotai , xa&ùç etnofiev, ctÀÀ'
r)nUopoç [seil, latbv 0i%6waa xar' avtôv]. Quod idem cum in
Hipparchi librum a correctore illo invectum sit, patet editione
quadara a Tbeonea di versa fuisse propagatura.
ArcUm eiusdem correctoris cum Theone adûnitatem, quam
supra p. 111 iam attigi, facile etiam alibi perspicimus. Ter in
Marciano ol pronomen ita usurpatur, quasi digammo careret, v. 50,
485, 706 (cf. Hermanni Orphica p. 782); versum 50 eadem qua
Marcianus codex corruptela depravatum sic libri Hipparchei p. 1 73 £
Petav. tradiderunt: rt pév ol âxçri : fj ôé oi axçrj correxit Herman-
nus. Nihil igitur bis testibus ne concordanlibus quidem temere
credendum est, sed ponderandum. —
Denique ad crilicum quoddam subsidium transgredior , cuius
mentio iam supra mihi inicienda erat. Dili partim inter lineas
partim in margine vel denique in scholiorum compage Nicetam
librarium alterius cuiusdam codicis discrepantias adnotasse solemni
ista formula yçctqyetai xai %o deiva plerumque praefixa. Neque
prorsus inutilem illam esse lectionis varietatem facile coguoscitur.
Velut versus de polis 24 s. ita liber Marcianus tradidit:
<zU' o fib ovx èniorttoç, o <T àvtloç èx ßoqiao
vtyà&ev èx ßooiao.
Repetitio èx ßooiao insulsa : yçâyeTcu xai 'Qxeavoïo ad posterius
illud èx (t. suprascripsit eadem manus prima, quam lectionem
patet sequendam esse. Versus 36 talis est in Marciano
oï ti)v fib Kvvôoovoav ènixlrjoiv xaléovoiv,
quamvis falso ad Curetés qui praecedunt pronomen oï referendum
sit. lure igitur quod supra legitur a manu prima xai trjv fih
11 Hygiuum ad alterum post Chr. saeculum exiens referendum esse
ex iis quae de Catasterismis pseadoeratosthenicis Philol. I nters. VI script
efficitur: quae cum Roberti obeervationibus (Eratosth. Cat. rel. p. 236) ultro
concordant.
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DE PHAENOMENIS ARATI RECENSENDIS
117
ab editoribus receptum eat. Item alia eiusdem generis. Nihil vero
his locis effici fatendum: sunt aut vitia vulgaria, quibus codices
ab u oda re soleot, aut correctiooes obviae. Certiora quaedam exempla
parata: UDiun delibo. V. 477 orbem lacleuin Aratus spleodore ce-
teros circulos caelestes antecellere cum monuisset, quattuor polis-
simonim magnitudinein buoc in modum compara vit:
%a àè juézça zoaot. ntav^uiv tibç koirtuv
oi ôvo' toi de oçpétov ftéya Lielovsç tlXiooortai.
Circuitum igitur circuli lactei dicit ex Ulis duos aequiparare,
zodiacum scilicet et aequinoctialem , duos non item hiemalem et
aestivum:
roi ôè oqtéwv itèya lielovtç tlliooovrai.
Probavi lectionem fiéya lieioveç, quam adiunxit librarius cum io
textum fiéy* àiislvoveç insereret. Et boc quidem ferri nequit,
quoniam aestivum et biemalem constat reapse ambilu cedere zo-
diaco et aequinoctiali. Scio equidem, boc ne Theonem quidem
ignorasse, sed rettulisse illud toi — elXloooviai ad eosdem quos
spectat quod proxime antecedit:
Ta ôk iiétoa tôooi niovoatv ttbo* èorwtov
oi ôvo xrê. :
sed ferri banc posse interpretationem propterea denego, quia et
idem bis poeta dixisset et circulorum biemalis aestivique com-
parationem perperam omisisset. Itaque boc loco editor ille, cuius
varietatem lectionis supra textus verba vel in margine adnotare
consuevit librarius, verum servasse existimandus est. Vix iam diserta
Hipparcbi opus videtur paraphrasi, qua illud confirmetur p. 200 E
Petav. : Iv ôk toiç tÇrjç néçï rov yalaÇiov xvxXov einùv im-
(f tçtif on %ùv Teooâçù)v xwckcav ôvo (tovtwv) iooi eioiv, oi
ôt ôvo rzokXiji ihxoooveÇj Xéytav ovtojç'
toj ôq tôt xQOirjv pkv aXiyxioç ovxéri xvxXoç
âivéïzcu' tà ôh Liérça rôooi ntovQiav neç èôvtwv
oi ôvo' roi ôé oqtéwv iiéya fieioveç*) ùliooovrai.
1) lia earn explicavit altero ad h. I. scholio: âXXuç- ttß yakaÇiq ol âvo
jûv iiçtipiyw jtàv Tioaâçwv ioofAtxçoi tiaiv S xs tyâutxbç xai ô loq-
fUQiyôç — xai yàç ovxoi fiiyicxoi — oi âk ko moi âvo (Aiioviç, xov-
xéoitv o xt xiituçif hç zçonixbç xal o &tçivoç.
2) fiiy' àfitîyovoç Vat. , quod paraphrasi (rroX\<5 IXaoaovtç) refragatur.
— Celerum Hipparchi viluperiom in causa fuisse credo, cur ftiy* àpiivovsç
ooraretur.
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HS
MAASS
Ovx ev ôi pot âoxeï Xdyeo&at ovSh xovxo, oit ,coXXi£ Ikâo-
aovéç daw oi xQontxoi xov iorjfieçwov xoi xov ÇqtâtaKOv'
Haooov yàç rj x<ji ta (iéçet Xelnovxat ctvxwv.
Operae pretium mihi videor facturus, si de hoc edilore quae
comperiri possint exponam. Ac prim uni quidem ilium constat sua
ipsius fabularum cognilione abusum miram Aralo ac reconditam
mythologiae obtrusisse doctrinam. Plaue eandem eodem errore de-
ceptus Arato is adscripsit interpres, cuius commentarius a 'Cata-
sterismorum' compilatore excerptus est, cf. Phil. Unters. VI p. 42 s.
Sagittarium p. 105 ab aliis vidimus pro Chirone ab aliis pro Groto
Euphemae Alio habitum; illi àyavov Togevxrjoog, kXaopçov T. hi
reposuerunt. Narratio Cataslerismorum eo tendit, ut Crotura illo
in sidere, non Oh iron em adparere demonstretur ; ideoque haec in
verba desinit: dtonso oi yqâcpovxeg avxbv Kévxavçov ôtctfiaç-
xavovotv. Quid quod Croti celeritatem in causa fuisse Cataste-
rismi volunt, cur inter astra constitueretur; audiamus Hygini
disputationem ex Catasterismorum fonte deriratam p. 151 s. Robert:
hunc complures Centaurum esse dixerunt, alii autem hat de causa
negaverunt, quod nemo Centanrus sagitlis sit usus .... Eum domi-
cilium in monte Helicone habuisse et ami Musis solitum delect an,
nonnunquam etiam studio venationis exerceri (nonnulli dixerunt).
Itaque pro mérita diligentia magnam laudem adsecutum; nam et
celerrimum in silvis et acutissimnm in musis factum esse. Pro quo
studio illius pelisse Musas ab love, ut in aliquo astrorum numéro
deformaretnr; itaque Iovem fecisse, et cum omnia iUius artificia
uno corpore vellet signipcare, crura eius equina fecisse, quod equo
multum sit usus, et sagiltas adiunxisse, ut ex his et acumen et
celeritns eius videretnr etc. His ekaqpoov ToÇevrfjçoç script urara
Arato vindicari intellegitur.
Porro v. 641 s. considerandi:
rj dé oi è% avifjÇ irc&teivctxo &t]oiov akXo,
vr]OOv ctvctQQr^aoa uioctg ky.âxBçd'e y.oXaivaç :
ijtexetvaxo (intendit, incitavil) Marcianus. Eodem respexit scho-
liasta, cum hanc aliunde adferrel discrepantiam : yçâqptxai xai
irtexeilaxo eamque ita explicaret: 6 ôt lôyoç' r] "Açxe^iç k£
ctvxrg rijg Xlov trreidlaxo, xovréaxiv à v a â o & ij v a t
iTtoiijoev. 'Eneitilaxo igitur patet Calasterismis subesse, qui
haec circumscribunt VII p. 72 Rob. xovxôv cpaoiv lu o Lrt a sv
^Qxeftiç avaöo&t]vai U xoXwvqg xijg Xiov v^aov.
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DE PHAENOMENIS AR ATI RECENSENDIS 119
Haec hactenus. Interpretern Arati euodemque editorem, quo de
agitur, ad saeculum I exieos ant iniens II retluli I. c. p. 54, com-
pares illias lectiones ex Hygini Aslrooomia erui possunt, non-
nullas supra iam attuli.
■
IV.
Haec fere sunt quae nunc de Pbaenomenorum historia critica
proferre volui. Superesse scio bac in causa baud pauca aut nimis
ioceita aut plane adbuc obscura, quae aperiri omnia unquaro posse
desperaodum, nonnulla alia oblata scribendi opportunitate supplere
ipse conabor; rei summam, quam disputation is exordio ad disponen-
dum iudicandumque adparaturo criticum rettuli, non dubito quin
confecerim. Unde autem huius coramentationis feci initium indidem
disserendi fin em repetam, ut, qualem nobis Arati textum coniuncta
tot auctomm testimonia iam constituant, sine molesta multorum
exemplorum enumeratione in Universum comprebendam.
Optimus illis ex fontibus Aratus mihi videtur evadere. Sed
bic acutissimo viro et qui in hoc litte ram m génère quasi regoabat
obloqaendum est graviter dissentienti. Philippus enim Btittmannus
non modo bodie codicibus (quos in censum perm ul tos venire sibi
persuaseral) depravatissimum haud raro poetam circumferri censuit,
verum vel ante Hipparchi aelatem vulnera contraxisse insanabilia
confidenter pronuntiavit. Ex arguments quae altulit duo gravis-
sima seligam: cetera tantidem facienda.
1. Post versus 322—325, qui sunt de Orione:
XoÇoç fikv TavQoto topf} vrtoxéxlizai avtôç
'QaçlofV (Atj xêtvov otiç xa&açjj ivi vvxxi
vipov TtemrjWTa naçéçxêtai, akla nenol&oi
ovçavov (loaviôwv Teçoipeçéûreça \}t]i)oao&ai :
lacunam Buttmannus statuit, cum excusari nullo pacto posse di-
ceret, quod signum omnium fulgidissimum et figurata specie
praeter cetera conspicuum describendo tarn leviter poeta defun-
geretur, ut obiter tantum de eo hoc praedicaret: qui illum prae-
teriisset, praecellentius aliud signum non esse intuiturum. Quod
inagis etiam mirandum esse, si quidem alia multo inferiora signa
copia verborum ac laudibus exornata legerentur. Nam v. 200 de
Andromeda post similem laudis introitum, haec statim subici
toir} ol xeyaXrj, toïot dé ot afitpoxèçbi^v
(vfiOt, xal nôôeç àxçôiaioi xai Cwftava navta
120
MA ASS
et v. 77 de Serpentario
toïoi oi xetpalj} vnoxêifitvoi ùylaol wfioi
tïÔOVTCtl.
Quorum si quis meminisset in verbis illis Orionis virtutem nun-
tiantibus, quae adscripsi, eum hoc certe si quo alio loco exspecta-
turum, iterandis vocibus joïoç, toloi, %oitj memoratum iri luci-
dissimas illas iu utroque humero et in ulroque pede Stellas nobi-
lemque tribus gemmis fulgeotem zonam. Hinc igitur profectus
excidisse suspicatur, quae de Ononis splendore Aratus exposuisset.
— Tenendum est, Buttmannum non desperata quadam verborum
corruptela versuumve perturbatione sed tantummodo narrandi et
materiam disponendi ratione oftensum esse. Mihi tradita ratio
toleranda esse videretur, eliamsi certum poetae consilium, unde
promanasset, detegi non posset; puto autem posse aperiri. Nam —
ut Godofredi Hermanni verbis utar — 'cum quid ita comparatum
est, ut, quo magis solum ac nudum conspicitur, eo maius atque
admirabilius adpareat': quin accuratiorem Orionis descriptiooem
hoc ipso loco poetam omisisse et in sola commemoratione propterea
arbitremur acquievisse, ne ipse noceret ornatus neve oculos ani-
mumve ab attenta sideris contemplatione quodammodo sevocaret?
Accedit quod inferius, cum iterum ac tertium accuratior Orionis
mentio inicienda esset, omissa ita plane supplevit, ut voluit Butt-
maunus v. 586 s.:
ô d' a vt log ovôèv àetxfjç,
all' ev fiiv Çu>vi]t el 6' dftg>otéçoiat tpauvôç
wfAOïç 3Qaoiu>v, Çiçpeoç ys /uèv lq>i jrenotdwç,
nâvxa (péçiov lloxa^wv, xéçaoç naçateivexai allov.
Denique v. 636 s. fabulam de Orione Chiam pluribus enarravit.
His igitur reiectis alterum BulLmanni argumentum ponderemus,
de quo ipsum p. 59 s. editionis anno 1826 emissae audiamus dis-
serentem: 'Excidisse rêvera illa de Orione eo quo siguiûcavimus
modo con form a ta, eius rei haud obscurum indicium praebere mihi
videtur forma orationis, qua ab Orione ad Ganem in nostro textu
statim a verbis illis fif] xeïvov \h)rjoao&ai transitur, post
quae verba non Sirius modo Stella sed etiam reliqua Canis figura,
Orionis tota imagine longe obscurior illa, paucis adumbratur.'
Versus adponam, ut et haec et cetera possint intellegi:
323 jurç xeïvov (Orionem) oziç xadaçf] ivl vvxxL
vtpov TtenjrjiüTa naoéQxetcu, alla nenoi&oi
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DE PHAENOMENIS ARATl REGENSEN DIS 121
*
ovçavbv eioavtâwv nçoqfeoéoreQa \}r)rjoao9ai '
toloç ol xaï (pçovQog àetço^évtp vno vœvqt
(f ciiverai afxyoriooioi Kîcov inl noooï ßeßtjxu^,
noixiXoç, ov ftev navra necpaofiévoç xtk.
Pergit Buttmaonus: 'Quamvis enim isla roïôç ol xaï — referri
possint, et ut nunc isla leguntur referri debeant, ad mente con-
cept quaedam, longe probabilius tarnen est, verbis ilia expressa
fuisse, quae a voce toXoç vel toloi itidem inciperent, atque ob
id ipsum in transscribendo perierinl'. Arma ipse adversario Butt-
maonus subministravit. Nam cum pronomine toloç Ganem cum
Orione conferri largiatur: cur Monge probabilius' lacuna slatuatur
omnino non dispicio.
Tertium argumentum ex German ici translatione Buttmannus
desumpsil Etenim ea 'quae hic apud illum inserta leguntur nimis
ad amussim ita con formata sunt, qualia deperdita illa fuisse' con-
iectafit. Sic enim ille :
Tale caput, mognisquc humeris sic baîteus ardet,
sic vagina ensis, pernici sic pede lucet.
Talis ei custos aderit Canis ore timendo etc.
Haec igîtur e suo Arateorum codice vertisse Germanicum opinatur,
quaniquam ipse concessit 'multa ab Arato commissa Germanicum
eorrexisee quaeque derelicta viderentur sup pie visse' p. 61. Quin
ista de suo addere Germanicus potuit, praesertim cum nec scholia
neque Avienus nec denique Cicero simile quid exhibeant? —
2. Post Gepheum Gassiepiam ita Aratus descripsit ▼. 188 s.
secundum Marcianum codicem :
tov ô àça ôaïuovÎT) nooxvXivâetat ov fiâXa rtoXXrj
vvxxi qpaeivofiévrj nafiprjvidi Kaoouneia'
ov yaç fiiv noXXoi xai inrjfiotßoi yavôwoiv
àojéçeç, oï fiiv nâoav iniççijârjv ojixoojoiv.
Quam versuum scripturam scholiorum et lemmata et paraphrases
defendunt: nooxvXivôetai ov pâla noXXrj] xat yàç ouixqov in-
é%u toi ovçavov tônov xal ov navttj iv vvxtt navoelrjvqt
Xafinçà opaiverai * ov yàç noXXoi avrrjv Xaunovvovoiv aoréoeç,
— ov yàç fiiv txoXXoî] fi Kaooiineia àotéçaç e%et èni tov
oiûfxatoç ix ôiao%r]fiajoç aXXr^Xwv xar* ev&eïav wç kyyiota
xeiuévovç, dv o ßoQeiotatog inl trjç xa&éâçaç iotlv , 6 ôk
votianatoç inl trjç xerpaXrjç, ol ôh tovtuiv uetaÇv âvo to trjç
jïaxutvixtjç âixXiâoç axrjfict noiovvteç totovtov, tov i; fikv nçattrj
122 MA ASS, DE PHAENOMENIS AR ATI RECENSENDIS
yçanfAi] loti %6 owfia, rj âk (ôevtéga) nhxyia ta yôvata. Theo-
nis igitur scriptures 'ov pàka fioXlr] ' et 'ov yâo piv noXXoi ' récu-
péra vimus. Easdem vituperaodo confirmavit II ip parch us p. 187 A
Peta?.: tpevdœç ôi xai tovto ô "Aqaxoç ntçï tijç Kaoou-
neiaç kéysi, oti èotiv
ou (.lâXa nolXt\
*vxxï ipaêivOfÂéyr) nafi/ur^iäi KaooUnua'
ov yâo fit* noXhn xai ènrjuoipok yavôiooi*.
oi yàç uleiatOL %wv èv avtjj ôeixvv/uévwy kannQÔveçoi elot
%wy è> toîç ùifAOtç %ov 'Oohov%ov, ovç cpriotv h tfj navoeltjiHp
Ucpavelç elvai xtè. Atqui cum multa ac gravia Aralum errasse
ex Hipparcho satis constet, non traditionis certissimae et perve»
tustae vitium sed neglegenliam poetae vel rerum astronomicarum
inscitiam incusabimus. Frustra igitur, ut Aratum purgaret, mihi
sua (p. 9 edit.) disputasse Buttmanuus videtur, quae adponenda
sunt: *Istud mihi haud persuadetur, lapsum esse Aratum ignoratione
signi omnium notissimi, cuius quinque tertiae magoitudinis stellae
eaeque si quae atiae knrjuoißol et, ut videmus, ob formam sin-
gularem digitis olim quottidie monstratae, parvura illud signum
totum opplent. lllo igitur ipso knti^otßol erincitur, affirmative
hune versum lectitatum fuisse in antiquissimis, quae Hipparcbus
non viderit, exemplis; et commode a Vindobonensi offertur scripture
tj yâo (seil, pro ov yâo): quo tarnen efficitur, in iis, quae hune
versum praecedunt, ut fulgens praedicatum esse hoc signum' etc.
Mittamus apographon Viodobonense; nulla emendandi nécessitas,
ut dictum est. — Quae cum ita sint, teneo quod posui, coniunctis
tot tantisque subsidiis Arati Phaenomena optime posse reslitui.
Berolini, m. Febr. 18S3. ERNESTUS MA ASS.
»
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ZU DEN EXCERPTSAMMLUXGEN DES
KONSTANTIN PORPHYROGENNETOS.
1. Zu den Gesandtschaftsexcerpten.
Id der Abtheilung der vom Kaiser Konstantin Porphyrogen-
netos veranlassten historischen Encyclopädie, in welcher unter dem
Titel rteçt nQioßtiov die Berichte älterer und neuerer Historiker
Ober den Verlauf von Gesandtschaften zusammengestellt sind, haben
bereits seit langer Zeit einige wenige Ex ce rp te durch ihre auffüllige
den Grundprincipien der Sammlung widersprechende Form die
Aufmerksamkeit der Gelehrten auf sich gelenkt. Während die Ab-
sicht der Excerptoren im Ganzen und Grossen die ist, die Er-
zählungen der ihnen vorliegenden Autoren nicht nur ihrem sach-
lichen Gehalte nach, sondern in voller Ausdehnung, im Wortlaute
der Originale, mitzutheilen, und während dieselben von dieser Form
wesentlich nur da abweichen, wo am Anfange oder am Ende die aus-
geschnittene Erzählung der Abrundung bedurfte, um verständlich zu
sein, oder wo ein Stück dieser Erzählung als zu einer anderen
Abtheilung des Gesammtwerkes gehörig ausgelassen und durch
einige den Ausschnitt verdeckende Worte ersetzt wurde — während,
um es kurz zu sagen, reine Excerpiruug, nicht Epitomirung, den
Grundcharakler der Sammlung bildet, geben einzelne Excerpte nur
eine Epitome der allerkürzesten Form, und, was noch auffälliger
ist, in mehreren Fällen findet sich diese Epitome neben der aus-
führlichen Erzählung im Wortlaute des Originals, lieber die meisten
derselben, welche sich an einer Stelle (Polyb. lib. XXII c. 1 u. 2
bei Hultsch, lib. XXIII c. 4 u. 5 bei DindorQ beisammen (Inden,
urtheilt Schweighäuser (Polyb. vol. VII p. 498): Tituli hi sive ar-
gumenta eclogamm, quae partim deinde ipsae exhibentur, partim
etiam praetermissae sunt, videntur fuisse monita praescripta ama~
nuensi ab eo, qui confident's colligendisque his eclogis praefuit, ut
sciret amanuensis quasnam historiae Polybianae particulas in harum
edogarum numerum referre deberet. Per errorem deinde ipsi hi
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124
de BOOR
fiftftt pro eclogis sunt tramscripti. Diese Ansicht ist von Nissen
(Krit. Untersuchungen über die Quellen der vierten und fünften
Decade des Livius S. 4) aufgenommen und (S. 320) dahin erweitert
worden, dass er noch ein anderes Excerpt aus Polybios (vgl. die
Note zu Pol. III 20 p. 206 ed. Hultsch) als die Vorschrift des Re-
dactors für die Abfassung des Excerpts, welches Polyb. III c. 20
§ 6 bis c. 33 umfasst, erkennt, noch ein anderes als Vorschrift für
die Abfassung eines Excerpts aus Dionysios von Halikarnass. Die
Nissensche Auffassung der letzteren Stelle ist von Ernst Schulze
(De excerptis Constantinianis qtiaestionts criticae p. 21) gebilligt.
Mir ist diese herrschende Ansicht Ober die epitomtrten Ex-
cerpte, welche beim ersten Anblick viel bestechendes hat, bei
näherer Betrachtung als höchst unwahrscheinlich erschienen, und
wenn ich auch an die Stelle dieser Hypothese nur eine andere
setzen kann, so glaube ich doch für dieselbe den Anspruch auf
grössere Wahrscheinlichkeit erheben zu können. Ich beginne die
Besprechung mit der Stelle, welche angeblich die Vorschrift für
das Dionysexcerpt enthalten soll, theils weil sich an ihr die Schwä-
chen der Schweighäuser -Nissenschen Erklärung am deutlichsten
zeigen, theils weil es für eine richtige Erklärung der Erscheinung
von Belang ist, dieselbe auf den Kreis der Excerpte aus Polybios
zu beschränken.
Der äussere Sachverhalt ist folgender. In dem Bande, welcher
die Gesandtschaften der Börner an fremde Völker enthält, bezeugt
die vorausgeschickte Inhaltsübersicht folgende Reihenfolge von ex-
cerpirten Schriftstellern: a JIHqov nonqmiov xai /naytvjçov.
ß' rewçylov fiovaxov. y 'liaâvvov 3Avtio%i<as, à Jiovvoiov
'uïXutaQvaoiwç qw/holk^ç àçxctioXoylaç xtX. Demgemass finden
wir in der Sammlung zuerst Excerpte aus Petros Palrikios, dann
aus Georgios Monachos, dem sogenannten Hamartolos. Nach dem
Schlüsse dieser Excerpte geht es folgendermassen weiter1):
flsçi ngeaßewv 'Ptafiaitav nçoç è&vixovç.
'Ek tîjç xçovixijç 'Itoâvvov îatoçlaç'
1) Im Cod. Monac. 267 fol. 11«, den ich selber geseheo. Die anderen
Handschriften kenne ich nicht, doch bezeugt denselben Sachverhalt für den
Ambrosianus Kiessling bei Nissen p. 316; für den Bruxellensis verdanke ich
die gleiche Noliz der Güte des Herrn Dr. W. Meyer, Bibliotheks-Secretair in
München; für den Escorialensis lässt sich nach den Angaben Millers das
Gleiche schliessen.
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DIE EXCERPTSAMMLUNGEN DES PORPIIYROGEISNETOS 125
Vu èni ^ievxiov IIootovfAiov xai ratov Kkavôiov vnâtwv
laçartiroiç pè* dnoixoiç ovaiv 'Ellijyatv, oUovai âk trjç 'ita-
liaç tà ioxata, 'Ptapaïoi no 'U^eîv fyvwoa*, o%i ètl (1. drj) noto-
ßmag oqtwv naçà toy (corr. aus %6) xotvov àrtâvrwv ày&çw-
nwv vôfiov lôyoïç %b xai eçyoïç aoxrjßoai ntQivßQioav , JIo-
atovuiov te rov vavaçx^cayroç trjv trjßrjyov. alla xal
âtôu %ovç yilovQ xi l.
Mit den Worten xai âiôti beginnt ein im Anfange verstüm-
meltes Fragment des Dionysios von Halikarnass (lib. XV c. 5. 6
ed. Kiessling); auf dieses folgen die weiteren Stocke lib. XV
c7— 10; lib. XVII und XVIII c. 1—3; lib. XVIIII c. 5. 6; Hb.
XV11II c. 13—16. Das Excerpt Hb. XVIIII c. 5. 6 behandelt die
Beschimpfung der römischen Gesandtschaft in Tarent und ist das
von Nissen als Ausführung der oben ausgeschriebenen Vorschrift
gedachte Stück.
Eines steht bei dem angegebenen Bestände unserer Hand-
schriften absolut fest: dass zwischen der Ueberschrift der Excerpte
des Jobannes und dem ersten Worte der verstümmelt beginnenden
Excerpte des Dionysios eine grössere, nur durch Ausfall einer nicht
näher bestimmbaren Anxahl von Blattern erklärbare Lücke ist, durch
welche uns Excerpte aus Johannes An Ii och en us, die Ueberschrift der
Dionysexcerpte und mindestens der Anfang des Excerpts aus Dionys
XV 5 (falls nicht auch aus früheren Büchern Excerpte vorhanden
waren) verloren sind. Dieser Ausfall ist um so weniger auffällig,
als alle Anzeichen dafür sprechen, dass die verschollene Hand-
schrift, aus welcher unsere gesammte Ueberlieferung geflossen ist,
sich in äusserst verwahrlostem Zustande befand, da auch in der
anderen Sammlung neoi ngiaßeiov i&vixwv nçbç 'Pwfiaiovç eine
ungeheure Lücke ist, welche den Verlust des Schlusses der Ex-
cerpte aus Eunapios und des Anfanges der Excerpte aus Polybios
verschuldet hat. Es kann sich in unserem Falle nur fragen, wo
der Eintritt der Lücke anzusetzen ist. Nach dem sonst in ähn-
lichen Fällen befolgten Principe offenbar da, wo ein am Ende und
ein am Anfange verstümmelter Satz zusammenstossen , d. h. hier
zwischen alla und xai , und wo , wie hier im Monacensis , die
Lücke angedeutet ist; demnach wäre das ausgeschriebene Stück
als der Anfang eines Excerpts aus Johannes Anliochenus zu er-
klären. Wenn wir alla als die ersten Silben eines Wortes an-
sehen, dessen Schlusssilben den Anfang des ersten ausgefallenen
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12G
de BOOR
Blades bildeten, so liegt in dieser 'unsinnigen Notiz', wie Nissen
sie wiederholt bezeichnet, sprachlich nicht mehr Unsinniges, als
jeder seines Endes beraubte Salz anscheinend hat. Billigt man die
Nissensche Hypothese, so slösst man bereits bei diesem rein
äusserlicben Punkte der Erklärung der Entstehung der Lücke auf
grossere Schwierigkeiten. Plausibel erscheint die Aufnahme einer
solchen für den Amanuensis bestimmten Anweisung in den Text
nur dann, wenn dieser dieselbe ihrer Form wegen für ein Excerpt
aus dem ihm gerade vorliegenden Schriftsteller hielt und sie daher
unter die übrigen Excerpte selbst, nicht etwa an den Rand,
schrieb. In der Originalhandschrift müsste sie somit unter den
Dionysexcerpten gestanden haben. Dies zwingt aber zur Annahme
einer doppelten Lücke in unseren Abschriften, einer, in welcher
die nach Angabe des vorangeschickten Verzeichnisses einstmals vor-
handenen Excerpte aus Johannes Antiochenus und der Anfang der
Dionysexcerpte mit ihrer Ueberschrift untergegangen sind, einer
anderen, aus der sich erklärt, warum der Schluss der Vorschrift
und der Anfang des Excerpts aus Dionysios verstümmelt sind. Da-
nach müsste auch im Archetypus die Ueberschrift der Excerpte
aus Johannes den Schluss eines Blattes gebildet haben, was ja
nicht unmöglich, aber doch nicht gerade wahrscheinlich ist; wenn
man bis so nahe an den Rand des Blattes gekommen, pflegt man
doch mit dem ganz neuen Abschnitte auch ein neues Blatt zu be-
ginnen. Auch das Auskunftsmittel, ein Blatt habe sich zufällig ge-
rettet und sei an jener Stelle der Vorlage eingeschoben gewesen,
ist kein sehr glaubliches, denn offenbar ist das oben ausgeschriebene
Stück zu kurz um ein ganzes Blatt ausgefüllt zu haben.
Aber auch innere Gründe machen die Nissensche Auffassung
dieser Stelle mehr als unwahrscheinlich. Man betrachte zunächst
die Form der angeblichen Anweisung. Wir wissen zwar, wenn die
Nissensche Hypothese fällt, nicht, wie die mit der Auswahl und
Abgrenzung der Stücke für die einzelnen Abtheilungen betrauten
Redactoren der Encyclopädie ihre Vorschriften für die ihnen unter-
stellten Schreiber abgefasst haben, aber das Resultat zeigt, dass die-
selben gründlich gewesen sind. Mehr als einmal können wir in den
erhaltenen Resten der Sammlung constatiren, dass das Excerpt aus
einer Abtheilung ganz genau an dasjenige einer anderen Sammlung
anschliesst, an dieses wieder sich ein anderer Ausschnitt anfügt, und
können daraus den Schluss ziehen, dass die Grenzen in sehr be-
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DIE EXCERPTSAMMLUNGEN DES P0RPI1YR0GENINET0S 127
stimmten Ausdrücken angegeben waren. Derartige genauere Angabeu
denkt sich offenbar Nissen selbst, wenn er auf die genaue Ueber-
einstimmung des Umianges mancher Excerpta anliqua des Polybios
mit solchen der Koostanlinschen Sammlung aufmerksam machend
S. 322 A Dm. schreibt: 'Ich glaube der Ursprung der Excerpta anti-
qua wird so zu erklären sein, dass Jemand ein Exemplar des Po-
lybios, in welchem für das Konstantinsche Sammelwerk die zu
entnehmenden Stücke angemerkt waren, benutzt und eine Aus-
wahl dieser Stücke abgeschrieben hat.' Ich stimme dieser Ansicht
vollständig bei, schliesse aber eben daraus, dass auf diese Weise
genaue Uehereinstimmung zwischen dem Umfange von Excerpten,
welche zu ganz verschiedener Zeit gemacht sind, erzielt worden
ist, dass die Vorschriften unmissversländlich klar waren, wie man
es a priori annehmen mttsste, wenn man sich die ungeheure An-
zahl doubletter Erzählungen in den verschiedenen Abtheilungen
vergegenwärtigt, welche durch Nachlässigkeit und Unklarheit der
Vorschriften nothwendiger Weise entstanden wären. Ferner ist es
kaum denkbar, dass die Redactoren es den handwerksroässigen
Schreibern ohne genaue Anweisungen Uberlassen haben sollten,
welche Fassung sie den Abrundungen zu Anfang und am Schlüsse
der Excerpte, den Uebergängen , welche die in der Mitte ausge-
lassenen Stücke verdecken sollten, geben wollten. Den Ansprüchen
einer präcisen Anweisung genügt nun die vorliegende in keiner
Weise. Statt anzugeben: 'Schreibe von da bis da, fange so an,
endige so', würde das erhaltene Stück eine kurze Nacherzählung
dessen, was der Schreiber in extenso abschreiben sollte, gegeben
haben, eine ebenso weitläufige wie unklare Form der Vorschrift.
Doch zugegeben, dass der Redactor seine Vorschrift in die
Form einer Epitome der zu excerpirenden Erzählung habe kleiden
können, angenommen, er habe es hier gethan — dann haben wir
zwei sehr sonderbare Umstände zu erklären. Erstens hat dann der
Schreiber die Vorschrift seines Chefs einfach ignorirt: Die Vor-
schrift nennt die Consuln, spricht von der Abstammung der Ta-
reotiner, der Lage ihrer Stadt, der Abgabe der Kriegserklärung
nach der erfolgten Beschimpfung. Wenn Dionys dies Alles hier
berührte, so hat der Abschreiber nicht für gut gehalten, irgend
etwas davon in das Excerpt aufzunehmen, sondern viel später be-
gonnen und früher aufgehört, als ihm befohlen war. Zweitens aber
ist die Notiz sachlich in Wahrheit so 'unsinnig', dass gar nicht
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128
de BOOR
abzuseilen ist, wie der Redactor, selbst wenn wir das geistige Ni-
veau dieser Herren nicht allzuhoch ansetzen, aus seiner Lecture
des Dionysios zu diesem Unsinn hätte kommen können. Die Con-
suln des Jahres waren C. Fabricius Luscinus und Q. Aemilius Papus,
und wir dürfen nach den sonstigen Erfahrungen annehmen, dass
diese Namen richtig bei Dionysios standen. Wie kommt der Re-
dactor trotzdem zu zwei Consul namen L. Postumius und C. Claudius,
welche mit den richtigen Namen nicht nur keine Aehnlichkeit
haben, sondern in dieser Zusammenstellung als Collegen in den
Fasten nie Torkommen? Wenn man den Consul Postumius aus
einer aus Flüchtigkeit entstandenen Verwechslung mit dem gleich-
namigen Gesandten erklären konnte, wie kommt C. Claudius hinzu?
Der nächstliegende Consul aus der Familie der Claudier amtirte
drei Jahre vorher. Aber dazwischen liegen die gewaltigen Kämpfe
der Romer mit den Galliern und Etruskern, welche in der Schlacht
am Yadimonischen See gipfeln, welche bei Dionysios gewiss in
aller Breite erzählt waren, so dass die Nennung des Consuls Clau-
dius unserer Stelle so weit vorausliegt, dass sie dem Redactor nicht
mehr im Sinne liegen konnte. Ein weiterer Unsinn ist die Be-
zeichnung des Postumius als yavaçxrjoaç, offenbar eine Verwechs-
lung der beiden Thatsachen, durch welche die Tarentiner die Römer
zum Kriege reizten, des Angriffs auf römische Schiffe und der
Tödlung des Führers derselben, welcher wechselnd Cornelius und
Valerius genaunt wird, und die Beschimpfung der dafür Rechen-
schaft fordernden Gesandtschaft, deren Haupt Postumius war.
So unerklärlich diese Albernheiten als einfache Epitome der
Erzählung des Dionysios sind, so charakteristisch sind sie für
Johannes Antiochenus, den Chronisten des siebenten Jahrhunderts,
welcher die kurzen Berichte seiner Vorgänger1) contaminirt und
durcheinanderwirrt. Gerade bei ihm finden sich theils ganz un-
mögliche Consulnpaare, wie frg. 44 Cassius und Sulpicius, weiche
durch den Zeitraum von zwei Jahren von einander getrennt sind,
frg. 47 Publius II und Valerius statt P. Valerius II und C. Claudius,
theils stark verdorbene Namen, wie frg. 45, theils Consuln, mit
1) Dass auch hier Eutrop ihm nicht fern sieht, zeigen die Worte der
Paraphrase des Paeanius: 'Ynb loîtov; xovç xqqvovç Taçavtivoiç lv éanxrç»
xftç 'iraMaç naa^ç xuuévot; irtfadtj rccrçà 'Poi/iaiW nôktfxoç. altia de $y
rov noUuov nctQowîa xai àolXytia naçà tov ây/jov rov Taqwiivov xarà
it5y nçetfivrtôy U rt'ç 'Pû^jjc TiToXfurjpévr,.
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•
DIE EXCERPTS \MMLUNGEN DES PORPHYROGENNETOS 129
Ereignissen verbunden, zu welchen sie gar keine Beziehung haben
wie frg. 61 oder wie frg. 44 der Ansatz der Consuln Cassius und
Sulpicius ins sechste Jahr der Republik. Auch sonst sind die
weuigen erhaltenen Fragmente der Chronik , welche über die rö-
mische Geschichte handeln, an Unsinn reich.
Da somit die absolute Verschiedenheit an Inhalt und Umfang
zwischen der angeblichen Vorschrift und dem Excerpt aus Dionysios
gegen die Nissensche Erklärung, dagegen die äussere wie die innere
Beschaffenheit jenes Stockes für seine Zugehörigkeit zur Chronik
des An Ii och en us spricht, so hat ein künftiger Herausgeber der
Fragmente des Johannes dasselbe, nicht zur Erhöhung des Ruhmes
seines Autors, unter dieselben aufzunehmen. Dass die Erzählung
über dasselbe Ereigniss aus Antiochenus und Dionysios nebenein-
ander excerpirt ist, ist um so weniger auffällig, als sich in den
tiesandtschaftsexcerpten sogar noch zwei weitere Repliken dieser
Erzählung aus Dio Cassius und Appian finden. Und Nissen selbst
(1. 1. S. 4) ladelt als Zeichen der Oberflächlichkeit in der Anlegung
der Sammlung dass 'eine Menge von Fragmenten aus primären
and gleichlautend aus secundären Quellen ausgeschrieben worden*.
Wesentlich anders steht die Sache bei den epitomirten Ex-
cerplen aus Polybios. Hier kann kein Zweifel sein, dass dieselben
wirklich dem Polybios entnommen sind, denn sie stehen mitten
unter den übrigen Excerpten aus diesem Schriftsteller und geben
offenbar die Erzählnng desselben wieder; hier müssen also auch,
wo die Erzählung doppelt vorhanden i?t, die verkürzten Auszüge
zu den im vollen Wortlaute mitgeteilten in irgend einer Be-
ziehung stehen. Sehen wir zu, ob die Schweighäusersche Erklä-
rung dieses Zusammenbanges die Wahrscheinlichkeit für sich hat.
Die Epitome von Polyb. III 20 ff., auf welche Nissen zuerst
aufmerksam gemacht hat, lautet: "Ott 'Pw/naïoi ftçooneoovarjç
avtoJç %rjç Zaxav&étav aXitjoeioç trjç vrzo Avviflov yevo/Â.é*rjç,
ngeaßivrag %nt\inov èÇaiTrjoovraç 'Avvißav naçà KaQxydo-
*iun>. auct 6è nQoç tÔv izôlffiov 7taç€OxevâÇovjo xararoq-
Q<nttç vnârovç IlonXiov KoQvrtUov xai TißiQiov 2efinQ<ovtov.
Diese Worte sind von der Stelle, auf welche sie sich beziehen,
durch zwei Excerpte aus dem vierten Buche getrennt, und stehen
erst hinter lib. IV c. 36 § 3. Die ersten Worte beziehen sich
offenbar auf 111 20, 1 : Ol 6k tPuifialoi rcQoaneTtrcôv.vlaç avroïç
jjôïj tîjç Tc3* Zaxav&aiwv aXtôoewç, die letzten auf 111 40, 2:
Herrn« XIX. \)
t
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de BOOR
*
nçoexeiQÎaayto nétintiv fiez à ojçarortéôioy Jlôffltov fiêv Kqq-
yijliov êlç 'ißrjQiav, Tißiqiov de JSepnQuiviov eiç *dißw)y. Hier
könnte man also wirklich denken, es seien dem Schreiber die zwei
Endpunkte angegeben, wo er ein Excerpt beginnen und schliessen
sollte; umzuarbeiten war hier am Anfange und am Ende nichts,
eine besondere Anweisung hierfür in diesem Falle also Überflüssig.
Aber wie verhält sich zu dieser Vorschrift die Ausführung? Statt
mit Iii 20, 1 beginnt der Schreiber erst mit III 20, 6: "Ott 'Pw-
fialoi, nçoaneaôvzoç acpiai tov yeyovôtoç xcttcc %ovç Zcauxv-
&aiovç atvxrifiotoç , naçaxçr^a ngeoßevzag ilôfievoi xcarm
onovàrp èÇaTtéoieilav eiç trjv Kaçx^ôôva, und statt bei III 40, 2
finden sich seine Schlussworte bereits bei III 33, 5: ol iikv ov*
rtQioßtig xal to ovvéêçiov kitl tovroiç b%u)Qio&rioav. Er hat
sich also einfach mehr als sieben Capitel gespart. Aber nicht
allein ungehorsam ist der Schreiber, sondern er erlaubt sich auch
seinen Chef bioszustellen, indem er die Einschnitte genau da macht,
wo der gesunde Menschenverstand sie machen würde, nämlich, wie
die angeführten Worte zeigen, von dem Augenblicke der Ernennung
der Gesandtschaft an bis zum Abschlüsse ihrer Thäligkeit, während
der Redactor in seiner Vorschrift vorher und nachher Stücke hin-
eingezogen hätte, welche mit der Gesandtschaft gar nichts zu thun
haben, vorne eine Polemik des Polybios gegen seine Vorgänger
Uber einen die Gesandtschaft nicht berührenden Punkt, hinten die
ganze Erzählung über die nächsten kriegerischen Massnahmen Han-
nibals, seinen Enlschluss, den Krieg nach Italien hinüberzuspielen,
und den ganzen geographischen Excurs, welchen Polybios daran
anknüpft. Aber nicht genug, dass der Schreiber so am Aufange
und am Ende die falsche Anweisung des Redactors ignorirend dem
Excerpte verständige Grenzen steckt, er hat auch innerhalb dieser
beiden Endpunkte nicht Alles abgeschrieben, sondern ganze Stücke,
welche sich nicht auf die Gesandlschaft bezogen, ausgelassen, und
zufällig küonen wir hier constatiren, dass das vom Schreiber Aus-
gelassene genau im gleichen Umfange sich in anderen Bänden der
Sammlung befand, also doch offenbar von vorneherein dazu be-
stimmt war, in den Gesandtschaftsexcerpten übersprungen zu werden.
1st es glaublich, dass der dirigirende Geist einer Unternehmung so
stupide oder so nachlässig war, dass er in seinen Anweisungen
diese Verkeilung in die einzelnen Titel der Sammlung nicht kannte
oder nicht berücksichtigte, dass hingegen das ausführende Werk-
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DIE EXCERPTS AMMLUNGEN DES PORPHYROGENNETOS 131
zeug so erleuchtet oder so genau über die Principieu der Stoff-
eintbeilung der Sammlung unterrichtet war, dass er trotz einer
nichtssagenden Vorschrift aufs genaueste die Fugen, wo die ein-
zelnen Abschnitte gemacht werden sollten, traf?
Gerade an dieser Stelle sieht man die Richtigkeit der oben
berührten Ansicht von Nissen, wie die Uebereinslimmung mancher
Excerpta anliqua mit der Abgrenzung Konstantinscher Excerpte zu
erklären sei. Hier kann man während eines längeren Abschnittes
(Polyb. 111 20, 1—33, 5) verfolgen, wie sich die Excerpte ver-
schiedener Abtheilungen so genau ineinander fügen, dass man nur
das vorgesetzte ou wegzulassen braucht, um die Erzählung des
Schriftstellers ohne Unterbrechung vor sich zu haben.
III 20, 1 — 5: Auseinandersetzung des Polybios mit seinen Vor-
gängern. Sie steht, wie alle derartigen Stücke, im Titel
rreçl yviopaiv.
III 20, 6 — 25, 7: Verhandlungen der Gesandten in Karthago mit
Besprechung der hierbei zu Grunde gelegten Documente,
der berühmten früheren Verträge der Römer und Karthager,
im Titel neçt ngiaßsaiv.
III 25, 7 — 9 : Ueber die Cerimonien der Romer beim Abschlüsse
eines Vertrages, im Titel rtêçi jiyiaßeojv ausgelassen,
fand sieb, wie ausdrücklich angegeben wird, in dem uns
verlorenen Titel ntçl lâwv.
Hl 26, 1—30 fin.: Fortsetzung der Gesandtschaft im Titel kbqI
TiQioßiwv.
III 31, 1 — 32 fin.: Auseinandersetzung des Polybios mit seinen
Kritikern, von ihm selbst als naçéxpaoïç bezeichnet, im
Titel neoi noiaßstuv Ubergangen, findet sich im Titel
neçl yvointov.
HI 33, 1 — 4: Abschluss der Gesandtschaft im Titel neol rrçéo-
ßiwv.
Eine so sorgfältige Abgrenzung, bei der jeder Abtheilung der
Sammlung genau das ihr ihrer Bestimmung gemäss Zukommende
zu Theil wurde und nichts Ubergangen wurde, ist undenkbar, wenn
die den Abschreibern gegebenen Vorschriften so verkehrt und
nichtssagend waren, wie die angeblich hier vorliegende. Sie er-
klärt sich, ebenso wie der gleiche Umfang mancher Excerpta anliqua
mit Konstantinschen Excerpten, nur daraus, dass an jeder einzelnen
Schnittstelle in dem dem Abschreiber vorliegenden Manuscripte
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eine genaue Angabe gemacht war, in welche Ablheilung und in
welchem genauen Umfange ein Abschnitt aufzunehmen sei.
Auf ganz ähnliche Missverhältnisse zwischen Vorschrift und
Ausführung, zwischen dem Benehmen des Redactors und dem des
Schreibers, stossen wir bei dem umfangreichsten der in Frage
kommenden Stücke, den Excerpten aus XXII 1. 2 Hultsch (XXI 1 1
4. 5). Dies ist Schweighäuser selbst nicht verborgen geblieben,
da er schreibt: Tihdi hi sive argumenta eclogarum, quae partim
deinde ipsae exhibentur, partim etiam praetermissae sunt ; ohne dass
ihn jedoch diese halbe Ausführung stutzig gemacht haue. Und
doch ist gerade der Umstand, dass hier zum Theil Vorschrift und
Ausführung cumulirt, zum Theil die Ausführung der Vorschrift
unterlassen ist, besonders auffallend, weil der Schreiber damit in
einen Widerspruch mit sich selbst gerathen wäre. Wahrend ihn
ein Anfall von Trägheit so weit treibt, dass er willkürlich die ihm
gewordene Vorschrift ignorirt und sich begnügt, die ihm in der
Anweisung gebotene Epitome der Erzählung zu copiren, zeigt er
fast im gleichen Augenblicke wieder einen solchen Uebereifer, dass
er Epitome und Excerpt gleichzeitig mittheilt. Oder man müsste
annehmen, dass die uns vorliegende Sammlung nicht nur zufällig
durch Blattausfall Verstümmelungen erlitten habe, sondern ein spä-
terer Schreiber Excerpte, welche in der ursprünglichen Sammlung
vorhanden waren , absichtlich unterdrückt habe. Damit wäre die
weitere Untersuchung allerdings abgeschnitten.
Im Einzelnen ist das Verhältniss des Ueberlieferten folgendes:
Die epitomirten Excerpte in der Sammlung der legationes gentium
haben folgenden Wortlaut:
a) "Oti xaià %rtv dydôrjv xai feitaçaxooirv oXvfiTtiâôa ttqôç
jaïç kxatov nçto$euûv naçovaiai iyévovio nçoç 'Pwpaiovg
naçà QtUmiov xai naçà iùv nçoooçovvtcov xft Maxe-
ôovlq. ta ôàÇavra tij avyxXyxq neçl twv ngiaßsutv.
h) "Or* xai à tr\v EXXâôa (DiXinnov ôiarpoçà rtçoç QettaXovç
xai Ileççaifiovç neçi twv tiÔXbiov wv xateïxt OiXiTtrtoç
(y. tùjv 'Avtioxtxwv v.aïQwv rrjç SettaXtaç xai ïleççaifiiaç.
7j yevopérr) ôixaioXoyla rreçi rovtwv M Kotvrov Kaixi-
liov neQi rot Téfircr). ta xçi&é>za âtà tov KaixiXiov.
xai ôiaqyoçà aXXrj neçl t(5v ini Gçqxrjç nôXew* OiXinnto
nçbç tovç naç* Ev^tévovç ïtçeofievTàç xai tovç ix Ma-
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DIE EXCERPTSAMMLUNGEN DES P0RPI1YR0GENNET0S 133
çujyeiaç qpvyââaç, xai ta faSévia ntçt tovtwv iv Gitxa-
Xovixfl xai tà ôôÇavta toïç neoi tov KaixLltov.
c) rH yevonévij oqjayrj âià Oikinnov tov ßaoiXiwg iv Ma-
owveiq. naoovoia nqeoßtvtwv ix Pwfiijg xai tà tiqoq-
taj&évta ôià tovtwv. alt lai ôi aç iyéveto 'Pwfiaiotç
nobg lleçoia nôlepog.
d) Kaxa trtv JIsloTtôvvrjoov rtQeoßevTwv naoovoia naçâ te
Jltoleuaîov tov ßaotliotg xai -naqà Ev^évovç xai naçà
2elevxov. xai ta âôBavta toïç 'Axaioîg vrtéç te ttç tiqoç
ntokepaîov avfi^axiaç xai twv âwçewv twv nçoteivo-
uévwv avtolç vno twv rrçoeiçïjfiévwv ßaüiUwv. rzaçovoia
Koîvtov KaixtUov xai n^iipig vnhç twv xatà Aaxeàai-
fiova diwxt} ptvwv.
e) *Qç *Açevç xai 'AXxißtaärjg, ovteg twv àçxalwv qpvyaôwv
èx siaxeôaînovoç, inQioßtvoav eiç titv *Pw^v xai xcrir]-
yoçiav inoirjoavto 0iXonolfÀêvog xai twv *A%atwv.
An diese Excerpte schliessen sich folgende ausführlichere, den
Wortlaut des Polybios im Ganzen und Grossen genau wiederge-
benden Stücke:
1. Gesandtschaft der Lacedaemonier nach Rom, welche sich über
Philopoimen und die Achaeer beschwert. Dies veranlasst auch
Philopoimen zu einer Gesandtschaft nach Rom. Dann schickt
der König Ptolemaios einen Gesandten an die Achaeer, welche
die Gesandtschaft erwiedern.
2. Darstellung von Ereignissen in Boeotien, welche zu Gesandt-
schaften der Boeoter nach Rom, der Achaeer nach Boeotien
führen.
3. Differenzen und gegenseitige Gesandtschaften zwischen Lykiern
und Rhodiern.
4. Gesandte des Königs Eumenes, der Maroniten, Athamanen,
Perrhaeber, Thessaler, schliesslich des Königs Philipp in Rom.
Beschluss des Senats, den Q. Caecilius mit zwei anderen Ge-
sandten nach Makedonien zu schicken.
5. Gesandte der Könige Eumenes, Ptolemaios, Seleukos an die
Achaeer. Berathungen und Beschlüsse der Bundesversamm-
lung der Achaeer über die Antrage und Geschenke der Könige.
Ankunft des Caecilius.
6. Rückkehr des Caecilius. Gesandte des Eumenes und Philippos
in Rom. Beschlüsse des Senats über dieselben. Gesandte
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der Acbaeer in Rom, ebenso Areus uod Alkibiades aus Sparta.
Beschluss des Senats. Disput zwischen den Acbaeischen Ge-
sandten und Q. Gaecilius.
Ohne allen Zweifel entsprechen einander die Abschnitte d, e der
Epitome und die Excerpte 5. 6, nur dass letztere in dem Ab-
schnitte, welcher die Auseinandersetzung zwischen Ca e ci Ii us und
den Achaeischen Gesandten enthält, über die Grenzen der Epitome
hinausgeht. Ist diese also eine Vorschrift für den Schreiber, so
ist sie auch hier nicht beachtet worden, und auch hier ist der
Schreiber offenbar geschickter gewesen, als der Redactor, denn das
von ihm hinzugefügte Stock bringt erst die ganze Gesandtschaft
zum Abschlüsse, erst am Schlüsse desselben steht die vom Romischen
Senate den Gesandten ertheilte Antwort. Das Excerpt Nr. 4 ent-
spricht offenbar der Epitome a, in der wir die gleichen Gesandt-
schaften in kurzer Form erwähnt finden. Die Absend un g des
Gaecilius wird zwar nicht erwähnt, doch setzt der Abschnitt b die-
selbe als bereits geschehen voraus. Dagegen entspricht der Epi-
tome b gar kein Excerpt, wir können uns nur aus Livius XXXVIHI
24 f. ein ziemlich getreues Bild der Polybianischen Darstellung
machen. Hier würde also der Schreiber den Gehorsam völlig ver-
sagt haben und zwar mit Recht, denn es handelt sich in diesem
Theile der Epitome ausschliesslich um die Thätigkeit des Romischen
Gesandten in Griechenland, das Excerpt hätte also nicht in den
Titel 71EQÏ tiQioßtu)v idvixœv nçbç 'Pwpaiovç gehört. Umgekehrt
stehen zwischen der Vorschrift und dem ersten sie ausfahrenden
Excerpte drei Excerpte, für welche keine Vorschrift da ist. Wir
müssen somit entweder annehmen, dass auch hier ein Zufall die
anderen Vorschriften weit von dem Orte, zu dem sie gehörten, ge-
trennt habe, oder dass der Schreiber Excerpte aus dem Texte des
Polybios machte, ohne dazu autorisirt zu sein. Am auffallendsten
aber ist das Verhältnis der Epitome c zum Texte der Excerpte.
Es gieht allerdings ein dem ersten Theile derselben entsprechen-
des Excerpt, Polyb. XXII 17/13 (XXIII 13/14), allein erstens steht
dasselbe nicht vor, sondern hinter den Excerpten, welche der
Epitome d, e entsprechen; und dass diese Reihenfolge der Ex-
cerpte wirklich die Polybianische ist, ergiebt sich aus dem völlig
parallelen Verlaufe der Erzählung bei Livius. Der Redactor hätte
also die Reihenfolge verwirrt, der Schreiber sie selbständig richtig
gestellt. Hätten wir wirklich eine Vorschrift vor uns, so wäre
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DIE EXCERPTS AMMLUNGEN DES PORPHYROGENNETOS 135
these Stelle sehr wichtig für die Venverthung der Reihenfolge der
Excerpte für die Texte der Autoren. Wenn der Redactor so sorglos
gegen den Verlauf der Erzählung seines Autors verfuhr, so wird
der Grundsatz, dass die Reihenfolge der Excerpte, wenn nicht die
zwingendsten Gründe dagegen vorliegen, als dem Gange der Er-
zählung durchaus sich anschliessend zu betrachten sei, wesentlich
erschüttert; denn nicht immer dürfte ein gleich geschickter Schrei-
ber die Fehler seines Vorgesetzten unschädlich gemacht haben.
Eine zweite auffallende Erscheinung ist die, dass, wahrend die
Vorschrift für den Titel fteçi nçéofieuv l&vtxw» gemacht wäre,
das entsprechende Excerpt sich, und zwar wiederum die falsche
Vorschrift berichtigend, im Titel fteçi îtçéofietûr 'Pioftaiwv findet;
denn es handelt sich um den an den König Philippos gesandten
Appius Claudius. Erst der sich unmittelbar anschliessende Bericht
Ober die Sendung des Demetrios, des Sohnes des Philippos, nach
Rom, welcher in der Epitome nicht angedeutet ist, steht richtig
im Titel fteçi ftçéofieiov k&vixùv nçoç 'Piopalovç.
Im Titel neçl nçiafietav %Pw^taUov nçbç èxhnxovç findet
sich nur ein epitomirtes Excerpt, welches folgenden Wortlaut hat :
"Oti nota trjv oyâÔTjv xai textaçaxoat ijv oivftrttââa nçbç
xalç ixatbv naçovala lyéveto ftçeofievtœv 'Piopaiiov elç
KXeitoça xai ovvoâoç tûv 'AyaiCtv. xai ol $t]$évxeç vftb
àpqioTfçtov Xôyoi fteçi tûtv xatà AaxedaLfxova nçayiiàtw*
xai tà âôÇavta tolç Axatoiç. ta ut a xefpaXaiioôcjç.
Ein dieser Vorschrift entsprechendes Excerpt finden wir nicht;
von der Polybianischen Erzählung und dem Ort, wo sie in den
Fragmenten anzusetzen, giebt Livius XXXVIIII 35, 5 sqq. eine
deutliche Anschauung. Das tavta xeyalaiojôœç fasst Nissen als
Vorschrift auf, dies Excerpt nur 'verkürzt' wiederzugeben. Allein
gerade auch diese Anweisung scheint mir höchst bedenklich. Ein
solches 'summarisches* Excerpiren, das Eintreten der Epitome an
Stelle des Excerpts, widerspricht durchaus dem Charakter der Kon-
stanttnschen Sammlung. Soviel ich sehe, wird der Kern der Er-
zählung, welche in eine Abtheilung hineingehört, nie xerpaXauo-
êÛtç, sondern stets im engsten Anschlüsse an den Wortlaut des
Autors selbst, wenn auch oft nachlässig im Einzelnen, wiederge-
geben, epitomirt nnr da, wo einzelne Abschnitte, welche in extenso
in anderen Abtheilungen zu finden waren, ausgeschieden und, um
den Faden nicht ganz abzureissen, vom Excerptor durch einige
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de BOOR
eigene Worte erselzl waren. Ist aber etwas derartiges hier mit
dem lavta x.€(paXaiu)0(Zg gemeint, etwa, dass die dem Römischen
Gesandten und den Achaeern in den Mund gelegten Reden für den
Titel ïteçi ör^tjogitZv ausgeschieden werden sollten, so ist die
Anweisung in dieser Form entweder unverständlich und der Will-
kür des Schreibers einfach alles Uberlassend, oder sie setzt eine
so tiefe Eingeweihtheil des Schreibers in den Plan des Ganzen und
die Ausführung im Einzelnen voraus, dass man nicht versteht, wozu
er noch eiue so orakelhafte schriftliche Instruction empfing.
Ich kann mich somit den sich etwas widersprechenden Worten
Nissens p. 321, mit denen er die Erkenntniss, dass der Schreiber
die Vorschrift zu HI 20 f. nicht genau befolgt hat, begleitet, nicht
anschlössen: 'Man sieht schon hieraus, wie wenig sorgfältig die
Leitung von oben und wie viel dem Ermessen der Schreiber im
Einzelnen anheimgestellt war. Dass diese aber rein mechanisch
gearbeitet haben, braucht wohl kaum noch bemerkt zu werden*.
Gerade dass die Schreiber weder an dieser noch an den anderen
Stelleu, wie man vorauszusetzen berechtigt ist, rein mechanisch
die gegebene Vorschrift befolgt haben, sondern überall eine geradezu
unglaublich bornirte Vorschrift mit ebenso unglaublich vielem ge-
sunden Menschenverstände wie genauester Einsicht in den Verlbei-
luugsplan der Encyclopédie rectiheirt haben müssten, macht, in
Gemeinschaft mit den Spuren anderer genau die einzelnen Ab-
schnitte abgrenzenden Angaben und anderen im Vorigen besproche-
nen Umstünden, für mich die Auffassuug, als seien diese epito-
mirten Excerpte Anweisungen für die ausführenden Schreiber,
unannehmbar.
Aber woher stammen denn diese Excerpte? Eine strenge
beweisbare Antwort hierauf wüssle ich nicht zu geben, sondern
nur eine Hypothese durch eine andere zu ersetzen, aus der sich
freilich weit leichter, als aus der Schweighauserschen, die meisten
Besonderheilen derselben erklären. Ich möchte glauben, das
Exemplar des Polybios, welches die Excerploren vor sich hatten,
hätte vor jedem Buche eine Periocha gehabt, und diese hätten die
Excerploren, wo sich der Stoff dazu bot, ebenso behandelt, wie
den Text des Polybios selbst. Niemand wird leugnen können,
dass die kurze abgerissene Form der Sätze durchaus dem Charakter
eines solchen Inhaltsverzeichnisses entspricht, dass die Einleitung
der epitomirlen Excerpte mit oil darauf hinweist, dass wir es
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DIE EXCERPTSAMMLUNGEN DES P 0 R P H Y R 0 G E IS N ET 0 S 137
eben mit Excerpten, Bruchslücken aus einem vollständigeren Teile
zu tbun haben. lodern diese Hypothese jede beabsichtigte Wechsel-
beziehung xwischen deu kurzen und den ausführlichen Excerpten
aufhebt, beseitigt sie mit einem Schlage alle Schwierigkeilen, die
in den Widersprüchen dieser Beziehungen oben aufgedeckt wurden.
Es ist durchaus nicht auffallend, dass eine Periocha viele Theile
der Erzählung als nebensächlich unberührt liess, dass also in den
ausführlichen Ezcerpten Stücke vorkommen, welche in den kurzen
auch nicht andeutungsweise erwähnt sind, ebensowenig wie es bei
der Willkürlichkeit solcher Inhaltsangaben zu verwundern ist, dass
andere Ereignisse hervorgehoben sind, deren ausführliche Darstel-
lung vom Ezcerptor als nicht interessant genug übergangen ist.
Noch weniger auffällig ist es, dass in einem Satze einer solchen
Periocha ein so umfangreiches und mannigfaltiges Stück der poly-
bianischen Erzählung wiedergegeben ist, dass die Excerptoren den
Inhalt derselben auf mehrere Abtheilungen der Sammlung ver-
theilen mussleo. Kurz jeder Widerspruch zwischen Inhalt und
Umfang der Excerpte der beiden Gattungen verliert bei meiner
Annahme jede Bedeutung. Auch das xavta xsqtaXacajdwg be-
kommt dadurch eine andere Bedeutung: dass Polybios selbst an
dieser Stelle nur ganz summarisch die Verhandlungen und Be-
schlüsse der Gesandten berichtet habe; und das Fehlen der poly-
bianiscben Erzählung im Titel neçï nçéafietjv 'PaijuatW wird somit
ganz erklärlich, während nach der Schweighäuserschen Hypothese
die Form der Vorschrift wie das Fehleu der Ausführung gleich
anstossig sind. Dass Livius XXXVIUI 36 in der Wiedergabe der
Erzählung des Polybios gerade hier bei den Verhandlungen dem
Lykortas eine lange Rede in den Mund legt, widerspricht meiner
Auffassung des xavta xeq>aXaiü)öiZg keineswegs (vgl. Missen S. 25).
Ebenso erklärt sich aus meiner Hypothese der Umstand, dass sich
die kurzen Excerpte eben nur unter den Excerpten aus Polybios
finden, und dass sie sich nur unter den Excerpten neçi nQioßsuiv
finden. Beides müsste bei der Schweighäuserschen Hypothese auf
einem auffälligen Zufall beruhen, denn ein besonderer Grund,
wesshalb solche Vorschriften, die dann doch sicher für alle Autoren
und für alle Abtheilungen vorhanden waren, nur in den beiden
Titeln rtêçi nQioßsuiv in den Abschnitten aus Polybios erhalten
sind, ist nicht anzuführen. Bei meiner Annahme ist die Beschrän-
kung der kurzen Excerpte auf Polybios selbstverständlich, das aus-
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de BOOR
schliessliche Vorkommen in den Abtheilungen nBQi itQioßmv sehr
erklärlich. In einer Periocba pflegen weder Charakterschilderungen
berühmter Leute (Titel neçi otçcirjç xcrt xaxlaç) noch Sentenzen
oder subjective Auslassungen des Autors (Titel tibqI yywpcüv) Platz
zu finden.
Schwerwiegender ist der Einwand, dass voraussichtlich noch
andere Periochae, als die des 3. und des 22. Buches, An lass zu Ex-
cerpten neçi nQiaßetav gegeben haben werden, dass es also auffal-
lend ist, nur aus diesen beiden kurze Excerpte zu finden. Allein bei
dem bekanntlich sehr defecten Zustande des den Excerptoren vor-
liegenden Exemplars des Polybios ist es wobl denkbar, dass die Pe-
riochae bereits grossentheils verloren gegangen waren. Warum das
dem Abschnitte Polyb. III 20 ff. entsprechende Excerpt erst hinter den
Excerpten aus dem vierten Buche folgt, bleibt bei meiner Hypothese
ebenso unaufgeklärt, wie bei der Schweighäuserschen, doch dürfte
man Oberhaupt schwerlich eine andere Erklärung als irgend einen
Zufall für diese Verstellung finden. Endlich ist noch der Umstand
zu berücksichtigen, dass, wie oben erwähnt, die kurzen Excerpte an
einer Stelle sehr wesentlich von der Reihenfolge der Erzählung
des Polybios, wie sie aus der Aufeinanderfolge der ausführlichen
Excerpte und der Nacherzählung des Livius mit Sicherheit festzu-
stellen ist, abweichen. Dieser Umtausch scheint sehr stark gegen
meine Annahme zu sprechen, allein ich glaube, dieser Widerspruch
wird durch die Eigenart der Umstellung wesentlich gemildert.
Polybios erzählt in chronologischer Folge den ganzen Verlauf der
Gesandtschaft des Q. Caecilius Metellus, seine Verbandlungen mit
Künig Philipp von Makedonien und dessen Gegnern in Tempe,
dann in Thessalonike ; sodann geht er zu den im Peloponnes ge-
pflogenen Verhandlungen der Achaeer mit den Königen Eumenes,
Ptolemaios und Seleukos über; dann kommt auch Caecilius zu
Verhandlungen mit den Achaeern aus Makedonien dahin, nach
deren Beendigung er nach Rom zurückkehrt, woselbst er den
Senat in Verhandlungen mit den mannigfaltigsten Gesandtschaften,
welche dorthin gesandt waren, begriffen findet. Mittlerweile tiber-
fällt Konig Philipp, verzweifelnd dass seine Ansprüche auf gewisse
thrakische Städte vom Römischen Senate anerkannt werden wür-
den, gewaltthätig die Stadt Maroneia. Auf die Nachricht davon
ordnet der Senat eine neue Gesandtschaft unter Appius Claudius
nach Makedonien und Griechenland ab. In den kurzen Excerpten
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DIE EXCERPTSAMMLUNGEN DES PORPHYROGENNETOS 139
ist die Reihenfolge derart geändert, dass auf die Verhandluagen
in Tempe und Tbessalonike sofort die Gewaltlhat gegeu Maroneia
uud die Gesandtschaft des Claudius folgt, dann erst die gesammten
Vorgänge in Griechenland. Wenn man Oberhaupt nach einem
Grunde for diese Umstellung fragen will, so bietet sich als ein
durchaus ungesuchter, und wie mir scheint als der einzig mög-
liche Grund die Absiebt, den Scenen Wechsel zu vermeiden, und
Alles, was auf jedem Schauplatz der Handlung vorlallt, in Zu-
sammenhang zu bringen. Ein solcher Gesichtspunkt ist den ledig-
lich der Reihenfolge des Autors folgenden Kon s tan tin sehen Ex-
eerpten durchaus fremd, daher die Schweighäusersche Hypothese
unvereinbar damit, dagegen widerspricht er keineswegs absolut der
Annahme einer die hauptsächlichsten Erzählungen eines Buches
resumirenden Periocha, wenngleich das gewöhnlichere Verfahren
bei einer rein handwerksmässigen Anfertigung einer solchen auch
hier die Bewahrung der Reihenfolge der Erzählung sein dürfte.
Freilich scheint noch eine andere Verwirrung in der Reihenfolge,
f&r welche es eine gleiche Entschuldigung nicht giebt, die Richtig-
keit des eben aufgestellten Gesichtspunktes in Frage zu stellen.
Hinter dem Gewaltstreich gegen Maroneia und der Gesandtschaft
des Appius Claudius erwähnen die kurzen Excerpte: ahlai di
ag iyirero 'Pwpaloig nçbç JleQoéa nôls^oç. Diese Notiz scheint
sich auf das im Titel neçl yvwfAwv der Konstantinscheo Samm-
lung erhaltene, von Hultsch XXII 8 eingesetzte Excerpt zu beziehen,
welches diesen Gegenstand behandelt; man würde also geneigt sein,
dies gnomische Excerpt vielmehr hinter XXII 18 einzusetzen, oder,
da die Notizen über Maroneia und den Gesandten Appius Claudius
im kurzen Excerpte ihre wahre Stelle verlassen haben, könnte man
annehmen, dass durch sie die ursprünglich mit einander verknüpften
Verbandlungen in Tbessalonike und die afoiai %ov nçog Ileçaéa
no'Upov getrennt seien. Nun hat aber Nissen (Oekooomie der
Geschichte des Polybios, im Rhein. Mus. XXVI 262 f.) aus chrono-
logischen Gründen und durch den Hinweis auf Livius XXXVII1I
23, 5 — 24, 5 (vgl. besonders Polyb. XXII 8, 10 und Liv. XXXVIIII
24, 1) nachgewiesen, dass dies gnomische Excerpt im Prooemium des
Buches muss gestanden haben, jedenfalls vor dem ersten der in den
kurzen Excerpten berührten Ereignisse. Also wieder eine völlige
Verkehrung des wirklichen Zusammenhanges in diesen, und diesmal
ohne mildernde Umstände. Denn auch das erste der kurzen Ex-
r
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bR BOOR
cerple bandelt über die römisch-makedonischen Beziehungen, und
da die naçéxfiaoïç als solche einer chronologischen Fixirung nicht
unterworfen ist, so lag auch kein anderer Grund vor, die Notiz über
die ah tat aus der ihrer Stellung im Texte des Polybios ent-
sprechenden Stelle so stark zu verschieben. Allein ein anderer
Umstand spricht dafür, dass diese Notiz vielmehr an ihrer richtigen
Stelle steht, weun wir annehmen, dass die beiden Notizen Uber
Maroneia und Appius Claudius dieselbe durch ihr Eindringen ao
die falsche Stelle von der Erzählung Uber die Verhandlungen in
Thessalooike getrennt haben. Denn gerade in diesem Zusammen-
hange kommt auch Livius XXXV Uli 29, 3 noch einmal auf den
Gegenstand zurück: Hae causae (der für ihn unbefriedigende Ab-
schluss jener Verbandlungen) maxime animutn Philippi alienavernnt
ab Romanis, ut non a Perseo filio eins novis causis motum, seH ob
has a patre bellum relictum filio videri possit. Eine solche (Jeber-
einstimmung zwischen dem Gange der Erzählung bei Livius nnd
in den kurzen Excerpten kann nicht wohl zufällig sein, sondern
wir müssen annehmen, dass Polybios noch einmal einen für seine
Weise der Geschichtsbetrachtung wesentlichen Punkt urgirt habe.
2. Zu den Gnomischen Excerpten.
Viel behandelt, jedoch noch immer nicht einer befriedigenden
Erklärung theilhaftig geworden sind die Schlussworte der Excerpte
aus Polybios im Koustantinschen Titel neçi yvcoficuf. Nach einem
von Mai der ersten Publication der Reste dieses Titels in der
Scriptorum veterum nova collect io beigegebenen Facsimile haben
dieselben in der Handschrift folgende Gestalt:
xovxvjy drj jtctvxvjv i]uïv ènixexeleafiéviov leinexai diaoacpiocu
xovç yoâvovç xovç nsçieikrjfijLtévovç vjxo xrjç iaxoçiaç. xai
to nXTftog xdv ßtßXwv. xai àçi&ubv xîjç blrtg Tiçayfiaxeîaç. ut
If xtûi iz£qï xov xig il eÇevçe:
xélog xî^ç nolvfiiov iatoçiaç Xôyov l& tfxov ju Xôyov.
rteçi yvvjßixüjv anoaxofiio^âxtov.
Diese wenigen Zeilen haben die verschiedensten Interpretationen
erfahren. Mai selbst giebt in seiner Wiedergabe des Textes die
letzten Zeilen in folgender Gestalt:
h X(p neçi xov rig xl igevçe [Çi}r«] xov p Xôyov.
xéXoç xrjç HoXvßiov îaxoçiaç Xôyov k&'
mot yviûfiixojv et noox opto fiât tov.
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DIE EXCERPTSAMMLUNGEN OES P 0 R P H Y R 0 G ENNETO S 141
Die erste Zeile bedeutet nach ihm: Das 40. Buch findet man in einer
anderen Abtbeilung, de rerum inventorions betitelt Betreffs der letzten
Zeile zweifelt Mai, ob dieselbe eine andere Ausdrucks weise für das ge-
läufigere rtBçi yvuß^tüv sei, oder der Titel einer anderen Abtbeilung,
liait aber Erst eres für wahrscheinlicher: profecto mos erat veterum
wpetendi operis titulum in volnminis fine (p. 461 Anm. 4. cf. p. nu).
In einer Recension der Maischen Publication in Jahns Jahrb.
1828 Vol. VII p. 374 bemerkt Strove mit Recht, dass derselbe
ganz willkürlich die Worte rbv jü loyov eine Zeile höher in an-
deren Zusammenhang einsetze, und das Zeichen, weiches er einmal
als Lr]t€i auffasse, das andere Mal einfach ignorire. Er meint,
wenn dieses sich vor h xw neçt xxX. auch als trjret erklären
liesse, so gäbe diese Erklärung vor rov jü Xoyov keinen Sinn. Er
fasst das Zeichen als einfaches Verweisungszeichen auf; der Schrei-
ber habe ein in der dritten Zeile vergessenes toy Ci Xôyov in dem
freien Räume der fünften Zeile nachgetragen und durch das Zeichen
den Leser darauf aufmerksam machen wollen. Die vierte Zeile
fasst auch er als den Titel einer Abiheilung de rerum inventoribns.
Dagegen differiren ihm die Titel neçt yvufAÙv und neçi yviom-
wäv ànoaiOfAïanâxmv. 'Wir kennen das Wort auoaio^ia^ta
nicht, aber wie der Herausgeber (d. h. Mai) vermuthet, es kann
wohl nichts Anderes als ànôfp&eyiia bedeuten, mündliche, kurze,
sententiöse Aussprüche. Und dazu gehören wahrlich nicht die
langen gnomischen Betrachlungen , Vorreden und Epiloge eines
Polybius, Eunapius u. s. w., die die neu entdeckte Handschrift uns
giebt. Hier ßng also wohl ein neuer verloren gegangener Titel
in der Handschrift an.' Die letzlere Ausführung ist ganz haltlos,
denn es ist unglaublich, dass der Haupttitel einer neuen Abthei-
lung die Schlusszeile der letzten Seite der vorhergebenden ge-
bildet haben sollte; und den längeren Abschnitten des uns er-
haltenen Titels sind eine so grosse Anzahl kurzer Sentenzen
allgemeinen Inhalts beigemischt, dass die Annahme einer besonderen
Abtheilung für Apophthegmata dadurch höchst unwahrscheinlich
wird. Aber auch die anderen Annahmen Struves haben bedenk-
liche Schwächen, denn wie %bv fi loyov am Ende der dritten
Zeile construirt werden soll, ist nicht recht ersichtlich, und wenn
jenes Zeichen nicht Çr]rei bedeuten soll, so fehlt dies Wort vor
Iv tçj, wo es unentbehrlich ist, wenn man dies als die Citirung
einer Abtheilung der Encyclopädie auffasst.
142 de BOOR
Ganz andere Wege wandelt Lucht in der Schrift: Pohfbii et
Apfiani Historiarum Excervta Vaticana. Altonae 1830 p. xvui. Er
erklärt es für unwahrscheinlich, dass Polybios das ganze letzte
Buch nur einem Résumé der Anordnung und der Chronologie
seines Werkes gewidmet habe und dass dies ganz im Titel de tn-
ventoribus aufgenommen worden. Da ferner das vorletzte Excerpt
beginne: o%i JloXvßiog q>r\oi xorvà to téXoç vrjç ovyyçaqnjç,
und die beiden Schlussexcerpte völlig passend das Werk des Po-
lybios schliessen, so glaubt Lucht, dieselben gehörten bereits dem
40. Buche an, dessen letzter Abschnitt der im Titel de inventoribus
enthaltene Index gewesen sei. Demgemäss bezieht er das Xôyov
X& und Xôyov ft nicht auf das Werk des Polybios, sondern be-
trachtet diese Angaben als Bandziffern der Encyclopédie. Er Uber-
setzt somit die fünfte Zeile: Finis Polybii historiarum quatenns eae
in titulo ( Const antiniano) tricesimo nono continentur. Denn die
Eclogarii pflegten regelmassig die Excerpte aus einem Schriftsteller
mit der Unterschrift té log trjç iozoçlaç HoXvßtov, xéXoç tijç laxo-
çiaç Jicovoç etc. ohne weiteren Zusatz zu schliessen. Die sechste
Zeile habe mit Polybios nichts zu thun, sondern 'librarius hoc tantum
annotare voluit titulum trigesimum nonum neçl yvœ/ujjv excipere
titulum quadragesùnum jtsqi yvw/^ixaiv anoo%ofiiOfA0to)v\ Der
Ausgangspunkt dieser Erklärungen ist offenbar ein ganz gesunder.
Es ist Lucht aufgefallen, dass hier ganz ausnahmsweise statt des
durchgängig gebräuchlichen Modus, in der Schlussbemerkung nur
den Titel des excerpirten Werkes anzugeben, eine Angabe Xôyov X&
zugefügt worden, und er bat nach einer Erklärung für diesen
Zusatz gesucht. Der Weg, den er eingeschlagen hat, war freilich
ein schlimmer Irrweg. Nie werden die Abtheiluugen der Ency-
clopédie Xôyoi genannt, nie am Schlüsse einer Excerptenreihe ') die
Bandzahl der Abiheilung beigefügt, geschweige beiläufig Zahl und
Titel der folgenden. Und wie unwahrscheinlich, dass gerade die
Bandziflern 39 und 40 in Frage kommen sollten, wo es sich um
dieselben Ziffern der Bücher des Polybios handelt. Wie die Worte
grammatisch construirt werden sollen, wie jenes mysteriöse Zeichen
zu erklären sei, bleibt unerörtert.
1) Dass Polybios nicht als der letzte im Rande der gnomischen Excerpte
aufgeführt war, lässt sich auch bei dem heutigen fragmentarischen Zustande
der Sammlung nachweisen.
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DIE EXCERPTS AMMLUNGEN DES PORPHYROGENNETOS 143
Neuerdings bat auch diesen Punkt Nissen in Betracht ge-
zogen in dem Aufsätze 4die Oekonomie der Geschichte des Poly-
bios' im Rhein. Mus. 1871 Band XXVI p. 278. Er äussert sich
folgendennassen : So lauge ev to3 neçi iov tig tt IÇevçe eiuen
Titel de rerum mventoribus bedeuten soll, thut man am besten,
sich zu wundern und zu schweigen. Polybios verweist am Schlüsse
der Erzählung auf einen Generalindex, in welchem die Chronologie
dargelegt, also Magistratslisten milgetheilt, ferner der Inhalt der
einzelnen Bücher und der Plan des ganzen Werkes angegeben
«erden sollte. Von solchen Indices fehlen ja mit Nichten andere
Beispiele . . . Dass dieser Index bequem ein Buch füllen konnte,
bedarf keiner weiteren Erörterung. Bezeichnet wird er mit den
Worten hv t$ neçi tov tig ti iÇeîçe, ich wage nicht zu be-
haupten vom Schriftsteller . . . wohl aber vom konstantinschen
Schreiber. Der letztere hat entweder die Worte in einer müssigen
Laune hinzugefügt, oder, wie das in zahllosen Fällen am Anfang
oder Ende der Excerpte nachweisbar, den ihm vorliegenden Text
verkürzt wiedergegeben. Wer Gewicht auf das Zeichen ut legt und
dasselhe etwa als Trennungszeichen fasst, wird sich für die erstere
alternative entscheiden. Weiter ist die Bemerkung tbv Ji Xoyov
eolweder als Erklärung zu hv t<$ neçi tov tig ti iÇevçe zu
denken, oder der Schreiber — natürlich ein zweiter — lässt un-
bedachter Weise auf A# ein Buch jü folgen. Dass er hier an einem
grosseren Abschnitte angelangt seinen eigenen Gedanken nachge-
hangen hat, lehren auch die letzten Worte neçi yvwftixùiv àno-
nopuofAdttav — er meint wohl ôtnoat o nana fiât uv — an Stelle
des üblichen neçi yvwfiwv, denn wie eine zweite Abtheilung der
ganzen Sammlung, an die man bei jenem Titel denken könnte,
an dieser Stelle anfangen sollte, bleibt geradezu unersichtlich. In
der angegebenen Weise wird man diese Unterschrift zu deuten
haben. Der Tipucitus der Juristen . . . bestätigt, dass ein Byzan-
tiner einen Generalindex füglich mit tig tt IÇevçe betiteln durfte.
Die Inhaltsübersicht der Basiliken, welche in das 10. oder lt. Jahr-
hundert gesetzt wird, also der nämlichen Epoche angehört, wie
unsere Excerpte, führt den Namen ti nov yteUat. Wie Polybios
das 40. Buch bezeichnet haben mag, weiss ich nicht zu sagen.'
Gegen die Nissensche Deutung spricht von vorneherein der
Umstand, dass eigentlich nichts erklärt, sondern jede Schwierigkeit
durch Annahme von müssiger Laune, Unbedachtsamkeit, Abwesen-
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r»F BOOR
heit der Gedanken eines Schreibers oder gar zweier Schreiber bei
Seite geschoben wird. Diese Art der Annahmen darf man erst ins
Feld führen, wenn jede andere Möglichkeit der Erklärung versagt,
um so mehr, wenn wir es nicht mit einer jungen Handschrift zu
thun haben , deren Text durch Jahrhunderle von Generation zu
Generation Uberliefert viele Schicksale erlebt haben kann, sondern
mit einer Handschrift, welche der Abfassungszeit des Werkes selbst
sehr nahe steht, und deren Aeusseres zeigt, dass ganz besondere
Mühe und Aufmerksamkeit auf dieselbe verwendet worden ist.
Auch die Abfertigung der beiden Zeichen scheint mir etwas zu
leicht zu sein; ihre Form ist doch eine zu eigentümliche, um
sie ohne weiteres für reine Trennungszeichen oder blosse Spielerei
beim Schreiben zu erklären. Dem einzigen ernstlichen Erklärungs-
versuche, der Deutung des zig zt èÇevçe als Ueberschrift des Ge-
neralindex des Polybios, vermag ich ebenfalls nicht beizustimmen.
Denn wenn Nissen diese Wendung mit der sicher als Titel eines
Index beglaubigten Form zi rcov xsïzai zusammenstellt, so ist
dabei übersehen, dass dem zig zi tÇevçe das izov fehlt. Und
gerade diese Localpartikel entbehrt man in der Ceberschrift eines
doch wesentlich dem Stellennachweise dienenden Index nur ungern.
Stände h z§ nov zig zi IBevçe in der Handschrift, so würde
die Vergleichung mit dem Tipucitus schlagender und die Vermu-
thung annehmbarer sein; doch würde man die Wendung èv zrçî
zig zi iZsvçe allenfalls auch noch gelten lassen können. Allein
die Einschiebung von nsçi zov durch den Schreiber, also die
Ausdrucksweise: in dem Abschnitte über das Generalregister' stall
in dem Generalregisler' würde dem Sündenregister des schwer
belasteten Schreibers eine neue schwer erklärliche Albernheit hin-
zufügen.
Um zur richtigen Erklärung der in Frage stehenden Worte
zu gelangen, haben wir nalurgemäss von den übrigen uns er-
haltenen Fällen der Unterschriften bei einzelnen Abschnitten der
Konstautinschen Sammlung auszugehen. Der Titel neçi yvwftaiv
selbst bietet zu dieser Vergleichung keinen Anhaltspunkt, da auch
von denjenigen Schriftstellern, aus denen im Uebrigen die Excerpte
vollständig vorliegen, gerade die Blätter, welche die Anfangs- und
Schlussworte enthielten, fehlen — - eine Erscheinung, über deren
Veranlassung hier nicht der Ort ist zu reden. In den Titeln fteçi
TiQéopeioy findet sich am Ende einer jeden Excerptreihe, wenn
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DIE EXCERPTS AMMLUNGEN DES I' 0 HP II YR 0 G E NN ET 0 S 145
überhaupt etwas, nur die Notiz: téXoç rrjg iotoçiaç IloXvßiov,
'Jqqhzyov, 'Anrtiavov etc. ohue weiteren Zusatz; doch sind uns
diese Titel nur in sehr jungen Handschriften erhalten, und die
aoverhältnissmässig grosse Corruption der Texte macht es zweifel-
los, dass in diesen Titeln uns nur ein sehr getrübtes Bild der
Originalbandschrift erhalten ist, wir für unsere Frage also auch
kein zuverlässiges Material in ihnen besitzen. Dagegen ist in den
beiden Titeln neoi ctQtrtjç xal xaxlag und 7ieq\ knißovXwv in
der Majorität der Fälle die Unterschrift der einzelnen Excerpt-
reiben nach folgendem Schema abgefasst:
TéXoç *rjç laroçiaç IloXvßiov
itiqi âçerTjç xal xaxiaç.
Danach werden wir aus den uns beschäftigenden Worten zunächst
den Absatz:
TéXoç xrjç ïazoçiaç IloXvßiov
mol yvtojAixùiv artooTOfiiOfiâTù)*
herauslösen und als eine gleichfalls nach diesem Schema abgefasste
Unterschrift betrachten dürfen. Damit wäre ein neuer Anhalts-
punkt far die übrigens an sich unzweifelhafte Thatsache gefunden,
dass neçi yvtopixcuv a7tootofiio^ajwy nicht der Titel einer an-
deren Abtbeilung der Sammlung sei, sondern nur variirter Aus-
druck für 7zbqi yvwpiwv. Warum diese Variante nach Nissen ein
Beweis sein soll, dass der Schreiber seinen Gedanken nacbge-
haogen, vermag ich nicht einzusehen. So lange nicht gewichtige
Gegengründe angeführt werden können, ist man berechtigt und
verpflichtet, den in der Handschrift eines Werkes Uberlieferten Titel
als den ursprünglichen, anderweitig erhaltene abweichende Cilate
for mehr oder minder ungenaue Reproductionen desselben zu
ballen. Die Fassung neoi yviopaiv nun finden wir zweimal am
Rande der Sammlung neçi doetrjç nal xaxiaç in den bekannten
Verweisungscitaten Çijtet kv tto rtegi . . mit denen der Leser
aufgefordert wird, die Fortsetzung einer abgebrochenen Erzählung
in dem bezeichneten anderen Bande der Sammlung aufzusuchen.
Nichts ist aber natürlicher, als dass ein Autor sich in solchen Ver-
weisungen auf andere Abtheilungen seines Werkes möglichster
Kürze befleissigt, soweit keine Unklarheit dadurch hervorgerufen
wird. Solche Kürzungen finden sich desshalb in den Verweisungen
innerhalb der Konstantinschen Titel sehr häufig; stets wird neoi
hißovXüv statt neoï inifiovXwv xa%o) ßaoiXiwv yeyovviwv
Hermes XIX. 10
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de BOOR
citirl1), uebco tceqi nolmxuiv âioixi]aecoç findet sich neçi noli-
tixâjy, neben neçi ovftßoXi'g noXépiov einfach neoi ovpßoXi'g.
Ausser um dieser äusseren Beglaubigung willen , scheint sich mir
auch aus inneren Gründen die Annahme zu empfehlen, dass neçi
yvwfiixœv ànoot opto pat luv der officielle Titel dieser Abtheilung
war. Bei einem Titel neçl yvwpwv dachte Jeder zunächst an eine
Sentenzensammlung, von der keine Rede ist; auch die vielfach be-
liebte Uebersetzung fur diesen Titel 'üeber Ansichten' wird dem
Inhalte nicht völlig gerecht. Offenbar war die Abtheilung dazu
bestimmt, alle diejenigen Stücke aufzunehmen, in denen ein Hi-
storiker aus der Rolle des objectiven Berichterstatters über die
Vorgänge heraus- und mit seiner Persönlichkeit dem Publicum
gegenübertrat, sei es, dass er in kurzen Sentenzen oder längeren
Ausführungen das einzelne Ereignis» in einen allgemeineren Ge-
sichtspunkt rückte, sei es, dass er sich mit seinen Vorgängern
kritisch auseinandersetzte, oder sich über seine Principien der
Geschichtsschreibung verbreitete, sei es endlich, dass er in der
Vorrede oder sonst Uber seine eigene Persönlichkeil Mittheilungen
machte. Dafür einen adäquaten Ausdruck im Griechischen zu finden
ist gewiss nicht leicht, aber der Ausdruck neçï yvw/uixœv ano-
otopioficrciuy, bei dem wir doch an eine Bildung von àno otö-
fiatoç zu denken haben, scheint mir das Resultat des Ringens
nach einem solchen, das persönliche Hervortreten des erzählenden
Autors betonenden Ausdrucke weit besser darzustellen, als das ein-
fache, keine bestimmte Vorstellung Uber den Inhalt der Abtheilung
zulassende neqi yvwfxwv. Das Wort ànoaréfitofia vermag auch
ich mit keinem anderen Beispiele zu belegen, doch finde ich da»
von den Herausgebern des Stephanas als nicht hinreichend be-
glaubigt verworfene Verbum aaoavofii^iu in zwei Stellen, wo es
ohne Variante gelesen wird, bei Theophylakt. Simokatta 11 16 p. 101,3
ed. Bonn, pera ßoTtg %s xai âaxçvwv tag agiote lag et rv ear 6-
fiiÇer, aç vrzÏQ 'Pwfiaiwv ctnexlrjçwaaTO und bei Procop. Bell.
1) Es ist mir nicht entgangen, dass in den Escurialensischen Fragmenten
dieser Abtheilung die Unterschriften den Titel meist verkürzt haben, während
die Leberschriften die volle Fassung bieten. Allein auch hier haben wir es
mit einer jungen Abschrift zu thun, und dass in dieser gerade die Unter-
schriften nicht unversehrt uns überliefert sind, wird durch die nicht za recht-
fertigende Form TtiQ t tmfiovXije statt ntçi ixißovXüy, welche darin d arch weg
verwendet ist, bewiesen.
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DIE E X C E R P T S A M M L U.N G E N DES PORPHYROGENISETOS 117
Goth. IV 19 Tom. II p. 555, 20 Bonn. ertBfUpe nçéafieiç èç ßaot-
Xsa ta ftençayfiéva ovuâiovvjaç, ovx InioxoXrp aviolç ty%tt-
çiaaç . . . ßaoßaQixtxtt&QOv âè anavxa ànootofuovvjaç.
Bei der Angabe ztXoç tijç TloXvßlov latogiaç findet sich
nan aber ein Zusatz kXôyov X&", welcher sich offenbar auf die
Buchzählung des Polybianischen Werkes bezieht, ein Zusatz, welcher,
wie oben bereits bemerkt, durchaus ungewöhnlich bei diesen Unter-
schriften unter den einzelnen Excerptreihen ist. Aber gerade in
ihm liegt der Schlüssel für die Erklärung der Übrigen Worte. Auch
hier müssen wir uns an die anderen erhaltenen Abtheilungen wen-
den, um Aufklärung zu erhalten, und diese bieten uns einen ein-
zigen analogen Fall in der Unterschrift der Excerpte des Nicolaus
Damascenus im Titel neçi açezîjç, welche lautet: xéXog rov kßdo-
ß40v Xôyov tfjÇ NtxoXaov iatogiag. Zrjtet ta Xelnovta rttçi
IXX^vtxrjç latogiaç. Die von Valesius aufgestellte Deutung, dass
mit den letzten Worten auf eine andere Abtbeilung rtsol IXXrjvt-
xrjç lozoçiaç verwiesen sei, ist längst als unhaltbar aufgegeben;
vielmehr constatirt der Excerptor darin seine Kenntniss der Thal-
sache , dass er ein unvollständiges Exemplar des Nicolaus besitze.
Und offenbar aus dieser selben Erkenntniss heraus hat er statt des
Ausdrucks téXog trjg NtxoXaov tatoçlaç die präcisere Fassung
tiXog tov tßdouov Xôyov tftg NtxoXaov lotoçtaç gewählt. Nach
dieser Analogie scheint es mir nicht zweifelhaft, dass wir auch an
unserer Stelle die gleiche Losung anzuwenden und zu lesen haben:
réXog %ijg TloXvßlov latoçlaç Xôyov X& ntoï yviopixtuv ano-
atonio^âtwv. Ct]tei tov /u Xôyov1), was zu übersetzen ist: Hier
schiiessen die Excerpte der Abtheilung 'über subjective Aeusse-
rungen der Historiker', soweit sie dem Polybios entnommen sind,
und zwar mit dem 39. Buche, denn das 40. befand sich nicht in
unserer Handschrift. Dass die Excerptoren ein unvollständiges
Exemplar des Polybios besassen und uns mehrfach Notizen über
den Umfang des fehlenden überliefert haben, ist bekannt, somit der
1) Dass an jener Stelle am Schlüsse der Excerpte des Nicolaus sich keine
Angabe über die Zahl der fehlenden Bûcher findet, erklärt sich wohl aus der
Lnkenntniss der Excerptoren über den Umfang des ursprünglichen Werkes.
E»ass zu Cq'rti to Xtùiovia hinzugefügt ist ntçi iXXrjrixijç iaroçtaç dürfte
a ni leichtesten aus der Annahme erklärlich sein, dass Nicolaus am Ende des
7. Buches eine Aeusserung gethan, er gehe zur Erzählung der griechischen
Geschichte über.
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148 de BOOR , EXCERPTSAMML. DES PORPHYROGENNETOS
Verlust auch des 40. Buches nicht auffallend, um so weniger, als
dieser Generalindex für die Abschreiber nur geringe Anziehungs-
kraft besitzen konnte.
Haben wir somit einmal das Zeichen u? als Çrpei erklärt, so
müssen wir dasselbe auch an der zweiten Stelle ebenso auffassen,
und uns bleiben somit die Worte Qqtei iv ttp neçi xov %iç %i
fÇsvqs zu erklären. Dieselben sind in der Form so durchaus den
Verweisungsci taten von einer Abtheilung auf die andere analog,
oViss es nur natürlich ist, dass man darin von jeher die Ver-
weisung auf einen Titel de rerum invmtoribus erblickt hat. Die
grosse Schwierigkeit liegt nur darin, zu erkennen, was denn in
dieser Abtheilung gestanden haben soll. Dass es nicht der Ge-
neralindex selbst gewesen sein könne betont Nissen mit Recht,
und wenn die Excerptoren das 40. Buch überhaupt nicht besassen,
so fällt diese Annahme von selbst fort; die am Ende des Titeis
neçi yvvjfitxiüv otnoaxo^ua^ictxiov aus Polybios angeführten Worte
scheinen aber dem Beginn des Index unmittelbar vorherzugehen,
und somit bliebe für einen Titel 'Ueber Erfinder' nichts übrig.
Allein ganz sicher ist es keineswegs, dass jene Worte den An-
schluss des 39. Buches bildeten; die Unterschrift téXoç ttjç TIo-
Ivßiov ioTOçiaç Xôyov besagt dies natürlich ebensowenig, wie
die allgemeiner gefasslen sonstigen Unterschriften réloç rrjç lato-
çiaç *AQQiavoVy 'Anrciavov etc. etc. besagen sollen, dass mit den
vorhergehenden Worten die Schlussworte jener Werke gegeben
worden seien. Bei der Eigenart des Polybios ist es keineswegs
ausgeschlossen, dass er auf jene Schlussworte der gnomischeo
Excerpte, welche die Gesichtspunkte angeben, nach denen der
Index angelegt war, noch eine Auseinandersetzung folgen liess, in
der er mit Rückblicken auf das Verfahren seiner Vorgänger sein
Verdienst, zuerst einen solchen Index hergestellt zu haben, gebüh-
rend hervorhob; und eine solche würde in einer Abtheilung de
rerwn inventoriais ihren passenden Platz gefunden haben.
Berlin. C. de BOOR.
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BEMERKUNGEN ZUR RECONSTRUCTION DER
PHILONEISCHEN SKEUOTHEK.
(Dazu eine Tafel in Hochätzung.)
Die Bedeutung einer Urkunde wie der über die Erbauung des
attischen Marinearsenals im Hafen Zea rechtfertigt die vielfache
Behandlung, welche derselben nach formeller wie sachlicher Seite
hin seit der kurzen Zeil ihrer Auffindung geworden ist. E. Fa-
bricius, der in dieser Zeitschrift (XVII 551 — 594, dazu die
Skizzen hinter dem Bande) von allen am besten über den Gegen-
stand gehandelt hat, giebt die damals darüber vorhandene Litte-
ralur (S. 551 f.) an; er konnte den Aufsatz von Bohn in dem
Centraiblalt für Bauverwaltung (II 295— 298) nicht mehr benutzen,
woraus jedoch seiner Arbeit in keiner Weise ein Nachlhcil ent-
standen ist noch auch entstehen konnte, da sich Bohn auf eine
recht freie, den griechischen Text nicht immer richtig wieder-
gebende Uebertragung der Inschrift beschränkt hat; über das we-
nige von ihm selbständig Hinzugefügte, wozu eine Skizze des Arse-
nals im Queraufriss (a. a. 0. 296) gehört, werden wir noch zu
sprechen haben. Angeregt durch Fabricius hat dann W. Dürp-
feld einen dem seines Vorgängers gleich betitelten Aufsalz *die
Skeuothek des Philon' im VIII. Bande der Millh. d. arch. Instituts
(S. 147—164, dazu die Tafeln VIII und IX) gegeben, in welchem
die Inschrift nun 4auch vom Standpunkte des Architekten aus einer
Besprechung unterzogen wird'. Dieselbe Seite betont vermuth-
lich die Abhandlung des Ingenieurs Choisy, welche der Société
des antiquaires de France im Laufe dieses Sommers vorgelegt
wurde.') Schliesslich findet sich die Inschrift noch in dem jüngst
erschienenen Bande des Corpus inscriptionum Atticarutn H unter
n. 1054 abgedruckt; wie die Vorrede zu diesem Bande nachdrück-
lich betont, schliesst die Natur der Sammlung ausführlichere Exe-
1) Vgl. Philo). Wochenschrift III (1883) 1081.
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KH1L
gese der Inschriften aus; so findet man denn an diesem Orte nur
die facsimilirten Typen und eine Transcription der Urkunde, die
eine erneuete, an einzelnen Stellen von den früheren Abdrücken
abweichende Recension zeigt.1). — Zu meinen Bemerkungen hat
auch mich Fabricius' Aufsatz veranlasst; und kann man als Archäo-
loge an erster Stelle ihm den Dank der vollen Anerkennung nicht
versagen, so darf es billig Wunder nehmen, dass des Architekten
Besprechung so wenig erkennen lässt, wie viel sie ebendemselben
verdankt; hat doch Fabricius z. B. durch die Exegese der in der
Inschrift enthaltenen technischen Ausdrücke dem Architekten nicht
weniger als dem Archäologen den Versuch einer Reconstruction
des Gebäudes Oberhaupt erst gesichert.
1 . Während die Inschrift Uber den äusseren Aufbau der Skeuo-
thek derartig genaue Angaben macht, dass hier eben nicht grosse
Meinungsverschiedenheil eintreten kann , so bleibt man über die
wichtigsten Theile der inneren Ausstattung oft in Unklarheit, wes-
halb dieselben denn auch sehr von einander abweichende Darstellun-
gen gefunden haben. Es handelt sich namentlich um die Lager-
räume, welche in den beiden Seitenschiffen in Gestalt von Hänge-
böden hergerichtet werden sollen. Die Inschrift unterscheidet, wie
Dürpfeld (S. 162 f.) mit Recht gegen Fabricius geltend macht,
deutlich die oçcxpi, den untersten grossen 'Boden', welcher von der
Mauer bis an die Säulen reicht, und die fieoo^yai, 4die Schäfte',
welche in einer Breite von 4 F. an der Front- und Giebel wand
mit Vorschiebungen zu den einzelnen Säulen entlang laufen.9) Die
1) CIA. II 2, 1054. — Köhler billigt Fabricius' Conjeclur Z. 13 dtrt ui-
<ri?r statt dià fâaaç; Z. 15 nimmt er desselben Herstellung [<p)oo[fit;â]ày
auf, dagegen liest er, wohl richtig, Z. 3G nïaxtî statt nXdxu. — Z. 14
giebt er statt P EPIOHSEI als überliefert an PAXOS . EPOHSEI , d. h.
n«*or [<f]< nofati; Z. 70 steht nicht PAPASTYAIA sondern PAPASTAAIA,
d. h. naqaaxàâia, wie auch die Photographie zeige; endlich sichert er die
Z. 88 überlieferte Form xaxayxooxit gegen Fabricius' Conjectur xaxavxix-
rçv mit den Worten 'KATANTPOKY in inscriptions Eleusinia (v. in ad-
dendit) nuper reperta est;' dies trifft für den in Frage stehenden Punkt
«u, nur giebt die eleusinische Inschrift (CIA. II 2, 834 b 25) nicht xaxay-
jqoxv, sondern ànwxqoxv.
2) Ich benenne die Lagerräume zusammen 'Fächer', die oçotptj, das
unterste Fach: »Boden', die ^aô^yai 'Schäfte', die steinerne bqotpti über der
Thür 'Decke', und sage 'Dach', wofür ja die Inschrift auch tj âv<o oooyt
hat, und stets 'Fusaboden' oder 'Erdboden', um eine Verwechslung mit 'Boden'
zu vermeiden.
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RECONSTRUCTION DER PHILONEISCIIEN SKELOTHEK 151
Lage der Schäfte hängt von der des Bodens ab: Z. 74 noir'oei
d[i x]ai fiioofivag ... 77 vipog ôè noiréoei à reo %rtg oçoqpîjç
ttftdoojp noôwv, t|78j5> ôè ènâvui fièoéfivrjv ârtb rrjç héçaç
ànéxovaav névre nôôaç. ') Fabricius vermisst eine Angabe über
die Höhenlage des Bodens; Dörpfeld findet eine solche in den
Worten Z. 65 noirjoei ôh xat tag 6ooq>\™àç tàg ôià fiéoov, die
er so wiedergiebt: (es) 'wird . . . ungefähr in der Mitte zwischen
Fussboden und Dach ein Zwischenboden hergestellt'; demgemäss
zeichnet er die Dielung des Bodens (Fig. 2c) auf etwa 15 F. über
den Eutbynteriai. Dagegen fasst Fabricius ldià fiéoov1 nur als
'zwischen Dach und Fussbodeu', was keine Höhenbestimmung ent-
hält; diese giebt die Inschrift aber auch wirklich nicht, denn
Fabricius hat Recht, wie einfach der sprachliche Ausdruck beweist.
Besagte die Urkunde, was Dörpfeld will, so würde es heissen:
ök y.ot èçoq>àç ôià fiéoov, mit Fehlen des Artikels beim
Substantiv nicht weniger als beim Attribut, da booepai hier als
Benennung erst eingeführt wird; oooqpai al ôià fiéoov sind, da
von solchen noch nicht die Rede gewesen, nur Böden oder Decken,
wie sie sich in jedem Haus Zwischen Dach und Fussboden' be-
finden. Der Anhalt, den Dörpfeld gefunden zu haben glaubte,
existirt also nicht. Aber wurde Dörpfeld auch seine Interpretation
der griechischen Worte aufgeben, ich zweifle doch, dass er zu-
gleich auch die Anordnung der Lagerräume änderte. Er setzt diese
Dämlich so an, dass der obere Schaft (Fig. 2 g) mit seiner Ober-
flache genau an den untern Rand der Melopenschicht (vgl. Fig. 2 g)
liegt; das sieht sehr berückend in der Zeichnung aus, und Dörp-
feld ist um dieses Vorzuges willen in der Auffassung der Worte
êià fiéoov sich untreu geworden ; denn nach seiner Interpretation
1) Eine ganz andere Höhenbestimmung hat Bohn in der Inschrift entdeckt;
«r zeichnet den obersten Schaft 14 F. über den Euthynteriai , indem er die
Zahlen '4 — 5 — 5' dabei schreibt; also der Boden hätte 4 F. von dem Erd-
boden abgelegen? Allein das Rfithsel löst sich so: er übersetzt. 'Ausserdem
sollen noch Zwischenböden (?) fiiaofivai angelegt werden zur Aufbewahrung
u. s. w. . . Der Abstand von dem Boden beträgt 4 F.; der obere ist von
dem unteren wieder 5 F. entfernt*. Also Bohn hat seine Zeichnung nach
seiner Uebersetzung gemacht und in dieser das deutsche, vieldeutige Wort
'Boden' für 'Fnssboden' genommen, woes «Hängeboden' bedeutete; hätte
er das griechische 6ço<pq vor Augen gehabt, würde er so nicht haben irren
können. Abgesehen hiervon, muss te ihn gegen eine solche Anordnung der
Fâcher von vornherein seine Zeichnung ungläubig machen.
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152
KEIL
der Stelle mUssten sie 4in der Mitte' nicht 'ungefähr in der
Milte' bedeuten. Aber wenn er von dem oberen Schaft aus die
weiteren Lagerflächen anordnete, kam eben der Boden nur 'unge-
fähr' in die Mitte. Ich kann also unmöglich in der Dörpfeldschen
Anordnung dieses Theils des Innern der Skeuothek mehr als eine
jeder Begründung entbehrende Vermuthung sehen. — Aber lassen
wir ihn von dem oberen Schaft aus den unteren und den Boden
einrichten, auch dann noch hat er die letzteren beiden falsch an-
gesetzt. Denn er irrt wie alle andern Exegeten der Inschrift in
der Auffassung der Höhenangaben der Schäfte, indem er die Ent-
fernung dieser von einander und von dem Boden immer von Diele
zu Diele rechnet. Dies ist aber nicht das Natürliche und darum
nicht das Richtige ; vielmehr ist unter der Hohe eines Faches Uber
dem andern die Entfernung der Dielenoberfläche des unteren von
dem Beginn des Gebälkes des oberen zu verstehen. Die Entfernung
der Dielenoberfläche zweier Schäfte umfasst also ausser der Raum-
hohe des Faches auch die Stärke der Gebälkconstruction; diese
ist demnach bei jeder Ilühenanordnung der Lagerräume mit zu ver-
rechnen.
Die Dicke des Gebälkes ist nun nach der Inschrift genau zu
bestimmen.1) Es wurden verwendet für
die Schäfte: den Boden:
ifiéQtiofiara (Fig.lc): no%oç . . — F. G D. diêçtîo/uata (Fig. le): ï*}/oç ..IF. — D.
(Fig. lb): nàxoç — » 6, oift;xioxoi (Fig. 1 d): nàxoç — „ S „
nlvaxig (Fig. la): nàxoç — w 2 , niyaxtç (Fig. la): nàxoç —, 2 „
Es ist also für jedeo der Schäfte — F. 14 D., für den Bodeo IF. 10 D.
als Stärke der Gebälkconstruction in Anschlag zu bringen , und
muss demnach bei Dörpfeld die Dielenlage des Bodens um das
doppelte Schaftgebälk, d. h. um 1 F. 12 D. herabgerückt werden;
1) âuçiioaç duQtiOfjara ttç xoiç txçt(oxijQa\*lç to adxô nàxoç (sc.
âaxi vXiov), itçàvovç im&joa diaytxtïç , tva ixaxéç<û&ty, nàxoç \
daxxvXoty nayr^i, xut (ni xovxojy int&ijoti niyaxaç ovyxoXXrt~
a\*aç, (Atjxoç xkxçànodaç, nXàxoç xçinodaç, nàxoç âvoîy daxxvXoiy,
xal [x]\Ma&i}Xoiott ovyaçfiôtxoyiaç iÇ taov xoiç &Qàvoiç. — noujott dk xat
xàç oço<pàç xàç <fià uîaov . . . ÔHtQpéoaç xa&' ïxaoxoy xby xtora xal
naçà xb\**y toî^ov ixaxiçto&ky d itQfia /uax t, nXàxoç néyxt naïaoxtây,
v\[/oç n od [•*« ata> < , InißäXXovxi kni fj(y xbv xoïyoy xotiç naXaoxàç .
xal tni xtây âuçtiOfÂaXiov tntâr;6t\':ii otprjxioxovç inxà lop* êxàoxqy xhv
XOiQay cvfinXtjçùiy f*ixQl xo*y xioyot^y, nXAxoç xçiaiy naXaaxtûy, nàxoç
rjfiinodio v. xai OvyaxQvSati nivatiy | ™$cnay xb fcupt'ov, cvfxßaXwy
xai xoXXr^oaç, nXàxoç XQÎnodaç, nàxoç cTvoÎ|74k daxx vXo iy.
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RECONSTRUCTION DEft PlilLONEISCHEN SKEEOTHEK 153
alsdann läge die Oberfläche des Bodens (Fig. 2i") 13 F. 4 D. über
den Euthynleriai , das Erdgeschoss hätte, da 1 F. 10 D. für das
Gebälk abgehen, die angemessene Hohe von 11 F. 10 D., und das
Ganze würde Beifall finden, wäre es nicht eine blosse Vermuthung,
die sich weder beweisen noch widerlegen, also nur durch eine
wahrscheinlichere Annahme verdrängen lässt; doch wir werden bald
einen wirklichen Mangel an Dorpfelds Reconstruction bemerken. —
Fabricius traf seiner Auffassung der Worte did pioov gemäss die
Einrichtung der Lagerräume natürlich nur vermuthungsweise. Er
geht von der Annahme aus, dass die Fächer 'gerade die Mitte der
Wand zwischen Geison und Mauerschwelle eingenommen' hätten1),
uod legte deshalb das mittelste, den untern Schaft (Fig. 2/), mit der
Diele auf die halbe Höhe der Mauer, d. h. 13 F. SD. über die Euthyn-
leriai. Seine Zeichnung, nach der man für das Erdgeschoss (Fig. 2m)
eine angemessene Höhe gewahrt glaubt, täuscht, da in ihr eben-
falls die Stärke der einzelnen Gebälklagen nicht berücksichtigt ist;
bringen wir diese in Anschlag, so rückt der Boden um 14 D. her-
unter und das Erdgeschoss hat die Hohe von: 13 F. 8 D. weniger
(14 D. -h 4 F. -f- 1 F. 10 D. =) 7 Fuss (Fig. 2 m ) ; rechnet man auch
noch einen halben Fuss hinzu, den die über den Fussboden her-
vorragenden Eulhynteriai ausgeben, immer erhält man nur 7 F. 8 D.,
und dies ist für das Erdgeschoss eine zu niedrige Höhe. — Sollen
wir nun auch noch die zweite Vermuthung Fabricius* im Einzelnen
widerlegen , wonach der obere Schaft 'vielleicht gerade in die
steinerne oyoqirj über dem Eingang' überging? eine solche 0Q0(pij
liegt auf einem der der Thür gleich hohen fifnana; die Stärke der-
selben ist nicht angegeben ; doch nehmen wir die von Fabricius in
seiner Zeichnung (Fabricius, Fig. 2p) selbst festgesetzte an, immer
würde der obere Schaft darnach nur auf 16 Vi F. oder höchstens, mit
Einschluss der durch die Eulhynteriai gelieferten Hohe, auf 17 F.
Hohe liegen; hiervon ziehe man die Hohe des unteren Schaftes
(5 F.) und des Bodens (4 F.) , sowie die Stärke des Gebälkes für
diese drei Fächer (14 D. + 14 D. -f 1 F. 10 D. =) 3 F. 6 D. ab, und
man erhält eine Hohe des Erdgeschosses (4 F. 10 D.), die bedenklich
an die Bonn sehe Construction erinnert.
1) Fabricius glaubt allerdings, dass in der Inschrift fskoo^vat, auf alle
Fieber gedeutet werden könne; das hat ihn aber zu dieser Einordnung der-
selben nicht veranlasst, wie ihm Dörpfeid vorwirft, der also Fabricius S. 588
und 5£9 Awn. 1 übersehen haben muss.
154
KEIL
So könnten wir denn nur etwa die von uns modificirte Dörp-
feldsche Reconstruction (Fig. 2gh'i') gutheissen; aber auch sie ent-
hält, wie schon bemerkt, einen Fehler. Fabricius hat die Höhen-
lage der Fenster in der Frontseite nach der des Giebelfensters Ober
der Thür, d. h. zwischen der 11. und 14. Quaderschicht oder
zwischen 19 Vi und 22 Vi F., angesetzt; und damit hat er Recht,
wie ihm auch Dorpfeld hierin folgt. Wenn nun aber der letztere
die Fächer so einordnet, dass die Fenster in dem unteren Schaft
zu liegen kommen, woher, frage ich dann, bekam man Licht für
den oberen Schaft? Mit Fackeln ist es doch gewiss verboten ge-
wesen, in die mit theergetränktem Schiflsgeräth angefüllten Räume
zu treten.1) Wäre die Skeuothek nach Dorpfelds Plan gebaut,
so hätte man auf dem oberen Schaft eben nichts sehen können:
dieser U ebelstand ist es, der die ganze innere Gebälkconstruction
Dorpfelds verwerfen lässt; er würde auch Fabricius Annahmen
widerlegen, wenn diese eben nicht schon aus anderen Gründen
unhaltbar wären. Es ist aber nöthig diesen Mangel, der in der
1) Wie sehr man jede Feueregefahr abzuwenden bestrebt war, zeigt am
deutlichsten das Aeussere der Skeuothek, an welchem sich kein irgendwie
leichtentzündbares Material findet. Das Dach trägt aus diesem Grunde eine
so ungemein starke Deckschicht von Lehm und Steinen — Funken und bren-
nende Stoffe sollten nicht durchsengen — , die Fensterläden sind deshalb aus
Erz, und die Thür ist an ihrer Aussenseite eben deswegen mit Erz bekleidet
(Z. 37. 61). Da ich hier das Dach erwähne, so will ich sogleich noch be-
merken, dass die Worte Dörnfelds (S. 162) präcisirt werden können: „Die
Dachziegel werden 'korinthische' genannt, was nach Analogie des Beinamens
»lakonisch* in der Mauerbauinschrift nicht zu bedeuten braucht, dass die Ziegel
wirklich aus Korinth stammen, sondern es kann eine besondere in Korinth
gebräuchliche Form der Ziegel gemeint sein.- In der oben schon herange-
zogenen eleusinischen Inschrift heisst es nämlich (CIA. II 2, 834b 71 ff.):
xtçapiâtç xoQty&iai naçà àtj pyx Q io{v) tXXaxt(adiôr) olxov(yroç) H*
tifjtiï H ' xofjiiâîi tovtwv "EXtvclvdât AAAA • xiça/utâiç Koçiv»iai H H ix
KoQtv&ov, tj xeçafiiç II III xri. Diese Worte zeigen deutlich, dass die
xtQafÀidtç KoQÎv&iat eine besondere Art Ziegel waren, die auch in Attika
angefertigt wurden, die importirten aus Korinth waren um das fünffache
theurer. Da in unserer Inschrift nicht ausdrücklich ix Koçty&ov hinzugefügt
ist, mag wer will die für die Skeuothek verwendeten in Attika gebrannt sein
lassen; irrelevant ist die Sache, wie dieser Schluss unsicher. — Wenn Z. 70
nicht naçaarvXta, sondern 7iaça<îT<x&ta zu lesen ist, so möchle Fabricius'
Bemerkung (S. 193), das naçaarvXiov 'Anbau an eine Säule' 'zufällig nnr
in unserer Inschrift' vorkomme, doch nicht ganz zutreffen; Tjnçaotnâiov selbst
ist sehr selten.
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RECONSTRUCTION DER PHILOINEISCHEN SKEUOTHEK. 155
Vernachlässigung der Beleuchtungsfrage besteht, so nachdrücklich
iu betonen, weil, wie schon von anderen Seiten mehrfach bemerkt,
die Anzahl von 36 Fenslern in jeder Front und dreien in jedem
Giebel und zwar von Fenstern kleinster Dimensionen (3 F. hoch,
2 F. breit) ohnebin kaum ausreichend erscheint für ein Gebäude
von 20000 CjF. Flächenraum und 27 F. Höhe. Wir können also
eine Anordnung der Fächer nicht billigen, welche die Helligkeit
in dem Arsenal durch Einengung der Lichtstrahlen bei ihrem Ein-
tritt in den geschlossenen Raum vermindert. Soll ein Vorschlag
Zustimmung finden, so muss in ihm bei der Einordnung der Fächer
dem Erdgeschoss eine annehmbare Höhe gegeben, die Stärke der
Gebälkconstruction mit veranschlagt und eine zweckmässige Ver-
keilung des Lichtes erzielt sein. — Wir werden die ersten beiden
Forderungen ohne Rücksicht auf die dritte zu erfüllen versuchen ;
erfüllen wir sie, und ist dann zugleich auch der dritten ihr Recht
geworden, so ist die Probe auf unsere Rechnung gemacht.
Wir haben vorher Fabricius' Annahme, der obere Schaft ginge
in die steinerne oçocpi] über, zurückgewiesen : gleichwohl liegt ein
entschieden richtiger Gedanke darin, dass eines der Fächer iu
gleicher Höhe mit der letzteren gelegen habe. Das einfache prak-
tische Bedürfniss erforderte, dass man aus einem Seitenschiff in
das andere gelangen konnte, ohne erst von jenem herab und auf
dieses herauf zu klettern; darum bemerkt auch Dörpfeld, die oçoqn)
verbinde die beiden Seitenschiffe , und in seiner Zeichnung trifft
der Boden fast genau mit dieser zusammen, indem nur die Stärke
der oQoqni selbst sich über jenen erhebt; allein diese Zeichnung
täuscht, wie wir sahen, da sie die Stärke der Gebälkconsl ruction
nicht mit berücksichtigt; es würde also in Wirklichkeit der Ueber-
gaog 2 Vi Fuss höber als der Boden liegen, und man müsste immer
eine Leiter oder Stiege zur Ersteigung der Platte nöthig haben,
um die Unbequemlichkeit des hohen Trittes zu vermeiden. Wir
gehen somit von dem Gesichtspunkte aus, dass jedenfalls ein
möglichst leichter Verkehr zwischen den beiden Seitenschiffen auch
von dem antiken Architekten angestrebt worden sei, und legen,
um diesen zu ermöglichen, eins der Fächer von vornherein mit
der oQoq>fi in eine Höhe; das ist der untere Schaft, die xarco
fiwéfivrj. Es fragt sich nun, wie hoch lag jene. Die Thür ist
auf 15 V2 F. Höhe angegeben; ebenso hoch sind die beiden /uét-
unct, auf welchen die Decken {oQoepat) ruhen; wenn diese aber
156
KEIL
mit dem Schaft in gleicher Höhe lagen, so wird man die Ver-
muthung wohl anuehmbar finden, dass sie — ihre Stärke ist nicht
angegeben — dieselbe Stärke wie das Gebälk jenes, d. h. eine Stärke
von 14 D. hatten; die Oberfläche der oçotprj wie die Dielung des
Schaftes lag also in einer Höhe von 16 F. 6 D. über dem Erd-
boden, nicht über den Euthynteriai. Denn von den 15 Vi F. der
Thürhöhe kommt '/t F. auf die Euthynteriai, da die 15 F. gerade
acht Steinschichten nebst den 6ç$ootcctai ausfüllen. Der Vi F. tiefe
Ausschnitt der Euthynteriai war aber nöthig, da dieselben sonst über
dem Erdboden hervorragten , und mau keine Schwelle in diesem
Gebäude gebrauchen konnte. Fabricius äussert sich nicht über die
Hohe einer solchen, die er aber so gut wie Dörpfeld, der sie auf
last 1 Fuss berechnet, annimmt; die Worte der Inschrift (Z. 33)
sind: ôôovç vno&ùç vfiyttiovg. Hiergegen kann man natürlich
nicht leugnen, dass eine Schwelle existirl habe; sagen muss man
aber, dass es keine hervorragende gewesen sei. Denn eine Schwell-
höhe von ca. 250 mm ist an und für sich eine übermässige, sie wird
aber noch mehr zum Stein des Anstosses in einem Gebäude, in
welches und aus welchem täglich soviel des schwersten Schiffsgerätiis
ging: der Eingang in ein solches musste für Fuhrwerk leicht passir-
bar sein; man bemerke die gewaltige Breite der Thüröffnung von
9 F., und man wird darin eine Bestätigung für die Berücksichtigung
anderer Transportmittel als allein des menschlichen Armes finden.
Können odoi mithin nicht hervorragende Steine gewesen sein, so
sind es diejenigen gewesen, welche in der Flucht der Schwelle
mit dem Erdboden auf gleichem Niveau zwischen den naQaatâôeç
lagen; diese Steine heissen auch heut 'Schwelle', weil dies die
natürliche Bezeichnung für das, was diese vertritt, ist; ich sehe
nicht, warum man den gleichen natürlichen Bedeulungsübergaug
im Griechischen leugnen kann; wer die üeberlieferung kennt, die
uns nie prüfen lässt, ob eine erhabene oder nicht erhabene Schwelle
gemeint sei, wird jene mir nicht entgegen hallen. Kurz, die Natur
des ganzen Gebäudes erfordert, dass die Schwelle mit dem Fuss-
boden gleich hoch lag; that sie das, so ragten die Euthynteriai,
da ja in diese die Thür um einen halben Fuss tief eingeschnitten
war, um einen halben Fuss selbst über dem Fussboden hervor.
Diese Erkenntniss ist darum wichtig, weil sie die Höhe des Erd-
geschosses bestimmen hilft. Denn — ich kehre zu den Lager-
räumen zurück — lag der untere Schaft 16 F. 6 D. über dem
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RECONSTRUCTION DER PHILOSEISCHEN SK EL1 OTHER 157
Erdboden, so war der Boden 4 F. 14 D. liefer, d. h. 11 F. 8 D.
über derselben Linie angebracht, und das Erdgeschoss hatte eine
Hübe ?on 9 F. 14 D., d. h. von fast 10 F. (vgl. Fig. 1). Dörpfeld
wird dies bestreiten , der den Fussboden der Seitenschiffe bis zur
Höhe der Euthynteriai belegt sein lässt, 4 weil sich dann die letzte-
res [die Seitenschiffe] viel besser von dem als Durchgang dienenden
[auf niedrigerem Niveau liegenden] Mittelraume abheben' (p. 157);
allein hierfür zeugt kein einziges Wort der Inschrift, und aus der
Natur des Gebäudes als Arsenal lässt es sich nicht erweisen. Mithin
ist der halbe Fuss, den das Hervorragen der Euthynteriai ausgiebt,
nicht von den 9 F. 14 D. abzuziehen, und das Erdgeschoss behalt
nach unserer Annahme eine zweckentsprechende Höhe.
Lag der untere Schaft 16 F. 6 D. über dem Fussboden oder
15 F. 14 D. über den Euthynteriai, so hatte der obere, 5 Fuss
darüber anzubringende, nach Einrechnung der Gebalkstärke eine
Dielenhöhe von 21 F. 12 D. über den Euthynteriai; er war also
von dem Geison nur 5 F. 4 D. entfernt; es mag vielleicht für
unsere Reconstruction sprechen, dass sie den beiden Schäften in
«1er Mauer fast ganz gleiche Höhe giebt Lief aber dieses oberste
Fach 21 F. 12 D. über den Euthynteriai an der Wand entlang, so
schnitt es quer durch die Fensterreihe hindurch; denn diese hatte
weh Fabricius' von uns oben schon reeipirtem Ansatz ihren Platz
in der 12. und 13. Steinschicht über dem Sockel (oQ&ootâirjç)
oder zwischen 1972 F. und 22 Vi F. von dem untern Rande dieses
abgerechnet. Was man heut zu Tage bei Anlagen von Speichern,
Hängeböden und Treppen oft anwendet, zwei Etagen durch ein
Fenster, welches durch die diese bildende Decke geschnitten wird,
erleuchten zu lassen, das sind wir den praktischen griechischen
Architekten zuzutrauen vollauf berechtigt, und wir sind es hier um
so mehr, als durch diese Anlage die Beleuchtungfrage gelöst wird.
Denn wenn das Gebälk des oberen Schaftes die Fenster schneidet,
erhält dieser sowohl, wie der untere Schaft Licht; und das ist
gewiss ein Beweis für die Richtigkeit unserer Hypothese, dass die so
erwirkte Theilung des Lichtes nun auch in genau entsprechendem
Verhältnis* zu den zu erleuchtenden Räumen steht, wie das Folgende
zeigt. Liegen nämlich die Dielen des oberen Schaftes 21 F. 12 D. über
den Euthynteriai, so sind sie 12 D. von dem oberen Fensterrande,
der 22 F. 8 D. hoch in der Mauer liegt, entfernt Der untere
Theil der Fensteröffnung ist aber 1 F. 12 D. hoch, denn das Ge-
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15S
KfclL
bälk, welches das Fenster schneidet, hat eine Stärke von nur l/* F.
(2 D. für die Dielen, 6 D. für die &çâvoi)y da die duQtta^a%a
in der Wand zwischen den Fenstern liegen , also hier nicht in
Berechnung zu ziehen sind. ') — Auf diese Weise nun wird einer-
seits wenig Licht durch die Decke selbst fortgenommen, anderer-
seits für den zu erleuchtenden kleineren, 5 F. 4 D. hohen Raum
die kleinere etwa 1 i/s DF. messende Luke, für den unteren Raum
eine genau 3 '/s DF. grosse Fensteröffnung verwerthet. Dass der
obere Schaft so Beleuchtung genug erhielt, beweisen die modernen
Dachluken; nach unten hin aber gebrauchte man mehr Licht, da
hier nicht nur der untere Schaft zu erhellen war, sondern auch
der Boden und das Mittelschiff weiterer Beleuchtung als der von
den Thüröffnungen aus bedurften. Denn wenn diese auch unge-
mein grosse Dimensionen hatten, so war doch die Entfernung von
400 F., in der sie von einander lagen, zu gross, als dass sie die
genügende Helligkeit auch bis in die Mitte des Gebäudes hätten
verbreiten können, und andererseits verlor diese Lichtquelle von
vornherein dadurch bedeutend an Intensität, dass die Strahlen der
Sonne beim Eintritt in das Gebäude durch die 10 F. tiefe Thür-
anlage eingeengt wurden. Aber dennoch wird Niemand leugnen
können, dass die Thüren auch recht wesentlich zur Erhellung des
Bodens, der ja direct an diese grenzte, beitragen mussten; daher
ist dann ein neuer Grund gegen Dörpfelds Reconstruction zu ent-
nehmen, der den Boden über die ThürOffnung legt; denn nun ist
bei ihm auch dieses Fach fast absolut dunkel; was dagegen wider ihn
spricht, bestätigt unseren Ansatz. Wenn schliesslich das Mittel-
schiff dem zwischen dem Hafen und Markt verkehrenden Publicum
als eine 'Passage' {ôtaXUnwv ô\Vi[i\oôov tali ärj/Ätoi) dienen sollte,
so hatte man auch von den Seiten her entschieden noch Beleuch-
tung nöthig; hätten nämlich die Fächer diese durch unpraktische
Anbringung abgesperrt, so wäre dem in das Gebäude Eintretenden
das liebe Sonnenlicht in der 400 F. entfernten Thüröffnung nur
als Zielpunkt nicht als Leuchte für seinen Weg erschienen; solch
eine Lichtquelle ist aber ungenügend und könnte überdies nur
blenden. — Wir hatten die Anordnung der Lagerräume zu recon-
struiren beabsichtigt und haben nun zugleich, ohne es eigentlich
1) Die Zeichnung Fig. 1 muss täuschen, doch liess sich der Uebelstand
nicht leicht beseitigen.
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RECONSTRUCTION DER PH1LONEISCHEN SKECOTHEK 159
zu wollen, die Beleuchtuogslrage gelöst; das heisst unsere Rech-
nung ist, wie wir es wünschten, aufgegangen.
2. Die Thüranlage1) besteht aus zwei je 9 F. breiten Thür-
ofTnungen, welche durch einen 2 F. breiten 4 Stirnpfeiler, né%u>-
rrov'*) getrennt sind. Dieser Pfeiler reicht nach innen 10 F. tief
hinein, und auf ihm rubl eine steinerne Decke, oçofpq; das giebt
die Inschrift an.3) Trotzdem nimmt man für die steinerne Decke
als Stützen zu beiden Enden noch die zwei Mauerflügel an, welche
rechts und links von den Thüren rechtwinklig nach innen umge-
bogeu sind; davon steht aber nichts in der Inschrift, und man
muss, wie es Fabricius ausdrücklich auch thut (S. 570 Anm. 1), um
überhaupt dies annehmen zu können, xà pfrwna (Z. 59) nicht
blos auf die beiden Mittelmauern (Fig. 3n), sondern auch auf die
Seîtenroauern (Fig. 3p) beziehen. Einmal jedoch zwingt der Plural
rà ftéiwna, da es zwei sind, nicht dazu, den Vertragscontrahenten
hier eine ungenauere Ausdrucksweise als Z. 25 f. zuzutrauen, denn
1) Die Skizze ist, wie die ganze Tafel, mit Anlehnung an Fabricius ge-
zeichnet. Fig. 1. 2 sind grösser als Fabricius Fig. 4; hier ist auch der Mass-
slab beibehalten. Das Format der Zeitschrift war für die Grösse der Skizzen
massgebend. Der attische Fuss ist nach Dörpfelds Untersuchungen (Mittn.
d. a. I. VII 277 IT.) auf rund 296 mm im Massstab angesetzt.
2) Dörpfeld macht nach Fabricius (S. 573) darauf aufmerksam, dass /utt-
taTior für den Pfeiler zwischen den beiden Thüröffnungen der ursprünglichen
Bedeutung 'der Raum des Gesichtes zwischen den Augenlöcherrf sehr gut
entspreche; er vergleicht damit fierinij, und dieser Vergleich, in welchem
er auch für das letztere Wort die Bedeutung Wauer zwischen Löchern' be-
ansprucht, macht leicht den Eindruck, als ob er /Atiatnoy und piton ré zu-
sammenwerfen und die zweiten Hälften dieser Worte aus einem Stamme
ableiten wolle. In der That vergleicht er beide nur; er sagt nicht [Akt ont]
ist dasselbe, sondern bedeutet dasselbe wie /uéreonoy. Ich betone dies hier
so stark, weil ich weiss, dass Dörpfeld in angegebener Weise wirklich miss-
verstanden ist und zwar von mehr als einer Seite. DasÄ er sich gegen
Bùttichers Erklärung von fitronri wehrt, wird ihm niemand verdenken, der
weiss, welche Bedeutungen ptià in Zusammensetzungen haben kann. Ob er
selbst jedoch glücklicher ist, möchte ich bezweifeln, da von einem so vorüber-
gehendem Stadium, wie das Fehlen des Gebälkes ist, schwerlich eine Be-
nennung abgeleitet worden wire; waren die Balken gelegt, so war der lucus
a non lucendo fertig.
3) xai ini&q[o]ti vniç rtuy &vQ(öy ini rà fUrtona ix tov ivthç | *°6qq-
xprty Xtàiyrty Xi&ov i'fArjttiov. — dtaXiinojy &vçaiaç xatà to nXâtoç ji'ç
<ttévo&>jxqçt âvo tx[a]\73ti(tto&ty , nXâroç lyvia noâiûy. xal oixoâo/n^ait
fMTùHtoy ixariQM&i[y] \ 14 iv nài jAti[«Ç]v roSy *h>Q<ûy, nXâtoç âinovv, tiç
âi to itaoj âtxânovy.
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160
KEIL
dort scheiden dieselben ganz scharf die Bezeichnungen1); anderer-
seits sind wir aus technischen Rücksichten in keiner gezwun-
gen, der ôçoçpr ausser dem /uéfconov noch weitere Auflager zu
geben. Die beiden Steinplatten, aus welchen jene bestand, — der
Annahme einer einzigen stehen die übermässigen Dimensionen von
24 F. 4- ca. 8 F. entgegen — konnten doch nicht einfach an die
vneçTÔvaia a n gefügt, sondern mussten auch in dieselben e i n ge-
fügt werden; und geschah das um nicht mehr als oder V2 F.
tief, so war eine weitere Unterstützung der Decke überflüssig, da
das Material, aus welchem sie bestand — h y metrischer Marmor —
ihr die nöthige Festigkeit in sich gab. Also aus technischen Rück-
sichten sind wir nicht gezwungen, in die Worte irrt ra fiixuma
einen Sinn hineinzulegen, den sie eigentlich nicht haben, und ich
muss das letztere um so mehr betonen, als diese nachgiebige Inter-
pretation ihre Consequenzen gehabt hat. So wenig wie in der
Inschrift Heht, dass die Decke auf jenen Mauerlappen (pp) auf-
liegen solle, ebensowenig steht darin, dass die letzteren überhaupt
bis zur Hohe jener aufgeführt werden sollten. In den Worten xai
neçtxâ/Âipei %ov tol^ov fA£%Qi ttvv tzqiotiov %i6vo>v ïcqoç 0*
ctvoiÇetai rt &vça Ixtm'ça besagt der Relativsatz nur 'nach wel-
cher hin die entsprechende Thür geöffnet werden soll', oder wie
wir sagen würden, 'gegen welche die Thür schlagen soll'. Die
nackten Worte besagen also nichts anderes, als dass jene Mauer-
lappen zu Widerlagern für die geöffneten Thüren bestimmt sind:
wer verbaut denn aber für solch einen Zweck über 230 Cubikfuss
Steine? eine ganz niedrige Mauer that schon den Dienst. Und
dann heisst pixQi hier so gut wie Z. 67. 71. 79 einfach 'bis': bis
zu den ersten Säulen ging das Widerlager. Wer allerdings dieses
bis zur Decke aufführt, dem ist die Angabe /néxçi twv nçùïrwv
yuôvwv unbequem, da er dann die 15Vî F. hohe Mauer auch über
jene hinausführen mttsste, was den doch zu bestechenden Eindruck,
den die so construire Vorhalle macht, in der That erheblich beein-
trächtigte ; dann kann natürlich fxixQ1 mer nur etwa 80 'gegenhin
bedeuten: warum aber das? weil man Ta ^ixtana vorher fälschlich
auf alle drei die Thüren einschliessenden Mauern bezog; und wa-
rum das? weil man die Decke auf den xpevôo^èzwTia ruhen lassen
1) «ort 7i\2*êoixâuipti 70v jolfoy ui^çi ràv nQoirtuy x 16 y coy nobç or
àroiUrai rt\**&vQa kxatiça.
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RECONSTRUCTION DER PIIILONEISCIIEN SKEUOTHEK 101
wollte; und warum nun das? weil moderne Exegeten die Sache
sich so dachten. Man sieht, es hilft nicht weiter, von den Worten
der Inschrift sich zu entfernen. Die Decke war von Stein, damit
sie sich seihst halten konnte, und ruhte auf dem fiitconov, wäh-
rend ihre Langseite, wie natürlich, in die vneçtôvcua eingelassen
war; die Mauerlappen liefen his zu den ersten Säulen und waren
gerade hoch genug, ihrer Bestimmung zu Widerlagern für die
Thüren zu dienen; vielleicht hatten sie dieselbe Höhe wie die
zwischen den Säulen aufgestellten Platten, d. h. eine Höhe von
3 Fuss. — Aus diesem Ergebniss folgt , dass ich Dörpfelds Ver-
mulhung, die Thüren seien nicht vorn in der Mauer, sondern am
hintern Ende der durch die Decke und die drei Mauern gebildeten
Vorhalle angebracht gewesen, nicht gutheissen kann, denn sie setzt
die 15* 2 F. hohen Thürwangen voraus. Pflichtet man aber auch
meiner Ansicht nicht bei, selbst dann wird man Dorpfelds Hypo-
these zurückweisen, weil man zu nichts mehr berechtigt ist als zu
der Forderung, dass, wenn ein Zurücknehmen der Thür aus der
Aussenwand beabsichtigt war, sich in der Inschrift von dieser so
außergewöhnlichen Thüranlage doch wenigstens eine einzige An-
deutung finden müsste; ihr Schweigen ist ein directes Verdam-
mungsurlheil für die Ansicht Dörpfelds.1) Recht hat er dagegen
augenscheinlich, wenn er die Thüröffnungen nicht durch die naça-
avââeç verengt werden lässt; nur hatte er nicht daran zweifeln
sollen, dass die Thüren selbst wirklich einflügelig waren; denn,
wie Fabricius schon hervorhob (S. 571 f.), unsere Inschrift sowohl
(Z. 25) wie die Böckhsche Urkunde XIe 50") führen auf fiovô&vgoi;
wenn er also behauptet, Thürflügel von einer Dimension 15Vz F.
9 D. seien 'weder construetiv noch künstlerisch' zu rechtfertigen,
so hatten ihn die so bestimmten Angaben aus dem Alterthum be-
ll Dörpfelds Grand für die Verlegung der Thür ist der, dass die Grie-
chen steinerne Decken nur in denjenigen Räumen angebracht hätten, 'welche
durch Säulen oder Pfeiler geöffnet waren . . während sie geschlossene Räume
fast aosnabmslos mit hölzernen Decken versehen haben'; allein Ausnahmen
waren auch hiernach gestaltet, d. b. wenn besondere Gründe sie rechtfer-
tigten; wir sahen ja, weshalb die onoqpif steinern war und hätten somit den
Grund für eine Ausnahme, sodass die steinerne Decke im geschlossenen Raum
auch neben Dörpfelds Regel bestehen könnte. — Hier sei nur erwähnt, dass *
Bobn die Thöranlage als eine Art Windfang betrachtet wissen will; als einer
der Hauptgründe fnngirt wieder die oqoyn als Fussboden.
2) Jetzt auch CIA. II 2, 807 c 48 ff.
Htm«» XIX 11
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162
KEIL
lehren sollen, dass er einen modernen Massstab an die antiken
Thüren gelegt habe. — Und künstlerisch auch unberechtigt? Fa-
bricius sagt S. 571 sehr richtig: 'Durch diese ungleiche Lagerung
der einzelnen Thürsturzbalken wurde es erreicht, dass die beiden
nebeneinander liegenden Thüren für den ästhetischen Aufbau der
Façade als ein einziges, mächtiges Doppelthor zur Geltung kamen*.
Wer zweiflügelige Thore für die Skeuothek ansetzt, zerstört den
durch die Thüreinfassung beabsichtigten einheitlichen Eindruck.
3. In der Giebelseite sind der Inschrift zu Folge drei Fenster
angebracht gewesen, und Fabricius sagt S. 572 Anm. 1 mit Recht:
'iv de v(p nlarei (Köhler nXaxù) jçelç èxatéçw&sv (Z. 36) heisst
nicht auf der Schmalseite drei Fenster zu jeder Seite der Thüren
wie Foucart p. 547 annimmt'; er führt für den Sprachgebrauch noch
Z. 22 an. Verdient er hierin gewiss Beistimmung, dadurch jedoch
dass er sämmtliche drei Fenster dicht unter das alétwfiax) verlegt,
erweckt er Widerspruch; Dörpfeld ist ihm gefolgt: so muss ich denn
beide fragen, wie sie sich den Raum erleuchtet denken, welchen
auf Fig. 3 die Linie qq und die beiden Mauern einschließen. Denn
diese Linie stellt den in das Innere am weitesten Tordringenden
Sonnenstrahl dar; rechts davon wird es finster; aber nimmt man
auch noch die Streuung des Lichtes hinzu, weiter wird das Halb-
1) Fabricius S. 578 f. hat es endlich richtig ausgesprochen, dass attisch
von den von c«roV abgeleiteten Worten, wie das Wort selbst, nur die Formen
mit er« sind: aUxôç aUxupa u. s. w.; das früheste Beispiel der Monophlhon-
gisirung scheint mir CIA. II 1, 613, 6 [à)ixa>fxa (a. d. J. 279/8), wo der Raum
den Diphthong wohl unmöglich macht; obwohl ein I nicht eben viel Platz fort-
nimmt. Der Vogel hiess natürlich auch aitxéç: CIA. II 2, 678b 38; 835Î72.
Von den Lexicographen bewahrt ai Seg. VI (BA 361, 17) ahxoi- xà nooro-
put (nqofititaniâtat) rtS* vaûv xri. (die übrigen der Sippe mit S) und
Et. M. 31, 52: aitxéç* xo nxtjrby Çi$or xat xo oçôyxopa; die volle Form
ist überall herzustellen: die Länge der Silbe wurde durch die Bequemlichkeit
för das Metrum geschützt und dadurch zugleich der Diphthong erhalten;
Valkenaer hat so Eurip. frg. 764 N richtig ahxoiow vermuthet, Nauck druckt
iixotow; vgl. Piers, ad. Moer. p. 231 ; die Handschriften wahren die volle
Form öfter, als die herrschende Meinung annimmt. Lys. XIV 25 hat Bergk
aus der Lesart der Handschriften (C hat nach Conjectur vno rqJ ovrqî otxjf«
p*xt) vno riß avxofiaxi (sie) recht schwach, wenn auch Scheibe ihm folgte,
èno vy aiTtifiaxi hergestellt; das richtige fand schon Auger und nahm Bekker
natürlich auf: vno xtß *vT(<ji «xrç»ari. — àtt fand nicht den Schutz des
Metrums und seit der zweiten Hälfte des vierten Jahrhunderts langt die
Komödie an sich gegen die Formen mit erster langer Silbe ablehnend zu
verhalten.
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RECONSTRUCTION DER PH1LOÏSEISCHEN SKEUOTHEK 163
dunkel doch nicht reichen, als etwa die Linie u' angiebt, und so
blieben denn im ersleren Falle in jeder Ecke der Skeuothek 390 GF.
im erleuchtet, im andern etwa 330 — 340 G F., d. h. es würden, da
wir Tier solcher Ecken haben, 1560 DF. oder 1320—1360 CF.,
also Vi * bis Vis der Skeuothek des Lichtes entbehren. Da künst-
liche Erleuchtung, wie schon hervorgehoben, ausgeschlossen ist,
so ergiebt sich aus den einfachen Zahlen die Unmöglichkeit solcher
Annahme, noch mehr trilt diese zu Tage, wenn man beachtet, dass
bei einer derartigen Einrichtung auch acht xtßiüvoi, immer die bei-
den den Ecken zunächst stehenden, im Schatten sich befänden ; da
andererseits der Raum zwischen den drei Mauern doch unmöglich
unbenutzt gelegen haben kann, muss er nothwendiger Weise er-
leuchtet gewesen sein : oder wo hätte man wohl sonst die Leitern,
Schaufeln und all das übrige zur Benutzung und Instandhaltung
der Skeuothek nolhige Gerälh aufbewahren sollen ? Von den drei
für die Giebelseite zu verwendenden Fenstern werden wir also das
mittelste Uber der Thür liegen lassen (vgl. Fabricius S. 572 Anm. 2),
tod den beiden andern jedoch je eins in jede Hälfte der unteren
Wand und zwar so versetzen, dass es das der Beleuchtung noch
so bedürftige Erdgeschoss erhellte. Es wird die Mitte der Wand
zwischen der Thürwange und Frontmauer inne gehabt und in der
xweiten und dritten Steinschicht Uber dem Sockel gelegen haben ;
denn so bat es passend einen Platz, der es weiter vom Fussboden
(4 Vi F.-f i/2 F.) als von der Decke (1 F. 14 D.) entfernt; hiernach
wird Fig. 1 bei Fabricius zu berichtigen sein. Wir können aber
diese Fenster aus der oberen Hälfte der Mauer fortnehmen, ohne
dass oben das Licht fehlte, weil, wenn wir 36 Fenster in der Front-
seite anzusetzen berechtigt sind, der Raum zwischen der letzten
Saale und der Wand schon durch ein Fenster erhellt war; wozu
fur ihn zwei nOlhig gewesen wären, was nach Fabricius' Annahme
vermuthet werden konnte, vermag ich nicht einzusehen, zumal ja
auch das Fenster über der Thür nicht weit entfernt lag.
Havelberg, November 1S83. BRUNO KEIL.
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MISCELLEN
CL AU DI AN DE CONS. FL. MALLII THEODORI 58.
Nachdem Claudian in dem Gedichte auf das Consulat des
Theodorus die Aemter und Würden des Gefeierten aufgezählt hat,
schliesst er mit den Worten:
Tarn celer assiduos explevit cursus honores:
Una potestatum spatiis interfuit aestas,
Totque gradus fati iuvenilibus intulit annis.
Ich habe in dem zweiten Verse das aestas der Excerpte von Lucca
wiederhergestellt, wofür Jeep den schlechteren Handschriften fol-
gend aetas schreibt. Vermuthlich verstand er dies so, dass Theo-
dorus, ehe er ein Menschenalter, d. h. dreiunddreissig Jahre, über-
schritt, alle die angeführten Aemter bekleidet habe; doch kaum
potestatibus interfuit könnte man so interpretiren , niemals aber
potestatum spatiis interfuit. Dies kann nur bedeuten: zwischen
die Zeiträume der Aemter fiel ein amtfreies Menschenalter hinein,
und da hier von einer sehr schnellen Laufbahn die Rede ist, würde
man schon aus Conjectur einen Sommer dafür setzen müssen, wenn
die Ueberlieferung es nicht böte. So bleibt freilich eine doppelte
Schwierigkeit übrig: erstens fehlt dem letzten Satze das Subject,
denn mit Burmann fatum zu schreiben, hiesse den Dichter des
sehr hübschen und angemessenen Ausdrucks gmdus fati berauben;
ferner ist das tarn celer zu Anfang sehr ungeschickt, da vorher
wohl von den Aemtern, aber nicht von ihrer raschen Aufeinander-
folge geredet wird. Diese Bedenken heben sich leicht durch die
folgende Umstellung:
Una potestatum spatiis inter fuit aestas:
Tarn celer assiduos explevit cursus honores
Totque gradus fati iuvenilibus ititulit annis.
Der gleiche Anfangsbuchstabe der beiden letzten Verse hatte hier
wahrscheinlich den Ausfall des ersten veranlasst, und an den Rand
geschrieben gerieth er an einer falschen Stelle in den Text.
Greifswald. OTTO SEECK.
(Janaar 1884)
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DIE FAHRT DES PATROKLES AUF DEM
KASPISCHEN MEERE UND DER ALTE
LAUF DES OXOS.
her Oxos hat in vergangenen Zeiten in das Kaspische Meer
gemündet; das wird fast allgemein anerkannt, seitdem das alte Bett
des Flusses grossen Tbeils bekannt geworden. Indess ist noch
die Frage offen, ob diese alte Wasserstrasse noch in historischer
Zeit zum Kaspischen Meere führte, oder ob sie, einer weit ferneren
Vergangenheit angehörig, schon in jenen Zeiten ausgetrocknet war,
die zuerst dem Abendlande die Kunde von dem grossen Strome
brachten.
Diese Ansichten finden beide bei hervorragenden Gelehrten
ihre Vertretung. Für eine der sorgfältigsten und besonnensten
Bearbeitungen dieser und aller damit zusammenhängenden Fragen
gilt nicht mit Unrecht Rosler s Aufsatz1), der sich aus der Fluth
der Litteratur auf das Vorteilhafteste heraushebt Röslers Ansicht
geht dahin, dass jedenfalls ein Arm des Oxos im Alterthum in das
Kajpisclie Meer geflossen sei. Nicht vor dem 3. Jahrhundert unserer
Zeitrechnung sei derselbe in östlicher Richtung völlig abgelenkt.
Dagegen weist Kiepert3) den Wasserlauf zum Kaspischen Meere
der Urzeit unseres Planeten zu, weicht aber nur in diesem End-
ergebnis von den Ansätzen Röslers ab.
Für die Entscheidung der Frage ist es vor Allem wichtig fest-
zustellen, ob dem Alterthum eine Mündung des Oxos in das
Kaspische Meer wirklich bekannt war, d. h. ob man von derselben
eine auf unmittelbarer Anschauung beruhende Kenntniss besass.
1) Die Aralseefrage. SiUungsber. der phil.-hist. Classe der Wiener Akad.
d. W. LXX1V (1873) S. 173-260.
2) Der site Oxuslauf and der Aralsee. Zeitschr. d. Gesellsch. f. Erdkunde
n Berlin IX (1874) S. 266-275. Es sei mir gestattet Herrn Prof. Kiepert
ebenso wie Herrn Professor AUred Kirchhoff auch so dieser Stelle meinen ver-
bindlichsten Dank för ihre gütige Mittheilung wichtiger Karten auszusprechen.
Hwin«. XIX. 12
166
ineumaw
Denn ein jedes Zeugniss, das vou einer solcben Mündung meldet,
ohne Weiteres zu verwerthen verbietet schon der Uuisland, dass
man von der Existenz des Aralsees nichts wusste. War dieser
aber für die Keuntniss nicht vorhanden, so lag es nahe die Wasser
eines Stromes, wenn er auch in Wirklichkeit dem Aralsee seine
Flulhen zuführte, sich in das Kaswische Meer ergiessen zu lassen.
Sonst halte er ja höchstens noch in das Meer im Norden münden
können.')
Allerdings wäre jede Prüfung der griechischen Berichte über-
flüssig, wenn de Goeje*) wirklich durch ein Zeuguiss des Mokad-
dasl bewiesen hätte, dass 4die Berichte der Allen über die Mündung
des Oxos in das kaspische Meer einfach Beweise ihrer Unwissen-
heit' seien. Mokaddast, der um 1000 n. Chr. geschrieben hat,
berichtet von der ersten Ansiedelung in Chowarizm. Damals habe
der Oxos, der bis dahin nach dem Balkanbusen floss, seinen Lauf
dadurch geändert, dass man einen Kanal aus ihm ableitete, und
diesem Kanäle folgend habe er seine spätere Richtung gewonneu.
Die Ableitung des Oxos wird also in die Zeit der ältesten An-
siedelung in Chowarizm verlegt. Da nun aber diese Ansiedelungen
bereits in der Achämenidenzeit bestanden hätten, so sei schon da*
mais der Fluss eben in den Aralsee gemündet, und die Alten seien
dadurch ihrer Unwissenheit überführt.
So wenig ich den Werth verkenne, den das directe Zeugnis«
des Mokaddasl von der Trockenheit des alten Bettes für das Mittel-
alter besitzt, und so lebhaft ich auch wünschte mich den Ansichten
eines Gelehrten wie de Goeje in allen Stücken anschliessen zu
1) Wir brauchen hier nicht auf die Frage einzugehen, ob etwa der Oxia-
nische See des Ptolemaios und seines Ausschreiben Ammianus Marzellinus
mit dem Aralsee identisch sei. Auch wenn diese von Rosler a. 0. S. 187 mit
un verächtlichen Gründen bekämpfte Ansicht wirklich richtig sein sollte, so
wird dadurch das im Text Gesagte nicht geändert. Denn als diese 'P-Çaarq
XifAri} bekannt wurde, waren die Ansichten über Oxos und Jaxartes längst
fixirt; wie denn auch die Kenntniss dieser Xifivrj auf die Ansetzungen des
Ptolemaios selbst nicht den geringsten Einfluss geübt hat. — Mit der An-
sicht aber, dass der Aralsee m früherer Zeit überhaupt nicht bestanden oder
mit dem Kaspischen Meere in geschichtlicher Zeit ein Ganzes gebildet- habe,
Ist nach Rösters Auseinandersetzung Oberhaupt nicht mehr zu rechnen, ge-
schweige denn mit der wunderlichen Annahme eines periodischen Ver-
schwindens.
2) Der alte Lauf des Oxus Arno Darja, Leiden 1875, S. 15 ff. 97 ff.
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PATROKLES UND DER OXOS
167
können, so bin ich doch ausser Stande dies summarische Ver-
fahren für berechtigt anzuerkennen. Es würde nur dann zu bil-
ligen sein, wenn unzweideutig nachzuweisen wäre, dass der Be-
nch! des Mokaddasl auf einer zuverlässigen, bis in die Achttme-
niilenzeit zurückreichenden Ueberlieferung beruhe. Denn dass die
Ansiedelungen in Chowarizm mindestens in die früheste Achäme-
nideozeit zurückgeben, ist durch die Erwähnung der Xoçaoutoi
ood ihrer Sitze östlich von den Parihern bez. zwischen Parthern
und Sogdern bei Hekaiaios und Herodotos, und noch gewisser
durch die Erwähnung von Uvdrazamiya in der Inschrift von
ffchifiân1) unter Dareios Hystaspis erwiesen. Aber an eine Ueber-
lieferung aus jenen Zeiten glaube ich darum nicht, weil die An-
gaben des Bfokaddast mit Leichtigkeit durch Conjectur entstehen
konnten.
Die Zersplitterung des unteren Laufes des Amn-Darja durch
eine Unzahl von Kanälen ist bekannt. Eine Menge Wasser wurde
dadurch absorbirt und dem Hauptstrome entzogen. Lag es da
nicht wahrlich nahe, eben dariu die Ursache der Ablenkung des
Stromes zu vermuthen?*) Und so lauge man sich dessen er-
innerte, war der alte Lauf vertrocknet. Konnte man da nicht sehr
got die Aenderung in die Zeiten der ersten Ansiedelung verlegen,
ohne in irgend einer zuverlässigen Kunde eine Berechtigung zu
dieser Annahme zu besitzen?
So steht es mit dem Zeugniss des Mokaddasl. Ich kann nicht
finden, dass man mit demselben die Unwissenheit der Alten zu
beweisen im Stande wäre. Es ist also durchaus notnig deren Be-
richte selbst zu prüfen.
Berodotos ist bekanntlich in jene nordöstlichen Gegen-
fan nicht gekommen; seine Schilderung derselben leidet offenbar
an Verwirrung. Gleichwohl stimmen einzelne Theile seines Be-
neble» mit den Thatsachen auffallend Uberein. Man kann sich
1) 1 5. Spiegel, die altpersischen Keilinschriflen. 2. Aufl. S. 4. 5.
2) Wenn diese Ansicht auch nicht auf Ueberlieferung beruht, so braucht
tie darum doch nicht falsch zu sein. In der Regel hat man die Ablenkung
da Oxos in den Aralsee durch ein Dringen nach dem rechten Ufer nach dem
i. Barschen Gesetze erklärt. Doch die Unhaltbarkeit dieses Gesetzes hat nach
im Vorgange Anderer Zöppritz nachgewiesen, über den angeblichen Ginfluss
der Erdrotation auf die Gestaltung von Flussbetten , in den Verhandhragerj
des zweiten deutschen Geographentages so Halle 1882 S. 47—53. Man muss
»ch also nach einer anderen Ursache umsehen.
12*
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168
NEUMANiN
daher dem Schlüsse nicht entziehen, dass diese Stücke wenigstens
in letzter Linie auf die Mitteilung ortskundiger Leute zurück-
gehen. Der Bericht des Herodotos würde also für historien - geo-
graphische Forschung verwendbar sein, wenn es möglich ist, den
Grund der Verwirrung festzustellen. Und ich zweifle keinen Augen-
blick, dass dies im Wesentlichen gelungen ist. Es kann als ein
gesichertes Resultat der bisherigen Untersuchungen bezeichnet wer-
den, dass in der Schilderung des Ar axes, wie sie uns Herodotos
1 202 ff. bietet, zwei Ströme zu einem verbunden sind, der arme-
nische Araxes und der Oxos. Wir finden hier die Angabe, dass
der Araxes aus dem Gebiete der Matiener komme, und dass seine
40 Mündungen allesammt in Sümpfen ausliefen mit Ausnahme einer
einzigen, die in das Kaspische Meer führe. Das Land der Matiener
als Quellgebiet leitet, wie man längst erkannt hat, auf den arme-
nischen Araxes; den Best des Berichtes bezieht man auf den Oxos.
Aber ist man dazu wirklich für den ganzen Rest berechtigt? Ist
es erlaubt aus unserer Stelle zu erschliessen, dass Herodotos eine
Mündung des Oxos in das Kaspische Meer gekannt habe? Nach
Matzat und Rosier ware dies in der That der Fall. Matzat1) findet
in der vorliegenden Stelle Herodots 4eine glänzende Bestätigung
der merkwürdigen geographischen Thatsache', dass der Oxos einst
in das Kaspische Meer geflossen sei. Und nach Rosler1) 'passt die
Nachricht unwiderleglich auf den Oxos allein, falls wir annehmen,
dass einer seiner Arme den Weg zum Gaspisee3) nahm, dass mehrere
andere in jener Zone von Sümpfen und Seen sich verloren, hinter
welchen als letztes Reservoir erst der mehr den Bücken entzogene
Aral liegl'.
Wenn die genannten Gelehrten zu diesem Resultat gelangen
und es noch dazu als ein gesichertes bezeichnen, so haben sie ent-
weder ihr Princip der Sonderung nicht consequent verfolgt, oder
sie haben sich über die Mündung des armenischen Araxes nicht
ausreichend unterrichtet. Heut zu Tage mündet dieser Fluss aller-
dings in den Kur, aber im Alterthum führte ihn sein Lauf in das
1) Ueber die Glaubwürdigkeit der geographischen Angaben Herodots ober
Asien. Hermes VI (1872) S. 474.
2) a. 0. S. 181.
3) Leider bedient sich auch Rosier dieser Namensform, über deren Werth
sich Kiepert ebenso dentlich wie richtig in der Zeitschr. d. Ges. f. Erdkunde
zn Berlin IX (1874) S. 448 geäussert hat
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PATROKLES UND DER OXOS
169
kaspische Meer.1) Noch zur Zeit des Theophanes von Mitylene,
der deo Pompeius in den mithradatischen Krieg begleitete, bestand
allein diese Mündung, und der Abfluss nach dem Kur, der zur Zeit
des älteren Plinius bereits vorhanden war, hatte sich noch nicht
st bildet.*/ Steht es aber fest, dass Herodotos an unserer Stelle
deo armenischen Araxes und den Oxos verschmolzen hat, so ist
»deutlich, dass bei der éinen Mündung in das Kaspische Meer
id den armenischen Araxes und nicht an den Oxos zu denken ist.
Indessen wenn auch Herodot keine Kenntniss von einer Mün-
dung des Oxos in das Kaspische Meer besessen hat, so könnte
Jeswegen doch immer eine bestanden haben. Ja, man würde un-
tweifelhaft genothigt werden an ibr Dasein in historischer Zeit zu
glauben, wenn sich zeigen Hesse, dass wirklich Griechen das Ge-
rade des Kaspischen Meeres untersucht und mit ihren eigenen
Augen gesehen hätten, wie die Wasser des grossen Stromes sich
mit den Wogen des Meeres vereinten. Diesen Nachweis versucht
zu haben ist das unzweifelhafte Verdienst von Rosier3); er deutet
hin auf den durch Strabon4) und Plinius6) erhaltenen Bericht des
Eratosthenes6), der denselben seinerseits von einem Manne ent-
lehnt hat, der die Küsten dieses Meeres selbst befahren. Es ist
Patrokles gewesen, *der unter Seleukos und Antiochos eine Zeit-
laug auf dem Kaspischen Meere station irte'. 7 ) 4Ein Zeugniss dieses
un südlichen Theile vollführten Periplus', so fährt Rosier fort9),
'ist die ?on Strabon und Plinius aus Eratosthenes geschöpfte Ziffer
der Küstenlänge des Kaspischen Meeres von der Grenze zwischen
Kadosiern und Mardern bis zur OxusmUndung, welche auf 3800
Stadien oder 95 geographische Meilen bestimmt wird: und diese
Ziffer kommt der wahren Entfernung von der Mündung des Mar-
dus (j. Sefld-Rud), die man als westliche mardische Grenze an-
1) K. v. Bar, der alte Lauf des armenischen Araxes. Bulletin de la classe
its menées historiques, philologiques et politiques de V académie impériale
des sciences de Saint-Pétersbourg. Tome XIV (1857) p. 305-349; A. v. Gul-
•camid in Fleckeisens Jabrbb. 83 (1861) S. 204-206.
2) K. J. Neumann, Strabons Landeskunde von Kaukatien, in Fleckeisens
Jihrbb. Snppl. X1U S. 346 f.
3) a. 0. S. 194.
4) XI 6,1 C507; 7,3 C509; 11,5 C518.
5) N. H. VI 36.
6i Berger, Eratosthenes S. 323 ff.
Tl Rosier S. 184. 8) S. 194.
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170
NEUMANN
nehmen darf, bis zum Balkanbugen oder der Mündung des Acbtaru-
Armes des allen Oxuslaufes1) ausserordentlich nahe.'
Es leuchtet ein, welch hohe Bedeutung für die Entschei-
dung der ganzen Frage es haben muss, wenn der Stadiasmus
des Patrokles die Mündung des Oxos geoau an der Stelle der
Küste ansetzt, wohin noch heute die Spuren des allen Bettes
führen. Allerdings wäre es nicht von vornherein ausgeschlossen,
dass die griechische Expedition den schlaucbarligen *) Balkanbusen
für die breite Mündung des Stromes gehalten hätte. Aber es
wäre ein wunderbarer Zufall, wenn man unter den verschiedenen
Einbuchtungen der Ostküste gerade auf die gerathen hätte, in
welche wirklich einmal die Wasser des Stromes führten. Wohl
hätte eine vom Lande aus erworbene Keuntniss von der Lage
und Richtung des unteren Plussbetles gerade zu dieser hypothe-
tischen Auswahl führen können; aber eine solche Kunde bat man
bekanntlich nicht besessen. Es muss daher als überaus wahr-
scheinlich bezeichnet werden, dass, wenn der Stadtasmus wirklich
auf den Balkanbusen führt, die Ausetzung der Oxosmündung an
dieser Stelle keine willkürliche Vertnulhung war, sondern auf guter
Erkundung beruhte. Dann aber muss der Oxos auch dem Bericht
des Patrokles zu Folge noch als lebendiger Fluss exislirt haben.
Wir sehen, welche Consequenzen sich aus den Thatsachen
ergeben. Je wichtiger dieselben sind, desto nothwendiger ist es,
Uber die Richtigkeit eben dieser den Schlüssen zu Grunde liegen-
den Beobachtungen zu einem emigiltigen Irlheil zu gelangen.
Daran, dass die Angaben des Strabon und des Plinius in
letzter Linie wirklich dem Fahrlbericht des Patrokles entstammen,
ist gar kein Zweifel. Und auch den Ausgangspunkt des Sladiasmus
1) Auf veralteten Karten findet mau häufig noch einen Mündungsarm des
alten Beiles gegenüber der Insel Tscheleken, südlich von dem Balkanbusen,
veraeichnet. Aber dieser Arm, der auch auf den neuen Karten, so s. B. der
Karte des trockenen Bettes des Amù-Darja in den Izwestija der kaukasischen
Abtheilung der k. russ. geogr. Gesellschaft 1876 Nr. 2 und in der gleich unten
zu neonenden Karte der Zapiski nicht mehr su finden ist, war früher, wie
mir auch Herr Prof. Kiepert bestätigt, lediglich hypothetisch angesetzt wor-
den. Von einem Delta des alten Oxoslaufes kann gar keine Rede sein.
2) Aus der grossen Anzahl der mir bekannten Karten geben das beste
Bild des Balkanbusens die 'Karte eines Theiles der transkaspischen Länder'
in Petermanns geogr. Miltheilungen Bd. 19 (1S73) Taf. 15 und die Karte in
den Zapiski der kauk. Abth. d. k. r. g. G. XI 1, Tiflis 18*0.
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PATROKLES UND DER ÜXOS
171
scheint mir Rosier durchaus richtig bestimmt zu haben. Nachdem
die Länge der albanischen und kadusischen Koste angegeben ist,
folgt die Ausdehnung der Fahrt bei den Auariaken, Mardern und
Hyrkanern vorbei bis zur Mündung des Oxos. l) flier können wir
zunächst die Wohnsitze der Marder oder Amarder bestimmen. Die
Identität des Flusses Amardos mit dem etwas Östlich von dem
Busen vou Kuzeli in das Kaspische Meer einmündenden Sefld-rad
uiier Kyzyl-uzen ist allbekannt. Ebenso ist unzweifelhaft, dass der
Fluss von dem Volke seinen Namen hat. Der Oberlauf des Flusses
geht aber nicht durch manlisches Gebiet; also muss das K(lst«*D-
volk der Marder den Fluss wenigstens in seinem Unterlaufe be-
rührt haben. Seine Wohnsitze, im Osten an die der Hyrkaner
grenzend, müssen im Westen jedenfalls bis an das rechte Ufer des
Seftd-rod gereicht haben; es kann sich daher nur noch darum
handeln, ob die Marder etwa den Fluss noch überschreitend noch
weiter nach Westen hin gewohnt haben.
Dies müssen wir indessen in Abrede stellen. Das heutige
Gllân hat seinen Namen von den rfjlat*), einem Stamme der
kadusischen Nation1), der seit dem dritten nachchristlichen Jahr-
hundert den Namen der k ad u si er verdrängt hat.4) Damit aber ist
zugleich gegeben, dass wir nicht noch ein Stück westlich vom
Sefld-rad den Gelen bez. Kadusiern absprechen dürfen.
Aber wo bleiben denn die Anariaken? Sind denn nicht sie
noch zwischen den Kadusiern und A man lern einzuschieben?*)
Ich glaube, die Betrachtung Strabons lehrt uns, dass wir diese
Anariaken nicht unter den Küstenvölkern, sondern unter den Stäm-
men des Binnenlandes zu suchen haben. Mit der Annahme, dass
die Anariaken die Küste zwischen dem Gebiet der Kadusier und
Amarder bewohnten, würde sich vertragen, dass Strabon bei einer
Aufzählung der kaspiseben Volker von Ost nach West6) Hyrkaner,
:
1) Strabon XI 6, 1 C 507. Plin. N. H. VI 36.
2) Nöldek«, Tabtri S. 479, t.
3) Olshaoaen im Hermes XV (1880) S. 329.
4) Nöldeke in der ZDMG. 33 (1879) S. 160 f.
5) Röster S. 194 macht sich die Beautwortung dieser Frage etwas leicht,
indem er die Anariaken stillschweigend eliminirt. Auch Geigers verdienst-
volles Bnch über die Ostiränische Kultur im Alterthum hat (S. 185) die Unter-
suchung über die Sitze der strabonischen Anariaken nicht gefördert; eben-
sowenig allerdings die Ober den alten Lauf des Oxoe.
6) XI 8, 8 C 514.
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172
NEUMANN
Amarder, Anariaken und Kadusier in dieser Reibenfolge aufführt
Doch in Widerspruch dazu tritt eine andere Stelle1), wo er, von
Westen nach Osten schreitend, hinter einander Kadusier, Amarder,
Uitier und Anariaken nennt. Wie kommen nun die Anariaken zu
dieser Verschiedenheit der Stellung ? Den Schlüssel giebt uns die
Nennung der Uitier. Diese sind kein Küstenvolk, sondern ein
Stamm des Binnenlandes. Ihr Land, Ovixia bei Strabon'), Uli
bei den Armeniern, liegt zwischen Kur und Araxes westlich von
Phaitakaran *) ; Strabon hat den Namen viel besser conservirt4)
als Plinius8), Stephanos von Byzanz8) und möglicherweise Ptole-
maios7) mit ihrem Otene. Nun erklärt sich die Reihenfolge Ka-
dusier, Amarder, Uitier und Anariaken*): erst kommen von West
nach Ost die Küstenbewohner , und dann, in derselben Richtung,
die Binnenvolker. Aber auch die anderen Stellen erklären sich
bei unserer Annahme. Ebenfalls bei der Aufzählung von West
nach Ost werden nach den Kadusiern Anariaken und Amarder
genannt9), zwischen den beiden Küstenvölkern das Uinnenvolk,
mag es nun hinter den Kadusiern oder hinter den Amardern ge-
wohnt haben. Analog ist XI 8, 8 G 514 aufzufassen. Hier er-
scheinen als Hintersassen der Kadusier und Albaner ausser den
Uiliern auch die Kaspier. Und in der That sind auch die Kaspier
damals bereits ein Binnen volk. Von Sitten der Kaspier als eines
existirenden Volkes berichtet Strabon an zwei Stellen. ,0) Und dabei
stossen wir kurz vorher ") auf die Worte : 'Zum albanischen Lande
gehört auch die Landschaft Kaoniavi), ebenso wie das Meer nach
1) XI 7, 1 C 508. 2) XI 14, 14 C 531.
3) Es genügt für unsere Zwecke auf Saint- Marlin, mémoires sur V Ar-
ménie Il S. 364, 365 und I S. 87 zu verweisen.
4) Wenig Glück bei Behandlung der Uitier hat Karl Müller p. 1014 b
seiner vortrefflichen Strabonauagabe. Seine Coojectur Kvgnoi torn. II p. 456, 22
Kramer wird schon dadurch unmöglich, dass torn. II p. 457, 2 Kr. lv
Ovitia handschriftliche Ueberlieferung ist. Auch ist es nicht richtig, dass
XI 13, 3 C 523 die Kvqtioi neben den Anariaken genannt werden.
5) N. H. VI 42 Atropatene ab Armeniae Otene regione disereta Araxe;
XII 49 in Armeniae parte quae vacatur Otene.
6) s. v. 'Slrtjyr.
7) Wahrscheinliche Conjectur bei Ptol. V 12 p. 357, 3 Wilb.
8) Strabon XI 7, 1 C 508. 9) XI 6, 1 C 507.
10) XI 11, 3 C 517; 11, 8 C 520.
11) XI 4, 5 G 502: iorl âk rijç *AXßttväv xoiçaç xai ij Kaoniavr; , rot*
Kaaniov i&vovs intôyvfioç, ovmq xai »; SaXarr«, à<pav9vç Ivxoç wvi.
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PATROKLES UND DER OXOS
173
dem jetzt verschwundenen kaspischen Volke benannt'. Verschwun-
den, àq>a*rç, ist das Volk nur insofern, als es nicht mehr an der
Küste wohnt, sondern ins Innere gedrängt ist. Bei den armenischen
Historikern begegnen wir den Kaspiern noch häufig, und eben im
alten albanischen Gebiete. Nach der den Namen des Moses von
Chorene mit Unrecht tragenden Geographie wohnen die Kasbkh
bis zu der Mündung des Araxes1) (in den Kur), also den Uitiern
benachbart in der Gegend von Pbaitakaran.
Mit unserer Ansicht, dass die Anariaken ein Binnenvolk sind3),
stimmt theilweise Ptolemaios3) Uberein, wenn er sie als diatel-
vorrtç fiéxçi *îjç (**ooyaiaç bezeichnet. Allerdings ist damit zu-
gleich behauptet, dass sie zum Theil auch die Küste berühren.
Aber dieser Glaube kann sehr wohl lediglich darin seinen Grund
haben , dass seine Quelle die Anariaken in ähnlicher Weise wie
Strabon nannte.
Noch bleibt eine Frage offen : Sassen die Anariaken im Hinter-
lande der Amarder oder in dem der Kadusier und Albaner? Aber
auch hierfür lässt sich, wie ich meine, eine bestimmte Antwort
finden.
Wo Strabon eingehend von den Anariaken und Uitiern han-
delt4), erwähnt er die Behauptung, bei beiden Völkerschaften hätten
sich Griechen angesiedelt, Parrhasier und Ainianen: <pao\ dk Ilaç-
Qaoiiüv ttvàç ovvotxrjaai tolç 'Avaçiâxaiç, ovç xalelo&ai vvv
îlaçaiovç' Aiviàvaç <T h xij Ovïtiq teixioai nôXiv. Offenbar
hat die Existenz eines Stammes Namens nâçoioi im anariakischen
Gebiete zu dieser geistreichen Gombination die Veranlassung geboten.
Man hat sich um diese Ilâçaioi nicht viel bemüht, und doch
sind sie für uns vielleicht nicht ohne Werth. Bei Faustos von
Byzanz') lesen wir Folgendes : 'Dann nahm der Sparapet Muschegh
gewaltige Bache an dem Lande der Parskh und der Stadt Phaita-
karan, weil auch sie sich empört und den König der Armenier
1) Saint- Martin a. 0. 11 S. 332. 333. Mit Rücksicht auf meine Leser
ekire ich auch hier nach Saint-Martin, obwohl mir nicht unbekannt ist, dass
nur die Venediger Ausgabe (und ihr folgend Patkanean) den ursprünglichen
Text der Geographie bietet. Aber an den von mir hier und oben benutzten
Stellen bietet die Veneta keine bemerkenswerthe Abweichung.
2) Polybios V 44, 9 bietet hierüber keinen Aufschluss.
3) VI 2 p. 391, 20 Wilb. 4) XI 7, 1 C 50S.
5) V 14 (ed. Veneia 1S32 S. 210).
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174 NEUMANN
belogen batten'. Langlois1) Ubersetzt Parsitz mit des Perses, ohne
etwas dabei zu bemerken ; er denkt offenbar an das grosse Volk
der Perser, ohne zu beachten, dass diese sich einmal nicht gegen
Armenien zu empören brauchten, und sodann, dass die Paralleli-
sirung dieser Nation mit der Stadt Phaitakaran doch albern wäre.
Lauer1) dagegen schreibt *an dem Lande der Kasbier', hat also
stillschweigend Köstritz für Parsitz conjicirt Die Ueberschrift des
Paragraphen lautet allerdings 'von den Kasbiern'; aber wissen wir
denn, ob diese Kapitelüberschriften irgend welche Autorität be-
sitzen ? Der Verderbniss waren sie jedenfalls ebeuso wie der
Text ausgesetzt;, und die Nennung von Phaitakaran konnte leicht
genug an die Kasbier denken lassen. Gewiss würde man den
Text ändern müssen, wenn man uuter den Parskh nur die Perser
verstehen könnte. Aber wie steht es denn mit Straboo? Spricht
denn nicht er von einem kleinen Stamm der Flage toi bei den
Anariaken? Behandelt er nicht zugleich Anariaken und Uitier,
und wohnen nicht die Uitier eben in der Nahe von Phaitakaran ?
Ich denke, das ist Grund genug für die Vermuthung, dass die
Strabonischen Tlaçotoi eben mit diesen Parskh des Fauslos identisch
sind, dass also die Anariaken in der Nahe der Uitier und von
Phaitakaran gehaust haben. Damit ist denn aber auch der letzte
Zweifel weggeräumt. Wir werden nun vollauf berechtigt sein, von
der Mündung des Seftd-rûd den Stadiasmus des Patrokles zu be-
rechnen. Allerdings hat Eratosthenes, wie aus der Uebereinstim-
mung von Strabon und Plinius sich ergiebt, die Anariaken in
engere Beziehung zu den Amardern und nicht zu Albanern und
Kadusiern gesetzt. Bei Patrokles werden dieselben zwischen Ka-
dusiern und Amardern so genannt gewesen sein, dass man sie
ebenso gut zu der ersten , wie zn der folgenden Gruppe ziehen
konnte. Und ohne Kenntniss von ihren Wohnsitzen vergriff sich
Eratosthenes in der Deutung.
Wenn sich also der Ausgangspunkt Röslers für die Messung
der Entfernungen als gerechtfertigt bewährt hat, so sollte man
auch meinen, dass das Endresultat unanfechtbar sein werde, dass
die patrokleische Angabe der Entfernung von der Mündung des
Seftd-rûd bis zu der des Oxos wirklich auf den Balkanbusen führe.
Denn bei der Messung der Küstenfahrt können doch mehr als ganz
1) Collection des historiens de V Arménie I 2SS.
2) Des Faustus von Byzanz Geschichte Armeniens S. 167.
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PATROKLES UND DER OXOS
175
geringfügige Differenzen nicht entstehen. In der That fuhren deun
auch 3800 Stadien oder 95 geographische Meileu'1) genau auf die
Mündung des Balkaubuseus*); und dem entsprechend ist auch all-
gemein anerkannt worden*), dass die Oxosmünduog in den Balkan-
busen den Allen bekannt war. Um so lebhafter bedauere ich nach-
weisen zu müssen, dass diese Meinung doch ein Irrlhum ist. Rösler
beruft sich für die 3800 Stadien auf die schon mehrfach erwähnten
Stellen des Strabon und Plinius4); und anderswo konnte er die
Angabe der Entfernung vom Amardos bis zum Oxos auch nicht
finden. Dass er aber auch 3800 Stadien meint, ergiebt die Gleich-
«etzuog mit 95 geographischen Meilen.
In Wirklichkeit beruhen nun aber die 3800 Stadien lediglich
auf einem Versehen Röslers. Schlagen wir den Strabon auf, so
finden wir: q>t]oi âè 'Eçatoa^évr^ tbv vnb taiv 'EXXrjvwv ytw-
Qt&fi&oy jtiQÎnlovv trjç &alâttrjç %avti;ç tbv pkv Ttaçà tovç
*Al§avovç xoi tovç Kaâovaiovç ehai neytaxiaxiUtjy xai ?€-
içaxoaitay, toy âk naçà titv IdyctQUMuv Kai MctQÔiov nui
'Yçtavaiy fàéxçi tov otofiatoç tov 'KiÇov notafÀOv tetçaitio-
Xiliùjy xai oxzaxo a Luv ' ev&ey âk è/ti tov ïaÇâçzou
àioxtUwv teroaKooiùiv. Es sind also nicht 3800 Stadien , son-
dera 4800. Keine einzige Handschrift Strabons bietet eine andere
Zahl, und es ist auch nie an ihr gerüttelt worden. Das würde
«eh auch schon mit Rücksicht auf den Parallelbericht des Plinius
verbieten. Dieser nennt ebenfalls die drei Posten: zuerst einzeln,
dann giebt er ihre Summe an. Es sind im Ganzen 1575 römische
Meilen, was genau den 12600 Stadien Strabons entspricht. In
einem der Einzelposten des Plinius steckt allerdings ein kleiner
Febler. Für unseren , den zweiten Posten , nennen die Hand-
schriften 4900 (ÏÏÏÏDCCCC) Stadien, für den ersten giebt der Ric-
caniianus 5300 (VCCC), alle anderen Codices aber 5400. Es ist
deutlich, dass man hier nicht die Lesart des Riccardianus für den
ersten Posten beibehalten darf, sondern mit Sillig die Zahl des
1) Rosier S. 194.
2) Voo Eoseli (etwas westlich von der Mûnduog des Sefld-rûd) bis zum
Mterboseo too Astrabad sind es 240 Seemeilen, also 2400 Stadien. Melgunof,
das südliche Ufer das Kaspiscbeu Meeres. Leipzig 1S68 S. 21.
3) Zuletzt von de Goeje, das alte Bett des Oxus S. tt.
4) Strabon XI 6, 1 C 507; Plin. N. H. VI 36. Dass hier Oxi flumini*
für Zoni fluwämt zu schreiben ist, hat bereits Salmasius gresetien.
176
NEUMANN
zweiten in IIUDCCC (4800) ändern muss. Aber auch wer das
nicht einsieht, könnte höchstens auch bei Strabon 4900 verlangen:
die Zahl 3800 würde auch ihm unerreichbar bleiben.
Es ist also nicht der Balkanbusen, auf den der Sladiasmus
des Patrokles hinweist; es findet sich bei ihm keine Kenntniss von
dem Orte, wo das Flussbett zu dem Ufer des Meeres führt. Und
mit dieser Erkenntniss stürzen alle Folgerungen, die auf das selt-
same Zusammen treffe u gebaut sind. Aber wo setzt nun Patrokles
in Wirklichkeit die Mündung des Stromes an, und welche Moli-
virung konnte er zur Stütze seiner Ansetzung beibringen? Die
Antwort muss sich finden lassen, wenn wir, die richtige Zahl be-
wahrend, den Stadiasmus weiter verfolgen. Wir müssen sehen,
ob uns nicht etwa 1000 Stadien weiter nordwärts an dem Ufer
eine Erscheinung entgegentritt, welche die Ansicht des Patrokles
begründen konnte. Von einem Lauf des Oxos kann in jener
Gegend natürlich keine Rede sein ; denn nördlich von dem Balkan-
busen erhebt sich das Plateau des Uest-jurt. Aber weitere 1000
Stadien zu den Roslerschen hinzu führt uns eine schmale WTasser-
strasse in den Busen, der sich an das Kaspische Meer im Osten
auschliesst , in den Karabugas oder Adschi-darja , der durch die
Strasse von Karabugas mit dem grossen Becken in Verbindung
steht. Es ist also wirklich hier geschehen, was in der Geschichte
der Entdeckungen keineswegs ohne Beispiel dasteht: einen engen
Meeresarm hat Patrokles für die Einmündung des Oxos gehalten.
Hier, dachte er, mfisste wohl die Breite sein, in der der grosse
Strom von Ost nach Westen fliesse ; und die Strasse von Karabugas
schien ihm diese Meinung zu bestätigen. Wir sehen also keine
Spur einer wirklichen Kunde von dem Lauf des Flusses und
seiner Mündung.1)
1) Ganz neuerdings sind Zweifel daran laut geworden, ob, was man für
den Unterlauf des Oxos hält, überhaupt ein altes Flussbett sei; diese Zweifel
sind dann wieder von anderen für unberechtigt erklärt worden. S. Ausland
1883 Nr. 51 S. 1015. Eine Veranlassung, den vorliegenden Aufsatz, der be-
reits der Redaction zugegangen war, in Anlage und Fassong zu ändern,
konnte ich dieser Discussion daher nicht entnehmen. Es konnte dies um so
weniger geschehen, als meine Resultate auch dann keine Aenderung erfahren
würden, wenn die erwähnten Zweifel sich schliesslich als begründet heraus-
stellen sollten. Wer leugnet, dass der Oxos jemals zum Kaspischen Meere
geflossen sei, muss sich doch mit Patrokles auseinandersetzen und kann sich
nun davon überzeugen, dass Patrokles ihm nicht im Wege steht.
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PATROKLES UND DER OXOS
177
Wir werden daher dem weiteren Versuche Roslers, auch bei
Ptolemaios eine Kenntniss der OxosmOndung in den Balkanbusen
und zwar eine auf Patrokles zurückgehende Kenntniss derselben
nachzuweisen von vornherein mit Misstrauen entgegentreten. Und
dieses Misstrauen rechtfertigt sich auch hinlänglich. Rosier weist
hin') auf *die Bestimmung der geographischen Breite von Talka,
einer Insel des Kaspischen Meeres, die gewiss das heutige Tsche-
leke ist, zu 43° 5', während der Oxusmündung die Breite von 44
gegeben wird. So unrichtig eigentlich die Bestimmung ist, fährt
Bösler fort, sie leitet darauf, dass dem Ptolemaios Talka nicht
sehr fern von der OmsmUndung erschien. Und das ist hier das
Entscheidende. -Tscheleke liegt südwestlich vom Eingänge in die
Balkanbucht.'
In der That nennt Ptolemaios 43 0 5 ' als Breite von Talka *) ;
die Breite der OxosmOndung aber nähert sich dem sogar noch mehr
als Rtfsler angiebl.') Und doch hat Rosier den Ptolemaios falsch
verwerthet. Er selber weist4) auf die bekannte Thalsache hin,
dass Ptolemaios 'die grosse Axe des Meeres in beklagenswerter
Verirrung von West nach Ost', statt von Süden nach Norden legte,
zieht aber aus dieser Thatsacbe nicht die notwendigen Schlüsse.
Denn bei dieser Gestaltung des Beckens mussten natürlich grosse
Stücke der sich in meridionaler Richtung hinziehenden Küsten in
die der Parallelen gezogen werden: Entfernungsaugaben, die in
Wirklichkeit für die Breitenbestimmung galten, wurden für die
Anseizung der Längen benutzt. Es kommt also, um über das
Lagen verbältniss der Insel Talka zur Oxosmündung ins Klare zu
kommen, vielmehr auf die Län gen bestimm ungen des Ptolemaios
an; und diese führen zu einem ganz anderen als dem BOslerschen
Resultate. Die Länge von Talka beträgt nämlich 95°'), die der
Oxosmündung aber 100 °6). Ueberselzen wir nun die Ansetzung
des Ptolemaios in die Absiebten seiner Quelle, so ist nicht eine
west östliche, sondern eine nordsüdliche erhebliche Differenz ge-
meint und damit jede Beziehung der Oxosmündung des Ptolemaios
zu dem Balkanbusen abgeschnitten. Sehr wohl aber vereinigt sich
das gewonnene Resultat mit der Strasse von Karabugas.7).
1) S. 194. 2) VI 9 p. 417, 14 Wilb.
3) Ptol. VI 9 p. 416, 9 Wilb. giebt 43° an. 4) a. 0. S. 186 f.
5) Ptol. VI 9 p. 417, 14 Wilb. 6) Ptol. VI 9 p. 416, 9 Wilb.
7) In »einer 1845 erschienenen 'Denkschrift über den unteren Lauf des
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ITS
NEUMANN
Verfolgen wir nun die Fahrl des Patrokles weiter nach Nor-
den zu der Mündung des Jaxarles.
80 Parasangen'i, 2400 Stadien*) sind's nach ihm von dem
Einflüsse des üxos bis zur Mündung des Jaxarles. Es versteht
sich von selbst, dass Patrokles diese Mündung gar nicht hat sehen
können. Denn der Jaxartes hat immer in den Aralsee und nie in
das Kaspische Meer gemündet; sonst hätte er ja über das Plateau
des Uest-jurl binuberfliessen müssen. Es muss daher auch hier
gefragt werden, wie Patrokles zu seiner Behauptung gekommen ist.
Kiepert3) hält dieselbe für einen Trugschluss aus dem Vor-
handensein einer liefen Bucht südlich von der Halbinsel Mangy-
schlak , welche ohne jede nähere Untersuchung für die Mündung
eines grossen Stromes gehalten wurde. Auf sie führe der Sladias-
mus, 2400 Stadien von dem Balkanbusen als der Oxusmündung
aus gerechnet. — Es ware in der That sehr wohl möglich ge-
wesen, die Kinderli-Bai für die Mündung zu halten, womit auch
der Stadiasmus, vom Balkanbusen aus gerechnet, nicht unvereinbar
ware. Auch die nördlich davon gelegene Alexander- Bai mit der
Bekturli-Iscbam-Bucht würde den Irrlhum haben veranlassen kön-
nen4), wenn auf sie die Enlfernungsangabe passte. Aber die Kin-
derli-Bai bedarf des Balkaobusens als Ausgangspunktes des Stadias-
mus. Eben aber haben wir gesehen, dass vom Balkanbusen gäozlicb
abzusehen ist, und dass die Messung vielmehr von der Karabugas-
strasse auszugehen hat. Von hier aus gerechnet führen indessen
die 2400 Stadien sogar noch weit über die Alexander -Bai nach
Norden, bis in eine Entfernung von etwa fünf Meilen südöstlich
von dem unter 44 0 n. Br. liegenden Kap Sagyndyk. Auf die
Alexander-Bai kommt man von keinem der beiden genannten Aus-
gangspunkte. Auf der ganzen Strecke aber, wo nach unserer Mei-
nung der Stadiasmus wirklich endigt, findet sich keine Einbuchtung.
Die nächste ist erst der Koschakbusen zwischen den Halbinseln
Oxus zum Karabugashaff des Kaspischen Meeres' versuchte Carl Zimmermann
die im Titel angedeutete Hypothese zu begründen; da der Uest-jurt existirt,
natürlich vergebens. Es ist ihm aber auch entgangen, dass, wie wir eben
gesehen haben, Strabon, Pliniiw und Ptolemaios scbeiubar für seine Ansicht
sprechen.
1) Strabon XI 11, 5 C 518.
2) Strabon XI ti, 1 C 507 ; Piin. N. H\ VI 36.
3> ZeiUchr. d. G esc Ilse Ii. f. Erdkunde su Berlin IX (1874) S, 273.
4) Dass dies wirklich geschehen sei, nimmt Rosier S. 204 an.
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PATROKLES UND DER OXOS
179
Mangyschlak und Busatschi; uud dieser liegt wieder zu weit nördlich.
Es ist also unmöglich, die palrokleische Ansetzung der Jaxartes-
mQodung durch einen ähnlichen Irrthum zu erklären wie den bei
der Oxosmündung begangeneu ; wir müssen uns daher nach einem
anderen Motive umsehen.
Alexander der Grosse ist bei seiner Verfolgung des Bessos im
Jahre 329 von Bäk trie u aus in Sogdiana eingedrungen. Von Baktra
aus wandle er sich zu dem Oxos'), setzte aber den Fluss, zog da un
oach Marakanda, dem heutigen Samarkand, und drang bis zum
Jaxartes vor*), an desseu Hier er ein Alexandres gründete3), das
heutige Chodschent. Denselben Weg wird auch der Mriesier*) De-
modamas, der unter Seleukos 1 Nikator und Antiochos I Soter
Stratege war, eingeschlagen haben, als er zum Jaxartes zog, um
Doch über diesen Strom zu setzen.6) Verfolgt mau nun den Weg
von Balk h über den Ozos nach Samarkand und von da nach Chod-
schent, ao findet man, dass es 72 Meilen sind.*) Aber von Sa-
markand aus kommend erreicht man das Ufer des Syr schon einige
Meilen unterhalb Chodschent ; diese müssen also von den 72 Meilen
ebenso in Abzug kommen wie die Entfernung von Balkh zum A mû.
So kommen wir fast genau auf 60 Meilen als Entfernung zwischen
Oxos und Jaxartes. Daher stammen also offenbar die 2400 Stadien,
die naçaoayyai wç oydoit*o*%a des Palrokles. Zu Lande hatte
man die Entfernung zwischen beiden Strömen an einer Stelle
kennen gelernt; offenbar nahm man nun an, in parallelen Betten
flössen dieselben weiter nach dem Westen. So kam man auf die
Vermuthung, auch zwischen den Mündungen beider Flüsse lägen
2400 Stadien. Da man den Aralsee nicht kannte, musste man ja
auch den Syr sein Ende im Kaspischen Meere finden lassen.
Nun können wir auch die Grenze bestimmen, die Patrokles
bei seiner Fahrt an der Oslküste des Kaspischen Meeres nicht
überschritten hat. Ueber die Strasse von Karabugas ist er jeden-
falls hinausgekommen ; aber nicht mehr 2400 Stadien weiter, nicht
bis in die Nähe des Kap Sagyndyk. Sonst hätte er sich ja über-
1) Arr. aaab. III 29, 1. 2. 2) ibid. IH 30, 6.
3) ibid. IV 1, 3. 4. 4) Steph. Byi. s. v. 'Atnwaa.
5) Plin. N. H. V] 49. Die bei Plioius verderbte Nameosforra ist wieder*
hergestellt aus Solin c. 49, 5. Wie Solin aus Plioius, so schöpft aus ihm
Martiaoos Capella VI 692.
6) Vgl. auch Droysen, Gesch. d. Hell. 1 23 S. 46.
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180
NEUMANN
zeugen müssen, class an dieser Stelle der Jaxartes nicht gemündet
hat. Es ist sogar möglich, dass Patrokles nicht einmal bis zur
Kinderli-Bai gekommen ist.
Sollen wir nach dem Gesagten aber glauben, dass Patrokles
wirklich behauptet hat, die Mündung des Jaxartes gesehen zu
haben ? Plinius sagt uns, Patrokles sei ?on Indien aus (durch den
Ostlichen und nördlichen Ocean) in das (mit dem Nordmeer in
Verbindung stehende) Hyrkanische Meer gefahren1); er lägst ihn
also im Wesentlichen die Nordenskiöldsche Expedition anücipiren,
nur in entgegengesetzter Richtung. Aber aus Strabon') ersehen
wir, dass Patrokles eine solche Fahrt nur für möglich gehalten
und erklärt hat; die Behauptung, sie selbst gemacht zu haben, ist
ihm nicht im Traume eingefallen. Wir müssen daher entschieden
die Eventualität ins Auge fassen, dass er auch seine Angabe über
die Mündung des Jaxartes vorsichtiger formulirte, als es nach den
W'orten des Plinius und Strabon allerdings den Anschein hat.
Ebenso wie die Oslküste des Kaspischen Meeres hat Patrokles
auch sein westliches Gestade befahren. Strabon und, wie wir
gesehen haben, auch Plinius nennt 5400 Stadien als Länge dieser
Fahrt am Gestade der Albaner und Kadusier vorbei, d. h. eben an
der Westküste. Ausgangspunkt ist hier wie oben die Einmündung
des Sefid-rûd. Von dort aus führen 5400 Stadien in die Gegend,
wo Sulak und Terek sich ins Meer ergiessen.
Ueber der Wichtigkeit, welche der Fahrt des Patrokles an der
Ostküste für die Frage nach der Oxosmündung zuzukommen schien,
haben die neueren Gelehrten diesen weiteren Fahrtbericht völlig
vergessen. Und doch ist er nicht ohne Wichtigkeit, auch nicht
ohne Weiteres verständlich. Was hat Patrokles in diesen west-
lichen Gegenden so hoch im Norden noch zu suchen? Welches
Interesse bot eine Erkundung des Gestades über die Mündung
des Kur hinaus, wo die Handelsstrasse nach Kolchis abbog?
Zur Beantwortung dieser Fragen müssen wir etwas weiter
ausholen.
Der ursprünglichen Anschauung der Griechen galt die Erde
als rings vom Okeanos umflossen; und da die Kenntnisse nicht
weit nach Osten reichten, so floss derselbe offenbar auch nicht in
grosser Entfernung von der den Griechen bekannt gewordenen
1) N. H. VI 58. 2) Strabon II 1, 17 C 74; XI 11, 6 C 518.
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PATROKLES UND DER OXOS
181
Osüiüsle des Schwarzen Meeres. Von dem Kaspischen Meere er-
langte man die erste Runde durch den Handelsverkehr, der von
Kolchis aus den Phasis aufwärts ging und von da den Kur er-
reichte. Den Kur abwärts gehend gelangte man zu den Kaspiern,
die damals au der Mündung des Kur gesessen, und als das Volk,
n dessen Wohnsitzen die Handelsstrasse die Ufer des Ostlichen
Meers erreichte, die Benennung dieses Meeres bei den Griechen
Teranlasst haben. Bei den damaligen Anschauungen von der Nahe
des Okeanos versieht es sich aber ganz von selbst, dass man dies
Meer der Kaspier nun eben für einen Theil des Okeanos gehalten
haL Diese Meinung tlieilte auch Hekataios der Milesier.1) Andere
und bessere Nachrichten erkundete erst Herodotos. 4Das Kaspische
Meer', so sagt er, *ist ein Meer für sich und vereinigt sich nicht
mit dem anderen Meer.' Diese richtige Erkenntniss halt sich nun
länger als ein Jahrhundert In der Meteorologie des Aristoteles1)
können wir sie constatiren. Ferner erwähnt Aristoteles hier3) unter
den ostasiatischen Flüssen den Araxes, d. h. den herodotischen,
des Oios; von diesem sondert sich der Tanais ab4) und ergiesst
sieb in die Maiotis. Dieser Tanais verratb, wie Rosier richtig be-
merkt hat") , die erste Kunde vom Jaxarles bei den Griechen.
Daren den Verkehr mit Persien hatte man offenbar von einem
grossen Flusse noch jenseits des Oxos vernommen : was lag näher,
als anzunehmen, dass hier die europäische Kunde vom Nordosten
mit der asiatischen vom Nordwesten zusammenträfe, als den Jaxartes
eben für den Tanais zu halten ? Dann ergoss dieser Fluss sich
aber natürlich in die Maiotis. Und wenn er von den Gegenden
des Oxos in das Asowsche Meer gelangte, so war er dahin natür-
lich im Norden des Kaspischen Meeres geflossen, d. h. das Kaspische
Meer war ein Binnensee.
1) Dario hat Klausen ganz Redit, our kann er nicht aus Aviens ora
maritima beweisen. Der einzige, aber auch augreichende Grund für die An-
nahme ist die Energie, mit der Herodotos seine eigene richtige Ansicht her-
vorhebt. Sie ist eben etwas durchaus Neues.
2) II 1, 10; I 13, 29. 3) I 13, 16.
4) T9VTW <f i Tâveïç ônotf^frai. Diese angebliche Absonderung vom
Oxos knüpft wohl an die 40 oré/taia des herodotischen Araxes an. Herod.
1 202.
5) Rosier a. a. 0. S. 223. In den nächstfolgenden Auseinandersetzungen
ist leicht zu erkennen, in wie weit ich mit Rosier übereinstimme, oder, was
grö«stentheils der Fall ist, eigene Beobachtungen biete.
Htnnw XIX. 13
/
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182
NEUMANN
Mit denselben Anschauungen zogen die Makedonier nach Asien.
Auch ihnen war das Raspische Meer ein Meer för sich. Und als
sie im Jahre 329 noch im Norden des Oxos einen grossen Strom»
den Jaxartes, erreichten, hielten auch sie denselben natürlich für den
Tanais. Aber man erfahrt, dass dieser Fluss in dem See sein Ende
fiodet, den man begreiflicher Weise mit dem Kaspischen Meeran statt
mit dem Aralsee gleichsetzt. Aber der Tanais mündet doch in die
Maiotis: wie kann er sich dann in das Kaspische Meer ergiessen?
Diese Schwierigkeit löste man auf eine eigentümliche Weise: man
erklärte das Kaspische Meer und die Maiotis fttr ein einheitliches
Ganze. Diese Ansicht vertritt Kleitarchos, wenn er angiebt, der
kaukasische Isthmos sei von den Wassern des östlichen und des
westlichen Meeres überschwemmt; wir finden sie auch bei Poly-
kleitos von Larissa.1) Dabei blieben aber sowohl Kaspisches Meer
als Maiotis Binnenseen.
Indessen durch die Expedition Nearchs drängten sich Alexan-
der dem Grossen1) neue Zweifel hieran auf. Das Erythrtische
persische Meer hatte sich als Busen des Okeanos erwiesen; war
es nicht auch möglich, dass auch das Kaspische Meer nur ein Theil
des Weltmeers sei? So kam denn Alexander in seiner letzten
Lebenszeit, im Jahre 323 auf den Gedanken, die Frage, ob das
Kaspische Meer mit dem Pontos Euxeinos, d. h. mit der Maiotis,
oder ob es mit dem Okeanos zusammenhänge, durch Aussendung
einer Expedition zu beantworten. Führer der Expedition sollte
Herakleides, der Sohn des Argaios, sein.*) Ihn sandte Alexander
zunächst nach Hyrkanien, damit er dort Bauholz Dillen und Schiffe
nach griechischer Bauart zimmern lasse.
Doch bald darauf war der König todt und mit ihm starben
seine grossen Plane. Erst lange Zeit nach des Königs Tode wur-
den seine Gedanken wieder aufgenommen. Die Expedition des
Patrokles hat eben die Aufgabe zu lösen unternommen, zu der
Alexander den Herakleides bestimmt hatte. Die Ergebnisse der
Untersuchung waren folgende:
1) Das Kaspische Meer hängt mit dem Ocean zusammen. Ge-
schlossen war dies daraus, dass Patrokles weit, viel weiter
1) Strabon XI 1, 5 C 492 für Kleitarchos, XI 7, 4 C 509 f. für die An-
sicht der Makedonier and des Poly klei tos.
2) Arr. aoab. VII 16, 1. 2.
3) Arrian a. a. 0.
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PATROKLES UND DER OXOS 183
nach Norden gekommen war als jemand vor ihm, und dass
die Fahrt dort nirgend« eine Grenie fand, weder an den
östlichen noch an den westlichen Gesladen. So verdrängte
denn der Irrthum des Patrokles auf lange Zeit die richtige
Ansicht des Herodotos, die his dahin gegolten hatte; mit
scheinbar empirischer Begründung kehrte man zu den Ideen
der mythologischen Zeit zurück.
2) aber ergab sich nun wenigstens als Consequenz, dass der
grosse Flues im Norden des Oxo», der Jazartes nicht in die
Maiotis münden könne, also auch nicht mit dem Tanais
identisch sei.')
Denn die Fahrt an der Westküste, die nirgends auf eine nach
Westen abbiegende Wasserstrasse geführt hatte, sowie implicite die
Ansicht von dem Zusammenhange mit dem Ocean hatte
3) darauf gewiesen, dass die Maiotis, die als Binnensee bekannt
war, mit dem Kaspischen Meere nichts gemein habe.
Mit Hilfe dieser Resultate können wir nun auch zum Verstandniss
einer wichtigen Nachricht des Plinius gelangen. N. H. VI 31 sagt
derselbe: Claudius Caesar a Cimmerio Bosporo ad Caspium mare
CL prodidit eaque per f ödere cogitasse Nicatorem Seleucum. Seleukos
Nikator wollte also eine Kanalverbindung zwischen dem Kaspischen
Meere und der Maiotis herstellen. Wie konnte aber jemand auf
diesen Gedanken kommen, so lange man noch an die Identität
dieser beiden Becken glaubte? Wir sehen vielmehr, dieser Plan
des Seleukos fuss te eben auf den Untersuchungen des Patrokles
und batte die Ergebnisse seiner Fahrten zur Voraussetzung. Erst
nachdem diese Expedition die Ansicht von der gesonderten Existenz
der beiden Meere, die man in Folge der Feldzuge des J. 329 v, Chr.
aufgegeben, wieder begründet hatte, konnte man auf die Idee ge-
rathen, durch das Werk der Hände herzustellen, was in den letzten
Jahrzehnten für von Natur bestehend gegolten batte. Und das
Gutachten des Patrokles wird sich auch nicht gegen die Möglich-
keit des Unternehmens ausgesprochen haben. Hatte die Fahrt an
der Westküste ihn doch über die Gebirge hinaus nach Norden an
die weiten Ebenen von Ciskaokasien geführt.
U Jetzt erkennen wir auch, welcher Quelle Eratosthenes folgte, wenn er
die Identität von Tanais und Jaxartes zu widerlegen sich bemühte. Erat, bei
Strabon XI 7, 4 C 510; Berger S. 167. Uebrigens ist nicht nur das kleine
Fragment bei Berger, »ondern § 4 in seiner ganzen Ausdehnung eratostheoiscb.
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184
NEUMANN
Plinius nennt ans auch die Zeit, in welcher sich Seleukos
Nikator mit dem Gedanken einer Durchstechung des kaukasischen
lstbmos trug1); mitten aus seinen Planen riss ihn die Ermordung
durch Ptolemaios Keraunos zu Ende des J. 281. Die Expedition
des Patrokles muss also vor dieses Jahr gefallen sein. Auch die
Betrachtung der anderweitigen Nachrichten Ober das Leben des
Patrokles wird dieses Resultat bestätigen.
Bis jetzt hat die Untersuchung über die Zeit der Expedition
des Patrokles keine andere Angabe verwerthet als die des Plinius
N. H. VI 58; hier wird Patrokles als praefectus dosais des Seleukos
und Antiochos bezeichnet, die sogar selbst als Theilnehmer der
angeblichen Fahrt vom indischen Ocean in das Hyrkanische Meer
genannt werden.2) Man findet daher den Patrokles bei den neueren
Gelehrten bald unter Seleukos Nikator, bald unter Antiochos Soter
angesetzt; Rosler lüsst ihn unter beiden 'eine Zeitlang auf dem
Raspischen Meere slationiren'.
Im Jahre 312 v. Chr. begegnet uns Patrokles in Babylon als
Stratege des Seleukos.*) Als <mfc <rv*exoç that âoxwv xai 2e-
Xevxtp tpllog motbg befindet er sich im Rathe des Königs, als
im Winter 286/285 Demelrios Poliorketes bei Seleukos Zuflucht
suchte4); er widerrieth die Aufnahme des Demetrios und entschied
damit dessen Schicksal.
Dem Seleukos Nikator folgte sein Sohn Antiochos Soter, der
bereits seit Jahren die oberen Salrapien als Konig beherrschte.
Gleich nach des Vaters Tode sendet im Jahre 280 Antiochos den
Patrokles als Feldherrn in die nördlich vom Tauros gelegenen Theile
Kleinasiens. Patrokles gesellt sich den Hermogenes aus Aspendos
als Unterfeldherrn bei. Dieser denkt zunächst daran sich gegen
das pontische Heraklei a zu wenden, laset sich aber durch die Hera-
kleoten bestimmen davon abzustehen. Er zieht nun gegen Bithy-
nien; dort aber lauern ihm die Bithynier auf, und er wird mit
seinem ganzen Heer vernichtet
1) Plin. N. H. VI 31 eaque perf ödere cofiteuie Seleucum Kcatorem,
quo tempore tit ab Ptolemaeo Cerauno inter fee tut.
2) eireumvectit etiam in Hyrcanium mare et Caspium Seieuco et
Antiocho praefectoque etattit eorum Patrocle.
3) Di od. XIX 100, 5.
4) Plat. Dem. 47. v. Wilamowitz - Möllendorff, Anligono» von Karyslot
S. 24$.
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PATROKLES UND DER OXOS
185
Wir verdanken diese Nachrichten dem Excerpt des Photios
aus Memnon von Herakleia.1) Das Subject der letzten Sätze kann
grammatisch nur Hermogenes von Aspendos sein. Aber das ist
doch wohl nur auf Rechnung des Excerptors zu setzen. Von dem
Feldherrn selbst, von Patrokles, musste doch vor allem die Rede
sein. Und wäre derselbe nicht dabei gewesen, wäre er nicht
mit gefallen, so würde er bei den gleich folgenden weiteren bithy-
Discben Kämpfen uns begegnen.
Aber sollte der Tod des Patrokles auch wirklich nicht in das
Jahr 280 fallen, so muss seine Expedition auf dem Raspischen
Meere doch schon aus dem vorhin erwähnten Grunde vor 281 an-
gesetzt werden. Ferner werden wir kaum fehl gehen, wenn wir
annehmen, dass das Kanalproject des Seleukos mit dieser Expe-
dition auch chronologisch eng zusammenhängt. Im Jahre 286 aber
sehen wir den Patrokles noch im Rath des Königs: also muss er
zwischen 285 und 282 seine Fahrten unternommen haben.
Damit gewinnen wir auch die Möglichkeit, zwei andere histo-
risch-geographische Schriftsteller jener Zeiten chronologisch ge-
nauer zu fixiren. Oben haben wir gesehen, dass Polykleitos
von Larissa von den Resultaten der Fahrt des Patrokles noch
keine Kenntnis« hat haben können: Polykleitos hat also vor 281
geschrieben. Dagegen wissen wir durch Strabon'), dass Aristo-
bulosvonKassandreiaden Fahrtbericht des Patrokles bereits
benutzt bat. Aristobulos bat an den FeldzUgen Alexanders noch
Theil genommen und hat in einem Alter von 84 Jahren mit der
Abfassung seines Geschichtswerkes begonnen. Dies geschah nach
301, nach der Schlacht bei Ipsos. Soviel war bisher gesichert.
Nun können wir etwas weiter gehen und als terminus ante quem
non for die Abfassung der aristobulischen Geschichte das Jahr 285
bezeichnen.
1) F*. XV bei Müller F. H. G. III 534 sq.
2) XI 7, 3 C 509.
Halle a. S. KARL JOHANNES NEUMANN.
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DIE INSCHRIFT DES CAEI0N1US RUFIUS
ALBINUS.
In der kleinen, aber ausgewählten Inschriflensammlung karo-
lingischer Zeil, von welcher uns im Einsiedlensis die einzige Ab-
schrift erhalten ist, hat von jeher ein Stück die besondere Auf-
-merksamkeit der Gelehrten erregt. Es war dort die Rede von
irgend einem Rechte, das von Caesar dem Senate geraubt und
ihm nach dreihundert und einundachtzig Jahren zurückgegeben
war, und da diese chronologische Bestimmung in die Zeit Consta n-
tins des Grossen führte, lag es nahe, in der erwähnten Massregel
4in Glied aus seiner grossen Umgestaltung des römischen Staates
zu erkennen. Aber welcher Art war diese Neuerung oder vielmehr
diese Wiedererneuerung? Der Satz der Inschrift, welcher dies aus-
drücken sollte, Hess sich zwar ganz wohl construirez, doch wollte
jemand seine Bedeutung erklären, so war er bald widerlegt. Nach
diesen misslungenen Versuchen wird man uns wohl die Behauptung
gestatten, dass der grammatische Zusammenhang des Textes ein
trügerischer Schein und so, wie er jetzt vorliegt, ein Sinn darin
Uberhaupt nicht zu finden ist. Doch geben wir es darum nicht
auf, dies wichtige Denkmal für unsere historische Kenntniss zu
verwerthen , nur muss die Losung des alten Rathseis auf einem
neuen Wege gesucht werden.
Die Inschrift lautet in der Zeilentheilung des Einsiedlensis
und mit allen Fehlern der Handschrift nach dem Abdruck im
C. I. L. VI p. zu folgendermassen :
Jbi (das heisst in Capitolio):
Ceinonium rufium albinum uc. cons, filo
sophum. ruft uolusiani bis ordinarii cons
finium. senatus ex consulto suo quod eius liberls
post caesariana tempora id est post annos.
CCCLXXX. et 1- auctoritatetn decreuerit
FL magnus ienuarius. uc. cur statuarum.
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DIE INSCHRIFT DES CAEIOMIS KUFIUS ALBINUS 187
Mommsen1) batte in dem AJbinus der ersten Zeile den Con-
suln, welchen die Fasten zu dem Jahre 335 verzeichnen, erkennen
wollen, doch mit Recht machte Rossi1) dagegen geltend, dass dieser
als der namen gebende Beamte des Jahres den Titel eontul Ordi-
narius fahren müsse. Zwar ist das Beiwort an sich nicht unent-
behrlich, denn da im vierten Jahrhundert die sofficirten Consulate
in so geringer Achtung standen, dass man sie auf den Inschriften
fast nie anführte, so konnte eine Würde, welche sich schon durch
ihre Stellung in der gesammten Titulatur als die höchste charak-
terisirte, nicht leicht mit ihm verwechselt werden, auch wenn man
sie nicht ausdrücklich als den Jahresconsulat bezeichnete. Aus
diesem Grunde ist der Zusatz Ordinarius nicht selten auf den In-
schriften von Männern weggelassen, denen er unzweifelhaft zu-
kam*), doch wenn er auf demselben Steine bei dem Namen des
Taters steht, bei dem des Sohnes fehlt, so kann dies unmöglich
Zufall sein, und Rossis Scbluss, dieser sei eontul suffectus gewesen,
ist kaum abzuweisen.
Andererseits lassen sich aber auch für die Meinung Mommseos
so gewichtige Argumente anführen, dass es schwer ist, sich ihr
nicht anzuschliessen. Erstens stimmt bei dem Consulo von 335
nicht nur das Cognomen, sondern auch das Gentilicium Rufius'),
zweitens führt die Jahreszahl des Steines fast mit Notwendigkeit
auf ihn. Denn verzichten wir auch fürs Erste darauf, das be*
stimmte Jahr zu bezeichnen, so ist doch die ganze Regierungszeit
Caesars eine so kurze, dass sie Vermuthungen einen sehr engen
Spielraum gewährt. Nach dem Kaiserverzeichnisse des Chrono-
graphen von 354, welches damals wohl ofQciell war und auch von
den Dedicanten der Statue ihrer Berechnung zu Grunde gelegt sein
wird, begannen die tempora Caesariana mit der Schlacht bei Phar-
salus, den 9. August 706. Da auf der Inschrift nicht anno trecen-
tesimo octogesimo primo, sondern post anuos CCCLXXX et I steht,
1) Berichte über die Verhandl. der k. sächs. Gesellsch. der Wiss»'nsch.
in Leipzig II 1850 S. 310.
2) Rossi's le prime raccolle d'antiche itcrizioni compilate in Roma
ira il finire de secolo XI Fed il cominciare del XV, Giom. Arcadico CXXHI.
CXXVHl a. 1852 ist mir gegenwärtig nicht zugänglich. Ich citire daher
nur nach den Angaben, welche ms dem Boche za C. I. L. VI 1708 ge-
macht sind.
3) S. die Vorrede za meiner Ausgabe des Symmachos, Anm. 100.
4) Roasi, Irueript. christ, urb. Rom. p. 40.
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188
SEECK
darf man kaum mit Mommseu das anfangende und das schliessende
Jahr mit einrechnen, sondern muse die volle Summe zuzählen.
Wir gelangen so auf die Jahre 1087—1091 der Stadt, 334—338
nach Christo, und in diesen kurzen Zeitraum fallt eben der Con-
sulat des Albinus. Da also sowohl die Bestimmung Mommsens als
auch der Einwand Rossi's voll begründet sind, sehe ich keinen
andern Ausweg, als eine Lücke anzunehmen, in welcher das Wort
Ordinarius ausgefallen ist. Es kann dies ein Fehler der Ueber-
lieferung sein, da ja bekanntlich der Einsiedlensis keine Copie
erster Hand ist, es kann aber auch von dem Steine selbst ein
mehr oder minder grosses Stück gefehlt haben, denn in der Hand-
schrift werden ja auch sonst weder Lücken angemerkt, noch auch
die Zeilentheilung des Originals berücksichtigt.1)
Die Entscheidung dieser Alternative bietet die letzte Zeile.
Dem Accusativ, welcher die Inschrift eröffnet, stehen zwei Nomi-
native gegenüber, senatus und Flavius Magnus Ienuarhts vir claris-
smus curator statuarum. Das Verhältniss derselben ist klar: der
Senat hat die Statue, welche sich einst über der Inschrift erhob,
errichten lassen, Jenuarius seinem Amte gemäss das Geschäftliche
bei ihrer Anfertigung und Aufstellung besorgt; aber diese ver-
schiedene Beziehung zu dem Denkmal musste auch deutlich aus-
gedrückt werden, der Dedicant und sein Beauftragter, die vor-
nehmste Corporation des römischen Staates und ein Beamter ziem-
lich niederen Ranges durften nicht in ganz derselben Form, als
wären sie gleichberechtigte, nebeneinander stehen. 'Den Albinus
der Senat', dies genügt für das Versländniss, auch ohne dass ein
Verbum hinzugefügt wird : hinter der Erwähnung des Curalor Sta-
tuarum aber ist ponetidum curavit oder eine ähnliche Formel nicht
zu entbehren. Sind aber die erste und die letzte Zeile beide un-
vollständig, so wird es sehr wahrscheinlich, dass ein Bruch von
oben bis unten durch den ganzen Stein gegangen ist
Der vorliegende Teit ist, so viel mir bekannt, das einzige
Beispiel einer Ehreninschrifl — wenigstens in der Hauptstadt und
1) Es ist übrigens kaum ein Zufall, wenn die Inschrift im Einsiedlensis
genau die gleiche Zeilenzahl aufweist, die wir später auch für den Stein con-
st* tiren werden, nnd vier Zeilen (2. 3. 5. 6) von sechsen ^ogar die gleichen
Schlösse haben. Es wäre danach wohl möglich, dass die Originalcopie die
Zeilentheilung der Inschrift bewahrt hatte und diese nur in unserem Codex
verwischt ist.
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DIE INSCHRIFT DES CAEIOMUS RUFIUS ALBINUS 189
in lateinischer Sprache — , in dem der curtus konorum nicht voll-
ständig oder nahezu vollständig aufgeführt wäre; denn daaa Albinus
vor dem Consulate gar kein Amt bekleidet haben sollte, ist un-
denkbar. Zwar kam es am Ende des vierten Jahrhunderts wohl
vor, dass hochgeborene Knaben mit der glänzendsten Würde des
Reiches ihre Laufbahn begannen, doch in der Zeit Conslandns ist
eine solche Ehre noch den kaiserlichen Primen reservirt. Ueber-
dies erhielt Albinus noch im Jahre seines Consulats die Stadt-
präfectur, nicht einen leeren Ehrentitel, sondern ein hohes und
verantwortungsvolles Amt, das man nicht leicht einem gänzlich un-
erprobten Mann Übertrug. Mithin ist nach dem Beiworte Ordinarius
noch die ganze Aemterreihe zu ergänzen, welche er vorher durch-
laufen hatte, und der zerstörte Theil des Steines muss von ziemlich
bedeutender Ausdehnung gewesen sein.
Freilich darf man sich das fehlende Stück auch nicht allzu
umfangreich denken, da sonst die Zeilen eine unmögliche Länge
erreichen würden, doch brauchte der cursus honorum vor dem
Consulat auch nicht mehr als ein Amt zu enthalten, nämlich den
Proconsulat. Dieser stand an Rang unmittelbar unter den höchsten
Würden des Reiches, an Macht und Einfluss wenig über der Cor-
rector und der Consularität , welche damals die gewöhnliche An-
faogsstufe der senatorischen Laufbahn bildeten, denn auch der
Proconsul stand ja nur einer Provinz vor und seine Appellations-
gerichtsbarkeil war durch die concurrirenden Gewalten des Vica-
riats und der Präfectur beinahe lahm gelegt. Es ist daher im
vierten Jahrhundert keine ungewöhnliche Erscheinung, dass vor-
nehme Römer ihre erste Probe in der Verwaltung Africas ablegen,
um dann gleich zu Präfecturen und Consulaten befördert zu wer-
den. Beispiele gewähren noch aus der Zeit Constantins Sex. Ani-
cius Paulinus1), etwas später Sex. Petronius Probus, Clodius Her-
mogenianus Caesarius und Hesperius, der Sohn des Ausonius.1)
Albinus stammte aus keinem geringeren Hause als diese vier, ja
wahrscheinlich war er sogar mit der kaiserlichen Familie ver-
schwägert.9) Da also seine Herkunft es gestattet und der Raum
1) C. I. L. VI 1680 Sex. Anicio Paulino, procons(uli) Africae, bis
co{nis(uli), praef\ecto) urb(i). Der zweite ConsuUt fällt in das Jahr 325,
die Prifectur 331. 2) Syromachoe, praefatio p. XCV1II. CI. CVU.
3) Seinen Stammbaum habe ich in der Vorrede zona Symmachos p. CLXXV
lusammengestellf.
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191)
SEECK
es gebietet, ihm eine sehr kurze und sehr vornehme Laufbahn zu-
zuweisen, so ist das zu ergänzende Amt auch mit Notwendigkeit
gegeben. Denn ein anderes, das zugleich als politisches Tiroci-
nium und als unmittelbare Vorsture der höchsten Ehrenstellen
diente, existirt nicht. Die Buchstaben ORDPROCONSAFRICÀE
nehmen keinen zu grossen Raum ein, um noch am Ende der ersten
Zeile stehen zu können und selbst ein PRAEF 'VRB* dürfte
wohl daneben Platz finden, denn auch dieser Zusatz scheint mir
unentbehrlich.
Die Inschrift ist, da sie den Consulat erwähnt, frühestens am
ersten Januar 335 abgefasst, doch hindert nichts einen beliebigen
späteren Termin anzunehmen, sofern derselbe nur nicht 381 Jahre
nach Caesars Tode, d. h. das Jahr 33S, überschreitet. Die Statue
wurde dem Geehrten um eines bestimmten Verdienstes willen er-
richtet, wie sich aus dem begründenden Bindeworte quod, mit
welchem der bis jetzt unverständliche Satz beginnt, nothwendig
ergiebu Der Dedicant ist der Senat, auf ihn also dürfte sich dies
Verdienst bezieben. Erwägen wir nun, dass der Proconsul von
Africa mit der Stadt Rom direct gar nichts zu thun hatte, der Con-
sulat eine reine Ehre ohne jede amtliche Funktion war, so scheint
mir der Scbluss unabweislich, dass sich Albinus den Anspruch auf
die Dankbarkeit des Senats in demjenigen Amte erwarb, in welchem
die Leitung und Vertretung dieser Körperschaft seine vornehmste
Pflicht war. Da nun seine Stadtpräfectur mit dem 30. December
335 begann, mit dem 10. März 337 endigte, so wird der Stein
nicht vor dem Jahre 336 gesetzt sein, in diesem Falle aber konnte
die Erwähnung jenes Amtes darauf nicht fehlen. Somit ergiebl
sich für die erste Zeile folgende Restitution:
CaEIONIVM1) RVFIVM ALBEN VM V. C. CONS. ord.
praef. urb. procons. Africae.
Also etwa die Hälfte der ganzen Inschrift war weggebrochen.
Die zweite Zeile beginnt mit dem Worte philosophum, wie
auch sonst nach den staatlichen Ehren die litterarischen Verdienste
angeführt werden. So steht C. I. L. V 3344 disertissimo ai que
1) Die Schrei bang des Namens mit ae ist im vierten Jahrhundert die
regelmässige, wenn auch vereinzelt daneben e vorkommt; zudem weist in der
Ueberlieferung des Eiosiedleosis die Comiptel Ceinonium darauf hin, dass
noch ein Buchstabe zu ergänzen ist.
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DIE INSCHRIFT DES CAEiOiMUS RUFÏUS ALBINUS 191
yf/iHi'Jiia tzüus rncttii biiiifj , Kj. i. l<. ri iujîj ui utori awCT iisaiviu,
G I. L. VI 1782 hùlorico disertiuimo, und C. 1. L. VI 1710 auf der
Basis des Claudian nimmt der Ruhm seiner Gedichte gar deo
grössten Raum ein, doch auch hier ist sein Amt (tribuno et notario)
an die Spitze gestellt, wie in den zuerst angerührten Beispielen,
entsprechend unserer Inschrift, der Cursus Honorom jenen Zu-
sätzen durchaus vorangeht Von den philosophischen Leistungen
des Albinus wissen wir auch durch Boêthius: er hatte über Geo-
metrie und Diaiecuk geschrieben, doch waren seine Werke am
Ende des fünften Jahrhunderts schon fast verschollen und im
Buchhandel nicht mehr aufzutreiben.1)
Auf den Ruhm, welcher der Person des Mannes selbst ge-
bührte, folgt der seiner Abstammung, wie in der Veroneser In-
schrift des Probus G. I. L. V 3344 nepoti Probiamy filio Probini
viromm clarissimorum, praefeciorum urbis et conmlum den Schluss
bildet. Auf den Steinen der Bruder I. Turcius Apronianus und
I. Tureiui Secundus G. I. L. VI 1768. 1769. 1772 herrscht freilich
die umgekehrte Reihenfolge, doch da beide zu der Zeit, wo die
Statuen ihnen gesetzt wurden, noch über das verhäUn issmassig
niedrige Amt der Gorrectoren nicht hinausgekommen waren, ist
es begreiflich, dass sie die höheren Ehren ihrer Ahnen voran-
stellten. Auf all diesen vier Inschriften sind aber nicht nur die
Consulate der Vorfahren angeführt, sondern auch ihre Präfecturen,
und diese werden folglich auf dem Steine des Albinus in der
zweiten Zeile zu ergänzen sein. Die Lücke begann also hier nach
In der ersten Zeile sind 28 Buchstaben erhalten, in der
zweiten 39. Dies lüsst steh nicht nur daraus erklären, dass der
Bruch ein schräger war, obgleich wir auch dieses anzunehmen
haben, sondern ausserdem werden die Buchstaben der obersten
und wichtigsten Reihe, welche den Namen des Gefeierten selbst
enthielt, sich auch durch ein beträchtlich grösseres Format vor
den übrigen ausgezeichnet haben. Demnach wird die Lücke, ob-
gleich an Baum kleiner, doch an Buchslabenzahl grosser gewesen
sein und dasselbe muss in den folgenden Zeilen vorausgesetzt wer-
1) Boëth. comm. in Arist. negi Içptjr. edit. sec. I 1. Albinus quo-
que de Ht dein rebus scrip sisse perhibetur , cuius ego geomelricos quidem
Ubros éditas tcib, de diabetica vero diu multumque quaesitos reperire non
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192
SEECK
den. Trotzdem wäre es dem epigraphischen Stile zuwider, wenn
man auch bei dem Vater den vollständigen Cursus Honorum er-
gänzen wollte, was ja mit Hilfe von G. I. L. VI 1707 nicht schwer
wäre.1) Uebrigens reichen seine höchsten , dem Consulate nahe-
zu gleichstehenden Aemter, die zwei Stadt präfecturen der Jahre
310—311 und 313—315 mit der prfttorianischen des Jahres 321
vollständig zur Fallung des Raumes aus. Danach lautet die zweite
Zeile:
FILOSOPHVM • RVFI • VOLVSIANI • BI8 • ORDINAMI • CON8 • bü,
praefecti urbi$ et praefecti praetorio
FiLivM eröffnet dann die folgende Buchstabenreihe, denn dass
so statt des finium der Ueberlieferung zu schreiben ist, war natür-
lich allen Herausgebern klar. Bis hierher ist die Restitution ziem-
lich sicher, doch nun beginnt der schwierigste aber zugleich
interessanteste Theil der Inschrift, und nur die genaue Bestimmung
derjenigen Caesarischen Einrichtung, deren Aufhebung sie feiert,
kann uns hier Licht verschaffen.
Der chronologische Ausgangspunkt ist die Stadtprifectur des
Albinus, welche das Jabr 336, und von dem vorhergehenden zwei
Tage, von dem folgenden wenig mehr als zwei Monate umfasste.
Rechnen wir von hier an rückwärts, so gelangen wir auf das
Jahr 46 v. Chr., bei dem Cassius Dio 43, 14, 5 unter den Ehren,
die Caesarn nach der Schlacht bei Thapsus erwiesen wurden, auch
folgenden Volksbescbluss erwähnt: %a)ç ct(t%<*ç va te aXXa oaa
riolv 6 ôrjfioç nçùhoy h>efiev cmoâeixvvvai. Dass diese Nach-
richt begründet ist, hat Mommsen*) mit Recht in Zweifel gezogen,
doch darauf kommt es nicht an. Wenn unter den Severen ein
Senator, der jedenfalls an Geschichtsken ntniss weit Uber seinen
Collegen stand, dies glaubte, so konnte es gewiss auch der Senat
des Constantin glauben und in seinem Beschlüsse darauf Bezug
nehmen.
Auch Mommsen hat bei unserer Inschrift an die Uebertragung
der Wahlen an den Senat gedacht, bezog sie aber irrthumlich auf
den Consulat. Dass dieser bis in die Zeit Gratians und wohl so
lange es Consuln gab, stets durch die Kaiser persönlich vergeben
ist, ergiebt sich aus unzähligen Zeugnissen. Von urkundlicher
1) Ueber seine Aemter s. Symmtcho», praefaùo p. CLXXVI.
2) Staatsrecht Ii* S. 708.
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DIE INSCHRIFT DES CAEIONIÜS RUFIUS ALBINUS 193
•
Bedeutung ist hier namentlich der Brief, mit welchem Gratian dem
Ausonius seine Designation ankündigte und den dieser in seiner
Dankrede vollständig mittheilt (10,45—11,53). Derselbe lautet:
Cum de consulibus in annum creandis solus volutarem , ut
me nosti, ut facere début, ut veüe te scivi, consilium meum ad deum
rettuli. eius auctoritati obsecutus, te consulem designavi et declaravi
et priorem nuncnpavi. palmatam tibi viisi, in qua divus Constantius
parens noster intextus est. Heber die Consulwahl berätb sich der
Kaiser allein mit seinem Gotte, eine Mitwirkung des Senats wird
nicht nur nicht erwähnt, sondern sie ist ausdrücklich ausgeschlos-
sen. Weitere Beweise anzuführen wäre nicht schwer, aber neben
diesem entscheidenden überflüssig.
Das Recht dieser Ernennungen hat also Constantin nicht auf-
gegeben und konnte es auch gar nicht thun. Denn waren auch
die Functionen des Consulats ganz unbedeutend, so blieb er doch
die höchste Ehre, welche einem ünterthanen werden konnte, und
ein absoluter Herrscher durfte eben so wenig auf ihre Vertheilung
verzichten, wie die beutigen Könige auf die ganz analogen Ordens-
verleihungen. Aber freilich war ein Eingreifen des Senats immer
erlaubt und in gewissen Fällen sogar geboten, doch übte er das-
selbe nur durch sein unbeschränktes Petitionsrecht aus.
Natürlich konnte der Kaiser, wie jedem andern, so auch sich
selbst die eponyme Jahreswürde zuwenden , doch war es um die
Mitte des vierten Jahrhunderts ein Usus, der sich fast sum Reebis-
satze ausgebildet hatte , dass er dies nicht ungebeten that Nur
so vermag ich es zu erklären, wenn Symmachus in seiner zweiten
Lobrede auf Valentinian von dem Consulat als von einer Gabe
des Senats spricht, wenn er es als eine Belohnung für die
grossen Thaten des Kaisers bezeichnet ')
Wie für den Herrscher selbst, so konnte der Senat auch für
jedes seiner Mitglieder jene Ehre durch eine Gesandtschaft erbitten,
was er freilich nie gethan haben wird, wenn er der Erfüllung
nicht im Voraus gewiss war. Ein Beispiel dafür bietet der Vater
1) 1. fatlidiitm U for si tan caperet iterati praemii et saepe repelcndi,
nisi nobis considères, ne videamur ingrati. 2. novimus, invicte moderator,
tantis negotiis parem non eue mercedem; bénéficia tua devotionem vicere
rei pubticae: quae su mis, annua sunt, quae condis, aetema; idem
tibi praemium plerumqne decernitur, cum a te diversa prae-
sUntur.
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194 SEECK
•
des Symmachus. Aus der Rede, in welcher der Sohn dessen De-
signation feiert, hat Mommsen auf einen veränderten Wahlmodus
geschlossen1), doch darf man sich durch die tonenden Phrasen
des Rhetors nicht täuschen lassen. Wenn nach dem herben Re-
giment des Soldatenkaisers Valentinian, der fast nur Generale iu
CoDsuln ernannt1) und dem romischen Adel mit Absicht und Be-
wusstsein den Fuss auf den Nacken gesellt hatte, der Senat es
wieder wagen durfte, eine Einwirkung auf die Verleihung der
höchsten Ehre auszuüben, sei es auch nur in der bescheidenen
Form der Bitte, so mochte wohl ein Panegyriker, wie er Uber-
haupt die Wiederherstellung der Freiheil preist, so auch von einem
erneuerten Wahlrecht fabeln. Wie dies aber zu verstehen ist, zeigt
gleich der Eingang der Rede: quantos huius beneßcii habeamus
auctores : humanitatem vestram , qui postulas ti s , demeniiam
principuîn, qui de der un t. Der Senat also hatte für den älteren
Symmachus den Consulat nur gefordert, die Kaber hatten ihn ge-
geben.
Aber das Recht, welches Caesar nach Dio im J. 46 verliehen
wurde, betraf ja nicht nur die Consuln, sondern alle bis dahin
vom Volke gewählten Magistrate. Freilich war dasselbe wohl kaum
von Caesar selbst, noch weniger von seinen unmittelbaren Nach-
folgern in vollem Umfange ausgeübt worden, doch dieses konnte
man zu Constantins Zeit längst vergessen haben. Man hatte in
irgend einem Geschichtswerke gelesen — vielleicht in demselben,
welches noch uns beute als sehr zweifelhafter Zeuge dient — ,
dass Caesar die Wahlen Ubertragen waren; man wusste, dass dies
in dem Jahrhundert vor Constantin rechtens gewesen war, und
mochte so leicht glauben, es habe ununterbrochen gegolten; denn
wer stellte, um ein Senatsconsult zu motiviren, historische Studien
an? Beziehen wir also das angeblich Caesarische Recht, welches
unter der Präfectur des Albinus aufgehoben wurde, auf die Wahl
der niedern Magistrate, so dürften wir wohl das Richtige getroffen
haben.
Von diesen waren die sechsundzwanzig Aemter der untersten
Rangstufe längst untergegangen, die Aedilität ist verschollen und
beinahe auch der Tribunal, obgleich der letztere noch unter Ho-
ll Das, was Mai als laudes in patres herausgegeben hatte, ist, wie meine
Vergleicbuof der Handschrift ergeben hat, nur ein Stück der Rede pro patre.
2) Symmachus, praefatio Anro. 49.
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DIE INSCHRIFT DES CAEIONIUS RUFIUS ALB1NUS 195
norius erwähnt wird.1) Doch eioe desto grössere Rolle spielen
die Pr&tnr und die Quästur, denen im Codex Theodosianus der
längste Titel des sechsten Buches (4) gewidmet ist.
Dass diese beiden Aemter durch den Senat Obertragen wurden,
wird zuerst in einem Gesetze des J. 356 ausgesprochen, dessen
charakteristische Stellen folgende sind: Cod. Tbeod. VI 4, 10 die
natali meo, idifrus Âugustis, ac deinceps designationibus curiam opé-
rant dare saticimus. VI 4, 8 hac lege sancimus, arbitrio vestro (das
Gesetz ist an den Senat gerichtet) nominationes solitas fieri usur-
paiione tudtcwn cessante. Da dies im Titel de praetoribvs et quae-
storHms steht, muss es natürlich auf sie bezogen werden, obgleich
in den erhalteneu Fragmenten der Constitution die Aemter nicht
genannt werden. Dass sie in Betreff des Wahlmodus kein neues
Recht schafft, sondern nur ein schon vorhandenes bestätigt und
regelt, zeigt der Inhalt. Die Freiheit der Senatswahl wird gegen
die usurpatio iudicum, wobei wohl in erster Linie an Eingriffe des
Stadtpräfecten zu denken ist, in Schutz genommen, was nur dann
einen Sinn hat, wenn sie schon vorher zu Recht bestand und nur
durch die Anmassungen der Magistrate gestört war. Es hindert also
nichts, ihre Einführung zwanzig Jahre höher hinaufzurücken.
Versuchen wir hiernach den Text der Inschrift wiederherzu-
stellen, so müssen nach dem Sinne wie nach der Buchstabenzahl
des Erhaltenen die Lücken sich etwa folgendermassen vertheilen:
senatus ex consulto suo quod eins liberis post Cae$a~
riana tempora id est post annos CCCLXXX et I auctori-
tatem decreveriL Vor auctoritatem dürfte wohl gestanden haben:
«6i praetorum quaestontmq-ue creandorum oder sibi mag ist rat uum
urbanorvm creandorum, wodurch eine Zeile entsteht, die an Länge
der zweiten ziemlich genau enispricht. Zu deereverit kann das
Subject nur der Name des Kaisers gewesen sein, denn er war der
einzige, welcher ein solches Recht dem Senat decretiren konnte.
Diesen also müssen wir in die erste Lücke hineinsetzen. Endlich
vermissen wir noch eins: der Satz enthält die Begründung für den
Beschlu8s, dem Albinus eine Statue zu setzen; er muss folglich
von irgend einem Verdienste sprechen, welches der Geehrte um
das Décret des Kaisers hatte. Dies kann kein anderes gewesen
sein, als dass auf seinen Antrag oder vielmehr auf seine Bitte
1) Mommften, Staatsrecht II» S. 318.
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196
SEECK
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DIE INSCHRIFT DES CAEIOMUS RUFIUS ALB1NUS 197
der Pflichten, welche ibm diese höchste Vertretung des Senats auf-
legte, das Gesetz Constantins erwirkt hatte, mochte mau ihn wohl
mit den vollen Insignien seines Amtes darstellen wollen, zu diesen
aber geborte, wie das Bild der Nolitia Dig ni tat um zeigt, auch der
vierspännige Wagen.
Dass der Senat die Verleihung eines beschränkten Wahlrechts
mit Freuden willkommen hiess und sowohl demjenigen, welcher
sie angeregt halte, als auch wahrscheinlich dem Kaiser selbst,
dafür Statuen beschloss, ist wohl begreiflieh, nichts desto weuiger
aber war auch diese scheinbare Concession nur ein weiteres Mittel
in der Hand des berechnenden Despotismus, um die Stadt Rom
in ihren historischen Rechten herabzudrücken und den Municipien
anzunähern. Seit die Prätur und Quästur nicht mehr vom Kaiser
Terliehen wurden, war ihre Würde dabin; sie horten auf honores
zu sein und wurden zu munera, wie dies der Duumvirat und die
übrigen Aemter der andern Städte längst waren. Es ist dafür
charakteristisch, dass, obwohl jeder Senator mindestens die Ouastur
bekleidet haben mussle, sie doch im vierten Jahrhundert äusserst
selten auf den Inschriften erscheint. Man sah eben keinen Grund
-, sich ihrer zu rühmen, und unter dem stolzen Namen des
Wahlrechts erhielt der Senat nichts weiter als die Befugniss,
über die Vertheilung der städtischen Lasten unter seine Mitglieder
frei zn entscheiden, was die Ordines der Municipien seit dem
Untergänge der Volkswahl immer getbao hatten. Es war keine
Ehre für den Senat, sondern eine Beleidigung für die Hauptstadt,
kaum geringer als die Schöpfuug des Gegenrom am Bosporus, wenn
der Herrscher des Reiches es jetzt unter seiner Würde hielt, die
Leiter ihrer Spiele selbst zu erneu uen.
Greifswaid. OTTO SEEGK.
XIX. 14
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ÜBER DIE PROKLOS-EXCERPTE IM CODEX
VENETÜS A DER ILIA8.
Ob unter den Gedichten, welche das Alterthum unter dem
Namen des epischen Kyklos zusammenfasste und die der Gramma-
tiker Proklos in seiner Chrestomathie in einen zusammenhängen-
den Auszug brachte, auch die yIliov rtéçoiç des Slesichoros sich
befand, ist eine Frage, auf deren bejahende oder verneinende Be-
antwortung nicht wenig ankommt : war in der That in den Kyklos
ein Gedicht aufgenommen, welches nach Form und Darstellungs-
weise von allen sonst bekannten Bestandteilen jenes Kreises so
erheblich abwich und seiner gauzen Natur nach nicht der epischeu,
sondern der lyrischen Poesie angehorte, so wird das bisherige Ur-
theil Uber Zweck und Bedeutung der ohnehin schon merkwürdigen
Erscheinung des epischen Kyklos erheblich inodiûcirt werden müs-
sen. Aus diesen Gründen hat die von höchst achtungswerther
Seite verfochtene Hypothese, welche dem Gedichte des Slesichoros
in diesem Zusammenhange eine Stelle anweist, wenig Anhänger
gefunden und mehrfach begründeten Widerspruch erfahren, ohne
dass in der ganzen Frage das letzte Wort gesprochen wäre. Be-
kanntlich ist jene Hypothese veranlasst worden durch den verwahr-
losten Zustand, in welchem sich die einzige (Jeberlieferung über
den Inhalt der troischen Epen des Kyklos, der Auszug aus des
Proklos xQf]oxofAä&ua yçafiftatixrj in der berühmten Uiashand-
schrift cod. Marcian. graec. 454 befindet. Von der umfangreichen
litterarhistorischen und grammatischen Einleitung, welche dem
Homertexte in jener Handschrift voranging, ist jetzt nur noch ein
Bruchtheil in Gestalt von fünf Blattern erhalten, von denen drei in
den Kreis der Proklos- Ezcerpte gehören: das erste enthält unter
der Ueberschrift Ilgoxlov XQ1}0*0!*0*}^ yoannaxixîjç tuv êiç
ö ôir]çi]fÀévûiv %6 5. Ofirçov xçôvoi, fiioçt xaçaxrijç, avayçcuptj
rtoirifiénoiv einen kurzen litterarhistorischen Abriss des Wissens-
werthesten über den Dichter; ein zweites Blatt, mit der Ueber-
schrift IJçàxlov xçr <7io^a#* aç yQctfifiatixrjg to dtvteçov giebt
nacheinander Excerpte aus folgenden Gedienten: Ai&ioniôoç 1
Aoxtlvov, 'lliaâog pixQug ö Aéoxew, 'iXlov Ileçoldog ft *AqxxI-
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PRuKLOS-EXCERPTE IM CODEX YENETIS A DER ILIAS 199
wov; das letzte Blatt endlich enthält zunächst ohne Ueberschrift
und Absatz die Schlusssätze einer Iliupersis, darauf die Excerpte
aus NôoTiov l 'Aylov und TrjXeyo>iag ß Eiyânpcopoç ; der am
Schlüsse dieses Blattes freigelassene Raum beweist, dass der Ex-
cerptencomplex damit abschloss. Die Schwierigkeit liegt darin,
dass der Schluss des zweiten und der Anfang des dritten Blattes
nicht aneinander passen, da an ersterer Stelle bereits die Abfahrt
der Hellenen von Troia erzählt wird, während die darauf folgen-
den Sätze des nächsten Blattes noch in Troia stattfindende Ereig-
nisse erzählen (siehe den Text bei 0. Jahn, Griech. Bilderchron.
S. 112). Während nun andere Gelehrte besonders durch Umstel-
lungen den gestörten Zusammenhang wiederherzustellen suchten,
hat A. Michaelis (bei 0. Jahn a. a. 0. S. 94 ff.) unter Wiederauf-
nahme einer Vermuthung von Tychsen den Ausfall eines Blattes
angenommen, welches er mit Excerpten aus den Iliupersiden des
Lesches und Stesichoros füllt, und hat diese Ansicht auch gegen-
über dem Widerspruche von Tb. Schreiber (Hermes X 305 ff.) fest-
gehalten und neu begründet (Hermes XIV 4SI ff.). Die von der
Beschaffenheit und Anlage des ganzen epischen Kyklos und der
Proklos- Excerpte hergenommenen inneren Beweisgründe haben
sich als unzureichend erwiesen, eine Einigung zwischen den sich
gegenüberstehenden Auffassungen herbeizuführen: eine endgiltige
Entscheidung wird vielmehr nur erfolgen können auf Grund einer
genauen Untersuchung der Handschrift und Erwägung aller Kri-
terien, welche ein Urtheil über Zusammenhang und Abfolge der
einzelnen Blätter ermöglichen. Daher hat auch Michaelis seiner
Reconstruction des ehemaligen Zusammenhanges die Ergebnisse
einer von W. Studemund und C. de Boor vorgenommenen Prüfung
der Handschrift zu Grunde gelegt. Ich selbst habe im September
vorigen Jahres in Venedig Gelegenheit gehabt, den Thalbesland
nochmals — und zwar theilweise ebenfalls unter gütiger Unter-
stützung Studemunds — aufs genaueste zu untersuchen, wobei ich
zwar die Resultate meiner Vorganger in allen Hauptpunkten be-
stätigt fand, zugleich aber einen neuen Gesichtspunkt aufTand, der
nicht nur die Zahl der discutirbaren Möglichkeiten erbeblich ver-
ringert, sondern geeignet scheint, die Frage ein für allemal aus
der Welt zu schaffen. —
Es wird notbwendig sein, den Zustand der in Rede stehenden
Blätter kurz zu beschreiben. Dem Homertexte, welcher auf Blatt 12
14*
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200
W1SSOWA
der jetzigen , modernen Bezifferung beginnt, gehen zwölf Blatter
voraus, von denen das erste unpaginirt ist, während die übrigen
mit den Ziffern 1—11 bezeichnet sind. Von diesen Blattern sind
alt und dem Iliastexte gleichzeitig nur 1, 4, 6, 8, 9, von denen
1 und 8 noch jetzt ein zusammenhängendes Blattpaar bilden, wäh-
rend die drei übrigen Einzelblatter sind. Daron enthält Blatt 1
den oben erwähnten Tractat über Leben und Werke Homers1),
der das Blatt nicht ganz ausfüllt, sondern die letzten elf Zeilen
der Rückseite freilässt; Blatt 8 giebt auf der Vorderseite das
Schlussstück eines Tractates über die kritischen Zeichen1), welches
sechs Zeilen vor Seitenschluss endet, so dass die Rückseite unbe-
schrieben blieb und nachher mit Malereien bedeckt worden ist, von
denen spater die Rede sein wird; Blatt 9 ist bis auf eine am linken
(äusseren) Rande der Rückseite stehende Liste von Grammatiker-
namen *) ohne Schrift und auf beiden Seiten bemalt. Bl. 4 und 6
endlich enthaltend die Excerpte aus den Gedichten des Kyklos und
zwar Blatt 4 das sogenannte *Fragment\ Nosten und Telegonie
nebst einer den übrig gebliebenen Raum deckenden Pinselei, Bl. 6
Aethiopis, kleine Ilias und Iliupersis. Zum Schutze und zur Ver-
bindung hat man zwischen diese Blatter eine Reihe neuerer Per-
gamentblatter eingeschoben, so dass der jetzige Zustand am besten
durch das folgende, von Michaelis aufgestellte und hier der leich-
teren Uebersicht halber wiederholte Schema verdeutlicht wird :
Ja. Neues Pergament, leer.
[1. Tractat über Homers Leben und Werke.
2. Neu, leer.
3. Neu, leer.
4. Fragment, Nosten, Telegonie. — Malerei.
5. Neu, leer.
6. Aethiopis, kleine llias, Iliupersis.
7. Neu, leer.
(b. Schluss des Tractat« Uber die kritischen Zeichen. —
Rückseite: Malerei.
9. Liste von Grammatikern am Rande der Rückseite. —
Malerei auf beiden Seiten.
10. Neu, leer.
11. Neu, leer.
1) Abgedruckt z. B. bei Weslermano, Biogr.gr. S. 24 ff. Dindorf, Schot,
grace, in Horn, Iliad, i p. xxxifT.
2) Dindorf, Schot, grace, in Hont. Iliad. 1 p. If.
3) Dindorf, a. •. 0. p. tu.
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PROKLOS-EXCERPTE IM CODEX VENETUS A DER ILIAS 201
Id dieser Verfassung befinden sich die Blätter mindestens seit
dem 16. Jahrhundert; man hat nämlich mit Recht hervorgehoben1),
das* das wir Ergänzung und Verbindung der fünf alten BläUer ver-
wendete Pergament nach Beschaffenheit und Liniini ng genau das
nämliche ist, welches zur Ausfüllung einiger Lücken der Hand-
Schrift selbst in Anwendung gekommen und dort von einer Hand
des 16. Jahrhunderts (nach Studemund) beschrieben worden ist.
Kus derselben Zeit rührt wohl auch eine am unteren Rande jedes
Blattes befindliche und durch spätere Besch oeidung oft beschädigte
Fobenbeziiïerung her, die sowohl in der Einleitung wie im Texte
über alte und neue Blätter in gleicher Weise binwegläuft und be-
weist, dass sich schon damals die einleitenden Blätter in der heu-
tigen Ordnung befanden.*) Dem früheren Zustande vermögen wir
auf verschiedenen Wegen näher zu kommen. Zunächst ergiebt ein
Blick auf den Inhalt, dass Blatt 6, welches die Excerpte aus den
früheren Epen des Kyklos enthält, seinen Platz v o r Blatt 4 gehabt
haben muss. Ebenso sicher steht es, dass vor Blatt 8 der Ausfall
von mindestens einem Blatte (y) anzunehmen ist, auf welchem sich
der Anfang des auf Blatt 8 abschliessenden grammatischen Tractais
befand. Endlich ist der Inhalt des ehemals auf Blatt 1 folgenden
Blattes ix) durch eine evident richtige Combination Studemunds
festgestellt: in vier Handschriften des 14.— 15. Jahrhunderts näm-
lich (Bilderchronik. S. 93 f.) ist die den Inhalt von Blatt 1 aus-
machende Abhandlung Uber Homers Leben und Werke (Iberliefert
und unmittelbar daran sich anschliessend ein Excerpt aus den
Kyprien (Bilderchronik. S. 98), welches nach Ton und Charakter
ganz und gar mit den Kyklos -Excerpten der Venezianer Hand-
schrift n herein stimmt. Da nun dieses Kyprien-Excerpt genau den
Umfang eines Blattes im Venetus hat, so hat mit Recht Stude-
munds Vermuthung einstimmige Billigung gefunden, dass jene vier
Handschriften aus dem Venetus zu einer Zeit abgeschrieben wor-
li M. Hertz bei Welcker, Ep. Cycl. II 1ST, 26. Michaelis, Hermes XIV
1. Aach da« Einzelblau 238, Ober welches Michaelis bestimmte Angaben
vermisst, gehört in diese Kategorie.
2) Die Bezifferung der Einleitung verzeichnet Studemund bei 0. Jahn
a.a. 0. S. 114,3*. Die Textblätter sind jedes mit einem Buchstaben (für den
Ouaternio) und einer Ziffer (für die Blattstelle im Quaternio) bezeichnet, also
Bl. 12-19 mit al bis a& u. a. w. Für die Quaternionen kommen erst die
Buchstaben von a— z, dann die Zeichen «fc, «>, 4 in Verwendung, endlich
Doppelbachetaben aa, bb u. s. w. Das letzte Blatt trägt die Signatar 00 4.
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WISSOWA
den seien, als diese Einleitung noch vollständig war.1) Da nun
Blatt 1 seinem Inhalte nach naturgemäss am Anfange gestanden
haben muss, so sind die beiden äusseren Blaltpaare der Lage,
nämlich 1 H— 8 und x-f-y, bestimmt und es fragt sich, wie zwischen
diese die noch übrig bleibenden Blätter 6 und 4 einzuordnen sind
und wie stark überhaupt die ganze Lage war. Da nun die ge-
sammle Handschrift, welche sich durch grosse Symmetrie uud
Accuratesse der Herstellung auszeichnet, mit Ausnahme der letzten
Lage (Binio) aus Quaternionen besteht, so wird man sich a priori
gern der von Michaelis und Schreiher angenommenen Ansicht an-
schliessen, dass auch die erste Lage ein solcher gewesen sei. Für
die Anordnung ergiebt sich ein sicheres, aber bisher nicht be-
achtetes Kriterium aus der Linürung der einzelnen Blätter. Die
Linien sind in dieser Handschrift, wie gewöhnlich, mit einem spitzen
Instrument für Vorder- und Rückseite zugleich eingeritzt, so dass
sie auf der einen Blattseite eingetieft, auf der andern erhöht er-
scheinen. Eine genaue Musterung der ganzen Handschrift ergab
nun das Resultat, dass durchweg und ohne Ausnahme das 1. 3.
5. 7. Blatt des Quaternio von der Rückseite, das 2. 4. 6. 8. von
der Vorderseite aus liniirt sind, d. h. dass auf der Vorderseite von
t. 3. 5. 7. die Linien erhöht, auf der von 2. 4. 6. 8. vertieft sind.
Der Grund liegt auf der Hand: wenn man den gefalteten Quaternio
vor sich hatte, machte man sich nicht die Mühe jedes Blatt einzeln
zu liniiren, sondern zog mit langem Lineal die Linien zugleich
über r und 2r, womit gleichzeitig auch lr und 2T (erhöhl) liniirt
wurden, dann über 3T und 4r u. s. w., wie jeder leicht nachprobiren
kann. Es wird nun nicht leicht jemand daran zweifeln, dass dieses
durchaus naturgemässe und in der ganzen Handschrift Lage für
Lage angewendete Liniirungssystem auch für die die Einleitung
enthaltende Anfangslage galt und es stimmt dazu auch der Um-
stand, dass Blatt 1, welches am Beginn der Lage gestanden haben
uiuss, auf der Vorderseite erhobene Linien zeigt, wie Blatt 8 ver-
tiefte. Von den für die Kyklischen Excerpte in Betracht kommen-
den Blättern 6 und 4 aber ist die Vorderseite des ersteren mit
erhobenen, die des zweiten mit vertieften Linien versehen : es kann
1) Es ist damit auch Schreibers Annahme widerlegt, dass zwischen dem
Abschnitte Aber das Leben Homere und dem Kyprien-Excerpt ein Blatt, ent-
haltend Ansenge ans den theogonischen Epen des Kyklos, verloren gegangen
sei; vgl. Miehaelis a. a. 0. S. 485.
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PROKLOS-EXCEKPTE IM CODEX VEiNETLS A DER ILIAS 20.1
also Blatt 6 nur an ungrader, Blatt 4 nur an grader Stelle der
Reihenfolge zu stehen kommen und zwischen beiden fehlt eutweder
kein Blatt oder deren zwei, nicht aber eines oder drei. Somit
ergeben sich bei Annahme eines Quaternio folgende drei Möglich-
keiten der Anordnung:
a) 1 x * * 6 4 y 8
1>) 1 x <i * * 4 y 8
c)lx64**yS
leb habe dabei Blatt 9 Obergaugen, welches nur jene Gramma-
tikerliste mit rother Dinte von der Hand des nämlichen Schreibers
am äussereu Rande der Rückseite geschrieben enthalt. Alles Uebrige
ist mit derselben rohen Malerei bedeckt, die sich auch auf den
übrigen Blättern breitmacht, theilweise auf dem freigelassenen
Räume am Ende der einzelnen Abschnitte (4\ ST), theilweise auf
dem äusseren und unteren Rande der Seiten. Diese echt byzan-
tinischen Pinseleien würden eine besondere Erwähnung gar nicht
verdienen, wenn nicht allgemein ganz falsche Ansichten über sie
herrschten, indem man sie bald insgesammt bald wenigstens theil-
weise1) für gleichzeitig mit dem Texte der Handschrift (10.— 11.
Jahrhundert) entstanden hält. Zunächst kann daran kein Zweifel
aufkommen, dass säramlliche hier befindliche Malereien unter sich
gleichzeitig sind : die vollkommene Uebereinslimmung in der Wahl
der Farben, der Bildung des Hintergrundes, der Form der Orna-
mente und Kleidungsstücke, endlich auch in den Schriftzügen der
aufgemalten Beischriften lässt die Möglichkeit einer Entstehung zu
erbeblich verschiedenen Zeitpunkten völlig ausgeschlossen erschei-
nen. Einen vortrefflichen terminus post quem ergeben die Male-
reien, welche nach Schluss des Telegonie-Excerptes das freigeblie-
bene Drittel von Blatt 4* anfüllen : dieses Bild — Achilles zwischen
vier Kriegern stehend — steht nämlich, wie de Boors für Michaelis
angestellte Untersuchung ergab, nicht auf dem leeren Pergament,
sondern auf einer Schrift des 12. — 13. Jahrhunderts (Paraphrase
von Heliod. Aetb. VIII 13. 14), mit der jemand den freien Raum
ausgefüllt hatte. Später als diese Schrift müssen also sämmtliche
Malereien sein ; sie sind aber auch sicher älter als die jetzige Er-
gänzung der Lagen durch neues Pergament, da sie sich sonst nicht
1) F. Thiersch, Acta philol. Monac. II 5*2. Schreiber, Hermes X 321.
2) Michtelis ». a. 0. S. 483, 2; 4*H.
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W1SSOWA
nur auf den alten Blättern finden würden. Noch weiter endlich
weist uns der Umstand zurück, dass die Malereien noch die richtige
Anordnung der Blätter 6 und 4 zur Voraussetzung haben, indem
sich die Randbilder von 4r (Apollo seine Pfeile ins Griechenlager
sendend) und von 6T (Chryses von Agamemnon abgewiesen und
derselbe vor dem Bilde Apollos betend) unmittelbar aneinander
anschlicssen. Die Malereien fallen also zwischen das 13. und 16.
Jahrhundert, jedoch dem ersteren Termine näher als dem zweiten.
Diese Feststellung beweist, dass sowohl Michaelis als Schreiber
irren, wenn sie die Bilder als von vornherein beabsichtigte Zeichen
grosserer Abschnitte ansehen. Was speciell Blatt 9 anlangt, so
glaubt Michaelis einen Beweis für die Gleichzeitigkeit der hier be-
findlichen Malereien mit dem Texte darin finden zu können, dass
die vom Schreiber der Handschrift herrührende Namenliste am
Rande stehe, offenbar weil die Mitte der Seite bereits von der
Malerei occupirt gewesen sei. Dem ist aber nicht so. Blatt 9 zeigt
nämlich eine durchaus andere Liniirung als die übrigen Blatter der
Einleitung1): wahrend diese auf jeder Seite 37 Zeilen in einer
Columne tragen, rechts und links durch je einen vom oberen bis
zum unteren Blattrande laufenden senkrechten Doppelstrich be-
grenzt, so ist auf Blatt 9 zwar die Zeilenzahl dieselbe, der senk-
rechten Doppellinien aber sind nicht 2, sondern 4 vorhanden, so
dass drei Columnen, eine breitere mittlere und zwei schmale seit-
liche entstehen. Jene Liste aber steht nicht etwa auf dem für die
Schrift gar nicht bestimmten Rande, sondern in der linken Seiten-
columne, und dass sie früher ist als die Maleret, geht daraus her-
vor, dass der Maler auf dem unbeschriebenen Blatt 9r seiuen blau-
grünen Hintergrund über alle drei Columnen ausgespannt hat, auf
9" nur über die mittlere und die rechte seitliche, weil die linke
bereits durch jene Liste eingenommen war. — Die abweichende
Liniirung von Blatt 9 weist aber auch auf eine besondere Bestim-
mung dieses Blattes hin: man muss hier etwas haben eintragen
wollen, für das die Eintheilung in drei Columnen geeigneter schien.
Nun ist es wohl an sich nicht sehr wahrscheinlich, dass man in-
mitten einer anders liniirten Lage ein Blati solle abweichend liniirt
haben: dazu kommt, dass der Zweck, dem zu Liebe man diese
Einrichtung traf, gar nicht einmal zur Ausführung gekommen wäre,
1) Diese Liniirung ist übrigens auch von der der Textblätter verschieden.
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PROKLOS-EXCERPTE IM CODEX VENETÜS A DER 1LIAS 205
da ja auf Blatt 9 nie mehr als jene Lisle gestanden bat: eine
solche Annahme bat bei der grossen Sorgfalt, mit der die Hand-
schrift bis in m letzten Buchstaben geschrieben ist, wenig Anspruch
auf Glauben. Endlich werde ich auch weiter unten darauf hinzu-
weisen haben, dass in der Anordnung des Quaternio für dieses
Blatt gar kein geeigneter Platz vorhanden ist. Darum bin ich der
Ansicht, dass wir in Blatt 9 — welches auf der Vorderseite ver-
tiefte Linien hat und also an grader Stelle gestanden haben muss
— das letzte Blatt einer zweiten Lage vor uns haben, welche ganz
wie Blatt 9 liniirt war und etwa eine Einleitung in die Scholien
oder etwas Derartiges enthielt. Da der StofT die Lage nicht ganz
füllte, blieb das Schlussblatt leer und auf seiner dem Iliaatext zu-
nächst stehenden Rückseite schrieb man noch jene Liste in den
Scholien citirter Grammatiker (vielleicht eine Art Index zu der
verlorenen Einleitung) auf, um sie beim Gebrauche von Teit und
Commenter in der Nahe zu haben. Ich brauche kaum hinzuzu-
fügen, dass ich durchaus zufrieden bin, wenn man dieser Com-
bination eine gewisse innere Wahrscheinlichkeit zuerkennt: mehr
zu beanspruchen habe ich um so weniger Veranlassung, als durch
diese Nebensache das Unheil über die Hauptfrage gar nicht beein-
flusst wird.
Von den oben aufgestellten, nach Ausschluss von Blatt 9 allein
übrig bleibenden drei Möglichkeiten der Anordnung unterziehe ich
zuerst die zweite (lx6**4y&) der Prüfung, was nicht ohne Ein-
gehen auf die Michaelissche Hypothese geschehen kann. Die ge-
wichtigen Gründe, welche gegen die von diesem Gelehrten ver-
fochtene Ansicht, dass zwischen Blatt 6 und Blatt 4 ein Blatt mit
den Auszogen aus den iliupersiden des Lesches und Stesichoros
ausgefallen sei, sprechen, hat neuerdings in vortrefflicher und er-
schöpfender Weise E. Hiller1) zusamraengefasst. Wenn zunächst
auch Michaelis (a. a. 0. S. 494) mit Recht gegen Schreiber hervor-
gehoben hat, dass die Epen des Kyklos keineswegs unmittelbar
eines an das andre anknüpften, sondern oft gegenseitig inein-
ander übergriffen, während eine eigentliche ânolov&ta twv jiçay-
fiâttav erst durch die Auszüge hergestellt wurde, so haben eben
doch diese letzteren diesen Zweck um so energischer und conse-
quents verfolgt, wie namentlich die von Schreiber (a. 0. S. 313 IT.)
1) Bursians Jahresbericht XXVI 12 S ff.
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206
WiSSOWA
zusammengestellten Anfangs- und Anschlussformeln zeigen. In
allen erhaltenen Excerpten wird einfach Epos an Epos gereiht und
nichts doppelt erzählt, indem durch Weglassungen am Ende die
Verbindung hergestellt wird. Nur die Zerstörungsgeschichte soll
nach drei verschiedenen Versionen erzählt worden sein. Allerdings
weist Michaelis darauf hin, dass man durch Kürzung im Einzelnen
Wiederholungen möglichst wird vermieden haben. Aber dann ist
es um so befremdender, dass, nachdem schon eine recht vollständige
und (abgesehen von den im 'Fragment' erzählten Dingen) kaum
etwas Wichtiges vermissen lassende Darstellung nach Arktinos vor-
liegt, ein Excerpt aus nur zwei andern Gedichten, welches mög-
lichst nur das Abweichende gab und Wiederholungen vermied, den
Raum eines ganzen Blattes ausgefüllt haben sollte, d. h. soviel, wie
die Erzählung sämmtlicher Ereignisse vom Ende der Uias bis zum
Falle Troias. Dazu kommt, dass von diesen beiden Gedichten das
eine, das des Stesichoros, mit dem epischen Kyklos nichts zu thun
hat, das andere aber, die Iliupersis des Lesches, nie existirte; denn
dass die kleine Ilia s und die Iliupersis des genannten Dichters
uicht besondere Werke waren, sondern das letztere ein Theil des
ersteren — von dem ein Excerpt auf Blatt 6 steht — kann nach
C. Roberts überzeugenden Auseinandersetzungen ') nicht leicht mehr
jemand bezweifeln. Vollständig unmöglich aber wird die Ansicht
von Michaelis durch die von mir erwiesene Thatsache, dass, wenn
zwischen Blatt 6 und 4 ein Ausfall anzunehmen ist, derselbe min-
destens zwei Bititter betragen haben muss, da (3 nur an ungrader,
4 nur an grader Stelle der Reihenfolge stehen kann. Wenn es
schon missglückt ist, für éin angeblich ausgefallenes Blatt den
nöthigen, zwischen des Arktinos Iliupersis und die Nosten einzu-
schaltenden Stoff aufzutreiben, so wird an den Ausfall von zwei
Blättern Uberhaupt nicht gedacht werden können. Es müssen also
Blatt 6 und 4 unmittelbar aufeinander gefolgt sein, wofür auch die
oben erwähnte Continuität der Malereien von 6r und 4r spricht,
und es bleiben nur die beiden unter a und c aufgeführten Möglich-
keiten übrig, von denen wiederum die zweite die ungleich wahr-
scheinlichere ist. Denn zwischen dem Excerpt aus den Kyprien
und dem aus der Aethiopis könnte doch nur eine Inhaltsangabe
der Hias gestanden haben, wie sie sich in der Chrestomathie des
1) Bild und Lied S. 222 ff.
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PROkLOS-EXCERPTE IM CODEX VENETUS A DER IUAS 207
Proklos wohl auch gefunden haben wird: wenn dieselbe aber auch
in diesen einleitenden Auszug aufgenommen gewesen wäre, so
würden wir auch zwischen Nosten und Telegonie eine Inhalts-
übersicht der Odyssee erwarten und da eine solche, wie jeder sehen
kann, nicht vorhanden ist, so hat auch die Existenz jener keinerlei
Wahrscheinlichkeit. Halten wir dagegen an der Abfolge 1x64
für die erste Hälfte des Quaternio fest, so bleiben von da bis zu
den Schlussblättern y 8 noch zwei Stellen frei , die wir uns auf
verschiedene Weise ausgefüllt denken können: der auf Blatt 8 zum
Abschlüsse kommende Traclat Ober die kritischen Zeichen kann
sehr wohl mehr als éin vorhergehendes Blatt gefüllt haben, Hiller
hat beispielsweise auf die kleine Abhandlung über die fiât) des
Hexameter verwiesen, und mit demselben Rechte Hessen sich noch
mancherlei Möglichkeiten aufstellen. Zu warnen ist davor, etwa
Blatt 9 hier unterbringen zu wollen. Zu den oben angeführten
Gründen, welche mich veranlassen, in diesem Blatte den Ueberrest
einer anderen Lage zu sehen, kommt noch die Erwägung, dass,
wenn man annimmt, Blatt 9 und ein anderes ebenso liniirtes Blatt
hätten zwischen 4 und y gestanden, es völlig unverständlich er-
scheint, warum man mitten im Quaternio ein Blatt ganz leer liess
ond den Tractat über die orjfisla erst auf dem folgenden Blatte
begann. Ausserdem könnte Blatt 9, da es auf der Vorderseite ver-
tieft liniirt ist, nur an grader, d. h. also hier an sechster Stelle
gestanden haben und müsste also mit Blatt 6 ein Blattpaar ge-
bildet haben, was unmöglich scheint. Denn trotz der gegenthei-
ligen Behauptung von Michaelis schien mir bei wiederholter Prü-
fung an beiden Blättern die Vorderseite des Pergaments die glatte
zu sein, was ja bei einem Blattpaar nicht angeht: allerdings muss
ich mein Urtheil über diesen Punkt mit einer gewissen Reserve
abgeben, da namentlich durch den Umstand, dass das Pergament
für die Aufnahme der Malereien mit Bimsstein Ubergangen ist, die
Entscheidung dieser Frage sehr erschwert wird. Aber selbst wenn
dieser Grund in Wegfall kommen sollte, dürften die übrigen ge-
nügen, um eine Einreihung von Blatt 9 an dieser Stelle zum
mindesten zu widerrathen.
Durch die bisherigen Erörterungen haben die von Michaelis
(1 x 6 * 4 9 y 8) und Schreiber (1 * x 6 4 9 y 8) versuchten Recon-
struetionen des ursprünglichen Zusammenhanges schon implicite
ihre Widerlegung gefunden und es genügt hier noch darauf bin-
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208
WISSOWA
zuweisen, dass die beiden Aufstellungen gemeinsame Einreihung
von Blatt 4 an fünfter, also ungrader Stelle wegen der (vorn ver-
tieften) Liniirung des Blattes unzulässig ist.
Wenn ich bisher von der Annahme, dass die erste Lage, wie
alle folgenden, ein Quaternio gewesen sei, als der wahrschein-
lichsten ausgegangen bin, so lässt sich doch natürlich die Mög-
lichkeit, dass es ausnahmsweise ein Ternio oder ein Quinio war,
nicht ohne weiteres abweisen. Es bat aber keinen Zweck, die in
diesen Fällen entstehenden weiteren Möglichkeiten zu verfolgen,
da das, worauf es mir allein ankommt, nämlich die Unzulässigkeit
der Annahme, dass zwischen Blatt 6 und 4 éin Blatt ausgefallen
sei, bei jeder Stärke der Lage in gleicher Weise bestehen bleibt:
denn immer musste naturgemäss ein Aiterniren erhöht und ver-
tieft liniirter Blätter stattfinden. Die Annahme eines Ternio wäre
ausgeschlossen, wenn Michaelis mit Recht behauptet bälte, dass
Blatt 6 und 4 unmöglich zusammen ein Blattpaar gebildet haben
könnten, denn in der einzig möglichen Anordnung der Blätter im
Ternio (1 x 6 4 y 8) würde dies der Fall sein: doch steht die
Richtigkeit jener Behauptung nicht ganz sicher.1)
Man wird es also als feststehende Thatsache annehmen dürfen,
dass zwischen den beiden Blättern, welche die kyklischen Excerpte
enthalten, nichts ausgefallen ist, sondern 4r unmittelbar auf 6T folgte.
Dass aher an der Grenze der beiden Blätter ein Verderbniss vor-
liegt, ist unverkennbar. Blatt 6* scbliesst mit den Worten: Kaa-
aâvâcav ôk Aïaç o iXéwç tzqoç ßiav anoonûiv ovvêfpéXxêTCti
to lîjç 'Axhjvàç %ôavO¥' i<p' o) TtaçoÇvy&ivxeç ol "EXXtjvtç
xaxaXevaat ßovXtvovrai xov Aïavta, o âk inï ibv t/Jç 'sf&îjvâç
ßwfÄÖv xatatpevyei xai âiaowtetai Ix tov è/iixeifiévov xtvêv-
vov. ïneixa artorcXéovûtv oi *EXXt]v eç , xaï (p&oçàv
avxoîç xi'A&Tjvà xoto xbnéXayoç ftrjxcty axai. Darauf
folgt auf Blatt 4r: xai 'Oôvooéwç 'Aoxvâraxxa aveXôvtoç Neo-
ntéXefiOç 'AvêçonâxT}v yéoaç Xafißävei. xai %à Xoinà Xâqyvça
1) Das Pergamentxipfelchen nämlich, welches die Annahme eines msprüng-
lichen Zusammenhanges von 6 und 4 ausschlössen soll (man sehe Michaelis
a. a. 0. S. 4M)), ist jetzt nicht mehr vorbanden, wie Studemund mit mir con-
slatiren konnte, und es muss dahingestellt bleiben, ob es wirklich zu Bl. 6
gehörte oder nur ein zufällig zwischen die beiden neuen Pergamenlblätter
gerathenes Abschnitzel war: im ereteren Falle wurde man es kaum entfernt
haben.
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PROKLOS-EXCERPTE IM CODEX VENETÜS A DER ILIAS 209
tvçovttç ctyovoi
H€&* èavTÙv. ïneua ififtçrjoavreç trjv rtôXtv IJolv^évrjv oq>a-
yiàÇiovoiv knï ràv %ov A%iXXiu}ç râg>ov. Der die Abfahrt der
Hellenen meldende Schlusssatz von Blatt 6* (ïnèita àrtonXéovatv
— fiTjxcnrarat) ist mitten in der Erzählung der in Troia statt-
findenden einzelnen Ereignisse hei der Zerstörung unmöglich, und
man hat ihn daher durch verschiedene Umstellungen ans Ende des
ganzen lliupersis-Excerptes gebracht Aber abgesehen von der
Gewaltsamkeit eines solchen Transpositionsverfahrens ist der Satz
auch an dieser Stelle nicht zu gebrauchen; denn wo immer er
stehen mag, stört er die àxolov&ia tûv nça^fiâtuv , da auch
im Beginne des Nosten-Excerptes die Hellenen noch in Troia sich
befinden. Die einfache Lösung der Schwierigkeit hat meines Er-
achtens Hiller gefunden, indem er den ganzen Satz eizeita ano-
nXiovoiv — ttrjxaväjai für eine vielleicht durch ReminUcenz an
Odyss. y 130 ff. hervorgerufene Randglosse eines Lesers erklärt,
der meinte, nach Beendigung des Zerstörungswerkes müssten doch
die Griechen auch abgereist sein: die Randbemerkung gehörte
natürlich zu dem Schlusssatze des Excerptes, gerteth aber an fal-
scher Steüe in den Text. Auf diese Weise wird aller Anstoss
beseitigt und nur der doch gewiss nicht übermässig wunderbare
Zufall, dass das Ende dieses Glossems gerade mit dem Seitenschluss
zusammenfiel, hat die Lösung in viel grösserer Ferne suchen
lassen.
Breslau, Februar 1884. GEORG WISSOWA.
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DIE CONSCRIPTIONSORDXUNG DER RÖMI-
SCHEN KAISERZEIT.
V. Die Standquartiere der Auxilien im Verhältnis*
zu ihrer Heimath.
Wenn aus dem der Auxiliartruppe bei ihrer Constituirung
beigelegten Ethnikum mit Sicherheit geschlossen werden darr, dass
sie in dem durch den Namen bezeichneten Gebiet gebildet worden
istt also die ala prima Thracum, die cohors prima Hispanorum an-
züglich ausschliesslich oder mindestens aberwiegend aus Thrakern
und Spaniern bestanden hat, so folgt daraus zunächst noch nichts
weder für die weitere Rekrutirung noch für das ursprüngliche
Standquartier.
Man trennt sich schwer von der Vorstellung, dass die in
solcher Weise benannte Truppe wenigstens längere Zeit in ihrer
Zusammensetzung ihrem Namen entsprochen habe. In der That
kann man dafür geltend machen , dass es seltsam gewesen wäre
einer stehenden Truppe, die nur bei ihrer Einrichtung aus Thra-
kern zusammengesetzt war, nicht aber bleibend aus solchen zu-
sammengesetzt werden sollte, den Thrakernamen beizulegen; und
es soll dieser Erwägung ihr Gewicht nicht abgesprochen werden.
Aber dass die romische Regierung militärische oder politische
Gründe dafür gehabt hat in den Auxilien die Völkerschaften der
Regel nach geschlossen zusammenzuhalten, ist sehr zweifelhaft.
Die nationale Geschlossenheit der einzelnen Truppe kann ihr viel-
mehr in zahlreichen Fällen gleichgültig gewesen, in manchen un-
bequem und bedenklich erschienen sein. Die Zeugnisse, die uns
für die Heimath der einzelnen Auxiliarsoldaten vorliegen1), zeigen
wohl bei einzelnen Truppen, namentlich den Dalmatinern und
den Syrern , eine der ursprünglichen Heimath entsprechende Re-
krutirung, welche hier auch aus militärischen Gründen sich leicht
l) Eph. epigr. V p. 235 f. sind dieselben zusammengestellt.
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DIE CONSCRlPTlONSORDNUiNG DER ROM. KAISERZEIT 211
erklärt (S. 42), im Allgemeinen aber, obwohl für keine einzige
Truppe Zeugnisse in genügender Anzahl vorliegen, um vollen Be-
weis zu geben, eher das Gegenlheil. Um nicht auf Grund ver-
kehrter Prämissen in die Irre zu gehen, wird man die fraglichen
Benennungen nur für die EnUtehuogszeit einer jeden Truppe als
vollgültig beweisend ansehen dürfen. Nur so lange eine Truppe
nachweislich in ihrer Ileimath oder auch in einem benachbarten
neu eroberten Gebiet verwendet wird, wird gleichartige Rekrutirung
unbedenklich angenommen werden können. Die acht batavischen
Cohorten, die ohne Zweifel in dem Jahr der Eroberung Britanniens
43 n. Chr. mit ihrer Legion nach der Insel gegangen waren, be-
standen noch im J. 68 wesentlich aus Batavern; also hat man dieser
hervorragenden Truppe auch nach der Verlegung aus Germanien
entsprechende Rekruten zugeführt und am wenigsten in dieselbe
die unterworfenen Britten eingestellt.
Aehnlich verhält es sich mit dem Standquartier. Man pflegt
anzunehmen, dass dasselbe ursprünglich dem Aushebungsbezirk
annähernd entspricht; und allerdings sind mancherlei Erwägungen
dieser Annahme günstig. Rechtlich ruht die Auiiliarausbebuog
auf der Befugniss des Statthalters die Waffenfähigen seiner Provinz
zum Dienst einzuberufen; konnte auch dem Kaiser das Recht nicht
bestritten werden, da er die Statthaltergewalt zugleich am Rhein
und am Euphrat übte, die Bataver hier und die Syrer dort hin zu
legen, so lief eine derartige Verlegung doch dem regelmässigen
Gang der Verwaltung entgegen. Oekonomische wie sanitäre Rück-
sichten empfahlen die Verwendung des Soldaten in seiner Heimalh;
und auch militärisch und administrativ musstc es Schwierigkeit
haben einer Truppe Cantonnements zuzuweisen, wo Landessprache
und Landessitte dem einzelnen Soldaten fremd war. Vermuth lieh traf
dies die Auxilien noch mehr als die Legionen ; diese, überwiegend
in den Hauptlagern zusammengehalten, mochten als grössere Massen
mit zahlreichen Oföziereu und beträchtlichem Tross sich auch im
fremden Land einigermassen selbst genügen, während die grossen-
theils für die kleineren Lager verwendeten Alen und Cohorten1)
mehr auf Verkehr mit den Umwohnern angewiesen waren. — Aber
diese Erwägungen wurden durch entgegenstehende gekreuzt und
für den einzelnen Fall oftmals beseitigt. Diejenigen kaiserlichen
1) Dies tritt oft hervor, sehr deutlich bei Taeitus ann. 14, 38.
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212
MOMMSEN
Provinzen, welche keine oder geringe Besatzung hatten, zum Bei-
spiel Aquitanien, die Lugdunensis, späterhin Dalmatien, gaben
selbstverständlich ihre Auxilien anderswohin ab. Dass die Bogen-
schützen für die ganze Armee von dem Osten, besonders von Syrien
gestellt wurden, hat mehrere Corps von dort nach dem Westen
geführt (S. 42). In denjenigen Provinzen, welche in der Kaiser-
zeit mit den Waffen unterworfen wurden und dann Besatzung er-
hielten, wie Britannien, Judaea, Dacien, lag es am nächsten den-
jenigen Legionen, welche in dem unterworfenen Gebiet zu garni-
soniren bestimmt wurden, ihre bisherigen Auxilien zu belassen. Vor
allem entscheidend aber sind die politischen Rücksichten. Völker-
schaften, die erst kürzlich unterworfen waren oder denen man sonst
nicht traute, wird man nicht mit den bei ihnen ausgehobenen
Truppen belegt haben ; wie denn die bei den Usipern am rechten
Rheinufer im J. 82 ausgehobene Cohorte sogleich nach Britannien
gesandt ward.1) Alles erwogen muss man darauf verzichten hier
uach einer allgemeinen und dauernden Ordnung auch nur zu suchen.
Anderntbeils aber liegt es auf der Hand, dass die ursprüngliche
Dislocation der einzelnen Auxilien von geschichtlichem Interesse und
es für die Behandlung der einzelnen Provinz durch die römische
Regierung von Wichtigkeit ist festzustellen, bis zu welehem Grade
ihre Auxilien in ihr selbst Verwendung gefunden haben. Diese
Ermittelung, welche in den kürzlich vorgelegten Untersuchungen
über die Conscriptioosordoung der Kaiserzeit blos gestreift worden
ist (S. 19 A. 2), ist freilich bei der Beschaffenheit unseres Materials
nur in beschränktem Umfang durchführbar. Wo specielle Kriegs-
berichte aus der früheren Kaiserzeit sich erhalten haben, wie für
die Kämpfe am Rhein im Vierkaiserjahr und für den jüdischen
Krieg unter Nero und Vespasian, geben diese der Untersuchung
einigen Anhalt; aber solcher Erzählungen haben wir wenig genug.
Auch das für dieselbe brauchbare inschriftliche Material ist spär-
licher als zu wünschen wäre. Da nach dem früher Bemerkten nur
die Vergleichung des ältesten bekannten Standquartiers mit dem
Heimathbezirk der Truppe in Betracht kommt, so sind die Zeug-
nisse aus der Zeit nach dem ersten Jahrhundert von geringem
Gewicht; denn bei den vielfachen Verlegungen der Legionen mit
den Auxilien zugleich so wie dieser allein wird der Schluss auf
1) Tacitus Agric. 28. Vgl. oben S. 43.
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DIE C0NSCR1PTI0NS0RDNUNG DER RUM. KAISERZE1T 213
das ursprüngliche Standquartier mit dem Absteigen der Zeit immer
unsicherer und späterhin fast unzulässig. Aus alterer Zeit aber
siod der Militärdiplome, die allein eine gewisse Obersicht der
provinzialen Auxilien gewähren, nur allzu wenig — aus der julisch-
claudiscben Epoche haben wir vollständig nur ein einziges dieser
Kategorie. Die sonstigen hieher gehörigen inschriftlichen Zeugnisse
liegen jetzt wenigstens gesammelt vor1). Die vollständige Sichtung
derselben, die noch aassteht, wird vielleicht weitere Beobachtungen
ergeben; was ich bis jetzt gefunden, theile ich hier mit nach der
Marquardt sehen Reihenfolge der Provinzen. Die inermes fallen
selbstverständlich alle aus und auch sonst manche, Ober die ich
nichts Bemerkenswerlhes vorzubringen habe, wie insbesondere Lu-
sitanien, die Tarraconensis, Noricum, Syrien, Africa, beide Maure-
tanien, för welche alle bis jetzt Militürdiplome mit Aufzählung der
Auxilien fehlen. Wo die Belege in der eben angeführten Zu-
sammenstellung enthalten sind, sind die Citate in dieser Ueb ersieht
weggelassen.
Sardinien nebst Corsica hat überwiegend einheimische Be-
satzung gehabt: in den J. 88 und 96 finden wir dort die beiden
Cohorten / gemina Sardorum et Corsorum und // gemina Ligurum
et Corsorum, und diese dürften schon von Augustus Zeit an dort
gesunden haben. Es entspricht dies den Verhaltnissen der seit
Jahrhunderten an die römische Herrschaft gewöhnten Provinz.
Die beiden Germanten müssen in der julisch-claudischen
Epoche vorwiegend einheimische Auxilien gehabt haben. Acht von
den neun bataviseben Cohorten werden, da sie der 14. Legion
zugeordnet waren, mit dieser aus Obergermanien nach Britannien
gekommen sein, wo wir am Ende der Regierung Neros sie finden;
nur die neunte hatte, in spaterer Zeit gewiss und vielleicht seit
Augustus ihr Standquartier in Raetien in dem noch heute davon
den Namen führenden Passau. Die batavische Reiterei stand bei
Neros Tod sogar in Untergermanien selbst und ebendaselbst we-
nigstens unter Tiberius das Contingent der Canninefaten.s) Dasselbe
1) Gemeint ist die Zusammenstellung der Zeugnisse für die einzelnen
Alen und Cohorten Eph. epigr. V p. 159 f.
2) Tacitus ann. 4, 73: {L. Aproniut inferiors Germaniae pro prae-
tor*) atom Carmine falem et qvod peditum Germanorum inter nostros me-
rebat circumgredi terga h ostium iubet. Auch die zu Fuss dienenden Can-
Dioefaten finden wir in Germanien (Tacitus hist. 4, 19).
HerawXIX. 15
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MO MM SEM
ergeben zufällige Erwähnungen bei Tacitus für die Contingente
der germanischen oder halbgermaoischen Nemeter, Nervier, Su-
gauibrer, Sunuker, Treverer1), Tungrer, Ubier und Vangionen.
Freilich erscheinen in den germanischen Heeren auch raetische,
gallische, brilanuische, lusitaniscbe, vasconische Cohorten'); selbst-
verständlich konnten die Auxilien des mächtigen Doppelbeeres am
Rhein nicht ausschliesslich einheimische sein, namentlich nachdem
in Folge der britannischen Expedition ein ansehulicher Theil der
germanischeu Truppen nach der Insel gegangen und mit der dafür
aus Spanien herangezogenen IV Macédonien ohne Zweifel auch
deren Auxilien nach Germanien gekommen waren. Dennoch aber
ist das massenhafte Auftreten der germanischen Auxilien in deu
germanischen Heeren der früheren Kaiserzeit eine im hohen Grade
bemerkenswerte Thalsache, gewissennassen eine Fortsetzung der
auffallenden Bevorzugung uud des unbedingten Vertrauens, womit
Augustus die reichsuuterlhänigen Germanen behandelte uud worin
auch die Varusschlacht keiue Aenderung hervorgerufen hat, wie
sie denn bei diesen Germanen ohne erkennbare Wirkung geblieben
ist: die relative Stärke der Aushebung und die Verwendung der
aufgehobenen Mannschaften zur Hut des Rheinstroms gehOreu
augenscheinlich zusammen. — Aber der Bataveraufstand des Civilis
führte zu einem völlig veränderten System. Wenn für die ältere
Zeit die Schriftsteller reden und die Steine schweigen, so tritt hier
das umgekehrte Verhältniss ein. Ich habe anderwärts (S. 42. 4S)
darauf hingewiesen, dass mehrere der hauptsächlich bei dem Auf-
sland betheiligten Truppen damals aufgelöst zu sein scheinen,
namentlich batavische und treverische, und dass vielleicht über-
haupt die Örtliche Rekrulirung damals beseitigt oder beschränkt
worden ist. Hinzuzusetzen bleibt, dass in den späteren germani-
schen Heeren die germanischen Contingente so gut wie verschwun-
den sind; wenigstens nennen die das obergermanische Heer an-
gehenden Diplome aus deu J. 74. 82. 116 nur die ala I Canntne-
1) Dass die bei den Trevereru ausgehobene Ala im J. 2 t unter dem
Befehl eines Treverers, des Julius ludus, slauU (Tacitus ann. 3, 42. 46), legt
die Frage nahe, ob di«> germanischen Auxilien nicht auch häufig von Offi-
zieren derselben Herkunft geführt worden sind.
2) Tacitus ann. 2, 17 (zum J. 16): Raetorum rindelicorumque et Gal-
lieae cohorte*, lust. 1, 70: praemissü GaUorum Lusitunorumque et Britan-
norum cohorlibus. 4, 33: ^aseonum lectae a Galba cohortes.
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DIE C0NSCR1PT10NS0RDNÜISG DEB RÖM. KAISERZEIT 215
faihm udcI die cohors 1 Germanontm neben einer langen Reihe
aquila nischer, spanischer, raetischer und anderer Auxilien. Auch
im untergermanischen Heer, von welchem wir kein Diplom be-
sitzen, ist unter den einzeln auftretenden keine einzige Truppe
germanischen Namens. Also ist die Annahme wohl gerechtfertigt,
dass Vespasian die bis dahin in oder nicht weit von ihrer Heimath
stationirten und aus der Heimath rekrutirten germanischen Auxilien
nach der Niederwerfung des grossen Auxilienaufstandes entweder
auflöste oder verlegte.
In der kleinen Provinz der Seealpen wird die auch in-
schrifUich daselbst mehrfach bezeugte cohors I Ligwrnm in der
Schilderung der Vorgange des J. 68 vetus loci auxilium genannt '),
ist also ohne Zweifel aus örtlicher Aushebung hervorgegangen und
daselbst in Station verblieben! Auch die cohors nautarum, welche
ebenfalls hier lag, dürfte an dieser Küste ausgehoben sein.3)
In Britannien ist nie eine der dort zahlreich gebildeten
Alen und Cohorten stationirt worden3); eine schwer wiegende
Tbalsache für die Geschichte dieser Provinz.
In Rae tien haben von den acht dort ausgehobenen Cohorten
nach den Diplomen der J. 107. 166 die beiden ersten damals zum
raetischen Heer gehört und wahrscheinlich von Haus aus in ihrer
Heimalh gestanden.4) Die übrigen Cohorten haben dagegen wohl
niemals daselbst gelagert: die vierte stand späterhin wenigstens
in Kappadokien, die sechste und siebente in der flavischen Epoche
1) Tacitus hist. 2, 14. C. V p. 903. 2) C. V p. 903.
3) Die Ziegel mit [co)h. I Br. (VII 1229), c. /// Br. (das. 1230), coh.
IUI Bre (das. 1231) und die Inschriften eines PRAE C / III LV BRIT/ (das.
17TJ und eines actar[ius] coh. Uli Br . . . (das. 458) sind sämmtlich unsicherer
Deutung und mit Ausnahme der letzten auch unsicherer Lesung (Hühner in
dieser Zeitschrift IG, 565). Keines der Diplome des britannischen Heeres und
ebenso wenig das Verzeichniss der britannischen Truppen in der Not. Dign.
erwähnt britannische Auxilien. Dass diese nicht in Britannien dienen sagt
auch der Redner bei Tacitus Agr. 31.
4) Atierdings finden wir eine cohors II Raetor um auch iu dem ober-
germanischen Heer sowohl in zahlreichen Inschriften, besonders von der Saal-
burg und aus der Umgegend, wie auch in den Diplomen der J. 82 nnd 116. Ob
dies dieselbe mehrfach aus der einen in die andere benachbarte Provinz ver-
legte Cohorte ist oder zwei gleichnamige Cohorten neben einander bestanden
haben, ist nicht mit Sicherheit zu entscheiden ; der letzleren Annahme ist es
günstig, dass der Beisatz civium Romanorum sich nur in Obergermanien
(Diplom vom J. 116; Brambach 1520. 1522) findet.
15*
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216
MÜMMSEIS
in Obergermanien , die achte gleichzeitig io Pannonien; für die
dritte und fünfte fehlen uns Zeugnisse. Auch an sich ist es ange-
messen dass in die erst unter Augustus unterworfene Provinz nicht
mehr als jene zwei Cohorten der einheimischen Aushebung gelegt
worden sind.
Wie Pannonien überhaupt die meisten Militärdiplome er-
geben hat, so fallt auch das einzige Document aus vorvespasia-
nischer Zeit, welches die Auxilien verzeichnet, auf diese Provinz.
Dieser Soldatenabschied vom J. 60 nennt allerdings nur sieben
Cohorten, also keineswegs die sämmtlichen Auxilien der damals
noch ungetheilten Provinz, aber unter diesen keine einzige aus
den Donaugegenden, sondern fünf spanische und zwei Cohorten
der Alpiner. Dass wenigstens die eine der spanischen schon im
J. 35 in Paunonien ihr Quartier gehabt bat, wird dadurch wahr-
scheinlich, dass in diesem Jahr ein Varcianer in dieselbe eintrat,
ohne Zweifel in Folge örtlicher Rekru lining. Dem entsprechen
im Wesentlichen die späteren gleichartigen Urkunden, auf die ich
mich hier beschränke: unter den in ihnen genannten sehr zahl-
reichen Alen und Cohorten sind alle anderen Landschaften stärker
vertreten als die Donauprovinzen; aus diesen erscheint nur die
5. Cohorte der Breuker im J. 80, die 7. derselben in den J. 85
und 167 und die 1. der Pannonier in den J. 13S und 154. Wenn
man diesen Besatzungsstand zusammenhält mit dem so gänzlich
verschiedenen in Germanien vor Vespasian, so wird man jeneu
ohne weiteres zurückführen auf die grosse pannonische Insurrection
in den letzten Jahren des Augustus. Offenbar ist in Folge der-
selben an der Donau schon damals geschehen, was nach der Nieder-
werfung des Civilis Vespasian am Rhein that: die panuonischen
Auxilien sind verlegt und durch Auxilien anderer Provinzen er-
setzt worden.
Von Dalmatien wird die gleiche Ursache die gleiche Folge
gehabt haben; indess wissen wir nichts Positives über die daselbst
stehenden Auxilien aus der Zeit vor Vespasian, der die Legionen
von dort wegnahm. In der kleinen Besatzung, die nachher da-
selbst erscheint, findet sich keine einheimische Truppe.')
1) Die cohort I Dalmatarum , welche unter Hadrian und Pius in Eng-
land lag, hat im J. 170 die Mauern von Salonae wieder hergestellt (C. III
1979. 6374), nachdem sie für den Marcoma nenkrieg nach dem Continent
gesandt war.
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PIE CONSCRIPTIONSORDNUNG DER ROM. KAISERZEIT 217
Auch Moesien scheint in gleicher Weise behandelt worden
zu sein. Die vier Diplome aus den J. 82. 100. 105. 134 nennen
keine anderen den Donauprovinzen angehörenden Truppen als die
ala I Gallorum et Pannoniorum (J. 134) und die ala I Veitpasta na
Dardanorum (J. 100. 105. 134), von denen die erstere gemischt,
die zweite wahrscheinlich erst von Vespasian eingerichtet ist. Be-
merkenswerth ist in diesem Heer die Mischung occidental isolier und
orientalischer Auzilien, wozu das Gegenbild in den dortigen Legio-
nen sich findet (S. 7).
Von Da ci en gilt dasselbe wie von Britannien. Niemals haben
daciache Truppen in Dacien cantonnirt; die zahlreichen Auzilien
der dortigen Lager gehören sämmtlich anderen Provinzen an, die
dacischen finden sich, so weit wir ihre Lagerstätte kennen, in
Britannien und im Orient verwendet
Für Pa la est i na geben theils die Nachrichten des Josephus»)
einigen Aufschiusa, theils das Diplom vom J. 80. Die militärischen
1) Josephus anl. 10, 9, 2: b Katoaç . . . iniatuXi r<£ 4'dâ(p .... xrty
iXqr . . . raup Katcagitoy xai ttüy Zeßaoxqytüy xai xàç ntvxt amiçaç tlç
nôrrov fAttayayiJy, tV« ixti oxoaxtvoivxo .... or fA^y o» xtXevoHvxeg
fMiiartjoav nQtoßtvoäfiirot yùg KXavâtoy àatf**tXi(aMxo xai plvuv ini
xP.ç 'lovâaiaç inixvzoy o'i xai xoiç iaiovat xqÔvoiç x<ôy {utyioiuy 7ou-
âaioiç kyivovxo avft<poç<ûy àç^n T°v *ai" iïtàçoy noXi/uov onioftaxa ßa-
Xôvxtç. 20, 6, t : KoVfAttvbç ayaXaßS»y xyv xùiy SißaatrjyiÖy tXtjy xai niÇuty
xéaaaça xaypaxa (ebenso bell. 2, 12, 5). 20, 8, 7: (die Syrer in Caesarea)
piya qpoorovyxtç ini xai rotv nXiioxovi xtäy vnb 'Ptaprticvg kxtlot atça-
xtvQfuy&y Kaufaçiîç ilyat xai JStßaaxrjyovc. BelL 3, 4, 2 wird in der Auf-
Zählung der Bestandteile der Armee des Tilus die bisherige Besatzung des
Landes also aufgeführt: nqootyivovxo ât xai ànb Katoaoïiaç nivxt (amtoai)
xai hrnitoy iXn pia. Die ala I gernina Sebastenorum oder / Flavia Seba-
stenorum erwähnen auch die späteren Inschriften mehrfach {Eph. ep. V p. 194) ;
aus Josephus erhellt, dass sie schon vor dem jüdischen Krieg bestand, also
den Namen Flavia wohl in diesem als Ehrenbenennung empfing. Auch eine
cohort I Sebastenorum nennen die Inschriften, ohne Zweifel eine jener fünf
und gleich der Ali aus Samaritanern gebildet. Eine zweite dieser fünf Co-
horten wird die / tscalonitarum felix sein {Eph. V p. 193; vgl. Josephus
beil. 3, 2, 1); eine dritte vielleicht die / Flavia Canathenorum iEph. a. a. O. ;
vgl. Le Bas -Wadding ton 2329. 2412«/), obwohl Canatha zum Reich des Agrippa
gehörte. Andere von Städten Palaestinas benannte Auxilien kennen wir nicht,
namentlich keine Ala der Caesareer. Auch aus der zuerst angeführten Stelle
des Josephus wird man eine solche auf keinen Fall herleiten dürfen, da er
ja auch hier nur von einer Ala spricht und diese nur die von Sebaste sein
kann; sind die Worte xtây Kawaqimv xai wirklich von Josephus geschrieben,
und nicht, was leicht möglich, aus den vorhergehenden Kataaotvat xai 2t-
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218
MOMMSRN
Verhältnisse sind hier dadurch bedingt, dass da» Land bekanntlich
bis zum J. 6 n. Chr. unter Herodes und Archelaos und wieder in
den J. 41 — 44 unter Agrippa I selbständig war, dagegen in den .
J. 7—40 und sodann von 45 ab unter unmittelbarer römischer
Verwaltung stand. Agrippa 1 halte hei seinem Tode eine Ala, und
zwar die der Sebastener, und fünf Cohorten unter den Waffen,
welche Truppen ohne Zweifel wenn nicht schon von Herodes oder
Archelaos, so doch von der romischen Verwaltung nach Archelaos
Absetzung im Lande selbst gebildet worden waren und je nach
der Stellung des Landes bald als römische Auxilien, bald als lan-
desherrliche functionirten. ') Wegen ihrer üblen Aufführung nach
Agrippas Tode ordnete Kaiser Claudius ihre Versetzung nach dem
Pontus an, aber es kam dazu nicht; und dass die römische Be-
satzung Judaeas aus im Lande selbst ausgehobenen Soldaten be-
stand, ist nicht die letzte Ursache des unheilvollen jüdischen Krie-
ges gewesen. — Nach dessen Beendigung wurde begreiflicher Weise
hier verfahren wie in Germanien und in Pannonien: die sechs
Auxilien, welche das Diplom vom J. 86 aufführt, sind zur Hälfte
Thraker, die übrigen Lusitaner, Cantabrer und Gaetuler.
In Aegypten endlich sind die beiden einzigen nachweislich
dort ausgehobenen Auxiliarcohorlen, die zwei der Thebäer, so viel
wir wissen, von Anfang an in der Ueimath, und zwar eben in
der Tbebais, stalionirt worden und immer dort geblieben , wie ja
auch die in Aegypten für den Legionsdienst ausgehobenen Mann-
schaften überwiegend in die ägyptischen Legionen eingereiht wur-
den (S. 5). Obwohl daneben noch eine grössere Zahl nicht ägyp-
tischer Auxilien in Aegypten verwendet wurden, wird man dennoch
in dieser Einrichtung eine weitere Bestätigung dafür Duden dürfen,
dass die Herrschaft der Römer im Lande selbst als Fortsetzung
derjenigen der Ptolemaeer betrachtet wurde und sowohl die grie-
chische wie vor allem die fügsame ägyptische Bevölkerung zu der-
selben nicht wie zu einer Fremdherrschaft, sondern gleich wie zu
dem altgewohnten Landesregiment sich stellte.
Fassen wir die eiuzelnen Wahrnehmungen, unvollständig wie
sie sind, so weit möglich zusammen, so erscheint wohl als Fun-
ßctoTTiVok hineininterpolirt, so hat Josephus nur sagen wollen, dass in der ala
Sebattenorum auch zahlreiche g e borne Caesareer dienten.
1) Es entspricht dies dem nach Einziehung der Herrschaft des Polemon
mit dessen Truppe eingehaltenen Verfahren (S. 51 A. 1).
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DIE CONSCRIPTIONSORDNUNG DER ROM. KAISERZEIT 219
dament der Institution die Verwendung der einzelnen Truppe in
ihrem Aushebungsbezirk und als deren Consequenz auch die
örtliche Rekrutirung. Aber gleich von Anfang an muss insbeson-
dere das ungleiche Dedürfniss sehr zahlreiche Abweichungen her-
beigeführt haben, und die insurrectionen der Unterthanen eben
in den wichtigsten Militärprovinzen und andere mannigfaltige Rück-
sichten haben die ursprflngliche Ordnung so gründlich und so
rasch umgestaltet, dass schon unter den Flaviern von derselben
nur vereinzelte Reste noch sich behaupteten. Wie weit späterhin
sich dies wieder ausgeglichen hat und im Wege der Ortlichen Re-
krutirung gewissermassen die ursprüngliche Ordnung zurückgeführt
worden ist, vermögen wir nicht genauer zu bestimmen; im Allge-
meinen ist es erklärlich, dass sämmtliche Provinzen sich mehr und
mehr an die Zugehörigkeit zum Reiche gewohnten und Gegensätze,
wie sie noch im ersten Jahrhundert unserer Zeitrechnung lebhaft
empfunden wurden, späterhin sich so weit ausglichen, dass die
örtliche Conscription im Grossen und Ganzen durchführbar wurde.
VI. Die numeri.
Wenn die von den Nichlbflrgern gestellten Truppen den
Charakter geschlossener Nationalconlingente, den sie bei der
ersten Regulirung des stehenden Heeres durch Augustus allerdings
gehabt haben, im Ganzen genommen bald einbüssien und auch
durch die spätere Ortliche Aushebung nur in sehr unvollkommener
Weise wieder erhielten, die Politik der besseren Kaiserzeit über-
haupt, wenn nicht gerade auf Verschmelzung der verschiedenen
Elemente der Auxilien gerichtet, so doch gegen dauerndes Zu-
sammenhalten der Völkerschaften in den einzelnen Truppenkörpern
wenigstens indifferent war, so herrscht in dem späteren Kaiser-
regiment bekanntlich die geradezu entgegengesetzte Richtung und
sucht dasselbe seine militärische Stütze in den noch eigenartig zu-
sammen stehenden Nationalitäten, anfangs im Kreise der Unter-
ihanen, späterhin auch im Ausland. Es ist wohl des Versuchs
werth, den Anfängen derjenigen Richtung nachzugehen, welche
schliesslich in die Föderatentruppen und in das Königlhum der
Gothen und der Franken ausläuft.
Wie die Uniformirung der von Augustus geschaffenen Auxilien
wesentlich darauf beruht, dass das gleiche Schema, für die Reiterei
die Ala, für die Infanterie die Cohorte auf sie alle Anwendung
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MUM M SEM
fand, so tritt die umgekehrte Tendenz hauptsächlich darin hervor,
dass gewisse Truppen dem bezeich ne te u Schema sich nicht fügen
oder, um den technischen Ausdruck zu brauchen, lediglich numeri
sind. Dieses Wort1) wird nicht in älterer Zeit1), aber nachweis-
lich seit dem Ende des 1. Jahrhunderts gebraucht als allgemeine
Bezeichnung Tür jede Truppenablheilung'), welche unter einheit-
lichem Uberbefehl eines Offlziers steht4); und aus dieser gene-
rellen Bedeutung entwickelt sich von selbst die specielle, dass,
wo eine Abtheilung, die weder Legion noch Ala noch Cohorte ist,
als Ganzes bezeichnet werden soll, dieses Wort eintritt, während
in vorconstanti nischer Zeit die eine feste Specialbenennung fuhrende
Abtheilung für sich allein niemals numerus genannt wird.8) Es
macht dabei keinen Unterschied, ob die Truppe Infanterie oder
Cavallerie oder gemischt ist; obwohl für eine Reilertruppe dieser
Art auch im zweiten Jahrhundert die Bezeichnung vexillatio*), im
1) Das darüber Bekannte hat kürzlich Albert Müller (Philol. 41, 486) zu-
sammengestellt.
2) l)ie adscriptivi ad iegionem beissen schon bei P lau tos Men. 183 extra
numerum; aber daraus folgt die Verwendung des Wortes in der Bedeutung
'Truppe' noch nicht. Ich habe früher (S. 14 A. 1) die Redensart distri-
buere in numéros und die analogen auf die Legionsziffern bezogen und für
republikanisch gehalten, kann aber auch diese nicht für die vortraianische Zeit
belegen.
3) Zuerst begegnet das Wort in dieser Verwendung bei Tacitus Agrie. 18:
sparst per provinciam numeri; hist. 1,6: multi ad hoc numeri e Germania
ae Britannia et lüyrico (vgl. hist. 1, 87. ann. 2, 80); ferner bei Plinius ep.
3, 8, 4 und ad Trai. 2«. 30 und bei Sueton f esp. 6. Besonders scharf ausge-
prägt erscheint es bei den Juristen, so bei Clpian Dig. 3, 2, 2, 1 : exercitum
non unam cohortem neque unam ahm dieimus, sed numéros multos miti-
tum\ vgl. 3, 3, 8, 2. 29, 1,4. 1.38, 1. 1.42. 37, 13, 1,2; auch in Inschriften
C. H 107U. X 1202. Für Belege des gleichen Sprachgebrauchs in spaterer Zeit,
der sich auch auf das griechische âçtfyioV erstreckt, genügt es Buf Seecks
Index zur ISol. Dign. p. 331 und C. I. L. V p. 1175, sowie auf die Wörter-
bücher zu verweise».
4) Türmen also und Centurien sind keine numeri, auch streng genom-
men nicht Legionscohorten, obwohl in dieser Hinsicht wenigstens bei Tacitus
der Gebrauch schwankt: er sagt hist. 1, 87 in numéros legionisy dagegen
ann. 2, 80 in numerum legionis.
5) In der tiachconstaniinischen Epoche kann jede Truppe auch für sich
allein numerus genannt werden, sogar die Legion (C. I. L. V p. 1059. VIII 9248).
0) Die vexillatio equitum Ulyricorum des Diploms vom J. 129 steht im
Gegensatz zu Alen und Cohorten und heisst auf anderen Inschriften vielmehr
numerus (unten S. 226). Gleichartig ist die vexiüatio equitum Maurorum
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DIE C0NSCR1PTIÜNS0RDISIJNG DER RÖM. KAISERZEIT 221
m
dritten die Bezeichnung euneus1) vorkommt, findet sich ebenfalls
numerus equitum. Insofern wird numerus in der mittleren Kaiser-
zeit zu einer selbständigen jenen drei andern parallelen und eben-
falls technischen Kategorie, welcher Sprachgebrauch namentlich in
den Honorarinschriflen') deutlich hervortritt. Noch in der Notifia
dignitatum erscheint numerus in diesem technischen engeren Sinn,
aber hier nur in einer einzigen Provinz und zwar in derjenigen,
welche abweichend von den übrigen die Einrichtungen der frühe-
ren kaiserzeit darstellt, in Britannien3), neben Legionen, Alen und
Cohorte n 4), so dass uns hier ein treues und ziemlich vollständiges
Bild einer Provinzialarroee des ausgehenden 3. Jahrhunderts auf-
bewahrt ist.
Diese numeri sind nun zwar eine bestimmte Kategorie des
römischen Heeres der Kaiserzeit, von der unsere Handbücher frei-
lich nichts wissen; aber das unterscheidende Merkmal des nu-
merus ist negativer Art, die Abwesenheit einer der drei regulären
Truppenformalionen, und es kann daher bei ihm weder von einer
allgemein gültigen Organisation noch viel weniger von einem all-
gemeinen Conscriptionsgesetz die Rede sein. Wenn eine befrie-
digende Darlegung der römischen Heerordnung nicht umhin können
wird die einzelnen durch dieses negative Merkmal bezeichneten
Truppenformationen zusammenzustellen, wie zum Beispiel die kaiser-
lichen eenturiae statorum, ferner die nichtrömische Kaisergarde der
C. VJll 9045. 9047, vielleicht auch die ve.c. Brit. der niedergermanischen
Ziegel (Brambach 4 C 2Ü uod sonst). Es ist dies nur eine der vielen Anwen-
dungen dieses Wortes, aber offenbar diejenige, woraus sich die Verwendung
der vexiltatio für die Reitertruppe der späteren Heerordnung entwickelt hat.
Ii Darüber ist der Anbang S. 231 au vergleichen.
2) Uispalis aus der Zeit vor Marcus und Verus (II 11 Mi): praef. coh. III
Galior.f praepositus numeri Syror. sagittarior., item ata« primae Hispanor.
Ahminum (Henzen G729): praef, coh. III Brit([o]num veteranor[um) equi-
tntae, trib. leg. I ad[iu\tricis piae fidelis, pra\ef.) atae 1 Asturum, prae-
pos[itus) numeri equitum elector[um] ex lllyrico. Caesarea in Mauretanien
(VIII 935*) : praef. coh. I Augustae Bracarum, praepositus n. /tlyricorum,
trib. coh. Ael. expeditae, praef. at. Aug, II Thracumt praepositus ai gemin.
Seba[sten.]t praepositus classis Syriacae et Augustae, praef. classis Moe~
siaticae.
3) Occ. e. 2&. 4u. Der einzige sonst vorkommende numerus ist der
de/ bercarii für die Flottille auf dem Bodensee in Raeüen (Not. Occ.
35, 32).
4) Vgl. den Anhang S. "233.
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MO M MS EN
équités singulare*, welche als Corps uur diese Bezeichnung röhrt
die in analoger Weise zum Dienst hei den einzelnen Höchstcomman-
direnden in den Provinzen ausgesonderten TruppenkOrper, welche
auch öfters unter demselben Namen auftreten*), die aus den Le-
gionen ausgesonderten frumentarii*), die Abtheilungen der explo-
ratores, so kann doch an principielle Zusammengehörigkeit und an
organische Gleichartigkeit dieser Formationen überall nicht gedacht
werden. Auch der Zeit uach lässt sich nur etwa feststellen, dass
stehende Truppenkörper4) von abweichender Formation im ersten
Jahrhundert kaum nachweisbar sind, dagegen im zweiten und dritten
zahlreich begegnen. Dies Anwachsen dieser Kategorie ist wesent-
lich veranlasst durch eine auf die Renationalisirung der Auxiliar-
Iruppen basirte Formation, welche unter den hu wert sehr bald die
erste Stelle einnimmt. Unter den schriftstellerischen Zeugnissen
giebt davon allein die unter Hyginus Namen laufende Lagerbeschrei-
bung eiuige Kunde; die nähere Bestimmung lässt sich bis zu einem
gewissen Grad aus den Inschriften entnehmen. Leider sind die
1) C. VI 224. 715. Eph. ep. IV n. 933. V p. 128. Heilten ann. delC
inst. 1850 p. 31.
2) Dieser Art si od die numeri singularium (Tipasa C. VII) 9292; Apu-
lum Eph. ep. IV d. 166); auch die équités singulare* exercitut Arabici, item
drom{cdurii) der Inschrift C. III 93 , so wie ander«* Abtheilungen dieser Art
dürften in gleicher Weise zu fassen sein. Dagegen die pedites singulare*
Britannici (unten S. 226) scheinen nicht gleichartig. Auch bei den mehr-
fach vorkommenden alae singularium {Eph. ep. V p. 247), so wie einer ver-
einzelt stehenden coAor* singularium (das. p. 249) dürfte das mancher Be-
ziehungen fähige Ehrenprâdicat der Elitetruppe in anderer Anwendung auf-
treten.
3) C. VI 3341: vet(eranus\ ex num(ero) frum(entariorum) leg. IM Ft{a-
viae). Henzen 6523 = C. I. L. XIV 125. Vgl. Marquardt 2, 476 und jetzt
Henzen Bull, deir Inst. 1984 p. 21. Wie sie sich su der Legion verhielten,
der sie angehörten, steht dahin; aber dass ein Sondercommando für sie be-
stand, beweist u. A. der centuriu f'rumentariorum.
4) Der Landsturm ist besonders in der früheren Kaiserzeit nicht selten in
den einzelnen Provinzen unter die Waffen gerufen worden (Marquardt St. V.
2, 520); aber dergleichen zeitweilige Formationen haben mit den numeri des
stehenden Heeres nichts gemein. Der praefeclus levis armaturae Uispanien-
tis (Henzen 6735) und der praefeclus Raetis Findolicis valli* Poeninae et
levis armaturae (Henzen 6939) können füglich Fährer solcher Aufgebote ge-
wesen sein; dass die auxilia im Gegensatz zu den Legionen oft levés cohor-
tes heissen, ist bekannt und der Landsturm wird also um so mehr tu den
Leichtbewaffneten zählen.
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DIE CONSCRIPTIONSORDNLNG DER ROM. KAISER/EIT 223
hjginischen Angaben in einem selbst bei dieser durchaus zerrütte-
ten Ueberlieferung ausnahmsweise üblen Zustand und eine Wieder-
herstellung des Textes nur annähernd möglich. Ich setze die Stel-
len her, wie sie vorliegen,
c. 2: legiones . . . ad vallum tendere debent ut . . . exercitum
gentibus imperatum (so Lange; meatum Hdschr.; vielleicht
mixtum) suo numéro tamquam corporali in muro tentant
{sent Hdschr.).
c. 19: cohortes {cohorti Hdschr.) peditatae vel equitatae ad viam
quintanam spectare debebunt, ut super mmmactares (su-
mactares Hdschr.) et reliquas {reliqui Hdschr.) nationes
tendere debebunt: et ita fiel, ut omni parte nationes, ut
(et Hdschr.) supra scriptum est (scribtas Hdschr.) , confi-
ne antur.
c. 29: Nationes Cantabri Getati (wohl Gaetuti oder Gaesati1)) Pal-
marem (parmyrent Hdschr.) Dad Brittones centuriae sta-
torum et si quid aliud datum fuerit in exercitu (exercito
Hdschr.) summactari, in (summamclarificum Hdschr.) re-
tentura (retentatura Hdschr.) ponimus.
c 30: Mauri équités DC, Pannonii veredarii DCCC . . . . ex-
ploratory CC Palmyreni (parmyrent Hdschr.) D,
Getati DCCCC, Daci DCC, Brittones Dt Cantabri DCC\
centuriae statorum duae.
c 43: Summactares (summacterias Hdschr.) et reliquas nationes
quotiens per strigas distribuimus, non plus quam tripertiti
esse debebunt nec (ne Hdschr.) longe ab alterutrum, ut uinam
tessera suo vocabnlo citationis habeant (vielleicht ut qui
tesserae loco vocabulum citationis habeant).
Welcher sonst unbekannte Lagerausdruck in dem dreimal mit ge-
ringen Abweichungen wiederholten Wort summacterias — su-
1) Die lächerliche Schlimmbesserung Getae behauptet sich oun seit ein
paar hundert Jahren im Text, obwohl es doch ziemlich bekannt ist, dass die
Getae erstlich dem technischen Latein fremd und zweitens mit den Daci
identisch sind. — Nach Anleitana; der Inschriften VIII 272b: certamen inter
elassicos milites et gaesates; V 536: [pr]aef. gaesa . . . um Helvet . . . .; V||
1002: [eoh. I Fan]gionum, item Raeti gae[s]ati et expl[oratores] erscheint
es Dicht unstatthaft die gaesati noter die nationes einzureihen. Die Verbes-
serung Gaetuli liegt allerdings ebenso nahe und passt unter die nationes
besser, findet aber in den Inschriften der numeri bis jeUt keinen Rückhalt.
à
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MOMMSEN
m act ares — swnmainclari steckt, ist ebenso un gewiss1) wie die
Dobra uchbarkeit der bisher dafür gemachten meist ganz perversen
Vorschläge gewiss ist: es muss die technische Bezeichnung sein
der nicht in Legionen und Gohorten formirten Infanterie, wobei
dann aber bald die nationes (c. 29) darunter einbelogen, bald die
reliquae nationes als gleichartig angeschlossen werden und durch
diese Incongruenz wieder auch der Begriff ins Schwanken kommt.
Wenn weder das Wort noch der Begriff sich mit Sicherheit con-
staliren lassen, so treten dagegen mit aller wünschenswerten
Deutlichkeit die nationes hervor im Gegensatz zu Legionen, Alen,
Cohorten und Flottensoldaten. Wie die Hauptbenennung, zeigen
die beigesetzten Specialnamen der Volkerschaften das Wesen die-
ser Kategorie an, und auch die erste Angabe, wonach diese In-
fanterie einerseits von den Legionen, andrerseits von den Auxi-
liarcohorlen eingeschlossen lagern soll, lässt scharf den Gegensatz
erkennen dieser wesentlich barbarischen Truppen selbst gegen die
doch auch nicht zu den Bürgertruppen gehörigen Auxilien. Auch
was Uber das Commando c. 43 gesagt wird, ist zwar so schwer
verdorben, dass eine sichere Herstellung ausgeschlossen ist, scheint
aber doch darauf zu führen, dass bei diesen Mannschaften anstatt
der schriftlichen von Hand zu Hand gehenden Tessera das Com-
mandowort einiriH, vermutlich weil diese Leute des Lesens latei-
nischer Schrift durchgängig unkundig waren. — Dass diese Kate-
gorie keineswegs von geringer Bedeutung war, zeigen die beige-
setzten Ziffern: danach werden auf das Heer von etwa 40000 M.
nahe an 5000 solcher Nationaltruppen gerechnet, währeud auf die
Auxilien etwa 14000, auf Garde und Legionen etwa 20000 M.
entfallen.
Halten wir mit diesen merkwürdigen und zuverlässigen An-
gaben die inschriftlichen Zeugnisse zusammen, so begegnen die
nationes als solche darin allerdings nichl*), und ist dieser Aus-
1) Ich habe gedacht ao symmachares oder symtnacharii; die hybride
Bildung würde bei einem castrensischen Auadracke sich ertragen lassen —
telonarius und quadriert* sind um nichts besser und ebenso ist kemistrifrium
aus dem Lagerbuch sehr mit Unrecht herauscorrigirt worden.
2) Den praefectus eohortis Vll Lust tan or um et nationum Gaetulicarum
»ex aus nerooischer Zeit (C. V 5267) wird man nicht vergleichen dürfen, son-
dern die letaleren eher als Aufgebot der Eingebornen nach Analogie des
S. 222 A . 4 Bemerkten aufzufassen haben. — Ob das iSroç Non<lâuy einiger
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DIE CONSCRIPTIONSORDSUNü DER ROM. RAISERZEIT 225
druck von dem Verfasser jener Lagerbeschreibung demnach nicht
als technisches Schlagwort, sondern als sachlich es isp rechende Be-
zeich du ng gewählt worden. Aber wohl treten darin in ziemlicher
Ausdehnung Auxiliartruppen auf, welche von einzelnen Völker-
schaften sich benennen, aber weder Alen noch Cohort en sind und
der Corpsbezeichnung entweder entbehren oder dafür numerus
brauchen, offenbar also eben jene nationes. Ueber diese Inschriften
zu bandeln ist schwierig; sie sind an Zahl sparsam und ihr Ver-
sländniss wird durch die grossenlheils barbarische Fassung und
zahlreiche für uns unlösbare Siglen und anderweitig unbekannte
Localnamen ausserordentlich erschwert. Eine weitere Verwickelung
entsteht dadurch, dass die in dem Kreis der numeri auftretenden
Elhnika nicht, wie anderswo, durchaus von dem Heimathort, son-
dern zum Theil von dem Lagerort der Truppe entlehnt sind. Letz-
teres muss bei den exploratores sogar Regel gewesen sein, wie
ja denn diese Truppe mehr als jede andere ein für allemal an
ihr Standquartier gebunden war'). Aber auch von den Explora-
toren abgesehen scheinen bei den numeri Benennungen nach dem
Lagerort uichl selten vorzukommen; ja die in diesem Kreis ver-
hällnissmassig häufigen Doppel-Ortsuamen dürften regelmässig der
eine auf den Heimath-, der andere auf den Lagerort sich beziehen.*)
Inschriften sau der Balanaea: Le Bas- Waddington III 2203: \ngfo]ß(evr^r)
2iß(aofoi) tt»TtotQÔ{Ttiyoy) ot ùnô i&vovç Noptiäuiv; 2196: 'Aâoiavov tov
Xtti JSoaiàov Ma%i%ov I&vAqxov otQarrjyov Nafiââiov 10 jurqulov, 2112: ini
fiaoùÂùi[ç uiyâXov Mûqxov 'l«v\\kiov 'Ayoinna | Xâçirrov tna[ç^oi\
.... I antiçiiç Ai) | o* Nouûdwr | xai XaX .... auf unsere
nationes bezogen werden darf, weis* ich nicht zu entscheiden.
1 ) In Beziehung auf die ala exploratorum Pomariensium in Mauretanien,
den numerus exploratorum Divitiensinm bei Mainz, den numerus explora-
torum liremenensium in Rochester, deo numerus Batavorum exploratorum
habe ich dies C. VIII p. S4T nachgewiesen. Ich kenne keine Exploratoren-
truppe, wclrhe ein bthuikuin im Namen föhrte, das nicht auf den Lagerort
entweder bezogen werden muss oder doch bezogen werden kann. Uebrigens
stecken unter den nicht ausdrücklich so bezeichneten Truppen wohl noch
manche Exploratorenabtheilungen, wie denn der numerus Divitiensis G(er-
maniae) s(uperioris) der mauretanischen Inschrift G. VIII 1509 und der nu-
merus Divilensium der Inschrift von Rhaedestos G. III 724 wohl nicht ver-
schieden sind von dem eben erwähnten numerus exploratorum Diviliensium.
2) Der in Turiner Inschriften mehrfach (V 7000. 7001. 7012) auftretende
numerus Dalmalarum DivWensium lssst sich nicht füglich anders erklären;
und dasselbe gilt von dem numerus Mauret(anust) Tibiscensium (C. VII i
»368a</rf. vgl. III 1343. 155G), wahrscheinlich einer mauretanischen in Tibiscum
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MOMMSEN
Indess wenn wir alles in Abzug bringen, was in den Inschriften
der numeri entweder die Heimath nicht angeht oder auch unklar
und unsicher ist, so geben sie doch tiinreichende Bestätigung für
die Ansehungen des Militärschriftstellers. Die pannonischen Reiter
desselben sind allem Anschein nach die schon in einem Diplom
vom J. 129 im dacischen Heere neben Alen und Gohorten auf-
tretende vexillatio equitum lllyricorum (oben S. 220 A. 6), auch be-
zeichnet als numerus equitum electorum ex Hlyrico (oben S. 221 A. 2)
und numerus lllyricorum. ') — Der numerus Palmyrenorum ist in
ansehnlicher Zahl vertreten auf Inschriften von Dacien und Numi-
dien*); aus dieser Provinz besitzen wir sogar zwei lateinisch-palmy-
renische Inschriften solcher Soldaten, während sonst zwiesprachige
Soldaten Inschriften im lateinischen Sprachgebiet unerhört sind —
die natio zeigt sich also auch hier. — Der numerus ferner der
Brittonen erscheint mehrfach in Obergermanien (S. 225 A. 2) und
Undet sich auch in Dacien.3) — Die vexillatio equitum M auront m
mauretanischer Inschriften (S. 220 A. 6) schliefst sich den Mauri
équités der Lagerbeschreibung an.4} Wenn in diesen Völkerschaften
stationirten Truppe, und von drei britannischen: dem numerus equitum Sar-
matarum Bremetenniacensinm (S. 227 A. 3); dem cuneus Frisionum .tbal-
lavensium (unten S. 232) und dem numerus Aerviorum Dictensium JJicli l Ao<.
Dign. Occ. 40, 23). Danach dürften auch in den in Ubergermanien lagernden
Brit\lones) Cal . . . . (Brambach 1563 d), Brittones Cumedens{es) (Brambach
1455), Brillones Triputienses (Brambach 1392. 1394. 1732. 1745), in dem
mauretanischen numerus Syrorum Mevensium (VW 9381) die an aweiter Stelle
stehenden Namen vielmehr auf die Lagerplätze dieser Trup pent heile zu bezic-
hen sein. Die gangbare Auffassung dieser Namen nach Analogie der ala Hispa-
norum Asturum ist auch darum unstatthaft, weil als Aushebungsgebiet ht den
Soldaleninschriften immer nur grössere Districte bis hinab zu den civitatis,
niemals einzelne Ortschaften auftreten, Dorfuamen also, wie sie hier auf jeden
Fall vorliegen, in dieser Weise überall nicht auf Truppen bezogen werden
können. Dass die britannische Poststation Tripontium [Um. p. 477) mit den
Brillones Triputienses nicht zusammengehört, ist ohnehin ausser Zweifel.
1) Apulum III 1177 und oben 8. 221 A. 2.
2) C. III 803. 837. 907. 1471. VIII 2486 add. 2502. 2505. 2515 (zwei-
sprachig). 3917<zrfd. (iweispracliig). 8795 add. (dem Malagbelus gewidmet).
3) G. III 1396: signifer et quaestor n. Brit. Wahrscheinlich identisch
sind die pediles singutares Britannici, welche im dacischen Heere der J. HO
und 157 neben den Alen und Cohorten aufgeführt werden (vgl. III 1633, 24).
4) Schon unter Traianus begegnet Lusius Quietus Mavooç xai avrèç
iùtv MavQuty uç^y (Dio68, 32), und, wie Themistius hinzusetzt, sogar aus
dem barbarischen Mauretanien (p. 250 Dind.: ©rda 'Piopaloy Syia xoy âydoa.
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LUE CONSCRIPTIONSORDISUNG DER RÖM. KAISEHZKIT 227
sich die inschrifllichen Zeugnisse mit der Lagerbeschreibung be-
gegnen, so bielen für die Daker und die Canlabrer, die Hyginus
ebenfalls aufführt, so wie für die Gaetuler, falls diese von ihm
gemeint siud, die Inschriften bis jetzt keine Belege, wobei man
aber freilich sich zu erinnern hat, dass wir aus der Östlichen Reichs-
hälfte solche Truppen bis jetzt kaum kenuen. Andere numeri der
Nationen kennen wir nur aus Inschriften ; so namentlich den oder
die der Syrer aus verhältnissmassig zahlreichen Steinen von Dacien
und Mauretanien1) und den numerus Hosdroenorum aus nieder-
pannonischeu und mauretanischen.') Merkwürdig vor allem ist der
numerus equüum Sarmatarum des britannischen Heeres3), weil er
sicher hervorgegangen ist aus den von den Jazygen in Gemässheit des
mit Kaiser Marcus geschlossenen Friedens gestellten und grössten-
theils nach Britannien geschickten Reitern4), die hier in derselben
Weise den stattlicheren Namen der Sarmaten führen, wie Kaiser
Marcus wegen des Jazygeusieges sich Sarmaticus nannte und das
Jazygenland in die Provinz Sarmalia umzuwandeln beabsichtigte.
— Im Ganzen genommen sind in dieser Truppenkategorie die Pro-
vinzen spätester Erwerbung, wie Britannien und Dacien, und die
der Romanisirung und der Civilisirung am fernsten stehenden Lan-
destheile überwiegend vertreten.5)
Heber die innere Organisation dieser Trnppeu vermögen wir
wenig zu sagen. Nach den Zahlen, welche die Lagerbeschreibuug
er JUT or dé Aißvv ix ifti vm;x6ov Aifiirtç, àXk' «£ <td6£ov xai àntpxiopévqç
éo^artàç), wobei man sich erinnern wolle, dass eine Ata der Maaren bis» jetzt
wenigstens nicht nachgewiesen ist.
1) Für das Einzelne genügt es auf die Indires der betreffenden Bände
C. I. L. 111. VIII zu verweise...«
2) Eph. II 598 (vgl. Vfp. 24H): ex numéro Hosroruorvm. C. VIII 9829:
se(s)qiui)plicarius Osdro[en]oru.
3) Ribchester C. VII 218: [pr]o salute d(omini) n(ostri) [et] n(umeri)
eqq(uitum) Sar[matarum] Br*metenn(iacensium) [G\ordiani. In zwei eben
daselbst gefundenen Grabschriften heisst dieselbe Truppe ala Sarmatarum
(vgl. oben S. 1 A. 2); in der Notifia Occ. 40, 54 cuneus Sarmatarum Bre~
meteniaco (armatarum bremetenraco Hdschr.).
4) Dio 71, 16: ©» 'lâÇvyiç «V ipokoyiar ^Xitoy .... xai biniaç tv&iç
oxtaxarxtXiovç 4ç avfApiaxia» oi (dem Marcos) nttQiax*"» «9>' ntvia-
xtaztltovç xai ntvraxooiovç (xai n. fehlt bei Ursinus) iç BQtxiaviav inkpipe.
5) Der numerus Treverorum der Idsteiner Inschrift Brambach 1548 (vgl.
in dieser Zeitschrift 16, 490), welcher dazu nicht gut stimmen würde, be-
ruht auf falscher Lesung; auf dem Stein steht nach Zangemeisters Angabe
PEDAT TREVERORVM.
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22S
MOMMSEN
beisetzt und weiche ohne Zweifel, wie bei den Alen und Cohorteu,
den vollen Sollbestand jeder einzelnen Truppe darstellen, stellt
sich die Stärke zwischen 500 und 900 Mann, was im Allgemeinen
mit der Stärke der Auiilien übereinstimmt, und dem steht auch
in den Inschriften nichts entgegen.1) Dennoch ist der Gegensatz
der beiden Kategorien ein recht scharfer; wenigstens schwanken
die Benennungen nur in sehr wenigen Fallen1) und noch in dem
britannischen Heer der Notitia Dignitatum stehen beide Gruppen
in strenger Unterscheidung neben einander (S. 221). Damit stimmt
ferner überein, dass die üblichen Bezeichnungen des Commandanten
der Auxiliarlruppe tribunus*) und praefectus*) auf den numerus
nicht häufig angewendet werden , dagegen hier dafür regelmässig
praepositus gesetzt wird.5) Es entspricht die Verwendung die-
ser allgemeinen Bezeichnung des Befehlshabers8) in specieller Be-
ziehung auf die Vorgesetzten dieser Truppenkategorie genau der
Specialisirung der generellen Bezeichnung numerus auf diese Trup-
pen selbst. — Das Schwanken der Zahl von 300, 500, 600, 700,
1) Die einzelnen britannischen Militärposten, welche die obergennanischen
Steine nennen, haben gewiss diese Stärke nicht gehabt; aber wenn die Bei-
namen vom Standlager genommen sind , wird der oberrheinische numerus
Brittonum vielmehr als ein einziger Truppenkörper aufzufassen sein, dessen
Abtheilungen eine Anzahl von Castellen besetzt hielten.
2) Die Identität des numerus e qui tu m Sarmatarum mit der ata Sar-
matarum der Inschriften von Hibchesler (S. 227 A. 3) ist nicht zu bezweifeln,
aber letztere Bezeichnung scheint ahusiv. Dasselbe möchte gelten von der
ata exptoratorum l*omariensium (S. 225 A. 1), da sonst die exploratores
durchaus den numeri angehören und keiue andere Ala sich nach dem Stand-
quartier benennt.
3) Der einzige mir bekannte Beleg dafür ist (abgesehen von den Tri-
bunen der kaiserlichen équités singulare*) der tribunus n. Syrorum Meven-
sium der Inschrift von Caesarea in Mauretanien G. VIII 9381.
4) In der Aemterreihe VIII 9308 add. ; ausserdem C. III 1149; Brambach
991; C. I. Gr. 6771 : noaiq>ixi(oç) ttnXtoçiazûçwy) ItQuavixàv. In der
Mot. Dign. ist c. 18 die alte Bezeichnung praepositus numeri beibehalten,
dagegen in c. 40 praefectus numeri gesetzt.
5) In der Aemterreihe in den drei S. 221 A. 2 angeführten Inschriften;
ferner VII 285. VIII 9745 und, wie bemerkt ward, Xot. Occ, c. 2$; auch Orelli
3100; bezogen auf Legionscenturionen VIII 2486 und Brambach 1739. Auch
sonst finden wir Legionscenturionen als Befehlshaber der numeri (VIII 2494.
Brambach 1732. 1745. 1751), wie sie ja auch häufig bei Gohorten in der glei-
chen Stellung erscheinen (zusammengestellt von A. Müller Philologus 41, 4v2 f.).
0) Henzen zu Orelli p. 347 n. 3423. A. Müller Philol. 41, 485.
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DIE C0NSCR1PTI0NS0RDNUNG DER RÖM. KAISERZEIT 229
800, 900 gegenüber den festen Normahmhlen der Alen und Co-
horten bezeichnet weiter den Charakter dieser Truppen. — Die
wenigen und disparaten Angaben, welche unsere Inschriften über
die Subalternen der numeri enthalten, gewähren, go viel ich sehe,
keinen Einblick in ihre individuelle Organisation; wir finden ordi-
narii und Centurioneo, Decurionen und sesquiplicarii, sighiferi und
so weiter, wie in den Alen und Gohorten auch, und wo einmal
weniger normale Chargen begegnen, wie die circitores und die
hexarehi, können diese doch weder auf die numeri überhaupt be-
logen noeh den Auxilien abgesprochen werden. Far unseren Zweck
erscheint es angemessen bei ergebnisslosen Einzelheiten nicht zu
▼erweilen.
Wohl aber ist es von Wichtigkeit festzustellen, wann die
natiêne* der Lagerbesehreibung zuerst auf den Denkmälern her-
Tortreten. Was oben bemerkt ward, dass aus dem ersten Jahr-
hundert wohl überhaupt keine von dem Alen- und Co horten -
schema sieh entfernende Truppe nachgewiesen werden kann, gilt
insbesondere von ihnen. Die erste mit Sicherheit dahin zu rech-
nende Abtheilung sind die pedites singulares Britannici der dacischen
Diplome aus den J. 110 und 157 und die vexiUatio equitum ïllyrico-
rum des ebenfalls dacischen Diploms vom J. 129. Daran schliesst
der Zeit nach die eine der oben (S. 226 A. 2) angeführten zwie-
sprachigen lateiuisch-palmyrenischen Iuschriften sich an, die vom
Seleukidenjahr 461 = n. Chr. 149/150 dalirt ist. Diese Documente
brauchen den Ausdruck numerus nicht. Dieser begegnet meines
Wisseos mit sicherer Datirung zuerst voll ausgeschrieben auf einer
spanischen Inschrift aus der Zeit von Marcus und Veros (f 1691)).
Dase eine dieser Abtbeilungen aus den unter Marcus von den
Jazygen laut der Capitulation zum romischen Heerdienst gestellten
Mannschaften hervorgegangen ist, wurde oben bemerkt. In den
Steinen aus AschafTenburg vom i. 178 a) und aus Dacien vom'
J. 186*) erscheint der numerus bereits in der seitdem stehenden
Abkürzung. Wir finden ihn ferner auf einem Steine aus Room-
burg bei Leyden aus der Zeit des Severus.4) Denkmaler der
1) C. II 1180.
2) Brambach 1751: n(umenu) Brit{tonum) et explorat(ore$) Nemanin-
g{ense$). Aas severischer Zeit ist die Inschrift Brambach o. 7; Denkmäler
aas der ersten Hilfte des 3. Jahrhunderts haben wir zahlreich.
3) C. ni 1396. 4) Brambach 7.
Herme* XIX 16
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230
MOMMSEN
nationes aus der ersten Hälfte des 3. Jahrhunderts sind verhällniss-
mässig zahlreich. Danach werden die Anfänge dieser Einrichtung
in die Zeit Traians zu setzen sein, ihre umfassende Entwickelung
in die des Marcus und das folgende Jahrhundert. Dem entspricht,
dass die numeri, obwohl sie in der Lagerbeschreibung an Zahl
zwischen dem Drittel uud der Hälfte der Auxilien sieben und in
den Missions verhall Dissen offenbar diesen gleich gestanden haben,
dennoch auf den Militärdiplomen mit den oben bezeichneten Aus-
nahmen nicht auftreten: denn während diese Documente für die
Provinzialtruppen bis auf Marcus einschliesslich verhältnissmassig
zahlreich vorliegen, besitzen wir aus der Zeit nach Marcus Tod bis
jetzt nur ein einziges noch dazu unvollständiges und selbst chro-
nologisch ungenügend tixirtes Document dieser Kategorie. Sollten
einmal dergleichen Urkunden aus dem 3. Jahrhundert zum Vor-
schein kommen, so werden aller Wahrscheinlichkeit nach die Hu-
meri darin eine ähnliche Stellung einnehmen wie in der Lager-
beschreibung, während umgekehrt das fast völlige Schweigeu der
uns vorliegenden Diplome aus dem 2. Jahrhundert dafür zeugt,
dass diese neue Formalion damals erst in der Bildung begriffen war.
Auf die Frage, was in der späteren Militärordnung aus den
numeri und insonderheit aus den nationes geworden ist, lässt sich
eine genügende Antwort nicht geben. In der Notifia ist, wenn
wir von der wahrscheinlich aus früherer Zeit Übernommenen
Specification des britannischen Heeres absehen, die Benennung
numerus verschwunden. Dass die betreffenden Truppen selbst
sämmtlicb aufgelöst worden sind, ist mehr als unwahrscheinlich;
vielmehr wird die von Diocletian und Conslanliu durchgeführte
neue Formalion des Heerwesens wohl eben an diese zunächst au-
geknüpft haben. Aber wahrscheinlich ist dies in der Weise ge-
schehen, dass der alle vage und ohne Unterschied für Heilerei und
Fussvolk verwendete Name beseitigt und je nach den Umständen,
vielleicht auch mit Veränderung der Organisation, durch diese oder
jene speciellere Bezeichnung ersetzt ward. In der That können
wir wenigstens in einem Fall (S. 227 A. 3) nachweisen, dass eiue
Abtheilung, die unter Gordian als numerus equitum auftritt, später-
bin cuneus heisst, und dürfen daraus scbliessen, dass ein Theil der
älteren aus Reitern bestehenden numeri in der Notitia unter der
letzteren Bezeichnung wiederkehrt, während andere unter andern
Benennungen verborgen sein mögen. Dadurch aber wird es für
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DIE CONSCRlPTIONSORDiNUNG DER RÖM. KAISERZEIT 231
uns so gut wie unmöglich in den Verzeich uissen der Truppen
unter Arcadius und Honorius die alten numeri ausfindig zu machen.
Von Palmyrenern , wo dazu noch am ersten Aussicht wäre, führt
die Notitia Orientis zwei Reiterabtheilungen auf, unter den vextlla-
ttone$ comitatenses des magister militum per Orientem den cunevs
equitum secundorum Palmyrenorum und unter den Truppen der
Thebais die ala octava Palmyrenorum.1) Eine oder beide mögen
ans dem aus Fussvolk und Reiterei gemischten Numerus der Pal-
myrener hervorgegangen sein; aber eine Gewähr dafür ist nicht
zu geben, um so mehr als palmyrenische Infanterie in der Notitia
mangelt.
Für die Epoche, in welcher die Lagerbeschreibung abgefasst
ist, ergiebt sich hieraus mit genügender Sicherheit das dritte Jahr-
hundert, womit freilich insofern wenig gewonnen ist, als aus andern
Gründen diese Abfassungszeit jetzt allgemein angenommen wird.*)
Eine nähere Begrenzung dürfte mittelst dir nationes sich kaum er-
reichen lassen.*)
Die cunei.
Cuneus als technische Bezeichnung einzelner Reiterabtheilun-
gen, wie dies Wort im theodosischen Codex4) und besonders in
der Notitia gebraucht wird, war für die vorconstantinische Zeit
1) Not. Or. 7, 34. 31,49. Daraus wird nicht geschlossen werden dürfen,
dass es acht palmyrenische Alen gegeben hat; es scheinen hier vielmehr, wie
bei der ala quart a liritlonum, der septima Sarmatarum, der octava Fran-
eoruvt, der quinta décima Carduenorum o. ?. w., Reihen zu Grunde zu liegen,
bei weichen das Eihnikum sich nur auf das einzelne Glied bezog.
2) Die Frage 1st zuletzt ton W. Förster Rhein. Mus. 34, 237 erörtert, wo
die früheren Untersuchungen angeführt sind.
3) Wenn Marquardt (Handb. 2, 580) aus dem Auftreten der Palmy reni
die Abfassung vor Caracalla gefolgert hat, weit Palmyra zur Zeit ülpians
y Dig. 50, 15, 1,5) colania ivrû Italici gewesen sei und demnach Palmyrener
nicht unter den natione* bitten dienen können, so widerstreitet dem die
notorische Thatsache, dass Palmyra bis auf seine Zerstörung seine nationalen
Besonderheiten, sogar seine Sprache und seine Schrift bewahrt hat. Wie mit
dieser unbestreitbaren Thatsache das Zeugniss Ulpians in Einklang zu bringen
sei, gehört zu dem Problem, über das früher S. 69 f. gesprochen worden ist.
4) Zuerst in der Verordnung von 347 (C. Th« 5,4, 1), wo den legiones
die vexillationei comitaUnses seu cunei entgegengesetzt werden. Vgl. die
diocletianischen Constitutionen Cod. fust. 7, 64, 9. 10, 55, 3 und Ammianus
31, 16, 5.
16*
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232
MOMMSEN
bisher nicht mit Sicherheit nachgewiesen; denn in der unter Phi-
lippus geschriebenen Inschrift aus Cumberland *) des cuneus Fri-
sionum Abaüavensium schwankt die Lesung zwischen cuneui und
numerus. Zwei im November 1883 am Hadrianswall in Britannien
bei Housesteads gefundene, von W. Thompson Watkin4) heraus-
gegebene lnschrifisleine ohne Zweifel eben dieser Truppe aus
der Zeit Alexanders haben diese Frage entschieden und gezeigt,
dass Hübner in der späteren Bearbeitung jenes Steins mit Recht
sich für die Lesung cuneus entschieden bat. Vielleicht ist es nicht
Zufall, dass das Wort in dieser technischen Verwendung zuerst für
die Friesen begegnet — acies, sagt Tacitus von den Germanen,
per cuneos componitur. Dass diese ctwet des dritten Jahrhun-
derts, eben wie die vexillaiiones des zweiten (S. 220), den Humeri
beizuzählen sind, folgt aus der obigen Darstellung und ist für
den numenis equitum oder cuneus Sarmatarum geradezu bezeugt
(S. 227 A. 3). Ich wiederhole die beiden in Deutschland zur
Zeit wenig bekannten Inschriften nach der Lesung von Watkin:
Deo I Marti et duabus \ Alaisiagis et n(uminibus) Augiustorum)*) \
1) C. Vit 415 = III p. 130. Auch in der loschrifl Eph. III p. 125
n. 85 von Brougham kommt ein cuneus vor, doch ist Name wie Zeit un-
sicher.
2) Im Newcastle Daily journal 31. Jan. 18S4, dessen Mittbeiluog ich
Hrn. Watkin verdanke. Eine andere Abschrift sandte mir Hr. Haverfield in
Oxford.
3) Dies ist die correcte Auflösung der anf britannischen Inschriften sehr
häufigen, sonst nicht gerade geläufigen Formel. Der Plural numinibus ist
vielfach «eher bezeugt, der Singular auf keiner britannischen Inschrift voll*
ständig gesichert (denn VII 170. 936 sind nicht ausreichend beglaubigt) und
auch ausserhalb Britannien findet sich zwar beides, aber überwiegt entschie-
den der Plural. Augustorum ausgeschrieben findet sich G. III 751. VII 503.
VIII 8808. Orelli 1961, Augusts oder Augustis vielleicht nirgends, Augg. und
Aug. sehr oft. Die Formel wird (abgesehen natürlich von den auf den ersten
Kaiser sich beziehenden Ausdrücken numen Augusti Orelli 24S!) und numen
Angus tum Orelli 686) nicht leicht auf den regierenden Kaiser allein be-
logen (ausnahmsweise C. VI 544: numini .... Traian. Aug.; VII 319:
deabus Matribus tramarinis et n. imp. Alexandri Aug. et lui Mammeae
toti[que) domui divin[ae]; VU 996: deo Mogonti Cad. et n. d. n. Aug. ;
vgl. VH 882), sondern pflegt die Gesammtheit der Kaiser und des Kaiser-
hauses zu umfassen, wie aie im Kaisercultua Msammengefasst werden; am
deutlichsten C VIII 5177: numini divorum Augustorum (so auch II 2009)
et imp. Ca es Traiani Hadrian. . . Aug.) sehr oft, besonders auf stadt-
römischen Inschriften, steht dafür numini dorn us Augustae (oder domus Augu-
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DIE CONSCRIPTIOISSORDNÜNG DER RÖM. RAISERZEIT 233
Gerimmi) ewes Twhanti1) \ cunei Frisierum | VER SER") Ale-
xandrian* votum | $olveru[nl) \ libent[e$). Ferner Veo | Marti \
nTfrncso*) I et duabus | Alaisxagis \ Bede et Fim(7)m(l)ilene*) \ et
n(uminilm8) Aug(ustorum) Ger\m(a*i) civet Tu ihanti | v{otum) s(ol-
verumt) l(ibmtes) m(erito). — Für unsere Untersuchungen ist der
Fund auch insofern wichtig, als dadurch auf die Behandlung Bri-
tanniens rn der Netitia Dignitatum ein weiteres Licht fallt Dass
diese im Allgemeinen nicht der spateren, sondern der vorconstan-
tinischen Mililärordnung folgt und sowohl die Benennungen der
Truppenkörper wie die Namen der einzelnen Abtheilungen wesent-
lich dem älteren Schema entsprechen, habe ich theils anderweitig
bemerkt5), theils in Betreff der numeri oben dargelegt. Aber wenn
ich froher zulassen zu müssen glaubte, dass einzelne Abtheilungen
storum Eph. II 349), zuweilen mit angehängtem Namen des regierenden Kaisers
(im Genitiv VI 542; im Dativ VIII 5177. £>A.1I349), öfter allein. Sie ist nicht
eigentlich dedicalorisch , sondern entspricht im Gebrauch ungefähr den noch
gewöhnlicheren pro salute dominorum und in honorem dotnut divinae; die
eigentliche Dedication folgt häufig nach (C. V 6835. VI 236. 240. 338. Orelli
5216. 6587). Es ist in jeder Hinsicht unmöglich das folgende Germ, an diese
Formel anzuschliesseo.
1) Dies wird erklärt werden müssen nach dem Schema natione Afer,
avis Carthaginiensis. Indess so häufig bei Heimathbezeichnungen die Land-
schaft und die Stadt neben einander erscheinen, so ungewöhnlich ist die Ver-
bindung von Landschaft und Gau; was bei den Inlerpretationsversuchen, die
nicht ausbleiben werden , berücksichtigt werden sollte. Die nähere Bestim-
mung dieser sicher germanischen, wahrscheinlich friesischen Tuihanten ist
nicht meine Aufgabe; der nahe liegenden Identification mit den Tubanten
widerstreiten die über deren spätere Wohnplätze erhaltenen Nachrichten (vgl.
Ptolemaios 2, Ii, 11).
2) In VER - SER kann allenfalls ve(te)r(anorum) Se{ve)r(ianorum) stecken ;
aber freilich steht die Annahme solcher Handhabung der syllabarischen Ab-
kürzung, wie etwa noch VII 180: deo Marti et nu(mini)b(us) Au§(ustorum),
der Annahme eines Schreibfehlers ungeßhr gleich. Watkin sucht in Ver. einen
Lccaloarnen; und da die unter Philippus bei Aballava lagernde Truppe unter
Alexander bei Housesteads stand, so sollte man allerdings dtn alten Namen
dieses Gasteils hier erwarten. Dasselbe gilt aus guten Gründen für das Bor-
covicium der Notttia, womit Felurtion des Ravennas identisch zu sein scheint;
vielleicht ist die richtige Form Vercouicium.
3) The first letter, bemerkt Watkin, seems like TH Ugulale, but the
horitontal stroke is probably an accidental scratch.
4) Das erste gebundene Zeichen dieser Zeile iat nach Watkin entweder
MM oder NM oder MIN.
5) Eph. epigr. V p. 163.
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234 MOMMSEN, DIE CONSCR1PTIONSORDNUNG
darunter den Stempel des 4. Jahrhundert« tragen, so dachte ich
dabei vorzugsweise an den cuneus Sarmaiarum. Nachdem jetzt
feststeht, dass es cunei schon im dritten Jahrhundert gegeben
hatt wird vielmehr gesagt werden müssen, dass in den beiden
Britannien betreffenden Kapiteln nicht eine einzige sichere Spur
nachdiocletianischer Abfassung zu finden ist1), und die Vermuthung
gewinnt immer mehr an Wahrscheinlichkeit, dass diese beiden Ab-
schnitte uns die militärischen Verhältnisse Britanniens nicht so
darlegen, wie sie im J. 400, sondern vielmehr wie sie um das
J. 300 waren. Wer sich erinnert, dass eben um jene Zeit die
britannischen Römer vom Reiche aufgegeben wurden, wird es in
der That kaum glaublich finden , dass in Betreff der dortigen
Truppen die Kanzlei des occidentalischen Reiches auf dem Laufen-
den gewesen sein soll.
1) Der numerus Maurorum Aurelianorum mag nach Aureliaa hei seen,
die ala prima Hercula (so die Handschriften) nach Maximian; die Bildung
der milites Tungrecani, der équités Slablesiani dem vierten Jahrhundert
zuzuweisen berechtigt nichts. Aelter freilich als Diocletian können diese Ka-
pitel nicht sein, besonders wegen des comes litoris Saxoniei.
Berlin. TH. MOMMSEN.
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* - V
HAT STRABO SEINE GEOGRAPHIE IN ROM
VERFASST?
Im 13. Bande dieser Zeitschrift S. 36 ff. sucht Niese zu be-
weisen, dass das geographische Werk des Strabo in Rom ent-
standen sein müsse, und er hat wenigstens bei Paul Meyer volle
Zustimmung gefunden, welcher in seinen Quaestiones Strabonianae
(Leipzig 1879) bekennt: gravim'mis arguments evicit — sc. Niese
— Romae Strabonein conscripsisse geographica, quod priores quidem
negavervnt (S. 57 Anm. 21). Niese beruft sich in seinen Aus-
führungen auf folgende Thatsachen. Wir lesen bei Strabo XIII
C 590: fvrev&ev ôè /icr^'veyxfv 'Ayolrrrraç toy ntmioxoTa
Xéovtdy sîvolftnov eçyov' àvédqxe êh h tqi aXaei t$ fieraÇv
rrjç XiftvrjÇ xat tov evçtrtov ; schon Casaubonus meinte, mit der
X/fivt] sei hier das stagnum Âgrippae (Tac. Ann. XV 37) bezeichnet,
unter dem alooç würde dann das nemus Caesarum zu verstehen
sein, welches sich zu Rom am rechten Tiberufer befand (Becker,
Handbuch I 657; Res gestae divi Aug. p. 66 Momms.). An der
eben angeführten Stelle ist Rom von Strabo nicht genannt wor-
den, was sich allerdings am leichtesten aus der Annahme erklärt,
dass der Geograph bei der Niederschrift jener Worte selbst in der
Hauptstadt des römischen Reiches gelebt habe. Wer jedoch die
vielen Flüchtigkeiten und Versehen Strabos kennt, der ist vielleicht
nicht geneigt, diesem Argumente, welches aus der Weglassung des
romischen Namens hergeleitet ist, ohne weiteres volle Beweiskraft
zuzugestehen; konnte man denn nicht auch sagen, durch die Worte
fitrrjveyxev *Ayçlrt7taç sei schon so bestimmt auf Rom hinge-
deutet worden, dass selbst einem weniger nachlässigen Schriftsteller
die ausdrückliche Nennung Roms überflüssig erschienen sein dürfte?
Allein Niese will ja seine Annahme auch durch anderweite Beweis-
gründe rechtfertigen ; wir lesen nämlich VII C 290 : Irciaxt] yotç
toïç ïtçâynaotv ovroç (Marbod) IÇ îôhotov ßtxa rijv ht 'Pwjurçç
Inâvodov véoç yotç iqv Iv&âde xal eveçyettlto vnb rov
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236
HÄßLER
ßaotov und XIII C 609 rtoXv âk eiç rovto xai y 'Pwfii} nçoa-
eXäßeto * ev&vç yàç fiera xr\v JLneXXiY.(ày%oç teXevtyy SvXXaç
roe rrjy *AneXXixwvtoç ßißXiodijxijv 6 tàç 'Ath/jvag khi»,
âevço âè xofiio$eïoav Tvçavvltav te 6 yçan^attxoç âie%u-
çioato q>iXaçiatotêX^ç wf, &eçanevoaç top Inl trjç ßißXw-
^îjxrjç, xai ßißXionwXai tiveç yça<pevoi qpavXotç xQwpevoi xal
ovx àvtifiâXXovteç, ôneç xal ini têv alla» ovpßaivei twv
eiç nçâoiv yçatpofiévuv xal tv&âôe xal h 'AXeÇavâçeéa. Aus
der Wahl der Ortsadverbien h&àâe und âevço schlieft Niese,
an dem Orte, worauf sie sich hier bezieben — d. i. Rom — ,
müsse Strabo bei der Niederschrift der Worte gelebt haben; er
bemerkt nämlich zu der ersten Stelle „h&ade *bier' d. i. in Rom"
und zu der zweiten „wer hier âevço und èv&âôe gebrauchte,
schrieb in Rom". Niese ist hier durch den Gebrauch der beiden
Worte im früheren Atticismus irregeführt worden, wie ich im
folgenden nachweisen werde.
Bei Ortsangaben mittelst eines Pronomens oder Adverbiums
sind zwei Fälle möglich, sie weisen entweder auf den gegen-
wärtigen Aufenthaltsort des Sprechenden hin oder beziehen
sich auf eine andere näher bezeichnete Localität; in letzterem
Falle kann die Oertlichkeit näher bestimmt sein im Vorhergehen-
den oder in einem folgenden Relativsatze. Man hat daher zu unter-
scheiden zwischen Pronomina, pronominalen Adverbien, Ortsbestim-
mungen der Hinweisung und der Beziehung (streng logisch
ist freilich die Bezeichnung nicht), so bedeutet réâe ij nôliç
die Stadt, in oder bei der man sich befindet, avtrj rt noXiç die
Stadt, Uber die man gesprochen hat oder über die man in einem
unmittelbar folgenden Relativsatze sprechen wird. Dasselbe gilt
nun auch für den Bedeutungsunterschied von hd-ââe, èv9évâe
einerseits und ivjav9a, èvuî&ev andrerseits. Nun ist freilich
jener Unterschied bei den Pronominibus nicht immer streng auf-
recht erhalten worden, und Niese hätte gut daran gelhan erst zu
untersuchen, ob die beiden Adverbien âevço und êv&âôe bei
Strabo auch wirklich immer nur hinweisende Bedeutung haben,
d. i. auf seinen Aufenthaltsort sich beziehen; er würde bald er-
kannt haben, dass sie oft genug in dem anderen Sinne stehen.
Ich beginne mit h&ââe. Vou zwei Stellen abgesehen, welche
für unsere Zwecke nicht in Betracht kommen (XV C 713. 730),
ist mir dasselbe bei Strabo 17mal begegnet, und zwar bezieht es
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HAT STRABü SEINE GEOGRAPHIE IN ROM VERFASST? 237
sieb I C 24 auf die Gegend von Sicilien (Polybiusfragmeot), III C 151
(mit Artikel), 170 auf Spanien, 172 auf Gades (m. A.), V C 213 auf
Ravenna (m. A.), 246 auf Campanien, IX C 413 auf Alalkomenai
in Boeoiien (bier bemerkt Kramer zu b$âât: lhxav»a edd.'),
X C 476 auf %ov Jtbg uvjqov auf Kreta, XI C 495 auf die Nord-
ostküste des Schwarzen Meeres (m. A.), XII C 540 auf Cappa-
docien (m. A.), 550 auf Pontus, XIV C 638 auf Samos, 639 auf
die Insel Ikaria, 658 auf die Insel lasoa bei Carien, 668 auf Pam-
phylien (Herod. VU 91 citirt), 673 auf Tarsos (m. A.), XVII G 823
auf Aegypten.
An allen diesen Stellen lässt sich Iv&âôs gar wohl im Sinne
der Beziehung, aber nicht im Sinne der Hinweisung auf den
Aufenthaltsort rechtfertigen (*= 'an der Oertlicbkeit , wovon die
Rede ist', nicht « 'an dem Orte, wo ich mich befinde*), denn
nach Spanien und Ravenna ist Strabo niemals gekommen, eben-
sowenig wie zu den Acbäern in der Nahe des Kimmeriscben Bos-
porus (Nr. 2 — 5. 9). Die übrigen Gegenden liegen allerdings inner-
halb der Grenzen des Gebietes, welches Strabo nach seinem eigenen
Zeugniss bereist hat, aber noch Niemand hat z. B. behauptet, dass
er in Boeotien oder auf Kreta gewesen 6ei, vielmehr ist gerade
das Gegenlheil von Groskurd (Strabos Erdbeschreibung I p. xxiv),
Vogel (Philologus XXXXI p. 516) und theilweise auch Niese selbst
(a. a. 0. p. 43) bisher angenommen worden. Somit haben wir schon
sieben Stellen, an welchen Iv&ctâe auf den momentanen Aufent-
haltsort des Schriftstellers unmöglich hinweisen kann, und ich
balte es für überflüssig länger bei der Frage zu verweilen, ob
Strabo auch in Tarsos gewesen ist, was Schröter {De Strabonü
üineribus p. 18) angenommen, Vogel dagegen (p. 516) als sehr
zweifelhaft bezeichnet hat. An denjenigen Stellen, wo sich das
Adverb auf Gegenden bezieht, welche der Schriftsteller sicher oder
doch wenigstens höchst wahrscheinlich besucht bat (Aegypten,
Kleinasien, Samos), liesse sich die hinweisende Bedeutung von
hdââe allenfalls durch die Annahme erklaren, dass hier tagebuch-
artige Aufzeichnungen zu Grunde lägen, welche sich Strabo früher
bei Gelegenheit seines Aufenthaltes in den verschiedenen Landern
gemacht habe; allein man nimmt ja gewöhnlich an (und so auch
Niese), dass Strabo seine Reisen 'keinesweges im Hinblick auf seine
Geographie, als Vorbereitung für dieselbe unternommen habe'
(Vogel a. a. 0.). Noch ein Ausweg ware denkbar; Strabo könnte
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238
HÄßLER
das hinweisende h&ââe seiner Quelle entnommen und die in dem-
selben liegende Beziehung auf die Person des Schriftstellers aus
Unachtsamkeit beibehalten haben, in ähnlicher Weise wie es Plu-
tarch einmal mit dem Pronomen der ersten Person Plur. ergangen
ist. Allein an so zahlreichen Stellen dem Strabo ein ganz ge-
dankenloses Ausschreiben seiner Quelle znzumuthen, geht doch
nicht gut an; auch ist in dieser Hinsicht sehr beachtenswert^
dass der Schriftsteller XIV C 668, wo er sich auf eine Nachricht
des Herodot (VII 91) beruft, das Adverb IvSadt erst selbst hin-
zugefügt hat. Alle diese Erwägungen haben mich immermehr in
der Annahme bestärkt, dass h&âôe bei Strabo die hinweisende
Bedeutung, wie im früheren Atticismus, nicht mehr ausschliesslich
haben kann, sondern auch im Sinne von Ivzm^or, txn (*dort, an
dem Orte, der genannt worden ist*) gebraucht wird. Von tvd-évâe
und Ipzev&ev sehe ich hierbei ganz ab, da dieselben für die von
Niese angeregte Frage nicht in Betracht kommen, doch will ich
wenigstens soviel bemerken, dass sowohl bei Strabo wie bei ande-
ren Schriftstellern der ursprüngliche Bedeutungsunterschied dieser
beiden Adverbien noch viel weniger aufrecht erhalten wird. Von den
oben citirten Stellen will ich besonders noch hinweisen auf XVII
C 823, wo Strabo schreibt to7ç Alyvnxiaxoïç xat ravta ttqoü-
&er{nv oaa iâiâCovta, oîov h Atyvntioç Xeyôfievoç xvctftoç . . .
xûfî rj ßvßloQ' Ivvav&a yètç (d. i. in Aegypten) xai naç'
3lvôolç fnôvov ?; êè 7TfQOFa tvrav&a iiôvov xai naQ* Al-
■tHoipi, 15 Zeilen weiter unten heisst es dann im Kramerschen
Text: xat o vvxtixÖqo!; IS tot çn nog èv&âde (wieder in Aegyp-
ten)* TT ctQ* fjttiv fùv yàç aerov fitye&og ^G%tt xai (p&tyyttai
ßagvy h A\yv7i%([) âk xoXoiov nèytâoç xai q)&oyyïj âidqpoçoç.
Man beachte hier den Gegensatz iv&âde — naq* rifilv, sowie den
Gebrauch von tvrav&a und Iv&ââe in gleicher Bedeutung. Be-
merkenswerth ist auch V C 246, wo sich in demselben Kapitel
auf die gleich anfangs genannte Stadt Neapel nach einander die
Adverbien forav&a, h&ââe, âevço und avtô&i beziehen '), wäh-
rend z. B. die beiden letzteren in eine Art Gegensatz treten VI
1) nXtlara 6% ï^vij rfc 'RXXijvtxrjç àytayijç Irrav&a aûÇtTtti — tari
uni Iv&uât ânoQvÇ XQvnrti — IntTtiyovOi rfi ttjy iy NcanôXn dutyot-
yijv Tiiv'E\Xrtvixi\v ol Ix riti 'Poifjrjç ttya^taçovynç âivço qovyiaç yaoir
xûv anà naiâeiaç iQynaa^iiywy »* xni âXXtov — xai Tviv'Paifittiwv &' tvioi
XniçovTts rçî ßt(p rot-rip — ïiOuwoi fiXoyu)çov(H xni Ç(â<ftv avrô&i.
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HAT STR4B0 SEINE GEOGRAPHIE IN ROM VERFASST? 239
C 273: xai 6rj xa) xaXolatv avxr)v (Sicilien) xafttelov xfjç TVô-
fnjç- xopitexai yàç xà yivôfitva nétvxa reXr)v oXiytav xtav av-
xà$i (ïd Sicilien) àvaUaxopiévtov ôtvço (nach Horn).
Die vorliegende Frage hat mich bestimmt, schon seit längerer
Zeit auf den Gebrauch des Made bei verschiedenen Prosaschrift-
stellern zu achten, und mir sind nur folgende Stellen bekannt
geworden, wo èv&âêê in streng localer und röck bezüglicher (also
nicht hinweisender) Bedeutung vorkommt (=» an dem Orte, wovon
Hie Rede war). Polybius schreibt lib. IV 68, 6: o äk ßaoiXevg
(Philippus), ovêèv eiôutç xcuv neçi xovç vnevavxlovç , xaxà 6è
*r)v avxov noo&eaiv ccvaÇevÇaç xrjv êw&ivrjv, nçorjys, xçlviov
rtouïo&ai ti v noQèiav naç avxov xov StvpyaXov, tag è/ti
xàç Kaqyvaç. (7) 'EvSâde yàç fytyçâq>€t xo7ç *Axatoîç avva-
Sçolttoftai fiera xtôv onXtav. Wir lesen ferner bei Paosanias
X 6: Ti&oçéa êe àrtùnéçoi JeXtpoiv 6yâot]xovxa, tug eîxâoai,
axaèloiç loxtv — âiàq>ooa iç to ovopa olâa rrjç nôXewç 'Hqo-
ôôr(p xi ilçrjfjéva h irttoxçaxeta tov Mrfiov xai Baxiât fv
XQTjopolç. Bâxiç fiév ye Tt&oçéaç tovç iv&àâe haXeaev
av&QWTCovç' 'Hqoôoxov Se 6 ïç avxovg Xôyoç èrtiovxoç qyrjol
xov ßaoßaoov xovç ivxav&a otxovvxaç àvayvytiv Iç xr)v
xoçvqnjv, ovofia âè Nêûtva nèv xrj nôXei, Ti9oçéav êè elvai
xov Ilaçvaoov xfj axçq. Vielleicht darf man hierher auch noch
ziehen, was wir in den Excerpten des 21. Buches von Diodor lesen
(Cap. 20Dind.): del yàç xo xrjç vneQï]q?avlaç n?"ye9-oç xai xo
xïjÇ eo&rjxog xvçawixôv oixoi (pvXâxxeiv t tiç àè txoXiv kXev-
&éçav eioiôvxa xoig IvSàôe vopoiç nei9eod-a(. In der geo-
graphischen Litteratur ist mir auch noch ein dichterisches Beispiel
aufgestossen , in der Periegese des Dionysius v. 453 'èv&ââe
0otvix(ov àvâçwv yévoç èvvalovoiv'.
Ich nehme also an, dass h&âêe an den beiden von Niese
angezogenen Stellen ebenso sich auf die vorher bezeichnete Oert-
lichkeit (Patfir;) zu rück bezieht, wie an den anderen von mir
aufgeführten Stellen, also nicht auf Rom als seinen damaligen
Aufenthaltsort hinweist. Wenn auch an der zweiten Nieseschen
Stelle (XIII C 609) nach Rom noch eine zweite Stadt, Athen (o xàç
'A&rpaç kXtâv), genannt wird, so kann doch bei der Eigenartig-
keit der dortigen Nachricht Uber das Schicksal von Aristoteles'
Bibliothek kein Zweifel bestehen, auf welche der beiden genannten
Oertlichkeiten die später folgenden Adverbien ôtvço und h&ââe
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HÀBLER
zurOckbezogeo werden müssen; es wäre also falsch zu behaupten,
es entstünde eine Zweideutigkeit im Texte des Strabo, wenn wir
ÖevQO und èvdââe hier anders als im Sinne der Hinweisung auf
den Aufenthaltsort des Schriftstellers Tassen. Gleichwohl nölhigt
mich dieses Beispiel noch zu einer Bemerkung, da Uber das mit
h&ââê hier in Verbindung auftretende âevço noch nicht ge-
sprochen worden ist; wie schon oben bemerkt wurde, treten die
beiden nämlichen Adverbien auch V C 246 auf und beziehen sich
zurück auf Neapolis, wo ein dereinstiger Aufenthalt Sirabos durch
nichts erwiesen ist.
Ich habe das Adverbium ôêvço (namentlich in der Verbindung
fiétQi öevQo) gegen 70mal im Texte des Strabo gezahlt, und
darunter findet sich eine beträchtliche Anzahl von Stellen, wo es
auf den Aufenthaltsort des Schriftstellers ganz unmöglich hinweisen
kann, weil es sich auf Gegenden bezieht, in die Strabo sicher
nicht gekommen ist. Ich begnüge mich mit folgenden : Str. II
C 84 ôtvço bezieht sich auf die Gegend von Syrien (fd. d.) —
zweimal, 98 auf Arabien, 114 auf die Gegend des nördlichen
Wendekreises (p. o*.), III C 143, 145, 149 (p. <*.), 157 (Asklepia-
desfragment), 159 (ju. d.) von Spanien, IV C 201 von Thüle, 202
(fi. d.), V C 212, 215 von Oberitalien, 221 von Epirus (ii. o\), 225
von Corsica, VII C 301 am Donaustrom (fi. ô\), XI C 494 am
Kimmeriscben Bosporus (//. d.), 510 am Ostlichen Ende der Oeku-
mene (n. d.), 511 am Kaspischen Meere (p. d.), XV C 687 bei
den Säulen des Hercules Ou. d.), 688 von Indien (zweimal), XVII
C 827 (ß. d.), 828, 835 (p. d.), 838 (fi. d.) auf die nordafrika-
nische Küste.
Es sind hierbei eine ganze Reihe von Stellen weggelassen wor-
den, wo sich devQO auf Oertlicbkeiten bezieht, die zwar im Be-
reiche der Reisen Sirabos liegen, wohin aber gleichwohl der Schrift-
steller höchst wahrscheinlich niemals gekommen ist.
Nach allem Gesagten beweisen also die Adverbien ôiïqo und
b&ââe an den beiden von Niese angezogenen Stellen durchaus
nicht, dass der Geograph zur Zeit der Niederschrift in Rom gelebt
haben müsse, und da auch Nieses dritte Stelle (XIII G 590) der
vollen Beweiskraft entbehrt, so muss man wohl die Frage, ob
Strabos Geographie in Rom entstanden ist, immer noch als eine
offene bezeichnen. Ich habe früher selbst geglaubt, diese Frage
zu Gunsten Roms (oder wenigstens Italiens) entscheiden zu können
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HAT STRABO SEINE GEOGRAPHIE IN ROM VERFASST ? 241
durch Hinweis auf Stellen wie II G 131 ol é' èmxiôçioi xcri
oUyoi 7t a q* rfiâç cupixvovvtai nôççcj&ey (aus Libyen) oder
H C 115 xal yàç try Bçtirayixrjv ï%*iV âvyâfisvoi 'Pw/daloi
xajiyçÔYTioav , oçâvjeç oti ovte (poßog it; avtwy ovôk eïç
tatty (ov yàç loxvovoi %oaov%ovf toot kniöiaßaiveiy
i fily) ovt* uHpéXêta tooavtrj ttç, tl xatâo%oiBv — , allein sehr
bald babe ich immer wieder die Unzulänglichkeit dieser Argu-
mente erkannt. Die Hauptschwierigkeit beruht bei dieser Frage
auf der Tbatsache, dass die Geographie Strabos den römischen
und griechischen Schriftstellern der nächsten Jahrhunderte allem
Anschein nach unbekannt geblieben ist; dies dürfte sich doch viel-
leicht am natürlichsten aus der Annahme erklaren, dass sein
geographisches Werk an einem der Mittelpunkte des damaligen
litterarischen Lebens nicht entstanden ist.
Leipzig. A. HÄßLER.
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ZUR GRIECHISCHEN ANTHOLOGIE.
1. In dem Epigramm des Theodoridas Aoth. Pal. VII 732
wird das erste Distichon
'ïli%ev $t' aoxtrnDv Kivtjola 'EgfAOv ayçie
Ixzioojv *jttdr) xqûoç 6(p£iXôfte*ov
schon iQ der Handschrift durch das Lemma (êig nQeoßvxrjv rtvdm
taxi ôè aôtavôt]tov ôià ta o<pâl pa to) als schwer corrumpirt
bezeichnet; an Versuchen, die ursprüngliche Lesart wieder herzu-
stellen, hat es nicht gefehlt. Ueber die früheren ist nach dem,
was M. Haupt im Hermes VII S. 178 (Opp. III p. 356) darüber sagt,
kein Wort weiter zu verlieren. Haupts eigene Emendation yxev
h' àoKimov, KitTjoia 'Eq/aov, àxçifièç èxtlowv 'Aîôfl gçetoç
oyeiléfievov ist geistreich und geschmackvoll, dass sie aber weit
entfernt ist, evident zu sein, hat er selbst am wenigsten verkannt.
Wir würden uns also nur dann bei ihr beruhigen dürfen, wenn
diese Stelle zu den leider so zahlreichen gehörte, wo durch eine
leichte und paläographisch überzeugende Aenderung nicht geholfen
werden kann. Ob dies der Fall ist, wird sich erst dann entschei-
den lassen, wenn wir uns darüber klar werden, wo die Corruptel
ihren Sitz hat. Und darüber haben sich bisher alle Kritiker in
seltsamer Weise getäuscht, indem sie bei aller sonstigen Meinungs-
verschiedenheit darin einig waren, gerade dasjenige wegzuschaffen,
was nicht den leisesten Verdacht erregen kann, nämlich den Vo-
cativ auf -te am Schluss eines Verses, in dem doch notorisch
eine Person männlichen Geschlechtes angeredet wird. Wie wenig
plausibel es ist, dass dieser Vocativ erst aus axotßig durch Weg-
lassung der beiden letzten Consonanten entstanden sei, leuchtet
ein. Dagegen weisen Sinn und Prosodie daraufhin, dass die erste
Silbe von ayqu corrumpirt sei, und die letzte von *Eçfiov ist
mindestens nicht unverdächtig. Endlich ist es beachtenswerth, dass
die Corruptel die beiden zusammenstehenden Silben zweier auf-
einander folgenden Worte betrifft, denn dies muss den Verdacht
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ZUR GRIECHISCHEN ANTHOLOGIE 243
erregen, dass hier, wie so oft, falsche Worltrennung mit im Spiele
sei. Dies Alles erwogen, glaube ich mit ?oller Sicherheit emen-
diren zu können:
*%h%tv 'dt' aoxiftu)*, Kiw)aia 'EQfiôla vié,
Ixteioiov 'Aiàfl %Q*loç otpeilôfievov.
Wie leicht 6PMOAAYI6 in SPMOYArPie corrumpirt werden
konnte, bedarf keiner Ausführung, sei es nun, dass die falsche
Worltrennung 6PMOA AYI6 zunächst die Aenderuug des A in Y
nach sich gezogeu, sei es umgekehrt, dass eine zufällige Vertau-
schung dieser beiden Buchstaben dann eine irrthUmlicbe Abiheilung
zur Folge gehabt bat.
2. Anth. Pal. XV 1 1 , ein Dedicationsgedicht an Alhena Lindia
in fünf elegischen Distichen, wird durch das Lemma der Hand-
schrift als auf der Burg von Lindos befindlich bezeichnet, und ist
dort in der That, in den Abhang des Burgfelsens mit Buchstabeu '
spätrömischer Zeit eingebauen, von F. Lowy aufgefunden und in
den Archäologisch-epigraphischen Miltheilungen aus 0esterreich3VlI
(1883) S. 126 Nr. 55 milgetheill worden. Das vierte Distichou,
welches den Namen des Dedicanten enthielt, lautet in den Aus-
gaben der Anthologie so:
äv&ena yoLQ tôâe Xaçbv 'A&rivait) nôçe Ntçevç
àyXaoxùçtoç, lûiv >eif*âjU€>oç %%eâ>wy
und dies ist die Ueberlieferung des cod. Palatinus, nur dass er im
Text Nrjçeiç, aber mit darüber geschriebenem u giebt, und èwy
statt ktjv. Auf dem Stein steht nach Lüwy:
ANGEMArAPTO A .NAPCNA0HNAIHTTOPENEIPEYC
ArAnXAPTOCEUNNEII .MENOCKTEANLüN
Dadurch wird, wie man siebt, bis auf eine orthographische Va-
riante der Text des Palatinus durchaus bestätigt.
Wie bat denn nun aber der Dedicant geheissen? Die Heraus-
geber der Anthologie nennen ihn Niçevç, und daran ist auch Löwy
nicht irre geworden. Aber gerade die einzige Abweichung seines
Textes von dem der Anthologie hätte ihn bedenklich machen sollen.
Wenn ohne allen Zweifel das Adjectivum aylaôç mit allem, was
davon herkommt, schon sehr früh und ganz gewiss in der Kaiser-
zeit, aus der diese Verse stammen, ausschliesslich der Dicblersprache
angehorte, so ist es nicht glaublich, dass damals noch in dem-
selben eine so ganz singuläre Dialecteigentbümlichkeit, wie die
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244
D1TTEN BERGER
Contraction der beiden letzten Vocale eu oj Ut, batte Anwendung
finden können. Wohl aber ist bekannt, mit welcher Zähigkeit
solche locale Besonderheiten sich in Eigennamen zu behaupten
pflegen, und in der That betreffen die zahlreichen Belege, welche
es für die hier besprochene Lauterscheinung giebt, ausschliesslich
Nomina propria. Danach bleibt wohl nicht der geringste Zweifel,
da ss unser Distichon vielmehr zu lesen ist:
av&epa yàç tàâe Xaçbv *Alh}vair} nôçer içevç
*AyXcjxaçtoçt lui* vei^âfXBvoç nteâvtûv.
Zum Ueberfluss ist uns der Name als ein noch in der Kaiserzeit
zu Rhodos gebräuchlicher bekannt aus der Liste bei Newton Greek
Inscriptions in the British Museum II p. 116 n. CCCXLIX, wo ihn
nicht weniger als drei Personen führen (OXaviog 9Ayhâx&Q*oç
OiXoxqcccov , 'AyXwxaçtoç Tifiaoâçxov, OXavioç 'AyXiûxaçxoç
Nixaoqtâxov).
Obwohl ich schon nach diesen Erwägungen nicht im Zweifel
war, wie das Distichon gelesen und verstanden werden müsse, so
fand ich doch beim Weiterlesen in dem Löwyschen Aufsatze noch
eine schlagende Bestätigung. Dort wird nämlich S. 129 Nr. 56
eine zweite benachbarte Felsinschrift mitgethcilt:
nOTTONOCMENEHNKEAEOC
AHMHTEPOCArNHC
BAKXOYAErXAPIOCTPEITUNlAOC
ArALJXAPTOC
Dass hier das Epitheton àyXutxccçjoç an die Stelle des Eigennamens
Niqsvç trete, wie L. meint, wird jetzt wohl Niemand mehr glauben.
Wie der Anfang herzustellen sei, ist dem Herausgeber zweifelhaft;
er meint, es möge etwa [taç\non6woç dagestanden haben. Allein
nach der Stellung der Zeilenanfänge in seiner eigenen Abschrift
muss der erste Vers zu Anlang vollständig sein, ich glaube daher,
dass das erste TT für IP, das erste N für A verlesen ist, so dass
der Vers lastete:
(1$) o ri ô(l)oç fith €(fv Keleoç JqurjTeçoç äyvrjg
Bâxxov 6 Eixâoioç, Tçeitùtviôoç AyXwxccçioç.
3. In der Planudeischen Anthologie (Anth. Pal. XVII 322) lies«
man folgende zwei iambische Trimeter:
Wôçfioç fite (DvQfiov, nvçtpôçoç to* TCvçKpôoov,
o naïç o §rt*ioQ %6v rtatéça t&v $rjtoça.
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DJTTEINBERGER, ZUR GRIECHISCHEN ANTHOLOGIE 245
Eid Sohn setzt dem Vater eine Statue: beide führen denselben
Namen, beide haben sich rhetorischen Studien hingegeben, beide
bekleiden die Prieslerstelle eines Uçeiç nvç(pôçoç. Alles dies ist
höchst einfach, und die Art, wie es erwähnt wird, entspricht ganz
der Manier griechischer Dedicationsepigramme. Wenn man etwas
anderes hinter dem Gedichlchen gesucht, dasselbe dunkel gefunden
hat, so trägt daran wohl nur der wunderliche Name 0vçfioç die
Schuld, den Jacobs von qtvgav ableiten und darin Spott auf die
Confusion des betreffenden Redners sehen wollte. Alleiu dieser
Name verdankt seine Entstehung einem leichten Schreibfehler. Es
ist zu lesen (Diçftoç fié Olçpiov , nicht nur weil wir so durch
eine minimale Aenderung ein in Griechenland sehr häuflg vor-
kommendes römisches Cognomen herstellen sondern vor Allem,
weil uns eine der beiden hier erwähnten Personen , nämlich eiu
Aalmoç OIqiaoç ieçevç rtvçcpôgoç iÇ àxçoftéltutç durch
d» athenische Inschriftbruchslück C. 1. Att. Ill 721a bekannt ist.
Offenbar also sind jene beiden Verse von einer athenischen Statuen-
tais abgeschrieben.
1) Ganz unberechtigt wäre es, <\>vq(aoç im Texte zu behalten anter der
Voraussetzung , die Griechen hätten sich durch Anlehnung an (pvçtiy das
römische Cognomen mundgerecht gemacht. In den uberaas zahlreichen Bei-
spielen desselben, die in griechischen Inschriften vorkommen, ist, soweit es
sieb am hinlänglich verbürgte Texte handelt, ausnahmslos Iota ge-
schrieben.
• r ■
Halle a. S. VV. DiTTENBERGER.
».
Herme* XIX.
17
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SENTENTIARUM
LIBER TERTIÜS
(v. Hermae vol. XVII 408).
I. Pimdarüs Pyth. XII 12 sqq. Minervam dicit tibiarum artcm
invenisse cum ovXiov &Qrjitov pertexerel
tbv 7zaç&e*ioiç vitô %3 àaXâtoiç bipiutv xeqxxXaiç
ate Xtißößevov ôvûnévSu avv xa/urrç),
Ileçatvç on ore %çi%ov AYZEN xaoïyvrjjçtv péçoç
uvaXiqi 2eçîq)(i) Xaoîol it fxolçav ayuv.
Vitium manifestum velus grammalicus in scholiis corrigere studebat:
rj avvoev, o iouv àvvo&rjvcu Inolyoev, quae conjectura a
Pauwio détecta a Boeckbio ita recepta ut avvaaev scriberet noo
dubito quia a poetae consilio abhorreat. Displicuit etiam Mauricio
Schmidt, qui cum iogenii ut solet prodigus duplicem depromeret
coniecturam, alteram languidissimam äfinavoev, alteram êvvaoev
erronea Lycophronis v. 1313 interpretation commendatam (nam
consopivit Iason draconem, trucidavit Perseus Medusam), ne ipse
quidem intellexit verbum necandi Pindari sententiae minime aptum
esse : quid enim hoc est interfecit Medusam Seriphiis exitium affe-
rma. Lenissima adhibita mutalione scribendum mihi videtur Iïsq-
oevç onôte tçixov aiÇev xaoïyvqtâv fiéçoç — äywv. Caede
perpetrata citato impetu effugit Perseus (8 ô* uiave vôijfia tvo-
r&ro, ut est in Hesiodeo Scuto v. 222), neque aliter rem descripsit
Apollonius Rhodius d 1514
evte yàç loô&eoç Aißvr]v vneçénjato TleQoevç
rooyàvoç àçtitOfAOv xetpaXrjv ßaaiXrji xofiiÇiuv.
Quod si recte conieci etiam clarius patet quam male versu proxime
insequenti vei Seriphi insulae vel incolarum commemorationem
eximere voluerint interprètes. Itaque cum Xaoïoi bisyllabum exem-
plis confirmari nequeat (erant enim qui eivaXlo: re -eQÎ(p(t) Xaoïoi
te /u. a. proponerent) , nihil restât nisi ut versum recte in libris
traditum exist im emus condonemusque Pindaro insolitam nominis
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SENTENTIARUM LIBER TERTIÜS
2éçt<poç mensuram: similiter primam Katxov fluminis syllabam
contra usum produxit Isthm. V 42. Cetcrum Tide simültmam Pbe-
recydis oarrationem apud scholiastam Apollon ii Rhodii 6 1515:
Jleçaevç 6k eiç 2éçupov naçayevônevoç fyxerot naget iloiv-
ôéxtij* x&l xêXevti Gvta&çoloat tot Xaôv, ontoç àeiÇf] avtoïç
tÇç roçyôiroç xtcpaX^r, elâioç oti lâôrreç ànoXi&tû&Tj-
oonai.
Non minus inveterata men da obsident eiusdem carmiuis par-
tem extremam, e qui bus unum saltim certa emendatione videor
mihi tollere posse:
ei dé tiç oXßog h av&çùjnoioit, &*ev xa paroi
ov (paix er ai' h. âi rtXevrâoti viv tjtoi oâfAtoov
âaiuun>.
Ex malis veterum interprétant artiôciis nihil aliud lucri percipies
oisi ut eandem comiptelam etiam tum obtinoisse colligas, neque
recentiores ant explicando aut emendando qoidquam profecisse in
confesso est. Nobis autem adverbium oàueçov, modo recte in-
tellegamus, certam emendandi viain monslrabit; significat poeta
eum opinor diem quo Midas victoria tri ret talent: eo eoim die ad
summum felicitatis fastigium erectus ille simul cognorat nil sine
magno labore mortalibus dari. Hinc sequitur et aoristum heXev-
taoex necessarium esse et post longas Tabulae ambages ad ipsum
M id am orationem redire; buius igitur nomen quin quinto casu
positum restituendum sit eo minus potest dubitari, quod de ge-
nuina leetione tot illud integrum superest. Scripsit poeta ix ôs
reXaraoev, M Ida, toi oâfieçov âaiutov.
Loco conclamato Olymp. U 75 haec tradita sunt:
'Paôauctv&voç,
ov natrjQ Ï%bi yâç itotuov avrqi nâçedçov,
nôaiç o närtiov 'Péaç xmatox fyoioaç rtalç &oôvov,
nisi quod yijç volgarem formant codex A habet. Patrem illum,
cui Rhadamantbys a consiliis est, Aristarchus lovem, cum aliis
Didymus Saturnum intellexit; poetae verba qualia el tunc lege-
bantur et leguntur hodie, quamquam neutri sententiae patrocinan-
tur, tarnen cum Kçôxov tvçaiç describatur, longe ea remota ah
loris domicilio, ita sunt redintegranda ut Saturno apta fiant. Sa-
turnus autem nec pater est Telluris nec cuius Alius dici possit
apparet: itaque corrupta sunt haec duo vocabula yâç et naïg, et
in bis corrigendis continebit sese coniectandi Studium. Vocabulum
17*
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248 I KAIBEL ... il '
yâç neque metro a plum {requiruntur enim duae syllabae breves)
Deque sententiae propter hoc ipsum ad interpolatoris manum re-
fern Dequit; restât ut aut leviter corruptum aut suo loco moium
putemus. A herum mihi verum videUir: oullura enim vocabulum
inventes quod aptius versu proximo pro mendoso naïg nomine
repODBS. Facillimo aliquando errore l~AZ in ITAIZ ahierat ; ad-
scripta in margine emendatio yâç cum in ipsa poetae verba revo-
caretuF, ,ut; fit, non eo quo debebat loco restituta est et postquam
in vita e sententiae invitis numeris se ingessit genuinum vocabulum
accidit ut loco cederet. ltaque quod post verba ov naxiqç 'n*
tercidit vocabulum hisyllaburo non ad litterarum similitudinem, sed
ad sententiae necessitatem quaerendum est: invenit verum, ni fallor,
Tycho Moramsen, cum scribendum proponeret diog. Omnia sic
recte iam procedunt: quern lovis pater paratum suum sibi habet
consUiowm mmistrum, Hheae coniux, quae ipsa omnium sutntnam
tenet terrarum sedem ac domination*™. Qua re etiam hoc lucrati su-
mus ut Pjndarus non putida diligentia distinxeril Tellurem et Rheam
deas, quas confudit inter se antiquisäimus huius rei testis Sophocles
Philoctetae v. 391 ooeaséça nafißHn Fer, /uàreo avtov Jiôç.
Bheam omnium nulricem, omnium quae sunt in terris dominam
muiti cecinerunt, simillimis vero verbis poeta orpbicus hymno XXVII
xatéxeiç xôofioio (iéoav &çâvov , ovvextv avtrj yalav fyetç.
— Ceterum elsi qua emendandi ratione usus sum earn ex codicum
vestigiis ne posse quidetn confirmari scio (mendum enim Aristo-
phanea editione vetustius est), nolo tarnen lacère, quod codex N
yâç vocabulo superscriptum habet *raîç, id mihi videri veteris
alicuius eiusque fortasse meae similis coniecturae indicium.
De extremis eiusdem carminis versibus bene, ut recte ait
Bergkius, Aristarchus meritus est et emendatis duobus vocabulis
et sententia recte ex plicata. Praedicat poêla Theronis liberalem
et animum et manum, sed invidiam queritur obstrepere laudibus:
àll* ahoy Inißa xàçoç,
ov ôU(f avvavvôf^evoç, allot nàçyiav vn àvèçutp^
f to lalayijoai f &élojy xçvqxtv te iïéptev iolûjv xaloïç
eçyotç' èrtei xpâ^oç ctçi&iuov neçtnéopevye* '
xai xsivoç ooa x<xQP&x> allotç h&qxev,
tîç ocv opçâaai ôvvaito ;
Mitto corruplum verbum to lalay7toai (coniecit nuper nescio quis
xatalatfoai, melius Naber Mnemos. XII 30 to lalayrjoai (pilùtv),
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■
SEINTENTIARUM LIBER TERTIUS
249
sed miror abruptam et inconcinnam sententiam èrtei tpctftfioç
àçiVub* TTêçiTiitpevysv, quae quomodo stve cum superiuribus sive
cum els quae secuntur coeat dod video. Male opinor duae vo-
culae coaluerunt, quibus diremptis rectiusque distiacta oratione
suam Piodaro scripturam reddideriraus:
xçvyov te öt/uev èoXtov xaXolç
ïçyotg lnm d xpâftfioç àoi&fibv iieçirzéipevyev,
xai xeïvoç xtà.
sicut iniri non potest numerus Libyssae arenae, sic HU numerari
non potest quot in alios bénéficia contuierit. Notum hoe dicendi
genus.
II. Htmnos Hoxericos ut constat interpolalorum fraudibus
omoigeuis contactos esse, ita difficillimum est vera falsa, antiqua
recentiora inter se distinguere, quoniam non tam hoc agitur ut
grammaticorum additamentis unius poetae verba liherentur quam
ut quae variorum lemporam poetarumque frustula ac membra in
unum tamquam corpus redegit recentioris alicuius hominis dili-
gentia, ea ad suam quodque originem, quantum fieri eius possit,
referantur. Sed quo minus sperari potest fore ut uuquam haec
quaestio ita dirimatur ut dubitationis nihil rehnquatur, eo magis
interest indicare si quid manifesta grammaticorum interpolatione
orlum in carmin urn continuitatem inrepsisse videatur: cuius generis
certum exemplum puto me deprehendisse, Hymnorum enim Apol-
lineorum inde a versu 19 celebrantur dei natales Delique patriae
laudes: postulat insula ut Latona magno sibi iure iurando spondeat
Apollinis templum et oraculum. Post quae sic pergitur:
toç ao* ï(pT)' sîrjtiu âè &etöv (.léyav oqxov o/^oaoev
ïotto vvv tôôe y tuet xal ovçavdç evçvç vrteo&ev
85 'Acà to xareißo^evov Srvyog vâtoç, Hare ftéytaroç
oçxoç ôetvoTctzôç tb rtéXei fictxétçeoat &eolotv,
% firjv Ooißov Tfjâe âvwÔ^ç ïoosrcti ahi
ßatfdog xal Téftevoç, teioei êé aé y* i£o%a notvTtov.
Singulis Iliadis et Odysseae locis eadem legitur iurandi formnla
O 36 et e 184, quorum etsi alterum sine dubio hymni poeta
imitabatur (nam ut Ulixes pedem non ponam, inquit, in rate, ei
fiil fxoi TXattjç ye, &ea, fiéyetv oçxov bfiôoaai, ita Delus ait
àXV û pot TXatt]ç ye, &ecc, fiéyetv oçxov Ofioooai), tamen ipsa
verba farta vvv — ftaxâçeooi Ceolat non ex Calypsus sed ex
lunoois in Iliade oratione desumpta esse demonstrari potest. Sin-
J
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250
KAIBEL
gulari enim codicum consensu in hymni versu 86 legitur oçxoç
âeivôtatoç néXei, idemque plane Vitium Uiadis libros aliquot ob-
sidel: casu hoc factum esse eo minus credam quod vitium satis
vetustum esse Cyrillus testatur (adv. Iulian. X p. 339), qui nisi
numéros invenisset hiantes non scripsisset ôeiv<na%oç ntlttai.
ltaque très illi versus non ipsius sunt poetae, sed ab grammatico
aliquo ex mendoso Homeri exemplo additi; insiticios esse etiam
illud docet, quod poeta si iu ipsa Latonae oratione iurisiurandî
magnitudinem et divinam naturam (ootb ftéyioioç oçkoç ôeivô-
varôç te) explicaturus fuisset, ex epicorum usu non poterat prae-
mittere &eio>> fiéyav oçxov è/uôooai: in Iliadis loco praecedunt
verba xal ftiv quavîaaa %7tetx meçoema TtQOCTjvôa, in Odysseac
ïnoç t' txpaj* 2x %* ovôfACtÇev. Vides quid différai a poêla yram-
maticus; interpolationis causa nimis aperta est, quam quae expli-
catione indigeat.
III. Promethei Aeschtlbi grave illud cum Mercurio colloquium
etiam nunc foedo vilio deformatum fertur, quod cum ante bos
duodecim annos deprebensum probabili ralione tolli posse intel-
lexissem, tandem apud iudices exagitare visum est. Vehementer
con tendu nt inter se gravis alter suaque causa confisus moitalium
benefactor, argutus aller dominique fretus potentia Iovis legatus;
nihil ab allero acute acerbe conlumeliose dictum quin ab altero
eodem vocis sono regeratur, nisi quod Mercurii eloquentia iu lanta
Promethei pervicacia sensim deßciL üixit deorum nuntius (v.978K):
in re adversa qui vîx sis f étendus, rebus secundis si utereris, into-
lerabUem te puto fore; el ille: mené rebus secundis! vae wihi qui
inridear. Dolose hoc interpretatus Mercurius cae, inquit, dicis,
igtiotum est hoc lovi vocabulum ; cui superbe ille: muUi hoc qui
non noverant procedente tempore didicerunt. Respondel Mercurius:
te qui dem excepio, nam tu quamvis nuignis poenis cri m'ai us non dum
ad saniora te consilia recipis; cui summa cum acerbilate ille: sane
quam rede dicis, nam sanus si essem non verbo te dignarer. Quo
audito ain credibile esse neque ira lu m Mercurium neque ad de-
fensionem para tum haec referre:
èoeîv ïoixetç ovôh ojv XQrfei nazrjQ.
Polest ita loqui aut is qui contumelias contumeliis rependere de-
dignatur aut is qui re desperata vela contrahit, non potest Mer-
curius quaiem Aeschylus informavit. Sed reliqua videarous: aplis-
sime et animo sedalo ad ilia verba Prometheus equidem, inquit,
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SENTENTIARUM LIBER TERTIÜS 251
5! quando meruerit lupiter de me gratiam sane reddam; et vide
mihi num apte ille respondeat:
èxeotôprjoaç àîj&ev utç nalô* ovta ^e.
Itaoe? ouncine irrideri se sentit deus abi simpliciter et graviter
ille locutus est? haee ita seripsiase poetam in sermone tam con-
cinno non credam. Accedit aliud: verba ilia nihil videris eloqui
velle eonm quae sästüatur pater desperantis sunt; desperare autera
potuit Mercurius non post contumelias invicem iactatas, sed post-
quam Prometheus graviter iterum adfirmasset, nihil se prodilurum
esse, non minis, non cruciatibus animum suum tlecti posse. Et
talia vero paullo post Prometheus pronuntiat incredibili a ni mi vi
rapidoque sermonis ardore (w. 986 — 995); his auditis ne Mer-
curium quidem roirabimur firma animi contidenlia deiectum, ut iam
omnibus exhaustis a nib us subicere posset:
içsïv eoixaç ovôev é%> ZQflÇet ncnrjç.
Multo aptius opinor haec excipient Promethei orationem quam quae
nunc secuntur oça wv eï aot xavx* àçioyà yaiverai; rursus
haec bene et apte respondere pot erat Mercurius ad saperbam illius
vocem uat fiijv oqyeihav y* <*v tivoi^' av*$ x<*Qt>v. Vincam si
toum hanc colloquii partem barbare versam proposuero versibus
ita ut Aeschylum fecisse arbitror dispositis:
978 Mer. rebus secundis vix ferendum te puto.
Pao. heu me. Mer. quid heu me? neseit hoc divum pat er.
980 Pro. crescens dierum numerus omnia edocet.
Mer. quid igilur est quod te docuerit nil dies?
982 Pro. doter e nempe potuit haud famulum adloqui.
985 Mer. tamquam puer stm, me irritas atque increpas.
Pro. non es puer vel si quid illo stultius,
qui me loqiiacem céder e exspecles tibi"?
non tela, non tormenta sufficient lovi,
quae pectore imo conditum arcanum eruant,
990 foedis priusquam vincuh's me exsolverit.
flammifera iactet fulmina, agitet nubila
caelis hiberna, gravia ab orco concitet
tonitrua, cuncta misceat turbet licet:
non commovebor animo ut illum pr o laqua r,
995 quern fata regno excutere deererint Iovem.
983 Mer. negare perstas quod pater vult te eloqui?
984 Pro. nisi quod merenti gratiam reddam libens.
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252 KAlBEL
996 Mer. pehclitantem an ilia te servent vide.
Pro. spectata dudum et consiituta haec sunt mihi.
Haec tarn ben* et recte procedunt ul equidem oon dubitem ipsum
poetam sic scripsiase. .Postquam ex gravissima Prometuei o ratio ue
Mercurius intellect inutiiem esse persuadendi operam, nihil nki
minae supersuot et irae:
vôkjÂTjoav, cci (icetaie, toiptjoov Jtoxs,
nçbg tag 7t<Mçovoaç nrjfiopag oç&wç (pçovûy.
Omnia autera argumentatio, ut hoc repetam, in eo posita est, ut
Mercurium censeam non prius coepto desistere potuiaae quam
Prometheus nihil se proditurum pronuntiaverit. Iam vero ut ex-
iremum incredulia subministrem argumentum, simillimum Electrae
Sophocleae locum afferam, quern videtur poeta sive inaciua seu
conscius ad Aeschyli similitudinem conformasse. Nuntiato Orestae
exitu cum Electra ipsa patrem ulcisci siatuisset, longa altercalione
Chrysothemis revocare studet sororem ab facinore nec viribus nec
ingenio muliebri apto: frustra omnia, facturam se persévérât Electra
1046 XPf. xai tovt aXr^eç ovôè ßovkevoj] nàkiv;
HA. fiovkîjg yàç ovàév èoriv t%\ïio* xaxrjg.
XPI\ (pçoveïy eoixaç ovôkv <Jv kyù Xéyaj.
HA. nàXai âéâoxtai tavza xûv vetoari pioi.
XPr. aneifxi joivvv xtÀ.
Postulat ratio ut verba similiima etiam loco utriusque oration is
eodem posita fuerint, i. e. paullo ante quam ipsum colloquium dis-
solveretur.
Agamemnonis versuum 32 et 33 ut sententia plana ita oratio
perplexa mihi videtur. Dum ipsa regina somno expergefacta sup-
plicationem de Troia urbe tandem expugnata rite celebrandara
prospiciat, interim speculator diuturnis liberatua excubiis tamquam
prooemium se saltaturum dicit:
tà àtGnoxiov yàç il moôrtct ^aoftai^
ZQig f£ palovOTjg tijadé fioi tp^vxrutçiag.
quae dominis contigerint ea sibi quoque curaturum se ut oppor-
tune ac féliciter cadant. Sic fere haec soient explicari neque alio
sensu scholiasta adscripsit oixeiuiao^iai; sed ut mittam participium
aoristi parum apte pro infinitivo ntaûv positum, non potest déesse
pronomen iftoi vel adeo xai èftoif quo dominorum felicitati suam
forlunam opponat. Scripsit Thucydides VI 34, 1 onuyg (rij» ïxa-
Uav) i* Çupfiaxiôa (Çvfipaxiav codd. corr. Coraes) noivjfie&a
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SENTENTIARUM LIBER TERTIIS
253
f^Jv 1} firj ôêxtovtai 'A&rpaiovg, qui si ypiv omisisset intellegi
non poterat. Accedit quod cum tali ev neoeiv dicantur cumque
ipse versu insequenti Venerem se iactasse glorietur non iam opus
ei est curare ut tali baue cadant. lmrao multo simplicius quivis
concedet haec inter se coniungi tc deonoxiov gv nsaovta, quo
facto banc desidero sententiam: dominis ex voto tali ceaderunt;
ego cum excubiae Venereo iactu ad finem perductae sinl, illorum
meaque ipsius fortuna utar et (pooifiiov %OQevoonai. Nam domi-
norum fortuna causam et Opportunitäten!, sua ipsius otium saltanrii
Danctus est. Hanc si aptam esse sententiam iudicaveris, nullo
oegotio restitues
joc ÔBOnoxiov yàç ev litoovx or^oo/Acti.
Accusativum si quis mirelur, haud aliter Thucydide» I 70 dixit
xai a fièv av èrtivorjoayteç fit] IÇél&woiv , oixeïa OTéçeo&ai
rjovvjcu, ubi quod in commoni librorum C et G archetypo scri-
ptum fuit oîxeiùiv recte editores non Tbucydidi sed interpolator!
acceptum referunt. Velim desinant interprètes haec et similia,
quaiia multa in antiquorum Atticorum libris ioveniuntur, aegre
excusare et sermonis leges licenter tractatas clamiUre.
IV. Sophocli cum Electrae fabulae earn partem scriberet qua
Chrysothemis Orestae se comam in patris sepulcro positam inve-
nisse narrât, consentaneum est Aeschyleam scenam egregiam Choe-
phororum 156 sqq. obversatam esse. Prudenter quidem improba-
bilem Aeschyli audaciam evitavit, quam non ridendam esse docuit
sed corrigenda m, adeo vero Aeschyleae orationis tam magnitudine
quam dulcedine caplus erat ac de?inctus ut saepius ei paene invito
simillima se verba insinuarent. Compares inter se Choeph. 185:
ehai %ôâ* àyXâia/uâ poi tov quliärov
çjgotijjv 'Oçéatov
et Electrae v. 904 (ptlrâtov ßoorüiv
nâvrwv 'Oçéarov rov&* oçâv rexfirjçiov
et 908 /41? tov TÔd* àyXâtopa itkrjp xeivov ^oXelv.
Negat apud Aeschylum (181) Electra matris esse comam:
àïXi ovôk fA-ijv r) xxavovo* èxeiçaro,
ifii} ôè prjTijQ* ovôafiùiç k7twvvptov
(pQOvrj^.a natal ôvo&eov nsna^évr].
negat idem Electra Sophoclea (913):
àXV oôâè ßiv ôij (àï]%q6ç 0V&1 6 vovç qnleï
totavia fiçâooeiv ovte ôçwa' 'dlrj$€v av.
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254
KAIBEL
Apud Aeschylum Electra Orestam venisse incredula haec (214)
dicit: all' h xaxoiai volç èfsolç yelav &éXeiç.
cui ille: xav %oïç èfioïç aç', tïneç IV y* tolat aoïç.
tum soror: toç ort 'Oçéovrjv tâÔB a' èyto fioooevrértut.
Simillima verba Sophoclea sunt:
HA. àll' Tj fAéfiqvaç, w iccXaiva, xànï tolç
880 aavtrjç xaxoîoi xct/zi %o7ç 1/âoïç yelqtç;
XPf. uo) Tfjv TTOTçqjav koxiav, all' ov% vßget
liyca tàd'f ail' ixeïvov wç rcaçôvTa vyv.
Nihil fere mutavit Sophocles nisi quae ex suae fabulae cousilio
mutare debuit. Extrema Chrysothemidis verba etsi ita poeiara
scribere potuisse nemo inûtiabitur, tarnen paullo aliter scripsisse
ut credam ipsius codicis fide adducor. Dativum enim vßQu altera
codicis manus, accusativum vßqiv prima dederat, quod non minus
recte dictum est quam iu Philoctetae versu 1384 léyeiç <T 'Atçd-
âaiç oopeloç »; l/r* luoi tûôe, ubi libri détériores toôe, Lauren-
tianus vero fââe exhibet, uti mihi olim testatus est Rudolfus Prinz.
Utroque loco eadem fuit mutandi causa.
Omnino autem Sophoclearum fabularum emendalio et felicio-
res et fortasse audaciores postulat vindices quam memet ipse esse
sentio; ego cum nec magna moliri nec splendida invenire datum
mihi sit, pusilla quaedam vitia corrigere sludebo. Philocteta post-
quam Ulixem et Diomedem magno etiamnunc apud Graecos in
honore esse, Aiacem autem et Antilochum obiisse a Neoptolemo
comperit sic lamentatur:
426 oïftoi, ôv' avtwç ôelv' IÀé£a£, oîv èyœ
jjxiot* av fjO-ékiyo' ôlùilôvoiv xlveiv,
Apparet ôetvâ illud perversum esse lacunae supplemental, quam-
quam ipsi poetae tribuere voluit Herman dus. Poraono auctore
recipi solet quae est in Laurentiano libro adscripta varia lectio
6v aiTÙ ô' {av tojô' Poreon) tÇéâttÇaç, sed neque av aptum
est neque ixàetÇai verbum, etsi facile con céda m subintellegi posse
participium okuläre. Mihi altera codicis lectio quamquam magnam
veri partem servavit et ipsa videtur supplement vitiata esse, in
archetypo autem olim hoc fuisse ôv" avrto <T hleÇaç, unde facili
manu restituitur quod nemo negabit aptissime dictum esse oV
avTiù twô' SleÇaç i. e. eo$ ipsos quos omnium minime vettern
morluos audire mortuos dixisti.
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SEISTEINT1AKUM L1BEK TERT1US 255
Pulcre et vere rr&ixûç Philocteta iode a versu 1123 ad-
loquitur arcum ab Ulixe sibi ereptum: nunquam, inquit, te
tom utat , . _
otlV aikv fier* àynékaiç
1135 Ttolvfjtrixdvov avâçoç içéoorj,
oqùjv fièv aiaxçàç ancrtaç,
OTvyvov %€ q>ôjt' 'x&oàortâv,
pvçl* àn aloxQwv à*atéXlov&' ôV èq>*
if47]Ccn * Oàvooevç.
Versum 1134 scripsi qualem correxerunt Bergkius et Cavallinus,
nee refert nunc liligare uum vere correxerint; reiiqua ad codicis
fidem propositi, in quibus primum ferri oequeuut duo eiusdem
sensus adiectiva nulla copula coniuneta otvyrô* et èx$oôonôv.
Vitium quale sit inde perspicitur quod, si verba orvyvov q>wxa
ix&oàonôv ab participio bçtôv pendere statuimus, simul cum Tur-
nebo Se pro %s scribendum erit. Sic igilur emendabimus ut eadem
opera et duplex adiecUvum removeatur et particula sua vi uta-
tur: axvyuiv te qui*' èx&oâonôv i. e. dum vides turpes eius
, fraudes eoque odio et ipse meenderis tmi inùmcissitni. Quod si
verum est, illud quod priori membro (oçûîv pér) oppooatur in
proximo demum versu quaerendum est, ubi non recte habest verba
an3 aioxQÙv. Non certa in promptu est coniectura, sed quam
proferam ul cerliorem alii circuimpioiant fivçia â' àd-çwv. àva-
tiïXovsa mX. Extremum nomen *Odvooevç nemo dubitat quin
interpretamentum sit, quod cum reciperetur genuinum vocabulum
loco submovit: ovôsLç coniecit Arndt.
Electrae lamentatio v. 86 sqq. sic incipit:
w axtoç àyvov
xai yïjç laèuotQ1 aij^, afc pot
nolXàç fiev &çr;pœv ffiôâç,
nollàg ô* ânrjçeiç jjo&ov
90 oiéçvwy nkrjyàç alpaaaofiéviûv,
ortoza* âvoqteçà *t/§ vnolettp&jj '
zà ôè izttwv%iôwv tjdt] atvysçai
{jvviaùa" evvai fioysçûiv olxttov,
oaa to* ôvotqvov kptov &çfjvâi
95 Ttatéç t ov xctià fièv ßciQßaQOv aîav
q>otvtoç *'Açi}ç ovx èÛévioev xtA.
vos, ioquit, appello, nunc ipsum orientent soient et aèrent; vestrunt
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KAIBEL
enim uterque «r partem habetis eohm quae in terris genmtur, ita
me qmque et soletie audirt et nunc audietis. Sic haec sine dubio
intellegenda sunt, quae si quis arlificiose minis dicta putaverit,
respondeo propter hoc ipsura Pherecratem comicum derisisse.
Versu 87 non iaôfiOQOç, ut Bergkius,, sed foôpoiç', ut ante Por-
sonum librarius codicis Vindobonensis coniecerat, ab ipso poeta
scriptum esse pro eo quod traditur ioôftoiQOç, eo confidentius
afûrmo, quod per totum hoc canticum nullum sibi proceleusma-
ticum permisit Sophocles. Falso aliquis librarius in archetypi
scriptura ioépoiç' apostrophi notam pro compendio interpretatus
temeraria diligentia perscrîpsit loôfioiçoç. Non commemorarem
hoc, nisi compari modo alium ex eis quos adscripsi versibus sa-
nari posse crederem. Corrupta enim verba %à êè navvv%lôw
i-ôrj ojvysçaï Çvvioao1 evvat fiûyegtàP oixiurw alii aliter tempta-
verunt, e*e tarnen omnium mihi videntur coniecturae esse ut aut
sententiae aut dicendi legibus officiant, Recepit nu per post alios
Michaelis Parisini libri leclionem otxtuv pro oUiàv, quod non
ita impugnabo ut nullam esse illius codicis fidem dicam — non-
dum enim hoc satis demonstrari potest — , sed ut poetam sic
scribere potuisse negem: quid enim esse putabimus quod suum
cubicurom Electra vocet oïxwv evvâç, quid quod poeta cum /uo-
yeçôç ßiog et simitia recte dici possent etiam oïxovç fxoyeçovç
praedicari non sane prudenter iudicaverit. Ut mittam reliquos,
qui evvai uoytçojv kéxtçtay conieeit Weck 1 mus virgini videtur
lectum genialem stravisse: sic enim Àfxrpw ôvo avyyevelç evvai
dixit Euripides in Hercule v. $00, sic Pindarus Wem. V 30 èv
Ukxqolç 'Axâotov eùvaç, cf. Eur. Iph. A. v. 132. Circumspicien-
dum ante omnia, quid ad sententiae integritatem desideretur: per-
seuserunt hoc duo ? iri docti, uterque in eodem Tocabulo rj&t] Vi-
tium quaerentes, e quibus alter Froehlichius xrjâr], alter Wecklinus
Ivôov conieeit. At cum mihi rjôrj illud et apte et pulcre dictum
esse Herman nus probaverit, satius duco ut emendatio in ipsa cor-
rupted sese contineat. Sed verum sine dubio est, ta navvv%iàtav
non suffi cere ad plangores noctnrnos describendos, et optabilis is
sensus est, quem Wecklinus inferre studuit: atqui ipsum illud
foâov traditum est in Laurentiani scriptura olxtuiv i. e. oixeiatv,
quod si ad rcavwxiôiov rettuleris nihil erit quod reprehendas, et
ipsum illud xrjôt] superest in fioyeçwy lectione leviter muta la.
Sophoclem scripsisse puto:
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SENTENT1ARUM LIBER TERTHS 257
f ô àè nctvrvxiâto* rjôt] oxvyeçai •«• .1 .
fitoyéç1 olxUùtp xvl.
Cbrysotbeniidis verfea v. 380 aqq. .... •
> fAêXkovat yâf V> twvâe fArt &i$eiç yôwv
èvtav&a ntpLtytvt ëVtto pti'7iù& Tjkéov
<péyyoç nçooôtpr^ uôocr <T iv xcm]Qê<pel
atéyrj x&9voç vvod! bnôç vfivrjoetç xaxâ
du pli eis vitii certo coarguit Nauckius: neque cur carcerem Aegisthus
extra Mycenarum fines situai Electrae destinaverit iutellegitur ueque,
si career quo soli nunquam adîtus pateat xatyçBqfijç oveyrj dicitur,
simili apparet subterraneum esse. Oflfensui igitur est vocabulum
l$W¥ eo loco quo nunc legitur, requiritur idem ad rede inielle-
geodam xa%TlQt(pr\ a%éyijp; vel bacpropter iiuprobabilis est duplex
Nauckii correctio, qui pro xarwcqpa? coniecil xartûçvxi (vel xar-
<*>Qvx€t), pro x&e»éç mlem aôltutç, patetque simul cur Wila-
raowitxium a vero aberrasse putem (Hermae XIV 176), quamquam
recte is perspexil quid esset ttjocT txnôç seil, atéyrjç, extra haue
(lomum , procul a malris sororisque consuetudine. Duplex malum
ut una ex causa ortum ila una medicina sanandum est transpo-
sais duobus voeabuUs kv Y.aji;ç6(peï x&ovoç otéyr] tfjoà1 txtôç,
quo facto in propatulo est, cur poeta uoo praeoptaverit casum
magis usitatum j(#ow: geoetivum posuit eodem iure quo v. 895
scripsit fieQiotecprj xvxÀçj nàvtœv oo* ton* av^éiuv ^xijv
natçôç. Habemus igitur quem quaerebaraus locum terra tectum.
V. EvRiPtois Medea relictis apud Corintbios liberis iu exilium
profectura haec ait: . <
fyw à* iç akXrjr yalav dpt ôr. q)vyâç}
1025 riQÏv oq>qn> orao&ai xàniâùv êvàm^otag,
nçiv léntça xai yvnaïxa xai yapufkiovq
evvàç ctyrjlai Xafinâàaç %* àvaoxe&tïv.
Sensit Vitium Reiskius cum verbis magis quam versui consulens
coniceret yvvaïxaç pro yvvalxa, nec réfuta vit eum Porsonus, qui
ut nihil deteriorem esse singularem plurali numéro probaret non
magis aptum exemplum ipse attulit Ariatophaois Pluti v. 529 quam
Elmsteins Uli adstipulatus Medeae v. 1108« Offendor equidem non
tarn, ut Reiskii verbis utar, in tot tautologorum coacervatiooe
(quamquam ad Vitium interdum luxuriare Euripidem non conce-
ilam), quam eo quod substantivum yvvrj cum vocabulis kixt^a et
ivvai ita copulatur ut tria esse videantur, et praeterea eo quod
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258 KAIBEL
medium inter Xéxtça et evvctç positum dissociât quae arto vinculo
consocianda erant. Qui Xéxtça vocabulum corruptem ratus Xov-
toâ coniecit Burgesius magis impedivit orationem quam expedmt;
nam ut mittam matrem h'liis balneum parantem, aliéna omnino ab
eius quam proposuit Medea imaginis indole halneorum est memoria,
quae non in nuptiis fiunt sed ante nuptias. Volgaris est apod
omnes poetas is sensus ut virgines iuvenesve praematura morte
abrepti non tbakwium, non faces nuptiales se vidisse, non hyme-
naeum se audirisse conquerantar , cui sensui non addidisset sed
detraxisset aliquid coloris posta» si cum thalamo et facibus cou-
iunxisset balneum. Optirae videntur Xéxtça xal evvai dicta esse
(cf. v. 1338 efoi}ç kxati xal Xé%ovç), emendandum igitur quod
aperte vitiosum est yvwaîxa, et cum substantivo locus omoino non
sit, fuit verbum, quod quidem verbum ut appareat Xéxtça et
evvâç tamquam duo uni us rei vocabula esse artins coniungendum
est cum eo quod seqoitar ayrjXai. Haec omnia recte exposita
esse mihi quidem persuasum est; magis ipsi emendationi diffido,
cui si ipsa non vioerit alîi meliorem substituent. Conieci scri-
bendum esse
nçiv Xéxtça xaXXvvai te xal yaptrjXLovç
tvvaç ayijXcei Xafiftaâaç t ctvcKT^s^clv.
Confidentius et brevius alium versiculum Euripideum emen-
datum proponam. In Hercule fabula Amphitruo sic lovem in-
crepat :
<3 Zev, uâtrjv aç* bptôyauov o' bnrjoâurjv,
340 iiâ%r\v de 7iaiâbç tbv viwv èxXflÇofiev
av à1 yo&* aç* fjoooy r? kéoxetç êîvai <piXoç.
Non satis placet quod Nauckius temp ta vit Ttaiddç yové* epov a*
èxXytonev, quamquam clarius hic et melius aliis; probabilius ipse
coniecisse mihi videor
uâtrjv 6e nalôa abv tbv iubv èxhyjÇofÀev,
idque probavi amico qui a rebus incertis assensionem solel
cohibere.
VI. Secuntor comicorum aliquot graecorum fragmenta ab
Athenaeo servata. Alexis h 'Irrnioxip (Athen. VI 230b) vea-
vloxov rtaçâyiov kçôtvta xai èmôeixrvuevov tbv nXovtov trj
èçtouévr} tavta noiel Xèyovta'
totç natoi t ûna (ôvo yàç rjyov oïxo&ev),
xaxnwuat' efe to (paveçbv èxvtvixçcuuéva
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SEINTEINTIARUM LIBER TERTIUS 259
Seîvai' xva&oç â' rjr àoyvQOvç, tcnnwfiata
rtyev âvo tyajfiag, xvpßlov âè tèixaçaç, ïaœç étioaç,
5 xfwxtijçiâiov {âè) âè* oßolovg, QiXtnniâov
ItTvrôteçov xrX.
eadem verba XI 502 f. afferuntur, ubi ut leviora taceam omissa
sunt îtla ïowç êtéçaç; delevit baec Dindorfius, intégra reliquit
cum Schweighaeusero Meinekius versibus aliter divisis. Neutrum
probari posse palet, neque quisquam monitus dubitabit duplicem
agooscere lectionem, alteram térraçaç, alteram étéçaç» Nec tarnen
quam quam ïawç adverbium conicientis esse videtur coniectura esse
potest étiçaç (quis en im ubi sana tradita sunt coniecluram péri-
clitabitur insanam), sed est procul dubio anliquior eaque genuina
lectio leviter corrupta: poeta enim scripsit, ni fallor, xvußiov âè
(dv3) êtéçaç, quod postquam âvo facili casu intercidit sciolus
abquis ut numéros repararet téttaçaç corrigebat. Aperta inter-
polatione versus tertius laborat: tàxjtwfiata vocabulum eiciendum
est, quod adscripsit qui xva&ov xvpßiov ipvxtrjçtâiov ipsavilla
hunâpkata esse signiflcaret, restituendum aulem, quod verba rp
et rjyêv recte inter se conectat, ut ludam xva&oç â' rjv dpyvçovç'
ovtoç piev ovv rffev âvo âoaxuaç xtX.
Ex eiusdem poetae Pyrauno fabula apud Athenaeum VI 244 e
lepida haec Slralii parasiti verba supersunt:
IfâOi naçaoutlv xçtTnov rp itjj llrjyàotp
tj toïç Boçëââaiç ij ti &&ttov ht tovtœv rçè%etf
tj Jrjuéa Aayrpog iEteoßovräät]'
nétetat yâo, ov% olov ßadittt tag oâovç.
Adscripsi versum alterum qualis legitur in codice; epitomae (ide
freti t quae rj eï tt &àt%ov tovtwv fri Tçé'xet habet, emendant
duce Schweighaeusero »" d u &àttov ktt tçéxei. Rectius mecum
scripseris %tj> Ilrjyâoy, toïç Boçeââcnç rj &öttov ou tovtwv
Aristopbon in Pythagorista (Athen. VI 23$ cd) sic describit
ttçoç uêv to neiyr/v èa&Uiv te firjâè tv
vôfAtt,* ooâv Ti&v/aaXXov ij (Dikmniâyv *
vâiaç âè nivav ßcrrgaxog, ànoXavoai frvftwv
îa%âviûv te xâfifir), rtçoç rô Xovo9at fevnoç,
5 vnai&piog xsil*tova ôtctyuv xoipixoç,
nvlyoç Irto^elvai nai utorjfipçîaç kakeïv
260
KAIBEL
Témf;, èXaitp pipe xQV°^at fiVTe
xoviOQJÔç, àvimôârjTOÇ oq&qov neQiumtlv
yiçavoç, xa&evôetv ftrjdk hixqov vvxzeçiç.
Versum septimum primus fuit qui in suspicions vocaret Meine-
kius, emendare nuper conatus Naberus scrihere voluit UaUp ^
xexçlo&ai fiTjàk yçv> quod periculosum est maxime in Athenaei
codice emendandi genus. Melius opinor Wilamowitrio mihique
opera cessit cum coniceremus IXalqt firfôè xqIbo&qi %-ù itavt in
quibus xQit°&aL verbum illi debelur, reliqua ego correxi.
Leni med el a sanari potest Eufeuli trapnient um apud Atlie-
naeum VI 260 cd servatum, quoDionysii tyranni mores depingüntur:
aXX' èati tolç cefivoïç /uey av&aâéoTtçoç
xai tolç xôlaÇi 7tàoi %otç axûmoval %8
èttvtotf evoçytijoç* rjytitcu (dï) ôrj
tovjovç fiôvovç èXsv&éçovç, xw SovXoç 17.
Necessario requiritur quod particulae ftév opponatur, nec tarnen
reel* videtur Meinekius poetae consilium perspexisse cum toîat
âè xéXaÇc nâai scriberet paullo violentius: quo enim pacto eodem
aliquis versus adulatores animo fuisse potest quo erga irrisores
fuit, aut quo pacto is qui irrisores idem etiam adulatores pro solis
liberalis animi hominibus habere potest. Mihi videntur ad eundem
ordinem pertinere oi aefivoé et oi xôlctxeç, quorum alteri ridi-
culis laudibus animum eius captant, allen probe morati homines
neque adulandi Studium sectanlur neque irridendi odium subeunt:
in utrosque superbiorem ac severiorem se gerebat Dionysius, in-
dulgentiorem in alteros. 1 laque scribendum xoïç asfivoîç pikv
av&aôéoteçoç xat %oiç xôXaÇc rcàot, toîç oxutrvrovoi âè kav~
%6v €v6çyrttoç.
Denique Dipbilo fabulae titulum restituam quem Casanbonus
codicis lectionero ignorans quamvis ingeniosa coniectura non recte
illi eripuit. Legitur (Alb. VI 223 a) in Marciano JlqptXoç h eXatw-
vr{qpçovçovai, apographorum archetypus hàbuit êXaiù)vr)<poçoïoi>>,
Casaubonus coniecit 'EXevtiyoçovoiv, Meinekius illum secutus 'EXe-
vr,q>oçovof] , neuter cogitans virginem illam non Uevt](poçovaav
sed èXevjjyôçov dicta m oportere, ut Xapnaârfflôçov xaXafrij<poço>
xavrjyôçov, quae omuia et ipsa sunt fa bu la ru m nomina. Magis
sine dubio profani argument! fuit Diphili fabula èXeuûva qpçov-
Qovvteç sive 'EkaicuxHpçovQovvieç seu denique ne littera quidem
mulata E).auoyrj(p0OVQOvytۍ iuscripta.
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SENTENTIARUM LIBER TERTIUS 26t
VII. Oracülcm Callipoli Chersonnesi Thraciae iu urbe inven-
tum ex lapide, qai nunc Constantinopoli adservatur , denuo tran-
«cripsit loa an es Mordtmann (Mitth. d. Athen. Inst. VI 261), quo
ei apographo alia minus recte olim a me administrata esse (epigr.
fr. 1034)'), alio nun quam nisi felici coniectura redintegrari posse
apparet In ipso carmin is principio praeter leviora quaedam plane
consentit nova lectio cum ea quam Franzius ediderat
AP<|>EIHZ • YIHITETEIMIINONIEPO(v 6<nv)
APXAlftNIAPYMA «i.
lüque non corrigenda haec sunt, sed interpretanda. Urbs quaedam
dkatar antiquitus condita, culta atque dilecta Alio AP<t>EIHZ; latet
ma tris nomen vel eius dei qui in illa urbe praecipuis honoribus
utebatur vel eius herois qui urbis conditor ferebatur: itaque non
polest Catliae Urbs signiAcari, quae nec fabularem habuit originem
wqoe antiquam. lam vero versu quarto Alvog nomen videtur
f uperfsse , cui urbi, etsi quo sententiarum nexu memorata sit
propter scrip turam boc loco nimis mutilam ambiguum est, apprime
'amen apta sunt antiquitatis laus, origo divina, denique ni fallor
etiam conditoris eiusve matris nomen. Nam ut dicam quod sentio
îidetnr mihi conditor Aeni urbis Aeneas praedicari, non quidem
Wç^mijç, quod lapicidae vitium est ex noto pronuntiandi usu
Datum, sed *Ag>çeirjç Alius i. e. ^Aqfçoôlt^ç. Longe sane diversa
de Aeoiorum origine tradiderunt auctores: Mytilenaeorum Cumae-
oromque coloni fuerunt teste Strabone, nomen unde duxerint
igooratur; recte enim Meinekius quae apud Stephanum de urbe
Tbraciae leguntur ad cognominem Tbessaliae urbem transtulit.
Sed alia quae simili nomine utitur Aenea urbs Ade Hellanici (apud
Dionysium I 47) ab Aenea iussu matris condita credebatur (cf.
Friedlaender in actis menstruis acad. Berol. 1878 p. 759), et haec
ipsa ad Thermaeum sinum si ta iam antiquitus cum Aeno ad Hebrum
flnvium posita confundebatur. Confudit certe Conon (narr. 46),
qui simili ut videtur ac Dionysius auctore usus accuratius Aeneo-
ruDi origines persecutus haec addit xat xti^et (silvêlaç) jzôkiv,
i; tore juèv Aïvuct àrto xov xtîoccvtoç , vareçov âè fiaçevey-
yônoç tov ôvôficttoç Ahoç èxh'jfh). Itaque, cum praesertim
Aeneam Hellesponto traiecto priusquam in Pallenen perveniret
coDsenlaneum esset illas quoque regiones peragrasse, non sine
1) velot v. 29 scribendum est <rr/;<7at âi vv xai nç[on]îXrttov rofoqpo-
çoy <t>oï?ov.
Renne« XIX. 18
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262
KA1BEL
ratione concludere mihi videbar, easdem fabulas quae ab Aeniatis
de nobili ipsorum conditore iactabantur ab Aeniis receplas esse
ad suarum rerum memoriam mag ni fi can dam ; eoque facilius hoc
fieri potuisse credebam quod cum circa exspirantis liberae rei
publicae Romanorum tempora in gentis luliae eiusque proauctoris
honorem ab Graecis quoque multa ambitiöse ficla esse videantur,
non mirum erat si Aenii quoque nominis similitudine freti fabu-
losam Aeniatarum hereditatem, quorum quidem urbs tunc temporis
diruta fuit, sibi vindicarunt. Cum certiora huius rei testimoma
frustra ipse circumspicerem indicavit mihi Wilamowitzius meus
Ammiani Marcellini locum (XXII 8, 3), qui memorat cruentas Dio-
medis Thracii sedes et convalles, per quas Hebrus sibi miscelur,
el Maroneam et Aenum, qua dirts auspiciis coepta moxque reliaa
ad Ausoniam veierem ductu numinum properauit Aeneas; vide
XXVII 4, 13, ubi eadem fere iterantur. Ammianum dum has ler-
rarum partes describeret graeco aliquo scriptore duce et auctore
usum esse legenti patet; Timagenem Alexandrinum fuisse hunc
auctorem incerta est coniectura Mommsenii (Hermae vol. XVI 625).
El haec quidem de Aenea Aeniorum conditore : magis in eo haereo
quod Veneris nomen 'Acpçeia adhuc nondum innotuit; sed cum
lectio duorura apographorum consensu ûrmata in suspicionem vocari
nequeat, accipiendum videtur novum nomen poetae fortasse arbitrio
formatum, qui cum Apollinem non solum ^ivxrjevij sed etiam
Avvluov appellari sciret eodem modo etiam '^icpçoyéveiav putaret
"Acpçdav nominari posse. — Ad ipsum oraculum ut redeam, viden-
tur Calliupolitae deum aliquem Aeniorum de pestilentia averteoda
consuluisse, quibus deus per magnisonas verborum ampullas ita re-
sponderet ut ante omnia suam urbem celebraret: vos qui ad sacrm
nostram antiquitus conditam Venerisque filio dilectam urbem adve-
nistis e. q. s.
Vin. Tabellae aeneae ante hos cxxx annos in Bruttiorum re-
gione repertae (CIG. 5773) diras inscriptas esse bene perspexit
Curtius Wachsmuth mus. rhen. XXIV (1869) p. 474: imprecatur
Collyra Melittae quod non reddiderit amiculum et aureos très,
quae mutua ab ipsa acceperit. Extrema qualia ipse ex aere
descripsi haec sunt:
EIAE£YNniOIH£YM<|>ArolMI-HI£Aa£A
Aoßlo^EIHNHYTToToNAYToNAEToNYnEA
eoi
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SE.NTENTIARUM Lilt EH TERT1US 263
Apparat igitur ferri non posse quae Wachsmuthius restituenda esse
coniecerat êl ôè awnloi rt ovpqxxyoi ftoi, actwg xot à&tuioç
tfy xil. Sententia perspicua perspicuis verbis expressa videtur
his il âè avvniot !j ovptpayoi, fti] eig aw o5 ct&ujiog ut]v, ?*
lito tov avzov aezov vnéJL&oi, nisi quod verba rj vnb zbv
mbv aezov vniX&oi, quae post ov/uycryoi collocata oportebat,
errore omissa extremo loco addita sunt. Forma feminina öS usus
est Aristophanes teste Eustathio (fr. 631 ed. Kock) r /uofja yàç
90 xai xcr xçéa %<h xâçapog , ubi temere Gobetus owg restitui
volait; adiectiva asyndeta conveniunt formulae solemni, cf. tab.
Heracl. I 103 ai dé tig xa — azexvoç aq>wvog èno&âvji xzl.
Baec igitur dicit Collyra: ne vivam ad lucem, si ilia mecum edat
rsd bibat vel eadem mecum sacra obeat.
scr. Gryphiae Kai. Febr. G. KAIBEL.
lb*
DIE ILIASSCHOLIEN DES CODEX LIPSIENSIS.
Ausser den beiden Veneti A und B ist es allein der Codex
Lipsiensis, dessen Scholien eine Sonderausgabe erfahren haben, von
Bachmann Leipzig 1835 — 38. Ueber den positiven Werth dieser
Compilation bestehen die widersprechendsten Ansichten. Lehre äus-
serte sich im Jahre 1833 (Aristarch.2 p. 31 f.) auf Grund der ihm
damals noch allein vorliegenden Excerpte bei Bekker Uber sie
(und die im Victorianus erhaltenen Scholien) kurz folgendermassen :
Si quis codice A rede uti vult, quodam lectionis usu et prudent ia
opus est. Qua non opus in codicibus V(ictoriano) et L(ipsiensi) et
quae B cum his communia habet. Aam de his breviter diet potest,
nullum unum verbum iis credendum esse: ein Urtheil, welches er
durch den Hinweis auf einige zweifellos irrthümliche Angaben, die
in den genannten beiden Handschriften enthalten sind, zur Genüge
begründet glaubte. Ich zweifle, ob es nach den Erfahrungen, die
seitdem mit Scholiencodices gemacht worden sind, heutzutage m>ch
einen einzigen Sachverständigen geben wird, der wegen einiger
Irrthümer und Versehen eine ganze Ueberlieferung, wie sie in
dem Lipsiensis uns nun einmal vorliegt (oder doch vorzuliegen
scheint) einfach verwirft. Die Unterlassungssünden, die Verkür-
zungen und Verdrehungen des Ursprünglichen und die übrigen
Mängel können doch nur beweisen, dass der Schreiber der Hand-
schrift nicht besser, aber auch nicht schlechter war als die grosse
Masse der Scholienschreiber überhaupt, dass also bei der Benutzung
des Codex vorsichtig und mit steter Berücksichtigung des ganzen
übrigen Materials zu Werke gegangen werden muss; von einem
nullum unum verbum iis credendum esse kann auf keinen Fall die
Rede sein.1) Auf der andern Seite findet man wiederum den
1) Auch der Venetua A ist von ähnlichen Versehen nicht frei. Beccards
wohlbegründete Einwände (de scholiit in Homert J Hadem f 'enetU A, diss.
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DIE ILIASSCHOLIEN DES CODEX LIPSIENS1S 265
Lipsiensis anstandslos als relativ selbständigen Zeugen neben den
übrigen angeführt und verwerthet, ihnen gelegentlich auch wohl
vorgezogen. Schräder, der einzige, soviel ich weiss, der sein Ver-
hältniss zu den anderen Scboliencorpora genauer untersucht hat,
kommt zu dem Resultat, dass er aus zwei heute verlorenen Massen
contaminirt sei, und bestätigt damit die Selbständigkeit der Hand-
schrift (Porphyrii quaestionum Homertcarum reliquiae p. 461).
Ich selbst bin zu dem entgegengesetzten Ergebniss gelangt
und zwar, wie ich hoffe, auf streng methodischem Wege. Ich bin
mit Lehrs der Ansicht, dass der Lipsiensis allerdings aus der
Homerscholienlitteralur zu verschwinden habe, aber nicht wegen
einiger Versehen und Fehler, sondern aus anderen, viel gewich-
tigeren Gründen, die ich im Folgenden auseinandersetzen will. Zu
diesem Zwecke ist eine gedrängte Uebersicht über den Inhalt der
Handschrift unerlässlich ; sie wird uns wenigstens nach einer Seite
die Grenze bestimmen, welche der Untersuchung von vornherein
gesteckt ist. Hoffmanns Bemerkungen in seiner sehr verdienst-
lichen Ausgabe des XXI. und XXII. Buches der Ilia s (Clausthal
1S64) S. 46 f., auf welche man einfach zu verweisen pflegt, finde
ich vor der Handschrift selbst theils unvollständig, theils geradezu
unrichtig, und zwar in Punkten, welche für unsere Frage besonders
wichtig erscheinen. Bei der Unterscheidung der verschiedenen
Hände ist er offenbar durch Bachmanns gänzlich unzuverlässigen
Abdruck irregeleitet worden.1)
Berol. 1650 p. 85) hat Lehrs in der Anm. der zweiten Auflage kategorisch
abgewiesen. — Für den Victorianus genügt es aof Römer de schotii* Victo-
rimi» (Mnnchener Schulprograram 1674) und die unten zu nennende Abhand-
lung zu verweisen.
\) Hit der Bachmannscheo Ausgabe war für diese Untersuchung schlech-
terdings nicht auszukommen. Sie giebt weder den Inhalt des Coden auch
our annähernd gerreu wieder, noch hat sie, wie ich mich durch theilweise
Nachvergleichong überzeugt habe, für die Unterscheidung der verschiedenen
Schreiberhände auch nur das Geringste gethan. Es macht geradezu den Ein-
druck, als habe Bachmann es darauf angelegt, Confusion zu stiften und den
einfachsten Thatbestand thunlichsi zu verdunkeln von Anfang bis zu Ende.
Nicht einmal die von selbst sofort in die Augen springende Dreitheilung des
Codex in zwei Chartscei und einen Bombyeinns hat Bochmann angedeutet.
Die beiden vno&iotic auf Seite 1 Bachm. gehören gar nicht zum eigentlichen
Lipsiensis, d. h. dem Bombyeinns. Dass in diesem vielfach Löcken gelassen
sind, ist für die Eruirung seiner Vorlagen begreiflicherweise von fundamen-
taler Bedeutung: keine Spur solcher Lücken in Bachmanns Ausgabe. Wo der
i
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MAASS
L
Der Homercodex Nr. 1275 der Leipziger Universitätsbibliothek
besteht aus drei verschiedenartigen Massen.
1. Fol. 1 — 50 ist auf weissem Linnenpapier von mehreren,
mindestens zwei Händen geschrieben, die beide dem 15. Jahrhunderl
angehören. Er enthält auf fol. 1 — 2' fln. die Homerviten 4 und 5
bei Westermann (biographi p. 27 s.) , an deren Schluss die soge-
nannten 'Epigramme Homers' (aus der pseudoherodoteischen Bio-
graphie) als ozixoi, ovç tnï talç nôUoi diatQtßuiv ïkeyev an-
gereiht werden. — Fol. 2b wird zunächst die Veranlassung des
troischen Krieges theilweise nach den Kyprien erzählt '), dann eine
prosaische und eine metrische Hypothesis des ersten Buchs ge-
Codex zwischen mehreren Scholien genau scheidet, sind diese oft bei Bach-
mann contaminirt, im umgekehrten Falle dagegen ohne jede Orienürnng ge-
trennt. Einen Theil der Ititerlinearglossen hat Bachmann aufgenommen (na-
türlich ohne irgend welche Unterscheidung), andere wieder nicht. Sternchen *
wendet er mit Vorliebe an, zu welchem Zwecke, habe ich nicht entdecken
können. Man wird zunächst annehmen wollen , dass durch sie Znsätze spä-
terer Hände markirt werden sollten. Fflr eine Zahl von Fällen trifft das zn,
für mindestens eben so viele aber nicht. Man denke sich bei der Benutzung
die Sternchen einfach fort. Ausserdem muss Bachmann nach Bekkers Scho-
lienausgabe verglichen haben: vielfach giebt er die Scholien nicht nach dem
wirklichen Lipsiensis, sondern nach einem der übrigen bei Bekker abgedruckten
Codices. — Ich betrachte es unter diesen Umständen als ein entschiedenes
Glück, dass ich in dieser Abhandlung die gänzliche Unbrauch barkeit des
Lipsiensis erweisen kann. Andernfalls würde eine neue Ausgabe des Lipsiensis
gefordert werden müssen. Schräder hat für seinen Porphyrius denn auch die
betreffenden Partien neu verglichen.
1) Er lautet: oi &toi rijç Gtrtdoç xai tov IlrjXéatç yâfiovç rjyoy iv
llr^itp xitç OiaoaXtaç Sçét, ij de "ïsptf àxXyToç tt7itXitq>âtj, ioç fAq laçûo-
oouo lovtovç naçovaa' ittjxayârai ovv ioiovtÔv Tf Xaßovaa XQvoovy (aî,-
Xov iniyoâfpa i» avTo) 'xfj xaXij to iii}Xov xai xou'taaoa dç Ltiaov &intti
rb avitnootov qyiXovttxovoi di vnig ovtov ij Ti"Hça xni '^S/jya xai 'Acfço-
dittj xai âéoyrai tov Jibç xçiyai airaç' o àt) âçy^aâiuyoç Eçurj nçoa-
lâtiti 7t{t6ç IdXiÇay&Qoy, tov xai llâoty, avTaç àyayfîy, Tlçtâuov de
nalda T(ôy Tçaïtov fîaotXitoç ini riji "Jdijç ßovxoXoiyra, évita ëxâorrj dûçov
Tip vtaviaxto nooitiivtv, 'Hça itev ßaotleiav xqv /neytarqv, 'A&rjvâ di to
iv noXitiotç xçaroç, 'Aqjoodirq de Ttjv xaXXto~rr]v yvvatxa 'EXêviiv, y xai
ovv&éttevoç to xaXXtaTtïov viper xai aviinçaTzovatjç avTtjç nXtvaaç eis
Aaxedaiiiova 'EXévqv àçndÇti xrtv tov MeveXàov yvyaîxa, ö&ev di; ivaeTt}
nôXeuov a wißt yevio&at "EXXtjoi re xai Tçoiaiy. Die Erzählung steht mit
einigen Varianten unter Libanius' diluai a (Mythogr. graeci ed. Wetter-
mann p. 37 «J, Hfl.).
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DIE ÎLIASSCHOLIEN DES CODEX LIPSIENSIS 267
geben, die letztere in nur einem Hexameter.1) — Fol. 3' Eiç n]v
Dfirßov 'Iktâôa è^yr^atç 'Ituctvvov yçafiftarixov rov TÇtiÇov
mit umfangreichen Randbemerkungen, die Bachmann mitabgedrucki
hat. — Fol. 48*— 49 b steht von anderer Hand als fol. 1 und 2
die Tollständige Homervita des Pseudoherodot. Dieser ganze erste
Theil der Handschrift kommt für unsere Untersuchung nicht in
Betracht, wohl aber der folgende.
2. Fol. 52 268 b enthält auf dickem braungelben Baum-
wolleopapier Buch I — XIX 89 der Ilias mit Scholien von derselben
ersten Hand am oberen und äusseren Rande; auch fehlt es nicht an
loterlinearglossen des ersten Schreibers, der sich von den späteren
nicht immer leicht unterscheiden lässt. Unter diesen lege ich be-
sonderes Gewicht auf diejenige, welche ich im Folgenden 'zweite
Hand' nennen will. Nach ihrer Paläographie zu urtheilen steht
« der ersten zeitlich nicht fern, sie zeigt dieselbe leicht und
flüchtig hingeworfene, kühn abkürzende Schrift, bediente sich aber
mts viel feineren Schreibmaterials und formte die Buchstaben
Wäcbtlich kleiner. Lücken, die der erste Schreiber im Texte
mehrfach, wo seine Vorlage versagte, gelassen, hat diese Hand oft
auszufüllen unternommen, auch rührt ein grosser Theil der Inter-
linearglossen von ihr her; wohl möglich, dass sie dem ersten Be-
sitzer des Codex selbst angehört. Was noch später und wiederum
zu Terschiedenen Zeiten zwischen den Zeilen nachgetragen ward,
ist auf das Fassungsvermögen byzantinischer Schuljungen berechnet
und wegzuwerfen. Auch unter den jüngeren Zusätzen zu den
Randscholien habe ich irgend etwas Brauchbares, das nicht schon
anderweitig überliefert wäre, nicht zu entdecken vermocht; auch
sie müssen von der einheitlichen Masse des Codex Bombycinus,
wie dieses Hauptstück des Lipsiensis passend genannt wird, ausge-
schlossen werden. — Es gilt nun über die ungefähre Entstehungs-
zeit des Bombycinus ein Urtheil zu gewinnen. Einen sicheren An-
haltspunkt bietet das citirte Quellenmaterial. Zu M 255 lesen wir
auf fol. 203 • von erster Hand, wie ich ausdrücklich gegen Bacil-
li "EfXfjttTQoç imygayr} • &\<ptt Xiraç Xqvaov, Xoiubv axQttxov, fy&o;
ärtamoy. Diese wie die im Bombycinus bald von erster bald von zweiter
Haod erscheinenden metrischen Ueberschriften stammen wohl aus derselben
Fabrik wie die zur Odyssee gehörigen, welche nach Naucks Yeiniuthung
frühestens im 12. Jahrhundert entslanden sind (Bulletin de VAcad. de St. Pé.
tmbourg IS72 p. 194).
268
MAASS
mann und Hoffman ü bemerke, &éXyevbov: xai èlvnei, ovx
tjvqpoaivev' ezvpoXoyeï ôh b QeooaXovîxyg drto zov aytiv zbv
àvÔQwnov, ov $éUt xai ov ßovXezai. Die angezogene Eustathius-
stelle findet sich vol. III p. Ill ed. Slallbaum: ozt ôh zb &éXyeiv
ovx Ini ifiovffi xttzai naçà z(j> noiyzfi, ug r) vozegov exei
ZQfjoiQt ôrjXov fikv xai vvv qpaveçojg* xai iv aXXoig ôh noXXaxov
b no it) trig avzb fzaotozîp' bXioç yàç opvoixrjç eveçysiag Hxoza-
oiv %b &éXyeiv ôrjXoï . . . ïva rt &éXyeiv zb ov &éXei ziç àrcâ-
yeiv. Zu O 410 bemerken die Scholien fol. 243* wieder von
erster Hand ozâ&fii]: ov xai naçoifila zb ozâ&fAij Xevxi,
tâg qnqoiv 'AyiozozéXrég, zb àzexvcûg *Wl ^nt *oùç xaXovg
'ozâ&fiT] Xevxi/ • oi ôh veiôteçot elnov zr)v Xevxrjv ozâ&fitjv knl
àoaqpovç, oneç ovx àoéoxtt 1$ OeooaXovixeï. Eustachius' Worte
stehen vol. III p. 275. 'Dahin wird', vermuthel Hoffmann p. 47,
'auch das Scholioo zu 0 555 zu rechnen sein, iu welchem Apion
und Herodorus genannt werden, und welches aus Eustathius ge-
nommen sein kann', vielmehr genommen sein muss, wie die fol-
gende Gegenüberstellung ergeben wird, Schol. 0 555 (fol. 154* von
erster Hand) : 'AolazaQXog zi]v xazà <pvoiv XaLinçàv Xéyti, xav
fÀ^ nXföovoa j) Cod.)* ei yàç jiXrjoooiXqvog r]v, ixçvnzovzo
(èxéxQvnzo Cod.) ov fiaXXov oi àozéçeg' zivèç ôi ôiéoaaoav zb
q> a i iv tj v , cp â e i ebiàvzeg ßaQvzövtp ovbfiazi xai zb vrjv
7iiQi07vâoavteç, voi'^oavzsg ziv (to Cod.) vr^v zrp véav, rjyovv zrtv
açzi qpioztÇeo&ai aQ^afiévr^v , oie avzijg duvôçov opaivovorjg
ctQttiQ£7zrj zà àozça qpaivovzai" zovzo ôè (péçezai èv zoïç
An'navog xai 'H qoôÛqov' ovzu* ôh xai Navatxâa elg
nXvvovg iovoa èo&rjza opiçei (paent]*, ov zt)v zôte qpaeivijv —
nXvv&r>vai yàç avzt)v $ôei — àXXà zijv Xafingàv zfj lôiozrjzi.
Eustath. II p. 231: àXXà q>aeivi)v Xéyei xazà'Aolozaoxov zt]v
qpvoei zoiavzrjv, xav ^ nXrfîovaa fi («fy Cod.) qnazoç' ovzw
xai Navoixâa eig nXvvovg iovoa qpéçei io&îjza <pauvt)v, ov
zr)v zôzt qpaetvrjv — nhvv$îtvai yàç avxr)v eôet — àXXà zrtv
xazâ zi ïôiov Xa^nçâv eîg yàç zt)v iôiàztjza zrjç èo&rjzog
ixeï àvaqpèoezai jj XéÇig. zivèç ôé, tu g èv zolg 'Anîwvoç
xai 'HqoôÛqov qpéoezai, ôixozourjoavzeg zr{v otXrjvrjv iv
zijt (paei vrjv, zb fihv q>âei naowÇvvav zb ôè vrjv itiçikanaoa\y
einôvzeg zr)v z(p qpâti v^v, o lozt véqv, r<yovv açzi qptJZiÇe-
o&ai ctQ^afiivyv t ore avzrjç afuôçvv (paivovorjç aQiTtçenîj za
aoiça opaivezat. Also Eustathius gehört zu den Quellen des
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DIE ILIASSCHOLIEN DES CODEX LIPSIENSIS 269
Codex, freilich zu den Nebenquellen *) : in den ersten beiden
Büchern z. B. erscheint er überhaupt nicht.')
Der zweite Terminus lässt sich, so viel ich sehe, allein der
Palflograpbie der Handschrift entnehmen und bleibt deshalb un*
bestimmt. Bis gegen Ende des 14. Jahrhunderts war Baumwollen-
papier in Gebrauch sammt der diesem Material eigentümlichen
flüchtigen Schrift. Zwischen 1200 und 1400 muss dieser Theil
der Handschrift entstanden sein. Hoffmanns genauerer Ansatz auf
1300 entbehrt paläographisch der Begründung, die Möglichkeit wird
natürlich Niemand bestreiten.') — Die Verse P 39—89 auf fol.
26S sind übrigens von einer andern der ersten jedenfalls gleich-
zeitigen Hand geschrieben.
3. Mit fol. 268 "fin. endet der Codex Bombycinus {P 89).
Auffällig erscheint, dass diese letzte Seite allein keine Scholien
aufweist. Ich sehe darin den Beweis, dass der übrige Theil der
lüas (F 90 bis zum Schluss) nicht zufällig heute im Bombycinus
fehlt, etwa in Folge des Wegfalls von Blättern: der Codex Bom-
1) Es wird manchem willkommen sein , dass Eustathius (und ebenso
Athenaeus) auch in dem Cantabrigiensis 81 des Collegium Corporis Christi
benutzt worden ist. Dass dieser Codex, welcher Was und Odyssee mit Scho-
lien enthält, im 7. Jahrhundert geschrieben sei, wie Josua Barnes zu be-
haupten wagte, hat freilich so wenig Glauben gefunden, wie Ernestis Ver-
sicherung, dass der Lipsiensis Bombycinus ins 8. gehöre. Trotzdem verspricht
man sich von dem Cantabrigienais noch viel zu viel, weil meines Wissens
noch Niemand es öffentlich ausgesprochen hat, dass es ein Minuskelcodex ist,
ein Chartaceos saec. XIV — XV, welcher solche Hoffnungen erweckt. Vgl.
La Roche, Homerische Textkritik S. 475. Hoffmann, Ausgabe des <P und X S. 4.
2) Auch die Citate des Lexikographen Pausanias entnahm der Schreiber
des Bombycinus dem Eostathins, z. B. fol. 115* zn E 726: tnjucitoamt âê,
lu y nÜtfAvn xai Toçpr, Xéyttai' zôquov âi Xiyu x^y rvnuiijy zoo/y
yn* ô AvxôtfQW y âé T(Sy Kqt}T(Ôv yhôaaa rôouar 9Ïâ*y lâiay rdfiv,
r,ç 6 7tQociQX<s>v toçuccq^ijç Xiyttar llavoaviaç âi ix rr,ç TÔQ/nréç ix rov
xa9r(xovroç âçôfÀOv ixroQutlv, ijyovr ixßaivuv. Cf. Eust. II p. 64: <x»;uf<w-
0<tt âi, <oç jj nXijfiyrj xal tôquij Xiytrat . . . iaxl â' irrrtv^a n^oa&tlvai
xmi trty xtiià Avxöfpqoya TVTiuTqy f(ô TQO%(p xé^finy, qyovy ttvXnxottäif
yQaufiqy oiâapiv âi, cfc jj xtây Kçqrày yXciooa tôçfiay olâfy iâiav xa&y
ôfiotÔTrjra itây iyrav^a, ô nQOctQx<ny lOQpaQXW Xiytxai naç' avxoîç'
ïïavoav'taç âk ix xijç rôç^rjç xai IxTOQutlv Xiyet ro xov xa&tjxoyxoç âçôuov
hßaiytty. Dasselbe gilt von den Citalen aus dem Lexikon des Aelius Diony-
sius, Aristophanes' Glossen u. A.
3) Schräder setzt den Lips. Bomb, in den Anfang des 14. Jahrhunderts,
Biels (nach mündlicher Mittheilung) 'in das 14. Jahrhundert'.
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270
M A ASS
bycinus ward nie weiter geschrieben, als er heute vorliegt. — Eine
viel spätere, wohl noch dem 15. Jahrhundert1) angehörige Hand hat
ihn fortgesetzt. Sie bedient sich nur des glänzend weissen Linnen-
papiers, bei der Spärlichkeit der Randscholien war es ihr ein
Leichtes, hier zwei Columnen auf die Seite zu bringen. Offenbar
standen dem Schreiber dieses Theites nicht die in den Scholien
des Bombycinus benutzten reichhaltigen Hilfsmittel zur Verfügung,
er gab, was er hatte, und das war wenig und werthlos. Jedenfalls
beruht die wirkliche oder geglaubte Bedeutung des Lipsiensis für
die Homerscholienlitteratur nicht auf diesen dürftigen Resten, son-
dern einzig und allein auf dem Inhalt des Bombycinus, der uns
darum ausschliesslich im Folgenden beschäftigen wird.
IL
Der Schiffskatalog wird im Lipsiensis fol. 75' sqq. als selb-
ständiger Bestandteil behandelt und demgemäss auch von erster
Hand mit eigener Ueberschrift versehen: àçxrj irjç Boiwriag
'Ofiijçov. Hätte man sich jemals die Mühe genommen, seine
Scholien mit dem Venetus B auch nur flüchtig nach den Ausgaben
zu vergleichen , so würde man sofort die auffällige Thatsache be-
obachtet halten, dass die beiden Handschriften sich in dieser Partie
vollständig decken. Sogar die Zusätze des Venetus B von zweiter
Hand, welche beträchtlich jünger ist als die erste, aber noch vor
das 14. Jahrhundert angesetzt werden muss, kehren in durchgehen-
der Uebereinstimmung und in derselben Reihenfolge wieder hier wie
dort. Die auszunehmenden Fälle kommen der übrigen Masse gegen-
über gar nicht in Betracht. So steht aus Versehen im Lipsiensis
Schol. 702 vor 700, 632 vor 631, 599 von zweiter Hand (des Vene-
tus B) vor dem Schol. von erster, endlich ist das Einleitungszetema
Schol. 494 durch Zufall hinter Schol. 523 verschlagen. Wegge-
lassen sind nur zwei Schol. 509 (= vol. III p. 141, 1 1 — 12Dindorf,
also ganz kurz und darum leicht zu übersehen), und ein unge-
wöhnlich umfangreiches und darum unbequemes Scholion ibid.
p. 147, 7 — 151, 30. Dem gegenüber findet sich im Lipsiensis kein
Plus von erster Hand — denn in dem Schol. 554 aoo n ro a t:
7tçûjTog xoopov 7io).é^iov tt]v Tzaqâxa^iv tovôfiaoev xal oïtoç
1) Wenn sich Hoffmann den ganzen Codex in der Zeit von 1300—1350
entstanden denkt, so ist das nicht glaublich. Die beiden Chartacei gehören
gewiss nicht noch dem 14. Jahrhundert an.
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DIE ILIASSCHOLIEN DES CODEX LIPSIENSIS 271
(Meneslheus) , çrjoiv, ovx ix neiçaç (wie Nestor), a IV
fjlixiag sind die gesperrt gedruckten Worte zwar nicht den
Scholien des Venetus B, wohl aber dem Homertexte v. 555 NionoQ
oîoç $Qt£ev o yàç nçoyevéoteçoç rjev entnommen, also ohne
Beweiskraft — dagegen sind sämmtliche leichte und schwere Cor-
ruptelen, die in B stehen, getreulich conservirt. Einige Beispiele
werden nicht überflüssig sein. Schol. 499 lesen wir, dass bei der
boeotischen Stadt H arma der Wagen des Adrasl von der Erde ver-
schlungen sei, èxeï xatenôxhj (so Meineke) to aç^a tov 'Adçâ-
OTOv , oi àè to 'Auqpiaoâov: xatenâyi] B Lp. Schol. 511 be-
stimmt die Lage von Nisa, loti ôk naçà tov Evçinov: Evqmî-
ôrty B Lp. Schol. 526 steht ein Citat aus Kallimacbos' delischem
Hymnus (v. 73), %nnXt]v AtyiaXov te xai^Açyeoç: äoteog B Lp.
Yon Oibalos Hippokoons Sohne ist Schol. 581 die Rede: 'Inno-
vator B Lp. Schol. 649 erscheint Leukon o TahÔ: 6 taXaç BLp.
Schol. 833 "Aqtiç yàg ovôèv taiv xaxiZv XrJÇetai: ovâéva BLp.
Dies ist etwa die Hälfte der beiden gemeinsamen Corruptelen.
Sehen wir uns diejenigen Fälle an, wo der Lipsiensis vom
Text des Venetus B abweicht. Zum Theil sind diese Varianten
gleichbedeutend mit Verderbnissen, zum anderen wenn auch ge-
ringeren Theil ertragliche, aber nicht bessere Lesarten als die
von B. Es wird zweckmässig sein, diese Varianten hier allesammt
der Reihe nach folgen1) zu lassen, um die Controlle zu erleich-
tern: III p. 137, 7 Dind. ïxov B; %o%ov I 8 nvxaXyoov B:
fivxaXvaov Lp | 20 xai xçôyioç xat Çévtoç B: xçôvioç Çévioç Lp j
p. 13$, 15 noXiyviov B: noXiyviov Lp || p. 139, 27 ànb jtùv
Içex^éiog B: otnb içex&éwç Lp | 32 luoeôç B: wçaiôç Lp -|
p. 140, 28 toxlo&ai B: loxioai Lp || 141, 11 fivxt]vtuv B: ßrj-
xvvùjv Lp I noXiv — Xaxwvtxrtç om. Lp | 14 hü B: ênei Lp |
22 ovvex3 açiotoç B: ovvex* aç açtotoç Lp || 142, 11 tqi-
(pvXiaç B: tçupvXXtaç Lp | 22 oftoiotgörntt B: b^iOTçôytvi Lp |
29 onwç B: oneç Lp ] 143, 12 elxov B: ïoxov Lp | 13 av-
toiç B: avir}* Lp | 24 t< xeqpaXXtjvia B: xe(paXrjvia Lp | 33
1) Voq einem Vergleich der Lemmata des Lipsiensis mit den Dindorfschen
Cm seiner Ausgabe des Venetus B) ist natürlich abzusehen: Dindorf hat sie
willkürlich zugesetzt Im Venetus B finden sich nicht Lemmata, sondern die
bekannten Verweisungszeichen und Zahlen. Ich habe im Folgenden trotzdem
Nindorfs Lemmata beibehalten. — Die Interlinearglosseu des Lipsiensis haben
oaiürlich ebenfalls keine Lemmata.
272
M A ASS
fit] oxoçnuoivto B: i; fit] èoxoçniÇovto Lp | 34 à p élit B:
àfAéXXei Lp H 144, 21 ei fir; B: d xai fit) Lp || 145, 17 gaLué-
7irj B: xakiuôitTiyi Lp | 22 afifAüi» B: aftfivaty Lp J 146, 19 to
ê B : tij* ? Lp I 24 t$ oio/uazi arjrteôôvaç B : a^/tfidôvaç xcp
oiLifictTi Lp II 147, 8 xéxXrjxs B: xéxlt]jat Lp | 11 aqurp B:
(iç7iï]v Lp I 17 àji£QQrtynévat B: ineQQyyftévai Lp | 22 tt^Ô-
#ooç B: 7iQ('j&oç Lp | 25 toSto xaXoûai* ot frtoçeç B: xa-
lovoiv ol çijtQQêç zovto Lp H 151, 31 7tçoa>ax£Oi;CT<u B: a»a-
x^ov^rat Lp I 152,23 eïiÇafiépaç B: evÇafAévatç Lp | 30 ahs/av
o ßaodevg B: afreiav Lp || 153, 8 otiçvoioi B: omtc^ vois Lp |
11 6££tv onr^oy B: o/iÀov e^ety Lp | 25 ^(ro^ao; B:
*rjaç> Lp I 26 Xé^utv B: A^oy Lp | 31 fiôvovç B: ftôvwç Lp |
32 (foxeî tb B: doxi? Lp | 154, 24 tj Tjuiôv tjv B: t^uiovwv Lp |
25 fÂCcXiota B: /uâÀÀov Lp || 155, 4 bçoç B: to o$oç Lp.
Hierzu gesellt sich schliesslich die einzige Variante von Be-
lang p. 152, 13 zu B 805, wo Iris dem Hector den Rath ertheilt,
die Schaaren sich stammweise unter ihren heimischen Führern
sammeln zu lassen : eôei&v ovv, oti &eov xoivbv xai àv&çoînov
àotrrj ' xai fiàXlov fovto h noléfiq) ôictyoQOv Lp : ctâiâ<pooov B.
Der Venelus B hat hier wieder einmal stark gekürzt, wie so oft;
vgl. Romer, die exegetischen Scholien im Venetus B. Das Scholion
wird erst verständlich , wenn man sich v. 360 ff. , wo Nestor den
Achäerfürsten dasselbe wie Iris den Troern räth, verglichen denkt:
XQiv1 àvôçaç xai à (pvlay xcnà qpçrjzçaç 'Ayâu^ivov x%X. Aus
seinem dem Venetus B sehr ahnlichen aber vollständigeren Scho-
lienexemplar hat denn auch Euslathius vol. I p. 283 diese not-
wendige Beziehung hinzugefügt: orjueiwocu dé, ozi, h oîç ta
iqç "Içidoç tavta t$ Néatoçi b Tioirjtrjç q>9âoaç àvé&erQ
Ttaoaivovvti Ta OfiOia, cpaoiv oi nalaioi, on ïdu&v "OfitiQoç
u>ç &eov xotvbv xai àvÔQtônov t) ccQtxi). 4Und das ist zumal
im Kampfe wesentlich' also ôiâ<poç>Qv, wie der Venelus richtig
längst corrigirt worden ist. Niemand wird dieser einen so nahe
gelegten Verbesserung urkundlichen Werth beimessen wollen.
Mit dieser EigenthUmlichkeit des Lipsiensis hängt es weiter
eng zusammen, dass er Scholien willkürlich vereinigt hat, die im
Venetus B getrennt hinter einander stehen. Zu v. 761. 776. 824
le^en wir in B je zwei Bemerkungen, die erste von erster, die
zweite von späterer Hand: der Lipsiensis hat sie unterschiedslos
in eins zusammengeschrieben. Zu v. 827 bietet B vier getrennte
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DIE IL1ASSCH0LIEN DES CODEX LIPSIENSIS 273
Scholien: das dritte (von erster Hand) und vierte (von zweiter)
sind im Lipsiensis contaminirt.
Damit ist zur Evidenz bewiesen, dass der Lipsiensis für die
Scholien des Schiffskatalogs nichts ist als eine Abschrift, eine
Tillig werthlose Abschrift des Venetus B.
Nun müsste ein sonderbarer Zufall gewaltet haben, wenn sich
dieses Abhängigkeitsverhältnis auf die genannte Partie sollte be-
schränken. Vielmehr drängt sich unabweisbar die Vermuthung auf,
dass ß auch sonst vom Schreiber des Lipsiensis excerpirt ward. Dem
Ht wirklich so. Durch das ganze Scholiencorpus des Lipsiensis zieht
sich die wörtliche Uebereinstimmung mit B hindurch , ohne dass
in den fraglichen Stücken dem Lipsiensis je die Stellung einer
selbständigen (also gelegentlich auch besseren) Ueberlieferung zu-
zuweisen wäre: die ersten beiden Bücher sind von mir nach die-
Gesichtspunkt genau durchgeprüft, die übrigen stellenweise
daraathin angesehen. Ich habe also das Recht zu folgender Be-
hauptung: die Scholien B sind im Lipsiensis Bomby-
ciflos für die übrige Ilias neben anderen Quellen, für
dea Schiffskatalog dagegen ausschliesslich repro-
duce t. Warum wohl für den SchififskaUlog allein? Falls das nicht
zufallig ist, wird man wohl von vornherein zu der Annahme greifen
müssen, dass die anderen Hauptquellen (zu welchen Eustathius
nicht gebort vgl. Seite 26S) für jene Partie versagten. Man wird
sich nun erinnern, dass der SchiiTskatalog mehrfach in Hand-
schriften allein für sich als selbständiges Gedicht erscheint, los-
gelöst aus dem Verbände der Ilias, wie es ja im Lipsiensis selbst
der Fall ist, in andern ganz fehlt, z. B. im Venetus 459 saec. XIV.1)
Ist die Vermuthung zu kühn, dass unter den im Lipsiensis haupt-
sächlich benutzten Hilfsmitteln nur der Venetus B den Schiffska-
telog mit Scholien enthielt? Die weitere Untersuchung wird diese
Vermuthung zur Evidenz erheben.
III.
Welches waren nun die übrigen im Lipsiensis benutzten Hilfs-
mittel? Schon Bekkers Ausgabe der Homerscholien hätte auf die
richtige Fährte führen müssen: dort finden sich Scholien ohne
Varianten sehr häufig aus dem Lipsiensis und dem Victorianus zu-
1) Vgl. über diese Bombyciohandschrift La Boche, Homerische Textkritik
S. 459. Auch in ihr ist Eustathius benutzt.
M A AS S
sammen edirt. Sind dud auch Bekkers handschriftliche Angaben
keineswegs immer genau und frei von Versehen, so viel muss bei
der Masse der Fälle sofort einleuchten : der Victorianus geht mit
dem Lipsiensis gegen die übrigen zur Zeil publicirten Scholien-
handschriften in der Auswahl wie dem Wortlaut der Scholien un-
endlich oft zusammen. Im Victorianus giebt es keine
Scholien für den Schiffskatalog1) — wie in der Vorlage des •
Lipsiensis für diesen Abschnitt Nun kann freilich der Codei des
Petrus Victorius, der in Florenz erst im 16. Jahrhundert geschrie-
ben ward, für den erheblich alteren Lipsiensis nicht direct in Be-
tracht kommen, wohl aber sein Original, der nach seinem ehe-
maligen Besitzer, dem Lord Charles Townley, genannte, jetzt im
britischen Museum zu London befindliche Pergamentcodex 'Town-
leianus' (Burneianus 86). Dass der Victorianus eine Abschrift vom
Townleianus sei, hatte Heyne, welcher den Townleianus nach Güt-
tingen zur Benutzung von Townley selbst erhalten hatte, ver-
mulhet. Hoffmann, welchem das Verdienst gebührt, den Werth von
V zuerst in das rechte Licht gesetzt zu haben, wies mit Recht
darauf bin (p. 217), dass die von Cramer Anec. Paris. III 292 s.
herausgegebenen Proben des Townleianus Heynes Urtheil einfach
bestätigten. Römer widersprach in seiner Schrift 'die exegetischen
Scholien der Ilias im Codex Venetus B' (München 1879) p. HOn.
Hören wir ihn selbst: \. So sind mir mehrfach in V Lemmata
aufgestossen , die nicht aus dem Text des Townleianus stammen
können, weil er verschieden ist, und auch nicht aus den vor den
Scholien stehenden Lemmata derselben Handschrift, weil, wie uns
versichert wird, in jenem Codex vor den Scholien keine Lem-
mata stehen.' Die Angaben, auf die sich Römer hier bezieht, sind
falsch, wie ich aus Autopsie versichern kann. Vor den meisten
Scholien stehen Lemmata, die sich mit dem Texte keineswegs
immer decken, nur die Intermarginalscholien entbehren derselben,
wie gewöhnlich. Auch nach dieser Seite ist alles in bester Ord-
nuug. Der Victorianus stammt aus dem Townleianus: sogar die
Zusätze dieser Handschrift von zweiter und dritter Hand u. s. f.
hat der Victorianus unterschiedslos übernommen.
Der Townleianus soll erst dem 14. Jahrhundert angehören;
so Gardthausen Griech. Paläogr. p. 405, auf den man sich beruft.
1) Ich entnehme das dem Schweigen Bekkers : die Handschrift selbst hat*
ich noch nicht gesehen.
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DIE ILIASSCHOLIEN DES CODEX LIPSIENS1S 275
Ich muss das aus paläographischen Gründen für schlechterdings
unmöglich erklären und glaube mit Bestimmtheit, dass sich Gardi-
hausen sein Unheil lediglich nach der Photographie in der Palaeo-
graphical Society 67 oder nach ganz flüchtiger Betrachtung der
Handschrift selbst gebildet bat. Wie misslich eine solche Grund-
lage für die Datirung ist, brauche ich kaum zu erinnern. Wenn
übrigens die Minuskel dieser Handschrift eine sehr starke Bei-
mischung von Majuskelelementen erfahren bat, so kann das nur
beweisen, dass sie von der klassischen Epoche der (reinen) Mi-
nuskel bereits abliegt. Diese Epoche aber zeitlich scharf zu um-
grenzen ist noch Niemandem gelungen, auch nicht Graux. Nur
so viel lässt sich sagen: Im 10. Jahrhundert sind zur Zeit noch
keine Beispiele einer so starken Durchsetzung der Minuskel mit
Majuskelformen gefunden, wohl aber schon im elften. Kein Vor-
sichtiger wird daher über das 11. Jahrhundert bei der Datirung
des Townleianus zurückgehen wollen. Im 11. könnte er, seiner
Schrift nach zu urtheilen, sehr wohl entstanden sein, gewiss aber
auch noch etwas später, jedenfalls erhebliche Zeit vor dem 14. Jahr-
hundert.
Die zum Theil noch erhaltene Subscriptio des Townleianus
von erster Hand enthielt ursprünglich auch das genaue Datum,
an welchem der Codex fertig geworden war. Später, als man
eiu Interesse daran hatte, den Codex für älter auszugeben als er
wirklich ist, wurde die Jahreszahl ausradirt. Tag, Monat und In-
diction sind stehen geblieben. Die Subscriptio lautet:
6T€A6ld)0H JULHNl C6nT6MBPIUUI IH
e , > 0) _
HM6PA Z INAIKTI IT »)
Es gilt das Jahr nach den Angaben über Indiclion , Monat und
Tag zu ergänzen. Dazu liegen folgende Anhaltspunkte vor: 1) Der
18. September des Jahres fiel auf einen Sonnabend. 2) Seine
Indiclion trug die Zahl 13. Nun waren es in der Zeit von 900
bis 1500 nach den massgebenden Tabellen bei Pilgram (Calenda-
rhun chronologicum medii potissimum aevi monumentis accommoda-
tnm, Viennae 1781) und L'art de vérifier les dates folgende sieben
Jahre, welche die beiden geforderten Merkmale in sich vereinigten :
1> Unrichtig steht die Subscriptio bei Nohdcn, de Porphyrii »choliis,
Cotlingae 1797, p. 46.
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276
MAASS
924. 969. 1059. 1344. 1389. 1434. 1479. ') Wir haben keine
Wahl: in die vorhin gezogenen Grenzen fügt sich nur das Jahr
1059. Ich siehe nicht an, dasselbe als das Enistehungsjabr des Co-
dex zu betrachten : seitens der Paléographie steht jedenfalls nichts
im Wege, im Gegentheil.
Eine genaue Vergleichung des Townleianus mit dem Lipsiensis
ergab for die ersten beiden Bacher das Oberraschende und ich
denke erfreuliche Resultat, dass es seine Scholien sind, die neben
dem Venetus B im Lipsiensis fortlaufen. Jeder Zweifel muss ver-
schwinden, wenn man wahrnimmt, erstens, dass auch die spateren
von zweiter Hand im Townleianus gemachten Zusätze im Lipsiensis
unterschiedslos wiederkehren, und zweitens, dass gewissen im
Townleianus frOh unleserlich gewordenen Stellen mehrfach Locken
des Lipsiensis entsprechen. Was nach Abzug von allem diesen —
ich meine die Excerpte aus dem Venetus B und Townleianus —
noch in der Handschrift übrig bleibt, wird schwerlich Jemanden
reizen: es sind ein paar werthlose Etymologien, die man in
gleicher oder besserer Fassung in den erhaltenen Etymologies
nachlesen kann, oder billige Glossen. Damit ist dem Lipsiensis
sein Urtheil gesprochen, zunächst freilich nur fOr die beiden ersten
BOcher, die ich ganz durchgeprüft habe. Ich füge hinzu, dass ich
in den übrigen von mir partiell daraufhin durchgesehenen Partien
das Ergebnias durchaus bestätigt fand. — Für diese drei Behaup-
tungen einige Belege, die mir um so nothwendiger erscheinen, als
eine selbständige Nachprüfung dem Mitforscher zur Zeit ja noch
unmöglich ist : Bekkers Excerpte aus dem Victorianus und Cramers
Proben aus dem Townleianus direct reichen keinesfalls dafür aus;
auch die Scholia vetusta et oppido erudüa in JX libnim Hindis Ho-
mert ed. C. Horneius (Helmstadii 1620), welche bekanntlich aus
1) Somit ist der Ansatz der Herausgeber der Palaeographical Society 67
nicht haltbar. Die Jahre 1210 ond 1255, zwischen weichen sie die Wahl lassen,
sind ausgeschlossen, wie schon Gardihausen mit Hecht betont hat a. a. ü.
Aber auch aus dem Charakter der Schrift schliessen sie auf das 13. Jahrhun-
dert — mit Unrecht. Gardthausen selbst muss, weil er den Codex ins 14. Jahr-
hunderl setzt, zu den Jahren 1344 und 1389 greifen. 'Eine Vergleichung dieser
Handschrift mit sicher datirten Handschriften zeigt, dass dieselbe (derTownl.)
nicht am Ende des 14. Jahrhunderts geschrieben sein kann. Es bleibt daher
nur die andere Alternative; und in der Thal scheint das Jahr 1344 noch am
besten den Anforderungen zu entsprechen.' Das klingt, als könnte man wirk-
lich in der griechischen Minuskel die Schriftunterschiede auf Dekaden fixireo !
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DIE ILIASSCIIOLIEN DES CODEX LIPSIENSIS 277
dem Townleianus (und zwar ays ihm allein) geflossen sind, geben
m diesem doch nur ein unvollständiges, theilweise auch unrich-
tig Bild.
För den ersten Punkt wird es praktisch sein, einige zusam-
nKDbängende Partien des Lipsiensis nach meiner Collation neben
«eioeo Quellen, dem Townleianus nach meiner Abschrift und dem
Ve&etusB1) nach Dindorfs Oxforder Ausgabe, einfach abzudrucken.
Die Auswahl der Stellen (B 135 — 157 und T 1 — 6) mag als ganz
mfflbg betrachtet werden.
Lipsiensis.
Fol. G7bsq. B 135. ôovça
6tGrt2t — XiXvvrai: iv hl
to'qu ttyxi Ttjv Àr&iâa xal xot-
n,r itffiiv iotörlin.
ib. oxâçra: ix rov Gxao-
Tior' iQVTo ix rov Gxtiçoî rb
«U/tföö, ig ov xal Gxüov\ua rb
w (fatoç ti'Xiyfia ' oxdçrov
on xal oxaçriov ' (Sgx(q ovv
«o rot? vtjQia (ÂÏtfa, oxrfû xal
do rov oxaçria Gxdora.
136. ci' ôi xov: àxaXXar-
lôfttâa ovv qjç xo&ovfavot ï]
pri&v d$iov tjJç xooGÔoxiaç
iiçyaGiâvot.
13S. avrcoç: iri, dxßt'v'
ifvxov £t' avrwç 268)
interlin.
139. àXX* dye&'i dyert,
hlQùijfja interim.
140. (ftvywpiv ovv vi\v-
rfivvaro jtthv tixttv Grtix<û-
ôovoa ôècîjxt — XiXvv-
rac iv M Grixcp &tyxt
hrMÔa xal xotvïp? xofjotv
Townl. interim.
ox dor a: ix rov oxaçrlov*
rovro ix rov Gxeiçcô rb tlXiG-
6a>, i§ ov xal Gxelçtj/ia rb rov
o<f£(oç tiXiyfia ' Gxdçrov ovv xal
Gxaçriov ' $Gxeç ovv dxb rov
fiTjoia fitjça, ovroj xal àxb rov
Gxaoria oxâçra Ven. b man. rec.
a Y ôi xov ?j fi i r t q a i:
dxaXXarroïfie&a ovv <bg xo&ov-
fitvoi t [ot\ ftfjôlv d$iov r//ç
xooGôoxiaç eioyaGfiivot Tow.nl.
avr<oç: ht, dxfitjv' Xtv~
xbv tr1 avr&ç
Townl. interim.
a XX ayt# : ayert, txto-
QTjtta Townl. interlin.
(fevyajfitv ovv vrjvGi:
ijôvvaro filv dxtïv Grctycofitv '
m' dXXà roi alGXQOÏ ov6fian\dXXà ro} aloxooj dvôuari dxo-
àxoTQixet rov dxôxXov. ^roixtt rov àxoxXov Townl.
to. (fiXrjv i ç xaroiôa \ çiXijv i ç x aro iôa yaîav.
'/ilav: çiXrjv rijv lôiav ' <p l-\ (f-lXtjV ri v iôiav ' y iXovç Xt]-
louç Xi) &ovrt roxftaç (£\&ovr£ roxf^aç' xaroiôa ôi,
•M)" xaroiôa ôi, ïxaoroç rijv \HxaGroç r)\v iÔiav' eÔti ôt na-
iâiav' Mti ôl xaroiôa a'iav. j roiôa aiav Townl.
141. or yàç ir i Tçoit]v:\ ov yào in Tooitjr- ovroç
ovtoç b Grixoç dvaiott rrço d/i- b gti'xoç dratytï rijv dfitytßo-
1) Mit Yen. B man. rec. bezeichne ich die zweite Hand des Venetos B,
»Hebe dem 13.— 14. Jahrhundert angehört. Nach Schräder ist sie mit Din-
-toü dritter identisch.
Herrn«. XIX. 19
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278
M A ASS
ifißokiav' Gib h riGiv ov fè-
142. toïGi &vftôr: to
aitfviôiov Tt,g rwv àv&owzojv
bttfifc Mtftavt xtoi rv'jr oi'xot
Tl OXVVJV ItXO VCaU'TUiV.
ih. lv\ gt t\&t G g ir: GTf}9og
tx tov oiziov xat TOV oï&to,
GlTUO&OV Tl OV, .TC(>« TO Tit
Gnia ôi ' avrov (o&tiG&ai ' xat
xarà Gvyxoxitr GTiô&og xat tqo-
xîj Tov (tuxyoù tig fiaxobr GTir
&og' trioi ôt xaoà to tOTtf/m
GTî'fKO CtTft&OÇ, TO Ôoikôg IGTiI-
fitvov xat (tjj txtxtxafi/rinog.
113. fit rit .t À tr rw
xkrftti f, xarà to xkïftog
interim.
o G o i or (io VÀ.7, g t st (X -
xovGar: Tirlg j;o'#orro tov
'i yafriuvorog yrtôfiqg.
144. xirri&ri' f')Q/n;Gtr
interlin.
ibg xvfiaTa: ârit tî xqou-
xÔi toç TovÀyafrifirorog tr Toig
zooßeßo vit vf ri roi g
ifitîg ô' àkkoOtv ukkog
iQijTvnr tzhGGiv
bouifîavTior tiôv *Ekki]rony tïtl
Tag ravg ovrt àkkog ovÔtlg ovrt
hôvGGtvg tovto txohjGe raxûog,
ùkk' o fùr ÏGTtjXtr àxkaig /w-
ror oi1/ a.TTÔ/itrog T^g r^ôg,
oV <ft Ixl Tfjg ixxkijGiag fitvovGi,
xal ijh&iivâ xaoâyu (eorr. .Tcrpa-
ylritai) d.TO ftîjxarfjg, loGxtQ
xa&tvÔovra tov <OÔvGGéa iytl-
oovGa; t] bji ovx oïor Tt i]r
OQfitjGitrTOjr xaQitxQftßa txîxi-
c&ai avTOvg, Soovßov xartyov-
Tog Totovrov ' ütariig oàv ijfiâg
xohôv Tt(g OLTa^lag avriâv ixi-
roay<û6eI tavTa rà exy' xtvrj-
&f] 6* dyoQi <bç xv fia' ôib
b bcvGGtvg finà tov AtGTooa
kiar' âib iv tiGiv ov qionat
Townl.
toîGi 61 iïvubr ôoivt:
to atyviôiov Tf,g Tiôr àv&Qiâ-
.tfov bofji,g tGi'(luart xtol tiôv
oïxoi ThQzrv'jr ùxovGarTior
Townl.
gt rj&eGG ir'- GTÏftog èx tov
GitIov xal tov oj&ot, Gittuj&ov
\ti or, xaqa tu rte Gixia ôi'
l aiTov ttï&eiG&ai ' xal xaTa Gvy-
I xojtijr GToj&og xal tooz^ toi
(iixxoov f ig uaxobv Griftog. tnoi
Ôt Xaçà TO ÏGTlJflt GTijGW gtî~
/foc: to o\f$«jg tGrâ/nruv xai fii
txixtxaftjrirotg Ve>. b mau. rec.
ft y t ci rt tf v r : tv T<ji .tA;|-
I &i i ^ xitTic to xkfftog:
Townl. interlin.
o G o i o ß o v À fj g éjtûx o v -
Gar- Ttrlg ijG&ovro T^g yno-
inyg tov Jiyafi^trorog Townl.
y.i ri] ^ r,' (OQftijGtr
Townl. interlin.
(Slà Tl XQifttXOVTOÇ tov À'/a-
(riftrorog h Toîg xooßtßovUv-
frirotg
v/tiïg Ô* ùkko&tr àkkog
tQîjT vttv f.tètGGt r
botn}G(h>T(or Ttôr 'fyktjrfov /.tî
1 ràg vavg ovrt â?.kog to v Au g ovte
hovGGtvg tovto £xot7(0t Taxiing,
I àkk' o fùv Igt ip.tr aftko'jg ftô-
rov ovx àxTÔfitrog ti^ viiôg,
oï ôl èxl Ttjg txxkijGiag fdrovGi^
xal xaoâytt dxb fi^xa\^i ,7
Ji&ijrâ, ojGxeq xa&tvôoi'Tk tov
'OôvGGta iytinovGa; rt oti \ovx
olôv rf t)v oQ/itjGârTOjr .tcA^>ö-
£pfyKrt ixix*G%9ai avrovç, &oi>v-
ßov xaTtxorTog tqGovtov '
ràç yovv îj/tâg Gxtôbr xo«~>v
TT^g TOTt iiTa^iag avTiôv èxiTQt r-
yiûôtï Tavra Ta txt] ' xtvï& t]
à àyoQr, (bg xvfiata' ôi<l
b 'OÔvGGtvg fitTa AÎGzoça Gvv-
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DIE IL1ASSCH0LIEN DES CODEX L1PSIENS1S 279
GvvtGu stQovxcov \6rarai (tq '
xa&tXx&y rrjv vavv, 6ià rovrov^
ixttiuxvvg, o ißovXtro xal TOVÇ
âXXovç xouiV iarl 61 Y)ôvG-\
Gtvç Ixavcôrtçoç xâvra xoä§ai
rà 6ià rov Gojftaroç, r<5v <fê
ÙXXùJV GWE T(ÛTêQOÇ ' 6 10 XÇOÇ
XOVTOV iXi]Xv&tv 1] À&qvâ ' ov
yàç 6i%a &tov xi&avbv roGov-
rov xaraGriXXtGdai &öovßov.
ib. (b g x v/i ci ra fiaxoà:
vytjXct rà ix ßä&ovg xirov-
liira ' Gvvcü&ovvrai yào aXXa
ix* aXXotç, <»ç b'XtjÇ ix ßv9ov
raoaGGOfitvyg rfe &aXaGoqg.
ib. fiaxpa: tx rov ///]xoç
ßttxybg xal fnjxoôv, xal ioGxto '
tx rov xv6oç xvÔçôç xal xv-
ôqt xaoâxoiriç, ovno xal\
ix roi fiîjxtobç fiijxçbç xal fia-
xobç' iroâxij yào rb (taxçbv
tig ßoaxv.
145. tioôg rt: tiooq b ttJtb
draroX^g xvttor, o xal dxtjXtfô-
rrt4' vôrog b dxb ßtGrmßolag*
ßo(t(>äg b àxb àoxrov.
A'ôrog: xaçà rb 6v(5 rb
ßXdtrio , ovôoco, ôvoroç, xal
dqatoiGti rov ô vôrog b ßXa-
xrixôç, olovtl rdiv xaozcov xal
tûv GWfdârcov.
146. dçoç': dxb rov oçcoqb
(Cod. (OOOQï) vxto&èGti XQÔvov
interlin.
i x a t§ a ç 6é , àvio&tv aiyi-
<W<5jjç xvtvdaq interlin.
147. Zéyvooç: b ix Çdyov
qtoôfitvoq, rffovv rî\g 6vGtcog'
ol yàç dçxaîot rrtv 6vGiv Çôtf ov
ixâXotw ' evioi 6h ix rov rb tfiv
çipttv b rb Çrtv TtâGi xaçêx<ov '
r<ô yao &èçsi nviovrog ayrov
avÇovrai ol xaonol, oV <àv rb
Çfr fyoptv.
iott xçov>x<ov Vorarat fit} xafr-
êXxcov rrjV vavv, 6ià rtœrov
èxi6tixvvç, o ißovXero xal roiç
âX/.ovt itotUv' iGrl 6i '06vG-
GtVÇ l
xavotrtoog narra xoâÇai
rà 6ià rov Gojfiarog, rcov 6t
äXXoiv GvvtrojrtQOç' 6ib xobq
rovrov éXrjXv&tv tj À&ijvâ ' ov
yào 6ixa iïtov rti$avbv roGov-
rov xaraoriXXtG&ai $OQvßov
To WML.
xv fi ara fiaxçâ: vy»j~
Xà rà èx ßa&ov<; xtvovfnva'
Gvv(o&ovrrai yày aXXa f.T* aX-
Xoiç, coç öXfß ix ßv&ov raçaG-
oo/*ivîjç rF(g, &aXârri]ç Townl.
ftaxoa- ix rov ftt}xov<; fifi~
xqoç xal fiïjxflôv iptxçbç et fii-
xçbv Cnd.), xal (oGicto ix rov
xvôoç xvôqoç xal xty6o?j xa-
Qcixoiriç, ovrco xal ix rot
fiîjXog fir}xç>bç xal fiaxQÔq ' iroà-
xt] yào rb fiaxobv tig ßoaxt
Yen. b. man. ree.
£ vçoç b dnb àvaroXïç xvê~
(or, o xal à.-rifiuôrîjÇ' vôroç
b dxb fitGtjftßQtag' ßoQQäg b
ànb dçxrov Towisl. man. rec.
No roç: xaoà rb ortô rb
ßXa7tr(x) ovoGoi ovotoç, xal ay-
atçèutt rov ô vôrog b ßXaxri-
xbç, olovtl r<5v xaonûv xal
Gojfiârcov Ven. b. man. rec.
ioçoQy: àxb rov oofoçtv
(Cod. myoot) ixto&éGu XQOVov.
Townl. interlin.
ina'iî$aç' àv<o$tv atyi6<66yç
xvticaç Towkl. interim.
Ziçvooç b ix Çôyov ytoô-
fjtvoq, rtyovv rrtç 6vGtcjç' ol
yào aQxaîoi ri]v 6vGiv Côçov
ixâXovv ' hnoi 6t ix rov rc Cfiv
qêçtiv 6 to Çfjv xâGi xaçèx<ov *
tcô yào &tQH xvtovroç ayrov
avÇovrai ol xaçjcol, âi' év ri
Çhv fyo/uv Ven. b. man. rec.
19*
\
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280
MA ASS
a>ç ô' ors xivqöst Zè<pv-I cDç ô' ort xivijGei Zètpv-
çoç: xçbç GvpxXrjçorftv x<ôv fçoç: xçbç GvpxXtjÇ&Giv T(âv
Craxvov xvéovGi Zèyvçoi' Xtr Gxaxvoyv xvéovGiv ol Ziyvooi'
tov ôh dvxlxov yrjiov, éç pô-Xtjiov ôh dvxl xov yi)iov , otç
Xtç pôyiç. ftoyiç pôXiç Townl.
ib. i]xttç<ôxaiç r) xaQaßoXi), i}xuç<ùxaiç i) xaçafioXtj, oxsç
oxtç dpuvov ' f) xçiâxrj fihv xov dptivov ' rt xç(ùxtj fthv xov xd-
xdçaxov, jj ôh rrp bpo&vpaôbv
bçfirjv interlin.
Xt'iov: ix xov Xa txixaxi-
xov, xai xov ïco xb xoçevopai,
xal xçoxfi xov « etç rj Xt'iov.
148. Ixi r' ïjfivtt: i]fivtt
to Xi'fiov xoïç GxdxvGiv , (bç
£<pçiÇtv ôh pâxfj tyxziti-
Giv' 7] ol Orccxvtç rw dvèfiiû
TjftVOVÖlV.
150. vf aç ix* iGGivovxo:
ovx dvaGxçtxxéov ' ai yàç tivv-
aXei<pôfitvai ovx dvaGxçttfjov-
xaif il fiîj ixl xtXovç xtïvxat
ôijXovGai çijpa.
XOÔlÔV ô* Vxlv£Ç&£ XO-
viq: vxb ôh x<öv xoôâv avx(ôv
véçfav dtiQOfiévij ?} xôviç dvi-
Gxaxo.
152. axxtG&ai: ixiXapßd'
veGfrai interlin.
153. ovçovç'. xà xa<pçotiôt}
oçvypaxa, oV <ùv ai vfjtç xa&èX-
xovxai e(ç xrv ÙdXaGGav, f xàç
dvxXiaç.
ovçovç: o&ev oçovovGiv ai
vftç' x(3 ôh xçôvw xoXXi rv
ng vXq xeçi avxovç interlin.
dvxï] ô1
fityaXo<pv(5q
ovçavov Ixev
tjVÇtjôt
xi\v
raça-
Xqv, %v xaxtXtxxoXôyi]Gtv liçi-
Oxotpdvife ÀxaovtvOiv.
155. vxiçpoqa: vxhç xb
siQOCt'iXov, vxhç xo dpaçpèvov '
ovopaxtxbv èxÎQQtifta, ojgxeç xal
xb ôiav ovôtxsçov dvxï xov.
n
ôh
xi\v bpo&vjiaôbv
Townl. interlin.
çaxov,
bçptjv
Xijiov: ix xov Xa ixtxaxi-
xov xal xov i(o xb xooevo/iai,
xai xçoxy xov a f/g t Xtjtov
Vkn. b. ma», rec.
èxi x1 r]ßvei: 'tjpvti xb
Xi}iov xoîç ôxâxvtiiv, a>ç £<f Qi-
çtv Ôh ßdxn iyxeiyfiiv' r\
oi oxdxvêç x<j> dvèft(p ijpvovGiv
Town: L.
vfaç èx* i G rnv ovx o: ovx
dvaGxçtxxtov ' ai yàç ovvaXu-
(f ôfitvat ovx dvanxQt<povxai, f-i
jutj ixl xéXovç xelvxai Qrjfia ôy-
XovGai Townl. interlin.
xoô<âv ô' vxèvtç&t: vxb
ôh x<âv xoô<ôv avx(ôv véo&tv
dtiooßtvi] 7j xoviç dviGxaxo
Townl.
axx£G&at: ixtXafjßavtG&ai
Tow.nl. interlin.
ovçovç: xaççouôfi àçvypa-
xa, ôi ' dtv ai vfjtç xa&tXxovxai
ftç X7JV SâXaxxav, î xàç dv-
xXlaç Townl. man. rec.
ovçovç: ö&tv oçovovGiv ai
vïitç'^ xiô ôh XQÔ^(o xoXXi) î\v
xtç vXtj xeçl avxovç
Townl. interlin.
dvxt) ô* ovçavov ïxtv:
fityaXotpvâç ijVçtjGt xt)v xaça-
Xi']v , j)v èXexxoXôynGtv vtçiGro-
<pdrtjç kxdQVtvGtv. Townl.
vxéçpoça; : vxhç xb xçoG-
fxov, vxhç xb iifiaçpévov* ovo-
paxixbv éxiççtyia, (oGxiç xai
xb ôèov ovôtx&çov dvxl xov
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DIE ILIASSCH0L1EN DES CODEX LIPSIENSIS
281
èiôvrtoç krrtxùiç xaoaXafißd-
rtrci.
vÔgtoç èxvx&h- h TOV
oixttov rôxor bjtoGTQOifr, ' v6-
Orov ôt ï pvî\aai (Ä509)* xal
voGrtjGavra àvaxra (A' 38).
156. ti ßrt k&tjraûjV- tiç
roGovror xçodyti ràç xtoixt-
Ttt'aç, d)Ç ôvvaG&ai &tbv fiôvov
cihàç fitra&tlvat ' xytijToç 61 tv
rott rçayixoîç fitjxavàç doiffi]-
earo.
ti fiit kOi^v uirtv- rb rï^
À&ijvûç dyaXfta ôoov xoartt ôid
rb OTa&ijçbv xal dvôçtiov'
bftoiûjç xal aGxiôa xaçà rb xâ-
oav txtßovXijV ôià ritg Goyiaç
àxw$tlG$at' ij avrir ydo ion
tcô viô' xal xtoixtyaXaiav ôi-
ôôaGiv axr^ ôià to tirai rï{$
ooyiaç to axoorarov ddiarov
xal tXaiav ojç xa&aQiordrijç ov-
Gqç ovaiaç' yxorbç yao vX?j tt
iXaia ' xal rooyôva ôiôôaGiv ixt
rov GTjj&ovg avTjï ôià to raxv
rov vov.
157. co xôxoi: xal riô Gxt-
rltaOficô xaXiôç xtxçfirai xal
rrtv aiaxvvrjv t<5v tf(X(ov xço-
ßißkrjjat xal nov xoXffticov ritv
Xaoàv èxâyti ' 0vfi<fiçtG9ai ôi
âXXrjXaiç °Hoav xal ké^vâv Xt~
yaw ôtlxvvGiv, 8ti ovrt fujrQvià
xoôyovov puotl ovrt xçôyovot
nrjrçviatç ôiaçtûovrai vovv(ovv
Cod.) §fovTfç.
aiyiéxoio: xaçà rb aïÇ
alycç aiyi, xal rb o gtj-
fiaivu rry TQoyrjv ' Xiytrai ydo
avrbv rtâfjXaxêvai kpdX9ttav
rrçr alya ' oï ôt, ort GxixaGroov
avrxô aiylç ijv dxb Kor^rtxfç
aiybç Xtj<f>&tlGa' oï ôh dxo rov
xaraiyiÇtiv roïç dvtfioiç xal
xvtvpaGtv ' xaXttrai yàç b dve-
fioç atyig' oï ôh Alya xoanriv
ôtôvrfoç krrixojç xaoaXa/tßd-
vtrai Townl. man. rec.
voGroç èrvx^V- h TOV
oixtïov TÔXOV VXOGTQOÇt,' vo-
gtov ôi ftv^Gat' xal vö-
GrijGavTa àvaxTa Townl.
ti ft ^ ïi&tjvat r; v tt$ to~
Govtov xoodyti ràç xtQixtrtiaç,
ùjç ôvvao&ai 9 tov fiôvov avràç
fUTa9tïvai' xqiôtoç xal t«ç
Tçayixàç piixavàq tiGtjytjGaTO
Townl.
to Ttç st&yvûç dyakßa ôoqv
XQartl Ôid to GTa&qçbv xal
dvôotîov' bfioiwç xal dtixiôa
xaoa rb xâGav txißovkitv ôta
rfjç Goqiaç, dxw&tiG&ai ' t avri}
ydo tGTi Tcô vtô ' xal xtotxttfa-
kaiav ôiôoaGiv avt% ôià to tivai
Tftg Goyiaç to dxçÔTarov d&ta-
Tor xal tXaiav û>ç xa&aowrd-
Ttjç ovGtjç ovoiaç ' <f (tjTbç yàç
vXii ii iXaia ' xal Fooyôva ôi-
ôôaaiv txl tov ör/^oi?^ avtfi
ôià to Taxi rov vov Ven. b.
cJ xôxoi: xal tcô GxtrXia-
Gfifô xaXcôç xixçtjrat xal rijv
aioxvvfjv tcôv <fiX(ov xooßtßXrj-
rai xal tcôv xoXt/ihov rijv xa'
odv èxdyei' Gvfi<(.t(>tG9ai ôi dX-
XrjXaiç'ïfoav xal k%hjvâv Xéyov
ôtixVVGlV, OTl OVTt ft1}TQVlà XQO-
yovov fiiGtl ovrt XQoyovoi fiq-
Tçviatç ôtaipioovTai vovv èxov'
Ttg Townl.
aiyiôxoio: xaoa to at£
alyôç aiyi, xal to oxrj, o Gr\-
fiaivti TTjv TQoqî'fV' Xiytrai yàç
avrbv rt(hjXaxtvai kftâX&tiav
ritr alya ' oï ôê, on GxèxaGrçov
avTiô aiylç rv dxb KçrjTixijç
aiybç Xt]<p&tlGa ' oï ôh dxb rov
xaraiyiÇttv rotç dvéfiotç xal
xvtvftaGtv ' xaXtlrai yàç b dvt-
fiog aiytç' oï ôt Alya xçokrjv
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282
M A ASS
rijv rov IJavbg &vyariça ' èx
rov öxrt ôt yivtrai xc.l tv<axia,
?l xaX(ög îfitïç TQÛf-ovoa, xar'
ixavstiCtv ôt rov o tig <ö.
rijv rov Ilavbg &vyartça' tx
rov 6%y] ôt yivtrat xal tvoyia,
ij xaXûg iifiâç rotyovöa, xar1
èxavÇrjôiv ôh rov ö tig ä>.
Yen. b. man. rec.
LlPSIENSIS.
Fol. 82bJM. ixaöroi: xoïg
tjcl Ôvo (iroariföv (ctTQoniûnôv
Cod.) to ïxaCrot traçtv ; 1} on
xarà l&ri] xal <pvXàg ôitxo-
(Sfir'&Tjoav, rj dvrï rov txdrtooi
Tçwtg rt xai 'ËXXtjvtç, <ag rb
ôtvôiXXiov t g ix a 6r o v'
(ôtvôtXXvv Cod.) ôvo yào oi
xotGßtig' éc>rl 61 hrrixôv.
2. xXayyîy. xXàCto xXayrh
xarà xXtovaafibv rov trbg y
xXayyi\ ' tvojtjj ôt rtj tig 6xi]v
(ûrtûv <f ÎQt6&ai ôvvafitvy ßorj '
rb fitvroi Ôiàxtvov rfg xoQtiag
dvanXr^QOvCnv al jtaoaßoXai '
dftyortoag ôi ràg Orçanàg ôta-
rvxoî, xal fdxQt rtXovg ovx
iÇiôrarai rov j^ovg * (o 6 r *
oïtg jtoXvxâfifiovog xal êg
Tq(o<ov ofiaôov xi t.
3. ovQavô&i xqÔ: xal rov
jrtçl rà vé<f T] rônov xal rov dxb
vtiptXiôv tig ovçavov ovroj xa-
Xtï' xaçtXxtt ôt t tîqÔ, riv ôt
rov Xôyov dnôôodiv tig rb rjvrt
xtQ' tira yjjGtv, ort fitrà ro-
oavrtjQ TtoQtvovrat xçavyfjg Htirjç
al yioavoi.
4. ä&ioqjarov ofißoov:
ov ovôtlg odog iöriv tQfiTjvtv-
ont Xôyog intérim.
5. tx' tïxtavoïo fjoâwv'
dvrl rov tig çodg, 'îrnxâg' rb
dôtâXtixrov ôh rov &oovßov
ôrjX&v xoXXdxiç ovofidÇtt ri]v
xXayyr\v' rà ôt ôtiXôrtça rûv
Ç,<Ô€ùv <f,(ûi>t]rix(ùrtça fiâXXov
tûjv dvôçtioiv.
ïxaûroi: xwg txl ôîo 6ioa~
noJv (arçaruonôv Cod.) tb t'xa-
Oroi haÇtv; i) on xarà t&vq
xal tfvXàç ôttxoôfiij&Tjfiav, t dvrl
rot txàrtQoi Toàjtç rt xal "EX-
Xtjvtg, a>ç rb ôtvôiXX&v tg
ïxaarov' ôto yào oi xnioßttg'
tari ôt krrtxôv Ven. b.
xXayyjj ry tvoxjj r': xXa~
Çfo xXayij xal xarà xXtovaCtubv
rov trbg y xXa-ftn]' èvoxîj 61
rfj tig ojtrv coroxv (f tçtô&ai 6v-
vafitnj ßotj ' rb fitvroi ôtdxtvov
rrtg xootiag dvaxXr^çovOiv al
xaoaßoXat' d/tyortoag ôt ràg
ôTQartàg ôiarvxoï, xal fit'xQ1 T*"
Xovg ovx igirtrarai rot 7&ovg '
iôar1 oitg JzoXvxdfipovog
dvôçbç iv a v X y xal i g
TQùjfov ofiaôov xi t. Ven. b.
ov Qavô& i 7to6: xal rov
jrtol rà rèytj roxov xal rov
djtb vt<f tX(5v tig ovçavov ovrco
xaXtî * xaotXxti ôi t] xqo, rràv
ôï rov Xôyov dnôôoGtv tig ro
Sjvrt xto' t'ird yrjriiv, on fitrà
roaavrtjg xoçtrovrai xçavyrç
oöqg al yiçavot. Ven. b.
d&êoyarov. ov ovôtlg ooog
törlv tQfitjVfvattt Xoyog
Ven. b.
xXayyjj r' èn' iQxtavolo
Qodcov: dvrl rov tig (>0<rç.
krnxtôç ' rb dôtaXtixrov ôf rot
&oovßov ôrjXâv noXXâxig dvo-
tiâ&i rr(v xXayyijv' rà Ôt ôtiXo-
rtoa r<âv Çoxov yaivijrixatrtQa
ttâXXov nâv dvôotiwv Vr>- Bt
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HIE ILIASSCIIOLIEN DES CODEX LIPSIENSIS 283
6. üuyfiatoiöi: ix tov
xvytiij, v ictriv tiôoç dyiüvog'
TOVTO ,T«(m TO TtTVüitif) ZTV^IQ
xrvy/iif xal dxoßolü tov t
xryitt} ' cntfiaivH M, ort xXtior-
Tf; rote daxrvkovç xXj}tto/uv '
mtaivu xal tov yoorOor' ix
tov xvyiiti yorv xvy/taioç.
Jlvy fteti o itii : ex tov xvyiii),
o töTtr tifio^ dyoiro^' tovto xa-
oa to xTVOiH» XTi'ç<i> XTvyt/ij
xtù dxoßoXy tov t xvyiu] ' otj-
fiairH M, OTi xXftOVTF^ TOVÇ
AaxrvXovçi xX^TTofiFV ' oijfiairtt
xa\ tov ypôr&ov' ix tov xvypi
yovv xvyfiaîoç Ven. b. man. rec.
Die ausgehobenen Stellen zeigen zugleich die Art der Com-
pilation. Für das zweite Buch überwiegt im Lipsiensis der Town-
leianus, fürs dritte der Venetus B. Rein Scholion findet sich im
Lipsiensis allein.
Der zweite noch zu erörternde Punkt betrifft die Lücken des
Lipsiensis, welche, wie ich oben (Seite 270) behauptete, unleser-
lichen Stellen des Townleianus genau correspondiren. Drei Be-
lege mögen genügen. Zu A 1 stehen im Lipsiensis die bei Bekker
und ßachmann getrennten ersten drei Scholien in einem einzigen
beisammen. Wir lesen da auf fol. 52' unter andern folgende
Notiz: lotéov dé' won eg ènï ovxrjç nç<I>%ov fikv uta
Vfiri§ Ovxov ioxâç, ovTùt nçwjov oçyrj &vfioç xôÀoç xotoç
uÇv£g xxX. Die freigelassene Stelle fasst acht Buchstaben, 'hziv
ohv$oç' ist aus dem Venetus A richtig eingesetzt. Ist es nun
ein Zufall, dass im Townleianus, der dasselbe grosse Scholion ohne
Varianten giebt, èoiiv überhaupt nicht, blvv^og nur mit grosser
Mühe heute entziffert werden kann? An den auf eW? kommen-
den Platz hat eine junge Hand ein 0 geschrieben. Ueberhaupt
muss nach den Lückeuangaben des Lipsiensis zu urtheilen seine
Vorlage auf den ersten Blättern , besonders auf der ersten Seite,
nur schwer zu lesen und durch Feuchtigkeit und schlechte Be-
handlung übel zugerichtet gewesen sein. Dass ein gleiches Miss-
geschick schon früh die erste Uand des Townleianus getroffen hat,
beweisen die Nachbesserungen und Ueberschmierungen jüngerer
Hitade. Eine Confrontation muss hier ganz besonders lehrreich
und ergiebig werden. — Es heisst weiter auf fol. 52* im Lipsi-
ensis zu A I eis lös: ou xaia zip 7ioir)%ixi)v ijzot ädetav n
ovyrj&etav Xafißävei ja nçootaxjixà àvji evktuuSv xai yàç
'Haioôôç qytjai 'Sevré ôrj (SI* Cod.) h*é/tete'' xai Tlhâaçoç
'pavrev ' devjeçov dé, on ov xatà aXtjd-etav raîç Mov-
oouç Inixâooovaiv àW kavzoïçS) Die zweite Hand, von welcher
Ii Diese zweite Hand ergänzte nach einem andern Codex. Vgl. Schol.
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2S4
MAASS
oben die Rede war (Seite 267), hat die leeren fünf Stellen mit
fioîoa ausgefüllt, ^ccvztv aber unvollständig belassen. Im Town-
leianus sind sämmtliche Buchstaben zwischen MvâaQOç und äti~
teQOv heute ganz unlesbar. — Der Schluss des Schol. Lips. A 53
lautet von erster Hand auf fol. 53 * : "Hça yàç 6 àr#f xat q&aç-
tov yevôpevov nçairoç 6 *A%ikX%hç .... icttçoç xai XeiçtiHroç
Ha&Tjtijç, tovxov avvdXaßev' XevxwXevov âè Trjv^çav çrp
oiv, ifttl ôiaqxxvrjç 6 âijç xaï naçô*Twv twv (piooqpoçwv hx^i-
nçvveiai' ôtà xai ßowmv, tin dt ènu/v r] zrjç oipewç béç-
yeia xcri fjpéça yvwçlÇei. Die zweite Hand des Lipsiensis
hat richtig tog un und h wxti eingesetzt. Im Townleianus sind
nach meiner Notiz zwischen l^xiXXevç nnd icnçôç vier Buch-
staben verschwunden. Nach ivéçyêta schrieb ich mir auf W\' <
xai9 mit der Bemerkung, dass auch w nur mit Anstrengung zu
erkennen sei.1)
Weitere Belege, deren es noch eine ganze Reibe giebt, will
ich lassen. Der Schluss ist unabweisbar: der Townleianus ward,
als er bereits auf den ersten Folien erheblich gelitten halte, vom
Schreiber des .Lipsiensis copirt.1)
Lips. A 42: f*ocQ$ Xoytp ptyâXaç aixtî dyxanoôôcttç xoic ßiXtoi xavxa tô
ââxQvct, o iffTi xoÇivwy lïançaÇaî fxot {lianQataipt Cod.), téntç iyù iUxi(l
öaxQvcf (y axtpati ât o ytQCjy. So die erste Hand. Die zweite
füllt mit erheblich kleinerer Schrift den leer gelassenen Raum so aus : S naçr,-
xi» itpQuiny äff 5 ça tuXauv) d. b. mit 17 Buchstaben (nach Abzug der
übergeschriebenen Abkürzungen) an Stelle der circa 9, für welche der Raum
bezeichnet ist. Der Townleianus, der genau dem Wortlaut des Lipsiensis
auch hier entspricht, bietet nur lv o^if/uari â' êxXauv o yiqwr. Ob ixXaur
im Townleianns schwer lesbar sei, habe ich mir nicht angemerkt.
1) Natürlich fand der Schreiber des Lipsiensis im Townleianus noch Viele»
intact vor, was heute arg beschädigt ist: gerade darauf wird sich sein Werth
in Zukunft beschränken. Schol. Lips. A 127 lautet nçitçi ixqoç tô
àvayxaïov xyç ànoôtouoç oix tint naxçi nçêts ovâ' 'Jzaiotç, àXZà tip
y îw ai âi h xov ïtjfii o âtvxtqoç àoçtotoç ijy, xai rè rxçoaxeacxtxw
nçôtç. Im Townleianus ist erstens die allmähliche Entstehung des Scholion«
deutlich zu erkennen, zweitens der Schluss zum Theil nicht mehr leserlich.
Er giebt £to? ixçétç: nçèç xo iyuyxàîoy xqç àno&ôotwç ovx tbxt naxçi
nçotç, dXX' oif UXaioW. Später fügte dieselbe erste Band hinzu «UÄ x»
&it!}t und die zweite gab folgendes Scholion zum Scholion: .. . tx rof
"tfjt o . . . . aoQ .9 xaxxuhy nqo . . Eine sichere Ergänzung wird
durch den Lipsiensis geboten.
2) Das Gleiche lässt sich vom Veuetus B erweisen nach Schräders Anmerkun-
gen zu den Zetemata des Porphyrins, die auf dem ersten Blatte des Codex stehn.
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DIE lLlASSCHOLIEiN DES CODEX LIPSIENSIS
2S5
Ich komme nun zum dritten und letzten Punkt. Es ward
behauptet, das« der nach Abzug des Venetus B und Townleianus
bleibende Rest der Scholia Lipsiensia werthlos sei. Für die Verse
A 103—229 z. B. beschrankt er sich (nach Bachmanns Ausgabe) auf
folgende Notizen fol. 54 b : 1 04 x a x o a a ô fi s v o ç : xaxô^avttv el-
nmv interlin. 108 o vô1 été Xeaaç: fyyov l£ àyaloyov interlin.
114 èrtet ov %&6*: ovdapiwç avrrfi interlin. 122 Çvrrjia:
xoivà xQripiaxct interlin. 163 Igco: ctvrï rov %%ù»f*ai interlin. 195
Hçrji r) ipvxf} interlin. Ueber diese Interlinearglossen, die sich
noch aus dem Codex um einige vermehren liessen, verliere ich kein
Wort: sie sind werthlos. Es bleibt Schot. 228 bei Bachmann to
âi: iv âvo fiéQ€Ot Xoyov, ïvct y 'tovro ôé oot &àvottoç vofii-
Çtrai, also ein wirkliches Scholion. Aber im Lipsiensis selbst
steht davon nichts (fol. 57 *) : die Interlinearglosse von junger
Hand zu xijç eïâetai: 9avato<pÔQOv êïôetat kanns nicht sein.
Wohl aber erscheint jenes Scholion im Venetus A. Offenbar hat
es Bachmann aus seinem Collationsexemplar (Bekkers Ausgabe)
irrthümlich dem Lipsiensis zugeschrieben.1) Damit verschwindet
aber auch das letzte Plus dieses Codex vor seinen beiden Quellen,
dem Venetus B und dem Townleianus. — Es gilt noch einen
letzten Versuch, dem Lipsiensis wenigstens partielle Brauchbarkeit
zu belassen. Im Venetus B fehlen die Blätter 68, 69, 145, d. h.
die Verse E 259—355 und st 167— 217 sammt den Scholien des
alten Schreibers; die nothdürftigen Supplemente einer jüngeren
Hand1), die — abgesehen von den acht scholienartigen Bemer-
kungen und einem Zetema — den Allegorien des sogen. Heraclit,
Suidas und Laertius Diogenes abgeborgt sind, können als Ersatz
nicht gellen (vgl. Dindorf III praef.). Copirte etwa der Schreiber
des Lipsiensis den Venetus B, als er noch intakt war? Dann
1) Schräder Porpkyrii reliquiae p. 4S9 vermuthet, dass Schol. Lips. A
106 (xçq yvoy: TQonji tov ô liç y ùç yyoq>tqiy xai àyofptçôy, otoy xçrt-
dvvôy ri 5y, ib îjâvyey to xiaç, ô lart rrjy \pvxfty, oloy xb d-v/urjçeç tij
yvxji fiov) ans Etym. Gad. 345, 25 stamme. Selbst das ist für den Lipsiensis
noch zu weit gegriffen: er fand jene Notiz vielmehr als Interlinearglosse erster
Hand ebenfalls im Townleianus vor. — Ich habe mich hier, was den Town-
leianus betrifft, auf die allernothwendigaten Angaben beschränken müssen;
eingehender wird er bei anderer Gelegenheit behandelt werden.
2) Ob diese jüngere Hand dieselbe ist, die auch sonst die Scholia recen-
tiora hinzusetzte, kann ich Dindorfs Angaben nicht entnehmen. Ich lasse das
absichtlich unentschieden. Sie sind aber wohl identisch.
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MAASS
freuen wir uns des Neuen, so gering sein Werth sein mag. Oder
waren schon damals (im 14. Jahrhundert) die bezeichneten drei
Folien abhanden gekommen? Es leuchtet ein, dass die Lösung
dieser Frage gleichzeitig die Probe auf meine Rechnung ist. Sehen
wir uns die Scholien zu E 259 — 355 an, wie sie im Lipsiensis
von erster Hand — denn nur diese kommt in Betracht — vor-
liegen; werfen wir aber zuvor einen Blick auf ihre nächste Um-
gebung. Unmittelbar nach dem bezeichneten Abschnitt hat, wie
zu erwarten stand, die Contamination des Townleianus mit Vene-
tus B in der bekannten Weise stattgefunden. So fehlt Schol. 372,
welche* die drei Homerischen Bedeutungen von bespricht
im Townleianus, steht aber (von zweiter Hand) im Venelus B ohne
Variante (Bachra, p. 251, 27—31 — Dind. IV 384, 23—26); Schol.
358 äfinvi; ot}f*aivu %çLa x%X. (ebenfalls von zweiter Hand) im
Venetus B , nicht im Townleianus (Bachm. 250, 35 — 39 = Dind.
ib< 20 — 20); Schol. 373 fig vv ae: tovto xat* l(fdnr\atv xai
xaj* àyavàxtrjoiv xài xarà &avjuao/iôv ist auch nur in B von
zweiter Hand (111 p. 248 Dind.) erhalten. Genau so stellt sich die
den fraglichen Scholien vorangehende Partie : Belege lasse ich weg.
dagegen geben die Schol. Lips. £ 259*— 355 den reinen Town-
leianus wieder — mit nur acht Ausnahmen, und von diesen stehen
wieder vier in identischer Fassung unter den acht Scholien der
Lücke des Venetus B (von jener jungen Hand): es sind die Wort-
erklärungen zu Schol. 284 {xeveatv, als Interlinearglosse fol. 107 b),
306 {ia%Lov, als Intermarginalscholion), 334 {ortâtœv: dies Scho-
lion steht auch gar nicht in der Reihe, sondern ist von der ersten
Hand des Lipsiensis . unten auf der Seite 108 b nachgetragen), 348
(Etymologie von ârjiovrç, als Interlinearglosse). Also hatte der Vene-
tus B bereits die Lücke und diese die genannten nothdürftigen
Ergänzungen erfahren, als der Lipsiensis copirt ward: dieser hat
in seinem eigentlichen Scholientext am Rande, wie
jetzt ersichtlich, nur deo Inhalt des Townleianus repro-
ducirt.
Noch ein Wort über die vier übrigen Ausnahmen. Es sind
werthlose Interlinearglossen, die sich von selbst erledigen, Vers 289
takavQtvov: hs\pv%iooEv olov tov aldrjQOV o yàç noUiu-
atrfi^Açriç 6 aiâr^QOç. 338 XÔqiteç xâfiov: bnadoï xai
vnovqyot xrfi'AipQOÔLTriç. 340 ix**>Q\ ctoolarcos Ttaçà to iojfw
to Çrjçaivu). 349 i] tvbq o n: ei e cç: a/raça bnevtiv xai Xiyeiv.
\
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■
DIE ILIASSCH0L1EN DES CODEX LIPS1ENSIS 287
Dazu gesellt sich noch Schol. Lips. 302 xsQt*<xâiov: li&ov
XeiQOTtly&r} ccnô iov nâooeo&cu Iv xeip/. Nur das ge-
sperrt gedruckte dieses Scholien fiudet sich im Townleianus (von
dritter Hand des 14. Jahrhunderts), die Etymologie ist vom Schrei-
ber des Lipsiensis hinzugesetzt. — Viel einfacher steht es mit den
Supplementen des Folium 145: für die Verse A 167—217 ist
fol. 187* ausschliesslich der Townleianus excerpirt: die Nachträge
zwischen den Zeilen und neben dem Text sind hier unterblieben.
Die ganzliche Unbrauchbarkeit der Scholien des Lipsiensis ist
somit nachgewiesen. Die Classiticirung der lliashandschriften mit
Scholien, die wir Schräders Sorgfalt verdanken (a. a. 0. 461), wird
durch den Wegfall des Lipsiensis ganz erheblich vereinfacht.
IV.
Auch für die Geschichte der beiden Homerhandschriften Ve-
netus B und Townleianus — und weiter für die Geschichte der
Homerstudien überhaupt — hat diese Untersuchung eine beachtens-
werthe Thatsache ergeben: sie müssen sich, als der Lipsiensis
entstand, also im 14. Jahrhundert, zusammen mit einem Exemplar
des Iliascommentars des Eustathius (Seite 268) an demselben Orte,
in derselben Bibliothek befunden haben. Natürlich im byzantini-
schen Reich*); über das 4Wo* wird eine gründliche Durchforschung
des Homerischen Handschriftenmaterials Sicheres ergeben. Ich
habe eine Verrauthung.*) Wachsmuth nämlich berichtet Rhein. Mus.
1863 S. 187 von dem alten angeblich noch dem 11. Jahrhundert
angehOrigen Laurentianus der Hias (plut. 32 cod. 3) folgender-
massen : *Der Hauptstock seiner Scholien stimmt mit dem Venetus B,
das übrige mit denen des Lipsiensis. Die paar Bemerkungen, die
er im Anfang des ersten Buchs mehr hat, sind alle schon durch
1) Aus Byzanz bezog Petrarca seinen Homer, von dort brachte Johannes
Aurispa den Venetos A nach Italien. Ob er ihn ebendort kaufte, ist frei-
ich eine andere Frage.
2) Im 15. Jahrhundert waren sie schon nicht mehr beisammen. Der Ve-
netus B gehörte damals zu Bessarions Bibliothek (Bekker praef. p. iv). Der
Townleianus war im Besitz der Salviati in Florenz (was Lucas Holstenios
aus dem *Codex der Salviati' anführt, findet sich Alles im Townleianus wie-
der, vgl. de vita et scriplU Porpkyrii Gap. 7); Townley hat ihn 1771 in
Rom gekauft: ein Umstand, der für die Frage nach dem Verbleib der hoch-
wichtigen Handschriftenbibliothek der Salviati ins Gewicht fallt. Uebrigens
sind noch andere Salviatihandschriften nach England gekommen.
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2SS
MA ASS
die Cramerscben Anecdola und Tzetzes Exegesis in Uiadem be-
kannt/ Ist dem wirklich so, deckt sich der nach Abzug des mit
dem Venetus B identischen Hauptstocks bleibende Rest wirklieb
mit dem Lipsiensis (nach meiner obigen Ausführung also mit dem
Townleianus, da der Lipsiensis selbst fUr jenen viel Alteren Codex
wegfällt), so wird der Laurentianus recht wichtig ') : der Gedanke,
dass er (wie der Lipsiensis) aus dem Venetus B und Townleianus,
auch zwei Handschriften des 11. Jahrhunderts, compilirt sei, scheint
mir unter jener Voraussetzung unabweisbar. Dann wären jene
beiden Codices nicht erst im 14. , sondern bereits im tl. Jahr-
hundert an demselben Orte beisammen gewesen, hätten auch ihre
Zusätze (z. B. die aus den Zetemata des Porphyrius, den Homeri-
schen Epimerismen, den Etymologica, Suidas, der Philosophenge-
schichte des Laertius Diogenes u. s. w.) ebendort erhalten.1) Wir
hätten nach einem Centrum griechischer Studien, nach einer Biblio-
thek klassischer Autoren zu forschen, die sich vom 11. bis zum
14. Jahrhundert erhielt, auch durch die schwere und den Werken
der Griechischen Litteratur so verbängnissvolle Zeit der Kreuzzüge
hindurch. Von einem solchen Centrum Homerischer und ver-
wandter Litteratur im 12. Jahrhundert haben wir sichere Kunde
durch Eustathius' Commentare zur llias und Odyssee. Zur Ilias
benutzte er unter anderen einen Codex der Zetemata des Porphy-
rius3) und einen zweiten, welcher derselben Recension entstammt
wie der Venetus B und Townleianus; ähnlich zur Odyssee. Seinen
Excerpten aus Aristophanes' léÇeiç (gewiss einem Unicum), aus
Sueton und Ps.-Zenodor entspricht Millers Athous saec. XIV, der
sich in einer Mönchsdause unweit Caryes vorgefunden hat (Mé-
langes p. 347): er bietet sich von selbst zur Combination dar.
1) Auch für die Ergänzung der heute und, wie wir eben sahen, bereits
im 14. Jahrhundert ausgefallenen Blätter des Venetus B wäre der Laurentianus
von Werth. Gleiches, wie Wachsmath vom Laar., behaupten Tychsen und
Miller vom Eacurialensis saec. XI. Die publicirten Proben reichen indessen
nicht aus. Es ist dringend zu wünschen, dass Probecoüationen der Scholien
nach einem bestimmten Schema gefertigt werden, um die Vergleichung der
Handschriften untereinander zu ermöglichen. Die in dieser Abhandlung be-
rücksichtigten Partien empfehlen sich dafür aus praktischen Gründen.
2) Dass Venetos B und Townleianus derselben Sc holi enrecension
entstammen, will ich hiermit nicht combiniren. Dass sie ans demselben
Scholienexemplar geflossen sind, ist noch nicht erwiesen.
3) Vgl. Schräder p. 459 sqq.
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DIE ILIASSCHOLIE.N DES CODEX LIPSIENSIS
289
Thessalonike, wo Eustathius, wie die Ueberschriften der IlflQexßo-
ial beweisen, arbeitete, liegt in unmittelbarster Nähe des Athos.
Der 'heilige Berg' hatte ?on den Kreuzfahrern ?erhältnissmässig
wenig, seine Umgebung, zumal Thessalonike, sehr schwer zu leiden.
Die engen Beziehungen zwischen der Mönchsrepublik des Berges
und Thessalonike stehen urkundlich fest. ') Die alte Pariser Hand-
schrift der homerischen Epimerismen, Goislinianus 387 saec. X, ge-
borte einst dem Athoskloster Laura (Montfaucon 616/. Coisl. p. 589).
Endlich besitzt die Bibliothek von Batopedion, dem bedeutendsten
der zweiundzwanzig Klöster, noch heute ein allerdings erst dem
15. Jahrhundert angehöriges Apographon des Venetus A.*) Drängt
sich da nicht die Vermuthung auf, dass jenes postulirte 'Centrum
fur die Griechische Handschriftenlitteratur' in jener Epoche eben
auf dem Athos zu suchen und zu finden sei?1)
1) Vgl. Tafel, de Thessalonica eiusque agro und Joseph Müller, Urkun-
den zur Geschichte des Athos (Miklosich, Slavische Bibliothek I).
2) Vgl. Dindorf vol. 1 praef. p. xxix.
3) Fallmerayers Behauptung, dass auf dem Athos nie ein Profanautor
copirt sei (Fragmente aus dem Orient II 1), bedarf keiner Widerlegung. — Wo-
her der Cardinal Bessarion, aus dessen Privatbibliothek wir so viele und so
wichtige griechische Handschriften besitzen, diese bezogen hat, ist bekanntlich
noch unentschieden. Den Vendus B hätte er nach obiger Vermuthung vom
Athos erhalten. Dem Bessarion gehörte übrigens auch Eustathius* Autograph
des Venediger Odysseecommentars.
Berlin, im März 1884. ERNST MAASS.
AUS GRIECHISCHEN PAPYRUSURKUNDEN.
Die vorliegende Arbeit enthält einige Resultate, die sich mir
beim Studium der griechischen Fajom - Papyri des Berliner Mu-
seums ergeben haben. Die Unordnung und Buntheit des hier Vor-
gebrachten findet ihre Erklärung, und hoffentlich auch Entschul-
digung, in der Mannigfaltigkeit der Probleme, die diese Urkunden
dem Forscher bieten. Wenn ich im Folgenden in der glücklichen
Lage bin, IrrthUmer Anderer aufzudecken und zu verbessern, so
verdanke ich dies dem umfangreichen Material dieser Sammlung,
welches mir durch die gütige Erlaubniss des Geh. Ober-Regierungs-
ratbs Prof. Lepsius völlig zur Verfügung gestellt worden ist.
I. Zum ägyptischen Münzwesen.
Dr. K. Wessely hat kürzlich versucht (Wiener Studien Bd. 5
[1883] S. 299—312 'Zum Münzwesen der späteren römischen
Kaiserzeit'), aus einem in Wien befindlichen griechischen Papyrus
eine Münzeinheit von 2600 Sesterzen für das Aegypten des dritten
Jahrhunderts (n. Chr.) nachzuweisen: aus einer Rechnung, die aus
dem zweiten Jahre des Valerian und Gallien, also n. Chr. 254/5,
datirt ist, schien in der That nach den Lesungen der Ziffern, die
Dr. Wessely dort aufführt, bei der Summirung sowohl der Ein-
nahmen wie der Ausgaben eine grosse Einheit von 2600 Klein-
münzen zu Grunde zu liegen. Indem er in den letzteren Sesterzen
erkannte, identificirte er die höhere Münzeinheit von 2600 mit
dem halben Aureus. Dies würde, wenn es sich bestätigte, ein
interessanter Beitrag zur Geschichte des Münzverfalls des dritten
Jahrhunderts sein. Doch Angaben eines Berliner Papyrus aus der-
selben Zeit zwingen mich dazu, Irrtbümer und Versehen in der
Lesung der Ziffern anzunehmen und somit das Resultat aufzu-
heben. Dr. Wessely, dem ich die folgenden Gegengründe mit-
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ALS GRIECHISCHEN PAPYRI Sl'KklNDEIS 291
tbeilte, hat ihre Richtigkeit selbst anerkannt, um so bereitwilliger,
als ihm nur eine Copie, nicht das Original selbst vorgelegen hat.
— Eine Berliner Papyrusurkunde, aus demselben zweiten Jahre
des Valerian und Gallien datirt (es ist dieselbe, deren Fund schon
1878 in der Zeitschrift für ägyptische Sprache und Alterthümer
von A. Bauer angezeigt wurde), enthält folgende Rechnung:
? y s MDß
■
Tal. 3 Drachm. 3532
400
<£> '/(pari
r>
3588
dp tij
ïî
308
S *1
•n
28
S Ir-
n
36
S «X
r>
1600
S ctçlyr
1 1 33 Vî
g à s d*x«- = Tal. 4 Drachm. 4625 »/>.
FQr die Richtigkeit dieser Lesungen kann ich bürgen, zumal sich
manche Posten durch die Angabe der beiden Factoren nachrechnen
lassen. Zum Beispiel /b££.. . €*[aoiov] vß . . . àçyvQiov <£> yyTtrj.
Dieser Rechnung ist nun, wie es ja auch sonst in jener Zeit für
Aegypten durchaus Norm ist, die Silberdrachme zu Grunde gelegt,
von der 6000 ein Talent ausmachen. Es ist nicht denkbar, dass
man in der Mitte des dritten Jahrhunderts in demselben Jahre,
in derselben Stadt Aegyptens (beide Urkunden stammen aus Ar-
sino€) sowohl nach Talenten und Drachmen als nach halben Aurei
und Sesterzen gerechnet habe. Das Zeichen §, das Dr. Wessely
für das Zeichen des Sesterz hielt, wechselt in unserer Urkunde
ohne Unterschied der Bedeutung mit der bekannten Abkürzung
für die Silberdracbme; und das Zeichen ^, das er für den halben
Aureus in Anspruch nahm, erscheint auf Berliner Urkunden auch
schon des zweiten Jahrhunderts immer als Zeichen des Talentes.
— Da es endlich gegen allen Usus der Schreiber wäre, wenn bei
zu Grunde Legung einer Münzeinheit von 2600 Sesterzen in der
Rechnung doch Posten vorkämen wie 2600(1), 2840, 3900, 4408
(cf. Wien. Stud. 1. c. p. 300) statt 1-h l-f-240, 1+1300, 1 + 1808,
so ist jene Hypothese als irrthümlich aufzugeben.
II. Ueber den angeblichen Bruchstrich.
Noch ein anderes Versehen möchte ich hier aufdecken, das
schon vor langer Zeit begangen, sich bis in die neueste Zeit er-
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292
WILCREN
halten und selbst in die Werke unserer paläograpbischen Autori-
täten Eingang gefunden hat. — Peyron zuerst hat aufgestellt
(Papyri graset, Turin 1827, Taf. Vi, No. 5), dass Brüche in grie-
chischen Documenten durch die Nebeneinandersteüung der beiden
Ziffern für Zahler und Nenner mit Zuhilfenahme eines Bruchstrichs
oach heutiger Manier ausgedrückt seien. Die Beispiele, die er
dem Pariser Papyrus No. 66 (cf. Notices et Extraits XVIII 2) ent-
nommen hat, sind folgende : ßjld — ^n; Ißlfitd — 12/44 ; a/y=l/8ï
xalvt] — 21/ss (I). Peyron selbst stellt diese Deutung nur als seine
subjective Ansicht hin. Als Factum finden wir sie bei Gardthausen,
Griechische Palaographie S. 268 und Wattenbacb, Anleitung zur
griechischen Palaographie, autogr. Theil, S. 31. — Eine genauere
Betrachtung des Papyrus, nach dem Facsimile, lehrt aber, dass an
Brüche hier gar nicht zu denken ist, sondern dass der Strich, der
für den Bruchstrich gehalten wurde, nichts weiter ist als der all-
bekannte Strich der Gleichsetzung oder Addition. Denn in allen
oben angegebenen Fällen bedeutet die Zahl nach dem Strich nichts
Anderes als die Summe der in der Urkunde unmittelbar vorher-
gehenden Einzelposten, und es ist ein reiner Zufall, dass hier die
Summe neben den letzten Posten geschrieben ist, anstatt, wie
sonst gewöhnlich, unter denselben (vgl. 1. c. Columne 3 und 4).
Die Bichtigkeit dieser Auffassung wird durch die folgende Auf-
führung der Rechnung des Papyrus evident sein:
o— 1
i — 10 Iß — 32 ß — 2 — 37
a — 1 iß — 12 a — 1 xq — 21
ß — 2 mô -44 // — 3 >i? — 58
/«J-14.
Die Annahme eiues Bruchstriches ist daher aus der griechischen
Palaographie zu streichen.1)
- *
1) [Ein ähnliches Versehen ist einem Gelehrten begegnet, der sich nicht
oft versieht; ich meine Waddington bei der Behandlong der beiden syrischen
Inschriften n. 214t». 2245 seiner Sammlung. In beiden handelt es sich am
Gräber, die von mehreren Personen auf gemeinschaftliche Kosten errichtet
worden sind, und werden die Quoten angegeben, in der ersten also: A^ovqms
'A^tXaov fiiçoç yifl'. 'Ag^ékaoç 'HçtaxXtov ftiçoç yiß'. Saßlvog MaÇtftov
(für diesen fehlt die Quote); in der zweiten also: Ovaßw piçoç zçiioy <f<u-
âtxajoy xk Zaß«d> Naxvaxita xqixoy âtaâixatov xi 2aßato ïxtoy. Wad-
dington nimmt hier — «Wàtaro* als Nenner und fasst die letzte Inschrift
als V+V» + */»*• Aber da ïxtq» unmöglich etwas anderes bezeichnen kann
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AUS GRIECHISCHEN PAPYRLSURKUEDEN 293
III. Zur Indictionsrechnung.
Von jeher hat die Auffassung der Indictionsrechnung den
Forschern manches Räthselhafte geboten und zu den verschieden-
sten Erklärungen geführt (vgl. eine Zusammenstellung der ver-
schiedenen Auffassungen hei Gardthausen, Griecb. Palttogr. S.390 ff.).
In neuerer Zeit hat der oben genannte Dr. Wessely geglaubt, für
die einzelnen Nomen Aegyptens besondere, zeitlich wechselnde In-
dictionsanfänge nachweisen zu können (in den Prolegomena ad
papyrorvm graecorum novam colUctionem edendam, Wien 1882).
Dieser Versuch ist mit Recht von Prof. Härtel im fünften Bande
der Wiener Studien ('Ein griechischer Papyrus aus dem Jahre 487
d. Chr.' S. 9) zurückgewiesen worden ; zugleich hat derselbe ver-
sucht, aus den ihm vorliegenden Datirungen von griechischen Pa-
pyri einen besonderen, festen Anfang für das Indictionsjahr in
Aegypten nachzuweisen, denn mit dem gewöhnlichen Indiclions-
aofang vom 1. September waren die Datirungen in den aus
Aegypten stammenden Urkunden nicht zu vereinigen. — Aber
einige neue Daten, die ich auf griechischen Fragmenten des Ber-
liner Museums gefunden habe, führen wenigstens die Frage nach
dem Anfangstermin des Indictionsjahres in Aegypten, wie ich glaube,
zur Losung.
Prof. Härtel lagen folgende vier Datirungen vor (p. 10):
1) Aus einem koptischen Papyrus, Revue égyptol. Paris 1880,
1 p. 105:
*Ev ftrjri Ilavvi i ïvdtxticÙvoç ißS6fir)g ccqx-
2) Aus einem Papyrus aus dem Jahre 735 n. Chr. , Éludes
égyptol. V, 1876:
èyçâtprj /iiyvi Tlctvvi tçitrjç bâixritôvoç açxfj. Und
dies Protokoll ist, wie es vorher heisst, am dritten Payni
ausgestellt.
als ein Sechstel, so sind vielmehr diese offenbar dem römischen Uncialsystem
entlehnten Brachangaben in der dafür bekannten Weise additioaell za fassen
ood ist die letzte Reihe nach unserem System 7» + 7« 7»+ 7«? V» «der
in Verhältnisszahlen 5 + 54-2, welche dann auch in richtiger absteigender
Folge auftreten. Dieselbe Reibe stellt die erste Inschrift hin; ob an dritter
Stelle hinter Ma&pov das Zahlzeichen ç auagefallen ist oder der Schreiber
dies als aus der Addition sich ergebend und insofern entbehrlich weggelassen
hat, ist nicht zu entscheiden. TH. M.J
H«ra«s XIX. 20
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294
W1LCKEN
3) Aus einem Wiener Papyrus, C. XX, aus dem Jahre 61S:
àfto nevtexaiôexâj^ç jovtov Ôvtoç fitjvbç Ilavvi té-
kei tîjç nagovarjç extyç bôtxtuâvoç.
4) Aus dem Pariser Papyr. no. 21bI% aus dem Jahre 592 (nach
Härtel 593):
Tlavvï x açxF/ ta (Denn so ist zu lesen, wie ein
Blick auf das Facsimile zeigt, nicht àçzfî M., was
Prof. Härtel sowie die Transcription von Brunet de Presle
giebt. Letzterer hatte indess p. 260 der Not. et Extr.
dazu bemerkt: Enfin notre papyrus no. 2lbi* porte au
lieu de numéro d'ordre une abréviation que nous avouons
ne pas comprendre.)
Die beiden ersten Daten hält Prof. Härtel nun für räthlich
und geboten bei Untersuchung des Indictionsanfanges der früheren
Jahrhunderte auszuschließen , da in späterer Zeit allmählich eine
Fixirung des Indictionstermins auf den Anfang des Monats statt-
gefunden habe, und kommt so auf Grund der beiden letzten Ur-
kunden, in denen der 15. Pay ni zum téXoç, der 20. schon zur
Ùqx*} gerechnet werde, zu dem Resultat, dass der Anfang der In-
diction zwischen dem 15. und 20. Payni (d. i. 10. — 15. Juni) ge-
legen habe, indem er die Ausdrucke %élei und àçxf] nicht speciell
auf den letzten und ersten Tag der Indiction bezieht, sondern ganz
allgemein auf die Zeit vor dem letzten und nach dem ersten.
Diese Hypothese wird nun aufgehoben durch die folgenden
auf Berliner Fragmenten gefundenen Daten1):
1) Aus dem vierten Jahre des Mauricius, a. 586:
IIa v vi xi? téXei ô
2) Aus dem fünften Jahre des Kaisers Heraclius, a. 615:
*Enup i v€Ofi>j>iç tékei y lvj.
3) Endüch auf einem nicht genau datirbaren Fragment, das
aber der Schrift nach auch etwa in diese Zeit fallen wird:
Ilavvi x zilei ôexcmjç tv/.
Hält man diese Angaben mit den obigen vier zusammen, so bleibt
nichts übrig, als den Knoten zu durchschneiden und das zwar
negative, aber doch hochwichtige Resultat anzuerkennen, dass es
vergebliche Mühe war, wenn man nach einem festen, an ein be-
1) Da die Sammlung noch nicht deHnttiT geordnet ist, kann ich weder
hier noch im Folgenden geuau ci tir en.
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AUS GRIECHISCHEN PAPYRUSURKUNDEN 295
ständiges Datum gebundenen Indictionsanfang für Aegypten suchte,
da es einen solchen nicht gegeben hat.
Von dieser Basis aus bleibt also kein Grund mehr, die Worte
aQXQ und tiXu in weiterem Sinne zu fassen. Andere Gründe
sind dafür eben so wenig zu finden. Ohne diese Frage bei dem
jetzigen Materialbestand bestimmt entscheiden zu wollen, will es
mir doch sachlich wahrscheinlicher und dem sprachlichen Aus-
druck angemessener erscheinen, &Qxf] una" auf den ersten
und letzten Tag des Indicüonsjahres speciell zu beziehen. Dass
wir dann eine verhältnissmässig grosse Anzahl von Documenten
haben, die gerade an diesen Tagen geschrieben waren, kann nicht
so sehr verwundern, denn es ware dem Inhalte der Urkunden,
die ja meist Kauf- oder Mielhs- oder Getreidelieferungscontracte
für die nächste Indiction enthalten, durchaus entsprechend, wenn
sie eben am ersten oder letzten Indictionstag stipulirt wären. Doch
spricht allerdings für die gangbare Auffassung die von Härtel p. 9
citirte christliche, lateinische Inschrift (Rossi, Inscr. ehr. urb. Ro-
mae I n. 979; vgl. p. C), die vom 11. August datirt, die chrono-
logische Bestimmung 'in fine ind. XV enthalt, während doch der
letzte Tag dieser Indiction auf den 31. August fiel.
Um die Verschiedenheit der Indictionsanfange Aegyptens zu
illustriren, gebe ich im Folgenden eine chronologisch geordnete
Zusammenstellung der mir zur Zeit bekannten vollständigen Dati-
rungen von Papyrusurkunden, in denen nach Indictionen gerechnet
ist. Voran stelle ich das Jahr christlicher Rechnung, darauf die
beiden Kaiserjahre, die innerhalb desselben zusammenstossen '),
1) Zwei Daten von Berliner Papyri ergeben das interessante Factum, dass
man im 6. Jahrhundert in Aegypten das Kaiserjahr nicht mehr nach alter
Weise vom 1. Thoth bis zum letzten Epagomenentage (29. Aug. — 28. Aug.)
rechnete, sondern den Tag der Thronbesteigung des jeweiligen Herrschers als
den Anfang des Kaiserjahres betrachtete, dass also die Bestimmung Justinians
iQ der Novelle 47 vom J. 537 (nQÔdrjXoy By, dç vvv piv hovç hdtxâtov
rqr tjpftiçaç yçtâtyova% fiaotXttaç, agfofiivov dt rov 'AnçûlXtov f*t}ybç Karte
Tqr nçtixtjy rjfiiçav, xo^' fjy ijftâç o &toç tolç 'Pa»f*<xtùtv btitttjâe nçn-
yuttoi, dtodéxatoy hoç yçâxj/9vot . .) auch in Aegypten durchgeführt wor-
den ist (Vgl. su der Berechnung der Jahre Justinians: J. Partseh im Prooe-
mium (p. xvn) zu Corippi Africani grammatici libri qui supersont. Berl. 1879.)
Das erste Datum, aus dem 27. Jahre des Justinian, lautet: &è& td rijç dev-
liçttç lr/. Da Justinian am 1. April 527 den Thron bestieg, so bitte nach
titer Weise sein 27. Jahr vom 1. Thoth 552 bis zum letzten Epa^omenen-
20*
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296
WILCREN
dann das Datum des Tages, und endlich die beiden lndictionen,
die sich in dem Jahre ablösen. Das jedes Mal in der Urkunde
erwähnte Kaiser- und Indictionsjahr, in welches das Datum fallt,
ist fett gedruckt.
1) Papyr. bei Young, Hieroglyphics no. 46:
a. 355. 'YVraWfafc Kuvaxavxiov Avyovotov xb £ xai
Kajvoxavxiov %ov InKpavtoxcnov Kaloaçoç to y.
17.Tybi. Ind. 18/14.
2) Wiener Papyr., bei Härtel, Wiener Studien V p. 3:
a. 487. Mtxà xrpr vnaxlav 0X/\ Aoyyivov.
28.1)Pachon xéku. Ind. 10/11.
3) Berl. Inédit um:
a. 553. Justinian 26/37. 14. Thoth. Ind. 1/1
4) Berl. Ineditum:
a. 566. Justin II 12. 14. Phaophi. Ind. 14/15.
5) Berl. Ineditum:
a. 586. Mauricius 4/5. 28. Payni xilei. Iod. 4/5.
tage 553 währen müssen. Der 14. Thoth würde danach in den Septemkr
552 gefallen sein. Da damals aber nicht die zweite, sondern die erste In-
diction war, so kommen wir nur zo einer Lösung, wenn wir das 27. Jahr
vom 1. April 553 bis zum 31. März 554 rechnen. Dann fällt der 14. Thoth
in die 2. Indiction, a. 553. — Das andere Datum lautet: YnarU? rov âtmé-
xov îpùy 4>Xj 'lovtiivov rov aUavtov Avyov<rzov iiovç nçoirov <Pa<u<pi Ii
U iv\. An Justin 1 kann, nicht gedacht werden, da dessen erstes Jahr in die
11. Ind. fällt. Unser Datum weist also auf das Jahr, in weichem Justin II,
im ersten Jahre Kaiser, zugleich Consul war, und in welchem eine 15. lad.
anfing, das heisst auf das Jahr 566. Da Justin II am 14. Not. 565 den Thron
bestieg, so batte nach alter Rechnungsweise der 14. Phaophi (= 11. Oct.)
a. 566 in das zweite Jahr des Kaisers fallen müssen. Es wird hier aber
offenbar wieder vom 14. Nov. bis zum 13. Sow gerechnet. Ich will mich
hier darauf beschränken, auf die ägyptische Berechnungsweise der Jahre Justins
hingewiesen zn haben, ohne auf die verwickelten Fragen, die sich an die
anderweitigen Datirungen setner Jahre anschliessen, einzugehen.
1) Härtel schwankt zwischen der Lesung xß und x*j, und entscheidet sich
fur ers teres. Es ist aber, gam entschieden xj? zn lesen, wie ich deutlich auf
dem guten Facsimile sehen kann. Eine Aehnlichkeit mit ß ist kaum vor-
handen. Wenn Härtel gegen n anführt, die anderen ç im Text sähen alle
anders aus, so ist dagegen anzuführen, dass die Buchstaben, weiche als Ziffern
verwendet werden, besonders die, auf welche keine Ziffer weiter folgt, immer
einen altertümlicheren und mehr dem UnctalstU sich nähernden Charakter
bewahren. So hier unser n.
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AUS GRIECHISCHEN PAPYRUSURKUNDEN 297
6) Papyr. Paris. 2tw», Not. et Eactr. p. 248:
a. 592. Mauritius 10/11. 20. Payni rfpxfl. lud. 10/11.
Durch das açxrj wird sachlich hier meine Lesung to ivf bestätigt,
?gl. oben S. 294.
7) Berl. Inedituni: 1
a. 597. Mauricius 1516. 10. Thoth. Ind. 15/1.
8) Berl. lneditum:
a. 597. Mauricius 15/16. 22. Phaophi. Ind. 15/1.
9) Berl. Inedilum:
a. 599. Mauricius 17/18. 27. Phamenoth. Ind. 2/3.
■ - —
10) Papyr. Paris. 21ter, Not. et ßxtr. p. 252:
a. 599. Mauricius 17/18. 19-. Epiphi. Ind. 2/8.
11) Papyr. Paris. 20, Not. et Extr. p. 23&:
a. 600. Mauricius 18/19. 20. Epiphi. Ind. 8,4.
Dieses Datum hat, im Zusammenhalt mit dem vorhergehenden
vie} Kopfzerbrechen gemacht, weil beide, Ober ein Jahr ausein-
ander liegend, doch in dieselbe Indiction fallen sollen, während
doch schon das frühere Datum nach der bisherigen Auffassung um
mehrere Wochen vom Indictionsanfang entfernt tag. Vgl. hierüber
x. B. Prof. Krall in der Zeitschrift f. d. österr. Gymn. 1882, XII. Heft,
S. 907. Nach unserer jetzigen Auffassung aber löst sich die
Schwierigkeil mit einem Schlage. Denn es ist danach nichts Wun-
derbares, dass die Indiction, die a. 599 vor dem 10. Epiphi an-
gefangen hatte, a. 600 erst nach dem 20. Epiphi beendigt ist
Aehulicue späte Anfänge liegen vor in dem oben erwähnten Dalum
vom 10. Epiphi, %éXei y lvj.\ in. dem von Wessely, Proleg. p. 50
mitgeteilten : 'Endy ty agxü oyâôrjç tvôixtiûjyoç, welches Harle!
bei seiner weiten Auffassung von itç%fj auch noch mit einem In-
dictionsanfang zwischen dem 15. und 20. Payni vereinigen konnte;
ferner in folgenden nicht datirharen Berl. lpedita: 28. Epiphi,
nQiinrfi iyj.àçxfi; 1. Mesori, àçxfj *y JW.J u«d 13. Mesori, vqxI
ty i* . Der Wechsel des Kaiserjahres fand zwischen deu beiden/
Dateo, am 13. Aug. 20. Mesori) statt. Da.mit ist die Schwierige
keil gelöst. - , ,.,
12) Berl. lneditum :
a. 602. Mauricius 20/21. 24. Phamenoth. Ind. 5/6.
13) Berl. Papyr. der kgl. Bibliothek, ed. Ad. Schraid, 1842:
a. 607. Phokas 5/6. 15. Tybi. Ind. 10/11.
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298
WILCKEIS
Id der Urkunde liegt ein Fehler des Schreibers vor, denn es
heisst nicht, wie zu erwarten wäre h ovç népntov, sondern ïtovç
%qL%ov. Da letzteres nur einmal, Tag und Indiction aber zweimal
genannt werden, so muss das Versehen in der Jahresangabe liegen.
Man kann daraus vielleicht abnehmen , dass damals im Gegensatz
zu früheren Zeiten die Rechnung nach Kaiserjahren im gewohn-
lichen, bürgerlichen Leben nicht so geläufig war wie die Indictions-
rechnung. Es giebl ja leider auch Urkunden genug, die nur nach
Indictionen, nicht auch nach Kaiserjahren datirt sind.
|4) Berl. Ineditum:
a. 609. Phokas 7/8. 4. Payni zélei. Ind. 12,13.
15) Berl. Ineditum; vgl. oben S. 294:
a. 615. Heraclius 5/6. 10. Epipbi, vtopt} Wçr télet. Ind. S/4-
16) Wiener Papyr. C. XIX. Wessely, Prolegom. p. 57 :
a. 616. Heraclius 6/7. 13. Choiak. Ind. 4/5.
17) Papyr. Paris. 21:
a. 616. Heraclius 6 7. 9. Payni. Ind. 4/5.
Hieraus folgt, dass a. 616 der Indictionsanfang schon vor den
9. Payni feilt (vgl. Nr. 14).
18) Wiener Papyr. C. XIX. Wessely p. 61 :
a. 616. Heraclius 6/7. 13. Payni. Ind. 4/5.
Dies widerstreitet offenbar dem vorhergehenden Dalum, wonach
schon der 9. Payni zur 5. Ind. gehörte. Während bei der Schreib-
art des Pariser Papyrus, wenngleich die ersten sechs Zeilen mit
dem Datum später leider verschwunden sind, ich kein Verseben
in der Lesung annehmen möchte, glaube ich dies bei dem Wiener
Papyrus um so eher thun zu müssen, als es paläographisch ein
leicht begreifliches Versehen ist, statt Ilavvï y zu lesen Jlavvt ly,
zumal häufig, wie ich auf Berliner Fragmenten beobachten konnte,
nachdem die vier ersten Buchstaben Ilavv durch Ligatur eng ver-
bunden sind, das darauf folgende i dann unverhältnismäßig weit
weggesetzt wird, so dass es dicht neben die Zahl des Datums tritt.
— Liest man daher in dem Wiener Papyrus Ilavvi yt so stimmt
dies vortrefflich zu dem vorhergehenden Datum: wir haben dann
den interessanten Fall, dass wir für dasselbe Jahr zwei durch nur
fünf Tage getrennte Daten haben, zwischen denen der Indictions-
anfang liegen muss. Und doch finden sich hier die Ausdrücke
àçxjj und tikei. nicht! Vgl. oben S. 294.
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AUS GRIECHISCHEN PAPYRUSURKUNDEN 290
19) Berl. Ineditum:
a. 616. Heraclius 6/7. 21. Mesori. Ind. 4/5.
20) Berl. Ineditum:
a. 618. Heraclius 8/9. 29. Phamenoth. Ind. 6/7.
21) Wiener Papyr. C. XX. Wessely, Proleg. p. 50:
a. 618. Heraclius S/9. 15. Payni Jtlei. Ind. 6/7.
22) Koptischer Papyr.t Etudes égyptol. V. 1876:
a. 735. 3. Payni ctQxij- Ind- 2I3-
Lugano. ULRICH WILCKEN.
DER BILDHAUER POLYKLES UND SEINE
SIPPE.
Die einst lebhaft discutirte Frage nach dem Stammbaum und
der Chronologie der durch die Namen Polykles, Timarchides, Ti-
mokles und Dionysios vertretenen attischen Künstlerfamilie1) ist
durch einen glücklichen Fund in Delos in ein neues Stadium ge-
treten; und wenn auch Homolle Bull, de corr. hell. 1881 S. 390
mit Scharfsinn und Gelehrsamkeit die notwendigen Folgerungen
gezogen hat, so ist die Frage doch noch nicht endgültig gelost,
namentlich deshalb nicht, weil sowohl Homolle als seinen Vor-
gängern ein chronologisches Zeugniss entgangen ist, das mir
Ed. Zeller schon vor Jahren nachzuweisen die Güte hatte. Da die
Frage auch für die Beurtheilung unserer litterarischen Ueberliefe-
rung über die attische Kunst in der hellenistischen Periode von
Interesse ist, erscheint eine nochmalige Prüfung nicht überflüssig.
Ich recapitulire zunächst, was die litterarische Ueberlieferung
besagt. Pausanias erwähnt die Söhne des Polykles an zwei Stellen :
VI 12, 9 als Verfertiger der Siegerstatue des Faustkämpfers Age-
sarchos aus Tritaia uod X 34, 8 als Verfertiger des Cultbilds der
Athena Kranaia bei Elateia, auf dessen Schild die Amazonenschlacht
vom Schilde der Parthenos copirt war. Letzteres legt die Ver-
muthung nahe, dass die Künstler Athener waren ; ihre Namen nennt
Pausanias nicht; da er aber an der zweiten Stelle sagt: xb ôè
äyal/aa ènoirjaav xat rovro ol IloXvxXéovç naïdeç, so hat
0. Müller (Kleine Schriften S. 373) den höchst wahrscheinlichen,
bei einem sorgfältigeren Schriftsteller als Pausanias sogar zwingen-
den Schluss gezogen, dass die kurz vorher, X 34, 6 als Athener
1) Bergk Zeitschr. für A.-W. 1845 S. 788. Bruno K. G. I 536. Bursian
Fleckeigens Jahrb. 87 S. 99. Löwy Untersuchungen zur griechischen Künsller-
geschichte S. 9.
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DER BILDHAUER POLYKLES UND SEINE SIPPE 301
und Verfertiger der Asklepiosstatue io Elateia genannten Bildhauer
Timokles und Timarchides eben diese Polyklessöhne sind. Ein
Künstler Polykles, wie man zunächst annehmen muss und auch
allgemein annimmt, der Vater dieser beiden, wird von Pausanias
VI 4, 5 als athenischer Künstler, Schüler des athenischen Bild-
bauers Stadieus und Verfertiger der Ebrenstatue des Amyntas aus
Ephesos, der im Pankraiion der Knaben in Olympia gesiegt hatte,
erwähnt. Diese Notiz enthalt, wie Brnnn (K. G. I S. 537) scharf-
sinnig gesehen hat, einen Anhalt zur Datirung; das Pankration der
Knaben ist erst in der 145 Olympiade eingeführt worden, und da-
mals siegte Pbaidimos aus der Troas. Der Sieg des Amyntas aus
Ephesos kann also frühstens Ol. 146 (196) fallen. Somit würde
die Tätigkeit des Polykles frühstens in die erste Hälfte, die seiner
Söhne in die Mitte des zweiten Jahrhunderts zu setzen sein.
Auch die Statue des Agesarcbos glaubte man datiren zu
können. In dem Epigramm waren die Bewohner von Tritaia als
Arkadier bezeichnet; Pausanias lässl sich darüber folgendermassen
vernehmen VI 12, 9: Idçxââaç de toàç TçixaieZç tïvai %ov èXe-
ytiov Xéyovroç aXrj&svov evçiaxov * ftôXewv yàç twv èv 'Açxaôiqc
xalç pèir èfieiXrjfiuévaiç dôfijç ovôè rèc Iç %ovç oixiaraç lavtv
ayvtaata' tàg âè i| vQXÏjç *ß vno ao&svelaç oupaveateQaç
xa< ôi ixvtb avotxio&eioaç eig MeyâXtjv nôXiv ov neçtéxei
oçpàç y$v6fitv6v note {vno te cùd.) %ov 'Açxaôùtp xoivov ôôypa.
ovôé ttvtL ïoxiv h "EXXijoi Tçlxaiav nàXiv aXXtjv ye tj zrjv
'Axatœv tvçeîv. trjvtnavta yovv kg 'AqxÔôqç tyolio av %tç
ovvteXécai tovç Toizattiç, xa£à %at vvv hi 'AQxâdwv avTwv
doiv ol èç tb 'AoyoXixoy ttXovvtsç. So die handschriftliche
Ueberlieferung ohne die Interpolationen der neueren Herausgeber.
Die stark herodoteisch gefärbte Stelle will sagen : 4 Wenn das Epi-
gramm die Tritaier als Arkader bezeichnet, so fand ich (als ich
davorstand) das ganz in der Ordnung. Denn während bei den
berühmten arkadischen Städten auch das nicht unbekannt war,
welchem Stamme ihre Gründer angehOrteu, hat sich über die von
Anfang an wegen ihrer Schwäche weniger bekannten und darum
später nach Megalopolis übergesiedelten Städte keine allgemein
gültige Meinung bei den Arkadern gebildet. Auch kann man in
Griechenland keine andere Stadt Tritaia finden als die der Achaier.
Man muss also annehmen, dass damals die Tritaier zu den Arkadern
gerechnet wurden, wie heute einige arkadische Stämme zu Argos
302
ROBERT
gezählt werden/ Die Meinung ist, dass bei kleinen unbedeutenden
Städten eine feste Ansiebt über Stammeszugehörigkeit nicht eiistirte,
so dass sie bald zu diesem bald zu jenem grösseren politischen
Gemeinwesen gerechuet werden können; so sei es offenbar auch
rail dem aebäiseben Tritaia gewesen — denn nur dieses könne ge-
meint sein, da eine andere Stadl dieses Namens in Griechenland
nicht existire — es zähle gewöhnlich zu Achaia, als aber die In-
schrift gesetzt wurde, zu Arkadien. Als Analogon dafür werden
die kleinen arkadischen Städte genannt, die, wie gelegentlich be-
merkt wird, später in Megalopolis aufgingen; keineswegs aber will
Pausanias die Frage erörtern, ob Tritaia zu diesen Städten gehört
habe oder nicht. Welchen Sinn die Stelle haben solL, wenn man
die Negation vor rteçUxei streicht und vor evçiaxoy setzt, wie
gemeinhin geschieht, ist mir unklar.
In neuerer Zeit hat man auf doppelte Weise die Periode, in
welcher Tritaia zu Arkadien gerechnet werden konnte, zu bestim-
men gesucht, ßergk meinte, dies sei nur möglich 'in der Zeit wo
Arkadien eine nicht unbedeutende politische Macht wird, das föde-
rative Element ausbildet, d. h. nach der Schlacht bei Leuktra oder
noch entschiedener nach der Schlacht bei Manüneia'. Somit setzte
er die Söhne des Polykles in das vierte Jahrhundert und nahm
consequenter Weise an, dass ihr Vater nicht der von Paus. VI 4, 5
erwähnte Meister der Statue des Amyntas, sondern der von Plinius
34, 50 in die 102 Ol. gesetzte Künstler dieses Namens war. Um-
gekehrt stellt Brunn die Hypothese auf, dass nach der Zerstörung
Korinths durch Mummius Tritaia, welches nicht an der Küste,
sondern gerade an der Grenze Arkadiens lag, diesem Lande von
den Römern zugetheilt worden sei, und sieht in der Bezeichnung
Tritaia8 als einer arkadischen Stadt kein Uinderniss Timokles und
Timarchides für die Söhne des jüngeren Polykles zu halten. Schlüsse
aus einem Epigramm, das uns nicht im Wortlaut vorliegt, wird
man stets nur mit grosser Reserve machen dürfen. Wir haben
keine Garantie dafür, dass das Epigramm richtig abgeschrieben und
wenn dies der Fall, dass es richtig verstanden ist. Den Vater-
namen des Agesarchos: Haimostratos hält man allgemein für ver-
derbt; aber das Verderbniss braucht nicht nothwendig unserer
handschriftlichen Ueberlieferung zur Last gelegt zu werden; es
kann ebenso wohl auf ein Verlesen der Inschrift oder auf falsche
Woritheilung zurückgeführt werden, und es wäre bei dieser Vor-
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DER BILDHAUER POLYKLES UND SEINE SIPPE 303
aussetzo og nicht unmöglich, dass in TQnaevg der Vaternamen
steckt, zumal da Tritaios als arkadischer Eigenname bezeugt ist
(Paus. VIII 27, 11). 1st aber die Angabe des Pausanias correct,
so bezeugt sie noch keineswegs die politische Zugehörigkeit der
Stadt Tritaia zu Arkadien. Mindestens ebenso wahrscheinlich ist
es, dass nur die arkadische Abkunft der Tritäer behauptet war,
wofür ich freilich ein . litterarisches Zeugniss nicht beibringen kann ;
denn der mythische Gründer Melanippos, Sohn des Ares und der
Tritontochter Triteia, weist vielmehr nach Boiotien. Auf keinen
Fall enthält die Angabe einen brauchbaren chronologischen Anhalt,
und in der That werden sich die beiden versuchten Ansätze im
Verlauf unserer Untersuchung als unrichtig erweisen.
Plinius bezeugt im chronologischen Verzeichniss des XXXIV.
Buches zwei Künstler des Namens Polykles, den ersten unter
OL 102 als Zeitgenossen des Kephisodot, Leochares u. A., den
zweiten unter Ol. 156 mit Timokles u. A. Im Abschnitt Uber
die berühmten Marmorbildwerke in Rom (36, 35) erwähnt derselbe
eine Reihe von Cultbildern, die sich in den Tempeln in und bei der
Porticus der Octavia befanden, als Werke des Timarchides, Polykles
nnd Dionysius. Endlich wird von einem Polykles ein hermaphro-
ditus nobilis im alphabetischen Verzeichniss der Erzgiesser (34, 80)
genannt und Timarchides unter den Verfertigern von athletae,
armati etc. erwähnt (34, 91). Ueber das verwandtschaftliche Ver-
bJltniss der Künstler giebt die Stelle 36, 35 Aufklärung, bei der
jedoch die Lesart schwankt: idem Polycles et Dionysius Timar-
chidts filius Iovem qui est in proximo aede fecerunt hat der Bam-
berg en sis, Timarchidis fi Iii der Riccardianus. Beide Möglichkeiten
werden also in Erwägung zu ziehen sein. Der Zeitansatz Ol. 156
passt zu dem von Brunn für Polykles ermittelten Terminus sehr
gut, so dass die Identität der von beiden Schriftstellern erwähnten
Personen zunächst allerdings sehr wahrscheinlich erscheinen muss.
Combinirt man die Angaben des Pausanias mit denen des
Plinius, indem man an der strittigen Stelle filius liest, so erhält
man das Stemma:
I. Polykles
Timokles Timarchides
Dann würden also Grossvater und Enkel gemeinschaftlich die im
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304
ROBERT
Tempel des Jupiter befindliche Zeusstatue gearbeitet haben, ein
seltener, aber immerhin möglicher Fall; wenn man auch Brunn
zugeben muss, dass es sich mehr empfiehlt, zwei Künstler, sei es
des Namens Polykles, sei es Timarchides anzunehmen. Dies wird
zur unabweisbaren Nothwendigkeit, wenn man mit dem Riccardia-
nus filii liest; dann haben wir einen Polykles als Bruder des
Dionysios und Sohn des Timarchides und erhalten entweder das
Stemma :
II. Polykles
Timokles Timarchides
Polykles Dionysios
also mit doppeltem Polykles, oder
III. Timarchides
Polykles Dionysios
Timokles Timarchides
also mit doppeltem Timarchides.
Beide Stemmata II. und HI. hat Brunn aufgestellt, giebt aber
III. den Vorzug, 4da die Söhne des Polykles immer gemeinsam gear-
beitet zu haben scheinen, Timarchides aber von Plinius als Künstler
einer Apollostatue allein genannt wird'. Am meisten geneigt ist
jedoch Brunn, die Lesart filins beizubehalten und anzunehmen,
dass der ältere Timarchides, der Vater des Dionysios, ein naher
Verwandter (Bruder, Vetter oder Oheim) des Polykles gewesen sei.
Die weitere Möglichkeit, dass es sowohl zwei Polykles wie zwei
Timarchides gegeben habe, hat Brunn wohl absichtlich als zu un-
wahrscheinlich von vornherein abgewiesen.
Hier greift nun die delische Künstlerinschrifi ein; sie lautet:
Jtovvaiog Tifiaçxlèov
xoi TifAaQxlôr]ç JlolvxXéovç
Idxhjvaîoi Inoir^aav.
Derselbe Dionysios, der mit Polykles gemeinsam den Zeus ver-
fertigt hat, arbeitet hier mit dem Sohn des Polykles, Timarchides
zusammen. Die Stellung der Namen schliesst die Möglichkeit aus,
dass der Vater des Dionysios mit dem auf derselben Inschrift ge-
nannten Sohn des Polykles identisch ist. Es ist schlechterdings
undenkbar, dass, wenn Vater und Sohn zusammen arbeiten, der
Name des Sohnes voranstehen sollte. Wir haben also hiermit die
Existenz zweier Künstler des Namens Timarchides urkundlich be-
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DER BILDHAUER POLYKLES UND SEINE SIPPE 305
zeugt, wie Homolle richlig gesehen hat. Es bleiben also von den
oben erwogenen Möglichkeiten nur Stemma III, wenn man filii
liest, oder die von Brunn bevorzugte Annahme
IV. Timarchides Polykles
Dionysios Timokles Timarcbides
wobei filius gelesen und zwischen Polykles und dem älteren Ti-
marchides ein beliebiges Verwandtschaftsverhältniss vorausgesetzt
wird. Homolle entscheidet sich für Stemma IV und nimmt an,
•lass der ältere Timarchides und Polykles Brüder gewesen seien,
wofür ein litterarisches oder monumentales Zeugniss bis jetzt nicht
vorliegt.
Die über der Künstlerinschrift stehende Weihinschrift lautet:
râiov 'OpéXltov Maâçxov vibv Oéçov 'Iialixoi
ôixatoovvtjç evexa xai q>iXaya&laç zrjç eiç iavtovg
'AnôXXtovi.
Die Statue, einen nackten Mann darstellend, der die R. erhoben
hat (abgeb. Bull, de corr. hell. 1881 pl. 12), gehört in die Reihe
von Ehrenbildern, die in Nischen aufgestellt den Markt von Delos
umgaben und meist den Ruhm verdienter Römer verkündigen
sollten. Die Persönlichkeit des C. Ofeliius Ferus scheint ander«
weiüg nicht bekannt zu sein; allein die Bezeichnung der Weihen-
den als 'IvaXtxoL hat Homolle in den Stand gesetzt die Errichtung
der Statue annähernd zu datiren; er setzt sie zwischen 190 und
167. Das erstere Dalum bezeichnet den Beginn des Einflusses der
Romer im ägäischen Meer, das letztere die Uebergabe von Delos
an die Athener. Von diesem Zeitpunkt an würde man nämlich,
wie Homolle bemerkt, bei dem Künstlernamen statt des Ethnikon
'A&rjvaioi vielmehr ein Demotikon erwarten. Allein Homolle selbst
giebt zu, dass dieses letztere Argument bei der in Künstlerin-
Schriften herrschenden Laxheit nicht absolut zwingend sei und die
Datirung auch über 167 hinabgerückt werden könne.1) Als der
späteste noch mögliche Zeitpunkt ergiebt sich das Jahr 90, das
Datum des marsischeu Krieges, von wo ab die Bezeichnung 'lia-
Xixoi unmöglich wird. Immerhin stimmt der so ermittelte Zeit-
raum von 100 Jahren, innerhalb dessen die Errichtung der Statue
fallen muss, recht gut zu den bei Plinius überlieferten und aus
1) Iq die Mitte des zweiten JahrhuoderU setzt sie Löwy «. a. 0. S. 9
Aua, It.
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306
ROBERT
Pausanias ermittelten Daten, und es ist begreiflich, das« man sich
bei diesem Resultat beruhigt und die Thätigkeil der Künstler-
familie des Polykles ins zweite Jahrhundert verlegt hat. Besass
man doch kein Datum, welches auch nur bis zu dem Anfang des
Jahrhunderts hinaufgereicht hätte.
Und doch, trotz der scheinbar vollkommenen Uebereinstini-
mung der litterarischen und inschriftlichen Zeugnisse, Ist sowohl
das Stemma als die chronologische Fixirung in wesentlichen Punk-
ten unrichtig, wie sich aus dem oben erwähnten, bisher übersehenen
Zeugniss ergiebt. Bei Eusebius praep. ev. VI 8, 28 (p. 266 a) ist in
den Excerpten aus Diogenian folgendes wörtliche Citat aus Chrysipps
Schrift ntQi lifictQfiivqg erhalten: ajaneç yàçy yijoiv, Xèyovzôç
tivoç 'Hyi'iOctQxov toy nvxryv èÇeXevoeo&ai tov àyùvoç nâv-
twç anXrjxtov, àxônwç av tiç ifäov xad-iévza tàç xeTçaç tbv
'HyrjOaQxov (iâx£09ai, irtei anXrjxiov avtôv xaStîftaçTO cmeX-
&nv, jov tfjv ànôqfaoïv noirjoctfiévov âià zr\v TCEQitxotéQav
tàv&çui7tov rtçbç %b fxrj nXrtjeoâcu tpvXanrtv tovxo dnôvtoç,
ovfio xat Inl tw> aXXwv l'x«- Dass der hier erwähnte Faust-
kämpfer Hegesarchos mit dem Agesarchos, dessen Siegerstatue die
Söhne des Polykles gefertigt haben, identisch ist, bedarf keines
Beweises. Die Art, wie Chrysippos mit ihm exemplificirt, beweist
nun zur Evidenz, dass er sein Zeitgenosse und einer der berühm-
testen Faustkämpfer seiner Zeil war; er ist offenbar der Faust-
kämpfer mar* &fo^y. Da Chrysippos Ol. 143 (207) in hohem
Alter, nach der (Jeberlieferung von 73 Jahren, stirbt, so fällt die
Lebenszeit des Hegesarchos spätestens in die zweite Hälfte des
zweiten Jahrhunderls, kann jedoch sehr wohl noch bis die Mitte
oder gar die erste Hälfte hinaufreichen. Die Errichtung der Statue
in Olympia erfolgt, als er schon ein berühmter Fauslkämpfer ist,
der in Olympia, Delphi, Nemea und auf dem Isthmos gesiegt hat.
Wir werden also schwerlich fehlgehen, wenn wir nach diesem
Anhalt die Lebenszeit der Söhne des Polykles in die zweite Hälfte,
die des Polykles selbst in die Mitte des dritten Jahrhunderts setzen.
Ich weiss nun wohl, dass für Fälle wie der vorliegende es
sehr probate Hausmittel in der Kunstgeschichte giebt, indem man
um ein beliebtes litterarisches Zeugniss oder eine Lieblingstheorie
zu retten, stets den gerade noch möglichen Fall als den wirk-
lichen annimmt. Der blutjunge Polyklet geht bei dem uralten
Ageiadas in die Lehre; Olympionikenstatuen werden erst geraum*
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DE H BILDHAUER POLYKLES l.ND SEINE S11TE 307
Zeit nach dem Sieg errichtet, und was dergleichen Ausfluchte mehr
sind. Aber ich fürchte, in unserem Fall versagen diese Arcana
ihre Wirkung. Lasse man immer Chryaippos die Schrift fceçi
duaçnévrjç erst in hohem Alter verfasst haben, es bleibt dabei,
dass Hegesarchos doch schon in der zweiten Hälfte des dritten
Jahrhunderts berühmt gewesen sein muss; lasse man Timokles
und Timarchides gleich im Beginn ihrer Künstlerlaufbahn die
Olympionikenstatue des Hegesarchos anfertigen, es bleibt dabei,
dass sie schon Ende des dritten Jahrhunderts thätig sind.
Durch das Zeugniss des Chrysippos haben wir also indirect
einen Polykles kennen gelernt, dessen Thätigkeit in die Mitte des
dritten Jahrhunderts fällt. Damit lassen sich aber der Ansatz des
Plinius auf die 156 Ol. und die von Brunn festgestellte Thatsache,
dass Polykles nach 196 thätig ist, schlechterdings nicht vereinigen.
Hat die delische Inschrift die Existenz zweier Timarchides urkund-
lich festgestellt, so nöthigt uns die Chrysippetelle, auch zwei oder
genau genommen (wenn wir den Künstler von Ol. 102 mitrechnen)
drei Künstler des Namens Polykles anzunehmen. Von diesen ge-
hört der ältere ins dritte Jahrhundert, seine Söhne sind der ältere
Timarchides und Timokles. Damit ist Stemma III hinfällig ge-
worden, nach dem Polykles, der Vater des Timarchides und Ti-
mokles, ein Bruder des Dionysios wäre. Stemma IV könnte zur
Nolh bestehen bleiben, nur dass Dionysios nicht ein, sondern zwei
Generationen unter Polykles I zu rücken wäre und das Familien-
verbältniss des jüngeren Polykles ganz unbestimmt bliebe. Wir
«Orden erhalten:
Polykles I
Timokles Timarchides Timarchides Polykles II
(bezeugt durch Pausanias) |
Dionysios
(bezeugt durch die Inschrift).
Hingegen würde das auf die Lesart fitii und die Annahme zweier
Polykles basirende Stemma 11 allen Daten gerecht werden, wenn
mau nur den inschriftlich bezeugten zweiten Timarchides noch
hinzufügt. Dann erhalten wir:
Polykles 1
Timokles Timarchides I
Polykles II Dionysios
I
Tmiarchules U
308
ROBERT
Wollte man versuchen das unzweifelhaft vorhandene Verwandt-
sehaftsverhältniss des Polykles II uod Timarcbides II zu dem älteren
Polykles und den Seinen durch Conjectur festzustellen, man würde
keine glaubwürdigere und allseitig befriedigendere Genealogie auf-
stellen können, als sie durch die Lesart des Hiccardianus uns an
die Hand gegeben wird. Auch die Nachrichten Uber die gemein-
schaftliche Thätigkeit einzelner Glieder dieser Familie finden bei
diesem Summa befriedigende Erklärung. Den Zeus in Rom arbei-
ten die beiden Brüder Polykles II uod Dionysios gemeinschaftlich;
die Statue des Ofellius der jüngere Bruder mit seinem Neffen, dem
Sohn des älteren Bruders; in der Küustlerinschrift steht naturge-
mäss der Name des Oheims voran.
Versuchen wir nun die Lebenszeit der einzelneu Mitglieder
genauer zu datiren und die überlieferten Werke unter sie zu ver-
theilen.
Polykles I ist nur durch seine Söhne datirt ; mit grosser Walir-
scheinlichkeit wird ihm der hermaphroditus nobilis zugeschrieben
werden dürfen, und nicht minder wahrscheinlich ist es, dass der in
sechs Repliken erhaltene schlafende Hermaphrodit, wie auch in der
Regel geschieht, mit diesem Werk zu identificiren ist. Die Ein-
wendungen, die Kieseritzky (.4. d. J. 1882 p. 257) gegen die Zurück-
fuhrung der Statue auf den jüngeren Polykles gemacht hat, sind
gewiss zutrefTend, aber sie gelten nur für den Polykles des zweiten,
nicht für den des dritten Jahrhunderts. Der üppige Charakter
des schlafenden Hermaphroditen ist gerade dieser Periode besonders
angemessen, in welche auch der Münchener Fries gehört, den
Kieseritzky bei seiner Datiruug zum Ausgangspunkt nimmt.1)
1) Kieseritzky setzt, ausgehend von der unlerdess durch Treu wider-
legten und an sich wenig glaubhaften Hypothese, dass der Münchener Fries
ein Werk des Skopas sei, das Original des schlafenden Hermaphroditen ins
vierte Jahrhundert und erklärt ihn für ein Werk des ältesten Polykles, des
Zeitgenossen des Kephisodot, allein Vergehens wird man sich unter den
Kunstwerken dieser Periode nach einem Ana logon für solch raffinirt sinnliche
Darstellung umschauen ; vor Allem aber ist in jener Zeit diese Verwendung
der Figur des Hermaphroditen unerhört, über dessen Heimalh und Bedeuluug
wir keineswegs so wenig unterrichtet sind, wie Kieseritzky glaubt. Der Name
bedeutet zunächst nur eine Herme des Aphroditos (nicht der Aphrodite, wie Kie-
seritzky a. a. 0. S. 264 sagt). Aphroditos ist ein auf Kypros verehrter, androgyoer
Gott, den bereits Aristophanes — ohne Zweifel der Dichter, nicht der Gram-
matiker — erwähnt hatte, über dessen oatursymbolische Bedeutung Philocboros
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DEI l BILDHAUER POLYKLES UND SEINE SIPPE 309
Die Sohne des älteren Pulykles, Timokles und der ältere Ti-
marcbides sind durch die Statue des Hegesarchos datirt, ausserdem
gehören ihnen der Asklepios und die Athena Kranaia.
Von den Söhnen des älteren Timarchides füllt die Lebenszeit
des einen, des jüngeren Polykles nach 196, auf ihn bezieht sich
auch zweifellos der Ansatz des Pliuius um Ol. 156 (156); von
Werken gehört ihm die Statue des Amyntas; weiter eine Hera im
Junotempel der Portiens der Oclavia und der von ihm mit seinem
Bruder Dionysios gemeinsam gefertigte Zeus im Tempel des Jupiter;
ausserdem wohl der von Cicero ad Alt. VI 1, 17 erwähnte Herakles.
Endlich wird ihm auch die in Rom gefundene Kftnstleiinschrift
tCauiua Arch. Rom. III p. 310. Brunn K. f.. 1 S. 541. Hirschfeld
Titnli stat. nr. 94) zuzutheilen sein.1)
sich in Spekulationen erging (Macrob. III 3), and dessen Hermen der <f«i-
atJaffAbty des Theophrast bekränzt. Er gehört also io die Reihe der aus-
ländischen Götter, deren Cull seil Ende des fünften Jahrhunderts in Athen
eingeführt und von abergläuhigeu Personen besonders gepflegt ward. Das*
er ursprünglich dem Kreis der Aphrodite angehört (und nicht dem des Dio-
nysos, wie Kieseritzky behauptet), beweist der Name, die Heimath Kypros,
and endlich das Zeugniss eines Schrift steilers 77a/«»' (?) in seiner Schrift über
Amatbus bei Hesych s. v. 'Acpçôôtxoç, der <tV äräga lyv èoj[rjfiarto&ai
(y Kvnçtp kiytt. Aus Macrobius lässt sich weiter entnehmen, dass dieser
Gott ursprünglich in Kypros und folglich auch zunächst in Athen bärtig dar-
gestellt war. Eine solche, allerdings unbärtige, Aphrodilosherme mit weib-
lichen Brüsten und männlichem Glied belindet sich in der kleinen, aber aus-
erlesenen Antikensammlung de» Baron Baracco in Rom; sie igt vor Jahren
io der Nähe von Pompeii im Sarnothai gefunden. Von einer Verwendung des
Hermaphroditen in Kunst und Poesie haben wir im vierten Jahrhundert noch
keine Spur. Erst die hellenistische Zeit hat diese Figur sinnlich umgestaltet
und mit so vielen anderen ursprünglich durchaus nirht bakrhischen Figuren,
wie dem Kentauren, dem Pan u. ». w. dem dionysischen Thiasos eingereiht.
1) Vgl. Klügmann Arch. Zeit. 1877 S. 13, der diesem Polykles auch die
in dem Apolloleropel bei der Portikus der Ortavia aufgestellten, gewöhnlich
dem Phiiiskos aus Rhodos zugeschriebenen Musenstatuen (Plin. 30, 34) zu-
theilen will, indem er auf diese das Fragment 8us den Saturae Menippeae
des Varro (202 Bücheler):
nit sunl Mttsae, Polychi, vrstm« | qua» nitrifiée duxti.
bezieht. Die Hypothese würde zn den im Text gegebenen Ausführungen sehr
gut stimmen; atleiu es steht ihr das Hedenken im Wege, dass Piinius die
Mosen unter den Marmorbildwerken nennt, während Varro von Erzstatuen
spricht, eine Schwierigkeit, die auch Klügmann erkannt, aber vergebens zu
überwinden versucht hat. Dass sich die Varroslelle auf den jüngsten Po-
lykles, seinen Bruder und seinen Sohn bezieht, erscheint allerdings zweifellos.
Il«rme* XIX. 2t
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310
ROBERT
Dem jüngeren Bruder Dionysios gehört ausser dem Antheil
an dem Zeus die mit seinem Neffen Timarchides gemeinsam ge-
arbeitete Statue des Orellius.
Dem zweiten Timarchides endlich wird, ausser den athUtat, ar-
mait etc. y als deren Vertreter die eben genannte Ofelliusstatue
dienen kann, der Apollon bei der Porticus der Octavia gehören.
Bedenken macht nur noch, dass Plinius in die 156 Ol. ausser
Polykles auch einen Timokles setzt. Der Bruder des älteren Ti-
marchides kann unmöglich bis Ol. 156 gelebt haben. Wir würden
daher, die Correctheit des Plinianiscben Zeitansatzes vorausgesetzt,
genöthigt sein, auch einen zweiten Timokles anzunehmen, der
ebenso gut der Bruder des jüngeren Polykles wie sein Sohn,
wie endlich sein Neffe sein könnte. Indessen steht die Glaub-
würdigkeit der chronologischen Ansätze bei Plinius bekanntlich
nicht ohne Weiteres für jeden einzelnen Fall fest; während in
vielen und wohl den meisten der Fälle ein Datum aus dem Leben
des Künstlers dem Ansatz zu Grunde gelegt ist, gab in anderen
Füllen, wo ein festes chronologisches Datum fehlte, der bezeugte
Synchronismus mit einem andern Künstler den Anlass, die zeillich
nicht fixirte Persönlichkeit in dieselbe Olympiade zu setzen mit
dem zeitlich fixirten'); der auf Grund einer falschen Combination
in die 87 Ol. gesetzte Ageladas zieht seinen Zeitgenossen Kallon
mit sich. Aehnlich kann es mit Timokles gewesen sein; war z.B.
ein von ihm in Gemeinschaft mit seinem Vater, dem älteren Po-
lykles, gefertigtes Werk bekannt, so konnte Plinius oder richtiger
sein chronologischer Gewährsmann, indem er den älteren mit dem
jüngeren Polykles verwechselte, sehr leicht dazu kommen, Timokles
in die 156 Ol. zu setzen. Keinesfalls ist die Existenz dieses zweileu
Timokles so sicher bezeugt, dass ich ihn in das Stemma einzu-
ordnen gewagt habe.
Prüfen wir nun, wie sich der so ermittelte Stammbaum der
Familie des Polykles zu unserer litterarischen Ueberlieferung ver-
1) Vgl. Urlichs Chrestom. Plio. S. 31G, Furtwängler Plinius und seine
Quellen S. 21 f., dessen Ausführungen jedoch im Einzelnen sich mannigfach
berichtigen und ergänzen lassen. So ist das Datum des Kephisodot Ol. 102
von der Gründung von Megalopolis hergenommen, dessen Stidtgöttin dieser
Künstler gebildet hat; auch wird kein mit der Arbeitsweise des Plinius Ver-
trauter ihm eine so selbständige Thätigkeit in der chronologischen Anordnung
der Künstler zutrauet), wie Furtwängler thut.
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DER BILDHAUER POLYRLES UND SEINE SIPPE 311
hält, so fällt sofort in die Augen, dass Pausanias nur die ältere
Generation der Familie kennt : das jüngste von ihm erwähnte Mit-
glied ist der zweite Polykles. Wer will, kann das immerhin so
erklären, dass uns ja kein in Griechenland selbst befindliches Werk
der jüngeren Generation bekannt ist, Pausanias also auch keine
Veranlassung hatte, von ihr zu sprechen. Ich begnüge mich hier
mir zu constatiren, dass, nachdem die Thätigkeit der Sohne des
älteren Polykles ins dritte Jahrhundert hinaufgerückt und der Be-
ginn der Thätigkeit des jüngeren Polykles im Anfang des zweiten
Jahrhunderts festgestellt ist, keines der von Pausanias erwähnten
Werke dieser Künstlerfamilie so spät fällt, dass es nicht von Pole-
mon, dessen Blüthezeit durch das delphische Proxeniedecret (Revue
de philol, 1878 p. 215) jetzt auf 177 6 fixirt ist, hätte gekannt und
erwähnt werden können.
Nicht so einfach stellt sich die Sache bei Plinius; hier müssen
vor Allem die einzelnen Abschnitte scharf auseinandergehalten wer-
den. Die alphabetischen Verzeichnisse, die sich durch die zahl-
reichen Flüchtigkeitsfehler als von dem Verfasser selbst in der von
seinem Neffen (Ep. III 5) so ergötzlich geschilderten Manier aus
Excerpten compilirt erweisen '), sind durchaus anders zu beurthei-
len und zu behandeln, als die auf periegetische , kunsthistorische
und chronologische Werke zurückgehenden übrigen Theile; bei
ersteren wäre es vergebliche Mühe, die Gewährsmänner erra theo
oder die Methode der Forschung feststellen zu wollen; letztere
geben uns bei richtiger Behandlung wichtige Aufschlüsse über die
Grundlagen unseres kunsthistorischen Wissens. Von ersteren, in
denen wir einen Polykles, vermuthlich den älteren, und einen Ti-
marchides, vermuthlich den jüngeren, gefunden haben, sehen wir
hier ganz ab. In dem Abschnitt über die berühmten Bildwerke
in Rom finden wir nur die jüngeren Mitglieder der Familie Po-
lykles II Dionysios Timarchides II, in der chronologischen Tabelle
unter Ol. 156 wieder Polykles II und Timokles, über den wir uns
des Unheils enthalten. Jedesfalls ergiebt sich, dass der Autor der
chronologischen Tabelle von der Existenz und Thätigkeit der älteren
Familienglieder keine Kenntniss hatte.
Dies Ergebniss steht in directem Widerspruch mit den An-
schauungen, zu denen kürzlich E. Löwy in seinen sorgfältigen,
1) nihil mim leg it quod non exeerpcrH.
21*
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312
ROBERT
aber noch nicht hinlänglich abgeklärten 'Untersuchungen zur grie-
chischen Künstlergescbicbte' gelangt ist. Derselbe stellt den Salz
auf, dass Pausanias aus der Zeit vom Anfang des dritten bis gegen
die Mitte des zweiten Jahrhunderts v. Chr. keinen Künstler er-
wähne, und Oberhaupt über wesentlich dasselbe Künstlermaterial
verfüge, aus dem die Künstlerchronologie bei Plinius gewonnen
ist, und hält sich danach für berechtigt dieselbe Lücke zwischen
Ol. 121 — 156, wie bei Plinius, auch bei Pausanias zu statuiren.
Allein schon das Beispiel des sicher in die 126 Ol. gehörigen
Mikon, das Löwy selbst S. 3 anführt, zerreisst das Princip; dazu
treten nun Polvkles und seine Sohne. Und man ist naoh diesen
Erfahrungen berechtigt die Frage aufzuwerfen, ob wirklich Eubu-
lides und Eu choir, Xenophilos und Straton in die Mille, und nicht
vielmehr in den Anfang des zweiten Jahrhunderts gehören. Den
einzigen Anhaltspunkt für die Datirung dieser Künstler biete» be-
kanntlich der paläographische Charakter der Inschriften, Uber den
sich ein entscheidendes Urtheü erst fällen lassen wird, wenn Löwys
dankenswerthe Publication facsimilirter Künstlerinschriften vorliegt.
Danach kann es nicht zweifelhaft sein , dass die Nachrichten
des Plinius für die Zeit nach Ol. 121 und, wie ein aufmerksamer
und in Quellenanalysen etwas geübter Leser gerade aus den
Löwyschen Zusammenstellungen von selbst entnehmen wird, auch
für die frühere Zeit auf ganz anderer Grundlage beruhen, als die
des Pausanias. Letzterer bricht gerade mit der Zeit des Polemon
ab; ersterer schon mehr als ein Jahrhundert früher, setzt aber
dafür Ol. 156 wieder ein. Beiden gemeinsam ist allerdings das
Ignoriren der pergamenischen oder richtiger der hellenistischen
Künstler Uberhaupt, denn was sich bei Plinius darüber findet, ist.
wie längst anerkannt, aus anderen Quellen eingeschoben; aber bei
Pausanias beruht diese Auslassung wesentlich in der Natur seiner
Aufgabe, daher er die gleichzeitigen altischen Künstler erwähnt,
bei Plinius hingegen in der Beschaffenheit seiner Quelle.
Dass das plötzliche Abbrecheu des Plinius um Ol. 121 nicht
in der Kuostentwickelung selbst, sondern nur in dem Abbrechen
der Quelle seinen Grund hat', gilt nach Brunns epochemachenden
Auseinandersetzungen mit Recht als feststehende Thatsache. In
der That ist dies gerade die Periode, wo die schriftstellerische
Thatigkeit sich auch dem Gebiete der Kunstgeschichte zuzuwenden
beginnt; und zwar stehen bezeichnend genug an der Spitze ein
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DER BILDHAUER POLYKLES UND SEINE SIPPE 313
Peripatetiker, Duris von Samos und ein Bildhauer aus der Schule
Lysipps, Xenokrates. Den einseitig lysippischen Schulstandpunkt
des letzteren trageu die sog. varronischen Urlheile bei Plinius noch
ebenso stark zur Schau, wie die vollständige Unklarheit über die
Chronologie der Künstler. Verkehrt oder mindestens unbeweisbar
ist es hingegen, wenn mau, wie Klein'), ihm eine auf sikyonischer
Kttnstlertraditiou beruhende systematisch zurechtgemachte Kunst-
geschichte zuschreibt. Den Fortschritt, den Kleins Arbeit insofern
bezeichnet, als sie dem Parteistandpunkt und der Geschichtscon-
struction mehr als bisher üblich Rechnung tragt, erkenne ich gerne
an, aber auch er steht der antiken Tradition noch viel zu gläubig
gegenüber, glaubt er doch selbst an das so durchsichtige Märchen
tod den Dädaliden. Was wir über den durch Jahrhunderte fort-
gepflanzten Schulzusammenhaug namentlich bei Pausauias lesen,
trägt unverkennbar den Stempel peripatetischer Mache, und wenn
nicht Duris selbst, so ist gewiss ein Gelehrter seiner Schule und
seines Schlages der Vater dieser Künstlergeschichte.
Aber Xenokrates und Duris können höchstens einige chrono-
logische Daten aus dem Leben der Künstler, nicht aber die Ver-
werthung derselben zu chronologischer Fixining gegeben haben,
wie wir sie bei Plinius finden. Diese beruht durchaus auf dem
System Apolloilors, wie wir es durch Diels keunen gelernt haben.
So hat denn, zum Theil nach Urlichs Vorgang, Furtwängler a. a. 0.
S. 19 die massgebenden chronologischen Ansätze des Plinius* auf
Apollodor zurückgeführt. Wir würden dann anzunehmen haben,
dass dieser die Anhaltspunkte für seine Datirungen aus Xenokrates
und Duris entnommen, im Uebrigen aber nur die Künstler von
Ol. 156, d. h. seine eigenen Zeitgenossen erwähnt habe, mit Ueber-
gehuug der Künstler aus der eigentlichen Blüthezeit des Hellenis-
mus, vor Allem der Pergamener. Man braucht diese Annahme
nur auszusprechen, um sich sofort von ihrer völligen Unhaltbar-
keil zu überzeugen. Wie ist es denkbar, dass Apollodor, der am
Hofe von Pergamum lebt und seine Chronik den Königen von
Pergamum dedicirt, die kunsl historischen Daten nur bis Ol. 121
fortgeführt und von pergamenischen Künstlern nur Pyromachos,
nicht auch Antigonos Isigonos und Stratonikos erwähnt haben
1) Klein, Studien zur griechischen Künstlergeschich le in den Archäologisch-
tpigraphischen Mittheilungen aus Oesterreich VI S. 84 f. VII S. 60 f.
314
ROBERT
sollte? Wie wäre es ferner möglich, dass er von älteren Künstlern
Kaiamis, der doch im pergamenischen Kanon stand (Brzoska de
canone decent oratorum p. 70), übergangen hätte, und dass statt
oder wenigstens neben den so wenig zuverlässigen historischen
Daten nicht die von Polemon erschlossenen inschriftlichen Zeug-
nisse, vor Allem die der Olympionikenstatuen zur chronologischen
Fixirung herangezogen wären? Die chronologischen Tabellen des
Plinius sind also zwar nach apollodorischen System angefertigt,
können aber weder von Apollodor selbst noch überhaupt von einem
pergamenischen Grammatiker herrühren.
Mit diesem negativen Resultat müssen wir uns vorläufig be-
scheiden. Eine befriedigende Lösung würde nur die Annahme er-
geben, dass ein Römer, dass, wie Schreiber meint, Varro diese
chronologischen Tabellen aufgestellt hat, wie ja die Xeuokrateischen
Urtheile notorisch durch seine Vermittelung zu Plinius gelangt
sind. In seinen griechischen Autoren, Durris und Xenokrates, fand
er die Kunstgeschichte nur bis Ol. 121 fortgeführt; aus eigenem
Wissen fügt er die Künstler von Ol. 156 (= 600 d. St.) hinzu,
deren Werke er vor Augen sah; und hatte dazu um so grössere
Veranlassung, wenn Brunns Hypothese das Richtige trifft, dass die
Werke des Polykles und seiner Genossen ursprünglich für die
Gebäude in der Porticus der Octavia gearbeitet seien. Vom Stand-
punkt des Römers, für den die Werke in der Porticus der Octavia
den Einzug der griechischen Kunst in Rom bedeuten, ist es ganz
verständlich, wenn er sagt: cessavit deinde ars et iterum revixit; im
Munde des pergamenischen Grammatikers enthalten die Worte eine
unverantwortliche Schmähung der ganzen pergamenischen Cultur.
Die Worte des Plin. 35, 54 non constat sibi in hoc parte Grae-
corum diligentia tnultas post olympiadas celebrando pictores quam
statuarios ac torentas können gegen den varronischen Ursprung der
Tabellen nicht angeführt werden, da sich ihre Pointe ebenso gut
gegen Duris und Xenokrates, wie gegen Apollodor richten kanu.
Für die kunsthistorischen Abschnitte des Plinius ist es charak-
teristisch, dass nicht nur die pergamenischen Kunstwerke selbst,
sondern auch die Ergebnisse pergamenischer Forschung über frühere
Kunstperioden äusserst sporadisch berücksichtigt werden. Wer
letzlere kennen lernen will, der findet sie bei den Rhetoren und
— freilich oft durch Missverstäudnisse verdunkelt — bei Pau sa nias.
Denn es ist weder Eigensinn noch Gedankenlosigkeit, wie es kürz-
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DER BILDHAUER POLYKLES UND SEINE SIPPE 315
lieh eio vorlautes Wort bezeichnet hat, wenn Wilamowitz in Po-
lemon zwar keineswegs den einzigen, wohl aber einen der wich-
tigsten Quellenschriftsteller des Pausanias siebt, sondern einfach
die Logik der Thatsachen. Eine so gewaltige Leistung, wie die
Benutzung der Inschriften zu kunstbistoriseben und periegetischen
Zwecken, ist massgebend für alle Folgezeit. Wie es bei einer
Darslellung des peloponnesischen Krieges nicht zweifelhaft sein
kann, dass Thukydidcs benützt ist, sondern nur wie er benutzt ist,
so kann bei einer Periegese von Hellas, wie der des Pausanias,
uur fraglich sein, in welcher Weise und in welchem Umfang Po-
lemon benutzt, und ob dies direct oder indirect geschehen ist;
die Thatsache der Benutzung versteht sich von selbst.
Berlin. C. ROBERT.
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MISCELLEN.
DIE KELTISCHEN PAGI.
(Nachtrag zu Bd. XVI S. 449/.)
Für die Einsicht in die älteste Ordnung der keltischen Ge-
meinde ist der Gemeindetheil, nach römischem Ausdruck der pagus,
ungefähr so wichtig wie die tribus für die Erkenntniss des lau-
nischen, die (pvlij für die des griechischen Gemeinwesens. Da
ich das wenige Material, welches die gallische Ueberlieferung da-
für darbietet, vor einiger Zeit in dieser Zeitschrift zusammenge-
stellt und dabei den schweren Uebelstand empfunden habe eigentlich
nur Uber eine einzige Völkerschaft, die der Helvetier, berichten zu
können, will ich nicht unterlassen wenigstens nachträglich hinzuzu-
fügen, dass eine an sich wohlbekannte, aber in dieser Yerbinduug
nicht genügend1) berücksichtigte lustitution der kleinasiatischen Ga-
later von der kellischen Gautheilung weitere Spuren bewahrt hat.
Ich meine das uns unter dem Namen der Tetrarchie bekannte
institut.3) Es ist dies eine Theilung des Volkes (civitas, H&voç) in
vier Theile, so dass jedem Theil ein eigenes für Gericht und Krieg
functionirendes3) Oberhaupt, der Viertelsfürst oder Tetrarch vor-
steht, während die vier Fürsten zusammeu eine gewisse gemein-
schaftliche Oberleitung haben4) und ein höchster Rath, wie es
1) Einem meiner Zuhörer verdanke ich den Nachweis, dass Felix Robiou
histoire des Gaules d'Orient (Paris 1866) p. 159 die vier helvetischen Pagi
mit der galatischen Tetrarchie in Zusammenhang bringt. — Die angebliche
Analogie der vier helvetischen Pagi mit den Canlrefs in Wales, welche der-
selbe französische Gelehrte angenommen hat, beruht auf einem blossen Ver-
sehen (F. Walter das alte Wales p. 12S vgl. p. 102).
2) Das klassische Zeogniss dafür giebt bekanntlich Strabon 12,5, 1 p. 566.
3) Da die vier Unterbeamten einer jeden Tetrarchie, ein Richter [àix*~
otijç), ein Zeugmeister (orottTotpvXaÇ) und zwei Unterzeugmeister (vnoaroa-
xo<pvkttÇ) bezeichnet werden als vnb r<p reroaçji} Tiictypéroi, so folgt daraus,
dass dieser, wie der König, sowohl Recht sprach wie das Heer fährte.
4) Dies wird nicht ausdrücklich gesagt, folgt aber theils aus der Gemein-
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DIE KELTISCHEN PACI
317
scheint von huudert Mitgliedern , mit ihnen zusammen und unter
ihrer Leitung die gemeinsamen Angelegenheiten verwaltet.') Diese
Theilfürsten sind erblich3) und lebenslänglich gleich wie die Könige,
wie sie denn auch nicht selten Könige heissen.3) Die Institution
wird von Strabon als die ursprüngliche schon bei dem Uebertritt
der Kelten nach Asien vorhandene betrachtet4) und als fortdauernd
bis auf seine Zeil, wo an ihre Stelle zunächst das einfache Volks-
fürsteuthum getreten sei3), und dem entsprechen die übrigen Zeug-
nisse, insbesondere die aus der Zejt des Krieges der Römer gegen
srhaftlichkeit des Rathes, theils und vor allem daraus, dass der Viertelsfürst
sich sonst von dem gewöhnlichen Fürsten nicht unterschieden haben würde;
denn nicht der Umfang des Gebiets, sondern die Einheitlichkeit der Macht ist
das Kriterium der fürstlichen Stellung.
1) Bei Strabon erscheint nur »j tùv âoiâtxa itTQaç%iôy ßovXij voo 800
Mitgliedern, die das höchste Gericht in (allen oder blos politischen?) Ca-
pMalprozessen lr« tjovix«) bildet; aber daraus wird für die einzelne Civitas
auf den Hundertrath geschlossen werden dürfen. Für die politische Stellung
des Senats ist der Vorfall bezeichnend, den Polybios 21, 39 und nach ihm
livius 38, 25 berichten. Die Tectosageu bitten den römischen Consul ihren
Königen eine Zusammenkunft zu bewilligen, um den Friedensvertrag abzu-
schließen ; dies geschieht , aber die Könige bleiben aus. Darauf senden die,
Tectosagen eine zweite Gesandtschaft, die die Könige entschuldigt, sie würden
aber jetzt ihre Vornehmen senden zum Abschluss des Vertrages: tovç nçw-
roiv nvâçaç ixnifÀtpovat xotyokoy^aouéyovç ntgi rtür öXtov (bei Livius:
principes genii*, per quos aeque re* tranrifci possit, venturos). Dies kön-
nen wohl nur Rathsmitglieder sein.
2\ So spricht Strabon von der natçûa titqaq^ia des Deiotarus (12,8, 13
p. 547) und den àriô yirov* r«ro«p/«i (12, 8, l p. 541) und nennt eine
Inschrift von Ancyra (C. I. Gr. 4038) Tt. 2toviiQov ßaoi'Aituy xai TcrpaojfuJv
ànôyoyoy. Natürlich folgt daraus noch nicht die Ausschliessung der Wahl,
sondern nur, falls eine solche stattfand, deren Beschränkung auf ein bestimm-
tes Geschlecht.
3) So durchaus bei Polybius 21, 87, 2. S. c. 31», 2. 4. 22, 21 und danach
bei Livius 38. 16. 11». 25 rex oder regulus.
4) Die beiden vornehmsten Führer Leonnorios und Lutarios und ihre
fünfzehn Genossen, die wegen des l'ebertritts mit Xikomedes von Bithynieu
abschlössen (Memoou c. 19; vgl. Livius 3s, 10), lassen sich allerdings darauf
nicht beziehen; aber dessen bedarf es auch nicht.
5) Die Herrschalt sei, sagt Strabon, xet&' zunächst tiç r^ÉÏ* ge-
kommen, das heisst, wie Niese (Rhein. Mus. 3 S S. 508. 5M) in sehr befrie-
digender Weise auseinander gesetzt hat, durch Pompeius um das J. 690.
Wenn nach Appian Syr. 50 Pompeius ralujiûy xûv iy 'Aoiç joîç riaactçai
ivytiatuiç Ißtßutuxjt xàç Jttçuduç^iaç, so hat ihn die Benennung irre ge-
führt.
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318
M1SCELLEN
die Galater im J. 565 d. St. nach Besiegung des Antiochos.1) Ob-
wohl die Landessprache in Galatien sich bis in späte Zeit be-
hauptet hat, sind doch weder für den Theil noch für den Theil-
fOrsten andere als griechische Benennungen überliefert; indcss
mögen diese, rtTçaçxta "nd reTçaçxtjç, die zuerst um das J. 670
auftreten*), wohl getreue üebersetzungen der epi chorisch en Be-
zeichnungen sein. Die Einrichtung selbst ist von Pompeius um
das J. 690 beseitigt worden; aber der Name hat die Institution
überdauert: auch die Volksfürsten, welche das römische Regiment
an den Platz der alten Viertelsfürsten setzte, haben noch eine
Zeit lang den Tetrarchentitel geführt.
Diese Institution ist rein national. Das Viertelftlrstenthum
kann , obwohl sich ein vereinzeltes Beispiel davon in Thessalien
findet3), weder als althellenische Verwaltungsform noch als eine
den Alexandermonarchien geläufige angesehen werden4), während
1) DieS. 317 A. 3 angeführten potybischen oder aus Polybius geflossenen
Stellen zeigen, dass damals die einzelne Völkerschaft unter mehreren Fürsten
stand, deren Zahl allerdings nicht definirt ward. Aus Livius Worten 38,19:
erant autem tunc trium po pu lor um reguli Ortiago et Combolomarus et
Gaulotus wird höchstens gefolgert werden dürfen, dass jede für diesen Krieg
einen Herzog bestellt hatte, nicht aber, dass damals das Viertelfürstenthum
nicht bestand.
21 Appian Mithr. 46: rovç VaXarciv Tirçâçxnç .... nnvtaç anixinvi
fAiih naiâoiv xai yvyaixoiy ^(oç}ç tqiùjv tûv diacpvyovtuyv. Plutarch de
mul. virt. 23. Vgl. Appian Mithr. 75; Livius ep. 94 Orosius f>, 2, IS.
3) Thessalien soll von Alters her in die vier Herrschaften Thessaliotis,
Phthiotis, Histiaeotis und Pelasgiolis zerfallen sein. Daher sagt Admetos bei
Euripides Ale. 1154: àaroîç ft ndcy r' Ivvinw Tirçaçxtç. Diese Theilung
erneuerte Philipp, der Vater Alexanders, und gab einem jeden Theil seinen
Vorsteher (Aristoteles bei Müller fr. hist. 2 p. 152; Droysen Gesch. Alexan-
ders 1, 107). Bestand scheint die Einrichtung nicht gehabt zu haben (Percy
Gardner catalogue of the greek coins in the British Museum. Thessaly
to AetoUa. p. xxiv). Dass die thessalischen Tetrarchien — Tetrarchen können
für Thessalien kaum als bezeugt gelten — bei der griechischen Umnennung
der galatischen Theilfürstenthüraer eingewirkt haben , ist wohl möglich ; ein
sachlicher Zusammenhang ist undenkbar.
4) Perrot de Galatia provincia p. IS hält die Institution für allgemein
makedonisch, ohne dafür Beweise beizubringen. Ebenso unbegründet sind die
Bedenken, die er gegen Strabons Zeugniss vorbringt; in dieser Frage, wo es
sich um das östliche Kleinasien handelt und um Institutionen, die bis auf
Strabons Zeit fortbestanden haben, kann ein zuverlässigerer Zeuge nicht ge-
funden werden als der amaseuische Historiker und Geograph.
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DIE KELTISCHEN PAGI
319
andrerseits bei ursprünglichen Einrichtungen der asiatischen Ga-
laler, wie diese eine ist, verständiger Weise an hellenische Ein-
wirkung überall nicht gedacht werden kann. Das Vierfürstenthum
findet sich in seiner ursprünglichen Gestalt lediglich bei ihnen.
Allerdings hat Pompeius, nachdem er bei den Galalern das Volks-
fQrstenthum eingeführt, ihm aber den alten bescheideneren Namen
des Viertelfürstenthums gelassen hatte, diese Benennung weiter bei
seinen Einrichtungen in Syrien in der Weise verwendet, dass die
Fürsten zweiten und dritten Ranges anstatt des Königs- mit dem
Tetrarchentitel abgefunden wurden.1) Aber diese späte augen-
scheinlich denalurirte und wahrscheinlich lediglich auf eine Laune
des römischen Ordners der syrischen Verhältnisse zurückgehende
Verwendung des Titels kommt für dessen ursprünglichen Werth
nicht in Betracht.
Halten wir das gallische Viertelsfürstenthum, wie es ursprüng-
lich io Asien auftritt, mit den vier Vierteln der Helvetier im euro-
päischen Gallien zusammen, so springt die Analogie in die Augen.
Dass die Zahl der Volkstheile dort wie hier dieselbe ist, fällt um so
mehr ins Gewicht, als einerseits unter allen europäischen Kelteu-
völkern allein von den Helvetiern die Zahl der Pagi bekannt ist1),
andrerseits die drei asiatischen Völkerschaften in dem Viertclfürsten-
thum übereinstimmen, ja diese Ziffer, wie eben der Name bezeugt,
hier mit der Institution selbst eng verwachsen war. — Die relative
Unabhängigkeit der Theile tritt ebenfalls dort wie hier scharf her-
vor. Die Namen der Volkstheile, aus denen die Tolistoagier, die
1 ) Ausser den bekannten Tetrarchien in Palaestina und in Ghalkis am
Libanon fuhrt Püning h. n. 5, 18, 74. c. 19, 81. 82 noch in Syrien eine An-
zahl Tetrarchien 'regnontm instar singula*' auf. In dem Staat der Juden
finden wir späterhin unter einem Ethnarchen zwei Tetrarchen (Josephus ani.
14, 13,1. bell. 1, 12,5) und nnter König Hcrodes einen Tetrarchen der Peraea
(Josephus bell. 1, 24, 5); wo also der Tetrarches als Unterfürst, Satrap er-
scheint, während er sonst in diesen Kreisen den Kleinfürsten zu bezeichnen
pflegt.
2) Unsichere Analogien wie die der vier Könige in Canlium (Caesar b. G»
5, 22) lasse ich bei Seite; ebenso die zwölf oppida der Suessionen (Caesar
b. G. 2, 4), die auch hiermit in Verbindung gebracht worden sind. Es mag
wohl sein, dass, wenn Caesar b. G. 1, 5 den Helvetiern oppida numéro ad
duodecim, vicos ad quadringentos beilegt, dabei eine Schätzung der pagi
auf durchschnittlich drei grössere und hundert kleinere Ortschaften zu Grunde
liegt; aber nach allem, was wir sonst wissen, kann in BetrefT der Städte und
börfer von schematisch festen Zahlen überall nicht die Rede sein.
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320
MISCELLEN
Trokmcr, die Tectosagen sich zusammensetzten, nennt wenigstens
«He Geschichte nicht1); aber was Strabon über ihre Verfassung und
ihre Vorsteher berichtet, zeigt deutlich, dass ein solcher Volks-
iheil, anders als die latinische Tribus und die griechische Phyle,
selbständiger Kriegführung wohl fähig war. Umgekehrt wissen wir
von den helvetischen pagi nicht, wie die Vorstandschaft geordnet
war, wohl aber hat einer dieser Volkslheile, die Tigoriner, selb-
ständig neben den Kirabrern gegen die Römer gestritten. Die
viergetheilte Gemeinde der Kelten in Asien wie in Europa kann
von einem Vierstaatenbund sich nicht allzu weit entfernt haben.
Darf die den drei uach Asien ausgewanderten gallischen
Stammen gemeinsame Gauordnung als eine allgemein kellische
angesehen werden, so ist dies die bei weitem älteste Verfassung,
die wir überhaupt für die keltische Nation nachzuweisen vermögen;
denn unser in jeder Beziehung höchst glaubwürdiger Berichter-
statter führt sie zurück auf die Zeit der Einwanderung in Asien,
das heisst auf die des Krieges zwischen Pyrrhus und den Römern.
In der That erscheint sie mit ihrem vorwiegend aristokratischen
Charakter, welcher das erbliche Kleiufürstenlhum einschliesst, aber
durch einen höchsten Volltsralh beschränkt, wohl geeignet zum
Ausgangspunkt der weiteren Entwickelung. Wie nahe der üeber-
gang vom Theil- zum Staramfürstenlhum lag, liegt auf der Hand
und bestätigt für die asiatischen Kelten das Beispiel des Ortiagon.2)
Es ist sehr glaublich, dass das Stammköuigthum, welches bei den
europäischen Kelten iu der vorcaesarischen Epoche überwogen hat,
auf ähnliche Weise ins Leben getreten ist. Dass die demokratische
1) Pliuius h. n, 5, 32, 14t> fuhrt neben den Tolistoagiern die l'oturi und die
Ambotouli auf, neben den Tectosagen die Toutobodiaci; es sind dies wahr-
scheinlich drei der zwölf galatischen Viertel. IloQrjdCçtÇ (oder ToQ^âôça^)
Tociatnuiy JtzQUQ%rtç bei Plutarch de mul. virt. 2>>" ist wohl verschrieben für
ToUatoayiiay. Wenn bei Plinius (a. a. 0.) unter Galatien populi ac tetrar-
chiue numéro CXCV erwähnt werden uud es ferner bei ihm heisst (."»,27,95):
datur et Mrarc/iia ex Lycaonia, qua parte. Galatiae contermma est, civi-
tatium XIII, urbe celeberrirna Iconio, so gehen diese Bezirke ohne Zweifel
zurück auf die Einrichtungen des Deiolarus und des Amyutas und schliessen
nicht aus, was aus Strabon folgt, dass die alten Tetrarchien zwölf an der
Zahl und auf das eigentliche Galatien beschränkt waren. Die galatischen
hiM-hriften geben meines Wissens über die Tetrarchien keinerlei Auskunft.
2) Polybios 22, 21: 'Ogridyutv . . . înt^dXno xrtv ànâvxuiv iuiy Va-
hitùv (also aller drei Stämme) ôvvaatûav tis avihv putaar^aai. Dasselbe
füiirte später unter römischer Tutel Deiotarus durch.
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DIE KELTISCHEN PAGI
321
Verfassung mit jährlich wechselnden höchsten Beamten, wie sie
m Caesars Zeit bei den meisten gallischen Stämmen bestand, über-
wiegend aus der Auflehnung gegen das Stammkonigthum hervorge-
gangen ist, unterliegt keinem Zweifel.
Die Confederation der drei asiatischen Stämme beruht natür-
lich auf ihrer besonderen politischen Stellung, die einigermassen
in die Kreuzfahrerstaaten des Mittelalters erinnert; insbesondere
die wohlgeordnete Dreitheilung des ihren Brandschatzungen unter-
liegenden Gebiets1; ist ein deutliches Anzeichen der festen Ver-
gesellschaftung dieser Raubgenossen und der auf diesem Wege er-
teilen Einträchtigkeit, die in der Heimath begreiflicher Weise
Tfrmisst wird. Für den merkwürdigen aus den drei Nationen zu-
sammengesetzten und mit dem Blutbann ausgerüsteten höchsten
Rath von 300 Mitgliedern , wie er in dem asiatischen 'Eichen-
taÜigthtim' (ôçvyéfirjtoç) zusammentrat, bietet das europäische
Gallien keine sichere Analogie.2) Aber Erwähnung verdient doch,
dass zwischen den Bemern und den Suessionen im europäischen
Gallien eine Rechtsgemeinschaft bestanden hat, wie sie zwischen
notorisch souverän verbleibeudeu Staaten sonst nicht vorkommt3)
und die lebhaft an die dreieinige Gemeinde der asiatischen Kelten
erinnert.
1) Livius 3$, 10. Auch die Bestellung eines Zeugmeisters und zweier
l nterzeugmeister für jede Tetrarchie hängt sicher mit dieser reguürten Käu-
berwirlhschaft zusammen.
2) Die Jahresversammlung der auch mil Gerichtsbarkeit ausgestatteten
Druideu des gesammten Gallieos im Gebiet der Ca muten (Caesar b. G. b, 13)
wage ich nicht zu vergleichen, da das relativ junge Institut der Druiden
den asiatischen Kelten fremd geblieben zu sein scheint. Das allerdings zeigt
schon der Name des für den asiatischen Convent dienenden Ortes, dass auch
diese Versammlung einen religiösen Charakter getragen hat.
3) Caesar b. C. 2, 3 nennen die Reroer die Suessionen fratres consan-
guineosque mos, qui codent iure, et iisdem legibus utantur, unum itnperium
vnumque magislratum cum ipsis habeant. Wie das ins Werk gesetzt wor-
den ist, ist freilich eine Frage ohne Antwort.
Berlin.
TU. MOMMSEN.
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322
MISCELLEN
ZUM CLIVUS CAPITOLINUS.
Mein gegenwärtiger Aufenthalt in Rom bat mich in Stand
gesetzt, eine abermalige Ergänzung zu meiner Abhandlung Uber
den Clivus Capitolinus zu geben, die allerdings weniger der För-
derung meiner Ansicht vom Lauf dieser Strasse dient, als sie ge-
eignet ist, die entgegenstehende Ansicht Jordans auf das Empfind-
lichste zu erschüttern.
Jordan führt bekanntlich den Clivus Capitolinus in schnür*
gerader Linie vom Saturntempel zum Eingang der von ihm con-
etruirten Area. Der einzige Grund dafür ist die Berechnung des
Steigungswinkels. Er sagt Top. 12 S. 78 : 'die Fahrstrasse ist in
ihrem untern Theil, wo sie vom Forum um den Saturntempel
wendend an der Zwölfgötterhalle vorbei den Berg hinansteigt, auf-
gedeckt. Sie steigt auf dieser Strecke vom Tiberiusbogen bis vor
den Vespasianstempel um rund 5 M. auf 75 , d. h. wie 1 : 25.
Nehmen wir nun an, dass sie mit gleichem Steigungswinkel in
gerader Linie am Südabhange des Berges bis vor den Eingang des
Tempelhofs gegenüber der Mitte des Tempels hinaufführte, so
würde sie auf dieser Strecke von rund 700 M. weitere 2S M. ge-
stiegen sein, demnach an ihrem Endpunkt eine Höhe von 2$ -4- 17
«=45 M. über dem Meer, also genau die Höhe erreicht haben,
welche wir auf anderem Wege als die Höhe der Area des Tempels
festgestellt haben. Beide Berechnungen also stimmen derartig zu-
sammen, dass die aufgestellte Annahme über den Lauf der Fahr-
strasse als unzweifelhaft richtig angesehen werden muss.' —
Da ich u. A. den Nachweis glaubte geführt zu haben, dass die
von Jordan construirte Area und damit der supponirte Endpunkt
des Clivus willkürliche Erfindung seien, ein Nachweis, der durch
den von Dressel Bull. d. 1. 1882 p. 227 beschriebenen und von mir
Hermes 18S3 S. 618 behandelten Fund einer Umfassungsmauer in
der Nithe des Tempelstylobaten nahezu zur Gewissheil geworden
ist, so glaubte ich hinreichenden Grund zu haben, auf eine Nach-
prüfung der von Jordan angestellten Rechnung zu verzichten und
erklärte dies Hermes 1883 S. 118 mit dem Zusatz, dass ich nicht
• bezweifeln wolle, dass die Rechnung richtig sei, aber die ganze
-
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ZUM CLIVUS CAPITÜLINUS
Methode, auf diese Weise den Weg zu construiren, verwerfen
müsste. Jordan hat mir in seinem Bericht über meine Arbeiten
diese Unterlassungssünde vorgeworfen. Es wäre besser für ihn ge-
wesen, er hätte es nicht gethan. Ich habe jetzt, von befreundeter
Seite darauf aufmerksam gemacht, diese Berechnung geprüft. Dabei
stellte sich denn heraus, dass das betreffende Stück des Clivus nicht
700, sondern rund — 140, sage einhundert und vierzig
Meter misst. Es kann sich ein jeder mit dem Zirkel iu der Hand
davon überzeugen, dass das ganze Capitol in seiner weitesten
Ausdehnung auch nicht entfernt 700 M., sondern zwischen vier-
und fünfhundert Meter lang ist. Die 2S M. Steigung also, die der
Clivus vom Vespasianstempel an zu machen hätte, kämen auf eine
Strecke von circa 140 M., d. h. wir hatten eine Steigung von
1 : 5, nicht von 1 : 25.
So verhängnissvoll dieser Irrthum in der Messung ist, er
wird doch weit übertroffen durch die Berechnung. Sie basirt
auf dem Ansatz, dass die aufgedeckte Strecke des Clivus vom Ti-
beriusbogen bis an den Vespasianstempel 'um rund 5 M. auf
7 5, d. h. wie 1:25' steigt. Nun verhalt sich aber 5 : 75 nicht wie
1:25, sondern wie 1:15. Da Jordan aber mit dem Verhältniss
1:25 weiterrechnet, so scheint ein Druckfehler vorzuliegen und
es würde unbillig sein, wenn man nicht zunächst annehmen wollte,
er habe schreiben wollen 'um rund 3 M. auf 75, d. h. wie 1 : 25'. Es
liegt aber kein Druckfehler, sondern ein Rechenfehler vor. Jordan
selbst nämlich giebt Top. I 2 S. 116, wo er 4ein möglichst ge-
naues Bild des Nivellements entwirft', unter Nr. 11 die Hohe der
Traverlinarea des Forums an der Ostseite der Phokassiiule, das von
der Höhe des jetzt verschwundenen Tiberiusbogens nach Jordans
eigenen Ansätzen (vgl. a. O. S. 211) nur um wenige Centimeter ab-
weicht, auf 12,22 M. an, S. 117 unter Nr. 16 das Pilaster des
Clivus vor dem Vespasianstempel auf 17,24 M.; bestimmt also selbst
den Unterschied zwischen beiden Punkten auf 'rund fünf Fuss'.
Id der That ist diese Angabe die einzige') richtige
Zahl in der ganzen Berechnung und der Ansatz 1:25 ein
unerhörter Rechenfehler für 1 : 15. Was bleibt nun von Jordans
Clivus übrig?
1) Auch die Messung von 75 M. vom Tiberiusbogeri bis zum Vespasians-
tempel ist ungenau; ich bekomme nicht mehr als 00 heraus.
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324
M1SCELLEN
Derartig ist die Grundlage von Jordans Topographie des Ca*
pitols, das die Zuverlässigkeit des Mannes, der sich för berechtigt
hält, auf fremde Leistungen mit vornehmer Geringschätzung her-
abzusehen.
Rom. OTTO RICHTER.
AFRIKANISCHES EPIGRAMM.
Herr Prof. Joh. Schmidt in Giessen war so freundlich mir die
folgende Grabschrift aus dem Afrikanischen Caesarea mitzutheilea:
nQOOOaiQOv&' ô ïiixqoç vavoiolôyijo' U^wv
Ivy ça ô1 lu(J) y évita rcévfh) Xlnov, ovvexa naiôôç
èipêvo&r], xXaîei ô* oixzçàv fobv ßiozov
5 àvrl dé fiOi daXapov ratyop wnaoe, navra âè tapa
XaiifjqQOv (p&ifiivtov nÎQ àrrêvooqticazo. —
'f2 /nâxaçêç &vi]iu>v oaot ov yâ^iov ovÔè fxéqifAvav
ïyvtuze (Hpakegâç ze/.voiçôipoio zi%aç.
Die auf der Hand liegeude Aenderung iu Vers 2 o jcixqoç vav-
azokoç fy* 'Axiçiav habe ich bereut, sobald ich sah, dass im
Epigramm des Autiphilus (AP IX 415) der Corrector der Palati-
nischen Handschrift i)vtxa ôr;^oiéçt>v Kvtiqiv evavoz olôy h
für Ivaizolvyei gebessert hatte. Man scheint also wirklich nach
falscher Analogie (xavotyç u. a. Lobeck yaraliy. 450) die Form
vavoiTjç gebildet zu haben.
G. K.
(April 1^4,
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i
I. I
ZITE TEXTKRITIK DES ISAIOS.
IL
Da der Oippsianus A für neun Reden de« Isaios die einzige
Qnelje unserer Ueberlieferung bildet, so besteht die erste Aufgabe
der Conjecliiralkritik in der Feststellung der Fehler, an denen diese
Handschrift leidet.
Der Hauptfehler besteht meines Erachtens in dem häufigen
Felden einzelner für den Zusammenhang notwendiger Wörter.
Man braucht, um das zu erkennen, nur die Ueberlieferuog des
Antiphon in A mit der in N zu vergleichen; es fehlen in A trotz
der zweifachen Correclur an mehr als zwei Dutzend Stellen ein-
zelne Wörter, die N aus dem gemeinschaftlichen Archetypos a er-
halten hau Wir dörfen hiernach ein gleiches Verhältniss zwischen
A und a auch filr Isaios erwarten und müssen derogemäss ftlr
diesen Redner, für den uns ein ähnliches Correctiv wie N nicht
zu Gebole steht, die Zahl der durch Conjectur anzusetzenden Micken
in entsprechender Weise erhöhen.
An zwei Stellen ist schon von AI eine Lücke richtig ange-
deutet. VI 12 steht neben der Zeile top vo^ov — yvijaituy das
Zeichen f/ am Rande; schon Reiske setzte eine Lücke vor <<5 av~
ôçeç an. IX 5 ïrteiârj dè irreôrjfi^aa èyia xcà tjOÙôfiijv xaç-
Ttovftévovç tovxovç zà hteivov, 6 âê vîbç avxov notrj&eit/ vnb
%Aarvrp[Xov stehen vor 6 ôè drei Strichelchen Ober der Zeile und
drei entsprechende am Rande; damit hat die Bemerkung Dobrees:
'potf Ttt èxeivov est lacuna [adit Cleonem, qui dixit] mum fdium
oh Astyphilo adoptatum esse' ihre handschriftliche Bestätigung ge-
funden und wird nunmehr wohl die ihr bisher versagte Anerken-
nung finden. Die an sich nicht unmögliche Annahme, dass der
Redner von einem abhangigen Participium zu einem Optativsatz
ohne Conjunction übergegangen sei, wird durch den sachlichen
Zusammenhang unmöglich gemacht. Die unmittelbar folgenden
Worte xofi wwwv dia^rjxcrç xataXtrrot Ttaçà 'Isçoxlei 'Hami-
Herme* XIX. 22
-
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320
IU1KKMANN
otLâôrj können gar nicht mehr von ijo&öfirjv abhängen, weil der
Sprecher die in seiner Abwesenheit angeblich von Astyphilos vor-
genommene Deponirung eines Testaments gar nicht in derselben
Weise wie die geschehene Besitzergreifung des erledigten Erbes
selbst wahrnehmen konnte; sie müssen ihrem Inhalt nach auf einer
Aussage Kleons beruhen. Die folgenden Worte àxovaaç iyù ké-
yovTOç avtov tavta enthalten dafür eine directe Bestätigung; es
ist deshalb zweifellos, dass eine entsprechende Mitlheilung vor 6 äk
vioç ausgefallen ist. Lediglich zur weiteren Bestätigung hierfür
dient die Thatsache, dass zwischen axovoaç nnd lyw ein aus-
radirtes A zu erkennen ist. A pr. las dem ursprünglichen Zu-
sammenhang entsprechend àxovaaç ê* èya ; da aber ôè in Folge
der Lücke unverstandlich geworden war, so nahm einer der Cor-
rectoren die als Interpolation zu charakterisirende Tilgung vor.
Vgl. Ant. V 39 xal evâelç pr., xal eras.
Eine dritte Lücke ist in derselben Weise IX 10 dadurch an-
gedeutet, dass über die Endung von ôiati^èpuvov und wiederum
correspondirend an den Rand drei Punkte gesetzt sind; der Zu-
sammenhang lässt indess hier kaum etwas vermissen.
Ohne handschriftliche Gewahr ist die Ansetznng folgender
Lücken
I 22 xai ôvoïv toiv èvavtiuytâtotv &ateça néXXovteç, y
. . . Tîjv ova lav i'Çeiv ßfßaioteoav rj btetvo firj Ttotrjaavteç
ànBX&Tjoeo&cu f ti}v ànix^nav tïXovto fiâXXov tavtrjç tîjç
dioçtâç. Man liest für gewöhnlich mit Q exttvoj statt èxflvo;
damit ist aber gar niclils gewonnen, weil nun fti} nou)aavtêç
ohne Object und ohne jede Beziehung in der Luft schwebt. Es
muss unter diesen Umständen principiell die Lesung von A zu
Gmnde gelegt werden, und diese weist auf eine Lücke vor tijv
ovaiav. Die Worte bteïvo ni] noitjoavteç können wegen der
Zwischenglieder nicht mehr auf owe hôXpijoay daayayeïy zu-
rückbezogen werden, es muss also derselbe Begriff noch einmal
ausgedrückt gewesen sein. Ergänzt man rj {try ctQxty eloaya-
yôvteçy tijv ovelav, so erklärt sich der Ausfall durch Ueber-
springen von einem ti}v zum andern, und man gewinnt ausserdem
parallele Glieder.
I 48 ootp yàç av tavta Xéyovteç àftoqmivùMJi xal nu-
Qwvtai rtel&eiv vfiâç, wç èxeïvoç âitdeto tavtaç tàç ôia&ijxaç.
Für tavta léyovteç fehlt im Vorhergehenden jede Beziehung,
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ZUR TEXTKRITIK DES ISAIOS 327
Cobet hat deshalb mit Recht die Worte für verderbt erklärt Durch
II 5 ùjç ovjoç Xéyei kxâatote wird die Vermuthung ooto yàç
av (àeï) tavtà Xéyovteç nahe gelegt. Wer oaqt nicht für hin-
reichend geschützt erachtet, sondern mit Dohree fiaXXov dazu ver-
langt, wird oo(û yàç av (jtaXXov aet) tavtà lesen.
III 33 açâ yê ov%i âîjXov, w àvôçeç, Ott a nâXat ovtot
[iccQTi QOvoi ytvéo&ai, noXXu> nXéov trjç XijÇewç tov xXrjÇOv . . .
av'yxettai avtolç; Reiskes ttoXX^} voteçov ist gegen den Sinn.
Xenokles halte in dem Antrage auf Zuspruch der Erbschaft seine
Frau Phile genannt; die Oheime des Pyrrhos dagegen, die seine
Parteigänger waren, hatten in der folgenden gerichtlichen Ver-
handlung bezeugt, sie habe an der Dekale den Namen Kleitarete
erhalten. In diesem Widerspruch konnte der Sprecher wohl einen
Reweis dafür sehen, dass die Oheime ihre Aussage sich erst nach
Einreichung des Antrages ausgedacht hatten ; er konnte aber nicht
daraus schliessen, dass dies erst lange Zeit nach Einreichung des-
selben hlttte geschehen sein müssen. Meutzner vertheidigt wie ge-
wöhnlich die Ueherlieferung und fasst tijç Xifêetoç causal. Das ist
aber wiederum gegen den Sinn. Der Sprecher konnte gar nicht
behaupten, die Aussage sei wegen des Antrags, d. h. zur Förderung
desselben ausgedacht, weil er seihst Gewicht darauf legt, dass sie
mit den Angaben desselben in Widerspruch steht. Das Einzige,
was sich aus diesem Umstände schliessen Hess, war, dass die Aus-
sage erst nach Einreichung der Lexis erdacht sein könne, und
dieser Sinn wird gewonnen, wenn man, ohne an dem nach Jcnicke
unanfechtbaren nXkov zu andern, yevoftév^ç ijôt] oder auch nçô-
teçoy ov nach rov xXi'iqov einsetzt.
III 48 xal éi rjv àXijfrï] a vvvl tetôXfitjxaç fiaçzvçîjaai,
7taçaxç>jficc ev&vç tot« ht^wgijau av tov àôtxovvta. Sauppe
vcrmuthct vir dC für xal, vielleicht liegt aber (val fia Jîa) mai
noch näher. Der Sinn würde durch diese Aenderung insofern ge-
winnen, als nun der Satz mit xal eine Steigerung enthält; itt-
fAùtçijau} av kann heissen 'du würdest mit Erfolg zur Strafe ge-
zogen haben'.
III 59 anavzeç yàç vfiëiç xal ol aXXoi noXttai àvenlôtxa
e%ovai ta êavtvlv exaotoi itazqiça. Nach ânavteç viabIç konnte
nur €%ete folgen, gegen diese Aenderung spricht aber das nach-
folgende êavtûv. Schümann fasst vfulç xal oi aXXot noXttat
als Apposition zu ärravteg. Damit ist der richtige Weg gewiesen ;
22*
i
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328
Hl ! ERMANN
man muss aber xai vor vfteïç einschieben, damit die Trennung
von vfirtç und anavxeç nicht unnatürlich erscheint.
III 70 àXX* tù àya&éi xovxo fièv xai Xa9etv qn'joaix* av
Vftag. Das xai vor Xa&eiv ist nicht zu verstehen, die richtige
Beziehung ergieht sich aber aus § 45 ïibqi fihv ovv xfjç èniôt-
xaaiaç t%oi av xiç ipevôoç 7iQO(paoloao&ai ïtçbç vfiâç ' i] yàç
la&etv ctpaç Ttçoortottjoatx' av ovxoç, i; xai tyevêeo&ai aixupx*
av ijftcîç. Der Angeklagte könnte behaupten, die dem Endios er-
tbeilte Epidikasie, durch welche indirect die Phile für eine vôihj
erklärt wunle, sei ihm entgangen. Hierauf zurückweisend Tragt
der Sprecher $ 48 ironisch mit Beziehung auf die Verlobung der
Phile: rj xai xavxa Xa&tiv aeavxov 7tçoo7tO(ï]Oj] ; An unserer
Stelle ist der Einwand derselbe wie § 45; gewechselt haben nur
die Personen, denen er untergelegt, wird, es sind hier die als Zeu-
gen fungirenden Oheime des Pyrrhos. Daraus ergiebt sich die
Ergänzung xovxo (.tsv xai (î'fifïç,} Xa&etv (pi)aaix' av vftaç.
V 9 àtpeîXexo xai xi]v Krjq>taoâ6xov fii)x£ça xai avxôv
xovxov anavxa. Aus § 10 or o naxt]ç avxo7ç xaxfXine und
noch mehr aus § 11 xitv olxlav avxtTtv xi)v naxo«'>av naiôfov
ovxiov xovxfitv geht, wie Schümann bemerkt, hervor, dass Kephi-
sodotos nicht das einzige Kind seiner Mutter war. Es erscheint
deshalb nicht allzu kühn, wenn man in § 9 vor xai avxov xovxov
den Ausfall von xai xov adeXcpbv oder xai xi)v adeltp^v annimmt.
V 22 7tXi]v yàç êvoiv ohiôtoiv e&o xefyovç xai lv Iîedùo
IÇrjxovxa nXé&oiov ovôkv xtxoftiofte&a. liier soll oixiôiov tÇij-
xovxa nXt&Qtav heissen 'ein Haus in einer Entfernung von 60
Plelhren*, ausserdem soll dieser Zusatz nur auf das zweite Glied
$v lledlto bezogen werden. Das genügt, ohne dass man darauf
Gewicht zu legen braucht, dass ein Haus lv ITtdito zu gleicher
Zeit auch eÇoj xelxovç liegt, um die Verderbtheit der Ueberlieferung
zu erkennen. Ich lese xai (ayçov) èv lledlto nach Dem. gg.
Timoth. § 11 o ftkv ly Utètip àyçôç.
V 38 lix* aloxloxtp èmyoctuiiaxi ê£ kxéçov avxov xoüvofta
ï'fi7tçoo&ev xwv eniüvi'fnov, oxi oiôe eiç Ofoxyçiav x^g nôXsioç
V7toaxô^evoi x(p â/^q) doolauv xQW<*™ l&cXovxai ovx doïr
vtyxav. Sichere Verbesserungen sind iTtiyQa^iaxi für \moyqa\i-
ftaxt und oïde für ddev, wenig Wahrscheinlichkeit aber hat das
für Ii; héçov allgemein reeipirte IÇexé&tj. Man vermisst nicht
nur diplomatische Leichtigkeit, es bleibt auch der durch t&eXov-
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ZUR TEXTKRITIK DES ISAIOS 329
w doijveyxav vollkommen sicher gestellte Plural oïâe unver-
ständlich. Beide Uebelstände beseitigt die Lesung è^eté&t] f*e&')
hiçov.
VI 13 nçâyfia nlâttovteç àvatôeia vneoßäXXov xai ovâk
jnopevov. Sauppe wollte ovo" iyyevôfievov lesen; dagegen macht
aber Herwerden mit Recht geltend , dass für eyyiyvetai nur der
unpersönliche Gebrauch nachweisbar ist. Uerwerden selbst schreibt
mT av yevôftevov ; entschiedener aber und deshalb der folgenden
Beweisführung entsprechender erscheint ovôe{ntùnote) y erobe-
rn. Vgl. III 80.
VI 40 ovôe tote r{q>iovv {r\<p . itov A) eioiévat ist eine noch
nicht geheilte Stelle. Vielleicht führt ovÔe töte rfèiovv (avtàg)
uuhai dem Richtigen näher.
VI 62 yéyqantat wç ovx eâwxev ovâè ôiédero 0doxtrjfiwv%
row imâéâeixtai xpevôog ov. xai yàç b âovç xai 6 ôia&é-
(UHtç, xai (ACtçtvQOvoiv oi 7caçayevôfÀevoi. Die Worte xai yàq
o kbç xai 6 Ôia&éfieroç bilden keinen Satz und sind deshalb
Dicht verständlich. Sie zu streichen ist gleichwohl nicht möglich,
weil so die Beziehung für xai fiaçtvQOvot verloren gehen würde.
Auf dem richtigen Wege war Jenicke, wenn er vorschlug: xal yàç
(ovtoç) 6 âovç. Ich gewinne, ohne die beiden correspondirenden
Glieder mil xai auseinander zu reissen, denselben Gedanken durch
Einsetzung von èxeïvoç hinter dia&éf.uvoç. Der sophistische Ge-
danke — es war nicht die Person, sondern die Sache bestritten
— ist, weil er sophistisch ist, für Isaios angemessen.
VII 1 ist vielleicht nach § 27 elç tovg avyyeveïg (xai q)çâ-
uçaç) ànéôeiÇe zu schreiben, weil die unmittelbar folgenden
Worte xai eig ta xoivà yoapfiatela èvéyoaxpev sich auf die Re-
gister beider Corporationen beziehen.
VII 7 'j4.Q%idafjiog yàç 6 nànnoç ovfiôgt Ig ov trv fitjjéça
trjv 'jfrcoXXodüjQOVj vrj-îhjv âè If*!??, oçùjv avtbv navttüv
mooteqoùfievov tcÜv xçqiuxtûiv ïtqefpé te avtbv nalôa ov&*
havtov xai trjv firjteoa xo/tuoapevog. Die Stelle enthält mehr-
fache Schwierigkeiten. Die beiden Ausdrücke Ig ov und %<jv
änd nicht mit einander vereinbar; Reiske wollte deshalb Ig ov
streichen, Sauppe lieber $xœv in eo%ev verwandeln. Dazu kommt,
dass trotz alledem der Ausdruck xai tijv futjtéoa xo^ioâfievog
unverständlich bleibt. Dass jemand seine Ehefrau zu sich ins Haus
nimmt, ist selbstverständlich und bedurfte einer Erwähnung nicht;
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330 BUERMANN
die Bemerkung aber, Arcbedanios babe auch die Mutter des Apol-
lodoros, nicht nur diesen selbst ins Haus genommen, ist geradezu
widersinnig, weil die Aufnahme Apolludors ebenso wie in dem
ähnlichen Falle IX 27 als Folge der ileirath und der damit ver-
bundenen Aufnahme der Mutter gedacht werden muss. Ich ver-
mulhe auf Grund jenes bisher unerklärlichen Ausdrucks, dass die
Mutter Apollodors mit Archedamos nicht in der Ehe, sondern in
legitimem Concubinat lebte und dem entsprechend anfaugs nicht
in dem Hause desselben wohnte. Es ergiebt sich daraus die
Lesung efo* zip liijiéga (nallaxriv) ï%wv zip 'AtioXIoÔiûqov,
wofür Ps.-Dem. gg. Neaer. § 118 all' ov yvvaïxa dvai avzov,
alla rtallaxrjv Mxeiv %*&ov zu vergleichen ist.
VIII 34 àvayvovg ovv zov zijg xaxwoeiog vôpov, luv eveta
zàlla yiyvezai, xai zavz3 tjôt] neiçâootiai ôiôâoxeiv. Man haï
zalla in zavza oder navra ändern wollen; es genügt die Er-
gänzung zdlla (nâyta). Der Redner will über dasjenige sprechen,
weswegen alles andere ins Werk gesetzt ist, d. h. über den Be-
stand des hinterlassenen Vermögens. Vgl. V 14 wv ïvexa zavt'
enaa&v, ovx kxoiiLoaxo.
IX 13 ov yaQ fjyovnat eyatye ovôèva, vibv kavnji itoiov-
fievov, zoltirjoai allovç zivag naoaxaléoai rj zovvovg, ovoneq
xai ieoœv xai 6a luv xoivtavovg av&' avzov sig zov erteiza
XqÔvov eiielle xazalmslv. Scheibe setzt av nach ov yào ein,
dagegen spricht aber entschieden das nachfolgende Imperfectum
ïiielle, welches zeigt, dass zolfirjoai auf die Vergangeuheit sich
beziehen und objectiv tatsächlichen Sinn haben muss. Es ist,
falls eine Aenderung geboten erscheint, vielmehr ovôéva (nutïtoii)
%olii7}üai zu lesen.
XI 3 6 de itaig ovzog ovâè xa&* ev rovzutv zwv ovOfiâ-
ztov KAyviq rtQOorjxt-i %fj ctyxtozeiq , all* eÇu) zijg ovyyevetag
èoziv. Die àyxiozeia umfasst nur einen beschränkten Kreis von
Verwandten und lallt durchaus nicht mit der avyyiveia Uberhaupt
zusammen; vgl. § 17 o avyysvéazazov fièv i]v zjj qyvou nctvzwv,
b> âh zaig ay%iozeiatg oitoloyovtASvutg ovx eaziv. Es erscheint
demnach die Ergänzung (zavzijg) zijg ovyyevtiag geboten, wenn
man nicht eine ganz zwecklose absichtliche Confusion beider Be-
griffe annehmen will.
XI 33 ei de xazà zovzo àiupiatiijzeï, gn^ai âè opolo-
ytjaai fie z$ rtatdi liezaôutoetv, qpâaxovzog kfioû zovztav élirai
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ZUR TEXTKRITIK DES ISA10S
331
fiijôév, dixaocto&u*. Der Sinn der Worte tovtojy shcu f^jÔh
muss Dach tiein Zusammenhang sein 4dass nichts derartiges passirt
ist* oder 4dass au diesen Behauptungen nichts Wahres ist'. Das
einfache tlvai bedeutet sonst nur 'möglich sein' oder 'vorhanden
sein; ich verniulhe deshalb {al^ig) eïvat. VgL VIU 27 alij^tj
in mg.
In hervorragender Weise erstreckt sich der Fehler der Lücken-
haftigkeit auch auf die den Reden vorgesetzte vita ihres Verfassers.
Es ist deshalb vielleicht gestattet, die Lesung tooovtov fietaße-
ßXijxevat (ngbg) tijv noXiteiav (umgeschwenkt hat zur Beschäf-
tigung mit Staatsaugelegenbeiten) in Vorschlag zu bringen.
Alle die Stellen aufzuzählen, an denen schon von andern
Lücken richtig angesetzt sind, ohne dass dies von den Heraus-
gebern anerkannt worden wäre, ist nicht dieses Orts. Ich er-
wähne nur Ylll 37 ta te ovv %çéa nâvta, boa ojtpetXeto av%<7,
xai (tovç) tôxovç erteile (noctÇao&ai) ta te Qpaveçà ôV avtov
noulo&ai, weil diese Stelle kürzlich von Herwerden als hoffnungs-
los aufgegeben ist. Der Neffe Kirons bewog diesen, ihm die
qxxveçà ova la zur unumschränkten Verwaltung zu übergeben (vgl.
VI 35 ii avtiuv eooito =» in sua potestate esset. Schümann), die
ausstehenden Gelder aber einzuziehen. Dieser Sinn ist meines Er-
achtens ganz tadellos, weil die Einziehung der Gelder für die Zwecke
des Neffen vollkommen genügte; er war nach jener Einziehung im
Stande, beim Tode des Erblassers sich das Geld ohne weiteres
anzueignen (vgl. VI 30), er hatte deshalb selbst gar keine Veran-
lassung, bei Lebzeiten des Letzteren auf etwas Weiteres zu dringen.
Der formelle Anstoss, den man bisher au der Verbindung dreier
Glieder durch te — xai — te nehmen musste, ist durch das von
Reiske eingesetzte nçâÇao&at ebenfalls beseitigt. Es erübrigt so-
mit nur noch die Bemerkung, dass das te vor qpaveçà nicht nur
Coojectur von Sauppe, sondern Lesart von A pr. ist ; erst A corr.
hat ye durch Rasur der linken Hälfte des Balkens vom t hergestellt.
Von Stellen, an denen eine Lücke zwar richtig augesetzt, eine
zutreffende Ergänzung aber noch nicht gefunden ist, mögen folgende
erwähnt sein.
VI 16 xai itaqà tvjy ovtutv . . . ^eqanàvtoiv tov iXey%ov
nouïo&ai, r il tiç twv naç* avtoîç oixetwv opcioxei tait a
eiâévat, ypey fiaçaèovvat. Die bei den Gegnern befindlichen
Sklaven sind die § 39 erwähnten. Wenn also Herwerden ergänzen
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im
BUERMANN
will tûiy orrtov (h.eiv($) &sQttrc6v%tav sc. Evxr^fiovt, so ist da-
gegen zu bemerken, class jene anderen Sklaven ebenfalls Eigenthum
Euklemons waren — daher eben der Ausdruck naç' avtoîg — ; er
hatte sie vërmuthlich bei seiner Uebersiedelung aus dem Wohn-
hause mitgenommen. Kayser wollte %wv (nao* 15/uZy) ovttav.
Dagegen ist geltend zu machen 1) dass der Sprecher die Gegner
bei der Verachtung, mit der er sie sonst behandelt, schwerlich
durch einen so conformen Gegensatz mit seiner eigenen Partei auf
gleiche Stufe gestellt haben wird, 2) die Ungenauigkeit des Aus-
drucks, da es sich nur um Sklaven handeln kann, die im Wohn-
hause Euktemons gelebt hatten und noch lebten, 3) der nicht be-
seitigte Missklang zwischen övzwv und $eça;c6vTu)v. Ich schlage
mit Rücksicht auf § 39 vor %üv ovtœv (ht h *jj olxia) &eça-
710VTIÛV.
VIII 13 tovtovg de qjtvyovtag (ovtuç àxçifieîç èléftovg
èTttôeiÇarrsç) ovtwç oit]o6fie&a ôeïv. Diese Ergänzung der von
Rciske angesetzten Lücke erklärt den Ausfall der betreffenden
Worte aufs einfachste; der Umstand, dass dieselben Worte kurz
vorher gebraucht sind, spricht zum mindesten nicht gegen die-
selbe. Vgl. III 10 knXtjolàÇpv, 52 rjÇibiosv, Vil qtoçet, X 4 sq.
iytvero, I 11 èyxakeï.
X 8 Ovtwç fih k% àç^fig (tijç sfiijç (.ujtQÔç) rjv, w avôçeç,
6 xXfjçoç, Die sachliche Nothwendigkeit der von den Zürchern
vorgeschlagenen Ergänzung kann einem Zweifel nicht unterliegen;
ich würde aber, um den Ausfall nach aoxijg durch die gleiche
Endung zu erklären, t»7s firjfçbg trg êfn>g vorziehen, obgleich
diese Stellung in der gerade vorliegenden Rede zufällig nicht vor-
kommt.
XI 15 bietet sich die Ergänzung ol Zxçcniov ft aï â eg oï
lavzo TftJ naiôï nQOOÎjXOvTeg (ovxe ôià tovto) ovxe ôV äXXo
ovâèv avtotg èvôfitÇov uçoatjxeiv durch den Gegensatz ganz vou
selbst und macht die Übrigen zahlreich vorgetragenen Vermuthungen
überflüssig.
XI 47 Aqq. (Âtxçà là àiâqpoça htccréçoig tijç oboictç #}/t<cùy
èott>, aXX* ov zrjXixavja, aiate (trjv ètu)*") nydeftlav yevéo&ttt
itQog (tcsqi A) vovg 22?çazoxXéovç n-aîôag; (ovxov*y ovx aÇiov
xzX. Die Lücke in dem Gliede mit uate ist von Schumann er-
kannt und von Roeder richtig ausgefüllt; man vergegenwärtige sich
nur die Schreibung wate tè^rjfÀ^âefitav. Die Lücke vor ovx ä&ov
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ZUK TEXTKRITIK DES ISAIOS
ist ebenfalls längst erkannt; die Ergänzung ergiebt sicli aus § 32
ovxovv ov äel.
Fragt man nach der Ursache dieser Lückenhaftigkeit der Uebcr-
lieferung, so lässt sich dieselbe mit Wahrscheinlichkeit in der Be-
schaffeuheit des Archetypos (Inden. Es standen in diesem, wie
schon früher erschlossen ist, eine Menge von einzelnen Wörtern
zwischen den Zeilen. Dass dieser Umstand in der That nicht selten
den Ausfall verschuldet hat, dafür sprechen folgende Stellen.
Ill hyp. 1 JIvqqov tbv etegov (tow) rrjç àâeXqtrjç viaiv
viofioirjaafiévov. Apr. las tbv zwv tfjç, Hess also eieçov weg;
A 1 corrigirte ereoov ans %wv. Dass beide Wörter, twv sowohl
wie eteoov, nolhwendig sind, liegt auf der Hand — es wird, nach-
dem die Lesart der Handschrift constatirt ist, niemand mehr daran
denken, an vlaiv zu ändern — ; man muss also annehmen, dass tue-
qov in a über der Zeile stand und von dem Corrector fälschlich
als Correctur statt als Nachtrag aufgefasst wurde.
IX 2 züv (tov) àâeX<pov liegt ganz der gleiche Fall vor.
Ttöy
Apr. las jov, AI machte daraus %(uv\ in a wird also tov ge-
standen haben.
XI 20 roXfiç /U€ öiaßccXXeiv alla te noXXâ, neol tov nou)-
ooftai toiç Xôyovç, (xai) %â%a xai vvvï Xéyei wg èxoivtooâfte&a.
So möchte ich die Stelle lesen, weil Ta'jfa in der Bedeutung 'schnell,
sogleich' für die Redner zweifelhaft, für Isaios im besonderen sonst
nicht nachzuweisen ist. Da raga xai von A 1 in ras. 3 litt cor-
rigirt ist, so darf man annehmen, dass Apr. nur xai las; man wird
für a wiederum ansetzen xai . A pr. giebt wie gewöhnlich a pr.
wieder; A l dagegen setzt au die Stelle des Ursprünglichen den
Nachtrag, statt beides mit einander zu combiniren.
Nicht ohne Bedeutung ist diese Beschaffenheit der Ueberliefe-
rung für die Behandlung der Partikel av und des Artikels. Wörter,
die so leicht ausfallen konnten, dürfen und müssen in einen Text
der vorliegenden Art überall da, wo die aus guter Ueberlieferung
zu gewinnenden Normen dies nolhwendig machen, ohue Bedenken
eingesetzt werden.
Was im besonderen den Gebrauch des Optativs ohne av als
Potentialis der Gegenwart betrifft, so kann ich auch nicht einmal
den Fragesätzen, auf welche vier von den sieben Beispielen Roeders
(Beiträge zur Erklärung und Kritik des Isaios S. 43 ff.) entfallen
334
BU ERMANN
(1 36, Iii 54, IV 19, VII 36), eine besondere Stellung einräumen;
es steht auch jenen vier Stelleu bei Isaios selbst immer noch
die fünffache Anzahl regelmässiger Beispiele gegenüber. III 54
Tiùiç ovv (av) %tg oaytaxsQOv ü-eMyxot ist vielleicht die Ver-
wandlung von ovv in av, die mau auch 1 36 vorgenommen hat,
der Einsetzung vorzuziehen, weil die Rede noch an vier anderen
Stelleu (§ 7, 13, 39, 43) nach Verlesung eines Zeugnisses ohne
Anknüpfung durch eine Partikel einsetzt.
IX 24 lese ich Xéyuv oti &eïog eïrj 'Aaxvcpikw xal àno-
(paivoi (av) diafr/jxag ixelvov xa%aXekoi7ià%ay eï tiç av*Ç xoa-
vtoaauo. Der Salz würde direct heissen: anotpaivotpt avy kâv
%ig xotviôoytai; es ist also an toivwaatio gar kein Anstoss zu
nehmen. Vgl. XI 24 /ueiadutoeiv, ei vixrjaat^t. Der Optativ mit
av in der indireclen Rede scheint mir ebenso weuig bedenk«
lieh, weil dieser Gebrauch sich nur als ein specieller Fall des
allgemeinen Princips darstellt, wonach der Modus der directen
Hede unverändert in die indirecte übergehen kann. Vgl. V 33 ^
fiijv ififieveïv, oîç av avtoi yvolev. An der vorliegenden Stelle
halte ich gerade diese Form der Rede für ganz besonders ange-
messen, weil so der Gegensatz zwischen dem Factum, dass der
Sprechende der Oheim ist, und der Andeutung, dass er wohl im
Stande sein mochte, ein Testament zu produciren, gut zur Geltung
kommt.
Um den Gebrauch des Präteritums ohne av richtig zu um-
grenzen, sind Aussage- und Fragesätze von einander zu scheiden.
Für die erstereu ist jener Gebrauch anzuerkennen im Nachsalz
eines der Vergangenheit angehörenden hypothetischen Gefüges; so
I 44 ei toLvvv owißr} . . axhfJaa&e noxéqtav èxeîvoç èyiyveto
xXrjQOvöfiiog , I 45 ci piv totvvv frelevnjoev . . . , ovx helvog
èyiyveto xvoiog und ebenso abhängig III 36 = 38 tijg nçoixog
yiyvofiévîjç eiç avtôv, eï %i ïna&ev i) yvvrj (direct èyiyveto).
Es ist in diesen und ähnlichen Fällen gar nicht das Verhältniss
der Irrealität bezeichnet, die Handlung wird vielmehr als wirklich
in der Vergangenheit gesetzt, ebenso wie für die Gegenwart eine
au sich unmögliche Bedingung durch den Optativ als möglich ge-
setzt werden kann. Hieraus folgt, dass mit den angeführten Stellen
ebenso wenig etwas bewiesen ist für hypothetische Gefüge, die sich
auf die Gegenwart beziehen, wie für einfache Hauptsätze ohne
hypothetischen Vordersatz. Ich halte aus diesem Grunde IV 11
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ZUR TEXTKRITIK DES ISAIOS
335
ovjut yàq (av) ov&* oi vofioi xatecpçovovvxo und III 75 ictvT*
av âieitçâ^ato für die allein richtigen Lesungen. 1 46 xai rjfieïç
ovâéva äMov v&iooatiev %av%r]ç rîjg âwçeâç würde ich Bekkers
ovôév* av ehenfalls in den Text gesetzt haben, wenn ich nicht
statt der Erklärung 'wir würden keinen andern gewürdigt haben'
nach § 51 auch die andere 'wir hielten damals thatsächlich keinen
andern für würdig* wenigstens für möglich hielte. Sicher that-
sachlich zu fassen und aus diesem Grunde nicht zu ändern ist
IX 34 ov ovo** avzôç £cüv èxêîvoç inoiijocno (den auch der Ver*
storbeue selbst bei Lebzeiten nicht adoptirt hat) ; dasselbe gilt f ür
§ 36 rzçozeçov aniSavev rj Ttaoafâvai (vgl. § 20), weil es sich
auch hier um ein wirklieb eingetretenes Factum handelt.
Für interpolirt halte ich av V 20 xaitoi ei ßi] kvavziov (aev
xljv äixaoxtov, nevjaxoaiwv ovxiov, havzlov âè iwv rceçisottj-
xézwv ijyyvaro, oyx old* ö zi [av] ertoirjoev. Naber conjicirl
o zt av inou]aauEV. Das würde wenigstens einen vernünftigen
Sinn geben; da aber der Sprecher gerade darauf Gewicht legt,
dass die Bürgschaftsleistung vor so viel Zeugen offenkundig statt-
gefunden hat, so erscheint der Gedanke 'wenn er nicht in Gegen-
wart von so viel Hundert Menschen die Bürgschaft übernommen
hat, so weiss ich überhaupt nicht, was er gethan hat' für den Zu-
sammenhang angemessener.
In Fragesätzen kann durch die im Deutschen vielfach mög-
liche Umschreibung des blossen Indicative durch das vieldeutige
'sollen' leicht der Anschein erweckt werden, als könnte derselbe
hier etwas anderes als einfache Wirklichkeit bezeichnen. Man
braucht indess nur den Fragen die entsprechenden Behauptungen
zur Seite zu stellen, um den Irrthum zu erkennen. HI 39 Nixo-
ôrjfioç ôè fyyvâv fiélXœv, (wç) qnjoi, zr)v àdehprjv zrjv avzov
ftôvov %6 xazà zovç vôfiovç èyyvîjoai dienga^ato ist unange-
fochten und unanfechtbar, weil die Behauptung der Gegner (N.
ôunçâÇazo) ebenso wie die des Sprechers (N. ov dtençâÇazo)
eine tbatsächliche ist; wir können im Deutschen ganz ebenso den
Indicativ mit fragendem Ton gebrauchen.
Diese Erklärung trifft nicht zu für VII 33 zi ßiXttov av
inga^ev rj zavza (iovkçvaâfievoç a neç èrtoirjosv; y vrj J la
naidiov hitoir\o azo . . . xai zovzio zijv ovoiav ïdioxev;
Die den Gegnern unterzulegende Behauptung lautet nicht 'er hat
ein Kiud adoptirt', sondern 'er musste ein Kind adoptiren'. Wenn
IlUERMANN
man trotzdem bislang au der Stelle nicht geändert hat, so ist dies
nur daraus zu erklären, dass sich möglicher Weise av zu lnoirr
aato aus dem vorhergehenden Satze ergänzen lässt. Naber hat d
für ij conjicirt ; dieses « ist Lesart von A pr., damit ist die Stelle
erledigt. Wir bedürfen jener künstlichen Ergänzung nicht.
III 45 ènetdif ôè ni SevoxXel rtyyva 6 "Evôioç %t\v àâeX-
(pidîjV oov, èTtéxçsipaç, ù N., titv ex rijç èyyvrjtrjç tqt 11vqq<<>
yeyevr^iévtjv atç è£ exaioaç èxelvtt) ovoav iyyvâo&ai; xal ovx
av etorjyyeXXeç xtX. hat der einfache Indicativ enérçetpag seinen
sehr guten Sinn. Der Sprecher konnte sehr wohl fragen 'hast du
da zugelassen?' oder auch 'da hast du zugelassen ?'«= 'da solltest
du zugelassen haben?' Eine Schwierigkeit ergiebl sich aber aus
dem folgenden xal ovx av fiot)yyeXXeç ; Da beide Fragen durch
xal verbunden sind, so verlangt die Concinnität auch für beide
die gleiche Auffassung, und diese ist nur herzustellen, wenn man
av entweder nach Invroexpaç einsetzt oder vor eiorjyyeXXeç streicht.
Ich ziehe die zweite Möglichkeit vor, weil so eine kleine Variation
des Ausdrucks gegen § 48 hergestellt wird. Der Sprecher con-
statât zunächst durch seine Fragen an den Angeklagten das Factum
und wendet sich dann erst auf Grund des constatirten Factums
an die Richter mit den bedingten Fragen 'würde er dies gethan
haben?' u. s. w.
I 24 xal %ov% aÇiov eïvai fiot ôoxéi &avfiâÇeivf o %L itoxe
£7zavOQ&côoaç xvçiwtéçaç avtàç îjyoï*3 av rtoirjoat und 11 22
lyœ toivvv navraç av olpai éfioXoyfjoai vftâg, toç ovx av nott]-
eâfAEvoç aXXov olxetôteçov Ifiov noirjoat*' av würden sich
die beiden Optative mit av vertheidigen lassen, wenn man an-
nehmen dürfte, dass das Präteritum mit av in der indirecten Rede
ebenso wie in den Infinitiv mit av, auch in den Optativ mit av
übergehen könnte. Ich halte mit Cobet und Dobree die Indicative
für erforderlich, ziehe aber an der ersten Stelle âv nicht zu
noi^oai, sondern zu rjyeUo und erkläre: nach Vornahme welcher
Berichtigung er geglaubt haben würde, das Testament gültiger ge-
macht zu haben.
Ueber av beim Ind. Fut* ist längst der Stab gebrochen; die
Zulässigkeil beim Optativ kommt für lsaios nicht in Frage, weil
1 32 in A steht ott dtjXujoei not* av rovnp. Daraus ist nicht
mit 0 ätjXwooi — ein in A nicht seltener Schreibfehler — , son-
dern mit Dobree ôrjXatoeu zu machen. Vgl. 11 1 ovx àv note
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ZUR TEXTKRITIK DES ISA10S 337
eirreir ovdàva xolprjaai, V 8 ovx av itote oiôfievoi . . .
<96£ai, V 23 owe av note oiôfiBvoi avxbv . . . nçâ^ai.
Ob man av beim Inf. Fut. zulassen will, hängt ganz davon
al>, oh man die. Partikel beim Optativ zülässt; es ist also nur eon-
sequent und nicht unbcwussl geschehen , wenn die Herausgeber,
die I 32 â^lwooi av aufnahmen, auch V 23 tjyovftevoi yàg ovx
av avxbv ßeßauoauv stellen Hessen. Ich halte bei der häufigen
Verwechselung der Endungen -ai und tiv (vgl. V 32 noi/joai pr.
XI 22 ^arrar^oai pr.) Nabers ßfßaiiöaai für sicher. Isaios hat
oft genug den Inf. Aor. mit av, dagegen regelmässig den Inf. Fut.
ohne uv. Besonders beweiskräftig ist wegen der Nachbarschaft
mit ßeßatft'iOfiv : V 23 nça^ai.
Was den Gebrauch des Artikels betrifft, so sind besonders
diejenigen Stellen der Beachtung zu empfehlen, an denen ein Ge-
netiv in prädicativer Stellung von einem VerwandlschafLsuameii
oder einem suhslantivirten Adjeclivnm abhängt; es wird sich hier
für die Zukunft die energische Durchführung eines festen Princips
kaum vermeiden lassen. Von anderen Stelleu führe ich an VIII 17
xai xav&' öxi àhi&ti uâvz* iotîv, axotßeaxaxn fùv ol xov
7t6t7t7ZOv ^e^ânovxsç ïoaoïv, . . . toaci ôè (fß) rceçiqpavfaxata
mai xwv Ixeivq) XQ(ûtt^vtav Das einfache nsçKpavéatata
könnte nur adverbial wie axQißfOxaxa gefasst werden, und das
giebt keinen angemessenen Sinn. Man verlangt eine Ahschwächung
gegen axQißloxaxa\ die Leute, die mit Kiron verkehrten, waren
zwar über die betreffenden Vorgänge nicht so genau unterrichtet,
wie die Sklaven desselben, die in seinem Hause lebten, das Offen-
kundigste aber wussteu auch sie.
Ein zweiter Hauptfehler von A besteht in der vielfach falschen
Stellung der Wörter. Man hat für Antiphon längst bemerkt, dass
N nicht selten eine bessere Stellung bietet; damit ist ein Präjudiz
auch für Isaios gewonnen.
Es sind in vielen Fällen zwei unmittelbar neben einander
stehende Wörter, die ihre Plätze vertauscht haben. Stellen dieser
Art , an denen schon A 1 durch übergesetzte Umstellungszcichcn
das Richtige hergestellt hat, sind II 26 fiâllov noXXQ — IV 18
nçoorjxôvxwv, oyôàça — VIH 32 ntoi xov — X 17 öxav (iév.
Allgemein umgestellt sind ausserdem 1 13 avxov xrtv und IX 36
>; àné$avE.
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338
IHïRRMANN
Man wird zunächst geneigt sein, «lie Schuld für diese Um-
stellungen der Flüchtigkeit des Schreibers beizumessen; bedenkt
man aber, dass in a eine Menge von Wörtern zwischen den Zeilen
stand , so wird man nicht anstehen , hierin den Hauptgrund für
jene Erscheinung zu suchen. Eine gewisse Bestätigung bierfür
bietet Dinaren. I 81 Inï N, - . lu. A pr., knei A corr. 1. Es stand
in a offenbar Ini mit Ubergeschriebenem et; A pr. sah darin fälsch-
lich einen vor ent einzuschiebenden Nachtrag, während A 1 darin
richtig eine Correctur das i von ènt erkannte.
Mag man nun aber von dieser Erklärung halten, was man will,
fest steht jedenfalls die Thalsache, dass in A mehrfach zwei neben
einander stehende Wörter ihre Plätze vertauscht haben; daraus
folgt, dass man gegen Umstellungen dieser Art, falls sie geeignet
sind, Schwierigkeiten oder Abnormitäten zu beseitigen, keine allzu
grossen Bedenken hegen darf. Ich betrachte dem entsprechend die
von Naber vorgeschlagene Umstellung der Worte III 69 ei xeri
f[iaçTvçitoaie wç zu xa< et u»ç èftaçtvQ^aate als zulässig und
mit. Rücksicht auf § 58 xat ei wç tpaatv als gesichert. Ich selbst
habe folgende Vorschläge zu machen.
1TI 00 öaot ftèv (av) xaralînwot yvijotovç natâaç f£ ai-
Tiov, ov ir.qoa\\xet toîç datatv iïttôtxâoaa&cu xmv natQtpw
oaot âè dta&i]xaiç avtoî eiortotovvT ai, xoviotç iriiStxa-
Çfo&at Ttçootjxei %ôjv do&évtiûv. Dass avroi verderbt ist, steht
ausser Zweifel; gegen Dobrecs avtolç spricht aber das folgende
Tovzoig, welches ohne Zwang nur auf oaot zurOckbezogen werden
kann. Emperius' viol wäre an sich möglich — ich halte das von
Scheibe gegen den passivischen Gebrauch von eio7tote7o&ai ge-
äusserte Bedenken auf Grund bekannter Analogien mit Kayser für
unbegründet — ; den Vorzug verdient aber entschieden die Um-
stellung oaot — eloTtotovvtai, avrotç xovxotç — ftçooTjxei,
weil so der Gegensatz zu der Behauptung der Gegner, auf welchen
dem Sprecher alles ankommt, schärfer hervortritt.
V 29 eâoftev avttp ttjv h aar et oixîctr tÇatçe&érreç ttçoç
Tff» tçhfo fiiçei %ov xXtjqov. Es handelt sich darum, eine Ver-
besserung für das unmögliche èÇatçê&érteç zu finden. Reiskes
eÇaiçerov nach Harpocr. s. v. genügt für den Sinn vollkommen,
lässt aber die Entstehung der Comtptel unerklärt; Scheibes èÇai-
çetov cupivseç, welches diesem Mangel abhelfen soll, befriedigt
ebenso wenig, weil der Zusatz cupévteç weder für den Sinn recht
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ZUR TEXTKRITIK DES ISAIOS
339
passend noch durch den Sprachgebrauch zu stützen ist. Ich halte
die Aenderung fÇaiç^rov) nçoa&êvt eç xtji xqixto péçei für
leichter und angemessener.
VI 6 Tût filv ovv ctöektyüß ot'töj, ai neç fy(iréo9i}v, äfitpw
ànaiÔs èseXevxrjaaxi]*. Der Zusatz to fteç tyepéoxh]* erscheint
so, wie er da steht, zum mindesten recht überflüssig, da jeder
Mensch einmal geboren wird. Der Vergleich von VIII 19 httidri
fysvôfiExïcc ändert daran nichts, weil es an dieser Stelle auf die
Einführung bald nach der Geburt im Gegensatz zu der sonst eben-
falls vorkommenden Einführung in spaterem Lehensalter ankommt.
Die Umstellung wneg avx$ lytvéofhjv würde den Anstoss be-
seitigen. Vgl. VIII 7 yg avxtf iyiyvéo&tjv vieïç âvo.
VI 39 aXX1 èftetdri xaï fceXsvxi)oev o Evxxrjfiiov. Es geht
vorher èneidi) 6* exeXevxtjoe WtXoxt^iov; der Gegensatz ver-
langt deshalb 'nothwendig die Verbindung von xaï mit o Evxxr]-
fitov. Das Richtige ist entweder xai o Evxxijfitny freX. oder foeX.
xai 6 Evxrijfiü».
VI 65 ext dk fiov xéS-anxaty èv itotoig f inj pact (xcti) xig
c/de Ta vofÀttôfÂEva noiovvxa Evxxrjfwvcc' en ôk noï iôv-
veç ol naïÔEÇ èvaylÇovoi xai gloyrai, xat xiç elôt xavxa %ûv
noïixwv y Twv oixexojy (rwy) Evxrrjftovog. So mochte ich die
Stelle lesen, während in A steht nol ô* tri owéç pr., noï ô*
et1 iôvztç corr. 2. Dobree wollte not ôk iôvteç lesen, um das
störende ïxi zu beseitigen; er vermuthete aber selbst schon, dass
der Fehler wohl tiefer liegen mochte. Die vorgenommene Um-
stellung beseitigt die Schwierigkeit und stellt ausserdem, zumal
wenn man xal vor dem ersten xiç elâe einschiebt, vollständige
Gleichheit der beiden Glieder her. Für das zweimalige hi dè
vgl. IV 26, wo Fuhr allerdings ändern will.1)
VII 8 oxi 'AnoXXôôœQog nénov&ev, o ccpxfrvnoulv f&ov
tovç ctvxbv evepyexijoavxetg. Die Zürcher haben die Lesart né-
nop&ev 6 aus A wiederhergestellt, ohne sie für sicher zu halten;
Sauppe wünschte ä für o. Mir erscheint die Construction, auch
wenn man diese Aenderung ztilässt, noch immer gezwungen. Der
Sprecher will beweisen, dass Apollodoros eine dankbare Gesinnung
hegte und gern wiedervergelten wollte, was er empfangen hatte.
I) Albrecht Herrn. XVm S. 37t vertheidïgt mit Recht die Ueherlie-
fcruog.
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340
RUERMANN
Dies Verhältniss wird durch die Lesart von A fdass er epi^fing,
was er wiedervergelten wollte') umgedreht; mau wird deshalb die
Umstellung 6 oder nach Sauppe a nénov&ev, ayrevnouïv tjfciov
in Betracht ziehen mUssen. Oh damit freilich die Stelle wirklich
geheilt und nicht vielmehr (t&v «») oder (ccv&' <ov ev) vor
nénovfcv mit Streichung des folgenden o einzusetzen ist, er-
scheint mir trotz der Verteidigung des Accusativs durch Jenicke
zweifelhaft.
VIII 6 würde mau statt èniôel^w rov%o vielmehr tovt
àmôêi^w erwarten. Da ich aber in der folgenden Zeile die Worte
Xôyatv ctxoy xai na^vQiov auch nicht für richtig halte, so mag
der Fehler tiefer liegen.
XI 28 ouV av ôià tavict helvoiç xolç nçoatjxova i
zbv xXftQOv ovx ilâyxavoy. Die Ausgaben lesen mit Scaliger
tov xXi)çov; damit ist aber die Stelle nicht geheilt, weil der Zusatt
toîç nçooijxovai zu exeivoiç nicht nur müssig ist, sondern auch
gegen den sonstigen Gebrauch — so § 27 Xa%üv ttqoç biûvovq
und TcaQaKcrfaßäXletv avtoiç — Verstoss t. Die Umstellung totç
't'xovai 7tç6ç rov xlijçov leidet an diesem Mangel nicht und
macht ausserdem eine Aenderuug des Accusativs überflüssig. Ein
Bedenken dagegen liesse sich höchstens aus der Thatsache her-
leiten, dass Isaios in den erhaltenen Beden ausnahmslos ijxeiv M,
nicht ftçbç gesagt hat; man vgl. aber Dem. 41, 7 7tç6ç tovto to
âixaiov tjxei.
In enger Verwandtschaft zu den behandelten Stellen stehen
diejenigen, an denen ein Wort fälschlich zweimal gesetzt ist, ein-
mal vor und einmal nach dem Worte, vor oder hinter welchem
es stehen muss. Hierher gehören, wenn ich mich auf die Stellen
beschränke, an denen die Correctur bereits in A vollzogen und
deshalb anerkannt ist: V 17 rjfûv èÇeyéveto ^fûv, wo das zweite
ffiïv durchstrichen ist, IX 1 fioi tjv ofiofÂTjTQioç, wo bfi auf einer
fiasur steht, in der man deutlich [aoi erkennt, und IX 29 fiog-
tvQOi ot dk xai ijfiJv xal, wo das erste xal ausradirt, aber noch
deutlich sichtbar ist. Man kann auch diese Erscheinung aus den
vielen in a zwischen den Zeilen stehenden Nachträgen erklaren;
jedenfalls aber genügt die Constatirung der blossen Thatsache, um
IX 18 xaï 'Açaqtrivibtv [xa)\ rtoXXot die durch den Sinn geforderte,
von Bekker vorgeschlagene Streichung des zweiten xal unbedenk-
lich zu finden.
k
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ZUR TEXTKRITIK HKS 1SAI0S
341
Sollte sich Cobels Bemerkung bestätigen, dass Sin ti Stcupé-
çeo&ai nicht gesagt worden ist, so wird man II 27 êtà tl dicr-
qwçoft&oç eher ôià als mit Cobet ôiaaaçé^evog streichen.
VII 30 àU' ïotai tig [xai] o tvayiùïv xai navra tà vo-
[itLÔfitva avtoîç rtoniotov wollten die Zürcher entweder ttg oder
6 streichen. Diese beiden Worter sind aber sehr wohl mit ein*
ander vereinbar; das Anstössigc liegt meines Erachtens lediglich
darin, dass von den beiden durch das correspond irende xai — xai
verbundenen Gliedern das eine den Artikel hat, das andere nicht.
Diesem Uebelstande liesse sich allerdings durch Streichung des
Artikels abhelfen; da aber gerade nach tiç der Artikel vor einem
Participium gern gesetzt win! (Krtlger Gramm. § 50, 4 A. 3), so
dürfte schon ans diesem Grunde die Streichung des ersten xai
sich mehr empfehlen.
Vielleicht gehört auch XI 34 « ö*' ai> fitjt* IniôiY.âoao&ai
(frjtii êeîv tov ftfuxXyoiov n ?J t « p »} v âixâoaoâai hierher.
A pr. las nicht (= corr. 2), sondern /<?), und dieses konnte
sehr wohl eine Wiederholung der ersten Silbe von fnjte sein.
Ich führe als Stütze für diese Vermuthung an, dass das durch
Dittenbergers Beobachtungen für Plato interessant gewordene ftij*
sich bei Isaios ausser in den Verbindungen ?y ftijv (II 32. V 1. 33.
VII 16. VIII 19. XII 9. 10) und àXXà fit)* (III 12. 14. 43. 57. 76.
IV 14. 24. V 36.43. VII 32. VIII 11. IX 13. XI 13. 26. XII 3. 4)
nur an folgenden Stellen findet: xai fiijv VII 35. 39. 41. XII 6. 8.
ov pr)* VIII 5. 30. X 2.
Besondere Beachtung verdienen die Falle, wo dasselbe Wort
in einem Zwischenraum von etwa einer Zeile fälschlich zweimal
gesetzt ist. Hierher gehört III 33, wo das hinter yeveo&ai dnreh-
strichene avtotg aus der folgenden Zeile (ovyxeitai avtotg) stammt,
ebenso VI 31 , wo das nach nçooataXioato aus der folgenden
Zeile eingedrungene rtçoç tbv aQxov%ct expungirt ist I 2 ist das
nach oi TtQOorjxorteg in AQ wiederholte ènl tovtoig schon seit
Aldus ausgeworfen. Mit diesen Stellen sind diejenigen zu ver-
gleichen, an denen ein Wort zwar nicht zweimal gesetzt, aber
gerade um den Umfang einer Zeile verschoben ist. Dahin gehört
VII 28, wo A pr. ovx weglässt, dafür aber ovxovoavt eg statt axot;-
oavteg schreibt; ebenso XI 49 ov% ïva (pij) Xsitovoyoirjv , ei
nqooyhotxb fioi tovto to xcuçloy. Ofiolùtg yàç xai [firj] slo-
Hermet XIX. 23
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342
BU KR M A NN
TtoiTjGavroç . . ., wo Schümann die Transposition vollzogen hat,
nachdem schon Bekker zweifelnd ïva pi) verlangt hatte.
Eine ausreichende Erklärung für Stellen dieser Art bietet die
Annahme, dass die zweimal gesetzten oder verschobenen Wörter
in a am Rande standen oder aber — und darauf könnte VII 28
hinzudeuten scheinen — in der Weise zwischen die Zeilen ge-
schrieben waren, dass der Abschreiber zweifelhaft sein konnte, ob
er sie in die obere oder in die untere ziehen sollte. Wie dem
aber auch immer sei, die blosse Thatsache genügt wieder, um ver-
schiedenen Vorschlägen einen höheren Grad von Wahrscheinlich-
keit zu verleihen.
III 4 tov ôiafiaçTvçfjOai toXfirjOavta xatà tavta ist xatà
trotz Schümanns Verteidigung gegen den Sprachgebrauch und von
Reiske richtig gestrichen; es eröffnet sich jetzt die Möglichkeit,
eine Zeile später {xata)uBnaQtvqTjx6ta zu lesen.
III 36 ist Murets Vorschlag ei (Ijv) ittl t$ tyyvqoauivtp
mit Streichung des tjv hinter yvvaixa von Rosenberg durch den
Sprachgehrauch gestützt.
V 3 xal avtbç ti)v è^eyyvijv öti àrtédatxev. êi ovv tavt1
èçeï, if/evoetai xal çaôîwç tleyx&roetat wird Niemand mehr
etwas dagegen einzuwenden haben, wenn ich das wegen seiner
ganz speciellen Bedeutung hier durchaus unpassende i&yyvtp
durch Transposition des !§ vor èleyx$i}OeTai beseitige.
V 25 oti èv t$ yçctfi/uaTeltp toj Ini tov âixaOTrjùiov yça-
(pivti ovx eoti tavta A pr. , ïveoti tavta corr. 1 scheint das
ïvsati von A corr. dem vorhergehenden èv seinen Ursprung zu
verdanken. Für ïoti vgl. VI 47 èxeï pkv yào £<r*t.
V 32 ist ôvvaivt [av] — Bekker mit 31 oïç (av) oltoi
yvoïev = Reibke zu combiniren und als Transposition aufzufassen;
damit ist eine ausreichende Erklärung für das Eindringen von a>
in den Bedingungssatz gegeben.
VII 39 sq. ïva iÇaçxoit] rtçoç tàç darcavag. xàx Tovtm
riva Xeitovçyiav ovx êÇeXeitovçyyoev ; (ovx om. pr.) liegt jetzt
kein Grund mehr vor, das anal; eioijuévov '(ÇeXtiTOVQy*)oev noch
länger zu conserviren. Dasselbe verdankt seinen Ursprung dem
t£ von èÇaçxoijj; vielleicht steht die Verdrängung von ovx hier-
mit in einem ursächlichen Zusammenhang.
IX 10 rteçi tov itoitj&îjvai tiva vibv 'AüTvqpiXip , tjfil*
7toXv ßsßaiottoav ihai fiaçtvçiav, i]v ot àvayxatoi . . . Naber
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ZUR TEXTKRITIK DES ISAIOS 343
verlangt eiareoit^ijvai tiva; da Apr. eine Zeile später slç rtv
las, so lässt sich dorcli Transposition des wegen seiner Sinnlosig-
keit ausradirten siç das Verlangte herstellen. Vgl. III 73, wo das
▼on Reiske vor tijg &vyarçàç vermisste Ix vor rwv ytyvo^téxov
ausradirt ist.
Vielleicht dient dieselbe Beobachtung auch zur Empfehlung
der von Dobree und Scaliger gemachten Vorschläge X 20 fyo/ucv
{iinttv) und XI 29 oti (oi?dJ) «, weil die beiden vermissten
Wörter eine Zeile früher bez. spitter an richtiger Stelle stehen.
An einzelnen Stellen beträgt «1er Zwischenraum, um den ein
Wort verschoben erscheint, weniger als eine Zeile. So IV 1 ta dl
h&dde pot avfißeßrjxora Soxel poi vpiv, wo A 1 das zweite fioi
an richtiger Stelle nachgetragen hat, ohne das erste zu streichen.
Zweimal geschrieben und später einmal expungirt erscheint ein sol-
ches Wort V 5 TtEQL tovtiov iwiôv fyeXXov ctfToXoyijoaod-at fwvov.
Verschiebungen dieser Art lassen sich erklären dnreh die Annahme,
dass das verschobene Wort mit einem Auslassungszeichen am Rande
stand. Der Schreiber konnte das Auslassungszeichen Ubersehen
und das Wort am Ende bez. am Anfang der betreffenden Zeile
seiner Vorlage einfügen.
Hierher gehört XI 40 wate ehai fiev ov% Ixavâ, Xeitovç-
yeîv Sk aÇia A pr., f*rj ante aÇia s.v. add. 1. Schümann verlangt,
da die Negation zu aÇia nnd nicht zum Verbum gehört, mit gutem
Grunde ovx a§ia. Man wird demnach von A pr. ausgeben und
das unmögliche ov% ohne Rücksicht auf das von A 1 nachgetragene
in der Form ovx vor aha transponiren.
VI 45 vvv âi ànoxeiQOiovrioâvxtûv twv ôtxaattZv oàôèv
avtoïç rtçooîjxtVj ovêê afKpiaßrjrijaai teToXftijxaoiv, àXXà 7TQOÇ
V7t£QßoXiiv àvaioxvvtiaç nçoa/xsiuaçtvQijxaai tovtovç eivai xXy-
Qovéftovç;, ovç vfielç anexeiQOtovrjOart {(oç ante ovôsv in versu
add. 1). Ich verstehe das Compositum nçoa/ueuaçn Qijxaoi nicht,
so lange man nicht erklärt, wozu denn dieses Zeiigniss hinzukam.
Wenn es gestaltet wäre, mit Reiske ov fwvov statt oi'<W zu lesen,
so würde die Schwierigkeit beseitigt sein; gegen jene Aenderung
hat aber Schömann durchaus zutreffend hemerkt : gilt diaftaQtvQiav
interponit, is äfupioßifttjoiv detrectare videtur. Die Gegner liatten
sich eben nicht auf eine aftqitoßrjtrjOig eingelassen, sondern Dia-
martyrie eingelegt. Ich halte hei dieser Sachlage nQoa^maQXvçfr
xaaiv für verderbt und schlage dafür vielmehr diazep açt vçtj xaaiv
23*
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344
RUKRMANN
wie § 44 vor, indem ich Verdrängung von dia- durch nqoa- in
Folge des vorhergehenden rtobg vntQßoXt)v annehme.1) Uiermit
würde dann zugleich die Schwierigkeit beseitigt sein, die sich bis-
lang einer befriedigenden Restitution der vorhergehenden Werl*
in den Weg stellte. Die Unmöglichkeit von Reiskes ov fiâvov hat
Schömanu allerdings erwiesen; wie aber nun ovdk wirklich ge-
fasst werden soll, ist von ihm nicht erklärt. Ich betrachte wç von
A t als Interpolation und schlage vor, statt ovôev avzolg vielmehr
ovd* avzolg mit einer stärkeren Interpunction nach nçocîjxe» zu
lesen. Der Sinn der Worte xai et ftev zôzê ôunçâÇarzo fitofro-
fHjvat zovç oïxovg, ovx av ïzi »Jv tola de ocfifpiafi^zijOat' vvv
âè àfio%eiQO%ovr)OttVTto* zojv ôtxaazwv old* avzolg 7içoorpur
(sc. otfig>taßt]z^aai) ist dann durchaus correct und auch das fol-
gende ovâ' änqptoßTjtrjoat zetolfiijxaaiv (und sie haben in der
That nicht gewagt) schliesst sich tadellos an.
VI 53 niôç olo&a Odoxzij/uiüv özt ovze âti&ezo ovze vlov
Xaiçéozçazoy eizon>]oazo ; Man kann hier sehr leicht mit Dobree
<]>iloxzijfiOva schreiben; es ist aber ebenso möglieh, dass der
Name hinter died-ezo zu transponiren ist. Vgl. § 44 ojç ov Su-
&ezo (DiXoxztjfiatv.
X 17 ovzol ôè aoa dg vnéçxQewv ovüiav xaï otxo&ev
elaenoiovv aqyâg avzovg, ïva xal zà vnâçxovza izQOoanoU-
aeiav. Scheibe liest xai oho* statt des unverständlichen xal
otxo9ev; damit ist aber eine Tautologie in die Worte hineinge-
tragen (ovoiav xai o/xoy), die man kaum dann dulden würde,
wenn sie überliefert wäre. Man transponire ïva xai zà (oïxo$ev)
vftctQxovza nçocanoXéceiav , und das Wort bedarf einer Erklä-
rung nicht mehr. Für die Interpolation von xal, das nun nach
ovo iav gestrichen werden muss, werden weiter unten entsprechende
Reispiele beigebracht werden.
Eine combinirte Transposition scheint stallgefunden zu haben
XI 11 z(jj âk yvojaea&e zovd-* ozi Ifioi fikv ày%iaxsvetv , zoîç
ô' Ixetvtov yeyovôoiv ovx ryy, kv oig ovzog 6 rzaïç ijv; Die
Vorscldäge von Hirschig und Emperius ergeben vereinigt die Lesung
tfj" ök yvataeo&e xov&' özi Ifiol fièv iy%iaxevuv (ijy), zoïç ô'
1) Vgl. X 2 Trjv fiyriQet rjyv *nhv & r9 avaxQiou *ÀQurraçj[ov tirai
àâeX<pi;v nçoayQfi^aoS-ttiy wo das schon von Dobree und Schümann vor rij
avaxqiati geforderte ir durch das folgende nQQcyQenpaoilai zo nçoe ver-
derbt ist.
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ZUR TEXTKRITIK DKS ISAIOS
345 4
l§ bteipoiv yeyovôoiv, èp oîç ovtoç o rvaïç, avx ; Damit sind
die Schwierigkeilen der Stelle beseitigt ; das letzt« nachklappende
ist an seine richtige Stelle gerückt; der Relativsatz kann an
4er Stell«, wo er jetzt steht, desselben entrathen. Der Verdacht,
tos eine derartige Transposition stattgefunden hat, wird verstärkt
durch eine auf 6 rtaiç i)v folgende Rasur, in der zwar nichts
nebr zu erkennen ist, in die aber ovx sehr wohl hineinpassen
würde.
Von principieller Wichtigkeit ist die besprochene Beschaffen-
heit der Ueberlieferung für die Rehandlung der Partikeln %e und
Hb. Ein Text, der in solchem Grade an Wortverschiebungen
leidet, ist nicht geeignet, als Grundlage für die Conservirung von
Absonderlichkeilen im Gebrauch derselben zu dienen.
Ganz unbedenklich und mit Recht von den Herausgebern vor
Scheibe aufgenommen sind demnach die Umstellungen II 1 ti[> te,
VI 2 vfieïç Te *à, VIII 1 %ov te xlrçov. Für ganz ebenso un-
Ftrmeidlicb balte ich auch XI 12 oïç Ôè nyd' ei xal texelev-
npuiç îv fyw, ôtôwoiv 6 POfioç ti v 'Aypiov xlrjçovofjiiav, nutç
fftov te tyjvtoç xal xatà wovç vôpovç e%ovtoç oïortai avxolg
thai %rjy ay%tateiav; die Umstellung Ttwç Çwvtoç èfiov te xal...
Die beiden coordinirlen Glieder sind Çœvtoç und exovvoç, daraus
ergiebl sich die Unmöglichkeit der überlieferten Stellung. Dobree
und Schümann wollten kpov Çwvtôç re, ich halte aber wegen
des Gegensatzes zu tetelevtt]xwç iv èyù> ■) die Voranstellung von
3mo$ für geboten.
V 9 sq. èÇrXaoe pep . . ây eilet o âk . . ., àtpeiXeto xai
lip h^cptaoâôjov fitjtéça xal ctvtov tovtop anavta. xal yàç
iQvuap te afia xal krçitQOnoç xal xvçtoç xal àvriôixoç r{v er-
scheint te um eine Zeile verschoben. Die Partikel ist nach äpia
uohallbar und von Scheibe wenig glücklich in rot verwandelt. Da
nao dem dritten mit àqtelketo xal beginnenden Gliede ebenso
sicher eine an das vorhergehende pev — de anknüpfende Partikel
fehlt, so ist gewiss nicht mit Reiske âé, sondern eben jenes nach
äfia überflüssige te nach àq>eUeto einzusetzen. Für die Anknüpfung
mit fikv — âè — te vgl. I 12 avtovç fièv . . . èrvaiôeve, try S*
ovviap . . . ïataaev tmïp, InepeXelto te ôftoiwç.
. .
1) Diese Lesart ist awar nur Coojectur (Reiske und Dobree) für das
überlieferte itiiXtvfrjxéTiç Jai* àç iyu>, indess, wie mir scheint, eine ziem-
lich sichere. Àus <àç rjy wurde <J<rcy, damit war die Gorruptel fertig.
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346
BUERMANN
Durch Streichung von xai ist der gewöhnliche Sprachgebrauch
hergestellt III 80 [xai] tv te tot ài^to xexttjpévog tov toiia-
Xavtov olxov . . . rjvayxä^eto av {xai del. Fuhr, te del. Turr.).
Ich vermag nicht abzusehen, warum nicht an zwei anderen Stellen
dasselbe gestattet sein soll, VIU 7 [xai\ héivijv te hotqpe naoà
tf) yvvaixi xai y.età taiv f£ ixeivyg naiôuiv und VIII 16 [xai)
fÀet èxeivov te i&euiQOvfitv xa&rjfÄtvoc 7taç avtov xai tag
ivQtàç ijyofiev itao' ixeïvov mâoag. Das einfache salzankûû-
pfende te ist hinreichend gesichert1), es findet sich ausserdem
auch die Aukuüpfung zweier unmittelbar auf einander folgenden
Satze durch if in derselben Rede § 19 aï te yvvaïxeg . . . jiqov-
xqtvav avirjv . . . (*qxii> tig VeopoopoQia xai a only ta vOfti-
CöfAiva iitt* ixeivtjg. ö te nai^o t]uiov , ineidi kyevô/itàa,
tig tovg opçâttçag r^àg eioryayev. Vgl. Vil 9.
Man hat in derselben Weise ändern wollen XI 41 lnoii]oaxo
tojv ihryattQtov avtov fiiav, xai tôv avtov eduixev ayubf
Ekevoïvi ôvoïv laXâvtotv del. Sauppe, xai del. Fuhr); au
dieser Stelle liegt aber der Fehler entschieden liefer. Es ist nicht
nur die zweifache Anknüpfung störend; man vermisst ausserdem
mit Scheibe die Wiederholung des Artikels tbv nach àyoov und
endlich, was die Hauptsache ist, eine Regulirung der ganzen nach-
folgenden von Reiske und Schümann als unmöglich gekennzeich-
neten Rechnung. Ich beseitige alle drei Schwierigkeiten mit einem
Schlage, indem ich tovuo aviul für tôv & avtov schreibe, und
linde eben darin eine Gewähr für die Sicherheit dieser Aenderung.
Theophou schenkte die in § 41 aufgezählten Gegenstände uicht
der von ihm adoplirten Tochter des Stratokies, sondern diesem
selbst ; das geht ganz klar hervor aus § 42 rjg xvçiog ixelvog yt-
vö fit vog h via etij b'Xa xaiélmé Ttévte taXâvtcov ovotav xai
4
" ' < ■ *
1) Warum nicht zi in ganz derselben Weise auch einzelne Satzglieder
anknüpfen soll, vermag ich nicht abzusehen; ich halte deshalb Aenderuogen
wie VII 7 x«t tioinQtt£t io t]fiuh]Qtoy . . . oao tt U tijç inuQonfc
cmtciiwitk und 17 iuiv tpQaiiçtay rt xai ytyyijtwy ixt irr? (it) orx int-
vtovvnov ifJt ti ovx àyvoovvru* nicht für geboten. Vgl. IX 5 oiV (ir)
avtôç iÇaçvoç y trou o fAtfAaQtvQfjiai tt hptf, wo Dobree oèV für owT"
ändern wollte. Ganz anders geartet sind diejenigen Stellen , an den* auf
ein ti oder ovit im ersten Gliede fälschlich âi oder oiâk im zweiten
folgt. Hier ist unbedenklich zu ändern und bis auf IV 4 er» w it y«Q ...
rwroi; âk, wo erst Fuhr rc für àk vorgeschlagen hat, auch früher bereits
tbatsäclüich geändert.
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ZUR TEXTKRITIK DES 1SAI0S
347
%Qia%ikiwv dQtt%fj.<üv oiv loïç kavtov natotpoig, xcoçit;
vrtg tjt; Qeoq>üiv t rj -d-vyatoi avtov eâioxey, àyçôv fikv
&Qtäoi xtX. Damit ist die Rechnung ins Reine gebracht. Der
Werth der Schenkungen, die Slraloklcs für seine Person erhallen
halte, belief sich nach § 41 auf mehr als 2'/* lal.; er hinterliess
im Ganzen mit Einschluss seines ererbten Vermögens 5'/i tal. ; er
hat also von Haus aus etwas weniger als 3 tal. besessen. Dazu
stimmt die Bemerkung in § 10 Xeaovçytïv âè fti] ä£ia, da man
erst bei einem Vermögen von mindestens 3 lal. zu Leiturgien ver-
pflichtet war. Wenu ferner der geschenkte Acker in Eleusis 2 tal.
werth war, so müssen die übrigen Gegenstände, Schafe, Ziegen
u. ». w. zusammengenommen auf mehr als '/2 lal. geschätzt wor-
den sein, und das stimmt wieder mit § 43, wo die eulsprechenden
der Tochler vermachten Gegenstände auf 49 m. geschätzt wer-
den. Der Umstand, dass das Gesammlvermögen der Tochter, wie
Schümann ausrechnet, 4 lal. 53 m. betrug, hat mit dieser gauzeu
Rechnung gar nichts zu thun; der Redner selbst hat die Ge-
saiutntsummc dieses Vermögens gar nicht angegeben.
Ich berichtige bei dieser Gelegenheit einen anderen Rerh-
uuugsfehler, der VIII 35 vorliegt. Die Gesammlsumme der aufge-
zählten Posten soll nach lsaios mehr als 90 m. betragen, sie be-
trägt in Wirklichkeit nach der gewöhnlichen Lesung (1 tal. -f-
20 m. -|- 13 in. -f- 13 m. =) 106 in., d. Ii. etwa 10 m. zu viel. Dieser
Widerspruch ist zu beseitigen durch richtige Herstellung der Worte
oUtag d* sv äotet Ôvo, tt)v ftiav pio&ofpoçovaav , naçà
to h ALpvaig Jiovvoioy, âvoxtXiag tvoioxovoav. Man liest
seit Aldus ôioxMag statt ÔvoxtXtag ; ich schlage *(A/a<; vor und
betrachte dva- als hervorgegangen aus einer Wiederholung des
eine Zeile früher stehenden dvo.
Umstellungen der Partikel ftkv sind unbedenklich vorzunehmen
II 26 avitfß jUfv ==■ 0, IV 21 iftàg ttkv und V 12 ntoi ^ucV
Dobree. Vielleicht darf mau auch VHI 38 stall tb fièv ayyvoiov
èfù èxéXtve* treyxdy . . . àneiXijtpévctt ôè uaçà tovôe noooe-
noiùto vielmehr to àoyvçiov efiè fié* »lellen. Dieselbe Art der
Gegenüberstellung zeigt Vil 39 Eig avtov jUfv ta pétoia
àvaXioxeiv olöfuvog delv, tà d' a XX a % fj n 6 le i neoinoieiv.
Schwerer ist zu urtheilen über 1 48 tog ixeïvog âié&eto
tavtag tag âtaxhjxag xai ovdenainote voteçov avt(jp fitte-
Héfojoe xai vvv phv ifiovXeto ijpiàg fujdev zwv avtov Xafieîv.
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348
BUKRMANN
Es liegt bier die Versuchung sehr nahe, mit Q tjfiâg fikv (itjöh
zu stellen; vergleicht mau aber § 20 (xôvovç eßovXi&i] xovç
aôeXytôovç, tug ovxoi opaoiv , àitXitfOvç notrjaai tvüp kavzov,
wonach ohne Zweifel mit Jeutckc § 28 ovtoç pôvovç (fioyog AQ)
eftovXezo ijftâç axXtjoovg thai iw» avtov zu lesen ist, und § 38
ttfiäg àÇuûOaite fiévovç omXr^ovg /coiTjOai taiv Uelvov, so
wird man eher vvv pôvovç für vvv ju£y vermulhen.
Gestrichen werden müssle fiiv, um eine ungenaue Kesponsion
zu beseitigen, VI 18 Evxt ijnutv [fikp] yoQ Iß im . . . toùtov âè tov
XQOvov und VIII 36 èxeivïjv [pthv] yàç ovx IÇeâîôov . . . emi&e
de Htveiv. Die häutige Verbindung /uèv yàç könnte dagegen be-
denklich machen, vielleicht ergiebt sich aber doch eine gewisse
Berechtigung zur Streichung aus HI 74 ô7}Xov yàç on lai-
xXriQov xcnalinùv âxQifiojç av fiât t. Hier ist von A 1 ein zweites
fié* nach inUXrjoov am Rande hinzugefügt. ') Diese Verschieden-
heit der Stellung zwischen A pr. und A 1 berechtigt vielleicht zu
dem Schluss, dass ftev in a noch ausserhalb des fortlaufenden
Textes stand und deshalb nicht nur an zweiter, sondern auch au
erster Stelle zu streichen ist.
Ohne nachfolgendes âè steht pèv ganz gewöhnlich in der Ver-
bindung kyùi fikv yaQ, so 1U 27. 37. 51. V1U 11 (vgl. § 30. XI 26).
XII 7 ; man wird danach auch andere Stellen wie 1 29 àXXà zavta
fit*, H 14 aal tote pèr, IV 3 xoi oïâe fihv durch Annahme
eines süllschweigenden Gegensatzes erklaren können. Diese Er-
klärung trifft aber nicht zu für folgende Stellen.
III 23 petà âvoîv tovtotv h tq aatu avtov ti]v èxftaç-
tvoiay noitjoao&ai (paotv ovzoi. total" ta fièv ta tovtw,
oïç ovô* av ntçl otovovv niotevoeiEv aXXoç ovâeiç. Man hat
bisher an aXXog geändert, ohne die Apodosis fur fib zu vermissen
1) Schenkls Angabe, wonach dieses zweite piv als Ersatz für das vor-
hergehende f*iy y*Q zu betrachten wäre, ist nicht zutreffend. Diese beiden
Wörter sind nicht gestrichen ; die Curve, die hindurchgeht, beginnt am äusseren
(rechten) Rande des Blattes und läuft bis zu diesem wieder zurück. Man hat
den Eindruck, als ob der Schreiber einen Sloss gegen den Ellenbogen be-
kommen hat und mit der Hand wieder zurückgeflogen ist. Ausserdem
schliessen sich die in A am Rande stehenden Nachträge, wofern sie nicht
das Zeichen */ vor sich haben, stets unmittelbar an der ihnen zukom-
menden Stelle an die Zeile an. Ausgenommen davon sind nur einige von
dem Rubrikator nachgetragene Lemmata, für die aus Versehen beim Schreiben
eine Lücke nicht offen gelassen war.
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ZUR TEXTKRITIK DES 1SAI0S
Ich setze ein Komma vor toiavta und schreibe ftetà stall fikv
tà ; damit ist zugleich auch aXloç erklärt. Toiavta ist als Appo-
sition und abhängig von uoujoaoöai zu Tassen. Die Aenderung
muss Dobree zugeschrieben werden, da sich in seinem längeren,
sonst nicht zu verwertenden Vorschlage fiera statt pè* tà linde! .
V 43 tor fièv tovtor oUov ov . . . dioltolexaç isl bis-
her ebenfalls ohne Rücksicht auf das Fehlen der Apodosis corri-
girt ; man liest tovtov statt tovtor. Wenn aber einmal geändert
werde d muss, so kann man auch jenen Aostoss durch die Lesung
tovtov ptértoi tôr oixor beseitigen.
Aus demselben Grunde verdachtig und vielleicht zu streichen
ist (Attn V 18 àqpéotato pkv ^Jixaioyénjç toïv ôvolr (ifQolr
tov xXtjoov. Der denkbare Gegeosalz, dass Dikaiogenes das Ab-
getretene nicht herausgab, ist für den Zusammenbang kaum ge-
eignet.
V 36 ovtoç yccQ tfj pkr (pvlfj eiç J tor voice xoQijyrjOaç té-
■taçtoç iyéreto, tçaytpôoïç ôè ttaï nvoçixiotaïç votatoç wollte
Bentley durch die von Scheibe recipirle Lesung tétaotoç iyéreto
tpaytpôoiç, xal nvççixiojalç votatoç die vorhandene Responsion
beseitigen, ich muss diese Aenderung schlechthin verwerfen, weil
nach ihr fähr in der Luft steht, halte es aber ausserdem überhaupt
für zweifelhaft, ob die Stelle wirklieb verderbt ist Für das nackte
tçaytoôoïç kann Lys. XXI 1 verglichen werden, wo es ebenfalls
zu Au fan g nur xataotàç ôè XOQijybç tçayqiôolç heisst, während
bei den übrigen Gliedern der Name des Festes nicht fehlt. Viel-
leicht ist es gestattet, bei Isaios im zweiten Gliede entsprechend
der yvpraoiaoxia ir rq) dijfAtp II 42 an eine x^i]yia èr ttj
dijfdip zu denken.
Dass fremdartige Zusätze aller Art in unsern Isaiostext einge-
drungen sind, ist bei einer verhältnissmässig so jungen Handschrift
wie A selbstverständlich. Ich unterscheide erklärende Zusätze, Va-
rianten und Interpolationen.
Am harmlosesten sind die erklärenden Zusätze. Ein sicheres
Beispiel dafür liegt IX 6 vor, wo die Worte oti 'leooxXijg a/te-
xoirato schon von Reiske als Glossem erkannt wurden. Die Stelle
erinnert stark an Aeschin. III 24 Ötc peoovrta tijr ctQxijv eyça-
xper avtbr oteqparovv, und mau wird überhaupt kaum fehl gehen,
wenn man sich irgend einen der Ascendenten von A in ähnlicher
Weise wie den gemeinsamen Archetypos unserer Aischineshand-
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350 BUERMANN
scbriften glossirl denkt1) ich erkenne irolz der gebotenen Vor-
sicht ohne Bedenken ausser der von Sauppe 11 8 auch die von
Dobree 1 42 und II 12 vorgenommenen längeren Streichungen an,
tilge ferner mit Naber die Worte 111 41 ortôte yâç tiç èneài-
xâÇeto tov (oder vielleicht gar tuêêtxâtetô rot;?) xb;çov, yô&p
inj* dvyatfça tov xcnalucôvtoç tov xlrjçov xa&iott], die mir
selbst nie anders denn als blossem verständlich gewesen sind; ich
urtheile endlich nicht anders über die eingeklammerten Worte III 34
ov yàç äv note oi fikv . . . yxov fiepvynéwot Ott, KXeitaoitrp
6 ncrrrjo €v tfj âexâtfi tovôprjvsv, ol <$* oixei&tatoi tu v cutav-
tatv, 6 nazijç xai 6 &eîoç xai f] n»]trj^ ovx av rjSei [to Bvofia
tîjç &vyatooç, aiç fpaot, tîç avtov]. Dobrees Vorschlag, àvifë
anstatt des zweiten jccrtijQ zu lesen, darf als zweifellos betrachtet
werden; für die Schlussworte aber eine annehmbare Verbesserung
zu ünden, hat man sich bisher vergebens bemüht. Auch Sauppes
Vorschlag tïjç avtrjç stall trjç avtov zu lesen , ändert hierau
nichts, weil ein Zweifel au der Abstammung der Phile von ilirtr
Mutier einen Zweck nicht gehabt haben und ausserdem mit § 31
to ttjç &vyatçbç ovo fia ttjç avtrx in Widerspruch sleheu würde.
Als Glossem sind die Worte durchaus versländlich, sei es, dass
mau sie zu tovôfiijvev zieht oder dass man annimmt, sie seien
erst nach der Verderbung von ivijo zu tzccttjq zu fjÔei gesetzt,
und wenn man sie streicht, so ist die Siehe geheilt. Der Singular
fjÔBi ist durchaus angemessen, weil in den Worten xai ?J fitjtrjQ
(und sogar die Mutter) eine Steigerung liegt.
Kleinere Streichungen dieser Art sind in grösserer Zahl aus-
zuführen. Anerkannt ist VIII 42 (ftXléa fôwçûx ätta]; Bekkers
Lesung I 14 xat ovx ovtwç [wç cto&evaiv] âiaxeifAevoç , all
tti noXlwv OvoCßv kkrtidarv s^artivrjç tijç vvxtbç tavtrjç àné-
&ave ist ebenso unabweisbar. Jenickes Vorschlag ovx ovtwg
ào&evûç dtaxeiftevog ist hinsichtlich des Sprachgebrauchs nicht
über jeden Zweifel erhaben, die Streichung von atç ào&evaïv da-
gegen als eines erklärenden Glossems zu ovx out tag heilt die
Stelle vollständig, falls es anders gestattet ist, diese Worte auf das
Folgende zu beziehen uud zu ergänzen ùiote tijç vvxtog tavtyg
àîio&aveiv.
1) Vgl. Antiph. II â die beiden Scholien in der Hypothesis, Lyc. Leoer.
§ 100 £40«? KvçiTiiâov io N.
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ZUR TEXTKHJTIK DES ISAIOS
Auffallend isl mir, dass Dübrees Vorschlag i 15 ovxoç 6' ov
fiôvov avxbç ovx ixâleow , àXXà xai iX&6vxa im xr{v &vçav
làçxovidijy] ànéjit(i\j)ev bisher gar keine Beachtung gefunden hat.
Die allgemein recipirle Coojeclur *A(i%utvidfiv muss, wenn man
§ 14 und § 22 aXXà xai tbv èX&6via fûv ùqxovx wv ènl
xrt* Ovçay àrcértefiipev vergleicht, ebenso leicht wie ungenügend
erscheinen. Man kann angesichts dieser Stellen in ùçxovtdqv nur
eiue Form des Wortes cr^wr, nicht aber einen Eigennamen ver-
A
mulhen, und die Zusammenstellung von APXONT (-=• açxovxa)
A
und APXONI (=* àçxovlôtp) isl nicht geeignet, von dieser Fährte
abzulenken. Man hat die Wahl, entweder (xbv) açxovxa nach
dein Vorgange von Jones wirklich zu conjiciren t>der açxovxa als
Randbemerkung zu èX&ôyxa zu fassen. Ich entscheide mich für
die zweite Möglichkeit, weil sie leichter isl und weil ausserdem
im Gegensatz zu § 14 und 22 an unserer Stelle ein derartiger
Zusatz vollkommen überflüssig sein würde. Es geht an jenen bei-
den Stellen xhv cc^x^v voraus, an unserer Stelle dagegen xbv
àoTvvôfiov. Wenn ich zur Erklärung der Corruptel abweichend
vou Dobree die Unzialen heranziehe, so entnehme ich die Berech-
tigung dazu aus 1 39, wo statt des richtigen fih ÏIoXvaçx0S in
AQ fitv varctQxoç steht. Die Corruplel hat hier offenbar ihren
Grund in dem Ausfall der Silbe no-y die Lesart von AQ geht
zurück auf MENAYAPXOZ. Hieraus folgt zwar nicht, dass die
Vorlage vou AO in Unzialen geschrieben war — sonst würde der
Fehler sich nicht in beiden Handschriften gleichmassig linden —,
wohl aber, dass diese Vorlage ihrerseits auf eine in Unzialen ge-
schriebene Vorlage zurückging.
Für weitere Streichungen dient die Handschrift selbst als
Wegweiser V 10 àXX' oç<pavol xai fyijpoi xai nivrjxeç ytvô-
fitevoi [nccvxtuv] xai xtäv xafr' fjfitQav è/(ixijôei<ap rjaav èvôeéig
und VI 56 oxav ovxoi xaxaxQWVxai \x(J> £vxxi]fiovoç ovô/naxt]
x$ xovôi najimp, da an beiden Stellen die eingeklammerten
Worte in A als Nachträge erscheinen. Au der ersten Stelle scheint
nâvxwv die Umstellung rtévrjxeç xai £Qi]fioi in der Aldina zur
Folge gehabt zu haben, die zweite ist um deswillen von Interesse,
weil man langst erkannt hat, dass sie verderbt isl. Mir scheint
die Verbindung xaxaxQwvxat x(p xovôi nâimuj auch für lsaios
nicht allzu kühn — man vgl. VI 13 ü bvo^a povov noçi-
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352
BUERMANN
aaivxo tov JltOfôÇepov — ; ich fasse die io A am Rande
stehenden Worte al* Erklärung zu iif xovdi nanny uod finde
so auch an dieser Slelle wieder eine Bestätigung für die grossere
Vorzüglichkeit von A pr.
Wahrscheinlich ist auch Cobets Streichung I 49 xal tavra
navjq [XèyovTêg xai] âitoxvçiCôfiivoi richtig , da xai in A erst
von dem ersten Corrector nachgetragen ist und sehr wohl, wie an
manchen anderen Stellen, interpolirl sein kann.
XI 35 ei' %t twv b^ioXoyovfiivtav that tov natôbg ii%ov
xai xaxuig diéfhjxa rührt xal gar erst von dem zweiten Cor-
rector her. Der Zusatz xaxtîiç ôiéxhjxa würde wiederum sehr
wohl zu entbehren sein und könnte möglicher Weise aus § 14
xaxuig âiutxovv stammen. Ist diese Vermuthung berechtigt, so
muss das eingesetzte xat auch hier als Interpolation betrachtet
werden. Dasselbe gilt für V 8 noXXot nXeito xai dixaioteoa.
Man macht sich möglicher Weise ganz derselben Interpolation
schuldig, wenn man VIII 2 aïtiov de tov xavta nouïv avtovg
eOTtv i> to vi luv nXeovei; La to nXtj&og r<üv jfgj^jud-
Ttuv, utv Kiqwv fièv xaTaXéXomev die beiden unverbundenen
Glieder mit Reiske durch xai oder mit den Zürchern durch xi
verbindet. Ich würde für meine Person auch hier der von Cobet
vorgenommenen Streichung von f tovtmv nXeove!;ia den Vorzug
geben.
Ohne handschriftliche Gewahr sind folgende Vorschlage.
I 41 Xqï] àéj to avâçeÇt [xal ôià *iyv ovyyèveiav) xal àià
Trjv tov fCQayjuaroç àXrj&etav, oneç noieïxe, toiç xarà yévog
iprjqplÇea&ai xrX. Die folgenden Ausführungen beziehen sich nur
auf die nçâyuarog àXq&eia , von der ovyyivua dagegen ist in
dem vorhergehenden Abschnitt gehandelt Es findet sich eine ganz
entsprechende Stelle bei Andoc. 1 92 2xéipao&e %oivvvy m Mqcç,
xal tov g vbpovg xal tovç xarrjyooovg. Wenn man hier die
Worte xai tovç vôfiovg mit Recht verdächtigt hat, so muss ich
dieselbe Berechtigung für die angeführte Stelle in Anspruch nehmen.
II 43 aXl 1 ei ovtojç q>avXog av&çunoç doxiô ehai xai uij-
devbg aÇioç, oioTe vno fièv ei qpqovovvTOg /uf/<T vq>* ipog av
itoi^i^vai twr oyilwv [vnb ôè naçag>çovovvTOç), tovt' eoit
to) Xvnovrxa /u«. Der Gegensatz zu uijâ9 hog läset den
Zusatz fiovov zu vnb âè naqatpoovovpTog erwarten. Da aber
die ganze Bemerkung höchst überflüssig ist und die Kraft des
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ZUR TEXTKRITIK DES ISAIOS
353
Alisrirucks schwächt, so muss auch die Möglichkeit offen gehalten
werdeu, dass ein Erklärer zu dem vorhergehenden fih einen aus-
drücklichen Gegensatz mit ôè vermisste. Beispiele für den still-
schweigenden Gegensatz sind ohen angeführt; zum Schutz der
(durch nôvov verstärkten) Uebcrlieferung liesse sich etwa verweisen
auf X 3 ovâè x«^ sva vopov m'tbv eïfojcpev, àlXà itaoi
nâvtag tovg vôfiovç àdtxéï.
III 35 t'mov yâp, èàv tiç ti àzifitjtov o\w [flexor tov vôtwv]
fàv artoXinji yvvi) tov avâça iy èàv b avqç txrtéftiffi} tr)v
yvvatxa, ovx fÇeoti Ttçâ^aa&ai verrathen sicli meines Erachtens
die auch hinsichtlich des Ausdrucks nicht unangefochten geblie-
benen ') Worte evexa tov vô/iov durch ihre unmögliche, den Zu-
sammenhang zerreissende Stellung als Glossem zu ovx e&oti.
III 63 eti ô' av nçàtegov [tov £evoxléovç\ oi tov JIvçqov
&ùoi . . . ovx av Ttots èftétçsipav Sevoxkia . . . Xaflôrra fy****
Die eingeklammerten Worte sind mit ènéroetpav SevoxXea nicht
verträglich» da zu diesen Xenokles nicht als Subject gedacht wer-
den kann, und diese Harte ist um so unerträglicher, als gleich zu
Anfang av auf das ferner stehende Vernum hinweist. Die Worle
als Glosscm zu noôteçov zu streichen, steht nichts im Wege.
Vgl. III 42 ïtt âk rtowteoov o JIvqqoç. IV 1 ô natijo avtwv
IXl IZQOttQOV.
VII 35 ovo*1 av à<piXbtifiOv , bg %à ovta atpavulv BfitXr-
Xov . . ., àXXà fiovXtjoô/ievov xaï toiijçaQxtw [xaî 7toXeftsiv]
xai %OQi]yûv xal nâvO-1 vfûv to) noootavtôfieva rtoutv, woitêQ
xàxelvog. Ueher die Unmöglichkeit von xaï ftoXepeiv besteht
kein Zweifel. Kayser bemerkt allerdings, der Kriegsdienst sei für
angesehenere Bürger kostspielig genug gewesen, um hier erwähnt
zu werden; dem steht aber entgegen 1) dass der übliche Aus-
druck hierfür nicht noXepeïv , sondern otoatevêod-ai ist, und
2) dass der Kriegsdienst doch immer in erster Linie eine persön-
liche und keine Geldleistung war und dass deshalb die Erwähnung
desselben zwischen Trierarchic und Choregie immer ungehörig er-
scheinen muss. Von den gemachten Verbesserungsvorschlägen ist
Sauppcs auf V 41 (vgl. XI 50) gegründete Vermuthung eig nôXê-
pov eloq>éçei> in Betracht zu ziehen; ich glaube aber für die
Streichung den Vorzug grösserer Leichtigkeit in Anspruch nehmen
1) Vgl. XI 22 âtà joy vopoy.
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354 «HERMANN
zu Harfen. Dass der Zusatz entbehrlich ist, bedarf keines Beweises;
dass ein Leser in Erinnerung an Stetten wie § 41 lotQarevficu
rag arçareiaç tfj rtôXet, rà nQoarattOfitva noiu oder X 25
xai rtoiwv Tec ftçoa*cttrô(Âeva xai tag arçatelaç oxçaTEvôfAtvoç
zur Erklärung für 7tQO<na%r6^uva sehr won! die Worte xai no-
Xêfiûv im Sinn von aTçartvea&ai an den Rand schreiben konnte,
wird ebenso wenig bezweifelt werden.
Ein anerkanntes Beispiel dafür, dass auf Grund von Parallel-
steilen einzelne Worte an den Rand geschrieben sind, liegt V 24
àrtootàç ■ ôk d 'ixaioyfvrjç [tavta ta fiéçrj] utv xai vvv éfioXoyeï
àtpBaxâvai vor. Die von Dobree gestrichenen Worte stehen § 18
naçadûjoetv r'ftïv ravra tor fiéçt] an richtiger Stelle. Ich heile
ebenso VI 15 rce yàç voiavta ovx eîç tijv àvâxçioiv povov Sel
rtOQiÇco&ai<[ov6fia%a], âXXà xr\ àXrj&eia yiyovôxa yaiveo&au
Die Worte tee xoiavxa beziehen sich gar nicht allein auf den
Namen lliotôÇsvoç, sondern ebenso gut auch auf die anderen in
§ 13 angeführten und in den beiden folgenden Paragraphen wider-
legten Angaben; ausserdem ist wohl tot zotavta, nicht aber ovo-
ftttva als Subjectsaccusativ zu yeyovôta q>alveo9ai denkbar. Der
Zusatz stammt aus § 13 êi ovopa /nôvov noQlcaivto.
Die von Herwerden vorgeschlagene Streichung X 12 og ovx
eçf %b)v Tt'jç InixXtjgov xvqiov elvai, àXX' t; %ovg naldag ènt
ôtereç ijßrjoavTag [xçaretv %wv xQrjll(*Ttüv], der ich vor der
Aenderung von aXX' r> in aXXct den Vorzug geben möchte, fällt
unter denselben Gesichtspunkt. Ich muss dieselbe Art der Hei-
lung auch für VI 59 xai jovtio pèv ovdttç êiapaQzvçû pi]
ETtiôixov shai tov xXtjçov [àXX* ev$vôix(a daiivai) ' ovzoç d'
äizavtag dnooTeçsî rfjç apq)t(Tßr}%rjO€(üg anheimstellen. In meiner
Ausgabe habe ich allerdings gelreu dem Grundsatz, in Zwei felsfallen
lieber fremde als eigene Vorschlage aufzunehmen, eine Lücke nach
fiaihai angesetzt; ich halte es aber für mindestens ebenso wahr-
scheinlich, dass die eingeklammerten Worte aus § 52 pi) ôia/aaç-
jvçia x(üXvmv> àXX* ev-^vêtxéa daiévai zugeschrieben sind.1) Es
ist gewiss mehr als ein blos äusserlicher Zufall, dass der Zwischen-
raum zwischen àXX* ev&vôtxia daiévai in § 59 und denselben
Worten in § 52 (32 Zeilen in A) fast genau so gross ist, wie der
zwischen tavra %à péçrj V 24 und denselben Worten in § 18
1) Vgl. jetzt Albrecht a 0. S. 372 und zu X 12 ebenda S. 373.
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ZUR TEXTKRITIK DES ISAIOS 355
(36 Zeilen in A). Dieser Zwischenraum ist ungefähr gleich dem
Aaoffl einer Textseile in A; fol. 46 * (V 17 tfoyei — V 22 nhv
/o?) zählt 35, fol. 47 r (V 22 ôvoïv oixiôioiy V 28 xai oho-
kpittç) ebenfalls 35, fol. 53 ' (VI 49 bfioXoyovfiévrj ovoa — VI 56
waxQwvxai) 34, fol. 54 r (VI 56 tw tovèl nartrcw — VI 61
Ittyoig kmßov) 36 Zeilen. Man wird hieraus den Schluss ziehen
dürfen, dass die Vorlage von A ungefähr dasselbe Format hatte wie
A seihst; die betreffenden Zeilen V 18 und 24, sowie anderseits
VI 52 und 59 haben vermuthlich in jener Vorlage auf zwei sich
deckenden Innenseiten einander genau gegenüber gestanden.
Durch das Eindringen der varia lectio des Archetypos in den
Text wird zu erklären sein I 3 0*17 vrcéd-exo statt ôié&tto und
H 30 ixeïvov [avtb*]. Auch III 40 toiovvde pr., toiûvêe corr. 1
tollte der Schreiber offenbar zuerst %oiovzwv schreiben, nahm
Jiüu aber, bevor noch das Wort zu Ende war, die Correctur vor.
rVachtenswerth erscheint hiernach der Vorschlag von Hirschig,
1 26 e ig ir^v êfiijv fit]%éça tovtov %bv xjL-qQOv èïiiyiyvôfievov
statt des Compositum vielmehr das Simplex yiyvopsvov zu lesen.
Es erscheint sonst stets das Simplex und zwar mit folgenden Con-
struetionen : 1) cum gen. : X 5; 17; XI 49, vgl. V 44. 2) cum dat.:
IV 15; 23. 3) mit eig: III 36 zijç ôfioloyrjVeiorjç nootxbg hi %wv
ïôituv yiyyofiévrjç eig avzôv. III 38 ir^g nçoixbç eig avjov
yt-yvo^èv^ç. 4) mit èm: X 7 wore %bv xlvjoov ènl vfj ifif)
HTttçii yevéo&ai. ') Man muss danach die Möglichkeit offen lassen,
ilasB X 26 ini ursprünglich als Variante zu tig am Rande stand.
Sicher nichts weiter als eine Variante zu vUwv ist das VIII 15
010 yào eixog naiäiav vtéiov è% kavtov &vya%Qog ovât/ttunote
ihoiav avtv faH* oldepttav £7tolr]Oev erst von A 1 nachge-
tragene naiôojv. Man wird aus diesem Grunde nicht daran den-
ken dürfen, ein Wort wie nâitnov oder nçoiêeiv oder dergleichen
braus zu machen; die noch zu findende Verbesserung ist auf Apr.
zu gründen. Sauppe wollte ovnov statt viéotv; dies würde mit
Berücksichtigung des erwähnten Umslandes auf oïa yàç eixôg
tum (pvtwv) l£ führen.
VI 16 ootig olöe tun Evnt^fiovog oixeitov [/") avvoinjaa-
oov fxaW rivet [tj tr)v] KaXXlTtu^v k7ritQOuBvo^ûvï]v. So ist
1) V 13 xofÂioâfuyor avtb* fiiQoç ix ro%> xX»Iqov ort iy iyrii o ist
ein entsprechender Zusatz (éiV avxbv) möglicher Weise ausgefallen.
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«HERMANN
meiner Ansicht nach die Stelle zu verbessern. Dohren wollte f»]v
KaXlinnijy streichen und Scheibe hat diesen Vorschlag aufge-
nommen; damit wird aber dem Sprecher eine Liberalität imputirt,
an die er gewiss selbst nie gedacht hat. Die Gegner behaupteten
nach § 13, die von ihnen als Kallippe bezeichnete Frau babe mit
Euktemon Umgang gehabt, während sie zu gleicher Zeit unter
seiner Tutel gestanden habe. Dem gegenüber nur den Nachweis
zu verlangen, dass irgend eine Frau mil Euktemon entweder
verheiralhel gewesen sei oder unter seiner Tutel gestanden habe,
würe denn doch zum mindesten etwas gewagt gewesen. Streng
genommen ist ausserdem ij avvoixr)aaoav mit folgendem einfachen
ttva gar nicht einmal möglich, da Euktemon ja tbatsächlich ver-
heirathet gewesen war. Reiskes Lesung rj avvoixrjoaaay Ixf/wp
ttvh KalXirtnrjv fj ènnQonsvûfiévrjv ist nicht ganz so unmög-
lich ; sie gewahrt aber den Gegnern durch das 'entweder — oder'
immer noch eine in der Rede durch nichts angedeutete Erleich-
terung. Ich halte meinen Vorschlag für hesser 1) weil er die
Worte in vollkommenen Einklang mit § 13 setzt, 2) weil er den
Tempusunterschied zwischen den beiden Participien ovYOixi]<Jaoav
und t7tt%QOJtevo^èvr]v innerlich begründet erscheinen lässt, und
3) weil er paläographisch ohne Schwierigkeit ist. Es wurde zu
viva die Variante zt)v in der Form tj ti)v an den Rand gesetzt,
das Eindringen dieser beiden Worte in den Text hatte dann die
Interpolation des ersten >" zur Folge. Man darf für die voraus-
gesetzte Form der varia lectio auf Antipb. VI 15 verweisen, wo
CO
die Angaben àyâyw rj N, àyayeïy A auf ccyâyu r àyayeïv für
den Arclietypos führen.1)
XI hypoth. halte ich die Worte tiqoç avtoy oV (ôk A) ini-
tçôjtov tivoç vîdç für eine Variante zu den vorhergehenden nçbç
%ov%ov 6 viôç. Mit Sauppe ôV Inix^onov tivoç herauszunehmen
— _ — . .
1) Nur zweifelnd mache ich danach den Vorschlag Iii 02 xai tï «r-
rriv [ârptjçtïro Ç] Ißtä&ro, iffyir clv ix raiv narçqiaty. Die i&tywyii stand
dem Petitor gegen den Possessor zu; die Phile konnte deshalb dieselbe nor
in Anwendung bringen, wenn sie an der Besitzergreifung gehindert wurde,
nicht aber, nachdem sie mit Erfolg Besitz ergriffen hatte. Die gestrichenen
Worte stehen mit dieser Auffassung in Widerspruch, weil jedem nur das ge-
nommen werden kann, was er bereits besitzt; sie erwecken die Vorstellung,
als ob durch ißdä&v tty ein Erfolg und nicht vielmehr ein blosser Versuch
bezeichnet werden sollte.
i
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ZUn TEXTKRITIK DES ISAIOS
357
and vor 6 vîbç zu transponiren, erscheint bedenklich, weil 1) prin-
cipiell die erste Hand den Vorzug vor den Varianten hat und weil
2) in dem besonderen Fall avtbv und vîbç gegen tovtov und
6 vîbç nicht haltbar sind.
Eng verwandt mit dieser Stelle erscheint III 7 fibr eôoZe
itaçaxQÎina ev&vç töte ta ipevdrj fiaQtvçraai Ntxôôr^oç, Ini-
âideixtcu [tore nâat]' TtQoarxei dè xal naç' vylv . . .
ltyx$rp>cu tî}» tovtov fiaçtvQiav. Ich streiche hier tote itâai
aïs Variante zu dem vorhergehenden töte. Der Sprecher hat in
der früheren Verhandlung (tote näai) gezeigt, dass das Zeugnis»
des Nikodemos falsch war, nicht aber, dass es falsch schien;
dass dasselbe den Richtern damals falsch schien, hat er dagegen
in den vorhergehenden Paragraphen der vorliegenden Rede aus-
führlich bewiesen. Daraus ergiebt sich die vorgenommene Strei-
chung von selbst; es liegt genau dieselbe Form der transitio vor
wie § 55 wç fièv ovv rjyyvt'oato xai eXaßev toç ovaav
Itttiçaç tj;v yvvaîxa, imâéâeixtat xai fiefiaqtvQi^tar u>ç â'
Dass auch wirkliche Interpolationen vereinzelt schon in den
Text von A pr. eingedrungen sind , kann nicht bezweifelt werden
und ist auch, wenn die varia lectio des Archetypos interpolirl war,
gar nicht zu verwundern. Man kann bewusste und unbewusste
unterscheiden. Wenn ein widersinniges ij nach einem Coraparativ
sich eindrangt wie III 28, oder ein ungehöriges xotî nach aXlv
wie I 37, VII 33 — vgl. Anliph. I 3, wo auch N einmal richtig
weglüsst — , so braucht man dabei nicht an absichtliche Entstel-
lung zu denken; schlimmer ist schon, wenn zwei scheinbar coor-
dinate Begriffe fälschlich durch xat verbunden sind — vgl. Lyc.
Leoer. § 100 v. 54, wo der Vers jeden Zweifel ausschliesst — ;
ganz krasse Interpolation aber liegt vor, wenn I 21 //tag àel,
wie Scheibe vermutlich aet einer ursprünglichen Diltographie der
Endsilbe -5g seinen Ursprung verdankt und wenn II 22 nâvtaç
[àv&Qumovç] av ol^cu, wie schon Dobree vermiithele, das von
Bekker richtig gestrichene ctv&Qtonovç (in A mit der gewohnlichen
Abkürzung àvovç geschrieben) aus einer Dittographie des folgen-
den av entstanden ist. Das Eindringen der Interpolation in
A pr. erklärt sich in beiden Fallen daraus, dass schon im Arche-
typos die Interpolation einen Bestandtheil des fortlaufenden Textes
bildete. r
Herrn«. XIX. 24
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358
BUERMANN
Etwas weiter führt IX 7 àvayxaïov fiol lotiv . . . èléyxtiv
ipevôuç ovaaç ràç dia&rfxaç <xç kitoir}oato. eixoç yàç xtl.
{cixoç om. pr., in ras. add. 1). Es konnte hier an und für »ich
ènoiTiaaxo wohl corrumpirt sein, zwar nicht aus htoir^afto,
wie Reiske wollte — das gäbe eine unerträgliche Tautologie —,
wohl aber aus Irroçloavro , wie Dobree vorschlug; man könnte
auch an aç {ovdenutTtor* hitfvoç) êrronjaaro oder ähnliches den-
ken. Ich gebe aber auf alle solche Verinuthungen nichts, weil elxoç
von erster Hand fehlt; ich glaube danach annehmen zu müssen,
tnoiijoaro
dass im Archetypos aç eixoç stand, und dass Apr. in diesem
Fall den Nachtrag fälschlich als Correctur für elxbç betrachtete.1;
Ist diese Vermuth un g richtig, so ist aç ursprünglich nichts als
eine Wiederholung der Endsilbe vou ôia&ijxaç; ein Corrector des
Archetypos hat dann, um Sinn in die Dittographie zu bringen,
eizoiyoato inlerpolirt. Diese Erwägung ist massgebend für mich,
wenn ich die von Dobree bereits als möglich hingestellte und
neuerdings von Herwerden wieder befürwortete Streichung der
Worte aç enoiioato allen anderen Vorschlägen vorziehe. Ob I 14
ovtuiç [ioç àa&Evùiv] eine ebensolche durch Dittographie veran-
lasste Interpolation vorliegt, stelle ich der Beurtheilung anderer
anheim.
Ein zwischen zwei äusserlich parallel erscheinenden Satz-
gliedern interpolates xai ist von Baiter gestrichen XI 38 cf...
evjtoçoç ù>v [xai] firjôe^ia> tnifiéleiav noiov/ueyog (paivoi^y.
Ich habe oben das X 17 zwischen ovoiav und oïxo&ev stehende
xai verdächtigt; ich mochte ebenso auch VHI 26 wdeiv, èxfiâl-
Xeiv xai xwkveiv ovv&a7tteiv lieber xai streichen als mit Scheibe
ein zweites xai vor kxßdXXeiv einschieben. Man vgl. n 14 vyiai-
vo)v, ev (pçovùjv, ev vowv, wo, nebenbei bemerkt, keins der drei
Glieder gestrichen werden darf, weil sonst eine Verbindungspartikel
nothwendig wäre. Verwandte Stellen, an denen die Interpolation
aber erst von den Correctoren vollzogen ist, sind I 49 léyoneç
xai diioxvQiÇôfievoi, XI 35 el%ov xai xaxtûç âiéxhjxa.
IV 14 ftwç ovx av vfiâç ye... noXv [fiàXXov] hoifioreçàv
ttç naçaxQOvoao&ai ly%eiQi'jaat\ kann man zweifelhaft sein, ob
eine (unbewusste) Interpolation (vgl. V 8 nlelm) oder eine Va-
TûTt
1) Vgl. Dinarch I 8 iV red â^uo> A, fV rçT tor* N, also iv r» ärj^w s*a.
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ZUR TEXTKRITIK DES ISA10S
riante vorliegt; sicher aber ist meines Erachten* Hie Sireichung
selbst, weil pâllov in Begleitung eines Comparativs sonst nur in
der Weise erscheint, dass es demselben nachgestellt wird, und
*war meistens zu dem Zweck,; vor einem nachfolgenden ?; den Com-
[laradvhegrifT wieder aufzunehmen.
Man wird es unter diesen Umständen begreiflicli finden, dass
kh es Torziehe, an einigen Stellen auch «lie Partikel 6h zu strei-
chen, statt sie in y% oder öS/ zu verwandeln. Man vergleiche dazu
die Stellen, an denen schon oben Interpolation von xal und piy
Termuthet ist. Es gehören hierher I 12 oî\fà] kbquIösv, III 21
Hiôè](i*y lybç, III 50 aUov [de], 72 fit ytvoptvwv [ôh\
76 èvayvfuaetai [df], V 16 âià \âe] rcrika, wo der Gedanke keine
Veranlassung bietet, mit Dobree eine Lücke anzusetzen, ferner
VI 59 êict [àe] tavza, wo man nicht auf Grund einer solchen
Überlieferung ein ganz vereinzeltes äs im Nachsatz conserviren
winï, und vielleicht auch XI 50 ov[St] yàç èXeiTOvçyow âtà
rmo y* Jrsov ovât'v. Es tritt an einigen dieser Stellen noch
als erleichterndes Moment für die Streichung hinzu , dass sich <te
als falsche Wiederholung eines vorhergehenden oder nachfolgenden
àt auffassen lässt.
Von sonstigen Fehlern mag der der Assimilation besonders
hervorgehoben werden. Ich greife von anerkannten Beispielen
heraus III 70 ore . . . èÇêdiôov o "Evâioç xijv yvv aixa, knt-
tçéfiete vfAtiç (tîJ yvvaixï A), IV 26 toç ovSsttwTZOte ix ê ivy
àiâ<poQOt r^oav (ixeïvoi A), V 33 t<p iyyvrjaa^ivy Jixatoyévrj
{itxaioyévu A). Vgl. XI 37. Dahin gebort auch VII 5 tovtrnv
dvo . .teXevTtjoaviwv A pr., wo Dobsons Angabe ungenau ist. Das
erhaltene âvo hat weder einen Accent, noch ist die Rasur eines
wichen Ober dem v sichtbar. Man hat deshalb dvotv für pr. an-
zusetzen und Verderbung des von Scaliger hergestellten xovxwv
Ho htXevTijOay durch Assimilation an vovzotv anzunehmen.
Die erste dieser Stellen giebt eine Verbesserung an die Hand
für III 69 7vûç av vpeiç iittTçéipcne hmdixât£o9cu rtp %ov
nîçQov 9 dip TOv"Evdiov tov IÏvqqov xlrjçov avev Ttjç yvijolaç
fhyatQÔç. Reiske erkannte die Unmöglichkeit des Dativs tip Mfp
UBd wollte dafür den schon von Aldus gebotenen Dual rat &eiw
herstellen. Die Zürcher erkannten die Unzulüssi^keit auch dieser
Lesung — es waren nicht zwei, sondern drei Oheime vorhanden — ;
die ?on ihnen gemachten Vorschläge aber können ebenso wenig
24*
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3K0
BUERMANN
befriedigen. Gegen Sauppe (tov tov TIvççov d-etov viby "Eydiov)
ist geltend zu machen, dass &ttbg für eloTtotytog nur in den
Inhaltsangaben ebenso wie bei den Grammatikern gebraucht wird,
nicht aber in den Beden selbst; Baiters Streichung erklärt die
Verderbting nicbt. Ich lese of tov TIvççov &eïoi und nehme
an, dass der Dativ auf Rechnung des vorhergehenden krtetçétpate
zu setzen ist. Did dem Gedanken entsprechende ausdrückliche
Hervorhebung des Verwandtschaftsverhältnisses findet sich ebenso
§ 70 èrrerçénere vpeïç of 9e7oi, der Zusatz tov TIvççov steht
in einem offenbaren und beabsichtigten Gegensatz zu dem folgen-
den rov TIvççov mlrjçov, und die verschränkte Wortstellung end-
lich ist. ebenfalls ganz im Geist des Isaios. Ich verweise dafür auf
das markante Beispiel IV 24 tovaâê toïg ovyyeyé«tv avtolg
irttdixctoao&ai ovufptgpt ttôy Nixoatçâtov fiSIXov rj
Xaçtââtjv.
X 23 âetvotata yàç (erv) necyttov yévotto, ei . . . nçooXrj-
tpovraif fyù êk tijg ftyzçoç ovoijg xvçfaç yat tx ttôy avtiov
Kvçojvtôij ysyEvrjfiévoç et fttjâè toy tt,ç fttjtçbg xXijçov Xtjiffopat.
Die Worte ovorjç xvçiag sind mir nicht verständlich; ich schlage
deshalb toy xvçiog vor, was sich dem vorhergehenden Genetiv trg
i*r/tçbg leicht assimiliren konnte, Der Sprecher führt zwei Gründe
für sein Verlangen an. Er ist erstens als mündiger Sohn einer
Erbtochter xrçtoç seiner Mutter und kann deshalb das dieser zu-
fallende Erbe beanspruchen ; er ist ausserdem dem ursprünglichen
Erblasser nicht entfernter verwandt als seine Gegner, er kann
deshalb um so mehr Gleichstellung mit «Kesen verlaugen: es w«re
schrecklich, wenn er nicht einmal das Erbe seiner Mutter erhielte.
Dass dies nichts weiter als eine blosse Spiegelfechterei mit Worten
ist — das Erbe des Xenainetos war gar nicht durch Verwandt-
schaft, sondern dnreh Adoption in die Hflndc der ligner gekom-
men — , thut nichts zur Sache; Isaios hat Grosseres geleistet.
Dasselbe Heilmittel scheint angezeigt für IH 25 ov toiwv
q>aiyerat, alV o fih StyoxXi"jç nçbg tovg è7Cttvxôvtàç ôvo
hftaçtvçtjaâftevoç tiy ftaçtvçiay tavttjv, Ntxôâtjpog âè ovtoai
(ovroç »;v A) ira ftôyoy ftâçtvça rraçaxaXFoaç f*e&* eavrov
toy rçitàXavTor o'ixov xtx%i]iihtp èyyvrtrat tprjat t>;v àèeX-
tpr/v. Das Participiiim txf*açrvçT]<râtJ*voç passt nicht in de«
Satz. Man hat sich bislang mit einer erneuten Ergänzung des
vorhergehenden tpafoerat benolfen; dagegfeb spricht aber 1) die
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ZUIi TEXTKRITIK WSS ISAIOS
enge Beziehung; der beiden Glieder 4 f*h — Nix. dé, die eine
gleiche Behandlung verlangen, und 2) der Umstand, dass der
Sprecher bei der vorausgesetzten Ergänzung die Ekmartyrie ab
Thalsache anerkennen würde, während er doch § 18 r]v JI^c-.
tiôtjÇ owe àvaôéôextat aôtoîç und § 23 hfia^ivQtay, ü$ q>i]Oi,
noiovfitvoç . . . tjJ> èxfiaçtvQiay n oiijoaq &qi (paoiy yon
solcher Anerkennung sehr weil entfernt ist. Wenn sich nun das
erste Bedenken auch allenfalls durch Anselzung einer Lücke nach
fAaçtvyiav fatnrjv beseitigen liesse, so ist doch das zweite nur
zu heben, wenn mau das Participium in den Infinitiv IxfiafttvQrj-
oaoâat —- abhängig von dem folgenden wiial — verwandelt und
Assimilation an naQaxa/Leaag annimmt.
Im Uebrigen sind Fehler in den Endungen auch sonst nicht
seilen, ohne dass man gerade an Assimilation zu denken braucht
Man wird vielleicht daraus schliessen dürfen, dass von der beson-
deren Art der 'Abkürzung, die darin besteht, dass der der Endsilbe
vorhergehende Consonant Übergeschrieben und dann die Endung
selbst weggelassen wird, in dem Archetypes von A ein ausge-
ifehnterer Gebrauch gemacht war, als in A selbst. Die besonders
häufige, von den Correctoreu aber in den meisten Falleu bereits
richtig gestellte Verderbung von iu in uiv scheint ihren Grund in
der Anwendung des Zeichens *v» zu halten, welches in «liieren Rand-
schrillen für tu gebraucht') in A nur noch den Werth von iav
*
hat Ich verbessere folgende Stellen.
II 9 ovtü*; ktdido(€v aèirjy 'Hleltp ^ijpijTf c'fti, xal 6 Me-
venXfjÇ' ttjw te iiQûhta cutoèldiuoiv avttZ. Die Verbesserung
ccnoöiömtütv für ertiôidioaiv ist sicher; die Unmöglichkeit von
av%({ kann ebenso wenig einem Zweifel unterliegen , weil die
Mitgift nicht an den zweiten Gatten, sondern an die Brüder als
•AVQioi zurückgezahlt wurde. Scheibe streicht deshalb das Wort
Ich lese avvtjg und vergleiche Iii 78 tUa naq övov Uofiioono
Ttv ftçoïxa aùvijç.
V 7 rjpq>€Opfaeviijtilv atiamç %Ov xh'iQOv^ tpâlxwir
ohfi noii]%Hpai vidi; Aldus, vq> ' bhjv A pr., èqj' ölov corr. 2).
Fuhr will von der Lesung der Aldina ausgehend rij ovaiq nach
ÖXji auf Grund der Hypothesis einsetzen, die Gorrectur vou ohp
1) Vgl. LdhnMtn die tachy graphischen Abkèrzuftgen § 17. Qua ge*
wohnlich im Coistioianus (F) des Aiscliines. : • , i
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362 BUERMANN ' »
zu oXov weist aber vielmehr auf einen Fehler in der Endung;
man vgl. z. B. XI 5 7iç<MJr(xev Schümann, nçoorputj pr., nqoarpoi
corr. 2. Ich lese èq>' oXuj und kann nun aus dem Vorhergehen-
den ti[) xX^ttt ergänzen.
V 16 xai èXctxofiev %o ftéçoç exaotoç. Dass der Accusaliv
sich bis heute in den Texten erhalten hat, kann nur auf einem
blossen Uebersehen beruhen. Reiske hat Vll 25 denselben Fehler
richtig corrigirt, an anderen Stellen ist dies bereits in A selbst
geschehen. Es muss heissen %ov fxtQovç.
Vll 26 àXXà xai QçaovftovXoç ovx äncpioßijKüv avtq t{yyi$
ôeôtjXwxev. In unser n Texten fehlt seit Aldus avnji ; vergleicht
man aber III 55 6 Sevoxlrfi avtoç . . . ^fia^tvçr^
so wird man die Verwandlung in avtbg der Streichung vor-
ziehen.
An einer ganz ähnlichen Stelle derselben Rede Vll 18 ïçyotç
tpaveçuç fueuaçTvçrjxccoiv widerstrebt der Plural eçyoïç dem ge-
wöhnlichen Sprachgebrauch. Es steht sonst auch bei mehreren
Subjecten regelmässig der Singular eçytp, so unmittelbar nachher
§10 fQyq* yàç ovtoi (paveçov tovto nenoirjxaoiy ebenso 11 38
xal êfioi n<xQ%vQOvv%aç eçy<p xai ov Xöytp, VI 12 tovg am-
âixovç èntôeiÇiû eçyq) v/nïv %av%a fUfiaçrvçrjxotaç, Vermuthlicb
ist danach der Singular auch Vll 18 herzustellen.
Zweifelhaft ist mir, ob auch I 2 avtoîç zovttov ioQfÄOiQtjoai
hierher zu rechnen ist. Ich möchte statt des unmöglichen, von
Scheibe gestrichenen iovtwv vielmehr tovtoiç lesen. Die Verbin-
dung avroïç zovtoiç würde durch den folgenden Gegensatz ovtoi
ök hinreichend motivirt sein.
III 10 ôtjXov yàç, oti xbv ccvtov tçénov 6 àôeXcpôç avtry
anaat %olç nXtjaia^ovaiv lôeôwxei scheint mir die Verbesserung
èxôéôutxev zweifellos, und wenn idh rechtzeitig bemerkt hätte, dass
sie nicht erst von mir, sondern schon von Reiske herrührt, so
würde ich sie in den Text gesetzt haben. Das Plusquamperfeclum
ist wegen der Worte rj öoot vateçov iftXrjoiaÇov t&eXevjrjxéfOç
kxsivov unmöglich. Es liegt eine Bemerkung Vom Standpunkt der
Gegenwart des Sprechers vor.
Von anderen fehlerhaften Stellen schliesse ich nur eine kleine
Auswahl von solchen, die einiges sachliche Interesse bieten, in der
Reihenfolge der Reden an.
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ZL1K TEXTKIUT1K DES ISA10S
36H
III 61 ha ovv f*r naçà %ov h%v%6v%oç tüv xh'{owv al
Xr^eiç %o7ç àfAqHOftijTÛv ßovXofAivoig yiyvwvtai, xoi /ui UiÇ
fçitfiiu> %iov xXijQtoy l/iidtxâ&o&al riveç loX/muot, jovtov Yvexa
Ta*; tniôtxaaiuç o\ eionoiijtot nâvteç notovvtai. Der Vorlheil,
den die Epidikasie den Adoplirten ebenso wie jedem andern ge-
währte, ergiebl sich aus der gesetzlichen Bestimmung, nach welcher
jeder, der auf ein bereits zugesprochenes Erbe Anspruch erhob,
verpflichtet war, denjenigen, der den Zuspruch erhallen halle, vor-
zufordern.1) Es war auf diese Weise unmöglich, dass ein Adoptirler,
der sich die Epidikasie halle erlheilen lassen, ohne Kenntniss einer
später von anderer Seile eingereichten Lexis blieb; dieser Begriff
wird also in den verderbten Worten naçà tov ivtvxôvtoç zu
suchen sein. Nimmt man naçà ~ praeter, so wird sich derselbe
wohl hineinbringen lassen; ich vermuthe und verbinde ua^a tovç
xvxôvtaç %ûiv xlr^çatv. Der Satz xai wg Iqy^wv xtX. giebt
nur die weitere Folge des ersten an.
V 26 IlQ(ü*aQxity) yàç Ilotafiito eâioxe z/txaioyivrjç
%fv àôehprp tt)v laviov. Diese Lesung ist nur zu vertheidigen,
wenn man, wie neuerdings wieder Naber und Caillemer gelhau
haben, an den alleren verstorbenen Dikaiogenes denkt; das ist aber
meines Erachtens ganz unmöglich. Es werden in § 5 die Manner
aufgezählt, welche die Schwestern jenes Dikaiogenes bei Lebzeilen
desselben heiratheten ; darauf folgt § 6 die Erzählung von seinem
Tode. Wäre nun wirklich schon bei seineu Lebzeiten die eine
der Schwestem zum zweiten Mal mit Protarchides verheirathel
worden, so konnte dieser Name in § 5 gar nicht fehlen; er mUssle
entweder neben dem Namen des ersten Mannes oder noch besser
statt desselben angegeben sein, weil niemand den Ausdruck § 6
ol rpéreçoi jcaxéoeg auf etwas anderes als auf die vorhergc-
nannten Personen beziehen kann. Ich haJte demnach daran fest,
dass in kavzov ein Fehler steckt. Die bisher gemachten Ver-
besserungsvorschläge siud — das muss anerkannt werden — ent-
weder sachlich unmöglich oder ohne paläographische Wahrschein-
lichkeil; am ersteu könnte man sich noch Jixatoyévovç für iaviov
gefalleu lassen, wenn der bestimmte Artikel nicht wäre. Will man
dem letzleren gerecht werden, so kann man Meve&pov für laviov
als eine entfern le Möglichkeit hinstellen. Sachlich würde nitiits
1) VgL (Dein.) gg. Macart. § 15 f., gg. Olympiodor. § 29.
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B LEHMANN
*
dagegen einzuwenden sein. Menexenos war nach § 44 sur Zeit
der Rede nicht mehr am Lehen1), seine Schwester hatte also zu
dieser Zeit in der That Anspruch und zwar ungetheilteu An-
spruch auf das Erhe ihrer Mutter.9) Sie war ausserdem durch den
Tod ihres Bruders ebenso in die Vormundschaft des Dikaiogenes
gekommen, wie schon früher die Kinder des Theopompos; sie
musste also auch von diesem verlobt werden. Dass Eigennamen
auch sonst wohl vereinzelt durch Pronomina verdrängt sind, lässt
sich aus VI 48 schliessen, wo EvxtitfAOvog von corr. 1 herrührt,
während für die erste Hand anzusetzen ist . . % . . mit Rasur eines
Accents oder Spiritus über der zweiten und über der letzten Stelle.
VI 1 oie yoQ iiç SuteXiav èÇénlei %QLt]çagx^> Xatqéatqa-
%oç. Ghairestratos war nach § 60 zur Zeit der Rede noch ein
Jüugling, er kann also nicht 52 Jahre früher (vgl. § 14) an der
Expedition nach SiciUen ^teilgenommen haben. Schümann suchte
dem entsprechend einen Fehler in ZixeXiav; Scheibe dagegen hat
nach dem Vorgange von Reiske und Dobree unter Zustimmung
Kaysers auch die Möglichkeit offen halten zu müssen geglaubt,
dass Xaiçéatçajoç verschrieben sei für OavôotQcrtoç. Diese
Möglichkeit wird abgeschnitten durch die Worte: ofiatç ôè deo-
pèvutv tovtùiv xai ovteÇéftlevoa xat ovvedvajvxijoa. Chai-
restratos müsste nach diesen Worten trotz jener Aenderung zur
Zeit der sicilischen Expedition schon am Lehen gewesen sein, weil
er sonst den Sprecher nicht hätte bitten können; es würde sich
also wieder für ihn ein Alter von mehr als 50 Jahren ergeben.
Der Fehler kann demnach nur in eig 2ixeXlav stecken. Vielleicht
ist es gestaltet, dafür nach 11 6 brteç avtol èv i)Xixia ènï to
ajçateveo&ai izQcuiôfju&a zu vermulhen: Iv t)luUq wv. Dass
jene Fahrt des Chairestratos seiue erste war, geht aus dem Zu-
sammenhang zur Genüge hervor.
VI 46 uhjxe fièv avuji %rjç &vyatç6<; tîjg Evxtifiovoç wç
ovarjg kntxXrßOv xai avzov tov xhçov %ov Evxtïjnovoç néfA-
1) Dass die Bemerkung er Mwé^woç iQUÙy taXävtoty notrioâfiwos àni-
&avt tiqw (tva&tïvai nicht auf den Vater des Dikaiogenes U bezogen werden
kann, hat Dobree bemerkt. Er conjicirte deshalb èxttyoç statt MtvQtvoç.
2) Es lässt sich hiernach die Bemerkung in § 9 i^Xaat pev tqv Krjtpt-
ooifHÙvioç tov nautyutas &vyaréçn ix tov fUçovç sehr wohl als beabsich-
tigter Anachronismus auffassen und vertheidigen , eine Möglichkeit, die ich
Khein. Mus. 32 S. 357 nicht hinreichend gewürdigt habe.
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ZUH TEXTKRITIK DES ISA10S
365
utov futyovg. Wie Androkles dazu gekommen sein soll, auf den
fünften Theil der Erbschaft Ausbruch zu machen, ist ein völliges
Rathsei. Es waren zur Zeit der Rede zwei Tochter Euktemons
mit ihren Nachkommen vorhanden; Aodrokles verlangte von diesen
die eine, die verwittwet war, als Erbtochter für sich zur Frau;
daraus folgt, seit die Annahme einer Theiluug der Matter mit den
Kindern in capita glücklich beseitigt ist, dass Androkles zu gleicher
Zeil auch auf die Hälfte des hinterlassenen Erbes und nicht auf
irgend einen andern Bruchtheil desselben Anspruch machte. Es
kommt noch der sprachliche, schon von Reiske genommene An-
sloss hinzu, dass der Artikel vor JUfxnfou fehlt. Ich vergleiche
Vll 23 ovâk %ov fiêQOvç eïht-xey (ähnlich XJ 23) und schlage %ov
Htçovç (»den ihm zukommenden Aülheil) für sièfAmov fié^ovç
vor. Es findet sich in derselben Weise bei Dem. XVJ1I 103 in
den geringeren Handschriften xat %6 néfArctov ftéçoç %ùv iprqmtv
statt «les richtigen aal %b fiéçoç ». ip. in 2.
VII 3 lyco o*' el fiev iiôça» vfiàç fiàliov otnoèexppL&ovi;
%àç ôuxpafyfVQtaç tj jàg ev&vâivUaç, xaf pâçtvçaç riQQvßaXö-
fMjv pi} IniâixQv ehai %o> xXijçet. Eine Mehrzahl von Zeugen
widerspricht dem Wesen der Diamartyrie, weil der durch dieselbe
erhobene Einwand (jtij inidixox efocu %ov *Xï<qo* naiâvjv yvt/-
oiwv optw>) unter allen Umständen, ohne dass die Berechtigung
desselben vorher geprüft worden ware, die Durchstreicbuug der
Lexis zur Folge hatte1); das Rechtsverfahren begann erst nach
Einreichung der Klage wegen falschen Zeugnisses. Es ware unter
diesen Umständen vollkommen widersinnig gewesen, die Diawar-
lyrie von mehreren Personen leisten zu lassen, gerade so wider-
sinnig etwa wie in anderen Rechtshä'ndeln; die Einreichung einer
Paragraphe in mehreren gleichlautenden Exemplaren. Unsere son-
stigen Zeugnisse stehen mit dieser Auffassung durchaus iu Ein-
klang — wenn VI 43 und 44 der Plural dujtaQTVQOVv und dia-
pit*aQ*vQrpLaQiv steht, so braucht man nur § 5 à dtape/ut?™-
Qtjxev yAvÔQ<niX»çf £§ 26, 28, 05 zu vergleichen, um zu erkennen,
dass hier ebenso wie III 23 %rtv ixfiaçTvçiav noiiaao&eU <paaiv
ovtoi die Handlung eines einzelnen auf die ganze Partei über-
tragen ist — ; ich betrachte deshalb an der obigen Stelle die Ver-
wandlung von fiâçtvQaç in nâçtvça als unumgänglich.
X 11 £^ avtov de am . | . . ayayeiv pr. Ich habe die
11) Vgl. V 17.
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366
BUERMANN
Stelle aufs neue eingesehen und io den beiden Stellen Rasur zu
Anfang der neuen Zeile deutlich ein ausradirtes crv erkannt. Hier«
von ist jetzt auszugehen und das um so mehr, als avayayeiv einen
für den Zusammenhang der Stelle durchaus geeigneten Begriff
enthält. Ein durch Adoption in einen fremden olxoç Ueberge-
gangener darf seihst in Person in seinen früheren olxoç zurück-
kehren (ènavel&eïv); er darf aber nicht, wie dies im vorliegenden
Fall geschehen war, ohne selbst zurückzutreten, einen seiner Nach-
kommen in denselben zurückführen. Man könnte als Ausdruck
hierfür wohl das analoge Decompositum knavayayüv erwarten;
es wird sich aber, da Parallelstelleu fehlen, die Nothwendigkeit
desselben gegenüber dem von der Handschrift gebotenen àyayayeîv
schwerlich erweisen lassen. Streicht man nun, wie seit Aldus ge-
schehen, das auf âh folgende äv , indem man dasselbe nach Ana-
logie der oben behandelten Stellen als einen ungehörigen Vorschlag
der nachfolgenden Compositionssilbe av- betrachtet, so ergiebt sich
mit Benutzung der einen Stelle Rasur nach %i die Lesung: t£
avtov dé tiv' avayayetv.
Au einer zweiten Stelle XI 10 trjç %o avtà... ôixalwç pr.
halte ich meinen früheren Vorschlag trjg to alto tip naiöt xai
für gesichert, seil ich in der Rasur rcJ gelesen habe. Wenn ich
früher vier, wie Schenkl drei Stellen dafür ansetzte, so erklärt sich
dies daraus, dass das langgestreckte w sehr hauflg den Raum von
zwei anderen Buchstaben einnimmt. *
Zum Schluss nach so viel Conjecturen noch einige Stellen,
an denen die handschriftliche Ueber lieferung bislang noch nicht
zu ihrem Recht gekommen ist.
Umgestellt sind ohne Noth seit Aldus I 2 noXXip r;fiwv
eQtjuiav xarayvôyteç und IV 23 et oïôs %i (%t A) ïna&ov.
Ausgelassen sind die eingeklammerten Worte an folgenden Stellen:
III 74 Tûïv &elwv Tira tovrtov tûv (vvv) naçtVQOvvttuv, Vil 11
xai ix twy avtiûv (avnj)) yeyo*d>g, IX 14 (patvetcu âè o 'Aotv-
<pilo$ tut tovtwv làyuj %à fiéXXovva (a/tavta) ïoeo&cu nçoei-
ôatç. Gleichwohl ist die Kakophonie VII 11 nicht grösser als II 21
ov% o vf ix» g ovtôç tat i (ptXoxQijuarog, und ein Dativ wurde
schon von Reiske verinissl. IX 14 dürfte der sonstige Gebrauch
des lsaios die Stellung von anawta zwischen /uMorta und dem
davon abhangigen kow&at hinreichend schützen und die Umstel-
lung ioeo&ai ILianu überflüssig machen. n
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ZUR TEXTKRITIK DES 1SA10S 367
V 36 liest man seil Aldus: tavtaç âk fiôvaç ayayxao&etç
ïiiiovçyiaç Xtizovçyioai an à toaavtr^ nçoaôèov ovzu) xa-
Xtôç ixoçr^yrjaev. Dass die in xalwç liegende Ironie durchaus
an ihrem Platze sein wurde, wenn sie Uberliefert wäre, soll nicht
geleugnet werden; da aber A, wie bekannt, xaxiïfÇ bietet, so ist
oicbt abzusehen, mit welcher Berechtigung man dem Redner statt
der sittlichen Entrüstung die Ironie aufzwingen will.
VII 31 hetvft) ôè nçoôrjkov oxt . . . tçijnov /roirçaet
tow oixov. %i TTçooçtoPTi; tavtcti; tàç aâeXtpàç . . . e%ov-
oas* xjl, So steht in A, nur dass statt des ftagezeiehens , wie
häufig, ein Punkt gesetzt ist. Jedes weitere Wort der Verteidigung
wäre UberUüssig. Die Beliebtheit der Selbsllragen mit nachfolgen-
der Antwort gerade bei Isaios ist laugst bemerkt.
VII 42 olxov névte jaXâvnuv wird gegen das allgemein auf-
genommene olxov nivzezakavzov geschützt durch X 23 olxov
xitov ïj rmâçwv takavtwv. Dass XI 42 Ttévte taXctvtwv ov~
«ov wegen des folgenden xai rçioxiXîwv dçaxfitijv gar nicht
geändert werden kann, bemerkte schon Reiske.
VIII 29 twv pkv naXatùtv àxotjv fiaQxvçovvraç (= Reiske,
fiag%vQOv>t(ov A) naçexôfievoç, twv âè hi Çatvziûv %ovç eiôôiaç
haoxa iovta>v, ot ovvflôeoav rrag* èxeivfp tQeqpofiévrjv, . . . ht
ôi ntQi nccvtwv tovtiuv ßäoavov oîxetwv mqpevyötag.
So gut wie man avti(v zu %çerpofiért;v ergäuzt, kann man auch
uviovç zu neopevyôtaç ergänzen. Jedenfalls ist die seil Aldus
übliche Lesung toviovç statt tovxtav schon deshalb nicht an-
nehmbar, weil das nackte rtävtwv für die Zusammenfassung des
Vorhergehenden nicht genügt.
IX 15 bedarf die Ansetzung der Parenthese — -tcwç tovto
motor ydrj ; — einer Rechtfertigung nicht. Erst so kommt Klar-
heil in den Salz und uur so lässl sich tovto gegen die bisher
übliche Aeuderuug in tovtov schützen. Für rôij = Nunmehr,
nach dem bisher Gesagten' wird niemand Beispiele vermissen.
X 17 sieht neçt xyi^aia, wie Naber conjicirle, richtig in A.
XI 9 muss aus demselben Grunde ovôe7ni)no%* für das bis-
herige ovntxmo%' eintreten, und es lttssl sich dies nachträglich
auch durch den Sprachgebrauch bestätigen. Ich habe für die uu-
uulielbare Verbindung von ov und nutnote kein Beispiel noliri
— V 43 sind beide Wörter durch yàç getrennt — , die Verbin-
dung ovôenuînote dagegen ist ungemein häufig. Sie steht ohne
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m BUEKMANN, ZUR TEXTKRITIK DES JSA10S
vorhergehende Negation u. a. 11 ?8, IV 26, VIU 15, IX 20 {vgl. 29
MÖBnünoTe), 33. Ovdénote findet sich IX 21, 30. XU 6.
II 1.7 hätte ich aus A wate neQiçavwç ànoôéâeixtai vph
(vulgp fjt*7v) hersteilen sollen. Es kann höchstens zweifelhaft sein,
ob nicht dieses vfilv eine unnütze, auf Rechnung des Schreibers
zu setzende Wiederholung aus den vorhergehenden Worten xcù oi
oçyewveg vfiïv ,nmaQ%vçijXOLQi* ist Man vergleiche die ganz
ähnliche Stelle VI 10 "Ott pkv ovv âié&eto , ànoôéâeixzai
vfiïv, wate xcttà pè* tovto ipevârj peftaQjvQtjxwg 'AvÔQQidrfc
ànoôéâeixtai, wo vfûv im zweiten GUede ebenfalls fehlt.
Durchaus unsicher ist meines Erachtens die seit Belker reci-
pirte: Lesung fyrwhitts II 47 o hi iaovqv ioitiov èattv statt loi-
nov eozai. Man vgl. § 27 ei fikv yàç negp tov ovôfiatôs l^H
Öuz(pkQe%aif oti eaofiai vibç Mevexléovg, und man wird nicht
in Abrede stellen können, dass der Sprecher auch in § -17 mit
Beziehung auf die Zeit nach der Fällung des Urtheils gesprochen
haben kann. Unter denselben Gesichtspunkt fällt 1 31 fiâ^v^aç
eÇu naQaoxèo&ai (&n# Scheibe), indem der, Sprecher an den
Zeitpunkt denkt, wo er die Zeugen wirklich producireu wird, und
ganz ebenso lässt sich auch Vlll 13 ovtwg olrjoôfAi&a âelp vfiâg
%QÏg i^eié^oiç fiâçjvai mateveiv das Futurum qiijOÖ/ie&a
(oiéfie&a Herwerdeo) fassen.
,i Andere, handschriftliche Lesarten zu vertheidigeu halte ich au
dieser Stelle um so weniger für meine Aufgabe, als man im allge-
meiueu yjel häufiger in die Lage kommt, au der Ueberiieferung
our deshalb , festzuhalten , weil sie nicht zweifellos , als latsch er-
wiese ü oder nicht einleuchtend geuug verbessert ist, als weil man
wirklich positiv von der Richtigkeit derselben überzeugt wäre.
Berlin. < > >m . H. BUERMANN.
! ' lt'\ it, : , - . . I.
* . • ' « I» • .»« H- ,'l * , '
' ' 1 > j ! ' I i ' ' i I! ' I ' ■ |l • i j .if I
i I ni , i , , . , , . / ; • «I. »J i .
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ZU DEN SOGENANNTEN AIAAEBE12.
Aas dem Nachlass Bergks wurde kürzlich to der Schrift
'Fünf Abhandlangen zur Geschichte der griechischen Philosophie
und Astronomie von Th. Bergk. flerausgegeben von G. riinricWs,
Leipzig 1883' ein Aufsatz über die sog. Visitationen morales ver-
öffentlicht , welcher die Aufmerksamkeit auf diese fast vergessene
Schrift lenkte.') Oie Geschichte der Schrift ist folgende: die erste
Ausgabe erschien hinler dem Diogenes Laërtius des H. Srephaniis
outer sog. pythagoreischen Tractaten S. 470—482; woher Step ha -
oiis die Schrift genommen, ist nirgends gesagt. Zum zweiten Male
worde die Schrift publicirt und mit tateinischer Ueberselzung lind
mm Theil recht giiten Anmerkungen versehen von Jo. North in
den Opvscula mythologie* physich et ethiea von Th. fcale, Amsterdam
1688, S. 704—731. Es ist diese Ansgabe die werthvollste von
allen bisher erschienenen, da durch dieselbe eine Reihe von Fragen
angeregt und in verständigem Siune entschieden wurde.*) Kin
Abdruck der disputationes erfolgte dann in der alteu Ausgabe der
bibliotheta graec* des J. Alb. Fabricius in vol XII (1724) S. 617—35.
Hier tritt, was seit Stephanus nicht geschah, wenigstens die Be-
nntzung einer neuen handschriftlichen Quelle hervor, nämlich des
codex Ùzensis.*) Es folgte dann der ziemlich mangelhafte Ab-
druck in Orellis opuscula Graetonim vettrum senleMiostt ' et moralia
T.II 209— 233. Ordli druckt im Anhang auch die Noten Norths
1) So hat sich kürzlich E. Rohde in seiner Recension der Bergkscheu
Abhandlungen (Gotting, Gel. Anz. Nr. 1. 1 884 S. 24 f.) mit den Disputationes
t*schäftigt. Wàs derselbe gegen Bergk vorbringt, dans dieser Gelehrte nicht
wnau hervorgehoben, was bereits seine Vorganger ermittelt, haben, u*d dasg
seine Argumente oft sehr vager Natur sind, bat meinen vollen Beifall, ,, v
2) So z. B. die Zeit der Abfassung der Schrift, über den Vf. S. 704. .
3) Fabricius spricht zwar S. Uli einmal von manu scrip Ii codices, allein
»hatte eraichtHch" keine andere Handschrift als den coded ti&ehsts1: ,!-
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370
SCHANZ
ab und fügt eigene hinzu. Mullaclis Abdruck (Ausgabe kann man
ja nicht sagen) in fragm. philos. I 544 — 552 hiingt ganz von Orelli
ab. Es soll dies durch mehrere Stellen dargelegt werden; man
wird daraus ersehen, wie ungemein leichtfertig Mullach zu Werke
gegangen ist, indem er sich nicht einmal die Mühe genommen,
die Ausgabe des Stephanus nachzusehen. M. 551 b 0. 230 stehen
bei Stephanns folgende Worte: hi di) 6 tag t^ccg twv Xöywv
eidug èftwtaoéÏTat xai neçi nâvttov ôo&iôç Xéyev âéï yo)ç
tov pUXXnvxa ôç&ioç Xéyev neqi (uv ertiataxai, izeqi tovtwv
Xéyev. Ebenso bei North und Fabricius. Orelli druckt rreoi nàv-
toiv OQ&iög Xéyev, 7teçt u>v kitlatatat, rceçi tovtwv Xéyev. Da
Orelli kein neues handschriftliches Material zur Verfügung hat und
die hinzugefügten Worte auch nicht auf Conjectur beruhen können,
so liegt ein Fehler des Setzers oder des Abschreibers vor, ent-
standen durch eine aberratio oculorum. Mullach aber baut auf
diesen Fehler eine Conjectur, er schiebt vor den irrlhümlich aus
dem Nachfolgenden wiederholten Worten neçi cJv éniotatai* neqi
TOVtojv Xéyev, um sie zu halten , ein xai ein. Ein anderes Bei-
spiel: M. 552 a 0. 230 stehen bei Stephanus, North, Fabricius nach
avXéy noch die Worte aï âvvaoeltai avXév; bei Orelli wurden
sie durch Abschweifen der Augen übersprungen; und so kennt
sie auch Mullach nicht. M. 545 a 0.212 aXXog de Xôyoç Xéystai,
ùjç aXXo fikv tàya&bv êli], ccXXo âe to xaxôv. So bei Stephanus,
North, Fabricius. Bei Orelli xaxôv ohne Artikel, so auch bei
Mullach. M. 546b 0.216 Aiyvmiol te oi tavtà vofilÇovti
xaXà toXç aXXoiç. Tffie pev yàq yvvaîxag vopalvev xaï eqta
eqyâÇeo&ai, àXXà tt]vei twg avôqaç, tàg âe yvvaîxag nqâa-
auvy aneç tfjôe toi avôqeg. So läset Mullach drucken, obwohl
Jedermann sieht, dass im zweiten Satz xaXôv fehlt; in der That
steht dies Wort bei Stephanus, North, Fabricius hinter tçyâÇeo&ai,
es fehlt aber bei Mullach, weil es bei Orelli ausgefallen ist. M. 550 a
0. 226 xai toi ooqpoi fiaivovtai xai natvöpevot aoopoL Jeder
wird beim Lesen dieser Worte unwillkürlich auf die Conjectur
verfallen: toi naivôpevoi ooqpoi. Bei den Vorgängern Orellis
findet man auch so geschrieben; Orellis xai ftaivôfievot aotpoi
ist Druckfehler, der in Mullachs Buch übergegangen ist. Der gleiche
Vorgang ist eingetreten: M. 552a 0. 232 èç opiXoaoqplav te xai
eg ooqptav. Das zweite eg fehlt in den drei ersten Ausgaben.
M. 550 a 0.226 steht in den drei ersten Ausgaben tàv aqfioviavf
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ZU DEN SOGENANNTEN JMsiEZEIZ
37.1
bei Orvlli und Mullach açfiovlav; obonijort àlH yàç <pcnrl, bei
Orelli und Mullach àklcç <pav%i. (Içh glaubte diese Slellen nament-
lich anführen zu müssen, weil die Abweichungen Orellis ja zu-
gleich Abweichungen von der handschriftlichen Ueberlieferung sind
und deren Verbesserung zugleich eine Verbesserung des allgemein
benutzten Textes in sich schliefst.
Aus dem Dargelegten wird mau sich zugleich eine Vorstellung
machen können, in welch schlimmer Verfassung sich der Text
unseres T racial s befindet. Diese Vernachlässigung erklärt sich zum
Theil daraus, dass man die Schrift unter Producta, die man für
unterschoben hielt, eingereiht hatte, obwohl bereits North den an-
tiken Charakter der Schrift — der Verf. ist Zeitgenosse Piatons
— richtig erkannt hatte. Hoffentlich wird der Aufsatz ßcrgks das
Gute haben, dass sich das Interesse der Gelehrten dieser in einen
Winkel zurückgelegten Schrift zuwendet und baldmöglichst eine
kritische Ausgabe derselben erscheint. Inzwischen möge es mir ge-
stattet sein, für die Handschriftenkunde und die Texteskritik der
Schrift hier einige kleine Beiträge zu geben.
Die Ilandschriftenkunde der Schrift lag bisher ganz im Argen;
nur über einen einzigen Codex, den Cizen&is, wussle man einiges
Wenige; ich bin in der Lage, noch zwölf Handschriften nachzu-
weisen, von denen mir entweder vollständige CoUationen oiler
doch charakteristische Notizen zur Verfügung stehen. Es sind
folgende:
A ein Königsberger Codex1) 16 b 12 membr. s. XIV vel XV.
Für die Provenienz ist der Eintrag zu beachten: Nicolai
von Bodeck Dantisci 1657.
B ein Monacensis*) s. XVI.
C Laurentianus 85, 19 wahrscheinlich «. XVI nach Vitelli.3)
D Laurentianus 85, 24 „ „ „ „
E Marcianus 262 membr. s. XV. *)
1) Der Codex konnte in Folge der Liberalität der Kunigsberger Stadl-
bibliolbek von mir in Würaburg verglichen werden.
2) DerTractat von rriir ganz verglichen; auch hier habe ich die Libera-
lität der Monchener Staatsbibliothek dankbarst anzuerkennen.
3) Bruchstücke der beiden haurenüani wurden von Hrn. Prof. Vitelli
verglichen.
4) Nachforschungen über Handschriften des Tractais m der Marciana
stellte auf meine Bitten der Hr. Oberbibliothekar Veludo an; auch wurden
Bruchstücke von ihm verglichen. ,
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372
SCHANZ
# IP
F Marcianm cîass. 4 cod. 26 s. XV.
G Parisinns 1963 (geschrieben von Nie. Sophia uns in Venedig
1534). ')
H Parisinns 1965.
1 Parisinns 2081.
K Parisinus suppl gr. 133 s. XVII nach dem Katalog.
L Parisinns 1964 enthält den Tractat nicht vollständig; er hat
nur die drei ersten dtaXfÇeiç und schliesst mit dem Worte
noiiom M. 548b extr. 0. 222.
M Parisinus 1967 stimmt ganz mit dem vorausgenannten Codex.
N Cizensis s. XVI.3)
Alle diese Handschriften enthalten den Sextus Empirikus; die
Verbindung «les Tractàts mit diesem Schriftsteller erklärt sich aus
dem gemeinsamen skeptischen Grundzug. In Handschrilten wie
z. B. in A BN (Inden "wir als lleberschrift: SioQixijg âiaXéxtov
£vt€v&ev ftog xov xéXovç' CrjTtttat 6h ti xori to rtaçôr avy-
y g er u fta aé%c£iâv lotiv. Was nun den Werth der untersuchten
Handschriften anlangt, so muss leider gesagt werden, dass das Re-
sultat der Untersuchungen kein besonders erfreuliches ist; es siud
junge Hamlschrrften , die sämmtlich auf eine und dieselbe Quelle
zurückgehen ; aus derselben Quelle stammte auch die Handschrift,
welche dem H. Stephanns fflr seinen Abdruck vorlag. So lange
daher nicht eine Handschrift aufgefunden wird, welche uns eine
andere Quelle reprîisentirt , wird es nicht möglich sein, auf dem
Weg der recemio zu einem besseren Texte zu gelangen.3) Eine
genauere Classificirung der eingesehenen Codices in endgiltiger
Weise ist mir zur Zeit nicht möglich, da meine Notizen nicht aus-
1) Die Nachrichten flher die Pariser Handschriften mit einigen Collationen
verdanke ich Hrn. Prof. Alfr. Schöne.
2) Das Manuscript wurde mir durch die Güte des Provinzialscbulcolle-
giums in Magdeburg nach Würzburg gesandt. Vor allen Dingen glaube ich
bemerken zu müssen, dass man aus dem Abdruck bei Fabricius keinen Schluss
auf den Cizeiisis machen darf, ausgenommen den Fall, wo von Fabricius
ausdrücklich bezeugt ist, dass sich eine Lesart im Cizensis findet. Ich habe
früher vom Cizmxis behauptet (Philolog. XXXIX 32), dass er aus A abge-
schrieben; diese Behauptung ziehe ich jetzt zurück.
3) Erfüllt sich diese Voraussetzung nicht, so beschränkt sich die Auf-
gabe der rteensio lediglich darauf, aus drei ayographa den arcketypos zu
reconstruiren; eine Anfzihlimg aller Lesarten der verschiedenen Handschriften
wäre Papierverschwendung.
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ZU DEN SOGENANNTEN
373
reichen; auch mochte noch abzuwarten sein, ob sich nicht etwa
in Rom, Oxford u. s. Handschriften des Tractats vorfinden. l) Vor-
laufig stütze ich mich in erster Linie auf A, der — soviel lässt
sich jetzt schon sagen — eine beachtenswerthe Stelle in der Kritik
des Tractats einnehmen wird.
Die Betrachtung der handschriftlichen Ueberlieferung ist gleich
für die Auffassung und Beurtheilung der Schrift nicht ohne Belang.
Die ôiâXeÇiç e wird in der Stephanschen Ausgabe S. 479 Uber-
schrieben : fceçi *âç oocplaç xal *âç àçetaç, ei ôiâaxtàv. Allein
wahrend die vorausgegangenen ôiaUÇeiç die betreffenden Ueber-
schriften in den Handschriften so haben, wie wir sie in den Aus-
gaben lesen (nur dass ôtâleÇtç a, diâkeÇiç (? u. s. w. fehlt), wird
bei der ôiâXeÇiç $ jede Ueberschrift vermisst; nicht einmal eine
raumliche Trennung hat stattgefunden. Was jetzt ganz willkürlich
unter ôiâUÇiç e zusammengefasst wird, ist eine Sammlung von vier
Tractaten: 1) Uber die Lehrbarkeit der oorpla xai aQetâ; 2) gegen
die Ernennung der Beamten durchs Loos; 3) Uber die Erforderniss,
dass der Mann Alles wisse; 4) über die fivâfia. Allein es ist noch
eine weitere Frage aufzuwerfen; da nämlich, wie oben erwähnt,
die sog. ôiàXeÇtç e ohne Zwischenraum mit dem Vorhergehenden
zusammenhängt, so ist noch zu untersuchen, wo die eigentlichen
StaXéÇetç aufhören. Wer die schablonenhafte Methode der dia-
? fÇeiç ins Auge fasst, wird als Schluss der diâXeÇiç <T nur die
Worte tovTO de oXov ôicxpéçet anerkennen können (M. 549 b
O. 224). Bereits North hat erkannt, dass das auf diese Worte
Folgende nicht mehr mit dem Vorausgehenden zusammenhängt.
Suspicor, sagt er, ad aliam dissertationem pertinere, hic vero errore
qttodam assuta. Sonach bestände die ganze Schrift aus zwei Ab-
theilungen, in der ersten haben wir vier nach einem ganz be-
stimmten Schema abgehandelte ôialéÇeiçi 1) rteçi àyafrû xaï
xaxw; 2) neqi xaXû xai alo%QÛ>; 3) neçt dfxatw xai àâixu;
4) fteçl èlaSelaç xai tyevôeoç. In der zweiten Abtheilung sind
fünf gar nicht miteinander zusammenhängende Abhandlungen, von
denen zwei nichts Sophistisches und Skeptisches an sich tragen,
verbunden. Dass beide Abiheilungen von einem Verfasser her-
1) Nicht ohne Bedeutung würde es sein, wenn sich eine Ueberliefe-
rung heraasstellte, die eine andere Verbindung als die mit Sextus Empiricus
ergebe.
Herrn« XIX. 25
374 SCHANZ
rühren, ist sehr wahrscheinlich, denn ich vermag nicht wesentliche
Discrepanzen im Stil zu entdecken.1)
Zur Auffindung des Autors der Schrift hat bereits North S. 704
auf die Stelle hingewiesen : Ikü toi xal èÇïjÇ {knü toi xateÇrjç
Bergk S. 133) xa&ifaevoi av Uyoiptev (âv Xéyoïfitv für ai lé-
yoifii North), Mlfiag dut, to avtb fièv nâvteç èçov^ev, àlr]-
&hg (so North für àXrj&rjg) ôk povog tyat, kttù xai eiptt (Steph.
477 »1.549 a 0. 223 f.) und danach als Autor der Schrift Mi/uag
festgestellt. Allein alle die oben genannten Handschriften geben
ftvotag statt niftag, nur B hat jLivpag, so dass die Handschrift
des Slephauus mit fiipag noch eine weitere Stufe der Verderbniss
repräsentirt. Es kann sonach keinem Zweifel unterliegen, dass
fivatag die Lesart des Archetypos unserer Handschriften war.
Mvatag ist als Eigenname bezeugt, ist aber zugleich auch Appel-
lativname. Die Entscheidung, ob uns der Name des Autors vor-
liegt, hHngt davon ab, ob wir die Zulässigkeit eines doppeldeutigen
Namens hier zugeben oder nicht. Bergk leugnet die Zulässigkeit
(S. 133); allein wenn man bedenkt, dass das Beispiel hier nur
dann einen Sinn haben kann, wenn die Uebertragung der durch
fivatag hervorgerufeneu Bezeichnung auf Andere ausgeschlossen
ist, der Verf. bei ftvotag im appellativcn Sinn ein solches Aus-
geschlossensein nicht von vornherein annehmen kann, wird man
Mvatag als Eigenname fassen müssen. Damit wäre der Autor
der Schrift seinem Namen nach festgestellt.
Nach diesen allgemeineren Betrachtungen wenden wir uus
dazu, den Archetypos unserer Handschriften, soweit sie uns be-
kannt geworden sind, zu charakteri siren. Die Handschriften
gehen auf eine am Ende unvollständige und auch im
Innern durch mehrere Lücken entstellte Quelle zurück.
Das Stück bricht ab mit den Worten: tzbqi dsiliag Inl tov
'Efteiôv. Die Handschriften enthalten aber die Note: arjuelwoai
oti to ènttoirtov ov% evçé&y. Im Innern der Schrift finden
sich folgende Lücken: M. 551 b 0.230 zwischen xal talla und
ctvÔQÔg ist ein leerer Zwischenraum, der auf 5 — 10 Buchstaben
1) Wird für beide Abtheilungen nicht derselbe Autor angenommen, dann
ist die genaue Scheidung der zwei Abtheilungen von der grössten Wichtig*
keit, indem Schlüsse, welche für die persönlichen Verhältnisse des Autors aus
einer Stelle gezogen werden (z. B. M. 549 b 0. 224 rà yàç rgSs ortet xtX.\
dann nicht zugleich auf die andere Abtheilung übertragen werden könnten.
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ZU DEN SOGENANNTEN JIAAEZEI2 375
berechnet wird. Da diese Lücke in der Stephanschen Ausgabe
unbezeichnet blieb1), so wurde auch in den nachfolgenden Aus-
gaben keine Lücke mehr durch den Druck ausgeprägt, obwohl
Fabricius das Vorhandensein der Lücke im Cizetisis ausdrücklich
bezeugt Ich vermulhe den Ausfall von xattatvtö. Die nächste
Lücke erscheint bald darauf: toi ôè kéyoi nûyttç rzeçi nâv-
Tüiv tœv e ôel ôè. Die Lücke hat in den Handschriften
denselben Umfang wie die erste; die Ergänzung Orellis, der schreibt
tzbqI nccrttav tüv tôvttov èvti. Jeï ôk ist wohl richtig. Nun
kommt eine grössere Lücke, die in den Handschriften auf 4—5
Zeilen berechnet wird; dieselbe ist eingetreten zwischen den Wor-
ten 'Mil Xéyot (M. ôel Xéyev) und xat ta phv âya&â M. 552 a
O. 230. Endlich die letzte Lücke findet sich bei to vnevavtiov
avtijj xcù ta téçeia. Es fragt sich, ob diese vier Lücken
nicht im Zusammenhang zu einander stehen und auf eine und
dieselbe Ursache zurückgeführt werden können. 1st das Letztere
der Fall, dann müssen die vier Stellen räumlich einander so nahe
gerückt werden, dass eine von aussen kommende Beschädigung
zugleich jene vier Stellen treffen konnte. Dies wird erreicht,
wenn wir die vier Stellen an den Anfang von drei aufeinander
folgenden Seilen verlegen. Das Ende ist hier ausgeschlossen,
weil ja auf die zweite Lücke unmittelbar eine grössere folgt.
Ferner muss die Lücke « , da sie nur den Anfang, nicht
aber das Ende des Wortes giebt, an das Ende einer Seite ver-
setzt werden. Demgemäss muss die Lücke vor làXla an den
Anfang einer Seite kommen und zwar der vorausgehenden, die
Lücke vor téçeia an den Anfang der folgenden Seite. Die Probe
wird darin liegen, dass sich von der Lücke e an gezählt
bis zur letzten Lücke nicht mehr Text ergiebt als auf der ersten
angenommenen Seite, sondern weniger, da ja eine grössere Lücke
von mehreren Zeilen auf diese zweite Seite fällt. Wir werden unteu
bei der Behandlung der Stelle M. 548 b 0. 222 eine übersprungene
Zeile vou c. 10 Silben statuiren. Schreiben wir so den Text, so
erhalten wir eine Seite von 20 Zeilen bis zum Eintritt der zweiten
1) Auch von EF merkt Veludo keine Lücke an. Da im Archetypos un-
zweifelhaft die Lücke vorhanden gewesen sein muss, so wäre bei diesen Hand-
schriften ein Fortschritt in der Verderbniss zu statuiren, falls nicht ein Ver-
sehen Veludos vorliegt.
25*
j
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376
SCHANZ
Lücke.1) Fahren wir nun fort, so stellen sich in der That bis
zum Eintritt der Lücke téçeia nur 17 Zeilen heraus; es
ist also wirklich, wie es in den Handschriften angedeutet ist, eine
Lücke von mehreren Zeilen vorhanden. Unsere Hypothese ge-
stattet uns daher genauer zu sagen, dass drei Zeilen mit etwa
30 Silben verloren gingen. Fassen wir unsere Erörterungen zu-
sammen, so dürfen wir als wahrscheinlich hinstellen, dass die
Handschriften des Tractats auf einen dem Format
nach sehr kleinen Archetypos zurückgehen, der auf
einer Seite 20 Zeilen (die Zeile zu 10 Silben) ent-
hielt«)
Es mögen nun einige Beiträge zur Verbesserung des Teites
folgen. Ohne lange Bemerkungen sind auf Grund der Ueber-
lieferung in A zu verbessern: M. 551a 0. 22$ xcrt ov kiyw, (oç
âiôaxtôç fojiv] in A diôaxtôv fout wie im Eingang: oofpia
xai açetè ovre êiôaxtbt — ovtt fiathnov. M. 546 a 0. 214
Maxeâôai] Maxeôôoi âk A; die Verbindungspartikel ist not-
wendig; dagegen ist ô' mit A zu streichen M. 547 a 0.216 in %i
ö3 wv dieTtçaÇâfHiv ; M. 544 b 0. 210 bixtot tws 'A^vaimç xai
tag ovfx^âxwç] twç fehlt vor 'Axhjyaiwç in A und kann fehlen,
wie die unmittelbar darauffolgenden Worte 'Ad-rjvalotç éè xai roiç
avftfiâxoiç xaxôv darthun. M. 545 a 0.212 tutvrôv èoti raya-
dot xai xaxôv] in A tioïtov kattv àya&bv xai xaxôv; richtig,
denn so auch M. 54S b 0. 222 wç to avrô iattv aôtxov xai ôi-
xaiov; gleich darauf to yàç avrô aôtxov xai dtxaiov ôfioXo-
yèovtt /'jucv; M. 547 a 0.218 aïntç twvtbv alo%oov xai xaXôv.
M. 550 b 0.226 Uyttai 6é ug lôyoç ovt* akafri)ç ovtt xevûç.
1) Nicht zu vernachlässigen Ist hiebet der kleine Ausfall vor ùkiy£o9(ti,
der bald auf die Lücke nach xaD.a folgt.
1) Auch der Königsberger Codex ist von ungewöhnlich kleinem Formai.
Die Art der Beschädigung kaon man eich in der Weise vorstellen, dass
man annimmt, eine ätzende Flüssigkeit sei von oben in den Codex ge-
drungen und habe an den inneren Rändern ihren Weg weiter abwärts ge-
nommen , alsdann habe sich dieselbe bei einer entsprechenden Wendung der
Handschrift über jene drei Zeilen nach aussen zu ergossen. Die Zerstörung
des Wortes xaxxwvtQ auf der vorausgehenden Seite kann hiebet auf mehr-
fache Weise erklärt werden. Hält man diesen Vorgang für zn complicirt,
so erwächst die Pflicht, auf einem anderen einfacheren Weg die Entstehung
jener vier Löcken darzulegen oder auf eine Erklärung überhaupt zu ver-
zichten.
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ZU DEN SOGENANNTEN JIAAEEEI2 377
Es wundert mich, dass. Niemand an x&ôç Anetoss genommen;
der loyoç ist: o%i aga ooyia xai açerà ovte âidaxrbv «fy ovte
fia9atov. Der Autor unserer Schrift widerlegt diese Behauptung.
Wenn er nun auch am Schluss sagt, dass er die Lebrharkeit da-
mit nicht behaupten wolle, so reicht doch diese Einschränkung
nicht aus, um den Xôyoç als nicht xêvéç hinzustellen. Die
richtige Lesart findet sich in A, nämlich xaiyôç, die uns zugleich
zeigt, dass xe>ôç erst durch Correctur in den Text gekommen ist.
M. 547b 0.218 xai nçûtov (At* to il' €v dead- ai uiç dixaiôv èo%i
lé§(o xai jô i^auatàv. Das to fehlt vor den zwei Infinitiven;
es wird daher zu sireichen sein. M. 550a 0.226 oianeç rXav-
xoç xai yXavxôç, Eâv&oç xai Çav&éç, j£ov&oç xai
Çov&ôç. In A lesen wir rXavxoç xaï yXavxbç xai SvvSoç xai
Çav&bç xaï Ëov&oç xai £ov$ôç. Man kann hier im Zweifel sein,
ob man sich für Interpolation oder Weglassung entscheiden soll;
die letzte Annahme erscheint wahrscheinlicher. Derselben Schwie-
rigkeit begegnen wir, wenn wir M. 551b 0.230 Xéyovn âè xaï
âya&ov (àya&ôv ohne xai Stephanas) r^ev xai dapotixov xâçta
lesen, wo xai auf Xtyovti bezogen keinen Anstoss darbietet.1)
Auch M. 550 a 0. 226, wo in A ai âeï xai fiij ÖW steht, wahrend
Stephanus liest ai âêï xai ai juij du, wird sich die Lesart in A
halten lassen. M. 547 a 0.218 ènsi aï xiç èçunctoj] j<ûç Xèyov-
%aç — ofÀoXoytjaovvTt. In A steht richtig èçu)vâaaL. Dass keine
andere Correctur vorzunehmen» zeigen mehr Beispiele: M. 548b
0. 222 ènei aï ttç Içtoiâaai (A içwtrjaat); M. 549b 0. 224 ai
yâç riç iqunâaai (Eçwtàaai A). Auch bezüglich der Formen lässt
sich Manches nach A bessern: z. B. M. 544b 0. 212 Aani&âv;
M. 551 a 0. 228 itagà aoyiotâv, M. 550 b 0. 226 ai diâaxtov
r/*, âtââaxaXoi xa ctnodedeynévot r(aav] rtoav Mullach, Fa-
bricius, de* OreUi; in A steht »;v, welches bekanntlich die dritte
Person Plural ist; cf. Ahrens II 326. Allein da in Bezug auf
Formen die Handschriften nur eine sehr geringe Gewähr hahen,
so soll dieser Punkt hier nicht weiter verfolgt werden.')
Durch Conjeclur glauben wir folgeude Stellen verbessern zu
mUsseo:
1) xai fehlt aber in B und N.
2) In den vorliegenden Texten herrscht völlige Inconsequent Ich unter-
lasse es, in den behandelten Stellen die dorischen Formen heimstellen.
378
SCHANZ
M. 551 a 0. 228 ai ôé x(p fii) nioxôv èvxt xà ovvfiaxa fiav-
dâvei* afict, alV Irttotafiévwç atia yiveo&at, yvwxw èx xûvôe.
Es handelt sich darum, ob wir die Sprache erlernen oder ob die-
selbe uns angeboren wird. Das erste a/net ist sinnlos, es muss
selbstverständlich àiié heissen. Wie hier die Unbekanntschaft mit
einer dialektischen Form einen Fehler erzeugt hat, so auch an
folgender Stelle: M. 546b 0. 216 Maoaayéxai âè xojç yovéaç
xaxaxoipavxsç xaxeo&iovxi (A xaxéo&ovxi) xa) xâ<poç xâXXiaxoç
êoxeï rinsv, h xoïç xéxvoiç xe&âq>&af iv de t£ 'EXXâôi av
xiç xavxa noiifar], è&Xa&etç U xâ$ 'ElXàâoç xaxà àrto&étvy
wç alaxçà àetvà noiitav. Was mögen sich denn die Heraus-
geber wohl bei dem xaxà àfto&àvj] gedacht haben? Sinn und
Sprache begegnen in gleicher Weise Schwierigkeiten. Das xaxà
ist nichts als eine irrthömlicbe Verdoppelung der Partikel xa. Der
Autor hat geschrieben iÇeXaâeiç èx xàç 'EXXàôoç xa àno&âvoi.
Die Art und Weise des Todes ist durch èÇeXa&etç hinlänglich
bezeichnet.
Unter den Beweisen für den Satz, dass ooqpla xai àçexà
ovxe ôtôaxxov eïrj ovxe Lta&axôv, wird, auch folgender mitge-
theilt: M. 550 b 0. 226 wç ov% oîôv xe etrn av äXXtt) Ttaçaôolrjç,
xovxo avxo exi ïxev. Man vermisst hei Tzaçaâotyç das Object,
auf das sich xovxo avxo bezieben kann. Wir erhalten dasselbe,
indem wir xi vor naçadoir^ einschieben; wie leicht xt vor n
ausfallen konnte, liegt auf der Hand; weiterhin ist statt av zu
schreiben ai Sonach liebst der Satz: wç oi% oîôv xe eh], al
aXXw xi naoadoiyçy xovxo avxo fri %%ev.
Für den nämlichen Satz, dass Weisheit und Tüchtigkeit nicht
lehrbar und lernbar seien, wird auch als Begründung angeführt,
cjç xoi Iv z$ 'EXXàôi yevôtievot ooyoï avâçeç xà avxwv xéxva
av lôîôaj-av xai xwç q>iXwç. Ueberliefert ist in A nûiç <p(Xioç,
Stephanus hat xioç opiXug. Auch dieses ist schwerlich möglich;
mit (piXog ist ja nicht nothwendiger Weise die Vorstellung eines
Bedürfnisses des Unterrichts verbunden. Nicht die Freunde sollen
belehrt werden, sondern die Kinder der Freunde. Das Richtige
ist zwv (piXojv oder xà xcZv qplXutv. Aehnlich heisst es Lach. 187 b
(42, 17) àXX1 Iv xoîç vpexéooiç (so statt vuot zu lesen) xe xai
iv xoïç xiuv <piXct)v natal.
M. 548 b 0. 222 xai xoi noyxai ovxe izox' àXà&eiav, aXXà
noxh xàç àôovàç xwv àv&Qtômov xà nor^aia noiéovxi. In A
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ZU DEN SOGENANNTEN Jl A ALERID 379
ist Dicht ovxt Überliefert, sondern ov xo. Man erkennt, dass ovte
eine unrichtige Aenderung des ov %b ist. Das xo ist vielmehr
aus dem nachfolgenden no entstanden und daher zu streichen.
Fernerhin ist noch zu bemerken, dass Stephanus noUovtxo giebt;
ftotdorti, das Mullach herstellt, findet sich in der That in A.
Bf. 548 a 0.220 'Emoçxhv ôé. Aï xtç vno xwv noXepltav
Xaq>&£iç vrtoôè^aixo, ouvvwv, r\ fiàv àfped-elç xàv reôXiv rtço-
êwaetVj aoa ovroç ôixaia notrjoai evooxijoaç; Hyù ukv yào
ov âoxtj' âXXà fiaXXov tàv nôXiv xai xwç (plXtaç xai %à leçà
ocôoai rzcnçwla, èmoçxrjoaç. Es bandelt sich darum, ob es nicht
unter Umständen gerechter ist, wenn der Eid nicht gehalten wird,
als wenn er gehalten wird. Zu dem Satz mit àXXà ist die Aus-
sage der Frage als vorschwebend zu denken. Diese Aussage ist
ôUaia ftotrjaai, wofür dlxaia xa noirjaai zu setzen ist Fahrt
man nun bei àXXà uâXXov mit Ôixaiâ xa notrjoai fort, so sieht
man sofort, dass awaai unmöglich ist. Die Construction wird
hergestellt durch die denkbar leichte Veränderung von owoai in
owoaç, welchem Participium das zweite Iruoçxrjaaç subordinirt ist.
In dem kleinen Tractat, der gegen die Beamtenernennung
durch das Loos gerichtet ist, wird durch argumenta ad hominem
das Verwerfliche dieses Modus dargelegt. Zuerst wird gefragt,
warum nicht auch die häuslichen Beschäftigungen durch das Loos
den Arbeitern zugewiesen werden; dann warum wir die Hand-
werke nicht verloosen. Dann fahrt der Autor fort: M. 551b 0. 230
twvxbv ôè xai h aywoi tag (uooixâç ôiaxXaçûoai xùç ày<a~
viotâç, xal on % %xaaxoç xaï Xâxfl, aytaviteo^at* avXyxccg
xi&aQiÇéxto jvxôv, xai xi&açyôdç avXrjoef xai h xqt noXéfiup
6 xoÇStaç xai 6 bnXLxag innaoeïxai, 6 ôk (Ad') irtnevg to-
Çevoei, wate nâvxeg a ovx ittlatarsai ovôè ôvvavxai, ovôè
ftçaÇovvxt. Die Folgerung, die aus den vorgebrachten Beispielen
gezogen wird, widerspricht geradezu denselben, ovdk vor noa-
Çovvxt ist aus dem Vorhergehenden unrichtig wiederholt. Nebenbei
bemerke ich, dass xv%bv in A steht.
Um die Identität des Schönen und Hässlicben plausibel zu
machen, wird gesagt: M. 545b 0.214 avxlxa yào ncuôiq) (xtQauo
eçaaxç ftèv XQVotV XQT}<JtV JC<*p/£eo#a* ^ccXôv, fiij
èçaOTç ôè xaXfjj aloxQOv. In diesem scharfen Gegensatz ist y.aXo)
unmöglich und mit North XQjjottJ» zu schreiben; xaly kam als Glosse
vor looaiqt in den Text. Gleich darauf giebt A richtig: xqi uev
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380
SCHANZ
statt to fié» ; der Satz beisst demnach : xai t ip fièv avtàç ovvi-
fiEv avâçi xaXôv àXXotçiq) ôh aïo%tatov.
M. 547b 0. 220 ai yàç âéoi tbv ncnéça rj tàv (Aatéça
(pâçftcntôv ti iyxatarpayév, xal pi) &éXot, ov âixaiôv èati xai
èv tçï §o<pr'ftati xal h t<p kotio âôfiev xal pi (pctfiev èyrjpev ;
Statt ti èyxataqmyêv bietet uns A nïh xal qmyïv, für das viel-
leicht zu lesen ist: nàv ï] qyayév.
Als Argumentum, dass àya&bv und xaxov voneinander nicht
verschieden seien, wird auch angeführt: M. 544 b 0.210 Iv toi-
wv toïç àyiàoi toïç yvpvaattxoïç xal toïç pwoixoïç xal %oïg
ttoXepexoïç, avttxa h toj yvpyixai j$ ataèioôqôp^ à vixa t<ji
phv vtxwvTt aya&ôv, toïç âè (A â*) fjooapevotg xaxôv. Kai
tovto âk xal toi naXatotai xal nvxtai xal toi aXXoi nâvteg
fuouixoi* avttxa a xi&açfpâéa t$ phv vtxuivti àya&ôv, toïç o*è
(ô** A) fjooafiévoiç xaxôv. Für to5 otaâiodoôjMp ist zu setzen
twv ataSioêQÔfiwv. Es wird zuerst ein einzelner àywv yvpvixôç
genannt und zwar der der otaâtoôçôpoi. Diese treten in Gegen-
satz zu den gleich darauf genannten 7taXaiotai und nvxtai. Die
Worte toi aXXot nàvteç ptoontol sind zu erklären 'und ausser-
dem alle Musiker'; Plato Gorg. 473c (38, 13) ÇqXonoç ëv xai ev-
ÔatpôviÇôpevoç vnb tdv noXttwv xai tüv aXXœy Çévtov.
Es soll gezeigt werden, zu welchen Ungereimtheiten die An-
nahme der Identität des ôlxaiov und adixov führt. M. 548 b 0. 222
Oéçe aXXov dé, a* ttva yivwaxj] âéxaiov avâça, xal ädixo»
aça tàv avtôv, xal péyav toivvv xal ptxoov xcctà tavtov.
Kai tot noXXà àôtxrjoaç ânod-avétut jtQaÇâpevoç. Auch an
den letzten Worten ist man ohne Anstoss vorübergegangen; und
doch sind die Worte in zweifacher Hinsicht bedenklich; einmal das
Medium rvoaÇâpevoç , dann liegt ja in den Worten keine Unge-
reimtheit; es fehlt offenbar ein Glied, das besagt, dass gerechten
Handlungen dieselbe Strafe nachfolgen müsse wie ungerechten.
Nach ctno&cnrétù) ist etwa zu ergänzen : xal nâXiv nollà ôUaux
$Qyao]âfievoç. Ich erkläre den Fehler durch Ueberspringung einer
Zeile; die folgende begann mit âfiêvoç, das, wie so oft geschieht,
zu einem zunächst liegenden Worte ergänzt wurde. Vielleicht ist
in beiden Satzgliedern auch der Artikel zu setzen.
Ein gleicher Ausfall des zweiten Gliedes hat an folgender Stelle
stattgefunden: M. 545a 0. 212 ist in A überliefert: aye âij pun
xal toÔe ànôxQtvar à'XXo tt y twç itttûxùç oîxtsïçuç, ott
i
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ZU DEN SOGENANNTEN dlAAE~El2 361
noXkà xal fieycdcc %%orti nakw eùdaipovi&iç, oxi rfolXà xal
àya&à nçâaavytiy aiVrso tuvio xaxov xat aya^öv; Zunächst
eine Kleinigkeit flei Stephanus lesen wir aye xai pot. Das
xal beruht gerade so auf Interpolation, wie Plat. Ion 535b, wo
stau ex* àr poi toâe ehti eine schlechte Ueberlieferung fye àrj
xai pot tôâe dni giebt. Obwohl das Richtige bereits von North
durch Conjectur gefunden, gingen die späteren Herausgeber doch
Ober dasselbe hinweg. Nach ïxovxt sind einige Worte ausgefallen:
xaxà xai. Sowohl die Ergänzung Norths als die Mullachs leidet
an Willkürlichkeit und auch an Schiefheit, da die Voraussetzung
aïtetç TtavTO xaxov (so A) xaï ùyad-ôv nicht scharf zur Geltung
kommt. Das vom Perserkönig hergenommene Beispiel will denselben
Gedanken, der vorher allgemein ausgedrückt wird, deutlich machen;
dieser Satz muss daher bei der Ergänzung zu Grund gelegt werden.
M. 547 b 0. 218 dtoooi âh Xàyot Xéyortai xal 7hbqI «5 ôi-
xaiw xal ntol %\â àôlxat, Kal joï aXXo ij^sy %o ôlxjnov,
alio ôe %b aôixov' toi de tcovio âixaiov xal aâtxov' xai èyu*
tevnp futçàaouai fifÀwçtf» (A %ipuaq4v). Da sich das ti^ùjgév
auf die Uyot bezieht, so ist der Plural wwws statt des Singulars
tovty erforderlich; vgl. M. 544a 0.210, wo auch, nachdem die
àusxtot Xàyot angeführt wurden , fortgefahren wird ; *Eyù ôè xal
avtoç joloâ* nûwtti&efuxi. Umgekehrt ist der Singular statt des
Plurals nothwendig: M. 552 a 0. 232 Toy ôè ôix<xÇea$at èmotâ-
f*e»ov ôel io ôîxaioy InÜJxaG&ai ào&u>ç ' rteqi yàç tovtwv %6
ôixâÇea&ou» Auf âixaiov muss mit tovtw zurückgewiesen wer-
den. In A ist derselbe Fehler M. 545 a 0. 212 aç^crueyog pWô twv
ioxHe* xai nivsv xal CKpooôioiâCev. Statt zo öix.a£ßa&ai geben
A und Stephanus ta âUaia. Aber bereits bei North ist still-
schweigend to ôtxôcÇeo&ai hergestellt.
M. 549 b 0. 224 Toxnà roi ^aivö^voi xal vol owyforovv-
f eg xal %ot ooqyot xal tot àua&eïç xal léfoyti xal nçâavovzi.
Diese Behauptung wird im Nachfolgenden für unrichtig erklärt:
fùg ftaiwofxévtûç xal twç ooqxùç xal Tcag àna&etç %av*à ôta-
noaooêoâai xal Xéyev, xal talka ênoueta tÇ Uytp ovx ôç&îuç
Xéyorn. Vergleicht man beide Fassungen miteinander, so sieht
man, dass in der letzten xai % ù% owqtçovovvsaç fehlt. Dass diese
Worte einzusetzen sind, zeigen die unmittelbar darauf folgenden
Worte: ai yào %tç avtwç iowtaoai, ai ôiatpéoei juavia ûtoqpoo-
ovrrjç, xal ooqyta a/uadlaç.
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332
SCHANZ
In dem kleinen Abschnitt über die fivàfia führt der Ver-
fasser,» nachdem er die ^aptct ate das fiéytarov xai xâXXmov
iÇevçrjfia hingestellt hat, fort: M. 552a 0. 232 $<m dè *ovw,
Lav TCQOoixffi *ov vovv, ôux TOVTùtv 'naçeX&ovocc yvutfia f.iaX-
Xov alofhrjosïtcu avwoXov o fya&eg. Der Gedanke ist: man merkt
das besser, auf das man seine Aufmerksamkeit gelenkt. Orelli ver-
muthet S. 654: èiàtovrta rtaoeX&ovoa à yvwpa; ich stimme bei,
nur lese ich statt naoeXltovoa mit leichter Aenderung yàç M-
&OVOCC. Statt tovto wird wohl hqütov (nçonoy) herzustellen
sein. Der Verfasser fährt fort : ôçvtéçav 6k pelétav, aï xa cntov-
orjg' to yàç rtoXXâxiç ravrà . àxovoai xal ûnai dç fuvâuav
ftaçsyéverOi Im Anfang richtig North âsvreçov ôk (tekerav; in
Folgenden muss geschrieben werden yào. Das Subject zu
Ttaçsyéveto ist ravrâ und aus dem Glied mit dem Infinitiv her-
auszuziehen. Ate drittes Hilfsmittel für das Gedächt niss wird an-
gegeben : toItov, aï xa àxovorjç, ïnuta olôaç xara&io&ai. Vor
xa ist a einzuschieben. v
M. 547 a 0.2 18 Aéyovu êé, ég aï Tiveç toc alo%Qà h
tûv èdvéœv nâvTO&ev ovvêvelxaiev , ïrteita avyxaXéovTaç xe-
Xevoisv, & Ttg xaXà vOfulCei, Xa/ußctrev, navra xa iv xaX<ji
aneveixfrrjfiw* 1° A steht für avyxaXéovrag geschrieben ovyxa-
Xiaovvreç. Nothwendig ist, dass für beide Satzglieder dasselbe
Subject hergestellt wird; dies geschieht, wenn wir awevsïxai
(pvvevéyxat, vgl. jedoch M. 546 b 0. 216) statt avveveixatev schrei-
ben, diesen Infinitiv von xeXevoiev abhängig sein lassen und cvy-
y.aXiaavTsg statt des überlieferten ovyxaXeoovvreg corrigiren. Es
bleibt nur eine Härte, der Mangel eines Objects; es ist nicht un-
wahrscheinlich, dass noch tcoç av&owniog einzusetzen ist.
In der vierten ôiâleÇiç wird der Satz behandelt d>g 6 avrog
Xoyog iarl xftevorag xal àXa&içç. Nachdem dieser Satz begründet
ist, wird die gegentbeilige Annahme ebenfalls zu begründen ver-
sucht. Es heisst : M. 549 a 0. 224 Xéyetai dk xal u>g aXXoç $ïrj
o ipevoraç Xôyoç, &XXoç dk o àXa&réç, diatpéowv ruivv/ua. Der
Satz ist nicht vollständig; Mullach schiebt xal to nçayfia nach
tiôvvna ein. Sonst aber heisst es diayéçov woneç xai Twvvua,
ovTio xat to nçâytia M. 548 b 0.222. M. 545 b 0.214. M. 545 a
0. 21'2. Ich nehme daher an der Mullachschen Ergänzung An»
stoss. Da eine andere nicht leicht plausibel gemacht werden kann,
so schlage ich vor, die Worte als eine unvollständige Raudbemer-
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ZU DEN SOGENANNTEN JIAAEZE12
3S3
kung m streichen. Es beisst ja auch M. 547a 0.218 einlach:
Xiyeiai ôi xal neçl rw aloxQtâ xtti xalw, ct'ÀÀo ixcrrepov
eïfj. Der Verfasser fàhrt fort: al yâo rig içwrdoat rù$ Xéyov-
taç, èç 6 avtôç Xôyoç ety ipevoraç xai àXa&rjç, ov avroi Xé-
yorti, nÔTiQÔç ianv ai pèv tpevorag, ôâXov on èvo eïrj' al
<T àXafrrjç, ànoxçlvairo xal tpevoxaç o avrbç ovroç. Statt
ènoxçivaixo xal schreibt Mullach ècrtûxQivanô na und Ubersetzt
den Satz: si falsutn esse respondeant, constat res contrarias esse;
sin verum , eundem quoque tamquam fahnm sp par art aper tum est.
Diese Auffassung des ànoxçîveo&ai ist unmöglich, xai ist, zu ipev-
ctag zu ziehen und drtoxçlvaixo als Glossem zu al uèv xpev-
azaç und al ô' aXa&r)g zu löschen. Der Gedanke ist folgender:
Ist der Satz ùç 6 avxôç Xôyog eïrj tpevoxaç xal aXaftifi falsch,
so giebt es natürlich zwei Xôyoi, einen Xôyog xpevoxag und einen
tiyog aXa&rjg. Ist er wahr, so muss er zugleich falsch sein,
sonst hätten wir ja einen Xôyog, der jenem Satz widerspricht. Es
heisst nun weiter: xal ala&éç xi nôxa eine* rj l^euaçtvç^ae'
xai tpevdrj aça xà avxà xavxa. Der Schriftsteller will sagen:
Hat Jemand Wahres gesagt, so hat er zugleich Falsches gesagt u. s. f.
Man könnte nun, zumal wenn man den folgenden Satz betrachtet,
xai aï riva avôça âXa&r] olde, xal ipevoxav xbv avxôv, leicht
auf den Gedanken kommen, dass zu lesen sei : xal al aXa&rj rig
(so richtig North) noxa elnev jj i&uaçxvçrjoe, xal ipevôrj aça
ta avxà xavxa. Doch wird die Parataxe wohl durch folgendes
Beispiel geschützt: M. 547a 0.218 xai xaXôv y3 loti rwg xfetag
oißeo&ai, xai aloxQOv aça rwg &ewg oißioSai, aïjteç xtaixov
qIoxqov xal xaXôv ioxi. — Im Nachfolgenden ist wohl zu lesen:
ouxwv (so schon Orelli) ôiaopéçei al&iç, roi ôixaoxai on xgi-
tovn.
Für die Nichtlehrbarkeit der ootpia wird als vierter Grund
angegeben : M. 551a 0. 228 Téxaçxov oV, al /u» roi naoà oocpcov
ootpiozaïv ooopol yivovxai. Kai yàç yçâuuaxa noXXol ovx
lua&oy ua&ôvxeç. Ich streiche ooqpwv vor ooyiotwv. Zu der
Widerlegung sagt der Verfasser: "Eon âé rig xai qyvaig' al àé
tiç Lit] ua&wv naçà aoqpiordSv Ixavoç kyévexo evg>vt]Çt xal ye-
*ôn$vog $aôia)ç ovvaçnàÇai rà noXXà bXiya ^a&uv, naç*
iLvjiiQ xal rà bvvpaxa fiavxravofiev, xal xovxwv xi ijxoi nXéov
\xot Uaooov, ô [ièv naoà naxqôg xxX. Keinem Zweifel kann
unterworfen sein, dass vEoxi ôé xi xal (pvotg zu schreiben ist;
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384 SCHANZ, ZU DEN SOGENANNTEN JIAAE&E12
denn es soll ja gesagt werden : auch die natürliche Anlage hat eine
Bedeutung; die Redensart elrai %i ist bekannt: Plato Phaedr. 243a
(22, 15) wg %i oWc; Gorg. 472a (36, 6) vnb nollmv xal pV
xovvto» shai %L Weiterhin vermuihe ich: od dé tiç ^ pa$èv
naçà oo<pKfjuiv Utavbç èyéveto, ev<pvrjç yevâftevog faêlwç qw-
ûQrtaÇe *à nollà xtX.
Wir brechen hier ab, nicht ohne ausdrücklich hervorzuheben,
dass noch viele Stellen in der Schrift zu verbessern sind. Viel-
leicht kommen wir noch einmal auf dieselbe zurück.
Würzburg. MARTIN SCHANZ.
. > ■ • f
• ■ ■
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DIE OPINIONES PHILOSOPHORUM
DES CELSUS.
M. Schanz hat neuerdings (Rhein. Mus. XXXVI [1881] 369 ff.),
wie schon früher C. Kissel (Cornel. Geis., Glessen 1844, S. 54), die
Meinung verfochten, dass die von Augustin (praef. zum Uber de
haeresibus) erwähnte Schrift eines Celsus dem Verfasser der Bücher
de medicina nicht angehöre. Da die Entscheidung wie für die
richtige Beurlheilung der Schriftstellern des Celsus, so auch für
einige andere Fragen von Wichtigkeit ist, will ich meine abwei-
chende Ansicht hier begründen.
Augustin sendet sein Buch de haeresibus an den karthagischen
Diakon Quodvultdeus , der ihn um eine kurze Belehrung über
die seit Christus aufgekommenen Irrlehren gebeten hatte. Mau
vergleiche ausser der praefatio der Schrift den ihr vorausgehen-
den Briefwechsel zwischen dem Bittsteller und Augustin in des
letzteren epp. 221 — 224 (Migne 33, 997 ff.). In jener praefatio,
deren wichtigste Stellen in der Anmerkung ausgeschrieben sind '),
1) Petis ergo . . . . ut exponam breviter peritricle aique summatim,
ex quo Christiana religio promissae hereditatis nomen accepit, quae hav-
re set fuerint, sint, quo» errores intulerint, inférant . . . . et omnia omnino
quitus a veritate dissentiunt . ... et quid singulis ecclesia lege auctori-
tate atque ratione respondeat. Haec omnia cum quaeris ut exponantur 5
a me, miror luculentum ingenium tuum tot tantarumque rerum et sitire
veritatem et fastidium iam timendo poscere brevitatem Tu autem
'at velut quodam', inquis, *ex omnibus coneeplo commonilorio si quis ati-
quam obiectionem aut convietionem uberius plenius ac planius nosse vo-
luerit, ad opulenla et magnifica volumina transmittatur, quibus a divertis 10
et praecipue', inquis, 'a veneratione Uta in hoc ipsum constat esse élabo-
ra tum', quae cum dicis, unum quasi cornmonitorium de his omnibus te
desiderare significas. Audi ergo unde commonearis quid petas. Opiniones
omnium philosophorum , qui sectas varias condiderunt, usque ad tempora
sua (neque enim plus poterat) sex non parvis vohtminibus quidam Celsus 15
absolvit. nec redarguit aliquem, sed tantum quid sentirent aperuit ea
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3S6
SCHWABE
erwähnt Augustin eines Celsus' Opiniones omnium philosophorum
(Z. 13 f.)» worin der Verfasser die Meinungen von ungePdhr hundert
Philosophen, ohne sich auf deren Kritik einzulassen, zusammen-
gestellt habe. Nach (Kissel und) Schanz sind nun jene Opiniones
das Werk eines Christen. Dieselben müssten, ebenso wie das von
Augustin gleichfalls (Z. 22 ff.) genannte Buch des Epiphanius, dien-
lich gewesen sein dem Quodvultdeus Belehrung über die christ-
lichen Häresien zu bieten. Es sei klar, dass die Häresiologien des
Celsus und Epiphanius in einem Verwand tschaftsverhältniss ge-
standen hätten. 'Die Worte audi ergo unde commonearis quid petat
<Z. 13) verloren allen Sinn, wenn im Nachfolgenden eine Schrift
genannt würde, welche die Geschichte der Philosophie nicht viel
Ober Christus hinausführen konnte/ 'Also', schliefst Schanz, 4der
von Augustin genannte Celsus kann nicht mit A. Cornelius Celsus
identisch sein'. •
Ohne Bedenken führt Schanz einen neuen Schriftsteller über
die christlichen Irrlehren ein. Wir kennen überhaupt keinen
brevitate sermonis, ut tantttm adhiberet eloquii, quantum rei nee laudandae
nee vituperandae nec affirmandae aut defendendae, Med aperiendae iudi-
çandaeque sufficeret, cum ferme centum philosophas nominastet .-. .quorum
20 non omnes instituerunt haereses proprias, quoniam nec illos tacendos pu-
tavit, qui suos magistros sine ulla dissensione secuti sunt. Xoster vero
'Epiphanius, Cypriw episcopus, abhinc non longe humants rebus exemptas,
de oçtoginta kaeresibus loquens sex libros etiam conscripsitr histarica nar-
rations commémorant omnia nulla disputations adversus /alsitatem pro
25 verdate decertans. Breves sane sunt libelli et, si in unum libellum redi-
gantury nec ipse eril nostris vel aliorum quibusdam libris longitudine com-
parandus. Huius brevitatem si fuero in commemorandis haeresibus imi-
taiusf,quid a me brevitts poslulare vel expectore debeas non habebis. Sed
non ibi huius mei laboris summa consista f quod et tibi vel me demon-
id strante vel etiam te praeeurrente poterit apparere , cum
hoc fecero. Videbis enivi in eo quod supra dictas episcopus fecit quan-
tum desit operi quod ipse vis fieri: quanta magis quad ego? Tu namque,
quamvis breviler perslricte atque sumnmtim , tarnen vis etiam responderi
cofntnemoratis haeresibus, quod ille non fecit. Ego vero hoc mag is volo
35 facer* , si et dens velitt unde possit omnis haeresis, el quae nota est et
quae ignota, vitari el unde recte poseit quaecumque imottserit iudicari
Erunt ergo, primae partes operis huius de haeresibus, quae post
Christi adventum atque ascensum adversus doctrinam ipsius extiterunt et
utcumque nobis innotescere potuerunt. In posterioribus autem parti bus
40 quid facial haereticum disputabitur. Nach den Zeilen dieses Excerpts wird
im Text citirt.
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DIE 0P1.M0NES PHILOSOPHORUM DES CELSUS 3S7
m*
christlich -theologischen Scliriftsleiler Celsus1), noch viel weniger
einen Häresiographen dieses Namens, trotzdem wir eine reiche
häresiologische Literatur haben, trotzdem Hieronymus und Genna-
dius in ihren üebersichten zur christlichen Literaturgeschichte
auch die geringsten christlichen Schriftsteller nennen. In dem
schon dadurch gegen die Schanzscbe Ansiebt erregten Verdacht
werden wir bestärkt durch den Namen der Schrift des Gelsus
Opiniones omnium philosophorum, den eine unbefangene Interpre-
tation nur von einer Zusammenstellung der Meinungen heidnischer
(d. h. griechischer) Philosophen verstehen kann. Ist ja doch bei
den Kirchenvätern der Ausdruck philosophas stellend für den ge-
lehrten Heiden und phihsophia der Gegensatz des christlichen Glau-
bens. Dass ein chrisllich-häresiologisches Sammelwerk als Opinio-
nes philosophorum je bezeichnet, worden, dafür fehlt es ebenso an
äusserer Beglaubigung wie an innerer Wahrscheinlichkeit. Auch
die sogen. Odoao(pov^eva des Hippolytus können jepe Ansicht
nicht stützen, da ihr wahrer im Anfange der einzelnen Bücher
regelmässig wiederkehrender Name vielmehr lautet 6 xoto: naauiv
alQéoetov elsyxoç. Der Name opikoooopovpeva ist von dem ersten
Buche, welches vo)g jojv xa#J 'ËlXtjvaç (pilooo(pth è7ttxexetQr]-
xôtiov ôô^ag (p. 48, 89 ed. Duncker; vgl. p. 496, 22) enthält, nur
irrthümlich auf das ganze Werk übertragen worden. Jene Benen-
nung (pikooocpovfxeva widerlegt also nicht, sondern unterstützt
unsere Ansicht, dass in den Opiniones philosophorum die Meinungen
der heidnischen Philosophen zusammengefasst waren. Der Ver-
fasser war natürlich kein Christ. Dafür spricht auch AugustinS
Ausdrucksweise. Der Verfasser jener Opiniones heisst ihm quidam
Celsus (Z. 15)u dagegen , der Verfasser des entsprechenden christ-
lichen Werkes Nosier Epiphanius (Z. 21 f.). Dieses noster kann, da
die Beziehung auf Landsmannschaft oder Freundschaft ausgeschlos-
sen ist, nur die Glaubensgemeinschaft andeuten: folglich ist Celsus
Heide und dafür ist auch quidam C. bezeichnend. Zugleich ergiebt
sich aus der Bemerkung über die Zeitgrenze der Opiniones (ad
tempora sua — neque enim plus polerat, Z. 14 f.) verglichen mit
derjenigen Uber den vor nicht langer Zeil erfolgten Tod des Epi-
1) Ausser etwa den Verfasser der praefatio de iudaica incredulitate
(gedruckt bei Gallandi 4, 437 ; Migoe G, 40; zuletzt in Härtels Cyprian 3,119)
aas unbekannter Zeit, am wahrscheinlichsten aus dem Ende des 5. Jahrhun-
derts (s. Gallandi 4 p. xtui).
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388 SCHWABE
phanius (Z. 22 ; Epiphanius starb im J. 403 , Augustin verfasste
die Schrift de kaeresibus im J. 428), dass Celans beträchtlich älter
ist als Augustin, bez. Epiphanius.
Augustin benutet bei der Abfassung seiner Schrift de kaere-
sibus die beiden Häresiologen , auf welche er schon in ep. 222
den Quodvultdeus hingewiesen hatte, nämlich Epiphanius und Phi*
lastrius. Dann hat er zum Vergleich noch die Kirchengeschichte
von Eusebius-RuOnus beigezogen (c. 83). Augustin erläutert die
Art seiner Quellenbenutzung auch im Einzelnen: er nennt oft seine
Quellen, den Epiphanius mehr als 20 mal, den Philastrius 8 mal.
Warum benutzt, warum nennt er niemals den angeblich christ-
liehen Häresiologen Celsus, den er in der praefatio an erster Stelle
noch vor Epiphanius namhaft machte? Schanz beruhigt sich mit
den Worten : 'Celsus ging vielleicht Ober die enggezogenen kirch-
lichen Schranken hinaus' I
Aber, sagt Schanz, auch die Schrift des Celsus muss dem
Wunsch des Quodvultdeus entgegengekommen sein, die Häresien
seit Christus kennen zu lernen. 'Die Worte Augustins audi ergo
unde commoneatis quid petas (Z. 13) würden allen Sinn verlieren,
wenn im Nachfolgenden eine Schrift genannt würde, welche die
Geschichte der Philosophie nicht viel über Christus hinaus fuhren
konnte'. Auoh dieser Einwand ist nur scheinbar triftig.
Augustin zeigt in der Vorrede dem Quodvultdeus nicht ohne
Humor, dass Q. gar nicht wisse, wie viel er von ihm verlange,
wenn er eine auch noch so kurze1) Aufzählung und Kritik aller
nachchristlichen Häresien wünsche. Wenn nun Schanz jene Worte
audi — quid*) petas (Z. 13) so versteht, als wenn im Folgenden
Werke genannt würden, aus welchen sich Quodvultdeus die ge-
wünschte Belehrung holen könne, so widerspricht dies durchaus
dem Zusammenbang. Augustin hat ja für den Quodvultdeus den
Uber de kaeresibus verfasst. Wozu verweist er ihn auf des Celsus
und Epiphanius Häresiologien ? Als zuerst Augustin auf die Bitte
des Q. nicht eingehen wollte, so empfahl er ihm die Schriften des
Epiphanius und Philastrius (ep. 222) zum Studium, namentlich den
1) Dreimal wiederholt spöttelnd Augustin das breviter perslricte atque
tummalim aus dem Briefe 221 des Quodvultdeus: siehe in dem obigen Ex-
cerpt Z. 1 und 33: die dritte Stelle in dem nicht ausgeschriebenen Theil.
2) Hätte Schanz Recht, so sollte es auch quod petas heissen.
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DIE OPINIONES PHILOSOPHORUM DES CELSÜS 389
ersteren; Quodvultdeus erwidert aber (tp. 223), jene Schriften
konnten ihm nicht dienen.
Den Quodvnltdeus, der zwar nur ein commonitorium (Z. 8. 12)
wünscht, aber eines, das sowohl Aufzahlung als Kritik aller Hä-
resien biete, bedeutet vielmehr Augustin mit den Worten audi ergo
unde commonearis quid pet'as, indem er mit dem unmittelbar vor*
hergehenden Wort commonitorium spielt, dass er sehr viel verlange :
'höre Folgendes, wodurch du dich belehren lassen kannst, wie
gross deine Bitte ist'. Celsus hat die àôÇat der alten Philosophen
gesammelt, aber sich deren Kritik erspart, Epiphanius hat die
christlichen Irrlehren gesammelt, aber sich deren Kritik erspart.1)
Mit einer ähnlichen Arbeit, sagt Augustin, ist das, was du mir
zumuthest, nicht erschöpft (Z. 29). Du verlangst ja eiiam respon-
1) Augustin hat nämlich nicht das umfangreiche aulihäretische Werk
des Epiphanius, M-elches den Namen JTayâçiov führt, benutzt, sondern nur
dessen uns gleichfalls erhaltene àyaxttpaka'naatç , worin, unter Verzicht auf
die ausführliche Widerlegung der Häresien, wie sie das narâçioy giebt, die
Häresien nor aufgezählt werden. Die Benutzung der àr<txi<paXat<û<riç seitens
des A. folgt zunächst aus der Beschaffenheit der zahlreichen Citale daraus
im Uber de haeresibus. Wenn ferner A. sagt, das Werk des Epiphanius
bestehe aus sex (Z. 23) brevet libelli (Z. 25), welche, wenn man sie auch
zusammennähme, nicht einmal den Umfang mancher Bûcher des Augustin
oder Anderer erreichen (Z. 25—27), so passt dies auf die sehr knappe àva-
xcqpoJUsMuacf, nicht aber auf das höchst weitläufige nayâçiov. Denselben
Schlug* ziehen wir daraus, dass c 41 Augustin die Hiresiologie des Phila-
strius, deren Umfang noch nicht den zehnten Theil des TtayaQioy erreicht,
proUxissimus Uber nennt: die àraxtcpaXaioian erreicht nur den dritten Theil
der Schrift des Philastrius. — Uebrigens macht es eine Schwierigkeit, dass
Augustin dem Epiphanius sechs Bücher beilegt An einen Fehler der Ueber-
lieferung kann nicht gedacht werden, da jene Zahl zweimal (oben Z. 23 und
cap. 57) erwähnt wird. Das Panarion besteht aus drei Büchern in zusam-
men sieben Theilen (föfxot). Die Anakephaläosis ist in unserem Text nicht
in Bûcher getheill, sie giebt aber die eben genannte Gliederung des Panarion
im Text wieder. Dagegen war in dem von Augustin benutzten Exemplar der
Abriss in sechs winzige (brevissimi Ubri cap. 57) Bücher, richtiger Abschnitte
getbeilt. Da die Zahl der von Epiphanius in den sieben ropit unterge-
brachten Häresien eine sehr ungleiche ist (sie schwankt zwischen 4 und 20),
da die Eintheitung in drei Bücher und sieben to^oi ganz äusserlich und für ,
die Anakephaläosis unpraktisch ist, so konnte leicht Jemand auf eine andere
vom Panarion unabhängige Theilung der Anakephaläosis verfallen. Die zwanzig
vorchristlichen Häresien bildeten in Augustins Exemplar das erste Buch (siehe
cap. 57). Vgl. auch Dindorfs Epiphanius 1 p. xxro.
Hermes XIX. 26
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390
■
SCHWABE
dm commemoratis haeresibus, quod ille (Epiphanius; von Celsus
ist keiue Rede) non fecit (Z. 33 f.). Und auch diese Kritik der
Häresien, bez. eine Anweisung darüber quid faciat haereticum, werde
ich liefern (Z. 34—36. 39 f.). Bei unserer Erklärung begreift man,
warum Augustin so nachdrücklich die Thatsache hervorheht, dass
Celsus und Epiphauius auf Kritik verzichtet haben. Kann aber
(wie Schanz will) Augustin den Q., der auch die Kritik der Häresien
wünscht, zu seiner Belehrung auf Celsus und Epiphauius verweisen,
welche eben eine solche Kritik nicht geben?
Vielleicht wird uns eingewendet, dass auch Augustin selbst
im liber de haeresibus keine Widerlegung der aufgezahlten Häresien
gebe. Aber Augustiu Uberschickt diese Schrift dem Quodvultdeus
nur als ersten Theil des von ihm zu Leistenden und verspricht
die Widerlegung der Häresien für den zweiten Theil, der folgen
soll. S. in der Vorrede: quod ut fiat, has ipsas primas huius la-
boris met partes, ubi est ista praelocutio (d. h. haec praefatio), cu-
ravi tuae caritati in auxilio domini accelerare mittendas, ut propter
ilia quae restant u. s. w., ferner oben Z. 37. 39 f. und den Schla-
des Buches. Zur Einlösung seines Versprechens ist der hochbe-
tagte Augustin, der bald nach Abfassung des ersten Theils starb,
uicht mehr gekommeu.
Dass endlich der philosophisch gebildete Augustin das philo-
sophische Sammelwerk des Heiden Celsus kennt, ist ebenso na-
türlich, wie dass er es ohne Anstand neben der Häresiologie des
Christen Epiphanius nennt. Die griechischen Philosopheme galten
ja für die Cl>risten als Häresien und auch mit ihnen beschäftigen
sich z. B. Hippolytus und Epiphanius in ihren Verteidigungen
der Rechtgläubigkeit.
Wenn nun der vermeintliche christliche Häresiologe Celsus
beseitigt ist, so hat Niemand näheres Anrecht an jene Opiniones
omnium philosophorum als A. Cornelius Celsus. Der einzige, der
etwa noch in Frage kommen könnte (schon Reinesius machte auf
ihn aufmerksam), wäre Kelaïvoç Evôwqov KaoiaßaXeig q>OÀ-
aoq?oç, welcher nach Suidas s. v. schrieb : owayory^v âoyi.iâTwv
• naorç a^éo&wç (pilooôyov xa< (heçct. Das hier genannte Werk
des sonst unbekannten Verfassers hat dem Namen nach mit jenen
Opiniones eine unverkennbare Aehnlicbkeit. Aber wir sind nicht
berechtigt allein auf diese Aèhnhchkeit gestützt, da wir Uber Zeit,
Art und ßücherzahl des von Suidas genannten Werkes nichts wis-
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DIE OPIMONES PHILOSOPHORUM DES CELSUS 391
sen, die beiderseits an sich untadeligen Namen Kelolvoç und Celsus
durch eine Aenderung der Ueberlieferung zu vereinigen.
Darüber, dass in der Encyklopfldie des Cornelius Celsus eiu
Theü der Philosophie gewidmet war, ist man jetzt einverstanden.
Mit vollem Recht aber hat 0. Jahn (Ber. der säcb*. Ges. der Wiss.
1850, S. 281) Anstand genommen die von QuiniUian 10, 1, 124
erwähnten zahlreichen Abhandlungen zur Philosophie (hauä parum
rnulta), welche Celsus Sextios secutus schrieb, der Encyklopädic
einzuverleiben. Dagegen fügen sich jene Opiniones omnium philo-
sophorum aufs beste in eine Encyklopädie , und es stehen jene
philosophischen Abhandlungen neben dem philosophischen Theil
der Encyklopädie , wie neben dem kriegswissenschafüichen Theü
ebenderselben kriegswissenschaftliche Einzelschriften, deren eine
Laurentius Lydus erwähnt.1) , „
Quintilian 12, 11, 24 erwähnt mit diesen Worten die Ency-
klopädie des Celsus: quid plum? cum etiam Cornelius Celsus, me-
diocri vir ingenio, höh solum de Ais omnibus çonscripserit artibus,
sed amplius ret militari» et msticae et medicinae praecepta reli-
querit u. s. w. Aus dem Zusammenhang ergiebt sich, wie schon
0. Jahn richtig bemerkt, dass Celsus unter den hae omnes artes
Rhetorik, Philosophie und Jurisprudenz versteht. Er nennt diese
5) de magistr. 3, 33. — Auch bezüglich dieser Stelle wt die Ansicht von
Schanz a. a. 0. S. 375 unhaltbar. Um nicht ins Einzelne zu gehu, so beweist
schon der Beisatz ô 'Vn^aïoç laxnxôç bei dem. Namen des dort erwähnten
Celsus, der über die gegen die Parther anzuwendende Kriegführung avy-
yçaq>rty uoy^Qt; verfasst habe, dass derselbe Celsus gemeint sei, den Lydu9
in derselben Schrift 1, 47 neben andern römischen Kriegsschiff tstellern (Cato,
Frontinus, Paternus, Vegetius) erwähnt» der nämliche den Vegetius 1, 8 als
Cornelius Celsus aufführt. Gegen den Versuch, den Schanz macht, jene
Monographie über den parthischen Krieg dem Marius Celsus (Tac. ann. 15, 25)
beizulegen, spricht Alles, dafür Nichts. — Gelegentlich sei noch bemerkt,
dass auch die Meinung von Schanz (a. a. 0. S. 37S), es habe Columella den
Celsus, den er häufig citirt, als Verstorbenen erwähnt, keineswegs zwingend
ist. In der einen der beiden dafür angeführten Stellen (3, 17, 4) ist rese-
cuerunt, über Celsus und Atticus ausgesagt, so viel als docuerunt resecan-
dum, und ebenso ist in der anderen (2, 2, 14) zu deerrasse etwa ein cum
haec doceret zu ergänzen. Der an zweiter Stelle aber ausgesprochene Tadel
des Celsus kann, da er mit einem besonders warmen Lobe für ihn verbunden
ist, auch nichts beweisen. Uebrigens vgl. Colum. 9, 6, 4 itaque quamvis
doctissimi viri (Celsi) auctoritalem reverebar, tarnen ambitione submuta
quid ipse censer em non omisi.
26*
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302 SCHWABE, DIE OPINIONES PHILOSOPHORUM D. CELSUS
Fächer auch 12, 11, 9, wo er die Philosophie als morum praecepta
bezeichnet, weil die Ethik besonders wichtig für den Redner ist
(Quintil. 12, 2, 15); doch darf daraus nicht geschlossen werden,
dass nach Quintilian eine Anweisung in der Ethik allein far die
Ausbildung des Redners genüge. Er weist vielmehr ausdrücklieb
und ausführlich 12, 2 die Wichtigkeit der ganzen Philosophie, im
Einzelnen ihrer drei Theile, der naturalis, moralis, rational* phi-
losophia, für den Redner nach. Wenn also Celsus — selbstver-
ständlich nach ähnlichen griechischen Sammlungen (s. H. Diels
doxogr. gr. p. 184) — die Opiniones omnium philosophorum zu-
sammengestellt und seiner Encyklopädie eingereiht hatte, so war
dies ganz im Sinne Quintilians. Am Schlüsse seines Werkes tritt
Quintilian der Meinung entgegen, als verlange er von dem Schüler
der Beredsamkeit zu viel, wenn er ausser dem Hauptfache auch
noch jene Hülfsfächer ihm aufbürde. Er sagt: Alles, was ich ver-
lange, Iässt sich in gar wenigen Jahren lernen (12, 11, 12). Es giebt
ja auch zur Bequemlichkeit des Schülers für jedes der von mir er-
wähnten Fächer Abrisse in wenigen Büchern (12, 11, 16). Hier hat
gewiss Quintilian schon auch den Celsus im Sinn, den er kurz
darauf 12, 11, 24 an der oben ausgeschriebenen Stelle nennt. Und
wenn in dem auf jene Erwähnung der Abrisse folgenden Satze
(12, 11, 17) Quintilian die Wichtigkeit der üebung und der Leetüre
hervorhebt und auch hier philosophorum consuUorumque opiniones
zu beachten rätb, schimmert da nicht vielleicht durch Quintilians
Ausdruck hiudurch der Name des philosophischen (und juristi-
schen1)) Theils der Encyklopädie des Celsus?
Nicht am wenigsten endlich empfiehlt sich die Verbindung
der von Augustin genannten Opiniones mit der Encyklopädie durch
die Bücherzahl jener. Ihre sea? non parva, volumina (Z. 15) fügen
sich gut zu den fünf Büchern de re rustica (den sieben de rketo-
rica?) und zu den acht Büchern de mediana.
1) Vgl. des Namens wegen Ulpiaoi Opinionum libri VI.
Tübingen, 16. April 1&84. L. SCHWABE.
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DIE ITALISCHE BODENTHEILUNG UND DIE
ALIMENT ARTAFELN.
Die Bodentheilung ist wie das Fundament alles Staatswesens,
so auch far die Entwickelung Italiens in jeder Epoche massgebend,
üeber die allgemeinen Verhältnisse ist viel verhandelt worden;
aber zwei Haupturkunden, die bekannten Verzeichnisse von Ali-
mentarrenten aus traianischer Zeit, bat man in dieser Hinsicht
nicht in genügender Weise erwogen. Es lassen uns dieselben,
wenn ich nicht irre, das Verhältniss vom Klein- zum Grossbe-
sitz in einigen belehrenden Beispielen erkennen, für deren richtige
Auffassung aber die Vorbedingung ist den wirtschaftlichen und
rechtlichen Werth der Grundstücksbenennungen festzustellen.
Das Privateigenthum am Boden beruht bei den Romern aus-
schliesslich auf staatlicher Adsignation. Diese wieder hat zu ihrer
Voraussetzung die Vermessung und Verzeichnung des vom Staat
an den Privaten Ubergebenden BodensUIcks, wobei es üblich ist
den Namen des ersten Erwerbers in erbe öffentliche Urkunde ein-
zuschreiben. Am evidentesten tritt dies hervor bei der Colonie-
gründung: es werden nach Verloosung der Ackerportionen der
Name dessen, der sie erloost hat, uud die Zald der Morgen auf
die Flurkarte (forma) in die Portion eingeschrieben, zum Beispiel
L. Terentio L. f. Pol. two. 66 Vs.1) Aber ohne Zweifel ist ebenso
verfahren worden, wenn Staatsland ohne ColonialgrOndung vertheilt
oder verkauft ward, und wird man auch dafür Sorge getragen haben,
dass, wenn ein bisher römischen Bodeneigenlhums nicht fähiges
Gebiet italisches Recht erhielt und damit die derzeitigen Eigen-
tümer galten, als w&re ihnen das Landstück vom römischen Staate
adsignirt, jedes einzelne Bodenslück nach römischer Ordnung ver-
zeichnet und mit dem Namen seines Eigentümers verschen ward.
Die römische Rechtsordnung ist offenbar dahin gegangen den ge-
1) Hyginus p. 201 Lachm.
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391
MOMMSEN
sammten im quiritariscben Privateigenthum stehenden Grundbesitz
in der Weise in öffentlichen Urkunden festzustellen, dass der Name
des jedesmal ersten quiritariscben Eigenthümers und das Mass seiner
Besitzung der Urkunde entnommen werden konnte. Da diese Ord-
nung der republikanischen Zeit angehört, beschränkt sich die
Verzeichnung auf Vor- uud Geschlechtsnamen, Vater und Tribus.
Ein in dieser Weise auf einen einzelnen Namen gestelltes
raumlich geschlossenes Grundstück heisst technisch fundus; es
fällt mit dem Landloos oft, aber nicht immer zusammen, da dieses
häufig in verschiedenen Parzelen gegeben wurde. Auch die Be-
zeichnung praedium (von praevidere), die bekanntlich dem Grund-
stück zunächst insofern beigelegt wird, als es öffentliche Realsicher-
heit gewahrt wie der praes personale, wird zunächst auf das Grund-
stück in diesem Sinne bezogen.
Der Name des ersten Besitzers bleibt dem Grundstück für
alle Zeiten, wie auch der Besitz wechselt, weil er in der statt
Grundbuch dienenden Urkunde stand1), und beherrscht auch
den gemeinen Sprachgebrauch insofern, als der betreffende Ge-
schlechlsname mit der Endung -anus versehen der Regel nach1)
zum Individualnamen des Grundstücks wird.9) Für die natürlich
ausserordentlich häufige Homonymie4) zeigt sich nirgends eine
1) Hieronymus ehr. J. Abr. 1878 aus SucIod: a quo (L. Accio tragoe-
diarutn scriptore) et fundus Accianus iujeta Pisaurum dicitur, quia illuc
inier colono» fuerat ex urbe deduetus.
2) Freilich fehlt es Dicht an nicht genlilicisch geformten Grundstücks-
namen. Abgesehen von den casae und turres, welche überhaupt diesem Ge-
setz nicht folgen, und von den in der Tafel von Velcia zahlreich begegnenden
Grundstöcksnamen, welche aus der römischen Nomenclatur nicht zu erklären
und vermutlich wie die der saltus und vici kellischen oder ligurischen Ur-
sprungs sind, fuhren in der Tafel der Ligurer fundus Amarantiantu, Pasto-
ri anus, Primigenianus auf Cognomtna. Auch Bezeichnungen wie fundus Pater-
nus, antiquus begegnen. In der späten Tafel von Volceii (G. X 407) sind nicht
gentilicische Grundstücknanien verhältnissmässig zahlreicher als auf den älte-
ren. Zu vergleichen sind auch die Fragmente der provinzialen Kataster von
Thera, Astypalae'a (Hermes 3, 436), Lesbos (Bull, de corr. hell. 4, 417),
Tralles (das. 4, 336) und die 128. Novelle Jusünians.
3) Mir ist es allerdings wahrscheinlich, dass diese gentilicische Benen-
nung des Privateigenthums ihren eigentlichen Ursprung in derjenigen Epoche
hat, wo der römische Boden nicht unter Individuen, sondern unter Geschlechter
aufgeteilt war. Indess diese Urzustände bleiben bei der hier zu fahrenden
Untersuchung besser bei Seite.
4) Vgl. fundi Antoniani duo V. 6, 69; fundi ?iaeviani duo V. 5, 3î
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DIE ITALISCHE BODENTHEILUNG 395
allgemeine Aushülfe und ist dafür auch kein rechter Raum« da
ja der ursprünglichen Urkunde nichts zugesetzt werden konnte.1)
Bei dem beschränkten Gehrauch der Grundstücksnamen kam auf
die Namensgleichheit nicht eben viel an und wird der Sprachge-
brauch sich geholfen haben, wie es ging.*) Dass die unbeschränkt
zulässige reale Theilung3) des als Gauzes in der Urkunde ver-
zeichneten Grundstücks auf den Namen eingewirkt hat, ist insofern
nicht wahrscheinlich, als dergleichen Acte nicht wohl in die Ur-
kunde nachträglich haben aufgenommen werden können. Wenn
auch im gewöhnlichen Verkehr abgetrennte Theile oft genug
ihre Sonderbenennung eingebüsst oder Usualbezeicbnungen erhal-
ten haben werden, so dürfte doch von Rechtswegen vielmehr der
dem ursprünglichen Ganzen zukommende Name nach der Theilung
jedem Theilganzen ebenfalls zugestanden haben, da Determinationen,
die das Theilstück als solches charakterisiren, in unseren Urkunden
nirgends den Grundstücknamen angehängt werden.4)
Zusammenlegung mehrerer Grundstücke zu dauernder Ver-
bindung findet ihren natürlichen Ausdruck in der Combination der
fundi Tauriani duo V. 6, 85. Auch die Juristen erwähnen den Fall, dass eiu
fundus legirt ist, während der Testator mehrere dieses Namens besitzt {Dig, 45,
1, 106). In anderen Fällen: fundi Viriani Calidiani Salviani duo V. 1, 78;
fundi II JWoniani I triant V. 3, 68; fundi duo Valiani Antoniani Mes-
siani Catumiani V. 1, SI, ist die Beziehung des duo nicht recht ersichtlich.
1) Wenn erledigte Loose Mieder vergeben wurden, so fanden sich auf
der Tafel wohl die Namen des ersten wie des zweiten Empfängers (Siculus
p. 162 Lachm.).
2) Es finden sich nur wenige Benennungen, die als distinctive gefasst
werden könnten; fundus Satrianus palernus (V. 4,91), fundus Jembrunius
Paternus (V. 2, 18), fundus Ter enti anus paternus (L. 3, 35) können auch
combinirte Namen sein, da p a ter nus mehrfach allein auftritt.
3) Pompooius Dig. 30, 24, 2 bezeichnet es als statthaft, dass der Be-
sitzer des fundus Titianus ein anderes Stück Land dazu schlägt, maxime si
ex alio agro qui fuit eius . . . earn partem adiecit, ebenso dass er ein
Stück Land von jenem abtrennt, cum nostra destinations fundorum nomina
et modus (überliefert ist domus), non natura constituerentur.
4) In der Tafel von Volceii steht ein agellus sup. und ein age II us inf.
ohne individuelle Bezeichnung. Neben lodividualnamen Bode ich Aehnliches
in den Urkunden nicht. Bei Paulus (Dig. 31, S6, 1) halbirt der Besitzer eines
fundus Seianus, um leichler Pächter zu finden, ihn bei der Verpachtung und
ex qualitate loci superiorem partem Seianum superiorem, inferiorem au-
tern partem Seianum inferiorem appellavit, aber doch uno nomine Universum
habuiL
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396
MOMMSEN
Einzelnamen zu einer Einheit, und von Beispielen dieser Art sind
unsere Documente erfüllt. Sprachlich drückt sich diese Combina-
tion darin aus, dass die Eineelobjecte ohne Copula zusammenge-
fasst werden1) nnd der so entstandene Complex danu als Einheit
singularisch behandelt wird3), was freilich vielfache Abweichungen
durch Zurückgreifen auf die ursprüngliche Mehrheit der Objecte
nicht ausschliesst.3) Sachlich tritt die Combination, abgesehen Ton
1) In der ligurischen Tafel ist der Gebranch der Copula schwankend;
neben f. Lucceianus GeUianus steht f. Curianu* et MunaUcntu, ja es be-
gegnen Fälle, wo die Copula bei drei Gliedern nur an dritter (/. Senianus
Valintianus èt Octavianus), bei vier nur an erster Stelle steht (f. Albianus
et Amarantianus Surianus Annianus; f. Bassianus et falerianus Caesianus
Plinianus). In der veleiatischen Urkunde überwiegt bei zwei oder mehreren
gleichartigen Objecten die Weglassung der Copula; Angaben wie fand. Ca*
üdianus et TriccelUanus 3, 101 ; fundi II Antonianxu et CorneUanus 1, 66
(ähnlich 1, 54. 59. 5, 4. 6, 3b. 44) sind Ausnahmen. Nach streng gramma-
tischer Interpretation müsste man bei fehlender Copula engere, bei eintreten-
der nur vorübergehende Vereinigung annehmen, und vielfach mag dies zu-
treffen, zum Beispiel in der veleiatischen Urkunde 6, 11: fund(os) Aulianos
Caercllianos Pullienianot Somianos et fund(um) paternum et fund, JVaevia*
num Titianum et fund. Metilianum Velleianum f/ehianum Graniamtm;
aber die Verzeichnisse sind nachlässig nnd schwankend redigirt und eine Be-
deutung für unsere Untersuchung kann dieser Ansdrncksverschiedenheit nicht
beigelegt werden.
2) Die ligurische Urkunde lässt nicht erkennen, ob die zu einer Aesti-
malion zosammengefassten Grundstücke als Mehrheit oder Einheit gedacht
sind ; 2, 37 fundi Curiani et Munatiani (Genitiv) entscheidet nicht. In der
veleiatischen Urkunde aber ist die Einheit Regel, wie es gleich zu Anfang
heisst: fundum Quintiacum AureKanum collem Muletatem cum sihis qui
est in Veleiate pago Ambitrebio. Aber es findet sich auch fundi Aurelianus
Codi anus qui s(unt) 7, 48. Selbst ein einzelnes Grundstück wird nicht ganz
selten als fundi bezeichnet.
3) Ungleichartige Objecte, die nicht in dem VerhäHniss von Hauptgrund-
stück und Pertinenz, sondern gleichen Ranges neben einander stehen, werden
auch in der veleiatischen Tafel regelmässig -durch die Copula verbunden;
i. B. 6, 83: fundus sive saltus Calventianus Sextianus cum vadis et fundus
Salvianus et campus. Offenbar ist hier nur die Rücksicht massgebend auf
die grammatische Fügung und die Deutlichkeit des Ausdruckes. Wo die Copula
eintritt, folgt immer der Plural. Ueberall erkennt man, dass diese Complexe
ahnlich behandelt wurden wie die Heerde und die sog. universitas return
distanlium-, der Einheitsbegriff haftete rechtlieh an den Stücken und es war
statthaft von fundi duo Antontanus et CorneUanus zu sprechen, obwohl ge-
wöhnlich fundus Antontanus CorneUanus gesagt ward. Redactionelle Nach-
lässigkeiten begegnen übrigens auch in dieser Hinsicht zahlreich: Relativ im
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DIE ITALISCHE BODENTHEILUNG 397
der wirthschaMichen Behandlung, insbesondere darin hervor, dass
bei Abschäteung nnd Verkauf und überhaupt im Verkehr, aum Bei-
spiel bei Auflegung oder Erwerbung von Realservituten, daa Object
als Einheit bebandelt wird. ') Einen technischen und rechtlieh an-
erkannten Ausdruck für den Complex und einfache Benennungen
der einzelnen Complexe hat es schwerlich gegeben. Die recipirte
Bezeichnung der ursprünglichen Einheit fundus so wie das Äqui-
valente praedium werden im gewöhnlichen Verkehr auch für den
Gütercomplex verwendet und eine Benennung für den einzelnen
bei der Buchführung und dem sonstigen Verkehr dadurch gefun-
den, dass der an der Spitze des Complexes stehende Einzelname
für den ganzen Complex gesetzt wird.*) Aber eine gegensätz-
liche Bezeichnung der Kataster- und der wirthschaftlichen Ein-
heit giebt es weder im Allgemeinen noch für den einzelnen Fall ;
die abgekürzte Benennung des Complexes ist vermuthlich eine
abusive nur im gemeinen Leben zulässige geblieben und bei Ver-
pfändung und ähnlichen Acten, wo es auf Genauigkeit ankam,
kaum zur Anwendung gekommen. In den Grundbüchern, so weit
es diese gab, und den nach dem gleichen Princip geordneten
Listen haben die Complexe wahrscheinlich gar keine Berücksich-
i
Singular bezogen auf vorhergehenden Plural 5,27. 6,7 und umgekehrt 6, 81;
qui est — quos professus est 4, 91 u. dgl. m. Um so mehr ist es angezeigt
bei Untersuchungen dieser Art mehr auf den allgemeinen Gebrauch als auf
einzelne Abweichungen Gewicht zu legen.
1) Sehr oft natürlich wurde darüber noch hinausgegangen und wurden
mehrere solche Complexe im Verkehr zusammengefassL Bei Verkauf, Ver*
roächtniss und so weiter erklärt sich dies von selbst; aber die veleiatische
Urkunde (in der ligurischen findet sich nichts Aehnliches) zeigt dies sogar
bei Auflegung des Vectigal, insofern mehrere Complexe zwar jeder für sich
eingeschätzt, aber dann gemeinschaftlich mit dem Kanon belegt werden; wo-
für der technische Ausdruck ist, dass die pluribus summit geschehene Aesti-
matioo nachher zusammengezogen wird. Ei kann dies nur in dem Sinne
geschehen sein, dass nach den bestehenden Wirlhschaftsverhältnissen diese
Complexe als dauernd vereinigt angesehen wurden, da bei eintretender Real«
theüung die lahlung des auf dem Ganzen lastenden Vectigal nothwendig
mindestens Weitläufigkeiten herbeiführte.
2) Papinian Dig. 34, 5, 1 : fundum Mevianum mit Seianum Täio lega-
verat, cum universe possessio plurium praediomm sub appel latione fundi
Meviani ratiombus demonstraretur. Derselbe das. 32, 91, 3: inspictendum,
an litterit et ratio nib us appeliatione Seianorum (praediorum) Gabiniana
quoque contine[re]ntur et utriusque possessionis confusi reditus titulo Seia-
norum accepta lati essent.
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39S
MOMMSEN
tigung gefunden; wenigstens erscheint in dem einzigen uns erhal-
tenen auf Grundstücke gestellten Verzeichniss ') kein einziger Dop-
pelname.
Die Urkunden sind auf den Schätzungswert!! der Grundstücke
gestellt. Eine Reduction dieser Angaben auf den Flächenraum ist
natürlich unmöglich, da die Bonität des Bodens sowohl, wie der
Bestand an Wald, Fruchtbäumen, Reben, das Hinzutreten ?on
Häusern und viele andere Momente hiebei entscheidend mitsprechen.
Aber für das culturfähige Land wird wenigstens eine Grenze ge-
zogen durch Columellas bekannten Ansatz des Morgens anbaufähigen
Bodens auf 1000 Sesterzen*), so dass bei den fundi unter diesen
nicht hinabgegangen, ein Grundstück von 50000 Sesterzen Werth
höchstens auf 50 Morgen angesetzt werden darf, während es füglich
kleiner gewesen sein kann, ja in der Regel wohl kleiner gewesen
ist, da preissteigernde Accessionen sehr häufig vorgekommen sein
werden.3) Auf ein ähnliches Verhältniss führt, dass in caesarischer
Zeit dem entlassenen Legionär durchschnittlich 10 tuoera gegeben
wurden4), Augustus aber für denselben 12000 Sesterzen auswarf.')
Bei Bergweiden (salius) ist selbstverständlich der Bodenwerth be-
deutend geringer, jeder Versuch der durchschnittlichen Abschätzung
aber um so mehr ausgeschlossen, als in zahlreichen, vielleicht den
meisten Fällen diese Besitzungen aus Weide und Acker gemischt
erscheinen.
Nach diesen Voraussetzungen soll nun versucht werden für
die in unseren Urkunden auftretenden Liegenschaften die älteste
römische Bodentheilung , wie sie aus den Grundstücksnamen sich
erkennen lässt, mit derjenigen zu vergleichen, die zwei bis drei
1) CI.LX 407.
2) 3, 3, 8. Derselbe (3, 3, 9) rechnet den Ertrag des Landguts bei Ge-
treidebau auf 6°/o; und dazu stimmt gut, dass, als noter Augustus bei sehr
reichlichem Gelde der Zinsfuss von 12°/o suf 4% fiel, die Capitalisten an-
fingen lieber Grundstücke zu kaufen (Dio 51, 21; Saeton Aug. 41). Für ein
Landgut von 50000 Sest. Werth giebt dies eine Jahreseinnahmevon 3000 Sest,
also eine sehr bescheidene Summe. Der ageüut, den Plinius seiner Amme
schenkt (ep. 6, 3), war auf 100000 Sest. geschäht.
3) Vsrro (3, 2) setzt den Ertrag des Morgens Ackerland auf 150 Sest;
legt man dasselbe Verhältniss des Ertrags von 6°/o zu Grunde, so giebt dies
für den Morgen guten bestellten Ackerlandes 2500 Sest. CapiUlwerth.
4) Cicero ad AU. 2, 16, 2; de lege agr. % 28. 29.
5) Dio 55, 23.
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DIE ITALITCHE BODENTHElLtLNG 399
Jahrhunderte später unter Traian bestand. Ich beginne mit den
einfacheren Verhältnissen der ligurischen Urkunde und gebe zu-
nächst die Uebersicht der Aestimationsäummen sowohl der ein-
fachen fundi wie der aus zwei oder mehr zusammengesetzten Com-
plexe. Welche Epoche diese Gruodslückbenennungen repräsent iren,
ist nicht mit Bestimmtheit zu sagen. Das Territorium ist das der
Colonie Benevent, welchem das ursprüngliche der Ligures Baebiani
späterhin einverleibt zu sein scheint; ob die hier verzeichneten Land-
stücke überwiegend dem ursprünglichen ligurischen Gebiet angehören
und ob, dieses vorausgesetzt, das letztere von der Adsignation des
beneventanischen Gebiets unter den Triumvirn mit betroffen ward,
sind Fragen ohne Antwort. Wir müssen uns darauf beschränken
festzustellen, dass die hier zu Grunde liegende Bodeneintheilung
spätestens der Triumviralzeit angehört , vielleicht in die Republik
zurückreicht.
Einfache Grundstücke:
Zahl Schätzung
1 110000 ([2, 24 cnm casis])
2 100000 (3, 33 cum casis; 3, 35 Terentianns paternus,
also vielleicht combinirt)
1 98000 ([3,24]?)
3 60000 ([2, 1.] 3, 79. 82)
1 55000 (3, 51)
10 50000 (2, 5. [27]. 3, [15]. 39. 41. [65]. [67]. 70. 72. 75)
1 45000 ([3, 26?])
1 42000 ([2, 19])
3 40000 ([2, 77?]. 3, [28]. 45)
1 35000 (3, 9)
1 34000 (3, 8)
4 30000 (2, 72. 3, 4. [30]. 43)
2 27000 ([2, 75]. 3, 59 mit casa)
3 25000 (2, 69. [3, 13]. [17])
1 24000 ([2, 40])
1 23000 ([2, 55])
1 22000 (2, 14 mit casa)
4 20000 (2, 43. 3, 37. 47. 49)
1 19000 (3, 6)
1 15000 ([3, 19])
2 14000 (2, [18]. 34).
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400
MOMMSEN
Complexe zweier fundi:
1 130000 (f2, 17J)
1 122000 (3, 53 : fund. Familiari k(a$a?) Aauaerata, unklar)
1 92000 (3,11)
1 50000 (3, 1)
1 46000 (2, 11)
1 42000 (3, 56)
1 35000 ([2, 22J)
I 30000 (3, 62)
1 29000 ([2, 53 mit casa))
1 24000 ([2, 37]).
Complexe dreier fundi:
1 200000 (3, 77)
1 120000 ([2, 20])
2 100000 (2, 62. 3, 21 mit curricula).
Complexe von vier fundi:
1 150000 (2, 30)
1 109000 (2, 65)
Vier fundi nebst 25 Weideflecken:
I 451000 (2, 47 cum saîtibus XXV).
Es liegt hier ein deutliches Bild des ursprünglichen Kleinbe-
sitzes vor, wenn man Dach dem früher Bemerkten die Complexe
sich aufgelöst denkt. Sieht man von dem Weidegrundstück ab
und nimmt übrigens in Ermangelung eines besseren Massstabs die
einfache Durchtheilung an, so wird die Wertbsumme von 100000
Sesterzen nur bei einem einzigen Fundus um eiue Kleinigkeit über-
schritten, wobei noch hinzukommt, dass zu diesem Grundstück
mehrere Hütten gehören. Auch die Zahl der Grundstücke zwischen
100000 und 60000 Sesterzen ist verschwindend gering. Bei weitem
die Masse steht zwischen 60000 und 30000 Sesterzen und zwar in
der Art, dass die Werthdifferenzen füglich auf die Verschiedenheit
der Bonität und Cultur zurückgeführt werden können. Kleinere
Besitzungen sind nicht gerade zahlreich; bei ihnen wird man sich
zu erinnern haben, dass schon bei der ursprünglichen Landan-
weisung durch die Vertheilung eines Looses in mehrere Parzelen,
dann später durch eintretende Realtheilung, auch durch den Verkauf
ursprünglich unvertheilt gebliebener Stücke dergleichen Schnitzel
haben entstehen können.
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DIE ITALISCHE BODENTHEILUNG 401
OUI
In wie weit bis auf Traian Zusammenschlagung des Kleinbe-
sitzes eiügetreteD ist, zeigt zum Theil die oben stehende Tafel in
dem die Complexe umfassenden Abschnitte, so weit die Anführun-
gen nicht in eckige Klammern eingeschlossen sind. Die also be-
zeichneten Grundstücke oder Complexe von Grundstücken sind
»war besonders abgeschätzt, aber mit andern in derselben Hand
▼ereinigt; es sind auf diese Weise weiter die folgenden Besitzcom-
plexe entstanden:
70000 (3, 28)
Allerdings bleibt die Möglichkeit ofTen, dass manche Eigentümer
nur einen Theil ihres Grundbesitzes der Verpfändung unterworfen
haben; aber in grossem Umfang ist dies schwerlich geschehen. Im
Ganzen genommen ergiebt sich für die traianische Zeit freilich gegen
die ältere ein sehr fühlbarer Rückgang des Kleinbesitzes, aber den-
noch selbst für diese späte Epoche eine Fortdauer des kleineren
Grundeigentums, welche den landläufigen Vorstellungen über dessen
frühzeitigen Untergang eine wesentliche Beschränkung auferlegt.
Wenn auf diese Liegenschaften ursprünglich höchstens 90 Eigen-
tümer kommen, wahrscheinlich nicht ganz so viel, da mehrere der
kleineren Grundstücke wohl als Parzellen aufzufassen sind, so sind
sie jetzt in 50 verschiedenen Händen, von denen nur 2 ein Ritter-
vermögen, 9 zwischen 100000 und 400000 Sesterzen, die übrigen
ein Vermögen unter 100000 Sesterzen besitzen, natürlich so weit
ihre Habe in diesen Liegenschaften besteht. Latifundien, die in
der ursprünglichen Bodentheilung gar nicht auftreten, finden in
der späteren sich zwei : Annius Rufus besitzt 4 Grundstücke mit 25
WeideOecken im Werth von 45U)00 Sesterzen; Cn. Marcius Rufinus,
der reichste unter allen genannten Besitzern, gewiss ein Ascendent
des in der severischen Zeit zu hohen Ritterämtern gelaagten gleich-
namigen Mannes1), deren 11 im Werth von 501000 Sesterzen. Es
ist dies nur ein Theil der in dieser Gegend ansässigen Leite; die
Tafel hat nicht blos am Anfang, wo sie defect ist, noch weitere
1) Cd. Marcius Rnstios Rufinos, praef. vig. im J. 205, offenbar ans
Beneveot. C. VI 1056. IX 1592. 1583. X 1127.
501000 (2, 17 f.)
143000 (2, 24)
84000 (2, 75)
75000 (3, 13)
52000 (2, 53)
50000 (3, 65)
48000 (2, 37)
40000 (3, 17).
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102
UOMMSEN
16 Eigenthümer verzeichnet, deren Besitzungen im Einzelnen sich
nicht klar stellen lassen, sondern führt auch etwa 28 andere Eigen-
tümer als adßnes auf, die unter den 50 erhaltenen Namen nicht als
Verpfönder erscheinen, unter ihnen wenigstens zwei Grossgrundbe-
sitzer vornehmen Standes, Neratius Marcellus und Rutilius Lupus,
im Uebrigen anscheinend kleinere Eigenthümer. Also gab es in
traianischer Zeit in der Gegend von Benevent wohl Grossgrundbe-
sitz, aber die Bauern wirthschafl war daselbst noch vorwiegend.
Die für die Alimente den Veleiaten verpfändeten Liegen-
schaften vertheilen sich wesentlich auf die beiden Territorien von
Veleia selbst und von Placentia. Placentia ist latinische Colonie
seit dem ha n ni balischen Kriege, Bürgercolonie etwa .seit der Trium-
viralzeit; über Veleias Geschicke ist nichts bekannt Die zu Grunde
liegenden Adsignationen können also wie die ligurischen vielleicht
erst der Triumviralzeit angehören, aber füglich auch älter sein.
Es wird angemessen sein, die im Verhalt niss zu der Masse der
Angaben überhaupt nicht zahlreichen Schätzungen von Einzel-
Grundstücken nach diesen Territorien zu sondern.
9 9
Veleia :
1
210000 (2, 65)
1
80000 (6, 89)
1
123400 (3, 56)
2
72000 (5, 46. 48)
1
120000 (2, 89 cum figlinis et
1
65000 (7, 23)
colontis Villi)
1
56000 (2, 80)
1
94600 (4, 12)
1
50000 (2, 74)
1
90000 (5, 39)
2
48000 (5, 67. 5, 86)
1
88000 (1, 19)
5
40000 (5, 53. 6, 33. 80. 7, 2. 2 1)
2
85000 (2, 60. 63)
2
37000 (5, 49. 6, 92)
1
78600 (2, 92 /. rivé saltus)
2
36000 (7, 19. 36)
1
74000 (3, 54)
1
32000 (4,47)
1
73650 (4, 11)
Ù
30000 (2, 72. 3, 47. 7, 27)
1
72000 (6, 25)
2
24000 (4, 49. 5, 80)
1
71400 (2, 18)
2
20000 (6, 99. 7, 29)
1
70000 (1, 49)
1
11000 (6, 93)
1
60000 (2, 56)
1
10000 (7, 25)
1
57000 (4, 80)
l
8000 (6, 101)
1
56000 (2, 49)
2
6000 (6, 95. 98).
1
52000 (2, 51)
1
51316 (1,45 cum silvis)
»
1
50000 (2, 1)
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V J*-
3
1
1
1
7
2
1
If
m
2
DIE ITALISCHE BODENTHEILUNG
■
t-
403
t0,i CM'HK>dfi :
45000 (2, 46) ,v f*Mui^f . .
44000 (3, 66) .(-T.tiSj UOOCOf
40000 (2, 44. 61. 57. 4, 62. 87. 91. 6, 9)
35000 (1, 89. 2, 58) wtmUau-ui î.rl.
32500 (5, 62)
32000 (3, 20)
31600 (1, 62)
30000 (2, 62)
r*, -IV: - f I
... J F.,., j
..Vf minE. 1 •» Jt/thlnUJ (9 In».!
1
«I2GOO$'<($ $8.rôV 43} ' ' -••ii'* Jli^ inj ijvfn; ri-.ji.fl
25200 (5, 5) ti-'i Hanr.inv/nA Ij>J
25000 (1, 96) ir-i.Kv. j rfid i^biutj ^^unit d>
24000 (6, 3)
l»* 20503 (1, 57)^. ; 7
23600 (2, 69 cum cohnia) >r.hAn vm> '>x.»l<p,
1 21000 (1,21 am casa) rA >n)>jmrn.) isvr
3 20000 (1, 8 cum casts III. 3, 60. 5, 14)
1 16000 (2, 68)
1 14000 (1, 6)
13100 (4, 6)
1 12260 (6, 17)
3 12000 (2, 59. 5, 3. 50)
1 11000 (1, 47)
1 9000 (1, 43 colonia)
1 4000 (1, 10)
1 2100 (1, 58).
Die Verzeichnung der auf Complexe gestellten Werthangaben
würde vielen Raum fordern und dennoch insofern keine befriedi-
icht gewähren, als die Complexe hier häufig aus viel
Elementen gebildet sind als in der ligurischen Ur-
kunde, Überdies vielfaltig verschiedene Aestimationen zusammenge-
nommen werdeu, wodurch die Unsicherheit der Durchtheilung na-
türlich sich immer weiter steigert, ich beschranke mich auf kurze
Zusammenfassung der Ergebnisse, so weit sich davon hier reden
lägst. Nach oben hin bestätigen auch die Complexe durchaus, was
die einheitlichen Schätzungen ergeben, das heisst, sie führen bei
Anwendung der Theilung nirgends auf höhere Grundzahlen und
erreichen nur selten die dort auftretenden höchsten:
"■t -'.t..'! > <;? M", i - .v ufc" »d»*f
It* ;
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404
MOMMSEN
zwei Grundstücke: 200000 (6, 50: fund. Antonianos)
180000 (5, 89)
102000 (5, 73),
während die meisten grösseren Ziffern sich aus der grösseren Zahl
der Elemente erklären:
drei Grundstücke 108000 (1, 2)
fünf Grundstücke 133000 (5, 17)
sechs Grundstücke 130000 (4,71).
Nach unten hin dagegen gilt dies nicht; hier ergeben vielmehr
bei Anwendung der Theilung die Complexe in sehr grosser Aus-
dehnung Durchschnittszahlen von einer Niedrigkeit, wie sie bei den
Einheitsangaben nur vereinzelt auftritt. Beispielsweise stehen in
dem Besitz, resp. Quotenbesitz, des M. Virius Nepos die folgenden
Complexe der veleiatischen Flur:
vier Grundstücke . . . 14000 (2, 30)
drei fundi mit drei coloniae -+-526Ö0 (2, 32)
Ebenso werden in demselben Gebiet elf Grundstücke zusammen
geschätzt auf 62920 (6, 1 1), im placentinischen acht einzelne Lie-
genschaften, theils fundi (davon zwei nur Hälften), theils silvae und
agelli, auf 26000 Sest. (5, 91); und analoge Ansetzungen begegnen
zahlreich. Dass die in diesen Complexen enthaltenen Elemente
ursprünglich selbständige Wirtbschaflen gewesen sind, ist als Regel
kaum zu glauben; einzelne kleine Flecke mögen ja als Vignen
oder Gärten für sich bestanden haben und späterhin in Ackerland
verwandelt nur einen Minimalwerth darstellen, aber schwerlich wird
dies in grossem Umfang angenommen werden dürfen. Viel wahr-
scheinlicher ist es, dass hier Parzellen, entstanden sei es in Folge
ursprünglich nicht geschlossenen Besitzes, sei es in Folge späterer
Grenzverschiebungen, späterbin wirtschaftlich zusammengefaßt
worden sind. Mit Rücksicht darauf werden wir bei diesen Ur-
zwei Grundstücke
56000 (2, 23)
28000 (2, 14)
15200 (2, 25)
14000 (2, 16)
110Ô0 (2, 10)
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DIE ITALISCHE B0DENTHE1LUISG 405
künden davon absehen müssen die Zabi der ursprünglichen Grund-
eigentümer auch nur annähernd zu bestimmen, da unter den in
der Tafel aufgeführten fundi wahrscheinlich eine sehr beträchtliche
Anzahl nur Schnitzel der ursprünglichen Einheitsbesitze sind.
Die Weideländereien erscheinen nur ausnahmsweise in den
Namen und den Werthen den fundi conform. Der Regel nach ist
die Benennung nicht von römischen Geschlechtsnamen entlehnt,
sehr oft unlateinisch und aus der vorrömischen Zeit herrührend.
Die Complexe, die auch hier vielfach begegnen, haben wir daher
keine Ursache auf früheren Sonderbesitz zurückzuführen; vielmehr
sind die also zusammengestellten Namen wohl zum grösseren Theil
Localbenennungen örtlich zusammenhängender und von jeher in
derselben Hand befindlicher Ländereien. Es wird angemessen sein
die in der Urkunde begegnenden saltus hier zu verzeichnen:
saltus praediaque iuncta qui montes
appellantur quae fuerunt Atti Ne-
potis propria universaque, item saltus
praediaque Ucciae u. s. w. . . -f-1 256.000 (6, 63 f.) !)
saltus praediaque Bituniae (oder saltus
Bitunia Albitemius, saltus Bitunia
et Albitemius Betutianus) . . . 1050.000(2,32.75.6,60)
saltus sive fundus Rubacotius et Soli-
celo et saltus Eborelia (dieser zur
Hälfte; der ohne Zweifel identi-
sche fundus Eborelia ist 1, 45 auf
51316 Söst, geschätzt) . . . . +400000 (2,4)
saltus Blaesiola 350000 (7, 45)
saltus sive fundus ülila sive Velabrae
et Craedelius 301000 (5, 41)
[saltus] Vatinani Toviani .... 300000 (3,62)
saltus Helvonus 275000 (1,93)
saltus sive fundus Avega cet. . . . 268000 (3, 72. 7, 37)*)
saltus Attinava (Attianus) cum fundo
Flaviano Messiano Vipponiano ".' 215000 (?) (2,53.7,51)
1) Von der Geaammtsumme von 1600000 Sesterzen kommt in Abzug das
Drittel des saltus Bituniae, dag nach 3, 32. 75 350000 Seat, beträgt, hinzu
der im vectigal steckende Werth, welchen zu bestimmen wir nicht vermögen.
2) Wahrscheinlich fehlt dort wie hier die Quotenauçabe von *f% resp.
Hermes XIX. 27
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406 MOMMSEN
saltus Carucla et Velius et fundus
Naevianus 200000 (?) (7, 57)')
fundus Coviniae et ovilia .... 200000 (5, 57)
fundus sive saltus Cahentianus Sewtioy-
nus cum vadis cet 150200 (6, 83)
saltus AtieUa 125000 (1,97)
saltus (oder fundus) Tuppilia (oder
Tuppelins) Vibullianus Volumnianus 102000 (1, 100. 5, 32)
saltus Drusianus cum col II . . . 100000 (6, 40)
saltus Rubacaustus 90000 (2, 9)
fundus sive saltus Nerianus Catusianus 85500 (1, 28. 3, 6)
fundus sive saltus Betutianus . . 78600 (2, 92)
saltus Nevidunus 60000 (7, 54)
saltus Canianus 16000 (2, 64).
Die ursprüngliche Bodentheilung in diesem Theil der Aemilia
zeigt demnach im Ackerland ziemlich dasselbe Gesetz, das wir fur
die Gegend von Benevent fanden; die Verhältnisszahlen stellen
sich folgendermassen :
Benevent
Veleia
Placentia
100000 und mehr
2
3
99999—60000
6
12
4
59999—30000
22
24
17
unter 30000
16
22
9
. 46
61
30
Unter den Bauerstellen begegnet eine einzige, welche ihrem
Werthe nach (Iber das gewöhnliche Durchschnittsmass erheblich
hinausgeht: es ist dies der veleiatische fundus Cabardiacus vetus
(2, 65), geschätzt auf 210000 Sesterzen. Dass vereinzelt solcher
Grossbesitz an Ackerland auch in der ursprünglichen Bodentheilung
vorkam, lehren die Gromatiker. Aliquando, sagt Hyginus p. 157,
intégras plenasque centurias binas pluresve uni nomùii redditas
invenimus: ex quo intellegitur 'redditum suum': lait fundi per con-
tinuationem servantur centuriis, wo, wie man sieht uud p. 161
weiter bestätigt, dem Schriftsteller der Fall vorschwebt von Be-
lassung früheren Grossbesitzes bei eintretender Adsignation und
sich zugleich die technische Bedeutung der fundi lati deutlich er-
giebt. Dagegen haben die Weiden, soweit sie überhaupt Prival-
1) Falls pro parte dimidta sich auf die ganze Ue&eosehaft bezieht
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DIE ITALISCHE BODENTHEILUNG
407
besitz sind, überwiegend Grossbesitz gebildet, wie dies ja auch mit
unserer Ueberlieferung vollständig Ubereinstimmt; es sind einzelne
darunter, die für sich allein den senatorischen Census, nicht wenige,
die das Rittervermögen ganz oder nahezu in sich schliessen.
Aber für die traianische Zeit stellen sich die Verhältnisse der
ttodentheilung in Veleia und Placentia wesentlich anders als in Bene-
vent und wesentlich ungünstiger Tür den Kleinbesitz. Die Ueber-
siefat des in der Tafel von Veleia verzeichneten Grundbesitzes nach
der Bodentheilung und den Schätzungswerlhen ') der traianischen
; folgendes Ergebnisse ;.>kx i :
1 1600.000
.150
1240.000
993879
733660
>07045
490000
425000
420000
41 $250
iii *i it-
c. 43 (Gemeinde Luca)
c. 31.
Bemerkung Vater und Tochter)
rAr. i
c. 13. 51
c. 16. 47 i
c. 30. 49. 50
c. 17
c. 9
c. 6
c 24
c. 22 v ij-ip
400000—300000 c. 2. 28
299999—200000 c. 5. 15. 21. 25. 44. 45. 46
199999—100000 c. 14. 19. 20. 26. 39. 41. 52
2 99999—90000 c. 37. 38
1 89999—80000 c. 10
79999—70000 c. 3. 11. 18. 40
69999—60000 c. 32. 34. 35
2 59999—50000 c. 1. 7. 8. 12. 23. 27. 29. 33. 36. 42
5t$$ ri'^ 35800 c. 4.
Also während das für die Ligurer bestimmte Capital von 401800
Sesterzen an etwa 66 verschiedene Grundbesitzer gelangt, wird
das drittehalbmal grössere veleiatische von 1044.000 Sesterzen
nur an 52 Ganz- oder Quotenbesitzer vergeben. Von diesen hat
die knappe Hälfte Liegenschaften von unter 100000 Sest., voraus-
gesetzt, dass nicht einzelne dieser Eigenthümer nur einen Theil
' — —
1) Diese sind nach den Hauptsummen der Urkunde angesetzt; die durch
-jnmenziehnnfr der Einzelposteo sich ergebenden nicht selten diflerirenden
Zahlen konnten hier unberücksichtigt bleiben.
27*
•ins
MOMMSEN
ihrer Grundslücke zur Verpfändung gebracht haben und insofern
in eine höhere Kategorie gehören; selten ist diese Liegenschaft
ein altes Einzelgut (2, 1), öfter zusammengelegtes Land. Ungefähr
eben so viele Liegenschaften finden sich im Werth von 100000 bis
400000 Sest.; ein Fünftel ergiebt Rittercensus oder mehr. Die höch-
sten Ziffern gehen weit über den senatorischen Census; und doch
sind dies keineswegs exceptionell hohe Zahlen : der jüngere Plinius ')
spricht von dem Zukaufen eines Gülercomplexes zu dem seinigen
im Werth von 3 Mill. Sesterzen. Obwohl also der Kleinbesitz auch
hier nicht ganz verschwunden ist und bei dem Grossbesitz die
saltus noch immer eine hervorragende Rolle spielen, ist doch in
der Aemilia ein sehr viel beträchtlicherer Theil des alten Kleinbe-
sitzes an die Grossbesitzer Übergegangen als im Beneventanischen,
wahrscheinlich weil die reichen Fluren der Polandschaft das Capital
mehr anlockten als das hirpinische Hügelland.
Zur Vervollständigung des Bildes, das wir uns von dem römi-
schen Grossgrundbesitz in Italien zu machen haben, ist hinzuzu-
fügen, dass die eigentlichen Reichen sehr häufig, vielleicht regel-
mässig') Grundbesitz in verschiedenen Territorien erwarben, so
dass zum Beispiel über denselben im Testament ganz gewöhnlich
nach Regionen verfügt ward.3) Auch beschränkt sich dies nicht
auf Italien; Seneca4) zum Beispiel spricht von dem reichen Mann
qui in omnibus provinciis arat, ohne Zweifel aus eigener Erfah-
rung. Es soll hier nur an die im Allgemeinen allbekannte That-
sache erinnert werden; Zusammenstellung der einzelnen Belege, so
dankenswerlh sie sein würde, liegt dieser kurzen Notiz fern.
Dagegen mag noch eine Hinweisung hinzugefügt werden über
das Verhältniss des Grossbesitzes zur Grosswirthschaft, so weit dies
unsere Urkunden angeht. Eigentliche Plantagenwirthschaft mit ge-
fesselten Feldsclavenheerden ist in dem Italien der Kaiserzeit über-
haupt nur ausnahmsweise und mißbräuchlich vorgekommen*);
1) ep. 3, 19.
2) Plinios ep. 3, 19, 4: tutitu videiur ineerta fortunae possessionum
3) Scaevouf Dig. 32, 41, 2: petiit ab heredibus suis, ut regionem Um-
briae Tusciae Piceno . . . uxori sitae restituèrent. Den. 33, 4, 6: nepoti
legaverat quae certa regione praedia habuerat.
4) episi. 87, 7.
5) Dass die Feldsclaven gefesselt wurden, kam vor, obwohl Plinius es
tadelt (ep. 3, 19); aber aus dem Zusammenhang ergiebt sich, dass dies bei
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DIE ITALISCHE BÜDENTHEILUISG 409
vielmehr hat die italische G roes wirthscha ft der Kaiserzeit regel-
mässig aus einem Complex von lüeinwirtbschaflen bestanden. Es
ist dies auch anderweitig erweisbar1); aber den schlagendsten Be-
weis dafür geben die in unseren Urkunden verzeichneten Aesti-
mationssummen. Von den saltus abgesehen ist das Maximum für
die Einzelschätzung in der ligurischen Urkunde 200000 ♦ in der
veleiatischen 3) 210000 Seslerzen; AesümatioDen von 100000 Se*
sterzen und darüber (sie sind alle früher verzeichnet) finden sich
in jener nur 10« in dieser nur 11. Kann nun auch nicht be-
hauptet werden, dass jeder Sonderästimation nothwendig eine Son-
der wirthscha ft zu Grunde liegt, wird vielmehr eingeräumt werden
müssen, dass bei Auflegung des Kanon mit Rücksicht auf künftige
Verschiebung der Bodengrenzen die Capitalien auf kleinere Boden-
stucke repartirt werden konnten, so ist doch bei eigentlicher Gross-
wirthschaft eine derartige Repartition dem Ackerland ebenso wenig
sonst gleicher Wirtschaftsform geschah, keineswegs dabei an eine radical
verschiedene Bodenwirthschafl zu denken ist. Auch was Columella 1, 8 und
sonst über die Pesselung der Ackerscia ven sagt, kommt auf dasselbe hinaus:
sie kommt bei richtiger Wirlhschaft nur ausnahmsweise als Strafe vor. Frei-
lich zeigt einerseits Columellas (1, 9, 7) Warnung auch bei grösserem Grund-
besitz einem einzelnen Aufseher nicht mehr als die üblichen zehn Arbeiter
zu unterstellen und das Grundstück deshalb lieber in regiones zu theilen,
andererseits Senecas (de benef. 7, 10, 5) vasta spaliu terrarum colenda per
vinctos (de benef. 7, 10, 5; vgl. dial. 10, 12, 2: vinctorwn suörum gveges
in aelatium et eolonan paria diduount)^ dass der in der alten Gutswirth-
schaft liegende Keim der Plantagenwirthschaft ebenfalls sur Bot Wickelung kam.
Aber nicht blos moralisch, sondern auch wirthscha ftlich ist er stets gemisa-
billigt worden und in grossem Umfang selbst in den Provinzen schwerlich
vorgekommen.
1) Zum Beispiel geht aus Plinins ep. 3,10. 0, 37 deutlich hervor, dass
der Ertrag seiner und der benachbarten Güter in den Pachtgeldern der co-
lon*' bestand. <
2) Dabei ist abgesehen von den undurchsichtigen aus der Zusammen-
ziehung mehrerer hervorgegangenen Aestimationen; doch würde, selbst
wenn man diese hineinzieht, das Ergebniss sich nicht wesentlich ändern. Die
höchste Schätzung ist alsdann 250000 Seat. (4, 41); es folgen 211509 (4, 07)
— 126700 (4,58) — 122000 (3,49) — 120000 (7, 41) - 112000 (5, 64) Sest.
Sie hineinzuziehen dürfte sich insofern empfehlen, als die Obligation sie nur
getrennt umfasst und dies för dauernd vereinigte Wirlhschaft spricht Auch
wo bei getrennten Aeslimationssummen die Zahlung vereinigt ist, wie 1, 5 — 12
auf vier Complexe von 14000 -f- 20000 -f 4000+14000 Werth ein Betrag von
3353 Sest. eingezahlt wird, muss dauernde Vereinigung des wirtschaftlichen
Betriebs angenommen werden.
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410
MOMMSEN
augemessen wie dem Weideland und läset diese Aestimatioosweise
vielmehr darauf schliessen, dass die Kleinwirthschaft noch in Traians
Zeit im Wesentlichen unverändert bestand. Ja es dürfte, so wenig
dies den landläufigen Anschauungen entspricht, wenn man nur auf
die Wirthschaft, nicht auf den Besitz sieht, die Kleinwirthschaft
in der Kaiserzeit wohl eher zu- als abgenommen haben. Die Guts-
wirlhschaft, wie sie Cato und Varro uns schildern, die im Beispiel
gestellt ist auf das Ackergut von 200 Morgen, ist eine für die Zeiten
des Seneca und des Plinius nach keiner Seite passende Selbstwirth-
schaft Das Eingreifen des Eigenthümers , welches sie erfordert,
ist zwar nicht so intensiv, dass derselbe nicht fuglich mehrere
Grundstücke gleichzeitig verwalten und auch noch anderen Ge-
schäften nebenher obliegen konnte; aber sie fordert dennoch eine
stetige und zeitweise anstrengende Thätigkeit des Gutsherrn, wie
sie den Vornehmen der Kaiserzeit in der Regel wenig genehm war,
und litt die Ausdehnung nur bis zu einem gewissen Masse. Durch
viele Theile Italiens oder gar durch viele Provinzen verstreute und
sehr zahlreiche Liegenschaften konnte ein und derselbe Besitzer
unter Festhaltung dieser realen Selbstwirthschaft Oberhaupt nicht
verwalten. Diejenige Selbstwirthschaft, wobei dem servus actor die
Direction eines solchen Guts Obergeben wurde, konnte allerdings
eintreten; und von Rechts wegen war ja auch Grossverpacblung
möglich. Aber die Führung der Gross wirthschaft durch einen servus
actor, wie sie ohne Zweifel auch in republikanischer Zeit vielfach
vorgekommen ist, war bei effectiver Beaufsichtigung für den Eigen-
thümer nicht viel weniger beschwerlich als die Eigenwirtschaft,
und führte daher, wo sie in grossem Umfang Anwendung fand, mit
Notwendigkeit zum factischen Wegfall aller ernstlichen Contrôle,
war also in dieser Ausdehnung irrationell und verkehrt. Wenn
Columella in seiner lesenswerthen Vorrede den Verfall des italischen
Ackerbaus beklagt, so bezeichnet er als die Ursache die Nachläs-
sigkeit der Herren, die sich weder selbst um ihre Güter ordentlich
kümmerten noch auch nur bei der Auswahl der Sclaven, die sie
wirthschaften Hessen, mit Sorgfalt verführen. Die Grosspacht
aber hat im Ackerbau bei den Römern wie im heutigen Italien
keine rechte Statte gefunden *) ; es wird bei dem römischen Pacht-
1) Jn Africa aof den kaiserlichen Domänen kommt sie allerdings vor:
diese zerfallen in Hofgnt, das der conductor, und kleine Bauerstellen, welche
die coiont pachten (Hermes 15 S. 402 f.).
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DIE ITALISCHE BODEÎSTH EILUNG 411
geschäft das Wirthschaftsgerälh regelmässig vom Gutsherrn gegeben
ond das Geschärt beruht weniger auf capitalistischer Sieherstellung
als auf persönlichem Zutrauen.
Aus diesen Ursachen ist der Rückgang der gutsherrlichen
Selbstwirthschaft wahrscheinlich wenigstens in Italien Oberwiegend
der Kleinpacht zu Gute gekommen. Es war bei den erweiterten
Besitzverhältnissen eine rationelle Grosswirthschaft allein im Wege
der Direction einer Anzahl kleiner Pachtgüter möglich. In dieser
Form konnte auch der grosse Grundherr noch in so weit die Ge-
schäfte selber fuhren, dass er selbst die Contracte schloss und
die Einnahme erhob, und auch wo er mit diesem Geschäft Actoren
(iud Procuratoren beauftragte, war deren Controlirung Verhältnisse
massig leicht und sicher. — Diesen allgemeinen Erwägungen kom-
men unsere Urkunden in so weit entgegen, als sie, so weil wir
nachkommen können, bei dem Ackerland so gut wie nirgends auf
Grosswirthschaft führen. Gewiss soll nicht behauptet werden, dass
es unter Traian nicht auch noch Gutswirthschaft der Art, wie Cato
und Varro sie schildern, in Italien gegeben hat; aber wäre sie
häufig gewesen, so würde bei den Grosseigenthümern der Ah-
men tartafeln die eigene grosse Hofstelle auch in den Aestimationen
sieb deutlich von den Kleinpachtstellen abheben, und das ist streng
genommen nirgends der Fall.
Also ist für den kleinen Eigenthümer, wobl auch in einigem
Umfang für die frühere Gutswirthschaft im Laufe der Zeit über-
wiegend der kleine Pächter eingetreten. Der grössere Grundbesitzer
lebt in dieser Zeit der Regel nach nicht auf dem Landgut, sondern
in der Stadt oder auch in Rom ; auch sein Geschäftsführer (actor)
lebt wenigstens häufig in der Stadt. ') Eine gewisse Mitwirthschaft
des Verpächters ist wohl der Regel nach mit diesem Pachtsystem
verbunden, um so mehr, als er dem Pächter oft die Sclaven und
anderes Inventar liefert; Gerätschaften und Werkleute können nicht
selten zweckmässig für eine Reihe nicht allzu entlegener Grund-
stücke gemeinschaftlich benutzt werden, und die Römer haben es
nicht unterlassen in diesem Sinne den Grossbesitz auch wirtschaft-
lich auszunutzen.8) Auch die Contrôle, die der Bodeneigenthümer
1) Scaevola Dig. 33, 7, 20, 4. Bei ganz grossen Verhältnissen stehen
mehrere actoret wieder unter einem procurator (Püning ep. 3, 19, 2).
2) Ulpian Dig. 33, 7, 12, 14 erörtert den Fall, wenn jemand eodem instru-
menta in pluribus ägri* uiitur, ond unterscheidet, ob dies instrumentum
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412
MOMMSEN
über die Zeilpächter ausübt» geht Uber in eine gewisse obere
wirtschaftliche Leitung.1) Aber das Wesen der Klein wirthschaft
wird dadurch nicht wesentlich alterirt; sie ist im italischen Acker-
hau die vorherrschende Form von jeher gewesen und ist es ge-
hlieben bis auf den heutigen Tag.
Freilich ist nicht cu übersehen, dass nach römischem Recht
der Pachtvertrag auch mit einem Sclaven des Eigentümers ge-
schlossen werden kann: der Pächter ist entweder ctlouut oder
vilicus, entweder freier Zeitpächter, der mit seinen Kindern oder
mit eigenen oder vom Herrn gestellten Sclaven2), oder unfreier
Meier, der mit den Sclaven des /Herrn die Wirtbschaft führt, aber
den Ertrag zum Peculium erhält und wie der Colone seinen Pacht-
zins entrichtet. In welchem Verhältnis« diese beiden Formen zu
einander standen, ist aus den Urkunden nicht zu ersehen ; nur bei-
läufig ist darin hinsichtlich der zwischen den saUus der Gemeinde
Luca eingestreuten Ackergrundstücke von den reliqua colonorum
die Rede. Die Agronomen wie die Juristen kennen beide Formen,
behandeln aber noch am Ausgang des zweiten Jahrhunderls die
erstere als Regel, die letzlere als Ausnahme.3)
speciell zu einem Grundstück gehört, so dass ceteri agri ab hoc agro veluti
mutuantur, oder ob dies nicht der Fall ist. Ebenso spricht er 33, 7, 12, 42 von
zu einer domus gehörigen artifices, quorum operae ceteris quoque praediis
exhrbentur. In belehrender Weise behandelt Plinios Brief 3, 19 die Frage
eines Zukaafs der 'praêdia mets vicina atque etiatn inserta', sowohl die ab-
siraete pulckritudo iungmdi wie auch die damit verbundeneu Ersparnisse.
Vgl. Seneca epist. 90, 39.
1) Die angeführten Briefe des Plinius, besonders 9, 37, und Columellas
Erörterung 1, 7 zeigen dies sehr klar.
2) Charakteristisch ist Columellas (1, 7, 3) 'Warnung vor dem urbanus
colonus, qui per familiavi mavult agrium quam per se colère.
3) Ulpian 33, 7, 12, 3: quaeritur aft servusr qui quasi colonus in agro
erat, instrumenta legato contineatur: et Labeo et Pegasus rede negaverttnt,
quia non pro instrumenta in agro erat, eliamsi solitus erat familiae im-
perare. Ebenso entscheidet Scaevola 33, 7, 20, 1 =» 33, 7, 18, 4 , dass ein
solcher Sclave, der den colonus vertritt, zum instmmentum nicht gehört:
Stickus servus . . praedium unum .. . coiuit et reliquat us est amplam sum-
ma m . . si non fide dominica, sed mercede, ut esztranei coloni soient, fun-
dum coluisset. Hieraus erhellt, dass der unfreie Gutsverwalter oftmals ge-
radezu quasi colonus einen (natürlich peeuliaren) Pachtvertrag abscnloss wie
der Zeitpächter (wesshalb auch Dig. 33, 7, 20, 3 von reliqua colonorum et
vilicorum die Rede isl), dass er aber auch unter Rechnungsführung durch
den Herrn {fide dominica) wirtschaften konnte, in weichem Fall ex nicht
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DIE ITALISCHE BODENTHEILÜiSG 413
Wie viel auch diese Urkunden noch im Unklaren lassen, so
dürften doch die Hauptgrundzüge der italischen Boden wirthschaft
darin deutlicher hervortreten , als dies anderswo geschieht, und
namentlich mancherlei Uehertreibung damit abgewehrt werden kön-
nen. ') Die latifundia, von denen die Schriftsteller der Kaiserzeit
sprechen, sind ohne Zweifel jene grossen Besitzcomplexe, wie sie
quasi colonus war, sondern zum instrumentum zählte, das Gut also galt als
in Selbstverwaltang des Eigentümers stehend. Mit dieser Erörterung vom
joristischen Standpunkt stimmt auf das Genaueste die landwirtschaftliche Co-
lumellas 1, 7. 8; danach wird das Äckergut, soweit der Eigentümer nicht
selbst die Wirthschaft führt, entweder an freie Zeitpächter oder an unfreie
viliei gegeben, vor allem natürlich die Selbstwirthschaft als die einträglichste
empfohlen, aber wo diese nicht ausführbar ist, der Verpachtung der Vorzug
gegeben, cum otnne genus agri telerabilins sit sub Uteris colonis quam sub
v iiieis servis habere. Vgl. auch .Partialis 4, 31 : quiiquid vilicus Limber aut
colonus aut lusci tibi Tusculive mittunt.
1) So gern ich es anerkenne, dass in der neuesten Untersuchung über
diese Fragen von C. Heisterhergk (die Entstehung des Colonats. Leipzig lS7fi)
gegen die zum Theil ganz abenteuerlichen von Rodbertus aufgestellten oder
durch ihn bestimmten Ansichten sachgem&sser Einspruch gethan ist, so ist
doch auch sie von der richtigen und einfachen Auffassung der VerbälUiisse
weit entfernt. Insbfsoudere ist seine Crundanschauung, dass der freie Co-
lnnat in Italien gefehlt und sieh in den Provinzen entwickelt habe, schlecht-
hin falsch. Dass Columella, obwohl Spanier von Geburt, zunächst die pro-
vinziale Wirthschaft im Auge hat, kann nur behaupten, wer ihn nicht ge-
lesen hit; er war italischer Gutsbesiizer (Ä, 9,1) und hat überall (z. B. 3, 2, .30:
in bar ipsa ttatia) zunächst italische Verhältnisse and die Schriften der
älteren italischen Agronomen vor Augen. Aber auch abgesehen vou ihm,
zeigen die Briefe des Plioius, die Zeugnisse der Juristen, ebenso die Inschriften
{vgl. in dieser Zeitschrift 15, 40S), dass die italische Lind wirthschaft keines-
wegs sich 'auf den Betrieb durch Sclaven angewiesen sah' (S. 85), vielmehr
der freie Golonat recht eigentlich hier seinen Sitz hatte, obwohl er allerdings
im ganzen Reich herrschte. Li a s s der Colonat auf Inschriften nicht häufig
und nicht leicht anders erscheint als mit Hinzufügung der Jahre seiner Dauer,
erklärt sich, wie ich a. a. 0. gezeigt habe, einfach daraus, dass er weder Amt
noch Lebensstellung ist (vgl. Columella 1, 7, 3: felicissitnum fund um esse,
qui colonos indigenas haberei . . . rem malam esse frequenlem locationem
fundi), also nach strenger Ordnung gar nicht auf die Steine gehört. Da-
gegen wird, wer zum Beispiel die apulischen Inschriften einerseits, andrer-
seits die campanischen oder hirpinischen neben einander hält, sofort erkennen,
dass dort auf weite Strecken hin nur einzelne häufig unfreie Leute begegnen,
hier teils in den kleinen Landstädten, theils auf dem Lande selbst eine
relativ zahlreiche Bevölkerung von Freien gewohnt hat, die ihren Stand nicht
angeben und sicher grossentheils als Landwirthe zu betrachten sind, das heisst,
dass dort die Weide-, hier die Feldwirtschaft überwiegt.
414
MOMMSEN
unsere Urkunden uns vorfahren, obwohl an sich die Bezeichnung den
saltus gar nicht und streng genommen auch dem grossen Ackerbe-
sitz nicht zukommt. Im ursprünglichen und technischen Gebrauch
ist latus fundus ein an Umfang das in dem Bezirk übliche Einheits-
mass der Bauernhufe Ubersteigendes Ackergrunds! ück (S. 406); es
werden also dafür, eben wie für den gewohnlichen fundus, ge-
schlossene Grenzen gefordert und als Kriterium erscheint noch nach
der Auflösung die similis cultural) Loti fundi in diesem Sinn«
sind jene Besitzcomplexe ohne Zweifel nicht; die den einzelnen
Grundstücken beigesetzten Districts- und Grenzangaben fuhren io
ihrer Mannichfaltigkeit ebenso auf Mengbesitz und Verschiedenartig-
keit der Bodennutzung wie die Aestimationen, keineswegs auf Ort-
liche Geschlossenheit und gleichartige Bewirthschaftung. Aber den-
noch liegt bei dem Grossgrundbesitz, wie ihn die Alimentartafeln
darlegen, die möglichst weit gehende Vereinigung der benachbarten
Einzelbesitzungen in einer Hand durchaus im wirtschaftlichen
Interesse des Eigentümers; die pulchritudo iungendi (S. 411 A. 2),
das Streben nach Ortlicher Geschlossenheit durch Auskaufen, even-
tuell Austreiben der Kleinbesitzer ist mit dieser Bodentheilung not-
wendig verbunden und bekanntlich in grossem Umfang zum Ziel
gelangt. Insofern nähert sich in der That dieser Grossgrundbesitz
dem eigentlichen fundus latus und befremdet es nicht die Bezeich-
nung latifundium auf die hier analysirten Besitzcomplexe ausgedehnt
zu finden, so dass selbst die Weidegrossgüter, die saüus mit hinein-
gezogen werden und das Wort ganz allgemein so gebraucht wird
wie wir von Grossgrundbesitz sprechen.
Was bleibt nun übrig von jenem vielbesprochenen Wort des
alteren Plinius*): latifundia perdidsre Italiam, iam et provincial*
Die Verwandlung von Acker- in Weideland, auf die diese Worte
1) Die schwer verdorbene Stelle Sicu lus p. 161 ist io der Hauptsache ver-
ständlich: potest fieri ut similis convenimUsque culturae sit (Hdschr. etsi) una
faciès, plures tarnen domini. nam cum divin {Hdschr. jmisi) sunt popuU
potestate (Hdschr. potestati) qui loeupletiorum fuissent lali fundi, in cuius
aprttm (vissent (Hdschr. asrro fuissent) plures persona«, Ms (Hdschr. hic)
divisus et (Hdschr. ut) assignants est. ita quamvis ille hatmerit culturae
faeiem (d. h. welche Cuttorbeschaffenhelt immer jene Besitxunç gehabt haben
map), (fuamquam (Hdschr. quam) plures domini acceperunl , erit quidem
inter p hires similis faciès: tarnen quisque svum secundum acceptas habere
debebit.
2) /un. 18, 6, 35.
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DIE ITALISCHE BODENTHEILÜNG 415
oft bezogen worden sind, bat wohl in republikanischer Zeit Italien
unsäglichen Schaden zugefügt; aber dass diese Wirthschaftsände-
rung in bedeutendem Umfang auch in der Kaiserzeit noch sich fort-
gesetzt hat, schlagt ebenso allen Zeugnissen in das Gesicht wie der
inneren Wahrscheinlichkeit. Nicht auf die Verwandlung der Flur in
Weide führt Columella den Verfall des italischen Ackerbaus für
seine Zeit zurück. Es gab dort Bodentbeile genug, die allein für
Weidewirthscbaft brauchbar waren oder die doch nur durch grosse
Anstrengung für den Pflug wieder erobert werden konnten, und
die einmal entvölkerten Striche Apuliens, Samniums, Etruriens
blieben in ihrer Oede; aber wesenilich weiter ist das Unheil nicht
gegangen. Vor allen Dingen aber kann Plinius dies nicht meinen ;
latifundia sind nicht pascua, wenn sie auch dieselben einschliessen,
und Plinius weitere Ausführung Uber die Besilzverhältnisse in
Africa, wo das halbe Bodeneigenthum zu Neros Zeit in sechs Hän-
den gewesen sei, zeigt mit Evidenz, dass er nicht die Weide-
wirthscbaft im Sinne hat, sondern den Grossgrundbesitz. ') Wenn
nun dieser überall überwiegend mit der Kleinwirthschaft verbunden
ist, wie ich gezeigt zu haben meine, so hat Plinius an den Gegend-
Satz gedacht zwischen Kleineigenthum mit Kleinwirthschaft und
Grosseigenthum mit Kleinwirthschaft; und begreiflich ist auch in
diesem Sinne seine Aeusserung wohl. Die neuere Form vermehrte
die Zahl der unfreien Landleute vielleicht nicht so sehr dadurch,
dass die Kleinpacht auch an Sclaven gegeben werden konnte, da
diese Form wohl keine grosse Ausdehnung gewonnen hat, als
durch die Fixirung der Zahl der Bauerstellen. Als Kleineigentum
unterlagen diese der Vererbung und wurde, sei es im Wege der
Realtheilung, sei es in demjenigen des Saromtbesitzes, die Sclaven-
1) Heisterbergk a. a. 0. 64 weist mit Recht die Annahme von Rodbertus
ab, dass Plinius hier Kleinwirthschaft und Grosswirthschaft in Gegensatz stelle;
aber mit Unrecht findet er hier den Gegensatz von Bewirtschaftung und
Nichtbewirthschaftung. Das halbe proconsulariäche Africa hat zu Neros Zeit
weder in Plantagen Wirtschaft gestanden noch zur Weide gelegen, sondern
die Parzellenwirtschaft hat auch in Africa, wie die dichte offenbar acker-
bauende und meist freie Bevölkerung zeigt, durchaus in erster Reihe gesun-
den. — Gar nichts damit gemein hat die von Heisterbergk herangezogene sehr
verständige Warnung Columellas (1,3, 11. 12) nicht mehr Grundeigenthum zu
kaufen als man wirtschaftlich nutzbar machen könne; wobei man sich nur
daran erinnern muss, dass bei der Kleinpacht überwiegend der Eigenthümer
das Betriebsioventar liefert, also das Capital von ihm erwartet wird.
416 MOMMSEN, DIE ITALISCHE BODENTHEILUNG
arbeit zurückgedrängt durch die wachsende Zahl der in der Wirt-
schaft thäligen freien Leute; der Kleinpächter verwendete natürlich
seine arbeitsfähigen Kinder, doch in der Hauptsache war er an-
gewiesen auf die ihm gehörigen oder ihm zugewiesenen Sclaven.
Die eigentliche Feldarbeit, die der Kleinpächter immer mehr leitet
als verrichtet, ward allerdings unter diesen Verhältnissen in weit
stärkerem Verhältniss als früherhin durch unfreie Leute beschafft;
und die Entwickelung des Grossgrundbesitzes hat auf die Zurück-
drängung der freien Feldarbeit wahrscheinlich auf diesem Wege
stärker eingewirkt als durch das Plantagensystem mit den gefes-
selten Arbeitermassen. Aber der tüchtige Mann hat bei diesen
unwilligen Worten nicht zunächst den Gegensatz der freien und
der unfreien Feldarbeiter im Sinn, sondern wenn nicht allein, so
doch hauptsächlich den der ansässigen Kleinbauern und der eigen-
thumlosen Kleinpächter. Wie viel dabei Realität und wie viel Phrase
ist, soll hier nicht untersucht werden; der Satz ist kein national-
ökonomisches Evangelium, sondern eine Kundgebung der idealen
Auffassung der früheren Republik im Gegensatz zu dem späteren
verfallenden Gemeinwesen, wie sie der römischen Betrachtung ge-
läufig ist. Wer unter Vespasian schreibend die römischen Legio-
nen der baunibalischen Zeit und die damaligen italischen Rekruten
für die Rheinarmee und die Kaisergarde in Gedanken verglich,
der konnte wohl sich veranlasst finden das sichtliche Herabkommen
der italischen Bevölkerung auf das Schwinden des Kleineigenthums
zurückzuführen.
Berlin. TH. MOMMSEN.
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PAPYRUSURKUNDE ÜBER EINEN SCLA VEN-
KAUF AUS DEM JAHRE 359 n. Chr.
Die Papyrusurkunde, welche ich mit güfiger Erlaubniss des
Directors der ägyptischen Abtheilung der Kgl. Museen Hrn. Geh.
Oberregierungsrath Prof. Lepsius hier vorlege, hatte, bevor sie in
diese Sammlung gelangte, schon manche Wanderung hinter sich:
Geschrieben ist sie zu Askalon, der phOnicischen Stadt, im Jahre
359 n. Chr. Sie enthält den Contract über den Rauf eines Scla-
ven, den ein in Arsinoe, dem alten Krokodilopolis, dem heutigen
Medinet-el-Fayum , stehender Officier, der sieb vorübergehend in
Askalon aufhielt, daselbst erworben hatte. Derselbe muss die Ur-
kunde bei der Rückkehr in seine Garnison in dem dortigen Stadt-
archiv1) deponirt haben — wohl als officiellen Beleg des recht-
mässigen Erwerbes. Denn hier in Arsinoë wurden die Fragmente
der Urkunde zusammen mit unzähligeu andern von officiellen Rech-
nungen und dergl. aufgefunden; und so sind sie im Jahre 1879
in das Berliner Kgl. Museum gewandert.
Die Urkunde, die ich aus fünf Fragmenten zusammengesetzt
habe, missl 23, von 1. 22 an circa 27 cm in der Breite, und 69 cm
in der Länge. Da die Ränder der Fragmente genau an einander
passen, ist es nicht nöthig, sie im Druck hervorzuheben (vgl.
Nachtrag).
In Hinsicht auf die ausserordentlich sorgfältige und deutliche
Schrift — nur die verstümmelten Zeilen 1,8 und 10*) boten der
1) Einzelne Fragmente, in denen die ßißXio&qxtj ärt[xooi(av \6ytoy in der
Ueberschrift genannt wird , ferner ein Schreiben des crçarriyiç an den ßt-
ßhoyvXat *i5v änfioaluv Xôytov legen die Vermutbung nahe, dass eben
diese Bibliothek der Fundort ist, dem der gesammte Fayumer Papyrusschau
entstammt. Er ist dann, wie bekannt, leider nicht in einer Hand vereinigt
geblieben, sondern in verschiedene Museen, nach Berlin, Wien und Paris
hin, verstreut worden.
2) Durch 1. 10 geht sowohl ein grosser Riss als auch ein Selisende.
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418
WILCKEN
Lesung grosse Schwierigkeilen — ist das Document als ein kalli-
graphisches Meisterwerk zu bezeichnen. Am nächsten kommt ihm
im Ductus unter den mir zur Zeit gegenwärtigen Papyri die von
Prof. Härtel im fünften Bande der Wiener Studien ('Ein griechischer
Papyrus aus dem Jahre 487 n. Chr.') veröffentlichte Urkunde, die
ihr aber in Bezug auf Grösse und Klarheit der Schrift nachsteht.
Ueber die paläographischen Einzelheiten zu sprechen, behalte ich
mir für eine andere Gelegenheit vor. Bemerken will ich hier nur,
dass der Schreiber sogar die Abschnitte, die der Sinn ergiebt, auch
graphisch durch räumliche Lücken und durch Mangel der Ligatur
zwischen dem letzteu und dem folgenden ersten Zeichen der an
einander stossenden Perioden gekennzeichnet hat — sie sind im
Druck durch einen horizontalen Sirich angedeutet — eine Sorg-
fall, die leider nur selten in den dem praktischen Leben dienen-
den Papyrusurkunden dieser Zeit befolgt ist, so z. B. in der Hartel-
schen Urkunde, wie ich aus dem guten Facsimile ersehe, in dem
vom Symboläographen geschriebenen Theil.
Die Orthographie bietet nicht viel Bemerkenswerthes: ausser
den ganz gewoholichen Vertuschungen von u für <, und umge-
kehrt (cf. 1. 25 ht dot für ht last) steht auch c für et (1. 10
y£W€t[âzu)v], 1. 12 x«Â7t£, 1. 21 atçrje, 1. 28 rtaXeôv), i für e
(1. 8 aiväxoQog) und e für i {ov€^€XX[atiùivoç]), ferner ei für 17
(I. 12 eV = £), einmal a für £ in der Transscription eines latei-
nischen Wortes avod[taçiwv], daneben aber richtig 1. 5 ove&X-
X(atuovoç).
Der Wortlaut der Urkunde ist folgender — meine Ergänzungen
sind in Klammern gegeben, die Accente und das Iota subscriptum
sind von mir beigefügt — :
'Ynctttio: OXj Evoeßiov xct 0Xj 'Y'rrateiov ttÜv Xannootà-
twv [tjj 7iqo teoaâ-]
qiüv eldiüv 'OxxtoßQtiüVy ayaöfj tvxrn iv xoXwviq 'Aax[<xXcovi]
tfj mattj xöt IXev&éçÇy hovç ôivzîqov i^Koatov teioaxo-
aioato[v toi]
firjvoç Foçntaiov ôi.
5 ÜTTolctto xaXjj aîçéoei OXj BixaXtavbç (iiaçxoç oveÇeXX[a-
xitovoç]
Innèwv *axa(pQaAtaQUûv — dâçv^évwv toi vvv h [rj 'Aqoi-]
voBitûv néXei—trjç Alyintov — vno Jioçôiïeov zoifiov[vov — J
naçà 0X1 Wyquovydo[v] oivâtoooç vovfiéçov avod[iaoiwv]
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PAPYRUSURKliNDE ÜBER EINEN SCLA VENKAUF 419
Ktwoxavxiaxiov — vnb Bâçtov xgißovvov — vvv ei;
10 fjj biav&a diaxQißovar) gtaiitXia xwv yBvvei[âitov]
Kmoxavxtaxùiv oxçaxiwxùjv — âovlov ait où o[vôfiaxi]
'Aqyovxiv — sï xai bÏ xivi txéçw bvopaxi xaklxe tj xlY]$[rjOBjat)
ybi râllov — ovta tùç hiZv ôéxa zeooâçiov uix[qo~]
nltov, Xbvxoxqovv, vnôoifiov, sv6q>&aXiiov, Bv&v[xçixa\
ûxetprjç xrjç owqxavri&Biorjç liBxaÇù avxùv x<>vo[ivijv]
honoxtxwv rexoayçatjiiialùjv âifypôiav — ôéx[a ôxxut]
oî'oTzeç xrjç xeifxrjç %çvaivovç ôéxa oxxio ànèoxBv x[ai èftXt]-]
QùJxh) b ftençaxwç ftaçà xov noiatiévov xttxà xr\v itQOxstf*]
wvr)v xai dià XLQ°9 — xor* naçédvjxBv avxqi xbv [nçoyeyçl]
30 âovlov — xv q Lüh; bxbiv xtxl deanoxixojg xxâa9[at xai]
nidUïv àioixàlv ov av atçrjxe xqotcov ànb xrjç a[t]iieçov]
yttéoaç xai eiç àsi. — Kav xiç xov nençaiiévor ô[ovlov]
Q*xtnotT}$jj rj ènsvBX&j) avxov — xobntp
toi <fut[öoroi avio]v
oïtp 6r] xtvi — b TtenQaxojç xotç tôiotç avalajfiaoiv
25 ßeßaiojoei x$ Ttçiattévqj èxxsioi avxfjt 7taçaxçtji\
xr]v xêifATjv xai xb ßXaßog xai öaov av avxtp Ôia-
èôxoiç xs avxov ôiag>éçrj. — 'leçàv âè vôoov xai olvog
naXebv xai xqvtïxov rvâ&oç fiéxoiç fit] y coy e£ — xai
ôoaauov tiéxçiç fAtjvtZv ôéxa ôvo — bfioiojç b
30 ntnçaxwç xai âiâôoxoi avxov ßcßaiiooovoiy xoj
nqiauèvqj xai ôiaâôxoiç avxov ïj èxxioovotv avttp
tyv xeifiiév xai xb ßXäßog xai öoov av avxtji
ôiaôôxoiç xb avxov àtaipiot}, — xr]g uçaUiog nav-
xutv yuvonévi}Ç x$ nçiaiiévq) ex xs xov
35 nençaxôxoç xai vnaçxôvxvjv altov uv xb
vvv ë'xu xai ojv âv ftsxa xavta B*7tixxr]or}[%\B iv
navxi eïâi xai yévi ovxojç wo et ïxao[xo]v avxojv
xotf' eîôoç xai xaxà yévoç xai oyo/uaaii i[no]9rpa}[g]
èvexvçov xb ôixalqt [vnôxBixai, ùjoxb] iÇovoiav
toïxsiv xov rrçiâftBvov toi;
....ao&ai x...a xwv . <
• • • TCQ . • • • • XÛt • i • . •
Bei der Erläuterung dieser Urkunde, die neben dem allge-
meinen vorwiegend ein juristisches Interesse bal, haben der sach-
kuüdige Rath des Hrn. Prof. Mommsen und eingebende Erörte-
ruDgen des Hrn. Zachariä v. Lingenlhat mich vielfach gefördert.
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420
WILCKEN
I 1—4. Die Datirung des Tages der Ausstellung der Urkunde
ist durch ein Doppeldatum nach dem römischen und nach dem
askalonitischen Kalender mit möglichster Sorgfalt gegeben, wohl
mit Rücksicht auf die Fristberecbuung der Gewährleistungen des
Verkäufers.
Die Angabe der Consuln Fl. Eusebius und Fl. Hypatius führt
uns in das christliche Jahr 359. Das 462. Jahr, das damit gleich-
gesetzt wird, fordert somit als den Anfangstermin das Jahr 103
vor Chr. In der That läuft vom J. 104 v. Chr. eine Aera von
Askalon, wie die bei Eckhei (III p. 446) und de Saulcy (numism.
delà terre sainte p. 178) verzeichneten zahlreichen Münzen ergeben;
und zwar beginnt, dem Florentiner Hemerologium zufolge (vgl.
Ideler, Handbuch der Chronologie I S. 438) das Jahr der Askalo-
nilen am 1. Hyperberetaeus = 28. October. Also ist das 1. Jahr
der Askaloniten das vom 28. Oct. 104 vor Chr. bis dahin 103, das
Jahr 462 das vom 28. Oct. 358 bis dahin 359 laufende; und da
unser Document vom Gorpiaeus, d. h. dem letzten Monat des aska-
lonitischen Jahres datirt ist, so stimmt die askalonitische Jahr-
zählung mit der römischen Datirung Uberein. Die Aera vou Askalon
wird somit durch unsere Urkunde bestätigt und näher bestimmt.
Ich komme zu der zwiefachen Datirung des Tages. Das ver-
stümmelte qü)v am Anfang von 1. 2 kann nicht anders ergänzt
werden als: [tjj 7tqö xeoaa\Q(ov. Das ist nach römischer Rech-
nungsweise der 12. October. Der 14. Gorpiaeos des askalonitischen
Kalenders aber führt uns auf den 11. October, wenn der 1. Hyper-
beretaeus auf den 28. Oct. fällt. 'Die Ursache dieser Abweichung',
bemerkt mir Prof. Mommsen, 'muss im Schalttag liegen. Das aska-
'lonitische Jahr ist, abgesehen von den makedonischen Monatnamen
'und dem makedonischen Jahranfaug, wesentlich das ägyptische,
'von dem selbst die Epagomenen an ihrer alten Stelle beibehalten
'sind. Also stellt sich der Kalender daselbst folgendermassen (vgl.
'Ideler 1, 143):
gemeines Jahr Schaltjahr
1. Lous (Thoth) 29. Aug. 30. Aug.
1. Gorpiäus (Phaophi) 28. Sept. 29. Sept.
1. Hyperbereläus (Athyr) 28. Oct. 29. Oct.
'Folglich ist in Askalon der julianische 12. Oct. im gemeinen Jahr
'der 15., im Schaltjahr der 14. Gorpiäus; also war das askalonitische
'Jahr 462 ein Schaltjahr. Auch dies stimmt mit dem alexaodrini-
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PAPYRUSURKUNDE ÜBER EINEN SCLA VENKAUF 421
'scheu Gebrauch, die Schal tu Dg in dem Jahre vor dem julianischen
Schaltjahr vorzunehmen (Ideler 1, 142); denn die Epagomeneu-
'tage des fraglichen Jahres fallen in das Vorjahr des julianischen
'Schalljahrs 360/
Die Stadt Askalon wird xolwvia, niOTrj xci llev&éçct ge-
nannt. Diese Bezcichnuogen sind neu, und wissen wir nicht, wann
eine Colonie dorthin geführt ist. Dass eine Colonic auch Freistadt
genannt werden kann, bemerkt Eckhel IV p. 494.
1. 5 — 11. Es werden die Persönlichkeiten der beiden Con-
trahenten angegeben : der Käufer ist ein Flavius Vitalianus, der als
Biarch einer vexülatio equitum cataphractariorum unter dem Com-
mando des Tribuns Dorolheos steht. Ueber die Stellung des ßlaQxog
vgl. Mora m sen im C. I. L. III n. 3370, auch V p. 1059. Verschiedene
Truppen der Panzerreiler werden in der Notitia dignitaium aufge-
führt; unter den ägyptischen begegnet eine ala prima Iovia cata-
fracta[riorwn] in Pampanis bei Tentyra in der Thebais (Or. 31, 52).
Doch ist diese hier schwerlich gemeint, da ala und vexillatio ver-
schieden sind. Als Garnison der Truppe wird Arsinoe* angegeben, iTtg
uäiyvjitovy wie noch besonders hinzugefügt wird, weil die Urkunde
ausserhalb Aegyptens abgefasst wurde. Dass sie aber erst kürzlich
dahin verlegt war, zeigt das tà vvv auf 1. 6. Die Gründe dieser Ver-
legung kennen wir nicht; dagegen haben wir vielleicht einigen Anhalt
für die Beantwortung der Frage, warum diese vexillatio sich damals
nicht in ihrer Garnison, sondern in Askalon befand. Diese Panzer-
reiter waren in jenen Tagen offenbar nur vorübergehend, vielleicht
auf dem Durchmärsche in Askalon anwesend. Diese Zusammen-
ziehung von Truppen theilen nach Syrien hin wird man doch wohl
in Verbindung bringen dürfen mit dem ausserordentlich gefähr-
lichen Kriege, den die Römer damals mit den Parihern führten.
Wenige Tage vor der Abfassung unserer Urkunde war Amida mit-
sammt den sieben römischen Legionen in die Hände des Parther-
königs Sapor gefallen und unter den damaligen Verbältnissen eine
Verstärkung der syrischen Truppenmacht wünschenswerth. Viel-
leicht hängt diese Dislöcirung zusammen mit der Bestimmung des
Kaisers Constantius (C. Th. 1, 7, 4) aus dem Mai desselben Jahres,
auf die Hr. v. Lingenthal aufmerksam machte : quotient aliqua né-
cessitas depoposcerit transferri de loco milites ad alium locum, com-
municato traclatu cum magistro equitum ac peditum, id fieri opor-
tebit, ut ad ea loca, quae publica utilitas depoposcerit, trans f er antur.
Herrn«« XIX. 2$
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422 WILCKEN
Als Verkaufer wird genannt ein Mann fränkischen Namens,
Flavius Agemuudus, der als Officier bei dem numerus der auxi-
liares Constantiaci unter dem Commando des Tribuns Varius steht.
In der Nolitia dignitatum werden Or. V n. 52 unter den dem ersten
magister militum praesentalis unterstellten auxüia palatina die Con-
stantiani genannt; diese mögen hier gemeiot sein und vielmehr
Constantiaci heissen wie die Not. Occ. V 271. VII 150 aufgeführten
Abtheilungen. — Die Lesung auf 1. 8 aivâtOQOÇ scheint mir sicher1);
und die im G. I. L. V p. 1059 angeführte Stelle des Hieronymus con-
tra lohannem Hierosol. c. 19 (II p. 424 ed. Maur.) sowie eine Verord-
nung vom J. 441 (nov. Theod. II 21 = C. lust. 1, 31, 3. 12, 29, 1)
beweisen, dass in gewissen Truppen nach dem Tribun der primi-
cerius, dann der senator, ferner der ducenarius, centenarius, biarchus
und so weiter folgten. Die Ergänzung \ji€r)âioçoç — Quartier-
meister — , die Hr. v. Lingeuthal mir vorschlug, wurde sachlich
sehr gut passen, doch erlauben die Ueberreste der Buchstaben nicht,
so zu ergänzen. Doch welche Stellung auch der Agemundus bei
dem numerus gehabt haben mag, zur Zeit der Abfassung der Ur-
kunde war er jedenfalls abcommandirt zur Führung der familia der
Truppe. Diese familia hielt sich, wie schon bemerkt, in Askalon auf,
den numerus selbst dagegen haben wir uns an eiuem andern Orte
zu denken. Unter der familia der Soldaten ist die junge Reserve
der Truppe zu verstehen, wie dies Gothofredus zum C. Th. 7, 4, 17
nachgewiesen hat ; nach den Worten der Verordnung vom J. 409
(C. Th. 7, 4, 31): militaribus eommodis prospicientes adaeratarum
annonarum, quae familiis apud Orientem vel Aegyptum praeberi con-
suerunt, certa ac distinct a locis et numéro pretia statuimus scheint es
nicht selten vorgekommen zu sein, dass dies Depot sich nicht am
Garnisonsorle befand. Leider ist die Stellung, die Agemundus bei
dieser familia einnahm, nicht genau zu bestimmen; das ££....*)
in 1. 9 mit folgendem Dativ weiss ich nicht zu ergänzen.
1) Vom a sind noch zwei Stückchen von der Rundung zu sehen , vom
i die fiber die gewöhnliche Höhe der Buchstaben hinausreichende Spitze,
und vom v die beiden oberen Ecken der vertfealen Striche, beide gleich-
massig hoch.
2) Das £ halte ich für sicher, obgleich nur der unterste Theil des
Schwänzchens erhalten ist. Doch die tiefe Lage desselben, die Biegung nach
rechts und die weite Entfernung vom « scheinen mir nur bei einem ( mög-
lich zu sein.
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PAPYRLSURKL.NDE ÜBER EINEN SCLA VENKAUF 423
Auf 1. 5 heisst es, der Vitaliao us habe gekauft xaXîj alçéoei.
Den Ausdruck habe ich in ähnlicher Verbindung noch gefunden
in Pariser Papyrus1) 21*** 1. 18: (O^oXoyw .... nertçaxévcu v]plv
Ttal xatayeyoaqprjxévai xaXjj rciaxet xai aiçéaei aéfieçov neueto-
p[é*oç]. Vergleicht man hiermit Pap. Par. 21.1. 19 und 2lWa I. 10,
in denen sonst genau dieselbe Formel auftritt, nur mit Auslassung
des atçéoei, so wird man in letzterem wohl ein Synonymum von
ff tatet erkennen dürfen, und wird daher naXfj aîçéaei etwa mit
bona fide wiedergeben.
I. 11 — 14. Es folgt eine detaillirte Beschreibung des Kauf-
objectes. Voran steht der Name: "AgyovTtg heisst unser gallischer
Sclave. Dazu ist hinzugefügt: st xai et ttvt héçtp ôvô-
na-wi xaXïte Ç xXijVlrjourat]. Dieser formelhafte Zusatz findet sich
auch in lateinischer Fassung in den ähnlichen Urkunden Uber
Sclavenverkauf, die auf den dacischen Wachstafeln überliefert sind
(vgl. C. 1. L. III p. 941): sive is {oder ea] quo alio nomine est.
Es folgt die Angabe der Nationalitat des Sclaven, die zu machen
gesetzlich vorgeschrieben war und deren Unterlassung Redhibition
begründete: Dig. XXI 1,31 § 21 : Qui mancipia vendun t, nationem
cuiusque in venditione pronuntiare debent: plerumque enim natio
servi ant provocat ant deterret emptorem.
Auch die genaue Altersangabe war zweckmässig, da das Alter
natürlich ganz besonders für die Preisbestimmung in Betracht kam.
Das hinzugesetzte pixQOrtXeov, der lateinischen Formel plus minus
entsprechend, begegnet, wie Prof. Mommsen mir bemerkt, mehr-
fach in den Grabschriften dieser Zeit*)
Zur genauen Identificirung des Kaufobjectes folgt nun sogar
ein ausführliches Signalement des Aeusseren desselben. Zur Ptole-
mäerzeit ging man an den ägyptischen Gerichtshöfen so weit in der
Gewissenhaftigkeit, dass sogar das Aeussere der beiden Contrahenten
in ähnlicher Weise beschrieben wurde : so in der Nechutesurkunde,
1) Hier und im Folgenden cilire ich immer nach der von Letronne vor-
bereiteten nnd von Brunei de Presle vollendeten Ausgabe der Pariser Papyri
in den Notices et Extraits, tome XVII] 2 a. 1865.
2) 'In einer Inschrift von Gomum vom J. 401 (C. I. L. p. 1060) heisst es:
•frVcrf fiixQÔnkovc (rtSv ifyxorra, in einer von Concordiae vom J. 409/410
•(das. n. 8731; vgl. $9*9): itür fit^çôntoç (sic) A'; in einer von Trier (C. I. Gr.
'9892): tiottç Iui)xq6tiXovç hn xß'. Alle diese Inschriften gehören nach-
weislich Syrern, und es scheint, dass diese wunderliche Formel dem ört-
•lichen Sprachgebrauch dieser Provinz angehört.' Mommsen.
28*
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424
WILCKEN
vgl. Reuvcns, Lettres à Ms. Letronne III p. 16, ferner im Antigra-
pbum Greyanum bei Young, Hieroglyphic p. 33, und sonst. Eine
Beschreibung eines Sclaven, die in der Anordnung der Angaben
Uber Namen, Herkunft, Alter u. s. w. unserer Stelle genau ent-
spricht, findet sich in der von Letronne behandelten Récompense
promise pour un esclave fugitif, Pap. Par. no. 10. Unser Sclave
hier wird beschrieben als von weisser Hautfarbe, breitnasig und
schönäugig. Die Ergänzung auf 1. 14 ev&î[tçixa] 'glatthaarig*
mochte ich bevorzugen; als möglich bezeichnet Prof. Kaibel da-
neben €V&VY.OjloÇ.
1. 15 — 16. Der Kaufpreis, der zwischen den beiden Con tra-
henten vereinbart ist, beträgt 18 Solidi, die hier xQvatvoi genannt
werden, sonst in den Papyrusurkunden meist xqvoLov vo/uiofuata
heissen. Die Goldstücke werden näher charakterisirt als öeorzo-
tixol, tetçayçctfiniàioi und di&pöoi. Das erste Adjectivum giebt
an, dass die Stücke der AusmUnzung des : regierenden Kaisers an-
gehören. Die beiden andern Worte sind, so weit ich sehen konnte,
sonst unbekannt. Die richtige Erklärung von T€Tçayçanfuaïoç
verdanke ich Hrn. Prof. Mommsen: nach ihm wird der Solidus
hier so bezeichnet, weil er seit Constantin i/u Pfund = 4 Scrupel
oder yqâynxcna wog. Der Verkäufer balle sich also ausbedungen,
dass der Preis mit vollwichtigen Goldstücken ausgezahlt werde.
Auch über dit(pâoç* richtiger ôitwôwç haben mir Hr. v. Langenthal
und Prof. Mommsen Aufschluss gegeben: die xQvai*0i öeortozi-
xoi, das heisst die Solidi des damals regierenden Kaisers Conslan-
tius zeigen der grossen Mehrzahl nach im Revers zwei weibliche
speertragende Figuren, das alte und das neue: Rom, sellener zwei
Victorien oder Victoria und Roma, — im Berliner Museum zum
Beispiel finden sich unter 23 Solidi dieses Kaisers 18 mit diesem
Gepräge. Uebrigens zeigt sich auch hier der oft in den Verord-
nungen gerügte Missbrauch, dass die mit dem Bilde des regierenden
Kaisers bezeichneten Goldstücke den älteren zu Unrecht vorgezogen
wurden; vgl. die Verordnung Valentioians III de pretio solidi (Tit. 14
bei Hänel) und Gothofredus zu C. Th. 9, 22, 1.
1. 17—22. Hier wird die Perfection des vollgültigen Kaufes
ausgesprochen: der Verkäufer hat den^ abgemachten Preis aus der
Hand1) ausgezahlt erhalten und darauf dem Käufer den Sclaven
1) Der auch sonst in diesem Zusammenbang ganz gewöhnliche Ausdruck
âià /ê<ço^ ist, wie das Facsimile zeigt, auch im Pap. Par. 17 zu lesen in
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PAPYRUSURKUNDE IBER EINEN SGL AVEN RAUF 425
auf immer zum Eigenthum übergeben. Noch ausführlicher und
specieller als hier werden im Pap. Par. 21b" Z. 17—19 die ver-
schiedenen Seiten des Eigentumsrechts, hier aber an einem ge-
kauften Hause, in folgender Weise angegeben (ich lese nach dem
Facsimile): ah toy rvçtâfievov Ilâxofiiv xvoisveiv vovtiav xal
imxçareïv xal rrjv naoav fyetv àianottUxv xal ßeXnovr xal
oixoôouétv \ xal nwXXêîv (sic) xàl fierartioXXetv*) (sic), ei ßovXt)-
&elr)ç*)t xal xXfjoovopoig xal dia*6%oiç xaï diaxœro* xaraXeïipat
xal xtf^/acco^ac*) xal I XQVaaa&ai avrov [i\ç6it(fi wç [a]v
ßoXr)&jjg*)(üc) Inl xèv anavxa xal âieveyx*ê)(nc) xQOvov. Aehn-
lich .Pap. Par. 21 1. 29.
1. 22—27. Es werden die Verpflichtungen des Verkäufers auf-
geführt. Zunächst hat derselbe nach romischem Recht für Eviction
oder Entwehrung zu haften, d. h. er hat dafür aufzukommen, dass
nicht dem Käufer wegen Rechtsmangels, an dem er, der Verkaufer,
Schuld ist, von einem Dritten auf gerichtlichem Wege das Ge-
kaufte wieder entzogen wird. Die Quellen drücken diese Entweh-
rungsbaftung aus durch praestare emptori rem habere licere. Diese
Verpflichtung des Verkäufers Gndet darin ihren Ausdruck , dass,
wenn ein Dritter mit der Entwehrungsklage gegen den Käufer auf-
tritt, der Verkäufer nach erhaltener Mittheilung (Otis denuntiatio)
den Käufer entweder gerichtlich verlheidigen, resp. vertreten oder,
wenn er dies nicht kann oder nicht will, ihm den Schaden er-
setzen rauss.
Diesem gemeinen Recht folgt unsere Urkunde durchaus. —
Der Begriff des evincere ist allerdings durch die Ausdrücke ayrt-
nouto&at und èïitqxQeo&ai. sehr mangelhaft bezeichnet, da sie
in keiner Weise andeuten, dass auf dem Wege des Rechts der
Dritte dem Käufer die Sache entzogen hat. Es ist auch durch
keinen Zusatz diese speciellere Färbung dem Ausdruck verliehen,
dem Passus: Sc xai txnio~x& naçà r^ç 7totaf4iytjç âtà jfEtçàf l£ otxov (1. 10
und wieder 1. 18) an Stelle des unverständlichen étà xttçôyçatpoy otxov bei
Brunei.
1) Brunei hat fitrantaXtty. 2) Bt. fiovXAtj&tfijç.
3) Br. jfcipitratrtai.
4) Brunet liest statt [T)o6nV èç [â]y ßoktj&fc vielmehr [xat] Snotç iàr
ßoXt}&fc. Dr. K. Wessely, der in den Prolegomena ad papyrorum graeeo-
rum novam collecüonem edendam Wien 1883 p. 24 ff. eine Recension der
Pariser Lesungen unternimmt, liest an unserer Stelle: ç an.,.tay fioviij»tjç.
5) xal âuveyxt fehlt bei Br. ganz.
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426
WILCKEN
im Gegentheil könnte das toôtcgj ou? ttvi1) dazu verführen,
an alle nur möglichen Arten der Entziehung des Besitzthums zu
denken, zum Beispiel an die der Gewalt, während doch für diesen
Fall die Haftung des Verkäufers selbstverständlich ausgeschlossen ist.
lodess zeigen drei andere Urkunden aus der Zeit der Kaiser
Mauritius und Heraklius, dass die Geschäftssprache wenigstens bei
den ägyptischen Gerichten für die Eviction ein für allemal sich
dieser oder analoger Bezeichnungen bediente. Ich meine die Pa-
riser Papyri no. 21, aus dem Jahre 616 n. Chi\, no. 21bU aus dein
Jahre 592 n. Chr* und den Papyrus der Sammlung Jomard, Not.
et Extr. I. c. p. 257, den Brunet wohl mit Recht auch dem Ende
des 6. Jahrhunderts zuweist. In no. 21bU heisst die entsprechende
Stelle Z. 24—27 nach dem Facsimile : Ei âè ovfxßai^ \ o pi) e[fy,
ècyi]xj]0iv *) ï} avq>ioßritr)oi{v*) ti]va yevéo&at negi xovtwv, èrti
x$ fitiâç tovç arroöujHH (sie «=■ anoâofiévovç) xai [t]ovg r^wv
xXrj[Qo]v6fÂOvç xai âiato (= âiaâôxovç) \ xàï âta[xazô]xovç iôioig
fifAWV avaKiüfiaoiv anoOTrjOiv xai anoaoßtv nâvta tîov krcE-
çevaofÀévojv (durchgehends in diesen Papyri für ènelevooiiércov)
'y ccvT in oiréoof4év luv rj kntyvvUvai to | 7içoxeîfi[evo]v jîfiv/ua èv
êmX(p xai nctvta xtI. Ebenso, nur mit geringen, für unsere
Frage unwichtigen Abweichungen heisst es in den anderen beiden
Papyri.
Wir finden hier also die Worte IneXd-üv und àvtinouïo&ai
als Bezeichnung der Handlung derjenigen, welche die ixvlxrjoig,
das ist die wörtliche Uebersetzung von evictio, ausüben. Das Wort
êxvlxrioiç ist von Brunet de Presle in diesen Papyri übersehen
worden, wie überhaupt nicht allzu viel Sorgfalt auf die Transscri-
ption derselben verwendet worden ist. Deutlich ausgeschrieben steht
das Wort nur im Pap. Jomard l. 7 , wo an Stelle des ... pfy
ix[. . . .]xrjotv von Brunet zu lesen ist : [El âè avfißal]rt, d fit} eïr],
ix>lxr)oiv. Ebenso ist jetzt zu lesen und zu ergänzen im Pap.
1) Die Schwierigkeit würde sich lösen, wenn man das zqoth? xik. zu
ßfßatuloH ziehen würde. Doch halte ich dies nicht für thonlich, da derartige
verallgemeinernde Ausdrücke mei9t am Schlosse stehen, nicht am Anfang,
und vorhergehende schwächere Worte aufnehmen und erweitern. Vgl. die
Stellung des âtotxeîv *>» &v aiçijit tqoiiov auf I. 21, des xai Saoy &r cfi«-
<piQ$ 1. 26. Das rprfrrqj xrA. scheint mir das rc wieder aufzunehmen.
2) Br. liest nichts am Anfang der Zeile vor xrjoir.
3) Br. äucptoßtjtqaty.
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PAPYRUSURKUNDE ÜBER EINEN SCL A VENKAUF 427
Par. 21 1. 45 (hier ergänzt Br. [âiaâ]Urjaty) und no. 21bla 1. 25
(hier vermulhel Br. [aât]xtjoi>). l) — Dass aber die Beziehung der
beiden Verba auf ein vorhergehendes ixvixtjoig gar nicht nOthig
ist, um ihnen den beschränkten juristischen Sinn von emneere zu
geben, zeigt z. B. Pap. 21 1. 42, wo, noch bevor das Wort kxvi-
xrjOig gefallen ist, von dem èfteQevaôfievoç und ayrin:oirja6^eyog
als den Eviocirenden die Rede ist. Aeholich no. 21bis 1. 23. —
Somit dürfen wir sie, wo sie verbunden auftreten, als technische
Bezeichnung der Eviction betrachten. Unser èrtt(péçeo&ai ist aber
offenbar ein Synonymum, nur mit etwas stärkerer Bedeutung, von
irtêX&eïv.
Erwähnen möchte ich noch, dass schon, bevor romisches Recht
in Aegypten galt, zur Ptolemäerzeit , in der Gerichtssprache des
Landes die Worte èneX&eïv und avunoieio&ai uns in Verbin-
dung mit einander entgegentreten, um eine Entziehung des Eigen-
thums auszudrücken, hier aber, wie es scheint, nicht eine auf
Rechtsansprüche gegründete, sondern eine gewaltthälige. So heisst
es im Pap. Par. 13 (wohl aus der Zeit des Philometor, nach Brunei)
1. 19: €7ieX&ôvTeç .... Ini %a xataXeleifÂ^éva vnâçxoyta xai
àyjmoir.aâf.nvoi xçcttovoiv Es scheint also, als ob der
früher ganz allgemein gehaltene Ausdruck bei Einführung des rö-
mischen Rechts auf die Bedeutung evincere beschrankt worden sei.
Die oben angeführte Formel für die Entwehrungshaftung in
den ägyptischen Papyri zeigt weiter, dass auch dort, wie in unserer
Urkunde, dem Verkäufer die Wahl gelassen wird, entweder auf
seine eigenen Kosten die Evincirenden vou ihrer Thätigkeit abzu-
bringen oder den gesetzlich vorgeschriebenen Schadenersatz zu
leisten. Durch das iâioiç àvalwfiaaiv ànoatt]oiv xaï anoaoßly,
das offenbar unserem %oïg lâiotg avaliüfiaoiv ßeßaaöoei ent-
spricht, erhalten wir zugleich einen greifbareren Inhalt für das
unbestimmte und weite ßeßaiioaei. Mit beidem ist also, wie Prof.
Mommsen mir bemerkt, die Defension von Seiten der Litisdenun-
tiaten gemeint, welche, wenn sie in genügender Weise geleistet
wird, einerlei ob der eintretende Verkäufer den Evincirenden ab-
wehrt oder ihn befriedigt, die Pflicht zur Schadensleistung aus-
schliesst. Dass die Kosten der Defension den Defendenten treffen,
ist folgerichtig, wird aber in unseren Rechtsquellen wohl nirgends
geradezu gesagt.
1) K. Wessely liest ytxtiw.
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428
WILCKEN
Wenn der Käufer entschädigt werden muss, so ist ihm, wie
schon oben bemerkt, das ganze Interesse zn leisten, das er daran
hat, dass die Eviction nicht stattgefunden habe. So sagt Paulus
(Dig. XXI 2, 70): Evicta re ex empto actio non ad pretium dum-
taxai recipiendum, sed ad id, quod interest, competit, und ein Re-
script Diocletians (Cod. 8, 44, 23) : auctoris heredtbus adsistere ne-
gotio denuntia: quos (so ist statt quod mit Mommsen zu lesen), sivt
praesentibus his fundus, quem emisti, fuerit evictus sive absent ibus,
postea quanti tua interest rem evictam non esse teneri, non quan-
tum pretii nomine dedisti publice notum est. Der Begriff des Ge-
sammtinteresses ist durch ßlctßog und oaov av ôiaqpéor} [«* $H<m-
tum interest] ausgedrückt.
1. 27 — 33. An die Haftung für die Eviction schliesst sich die
Haftung für eventuelle Mangel, bei der wir aber Abweichungen
vom gemeinen Recht finden, liebereinstimmend mit den Verord-
nungen der Rechtsquellen Dig. XXI 1 ist hier die Scheidung der
Mängel in corporis vitia (Epilepsie, alte Schäden1) und heimliche
Leiden) und animi vitia, zu denen ja nach Dig. /. c. 4 § 3 das
fugitivum esse gerechnet wird. Dass, wenn der Verkäufer für einen
Mangel aufzukommen hat, er angehalten werden kann entweder
zur 'Verbürgung' (ßißeuwoovoiv) oder zur Erstattung des Werthes
nebst Schaden und Interesse, kann rechtlich und, man darf hinzu-
setzen, logisch nichts anderes bezeichnen als den bekannten Gegen-
satz der actio redhibitoria auf Rescission des Contracts und der
actio quanti minoris auf Abminderung des Preises; aber es muss
eingeräumt werden, dass die Worte nach beiden Seiten hin wenig
passen, und das ßeßaiovv hier noch mehr als oben einer festen
Interpretation sich entzieht. Es scheint fast, als ob die Fassung
der Haftung für Mängel zur Bequemlichkeit des Schreibers, aber
zu Ungunsten der Klarheit beeinflusst worden sei durch den vor-
hergehenden Ausdruck für die Entwehrungshaftung. Denn beide
erscheinen, so verschieden sie inhaltlich sein müssen, abgesehen
von dem nur einmaligen toïç iâioiç ctvaXiofiaoiv und fiaçcr^Qr,fAat
in genau derselben Formel. Der Schreiber selbst hat das Ana-
1) Man renntest die Haftung för das noxa tolutum esse; aber das civos
naUov (vgl. Dig. XXI 1,4,6: non omnem morbum dare locum redhibition^
ut puta .... mediocre ulcus) kann weder sprachlich darauf bezogen werden
noch nach der Stellung zwischen den beiden sicherlich körperlichen Leiden.
Im ädilicischen Edict wird es hinter dem fugitivuin esse erwähnt
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PAPYRUSURKUNDE ÜBER EINEN SCLAVENKAUF 429
loge der beiden Formulirongen noch besonders hervorgehoben
durch ofioitoq. Dass in Folge einer von dem Verkäufer in dieser
Hinsicht gemachten Zusage das volle Interesse gefordert wird, ent-
spricht den allgemeinen Bestimmungen (Dig. XIX 1, 13, 3. XX 1,
17, 20. 52). Darin aber entfernt sich die Urkunde von dem ge-
meinen Recht, dass die Haftpflicht des Verkäufers je nach der Be-
schaffenheit der Mängel auf sechs resp. zwölf Monate befristet ist.
Diese Fristbestimmung erinnert wohl an die bekannten Ver-
jährungsfristen der eben erwähnten fldilicischen Klagen, derjenigen
auf Rücknahme (actio redhibitoria) in sechs Monaten und der auf
Preisminderung (actio aestimatoria oder quanti mmoris) in einein
Jahre. Dort aber ist die Verjährungsfrist der Klagen eine ver-
schiedene, je nachdem der Käufer die eine oder die andere wählt;
hier richtet sich die Verjährungsfrist der Haftung des Verkäufers
nach der Beschaffenheit der erscheinenden Mängel. ') Etwas Aehn-
liches findet in unsern Quellen sich nicht. ' .Auch das von Bruns
und Sachau herausgegebene syrisch- römische Rechtsbuch, das für
eine in Askalon ausgestellte Urkunde vor allem in Betracht zu
kommen hat, und das in der That in Betreff der redhibitoria bei
dem Sclavenkauf (die von den ädiliciscben Klagen allein erwähnt
wird) manches Eigenthümliche bietet (§ 39 und 113 des Gesetz-
buchs und dazu Bruns S. 206 f.), lässt diese Klage sowohl bei dem
fugitivus wie bei dem morbosus ohne Unterschied in sechs Mo-
naten zu. Es muss dahingestellt bleiben, ob die allgemeine Regel
in dieser Zeit und in dieser Provinz sich gewohnheitsrechtlieh
verschoben hatte oder ob unsere Contrahenten, was sie allerdings
konnten, durch besondern Vertrag die Gewähr der Mängel in be-
wusster Abweichung von der geltenden Regel normirten.
1. 33 — Schluss. Es wird hier stipulirt, dass der Verkäufer
im Falle der Nichtbefriedigung der vorher definirten eventuellen
Forderungen des Käufers diesem mit dem ganzen Vermögen ver-
pfändet sein soll. Nach römischem Recht umfasst die Universal-
verpfändung bekanntlich nicht nur die zur Zeit der Verpfändung
im Vermögen befindlichen Dinge, sondern auch die später erwor-
benen ; vgl. Dig. XX 1 , 1 or. : Convent io generalis in pignor&-. dando
j
1) Nach der früher angenommenen, jetzt aber beseitigten Theorie, dass
wegen der Haoptmängel redhibitorisch , wegen der anderen ästimalorisch ge-
klagt werden müsse, würde die Verjährung der Klage sich nach der Be-
schaffenheit der Mängel gerichtet haben.
430
WILCKEN
bonorum vel postea quaesUorum recepta est; und daselbst 1. 15 § 1 :
bona teneantur débitons, quae nunc habet et quae postea ad-
quisierit, perinde atque si specialiter hae res fuerint obligator Letz-
terem entspricht genau unsere 1. 35: dtvte vvv ï^et xai ojv av
fiezà tavia tnixtifi^ [t]e èv rravxi eïôi xai yivi ovttoç waeï
ïxaa[to]v ccvt<Zv xùt* elêoç xai xarà yévoç xai ovopaoti l[rtoY
â-i^xr^ç] èvexvçov ie 6ixai(p [vnoxeixat). — Eine ähnliche, wenn
auch nicht ganz so genaue Bezeichnung der Generalhypothek finde
ich auf einem noch unedirten Fragment der Berliner Papyrus-
sammlung: vnoxeiUévtav oot eiç tovzo nàvxiav y /naiv xwv vrraç-
xovxwv xai vjMtQ^övtwv iâtxwç xai ysvtxtàç. Ferner in der von
Prof. Härtel publicirten Urkunde aus dem Jahre 487 n. Chr. (Wien.
Stud. V 1883) 1. 13: vnoxeiftévwv . . . eiç xovxo n[à\vtùtv pov
xuiv vrtaçxàvtcûv xai v rraçj;6vt<ov [siâixwç xai y]ivtx(Dç lv£%v-
çov Xôytp xai vtto^ijxijç ôixaiip xa&ântQ kx âîxrjç. Ferner auf
einem gleichfalls von Härtel publicirten Wiener Fragment (I.e. p.30):
VTtâçxoyja xai imàçÇovra lôixîoç xai yevixioç Xôyy kvexvQOv
xai vftt&tqxrjÇ ôixaiqt xa&ântQ lx dixyç. 'Eîâoç und yévoç,
bemerkt mir Prof. Mommsen, 'bezeichnet den Gegensatz von spe-
'cies und genus ; wenn dieser bei der General Verpfandung besonders
'hervorgehoben wird, so ist dies wohl geschehen, um auszudrücken,
'dass dieselbe - auch die zur Zeit der Geltendmachung des Rechts
'im Besitz des Schuldners befindlichen fungiblen Gegenstände, zum
»'Beispiel das haare Geld umfasst, was zwar rechtlich selbstver-
ständlich ist (Dig. XX 1, 34, 2), aber wohl dem Laien nicht selbst-
verständlich dünken mochte.'
Für den Ausdruck nçàÇiç an Stelle des gewohnlichen üa-
nçàÇiç führe ich als Analogon an: Leemanns Pap. Graeci musei
Lugduno-Batavi p. 77 1. 25 xai y Ttçà^iç eotw . ... ix re aviov
neTtifiOv&ov xai [tJwv . . . xxl. Ferner C. 1. Gr. HI 4957 I. 16.
Der folgende, nur trümmerhaft erhaltene Satz [wate] i§ov-
otav fyet* toy rrçiâ^evov scheint noch weitere Bestimmungen
Ober die Rechte des Käufers auf das verpfändete Vermögen ent-
halten zu haben. .
Schliesslich wird, wenn wir der Analogie der oben citirten
Pariser Papyri folgen, die Stipulationsformel gefolgt sein: xai ine-
çioiij&ùç lofAnXôy^aev (vgl. über diese Formel Z. v. Lingenthal,
Gesch. des griech. - röin. Rechts S. 270), darauf die eigenhändige
Unterschrift der Contrahenten, sowie 4er Zeugen.
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I each ten s wert h ist, das» der Schreiber die Selides, aus denen
der Papyrus zusammengesetzt ist, — vier sind erhalten, eine fünfte
irscheinlich unten — abweichend vom gewöhnlichen Brauch
beschrieben hat, dass er nicht die einheitliche Schmalseite,
die durch das Zusammenkleben der Selides entstandene
Langseite zur Höhe genommen, also nach unten hin über die
Seiidesränder hinweggeschrieben hat.
E Berlin. ULRICH VVILCKEN.
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1^
Digitized bÜB.^
LELMRUTHEN.
Zu dem von Atheoaeus IV 1 33 b erhaltenen Fragment aus
Aristophanes Anagyros (Dind. fr. 146, Kock fr. 5 t):
rtçbç $eîÛY, ïçafiai révriyct (payeîr
xai xsQXùinT)*, ÔTjQwoanévr)
xaXâ/nq) lento)
macht Kock die Bemerkung: 'ridiculum est cicadas calamo, t. e.
sagitta venari. scribendum videtur nXoxctvq) Xertvqi. reticulis
enim talia animalcula capiuntur'. Für die letztere Behauptung ist
er den Beweis schuldig geblieben, gedacht hat er wohl an unsere
Schmetterlingsnetze und an die Erklärung, welche Fritzsche von
der axQiôo&rjQct Theoer. I 52 giebt. Dass aber seine Conjectur
unnöthig und das Uberlieferte xaXâfi^ ganz richtig ist, geht aus
zwei Epigrammen der Anthologie hervor, welche beide denselben
Gedanken behandeln, dass ein Vogelsteller, weil er statt der Vogel
einen tHti% gefangen hat, zur Strafe im Vogelfang keinen Erfolg
mehr hat. Da heisst es bei Bianor Anth. Pal. IX 273 dovva-
x devra Kçluav avvd-elç ôôXov eîXev aoiâôv rjéçoç, und bei
Apoltonides oder Philippos ibid. IX 264 âaaQxa ywr' èôovva-
xevaato.
Aus diesen Epigrammen erhellt, dass unter dem xâXafxoç
Xentôç des Aristophanes nicht ein Pfeil zu verstehen ist (das wäre
freilich ridiculum), sondern eine Leim ru the. Für dies Werkzeug
des Vogelstellers sind die Worte xâlapoç ôévaj; arundo die
technischen Ausdrücke. Vgl. z. B. xaXapoi IÇevtai Anth. Pal. VI
152. xôv re 7tetr]vûv àyçevjctv iÇqi fivâaXéav ôôvaxa ibid. VI
109. IÇocpoçijaç âôvaxaç ibid. IX 209. ôôvaÇiv iÇocpôçoiotY Opp.
Hal. I 32. Daher der Vogelsteller ôovaxevç genannt wird Opp.
Cyn. I 73. Der Fang mit der Leimruthe war eine der gebräuch-
lichsten Arten des Vogelfangs, sodass hiervon gerade der technische
Name des Gewerbes abgeleitet ist, iÇevjijç, it-evTixrj etc.
Dieser Fang wurde aber in wesentlich anderer Weise betrie-
ben als heutzutage, was wenig bekannt zu sein scheint und daher
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LEIMRUTHEN
433
des Näheren dargelegt zu werden verdient. Bei uns sind jetzt zwei
Arten des Fangeft mit Leimrulhen Üblich. Die einfachere und in
der Thal sehr primitive besteht darin, dass man Getreidehalme, an
denen noch die volle Aehre sitzt, mit Leim bestreicht und einfach
auf den Boden legt. Indem der Vogel sich bemüht,, die Körner
herauszupicken, kommt er unwillkürlich mit dem geleimten Halm
10 Berührung, der Leim haftet an den Federn und lähmt die Flug«
kraft. Raffinirter ist die andere Art des Fanges: Man steckt eine
Stange, an deren oberem Ende geleimte Ruthen wie Aeste be-
festigt sind , an einem freien Orte in die Erde und lockt durch
Lockvogel, die in verdeckten Bauern sitzen, die freien Vögel herbei,
die sich dann in Ermangelung von Bäumen und Sträuchen in . der
Mähe auf die geleimten Ruthen setzen und so gefangen werden.
Diese Art des Fanges ist sehr alt ; sie wurde bei uns. schon im
Nittelalter geübt, und wir finden eine sehr niedliche poetische
Schilderung des vergeblich gegen die Leimruthe ankämpfenden und
sieb dadurch immer mehr fesselnden Vogels z. B. bei Gotfrid
». Strassbiurg, Tristan 843 ff. Auch dem Alterthum war diese Fang-
art nicht fremd* wie zu ersehen ist aus Eutecn. Paraphr. in Op-
pian. de aueup. III 2. 4. 17 und Anth. Pal. XII. Gewöhnlicher
war aber, wie es scheint, eine andere, viel kunstvollere Art des
Fanges, bei welcher der Vogelsteller in ganz anderer Weise activ
tnäüg war, indem es darauf ankam, den Vogel, der auf den Ruf
der Lockpfeife in die Nähe herangekommen war, mit einer aus
Rohr hergestellten, beweglichen, vorschnellbaren Maschinerie (etwa
nach Art der Schnippscheeren unserer Kinder), deren, Enden mit
Vogelleim bestrichen waren, entweder sofort zu fangen oder doch
so zu berühren, dass ihm das Fliegen unmöglich wurde. .Daher
die Bezeichnung ifyßölog Man. 4, 243. l&ßolelv Anth. Pal.
IX 273. xaXafio % v ft o q . i&vtr}$ . Aâxwvçç. Hesych, t.,.,
Die zahlreichsten und anschaulichsten Belege für diese Art
des Fanges finden sich bei lateinischen Schriftstellern. Plautus
Baceb. 1, 1, 51 : viscus merus vostra est blanéUia ..... perii,
harundo alas verberat. Petron. saL 109: per antennamcon-
sederant pelayiae volucres, quas text is harundinibus peritus
trtifeoc tet ig it: Mae viscatis . illigatae viminibus deferebantur ad
mannt. 'Val. Flacc. VI 260 (T.: qualm poptdeae fidentem nexibut
vmbrae si qnis.avem summi dedueot ab afre rami,, ante mann {atita
eni plurima crevit harundo — ilia Mis viscoque super con-
434
ZACHER
repta sequaci implorât ramos atque mrita conatat alas, Sil. Pun.
VII 674: tir gui viscata populatur karundine lucos, dum nemoiis
celsi procera cacumina sensim substructa certat tacitus contingere
meta, sublimem ealamo seqnitur crescente volucrem.
Martial. IX 54: Si mihi .... aut crescente levis traheretnr
arundine praeda pinguis et implicitas virga teuer et aves.
Oers. XIV 218: non tantum calamis sed cantn fallt tur ales, eallida
dum tacita er e seit arundo mann.
Aus der griechischen Litteratur ist namentlich zu erwähnen
das zweite Idyll Bions, wo der Knabe den auf einem Baum sitzen-
den Eros, in der Meinung, es sei ein grosser Vogel, fangen
will, v. 5:
ttàg xaXa^cog äfta nay xaç kn* aXXâXoioi avvÔTttwv
ta xai to tov "Eotaza peiàlfievov àfxyeôôxeve.
Ferner erklart sich so Theokrit V 96 : dwow tç naoxHvtp avtlxa
yâooav, èx tag aoxev&üt xa&eXwv %r)v*l yào èqploâei. 'Ich
werde ihr gleich die Taube vom Wachholderbusch herunterholen
(mit der Leimruthe nämlich) die dort ihren Standort hat.' An eine
brütende Taube (wie es Meineke versteht) ist also nicht zu denken.
Endlich scheint auf diese Weise zu erklären ein Ausdruck in
dem Epigramm des Leonidas A nth. PaL VI 296:
* j4oT£fÂ<ptj fcodctyçtjv xai ôovvaxaç avtvxtrjçaç
xai Xiva xai yvçbv tovto XayuoßöXov,
ioâôxTjv, xai tovrov hrc bqtvyi texQavd-évxa
• 1 avXov, xai nXcottov evnXsxkg afxqyißoXov
'Eofieifl Ziooirtnog, ènei naçevrjÇato to nXivv
rjßqg, èx ytjQütg ô' àâçavlrj ôéôerai.
An dem nur hier Uberlieferten Worte avtvxtijçaç hat man
von jeher Anstoss genommen und es auf verschiedene Weise zu
emendiren versucht, je nach der Bedeutung die man diesen âov-
vaxeg beilegte. Als Pfeile fassten sie auf Salmasius und Brunck,
und lasen al&vxtTjyag ; Reiske conjicirte àv&exxrjçag, was Meineke
aufnahm, mit der Bemerkung: quod aptissimum est epitheton arun-
dinum captas avieulas firmüer amplecientium , p. 115. Eine ähn-
liche Bedeutung setzt voraus Bernhardys Conjeclur afiTtvxttjeag-
Wieder anders Lobeck Path. prol. p. 296, dem Dübner beistimmt:
'scribendnm est ctvdixttjçeç t. e. tendiculae; avdixzrjg elâog fta-
yidog. Et. M.' Was der Dichter sich gedacht hat , muss hervor-
gehen einmal aus dem Inhalt und Gedankengang des Epigramms
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LEI.MRITHEN
135
selbst, dann aus dem Sprachgebrauch dieser Art too Epigrammen
überhaupt. Id diesem nun bezeichnet ôôvati in der Regel Leim-
ruthe oder Angel, mitunter auch wohl Pfeil. Der Inhalt unseres
Epigramms selbst aber ist der, dass, wie in einer ganzen Anzahl
Ton Epigrammen dieses Buches drei Brüder, von denen der
eine Jäger, der zweite Vogelsteller, der dritte Fischer ist, ihre
Gerätbe dem Pan weihen, so hier ein Mann alle drei Beschäf-
tigungen vereinigt hat und zu allen dreien gehörige Gerätschaften
dem Hermes weiht. Zur Jagd gehört die ftoôâyçi] , das Xayioo-
ßöXov und die lodoxtj, zum Vogelfang die Lockpfeife, zum Fisch-
fang das n/jottov afnpißoXov. Denn wenn Loheck a. a. 0. be-
hauptet, 7tXu)%(Zv bedeute avium aquaticarutn, so stimmt das weder
mit der Terminologie der Epigramme verwandten Inhalts, welche
mit diesem Worte nur die eigentlichen Wasserthiere, die Fangob-
jecte des Fischers, bezeichnen (vgl. Anlh. Pal. VI 14. 23. 180),
noch mit dem Zusammenhang des Gedichtes, denn vorher schon
waren die Uva als Werkzeug des Jägers und Vogelstellers erwähnt,
und wenn nun noch ausdrücklich nlwuZv ccftyißolov genannt
wird, so wird Niemand an ein besonderes Netz für Schwimmvögel
denken, sondern an das Fischnetz, das eben zur Unterscheidung
von den Netzen des Jägers und Voglers das Epitheton nXtavwv
erhalt. Was ist nun also unter den âovvaxeç àvtvxtrjçeç ver-
standen? Pfeile jedenfalls nicht, denn diese sind schon in der
ioâôxTj enthalten. Somit wird die Conjectur al&vxt^çaç hin-
fällig. Also bleibt die Wahl zwischen Angelrulhe und Leimruthe.
Nun ist die Angelflscherei im Alterthum etwas sehr Untergeordnetes,
dagegen' spielt die Leimruthe in allen Epigrammen, welche sich
mit dem Vogelfang beschäftigen, eine sehr grosse Rolle, und es
wäre geradezu befremdlich, wenn die Vogelstellern iu unserem
Epigramm uur durch die Lockpfeife, nicht aber durch die Leim-
ruthe vertreten wäre. An sie haben wir hier also jedenfalls zu
denken. Daher ist von den erwähnten Conjecturen die Reiskesche
àv$£xzrtçaç entschieden die beste'), wenn es überhaupt der Con-
1) Lobecks Conjectur àyâtxiijçtç kann nur als ein geistreicher Einfall
gelten. Denn wie steh ans Poll. X 156 und dem dort cilirten Verse des
Kallimachus (fr. 233) ergiebt, bezeichnete àvâixtij£ eine Mausefalle, in welcher
die Maus durch das Emporschnappen irgend einer Vorrichtung gefangen wurde.
Da&s dies für den Vogelfang nicht passt, ist klar, auch sieht man nicht recht
ein, was die âovvana dabei zu thun hätten.
436
ZACHEK, LEIMRÜTHEN
jectur bedarf. Denn ebenso gut wie Aeschylus (Sept. 461) âp-
nvvLxriQ sagen konnte statt cr/</rt;£, war es Leonidas erlaubt av-
jvKtïjç aus atftvg zu bilden, wobei die Neubildung durch das
Suffix Hiß die Bedeutuug des Lebendigen, Th&ligen, Handelnden
erhielt. Ableitungen der Art mit Suff. ttjQ aus Nomina sind selten,
aber von guter Prägung : àyQÔzeiqa Eur. El. 168. ao7ztozrtQ Soph.
Ai. 565. Eur. Heracl. 277. Horn. Od. ß 292. joU/ia-
KtriQ Eur. Hei. 1570. t-upior^ Plut. Pomp. 42. rcm^xoar^ç
(jzewriHOVTijQ) Tliuc. 5, 6.6 und öfter bei Xen., tevxrjatrjQ Aescb.
Pers. 902. Da o»wÇ in der späteren griechischen Dichtung ein
häufig gebrauchter Ausdruck ist für alles Umfassende, Runde, so
konnte Leonidas ganz wohl ôovvaxsç avzvxvï Qtq sagen von den
Leimruthen, welche den Vogel umklammern und wie eine ävrv^
umgeben.
Auch bildlich findet sich diese Art des Vogelfanges darge-
stellt, doch freilich ohne eine genügende Anschauung zu geben,
auf zwei geschnittenen Steinen der Stoschischen Sammlung II
u. 832. 833 und einem ähnlichen bei Gorlaeus Dactyl, t. U n. 480
ed. Gron. (wiederabgedruckt bei Drakenborch, Sil. Pun. Vil 674).
Wir sehen auf ihnen eiuen Baum, auf dem ein Vogel sitzt, darunter
steht Amor, mit einer Ruthe nach dem Vogel langend.
Wie die Vögel, so wurden nun offenbar auch Heuschrecken
und Gicaden mit Leiraruthen von den Bäumen herabgeholt, um
zur Speise zu dienen.1) Vielleicht dürfen wir Eros in dieser Be-
schäftigung erkennen auf einer Gemme (Stosch II 879), welche den
vorher beschriebenen genau entspricht, nur dass statt des Vogels
ein geflügeltes Insekt auf dem Baume sitz*. Eben wegen dieser
Uebereinstimmiiug mit den vorher erwähnten Steinen erscheint es
natürlicher, hier einen Amor zu sehen » der in Nachahmung des
täglichen Lebens eine Gicade mit der Leimruthe fangen will, als
mit Jahn Arch. Beitr. S. 143 das Insekt als einen Schmetterling
und die ganze Darstellung als zum Kreise der Psychesage gehörig
aufzufassen.
1) Vgl. auch Anth. Pal. IX 373, wo der terril sich beklagt, dass er von
den Hirten aratâtr äyQg zur Speise gefangen werde; sie möchten sich doch
lieber an Staare, Drosseln und dergl. halten. Für das Verspeisen von Heu-
schrecken giebt reichliche Belege Bochart im Hierozoicon P. IÏ. L. IV p. 490 ff.
Breslau. K. ZACHEK.
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LINGONISCHE LEGIONSZIEGEL.
Zu den merkwürdigsten InschrifteDfunden letzter Zeit gehören
die Legionsziegel voo Mirebeau-sur-Bèze , einer Ortschaft 22 Kil.
— 15 röm. Milien nordöstlich von Dijon, deren alter Name meines
Wissens unbekannt ist1). Sie liegt im Gebiet der Lingonen in
der Provinz Obergermanien, hart an der Grenze der Lugdunensis,
wahrscheinlich an einer vom Genfer See her nach Langres (Ande-
tnantunnum Lingonum) führenden9) und hier in die grosse Haupt-
strasse von Lyon nach Metz und Trier einmündenden Heerstrasse.
Nach den eingehenden und zuverlässigen Mittheilungen des Herrn
Robert Mowat*), dem wir alle dafür Dank schulden, dass er das
durch Hrn. F. Vallentins Tod verwaiste Pariser Bulletin épigra-
phigue fortzuführen übernommen hat, sind theils 1 KU. östlich von
_____
1) Dijon selbst, das alte Ditto (Orelli 4083) liegt su weit ab. — Auf
meine Frage, wann und in welcher Weise Mirebeau zuerst in der mittel-
alterlichen Ueberlieferung begegne, theilt Hr. Dr. Krusch mir mit, dass das-
selbe in loannes Chronicon Bernense (gedruckt in den Documents pour
thistoirc de Bourgogne) zuerst nnter dem J. 1031 fp. 316) als ein festes
Castell Miribellum und nachher öfter (p. 372. 394. 395. 413; Miribel p. 470)
vorkomme. Weitere Notizen über die Stadt und sie betreffende jüngere Ur-
kunden finden sich bei Garnier chartes des •communes en Bourgogne 1 p. 580.
2) Unsere schriftliche Ueberlieferung kennt nur zwei vom Süden her auf
Langres führende Strassen, die grosse von Lyon über Châlon nach Langres,
welche dann weiter nach Metz und Trier führt, und eine von Besançon nach
Langres laufende. Beide sind allem Anschein nach direct geführt, die erste
über die Station Filena, welche nach Thil-Ie-Cbalet zu fallen acheint, die
zweite über Varcia, welches gewöhnlich nach Larrét gesetzt wird. Mirebeau
liegt in der Mitte zwischen beiden Routen, ebenso wie Sacquenay, wo sich
ein Meilenstein des Claudius mit der Aufschrift: And{emantunnum) m.p. XXIf
(Renier itinéraires Romains de la Gaule, Paris 1850, p. 65) gefunden hat.
Sacquenay ist ein an der Nordgrenze des Departements Côte d'or, in der
MiUe zwischen Selongey und Champlitte, genau in der angegebenen Ent-
fernung von Langres gelegenes Dörfchen. Wahrscheinlich lief, wie auch
Mowat annimmt, eine dritte Strasse von Langres nach Nyon und Genf, und
lagen Sacquenay und Mirebeau an dieser.
3) Btäl. épigraphique 3 (1883) p. 221-232. 303-307 ; 4 (1884) p. 22—26.
65—68.
Hermai XIX. 29
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436
MOMMSEN
Mi rebeau, tbeils 2 Kil. davon bei Bézouotle nicht blos ausgedehnte
Ueberreste römischer Baulichkeiten, darunter namentlich ein 80
Meter langer, in den Fels gehauener Aquäduct und mehrere In-
schriftsteine, unter diesen die Grabschrift eines Veteranen der
8. augustischen Legion zum Vorschein gekommen, sondern auch
ungemein zahlreiche Dachziegel mit Legionsnamen — nur solche,
nicht die gewohnlichen Mauerziegel haben sich mit Aufschrift in
diesen Ruinen gefunden. Die meisten derselben sind einfach be-
zeichnet :
LEG • Vm • AVG
andere ebenfalls häufig begegnende mit:
LEG • Vm • AVG ■ L • APPIO • LEG
welche in gleicher Weise auch in Néris (Allier), den alten Aquae Neri
im Gebiet der Bituriges Cubi in Aquitanien, zum Vorschein gekom-
men sind. Wohl mit Recht sind diese auf den kaiserlichen Statt-
halter von Panuonien L. Norbanus Appius Maximus bezogen wor-
den, welcher im J. 88 den Militäraufstand in Obergermanien unter
L. Antonius Saturninus niederwarf und, wie es nach diesen Ziegeln
scheint, dafür an dessen Stelle gesetzt ward. ') Wie es sich erklärt,
dass seine Truppen bis nach Aquitanien hin in Function traten,
muss dahin gestellt bleiben ; möglich ist es, dass ihm zur Ordnung
der durch die Insurrection zerrütteten Verhältnisse ausser Ober-
germanien auch die drei Gallien und vielleicht sogar die Narbo-
nensis') unterstellt worden sind. Den im Allgemeinen statthaften
Schluss, dass die Ziegel einer Legion für die Grenzen der Provinz
beweisen, in der dièse Legion stand, wird man also in diesem Fall
nicht unbedingt zulassen dürfen. Iudess kann die Zugehörigkeit
des Castells zur Provinz Obergermanien, auch wenn von unseren
Ziegeln abgesehen wird, aus andern Gründen nicht in Zweifel ge-
zogen werden.
Aber weit bemerkenswerther sind die ebenfalls in Mirebeau
gefundenen Ziegel, welche von combinirten Détachements mehrerer
1) Mowat a. a. 0. 3, 224.
2) Auch bei Viviers im Gebiet der Helvier, also in der Narbonensis,
haben sich Ziegel mit dem Stempel leg. Fill Aug. gefanden (Mowat a. a. 0.
3, 303). Vielleicht rühren auch diese von Soldaten des Appius her.
3) In dem einen Exemplar (3, 227) war nur die erste Zeile (bis anf den
letzten Buchstaben) lesbar; dem zweiten fehlte der im Text abgesonderte
Anfang, dem dritten der ebenfalls im Text abgesonderte Schluss.
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LINGÜMSCHE LEGIONSZIEGEL 439
Legionen angefertigt sind. Es sind deren bis jetzt vier bekannt,
von denen allerdings nur ein Stempel vollständig vorliegt.
I.3) Gute Schrift:
V EXIL- LEGI' ONYM
• vni • xi • xjiin • xxi
T
2. Gute Schrift:
YEXIL • LEGION}«™
vffi-xï- xim-xjx»
3. Schlechte Schrift:
VEXILL
GIONYi
m
ÏÏVUt?
4. Schlechte Schrift:
VEXIL LEOoM|«m
» aVG • vn|i?
Es liegt auf der Hand, dass die hier genannten Détachements, in-
sonderheit die auf dem ersten Ziegel auftretenden, keineswegs in
regelmässiger Weise aus dem obergermanischen Heere gebildet
worden sind; schon die Fünfzahl erweist mit zwingender Noth-
wendigkeit, dass eine ausserordentliche Truppenconcentrirung für
diese Baumannschaft die Grundlage gebildet hat, und mit Recht
hat bereits Herr Mowat die Veranlassung dazu in der gallisch-
germanischen Empörung der J. 69 und 70 gesucht. Bekanntlich
unterwarfen sich, als die Nachricht von Vitellius Katastrophe nach
Gallien gelangte, sammtliche am mittleren und unteren Rhein stehen-
den Legionen, die vier des niedergermanischen Heeres (I. V. XV.
XVI.) und zwei (IV. XXII.) der drei des obergermanischen, der
neuen römisch -gallischen Reichsgewalt, wie sie Julius Tutor von
Trier und Julius Sabinus von Langres mit Hülfe der Bataver des
Civilis aufzurichten gedachten. Darauf hin sandte die Regierung
Vespasians unter Q. Petillius Cerialis vier oder fünf Legionen aus
Italien, die 2. adiutrix, die 8., U., 21. und wahrscheinlich die 13.,
welche durch die drei nordwestlichen Alpenpässe, den poeninischen,
den graischen und den cottischen einrückten1), und rief ausserdem
i"
1) Wenn es nachher (A. 4, 70) heisst, dass die 21. Legion von Vindonissa
zu dem Angriffsheer gestossen sei, so ist damit wohl gemeint, dass der aus
Italien kommende Theil dieser Legion, eigentlich nar ein starkes Détachement,
29*
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440
MOMMSEiN
aus Britannien die 14., aus Spanien die 1. und 6. Legion heran ').
Augenscheinlich ist es diese Offensivannee gewesen, welche in
der Nähe von Dijon diejenigen Bauten hat ausführen lassen, für
welche unsere Ziegel gedient haben: denn keine der abgefallenen
Legionen ist genannt, wohl aber kehren unter den acht oben ge-
nannten die fünf der ersten Ziegelinschrift sämmtlich wieder. Dass
die übrigen fehlen, bedarf der Rechtfertigung nicht, da ja nicht
nothwendig jede der vereinigten Legionen bei diesem Bau sich zu
betheiligen brauchte; wie denn auf dem zweiten Ziegel wahr-
scheinlich von den fünf des ersten nur vier gestanden haben. Auch
die Localität stimmt dazu wohl, da die von Italien und Spanien
anlangenden Truppen sie nothwendig berühren mussten und auch
die aus Britannien eintreffende Legion füglich veranlasst werden
konnte eine Anzahl ihrer Mannschaften am gleichen Ort zu ver-
wenden. Welchem Zweck die Bauten gedient haben, zu welchen
jene fünf Legionen Mannschaften abcommandirt hatten, ist weniger
sicher. Nach der Darstellung bei Tacitus, der alle innere Wahr-
scheinlichkeit zur Seite steht, müssen bei dem Einrücken des Ce-
rialis die Lingonen sich unterworfen haben, ohne wesentlichen
Widerstand zu leisten1); auch die Ziegel sehen keineswegs danach
über den grossen Bernhard nach Windisch marschirte, hier den zurückgeblie-
benen Theil der Mannschaften an sich zog und von da auf dem Kriegsschau-
platz erschien.
1) Tacitus hist. 4, 68: legiones victricet octava undecima tertia dé-
cima [?} (die Hdschr. tarn. xj. ünj'.)t Vitellianarum unaetvicensima , e re-
cens conscriptis secunda Pominis Cottianisque Alpibus, pars monte Graio
traducuntur; quarta décima legio e Britannia, sexta ac prima ex Hispania
accitae. Für prima pflegt décima geschrieben zu werden, wegen h. 5, 19:
Cerialis exercitum décima ex Hispania legio supplevit; aber diese kann
füglich erst spfiler Marschbefehl erhalten haben und in der That stand in
Spanien damals die / adiutrix (Tacitus A. 3, 44). Wie die Corruptel nach
victrices zu heilen sei, ist unsicher. Die legiones victrices der zweiten Schlacht
bei Betriacum sind sechs, die 3. Gallica, beide 7., die 8., 11. (vgl. 3, 50) und
13.; dass die dritte und die siebente dps Galba nicht nach Germanien gingen,
steht ebenso fest, wie dass die 8. und die 11. unter den dort einrückenden
Truppen sich befanden; wenn hier drei Legionen genannt waren, wie es
scheint, so dürfte zu diesen die 13. hinzukommen.
2) Schon vor dem Eintreffen des Cerialis wurde der Einfall der Lingonen
in das Gebiet der Sequaner von diesen erfolgreich abgewiesen (Tacitus A. 4, 67).
Nachher streitet wohl noch eine Anzahl ihrer Mannschaften neben den Tre-
verern in den Kämpfen am Rhein (a. a. 0. Tac. A. 4, 73. 77), aber ihr Gebiet
ist in der Gewalt der Römer (a. a. 0. 4, 76).
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L1NG0NISCHE LEGIONSZIEGEL 441
aus, als waren sie bei Gelegenheit einer längeren Belagerung
entstanden. Viel wahrscheinlicher ist es, dass die vorrückenden
Truppen eine Reserve- und Depotstellung bei Dijon einrichteten
und dass die Ziegel, wenigstens die Stempel 1 und 2, diesen
Zwecken gedient haben.
Von den beiden anderen Stempeln ist zur Zeit weder die Lesung
noch die Erklärung genügend festgestellt; und da ein sicheres
Ergebniss doch nicht zu gewinnen ist, fasse ich darüber mich kurz.
Am nächsten liegt die Annahme, dass auch sie, trotz der Ver-
schiedenheit der Schrift, den anderen ungefähr gleichzeitig sind.
Dies hat in Betreff der VIII Augusta keine Schwierigkeit; und die
auf beiden Stempeln an zweiter Stelle genannte Legion kann kaum
eine andere sein. Die auf dem vierten davor genannte war nach
den Resten und dem Lückenumfang wahrscheinlich die // Augusta;
und danach muss auch die // des dritten Stempels auf diese und
nicht auf die // adiutrix bezogen werden. Die 2. Augusta, eine der
für Vespasian eifrigsten '), stand damals in Britannien ; es ist nicht
überliefert, dass sie an dem germanischen Krieg des J. 70 theilge-
nommeo bat, aber wie zu diesem erst zwei, dann auch die dritte
der spanischen Legionen berufen wurde, kann recht wohl auch
eine zweite britannische nachträglich nach dem Continent geschickt
worden sein.
1) Tacitus A. 3, 44.
Berlin. TU. MOMMSEN.
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fflPPYS VON RHEGION.
Das erste einigermassen kenntliche Geschichtswerk, das die
Westhellcnen hervorgebracht haben , ist das des Anüochos von
Syrakus1), wahrscheinlich kurz vor der attischen Expedition nach
Sicilien erschienen. Zwar zeigen die zuverlässigen Gründungs-
data, welche dem Thukydides zu Gebote standen und nicht ganz
Weniges in der Ueberlieferung, welche wir wesentlich dem Timaios
verdanken, dass in den Städten Italiens eine gleichzeitige chronik-
artige Ueberlieferung seit sehr alter Zeit bestanden hat, aber sie
ist nicht zu eigener schriftstellerischer Darstellung gekommen. Die
Katastrophen von Sybaris und Kroton, die pythagoreische Revolu-
tion, die Kämpfe der Achaeer und Dorer wider Lukaner und Messa-
pier sind Uberhaupt nicht aufgezeichnet worden. Mag das bei den
litteraturlosen Griechenstämmen leicht begreiflich sein, so verwun-
dert man sich um so mehr, dass die Chalkidier, die Stesichoros,
Ibykos, Glaukos, Theagenes, Gorgias hervorgebracht haben, keinen
Mann aufzuweisen haben, der neben Hekalaios, Hellanikos, Hero-
dotos, die zahllosen Chroniken der ionischen Städte und der Inseln,
neben Dionysios und Aristoteles von Euboia träte.') Wohl mögen
1) Da Wölfflins vollkommen grundlose Hypothese, dass Antiochos die
Quelle des Thukydides sei, gegenüber dem Einsprüche, den ich (Kydatheo
121) erhoben habe, mit dem Grunde gestutzt worden ist, dass es kein anderes
benutzbares Buch gegeben hätte, so will ich, von Hippy s jetzt abgesehen,
auf Hellanikos verweisen, der über Sikaner und Sikeler und die Gründung
von Naxos ausführlich berichtet hat (Sleph. Byz. SuctXia. XaXxts), und zwar
in den H era priesterinnen, deren Benutzung durch Thukydides so wie so wahr-
scheinlich ist. Ich halte auch dies nicht für sicher, aber weil eben so gut und
besser Hellanikos als Antiochos Quelle sein kann, leugne ich , dass die Quelle
des Thukydides mit unseren Mitteln zu bestimmen ist. Für die Beurtheilung
der Nachrichten oder die Individualität des Thukydides kommt auf den Na-
men übrigens nichts an.
2) Die Chronik von Kyme, die ein paar Mal citirt wird, ist ein spätes
Product: Maass de Sibyll. 23. Dass gerade van Kyme dem Timaios gute
Nachrichten zu Gebote standen, ist bekannt. Auch die Anwesenheit einer
attischen Flotte unter Diotimos (des Strom bichos Sohn) in Neapel, die Ti-
maios Schol. Lykophr. 732 überliefert, hat er offenbar aus neapolitanischer
Ueberlieferung.
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IIIPPYS VON RHEGI.ON
443
wir darin ein charakteristisches Symptom für die grosse geschicht-
liche Thalsache sehen, dass das lonerthum, das im Osten durch Athen
triumphirt, im Westen gleichzeitig den Samniten und Dorern hat
erliegen müssen; Athen hat den Versuch gemacht, den die Ehre und
^iie Politik gleichermassen gebot, die Stammesgen ossen eu retten
aber der Versuch ist gescheitert und hat das Reich selbst in den
Abgrund gezogen. Indessen ist diese Erwägung geeignet, ein be-
sonderes Interesse auf den chalkidischen Historiker zu lenken,, der
der überkommenen und weitergegebenen Meinung nach schon vor
Herodot gar mehrere historische Werke verfasst bat, Hippys von
Rhegion.
Man pflegt, wie gewöhnlich, von dem Suidasartikel auszu-
gehen; aber den Werth dieser Sorte von Quasiuberlieferung muss
Jedermann, der heute noch Anspruch auf Beachtung erhebt, nach-
gerade schätzen gelernt haben. Der Artikel Jautet : "Invç 'Pijytvoç
lovoQiKOg, yeyovùjç hni rwv Ht.QOw.wv vuaï tcqûtoç iygaipe xàç
2ixeXix.àç nçâÇeiç, aç voveQOv Mvyç ineréfxexo. xxioiv ïtà-
kiaç, SixeXixwv ßißlia e, %QOvi*à èv ßißlioig e, 'AçyoXixôiv y.
ovroç tiqwxoç ïyçaipe naQWÔiav %ai xwUaftßov xat alla. Der
letzte Absatz ist, vermutlich erst durch den Unverstand des Suidas,
hierhergerückt; er geht natürlich Uipponax an. Eine Zeitbestim-
mung, welche das Epochenjahr der Perserkriege nennt, ist keine;
sie besagt nur soviel, dass die Grammatiker die betreffende Person
für älter hielten als die, welche nach den nächsten Epochenjahren,
Thurioi und peloponnesischer Krieg, angesetzt werden. Darin haben
sie sieb, wie Hellanikos am besten zeigt, auf den allgemeinen Ein-
druck verlassen. Wir müssen solche Angabe also etwa mit 'Schrift-
steller des fünften Jahrhunderts' übersetzen. Da Prosaiker dieser
Zeit notorisch weder Titel vor ihre Werke setzten, noch Bucheia-
theilung kannten, so beweist eine Mehrheit von Titeln bei Suidas
und eine Differenz in der Buchzahl durchaus noch keine Vielheit
von Werken, die an sich sehr unwahrscheinlich ist. Selbst von
Charon, dem der Suidasartikel eine ganze Bibliothek zuschreibt,
wird doch ein Besonnener nicht bezweifelu, dass er nur ein anna-
listisches Werk verfasst hat , die wçoi (Geschichte nach lampsa-
i
1) Nur aus dem Staramesgegensatze sind die Beziehungen Athens zum
Westeo zu begreifen. Das lehren die Verträge und lehrt Thnkydidea, na-
mentlich in der Euphemosrede. Der Historiker selbst bat freilieh diese Po-
litik nicht gebilligt, wie sie Periklea wohl auch nicht gebilligt hat.
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444 v. WILAMO WITZ-MÖLLENDORFF
kener Amtsjahren), obwohl Alexandras von Myndos dasselbe als
TIeçaixâ citirt.1) So wird man geneigt sein dem Hippys eine
Chronik der Westheüenen zuzuschreiben ; wobei aber die Bezeich-
nung 'Açyokixâ Bedenken erregt. Allerdings musste eine Ober
viele Städte sich erstreckende Chronik eine allgemeine Zeitrech-
nung einführen, da die Städte verschieden rechneten, und die Hera-
priesterinnen von Argos konnten dafür ganz besonders geeignet
erscheinen, wie ja auch Thukydides diese Datirung angewandt hat:
aber dafür ist die Veröffentlichung der Chronik von Argos Voraus-
setzung, so dass Hippys unmöglich vor Hellanikos geschrieben
haben konnte, also ein Zeitgenosse des Thukydides gewesen seio
mttsste.
i
Versuchen wir, ob die sonstigen Anführungen aus Hippys uns
mehr lehren. Wir finden ihn scheinbar citirt von den älteren
Peripateükern. Pbaioias von Eresos beruft sich bei Plutarch (de
defect, orac. 23) auf Hippys von Rhegion dafür, dass ein gewisser
Petron von Himera ein Buch geschrieben hätte, in welchem die
Existenz von 183 Welten behauptet war, die xcnà otoixelov ein-
ander berührten; was das heissen wolle, sei nicht weiter erklärt.
Von dem Buche, in welchem Phainias hiervon gehandelt hatte, habe
ich mir keine Vorstellung machen können, doch ist die von Plu-
tarch im Interesse seines Dialogs seltsam aufgeputzte ausführliche
Lehre von 183 zu einem gleichseitigen Dreieck geordneten Welten,
die er kurz vorher darlegt, unmöglich davon zu trennen. Dies
ist unweigerlich eine pythagoreische Speculation, und ich vermag
nicht zu glauben, dass auch nur Phainias für sie den rheinischen
Historiker hat nennen wollen, auch wenn er ihn genannt hat.
Vielmehr ist hier die durch die verschiedenen Hypokoristika so
nahe gelegte Verwechselung der Personen anzuerkennen, die sonst
schon oft bemerkt ist ; wir werden sehen, dass der Name Hippys
öfter verdorben als richtig erhalten ist.3) Gemeint war hier der
Pythagoreer Hippasos von Metapont; wird doch auch der samiscbe
1) Athen. IX 394 e. Alexandres stellt dort die mçaixa des Charon den
'/pcfcxa des Daimachos entgegen, und was er mittheüt, ist so recht eine Chro-
niknotiz 'damals kamen in Hellas zuerst weisse Tauben auf.
2) Daas "Innvç das Echte ist, zeigt die Endung selbst. Dieselbe ist später,
z. B. in Delphoi, verbrettet, aber I. G. A. enthält, wenn ich recht gesehen
habe, nur in den Bleiplittcben von Styra solche Namen, Kiavç 170 (gehört
zu Kioafxiç; angedeutet), 2âflcç 334, 'PiXvç 387.
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HIPPYS VON RHEGION
445
Physiologe Hippon mehrfach mit dem Rheginer Hippys verwechselt.*)
Das führt aber weiter dazu, 2u bezweifeln, ob die Epitome, die
Suidas einem Myes zuschreibt, nicht auch einen Pythagoreer, also
Hippasos, angeht. Wenigstens nennt Iamblichos am Schlüsse seiner
Pythagorasbiographie im Pylhagoreerverzeichniss einen Myes von
Paestum. Der seltene Name verbietet sowohl die Personen durch
Homonymie zu sondern, wie an eine spate Umarbeitung des Hippys
zu denken.
Im dritten Buche des Zenobius (Mill. III 83 = Paris. III 42)
wird zur Erklärung des Sprichwortes ôwçov d1 %ri dtp tiç èrtaivei
citirt 'Innevç iv %iy ncçi %f>6v(ov. Das ist entstellt aus ulnnvg
iv xçovixoïç; inhaltlich steht die auf ihn zurückgeführte Nach-
richt dem Hippys wohl an, denn es ist das dem Myskellos von
Rhypes gegebene Orakel, das zur Gründung von Kroton führte.
Auch Ephoros (Diodor VUI 17) hatte es, aber in etwas anderer
Fassung, gegeben. Die Reihe Sprichwörter, der es angehört, hat
0. Crusius (Anal, in paroetniogr. 84) auf Duris zurückgeführt, und
so viel ist sicher, dass nur gute Schriftsteller spätestens des dritten
Jahrhunderts darin benutzt sind. Allein dass Duris hier den Hippys,
und 85 den Alkaios, 86 die Sappho, 87 den Maiandrios benutzt
habe, und nicht vielmehr der Paroemiograph, dem die Benutzung
von Aristoteles, Dikaiarchos, Klearchos neben Duris doch wohl zu-
geschrieben werden muss, auch jene Schriftsteller älterer Zeit her-
angezogen bat, scheint mir nicht sicher genug, um darauf zu
bauen. Dem dritten Jahrhundert gehört das Hippy sei tat nichts-
destoweniger an.
Eine andere Angabe führt scheinbar bis auf Aristoteles zurück.
Das gelehrte Buch über die Weinsorten, aus dem bei Athenaeus,
leider nur in der Epitome (31b), und in den verwandten Onomasti-
ken Auszüge vorliegen, behandelt den ßlßXtvog, und da steht in
der Epitome Folgendes: 'Inniag äk 6 ^yîvoç trjv eiXebv (ÏXeov
Hesych. s. v.) xaXovuevrjv anntXov ßißXiav tprjoi xaleloVai, ijv
IIôXXiv %bv 'Açyêïov, dg ißaaiXevae ZvQaxoolwvy nçwtov elg
Zvçaxovoaç xopioai l£ IxaXîaç. ety av ovv (so schliesst der
Grammatiker) 6 naçà 2t%eXt(utatg yXvxvg xaXovpevog IlôXXiog b
ßißXivog ohog. Darauf folgt ein neues Excerpt, vom Epitomator
nach seiner Weise durch q>rjai (nämlich b 'Afrijvcuog) gesondert.
1) Zeller Phil. 1 232, 3. Auch die Verwechselung mit dem Namen Hip-
ponax kommt vor. Diels im Index der Doxograpben s. v.
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446
v. WILAMOWiTZ-MÖLLENDORFF
Ein Orakelspruch aber trozenischen Wein, von Aristoteles iv Tqo-
ty]*>(u>Y noXiieiç erklärt. Hiernach ist also Aristoteles von Hippys
strenge gesondert. Aber in der Parallelstelle steht bei Pollux VI 16:
yXvwç IlôXXioç' ïati fùv h. Svqokovowv, IlôXXtç d* avtov 6
'jÏQytïoç nçojtoç kTtecxevaoev, àq>* ov xai xovvofia, rj àno
%ov Zvçaxocitov ßaoiXioig IIôXXiôoç, (oç 'AQiototèXrfi Xéysi.1)
Darin ist die eine Verwirrung offenkundig, dass nämlich ein Gegen-
satz zwischen dem Argeier und dem Syrakosier Pollis angenommen
wird, von dem die Vorlage des Pollux nichts wusste. Aber auch
das ist nicht zu glauben, dass in der Quelle Aristoteles sowohl für
den ßißXivoQy wie für den Wein von Trozen angeführt war,
Alhenaeus das erste, Pollux das zweite Citat wegliess. Vielmehr
hat Pollux in gewohnter Gedankenlosigkeit das Aristotelescitat auf
den ßlßXtvog bezogen, während es den nächsten Wein anging,
den er überhaupt ausliess. Demzufolge ist auch nicht Aristoteles,
sondern jenes vortreffliche, aber bedeutend spätere Buch von den
Weinen Zeuge für Hippys.
Eine Benutzung des Hippys wird auch allgemein bei dem
Karystier Antigonos angenommen, im Wunderbuch 121, obwohl
der Name als "Imtuv erscheint. Der Inhalt, eine in ihrer Wir-
kung der Hundehühle bei Pozzuoli entsprechende Grotte bei den
siciüschen Paliken, passt vollkommen, aber die Datirung, nach der
Olympiadenzahl neben dem Siegernamen und einem attischen König
Epainelos, macht Schwierigkeiten, so dass ich (Ant. Kar. 24) einen
Mittelsmann zwischen Hippys und Antigonos angenommen habe.
Aus dem zweiten Jahrhundert liegt ein Hippyscitat vor, bei
Parmeniskos zu Eur. Med. 10, welcher im Gegensatze zu der
Neuerung des Euripides die ältere Sage über Medeia belegt; er
citirt ausser Eumelos und Simonides für die Uebersiedelung Me-
deias nach Korinth "Irtnvç xai 'EXXâvtxoç. Positiv lehrt das nichts,
wohl aber folgt, dass Parmeniskos9) den Hippys unter die älteren
Mylbographen gerechnet hat.
In der späteren grammatischen Litleratur sind nur zwei Citate
1) Die sonstigen Parallelstellen Et. M. ßlßXtvog , Steph. Byz. BtßHrn*
Hesych. ßifißXivog, ÏXioy, IlôXXioç (wo zq lesen elvoç yXvxvç für Xtvxoç),
Âelian V. H. XII 31. — Das Excerpt aus Aristoteles giebt vollständiger Plu-
tarch qu. Gr. 19.
2) Dass das Buch des Parmeniskos raythographisch war, nicht ein Com-
mentar zu Euripides, habe ich bei Robert Eratostb. 227 begründet
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HIPFYS VON RHEGION
447
aus Hippys nachgewiesen, welche auf einen und denselben Ge-
währsmann zurückzuführen sind. Der Scholiast zu Apoüpnios IV
262 giebt Ober das Alter des ägyptischen Volkes erlesene Belege,
unter denen Nikanors Meiovoftaoiat, also ein Buch der Kaiser-
zeit, stehen. Darunter figurirt Hippys1) mit einer sehr trivialen
Angabe, die sich in auffälliger Weise mit den Worten deckt, die
Diodor am Eingange seiner ägyptischen Geschichten hat; darauf
hat schon Heyne hingewiesen. "Innvç zqvç *diyvtt*lopç itQtâ*
%ovç ato%âoao$ui rrjç %ov àéçoç xçâaetoç Kai yovipuûzatov
élvai vb tov NetXov. Diodor aber (1 10) nQurtovs dv&Qiouovç
yevê0$cu xarà trjv <Aïyvn%ov âiâ te ttjv emyaoiav trjç %û>qoç
Kai dut tt)v (pvaiv %ov Nelkov. tovzov yàç nohjyovov ov%a
TLtL Das ' verstümmelte ApoUoniosscnolion wird erst durch die
Parallele verständlich. Es liegt doch wohl auf der Hand, dass an
eine Benutzung des alten Hippys durch Diodor in keiner Weise
zu denken ist, sondern der hier citirte Hippys ein Buch frühestens
des dritten Jahrhunderts gewesen sein kann.
Der ApoUoniosscholiast hat zwei Verse weiter (IV 264) das
Alterthum der Arkader zu behandeln, was er offenbar aus der-
selben Quelle mit ähnlichen erlesenen Citaten tbut Hier steht
Hippys nicht. Aber Steph. Byz. unter 'Aç^aèla bat die Angabe
"innvç (ïjzitovç die Hdschr.) 6 'Pqyivog. Xéyetai ttqùiqç %aXêoai
ftQOOthqvovg rovç 'siçxâdaç. Der Artikel stammt nicht, wie so
viele andere, aus dem Apollonioscommentar des Sophokles, und er
ist vdn Hermolaos so zusammengestrichen und obendrein verdor-
ben *), dass ich eine Zurückführung dieser Notiz auf eine bestimmte
1) Pen Namen hat der Laurentianus erhalten; die Pâriser Abschrift hat
die Corrtrptel "Inntor.
2) Auf das Hippyeoitat folgt xat to àaïQoy Xéyttai tv Tip ovçavtp rôrc
&QXZOÇ xAjj^rJvoi, t] a pa£ a iXiykxo, Mit dem was Hippys sagt, hat das
keine Verbindung, lött kann auf nichts anderes als die Verwandelung und
Apotheose der Kallisto gehen. Der Satz gehört also hinter den folgenden,
'Iotqoç âê q>rtoiv ort Btpiaxovs xai Jiôç o UqxÙç lyivtxo, âià âè jrtv
Ttjç ftijrçbç ario9riQta)Oty — ravrijç tv%iiv rijç nQotrtjyoçtaç , und ist dem
lstros zuzuschreiben. Beiläufig bemerke ich, dass dieselbe Genealogie voll-
ständiger in den Glementinischen Recognitionen X 21 steht; Vater der The-
nristo ist Inachos, wir werden also nach Argolis gewiesen und werden an
lstros' 'ÂQyoXixâ denken. Der alte tegeatische Mythograph Araithos nennt
die Mutter des Arkas Megisto, Tochter des Keteus (Hygin astr. II 1); da die
Väter vetschiedea sind, so darf man keinen Namen der Bärin ändern. Ist
es aber erlaubt, vom Namen KaXXiaioj , der populär geworden ist, weil er
448
v. W1LAM0 WITZ-MÖLLENDORFF
Vorlage nicht wage: da aber der Gegenstand, für den Hippys
citirt wird, derselbe ist, wie der eben behandelte, so ist der Schluss
gestattet, dass im Grunde auch derselbe Grammatiker hier wie
dort als Benutzer des Hippys zu Grunde liegt. Die Stelle hier
zeigt, dass er des Glaubens war, in Hippys einen sehr alten Schrift-
steller zu benutzen; dass die Arkader vor dem Monde entstanden
wären, würde ein Mythograph des fünften Jahrhunderts auch schon
behauptet haben können.
Endlich erzählt Aelian in der Thiergescbichte IX 33 folgendes
erbauliche Wunder aus Hippys, dem Historiker von Rhegion. Ein
Weib hatte einen Bandwurm, von dem ihr die Aerzte nicht helfen
konnten. Da ging sie nach Epidauros. Der Gott war gerade ab-
wesend, aber die Tempeldiener legten sie doch an den Platz, wo er
seine Heilungen vorzunehmen pflegte. Da versuchten die Assistenten
des Gottes (ol tnoôçwvzeç jtp #eçt) die Operation, schnitten dem
Weibe den Kopf ab, und einer langte in den Leib hinein und holte
den Bandwurm hervor; es war ein gewaltiges Thier. Aber den Kopf
wieder anzusetzen vermochten die Diener nicht. Glücklicherweise
kam der Gott selbst dazu, schalt sie, weil sie versucht hätten, was
über ihren Verstand ging, setzte den Kopf wieder auf und entliess
die Kranke geheilt. Dass wir diese Geschichte beurtheilen können,
danken wir den erfolgreichen Ausgrabungen, welche die aQxaioXo-
ytxr\ foaiola in Epidauros vorgenommen bat. Dort ist unter andern
gleichartigen Monumenten auch eine Stele des dritten Jahrhunderts
v. Chr. entdeckt, auf welcher nach der Umschrift von P. Kabbadias
(*E<p. *Aq%. III 4, 219) Folgendes zu lesen ist 'Açiozayoça Me-
Savia' avta %Xpi$a %%ovaa iv tat xoiXlai hexâ&evôe h
TçoCrjvi £v fût tov AaxXarciov tefiivei xai kvvnviov aide*
ïôâxei ol ') tovg vlovg tov &eovy ovx èniôa/uovvzoç avtov aXX*
èv 'EnidavQwi iôvtoçt tày xecpaXà* ànotafAèiv, ov ôvvafxéroxç,
<T ini&ifAtv nâXtv né (Alp at ttvà noï tbv 'AoxXantoy , onwç
HÔlrji' fteiaÇv ôè àfiéça ènixatalarfavu xai b Uoevç oçrji
avtàv9) tày xeqpaXàv aq>atar}/Aévap àizo tov oéfiaroç. sag
kytonovaaç ôè wxtoç 'Agiotayoça ôtpiv elâe' lôôxet ol b
_ _ i
bei Hesiod stand , auszugeben , weoe man das Wesen der arkadischen Am>
frau erfassen will?
t) ol steht, Tielleicht nur als Druckfehler, bei Kabbadias.
2) Dies Wort ist ergänzt; Kabbadias giebt avrâç; ich habe den Aeeo-
saliv vorgezogen.
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HIPPYS VON RBEGION 449
&ebç ïxtoy i| tEmôavç<n> èm&eiç %ày ruyalàv ht\ tov toa-
Xcclov fiera rawer avaaxiaaag rày xoiUav %à> avtaç iÇeXeîv
%tw U^i&a xal avççâtpai naXtv • xal Ix tovtov vytr)ç kyêvexo.
Der Herausgeber, welcher die selbstverständlichen geringen Er-
gänzungen gegeben bat, hat nicht verfehlt, auf Hippys hinzu-
weisen und die Identität der Geschichte anzuerkennen. Allein für
ihn ist Hippys der alte Historiker; er hilft sich also in der Weise,
dass er annimmt , das Wunder wäre von Hippys auf Grund der
Vielleicht an ein Weibgeschenk1) geknüpften Tradition im fünften
Jahrhundert erzählt worden, und dieselbe mittlerweile etwas ge-
änderte Tradition wäre dann im dritten Jahrhundert von den Prie-
stern aufgezeichnet: denn dass es sich um eine officielle Codifi-
cation handelt, beweist die auf einer andern Stele erhaltene Ueher-
schrift &eôç' %v%a àya&à.r) Aber dies widerlegt sich dadurch,
dass die Geschichte auf dem Steine besser und ursprünglicher ist
als bei Hippys, so dass dieser vielmehr die secundäre Ueberliefe^
rung giebt. Der Gegensatz der Cultlocale Trozen und Epidauros,
der sich so naiv ausspricht und eigentlich die ganze Fabel erzeugt
1) Auf ein solches bezieht sich die erste Geschichte der ganz pnbHcirten
Stele KXtt» nir&' hn Ixvw avxa nêrr' iwtavxobc fAg xvovaa noi xbv
&tbv vUnç àyixtxo xal Ivtxâ&tvât iv xùi ifidxm, uç eflè ràxurxa itfX&i
If avxov xal ix tov iaçov iyévtxo (wo ivanoxixxew verboten war), xoqo*
iitxt, Sç iv9vç ytvôptvoç avxbç àno xàç xçàraç iXovxo xal apa rät /aoxqI
ntgt^çnt. xv%ovaa âi xovxtav Int xb av&tua Imy^â^paxo
ov fiéyi&oç nereexoç &avua<stiov, àXXà xb &tîov,
niv&* ïxq ùç ixvrjot iy yaoxql KXtoi ßagoc, lore
iyxaxtXQi/Aq&rj, xat [âi* i&rjxt vyuj.
Das Gedicht zeigt ausser in dem hässlichen Bau des zweiten Verses auch in
der Anordnung der Strophe die Plebejerin (vgl. Kaibel zu epigr. 132). Die
Priester, die ihre Wundergeschichte mit diesem Epigramm zu belegen mein-
ten, müssen ihres Publicums freilich aicher gewesen sein.
2) Litterarische Benutzung der Urkunde, und zwar der erhaltenen (Z. 120),
hat Kabbadias bei Pausanias II 3G nachgewiesen. Der Autor des Pausanias
schliesst dort aus dem Ethnikon 'AXtxéç der Urkuude auf eine Stadt AXtxtj,
deren Ort er sogar nachweisen will. Dass AXixôç zu 'AXtiîç gehört, steht
richtig bei Stephanus Byz. ; die Stele (120) wendet das xriyrixoV an, wie Ari-
stophanes von Aaxotvtxoi redet. Uebrigens giebt die Pausaniasstelle keinen
Sinn, n AXtxtj ta iq>* ^fitZv Isxl» içtjfioçf (pxûxo âè xal avxtj noxk xal
'AXtxbç Xôyoç iy oxijXatç iaxl raîç *EntâavQtatç, at xov 'AaxXrjruov xà lâ-
fiaxa lyytyçapfiêya ijovaiv. aXXo âi ovyyçappa ovâhv oîda aÇiézçtatv,
îv&a nôXtatç AXixtjç rj àyâQÛv louv 'AXtxdtv ftvyfiy. Offenbar war, wie
der Thatbestand auch zeigt, nur von einem 'AXtxôç auf dem Steine die Rede,
nicht von AXixij. Zu emendiren scheint xal AXtxov twô? Xôyoç.
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450
v. WILAMOWITZ-MÖLLENDOKFF
ski m
hat, ist bei Hippys ganz verwischt, und dass der Bandwurm statt im
Unterleibe in der Brust gesucht wird, so dass die ganze trozenische
Heilkunst sich schwer compromittirt , hat Hippys gar nicht ver-
standen. Die Schuld auf Aelian, so viel man dem auch zutrauen
mag, zu schieben, geht in diesem Falle nicht an: es bleibt also
kein Ausweg, als den von Aelian benutzten Hippys für ein späteres
Machwerk zu erklären, das die epidaurische Geschichte in schwer
entstellter Form aufgenommen hat, während sie im dritten Jahr-
hundert, etwa zu der Zeit, wo der dortige Asklepios, wie Pia u tus'
Gurculio zeigt, besonders angesehen war, noch in reiner Fassung
aufgezeichnet ist. Dazu stimmen nun die oben unabhängig hiervon
ermittelten Thatsachen, denn nicht bloss die jüngeren Citate, son-
dern schon das bei dem Karystier Antigonos erhaltene, gehören
einem modernisirten, halb und halb gefälschten Hippys an, dessen
Entstehung um 250 etwa angesetzt werden darf. Es steht durch-
aus nichts im Wege, auf dieses gefälschte Buch selbst die Anfüh-
rungen bei dem Paröemiographen und in dem Buch Uber die Weine
zurückzuführen, und wenn der Name Hippys einen guten Klang
hat und von Pbainias mit Hippasos verwechselt ist, so ist damit
nichts gesagt, als dass der Fälscher einen alten Namen aufgriff,
so gut wie der dem Amelesagoras eine Chronik unterschob, die
der Karystier Antigonos neben Hippys benutzt hat, und über die
ich dort das Nölhige gesagt habe. Sollte aber auch wirklich ein
älteres echtes Buch von Hippys bestanden haben, so würde das-
selbe für die spätere Zeit ganz und gar durch die Modernisirung
verdrängt sein, so dass seine Existenz für uns ohne jeden prak-
tischen Werth wäre, und aus den Quellen der griechischen Ge-
schichte ist der Name Uippys ein für alle Mal zu streichen. Wie
der Suidasartikel zu seiner Titelreihe kommt, weiss ich nicht, ver-
lange es aber auch nicht sehr zu erfahren. Dass seine Titel eben
so verwirrt und von Fälschungen und Thorheiten erfüllt sind, wie
Seine sonstigen Angaben, bestätigt sich eben fast an jedem Punkte,
den die Vermehrung des Materials aufzuhellen verstauet.
Da ich annehmen kann, dass mancher Leser dieser Zeitschrift
die *E<pijfieQlg nicht zu sehen bekommt, so gebe ich noch einige
Proben aus den epidaurischen Wundergeschichten, zunächt die
vierte (Zeile 22 — 33): àvrég tovç tag x7]Q^9 âaxrvXovç àxgaTe7ç
fpy nï.àv Ivoç àçt/.vto noi tbv &eov ixéraç, ^-ewqwv ôè tovç
h tût lagon, ulvc&aç ànioju roïç iâfiaaiv v.ai vnoôuavge
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HIPPYS VON RHEGION
451
to èftiyottfifiata , èyxa&evâwv âk otpiv clôt* iêôxêi vnb tût
vqoji aatçayaXiÇovtoç avtov xal péXXovtog ßdXXsiv tùi àotoa*
yâXtoi, lmq>a>évxa tàv &eôv èq>aXéo&at èni tàv yflqa xal ix-
teïvoU ov tovg âaxtvXovç, œg â* artoßairj, êoxeïv avyxâfiiffaç
tàv %riQa xa$3 %va èxteivsiv ttov âaxtvX<ov, irtti âh nâvtaç
iÇev&vvat, èrzsQfotijv viv tbv #eov, ei ïti artiottjooi toïg irti-
yçâfÀfiaoi toïg ènl tdfi mvâxoiv tôiv xatà tà isoôv, avtbg
<T ov (pâfAt* • 'oit xolvvv ïfirtQOO&ev ànlotuç [t]v to[ï]g o[vx]
iovoiv àniotoig, %b Xoinov ïono toi (pâuev, aniozoç [o &eôç]\
afiéçaç ôk ysvofiévaç vyit]ç an^X&e. Die bezeichneten Ergän-
zungen, die ich an die Stelle derer von Kabbadias gesetzt habe,
befriedigen mich im letzten Worte selbst nicht ganz; man er-
wartet ànlanùç läxhjv. Aehnlich ist die folgende Geschichte, wo
eine frivole Athenerin sich darüber lustig macht, dass die Blinden
sehend, die Lahmen gehend bloss durch einen Traum würden. Sie
selbst ist einäugig, und der Gott sagt ihr im Traum : oti vyiîj ptév
piv TtoirjaoLy fuo&bp fiavzoi viv deqooi àv&éfiev dg to iaçoy
vv açyvçeov, vrrbftvafia tag afia&taç, worauf er sie heilt. Offen-
bar ist hier die Geschichte auch Ausdeutung eines Weihgeschenkes,
obwohl die afta&la in Griechenland gross gewesen sein müsste,
wenn sie jedes geweihte Ferkel hätte bedeuten sollen. Ein ge-
weihter Becher hat Veranlassung zu folgender hübschen Geschichte
gegeben (Zeile 79 — 89). 2xevo<p6çog Big to la[çov àvioj\v in ei
kyévexo tzbqi to ôexaotâôiov xaténete ' [wg â3 à}véo%a, avojtÇe
toy yvXtôv xai ineoxôrrei to) ovvtstQipfieva oxevy tog à* eî$e
toy xoj&tma xateayôta ov o ôeonôtag eï&ioto niveiv, èXv-
neito xai ovveti&ei to) ootgaxa xa&iÇôfievog. odoiirôçoç ovv
tig lôojv avtov 'tl a> aâXi', e<pa, ovvtixhjoi toy xû&ujva juâ-
tav; tovtov yào ovdé xa o iv 'Ertidavowt 3AoxXanibg vyirj
noifjoai âvvaito. àxovoag tavza o nalç, ovv&eiç ta oatoaxa
eig toy yvXibv i]ç7ie eîg to uqôv, Inù d3 ccylxeto, àviôi& toy
yvXtbv xai li-âtoev vytrj toy xut&wva yeyev^èvov xai rati de-
onôtai r-çfiâvevoe ta noa%&évta xaï Xex&évta' wç ôh axovo\
àvtfrr]xe tût toy xti&iava. Ich habe die geringen und
sicheren Ergänzungen nur bezeichnet, wo ich von Kabbadias ab-
weichen musste. Das weitaus Merkwürdigste ist hierin die zweite
Person owtI&tjoi: denn wenn man sie auch eigentlich bei den
Dorern erwarten musste, so war sie doch noch nicht belegt, und
das bei Homer und sonst im Anschluss an ihn erhaltene hol die
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v. WILAM0W1TZ, HIPPYS VON RHEGION
einzige analoge Form, die es gab. Es ist hübsch, dass sie zu
Tage tritt, nachdem uns die amerikanischen Ausgrabungen in Assos
die dritte Person %aai neben tissai wenigstens für das Aeolische
beschert haben. Besonders belustigend sind zwei zusammenbangende
Heilungen (Zeile 48 — 68): [nâvâaç]oç GeooaXoç otiypata tyuv
%(ui uetwnwt. ovtoç [tyxa&evôiov oip]iv elde, kôôxBi avtov
t[at]viai xataôrjoai to) otl\yfiata 6 &ebç xa]i xéXeo&ai viv,
ènel[xa y évitai tov aßdtov [aqxXopevov tav) tat* lav àv-
&ép[€v êlç t]6v vaôv. ccftéçaç âk yevo[fiévaç èÇavéata*)} xaï
àcptjXeto tà[v tai)viav xal tô ptèv nçooutrcov [èxexâ&açto tw]v
anyn<x%[u)v , t]àv 6[è t]aiviav àvèih]Xë êlç tov va[bv ï%ovoav
tà y*)]oâuuata tà ex tov fier w no v. 'Exéôajçoç to) Itavôâ[çàv
atlyuata 'dX*)]aßs not to7ç vnàoxovoiv. ovtoç Xaßojv noQ
Jlav[âàçov xQWatQ\ <2oV àv&éfiêv ttoi &6wi tlç 'ErciôavQOv
vftiç av[tov ovx*)] à[n]eôîâov tavta' èyxa&svôuiv àï b*\piv
dâe- èâoxei ol 6 &ê[àç) iniotàç èneçwtijv viv, d fyoi tivà
XQTjfiata nàç Jlavââçov cdyvav**) av&tpa elç to laçôv,
avtoç <J' ov <fâfi€v XeXaßrjxeiv ov&h toiovtov naç' avtov,
àXV aïxa vyifj viv notjarji***), àv&rjoeïv ol eixôva yoatpâue-
voç' fistà dk tovto tov &€Ôv tàv tov JJavdaoov taivlav neçi-
ôrjOai neçi ta atiy/uatâ ov xaï xéXeo&al viv, èneixa èÇéXdtji
èx tov aßatov, àg>eX6fi$vov tàv taiviav arzoviipao&ai to nçôo-
ojrtov and tâç xçâvaç xaï èyxatorctolÇao&ai eiç to vâwç.
afiéçaç ôk yevo/nivag èÇsX&cjv èx tov aßatov tàv taiviav
dcpr'jXeto tà yçâfifiata ovx kxovoav, èyxa&idàiv de ti$ to vôwg
èwQt] tà avtov nçôownov not toïç iâiotg otiyuaoïv xal tà
HavâctQOv yçâ^uata XeXaßrjxog.
Diese Proben werden genügen, das Interesse zu wecken. Wei-
teren Mittheilungen von Seiten der glücklichen Finder dürfen wir
mit Zuversicht entgegensehen.
*) Nur diese Ergänzungen sind von mir; die andern von Kabbadias.
**) Die« vermag ich nicht au ergänzen.
***) nottjaai der Stein. Derselbe acheint noch einen »weiten Fehler zu
enthalten. 121 träumt ein Blinder idoxtt à »i6ç noitX9ù>y toîç daxxvXotç
âiâytiv là ôfifÀara (sonst onxlXXoi genannt), xoi idiiv xà dérdç>rj nçâxor
(ôçaroV der Stein) tà Iv xât laçât, à/uéçaç dé ytvofxévaç vyiijç ItfX&e.
Güttingen, 10. Mai.
ULRICH v. WILAMOWITZ- MÖLLENDORFF.
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M ISC ELLEN.
ARCHAISCHE BRONCE - INSCHRIFT AUS P ALESTRINA.
In dem Bulletin de la société des antiquaires de France bat
Tor nun bald zwei Jahren (1SS2 S. 200) Herr Mowat folgende in
Rom angekaufte, dann in Paris im Besitze des Hrn. Dutuit be-
findliche Bronce-Inschrift publicirt:
ORCEVIA • N VMERl\
NATIONV • CRATl A \
FORTVNADIOVO- FIUE\
PRIMO • DENIA N
DONOM • DED I :
Der Text ist hier im Wesentlichen nach einem Abklatsch ge-
geben, den Herr Mowat ?or Jahren genommen und nunmehr, auf
Mommseos Bitte, die Güte gehabt bat einzusenden ; einige zweifel-
haft scheinende Stellen (besonders Z. 3 Schluss) hat Herr Mowat
sich die Mühe genommen auf dem zu diesem Behuf eigens wieder-
aufgesuchten Original nacbzuvergleicben. — Die Inschrift stammt
offenbar aus Präneste, wo der sonst seltene Geschlechtsname Orce-
vius in älterer Zeit häufig vorkommt (C. I. L. I 133-7-136. 1540.
1541; Bull, deir Inst. 1866 p; 25; Ephem. epigr. I n. 34. 83. 89;
Petri ni memorie Prenestine p. 331 n. 20) und wo die Fortuna Pri-
migenia, dargestellt mit dem Iovis puer und der Juno im Schosse
(Cic. de divin. % 41, 85), verehrt wurde., .Mehr als dreissig De*
dicaüonsinschriften an die Fortuna Primigenia sind aus Präneste
bekannt, darunter zwei, die neben der Fortuna den Iovis puer
nennen, nämlich Fortunae1) Iovi pnero ex testamento Treboniae
1) Das Wort Primlgenive , das Gruter nich Jacobonius hier einschiebt,
ist nicht überliefert.
Hermes XIX. 30
454
MISCELLEN
Sympherusae P. Annius Ilerma heres, I. d. d. d. (Grut. 76, 6), und
Fortunae Iovis puero ]) Primigeniae d(onum) d(edit) ex sorte compos
f actus No thus Ruficanae L. f. PlotiUae {servus) (Grut. 76, 7; Orell.
1254). Auch in unserer Inschrift ist Jupiter neben der Fortuna
genannt, aber, wie es scheint, in ganz anderer Weise; wenn, wie
es wahrscheinlich ist, Diovo (in Z. 3) Genetiv ist für Diovos*), und
wenn, woran kaum zu zweifeln ist, das folgende Wort fileia heisst3),
war Fortuna hier als Tochter des Jupiter bezeichnet; ein Novum,
in Betreff dessen Mommsen mir folgendes bemerkt 'Mir scheint',
schreibt er, *dass der Iovis puer und der Iovis pat er füglich als
'verschiedene Gttttergestalten gefasst werden können und die For*
4tuna, die jenen auf ihrem mütterlichen Schosse hält, wohl zugleich
'als des letzteren Tochter gedacht werden konnte. Wenn von den
'beiden oben angeführten Inschriften die erstere ohne Zweifel der
•■Mutter und dem Rinde gesetzt ist, so kann in der zweiten, da
'die Lesung gesichert ist, puer nur in der alten hier formelhaft
1) So haben die drei mir vorliegenden durchaus zuverlässigen Abschriften
des lt>. und 17. Jahrhunderts. Fortunae Iovis pueri Primigeniae, was
Jacoboniug und nach ihm Grater giebt, mag eine richtige Corrector sein, aber
überliefert ist es nicht
2) Doch läset sich auch ein Dativ Diovo durch den auf der pränesti-
nischen Cista Ephem. epigraph* I p. 14 n. 21; Monumenti deW Inst. Villi
Taf. 58/9 (vgl. Annali 1873 S. 237) vorkommenden Nominativ Iovos erklären.
3) Ueber diese Form bemerkt Prof. J. Schmidt hier folgendes: 'Die Schrei-
bung fiteiai erklärt sich, wenn man berücksichtigt, dass t' vor Vocalen im
•alten wie im spaten vulgären Latein nicht rein gesprochen ist, sich vielmehr
Mem « näherte (s. Coronen II* 342, Schuchardt II 37 f. III 178). Gerade ana
'Präneste haben wir hierfür alte inschriftliche Zeugnisse: fileai Ephem. epigr. 1
(n. 17, Taseos Tasei = Oâoioç Oaolov n. 23, Oveo C. I. I 162 = Ovio I 51.
'Halten wir dazu die umgekehrten Schreibnngen von e für t, deren wenigstens
'einige aus republikanischer Zeit datiren: pariat T.Bant. C. I. 1 197, 10, Ce*
Via/ta 1 490 (spätere bei Corssen II* 344), so ergiebt sich, dass e und i vor
«Vocalen im Volkamunde wenig verschieden von einander gelautet haben.
'Zur Bezeichnung dieses kurzen zwischen e und i liegenden monophthongeo
'Lautes ist in der neu gefundenen Inschrift ei gebraucht wie in faeeiundum
*C. I. I 1223. Analog ist ou für einen zwischen o und u liegenden kurzen
•Laut geschrieben in proboum C. I. I 16, vivons 1418. Ich darf wohl aach
'darauf verweisen, dass in attischen inschriftlichen Schreibungen des vierten
'Jahrhunderls wie ßaotXeia für ßaoiXia (Dittenberger Hermes XVII 40, Blass
'Ausspr.1 31) der kurze zwischen t und i liegende Vocal durch die Verbin-
dung der beiden Grenzlaute ausgedrückt ist, s. Ztschr. für vergL Sprachf.
•XXVII 295.'
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ARCHAISCHE BRONCE-INSCHRIFT ALS PALESTRINA 455
'beibehaltenen Bedeutung von filia gefasst werden (Charisius I p. 84
*Keil : puer et in feminino sensu antiqui dicebant, ut Graeci 6 naïç
*xaï rialç, ut n. Odyssia vetere u. s. w.), und es stimmt dann
'diese mit der unsrigen Tüllig übereio. Wenn^ sonst die römischen
4 Sacral inschriften die Verwandtschaftsverhältnisse nicht blos der
'Götter, sondern selbst der divi zu ignoriren pflegen (eine Aus-
nahme C I. L. X 7263), so darf die formliche Bezeichnung der
'pränestischen Fortuna als die Tochter Jupiters, so dass der Vater-
'name zwischen Haupt- und Beinamen tritt wie bei den Menschen,
'wohl als eine Spur davon gelten, wie lebendig und sinnlich diese
'Göttergestalt einst den Latinern vorgeschwebt hat.' — In Z. 2
nationu («= nationis, vgl. Caesarv, C. I. L. I n. 696) gratia1) wird
natio wohl soviel als suboles, proies sein; wurde ja nach Cicero
a. a. 0. Jörns puer gerade a matribus castissime verehrt. Mommsen
hält es für wahrscheinlicher, dass natio hier die von Festns p. 167
Müll, (in pecoribus bonus proventus feturae bona natio dicitur) be-
zeugte Bedeutung habe. In diesem Falle gäbe uns die Bronceplatte
von einem von der reichen Orcevia, des Numerius Frau (oder Toch-
ter*)) , für das Gedeihen des ihr gehörigen Viehstandes, in jenem
von einem von Orcevia für ihre Kinder der Fortuna dargebrachten
Geschenke Kunde.
1) Der erste Buchstabe dieses Wortes, obwohl zum Tbeil Udirt, ist doch
deutlich C, nicht O. Der Schreiber dieser Inschrift hat also zwischen C und
9 oicht unterschieden, wie sich dies auch in Z. 4 zeigt; denn schwerlich
wird hier die Um Wendung des C den verschiedenen Laut andeuten sollen.
2) Es ist nicht unmöglich, dass am £nde von Z. 1 F ILEA verloren ge-
gangen ist (Mowat glaubt tuf dem Origioal die Spur einer Hasia entdeckt zu
haben; der Abklatsch zeigt nichts davon). In diesem Fall wäre Numerius
Pränomen, andernfalls durfte es eher als gentilidum sn fassen sein. Der
Vorname Numerius, dessen samnitiscben Ursprungs man sich auch in Rom
wohl bewosst war (vgl. Mommsen R. Forsch. 1, 19), ist in dem alten Prä-
neste nicht anatössig, aber doch bemerkens werth ; ein Gentilichim Numerius
kommt auch sonst, wenn auch selten, doch schon in alter Zeit vor.
Berlin. H. DESSAÜ.
•
30*
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45G
MISCELLEN
ZUR CISTELLARIA DES PLAÜTÜS.
L
[Silenium] : Selenium.
Der Name der Liebhaberin, welche ihre Eltern wiederfindet,
wird in den Ausgaben der Cistellaria Silenium («■ SeiXriviov oder
2iXiqviov) geschrieben und noch Hermann Rassow (de Plauti sub-
slantivis% Leipzig 1S81 p. 719) schreibt das Wort mit einem t in
der ersten Silbe. Schon in dem Vorwort zum Greifswalder Vor-
lesuugsverzeichniss für das Wintersemester 1871/2 habe ich Se~.
lenium (=* 2e Xrpiov, Tgl. den griechischen Frauennamen 2elrjvrt)
als die Plautinische Wortform aus den Zeugnissen der Codices A
und B erwiesen. Da ich inzwischen den Codex E collationirt habe
und August Luchs die Güte gehabt hat, den Codex J für mich zu
vergleichen, so stelle ich die Zeugnisse vervollständigt zusammen :
I. In den Resten des A ist der Name nur zweimal erhalten :
I 1, SO und 97; an beiden Stellen ist die Lesung zwar nicht ganz
sicher, aber Selenium wahrscheinlicher als Silenium.
II. Innerhalb der Plautusverse ist in BEJ viel häufiger e als
t Oberliefert; und zwar steht
1) in BEJ selenium: II 3,86; III t (selenum E1, silenum E3);
IV 2, 48 (selenium E1, silenium E3). Ferner II 1, 47 hat J
*etenio% BE1 mit leichtem Schreibfehler senio, E3 silenio.
2) in BE selenium I î, 80 (selenium ist in E von erster Hand
aus selemnium verbessert), während JE3 silenium schreiben.
Aebnlich in B selenium I !, 97, El mit leichtem Schreibfehler
selenum, dagegen J silenium und E3 silenum,
3) m E»J selenium I 1, 24, während BE3 silenium schreiben.
4) in E selenium I t, 55, während B silenium und J silemum
schreibt.
III. In den ScenenUberschriften schreiben:
1) überl 1 SELENIV B, SELEN IV M E, SILENIVM J. Ausser-
dem hat E hinter dem Argumentum Acrostichon in eigener
Zeile: Meretricis II Gymnasium et Selennium.
2) über III 1 SELENIV M B, SELEN V (so) El; J lässt den Na-
men aus.
3) über III 1, 9, wo BEJ eine neue Scene beginnen lassen,
SELENIV Ei, SELEIV ti.
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im C1STELLAR1A DES PLAUTUS 457
IV. In den Personenbezeichnungen lässt die nachfolgende
Zusammenstellung deutlich die Abstufung des Werthes der drei
Codices BEJ der sogenannten Palatinischen Recension erkennen.
Als Personenbezeichnungen der Liebhaberin wenden nämlich an:
1) der Codex B:
a) SELENIVM I 1,91. 114.
b) SELEN IV I 1, 65. 66. 73.
c) SELEN I 1, 61 (vor Mea excrueiory). 69. 70. 74. 75. 77.
84. 89. 96. 100. 106. 109. 116. 117. 118.
d) SELE 1 1, 1. 13. 19. 21 (vor Amabo). 44 (hier von B*
vergessen, von B2 zugefügt).
e) SE III 1,9. 11. 12.
0 SIL 1 1, 22; so B', aber schon von dem mit B1 gleich-
zeitigen Rubricator zu SEL corrigirt.
2) der Codex E:
a) Selen I 1, 61 (vor Mea excrucior). 66.
b) Sei (mit einem die Abkürzung bezeichnenden Querstrich
durch das l) 1 1, 65. 69. 70 (zweimal, da ein Theil dieses
Verses in E schon in I 1, 67 eingeschoben vorkommt).
73. 74. 75. 89. 91. 96. 100. 106. 114. 118.
c) Sael. (mit einem Querstrich) I 1, 117.
d) SILBN I 1, 1.
e) Sile (mit einem Querstrich) I 1, 19.
f) Sil (mit einem Querstrich) 1 1, 13. 21 (vor Amabo). 22.
44 (StL von E1 ausgelassen, von E3 zugefügt). 77 (so wohl
E1, aber Sei mit Abkürzungsstrich E3, wie es scheint).
84. 109. 116.
g) Si oder aï III 1,9. 11. 12.
1) Cist. I 1, 61 hat der Genter Professor Peter Hoffmann folgender-
massen hergestellt:
SELENIVM. Mitera excrucior, méa Gymnasium, male mihist,
male mdeeror.
BEJ geben Mea statt Misera. Die Vulgate behielt Mea bei, und gab dieses
"Wort noch der vorher sprechenden Gymnasium, mit Veränderung der über-
lieferten Personenabtheilnng. Weise schrieb gewaltsam mit unstatthaftem
Hiatus:
Méa Gymnasium, male excrucior, male mihi ést etc.
Für die Hoflmannsche Goujectur sprechen folgende Plaulusstellen: Mil. IOCS;
Trin. 103; Cas. It 3, 53; Bacch. 435; Poen. I 2, 155; Merc. 247. Vgl. auch
Asia. 889; Cist. 1 1, 78; Mil. 616 f.; und Oscar Scyffert Studio Plaulina,
Berlin 1874 p. 8.
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45S
MISCELLEN
3) der Codex J:
a) SEL (mit einem die Abkürzung bezeichnenden Querstrich
durch das Z): III 1, 9. 11. 12.
b) SIL (mit einem Querstrich): in der ganzen ersten Scene
des ersten Actes, also: I 1, 1. 13. 19. 21 (vor Amabo).
22. 44. 61 (vor Mea excrucior). 65. 66. 69. 70. 73. 74.
75. 77. 84. 89. 91. 96. 100. 106. 109. 114. 116. 117. 118.
* i '
. . . • ■ »
II.
Cistellaria IV 2, 106 f. liest die Vulgate:
Abedmus intro. séd quod nomen (est) tuae
Dominai?
106 haben BE1 quid, JE3 quod. Das» quid mit Pareus zu schrei-
ben ist, hat Eduard Becker in meinen 'Studien' I 171 richtig an-
gemerkt. Aber die Stellung des in B EJ fehlenden est ist kaum
die richtige. Vgl. die Versschlüsse: PseuaV 639 Bacch. 19)
quicqiiid est nomén tibi; Pseud. 637 id ést nomen mihi; Stich. 239
nön id ést nomen mihi; Trio. 889 'Pdx* id ést nomen mihi. Also
wird auch Cist. IV 2, 106 zu schreiben sein: séd quid (est) no-
mén tuai Dominât? Die richtige Stellung gab dem Worte est
stillschweigend schon Bothe in der Ausgabe von 1809, schrieb aber
fälschlich quod; Weise kehrte unrichtig zur Wortstellung der Vul-
gate zurück.
Strassburg i. E. W. ST0DEMUND.
DER GOTTORFER CODEX DER NOTITIA
DIGNITATUM.
Bei dem Stande unserer kritischen Ueberlieferung der Notitia
Dignitatum1) wird jede Kunde einer noch nicht benutzten Hand-
schrift besonderes Interesse beanspruchen dürfen.
; *
1) Vgl. die eindringenden und scharfsinnigen Untersuchungen won Otto
Se eck: Quaesb'ones de V. D. (Berolini 1872. 8°) und Zur Kritik der N. D.
(Hermes IX 217 ff. 1S75), sowie seine Ausgabe der JV. D. (Berolini 1976. 8°).
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DER GOTTORFER CODEX DER NÖTITIA DIGNITATUM 459
Die viel gerühmte Gottorf er Bibliothek, gestiftet 1606 durch
Herzog Johann Adolph, enthielt neben anderen werthvollen Manu-
scripten auch einen Codex der Notifia Dignitatum. Er ist in dem
Handschriftenkatalog des letzten Gottorf er Bibliothekars Johann
Pechlin d. d. Gottorp 13. Jun. 1707 unter Repoait.1, Series IV,
.Nr. 11 folgendennassen verzeichnet:
Effigies dignitatum imperii.')
Als die Got torfer Bibliothek 1749 nach Kopenhagen über-
geführt ward, kam der Codex' in die Alte Königliche Sammlung.
Sein Vorhandensein wird durch Erichsens 'Udsigt' bezeugt, wo
er deutlicher, als in dem Pechlin sc hen Katalog, und in nicht miss-
lUTerstehender Weise gekennzeichnet ist:
Effigies notitiae dignitatum utriusque im-
peril, variis coloribus pictae, cum inscr ip tionibus,
Fol. min.*)
Trotzdem ist der Gottorfer Codex nicht nur Böcking, sondern
auch dem neuesten Kritiker und Herausgeber der N. Z>. unbekannt
geblieben. Selbst Madvig gedenkt seiner nicht.3) Durch die Li-
beralität der Kopenhagener Bibliothekverwaltung bin ich in den
Stand gesetzt, eine genauere Beschreibung zu liefern.
Der Codex, Nr. 498 der alten Königlichen Sammlung, kleinen
Foliofonnals, in weisses, goldgepresstes Pergament mit Goldschnitt
gebunden, ist auf Papier geschrieben und stammt frühestens aus
dem XVI. Jahrhundert Auf dem Rücken ist oben der Titel auf-
geklebt: Effigies Notitiae Dignitatum /torn; Imp: Dem entsprechend
enthält der Band leider nicht den Text, sondern nur die gemalten
Bilder (Insignien) mit den betreffenden Inschriften.
Die beiden ersten Bilder gehören zu den Vorstücken der N. D.,
den Beschreibungen Roms und Konstantinopels. *) Hier-
auf folgen die Bilder zur N. D. Sie sind vollzählig vorhanden (89) 5),
1) Siehe meine demnächst erscheinende Schrift 'Die Klosterbibliothek zu
Bordesfaolin und die Gottorfer Bibliothek' S. $4 ff., 96.
2) John Erichsen, Udsigt over den garnie Manuscript- Sämling i det store
Koogelige Bibliothek. KiobeuDavn 17Sfi, S°. S. 80.
3) J.K. Madiig, Verfassung und Verwaltung des Römischen Staates] 5S5
und n 143«. 18S1-&2.
4) Bôckiog, üeber die N. D. Bonn 1334. S. 29. 30. 35. Seecks Aus-
gabe S. 229.
5) BocWng a. a. 0. S. 33.
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460 MISCELLEN
weichen aber in der Anordnung sowohl von Bookings, als auch
von Seecks Ausgabe ab und laufen zur Notitia Orientis und zur
Notüia Occidents bunt durcheinander. Ihre Reihenfolge veran-
schaulicht die nachstehende Uebersichtstafel im Anschluss an
Seecks Capitelzählung.
1-
-22
— —
Or. HI— XXI
23
XV V V « TW
Oc. XXVI
24,
25
XX Y III, XXIX
26
BS
XXIV
27
XXVII
28-
-34
XXX— XXXVI
35,
36
Or. XXXV, XXXVI
37-
-45
XXXVill— XLV
Af\ ßü
Oc. 1I-XX11I
70
XXV
71-
-78
Or. XXU-XXXI
79
XXXIV
80
XXXVll
61,
82
XXXII, XXXIII
83-
-89
Oc. XXXVll— XLV.
Nach fünf leeren Blättern sind noch zwölf Bilder angehängt,
welche sich auf den Tractat De rebus bellicis (Böcking, lieber die
N. D. S. 26 ff., 36 ff.) beziehen. Ich gebe ihre Ueberschriflen mit
Verweisen auf Böckings Beschreibung und auf den Anhang zu der
letzten Ausgabe der JV. D. von G. Pancirolus (Genevae 1623. fol.).
1) THORACOMACIIVS (Pancirolus p. 35);
2) ASCOGEFHVS (Pane. p. 36);
3) Liburna (Pane. p. 37, Bock. S. 37 Note 4);
4) BALISTA FVLM INALIS (Pane. p. 38);
5) Comtnodae auctoritatis uariae priscor. monetae (Pane. p. 25,
Bock. lit. t, a S. 26);
6) Felix inchoatio sacrae dininaeque monetae (Pane. p. 27, Böck.
lit- i, € S. 27);
7) Balista quadrirotis (Pane. p. 29, Böck. S. 37 Note 6);
8) Tichodifrns ch'peocentrus (Pane. p. 30, Böck. S. 37 Note 5);
9) Plumbala et tribulala Plumbata mamilkta (Pane. p. 31, Böck.
S. 37 Note 7);
10) Cutrus Drepanus (Pane. p. 32, Böck. S. 37 Note 8);
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DER GOTTORFER CODEX DER NOT1TIA D1GNITATUM 461
1 1) Currodrepanus singularis (Pane, p. 33, Böck. S, 37 Note 9);
12) Currodrepanus cliptatus (Pane. p. 34, Böck. S. 38 Note 1).
Kiel. EMIL STEFFENHAGEN.
AVSONII EPISTVLA X1L
Carmen graecolatinum quod Ausooius ad Axium Paulum dedit
Scaliger quominus eraendaret eo praepeditus est quod libris tantum
utebatur truncatis. qui nuper et inlegrius edidit et eraendatius,
Carolus Schenkelius, recenlissimos aliquot codices adhibuil, inter
quos unus M(agliabeccbianus) ab interpolalione fere liber est,
quae T(ilianum) penitus corrupit. ceteros qui rimari cupierit,
Schenkelium adeat. quodsi ipse archetypus superesset, a quo
omnia haec saeculi XV exemplaria repetenda sunt, emendationibus
supersedere possemus, sed ipsa lectio negotium ulique facesseret.
hodie si quis Ausonio vitia et sermonis (12. 34) et meosurae (10.
20. 26. 36) et numerorum (31. 41) eripere velit, efficiat id qui-
dem baud difficulté!*, sed siquid scitu dignum carmini inest, mihi
baec potissimum vitia esse videntur. aut fallor enim, aut recte
intellect apices lilterulaeque id ipsum praebent, quod Ausonius
titubanti sane neque sollerti manu edolaverat.
quae perspexisse mihi videor commodissime proponuntur re-
petilo ipso carmine, cui gravissima quaeque e Schenkeiii adnota-
tione subieci. multa verba facere ut omnino fugio ita in his ineptiis
religionis foret, quas quod studiosius tractavi atque adeo aliorum
oculis subicio, venia potius petenda est.
AYZON102 TlAYAill
'ElXaôttfç titioxov Movotjç Latiaeque camenae
"AÇiov Avoôvtos sermone adludo bilinguL
Musae, quid faeimus? %L xevaloiv iq>3 ilnlotv avtats
hidimus ày>Qaô(r)Oiv iv rjftatt mçâoxovitçl
1 fittozov T, Schenkl /juiZa>v (M?) volgo. 2 *AU? Seal, vulgo.
4 exprimit Tbeocriti versam Wir. 2 «i äi no&tvyuç iv y/uau yr,çûoxovoiv,
•icut epist. 11, 33 Q^toQtxbr daij/i« scripsil propter Theocriti Ja'qpr. 56,
quod détériores serviront; M Mapa habet; Schenkl cum vulgata ^toqixmv,
de sua coniectara ti &{a/*« male edidit.
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462
MISCELLEiN
5 ~avtOvixoïç campoioty, ortov xçvog o^v nâçeottv,
erratnue gtlidoTçofieçoi xal frigidojttjxtoi
J7i6çuW *q>evo7iioxâfiio> &eçânovreç inertes,
narra <P fyei nayetôç tê pedum xal ßQvyfibg odôvtw,
&al7iœçrj quia nulla focov %iovu>deï x^Qïit
10 et duplicant frigus tpvxçà carmina (xrjtiôioyteç.
àçxôiuvoç â3 aça ftrjvi vi(p Ianov te calendar
primitias TLavXtp nostrae nêu\ptafte&' âot<%.
Mri}iiQOVYYi$ xç7]de(4vox6nov n oit cant tea téxva,
èvvia verbosae pinnoatéqjavoi te pueUae,
15 ïl&até fioi noXvrisae km, scurrwôea noXrnr^,
frontibus vfietéçaiç ntéçtvov praeferte triumphum.
tfiâg yàç xaXéu> salsootixonugonoqtrjg,
Tlavhf) èqyaçtiôooaLte fiefiiy^evoßÖQßaQOv wâijv
ov yâq poi &éf*iç èotlv in hac regione fiévovti
20 "AÇtov ab nostris èfiiêevéa ehat xa^vaig.
xeïvog (uoi nâvtuiv fiétoxog, gui séria nostra,
• qui ioca naytodan^ novit tractare ïtaXaiotQi].
xal vvv sepositus fitovaxty lw rure Kgeßtwov
àaxaqpvho èvl XÛQV na^ &v(iaXyéa Xèayriv,
25 ovte qyiXoiç ètâçotç nec mensae accommodus uîli
otia &eXÇiv6oig aeger avfifiéfiqyetai Moioaiç.
iam satis, <Z q>iXe IlavXe, nôvtov anerreiQi^fiev
ïv te fonp causatç te xal ingrat a toi xa&éâçaiç,
§t]tOQixo1ç% ludoioi, xal enXero ovôkv ovetaç.
5 onov Sehenkl : onoi M dett om T. afyaNeCTIN M dett, am. T.
nàçtmiv incertum. 6 frigidopoeU 8 KPOICMOC M, xqiot interpolât
T; fuerat BPOIGMOC cf. evang. Matth. 25, 30 èxû Uzm o xhw&fAOÇ tat
b ßovyfxog zwy hdôyioiv. 9 focov : yoxiy M. dett. ntXtt interpolât T.
XIOHCDPH M ceteris oroissU. 12 neMi^eO AOIAeC M, ntpV"» f«-
Xottâtç interpolât T, nipxpujity àotfijc Sehenkl. 13 noXvxXtjriya interpo-
lât T. 14 xQiyyocttçpavoi T, Ausoniut fabulae tum pervulgatae notitia
adeo gestit, ut graece eandem signified v. 16, quem rectius omisùset.
15 iXtartpoy M, ty$a rc pot T. noXvrisae tnyC xovçotâea M, noXv....
tnt xovooiâta T. 17 YMATAPKAMeCDCAICOCTIXOHYeOTlOHTHC M,
T nihil ultra vfiaraQ et atfoy, Sehenkl i'piâf yâç et Tio^rifc adsjnovit,
saUoCTixov unus e dett. 18 itpaofiéaoaji M, iqpaofÂÔÇui*. coir. ScJieokt.
fitfHyptyoßvooy M, (*ffiiytutyo T, corr. Peiper. 20 fy& M, twe T.
26 otia M, om a». T. AeTePCYMM6N*eOT Al
aeger avfifxifxtfeto Sehenkl. 28 ingrata 6<r tKAeHXtfmtc M, ingrata &
ixa9tjttQatç T: corr. Scaliger.
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AYSOMI EPISTVLA XII
463
SO àXX' tjârj xeïvoç piv artoç iuvenaUoç iôçcùç
Ixx^tioi neXéiov, TQOfueçrj âk nâçeojt setiectus.
%a\ minus in sumptum âanâvrjç levis area minist rat.
ov yàç exei anâXafivoç avrjç quaestatâea lucrov,
TtXêiPixbç ovte yéotov xqvosov xeoàitetca (Atad-ôv. ■
35 aequanimus quodsi fueris et f no»za fieXwôeit
malueris, XrjSrj nôvov ïooexai rjêh nsvêlqç.
xelvo âe TtaynâXXunov, ta omnibus undique Musis
avv (pllqt aequaevoqne reûv ovvonâovt fiovodv
frvfxov omt}xefiévov solacia bîanda requiras. •;' •
40 Aie erit et fructus Jrjfir}%eQOç ayXaoxâçrtov,
fy&ù trvsç &aXeooi, nolvxctvôêa pocula 'dv&a
xtovàv, eï xe &éXoiç, véxtccç vinoio bonoio:
ambo igitur nostrae naça&éX^ofiey otia vitae,
dum res et aetas et sororum
45 vTjfiaTa TzoçqyvQea nXér/.r\xat.
*
31 zçoptçr, Xtna pecti M, rçofttQti ßXtufia T. 32 danaC M, Ja-
ntvaC T. 33 oSt* Ùq': corr. Pulmannus. xodiCTCDAe«AoYCPoHMOH
M, om. T, LVCRON habet unus e detl, addilo MON supra versu. corr.
Schenkl. 34 oPYCOHKGPazeTeMOIN M, aPYCeONKeP««ZeTeNOIX
uaus e dett om. T. ultima incerla sunt. 35 6T M, 6C T dett. in ceteris
conspirant (pyXaidttv T), quae non ex.lrico. nâvxa (jtâX* évâiir Scaliger,
quod Schenkl ila recipit ut mal* (sic) scribat. obversabatur iam in hoc versu
scribendo Horaliauum carmen II 3 Ausonio. 3 S CYN$\ctytatqvyoqvt M,
Ct-K q>iâXrt ôtquevoque T dett. {voque T om.); rtu)r, M dclt. om. T.
41 tr&* ov tâXaçiot T; t*eX M, ly&a T dett. 42 xnçr,rtT} M. 43 nttçec-
&iXaio/u*y M, naçaXXà^oufy interpolai T. 45 noçyvpoq M, noç<pvçta T1,
noçfVQtoç T*; uaexerar M, nUxtim T.
Gnttingae Non. Mai.
V. de WIL AMOWITZ - MOELLENDORFF.
EAEY0EPION YAÎÎR
Antiphanes (Athen. III 123) liess eine Sclavin sagen, 'wenn
ich das und das nicht thue, itqôérvoâ1 vôioç rzioif.u kXEv&iotov\
d. h. 'will ich nie den Trunk der Freiheit thun\ Casaubonus und
Meineke haben die Redensart belegt, namentlich mit der Angabe
des Atücisten Pausanias bei Eustathius zu v 408 h "Aoyei Kv-
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464
MISCELLEN
vâôoa xçfivr}, ïniov ol èlev&eçovfièvoit %&tv %b h Kv-
yccôça ilsv&éçioy vdcoç naooiftiaxutg kni xrg xav* klwdtoiay
Çtjrjç' ixkrj&ri ôè oviioç fj fa&eloa x(»/>t/ ètà to xvva, qxtol,
tavtf) ôiadoâvai worctQ xai to Kvvôcagyeg ànb xvvbg açyov
u. s. w. Nicht unmittelbar aus derselben Vorlage (d. b. Pausanias),
aber im Grunde aus derselben üeberlieferung hat Hesych die Glosse
ilev&êoov (d. i. IXtv&tQiov; so hat aber Hesych, wie die Buch-
stabenfolge zeigt , nicht mehr geschrieben) v6u)q' iv "Aqyu anb
tTjÇ ovvayilaç (d. i. Kvvââçaç) nivovot xQrjvrjç (ot) iXevSeçoi-
ftevot taiv oixEJUJv âià jo xai rbv KtQßiQOv xvva tavtjj dia~
âoâvai xai èlev&ëQto$fj*ai. In Argos also thaten die Freige-
lassenen den ersten freien Trunk aus einer bestimmten Quelle, die
Kynadra hiess; die Etymologie braucht uns nicht zu beirren.
Pausanias der Perieget berichtet 11 17 Mvxrjvwv ôk h clqi~
oteçif nivts ànixu xal dexa oxàèia %b 'fiçaïoy $tï âè xatà
lïjV bôov vâwQ 'Ektv&éçiov xahovfAevov XQwvtai à avtif nçôç
xa&ctçoia al neoi %b Uçbv xai uov &voiwy lg tag aitogQi^
tovg. Wer diese Ueberlieferungen ganz gesondert halten will, der
kann für Argos zwei Quellen annehmen, die Kynadra, aus der die
Freigelassenen das iXivÜtoiov väuto tranken, und das 'Elevâéçio)
vôatç beim Heraion, das zu heiligen Zwecken verwandt ward. Da
nun aber Hauptmann Steffen (dessen wunderschöne Aufnahme My-
kenes, durch die für die Geschichte der Argolis manches Rathsei
gelost, manches auch geknüpft wird, mich auf diese kleine Beob-
achtung gebracht hat) in der Nähe des Heraion eine antik gefasste
Quelle gefunden hat, so wird man ihm beistimmen müssen, wenn
er Kynadra und 'Elev&éoiov vêcog identiflcirt, wie das auch Cor-
tius (Peloponn. 11 400) gethan hatte. Dann ist aber ein weiterer
Schluss unabweisbar. . Der Atticist Pausanias zeigt, dass weder die
Quelle noch ihr Wasser den Namen *Eltv$ioiov führte, iUv$è-
Qiov heisst nur das Wasser, welches die llev&eçoî/uevoi daraus
trinken. Folglich hat der Perieget Pausanias dieselbe Angabe
vorgefunden wie sein gelehrter Namensvetter, aber das Versehen
begangen, aus der sprüchwürtlichen Redensart einen Eigennamen
zu machen und den wirklichen Namen zu unterdrücken, wobei
dann noch die Quelle zu einem vöwq ward. Mit andern Worten,
der Perieget benutzt eine schriftliche Vorlage.
Von dem Militär ist nicht zu erwarten, dass er von dem com-
pilatorischen Charakter der periegeti scheu Hauptquelle Kenntniss
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EAEYQEPION YJP-P
465
habe: de d Doch ist ihm, weil er unbefangen war, befremdlich ge-
wesen, was alles Pausa nias scheinbar aus unmittelbarer Renntniss
berichtet (S. 10). Von dem Militär ist ebensowenig zu erwarten,
dass er wisse, wo die attischen Tragiker die Königsburg der Atrtden
hin verlegen, nämlich nach Argos, und so wird er genöthigt, dem
Aiscbylos Verwirrung zuzuschreiben (S. 20). Auch dass er *Hesych
u. d. W/ auflöst 'Hesych und das Wort' (S. 41), ist durchaus ver-
zeihlich. Aber auch der Wunsch ist wohl verzeihlich, dass der
Milidr, der unserer Wissenschaft in so ausgezeichneter Weise För-
derung leibt, einen philologischen Beiralh fände, der ihn vor sol-
chen geringfügigen, aber doch bässlichen Dingen bewahrte und
gegenober den Quellen nicht in einem Aberglauben hielte, der auch
für die unbefangene Auffassung dessen, was das Terrain selbst
lehrt, nur hemmend wirkt.
Göltingen, den 15. März.
U. v. W1LAMO WITZ - MÖLLENDORFF.
■
ZU CICERO DE SENECTÜTE.
Cicero preist (Cat. m. 5, 14) den Ennius, der als Siebzig-
jähriger die Beschwerden des Alters und der Armuth gern trug,
nach seinen eigenen Worten mit dem Vergleiche:
sicut fort is eqrnis, spatio qui saepe siipremo
vicit Olympia, nunc senio conféctus quiescit.
Wie der Dichter in einem vorhergehenden oder folgenden Verse
seine Person bezeichnet habe, kann nicht mehr festgestellt werden.
Dass die in den Worten nunc stnio confectus quiescit nicht ent-
haltene grammatische Bezeichnung des Subjectes in den citirten
Versen selbst zu finden sei und hergestellt werden mtlsse, nimmt
Bährens an, der kic ut aus sind macht (s. Fleckeisens Jahrbücher,
Jahrg. 1882, S. 402), und war auch die Voraussetzung Cobets,
der quiesco vermuthete. Der Autor kann aber auch die Worte des
Dichters, auf die es ihm des Vergleiches wegen ankam, hinge-
schrieben haben ohne sich um die Ungenauigkeit zu kümmern,
auf die man des vorangehenden quod non fecit is, quem modo
diximus, Ennius wegen kein Gewicht legen darf. Diese Mög-
lichkeit ist nicht ausgeschlossen, um so weniger als die flüchtige
466
MISCELLEN
Abfassung der kleinen Schrift uns noch andere Mängel und Fehler
entschuldigen muss (vgl. Lütjohann im Rhein. Mus. Bd. 37 S. 496 ff.).
Bührens empûeblt seine Conjectur auch mit einem Hinweis auf den
nächsten Satz equi fortis et victoris senectuti comparât mam, der, wie
er meint, den Versen des Ennius nicht unnütz folge» weil die in hie
liegende, etwas versteckte Andeutung der Person eine Erklärung
?eranlasst habe, und demgetoäss auch mit Hinweis auf Brut. 18, 71
'ante hunc' ait ipse de se [Ennius setzt Bährens dazu] nec menlitur in
gloriando. Es ist jedoch kaum zu verkennen, dass jener Satz nicht
aus dem von Bährens angegebenen Grunde hinzugefügt ist, sondern
zur Erklärung des von Ennius gebrauchten Vergleiches. Dass eine
solche Erklärung nicht nöthig ist, dass sie ganz überflüssig er-
scheint, kann an der Tbatsache nichts ändern. Es fragt sich dann
eben nur, ob Cicero etwa sonst noch einen in poetischer Form
mitgetheilten Vergleich durch trockene Wiederholung desselben zu
erklären sucht. Ich kann dies auch in sorgfältiger abgefassten
Schriften nicht finden (s. de fin. 2, 32, 106 und 4, 23, 62. de deor.
nat. 3, 30, 75. Lael. 25, 93) und selbstverständlich nirgends in den
Briefen, wo er mit allerlei Schmuck der Rede spielt. Sehr hübsch
durchgeführt ist der Vergleich epist. 1, 9, 19. Uo geschickte Be-
handlung eines bildlichen Ausdruckes, einer Dichterstelle als Bei-
spiel in rhetorischen Schriften zeigt unser Text durch den Beleh-
rungseifer pedantischer Erklärer Brut. 15, 59 und de or. 3, 42, 167,
wo Schütz und Bake (vgl. Kayser in der adn. crit.) schon das
Richtige gethan haben. Die leichte, elegante Manier, die Darstel-
lung durch eingestreute Dichterworte zu zieren, würde natürlich
nicht so ansprechend auf uns wirken können, wenn Cicero dem
Leser nicht sehr oft überlassen hätte, den klaren Gedaoken einer
schönen Stelle selbst nachzudenken. Und wie es scheint, lässt er
nicht selten und nicht unabsichtlich seinen Lesern etwas zu suchen
übrig: de or. 2, 44, 187 den Namen des 'bonus poeta\ de off.
3, 21, 82 den Namen des Eteocles oder des Euripides bei der Be-
sprechung einer Stelle aus den Pboenissen, de divin. 1, 36, 80 die
Bezeichnung der Hesiona, der Mutter desTeucer, de divin. 2,55,112
die Ergänzung von Aussprüchen der Cassandra, die nur mit dem
Versanfang kurz und unvollständig angedeutet sind u. s. w. Wie-
derholt er einzelne Worte, so geschieht es nicht sowohl zur Er-
läuterung, obgleich dies nicht ausgeschlossen ist (z, B. bei. Orakel-
sprüchen, de divin. 2, 56, 115), sondern vielmehr auf lebhafte Weise
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ZU CICERO DB SENECTITE
467
des Nachdruckes wegen, wenn es ihm um schlagende Folgerung
oder um Bestätigung zu tbun ist (Tute. disp. 3, 27, 65. de divin.
2, 39, 82. de réf. I, 41, 64. Brut. 15, 58). Den Satz equi fortis et
vicions senectoti comparât suam dagegen kann man höchstens als
eine unatthige Parenthese dulden. Streicht man ihn, so tritt erst
das Ganze, der Name und das Citat mit dem Relativsatze quem
quidem probe memimsse potestis in unmittelbaren natürlichen Zu-
sammenhang. Demnach sind die erklärenden Worte als eine Be-
merkung zu behandeln, die von einem aufmerksamen und im Aus-
druck recht gewandten Leser an den Rand geschrieben wurde und
später aus Versehen in den Text kam. Wie alt der Zusatz sein
mag, ist vielleicht aus einer Vergleichung mehrerer Zusätze, die
auch nicht schlecht geschrieben sind, z. B. der Uebersetzuog der
stoischen naçâôo^a in den Ueberschriften der Capitel u. a. m., zu
schliessen. Zu berücksichtigen wäre dabei die Beobachtung von
Baiter praef. vol. VIII p. v über das Alter von Interpolationen in
den Büchern von den Pflichten.
Jena. KARL LINCKE.
DER WAGEN DER NACHT.
Tß wf ItQCt,
ctfç fxaxçbv irr 7t sv ua âtantsiç
ccoreçosiâéa voira ôiçpçsvova* ai&içoç loàç
tov osfivotorsov oV 'OXvfiftov (Eur.Andr.fr. 114).
Nichts stände an sich der Annahme im Wege, dass Euripides
das grossartige Bild der auf ihrem Gespann langsam dahinfahren-
den Nacht selbst erfunden habe. Aber die Monumente lehren,
dass er darin nur einer im fünften Jahrhundert in Athen allge-
mein bekannten, vielleicht von der Kunst zuerst geschaffenen Vor-
stellung folgte. Auf dem Deckel einer von F. Winter in dem
Bonner Tirocinium philologicum S. 71 publicirten attischen Pyxis des
britischen Museums ist eine auf einem Viergespann fahrende ge-
flügelte Frau dargestellt; ausserdem — ob voranreitend oder folgend,
muss zunächst unentschieden bleiben — Selene auf ihrem Ross.
Winter bat das Verdienst, früheren Besprechungen gegenüber, die
Männlichkeit der Flügelügur und die Unmöglichkeit der Bezeich-
nung als Helios gebührend hervorgehoben zu haben. Er selbst
nennt die Figur Eos, was an sich möglich ist ; allein der Vergleich
468
MISCELLEN
mit der schonen Pyxis Sabouroff (Furtwängler Sammlung Sabouroff
Ta f. 63) nOthigt zu einer anderen Benennung. Dort finden wir
(iieselben beiden Frauenfiguren, wie auf der Londoner Pyxis, nur
in etwas veränderter Haltung, ausserdem aber den aufsteigenden
Helios. Furtwängler deutet die beiden Frauenfiguren auf Selene und
Eos. 4 Voran stürmen', sagt er, 4die vier Rosse der Eos1), die selbst
in geflügelter Gestalt auf dem Wagen steht . . . . hinter ihr sind
einige Sterne angedeutet es folgt die ruhig reitende Selene.'
Allein Selene kann unmöglich zwischen Eos und Helios einge-
schoben werden; vielmehr ist ohne Weiteres klar, dass die Flügel-
flgur die Nacht ist» Beim Aufsteigen der Sonne ist ihr Reich zu
Ende; sie treibt daher ihr Gespann zur Eile an, wahrend Selene,
die noch einige Zeit am Horizont verwerten darf, sich scheu nach
Helios umblickt, ein Motiv, das Übrigens, wie so vieles Attische,
auf dem pergamenischen Altar wiederkehrt.
Auch auf der cumanischen Hydria des Neapler Museums (Hey-
demann RaccoUa cumana 157, abgeb. Fiorelli Vast Cumani VF.
Bull. nap. n. s. V 10, 9) wird man in der vor Helios herfahrenden
Flögelfigur, hinter der die Sterne ins Meer tauchen, unbedenklich
Nyx erkennen. Selene , wie die ihr vorausfahrende Figur längst
richtig benannt ist, hat diesmal ihren Platz vor ihr, was natürlich
ganz vom Belieben des Konstiers abhängt. Wenn Selene -fahrend
dargestellt ist, so war dafür gewiss der Vorgang des Pheidias im
Ostgiebel des Parthenon massgebend. Auch in dem hinenbilde
der bekannten Berliner Schale (Gerhard Trinkschaien VIII 2) hat
Wieseler (Gött. gel. Anz. 1860 S. 293$ vollkommen mit Recht nach
Massgabe der cumaner Schale die Selene erkannt. Wenn dem
gegenüber von Winter geltend gemacht wird, dass eine Beziéhung
zwischen dem Innenbild und der auf der Außenseite dargestellten
Gigantomachie vorauszusetzen sei, und die Deutung der Figur auf
Eos durch Vergleich mit dem aufgehenden Helios auf dem perga-
menischen Altar nahegelegt werde, so ist eine solche Argumen-
tation schon an sich sehr precär, in diesem speziellen Falle aber
schon darum hinfällig, weil auf dem pergamenischen Altar nicht
nur Helios, sondern auch Selene dargestellt ist. '«■.:■
Die Londoner Pyxis wird von Winter, die Pyzis Sabouroff von
Furtwängler gegen das Ende des fünften Jahrhunderts angesetzt,
1) Eiae Darstellung der reitenden Eos, für die Furtwängler den Nachweis
vermisst, findet sich z. B. auf der ruveser'Vase A. d. I. 1878 tav. d'agg. G.
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DER WAGEN DER NACHT
4G9
Tielleicht etwas zu spät, wie unsere gewöhnlichen Vasendatirungen
überhaupt. Auf jeden Fall aber ist der zwischen der Aufführung
der Andromeda und der Verfertigung der beiden Vasen liegende
Zeitraum ein zu kurzer, um einen Einfluss des Dichters auf die
Kunst als möglich erscheinen zu lassen. Vielmehr sind sowohl
das Lied der Andromeda wie die beiden Vasenbilder in gleicher
Weise beeinflusst von einer Vorstellung, deren Ursprung in den
grossen Schöpfungen der Malerei des fünften Jahrhunderts zu
suchen, man heute kaum mehr Bedenken tragen wird, wo durch
die Entdeckungen von GiOlbaschi uns handgreiflich bewiesen ist,
was man bis vor Kurzem nur mit grosser Reserve zu behaupten
wagte, die Abhängigkeil der Vasenbilder von der monumentalen
Malerei.
Berlin. C. ROBERT.
AOPIION UND AEinXON.
<
A 86 in der Schilderung des Holzhauers im Waldgebirge, der
sich zur Mittagszeit ein Mahl bereitet, schrieb Aristarch èûnvov,
während bei Zenodot êôçnov stand. Umgekehrt wird in dem-
selben Buch der grosse Opferschmaus, den die Ritterschaft der
Pylier am Abend vor einer grossen Schlacht einnimmt A 730, in
Aristarchs Ausgabe als âÔQnov, in der Zenodots als à ein vom be-
zeichnet. Aristarch motivirt seine Lesarten damit (schol. sl 86.
730), dass bei Homer èelnvov das Mittagsmahl, das der Tageszeit
nach dem entsprach, was man zur Zeit Aristarchs und schon im
fünften Jahrhundert açiotov nannte, bedeute, ôôortov aber die
Abendmahlzeit sei. Für diese Anschauung konnte er sich berufen
und berief sich auch ohne Zweifel auf t* 390, wo es von den
Freiern heisst:
âetrzvov fiiv yâç toi ye yelœorreç texvxovxo
rjÔv %i xcri nevoeixig, èrtei ftala nolV Uoevoav.
âôçTtov â' ovx av niaç àxaçio%BQOv allô yhoixo
olov ô*ij tax* Spelle &eà xcri xaçteçbç àvrjç
Aristarchs Ansicht ist im Ganzen auch noch heute die herr-
schende; auch Lehrs (Arist. p. 127), obgleich er sich die Schwierig-
keiten nicht verhehlt, stimmt doch unbedingt Aristarch zu und
scheut sogar nicht davor zurück, dem Anarchischen Princip zu
Hermes XIX. 31
470
M1SCELLEN
Liebe à 62 âeînvov in âôçrtov zu ändern. Allein eine Betrachtung
der Stellen lehrt, dass weder èunvov noch dôçnov an eine be-
stimmte Zeit gebunden ist , wie das für àtljtvov auch Lehre zu-
giebL ôtïnvov ist die Hauptmahlzeit, die je nach den Umständen
auch am frühen Morgen oder am späten Abend eingenommen wer-
den kann. Am Morgen nach ihrer Rückkehr von dem nächtlichen
Handstreich gegen Rhesos nehmen Odysseus und Diomedes ein
ètlnvov ein K 578, ebenso Telemach und Peisistratos vor ihrer
Abfahrt von Sparta o 77. 94. 140, und Telemach und seine Ge-
fährten nach ihrer nächtlichen Seefahrt von Pylos nach Ilhaka.
Umgekehrt heisst aber auch das Mahl, das Menelaos den nach
Sonnenuntergang bei ihm eingetroffenen Gästen vorsetzt, ein èii-
nvov ô 61. Hingegen nehmen die kretischen Schiffer im Apollo-
hymnus 511 ein ôôçnov ein; nach dem Zusammenhang ist die
Tageszeit Morgen oder Mittag, keinesfalls Abend. Es kann also
nicht die Tageszeit sein, wodurch sich ôetnvov und ôôçnov ur-
sprünglich unterscheiden, sondern es muss die Beschaffenheit des
Mahles sein. Dass delnvov die Hauptmahlzeit ist, wird allgemein
zugestanden; zu dieser gehört aber Fleisch, und zwar in der Regel
frischgeschlachtetes Fleisch ; dies trifft bei allen angeführten Stellen
zu, nur o 500 wird die Fleischspeise nicht ausdrücklich erwähnt.
Es steht also ziemlich synonym mit âatç und wird auch vom Mahle
der Thiere gebraucht: oçvioi ôtïnvov ovx àvaivofiai néleiv sagt
der Chor bei Aeschylos in den Hiketiden 801, nach Naucks schöner
und überzeugender Beobachtung mit Anspielung auf die Worte im
Proömium der Uias oluvotoi re Saïra; und déinvov ô* aï x
i&éloj notïjaoftai rjè /uedrjoto sagt der Habicht zur Nachtigall
(Hes. Op. 209). Freilich heisst auch die den Pferden vor der
Schlacht reichlicher vorgeschüttete Ration ôeînvov B 383. èôonov
hingegen ist der Imbiss; Ahrens (èçvç und seine Sippe S. 26) bat
es in überzeugender Weise von ôqénta abgeleitet; es ist das Ge-
pflückte', Baum- und Feldfrucht. So heisst es also im homerischen
Hymnus ganz correct von den Kretern ôôçnov înei& eïlovio,
denn sie haben zwar ein Opfer dargebracht, aber kein blutiges,
sondern nur von Mehl. Es ist nun ganz natürlich, dass man ein
solches ôôçnov hauptsächlich am Abend einnahm, und dass zu
den Vegetabiiien auch allmählich Fleischspeisen hinzutraten ; so be-
retten sich die Freier a 44 zum ôôçnov gebratene Blutwürste.
Insofern haben also Aristarch und die gewohnliche Ansicht ganz
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JO PII ON UND JEIIINON
471
recht, (lass èunvov im Allgemeinen das Mittagsmahl, ôoqjzov die
ibeodmahlzeit ist. Im ô der Odyssee, wo Telemaoh und Pcisistratos
am späten Abend bei Menelaos anlangen, wird ibnen zuerst dal
àiïnw und da on nach kurzer Pause das dôçnov aulgetragen, so
dass letzteres fast wie die deviéça TQÔne^a erscheint ; aber doch
werden beide ausdrücklich unterschieden , und weder Voss noch
Lebrs haben recht gethan, das deïnvo» (ô 61) mit dem doQnov
(d 213) Tür identisch zu halten.
Wenden wir die gewonnene £rkenntniss auf die beiden stritti-
gen Stellen des an, so leuchtet ohne Weiteres ein, dass das Mahl
des Holzhauers im Waldgebirge, da es nalurgemäss nur aus dürf-
tigem mitgenommenen Vorrath oder aus zusammengelesenen Beeren
und Früchten besteht, nach antiken Begriffen ein êôçnov ist, ob-
gleich es zur Mittagszeit eingenommen wird; sein äeXrcvov nimmt der
Holzbauer am Abend nach der Heimkehr in seiner Hütte ein. Um-
gekehrt muss es nach dem Gesagten als eine Ungeheuerlichkeit
erscheinen, wenn der Opferschmauss der pylischen Ritter, bei dem
ausser mehreren dem Zeus geschlachteten Opferthieren (uçà xaÀà)
zwei Stiere und eine Kuh verzehrt werden, als âôçnov bezeichnet
wird. Das ist ein richtiges ôtïavoy, obgleich es am Abend ein-»
genommen wird und die Ritter sich unmittelbar darauf schlafen
legen. In beiden Fällen verlritt also Zenodot die sachlich allein
mögliche Lesart, die billig auch in unserm heutigen Texte Auf-
nahme finden sollte; und man kann sich dem Verdacht nicht ver-
scbliessen, dass Aristarch seine Lesarten wieder einmal nicht der
Ueberlieferung entnommen, sondern einem pedantisch festgehalte-
nen Princip zu Liebe eingesetzt hat.
Nicht ,so sicher ist die Entscheidung möglich bei den drei
Stellen des i der Odyssee, da wir hier über die Lesung Zenodots
nicht unterrichtet sind. Der Kyklops verzehrt zweimal am Morgen
und einmal am Abend zwei Gefährten des Odysseus. Unsere Aus-
gaben lesen, wo von der Morgenmahlzeit die Rede ist, c 311
ovv <T oye dij alte âvcj fiàqxpaç ùitXiaaato ôeïnvov,
wo es sich um die Abendmahlzeit handelt i 291 und 344
ovv <T o ye âij avie dieu fuxçipaç tanXiaoato ôoquov.
Sachlich entsprechend wäre an allen drei Stellen nur waUo-
oaro ötlnvov oder wnllooato âaUa. Indessen ist es möglich,
dass für den antiken Leser eine Pointe darin lag, wenn der Kyklops
zwei Menschen nicht nur als ôeïnvov, sondern sogar als ôôqtcov
472
MISCELLEIS
verzehrte, wie unsere Menschenfresser kleine Kinder zum Früh-
stück. Stutzig muss nur machen, dass unsere handschriftliche
Ueberlieferung schwankt. Zu i 344 notiren die Scholien und haben
einige Handschriften dûnvov, zu 3 H ôalva, was in diesem Falle
dem ôétnvov synonym, oder dÔQTtov, was sowohl nach Aristarchs
als der oben vorgetragenen Ansicht incorrect und nur dann er-
träglich ist, wenn man sowohl 291 als 344 êeiirvov schreibt und
annimmt, dass der Kyklops am Morgen nur einen Imbiss, am Abend
die Hauptmahlzeit einnimmt. Dass an allen drei Stellen deïmov
das Richtige und Aristarch an zwei Stellen «291 und 344 seinem
Princip zu Liebe ööqjtov geschrieben hat, ist eine mögliche, aber
durch Nichts zu beweisende Annahme.
Was also Lehrs Ar. p. 130 von dem Gebrauch der Späteren
behauptet : omnino übt coena dicenda est nulla temporis rattone ha-
bita adhibent ôôqtioy , das gilt auch für die frühere Zeit. Gani
correct sagt daher Aristoph. Equit. 48 der Paphlagon zum Demos
ßovkei naçaâw ooi dôçrtov, weil von einer aussergewöhnlichen
Mahlzeit die Bede ist; und nicht minder richtig gebraucht das Wort
noch Oppian Cyn. I 132, wo der Jäger am Wintertag zur Mittagszeit
tief im Gebirge sich ein ôôçnov bereitet. Incorrect ist es hin-
gegen vom Standpunkt des älteren Sprachgebrauchs, wenn Apol-
lonios III 301 das Gastmahl, mit dem Aietes die Argonauten em-
pfängt, als dôonov bezeichnet; zugleich ein Beweis, dass sieh
die Alexandriner des älteren Sprachgebrauches nicht mehr bewusst
waren. Um so unwahrscheinlicher ist es aber dann, dass die Les-
arten Zenodots auf absichtlicher Aenderung und nicht auf Ueber-
lieferung beruhen.
Berlin. C. ROBERT.
BERICHTIGUNG ZU S. 306.
In meinem Aufsatz über Polykles ist leider ein, übrigens aus
dem Zusammenhang leicht als solcher kenntlicher Schreibfehler
stehen geblieben. S. 306 Z. 14 (von unten) muss es heissen: *so
fällt die Lebenszeit des Hegesarchos spätestens in die zweite Hälfte
des dritten (nicht »zweiten') Jahrhunderts'.
C. R.
(Joli IS84)
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ALKYONEÜS.
Fr. Köpp hat in dem letzlen Heft der Arch. Zeit. 1884 S. 31
die Vasendarstellungen von Herakles' Kampf mit Alkyoneus einer
neuen sorgfältigen Besprechung unterzogen und namentlich end-
gültig festgestellt, dass die über dem schlafenden Riesen schwe-
bende oder kauernde Flügelfigur nicht, wie auch ich früher fälsch-
lich gegen Heydemann behauptet hatte, weiblich, sondern männlich
und als Hypnos zu erklären sei. Nicht so unbedingt kann ich
seiner Meinung Uber die zu Grunde liegende Sagenversion zustim-
men und möchte hier diese Frage um so lieber einer neuen
Besprechung unterziehen, als uns auf der von Köpp Taf. 3 ver-
öffentlichten schwarzfigurigen Trinkschale zum ersten Mal eine aus-
führliche bildliche Darstellung des Mythos vorliegt. Ich wähle daher
diese zum Ausgangspunkt der. Untersuchung.
Die eine Seite zeigt in der Mitte den mit der Keule in der
Hand schlafenden Alkyoneus, auf dessen Schulter Hypnos kauert,
von links dringen Herakles und ein gewappneter bärtiger Krieger,
beide mit der Keule ') in der Hand, auf ihn ein. Rechts von Al-
kyoneus steht Athena die rechte fynd Uber ihn ausstreckend,
hinter ihr entfernt sich nach rechts ein jugendlicher Genosse des
Herakles, gleichfalls eine kleine Keule oder ein Pedum in der
Hand. Auf der andern Seite erscheinen zwei hintereinander nach
links gallopirende Viergespanne, jedes von einem Wagenlenker mit>
Kentron in der Hand gelenkt. Neben und hinter den Wagen sprin-
gen drei Stiere gleichfalls nach links. Nach Köpp haben wir hier
die Entführung der Heerde des Alkyoneus durch die Gefährten des
1) Köpp sagt, der Genosse des Herakles halte 'in der Rechten das Schwert,
das in der Scheide steckt'; allein die Publication zeigt deutlich, dass auch
er eine Keule trägt; sie ist wie die des Herakles und Alkyoneus mit weisser
Deckfarbe bemalt gewesen, die jedoch am oberen Ende abgesprungen ist;
doch 6ind hier die bis zum linken Oberarm hin eingeritzten Umrisse auf der
Tafel ganz deutlich.
Herme* XIX. 32
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474
ROBERT
Herakles vor uns, wie auf der Geryoneusschale des Euphronios
die Wegführung der Rinder auf der einen dem Kampfe auf der
anderen Seite entspricht. Aber dort sind die Gefährten des Hera-
kles zu Fusse und ist das Forttreiben deutlich dargestellt; hier er-
scheinen sie zu Wagen, noch dazu auf rasch dahinfahrenden Wagen»
und tragen das typische Costüm der Wagenlenker; überdies wer-
den die Rinder nicht angetrieben, sondern springen frei neben
und hinter dem Wagen her; der Vasenmaler kann sich doch un-
möglich gedacht haben, dass die Rinder des Alkyoneus den vor-
ausfahrenden Wagen freiwillig gefolgt sind. Viel näher liegt es
daher, nach Analogie zahlreicher anderen Vasendarstellungen hier
die Wagen der beiden auf der Vorderseite kämpfenden Helden zu
sehen, welche dieselben, um in den Kampf zu ziehen oder richtiger
um den schlafenden Alkyoneus zu beschleichen , verlassen haben;
die Rinder springen erschreckt umher. Es leuchtet ein, dass der
Genosse des Herakles durch den eigenen Wagen, den ihm der
Vasenmaler giebt, noch besonders hervorgehoben und schwerlich
mit Kopp für lolaos zu halten sein wird. Diesen wird man viel-
mehr in der jugendlichen Gestalt hinter Athena zu erkennen haben.
Nicht bedeutungslos scheint mir auch die Art, wie Athena die
rechte Hand über Alkyoneus nach Hypnos hin ausstreckt; unver-
kennbar ist dadurch ausgedrückt, dass Hypnos auf Athenas Geheiss
sich auf die Schulter des Alkyoneus niedergelassen und ihn be-
zwungen hat, wie er in der Ilias auf Befehl der Hera den Zeus
einschläfert. Athena ist hier also nicht nur als die stehende Be-
gleiterin des Herakles gegenwärtig, sondern greift thätig in die
Handlung ein. Genau an derselben Stelle und mit derselben Hand-
bewegung erscheint auf der rothfigurigen Münchener Schale (401.
B 1 bei Köpp. 0. Jahn Ber. d. sächs. Ges. 1853 Taf. V 1) Hermes,
während Hypnos, wie auf den meisten rothfigurigen Vasen, fehlt.
Hier hat also Hermes, der keineswegs blos der Symmetrie zu Liebe
auf dieser Seite und in dieser Haltung erscheint, das Amt des
Hypnos, den Riesen einzuschläfern, übernommen; das deutet die
vorgestreckte Rechte an und so ziemt es dem Gotte, der àvôqùiv
OfAfAttta, MXyeif ovç i&éleit tovç ô* alte xai vnvutovtaç iyctçei.
Wir gewinnen hierdurch ein wichtiges Moment für die Sage; nicht
von selbst ist Alkyonous in Schlaf gesunken, soudern auf Befehl
der Athena hat ihn Hypnos, den die jüngere Kunst durch Hermes
ersetzt, eingeschläfert.
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ALRYONEÜS
475
Die auf deo Vasenbilderu vorliegende Version üodet nun Kopp
oit dem ältesten litterarischen Zeugnis», den beiden bekannten
Pindarstellen (I. VI (V) 32 und N. IV 25), absolut unvereinbar und
nimmt daher an, Pindar habe xur Ehre seines Helden aus dem
Ueberfall eines Schlafenden, wie er in der durch die Vasenbüder
vertretenen populären Tradition vorlag, einen gewaltigeu Kampf
gemacht. Betrachten wir zunächst die Pindarslellen näher; an bei-
deo werden die Thaten aufgezahlt, die Herakles mit Tela mon ge-
meinsam verrichtet: die Eroberung von Troia, die Besiegung der
Meroper auf Kos und die Todlung des Alkyoneus.
In den Isthmien VI (V) 31 heisst es:
tJXe äk nsQyaniav, néqpvev ôè avp KÜvtp JYIeçôawy
efoea, xot tov ßovßotav ovqü ïaov
0)Jyocuoiv evowv 'AXxvoyrj QtpwèocLÇ oi qpUoato
xeçalv ßaovopdoyyoio yevçàg
'Hçaxkétjç,
Dass diese Stelle keinen Widerspruch mit der Darstellung der
Vasen enthält und der Dichter sehr wohl so vou der Bewältigung
eines Schlafenden sprechen konnte, giebt Kopp selbst zu. Da*
gegen lesen wir in deu Nemeen IV 25:
(Hoa*).éoç) Çiv oJ nozt Tçtoïav xçajaiàç TeXa^iov
nÔQ&rjOB xeu JléQOnaç - ,,
xot tbv fAtyccv noXefÀiozàv ex/iaykov 'jilxvovrj
ol ttiçaoçiaç ys rrçiv dvatdexa nivotp
rtQtûâç %* ixenßeßctüjtag i/i7toôâfiovg tXev
dig jôaovç * àjiuço^âxaç kûv qtavtbj
lôyov 6 <ut} Çvyuiç. è/iu
çéÇovzâ ti xai na&elv f'otxe.
Also zwölf Wagen mit sammt ihren Streitern und deren Wagen-
lenkern (daher ôiç voaovç) hat der Riese mit einem Steiuwurf
zerschmettert Die Moral dieser Geschichte wird jeder Schlachten-
kundige verstehen, sie heisst: wer etwas thun will, muss auch
etwas erleiden, also kein Sieg ohne Verlust. Ich würde diese
selbstverständliche Paraphrase nicht hierher gesetzt, haben, wenn
nicht Köpp wunderlicher Weise die beiden letzten Sätze so auf-
gefasst hätte, als ob der Dichter durch sie den Hörer auf seine
Neuerung aufmerksam raachen wollte. Wie dies iu don Worten
liegen soll, vermag ich freilich nicht zu erkennen; denn ich kann
unmöglich glauben, dass Kopp mit dem Ausdruck ldes Dichters
32*
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476 ROBERT
Worte* das Pindarische Xéyoç wiedergeben wollte und nicht wissen
sollte, dass Xôyoç hier wie bei Stesichoros, Simonides u. A. ein-
fach nur Mythos, Sage bedeuten kann. Damit sagt uns aber Pindar
selbst, dass er eine yorhandene Version befolgt, denn eine dich-
terische Neubildung der Sage ist eben noch kein Xôyoç, sondern
will es erst werden. Auch die Viergespanne sind hierbei nicht
bedeutungslos. Abenteuer, wie die Besiegung eines Riesen, pflegen
von dem Helden in der Regel allein vollbracht zu werden, hier
aber finden wir Herakles nicht blos in Begleitung des Telamon,
sondern mit mindestens noch zwölf Genossen, ein Zug, der sich
dadurch erklart, dass das Abenteuer beide Mal in Verbindung mit
der Eroberung von Troia und Kos erscheint, also auf der Rück-
kehr von dieser Expedition von Herakles an der Spitze seines sieg-
reichen Heeres bestanden wird. Es ist nicht zu kühn, daraus zu
schliessen, dass Pindar hier nicht eine Volkssage, sondern eine
poetische Bearbeitung von Herakles* Zug gegen Troia und den sich
daran anschliessenden Ereignissen im Auge hat; ob das seine eigene
Darstellung dieser Sage in den Hymnen (fr. 50. 51) ist, lasst sich
nicht entscheiden, ist jedoch nicht wahrscheinlich.
Wenn also wirklich die Vasendarstellungen sich mit Pindar
nicht in Einklang bringen lassen, so haben wir anzuerkennen, dass
es schon vor Pindar zwei verschiedene Versionen des Mythos gab.
Indessen muss es von vornherein ein günstiges Vorurtheil für die
Identität der befolgten Sagenversion erwecken, dass das cornelaner
Vasenbild in drei nicht gerade am Wege liegenden Zügen mit
Pindar übereinstimmt, wie Köpp wenigstens auch in dem ersten
Fall anerkennt. Erstens, Alkyoneus ist Rinderhirt, zweitens, He-
rakles vollbringt das Abenteuer mit Hilfe eines Genossen, den wir
auf Piudars Autorität hin Telamon zu nennen berechtigt sind;
drittens, die beiden Helden haben ihre Viergespanne bei sich. 'Aber
wie soll man', fragt Köpp, 'den Kampf gegen die Viergespanne
mit dem heimlichen Ueberfall vereinigen? Auch abgesehen von
der ausführlichen Erzählung des Kampfes, welche der Scholiast
giebt, lässt sich von dem Felsen schleudernden zu dem schlafen-
den Alkyoneus schlechterdings kein üebergang ersinnen; ebenso-
wenig aber ist es denkbar, dass nach der dem Vasenmaler vor-
liegenden Sage der Riese beim Nahen des Herakles erwachte und
sich aufraffend vom Schlafe den Gegner angriff, der schon im Be-
griff war, den Pfeil von der Sehne zu schnellen.' Die Erzählung
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ALKYONEUS
477
des Scholiasten muss natürlich so lange bei Seile gelassen werden,
bis festgestellt ist, ob sie in der That mit der von Pindar befolgten
Version übereinstimmt. Dass Alkyoneus nicht mehr aus seinem
Schlafe erwachen und der Kampf mit den Viergespannen der auf
dem Vasenbilde dargestellten Situation nicht folgen konnte, ist
Köpp unbedingt zuzugeben. Aber kann der Kampf nicht vorher-
gegangen sein? — lässt sich wirklich kein Uebergang von dem
Felsen schleudernden zu dem schlafenden Alkyoneus ersinnen? Wir
haben oben festgestellt, dass Alhena es ist, auf deren Geheiss Hypnos
den Alkyoneus einschläfert; noch mehr, auf einigen Darstellungen
(0. Jahn a. a. 0. Taf. V 2; VII. Stephani Par. arch. XV S. 588. Ant.
du Bosph. Cimm. pl. 63 a 1 . ß 1. 2. 5. 6 bei Kopp) ist Alkyoneus
mit halbgeöffnetem Auge gebildet; nicht im Erwachen, wie Kopp
sagt, der diesen Zug auf Rechnung der Ungeschicklichkeit oder
Flüchtigkeit des Malers zu setzen geneigt ist, sondern im Ein-
schlafen. Was hindert uns nun durch Combination der Vasendar-
stellungen mit den Pindarstellen folgende Sagengestaltung zu ge-
winnen: von Troia und Kos zurückkehrend finden Herakles und
Telamon nebst ihren Genossen den berghohen Riesen Alkyoneus;
sie greifen ihn an, aber mit einem gewaltigen Felsblock, der dem
Giganten so wohl anstehenden Waffe, zerschmettert er zwölf Ge-
spanne sammt ihren Streitern und Lenkern. Herakles und Telamon
müssen sich zurückziehen. Da ruft Athena den Hypnos, dass er
den Alkyoneus einschläfere, und so im Schlaf tödtet Herakles den
Riesen. Man wende nicht ein, dass dies Zurückweichen dem He-
rakles unrühmlich sei; doch wahrlich nicht unrühmlicher als die
Ermordung eines Schlafenden. Ueberdies kehrt genau dasselbe
Motiv beim Kampf mit den Molioniden wieder; auch hier muss
Herakles weichen und erringt erst später den Sieg durch hinter-
listigen Ueberfall (Pindar Ol. X 31. Apollod. U 7,2). Und wenn
die Sage hier die Niederlage ihres Helden durch Krankheit ent-,
schuldigt, so kann sie dasselbe Motiv auch bei der Alkyoneussage
verwandt haben, da Herakles in der Schlacht mit den Meropern
von Chalkodon verwundet und nur durch das Eingreifen des Zeus
gerettet worden ist (Apollod. II 7, 1).
Wenn so die Vasenbilder und Pindar dieselbe Sagengestaltung
r ep rasent ire n, so lernen wir eine etwas abweichende Version durch
die Scholien zu den Nem. IV 25 kennen: ovtoç 6 'Alxvo-
m
vevç eîç taiv riyctyjujv Xéyezai jisqï %bv 'lo&pov
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•ITS
ROBERT
tijç Koçlv9ov ovftßeßrjxivat 'HoaxXeî, ov tag ßovg
*HçaxXrg èÇ 'Eçv&elaç rtaçrjXavve' xat trg (iâxqç
avtt] aitla iyéveto tÇ ßovXfj tov Jiôç- noXifiioç
yàç rjv toi g Tiyaotv ov nçôteçov ovv, op^aiv, àvûXt tbv
'AXxvovéa 'HçaxXfjç, nçiv ta aç/aata avtov vnb tov *AXxvo-
vêtoç ßXrj&rvat' ftBtà yàç to ovvzotipai avtov âwôexa Sofiara
xat eixoottéooaçaç avÔoag Xi9(p fieyiottp, to t eXevt atov
xat' avtov tov Xi&ov ïççupev, ov t<J> Q07taXrp atro-
oeeoâftevoç ovttoç artéxteive tbv 'AXxvovéa* xal
(paat xêiadai tov ll&ov èv t(p îo&fi$. Xeyezai dh töte
ovfi7taçeïvai t$ 'HoaxXeï xal tov TeXaptova.1) Ich habe die
zur iotOQla gehörigen Worte durch Sperrung von der Paraphrase
unterschieden; dass Telamon in der mythischen Quelle des Scho-
liasten nicht stand, giebt er selbst durch die Fassung deutlich genug
zu verstehen. Dasselbe gilt von den Viergespannen. Nach den
Scholien müssten wir annehmen« dass Alkyoneus denselben Stein
zweimal geschleudert habe ; das erste Mal zerschmettert er mit ihm
die Viergespanne, das zweite Mal wirft er ihn nach Herakles, der
den Wurf mit der Keule parirt und den Stein auf den Riesen
zurückschleudert. Dass dieser doppelte Wurf in der Sage oder
einer dichterischen Behandlung derselben vorgekommen sein sollte,
ist von vornherein sehr unwahrscheinlich; vielmehr wird man ver-
muthen dürfen, dass in der iotoçla Alkyoneus den Stein gleich
auf Herakles geschleudert und der Scholiast nur dem Pindartext
feu Liebe den ersten Wurf eingefügt hat. Bestätigt wird das durch
die Notiz, dass Herakles das Abenteuer auf der Rückkehr von Ery-
theia besteht; zwar zieht er nach einigen Berichten mit einer Anzahl
Gefährten gegen Geryoneus; aber mit Streitwagen, das ist uner-
hört. Nach Aussonderung der aus Rücksicht auf Pindai4 einge-
fügten Sätze erhalten* wir nun eine in sich vollkommen abgeschlos-
sene und wohlgeordnete Erzählung, die ich nicht im Stande bin,
mit Köpp für müssigc Scholiastenerftndung zu halten, zumal sie
\) So lautet das Scholion nach E. Abels Angabe im Vaticanus ß and
Laurentianns D, und so hat es Böckh veröffenUicht; warum Abel selbst die
Fassung der geringeren Handschriften bevorzugt, welche die Worte er tic
ßovg — i9îç Viyaaw als eine besondere Version behandeln und voa der
übrigen Erzählung absondern, ist mir «b verständlich; ebensowenig weiss
ich, wie in diesem Falle die Worte ttf tvüv rtyavrtw, ov iàç fiovç Hf*
xXr.ç iS ïlçvSitaç 7j açtjXav vi zu übersetzen sind.
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ALKYONEUS
479
darch dec Hinweis auf den noch eiislirenden Felsblock das Ge-
präge localer Tradition tragt. Gerade der Umstand, dass sie eigent-
lich zu Pindars Erzählung schlecht stimmt und erst durch ein
paar leicht durchsichtige Kunstgriffe dieser angepasst wird, scheint
mir für ihre Echtheit die beste Gewahr zu geben. Sie unter-
scheidet sich einerseits von der Darstellung der Vasenbilder darin,
dass Alkyoneus nicht im Schlaf, sondern im ehrlichen Zweikampf
getödtet wird, andererseits von der Pindarischen Erzählung haupt-
sächlich in doppelter Hinsicht; einmal in der Localisirung, dann
hinsichtlich der Stelle, die sie in der Reihe der Heraklesthaten
einnimmt. Pindar giebt zwar in den Nemeen das Local des Kampfes
nicht an, doch kann es nicht zweifelhaft sein, dass er, wie in der
genau Übereinstimmenden Stelle der Isthmien, Phlegrä verstanden
haben will, d. i. nach der, wie es scheint, im fünften Jahrhundert
allgemein gültigen Anschauung Pallene (Herod. VII 123), keinesfalls
der Isthmus von Korinth. Das Scholion aber sagt ausdrücklich
ntQÏ %bv ïa&pov Trjç Koçiv&ov. Offenbar hat der Grammatiker,
der diese laroçîa heranzog, versäumt, die Parallelstelle der Isthmien
zu vergleichen, aber nichts berechtigt uns, die Worte rrjç Koçiv-
&ov mit Böckh als spates Einschiebsel zu streichen oder mit Kopp
in rrjç IIaXXrjvr]ç zu ändern; denn wenn Eustathius zur llias
862, 36 den Kampf richtig nach Thrakien verlegt, ein Umstand,
auf den sich Böckh beruft , so verdankt er diese Kenntniss der
■
Vergleichung der Isthmien, nicht den Scholien. Es kommt hinzu,
<]ass für die Localisirung des Alkyoneus an dieser Stelle der Name
der 'AXxvoviç ââlaoaa spricht (Strabo Vn 336. IX 393, vgl. Wi-
lamowitz in dieser Zeitschrift XVIII S. 419 Anm.), auch die eben-
falls hier localisirté Alkyone, des Skeiron Tochter (Prob, zu Verg.
Eclog. I extr.), darf als Parallelfigur erwähnt werden.
Weiter berichtet die loroçia, Herakles habe das Abenteuer
auf der Rückkehr von Erytheia bestanden; dass hierdurch sowohl
die Theilnahme der Streitwagen wie die des Telamon ausgeschlossen
wird, haben wir oben gesehen. Aber noch ein weiterer Unter-
sebeidungspunkt von der Pindarischen Version ergiebt sich. Die
Scholien geben unverkennbar zu verstehen, dass Alkyoneus dem
Herakles die Beute habe abnehmen wollen, und dies die Veran-
lassung zum Kampfe gewesen sei; dass Alkyoneus') in dieser Ver-
1) Statt des Alkyoneus nennt schol. Pind. Pyth. V 17 den Prophyrion.
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480
ROBERT
sion noch wie bei Pindar selbst als Rioderhirt gedacht sei, ist
nicht sehr wahrscheinlich. Er tritt vielmehr in eine Reihe mit
allen jenen Unholden, die dem Herakles auf seinem Rückweg von
Erytheia, namentlich an der italischen und sicilischen Küste ent-
gegentreten, um ihm die Rinder des Geryoneus wieder zu rauben,
wie Alebion und Derkynos, die Poseidonsöhne, in Ligurien, Eryi
in Sicilien, endlich der jüngste, der römische Cacus; Sagen, die
namentlich in den chalkidischen Colonien Unteritaliens beliebt sind,
wie die hochalterlhümliche Darstellung der Bronzehydria aus Capua
(M. d. I. V 25) beweist1), die Heibig und v. Duhn mit Recht als
Product der kumaeischen Erztecbnik in Anspruch nehmen.
Dass die Localisirung in diesem Fall keineswegs die Sagen-
form bedingt, leuchtet ein; so gut wie auf dem Isthmos konnte
auch auf Pallene Alkyoneus dem Herakles die Rinder des Geryo-
neus abnehmen wollen, da dieser auf der Rückkehr von Erytheia
durch Thrakien kommt (Apollod. II 5, 10. 12); umgekehrt konnte
auch auf dem Isthmos die Sagenform, nach welcher Herakles den
Riesen im Schlaf tödtet, Iocalisirt sein. Weun daher Küpp ge-
wiss mit Recht annimmt, dass die Verbindung mit dem Geryoneus-
abenteuer secundär ist, so folgt daraus noch nicht, dass auch der
Mythus auf Pallene früher Iocalisirt war als auf dem Isthmos von
Korinth. Dass die Sage an beiden Orten selbständig entstanden
sei, wird natürlich Niemand glauben. Sie muss von dem einen
nach dem andern gewandert sein. Nun ist es geradezu unerhört,
dass eine Heraklessage aus der Chalkidike nach der Peloponnes
übertragen sein sollte, vielmehr ist der umgekehrte Weg der na-
türliche. In unserem Falle kommt hinzu, dass von Korinth und
dem benachbarten Achaia aus zweimal Colonien nach der Halb-
insel Pallene gesandt worden sind, die zur Gründung von Potidaia
und Skione geführt haben. Nach der Gründungssage von Skione
hat die Colonisation von dem achaischen Pellene aus stattgefunden,
damals also auch die Halbinsel ihren Namen Pallene erhalten (Thuk.
II 120); hochbedeutsam aber ist, dass hinzugesetzt wird, es sei
dies auf der Rückkehr von Troia geschehen; hier haben wir in
historischer Fassung dasselbe, was in mythischem Gewände die
Sage von Alkyoneus besagt, den Herakles gleichfalls auf der Rück-
kehr von der Eroberung Troias erschlägt.
1) Mioervini A. d. J. 1851 p. 42 deutet die Darstellung auf Cacus, doch
ist diese Sage schwerlich so alt.
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ALKYONEUS
4SI
Es kann hiernach nicht länger fraglich sein, dass die Alkyo-
neussage von pellenäischen oder korinthischen Colonisten oder auch
von beiden zugleich vom korinthischen Isthmus nach Pallene mit-
gebracht ist1) In dieser ihrer früheren Gestalt gehört nun die
Sage in eine Reihe mit den vielen Erzählungen, in denen die
heftigen langwierigen und häufig unglücklichen Kämpfe, welche
die Dorer bei ihrer Einwanderung von der Nordküste der Pelo-
ponnes zu bestehen hatten, zum mythischen Ausdruck gekommen
sind, wie in der schon oben zum Vergleich herangezogenen Sage
von Herakles' Kampf mit den Molioniden. Unvergessen sind der
Sage namentlich die heftigen und vergeblichen Versuche, die Ein-
wanderung über den korinthischen Isthmus zu erzwingen, die in
Hyllos' unglücksvollem Zweikampf mit Echemos mythisch Oxirt
sind.5) Dass Korinth von den Dorern erst spät, nachdem sie sich
bereits in den Besitz von Argos gesetzt hatten, von dort, also ge-
wissermaßen vom Rücken aus, erobert worden ist, darf als allge-
mein feststehende Thalsache gelten. Eben das besagt die Alkyo-
neussage, wie wir sie oben festgestellt haben. Alkyoneus ist der
erdgeborene Riese, der Repräsentant des Isthmos, vergebens sucht
ihn Herakles im ehrlichen Kampf zu überwältigen, mit einem ge-
waltigen Steinblock wehrt er ihn ab und tödtet ihm seine Ge-
nossen; da schickt Athene den Schlaf über den Riesen, und nun
tödtet ihn Herakles.
Die peloponnesischen Heraklessagen zerfallen in drei Classen,
erstens solche, die sich erst während der dorischen Wanderung
oder gar noch später gebildet haben, zweitens solche, die von
den Dorern aus ihren früheren Wohnsitzen mitgebracht und in der
1) In der auf alexandrinischen Quellen beruhenden Schilderung der Gl-
gantomacbie bei Apollodor findet sich der Zug, dass Alkyoneus in dem Lande,
das ihn geboren (Pallene nach dieser Version), unsterblich ist, Herakles muss
ihn also erst in ein anderes Land schleifen, das nicht genannt wird. Kopp
sieht darin eine Uebertragung aus der Antaiossage, und die Analogie derselben
mag allerdings mitgesprochen haben; noch mehr aber die Erinnerung daran,
dass Alkyoneus ursprünglich nach Korinth gehört. Wie man die mytholo-
gischen Genealogien häufig umkehren muss, um sie historisch brauchbar zu
machen, so erkennt man den von der Sage zurückgelegten Weg meistens,
wenn man den Weg, den sie ihre Helden machen lässt, in umgekehrter
Richtung verfolgt.
2) Vgl. namentlich Wilaraowitz de Euripidis Heraclidit commenlatiwv-
cula p. X.
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4S2
Peloponnes neu localisirt, z. B. der Kampf mit dem Löwen, endlich
solche, welche ursprünglich in der Peloponnes heimisch von
den Dorern übernommen und so umgebildet worden sind, dass an
Stelle eines einheimischen peloponnesischen Helden der dorische
Herakles gesetzt ist, z. B. in der Sage von der üeberwältigung
des kretischen Stieres an die des Theseus. Nicht immer freilich
lasst sich in letzterem Fall der Name des früheren Heros noch
feststellen. Können wir ermitteln, zu welcher Classe die Alkyoneus-
sage gehört?
Hier tritt eine weitere bisher noch nicht erwogene Sagenform
ein, welche auch Köpp mit Recht für die älteste erklärt. Zur Er-
klärung des Wortes ßovßäzag bemerken die Scholien Pind. Isthm.
VI (V) 32: ftaç* ooov tag 'Hllov ßovg an^laasv' o&ev xat ô
ftoXf/uog &evjv nçbg tovg riyavrag, auch hier gewiss wieder,
wie in den Scholien zu den Nemeen, eine dem Pindar fremde
Version heranziehend, der bei ßovßoxag doch sicherlich an einen
wirklichen Hirten, nicht einen Heerdenräuber gedacht hat. Köpp
hat auch schon die von ihm mit Becht gegen Hcrchers Athetese
vertheidigte Parallelstelle Apollodors I (5, 3 zur Vergleichung heran-
gezogen: ovtog ôè xal rag 'HXlov ßöag *Eçv&etaç r^aae.
Wir haben den Alkyoneusmythos auf dem korinthischen Isthmus
localisirt gefunden ; die Folgerung wird sich kaum abweisen lassen,
dass der Helios, dessen Heerden Alkyoneus raubt, der von Akro-
korinth ist, so dass dieser Sage, wie dem Mythus vom Streit des
Poseidon und Helios, der Gegensatz zwischen dem Isthmus und
Akrokorinth zu Grunde liegt. In dieser Gestalt kann die Sage
sehr gut älter sein als die dorische Wanderung, sei es, dass nach
der ältesten Version ein korinthischer Heros dem Helios seine
Heerde durch List oder Gewalt zurückerobert, sei es, dass, wie es
die Scholien zu den Islhmien anzudeuten scheinen, der Raub die
Veranlassung zum Krieg der Götter uud Giganten wird.
Auf diese auch nach seiner Ansicht älteste Version gestutzt,
erklärt Köpp den Alkyoneus für einen alten Doppelgänger des
Geryoneus: *beide haben die Rinder des Sonnengottes geraubt
und Herakles, der Held des Lichts, nimmt sie ihnen wieder ab*.
Es ist möglich, dass Köpp mit dieser Parallelisirung Recht bat,
nur dass eben in der ältesten Form der Alkyoneussage nicht He-
rakles, sondern ein anderer Heros den Riesen bewältigte; es ist
möglich, dass es, wie Köpp annimmt, ursprünglich die Rinder des
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ALK YON EUS
4S3
Helios sind, die Herakles dem Geryoneus wieder abnimmt, aber
nur in einer sehr weit zurückliegenden Zeit; in der Gestaltung,
in welcher uns die Geryoneussage überliefert ist, hat sie bereits
einen ganz andern Sinn erhalten und gerade die Beobachtung
dieser Entwickelungsformen der einzeluen Mythen ist für die wissen-
schaftliche Behandlung der Mythologie mindestens eben so wichtig
wie die Feststellung der ursprünglichen Bedeutung.
Es ist möglich , dass es ursprünglich die Rinder des4 Helios
sind, die Herakles dem Geryoneus abnimmt, und es lasst sich so-
gar zu Gunsten dieser Anschauung geltend machen, dass er zur
Fahrt nach Erylheia sich des goldenen Bechers des Helios bedient.
Aber in der uns überlieferten Sagenversion giebt Helios erst, als
Herakles den Bogen gegen ihn spannt, aus Bewunderung über die
Kühnheit des Heroen, den Becher her. Vor allem aber ist es cha-
rakteristisch, dass Geryoneus im fernen Westen, nahe dem Eingang
zur Unterwelt, haust, sowohl nach Hekataios, der ihn nach Am-
brakia, also gerade vor die Thesprotis mit der 'A%(QOvoia Mpvt],
als nach Pherekydes, der ihn jenseits des Okeanos versetzt, dort,
wo auch Menoiles die Rinder des Hades weidet. Dazu kommt,
dass der Hund Orthros mit seinen zwei Köpfen und dem Schlan-
genschweif deutlich der Doppelganger des Kerberos ist, den die
archaische Kunst genau so darzustellen pflegt , und dass auf dem
cornetaner Bilde in der tomba dell' Orco, M. d. I. IX 15, 1 Geryo-
neus wie ein Trabant vor dem Thron des Hades und der Per-
sephone steht. Viel naher als Alkyoneus steht ihm also der eben
genannte Hadeshirt Menoites, den Herakles nach einer andern
Version, als er, um den Kerberos zu holen, in den Hades hinab-
steigt, im Ringkampf bezwingt (Apollod. II 5, 12, 7). Aus diesem
Thatbestand scheint es uicht zu kühn die Folgerung zu ziehen,
dass es nicht sowohl die Rinder des Helios als die des Hades
sind, die Herakles dem Geryoneus abnimmt. Es ist ein Abenteuer,
das sich am meisten dem Raub des Kerberos vergleicht und wahr-
scheinlich nur die altere Form desselben ist , und dessen symbo-
lische Bedeutung keine andere ist, als die Ueberwindung des Todes
und Erringung der Unsterblichkeit, wie sie in den Heraklesmythen
so oft in der mannigfachsten Form wiederkehrt, in dem Flammen-
tod auf dem Oeta, in dem Zug nach den Aepfeln der Hesperiden,
in der Vermahlung mit Hebe und in burlesk volkstümlicher Fas-
sung in der Darstellung einer attischen Vase, die den Herakles
1
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484
ROBERT
mit geschwtiDgener Keule das als alten Mann gebildete rrjçaç
vertreibend zeigt.')
Die für die Geryoneussage charakteristischen Züge, Localisirung
im Westen und Nachbarschaft der Unterwelt, fehlen aber gerade
bei Alkyoneus, ein Umstand, der für die Gleichsetzung der Beiden
nicht gerade günstig ist. Viel näher lag es, die Argossage zur
Vergleichung heranzuziehen. Ein Hirte wie Alkyoneus wird Argos
wie dieser im Schlaf und wenigstens nach einer Version (Apollod.
II 1, 3, 5) durch einen Steinwurf getödtet.
Wir sind nicht oft in der Lage, den Entwicklungsgang eines
Mythus so genau verfolgen, den Einfluss der historischen Ereig-
nisse auf seine Wandlungen so sicher feststellen zu können wie
bei der Alkyoneussage. Vier Entwickelungsformen lassen sich
unterscheiden.
1) Vor der dorischen Wanderung ist Alkyoneus der auf dem ko-
rinthischen isthmus hausende Riese, der Rauber der Rinder
des Helios von Akrokorinlh.
2) Nach der dorischen Wanderung entsteht die Sage , dass He-
rakles ihn überwältigt; aus der früheren Sagenform wird das
Motiv beibehalten, dass Alkyoneus im Besitze von Heerden
ist, jedoch nicht mehr als Räuber, sondern als Hirt. Er wird
nun als der Wächter des korinthischen Isthmus aufgefasst,
den Herakles nur mit Hilfe Athenas im Schlaf bezwingen
kann. Zwei Variationen hat der Mythos auf dieser Stufe er-
fahren. Alkyoneus wird wieder aus dem Hirten der Heerden-
räuber, der Wegelagerer, der dem aus Erytheia zurückkehren-
den Herakles die erbeuteten Rinder des Geryoneus abnehmen
will; und weiter: nicht im Schlaf, sondern wachend wird er
von Herakles Uberwunden, ein Motiv, das der dorische Na-
tionalstolz auf Kosten der Bedeutung des Mythus einführt.
Beide Varianten sind verhältnissmässig jung.
3) Colonisteit aus Pelkne und Korinth bringen die Sage auf ihrer
zweiten Entwickelungsstufe nach der Chalkidike; sie wird nun
der mythische Ausdruck für die Colonisation von Pallene. Es
bleibt die Vorstellung von Alkyoneus als Rinderhirt, es bleibt
das Motiv der Ueberwältigung im Schlaf, beides lediglich in
1) Abgeb. Journ. of. hell. stud. 1883 pi. XXX, vgl. G. Löwhcke Arch.
Zeit. 1881 S. 39 Anm. 32.
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ALKYOiNEL'S
4S5
Folge der Zähigkeit der mythischen Tradition ; nur der Schau-
platz des Kampfes wechselt. Auf dieser Stufe hat der Mythus
eine dichterische Behandlung gefunden in einer Erzählung
der Heraklesthaten , welche sicher die Eroberung von Troia
und Kos, vielleicht auch den eng damit zusammenhängenden
Zug gegen die Amazonen umfasste; so kommt Telamon,
kommt ein ganzes Heer von Genossen hinzu. Dieses Gedicht
liegt sowohl den Schilderungen Pindars, wie den Darstellungen
der Vasenbüder zu Grunde.
4) Alkyoneus nimmt Theil an dem Kampf der Giganten gegen
die Götter; nach den Pindarscholien wäre diese Version schon
mit der ersten Sagenform verbunden; der Schauplatz dieser
Gigantomachie müsste dann aber in der Nähe von Korinth
auf dem Isthmos oder in Pellene zu suchen sein. Doch ist
dies nicht sicher. Ein directes Zeugniss für seine Theilnahme
an der Gigantomachie habe ich aus der älteren Zeit nicht
finden können, so nahe es liegt, sie mit der Identificirung
von Phlegrae mit Pallene einerseits und der Einführung des
Herakles in den Gigantenkampf andererseits in Verbindung
zu bringen. Auf Vasen findet sich Alkyoneus nicht unter
den Gigantennamen; auf dem amykläischen Throne heisst der
Gegner des Herakles Thurios, den mit Alkyoneus zu idenlifi-
ciren reine Willkür ist Und wenn endlich in dem gewöhnlich
für pindarisch geltenden Fragment über die Autochthonen
(Bergk P. L. Gr. III fr. 81, 11 p. 713) Alkyoneus riyàvtiû*
TtQioßvtaxog heisst, so folgt daraus, streng genommen, seine
Theilnahme am Kampf gegen die Götter noch nicht; und auch
die Bezeichnung OXsyQaXog findet in der Identificirung von
Phlegrae und Pallene genügende Rechtfertigung. So bleibt
das von Apollodor benutzte alexandrinische Gedicht die älteste
sichere Quelle; hier aber spielt er neben Porphyrion die be-
deutendste Rolle, so dass selbst Enkelados, nach der älteren
Anschauung der stärkste unter den Giganten, hinter ihm zu-
rückstehen muss.
Berlin.
C. ROBEBT.
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DER STEUERTARIF VON PALMYRA.
Unter den zahlreichen, seit dem Ende des siebzehnten Jahr-
hunderts, hauptsächlich aber durch Waddingtons Expedition im
J. 1861 aus Palmyra bekannt gewordenen Inschriften — dieselben
sind theils in griechischer, theils in aramäischer oder, wie die
Romer zu sagen pflegten, assyrischer Sprache ') und Schrift, theils
endlich griechisch und aramäisch abgefasst — ist an Umfang und
Bedeutung keine vergleichbar dem griechisch -aramäischen Text,
1) Ulpian Dig. 45, 1, 1. fi: eadem an alia lingua respondealur (bei der
ttipulatio), nihil interest. Proinde si quis Latine interrogaverit , respon-
deatur ei Graece, dummodo congruenter respondeatur, obligatio constitula
est: idem per contrarius Sed utrum hoc usque ad Graecum sermonem
lantum protrahimus an vero et ad alium, Puenum forte vel Astyrium vel
cuius alterius linguae, dubitari potest. Er entscheidet sich dann dafür, ut
omnis sermo contineat verborum obligalionem, ita tarnen ut uterque alte-
rius Ifnguam intellegat. Ulpian versteht offenbar unter dem sermo Assyrius,
ebenso wie unter Poenu*, eine Mundart, die in einer grossen Provinz des
Reiches die herrschende war und, bei dem Zufluss von Provinzialen nach der
Hauptstadl, auch in Horn gelegentlich vorkam; gewiss meint er die aramäische,
aus deren Gebiet er selbst gebürtig war und welche auch in Rom von ge-
borenen Syrern, sogar auf Inschriften (CLL. VI 710. C.I.Gr. 6015. liullet-
tino della corniss. archeologica del munie, di Roma 1STS S. 151 Taf. XI)
gebraoeht wurde, • Auch der in Rom schreibende Galen mag, wenn er von q
Tà>y lAoevçîwy qpftipj? spricht {ntqi iaiotxijç xa\ yvpvacnxrtç c. 32, torn. V
p. SO ed. K.), an das Aramäische denken. Vgl. weiter Ammian 14, S, 0 (von den
doppelnamigen Städten Syriens) : quorum ad praesens pleraeque licet Graecis
nominibus appclleidur . . ., primigenia tarnen noinina non amillitnt, qune
eis Assyria lingua institutores rotere* indiderunl (anders Nöldeke Hermes V
S. 403); auch Plinius 6, 120: ab Assy ritt unioersis appellatum Aarmalchan,
quod significal rogium flu men (vgl. Ammian 24, 2, 7). — Die Bezeichnung
mag darauf zurückzuführen sein, dass man den Ursprung der Sprache im
Osten, in dem Assyrien der Geographen, suchte. — Ob es vielleicht auch
auf römischen Einfluss zurückgehen mag, wenn die jüdischen Ouellen der
Römerzeit die (von der Schrift der Monumente Palmyras nicht wesentlich
verschiedene) sog. hebräische Quadratsohrift als 'assyrische Schrift' bezeichnen,
vermag ich nicht zu beurtheilen.
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Util STELERTARIF VON PALMYRA 487
deo im J. 1881 der armenische Fürst Simon Abamelek-Lasarew
dort entdeckt und in Abschrift und Abklatsch nach Europa ge-
bracht hat. Die Inschrift umfasst, wahrend von den bis jetzt aus
Palmyra bekannt gewordenen griechischen Texten keiner auch nur
zwanzig, von den aramäischen keiner auch nur zehn Zeilen beträgt,
vier grosse ungefähr quadratische Felder, die mit Ausnahme des
ersten in mehrere Columnen zu ungefähr 50 Zeilen gelheilt sind;
sie enthält, während wir bis jetzt aus Palmyra nur Grab-, Sacral-
und Ehreninschriflen hatten, den Wortlaut eines Décrètes der
Bovlrj von Palmyra vom J. 137 n. Chr. und eine lange Reihe in
Ausführung dieses Décrets getroffener Bestimmungen, die sich
sämmtlich auf die Verwaltung der Finanzen von Palmyra, insbe-
sondere auf die Erhebung von Zöllen beziehen. Als eines der
wenigen Documente Uber das Zollwesen einer antiken Commune
verdient die Inschrift auch den Lesern dieser Zeitschrift vorgelegt
zu werden ; umsomehr, als bis jetzt eingehende Behandlung eigent-
lich nur der aramäische Theil der Inschrift, und dieser hauptsächlich
in linguistischer Beziehuug, gefunden hat.1) Unsere Besprechung
wird sich, dem Charakter dieser Zeitschrift gemäss, hauptsächlich
an den griechischen Text halten, vou dem allein unten ein voll-
ständiger Abdruck folgt, und den aramäischen nur subsidiär heran-
ziehen. Beim Versländniss des Aramäischen haben mir die Herren
Prof. Sachau und Barth freundlich Hülfe geleistet. — Die erste
Notiz von der Inschrift bat Foucart im Bulletin de correspondance
hellénique 6 (1S82) S. 439 ff. gegeben und zugleich einige besser
erhaltene Stellen des griechischen Textes nach dem vom Fürsten
Lasarew mitgebrachten Abklatsche publicirt. Die äusserst müh-
same Arbeit der vollständigen Transscription der Inschrift hat dann,
sowohl für den griechischen als für den aramäischen Text, der
verdienstvolle Herausgeber der Inscriptions sémitiques de la Syrie
centrale, Marquis Melchior de Vogûé übernommen und in zwei ver-
schiedenen Ansätzen {Journal asiatique, VHP™ série, tome I, 18S3,
S. 231—215; das. torn. II p. 149—183) ausgeführt«); Vogûé stand
1) Doch bat Einiges (und fast durchaus Zutreffendes) zur Sacherklärung
auch Vogûé in der weiter unten angeführten Abhandlung gegeben. — Die
Bemerkungen Cagnala Revue de philologie S. 135 ff. sind mir erst nach-
träglich zu Gesicht gekommen.
2) Die beiden Aufsätze sind dann, mit wenigen Nachträgen, von dem
Herausgeber vereinigt worden in der Broschüre Inscriptiorif palmyrvniennes
t
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488
DESSAU
dabei ausser dem von Lasarew mitgebrachten und einem zweiten
von demselben beschafften Abklatsch1) auch eine Photographie des
Monuments zu Gebote, die Hr. Lüllicke, deutscher Viceconsut in
Damascus, hatte anfertigen lassen und zunächst Prof. Sachau hier
Obersandt hatte. Sachau selbst hat dann bei einer Besprechung
der VogOéschen Arbeit (Zeitschrift der Deutsch -Morgenländischen
Gesellsch. 1883 S. 562 — 571) die aus dem neuen Funde für die
Grammatik des Aramäischen sich ergebenden Resultate formulirt
und zugleich einen Theil der Inschrift wiederholt. Endlich hat
Dr. Schroeder, deutscher Consul in Beirut, der bekannte Heraus-
geber der phönizischen Grammatik, nach einem von Prof. Euting
mit gewohnter Meisterschaft gefertigten Abklatsch den aramäischen
Theil der Inschrift vollständig und von dem griechischen die besser
erhaltenen Partieen veröffentlicht (Sitzungsber. der Berliner Akad.
d. Wiss. 18S4 S. 417—436), mit Bemerkungen, die sich ebenfalls
hauptsächlich auf die grammatische Analyse des Aramäischen be-
ziehen.*) Der EutingschejAbklatsch, von Schroeder der hiesigen
königl. Akademie übersandt, liegt, zugleich mit der Lüttickeschen
Photographie, auch dem folgenden Abdruck des griechischen Textes
zu Grunde; für das Aramäische habe ich mich im Wesentlichen
an die Publicationen VogfJés und Schnieders gehalten und nur in
einzelnen Fällen den Abklatsch nachverglichen.3)
inédites; un tarif sous Vampire romain. Extrait du Journal asiatique,
Paris 1S83. — Der griechische Text ist tod Vogüe gleich in Miooskelumschrift
und mit Ergänzungen gegeben, was zwar für den Benutzer sehr bequem, aber
doch zuweilen irreführend ist. Die französische Uebereetzung des aramäischen
Textes, die Vogué giebt, leidet an dem (freilich schwer zu vermeidenden)
Fehler, dass sie nicht genügend hervorhebt, wo sie blos auf Ergänzungen und
Vermuthungen beruht; so wie sie jetzt ist, wird sie den des Aramäischen
ganz unkundigen Leser, der das Original nicht vergleichen kann, vielfach irre
führen; aber für diesen ist sie ja auch wohl nicht berechnet.)
1) Den ersten Abklatsch hatten die Zollbeamten in Odessa lädirt und
zum grossen Theil unbrauchbar gemacht; s. Lasarew in dem A.3 angeführten
Werke S. 43.
2) Hr. Schroeder hat der königl. Akademie auch von dem griechischen
Text eine vollständige Abschrift (cine Art Facsimile) übersandt, die mir bei
Anfertigung der meinen vorlag und von wesentlichem Nutzen gewesen ist.
3) [Während der Correctur kommt mir das von dem Entdecker der In-
schrift, dem Fürsten Lasarew, herausgegebene Prachtwerk 'Palmyra, eine
archäologische Untersuchung' (S.Petersburg 1SS4 4°; in russischer Sprache)
zu. Die hier auf S. 44—54 gegebene Recension des griechischen Theiles der
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DER STEUERTARIF VON PALMYRA 4S9
Der Stein, der die Inschrift trägt, ist, wie bereits erwähnt,
seiner Breite nach in vier ungefähr quadratische Ton allen Seiten
durch eine erhöhte, unbeschrieben gebliebene Einfassung umrahmte
Felder gelheilt. Indess standen -auch oberhalb der Einrahmung
zum mindesten zwei Zeilen griechischer Schrift. Ueber dem zwei*
tea Felde (von links) haben sich nämlich folgende Buchstaben
frhalteo i
KOYYIO OY
ATOYTOrnATPOCITATPlAOCYnATUi »)
Die Worte natçoç ncnolâoç (in Z. 2) zeigen, dass hier der
regierende Kaiser genannt war. Es war dies, wie aus dem seleuci^
dischen Datum des in Feld I erhaltenen Décrètes hervorgeht, Ha*
drian, und zwar im vorletzten Jahre seiner Regierung. Dazu stim-
men die vor rconqbg natçlâog erhaltenen ohne Zweifel [vn]ârov
io y zu ergänzenden Reste ; in der That nannte sich Hadrian vom
J. 119 au während der ganzen Dauer seiner Regierung consul ter-
Hum, Eine Jahresbestimmung giebt das kaiserliche Consulat hier
sieht; dass es trotzdem aufgeführt wird, lässt darauf schliessen,
dass der Kaiser hier mit seinen sämmtlichen Titeln genannt war;
wirklich ist in dem Curialstil jener Epoche in der Reihe der Kaiser-
tilel der 'Vater des Vaterlandes' der letzte und geht diesem un-
mittelbar vorher das Consulat. Auf die grosse Kaisertitulalur deuten
auch die Reste der vorhergehenden Zeile, die von [&eov Tgaiavov
Ilaç&faov vlo[v] herzurühren scheinen. Nimmt man an, dass die
beiden Zeilen sich auch nach links Ober Feld I und nach rechts
Aber Feld III und IV erstreckt haben — und nichts steht dieser
Annahme im Wege — , so ist für eine Ergänzung wie: Ini*) av-
toxçatoooç Kaioaqoç &80v Tçaiayov JIaQ&i]*ov vio[v $e]ov
[Néoova vlanfov Toaiavov *A6qiavov 2eßaotov âijfiapxixïïç
ttovaiaç tô xöT avtoxçokoçoç to ft vn]âtov to y ftatçoç Tra-
inschrift (der Hauptsache nach wohl von dem S. 43 genannten W. W. Lati-
schew herrührend), in vielem von Vogüe abhängig, bietet doch manche selb-
ständige Lesung, die sich dann in der Regel mit meiner deckt. Für das Ara-
mäische beschränkt sich Lasarew auf den Abdruck der Vogüeschen Broschüre.]
t) Der letzte auf dem Abklatsch nur zum Theil erhaltene Buchstabe
scheint OD, nicht 6 gewesen zu sein.
2) Man könnte auch an Ergänzungen wie vnèç amxrjçiaç xai yhttjç av-
rotçéTopoç oder hwç «5 aitoxQàroçoç denken. Vielleicht ist auch viel
mehr, vielleicht eine Art üeberschrift mit Inhaltsangabe, nach Art der S.497
A. 1 besprochenen aramäischen üeberschrift auf Feld II, verloren gegangen.
Henne. XIX. 33
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490
DESSAU
tçiâoç der Raum nicht zu eng.1) Auf den Kaisernamen folgte dann
die Jahresbezeichnung nach den römischen Gonsuln: vncnw[v
A. AiXiov Kaioaçoç to 3 JT. KotXiov BaXßhov]. Im ara-
mäischen Theil der Inschrift hat sich diese Nennung des Kaisers
und der Consuln nicht erhalten oder hat wohl überhaupt gefehlt ;
vielleicht ist sie auch griechisch erst nachträglich hinzugefügt.')
Von den vier Feldern, auf die, abgesehen von jenen Resten
der Kaisertitulatur und der Datirung nach den Gonsuln, die In-
schrift vertheilt ist, enthält das erste (von links) ein Décret des
Rathes (ßovlrj) von Palmyra in griechischer und aramäischer Sprache.
Beide Versionen sind fast unversehrt erhalten. Die griechische
lautet :
1 "Etovç fjfïv fttjvbç Bavôixov Tr] àôyfia ßovXijg.
2 'Eni Biovvéovç Bwvvéovç tov Alçavov nooéôçov, 'AXeÇâv-
ôgov tov AXetâvâçov tov
3 OiXoftccjoçoç yqafAfiatétag ßovXrjg xai ôr}f*ovt MaXi%ov
'OXaiovç xaï Zsßeläov Neoà oqxov-
4 ttav, ßovXijg vofilfiov àyofiévrjç, hpyqploxh) ta vnotetayfiéva.
'Enetât} [h t]oïç nâXai xçôvoiç
6 iv t$ jeliovixy vôfMp nXetota twv vnotèX&v ovx àveXrjp-
<p&rj, inçâo[oet]o ôk èx ovvrj9eiaçt èv-
6 yçafpofiévov tfj fiio&toOBi toy teXtovovvta trp> nça^iv not-
tlo&ai àxoXov$u>ç ttp vôptp xaï tjj
7 ovvrjteia, avveßatvev âè nXtiotaxig neçï tovtov £17*170«$
yeiveo&[ai fu]taj;v twv hnÔQOiv
8 nçog tovç ttXwvaç' âeôôx$cu, tovç èveotëtaç aç%ovtaç
•Aal ôexançiûTOvç diaxçeivovtaç
9 ta pr; avait] put va t<$ vöfiitp Çvyoaipat tfî ïvyiota <iaa£co-
ou xai vizorâÇat ixâoj(fj tïôei tb
to ix ovvrj&eiaç téXoç, xal èneiôàv xvçu^fj tip fiiod'ovpévip,
èvyçaq)rjvat jucrà tov ngtotov vo-
ll fwv otrjXfl Xi&lvfl tfj ovofî àvTt/.Qvç [ï]tQ[ov) Xeyofiévov
*PaßaodQvn i[Tti]tieXtîo&ai ôk tovç tvy%â-
1) [Nach Lasarew S. 43, dessin Ergänzung von der meinigen nur un-
wesentlich abweicht, würden dann der Anfang der beiden Zeilen oberhalb
der MiUe von Tafel 1, der Schlues über Tafel IV zu stehen gekommen sein.l
2) Möglicherweise waren zur Zeit der Aufstellung der Inschrift die Namen
der in Rom am 1. Januar angetretenen Consuln in Palmyra noch nicht be-
kannt. ,
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DER STEUERTARIF VOIS PALMYRA 491
12 vovzag xatà xatçbv aç%ovtaç xal âexançtûtovç xat ovv-
dix[ovç tov] fAtjôh naçartçâaoeLv
13 %bv fiio-frovfievov.
Das Jahr 448 der Seleucidenflra begann mit dem 1. October
136 n. Chr.; der 18. Xanthikos 448 entspricht also dem 18. April
137. — Von den in der Einleitung des Décrètes genannten Be-
amten ist der nçôeâgog sonst für Palmyra nicht bezeugt, dagegen
mit yçaf4(ÀCctsvç ßovlrjg xeri ôr^iov vermuthlich derselbe Beamte
gemeint, der in einer ebenfalls der hadrianischen Zeit angehöri-
gen Ehreninschrift (C. I. Gr. 4482 Waddington inscr. de la Syr.
2585 = Vog0é inscr. Sétnit. 16) einfach yçaftfiareîç genannt wird.
Das Amt bot, wie uns die angefahrte Ehreninschrift zeigt, seinem
Träger reichlich Gelegenheit, sich um die Stadt verdient zu machen,
und war vermuthlich eines der wichtigsten in Palmyra. Vielleicht
ist es auch kein Zufall, dass von den in unserer Inschrift ge-
nannten Beamten allein der yga^fiateig aus einer Familie stammt,
in der griechische Namen erblich waren, sowie selbst einen grie-
chischen Namen tragt.*) — Die aQ%ov%tg sind vermutlich nicht
verschieden von den in mehreren dem dritten Jahrhundert n. Chr.
angehörigen Inschriften OTçatrjyol genannten Beamten (Waddington
n. 2597, wo zwei Strategen als Eponyme auftreten, ferner 2598.
2601. 2606 a. 2607)*). — Die Sitzung des Rathes, in der der vor-
liegende Besch In ss gefasst wurde, wird als vo^i/uog bezeichnet.
Wie oft gesetzlich oder herkömmlich in Palmyra die Beamten den
.
1) Auch der in dem griechischen Text nicht genannte Grossvater des
MâXtXOf yO\€ttoîç irug, nach der aramäischen Uebersetzung (vgl. S. 496), einen
semitischen Namen. — Ich weiss Wohl, dass in Palmyra wie anderswo im
grficisirten Orient die Sitte sehr verbreitet war, zwei Namen, einen griechischen
ond einen semitischen zu führen, die auch auf Inschriften zuweilen vereint
auftreten, in, der Regel dann durch o x«i verbunden werden (ein Beispiel aus
hadrianischer Zeit — häufig werden die Beispiele erst später — in der In-
schrift C. I. Gr. 44S2 = Wadd. 2585 = Vogüc 16). War dies auch mit den
in unserer Inschrift genannten Personen der Fall, so ist doch da9 bemerkens-
werth, dass nur einer von ihnen sich selbst, seinen Vater und Grossvater mit
dem griechischen , die übrigen sich und ihre sämmtlicheu Ahnen durchaus
mit dem semitischen Namen nannten.
2) Die in der Inschrift vom J. 114 n. Chr. (C. I. Gr. 4500 «= Waddington
2627 = Vogué inter. Sém. 124) genannten ttçyvçorafiim waren wohl nicht
Eponyme der Stadt, sondern Beamte des Tempels, von dem die Inschrift her-
rührt. — Der dWcfoixoV, den Waddington iu der Inschrift 2601 hat finden
wollen, ist sehr zweifelhaft.
33»
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•192
DESSAU
Rath einberufen mussten, wissen wir nicht; aber im Xanthikos, dem
ersten Monat des Sommerhalbjahres, konnte eine regelmässige Raths-
sitzung wohl nicht fehlen; vermuthlich wurden in diesem Monat,
wie in Rom im März, die ablaufenden Pachtverträge der Gemeinde
erneuert, wie man auch wohl gerade aus unserem Décret schliesscn
darf ; vielleicht nahm auch gerade in diesem Monat der Rath Ver-
anlassung, verdienten Männern Ehrenbezeugungen zu decreüren;
denn, wie bereits Waddington (Inser. de la Syrie zu n. 257 lb) be-
merkt hat, sind die meisten der in Palmyra gefundenen Ehrenin-
schriften im Xanthikos gesetzt. — Das Referat Ober den eigent-
lichen Inhall des Décrètes beginnt mit Z. 4. Als man vor alter
Zeit (ev xoig nâXai XQÖvoig) ein Statut für die Verpachtung (uud
damit auch für die Erhebung) der der Stadt Palmyra zuständigen Ge-
fälle, einen vôfioç teXutvutog, erb ess, hatte man nur einen kleinen
Theil der abgabenpflichtigen Gegenstände in dasselbe aufgenommen,
die Mehrzahl unerwähnt gelassen (rcXsioza tuiv vnotiXwv owe
txviXr}(Aq>9rt); von diesen Gegenständen wurde die Abgabe, der sie
unterlagen, nach einem herkömmlichen Satze erhoben (èrcçâaaeto
ix ovvq&eiag); in eine jede nlo&woig, — den Contract, durch
welchen die Gemeinde die Nutzung der ihr zustehenden Gefalle
einem als uto&œtrjç, teXwvtjg oder d^oaiwvrjg bezeichneten1)
Capitalisten überliess4) — setzte man die Clausel, der Pächter solle
sich bei Erhebung der Gefälle an das Statut und an das Herkom-
men halten (Z. 6. 7 %bv telwvovvta %r)v nçàÇiv noiüa&ai arxo-
Xov9ü>g zip yôiiip xaï %fj owy&eiç), an das Statut nämlich in
Betreff der in demselben verzeichneten, an das Herkommen in Be-
treff der übrigen Gegenstände. Nun war es sehr oft, in Folge
dessen, zu Streitigkeilen zwischen deu Steuereinnehmern und den
zahlungspflichtigen Kaufleuten gekommen (Z. 7. 8); ohne Zweifel
hatte man sich über die Hohe der 'herkömmlichen' Abgabe nicht
einigen können. Deshalb beschliesst der Rath (Z. S ff.), diese her-
kömmlichen Abgaben zu flxiren; er ertheilt den gerade im Amt
1) Ebenso wie in dem Décret des Raths die Ausdrücke è ttXtavdv (Z. 6)
und o fjia&ovfityoç (Z. 10. 13) ohne Unterschied gebraucht werden, wechseln
auch in den auf Feld III und IV erhaltenen Bestimmungen die Worte ttXcS-
vriç (IV a 20. 45. lVb 31). fitoOtotijç (III c 46) und âtiuonérrtç (III a 9. Iff b
24. 32. 39. IIJc 24 ff. IV b 36).
2) Das Aramäische giebt gans passend an einer Stelle (Z. 8) fito&uotç
durch 10», Urkunde des Pachtvertrags.
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DER STELERTARIF VON PALMYRA 493
befindliche» Archonten und Dekaproten, den Auftrag, die in dem
alten Statut Ubergangenen Gegenstände zu prüfen (eine Unter-
suchung (Iber sie anzustellen) und sie, mit Hinzufügung der her-
kömmlichen Taxe (Z. 9. 10 xai vrzotcgai Uâotq eïâei to itt
Qvvrj&ûas téloç), in den nächsten Pachtcontract aufzunehmen;
ferner sollen, wenn dieser neue Pachtcontract von einem Pacht-
lustigen (6 uto&ovfAtvog hier, denn fiio&uitrjç wird er erst)
acceptirt sein wird und dadurch die neuen Bestimmungen in Kraft
treten1), diese auch zur öffentlichen Kenntniss gebracht werden
durch Eingrabung auf Stein, und zwar an demselben Orte, an
dem auch das alte Statut inscbrifllicb aufgestellt war (èyyçacpîjvai
fietà rod nçûtov p.ô^ov 017] h] Xi&ivr^ gegenüber dem PABA-
C6IPH genannten Tempel.2) Endlich ertheilt der Rath für die
Zukunft den Arcbonten, Dekaproten und Syndiken die Weisung,
dafür Sorge zu tragen, dass der Abgabenpachter keine ungerecht«
fertigten Forderungen stelle (nyôk* naçajtQâoouv tov fito&ov-
Hêvov). — Obwohl unter der Bezeichnung tilrj Gefalle verschie-
dener Art zusammengefaßt werden und daher téXtûvixoç vopog
eine sehr weite Bedeutung haben kann, ist doch in unserm Décret
zunächst wohl nur an eine bestimmte Art der städtischen Einkünfte,
an die Eingangs- und Ausgangszölle, gedacht. Eine Abgabe, die
nur von Kaufleuten gefordert wurde (Z. 7 evnoçoi) und die auf
den einzelnen Gegenständen in verschiedenen Abstufungen lastete,
kann wohl kaum etwas anderes gewesen sein; und wirklich be-
ziehen sich die in Ausführung des Décrète von den Archonten
und Dekaproten getroffenen (uns auf Feld II — IV der Inschrift
erhaltenen) Bestimmungen zwar nicht ausschliesslich, aber doch
vornehmlich und in erster Reihe auf solche Zölle.3) — Weun
1) Dass inuâà* xvQi»&j} rqj puoSovfiiry so viel ist wie inuâày xvqoi9{}
inô rov fii&ovpivov, brauchte man nicht so erwähnen, wenn nicht Cagnat
(Revue de philologie 1884 S. 141 Anm. 1) dies verkannt and ans diesen Wor-
ten auf das Eingreifen eines römischen Beamten geschlossen hätte.
2) Nach dem Wortlaut des griechischen (und wohl auch des aramäischen)
Textes sollten die neuen Bestimmungen nicht nur am selben Ort, sondern
auch, auf demselben Stein, wie das alte Statut eingegraben werden. Möglich
ist, dass dies in der That beabsichtigt war; aber äussere Umstände (Mangel
an Raum) mögen die Archonten und Dekaproten veranlasst haben, in diesem
Punkte von der Vorschrift abzuweichen.
3) Vor Entdeckung unaerer Inschrift war Über Zölle in Palmyra nicht«
bekannt. Die Beziehung auf Zölle, die Mordtmann Neue Beiträge zur Kunde
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494 DESSAU
es id den Motiven des Décrets heisst, eine grosse Anzahl steuer-
pflichtiger Gegenstände sei in den vôfioç jehuwixog nicht auf-
genommen, so ist das wohl so zu verstehen, dass nur eine ver-
hältnissmassig geringe Anzahl von Waaren in dem vôpoç na-
mentlich aufgeführt und mit festen Taxen helegt war; aber die
Verpflichtung zur Entrichtung eines Einfuhr- und Ausfuhrzolles wird
allgemein für Handelswaren jeder Art ausgesprochen gewesen sein;
wie hätten sonst für die in dem vôjtioç Ubergangenen Waaren
sich gewohnheitsmässige Taxen (inçaaaeto h avvr)&elaçt Z. 5)
bilden können? Vermuthlich war in dem alten vôpoç als Zoll-
grundtaxe ein gewisser Bruchtheil vom Werthe aller ein- und aus-
geführten Waaren festgesetzt, wie dies im Zollwesen der alten
Staaten das Gewohnliche war — so wurde in Athen ein Füuf-
zigstel (2 Procent), in den meisten Provinzen des romischen Raiser-
reichs ein Vierzigstel (2*/2 Procent) vom Werthe der Waaren er-
hoben — und nur für eine kleine Anzahl besonders häuflg vor-
kommender oder besonders wichtiger Handelsartikel war diese
Procentualgebühr in feste Zahlen, die dem damaligen Preise der
Waare entsprochen haben werden, umgewandelt. ') Bei der grossen
Masse der in dem vofioç nicht aufgeführten, also ad valorem be-
lassenen Artikel hätte man nun eigentlich in jedem einzelnen
Falle zur Abschätzung recurriren müssen; aber auch für diese
Waaren hatten sich im Laufe der Zeit feste Sätze gebildet, die
aber keineswegs verpflichtend waren, vielmehr öfters zu Streitig-
keiten zwischen Zollnern und Kaufleuten geführt hatten, und nun
Palmyras (Sitzungsber. der phil.-bist. Cl. der bayr. Akad. d. W. 1375 Bd. II,
Suppl.-Heft III) S. 65 Nr. 93, einer in Palmyra gefundenen Bleimarke ge-
geben hat, scheint mir nicht gerechtfertigt, die Deutung der Legende höchst
zweifelhaft.
1) Ganz ähnlich ist es, wenn die Türkei, deren Finanzwesen Oberhaupt
manche Aehnlichkeit mit dem der alten Staaten bietet (noch mehr freilieh
bot), wie aie a. B. ja auch gerade das Zollwesen allein in Europa noch aus-
schliesslich aas fitcalischen Gesichtspunkten leitet, — wenn die Türkei bis
vor Kurzem in sömmtlichen Handelsverträgen an dem alten Einfuhrzoll von
8 Procent Tom Werth der Waare festhielt, aber zugleich in besonders verein-
barten Tarifconventionen für die wichtigsten Importartikel der verschiedenen
auswärtigen Staaten dieser Procentualgebühr feste Sätze substituirte, wie %. B.
in der türkisch-österreichischen Tarifconvention vom J. 1S72 78, in einer
türkisch-englischen über 180 verschiedene Artikel mit festen von den Schwan-
kungen im Preise der Waaren unabhängigen Sätzen belegt sind, und nur für
den Rest eigentliche Schätzung eintritt.
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DER STEUERTARIF VON PALMYRA 495
erst, nach dem Décrète des Raths, schriftlich aufgezeichnet werden
und Gesetzeskraft erhalten sollen.1) — Schriftliche Fix im Dg her-
kömmlicher Taxen ist übrigens auch sonst aus dem Alterthum be-
zeugt; wir besitzen noch fragmentarisch ein Edict eines byzanti-
nischen Kaisers, etwa aus dem 5. Jahrhundert, das die Gebühren,
welche die die Stadt Constantino pel mit Lebensmitteln versorgenden
Schiffer beim Passiren der Dardanellen in Abydus (und wahrschein-
lich ebenso beim Passiren des Bosporus in Hieron) erlegen muss-
ten, auf die zwanzig Jahre vorher herkömmlichen Sätze zurück-
führt und vorschreibt, diese Satze an den betreffenden Punkten in
Stein gehauen aufzustellen; an das Edict schliesst sich das eben-
falls erhaltene Verzeichniss der Sätze selbst.1) — Das Geschäft,
die herkömmlichen Sätze zu ermitteln und aufzuzeichnen übertragt
der Rath den fungirenden Archonten und Dekaproten. Die Ar-
chonten sind bereits in den das Décret einleitenden Worten ge-
nannt; die Dekaproten, für Palmyra hier zum ersten Mal bezeugt,
sind eine den griechischen Communen Asiens, insbesondere Klein-
asiens, eigenthümiiche Behörde, Uber die ich auf Waddington (zu
Lebas 3, 1176) verweise. Die Weisung des Rathes, in Zukunft
Uebergriffen des Steuerpächters vorzubeugen, ist an die jeweiligen
Archonten, Dekaproten und Syndiken (Z. 11. 12 tovç tvyxâvovzaç
1) Dass solche Umwandlung der Procentualgebfihr in feste Sätze im rö-
mischen Reiche öfters vorkam oder gar die Regel war, darf man vielleicht
aus dem Umstand schliessen, dass- nirgends angegeben wird, nach welchen
Grandsätzen bei der Abschätzung der zollpflichtigen Waaren verfahren wer-
den solle, nirgends darauf bezügliche Controversen erwähnt werden; wofür
doch in dem Digestentitel de pubUcanis et vcctigalibus et commissi* (39, 4)
und sonst sehr wohl Pla^z gewesen wäre. Vielleicht hat das von Tacitus
arm. 13, 51 erwähnte Edict des Nero (ediscit princeps, vt leges cuiusqile
public*, occullae ad id tempus , proscriberentur u. s. w.) die Aufstellung
fester Tarife beabsichtigt oder zur Folge gehabt. — Vielleicht gehen auch
die festen Sätze des Zolltarifs von Zaraï (C. I. L. VIII 4508) auf eine solche
Umwandlung zurück.
2) Die Inschrift, gefunden 'auf der Ruinenstätte des alten Abydos', ist
publicirt von Mordtmann in den Mittheil, des Deutsch, arch. Instit. in Athen. 4
(1679) S. 307. Das Geschäft, die Höhe der Sätze zu ermitteln, war vom
Kaiser dem Stadtpräfecten übertragen worden : Vvûioiç ovyrj&HÜr, Sç naçîxoy
nçb Itwy ttxoatt xcù tixootiâvo r<5r ortviav ol vavxXijQot, fti? noXtmçay-
ttorqûaç b ivâoÇézaroç ïnaQxoç jqç niXtaiç «yrjyayty r>; fj/jeriça tvoißia,
Snivaç xat tni rov naq6yxoç xai per à rai ta nçooqxu poraç âiâôvat*
OVTWÇ u. S. W.
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496
DESSAU
xatà xctiçov açxovias xaï ôexartQtoTOvç xaï avvèixovg) gerichtet;
auch diese letzteren scheinen hiernach in Palmyra eine stehende
und regelmässig, vermuthlich jährlich wechselnde Behörde gebildet
zu haben ; ein Novum, da ovvöixot dieser Art sonst nicht bekannt
sind.1). — Die aramäische Version des Décrets ist ebenfalls bis
auf wenige Buchstaben vollständig erhalten. Factische Differenzen
von der griechischen zeigt sie nicht, ausser der einen, dass sie
dem an erster Stelle genannten der beiden Archonten, dem 31a-
Iqoç 'OXcuovç, auch den Namen des Grossvaters (wpa, Mokimos)
hinzufügt. In stilistischer Beziehung hält sie sich ziemlich sklavisch
an die griechische Vorlage. So wechselt sie zum Beispiel da, wo
der griechische Text für das am Anfang gebrauchte 6 leJuoviiip
(Z. 6; iovç teXwvaç Z. 8) ohne irgend einen Unterschied in der
Bedeutung 6 fAio$ovtt6voç (Z. 10. 13) setzt, ebenfalls mit dem
Ausdruck1). Das Asyntakton netaÇv twv hnôoutv nçoç %ov£
fshivag (für uetaÇv iwv èvttoçiov xai laiv talcuvwv oder
zoïç èfifiÔQOiç nçoç vovç %slûvaç), das sich das Griechische
in Z. 7. 8 zu Schulden kommen lässt, ist im Aramäischen vermie-
den. Dagegen sind die Worte des griechischen Textes (Z. 8) <fc-
ôôx$at tovç hiatwioQ aa%ov%a$ xaï ô&uxnçaaovg x%L von
dem Uebersetzer in folgender unsinniger Weise wiedergegeben wor-
den: 'es hat gut geschienen dem Bath dieser (der gegenwärtigen)
Archonten und den Dekaproten, dass* u. s. w. (vgl. Sachaus Ueber-
setzung S. 563; Schroeder S. 422). Wenn an dieser Stelle ein
solcher Fehler unterlaufen konnte, kann die Uebertragung der
griechisch redigirten Rathsprotokolle ins Aramäische in Palmyra
nur selten vorgekommen sein.
Durch den griechischen und aramäischen Text dieses Décrets
ist Feld I unserer Inschrift nur etwa zu drei Vierteln ausgefüllt.
Es folgt auf das Décret noch der Satz
ràpog xagçixbç izav%og yévovç" teooâçwv yofiwv xauij-
Xixojy téloç engax^l
1) Vgl. Waddington eu Lebas 3, 1176 p. 2S6.
2) Für jenes gebraucht sie , für dieses 8"ni«. Mit 8030 ist
ausserdem auch das griechische ârifAoatuiy^ç aof Feld II wiedergegeben (in
aramäischen Texten jüdischen Ursprungs findet sich übrigens "N:C173''~, d. L
ärjfjLooUivtti in aram. Umschrift); in der That sind rsAwVgf und âtjfio^tây^ç
auch ursprünglich völlig gleichbedeutend (jeder von beiden ist der, der rc
xiki} ja â^fxôaia durch cur// an sich bringt), während dem pie9ova$ai und
dem uia9u)xrti ursprünglich eine andere Anschauung zu Grunde lag.
iL
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DEFI STEUERTARIF VON PALMYRA
mit aramäischer Uebersetzung , ein Satz, der seinem Inhalt nach
eher auf Feld III resp. II gehört hätte und auf den wir weiter
unten zurückkommen werden; der Rest von Feld I ist unbe-
schrieben gelassen.
Feld II III und IV (von links nach rechts) der Inschrift, zu
denen wir jetzt übergehen, enthalten die in dem Décret des Raths
auf Feld I angekündigten Bestimmungen über die Ein- und Aus-
fuhrzölle, vermischt mit Bestimmungen über andere Einnahme-
quellen der Stadt Palmyra, und zwar Feld II in aramäischer, Feld
III und IV in griechischer Sprache. Feld II und III sind in je 3,
Feld IV ist in 2 Golumnen gelheilt. Ueber die drei Columnen
von Feld II läuft in einer grossen Zeile eine Art Ueberschrift
anscheinend mit kurzer Inhaltsangabe1), während die griechische
Version auf Feld III und IV einer solchen ermangelt.9) Beide
Versionen sind nur sehr unvollständig erhalten; von der grie-
chischen ist etwa ein Drittel spurlos verschwunden, fast ein
zweites Drittel bis zur Unkenntlichkeit entstellt; der aramäische
Text bat zwar fast von jeder Zeile einige Buchstabenreste bewahrt,
allein versländlich ist auch von diesem nicht die Hälfte. Die un-
versehrt oder fast unversehrt erhaltenen Parüeen decken sich in
beiden Versionen der Hauptsache nach.3) Dass die aramäische Ver-
sion so viel weniger Raum einnimmt als die griechische, erklärt
sich zum guten Theil aus den Eigentümlichkeiten der aramäischen
Sprache und Schrift, wohin besonders der Gebrauch von Suffixen
1) Sie lautet, nach Vogues und Scbroeders übereinstimmender Lesung,
in Uebersetzung: Lex [yectigalis, dieses Wort ergänzt] partus (vgl. die Ueber-
schrift des Zolltarifs von Zarai C. I. L. VIII 4508: le* portus; das*
« Xtfiijy, portut ist, sagt schon Buxtorf) Hadrianae (Aber diesen Bei-
namen Palmyras s. unten S. 527) Pahnyroe et fond um aquae Am
Schlus» der Zeile scheint das Wort Caesar erhalten.
2) Vielleicht stand eine ähnliche oder auch ausführlichere griechisch«
Ueberschrift oberhalb der Einrahmung der vier Felder, da wo jetzt nur die
oben S. 489 gegebenen Reste der Kaisertitulatur und des consularischen Da-
tums erhalten sind, die dann den Scillase dieser Ueberschrift gebildet haben
würden.
3) Lasarew (Palmyra S. 46) ist durch diesen Umstand auf die Vermuthung
geführt worden, die Zerstörung der Inschrift rühre zum Theil aus dem Alter-
Ibum her, and sei absichtlich geschehen, um einen oder den anderen ungültig
gewordenen Paragraphen unleserlich zu machen; indes« die Beschaffenheit
und Ausdehnnog der Lücken unserer Inschrift zeigt mit voller Evideuz, dass
dieselben durchaas zufällig entstanden sind.
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498
DESSAU
in vielen Fällen, in denen das Griechische ein besonderes Wort
setzt, und vor allem die Nichtbezeichnung der Vocale in der Schrift
gehören; ferner aus dem Umstand, dass das Aramäische in unserer
Inschrift gedrängter geschrieben ist als das Griechische. Das Grie-
chische beginnt fast regelmässig mit jedem neuen Satz eine neue
Zeile, das Aramäische viel seltener (einige Mal wird dafür der
Schluss des Satzes durch eine Interpunction angedeutet); die folgen-
den Zeilen der so entstandenen Paragraphen sind im Griechischen
eingezogen, im Aramäischen nicht; auch hat der Schluss der ara-
mäischen Version auf dem unleren Rand von Feld II eingegraben
werden müssen. Indess ist es keineswegs ausgemacht, dass die
aramäische Version den griechischen Text vollständig wiedergegeben
bat. Es ist vielmehr nicht recht wahrscheinlich, dass die 30 mitt-
leren Zeilen der 2. Columne des Aramäischen IIb 13 — 42 die voll-
ständige Uebersetzung der ganzen Columne III c und der oberen
Hälfte der Columne IV a des Griechischen (im Ganzen 72 Zeilen) ent-
halten haben sollten. Vogflé vermuthet, dass mehrere Paragraphen
des griechischen Textes, die sich nicht auf irgend eine bestimmte
Abgabe beziehen (vgl. S. 523. 524), sondern das Verhältniss des
Steuerpächters zu dem Abgabenpflichtigen im Fall eines Conflicts zu
regeln scheinen, in der aramäischen Uebersetzung ausgelassen seien.
Diese Vermuthung dürfte in der That das Richtige treffen, obwohl
zu bemerken ist, dass an einer andern Stelle das Aramäische mehr
zu geben scheint als das Griechische — die letzten 27 engge-
schriebenen Zeilen der dritten aramäischen Columne (Hc 23—49)
möchten, zusammen mit der langen auf dem unteren Rande von
Feld II untergebrachten (von Vogué als 50 bezeichneten) Zeile,
wohl mehr enthalten haben als die letzte Columne (IV b) des Grie-
chischen mit ihren etwa 37 Zeilen — und dass also vielleicht hier
nur eine Abweichung in der Reihenfolge der Paragraphen vorliegt.
Eine überzeugende Lösung der Frage scheint, bei dem Zustand der
Inschrift, vorerst nicht möglich.
Ich gebe nun den Text der in Feld III und IV enthaltenen
fünf griechischen Columnen (lila. b.c. IV a. b), nach meiner Ab-
schrift, mit Angabe der wesentlicheren Varianten Vogües1). Am
1) Ich verstehe darunter sowohl diejenigen, die, an schlecht erhaltenen
Stellen, als möglicherweise richtig Beachtung verdienen , als auch diejenigen,
die als entschieden irrig beseitigt werden mussten. Wenn VogOe an lücken-
haften Stellen sicherer Ergänzung ein paar Buchstaben mehr oder weniger
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DER STEUERTARIF VON PALMYRA 499
Rande verweise ich auf die correspondireoden Stellen des aramäi-
schen Textes in Feld II; die drei Columnen desselben sind (von
rechts nach links) als IIa. IIb. IIc bezeichnet. f)
als ich gelesen hat, habe ich das nicht besonders notirt. — Die Weite der
Lücken innerhalb der einzelnen Zeilen habe ich im Druck wiederzugeben
versucht. Wieviel am Ende der Zeilen verloren ist, lässt sich (ausser höch-
stens in Col. III c, wo der Seitenrand des Feldes erhalten ist) nicht genau be-
stimmen, da die einzelnen Zeilen keineswegs gleich lang sind. — Die Anzahl
der in den grossen Lücken gänzlich verlorenen Zeilen lässt sich nur unge-
fähr angeben.
2) Bei der Zählung der Zeilen dieser Columnen habe ich mich an Vogué
gehalten; Schroeder zahlt die oberhalb der drei Columnen die Breite des
ganzen Feldes einnehmende Ueberschrift als Z. 1 mit, und ist dadurch immer
um eins voraus.
Illa flAPAi
H6ICTAC
ArONTC
flAPOYA
5 M»
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AfHTAie K ACT O Y C 0) M
O AYTOC AH MOC I CD N H
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6KKOMIC© OC
e KACTOY vacat
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15 6KKOMIC0er
nOP4>YPACMHA0)TH €KA
ToeeicKOMiceeN oc
eiCKOMICG c
TOMOYK MYPOY
io TPOice
!
IIa 1.211—3?] vgl. s.504
OYC
Ha 3-5 [4.5?]
IIa 6-8
}lla 9
IIa 10. 11
} IIa 12. 13
S. 505
!
„ S.506
Dia 2 n iiç T9[hç Sqovç] Vogué; indess ist A nach T ganz sicher; r«
[Z<oQtà], was Lasarew (oder La tische w) vorschlägt and was dem Sinne nach
sehr gut passte (vgl. IV b 49), geht deshalb nicht, weil auf A ein runder
Buchstahe gefolgt zu sein scheint; auch hat das Aramäische hier das sonst
in unserer Inschrift dem griech. opoi entsprechenden Ausdruck; vielleicht ri
S{çtec] (vgl. S. 504 A. 3). — 3 mit &y6rtu[v beginnt kein neuer Absatz. —
4 «oo' ©£ iff Vogué; war wohl eher naq* ov S[r]. — 5 ©*... Vogue,
schwerlieh Heutig; M scheint mir sicher. — 6 ...ov frtoai Vogué, vielleicht
richtig (vgl. S. 505 A. 1).
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Ha 22—24 Vgi.s.50:
Ha 25. 26
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Ha 28, 29
a koicayciai reiojci
KOMic©eNTocnPAiei^z lUa 30, 31
III b (Die erste» 18 Zeile» dieser Columno sind lost vollständig zerstOri).
AAHC vacat
20 MHAOYTC C HC ^
PGAAM ATOC K6C "O lia 41?
A
A 6AA
OAYTOCA
25 nAP6K
eoY
OCICDNHCeKAC
YTO) 6AAIONKATA
0
e
Ula 21 in. scheint KAflO zu sein, allenfalls (doch kaum) KAITO, keinen
falls»««!' to (Vofffé). — 31 Die Spuren von *[?]<*{[<*] (nach btxofAtc^ivtoç) sind
sicher (Vogué lasst sie aus). — 33 *4t^tjX[ov] Vogué, gewiss richtig, wenn
auch auf dem Abklatsch nicht ganz ta erkennen. — 44» 45. 47 sind die Zahl-
zeichen am Ende der Zeile erhalten; es ist wohl nnr ein Versehen, dass Vogue
sie in Klammern giebt. — 47 *m* (für im) Vogué, irrthümlicb.
1Kb Vogué hat auch aus den eisten vier Zeilen der Colunrae eisige ge-
ringfügige Bucbstabenreste notirt. — 21 [#]^>^«f«i-, nicht, wie Vogué will,
*6fiftazof ; de/ darauf folgende Buchstabe sehr unsicher; ziemlich sicher da-
gegen ec.
S. 5ö?
S. 5b
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DER STEUERTARIF VON PALMYRA
501
noN NTCDN
OAYT -TP* Aell
OCi
NOYCJNfl
30 ACCAPIAOKTÜ) v!H
CAPIA6äca KACT ACCC IIb 1
OCKDNHCriP eiePrACTMPIwK
n ANTOIKDA CDNCKYTIKCDN
4x w6KCYNHeeiACeiCACT0YMHN0C
35 KAiePrACTHPl0Y6KACT0Y vacat * A
flAPATO) N A6 P MATA6 I C K O M I Zo NT
AOY NTCD N e KACToYA G PMATOCACC A
OMOICÖC IMATIOnOÜAAl MCTABoAO I flCDA
TeceNTHnOAeiTO)ÄHMOCKÜWTOHCANONr .vv.
40 XPHCeOCnHroON- B-eKACT0Y€ToYC *CD
OAYToenpA eiroMoYn y p i koyo in i koyaxy
PCO N KAI To I OYToYreNoYCeKACTOYrOMoY
KAM HAI KOYKA0OAON6KACTH N * Ä
KAMHAOYOCK€NOCeiCAX0HnPAZZei *Ä üb 11
« KA0ODCKI AI2KAICAPOCAneAeY0ePoCenPA2eN H b 12
Ua 46-49 *g\. s. 51:
Hb 9. 10
S. 516
„ S. 512
„ S. 514
Wc (Die obere Hallte dieser Columne, oiwa 20 Zeilen, fast vollständig zerstört).
N6TO) vucat
HßNflAAMYPOICl
CDNnAPAM6TPHCATCD
ACTONMOAIONACCA
flAPAMeTPHC
AHMOt
(ON HC
OCANAA
flAAMYPH
CICDN HC
OCAANOYi
CHeXCDNTC
riAPOYA NOA!
30
XYPAAA
A HO AC CINO A BPS I
AHMP HIOYAIfl -OI KANON AAM BA
NeTconepn ytoyrpoctonahmoci u>nh
„ S. 518 A. 3
„ S. 524
111b 31 nach [ia)aaQia ?£ Reste von swei Buchstaben, am ehesten
6N oder ON ; dann etwa vier Sachstaben vollständig verloren. — 33 nach
CKYTIKCDN ist nichts verloren gegangen. — 34 Das vor in avyqïtiaç ver-
lorene Wort kann kaum nçâfci gewesen sein. — 39 Ende sehr unsicher;
4er anf TOIKANON zonachsl folgende Buchstabe dürfte fl oder T gewesen
sein, der dritte und vierte 6C (schwerlich, wie Vogflé will, ciaa ....). — 40
XPHCeOC, nicht XPHC60)C.
Nie 23 naçaf4€TQÎj€a0ro Vogflé, irrthûmlich. — 26 far CH bat Vogué
was nicht unmöglich ist; jedenfalls war der erste Buchstabe rund, der
zweite quadratisch. — 29 fia. Die oben gegebenen Reste sind sicher; Vogué
«iebt nçbç rôr (in Z. 30 daran anschliessend dijpoctQfvtjy). — 30 xttvôva
Vogûé (für <WôV), fllscliHch. — 31 fin. â^oatoî^y Vogflé* vielleicht stand
das n auf dem Rande.
S. 524
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502
DESSAU
35
TOYAiriAOYe £C©0) • vacat
□BP I OYANOAHM CICDNHCTI NAAnAITHfiePITe
OYANOAH MOCIO) nOTINOCAflAITHTAirUP I
TOYTOYAIKAIOAO ©CDfl AP ATCDe NÜAAM Y
POICTeTArMeNO) tacat
TCDAHMOC I CDN HKYPI © TCDflAPATCDNMHAr
N6XYPA A
1
40
AOAOYriC
HAO0HNAI6Aein
KAI CTIN
45 AIM6N0Cn
TCDAWC©CDTI-
Vgl. S. 624
S. 523
NA16AYTOYH
YTATA XYPAHM6PA
ocicuNHna)A€ h
OCICDXtoPi
enPA©H
LeiNTQDAf 'Kaqcdc
TOYNOMOY TCD vacat
Ta>N YAATCDN K A I CA POC
6NTOC flAPACXeC
IVa AAA (DM H A6 N I flPACC6INAIAO AIAAM
eSeCTODM H T6TI CÜ<f>C AN0P
T6TINI OMATITOCi n
TOYTC nOlHCHHG *
5 A riAOYN
(4 Zeilen vollständig zerstört)
10 TAIO
ANTI
M6TA YTTA/
NOYCeCTI
reiNecGAiKA oi
15 ec CATOM
ocAAeezz^
CD
Aeicn
TCD A CDN H
20 TCDTGACDN fehlen 6 Ductm. ©CD vacatj
OIAAN6 ziAr
eine Zeile völlig zerstört
C AC
KAGHNANAor
„ S. 522
r S. 523
Illc 35 : <fucctiodo&rjT<i> Vogué, fälschlich. — 36 nach T6TArM6NCD
können drei oder vier Buchstaben verloren gegangen sein; die zweite Hälfte
der Zeile war jedenfalls nn beschrieben. — 37 fin. ano Yogüe, gewiss richtig;
doch kann ich vpp dem O auch auf dem Rande nichts entdecken. — 38 fin.
nât, 39 flfiiçatç, 41 jpvpfc Vogué.
IVa t dWöVai Vogué, wahrscheinlich richtig; inabesondere für <W©(<tf]ai
scheint die Lücke nicht weit genug zu sein. — 6 crriAot»* Vogué. — 12
ftità Tovxa Vogue; der Raum zwischen M6TA und Y reicht nicht für zwei
Buchstaben; eher /utrafv, nachher JlttX\pvQtivôiv] oder JIai\jj*çaç].
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DER STEl'ERTARIF VON PALMYRA
r»03
eiA
AiAr
MATOYM6N
9f£*TOYAe
NoYelKAIMHC
NriPACCelNYCT
YT(DNe2ArO
55 TOYAee2Ar(D AI
AAODCe
ePICUN IIb 43
©AP
n
30 r
OPOI MATOYM6N ' OPI
Arcor ic k-ç-toyag 0
A210YNTOCTO
AAIIC(l3Ne2Ar
35 e4ȟ)NH0HMI
AOC0AI vac at
MYPO YTO Ye N AC KO OICnPA IIb 48
KATATONNOMO OYT6
THMAreroNeNTœnpoTe.ei eiK
40 ec4>PAriCM n où n o m ©TeTA ktai vacai
TOTOYC+AICTPOYTeAOCeiCAHNAPIONO<freiAeiAC î .t
KAirePMANIKOYKAICAPOCAIATHCnPOCCTATe I Ai
TOAHCAI ACA<t>HC ANTOCOTIA6 1 nPOC ACC AP ION ITA
TATeAHAOreYeCOAITOAeeNTOCAHNAPIOYTeAO
45 CYN H06 1 AOTe AOJN HC n P O C K e P ma n PAS e I T CD
AlATONeKPIMAIAeiNAlPe » nTOYM e N CDN TOTGA
TCDNBPCDTCDrTOKATONNO MO rTOYTO MO Y A H N
eicTHMinPAccecoAioT an e ro) © eKrœNOPCûNeic
He^ArHTAI vacat TOYC A G 6 ICX CD P 1 AH AÎIOTCD N
50 PICDNCATAKOMlZOfTACATeAe I C6 I N A I CÜCKA IC Y N 6$CD
NHC6NAYTOIC ™cat KO) N OY K A I T CD N OM O I CD N 6 A
le n ocAe I ceM nope i an4>gp ©ta i TOTeAoee i ctoïïh
PO+OPTONANAreC©AICDCKAieN"AICAOinAlcreiNeTAinOAGClJ
KAM H ACDNG AN~GK eNA I € A NeeNTOMO I 6 1 CArCDrl A I 62CD0eN
;>5 T CD NO PCDNO<|>eiA€ TA IAHNAPION6K ACTH CKATATON
NOMON CDCKAIKOYP BOYACD N O K P AT I CTOC 6 C H Ml
0)CATOeNTHnPOCBAPBAPONeniCTOAH
Vgl. S. 506
S. 507
„ S. 582
Hc 3-8
Vgl. S. 519
I II c 9
1 Ile 10-12
/ Vgl. S. 511
c 13. 14
] Hc 15— 1S
} Vgl. S. 512
II c lï» — 22
Vgl. S. 513
' ' i ' ' .',
IV b (Der obere Tlicil der Columiie — pegen 30 Zeilen — ist fast vullsliitxîig lerstrtrt.)
taccyn*cd; ^
TEACD HMrelNeCOAl
IVa 25 Das CD io CZZArCD sicher. — 34 vor tdixuiv in dieser Zeile oar ein
Buchstabe verloren; Vogué giebt [t\itcXtxi»y, Lasarew (auf Taf. IV) YAA1KCDN
(Abklatsch versagt); Tgl. S. 510 A. 2. — 39 rtp 7içoniHvu (Sut... Vogué;
der Buchstabe nach flPOTC (oder nCDTe, was ebenfalls möglich ist) kann
kein © gewesen sein; das Weitere ganz unleserlich. — 51 fin. t[tt<ûr] Vogue,
und dann weiter Z. 52 Çêroç a. — 53 der sechste Buchstabe eher T als I.
IV b. Von den vereinzelten Buchstaben, die Vogue aus den zehn ersten
Zeilen dieser Columne giebt, ist auf nnserm Abklatsch nichts mit Besthnmt-
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504 DESSAU
NOMC TeAOCnPOCAHMA JON* Vgl. S. 521
eNNOM|ONCYN8<|>ü)NH ©HMHAeiNnPACCC
* € CI)NAGeniNOMKNMeTArOM6NCDN „ S. 52:î
35 N©PeMMAT0DNO4>eiAeC©AIXA
PICAC0AlTA0PeMMATAeANeeAHOAH
heil zu erkennen; über die Lesung reap. Ergänzung von Z. 5. 6 ... haiQ[<»r
«i cfjjydpio*' »" nAior X)ctfiß[ävovai ... i)xéort]Ç s. u. S. 517 A. 2.
Der hier abgedruckte Text enthält, stellenweise ergänzt durch
die aramäische Version auf Feld II, in bunter Folge verschieden-
artige Bestimmungen Uber die in Palmyra auf Rechnung der Stadt-
gemeinde erhobenen Abgaben, an erster Stelle Bestimmungen Uber
die von verschiedenen, in dem alten «ô/io^ xekcjtuxàç übergange-
nen Handelsartikeln zu entrichtende Einfuhr- und Ausfuhr gebühr.
Dieser Nachtrag zum Zolltarif, wie wir sagen würden, war im
Wesentlichen in Col um ne lila und, wie die aramäische Version
zeigt, der oberen Hälfte von Columne III b enthalten; doch scheint
einiges dazu Gehörige auch an andere Stellen gerathen zu sein. Den
Anfang uuter den mit einem festen Satz belegten Handelsartikeln
machen die Sclaven (Gr. Hl a 1 — 8 =-* Aram. IIa 1—5). Im Wesent-
lichen erhalten ist hier uur die erste Bestimmung, und auch diese
nur in der aramäischen Version; sie lautet da in lat. Rücküber-
setzung: ab eis qui puerosx) invehunt, qui irwehuntur Palmyram
ml in fines eins, \ publicanus exigito] pro singulis hominibus (?) *)
denarios XX//.3) Ob die Ausfuhrgebühr ebenso hoch oder niedriger
war, ist zweifelhaft. Eine Specialbestimmung scheint in Aram. II a
4. 5 enthalten gewesen zu sein. Hinter dem Worte für 'Sclave'
(puer) hat nämlich Schroeder den Rest einer von ihm auch an andern
Stellen der Inschrift gelesenen Bezeichnung *pai (vtrn) erkannt4)
1) Der Gebrauch des Wortes für puer in der Bedentang von 'Sclave' war
schon aus einer andern palmyrenischen Inschrift bekannt; vgl. Nöldeke Zeit-
schrift der deutsch.-morgenl. Ges. 1870 S. 89 A. 1.
2) Das Wort, das hier im Aramäischen steht, heisst zwar eigentlich etwas
ganz anderes, nSmlich 'Fuss'; aber in IIa Z. 5 entspricht es dem griechischen
ludorov aoifi[aioç] (lila 8); und auch ohne dies könnte an dem Sinn kein
Zweifel sein; vgl. Sachan S. 569, der «Stück' übersetzt.
3) Die Vogutache Ergänzung des Griechischen : naçk r[iôr nalâaç tfott-
yivxtov k\s nâXuvQa] % tlç ro[ifç tçovç] trifft wohl das Richtige, nor dass
zuletzt dç rie p[qm] einzusetzen sein wird.
4) An unserer Stelle zeigt der Abklatsch nach Ob* die drei er9teti Buch-
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DER STEUERTARIF VON PALMYRA
505
uod dieses Wort mit dem lateinischen veteranus idenüficirt. ') Nun
r*t auch sonst bezeugt, dass man bei der Zollerhebung zwischen
mandpia veterana und twvicia schied. Nach den Grundsätzen der
rdmischeo Zollverwaltung waren maneipia veterana nicht nur zoll-
frei, soodern brauchten nicht einmal wie andere zollfreie Gegen-
stände, declarirt zu werden.*) In Palmyra scheint fur maneipia
veterana, aber auch nur dann, wenn sie ausnahmsweise verkauft
werden sollten — a maneipio (puero) veterano qui venumdari . . .
heisst es Z. 4 des aramäischen Textes — , bei der Ausfuhr ([ejja-
yijro/, Z. S des griechischen Textes) eine verhält nissmässig geringe
Abgabe erlegt worden zu sein.3) — Wie sich zu diesen Bestim-
mungen über den Import und Export von Sclaven die an einer
andern Stelle der Inschrift (Aram. II b 30 ff. 4> ; im Griechischen ist
die Stelle spurlos verschwunden) Ober denselben Gegenstand ge-
gebenen Regeln verhalten, entzieht sich unserm Urtheil, da diese
zweite Stelle gänzlich unverständlich ist; ich bemerke nur, dass
iu ihr wiederholt (IIb 33. 36) der oben erwähnte Terminus für
maneipium veteranum vorkommt. — Ein zweiter Artikel war in
dem Paragraphen Griech. III a 9 — 15 = Aram. IIa 6 — 9 behandelt;
der Name desselben ist im Griechischen verloren, im Aramäischen
unverständlich8); wir sehen nur, dass bei der Besteuerung des
^takoToo ]*ttt1 ganz deutlich; in Columoe IIb 33 und 36 ist das Wort voll-
ständig erhalten.
1) Vielleicht steckt auch in dem nur von Vogué gelesenen ov ïnoai
(Gr. III a 6) ein oitUQavéç.
2) Dig. 39, 4, 16. 3: quotient qui* maneipia invecia professus non
fiurit we vena lia sive usualia, poena commissi est, si tarnen novicia man-
eipia fuerint, non etiam veterana; sunt autem vêler ana, quae anno con-
totuo in urbe servierini; novicia autem maneipia intelieguntur quae annum
nunditm servierint.
3) Zwei Denare, nach Vogues Lesung (II a 5); indess ist die Ziffer nicht
sicher.
4) Es sind da u. A. die folgenden Worte erhalten: ab eo qui homines^)
— dasselbe Wort, von dem oben S. 504 A. 2 die Rede war — invekit Pal-
'lyram vel in fines eius, et (ab eo) qui exportât, pro unoquoque nomine
5) Es kann wohl kein Zweifel sein, dass das letzte (durch *1 eingeleitete)
Wort der Zeile Aram. Ha 6 den Namen des Artikels enthielt (im Griechischen
wird derselbe am Ende von Z. 9 gestanden haben). Die Lesung ist nicht
«cher. Vogué hilt das Wort für ein Verbum, übersetzt es (mit dem vor-
angehenden "»1): qui sera apportée (§ V der UeberseUung) , und sieht in
dem Paragraphen die Bestimmung einer Art Grundtaxe für Import und Ex-
port jeder Art: Nous voyons d'abord que toute importation ou exporta-
tienne» XIX. 34
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506
DESSAU
Artikels zwischen der Kameelslast (Griech. Z. 10: ftçâÇci êxâazov
yôfio[v xctfflXixov], so nach dem Aramäischen zn ergänzen) und
der Eselslast (Griech. Z. 14: yofiov 6vix[ov}, für oveiov) unter-
schieden wurde, wie dies auch weiterhin mehrfach in unserer In-
schrift geschieht1); die Einfuhrtaxe für die Kameelslast wird Aram.
Z. 6. 7, die Ausfuhrtaxe für dieselbe Z. 8, beide Taxen, wie es
scheint, für die Eselslast Z. 9 festgesetzt; von den Betragen ist
keiner mit Sicherheit festzustellen. — Der Paragraph Griech. lila
16 — 18 bezieht sich auf Purpurstoffe, noçcpVQa nyXtoty, lat. lana
purpurea*); die Einheit bei der Besteuerung bildete, wenn Vogûés
Ergänzung nogipvçaç fXTjlwrtjlg] , £x6[otov déçfia]voç eiaxofii-
o&hzoç richtig ist, das déç/*a; der Ausgangszoll dafür scheint
8 As betragen zu haben.*) — Es sei hier gleich erwähnt, dass mit
einem Zoll auf Wolle oder Wollstoffe sich der Absatz Griech. IVa 27 ff.
(èçitov ) beschäftigt zu haben scheint. — Ausführlich behandelt
wird von Z. 19 des Griechischen ab die Salbe, hvqov (im Aram.:
duftendes Oel). Besonders tariûrt wird zunächst die in Flaschchen,
Won était frappée d'un droit fixe de trois deniers par charge de chameau,
et dun denier sans doute par charge d'ân (die Zahlen 3 und 1 hatte Vogue
am Ende von Z. 7 resp. 9 zu erkennen geglaubt), Joum. asiat. tome II S. 175
= S. 32 des Sonderabdrucks. Die weiterhin in unserer Inschrift aufgeführten
Taxen sollen nur eine Art Zuschlaggebühr zu jener Grundtaxe gewesen sein:
'outre ce droit fixe, toute marchandise payait, soit à Centrée, soit à la
sortie, un droit spécifique calculé sur sa valeur' (S. 176 = 33); eine Auf-
fassung, für die die Inschrift keinerlei Anhaltspunkt bietet.
1) Dass bei den von den freien Arabern beliebten zollähnlichen Abgaben
oder Erpressungen die Kameelslast die Einheit bildete, darf man wohl aus
Plinius 12,65 (vgl. unten S. 528) entnehmen: quacumque iter est, aliubi pro
aqua aliubi pro pabulo aut pro mansionibus variisque portoriis pendunt,
ut sump tus in singulos came los 1£ DCLXXXFill . . . colligat; dass bei den
von Trajan nach der Eroberung Mesopotamiens eingerichteten Zöllen die
Kameeis- und die Pferdelast als Einheilen angesetzt waren, hatte vielleicht
Fronto in der S. 529 A. 1 angeführten Stelle gesagt.
2) Doch ist der griechische Ausdruck ans tôs si g. Man erwartete eher:
7iQQ<f>voaç, fitjXtotijc Ixiaxtic eiaxouio^ilffrjç. — In dem Zolltarif von Zarai
(C. I. L. V1H 4508) werden unter der Ueberschrift lex vestis peregrinae für
verschiedene einzelne Kleidungsstücke besondere Taxen festgesetzt, u. A.
für ein sagum purpurium ein Denar ; zum Schloss eine allgemeine Taxe für
cetera vestis Afra in singulas lacinias.
3) So liest Schroeder am Ende der Zeile Aram. IIa 11, und dies scheint
auch mir der Abklatsch zu bieten; Vogûé giebt an der Stelle die Zeichen
für *3 Denare'.
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DER STEUERTARIF VON PALMYRA 507
ctXaßaoTQa, transportirte Salbe, nach Vogûés trefflicher Ergän-
zung1) (Z. 19. 20): fivQOv [tov h aXaßäo)tgoig doxottio&évtoç;
for eine Kameelslast von dieser sollen beim Import 25 Denare ge-
zahlt werden (die Zahl am Ende von Aram. IIa 13 erhalten); die
Eiportgebühr für dieselbe Quantität war vielleicht in Z. 14. 15 des
Aramäischen (= G riech. III a 21. 22), sowohl Export- als Importge-
bühr für die Eselslast vielleicht Aram. 18. 19 (=Griech. III a 27. 28)
bestimmt. Niedriger tarifirt wird die in Schläuchen von Ziegenhaut
([h àoxolç] alyeloiç, Griech. Ill a 24) transportirte Salbe; für die
kameelslast von dieser wurden beim Import 13 Denare (Aram. IIa
17), beim Export vermuthlich ebensoviel (die Zahl hat sich nicht
erhalten), für die Eselslast (Griech. III a 29 — 31: yopov bvixov
h[vqov tov h aoxoïç] aiyeiotç eloxofi[ioS-évto\ç rrç[â^ei ....],
txxoftio&évtoç n[ç]6Ç[£i . . .] beim Export 7 Denare (Aram. IIa
21)") — hier ist die Ziffer für den Import verloren — gezahlt.
— Uebrigens kommt die Inschrift noch einmal, kurz nach der
Stelle,* an der, wie oben erwähnt, von einem Zoll auf Wollstoffe die
Rede war, auf die 'in Ziegenschläuchen transportirte Salbe' zurück
(Griech. IV a 37 pvçov tov Iv àoxo[tç aiyel]oiç 7vçci[^ei o TcÀoi-
*rtç ...]); wiederholt wird dabei auf den vôuoç, das alte Statut
Bezug genommen (Z. 38 xatcc tov vôfto[v]; Z. 40 [won to h tip]
ioyoayi<jfiév({) vôfiip tétaxtai)3); der Zusammenhang ist unklar.
— Auf die Salbe folgt in der Reihe der tarifirien Handelsartikel
das Oel, Uatov (Grich. III a 32—42). Dabei wird nicht nur, wie
es bei der Salbe geschehen und ja ganz natürlich ist, eine beson-
dere Taxe für die Kameeis- und für die Eselslast festgesetzt, son-
dern auch berücksichtigt, ob das Oel in vier oder in zwei Schläu-
chen auf dem Kameel geführt wurde; ein Merkmal, das uns nicht
recht verständlich4), übrigens durch seine Wiederkehr bei einem
1) Vgl. Marquardt Privatleben der Römer S. 763 A. 8—10 and die da-
selbst angeführten Stellen.
2) Die Zahl hier nach Schroeders Lesung (Vogué las Uli anstatt V]]),
an deren Richtigkeit nach dem Abklatsch wohl nicht zu zweifeln ist.
3) Nach den Resten der aramäischen Version (Uc3 am Ende) war auch
hier ein bestimmter Betrag genannt, nach Vogûés und Schroeders Lesung,
10 Denare; doch ist die Stelle nach dem Zeichen für X zerstört, und könnte
die Zahl immerhin XIII, in Uebereinstimmung mit der an der ersten Stelle
für die Kameelslast festgesetzten Taxe gewesen sein.
4) Man könnte vermuthen, dass als Einheit für diesen Handelsartikel
überhaupt nicht die Kameelslast, sondern der àmbç aïyitoç gelten sollte;
34*
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508
DESSAU
andern Handelsartikel (s. unten) gesichert ist. Mit Hülfe der viel
besser erhaltenen aramäischen Version lässt sich das hierher gehörige
Stück des griechischen Textes, nach Vogües Vorgang, folgender-
massen ergänzen:
lila 32 rôftov ttetjQov to[v h àoxo]ïç [réaaaç-]
01 aiyeioig im xaftr^X[ov êloxofiio&év-}
[* • •]
35 èxxofiio&évTo[ç] [* . .]
rôfiov iXairjQOv tov l[v âoxo]ïç Sv[aï ai-]
yeioiç knï xafirX[ov eloxofÂto&irTOç]
uçâÇu [* . .]
€XX0f.UO9?VT0Ç [# . .]
40 rénov ilt[r)çov tov in* ôvo]v e[ioxOfiioâév-]
toç [* . .]
h[xofAia&évroç l* • •]
Was die Hohe der Taxen betrifft, so scheint nach den im ara-
mäischen Text erhaltenen Zahlenresten die Einfubrgebtihr für das
'in vier Schläuchen auf dem Kameel' transport irte Oel 13 Denare
(IIa 23), die Ausfuhrgebühr ebensoviel (IIa 24) betragen zu haben1);
die Einfuhrgebühr für die Eselslast war 7 Denare (Ha 27). — Das
Oel wird auch noch an einer andern Stelle der Inschrift (Griech. HIb
25), doch wohl in anderem Zusammenhang (vgl. S. 518), erwähnt.
— In ähnlicher Weise waren für noch zwei andere Handels-
artikel die Einfuhr- und Ausfuhrgebühren festgesetzt. Die Namen
derselben haben sich nur im Aramäischen erhalten; der des einen
ist das gewöhnliche Wort für 'Fett', der des zweiten ein (plura-
lisches) Derivat des Wortes für 'Salz*; VogOé übersetzt dieses mit
salaisons, denkt also wohl an eingesalzenes Fleisch ; Schroeder er-
gänzt vorher 'Fische'; vielleicht ist eine der im Alterthum eine so
grosse Rolle spielenden Fischconserven (vgl. das griech. alpr}) ge-
meint. Unter dem ersten Artikel — derselbe wurde, wie wir aus
der Inschrift sehen, in Schläuchen transportirl — vermuthet Vogûé
ist ja auch die Fassung dieses Paragraphen von den vorhergehenden ver-
schieden, er beginnt nicht yöftov xa^Xuov, sondern yofiov iktrjQov; was
soll dann aber die Unterscheidung von zwei und vier Schläuchen, was der
Beisatz im xarfkov tloxofuoHrToç und zum Schluss die besondere Tarifirung
der Eselslast?
1) Vogûé liest zwar an beiden Stellen X, nicht XIII ; indess zeigt an der
ersten der Abklatsch nach X deutliche Spnren von III, an der zweiten folgt auf
X ein beschädigtes Stück, das sehr wohl die Ziffern III enthalten haben kann.
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DEK STEUERTARIF VON PALMYRA 509
(Separatabdruck S. 24 A. 1) eine Art Salbe.1) Nach den diesmal
theilweise auch im griechischen Texte erhaltenen Zahlen betrug für
die Waare, wenn sie in vier Schläuchen auf dem Kameel geführt
wurde, die Einfuhr- sowohl als die Ausfuhrgebühr 13 Denare (Gr.
lila 43 flf. : yô^[ov %ov lv àoxoiç %]éaa[açai] aiyelotç . . .
Inçâfêu * ty • hxoiii[o\9i[rtoç * i/); wenn in zwei Schläu-
chen, die Einfuhrgebühr 7 Denare (Gr. III a 46: yôpov [%ov
h] à[o]KOtç ôvaï aiyeioiç knt x[a/*iJAoi; €io]KO/nia&évtoç nçâ-
&< * 0, die Ausfuhrgebühr, nach dem aramäischen Texte — im
griechischen beginnt gerade hier die grosse Lücke — vermutlich
ebensoviel1); ebensoviel auch, wie es scheint, die Ausfuhrgebühr
für die Eselslast.*) — Von dem 'Gesalzenen' wurde nach Aram.
IIa 34 die Kameelslast bei der Einfuhr mit 10 Denaren besteuert;
ob auf die Eselslast desselben Artikels der IIa 37 erhaltene Satz
von 3 Denaren sich bezieht, ist sehr zweifelhaft. — In der folgen-
den Zeile findet sich wieder ein Satz von 10 Denaren für die Ein-
fuhr, wie es scheint, irgend eines unbekannten Artikels; zwei
Zeilen darauf (IIa 40) ein Satz, so scheint es, von 2 As. — Dann
war, wenn Schroeders Lesung und Deutung der aramäischen Zeile
IIa 41 richtig ist, von einem Einfuhrzoll auf Kleinvieh die Rede4),
and zwar betrug derselbe ein As pro Stück. Von der folgenden
Zeile (IIa 42) ist nur das Wort 'Kameel' ganz sicher. Am Schluss
der Zeile IIa 43 scheint eine Taxe von 2 As erwähnt zu werden.
Uebrigens scheint hier die zusammenhängende Aufzählung von Zoll-
salzen ein Ende erreicht zu haben. Wenigstens war in Z. IIa 45 ff.
des aramäischen Textes, zu dem sich nun auch bald wieder der grie-
chische correspondirend gesellt, von Abgaben auderer Art die Rede.
Doch finden sich einige solcher Zolltaxen auch an andern Stellen
1) Doch mögen die SchJäuche in dem Wüstenverkehr eine ähnliche Rolle
gespielt haben wie in dem Verkehr zwischen den Küsten des mittelländischen
Meeres die Amphoren und anderen Thongefasse, die doch aach nicht aus-
schliesslich iura Transport von Flüssigkeiten verwendet worden.
2) Schroeder hat am Ende der Z. IIa 31 die Zahlzeichen für II erkannt,
vor welchen das Zeichen für V verloren gegangen sein kann.
3) Aram. Ha 32 am Ende zeigt unser Ablda ch r1 e Ziffer ' 1 (Vogué las Dl).
4) Schroeder liest [6t:b]j»b K^ttfc r d cjpl '- i r> rt das C .l!lb2t
erhaltene [9ç]ifif4aroçt Vogûé N[3b]yi3b N^O « (was wohl 'für den Modios
beim Import' bedeuten soll, wofür man aber «"Hab erwartete). Dj der strei-
ke Buchstabe nach dem Abklatsch sehr lädirt ist, ist eine Entscheidung
kaum möglich.
510
DESSAU
der Inschrift. In der zweiten Columne des aramäischen Textes
(IIb 16. 17) — das Griechische ist verloren — wird für zwei ver-
schiedene Handelsartikel — die Namen sind verloren, aber bei dem
einen bildet die Kameelslast, bei dem andern das 'Fell', wie anschei-
nend oben bei den Purpurstoflen, die Einheit — die Einfuhr- und
die Ausfuhrgebühr auf je 4 Denare angesetzt; hieran schliesst sich
eine nicht mehr verstandliche Bestimmung mit der Notiz: ut supra
scriptum est (IIb 18). In der dritten Columne des aramäischen
Textes (II c 43) ist in ähnlichem Zusammenhang der Name eines
Handelsartikels wohl erhalten, indess ungewisser Deutung.') In an-
dern Fällen ist es zweifelhaft, ob der Handelsartikel in Beziehung auf
Einfuhr- und Ausfuhrzolle genannt war, wie z. B. die Bestimmung
Ober die ''simulacra ex aere avÔQiâvieç (das griechische Wort in
aramäischer Umschrift) im aramäischen Text Col. II c 29 wohl kaum
hierher gehört. — Eine vollständige Aufzählung der im palmyre-
nischen Handel vorkommenden Waaren darf man in unserer In-
schrift natürlich schon deshalb nicht suchen, weil sie ja nur eine
Ergänzung des alten Statuts sein soll.')
Eng verwandt mit diesen Fixirungen von früher nach dem Her-
kommen in willkürlicher Höhe erhobenen Abgaben ist die auf Feld I
gerathene bereits oben S. 496 reproducirte Bestimmung über den
yôfAog xaçQixôç. Wie in dem in unserer Inschrift vorliegenden Nach-
trag zum Zolltarif, war vermuthlich auch in dem alten Statut als Ein-
heit für die zu verzollenden Artikel in vielen Fällen die Kameelslast
und die Eselslast angenommen. Bei anderer Art des Transportes,
z. B. per Wagen, blieb es der Schätzung überlassen, die Quantität
der Waare auf eine jener Einheiten zurückzuführen. Doch hatte
sich die Gewohnheitsregel gebildet, die Wagenladung als das Vier-
fache der Kameelslast zu betrachten *— natürlich ist eine bestimmte
Gattung von Wagen von annähernd gleicher Grösse und Tragkraft,
die auf den Palmyra berührenden Strassen damals für den Gross-
handel vorzugsweise im Gebrauch gewesen sein muss, gemeint:
rôpoç xaQçixoç navsbç yévovç' jeooàçwv yoptav xafÀ^hxwy
téloç ircQctx&r], Wagenladung jeder Art — (dafür) wurde die Ab-
gabe von vier Kameelslasten erhoben', was nun ebenfalls ton den
1) nVlÜ, vielleicht rohe Häute, schwerlich, wie Schroeder will, Waffen.
2) Nach der Lesung Lasarews IV a 34 îaXucwv wäre in unserer Inschrift
auch ton Glas waaren die Rede (vaXtxôç — vâXioç oder vaXov;); indess hat
an dieser Stelle wohl eher [('r]«Xtxu>y gestanden (vgL. S. 521 A. 2).
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DER STEUERTARIF VON PALMYRA 511
Archonteo und Dekaproten niedergeschrieben und zur gesetzlichen
Bestimmung erhoben wurde.
Abgesehen von diesen Fixirungen herkömmlicher Zollsätze ent-
halt unsere Inschrift auch sonst noch Bestimmungen über die Zoll-
erhebung, deren Aufzeichnung oder, wenn sie schon in dem alten
Statut enthalten waren, deren Wiederholung und Einschärfung den
Arcbonten und Dekaproten nothwendig geschienen haben mag.
Hierher gebort die Bestimmung, dass der Zoll von Victualien, .
ßQuna, nach dem alten Statut ein Denar für den yôpoç, ver-
muthlich den yéftoç xafir^Lxôç, nur beim Import von ausserhalb
des Gebietes von Palmyra oder beim Export nach ausserhalb ge-
fordert werden dürfe, der Verkehr zwischen der Stadt und dem
Lande frei bleiben solle. IV a 47 ff. : tcùv pQuntiàv to xa(%à) vor
vôfAOv zov yôfiov dr)v[âQioy]1) eïoxrjfit*) nçâooso&ai ozccv ££<t>-
$ev Tùiv oqwv elo[âytjtai] y IÇaytjvat' rovç dk elç %ioQia ï
ànb %âiv [xa)]çuov xaruxofii^ovrag àteXéîg êlvcu, ioç xcù ovve-
(pwvtjoev avvoïç. Dass die Bestimmung nichts eigentlich Neues
enthält, sondern bereits in dem alten Statut ausgesprochen oder
angedeutet war, zeigen die Worte wç xal avvetpiavtjoev avtolç,
zu denen doch wohl aus dem Vorhergebenden ô vôftoç als Subject
zu ergänzen ist Uebrigens galt die Freiheit des Verkehrs zwischen
Stadt und Land gewiss nicht nur für die ßgioicc, sondern ganz all-
gemein, wie z. B. an einer audern Stelle der Inschrift (IV a 54) die
Rede ist von dem Zoll für Lastthiere iàv eiaâywviat €^üj&€v twv
öqw, nur mag gerade für die ßgiotct, die nach Palmyra doch wohl
hauptsächlich aus den xuoia, nur selten von weiterher gebracht
wurden, die Einsdiärfung dieser Regel am Platze gewesen sein.
Unter dem Gebiet veto Palmyra hat man übrigens gewiss nur die
nächste von der Jurisdiction der Municipalmagistrate abhängige
Umgegend der Stadt mit ihren xwQia UQd xcU//c«3), nicht etwa
1) rov yôfiov ist mit âtjyâçtoy zu verbinden; doch erwartet man vntg
oder naçit rov yôfxov.
2) Sowohl das Verbum als die erste Person sind auffallend (auch iin
Aram. istatuï); bei dieser hat man wohl an den Rédacteur der vorliegenden
Bestimmungen, etwa den Vorsitzenden der Commission der Arcbonten und
Dekaproten zu denken.
3) Zur Beurtheilung der Ausdehnung dieses Gebietes haben wir bis jetzt
keinen andern Anhaltspunkt als die im Namen der Stadt Palmyra 3»/i Stau-
den nordwestlich von derselben gesetzten Dedicationsinschriften (Waddington
2627 = Vogüe 124).
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DESSAU
den von Plolemaeus als llaXfivçt^t] bezeichneten Tbeil Syrieus
zu versleheu. — Eine Anwendung der Regel, dass für Victualien
beim Transport nach ausserhalb ein Denar für den yôfioç xafit)-
Xixôç gezahlt werden solle, euthält die Bestimmung 111b 41 ff.:
o av%bç (nämlich ô^ooiujvr^) 7tQa[ç~]si yôfiov 7tvçtxov olvixov
ùxvçioY xai Towvzov yévovç, kxâoxov yôfiov xctfirihxov xa&*
bôbv kxâoxov, * a. Es handelt sich hier offenbar, wie auch die
, Worte xa&3 oôbv kxâoxov andeuleu, um den von den Karawanen
mitgeführten Mundvoirath für Menschen und Thiere an Korn1),
Wein, Spreu und dergleichen. Der Umstand, dass nach der Usance
der römischen Zollbüreaus, wenigstens in andern Gegenden des
Reichs, der von den Reisenden zu eigenem Bedarf mitgeführte
Proviant zollfrei war1), mag in Palmyra ahnliche Ansprüche her-
vorgerufen haben, denen mit der vorliegenden Bestimmung aus-
drücklich entgegen getreten werden soll.
An die oben angeführte Bestimmung über die Zollfreiheil der
ßgiota beim Transport vom Gebiete der Stadt nach deren Weich-
bild schliesst sich eine besondere über die bei ixwvog und ähn-
lichem' einzuhaltende Verzollungsmethode, Col. IV a 51 ff.: xwvov
xai xwv ofAoiutv ïôoÇev boa eig IfxnoQilav qpéçexai to xéXog
eig to ZHPO<t>OPTON avâyeo&ai, wg xai èv xajg lotnaïg
y eh sx ai, nôXeot. Für xwvog gebraucht die aramäische Ueber-
setzung das griechische Wort oroößUog in aramäischer Umschrift.
Dass xojvog und oxoößilog benannte Früchte im Alterthum ge-
gessen wurden, wissen wir unter anderem aus Galen, der uns auch
roiltheilt, dass die beiden Namen zu verschiedenen Zeiten dieselbe
Frucht bezeichneten3), eine Nachricht, zu der unsere Inschrift mit
1) Wie die römischen Heere, führten damals offenbar auch die Karawauen
nicht Brod, sondern Korn, hauptsächlich Weizen, mit sich, das dann bei der
Rasl jeden Abend auf Handmühlen gemahlen und zu Brei gekocht oder wohl
auch zu Brod verbacken wurde. Vgl. Langen Die Heeresverpflegung der Rö-
mer Th. I (Brieg 1878) S. 3 rT.
2) Die Zollfreiheil der von dem Reisenden suo usu mitgeführten Gegen-
stände wird öfters anerkannt, Dig. 39, 4, 4, 1; 50, 16, 203.
3) Galen de alimentortan facuUatibus II cap. 17 (6 p. 347 a Charter.):
tv%vuoç xnt nttxvxvpoç xai zç6(pt^6ç iortv o rov xoivov xaçnoç, ov fdijV
dntnxoç. xcàovot âè ol rt y "fiMij»^» ov xtôvovç aMà cxQoßiXovc tattovç;
derselbe de alim. succis cap. 4 (6 p. 424e Chart.), ntQÏ x<öv n*xvZVftmy
êâtofiduav 6 xtûvoç xaXovfAtvoç, ovoftâÇovot <f et mdaiot xai axçofiiXotÇ
nvroV, und sonst.
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DEH STEUEBTARIF VON PALMYRA 513
ihrer Gleichsctzung der beiden Ausdrücke eine interessante Parallele
bietet; dass auch heutzutage die Kerne der Pinienzapfen in Syrien
eine beliebte Speise bilden, bezeugen uns Vogdé und Schroeder.
Mit den ähnlichen Früchten mögen, wie Schroeder meint, unter
anderem Nüsse und Mandeln zu verstehen sein. Durch die Klausel
öoa êlç kfinoçitav (péçetat werden vielleicht nicht nur die für
den persönlichen Bedarf der Besitzer, sondern auch die zum Einzel-
verkauf auf dem Markte nach der Stadt gebrachten Früchte von
dem Zoll befreit; die Bestimmung kam also nur bei den in den
Grosshandel kommenden Früchteu zur Anwendung. Die Bestim-
mung selbst, die, wie es in der Inschrift heisst, auch anderswo in
Kraft war, ist sehr eigentümlich. Nach der aramäischen Version
lautete sie: die Abgabe soll sein 'wie für trocken', nach der grie-
chischen: die Abgabe soll auf die Trockenlast — denn so wird
man ÇrjQÔyoQtoy , als Compositum von ^çôç und qpôçroç, doch
übersetzen müssen — zurückgeführt werden; und dies kann, wie
auch Schroeder gesehen hat, wohl kaum einen andern Sinn haben,
als dass bei der Besteuerung dieser Früchte, wenn sie frisch sind,
doch das (erheblich geringere) Gewicht und Volumen zu Grunde
gelegt werden soll, welche das gleiche Quantum in getrocknetem
Zustande haben würde. Hatte diese Bestimmung, wie es scheint,
den Zweck, die Unbilligkeil, dass in einem Fall für dasselbe Quan-
tum Waare eine höhere Steuer erlegt werden musste als in einem
anderen, selbst mit Schmälerung der städtischen Zolleinkünfte zu
beseitigen, so steht sie unter dem, was wir über das Finanzwesen
der Staaten des Alterthums wissen, ganz einzig da. Au einen
Gebrauch der Waage bei der Zollerhebung wird man übrigens wohl
Dicht denken dürfen'); für jede einzelne Kameeis- und Eselslast
wird eine ermässigte Taie zur Anwendung gekommen sein.
In das Kapitel von den Ein- und Ausgaugszöllen gehören
endlich noch folgende zwei an verschiedene Stellen der Inschrift
placirte, sich zum Theil deckende Paragraphen.
IV a 54 ff. : Kafir Xwv èâv te v.evai èâv re ïvyofiot eloâ-
ytûvtai e^w&ev %ùv oqiov oyeiXetat ôqvccQiov èxâatrtç xardr
1) Au sich würde dem nichts im Wege stehen; werden ja auch nach
dem Tarif von Zaraï (C. L L. VIII 4509) unter anderem Feigen nach dem
Gewicht verzollt (Nüsse dagegen nach dem Mass); aber in Palmyra scheint
doch uach unserer Inschrift für jSowra überhaupt der yopos (xa/iJjl«xoV oder
ovuiç) die Einheit gewesen zu sein.
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514
DESSAU
%6y yôpov, wç %aï KovQßovluv 6 xçcrtunoç èarjutcôaafo h
jjj Tiçbç BagßctQOv kniotoXrj.
Illb 44 ff.: KctftrjXov oç xevbç eloax$jj nqä&i # Â,
xa&wç Kiht; Kaiaaçoç àrrelev&eQOç ?/rça£ev.
Abgesehen davon, dass in dem einen der beiden Paragraphen auf den
alten Nôpoç und eine Entscheidung des weiland Statthalters von
Syrien Corbulo1) (6t — 63 n. Chr.), in dem andern auf die von dem
kaiserlichen Freigelassenen Cilix, vermutlich in der Stellung eines
kaiserlichen Finanzbeamten (vgl. S. 532), geübte Praxis Bezug ge-
nommen wird3), unterscheiden sich dieselben dadurch, dass der eine
ausdrücklich die Verpflichtung zur Zahlung des Zolls auf den Im-
port von ausserhalb des Gebietes von Palmyra beschränkt, was der
andere wohl als bekannt oder selbstverständlich voraussetzt, ferner
dadurch, dass in dem einen ausdrücklich sowohl von bepackten als
von unbeladenen Lastthieren, in dem andern nur von unbeladenen
die Rede ist. Hatte Cilix die Gebühr von einem Denar für das
bepackte Kameel erlassen ? Eher mochte ich glauben, dass an dem
Zollbüreau, an dem Cilix thätig war, — das zu Palmyra war es
sicherlich nicht (vgl. S. 532 A. 3) — ein Zolltarif Gültigkeit hatte,
in welchem bei den Taxen für die Kameeis- und Eselslast jeder ein-
zelnen Waare gleich die Gebühr von einem Denar für das Lasttbier
eingerechnet war; wie dies nämlich augenscheinlich auch in dem uns
vorliegenden palrayrenischen Nachtragstarif der Fall ist. Wenn hier
für die Kameelslast der in Flaschchen transportirten Salbe {pivqot
tov èv akaßäoTQOig eiay.Oftia&évTOç) beim Import 25 Denare, für
dieselbe Quantität Salbe zweiter Güte, der in Schläuchen geführten,
13 Denare gefordert werden (S. 507); wenn weiter die Eselslast
dieser letzteren mit 7 Denaren, ebenso die Kameelslast Oel mit 13
Denaren, die Eselslast Oel mit 7 Denaren besteuert wird (S. 508), so
liegt diesen Ansätzen doch gewiss die doppelte Annahme zu Grunde,
dass die feinere Salbe zweimal soviel werth sei als die ordinäre,
und dass die Kameelslast das Doppelte der Eselslast betrage — hatte
1) Dass der Titel o xoariaro;, den hier Corbulo führt, nicht ausschliess-
lich für das lateiuische vir egrrgrius eintritt, wie Perrot explor. de la GalaU
zu n. 20 meinte, sondern auch Personen von senatorischem Hange zukommt,
hat schon Marini Jrvati S. 74S Not. 59 gesehen. Es scheint, dass der Titel ge-
rade in hadrianischer Zeit vorzugsweise senatoriachen Statthaltern gegebeo
und erst später für Personen vom Ritterstande üblich wurde,
2) Dass in dem einen Paragraphen xéutjkoç als Masculinnra , fn dem
andern als Femininum gebraucht wird, ist Für die Sache gleichgültig.
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DER STEUERTARIF VON PALMYRA 515
man doch in ganz ähnlicher Weise ein einfaches festes Verhältnis«
(4:1) für Wagenladung und Kameelslast recipirt — , und sind
diese einfachen Proportionen nur durch die Addition von einem
Denar für das Lastthier zu der Grundtaxe (24 12 6) verwischt1);
und ebendaher wird es kommen, dass für lFett(?) in vier Schläu-
chen auf dem Kameel' 13 Denare, för solches in zwei Schlauchen
7 Denare angesetzt sind (S. 509). Freilich wird man dann dem
Rédacteur unseres Tarifs nicht den Vorwurf ersparen können, durch
Aufnahme der auf den Nôpoç und auf Corbulo sich berufenden
Bestimmung Anlass zur Verwirrung gegeben zu haben; denn ge-
stutzt auf die Worte Ka^rjliov iâv te xevai kâv je tvyopot
eiaayœytai . . , ocpelketai ôrjvâçiov ixâotrjç konnte jetzt wohl
ein Zollpächter ausser den sieben, dreizehn oder fünfundzwanzig
Denaren für die Kameeis- oder Eselslast der oben angeführten
Waaren noch einen Denar besonders für das Lastthier verlangen.
Indem ich die Erörterung der Frage, wie zu den in Palmyra
erhobenen Zöllen sich das römische Reich verhalten haben mag,
einer anderen Stelle vorbehalte, wende ich mich zu den auf ander-
weitige Einkünfte der Stadt Palmyra bezüglichen Bestimmungen
unserer Inschrift. Dass dieselben sich so bunt unter die das Zoll-
wesen betreffenden gemischt finden, kommt gewiss daher, dass
schon in dem alten vôpoç teXuvtxoç die verschiedenen Gefalle
der Stadt gemeinsam behandelt waren; und dies hatte wohl wie-
derum seinen Grund darin, dass die verschiedenen Gefalle in der
Regel einem und demselben Capitalisten pachtweise überlassen
wurden. Unsere Inschrift wenigstens spricht constant von 6 te-
X(üvi}g, 6 ôrjfioouôvrjç, ohne anzudeuten, dass damit verschiedene
Personen gemeint seien ; ja sie verbindet gelegentlich Bestimmungen
über Abgaben ganz verschiedener Art durch eine Wendung wie
o avtbç ô^uooiiôvr^ nçât-et.*) Die Verpachtung von ihrer Natur
1) Man bedenke, dass die Taxen unseres Tarifs nur den im Lauf der
Jahre ausgebildeten Usus, die awr^tia, fixiren sollen. Dass es Usus gewor-
den war, ordinäre Salbe mit 12, feine Salbe mit 21 Denaren zu besteuern,
begreift sich leicht; aber schwerlich würde man zu Verhältnissen wie 13 zu
25, oder 7 : 13 gewohnheitsmassig gekommen 9ein.
2) So III b 41 eine Bestimmung über Ausfuhrgebühren mit einer solchen
über die Benutzung der Quellen. — Im Aramäischen entspricht dem ô avioç
ânfioaioSvrtç NODT3 IM (IIa G. c 27), das also nicht mit Le fermier lui-même
(Vogues Uebersetzung § V), sondern mit le même fermier hätte wiederge-
geben werden sollen.
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516
DESSAU
nach ganz verschiedenartigen Gefällen an eine und dieselbe Person
oder Genossenschaft, uns fremdartig erscheinend, war im Alter-
thum ganz gewöhnlich. Die römische Republik z. B. pflegte in
mehreren ihrer Proviozeu die Nutzung des Dorna niai- Weideland es
und die der Zölle an ein und dieselbe Capitalislengesellschaft zu
vergeben1); in der Stadt Apulum in Dacien finden wir einen con-
ductor pascui et salinarum (C. I. L. III 1363), einen Pächter der
der Stadt gehörigen Weideländereien und Salinen, ein anderes Mal
einen conductor pascui, salinarum et commerciorum (C. I. L. III 1209),
welcher also ausser jenen beiden Revenuen auch eine auf dem
Handel lastende Abgabe, vielleicht eine Verkaufssteuer, in Pacht
und Verwaltung genommen hatte — Beispiele, die sich leicht
vielfach vermehren liessen. In unserer Inschrift nun schlössen sieb
an die Bestimmungen Uber die hauptsächlich den Grossbandel tref-
feuden Ein- und Ausgangszölle zunächst, wie es scheint, solche
über Abgaben von dem Kleinhandel und den Gewerben. Im We-
sentlichen erhalten ist von den hierher gehörigen Stellen der In-
schrift folgende Partie aus Columne 111 b (Z. 32—39) des grie-
chischen Textes.
fO avTog ôrj(A]ooiwi>r)ç 7tç[â^]ei èçyaarrjQiiûv tww-
t07twl[ù]fx»v axuixwv , ex avvrj&siaç éxxxotov furjvoç
xori loyaOTriQiov exaaror, àr}vctçiov Ä.
rLuçà tiov ôtQuara eioxofiii'Çôi>*[(ov ?;*) 7iw]Xov>twvf hâ-
otov déçuaTOç âooa[çia âvo3)].
'Ofioîwç ifiazwnwXai fAetaßökoi nwl{oïv\%eç h %f nôlct
tijj àrjuooujvi] %b Uavbv
Es wird also den Schustern und, wie wir annehmen dürfen, an-
deren Handwerkern eine Abgabe von einem Denar monatlich fur
jede Werkstatt und jeden Laden, den Fellhändlern eine Abgabe
von 2 As für jedes Fell auferlegt. Auch die Kleiderhändler wer-
den zu einer Abgabe verpflichtet, die Höhe derselben indess nicht
bestimmt, vielmehr, wie es scheint, ausdrücklich unbestimmt ge-
lassen4); vermutlich war davon schon in dem alten Statut die
1) In Sicilien (Cic. / err. 2, 70, 171), in Asien (Cic. ad Att. 11, 10).
2) So, nicht xai, nach dem aramaischeo Text Ob von jedem Fell auch
eine Eingangssteuer erhoben werden sollte oder diese in den 2 As mit eyi
begriffen war, ist nicht klar.
3) Die Zahl ist im aramäischen Text erhalten.
4) Denn darauf kommt doch to ixavoy, «das Ausreichende, Genügende'
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DER STEUERTARIF VON PALMYRA
517
Rede gewesen. Mit einer Art Gewerbesteuer hat es auch der dieser
Partie zunächst vorhergehende Paragraph zu tbun ; im Griechischen
(Mb 27—31) fast ganz verloren, lautet er nach der aramäischen
Version (IIa 46 — Hb 2) ungefähr so: Item exiget pubUcanus a
muliere: ab ea quae capit denarium aut plus, denarium unum a
mutiere; et ab ea quae capit asses Odo, exiget asses octo ; et ab ea
quae capit asses sex, exiget asses sex. (Im Griechischen sind fast
nur die Zahlen erhalten.) Vogtté hat gewiss das Richtige getroffen,
indem er die mulier es, von denen hier die Rede ist, für Hetären
erklärte. Eine Besteuerung der Hetären ist auch sonst im Alter-
thum mehrfach bezeugt1); und auch der hier angedeutete Modus
der Besteuerung scheint anderswo üblich gewesen zu sein; in Rom
wenigstens wurde, nach Sueton {Cal. 40), unter Caligula ex captu-
ris prostitutarum quantum quaeque uno concubitn mereret als Ab-
gabe verlangt; fraglich ist nur, hier wie dort, in welchen Inter-
vallen die Steuer gezahlt wurde. Von derselben Abgabe ist übrigens
noch an einer anderen ebenfalls nur aramäisch erhaltenen Stelle
der Inschrift") die Rede (Hc 26—29): vectigal puellarum (oder
anäUarum), sicut lex Idem publicanus exiget [dieses Wort
zum Theil ergänzt] denarium [fast ganz ergänzt] a pueUis (aneillis)
quae capiunt denarium aut plus; non ....'); si minus capiunt
Der Ausdruck puella (ancilla) — es ist hier nicht, wie oben, das
Wort für Frau gebraucht, sondern das Femininum des Wortes,
das ursprünglich 'Knabe', sonst iu unserer Inschrift *SkIave' heisst
(vgl. S. 504 A. I)4) — deutet vielleicht darauf hin, dass diese von
hinaus. Auch die correspondirende Stelle de» Aramiischen (IIb 7) scheint
nichts anderes zu heissen als: sie sollen steuerpflichtig sein (vgl. Sachau
S. 567).
1) In Athen, s. Böckh Staatshaushalt 1, 450; in Syrakus unter Dionys,
Polyaen 5, 2, 13; in Rom, Gothofredus zu Codex Theodos. 13, 1, 1.
2) Die Reste des griechischen Textes (Col. IV b 5), die Vogué folgender-
massen gelesen und ergänzt hat: hatç<ô[y aï öV«?"*' tj nUov X]*pß[«-
vovoi], sind zu unsicher und unbedeutend, um etwas auf sie bauen zu kön-
nen; in unserem Abklatsch ist von denselben nichts, iu der Photographie mit
Sicherheit nur TAI PCD zu erkennen.
3) Vogues Ergänzung non [exiget quicquam) si (quae) minus capiunt,
ist zwar recht wohl möglich, aber keineswegs nothwendig, und die Diecre-
panz zwischen dieser und der vorher besprochenen Stelle nicht, wie man
nach seiner Lebersetzung (§ LVT) annehmen könnte, überliefert.
4) Es ist willkürlich , wenn Vogué (§ LVI) dasselbe Wort das eine Mal
(II c 2b) esclaves femmes, das zweite Mal (II c 27) hétaïres übersetzt.
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518
DESSAU
der vorigen nicht oder nicht wesentlich verschiedene Bestimmung ')
sich auf unfreie im Besitz eines leno stehende Hetären bezieht —
Dem auf Hetären freien Standes sich beziehenden Paragraphen gebt
zunächst vorher eine Bestimmung, die auf das Oel (III b 25 7tao'
lx[dato]v tù}[v to] ïhiiov xoTo[xo/iiÇôvTaiy ?]), wie es scheint, auf
den Verkauf von Oel (Mb 26 ist wohl [rtulov]vt(ov nach dem
aramäischen Text*> zu ergänzen), Bezug hat. — Eine Verkaufssteuer
war auch wohl die an einer anderen Stelle der Inschrift erwähnte
Taxe von einem oder mehreren As für jeden Modius irgend einer
bestimmten Waare.*)
Eine besondere Einnahme muss die Stadt Palmyra aus dem
Salz gezogen haben; es scheint fast, dass diese Waare Monopol
und der Verkauf davon dem Abgabenpächter übertragen war; denn
darauf dürfte es am ehesten zu beziehen sein, dass der Verkauf
allein dieses Artikels auf ein bestimmtes öffentliches Local be-
schränkt wird. De sale ptiro (?)*), heisst es im aramäischen Text
Hc 31 ff., plaeuit {tôoÇt) mihi*), ut in laco populi veneat, in loco
ubi congregantur. Das Weitere ist kaum verständlich. Man sollte
zunächst erwarten, den Preis, den der Pächter fordern durfte, fest-
gesetzt zu finden; indess der Satz von einem As für den Modius
(et ab .... eo quod venibit *) . . . . , dare debebit pro modio assa-
1) Dass nach Vogues Uebersetzong (§ LVI) die zweite Bestimmung die
billigeren Hetären für steuerfrei erklärt, beruht auf Ergänzung (vgl. S. 517 A. 3).
2) IIa 45. Doch ist zu bemerken, dass sowohl nach Vogué als nach
Schroeder im Aramäischen das Wort Oel hier das Attribut 'duftend' hat,
welche Verbindung sonst dem griechischen fivoo* entspricht, dass also die
Correspondes der beiden Versionen hier gar nicht sicher ist
3) III c 23. 24 7taQafÀtTçijatxr(a [r<p 8i}Uo]<noiyt] t[tç ix]aorov pôâior
aaaâ[çia . . .], wo freilich der Ausdruck naça/utTQtïy ungewöhnlich ist. Viel-
leicht bezog sich die Bestimmung auf Salz (Z. 22 o* àv 5k[aç . . . .]; doch
könnte man auch anderes versuchen). Nachher (Z. 25. 26) scheint eine Straf-
bestimmung für den Fall einer Contravention gestanden zu haben.
4) Nach Vogues Ergänzung und Deutung. Das Wort ist nicht vollständig
erhalten, heisst übrigens auch eigentlich nicht 'rein', sondern 'wahr' oder
'richtig*. — Als Gegensatz zu sal purum wird man das im diocletianUchen
Edict und sonst erwähnte sal conditum zu denken haben.
5) Ueber die erste Person vgl. S. 511 A. 2.
6) II c 34 ISP , nach Sachaus Bemerkung Ztschr. der deutsch.-morg. Ges.
1883 S. 566; das zunächst vorhergehende und folgende zum Theil zerstört;
Vogues üebersetzung (§ LVII). celui qui achètera du sel pour le commerce
paiera ist keineswegs auch nur dem Sinne nach sicher«
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DER STEUERTARIF VON PALMYRA 519
♦
•
rim italicum, ut in lege) ist dafür wohl erheblich zu gering und
vielleicht eher auf eine auf dem Kleinverkauf lastende Abgabe zu
beziehen. Von einer Abgabe vom Salz ist dann auch ausdrücklich
die Rede: atque etiam vectigal salis quod est Palmyrae, quemad-
modum...; es scheint, dass eine Bestimmung Uber die dabei ein-
zuhaltende Recbnungsweise (s. unten) getroffen wird: tcqoç daod-
qiov (vgl. S. 521 A. 1) accipiatur.
Zu den Einkünften der Gemeinde Palmyra geborte weiter eine
Schlachtsteuer, to tov a<pâxTçov xéXoç (IV a 41), sonst für das
Alterthum nur noch bezeugt durch Pollux 10, 97: to oqpâxTçov
têXovç ovofÄa rp, knï tov xaxaßaXXofiivov vnkç %G)v &vo(ié-
t(ûv ovrtoç kjtovonao9éy y wenn nicht etwa bei diesem eine an
eine Tempelkasse für die in dem heiligen Raum geschlachteten
Opferthiere zu entrichtende Abgabe gemeint ist. In Palmyra traf
die Abgabe Schlachtvieh überhaupt, nicht nur das in dem öffent-
lichen Macellum — ein solches wird wohl nicht gefehlt haben —
sondern auch das in Privaträumen geschlachtete, wie aus der Be-
stimmung IV a 46 ff. tc5[v âè] âià to vexçtuaîa thai çetntov-
fiifotv %b féXo[ç Ol* oqpeéXerai] (das Aramäische kürzer: cadavera
quae proüciuntur vectigal non debent) zu entnehmen ist; denn alte
oder kranke Thiere, deren Fleisch weggeworfen werden musste, wird
man doch nicht zur Tödtung ins Macellum gebracht haben. Ueber
die Höhe der Abgabe erfahren wir nichts; ausser der eben ange-
führten Bestimmung, dass bei ungeniessbaren awfiara vexQifiaTa
die Abgabe wegfallen solle, enthält unsere Inschrift noch eine
Vorschrift über die bei der Erhebung des oyâr/.xoov anzuwendende
Berechnung. To tov oqpâxTçov xéXoç etç ôrjvâçiov ôyeiXet Xo-
\yevco$at] — Xoyeveiv, nach Z. 44, für XoytCeo&ai — (IV a 41),
bei Erhebung der Schlachtsteuer soll nach Denaren gerechnet wer-
den. Begründet wird diese Vorschrift mit dem Hinweis auf die
▼on Germanicus Caesar (Ober-Statthalter der Provinzen des Ostens
vom J. 17 — 19 n. Chr.) in einem an einen gewissen Statilius ge-
richteten Rescripte gegebene Erklärung, dass bei der Erhebung
der Steuern überhaupt nach italischen Assen gerechnet werden
solle (IV a 42 xcri reofiavixov Kaiuaçoç Sià Trjç nqoç 2raT«-
Xi[ov (7Cto]foXrç ôiaoaqpt]oavTOç , bzi ôeï nçbq àooâçiov ha-
[A/xôv]1) to) téXt] Xoyeveo9ai). Nur Beträge innerhalb eines De-
1) Im aramäischen Text ist das "Wort vollständig erhalten. — Auch in
dem nor aramäischen erhaltenen Paragraphen von der SaUsteaer (S. 518)
520
DESSAU
nars (IV a 44 to ôk èvtbç âyvaçlov *élo[ç]) soll, wie bisher {ovr-
i/^£<çr), der Pächter der Abgabe nach Scheidemünze einfordern
(rtçoç xéçfia nçâÇei). Das soll offenbar heissen: es soll bei der
Erhebung dieser Abgabe die Reichswährung, der sowohl der Denar
als der 'italische', d. i. der römische As angehören, zu Grunde ge-
legt, nur Betrüge unter einem Denar nach dem Cours der Localkupfer-
münze berechnet werden. Auffallend ist nur, dass zur Bezeichnung
der Reichswährung zwei verschiedene Termini gebraucht werden,
elç (oder vielmehr rtçoç) ôrjvâçtov Xoyevetv und rtçoç aooâçtoy
halixbv Xoyevêtr; man wird annehmen müssen, dass die beiden
gleichwertigen Ausdrücke in Palmyra gleich häufig und ganz pro-
miscue gebraucht wurden. Eine Art Commentar zu diesem Passus
der Inschrift bietet eine jüdische Quelle aus römischer Zeit, die
im zweiten Jahrhundert n. Chr. in Palästina niedergeschriebene
Mischna; es finden sich hier, an mehreren Stellen, neben einander
erwähnt der Denar und die Peruta, die kleinste Localkupfermünze.
und, während jener, als Reichsmünze, nicht weiter bestimmt wird,
wird das Verhältniss der Peruta zur Reichsmünze festgestellt durch
die Frage und Antwort: 'Quantum au t ein est Peruta? octava pars
assarii italici'.*) In dem viel später niedergeschriebenen babylo-
nischen Talmud findet sich die Nachricht, dass man stellen- oder
zeitweise (ebenfalls in Palästina) nur 6 Perutas auf das 'italische
Assar' gerechnet habe.') Aehnlichen Coursschwankungen wird auch
in Palmyra die Localkupfermünze ausgesetzt gewesen sein. — Da»
eine Bestimmung wie die angeführte in unserer Inschrift gerade bei
kommt der italische As vor (II c 34; auch hier die Bezeichnung vollständig
erhalten).
1) Mischna Kidduschin I 1. Edujoth IV 7. Vgl. Buxtorf Lexic. chali.
tabnud. s. v. ftttTIB (p. 1812 b. 1813 a), wo die eine der beiden Stellen (in
Uebersetzung) ganz abgedruckt ist; Zuckermann Ueber talmudische Münzen
und Gewichte (Breslau 1862) S. 21. — Die Peruta, nach dem angeführten
Ansatz der Mischna soviel als ein Achtel As oder ein halber Quadrans, ist
übrigens augenscheinlich das Xmxov, von dem Marcus 12, 42 und Lucas 12, 59
reden; die Worte des Marcus Xinxit &vo, Z iori xoâçâvitjç , deren Bedeu-
tung vielen zweifelhaft schien (vgl. z. B. Hultsch Metrologie 2. Bearb. S. 605
A. 6), erhalten dadurch erst ihr rechtes Licht — Madden (J*wûh Coinagt
p. 298 not. 4), der die Stelle des Marcus übrigens richtig interpretirt (doch
neuerdings, Numismatic Chronicle 1876 p. 207, anders), hilt irrthümlich den
As, auf den nach der Mischna 8 Perutas gehen, für einen jüdischen As, also
ebenfalls für eine Localmünze.
2) Babyl. Talmud, Tractat Kidduschin fol. 12 a.
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DER STELEHTA K1F VON PALMYRA 521
der Schlachtsteuer ihre Stelle gefunden hat, mag daher kommen,
dass für die meisten anderen Abgaben eben in unserer Inschrift
feste in Denaren oder Assen ausgedruckte Sätze aufgestellt werden,
dass xb réloç kqoç drpaQtov loysveiv also selbstverständlich ist,
die Hohe der Scblachtsteuer dagegen wohl variirt haben muss;
übrigens findet sich die Bestimmung auch noch bei anderen durch
die Lücken der Inschrift nicht mehr bestimmbaren Abgaben (IV b 33:
[%b ... èx jov] vôfio[v] zéloç rfçbç ôt]vâ[ç]tov <f>[i}iiï ? Xoyev-
«o^a*]).1) — Die Sache selbst bedarf kaum einer Erläuterung.
Wenn Germa ui eus in dem Rescripte an Statibus verordnete oder
einschärfte, dass bei Anselzung und Erhebung der Steuern allein
die Reichswährung Geltung haben solle, so entspricht das ganz
der von Dio Cassius 52, 30 so formuürten Maxime der römischen
Kaiserregierung: pipe ôê yofxicficna *; xai OTa&iià ï] fiétoa lâia
%iç aviaiv i%étto, alla roïç Jjfxevi^oiç xa< ixeïvoi navxeç XQ*i~
o&uHjav ; ebenso begreiflich ist aber auch die Ausnahme, die man
in Palmyra für kleine Beträge zuliess; das römische Reichskupfer
bat ja überhaupt im Orient die Localscheidemünze keineswegs ver-
drängt. — Wie die Geldsorten, so ist übrigens auch das einzige
in unserer Inschrift vorkommende Mass, der Modius'), ein rö-
misches. —
Eigentümlich ist die fiscalische Ausbeutung des Verhältnisse
mässigen Wasserreichthums der palrayreniachen Oase (vgl. Plinius
5, 88: Palmyra urbs nobilis situ, divüiis soli et aquis amoenisy,
wie sie in unserer Inschrift mehrfach beieugt ist.*) Leider ist von
den hierher gehörigen Paragraphen nur einer vollständig erhalten,
und dieser keineswegs klar. III b 40: xerçoeoç (so) Ttyyuiv ß hä-
otov hovç * tö (d. i. âyvâota dxtaxöoia), aramäisch 'für die
Benutzung von zwei Wasserquellen, die in der Stadt sind, 800 De-
nare* (das griechische txâoxov hovç ist nicht wiedergegeben). Für
welche Art Benutzung von zwei Quellen — dass zwei bestimmte
1) Auch das (bei der Salzsteuer, vgl. S. 519) im aramäischen Text Ilc 36
vorkommende "ION TS wird einem griechischen ngôç àaadçMy entsprochen
haben.
2) Als italischer Modi us («p^bîTN Hin) wird er Aram. U b 46 bezeichnet,
womit vielleicht [ii]çtXix<ôy in der wahrscheinlich correspondirenden Stelle des
griechischen Textes IV a 34 zusammen zu bringen ist.
3) Ein.èw^nV einer Quelle in Palmyra ist aus C. I. Gr. 4502 — Wad-
dington n. 2571c bekannt; doch war dieser, als vno 'laçifieiXov
&tov, wohl schwerlich ein städtischer Quellen-Curator.
Herm«s XJX. 35
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522
DESSAU
Quellen gemeint sind, ist weder durch den griechischen noch durch
den aramflischen Ausdruck indicirt1), doch wahrscheinlich — die
hohe Steuer von 800 Denaren gefordert wurde, wird uns nicht
gesagt und lasst sich wohl kaum errathen. Dass für die blosse
Benutzung öffentlicher Quellen, Brunnen oder Wasserleitungen —
sofern damit nicht eine Ableitung des Wassers auf privates Ter-
rain verbunden war — eine Abgabe gezahlt worden sei, ist mir
sonst aus dem Alterthum nicht bekannt. In Palmyra erscheint die
Abgabe durch die besonderen localen Verhältnisse gerechtfertigt
Man darf vermuthen, dass die Abgabe ursprünglich oder haupt-
sächlich die Karawanen traf, die bei dem Aufbruch von Palmyra
ihre Schläuche aus den dortigen Quellen füllten oder bei der An-
kunft die durstigen Thiere daselbst tränkten (vgl. die S. 506 A. 1 an-
geführten Worte des Plinius aliubi pro aqua u. s. w.); die Zahlung
der Steuer mochte dann zunächst dem ovvoôictçxflS obgelegen
haben, der, wie wir aus der Inschrift Wadd. 2596 = Vogué inter,
sèmitiq. G wohl entnehmen dürfen, auch mit der finanziellen Leitung
der Karawane zu thun hatte. Indess giebt der Wortlaut unserer
Stelle für diese Vermuthung keinen Anhaltspunkt, ja der (freilich im
Aramäischen fehlende) Beisatz knâatov erovç passt recht schlecht
zu ihr. — Völlig unverständlich ist ein im griechischen Text nur
sehr unvollständig erhaltener, im aramäischen gänzlich fehlender
Paragraph, in welchem von [nrj]yai vââtwy Kalaagoç (III c 45)*)
— wohl aquae Caesaris benannten, vermutlich ausserhalb der Stadt
gelegenen Quellen — die Rede ist.3) Weiter waren die 4 Wasser-
quellen' im aramäischen Text IIb 13 4), endlich an hervorragender
Stelle in der S. 497 A. 1 besprochenen aramäischen üeberschrift
genannt. Man hat wohl die Palmyra passirenden fynoQoi, für die
1) Es hätte dann doch r<5y âvo nnyvv, auch im Aramäischen wohl
«mn «n:** (anstatt -jmr ys?) heisseo müssen; doch ist darauf nicht
viel zu geben.
2) Statt [nn]yulv iâârmy KaUtaços könnte man anch [äyutyür vd.
Kttiff. ergänzen.
3) Ich mache darauf aufmerksam, dass mit Z. 45 ein neuer Absats be-
ginnt. — Ganz rithselhafl ist mir hier das den Paragraph beginnende Wort
XifAivoç. Dass U^v nach Analogie des lat. portus (vgl. Ulpian Dig. 50, 10,
59) in der Bedeutung von Zollstation gebraucht worden sein mag (s. S. 497
A. 1), hilft uns hier, wo von 'Wasserquellen* die Rede ist, nichts,
4) Die weitere Erwähnung der Wasserquellen, die Vogüe IIb 23 hat fioden
wollen, scheint auf unrichtiger Lesung zu beruhen.
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DER STEUERTARIF VON PALMYRA 523
ja nächst den in dieser Ueberschrift ebenfalls erwähnten Ein- und
Ausgangszöllen das Regulativ für die Benutzung der Quellen das
wichtigste in unserer Inschrift war, auf die sie besonders interes-
sirenden Punkte gleich in der Ueberschrift mit grossen Lettern
aufmerksam machen wollen.
An letzter Stelle behandelt unsere Inschrift — wenigstens der
griechische Text derselben1) — das iwopiov, die von dem auf die
öffentliche Weide getriebenen Vieh erhobene Steuer, eine Abgabe,
die zu den verschiedensten Zeiten und an den verschiedensten
Orten des Alterthums erwähnt wird (bei den Römern scriptum;
der hier gebrauchte griechische Terminus z. B. auch C. 1. Gr. 1 569)
und für manches kleinere Gemeinwesen die Haupteinnahme ge-
bildet haben mag. Hier wird zunächst für einen gewissen Fall
Befreiung von der Abgabe zugestanden (IV b 33: èvvàfÂtov owe-
(piuvtj^Tj ôtlv rtçâoot[iy . . .]), weitere Bestimmungen für den
Fall, dass die Abgabe zur Erhebung kam flfJcTv âè i/ri voprjv
futayofiixav . . . ^çsfdficerwy èytileo&ai . . .), sind unver-
ständlich.9)
Ausser den bis jetzt besprochenen Bestimmungen über die
verschiedenen einzelnen in Palmyra zur Erhebung gelangenden Ab-
gaben enthält unsere Inschrift auch Bestimmungen über die Steuer-
verwaltung im Allgemeinen. In den ersten Zeilen von Col. IVa
des griechischen Textes wurde, wie es scheint, jedem Unbefugten
die allein dem Steuerpächter zustehende Eintreibung von Abgaben
untersagt: alltp nydevl rrçàooeiv s) lan[ßctvHv) i&otw,
ftt)%e ri Col. III c 37 ff. wird das Recht des Steuerpächters,
von renitenten Abgabenpflichtigen Plunder zu nehmen, festgesetzt :
t<£> drrfwoitovj] xvQt[ov] 1[o]tw naçà %ûv ni] àn[o]y(>a[q>0(iév(ov*)
lv]t%VQa [X]a[fißctv£i]v oV iavtov rt [âià t<Zv Inr^eJitv od. 8.],
1) Die Schlnssreste der aramäischen Version gestatten (wenigstens bis
jetzl) keine bestimmte Beziehung.
2) IVb 36 ist natürlich o ân[/*99ttirtjç] zù ergänzen. Vogué schreibt 6
dftfxoç und erklärt (S. 2S): le droit de pâturage était libre daps certains
ca$y et dans certains autres soumis à F autorisation du peuple. Schwerlich
wird der Demos von Palmyra zur Erledigung solcher Fragen zusamraeribe-
rufen worden sein.
3) Wie âtéoyai, was hier gestanden zu haben scheint, aufzufassen ist,
weiss ich nicht
4) ànoyoûtf tûâat, (schriftlich) declariren, entspricht dem Ut. profiteri
(vgl. z. B. die S. 526 A. 2 angeführten Worte des Philostratos).
35*
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524
DESSAU
zugleich ancft' bestimmt, wie mit diesen Pfändern weiter verfahren
werden soll.1) Von Pfändern war auch Col. III c 27. 28 die Rede:
irctQ* ov av 6 ârjfÂOOiajV7]ç .... [èvé]xvça Xé{flfj\. Für Contra-
ventionen scheint in gewissen Füllen der doppelte Betrag als Strafe
festgesetzt zu werden (HI c 31 rctçi t[o]vtov nçoç tôv ärjftoüua-
vt}(v) rov ôinlov %lûà\yéo$ml, vgl. IV a 5). — Die Instanz, vor
welcher Streitigkeiten zwischen Steuerpächter und Abgaben Pflich-
tigen zum Austrtg kommen sollen, wird Col. III c 33—36 bestimmt :
Ttsçi ov a* 6 ôt]^[o]aiœvrjç tivà ànattfj, neçi re ov cry o
àrjjuooiw[v7jÇ a\nô rivoç ànaitr^ai , mçï tovrov Ôtxcuoâo-
[teio]&w Ttaçà xia h JlaX/iivçoiç tetotyfiév^ also nicht vor einer
palmyrenischen Behörde, den n wie hätte man diese als lv Uak-
ftvçoiç xeray^iêvoç , Palmyraê constitutus definiren können, son-
dern ein fremder, natürlich römischer in Palmyra residirender
Beamter2) oder Militär. — Schon oben (S. 498) ist erwähnt, das«
diese Bestimmungen nur in der griechischen Version gestanden zu
haben scheinen.
Das Bild, das wir, nach unserer Inschrift, uns von Palmyra
zu machen haben, ist durchaus das eines griechischen Gemein-
wesens. Nicht nur gab es dort eine Bov\i\ und dieselben Ma-
gistrate wie in den rein griechischen Städten des asiatischen Con-
tinents, sondern auch die Finanzen der Stadt waren nach grie-
chischer Weise geordnet, die Einkünfte waren der Hauptsache nach
dieselben wie in den kleinen griechischen Republiken und wurden
ebenso wie in diesen durch Verpachtung nutzbar gemacht. Wie
in den griechischen Staaten , deren Blüthe hauptsachlich auf dem
Zwischenhandel beruhte, wie z. B. in Rhodus, nahmen auch in
Palmyra unter den Einkünften die Eingangs- und Ausgangszölle die
erste Stelle ein \ hier wie dort participate hauptsächlich durch sie
das Gemeinwesen an dem Gewinn, den zunächst die einzelnen Bürger
aus dem Handel zogen. Nur waren es in Rhodas und anderswo
im alten Griechenland Hafenzölle, während man in Palmyra die
1) Es scheint, dass nach einer gewissen Ansah! ron Tagen der Steuer-
pächter berechtigt war die Pfander zu verkaufen, [IKotu tfij^eixtoiyj:
ntoUly (lllc 40), doch [fy ronw <%/]oafy? /oieff?] âéXov.
2) Dass dies aber ein speciell für die Rechtspflege bestimmter Beamter,
ein iuridictu, wie ihn Waddington in der Inschrift inter, de la Syrie me'
hat finden wollen, gewesen sei, möchte ich nicht glauben.
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DER STEUERTARIF VON PALMYRA 525
■
Waaren beim Betreten und beim Verlassen des kleinen vou der
Stadt abhängigen Gebietes besteuerte. Zolle dieser letzteren Art
waren dem freien Griechenland fast ganz unbekannt; in Athen
z. R. findet sich neben mannigfachen Belegen für Hafenzölle kein
einziges Indiz dafür , dass man die Einfuhr auf dem Landwege
aus Megara oder aus BOotien besteuert habe1); ja es wird die
Ansicht laut, Zolle seien eine den Seestädten eigentümliche, in
diesen freilich selbstverständliche Finanzeinricbtung. *) Landgreni-
aolle in grossem Massstabe scheinen erst die Romer eingerichtet zu
haben, als sie die unter Caesar und Augustus gewonnenen grossen
binnenländischen Gebiete, Gallien und die Donauländer, als Zollbe-
zirke constituirten. ') Indess haben die Palm y rener ihre Landzolle
wohl nicht erst den Romern abgesehen. Sicherlich sind von Alters
her von den Anwohnern der grossen Verkehrswege Asiens Zolle oder
zollahnliche Abgaben erhoben oder erpresst worden; wie es von
den freien Arabern der syrischen und mesopotamischen Wüste
Strabo, von denen im eigentlichen Arabien Plinius erzählt. Plinius
12, 64: evehi non potest (der Weihrauch) um per Gebbanitas, itoque
et Horum regi penditur vectigal. — sunt et quae sacerdotibw dantur
portiones scribisque regum certae. sed praeter hos et custodes salel-
lüesque et osliarii et ministri populantur. nun quacunufue iter est,
aMubi pro aqua, aliubi pro pabulo aut pro mansionibus variisqne
portants pendunt. - Strabo 16 p. 748 (nach Beschreibung der durch
das Gebiet der Arabes Scenitae führenden Karawanenstrasse von
Anthemusias im nördlichen Mesopotamien nach Seleucia am Tigris):
iaoé%ovai <T avroïç (den tpnoooi) ol 2*r)vUat tijv %e elçrjvrjv
xoi tip juejQtozrjia tîjç %ùv teltov noct^eioç, %ç %âçiv q>ev-
yorreç %r\v naçanoxafiicry âtà irjg èçrjfiyç naçafictlAowai,
xazakiTtovteç èv àe^tip toy itoumôv .... ol yoo fcctçoiwvrteg
Uatégcj&êv tôt novafiàv çvkctçxoi . . . 6vvaa%eia> exaojoç iôiç
1) Böckh Staatshaushalt 1 S. 431. Die von Böckh angeführte Stelle des
angeblichen Dicaearch über üropus beweist nichts, wie ja auch Böckh an«
erkennt. 1
2) Strabo 13, 3, 6 p. «2»: *xaimm liç imia&iaiay ij Kvw mnà
roucvrrjy tw«, uç yaaw Iviot, âoiay, ort TQtaxootoiç Utaiv vcxtçov tijç
nletaiç dnlâorto xov Xlfàiwte rè léll, nybitQO» â' 'owe ixaçfnovro rijy
nçotoâo* Tavxr^ b à^oç- xaxiûxw ovy 4o£« u>s «>' jrtn/êtrow or* inl
9*X*tjV nôX» ùbtcUr. (Die spätere Existe» von Einfahr- und Ausfuhr-
zöllen in Cyme bezeugt die Inschrift G. I. Gn 3*23.)
3) Vgl. Marquardt Staataverwalt. IP S. 272 ff.
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526
DESSAU
nBQißtßXrifiüvog Xêiov xcre relaviov h^ei, xa^ rovv* ov {aHqiov.
Xatoftor yàç iv toïç tooovzoïç xa< rovtoiç av&ccdeut xoobv
êq>oçia$rjvùi nfrçov rd IfxnÔQto Xvaueléç. Aehnliche Ab-
gaben mögen die Anwohner der palroyrenischen Oase schon böge
erhoben haben, ehe sie im Interesse des Handels, dem sie sich
inzwischen selbst zugewandt hatten , vielleicht schon unter römi-
schem Einfluss und mit römischer Genehmigung, den vöpog re-
Xtûvixôç erliessen, zu dem unsere Inschrift Nachträge enthalt.
Wie stand die römische Verwaltung zu den in Palmvra er-
hobenen Zöllen? und wie hat man sich überhaupt das Verhältnis*
des Reichs zu Palmyra zur Zeit unserer Inschrift zu denken?
Die erste Nachricht, die wir über die Beziehungen Palmyras
zu Rom haben (wahrscheinlich auch die erste Erwähnung Palmyras
in der Geschichte Oberhaupt), ist der Bericht Appians (bell. civ. 5, 9)
▼on einem Ueberfall der Stadt durch Antonius' Reitersoldaten im
J. d. St. 713 (4! v. Chr.). Palmyra hatte, wie wir aus diesem Be-
richt ersehen, sich während der Kämpfe zwischen Römern und
Parthern neutral verhalten, und sollte dafür gezüchtigt werden. In
derselben neutralen Stellung zeigen uns die Stadt auch die be-
kannten Worte des Plinius 5, 88 : Palmyra . . . velut terris exempta
a return natura, prwata sorte inter duo imperia summa Romano-
rum Parthommque , et prima in discordia semper utrimque euro.
Indes8 schildern diese Worte schwerlich das Verhältniss Palmyras
zu den beiden Reichen, wie es zu Plinius' eigener Zeit bestand.
Seitdem im J. 20 v. Chr. der Friede zwischen Rom und den Par-
thern hergestellt und von diesen der Euphrat als Grenze anerkannt
war, konnte von einer Unabhängigkeit Palmyras in dem Sinne,
dass die Stadt im Falle eines Conflicts nach Belieben hätte Partei
ergreifen können, nicht mehr die Rede sein. Die verhältnissmassig
ausführlichen Berichte, die wir Ober die Feindseligkeiten zwischen
den Parthern und Römern zur Zeit Neros besitzen, deuten in keiner
.Weise an, dass der Stadt damals eine besondere politische Bedeu-
tung zugekommen, dass sie, wie Plinius will, prima utrimque cura
gewesen sei.1) Vielmehr herrschte damals der römische Einfluss
M ■ *
_______ . * ' ^
1) Vgl. besonders den Bericht des Tacitus Aber die im J.*62 ton Cor-
bulo zum Schatze Syrien» getroffenen Anstalten (Tic. arm, 15, 3. 9 Tgl. c 17).
Uebrigens mag die von Tacitrfe (15, 3) berichtete Massregel: quia egena
aquarum regio est, ceuMia fontibm inporita, sich auch gerade auf Palmyra
bezogen haben.
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DER STEUERTARIF VON PALMYRA
527
jo Palmyra unumschränkt, wie der einer der Phylen gegebene
^arae KXavâiâç zeigt (Waddington inscr. de la Syrie 2613). In-
zwischen war die Ostgrenze des Reiches vorgeschoben, das naba-
läiscbe Königreich zur Provinz gemacht, Mesopotamien zeitweilig
besetzt worden. Palmyra selbst hatte kurz vor dem J. 130 den
Besuch des Kaisers Hadrian empfangen1) und ihm zu Ehren den
Beinamen 3AàQiavr\ angenommen.2) Unsere Inschrift trug an der
Spitze die Daürung nach dem Kaiserjahr und den römischen Con*
suln. Kein Zweifel also, dass Palmyra zur Zeit unserer Inschrift
als zum römischen Reiche und zur römischen Provinz Syrien ge-
hörig zu betrachten ist, zum mindesten eben so gut wie wir etwa
Athen zur Provinz Achaia oder Messana zur Provinz Sicilien rech-
nen. Denn freilich wird Palmyra sich bei seinem Anschluss an
das Reich manche Reservalrechte vorbehalten haben, insbesondere,
wie unsere Inschrift lehrt, in finanzieller Beziehung. Unsere In-
schrift zeigt die Stadt im Besitz der verschiedenartigsten Einkünfte,
die von dem Stadlrath und den städtischen Magistraten auf eigene
Hand nutzbar gemacht und verwaltet werden. Der Nachtrag zum
alten Steuertarif, den unsere Inschrift darstellt, ist weder von einer
Reicbsbebörde angeregt, noch ist eine solche Instanz dabei befragt
worden. In Betreff der meisten der in der Inschrift erwähnten
Abgaben ist dies nicht auffallend; auch Gemeinden schlechteren
Rechts konnten wohl unter römischer Herrschaft von den Ver-
käufern auf dem Stadtmarkte und von den Benutzern der Ge-
meindeweide Abgaben für eigene Rechnung erheben und auf
eigene Hand verwalten; auffallend ist die finanzielle Selbstständig-
keit Palmyras nur insofern, als sie auch die Zollhoheit mit ein-
schloss. Es ist bekannt, dass die Römer in fast allen Provinzen des
Reichs Eingangs- und Ausgangszölle auf eigene Rechnung erhoben
haben3); und dass sie gerade in Syrien auf diese Einnahmequelle
verzichtet haben sollten, wäre nicht anzunehmen, auch wenn nicht
in mehreren Stellen aller Schriftsteller von römischen Zöllen in
Syrien, wenigstens an der Ostgrenze der Provinz4), die Rede wäre.
1) Waddington n. 2585; vgl. Dörr Die Reisen des Kaisers Hadrian S. 62.
2) Stephanos Byz. ». v. Vgl. G. I. Gr. 6015.
3) Marquardt Staatsverwalt. IIs 271 ff. Cagnat Le* impôt* indirects chez
le» Romain» S. 19 ff.
4) Die Beziehung auf Zölle, die Mommsen (Eph. epigr. V p, 18 n. 20 and
schon früher sa C. I. L. VW 7099) einer Inschrift von Berytas gegeben hat,
ist mir wenig wahrscheinlich. ,■'
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52S
DESSAU
Auf dem Wege aus dem Innern Arabiens nach Gaza, im ersten
Jahrhundert n. Chr. der ersten römischen Stadt auf diesem Wege,
wurde, wie Plinius an einer bereits mehrfach erwähnten Stelle
erzählt1), von dem Weihrauch nicht nur auf dem Transport, 8on-
dern auch bei seiner Ankunft auf römischem Gebiet von römi-
schen Pachtern (imperii nostri publicani) ein Zoll erhoben; wo,
nach dem Zusammenhang, wohl eher an einen Eingangszoll beim
Ueberschreiten der römischen Grenze als an einen Ausgangszoll
bei der Verschiffung im Hafen von Gaza zu denken ist. Wenn
Apollonius von Tyana auf der Reise von Antiochia nach der alten
Ninus beim Ueberschreiten des Euphrat und damit der römischen
Grenze an dem nach dem dort hergestellten Flussübergang Zeugma
genannten Orte von einem Zöllner aufgefordert wurde, sein Ge-
päck zu declariren, das dann, zum Leidwesen des Zöllners, sich
als nur aus Tugenden bestehend herausstellte3), so darf man
dieser Erzählung wohl die Existenz eines Zollböreaus in Zeugma
entnehmen; doch geht aus der Erzählung nicht hervor, dass
das ZollbUreau für Rechnung des Reiches thätig gewesen ist,
und bliebe die Möglichkeit offen, dass wir hier, wie in Palmyra,
es mit einem Localzollbüreau zu thun haben. Aber sicherlich waren
es Reichszölle, die, nach einer verstümmelten Stelle in des Redners
Fronlo Einleitung zu einer Geschichte des parthischen Krieges des
1) Plin. 12,04: evehi non potest (der Weihrauch) nisi per Gebbanitas,
itaque et horum regi penditur vectigal. caput eorum Thomna abest a
Gaza nostri litoris in Judaea oppido [XJÜl] LXXXJ1J D p., quod dividi-
tur in inansiones camelorum LXV. Jam quacumquc iter esty aliubi
pro aqua aliubi pro pabulo auf pro mansionibus variisque portoriis pen-
dunt, ut sumptus in singula* camclos denarios DCLXXXl'IJI ad nostrum
litus colligat, iterumque imperii nostri publicanis penditur.
2) Philos Ira tus vita Apoll. 1, IS: naoïôrraç avrovç ilç rjj* fiéot/y ttSy
notapiûv ô Ttkâvt,; ô imßkßXtnävos iûï Ztvyuaii noài zb nwàxior ijyt
xai tçuiru % j% aTiayotiv ô âè 'AnoXXvivioç ,dnûyta\ iq?n , 'aûi<pQoavy^y
âixaioavvny àçtzr.y lyxQuiitav ayâçéiay «ox^aiv', noXXà xai oviut &r]Ua
tîçai ôyôfiara. 6 â* »J<J/j ßXinujy to lavzov xiçâoç 'dnôyçatpat ov*>' tq,rj
'tàç âovXttç. 6 âè 'owe êfroiiy', thttv 'ov yàq âovXov àndym xaviaç,
aXXà âtanoivaç' (der Zölloer hatte deo heiligen .Mann demnach wohl für einen
noQvoßQCXQg gehalten). — Wenn auch die Geschichte erfanden ist, so ist sie
doch den tatsächlichen Verhältnissen angepasst und giebt dieselben mit aller
Treue wieder. Auch dass der Euphrat zur Zeit von Apollooius' angeblicher
Reise die Reichsgrenze bildete, war dein Erzähler wohl bekannt (c. 20: o\*-
noQtv»n ßdopaoa fryq xai Xtjoiouâ ovâ* vnb 'Pupaio* nu Zrxa).
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L)EK STEL'ERTARIF VON PALMYRA 529
Kaisers Verus, den Pnnetpia htstohae, der Kaiser Trajan nach der
Besetzung von Mesopotamien auf dem Eupbrat und Tigris
einrichtete, wie es scheint (das Vernum, auf das es ankommt, ist
freilich verloren)1). Mit der Aufgabe der transeuphratischen Er-
oberungen durch Hadrian Gelen die Tigris2ölle fort; aber die Zölle
der Eophratlinie werden weiter fortbestanden und weiter auf Rech»
nung der kaiserlichen Regierung erhoben worden sein. Und nun
finden wir in der Grenzstadt Palmyra die Zölle in Besitz und Ver-
waltung der Stadtgemeinde. *) In anderen Provinzen haben, wie
wir wissen, die Römer das Zollwesen einheitlich organisât, ohne
auf die Privilegien einzelner Gemeinden Rücksicht zu nehmen. So
erhob schon die römische Republik in allen Hafen der Provinz
Sicilien einen Einfuhr- und Ausfuhrzoll von 5 Procent (vicesima),
auch, wie aus einer Stelle Ciceros hervorzugehen scheint, in denen
der citritates Uberae et immunes wie Halaesa und der eivüates foe-
deratae wie Messana.8) In der That hätte ja sonst jede der dreien'
Städte der Provinz durch Ermässigung oder vollständige Abschaf-
fung der Zölle in ihrem Hafen den Verkehr an sich ziehen und
1) Fronto principia hisloriae p. 209 N ab.: cum praesens Traianus Eu-
pkrati et Tigridis portoria f quorum et camelorum trib cer caesus est.
rs Nur anführen will ich die von Waddington (ifucr. de la Syr. 2311) in
Suèda, einer nördlich von Bostra gelegenen, doch wohl anfanglich znr Provinz
Syrien, nicht an Arabien gehörigen Stadl, copirte Inschrift: 'Ytüo fyraolatr
butter X^^npiiai è pio&atrïjç ößoXov Iva àoyvouôy. Ihrer Lage nach wäre
die Stadt wohl cor Erhebung von Ein- und Ausgangszeilen geeignet gewesen.
Indess ist die Steuer, welche Mante man anch unter oßolie àoyvoixôç ver-
stehen möge, viel zu niedrig für eine solche Abgabe. Vielleicht hat man an
eine municipale Verkaufssteaer zu denken.
3) Der Statthalter Terres war, wie Cicero Consta tiren konnte, der Capi-
talistengesellschaft , die die sicilisehen Zölle gepachtet hatte, an Aasfuhrge-
bühr fur allein in Syrakus verschilfte Waaren 60000 Sesterzen schuldig ge-
blieben. Cic y err. II 74, 182: invent duos Hbellos, a L. Canuleio miss os
toeiis eat portu Syracusis , in quibus erat ratio scripta menshim complu-
rium rerum exporta tarum ipsius nomine sine portorio; ib. 75, 184: his
exportationibus scribit 4f& LX socios perdi disse ex vice s im a portorii Sy-
racusis. Cogitate nunc, fahrt Cicero nach einer Unterbrechung fort, cum
ilia Sietiia sit, hoc est insula, quae undique exitus maritimos habeat, quid
ex ceteris locis export a tum putetis- quid Agrigento, quid lAlybaeo, quid
Panhormo, quid Therm is, quid Halaesa, quid Catina, quid ex ceteris
oppidis, quid vero Mess ana? — Ueber die bevorzugte Stellung von Halaesa
und von Messana s. Marquardt Staatsverwalt. Ia 244 j Mommsen C. I. L. X
p. 768. 716.
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530 DESSAU
die Einnahmen der römischen Zollstalionen der Insel beeinträch-
tigen können; andererseits durfte einer Stadt in einer Lage und
im Besitz eines so guten Hafens wie Messana auch nicht die Mög-
lichkeit gelassen werden, durch ungewöhnlich hohe Zölle den Ver-
kehr zu chicaniren. Indess finden sich in anderen Provinzen Spuren
freierer Stellung einzelner Gemeinden. Die Stadt Tyras, an der
Mündung des gleichnamigen Flusses (Dniestr) ins schwarze Meer,
seit ihrem Anschluss an das römische Reich im J. 57 n. Chr. zum
Sprengel des Legaten von Niedermösien und damit zum römischen
Zollbezirk Illyricurn gehörig, besass das Privileg der persönlichen
Zollfreiheit für ihre Bürger, ein Privileg, das mehrfach, wie es
scheint, angefochten, im J. 201 n. Ghr. von den Kaisern Severus
und Caracalla in mehreren inschriftlich erhaltenen Actenstücken
bestätigt wurde.1) Der Ursprung des Privilegs war damals den
Tyranern selbst nicht mehr bekannt*); aber es kann wohl kein
Zweifel sein, dass dasselbe eben aus der Zeit des Anschlusses der
Stadt an das Reich datirte, dass es der Vorbehalt war, unter welchem
die Tyraner, die bis dahin in ihrem Hafen gewiss auf eigene Rech-
nung Zölle erhoben hatten, sich zur Aufnahme eines römischen
Zollbüreaus in ihre Mauern verstanden.3) — Ein noch viel weiter
. - •
1) C. I. L. III 781 (Heozen 6429). Die Hauptslelle ist: quod atiinet ad
ipsos Tyranos qtdque ab its secundum legt* eorum in numerum civiurn
adfumpti sunt, ex pristino more nihil mutari vohtmus. Retineant igitur
quaqua ratione quaesitam site possessam privilegii causam , in promerca-
Ubus quoque rebus.
2) Quamquam Tyranorum civitas oreginem dati beneficii non os ten da t,
heisst es in dem kaiserlichen Rescript in der angeführten Inschrift.
3) Es scheint, dass in Tyras, wie in andern griechischen Städten, es
Sitte gewesen war, verdienten Fremden das Ehrenbürgerrecht und zugleich
Zollfreiheit xu verleihen (vgl. z. B. das Décret der Schwesterstadt von Tyras
am schwarzen Meere, von Olbia, bei Stephani Mélanges grécu- romaines 1
p. 21 1 : Tvxfi aya&jj * 'OXflwtolirai ïimxav Xatç[i]yévu Mtjiçodetçov Msa-
tlfißQtartß avrtf xai kxyorots nçoÇtvtay, noXixtiay, àréXttay nâyxtay
ftêjta», ta» a* wxhç tloâyn ? i&yy t\ naiâtç îj aâtXopoi, ok xoirà rà
natçfôa, y »toäntmv xtk.); und dass man dies auch noch unter römischer
Herrschaft fortgesetzt hatte, nur dass non die Verleihung des Bürgerrechts
von Tyras die persönliche Zollfreiheit gleich mit einschloss. Dass auf diese
Weise viel Missbrauch getrieben werden konnte, liegt auf der Hand; und
deshalb ohne Zweifel bestimmten die Kaiser Severus nnd Caracalla in den
oben angeführten Erlassen, dass Ehrenbürgerdiplome der Stadt Tyras, um
gültig zu sein, der Genehmigung des kaiserlichen Provinzialstatthalters be-
dürfen sollten.
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DER STEUERTARIF VOIS PALMYRA 531
gehendes Privileg scheint im fünften Jahrhundert n. Chr. die Stadt
Mylasa in Carien besessen zu haben. Ein anscheinend dieser Zeit
angehöriges, an einen comes sawarwn largitionum, den Reichs-
finanzminister, gerichtetes kaiserliches Rescript1), verzichtet für
den Staatsschatz auf die in dem zu Mylasa gehörigen Hafenorte
Passai a erhobenen Zölle; dieselben sollen vielmehr ausschliesslich
der Stadt Mylasa zu Gute kommen, also doch auch wohl von deren
Beamten erhoben werden. Es ist möglich, wenn auch sehr un-
wahrscheinlich, dass Mylasa dieses Privileg erst damals erhalten,
recht wohl möglich, dass es dasselbe wahrend der Wirren des
dritten oder vierten Jahrhunderts n. Chr. usurpirt hat; aber mit
mehr Wahrscheinlichkeit können wir den Ursprung des Privilegs
in früherer Zeit suchen. Die Stadt hatte in dem Bürgerkriege
durch treues Festhalten an der Sache der Triumvirn schwere Ver-
luste erlitten (Strabo 14 p. 660. Dio Cass. 48, 26); dafür mag sie
dann von den Gewalthabern durch dieses und andere Privilegien
schadlos gehalten worden sein, wie notorisch etwa zur selben Zeit
die Stadt Tarsus in Cilicien für ähnliche Opfer ähnliche Privilegien
erhalten hat.3) An andern Orten der Küste Cariens bestanden
römische Zollbüreaus, in welchen von römischen Zollpachtern oder
deren Sclaven die sogenannte quadragesima Asiae, ein Ein- und
Ausfuhrzoll von 21 2 Procent, erhoben wurde; bezeugt sind solche
Zollbüreaus für Milet3) und für das ganz in der Nähe von Mylasa
1) Das Rescript war sowohl lateinisch als in griechischer Uebersetzung
in Mylasa in Stein gehauen aufgestellt. Von dem lateinischen Text hat sich
ein Fragment gefunden, das C. I. L. III 448 gedruckt ist; von dem griechi-
schen sind zu verschiedenen Zeiten zwei sich zum Theil deckende Stücke
bekannt geworden, die jetzt nach meiner Bemerkung in der Ephem. epigr. V
p. 62 n. 166 vereinigt sind.
2) Dio Chrysostomus Taçaixàç âtvttçoç (Il p. 24Dind.): vpïv yâç, &y-
âçeç Taçotk, avußißrjxi nçoiroiç ilvat iov t&vovç . . . ou xai toy âtvrtçoy
Kaiaaça inèç néwtaç «ff/tr* out im; vpïy âiaxtifityoy. to yàç ât' Inûvoy
àxvxnt** TÔ ovpfiay ihéxwç avrbv tvvovy ifxly InoUi xai «novââ-
Cttv, 'ôrifoç pstCovtç vuty (payyooyiai rûr cf*' avriy avpqpoQtSy ai nao*
aizov rotyaçovy . . . ixtîyoç iijiîy naçlff/c %ûçay, yôftovçt TijuqV,
{Çovoîay tov norafiov, r^ç &aXênrjç rije xa£' avtovç, mit welchen letzten
Worten .Zollfreiheil oder gar ein gewisser Grad von Zollhoheit gemeint
scheint; vgl. Marquardt Staatsverw. Is S. 388 A. tl. Appian bell, eiv. 5, 7.
Xucian Maxqtßioi 21. Dio Cass. 4T, 31.
3) C I. L. III 447.
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532 DESSAU
und Passala gelegene Jasus'); es war also die zollpoUtische Po-
sition Mylasas an der Küste der Provinz Asien kaum verschie-
den von der, die, nach Ausweis der neugefundenen Inschrift, auf
der Ostgrenze der Provinz Syrien Palmyra einnahm. — Auch die
Stadt Athen erhob, wie aus einer im J. 1868 im Piraeus ge-
fundenen Inschrift*) hervorzugehen scheint, noch in der Kaiser-
zeit in diesem Hafen Zolle auf eigene Rechnung; doch möchte
ich auf diese Parallele weniger Gewicht legen deshalb, weil von
einer einheitlichen römischen Zollorganisation der Provinz Achaia
überhaupt nichts bekannt ist, es vielmehr den Anschein hat, als
ob die Römer in der Kaiserzeit auf Zolleinkünfte aus dieser Pro-
vinz ganz verzichtet hätten. — Jedenfalls fehlt es nicht ganz an
Parallelen zu der zoll politischen Selbständigkeit Palmyras unter den
Römern. Uebrigens wird es die römische Verwaltung an Contrôle
nicht haben mangeln lassen. Auf eine Bestätigung des alten vô/wç
%eXwvixôç, zu dem unsere Inschrift Nachträge enthält, durch die
Römer deutet vielleicht die Bezeichnung [6 ] èo<pçayiofié-
vog vopog (IV a 40) hin. Die Nachträge selbst sind freilich von
den palmyreniscben Stadtbehörden ganz auf eigene Hand erlassen
worden, indess bezwecken dieselben ja nur die Fixirung von bereits
durch die Macht der Gewohnheit zu Recht bestehenden Sätzen,
zum Theil sind sie auch nur Wiederholungen oder Ausführungen
einzelner Theile des alten vôpioç, endlich berufen sie sich wieder-
holenden auf die von römischen Pinanzbeamten geübte Praxis und
auf die von römischen Statthaltern ausgesprochenen Grundsätze.
Unter dem HI b 45 genannten kaiserlichen Freigelassenen Cilix wird
man den Vorsteher irgend eines römischen Zollbüreaus der Pro-
vinz Syrien (etwa des von Zeugma)3), unter Statilius (IV a 40) und
1) Inschrift von Jasos, Movatîoy xal ßtßX. rijç ivayyiX. axoXf,i, Jahrg.
2. 3 (Smyrna 1878) p. 49 n. 605: JIovX^fQ xowtarâr Xtuévuy 'Aoîaç otxorô-
fioç (d. h. iociorum portunm Ariae vilicus) h ïaûip. «
2) Poblicirt von C. Curtius im Philologue 29 (1870) S. 694 und vorn«
von Eastratiades in der ïlaXtyytvtoitt (Prof. Köhler hat mich auf die jetzt im
Museum des Piraena befindliche Inschrift aufmerksam gemacht; im dritten
Band des Corpus Inscr. Atticarom ist sie übergangen).
3) Kaiserliche Freigelassene als Vorsteher von Zollbüreans kommen auch
auf der die gallischen Provinzen einschliessenden Zolllinie vor, s. B. Vnio
Avg{ttxti) lib, p{rae)p(otilus) tta(tionis) Turicen(sis) quadra g vsimae G(al Ha-
rum) bei Mommsen inscr. Helv. n. 236; Aetetut, Augg. nn. Hb., p(rae)p(o-
sittu) ilatUonis) Maiem(it) quadragesimae Gallttarum), C. I. L. Y n. 5090.
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DER STEUERTARIF VON PALMYRA 533
Barbaras (IV c 57) kaiserliche Procuratoren in derselben Provinz
zu verstehen haben. Uebelstände in der Ausführung des Nôfioç
und der Nachträge hätten sich leicht ergeben können, wenn die
Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Steuerpächtern und Steuer-
pflichtigen bei den palmyrenischen Municipalbehörden gestanden
hätte; aber alle Fälle dieser Art waren ja ah einen römischen
Beamten gewiesen (S. 524). Nichtsdestoweniger darf man wohl
annehmen, dass trotz aller von römischer Seite angewandten Cau-
telen die reichen Einkünfte, in deren Besitz und Verwaltung die
Stadt Palmyra sich im zweiten Jahrhundert n. Chr. befand, die
Basis gebildet haben für die politischen, ja imperialistischen Ge-
lüste, denen die Stadt im dritten Jahrhundert unter Odainath und
Zenobia nachgab und die schliesslich zu ihrem Untergang führten.
Hier wie dort ist das Vorkommen kaiserlicher Freigelassener bei der Zoller-
hebung ein Anzeichen, dass die Zölle nicht verpachtet, sondern direct in die
kaiserlichen Kassen abgeführt wurden. — Cagnat (Revue de philol. 18S4 S. 141)
hält Cilix für einen Zollpächter; allein die Berafong auf die von einem solchen
geübte Praxis hat hier kaum einen Sinn; es muss ein kaiserlicher Beamter
sein, dessen Beispiel für Palmyra massgebend sein konnte.
Berlin. H. DESSAU.
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i
DIE ILIASSCHOLIEN DES CODEX LEIDENSIS.
Unter den Scholienhandschriften, in denen Porpbyrius' Zete-
raata zur llias Uberliefert sind, nimmt der Leidensis nach Schräder
einen ganz hervorragenden Platz ein. Er steht ebenbürtig neben
dem Venetus B. Gesetzt den günstigsten Fall, Schräders Schätzung
träfe das Richtige, für Porphyrius wäre damit viel, für die Beur-
theilung des übrigen Scholieninhalts des Codex wenig oder gar
nichts gewonnen. Zwar sind die Scholien von derselben Hand wie
die Porphyriusfragmente geschrieben, aber das will bei einer erst
dem 15. Jahrhundert angehOrigen Handschrift wenig besagen. Um
hier nur auf zwei mögliche Fälle — es giebt deren mehrere —
aufmerksam zu machen: wer steht uns dafür, dass der Schreiber
des Leidensis seine eigentlichen Scholien und die Porphyriana der*
selben Vorlage entnahm? Und wenn, ob nicht einst im Arche-
typus die Zetemata, sei es von erster, sei es von späterer Hand,
nachgetragen waren? Ein paar Analogien, die ich hier folgeo
lasse, werden wenigstens so viel beweisen, dass mit diesen Mög-
lichkeiten auf atye Fälle zu rechnen ist. Die Hauptmasse der Per-
phyriusexcerpte im Venetus B und Townleianus, Handschriften des
11. Jahrhunderts (und allem Anschein nach auch die diesen wohl
gleichaltrige, jedenfalls gleichartige Vorlage des Eustathius) ward
einst von zweiter Hand ungefähr des 13. Jahrhunderts hinzuge-
fügt: im Lipsiènsis !) , der im 14. Jahrhundert aus beiden conta-
minirt wurde, ist alles unterschiedlos zusammengeschrieben. Das
Scholiencorpus des Venetus A enthält von erster Hand bekanntlich
auch eine Reihe porphyrianischer Zetemata — trotz der Subscripts,
welche den Aristonikos Didymos Nicanor und Herodian als alleinige
Quellen jener Compilation ausdrücklich bezeichnet.*) Methodisch
1) Üeber den Lipsiensis vgl. oben S. 264 8.
2) Ein ganz ähnliches Schicksal wie die Subscriptionen des Venetus A
haben die slichometrischen Unterschriften in Codices de9 9. bis zum 16. Jahr-
hundert erfahren: auch sie wurden mit Unrecht auf die Epoche der betreffen-
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DIE ÎLIASSCIIOLIEN DES CODEX LE1DENS1S 535
ist hier nur der Schluss, dass hinter unserm Venetus A in letzter
Linie ein Codex steht, der den Viermännercommentar , auf den
allein sich die Subscriptio des ersten Schreibers beziehen kann
und somit auch bezieht, ausschliesslich umfasste ; dazu kamen dann
.Nachträge aus Porphyrius und manchem anderen.1) Da zwischen
dem eigentlichen Text und den Nachträgen später, wie natürlich,
nicht unterschieden ward, so musste der für uns heute so auffäl-
lige Widerspruch entstehen. Jedenfalls sind die Porpbyriusexcerpte
und das sonstige Scholienmaterial nicht von Anfang an, sondern
erst später irgendwann durch reinen Zufall miteinander verknüpft
worden.*) Endlich sei an Eustathius erinnert, der neben seinem
den Handschriften, in denen sie sich vorfinden, bezogen. Seit Grauxs Unter-
suchoog ist bekannt, dass sie zur Berechnung des Schreiberl ohnes dienten,
aber nor bis ca. 600: und doch werden sie auch später, wo der genannte
»Zahlungsmodus abgekommen war, weiter mitcopirt Sie stehen selbst in
Codices, in denen der spätere Modus ausdrücklich verzeichnet ist. So liest
man io dem berühmten Apologetencodex Paris. 451 s. X auf dem letzten
Blatt die Summe in Gold, die der Schreiber erhielt (vgl. Mélanges- Graux p. 749,
wo ich sie mit gleichartigem zusammengestellt und gedeutet habe) : trotzdem
findet sich zweimal, nämlich hinter dem ersten und dritten Buch der Praep.
tvang. des Eusebius, eine stichometrische Notiz von erster Hand: tvayyiXutiiç
nQ07jaçaaxivni orfroe atpvy und tvayyiXtxijç 7içonaçaaxtv^ç tfïfrot owyç',
der Stichos auch hier = 37 Buchstaben, wie Uarnack (Texte und Unters, zur
altchristl. Litt. 1 S. 33) besonders ausgerechnet, genauer 16 Silben (Diels
Hermes 1882 S. 377 f.). Wie in diesem Falle der Schluss zwingend ist, dass
dem Paris. 451 ein Archetypus zu Grunde liegt, für den die stichometrischen
Notizen praktischen Werth hatten, der somit vor ca. 600 fällt, so war auch
die Sobscriptto des Ven. A, so wie sie dasteht, einst berechtigt.
1) Vgl. hierüber das Cap. IV.
2) Wann die Vierniännerscholien der Ilias (und der Odyssee) entstanden
sind, ist zur Zeit noch nicht ermittelt. Freilich vermuthet Schräder Por-
phyrii quaest. rel. p. 447, dass Porphyrins die Viermänner aus jene/ Com-
pilation kenne: neque enim neglegendum est, opus illud Homericum ex
horvm (der Viermänner) libris contexium, unde scholia A pendent , Por-
fkyrii aetate ram fuisse constitutum und beruft sich auf Lehre' mit Reserve
ausgesprochene Vermuthung Aristarch.2 p. 30 : nec diu post Uerodiani acta-
tern hanc operant suseeptam esse arbilror. Hiermit wird nichts bewiesen:
ich wünschte, es liesse sich beweisen. Die Erwägung aber, dass für eine uns
so werthvolle Compilation wie die Viermännerscholien auch eine möglichst
frühe Zeit angesetzt werden müsse, ist durch die Tbatsachen widerlegt: man
denke doch an die werthvollen Scholien zum Arat (auch zu andern Autoren),
die erst im 11. Jahrh. aus den alten Originalcommentaren zusammengestellt
worden. (Natürlich meine ich nicht etwa, dass erst im Venetus A oder auch
seiner Vorlage die Compilation vorgenommen sei: wir haben ja noch mit
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530 • '.: - MAASS
bereits mit Zetemata durchsetzten Paralleicodex des Townleianus
und Venetus B noch eine besondere Sammlung derselben auszog :
bei ihm hat man also für Porphyrius genau genommen zwei Ueber-
lieferungen zu sondern. Mit dieser, ieh denke einleuchtenden Be-
obachtung ist der folgenden Untersuchung über den Leidensis ihr
Weg vorgezeich.net.1) Es muss die eigentliche Scholienmasse zu-
nächst für sich mit den sonstigen Corpora der exegetischen Scho-
lien verglichen werden, dann die porphyrianischen Zetemata unter
einander.2)
einem Epitoraator und endlich einem Epitomator jenes ersten Epitomators des
Viermännermanns, wie durch Beccards und Roiners Arbeiten feststeht, zu
operiren.) Altgemeine Betrachtungen helfen hier wenig. Hoffentlich wird die
genaue Durchforschung des exegetischen Scholienmaterials zur llias, in dem
ja der kritische Gommentar jener Viermänner benutzt ist, Ober diesen Punkt
die wünschenswerthe Aufklarung bringen, die der Venetas A verweigert. —
Wann überhaupt Scholien zuerst entstanden sind, steht nicht fest. Es könnte,
nach Analogien zu urtheilen, recht früh geschehen sein : die Analogien führen
in die beste Zeit der alexandrinischen Grammatik (z. B. Istros' avyayuyij
WrôftW), ja bis auf Aristoteles (avyaymyij rc^rwr). Der Erfolg dieser und
ähnlicher Corpora war, dass die Originalschriften verschwanden. Indessen so
viel ist sicher, im ersten Jahrhundert n. Chr. gab es 'Scholien', d. b. owa-
yotytti VTtojurtjfutTuv, noch nicht. Damals feiert die Philologie noch eine
respectable Blüthe; diejenigen Commentatoren, die mit Vorliebe, z. B. gerade
in den exegetischen Partien der Homerscholien, ausgebeutet werden, wie
Epaphrodilos Herakleo Scleukoa u. A., datiren erst zum Theil aus jener Epoche.
Dagegen weisen bestimmte Spuren in der indirecten Homerüberlieferung dar-
auf hin, dass im 4. Jahrhundert ein exegetisches Homerscholiencorpus existirte
— dasselbe, das verdünnt und mit Zusätzen späteren Datums bereichert (neben
dem Viermännercommentar) in unseren Handschriften vorliegt, vgl. Gap. IV.
1) Valckenars Versuch, über die Beschaffenheit des Archetypus des Lei-
densis Aufschluss au geben, ist heule ganz unzureichend, vgl. Opuse. philoL
II 97 s., wo auch das X mit Scholien edirt ist. Valckenars übertriebene
Werthschätzung der Handschrift war damals begreiflich, heute, wo wir anderes
Vergleichungsmalerial besitzen, sollte man sich doch nicht mit einem Hin-
weis auf Valckenar begnügen. Vergröbert hat des Meisters Urtheil Ev. Was>
senbergh Homert llias I et II mit einem specimen scholiorum emendatorum
Franequerae 1783. Da Wassenberg!) den Leidensis mit Eustathius, Venetus A,
Lipsiensis u. A. combinirt, sich auch auf ein 'Specimen' beschränkt, so war
er für diese Arbeit nutzlos. Auch Valckenars Abschrift des X genügte nicht*
Meine Bitte, mir die Handschrift hierher zu senden, hat Herr du Rieu bereit-
willig erfüllt. Ich referire also ausschliesslich nach meiner Collation, ohne
mich auf ausdrückliche Berichtigungen meiner Vorgänger einzulassen. --
Auch die Beschreibung der Handschrift bei Valckenar ist unzureichend.
2) Wie mit den Porphyriusfragmenten pflegt es mit den mytbographi-
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DIE ILIASSCHOLIEN DES CODEX LEIDENSIS
537
I.
Ich beginne mit einer Beschreibung der Handschrift. Der
Codex Vossianus 64 der Leidener Universitätsbibliothek, ein Char-
taceus in 4°, ist von einer einzigen Hand des 15. Jahrhunderts
geschrieben; er stammt aus dem Orient.') Auf Fol. 1 liest man
eioe vnô&eoiç des ersten Buches, welcher die Vita 4 bei Wester-
mann (biographi p. 275) folgt, bis zum Ende des Blattes. Fol. 2*
bis 403 b fin., dem Schlussfolium der Handschrift, enthält die Uias,
Text wie Scholien am äusseren und vielfach auch am unteren
Textesrand von Anfang an bis £2 17. Der Rest, der ursprünglich
sicher vorhanden war, ist abgerissen, und wohl verhältnissmässig
früh: die heutigen Schlussfolien haben wie der Anfang früh durch
Feuchtigkeit und schlechte Behandlung erheblich gelitten. Der
Schiflskatalog bildet einen besonderen durch eigene Ueberschrifl
aQ%rt tijç Bouoxtaç herausgehobenen Theil Fol. 42" — 53 b. Wie
begreiflich wechselt der Schreiber im Verlauf der Arbeit mehrfach
sein Schreibmaterial; etwas feinere Züge und andere Tinte be-
weisen noch keineswegs Verschiedenheit der schreibenden Personen.
Die durchgängig mit rother Tinte zwischen den Zeilen geschriebene
sehen îaroçîat der Homerscholien zu stehen , die ersichtlich einer onserm
Ps.-Apollodor and dem Ps.-Hygin ähnlichen Fabelsammlung entstammen : auch
für sie gilt der Leidensis als Hauptquelle. Streng genommen müssten wir
diese ioioçtai ebenfalls von der eigentlichen Scholienmasse des Leidensis
abtrennen: sie sind mehrfach, wenigstens zum Theil, nachträglich erst in die
Hotnercommentare eingedrungen ; noch in spat byzantinischer Zeit gab es für
diese ioroçîai ergiebige Quellen. Meine Darstellung wird es indess recht-
fertigen, wenn ich sie mit den eigentlichen Scholien zusammennehme. — Im
Harleianus 5727 saec. XV stehen laut Ueberschrifl lorogtat zijç a (u. s. f.)
'Oujoov Çmpyôiaç der llias. Was folgt ist indessen nichts anderes als die
sogenannten Scholia minora, fälschlich als Scholia Didymi bezeichnet. Dass
Didyrous der Verfasser dieser Excerpte sei, wird zwar immer noch geglaubt,
ist aber nunmehr chronologisch widerlegt, vgl. Cap. IV. Uebrigens notirt
Miller (Catalogue des MSS. grecs de PEscurial p. 54) in dem Codex S-tt-l
saec. XV: taxoqiat rives ix ttôv rov AvxocpQovoç ßtßXtuy, wohl ebenfalls
Scholien.
1) Das ist an sich wahrscheinlich. P. Gassendus vita Nicolai de Pciresc,
(jaedlinburg 1706 p. 2S2 spricht von einem aus dem Orient stammenden
lliascodex cum noti* quibusdam Porpkyrii, den Peiresc besessen, später an
Voss abgegeben habe: also d>m unsrigen, welcher durch Voss in die Leidener
Universitätsbibliothek überging. Vgl. auch Nöhden de Porphyrii scholiis in
Ihmerum, Göll. 1797, p. 16.
Herme« XIX. 3G
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538
MAASS
Paraphrase des Textes übergehe ich. Roth sind zumeist auch die
Anfangsbuchstaben der Scholien und die Lemmata, wo sich solche
vorfinden, ebenso häufig die vorgesetzten Autorenangaben, beson-
ders Jlooqtvolov vor den längeren Zetemata. Eine moderne Hand
endlich hat einzeln lateinische Inhaltsangaben der Scholien an den
äusseren Seitenrand geschrieben.
II.
1. Was den Scholieninhalt anlangt, so wird es praktisch sein,
an einer beliebig herausgegriffenen Rhapsodie seine Beschaffenheit
nachzuweisen. Ich nehme das 22. Buch. Seine Scholien sind mit
wenigen geringfügigen Ausnahmen längst aus dem Venetus B be-
kannt: beide Handschriften stimmen im Wortlaut auffällig überein,
und zwar meistens — was besonders gravirend erscheinen muss
— im directen Gegensatz zum Venetus A und Townleianus. Die
Hauptdifferenz zwischen B und Ld besteht in der Thatsache, dass
etwa die Hälfte der Scholien B in Ld fehlt. In der für meine
Argumentation unerlässlichen Varianten übersiebt berücksichtige ich
die vier grösseren Zetemata mit dem Lemma nooyvoiov und eine
mit Subscriptio versehene lavogia zunächst noch nicht, ebenso-
wenig die dem Venetus B fremden Bemerkungen. Ich vergleiche
Dindorfs Oxforder Ausgabe des B mit meiner nach Valckenar gefer-
tigten Collation des Ld : weg lasse ich nur ein paar Kleinigkeiten.
Die Lesarten ohne handschriftliche Bezeichnung sind die des Lei-
densis.
P. 279, 17 xori ante ti]v om. | 18 tirtote : tint* B [
22—26. 29—32 om. || 280, 1—2 om. | 25 ^ôçai^ôç dpi)
inel &e6g elui • ov yàç gaç 6 ('Extwç yovevoi/uoç eifii : ovx
eïui ff>Y}Oi çovevaifioç * oîov ovx vnôxeifiai fiolça, tag "Ex-
two B I 27—29 om. | 30 âè om. | 32 evâvpioç : h&vßwg B ||
281, 2 xélhji : xélr^i B | 4 — 5 om. | 6 nayatxrtxai :
naoaiQtlvai B | 9. 12 — 13 om. | 14 praefixit ov te xvv'
'Qçliovog I 16 oV aïxiav toiavtrjv iatoçla : âià toucvtrjv
ah lav B | yévet : ylvog B | 17 fiovoyevij om. | 18 ô 'Ixâoioç
tbv Jiôvvoov : t. J. ô ï. B | 21 ol — ifiçoçrjoâfievoi : tûv
èfi(poçt]Oanhwv B | 23 vopioavteg ^avâoifiov : v. B |
24 t(pâvtvov : ètpôvevoav B | 26 WQvy^ov yevo/aeva : oovyfiov-
yeyovàta B | 29 lyéçaiçov tt^aîg : t. è. B | ol — xataote-
Qio9évteg : tw — xataoteQio&évtwv B | 32 et 282, 1 — 2 om. |
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DIE ILIASSCHOLIEN DES CODEX LEIDENSIS 539
5 ànùv b *AxiXXsvç : ànévTOç 'AxtlXèioç B | 10 naoaxa-
Xiocu : naçaxaXéaai B | 12 oixtetçei : olxtelçfi B | 16 37 ort
om. I 19 TtQOOtltpaiveto : nçbç oioxr^Lav B | 20 6 ante
"ExtiûQ add. | 24—26 unum schol. : duo B | neçixénxei ôè
avtov nâcaç : n. a. rtâaaç B | 27 — 32 om. | 33 ôV : i£ B |
34 hiç om. J 283, 5—6 om. | 7 ayav : Xlav B | 9-10 tbv
natéoa iXe^aaç trjç areçroewç om. | 26 — p. 2S4, 12 om. j
18 nârxiov : navra B | 19 ôaiôâXovç : ôatôaXatovç B | 21
an^Xaxxai : anrXXaxxai B [ 22 — 31 om. | 32 §é&ea Xéyovot
ta tov Otofiaroç fiiXrt tneiôr{ : twv iieXwv ôeixvvoi ôè
oti B I Içéfy : jifrq B | 33 èéÇoiiev : QéÇttat B | 285, 1—6.
9 — 27 om. I 30 quXoxexvwteçat : yiXoiexyôxsçai B | 31 av-
y
tov : èavtov B | 32 &e : &âXoç B I 286, 1 liéXrj : fii^rj B |
2 Ttaçà : neçi B | 4 — 31 om. | 33 ôk : yàç B | atT/]v : av-
tov B I 34 avrJl : avtov B j 287, 2 xat post qprtoi ôè add. | 3 xai
xavvtàçovç : Ç xavâaçiôai; B | 6 om. 1 13 — 24 om. | 26 rj^oa-
a&ai : r)y^oea^ai B | 27 vvxxbç ^lévtoi 6 TloXvôâiiaç ovvt-
ßovXevaev om. | 29 — 288, 22 om. || 289, 5—15. 20—33 om. |
18 on ta a uj : on low B | 35 xçéxov : xçovoewç B | xet^Qot-
vvvi : XBiitâoQOi vvv B || 290, 3 àçyov ov : oix àçybv B j
5 avxbç ipvxaywyfj tr<ç : avtbç ôk ifjvxaywytï xfj ineioa-
ymyfi trjç B | 16 — 17 om. | 18 &éooç : &éçovç B | yàç om. j
19 xçvoxaXoç : xQvotaXXoç B | 20 — 23 om. | 24 yàç na-
Xaibv : /T. y. B J InaSXov : inaVXa B | 26 om. | 34 — 291, 2
om. Il 291, 4 yçaii^v : yoct/u/tirv B | 6 ovfAiiaxovvxa xai et
7—19 om. B 292, 4—25 om. | 26 et 27 t£ : tb B | 28 èni
HBtayoQâç : inï t^v ttetàyoaoïv B | 30—32 om. || 293, 2
oxaâtojy thai i$r]xovxa : I. at. el B | 3—6. 9—14 om. |
16 trjç a oie oxçatiâç om. et scliol. novum iucipit | 18 ènti-
&ero : èné&exo B | 20 àôeXrpàv om. | 21 ttvà ante twv add. |
23—24. 27 om. | 28 ôè post ev add. | 30—31 om. | 32 àvti
tov add. ante ïôeioa | 33 woxe ànô oxçatoïo : ànb otoa-
toto B J 294, 1 nowxov : nçwxa B | 4 ôiaôôxovç : avaôô-
Xovç B I 7 — 10. 14. 17 om. | 18 xaxaoxoéq>u r] ôiâvoia:
r) ôtâvoia x. B | 20 — 22 om. | 23 ovxoç : ovtwç B | vnèç
trjç yevo^iv^ç itoi Xvnrtç : vnèç tr^ç Xvnijoeiûç trjç yevofié-
vyç (AOi B I 26 IXniôa : iXnlôag B | 28 €q>rjo&' ifiàv : sqyrjç
ye iih B | 33 zwçot?otv : xwQOvvu B | 34 nçbç filiitjoiv om. j
36*
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540
MAASS
295, 1 — 3 on. I 4 xâtw ta gpaij $xwy' àé' ov yceç om. |
8 — 10 om. I 12 nQOEveatèov : nçoevextéov B [ 13 xai : âk B
14. 1S. 24. 25 om. J 26 lemma ïotzeqoç add. | trjv : tïç B
28 kçwtov i rtQùÎTOÇ B | 31 âavfiaotioç : 9avnaoib>ç B
296, 3 — 7 om. | 9 %ôaov qnr^iv oîov tôoov : tôooov (p. oî
tôooov B | 10 xai reizy : B | 12 Xevxavt^ç : Xav-
xavlrtç B | 18 xoiçiofiôv : — Ld : signum finale om. B man. sec. |
21 — 23 b ôk OTÔfiaxoç Ix tov oîzlo91ov ftoooTteqwxioç to7ç
tov tçaxrjXov onovôvXoiç' xai 6 ftkv qxxçvyÇ Ipupvtvai eiç
tov nvevfiova (B man. sec.) om. | 23 xai ante /u er aft' (B man.
sec.) add. | è*7ii7ZtwfiatiÇovoa : IniTiojixatuovoa B | 31 —
p. 297, 8 om. | 11 avecptovrjoaro : aveqxovtjoe to B | 12. 13
om. I 14 xooâxtç : dxooanXâ elxooâxiç B | 16 scholion prae-
cedenti adhaeret (zâooetai tb eîxooivi]Qit') | 17 6 ante tt-
xoaiv om. I 20—25 om. | 27 vvv : vvvt B | 31 aoi : Lti ah B
298, 2 tov post nçoç add. | oot : (xol B | 5 — 7 om. | tov ante
"Extoçoç add. | 16 toig om. | 18 Tij/Uxotroi; : t^Xtxovt^ B |
19 xaTOQ&iûfxazoç : xatoo^at fiait B | 23 Tteçi : 7taçà B [
24 (plXtQov nçoa&eiç : q>iXitatçov ftçoO-eïç B | 26. 27 ora. |
31 xai : rj B | 33. 34 om. | 35 ànooia praefixit | ocôÇei:
ovçei B I 36 ante Xéyoftev add. Xvoiç | oiv om. | ôi(aiioX6yrr
tai : ôV ùnôtrjta B | 299, 3 é om. | 4 axoAö/r^ffe : oxolô-
Tceaai B | 7 27poç : ^i>ov B | 8 QeooaXbç : QeooaXov B j
Mt]ôiov xtetvavta avçai : Muôtov ànoxtûvavza B | 9 aipa-
o&cu : açÇao&ai B | 13 — 15 om. | 26 to avçqyvtôv : tov
ovotpetov B J 300, 1 — 4 om. | 6 yevvrjoai 7tatQOxXeïo : fivrjaai
ftatçbç oeïo B | 8 — 10 om. | 14 ôvoaçiatotetôxeta : dvoa-
(piOTOtôxeia B | 15 ou oolopai :ovti fisopai B | 31 — p. 301,
3 om. I 7 ovô3 èvôrjoev : ovôk vôqoev B j 9—11. 18—19. 23
om. [| 302, 3 xai tavt ànortvevoao* : xoi maç àuoxpv^aaa B |
5 êrj ante nâvta add. | 6 ctvti tov post oxtjaç add. | 9 ovtatç
ïxânvoos et 10 — 11 om. | 12 7tEtXéù)ç : TtaXaiaç B | 14 t'pâç
om. I 15 avzïjÇ om. | toiç : tàç B | inde ab oça 15 — 20 om. |
22 neçiotéXXovteç : vrtootéXXovteç B | 28 — 30 om. | 31 attr^ :
att] B (I 303, 5. 6 ovvr^ev xai ç ipvx^ — to nçiv rj^çoio&r{ :
ot}vîji;€v:- rj&Qoloxhj i] ipi'xrj — to nçlv \ 11 te om. | 13 — 34
om. I 304, 1—4. 6—20 om. | 22 kavtov : iavtrjç B | 23 àve-
navaato : mavmavoato B | 24 xal post ßiutixa add. | 25
yào om. | 26 itéçwç : eiç itéç(ov B | ovta : ovzcoç B.
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DIE lLIASSCIIOLlLi\ DES CODEX LEIDENSIS 541
Ich kann hier unmöglich die einzelnen Varianten des Leidensis
zum Venetus B besprechen. Wer sich der Mühe unterzieht, sie
auf ihre Brauchbarkeit hin durchzuprüfen, wird finden, dass nach
Abzug der vielen Schreib- und Excerpirungsfehler und der son-
stigen offenbaren Corruptelen, zu welchen vor allem die willkür-
liche Contamination mehrerer Scholien in eins zu rechnen ist,
nur eine der Blasse gegenüber verschwindende Zahl von Varianten
bleibt, welche neben B Anspruch auf Berücksichtigung allenfalls
erheben dürften, dass sich aber unter diesen wenigen keine einzige
findet, welche vor B absoluten Werth besässc: Belege darf ich mir,
da die Nachprüfung jetzt Jedem möglich ist, erlassen. Besondere
Beachtung verdient ferner der Umstand, dass auch ein von zweiter
Hand des 13. Jahrhunderts in B S. 296, 17 — 23 nachgetragenes
Scholion — ich habe es in der Variantenübersicht aufgeführt —
mit in den Leideusis übernommen ist. Aus diesen Thatsachen wird
es mindestens wahrscheinlich, dass die Scholien B directe oder in»
directe Vorlage des Leidensis waren. Völlige Sicherheit wird dann
erreicht sein, wenn sich von dem nicht aus B stammenden Best
der schlagende Nachweis führen liesse, dass er aus anderen heute
ebenfalls noch erhaltenen und dem Mittelalter wohlbekannten Hilfs-
mitteln geflossen ist. Wenn sich so, was die erste Betrachtung
übrig gelassen, zwanglos durch die zweite beseitigen lässt: da
muss dies Ineinandergreifen als vollgültiger Beweis betrachtet
werden.
2. Die Scholien des Leidensis nun, welche in B entweder
fehlen oder doch eine verschiedene Fassung zeigen, sind sehr ge-
ring an Zahl. Aus praktischen Gründen theile ich sie in zwei
Gruppen, die für sich zu behandeln sind. Zur ersten rechne ich
zunächst vier Bemerkungen, darunter zwei Zetemata, die sich Über-
einstimmend im Venetus A und den sog. Scholia minora') wie-
derfinden, während sie in B weggelassen wurden. Ich gebe A ge-
nau nach Dindorf; die Varianten der Scholia minora zu A stehen
unter dem Text (= D). Meine Zusätze setze ich hier wie sonst
in eckige Klammern.
1) Ich benutze Barnes' Ausgabe (Cambridge 171 J) und die Aldina; die
Lascaridea und den Strassburger Abdruck (Ourtoov Hnyntnç cum indice per
Vuendelinum Rihelium 1539) habe ich stellenweise eingesehen. Sie stimmen
nicht immer überein; ich bin in solchen Fällen eklektisch verfahren.
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542
MA ASS
Ld:
70. àXvooovteç âvoq>o-
çovvteg, oîov èv aXji lôvteg,
vnb 7tXt]Onovijç àXvovteç, ayav
XvttWVteg.
5 201. àïtOQÎa. (jiwç) tâxt-
otoç wv 'AxtXXivç ov xataXap-
ßavet "Exjoça; Xvotç. (oï)
juév, i^€7ii%ï]âeç vito tov noty-
tov xataneTtovrjo&at ttoXXq
10 rzôvy nçôreçov, ïv7 woneç h
&€arç(û vvv neiÇova xtvqorj
nâxh} ' oï dé, ott tbv ivâôzeçov
(ivtoteçov cod.) xat nçog t$
telxet ôçôfwv "Extoçoç notov-
15 fiivov 'AxtXXevç ôtaXâotov exo>
fivev, HÇw&ev neçt&éuiv.
431 . ànoota. nùg Exaßrj
fiiev ov ft im et, 'Avdooftctxy êk
tovto jxâoxet; Xvotg. çrjtéov
20 ovv, Ott ixeivri fièv èx tov xat9 i
oXiyov xai èv naoaywyf deÇa-
fUvrj tb nâ&og ovx rjttrj&r} ttov
xaxâîv tooovtov, 'AvÔQOfiâxrj ôè
anoooSox^ttag eioneoovoa el-
25 xôzcjç tovto nâoxet.
491. (yriBiivrifÀVxt): xâtu)
§ènet, xatavévevxev, elg àvâ-
ftvrjotv eçxetat tov natoôg.
30
A:
vnb fzXrjOfAOv^ç àXvovteç,
olov èv aXji bvteg, ôvoqwçovv-
teg* oï ôè elaov èni to ayav
Xvoaûvteç.
tctjç tâxtotoç wv 6 'AxtXr-
Xevg ov xataXafißavet tov f2?x-
toça; xai cpaoïv oî fièv Irtitr^-
ôeg avtôv vnb tov noti}%ov
xataTzeftovrjo&at noXXqj 7tôxp
noôtiQOv, ïva ùioneç ïv deatoq*
vvv peiÇova xiv^or} ftâ&ri' oc
ôè, Ott tov èvâotéçw xai nçog
t(j> teixet ÔQÔfiov "Extoooç noi-
ovfiévov 'AxtXXtvç ôtnXâacov
exafiev, ÏÇcodev neçi&écov.
Ttùiç 'Exctßrj fièv ov niTCtetj
'AvÔQOftâxT] ôh tovto rtccaxet;
fatéov oJv, ott èxeivrj fièv ix
I tov xat' oXiyov xai èx nçoa-
ayioyqg âe^a^ivrj tb nâ$oç ovx
rjti^rj t(ji xaxqj tooovto, *Av-
ôçoixâxft ôe âriQOOÔoxrjtatg
rteobv elxôtœg irtexçàtïjoey.
xataiÀéfivxe, xateotvyvaxe,
xâtw ßXinet • 6 âh lAçloraçxoç
èfti tov xatavévevxev ixôéxe-
tar oï ôè àvtt tov elg a>a-
pvyotv ÏQxerat tov rtarçôg.
3 «l*o* &yav Xvxxnyxtç D fl 7 Uenir^âiç D (| 19 m om. D || 20 kv
TjQoaayojyfj D Q 22 rûy xaxûy D U 23 kfmiaovca D | 24 rovro ncrqw D.
Ob der Venetus A oder die Scholia minora fttr die weitere
Analyse des Leidensis zu verwenden sind, will ich aus diesen Fäl-
len noch nicht entscheiden; wohl aber aus den folgenden. Sie
betreffen Scholien des Leidensis, die in A wie B fehlen, dagegen
genau so geformt in den Scholia minora — und zwar nur hier,
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DIE ILIASSCHOLIEN DES CODEX LEIDENSIS 543
soweit sich das zur Zeit wissen läset — wiederkehren. Man ver-
gleiche:
Ld:
127. ooQi ^ifiev an yvvcu-
xùjôciç TtQooôiakéyeo$cu 16-
yovç' oaçoi yàç al yvvatxeç.
280. Ta èx Jibç rjeiôrjç
àvtï tov axoißwq rjuiotw —
ïoti yàç xaï tb èx Jtoç lui
trjç axQtßeiag — xal tb r^el-
èréç pet' ènitaoeiog tov îj.
467. (à 7ib ôk tpvx^y) &â-
ntoaev: àntnvevoe tjjv iftv-
%ijV xâftoç yào xaXeïtai to
Jtvtvfict, ôi ov xal xrjnoç xatà
ôiâXextov.
494. xùtvXrj Xéyetai xal tb
tov laxiov ootovv xal nàXiv
tb xoiXov Tfjg xtiQÔç, xaï èlôoç
n<nrtçlov.
D :
ôaçiÇifAevai: yvvaixwôetç
rtQOOÔtaXéyso&ai Xoyovç' fa-
çoi yào al yvvatxeç,
ix Jiôç retôrjç: axçi-
ßüg qnlotaoo, xatà Initaotv
tov rj.1)
àrténvsvoe ôk trjv \pvxrp'
xârtoç yàç xaXeïtat to Ttvevfia
xatà ôiàXextov, i£ ov xaï xf-
noç, *)
vvv elôoç notr\oLov ovto»
Xéyovoi tov xaXovpevov ovoa-
vLoxov t xal tb tov lo%lov
èotovv xaï rtdXiv (nàv edd.) tb
xoiXov (irçç X«Ç0s).s)
Auch wo Ld in der Fassung von B erheblich abweicht, deckt
er sich mehrmals mit denselben Scholia minora:
Scbol. 2. àxkovto Ibeqanevovto* xvoiwç yàç àxeïo&ai
tb 4*x°S lÔLO&ai xaï tb ote (o ti D) ôr\note SeoaneveiV
o&ej Wçvyeç àxeotrjv tov latobv xaï Id&qvaïoi àxéatçiav
(àxdotooa D) LdD: âxeïo&ai xvçlcoç to to a%oç lào$ai
o&evxtl.B. — 27 eîoi ti}v éqiav ènitoXi]v àveioiv, àva-
tèXXei. ïôei ôk rtçb ônùtçaç einelv • tote yào fj tov Kvvbç
. ènitoXi] yivetai Ld. àvatéXXei aveioi ti)v tyav àvatoXyv
ôtjlovôti und als zweites Scholion eôet nob bnùoaç einelv •
tote yào i? tov Kvvbç irtitolrj D: HéQ%e%ai xaï aveioiv
iôei ôè nob onioçaç einelv ' tôte yàç rj tov Kvvbç kmtoXrj
yivetai B. Zu 126 s. bietet Ld folgendes: ovx ïoti, gnjoiv,
1) Abweichend Eost. IV p. 241, 29 Stallb.
2) Aehnlich East, p. 257, 6 nach Aelius Dionysius.
3) xoTvXq ilâoç noTrjçfov tj tb xolXoy Ttjc Z(iQ°ç B- ^ti Eust. IV
p. 260, 2 heisst es ähnlich Ld and den Schol. min.: Uytrai xai ç xatà to
lex to* & tov prjQov xotXotijç xtL
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54J MA ASS
àvztxçùç 'AxiXXéwç fiv&ovç dirtfiïo&cu, bnolovç av naç-
ôévoi xal r]î9eot' oî yàç naXaioi ta ix{zi)^i{xeva fiçéfpr}
naçà ôçvoïv èzl&ovv, xaï evçlaxovzeç1) èvéftiÇov ôk yeyevrr
o&ai ix zov'zœv xaï ix zoizov iyivezo tj vnôXqipiç' oî yàç
naXatoï vofiadix(î ixQ^VT0 ßty olxlaç ftrjôénio xexzrjpévof
ai ovv yvvalxeç zlxtovaai iv zaïç bçeoiv vno zà xoiXû-
fiaza z(Zv TtBTQiüv xaï ôçvurv àvézçeqpov' evçlaxovzeç ôè
ziveç hôfÀL^ov Ixeï&ev yeyevvvta^at, % îozoçla naçà
Jiâvnq).*) Und zu 128 xaXwç zôv qpXiaçov zojv Xôyatv
zaïç zoïv àxàxiav b^iXlaiç naçépaXev iv fiv&oiç zeçnofié-
vœv naXatoïç' ï9oç yàç j*v yi&éotç xaï xôçatç yiveou
àv$Q(07t(ov to naXaibv ex nétçaç xal ôçvbç yevéo&ci,
ineï vo^aôiaXov ßlov3) ïxovteç xaï àvalôrtv àXXrjXotç ixi-
nXexô/iUvot elç zà xoïXa zojv ôçviov xal zojv Xl&wv èÇsri-
&eoav ta yevvwfieva fiçéq)^ ' zoîzo de xaï xazà zrtv 'Odvt-
oelav èfiqpalvec ov yàç àno ôçvoç iooï naXaiopi-
zov xaï zà i£rf£.
Dagegen die Scholia minora:
Ovx eoti, qprjolv, àvtixçvç 'AxiXXètaç àçxaioXoyiaç Xrt-
çojôeiç nouïo9ai xaï fivâovç ôirjeio&ai, bnolovç àv xaç~
&évoi xaï rtL&eoi. oî yàç naXatoï zà ixzi&éfieva pçéçt]
naçà ôçvalv r] nézçaiç evçlaxovzeç ivôftiÇov ix zovztiv ye-
yevvrja&af èx zoiovzov ôe iyévezo rt InôX^xptç' oî yxç na-
Xaioï vofiaâtxo) èxçojvzo ßitp oixiaç (Ârjôénvj xexz^ftévot.
al ovv yvvalxeç zixzovaat iv zotç oçeoiv vno ta xoiXoj-
fxata zdiv nezçuiv xai ôçvwv àvézçeopov' evçlaxovzeç àé tt-
veç ivôfiiÇov ïxettev yeyevvfjo&ai. rj îozoq La naçà
z/iôvfiq). arjtaivei ôè vzoï zwv naXaiwv vtjnlovç xal
Xrjçwâeiç Xôyovç, rt àno ôçvoç ï} nétçaç yeyevvypivov zbv
*A%iXXèa, o koziv ojfibv xal qyiXâv&çœnov f*^ SoiXeo&ai
avzbv rtçooeineïv (?).
Der Venetus B zu 126 stimmt zum Scholion 128, das in den
minora fehlt, nicht aber zu der îozoçia. Diese ist genau die der
Scholia minora. Ich lasse B folgen:
ovx %ozi, qpyolv, àvzixçvç 'AxiXXéojç pv&ovç ôirjelaâat,
bnolovç av naç&évoi xaï rj&eoi' oî yàç àçxaïoi vofiaôtxy
1) tvQÎGxovro cod. 2) Jiâvoi cod.
3) ßiov scripsi: vô/uoy cod.
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DIE ÎLIASSCUOLIEN DES CODEX LEIDEiNSIS
545
/tf/çj xQtofievoi nqdinuj oixiag xBxxrjftévot avalât] v àXXrjXoig
kninXtxô(.uvoi tig xolXa xwv ôqvùjv xaï xwv Xi&wv èÇexî-
&tcav xà yevvtô/Àtva ßQiq}r\' eiçioxovxtg dé rtveç xavxa
iyôfAiÇoy Ix xovxwv yeyevvrjO&atm ai xtxxovoai yvvaixeg
àvéxçeqpov xà ixxtâépeva naçà xovxuiv fiçéqprj h xolg xoi-
Xw^aoi xwv dçvuiv xaï nexqiav,' xovxo de xai xazà xqv
'Odvoottav ifitpaivef ov yàç àno dçvbg èooi naXai-
qpàxov xaï %à i^ç. Und zu 127: Xijoiodeig açxaioXoyiag
ôirtftlo&at .... xaXwg de xov yXvaoov nZv Xàytav dxâxajv
ôfnXiaig naoaßaXXu iiu&otg naXaiolg xeçnoftéviàv xtX\
Schol. 281: InixXonog naçaXoyioxixog anaxewv, dià
Xôywv xXénxeiv xt]v àXi]&€iav rfâwg. ÙQXient)g aoxiog
xai îxavbg tintlv uioxe nioxtveo9ai, ànaxeatv Ld: ctnrß-
xiafiévog xai Ixavog ktntXv^ rj àçxi ioxtvao^évog , detvôç
.... InixXonog naçaXoyioxixog anaxeiuv, dtà Xôyiov
xXénxtiv xrtv aXifteiav eiâwç D. Dagegen B: ani^xta^évog
tig to Xéyttv luoxt nioxtvto&ai. In IxXonog dè t'oxtjxiijg
Xôyoïg anaxav, dtà Xôywv toig noXXoi-ç naçaXoyi^ôjnevoç.
Ebendahin gehören zwei Bemerkungen, deren von B wie D
abweichende Form sich ohne weiteres aus der Contaminirung der
beiden genannten Redactionen erklären lässt. Das Scholion Lei-
dense zu 261 :
aXaoxe âXàd-qxt, dttvà xai àvt7tLXr\axa eigyaofteve:- (sic)
avvrifioaivai dé tioi ovv<9tjxai' ol yàç ovvxt^éfievoi
elç xavxov àqptàoi xfv yvwft^v zerlegt sich in àXâxhjxe
dttvà xaï àvtntX^axa etçyao^téve [ovv^fioovvag ccyo-
çtvt àvxl xov firj juot ntçï ovv^xwv dtaXeyov] D und
[aXaoxov q;r{ot xov àveniX^oxa xaxà dtdçaxôxà'] ovvt]-
fioavvag ôè ovv^xag' ol yàç ovvxiMfitvot eig xavxov
à (fia ai xi]v yvtô^v B. Die nicht benutzten Stücke habe ich
eingeklammert.
Genau so stents mit Schol. 411, das in Ld also lautet:
opvxotxo xaxaqpXiyotxo, o âè Xôyog xptovxog' xotovxog
&Qt}vog dttyrjyeçxo, iog xrtg 'iXiov nâartg vno nvçbç xaxa-
qjXeyofiévW Ofjtixtod-at ôè Xéytxai xb ix toi" xax- oXlyov
avÇtodat xb nvç fxi] xçenofttvov dç qjXôya.
Es lOst sich in folgende zwei Bestandteile auf:
xaxaqpXéyatxo ' o ôs Xôyog' xotovxog dé q?rtot &qï}voç dit-
yt'jeoxo, wontoti xijg 'IXiov nàor{g vno nvqbg xaxaqpXtyo-
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546
M A ASS
fAéviqç D und Oftvxsc^ai to ix tov xat' oXlyov av&o&ai
to rtvQ fii] Tçercôfievop eig q>Xôya B.
Alle diese Scholien der ersten Gruppe erledigen sich selbst1)
3. Ich wende mich zur zweiten, zu welcher ich alle die-
jenige Scholien des Leidensis zahle, die sich anderweitig nicht
unterbringen lassen. Es sind deren nicht weniger als — drei. Zu-
nächst 310 zu àpaXrjv ein Zusatz zum Schol. B oï ôh tt)v ftrj %%ov-
aav fiaXiov, ob dies nicht eine blosse Diltographie des unmittel-
bar vorhergelienden ol de trjv firt ï%ovaav to /uâXXov, o koti t6
iaxvQÔv ist, weiss ich nicht Da die Scholia minora einst mehr
enthielten, so kann dieser Zusatz auch daher stammen. Anders
steht die Sache mit den beiden noch übrigen Bemerkungen.1) Ich
setze sie hierher:
254. àvaXoyiotéov nûç av âieré&rj hui tov Xôyov 17
'A&rjvä. ifioi ôoxeï [ei] firj av note f*età xçeittovoç dia-
&éoewç Ç xaiouotéotag faSfjval ti totovtov naç* ovtivoç.
375.*) tov IENAXHPEIM: noXXtàv rj&etijnévojv o%i%<av*) ov-
toç twv aXXtav âtxaiôteooç à&etelo&ai. ov fiôvov yàç oteç-
QÔrrjioç xal tàfiôxr}zoQ vrteQßoXtxrjg e^cpaotg loti 61 avtov,
àXXà xai àrjQitoâovg àygtôtrjtog xai àfiay&çiûTttaç, xal ov
tovto fiovov, àXXà xai to neïÇov, ort 1; fueyaXonçéfieia twv
'ElXrjvuv, rjv âtà noXXtov Xoywv xal ixqayiiâxuiv xai (âe&Ô-
ôiov xal olxovofiioiv xal fietaßoXtuv ovvéotrjaev 0 fioirjtrjç,
vq>' kvbg tovtov fiôvov ati%ov xaiaßtßXtjzai, tip* èoxdtfjv
irtifÀaçtvQOvvtoç avtoïg evtéXeiav xai ào&éveiav. tlç yàç>
hceïva naoaSéÇetat , ßXinw> avtovç vikqov otofia ßäXXov-
tag; ov yàç to aixiÇeiv tôoov, oneç 'A%ûXtvç n oui' ixeïvo
1) Ich bemerke übrigens, das« im Leidensis die Reihenfolge der Scholien
oft eine recht willkürliche, den Versen widersprechende ist.
2) Die Anmerkung bei Dindorf IV p. 295 ist in Betreff des Leidensis irrig;
ebenso die beiden Notate ans dieser Handschrift S. 299 (die dort zu Vs. 414
mit B genau stimmt). Bedenkt man, dass dies die einzigen Mittheilungen
aus Ld sind, die Dindorf nach eigener Vergleichung im X giebt, so hat man
das Recht und die Pflicht, gegen die Zuverlässigkeit seiner sonstigen, auf
Autopsie gegründeten Bemerkungen sich skeptisch zu verhalten. — Nach
einem dem Codex vorgesetzten Blatt verglich Dindorf den Leidensis 1871 in
Leipzig.
3) In der Handschrift steht das Scholion nach Vs. 391.
4) oxoix<»v cod.
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DIE ILIASSCHOLIEN DES CODEX LE1DENSIS 547
yàç te^eçânevzai noXXa%6\>evy ovtoi de rjvTeXiefiévoi navxa-
naoiv iXéyxoviai, xal ftallov ol /iij Ç(Zytoç avtol àvtt-
OTfjvcu dvvâpevoi xai vvv JiTçûaxovreç.
Das Interessanteste an dem Sanheribscholion scheint mir die
stark rhetorisirende Färbung, wie sie in den oxyuara fxetçaxiùjôrj
zu Tage tritt: sonst ist es ebenso werthlos wie das Erste. Wohl
aber besteht zwischen beiden eine gewisse Verwandtschaft: beide
äsihetisiren. Möglich also, dass Michael Sanherib, in der Mitte des
13. Jahrhunderts Lehrer der Poesie und Rhetorik in Nicaea, v»ie
das Zweite so auch das Erste abfassle. Zur Wahrscheinlichkeit wird
diese Vermuthung durch die ganz ähnliche Form eines andern von
v. Karajan ') publicirten Sanheribscholions zur Odyssee erhoben. Es
steht dies im Codex Vindobonensis 133 saec. XUI bombyc. zu /u 290:
oï fih yçâcpovaiv ovtwç .... iftoï ôè ttp SevaxyQelfi ol-
rtoç è^yrjtai aéxtjzi %dv &euiv avâxzwv eïçrjvai yÙQ vrteç-
ßolixwg.
Aber sei dem wie ihm wolle, so viel muss mit Grund behauptet
werden: beschränkt sich das ganze Plus des Leidensis auf der-
artige Notizen — und das thut es fürs Ä — , so ist ihm das Ur-
(heil gefällt; aus dem Homerapparat hat er dann zu verschwinden.
4. Ich kehre zum Ausgangspunkt dieser Untersuchung zurück.
Die Porphyriusfragmente stehen noch aus. Zwar habe ich im Vor-
hergehenden stillschweigend diejenige Zetemata, welche sich theils
mit der ersten Hand in B, theils mit den Scholia minora — von
nutzlosen Varianten abgesehen — völlig deckten, bereits erledigt:
an ihrer Provenienz lässt sich füglich nicht mehr zweifeln. Aber
vier Excerpte grösseren Umfanges sind zurückgeblieben. Sie fehlen
in den Scholia minora, stehen dagegen ausnahmslos auch im Ve*
netus B, aber von zweiter Hand. Wenigstens in einem sehr
wesentlichen Punkte verhält es sich mit ihnen anders als mit den
übrigen Porphyriana. Ich präcisire das Resultat:
I. Der Text der vier Leidenser Zetemata zu den Vs. 3. 147.
183. 431 ist nach Ausweis der unten folgenden Varianten ersicht-
1) 'Ueber die Handschriften der Scholien zur Odyssee'. Sitzungsber. d.
pb il. -hist. Kl., Wien 1857, p. 291 8. Das chronologische Datnm liefert ein von
t. Karajan benutzter Laurentianos. Dass der im Text genannte Vindobonensis
der Odyssee das mit eigenhändigen Noten versehene Exemplar Sanheribs ge-
wesen sei, ist möglich, aber von v. Karajan nicht bewiesen.
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548
MA A SS
lieh schlechter, als der in B, kann also an sich aus B hergeleitet
sein; er muss es, wenn meine Argumentation, wie ich sie bisher
gerührt habe, als stichhaltig, was ich hoffe, anerkannt wird. Fol-
gendes sind diu Abweichungen von B:
Vs. 3 p. 280, 5 post vißQoi Ld versum X 2 scribit el post InâX-
Çeoiv item avtàç 'A^aio! teixeoç aooov ïoav, aàxe* tofioioi
xXivavteç (X 3 — 4) | 7 neQiéxovteç toîç difioiç Ld : t. w. tt.
B I 1 1 tt€(H tov Ld : to B I xexXt^évrjv Ld : xexXtfiivrj B |
14. 15. àvtl tov ora. | 15 arto Ôè tov xXeioj Ld : a. %. x.
â. B I 16 post 7i€Qié%£tai add. Ld ovâè nvXrtoiv evç1 kni-
xexXt^évaç oavidaç- to ô* avtb Ttaoiotrjoi | 17 post Çjue^ce
om. àvtl tov J Vs. 147 p. 290, 7 ôloot Zxâ/nayôçoç Ld : â7ôç
te 2x. B ] 8 fiçoççiovoiv Ld : Ttçooéovoiv B ') | 9 te Ld : ôi B j
13 XéÇeioç Ld : naçaletipeiog B | 14 nièov Ld : Tteôiov B J
Vs. 183 p. 291, 20 praeüxit versus 183. 184 | ônoïov Ld : b
vovç B I 25 s. Tiaiôwv xai nçb yvvaixwv àvtl tov vukg om. ]
26 VTiiç post xai add. [ 27 xai om. [| Vs. 431*) p. 300, 17
lemma tt vv ßetoftai aivà ïta&ovoa add. Ld | 22 eç&ctQto
Ld : $qp9aotat B | 28 toi Ld : oi B | 30 tb ôe ßeioi naçà
tô ßatveiv' Ç>]tei eiç t^v 'IXiccda tov £ add. Ld. \]
11. Dagegen bietet der Leidensis vier Scholienlemmata iloç-
q>vQ>'oj, die in B fehlen. Wie ist dies Plus unter den obwalten-
den Umstanden zu erklaren? Da der Scholientext von Ld im X
auf alle Fälle als Abschrift von B zu gelten hat, so sehe ich nur
diese zwei Möglichkeiten: Entweder sind jene Porphyriuslemmala
aus einem andern Codex — etwa einer Sylloge der Zetemata wie
die Valicanische — oder aus blosser Conjectur hinzugesetzt. Im
ersten Falle behielte die Handschrift als Fundort jener Lemmata
partiellen Werth, im andern keinen. Vermuthen können wir selbst,
wir thun es hoffentlich mit besserem Geschick als Byzantiner spä-
testens Datums. Giebt es ein Mittel, die Alternative zu entschei-
den? Ich glaube ja. Schräder bemerkt nämlich S. 3571: Visus
mihi certe sum initio quaestionis in summo margine Fol. V (ad A 3)
ab altera manu scriptae TTOPcJ) .... legere. Das Zetema ist zwar
nicht das erste in B überhaupt, wohl aber das erste von
1) Aber ein zweites q ist übergeschrieben, vgl. Schräder S. 257.
2) Von diesem Scholion bemerkt Schräder, es sei eiusdem alteriut ma-
nus in B, aber rubro signo apyosito ad textum relata (p. XII und 259).
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DIE ILIASSCHOLIEN DES CODEX LEIDENSIS 549
zweiter Hand. Nur dem ersten Porphyriusexcerpt hat sie das
Lemma vorgesetzt, alle übrigen — bekanntlich ist B2 Hauptquelle
der Zetemata — entbehren derselben. Der Grund scheint mir ein-
leuchtend. Es genügte für den nicht ganz unaufmerksamen Leser,
lediglich dem ersten Zetema den Autor beigefügt zu sehen; die
übrigen gleichartigen derselben zweiten Hand würde man, so ward
erwartet, dann schon von selbst auf denselben Porphyrius richtig
mitbeziehen. Machen wir es denn anders, wenn wir uns fortlau-
fende Excerpte aus einer bestimmten Schrift oder Collationeo in
unser gedrucktes Exemplar nachtragen?1) Die Möglichkeit, -dass
der Schreiber des Leidensis oder seiner Vorlage — ich lasse das
hier noch unentschieden — den sehr nahegelegten Schluss, dass
alle übrigen von zweiter Hand beigeschriebenen Zetemata von dem
zweiten bis zum letzten denselben Porphyrius, dessen Name vor
dem ersten stand, zum Verfasser hatten , selbst erst gezogen, d. h.
die vier Porphyriuslemmata im A~ aus Conjectur hinzusetzte, läset
sich keinesfalls bestreiten; und das genügt für dieses Buch. Durch-
schlagend aber erscheint mir die Beschaffenheit einiger mit dem
Lemma ïloçq>vçlov versehener Leidenser Scholien, die anderen
Büchern angeboren. Schräder hat sie S. 361 bereits behaudelt,
aber nicht in dem Sinne, wie sie es meines Erachtens verdienen.
Ich sondere sie nach ihrem Inhalte in zwei Theile.
a> Die Scholien Ld zu 0 3 und JZ 459 tragen, obwohl aus
den Allegorien des sogenannten Heraklit excerpirt, dennoch das
Lemma ÏIoqçvqîov. Beide Excerpte sind in B von jener selben
zweiten Hand, die die Zetemata des Porphyrius beischrieb. Sollte
sich nun erweisen lassen, dass die beiden Leidenser Heraklit-
fragmente gegen die sonstige ziemlich divergirende handschriftliche
Ueberlieferung der Allegoriensammlung mit jenen Nachträgen im
Venetus B — in welchem die beiden falschen Lemmata fehlen —
zusammengehen, so muss hier dasselbe conslatirt werden, was oben
constatirt ward, nttmlich erstens, dass Ld aus B geflossen ist,
zweitens, dass die sicher irrthümlichen Lemmata vom Schreiber des
Ld (oder seiner Vorlage) aus Conjectur hinzugesetzt sind, einer
1) Verwirrung ist doch erst dann zu fürchten, wenn zur ersten Excerpten-
serie eine zweite und dritte u. s. w. tritt. Ob die Porphyriana die ersten
von zweiter Hand erfolgten Nachträge waren , also vor den Heraclitea schon
da standen, weiss ich nicht; es ist auch nicht sehr wichtig.
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550
MAASS
Conjectur, die dadurch erklärlich wird, weil es ja dieselbe Hand
war, denen die Zelemata und Allegorien in B verdankt werden.
Hat doch noch die moderne Zeit aus demselben Grunde dieselbe
falsche Vermuthung hervorgebracht: Villoison setzte vor das Ei-
cerpt des Venetus B aus den Allegorien S 346 die Überschrift Iloç-
(pvçiovS) Im Folgenden vergleiche ich den Heraklittext in Ld, B —
welcher leider für diese Dinge bei Dindorf ganz besonders unzu-
verlässig collationirt ist — und der in den beiden Vaticani 305
saec. XIV (— Vi) und 871 saec. XV (— V*) erhaltenen Sammlung,
diese nach Mehlers Ausgabe Leiden 1851 p. 73. 88. Mit V be-
zeichne ich die U eberein Stimmung von V1 und V2.
Leidensis Fol. 162".
0 3. noçqtvQlov. qpvaixrjç aittixai Setoolaç xai o%a* 6
Zeig eiç to avto ovva9ooloaç anavraç tovç deovç aq%rr
%ai twv fieyâXùjv àrtêtXwv xa&rj/tevoç àxQOtâfrj xoçv(pft
ri okvô etçâdoç Ovlv firto to ttqwtoç earrjxev avtôç,
5 èneiêr] trjv aytoxâtu) tâÇiv, waneç iârjXovfiBvf r) ai&eçiw-
ô?jç èïtéxti cpvoiç' aeiQccv â' àrtrjQjrjoev anb %ov ai&éçoç
XÇvaijv ol yàç âêtvoi %wv <piXoo6(pwv jibçI javta àvcm-
fiata nvçbç thaï xàç xwv àaxéçwv neçiôdovç voplÇovotir'
to âk ocpctiQixov t)füv %ov xàafiov ox*j(*a ôt hoç èfihçrjoe
to otixov, dnwy tôooov $veç$* 'Alâeio ooo* oiçavôç
èat' à red yaitjç. /ueaatiärt] anavTiov katla %iç ovaa xat
xévtoov ôvvafuv lni%ovoa xa&iôçvtai ßeßaiwg r] yîj rtâoa,
xvxXtt) d' vrtlo avrrjv 6 ovgavdç artavozoïç TteçHpoçaJç «/-
Xovfievoç arc àvaroXijç eiç âvoiv toy àei âoéfiov iXavv&u
15 ovyxa&éXxerat ôk 17 %tuv ccaXcotuv afpaïQa* nàoai ye fir)v
al àrtô tov neçtéxovxoç avuratu xvxXoayoçovfieyai nobç
%o xivtçov tv&eîai xa%* àyayùtyàçÇ!) daiv àXXr)Xaiç loai*
âià tovxo yeojfiejçtxf detooia %o aq>atçixôv ayr^a âufié-
tQTjosy eiriùjv tôaaov ïveçxï' 'Aid ecu, oaov ovçavôç
20 loV ànb yalrjç.
1 Jloqcpvqiov om. B J <T cent treu V, Qàniciai B 3 2 xw avror Ld |
tovç &eovç Snavraç Vs | 3 xa&q/Atyoç om. V | 7 lui narra aute ^çvûfty
add. V H 11 post yaitjç B, si Diodorfio fides, kaxia di tiç xxV | yàç
post fAtaaiidx*i V [J 12 âvvafuv xêvzQov V | 13 6 om. V | yXov/uyoç Ld |
16 niQi pro nçoç Ld J 17 xai xat" B Ld.
1) Vgl. Dindorf IV p. 63.
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DIE 1LIASSCH0LIEN DES CODEX LEIDENSIS 551
Leiden si s Fol. 353*.
H 459. IIoçg>vçiov. noXXàxiç h tciïç fiexaßoXaig twv
nçctyucczwv tûiv fieyâXtov Iojoqovoi teçâatia t(p ßitp ovp-
<péçeo9cu xai orgelet notafiuiv te xai itr}yaitav ya^âtwv
alfioopoQvxtoiç Qevpaoi Xapßavöneva, wç ht 'Aownov te
5 xai Jloxr]ç fiaçaôiôoaaiv ol ndXai (iv$oim Xôyoç ô* $xu
xai xatà veqpwv xpexdâaç ylveo&ai (pôvov tiol xijXïoiv
intx.exQûtafAévag' knet toivvv fj fietaßoXi] tf(ç fiâxqç à&çôav
çwyrv èfi7toir}0€iv efteXXe toïç ßaQß<xQOigt èyyvç â* b tov
xat* aXxrp àçiatov ^aQîtifibvoç oXe&çoç, (uoneoel teqàotia
10 rtQoepavr} tavtrjç tijç av/4g>oçâç ayyeXtixa qprjaiv aifiato-
éoaaç ôè rpiâdaç xaté%evev (çaKe. tovtov ôfj tov
q>ovéa öfiißQOv àXXjjyoçixwç elnev al&éooç ôâxçva, Jtbç pkv
ov — axXavotoç ydç — , èx ôè twv vneoctviü tbrcœv (oorteçrl
&çrjvoiç fiBfiiyfiévov xataçoayévtoç vetov' tctvtl pèv ïowç
15 texfÂTjçta èXâttto neçi twv rjXXyyoQrjiiévwv.
1 JIoQtpvçlov om. B I ante noXXâxiç add. V r<f yt ftqy ^aqniiâôyoç
âaxQva Xvnnv (thy ov xararpivàtrai &tov, o xai naç>* çyâçeSnotç vo-
otjfia. rçî âk ßovXo/utyto räxQißif içtvyây Imyotïiat xqonoç &XXrr
yoçovfUyrjç àktj&itas | yÙQ ante lv add. V || 2 r«Jv fAtyâXaty nçayfid-
iwkBV H 3 xai ante (frjfdtla om. V || 4 alfiorpoQvxxotç V, aifiotptQToiçV1,
aipoQOtpvTOtç Ld B J ya/Aaow ixpaiyopiywy B (?), Qivftaaiy ixptatyofU-
yûjy V I aloônov Ld H 5 naXaioi V j| 6 vta&ai BV |] 8 rty post <T V1 [J
\§ TiQovfpaiys V1, nçovtpâyii'V* \ q>riaiyom. \ || 12 eiQtjxty Vs || lblXâtiùt
xatfA^qta BV I &XXrjyoQOV(Aiy<oy V1.
Von den geringfügigen Varianten sehe ich wegen der Unge-
nauigkeit der D Indorf sehen Ausgabe aus Vorsicht ab. Die bedeu-
tenderen beweisen, was zu erwarten war, dass Ld sich nicht zu
den Heraklitcodices, sondern zur zweiten Hand von B stellt. Aber
vergeblich suche ich ihr einen Vorzug vor B abzugewinnen. Dürfen
Kir — meine vorhergehende Argumentation nun hinzugenommen
— noch zweifeln, dass wir in B die Vorlage für die beiden Hera-
clitea des Leidensis (oder seines Archetypus) zu erkennen haben?
Uebrigens sind dies die einzigen Excerpte der Allegorien, die in
Ld aus B2 übergingen.1)
1) Schräder p. 407 hält es für sicher, dass B' (Porphyrius und Heraklit)
und der Vaticanus des Porphyrias -Heraklit, beides junge Handschriften,
auf einen sehr frühen Archetypus zurückgehen, in dem beide Schriften bereits
vereinigt waren. Warum dieser Archetypus gleich ein «antiquissimus* sein
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552
M A ASS
b) Die zweite hierhergehörige Gruppe umfasst die Scholien Ld
zu ^ 526 und / 186, beide mit dem Lemma nooqpvçiov. Die
ihnen in B entsprechenden Bemerkungen sind von erster Hand
und entbehren der Lemmata. Ich gebe von B die Varianten
zum Text.
Leid en sis Fol. 19b.
A 526. noçqwçiov. tavta naiôêvtixà nçbg nlotiv tag
âè ah lag élire, ôY ag ov teXovftev tag vrcooxéoeig, j* peta-
voroavteg — o âijXol to naXivâyçetov, ijtoi to evfietatoe-
ntov — 7} naçaXoyiÇôftevoi tovg deij&ivtag, orteç iv t$ àna-
6 tTjl(p voeïtai, 1} ov ôvvi]&évteç IxteXeXv tàg vnocxéaeiç,
onto elxe tb àteXevtrjtov. Ix âè tov péyav â* èléXiÇev
"OXvpnov èâijkœoev oïéç lativ — xatà ovXXoytOfiov yàç
6 ïnatvog — xai oti vevfiati tbv y'OXv\inov xiveï' rteçi âh
Tr}gafiQag /ÂetçtwTeoov eïoato â* elvi &QÔvatt èXéXiÇe
10 âè paxobv "0 kv firtov to tiévtot uèyav ovx açyôv,
aXX ftu xai tooovtog wv t([t vevftati loelo&t]' t(Ji âè
tâ%ei tuv ovXXaßaiv tbv tçeoliov tov ooovg ôiayçâçei xai
tb ta%v trtg xivïjoewg âqloî.
1 Tloçfvçiov om. B | 3 onto B || 5 anartjXby B | 6 post àxtXtvTtjToy
finis scholii B; interiectis aliis ad uêyav <T IXiXiÇtr "OXvpnoy idem ita
pergit xarà ovMoyiOfxov à ïnatvoç' oloç yâo iatty iâtjXaxrt, xai on
xiA.' Il 12 TQtopby Ld : zqouov B.
Leidensis Fol. 187*.
/ 186 HoççvQtov. olxeïov t$ ijçaji vvxtbg ovoqg yvfivâ-
Çeo&ai fAàXXov ta fiovoixâ, aXXà fiij âianavvvxlÇsiv. naça-
fiv&ia yàç tavta -thtpov xai Xvntjç' ïott âè xai véog xai
ydôuovooç, xai Xâqjvoov ïxoiv ttjv xi&âçav ov &t]XvÔQiaiârj
6 fUlrjt âXXà xXéa àvâçàlv çâei. ?; oUpevog tfaiv avtovç
1 Iloçtpvçlov om. B H 4 xai ov &. /à. B
müsse, sehe ich nicht ein; ja dass überhaupt von einem Archetypus der bei-
den Handschriften zu reden sei, ist unsicher genug: der Vaticanus stellt sich
viel näher zu den übrigen Heraklitcodices als zum Venetus B. Das genügt
mir hier. Auf keinen Fall darf die Ansicht Schräders als erwiesen gelten und
die Basis zu Schlüssen bilden, von denen meine Darstellung hier allerdings
getroffen würde. — Uebrigens erledigt sich auch die Aporie S. 400 ohne
Weiteres durch Annahme eines Zufalls.
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DIE ILlASSCHOLlEiS DES CODEX LEIDENSIS 553
aoßaQevezai. xaXwç ôe ànovorjç ttjç èçwfiémjç çfai, ontoç
pi} ôoxoirj xwfjLa^etv. rj ott nsq>QÔv%txe trjç twv fcîU
it'vutv àocpaXeiaç, nçoanoieXtai de xcncKpçoreïv g>rjai yovv
die Mevoitictôr), vvv ôtu) neçl yovvat* kpà Ha-
lb oeo&at 'Axatovç (A 608)" xai nétXiv oçaeo dioye-
vèç IlatQÔxleiç l nnoxiXex &e* Xevaaw drj naçà
vrjvot tcvqoç ôtiLoto Iqwv}** (Il 926). ovx ij&ele dè
àçywy oujftati xai xpv%fj aoyeïv, àkV rttoLfxa^ev avrt)v
tzqoç tceç nçâÇeiç, xai è/i eiçr{vtjç zà tov rzoXéfiov /u^jUtçt,
15 wg xaï oi MvQfÂiÔôveç.
9 Mtvoatiâovç Ld fl 11 Harpo'xi^ — Xivooj Ld. R 15 Mvç^âcnç Ld.
Ein Blick auf die Form der echten Zetemata des Porphyrius
lehrt, daas die erste Bemerkung mit diesen nichts gemein hat.
Schräder sagt es S. 365 selbst und giebt darum die Möglichkeit
zu, dass das erste — und folglich auch das zweite, da, wie schon
gesagt, das Lemma ÜOQcpvQlov im Leidensis, wo er der ersten
Hand von B entspricht, sonst nirgends beigeschrieben ist — irr-
IhQmlich als Porphyrianisch bezeichnet sei. Wer meine Deduction
bisher gebilligt hat, darf consequenter Weise dem blossen Lemma,
zumal in solchen Fällen, nicht mehr trauen : es hat wie jene früher
besprochenen für erfunden zu gelten. Nicht porphyrianische Zete-
mata, sondern gewöhnliche Scholien liegen dort vor. Woher sum-
men sie? Bedenkt man, dass Ld hier (wie sonst) zu B nichts
liefert als nutzlose Varianten, und — recht beachtenswerth — gar
eine Contamination zweier noch in B gesonderter Scholien vor-
genommen hat (S. 552 med.), so ist die Frage gelost. B war
die Vorlage, das sich dort nicht Undende Lemma wurde vom
Schreiber des Leidensis (oder seiner Vorlage) willkürlich beide Male
hinzugefügt.
Diese Gründe bestimmen mich, die Porphyriuslemmata des Lei-
densis — vom ersten zu A 3 abgesehen1) — als blosse Vermuthungen
zu betrachten, die zwar oft, aber nicht überall das Richtige treffen.
Ich weiss wohl, dass diese Beurtheilung derjenigen Handschrift,
die Schräder zur Eruirung neuer, sonst nicht bezeugter Porphyriana
1) Wenigstens uehme ich au, dass dort, wie in Bs, ein Zetema mit Lemma
steht: das betreffende Blatt ist leider so verstümmelt, dass weder Sehrader
uock ich etwas gelesen haben.
Hcruic» xix. 37
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M A ASS
und auch für die Textesgestaltung in erster Linie verwandte, ihre
weitgebenden Consequenzen hat Ich will und kann sie hier, im
einzelnen nicht ziehen.
5. Nur einem naheliegenden Einwände begegne ich noch.
Der Leidensis steht nämlich nicht allein. Er gehört zu einer min-
destens aus drei bestehenden Klasse eng verwandter Handschriften;
unter ihnen ein Harleianus, wenn ich ihn richtig schätze, aus dem
14. Jahrhundert, ein Codex der Synodalbibliothek in Moskau aus
dem 14. Jahrhundert nach Matthaei, und ein Etonensis, von dem
ich keine verlässliche Da ti run g kenne; er ist indessen schwerlich alt.
Wie stents mit diesen Gemelli des Leidensis? Genau controlirbar
ist zur Zeit nur der Mosquensis, von dem Matthaei (Syntipae philo-
sophi Persae fabulât Lipsiae 1781 p. 81—122) die Scholien Si \—
474, mit welchem Verse der Codex abbricht, herausgegeben hat.
Die Handschrift ist auch sonst stark verstammelt (vgl. Matthaei
praef. p. XIII), war aber wohl einst vollständig, wie ich aus Matthaeis
Worten schliesse: vehementer doleiidum, quod ita mutilus ad nos
pervenit. Die Vergleichung mit B ergab ein Resultat, das in über-
raschender Weise zu dem Aber Ld ermittelten stimmt Zweifellos
liegt B (erste wie zweite Hand) auch dem Mosquensis zu Grande,
auch fOr die Porphyriuszetemata. Sicher scheint mir ferner, dass
der nicht in B unterzubringende Rest fast ganz aus den Scholia
minora stammt. Nach Abzug von allem diesen — und einigen we-
nigen dürren Glossen — bleiben ganze sieben Schoben, aber deren
Werth sich wohl Niemand mehr täuschen wird.1) Ich halte es für
1) Schol. 42 42 in et âç (ÀtydXij: xal o inti naQanXijQol ivrav^a-
oè yàç *%u ànôâooiv rj jj fitro/q «Vri fâparoç. 102 £oc£f mo va a:
irr\ àçéÇaoa bitty. Friedländer hält dies SchoUon für Ariston iceisch wegen
y 119 x T vn é ovo at nînrov: rt âtrtXtj, Sri to ivavrior i<pi' ninrovoat yctQ
xrvnov naçtt^oy A. Indessen beweist die übereinstimmende Auffassung der
Stellen an sich nicht mehr als die Möglichkeit gleicher Provenienz; in die-
sem Zusammenhange ist es indessen ebenso gut möglich, dass dem Aristo-
nikos die Notiz nicht gehört. Auf keinen Fall dürfen wir sieber mit ihr als
Aristoniceiach operiren. (Waa Friedlioder sonst ans M in SL als Aristoniceisch
aufführt, stammt ans B; auch Schol. 54, wo er B nicht aosnotirt). 112 ifr
&irw ctnoorlXUi nqoç WjfdAia étà tô Ttjç evpßovXfc evnaqaâonov f,xcvt
yàç avrijç ùç navra nçottâvîaç. 212 xçaTtçy: ànoToptu, axXtjçol. 269
oiqxiooi: toIç xqîxoiç dV toy âuiçovrat ai ifr/a» (neben dem sehr ähn-
lichen Schol. B). 300 pâXXoy ix rov xaraâi(ao&a$ rov rajf ywaatôç Xiyr
yaiyuat TiXrjçoyoçiay fjaw roJv Xo'ytoy rifr "Içtâoç nvtuc^iroç t{ i*tb>tay,
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DIE ILIASSCHOLIEN DES CODEX LEIDENSIS 555
erlaubt, diesen Best oboe Weiteres ebenfalls den Scholia minora
zuzuweisen, obwohl sie in den Ausgaben nicht stehen: im Cap. IV
werde ich zeigen, dass diese Scholienredaction noch nicht voll-
ständig gedruckt ist. Doch sei dem wie ihm wolle, das Haupt-
ergebniss wird durch diesen nicht identificirbaren Rest keinesfalls
irgendwie alterirt : der Mosquensis hat nicht als eine für Porphy-
rius und sonst grundlegende Handschrift zu gelten, sondern absolut
genommen als werthlos, zunächst für das ß, und also auch wohl
sonst. Eine relative Bedeutung indessen behalt er, richtiger ge-
winnt er erst jetzt. Es steht nämlich fest, dass M(osquensis)
aus Ld nicht geflossen sein kann. Mattbaei, der das X des Ld
nach Valckenars Abdruck mit M verglich, bezeugt z. B. p. XIII:
*A* 7 1 Septem deinceps scholia habet (M) , quibus editt'o Vakkenarii
(in der nichts fehlt) caret; und die Confrontation der heute allein
von ß in Ld erhaltenen Scholien zu den sieben erstèn Versen mit
Matthaeis Abdruck bestätigte mir dies. Nämlich dem Schol. Ld
ß 1 zu ctytov fehlt der in M (und B) erhaltene Schluss ïati Ôh
xcrt àywv 6 xvxXoteçi;ç zonog xoi fii] fywv yotviav o? âk ànb
fanatoç Tov äynt ayutv, tog %b ccbîôoj ài]Ôwv. Die umgekehrte An-
nahme, dass M Original von Ld gewesen, kann ich weder widerlegen
noch beweisen : ein gemeinsamer Archetyp bleibt ebenso gut denk-
bar. Aber eins von Belang lässt sich für Ld mit Hülfe des M schon
so ermitteln. Es ist nämlich wie in Ld so auch in M sporadisch
So Ii her ib ausgeschrieben (im Jß einmal zu Vs. 109), auch hier mit dem
Lemma Sevaxqçeifi: also fand der Schreiber von Ld die Sanherib-
fragmente bereits in seiner Vorlage, mag diese nun der Mosquensis
oder ein gemeinsamer Archetypus gewesen sein. Dasselbe gilt von
den Scholia minora: auch sie standen bereits in der gedachten
Vorlage. Kein Wunder: wie die Philologie der Neuzeit von Las-
karis bis Villoison, so bezogen die Homeriker des Mittelalters seit
dem 10. Jahrhundert und früher ihre Kenntniss der antiken Kritik
Sit xat tovt9 xtXian b Zkéç. ov yàç &y , ti tuqï ixtlvuv auyißaXXi,
Toi'Tto ovyxuré&tTo xrtç yvvaixbç iyiarafMiytjs fiXXa>ç fty iâcai avxôv. 309
(flX or iX&êlv. to (Àtv ylXoy hqoç tb fiq ri na&fïy, rb à* iXaiyby nçbç
tb tv%ttr, tu y itpigyrat. 328 6Xo <p vç 6/utyoi : ro xiyôvvùôtç rev jjoo-
yfjaioç xat trt afitpißctXXtty at Tovç nouï. Einige Glossen and glossemaüsche
Zu sä tie, auch die unbedeutenden Varianten lasse ich weg. — Bei Eustathius
findet sich gewöhnlich Aehnlichea, aber nicht Gleiches. Es stammt also
sicher alles dieses aas älteren Scholien.
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556
MAASS
und Exegese zumeist aus dieser verdünnten Redaction.1) Laskaris'
editio prineeps giebt treu die Vulgata seiner Zeit*)
III.
Ist die Abhängigkeit des Leidensis vom Venetus B einmal
erkannt, so muss der Versuch gemacht werden, wenn irgend mög-
lich die drei früh — jedenfalls vor dem 14. Jahrhundert — in B
ausgerissenen und nothdürftig von dritter*) Hand ergänzten Blätter
68. 69. 145 («£259—335. A 167—217) aus Ld herzustellen.
Sehen wir uns die Scholien Ld zunächst zu E 259 s. au ; sie
stehen auf Fol. 110bs. Dabei empfiehlt es sich, das der Lücke
1) Ein director Zusammenhang der späteren Hände in unseren Veneti A
und B mit den Scholia minora lässt sich nachweisen: Dindorf, dessen Pflicht
es war darüber aufzuklären, hat es versäumt. Z. B. das umfangreiche und ge-
lehrte, mit Kallimachos- und Eratosthenesversen gezierte Scholion über den
Namen Kvnçiç zu E 422 in B* steht in I) (nicht in A B), aber auch im Etym.
Magn. aus einer ähnlichen Compilation. Inwieweit Porphyrius von dieser
Frage betroffen wird, wird sich herausstellen, wenn sie im Zusammenhange
untersucht ist. — Schräder that Unrecht, die Scholia minora aus seinem
Apparat auszoschliessen. Durchgängig mussten sie an Stelle des Leidensis
Mosquensis u. s. f. berücksichtigt werden. Nur für die Zetemata, die in un-
seren (unvollständigen) Ausgaben dieser Scholien und in B fehlen, durften
der Leidensis und Genossen bis auf Weiteres eintreten. Hiernach ist Schrä-
ders Bemerkung (Porphyr, p. VIII) zu modifkiren: saepe lectiones habet iisf
qua* cod. B praebet, anteponendas : das sind dann Excerpte ans den Scholia
minora; z. B. Z 265, I 55 mit Schräders Noten, u. s. f.
2) Von den Porphyriana, die nach Abzug des Venetos B und den ge-
druckten Scholia minora in Ld bleiben, stehen mehrere (vgl. S. 11. 27. 71.
86. 221 Schräder) gleichlautend im Escorialensis des 11. Jahrhunderts (die Da-
tirung nach Graux) , aus dem Dindorf IV in den Addenda einiges mittheilt.
Ich kenne den Zusammenhang dieses Codex mit den Behandelten nicht: nach
einigen Zetemata allein lässt sich keine Scholienhandschrift beurtheilen. Was
Miller im Katalog p. 462 sagt, stammt lediglich aus Tychsens Beschreibung;
dieser aber musste natürlich Villoisons Ausgabe benutzen. Darum sind Be-
merkungen wie die : conveniunt haec scholia plerumque cum B, neque tarnen
ita sunt copiosa, pleniora tarnen quam in Leidensi nicht ohne Weiteres zu
glauben. Glaublich dagegen klingt die Notiz : scholia multo uberiora et me-
liora quam ea quae Didi/mo tribuuntur ; freilich hilft sie nicht weiter. — Ich
wage es dämm nicht den Escorialensis ungeprüft ins Stemma einzuordnen.
Mit der beweisbaren Annahme eines vollständigeren Urcodex der Scholia minora
komme ich hier vollkommen ans. Vgl. Cap. IV.
3) Nicht von zweiter Hand (nach freundlicher Mittheilung Schräders, vgl
oben S. 285»).
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DIE ILUSSCIIOLIEN DES CODEX LEIDENSIS 557
unmittelbar vorangehende und folgende mit herbeizuziehen. Ich
beginne mit Schol. 226 und gehe bis 369, theils nach Dindorfs
B einfach vergleichend, theils das dort nicht vorhandene registri-
rend. Mit B* bezeichne ich die zweite Hand des Venetus B, mit
B» die dritte.
P. 242, 20 lemma oiyaXôsvta add. Ld : om. B2 | noudXa
tfj xataaxevl ta 9avfiaotà Ld : rt. xal ». t. x. B | 23—30
om. I 31 eavtov Ld : avrtäv B j 243, 1 7teQißaXXofiivoig Ld :
neQißaXXofiivovg B | av Ld : a âv B | post 4 haec duo scholia
omissa in B ex Eustathio II p. 25, 28—45 Stallb. ad v. 239
adscripsit Ld on tqetç xal èvtav^a xelvtai àovvèezoï ueto-
%al, tog iv iâéq1) yoçyôtTjtog, èv cSç aça q>wvr]octv-
teg ig ctQfiata noix IX a ßavteg èfiue fiadt eg l ni
Tvâeiôj] el%ov ïnnovg' eati âl xal tb ènt Tvôel-
ôfl el%ov àvtl tov îjXavvov xazà tov Tvâelâov xal ar^ial-
vet, 6ti xal èv Oâvooeia zo daifiov itj , tl fioi èntx&iÇ
zotovtôv tt ârjloï' tibi* èuoï fyeig xal oiovel âiwxfixcôg
kXavvetg et 245 rt éXe9 ç o y eiâoç fiéxçov' hou de nèXe-
$qov tb âiuoiQOv twv m)%aiv xal fiera tov â imzatixov
ànéXeSoov tb vnlç tb ftétçov xai âià zovzo péya [ 243, 6
verba àvzl tov afietQOv noXXrtv * to yào om. Ld | S — 1 1 om.
Ld I 16 tb êk ante èg>' ïnnuv Ld totum scholion ad 20 ad-
nectens | tovg post eig add. Ld ! ànb Ld : knl B | 17 post gpauev
add. LU avti tov eiç 'A^vag \ post foâcov add. Ld àvzl tov eiç
$oàg I 22 iotl Ld : ti B | 24 naçatatixà Ld : naçatatixov B |
25 %a àXX* la Ld : prius fa om. B | 34 nçovoia àvaxt&évai
Ld : a. nç. B | post 35 hoc schol. Ld ex D ad 262 Xéyei âe tov
xvxXov tov naQanenrtfôtoç açuatt rrçbç tb àvert eivetv
tij) imßatT} | 244, 1 om. Ld I 2 Xîjufia Ld : Xfua B | post 4
hoc schol. Ld ex Eust. p. 28, 2 ad 282 ozt tb ai%^i] %aÀ-
xe/17 ntafiévr) to ta%v ôijXoï tijg nçoioeug*)' o&sv xai
tov )A%iXXi(aç fitXia i&vrztltov*) rtov fy&rjoezat ôià tb
i&v nézeo&ai' crjueiiooai ovv, ozi xav firj ftzeçôeooav ei-
ne iv %xj} ^Xl^^f xa&ârteç tov oiotov Ttzeçôevza, ni-
zeoâai yovv ouwg avz^v Xéyei âià to tâ%oç, ?; xal ôià
to èXaçQÔv, xa&b xal Xaiotjiâ nov Xéyei meçôevza' ozi
ôe ov pôvov ènzâuqv ftçwzôg èotiv àôçiozoç, ov b itzà-
1) iâaiq cod. 2) nçoMvuos cod. 3) i&l<ov cod.
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558 MAASS
fievoç xaï r] ntajuévt-, ccXXà xal âevteçoç b littôfitj* ârjlov-
xai àXXaxov I 5 ex D xsyewva tbv vnb tàç nXevoàç %6-
nov toy Xayôva naqà vb x&bv ctvtbv êlvai tôp botéw*1) [
post 6 Eust. ad 287 p. 28, 31 — 36 | 7 praeflxit w. 290. 1
(péXoç x%X?) et dnoçia Ld | tivtç ante n&q add. Ld | 9 ante
faxiov add. Xvatg Ld | post 11 zetema ex D v. 290 8), dein
Eust. ad 294 p. 29, 4—6. 7—9. 18—21 | 12—14 Ld B* D |
post 14 Eust. ad 299 1. c. 9—16, dein D ad 315 | 15—20 non
ex B*, sed ex D | Eust. ad 325 p. 31, 8—15 (Jrjinvlov) | om.
p. 244, 21—347, 12 Ld | 247, 13—16 Ld B* D | D ad 333 1
Eust. ad 339 p. 32, 10—13. 14—21 | Eust ad 345 p. 32,45—
p. 33, 5 I Eust. ad 353 p. 33, 36—43. 44— p. 34, 9 | Eust. ad
379 p. 36, 15—26 | Eust. ad 369 p. 35, 43—49.
Die Uebersicht lehrt einmal, dass nur bereits anderweitig (aus
Eustatbius und den Scholia minora) Bekanntes sich in der ver-
glichenen Partie des Leidensis findet; zweitens, dass, als die Vorlage
von Ld (siehe S. 555) entstand, die Lücke und mit ihr die Ergän-
zungen der dritten Hand in B schon existirten: das Scholion 293
trägt genau dieselbe Fassung wie B3 im Gegensatz zu der parallelen
Ueberlieferung der anderen Handschriften. — Dass Übrigens Eusta-
sius von dem Schreiber des Leidensis selbst compilirt ward, folgt
aus dem Fehlen jedes Eustathiusexcerptes im »Q des Mosquensis.
Kurz fasse ich mich über die zweite Lücke und die ihr im Lei-
densis entsprechenden Scholien auf Fol. 229 — 231. Sie stammen
lediglich aus Eustathius. Die von B3 ergänzten 4 Scholien fehlen.
Dagegen beginnen sofort mit 218 wieder die Excerple aus B* und
B*, wie unmittelbar vorher und sonst. Somit bleibt der Lei-
densis auch für die Lücke von B eine völlig werthlose Compilation.
— Ich bemerke ausdrücklich, dass sich meine Prüfung des Leidensis
keineswegs auf die vorgelegten Proben beschränkte. Indessen haben
die übrigen aufs Gerathewohl herausgegriffenen Stellen das hier er-
zielte Resultat ohne jede Modification bestätigt. Varianten und Ex-
cerple weiter aufzuführen ist hier nicht möglich und hoffentlich
auch nicht nOthig.
1) Die den Blattausfall in B ergänzende dritte Hand weicht im Wortlaut
von der dem Leidensis und den Scholia minora gemeinsamen Fassung etwas
ab : ... xbv Xayôva âtà to xtvbv tlvai air by o ot luv.
2) Das Zetema steht mit einigen Varianten auch in A. Mit A hängt
die Redaction der Scholia minora aufs engste zusammen, vgl. Cap. IV.
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DIE 1L1ASSCH0LIEN DES CODEX LEIDENSIS
559
IV.
S. 555 habe ich die Redaction der sogenannten Scholia minora
spätestens dem 10. Jahrhundert zugewiesen. Auf das, was von der
Ueberlieferung dieser Redaction zur Zeil feststeht, kann ich mich
dafür nicht berufen. So viel ich weiss, sind bisher nur Hand-
schriften des 14. — 15. Jahrhunderts näher bekannt und in den alten
Ausgaben benutzt: eine nannte ich oben S. 537 Anm. Seit Kurzem ist
nun ein Codex dieser Scholien zugänglich geworden, der nach dem
Unheil eines Kenners zu den ältesten Minuskelcodices Uberhaupt
gehört, sich somit zeitlich* unmittelbar neben den Venetus A stellt.
Es ist der Codex des Muret1), der einst dem Jesuiten-Collegio di
propaganda fide, jetzt der Bibliotheca Vittorio Emanuele in Rom
gehört: dort der einzige griechische Codex. 0. v. Gebhardt hat
ihn im März 1882 in Rom geprüft und excerpirt. Meine Angaben
beruhen ausschliesslich auf diesen mir freundlichst zur Verfügung
gestellten Notizen.
Der Codex Mureti der sog. Scholia minora, ein Memhranaceus
noch aus dem 10. Jahrhundert, schwerlich erst aus dem 11., in
4° mit 33 Zeilen auf der Seite, ist ein Fragment von 167 un-
numerirten Blättern.3) Das erste Blatt des ersten Quaternio fehlte
schon früh und ward von jüngerer Hand ergänzt; es fehlt ferner
alles von Z 373 an. Schon früh ward zudem der Codex auch
schlecht gehalten; die ersten 15 Folien und die letzten haben durch
Moder und Feuchtigkeit so stark gelitten, dass die Schrift hier
zum Theil nur sehr schwer oder gar nicht gelesen werden kann.
Fol. 1' beginnt mit einem Personenverzeichniss der Uias, inc.
1) Seit Osann, welcher sein anecdotum Romanum, das die famose 'heli-
konische' Uias erwähnt, dem ersten Blatte entnahm, ist die Handschrift so gul
wie verschollen gewesen. Dindorf I p. XIII erwähnt sie flüchtig, offenbar
lediglich nach Osanns ganz oberflächlichen Notizen.
2) v. Gebhardt erfuhr von dem Beamten der Bibliothek, dass Graux die
Handschrift kurz vorher angesehen and sie ins 11. Jahrhundert gesetzt habe,
'weil ihr Schreiber mit dem des alten Codex Escorialensis der Uias identisch
sei*. Die Notiz ist begreiflicher Weise so wie sie vorliegt nicht verwendbar.
Sollte sie sich aus Grauxs Papieren bestätigen, so gewönnen die beiden Hand-
schriften ein erhöhtes Interesse. Wir würden — abgesehen von allem anderen
— dann wieder constatiren müssen, dass alte Iliashandscbriften dieselbe Pro-
venienz haben, vgl. oben S. 2S8. Es verlohnte sich wohl, aus den auch
paläographisch merkwürdigen Handschriften entsprechende Seiten photogra-
phiren zu lassen.
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5G0
M A ASS
(>Hça 1 Arriva. Ilooeidàiv, expl. ïotaç âè xai avzbç 6 JàXtav.
Fol. 1* med. bis Fol. lb fin. ßlog 'Oprjoov; inc. %o pkv âvtixçvç
iinelv ôitaxvçtoccuevor, expl. xai avzov inï tçj zâqxp èniyé-
yçaitzai iniyçafÂ/ia zavzô * iv&âôe zijv ieçrjv yurpa?.i v xzX.
Fol. 2* Uebersicht der kritischen Zeichen (vgl. Dind. I praef. p. 43,
unten S. 574 0* Fol. 2b die traurig berühmt gewordene Notiz:
r; âoxoïaa àç%aia ÏXiàç Xeyo^évrj âè 'AneXXixuivzoç {an
èXixwvoç cod.) noooipiov zovzo Movaaç cteiâw xai
'AnéXXwva xXvzozoÇov , wç xal 6 Nixcckoq fiéfivrjtat
xai Kçâztjç h zoïç âioç&wzixoîg xzX.' (vgl. Osann An. Rom.).
Fol. 2b med. in Uncialen €OfÀt]çov ÏXiâç' vné&eotç zîjç a\ inc.
Xqvotjç ieoevg zov 'AnôXXwvoç naçayivezat ènl zov vavoza&-
lAOv, expl. eiç vnvov zçénovzat. ') — Fol. 3" àçxij zîjç a'. An-
fangs wechseln längere Scholien mit Glossen t später überwiegen
diese. Schol. A 1 (— Ven. A) inc. firjviv: ôçyjjv, %6Xov Inl-
fiovov. èÇrtZT)zai ôh cv&vç, âià z£ àno zwv zeXevzaiuv ijoÇato
zov noXéfixov 6 noiyzyg yoâ(petV xai qpapev xzX? Das letzte
Schol. und die letzte Glosse zu Z 373 lautet yoôwoà ze fivoo-
fiiivr} ze : ix naçaXXijXov %b avzô' ÖiXei yàg eirteïv xXai-
ovaa: — yoôwoa: &orjvovoa. Hinter dem ersteu Buch stehen
yvw/uQi zov SeoXoyov rorjyoçiov, im Ganzen 21 Zeilen von der-
selben ersten Hand; am Schluss des zweiten 19 Zeilen neot ôoÇo-
Xoyiaç zov deoXôyov (desselben Gregor). Aehnlich liest man hinter
dem dritten einige Theologica {nâg av&çwnoç Çwv h dxôvi
noçevezai xzX?); hinter den übrigen Büchern steht nichts der-
artiges. — Mehrfach habe ich in dieser Untersuchung mit der unbe-
wiesenen Annahme operirt, die Scholia minora seien in den Ausgaben
lückenhaft gedruckt. Es lässt sich das mit folgenden in den Aus-
gaben fehlenden Scholien beweisen, die v. Gebhardt unter andern
aus dem Codex Mureti ausnotirte:
Fol. 27 b (von hinten gerechnet) àçairjv : Xenzrtv àa&tvîq rj
ZQvqpeoijv. zb âe oXov ïotxev âtj qptjol ziva i) 'AqpQoäizrj
z<Zv 'EXXrjviâwv yvvaixwv avanei&ovoa , waie zivi züv
Tqüjü)* inaxoXov&îjoai, xazaxptjxovoâ ze avzfv nçoç zfj
XQvojj neçôvrj zîjç xeyaXrjç xazaxexvia&at zrjv %tïça.
1) Es ist das gewöhnliche, auch bei Eustathias und im Leidensis
stehende Summarium. Der Leidensis hat seine Hypothesis also aus den
Scholia minora.
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DIE 1LIASSCH0LIEN
CODEX LEIDENSIS 561
Fol.2r(ib.) 2? 650 %ç $a piv ootiç Si} avtôv. ev kçÇavta
xaXcâç nçâÇarta, eveçyerrjoavra ôtà tov atôaai tov Aao-
ftéôortoç tr)v &vyatéça 'Hoiôvrjv fcooxeipévrjv tï£ xrjtet ßo-
QÔ¥%y oneç %ôX(p tov Ilooetôùivoç kXvfiaheto tovç Tçuktç,
àv&' o5v o AaofiéSwy ovx anéâwxe* tbv trjç teixonotlaq
fdta&bv tç> te rrçoetgrjfiévttt xai 'AnôîXwvi, âXXà xaï
fier' ànetXrjç*) avtovç èâitoÇev' %9ev 6 pèv 'AftôXXtox Xoi-
fibv ïnepupt to7ç TqwoIv, ïlooeiâtUv âè to xrjtoç, Sneo
q>£QOfie>ov vnb nXrjfifivçaç vâatoç ovyr^na^ev àv&çojïtovç9
XQjjafiwv âè Xeyôvttov ànaXXâttea&at ttôv avfi(poçwv, làv
Aaojiuô(ûv Hoiôvtjv ....
Dass nach 'Hoiôvrjv etwas fehlt, deuten die freigelassenen
13 Zeilen und die Marke Çrttei an, welche dieselbe erste Hand
hinzusetzte.
Fol. 29b (ib.) E 64 (auch in A B fehlend) oï pèv rjxovoav
xotvvlç tf}V etfiaçftértjv, oï âè tov âo&évta toiç Toiooi
XQ^OfAOVy ov neçiéxn i) lotooia, tov3) àni%eo&ai trjç #o>
Xâootjç' Ittel ovv ol pèv aXXoi Tçuiêç âeâotxôteç toy xç*]-
Ofibv ànelxovto tov vavfzrjyeJv, 6 âè 'AXéÇavâçoç xata<pço~
vr{OQÇ tov XQWHOv, nrjÇafievoç vavç, nXevaaç eiç trtv 'EX-
Xââa ijQnaoev 'EXévqv, âià tavtyv tr;v aitiav aXoioewç
xaï rtOQ$rtoe(og aïtioç xatéatrj tjj natçldi.
Ferner zeigen mehrere der yod v. Gebhardt ausnotirten Scholien
im Wortlaut abweichende oder kürzere Fassung als die publicirten :
es kann also auch der einst vollständige Codex Mureti nicht der
Urcodex der Scholia minora gewesen sein. Damit gewinnen wir
die beachtenswerte 0 Thatsache, dass schon vor dem 10. Jahr-
hundert, d. h. selbst vor dem Venetus A, ein Exemplar dieser
Redaction existirte, aus dem der Muretcodex und die Vulgata der
Ausgaben stammt, dass jene Redaction somit direct mit keiner der
erhaltenen alten lliasscholienhandschriften etwas zu schaffen hat.
Dem exegetischen Tbeil des Venetus A aber stehen die Scholia
minora trotzdem sehr nahe in Fällen, wo B und Townl. erheblich
von A und unter einander im Wortlaut abgehen, oder die betref-
fenden Scholien gar nicht aufgenommen haben. Ich verweise auf
1) ßofpQay cod. 2) ct7i/;X%ç cod. 3) to cod.
4) Noch Hoffmann, der auch diese Scholien heraniog, hielt sie wenig-
stens xum Theil für einen Aaszug aas den erhaltenen alten Handschriften,
vgl. seine Ausgabe des * und X S. 252 s. Den Leidensis behandelt er nicht
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MAASS
S. 541 f., wo ich einige Belege far einen andern Zweck mitauf-
geführt habe. Steht somit fest, dass A und die Scholia minora
oft im Gegen sau zu B und Townl. — in Betracht kommt natür-
lich nur das exegetische Material — zusammengehen, so folgt eins
sofort: für die grossen Lücken in A müssen die Scholia minora
als Ersatz angesehen werden, freilich nicht als vollkommener. Bekker,
der wie gewöhnlich von einem richtigen Tact geleitet ward, hat
sie mit Recht in die Lücken eingesetzt ') : Dindorf zog die werth-
losen Glossen des Athous vor.
Aher damit ist die Bedeutung der Scholia minora keineswegs
erschöpft ; sie liegt hauptsächlich nach einer andern Seite hin, wo
man sie wohl nicht vermuthen wird. Bekanntlich fehlt in ihnen
das kritische Material. Nicht dass nicht Aristarchs u. A. Mass-
nahmen gelegentlich genannt würden: aber verhältnismässig selten
erscheinen sie und offenbar nicht zum Zweck einer Adnotatio cri-
tics, wie sie der Viermännerscholiast erstrebte und erreichte.8) Sie
1) Von den blossen übrigens nicht immer verächtlichen Glossen sehe ich
hier ab. Sehr oft sind sie die traurigen Reste einst reichhaltiger Scholien,
was sich durch die indirecte Ueberlieferung (Etym. Magn. etc.), wie durch
die anderen Scholiencorpora constatiren lässt.
2) Darauf führen mich die kritischen Notate in jener Compilation. Zum
Beispiel die Varianten in D zu B 581. Z 10. N 658. S 255. II 66. Ä 272
sehen auf keinen Fall so aus, als seien sie aus dem Viermännercommentar
hineingerathen (also aus Did y mos) : das müsste erst besonders erwiesen wer-
den. Trotzdem stehen übrigens zwei Notate {N 65S und a 255) auch unter
den Randscholien im Ven. A. Ich von meinem oben dargelegten Standpunkte
bin hier wie oft der Ansicht, dass Fremdartiges mit jener Tetralogie ver-
knöpft ward. — Es ist bemerkenswerth , dass Schol. ß 272 auch im Etym.
Magn. p. 383, 25 s. v. Ioxoqi vorliegt: rtp iyuftivy ncUfoâXy xara xov $v(ju>v
tov (vyov, 'Ihàâoç oT* rwif dk yQayovoiy txioçi, oiovù (fflro^t. Genau
so D: Ïotoqi r<p &ru(Aivtp naaadX^ , x. r. ». Ç. xwlç êï yçâ<povoiv
ïxroçt olov l%itoQt. Da die älteste Handschrift des Etym. M. (der Laur.)
nicht liter ist als der Codex Mureti, so folgt, dass directer Zusammenhang,
der gemeinhin in solchen Fällen constatirt su werden pflegt, ausgeschlossen
ist. Vielmehr benutzt das Etym. M. hier, wie unendlich oft, einen Iliasscho-
liencodex, der den beute vorhandenen B und T sehr ähnlich war: sogar Por-
phyrios (s. v. Uakoç = J 105, 8. v. xvloa = A 317; beide auch im Ven. A)
und die iatoqiat waren darin. — Wenn sich auch sicher echte Fragmente
des Didymos ntQi r«?c 'jQiarafgov dtoQfraiottoç in D Gndcn sollten — ich
habe ein zweifelloses nicht entdeckt — , so würde daraus noch keineswegs
folgen, dass sie durch den Viermännercommentar hineinkamen. Das Gleiche
gilt für Aristonikos, für welchen Friedländer Uebereinstimmung von D mit A,
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DIE 1L1ASSCH0LIEN DES CODEX LEIDENSIS 563
dienen vielmehr — wir dürfen es trotz jener kritischen Angaben
so scharf bezeichnen — der Exegese. Das tbun die übrigen Hand-
schriften nur partiell, wenn auch mit Unterschied. In B und Townl.
überwiegt das Exegetische, aber das Kritische wird (nach dem
freilich schon stark verdünnten Viermäunercommentar, aber auch
nach anderen) ebenfalls beachtet; in A stehen Kritik und Exegese in
etwa gleichem Umfange neben einander. Das Exegetische nun ist
in allen Handschriften wesentlich dasselbe. Somit ermöglichen die
Scholia minora die Absonderung des exegetischen Commentars vom
kritischen, zumal im Venetus A, und damit die inhaltliche Um-
grenzung jener beiden ganz verschiedenartigen Commentare. Wir
lernen z. B. auf diesem Wege, dass der allen Handschriften ge-
meinsame exegetische Commentar (besser sagen wir 'Scholien') erst
nach Porphyrius zusammengestellt sein kann : in allen jenen Hand-
schriften, auch in den Scholia minora, ist er benutzt: ja erst
nach Orion, dem Etymologen des 5. Jahrhunderts. Das Oberein-
stimmende, mit Subscriptio versehene Excerpt aus ihm im Yen. A
und Townl. (erste Hand) zu K 290 beweist, dass es in der gemein-
samen Quelle jener exegetischen Scholienmassen schon stand. Dass
indess Altes und Gutes in dieser aus ganz heterogenen Elementen
bestehenden Compilation mitverarbeitet vorliegt, sieht man leicht.
Es gilt zu analyslren. Porphyrius, Orion und die übrigen ganz späten
Autoren sondern sich sofort aus. Ebenso die latogiai. Sie sind
ja ersichtlich nicht zum Zweck der Homerinterpretation gearbeitet;
zudem findet sich Aehnliches viel in lateinischen Scholien und sonst.')
Da liegt ein mythologisches Handbuch zu Grunde, das sich her-
stellen lasst und hergestellt werden muss. Mit den latoçiat aber
wird wieder ein recht spätes Dalum beseitigt. Sie können frühestens
%. B. tu O 1 (für D doch zweifelhaft) und Ä 735 notirt. Bedenken äussert
er mit Recht zu I 698. Uebrigens ist nicht unmöglich (wie das Beispiel des
Leidensis lehrt), dass unsere Ausgaben von D aus Codd. stammen, die, weil
spat, auch Fremdartiges, ursprünglich der exegetischen Scholienmasse nicht
Eigenes enthalten. Für diese und ähnliche Fragen wird der Codex Mureti
die Entscheidung bringen.
1) Auch im Etym. Magn., und zwar aus einem parallelen Scholiencodex,
vgl. s. v. Xâtç: xarà êtâXtxzov oi Xt&oi Xiyovxai' Zqxtt tijv ioioçtay lr
T<ji Xttixy xqç a 'lXtââoç' nçopq&ds rxaïç JtvxaXiatr yintat. Der Codex
Mureti (und die Ausgaben von D) haben die lange iaxoçta zu A 59 erhalten.
AtÇtxoy als •Scholiencorpus' ist den Byzantinern geläufig; dem entsprechend
bedeuten XiUtç auch Scholien.
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564
M A ASS
dem letzten Drittel des zweiten Jahrhunderts n. Chr. angehören:
der in den Katasterismen des Ps.-Eratosthenes ausgezogene Arat-
commentar wird noch ausgebeutet; der (noch spätere) Subscriptor
kennt sogar das Katasterismenbuch, vgl. Philol. Unters. VI p. 52 s.')
Von nun an wird die Analyse schwieriger, die Resultate nicht so
sicher. Doch glaube ich , dass man, behutsam Torwarts tastend, zu
einem umfangreichen Rest gelangen wird, der mehreren relativ alten
exegetischen Commentaren angehört.1) Die Existenz derselben in den
Scholienmassen steht durch viele feine und gelehrte Anmerkungen
ausser Frage. Auch kritische Dinge müssen darin vorgekommen sein,
nur traten sie zurück. Der Gegenstand erfordert eine eingehende,
nicht leichte Arbeit.3) Ganz besonders schwierig ist der chrono-
logische Theil. Leider muss ich hier auf weitere Analysen ver-
zichten.
1) Auch in den Scholia minora steht zu der Erigonehypothesis im X die
Subscriptio iaxoQtl 'EqujooHv^ (wie A). Dass damit die Katasterismen ge-
meint sind, ergiebt B. Vgl. Phil. Unt. a. a. 0.
2) Leider wird die Untersuchung äusserst erschwert durch die unge-
nügenden Ausgaben der Scholia minora (vgl. S. 541'): so lästig die Arbeit
sein mag, sie sind, damit eine sichere Basis gewonnen werde, zuvor zu re-
construireo. — Ich rede von mehreren 'wzo^ujTj/uwra', weil darauf die Leetüre
der Scholien führt: der eine Interpret erklärt die Mythen allegorisch, ein
zweiter hat im Gegentheil seine Freude an der Herbeiziehung der parallelen
Versionen u. s. f. Epaphroditos ist einer dieser hier combinirten Homerer-
klärer: das lêsst sich beweisen. Excerpte aus ihm erscheinen in A so gut
wie in BD und dem Townl., wie die namentlich erhaltenen Fragmente lehren.
Epaphroditos — um bei dem hier stehen zu bleiben — berücksichtigt auch
das Kritische ; er citirt Aristarch wie Zenodot u. A. Er allein schon würde
die Auftheilung des in A enthalteneu Apparats unter die Viermänuer ver-
bieten, vgl. S. 534s und die folgende Anm. Von der Bedeutung des Mannes
hatte LQnzner (Epaphroditi quae nip er sunt Bonn. 1S66) keine Vorstellung.
3) Erst wenn er abschliessend behandelt ist, lässt sich hoffen, dass auch
der schwere Irrthum, den die Subscriptionen des Venetus A verschuldet haben,
endgültig abgethan sein wird. Halten doch noch so sachkundige Forscher
wie Schräder an jener hergebrachten Regel fest, dass alles, was den drei
übrigen Aristarcheern in A nicht gehören kann, als Didymeisch anzusehen sei.
Porphyrius freilich pflegt man, weil man muss, von der Regel auszunehmen,
ohne zu bedenken, dass, wo eine solche Ausnahme zugestanden wird, die ganze
sogenannte Regel in sich zusammenstürzt.
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DIE 1LIASSCII0LIEN DES CODEX LEIDENSIS 565
NACHTRAG.
I. Ludwichs Didymos») habe ich erst während des Druckes der
vorstehenden Abhandlung gelesen.*) Die Probleme, die ich S. 5352,
Cap. IV und sonst gestreift, hat Ludwich leider gar nicht oder doch
nur obenhin berührt. So glaubt er, ohne ein wirkliches Argument
1) Aristarchs Homerische Textkritik nach den Fragmenten des Didymos
dargestellt and beurtheilt von A.L I 1884.
2) Lnd wichs Apparat lässt sich auf mancherlei Weise vereinfachen. So
iigurirt anter dem handschriftlichen Material des 9. Baches der Uias eine mit
L* bezeichnete Quelle, über welche wir S. 85 das Nähere erfahren. Es gilt
•für die von Bachmann in seiner Ausgabe des Lipsiensis als apogr. Hamb,
ex scholiis Horneianis bezeichneten Stellen'. Bachmann oder vielmehr der
Leipziger Gelehrte Stephan Bergler, der 1717—20 jene jetzt in Hamborg be-
findliche Copie des Lipsiensis lieferte, contamioirte diese Handschrift mit den
von Horneius (Helmstadt 1620) edirten Scholien des Townleianus zu jenem
Buch (vgl. S. 276). Die Scholia Horneiana sind also mit dem 9. Buch des
Victorianus identisch. Den Thatbestand hat vor mir z. B. Dindorf (III p. 9) er-
kannt Die Scholien waren also mit ihrem richtigen Namen zu benennen.
Unverständlich bleibt mir übrigens, warum Ludwich nicht die Originalaus-
gabe des Horneius, sondern erst die zweite Brechung derselben in seinen
Apparat aufnahm. Für L»-f-V igt einfach der Townl. zu setzen (wonach
S. 170 f. und Anderes zu berichtigen). — Im 24. Buch der Uias berücksich-
tigt Ludwich einige Male den Mosquensis: derselbe ist nun, falls meine
Schätzung oben das Richtige getroffen, zu streichen.
Es ist vorauszusehen, dass, wie für die übrigen Scholien so für Didymos
aus ungenügend oder gar nicht geprüften Handschriften noch mancherlei nach-
zuholen sein wird. Auch hier wäre nichts verkehrter als der Glaube, die
Arbeit sei nun abgethan. Ob der alte Laurentianus wirklich für Didymos so
belanglos sei, wie Lud wich nach seinen Proben meint, steht dahin; der Um-
stand, dass er S. 85 diesen Codex sonst für brauchbar hält, spricht nicht
gerade dafür. Vom Escorialensis , der nach dem S. 556* von mir gesagten
manches hoffen lässt, hat Ludwich leider keine nähere Kunde. —
Eine scharfe Kritik fordert der in Ludwichs Buch implicite enthaltene
Versuch heraus, den Aristarchischen Homer gegen die in neuer wie alter Zeit
mit Recht und Unrecht erhobenen Vorwürfe zu rechtfertigen. Mit ein paar
Worten ist sie aber nicht zu liefern und hier also auch nicht zu erwarten.
Es lässt sich indessen aus dem von Ludwich zusammengetragenen Material
beweisen, dass er das Wissen wie die Methode Aristarchs (jenes auch bei
den Aristarcheern, obwohl hier schon eine starke Einschränkung gemacht ist)
fiberschätzt — auf Kosten besonders des Zenodot. Ungünstige Nachrichten
fiber Aristarch werden eben darum, weil sie ungünstig sind, verworfen: 'der-
gleichen könne nur glauben, wer ihn und seine Kritik so wie ihren Einfluss
durchaus verkennt'. Mit solchen Wendungen erzielt man sachlich nichts; soll
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566
M A ASS
beibringen zu können, an die Lehrs'sche Behauptung, dass die
Entstehungszeit des Viermännercommentars gleich nach Herodian
anzusetzen sei (S. 79). Folgenreich wird ein zweiter Differenzpunkt
Ludwich ist aus Gründen, die hier gleichgültig sind, bei vielen mit-
aufgeführten Fragmenten fest überzeugt, dass sie nicht Didymeisch
sein können. Ich frage, warum stehen sie denn in der Samm-
lung? Bios deshalb, weil sie auch in den Homerscholienhandschriften
stehen ? War das der bestimmende Grund — und ich bekenne in
der Thal keinen andern zu entdecken — , so sind wir wieder bei
jener antiquirten Regel angelangt, dass die textkritischen Notate
in unsern Handschriften, zumal im Vendus A, soweit sie nicht auf
Aristonikos zurückgehen, dem Didymos von der Ueberliefe-
rung zugewiesen würden, so dass, wer dergleichen dem Didymos
abspricht, den Boden der Ueberlieferung verlasse. Das gerade ist
es, was ich im obigen, ich hoffe mit gutem Recht, bestritt und
entschieden weiter bestreite. Dass unsere Ueberlieferung — ich
meine die bekannten Subscriptionen in A — die vielen von Lud-
wich angezweifelten oder verworfenen, aber auch manche der als
echt bezeichneten Notate dem Didymos zuertheile, soll erst be-
wiesen werden, bevor man damit operirt. Allerdings liest man
S. 82 eine Erwägung, die vielleicht einen Beweis ersetzen soll:
sie ersetzt einen solchen keineswegs. Es heisst: 'So sehr wir in-
dessen diese augenfällige Abneigung gegen alle ernsthafte Kritik
bei den späteren Homerikern auf der einen Seite bedauern müssen,
so bietet sie uns auf der andern Seite doch einen gewissen Vor-
theil, dessen Bedeutung gerade für die Fragmente des Didymos
nicht zu unterschätzen ist. Sie lässt nämlich die Meinung gar
nicht (?) aufkommen, dass das kritische Material in den Zeiten
nach Entstehung der Epitome des Viermännercommentars noch
irgendwie wesentlich vermehrt worden sein könnte und setzt uns
dadurch in den Stand, mit weit grösserer Sicherheit über die Her-
kunft der vorhandenen kritischen Notate zu urtheilen, als dies
unter anderen Verhältnissen möglich sein würde.' Hier liegt der
Kern der Sache. Neugeschaffen wurde freilich in der Zeit nach
damit Widerspruch zum Schweigen gebracht werden, so ist das Mittel be-
dauerlich. Dass Arista reh auch seine schwachen Standen hatte, beiengt die
Ueberlieferung oft genug: man widerlege sie — wenn man kann, aber nicht
mit einer aprioristischen Anschauung von der Vollkommenheit des Mannes.
Vgl. unten S. 572».
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DIE ILIASSCHOLIEN DES CODEX LE1DENSIS 567
Porphyrios — von welchem bei Lud wich an der angeführten Stelle
die Rede war — und später in der Homerkritik wenig. Davon
abgesehen, obwohl auch hiermit gerechnet werden muss, wäre es
a priori sehr wohl denkbar und ist es notorisch geschehen, dass
Bemerkungen Ober die Homerkritik Aristarchs, seiner Schiller und
seiner Gegner durch andere Canaie als Didymos und Aristonikos,
z. B. durch die Grammatiker des ersten Jahrhunderts n. Chr., mit
der Epitome erst spät verknüpft wurden. Insofern kann und
muss allerdings die Meinung aufkommen, dass das kritische Material
in den Zeiten nach Entstehung der Epitome ganz wesentlich kann
▼ermehrt worden sein, und dass wir darum leider nicht in den
Stand gesetzt sind, mit Sicherheit in jedem Falle Ober die Her-
kunft der kritischen Notate zu urtheilen — genau die Kehrseite des
Principes, von dem Lud wich bei seiner Analyse der Scholien aus-
geht. Für die Obrige Ueberlieferung lässt auch Ludwich den von
mir eben auf die Scholien ausgedehnten Satz gelten (S. 70 Anm.);
dass er sie ausnimmt, kann ich mir wieder nur aus der bekannten
vorgefassten 'Regel ' erklären. Durch die von mir oben S. 564 be-
zeichnete Contamination der Epitome mit exegetischen, aber auch
kritische Sachen enthaltenden Commentaren ') wird die Fragestel-
lung erheblich modifient
Was Ludwich restituirt hat, kann schon dieser Betrachtung zu
Folge unmöglich den reinen Didymos vorstellen; es muss, ganz
a priori geurtheilt, ein interpolirter sein. Andere Argumente, z. B.
die Gramroatikerchronologie, bestätigen diesen aprioristischen Schluss.
Mit der gewiss werthvollen Fragmentsammlung Ludwichs darf die
Didymos frage keineswegs als in der Hauptsache erledigt gelten3):
erledigt ist, wie wir sahen, nicht einmal die nothwendigste Vor-
frage. Die ganze Untersuchung kommt vielmehr erst jetzt in Fluss.
1) Den schroffen Gegensatz zwischen Exegese und Kritik kannten die
alten guten Grammatiker so wenig wie wir.
2) Mit sprachlichen Kriterien hier zu operiren scheint mir sehr gewagt,
weil wir ja nur Excerpte ans Excerpten, wie such Lndwich zugiebt, vor
uns haben. Man läuft doch Gefahr, dem Didymus aufzuladen, was mög-
licherweise dem Vierminnerscholiasten gehört. Das9 dieser ein entschieden
kritisches Talent besass, beweist sein Werk : es steht ja in der Litteratur des
Alterthoms einzig da. Somit muss ihm auch die originale Fähigkeit zugetraut
werden, den für seine Adootatio critka geeigneten concisen Ausdruck zu
schaffen, wo er denselben nicht etwa schon vorfand. Was Lud wich S. 108 s.
darüber bemerkt, hat mir meine Zweifel nicht genommen.
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508
MAASS
II. Ludwichs Urtheil Uber die 'exegetischen Iliasscholien' uod
die Begründung dieses Unheils im Verlauf seiner Darstellung ver-
anlasst mich nicht meine eigene entgegengesetzte Ansicht von der
Wichtigkeit der exegetischen Scholiencorpora , die zu dieser und
der früheren Abhandlung (S. 264 s.) die Voraussetzung bildet,
irgendwie zu beschränken. Ludwich steht Lehrs auch in diesem
Punkte äusserst nahe; von einer Differenz zwischen ihnen kann
füglich nicht die Rede sein. Man liest S. 88: 'Lehrs stellte nur
in Abrede, dass wir verpflichtet seien, ihnen (d. h. den Codd. V Lp Bj
allein gleich aufs Wort zu glauben, während er diese Verpflich-
tung dem Ven. A gegenüber im Ganzen und Grossen rückhaltlos
anerkannt wissen wollte. Dagegen kann sich nur auflehnen, wer
an einigen Einzelheiten hängt, die Niemand besser kannte als
Lehrs, und dabei die grossen Massen mehr oder weniger Ubersieht,
welche bei einem allgemeinen Urtheil vernünftigerweise zu
allererst abgewogen werden müssen/1) Mit dieser mehr wie ge-
künstelten Auslegung der Lehrsschen Worte de Ms (VLpB) bre-
viter diet potest, nullum unum verbum iis credendum esse (ArisL2
p. 31) und dem Tadel der Unvernunft, der alle diejenigen erbar-
mungslos trifft, die aus jenen Worten das, was sie besagen, heraus-
zulesen und dagegen zu protestiren sich erlaubten, ist Lehrs wie
der Sache ein schlechter Dienst erwiesen: Lehrs, weil man einem
grossen Manne bitter Unrecht thul, wenn man ihm seine kleinen
Sünden abdeutelt, der Sache, weil es notorisch nicht wahr ist, dass
man den genannten Handschriften, wo sie allein stehen, nullum
unum verbum glauben dürfte.2) Die Haltlosigkeit dieser Behaup-
1) Diesen sehr richtigen Satz hätte Ludwich seiner eigenen Prüfung dieser
Handschriften nur zu Grunde legen sollen. Sie sind ihm 'mit einem exege-
tischen und antiquarischen Wust trübster Sorte überflutbet* S. 81. Glück-
licher Weise ist es bei Weitem nicht so schlimm: Beweis z. B. die tbeilweise
ganz erlesenen mythologischen Scholien, die zum besten gehören, was die
mythographische Litteratur besitzt. Sind etwa diese Excerpte für ein Ge-
sammturtheil belanglos? Aehnlich Anderes.
2) Wie bei Lehrs, so steht auch bei Ludwich Theorie und Praxis mit
einander in Widerspruch: dem V(ictorianus) z. B. glaubt Lud wich ausser-
ordentlich oft allein. Consequenter Weise durfte er das natürlich nicht.
Auch hat er sich der grossen Mühe unterzogen, Y selbst zu vergleichen. Von
seiner Theorie aus muss man fragen, warum das? Entweder bestätigt V die
Angaben von A, dann brauchen wir ihn so nicht; oder V thul das nicht, bez.
giebt Neues — dann glauben wir ihm so nicht. Ich halte es übrigens für
meine Pflicht, hiermit zu constatiren, dass Ludwicb ganz nahe daran war, den
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DIE ILIASSCH0L1EN DES CODEX LEIDENSIS 509
tuug wird gerade durch die Argumente Ludwichs so evident, wie
our möglich: diese beweisen, wo sie überhaupt etwas beweisen,
genau das Gegentheil von dem, was sie sollen. Vom Lipsiensis
sehe ich aus den S. 264 — 289 mitgetheilten Gründen selbstver-
ständlich ab; ich beschäftige mich hier ausschliesslich mit dem
Victorianus, einer Handschrift, die, wie auch Ludwich anerkennt,
vor dem Venetus B den Vorzug verdient: der Codex B ist edirt,
er mag selber seine Sache führen.1) — Es ist ein ansehnliches
Sündenregister, welches Ludwich von dem Schreiber des Codex V
zusammengestellt ; er gilt Ludwich geradezu als enfant terrible, das
ohne den Ven. A nicht zur Baison gebracht werden kann. Ich
greife ein paar Fälle heraus, die Ludwich besonders gravirend er-
schienen: anderes wird meine Ausgabe des Townleianus, dem Ori-
ginal von V, erledigen.
1. Mehrfach sind in V Lemmata unleugbar falsch bezogen. Da
indessen Glossen und kurze Scholien, zumal Varianten, wie allbe-
kannt gern über dem entsprechenden Texte stehen, so ist man
nicht blos berechtigt, sondern verpflichtet, in solchen Fällen sich
zunächst die benachbarten Textesworte anzusehen, und erst, weun
auf sie die betreffende Bemerkung gleichfalls nicht passen will, zu
schärferen Massnahmen zu schreiten; die Constalirung einer 'bös-
willigen Verderbung' ist das radicalste und darum das letzte Mittel
der Kritik. Aufs einfachste erledigen sich also Fälle wie Schol.
/ 214 xQCtTevidojv : ôià tov 5 V; man denke sich xçatev-
âtà tov S
râojy ènaeîçaç, und der scheinbare Unsinn verschwindet: das
Notât gehört offenbar zu ènaeiçaç. Weil der Schreiber der Vor-
lage von V gewissenhaft war, hatte er die Glosse hier wie oft
sonst so eingetragen, dass das fragliche a genau über das frag-
liche « zu stehen kam. Wenn nun die falsche Beziehung der
Lehrsschen Irrlbum frei als solchen zu bezeichnen. Zu 77 £54 (S. 415 8.), wo
Lehrs (Qu. ep. p. 48) wieder, trotz der l'ebereinstimmuug des Euslathius, den
auctor pexsimus (? nämlich V) , quem tcimut (?) quam saepe (?) vestustiorum
tettimonia non intellccla corruperit ganz grundlos beschuldigte, hat Ludwich
'kein Bedenken getragen, sich trotz Lehre dem Victorianus anzuschliessen'.
Seine Inconsequenz freilich wird darum noch befremdlicher.
1) Römer hat ihn sachlich richtig geschätzt; nur ist zu betonen, dass die
Mangel des Ven. B nicht schlimmer sind als die der meisten Scholieuhaud-
schriflen. Von bodenloser Willkür kann man selbst bei ihm nicht reden. Mit
Recht hat Schräder das Römersche ürtheil modificirt.
Hormes XIX. 33
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570
MAASS
Glosse zu xçatevjâcjv durch die Raumverhältnisse äusserst nahe
gelegt war, wie jeder sieht, so darf kein billig Denkender es dem
Schreiber von V verargen, wenn er als genauer Copist wirklich
falsch bezog. Verargen aber muss man es Ludwich, der zudem
paläographische Erfahrung besitzt, wenn er derartige simple Sachen
zu Ungeheuerlichkeiten aufbauscht Man höre S. 136: 'Zu wel-
chen irrigen Vermuthungen würde diese Notiz fahren, käme uns
nicht das Textscholion A zu Hülfe: 'Açîaraçxoç anaelçaç xil.
Und erriethe hier wirklich Jemand auch ohne diese Hülfe das
Wahre, so würde seine Kunst doch sicherlich (7) an folgendem Bei-
spiel scheitern H 187 oç piv in lyçâxpaç : âixwç 17 yoaqrfi V.
Das Rathsei wird wieder durch A* («=* Textesscholien in A) gelost
zu 188: âtx&ç, âXX3 ose <Jij ïxovio [ — ïxave 186] xori
àXV ote ôrj %ov ïxave. Es ist als ob der Schreiber der
Scholien V es förmlich darauf angelegt hätte, die Leser zu äffen.
N 339 ao&fialy(üv : %(ûq\ç tov e. Wer enträthselt das?' Jeder,
der in Scholienhandschriften hineingesehen hat, muss im letzten
Falle sofort das Richtige erkennen: unmittelbar vor cco&pahwv
steht im Homerverse avràg o y\ Unter der Voraussetzung, dass
wir es mit einer Interlinearglosse zu thun haben, muss bei ge-
ringem Nachdenken 0 y* als eigentliches Lemma gefunden werden.
Eines Räthselrathers vollends bedarf es hier so wenig, wie in dem
früheren Falle. Auch nicht der Vorwurf der Unaufmerksamkeit
trifft den Schreiber V, im Gegentheil das Lob der Gewissenhaftig-
keit; man denke sich doch nur Folgendes in der Vorlage (dem
XOiçiç tov ï
Townl., wo es wirklich so steht): cevvàç o y' ao&nalvtav, und
man sieht, dass der Schreiber von V nichts weiter gelhan, als
das* er die Glosse zu dem Worte zog, über dem sie fast aus-
schliesslich stand. — Noch hübscher ist Ludwichs vorhergehendes
Beispiel H 187 oç ptv èniyçâipaç : ôixutç fj yoayrj V. Nach
dieser Notiz hätte es zu dem Lemma irgend eine Variante gegeben;
angeführt wird sie, wie so unendlich oft, nicht; ja wir erfahren
nicht einmal, zu welchem der drei Worte die unbekannte Variante
gehörte. Das Richtige zu er rath en sind wir freilich nicht in der
Lage. Trotzdem oder vielmehr gerade darum muss Ludwichs Com-
bination der auf ein ganz anderes Lemma (den folgenden Vers) be-
züglichen Glosse von A mindestens als voreilig gelten. Erledigt
wird der Fall durch den Zusatz der zweiten Hand des Townleianus,
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DIE ILIASSCHOLIEN DES CODEX LEIDENSIS 571
die etwa dem 13. — 14. Jahrhunderl angehört und sich vielfach aus
einem oder mehreren Paraüelcodices recht unierrichtet zeigt. Hier
schrieb sie hinzu *xai ivtyoâtpaç*. Ich constatire nur die That-
sache, ohne mich auf die Beurtheilung dieser Variante einzulassen.
Uebrigens hat auch sonst der Schreiber von V Supplemente der
zweiten Hand öfters ausgelassen.1)
2. Ludwich hat bei der Wahl der Beweisstellen gegen die
Brauchbarkeit der exegetischen Scholien entschieden Unglück ge-
habt — oder er fand keine, die mehr besagten: das letztere ist
meine Privatansicht. S. 408 s. argumentirt er mit JI 467, wo V
(— Townl.) zu den Versen
^aon^ôùv d' avtov ptv aTtrj/Äßoote ôovçi tpaeivw
âevteçov ôç^r^slg, o Ôè W}daoov obtaoev ïnnov
ïyxeï ôeÇibv (apLOv
zwei Scholien bietet. Aus dem zweiten (= Ven. A) erfahren wir
Aristarchs Lesart ovtaoev ïitnov: âoxel avyxexîo&cu höäde
to ßaXtiv xaï ovtâaai. xai o fxèv Idoiotaoxog ovttaç cupîjxe to
anoçov, o ôh QiXr^iûv rjXaoe yçâqjei' mat èrzt tov ßaXelv
yàç xéltat to ovtâaai, wç èxeï %ßaXsv yAqiktoio xat*
àorrlôa — ij <T ovx ïy%oç ïqvto — veiaiçf] d' èv ya-
(Jzçi âtà Çuotrjçoç ïXaooev.*) Damit befindet sich das
vorhergehende Scholion in directem Widerspruch. Es heisst: otf-
taoai to èx xetçoç içwaac ivtav&a âk inï tov ßaXelv t$
èïficni xê%Qti%ai' Xéyu yàç îaçn^ôwv <T avtov pi*
änijfißQOtev, Hneç knl tûv àquéytutv tâaaetai' ôio xai
yçâcpei 'AqiojctQXOç
4o ôk Tl^âaaov âyXaov ïnnov
zovQaitot *Hetiû)voç iXùv rcôXtv tjyay AxiXXevç,
(oç) xaï &vr}tàç kùiv %7te&' ïnnoiç â&avâto la iv t
tov ßaXe ôeÇiàv iopiov.1 Jeder Unbefangene muss aus der
Thalsache, dass V (« Townl.) die beiden sich negirenclen Aussagen
Uber Aristarchs Text harmlos weiter giebt, den Schluss ziehen, dass
1) Ganz ähnlich sind Falle zu beurtheilen, wo Interpretationen (z. B. Ari-
starchs) zo Lesarten in diesen Handschriften wurden. Sie standen und stehen
ja auch oft zwischen den Zeilen; zumal wo das Metrum nicht entscheidet,
liegt der Irrthum nahe genug, wie Mancher aus eigener Praxis wissen wird.
Auf die Fides der Schreiber aus solchen 'Argumenten' zu schiiessen, sollte
man vorsichtig vermeiden. Vgl. Ludwich S. 195, der darauf Vorwürfe gründet.
2) àçhoio — éçotio — êXaffty V (—Townl.).
3S*
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572
M A ASS
diese beiden von Schreiberwillkür unberührt geblieben sind. Lehrs
(Arist.2 p. 64), der über keine Collation des Victorianus verfügte —
bei Bekker fehlt die Angabe, dass V auch das Zweite der beiden
Scholien enthält — , ist entschuldigt, wenn er sich lediglich an das
Zweite hält, den Widerspruch mit A constatirt und nun folgert: quoi
de pessima fide scholiastae V dissemi, hic eertissimum (?) documentmn
est ... . Hie nee doctus (!) nee antiquus (?) grammatieus unde Art-
starcheas lectiones quam Didymus cognoverat melius, qui et utram-
que ocuiis usurpavit editionem Aristarchi commentariosque eius libros-
que Homericos ad veram Aristarcheam lectionem expiscandam ad-
kibuit? Denique tarn bona utimur fortuna, ut quam nihil hk
scholiasta sciverit de Aristarehea lectione, hoc ipsa in re testificatus
sit. Wie Ludwich, der aus seiner Collation des V auch das andere
Scholion kennt und in der Note anfuhrt, das Lehrssche Unheil
ohne jede Correctur einfach citiren, ja dasselbe als Argument gegen
V verwenden konnte, bekenne ich nicht zu begreifen. Nicht die
pessima fides des Scholiasten V war mit Lehrs, sondern seine
optima fides gegen Lehrs aus diesem Beispiel mit zwingender
Nothwendigkeil zu erschliessen. — Uebrigens ist dieses Beispiel nur
eines von einer ganzen Serie, über die Ludwich sich S. 87 äussert.
Er wirft dort den Scholiasten 'untergeordneten Ranges1 im Allge-
meinen vor, dass sie 'trotz ihrer notorischen (?) Unkenntnis« der
Leistungen und Beweggründe Aristarchs doch, soweit dies ihre
Liebimgsneigungen nur immer zulassen, mit einer Art Geflissent-
lichkeit gegen ihn polemisiren. ' Das ist insofern sofort einzu-
schränken, als es in jedem einzelnen Falle selbstverständlich immer
die Frage bleibt, ob die Sprecher wirklich jene byzantinischen
Schreiberseelen des 11.— 14. Jahrhunderts sind, oder nicht viel-
mehr ungenannte Homeriker besserer Epochen. Unkenntniss und
irttmmerhafte Ueberlieferung hat man hier wie sonst aufs schärfste
zu sondern. Wie Ludwich selbst am besten weiss, sind auch im
Yen. A die Angaben oft genug sich widersprechend, mindestens
sehr ungenau; der Vorwurf 'notorischer Unkenntniss' träfe und
trifft den Schreiber von A mit gleicher Stärke.1)
1) Die verschiedenen Möglichkeiten, widersprechende Nachrichten über
Aristarchs Text auszugleichen oder doch zu erklären, erörtert Lud wich in den
Prolegomena mit dankenswertem Apparat. Schon darum sind die hierauf
zielenden Vorwürfe gegen V belanglos. — S. 112 hat sich Ludwich ein Mittel,
Aristarch von ungünstigen Nachrichten zu befreien, geschaffen,
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DIE ILIASSCHOLIEN DES CODEX LEIDENSIS 573
3. Auch auf die Vorlage von V hat Lud wich gelegentlich sein
Verwerfungsurtheil ausgedehnt, ohne sie zu kennen — sehr mit
Unrecht. Dafür ein Beispiel. Eins der 4 gröbsten Versehen* der
Codd. VLp (im Gegensatz zu A) findet sich S. 170 gegeissell. Zu
E 695 heisst es TleXay (ov : IJtoXefialog 6 'Oçoâvâov âià %ov o
leXâyuv A. 'In der Quelle, die VLp vor Augen hatte, fehlte
das letzte Wort. Vorwitzig ergänzte Lp folgendermassen TTr. did
rov ô yçâyei IlsXâoyœv.' Woher Ludwich seine Kenntniss über
die Vorlage von VLp besitzt, entgeht mir. Der Towuleianus, der
die Vorlage war, hat ScXaytov wie A. Das TleXâoyiov in Lp
muss als Verschreibung aufgefasst werden, die am Ende nicht un-
erhört ist. Vorwitz, Zerstörungswut, eine incredibilis oscitantia,
und was dergleichen Ehrentitel bei Lehrs und Ludwich mehr sind,
darf weder dem Schreiber des Townleianus noch seinen Copisten
VLp meines Eracbtens vorgeworfen werden. Fehler, Miss Verständ-
nisse u. s. f. finden sich freilich in allen dreien'): giebts denn
in der Theorie ohne weiteres beistimmen muss. Er weist nach, dass ein
nacktes 'yfçtcrtcQ^oç in den Textesscholien von A und in VB vieldeutig ist,
nnd hin und wieder möglichenfalls sogar einer Lesart, die Aristarch nur er-
wähnt hatte, missverständlich beigeschrieben sein kann. Sch muss bitten,
diese Erfahrung festzuhalten; wir werden ihrer öfters bedürfen. Man kann
sie auch gleich dahin erweitern, dass nicht die Scholiasten des Allerthums
allein so fahrlässige Berichterstatter gewesen sind, sondern mancher moderne
Genosse darin mit ihnen wetteifert, z. B. August Nauck, der I 349 mit Al
(=* Textesscholien A) L* V (Townl., vgl. S. 565a> ijXaffty txto&i râcpçoy und
Ys. 350 mit L* V (= Townl.) ncpt âk axôkojtaç kurzweg als die aristarcbi-
schen Lesarten bezeichnet hat'. (Diese Beispiele beweisen nichts, wie Lud-
wich selbst in der Anmerkung zugiebt; das Recht bei seinem Vorwurfe gegen
Nauck zu beharren, deducirt er sich aus einer Betrachtung, die an byzanti-
nische Scbolienschreiber seltsame Anforderungen stellt (a. a. 0.) und nur ge-
eignet ist, neue lrrthOmer zu erzeugen. Damit fallt natürlich auch die Be-
rechtigung des Tadels. Leider zieht sich diese Art Polemik gegen Naucks
Homerarbeiten durch das ganze Buch: zur Zierde gereicht sie ihm wahrlich
nicht). Sind nun die Referate der Scholien über Aristarchs Homerkritik nicht
immer der Wahrheit entsprechend, so 'sind wir durchaus berechtigt, wo ge-
wichtige Gründe dafür sprechen, so ein kahles 'A^iaiaç^oç a h gemessen zu
interpretiren'. Ich bin begierig zu sehen, was alles Ludwich im zweiten Bande
zu den 'gewichtigen Gründen' rechnen wird. Dass dieses Mittel, zumal von
den unbedingten Verehrern Aristarchs, bedenklich gemissbraucht werden kann,
sieht Jeder.
1) Leber Eustathius artheilte Lehrs etwas milder S. 33 s., glaubt sich
aber doch z. B. 44S s. berechtigt Eustathius' Zeogoiss über die einstige Sou-
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M A ASS
aber überhaupt eine Handschrift, die davon frei wäre?1) Und
nun gar Handschriften von Scholien, die einen fortwährenden Kür-
zlings- und Verderbungsprocess notorisch durchgemacht haben.
Man müsste consequenterweise alle Scholien Handschriften für un-
glaubwürdig erklären. Es leuchtet jedem Unbefangenen ein, wo-
hin die Missachtung des Victorianus und seiner Sippe führt —
direct ad absurdum. Nicht wahr? Nun bleibt es dabei: wir geben
den Lehrsschen Irrthum definitiv auf und behandeln den Victo-
derstelluDg der Dolor ie abzuweisen, weil es von Eustathius herrührt; da er
den Victorianus. überhaupt verachtet, so ignorirte er diesen einfach, obwohl
ja jeder sieht, dass das eine Zeugniss durchs andere gestützt wird. Erledigt
wird der Punkt durch das Factum, dass auch der Townl. jene Dolonienotiz
hat: Eustathius fand sie also in seiner dem Townl. ähnlichen Scholiensamm-
lung vor. Seine Fides bat sich vortrefflich bewährt. Für die Berechtigung
der ptsistratischen Recension wird natürlich hieraus nichts gewonnen, wohl
aber für das Alter und die Provenienz der diesbezüglichen Notiz. Aus dem
Kreise der strenggläubigen Aristarcheer (d. h. den Viermännerscholien) stammt
das Scholion nicht, sehr wahrscheinlich aus einem älteren exegetischen Com-
mentar (S. 564).
1) Unbedingte Glaubwürdigkeit wies Lehrs dem Ven. A zu; wir wissen
jetzt, mit Unrecht. Das Ueber- und Unterschätzen des urkundlichen Materials
hat auf diesem Litteratnrgebiet auch sonst viel Unheil angerichtet. So steht
bekanntlich im Codex Mureti (I p. 43 Dind.) ein Tractat über die kritisch-
exegetischen Zeichen. Nicht alle die dort aufgeführten Zeichen sind aristar-
chisch; dass sie aber alle in irgend einer Homerausgabe einst standen, lehren
die beigegebenen Erklärungen. Dieser Umstand zwingt, nicht den Tractat,
wie es durchweg geschieht, sondern lediglich die Ueberschrift tô naçœtêtfitya
toIç 'Ofitfçtxotç arixotç tAçiajâçxtia 01f**ïa zu verwerfen. Widerlegt
wird diese zudem durch den Inhalt. Es heisst von der âinky ntçttaTty/Aérti,
sie stehe nçoç xàf yqatpàç xàç Ztjvoâottiovç xat Kçârtjroç xaï ccviov V/pt-
arapjfov. Dass es unbefangene Homerkritiker, die sich gegen Aristarchs Text
in der hier angedeuteten Weise verhielten, noch verhäitnissmässig spät ge-
geben hat, beweist der Eklekticismus im Ven. A. Der Tractat hat aber auch
als Pseudepigraphon seine hohe Bedeutung. Er gewährt einen Einblick in
die Beschaffenheit einer Ausgabe des hinkenden Alterthums oder gar noch
des frühen Mittelalters, mit der unsere Handschriften ausser dem Venetus A
(wenigstens ausser seinem kritischen Theil) irgendwie zusammenhängen. Leider
fehlt für eine genaue Datirung jeder Anhalt. Die Sitte, kritisch* exegetische
Zeichen in Ausgaben anzuwenden, war sogar Nichtphilologen noch im vierten
Jahrhundert geläufig, wie oben an einem merkwürdigen Beispiele (S. lOSs.)
nachgewiesen ist. Es könnte also auch später noch vorgekommen sein.
Anders urtheill Ludwich S. 20 über den Tractat: ihm ist derselbe 'eigentlich
nur als warnendes Beispiel, mit welcher Vorsicht die Ueberlieferung über
Aristarch aufzunehmen ist, von einigem Interesse'.
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DIE ILIASSGHOLIEN DES CODEX LEIDENS1S 575
rianus (d. h. den Townleianus) fortan genau so, wie wir es jeder
notorisch guten Handschrift gegenüber verpflichtet und gewohnt sind.
Ich habe in diesem Nachtrage nur Irrthumer Ludwichs be-
sprochen: das war durch die Berührungspunkte mit meiner Ab-
handlung motivirt. Die Berichtigungen aber schienen mir lohnend,
nicht weil sie sich zumeist auf Grund urkundlichen Materials, von
dem Lud wich ungenügende oder gar keine Kunde besass, leicht
geben liessen, sondern weil sie einer Fragmentsammlung galten,
welcher ich einen aussergewohnlicben Werth beilegen muss.
Berlin, 3. August 1884. ERNST MA ASS.
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DREI SCHWIERIGE STELLEN DER ARISTO-
TELISCHEN POLITIK.
Zu den schwierigsten Stellen der aristotelischen Politik ge-
hör! das sechste Capitel des ersten Buchs. Ich setze den Anfang,
auf welchen es dabei vorzugsweise ankommt, 1255 a, 1 — 25, hieher:
on ftiv tolvvv etat opvoei tivèç oi fiiv IXev&tçoi, oï ôè
ôovXoi, qpavtçôv, oîç xai oifiopéçei to ôovXevetv xai ôixaiov
laiiv ' oti ôè xai oi tàvavtia opàaxovteç tçànov tivà Xéyov-
a tv ôç9wç, oi xaXtnov iôtiv. ôixûç yàç Xéyitai to âovlevetv
5 xai ô ôovXoç. tari yàç ttç xai xatà vôfAOv ôovXoç xai
ôovXevwv* o yàç vôfioç bjAoXoyia ttç lotiv , èv oj Ta xatà
rrôXeuov xçatotfieva tutv xçaiovvtiov eîvai opaoiv. tovto âi)
to ôixaiov rtoXXol tûv h to7ç vôftotç woneç $t.iOQa yçà-
qpovtai naçavà^iuv, wç ôetvov el tov ßiaoaa&at ôvvafiévov
10 xai xatà ôvva/utv xçclttovoç ïotai ôovXov xal àçxàfitvov
tà ßtaoSiv. xal tolç /if* ovtuç ôoxû tolç ôè ixeivioç, xai
twv ooq?(Zv. aïtiov ôk taît^ç trtç afi^toßr^oewg t xai 6
noiel tovç Xôyovç InaXXàttttv, oti tçànov tivà àçeti tvy-
%âvovoa xooyylag xai ßia&o&ai ôvvatai ^àXtoraf xai
15 ïottv ctei to xçatovv h vneçoxf; àya9oî tivôç, ulote ôoxtlv
ftrj àvev àçeirç eîvai t^v ßiav, àXXà rteçi tov ôixalov no-
vo» ehai trtv aftqptoßrjrjOiv {ôià yàç tovto tolç fih evvota
ôoxel to ôixaiov thaï, tolç ô* ai to tovto ôixaiov, tô toy
xçeittova àçxetv) ' ènti ôiaotàvtwv ye x^Qig toitwv t(àv X6-
20 yiov ovte loxvQ0y ovôiv %xovaiv °vje mdavbv àteçoi Xôyoi, wç
ov ôeï tb ßiXziov xat àçeiijv àçxetv xai ôeonôteiv. oXùjç
ô* àvrexô/neyoi tiveç, oi'ovzat, ôixaiov ttvôç (6 yàç vôfioç
Ôlxatôv ti) ti]v xatà nôXtfiov ôovXeiav tidiaoi ôixaiav,
apa ôe ov qpaoïv. trtv te yàç àçxr;v kvôéxttai /ujj ôi-
25 xalav elvai tûtv noXéfitov xtX.
Ich habe mich in meiner erklärenden Ausgabe der Auffassung
von Hampke (Philologus XXIV, 1866, S. 172 ff.) angeschlossen,
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DREI SCHWIERIGE STELLEN DER ARISTOTEL. POLITIK 577
und der Zweck der folgenden Zeilen ist darzulegen, weshalb ich
dieselbe gegenüber den drei neuesten, von ihr und von einander
abweichenden Erklärungsversuchen dreier scharfsinniger englischer
Gelehrten, Jackson, Postgate undRidgeway, in den Cam-
bridge Philological Transactions II, 1883, S. 111-116. 119-123.
128 — 131, noch immer im Wesentlichen für richtig, jedoch einige
Modifikationen für nothwendig halte.
Aristoteles glaubt, wie er selbst sagt, im Voraufgehenden be-
wiesen zu haben, dass gewisse Leute von Natur Freie, gewisse
andere von Natur Sklaven sind, will aber jetzt auseinandersetzen,
inwiefern doch auch Diejenigen, welche die entgegengesetzte An-
sicht (ravavtta) vertreten, dabei etwas Richtiges im Auge haben.
Dass unter ihnen nicht, wie Ridgeway meint, sowohl Diejenigen,
welche alle Sklaverei für ungerecht (A), als auch Diejenigen, welche
alle Sklaverei für gerecht erklären (B) , sondern , wie II a m p k e
und Postgate annehmen, nur die Ersteren verstanden sind, und
der Sinn der Worte nur sein kann, es gebe allerdings auch eine
unberechtigte Sklaverei, lehrt der ganze Zusammenhang. Dazu
allein passt die sofort sich anschliessende Begründung ïatt yâç —
ßicto9iv (Z. 5—11), und erst von den nächsten Worten xori %o7ç
fth ab werden Diejenigen überhaupt eingeführt, zu welchen jene
relativen Gegner der aristotelischen Ansicht, die Feinde aller und
jeder Sklaverei, als zu den unbedingten Vertheidigern derselben erst
den wirklich absoluten Gegensatz bilden. Po st g a te meint, es
sei nicht gleich auf den ersten Anblick deutlich, was Uetviog
(Z. 11) heissen solle: mir scheint es sofort aus dem Gegensatz
ovtiaç klar, wie es denn auch Postgate im Wesentlichen richtig
auffasst: während die unbedingten Gegner A über das Gesetz der
Kriegssklaverei so (ovtwg) urtheilen, wie es in den unmittelbar
voraufgehenden Worten tovxo dr{ — ßiao9iv (Z. 7 — 11) ausge-
führt ist, scheint es den unbedingten Vertheidigern B vielmehr auf
jene Weise (Ixehwç) hiemit sich zu verhallen, nämlich auf die
jenen Worten zunächst voranstebende Iv tp tot xaxà nôXefiOv
xoaxovfÀeva xtuv xçaxovvxtov elvctt (paolv (Z. 6 f.), mit anderm
Ausdruck mithin so, dass jenes Gesetz vollkommen berechtigt sei:
das ôoxei Ixnvwç nimmt eben jenes (paolv wieder auf.1) Der
1) Hieraas ergiebt sich, dass es falsch ist, wenn Berna y s tpaaiy unter
Verwandlung von lv in streicht Ebensowenig kann ich mich aber auch
damit befreunden, wenn Hampke o yàç — hxiy als Parenthese ansieht,
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57S
SUSEIOHL
Unterschied ist nur, dass in den Worten, auf welche ovtatç zu-
rückweist, auch schon die Begründung der Ansicht A liegt, wäh-
rend die Ansicht B bisher nur angegeben, aber noch nicht gesagt
ist, womit ihre Vertreter sie begründen. Dies geschieht jetzt in
dem nächstfolgenden Tbeil der Auseinandersetzuog, in welchem
die eigentliche Schwierigkeit derselben liegt.
Am Wenigsten hat auffallender Weise gerade der treffliche
Jackson meines Erachtens denselben richtig verstanden. Nach
seiner Meinung wäre mit xai o noiü %ovg kôyovg èrt allât teiv
(Z. 12 f.) noch einmal Dasselbe wie schon mit oïtiov âi tavryg
%rtg afi(piaßi]trjaeü)g (Z. 12) gesagt, nur mit Hinzufügung einer
neuen Nüance: mit InaXkâzieiv soll ausgedrückt sein, dass die
Meinungen A und B (tovg loyovg) nach entgegengesetzter Rich-
tung hin diejenigen Schranken überschreiten, innerhalb welcher sie
richtig sind, d. h. mit der Lehre des Aristoteles, es gebe eine
gerechte und eine ungerechte Sklaverei, übereinstimmen, und das
entgegengesetzte ôtaorâyzcov %taQig (Z. 19) soll bezeichnen, dass
sie sich in diese Schranken zurückgezogen und dadurch dasjenige
Stück von Wahrheit, welches in beiden nach entgegengesetzter
Richtung hin liegt, gewonnen haben, so dass sich jetzt beide völlig
mit einander vertragen und folglich keine von beiden mehr etwas
Sicheres und Glaubwürdiges (out« ioxvçbv ovôiv ovte ni&arov
Z. 20) gegen die andere einwenden kann, während bei jener Grenz-
überschreitung , d. h. so lange jede von beiden einseitig festge-
halten wird, beide es in gleichem Masse gegen einander können,
beide gleich viel Recht und Unrecht haben. Man sieht also, axeçot
Xôyoi (Z. 20) soll 'beide Meinungen' heissen, allein dann müsste
doch wohl vielmehr àucpôitQOt dastehen. Und wie Jackson bei
dieser seiner Erklärung der Worte Itzù — Xôyoi (Z. 19 f.) das mit
ihnen verbundene wg ov — iïtonôÇeiv (Z. 20 f.) construiren und
übersetzen will, ist mir unerfindlich. Ferner steht nicht da, dass
jene beiden Meinungen nun nichts Sicheres und Glaubwürdiges
mehr gegen einander vorbringen können, sondern dass
die anderen Ansichten nun nichts Derartiges mehr haben (l*ot^
aiv Z. 20), und man sollte doch denken, es könne dies nur be-
deuten, dass sie in jeder Hinsicht verkehrt, und nicht, dass sie in
und auch h j ist mindestens unnöthig. Der Sinn ist: 'das betreffende Gesetz
besteht nämlich in der allgemeinen üebereinkunft , welche darin stattfindet,
dass man die im Kriege Ueberwundenen als Eigenthum der Sieger ansieht .
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DREI SCHWIERIGE STELLEN DER ARISTOTEL. POLITIK 579
jeder Hinsicht richtig sind. Und genau Dasselbe wiederholt sich
mit dem Ausdruck ôiaetccvrwv xcoçlç, der, weit gefehlt bei einer
volligen Verträglichkeit zweier Meinungen angewandt werden zu
können, vielmehr eine vollige Geschiedenheit und daher naturge-
mäss vielmehr Unverträglichkeit bezeichnet. Ganz ähnlich wie hier
dies ôtaatâvTwv %<jjqIç ist nach Jacksons eigener richtiger Be-
merkung de long, et brev. vit. 1, 464 b, 26 ff. nôitqov tctvià pa-
y.Q0ßia xal trjv cpiaiv vyieivct %wv g>vaei ovveoiwvfov , Ç xe-
XioQtotai xai to ßQaxvßiov xal to voowdeç, rj xar* ivlag fth
tôaovç kfiaXXâiTei ta vooutdrj tt]v (pvaiv atâ^iata toïç ßoa-
Xvßioig, xav èviaç à' ovôkv xatXvei voaùiâeiç elvai fiaxQoßlovg
optaç das xexiûçiaïai dem èïtaXXceitei entgegengesetzt, aber
gerade diese Stelle wäre besonders geeignet gewesen Jackson
einen richtigeren Weg zu zeigen. Denn hier wird die Frage auf-
geworfen, ob Kränklichkeit und Kurzlebigkeit ganz zusammen-
(tavta) oder ganz auseinander- (xex(ôgiarat) oder in gewissen
Füllen zusammenfallen {litaXXàzvçi) , in andern aber nicht; und
gerade diese Stelle belehrt uns in Verbindung mit den ähnlichen,
bei Bonitz Ind. Arist 264b, 55 ff. gesammelten Beispielen1) am
Augenscheinlichsten auch darüber, dass auch jenes entgegengesetzte
irtaXXâtteiv in allen derartigen Fällen nicht ein Ueberspringen
der richtigen Schranken nach entgegengesetzten Seiten bedeutet,
sondern vielmehr von zwei verschiedenen oder sogar entgegen ge-
petzt en Dingen oder Ansichten gebraucht wird, welche doch wieder
etwas Gemeinsames haben und in Folge dessen sich doch wieder
einander annähern oder sogar berühren, ja kreuzen, in einander
1) Von ihnen gehören noch zwei der Politik an: I 9, 1257 b, 35 ait toy
âs to Qvvtyyvç avxtär. tnaXkaxiti yào i? xçtjatç ixazéçaç Tfjç jfpi^art-
HTtxqç (oder ixaxiqo} r# xQtlfiaTl<rTtx^' T^s y*Q «wrrçr **r* xrijaeoiç xQn-
otç, àXX* ov xatà javtor xrX. : beide Arten von Erwerbskunst sind einander
zugleich entgegengesetzt und doch wieder verwandt: die Anwendung der
einen spielt hinüber in die der andern, weil beide Anwendungen der-
selben Sache, aber in entgegengesetzter Weise sind, und VII (VI) 1, 1317a,
Iff.: Aristokratie und Oligarchie, Politie und Demokratie bilden Gegensätze,
aber entsprechen auch wieder einander als richtige Verfassung und als Ab-
art; setzt man nun irgend eine Staatsgewalt in der Aristokratie oligarchisch,
und in der Politie demokratisch zusammen, so bewirkt diese Combination eine
Annäherung von der Aristokratie an die Oligarchie, von der Politie an die
Demokratie, ein Hinflberspielen von jener in diese, eine Kreuxung dieser
Verfassungen, noul ras noXtreiaç InaXXâxztty.
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5S0
SUSEMIHL
hinüberlaufen oder sich unzertrennlich mit einander verbinden.
Wie will es ferner Jackson von seiner Auffassung aus erklären,
dass die Anerkennung der Tüchtigkeit als des eigentlichen Grundes
der Macht nicht blos als die Ursache des Widerstreits der Mei-
nungen A und B, sondern auch als die, aus welcher beide ihre
entgegengesetzten Rechtsprincipien herleiten (êtà yàç tovxo xtl.
Z. 17 — 19), bezeichnet wird? Denn das zwar ist ja klar, dass
wirklich in eben dieser Thatsache die bisher, wie gesagt, noch
nicht angegebene Begründung liegt, auf welche die unbedingten
Vertheidiger der Sklaverei ihre Ansicht stützen, und dass sie gerade
aus dieser Thatsache die Folgerung ziehen, Macht sei Recht; aber
wie ihre Gegner von eben diesem Grundsatze aus zu der entgegen-
gesetzten Folgerung gelangen sollen, Wohlwollen sei Recht, für
diese Hauptschwierigkeit der ganzen Stelle hat Jackson eine Er-
klärung zu finden auch nicht einmal den Versuch gemacht. Denn
wenn er in den Worten mai eariv àeï to xQonovv Iv vnegoxfj
àya&ov tivôç (Z. 14 f.) einen Gegensatz zu den vorangehenden
oti xqÔtiov ttvà èçexr] rvyxavovaa xoçrçy/orç xai ßtatea&ai
êvvatai fAaXiota (Z. 13 f.) und einen Ausdruck für diejenigen
Fälle, in denen die Ueberwältigung nicht auf der grösseren Tüchtig-
keit beruht, zu finden scheint1), so begreife ich nicht nur nicht,
wie dies in vneçoxi] àya&ov uvôç liegen könnte, sondern es
schliesst auch das hinzugefügte atl und namentlich die angehängte
Folgerung aiare âoxelv pirt avev àçsTrjç thai rrjv ßiav (Z. 15 f.)
jede Möglichkeit dieser Deutung aus und beweist, dass vielmehr
liier wirklich mit beiden Wendungen lediglich zweimal Dasselbe in
etwas anderer Form gesagt ist, eine Häufung, wie sie sich ja gerade
bei Aristoteles nicht selten findet. Und so verdient denn wirklich
Beachtung einzig Jacksons von der bisherigen Auffassung ab-
1) 'In short, A and B, jumping to the conclusion that ßia is always
accompanied by «ç«tjj, and consequently overlooking the di stinction
drawn by Aristotle between ßia which has ctotxr, and ßia
which has not nQtrrt, suppose that all other slaveries resemble those
which the have respectively studied, and accordingly pronounce, the one,
all slavery unjust, the other, alt slavery juste. Let A only realise
that he is arguing from cases in which ßia rests upon aya-
&6v rt to cases in which ßia rests upon àçtxr, , and let B only
realize that he is arguing from cases in which ßia rests
upon ttotrr, to cases in which ßia rests upon àya&ôv ti, and
both will immediately see etc'
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DREI SCHWIERIGE STELLEN DER ARISTOTEL. POLITIK 581
weichende Auslegung des Wortes evvoia (Z. 17), auf welche ich
unten zurückkomme.
Einen ungleich richtigeren Anlauf nimmt Po st gate. Ob-
gleich er nämlich auffallender Weise zu den Fortschritten, welche
Jackson gegenüber den früheren Behandlungen dieser Stelle ge-
macht habe, auch jene Erklärung von irtaXXâttetv zählt, geht er
selbst doch vielmehr im Wesentlichen ganz von der bisherigen
Deutung dieses Wortes aus, das er am Liebsten durch »sich
kreuzen' (to cross) Obersetzen mochte. Daun aber macht er eine
Wendung, die ihn zu nicht viel weniger verfehlten Ergebnissen
führt. A, sagt er, erkennt, dass blosse rohe Gewalt keinen Rechts-
titel zur Beherrschung, B, dass geistige und sittliche Ueberlegen-
heit (àçttrj) einen solchen giebt. In dieser Gestalt sei keine
Kreuzung zwischen beiden Ansichten, diese komme erst hinein,
wenn beide Theile die falsche Voraussetzung annähmen, dass Ueber-
legenheit an roher Gewalt und an innerer Tüchtigkeit unzertrenn-
lich von einander seien. So erst gedeihen nämlich beide An-
sichten in einen wirklichen, zugleich aber eine Kreuzung und
Uebereinstimmung in jenem verkehrten Princip einscbliessenden
Gegensatz, indem A sich von hier aus dazu getrieben sehe nur
das Wohlwollen als Rechtsgrund gelten zu lassen, daher alle Skla-
verei zn verwerfen, ja nicht einmal der Tugend und Tüchtigkeit
ohne Weiteres den Rechtslitel zur Herrschaft zuzugestehen, wg ov
âeî to ßilziov xar' açejrjv açxuv xat dsonoÇeiv (Z. 20 f.), B
aber dazu, einfach Macht für Recht zu erklären. Man erkennt
hieraus, dass P ostgate im Gegensalz zu Jackson mit Harn pke,
mir und Anderen cckqol Xôyot (Z. 20) als Dasjenige ansieht, wo-
von das eben angeführte Satzglied tog ov Set — deortôÇeiv ab-
hängt, wie es denn in der That auch gar nicht anders coostruirt
werden kann, und dass er folglich unter diesen aieçoi kôyoi
richtig die Ansicht A, die der Bekämpfer aller Sklaverei, versteht,
mit der zutreffenden Bemerkung, dass Aristoteles allerdings besser
und klarer dafür den Singular avfçoç lôyog gebraucht haben
würde. Aber seltsamer Weise hat Postgate Ubersehen, dass eben
dies äusserste Extrem dieser Ansicht A, vermöge dessen sie sogar
der Tüchtigkeit das Recht auf die Herrschaft, namentlich über
Sklaven (âionôÇett) abstreitet, ihr von Aristoteles ja nicht zuge-
sprochen wird, insofern sie sich mit der Ansicht B kreuzt, sondern
gerade im Gegenlheil, so lange sie ihr in unvermitteltem Gegen-
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582 SLSEMÏHL
satz gegenübersteht (âiaotwnov ye %wqiq vovtiov twv Xôywv xtX.
Z. 19 ff.). Warum übrigens unter den Ansichten, dass rohe Ge-
walt keinen Anspruch auf Herrschaft verleihe, und dass Tugend
und Tüchtigkeit einen solchen gewähre, keine Kreuzung stattfinden
soll, sehe ich nicht ein, denn beide sind ja immer noch verschie-
den von einander, aber zugleich auf das Beste verträglich. In-
dessen dies ist ein müssiger Streit. Der Grundfehler bei Post-
gate ist vielmehr, dass es sich hierum überhaupt nicht handelt,
dass Aristoteles diese Frage gar nicht erhebt, sondern vielmehr
die, inwiefern die beiden an sich einander schroff entgegenge-
setzten {ôiaoténnuiv %wçiç) Ansichten, die Verwerfung und die
Billigung aller Sklaverei, dennoch einander berühren, nämlich in
der Anerkennung nicht eines falschen, sondern des ganz richtigen
und auch von Aristoteles ausdrücklich gebilligten Grundsatzes, dass
unter übrigens gleichen Umstünden die grossere Tüchtigkeit auch
die grössere Macht verleiht, ort tçôfcov two) aoerr] tvyxàvovoa
XOçrjyiaç xa< ßict&o&ai dvvarai pâlioxa, xat %oxiv aeï to
xçarovv h vneQOxfj àyaSov tivéç (Z. 13—15). Welchen Unter-
schied endlich Postgate zwischen diesen beiden Satzgliedern ort
— fActXiata und xal — rivôç finden will, dergestalt, dass das erste
mehr an die Vorkämpfer, das zweite an die Gegner der Sklaverei
appellire, ist mir vollkommen unerfasslich.
Auch Ridgeway geht von der richtigen Auffassung von
lrtaXX6%%eiv 'ineinanderlaufen' (to run into one other) aus. Dann
aber sagt er, die Ursache des Streites zwischen A und B sei, dass
A glaube, Tüchtigkeit schliesse das Vorhandensein von Gewalt, B
aber, Gewalt schliesse immer Tüchtigkeit in sich (ort tqôxov rtrà
— ttvôç Z. 13 — 15), und dies Missverständniss auf beiden Seiten
entspringe daraus, dass beide Theile moralische und physische
Tüchtigkeit verwechselten. Aber Aristoteles selbst giebt ihnen auch
nicht mit der leisesten Andeutung eine solche Verwechselung
Schuld') und sagt vielmehr, wie schon bemerkt, die Ursache des
Streits liege in jenem nach der Meinung des Aristoteles keines-
wegs falschen, sondern ganz richtigen, beiden Theilen gemeinsamen
und von beiden ganz richtig verstandenen Grundsatz, dass geistige
1) Und sollte denn auch wohl überhaupt irgend ein vernünftiger Mensch
jemals eine solche Tollheit behauptet haben, wie die ist, Tüchtigkeit schliesse
stets Gewalttätigkeit in sich?
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DREI SCHWIERIGE STELLEN DER ARISTOTEL. POLITIK 583
und moralische Tüchtigkeit immer der Grundfactor aller äussern
Ueberlegenheit und diese ganz ohne jene gar nicht möglich sei.
Schon hiernach und aus dem vorher angegebenen Grunde, dass
atBQOL Xoyot (Z. 20) durch das hinzugesetzte t*g ov del %6 ßiX-
ttov xofT* àçetfjV aç%Hv xeri ôsonôtuv (Z. 20 f.) erklärt wird,
kann ferner auch die Ansicht von Ridgeway nicht richtig sein,
unter jenen attçoi Xàyoi seien diejenigen Theile von den An-
sichten beider Parteien, in welchen sich die extremen Folgen jener
ihrer falschen Grundprincipien und zugleich das Ineinanderlaufen
beider Ansichten ausspreche, zu verstehen. Ridgeway vergisst
aber auch, dass von den axtçoi Xoyoi hier nur unter der Voraus-
setzung die Rede ist, dass das gerade Gegentheil des Ineinander-
laufens, für welches er selbst es erklärt, nämlich das diaOTrjvai
XMQtç stattfindet, so dass folglich hier von keinen auseinander-
laufenden Theilen mehr die Rede sein kann. Der grammatischen
Schwierigkeit aber sucht Ridgeway dadurch zu begegnen, dass
er meint, nur von A werde das betreuende Ansichtenstück sofort
hinzugefügt, wç ov âeï — deonôteiv (Z. 20 f.), Tugend gebe keinen
Anspruch auf Herrschaft (weil sie nämlich immer Gewalt ein-
schliesse); statt das entsprechende Stück von R gegenüberzustellen,
nämlich Uebergewicht an Gewalt gebe Anspruch auf Herrschaft
(weil nämlich Gewalt Tüchtigkeit einschliesse) , gehe Aristoteles
dazu über, im Allgemeinen (oXwg) den Irrthum von R darzulegen
und den inneren Widerspruch dieser Meinung auf die Verwechse-
lung von Gesetz und von Recht zurückzuführen (Z. 21 (f.). Ich
meinerseits begreife nicht, wie selbst bei Aristoteles so Etwas gram-
matisch möglich sein könnte. Aber auch davon abgesehen, ist es
meines Erachtens Ridgeway nicht geglückt nachzuweisen, dass
von oXwg (Z. 21) an nicht die Darstellung und Kritik einer dritten
Ansicht C beginne, sondern die der zweiten R noch fortgeführt
werde. Denn der einzige Grund, welchen er hierfür aus öXiug ôk
ableitet, fällt sofort zusammen, sobald man nur nicht b'X<og mit
Ti&éùot (Z. 23), sondern mit àvttxônivoi (Z. 22) verbindet: sie
halten sich nur überhaupt und ohne Weiteres ganz einfach und
ohne weitere Regründung an Etwas, was Recht, oder genauer
daran, dass Gesetz auch Recht und das Gerechte eben nichts An-
deres als das Gesetzliche sei. Schon dass die Vertreter dieser An-
sicht ganz neu als rtveg eingeführt werden, beweist, dass von
ihnen bisher noch keine Rede war und sie andere Leute sind als
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SUSEMlllL
die Anhänger von B. Ueberdies aber nehmen sie zwar gleich
letzteren den Brauch der Kriegssklaverei in Schutz, aber sie thun
es doch, wie Jackson richtig bemerkt, aus einem andern Grunde,
oder vielmehr sie lassen sich gar nicht gleich jenen auf eine weitere
Begründung ein, sondern beruhigen sich einfach dabei, weil Gesetz,
mUsse es ja auch recht sein. Ja noch mehr, was gleich sehr
gegen Jackson wie gegen Ridgeway gilt, hiermit ist andrer-
seits ihre Ansicht nicht abgeschlossen, denn sie lassen diesen Ge-
setzesbrauch doch wieder nur gelten, sofern Barbaren von Helle-
nen überwältigt und gefangen sind. Denn nicht mit dem leisesten
Wörtchen deutet Aristoteles an, dass dies nicht von vornherein mit
zu ihrer Ansicht gehöre, sondern er ihnen dies, so zu sagen, nur
aufrede als Etwas, was sie, darum befragt, doch wohl schwerlich
leugnen würden. Diese dritte Ansicht C ist also im Unterschied
von den beiden einander entgegengesetzten A und B eine vermit-
telnde gleich der des Aristoteles selbst; es ist auch, wenn ich
nicht irre, gar nicht die Ansicht besonderer Theoretiker, sondern
trotz des ttveg die gewöhnliche griechische Volksanschauung selbst,
und wir haben in dem ziveg, wie öfter, nur ein Beispiel der be-
liebten limitirenden Bedeweise des Philosophen; und Aristoteles zeigt,
dass, wenn man diese Auffassung nur auf die ihr unbewusst zu
Grunde liegenden leitenden Gedanken zurückführe, nicht blos der
Widerspruch, welchen sie in sich schliesst, ausgeglichen wird, son-
dern auch als der richtige Kern von ihr die eigene Ansicht des Ari-
stoteles zu Tage kommt. Ich habe, um diesen Zusammenhang von
vornherein hervortreten zu lassen, oXwg d' av%e%<>^Bvoi xtjL mit
Uampke frei übersetzt: 'Beides umfassend erklären Andere u. s. w.',
aber dies erzeugt das Missverständniss, als ob in oliaç dieser Be-
griff von 'Beides umfassend' liegen könnte. Während nun also
sowohl die unbedingten Vertbeidiger B wie die unbedingten Wider-
sacher A aller Sklaverei den Unterschied zwischen dem Sklaven
von Natur ((pvaet), welcher thalsachlich oft gar nicht in diesem
Verhältniss lebt, und dem Sklaven nach dem Gesetz (vôfiip) oder
dem factischen Sklaven zerstören, ist die richtige vermittelnde Mei-
nung die, dass die factische Sklaverei nur insoweit berechtigt ist,
als sie mit der natürlichen zusammenfällt oder mit andern Worten
den Sklaven von Natur trifft. Eine besondere Widerlegung jener
beiden extremen Ansichten A und B scheint dem Aristoteles un-
nöthig: alles nach dieser Richtung hin Erforderliche ist dadurch
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DREI SCHWIERIGE STELLEN DER ARISTOTEL. POLITIK 585
mit geleistet, dass er die dritte, vermittelnde Auffassung C auf ihren
richtigen Sinn zurückführt.
Es bleiben jetzt nur noch zwei Schwierigkeiten. Die eine
liegt in der von Ridgeway angeregten Frage, ob man in der her-
gebrachten Weise hinter af4g>iaßrj%rjaiv (Z. 17) ein Punctum setzen
und mithin knd — âeonôÇeiv (Z. 19—21) an ôià yàç — àçxw
(Z. 17 — 19) oder wenigstens, wie ich gethan habe, an joïç d* —
ägxeiv (Z. 18 f.) anschliessen oder aber, wie Ridgeway will, Letz-
teres in Parenthese setzen und folglich Ersteres vielmehr mit aXxtov
— afifpioßrjiijatv verbinden soll. Im ersteren Falle könnte sich das
Ittel x%X. vernünftiger Weise nur auf den in dem Satze âià yàç —
(XQxsLv mit enthaltenen Gedanken beziehen, dass ein Streit zwischen
diesen beiden so gefassten Rechtsprincipien relativ seinen guten
Sinn hat. Denn jene meine frühere Annahme, durch welche Ari-
stoteles mit tnù xtA. das bedingte Recht der Meinung R gegen-
über der Meinung A, auch so weit beiden etwas Gemeinsames zu
Grunde liegt, vermöge der Hinweisung darauf bekräftigen würde,
wie unhaltbar die letztere Ansicht sei, wenn sie dies Gemeinsame
fallen lässt, giebt keinen logisch richtigen Gedanken. Aber zwang-
loser ist allerdings wohl die andere Construction: xal o noul
tovç Xôyovç enallcnteiv (Z. 12 f.) steht, wie gezeigt, zu aitiov
ôè favxriç vrjg ifi^>ioßtjxijaeü)Q (Z. 12) in einem gewissen Gegen-
satz, und es wäre im Interesse der Deutlichkeit gewesen, wenn
Aristoteles ôè hinler noul hinzugesetzt hätte: die Ursache des
Streites ist ganz dieselbe, welche doch auch wieder diese beiden
streitenden Meinungen einander näher bringt, nämlich jener beiden
gemeinsame Grundsatz, denn wenn beide Meinungen ohne diese
Vermitteln ng einander schroff gegenübergestellt werden, so kann gar
kein Streit darüber sein, dass dann die unbedingten Gegner der Skla-
verei Recht hätten und man sich, wenn man nur zwischen beiden
Ansichten in dieser Gestalt zu wählen hätte, ohne Weiteres für sie
entscheiden müsste. Der Grundsatz nämlich, dass Gewalt vornehm-
lich auf Tüchtigkeit sich gründet, ist beiden Parteien immerhin in
verschiedener Weise gemein: Diejenigen, welche Gewalt für Recht
erklären, müssen, ihre Gegner können sich blos auf ihn stützen.
Denn wer überhaupt alle Gewalt verwirft, ist doch deshalb nicht ge-
nöthigt anzuerkennen, dass dieselbe immerhin irgendwie Tüchtigkeit
zu ihrer Grundlage hat; im Gegenthcil, wenn er dies nicht glaubt,
erscheint seine Verwerfung ja nur um so natürlicher; und es ist
Herme» XIX. 39
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586
SUSEMH1L
folglich auch gar nicht anders denkbar, dass die Berührung (ènâX-
XaÇiç) zwischen den beiden entgegengesetzten Ansichten A und B
dem ganz schroffen und unvermittelten Contraste (ôiaaxrjvat %wgiç)
beider Platz macht, als dadurch, dass die Vertreter der erstereo
auch nicht einmal jene Thatsache mehr anerkennen und damit frei-
lich in einen völligen Widersinn verfallen. Der Gedankenzusam-
menhang ist hiernach kurz folgender: die Ursache des Streites
beider Meinungen liegt gerade in dem, was beiden gemeinsam ist,
in der Anerkennung der Tüchtigkeit als Hauptquelle der Macht,
insofern beide aus diesem gemeinsamen Grundsatz die entgegen-
gesetzte Folgerung über das Wesen des Rechts ziehen; denn wenn
freilich auch diese Gemeinschaft zwischen beiden noch fällt, so ver-
liert die Ansicht der Gegner aller Sklaverei überhaupt jeden ver-
nünftigen Sinn.
Die zweite Schwierigkeit ist die schon oben erwähnte, wie
denn die Anbänger der Meinung A gerade von dieser Anerkennung
aus (diet tovxo Z. 17) zu ihrem Rechtsprincip gelangen sollen,
dass Wohlwollen Recht ist. Ich denke mir, Aristoteles will sagen,
sie folgern so: wenu in erster Linie Tugend und Tüchtigkeit Das-
jenige ist, was Macht verleiht, so liegt damit zugleich gegeben,
dass diese Macht nicht missbraucht werden darf, denn durch sol-
chen Missbrauch würde ja der Tugendhafte aufhören tugendhaft zu
sein; der Tugendhafte wird aber Alles als Missbrauch der Macht
ansehen, was nicht auf Wohlwollen sich gründet, mag man nun
dabei unter Wohlwollen nach der bisherigen, auch von Ridgeway
noch festgehaltenen Deutung das des Herrschers gegen die Be-
herrschten oder mit Jackson, dem sich Postgate mit einer
leichten Modification anschliesst, umgekehrt das der Beherrschten
gegen die Herrscher, die Gutgesinntheit oder den willigen Gehor-
sam der ersteren und die Zufriedenheit derselben mit ihrer Lage '),
oder endlich Beides, was mir jetzt das Richtigste scheint, verstehen.
1) Dass tvyota und tvrovç diesen Sinn haben kann, bat Jackson durch
eine Reihe von Stellen, z. B. Xenoph. Oekon. 7,37. 9,5.12. 12,5—8. 15,5,
wo überall der Ausdruck vom Sklaven gegenüber dem Herrn oder der Herrin
gebraucht wird , nachgewiesen. Weniger entscheidend ist vielleicht die von
ihm angeführte Stelle aus Aristoteles Nik. Eth. IX 5. 1167 a, 14 ff., aber sehr
passend hat Postgate aus der Politik selbst VII (VI) 5. 1320 b, 10 f. bio-
zugefügt. Vgl. 1320 a, 15 t>ï noXtuiç — ivvovç. VIII (V) 11. 1313 b, 37 f.,
wo von den Weibern und Sklaven behauptet wird: tvvovç tirai xal raU
TVQayyioi xat xaïç â^uoxçttTÎaiç.
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DUE! SCHWIERIGE STELLEN DER ABISTOTEL. POLITIK 587
Wir erhalten so in dem Gegensalz der beiden Ansiebten A und B
denselben Unterschied, den Aristoteles auf dem Gebiete der Staats-
verfassungen macht zwischen den richtigen (oQ&ai) und den Abarten
(naçexpâoetç), der Herrschaft zum Wohl der freiwillig Gehorchen-
den und der Gewaltherrschaft zum Eigen nutz der Beherrschenden.
Nur eine Herrschaft der ersteren Art scheint den Anhängern der
Ansicht A gerecht und des tugendhaften Mannes würdig, und in
Bezug auf den Staat urlheilt Aristoteles ebenso, Uber das Haus aber
ist er anderer Ansicht.
Ich würde hiernach meine früher veröffentlichte Uebersetzung
jetzt etwa folgendennassen berichtigen:
*Dass also ein Theil der Menschen durch die Natur selbst zu
freien Leuten und ein anderer zu Sklaven bestimmt ist, und dass
es für die letzteren (selber) gerecht und zuträglich ist auch wirk-
lich Sklaven zu sein, ist hiermit bewiesen; dass jedoch anderer-
seits auch die Vertreter der entgegengesetzten Ansicht in gewisser
Weise Recht haben, ist nicht schwer zu erkennen. Denn die Aus-
drücke Sklave und Sklavesein haben eine doppelte Bedeutung, in-
dem es auch Leute giebt, welche (blos) das Gesetz und die Satzung
zu Sklaven gemacht hat. Die betreffende Satzung besteht nämlich
in einer (allgemeinen) Uebereinkunft, vermöge derer man die im
Kriege Ueberwundenen für Eigenthum der Ueberwindcr erklärt,
und gegen dieses Recht nun erheben viele unserer Rechtsphilo-
sophen die so oft gegen die Staatsredner anhängig gemachte Klage
auf Gesetzwidrigkeit, indem es doch arg sei, dass, wenn Einer nur
die Macht dazu habe einen Andern zu überwältigen und keinen
anderen Vorzug vor ihm als den dieser grösseren Macht besitze,
dennoch der Ueberwältigte ihm gehorchen und als Sklave dienen
solle. Und so sind denn die Meinungen hierüber getheilt, indem
den Einen die Sache so, den Andern in jener andern Weise er-
scheint, auch unter den Philosophen. Der Grund dieses Streites
aber und was (zugleich doch wieder) die (beideu entgegengesetzten)
Meinungen einander annähert, ist dies, dass bis zu einem gewissen
Grade eben die (geistige und sittliche) Tüchtigkeit, so bald sie sich
im Besitz der erforderlichen äusseren Mittel befindet, Dasjenige
ist, was am Meisten die Macht dazu verleiht Andere zu überwäl-
tigen, und dass immer der Sieger dem Besiegten nach irgend einer
Richtung hin an Trefflichkeit überlegen ist, so dass die Gewalt nie
ohne eine gewisse Tüchtigkeit zu seiu scheint und der Streit sich
39*
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588
SÜSEMIHL
(schliesslich) our darum dreht, was (eben hiernach) recht ist, inso-
fern eben deswegen die Einen das Wesen von Recht und Gerechtig-
keit in das Wohlwollen (der Herrschenden und den freiwilligen
Gehorsam der Beherrschten) setzen, wahrend es den Anderen gerade
hiernach für recht und gerecht gilt, dass der Stärkere herrsche.
Denn freilich so lange jene (beiden) Meinungen (vielmehr) in un-
vermitteltem Gegensatz einander gegenüberstehen, bat jene erslere
nichts Sicheres oder «auch nur Glaubwürdiges und Wahrscheinliches,
(indem sie dergestalt darauf hinausläuft,) als ob es Denen, die an
(geistiger und sittlicher) Tüchtigkeit hoher stehen, (trotzdem) nicht
gebühre Herrscher und Herren zu sein. Noch Andere aber halten
sich einfach an Etwas, was ihrer Meinung nach recht ist, indem
doch jedes Gesetz immer ein solches sei, und erklären von hier
aus die Sklaverei nach dem Kriegsrecht für gerecht, jedoch nicht
in allen Fällen. Denn die Ursache des Krieges kann ja möglicher
Weise eine ungerechte gewesen sein u. s. w.'
Nicht minder schwierig ist eine andere Stelle des ersten
Buches, die mir jetzt noch viel stärker verderbt scheint, als ich
früher glaubte, I, 13. 1260 a, 8—24. Ich setze sie sofort in der-
jenigen Gestalt hierher, welche mir nunmehr die wahrscheinlichste
däuebt:
wW (irtet) qpvou nXtiw tà [aox°**°
xai] CLQxéfieva (allov yàç tqôitov to èXev&eçov tov âovXov
10 aoxsi xcm to ccqqev tov xÏTjUoç xai avi]ç Ttaiôôç), xai nàoiv
hvnccQxei fiïv tot fiôoia trjç ipvxyç, aXX' kvvnctQxei dta-
qxgôvtwç (6 fièv yoiQ ôovXoç oXtuç owe 3%£t to ßovXevtixov,
to ôk frrjXv tfget t*-évt aXX Ïxxvqov, 6 ôè naiç %%bi pév,
17 aXX' àteXéç) ' dt,b tbv fièv aQxovxa teXéav exélv °*û *^fy (âtavo-)
rjtixiv ctQeti'jv (tb yàç ïçyov iotlv àftXwç tov ctQxitéxtovoç,
6 ôk Xôyoç ccQXivéxttov), tûiv â* äXXiov exaatov ooov hrcißäX-
14 Xu avtoïç. ôfioicjç toivvv àvayxatov ex^iv xai neoi tàç
i]9ixàç otçetâç' vnoXrjntéov ôeiv pkv fiszéxscv nâvtaç,
aXX' ov tov avtov tçônovt aXX* ooov1) kxâotqt nçoç to avtov
10 epyov ' ùiote (pavtQOv oti iotiv (kxâatov iôia ij) ij&ixij doetij
tûiv iiQv^évwv ànavttav, xai ot>x rt avti] oiocpQOOvvr] yvvatxôç
xai àvÔQÔç, ovâ' àvâçeia xai ôixaioavvi}, xa&âneç o)'ero 2wxq<x~
trjç, àXX* ïj fjihv àçxixi] avdoeia rj à* vnyoetixij, ôfxoiwç <T ï%ti
xai 7ieçi tàç aXXaç.
1) Hier ist vielleicht (avayxaïor) einzuschieben, 8. S. 5S9 A. 2, 590 A. 2.
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DREI SCHWIERIGE STELLEN DER ARISTOTEL. POLITIK 589
Nachdem Aristoteles 1259b, 22 — 1260 a, 2 gezeigt hat, dass
es ebenso widersinnig sein würde, wenn man dem Weibe, Rinde,
Sklaven alle Charaktertugenden absprechen, als wenn man sie ihnen
in derselben Weise zusprechen wollte wie dem Manne, Vater,
Herrn, zieht er hieraus die Folgerung, dass die betreffenden Tu-
genden beider Theile genau ebenso verschieden sein müssen, wie
diese beiden Theile selbst, d. h. wie Beherrschte und Herrscher,
1260 a, 2 — 4. Von den Unterschieden der drei Klassen von Be-
herrschten und also auch ihrer Tugenden unter einander ist dabei
hier noch keine Rede und kann es nach diesem Gedankengange
noch nicht sein '), darauf wird erst in der nun folgenden genaueren
Ausführung, Begründung und Erläuterung jenes Ergebnisses ein-
gegangen. Diese Ausführung weist zunächst darauf hin, dass es ja
auch in der Seele selbst einen herrschenden und einen beherrschten
Theil und eben danach verschiedene Tugenden beider giebt, Ver-
standes- und Charaktertugenden (Z. 4 — 7), und nach dieser Ana-
logie müsse man auch alles Andere beurtheilen (Z. 7 f.)- Auch hier
ist von den Unterschieden der Beherrschten unter einander noch
immer nicht die Rede. Erst die nun folgende Nutzanwendung fühlt
auch sie in die Untersuchung ein. Dies war offenbar der Grund,
welcher Berna y s bewog, Inel hinter äoie einzuschieben, und
wenn diese Ergänzung auch vielleicht nicht gerade unumgänglich
ist, sobald man nur daran festhält, dass von aiaze dem Sinne nach
alles Folgende bis zu avtoXç Z. 20 abhängt, so gewinnt doch die
Darstellung durch diesen Zusatz in einem solchen Masse an Durch-
sichtigkeit und Folgerichtigkeit, dass man sich wundern müsste,
wenn nicht schon Aristoteles selbst ihn gemacht hätte. Indem nun
aber Bernays im Folgenden die von Thurot vorgeschlagene Um-
stellung verwirft, wird er seinerseits zu einer anderen gezwungen,
nämlich der von avayxalov (Z. 14) vor haot(o (Z. 16), wo es frei-
lich ganz passend wäre, aber doch wohl nicht gerade unentbehrlich
ist.2) Aber der Zusatz inet führt auch noch zu einer von Ber-
1) Es ist eine reine Verkennung hiervon, wie Thurot Etude* sur Ari-
stote p. 17 f. die Entbehrlichkeit des allerdings nur in r erhaltenen, schlechter-
dings unentbehrlichen Zusatzes 1260 a, 3 àe/oVrwr xai vor ägfoplwr dar-
thun will.
2) Man braucht bei Thurots Umstellung nur imßäXXn aus dem Vor-
aufgehenden zu ergänzen 'so viel für einen Jeden in Betracht kommt' (oder
'auf einen Jeden fällt') 'für seine Aufgabe'. Dass We lid on in seiner eng-
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590
SUSEMIHL
nays übersehenen Unmöglichkeit: es gehl, sowie der Überlieferle
Text lautet, nicht an, dass àXXov yàç — naiôôç (Z. 9 f.) Paren-
these ist und xai nâaiv — âiaqxçôvtwç (Z. 10 — 12) den mit
litst eingeleiteten Vordersatz fortsetzt, denn da auf diese Weise
Ttâaiv sich grammatisch nicht auf ôovXov, &rjXeoç, rtaiôôç be-
ziehen kann, so könnten unter naaiv nur xà açxovza xa^
XÔfisva verstanden sein, die Begründung 6 fièv yàç âovXoç —
àteXéç (Z. 1 2 IT.) zeigt aber, dass nur %à àçxôfieva, nämlich eben
âovXog, &î}Xv, itaig verstanden sind. Ob die Tugend des Herr-
schers selbst eine andere ist, je nachdem er der Frau, dem Sohn
oder dem Sklaven gebietet, kommt hier überhaupt nicht weiter in
Frage. Eben dieser Umstand macht es indessen, selbst wenn man
lud verschmäht1), rathsam, was bei der Aufnahme dieses Zusatzes
unumgänglich ist, avorta xoi (Z. 9 f.) zu streichen. Diese letztere,
falsche Zuthat entsprang aus einem Missverstündniss, welches durch
den begründenden Satz àXXov yàç tçônov — natôôç (Z. 9 f.) sehr
nahe gelegt war: leicht konnte es nach dem Wortlaut desselben
scheinen, als ob in erster Linie durch ihn gerade die verschiedene
Art, wie der Herrscher herrscht, und nicht vielmehr, wie es doch
der Fall ist, ausschliesslich (oder doch vornehmlich) die, wie die
Beherrschten beherrscht werden, bezeichnet werden sollte.
Nachdem nun aber einmal neben den Tugenden des Charakters
auch derjenigen des Verstandes gedacht war, erscheint es unbe-
greiflich, dass im überlieferten Text weiterhin nur noch von den
ersteren die Rede ist und dreimal Dasselbe gesagt wird, während
doch andererseits die begründenden Worte to yàç ïçyov lativ
àrtXwç %ov àçxiTéxzovoç , v ôè Xàyoç açxiTtxzwv (Z. 18 f.) sich
vernünftigerweise nur auf die letzteren beziehen lässt oder viel-
mehr genauer auf diejenige von ihnen, welche hier allein in Be-
tracht kommen kann, die mit den ersteren untrennbar verbundene
praktische Einsicht ((pçôvr]Oiç). Diese Argumentation von Thurot
weiss ich nicht zu widerlegen2), und jedenfalls ist sie dadurch
ligchen Uebersetzung die nämliche Umstellung wie Bern ays vielmehr mit
nyayxalof t/cw vornimmt, int vielleicht eine kleine formale Verbesserung,
ändert aber im Ganzen natürlich an der Sachlage Nichts. Bei beiden Um-
stellungen mnss die Interpunction hinter nçernç (Z. 15) getilgt, bei der Ber-
nays'schen überdies Komma hinter inoXunrtov gesetzt werden.
1) In diesem Falle muss aber eben hiernach das von mir mit Unrecht
beibehaltene Kolon hinter natâôi, (Z. 10) in ein Punctum verwandelt werden.
2) Ich glaube auch nicht, dass sie durch die Einschiebsel in der Ueber-
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DREI SCHWIERIGE STELLEN DER ARISTOTEL. POLITIK 591
nicht beseitigt, dass man vou anderer Seite sie einfach ignorirt bat,
und sie führt, wie Thurot einsah, mit mathematischer Nothwen-
digkeit zu der Aenderung von rj&txTjV (Z. 18) in âiavorjttxrjv und
der Umstellung von bpoiioç — eçyov (Z. 14 — 17) hinter avtotç
(Z. 20). Freilich hat Thurot seinerseits verkannt, dass auf diese
Weise die Stelle der späteren, von ihm selbst angeführten III, 4.
1277 b, 25 ff. widerspricht oder doch zu widersprechen scheint,
nach welcher ausdrücklich nur die Charaktertugenden in die des
Herrschers und in die der Beherrschten zerfallen, die praktische
Einsicht aber nur den Herrschenden zukommt, den Beherrschten
dagegen an ihrer Stelle nur die richtige Vorstellung (döTfor alt]-
9rjç)t vermöge derer sie die ihnen gegebenen Befehle richtig auf-
fassen und die geeigneten Mittel zu ihrer Ausführung finden und
wählen. Indessen, richtig verstanden, scbliesst doch auch die vor-
liegende Stelle mit Thurot s Versetzungsvorschlag die Möglichkeit
einer gleichen Auffassung nicht aus, das öaov IntßaXXei avtotç
(Z. 19 f.) braucht Über diese richtige Vorstellung nicht hinauszu-
gehen. Auf den Unterschied , der in dieser Hinsicht von den Cha-
raktertugenden neben der Aehnlichkeit stattfindet, brauchte hier
noch nicht eingegangen zu werden, denn die aufgeworfene Frage
lautete, wie gesagt, überhaupt nur auf die Charaktertugenden von
Weib, Kind und Sklave, und nur zum Zweck ihrer Beantwortung
wurden auch die Verstandeslugenden mit herangezogen. Diese end-
gültige Entscheidung beginnt aber erst mit den Worten coare <pa-
veçbv xtl. Z. 20 ff. Dass auch diese fehlerhaft überliefert sind,
erkannte Thurot, aber eben hiernach ist die von ihm vorge-
schlagene Tilgung von rj&m) nicht das richtige Heilmittel, und
setzung von Bern ays widerlegt ist: 'die Vernunft aber <d. h. Dasjenige,
was den Gebieter zum Gebieter macht,) ist oberster Meister<; wenn also die
Leistung gelingen soll, so muss der Gebieter nach allen Seiten den Anforde-
rungen der Vernunft genügen, mithin eine vollständige sittliche Tugend
besitzen)'. Denn die Logik verlangt doch wohl vielmehr in erster Linie: 'so
muss der Gebieter vollständig diejenige Tugend besitzen, welche der Ver-
nunft selbst angehört, d. h. die intellectuelle Tüchtigkeit', und erst in
zweiler Linie folgt daraus, dass er allerdings auch diejenige Tugend voll-
ständig haben muss, welche dem unvernünftigen Seelentheil angehört und
darin besteht, dass dieser den Geboten der Vernunft gehorcht, d. h. die sitt-
liche. Sollte es also nöthig sein überdies im Anschluss an B er nay s hinter
Soov 7». 16 noch (tvayxaîoy hinzuzusetzen, so würde ich auch davor nicht
zurückschrecken, aber es ist, wie S. 589 A. 2 gezeigt worden, nicht nöthig.
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592
SUSEMIHL
vermuthlich ist auch das von mir vermuthete idia rj somit noch
nicht ausreichend. Was der Sinn verlangt, hat Berna y s über*
setzt: 'Demnach ist es klar, dass far jede der genannten Klassen es
besondere sittliche Tugenden giebt.' Aber leider steht dies nur
nicht da. Eher also trifft es das Richtige, wenn vor rj&ixij der
Ausfall von idia (oder oixeia) 17 angenommen wird. Doch erwartet
man auch so, wie M. Schmidt richtig bemerkte, nicht anctyuov
oder nâvxùjv, sondern kxâotutv. Um also auch diesem Uebelstand
abzuhelfen, fülle ich die mutmassliche Lücke vor rj&ixr) vielmehr
etwa durch (èxâotov idia ij) aus.
Während nun aber Aristoteles für die Nothwendigkeit auch
dem Sklaven noch eine Art von moralischer Tugend zuzuweisen
1259 b, 27 f. geltend macht, dass auch dieser noch ein Mensch sei
und an der Vernunft Theil habe (Xôyov xotvwvovvtwv), wird hier
demselben derjenige Theil der Vernunft, welchen Aristoteles hier
%6 ßovXevitxov, im 6. Buche der Nik. Eth. aber %b Xoytozixôv
(2. 1139a, 12) oder doÇaovtxô» (5. 1140b, 26 und 13. 1144b, 14)
nennt, und welchem nicht blos die praktische Einsicht und Geistes«
gewandtheit {âeiv&tyç) und ihre Gegentheile, sondern auch alles
blosse Vorstellen und Meinen (dôÇa, vnôXrjipiç) angehört, schein-
bar vollständig abgesprochen. Damit würde er aber die Vernunft
Uberhaupt verlieren, denn von dem anderen Theile derselben, dem
wissenschaftlichen Denken (èrciOT^novixov) kann doch bei ihm
noch viel weniger die Rede sein. Daraus folgt, dass oXojç ovx
Iget %b ßovXtvzvxov (Z. 12) dies nicht bedeuten kann, sondern
nach Massgabe von 5. 1254 b, 22 zu verstehen ist, wo der Sklave
von Natur als xoivuivovv Xôyov toaovvov oaov alo&ctveo&ai
alia firj fyeiv bezeichnet wird. Die Vernunft ist, so zu sagen,
nur als eine ôvvafAiçy nicht als eine ej-ig in ihm vorhanden. Wo
sich nur das unumgängliche Minimum von Etwas findet, da wendet
Aristoteles den hyperbolischen Ausdruck ftrj fyeiv an. Ganz genau
so ist es im 6. Capitel der Poetik, wo zuerst 1450a, 7 ff. die
als Theil einer jeden Tragödie bezeichnet werden und es dann
hinterher (Z. 23 ff.) dennoch heisst: ävev ftkv noâ&wç ovx av
y ho tto zoayipdia, ävev âè rj&wv yévoiz3 av. ai yàç zwv véwv
zojv nXelonov âtj&eiç zoaytpôlai eioïv xai oXcoç Ttonjzai noX-
Xoi zoiovzot.
Eine dritte Stelle IV (VII), 16. 1335a, 32—35 lautet: hi ôk
ij dcadoxrj zûiv zéxvwv zoïç pkv àçxopiévoiç (àçxofÂévrjç F und
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DREI SCHWIERIGE STELLEN DER ARISTOTEL. POLITIK 593
corr. P& wohl richtig) %o%tu xrjg cm(*rjg, Icrv yiptjtai xcrrà kôyov
evfrvç t] yiveotç, %oïg ôè tjârj yuxtaXeXvfiiyrjg tijg rjXixlaç nçog
lijv %uhf ißdofiTjxorta hwv àçi$fiôv. Hier hat Jackson die
Conjectur von R id g e way taïç fih açxofiévaig oder àçx°f**-
vrjç treffend widerlegt und stellt seinerseits unter Aufnahme der
Lesart aQX°h*y']S eine neue Erklärung auf, nach welcher toiç fiév
die Alteren, %olg dé die jüngeren Kinder bezeichnen, àQxopévrjç
tîjg cnifiijç sich eben so gut wie xataXeXvfiévrjç trjg yXixlaç
auf die Väter beziehen und âiaôox>] das Eintreten in die Pubertät
bedeuten soll. Aber wie in aller Welt soll âiaôoxi] zu dieser Be-
deutung gelangen?1) Meines Erachtens kann es schlechterdings
uichts Anderes heissen als das Eintreten der Söhne in die Rechts-
nachfolgerschaft der Väter. J ackson hat sich, wie mir scheint, die
Voraussetzungen des aristotelischen Idealstaats nicht klar gemacht.
Bis höchstens zum 55. Jahre darf ein Bürger desselben Kinder zeugen
(1335b, 35 ff.); hat er also bis dahin keinen noch lebenden Sohn
oder stirbt hernach seine männliche Nachkommenschaft, so muss er
sich einen Erben aus den Überzähligen Söhnen anderer Familien
adoptiren. Aber er darf auch bis dahin keineswegs so viel Kinder
zeugen, als er Lust hat (1335 b, 21 — 26). Da gerade wie im plato-
nischen Gesetzesstaat kein Bürger an Grund und Boden mehr oder
weniger als die beiden unveräusserlichen Familiengüter besitzen
darf (10. 1330a, 9 — 15), so sind ein Sohn und eine Tochter die
eigentliche Normalzahl. Aber sie reicht nicht aus wegen der Kin-
derlosigkeiten und Sterbefölle. Wie weit sie zu erhöhen ist, hängt
von dem, sei es*) in längeren Zwischenräumen, sei es alljährlich
festzustellenden Kinderbudget ab, welches bestimmt, wie viel Bür-
gerkinder im nächsten Jahre oder in der nächsten längeren Periode
erzeugt werden sollen (II, 6. 1265 a, 38 — b, 16, vgl. II, 7. 1266 b,
9 ff. und die Anm. 209 in meiner erklärenden Ausgabe). Kommen
mehr Schwangerschaften vor und werden ferner Bürgerfrauen, deren
1) Um davon gar nicht zu reden, das» Aristoteles, wenn er dies gewollt
hätte, doch wohl vielmehr rcJr pty — revv dt geschrieben haben würde und
doch wohl zu rçf axfifc hätte rw* naiiçwy und ixtirwr zu tijt fjltxiaf
hinzusetzen müssen.
2) Denn hierüber giebt uns die vorläufige Andeutung des Aristoteles in
der Kritik des platonischen Gesetzesstaates keinen Aufschluss, und seine un-
vollendete Darstellung seines eigenen Idealstaats ist nicht bis zu diesem Punkte
gelangt, auf den er auch in der Kritik des kretischen Staates II 10, 1272a,
25 f. vorausdeutet.
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594
SUSEMHIL
Männer über 55 Jahre zählen, schwanger, so hilft die Abtreibung
(1335b, 23 ff. 35 ff.)- Die Mehrzahl von Sühnen, die ein Bürger
unter diesen gesetzlichen Beschränkungen etwa erzeugt hat, kommt
Tür ihn selbst mitbin gar nicht in Frage, denn die jüngeren sind
zur Adoption in andere, kinderlose oder durch den Tod ihrer
Kinder beraubte Familien bestimmt: es handelt sich bei jedem
Vater nur um seinen einzigen Erben, und hier fassl denn Aristo-
teles nur den normalsten Fall ins Auge, dass dies der ein Jahr
nach der Verheirathung geborene Sohn ist. Dieser soll der Rechts-
nachfolger des Vaters werden, wenn er selbst in die eigentliche
Mittagshöhe (ax^i?), der Vater aber in den Abend des Lebens ein-
zutreten beginnt. Die bisherige Auffassung von totç piêv als den
(ältesten oder einzigen) Söhnen unter Beziehung der zunächstfol-
genden Worte auf ihr Lebensalter und von toîç dé als den Vätern,
deren betreffendes Aller erst mit den nächsten Worten angegeben
wird, ist folglich völlig richtig. Nur stimmt dazu freilich fßdofirj-
xoyza nicht. Denn wenn das Alter von 37 Jahren dasjenige ist,
in welchem jeder Bürger heirathen soll, so muss eben dies Alter
doch wohl auch dasjenige sein, in welchem er Rechtsnachfolger
seines Vaters wird, ist er also im 38. Jahre des letzteren geboren,
so ist letzterer zur Zeit dieser Rechtsnachfolgerschaft 75 und nicht
gegen 70 Jahre alt. Dennoch wird an der Zahl 70 wahrscheinlich
Nichts zu ändern, sondern vielmehr Z. 29 nach einer früheren Ver-
muthung Spengels, die er später selbst wieder aufgab, krexà in
itévxe zu verwandeln sein, so dass das Alter, In welchem der Bürger
heirathen soll, vielmehr 35 Jahre beträgt und er folglich, falls ihm
nach 9 Monaten ein Sohn geboren wird, zwischen dem 70. und
71. Jahre steht, wenn dieser wiederum seinerseits zur Ehe schreitet.
Dafür spricht, dass Aristoteles 1335 b, 32 ff. den Stufenjahren nach
der Siebenzahl seinen Beifall zollt. Vermuthlich ist 35 absichtlich
in 37 geändert. Aristoteles wünscht nämlich ja, dass das Ende der
Zeugungsfähigkeil bei den Gatten zusammentreffe, und bezeichnet
als solches beim Mann 70, bei der Frau 50 Jabre; wenn nun
ersterer mit 35, letztere mit 18 Jahren heirathet, so tritt dies Ende
bei der Frau 32, beim Mann aber erst 35 Jahre später ein, also
beim Mann 3 Jahre nach der Frau; man sah nun ein, dass hierbei
nicht Alles genau auf Heller und Pfennig zu stimmen braucht, aber
3 Jabre schienen doch (mit Unrecht) zu viel, und man minderte
sie daher um 2 ab. Doch kann auch recht wohl bei der Ver-
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DREI SCHWIERIGE STELLEN DER ARISTOTEL. POLITIK 595
derbuog von névre in Int à der blosse Zufall sein Spiel getrieben
baben. ')
Ist nun diese meine Auffassung der Stelle die richtige, so ist
hiernach die Zeit zwischen dem 70. und 71. Jahre diejenige, mit
welcher das active Bürgerrecht aufhören und die bisherigen Inhaber
desselben als Priester emeritirt werden sollen, 9. 1329a, 30 — 34,
während der 35 jährige Erbe nunmehr als Besitzer der beiden Fa-
miliengüter an die Stelle des Vaters tritt, vermuthlich auch wohl
entgegen meiner früheren Ansicht bereits als Mitglied der Gemeinde-
versammlung und des Geschwornengerichts. Ob damit aber seine
Militärpflicht schon beendet sein soll3), bezweifle ich, und auch
Aristoteles bat zum Eintritt in den Rath und die Beamtenslellen
mit Ausnahme der Officiersposten sicher ein höheres Alter, ich
denke nach den Analogien bei Piaton das 50. Jahr, verlangt. Wie
es aber gehalten werden soll, wenn der Erbe erst 1 — »20 Jahre
nach jener Emeritirung seines Vaters oder Adoptivvaters in den
Beginn der politischen Volljährigkeit eintritt, darüber kisst sich
weder aus dem Torso der aristotelischen Darstellung des Idealstaats
noch aus sonstigen Andeutungen des Aristoteles irgend Etwas ent-
nehmen.
1) Aretinus giebt 36 Jahre, ob auf eigene Hand oder nach seinem Codex,
lässt sich nicht entscheiden, wenn ich auch eher das Ersterc glaube.
2) Worauf allerdings unter diesen Voraussetzungen eine ängstlich buch-
stäbliche Deutung von 9. 1329a, 1—17 und 14. 1332b, 12—42 führen würde.
Greifswald. FR. SUSEMIHL.
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DE ISOCRATIS PAPYRO MASSILIENSI.
Inter commentaliones , quas viri docti in memoria m Caroli
Graux nuper composuerunt, Alfred i Schoenii legilur symbolum,
cui 4d« Isocratis papyro Massiiiensi (Isocr. or. Il ad Nico-
clem paragr. 1 — 30)' inscriptum est. Edidit enim vir ille" doctus
(Mélanges Graux S. 481 — 504) relliquias, quas veteris scripturae
orationis lsocrateae 4ad Nicoclem* conscriptae octo continent sche-
dulae papyraceae ex Aegypto oriundae, nunc in museo suburbaai
Massiliensis Borely asservatae; complentur autem paragraphia illius
orationis 1 — 30 sedecim columnae ita per schedulas istas distributee,
ut, cum in secunda et octava ternae columnae legantur, binae in
ceteris, soli titulo servatum sit primae columnae spatium, vacuum
totum relictum ultimae. Columnarum autem integrae fere servatae
sunt e ç £ i ta (te), graviorem cladem acceperunt a ß y â tô iç,
totae paene evanuerunt i? & iß ly.
Quibus foliis in lucem emissis1) quam bene Scboenius de
sludiis Isocrateis meritus sit meum non est praedicare: quod vero
denuo papyrum tractare statui, id non factum est, ut viri egregii
laudi obtrectarem, sed ut quae ab illo neglecta mihi non omittenda
aut quae i Ilm probata aliter mihi diiudicanda videbantur qualiacunque
quantulacunque proferreui, atque ut simul eo loco de praeclaris
islis schedulis ageretur, ad quem pluribus quam ad pretiosum illud
volumen aditus pateret. Exponere ergo conatus sum quae scrip-
turae papyraceae condicio observaretur , quid lectiones novi testis
singulae valerent, cuius momenti ad universam artem criticam in
Isocrate factitandam papyrus Massiliensis esset. Praemisi autem
his quaestionibus intégra schedularum verba per columnas digesta
eaque minusculis litteris expressa; neque vero dum verba ex ma-
1) Qui papyri priori bus temporibus iam meutionem feceruut, eoruni Do-
mina Schoenius p. 481 adfert; uberius de ea re egit Lunibroso io Aiii délia
H. Acad, délie scienze di Torino vol. VII Adunauza 26. nov. 1870, qui vir
cum plus decern annis aote Schoeoium schedulas iospiceret, plura UIo locis
quibusdam legit, quae Scboenius, ut par est, religiose aunolaviL
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DE ISOCRATIS PAPYRO MASSILIENSI 597
iusculis transcribo, accentua aut aposlrophos signaque inlerpun-
gendae arti destinata addidi, sed ea tantum taliaque ex his recepi
— accentuum eoim papyrus plane vacuus est — , quae schedulis
ipsis traduntur; in eo solo ab exemplo recess i, quod soluU scriptura
continua quae dicitur intervallis singula verba inter se distinxi. La-
cunas porro, quibus temporum iniquitate verborum tenor interruptus
nunc est, ex libris Isocrateis supplevi ; quae supplementa quo faci-
lius agnoscerentur typis minoribus quam quae in schedulis legun-
tur relliquiae imprimenda alque uncis fiepienda curavi; singulis
litteris insertis scriptura non mulata cancellos tantum adieci. Ipsi
denique texlui quern vocant duplex annotationum genus subiunxi,
quorum alteram ea continet, quae quantum ad artem palaeographicam
aut fidem lectionum traditarum facit in singulis scripturae elementis
monenda videbantur, alteram ipsam complectitur scripturae discrepan-
tiam. lam vero has dum annotationes commémora, religione proflteri
cogor, priores ex iis omnes necessario Schoenio deberi, posteriores
a me suppleri tantum potuisse, cum idem vir doctus non solum
lectiones librorum Isocrateorum et papyri breviter inter se iam
comparaverit, sed etiam — id quod valde gaudendum — collatio-
nem Urbinatis ab Augusto Mau confectam in triginta nostris para-
graphs adhibuerit; omnino autem cum fiat facillime in rei rctrac-
tatione, ut ipsius auctoris laudes detrectenlur, hoc ante omnia
cautum volo.
[.
Fol I.
Columna prima:
Iooxçazovo
rtaQ[at\v[ai]oeiüv
B B
in cake: rA(MSO)
a.
p. 14 01 fiev uo&otta to vixoxleio vfiiv *ioia ßaatlevoiv
eodytao ayiv t] *xaXxov rj xqvoov etoyaofievoy \* rj 5
(Is. = libri Isocratei in or. II adhibili. r = Urbinas. E — Ambro-
sianus. 0 =«= Laarentiaous. Af = papyrus Massiliensis. £=vulgata
lectio. Is° libri Isocratei iu Antidosi adhibili hucque adsciti; item Ja
(= Vaucaous) Ea&ai cf. nostra Analecta Isocratea praef. p. Vll.
Index a Lumbroso in prima columna media, quae numéro caret, lege-
batur; Sctu, qui nihil iam agnovit, apte rev o cat ad subscriptionem: nobç
NutoxXéa V: nçèç NuoxXia ntçi rov ßaaiXivw q ntoi fiaatXtiaç Ç.
Col. ce 1 vfity rotç ßaaÜLtvaw MÇ: roîc /Ja<r. vp. l\
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598
KEIL
aXXo tt twv totovtwv xtrjfiatwv **av avtoi pev evdeeia
15' eiaiv vfitu *de nXovtitat Xt[a]v eôoÇav etvai* *ptoi
xaxarpavia [ov] äooiv aXX iy.no *çiav itotovpevot xat
noXv te%vi\xoxbiteQov avta n(o[X]ovvtea ttov- *opioXo- 10
§ 2 yovvtwv x[a]rtrjXeviv r}yrfaapii}v ö av tavtrjv yevea&ai
*xaXXeiatt]v êa)ç[ea]v x[ai] XQT]Otpi(w)*tcm]v xat (*a[Xw]Tct
n[oe\jiovaav l^epioi te dov[v]at x[ai) av Xaß[i)v et 15
dv*vr]9i7]v ooiaat noiwv en[t]tt)[âev]*piat(ûv ooeyopie-
voa xai t[i]vu)v [eo]*yu}v ane%Ofievoo aoiat av x[ai\
15b *tt]v noXeiv xat tr\v ßaoi[Xuay) dto^txtjO tova fiev yao 20
iôt[anaa] *7toXXa eat iv ta 7iaiâ[tvoyra fta]*Xiata piev to
fit] zQvq>a[v aXXa) *avayxaÇea&at neçt tov ßiov.
Fol IL
§ 3 xaâ- [exaoTqy t^v ^teqav entd' oi v[of*oi\ *xa& ova exa-
atot noXeitevo^evot tv[y]*xavovatv ett âe rj naçq^ata
xai to \*q>aveç(i)a eÇetvat toiç te q>tXoio en[i]*ftXr]j;at 6
xai tOta ex&QOlO eflltl&€0*[aat rata aXXtjXojy a]fiaçtiaia
nçoa [ât +zovTOiO xat] twv 7iOlî]twv tivea [xoty *nQoyiy(yij-
(Li liera e îocertae puoclis infra additis notatae.)
Col. a. v. 6 vfxtç) punctum supra C. 10 nu>[X]ovyj(ç] eliam eu dimi-
midium deest. 12 â* av apostrophum post â legîsse se affirmât Lumbroso,
nihil Scb. invenit. 13 xQtlatfi(to)TaT1l9'] ZQlaiti01caTly Sch. operarii errore
ut videtur; cf. p. 617 ann. 3. 21 noXXa toxiv 23 post ßiov una littera,
quam Schoenius I pulat fuisse, sequebatur; cf. p. 618 et 620 ann. 2.
Col. ß- v. 4 ât] 'punctum supra 6 litterae lineam mediam'. 5w[*JJ
n dimidium tantum senatum. 7 o[î5 litterae insertae pro Ii quas déesse
Schoenius indicavit]^. 8 [10 pro lt)t o[3 pro 2) 9 [10 pro 13]t
5 iïXXo it MÇ: zoîv âXX<or « T 11 fiyqoâfiijy â* â* MTE: iyù
nyrioûuiiv àf mgTZ: iyàt â* ^yi/oaift^y àv Ç 12 lavrijy ytvêoôat xaX-
Xtiatqy MmgV: ravTrjv xaXXioTqv ytvéo&ai Ç: ytrlo&ai xavxnv xaXXt-
ati\v r 15 ov Xaßiy-aooi Xaßtiv Is., cf. p. 617. 17 êçyuv ÇM: om.
VK 19 âtotxf{ç Mr-, âioixoitjç KÇ 21 noXXâ iorty) loti no XX à Is.
fidXittra ijfy, ul in T est, restituimus spatii angusliis xa\ fxaX, (*iv, quod
ç et Slob. flor. 49,25 praebent, recludentibus ; cf. Anal. Isocr. p. 27 an«. 1.
22 potest fuisse [«XX'], at cf. p. 615.
Col. ß. v. 2 xa&* [txâoTtjy rrjy q]fiioay M: xa9* Ixnorrjy ßovXivto$at
rijy rjiiiçay Stob. /. c: x«&' lxâoirty r. jj^u. ßovXtvto&at V: xa9* Ix. àya>-
yfao&at tijy ni*. Ç, cf. Anal. Isocr. p. 84. 125. tm9'] sic 5 re] oro.
Stob. cod. A 6 intTt»to[»M]] lntMo9at Is. 8 [*««] ra>v noirjxuy
weç Ml': rivlç xat rûy noirjûv Ç
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DE ISOCRATIS PAPYRO MASSILIENSI r>99
15e fx]evwv vno9t]x[aa ota \*°xq>i tnv xaiaXt]Xoinaotv u>ot[èm 10
§ 4 tÇ anavxatv iov]jù)V eixOO av[xova ßtXtiova ytyvta&at iota cfe
xvoavvoio ovâev vnnç^u xotovxtov ova tâtt natâtvto&at fiaXXov
xotv aXXwv tri it da y â tta xtjy aQxnv xaxaaxtuatv ayov&txrjxot
âtaxtXovotv ot *'8 ] av&QWTUüV [...* ] 18
lf)d op do va iv oi êe [..*** ]fuvoi xat %q{nfia\*%tov 20
nXioxtav xai nçayfiajuiv *fieyiotojv âta %o fit] xaXwa
av%[ova]
Y-
\xQ*io9at) Tctvjaio %aia cupoQftato [m+notixa\oiv wave
%ovo noXXova ûft(pio*[ ]v aÇiov [tUo&at] ßiov
X0V|6[ ]v tÔlUiTEVOVZtÛV €7lieix[..* ]aXTb)V%ÙJV 6
§ 5 Tj . %ov %vQctv[vev*ov%wv oiav] fiev anoßXeipovoiv [eta
*xaç ({rtft a a)) xat xo]vO 7tXovtOl[a xat x\ctO [âwa*axttaa\
anOWttO [you]tÇo[vaty tao&tova xova \™iv tata ftov]ùQ- 10
%iaiG OVXaO [tntidav *ât ty9v{4rj&ut]o[i]v [xova tpoßova xat
xova* xtvdvvova xat di]e£[iovtio oomatv mxova fttv vtp cov rtxtaia
15e xqhv dttrp&aQ+puvovo xova] Ôe CIO to[v]o [otxttota\xixova 15
tÇaftaoxttv tjvayxaafitvova *xota âi apport ça xavxa avft]ßeßrj-
x[o*xa naXtv otuooow &v tjyovv]tai Xv<Jl*TsXiv fiaXXov 7}
fiera toiovxtov ovffqpoowv anaarjo trja Aoiao ßaai-
9 x[4 pro 5] 10 [Î2 pro 14]X x[î pro 3] cf. p. 632 ann. 1.
11 [12 pro Î4]x 12—17 plane exlincti. 19 outXovatv 22 avxtf
pro 2?]; superest unius litterae vestigium post t.
CoL y. v. 2 a[2 pro <'ï) 3 [6 pro 7)a 6 v[3 pro 2] 7 [9 pro
8]p *\$ pro 1] 8 a[4 pro /] 11 [W pro V\a 16 x[l pro 0]
de 18—20 cf. p. 636: avxolç ov nXijatâÇovotv, ol dè avvévxtç nçbç
X<*Qtv ôftiXovoiv Is. aûi[oùf]] ita Sch. restitua M: deest in Is.
Col. y. v. 3 xovi) om. Is. 4—8 de reconcinnatione nostra cf. p. 634 sq.
4 a(À(fio[ ]y\ afitptaßriiiiv nôxtoôv iaxty Is. [iXéo&at] ßiov
xbv \ ]y îditûttvovxftiv] iXéa&ai xbv ßiov xbv idi<oxiv6vzvv fÀty Is.
5 imitx[ ]axxt»vxa>v] inutxkç âk nQaxxôvxuv Is. 6 n-\ V'od
in n xtâv aut ij xbv non rescribendum esse Sch. affirmât, non expedio
cf. I. c. xbv xvoav[viv6vxiitv]] xbv zûv xvoavv. Is. 7 [oxav] pifv àno-
ßXiipovotv) oxav fi'tv yàq anoßX4ipu>ow Is.; de anoßXiipovatv cf. p. Gllsq.
7 itç xaç ((ttfiaç)) xat to) lacunae ambitus hanc rmg£ lectionem vindicat
papyro; de xtftàç deleto cf. p. 633: nooç xovç tàç ttftàç xai xovç r, cf. v. 8.
8 t\àç [âvvaazttaç]] ut i'mg.Ç': xàç âvvaaxiiaç ovxaç r lacunae spa-
tium excederet. 9 anavxtç [yo/*]îÇo[vaiv iao&éovç]] cf. p. 632: iao9iovç
anavxts vofttÇovot T: iao&. anavxaç y oft. Ç. 12 [bçtâatv) sec. T: iv-
qojoi Ç 13 [XQijy] sec. T: »XQ^y Ç, quod non minus papyro conveniret.
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600
KEIL
§ 6 Xeveiv {^tavtrjo öe trja avwpiaXiao xai ztjo *taçax*]0 20
16* amov eojiv o%i zr)v *ßaotXtav looneç ieçtaavmjv nawtoo
Ô.
avôçoa eivai >o/uiÇovoiv o %io> avd-Qtü*rtivwv [noaypa-
Tujy fxiytaro]v eotlv * xai TcXl3%r\Q \nqovotao dto/uiyoy |*xa£ 5
txaoxtjy] fliv OW 7lQCt%lV ü)V [ay*xta /uaXioia âvyaixo xaxa
xoon]ov ÔlOt*[xtty xat xa] pltV Ctya&Ct ÖiafpvXaZTlV *%CtO
de [ovftqiooao] êiaq>€[vyw] %UiV au ^[naqoyxvy tçyov taxt 9
16b avfißovXtvtty xa* oXioy dt xuy tatxrtdtvfxaxioy toy XQ*l axoxaCt-
§ 7 o&at xat ntqt a dit diaxoißtiy tyat nttoaoouat dttX&tty tt pity
ovy taxai xo àtoQoy tfroyao&ty of toy xtja vno&tlAatata /alino* 14
ano rrja aqxqa a]wi[dtv \linoXXa yuq xat xtay tftfttx Q<uy 15
n]0lt]fi[a*xa>y xat xa»y xaxaXoyadtiv avy]yçafi[^a*xu)y txt fity
tv xaia dtayotat]o OVta*. . .[xaty ovyxt&tyxay fuy]aXaO TCtO
nçoa*ôoyiiao[ .... naotoxty t]niJeXeo&£VTa \*°âe Kai 20
16e %oi[a aXXoia tnt](ô)ix^evta noXv xaradeeozeoav zrjv
§ 8 ôoÇav %r\a eXnfdoo eXaß((opi))ev - ou ftrjv aXXa xo ye
Fol III.
e.
enixtçrjfia- xaXcjo exl((v)) %0 ^]ziv-za 7raûa*XeXtpipieva'
— — — . — - — — i
20 cfé] posais etiam xt legere. 21 'r^v] y ad finem usque versus pro-
ductum*.
Col. d. v. 3 y[i6 pro lb\y 7 t[9 pro 10\u> 8 <[8 pro Î0]d
9—13 plane evanueruot. 14 t[3 pro 2] 15 p.[t pro 2] 17 [23
pro 22\a 18 [17 pro 15]a 20 [t7ii\(ô)tx$tvTa\ litlera ante % Schoenio
aut n aut tt, cuius elementa arlius inter se coniuncta erant, fuisse videbatur;
cf. annot. crit. nostram ad b. i.
Col. d. v. 5 ovy nçàÇiy MÇ-. ovy xqy noativ T 9 [xa&' ôXaiy]
sec. T: xa&ôXov ç 15 tpfstrçwy sec. Ç su a de nie Sch., qui utxà ftixçov
(in V) lacunae mensuram excédera censet, quanquam tarda /liante lacuna
certi niliil sposponderim. 17 'post ôvxa unius syllabae vocabulum eva-
nuisse videtur* : ôVra xtSy Is. nullo verbo interposilo, xaîç conieci <?/"./>. 634.
19 [. . . . naqiaxty] fuitne nâatl cf. I. c: nçoaéoxiaç naoioxty 1s.
20 [tni\(â)ix9-iyxn\ n quod Sch. legisse sibi vjsus esty nisi scribam errasse
statueris non explicabis; quod adicit posse etiam Utteras ti intellect, ita
ut tectum fuisset tmâtux&tyxay inde mihi sumo litteram fuisse â 'tm-
âix&{yxa\ 22 iXiß{(ou))ty] mendosum pro tXaßty {in Is.) àXXa xô
yt MT: àXXà xat xv yt Ç
Col. t. v. 2 txty] mendosum pro ixt : «/«t Is.
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DE ISOCRATIS PAPYRO MASSILIENSI 601
xai vOfioSexiv xaa fiovaçxtaa *oi fiev yaç xova idtœ-
xaa natdevovxea exi\*vova ftovov io(peXovoiv ei âe xia b
xova *xçaxowxaa xov itXrj&ovo en aoexrjv noofxçe-
tpiav - a^fpoxtQOva av wq>eXr}auv . xat xova xaa ôvva-
axtaa e%ovxaa xota fie *yao av xaa ao%aa aaqpaXeois-
16d çaa xota \*°ôe raa noXeixtaa nçaoxeçaa rtoirjoiev- 10
§ 9 *7ZQUIXOV fAEV OVV OXBHXBOV XL Xü)V ßa*OlXeVOVXWV €Q-
yov eaxiv • eav yaç xo xe*qjaXaiov xat xi]v ôvvafitv
oXov xov 7i ça *yfiaxoo xaXioo neçi Xaßwpiev evxav\u\ra 15
anoßXe/tovxea afiivov xai mçi xiov • *[teç(ov aiçov-
/<€v((o/))« oiuai êrj navxaa *av opoXoyqoai- nçoarjxiv-
avxoia noXî *xe 6vaxv%ovaav navaat xat xaXwa *rtçax-
16e xovoav- diaq?vXa%ai> xat fteya ^Xt^v ex fiiixçao nou\- 20
aai- xa yaç aXXa- *xa xa-xr xjfieçav ovvninxovxa
XOVXÙJ
S-
§10 evexa- nçaxxaiov eaxiv xai firjv extvo ys *q>aveçov oxi
âi xova xavxa ôvvi)aofievova *xai neçi xov xwv ßov-
Xevofi evova fit] çafrvfuv \*aXXa axontv onwa qjçovt- 5
17' fiiuxiçov dtaxtoo*xai xiuv aXXwv ôeâuxat yaç oxt xoi-
avxaa *xao ßaaiXiaa eÇovotv oiaaneç av xaa eavxtuv
Col e. y. S. 16. IS sigmata novissima usque ad fioem producta habent.
in'] sic. (DrpiXrtouy] YytXtjauv Schoenii typis Iraditur, quod errori deberi
ipsa viri docti annotatio critica docet. 21 xo* rjfttQay) 9f}f* in corr. a pr. m.
. _ — .
3 yofito&f.TÎy xàç fiovaQxittç] vo(jio&txiïv xaïç fxoyaçxiatç Is.: vov&t-
xttv xnç povaQx'iag ci. Cob.; cf. p. 630 sq. 5 fiôvoy MT: (aÔvovç Ç
7 nooiotipiay] mendosttm pro nçoxçi^/tiy: nçoj çtxptuv Is. ; cf. p. 620.
wcftXf-aity] wyiXtjoiK £: ovr.aui T S post tfoyiaç interciderttnt xat
rots- ino aiiolç (r-, avtàîç Ç) ovras homoeoleleulo scribam fallente.
10 TioXmtuç] sic 12 iar] âv Is. xo xtifâXctioy xai xïty MÇ: iv ««-
tpaXaioiç xr,y T 15 mol xùy fAtQÛy MT: ntQt xvjy àXXuiy fAéçûy Ç:
Xotniov
niQt xtây Xotnûy Trng. i. e. ntçi xo>y /JtQuy {cf. Ç) 16 «tçoupu'oi] de-
formalum ex aiQOvpkv = tçovuty (in Is.), cf. p. 614. 18 r« MÇ: om. V:
post âvoxvxQvcav posihtm vult xt Blassius. 21 xà xa*' ijuiçay ovr-
ntnxoyxa] xà xa»' txàoxnv y/jiQtty avfintnsoyxa Ç: xà ovpnbiToyia xaxà
rijK fa. U, l\ cf. p. 629.
Col. ç. t. 4 rot; -ra»-] xtjXixovxuy Is. fiovXivofityovç MTB: ßov-
Xtvaofiiyovç Ç post ftij&vfiûy do est /uij<f* aptXily (Is.), cf. p. 620.
7 xàç ßaaiXtai Qovaiy MT: i'fovat xàf fiaotXttaç Ç oïaantQ MV: oïaç Ç
iavxtùy) avxuiy Is.
XIX. 40
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002
KEIL
§ tl *yvwpao naçaoxevaoovotv wote ovâevei *t wv a&Xr}twv
ovtw- nçoor}xi[{v)) to ow/na yv\t0(Avativ wo xoio ßaotXev- 10
oiv trjv ifJVxtjv *fr)v eavxwv ôoxtuaUv anaoai yaç ai
na**t]yvoio ovôtv fxeçoo xi&eaoiv xovxwv *xwv a&Xt]-
xwv ittQi wv vfiio aywviÇeo&at xa& exaoxtjv rjititoav
wv ev$v(.iQV(Aevoio l^XQV ^Qooexiv xov vow on wo ooov- 16
17b 7iBQ *xavo xipato xwv aXXwv nqoo^io xov vovv *xo-
§ 12 oouxov xai ta to aoexato âioioio xai fitj vo*piÇB' xrjv
eniueXsiav $v fiev xoio aXXoio *rtoayßaoiv xQvlotlLiriv
uvai • nqoo de ^°tovo ßeXxiovo rjfxao xai tpçoviuwxe- 20
qovo *yiyvtO\}ai> uyde/niav 6%iv âvvauiv- *fAV}ds xor-
xayvwo xwv av&Qwniov xooav*
Fol. JUL
£
xr\v âvoxvxtctv wo nsçi fiev xa &t]qia xexvcto *evotj-
xauev aia avxwv xao xpvxao ifieqovpe *xat nXiovoo
aÇiao avtao noiovpev i]fiao |Me avxovo ovdev av nqoo b
\T aqexijv nqoxqe*tptav aXX wo xai xrjo naiäevoewo xai
*i/;ff ê7iitueXeiao paXXeiota 6vvauivi]0 *xt]v rjftexeqav
§ 13 ipvx^v weqyexiv ovtw *diaxioo xijv yvwfirjv xai xwv
xe naqov\wxiov xoio (pqovtpwtatoio nXtjOiaÇe *xcrt 10
xwv aXXwv ovo av ävvfj pttan€fA*7COv xat, firjxe
xwv nou]xwv xwv evdo-xipovvtwv pyxe xwv oo~
(ptoxwv prfdsvoo oiov div aniqwo extv oXXa xwv
\xifiev axqoatrjo yivov twv de ua&i]t7]0 *xai naqa- 15
8 naqaoxtvnaovaiy] men dos um pro naqaaxtvaovotv (in Is.), cf. p. 617 sq.
9 ù&Xtjjtôy MÇ, cf. [f] 12: àaxfjxtôy T npooijxiy] mendosum pro
nooorfxi (in Is.), cf. p. 6 19. 10 fiaatktvoiv MVÇ-. ßaoiXtvovoiv mgFK,
cf. Anal. hocr. p. 30 an«. 3. 11 taviiuv] aviùy Is., cf. ad v. 7.
âoxifÂftÇiv] om. 1s. 13 à&Xt]T(ôy] <ï&Xojy Is., cf. v. 9. neçl MF: vnio Ç
àymyiÇkO&ai xa&y ixtxorqy qfiiqay] x«** tx«ati}y àyatviÇto&e Tyy
flfÀtQay Ç; x«^' ix. xi}y tip. àywyîÇéoirê F, cf. ad col. t 21. 14 iv&v-
ftovpéyotç) mendosum pro iy&vfiovpivov (in h.) 16 nçoaixiç iby voir
mendosum pro nqôtxK (in Is ), cf. p. 619. 20 tobç] mendosum pro si
(in h.). 21 (%tv âvynpty MÇ: âvyapty fy"* v
CoL Ç. v. 3 ifjtçovfsty, cf. p. 617. 4 à&aç avràç] àÇiaç Is., cf. p. 626 iç.
5 nçoTçîtpiay] tooptXqoaipty Is. , verbutn et forma verbi e col. e 6 sq.
7 fxéXXttaia dvyafsiyrjç çMV(?): om. Bk. V;t,/7*'] fpvtnv Is.
11 ùXXotv MTÇ: ànôyitay ''mg., cf. naqôvKûy antecedens. 13 tvâoxt-
fiovrrioy MVcorr. C: tvâoxiftovyraty xni F1 15 yirov] sic
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DE ISOCRATIS PAPYRO MASSIL1ENSI G03
oxevaÇe ceavrov rtov ftev *eXa%xov(ov xçixtjv xtav Se fit-
Il* LOvwv ^avxaytovtaxrjv êta yaç xovxtav tiov *yvfivaoi(ov
raxiata av ysvoto xotov\"xoa otov vne&etie$a ôtv êtvai 20
xov *OQ&wo ßaotXevovxa • xat xvjv noXetv • *wo XQI
§ 14 âiotxyaovxa • uaXXetaxa 6 av *avxoo vtto aêavxov
naçaxXr]9tt}0 *rj ôtvov rjyrjfjato xova x*QOvo xtov
V-
ßcX[xtoyioy açftiy xai xova ayotjroTfQorß] *1010 [yoovifAtûXt-
Qouj nçoaxaxxtw oato] *yaç [av tQQuifjiyeoTiQoxr xtiy xtay aXXatv
ayotay art fiança xooovtio paXXov xyv avxov âiavoiav aaxijatia
8 açxio&ai fAtv ovv lyxivfcy XQI tovo fAtXXnvxao xt xuv âtoyraiy
* ' notrjottv nçoo di xovxeta <piXav9ooinov tirai âti xat <ptXonoXiy
owe yaç inncay ovxt xwtûy ovxt aytfçoiy ovxe aXXov noayfxaxoa
ovâtyoa otov xt xaXiaa açx*1* ay fsij xur XatÇ1 ^ovxota Nr avxoy
âti noitio&ai xrjy tntfitUtav fitXtria aot xov nXtj&ovo xat mot
§ 16 nay too noiov xtxaçtafJtvota avxotc rtQX*tv yiyvmaxoiv on xat
18* ruv oXtyaçxitoy xai xatv aXXtov noXiTtitov avxat nXttäxov fpo-
roy âittfitvovaiy atxtvta ay aotaxa ro nXy&oa »toarttvotatv xcr-
Xtoa ât dfifiayvytjou* i\v fxtjxt vfiotÇftr xov o/W tna ^ijrc rflçt-
Çoptvov ntçtoçaa aXXa axonija on va (a y) ot ßtXxtaxot ptv xaa]
"u^ao [axfociy ot ât aXXoi ftrjâtv adtxq^&iooltv] tavxa 24
yaç atoixta nçioxa xat fieytaxa
Fol V. r
§17 \xç]qott]0 noXtxetao taxtv xtov nçootaynatwv *\xa\t
18b xtûv Etxtxrfitvuaxwv xtvt xat *4exaxt&\u *xa t*\r) xaXuio
rot
Col. n fere omnis evanuit. v. 25 est a pr. ro. yaQ oxta (=yào orot/t«)
o[2 pro 7]r
Col. » media ita nblitterata (v. 7—18), nt in v. 10 medio solae litterae
. . . oto . . ., in medio 18 solae . . . xa . . . agnoscantnr. v. 4 ['t ptn 2\n,
cuius litterae altera tanttim haala servata.
10 otavtôv] aavxov l9.t cf. p. 618. 17 (ÀiÇoyoiv MVÇ\ my'ioxotv
Ym%. 18 àyxay<oviaxï}v MÇ: àyiavioxii*' V; Mud rf>ei]iiMulum% quia
àyiuy. apud hocr. semper est 'camidicus' {cf. MU 15 AV 201. 204), àvx-
aytov. 'aemulus [cf.[i 12] //'7:i. 75 IX 5H A U. 20). 21 fiaadti'oyxa] /?«-
atXtvaoyxa Is. 23 atavtoi] aavxov Is. Is.a, cf. ad t\ 10. 24 9 (= S)
cas tï, cf. p. 617.
Col. *]. r. 25 àdixr}]&(ûa[iy]] ita ex coniectura restituto M et oxàatv
scribendum et ûy adiciendum mihi erat: itâtxt]aoyxat T, àâtxii&tjaovxai
Çls.« {de /#« Bekk. nihil adnotat) Ant. Mon. 11 1 ; cf. p. 632.
Col. ». v. 4 xatûif MVA« fi": iç»tôç ÇKn
40*
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004
KEIL
xa&eoxatxa xai piaXXiatot pev ev[çe\*t]r]0 [yivov] twv 5
ßeXxioxwv et de firj /uiuov xa \na*qa xoia a]XXota oq&wo
[èxorxa Çyxet vopova xo fsfy avfsnay dixaiova xat ov[*<pfQoyxao
xat ocpioiv avxota o/soXoyovfityova nqoa de xovxoia oui* to xaa
ftt* a{i(pioßqx>j(Jn<J «ta eXaxtataa xaa de dtaXvaeta too] Oto[yte
xctfiaxcta xoia noXttaio noiovaiy xavxa yaQ anavta nQooiivai du
§ 18 xoia xaXojo xeifityota xaa pey tQyaoiao avxoio xafrioxy xeodaXiaa
1SC xaa de noayfsateiao em^ijfstova iva xaa fxtv tptvyatoiy nooo de
xaa TiQO&vfjoxtçoy i%toaty xaa xqiatia notov neot aty ay nooo
aXXtjXova afi<piaßi;xii)oi fstj nqoa XaQiy W0** evavzwo aXXtjXata
aXXa ait xavxa \x*neat xtoy avxtoy yiyyotaxe] Y.Ct[i yaQ nçenetlH
*x]ai ov/Kpeçi xyv xwv ßaoiXewv yviofirjv [a\wxi\vrj%at(f 20
ejj£v iztQi xwv dixaiwv loorteç xova vo*\yi\ova xova
g^jg xaXcocr xiftevovo 01x1 xi]v noXiv *[o/a]oi(i)0 taoïztq xov
naxçuiov oixov xaia fiev
t.
xaxaaxevata XafiTtç[u»a xa]t fiaoiXixwa xaia ôe *nça-
Çtoiv axQißwo iv evôoxifitjo a/uo xai ôfaçxrjaxrjv fieya-
Xoitqimav evâtxvvao ftrj^âefiia xwv noX{vxeXfA)iov xwv 5
evdva aqjavefÇofievwv aXX iv xe xota nçoeiçr^evotu
*xai xw xaXXu xwv xxrjpaxwv xai xaia *xwv tpiXwv
eveçyeaiaia xa yaq xotavxa xw *avaXwfxaxwv avxw xe
18* aoi 7taçafuvi xai \loxoia erttyiyvofievota nXiovoa a£ta 10
§ 20 xwv *âeôanavT]tAevù)v xaxaXixpia xa neoi *xova &eova
noiei f4sv wa 01 nçoyovoi xafxedtÇav rjyov de xovto
■thjfua xaXXioxov *eivai xai -freçaniav fieyiaxrjv eav wa
4 fsaXXioxk] uaXXtoth Schoenius ex typothetae mendo. 5 [/ pro 2\i
o[5 pro 4]x 19 [/ pro 2]« r[2 pro 1] 21 [/ pro 2\o
Col. t. v. 2 q[4 pro 5]t 3 incertum hoc an aXX legendum sit.
6 xoianQoitçrifjLtyota] pro N operarius dédit H apud Schoenium 8 y\ç\
yhç item operarius. 13 jovrq &yf*a
19 àlxilvqxtoç sec. V\s.a (cf. XIII 12): à/JttaxivtjTojç Ç, quod per spatium
fortasse restituere licet, sed exemplo gemello apud Isocratem caret. 21 up.
oîxt — (cot. ill) xaxaXttptç de sunt in Is.a vv. xovç xaXtàç xiutyovç del.
Kayaer. otxt MF Schol. Aeschin. I 30 (p. 15* 26 Turr.): diotxu Ç.
Col. 1. v. 4 iydixyvao fjrjdtfAiç) iydttxyvao èy fiqdefiiç Ç: tmdtixyvoo
ptjd' Iv fst(c V, cf. ^.628. 4 noX(vrtXei)<ây cxi. ex Is.: TioXtiuûy 3f, cf.
p. 019. 7 x«i r<p xdXXét xùy xirj/uaxwy Dobraeo scholion videntur ad xoïç
nooitçrjfséyotï adscriptum. 11 rà mo\ MÇEaBtt: xà piy nobç TE J":
xà 7iQÔç ci. Bk. 13 dè om. T1 xovxo dipa xâXXtatoy tlvai M E«**rt:
&vfia xovto xâXXiotoy tlyai rJn : xovx* tlyai &vfta xâXXtatoy Ç 14 i«y]
ày Is. ls.«
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1>E ISOCItATIS I'Al'YHO MASSILIËNSI
605
\xißeXjtotov (xat) dtxaiotarov oavzov rtaQao*x*l<* fiaXXoy 15
19* yaQ eXnto xova zotovtovo *i; %ovo teçia noXXa xazaßaX-
Xoviao *ftQa£irV %t naqa zwv &etoy aya&ov zifia *tatc
jucv ccQxaio zwy Tifiwv %ova otxio^zazovo %ato aXy- 20
§21 ÖeoTctiaio tova evvovo*%a*ova (pvXax^v aotpaXeozaTi/v
Fol. VI.
ta.
i\yov %ov oioftatoc etvai %t]v xe taty *q>tXtoy açexijv
xai zip zioy aXXwy *tvyoiav xai %x]v aeavtov (pQOyrj-
|5(7<v ((x)) diet yaç xovxioy xe xzao&ai xai* âtaoïoÇiy b
%aa tvQavvidao ptaXXia*%a ay tta âvyatzo xjjÔov xaty
19b lâuu *xai volute zova danavupieyova* êx ztay amy
avaXioxtv xai zova feoyaÇopteyovo za a(à) nXiia notety* 10
nayza %a ztay oixovvziay zrjy *7toXuv otxta ztay xa-
§ 22 Xwa ßaofXevoyitüv eoyoy loziv ôia nay*zoo zov XQO-
vov jtjy aXy&iay \novrw yaivov noozipibiv woze *iziozo- 16
ztqova uvai zova aova *Xoyovo t) tova zœv aXXwy
oqxovo* anaai ficy zota Çeyoïa aag>aXt] *zt]v noXttv
naçexe
18 &taty
Col. ta. v. 19 ultimum c usque ad columnae finem liueolam mediam
habet productam, ita ut verba xai nobf rà ov/jß6Xaia vopipov ibi fuisse
nequeaut.
15 post ßiXxiaxoy deesl xai in M, cxi. ex Is. Is." oavxby MT: otav-
tbv Ç mcQaajtjii] naçéxiiÇ \». U.a vv. 1S xtfta — (ta 18) loxw om. \s.a
19 Ttfiû/y] litterae quamvis incertae haec Schoenio fuisse videntur, quae
etiam in Ç: <fiXtoy F: xùy tpîXcjy unvis inclusit Blass. 20 xaW àXij&i-
oxâxaiç M: rati àhfttiaiï avzaïf T: xali â* àXrj^eoxâxaiç Ç; cf. p. 620.
Col. la. v. 3 TÛy âXX<oy] xtây âXXuty noXixtôy Ant. Mon. Il 1 p. 79:
riùy noXmàv Is. 4 otavxov] aavrov 1s. Aot. Mou. /. c. 5 ((x))] de litter a
hac cf. p.ti20sq. xi xxâadai xai âiaotôÇty M, xai xz. xai d. Ç: xai xta-
o9ai xui otâïtty V: xai oi^tiy xai xrâo&at Ant. Mon. /. c. 6 fxaXXtoxa
cf. p. 019. 7 rai*' iditay) tùy oîxuty xujy ïâmuày Ç: TÛy oïxtoy xtôy no-
Xixixtôy V: xtûr oîxu>y tiây lâfoy ci. Vict., cf. p. 630. 8 xova MÇ: xai
xovç r âanayatfxèyovç M Ç : âanayofityovç ànb xtây iâitay ànb xai y otây
Trog.: âanarûyxaç V 9 ix xuiy] ànô xtôy 1s. 10 tu ö<o> ex Is., xao M
Il nàvxa xà] anayxa yào xà Is. 13 îqyoy] om. 1s. 17 n MTÇ
Exe. Laur. n. 18 (Stob. ed. Mein. IV 243): pàXXoy ? Kls.« 18 vv. anaaiy
— (§ 23) àfAaQiayofiéyaty om. Is." 19 post ffaof/t de sunt xai nqbç xà
ovfifiôXaia yôfui^oy (Is.)
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606
ki:il
iß.
19e nt[ot nXttaxo]v d[t noiov x]utr a(p[ixyov]*fit[y(tty pirj tova ao
âtuotaa ayoyttto]* <xlX[a xova naga oov Xuußayttr a$iovy]**a[o 5
Tijuwy yao xova lotovxova paXXoy] */ia[ça iota aXXoia tvâo-
§ 23 xifAtjOtio] *fo[vo qpoßova tÇatptt xojy 7ioXuu>y]* XCt[t ^ ßovXov
ntotâttta ttyut tova) */i[iiJtr adtxovyxua onuta yao av roua]
|loû[iioftf 7tQo<r aavioy dta&tjo ovxot xtu av nooa txttyova *£t«r 10
nom fAiv fii,dty fjtx opyijo âoxtt ât iota aXXota]"o[xay oot xat- 13
ooa t] âtyoa ptv tpatyov] *%W [fir,dty at Xay&aytty xtoy ytyyo]-
^[kytay noaoa ât tut ma xtfnoçtaa) *t[Xaxxovo nauo&at xtoy 15
§ 24 u/unQxayofit]yiu[y n^uoff twat ßovXov ptj ^aAt]*/lOT?^[l<] /Uï;(J«
j[iu) O(pod[qa] xoXaÇiv *aXXa %w rtavtao ijtiao&at %i)0
Fol VU.
V-
or;o àtavoiao xai yOftt^tv vtcsq itjO *av%wv a wirktet a
atiivov out (jovXev*[to&at n]oXefiixov fiev etrai %a[to
\*tmoxr,]uaio [xm xata) naçaoxêvcuo *[ei07]vt]x[oy ât] iw 5
[ii]Ô£V TtCLQQi [to] Ol [xatoy nXtovtxxty ovrtoa otuiXti *toty no-
19s Xttoy n]o[oa taa qxxovo tuen to *av taa XQttxxova) TCQOO €Ctv-
§ 25 JOV [a£i\xotootao qpiXoyttxti fitj ntQt\(tl)Qr[iwy *aXXa ntQt toy 10
XQaxtjo]avT L OOl [fxtX*Xot awotatty tpavXovo qyov pu tova
Ovptptooyxtoo tjxxtojityovo aXXa xova f*txa ßXaßijO ntQiytyyofit-
20* y ova fityaXoopooyaa yofÂtÇt fit; xova fdtiÇto ntfttßaXXofJtyova 'toy
Col. iß. v. 17 Lumbroso etiam verba aofucoo twat . . . (iijât . . . aXXa
se agnosse lestalur.
Col. ty. v. 4 [6' pro 5]o 5 [6' pro 5]pt 6 [6 pro 5]x[4 pro 6] 8 in
medio nihil nisi . . P...ON.. Sch. se legisse dicit, ex quibus cum P facile
ad n)o[oç librorom referatur, ON vestigia sui similia non habeat, viri docli
oculis obiitleratam sc rip tu ram fraudem fecisse credidi. 10 in fine 6IAN . . .
fuisse Sch. dicit; at versus si rescriptos videris, litleram IT v. d. cum 61 per-
mutasse concedes.
Col. iß. v. 7 ro[tv opoßovf] ex Ç dedi, cum rotv noXXovç ipoßoVi (r)
versum spatio concetto ampliorem reddere viderelur. 13 (cTo^ov /utr]]
tec. Is. Ant. Mon. 11 1 p. 70: xai âttyàf fit y Stob. flor. 48, 50.
Col. ty. v. 3 âfjwoy oat] Af, ïifitwoy at Ç: àfÀtwoy iuvxùy (undo
edd. post Bk. avxtuy) at VJaEa 4 n]oXtfttxoy piy ttyat] noXtptxiy ptv
tlytu XQ>, 0ft: noXtfttxiç piy to&t rJaEa: noXtpixôç yiyvov Ç 6 [hqi,]-
y[txhy]\ tec. W* dedi, cf.p.VH: ilo*tvixlç l8.J«K« 7 vv. [o'vtu») — (f*J)
ifpuptyovç om. Is.a 9 nçbç iuviov M V: nob> atavxoy Ç: nobç avtöy
cxi. Anal. Itocr. p. 112 arm. 3.
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DE ISOCRATIS PAPYKÜ MASSILIENSl 607
oioi Té tioi xaiaa]xc[iy ] i9aXX[a tovo] XCtXùJO fiev 6(plSfi€VOva 19
§ 26 |*°[/4i7]C[ijÄo w tova] itsyioxijv açx*}* [xrfl<f«] 20
tâ.
fievova aXXa tovo agiota xi\ naoovot] *x[t]rjoapievovo
xai voiuÇe teXçwo *evâaiiiovr}Oiv ovx, eav rtav[ttov]
^av&Qwniüv fieta qioßwv x[ai xw*âvrw]v açxqo aXX eav 5
20b TOlOi[ioo tor *oioy X<U 7ZQCCTJCOV COOTCSQ [iy rw]*(rrûr)-
ÇO[yu] tu» [uix]QUOV [tru&VLtrjO *xat fAtj0*ty]0O tOVtÙ)V
§ 27 a7io{q)[ria yiXovo |,0xrw ^ n]avt[ao] tovo ßovXof4t[v]ov[a 10
*aXXa] tova trto [a^o] q>voe(o[a afava *©»raa] tirade pied-
utv rfiiota ovvdux*[iQni>it*] aXXa fie& wv tjâtoia zijv
*[noX]iv âioixiaeia axoißio noiov tao \x\ô]oTn[ifA]a- 15
oiao %mv ovvov%[tav lâtoa on *na]vteo öl fxi) ooi nXij-
oiaoa>[uo* 7iaço]fi0iov oai toio %QotfAevoto *o*piwv-
20e ot* totovtoo £Çi[o]tr) tout *[nça]ypiuoiv jour pit] [àta
aov y^vo^iievoio too avtiuo %ao aiiiao 20
20 Ç[8 pro 6>
Col. tâ. v. 3 prima littera potius x quam x legendum videtur. 7 [5
pro 4)q S ÀPO..TCUN valdc dubia, ut Scli. facile falli poluerit, id quod
corrigeas {na)Q sumpsi. o[3 pro 2]r y[3 pro 4]q 9 [S pro 7]o
anoçrrf] litterae P nihil nisi I restât. 10 [6* pro 7]a 11 tpvotwo]
to diiuidium tantum servatum. 12 [5 pro 4]u 13 [7 pro £]a, si ovv~
<Jia[tQii\l>tio] restituere licet (cf. p. 016 ami. 3), octo litterae octo punctis
respondebunt. » ad fin cm usque versus perduclum. 15 [o*]ox[t-
f*]aotuo x[9 pro £] 17 vo/Jiovoiy «JP.*[Ö]"7
19 xaXtâç] mendosnm, corr. in xnXûy f: pttTQiiuy Ç Maxim. Conf. VII
569. post itpitpéyovi interciderunt vv. i^eoyâÇèO^ai Je âvvnuirovç oîç
av intxtiomaw (Is.) 20 \j*r<] fâXov xoiiç] e coniectura dedi: ïn'Xov fAtj
xovç ls., cf. p. 632.
Col. «f. v. 2 rfi naoovog M. Is. Maxim. Conf. IX 560. Ant. Mon. Il 1
p. 79 (Apostol. c. VIII 34». Arsen. XXVII 52). 3 x[x)no^tyovç] Xo*i<ia-
pivovç Is. Ant. Mon. L c. Max. Conf. /. c. (Arsen. Apost. //. ce.) cf. p. 618.
vv. xai vôftiÇt — (9) àno(o)[{]ç] om. Is.° 6 post [xu>Jwu>\r add. xnî
xaxiaç P, quod om. eliam Ç **VX9f Af£: âoÇgç T iày MÇ: ây J'
8 xày] om. ls. 9 ànoçfjç MÇ: àivx$Ç r 13 ijâiota Affe>a, mule e
versu antécédente repelitum pro aoiaxa (Is. Priscian. XVII 169. Stob. flor.
48, 28. Maxim. Conf. VI 548); cf. v. 3. 14 nàXty ôwtxionç MU. Stob.
/. c. : noXiuiay öioixtjatt; ant nôXiy ày Jtoixtloatç Priscian. /. c, cf. Anal.
Isocr. p. 28 ann. 4. vv. àxoifliç — (*t 2) nçâ^toaty om. ls.a 16 nXy-
Oiàonrtkç M f: nXriotàÇoyit> ç 17 [naQÔ]noi»y] e coniectura dedi: Ofotof
ls., al cf. p. 633. yofjtovoiy MÇ: klvai yofitovaty /' 8 rotovioç] men-
dosum pro xoiovtovç (in ls. Stob. flor. 48, 29) 20 nitùt] tnendosum pro
aiibç {in ls. Stob. /. c).
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OOS
K EIL
Fol. VIII.
u.
§ 28 eÇtov (£§ wv) (av) exivoi 7Coa£toaiv mai ova i]yov *(ât]
tova anav%a((a)) on av -rrotrjo ?; tay^fö] *eji€vovvtaa
(aXXoi) tova tota apiaQtavofievoi[a] \%e;tinpiovvtao Si- 5
ôov naççTjOiav nota f.[v\*(pçovovoiv ivu. neoi wv av
afxq>tyv{oi)ri\a] *£%ta tova avvâoxipiaÇovtao ôioça *xai
tova téxvrj xoXaxevovtaa xai tov[o] *fie[xa iw]oiaa
&€oa7i€VOvtaa iva pir]\ï0[âey nXttoy oi] 7[Ovij[o]oi tcov 10
XQi}o[iuiy *tx<>>aip\ axove tova Xoyova [tova *ntni] aXXrtXiov
xat niQUi yvwoittv *apa tova te Xeyovtaa oixot[oi
nvéo] *eioiv xat rregi u>v av Xeyovaiv ta[ia] \xiavtaia 16
§ 29 xo^aÇfi Çw"*io tova diaßaX*Xovtaa waneo tova «£a-
ftaQta*vovtaa aç%€ otavtov ftrjâev ï]t*tov t] xai twv
aXXwv xai tovô *ijyov ßaaiXixwtatov
Col. «. v. 2 (ay)] sic dedi pro <fy, cuius tj duas tantum lineolas dubi-
tanler Sch. legit, ut v. d. voculas ÀH et ÀN, quae simillimae siut, inter sc
permutasse ponam. 0 aiÀtfiyyoïijç] admodum dubium ulrum OIHC au
OHC legatur. 7 *£*<x 12 yrtontCiv 16 ultimum a usque ad linem
versus productum item v. 18 ö et 19 y. 11 [6 pro 7]«, si txovotv pro
tX*aoiv fuisse sumpseris (cf. p. 618 ami. 1), lacunam apte nplebis.
Col. te. v. 2 tÇioy M, quod supplcvi ad Qtoy éf J»y ex Is. Stob./, c; M
homoeoteleuton depravavil. 3 a nay xat] fartasse hiatus fug a effeclum ex
ânavxa Anecd. Bekk. 128, 1U: ânay rE"0a Stob. flor. 4S, 30: nàv Ç Maxim.
Conf. XL1I1 639. notjjç % Xiyrtç M BA. Stob. Maxim. //. ce. : Xiyyt rj notfjç
Is. ls.a 4 (àXXà) xovç rot»- cxi. ex la. Is.a Stob. /. e. : roty xoiç M : àXXà
toii Maxim. Le. 5 intxtpioiyxnç] sic 6 mol toy ay àutpiyvohjç] niai toy
àftiptyyoirjç Maxim. Couf. XXXI 619. moi toy av àfjtpiyyorjt Is. Is." Stob,
flor. 4S, 31, cf. p. 630. 7 ovyâoxipâÇoYxai] inttioxipaZoyta; Slob. I. c:
avydoxtfxâaoyxaç Is. ls.a 10 ^[âiy nXioy] fuisse conieci, cf. 634: nXtito
Gnom. Barocc. 157: nXiov Is.Is." Slob. flor. 48, 32. Anton. I 52 p. 58. Maxim.
Conf. XI 565 (Apostol. c. VI 4«. Arsen. XVIII 62) Mel. Aug. c. 24 ii. 13 (cf.
Guom. Byzanl. n. 174: apud Wae h$ mu th, Studien zu d. griech. Florile-
gien p. 166*99.). [oi] noy/j[ç]oi xtày XQ'Ja[z<"y t/wai*'] M et céleri praeter
Gnom. Barocc. et Mel. Aug. //. ce, quae t%<ooiy oi n. i. %q. pr aeben t.
11 oo. âxovt — (14) Xéyavaty ont. Is.a 13 rovç xt MJ'Stob. flor. 48, 33:
jovi £, faUum cf. Fuhr Rh. M. XXXIII 357. 14 Xiyovaiy) sic 15
tobff äiußäXXovtas MÇEa&a Stob. flor. 48, 34: roty iptvâûç ätaßakXoyxai
V: rovç ipévâtoç xi xaiâ xwaç Xéyoyxaç Gnom. Barocc. 183 (= Byz. 146);
cf. Anal. Isocr. p. VU. 16 toonta M Gnom. Bar. / c: aiontQ ris.° Slob.
Le: alamo ây Ç 17 ataviov MÇ: aavtov Vls.tt 18 »; xui MgEtt
Stob. flor. 48, 35: £ J\4", cf. Anal. Isocr. p. 2!» ann. 1. rood] sic.
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DE ISOCRATIS PAPYIIO MASS1MENS1
eav (iijâefita dovXevrjo xtav *rjâowùtv ■ aXX t(a)v xQcnrja
ttov *tni&vfiiù)v fiaXXov y %<uv \*no\tiiutv urôeftiav avv- S
ovotav *eiXT) nçoodtx°v ftrjdt((y)) aXoyto*xto<j aXX [tm
txivato rtt]ia äia[rQtß«to\ *e&iÇe aeavxov xaïQUv [if wv]
20e *avroo te emôtooto kqoo a(Q)t(t)r}v \iox[at rota aXXom 10
§ 30 ßtXuutf ((ttyat)) âoÇto] *|Mï; (fHXlVOV [tpiXon]ltOV^tv[oà\*
tftl [iota ({x otovT oia)) a xat rota xaxoia di]*a\7ipa£a<r9at
ôvvaxov tony aXX *tn aoixt} ptytt (fo\ovw[v ija] Ot'Ôev \ïbpieçOO 15
toia novïjQOio piereai[tv] *vofttÇe rtov xtiuov aX^d-ç-
axa[xaa\ *etvai xaa e* xut (paveçio piexa *âeova yiyvo-
*IOOXQCCXOVO
\'M 7taçevrtO£iûv 20
*Xoyoa BB
Coluraoa ultima vacua relicta.
Col. iç. v. Ü fir^ev aXoywiuo] ut Iucertum nui» rêvera v tradituin sit,
ita litterae vestigium inter t el « 7 potest etiam per lacunae spatium [tn
txuyat; r«]<> 0 x«] potest fortasse etiam xi legi. rtnoq a{{>)t[r\rty\ pro
rtvfir Sch.; cf. p. 62U.
»
Col. t;. v. 2 iày] iâvniQ Stob. cod. f'oss. I. c: àv J'J«; cf. Anal.
Isoer. I. c. ann. 2 et Schwabe de dicendi génère Isocrateo p. 22 sqq. (dûs.
Hal. Sax. lSSl). 3 tiXX' <(«>" Ha correxi mendosurn iv xçaxrtçt
cf. p. <>20: àXXà xçarfjç Is. Is." 5 vv. ^fop/ay — (7) àXX' om. U.a
ti fi^âty] mendosurn pro p^ât, p.rto" Is. 7 [ini ixirau ta]W äia[roißtttt]
t&iU oiaviby (oavtbv V) AI Is., cf. p. Cl 5 ann. 2: oavtby *7»' ix.
x. ô. lsl.a N xrttçity Ml'ÇH" : JtauXtly V mg. Jrt mg.
«J TT^ôi" à{o)i(t)!;y\ exi.: «r**;*' dubitanler Sch. agnovit. 10 [/M-
r<tu»' dc£t>] z/cff// otnisso tlvttt , quod inter has voces in Is. legitur.
12 [rot? «] rfed* //ro roîf rotot'foi/ o, </?/orf ex Is. debui lacuna artiore
cogent*. 16 iw. yôfdt^t et sqq. om. Is.a 17 post t\y<tt addunt Is. /uiy,
quod ex Schoenii recta sententia consulto idque ideo omissum est, ut pe-
riodus clauderetur; pergunt libri Isocratei: àXX' ozay avrot nay' ait ok
Zyftç ftâXXôy aov Ttjy yyùpitiv ij rqy ivf^* ^avfiafaaiy.
II.
Foliorum singulorum neque latitudinem n«que altitudincm
Schoenius uotavil; duorum autem istoruin ex quibus singulas co-
lumnas arte heliographica imilandas curavit, lerlium (col. e) alti-
ludiuein c. 0,20", sexluui (col. tu) c. 22,5'" habere videntur, ita
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ut utrunique minori ex solitis papyrorum alliludinibus (0,20 — 0,23
[0,25] m) respooderet (Birl, das antike Buchwesen p. 272). De
foliorum lalitudine ne coniectura quidem quicquam uobis assequi
licet; contra columnarum et e tertio et e sexto folio desumptarum
latiludo 0,1 5 ■ deprehendilur, cum versus singuli lilterarum numéro
compleautur, qui ut inier viginti quaternas et septenas vacillare
solet ita usque ad triceuas vel eliam ad plures interdum augetur.
Columnae singulae uon omnes totidem habent versus: computan-
tur, si notam numeralem eximis, iu ta iß u versus duodeviginti,
in ty et id undeviginli, in e i tg viginti, in ßy 6 ç & viginti et
uuus, in a viginti duo, in £ viginti très, in j; viginti qualtuor.
Iain respice ralionem quae inter mensuras columnarum altitudi-
nis et lalitudinis intercedit: videbis eo illas a forma celeroquin
in papyrorum columnis obvia baud paullum recedere, quod longi-
ludo versuum columnarum altitudinem fere exaequal, cum alia
folia papyracea versibus arcti ambitus columnisque longis compleri
soleant1). — Ea autem re papyrus hie prorsus cum ceteris con-
seulilur quod voces duorum versuum participes nisi in syllabas
non dirimil; immo adeo superat volumiua Hyperidea et Philo-
demia accurata huius praecepti observatione , ut unum tanlum
exemplum syllabae violenter diremptae idque valde dubiosum iu-
venialur, cuius legis laesae exempla in Ulis multo crebriora ap-
pareant. Notum est aliter a scribis veteribus quam a grammaticis
uoslralibus, quibus collegae serions Graecitalis in regulis illis con-
dendis viam praeierunt, fines syllabarum constitutos fuisse; quam
ob rem excepliones usus islius non sunt putandae afiq>ta-[ßi]%iy]
y 3, jcaçao-xw i 15, fiaXXia-%a ta 6, àXoyio-tuiç *s 6*), re-
1) Insolita haec columnarum forma, quae in ç et Ç paene quadra ta no-
luinari potest, a Schoenio adhibetur ad fulciendam sententiam papyrum prislina
integritate 'non vuluturo sed libelti in speciem compliratum iacuisse ita fere,
ut paginarum plana binas aut ternas haberent columnas'; quam ad sententiam
v. d. deductus est ea re, quod non nisi initio columnas t&ty résina lique-
facta, qua mulla schedulae sunt couspurcaUe, mulcatas esse videbat.
2) Cf. Blass, Symbota philoL H. Sauppio ob lata p. 122 el Aussprache
d. Gr* p. 77 aim. 338, qui addere potuit, ctiam papyros hie illic scriptu-
ram praeberc consimilem exemplis ex lapidibus collectis velut ta<mg>ar<uaay
idque in ipsis syllabis diremptis : e. g. (7i)a<r-o/t( in Hercul. vol. Philod. n. ayf*.
10, 7 (ed. Gomperi, Herk. Stud. 1 p. 13), cuius a posterius haud caute Gumperz
mihi resecuisse videlur. — Kegulam verba nisi in syllabas non dirimendi Fri-
dericus Polle (ap. Schoene p. 187 ann.) grammaticis AJexandriuis deberi coniecit;
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DE 1S0CIUTIS PAPYltO MASSILIENSI 611
spoodeotque inconstantiae in dirimendis duabus diversis consonis
quoquoversus grassatae item nça-ypatog « 13 et yv-fivaÇeiv ç 9
comparata cum tv[y]-xavovoiv ß 3; prae position es porro vel ad-
verbia vocibus siraplicibus praeüxa, prout singulae compositorum
partes a scribîs respiciebantur aut ipsa composita pro oovis vocibus
iisque simplicibus habebantur, modo secundum originem a voce pri-
maria secernuntur (e. g. avfi-q>oçtuv y 18, 7taçcc-leXiun€va e 2,
nQO-Tçeipiav e 6) modo secundum communem syllabarum circum-
scribendarum legem dirimiintur (xa-TeâiÇav e 12 et for tasse na-
njyvQiç g 11); diphthongorum elementa nusquam divelluntur ne-
que exempta scripturae qualis ou-x, ov-% toa-t* aX-X* extant,
lam ßrmum hune scribendi morem respice : concedes unicum laesae
regulae exemplum y 16 ovfißefiijK \ or a quod secundum Schoenium
staluendum est, errori aut scribae deberi aut Schoenii ipsius, qui lit-
teram O in fine versus plane ob lilt era ta m non iam dignoscebat.
Litterae, quae sunt unciales, uuus idemque scriba onines pin-
xisse videlur; nam quod columnarum ifi-iç scriptura litteris pri-
oribus graciliorum est elementorum ac simul dextrorsum magis
inclinatorum arctiusque inter se copulalorum, id inde facile ex-
plicate, quod scriba finem versus celerius ueglegentiusque operam
praestitit. Atque ut ad ipsas litteras perveniamus, forma A est À,
cuius lineola transversaria haud raro ad dextram parum sursum
ducitur, quam ut littera facile a À posset distingui; z. est
quod aliquaotulum infra versum producitur, quo etiam altius lineae
directae litlerarum T 4> Y tendunt; porro ß eadem forma pingi-
tur, qua in nostra cursiva quae dicitur scriptura (UU); raro I et T
litteris soliu puncla adiciuntur, cum insolita supra lineas trans-
verse ex 6 et C productas, de quibus statim dicendum erit, in-
lerdum ponuntur (C a 6, 6 (t 4). Litterae quibus lineola transver-
sa est, velul 6 T TT H, per hanc cum insequenli littera couiun-
;'untur; idem fit in C, cuius pars superior aduncata in recta m
lioeam porrecla dextrorsum producitur; iisdem autem lineous in
C H, si quando novissimam versus alicuius vocem claudunt, scriba
ita utilur, ut perduclis illis usque ad columnae tines vacuum versus
qoaoquam demoostrari non posse credo ipsos illos praecepti auctores exti tisse,
tarnen illorum aetale usum hunc invaluisse ex insrriptionibus facile ostendi
potest; eqoidem vtx uJlom oovi tituium tertio p. Chi. n. saeculo recentiorem
'juin quam omnibus in papyris observaverim legem, earn paene cunctis, qui-
bus id polest tieri, versibus coroprobarel.
012
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spatium com pleat; cf. C: e 5. 16. 18. ig 6, H: a 3; idem fit dila-
tato litlerarum ambitu in N y 21 iô 13 ie 19 ig 2. 3. 4. 14. IS,
in h te 18, À te 16, I a VI1). — Contrariura est, si novissima
ilia littera in compendium contrahitur; ila lineolam quam dicunt
nasalem septics dreprehendimus adhibitam: jucv e 8, izoXiv ib. 17,
jovtùjy i6.21, ôiaxioov-Tcu ç 5, tueQOVfuey Ç 3, %utv 1 8, lâtwv
la 7 ; ceterum compendia non magis a scriba usurpala sunt, quam
quos iam commemoravi acceulus aut spiritus. Contra iuterpunctionis
vestigia sumimus esse puncta, quae plerumque in medio, interdum in
sumnio versu appicta sunt. Quae common la ri conatus Scboenius
cum certam rationem quam in iis adbibendis librarius sit sccutus
vix se dignoscere dixerit, nobis, qui certius loqut licere existime-
mus, accuratius disserendum. ISotum est ad facilius dispiciendam
scripluram illam continuam, quae veteribus exemplis ferebatur, aut
in tine verborum aut in complicatiore consonarum compage signa
velut °auP add ila esse (Gardtbausen, Griech. Palùographie p. 272) ;
eiusdem porro geueris ôtaatoXij et vTioôiaOToXtj sunt, quae ne lit-
terae continuae contra sententiam a Iegentibus coniungereutur, intra
verborum fines apponebantur; eadem denique punctorum nostrorum
ratio est: sunt declamautis aut legentis in usum addila. Fac enim
legas ç 4 xaiTtEQiTOvtiuv: quid facilius potest accidere quam ut
vocem post 0 remitlas? quo facto n&çt to pronuntiaveris; al
puncto post v inserto el %ov legendum et insequentes lilleras adsci-
sceudas esse statim apparebit. — o 10 twvofioXoyovvtüiv : ne
primo oblutu dativum et initium vocis q. e. vôfioç inde tibi
expisceris, punctum post v adest, quo tutv opoXoy. legendum esse
luculente siguiticatur. — Si in fine versus (e 15) legitur nov, potueris
sequeulibus non inspectis haesitare utrum ztji v (ad versum sequeu-
tem) an twv pronunciandum sit; bunc ergo errorem scriba puncto
post v apposito sustulit. — Qui celeriter e 5 sqq. déclamai, et
protasin et apodosin, ut Graece loquar, remissa post nçoioeifft
(= -rçeipei) et (orpeXtjOt (= -oei) et /lonjai (= -oei) voce ipsis
bis verbis claudi iudicare potest; iam punctis interiectis av aut ev
non ad insequenlia sed ad anlecedeutia referri deberi scriba indicavit.
Ne porro e 12 ean veav legas, quod potest scripturae continuae
1) Moneo his locis lilterarum productarum mentioned! diner Us verbis Sch.
fecisse; saepius autem quam vir doctus tradil, id factum esse inspecta ta-
bula II (col. la) videbis, ubi N v. 10 et 11, C v. lb ct 17 porrectae iove-
uiaiitur.
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DK 1S0CRATIS PAPYRO MASSIMENSI
«13
ioxivsav esse , exaratum est eaxiv ■ eav. Pravam etiam praeposi-
tionum distinctionem scriba caulam voluit, cum scripturis nctQ-
a ■ XeXiftfieva (e 2, cf. Ttaç-ahjXififAtva) et xaxa - yvtoç (g 22, cf.
y.at-ayv[vfii}) uteretur. Constructionem solam si spectas nonne
£ 22 legere licet diotxrjoov xct? iam librarius scribendo dioi-
xrjooyra ■ viam rede signa complectendi monstravit, itemque in
versu antécédente post ßaailevovxa punctum addidit pravam vocis
remissionem providens. Et cum quod supra in verbis laxt vèav
finximus facile in infinitivis in -eiv (= -») exeunlibus fieri pos-
set, ut v ad insequentem vocem traheretur tertiaque indicative
praesentis persona singularis celeriter signa percurrenti evaderet,
hos post infinilivos punctum adiciobatur: frjr/v e 2, nçoorjxtv
e 17; eandem credo esse causam signi post âvvaftiv (g 21) traditi,
quo dvvafii (= âvvâfiei) v... praemuniendum erat. — £7tixtQt]fta-
(e 2) in èmxiçjj fia . . . divellere nos punctum vetat, idemque nos
iubet e 17 syllabam ai ad praecedentia, ut o^oXoytjaai fiat (pro ufio-
Xoyfiç or*), referre. Contraria autem res est e 20 notrjaaixa^ ubi,
cum distinguere beeret notrjoaix' à. . . , scriba ta a praecedentibus
secretum voluit. Duplicem enim puneli usum esse ex exemplis alla-
tis compluria comprobant: puncto apposito aut adiudicatur aut ab-
iudicatur syllaba aliqua syllabae proxime sive antecedenti sive
insequenli. Vide modo: totius sententiae nescium me quid nisi
punctum ante n additum in g 2 doceret, legendum esse evsxa 7tçax-
raéov, cum satis sit proclive pronunciatu svix a/cçaxiaiov'! ib. 18
fir) vofiiÇe ■ ttjv extat, ne in jur; vo^iCez* rjv incidas; articuli porro
formas agnoscere oculi fortasse proni sunt in xa'v (e 14 in fine) et
in neçl xojv . at puncto singula v ad a et ad o alligantur; neque
alia est ratio scripturae xoaav ■ %i]v in fine col. g (pro to aavx...)
— « 19 in enuntiatorum imperativorum série quid verisimilius, quam
7tQajzovoav a legente prima oculorum acic in tiqcctzov aav . . .
dirimi? v te errare probibet. Eiusdem versus in fine xcu f.uya-
traditur: nimirum mi /uc ya . . . facile legere potueris; alla (e 20)
ne in àlV à aut all' a... dividatur, post allerum a punctum
adicitur; ita 7ta>vîjyvQiç g 11 scriptum est, ne pronuntiationis
nav tibi in menlem veniat; g 9 denique ovxo)' propterea
fortasse scriba dedit, ut ov ttf) caveret. Sed qua n quam haud dif-
ficulter omnibus his locis additi signi ratio perspicitur, tarnen
quaedam relinquunlur, quibus obiter rem tractanli regulam noslram
dissolvi possit videri. Atquc ut removemn scrupulos, primum
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mo h earn ne cesse est bis sane scribam in collocandis punctis er-
rasse. Qui enim credere possumus «21 taxa • Stjfieçav rêvera
elocutos homines esse? post # signum inseruisset sine dubio
scriba, si tarn attenlus fuisset quam enm non fuisse hoc loco
rasura probat, in qua litterae &t^t leguntur. An aiçovpievot-
oi/uai (s 16) aliud docet? quod ita certo natum est, ut libra-
rius, qui oblitus post aiçov/uev punctum sibi apponendum esse
errorem exaratis demum litteris ot detexit, post has duas illud
insereret repelerelque syllabam praepropcre adiectam, quam de-
lere certo statuerat, at oblitus est delere. — Sed non solum
errore grassante punctorum ratio difficilior fit cognitu, verum
falsa eliam quam licuerit vocare analogia dilata tus supra fines
signi usus animos rem scrulantium saepius fallit. Etenim cum
post infiniüvos in -oaiy qui cum vocnlis tov ti)v fièv tè h
in scripltira continua coniunclis oplativi formae viderentur esse
(/ion]aauoy , -auijv xt*.), puncti locus ubique fere esse debe-
rel, his ab infinitivis ad ceteros in -at exeuntes signi usus
propagatus est: hanc porro causam duco scripturae mhu* a 7,
ç 19, ôiaqtvXa^at . «19, yiyvf oSat- ç21, quam eandem in vfitv
a 2 ita recognoverim , ut huius puncti additi exempla dicam esse
infioitivos in -iv ( €i>). — Quod igilur huciisque vidimus, et scri-
bae erroris et usus iusto latius grassati1) nostra in quacstione ra-
tionem habendam esse, utrumque in iis quae iam prolaturus sum
velim reminiscaris. Formae enim primae personae plurativae prae-
senlis activae in -fitv exeuntes, quoticns cast luis obliquis prono-
minis relativi exceptae erant ov, -fi€v <p, -fiev ov xtc.), facile
cum participiis passivis confundebantur; signum igitur, si plurati-
vae istac formac legendae erant, post pev • ponendum erat. Licet
autem corrupta sit lectio ô 22 fXaß((o,u))ev • licclque nos solo de
praesenti tempore non de imperfeclo dixerimus, tarnen illam quam
modo proluli rationem in scrip Iura eXaßo/uv-ov observatam esse
contendo (cf. [e]Xaßofievov). Falso auiem loco punctum insertum
depreln'ndilur c 4 ßovXevou • evovç, quia ßovXsvojievovg • pronun-
tiandum est; quo usu a participiis pracsentis ad cetera tralato tan-
dem naçaXelififisva • scribebalur. Omnia iam, quae afferre debui,
uno excepto loco (e 13) tenes, qui cum nullo pacto cum sententia
1) Sil>i in poncndo signo scribam conslare debuisse nemo obicirt; cete-
rum tuno-Qtav in fine «8 ita scriptum videtur, ne qnis de tjt no.... co-
gita ret. «
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DE ISOCRATIS PAPYRO MASSIL1ENS1
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nostra ceteroquin probata congruit, sine dubio dadem traxit; nam
ôvvafdtv olov xov 7tça-\i3yfiaxoç neque ex voce duos in versus
ilirempta Deque e pronuntiandi arte satis illustratur, ita ut pun-
ctum post olov • posit um velerem sedem reciperasse mihi videatur.
Quid enim ? hunc usque ad locum si legeris subiecto nondum per-
cepto ecqua te ratio prohibebit, quominus ex olov elicias articulum
ignoti subiecti o(lov...)J Sed iam satis de hoc signo, quod uni-
cum fere in papyro observalur; nam quod praeterea scriba adhibuit,
aposlrophum dico, duobus1) tantum locis appinxit: ß 2 snt&' ot
et € 6 en' açextjv, quanquam addendi fuit copia ctiam in ô av
a 12 et £ 22, aqtox av a 18, all ev i 6, all e(a)v ig 3, all
iftnoQtav a 8, tv evdoxifitjç i 3, xa& ovg ß 3, ne& tav 16 12. 13,
tovâ ijyov (=töv# yy.) te 18, quibus locis cunctis vocali quam
non pronuntiabat litteram recusavit, largior illc quidem atramenti
ideoque inconstantiae inculpandus, cum daret evxav&a anoßle-
novxeg e 15, Taxera av £19, [talXioi a ay ia 7, xe STtiôtoaeiç
(ç:9, nolla eoxiv a 21, de rj ß 4, Se etç y 14, de avtovç Ç 5,
(oore ovô eve i Huic vero inconstantiae, cuius forte nulliis
scriba aut lapicida non incusandus, quasi oppositus est firmus cer-
Itisque usus, quem in litteris t muti et v paragogici adhibitum
esse observamus; ut enim illud scriba nusquam ponit nec subscri-
ptum neque adscriptum, ita hoc nullo fere loco, sive ei proxima
littera vocal is sive consona fuit pingenda, omittit; itaque ante
vocales exhihet in ßaailevatv a 3, rrça^eaiv i3, evq>oovovoiv
ie6 — eoriv a 6 y 21 « 12, nçoxçeipiav (== -tev) Ç6 — *vy%a-
vovotv ßAy Ofiilovoiv ^19, vofttÇnvoiv ô*2, wtpelovoiv €5,
anoßlexpovotv y 7 , eSovoiv ç 7 , naçaoxevaoovotv ç 8 , lelot-
naatv ß 10 — elaß((oti))ev ô 22, ante consonas in pansa orationis,
h. e. in enuntiatorum aut colorum fine: eoxtv d3 ç2 #2 ta 13,
iû(pelriaiev «7, nootoetyiav (= -tev) 6 7, noit]Otev € 10 — vo-
ftiovotv id 18, leyovaiv te 14, noagiooiv ie2, in medio sermone
ßaailevatv xyv ç 10, nqay^iaoïv totç tô 19, eoxtv ta or 21, xt-
fcaaiv xovxtûv g 123) — itqay^aoïv xçrjotfttjv ç 19; unicus locus,
qui me ut supra 'fere' illud adderem coegit, est ta 18, ubi artaat
Hev legitur; quod casu factum esse non spoponderim, cum facile
1) Si oculis Lurabrosi fides, 'tribus locis' est dicendtim : accederet <T «k « 12.
2) Hiiic rescripsimus à[XXh] ttyayxâÇia9ai « 19, et adnotavimns posse
fliam inï txiyatç reslitui is 7.
3) De littera paragogica cirberrime ante r obvia rf. Anal. hocr. p. 122.
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ante fn scriba illud v omillere potuerit, quanquatn a scaenicis v para-
go#icum ante pf ut positio quae dieilur evaderet, saepe adiciebatur. ')
Haec de iis rebus quae cunctae fere ex ipsa librarii lihidine
pendent: iam vero eas illustralurus sum, in quibus potius aetatis
ac patriae suae usu et moribus quam suo ipsius ingenio duce-
batur, rationem dico, quae intercedit inter vocales diphthongos
consonas litteris traditas et voce elalas. Atque prima rei tracla-
tione maxime cuiusque in oculos pravus iste pronuntiandi mos
incurrit, quem iotacismum ideo vocant, quod per istum et i et
êt et y iinum idemque i ad aures sonabant (cf. Biass, Aus-
sprache d. Griech.2 p. 50 sqq.); quae causa facta est, ut très illae
inter se pliirimis iocis commutarentur. Vide quam late hoc pravae
dictionis genus noslro in papyro pateat: i pro ei in XvaiteXiv
y 17, Zr}Tiv i% vo^o&etiv «3, ça&vfÂiv ç4, axoniv çr 5, eveç-
yetiv £ 8, âiv £14. 20 — tcXovtltoll al — di g xtvi # 3,
oixi #21 naçafievL i9. — aytv a 3, xanrjXevtv oil, êia<pv-
XaiTtv 6*7, exiv £14 #20, nçoarjxtv * 17 g9y yvfivativ g 10,
âoxifiaÇiv g 11, nçooexiv g 15, nçotÇiv l 18, ôiaawttv ta 6,
avaXioxiv ict 9, xoXativ //S 18, vofuÇiv iy% yvcjQiÇiv u 12, ev-
dantovrtaty tô*4, 7tQ0oexlS ?16» xataXtipiç tll, âtoiaiç g 17,
enidiooiç *g9, e%lÇ '«7, exi((v)) £2, 7tçoot}xi({v)) ^9, ovfitpeçi
#19, nçotQftptav (= €*«v) e7. £6, wfpeXrjOiev el, noirjaiev
«10, ôvvr]^ii]v a 16, 7iaçaxXi]&iijÇ £23. — l'jutç 06 ç 13, xa-
jacpaviç a 8, axQißiq «ô*14, Ttavrçyr^ç çr 12, dt-vaaTtaç c8,
TtoXtxiaç e 10, ßaaiXtag gl; ßaaiXiav y 22, fieyaXonQeîtiav
*4, -d-eçaniav i\A, aXrj&iav *al4, oxot^ia r\ 25, <6çta «17,
onua «a 12, OiXioraTOft; 1 19. — nagaXeXtfifieva e3f ôiaxtaov-
%ai g 5, cf. £9 #21; ôeâiy.tai c6, cf. *4. 13. eniôix&evta (?)
d 20. xataXiipiç i 11, rr/çco 4« 12, a/itçwg £ 14, nXiovoç £4,
a 10 cf. ta 10, TrAtarwv 21 cf. d 4, «xtvoiç « 4 cf. ç 2 «e 2,
apivov e\b iy3, (itÇoviov £17, divov £24, g'?ovS ib., <w#o-
a 2.*) — Invicem ponitur pro i longo paenc solemni e
more (Blass /. c. p. 53) in 7coXet%taç « 10 (cf. i 5), noXetxuiv
ig 5, noXeuevo^evoi ß 3s), pro t brevi in noXeiv a 19. £21.
1) Cf. tabellas quas composui in /*ocr. p. 114—120.
2) Hinc templavimus afAfioßqriy y 4, âuttpivyiv ô 8, dtvôç tß 14, 7iot-
<<r#«t tfi 10; for tasse etiam <Vcù$- «F 16 et dï <>M> (at cf. p. t>24 ann. 2 et 033).
3) Depravatas has iuxta formas etiam genuiuas velut n6Xwy noXtxtiaç în-
venîri consenlaneum est. De eeterorum papyrorum iotacismo cf. e. g. Blass ed.
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DE ISOCKATIS PAPYRO MASSIUENSI
617
ta 12. 19, ovâevet c8, ayaveitoitevuv i 5, xalXeiaxrjv a 13,
fialleiaxa Ç 7. 22. Neque mi ru m 17 pro « in ipsa coniunctione
«(Ç24) scriplum esse1), cum i eliam in voce ineçovfdev £3 lo-
cum lilterae r; occupaverit, quam formam Schoenius, quippe qui
earn tanquam a librorum Isocmteorum leclione i)it€QovfAev diver-
sam exhiberct, parum agnovisse viuVatur; quid vero esse potest?
an de futuro ipegovfiev (a ï^eiçw) salva sententia cogitare licet?
Iam ad alterum pronuntiandi mendum in Graecitatis sequiore
aetale quoquoversus divulgatum veniamus,commulalionem diphthongi
at et vocalis « (cf. Blass /. e. p. 54), quae in hoc papyro mnlto
rarior quam lillerarum i et t] invenilur. En exempta at pro e usur-
pai! : rcXovrtxai al y aytaviCeo&ai ç 1 3 , nçaY.taiov ^2, atçov-
liev((ot)) £ 16, naç(at)v(at)aeu}v in litulo primae columnae (a Lum-
broso solo lectae), quibus respondent formae contrarium offerentes
ertevovvtaç «4, naQ£vyoeu>v tg 20, aai ty 3 *ô* 17, xe tab; at
fatendum hac novissima de voce posse duhilari, quia insequente
forma xrao&at scriba facile sibi perfeclum quale xexxao&at de-
prehendisse potuit videri.*) Eadem enim ratione ex voce maie
pronuntiala coniunctaque cum proximo verbo novam, ut Schoenius
pu lasse videlur, scriba finxit voculam a 15 avXaßiv pro av Xaßtv
(= oot Xaßuv), cuius nec ratio illo loco ulla foret neque fides:
recorderis velim veteres iam Boeotos Graeculosque posteriores cun-
ctos diphtbongum oi simili sonu atque vocalem v edidisse; expelle
igilur formam islam e lectionum indice, ubi sedem ei Schoenius
concessit.
Tertium genus mendorum papyris maxime proprium longorum
breviumque vocalium parum accurata distinclio est (cf. Blass /. c. p. 33);
Massiliensis praebet nçatKûvttov (= -ovziov, al locus valde suspe-
ctus3)) y 6, avtug (= -toc) tô 20, naQtv^aetJv -veaewv) ig 20.
— Hic praeterea notanda duxi , quae non solum papyrorum, sed
Hyper, praef* p. XI. XVII, Rh. Mus. XXXV 79. 83; Kirchlioff, Monatsber. d.
Berl. Akad. d. W. 18S1 p. 983; Härtel, Wien. Slud. V 36. — Ad horum
simililudioem propositi dubitanter «<f 13 avrâiax ç« iipw.
1) Cf. in papyri a Wilckenio supra p. 418 editi v. 12 it pro Ç scriptum.
2) Cf. Blass, praef. ad Hyperid.* p. XI.
3) Fortasse hanc formam tarn operario nostra ti obtrudere debui quam XQ*l~
cifioxâtijy <t 13 non ex papyro a Schoenio haustum e9se posui, cum ueutrius
loci Sch. lectionem p. 500 inter scripturae discrepantias rettulerit; quanquani
in syllabis xovxw scriba m iam errasse facilius est intellectu quam in zçrj-
aifAwxattiv.
Herme« XIX. il
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OIS
KEIL
librorum cuiusvis aetatis propria esse coastal: ov pro w: anoßU-
xfjovoiv y 7, fiaçaaxevaaovaiv ç 8, Xeyovotv te 14, «/rfT/uoryTaç
<€ 5. !) Relinquitur, quouiam de vocalibus dissero, ut litterae î a
scribis Aegyptiacis sescenties quovis loco slulte inculcatae nostris io
scbedulis uuum tautum exemptum idque minime certum i ave ni ri
moneam; in fine enim columnae a (23) post ßiov una fuit littera,
quae ibi sive sententiam spectas sive libros manuscriptos adis nullo
modo ferri potest quaeque Schoenio I visa est. — Poteram his
rebus allatis discedere a vocalibus, nisi hoc loco duplicis scribae con-
suetudinis ab lsocratis eloculione prorsus alienae mentio apte mihi
inici posse videretur. In papyro enim semper kàv (e 12. 1 14.
tô 4. 6. iç2. 3?) pro av aut pro iqv legitur, quod oralorem ab-
omioatum esse dudum viri docti docuerunt, ibideinque promiscue
formac tavxov xte. (ç 7. 11) et avzov {-ûv ty 3)*) adhibitae esse
putandae sunt, quanquam lsocrati bisyllabae taolum non omnes
probabantur (Diud. ed. Panegyr. p. 1; Ben sel. ad Areop. p. 249);
nam iuxta imperativos eliam apud hune iavtov xzé. pati nos
necesse esse, si quidem haec tertiae personae forma in allerius
locum cessit, mihi persuasi (Anal. Jsocr. p. 112 ann. 3); formas
deuique oavtov et aeaviov a scriba non minus quam avtov et
kavxov parum in morem lsocrateum tractatas esse in sped is iis
videbis, quae in libelli modo allati annotatione altera p. 106 monui,
quo exempla ex hoc papyro congest; addo aav%6v i 15 extare.
Haec hactenus de vocalibus: de consonis pauca tanlum adi-
cienda. Namque plane papyrus ille liber videlur fuisse a di-
clione isla vere Aegyptiaca, qua mediae aspiratae tenues nihil fere
discernebanlur; in cerium enim de legatur an « y 20 et ig 9,
nec magis ha ere u dum in eo quod Schoenius dicit primam versus
id 3 litieram potius *x quam x speciem prae se' ferre, ita ut, cum
in altera littera papyro déficiente libri praebeant XQ1] aahey°l Çy
forma x y t> o aristo vç fuerit restituenda. Quid? si rêvera x fuit,
nonne potius scribam ex antecedenti versu xirjoccfierovç n eg le-
ge nier repelivisse slatuendum est, quam mendum commisisse, cuius
exemplum allerum desit? Neque enim earn valde urgendam esse
pulo formam, quam u 18 legimus tovd' \"tyov pro %ov&' t)yov,
1) Si eadem ratiooc «11 éjovoty scriptum fuisse sûmes, aptios lacu-
nam explebis.
2) Inde corrige quod Anal. Isocr. p. 106 ann. 2. dixi in M praeter dua
Irisyllabae formae exempla unicas bisyllabae deprebendi.
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DE ISOCRATIS PAPYRO MASS1L1EMSI 619
quia et in clisione et in versus fine deprehenditur. Contra uno
nomine scriba certo rjyvnTialev, addita iusto saepius littera para-
gogica: ^/(v) «2, rtçooi]xi(v) ç9, fi7}S((vt) ic6'); aegre vero
concesserim explicalionem male repetiti X in ftaXXiaxa #4 <a 6
cf. f 7. 22 a) inde parare licere, quod crebemma in papyris exempla
geminationis consonarum ratione prorsus carentis sunt; immo ex
comparative fiaXXoy duplex superlalivi X originem duxit. Âdicien-
dum novissimo loco formis avvninxovxa € 21 et ytvov £15
exempla consimilia plura scribam non adhihuisse, cum alias prae-
positionum consonam ultimam verbis quibus illae praefiguntur
adsimulare studeat3) refugiatque litterae y Omissionen) în verbo
yiyveo&cu a serioribus Graecis utique sibi concessa.4)
Tenes quae hac commentationis parte absolvenda erant; at
cum formae quaedam, quas me iam supra tractare debuisse monere
potueris, restent, statim locos eos enumerabo, quibus scriba negle-
genter munere suo fundus in exarandis singulis littcris crravit,
lit in loco simul rationes rerum verbis antecedentibus non absolu-
tarum reddam. Dedit autem male ev^vfAOv^tevoiç (pro -^uvov) ç 14,
xaXwç (pro -Xwv) ty 19, toiovzog (pro -tovg) id 18, arxavxag (pro
-ra) ie3; £a 10 negleclo a insequente exaravit taa (pro Ta oà);
conlrarium peccavit in aiçov^t>{oi) e 16, quode supra (p. 614) iam
dixi; deinde rovç ç20 ex to fecit stulte comparativi sequentis ßeX-
tiovç recordatus; eadem de causa g 13 a&Xrjxwv scripsit pro adhov
(cf. v. 9), t 5 ixoXstxitav pro rvolvitltiiov, g 16 nçooexiç tov vow
pro nooexiç (cf. v. 15); 6 22 autem eXaßofiev pro eXaßev mero
errore natum videlur esse.5) Restant optativus nooxosipiav c7 Ç6
1) De littera paragogica falso in papyris adiecta cf. Blass, Ith. M. 1. c. p. 79.
2) Item fjâXXiaia extat Philod. nn>i ats/i. 18, 19 Comp. — In M â 6
gemi na Ii X spatium non videtur esse.
3) Cf. e. g. IjunoQtnv a 8; i laque sententia reicienda erat ^yxçarijç tçl
pro liyxQar^ç' positum esse. Exempla eius generis quale V exhibet IV 42
(p. 50, 28 Bl.) ififiioto («=» lv fi(oto) in papyro non extant; qui ea velut
Martinas (le manuscrit d' Itocrate Vrbinas p. 28) inter verba oratoris
recepta vull exemplisque ex inscriptionibus allatis hanc sen le d lia m «ludet
defendere, non videtur secum reputasse, quid scripturae discriminis inter ora-
torum scripta et titulos intercédai quanlumque quarti et quinti saeculi bonae
litterae inter se dislent.
4) Inde t 5 yivov reponendi copiam sibi Schoenius, ego mihi icf 19 resli-
tuendi yivofitvovç dedi.
5) Cf. simillimum mendum ap. Philod. n. cijfi. 19, 37 Gomp. : iyntçt-
Xdflcjfity pro ivntQiXaßd)*'.
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KEIL
et e> xçatrç tç3; ilium ego cum in izçozçapuv corrigendum
esse iudicem, lamcn exislere polest, qui a pro e ex nsu dicendi Ae-
gyptiaco, cuius exemplum nuper Härtel allulit (Wiener Stud. V 24
ann. 19), hie positum esse censeat idque propterea urgendum esse
contendat, quia bis, non semel a illud exaratum invenitur. Quid
vero duplex mendum? qui crassa Minerva prius nooToeipiav con-
coxit, eum consentaneum esl etiam posteriores non sensisse in-
sipienlias, quas illuc iam ante eum homo Minerva non minus
pingui inculcasse videtur. Praeterea autem scriba nihil rusticilali
concessit neque ceteros oplativos deformavit. — sv xgctryg deni-
que, quod Schoenius intactum reliquit, obscuram novae leclionis
senlentiam non commentatus, in t(a)v rescribendum est, quo facto
scripturam reciperabis ut libris lsocraleis non traditam ita com-
plexam dictionis genus usitatissimum (cf. e. g. § 26) sententia nihil
corrupta; de tv pro av cogitari non posse modo dixi; repu la prae-
terea quae p. 619 ann. 3 monui.
Quod ex his erroribus satis iam efficitur, scribam minime re-
ligiose officio funclum esse, idem defectu verhör urn hie illic obvio
probalur; haec igilur causa est, cur desiderentur verba xal tovç
vn avvotg ovzaç t 8 ( : «xovraç § 8), pi/â' àpeXeiv ç 4 ( : fa-
dvfAEÏv § 10), wv ( : eZiov § 27). Quid vero scribam ul verba
ta 19 xa< nçbç tec ovfißölcua vôftifiov et ty 19 iÇeçyâÇeo&ai
âè âvvafiévovç olç av inixeiçùoiv praetermitteret adduxeril nisi
mera neglegentia, mihi ut expiscarer non contigit. — Mendorum
horum correctura cernilur nulla1); neque enim ipse sua secuudis
curis scriba tractasse videtur neque vestigia alius cuiusdam corre-
ctoris ulla apparent. Tribus autem locis, ubi correctrix cura de-
prehenditur, hanc loco mendoso in ipso exarando ilia verba a
scriba palet illatam esse errore slatim delecto. Eadem enim ma nu s,
quae 25 oxicc pro atoixta dédit, litteras interlapsas toi super
insana ista addidit; neque alius quam ipsius scribae manus alteram
superiorem lineolam transversariam litterae K ta 5 addidisse vide-
tur, qua quidem lineola K illud, quod ibi nullo pacto ferri potest,
deleium voluisse scribam est conieclura Schoenii verisimillima. 2)
1) at()ovfiBvoi • otfActt scriba corrigere debuil, quod eum neglexissc con-
ieci p. 614.
2) Hanc iitteram ad stichometriam quondam rettuli, quia praecedentem I
in fine col. a deprendi vidi, cuius a Iter um exemplum in papyro non habemus;
at dinumeratis syllabis nihil profeci. Quanquam autem omnino nulla sticbo-
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DE ISOCRATIS PAPYKO MASSIL1ENSI 621
Me vero quis de (£ compeadiu (Gard t ha use n , Griech. Paldogr.
p. 245) cogitet, uec sententiae illuc quicquam ioculcari patiuntur,
quo apte sign um illud ex plica ri possit, oeque est omnino cetero-
quin, ut iam mouui, conopeodiorum iu hoc papyro usus. Terliam
deuique correct ura m radendo papyrum scriba scbedulis intulit c 21,
ubi litlerae &i]u a. pr. m. deiiuo ila additae sunt, ut de correcturae
tide et auctorilaie iure mihi dubitare viderer (cf. p. 614).
m.
Novus si liber manu exaratus scriptoris inventus est, cuius
libros complures nos iam cognitos habemus, id iure ante omnia
quaeritur, leclionum quas novus testis praebet quae cum librorum
vetustiorum scriptura sint conferendae, quae plane novae editioni-
bus sint inferendae, quae notis illis vetustioribus sint praeferendae ;
his expositis judicium tandem de novi testis auctoritate el tide
ferendum est. Quae res quamvis facile administrai posse videatur,
tarnen in tractando novo papyro Isocrateo propterea gravissimis
difGcultatibus implicata est, quia duobus buius ex librorum ordi-
nibus — Urbinalem dico et quam vocant vulgaiam — hanc fere
ignolam babemus. Vides ergo quam vere quicunque curis cri-
ticis Isocraleis operam impenderunt conquesti sint, infirmo fun-
damenlo quae dissererent inniti vacillareque hac de causa neces-
sario cuncta quae statuissent; dolendum enim ut esse ita falen-
dum nesciri quorum codicum auctorite lecliones inde ab edilione
Wolfiaoa usque ad Bekkerianam traditae niterenlur. Idem nunc
nos sane praemonitum volumus aggressuri quaestionem, quam ad
liquidum nisi excussis iuferioris nolae libris duci non posse scimus;
at tarnen rei absolvendae causa ne hac quidem commentationis parte
supersedimus. Atque ut ipsam rem aggrediamur, en tibi con spec-
turn earum lectionum, quas in papyro M repertas récurrentes aut
in r aut in g observavimus :
rum dinumerationis vestigia papyro servantur, tarnen exempli archetypi, quo
scriba utebatur , id iudicii superesse puto , quod * 19 ultimum t, quod fere
medio in versu legitur, lioeolam habet usque ad fioem versus productam,
cum nihil impediret, quiu litteris vacuum spatium compleretur; nimirum
columuae tines exempli quo utebatur scriba uou magis quam u 19 trans-
gredi noluit. — Eadem ratione qua hie K in Hyperid. epit. col. 1 14 forUsse
litteram N — transfixa enim est — scriba deletam voluit, ut Babington
coniecil.
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KEIL
M— F: M*=ç:
fjyqoctfitjv d' av a 12 ') Ifilv zolç ßaotlevoiv ai
âioixf(ç(l) a 19 alio ti a 5
xai tùiy Tzoiqzwv ztveç ß 8 add. eçycjy a 17
om. xai ô 22 om. tip â 5
^6*ov e 5 w(peXi]o€iev e 7
xtov peoct/r £ 15 to x^gpcUaiOv xai trjv s 12
(tovlevofiévovg g A add. té e 18
tas ßaodeiag e'Çovotv g 7 <x9lrjZiZv g 9
oïaaneo gl éjety âvvaniv g 21
/reç* g 13 (om. xai? f 13)
xaÀâ/y #4 ayfaywyiaf^y Ç 18
oïx« # 21 firjôefuç i 5
xaAcôV (nisi quod errore xaXioç ta Tteçi i 1 t
M) <y 19 (arfrf. dt 1 13)
nhjoiâoavieç tâ 16 rt/Müpf?) £ 19
add. te te 13. àXr^iotâtaiç t 20
xai xiào&at xai ôiao<{>Çeiv iah
om. xai ta 8
daiiavwiÂévovç ta 8
om. nollovç iß il.
om. êavzuiv i/3
om. xai xaxtaç tâ 6
ànOQfjÇ tâ 9
om. fî*ai <d 17
notfîç rj Ityijï u 3
om. ipevôwç te 15
a(W. xai ic 18
Quibus lectiouibus perluslratis facile intellegilur papyrum M
oeque ab Urbinalis neque a vulgalae partibus omni u online stare,
sett medium inter utrumque ita teuere, ut ad hanc propius quam
ad ilium accédai; quindecies enim cum illo, cum liac vicies oclies
facil. Parva igilur tide verba Schueuii digna sunt, quae posuil
p. 502 : 'illud autem perspicuum est, Papyrum M plane disced ere ab
Urbinate, accedere ad Vulgatam quam Bekkerus dicit'. Immo recle
nos fecisse nobis persuasimus, qui in supplendis lacuuis modo
1) Vulgita eodem modo corropta est quo I 12 ây . . âoxoirtç (pro doxtîç)
. imöovvai aul Hyperid. epit. col. VUl 31 ay yivivitui XQiyo{(t))(Atr.
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DE ISOCRATIS PAPYRO MASSIL1ENSI 623
ex Urbinate modo e vulgata remédia dilaceratae scripturae, prout
iolerlapsorum verborum ambitus postulare videbatur, hauserimus:
Vides inter lectiones e r et g electas eundem fere numerum
ac ratiouem intercedere atque inter illas quas modo enumeravi. —
Haec sunto de lectionibus, in quibus M cum gravissimis duobus
scripturae Isocrateae testibus consentiat: iam vero cum anlea de bis
tantum nos acturos esse promiserimus, tarnen praestare nunc videtur,
eos breviter locos com memo rare, ex quibus qua ratione M cum
minoribus libris coniunctus sit perspicitur. Ac primum r^g, quem
arïissime cum Ambrosiano E ipso sive huius gemello cohaerere
luculenter probavimus (Anal. hocr. p. 86 sq. ann.), ubique fere a
Mrecedit; cf. èyù â* rç/i?aa/u»;v âv cil (etiam contra Z), (ta-
ailevaiv g 10, alluv £11, neiÇovwv f 17, ànb tcJv iôluiv
ànb %mv otuv ta 8, xaioeiv ig 7. Nec maiorem esse consensum
inter M et £ ex iis, quae de affinitale borum modo dixi, apparet,
id quod praeter locum allatum g 10 etiam %à nsot l 11 et öioi-
xfjç (rE) docent. — Codicibus autem Anlidoseos papyrus modo
adsentitur modo adversatur; facit cum Jn 0« xctliùç # 4, cum
Ea 0« tec jieoi til, %ov%o &v(àcl xâXXiotov tîvai i 13, om. iptv-
dûç te 15, add. xai, dissentit contra a E«Q« äjtavta{(q)) u 3,
a J«Ett om. kavtutv iy 3 et xa/çet)' g 8, ab Is. (— Ea[Ja]0<*)
(adixTj&üioiv rj 25), kn ixeivcuç %aïç dicnoißcitg e&iÇe ig 7,
om. paXXov la 179); quod denique soli e codd. Is.« adversatur
in td ntQi i 11, id tanti momenli non est, quanti mirus consen-
sus, quo duobus locis uni ex omnibus testibus Laurentiano 0«
proxime accedit: ifiiota id 14 et quo de loco mox diceudum
erit, iy 13.
Nec vero solam librorum Isocrateorum scripturam hic illic M
conürmat augetve novis lectionibus, sed ea etiam forma condicio-
1) Recte Bock, de codicit Isocratei irbinatis (V) auetoritate (diss.
Heidelb. 1883) p. 32: 'Urbioalis scriptum orta esse videtur ex par. 8: xai tovç
ràç dvraoTiiaç ï%Qvxaç.
2) Rectius ptià fifrçatv, cf. XV 45. 46. 47 et IX 10.
3) Cf. de M codicibus ls.a adversante etiam n 2b « 3. 6. 7. — Ea contra
M solus #4, Ja 1 11. 13 u 18.
[J«|-r:
fiâXtata pkv a 21
àxivi}ttoç(!) #19.
dç tàç ((Tificcç)) xai to yl
om. ï%ovtaç y 8*)
èfdfiéjQwv (?) b*15a)
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I
624 KEIL
que illius, quam veteres scriptures locis ex Isocratis oratiooe ex-
cerplis tradunt, maioris saepe auctoriUlis speciem e papyri adsensu
lucratur. Quid? Gooruoiogii Barocciani wan eg u 16 non ne tu a
concinnalore guomologü vel ab alio quodam serions aetatis bomine
profectum crederes, nisi e papyro id tarn certo in exemplis Iso-
crateis fuisse appareret quam quod libri nunc cuocti tradunt alanegt
non anavfa e BA. protractum melioris ootae tibi visum esl, post-
quam cognila papyri lectione 'anavrag* {u 3) vereri non iam licuit,
ne grammatici cuiusdam ingenio ille pluralivus deberetur? Ecce
causam consenlieutium inter se Stobaei Maximique et Grammatici
Bekkeriaui u 3 {noi^ç ** kéyfiç): quia erat exemplum velustum
vel adeo complura, quibus verborum ille ordo nostrorum librorum
lectioni dissimilis tradebatur, ideo et lexici et Ûorilegii auctores,
quos unanimos cuuctos contra codices stare semper miratus sum,
praeter solitum non dissentiunt; nempe lestatur papyrus fuisse
illius scrip turae exempla.') Etiam Maximo u 6 ueçi cuv àfiqjiyvoitjç
exhibenti gemellus M extitit traditis verbis neçt iJv àfA(piyyoir;çt
et, u( ad codices revertar, Laurenliano 0«, qui ty 4 solus exhibuit
7ioXefiixbv that xQtj • • . bIq^vixov xt!., aliquanlulum fidei
accrevit, cum papyri frustula scripturam nolefiixby (ièv ehai,
quae vel âeï vel xev sequentibus verbis lectum fuisse probat,
tradere observalum esset; qua cum scripturae discrepantia op time
posse comparari velim memineris dissensum, qui Gnomologium Ba-
roccianum inter et libros nostros in § 28 et 29 inlercedit; quod
eoim bi tradunt taïg aitalg xôkaÇe Lrjfiîaiç et âiôça xai tovç,
id in boc legitur xolâÇeiv âeï taiç av%. £. et âeï ôçâv x. v.s)
Facile quanti in bisce novus testis sit aestimatur: illud nunc
1) Pro r pugnant XII 234 ovç olo&' «xçt/to? anayt o ri ày ah Xiyfig
nçtàTtttf inawovyiaç, ib. 222 Xiyovtaç xai n^âtxoviaç, XV 132 Xiyorreç
xai nçâifoytki, V 13 tàv xai Xîyttr xai n^âtuiy âvyapiytay, Vlll 122 rovç
o'fioia xai Xiyoviai xai nçattovia*; al epislutarum auctores verba aliler
collocant: 3, 2 nçtxuav xai Xéyttv el 9, 8 rùv nçcirittr n Xiytw âwa-
/uiyuty; y pro xai, cf. IV 188.
2) Cf. eliam XV 43 Urbinatis TiaQçrjOtâoo/uai yi hqoç vfiâç eau Toi-
gata TiaQQrjoîaoaodai y% nçbç v[4Û% olfAat âtîy. — Cum accusaùvus q. e.
noXtuixoy verbum quale au^ supplendum esse doceat cumque lacuua
post x in iiçt]yi]x[èy âi . .] pateoteni quatluor lantom litteris spaüo sex ele-
mentorum dato expleverimus, quoudaui conieceram âi pro âti scriptum banc-
que totius loci condicioueni fuisse: ilqnyi\x[by âi ét] at verborum
collocatio tortuosa ipse ut inox de ioveuto dubiiarem effecit.
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DE ISOCRATIS PAPYRO MASSILIEINS1 625
quaeramus necesse e9t, quid a uc tori ta lis e id ein in iis lecüonibus
sit tribueodum , quae illius peculiares librorum manuscriptorum
memoria non produotur. Sunt auleni, quas hue fartasse referendas
pularis quasque an tea iam inter operarii errores enumeravi '), hae:
àMrpalv ç 13 (§ 11), «\o> xçatjjç ig 3 (29), om. xoi jovç — -
ovzaç e 8 (8), om. fajô* àpelelv ç 4 (10), om. xai — vôpifiov
ta 19 (22), om. tÇeçyâÇeo&at — entxeiQÛOtv ty 19 (25), om.
à* te 2 (27). Apparatui autem quem dicunt critico has inse-
rendas esse iudico*):
1 add. avi[ovç] ß 20 (§ 4) 17 xor#' hâoi>]v tijv i}(.âçav
2 add. jovç y 3 (4) ß 2 (2)
3 add. avjàç £ 4 (12) 18 tà xa**' rjfiéQav ovvniîtjov-
4 add. toiv tâ 8 (26) to « 21 (9)
5 add. doxiftâÇeiv ç* 11 (11) 19 nollâ kojtv a 21 (2)
6 add. eçyov ial3 (21)
7 add. nqbç a(ç)€(r)î> 1^9(29) 20 huji&eoöat /* 6 (3)
21 ßaotlevovja Ç 21 (13)
8 om. h i 4 (19) 22 naçaoxjjç t 15 (20)
9 om. xat i 15 (20) 23 avvôoxt^ia^ovjaç te 7 (28)
10 om. âk i 20 (20) 24 & ta 9 (21)
11 om. alloc te 4 (28) 25 jovjojv g A (10)
12 om. m tg 17 (30) 26 nâvta ta 11 (21)
27 ta*p alitor ta 3 (21)
13 Ttoooixetç tbv vovv ç- 16(1 1) 28 neQt wv av apytyvoiyg te 6
14 nçoioéiptav Ç5 (12) (28)
15 ipvX>}y Ç7 (12) 29 jwv iâiuiw ta 7 (21)
16 àyiuvtÇeo&at xa&' Ixâoitjv 30 vono&exeïv tàç fiovaçxiaç
tinêoav g 13 (11) «3 (8).
Ex bis 6 statim stultissimum esse glossema genetivi jiav ßa-
otlevôv%iov agnoscitur; nec pluris est 5 ôoxifiâ'Çeiv, quod hue ex
§ 50 illatum est, ubi quae hic de rege sese castigante proferun-
tur, de principe parentium animos examinante praecipiuntur3). Ex
1) Meros errores transii. Moneo autem me typothetae Schoeniani menda
deprehendisse a 13. e 7. » 4. (6. S, Sclioeniumque in scriptura legenda errasse
eundem me item quater ty 8. 10. iJ 7 « 2 coniecisse.
2) Dinumeravi lectiones quo habilior siogulas significandi ratio esset.
3) tavta âi âii}X9oy tiyovjitvôç <st âtîy f*rj . . . iovç tv (pçoyovyiag
twv dy&Q(6n<oy iaîc rtâoyaiç XQtytw, àXX' èni itôy /pqa/jUMr aviolç âo-
xtpâÇuy âkXatç r' inudij rtiçi fùy zàiy yvpyaofay rûy ti}ç tpvx'iS
if4<piOßtlTOVOU> Xft.
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626
KEIL
[I] 12') porro 7 rcçbç àçetijv quod restiluimus desumptum est, cum
qui commeulum addidit ènididôvai sine obieclo maie intellegi pu-
taret; licet vero rarius verbum sine ilio inveniatur, addi id minime
necesse est (Schneider ad hoar. IX 68, cf. ad VII 18 et IX 7),
praesertim cum adiectis duabus istis vocibus homoeoteleutou èrti-
âaaeiç — ôôÇeiç tollatur. — 1 av%[ovç] deiude constructions
illustrandae gratia adiectum esse apparet; quod vero io ?erbis aïç
%àç \pv%àç avzôjv r^eçoi fxev xaï nXûovoç àÇiaç izoïovfiev post
à^iaç io M avtàç iusertum est, boc totius loci coodicionem nobis
illustrât. Blassius enim cum pro àÇiaç proponeret a§ia , quod
ad &nQta referendum esset, tacite significavit sententiam q. e. 'pluris
nobis fieri animos bestiarum* parum aptam esse; neque enim is
est finis domandi beluas, ut animis qui pluris nobis sint im-
buantur, sed ut beluae mitiores et utiliores ideoque ipsae nobis
pluris fiant. Sed assentire Blassio: tarnen id relinquitur scrupuli,
quod hoc loco sola de animi virtule .nulla habita ulilitatis cui us-
vis aut emolumenti ratione agitur; itaque cum M avràç adicere
viderem, statim suspicio nata est, ne forte verba xai nXtiovoç
àçiaç avtàç noiovfiev merum interpretamenlum praecedentium
avjtüv %àç tffvxàç r^ieçovfiev putanda essent; mox etiam quae
suspicabar ceru esse videbantur, cum oratorem in Àntidosi ipse
sua ila compilantes deprehenderem :
II 12: XV 211 sq.:
xai firi yô/itÇe zijv km- %*t, ô ei usqI tovç ïnftovç xai
fiéXeiav èv fnev toïç aX- tovç xvvaç xai Ta nXeiara tiôw fywv
Xoiç nçâyf*aoi XQi]OtiiT}v ôoaïvTeç zéx*aç ïxovrâç zivaç, aïç rà
ehai, fiçoç de %6 ßthti- fib avdoew-ceoa, ta âè nvçôteça,
ovç fjfiâç xai q>QOvifiwté~ ta ôè ^pçovi/natjeça noiovoi, 7tççi
qouç yîyvea&ai fitjôefiîav trjv ttov àv^çatawv cpvatv n^ôefua*
2) II 29: I 12:
in* ixiivaiç xaïç äiatQißati i&tÇi niiçâco/uai . . vno&io&ai, <ft' àtv
oaviov za'iQtiy, iÇ 4ùy avzôç r* im- &y (âoi ôomlç èmt q ât vfiâ t to v
âtâans xat toïç âXXoiç ßiX- nXtïoioy nços içtiyy im-
xiiov tirai â6(nç. âovvui xai noçà tûIç âXXot;
<ro»;
nec fugit Albrechtum locorum similitudo (Pbilolog. XUII 244). RecUos autem
HWolfio Mitchellio aliis, qui 'sapientiae* uotiooem ad knMcta (ff 29) sup-
plebant, vctus ille iulcrpolator locum iuterpretalus est.
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DE ISOCRATIS PAPYRO MASS1LIENSI 627
otovxat xoiavxtjv tjiçrjo&cu natàûav,
\\xig av avxovg Inl xi xovxtav tLv-
tceq xal xà $r>çîa âvvij&tit} nooaya-
yeïv, aXXà xooavxrjv ànâvxiov rj^töv
àtvxlav xaxeyvwxaoïv, iïo& opoXo-
yqoeiav pkv av xaig ^exèçaig âta-
votaig exact ov xwv ovxwv ßiXxtov
yiyveo&ai xal xQriaHl^%^QovJ avxovg
ô* fjfiSg xovg ï%ovxag xrjv q>çôvt}Oiv
xavxrtv, 7; nâvxa nXeiovog a£ta
noiov pev , ToXiiioai Xéyeiv, 10g ov-
ôkv av aXX^Xovg nçbg lituixeiav
eveçyex^aaiiÂev.
Quae si inter se comparaveris, facile fontem glossemalis agnosces;
quae in Anlidosi bipertitis enuntiatis proferuntur, ea in Nicoclea ora-
tor sirapliciore elocutioue usus posuerat, quam dictionis condicio-
nem insertis verbis illis dubiis dilui apparet. — De addito 2 xovg
difficilius est iudicium, cum sententia q. e. 'hominum multitudinem
(xovç noXXovg) baesitare regumne an priva (or um vila potius ada-
manda sit* non multum distare videatur ab ea, quam libri praebent
'mullos faoXXovç) baesitare regumne et q. sq.'; attamen 'multos'
propterea tibi dicendum videbitur esse, quod, qui felicem vitam
non rebus auro comparandis contineri putabant, multos sane Atbenis
pbilosophorum grege tum celeberrimis degisse suraere opus vi-
detur, cum plebs regum splendori inconsiderate semper inviderit.
Unica lectio 4 xùv nou plane abicienda nec vero ideo recipienda
est; qui enim Isocratis usus in articulo adiectivis abstraclis xaXôv,
(xèiQiov , xaxàv, qpavXov xxi. praefigendo fuerit, certo definiri
nequit ipso oratore tirmam legem, ut videtur, devitanle, quanquam
omitlendi articuli auclor tibi forte debet exislere locus VIII 6
rov%iav £X*lv Xö* P1] (^eyâXiav kitiO-v^iilv naoà to
dîxaiov aXXà xb otéçytiv xoXg naoovoiv, ex singulorum ergo
teslium auctoritale iudicium pendet.
Et quoniam de vocibus in M additis diximus, de omissis nunc
quaeramus. Quibus ex locis slatim eximendi 9 et 11, qui aut
ipsi nostro operario debentur aul scribae eius exempli, quo ltic usus
est, neglegenter munere functo; de 12 Schoenii seuienliam valde
mibi probatam esse in annotatione critica iam memoravi; pluris
deiude ad investigaudas scripturae vicissitudiues interest originem
ovvafAtv f^eiv* {itjäk xa-
xayvqjg xutv av&guinwv
xooavxrjv dvaxv%(avf tag
7t€Qi ntv xà $t]Qia xtyvag
rjVQTjxauev, aîg avxuiv xàg
ipv%àg yfdeçovfiev xal nXti-
ovog àÇiag noiovftev, rr
fxâg ô1 avxovg oiâèv av
nçog açexrjy wqptXfjOai-
f*ev.
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(>28
KEIL
leclionum 8 et 1 1 scrulari, quia utraque e verbis in r et ç incon-
grue trau1 i lis est. Nam cum ejcideixvvooui] ô t y facti quod in r
legitur in t<itÔ€ixvvoofi¥}âefiiai trausiisset, sivc in niargine sive
inter lineas praepositio iv correcturae luco apposita est; quam cum
papyri scriba vel collega eius quidam aetate maior ad verbum c/tt-
öeixvvao rettulisset bacque ratione natum esset evdaxwoo/u/yoV
fiiai, tandem ç ita est correcta, ut denuo praepositio isla insereretur
(èydeixyvao h fiïjâefii^). Minus certa quam hoc loco res est in
verbis ta to a \i}9eoiataio quae pro rat odaXrj&eozaxaio (in ç)
leguntur; A enim ante A facillime intercidit. Sed cum in r taîç
<f àXv&etaiç aï taîç extet, papyri lectionem ex archetypo fluxisse
conicio, in quo Urbinatis scriptura ad vulgatae correcta erat:
aXrjStoraiaia
%aiaâakr]d£iaiaavTaia; in quibus qui vocem superscriptam non
solum ad substantivum ac pronomen sed etiam ad particulam 0(h)
perliuere censebat, non poluit ne ad papyri lectionem deveniret
cavere.
Glossematum deinde in numerum referendae sunt 14 et 15,
quae lie bant, cum voces ad explicaoda verba (cuqjeli^aeiev et (pvoiv)
ascitae (ex § 8 [e 6] et ex antecedentibus ipvxctç i^ieçovuev) ipso-
rum explicatorum in locos cédèrent; de 13 verba iam feci.
Quarta columna eos (16 — 19) locos conlinet quibus verba
haec ilia aut loco mota aut omni no sublata sunt. Conieci {Anal.
Isoer. p. 84) in libro nostrorum archetypo § 2 pro xa&* ixaoxrjv
(iovXeveo&ai tr{v ruéça* (Stob.) aut xa#* Ix. %t)v t)fi. (tov-
Xeveo&ai (r) aut xa£/ Ix. ctywvfao&at ti]v r]^i. (cf. § 1 1) fuisse
xa#' exâotijv j>)v t)fiéçav omisso verbo: ecce ipsa m banc lectio-
nem, quam [coniectura assecutus sum, in M (17) traditam; nam
verbo q. e. ßovleveo&ai locum denegat artae lacunae spatium. —
Sequitur 18: ex leclionibus, quae hoc loco feruntur, Urbinatis xa#*
Uâotijv jt)v i]uéçav àywviÇeo&e' utv propter hialum in pausa
orationis admissum minus placet, neque magis probaverim vulgalam
xa^' exâa%i]v àywvîÇeo&ai %i}v t'uéoav, quia verba inter Ixa-
atoç ct arliculum pronomen excipientem posita Isocrates admodum
refugit'); at quonimus ex Massiliensi verborum medicinam quae-
rendam putes, oratoris usu. dicendi te impediri memento, qui ne
enunliata relaliva adverbio vel notione adverbali clauderet vitare so-
1) Cf. variam lectionem a 12, quern ad locum veJim conféras IX 76
XV 52. 242, ut certa dici nequirc ipse videaa.
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DE ISOCRATIS PAPYRO MASSIL1ENS1 620
leret. Nulla autem lectionum tradilarum probata exspectari adhuc
qui loco medeatur profîteamur oportet ; qui dum existet, lectionem
earn , quae miniraae oiïensioni obnoxia est, patimur vulgatam. —
ta xcr^' rjuéçav ovvitirttovta (18) porro Isocratem scripsisse
mihi non persuadeo, cum formulam solemnem hanc (xor^' -i^tçav)
orator nisi in nolionibus ta xa#* fjftéçav, 6 ßlog b xcr#* î^é-
Qav, rj vçognj ?/ xcr^' rjfiéçav non adhibuisse comparandaque vi-
deanlur twv xorà t. 17. kx. 7tQOonintôviov IX 43 et toïç x. t. r. k.
TTQoanmxovai XII 30 (Anal Isocr. p. 126)'); quae cum cunctae
vicias signiûcalionem habeanl, alienum esse illud ta xa&* ijfiéçav
avv7il7ttovta clamant Pessime denique 29 noXXâ lotiv tradi vix
est quod moneam: nôXX* lotiv elisio foret terelissimis Isocralis
auribus nimis odiosa, quam ut quae tarn facili negotio potuit re-
movere eum passum esse putare beeret.
Iam novissimam lectionum classem adeo, ex qua nec 20 nec 21
quicquam valere luculenter ac facile demonstrare licet; neque enim
iftiti#£o9ai verbo cui respondere debet {iTtinXïfêat) convenit
nec ßaatXevovta participio gemello (dioixrjoovta) adaequatum est.
— De 22 Tjyov — av — naçaox^ç pro 7taçéxfjç difu'cilius iudi-
cium est, quia eiusmodi in constructionibus et praesenti et ao-
risto orator usus esse videtur; cf. §§ 26 vôfiiÇe — av — açÇfiç
(àçXîiS ÇM) — èmâvfijjç — àtvxjjç, 29 rjyov — av dovXtvflç —
xçatfjÇ, 30 vôfAits — otav — &avfiâÇwoiv, 53 r\yov — ottiveç
av — dvvTi&Cjoiv; nihilo secius in bis quoque praesentis notionem
eo ab aoristo dinerre sentio, quod illud ad animi quandam indolem,
hoc ad rerum ce r la m condicionem referlur, ila ut nostro loco
praesens naçéxflç Isocralis esse putarim. Hoc incerlo iudicio
certîus ne de 23 quidem proferre ausim remque, cum et futurum
et praesens illo loco ferri possit, ad lestium (idem redire censue-
rim, quam eandem in 26 tractanda solam adibimus, quia Isocra-
tes ntrum èajtavâv ànb an Ix dixerit diiudicari nequit; V 54
legitur taiç fx tôv iôlwv âanâvaiç. Quis porro de 25 tovtwv
certain sententiam prolulerit? quanquam concedendum tyXixovtiov
propter augendi significalionem , quae ut in tovtwv desideretur
ita loci sententia paene flagitetur, aptius dici videri. — Contra
7iavta posthahendum esse formae artavta sermo lsocrateus
evincit, in quo, nisi antecedentia vocali claudunlur, semper fere
1) At auclor ep. 5, 4 verba sic collocat: ràç nçâÇtiç ràç nçoomntov-
aaç nçbç ixâairj» tqy qfAÎçav.
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630
KEIL
pronominis forma plenior deprehenditur. — De 27 tw» aXXwv vix
opus est verbis; corruptam tenemus lectionem, cuius ad originem
hac via remearis: noXixwv — noXXwv — aXXwv (cf. Fuhr, Rh.
Mus. XXXIII 345) ■) promptumque etiam indicium de 2$ est, quia
artis grammalicae raliones particula av oplalivo addita laeduntur.*)
Deinde in 31 xwv idiwv si accurate verba artavta yccç xct xwv oi-
xovvxwv xijv nôXiv oïxeîa xwv xaXwg ßaaiXevovxwv laxiv per-
penderis, quae verborum xijâov xwv otxwv xwv ftoXtxtxwv (r*:
iôiwxwv ç: iâiwv M) . . . noiûv probandorum causa adiecla sunt,
fieri non potest, quin ot'xovç illos non Nicoclis sed civium Sala-
miniorum esse intellegas; quo perspecto statim Urbinatis lectio-
nem noXtxixwv procul abicics, qua nos ad domus publicas vel ad
templa armamentaria navalia alia relegari videamur; contra xwv
iôiwvy quod a Victorio coniectura inventum nunc in M repertum
est, genuina lectio videtur esse, ut quae et Urbinatis falsae interpré-
tations el contextus vulgati rectae ansam praebere potuerit et simul
respondeat sermonis Isocratei proprietati; cf. XV 308 xijv àxQÔnoXiv
ènnXttoaç xal xovç oïxovç xoiç lâiovç fieaxovç . . . noujoaç et
111 55 xàç nôXeiç ànôXXva^ai xal xovç oïxovç xovç iôiovç àva-
oxâxovç yiyveo&ai, unde VI 66. Nam cum vulgatae interpret! iâiwv
per iâtwxixwv luculentius fieri, Urbinatis contra interpolator! ad
sententiam ànavxa yàç xà xwv oixovvxwv . . . ßaatXevhvxwv kaxi
respicicnti aliter locus explicandus esse iâiwv videretur, ambiguum
illud ab ulroque eiectum esse fortasse licet putare. Quid vero? M
non habet xwv oïxwv xwv iôlwvy sed sola xwv idiwv. Nisi igilur
ipsum hoc iâiwv sumis interprelamentum verborum primariae cuius-
dam lectionis esse, quod in explicalorum sedem cessent, homoeo-
teleuli fallaciis scribam ut verba oïxwv xwv omitterel adductum
esse sUluendum est ; illud autem cum nihil cogat, hoc praeferemus
1) Fortasse autem tcJk noXniây glosscma verborum rai»' âXXmv putatidum
est, quod in libris haec omnino expulit, apud Antonium sedem sibi iuxla genui-
na m lectionem arrogavit, ita ut genuinae scripturae solus M esset testis: al
liane lectionem ne teraere ampleclaris Massîliensis fide aliquanto deleriore quam
Urbinatis impediri te scito.
2) De origine lectionis recogilanli mihi Maximi simplex «fiyiyvoiijç ab
intégra scriptura propius abesse videtur quam papyri optativus cum a* con-
iunctus; cum enim non ^àfnpiy y o o i ij ç' legatur, sed àf4g>tyvoitjç, suspicto
nala est, ne transposita una lilterula genuinum in deperditum verbum abierit;
ex AM4>irNOHIC factum est AM4>irNOIHC ; tum Maximus ab interpolator
correctus esse putandus est.
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DK ISOCRATIS PAPYRO MASSILIENSI 631
rescribemusque locum cum Victorio %wv (otxwv twv) îôiwv. —
Quam denique novissimo loco leclionem Massiliensis adduximus, libro-
rum scrip tu rae vo^o&etslv talç fiovaçxtatç ita adversatur, ut Cobeti
conieclurae vov&exetv ràç ^ovapxmç') insimul et comprobet et
refulet. Verissime enim vir doctus dativum Taiç fiovaçxlaiç apud
vofAO^tttiv mendosum esse contendit, falso voviïeteïv coniecit,
quia viluperandi notionis, quam hoc in verbo esse recte Blassius
monuit, hoc loco nulla ratio est; optimum autem verbo non mutato
accusativum Massiliensis praebet, quem casum etiam VII 16 (cf. ib.
§ 59 et 46) ab Isocrate ad vofW&ete7v ita adiectum deprehendi-
mus*), ut idem signified, quod hic debet significare, h. e. legibus
rempublicam moderari.
Finita est quaestio: age messem converramus in horrea. Quid
vero? tune ecquam omnino vidisti? Misella messis: unum expisca-
bamur g ran um felix, quinque quattuorve dubiosa granane an palea,
cuncta cetera stramenta vilia debilia inutilia. Ergo dolemus tan-
tum nos spem fefellisse, quam intimo animo habebamus ex Schoenii
verbis: 'Non dubilo libère profiteri haud paucis eorum locorum,
quos modo attuli (dicit peculiares quasdam papyri lectiones), for-
mam antiquiorem et puriorem in papyro M traditam mihi videri'
reicimusque quod hinc profectus idem vir doctus de universis studiis
criticis in Isocrate ponendis edixit: 'Est igitur cur suspiceris fore,
ut paucis iliis columnis papyri M artis criticae in Isocrate faclitandac
ratio aliquatenus innovetur.' Immo stat haec ars, qualis adhuc
stabat, quam nisi novas Urbinatis vulgataeque lectionis codicum
collationes nihil posse innovare non dubito suspicari.
Restât, ut quemadmodum antea post papyrum cum Urbina le
ac vulgata collatum de iis locis dixi, ubi ad supplendas Massilien-
sis lacunas modo ex hac modo ex illo lectiones peliverim, item
nunc ea paucis commenter, quae hiante papyro neque ad r neque
ad g auctoritatem restitucre potui. Quod negotium quam sit ar-
duum quamque cuiusvis dubitalionis aleae obnoxium nemo non
videt, praeserlim cum earn solam huius artis rationem habeamus,
1) Schoenius falso Cobetum accusativum servato verbo q. e. yofio9tnîy
coniecisse dicit; is enim, nt dixi, vov9ttéty si mu I proposuit.
2) yofio&inîy Isocrates aot cum ntçt (III 7 [= 15, 255] XI 40; cf. XV 315
— ib. 313) aut cum infimtivo (XI 23.26 XV 153) nec vero cum dativo con-
iungit; verbum cum niQt aut cum infinitivo coniunetum significat 'praescri-
bere'. Absolute etiam verbum dici per se palet.
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G32
KEIL
quod verisimillimum videtur Massiliensem ut in verbis servatis ita in
locis deperditis peculiares quasi la m lectiones exhibuisse; Gnibus vero
regulisque coniectandi praeter lacuna rum spatia, quae Schoenius
indicavit, uti licuit nullis; praeterea au tern ideo etiam ioterdum de
inventis nostris dubilare cogimur, quod editor ubique litterarum
interlapsarum numenim religiose punctis neque indicavit neque
omoiuo indicare potuiL Quas autem pro certissimis babeo con-
iecluras bae suuto:
y 8 anavxeç voplLovotv loo&iovç (§ 5) ; y 8 enim spatium
inter t]àg et 9 anavreg intercedeos aut vocis ôvxaotetaç aul ho-
&éovg capax nou esse perspicuum est; cum vero lacuna, quae inter
9 iLo et 10 açxiato patet, lilteris vaiv tag iv zàîç nov non salis
expleatur, sequilur non dvvaaietag sed ïoo&éovç ante an ay tu;
in M defuisse, cui potius locus post vofiiÇovoiv concessus erat.
iy2D fit) tr}Xov. Verba quae in Is. praecedunt iÇeçyâtt-
o&ai — ènixeiQiootv inlerlapsa esse apparet; Scboenius ita locum
insequentem exliibet . £ fAtyiarrjv , professus ante £ unius
vel duarum litterarum manifesta vestigia remansisse. Post . si
librorum Isocrateorum lectionem inspexeris, tibi inserenda erunt
tjlov ftr] rovo, quae lacunae spatium longe excédant; aut igitur
toiç aut fiij eiciendum. Quam vis vero illo expulso sex punctis
optime sex litteras substitueris (rjkovto), tarnen difficilius supple-
men turn hiatus ante Ç patentis erit ad excogitandum ; sin negationi
sedem ante £ con cesser is, et initio versus bene consulueris neque
lacunae post £ significatae fines adeo transieris ') , ut iode con-
jectura verisimilitudinis specie privata possit videri.
ij 25 (§ 16) \onwg(av) . . . a%üaiv . . . àdiM]]9iuo[iv. Cum
litterae ad verbum, cuius forma àâixrjaovrat in T, àôixrr
frqaovtai in g Ant. Mon. extat, referendae sint, nihil nisi con-
iunctivi aoristi passivi relliquiae esse possunt; quo cognilo av post
on cog addere et ï^ovoiv in oxwoiv mutare necesse est*). — His
iam de lectionibus si judicium nostrum requiris, tertiam non minus
quam Urbinatis script uram ab Isocrate posse profectam esse fa-
1) Schoeniom accurate lacunarum ambitus indicare potuisse nemo cen-
sebit; saepius una litlera spatium a viro doc to indicaturo transgressi su-
mus, duabus quioquies [ßlO. 11. â 13. 17. iy 20), nusquam pluribus.
2) Bene scio haec omnia corruere vulgataeque leclioois testera fieri Mas-
siliensem, si Schoenium errore 0OÜC pro ©HC e lilteris evaoidis elicuisse
statuas.
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DE 1S0CRAT1S PAPYRO MASSILIENSI 633
teraur, cum multo minus prima nobis probetur, quippe qua vox
iao&êovg loco moveatur eo, quo ad sententiae vim urgendam sine
dubio ab oratore poni debuit. Dc altera denique verbis parcere
licet: neque enim verbi ÇtjXov sententia neganda est, sed parti-
cipia duo (xtrjaafdivovg — XQ1!00^1^0^) >nter 8e opponenda sunt.
Certioribus bis tribus coniecturis quatluor tentamina magis
dubiosa subiungo.
id 17. naçofioiov restitui lacuna supplementum flagrante non
ex libris repetendum; quod cum per sententiam vix aliud quam
compositum vocis simplicis apud oratorem traditae esse posset,
naQOfAOiov dedi, quanquam neque hoc neque quod praelerea con-
ieceris compositum, Ttgoooftoiov, usquam ab Isocrate usurpatum
esse invenio. Quae fuit causa, ut in dies magis mihi alia via pro-
baretur; etenim cum lacunam v. 16 ita apte mihi supplevisse vi-
derer, ut formam lâutç pro tlâtag inducerem, nunc polius pleuio-
rem hanc reddere papyro transporta coniunctione ozi in lacunam
ante opotov patentem statuerim; quo facto haec foret loci condi-
cio : . . twv avvàvtûiVy eiâùg nccvxeg oi /ur aoi rtlrjaiccaavtsg öxi
Ofioiôv os xzè.
iç 10 quod elvai et towvtotg intercidisse statui, fortasse
audacius in tanto scripturae hiatu iudicaveris; attamen cum facere
non possem, quin ullimae columnae versuum angustiis intégra verba
librorum Isocrateorum ampliora existiraarem essetque circumspi-
ciendum, qualium illius loci verborum de naufragio aliqua cum
fidei specie cogitari posset, et copula eîvai scripturae vicissitudini-
bus maxime obnoxia esse et toiovxoig per homoeoteleuton (xoïg
{toiovtotç}) facillime interlabi poluisse visa sunt. — Homoeote-
leuto denique ulor ad apte explendam lacunam
y 7 sq., ubi versus prior, ne plus viginti oc(o litteris farciatur,
sola praepositione eig in fine explendus est, ita ut posteriori la-
cunam octo elementorum capacem continenti verba [tàg xi^àg
xal xo]vç in ç Tmg. tradita inserenda esse appareat, cum Urbi-
natis lectione supplementum toto verbo (xovç ante rag) augeretur;
at ipsa ç.Tmg. scriptura quinque litteris lacunae spatium excedit;
itaque si locum non dimiltere statueris nisi re expedita, mecum li-
benter, credo, conicies scribam xipàç post xàç in exarando omisisse.
Ter quattuorque locos coniectura restituere conatus alteros
quattuor tractandos adeo, in quibus lacunarum ambitus totiusque loci
condicio adeo certae faciendae coniecturae obest, ut quas laesorum
Hermes XIX. 42
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verborum medicinas offerre licuit, iis membra morbo adfecla noo
tarn in integrum reslitui possint quam quasi baculis ne plane adesa
corruant levari. Faciliore fartasse negotio â 17 lacuna, quam trium
litterarum Schoenius dixit esse, per talç expletur et ib. 19 spaüo
tredecim elementorum hianle, quorum quatluor inserto naçeoxtvt
non reposueris, per dativum nixoi priscae formae redditur: auda-
cius vero fecisse mihi videor quod te 9 — 10 't'ya firj |10
7tovr{QOt in ïva prj[ôèv nXéov oi] novtqçoi rescripsi, cum libri
omnes firj nliov oi praebeant; cf. [I] 39 oi yàç ôixatot iwv
adîxwv si wôhv alio nleovextovoiv xte. — Locum y 3 sqq.
Schoenius sic exhibet:
CtfifflO
(detunt 10 litt.) (des. 7 II.)
va-Çiov ßiov toy
[des. 8 II.)
vtdt m tevovtwv enuix . .
(des. 6 II.)
attatv t(ov t] .toy tvçay . .,
quos (h'fectus librorum lectionibus aut maiores aut minores esse fa-
cile perspicitur:
(Î6 litt.) (10 nu )
ßijrtv noteçov eoti]v aÇiov [eXeo&ai tov] ßiov toy
(2 litt.)
tw]v LÔiùittvovtwv fisv (deest in M) erruix[u>ç
(4 lilt.) (.? Utt .)
ôe nç]attoytù)y r\ [tov] tvQCtv[yev-
Atque primae lacunae supplementum ex libris repetendum Ua facile
ad aptiorem ambitum redigitur, ut copula èatiy resecetur, quae quam
saepe aliis ab tesübus addatur ab aliis omiltatur vix est monen-
dum ; quo facto lacunae, quam decern esse elementorum accepimus,
undecim litteras tuo iure insères (cf. p. 362 ann. 1). Nec minus cul-
tro in altero eiusdem versus biatu obtegendo opus est; tolle en im
articulum tbv : accuratissime Septem vocis q. e. eXeo&ai litterae ad
Septem deperditas quadrabunt. Quae vero Massiliensis io quinlo
versu, cuius initium mutilatum oclo sibi litteras reposcit, lectio
fuerit, cum maiori huic defectui duae litterulae tat respondeant,
admodum dubium esse patet; cui rei expediendae id tan tum lucis
ex verbis insequentibus affertur, ul adverbio i Iii lizuixQg ante
nqattôvtiûv tradito verisimile sit respondisse adverbium, quod
participio idiutevörtiov adiunctum per particulam — huius
igitur post participium in M desideraii primum illud y est — ita
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DE ISOCRATIS PAPYRO MASSILIKNSI 635
posteriori htuixaig respondebat, ut non lôiwz tvôvxwv et kmu-
xolç tzqoxxovxojv, quod in rç factum est, inter se opposite essent,
sed multo elegant ius èrtieixaiç 6k nçaxxôvxtov paria nacla essent
àofpalajç âè idtojzevovxwv. Hoc enim adverbio, dum circumspicio,
neque lacunae ambitui magis adaptalum neque aptiorem ipsi in-
venio dicendi generi Isocrateo, cum hac voce orator duobus locis
usus sit, ubi de privatorum hominum vita iudiciis litibusque non
inquinata verba fiunt'): XV 166 ffwi /<?;<T àocpaXojç kyyévoixo
xaxaßtwvai xov Xoinov %q6vov et ib. 163 qpaveçuç aâtxojv aoq>a-
Xwç av ïÇojv ïvtxâ y% xojv ovxoqpavxtuv (cf. ib. 35) ; neque praeter-
mittendus locus, quem ad insequentia illustranda mox adsciscemus
[ep.] 6, 11, ubi in ç legitur èfioi yàç àaqpaXéaxeQOç ßiog elvai
ôoxéî xat ßeXxtwv 6 xwv idtwxevôvxojv rj xbv xvçavvevovxwv, cum
in r hfiol yàç aiçexwxeçoç 6 ßiog xxè. tradatur. Etenim praeter
sententiae similitudinem egregius îlle fît consensus ea potissimum
re, quod nec Massiliensis (in Nicoclea) nec vulgatae (loci epistolae
perSonaü Isocratis) aucloritate fldes arliculis illis additur, quos et
ante ßtov et ante ïj r exliibet; qua observata concordia dasne mihi
libenter utrumque xbv hoc loco etiam in M defuisse?*) Maie
denique sexti versus lacunam per ôi expleri apparel, quamvis has
litterarum quattuor locum occupasse haud i ta veri dissimile esse
fortassc concesseris; ut igitur aptius supplemenlum reddamus,
licealne mihi te plaudente âaei (= âeaet) iuserere? Iam totum
locum, qualis nostra ex reconcinnatione fuisse videtur, apponamus :
Ctfi<piO
ßrjxtv 7ioxeço)v aÇtov [eXeo&at] ßtov xov
aoqpaXojo fie]v lâtojxevovxwv sftieix[ojo
â aei 7tQ]axx(o)vxojv rj xov xvoav[vev-
Quae si rêvera fuerunl, sine ulla dubitatione ceteris spretis lectioni-
bus unam ccoqpaXajç ftèv — kntetxwg ôï Isocrati reddiderim, quo
elegans haec et concinna verborum collocatio multo sit dignior
quam Urbinatis et vulgatae tortuosa ista atque dissoluta lôtut-
xevôvxtov fièv — hcieixojç ôè itoaxxbvxtav . — Sumus igitur
1) Niniirum qui non inutxeSç vivit reus fit nec iam àatpnXéSç degîl.
2) Unius illa vel duarum litterarum vestigia, quae Schoenius post lj de-
texit relliquia8qae articuli tbv aut raiv ncgavit esse, noslrorum oculorum
aciem scriba non invito fogere crediderim, si quidem recte rbv in M defuisse
conieci — nempe quae perperam pinxit ipse operarius delere studuit — , sin
rêvera Ulic vocula fuit, sola ibv fuisse potest.
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aliquid ex louga disputatione lucrati : nihil vero cum proficeremus
ia scrip tore emendando, si quaeslionem eiusdem ambitus de no-
vissimo qui restât loco institueremus (ß 18 sqq.), breviore commen-
tatione quae diceoda videatur proferam. Traduntur haec:
(des. 14 IL)
aV&QÜ)TtÜiV . . .
{de*. 10 II.)
ofiiXovaivoiäe . . .
(des. 14 U)
fierouuxixQ
quae quaoto scriplura librorum augustiora sint, ipse vide:
àv&Qwncjv [av-
tolç ((ov TtXrjoiâÇouotv))] oi de [ovv-
ôv-reg nçoç %Ôlqi>\ ôfuXovoi* ((xoà yâo)) [%oi
(11 litt.)
xvçioc yiyvô[pevoi xtI.
Haec si inter se confères, in M et o/ncXovoiv in locum verborum
ov TtXrjoiâÇovoiv cessisse animadvertes et insequentia ovvovreç
nçoç %âç>iv cladem nescio quam acce pisse et initium euuntiati
ab xaï yâq tot in libris incipientis aliter formatum fuisse. Iam
velim respicias in V legi ov nXrjotâÇovoiv avtoïg, in ç avtoig
ov 7iXrjOtâÇovoiv, idque propterea, ne hoc solum videas, casu
factum non esse, ut in M illorum verborum loco bfiiXovotv tra-
datur, sed ut etiam colligas coniectura usus certissima vetustum
huic loco in archetypo omnium mendum subfuisse, cui alii aliter
mederi studuerint. Sed cum dubium non sit, quin libri veram loci
scripturam servaverint1), quid nostri acuminis est scribae cuius-
dam conamina critica scrutari? Attamen si quaeris, quid mea qui-
dem sententia ille dederit, hi eius sunto cenlones:
oi pev yaç ovvovjeo (sive nXuaxoi) twv] avO-Qu>fca)>[av
joia 7iQOO xaQ1*] oniXovaiv oi de [ev-
&vo y.vçiot ytyt>o]f4£voi xxi.
At scio quales hi siut pannuli.
IV.
Iam novissimam commentationis partem aggredior, qua ceteris
breviore ea complectar, de quibus inter priora apte dici non duxi.
Ipse statim titulus:
1) Quicquid enim in Af fuit, diclionis coocinoilatem quam r et ç servant
uecease est turbasse.
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DK ISOCIIATIS PAPYRO MASS1LIENS1 037
'lOOHQCCtOVÇ
naçaiyéoewv
Xôyoç BB,
qui in prima et paenultima columna legitur, propterea interp re-
latione eget, quia Schoenius ultimas litteras BB ad stichometriam
quandam referri debere fassus est; cui explicationi adversor. Re-
miniscaris velim orationem ad Nicoclem missam in suasoriarum
lsocratearum ordine eius corporis, quod a grammatico quodam ex
Alexandrinorum studiig pendente compositum nobisque fere inte-
grum Urbinate servatum esse demonstrare conatus sum (Anal. Isoer.
p. 72 sqq.), locum tenuisse secundum: iam babebis alterius litterae
explicalionem Schoeniana verisimiliorem. Quid vero altera valet?
Eodem quem modo attuli loco suasorias illo in corpore et ipsas
alteram orationum classem fuisse monui: ad banc igitur rem in-
dicandam posterius B in indice additum esse videtur; qua seilten lia
probata — posterions litterae explicalionem minus fortasse certam
esse concedo — tilulus ita enarrandus erit : 4 Isocratis suasoriarum
oratio; altera (sc. oratio) alterius (sc. classis lsocratearum)'; ne-
que laevam esse dixerim comparationera, qua BB eadem fere ra-
tione atque numéros nostros II 2 simpliciter alterum alteri addita
esse videri monueris. — Contra Schoenius recte statuit litteris
in col. a calce additis TA(M6Q) explicalionem non afteri posse,
nisi expeditis aliis eiusdem generis subscriptionibus velut PUJMAI
papyri Alcamanici aut CMOAP6l~ATHC Euripidei, quae virorura
doctorum acumina adhuc fefellerunt; quominus vero ipse rei illu-
strandae quicquam prosim, artis palaeographicae scientiae ten ui ta te
impedior, quae et ipsa causa est, cur de aetate papyri cum Schoenio
diseeptare mihi non liceau
Observavit enim vir doctus B et N scribae papyri Massiliensis
iisdem litteris papyri Minutoliani a Buttmanno editi (Abh. d. Berl.
Akad. d. W. 1824 d. 24. Jan.), quem anno 134 a. Chr. n. scriptum
esse salis constat, simillima esse itemque N cum papyrorum quorun-
dam veterrimorum Parisiensium eadem littera ita consentire, ut
Plolemaeorum aelati schedulas nostras adicere non vereretur. Dixi
me contra haec pugnare non posse : hoc tarnen monitum volo, mihi
Judicium viri docti propterea dubitationi cuivis valde expositum
esse videri, quod solis argumentis palaeographica ex arte petitis
nititur, cui arti ne nimiuin tribuamus lites docent a viris doctis de
Hyperideorum voluminum aetate consertae, quae ea potissimum de
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im
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causa iudicenj oondum naclae sunt, quod de temporibus remotissimis
iisque oobis ex monumentis scribarum raanu exaratis paeoe ignotis
disceptandum est; rectissime praeterea Blassius: 'forraae litteraruin
uucialium quas dicimus iode a III. ante Chr. u. saeculo usque ad
IV. post Chr. nihil magnopere variasse videnlur* (praef. ad Hyperid.
ed.2 p. XYUI). Anno vero p. Chr. n. 400 antiquiorem papyrum esse
ea mihi re probatur, quod ligatarum litterarum praeter unum H1
vestigium nullum deprehenditur, cum in Sinailico sacrae scriptorae
Vf}, fit}, fi*rj, nrj ligata exlent; ne vero iusto iunioris aetatis illum
facere velle videar, ipse monebo ligatarum litterarum exempla etiam
Sinaitici scriptura multo complicaliora in titulis C. I. A. III 1, 58
et 60 obsevari, quorum in illo vi et t]€ reperiuntur, in hoc vel çrj,
vrjvijj vt/y, cuius usus ante alterum p. Chr. saeculum vix ullum
exemplum Alheuis invenitur, cum etiam in insequentium saecu-
lorum titulis exempla talia valde rara sint; quamobrem, si repu-
tarimus multo ante in scribendo cousuetudinem colligatae scrip Iura e
inveleravisse necesse esse, quam in sculpendo potuit adhiberi, ad
alterum p. Chr. saeculum reduci nos fortasse patiemur. Sed primo
a. Chr. il. propterea recentiorem illum dixerim, quia litterae t
mutae nullo loco ratio habita est.
Quicquid vero de aetale schedularum slaluis, hoc tenendum
velustiorem itlis testera scripturae Isocrateae nobis non esse veterri-
mumque huuc iam adeo mendis ac glossematis conspurcatum esse,
ul Urbinatis egregiam vir tutein nequaquam aequiperel, nedum supe-
ret. Altamen maligni esset iudicii dicere arti criticae eum nihil prod-
esse, cum saepius viam, qua genuina lectio ad depravatorum qui-
bus utimur librorum condicionem devenerit, nobis illustret ac nova
subdat fulcra sentenliae uostrae, quae est omnes libros Isocrateos ex
uno eodemque archetypo cuiusvis generis mendis baud mediocriter
adfecto fluxisse ; hoc enim loci quales (j 2 (i 6 aliique comprobanL
Sed ut extremum aliquid commentatio habeat, coronidis loco ad-
dam quae mihi de alterius oralionis sententiis istis dicenda videntur,
quas ut in Autidosi omissas Benselerus pro subditiciis habendas esse
censuit. Confiteor au t em me Brueckueri Blassiique1) sententiam,
qui illas defenderunt, ante complexum in dies magis scepticoruin
1) Brückner, de loci* in hucratis ad Nicoclem oratione propter ea,
quae in oratione de Anlidosi ex illa referuntur , falso suspectus (Progr.
Suidnicii 1S52). — Blass, AU. Beredt, p. 249 sq. in annotationibu* et passim
in edition, praef. vol. I p. X*qq.
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DK ISOCIUTIS PAPYRO MASS1LIENSI «39
Benscleri Havetii Hugii Jahrii1) iu partes cessisse. Nolo argu-
meota omnia quae utraque pro causa de singulis oOensionibus aut
iu dictione aut in sententiarum conexu reprehensis prolata sunt
referre, praesertim cum Jahrius, bac in oratione tractanda mullo
felicior quam in dilaceranda Demonicea, ita Benseleriana retra-
ctaverit, ut ea, in quibus ille nimius fuisse videretur, caute le-
niret, ea, quae a Bruecknero parum probabiliter contra illum dicta
erant, refutarel: at generalia quaedam quae me in primis move-
runt quaeque alios quoque moluros esse spero, ut de locis istis
actum esse iudiceut, breviter retractabo et adumbrabo. Senlentiarum
contexlum additamentis eiectis restitui, quem dissolutum in altera
qualis nunc est oratione deprehendimus, iam Benselerus demon-
slravit, idemque et quaedam a dictione Isocratea prorsus aliéna
ipsis istis contineri et sententias ex parte aut parum dilucide pro-
lalas aut ineptiarum plenas esse comprobavit. Licet autem talia
vilia non in omnibus siut additamentis, tarnen pauca haec ea sunt,
ut eliam ceteras maculis afüciant. An credis fingere licere inter-
polatorem ubique tarn inscite atque ineple rem administrantem, ut
nulla verba mendis libera inculcare potuerit? Si ergo pauca tan-
tum ex iis, quae iam alia de causa suspecta nobis sunt, inconditae
aut insipientis diclionis notas ducunt, haec non ex sanis sunt ex-
cusanda, sed ad illustrandam et pernoscendam naturam sanorum
quae videntur adsciscenda. — Bespice porro quid intersit inter
sententiam genuinam § 16: oxortfiç onioç ol ßeXtiatoi fih %oeç
tifiàç ï^ovoiv, ol ô* aXXoi xtI. et suspeclam §20: W/uo xaïç
ctQXÛS %l**v flP^wy (f: rifiûv g) tovç olxeiozâiovç , %alç Ô*
àXrjxreiaiç avzaïç (I": d* ccXij ^ eoicctcliç çM) tovg evvovaxâ-
zovç. Nolo urgere, quod nemo adhuc quid sint illae aXrj&eiai
aut %ifAa.t àXij&éotajat rêvera explicaverit: id animadvcrtam verus
Isocrates uter sit ex oratione tertia (§14 sq.) aguosci posse, ubi
praecipit decere ngaueiv xai rifiâo&ai xcnà %i]v à£iav exaotov
el paulo post ai ôk novayxiai nXûajov (Âtv véfiovai tçj ßeXjioTq),
ôtvteçov dèty/Âe^' èxeîvov, %qL%ov ôè xaî létaçiov toîç aXXoiç
xatà tov avtov Xôyov.*) — Idemue homo verba § 21: q>vXaxi}v
1) Benseier, de lUalu p. 37 — 39 et édition» praef. p. XXXVI ann. 2—7.
— Havel in ' Cartelier, le discours d'Isocrate sur lui-même' (Paris 1852)
p. 207 sq. — Hug in Jen. Lilleratur - Zeit. 1878 p. 617. — Jahr, Quae-
stiones isocrateae (diss. Hal. Sax. 1881) p. 25 sq. cl 41 sqq.
2) De loci restitution nostra cf. Anal. Isocr. p. 12b' sq.
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aoqtaXeojcnijv fjyov ioï outficnog êîvai %r\v te xutv (piXarv àçeri]v
xaï %r)v xarv noXtxâtv evvoiav xaï xi)v oavxov g>oôvrjotV âià yàq
xovxojv xaï xxâo&ai xai otpÇuv %àç xvoavviôaç fiâXiox1 av
xiç âvvaizo1), idemne, ioquam, orator qui baec praecepit, eadem in
oratione paucissimis versibus aote (§ 15) dicere potuit: fieXéxw
ooi xov 7cXrj&ovç xaï 7teç>ï navxbç noiov xexooiopivtûç avxoîç
ào^uv, yiyvûoxwv oxi xal xwv oXiyaoxtwv ***** äXXwv no-
Xixeiôj* avxai jiXeïoxov xçôvov ôiafiévovotv, aïxtveç av agiota
xb 7tXr}\}os &eça7ieviooi> (cf. IX 45). *) Accipe comparand! gratia
quae Iterates iu Antidosi de se gloria lur (70) (pavr]oofiat yàq
noog avxov èXev&éowç xai xrjç nôXewç àÇîwç ôuiXeyftévoç, xaï
ov xbv èxeivov nXovxov ovôè xt]v ôvvafitv &eçcutevw)> àXXà
xoïç açxofiévoiç knafiivuiv xté. . . onov âe ßaoiXü ôiEtXeyfiévoç
vnèç> xov à/tf40v tovç Xoyovg ènoiovut]*, r) nov xoïç èv âvjfj.0-
xQCtziq noXixevOfiévoiç ocpôôo' av /caçexeXevoâfÀ^v fb ttXîj&oç
&£Qart£veiv. — Num Socralicae sapienliae (cf. Stob. flor. 38, 26;
professori xov^ rtyov çtaoïXixujxaxov, av i*r)àe*Atqt àovXevj]ç twv
tjdovtuv, àXXà xçatfjç xaiv Ini&viitûv fiàXXov rj xûtv noXixwv*)
(§ 29) tribues seuteiitiam § 30 Xâv^ave pb, r\v Ini xiî* oot ovfuftjj
tùv <pavXw> %ai(teiv, èvôeîxvvoo dè ueqÏ xà fiéyioxa onovôàÇutv ?
Pbilosophorum praecepta sublimia qui régi Donnas vivendi ac do-
minaodi proponit, eum dedecet simulatae speciei lex: uoUt pkv
firjôèv (Aßt* oQyîjç, ààxêi âè xoîç à'XXotç, otav ooi xaiçbç jj
(§23). At mitto baec ultima: si orator verba quaedaui resecuit,
1) Ut ma g is etiaw horum verborum oaturam perspicias, veliui egregiam
ratiocinatiouein quae in iis est examines: cpvXaxi.y — xov ouiuaio* — dut
yàg lovfuiv xai xxâofrai xal otôfriv — xàç xvçavyiâaç.
2) Plane aliéna porro a ratiooe ceterorum praeceptorum sont, quae ad
corporis domorumque speciem faciunt velut § lîl (qaibus in verbis âtaç*gi
non est ausdauern sed ausreichen,, haue vero vocis significatiouem vellera
mihi qui earn interpretari posse se creduot exemplis illustrarent) aut 32 xçvtpa
ut y iv xaïf io&qoi xai toîç ntçti xb oûfxa xôofioiç xii.; denique decet hercle
regem sequi quae docet: iXXêinar aiçov xai i4tj nXtovâïiur\ Ita oon Iso-
crales: haec enim sententia summa omnium est cuiusque quasi commentaodae
causa cèleras addiderit: iv nâat roiï *çyotk- /uéfAvqao eijç ßaotläia* xai
qiçôvriC' onutç p^dir àvâÇioy trtç xifxf^ç xavun nçà^ti*.
3) Vide mihi quam caute orator dominationis nomeu eviUverit, quod bac in
oratione fere nunquam usurpât, cum Nicocles ad Cyprios suos locotus sa«pius
eo utatur. Legitur xvQavvoe § 50: rawra âi âiijX^oy qyvutvéç <tt âti»>,
xov ovx ïv« Tàv noXXùv, àXXà xujy noXhày ôvxa xvçarvov, — f/tv *ri.:
at hoc loco tvqovvqç non 'tyranous* sonal qualis Pisistratus aliique, sed
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DC ISOCKATIS PAPYRO MASS1LIENSI 641
utpote quae ipsi causae apud liberarum Atbeoarum iudices diclae
parum commoda debereot videri, nonne allato Nicocleae exemplo
facile meatilae probitalis convinci potuil? An Atheniensibus lso-
cratem Uev&tQCog xai t/Jç nôleatg à&iog loqui visum esse
censes, qui regi praescriberet, quomodo xai xzao&ai xcù otp&iv
tag tvçavwiÔag fiâltcta Ôvvaitot Quod vero in iudicio ne fieret
orator prohibere debuit, uonne multo magis eum in oratione cavere
uecesse erat, quae legeodo esset destiuata ad quamque quisquis
ei operant dedit accuratissime ipsam Nicocleam posset conferre?
Quid ergo? orator ilaue rein suatu administrasse putandus est, ut
aperla simulatione maiori etiam invidiae iucurreret? Immo haec
est mihi causa gravissima, cur alterius orationis additamenta ab
interpolatore profecta esse mihi persuaserim. — Accedit quod verba
§ 39 XQiô toïg êiQt]fnévotç rj Çr]tet ßeltltu tovtiuv adeo finien-
dae orationis speciem prae se ferre mihi videnlur, ut Blassio ad-
sentiri nequeam, qui insequenti paragraphe apte imaginent viri
vere sapieutis adici coutenderit; optime oratorem Ulis verbis dicil
ad insequentia trausire. At insequenlia suntne omnino cum sen-
tentia $ 39 couiuncla? minime. Quid igitur transitio ilia? In-
tarn date haec sunt dicta, ut poetarum Ions &ttöy ivçâyyov s ta tim nobis
in iiientein veniat. lam § 53 quod legi mus aifi^ovXoç àya&bç xQrjOiftuiia-
toy xai ivgayytxuitaioy ànâvxtav riôy xjtjfiàuay ioiiy, ad vulgarem quan-
dam sen ten ti a in aut ad ipsum Euripidis versum expressum est: rvQÛyytxôy
rot nôXk' inioiao&at Hyit* (frg. 348 N.). Quid? priora verba item a poeta
petita sunt? Equidem credo, quia casu fieri non credo, ul dactylici metri
vestigia iu illii appareant: or/ éV« züy noXXùv cl ovia. ivçayyoy eodem in
versu obvia. Haec compara cum verbis istis xtâo&ai xai otp&iy rat tvçay-
yiâaç ut personatuin Isocratem agnoscas. — Atque ut statim altero exemplo
alia ex oratione deprompto demonstrem, quomodo Isocrates poetarum dicta
suum in usum vertere solitus sit, relege IV 179 if'a yàç y^t ànâo^ rif> vno
ttp xo0fÂ<p XiifÀÎytii <fiza 1 tr PI f**y,l£ *al 'Aoiaç, tqç d*
EvQuinyç xakovfiiyqi xii. , postquam adscivisti conclamati epigrammatis
Simonidi falso attributi ioitium (P. L. Gr. Ill4 187 n. 1423)
'ES ov t EvQwnrjy 'Aoiaç Ji^a nôyioç tyiipty,
iam videbis Isocratem ex eodem exemplo pendere, ex quo et huius auclor
novicius nescio quis et disüchorum illorum lapidibus servalorum vates
(CI. Gr. I »5. 111 42<>4J) primos versus haoserunt; neque euim id mihi probatur,
quod Bergkius posuit, Simonîdeum horum esse excmplum; immo ipsum
exemplum nobis non servatur, quod Isocratis triumque poetarum imitationes
illae celeberrimum fuisse testantur. Oratorem rêvera imitatum verba quaedam
esse, vox âi%a eviocit, qua lsocrates alio loco usus non sit, quanquam
fateadum rçi/a XII 177 exlare, pro quo VI 21 ttwjj dixit
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642
KEIL
super vero clausulam, ut ita dicani, verba omnino uou paliuntur,
quia ipsa quasi clausula suut. Quicquid autem Blassius dicil, plus
Horatii auctoritas apud me valet, qui hoc förtasse loco respecto
luculentissime, cuius ista loci debereut esse, demonstravit, cum iu
fine epislulae ad Numicium datae (I 6, 67 sq.) hosce poneret versus:
Vive, vale! siqnid novisti rectius istis
Candidus inperti; si non, his utere mecum.
Recte denique etiam hoc ab Havelio raoneri credo, quod Isocra-
tem conleuderit singula in membra Nicocleam tacite divellentem
parum ei similem esse, qui disertis verbis indicaverit, se duabus
diversis ex partibus repetivisse, quae ex octava oratione depromp-
sisset; cui argumcnlo quo maiorem concédas auctoritatem, oratoreni
memineris velim in Antidosi locis Nicocleae modo recitatis haec verba
posuisse (74) : xai yàç av atonog eÏtjv , ei %ovg äkXovg oçwv
%o7g èfAOïg xQtapièvovç kyùt fiàvog àneyolfir^v rwv vit Iftov
7tQÔ%tQO> tlQi}(.iéviûv , aXXwç je xai vvv, oV ov /uôvov fii-
xqoïç néçeaiv àXX' 'éXoiç eïâeai /cçoetXopijv XQÏ ~
o&ai nçoç vfiâç*. At, inquiunt, si ii ipsi loci, qui in oralione
de antidosi non reperiunlur, regulorum illorum, qualis etiam Sala-
miniorum ille tyrannus fuit, condicioni vel maxime conveniunt, vix
est sane, quod ex ipsa cohorlationis natura liberiori cuidam inler-
polationi locum fuisse iu oralione ad Nicoclem perscripta statuas
(Brueckner /. c. p. 8). lmmo haec erat veterum inlerprelum natura
atque consuetudo, ut quae nimis generalem in modum prolata
ipsis videbanlur, ea apud discipulos commenlati ad certiores res
referrent artioresque in orbes recluderent. Iam quae Isocrates ora-
lione quae altera in Antidosi est praecipit, ea non solum Salami-
niorum regem tangunt, sed unicuique tyranno possunt ofîerri: i laque
cum magister orationem, quam ad Nicoclem missam esse conslabat,
suis enarraret, ita générales illas sententias interpretari conatus est,
ut quomodo ea aut ad regem, qualis Nicocles erat, aut ad ipsum
Nicoclem facerent explicaret. Mihi igitur additamenta de quibus agi-
tur vestigia vetcris enarrationis sunl, qualia iu Antidosis § 231 sqq.
aliisque depreheudisse mihi videor (Anal Isocr. p. 148): quae posse
vetuslissima esse quis negaverit?') Quare nihil me movel quod op-
1) Demoniceae imitaliones non coro, quia cuius aetatis illi sint centones
nescitur; omniuo autem imitationes duae reperiuutur, ex quibua altera (I 34
= II 35) est seutentia ita communis ut earn Demoniceae auctor Uni ex tri-
viib, quam ex oratione Isocratea haurire potuerit (cf. etiam IV 131 VI 59 ct
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DE ISOCRATIS PAPYRO MASSILIENSI 643
posueris grammaticos alterius post Chr. n. saeculi ea iam legisse
— locos eoim lexicis1) traditos ad huius aelatis grammaticos redire
verisim illinium est — , nec pluris equidem Massiliensis auctoritatem
facio remoliora fortasse etiam ad tempora asceud entern: quid enim
impedit quomious additamenta ilia scholae cuidain Isocrateae ipsius
ter tî i a. Chr. d. vindicemus saeculi, quae aetas virorum clarorum
sub nomine tot viderit nasci libros spurios? Sed satis de his;
doleo autem antiquius conclamalarum harum oration is partium uon
tradi vestigium, cum exordii teslem nobis liceat producere vetu-
slisstmum: an dum fiunt quae Plutarchus (moral. 189 d) his ver-
bis memoriae prodidit: Jt'furjjQwg 6 0aXrjçevg IlToXefiaUp up
ßaaiXei iiaç^vei tct niqi ßaotXetag xai fjyi^oviaç ßißXia xtct-
od-ai xai avayiyvu*o%tiv ' a yctQ ol (piXoi joïç ßaoiXevoiv ov
SaQQOvoi naçaiveiv , ravza èv to7ç ßtßXioig yéyQamai De-
metrium credis nostrae orationis (§ 3 sqq.) immemorem fuisse?
Phalereus de quo scripsit [Plut.] vv. X orr. 838 b, eius bene ora-
tiones uovisse pulandus est.
Clem. Alex. str. VI 19 p. 205), alteri (I 37 = 11 27), quia est unica, auctori-
tatis vix quicquam coocedere licet. — Componam hoc loco eas orationis seu-
tentias, quas aliis io orationibus Isocrateis récurrentes deprehendi, non quo
quid inde demonstrari posse credam, sed quia quoniodo orator ipse sua coni-
pilaverit scire sane expedil (cf. XV 74, unde ipse V 94 et auctor epistulae
6,7): §2 cf. VIII 62; 5 cf. [ep.6,12J; 9 cf. VIII 19 XV217; 13 cf. (ep.1,4);
14 = H] :t8; 15sq. (ftXtty&Qûtnoç — xal tpiXônoXty — xt/a^a^tuVa^) cf. XV 132
(é7ii/«v'r(U^ *ai q>Atw&Q»n*»>); 16 cf. IX 46; 17 = XII 144; 21 {ivvoiav)
cf. X37; 21 (ropcft - noulr) cf. 111 49 (xqdt<t&t - avttôy); 23 {âtwbç pkv
xti.) cf. 11151 (o n £y xri.); 24 (a^axo? — Jiayoiaç) cf. 1X45 (cpofitçôç —
vTttQßa'Xkiiy); 24 (x«i yoftiÇtty — ßovXtvto&at) = XII 82 (xai pâXtata —
avtvjy); 24 (noXt/mxôç xti.) = VIII 136 (noXéfÀtxovç); 26 {ÇqXov xti.) cf.
VIII 89 (SySQctç âk xti.); 28 [ïya pii xti.) cf. 111 14 (oî/uat — noyrjQobç) ; 29
[aXXà xçaijjç xti.) cf. XII 31 (in âk xti.); 30 [fi'j <paiyov — fAtttoiiy) =
111 43 [ep. 2, 10], cf. XII 71. 198 X 43; 31 if*h tovç — àtâxiwi) = 111 38
(oaot — naQi%ovaiy); 31 (dXXà tijy — aç^ovaty) œ III 37 (ct/na âk — cfia-
Tçipoytaç); 32 [ntQÏ nXitoyoç xti.) — [ep. 7, 1], cf. III 58; [33 (ai yàç pi-
rçiorrjTtï xri.)] cf. VII 4 (rot»' â1 iyâéiatç xti.); 35 (ày yàç> xr«.) cf. supra ;
36 inde V 134 sqq.; 45=» III 35; 47 (Xiyu> — Sytwy) = VIII 56; 48 (âtî —
xtxaçutfityoy — fxv»<oâtatâtovç) cf. XII 137 (t'ya —fa^ioy — rà fitv&aiâtj xti.).
Animadvertendum profecto est praeter unam ex suspectis istis sententiis nul-
lam nobis afTerendam fuisse.
1) B.A. 149, 16: §19; ib. 180, 14; 153,3; 176,6: §32; Bachm. Aneed.
Graeca I 54,26 (11 351,3; 381,25): 33.
Scr. Berolini m. Aug. 1884. ÜRÜNO KEIL.
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M ISCELLE N.
EINE INSCHRIFT DES ALTEBEN PLINIUS.
•
lu Ara dos hat sich das folgende, wie es scheint nur aus der
von Jules de Bertou genommenen und im Jahre 1838 von Secchi
herausgegebenen Copie1) bekannte, wahrscheinlich bald nach der
AufÜndung zu Grunde gegangene*) Inschriflfragment C 1. Gr. UI
p. 1278 n. 4536 f gerunden, geschrieben (nach Thompson) auf einem
square block of black Trap Rock:
I H BOYAItl 'Açaâiwy] tj fiovX[tj xai 6 dijuoi
I N I ON ZE KOYN râtor HX]trtor 2txoC>y[âor
X O N Z n E I PHZOPA ïnaçfyoy antiçr,{ [&]ça[xmy
QTHZEnAPXONN© nQ]<ÛTijç, maçxoy NO
5 fiNANTEfl-lTPO 5 ...a>y, àvJMiTQo[7iov Tißi-
YIOYA I OYAAZ gio]v UovXiov 'Ak[t]$[âyâQov
APXOYIOYIOYAAl in)âoXov M*» *lovâai[xov orpaiov,
POnONZYP inir]Qonoy 2vo[iaç, enaofoy ir
niAETEßNOZE Aiyvnj)? Uytùyoç é[uoorijç
. âevriçaç]
1) Secchis Abdruck, welcher voo Franz wiederholt ist, steht in den
Schriften der Accadomia pontificia Bd. 9 S. 386. Herausgegeben ist die In-
schrift auch von dem americanischen Missionär io Beirut Rev. W. M. Thompson
in dessen tour front Beirut to Aleppo 1845 (in Edwards and Parks, Bib Ii o-
theca sacra and theological review, Andover, New- York, London Bd. 5 rora
J. 1848 S. 253, aus welcher mir nicht zugänglichen Publication Hr. S. Brandt,
jetzt in Paris, auf Hrn. Zangemeisters Bitte die Gefälligkeit gehabt hat mir
die erforderlichen Notizen mitzutheilen) ; aber es ist augenscheinlich dieselbe
Abschrift. Abweichend sind nur Z. 1 BOYAI1I] BOYAII — 5 INANTFfllTPO,
ohne Zweifel nur durch Versehen eiues spätereu Abschreibers der ersten Ab-
schrift oder des Setzers. Auch die übrigen von Secchi mitgetheilten aradi-
schen Inschriften kehren mit denselben Fehlern bei Thompson wieder. Bei den
geringeu Abweichungen ist Seccbis Text gewöhnlich corrector; einzeln ist es
umgekehrt, so steht 4536 j- Thompsons 6KYOIKHC dem richtigen CKY0IKHC
näher als Seech is CKY6IKH.
2) Renan {mission de Pkénicie 1864 p. 29) hat diese aradischen In-
schriften aufgesucht und nach Paris schaffen lassen, bemerkt aber dazu: un
de ces eippes a disparu ou m'a Hé caché; c'est le n. 4ôo0 f du Corpus,
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EINE INSCHRIFT DES ÄLTEREN PLINIUS 645
Dass Tiberiiis Julius Alexander der wohlbekannte Generalstabs-
chef des Titus im jüdischen Kriege ist, hat Franz richtig erkannt,
obwohl sonst seine Ergänzungen und Zeilbestimmungen fast alle ver-
fehlt sind. Augenscheinlich erscheint Alexander hier nicht, wie
Franz gemeint hat, als Procurator von Judaea, was er ira J. 46
war (Josephus ant. 20, 5, 2. bdl. 2, 11, 6. c. 15, 1), sondern in der
oben bezeichneten im J. 70 von ihm eingenommenen Stellung;
denn jenes Amt kann nicht correct ausgedrückt werden mit snaç-
%oç jov 3Iovâai[xov e&vovç], wie Franz ergänzt hat, wohl aber
entspricht das von mir eingesetzte Supplement Ï7taq%oç xov Vov-
àai[xov atQctzov] den Bezeichnungen, die Josephus für das andere
braucht: tü/f 0%ça*€Vf4<rftov glqxwv (bell. 5, 1, 6) und nccvxajy
vet*? ojQcnevficnwv hiâçxuiv (bell. 6, 4, 3). Die Inschrift ist auch
insofern von Interesse, als sie allein uns die officielle Titulatur
dieses römischen Generalstabschefs ') aufbewahrt hat, welcher nicht
als stehender Beamter vorkommt, aber wohl bei grösseren Heeren,
die der Kaiser nicht selbst befehligte, dem senatorischen Feldherrn
als Beamter von Ritterrang beigeordnet wurde und darin eine ahn-
liche Stellung eingenommen haben wird wie der praefectus prae-
torio in der vom Kaiser selbst geführten Armee. Wenn es einer
der unentwegten Gedanken des Kaiserregiments ist jedem Senator,
der eine wichtige und verantwortliche Stellung einnimmt, einen
zugleich untergeordneten und controlirenden nicht senatorischen
Beamten an die Seite zu setzen, so ist es nur in der Ordnung, dass
auch bei dem wichtigsten aller Aemter, der activen Oberfeldherrn-
schafl, bei welcher der Procurator der betreffenden Provinz nicht
concurrirt, dem commandirenden General ein solcher Mann des
Vertrauens oder auch des Misstrauens beigesellt wird. Derselbe
Beamte begegnet ausser in dem jüdischen Kriege des Titus auch
in dem armenischen unter Nero, und zwar ist es eben wieder
dieser vornehme alexandrinische Jude, den Tacitus ann. 15, 28 be-
zeichnet als von Nero dem Corbulo minister bello datus.
Ist damit die Zeit der Inschrift bestimmt, so scheint die Bezie-
hung derselben auf den alteren Plinius kaum zweifelhaft. — Es wird
zweckmässig sein die einzelnen öffentlichen Stellungen, welche der-
selbe bekleidet hat, in der Zeitfolge kurz durchzugehen. In dieser
1) Ueber dieses bisher Dicht beachtete Rilteramt habe ich Eph. epigr. V
p. 578 gehaudelt.
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646
MISCELLKN
Folge stehen sie auch in der Inschrift, was schon daraus hervor-
geht, dass die Offizierstellen bekanntlich bedingend sind für den
Eintritt in die prôcuratorische Laufbahn.
1. Welche der mehreren ersten thrakischen Cohorten .Plinius
geführt hat, wird sich schwerlich ausmachen lassen und noch we-
niger, wo er dies Commando verwaltete. Dass er in Germanien
gedient hat, ist gewiss1), und da er das Land der Chauken be-
treten hat"), wohin kaum andere gebildete Römer kamen als die
Offiziere, so ist dabei an die untere Provinz gedacht worden. Auch
steht nichts im Wege dies, wie vorgeschlagen worden ist, mit der
Expedition des Gorbulo gegen die Chauken 3) im J. 47 in Verbin-
dung zu bringen; Plinius, damals vierundzwanzigjährig, war eben
in dem für eine solche Stellung geeigneten Aller. Aber jede dieser
Angaben kann mit gleichem Recht auf die zweite Offizierslellung
bezogen werden, und so viel wir wissen, hat wohl in dem oberen 4),
aber nicht in dem unteren*) Germanien eine erste thrakische Co-
horte gestanden.
2. Dass Plinius praefectus alae gewesen, ist überliefert"), und
da diese Stellung hoher ist als die Cohortenpräfectur, kann sie in
der Inschrift nicht gefehlt und auch nirgends anders gestanden
haben als an diesem Platz. Aber die überlieferten Reste: EI1AP-
XONN0 . . . I . . . ßN entziehen sich jeder Ergänzung und müssen
verdorben sein; vermuthlich ist N falsch wiederholt und stand
etwa EnAPXON 6IAHC | BATAOYflN, oder welchen Namen
1) Plinius ep. 3, 5, 4: cum in Germania militaret.
2) h. ». 16, 1, 2; vgl. 22, 4, 8.
3) Tacitus ann. 11, 18.
4) Die cohort Thraecumt die im J. 69 zum obergermanischen Heer ge-
hörte (Tacitus hist. 1,69), ist wahrscheinlich die cohors I Thracum desselben
Heeres im J. 74 (C. HI D. IX p. 852), welche auch später öfter daselbst er-
wähpt wird. Die Zeugnisse über die cohortes 1 Thracum finden sich ge-
sammelt Eph. epigr. V p. 187.
5) Allerdings erscheint auf einem Kölner Stein (Brambach 310) ein miles
coh. I Thracum; und vielleicht steckt in dem verdorbenen miles ex coh.
TRAECERVM eines zweiten (Brambach 414) ebenfalls TRAECHVM. Aber
beide Steine sind nicht besonders alt und reichen nicht aus, namentlich wenn
man die vollständige Auflösung des untergermanischen Heeres durch Vespa-
sian in Betracht zieht, um darauf hin für die neronische Zeil eine solche
Cohorte in der Armee von Niedergermanien anzusetzen.
6) Plinius ep. 3, 5, 3: hunc (die Schrift de iaculatione cquestri), cum
praefectus alae militaret, pari ingenio curaque composait
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EINE INSCHRIFT DES ÄLTEREN PLINIUS
017
man sonst hier einsetzen will. Dass der Dienst in Niedergerma-
nien ebenso wohl auf diese Stellung bezogen werden kann, wie
auf die vorhergehende, wurde schon bemerkt.
3. Plinius hat eine der zahlreichen spanischen Procurationen
verwaltet1) und in der suetonischen Biographie heisst es: equestri-
bus militiis industrie functus procurationes quoque splendidissimas et
continuas summa integritate administravit. Diese Procurationen
fehlen auf der Inschrift mit Ausnahme derjenigen von Syrien; sie
können, sowohl nach der Aemterhierarchie wie nach den sonst von
Plinius bekannten Lebensumstanden nur zwischen der Reiterprä-
fectur und der Stellung im jüdischen Kriege ihren Platz finden.
Dass die Aufzählung der Procurationen auf der Inschrift nicht voll-
ständig ist, würde man, auch abgesehen von den über Plinius
vorliegenden Daten, schon daraus schliessen müssen, dass einerseits
die Procuration von Syrien , damals der angesehensten aller Pro-
vinzen, nicht füglich als erstes derartiges Amt vergeben worden
sein kann9), andererseits eine Vertrauensstellung, wie die vor Plinius
im jüdischen Kriege bekleidete war, schwerlich an jemand ge-
geben worden ist, der als amtliche Vergangenheit nichts aufzu-
weisen hatte als die abgedienten Offizierjahre. Eine derartige Ver-
kürzung ist aber auch sonst nicht auffallend. Vollständige Ver-
zeichnung der Aemter, insonderheit auch derjenigen, die durch
Beschreitung höherer Staffeln für die Rangstellung annullirt waren,
ist überhaupt erst spät allgemein geworden ; in der Ritterlaufbahn,
wo nicht eigentlich honores, sondern streng genommen nur Privat-
stellungen zu verzeichnen waren, ist in der besseren Kaiserzeit von
vollständiger Aufzählung gewiss noch mehr abgesehen worden als
bei Senatoren.
4. Dass Plinius Untergeneralstabschef3) im jüdischen Kriege des
1) Plinius ep. 3, 5, 17: cum procuraret in Hispania.
2) In der Th»t erscheint in der ephesischen Inschrift aus der Zeit Ha-
drians C. I. L. III 634 die Procuration von Syrien am Schluss einer langen
ritterlichen Laufbahn. Nach der Trennung der Goele von der Phoenice unier
Severus ändert sich dies.
3) ^AvitniiQonoç kommt als Amtsbezeichnung wohl nur hier vor; das
aus ülpians Schrift de officio proconrulis genommene unverständliche Frag-
ment a ramulariis wird durch die Erklärung in den sogenannten philoxeni-
schen Glossen anb r<5y àvj(7tijo6n<av für uns nicht klarer (vgl. Rudorff in
den Abb. der Berliner Akademie 1865 S. 266). Lateinisch ist àrttnitçonoç
wohl nicht mit tubprocurator wiederzugeben, sondern mit vice procuratoris
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«48
MISCELLEN
Jahres 70 war, erläutert uns seine Worte in der Dedication seiner
Naturgeschichte an den Titus: nobis qualis in castrensi contubernio!
5. Die Procuration von Syrien ist offenbar dasjenige Amt ge-
wesen, welches den Aradiern Veranlassung gab den Plinius in der
üblichen Weise zu ehren.
6. Da das letzte auf dem Stein erwähnte Amt nicht der Le-
gionstribunat sein kann, welcher nach der Aemlerfolge, wenn Ober-
haupt, nur vor dem Eintritt in die procuratorische Laufbahn ver-
waltet werden durfte, ein legionares Ritteramt aber gefordert wird,
so bleibt nichts übrig als die Präfectur einer derjenigen Legionen,
welche nicht von Senatoren befehligt wurden, das heisst der ägyp-
tischen, damals also entweder der 3. cyrenaeischen oder der 22.
deiotarianischen. Diese fügt sich recht gut sowohl den Resten wie
der Aemlerfolge. Dem Gebrauche der besseren Zeit gemäss haben
die Aradier die Bildsäule ihrem Procurator bei seiner Abberufung
gesetzt, und es ist also in der Ordnung, dass auch das Folgeamt
in der Dedication genannt wird.
7. Die Präfectur der Flotte von Misenum, welche Plinius be-
kleidete, als er im J. 79 umkam1), hat auf der Inschrift nicht ge-
standen als erst nach ihrer Abfassung übernommen ; sie fügt sich
richtig in die erörterte Beamtenlaufbahn ein.
Dass ein Mann wie Gaius Plinius, der in Spanien, Germanien,
Palästina, Syrien, Aegypten als Offizier oder Beamter thälig ge-
wesen ist, der über Kavalleriemauöver geschrieben und im General-
stab des Kronprinzen eine hohe Stellung eingenommen hat und
der ein Opfer seiner wissenschaftlichen Neugier ward, ein Studir-
lampenbuch wie die Naturgeschichte hat schreiben können und
mögen, das wird allerdings durch diese Aufklärung seiner Lauf-
bahn noch etwas räthselbafter als es bisher war.
(Henzen 5530) und so zu fassen, dass der dem praefectus exercibu beige-
gebene Gehülfe als Beamter ebenfalls von Ritterrang nicht den meistens für
Subalternposten gebrauchten Titel adiutor führt, sondern den Procuratorcn
zugezählt wird.
1) Plinius ep. 6, 16, 4 : erat Miseni classemque imperio praesens regebat.
Berlin. TH. MOMMSEN.
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M1SCELLKN
649
AD ORATIONEM QUAE INSCRIBEBATUR
A AEZANAPOl.
Quae habet verba Aristoteles in artis rhetoricae libro tertio
(p. I414b 30 sqq.): Xéyezai dè zà zûiv IrtiSeixxixajv rtçooiftia
knatvov tj ipôyov, olov ropyiag /uèv ev z([> 'OXvp nixqt Xôyto *
lv7to noXXtZv aÇtoi &avfiâÇeo&cu, u> avâçeg "EXXrjveg' ' Inaivei
yàç zovç zag navqyvoeig ovvâyovzag' 'looxpazqg ôè ipéyet, ozt
zàg ftkv joiv owfiâtwv açezàg dwçeaiç hi^i]oav} zoïg d' ev
(pQOvovoiv ov&èv à$Xov èrioitjOav. xaï anh ovfißovXJjg, olov on
âeï tovç àyadovg ziftâv, ôib xai ctvzoç 'Açiozeiôr^v hicuveî, r/
tovç zo tovzov g oï firjte ev doxifio i o i ^i)ze tpavXoi,
à X X 6001 dya&ol ovzeçâôijXoifûJOîtep'slXéÇavdpoç
ô ripiâfiov ovzog yàç ovfißovXevei, praeter ea, quae
distinclis litteris dedi, tandem iolerpreteui Copium (ed. vol. II 164)
na ne ta sunt; illa vero posteriora neque huius viri sagacitate nec
Spengeiii expedita sunt adnotatione, qua ad verba 'ûoiteo 'AXéÇav-
ôpog 6 nptapov' baec exhibentur: 4Ex Alexandri oratione, quam
saepius iam laudavit (sc. Aristoteles), sumptum videtur. Tum scbol.
gr. yçâyezai âè ovzwç âio) 10 fteyâXov, et ita marg. C. Ita cor-
rectus est ut incertus ille ovzog abiret.' Quid? hic ovzog estne
rêvera incertus? Si ad orationis auctorem respicis, certo est, cum
nec Sauppius Polycratein (0. A. II 223) aul. Blassius Theodectem
Phaselitem (Att. Bereds. II 342) i 1 1 uni interpretati omnibus per-
suaserint, neque ego, qui Gorgiam Leontiuum inleliectum volo
(Anal Isocrat. p. 132), adversarium neminem invenire sperem; sin
vero ovzog illud ad eum refers, qui ovfißovXevei, sine dubio est
Alexander. Neque enim aliter haec verba explicari possunt, quam
si statuimus orationem 'Alexandri' eadem ratione compositam fuisse
atque [Gorgiaej Palamedem, Autistbenis Aiacem et Ulixem, Alcida-
mantis Ulixem, quibus heroes ipsi déclamantes iuducantur. Pro-
pterea igilur Aristoteli ita loqui licuit (uioneç *AXé^ av ôq oç . . .
ovzog yàç ovfißovXev ei), quia ipse Alexander oratione illa cau-
sam suam dixiL Sextum igilur verba pauca nostra quinque
'Alexandri' fragmentis Sauppianis (1. c.) sunt adicienda idque ideo
gravissimum fragmenlum, quia hoc non ut ceteris singulus oratio-
nis locus praebetur, sed totius orationis compositio illustralur.
Havelbergii, 1883. BRUNO KEIL.
Herme« XIX. 13
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650
MISCELLEN
PS. LYS. AOrOS EniT.VMOS § 23.
Von dem Verhalten der Athener beim Herannahen der Perser-
gefahr heisst es: ol pfv tohvv roiaira duvoovvxo' oi d' rtiii-
Tfçoi izoôyovoi ov XoyiOfMp eiâoTeç tovç $v tw noXéfifp
xivdvvovç, àXXà vofAiÇovreç tov svxXsâ &àvctrov u&âvctxov
rteçl t(ôv aya&tûv xotTaXBiTtBtv Xoyov ovx ttpoßtjxhjoctv to
TtXrj&oç tùjv fvavzdov, aXXà zfj avrtuv âçertj fiâXXov lni~
arevaav. So die besten Handschriften V (Coislin.) und X (Palal.),
ohne Frage verderbt, da der Ausdruck ov Xoyiony eîôôreç tovç
L t. 7t. xivâvvovç in dieser Verbindung keinen Sinn giebt. Die
zahlreichen Versuche der Neueren vermögen nicht zu befriedigen.
Am glücklichsten scheint auf den ersten Blick der von Reiske
eingeschlagene Weg. Reiske nimmt eine Lücke an, die er etwa
so ergänzt: ov XoyiOfifi siôôzeç tovç ev T(p 7toXffap xivdt'-
vovç, àXXcc xai nùqo: ri] acpiov avTwv: jedoch wird die an
sich passende Gegenüberstellung von theoretischer Ueberlegung
und praktischer Erfahrung hier unmöglich gemacht durch den fol-
genden, mit ùXXà beginnenden Satz, der nothwendig den Gegen-
satz zu dem ov Xoy. e!d. gebildet haben muss. Der neueste
Herausgeber des Epitaphios, M. Erdmann, liest ov Xoyiopoj vrreçi-
ôôvzeç tovç ?.. t. it. xivôivovçy methodisch höchst bedenklich,
da von der Lesart der geringeren Handschriften (iôô*T£ç oder
ôôvtsç) ausgegangen ist. Auch zeigt die Vergleichung von Stellen
wie Thuc. II 40 d xoïç aXXoiç apiaSia fikv &çâooç, . Xoyia^ibç
ô? oxvov q?tç€t, dass hier wohl eher die lähmende und retardi-
rende Wirkung des Xoyiopoç hervorgehoben wurde. Dieser Sinn
'sie gaben sich nicht einer zur Entmuthigung führenden Ueber-
legung der Gefahren hin, sondern hatten nur den Ruhm im Auge'
wird erzielt, wenn man mit ganz leichter Aenderung schreibt: ov
XoyiOfi(jj ô eâ i6t eç tovç lv T(p TtoXéjii^ y.ivâvvovç, aXXà vofii-
Çovreç tov evxXea S-âvctTOv à&ctvcttov rteçï twv ctya&iâv xara-
Xet7teiv Xôyov u. s. w.
Breslau. GEORG WISSOWA.
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REGISTER.
Aegypten, röm. Besatzung 21 8 ; Münz-
wegen 290. f.
Aeschylus (Agam. 32. 33) 252. (Choeph.
ist f.) 252. {t+ometh. 978 f. Tgl. mit
Soph. El. 1046 f.) 25ilf.
àértvua 1£2 A. L
Agesarcbos, Faustkämpfer 301. 300.
'ÂyXtii^açjoç 244.
uuiôç attisch 1Ü2 A. L
Ainos, Aineia 2ÜL
mçiaa xalfi (bona fide) 423.
a/</0 1 A. 1_, Hotporanorum 41, / AV-
spasiana Bardanorurn, L Gallorum
«l Pannoniorum 211, I Hereula
•234 A. 1. A7// Palmyrenorum 21L
7 Parthorum 2 A., Phrygian 4JL
exploratorum Pomarenrium 225
A. L 22S A. 2, Sarmatarum 1 A. 2^
/ gemina (Flavia) Sehattenorum
211 A.i. 218, Vallentium 41, fo-
contiorurn 4iL
Alaudae 13. A. ä, Ii A. L
Alexander d. Gr. am Oxos 170. sendet
Expedition nach d. kasp. Meer 1^2
Alexander, Tib. lulius, inaq^oi xov
'lovâatxov oioatov 645.
Alexis (Hippisk.) 258 f., (Pyraun.) 25JL
Alkyoneussage 473 fll
ViAxuori» ^oAatftfa 47'.l.
Ambotonti &2Ü A. L
Amyntas, Pankratiast 301.
oV beim Futurum 336 f.
Anariaken 171.
Anth.Pal. (VII 732) 242, (XV 11) 213,
(XVII 322) 244.
Antidosis SD f.
Antiochos von Syrakus 442.
àyiviouïo&at, intX&ttv, InupiotoSai
(evincere) 425.
àvivxzrïçtç âàvtauç 424 f.
UtpQtit}, Aphrodite 2Ü1 f.
(tnoyqâtptad-ai declariren 523. A. 4.
Apollodor, Chronik 313.
ùnoctoftiopM 1441 f. 146.
Aramäische Sprache 48üA.
Aral, Handschr. 92 f., Ausg. d. Plauu-
des 96, krit. Zeichen 108. Scholien
04. iü. 101. Rand- und Interlinear-
glossen 116, (v. "L 1«J> 103^ (v. 21)
104, (v. 24. 361 1JÄ (v- 4L 49) HL
(v. 69) 107, (v. 901 LUL (v. 137J 99,
(v. 188] 121. (v. 197] 105, (v. 322 f.)
119. (v. 4131 lüL (v. 477) 11L (v.
5061105, (v. 52L 56») 114. (v.50Ss.)
Huf., (v. 599] 114, (v. 607-610)
115, (v. 641] 1J_8_, (v. 667) lo^
(v. 692) 1U2. llJL, (v. 711) 103,
_ (t. 980) 114.
ÛQZoyTiç in Palmyra 491.
Aristarch (zu Pind. OL II 15. 95) 241 f.
Aristobulos Ton Kassandreia l v>.
Aristophanes (Anagyros fr. 51 K) 432.
Arislophon (PythagorUt.) 259.
Aristoteles po/i7.(1255a 1—25) 576 ff,
(1260 a 8— 24) 588 IT., (1335 a 32-35)
592 ff, rAWor.(14t4b30) ÜÜL
Ascalon, Aera und Kalender 420; xo-
Xtoria 42L
Asklepiades Ton Myrlea 103.
Asklepios Ton Epidaoros, seine Wonder-
kuren inschriftlich Terzeichnet 448 ff.
astyrius sermo 486 A.
Atta lus von Rhodus 1412. LLiL LLL
115.
Athenaeus (I 31b) 446 (VI 222a) 21HL
(VI 220 b) 258 f.. (V| 228 cd) 25«»,
(VI 244 e) 259, (XI 502) 251L
Athos, Handschr. d. dort. Klöster 280.
Augustinus de haerenbut 3H;s ff. Quel-
len der Schrift 3s8.
Augustus, seine Conscriptionsordnung
f. d. Legionen 11 f.; f. d. auxilia 44 f.
Aushebungscommission in der Kaiser-
zeit 2L 5JL
Ausonius (epitt. XJ1) 461.
auxilia 1 ff. ; ihre Staudquartiere 21u.
aujciliarii nach d. Aushebungsdistricl
bezeichnet 40 f. , erhalten Bürger-
recht 60, durch Ethnic um bezeichnet
25. 28_: Stadtheimath 21 A. 1.
ATien (v. 1133) 114L
Batavi unter den auxiliarii 'ML
ßtßatovv (verbürgen) 423 f.
Belgiker im röm. Heer 5.
Benevent s. Latifundienbesitz.
H ess us XL
ßia^roi 42L
43*
652
KEGISTER
ßißXtvog oïvoç 445.
ßion (carm. 11 5) 434.
Bodeiieigenlhum bei deu Römern 393.
Vgl. fundus.
Bosporaoi 41.
Britannien, röni. Besatzung das. 215.
Brittones Cal Curuedens(es), Tri-
putienses 220 A.
ßocoid Victualien 511.
Bruchstrieb, angebl. in griech. Hdschr.,
vielmehr Additionsstrich 291 f.
Bürgerrecht, römisches 3.
BürgerrechUverleihung an auxilarii 60.
Byzantinische Malereien im Venet. A
d. Bias 2U3 f.
Caeionius Rufius Albinus lh6 f.
Gel si nus der Doxograph 390.
Celsus kein christl. Häresiograph 387
Celsus Verf. der opiniones philoso-
p h or um identisch mit A. Cornelius
Celsus 385 ff. Seine Encyklupädic
391 f. Celsus u. Columella 391 A.
âiù jftipof *aus der Hand gezahlt' 424.
XoQCtOfXlOl 167.
Chroniken von Unteritalien 442.
XQvatvoi (solidi) 424.
Chrysippus mol ilttaçfAivtjç 306.
Cicero (Cat. m. 5. 14) 465.
civis zur Bezeichnung der Stadlhei-
math 25; vor d. Ethnicum 28. 35.
classiarii 17. 31 f. 46 f.
Claudian [de cons. Fl. Maiiii Theo-
dori 58) 164.
clivus Capitolinus 322 f.
cohortes 1 A. 1 , Aquitanorum 47,
/ Ascalonitarum felix 217 A. 1,
Asturum 47, Bracaraugustanorum
47, V u. y 11 Breucorum 216, / Fla-
via Canathenorum 217 A. 1, I Dal-
matarum 216 A. 1, // gernina Li-
gurum et Corsorum 213, Lucensium
47, / Pannoniorum 216, // Rae-
tor um 215 A. 4, / gernina Sardo-
rum et Corsorum 213, J Sebaste-
norum 217 A. 1, Thebaeorum 218,
Vsipiorum 43 A. 1.
Collina 11 A. 1.
Colonat 413 A. 1.
colonus und vilicus 412.
coloni im röm. Heer 18.
Conon (narr. 46) 261.
Conscriptionsordnuug d. röm. Kaiser-
zeit 1 f. 210 f., unter Augustus 11 f.,
unter Vespasian 19, unter Hadrian 21.
constantiaci auxiliares 422.
consul Ordinarius 187.
Corbulo, Statthalter von Syrien 514.
cunei 221. 231 f., Frisionum Aballa-
vensium 226 A., equitum secundo-
rum Palmy renorum 231.
curator statuant vi 188.
Dacien, röm. Besatzung daselbst 217.
Dalmatien, röm. Besatzung das. 216.
Deinarchos or. I (81) 338.
; âtïnvov und âôçrtoy, Unterschied 46!» ff.
Demodamas v. Milet 179.
fy/joaiuîyqç 496 A. 515.
Demosthenes (Leptin. 40) 86, (Mid. 79)
b7, [Phaenipp. 19) 81 f. SS.
npàç dqvâçioy Xoya'tiy 520.
âtvQo bei Strabo 240.
âtà pioov 151.
JiaHZtiç [disput. morales): Hand-
schriften 371 ff., Ausgaben 369, Ver-
fasser 371. 374, zur Textkritik :t76 ff.
Did y mus in den Homerscbolien 566.
Dionysius, Bildhauer 303 f.
Dionysius Hai., Excerpte 125.
Diovo Genetiv 454.
Diphilus yEXauaviiq>QOVQoi»>Tti oder
T£Xaio)vo(foovQovrftç 260.
JiCydoç (âiÇyâtoç), Beiwort des So-
lidus 424.
domo vor dem Stadtnamen 25, vor dem
Ethnicum 28. 35.
âôono» s. dtbivoy.
Duris Kutistge8ch. 313.
Ehrenstandbild auf Quadriga 196.
èiâoç xai yévoç juristisch 430.
tiç âtxaOTr-Qiov ßadtCur 82 A. 1.
txvtxrjotf s. evictio.
Eonius (bei Cic. de sen. 5, 14) 465.
irrôuioy Weidesteuer 523.
iy&adt bei Strabo 236 f.
tvxav&a bei Strabo 238 f.
InaXXd miy (Aristot. pol. 1255 a) 578.
Epaphrodilos Homerinterprel 564 A. 2.
tntX&iiy s. àvxvtouiabtu.
Epiphanius, nicht sein Jlavdotoy, son-
dern dessen àyaxtçpaXaitoatç von
Augustin benützt 389 A.
fntqpéçto&ai s. äytutoulaircu.
Epischer Kyklos 198.
équités singulares 29 f. 54. 222.
Stablesiani 234 A. 1. cataphractu-
rii 421.
Eratosthenes über den Oxos 169 f. 175.
Ethnicum bei den auxiliarii 25. 28.
j titvoii Sofiüdvjy 224 A. 2.
I Etymologicum Magnum, die von ihm
j benutzten lliasscbolien 562 A. 2.
: Kubulus 260.
1 Eudoxus 92. 107.
I evictio (Entwehrung) 425 ff.
I tvyout (Gehorsam) 586 A. 1.
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HKGISTKR
653
Euripides (Here. 339 f.) 258, [Med.
1024 f.) 257, (fr. 114) 167, (fr. 701)
162 A. 1.
Eustachius, benutzt im cod. Lips, die
lliasschol. 207 f., im Cantabrigiensis
Hl. 269 A. 1, (II Ü4 Stallb.) 269 A. 2,
(II 231. III 111. 275) 26S.
ejcploratores 225.
familia die junge Reserve 422.
Fesselung der Ackersclaven 40S A. 5.
fileia i. q. filia 454 A. 3.
Fortuna iovis f. Primigenia 453.
fundus und praedium 394. 397.
fundi: Benennung derselben nach dem
ersten Eigentümer 394 ff. Theilung
und Zusammenlegung der Grund-
stücke 395. Schätzungswerth nach
dem Erlrage 39S ff. Abnahme des
Kleinbesitzer 401. Zunahme des-
selben in der Kaiserzeit 41(J f. —
lati fundi 414 f.
Galater im röm. Heer 5. Teti achten 31 6 f.
Geburtsort auf lat. Inschriften 75 A. 1.
r/jXai Gilän 171.
Gemme (Stosch II S79) 436.
yiyoi s. ilâoç.
Gerinanicus (v. 623) 115. [521.
Gennanicus Caesar, Steuerrescript 519 f.
Germanien, Besatzung daselbst 213.
Getae 223 A. 1. [355.
yiynairai c. gen. c. dat., mit tU\ ini
Gnomische Excerpte 140 f.
yvvl genicularius 111. [458 f.
Gottorfer Handschrift zur Motitia dign.
yqaiALtaitvç povXïjç xai âijpov in Pal-
myra 491.
Hades, Rinder des 483.
Hadrian führt örtliche Aushebung ein
2 1 . 59. H. consul tertium (i. J. 1 19)
489.
Hafenzölle 525.
Handwerkerabgaben in Palmyra 516.
Hegesarcbos s. Agesarchos.
Heimath vermerke der Legionarier- u.
Auxiliarier 23 f.
(lekataeus von Alilet, über d. kasp.
Meer 181.
Helios, Rinder des 482.
Hellanikos über Sicilien 442 A. 1.
Herakleides, Argaios' Sohu 182.
Hermaphrodit 308 f.
Herakles s. Alkyoneussage; H. im
Kampfe zurückweichend 477; Sagen
von H. in Unteritalieu 480; pelo-
ponnesische Sagen von H. 481.
Heioüot über den Araxes (I 2o2) 168.
Hesych s. v. tXa'&tçov îâutç 464.
Hetärensteuer 517.
Uipparchus, der Astron. (p. 181) 107,
(p. 183) 113, (p. 187) 122. (p. 200)
117. (p. 215) 111, (p. 220) 115,
(p. 224) 102.
Hippys v. Khegion, Zeil und Schrift-
stellerei 443 ff., verwechselt mit
"innaaoç, "Innwy u. a. 444 f.
Homer, Geschichte des cod. Venet. B
287 vgl. u. Scholien, [hymn. Ap.
63 f. vgl. O 36, « 184) 249.
Hygin d. Mythogr., Lebenszeit 116 A. 1.
i Hy«in [de Castrum. 2. 19. 29. 30. 43)
223, Abfassungszeit 231.
Hypnos auf d. Alkyoneusvasen 473.
Iliassrholien s. Scholien.
Indiclionsrechnuoir 293 f.
Inschriften, griechische: der Skeuolhek
(C. 1. A. II 1054) 150; von Lindos
243 f., von Kallipolis (Kaibel Ep. %r.
1034) 261 ; Verfluchungslafel von Ca-
lahrien (C. I. G. 5773) 262; aus Syrien
(Waddingion 2146. 2245) 292 A. 1;
von Delos (Hull. d. corr. hell. 18«1,
390) 304 f.; von Caesarea in Africa
324: von Epidauros (E<p. <*(>/. III
4. 219 ff.) 448 ff. ; von Arados C. 1. G.
4536/*) 644.
römische: vom Hadrianswall 73
A. 3. 232 f.; von Idstein (Brambach
154*1 227 A. 5; des Caeionius Rufius
Albinus (C. I. L. VI p. xu) 186 f.; von
Koptos (E/th. ep. V 5) 4 f.; von Ale-
xandria [Eph. ep.X 3. 259) 6; von
Augustonemetum (C. I. L. VW 10629)
8 A. 2; von Lambaesis 8 f. ; von Vol-
cei (C. l.L. X 407) 399 ff.; Bronce-
inschrift von Palaestrina 453 f.
Interpunction (griech.) 612 ff.
luannes Antiochenus, Cod. 124.
losephus (ant. IX 9; XX 6 f. bell. III 4)
217 A. 1.
Iotacismus 616.
Isaios, Ueberlieferung 325 ff. — I (2)
341. 362 (3) 355 (12) 359 (14)
358 (15) 351 (22) 326 (24) 336
(31) 368 (32) 336 (41) 352 (46) 335
(48) 326.347 (49) 352 — II (9) 361
(17) 368 (22) 336 (27) 341 (43) 352
(47) 368 — 111 (hypolh. 1) 333 (4)
342 (7) 357 (10) 362 (21) 359 (23)
3 is (25) 360 (33) 327 (34) 350 (35)
353 (36) 342 (39) 335 (40)355 (15)
336 (48) 327 (50) 359 (54) 334 (59)
327 (60) 33S (61) 363 (63) 353 (60)
338. 350 (70) 329 (72. 76) 359 (80)
346 - IV (U) 335 (14) 35h —
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654
REGISTER
V (3) 342 (7) 361 (8) 352 (9) 329. 345
(10) 351 Ii«) 351». 362 (18) 349 (20)
335 (22) 320 (25) 342 (26) 363 (20)
338 (32) 342 (36) 340. 367 (38) 320
(43) 340 — Vi |1) 364 (6) 330 (13)
320 (15) 354 (16) 331.355 (18) 348
(31) 341 (3!») 330 (40) 329 (45) 343
(46) 364 (53) 344 (5H) 351 (59)354.
359 (62) 329 (65) 330 — VII (1)
329 (3) 365 (5) 359 (7) 329 (8) 339
(18. 26) 362 (28) 341 (31) 367 (33)
335 (351 353 (30) 342 (42) 367 —
VIII (2) 352 (6)340 (7) 346 (13)332.
368 (15) 355 (16» 346 (17) 337 (26)
358 (20) 367 (34) 330 (35) 347 (36)
348 |37)331 (38) 347 — IX (2)333
(6) 349 (7) 358 (10) 342 (13) 330
(15) 367 (18) 340 (24) 334 (30) 355
(34) 335. 341 - X (8) 332 (11) 365
(17) 344. 367 (23) 360 — XI (hvpoth.)
356 (3) 330 (0) 367 (11) 344 (12)
345 (15) 332 (16) 366 (20) 333 (28)
340 (33) 330 (35) 352 (40) 343 (41)
346 (47) 332 (40) 341 (50) 359 —
Vita Isaei 331.
Isokrates, Ueberlieferung 621 ff. Text-
kritik ad Mcoclem. 626. 628. 632 ff.
Interpolation derselben Rede 638 ff.
'irrdixo* 305.
Italiker, Ausschluss aus dem Legious-
dienst 18 f., aus der Garde 40.
ifivt^ç, UoßoXog u. a. 432 ff.
Kadusier 171.
xâXapoç Leimruthe 432.
Kameelslast (yofsoç xa/nrtXtx6ç) als Ein-
heit beim Zollansatz 506.
xaQçucoç yépoç als Einheit beim Zoll-
ansatz 510.
Kaspier 172 f.
xaraytçoxv 150 A.
Kaufcontract von Ascalon 417 ff.
Rechlsform desselben 425 ff.
xtçafÂtâiç KoQty&tat 154 A.
Kieitarchos, über d. kasp. Meer 182.
xtôyoç und argoßtXoe 512.
Konstantinos Porphyrogennetos 123.
Korinth mid Pallene, Sagenwanderun-
gen 480 ff.
xçttTunoç als Titel 514 A.
kriL Zeichen in Arathandschriften 108.
Kynadraquelle 464.
Kyprien 266 A. 1.
Lager, römische, b. Alexandria 4 , Lam-
baesis 8, Troesmis 7, Vindouissa 19.
Lagerkinder 10 f.
Landzölle 525.
Laüfuudieubesitz 413 ; bei Beuevenl
401 f. ; bei Veleia u. Placentia 407 ff.
Legionen, ihre Dislocation unter Augu-
stus 23 A. 1; /// Cyrenaiea 5 f.;
XXII Driotariana 5 f. 14 A.
Martia 14 A. 1 ; Parthicae 2 A.
II Traiana fortis 6; vernacular 13.
15. Die Rheinischen Legionen im
Jahre 69/70 n. Chr. 439.
Legionsziegel, britannische 215 A. 2;
ron Mirebeau-sur-Bèze mit combi-
nirlen Legionenbezeichnungen 430.
XixTQQiv tvrai 256.
Leooidas {Anth. Pal VI 296) 434.
Lesches 206.
Leukon 86.
Lucus Augustus 62 A. 1. 68.
Lysias (IV 1) 90, (XIV 25) 162 A. 1,
(XXIV 0) 86. — Pseudolysias [epiL
23) 650.
Kl. Magnus lenuarius 188.
mancipia vc 1er ana 505.
Marder 171.
fstr ohne âé 348.
luoourai 150.
fittonii, fsixtanoy 150 A. 2.
Metrische Hypothesis d. Ilias 266 f.
fstxgônXioy (plus minus) syrischer Pro-
vincialismus 423.
milites Tungrecani 234 A. 1.
Mösien, röm. Besatzung das. 217.
Mokatldasi 166.
Münzwesen, ägyptisches 290 f.
Musenstatuen d. Pol y kies 309.
M y es der Pythagoreer 445.
"" stas Verf. der JutXifêtç 374.
natio i. q. suboles 455.
uatione vor d. Ethnicum der Legio-
narier 25 A. 1. 2 : 28. 34; vor dein
Gau 30 : vor d. Stadt 34 A. 2. 35 f.
nationes 224. 229.
nationu gen. sing. (?) 455.
yavarijç, yavajoXoyeiv 324.
yëxçtfiaîa oui pat a 519.
Nike tas Diaconus 93. 101.
vôiufsoç ßovXij in Palmyra 491.
noster die christliche Glaubensgemein-
schaft bezeichnend 387. [458.
i\otiiia dignitatum, Handschriftliches
numeri 219 f. ßriUonum 226. 228
A. 1; Dalmatarum Diviiiensium
225 A. 2; equitum electorum ejr
lllyrico s. Illyricvrum 226; Mau-
ret{anusl) Tiàiscensium 225 A. 2;
Maurorum Aurclianorum 234 A. 1 ;
iïerviorutn Dictensium Dicti 226 A.;
Palmy renorum 226; equitum Sar~
matarum 227. 228 A. 2; equ. S«rm.
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REGISTER
655
Bremetenniaeensium 226 A.; Syro-
rtm Mevensium 220 A.
ntmina Augustorum 232.
A*»{ wageolahrend 4G7.
Od, Transport und Verzollung 507 f.
C. Ofellins Ferns 305.
oVutôc yôfioç 506.
èvivapat mit Acc. 253.
Optativ ohne &v 333 f.
Orcevius nom. gent, in Praeneste 453.
Iqow 150.
Otene 172.
Oxos 165 f.
û&tffKjy Xifjyti 166 A. 1.
Pachtwirthschaft bei den Römern 410 f.
pap celtische 316.
Palästina, röm. Besatzung das. 217.
Pallene s. Korinth.
Palmyra, Stenertarif 496 ff. ; politische
Verhältnisse 491. 524; Verhältniss
der römischen Verwaltung zu den
Zöllen von Palmyra 526 ff.
Pannonien, röm. Besatzung das. 216.
Pannonier, Art d. Heimathsangabe 31
A. 3.
Papyri Parisini (not. et extr. XVII! 2)
Textkritik (17. 21. 21hi«) 423 ff. Pap.
Massiliensi« (Isocrates meoeUs) 590ff.
Pap. ans Fajüm 200 f.; aus Arsinoe
417 ïï%
naçaarn&toy, nicht nttoaarvXiov 150
A.l. 154 A. 1.
nâçatoi 173 f.
Patrokles 169 f. 192 f.
Pansanias benutzt Polemon 315, (VI
12, 9) 301 ; benutzt schriftliche Vor-
lage 464; Textkritik (II 36) 449 A. 2.
p édites singulare* liritannici 222 A. 2.
226. 229.
lVruta, kleinste Kupfermünze in Pa-
lästina 520.
Philipp v. Macedon. führt Tetrarchieen
in Thessalien ein 319.
Philon, Architekt 147 f.
Phlegrai = Pallene 479.
*oî/îof nçonvXatoç 261.
'Pvçfioç fur ipiçfAoç verschrieben 245.
Pindar {Ol. II 75) 247, {Ol. II 95) 249.
(Pyth. Xll 12) 246, {Pyth. XII 2S)
247, (JVem. IV 25) 475, (Isthm. VI
IV] 311 475.
Plarentia, Grundbesitz und Bodenthei-
Inng 402 ff.
Planodes 96.
Piatitus (Cist. IV 2, 106) 459.
Plinius, seine Quellen lür die Kunst-
geschichte 311 f., (n.h. VI 31) 193,
(VI 36) 175, (XXXVI 35) 303. —
seine militärische Laufbahn 646 ff.
Plutarch {de muL virt. 23) 320 A. 1.
Pol lia tl A. 1. 63.
Pollux (VI 16) 446.
Polybios, Excerpte 129.
Poly kleitos v. Larissa 192. Lebens-
zeit 195.
Polykles, Bildhauer 300 f.
7ioXvTitçrtç 105.
Pompeius in Galatien 319.
noQtf ' ■ > toi t{ 506.
Porphyrius und der Viermännercom-
menlar 535 A.2; Pseudoporphyria-
nische Scholien zu llias 549 ff.
praedium s. fundus.
prae/'ectus numeri 229 A. 4.
prae/'ectus levis armaturae Hispa-
niensis 222 A. 4.
prae/ectus Haetis / indelicis vallis Poe-
ninae et levis armaturae 222 A. 4.
praepositus numeri 229.
Prätorianer, Aushebung 40. 52.
nçâÇtç = sïonQrtÇtç 430.
7tQ6io*Qoç (ßotüfc) in Palmyra 491.
Proclus-Excerpte 199 f.
Ptolemaeus(V 12) 172 A. 7, (VI 9) 177.
puer i. q. filia 455.
Purpurstoffe, Verzollung 506.
PABAC6IPH Heiligthum in Palmyra
493.
Rätien, röm. Besatzung das. 215.
Rechtsstellung des einzelnen römischen
Soldaten 60 f.
aä 263.
Salben, Arten 507. 514. Transport u.
Verzollung 507.
Salzsteuer in Palmyra 519.
Sanherib Michael, lliasscholien 547.
Sardinien, einheimische Besatzung 213.
Schlachtsteuer in Palmyra 519.
Scholien, Entstehungszeit 536 A.
zu Arat 94. 97. 101. (v. 152) 94.
(v. 229. 397) 95;
zur llias: Viermännercommentar
535 A. 2. 562 A. 2; cod. Canta-
brigiensis 269 A. 1 ; cod. Escoria-
Ien8is 556 A. 2; cod. Etonensis 554;
cod. Harleianus 554; scholia Hor-
neiana 565 A. 2; cod. Laurentianus
297 f. ; cod. Leidensis 537 ff., seine
Herkunft ebend. A. 1 ; cod. Lipsiensis
264 f.; Interlinearglossen dess. 295 f.;
sclml. minora, Zeitbestimmung ihrer
Redaction 559, ihrer Quelle 563, ihr
codex Mureti 559; cod. Mosquensis
554; Scholien des Sanherib 547;
056
REGISTER
eod. Townleianus 274 f. 287: Quelle
für d. Lips. 276; Lips, und Townl.
verglichen für .4 1: 283; .13: 28-1;
«135—157: 277 f.; — 0: 282 f. :
cod. Venel. A 204 A. 1 ; cod. Venet,
B 270 f., Quelle für den Lipsiensis
27<>f., damals schon lückenhaft 285 f.;
Varianten des Lips. u. Venet. B 271 f.:
cod. Victurianus 274 f., (Ö 499. 511.
52«. 581. 649) 271 . (H SO',) 272,
(Ii »42» 550 A.t. iE 7261 209 A. 2,
(il 1S7) 57U. (h 555) 2«s. (/ 214)
569, {M 255» 207 f., [<) 410) 26\
(/f 407) 571, (Ii 42) 551 A.
zu Pindar <A«w. IV 25) 477 If.,
(hthm. VI [V| 31) ls2.
Sklavenkauf 123.
Seca I peu, röm. Besatzung- das. 215.
Selenium (nicht SUenium) in Plautus*
Cistellaria 450.
Scleukos Nikator, Canalproject is:t.
Septimius Severus schliesst die llaliker
von der Garde aus 40.
Ztyupoç mit dem verkürzten t 247.
servit* aclor Verwalter der Gutswirth-
schaft 410 f.
Siculus Elaccus (p. 101) 414 A. I.
Skeunlhek d. Phih.n 147 f.
Sophokles (EL 80 f.) 255, (El. 380)
257, {EL Oll i f. vgl. mil Aesch.
Choeph. 181 f.) 253, (Philocl. 42«.
1384) 254, (P/n loci. 11 34 f.) 225.
OfpàxiQOV itXoç 510.
Stadtheimath der auxiliarii 27 A. I.
Standquartiere der auxilia 210.
Stesichoros' lliupersis 108.
Sleuerverwaltuug in Palmyra 523.
Siraho verfasst seine (Geographie nicht
in Rom 235 f., (VII 200) 235, (XI 507)
175, (XIII 5Ü0) 235, (XIII 000) 230.
arçô(iiXoç s. xùvoç.
Suffix -irjQ, Bedeutung 430.
Suidas s. v. "Innvç 143.
summaclerias , summactares , sum-
mamclari 224.
Sylbeutheilung, griechische 010 f.
Tacitus (hi*U IV 08) 440 A. 1.
rnvi« xt(paXai(oâùis 135.
it Satzglieder verbindend 34« A. 1.
Tektosagen 320.
itXuivtiç 406 A.
tiiçtty^itfiftiaïof der Solidus nach dem
Gewicht 424.
Tetrarchie in Galatien 316 f.; in Thes-
salien 318.
Theon v. Alexandreia 100. 100.
Theophrast von Arat benutzt 114 f.
Thcvtste, Hauptquartier des afrikani-
schen Heeres 8.
Thukydides' Quellen (Anfang von B. VI)
442.
Timarchides, Bildhauer 300 f.
Timokles, Bildhauer 300 f.
tiç i'i k$iv\ii 140 f.
Tolistoagier 320 A. 1.
Toulobodiaci 320 A. 1.
Townleianus Datirnng 275 f. Geschichte
2*7.
Irihunus numeri 228 A. 3.
Iribus Pollia 11 A.1.63; Collinall A.l.
Triponlium 220 A.
Tritaia 301 f.
Trokmer 320.
Tuihanli 233.
TJitier 172.
Ulpian (Dig. 45, I, I. 0) 486 A.
Usipii 43 A. 1.
Vallenses 41.
Varro, Kunstgesch. 314.
Veleia, Grundbesitz und Bodenlheilung
402 IT.
Venetus A der Ilias 108 f. s. Scholien.
Vespasian schliesst die Italiker vom
Legionsdienst aus 10 f.
veterana maneipia 505.
vexillatio 220, equitum lllyricorvm
226. 229, oqu. Maurorum 226.
eilicus s. coloniis.
Vocontii 41.
Vogelfang der Griechen 432 IL
Voturi 320 A. 1.
Wahlrecht dem Senat zurückgegeben
105.
Wassersteuer in Palmyra 521 f.
Weidesteuer in Palmyra 523.
Xenokrates, Kunstschriftslcller 313.
ÇriQoyOQZOV 512 f.
Zollerhebung nach herkömmlichen
Taxen (ix ow^t 'im) 404 f.
Zoll Verpachtung im römischen Reich
515 f.
Zollwesen der Türkei 494 A.
(October 1884)
Druck ton J. B. Iiirachfeld In Leipzig.
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HERMES
H
ZEITSCHRIFT FÜR CLASSISCHE PHILOLOGIE
HERAUSGEGEBEN
VON
■
GEORG KA1BEL und CARL ROBERT
ZWANZIGSTER BAND
BERLIN
WEIDMANNSCHE BUCHHANDLUNG
1885
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INHALT.
Seite
J. BELOCH, das Volksvermögen yod Âttika 237
C. de BOOR , zu lohannes Antiochenus 321
W. D1TTENBERGER , die eleusiniscben Kerykeu 1
zum Gesetz von Gortyn 573
G. FALTIN, der Einbruch Hannibals in Elrurien 71
W. GEMOLL, zwei neue Handschriften zu Ciceros Cato maior . . . 331
G. KAI BEL, Dionysios von Halikarnass und die Sophistik 497
antike Windrosen 579
BR. KEIL, zu den Simonideischen Eurymedouepig rammen 341
ad efngramtnata Eletuinia 'top. àQX. 1883, 143 et 79 . . 625
TH. KOCK , emendaliones AetchyUae 288
A. KOPP, Apios Homerlexicon 161
H. KÜHLEWEIN , der Text des Hippokratischen Buches über die Kopf-
wunden und der Mediceus B 181
M. MAYER, der Protesilaos des Euripides 101
TH. MOMMSEN, Zama 144 (318)
der Rechtsstreit zwischen Oropos und den römischen
Steuerpächtern 268
H. NOHL, die WolfenböUeler Handschriften der IV. und V. Rede gegen
Verres 56
A. OTTO, die Reihenfolge der Gedichte des Proper* 552
R. REITZENSTEIN, die geographischen Bücher Varro* 514
0. RICHTER, Insula 92
die Tempel der Magna Mater und des luppiter Stator in Rom 407
(Hierbei elfte Tafel in Lichtdruck)
C. ROBERT, Athena Skiras und die Skirophorien 349
H. SCHRÄDER, Nachträgliches und Ergänzendes zur BeurtheUung der
handschriftlichen Ueberlieferung der Porphyrianischen
Homer-Zetemala 380
W. SOLTAU, die Manipulartaktik 262
L. vor SYBEL, Toxaris 41
R. THOMM EN, über die Abfassungszeit der Geschichten des Polybius 196
U. von W ILA MO WITZ- MÖLLENDORFF, ein alUtüsche« Epigramm 62
Thukydideische Daten ... 477
U. W1LCKEN , Arsinoitiscbe Tempelrechnungeu aus dem J. 215 n. Chr. 430
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IV
INHALT
M I SC ELL EN.
Seite
ft. ELLIS, Euriptdeum 4%
G. FALTIN, Berichtigung 632
F. HAVERFIELD, zu Aurelius Victor 159
G. HINRICHS, Navauâa 314
BR. KEIL, 'Ayçtia U<pçîa 630
A. KIRCHHOFF, eine allthessaiische Grabschrift 157
TH. MOMMSEN, quingmta miHa 317
Erwiederung 632
J. H. MORDTMANN, 1) Senator 312
2) zu Baad XVI 161 ff. 314
TH. vow OPPOLZER, die SonnenRnsterniss des J. 202 v. Chr. . . . 3 IS
0. SCHROEDER, Meranoos Tod bei Lesches 494
W. SCHULZE, zum Dialect der ältesten ionischen Inschriften . . . 491
L. SCHWABE, Catull im Mittelalter 495
1. van der VLIET, Liviana 3Ui
ü. vom WILAMO WITZ-MÖLLEN DORFF, Kleanlhes und Arislarch . . 031
die Herkunft des Philochoros . 631
REGISTER 633
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VERZEICHNIS DER MITARBEITER
(Rand I bis XX).
E. Albrecht in Berlin 16,393 18,362
C. Aldenhoven in Gotha 5, 150
ß. Arnold in Kempten 3, 193
A. von Bamberg in Gotha 1 3, 5l»5
0. Bardt in Elberfeld 7, 14 9, 305
Ch. Beiger in Berlin 13, 302 IG, 261
J. Beloeh in Rom 20, 237.
Th. Bergk in Bonn (|) 18, 481
R. Bergmann in Brandenburg (f) 2,
136 3, 233
J. Bernays in Bonn (t) 3, 315 316 5,
301 6, 118 9, 127 11, 129
12, 382
F. Blass in Kiel 10, 23 13, 15 381
14, 466 15, 366 16, 42 17,
148 18, 478
H. Bonität in Berlin 2, 307 3, 447
5, 413 7, 102 416
M. Bonnet in Montpellier 14, 157
C.de Boor in Berlin 17,489 1 8, 027
628 1 9, 123 20, 321
K. Boysen in Göttingen 18, 312
J. Brandis in Berlin (|) 2, 259
Th. Braune in Berlin 15, 612
A. Breysig in Erfurt 1 , 453 1 1, 247
12, 152 515 13, 357 15, 180
623 1 6, 122 1 7 , 401
H. Buermann in Berlin 10, 347 17,
385 1 9, 325
A. Busse in Berlin 18, 137
J Bynrater in Oxford 5, 354 360
M. Cantor in Heidelberg 16, 637
A. Ceriani in Mailand 5, 360
H Christensen in Hamburg 9, 196
L. Cohn in Breslau 17, 645
M.Cohn in Amsterdam 16, 316
J. Conington in Oxford (f) 2, 142
C Conradt in Stettin 8, 369 1 0, 101
0. Curtius in Lübeck 4, 174 404 7,
28 113 405
E. Curtius in Berlin 10, 215 385 11,
514 12, 492 14, 129 15, 147
L Cwiklinski in Lemberg 12, 23
H. Degenkolb in Tübingen 3, 290
H. Dessau in Berlin 15,471 18, 153
620 19, 453 486
H. Diels in Berlin 12, 421 13, 1 15,
161 17, 377
W. Dittenberger in Halle 1, 405 2,
285 3, 375 6, 129 2S1 7, 62
213 9, 385 1 2, 1 13, 67 38S
14, 298 15, 15S 225 609 611
16, 161 321 17, 34 19, 242
20, 1 573
J. Draheim in Berlin 14, 253 1 5, 238
J. G. Droysen in Berlin (j) 9, 1 11, 459
12, 226 14, 1
H. Droysen in Berlin 12, 385 387 13,
122 566 14. 477 584 15, 361
477 16, 291
A. Eberhard in Braunschweig 8, 91
125 240 11, 434 12, 519
R. Ellis in Oxford 14, 258 15, 425
20, 496
F. Eysscnhardl in Hamburg 1,159 2,
319
G. Faltin in NeuRuppin 20, 71 632
E. Fabricius in Athen 17. 1 551
F. Fischer in Berlin 3, 479
H. Flach in Potsdam 8, 457 9, 114
R. Förster in Kiel 9, 22 365 10, 7
465 1 2, 207 217 426 500 1 4,
469 472 17, 193 18, 475
M. Frankel in Berlin 13, 452 561 18,
314 442
C. M. Francken in Groningen 9, 382
J. Freudenberg in Bonn (t) 11, 489
J. Freudenthal in Breslau 16, 201
J. Friedlaender in Berlin (f) 7, 47 8,
228 9, 251 492
C. Galland in Strassburg i. E. 17, 24
V. Gardthansen in Leipzig 6, 213 7,
168 453 8, 129 11, 443 17, 251
A. Gemoll in Striegau 6, 113 8, 231
10, 244 11, 164 15, 247 557
17, 166 18, 34 308
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VI
VERZEICHNIS DER MITARBEITER
W. Gemoll in Kreuzburg O/S. 20, 331
H. Genthe in Mainz 6, 214
K. E. Georges in Gotha 11, 127
C. E. Geppert in Berlin (f) 7, 249 364
J. Gildemeister in Bonn 4, 81
H. Giske in Lübeck 17, 164
Th. Gleiniger in Berlin 9, 150
Th. Goroperz in Wien 5, 216 386 11,
399 507 12, 223 510 511
0. Gruppe in Berlin 10, 51 11, 235
15, 624
F. Gustafsson in Helsingfors 15, 465
17, 169
A. Haebler in Leipzig 19, 235
H. Haupt in Glessen 13, 489 14, 36
291 4:U 15, 154 160 230
M. Haupt in Berlin (f) 1, 21 46 251
398 2, 1 142 159 214 330 3,
1 140 174 205 335 4, 27 145
326 432 5, 21 159 174 313 326
337 6, 1 257 385 7, 176 294
369 377 8, l 177 241
F. Haverfield in Oxford 20, 159
E. Hedickc in Sorati 0, 156 3S4
W. Heibig in Rom 11, 257
0. Henning in Rio Janeiro 9, 257
W.Henzen in Rom 2, 37 140 3, 173
6, 7
R. Horcher in Berlin (t) 1, 228 263
280 322 361 366 474 2, 55 64
95 3, 282 4, 426 5, 281 0,
55 7, 241 465 48* 8, 223 240
368 9, 109 255 256 11, 223 355
12, 145 255 306 391 513 13, 303
M. Hertz in Breslau 5, 474 6, 384
8, 257 9, 383
F. K. Hertlein in Wcrtheim (f) 3, 309
8, 167 173 9, 360 10, 408 12,
182 13, 10
H. van Herwerden in Utrecht 4, 420
5, 138 7, 72 12, 478 16, 351
H. Heydemann in Halle 4, 381 7, 109
11, 124 14, 317
Th.Heyse in Florenz (f) 1,262 2,258
462
Edw. Lee Hicks in Oxford 4, 346
E. Hiller in Halle 7, 391 10,323 18,343
G. Hitirichs in Berlin 17, 59 20, 314
G. Hirschfeld in Königsberg 5, 469 7,
52 486 8, 350 9, 501 14, 474
>. Hirschfeld in Berlin 3, 230 5, 296
300 8,468 9,93 11, 154 12, 142
R. Hirze) in Leipzig 8, 127 379 10,
61 254 256 11, 121 240 13, 46
14, 354 17, 326 18, l
A. Höck in Husum 14, 119
A. Hofmeister in Rostork 12, 516
A. Holder in Carlsruhe 12, 501 603
E. Hübner in Berlin 1, 77 136 337
345 397 426 437 438 2, 153
450 456 3, 243 283 316 4, 284
413 5, 371 8, 234 238 10, 393
11, 128 12, 257 13, 145 414
423 427 468 496 14, 307 15,
49 597 16, 302 513
J. 6, 250
G. Jacob in Berlin 16, 153
V. Jagic* in St. Petersburg 15, 235
I Ph. Jairé in Berlin (f) 5, 158
Otto Jahn in Bonn (|) 2, 225 418 3,
175 317
F. Jonas in Berlin 6, 126
A. Jordan in Wernigerode 12, 161
13, 467 14, 262
H. Jordan in Königsberg 1, 229 2,
76 407 3, 389 458 459 4, 229
5, 396 6, 68 196 314 493 7,
193 261 367 482 8, 75 217 239 9,
342 416 10, 126 461 1 1, 122 305
14, 567 633 634 15, 1 116 524
530 537 16, 47 225 506 510
G. Kaibel in Greifs wald 8, 412 10, I
193 11, 370 383 14, 269 15,
449 17, 408 18, 156 19, 246
324 20, 497 579
Br. Keil in Berlin 19, 149 596 649
20, 341 625 630
H. Keil in Halle 1, 330
H. Kettner in Dramburg (|) 6, 165
H. Kieperl in Berlin 9, 139
A. Kirchhof! in Berlin 1, I 145 217
420 2, 161 471 3, 449 4, 421
5, 48 6, 252 487 8, 184 9, 124
11, 1 12,368 13, 139 287 15,
383 17, 466 623 20, 157
A. Klügmann in Rom (f) 15, 211
G. Knaack in Stettin 16, 585 18, 28
148
Th. Kock in Weimar 2, 128 462 1 7,
335 497 18, 546 20, 288
A. Köhler in Nürnberg 18, 382
U. Köhler in Athen 1, 312 2, 16 321
454 3, 156 166 312 4, 132 5,
1 222 328 6, 92 7, 1 159
A. Kopp in Königsberg i. P. 20, 161
G. Kramer in Halle 10, 375
P. Krüger in Königsberg 4, 371 5,
146
H. Kühlewein in Ilfeld 17, 484 18, 17
20, 181
S. P. Lampros in Athen ] 0, 257
C. A. Lehmann in Berlin 14, 212 451
621 15, 348 566
O. Lehmann in Dresden 14, 408
F. Leo in Rostock 10, 423 15, 306
17, 493 18, 558
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VERZEICHNIS DER MITARBEITER
VII
R. Lepnns in Berlin (f) 10, 129
K. Liocke in Jena 17, 279 1 9, 465
A. Luchs in Erlangen 6, 264 8, 105
13, 497 14, 141
0. Luders in Athen 7, 258 8, 189
A. Lud wich in Königsberg 12, 273 1 3,
335
W. Luthe in Emmerich 15, 189
E. Maass in Berlin 15, 616 16, 380
385 1 8, 321 480 1 9, 92 264 534
H. Malzat in Weilburg 6, 392
M. Mayer in Berlin 20, 101
A. Meineke in Berlin (f) 1, 323 421
2, 174 403 3, 161 164 260 347
451 4, 56
W. Meyer in Mönchen 15, 614
A. Michaelis in Strassburg i. E. 12, 513
14, 481
Th. Mommsen in Berlin 1, 47 68 12*
161 342 427 460 2, 56 102 145
156 173 3, 31 167 261 268 298
302 303 304 429 461 465 467
4, 1 99 120 295 350 364 371
377 5, 129 16t 228 303 379 6,
13 82 127 231 323 7, 91 171 299
366 474 8, 172 198 230 9, 117
129 267 281 10, 40 383 469 472
11, 49 12, 88 401 486 13, 90
106 245 298 305 330 428 515
559 560 1 4, 25 65 160 1 5, 99
103 244 294 297 300 385 478
16, 1 24 147 317 445 495 602
643 17, 42 165 458 477 495
523 631 649 18, 158 160 161
19, 1 210 316 393 437 644 20,
144 268 317 632
C. von Morawski in Krakau 11, 339
J. H. Mordtmann in Constanünopel
13, 373 15, 92 289 17, 448
20, 312 314
K. Möllenhoff in Berlin(f) 1, 252 318
3, 439 4. 144 9, 183 1 2, 272
A. Müller in Königsberg 18, 623
B. Müller in Breslau (t) 4, 390 5, 154
H. Müller in Braunschweig 14, 93
H. 1. Müller in Berlin 18, 319
0. Müller in Berlin 10, 117 119 12,
300
A. Nauck in St. Petersburg 10, 124
12, 393 395 13, 430
R. Neubauer in Berlin 4, 415 10, 145
153 H, 139 374 381 382 385
390 13, 557
K. J. Neumann in Strassburg i. Elsass
15, 356 605 1 6, 159 1 9, 165
M. Niemeyer in Potsdam 14, 447
B. Niese in Marburg U, 467 12,
398 409 513 1 3,33 401 14,423
H. Nissen in Bonn 1, 147 342
Th. Nöldeke in Strassburg i. E. 5, 443
10, 163
H. Nohl in Berlin 9, 241 12, 517
15, 621 20, 56
F. Novati in Florenz 14, 461
J. (Hahausen in Berlin (f) 14, 145 15,
321 417
Th. v. Oppolzer in Wien 20, 318
A. Otto in Breslau 20, 552
H. Pack in Dortmund 10, 281 11,
179
G. Parthey in Berlin (f) 4, 134
J. Partsch in Breslau
H. Peter in Meissen 1, 335
E. Petersen in Prag 14, 304 15, 475
17, 124
E. Piccolomini in Pisa 17, 333 18,
264
H l. Polak in Rotterdam 18, 271
P. Pulch in Wiesbaden 17, 177
E. Rasmus in Brandenburg 12, 320
R. Reitzenstein in Breslau 20, 514
A. Reusch in Altkirch i. E. 15, 337
0. Richter in Berlin 17, 425 1 8, 104
616 19, 322 20, 92 407
A. Riedenauer in Würzburg (t) 7, III
A. Riese in Frankfurt a. M. 12, 143
C. Robert in Berlin 11, 97 12, 508
13, 133 14, 313 16, 60 17,
134 467 18,318 434 466 19,
300 407 469 472 473 20, 349
H. Röhl in Königsberg i. N. 11, 378
15, 615 17, 460 18, 97
V. Rose in Berlin 1, 367 2, 96 146
191 465 468 469 4, 141 5, 61
155 205 354 360 6, 493 8, 18
224 303 327 9, 119 471
O. Rossbach in Breslau 17, 365 515
M. Schanz in Wärzburg 10, 171 11,
104 12, 173 514 14, 156 16,
137 309 1 8, 129 1 9, 369
Th. Schiche in Berlin 10, 380 1 8, 588
H. Schiller in Giessen 3, 305 4, 429
5, 310 15, 620
F. Schmidt in Oldenburg 8, 478
J. H. Schmidt in Hagen i. W. 6, 383
Joh. Schmidt in Giessen 14, 321 15,
275 574 1 6, 155 1 7, 239 1 8,
521
W. Schmitz in Cöln 14, 320 480
R. Schöll in München 3, 274 4, 160
5, 114 476 6, 14 7, 230 11,
202 219 332 13, 433
A. Schöne in Göttingen 9, 254 1 2,
472 17, 644
R. Schöne in Berlin 3, 469 4, 37
136 140 291 5, 306 6, 125 248
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VIII
VERZEICHNIS DER MITARBEITER
H. Schräder in Hambarg 14, 231 20,
380
Th. Schreiber in Leipzig 10, 305
0. Schroeder in Berlin 20, 494
R. Schubert in Königsberg 10, 111
447
K. P. Schulze in Berlin 13, 50
YV. Schulze in Burgsteinfurt 20, 491
L. Schwabe in Tübingen 19, 3S5 20,
495
O.Seeck in Greifswald 8, 152 9, 217
10, 251 11, 61 12. 509 14.
153 18, 150 289 19, 164 186
C. Sintenis in Zerbst (t) 1, 69 142
468 471
W. Soltau in Zabern 20, 262
J. Sommerbrodt in Breslau 10, 121
E. Stefl'enhagen in Kiel 19, 458
P. Stengel in Berlin 16, 346 1 7, 329
18, 304
W. Studemund in Breslau 1, 281 2,
434 8, 232 19, 456
E. Stutzer in Barmen 14, 499 15, 22
16, 88
F. Susemihl in Greifswald 19, 576
L. von Sybel in Marburg 5, 192 7,
327 9, 248 20, 41
Th. Thalhcimin Breslau 13, 366 15,
412 19, 80
Ph. Thielmann in Speier 14, 629 15,
331
E. Thomas in Breslau 17, 545
P. Thomas in Gent 14, 316
R. Thommen in Wien 20, 196
H. Tiedke in Berlin 13, 59 266 351
14, 219 412 15, 41 433 18, 619
A. Toretrik in Bremen (f) 9, 425 12,
512
M. Treu iu Breslau 9, 247 365
F. Umpfenbach in Mainz 3, 337
G. F. Unger in Würzburg 14. 77 593
J. Vahlen in Berlin 10, 253 451 458
12, 189 253 399 14, 202 15,
257 1 7, 268 441 595
W. Vischer in Basel (f) 2, 15
I. van der Vliet in Haarlem 20, 316
H. Voretzsch in Berlin (t) 4, 266
C. Wachsmuth in Heidelberg 16, 637
W. H. Waddington in Paris 4, 246
J. Weber in Meisenheim 16, 2S5
R. Weil in Berlin 7, 380
N. Wecklein in Passau 6, 179 7, 437
U. von Wilamowitz - Möllendorff in
Göttingen 7, 140 8, 431 9, 319
10,334 11, 118 255 291 498 515
12, 255 326 13, 276 14, 148
161 187 194 318 457 476 15,
481 17, 337 647 18, 214 396
19, 442 461 463 20, 62 477
631
U. Wilcken in Berlin 19, 290 417
20, 430
H. Wirz in Zürich 15, 437
G. Wissowa in Breslau 16, 499 19,
198 650
E. Wölfflin in München 8, 361 9,
72 122 253 11, 126 13, 556
17, 173
K. Zacher in Breslau 18, 472 19
432
K. Zangemeister in Heideiberg 2, 313
469 14, 320 15, 588
E. Zeller in Berlin 10, 178 11, 84 422
430 15, 137 547
H. Zurborg in Zerbst (f) 10, 203 12,
198 13, 141 280 482
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DIE ELEUSINISCHEN KERYKEN.
Oft ist darauf hingewiesen worden, dass es bei den Hellenen
keinen in sich corporativ geschlossenen und von den Laien streng
gesonderten Prieslerstand gegeben hat. Das ist vollkommen wahr1)
und für das griechische Cultuswesen und seine Beziehungen zum
Volksleben höchst bezeichnend. Allein darüber darf man doch
nicht übersehen, dass die altadeligen Geschlechter, in welchen be-
stimmte priesterliche Aemter des Staatscultus erblich waren, ein
höchst bedeutendes, nicht nur gesellschaftlich hervorragendes, son-
dern zu Zeiten auch politisch einflussreiches Bevölkerungselement
in den griechischen Stadtgemeinden gebildet haben. Stellung, Ver-
fassung und Wirkungskreis derselben möglichst präcis zu erfassen
und zu klarer Anschauung zu bringen, ist daher eine lohnende
Aufgabe für die Forschung, eine Aufgabe die trotz einzelner brauch-
1) Wenn freilich K. F. Hermann Gottesdienstliche Alterthüroer § 37 Anm 1.
als Beleg dafür die Stelle Isoer. II 6 anführt, so bat er dieselbe gänzlich
missverslanden. Man braucht nnr den Satz Tavrrjç âi rijç àyu>fxaXlaç xcù
ins r«ço* aïiiôy ioxiv, ort x^y ßaatXiiay wantç uQtoavytjy nayxhç «y-
fyôç àvai yofxi£ov<Jiy, o xtây tty&çun iywy nçay päx u>y péyiaxoy
tort xai nktiaxtjç nçovoiaç âtôptyoy aufmerksam bis zu Ende zn
lesen, um sofort zu erkennen, in welchem Sinne hier gesagt wird, dass das
Priesterthum Jedermanns Sache sei. Nicht die Zugänglichkeit der Priester-
würden für Jedermann soll behauptet werden, sondern die Befähigung jedes
Beliebigen zur Ausübung der dem Priester obliegenden Pflichten. Für das
Nichtvorhandensein eines Priesterstandes beweist demnach die Stelle durch-
aas nichts, obwohl sie nach einer ganz anderen Seile hin für das Wesen des
hellenischen Priesterthums sehr charakteristisch ist: 'Zum Priester ist Jeder-
mann gut genug', das spricht Isokrales nicht etwa als seine persönliche Mei-
nung aus, sondern er beruft sich darauf als auf eine allgemein anerkannte
Thalsache. Bündiger können die Phantasien von höherer Priesterweisbeit und
von dem Lehrerberuf der Priester im alten Hellas wohl nicht widerlegt wer-
den. Geringschätzung des Priesteramtes liegt übrigens in jenen Worten nicht,
sondern nur die Ueberzeugung, dass seine Functionen ihrer Natur nach keine
besondere persönliche Befähigung verlangen.
Herrn» XX 1
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2
W. DITTENBERGER
barer Untersuchungen noch keineswegs als gelöst gelten kann.1)
Als Beitrag dazu soll hier dasjenige Geschlecht, über welches wir
wohl unter allen durch literarische und inschriftliche Zeugnisse am
besten unterrichtet sind, einer Besprechung unterzogen werden.
Dass nämlich die Ki)qvy.bç ein Geschlecht (yivog) in dem-
jenigen Sinne gewesen sind, welchen das altische Staatsrecht mit
diesem Worte verbindet, ist im Allgemeinen anerkannt; doch be-
gegnen uns schon hier bei hochverdienten Forschern einzelne Un-
klarheiten und Irrthümer. So hat man die Selbständigkeit der Ke-
ryken als Geschlecht in Zweifel gezogen, indem man die Genealo-
gie bei Pausanias I 38, 3 dahin glaubte deuten zu dürfen , dass
dieselben nur ein Zweig des Geschlechtes der Eumolpiden gewesen
seien (K. F. Hermann Goltesdienstliche Alterthümer § 55 not. 25).
Aber in dieser Stammtafel erscheint derjenige Eumolpos, von
dem die Eumolpiden ihren Namen haben sollen, nicht als Vor-
fahr, sondern als Nachkomme des Keryx. Könnte sie also
überhaupt etwas beweisen, so würde sie gerade umgekehrt die
Eumolpiden als eine Unterabtheilung des Kerykengeschlechts er-
scheinen lassen. Ueberdies aber erkannten die Keryken selbst jene
Genealogie gar nicht an, sondern betrachteten Hermes und Herse,
die Tochter des Kekrops, als die Eltern ihres Stammvaters .Keryx.*)
Diese Geschlechtstradition weist auf Alles eher hin, als auf einen
genealogischen Zusammenhang mit den Eumolpiden. Ein Zusam-
menwirken beider Geschlechter ist allerdings mehrfach bezeugt;
1) Für Athen gebort hierher vor Allem Ch. L. Bossler de genübus et
familiit AtHcae MacerdoUilibus , Darmstadii 1S33. Die Abhandlung von
W. Petersen QuaesUones de historia gentium AUicarum, Slesvici 1880 be-
schränkt sich nicht auf die Priestergeschlechter. Beide Arbeiten aber be-
schäftigen sich mehr mit den historischen Notizen über die hervorragenden
Persönlichkeiten der Geschlechter und ihren genealogischen Zusammenhang,
•ls mit der rechtlichen Stellong, Verfassung und Wirksamkeit derselben.
2) So in der Inschrift des von Herodes Atticus errichteten triopischen
Denkmals (C. I. G. 62S0. Kaibel Epigr. Gr. 1046); dies Zeugniss verdient, da es
von einem hervorragenden Mitgliede des Geschlechtes und gelehrten Kenner
des attischen Alterthums ausgeht, gewiss den Vorzog vor denjenigen Ver-
sionen, welche an die Stelle der Herse deren Schwester Aglauros (Paus.I 38, 3)
oder Pandrosos (Pollux VII! 103. Schol. Horn. A 334) setzen. Petersen p. 36
erwähnt nur die beiden letztgenannten Ueberlieferungen , wie er denn über-
haupt auf die epigraphischen Quellen zu wenig geachtet hat Nur Hermes
als Vater des Kcryx ohne Erwähnung der Mutler wird genannt bei Hesychius
a. Ktjçvxtç.
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DIE ELEUSINISCÏIEN KERYKEN 3
aber gerade in den Urkunden hierüber werden beide stets gleich-
berechtigt neben einander genannt, zum sicheren Beweis, dass keines
▼on ihnen eine blosse Nebenlinie des andern gewesen ist.
Nicht minder sicher aber ist die Thatsache, dass es in Athen
nur ein Kerykengeschlecht gegeben hat. Denn die Annahme von
vier gleichnamigen Geschlechtern beruht, obwohl sich unter ihren
Vertretern kein Geringerer als Röckh befindet1), doch auf einem
handgreiflichen Missverständniss. Die Ueberlieferung, von welcher
sie ausgebt, liegt in nur wenig verschiedener Gestalt bei Pollux
VUI 103 und in dem Scholion zu Aeschines I 20 vor. In der
Fassung des Pollux (xijeuf o piév ziç zaiv fAvOTixaiv — , 6 âk
7t€çl vovç àyûvaç, ol âk neçï ràç nofindçy hc tov Evvsiöüv
yévovç, ol ôk xorc* ccyoçav rà uivia nçoxrjQVTtovTeç) kann die
Nachricht auch nicht einmal den Schein erwecken, als ob hier
von vier Geschlechtern die Rede sei; und wenn nun ganz diesel-
ben vier Kategorien in dem Aeschinesscholion durch die Worte
eingeführt werden 'xtjovxwv iotiv h 'A&rjvcuç yèvi) xéaoaça',
so sind yévrj hier natürlich 'Classen, Arten', nicht 'Geschlechter'
im staatsrechtlichen Sinn. Beide Stellen besagen also nichts weiter,
als dass es in Athen vier nach den Veranlassungen und der Art
ihrer Thätigkeit verschiedene Classen von öffentlichen Ausrufern
(xrjovxeç) gegeben hat.
Nacbtheiliger als diese vereinzelten Missverständnisse ist es ge-
wesen, dass man sich die richtige Anschauung, die jeder einiger-
maßen Unterrichtete von dem Wesen und der Verfassung eines
attischen yévoç haben musste, doch in den Einzelheiten der Unter-
suchung keineswegs immer mit der nöthigen Bestimmtheit gegen-
wärtig erhalten hat. Hauptsächlich in zwei Puncten : Einmal stüsst
man nicht selten auf Bemerkungen und Argumente, welche vor-
aussetzen, dass ein solches Geschlecht ein Kreis von verhältniss-
mässig wenigen, in einem nahen und sicher nachweisbaren ver-
wandtschaftlichen Zusammenhang mit einander stehenden Personen
gewesen sei. Dass eine solche Gruppe durch einen patronymisch
auf den gemeinsamen Stammvater hinweisenden Collectivnamen be-
zeichnet wurde, kam allerdings zuweilen vor. Ein sicheres Bei-
spiel sind die Buseliden (jivrjfta BovasXiôwv Dem. XL1H 79. 80),
1) C. I. G. I p. 447. Ausserdem M. H. E. Meier de gentilitate Attica p. 43.
0. Müller Kleine Schriften II p. 263.
1*
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4
W. »ITTENBERGER
d. h. die Nachkommen der fünf Söhne des Buselos von Oion, von
deren einem in der vierten Generalion der Knabe abstammte, für
dessen Erbrecht die Rede gegen Makartatos gehalten ist. Aber ein
Geschlecht im staatsrechtlichen Sinne ist diese Familiengruppe
nicht gewesen, und der Redner nennt sie auch nirgends so.1) Da-
gegen für die wirklichen Geschlechter ist es ungemein bezeichnend,
dass ihre Namen, so weit sie patronymisch gebildet sind, durchaus
auf einen mythischen Stammvater hinweisen. Das heisst doch
nichts anderes, als dass die mit Recht oder mit Unrecht präsu-
mierte Verwandtschaft aller zu einem solchen Geschlecht gehörigen
Familien nicht mehr im Einzelnen historisch nachweisbar war. In
wie frühe Zeit die Verzweigung der Geschlechter in eine grössere
Zahl selbständiger Familien hinaufreicht, das zeigt am deutlichsten
ihr Verhältniss zu den Demen. Seit Kleisthenes die politische Glie-
derung des Volkes auf die Ortsgemeinden basiert hatte, vererbte
bekanntlich die Orlsangehörigkeit ohne Rücksicht auf den that-
sächlichen Wohnsitz in männlicher Linie weiter. Wären also nicht
schon lange vor Kleisthenes die Angehörigen eines Geschlechtes in
eine grössere Anzahl über ganz Attika zerstreut wohnender Fa-
milien getheilt gewesen, so müssten wir sie auch später noch in
einem oder wenigen Demen zusammen finden. Dies ist aber durch-
aus nicht der Fall: In dem Zeugniss bei Dem. LIX 61 kommen
sieben Mitglieder des Geschlechts der Bçviîôat vor, welche sechs
verschiedenen Ortsgemeinden angehören (Aiyilieïç zwei, 'ExaXrj-
1) Mit Unrecht führt also Thalheim in der Neubearbeitung der Her-
mannschen fiechtsalterthümer p. 92 Anm. 2 Dem. XLIII 79 als Beleg dafür an,
dass das Geschlecht als natürliche und gewöhnliche Grabgenossenschaft er-
scheine. Mehr Schein hat die Berufung auf LVII 2S t&aipe tovtovï tiç rà
naTQtp« fivjjfjftTtt, ùv ocoméq ila$ rov yivovç xotvaiyovot. Doch bemerkt
Th. selbst, dass § 67 derselben Rede die j4néXXa>vog narçtpov xoi Jtiç
içxitov ytyyrjvai von denen oîç rtçla retvri ausdrücklich unterschieden wer»
den. Wie dieser Widerspruch zu lösen ist, ergiebt sich leicht, wenn man
beachtet, dass an ersterer Stelle das vieldeutige und sehr häufig untechnisch
gebrauchte yivoç steht, an letzterer dagegen yiw^xcti, was überhaupt nie
anders als in der bestimmten staatsrechtlichen Bedeutung vorkommt. Die
verwandtschaftlichen Grabgenossenschaften sind also von den yénj streng zu
unterscheiden. Sie sind einerseits viel engere Kreise nahe verwandter Fa-
milien, andererseits aber schliessen sie nicht, wie jene, die Descendenz in
weiblicher Linie aus. Denn sonst hätte nicht der Halimusier Thukydides in
dem Familienbegräbniss des Lakiaden Kimon (Iv tolç KtfjuovtUtç fivr^iaat
Marcellin. vit. Thuc. § 32) bestattet sein können.
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Dit: KLEUSINISCIIEN KE It Y REM
&8V, *EQOtâôrjç, KetpaXrjd'ev , ^iaxiâârjç, 0aXrjQ€vg je einer).1)
Von dem Verzeichniss des Geschlechts der 'AuwavÔQLôou (C. 1. A.
III 1276. 1277) ist nur etwas mehr als die Hälfte erhalten, drei
Phylen fehlen ganz, vier sind fragraenlirt , nur fünf vollständig.
Dennoch enthalten diese Fragmente fünfundzwanzig verschiedene
Demotika; im Ganzen haben also die Genneten zur Zeit des Augu-
stus mindestens vierzig verschiedenen Demen angehört. Nun ist
zuzugeben, dass ein Schluss von diesen Fällen auf alle Geschlechter
nicht berechtigt wäre, da dieselben ja an Mitgliederzahl sowohl
als an Verzweigung sehr verschieden gewesen sein können. Aber
gerade für die Keryken lässt sich dasselbe mit Sicherheit erweisen.
Im fünften und vierten Jahrhundert vor Chr. freilich ist von den
wenigen Mitgliedern dieses Geschlechtes, die überhaupt erwähut
werden, der Demos unbekannt, mit alleiniger Ausnahme des Redners
Andokides, der ein Kydalhenäer war.9) Später dagegen finden sich
1) Ob De über die sonstigen Urkunden urt heilen zu wollen, muss ich doch
die Echtheit der in diese Rede eingelegten Zeugnisse entschieden aufrecht
erhalten, da die in ihnen vorkommenden Namen zum Theil in einer Weise
durch Inschriften bestätigt werden, welche auch die Ausflucht, dass dem
Fälscher eine für uns verlorene Quelle für diese Personalien zu Gebote ge-
standen habe, entschieden ausschliesst (vgl. namentlich 2té<pavos 'Ayuâioçt-
àov '£[(>omrfq>] S. I. G. 98, 5 mit meiner Anmerkung 4).
2) Denn die Angabe, dass die Familie der Kallias und Hipponikos dem
Demos Melite angehört habe, steht auf sehr schwachen Füssen. Allerdings
heisst es in dem Scholion zu Lucians Jupiter Tragoedus c. 48 ô ply KaX-
Xiai ovroç, ùç Kçarîyoç Wç/do/ot?, 'Innovixovvlôt xbv â^ftoy Mt-
Xitivç, dç ld(>ioio(p<xrijç "Slçaiç. Aber Schol. Arist. Ran. 501 wird viel-
mehr gesagt KaXXtaç yàç> à 'lnnoyixov iv Mûity tjixtt. Letzlere Nachricht
hat schon deshalb viel für sich, weil wir wissen, dass Melite ein von reichen
und vornehmen Bürgern besonders gesuchtes Stadtquartier war; dann liegt
aber die Vermuthung sehr nahe, dass auch in der Stelle aus Aristophanes'
rÄ£«4 nur von der Wohnung des Kallias die Rede war, und erst der Scholiast
daraus auf die Gemeindeaugehörigkeit geschlossen hat. Natürlich ganz mit
Unrecht: wohnte doch in Melite z. B. der Phrearrhier Themistokles (Plut.
Them. 22), ebenso Phokion (Plut. Phoc. 18), der dem Demos der Iphisliaden
angehört zu haben scheint (Lolling Mitth. des arch. Inst, in Athen V p. 352).
Die Worte ovx MtXiujç fuaartyiaç bei Aristophanes sind für die vorliegende
Frage ohne jede Bedeutung. Denn selbst auf Kallias bezogen, könnten sie
ebenso gut die Wohnung, als die Heimathgemeinde andeuten; und überdies
ist gewiss nicht Kallias, sondern Herakles gemeint. Sehr mit Unrecht hat
sich Fritzsche die Einwände des Scholiasten gegen letztere Deutung angeeignet :
Die Frage, wie der Dichter dazu komme, den Herakles gerade nach Melite
zu beneunen, während es doch in vielen Demen 'UçâxXtia gegeben habe, er-
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6
W. DITTENHERGEB
Angehörige des Geschlechtes in zahlreichen Demen aller zwölf oder
dreizehn Phylen , und dies beweist nach dem , was oben über die
Natur der kleisthenischen Organisation gesagt wurde, auch für die
früheren Zeiten his zum Ende des sechsten vorchristlichen Jahr-
hunderts hinauf.
So viel über Umfang und Verzweigung der Geschlechter. Eben-
sowohl bekannt aber ebensowenig durchweg beachtet ist ein Anderes :
Die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht bestimmte sich ausschliesslich
nach der Abkunft von väterlicher Seite. Der Sohn wurde
von dem Vater in dessen Geschlecht eingeführt (Andoc. I 127.
Isaeus VII 15. Dem. L1X 59) und gehörte fortan ausschliesslich
zu diesem. Das liegt ja auch in der Natur der Sache, denn anders
hatten die Geschlechter als geschlossene Gorporationen gar nicht be-
stehen können, indem jeder Athener zugleich Mitglied einer ganzeo.
Anzahl von Geschlechtsverbänden gewesen wäre. Wo dagegen nicht
vom Geschlechtsverband, sondern von der vornehmen Abkunft
irgend einer Person die Rede ist, oder wo umgekehrt die Descen-
denz eines berühmten Mannes der classischen Zeit bis in die make-
donische und römische Periode herab verfolgt wird, da liegt durch-
aus kein vernünftiger Grund vor, ausschliesslich die männliche
Linie zu berücksichtigen, und es ist dies denn auch thatsäch-
lich nicht geschehen : Um nur ein Beispiel vorzuführen, heisst
C. I. Att. III 915 eine vornehme Athenerin q àno öqdovxuv xal
yévovç ctnà JleQixXéovç xal Kovtovoç, xarà de Maxeôôveç (sic)
àrcb *Al^M[ç]ov ; natürlich konnte sie nicht in männlicher Linie
zugleich von dem Cholargeer Perikles und dem Anaphlystier Konon
abstammen. Danach ist es gänzlich unberechtigt, den Nachkommen
ohne Weiteres als Angehörigen desselben Geschlechts, den mythi-
schen Vorfahren als Stammvater des Geschlechtes anzusehen. Wie
viel Verwirrung die Nichtbeachtung dieses Unterschiedes gerade
bei dem Geschlecht der Keryken angerichtet hat, wird sich unten
zeigen.
ledigt sich einfach dadurch, dass das 'IlçâxXtioy iv MtXiig das berühmteste
Heraklesheiligthum der Stadt Athen war ; denn das diomeische (Kvvôoaçtyiç)
lag bekanntlich ausserhalb des Thores. Noch hinfälliger womöglich ist die Be-
rufung darauf, dass es von Menschen 6 U MtliTqç, von Göttern dagegen
b iv MtXixy, h Ztvç ô iv 'OXvpntç heisse. Dionysos spricht eben hier von
dem Gott wie von einem Menschen.
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DIE KLEUS1ISISCIIEN KERYKEN
7
Betrachten wir nun zunächst die corporative Verfassung
des Geschlechts, so weit das dürftige Quellenmaterial es zulässt.
An der Spitze desselben steht ein açxwv-» w'e dies auch für
einige andere attische Geschlechter bezeugt1), und wohl bei allen
ohne Unterschied der Fall gewesen ist. Eine Verbindung dieses
Amtes mit dem Priesterlhum des Mysterienheroldes anzunehmen,
liegt nicht nur kein Grund vor, sondern dieselbe ist geradezu aus-
geschlossen durch die Thalsache, dass die Würde des &qxwv %ov
yévovç weder erblich und lebenslänglich1), noch auf eine bestimmte
Familie des Geschlechts beschrankt war3), sondern derselbe wahr-
scheinlich auf ein Jahr4) von den Genneten aus ihrer Gesammt-
zahl gewählt wurde.0) 0. Müller Kleine Schriften II p. 263 drückt
sich also unnöthig zaghaft aus, wenn er sagt: 'Das Haupt des Ke-
rykengeschlechts (6 açxtav tov Ktjqvxiov yhovç) war wohl nicht
nothwendig mit dem Hierokeryx in einer Person vereinigt.' Von
anderen Beamten attischer Geschlechter kennen wir den Schatz-
meister0) und den Priester des Geschlechtscultus.7) Ersterer hat
gewiss auch den Keryken nicht gefehlt, und sein Nichtvorkommen in
Inschriften ist zufallig, letzterer ist wenigstens in einer Urkunde
nachweisbar, doch so, dass sein Amt mit dem des Geschlechtsvor-
slandes in einer Person vereinigt ist. In dem Fragment C. 1. A.
1) Die Amynandriden (C. 1. A. III 1276), die Bakchiaden (III 97J, die Eumol-
pidco (III 5 [S.I.G.281]. 731).
2) C. 1. A. III 6S0. 702 steht in Beziehung auf noch lebende Personen
der Aoristus Sçiayra rov Ktjçvxùif yévovç.
3) Denn CI. A. IM CSU wird 'IovXtoç 'ÂnoXXiâotog MtXutvï als Archon
der Keryken genannt, 702 M. JvQijXtoç Ai&orpôqoç Jlçôoâixioç IhatoxQÛ-
rovç Key aXrj &ey, also zwei Angehörige von schon seit Jahrhunderten ge-
trennten Zweigen des Geschlechtes, während die Inschriften nur wenige Jahre
auseinander liegen.
4) fJeberliefert ist allerdings nur die Befristung (Anm. 2), aber andere
als jährliche Amtsfristen sind in Athen selten, und für Vorsteher von Körper-
schaften, wie Phylen, Deinen, Geschlechter überhaupt uicht nachweisbar.
5) Auf Wahl deutet doch wohl die Wendung in dem Décret der Keryken
und Eumolpiden *E<prjfi. açjjf. neç. Ill (1883) p. 62 n. 10 rovç ÛQ^ovraç rove
àù xa&wxafsiévovç /£ ixaiiçov tov yivovç. Denn bei dem einzigen sonst
denkbaren Modus, dem des Looses, wurde es doch wohl o? av <xti Ad/axw
heissen.
6) Bei den Amynandriden (C. I. A. III 1276) und Eumolpiden (C. I. A. III 5).
7) In dem Vrrzeichniss der Amynandriden C. 1. A. III 1276 gehen den
nach Phylen geordneten Namen der einzelnen Genneten voraus der &qxu>v
jov yévovç, der Uqiîç KixQonoç und der rapiaç tot yévovç.
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8
VV. DITTENBERGEK
111 1278 nämlich (8. unten) findet sich oberhalb des nach Stäm-
men geordneten Mitgliederverzeichnisses des Kerykengeschlechts aç-
%uçevç xat yevelâçx'jç]- Letzteres Wort, dessen Ergänzung mir
zweifellos erscheint, kann doch kaum etwas anderes bedeuten als
ägxwv tov yévovç. Ob die Personalunion zwischen Geschlechts-
vorsland und Geschlechtspriesterlhum eine alle Eigentümlichkeit
der Verfassung bei den Keryken ira Gegensatz zu anderen Ge-
schlechtern wie den Amynandriden, ob sie eine Neuerung der rö-
mischen Zeit, oder am Ende gar ein ganz vorübergehendes Arran-
gement, ein reiner Nolhbehelf gewesen ist, lässt sich nicht mehr
ausmachen. Mit um so grösserer Sicherheit wird sich sagen lassen,
dass diese Priesterwürde gar nichts zu thun hat mit den später
zu erwähnenden, im Geschlechte der Keryken erblichen Mysterien-
prieslerlhümern. Diese gehören dem Staalscult an, jener Priester
besorgt den Gentilcull. Gegenstand desselben waren schwerlich
die eleusinischen Göttinnen, sondern nach der oben erwähnten
genealogischen Legende wohl Hermes. Daneben wurden gewiss
in diesem Geschlecht wie in allen die allgemeinen Schulzgülter des
Geschlechlsverbandes als solchen, Apollon Patroos und Zeus Her-
keios, verehrt (AnàXXiavoç natQioov xoù <Jibç ègxetov yevvrjtai
Dem. LVII 67). Doch ist vielleicht — nach Analogie des Unter-
schiedes zwischen frvoiai nâxQtoi und leçaiixai im Staatscult —
anzunehmen, dass der Dienst dieser Gölter nicht dem Priester, son-
dern dem Vorstand des Geschlechts oblag.
Ausser den genannten Beamten kenneu wir als Organ des
Geschlechtes noch die beschliessende Versammlung sämmllicher
Mitglieder, wie eine solche bei allen ähnlichen Corporationeu be-
standen hat. Der Versammlungsort scheint in Eleusis gewesen zu
sein, wenigstens ist dort das einzige erhaltene Décret der Keryken
(C. I. A. II 597. S. I. G. 385) aufgestellt gewesen. Danach darf man
mit Bestimmtheit das Versammlungslocal in dem KrjçvKiay ohoç
C. I. A. II 834 a erkennen. Ob KrjQvxelov *Eq>. <xqx- ™Q- HI P- 126 y
Z. 13 dasselbe ist, kauu man zweifeln.1) Die Berathungen und Be-
schlösse dieser Versammlung betreffen theils den eleusinischeu Cult
1) Es liegt nämlich nahe, darin vielmehr das Amtslocal des Mysterien-
herolds zu sehen, zumal wir wissen, dass auch die Priesterin der Demeter
und Kore, sowie der Daduchos, ein solches iu Eleusis gehabt hat (G.I. A. II 834a
col. I Z. 17 xccrà irtv oixiav rqç 'Ektvaïyi itQtiaç. 'E<p. âç/. mq. Ill p. 120 y'
Z. 9 liç ràç &vçaç tijï UQtia>, xai tov dçdWjfov).
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IHK ELEUSINISCHEN KERYKEN
9
— davon unten mehr — theils die eigenen Angelegenheiten des
Geschlechts. In letzterer Hinsicht gehörten zu ihrer Competenz
nicht blos einzelne Acte administrativer Natur, sondern auch eigent-
liche Gesetze im hellenischen Sinn, d. h. allgemein und dauernd
gullige und für sämmllicbe Mitglieder bindende Normen konnten
sich die Keryken durch Beschluss der Geschtechlsversammlung ge-
ben. Das solonische Gesetz Dig. XLVII 22, 4, welches die Auto-
nomie der Gorporationen innerhalb der Schranken der allgemeinen
Staatsgesetze regelt, nennt allerdings, wenigstens in seiner über-
lieferten Fassung, die Genneten nicht. Gegolten hat es aber sicher
auch für sie, und so ist denn bei Andoc I 127 von einem Gesetze
der Keryken, welches die Einführung in das Geschlecht betrifft,
die Rede.
Neben jener Geschlechtsversammlung treten aber nun in zwei
erhaltenen Urkunden (C. I. A. II 605. *E(f>. oqx- n^Q> 1H P- 82. n. 10)
die beiden Geschlechter der Eumolpideo und Keryken vereinigt als
beratbende und beschliessende Körperschaft auf. Wenn E. Curtius
Athen und Eleusis p. 8 in dieser Versammlung ein Organ des
eleusinischen Gemeinwesens erkennt, welches der Volksversamm-
lung in Athen analog gewesen wäre, so kann ich darin meinem
verehrten Lehrer nicht folgen. Denn dass wirklich in historischer
Zeit der eleusinische Gultus Sache eines besonderen eleusinischen
Priesterstaates gewesen sei, der sich autonom innerhalb des atti-
schen Gesammtstaates erhalten hatte, das steht, soviel ich sehe, mit
den Zeugnissen der Quellen in entschiedenem Widerspruch. Es hat
in der geschichtlichen Periode kein anderes Gemeinwesen gegeben,
welches Eleusis hiess, als den Demos der hippolhontischen Phyle,
und dieser hat, wie die Urkunden lehren, mit den eleusinischen
Mysterien, welche durchaus Uqcc ärj^ioTeli} sind, nicht das min-
deste zu thun. Am Allerwenigsten aber können Eumolpiden und
Keryken als Bestandtheile oder Organe eines specifisch eleusini-
schen Gemeinwesens in historischer Zeit anerkannt werden, da
wenigstens letzleres Geschlecht überall in Attika ansässig erscheint,
ja neben zahlreichen Meliteern, Kydalhenäern, Marathoniern, Achar-
nent y Hagnusiern u. s. w., sich bis jetzt kein einziger Eleusinier
oder Thriasier als Geschlechtsgenosse hat nachweisen lassen. Der
luitalt beider Urkunden aber zeigt nur, dass Eumolpiden und Ke-
ryken von dem Rechte, welches jede Corporation hat, Verdienste
um sie oder ihre Angehörigen durch ehrende Auszeichnungen zu
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lü
W. D1TTENBERGER
belohnen, in diesen und gewiss in vielen Fällen gemeinsam Ge-
brauch gemacht haben. Die Veranlassung liegt darin, dass mehr-
fach Aemler des eleusinischen Cultus zu gleichen Tbeilen mit Eumol-
piden und Keryken besetzt wurden, und also für das jenen er-
wiesene Gute zu danken, beide Geschlechter gleiche Veranlassung
hatten. Ueber ein solches jedesmal ad hoc stattfindendes Zusammen-
treten hinaus führt wenigstens die bis jetzt vorliegende Ueberliefe-
rung nicht Denn wenn in dem einen Beschluss G. 1. A. II 605
auch ein gemeinsamer Archon der beiden Geschlechter vorzukom-
men scheint, so beruht dies wohl auf einer Nachlässigkeit der Re-
daction, zumal in der anderen Urkuude in demselben Zusammen-
hang deutlich von verschiedenen Vorständen beider Corporationen
die Rede ist.
Wichtiger als diese Dinge, und auch viel genauer bekannt,
ist die Betheiligung des Geschlechtes der Keryken an dem Cultus
der eleusiu ischen Gö tti nnen. Obwohl auch hier die Ueber-
lieferung genug Lücken hat und auf zahlreiche Fragen die Ant-
wort schuldig bleibt, so tritt doch aufs Klarste in ihr sowohl der
Umfang als die grosse Mannigfaltigkeit der sacralen und admini-
strativen Thäligkeiten hervor, welche von Mitgliedern des Geschlech-
tes versehen wurden.
I. Von den vier höchsten Priestern des Mysteriencultus ge-
hört nur der erste dem Range nach, der Hierophant, dem Ge-
schlechte der Eumolpiden an, während die drei übrigen, der Fackel-
träger (ôçâovxoç), der Herold (x^t;£) und der Altarpriester (6 ènï
ßü)fA(ji), aus dem der Keryken hervorgingen.
1. Der Daduchos. Es ist bekannt und allerseits unbe-
stritten, dass diese Würde im fünften und vierten Jahrhundert
v. Chr. durch eine Reihe von Generalionen ununterbrochen von
einer Familie bekleidet wurde, deren Glieder abwechselnd die Namen
Rallias und Uipponikos führten.1) Dass diese aber dem Geschlechte
der Keryken angehörte, geht aus der Erzählung des Andokides her-
vor, wonach der Daducb Rallias III das von der Tochter des Ischo-
machos geborene, von ihm aber früher verleugnete Kind später
selbst als seinen Sohn in das Geschlecht der Keryken einführte
1) Alle erhalteneu Nachrichten über diese Familie Bind zusammengestellt
bei Petersen p. 37 ff., der die Zugehörigkeit zum Kerykengeschlechle richtig
anerkennt, ohne sich auf Widerlegung abweichender Ansichten einzulassen.
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DIE ELEUS1N1SCHEN KEItYKEN
11
(And. I 127 xai tbv naïda rârj (iéyav ovja elodyei elç Krjçv-
x«g, (pâaxtav eivai vlov aviov). Dies Zeugniss ist entscheidend ;
denn was 0. Müller Kleine Schriften 11 p. 262 beibringt, um es
zu entkräften , das darf man wohl ohne ihm Unrecht zu thun als
eioe Ausflucht der Verlegenheit bezeichnen. Er meint, das Ge-
schlecht, welchem Rallias angehörte, möchte wohl mit den Keryken
4eine grössere Innung, etwa eine Phratrie' gebildet haben. Aber
wie? Weil ein Geschlecht mit einem anderen eine Phratrie bil-
dete, sollte der Vater den Sohn nicht unter seine Genneten, son-
dern unter die jenes anderen Geschlechtes eingeführt haben? Das
ist so seltsam, dass man vermuthen möchte, Müller habe die An*
dokidesstelle überhaupt nicht von der Aufnahme in das Geschlecht,
soudera in die Phratrie, welche dann einem ihrer Glieder gleich-
namig zu denken ware, verstanden. Diese Gleichnamigkeit ist
an sich nicht undenkbar, ja für einen analogen Fall sogar urkund-
lich nachgewiesen : Die bis jetzt bekannten kleisthenischen Tritlyen
tragen sämmtlich bis auf eine die Namen von ihnen angehörigen
Deinen (S. I. G. 299. 300. 301). Aber für die Phratrien ist die
Ueberlieferung einer solchen Annahme wenig günstig. Von fünf
bis jetzt zum Vorschein gekommenen Namen ') , ist keiner iden-
tisch mit dem eines der zahlreichen bekannten attischen Ge-
schlechter. Doch, nehmen wir einmal an, es habe eine Phratrie
der Keryken gegeben. Selbst dann könnte unter den Kfjçvxeç
schlechtweg hier wie an allen anderen Stellen nur das berühmte
Priestergeschlecht verstanden werden, so gut die 'Ekevoivioi, Ke-
çaftùç, stcnuâôai, Ilaiavuîç, Iïeiçauïç überall wo diese Namen
ohne Zusatz vorkommen, die Demen sind und nicht die gleichna-
migen Trittyen. Es bleibt also dabei, dass die andokideische Stelle
einen vollgültigen Beweis für die Zugehörigkeit jener Familie zum
Geschlecht der Keryken liefert Weitere Bestätigung giebt § 116
derselben Rede. In der überlieferten Gestalt w Kallia, nâvtiov
àv&QU)7iw> àvooiwzaze, iiqûxqv fiêv i&jyrj KtjQvxœv , wv ov%
ooiôv aoi iÇrjyeïo&ai könnte diese Stelle freilich eher als ein
Beweis für das Gegentheil erscheinen, und in der That haben
1) 'Abritai C. I. G. 463. â^oxmviâai C. I. A. II 841 b. ÂvaXùç G. I. A.
II 600. Zaxvââai C. I. A. Il 1062. e«ee«(<uW]<fa« Mitth. des arch. Inst in
AtheolI<187S)p.l86. Bei den Zakyaden beruht die Eigenschaft als Phratrie
nur auf Verroothung, die andern werden in den Inschriften ausdrücklich als
solche bezeichnet
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12
W. D ITTENBERGER
Muller und Andere sie in diesem Sinne verwendet. Allein schon
Reiske bat erkannt , dass so Andokides nicht geschrieben haben
kann, und ohne Aenderung eines Buchstabens, blos durch andere
lnterpunction und Accentuation, das Richtige hergestellt: uqlotov
fib IÇriyf, Krjçvxwy ujv, ov% baiov (6*)1) 001 ifyyeto&at.
Dass noch K. F. Hermann Gottesd. Alterth. § 55 Anm. 25 diese
Emendalion ignorirt, nimmt weniger Wunder, als dass ein Manu
von so hervorragendem kritischen Takt, wie A. Emperius war, ihre
Notwendigkeit verkennen konnte (Opusc. p. 210). Denn durch
welche Analogie soll der unerhörte Genetivgebrauch èfyyrto&ai
KijQthuav 'das den Keryken zustehende Recht der Exegese ausüben*
irgend gerechtfertigt oder entschuldigt werden?*) Durch Reiskes
Emendation wird alles klar: Die exegetische Thätigkeit eines Ke-
ryken ist deshalb àvoaiÔTt^ç, weil das Recht zu derselben ein Pri-
vilegium des Geschlechtes der Eumolpiden ist. In der That
werden Uberall, wo von Exegese in Beziehung auf die eleusiniscuen
Cultgebräuche die Rede ist, die Eumolpiden genannt (xoïç ayçâ-
<poiç [vcuoiç] xafr ovç EvjuoXntâai èÇrjyovytat Lys. VI 10.
yrjraï Ev^olncôùiv C. I. A. II 834 a. è^yrjrijg &j Ev/AoXftiôûv
Pseudoplutarcb vit. dec. or. 834 B. C. I. A. 111 720). Was sonst
von Exegeten in Athen vorkommt {Qrjyrjjqç i£ Evrtcnçiâùiv x«-
QOTOvqfbç viib %ov dr^ov ôià ßiov C. I. A. III 267. 1335. Jlt/-
&ôxQrjO%oç ^i]yt]trjç C. I. A. Ill 241. 684. £<jp. àçx> ntQ> Ul
p. 143 u. 17), das hat mit den Mysterien und den eleusiniscuen
Priestergeschlechtern nichts zu thun. Die einzige Spur einer Be-
theiligung der Keryken an der interpretatio iuris sacri ist Bulletin de
corr. Hell. VI (1882) p. 436, wo Ti. Claudius Demostratos von M etile,
Sohu des Daduchen Ti. Claudius Sospis (C. I. A. III 676. 1283),
1) Diebes Participiuni , das in ähnlicher Stellung unzählige Male ausge-
fallen ist und hier allerdings wohl nicht entbehrt werden kann , hat Bltss
nach Frohbergers Vorschlag in den Text aufgenommen.
2) Emperius meint, der Genetiv könne bei ityyg stehen, weil dies gleich-
bedeutend mit ifyyijTW tl stände. Aber erstens ist dies gar nicht der Fall,
sondern iÇriyiïo&ai steht in seinem gewöhnlichen Sinn, es bezeichnet nichts
weiter als die (einmalige, gelegentliche) Ausübung einer Thätigkeit, keines-
wegs den Besitz eines Amtes oder auch nur die Usurpation desselben. So-
dann aber ist der Schluss von der Construction des Substantivs auf die Zu-
lässigkeit derselben beim Vcrbum auch an sich unberechtigt. Denn Beispiele
wie paodsvtw und n^atnytly sind in mehr als einer Beziehung wesentlich
davon verschieden.
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DIE ELEUSINISCHEN KERYKKN
13
èÇrjyrjriiç fivatrjçi(ûv heisst. Aber schon die Titulatur zeigt, dass
liier kein den Keryken reservirtes Recht der Exegese, sondern ein
Amt gemeint ist, zu dem unter anderen auch ein Keryke ge-
wählt werden konnte. Ferner gehört die Inschrift dem Ende des
zweiten nachchristlichen Jahrhunderts an ; ein Rückschluß auf das
zu Andokides Zeit geltende Recht ist, abgesehen von allgemeinen
Erwägungen1) namentlich deshalb unzulässig, weil in der Kaiser-
zeit, wie unten nachgewiesen werden soll, auch in anderer Hin-
sicht den Keryken neue Rechte und Auszeichnungen verliehen
worden sind. Die Neuerung bestand aber schwerlich darin, dass
neben dem è£tiyt]%i]ç Ev^ioXrnâwv noch eine zweite Exegelen-
stelle begründet wurde, vielmehr scheinen zu dem bisher den
Eumolpiden reservirten Amt jetzt beide Geschlechter zugelassen und
danach die Titulatur abgeändert zu sein.
Wie Andokides für das fünfte und vierte Jahrhundert v. Chr.,
so bezeugt Aristides XIX p. 417 Dind. für das zweite n. Chr. die
Besetzung der Daduchenwürde aus dem Geschlecht der Keryken.
Denn in seinen Worten Eù/nolnidai ôè xai Kijçvxeç elç FLoou-
dw je xai 'Eç^rjv àvaq>éçovjeç ol fxïv ieçocpâvraç, ol de o*o>
ôovxovç naçeîxovzo darf man das Präteritum nicht auf längstver-
gangene Zeiten bezieheu; dasselbe stellt vielmehr nur alle die
Herrlichkeiten welche bisher bestanden haben und — nach der
stark übertreibenden Darstellung des Rhetors — durch den Tem-
pelbrand vernichtet sind, dem jetzigen Zustand der Zerstörung und
Verödung gegenüber. Ohne Beziehung auf eine bestimmte Zeit
sagt Schol. Aesch. III 18 UQO(pctvxai y,iv trjç <ârtfxyTçoç onto Ev-
lioXn idüv, dqôovxoi 6i ano Ktjqvxwv. Diese directen Zeugnisse,
die an Bestimmtheit nichts zu wünschen übrig lassen, finden aber
l) Vgl. darüber die treffende Bemerkung von 0. Jahn Hermes III p. 327:
'Schwerlich sind bei solchen Bewegungen die atiischen Eleusinien selbst von
Reformen frei geblieben, wie solche in der Kaiserzeit, wo alles Mysterien-
wesen einen neuen Aufschwung nahm, sicherlich stattgefunden haben, so
dass gewiss nicht alles, was späte Schriftsteller, namentlich
Kirchenväter, von den Mysterien und ihrem Ritual berichten,
als früheren Zeiten angehörig betrachtet werden darf.' Bei-
läufig bemerkt, findet dieser Gesichtspunkt vor Allem Anwendung auf das
Verschweigen der Namen beim Hierophanteo und anderen Priestern, wovon
vor der römischen Zeit keine Spur begegnet (so heisst es x. B. in dem neu-
gefundenen Décret 'R<p. «oj. III p. 82 D. 10 rbv Uqotpaptnv Xttiçrjuov Uçà-
(ptjrov 'EXivGiytor).
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14
W. DITTENBERGER
eine weitere Bestätigung durch folgende Beobachtung: Obwohl es
nachweisbar noch zahlreiche andere Geschlechter gegeben hat, die
in irgend welcher Weise am eleusinischen Cult betheiligt waren,
so werden doch überall, wo von der Feier im Ganzen die Rede ist,
Evfiolnidai xat Kyçvxeç allein genannt, als die eigentlichen Leiter
des Festes (G. I. A. I 1 [IV p. 3. S. I. G. 384] II 605. 'E<p. âç*. HI
(1883) p. 81 n. 10. Thuc. VIII 53, 2. Isoer. IV 157. Aesch. III 18).
Genau ebenso erscheinen von den zahlreichen Priestern und Beam-
ten da, wo summarisch von dem Ganzen des Mysteriendienstes die
Rede ist, îegoqxxvTrjç xal âaâovxoç als die beiden weitaus Vor-
nehmsten und Wichtigsten (S. I. G. 13, 24. Plut. Symp. I 4, 3 p. 621
C. Athen. 121 E. Theo Smyrnaeus p. 15, 4 ed. Hiller. Lucian Lexiph.
10. Alex. 39. Schol. Arist. Ran. 369. Sopater ap. Walz Rh. Gr. VIII
p. 114,25)'). Ganz natürlich scheint dies doch nur, wenn, wie
der Hierophant den Eumolpiden, so der Daduchos den Keryken an-
gehörte. In einem Falle wird sogar dieselbe Cultushandlung, die
nçÔQçt]Oiç, von einem Zeugen (Isoer. IV 157) den EbfioXnidat,
xal KrjQvxeg, von einem anderen (Schol. Arist. Ran. 369) dem te-
çoq>âv*r]ç xal dçcôovxoç zugeschrieben.2).
Gegenüber dieser Reihe von Zeugnissen und Beweisen kann
es auffallen, dass das Ergebniss derselben, wonach der Daduchos
zu allen Zeiten a ussc hliesl ich aus dem Geschlecht der
Keryken genommen wurde, nichts weniger als allgemein an-
erkannt worden ist; dem haben aber zwei Irrthümer im Wege ge-
standen. Der eine, wonach es neben Eumolpiden und Keryken
ein Geschlecht der Daduchen gegeben haben soll (0. Millier Kleine
Schriften II p. 262), bedarf keiner weitläufigen Widerlegung. Denn
Müllers Behauptung, dass *öfter die Eumolpiden und Keryken
mit Auslassung der Daduchen als die eleusinischen Priester-
geschlechter genannt werden' ist dahin zu berichtigen, dass über-
1) Zuweilen ausser diesen noch der xqçvÇ (Plut. Alcib. 22. Arrian. Diss.
Epict. III 21, 13), ganz vereinzelt auch noch der im /to/up (Euseb. praep. ev.
III 12, 4 p. 117 a), dagegen niemals neben dem Hierophanten einer von diesen
beiden mit Weglassung des Daduchen, zum deutlichen Beweis, dass letzterer
unbestritten die nächste Stelle nach oder vielmehr neben jenem einnahm.
2) Nach der Schilderung, welche Lucian Alex. 38 von der Nachäffung
der eleusinischen nq6ççt]aiç durch Alexander von Abonuteichos giebt, liegt
es nahe, zu vermuthen, dass die beiden Priester die eigentliche Formel
sprachen, worauf die Gesammtheit der Genneten mit einem bestimmten
inupStypa antwortete.
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DIE ELEUSINISCTÏEN KKUYKEN 15
haupt nie und nirgends in unserer Ueberlieferiing ein Geschlecht
der Daduchen vorkommt.1) Vielmehr beruht die ganze Hypothese
auf Xen. Hell. VI 3, 6. Hier nennt der Daduch Kallias den Tri-
ptolemos seinen Vorfahren, die Keryken leiten ihr Geschlecht von
Reryx dem Sohne des Hermes ab, also muss das Geschlecht des
Rallias ein von den Keryken verschiedenes sein. Das ist die Ver-
wechslung, auf die S. 6 hingewiesen wurde. Denn zugegeben
einmal, dass Kallias hier von seinem Vorfahren spricht, woraus
folgt denn, dass dies der Stammvater des Geschlechtes ist, dem er
angehörte? Warum kann nicht — da die eleusiniscben Priesler-
geschlechter vielfach untereinander verschwägert waren — der Kc-
ryke Kallias von mütterlicher Seite aus einem Geschlecht abge-
stammt haben, als dessen Stammvater Triptolemos galt? Auf den
Unterschied mannlicher und weiblicher Linie käme doch hier nicht
das mindeste an, sondern Kallias würde sich aus der Gesammtzahl
seiner Vorfahren denjenigen herausgesucht haben, dessen mythische
Thaten sich für die beabsichtigte Beweisführung am besten eigneten.
Aber überdies bestreite ich, dass überhaupt von einem Vorfahren des
Kallias die Rede ist. Wer den Satz ôUaiov ftèv ovv rp firjôè önXa
èmrpéçeiv aXXrjXo tç y/Aug, Irtù Xéyerat TçtTtzoXefiog 6
Tjfiéteçoç TTQÔyovoç zà <Ji]fur}zçoç xal Kôçrjç aççrjza teçà
nQiôzoïç Çcvotç déliai 'HçaxXeï tqi vfiezéçrp ocQx^yezr] xal
<Jtooxôçoiv zoïv vfisx é go iv noXtzaiv und die weiter folgende
Erörterung unbefangen betrachtet, der wird gar nicht verkennen
können, dass das 'wir' und 'ihr' in dieser ganzen Deduktion auf
die Athener und Lakedämon ier geht; die Ausdrucksweise
'Triptolemos unser (d. b. der Athener) Vorfahr* statt 'einer von
unseren Vorfahren' ist in diesem Zusammenhang ohne Ans toss. Zu
der Person des Kallias hat demnach die Erwähnung des Triptole-
mos weiter gar keine Beziehung, als dass es ihm als Mysterien-
priester am nächsten lag, sein Beispiel gerade aus dem eleusini-
scben Mythenkreise zu wählen.
1) Der in Inschriften mehrfach vorkommende Ausdruck ano âçdovxto»
(C. I. A. III 737. 915. 'E<p. tuq. III [IS83] p. 77 d. 6) geht durchaus nicht
auf ein Geschlecht der Daduchen, sondern besagt nur, dass unter den Vor-
fahren des Genannten mehrere die Daduchenwürde bekleidet haben, wie die
Verbindung [r]bv anb äqdov%u>y xal a Qxövrtav xai ax q ar ijy w y xai
tiytu vo &ti cJ v in der zuletzt erwähnten Inschrift deutlich genug zeigt. Vgl.
auch C. I. G. 1080 (Kaibel Epigr. Gr. 909): an àv&vnâra>y xai inàçxwy.
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16
W. DITTENBERGER
Scheinbar besser begründet ist eine andere Hypothese, wo-
nach die Daducben würde nach dem Aussterben der Familie des Kallias
und Hipponikos an das Geschlecht derLykomiden übergegangen
wäre, und sie hat denn auch mehr Glück gemacht Denn nach-
dem sie zuerst im Jahre 1820 von 0. Müller Minervae Poliadis sacra
p. 44 sqq. aufgestellt worden war, ist sie von den meisten, welche
sich seitdem über diese Dinge haben vernehmen lassen, als That-
sache hingenommen worden.1) Die Lykomiden werden überhaupt
sei teu erwähnt (Plut. Them. 1 Hesych. u. Favorinus s. ^ivxoftiôai.
Paus. I 22, 7. IV 1, 5. 7. IX 27, 2. 30, 12. C. I. A. II 1113
und vielleicht III 895), und von einem Uebergang der Daducben-
würde an sie ist nirgends die Rede.3) Vielmehr beschränkt sich
das, was wir von ihrer gottesdienstlichen Thätigkeit wissen, darauf,
dass sie einen eigenen mystischen Cult im Demos Phlya hatten3), und
dass sie die Darstellungen der Mysterien {ta ägtofisva) mit heili-
gen Gesängen zu begleiten pflegten. Selbst dass dies letztere bei
den grossen eleusinischen Mysterien geschehen sei, wird nirgends
überliefert, und wenn es daher jemand auf jene lykomidischen My-
sterien zu Phlya beziehen und jeden Zusammenhang der Lykomiden
mit Eleusis leugnen wollte, so würde er schwer zu widerlegen sein.
Im besten Falle aber wäre ihre Theil nähme an dem Dienst der
eleusinischen Göttinnen doch nur eine sehr untergeordnete. Die
Müllersche Hypothese von der Daduchie der Lykomiden dagegen
fallt eigentlich schon mit dem Nachweis, dass die Familie des Kallias
und Hipponikos dem Kerykengeschlecht angehorte. Denn wie konnte
1) Bossler de gen ti bus et familiis sacerdotalibus p. 39. Meier de gen-
tilitale Attica p. 49. Boeckh zu C. I. G. 3S5 (! p. 441). K. F. Hermann Gottes-
diensll. Alterlh. § 34, 19. Schoemann Gr. Altcrlh. II p. 383. Saappe die
Mysterieninschrift von Andania p. 7. A. Mommsen Heortologie p. 234. Petersen
quaestionet de historia gentium Atticarum p. 46.
2) An der lückenhaften Stelle Paus. IX 27, 2 beruft sich der Schrift-
steller allerdings auf das Zeugniss eines Daduchen, während vorher von Ge-
sängen der Lykomiden die Rede ist. Dass aber der Daduch ein Lykomide
war, wird weder gesagt, noch kann es vernünftiger Weise aus dem Gesagten
geschlossen werden.
3) Die von Plutarch bezeugte Beziehung der Lykomiden zu Phlya
wird bestätigt durch C. I.A. II 1113: 'Oqoç ^(aqiov nçoixôç 'InnoxXt'ta Jtj-
ptQ^àçt^vç Atvxovotcûç T* oatp nXiiovoç (t$tovy KtXQoniâaiç vnoxtit en xai
Avxofxiâaiç xai 4>Xvtvot. Weshalb übrigens die KtxQoniâat hier etwas
anderes sein sollen, als die Mitglieder der kleisthenischen Phyle Kekropis, zu
welcher bekanntlich der Demos Phlya gehörte, gestehe ich nicht einzusehen.
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DIE ELEUSINISCHEN KERYKEN 17
dann nach dem Ausslerben dieser Familie, d. h. einer von den
sehr zahlreichen Linien der Keryken, die Würde des Daduchen
gleich an ein anderes Geschlecht übergehen? War doch das
Geschlecht der Keryken keineswegs ausgestorben, sondern es hat
noch vier- bis fünfhundert Jahre nach dem Zeitpunkt, in welchem
nach Müller die Oaduchie auf die Lykomiden übergegangen sein soll,
in mehreren Zweigen geblüht, ja wir können aus keiner Zeit so viele
seiner Angehörigen urkundlich nachweisen wie aus der des Hadrian
und der Antonine I Es ist also seltsam genug, dass auch Gelehrte,
welche die Zugehörigkeit der Familie des Kallias zu den Keryken
anerkannten, sich der Müllerschen Lykomidenhypothese angeschlos-
sen haben.1) Und wo ist denn nun der positive Beweis? Er be-
ruht auf der Nachricht bei Plutarch Them. 1, dass Themistokles
ein Lykomide gewesen sei, in Verbindung mit den Angaben des
Pausanias I 37, 1 über einige Nachkommen dieses Staatsmannes. •
Nachdem der Schriftsteller nämlich vom Grabmal des Enkels des
Themistokles gesprochen, fährt er fort: tovç âe xaxansQü) xov
yévovç nltjv 'Axeoxtov rvaçrjaw tovç allovç' Idxeorltp âè tfj
SevoxXéovç tov 2oq>oxléovç tov Aêovtoç*) tovtovç te ig tov
%è%aQ%ov rtQÔyovov vlêovta ô<fôov%ovç itàvtaç vnrjç^e yevê-
o&ai xcri naçà tov ßlov tov avtrjç nçâitov pkv tov aôeXfpdv
2oq>ox\ia elôe ôçâovxovvta, kni de tovto) tov avâça Gsftioto-
xXéa, teXevtrjoavtog de xai tovvov Geôqpçaotov tov rtaïSa.
Also einige Nachkommen des Themistokles waren Daduchen. Aber
waren sie darum auch Lykomiden? Oder steht bei Pausanias ein
Wort davon, dass der Daduch Leon und seine Nachkommen in
männlicher Linie von dem Sieger von Salamis abstammten?3)
1) So Bossler p. 32, Petersen p. 46 ood K. F. Hermann § 55, 25, der frei-
lich Aber die ganze Frage ziemlich unklar hin nnd her redet.
2) Dies ist die Vulgata, welche auch Müller bei seiner Argumentation zu
Grunde legt. Und in der That muss das handschriftlich besser beglaubigte
und von Schubart-Walz aufgenommene Atoviiâoç corrumpirt sein. Denn wie
konnte Pausanias sagen rovrovç tîç toy xiraçtoy nçôyovov Aiovia d<jâov-
%ovç nivraç vnÎQU yivio&at, wenn in der Ascendentenreihe zwischen
Akestioo und Leon eine Frau vorkam? Dass der Urgrossvaler lixaQxof
ngoyoreç genannt wird, ist ganz in der Ordnung; entsprechend heisst der,
der von börgerlichen Grosseltern stammt, Id&ijyaîoç Ix iQiyoyiaç.
3) Den Ausdruck tovç nartoiêçut tov yévovç bei Pausanias wird hof-
fentlich niemand, der Griechisch versteht, als Stütze der Müllerschen Hypo-
these verwenden wollen. Denn rô yivoç Ist hier natürlich nicht das Ge-
Herme« XX. 2
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18
W. D1TTENBEKGEB
Mao sehe nur den Stammbaum, den Pseudoplularch vitae decern
or. p. 842 FfT. von der Nachkommenschaft des Redners Lykurgos
giebt. Dieser war bekanntlich ein Eleobulade; nach der Logik,
welche der MüUerschen Lykomidenhypothese zu Grunde liegt, müss-
len die Personen, die in diesem Stammbaum vorkommen, sammt
und sonders ebenfalls Eteobutaden sein. Nun findet sich aber un-
ter ihnen Mi]deiOi;, 6 xai i^i]ytjtr}ç l^EvfioXrctôuiv yevôpe-
voçl1) Gerade so gut, wie uuler den Descendenten des Eteobu-
taden Lykurgos ein Eumolpide ist, konnten doch unter denen des
Lykomiden Themistokles Keryken sein, vorausgesetzt immer, dass
der Begriff der Nachkommenschaft die weibliche Linie mit ein-
schliessl. Dies liegt aber nicht nur in der Natur dieses Begriffes,
sondern wir sehen es in praxi in dem Stamm der Nachkommen
des Lykurg vor uns. Bei der dadurch gegebenen blossen Mög-
lichkeit, dass derDaduch Leon und seine Nachkommen ihr Ge-
schlecht in weiblicher Linie auf Themistokles zurückführten, brau-
chen wir uns aber nicht einmal zu beruhigen; vielmehr geben C.
L G. 3S7. 388 durch das Demolikon 'Axaçvevç den urkundlichen
Beweis, dass dem wirklich so war. Denn die Desceudenz des The-
mistokles in männlicher Linie gehörte natürlich wie er selbst zum
Demos der Phrearrhier. Nichts ist demnach sicherer, als dass die
bei Pausanias genannten Personen nicht Lykomiden, sondern —
nach der anderweitig gewonnenen Gewissheit über die Daduchie —
Keryken gewesen sind. Dies zu bestreiten, würde ebenso be-
rechtigt sein, als wenn jemand leugnen wollte, dass die gegenwär-
tige Königin von England zum Hause Hannover gehörte, weil aller-
dings in weiblicher Linie auch die Stuarts und weiterhin die Tudore
ihre Vorfahren gewesen sind.
2. Der Herold. Wie schon von Anderen bemerkt wurde,
lautet der Titel in der classischen Periode einfach xîfcuf ; so in
der Anklageakte Plut. Alcib. 22: bvo^âÇovxa avtov ftkv Uqo-
(pctvzTjv, JloXviûova âs dçtôovxov, xi^vxa ôk Geôôwçov Oi}-
yctua, und bei Xenophon Hell. II 4, 20 KIeoxqitoç 6 riov pv-
otwv xrjçvÇ. Denn dass hier ein anderer als der eleusinische
schlecht (der Lykomiden), sondern die Nachkommenschaft (des The-
mistokles).
1) Ja sogar zwei Männer, die Pausanias unter den Nachkommen des
Themistokles nennt, die Daduchen Themistokles und Theophrastos, kehren
hier unter denen des Lykurgos wieder.
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DIE ELEUSINISCIIEN KERYKEN
19
Mysterienherold gemeint sei, wie H. Müller-Strübing Jahrbücher
für Philologie CXXI p. 103 will, ist eine ganz grundlose Behaup-
tung. Sie beruht ausschliesslich1) darauf, dass die Heroldstelle bei
den eleusinischen Mysterien damals der Redner Andokides oder
ein naher Verwandter desselben bekleidet haben müsse. Man
könnte nun fragen, warum deun nicht eiu uns anderweitig nicht
bekannter naher Verwandter des Andokides Kleokritos geheissen
haben könnte, und es sollte Müller-Strübing schwer werden, auf
diese Frage zu antworten. Aber dies ist nicht einmal nöthig. Aller-
dings berichtet eine Ueberlieferung, die ich nicht mit vielen Neue-
ren für unglaubwürdig halte (s. unten), Andokides habe zum Ge-
schlecht der Keryken gehört, und zu demselben Geschlecht ge-
hörte auch der jedesmalige eleusinische Myslerienherold. Daraus
aber auf nahe Verwandtschaft oder gar Identität desselben mit
dem Redner zu schliessen war nur bei gänzlicher Verkennuug
dessen, was ein attisches yévoç ist (S. 3), möglich. Fällt aber
dieses Argument weg, so wird ein Mann, der in dem Athen des
fünften Jahrhunderts so zu Hause ist wie Müller-Strübing, gewiss
zugeben, dass oi ftvoicu ohne weiteren Zusatz nur die eleu-
sinischen sein können.
Später ist das Compositum Uqotkjiqv^ an die Stelle des Sim-
plex getreten. Der classischen Zeit ist es in diesem Siune noch
fremd, denn ich vermisse den Beweis, dass der bei Dem. L1X 78
genannte Uqoai^vI*) der eleusinische ist. Denn diese Titulatur
ist nicht eine so singulare und dem eleusinischen Cult eigentüm-
liche wie etwa die des iaxxaywyéç oder des eni ßtn^. Viel-
mehr wurden in den verschiedenartigsten Gottesdiensten Herolde
gebraucht, und für diese ist die Bezeichnung Uqo^qv^ eine ganz
gewöhnliche.5) Ich glaube also, dass in den Worten töv leçotiq-
QVKCc, öü vn rietet jtj töv paotXétoç ywami der Relativsatz als
nähere Bestimmung gemeint ist 'denjenigen heiligen Herold, der
1) Denn die Combination der Xenophonstelle mit Ar. Av. 877 äianoiva
KvßiXij , orçoviH, t*fjii() KXtoxftUov bildet keinen Beweis, sondern umge-
kehrt ihre Zulässigkeit ist selbst erst davon abhängig, ob sich die Beziehung
des xÇqvÇ auf die Kybelemysterien anderweitig erweisen lässt.
2) So in allen gedruckten Texten , so viel ich weiss. Der Codex Pari-
sinus £ aber hat nach Diodorfe Zeuguiss (in der Oxforder Ausgabe) ïtqov
xrjçvxa , und ich gestehe, dass mir ein Grund gegen die Zulässigkeit dieser
Lesart nicht bekannt ist.
3) S. 1 G. 150,21. 155, IS. 186,6. 1ST, 5. 1S8.5. 330,19. 332,15.
2*
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20
W. DITTENBEHGEB
der Gemahlin des Königs zur Hand geht', und dass dieser mit dem
eleusinischen Mysterienherold nichts zu thun hat. Dass dagegen
in der römischen Zeit für letzteren teçoxijçv!; der einzig gebräuch-
liche Titel ist, braucht nicht erst bewiesen zu werden (vgl. C. I. A.
III Index s. v.)
3. Der A 1 tarp ri ester (ô ln\ ßwfKÖ). Dies Prieslerthum
scheint ebenso alt wie die drei anderen. Wenigstens kommt es
schon in dem Gesetz oder Volksbeschluss über die Mysterien aas
der ersten Hälfte des fünften Jahrhunderts v. Chr. C. I. A. 1 1
(IV p. 3 S. I. G. 384) vor. Zufällig ist dies die einzige erhaltene
Spur aus alterer Zeit; dann taucht das Amt erst unter den römi-
schen Kaisern wieder auf, wo es einige Male in der Literatur und
sehr häufig in Inschriften erwähnt wird. Dass es ebenfalls den
Keryken angehörte1), ist bereits von anderer Seite (Böckh C. I. G.
I p. 447) vermuthet worden. Jetzt bin ich im Stande, den Beweis
zu liefern: C. I. A. III 1278 habe ich nach Köhlers Abschrift den
die Phylen Hadrianis, Oineis und Kekropis umfassenden Theil eines
Personenverzeichnisses veröffentlicht, welches ich in der Anmer-
kung dazu als Anagraphe der Genneten irgend eines Geschlechtes
aus der Zeit des Gommodus oder Septimius Severus nachgewiesen
habe. Was mir aber damals entgangen ist, dass nämlich dieses
Geschlecht kein anderes ist als das der Keryken, das ergiebt sich
jetzt daraus, dass unter der Kekropis an erster Stelle KX{avôtoç)
âçcâoT'xng [MeXirivg] sich verzeichnet findet. Das ist Ti. Clau-
dius Philippus der Sohn des Demostratos; auf ihn folgt unmittelbar
sein Bruder KX(avôtoç) uivoictôriç Melitevç, dann aber KX(av-
ôioç) èni ßionqj [MeXitevç]. Der damalige Hierokeryx gehörte
nach C. I. A. III 10 dem Demos Hermos, also der Phyle Akamantis
an, sein Name konnte also nicht in dem erhaltenen Theile des
Verzeichnisses vorkommen.
Ueber die Modalitäten der Besetzung und Bekleidung jener drei
Aemter kann in den Hauptsachen kein Zweifel obwalten: Dass sie
lebenslänglich waren, hat wenigstens für den Dad u then (und
den Hierophanten) schon Meursius in den Eleusinia (Gronovii Thes.
VII p. 139C. 141 B) richtig erkannt. Seitdem ist manche weitere
1) Schömanns Vermuthung Gr. Alterth. II p. 383, die Lykomiden bitten,
bevor die Daducbie ihnen zufiel, bereits den Altarpriester gestellt, ist auch
abgesehen von ihrem Zusammenhang mit der oben widerlegten Müllerscbeo
Hypothese ganz willkürlich.
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DIK ELEUSINISCIIEN KERYKEN
21
Bestätigung'), und keine einzige Gegeoinstaoz zu Tage gekommen.
Denn wenn auch von ehemaligen Daduchen {dtjtdovxt]oav%oç) nicht
selten die Rede ist (C. I. A. 111 733. 907. *E<p. àç%. III [1883]
p. 144 n. 18), so ist doch iu allen diesen Füllen die Beziehung auf
Verstorbene theils schon aus anderen Gründen sicher, theils steht
ihr wenigstens nichts im Wege. Dies gilt namentlich auch von
den Inschriften C. I. G. 387. 388.*) Die letztere lautet Kryaixlcia
'A/ioXXutirlov I ^xaçvéwç oçyiaoi(i)ç %ov \ èavirjç avdqa 2o(po-
xXrp I JZ£>ox.kéov± 'Axaqvia âç\âovxrjoavia Jr'/uijtçi xaï | Kôçrj
âiç avi#T}X6v. Die andere ist oben verslümmelt, lautet aber in
ihrem erhaltenen Theile (von 2o<poxlrjv an) mit jeuer wörtlich
gleich, nur dass âiç fehlt. Dieses Wort, das ja zu ôçâovx rjoavta
bezogen allerdings mit der Lebenslänglichkeit des Amtes unverein-
bar sein würde, gehört nach Böckhs richtiger Bemerkung vielmehr
zu àvé&rjxev*) Der Aorist geht aber auf den Verstorbenen ; denn
die andere Deutung, die Böckh neben dieser zur Auswahl (und zu
C. I. G. 394 als die einzig mögliche) vorträgt, hält nicht Stich. Er
meint nämlich, das Amt sei zwar lebenslänglich, aber vielleicht
gleichzeitig mit mehreren Personen besetzt gewesen, die bei den
Eleusinien Jahr um Jahr in der Ausübung desselben abwechselten;
dann gehe der Aorist dqôovx^aavia auf die Thätigkeit bei der
einzelnen Mysterienfeier, und die Errichtung der beiden Denkmäler
1) Nor was die neuesten Ausgrabungen in Eleusis nach dieser Richtung
ergeben haben, sei hier kurz erwähnt: *E(p. ùqx> mçioâoç 111 (1883) p. 81 u. 8
heissl es Tum Hierophanteo Glaukos:
Bçyta näoif Irpatyt flçoioïç (patoifjßQOia Jrtovç
tiyâtriç, ätxdrtß <T r,X9t 7iqôç à&araTovç.
Ebend. p. 79 n. 7 finden sich zwei Epigramme auf einen Hierophanten, deren
Grundgedanke ist, dass, so lange er in diesem Amte stand, sein Name ver-
schwiegen werden musste, während es nach seinem Tode erlaubt war ihn zu
nennen, p. 77 n. ß wird von Mififitoç im pu/uy Ooçùtioç gerühmt, er stehe
seit 5ß Jahren im Dienst der eleusinischen Gottheiten.
2) C. I. G. 394 (C. I. A. III 099), wo das Participium aoristi nach Böckh auf
einen Lebenden gehen soll, gehört gar nicht hierher, da xXitäovx'laavt«,
nicht âçâovxtoayta, auf dem Steine gestanden haben muss.
3) Vgl. C. 1. A. III 758:
JrjfAoç 'Eçtx&tiâriÇ fit Néçatva âiç lïoaz' l<ptjfltar
awcpQoovviiç «ç/ojTcr, xXéoç âé /uot àtnaoïr ia&Xôy
otéfifAaaw itp9tipoi<nv inaacvxéqoiai nvxâaaaç.
Die Beziehung des âiç ist um so weniger zweifelhaft, als JfrntQi xai KÖQg
offenbar zu àvî&uxtv, nicht zu (fçrdot^tfrwfcr, gehört.
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22
VV. D1TTENBERGER
habe aus Anlass zweier Feste verschiedener Jahre stattgefunden.
Allein einmal wird hierbei dem keineswegs seltenen Verbum ô*çr-
dovx&v eine Bedeutung beigelegt, die es sonst nirgends hat; und
ferner ist auch da, wo gar nicht an eine bestimmte Mysterienfeier
und die dabei geübte Thätigkeit gedacht wird, immer nur von
einem Daduchen die Rede.1)
Ebenso sicher, wie die Lebenslänglichkeit, ist ferner die Aus-
schliessung jedes Besetzungsmodus, nach welchem im Erledigungs-
falle der Nachfolger aus der Gesammtzahl der Genneten ohne Rück-
sicht auf nähere Verwandtschaft mit dem Vorgänger bestellt wor-
den wäre.') Vielmehr war jedes jener Aemter an eine bestimmte
Familie geknüpft und in dieser erblich. Nur so lässt es sich
erklären, dass im fünften und vierten vorchristlichen Jahrhundert
die Familie des Kallias und Hipponikos, von der Mitte des ersten
nachchristlichen bis zum Ende des zweiten die dem Demos Melite
angehörige, deren Stammbaum ich zu C. I. A. III 676 gegeben habe,
im ununterbrochenen Besitz der Daduchie geblieben ist.
Schwieriger ist die Entscheidung über einige Fragen von
secundärem Interesse. Zunächst: Nach welchem Systeme
war der Erbgaiig innerhalb der einzelnen Familien
geordnet? Mit voller Sicherheit lässt sich hier nur Negatives
sagen. Von vorn herein ausgeschlossen ist die Anwendung derjeni-
gen Normen, welche in Athen für das Erbrecht am Privatvermögen
galten. Denn diese setzten die Theilbarkeit des zu vererbenden
Objects und also die Möglichkeit, mehrere Personen zugleich zur
Erbschaft zu berufen, voraus. Eher könnte man das Princip der
reinen Linealerbfolge für die erblichen Priesterlhümer voraussetzen,
nach welchem die Descendenten, und nur in Ermangelung dersel-
ben die Seitenverwandten erbberechtigt sind, und die Nachkommen-
schaft des älteren Bruders in der Weise vorgeht, dass erst nach
deren völligem Erlöschen die jüngere Linie eintritt. Diese Ordnung,
welche bekanntlich in allen christlich -europäischen Dynastien der
Gegenwart gilt, ist auch dem hellenischen Alterlhum nicht fremd.
1) Besonders beweiskräftig sind die Verzeichnisse der Prytaneo und
utUrnoi C. 1. A. UI 1029 sqq. Hier roössteu doch, wenn es gleichzeitig
mehrere Daduchen gegeben hätte, diese anbedingt zusammen erscheinen.
2) Ein solcher Modus wäre das Loos, das bei anderen Geschlechts-
prie8terthümern wirklich in Gebrauch war (Pseudoplut. vit. decern or. p. 843 F:
Xax<oy ix iov yivovc rijy i(Q<oavytjy), oder auch das Se ni oral.
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DIE ELEUS1NISCHEN KERYKEN
23
Namentlich bat sie f(lr das legitime Königthum in dem einzigen
Staate der dasselbe in historischer Zeit noch erhalten hatte, in
Lakedämon, gegolten.') Aber auch in anderen Verhalt nissen, wo
es sich um die Succession in ein uniheilbares Recht handelt, scheint
sie zur Anwendung gekommen zu sein, so bei der oiir{<jiç h
nQvtaveitß in Athen.2)
Dennoch bestätigt sich die Voraussetzung, dass dasselbe System
auch bei der Vererbung der eleusi ni sehen Mysterienpriesterstellen
Anwendung gefunden habe, bei näherer Prüfung nicht. Der älteste
uns bekannte Vertreter der oben erwähnten Daduchenfamilie von
Melite ist Ti. Claudius Leonides I, welcher unter den flavischen
Kaisern das Amt bekleidet zu haben scheint. Von seinen beiden
Sühnen Ti. Claudius Lysiades und Themistokles stammen die bei-
den Linien ab, in welchen die Familie bis zum Ende des zweiten
Jahrhunderts fortbestanden hat. In der ersteu und zweiten Genera-
tion war das Amt im Besitze der Liuie des Lysiades, indem dieser
selbst und sein Sohn Ti. Claudius Sospis es bekleideten ; dagegen sind
Themistokles, der Stammvater der anderen Linie, und sein gleich-
namiger Sohn niemals Daduchen gewesen.3) Aus der dritten Ge-
1) Kein einziges Factum aus der Geschichte beider Dynastien widerspricht
dieser Annahme, und positiv bewiesen wird sie namentlich durch das, was
Pausanias III 6, 2 berichtet: Nach dem Tode des Eurypontiden Kleomenes
succedirte nicht dessen einzig überlebender jüngerer Sohn Kleonymos, sondern
der Enkel Areus, der Sohn des vor dem Vater gestorbenen älteren Sohnes
Akrotatos. Diesem folgen dann sein Sohn Akrotatos und sein Enkel Arcus,
und erst mit dem kinderlosen Tode des letzteren kommt die Linie des Kleo-
nymos in ihrem damaligen Vertreter Leonidas an die Reihe.
2) Dass die hierbei gebräuchliche Formel iiôv ixyôyuv «ti ô nQtaßvta-
roç nicht das Senior at bezeichnet, d. h. die Succession des dem Lebens-
alter nach Aeltesten unter allen Ueberlebenden, hat R. Schöll im Hermes VI
p. 33 richtig hervorgehoben. Wenn er sagt, dass die Worte vielmehr im
Sinne des Majorats zu erklären seien, so ist damit wohl nichts anderes ge-
meint, als die reine Linealerbfolge. Freilich stimmen damit nicht die Worte:
*Nicht der Aelteste aller Nachkommen gleichviel welchen Grades ist oft 6
ngtoßviaxog, sondern der Aelteste von mehreren Söhnen oder Enkeln und wo
diese fehlen, von mehreren Brüdern oder Bruderssöhnen, Vettern oder Velters-
söhnen'. Hier ist ein anderes Princip angedeutet, bei dem in erster Linie
der Grad der Verwandtschaft mit dem Erblasser, und nur innerhalb desselben
Grades der Vorzug des Aelteren in Betracht kommt. Nach diesem Princip
hätte z. B. in dem oben Anm. 1 erwähnten Falle der Sohn Kleonymos, nicht
der Enkel Areus succediren müssen.
3) In Inschriften, die lange nach dem Tode beider verfasst sind, und in
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W. D1TTENBERGEK
ueralion kennen wir als Vertreter der Linie des Lysiades die drei
Sohne des Sospis, Ti. Claudius Lysiades, Ti. Claudius Leonides und
Ti. Claudius Demoslratos. Von diesen ist der erste wahrschein-
lich Daduche gewesen1), der dritte sicher nicht1), für Leonides
fehlt es nach beiden Seiten hin an einer entscheidenden Angabe.
Dagegen hat nun aber der Vertreter der anderen Branche in der
dritten Generation, Aelius Praxagoras, der Sohn des jüngeren The-
misiokles, das Amt bekleidet. So weit würden sich die Thalsachen
mit dem Princip der Linealsuccession vereinigen lassen, unter der
doppelten Voraussetzung , dass die Linie des Lysiades die ältere
gewesen, und dass sie mit den drei Söhnen des Sospis im Manns-
stamm erloschen sei, so dass nun die jüngere Linie in ihrem da-
maligen Vertreter Praxagoras an die Reihe kam. Ueber die erste
dieser Voraussetzungen ist nach keiner Seite hin ein Urtheil mög-
lich; die zweite aber ist positiv falsch, denn wir wissen, dass
Demostratos zwei Sohne, Ti. Claudius Philippus und Ti. Claudius
Lysiades gehabt, und dass von diesen mindestens der erslere das
Amt des Daduchen bekleidet hat. Was also mit der Linealerbfolge
absolut unvereinbar ist, dass das Amt erst von der Linie des Ly-
siades auf die des Themistokles überging, und dann von dieser an
jene zurückfiel, das liegt als urkundliche Thatsache vor.
Welches andere System nun aber für den Erbgang innerhalb
der einzelneu Familien in Geltung war, das lässt sich nicht mehr
mit Sicherheit bestimmen. Doch mag hier auf die eigenthümliche
Erbordnung hingewiesen werden, welche sich aus dem Verzeichniss
C. I. G. 2655 (S. I. G. 372) für das Priesterthum des Poseidon zu
Halikarnassos ergiebt. Wie nämlich Böckh richtig erkannt hat,
erbte dasselbe weder nach Linien noch nach Graden fort, sondern
denen andere Mitglieder derselben Familie mit dem Daduchentitel vorkommen,
wird den beiden Themistokles derselbe nicht beigelegt (C. I. A. III 678. 1283).
Die« ist ein genügender Beweis, wogegen das Fehlen des Titels in einem bei
Lebzeiten errichteten Denkmal immer die Möglichkeit offen lässt, dass die
bezeichnete Person später noch zu der Würde gelangt ist.
1 ) Der Daduch Lysiades C. 1. A. HI 680 kann aus chronologischen Gründen
nicht wohl ein anderer sein; weun er C. I. A. 111 676 ebensowenig wie seine
beiden Brüder Leonides und Demostratos âçâovxoç heissl, so ist dieses Denk-
mal eben errichtet, bevor das l'riesterthum auf ihu überging.
2) Er heissl nie âçâovxoç, auch in Inschriften, die nach seinem Tode
verfaßt bind (C. I. A. Ill 1283. dçZ- Hl p. 75 n. 5. ßuU. da corr. Hell. VI
11882] p.436).
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DIE ELEUSirSlSCHEN KERYKEN
25
Dach Generationen, so dass auf den Stammvater Tela mon, Po-
seidons Sohn, zunächst seine drei Sühne folgten, dann die säm mi-
lichen Enkel der Reihe nach, dann die sämmllichen Ureukel und
so fort. Positiv beweisen lässl es sich freilich nicht, dass dieselbe
Successionsordnung auch für die Priesterfamilien des Keryken-
und Eumolpidengeschlechts massgebend war; aber die bekannten
Thatsachen stehen wenigstens nirgends mit ihr in Widerspruch.
Denn wenn z. B. Demostratos von Melite nicht zur Daduchen-
wQrde gelangt ist, wohl aber sein Sohn Philippos, so ist eben ein-
fach anzunehmen, dass jener mit Hinterlassung von mannlicher
Nachkommenschaft gestorben ist, bevor in seiner Generation die
Reihe an ihn kam. Genau entsprechende Fälle finden sich in dem
halikarnassischen Verzeich n iss l) , und konnten, wo diese Erbord-
nung durch eine längere Reihe von Generalionen Bestand halte,
der Natur der Sache nach gar nicht ausbleiben.
Eine zweite Lücke in unserem Wissen betrifft den Fall, wo
eine Familie des Geschlechtes der Keryken, an welche eins der
Mysterienpriesterlhümer geknüpft war, im Mannsstamm erlosch.
Dass dies öfter vorgekommen ist, beweisen uns die wechselnden
Demotika. So sind die Daduchen im zweiten Jahrhunderl v. Chr.
Acharner, dann bis in Claudius und Neros Zeit llagnusier ge-
wesen, während von da an bis auf Septimius Severus die öfter
erwähnte Familie des Demos Melite, weiterhin im Jahre 209 n. Chr.
ein Marathonier (C. I. A. III 10) in diesem Amte erscheint. Und eine
ähnliche Verschiedenheit ist auch für die beiden anderen Priesler-
thümer nachweisbar.3) Alle diese Familien hatten demnach schon
seit Jahrhunderten als getrennte Zweige des Gesammtgeschlechts
neben einander bestanden, und über Art und Grad ihrer Ver-
wandtschaft mit einander existirle schwerlich eine glaubwürdige
Ueberlieferung. Denkbar wäre es freilich, dass die genealogische
1) So findet sich in der vierten Generation "InnttQxoç Ai&aXiwç, während
in der dritten der Name Ai&aXtvç nicht vorkommt, und ebenso im weiteren
Verlauf noch mehrere analoge Beispiele.
2) Tttoç KtoTtwvuK MdÇifioç 'Àyyovoioç UQOxqçvÇ G. I. A. III 2. Aov-
x<0£ NovfAfÀioç Niyçufoç r açytj t z 10 ç Uçoxrjçvt III 660. 904. 905. 1038.
'Eçimoç itQOxijçvÇ "Eçftttoç III 10. 1046. 1048. Kaaiavbç UçoxijçvÇ
SrétQtêvç III 1194. yEg>. àçZ. ntç. Ill (1883) p. 19 n. 2. — Mtpuioç inl
ßupq* Soçixioç C. I. A. III 1031. 1032. 1034. 1040. 1046. 1048. 1127. 1279.
'Eq>. àgX. ntç. 111 (1883) p. 77 n. 6. KXavdutç ini ßuptß MtXntvç C. I. A.
M 10. 1278.
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26
W. DITTENBERGER
Fiction, welche dem gesammten Geschlecht einen mythischen Ahn-
herrn gegehen hatte, so ins Einzelne ausgebildet war, dass da-
nach im Falle des Aussterbens einer Linie die Succession einer
anderen als angeblich nächstverwandter eintrat. Wahrscheinlicher
aber ist mir, dass beim Erloschen der männlichen Linie die Tochter,
falls dieselben in einen anderenZweig des Keryken-
geschlechtes hineingeheirathet hatten, die Berechtigung
auf ihre Männer und Nachkommen übertrugen.1) Dafür spräche
wenigstens das Beispiel bei Paus. I 37, 1, wo dem Daduchen Leon
sein Sohn Sophokles, sein Enkel Xenokles und sein Urenkel So-
phokles folgten, dann aber das Amt auf Themistokles, den Mann
der Schwester des jüngeren Sophokles, und von diesem auf seinen
Sohn Theophrastos Uberging. Ein stricter Beweis ist das aller-
dings nicht; denn es bleibt immerhin die Möglichkeit, dass die
Succession des Themistokles auf einem anderen Titel als auf seiner
Verheirathung beruhte.
II. Von den zahlreichen Personen, die neben jenen vier
höchsten Priestern bei der eleusinischen Mysterienfeier in mannig-
fachen Thätigkeilen betheiligt waren, wissen wir Oberhaupt nur
sehr weuig. Dass aber auch diese Stellen zu nicht geringem Theile
aus den Mitgliedern des Kerykengeschlechtes besetzt wurden, lässt
sich aus einigen zufällig erhaltenen Notizen schliessen.
1. Von eigentlichen Priesterstellen ver gleich ungs weise
untergeordneter Bedeutung ist uns nur eine bekannt, deren Träger
1) Die Keryken haben nachweislich sehr viel untereinander geheirathet
Aus der zweiten Hälfte des zweiten Jahrhunderts n. Chr. sind uns in einem
ganz engen Verwandtenkreise allein drei solche Ehen bekannt: Der Daduch
Aelius Praxagoras Ton Melite war mit Numroia Bassa, der Tochter des Hiero-
keryx Nummius Nigrinus von Gargettos verheirathel (C. 1. A. III 1283). Die
Tochter dieser Ehe, Philiste, heirathete den Ti. Claudius Demostralus, den
Sohn des Daduchen Sospis (C. I. A. III 1283. 'E<jp. oo*. IU (1883) p. 75 n. 5);
endlich die Cousine dieser Philiste, Aelia Kephisodora, des Daducheo Lysiades
Tochter, war die Frau des Sophisten Julius Theodotos (C. I. A. III 680), der
auch dem Geschlecht der Keryken angehört haben muss, da sein Sohn Jaiius
Apollodotos &çÇaç tov Ki}çvxa>y ytvov; beisst Auf eben solche Verschwa-
gerungen zwischen den verschiedenen Familien der Keryken weist es hin, wenn
MifÀfÂioç inl ßio/jtö Qoqîxioç 'Elp. uqx n*Q> HI (1883) p. 77 n. 6 als Nach-
komme (ohne Zweifel in weiblicher Linie) von Daduchen bezeichnet wird,
oder wenn C. I. A. III 928 ein xqQvxèvoaç rq? êCAçiiov néyov ß*vX*i( mit der
Tochter eines uçoxrjçvÇ (die Namen sind nicht erhalten) vermählt ist.
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DIE FXEUSINISCHEN KEKYKEN 27
ein Keryke war, nämlich die des leçevç nayaytjg. Denn der
ungenaue Ausdruck Schol. Aesch. I 20 xrjçvxiov iarlv h 'A^-
vaiç yévrj jhtaça, nçuhov to twv rtavayvuv [I. navayuiv] oï
elaiv OL7to Krjçvxoç tov 'Eçfiov xal JlavÔQÔaov trjç Kéxçonog
darf nicht dazu verleiten, diesen Priester mit dem Hierokeryx zu
identificiren , oder gar das Wort nayayilg als ein ehrendes Prä-
dicat des gesammten Kerykengeschlecbtes zu betrachten. Nur dass
das Amt mit einem Keryken besetzt wurde, dürfen wir daraus
schliessen, und dies findet weitere Bestätigung dadurch, dass nach
Phot. lex. s. fjneooxaXXtç und Etym. M. 429, 46 Qeââwçog 6
7iavayrtç xalovfdsvoç mehrere Bücher negi tov KrjQvxtüv yivovg
geschrieben hat.*) Die Verschiedenheit von der Würde des Hiero-
keryx aber beweisen die Marmorsessel des Dionysostheaters, von
denen einer die Aufschrift Uçoxijçvxog (C. I. A. III 261) ein andrer
xifcvxog navayovg xcù hçiwg (C. I. A. III 266) trägt. Zugleich
lehrt letztere Inschrift, dass allerdings auch in dieser Stelle die
Thüligkeit des Herolds mit der des Priesters verbunden war. Des-
halb scheint sie auch in demselben Zweige des Kerykengeschlechts
erblich gewesen zu sein, aus welchem der Hierokeryx hervorging.
Wenigstens wissen wir, dass der berühmte Geschichtsschreiber
P. Herennius Dexippos aus Hermos ieçtvg navayrjg war (C. I. A.
III 716. 717. 70 a), während um dieselbe Zeit ein 'Eçévvioç
i£çoxrlçvt;<'Eç n eioç, also offenbar ein Glied derselben Familie,
mehrfach in Inschriften erscheint (C. I. A. III 10. 1046. 1048). Die
Erblichkeit freilich ist nicht bezeugt, sondern lässt sich nur mit
einiger Wahrscheinlichkeit aus der Analogie der anderen Priester-
thüraer des Geschlechts schliessen. Denn wenn ich früher (Com-
mentationes Mommsenianae p. 246) nach dem Vorgang von Bockh
(C. I. G. I p. 440 'sacerdotium hereditarium') in den Worten *©l'-
xo^fv hçéa fiavayrj1 C. I. A. III 716 ein directes Zeugniss für
die Erblichkeit zu erkennen glaubte, so war dies ein Missverständ-
niss. Was o'Uoiïev in Wahrheit heisst, zeigen 'ity. aox- ntQ. III
(1883) p. 138 n. 13 yvfAvaoïaçx^oavtog oïxo&ev, noeoßevoav-
tog oïxoâev , p. 19 u. 2 nçeofievoavra oïxo&ev eig Bçerav-
vlav. Denn hier kann nichts anderes gemeint sein als 'aus
1) Gaisford freilich, der zu der Stelle im Etymologicum Ma go um bemerkt,
nayayrjç oder navâywç sei ein lelogium monachorum', scheint den Verfasser
einer Monographie über ein eleusinisches Priestergeschlecht für einen — Mönch
gehalten zu haben.
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28
W. DITTENBERGER
eignen Mitteln', was in früherer Zeit durch ix TcSy lôiiov,
später auch wohl durch naq* iavtov ausgedrückt wird. ') Diese
Deutung ist aber auch auf jene Inschrift des Dexippos ohne Schwie-
rigkeit anwendbar; nur muss die Interpunction geändert werden:
ày(ovo&eiT}oavta taiy fieyälwv Ilava&Tjva iiov ot-
xo^fiv, têçéa navayr\. Auch in den beiden anderen Inschriften
steht ja oïxod-ev nach dem Participium, zu dem es gehört. Und
dass Dexippos als Agonothet der grossen Panathenäen wirklich be-
deutende Aufwendungen aus eigenen Mitteln gemacht hat, ist durch
C. I. A. III 70 a ausdrücklich bezeugt
Noch dunkler ist das Amt der iéçeiai 7ta*ayûç> über
welche Meineke F. G. II p. 421 die Belegstellen zusammengebracht
hat. Weder einer Beziehung zu dem Geschlecht der Keryken, noch
überhaupt zu dem Gult der eleusinischen Göttinnen wird irgendwo
gedacht. Sollte eine solche doch stattgefunden haben, so läge es
am nächsten, unter jener Bezeichnung die mehrfach erwähnte Prie-
sterin der Demeter und Kore in Eleusis zu verstehen. Diese soll
nun allerdings nicht aus dem Geschlecht der Keryken , sondern
der Philliden gewesen sein (Suidas s. (DdXelôai). Doch verdient
bemerkt zu werden, dass Ôqx- nsç. HI (1883) p. 138 n. 13
die Ebreninschrift einer solchen Prieslerin mit ausführlicher An-
gabe ihrer Vorfahren und Seilen verwandten 'und der von ihnen
bekleideten Aemter vorliegt, und dass von diesen mehrere das
Amt des xrjçv^ irjç if *Aquqv nâyov ftovXrjç bekleidet haben,
welches, wie unten dargethan werden soll, damals den Keryken
reservirt war.
1) Mao erinnere sich, wie oft in Inschriften der Kaiserzeit das nçoîxa
nqioßtvcai erwähnt wird. In der an zweiter Stelle angeführten Inschrift
könnte man ja auf den ersten Blick auf die locale Deutung (von Hause (d. h.
von Athen) nach Britannien' verfallen. Aber genauere Erwägung zeigt, dass
dieselbe nicht nur durch die Analogie der anderen Inschrift, sondern vor
Allem durch die gänzliche Ueberflüssigkeit eines solchen Zusatzes ausge-
schlossen ist. Was übrigens die Gesandtschaft selbst angeht, so war sie
natürlich vom athenischen Staat abgeordnet, und nach Britannien ging
sie, weil sich dort der Kaiser Septimius Severus aufhielt. Möglicher Weise
hat diese Gesandtschaft den bei der Erhebung des Geta zum Augustus 209
n. Chr. gefassten Besch lusa (C. I. A. III 10) überbracht. Den Zusammenhang,
in welchen Curtius Athen und Eleusis p. 9 diese Mission nach Britannien; mit
den Bestrebungen und Interessen des eleusinischen Priesterstaales bringt, kann
ich nicht als begründet anerkennen.
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DIE ELEUSINISCHEN KERYKEN
29
2. Gehülfen der Priester.
a) Ausser den beiden vornehmen Herolden, dem Uqox7]qv%
und dem navay^ç, sind gewiss in der eleusinischen Feslfeier, so-
wohl bei den Agonen als bei anderen festlichen Akten, noch zahl-
reiche Mitglieder des Geschlechtes als xrjQvxeg beschäftigt gewesen.
Dass eine solche untergeordnete Gehülfenthätigkeit mit der her-
vorragenden socialen Stellung der Keryken im Widerspruch ge-
standen habe, darf man nicht dagegen einwenden, denn es han-
delte sich dabei um die Erfüllung einer religiösen PQicht. Dafür
aber spricht vor Allem der Name des Geschlechtes; denn daraus
allein, dass der ieçoxrçv^ ihm angehörte, erklart derselbe sich
nicht in genügender Weise, zumal seit bewiesen ist, dass der My-
sterieuherold nicht der einzige, ja nicht einmal der vornehmste
priesterliche Beamte war, welcher aus den Keryken hervorging.
Vielmehr weist der Name Krjçvxeç darauf hin, dass das Geschlecht
in gewisser Weise zugleich den Charakter einer Zunft , einer Be-
rufsgenossenschaft trug. Und dies bestätigt sich weiter dadurch,
dass sogar über die Grenzen des eleusinischen Demeter- und Kore-
Cultus hinaus die Mitglieder desselben zu Heroldsdiensten im athe-
nischen Staatscult verwendet wurden (vgl. das Gesetz bei Ath. VI
p. 2341s: xal tw xyçvxe èx %ov yévovç xtuv KrjQvxwv xov tijg
HvoTrQHÔriâoç).
b) Nur eine bestimmte Art von Herolden sind die artovêo-
(fôçot, d. h. diejenigen Boten, welche vor dem Fest zu den anderen
hellenischen Staaten gesandt wurden, um dasselbe anzukündigen
und den Gottesfrieden zu gebieten. Dass sie aus dem Keryken-
geschlecht genommen worden seien, hatte schon Lobeck Aglao-
phamus p.213Anm.n vermuthet, und speciell aur diese Thätigkeit
den Geschlechtsnamen der Kfavxeg zurückführen wollen. Diese
Vermuthung ist jetzt insofern urkundlich bestätigt, als sich aus
C. I. A. II 605. 'Eq>. açX. rteç. Ill (1883) p. 82 n. 10 ergiebt, dass
die Spondophoren aus den beiden Geschlechtern der Eumolpiden
und Keryken erwählt wurden.
c) Eine weitere Thätigkeit deutet Athenaeus XIV p. 660-^ an:
on de oefivbv r\ ftaytiQixrj pa&eiy %oxiv kx %u>v A&ijvrjifi
Ki]qvxwv ' oÏôb yàç fiayeiçiov xal ßovxvnwv lnel%ov xâÇiv, log
qrrjoi KXeiÔt]fÂOç h nçwroyoveiaç nQurry. Denn dass hier X17-
Qvxwv nicht als Appellativum gefasst werden darf, bemerkt Casau-
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30 W. D1TTENBERGER
bonus (bei Schweighäuser Animadv. VII p. 666) mit Recht. Der
Beruf des öffentlichen Ausrufers (xTçv^) ist ja an sich keineswegs
ein vornehmer, so dass die Worte oti ae^>6v rtv y /jayeiçiyii}
bei dieser Erklärung des Wortes ganz sinnlos sein würden. Frei-
lich beruht die Thäligkeit der Kr^vxeg als fiâyeiQOi eben darauf,
dass letztere Beschäftigung in alter Zeit — wofür Alhenäus sich
gleich nachher auf Homer beruft — eben den Herolden oblag,
als solche aber in den Eleusinien und zum Theil auch in anderen
Gottesdiensten die Mitglieder jenes Geschlechts fungirlen. Uebrigens
kommen (Àuyeiçoi und olvoxöoi auch anderwärts, z. B. in Olympia,
als Mitglieder des Cullpersonals vor.
3. Staatliche Aufsichtsbeamte.
Die Leitung der Myslerienfeier stand bekanntlich dem ßaai-
Xtûç zu, welcher darin von einer besonderen Behörde, den im-
lulrjtai fAvotr^iiuv, unterstützt wurde. Diese waren vom Volke
gewählt, und zwar zwei aus dem ganzen Volke, einer aus deu
Eumolpiden und einer aus den Keryken (Aristoteles ap. Harpocr.
i/ii^ehjTTjg %(üv fAvajrjQiwv). Freilich nennt die Inschrift C. I. A.
II 315 (S. 1. G. 386) nur zwei Epimelelen. Die Auskunft, die ich
früher mit Anderen angenommen habe, es seien dies nur die zwei
aus allen Athenern erwählten, erscheint mir jetzt bedenklich. Denn
von dem athenischen Volke waren sie doch alle vier erwählt, sie
bildeten ein Collegium, und da ihre Amtshandlungen gleichartig
und gemeinsam waren, so sieht man nicht ein, warum das Be-
lobungsdecrel die beiden aus den Geschlechtern erwählten ausge-
schlossen haben sollte. Ich glaube daher jetzt vielmehr, dass in
den Wirren und Nöthen der Diadochenzeit (die Inschrift stammt
aus Ol. 124, 3. 282/1 v. Chr.), wo nachweisbar auch sonst der Be-
hördenorganismus vereinfacht worden ist (vgl. S. I. G. 337, 17 mit
Anm. 6), die Zahl auf zwei reducirt wurde, sei es nun, dass die
aus dem Gesammtvolk oder die aus den beiden Prieslergeschlech-
tern gewählten in Wegfall kamen.
III. Mit diesem Allen ist aber die Bedeutung des Keryken-
geschlechles für die Mysterien noch nicht erschöpft. Denn es
unterliegt keinem Zweifel, dass, abgesehen von allen deu einzelnen
Aemtern und Stellen höherer und niederer Art, welche mit Glie-
dern des Geschlechtes besetzt wurden, dasselbe auch in seiner
Gesammlheit der Träger gewisser sacraler Rechte und Pflichten
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[)\K ELKUSIINISCIIEN KERYKEN 31
gewesen ist. Einmal insofern es als beschliessende Corporation
gewisse Verwallungsbefugnisse ausübte und Anordnungen für die
Feier des Festes und den Dienst der Göttinnen traf. Denn wenn
C. I. À. II 597 (S. I. G. 385) der Beisitzer des Königs belobt wird,
weil er xaXûç xai guXoHfiotç peia %ov ßaoiXiwg xai %ov
yévovg twv Ktjçvxwv tnefieXij&i} %wv neçï %à ^voir^ia,
so kann das doch unmöglich anders verstanden werden. Eben
darauf führt Aescb. III 18 tovg ieçtlç xai tag uçeiaç vnivSv-
vovg tlvat xtXevei 6 véftoç, xai ov ptovov iôia, àXXà xai %<x
yévrj, Ev^oXntôag xai Krjçvxaç xai tovç àXXovç a/iavraç. Der
durch ov povov — àXXà hervorgehobene Gegensatz zeigt, dass
hier von einer Rechenschaflsablage nicht der mit einem bestimmten
Amt bekleideten Geschlechtsgenossen, sondern der Geschlechter in
ihrer Gesammtheit die Rede ist, und diese konnten doch unmöglich
für etwas anderes verantwortlich gemacht werden, als für das, was
sie in ihrer Gesammtheit beschlossen hatten. Da eine strafrecht-
liche Verantwortlichkeit der Corporation als solcher nicht wohl
denkbar ist, so handelt es sich wahrscheinlich nur um eine Rech-
nungslegung über Staalsgelder, über welche die Keryken zum
Zweck der Myslerienfeier zu verfügen hatten. Sonst aber wissen
wir über diese Seite ihrer Wirksamkeit gar nichts Bestimmtes,
wahrend über die Eumolpiden wenigstens einige dürftige Notizen
vorliegen.1)
Ferner wissen wir aber wenigstens von einer Handlung im
eleu si ui sc h en Gottesdienste, zu deren Vollziehung jedes einzelne
Mitglied des Geschlechtes der Keryken — und ebenso der Eumol-
piden — befugt war, auch wenn es keinerlei Priester- oder Be-
amtenstelle bekleidete: Dies ist die Einweihung (fivtjoig) irgend
1) Die Berathungen und Beschlüsse der Eumolpiden — soweit sie nicht
eigene Angelegenheiten des Geschlechtes betrafen — scheinen vorwiegend die
Aofrechterhsltung der Normen des heiligen Rechtes zum Gegenstand gehabt
zu haben, indem sie einerseits im Falle des Zweifels Gutachten abgaben,
andererseits bei Verletzungen des heiligeu Rechts als Gerichtshof entschieden.
Ers teres darf man wohl aus der Erwähnung der Syçcupot vopot xa$' ovç
EvftoXniäat Ifyyovriat bei Lysias VI 10 schliessen. Denn hier nur an die
Thätigkeit des aus dem Geschlecht der Eumolpiden bestellten Exegeten zu
denken, liegt um so weniger Grund vor, als auch anderwärts ganze Ge-
schlechter den Beruf der Exegese ausüben; so in Milet S. I. G. 391: xa&6zi
SxtQÎâat ifyyovfiiwot doytçovoi. üeber die Eumolpiden als Gerichtshof über
Religionsfrevel vgl. Demoslh. XXII 27 mit den Scholien.
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32
W. DITTENBERGER
einer Person in die eleusinischen Mysterien. Denn die authen-
tischste Quelle, die es hier Oberhaupt geben kann, das Gesetz
C. I. A. I 1 (IV p. 3. 4) S. I. G. 384, sagt einfach: fi[v]ûy <T d[vai
toïç] I ovai [Kï]]qvxù)v [xat] Ev[ßAoXrnötop]. Hieraus folgt einmal,
dass ausser den Mitgliedern beider Geschlechter Niemand dieses
Recht besass. Wenn also Dem. LIX 21 gesagt wird, der Redner
Lysias, der bekanntlich nicht einmal attischer Borger war, habe
der Hetäre Metaneira versprochen, sie in die Mysterien einzuweihen,
so kann damit nicht gemeint sein, dass er selbst die Cérémonie
habe vollziehen wollen. Aber Oberhaupt zeigt der Zusammen-
hang, dass hier nicht von irgend einer personlichen Thätigkeit die
Rede ist, sondern nur von der Trag un g der Kosten.1) Dass
aber anders als in dieser Weise das Wort /uve7v im uneigentlichen
Sinne gebraucht werden könne, lässt sich nicht beweisen, und so
muss es denn And. I 132, wo der Redner von sich sagt: pvta*
fikv'ué deXqpôpt 'ht êk aXlovç Çfoovç Ifxavrov, xai eloiwv
eiç to 'EXevohiov xai $vtav9 und wo der Zusammenhang ver-
bietet, das Wort von der Bestreitung der Auslagen zu verstehen,
in der eigentlichen Bedeutung genommen werden. So aber be-
stätigt es die Angabe des Pseudoplutarch vit, decern or, p. 8345,
dass Andokides dem Geschlecht der Keryken angehört habe, eine
Angabe, der überdies nicht das Mindeste im Wege steht.*)
Mit derselben Bestimmtheit aber schliessen jene Gesetzesworte
aus, dass die Befugniss zur Aufnahme in den Kreis der Geweihten
an ein bestimmtes Amt geknüpft gewesen wäre. Wohl sehen wir
die grossen Mysterienpriester zuweilen dieselbe vollziehen, aber sie
waren ja Mitglieder jener beiden Geschlechter, und dem Wortlaut
des Gesetzes gegenüber müssen wir behaupten, dass, wenn der
Hierophant oder Daduch Jemanden weihte, er dies als Eumolpide
oder Keryke, nicht als Hierophant oder Daduch gethan hat. Recht
belehrend dafür ist die Inschrift jEqp. àçx- HI (1883) p. 77 n. 6:
1) ißovXij&i] nçbç ro ïff âXXotç àvaXûuaGtr olç artjXioxty liç
tcï'Trjr xai fAvtjcai, fiyovfxivoç xà fÀfy SXXa àvaXoiuaxa xijy xêxxtjuivtjy or*
xi}v Xafißävity, a rf* iïy tlç rijy loQXr,y xai xà fxvoxij çta vnèç av-
xijff iyaXûfftj , nçbç avxfiy xî}y ây&çwnoy jfaou' xaxa$q0ta9au
2) Denn die durch Hellanikos bezeugte Abstammung des Andokides
von Telemachos und Nausikaa könnte nur dagegen angeführt werden, wenn
man den Vorfahren im Allgemeinen ohne Weiteres mit dem Stammvater des
Geschlechtes identificirte. Wie wenig Recht man dazu hat, ist oben nach
gewiesen.
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DIE ELEÜS1NISCHEN KERYKEN 33
'H nôXiç I A(ovxiov) Mènfiiov ènl ßto^tp Goçixiov, ^tvrj\aavta
naQÔvtoç &€0V 'Aàçiavov, \ fivrjaavta ') $eov Aovxiov Ovrjçov \
'Aqiicvikoy ïlaç&ixbv xai avTOxçâroçaç \ M(àçxov) Avçrjliov
*Avtü}vivov xai M(5çxov) Avq^Xiov \ KôfÂfioâov reç/javixovç
Zaçuajixôvç. Dass man zur Einweihung des regierenden Kaisers
nicht irgend einen beliebigen Keryken oder Eumolpiden bestimmte,
sondern den Trager eines der grossen Priesterämter, begreift sich
leicht Unverständlich aber wäre es, wenn das Recht und die
Pflicht, die Weihe zu vollziehen, an die Priesterämter als solche
geknüpft gewesen wären, dass in diesem Falle gerade der Träger
des dem Range nach letzten unter diesen vier Aemtern dieselbe
vollzogen hätte. Hat dagegen Memmius von Thorikos nicht kraft
seines Amtes als Altarpriester, sondern vermöge seines persönlichen
Rechtes als Keryke den M. Aurelius, sowie dessen Bruder und Sohn
in die Mysterien eingeweiht, so fällt die Rücksicht auf die Rang-
folge der Priesterämter weg; man wird eben den personlich
angesehensten Vertreter der beiden Geschlechter gewählt haben.
Und dies kann Memmius namentlich insofern gewesen sein, als er
wahrscheinlich bei Weitem der älteste unter den damaligen In-
habern jener vier Aemter gewesen ist. In der Inschrift nämlich,
die den M. Aurelius als Lebenden nennt und demnach keinesfalls
jünger ist als 180 n. Chr., wird ihm nachgerühmt, dass er seit
sechsundfünfzig Jahren (also spätestens seit 124 n.Chr.) im Dienst
der eleusinischen Göttinnen stehe. So wird es auch verständlich,
warum er sich zwar rühmen kann, im Beisein des Kaisers Hadrian
andere Personen, nicht aber diesen Kaiser selbst geweiht zu haben.
Damals war er offenbar für diese hohe Ehre noch zu jung.
Endlich verlangt noch die Stellung des Kerykengeschlechts
zum athenischen Staatsleben eine Besprechung. Für die Blüthezeit
1) Hier giebt der griechische Herausgeber ein eigenthümliches Probestück
epigraphischer Textkritik zum Besten, indem er meint, die Wiederholuug von
pvijeavta an dieser Stelle beruhe auf einem Versehen des Steinmetzen. Nach
dieser 'Emendation' wurde der Text besagen, dass im Beisein des (am 10. Juli
138 n. Chr. gestorbenen) Kaisers Hadrian nicht nor M. Aurelius und L. Veras,
sondern auch der am 31. August 161 n. Chr. geborene Com modus in die My-
sterien eingeweiht worden sei! Und die Sache ist doch so einfach: Erst hatte
Memmius die Ehre, eine Weihung in Gegenwart des regierenden Kaisers Ha-
drian zu Tollziehen, später sogar die noch grössere, drei Kaiser selbst zu
weiheo.
Hermes XX 3
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34
W. DITTENRERGER
der athenischen Demokratie und die nächstfolgenden Jahrhunderte
lässt sich darüber freilich nur das sagen, dass die Mitglieder dieses
wie anderer Priestergeschlechter in politischen Rechten und Pflichten
jedem anderen Bürger gleichstanden, dass sie keinerlei Exemtionen
oder Privilegien genossen. Im Grossen und Ganzen versteht sich
das von selbst; jedoch verdient ausdrückliche Erwähnung, dass
selbst diejenigen Mitglieder, welche eines der grossen lebensläng-
lichen Prieslerämter bekleideten, dadurch keineswegs gehindert
waren, gleichzeitig Staatsämter und sonstige Öffentliche Aufträge
und Geschäfte zu übernehmen. Für die classische Zeit, wo der
Herold und der Altarpriester überhaupt nur an ganz wenigen
Stellen vorkommen, können wir den Beweis nur in Betreff des Da-
duchos führen: Hipponikos III führte im Jahre 426 v. Chr. als
Strateg ein Heer nach Tanagra (Thuc. III 91, 4. Diodor. XII 65, 3.
Athen. V p. 218 B1), sein Vater Rallias II hat als Gesandter 449 v.Chr.
mit dem Perserkönig (Dem. XIX 273), sein Sohn Rallias III in
gleicher Eigenschaft 372 v. Chr. (Xen. Hell. VI 3, 2) mit den La-
kedämoniern verhandelt. Aus der römischen Kaiserzeit, wo in
dieser Hinsicht keinerlei Aenderung eingetreten ist, stehen uns
für alle drei Priesterstellen Belege zu Gebote. So erscheinen als
eponyme Arcbonten [Tifiéçioç] KXavâioç [<DlXi7t7toç] dçâov-
%oç MeXttevç C. I. A. Ill 1156. Oaßiog ô çd o vxoç Maça&w-
vtoç C. I. A. III 1175.*) Kaaiavbç ieçox fj qvÇ 2t€içievç C. I. A.
1) Die Angabe des Pseudo-Andocides IV 13, dass er 424 v. Chr. als Strateg
in der Schlacht am Delion gefallen sei, hat man längst als Irrthum erkannt.
Eine seltsame Inconsequenz aber ist es, wenn Petersen p. 43 zwar die Stra-
tegie preisgiebt, die Thatsache aber, dass Hipponikos in dieser Schlacht den
Tod gefunden habe, auf die Autorität des Fälschers hin als historisch aner-
kennt. Als ob nicht die beiden Ursachen des Irrthums, die Namensähnlich-
keit mit Hippokrate8 dem Sohn des Ariphron, der wirklich als Feldherr am
Delion fiel (Thuk. IV 101, 2), und das Commando des Hipponikos zwei Jahre
vorher ganz in derselben Gegend, auf der Hand lägen.
2) Von Tiberius Claudius Sospis aus Melite wissen wir zwar ebenfalls
sowohl, dass er Daduchos, als dass er Archon gewesen ist (C. I. A. III 676.
677. 1283); da es aber keine aus seinem Archontatsjahr selbst datirte ür-
kuode giebt, so bleibt die Möglichkeit offen, dass er das Archontat bekleidet
hat, bevor die Wurde des Daduchen auf ihn vererbte. Ganz sieber ist dies
der Fall bei Aelius Praxagoras von Melite, der 156/7 n. Chr. Archon war
(C.I. A. III 1121), während er erst nach 170 n.Chr. (s. meine Bemerkung zu
C. I. A. III 1035) das Priesterthum des Daduchos antrat.
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DIE ELEUSINISCI1EN KERYKEN
35
III 1194. A. MftifiiOQ èni ßtofiqi Goçîxtoç (C. 1. A. III 1127.
1279. 'Eq>. àçx- ntQ- M [1883] p. 77 n. 6), als aTçatrjybç Ini
rà OTika Ttzoç Kcorrwvioç Mâ%i(AOç leçoxr, çv £ Ayvovaioç
C. I. A. III 2. Danach ist es kaum nölhig, far andere Aemter und
Geschäfte, wie Gymnasiarchie, Agonothesie, Gesandtschaft u. s. w.
die Belege im Einzelnen aufzuführen.
Dem gegenüber verdient es Beachtung, dass ein Hierophant
als Träger eines Staatsamts, so viel ich sehe, weder in der Lite-
ratur noch in den Inschriften jemals vorkommt. Das kann zwar
auf Zufall beruhen, aber wenigstens für die Kaiserzeit, wo iu-
schriflliche Notizen über Personen aus den vornehmen Geschlechtern
so zahlreich vorliegen, ist ein solcher Zufall nicht gerade wahr-
scheinlich. Es dürfte daher vielmehr eine gesetzliche Ausnahme-
stellung anzunehmen sein. Dass C. I. A. 1049 Kkavôioç lego-
q>âvtr}ç yA%açvevç unter den Prytanen der Phyle Oineis ver-
zeichnet ist, kann nichts dagegen beweisen. Denn die Mitgliedschaft
des Rallies, des erlooslen Ausschusses der Volksgemeinde, ist doch
von den eigentlichen Staatsämtern so wesentlich verschieden, dass
es sich vollkommen begreift, wenn dem Hierophanten letztere ver-
schlossen waren, obwohl er zu jener zugelassen wurde.
Mit dem Beginn der römischen Kaiserzeit hat sich aber die
Stellung des Geschlechtes der Keryken zum athenischen Staatsleben
wesentlich geändert, sie ist aus einer mit allen andern Bürgern
gleichberechtigten eine privilegirte geworden. Denn während die
Zulassung zu den alten Staatsämtern uneingeschränkt blieb, ist
ausserdem für einige theils ganz neu geschaffene, theils zu viel
höherer Bedeutung erhobene Magistrate ihnen ausschliesslich der
Zugang eröffnet worden. Dass nämlich die politische und sociale
Stellung der Heroldsämter in der römischen Periode eine ganz an-
dere geworden ist, als früher, ist unverkennbar. Der rfçvl ßov-
Xr.ç xai drtuov erscheint im vierten Jahrhundert v. Chr. gar nicht
als Staatsbeamter, sondern als ein untergeordneter Officiant (vritj-
çérrjç)y der nicht einmal athenischer Bürger zu sein brauchte
(vgl. S. I. G. 92). In der Kaiserzeit ist daraus ein bürgerliches
Jahresamt geworden, das auch die vornehmsten Bürger zu beklei-
den nicht verschmähten. Der xijçt'l rîjç ig Uqiiov nâyov ßovlr;g
vollends, der in der classischen Periode überhaupt nicht nachweis-
bar ist, war mindestens seit August einer der drei höchsten Staats-
beamten, der unmittelbar nach dem qqxmv irrwvvftoç und dem
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30
W. MTTENRKRGER
otçcmtfbç ènt tit onXa rangirte. !) Diese Umwandlung erklärt
sich offenbar daraus, dass schon von alter Zeit her die Function
der xrjQvxeia, die im Staatsleben eine untergeordnete Dienstleistung
war und von unbemittelten Bürgern oder Fremden gegen Bezahlung
versehen wurde, im eleusinischen Cultus als Erfüllung einer gottes-
dienstlichen Pflicht den gewerbmässigen und plebejischen Character
verloren hatte. Unter der Römerherrschaft nun, und namentlich
seit der Begründung der Monarchie, macht sich deutlich einerseits
das Bestreben bemerkbar, die altehrwürdigen sacralen Institutionen
Athens, die in den Nöthen der letztvergangenen Jahrhunderte man-
nigfache Einbusse erlitten hatten, in ihrem alten Glänze wieder
herzustellen, andrerseits das politische Interesse der Römer, die
aristokratischen Elemente der Staatsverfassung zu stärken. Beides
im Verein mit einander hat offenbar die Uebertragung jenes mehr
vornehmen Charakters der Heroldsämter aus dem Cult in das Staats-
leben veranlasst; und dieselbe hat in der Weise stattgefunden, dass
beide Stellen ausschliesslich mit Angehörigen des
Geschlechtes der Keryken besetzt wurden. Ueberliefert
ist dies freilich nicht; aber wenn es schon früher von Einzelnen
mit mehr oder weniger Bestimmtheit vermuthet worden ist, so lässt
sich jetzt mindestens für den xrjçvi; trjç l£ '^içeiov nctyov ßovXrjg
ein Inductionsbeweis führen, dem man bei richtiger Erwägung von
Umfang und Beschaffenheit des erhaltenen Materials einen an Ge-
1) Zuerst kommt dag Amt vor in dem Verzeichnis^ der ànaçxal für den
pythischen Apollon, welches die Jahre 102—95 v. Chr. umfasst (G. I. A. II 985).
Ein angesehener Würdenträger ist der Herold des areopagitischen Rathes schon
hier, doch lisst sich bei dem Schwanken in der Reihenfolge der Namen nichts
Genaueres über die Rangverhältnisse ermitteln ; im Jahre Ol. 170, 1 (100/99 v. Chr.)
folgt er auf den aTçartjybç Int r« SnXa und die neun Archonten, 170, 2
(99/98 v. Chr.), 170,4 (97/6 v. Chr.), 171,2 (95/4v.Chr) geht er ihnen voran,
in den anderen Jahren kommt er überhaupt nicht vor. Nach der Schlacht
von Pharsalos, wo, wie Köhler nachgewiesen hat, mehrfache Aenderungen in
der athenischen Staatsverfassung vorgenommen wurden, scheint der Geschäfts-
kreis dieses Amtes erweitert worden zu sein. Wenigstens wird ihm C. I. A.
II 481 neben dem ctçarriybç inl rh onXa die Sorge für die öffentliche Ver-
kündigung des Beschlusses übertragen, was in den früheren Ephebendecreten
nicht geschieht. In der Kaiserzeit endlich werden mehrfach Urkunden nach
dem açxtov, OTQaTijybç inl rà SnXa und xijçvÇ rf.ç iÇ 'ÀQttov nâyov ßovkfr
datirt (C. I. A. III 10. 1085), und im Dionysoslheater findet sich ein Doppel-
sessel mit den Aufschriften ffrçaxriyov (C. I.A. III 24S) und xjçvxoç (C. I.A.
III 250).
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DIE ELEUSINISCIIEN KEHYKEN
37
wissheit grenzenden Grad der Wahrscheinlichkeit zuerkennen muss.
Von den aus der Kaiserzeit bekannten Trägern des Amtes lassen
sich sechs als Keryken nachweisen:
1. Polycbarmos Eukles' Sohn aus Marathon xijçv^ irjç èÇ
'Açeiov nâyov ßovXrjg C. I. A. III 1007. Dem Geschlecht der Ke-
ryken muss er als Vorfahr des Herodes Atticus in directer männ-
licher Linie (Hermes XIII p. 86) angehört haben.
2. Leonides Leonides' Sohn aus Melite xfJçvÇ rrjg i£ 'Aoeiov
nâyov ßovXijg C. I. A. III 1005. Nach Namen und Demos ohne
Zweifel ein Glied derjenigen Familie, io welcher nachher Uber ein
Jahrhundert lang die Daduchie erblich gewesen ist.
3. Lysiades, als Sohn des Daduchen Sospis (C. I. A. III 676)
Mitglied des Geschlechts der Keryken , erscheint als Herold des
areopagitisehen Rathes C. 1. A. III 1012.
4. Ti. Claudius Demostratos von Melite, der Bruder des eben-
genannten Lysiades, xtjçvxevoag *rjg 'Açeiov nâyov ßovXrjg
Bull, de corr. Hell. VII (1882) p. 436.
5. Julius Theodolus von Melite xtjçvxevoag %ïg è£ 'Aoeiov
nâyov ßovXrjg, sein Sohn Julius Apollodotus açÇaç tov KrjQVKiov
yévovg C. I. A. III 680.
6. P. Herennius Ptolemäus von Hermos xrjçvt; trjg ig 'Aoehv
nâyov ßovXrjg C. I. A. III 714. 714a. Seine Zugehörigkeit zum
Kerykengeschlecht steht theils durch die im Namen sich kundge-
bende Verwandtschaft mit dem 'Eçévvioç teçoxrjçvÇ uEyfj.et,oç, theils
dadurch fest, dass sein Sohn, der Historiker Dexippus, leoevg na-
vayrjç (s. oben) gewesen ist.
Dem gegenüber finden sich nur drei mit vollem Namen be-
kannte xrjçvxeg rrjg i£ IdçeLov nâyov ßovXrjg, deren Eigenschalt
als Keryken zu beweisen wir nicht in der Lage sind: Tgvqxav
eeoylXou'Yßäärig C. I. A. III 10. Mccçxog AvQ^Xtog 'EXev&eooç
2vyrç6q>ov Evtavvftevg III 695 und AÏXiog réXioç 0aXr]çevg
111 1128. Dass dies bei der Lückenhaftigkeit unseres Materials kein
Gegenbeweis ist, leuchtet an sich ein, und besondere Beachtung
verdient ein Umstand: Alle drei gehören der zweiten Hälfte des
zweiten und dem Anfang des dritten Jahrhunderts nach Chr. an,
also allerdings der Zeit, aus welcher das mehrfach erwähnte Ver-
zeichniss der Keryken C. I. A. III 1278 stammt; aber keiner von
iboen ist aus einer der drei Phylen — Hadrianis, Oineis, Kekropis —
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3S
W. D1TTENBKRGEII
welche in diesem Verzeichniss allein erhalten sind.1) Vollends
ganz irrelevant sind diejenigen Zeugnisse, wo die Person wegen
Fehlens des Demotikon2) oder wegen starker Verstümmlung des
Namens3) überhaupt nicht mehr zu identificiren ist.
Etwas weniger sicher ist der Beweis für das Amt des xrjQvj;
povXrjç xai örifxov zu führeu. Doch liegen auch hier vier Be-
lege vor:
1. KXavdiog 'Ajxixbg Maçaâiovioç xrjQvj; ßoxXtjg xai âr}-
(aov C. I. À. III 10 (209 n. Chr.)- Dies ist zwar, wie ich Hermes XIII
p. 81 dargelhan habe, schwerlich der bekannte Sohn des Herodes
Atticus , aber auf jeden Fall ein Angehöriger seiner Familie und
also des Geschlechts der Keryken.
2. &i).ôzifiog '^Qxeoiâijuov jEXeovoiog xîjQv^ ßovXtjg xai
ôiftov C. I. A. 111 1040. Als Kerykc verzeichnet C. I. A. III 1278
in der Phyle Hadrianis.
3. roçyiaç 'Axaçvevg xr^vÇ ßovXrjg xai drjpov C. I. A. Ill
1030, in der Anagraphe der Keryken G. I. A. III 127$ unter der
Phyle Oineis.
4. ^HXi6ôu)q]oç 'A&rivodtoQOv xijçvÇ ßovXrjg xai ô^tov
G. I. A. III 1029, unter der Phyle Hadrianis verzeichnet C. I. A.
III 1278.
Dem stehen nun freilich sechs mit vollem Namen bekannte
Herolde des Rathes und Volkes gegenüber, deren Abstammung aus
dem Kerykengeschlechte aus den uns zuganglichen Quellen nicht
mehr erweisbar ist. Fünf davon sind ungefähr aus der Zeit, in
welcher das vielbesprochene Gennetenverzeicbniss abgefasst ist; und
hier wiederholt sich bei vieren die Beobachtung, dass ihre Namen
in diesem Fragment gar nicht vorkommen können, weil sie solchen
Phylen angehören, die in demselben nicht erhalten sind. Es sind
diesig«; NtxayÔQOv sîanniçevg (Erechlheis *)) C. I. A. III 1032.
1) Die Evtowfiiîç gehören bekanntlich der Erechtheis, die 'Yßääai der
Lcontis, die 4>aXtiçùç der Aiantis an.
2) G. I.A. III 722 Vâioç Mififuoï Zaße'w miaayâQoç. 1013 *Etiixq<X'
xrii KaXX 1085 Geoyirqç.
3) CI. A. III 57 cfyr Jioftauvç. 721 ...ôuiftoç. 1006 ©f.... Ganz
verschwunden ist der Name III 928.
4) Hier darf man vielleicht in dem in Attika sehr seltenen Namen Ni-
xayÔQai noch eine Spur der Zugehörigkeit zu einer Familie der Keryken
erkennen ; denn denselben führte um die Mitte des dritten Jahrhunderts n. Chr.
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DIE ELEUSIMSCHEN KEHYKEN
39
1034. AïXioç Xçvaoç 2q>ïi%xioç (Akamantis) III 168. Movvâ-
tioç MâÇtfioç Ovonioxoç 'AÇrjvuvç (Hippothontis) III 1041.
Mâqioç JlavXîvoç 'Ayvovoioç (Attalis) III 692. Der fünfte, . . . .
art tog 'AtJtxdç Byoatevç (C. I. A. III 1031) gehört allerdings der
Hadrianis an, deren Verzeichnis in dem Fragment der Anagraphe
wenigstens insoweit vollständig erhalten ist, dass sich mit Sicher-
heit sagen lässt, der Name habe dort nicht gestanden. Allein die
Inschrift, die ihn als Herold nennt, ist 170 n. Chr. (s. meine An-
merkung zu C. I. A. III 1112), das Verzeich niss der Keryken erst
zwischen 190 und 200 n. Chr. abgefasst; in der Zwischenzeit wird
also wohl jener Atticus gestorben sein. Der einzige noch übrige
y.r>çvç~ (iovXrjç xot ôVjuof, KaXXixQchrjç Tqcxoqùoioç (C. I. A. III
658. 659. 1019) gehört der augusteischen Zeit an, aus welcher uns
überhaupt kein Quellenmaterial für die Beantwortung der Frage, ob
jemand zu den Keryken gehört habe, zu Gebote steht. Alle son-
stigen Zeugnisse sind gänzlich unbrauchbar.1)
So sehen wir, wie das uralte Priestergeschlecht der Keryken
in der Kaiserzeil, begünstigt durch die Zeitrichtung und wohl auch
durch die römische Politik, noch einmal zu neuem Glänze empor-
gestiegen ist, ja wie es durch rechtliche Privilegien und factischen
Einfluss auf die Leitung des Staates sich zu einer zuvor nie be-
sessenen Bedeutung erhobeo hat. Kein anderes konnte sich darin
mit ihm vergleichen. Die wenigen Athener, von denen wir wissen,
dass sie im zweiten und dritten Jahrhundert einen massgebenden
Einfluss auf die Geschicke ihrer Vaterstadt ausgeübt haben, ge-
hörten ihm an: Herodes Atticus so gut wie seine erbitterten Gegner
Praxagoras und Demostratos und der mit ihnen durch nahe Ver-
ein auch als Schriftsteller berühmter Ilierokeryx (Suidas Nuayôçaç. Philo-
stratus Vitt. Soph. II 33, 4. 'Etp. uqx- Hl [1883] p. 20 n. 3).
1) Ganz verschwunden ist der Name C. I. A. II! 1023. 1051. 1064, sehr
verstümmelt 1043. 1048, schwer corrumpirt in der nur durch eine ganz nichts-
würdige Abschrift von Piltakis bekannten Inschrift 1073. Endlich C. I. A.
III 726 ist, auch wenn, wie ich immer noch glaube, Z. 1 meine Ergänzung
[xjfçvxa] ßovtfc ytrofiwov âtj^iov xt a/uo der von Kaibel Epigr. Gr. 886 a
vorzuziehen sein sollte, mit dem blossen Namen <PiXtjfioiy nichts anzufangen.
Der xrjçvÇ 2fiâçayâos) Maça&aivioç G. I. A. Ill 138 gehört schwerlich hier-
her; denn ausser den beiden oben besprochenen gab es natürlich in der
Kaiserzeil noch andere Heroldsämler (z. B. x^ov| âçxovn C. 1. A. III 1005.
1007. 1008), die aber wohl auch damals subalterne Gehülfenstellen geblie-
ben sind.
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40 W. DITTENBERGER, DIE ELEUSINISCHEN KERYKEN
wandtschaft verbundene Sophist Theodotos, weiterhin dann der be-
rühmte Geschichtschreiber Dexippos. Wie lange sich das Geschlecht
in dieser Stellung behauptet hat, können wir nicht sagen, da seit
dem Gotheneinfall des Jahres 267 n. Chr. die epigraphischen Quel-
len Tast vollständig versiegen. Doch gibt es keinen Grund zu be-
zweifeln, dass dieselbe erst mit dem Untergang der eleusinischen
Mysterien ihr Ende gefunden hat.
Halle a. S. W. DITTENBERGER.
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TOXARIS
Mancherlei Meinungen sind über den Skylhen Toxaris ge-
äussert worden. Es verlohnt sich diese Meinungen zu mustern
und die Sache selbst im Zusammenhang zu prüfen.
Lobeck im Aglaophamus 2 (1829) 1171 sagt: 'Athenis non
procul a Dipylo statua erat H er ois medici, quem Toxarin vulgo
vocabant, detrita temporis diu turni täte et humi abiecta. Luc. Scyth.
1. 2'. Lobeck erkennt also das fragliche Bild als das eines Heil-
heros an; vom Volk sei er Toxaris genannt worden.
Welcker Götterlehre 3 (edirt 1863) 280: 'Als ärztlicher Heros
wurde Toxaris, der mit Anacharsis zu Solons Zeit nach Athen ge-
kommen sein soll, verehrt, wie aus Lucian im Skythen bekannt
ist, und eine Stelle bezeichnete sein Grab, die man immer be-
kränzt fand. Es kommt auch to^açîteia vor, vielleicht nur be-
züglich auf die Todtenopfer, die Lucian als bestehend erwähnt
(èvréfAvovai). Man u a unie ihn auch den Herosarzt oder den frem-
den Arzt (Hesych. 'lajçôç. #* TjQUi; aQ%aloç. Demosth. pro
cor. 270, 10. Lobeck Aglaoph. 2, 1171). Dem Arzt Aristo-
machos errichteten die Athener einen Tempel nach Dem. de faha
leg' Also Welcker erkennt einen Heroen- und Heilcult an, ver-
mischt den lucian iscben fremden Arzt mit dem demosthenischen
Herosarzt, von dem er wiederum den Arislomachos unterscheidet
Der Name To Jauern kommt übrigens nirgend vor; auch soll
Toxaris nicht mit, sondern bereits vor Anacharsis nach Athen ge-
kommen sein.
Paucker De Sophocle medici herois sacerdote I, Dorpat 1850,
identiflcirt den Toxaris, auch Çévoç iatçôç genannt, mit dem ijçœç
laïQÔç und mit dem Alkon, dessen Priester Sophokles war, alles
dies im Zusammenhang einer Theorie über Götter und Heroen
paeoniscber Heilkraft; vgl. Panofka Heilgölter (Berl. Ak. Abh. 1843)
262; Asklepios (ib. 1845) 339. Apollon der Gott, Herakles und
viele gleichartige Heroen, tödten und heilen durch Schlag, als
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42 L. v. SYBEL
feretrü naiwvioi, führen Wurfwaffen, Lanze oder meist Bogen;
so Alkon, Ebenbild des albenischeu Herakles Alexikakos. Heroen
wie Gölter werden oft nur appcllativisch genannt, unter Verschwei-
gung des Eigennamens; so kennt bereits Demosthenes den Alkon
nur als anonymen Ççtu<; larçôç; so war es möglich, dass noch
später andere Namen ihm gegeben werden konnten. Lucians Çé*oç
lajQÔç, den er Toxaris nennt, ist identisch mit dem sophokleischen
Alkon, wie mit dem demosthenischen r;çojç Icttçôç. Der Ursprung
dieses vielnamigen Cultes gelegentlich der grossen Pest, welche die
Culte der àleÇixaxoi Apollon und Herakles veranlasste, ist wahr-
scheinlich; vielleicht bestand der Alkoncult als athenischer Gentil-
cult schon früher, ward aber erst in der grossen Noth hervorgeholt
und öffentlich. Das von Lucian als Toxaris* Grabstein beschriebene
Bild ist echt: der gespannte Bogen bezeichnet den Schütz, den
tödlenden und heilenden Heros. Das Attribut des skythischen
Bogens (ebenso wie das im griechischen Ritus dem Alkon zu-
stehende, sonst aber als skythisch bekannte Rossopfer) half ihm zu
dem, sei es von Lucian oder schon früher von populärer Meinung
beigelegten Charakter eines Skythen (Lucian brauchte einen solchen,
damit dieser den Anacharsis bei Solon introducire) ; waren doch die
Skythen wie Zamolxis Abaris Anacharsis als Heilkünstler bekannt;
der Name Toxaris ward ihm als einem ro^rçrç; vielleicht auch
stand in der halbverlöschten Inschrift, Alkon sei Teutards' Sohn
gewesen, des Lehrers des thebaniscben Herakles im Bogenschiessen,
und TEYTAPOZ führte auf TOZAPIZ. Das Attribut des
ßißXtov aber stehe dem Asklepiaden Alkon wohl an.
Preller Griechisch. Mythologie (M854) M, 427 lässt den Alkon
stillschweigend weg (er nennt ihn im ganzen Buche nicht), bleibt
aber dabei, den lucianischen Çévoç larçôç, genannt Toxaris, mit
dem demosthenischen îjçuç iavçôç zu confundiren : 'Ausser [Askle-
pios] wurde in Athen ein Heros unter dem Namen des Arztes
verehrt, den man gewöhnlich für den Skythen Toxaris hielt, der
aber vielleicht in früheren Zeiten Apollon selbst, nämlich der hyper-
boreische gewesen war. Lucian Skyth. 1. 2. Hesych. v. faiço<,\
Zu bemerken ist das Opfer eines weissen Pferdes/
Auf Alkon komme ich ein ander Mal zurück ; er hat mit den
beiden 'Aerzten' nichts zu schaffen. Ueber den rçtoç iarçôç hat
G. Hirschfeld in dieser Zeitschrift 8 (1874) 350 ff. gelegenüich
zweier ihn angeheuder Inschriften gehandelt. Das Heroon ist er-
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TOXARIS
43
wähnt bei Demosthenes 19, 249 (429, 22) nçbç ttp tov "Hqùj
tov 'Icaoov, da war die Schule, an der Aeschines' Vater lehrte;
sie war zugleich n(*og ttp Qrjoeitp Dem. cor. 270; daher die An-
gabe bei Apollon, de Aeschin. rhet. p. 13 R.: nobç ttp Qtjaeltp xal
t$ tov 'lajqov r)otptp. Und jene dem 2. Jahrh. v. Chr. ange-
hörenden Inschriften sind in Athen in der Hadriansstrasse gefun-
den, also im Kerameikos. Die genauere Fundstelle ist nicht be-
kannt, aber was bekannt ist, stimmt mit obiger litterarischer Tra-
dition; und beides genügt, die Lage des Heroon des Iatros inner-
halb der Stadtmauer zu fixiren. In der zweiten Inschrift wird der
Herosarzt ausdrücklich als der städtische bezeichnet (6 îeçevç
tov ijQüiog tov] iaiQOv tov èv aotei). Lucians Toxarisgrab aber
lag ausserhalb des Dipylon. Es geht auch nicht an, den anderen,
nichtstädtischen Herosarzt mit dem fremden Arzt zu identificiren.
Correcter gesagt die andere, ausserstäd tische Cultstätte des Heros-
arztes muss erst noch gesucht werden. Ich vermuthe sie in Mara-
thon; denn dort war der Herosarzl, mit Eigennamen Aristomachos,
begraben (Bekk. Anecd. S. 262: ijotoç iatçôç' o ^çiotôfiaxoç,
oç lxâ(p] è* Maoa&tovi naçcc tb Jiovîotov xai tifiâtat v/io
ttùv tyxujqiuiv. Vgl. Schol. Dem. 19, 249 z. E.). Also auch hier
darf nicht an Alkon gedacht werden, wie Hirschfeld gewollt hatte.
Wir müssen diese drei Culte schon aus den topographischen
Gründen auseinanderhallen: den Alkon, den Herosarzt, den frem-
den Arzt genannt Toxaris. Mit diesem letzteren haben wir uns
noch weiter zu beschäftigen.
Die von Preller cilirte Hesychiusstelle geht den Herosarzt,
nicht den fremden Arzt an; als einziger Gewährsmann für letzteren,
wohlverstanden, bleibt allein Lucian übrig. Sommerbrodl freilich,
in der Einleitung seiner Ausgabe lucianischer Schriften (2Weidmann
1872 p. XIX) spricht ihm den Dialog 2xv&t}ç ïj IIqo&voç ebenso
ab, wie den TôÇaqiç rj 0dla; letztere Athetese hat schon Bekk er;
ihre Begründung stellte er als academische Preisaufgabe, deren
Bearbeitung Gutteutag übernahm und als Promotionsschrift publi-
cirte (De subdito qui inter Lucianeos legi solet dialogo Toxaride,
Berol. 1860). In der Verurtheilung des Skythen scheint Sommer-
brodl allein zu stehen ; ich darf den Dialog als echt betrachten,
bis das Gegentheil bewiesen ist.
Hier ein Auszug der fraglichen Stelle. Nicht Anacharsis
zuerst kam nach Athen um die hellenische Bildung zu studiren,
44
L. v. SYBEL
sondern schon vor ihm Toxaris, der dort auch starb und begraben
ward, ja nach einiger Zeit sogar heroische Ehren erhielt unter dem
Gultnamen 'der fremde Arzt'. Zur Zeit der grossen Pest nämlich
erschien der Frau des Areopagiten Architeles unser Skythe und
beauftragte sie den Athenern zu sagen, die Pestplage würde auf-
hören, wenn sie die Gassen reichlich mit Wein besprengten. So
geschah es. Zum Dank ward ihm der Gultus gestiftet, ein weisses
Ross wird noch jetzt, sagt Lucian, an seinem Grabmal geopfert.
Dies hatte Deimainete gezeigt, aus ihm sei er hervorgetreten, seinen
Auftrag zu geben. Man erkannte das Grab als das des Skythen
Toxaris, theils an der freilich nicht mehr ganz deutlichen In-
schrift, hauptsächlich aber an der Sculptur der Stele, welche einen
Skythen darstellte, mit gespanntem Bogen in der Linken, und in
der Rechten ein Buch, wie es schien. Auch jetzt noch, sagt
Lucian, kann der geneigte Leser über die Hälfte der Figur sehen,
mitsammt dem ganzen Bogen und dem Buch; das 0 bertheil der
Stele, mit dem Gesicht, hat die Zeit zerstört. Sie liegt nicht weit
vom Dipylon, linker Hand, wenn man nach der Akademie gehl,
der Grabhügel ist mässig gross, der Grabstein liegt an der Erde,
stets mit Kränzen geschmückt, es sollen auch schon etliche Fieber-
kranke bei ihm Heilung gefunden haben. —
Die Geschichte, wie Lucian sie erzählt, hat drei Phasen.
Erste Phase: der Skythe Toxaris kommt nach Athen, zu Solons
Zeit, wie es weiterhin beisst, und findet dort Tod und Begräbniss.
Zweite Phase: 150 Jahr später hat Deimainete die Erscheinung, in
Folge deren das Grab aufgefunden wird, die Stele mit Bild und
Inschrift freilich halb zerstört; Heroencult und Rossopfer wird ihm
gestiftet; er erhält den Gultnamen Eé*oç iatçôç. Dritte Phase:
noch 600 Jahre später heilt der Heros Fieberkranke, die dafür
Kränze auf dem Grab niederlegen; so bekränzt hat Lucian die
verwitterte Stele umgestürzt auf dem Grabhügel liegen sehen, im
Friedhofe vor dem Dipylon; auch das Rossopfer bezeugt er für
seine Zeit.
Wer gewohnt ist, seine Autoren kritisch zu lesen, wird zur
Probe die drei Phasen einmal rückwärts lesen. Daun haben wir,
erstens: Lucian nennt einen alten halbzerstörten Grabstein im
Friedhof vor dem Dipylon mit dem Bilde eines Skythen; er findet
ihn bekränzt von Fieberkranken, die hier Heilung zu finden oder
gefunden zu haben glaubten ; man verehre in dem Skythenbild das
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TOXAMS
45
eines heilkräftigen Heros unter dem Namen des fremden Arztes,
als dessen Eigenname man Toxaris in der verwitterten Inschrift zu
erkennen glaube; ein weisses Ross werde ihm geopfert. Zweitens,
die Legende: zur Zeit der grossen Pest sei derselbe Skythe aus
eben jenem Grabe der Deimainete erschienen und habe durch guten
Rath die Seuche gehoben ; damals also habe man Grab und Stele
gefunden, mit Bild und Inschrift, und den Cult dann gestiftet.
Drittens: und dieser Skythe Toxaris, sagt Lucian, sei schon früher
als Anacbarsis nach Athen gekommen, habe nach dessen Ankunft
diesen bei Solon introducirt und sei in Athen gestorben und be-
graben.
Die Kritik wird hier, als an dem schwächsten Punkte ein-
setzen müssen.
Diese Geschichte von der Einführung des Anacbarsis bei Solon
hat bereits Wieland zu seiner Uebersetzung des Skythen (1789)
als ein Mährchen des Lucian gekennzeichnet : 'Der Scythe. Dieser
kleine Aufsatz scheint blos dazu bestimmt gewesen zu sein, sich
die Protection zweier Manner von grossem Einfluss zu erwerben,
vermutblich um die Profession eines Rhetors, die er in seinen
jüngeren Jahren trieb, zu Tbessalonik , der damaligen Hauptstadt
von Macédonien, mit desto besserem Erfolge ausüben zu können.
— Note 6. Die Herren Commentatoren bemerken, dass die Ge-
schichte von der Ankunft dieses skylhischen Prinzen [Anacharsis]
in Athen von Herodot, Diogenes Laertius u. a. in verschiedenen
Umständen anders erzählt wird als hier vom Lucian. Die Ursache
ist sehr simpel, nämlich keine andere, als dass diese ganze Er-
zählung eine Composition von seiner eigenen Erfindung, eine Art.
von Mährchen (fivâoç) ist, wie er besser unten selbst gesteht,
oder vielmehr, wie sich von selbst versteht, wenn ers auch nicht
gestanden hätte. — Note 9. Wiewohl alles dies [von Toxaris
gegenüber Anacbarsis Uber Solon gesagte] Wort zu Wort auf Solon
passte, so ist doch zehn gegen Eins zu setzen, dass Anacbarsis
[Toxaris?] weder so in Solons Gegenwart gesprochen hätte noch
hätte sprechen dürfen. Aber ausserdem, dass Lucian ein geborner
Syrer war und 700 Jahre nach Solons Zeit in Griechenland ver-
pflanzt wurde, liegt der Schlüssel zu allem diesem in der An-
wendung, die er am Schlüsse der Erzählung davon machen wird.
Es sind Complimente, die er seinen Gönnern zu Tbessalonik in
der Person Solons aus dem Munde des Toxaris macht/ Die be-
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L. v. SYBEL
zogene 'Anwendung am Schlüsse' lautet in Wielands Uebersetzung :
'Nun erlaubt mir noch, dass ich, um meinem Mährchen den Giebel
aufzusetzen , ein paar Worte von der Ursache und 'Absicht sage,
warum ich die beiden Scythen und den guten alten Solon von
Athen bemüht habe, diese Reise nach Macédonien zu machen. Das
Wahre ist, dass ich mich beinahe in eben demselben Falle be-
finde wie Anacbarsis' u. s. f.
Wielands Kritik ist unwiderleglich, darf sie sich doch auf
Lucians eigenes Zeugniss berufen. Aber sie genügt nicht. Sie
greift nur jene Introduction des Anacbarsis bei Solon an, nicht
die Person des Toxaris. Dies erhellt aus seiner einleitenden Be-
merkung zur Uebersetzung des Dialogs Toxaris: 'Der Toxaris, den
unser Autor in diesem Dialog aufführte, ist nicht jener berühmte
Freund des Solon, von welchem in einem seiner Prologe, der
Skythe betitelt, die Rede ist/
Dieser 'berühmte Freund des Solon' existirt nur bei Lucian,
und im Lucian ist auch sein ganzer Daseinszweck erfüllt. Schon
Paucker hat richtig vermutbet (abzusehen von seinen sonstigen
Combinationen), dass Lucian den Toxaris nach Namen und Natio-
nalität wahrscheinlich selbst erfunden habe, weil der Endzweck
seines Schriftchens einen Proxenos für Anacbarsis erforderte. Man
hüre nur, wie Lucian ihn in die Litteratur einführt — in die
Litteratur einführt, sage ich, denn vor Lucian wusste Niemand von
ihm; ohne die Voraussetzung, dass man bis dahin (von Abaris ab-
zusehen) allgemein Anacharsis für den ersten aus Bildungstrieb
nach Athen gekommenen Skythen hielt, sind die so scharf accen-
tuirten Eingangsworte Lucians unbegreiflich: ov izqûxoç 'Aväx<*Q-
atç àqyixeto èx 2xv9iaç 'AxïrjvaÇe n aide lag evexa zrjç 'EXXrjvi-
xrjç, àXXà xai TôÇaoïç nçà avtov. Höchstens könnte man die
Möglichkeit offen lassen, den Namen Toxaris habe Lucian an jenem
Grabstein haftend vorgefunden, und nur in die Litteratur und in
die Gesellschaft des Solon und Anacharsis eingeführt.
Nun die Legende von der Cultstiftung, im besten Falle eben
Legende, wie sie die freie Gemeinde des fremden Arztes, die Fie-
berkranken, die ihm Kränze weihten und etwa die Rossschlächter
einander erzählten; eine Legende, die auch nicht älter zu sein
braucht, als das Jahrhundert Lucians. Und dieser Zeil steht das
Histörchen nicht übel zu Gesicht Mag auch in der Schreckenszeit
der grossen Pest mehr als ein Weiblein, da es den Kirchhof vor-
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TOXARIS
47
beiging, Gespenster gesehen haben, so verlautet doch nichts davon,
dass die Seuche durch solch Mittelchen, wie das Besprengen der
Gassen mit Wein, beendet worden wäre; sie erlosch ohne sicht-
bares Eingreifen, sei es irdischer oder höherer Macht. Gleich im
Beginn seines Berichtes sagt Thukydides, alle Bemühungen from-
men Glaubens seien fruchtlos gewesen : oaa te nçàç teçolç Ixé-
tevaav, rj uayxefotç xai toiç toiovtoiç ixçrjaavto, nana ctvw-
tpelij ïjv, teXevtwvteç te avtwv ànéatrjaav vnb tov xaxov
vixtjfABvoi. Wir haben kein Recht, in diesen, obschon so viel-
umfassenden, Worten die geringste Anspielung auf eine Erscheinung
à la Toxaris und sein Mittel zu finden; und wäre sie darin, so
hätte ebendamit Thukydides auch Über ihren sanitären Erfolg das
Urlheil gesprochen. Kenner der antiken Medicin und ihrer Ge-
schichte vermögen vielleicht nachzuweisen, woher die Legende oder
ihr Verfasser das Recept des Toxaris genommen hat ; oh aus Galen?
Denn die Möglichkeit ist keineswegs ausgeschlossen , dass diese
Legende nicht dem Aberglauben, sondern der Ironie, das heisst
dem Lucian selbst, ihren Ursprung verdankt. Auch Paucker hat
angemerkt, wie die Ironie aus jeder Zeile, aus jedem Wort der
Einleitungskapitel dieses Dialogs, ich möchte sagen, welterleuchtet.
Was die Legende betrifft, so meine ich schon hinler den Eigen-
namen den Schalk zu sehen. Natürlich ist es eine Dame, welche
die Erscheinung sieht. Sie heisst Deimainete, Jeiftat>étr]. Den
Namen finde ich bei Pape-Benseler nur aus unserer Stelle belegt,
im Register des C. I. G. und in Ficks Griechischen Personennamen
gar nicht; die Bildung scheint auch begrifflich unglaublich. Bei
Pape-Benseler heisst es: jJetfiaivetrj , *Luitberta =» 4 rj (Activity,
und Paucker p. 48 will diese Form sogar in den Text setzen;
Jr^aivixr\ und Jrjiiaivetoç sind gebräuchliche und nach aller
Analogie gebildete Namen. Dennoch halte ich die Ueberlieferung
für richtig, aber für eine satyrische Bildung: dtlfia ist terminus
technicus in der Sprache des Aberglaubens, geht von der Bedeu-
tung des Schreckens über eine Erscheinung über in die einer sol-
chen selbst, und steht dann neben und gleich (paaret, Erscheinung,
wie sich an den Stellen Aesch. Cho. 524. Soph. El. 411. Eur.
Hec. 70 verfolgen tarai. Vgl. Lucian. Alex. c. 47 : deipitwv fib
xai (paafiâtiov xaï teçâttay ànaXlâttov. Die Korinther stellen
einen weiblichen Popanz auf, Jelfta genannt, gegen das Kinder-
sterben, beziehungsweise gegen die kindermörderischen Dämonen,
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48
L. v. SYBEL
Paus. 2, 3, 7. Der Gatte Architeles führt einen gebräuchlichen
und nach der Analogie gebildeten Namen; doch konnte er im Hin-
blick auf die Mysterien (téloç ttltty teleïo&cu) absichtlich ge-
wählt sein, in der schalkhaften Unterstellung, ein Erzmyste und
Enschwärmer sei der passendste Gemahl für die visionäre Dame.
Und Architeles ist Areopagit. Das Rossopfer ist natürlich der
skythischen Nationalität des Geehrten zulieb gewählt Auffallend
ist, dass Lucian dies Opfer nur im Rahmen der Legende (wenn
schon mit $ti xal vvv\ nicht aber nachher bei Beschreibung dessen
was er selbst gesehen haben will, Grabstein und Kränze, also doch
wohl nicht als Augenzeuge erwähnt Also mag ich diese Antiquität
auch nicht verbürgen.
Dieser Grabstein nun aber, den Lucian ausserhalb des Dipylon
hat liegen sehen, giebl uns endlich einmal das Gefühl auf festen
Boden zu treten. Freilich war Schrift und Bild halb zerstört,
doch ein Skythe war erkennbar, in der Linken den gespannten
Bogen, in der Rechten ein Buch, wie es schien, Inl vfj onjljç
2xv&t]ç àvrjç èyxtxôXamo , Ttj Aaiçf fisv tôÇov tx(ûv èvtetafié-
>ov, %ij ôêÇiç âh ßißllov a>ç idôxei. Es war nur noch Ober
die Hälfte der Figur vorbanden, nebst Bogen und Buch, $ti xal
rvv ïâoiç av avrov vnÏQ rjfiiov xal %b tÔÇov olov xal tb
ßißliov ta êè avw trjç OTylyç xaï tb rzçoownov b xqoïoç
ijôf] kXvjiijvatô ftov.
In dieser Bildbeschreibung macht das ßißliov in der Rechten
Schwierigkeit. Paucker glaubt in dem Relief von Haus aus den
altattischen Alkon dargestellt, welchen der Bogen als 'Heros paeo-
nischer Heilkraft' bezeichne; die skythiscbe Nationalität des Dar-
gestellten sei erst nachträglich aus dem Attribut des Bogens er-
schlossen worden, andere gleichbedeutende Merkmale habe das BiM
gar nicht gezeigt, da Lucian nichts von solchen sage, auch ge-
flissentlich im weiteren Text hervorhebe, Toxaris habe in Athen
die skythiscbe Tracht abgelegt (hiergegen muss sofort erinnert
werden, erstens, dass die Identification des Toxaris mit Alkon über-
haupt hinfällig ist, zweitens, dass weder Alkon noch Toxaris ein
Heros 'schlagender Heilkraft' ist, drittens, dass der klare Wortlaut:
'auf der Stele war ein Skythe dargestellt* jede solche Interpretation
ausschliesst) ; die Schriftrolle aber fasst Paucker als charakteristi-
sches Attribut des heilenden Heros, wie denn auch bekannte Askle-
piosbilder solches zeigen: Asklepios und Telesphoros, hinter letz-
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TOXARIS
40
lerem zwei scrinia und eine Tafel, Statue im Louvre, Clarac 3, 294,
1164. Panofka Askl. Taf. 6, la. Denkm. 2, 790; Asklepios Pitti,
Rolle in der Linken, Denkm. 2, 770; derselbe Typus, daneben
Telesphoros eine Rolle entfaltend, auf dem Elfenbeindiptychon
Denkm. 2, 792 a. Mag nun Asklepios mit Schriftrollen dargestellt
werden, so ist solche doch für unsern Skythen ausgeschlossen;
denn weder im Leben, noch gleich nach seinem Tod, da das Re-
lief gemacht wurde, galt er für einen Arzt, konnte also auch nicht
so dargestellt werden ; der Rildhauer konnte unmöglich die von der
Legende, wenn nicht gar erst von Lucian, ihm beigelegte post-
hume Ausübung arztlicher Praxis vorausahnen.
Panofka ward durch Pauckers Schrift veranlasst, in der Ar-
chäolog. Zeit. 1852, 461 auf das Rild zurückzukommen; die Ver-
bindung zweier so heterogener Attribute, wie Rogen und Schrift-
rolle, hält er für unmöglich, letztere besonders in der Hand des
Skythen. Denn er glaubt, dass dieser volle skylhische Tracht trug,
analog dem 2xv9t]ç des Vasenbildes Gerhard Vb. Taf. 192 Motze
Rogen Köcher Chiton Reinschienen; in der Rechten aber eine
Streitaxt, entsprechend dem Skythen bei Gerhard Taf. 166 und
221—222. Er denkt sich an dem Steinbild das Eisentheil der
Axt abgebrochen und den runden Stiel in der Hand durch leichtes
Missverständniss für eine Schriftrolle gehalten; dies klingt soweit
ganz plausibel. Die Sireitaxt sei übrigens auch Attribut von Heil-
göttern etc., das interessirt uns nicht weiter.
Hugo Rlümner in seinen Archäolog. Beiträgen zu Lucian
(1867) 83 findet Panofkas Vermuthung überflüssig, er versteht den
Bogen als Merkmal der skylhischen Nationalität, die Schriftrolle als
solches des ärztlichen Standes. Ja wenn das Rild nur einenArzt dar-
gestellt hätte ! Und zu allem Ueberfluss spricht Lucian so vorsichtig
'in der Rechten eine Schriftrolle, wie es schien, wç èôôxei'.
Wir sind aber an Lucians Deutung des am Rüde zwar erhaltenen
aber ihm unverständlich gebliebenen Objectes nicht gebunden.
Otto Jahn scheint an der Person des Toxaris, auch dem Cul-
tus, nicht aber an der Existenz des Reliefs gezweifelt zu haben,
was letzteres Rlümner aus seinen Worten Vasensamml. d. K. Ludwig
CLIV n. 1083 z. E. herausliest; Jahn sagt: 'Nach Lucian Skyth. 1 ff.
gab es in Athen das Denkmal eines Skythen Toxaris, der als Çévoç
iarçôç verehrt wurde; aber ich bezweifle sehr, dass dies alte
Lieberlieferung war.'
Herme* XX. 4
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50
L. v. SY13EL
Jahns Note 1083 gehört zu einem Satze betreffend die kaly-
donische Eberjagd an der Françoisvase und die beigeschriebenen
Namen : 'Auffallend sind unter diesen [Jägern] besonders die Bogen-
schützen, welchen Tôgaptç und Kipnéçioç beigeschrieben ist,
Namen, die auf einen Verkehr mit dem Norden hinweisen und
schwerlich so dem Epos entlehnt sind.' Hierzu die Note: kDer
Name ToÇafAiç erinnert an den bekannten Tôgaçiç; die En-
dung tindet sich in "Atqq^k; [Jahn p. XXVIII n. IIS: Vase aus
Pantikapaeon , Kampf von Arimaspen in phrygischer Tracht mit
Greifen u. a. Thieren; einige Namen haben barbarischen Klang
wie Aerokomas A tram is Seisames, erinnernd an Arsakomas (Luc.
Tox. 44), Artames (Aesch. Pers. 318, cfr. C. I. G. 2 p. 116), Sei-
sames (Pers. 322), Arsames (308)], Jâvâapiç (Luc. Tox. 38).
Ktfi^éçtoç findet sich später als Name in Ephesos Paus. 10, 9, 9.
Auf einer Vase [Gh. Taf. 192] ist ein Bogenschütz, Ober dessen
Leiche Diomedes und Hektor kämpfen, 2kù&t]ç benannt' u. s. w.
Einen Verdacht an dem skythischen Ursprung des Namens To-
xaris (also auch an der ganzen Person?) äussert Möllenhoff Ueber
Herkunft und Sprache der pontischen Skythen und Sarmaten
(Monatsbericht der Berliner Akademie 2. August 1866 S. 546 ff.):
'auch Toxaris, wenn der Grieche den Namen nicht erst
für den bogenf Q hrenden Skythen erfand, fügt sich gut
zum Zd. thwkhsh, skr. tvaksh schaffen, eifrig sein'. De Lagarde
Gesammelte Abbandlungen und Fick Ehemalige Spracheinheit der
Indogermanen Europas, haben Versuche über Zalmoxis, aber nichts
über Toxaris. Die anklingenden Namen TôÇctfuç (Françoisvase),
TôÇtXoç (Plaut. Pers.), ToÇavdçla (j. Lessender Lo bei Antwerpen ;
bei Liban, u. a.), daneben ToÇoqïôyij, ToÇocoaooa f To&vç,
ToÇixçcnr] , TôÇtoç 'AnoXkwv (vgl. die ganze Namengruppe bei
Pape-Benseler) dienen nicht die Echtheit wahrscheinlicher zu ma-
chen. In Vergleichung der Namen Thamyris Paris Osiris Busiris
[Abaris] äussert mir Birt als denkbar, bei Schaffung des pseudo-
skythischen Namens möge die Absicht geleitet haben, durch die
Endung çtç ihm einen barbarischen Klang zu geben. In Herodots
2*v&ixcc in seinem 4. Buch findet sich unter den Flussnamen
neben Tanais Hypanis Hyrgis und Syrgis auch Hypakyris und
Naparis; ferner die Personennamen Lipoxals ArpoxaYs Kolaxats
Skopasis und TctÇaxiç. Auch an Anacharsis sei erinnert. Endlich
bemerke ich noch die Worte %ô^aç%oç (das ist der Hauptmann der
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TOXARIS
51
athenischen Polizeisoldaten, toÇôrai und 2xv&ai genannt) und be-
sonders toÇâçiov, eben hei Lucian dial mort. 14, 2 unter anderen
Barbarenwaffen spottend aufgeführt.
Vorstehende Erörterung des lucianischen Dialogs und seiner
Hauptfigur hat ein doppeltes Resultat gehabt Die kritische Ana-
lyse hat zwei mehr oder minder werthvolle Realitäten erkennen
lassen, erstens den Entstehungsprozess eines der früheren Kinder
der lucianischen Muse und seines phantasievollen Witzes, zweitens
das materielle Substrat dieser Schöpfung, jenen von ihm vor dem
Dipylon gesehenen und im Scytha beschriebenen, halbzerstört um-
gestürzten Grabstein.
Verlohnt es sich, bei Betrachtung dieses ehrwürdigen, ja von
Etlichen mit gläubiger Verehrung betrachteten Bildwerkes noch
länger zu verweilen?
Ein Friedhof vor dem Dipylon ist in den Jahren 1861/63 und
1870 zu einem grossen Theil ausgegraben und Dank einer ver-
hältnissmässig frühen Verschüttung fast intact zu Tage gefördert
worden; gewöhnlich wird die Fundstelle nach einer am Orte be-
findlichen Kapelle der Hagia Trias (vulgär Triada) bezeichnet. Vgl.
die Litteratur in meinem Katalog der Sculpturen zu Athen S. 236.
Die gefundenen Sculpturen sind theils an Ort und Stelle belassen,
theils in das National- und Centraimuseum an der Patisiastrasse
übergeführt worden. In dessen zweitem Saale sind ausser Grab-
reliefs und einer bedeutenden aus ganz Attika zusammengebrachten
Sammlung marmorner Grabvasen einige eigentümliche Grabauf-
sätze verschiedener Art vereinigt ; so mehrere Sirenen, dergleichen
eine von Erz auf Sophokles' Grab gestanden haben soll; so denn
auch zwei knieende Bogenschützen, in meinem Katalog unter
n. 262. 263 kurz beschrieben.
'262. 0,66 [hoch]. Athen, H.Trias 1863. Statue eines Sky-
then nach rechts knieend, als rechte Eckfigur der Krönung eines
Grabmals (ab Kopf, linke Schulter, rechter Arm, Knie und Unter-
hein); liegt vorgebeugt auf dem rechten Knie, linken Fuss aufgesetzt;
anliegender genähter langärmliger Rock, vorn offen, Ränder über-
einander gelegt, gegürtet; Hosen; Haubenbänder fallen auf die
Brust; Kücher zur linken Seite. — Archäolog. Zeitung 22 [1864]
281* [Pervanoglu]. 29 [1871] 14 [Carl Curtius].
263. 0,75 [hoch]. Pendant zum vorigen, gleicher Provenienz.
Sky the nach links knieend, als linke Eckfigur der Krönung des
4*
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L. v. SVBEL
Grabmals (ab Kopf, rechtes Unterbein mit Stück der Plinthe);
liegt auf dem linken Knie; rechter Fuss aufgesetzt, die gesenkte
Linke hielt den Bogen ; zur linken Seite breiten Köcher, die Rechte
zieht einen Pfeil heraus, der Ellbogen ruht auf dem Oberschenkel.
Rocksaum, Gürtel, Köcher, Fuss zeigten Farbspuren. — Salinas
Rev. archéol. 1864, 361 pl. 12. Rhusopulos Bullettino delT lnstit.
1864, 45 [pente). Marmor]. 1870,37 [Matz: Torso aus parischem
Marmor, bemalt, im Stil der Aegineten, gef. NW. der Akropolis (?)].
Arch. Zeit. 22 [1864| 231*. Milchhoefer Mittheil. d. deutsch, arch.
Instil, zu A th. 4, 66'.
Nr. 263 ward zuerst gefunden. Einige der athenischen Ar-
chäologen nahmen die Figur für einen Gelehrten (Jüngling mit
Schulmappe oder Dichter) andere für einen Bogenschützen; der
Architekt Seveso, Zeichner für Salinas, aber erklärte sie für To-
xaris. Er schreibt: 'Parmi les archéologues d Athènes, il y en a
qui ont supposé que c'était un littérateur (un letterato ! !), et <f autres,
un archer [Rhusopulos]. J'ai appelé leur attention sur la de-
scription que Lucian fait du monument de Toxaris, dans son dia-
logue le Scythe et [sic] le Proxène, et alors, après avoir reconnu
la grande analogie qui existe entre la statue décrite par lui et
celle que nous avons sous les yeux, ils sont tombés d'accord avec
moi que c'est probablement un fragment d'une statue de Toxaris'.
Salinas, der dies mittheilt, bestreitet, dass es die von Lucian be-
schriebene Sculptur sein könne; Lucian rede von einem Basrelief,
dessen Obertheil fehle, der Fund aber sei ein Rundbild (statue
ronde bosse), welcher blos der Kopf fehle; der Umstand, dass die
Statue vor dem Dipylon gefunden wurde, eben wo das Basrelief
sich befand, sei zwar merkwürdig, beweise aber nichts für die
Identität; höchstens könne man die Vermuthung wagen, die Athener
hätten später die Statue errichtet, zu grösserer Ehre ihres Wohl-
thäters, an Stelle des dürftigen, ursprünglich liegend angebrachten
Basrelief (primitivement |?] placée à terre, rj at^lrj gabier/); man
müsse von dem Fund einer Inschrift weiteres Licht erhoffen.
Als dann im September des Jahres auch die andere Figur
(n. 262 m. Kat.) zum Vorschein kam, entschied Pervanoglu : 'Durch
diesen neuen Fund fallen von selbst manche der früher über
diesen Gegenstand ausgesprochenen Vermulhungen'.
Philologische Methode und historische Kritik ist von dem
ausübenden Künstler, und so dem Architekten, nicht zu verlangen,
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TOXAIUS
53
wohl aber Blick für kunstgeschaffene Gestalteu. Sehen wir dem-
nach von der nicht sehr präcisen Formulirung seiner Bemerkung
ab und halten uus an das Wesentliche, für ihren Aulor Wesent-
liche derselben, so meine ich werden wir sie unterschreiben. Mir
wenigstens und noch Anderen hat sich, ganz unabhängig, bei
erster Betrachtung die frappante Aehnlichkeil der gefundenen mit
der von Lucian beschriebenen Sculptur aufgedrängt. Aber wie
ist die Beobachtung correct zu formuliren? 1st obige Kritik der
Toxarislegende begründet, so geht die archäologische Frage nun
nicht mehr auf Nachweis des oder eines Toxarisbildes, sondern
auf Nachweis desjenigen Bildes, an welche die Toxarislegende an-
geknüpft hat oder angeknüpft worden ist, mit anderen Worten,
welches ihr materielles Substrat gewesen ist. Und wenn im Fried-
hof des Dipylon bereits zwei dazu dienliche Bildwerke gefunden
sind und noch mehrere gleichartige einst dort gewesen sein kön-
nen, so dürfen wir nur aussprechen, dass Exemplare von der-
jenigen Gattung Bildwerke gefunden sind, deren eines das Substrat
für die Toxarislegende abgab; höchstens dass das eine oder andere
grössere Wahrscheinlichkeit für sich in Anspruch nehmen kann.
Der genaue Fundplatz der zwei Statuen ist an der Südseite
der den Friedhof durchschneidenden, vom Heiligen Thor nach dem
Piraeus führenden Strasse1), also 4vor dem Heiligen Thore,
zur Linken, wenn man nach dem Piraeus geht' — im südwest-
lichen Theile des grossen, von drei Strassen durchzogeneu Fried-
hofes — allerdings auch 4 zur Linken, wenn man vom Dipylon
nach der Akademie geht \ dies aber nur, wenn Lucian Grund hatte,
die Fundstelle seiner Stele gerade nur nach dem Dipylon zu be-
stimmen. Sonst bleibt die Möglichkeit, dass ein von den zwei
gefundenen verschiedenes Exemplar im nordöstlichen Theil des
Friedhofs 4 vor dem Dipylon, zur Linken wenn man zur Akademie
geht', dies nun im engsten Verstände genommen, lag.
In der Arch. Zeit. 1S71 S. 34 hat Carl Gurtius gezeigt, dass
die ältesten Gräber des Friedhofs an Hagia Trias an den Seiten
der Strasse nach dem Piraeus liegen; später hat man auch das
nördlich und südlich anschliessende Terrain zugezogen; Carl Curtius
1) Bei der hohen Basis (auf welcher man sich den grossen, dort eben-
falls gefundenen Stier n. 3322 ni. Kat. aufgestellt zu denken pflegt) hinter
dem Grab des Dionysios n. 3323 m. Kat, vgl. Archäolog. Zeit. 29 Ü871) 14
nebat Tafel 42 n. 10.
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54
L. v. SYBEL
vermuthet, dass die Anlage dieses athenischen Vorbildes der Via
Appia und der Herculanerstrasse in Zusammenhang gestanden habe
mit Konons Wiederherstellung der Stadtmauern 393 v.Chr.; das
ältest datirte dieser Gräber ist dasjenige des 394 gefallenen Dexileos.
Ob Matz' Notiz überhaupt zur Sache gehört, kann ich jetzt nicht
untersuchen. Rhusopulos nennt den Marmor pentelisch. Milch-
hoefer allein bestimmt den Stil der zwei Bogenschützen ausdrück-
lich als archaisch. Die beiden Figuren, welche Pendants sind,
wurden auch so nahe beisammen gefunden, dass ihre Zusammen-
gehörigkeit auch hierdurch bestätigt wird. Ich habe sie als Krö-
nuugstiguren bezeichnet; doch ist das eine offene Frage. Milch-
hoefer spricht in seinem Aufsatz 'Sphinx' in den Mittheil. 4, 65
über Typen von ehemals selbständigen Grabaufsätzen, die später
als figürliches Beiwerk an Grabreliefs erscheinen; darunter die
Sirenen und die Bogenschützen : 'Den zwei an Stelle der Akroterien
knieenden (männlichen?) Figuren eines noch an Ort und Stelle
befindlichen Grabreliefs der Ii. Triada (leider nur Beine und etwas
vom kurzen Gewand erhalten) können wir die archaischen eben-
dort gefundenen Bogenschützen gegenüberstellen (s. Bull. deW Inst it.
1870, 37); vgl. auch den Scheiterhaufen des Hephaestion Diod.
Sic. XVII, 115; auf der Krepis: Bogenschützen und gerüstete Män-
ner'. Die angezogene, noch bei H. Trias befindliche Grabstele ist
die des Arislion , m. Kat. n. 3337 , wo jedoch die statt der Ecka-
kroterien angebrachten nach aussen hin knieenden Figuren in
kurzem Rock als 'Klageweiber' bezeichnet sind, wie solche an der
Stele Kat. n. 3104 in der That vorhanden sind. Eine Analogie
zu dem am Grabe wachsam kauernden Skythenpaar finde ich jetzt
in dem Paar trauernd sitzender Dienerinnen, aus Menidi, bei Furt-
wängler Sammlung Saburoff Taf. XV— XVII: 'sie mögen auf den
beiden Enden einer Gräberterrasse oder zu beiden Seiten des offe-
nen Eingangs in eine aus Quadern errichtete Gräherumhegung ge-
standen haben, wie diese in Altika Sitte waren'.
Unsere Bogenschützen sind also jedenfalls decorative Figuren.
Keine derselben stellt den Bestatteten vor, sondern es sind unter-
geordnete, in irgend einem Sinne dienende Wesen. Repräsentanten
eines von dem Bestatteten als Feldherrn überwundenen Barbaren-
volkes dürften es kaum sein. Sind es athenische Polizeisoldaien
als Grabwächter? Oder stand der Verstorbene zu jenem Corps in
engerem Verhältniss? als Toxarch? als höherer Beamter mit Ver-
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TUXAIUS
fOguDgsrccht Ober das Corps? als Areopagit? eher dürfte ein Areo-
pagit Architeles in diesem Grabe gesucht werden, als ein Skythe
Toxaris.
Ein halbes Jahrtausend hatte an dem stattlichen Monument
genagt; die zwei treuen Wächter waren beschädigt, verwittert, um-
gestürzt, eingesunken, überwuchert. Das eine Bild indes (etwa
das in der Revue publicirte, welches die linke Seite mit dem Köcher
dem Beschauer zeigt) war mit der Oberfläche sichtbar und konnte,
als Lucian dort theilnehraend achtsam lustwandelte, leicht für ein
Hautrelief gelten; ist es doch im Reliefstil gehalten (soweit die
Distinction zwischen Relief und Rundbild für Sculpturen in tek-
fODischem Zusammenhang überhaupt gilt — abgesehen von der
Möglichkeit, dass Lucians Exemplar ein flacheres Relief war), den
Kopf hatte die Zeit zerstört, aber die skythische Tracht war deut-
lich; der Bogen war noch vorhanden (sonst konnte er leicht in
Gedanken ergänzt werden), nicht 4 an Ort' (im Gorytos), noch
schussfertig vorgestreckt; wohl aber gespannt und in gesenkter
Linken in Bereitschaft gehalten; ebenso wie die Rechte griffbereit
an der Köchermündung liegt. Nur den breit gebauten Köcher
verstand Lucian sowenig wie jene neuatheuischen Archäologen,
welche ihn für eine Schulmappe hielten; so nahm er ihn, zwar
zögernd (tdô/.et sagt er bedenklich), für ein fttßllov.
Marburg. LUDWIG v. SYBEL.
DIE WOLFENBUTTELER HANDSCHRIFTEN
DER D7. UND V. REDE GEGEN VERRES.
Obwohl Halm mit richtigem Blick den Regius Parisinus als
die Quelle der Guelferbytani erkannt und in den Mttncbener Ge-
lehrten Anzeigen 1853 diese Ansicht ausführlich begründet hat,
haben die späteren Herausgeber Kayser (1861) und C. F. W. Müller
(1880) dennoch geglaubt, den Guelferbytani eine selbständige Stel-
lung neben dem Regius einräumen zu müssen, und auch Meuse!
in seiner trefflichen Abhandlung Uber den palimpsestus Valicauus
(Progr. d. Friedrichs- Gymnasium Berlin 1876) behauptet: certissi-
mis argumentis potest demonstrari hos codices, ut sunt ex eodem
fonte profecti, ex quo Regius, ita non ex hoc ipso Regio esse d$-
scriptos, aber der 2. Theil dieser Abhandlung, wo er jene Beweise
vorzubringen gedachte, ist nicht erschienen. Freilich hat diese An-
sicht auf die Textesgestaltung wenig Einfluss gehabt, Müller bat
sehr selten, etwas häufiger Kayser, Lesarten nur aus G aufgenom-
men, aber die Varianten dieser Handschriften beschweren noch
immer die Ausgaben.
Ich bin davon überzeugt, dass Halms Unheil richtig war und
dass nur die Unvollständigkeit in den Angaben Jordans über die
Lesarten von G$ die richtige Erkenntniss der Sachlage gehindert
bat. Wenn man freilich in den Jordanschen Varianten sehr häufig
aus R ganz ungeheuerliche Fehler angeführt findet, während von
G3 nichts bemerkt ist, so ist das wohl geeignet irre zu führen,
wenn auch Jordan in der Vorbemerkung zur Divinalio sagt: mulia
menda atque eins generis lectiones quae nullius pretii essent , non
transscripsimus. Auch mir war diese fehlende Uebereinstimmung
bedenklich, aber bei einer nochmaligen Vergleichung der beiden
Guelferbytani habe ich gefunden, dass fast alle gröberen Versehen
des Regius in G1'2 wiederkehren, und es hat sich neues Material
gefunden , wodurch sich Halms Beweisführung (die bisher nicht
widerlegt worden ist) noch verstärken lässt.
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DIE IV. UND V. REDE GEGHN VERNES
57
Halm behauptet zunächst: 'die Guelferbytani haben Fehler, die
sich nur aus R erklären lassen' und beweist dies durch Anführung
von 10 Stelleo, in denen augenscheinlich Aenderungen zweiter Hand,
die sich in R finden, und zwar thörichte Aenderungen, in G3 über-
gegangen sind. Ich füge folgende 18 Stellen derselben Art hinzu:
U XO
IV 10 ad] at R: ät G1 aut G2; IV 65 regio] religio R: religioso G3;
ü
IV 79 monumento] monumento R; monumentum G3; IV 85 flens]
figens R: fngiens G>*2; IV 101 quo] co R , cum G1, 2; IV 135 qui
d
tarn] quitiam R: quid iam G1,2; IV 150 fatebuntur] fatebantur R:
fateantur G>, confiteantur G2; V 36 sellam cnrulem, ins imaginis]
e
sellam curulentus imaginis R : sellam curulem ymagines G 1 * 2 (zu-
gleich ist ersichtlich, warum der Schreiber ius ausgelassen hat);
V 62 missionis) missionis R: missiones G3; V 93 antea semper)
n« na n
anper R: nuper fir3; V 115 suorum furtorum] suantm furturum R :
suarum fortunarum G3; V 120 decisis] decusis R; decursis G3; V 136
classis] classis R : classes G2 (classis G»); V 143 statuitis] sltatis R:
um i
sciatis G3; V 155 argentariam Lepti] argentarima Ufici R: argu-
ait
mentari maleficiiG*; V 159 tantum] cantum R: quantum G3; V 173
et
tarnen si] tarn si R: tarn etsi G2 (etsi G>); V 182 quasi natura]
si in
quisin natura R: qui si in natura G3.
Diese Lesarten von G3 sind bei der Annahme, dass diese Hand-
schriften unabhängig von R sind, unmöglich zu erklären, denn es
wird doch wohl keinem einfallen zu behaupten, R sei nach dem
Archetypus von G3 durchcorrigirt worden, und es haben sich dabei
gerade nur jene 28 Aenderungen ergeben.
Es Hessen sich nun noch eine Menge Stellen anführen, aus
denen ersichtlich ist, wie die Verderb niss von R aus in G3 weiter-
gegangen ist, z. B. V 79 st au fu gisset, si] si aut fu gisset si Ä, si aut
fu gisset aut si G3; V 121 ipso Hb] ipro Mo Ä, hiis pro illo G3;
V 160 revixisset] refixisset Ä, refrixisset G3; V 149 inultam] inuitam
Ä, inuictam G3; V 75 recenti re] recenta re Ä, retenta re G 2 (re-
centi re G1); IV 18 non movetur] non vetur Ä, non vetns G1*2;
IV 132 ferunt) fuerunt ß, fleuerunt G3; IV 139 palaestritis] pala.ë.
retis Ry palam est retis vel reis G», palam relis G 2 — aber der-
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H. N0I1L
artige Beispiele sind nicht streng beweisend, da ja diese Fehler
schon im Archetypus von R gestanden haben können.
Wichtiger ist, was Halm weiter geltend macht: 4G3 und Ä
haben gemeinsame Lücken'. Dies lässt sich genauer präcisiren:
im IV. Buch sind 22, im V. Buch 37 (Halm 31) unbestreitbare Aus-
lassungen in/}; alle diese Lücken (milden unten besproche-
nen 3 Ausnahmen) finden sich auch in G3 oder in einer der 3 Hand-
schriften wieder.') Wäre also G3 unabhängig von R, so müssten
diese 59 Lücken, die natürlich zum Theil dem Schreiber des Arche-
typus von iJ, und nur zum Theil dem von R selber zur Last fallen,
sämmtlich schon in dem gemeinsamen Archetypus von R und G3
gewesen sein, und der Schreiber von R hätte das Wunderwerk
vollbracht, in diesen beiden grossen Reden kein einziges Wort
(resp. nur 3 Worte) auszulassen. Ich glaube, diese Erwägung
reichte allein hin , die entgegenstehende Annahme zu entkräften.
Mensel führt p. 22 vier Stellen an, in denen R allein Lücken
habe, jedoch IV 14 und IV 92 fallen fort, weil enwn und esse
auch in G1*2 fehlen; IV 47 ist in R a von zweiter Hand hin-
zugefügt und findet sich deshalb natürlich in G\ IV 39 ist vix,
was die détériores und Servius bieten, offenbar richtig, und non
Interpolation in G 3. Nach den Jordanschen Varianten hätte Meusel
noch folgende Stellen anführen müssen: V 75 fehlt quis, V 185
posuit, V 30 tra (in extra), V 154 sis u (in: me sis usurus), aber
die drei ersten Wörter fehlen auch in G1#î, und V 154, wo R
schreibt vide quam mesurus aequo, steht in G1*2 die komische
Conjectur vide quam inhesurus eqno. Es bleiben drei Stellen, in
denen die Lücken von R in G3 ausgefüllt sind, aber unzweifelhaft
durch Conjectur: V 147 hat R quas iste arbitrium suum infectas
esse arbitrator, in G3 steht richtig ad arbitrium; V 186 R: quorum
iter iste ad suum quaestum ad religionum dignitatem faciundum
curavit, G3 hat non ad religionum dignitatem, was eben so leicht
zu ergänzen war, wie an der oben erwähnten Stelle IV 39, oder
wie IV 14 und V 1 18, wo G1 non und ietn einschiebt. V 174 imisste
stehen : si qua putas te occultius extra indicium, quae ad indicium
pertineant, factre posse; das Auge des Schreibers von R sprang
1) G* sowohl, als G1 einerseits und G*Ld. (die aus derselben Quelle
stammen) andererseits haben natürlich wieder ihre eigenen Lücken, ich babe
von G* 2S, von G*Ld. 13 gezählt, doch sind diese Zahlen zu klein, da Jordan
eben die Varianten dieser Handschriften nicht vollständig giebt.
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DIE IV. UND V. REDE GEGEN VERRES
59
vom ersten iudicium zum zweiten und er schrieb: extra indicium
pertineant; in G3 steht: extra quae ad iudicium pertineant, der
Schreiber von G3 (oder besser von X, der Quelle von G3, denn diese
Handschriften sind nicht unmittelbar aus Ä abgeschrieben, sondern
erst durch Vermiltelung einer andern Handschrift) erkannte, dass
zu pertineant ein Relativum gehörte und fügte quae ad ein — ein
Grund fUr das Auslassen des Wortes iudicium allein ist nicht zu
finden, und es wäre seltsam, wenn dieselbe Stelle so in zwiefacher
Weise verdorben ware.
Dass den Schreibern der Guelferbytani derartige Correkturen
zuzutrauen sind, ersehen wir nicht nur aus kühnen Aenderungeu,
wie z. B. IV 19 wo für dem in Ä idem stand und der Schreiher
von X um einen Conjunctiv herzustellen, sit setzte, sondern beson-
ders deutlich aus einer Reihe von Stellen, an denen die eine Hand-
schrift das Richtige bietet, während die Uebereinstimmung der an-
dern mit R zeigt, dass die Vorlage fehlerhaft war. Ich will dies
hauptsächlich an solchen Beispielen zeigen, wo die Jordanschen
Varianten uns im Stiche lassen. IV 52 fletnm Gld (d = détériores),
electum ÄG2; IV 95 infirmis G'd, inßrmus ÄG2; IV 124 ullo in
templo] illo templo ÄG1, illo tempto tempore G2, ullo in tem-
pore d ; V 19 vndicnm G»d, iudicium ÄG2; V 33 commemorabun-
tur G2d, commemorantur ÄG1; V 35 tum Glô, tuum ÄG2; V 39
res ttaa GM, restitutaRG*; V 46 commearet) commemoret Ä, com-
mémorant mit einfacher Interpolation, um das richtige Tempus zu
gewinnen G2, commemoraret vel commearet G1 aus d; V 05 indices
G!d, iudex ÄG2 (dagegen ist V 57 derselbe Fehler von Ä in G1'2
verbessert); V 98 in eorum] in forum Ä G2, in al. eorum forum G1;
V 104 conplexusqne G1 d, conflexusque Ä, confluxusque G2; V 118
two ictu securis] Vd; im© securis RG2, uno secnn'8 ictu G1; V 130
quaestui] questui G1, que tut ÄG2; V 132 no//e GM, nulle ÄG2;
V 145 sinns GJd, sensns HG2; V 145 quoddam G!d, quondam ÄG2;
V 151 concidi Gld, condici ÄG2, V 173 delegerim Gld, delerim
ÄG2', V 185 Latona G>d, lalrona ÄG2.
Ein Theil dieser Lesarten zeigt aufs deutlichste, dass manche
von diesen Verbesserungen ans der anderen Handschriftenklasse
stammen, und zwar ist Gl stärker interpolirt, als G2. Aber schon
die Quelle von G3, X, ist hier und da nach den détériores corri-
girt worden, besonders gegen Schluss des 5. Buches. Ein deut-
liches Beispiel dafür ist V 114, wo in Ä richtig steht: tot hominnm
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00
H. NOHL
/. veccium, in den schlechteren Handschriften tot hominum causa
P. Vectium; der Corrector von R machte aus t. veccium: totve
civium, dies vereinigte der Schreiber von X mit der Lesart der
détériores zu tot hominum totve civium P. Vectium. Aehnlich V 184
item /t, iste d, item itte G3. Wie kühn dieser Schreiber war, zeigt
V 188. Hier hat R statt utique respublico meaque fides: ut hi
qui respublica meaque fides, in G3 hat das scheinbare Relativum
sein Verbum gefunden: ut hi qui(bus) respublica (placet servanda
eorum) que fides.
Da es also unzweifelhaft ist, dass sowohl der Schreiber von X,
als auch die der Guelferbytani theils selbständig, theils nach an-
deren Handschriften corrigirt haben, so dürfen uns die verhältnis-
mässig wenig zahlreichen Stellen, wo G3 mit d, oder allein, das
Richtige bieten, während R corrupt ist, nicht in uuserer Ueber-
zeugung irre machen, dass G3 aus R stammeu.
Aber die Vorkämpfer der Guelferbytani scheinen selbst in ihre
Sache wenig Vertrauen gesetzt zu haben. Wenn G3 eine selbstän-
dige Quelle neben dem Regius repräsentiren , so ist die überein-
stimmende Lesart von G3 und den détériores der des Regius vor-
zuziehen, weun nicht ganz zwingende Gründe dagegen vorgebracht
werden können. Trotzdem schreiben alle Herausgeber mil R gegen
G3d z. B. IV 10 e, IV 80 eorum etiam, IV 109 erat enim , V 7
vocari ad se und accucurrisse , V 10 est vocata, V 19 in eum twre,
V 24 parentium, V 72 cognoscerentur, V 128 domu etc.
Was nun endlich die wenigen Fälle betrifft, in denen die Les-
arten von G3 besser sind als die von Äd, so sind sie alle derart,
dass ein aufmerksamer Leser das Richtige durch Conjectur finden
konnte (IV 140 acceperant, 143 soient, V102 responded 119 redimant*
143 civium y 186 improbissimam); keine einzige etwas ferner lie-
gende Lesart, die den Vorzug vor R d zu verdienen scheinen konnte,
ist in G3 aufzufinden. Der Schreiber von R müsste also seine Vor-
lage mit absoluter Fehlerlosigkeit wiedergegeben haben.
Da es somit feststeht, dass nicht nur die meisten Fehler von
Ä, sondern sogar die thOrichten Correcturen von zweiter Hand in
G3 wiederkehren, dass von den 59 Lücken in R sich 56 in G3
finden , die 3 übrigen aber derart sind , dass sie leicht ausgefüllt
werden konnten, dass in G3 sich keine einzige Lesart findet, die
mit Sicherheit auf Unabhängigkeit von R schliessen liesse, während
die Uebereinstimmung im Richtigen mit d offenbar auf Correctur
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DIE IV. UND V.RKDE G EG EIS VERNES
61
beruht — so scheint es mir unzweifelhaft, dass X aus R selbst,
Dicht mit R aus einer gemeinschaftlichen Quelle herstammt.
Der Regius ist in seinem gegenwärtigen Zustand verstümmelt,
es fehlen vorn gegen 200 Blätter; dass er ursprünglich die Ver-
rinen vollständig enthalten hat, geht daraus hervor, dass für die
Divinatio, die Actio prima und die 1. Rede der Actio secunda bis
§111 G 3 in demselben Verhältniss zu den détériores stehen, wie
in der 4. und 5. Rede. Diese Theile von R waren also noch er-
halten, als X aus demselben abgeschrieben wurde, auch die 7 letzten
Zeilen des 4. Buchs, die jetzt in R fehlen, müssen damals noch
vorhanden gewesen sein, wenn auch Jordan sagt : nec tarnen vide-
tur folium in ccdice excidisse.1) Auch weiterhin ist ein Blatt (181)
ausgefallen, der Zustand der Handschrift gestattet also die Annahme,
welche die oben erwiesene Abhängigkeit der Guelferbytani vom Re-
gius verlangt*), dass der Schluss des 4. Buches erst verloren ge-
gangen ist, nachdem X aus R abgeschrieben war.
1) Die letzten Worte in R: ealamitoto die 'sind von erster Hand unter
die letzte Linie geschrieben', wie das gewöhnlich am Ende der Öuaternionen
geschieht, ob aber hier ein Quaternio zu Ende war, wird nicht gesagt
2) Dass diese Zeilen nicht aus d ergänzt sind, zeigen einige abweichende
Lesarten.
Berlin.
H. NOHL.
EIN ALTATTISCHES EPIGRAMM.
Das vielbehandelte Gedicht Anth. Pal. XIII 28 ist dem Kalli-
machos nur durch ein Versehen zugeschrieben worden, welches
von Hecker sehr scharfsinnig erklärt und damit beseitigt ist.1) Es
trägt in der Handschrift die Namen BaxxvXidov rj Iifuttvidov, und
dass es in der Sammlung der simonideiscben Werke gestanden hat,
ist sehr wahrscheinlich.1) Ganz evident aber ist, dass es die wirk-
liche Inschrift eines wirklichen in Athen geweihten Drei fusses war,
auf den v. 5 mit ods gedeutet wird. Abschriften attischer Steine
sind notorisch in den alten Epigrammensammlungen sehr zahlreich3),
und mit welcher Leichtfertigkeit berühmte Dichter zu den Verfas-
sern voo solchen Gedichten gemacht wurden, die ihrer Ueberliefe-
rung nach autorlos waren, und im fünften Jahrhundert zumeist
auch autorlos citirt werden, das lehrt der angebliche Nachlass des
1) Vgl. Wolters Rh. Mus. 38, 112. Die Vermuthung von Wolters, dass
das sog. dreizehnte Buch ein Ganzes sei und zwar aus einem metrischen
Tractat sehr guter Zeit ausgezogen, kann ich mir nicht aneignen. Ersteos
bedarf er dazu der Annahme, dass XIII 1 von einem andern Philippos wäre
als dem allein bekannten aus Thessalonike, für den das alberne Poem gerade
gut genug ist, zweitens muss dies Gedicht in unmöglichem Versmass in die
Zeit der höchsten Blüthe der epigrammatischen Verstechnik versetzt werden,
beides ohne Beweis: ja selbst die Existenz solcher metrischen Tractate im
zweiten Jahrhundert v. Chr. dürfte es schwer fallen wahrscheinlich zu macheo.
Freilich schloss einmal die Anthologie mit XII, dessen letzte Gedichte ja die
Schlussgedichte sind: dass aber jemand eine Sammlung Ix itatpôqmm pttQtar
auf Grund unserer Anthologie (in einem nach Philipp, vor Kephalas Hegenden
Stadium) angelegt habe, und davon ein dürftiges Excerpt in die Sammlung
des Palatinus gelangt sei, scheint nicht befremdlich. Dass die Gedichte in
complicirten Massen aus ältester und bester Zeit sind, hat in der Polymetrie
dieser Zeit gegenüber der späteren Monotonie seine Erklärung.
2) Steph. Byz. s. v. vAxafxävnov citirt ^Âxafiaytiç aus Simonides, was
mit Recht auf dieses Gedicht bezogen wird.
3) Ein Fall, wo sich zeigt, dass ein Stein von Polemon anders gelesen
war, als von dem, auf den Meleagros zurückgriff, Herrn. XII 346.
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EiiN ALTATTITCIIES EPIGRAMM
63
Archilochos, der Sappho, des Peisandros, des Anakreon, des Simo-
nides, von anderen zu geschweigen. Im Gegensalz zu der beque-
men Glaubensseligkeit ist man verpflichtet, a priori von dem Autor-
namen abzusehen, und erst, wenn objective Gründe für die Tra-
dition sprechen, mit ihr zu rechnen. Von dem Gedichte selber
ist also auszugehen. Es lautet, wenn man zunächst nur selbstver-
ständliche Verbesserungen einsetzt, die meist Brunck richtig ge-
funden hat, folgendermassen :
IloXXâxi dt) gwXijç 'Axa^avriâoç èv xoçoîaiv 7Qoai
àvwXôXv^av xiooofpôçotç enï dt&vQâfifioiç
at dtovvaiâdeÇy fiUçatoi de xat qoôqjv àujjoiç
ootpaiv àoiôtûv èoxiaoav Xirtaçàv e&eiçav,
5 oï tàvôe loinoda oq?iot /uâçTvça Baxxtwv àéd-Xiov
eihjxav ev tovoô* Idvuyévr.ç èâtôaaxev àvôoaç,
eu à* èti&ijveÏTO yXvxeoàv bna JwqIolç 'Aoiotwv
'dçyeïoç, fjdv nvevpa %éuiv xa&açoïç èv avXoïç'
jûv ixoçrjyrjoev xvxXov fieXiyyçvv 'Innôvixoç
10 2jqov9cûvoç vlôç, aç/uaaiy èv xaçitwv g>oor}&eiç,
aï oi èn àv&Qiûnovç ovo fia xXvtov àyXaâv te vUav
frijxav iooteg>avo)v 9eâv ïxati Moioàv.
Eine tiefergehende Aenderung ist dabei allerdings schon auf-
genommen, nämlich ev zovod* im sechsten Verse für xeivovç â*
mit Meineke. Der Vers fordert vocalischen Anlaut, der Sinn ein
Lob des âidâoxaXoç, auf ev führt die Anaphora. Für das Verständ-
niss des Ganzen ist es entscheidend, dass man den ersten Satz
richtig auffassl; Scbneidewin hat das zwar gethan, aber das
Richtige hat so wenig aufkommen können, dass es wiederge-
funden werden muss te und wieder gesagt werden darf. 'Oft schon
haben die dionysischen Hören, wenn die (pvX^ 'Axanavxig tanzte,
zu den Dithyramben aufgejauchzt, aber mit Binden und Rosen-
blüthen haben sie das salbentriefende Haar der geschickten Sän-
ger beschattet, die diesen Dreifuss zum Gedächtniss an ihre diony-
sischen Kämpfe geweiht haben.' Also, Männer der 'Axauavziç
{avôoaç v. 4 und 6, im Gegensatze zu rtatôeç) haben schon oft
an den Dionysien (im Gegensalze zu Panathenaen Thargelien u.s.w.)
einen Dithyrambus gesungen, diese aber waren ootpoi aoiöol und
haben gesiegt. Dieser Gegensatz wird in schonender Weise be-
zeichnet, weil die minder glücklichen Vorgänger doch auch immer
die q>vXr repräsentirten, aber er ist ganz unzweideutig, und es ist
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♦54
U. v. WILAM0W1TZ- MOLLENDORFF
geradezu als die Pointe des Gedichtes zu bezeichnen, dass es den
ersten dionysischen Sieg mit einem Mannerchor verherrlicht, den
die Akamantis davongetragen hat Das erklärt auch das gegen alle
andern an Umfang und Kunst abstechende Weihgedicht, dem das
Weihgeschenk entsprochen haben wird.
Die letzten Verse paraphrasiren die geläufigen Formeln, *Av-
riyivrjç tôiâaoxêv, 'siçiozwv rjtXei AQyéloçy 'Innôvixoç 2tqov-
&ojvoç IxoQitfti. Der Dichter des Dithyrambus war, sintemal keine
Heimath angegeben wird, Athener. Von Ariston heisst es, dass
*er trefflich die süsse Stimme der Sänger nährte, indem er wohl-
lautenden Schall in reine Flöten blies.' Dabei ist die Reinheit der
Flöten ganz eigentlich zu verstehen, das Gegentheil deutet Pratinas
an, wenn er die Flöte oXeatoiaXoxaXafiov nennt1) Un übersetzt
- habe ich Jajçîoiç gelassen , weil es verdorben ist ; nicht nur ist
die grammalische Verbindung mit xa&açoïç iy avXotg zu hart,
sondern die Flöte ist auch nicht dorisch: wieder ist Pratinas der
beste Zeuge, der der Flöte die Jûqioç %OQela entgegensetzt Da-
mit ist der Verbesserung, wie ich glaube, der Weg gewiesen. Die
Stimme der tanzenden Sänger ist dorisch, weil der Dithyrambus eine
korinthische Erfindung ist, und auch die Sprache viele scheinbare
Dorismen enthält: also Jwgiav. Freilich suchte der Verfasser des
Epigramms auch darin eine Pointe, dass der Dorer Ariston dorische
Lieder begleitet Der Chorege Hipponikos erhält ein besonders aus-
führliches Lob, weil er nicht nur um den Sieg besonderes Verdienst
beanspruchen konnte, sondern auch die Kosten des Denkmals, also
auch des Epigramms trug, wv exoçrjyrjoev xvxXoy fieXlyrjçvv würde
als verdorben anzusehen sein, wenn xoçrçyety wirklich den Accusa Ii v
regieren sollte. Allein es regiert den Genetiv wie immer, und es
wird nur der eigentliche Begriff sowohl von x°Q°S w'e vo°
o&ai in dem Verbum voll empfunden, fjyeÏTO tov x°Q°v ovrwv
xvxXov fieliyrjQvv, worin der Accusativ nicht anders zu verstehen
ist, wie in ßalvetv oôôv oder ozêXXuy tivct ayyeXtay. So steht
in einem angeblich euripideischen Hexameter ôqÔxcov odbv fjycT-
%at xetçafjLÔQfpoiç uçaiç (Fgm. 937). Ja, bei xîxXov ist der
1) In dem Tanzliede, das Athenaeus XIV 616 erhalten hat; ich habe ea
verbessert and das Versmass erläutert comm. gramm. 1 5, doch bietet der
daktyloepitritische Theil keinen Anhalt zum Absetzen der Verse, und 6 und 7
sind ohne Zweifel zu verbinden, da so das Vermass ohne Katalexis and ohne
Anakrasis fortgeht.
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EIN ALTATTISCHES EPIGRAMM
65
Gebrauch solches Accusativs noch minder anstössig: sagt doch Thu-
kydides (3, 78) xvxXov avrwv taÇaitèviov, Nachdem sie sich im
Kreis aufgestellt hatten*. Spätere und einfachere Rede würde den
Accusativ durch die Präposition tg stützen: die alte sprachge-
waltige Zeit hat aber nicht nur den Accusativ, sondern andere
Casus sehr häufig einfach hingestellt, ohne ihre specielle Bezie-
hung durch eine Präposition, d. h. ein Localadverb, zu expo-
niren. Der siegende Chorege, beisst es, hat den Wagen der
Chariten bestiegen, die ihm Ehre und Preis verliehen haben
nach dem Willen der Musen. Das ist durchaus versländlich; die
Musen haben den Gesang eingegeben, der Gesang war krti%aQtçt
er gefiel, und der Lohn, das xaQtaz*}Qtoy > ist der Sieg. So-
wohl die Rolle die die Chariten spielen, wie dass der Sieg exccri
Möioäv eintritt, ist ganz in der Weise gedacht, die bei Pindar
herkömmlich ist. Aber der letzte Vers frrjxav loorecpäviov &ectv
sxazi Moiaàv ist verdorben. Wenn der Dichter seine epodische
Strophe so gebildet hat, dass auf den archi lochischen Vers (daktyl.
tetram. + ithyph.), eine lesbische Periode (das erste Glied des alkäi-
schen Elfsilblers -f- alkäischem Zehnsilbler) folgt, so kann er un-
möglich statt dieser in der letzten Strophe den ersten Vers, nur
um einen Daktylus verkürzt, wiederholen. Ausserdem ist &eâv
neben Motoäv, das schon sein Beiwort hat, nicht zu ertragen.
Meineke hat von dieser Erkenntniss aus eine Umstellung versucht,
in der alles richtig ist bis auf das erste Wort 'Qçav sxaji &ijxav
iooT£(päv(üv ts Moioâv. Die Hören sind unverständlich. Abso-
lut genommen bezeichnen sie entweder die Zeiten im Allgemeinen,
oder prägnant die Zeit der Blüthe, wo die Dinge wçala sind. Im
Eingang des Gedichtes aber stehen sie eben nicht absolut, sondern
d\sT£2çai Jiovvoiâdeç, die Festzeit bezeichnend, wie Pindar Ol. 4, 1
Zev real 7Siçat kXiaaöfxeval fi ette^ipay viprjlotâtwv ftâçTvç'
ccé&Xwv, d. h. als die olympische Festzeit kam, bin ich dorthin zu
den Kämpfen gezogen; Islhm. 2,23 nennt er ähnlich die Herolde,
welche diese Feslzeit ansagen kÜq5v OTtovôotpôçoi KqovIôov Za-
vog 'AXüoi. Meineke würde ohne Zweifel nicht falsch corrigirt
haben, wenn ihm die Bedeutung der ersten Verse klar geworden
wäre. Darin hat er ja recht, dass aus ihnen die Heilung zu holen
ist, und ist es nicht so wie so das natürlichste, dass der Gott, in
dessen Dienst der Chor getanzt und gesiegt hat, dem der Dreifuss
geweiht ist, Erwähnung finde? Dionysos braucht in diesem Zu-
Hennea XX. 5
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ü. v. WILAMOWITZ - MÖLLENDORFF
sammenhange, auf der Basis eines Dreifusses, in seinem heiligen
Bezirke, gar keine ausdrückliche Nennung: &eov entern &îr/.av
lo<ns(p<xvû)v te Motöccv. Die Verderbniss der Casusendung war
durch die Umstellung der Worte fast unvermeidlich gemacht Da-
mit dürfte das Verstândniss des Gedichtes erreicht sein.
In welche Zeit es gehört, ist einigermassen zu bestimmen.
Die Akamantis hatte schon öfter an den Dionysien einen Männer-
chor gestellt, aber noch niemals gesiegt. Wir wissen zwar nicht
genau, in welcher Weise die Phylen zu dieser Liturgie herange-
zogen wurden, aber die Durchschnittsrechnung, dass jedes Fest drei
herankamen , dieselbe also alle drei bis vier Jahre , wird wohl so
ziemlich stimmen; 20 — 30 Jahre mochten also verstrichen sein,
seitdem die Phylen in dieser Weise coneurrirten. Das konnten sie
erst, seitdem sie überhaupt bestanden, also seit Kleisthenes. Wenn
mit dessen Gemeindeordnung auch gleich die spätere Liturgieen-
ordnung eingeführt ist, so haben wir das Gedicht etwa in die Zeit
zwischen den Schlachten von Marathon und Salamis anzusetzen,
und es ist wahrhaftig ein merkwürdiges Document. Dass dem so
ist, gara n tir t die parische Chronik, welche angiebt x°Q°i itQWto*
rjytovioavro avSçàiv, dv ôiââÇaç 'Yrrôôtxoç ô Xalxiêevç hixr-
oevy açxovroç 'laayôçov (ol. 68,1 = 509 v. Chr.). Dass dies eine
Nachricht ist, die auf urkundliches Material zurückgeht, kann kein
Verständiger mehr bezweifeln. Damals also ward jene Form der
chorischen Lyrik in Athen festgestellt, welche den Gesang eines zahl-
reichen Bürgerchores, begleitet von einem Flötenspieler, der regel-
mässig ein Fremder sein musste, weil Athena diese Kunst verachtete1),
den Chören entgegensetzt , welche sonst in Hellas die Lieder der
grossen Dichter vortrugen. Mädchenchöre, wie sie Delphi, Delos,
Sparta, Chöre gewerbsmässiger Sänger, wie sie die Tyrannenhöfe
aufstellten, und welche demnach wohl zumeist als ausübende Künstler
der pindarischen Gedichte anzusehen sind, kennt das grosse Athen
1) Diese Sage ist freilich in Wahrheit nur das Erzeugniss des Gegen-
satzes, in den der attische Dithyrambus sich zu der attischen Sitte stellt,
deren Abneigung gegen die Flöte ja auch bekannte Anekdoten von Alkibiades
u. s. w. charaklerisiren. Die Marsyassage findet sich deshalb in den Dithy-
ramben gerade erzählt, Athen. XIV 616. xt&aQt&r ovx inicrapai ist da-
gegen für den Athener eine Schande. Weshalb sie die Saitenmusik den
kyklischen Chören fern gehalten haben, ist werth zu erwägen; ich will aber
nichts vermuthen.
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FIN ALTATTISCHES EPIGRAMM
67
des fünften Jahrhunderts nicht. Aber auch musikalisch ist der Gegen-
satz. Athens Dithyrambus (bis auf die Aenderungen der neuen Musik)
entbehrt des Saitenspiels: die pindarische Lyrik kennt zwar auch die
FlOte, aber sie gehört in erster Linie der xçvaèa g>6gfuy^ die sie
feiert. Der Aulet des attischen Dithyrambus kann neben den fünfzig
Sängern nicht viel mehr gethan haben , als ein xsXevotrjg auf dem
Schiffe: die pindarischen Gesänge haben eine ganz bedeutende In-
strumentalmusik zur Seite. Was in Athen geschah, war eine de-
mokratische Neuerung. Aus fünfzig freier Borger Kehlen scholl
den Gottern ihr Lob.1) Dass die Dichter der alten Schule damit
zufrieden waren, ist nicht anzunehmen, denn natürlich halten Hip-
pias und die Adligen, die unter seiner Herrschaft aushielten, auch
genug dorische Gesänge in derselben Weise wie die Herren von
Theben, Chalkis und Korinth sich vortragen lassen; hatte doch
Lasos von Hermione schon zu Hippias Zeit in Athen gelebt und
war der Knabe Pindaros von seinem Vater zur musikalischen Aus-
bildung nach Athen zu Apollodor gebracht worden. Auch die Vor-
stufe der Tragödie (denn wirklich ward eine solche erst durch
Aischylos, d. h. durch die Einführung des Dialogs), konnte noch nicht
in der Form der Liturgie zur Aufführung gebracht werden, wird
also wohl, wie in ihrer Melopoeie, so in ihrer Darstellung der
damaligen chorischen Lyrik ganz nahe gestanden haben ; der vito-
xçityç war der Dichter, der seine Jamben recitirte, wie es Solon
gethan hatte. Für die Opposition der alten Schule liegt uns nun
in dem Hyporchem des Pratinas ein merkwürdiges Document vor;
er schilt ja grade die Flöte, die sich nur für den xwfioç schicke
und nun den dorischen Chorreigen von dem Tanzplatze des Dio-
nysos verlreiben wolle. Das ist die Opposition der gewerbsmässigen
Choreuten, die als Truppe unter ihrem ôidâoxaXoç stehen, gegen
die officiellen Festreigen der Bürger. Mit Recht nennen die Gram-
matiker das Lied des Pratinas ein Hyporchem, d. h. identiöciren es
mit den Liedern der ausseratüschen Poeten, wie sie die von Pin-
dar für attische Feste gedichteten Lieder Dithyramben nennen, ob-
wohl kein An lass vorliegt, sie auf die Dionysien grade zu beziehen.
Aufgeführt wird Pratinas sein Tanzlied als k&eXovrt]g haben, so
gut, wie an den Lenaeen lange schon die xwfioi Lieder und Spott-
1) So bemerkt der Oligarch noXtr. *À&. 1, 13: à$toî àçyvçioy Xafißa-
vity à Jijftoç xat çâaty xal rpZ/wv xai ôçxovfityoç.
5*
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U. v. WILAMOWITZ- MÖLLENDORFF
verse vortrugen, ehe der Staat auch dieses Festspiel als Liturgie
organisirte. Das Gedicht des Pratinas gehört somit in die letzten
Jahre des sechsten Jahrhunderts.1)
Der Zeit nach könnten Simonides und Bakchylides das Epi-
gramm für den Dreifuss des Hipponikos sehr wohl gedichtet haben.
Aber sie haben es nicht gethan. Wie sollten sie, die Dithyram-
biker, ein Epigramm auf einen dithyrambischen Sieg machen, den
ein fremder Dichter davongetragen hatte? Man kann wirklich nicht
gut anders als Hecker urtheilen, also Antigenes als Dichter be-
trachten, oder aber man muss das Gedicht so anonym lassen, wie
es unter dem Dreifuss stand. Wider die beiden Dichter von Keos
spricht aber endlich auch die Form und der Stil, die noch ein
Wort verdienen. Simonides ist der Meisler des Epigramms da-
durch geworden und bat ihm auf lange Zeit hinaus_seinen Stempel
aufgedrückt, dass er ihm einen festen Stil gab, die Kürze und
Knappheit, die Schlichtheit und xvçia XéÇiç. Wie sich gebührte,
hat er es von. allen Dichtungslormen nur der Elegie, zu der es
gehört, angeschlossen , und in den Bahnen der Elegie bewegt es
sich fortan. Durch Piaton und weiter durch Asklepiades und Kalli-
machos, die auf dieser Bahn fortschreiten, wird das Epigramm
eine kurze Elegie. Um so weniger konnte also gerade Simonides
das Gedicht für die Akamantis machen, welches wider alle simo-
nideische, ja wider alle natürliche Regel den Stil des Dithyrambus
1) Es ist bemerkenswert!) , dass alle lyrischen Fragmente des Pratinas
sich auf die Geschichte oder Theorie der Musik beziehen; was wohl dann
liegen wird, dass die Citate auf musikalische Theoretiker der ersten Peri-
patetikerzeit zurückgehen; das steht fest von 1. 2. 5—8. 3 citirt zwar Athe-
naeus, als hätte er es aus erster Band, das simulirt er aber; da die Metapher
zu der von 5 gehört, so wird es eng mit diesem zusammen gehören, wozu
das Versmass stimmt, und nur an seinem Platze, sei es von Athenaeus selbst,
sei es von einem kürzenden Schreiber, weggelassen sein. Schwerlich wer-
den die lyrischen Gedichte des Pratinas das dritte Jahrhundert v. Chr. über-
lebt haben. Dass Bergk das Bruchstück der Tragödie Jvpatvai ? Kaçva-
riâtç als 4 aufgenommen hat, ist ganz ungerechtfertigt. Es handelt sich um
den Gesang der Wachtel, und Athenaeus wundert sich, dass Pratinas den
gelobt hätte, nXîjy ti ptj rt naçà roh <I>XtuxotoK ç joîç Aâxatct tpmrjw-
rtç; d. h. es sei denn, dass Pratinas aus der Erfahrung seiner Heimath, oder
aus der der von ihm eingeführten Personen spricht. Sein Chor waren diony-
sische Tänzerinnen aus Karyai : das geht doch die Tragödie allein an. Ausser
dem erhält erst durch die neue Musik der Dithyrambus zum Theil Specialütel.
Die einzige entgegenstehende Stelle, Simon. 28, -ist notorisch corrupt
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EIN ALTATTISCHES EPIGRAMM
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auf das Epigramm übertragt Von den Qçai und Xaçireç, von
hart war schon die Rede, dass moxov ein Lieblingswort Pindars
ist, weiss jeder, die îootéq*avoi Molocti heissen bei Pindar i6-
nXoxot und ioßöatQv%oit das Besteigen des göttlichen Wagens1),
die Bekränzung mit Rosen und fiitça als metaphorische Bezeich-
nung des Sieges, wird ebenfalls Jedermann bei Pindar so häufig
finden wie selten in Athen, geschweige in der schlichten Rede der
alten epigrammatischen Poesie. Und wenn Uber die Bedeutung
der wenigen Sätze so viel Worte gemacht werden müssen, wie hier,
so ist das für den dithyrambischen Stil das sicherste Zeichen.
Was die Wortwahl und der Stil zeigt, das zeigt auch der Dialect.
Denn so gering man die Glaubwürdigkeit des Palatinus in solchen
Dingen anschlagen mag (was ich übrigens nicht thue): für seinen
Schreiber lag MoiaSv und exau u. s. w. wahrlich nicht nahe; das
gehört vielmehr auch zu dem dithyrambischen Stile. Das Epigramm
aber, das auf den Steinen bekanntlich die epicborische Sprach«
Torrn wählt, wie auch Simonides gethan hat, oder aber die inter-
nationale Form des elegisch-epischen Dialectes, perhorrescirt solche
Borismen oder vielmehr Aeolismen wie Motoâv, und wohl ist es
merkwürdig, dass sie auf einem attischen Steine standen. Schliess-
lich passt dazu das Versmass. Seit Kaibels Sammlung hat Jeder-
mann zu wissen, dass die Formen der recital i vischen Poesie, also
Elegie und Iambus im weitesten Sinne, später vereinzelt anderes
recitativische , wie Sotadeen, allein im Epigramm verwendet wer-
den1): was sollten da auch lyrische Masse? Und diese Thatsache
1) Ich führe «in Simonidesbruchstück (80) an, um es zu erklären und zu
verbessern. Apollonios, des Archibios Sohn, hatte die verrückte Etymologie
vüu\ naoà xi\v Ivl âoxtxrtv xai êïxco to {•no^atQÛi ersonnen; welche Hero-
dians Beifall fand. Die Stelle des Letzteren hat Lentz II 556, ohne die doch
wohl auch der herodianischen Orthographie gehörige Cram. An. Par. IV 186
anzuführen, welche ausser dem Namen des Apollonios auch seinen Grund
anführt: 6 yoiv 2ifnavtdr,ç nnçfrv/uoXoytï, tptjai yâç' l* âk oloviïxa $éai
piya» iiç âicpQov. Bcrgk bringt es fertig, aus dem Citate ëtxn herauszu-
werfen. In Wahrheit ist Apollonios doch auf den tollen Einfall nur gekom-
men, weil bei Simonides Nike tri tun- sie war also Subject, und damit ist
alles bis auf oJor erledigt; wirklich ist auch hi tutu 9td Bergk eingefallen,
er hat es aber verworfen. Das Einfachste ist ht âi ol ttxtt &th fiiyav ig
â'tçpçov. 'Ihm allein weicht Nike in den Wagensitz hinein', macht ihm Platz
neben sich.
2) Wenn Kaiser Hadrian oder andere ganze oder halbe Römer Hendeka-
syllaben anwenden, die für sie freilich recitativ waren, so bestätigt das nur
70 U. v. WILAMOWITZ, EIN ALTATTISCIIES EPIGRAMM
würde Uber den recitativischen Charakter der elegischen und iam-
bischen Poesie entscheiden, wenn das nicht eine ausgemachte Sache
wäre. Hier aber ist die Regel durchbrochen; dem archilochischen
mit Recht angewandten Verse ist ein aeolischer verbunden , der
dem Liede allein angemessen ist. Das Gedicht ist auch nach dieser
Seite eine Anomalie. Wohl können wir uns vorstellen , dass ein
siegreicher Dithyrambiker etwas besonders Schönes zu leisten ver-
meinte, wenn er seinen Schwulst auf das Siegesepigramm über-
trug, in Versmass, Sprachform und Phraseologie gleichermassen :
aber wir sehen dann auch, wie heilsam die Feststellung des epi-
grammatischen Stiles ist, die Simonides erreichte. Den werden
wir dann am wenigsten mit diesem Wechselbalg behelligen, und der
Neffe soll ihn doch nicht erhalten, weil er für den Onkel zu
schlecht ist. Ob Bakchylides je in Athen gedichtet hat, ist durch-
aus fraglich.1)
Schön ist das Gedicht nicht; nicht einmal um die Dithyramben
des Antigenes werden wir klagen. Aber für das geschichtliche
Verstand niss der Werdezeit attischer Poesie ist es neben dem glän-
zenden Tanzliede des Pratinas allerdings ein köstliches Stück.
die griechische Regel. Ueberhaupt kann vereinzelte Willkür, wie eben auch
da» vorliegende Beispiel zeigt, die Regel nicht durchbrechen.
1) Meineke hat das freilich in sein Epigramm Anth. Pal. VI 313 hinein-
gebracht. Kot/ça IJâXkavxoç noXvoîvvfit not via Nixa, nçâtpQtov Kçawaluv
IfitQÔtvra %oqov aUv Inomtvoiç , noXiaç â* Iv àSrç/uaoi Movffâv Kyty
<t[*qnji&ti BaxzvXtâfl ortçpâvovç. Hier ändert Meineke den corrupten Volks-
natnen in Kçayatâùy. Ich habe das früher geglaubt, aber es geht nicht;
wenn auf den Dialect Verlass ist, mûsste KQartttâav geändert werden, wo-
durch die Conjectur an Wahrscheinlichkeit verliert, und in Athen würde
Bakchylides eben keinen Chor von Athenern , sondern von Leuten der Vf*«-
fjuxvxiç Atovxiç u. s. w. haben und überhaupt niemals wieder denselben Chor.
Für Athen passt auch der Dialect nicht, and eben so wenig, dass der sieg-
reiche Dichter in eigener Person siegreich ist. Die Heilung ist also lediglich
auf die Buchstaben angewiesen ; ich ßnde nichts sicheres. Bekanntlich hat
Bakchylides verbannt im Peloponnes gelebt, war also ein Feind Athens.
Göttingen, 21. Juli.
ULRICH v. WILAMOWITZ -MÖLLENDORFF.
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DER EINBRUCH HANNIBALS IN ETRURIEN.
Die geringe Kenntniss der Geographie, welche die alten Ge-
schichtschreiber allenthalben an den Tag legen, und ihre Nach-
lässigkeit in Ortsangaben macht fast jede militärische Action, über
die sie uns berichten, zum Gegenstande einer besonderen Streit-
frage. Auch Polybios, von dem noch neuerdings gerühmt worden
ist, dass seine chorographischen Schilderungen als wahre Muster
gelten könnten, dass sie klar, bestimmt, auf das wesentliche ge-
richtet, von einer grossen Auffassung getragen seien1), macht lei-
der keine Ausnahme, denn über alle die grossen Ereignisse, über
welche er in seinem hochgerühmten 3. Buche3) berichtet hat, haben
sich in Beziehung auf ihre chorographische Beziehung lebhafte
Controversen erhoben, die auch heute noch nicht erledigt sind und
mit Polybios' Aufklärungen allein auch in der That nicht gelöst
werden können. Auch der folgende Versuch, die Ereignisse im
Beginn des J. 217 naher zu bestimmen, wird für diese Behauptung
einen Beweis zu liefern im Stande sein.
Wenn wir uns aus Polybios eine Antwort auf die Frage ver-
schaffen wollen, in welcher Gegend Hannibal die Winterquartiere
tod 21 S — 217 genommen hatte, da gerade dies zu wissen für die
genauere Bestimmung und richtige Beurtheilung der Operationen des
J. 217 von erheblicher Bedeutung ist, so ist die directe Auskunft des-
selben von wenig befriedigender Art, wenn er uns nicht mehr mitzu-
theilen für nothwendig hält als die That sache (III 77, 3): ftaçaxsi-
fiàÇwv h tj KfXtixf y (III 87, 2) : vïtal&çov rïjç ftaçaxeifiaalaç
yeyevtjfiévrjç h roïç xcrxà raXailav toTtoiç.3) Der einzige Gewinn,
der sich daraus ergiebt, ist, dass wir wissen, seine Winterlager lagen
nicht im Gebiet der Ligurer, ein Gewinn freilich, der nicht eben hoch
anzuschlagen ist. Und Niebuhr (Vortr. II 86) durfte, ohne Zweifel
1) Nissen, Italische Landeskunde 1 S. 13.
2) Niebahr, Vorträge über die römische Geschichte II 63: *Das dritte
Bnch des Polybios ist ein Meisterwerk.'
3) C. Höfler, Sitzungsberichte der Kais. Acad. d. Wissenschaften. Hist.
Phil. Kl. Wien 1870, S. 8.
72
G. FALTIN
in Anlehnung an Polybios ruhig sagen: 'Hannibal nahm an beiden
Ufern des Po Quartiere.' Wir haben freilich nicht minder Recht,
wenn wir es für wahrscheinlicher ansehen, dass er südlich des
Po eine Stellung genommen habe, durch welche die nach Placenlia
gefluchteten Trümmer des an der Trebia geschlagenen Heeres
von ihren natürlichen und nächsten Verbindungen abgeschnitten
wurden '), während er Cremona und den Theil des Heeres, der von
Placentia später dabin gebracht worden war2), der Beobachtung
der befreundeten Gallier überliess. Zu Gunsten dieser Ansicht
konnte man immerhin die Thatsache deuten, dass Polybios nichts
von Truppenbewegungen und irgendwelchen Unternehmungen durch
die Punier nach der Schlacht an der Trebia zu erzählen nöthig fand.
Dass darum gar nichts in dem Winter vorgefallen sei, hat man frei-
lich aus dem Stillschweigen des Polybios kaum zu schliessen, denn es
liegt bekanntlich in seiner Art, dass er Nachrichten und Angaben
seiner Quellen, die ihm für seine Leser oder für den Gang der
Ereignisse unbedeutend erscheinen, absichtlich unterdrückt, obwohl
es nicht wahrscheinlich ist, dass man in den langatbmigen Betrach-
tungen ethisch-psychologischer Art einen Ersatz dafür oder über-
haupt nur eine werthvolle Eigenschaft seiner Geschichtschreibung
zu sehen hat. Wenn man aber aus seinem Schweigen den Schluss
zieht, dass durch die Ereignisse des Winters keine massgebende
Veränderung in der allgemeinen Lage herbeigeführt worden ist, so
dürfte sich wohl in den Berichten der übrigen Quellenschriftsteller
schwerlich eine Widerlegung hierfür finden lassen. Jedenfalls aber
muss man bedauern, dass Polybios uns wichtige und werthvolle
Nachrichten vorenthalten hat, da die anderen Berichte theils auch
lückenhaft, theils wie Livius offenbar fehlerhaft, ungeordnet, über-
trieben und widerspruchsvoll sind. Vor allem ist die Darstellung
des Livius, die so überaus reichhaltig ist, im ganzen genommen ein
Kreuz für den Historiker, da es bisher noch nicht hat gelingen
mögen, die Fäden des wirren Knäuels auseinander zu wickeln.3)
1) C. Neumann, Das Zeitalter der punischen Kriege, Breslau 1883, S. 330.
2) Liv. XXI 56, 9. Po). III 75, 3 «fr ràç nôUiç bezieht Wolfflin zu der
angeführten Stelle des Livius mit Recht auf Placentia und Cremona. Appian,
\4*»iß. 7.
3) Wolfflin, Cölius Antipater S. 69. Seeck, Ueber den Winter 218/7.
Herme» VIII S. 155 ff. Sieglin, Zur Chronologie des Winters 218/17. Rh.
Mus. XXXVNI S. 348.
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DER EINBRUCH HA NMR ALS IIS KTRURIEN
73
Gleichwohl wird ja das Urtheil Nissens (Rh. Mus. XXIII S. 566.
572) im ganzen berechtigt sein, wenn er sagt: 'Die annalistische
Ueberlieferung in der dritten Dekade zeugt grossentheils von einer
Gate, welche späteren Partien durchaus fehlt und liefert unter
schonender und sorgfaltiger Behandlung eine Menge
unverächtiicher Daten zur Schilderung des denkwürdigsten Krieges,
der je auf italischem Boden gefuhrt ward.' Nach diesem Grundsatz
ist auch Wölfflin in seiner Ausgabe des 21. und 22. Buches ver-
fahren1); auch C. Neumann (Zeitalter der pun. Kriege S. 281 ff.
317. 320. 334) ist von einer ähnlichen Ansicht geleitet, und man
muss es als ein eigenthümliches Geschick bezeichnen, dass gerade
in Bezug auf die glänzendste Leistung seines Ruches, die Darstel-
lung des Alpenüberganges, wobei er den Beriebt des Livius in
sein verdientes Recht eingesetzt hat, ihm von Nissen der Vorwurf
einer nicht zutreffenden Würdigung der Quellen gemacht worden
ist (It. Landesk. I S. 156 A. 3). Auch für die folgenden Erörte-
rungen soll derselbe Gesichtspunkt bestimmend sein, dass man die
Körner in dem Spreuhaufen aufzusuchen habe.
Livius (XXI 58) berichtet von einem Versuch Hannibals den
Apennin zu überschreiten, als sich die ersten unsicheren Anzeichen
des Frühjahrs bemerkbar machten. Man behandelt die Nachricht
mit grosser Zurückhaltung und hat Bedenken an ihrer Richtig-
keit. Niebuhr (a. a. 0. S. 86) hält die Thatsache für möglich,
doch kaum für wahrscheinlich, weil Polybios davon schweige.
Und doch muss er selbst zugeben, dass Livius' Schilderung von
der Localität und dem Kampfe, den Hannibal mit den Elementen
zu bestehen hatte, sehr glücklich sei. Gerade dieser Umstand
ist für Neumann (a. a. 0. S. 321) von grosser Wichtigkeit, doch
bleibt er immerhin noch vor der Wahl stehen, anzunehmen, dass
Livius die Schilderung entweder aus dem wahrheitsgetreuen Be-
richte eines gut unterrichteten Schriftstellers entnommen oder per-
sönlich auf einer Reise über den Apennin ein solches Phänomen
erlebt und seiner Erinnerung die Farben zu diesem Gemälde ent-
lehnt habe. Ich glaube, es lässt sich doch noch mehr dafür sagen.
. Die Schilderung des Livius ergiebt, dass nur die furchtbare Gewalt
des Unwetters, nicht die Ungangbarkeit der Strasse an sich den Ver-
1) T. Livi ab urbe eondita XXI. XXII. Leipzig 1873. 1875. Seitdem
wiederholt.
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74
G. FALTIN
such Hannibals scheitern machte. So ist es wahrscheinlich, das® auch
der Abstieg ihm keine besonderen Schwierigkeiten gemacht hätte,
und sicherlich waren weder die Strassen damals im Arnothale un-
gangbar noch die Platze, die sie deckten, wie im Westen am Meere
Pisa, noch Pistoja und Fäsulä erheblich besetzt, da weder aus dem
Pothal von den vorjährigen Legionen Abtheilungen hierher gelangt
waren noch die neuen Rüstungen vollendet sein konnten. Wenn
man bedenkt, mit welchen Opfern Hannibal später sich den Marsch
nach Etrurien hat erkaufen müssen, welchen verlustvollen Gewalt-
marsch mitten durch das Sumpfland er wagte1), um die vortreff-
liche Defensivstellung der Römer zu durchbrechen und ihren strate-
gischen Aufmarsch zu umgehen, so kann man keinen Augenblick
darüber zweifelhaft sein, einen wie ungemeinen Vortheil Hannibal
gewann, wenn er durch einen unerwartet frühen Beginn des Feld-
zugs die vorzügliche Position dem Gegner entriss, noch ehe er sie
besetzt hatte. Diesen hohen Gewinn hätte er aber gezogen, wäre der
Sturm nicht dazwischen gekommen, und die Verluste, die er bei dem
vorfrOhen Beginn des Feldzugs zu erleiden hatte, wären gewiss
nicht in Betracht gekommen im Verhältniss zu denen, die er später
wirklich erlitten hat Dieser Umstand, ferner die Taktik Hannibals,
gerade durch einen kühnen Unternehmungsgeist den Feind zu ver-
wirren, ihm zuvorzukommen, dann aber auch die sattsam bezeugte
Thatsache, dass seine Bundesgenossen, die Gallier, sehnsüchtig dar-
nach verlangten, den Krieg in Feindesland gespielt zu sehen2), be-
stimmen mich ausser jener naturwahren Schilderung der Wuth
der Elemente in der angezogenen Nachricht des Livius eine wohl
bezeugte Thatsache zu sehen. Der Misserfolg des Versuches war
für Polybios hinreichend, über ihn selbst hinwegzugehen.
Livius berichtet alsdann von der Rückkehr Hannibals gegen
Placentia und von einem Kampfe mit Seropronius, der anfangs
für die Punier einen ungünstigen Verlauf genommen, schliesslich
1) Polyb. III 79, 8—12. Liv. XXI 2. 3, 1.
2) Polyb. III 78, 5. Liv. XXII 1, 1—2. Wenn es in der 7. Auflage der
commentirten Ausgabe des 21. Buches von Weissenborn-Müller zu 59,2 beisst:
'Ist die Annahme richtig, dass wir es hier mit annalistischen Erfindungen
zu thun haben, so fällt damit auch der an sich so unwahrscheinliche doppelte
Versuch, den Apennin zu überschreiten', so bemerke ich dagegen, dass icb
nur von einem Versuche und dem später ausgeführten Uebergange weiss.
Uebrigens bezeichnet auch Nissen (Rh. Mus. XXII S. 571) den Versnch als
wahrscheinlich.
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DER EINBRUCH H A NM BALS IN ETRURIEN 75
aber umgeschlagen wäre und den Römern namentlich einen recht
schmerzlichen Verlust an höheren Offizieren gebracht hätte.1) Hieran
knüpft er die Nachricht, dass nach dem Kampfe sich Sempronius
nach Lucca, Hannibal ins Gebiet der Ligurer*) begeben habe, um
daselbst Stellung zu nehmen. Beide Nachrichten, die von der
Schlacht und vom Marsch und Aufenthalt im Gebiet der Ligurer,
werden von Zonaras (VIII 24) bestätigt; letzteres mit den Worten:
ig trjv AiyvoTiirp èk&èv hdiètQixpsv. Für den Kampf ist
freilich eine Motivirung zugefügt, die gegen den Bericht des Li-
vius verstösst, wenn es heisst: èç âè tiv Tvçarjviâa %u> 'Avvißqt
rtoçevonîyy 6 Aôyyoç è/ré&sto. Wenn wir uns nun entscheiden
sollen, ob wir Livius oder Zonaras den Vorzug geben sollen, so
giebt uns hierbei einen werthvollen Anhaltspunkt die Notiz des
Livius (XXI 50, 10), dass Hannibal bei seiner Ankunft im Gebiet
der Ligurer zwei römische Quästoren, zwei Militärtribunen und
fünf Männer aus dem Ritterstande, fast alle Sohne von Senatoren,
deren sich die Ligurer durch einen Handstreich bemächtigt hatten,
als Bekräftigung ihres Bündnisses übergeben worden seien. Denn
wann soll es den Ligurern möglich gewesen sein, diesen Fang
auszuführen? Lässt sich eine bessere Gelegenheit denken, als
wenn wir annehmen, dass Sempronius von Hannibal gedrängt und
verfolgt den Apennin überschritt? Denn sicherlich war nicht Sem-
pronius der angreifende Theil, sondern der angegriffene. Und so
unwahrscheinlich es ist, dass er mit der Absicht Hannibal zu schla-
gen und zu vernichten aus Placentia vorgerückt sei, ebenso viele
Wahrscheinlichkeit darf man dem Gedanken zuschreiben, dass, als
Hannibal den Versuch machte den Apennin zu überschreiten, Sem-
pronius von der Absicht der neuen Consuln unterrichtet, den Kampf
nicht in der Poebene fortzusetzen, sondern eine Defensivslellung
theils hinter dem Apennin, theils am Ostrand desselben zu nehmen,
sobald als möglich der Aufforderung zu entsprechen suchte, die
Truppen, welche in Placentia nur eine Last für die Colonie waren,
1) Liv. XXI 59. Sieglin a. a. 0. S. 366 hat diesen zweiten Kampf nor
als eine Doublettennachricht der Schlacht an der Trebia hinzustellen gesucht.
Das ist wohl sehr unwahrscheinlich.
2) Secundum earn pu#nam Hannibal in Ligures, Sempronius Lucam
concessit. Hierzu bemerkt Wolfllin: 'Concéder* wird hesonders gern von dem
Beziehen der Winterquartiere oder überhaupt einer festen Stellung gebraucht.
Cf. Liv. XXJ1. XXVI 20,6.*
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76 G. FALTIN
in die neue Verteidigungslinie zu führen. Bedenkt man diese
Situation, dass die Strassen frei waren, der eiserne Gürtel, mit dem
Hannibal bisher die Colonie umschlossen hatte, durch seinen Auf-
bruch gelost war, dass andererseits, wie Livius (XXI 63, 1) aus-
drücklich berichtet, Flaminius, dem die Legionen von Placentia
durchs Loos zugewiesen waren, an Sempronius^die'^ Weisung ge-
schickt hatte, am 15. März sich mit seinen Truppen im Lager von
Arretium !) einzufinden, so ist es handgreiflich, dass der Consul die
gebotene Gelegenheit so schnell als möglich zu benutzen suchen
musste. Und ich zweifle auch nicht, dass er sie benutzt hat
Freilich wird das grausige Unwetter, welches Hannibal zur Um-
kehr zwang, auch seinen Marsch aufgebalten haben, sodass, als
das punische Heer auf Placentia zurückzog, die Spitze unerwartet,
wie ich glaube, mit den Romern zusammenstiess. Es war jeden-
falls für beide Theile ein unvermuthetes Zusammentreffen. Gleich-
wohl muss es Sempronius trotz empfindlicher Verluste gelungen
sein, die schützenden Défilées zu gewinnen, ehe Hannibal ihn
durch überlegene Kräfte fassen konnte. Ebenso naheliegend ist die
Vermuthung, dass bei dem raschen Marsch durch das Gebirge den
anwohnenden Ligurern der Fang gelang, mit dem sie Hannibal
erfreuten. Wenn man ferner von einer Notiz des Livius (XXI 63, 15)
Gebrauch machen darf, die freilich in einer höchst fragwürdigen
Umgebung auftritt, nämlich der von einem Uebergang eines romi-
schen Heeres über den Apennin auf Pfaden, so konnte man auch auf
den Pass einen Schluss machen, den Sempronius gewählt hat Man
dürfte dann an den Pass denken, der von Reggio auf Carrara läuft,
der weit beschwerlicher ist als der bequeme Weg von Pontre-
moli. ■) Freilich galt es einen angestrengten Marsch, um Lucca zu
erreichen, wo jede Gefahr für das abziehende Heer vorüber war.
Der Marsch gelang, und Hannibal seinerseits blieb einige Zeit bei
den Ligurern. *) Denn jetzt noch einmal vor Placentia zu ziehen war
zwecklos. Der Vogel, den er fangen wollte, war ausgeflogen. Auch
war jetzt der Uebergang über den Pass von Pontremoli (La Cisa),
den Hannibal ohne Zweifel bei seinem Versuche benutzt hatte, da
1) Livius hat Ariminum ; es wird wohl sein eigener Schreibfehler sein.
2) Nissen Rh. Mus. XXII S. 567. Italische Landeskunde I S. 231.
3) Dass man hieraus den Schluss riehen müsse, Hannibal sei über den
Apennin gegangen, wird wohl auch Sieglin a. a. 0. S. 365/6 nicht haben be-
haupten wollen.
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DER EINBRUCH HANNIBALS IN ETRURIEN
77
dud Lucca besetzt war, schwierig und mussle bis auf weiteres unter-
bleiben. Freilich scheint Sempronius seine Truppen, als Flaminius
den Aufmarsch in Arretium vollendet hatte, dem Consul zugeführt
zu baben, so dass die Strasse wieder frei wurde (Liv. XXI 63, 10).
Nach diesem Zusammenhang haben wir uns Hannibal im Gebiet
der Ligurer, am Nordabbang des Apennin in der Nähe des Zu-
gangs zu den Pässen von La Cisa und Sassalbo, zu denken, so-
dass Livius zur Ergänzung der Angabe des Polybios, dass Hannibal
im Gebiet der Gallier überwintert habe, eine werthvolle Notiz liefert.
Es lässt sich nun denken, dass die Gallier nach dem Aufschub des
Apenninüberganges, als Hannibal wieder in die Ebene herabstieg,
recht schwierig wurden und den Krieg im eigenen Lande zu
fürchten begannen, bei dem es nur wenige Vortheile für sie geben
konnte, dagegen grosse Verluste zu fürchten waren. Denn in
ibrem Lande erscheint er wieder, als er den Uebergang des
Apennin zum zweiten Mal und den Einbruch in Etrurien plant.
Das wird wohl in der Zeit gewesen sein, als Sempronius mit seinen
Legionen Lucca verlassen, um sich zu Flaminius zu begeben.1)
Ist nun der Ausgangspunkt des punischen Marsches, etwa die
Gegend von Parma, mit einiger Sicherheit festgestellt, so handelt
es sich nun um die Bestimmung des Zieles. Steht dies fest, dann
wird die Richtung des Marsches, der Pass und die Strasse durch
die Sümpfe, wohl mit einiger Wahrscheinlichkeit sich ausfindig
machen lassen.
Als Motiv für den Aufbruch Hannibals giebt Livius (XXII 2, 1)
neben anderem das Eintreffen der Nachricht, dass Flaminius bereits
nach Arretium gelangt sei. Auch aus Polybios (III 78, 6) ist zu
schliessen, dass Hannibal, ehe er sich in Marsch setzte, von der
Aufstellung des Consuls Kenntniss erhalten hatte; denn er wählt
nach den sorgfältigsten Erkundigungen bei den Leuten, deren Orts-
kenntniss besonders berufen war, seinen Weg gerade mit Rücksicht
1) Dass Servilius die Trappen Scipios, der nach Livius (XXI 56, 9) in
Cremona überwinterte, übernommen hat, sagt Appian (Avytß. 8) ausdrücklich,
allerdings im Gegensatz zu Livius (XXI 63, 10). Es kann wohl sein, dass
dieser Theil sich auf dem Po, wie Niebohr (a. a. 0. 11 86) für das ganze Heer
angenommen hat, zurückgezogen und seinen Bestimmungsort Ariminum er-
reicht hat. — Dass die Quartiere, aus denen Hannibal nach Etrurien aufge-
brochen ist, um Parma herum gewesen sind, hat auch C. Neumann (a. a. 0.
S. 330) ausgesprochen.
7S
f.. FALTIN
darauf, dass er Flaminius unerwartet erscheinen könnte. Der Weg
selbst führte durch ein Sumpfgebiet, dessen mühevolles Durchwaten
das punische Heer vier Tage und drei Nächte in Anspruch nahm.
Unmittelbar an den Sümpfen, sobald es trockenen Grund fand,
schlug es das Lager auf.
Wo lagen diese Sümpfe? Bei Strabo (V 2 p. 217) steht die
Notiz, dass grosse Strecken zwischen Po und Apennin versumpft
gewesen seien, durch sie habe Hannibal mit Mühe seinen Weg ge-
nommen, als er gegen Etrurien vonrückte. Aus demselben Strabo
ist zu schliessen, dass diese von Scaurus 645/109 ausgetrockneten
Sumpfstrecken zwischen Parma und dem Po gelegen haben müssen.
Nach den bisherigen Erörterungen über das Standquartier Han-
nibals, von dem aus er seinen Marsch begann, werden wir ohne
Zweifel mit Niebuhr (a. a. 0. S. 88) , Nissen (Rhein. Mus. XXII
S. 572 A. 18), Neumann (a. a. 0. S. 330 die Ansicht Strabos einfach
als einen Irrthum bei Seite lassen. So lange die Heere in diesem
Gebiet operirten, hören wir auch nicht ein Wort, dass diese
Sümpfe irgendwelche Schwierigkeiten gemacht haben. Nun plötz-
lich beim Marsch nach Etrurien soll das Gelingen des Unter-
nehmens davon abhängen, dass Hannibal durch die PosUrapfe zieht.
Ein Blick auf die Karte lehrt die Uudenkbarkeit einer solchen Vor-
stellung. Gleichwohl hat es dem Irrthum Strabos nicht an Ver-
teidigern gefehlt'), und noch in jüngster Zeit ist Sieglin (Rh. Mus.
XXXIX S. 162), der eine gewisse Neigung für absonderliche Ein-
fälle zu haben scheint, für seine Angabe in die Schranken getreten,
freilich nicht ohne eigene Irrthümer hinzuzufügen.
Bekanntlich ist auch in diesem Falle das Zeugniss des Livius
(XXII 2, 2) am klarsten, dass wir die Sümpfe am Arno zu suchen
haben. Aber Sieglin irrt arg, wenn er den Livius für den einzigen
Gewährsmann dieser Ansicht hält und meint, dass die Worte des
Polybios (78, 6 trjv dice tûy êlaiv êiç ttjv TvQçrjviav cpéçovaav
k^ßoX^v) darauf hinweisen, er denke sich die Sümpfe ausserhalb
Etruriens. Er hätte sich vor diesem Irrthum bewahrt, wenn er
sich an die Stelle des Polybios erinnert hätte, in welcher dieser
die Sitze der Ligurer beschreibt (II 16, 1): %ov 'Artev*7vov —
AiyvaiXvoi xaroiitovoi xal %rtv Int %b Tvçqtjvixov nélayoç
1) Guazzesi, Dits, intorno al passagio di Annihale per le paluth. Roma
1571. Cramer, Description of ancient Italy I 177 f.
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ORR EINBRUCH HAISMRALS IN ETRUR1KN
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avtov ttXevçàv xcxliftévrjv xai trjv Irti ta neâia naçèc #a-
Xazxav ftixQi rcôlewç Ilîarjç, ïj nçumj xettai rrjç TvQQrjviaç
(oç nçbç ràç dvo/uâç, xatà âh tr)v fieoôyaiav %(oç xrjç 'Aqqt)-
xiviûv xÛQ<xçf übrigens eine Stelle , die ihm sehr wohl bekannt
war, da er sie in seinem Aufsatz 'Zwei Doubletten im Livius' Rh.
Mus. XXXVIII S. 365 A. 2 selbst angeführt hatte. Indess, selbst
wenn er sich dieser bereits durchschlagenden Stelle nicht erinnert
hatte, so wäre doch eine etwas sorgfaltigere Leetüre der Darstellung
bei Polybios im Stande gewesen, Sieglin vor diesem lrrthume zu
bewahren. Denn Polybios1) erzählt mit aller wünschenswerthen
Klarheit, dass, als Hannibal wider Erwarten das Sumpfgebiet durch-
zogen und unmittelbar an den Sümpfen das Lager aufgeschlagen
hatte, er sich in Etrurien befunden und Flaminius vor Arretiura
im Lager gefunden habe. So ist also allein schon durch das Ver-
hältnis* der Quellen die Frage entschieden, wo die Sümpfe zu
suchen sind. Die weitere Erörterung wird auch noch sachliche
Gründe dafür liefern.
Von der Ausdehnung des Sumpfgebietes haben Nicbuhr*),
Nissen3) und Neumann4) so vortreffliche Beschreibungen geliefert,
dass darüber kein Zweifel bestehen kann. Ich setze aus Nissens
Landeskunde (S. 232) die durch Kürze und Präcision ausgezeichnete
Schilderung der Landschaft her: 'Der Arno verhält sich zum Apen-
nin wie der Laufgraben zum Wall. Der zwischen beiden gelegene
Landstrich zerfällt in drei weite Thalbecken, welche durch parallele
Bergrücken abgegrenzt sind. Die Pisaner Berge (915 m) scheiden
die Küste vom Thal der Pescia , der M. Albano (575 m) das Thal
der Pescia von dem des Ombrone, die Berge des Mugello mit dem
979 m hohen M. Giovi das Thal des Ombrone von dem der Sieve*.
Da Pisa im Alterthum nah an der See lag, das Sievethal den
Raumbedingungen, die durch den Marsch gegeben sind, nicht ent-
1) 111 80, 1 : âutntQttoaç 6k naçaâôÇioç xovç èXcSdttç tônovç xai xaxa-
Xaßotv iv TvQQijvia xbv ^Xafiiviov axQaxomâivovxa nçb xijç xûv Xqqij-
xtrtov nôXtwç, xôxt fxkv ttixov nçbç xotç ÏXtat xaxtoxQaxoniéevot ftovXo-
fityoç xtjv xt divapw nvaXapilv xai noXvnçayftoy^aat xà tiiqI xovç imt-
vavxiovç xai xovç nçoxufiévovç xaJy xônay. Vgl. F. Voigt, Die Schlacht
am Trasumenus (Philolog. Wochenschrift 1883 S. 1582). Was Sieglin etwa
sonst noch znr Stütze seiner Ansicht beibringt, kann ich ohne Nachtheil für
die Sache übergehen.
2) Vorträge II 88 ff. Alte Länder- und Völkerkunde S. 537.
3) Ith. Mus. XXII S. 570. 4) Zeilalter d. pun. Kriege S. 331.
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spricht, so kann es sich nur um das Thalgebiet der Pescia und
des Ombrone gehandelt haben. An dieses denkt Nissen (Rhein.
Mus. XXII 573 f.), an jenes mit früheren Forschern Neumann.1)
Um die Entscheidung hierüber zu treffen, ist es nOthig festzu-
stellen, in welcher Richtung Hannibal in Etrurien selbst operirte.
Denn über den Punkt, an dem Hannibal das linke Ufer des Arno
erreichte, lauten die Angaben der Gewährsmänner nicht genügend
klar und bestimmt. Sowohl Polybios als Livius heben die Bezie-
hung zur Stellung des römischen Heeres bei Arretium hervor.
Wenn Polybios (III 84, 1) hierfür den Ausdruck bat: xatalaßwv
kv TvçQtjviç tov (Dlafiiviov ozçcttOTieâevovja tcqq %ijç xGtv
yAç>qr\tivwv nôXewç, so kann dadurch der Schein erweckt werden,
als ob Hannibal in seine unmittelbare Nähe gekommen sei. Ohne
Zweifel ist dies Verhältnis» sorgfältiger von Livius (XXII 3, 1) aus-
gedrückt, indem er sagt: 'Durch vorausgeschickte Späher hatte sich
Hannibal versichert, dass sich das romische Heer vor den Hauern
von Arretium befinde'. Denn wäre Flamin ius wirklich nahe ge-
wesen, was sich aus Polybios' Worten wohl entnehmen lässt, so
hätte er die Anwesenheit der Punier erfahren müssen, und wenn er
sie erfahren, so wäre es unbegreiflich, wenn er nicht alsbald auf
den erschöpften Feind einen kräftigen Anlauf versucht hätte, um
ihn wieder in die Sümpfe zurückzutreiben. Statt dessen hören
wir von Polybios und Livius Ubereinstimmend, dass Hannibal mit
einer gewissen Gemächlichkeit seine Erkundigungen einzog und
seinen Plan vorbereitete, ohne dass Flaminius eine Ahnung hatte,
dass der Feind bereits in das Land eingebrochen sei, welches er selbst
schützen sollte. Den Plan aber, den Hannibal nun fasste, bezeichnen
beide Schriftsteller richtig: er wollte möglichst bald mit Flaminius
schlagen, d. h. mit ihm allein schlagen. Dadurch, dass er die Defensiv-
stellung des Feindes durchbrochen halle, war der Feldzug strategisch
gewonnen. Es handelte sich für ihn jetzt noch darum, den takti-
1) Zeitalter d. puo. Kriege S. 332. Auch Mommsen R. G. I • S. 592 bât
die Sümpfe zwischen Sercbio und Arno als das Gebiet bezeichnet, durch
welches Hanoibai gezogen ist. Dies ist aoeh schon Mannerts Meinung ge-
wesen, Geogr. d. Griechen u. Römer I 9 S. 398, doch auch er lässt hierauf
Hannibal am Arno aufwärts direct auf Fäsulä ziehen. Das wäre ein seltsamer
Marsch gewesen, dorch den Hannibal leichtsinniger Weise die eben errungenen
Vortheile in Frage gestellt hätte, da auf diesem Wege ein Durchschneiden
der Rückzugslinie der Westarmee sehr zweifelhaft war.
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DER EINBRUCH HANNIBALS IN ETRURIEN
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sehen Erfolg hinzuzufügen, indem er durch Vernichtung des West-
heeres sich völlig freie Hand für seine Operationen in Italien schaffte,
sowie er durch die Schlacht an der Trebia sich zum Herren des
Keltenlandes gemacht hatte. Es genügte schon, wenn ein Heer
vernichtet wurde; denn das zweite war ihm alsdann nicht mehr ge-
wachsen. So setzte sich also Hannibal, nachdem sein Heer sich erholt
und er selbst Uber die Natur der Landschaft und Ober die Strassen
züge sich sorgfältig unterrichtet hatte, in Marsch, nicht um den Con-
sul aufzusuchen, sondern um ihn aus seiner Stellung fortzuziehen
und ihn zu einer Schlacht zu verleiten unter Bedingungen, die eine
Niederlage unausbleiblich machten.1) Von diesem Marsch kennen
wir nun den Endpunkt mit zweifelloser Sicherheit, dagegen ist
der Ausgangspunkt durchaus unsicher. Denn wenn auch Polybios
angiebt, dass Hannibal aus der Gegend um Fäsulfl aufgebrochen
sei, so ist es doch recht zweifelhaft, ob er den Ausdruck: ând
twv xottà ttjv Oaïaôlav tônwv, wirklich seiner Quelle entlehnt
hat. Denn Livius, bei dem in der Hauptsache dieselbe Quelle zu
Grunde liegt, hat den Namen Fäsulfl just in der entgegengesetzten
Beziehung. Es beisst bei ihm: laeva reUäo hoste Faesulas pa-
rens medio Etruriae agro praedatum profectus quantam
vastitatem potest caedtbus ineendiisque consult procul ostendiL Frei-
lich pflegt man in den Worten des Livius 'Faesulas petens' eine
Flüchtigkeit oder einen Irrthum zu sehen oder sie als widersinnig
zu bezeichnen.2) Ich kann mich dieser Ansicht nicht anschliessen.
Der Widersinn soll darin liegen, dass Fäsulfl mit dem mittleren
Etrurien in Verbindung gesetzt wird, dass Hannibal bei dem
Marsch auf Fflsulfl durch das mittlere Etrurien gezogen sei. Dass
er wirklich durch das mittlere Etrurien gezogen ist, hat an sich
gar nichts Unwahrscheinliches, da er die Ebene von Cortona und
den trasimenischen See ja wirklich erreicht hat. Ich sehe darin
eine werthvolle Notiz Ober die Richtung, die Hannibal vom Arno-
ufer aus bis nach dem See verfolgt hat Ein Blick auf die Karte
lflsst die Strasse im Tbale der Elsa; die dann Ostlich auf Siena
führt und bei Fojano die Strasse von Arezzo nach Chiusi kreuzt,
als den Weg erkennen, der dieser Bedingung in vortrefflicher
Weise entspricht. Allerdings an Fäsulfl in Nordetrurien können
1) Pol. III 80. Lit. XXJ1 3, 5.
2) Nissen Rh. Mus. XXII S. 577 A. 33. Höfler Sitiungaberichte S. 15.
Hermei XX. 6
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wir dabei nicht denken. Livius meint ein Fäsulä, das nicht weit
von Cortona, etwa in der Gegend von Fojano gelegen haben
muss. Auf dieselbe Gegend weist ja auch das Fäsulä, das Polybios
(II 25, 3) im Gallierkriege (225) erwähnt und ebenso lässt sich
in dieser Gegend der ager Faesulanus des Sallust1) unterbringen.
Mir scheinen diese drei zusammenstimmenden Angaben stark genug,
um ein zweites Fäsulä in der bezeichneten Gegend anzunehmen *),
und die vage Angabe des Polybios über den Ausgangspunkt des
Marsches von der Umgegend Fäsuläs am rechten Arnoufer ist zu
verwerfen, zumal sie sich aus späteren Erwägungen noch als un-
haltbar erweisen wird. Auf dieselbe Lage von Fäsulä weist eine
zweite Wendung des Livius (XXII 3, 6): die etrurischen Gefilde, die
zwischen Fäsulä und Arretium liegen, können doch wohl unmög-
lich in dem engen oberen Arnothale gesucht werden, wohin sie die
Beziehung auf das Fäsulä am rechten Arnoufer zu verlegen nöthigen
würde. Niebuhr*) hat es gethan, ebenso Nissen4) und Höfler8),
aber wenn die unteren Thäler so ungeheure Schwierigkeiten dem
Marsche entgegenstellten, so ist doch wahrscheinlich, dass das engere
Oberthal nicht so leicht passirbar gewesen ist. Und wenn man er-
wägt, dass Hannibal allen Grund hatte, die Schlagfertigkeit seines
Heeres zu schonen, dass ferner die engen Thäler für seine zahl-
reiche Reiterei ein schlechtes Terrain waren, während er doch
immerhin die Möglichkeit ins Auge fassen musste, dass Flamiuius
seine Anwesenheit erfahren und ihn direct aufsuchen würde oder
sich seiner Begegnung auf der Strasse nach Glusium hin durch
das Clanistbai entziehen würde, beides Eventualitäten, die ihm un-
erwünscht sein müsslen ; wenn man ausserdem bedenkt, dass diese
engen Thäler der Bezeichnung campt kaum entsprechen: so wird
man sich wohl geneigt fühlen, diese etrurischen, ausserordentlich
fruchtbaren Gefilde im Val Chiana zu suchen. Und da Flaminius
von diesen Verwüstungen nichts eher merkte, als bis ihm der Feind
seine eigenen Rückzugslinien durchkreuzt und ihm die Strasse nach
1) de Cat. coni. 43, 1.
2) Schon Mannert, Geogr. d. Griechen n. Römer I 9 S. 396 hat sieb rar
Annahme eines weiter südlich gelegenen 'Fäsola' genöthigt geseheo. Doch
folgt aus Polybios II 25, 3 nicht, dass der Ort südwestlich tod Closiom ge-
legen haben müsse.
3) Vortrage 11 S. 89. 4) Rh. Mus. XXII S. 577.
5) Sitzungsberichte S. 12.
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DER EINBRUCH HANNIBALS IN ETRUR1EN 83
Rom durchschnitten hatte1), so bin ich Oberzeugt, dass Hannibal
nicht eher mit der Verwüstung begonnen hat, als bis er diesen
zweiten strategischen Vortheil sich gesichert hatte. Es wäre aber
gewiss wunderbar, wenn Flaminius die Annäherung Hannibals nicht
erfahren hätte, vorausgesetzt, dass dieser von seinem Lager an den
Sümpfen sich in directer Linie, wie Niebuhr, Nissen, Höfler wollen,
auf die Stellung bei Arretium losgerUckt wäre; wenn er etwa, wie
Höfler ausführt, im Arnolhal bis zur Mündung der Ambra und
hierauf im Ambrathal südwärts auf die Höhen und von hier in
das Chianathal sich gewandt hätte. Hätte er aber etwas hiervon
erfahren , so müssen wir aus dem wirklichen Verhalten des Flami-
nius schliessen, dass er dem Gegner nicht gestaltet hätte, seine
Verbindung mit Rom zu durchschneiden, sondern eher ihm die
Engen im oberen Arnothale verlegt hätte. Jedenfalls hätte es ihm
gar nicht schwer werden können, eher als Hannibal nach Cortona
zu kommen, da z. B. der Weg von Arretium nach Fojano kürzer
ist als z. B. die Strasse von Montevarchi durch das Ambrathal über
S. Savino nach Fojano, und erheblich bequemer. Diesen Unwahr-
scheinlichkeilen beugt allerdings in der Hauptsache die Meinung
Neumanns (a. a. 0. S. 333) vor, der Hannibal von Florenz Uber
Grève und S. Savino ziehen lässt, nur bat sie zur Voraussetzung,
dass Hannibal nach dem Marsch durch die Sümpfe am M. Albano
sein Lager aufgeschlagen habe, eine Annahme, die doch nicht ganz
den Verhältnissen zu entsprechen scheint. Ausserdem kann ich
nicht glauben, dass Flaminius das Becken des Ombrone, in dem so
viele Apenninstrassen mündeten, unbeachtet gelassen hat. Führen
doch die Pässe von Bologna und Modena direct durch dies Thal
auf Florenz, und indirect kann man ja auch von der Strasse La
Cisa und dem Sassalbo über Lucca, Pescia, Pistoja, Pralo nach
diesem Arnoübergange kommen. Da ferner von hier bequemere
Strassen über Grève und S. Savino einerseits, andererseits über
S. Casciano und Siena nach dem Chianathal fuhren, so ist das
Becken von Florenz allerdings für die Vertheidigung der Arnolinie
sehr wichtig. Man müsste sich wundern , dass Flaminius nicht
hier, sondern in dem Winkel bei Arretium zur Vertheidigung
Etruriens Stellung genommen bat, wenn wir nicht wüssten, dass
die Rücksicht auf die Armee bei Ariminum und die kürzeste Ver-
1) Polyb. III 82. Lhr. XXII 3, 6 ff.
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G. FALTIN
bindung mil derselben für diese Aufstellung massgebend gewesen
ist.1) Wir wissen aber aus Appian*), dass das Heer des Servilius
um 10000 Mann stärker war, wissen, dass er eine bedeutende Rei-
terei zur Verfügung balte; dass er berufen war, im freien Gelände
den Anmarsch des Feindes aufzuhalten, während Flaminius hinler
DeQleen und Sümpfen stand. Ohne Zweifel schien Servilius berufen,
die Hauptarbeit des Feldzugs zu leisten, nicht Flaminius, denn die
allgemeine Voraussetzung scheint gewesen zu sein, dass Hannibal
den Weg über Ariminum nehmen werde. Nur hieraus erklärt sich
meiuer Ansicht nach, dass Flaminius die weit zurückgelegene Stel-
lung bei Arretium wählte. Denn es ist von Pisa, dem äussersten
Posten nach Westen, etwa 200 Kilom. entfernt. Pisa also und
ebenso das untere Arnobecken, unterhalb Florenz, lag thatsächlich
ausserhalb seines Wirkungsbereiches. Dagegen konnten 2 — 3 Ge-
waltmärsche den Consul in die Gegend von Fäsulä bringen, so-
dass er hier noch zur rechten Zeit anlangen konnte, vorausgesetzt,
dass er zur rechten Zeit von der Annäherung des Feindes unter-
richtet wurde. Es ist aber kaum glaublich, dass man die Vor-
sicht soweit vernachlässigt und nicht einen umfangreichen Späher-
dienst in den Pässen und auf den Wegen eingerichtet haben
sollte, die auf Florenz convergiren. Denn wenn auch das mitt-
lere Thalbecken zwischen dem M. Albano und Mugello in alter
Zeit noch mehr als heute Ueberschwemmungen ausgesetzt war;
wenn man Nissen1) auch zugeben will, dass es damals fast ein
Sumpf zur Frühjahrszeit gewesen ist: so führte doch durch das
Thal eine alte, viel begangene Strasse, die wohl kaum ganz un-
passirbar geworden ist, und sollte sie auch auf Tage abgeschnitten
gewesen sein, so musste man doch darauf rechnen, dass sie schnell
frei werden konnte. Eventuell boten ja auch die Abhänge des
nicht eben breiten Beckens die Möglichkeit, das Ueberschwem-
mungsgebiet zu umgehen. Also auf diesen Knotenpunkt von
Strassen musste Flaminius Rücksicht nehmen, und wir haben in
der That keinen Grund vorauszusetzen, dass er es nicht gethan
habe. Dagegen war es geradezu unmöglich, dass er von Arrelium
aus die unterhalb Florenz liegende Liuie von Pisa bis Florenz
beobachten lassen konnte. Es müssen hier also Verhältnisse be-
1) Vgl. Nissen Rh. Mus. XXII S. 569.
2) 'Jyytß. 10.
3) Rh. Mus. XXII S. 574.
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DER EINBRUCH HANNIBALS IN ETRURIEN 85
standen haben, welche die Annahme ausschlössen, dass Hannibal
das Gebiet des unleren Arno zu passiren versuchen würde. Nun
führte aber gerade die kürzeste und bequemste Strasse von Pla-
cenlia nach Etrurien über den Sattel von La Cisa, Luna, Lucca,
Pisa. Also gerade hier war die natürlichste Durchgangsstelle für
Hannibal. Wenn sich Flaminius gleichwohl 200 Kilom. Ostlich
davon aufgestellt hatte, so ist mit Sicherheit anzunehmen, dass der
Platz gut befestigt und durch eine genügende Truppenzahl fest-
gehalten war, um auch einem weit überlegenen Feinde den Zu-
gang von Lucca nach Pisa abzuschneiden.1) Zwischen den Bergen
von Pisa aber und dem M. Albano lag das grosse Sumpfgebiet,
durch welches die Pescia ihr Wasser dem Arno zuführt, an dessen
nordwestlichen Rande der Serchio abfliesst. Noch um die Mitte
des vorigen Jahrhunderts lag am Ausgang des Thaies an der Pescia
der See von Fucecchio, an dem von Lucca der See von Bientina;
ein niedriger Höhenzug scheidet beide Thäler. Das Bett des Arno
ist höher als der Spiegel des Sees von Bientina, an dessen Aus-
füllung fortwährend gearbeitet wird, wahrend der See von Fucecchio
längst in Wiesenland umgewandelt ist. Noch um die Mitte des
vorigen Jahrhunderts betrug der Umfang des Sees von Bientina
nebst anstossenden Sümpfen etwa sieben geographische Meilen.3)
Im Alterthum hat sich ohne Zweifel das Sumpfland von der Mün-
dung des Arno bis über Empoli hinaus erstreckt. Inselartig er-
hoben sich darin die Berge von Pisa und andere kleinere Höhen.
Im Frühjahr muss das ganze Land unter Wasser gestanden haben,
wenn das Hochwasser des Arno aus der Schlucht zwischen Sigoa
und Monlelupo hervorstürzte. Serchio und Pescia halfen daran
mit. Auch die höher gelegene Ebene zwischen Florenz und Pi-
stoja mag dann grossenlheils Uberschwemmt gewesen sein.*) Es
war eine verstandige und natürliche Voraussetzung von Seiten der
römischen Feldherren, wenn man dieses Terrain, durch welches ein
Vordringen des Feindes von vornherein ausgeschlossen war, für eine
genügende Deckung des Hinterlandes ansah. Gerade aber unter
diesem Gesichtspunkte wählte Hannibal seinen Weg, auf dem er
sicher war von dem Feinde unbelästigt zu bleiben. Diesen Punkt
hebt Polybios wiederholt hervor (III 78, 6. 80, 1). Er fügt hinzu,
1) Nissen Kh. Mus. XXII S. 573.
2) Vgl. Nissen Rh. Mus. XXII S. 570.
3) Vgl. Neumann a. a. 0. S. 331.
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SG
G. FALTIN
dass der Weg kurz gewesen sei, während andere lang gewesen seieo.
Diese Charakteristik der Strassen ist von dem Standquartier im
Keltenlande, also etwa der Gegend von Parma, gegeben. Dass sie
nun besonders genau und zutreffend sei, lässt sich kaum sagen.
Denn wenn auch der Weg Uber den Pass La Gisa, Luna, Lucca,
Pisa von Parma aus als der kürzeste Weg nach Etrurien, d. h. nach
Polybios an das linke Arnoufer genannt werden muss, so ist doch
das Verhältniss desselben zu den übrigen Pässen mit 'kurz' und
'lang' nicht richtig bezeichnet. Denn selbst der Ostlichste Pass,
der unter den damaligen Verhältnissen in Betracht kommen konnte,
der von Bologna, hätte kaum viel mehr Zeit in Anspruch genommen
als die westlichste Passage, vielleicht einen, gewiss nicht ganz zwei
Tagemärsche, wenn die Punier bei Parma standen. Jedenfalls aber
waren die Absichten Hannibals, wenn er am Nordrand des Apennin
vorrückte, um einen der westlichen Pässe zu wählen, der Ent-
deckung der Römer früher biossgestellt, als wenn er direct von
Parma über den Apennin ging. Denn er näherte sich mit jedem
Marsch nach Osten dem Gebiet, das der Feind, wie seine Auf-
stellung bewies, als das wahrscheinliche Operationsfeld der Punier
ansah, und für das er seinen Aufklärungsdienst eingerichtet haben
muss te. Da nun Polybios den Weg über Pisa nicht im Sinne
hat, wie die Schilderung des Marsches beweist, diesen kürzesten
Weg also gar nicht berücksichtigt, so passt das Merkmal der Kürze
auch nur noch auf einen directen Marsch von Lucca durch die
Sümpfe, etwa in der Richtung über Lunata an dem niedrigen
Höhenzuge hin zwischen dem See von Bientina und der Peseta
in der Linie von Bassa und Empoli. Lässt man den lieber-
gang über den Apennin ausser Berechnung — man hat dazu ein
Recht, da Polybios und Livius ihn gänzlich mit Stillschweigen
übergehen als eine Sache, die weder Schwierigkeilen für die Aus-
führung, noch grosse Zweifel für die Entscheidung bot — und
hält man es für selbstverständlich, dass Hannibal über den Sattel
von La Cisa gegangen ist oder gehen musste; dass erst, da der
nächste Weg über Pisa unmöglich war, in Lucca an ihn die Frage
herantrat, ob er auf der allen Strasse am Nordrand jenes Sumpfge-
bietes Uber Pescia, Pistoja, Prato, Florenz gehen sollte oder direct
von Lucca aus südöstlich durch die Sümpfe: so passt hierfür ganz
vortrefflich die Beschreibung des Livius (XXII 2, 2): cunt aliud
longius, ceterum commodius ostenderetur iter, propiorem viam per
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DER EINBRUCH HAiNMBALS IN ETRUR1EN
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paludem petit, qua fluvius Arnus per eos dies solito magis inunda-
te erat. Für Livius ist auch der Standpunkt, von dem aus Polybios
die Charakteristik giebt, nicht bindend. Er sagt ausdrücklich, dass
Hannibal, nachdem er seine Quartiere verlassen hatte, also mög-
licher Weise schon am Süd fuss des Apennin angelangt war, diesen
Entschluss gefasst habe. Der Weg durch die Sümpfe ist allerdings
erbeblich kürzer als der Weg über Pescia, Pistoja, Prato. Für
diesen bat sich neuerdings Voigt1) entschieden. Aber ich muss be-
merken, dass diese Strasse nicht bezeichnet werden kann mit 'per
paludem* oder 'ôià tivwv ikajv und dass man von dem, der sie
gegangen ist, nicht sagen kann 'ôia7teQâoaç joiç elwöstg tàuovç.
Auch lief die Strasse so nahe an den Südabhängen des Apennin,
dass man von ihr aus mit leichter Mühe trockene Lagerplätze hätte
erreichen können. Man hätte von jener Strasse nur sagen können,
dass sie den Rand des Sumpfgebietes streifte. Das Prädicat der
Kürze käme ihr gegenüber keiner anderen Passage zu. Sie würde
auch in das Tbalbecken Pistoja -Fäsulä- Florenz führen, dessen
Strassennetz nach meiner Auffassung nothwendig in das Beobach-
tungssystem der Wesiarmee gehörte. Ferner wäre die Marsch-
leistung, vorausgesetzt dass man keine Nacht ordentlich lagern
konnte, 11 Meilen — so hoch beläuft sich die Entfernung von Lucca
nach Florenz auf der genannten Strasse — wenn die Marsch-
schwierigkeiten auch noch erheblich geringer gewesen wären, als
Polybios und Livius sie schildern , ganz aussergewöhnlich gross.
Darauf weist aber keine Spur in den Quellen. Nimmt man an-
dererseits mit Nissen2) an, dass Hannibal über Modena oder Bo-
logna auf den Apennin gestiegen und bei Pistoja das Inundations-
gebiet des Arno erreicht hatte, so ist wieder die Entfernung von
hier bis Florenz fünf Meilen zu gering, um der Marschzeit von
vier Tagen zu entsprechen, abgesehen, dass die geringe Breite der
Ebeue auch hier die Möglichkeit trockener Lagerplätze an den
1) Die Partie ist in Niebuhrs Vorträgen II 88 sehr verworren. Voigt
glaubt durch Vergleich mit einer Stelle in der Alten Länder- und Völkerkunde
S. 537 f. für Pisa schreiben zu müssen Pescia. Vgl. die Schlacht am Trasi-
menus, Phil. Wochenschrift 1883, S. 1582. Mit dieser Corrector hat Voigt
ohne Zweifel Recht, aber aus derselben Stelle der Völkerkunde wird doch
auch klar, dass Niebuhr den Marsch in das Sumpfland am unteren Arno ver-
legt hat, nicht auf die Strasse an dem Nordrand der Sümpfe hin.
2) Rh. Mus. XXII S. 574.
88 G. FALTIN
Abhängen des M. Albano oder Mugello nicht ausschloss. Dagegen
ist die Eutfernung zwischen Lucca und dem Hügelrande zwischen
S. Miniato und Empoli, etwa Pino, mit den natürlichen Krüm-
mungen des Weges auf 7 — 8 Meilen zu schätzen. Es entspräche
also auch in Beziehung auf die Marschdauer dieser Weg den ge-
gebenen Bedingungen am besten. Heute führt in dieser Rich-
tung eine grosse Strasse, und ein Weg wird wohl auch im Alter-
thum nicht gefehlt haben. Wenn Neumann den M. Albano als
den Punkt bezeichnet, an welchem Hannibal zuerst festen Boden
erreichte, so sehe ich nicht recht ein, welchen Gewinn dieser
davon hätte haben sollen, dass er die Sümpfe in ihrer ganzen
Breite durchmessen und einige Stunden länger sich den entsetz-
lichen Strapazen ausgesetzt hätte. Landete er unterhalb Empoli,
so halte er nur die Begegnung mit der Besatzung von Pisa zu
fürchten, falls diese seinen Marsch durch die Sümpfe erfahren
hätte, jedenfalls lag es ausser dem Bereich der Möglichkeit, dass
Flaminius ihm nahe kam, selbst wenn er seinen Marsch recht-
zeitig erfuhr. Aber weder die Besatzung von Pisa scheint, als
sich Hanuibal von Lucca ostwärts wandte, an die Möglichkeit
dieses Zuges gedacht zu haben, noch überhaupt irgend etwas zur
Benachrichtigung des Consuls gethan zu haben, so dass Hannibal
ohne dringende Besorgniss einer Störung für die Erholung seiner
Truppen und die Vorbereitung seiner weiteren Operation sorgen
konnte.
Fassen wir also die Ergebnisse der Untersuchung zusammen,
so ergiebt aus der Combination der Nachrichten bei Polybios
und Livlus sich als wahrscheinlich, dass Hannibal einen verun-
glückten Versuch gemacht hat, bei den ersten Anzeichen des Früh-
jahrs in Etrurien einzudringen, dass aber ein gewaltiges Unwetter
ihn bereits, ehe er die Passhöhe erreichte, zur Rückkehr nöthigte.
Seine Entfernung hatte Sempronius benutzt, um seinen eigenen
Abmarsch vorzubereiten, der sich nach dem nächsten freien Pass
richtete. Zwar erreichten Hannibals zurückkehrende Truppen noch
das abziehende römische Heer, brachten ihm auch Verluste bei, aber
der Abmarsch gelang doch, indem sich einzelne Abtheilungen für
die Rettung des Ganzen opferten. lu Lucca hielt sich Sempronius
solange auf, bis der Eintritt der Ueberschwemmung und die An-
kunft des neuen Consuls hei Arretium ihn veranlassten nach starker
Besetzung von Pisa Lucca aufzugeben, indem mau die Arnolioie zur
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DER EINBRUCH HANMBALS IN ETRURIEN
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Grundlage der Aufstellung der Westarmee machte. In dieser Zeit
bricht Hannibal wieder auf, zieht aber den Pass von Pontremoli
bis Lucca und wendet sich nun südostlich durch die Sümpfe auf
das Thal der Elsa. Nachdem sich seine Truppen erholt haben,
führt er sein Heer über Siena nach Fojano. Und jetzt im Cbiana-
thal angekommen meldet er dem Consul seine Nähe durch Rauch-
saulen an, die aus den brennenden Dorfern emporwirbeln. Erst
jetzt erfährt Flaminius, dass sein Vertheidigungssystem durchbrochen
ist und zugleich, dass seine Verbindung mit Rom durchschnitten
ist. Ebenso war die Stellung seines Collegen bei Ariminum un-
nahbar geworden. Auch ein besserer Feldherr hätte wohl in dieser
furchtbaren Lage den Kopf verlieren können. Die Stellung bei
Arretium noch länger festzuhalten wäre eine Thorheit gewesen.
Dazu haben seine Offiziere auch nicht gerathen; sie haben nur davor
gewarnt, das Heer in eine Lage zu bringen, in welcher man die
Annahme einer Schlacht nicht verweigern könne. Und darum
haben sie verlangt, hauptsächlich mit der Reiterei der Verwüstung
zu wehren. Es sollte dies kaum mehr heissen, als durch die
Reiterei mit dem Feinde Fühlung nehmen. Denn dass sich damit
viel würde erreichen lassen, konnten sie wohl selbst kaum glauben,
da die Ueberlegenheit des Feindes in dieser Waffe ihnen kein Ge-
heim niss sein konnte. Es handelte sich nur zu erfahren, in welcher
Richtung der Feind weiter zu operiren gedenke. Davon hingen
die weiteren Entschlüsse des Consuls ab. Sie haben ihm ferner
gerathen, die Vereinigung mit Servilius um jeden Preis zu suchen.
Auch dies war unter den obwaltenden Umständen ein schweres
Problem. Wollte man ihn in Arretium erwarten, so liess man
dem Feinde einen Vorsprung von 3 — 4 Tagen mindestens, den er
zu einem Handstreich gegen das völlig unvorbereitete Rom be-
nutzen konnte. Und was konnte man nicht einem Gegner zu-
trauen, der bereits so Ungewöhnliches, aller Erwartung Wider-
streitendes vollbracht hatte? Suchte man sie in südlicher Richtung,
so stand wiederum der Gegner auf der natürlichen Verbindungs-
linie. Denn in Foligno stiessen die Strassen zusammen, auf denen
man sich nähern konnte. Offenbar hat sich Flaminius für letztere
Möglichkeit entschlossen, die ihm unter Umständen doch erlaubte,
auch einem Handstreich gegen Rom entgegenzutreten. Der Ent-
schluss ist sachlich durchaus verständig, dagegen trifft der schärfste
Tadel die Ausführung. Die Ereignisse rechtfertigen völlig die An-
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90 G. FALTIN, DER EINBRUCH HANMBALS IN ETRURIEN
gäbe des Polybios1), dass er ohne jede Vorsicbtsmassregel an
den Feind zu kommen suchte. Wir haben keinen Grund anzu-
nehmen, dass Parteileidenschaft die Darstellung zu Ungunsten des
Flaminius in der Hauptsache entstellt habe. Denn Flaminius lief
blindlings in die Falle, die ihm Hannibal am trasimenischen See
gelegt hatte.
Wenn aber Hannibal nach dem grossartigen doppelten Er-
folge, den er eben davon gelragen hatte, sich nicht gegen Rom
wandte, obwohl ihm der Weg offen stand, so beweist dies, mit
welcher Klarheit er seine Aufgabe erfasst hatte. Denn wenn es
ihm auch gelungen ware, in Rom eine furchtbare Verwirrung und
einen panischen Schrecken hervorzurufen, wenn es ihm selbst ge-
lungèn wäre, sich des Mauerrings zu bemächtigen, hatte er damit
Roms Herrschaft vernichtet? Er wusste, dass man Roms Herr-
schaft in den Bundesgenossen und Colonieen, die mit ihrem Netz
Italien umspannten, erschottern müsse, dass er Italien, nicht die
Stadl allein, zu bekämpfen habe. Und darnach handelte er. In
Etrurien hatte er keinen Zulauf gefunden ; die Schlacht am trasi-
menischen See sicherte ihm den Weg nach Südosten. Wäre der
Handstreich auf Spoleto gelungen, vielleicht hatte sich der Krieg
zunächst in dieser Gegend restgesetzt. Da er aber auf eine be-
queme und sichere Verbindung mit Karthago rechnen musste, so
wäre doch bald ein weiteres Vorrücken nothwendig geworden.
1) III 82, 7: erfnr&rfa» 7içor4yi /juà xttç âvyâuewç, ov xaiçoV, ov t6-
nov nçooQtjifitvoç, fiôvo» âi onuJùjy xoîç noU/j'ioiç vv/untotlr. Liv. XXII
4, 4. inexplorato.
Barmen. G. FALTIN.
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INSULA.
Fr. Eyssenhardt (Kömisch und Romanisch p. 92) hat die Mei-
nung ausgesprochen, der Name insula für ein Haus stamme daher,
dass die alten Häuseranlagen Roms so gemacht wurden, dass man
sich mit seinem Hause auf einer Erhebung des Bodens ansiedelte,
wo man vor den Folgen der im Herbst und Frühjahr nieder-
stürzenden Regenmassen geschützt war. Ich zweifle, ob er mit
dieser Ansicht von der Entstehung Roms viel Beifall gefunden
hat, aber das Wesen des ältesten Römischen Hauses hat er
richtig gezeichnet: es war nicht nur durch seine vier Wände
in sich abgeschlossen, sondern auch ausser Zusammenhang mit
den umliegenden Gebäuden. Diesen Zustand kennen wir jedoch
aus der Geschichte nicht als einen zufälligen, sondern als einen
gesetzlich geregelten. Das Zwölftafelgesetz schrieb für die insula
einen Ambitus von zwei und einem halben Fuss vor. Varro i. I.
V 22: .... ambitus est, quod circumeundo teritur, nam ambitus
circuitus, ab eoque XII tabulamm interprètes ambitus parietis ctr-
cuüum esse describunt. Fest. p. 5 Müll. : ambitus proprie dicitur
circuitus aedificiorum patens in latitudinem pedes duos et semissem,
in longitudinem idem quod aedificium und p. 16: ambitus proprie
dicitur inter vicinorum aedificia locus duorum pedum et semipedis
ad circumeundi facultatem reliclus. Der Name insula wird hier zu-
fällig nicht genannt, da es sich an allen drei Stellen um die De-
finition von ambitus handelt; dass aber insulae gemeint sind, und
der Name stets in Gebrauch war, zeigt Feslus p. 111: insulae
pro prie dicuntur, quae non iunguntur parietibus cum vicinis cïr-
cuituque publico aut privato cinguntur.
Der Ausdruck proprie dicuntur beweist nun aber auch, dass
zur Zeit des Verrius Flaccus der Begriff insula schon ein anderer
geworden war; dasselbe geht aus gleichzeitigen Schriftstellern her-
vor. Der Ambitus war verschwunden, die Häuser waren hart an
einander gerückt, von dem Begriffe der insula war nichts geblieben,
92
0. RICHTER
als das Abgeschlossensein innerhalb der vier Wände. Die Deû-
nition, die früher auf insula passte, passt jetzt auf den vicus.
Festus p. 371: (Vici appellantur) cum id genus aedificiorum defi-
nitur, quae continentia sunt in oppidis, quaevt itineribus regioni-
busque distributa inter se distant. Daher denn auch Vitruv I, ti 8
für vicus einfach insula setzt: quas ob res convertendae sunt ab
regionibus ventorum directiones vi cor um, uti advenientes ad an-
gulos insular um frangantur repulsique dissipcntur. — Die insula
ist also Theil des vicus geworden und wird als solcher einerseits
gleichbedeutend mit domus, aedes, auch vicus in der anderen ton
Festus a. 0. angegebenen Bedeutung (quae in oppido prive, id est,
in suo quisque loco proprio ita aedificat, ut in eo aedificio pervium
sit) gesetzt, mit denen es unter die allgemeine Kategorie 'Haus'
fällt, andererseits hat sich im Gegensatz zu der domus, dem Wohn-
ort einer einzelnen begüterten Familie (palazzo), mit dem Wort
insula der Begriff eines Mietshauses verbunden, in dem eine An-
zahl von Familien und Gewerbetreibenden in Tabernen und Coe-
nacula bei einander wohnt.
Die hierher gehörigen Stellen sind bekannt und von Preller
u. A. in umfassender Weise behandelt worden. Namentlich klar
hebt die drei Kategorien, in die die Bauten Roms zerfallen, Ta-
citus (ann. XV 41) hervor, wo er vom Neronischen Brande redend
sagt: domuum et insularum et templorum quae amissa sunt nume-
rum inire haud promptum fuerit. Nicht minder exact unterscheidet
die Regionsbeschreibung domus und insulae, die in jeder Region
besonders aufgeführt werden. Es ist die Frage, ob das Wort in-
sula in den mehr als zwei Jahrhunderten, die zwischen Tacitus
und dem Curiosum liegen, seine Bedeutung festgehalten hat und
auch noch in dieser Urkunde 'Haus' bedeutet.
H. Jordan (Top. I 1 S. 541 ff. 'der innere Ausbau') bejaht
dies und kommt zu diesem Resultate auf folgende Weise. Da es
nach seiner Ansicht an jedem sicheren Massslab für die Bestim-
mung der Durchschnittsgrösse eines Hauses oder einer insula in
der constantinischen Zeit fehlt, so nimmt er den Massslab von
Pompeji, wo nach seiner Berechnung die durchschnittliche Grösse
der Grundfläche eines Hauses 346 Dm beträgt, und legt diesen an
die 90 domus und 280 insulae der 10. Region, die er, »wie nöthig',
als 370 Häuser betrachtet. Danach würden diese eine horizontale
Fläche von 130000 Dm (genauer wäre 128000) bedecken. Die
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INSULA
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Region selbst setzt er auf 200000 Dm an ; es blieben also für
Strassen und öffentliche Bauten nur 70000 Dm übrig. Dass dies
zu wenig ist, giebt Jordan zu, und so kommt er denn zu dem
allerdings befremdlichen Resultate, dass die von den Häusern
Pompejis genommene Durchschnittsziffer für die Römischen Häuser
zu hoch ist: 'aber nicht um so viel zu hoch, dass wir genöthigt
wären, insula für einen einzelnen vermietbaren Raum eines Hauses
zu halten: vielmehr scheint dies geradezu unmöglich'.
Ich muss Jordan leider den Glauben an diese Unmöglichkeit neh-
men: die 10. Region enthält nicht 2S0 insula* , sondern zwei
Tausend acht Hundert (genau: 2742). Die Schwierigkeit,
auch nur 370 Häuser in ihr unterzubringen, hat er selbst nicht
verkannt, ich denke, mit den 2890 wird er es nicht versuchen
und zugestehen, dass durch diese Berechnung auf das Schlagendste
bewiesen ist, dass insula wenigstens in der 10. Region nicht 'Haus'
bedeuten könne.
Aber Jordan stellt, offenbar mit Recht durchdrungen von der
Unzulänglichkeit der an einer einzelnen Region gemachten Probe,
eine zweite Berechnung an. Er nimmt die ganze Stadt und re-
flectirt folgendermassen : 'Wenn wir dieselbe mit 9 Millionen Dm
eher zu hoch als zu niedrig schätzen und die rund 1800 domus
und 46000 insuiae der Stadt als 47800 Häuser von der durch-
schnittlichen Grundfläche von 350 Dm rechnen, so würden sie
eine horizontale Fläche von nur 1,673000 □m bedecken und würde
man Vs auf öffentliche Bauten und Vio auf die Strassen von der
Oberfläche der Stadt abziehen, so blieben noch über 6 Millionen
Areal, also fast das vierfache des geforderten, für die Hüuser.
Allein es ist zu bedenken, dass z. B. in der 9. Region auf einen
zwei- bis dreimal so grossen Flächeninhalt, wie in der 10. die
ungefähr gleiche Anzahl von Inseln, wie in dieser kommt und wir
wissen auch sonst, dass in den Regionen ausserhalb der Altstadt
das Verhältniss zwischen öffentlichen Gebäuden und Plätzen ein
ganz anderes ist, wie innerhalb derselben. Ausserdem aber sind
bei der ganzen Rechnung noch nicht die horrea, balnea, pistrina
gerechnet worden, welche einen erheblichen Theil zu den öffent-
lichen Bauten hinzubringen. Das Resultat der ungefähren Schätzung
ist also ein derartiges, dass wir mit Sicherheit sagen können, dass
das Areal der Stadt mehr als genügt für die Zahl von etwa 48000
Häusern von dem Durchschnittsmass der pompeianischen, dass also
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0. RICHTER
die Annahme, die Inseln seien Häuser, durchaus gerechtfertigt,
eine andere unmöglich erscheint.'
Ich begreife nicht, dass es Jordan nicht auffallend vorgekom-
men ist, dass er bei der ersten Berechnung in der 10. Region
370 Häuser nur mit Mühe unterbringen kann, bei der zweiten
mehrere Millionen Dm übrig hat, mit denen er nicht weiss, was
anfangen I Wirklich es wäre förderlicher gewesen, wenn er, anstatt
uns über die Verwendung dieses überschüssigen Raumes durch eine
Reihe zum Theil unverständlicher Betrachtungen zu beruhigen, sich
klar gemacht hätte, dass 350X47800 nicht 1,673000, sondern
sechzehn Millionen siebenhundertdreissig Tausend (16,730000) Dm
beträgt, dass es sich hier also nicht um ein rälhselhaftes Deficit
handelt, sondern dass die Gesammtsumme des Flächeninhalts jener
47800 Häuser das von Jordan 4eher zu hoch als zu niedrig ge-
schätzte' Areal der Stadt um beinahe 8 Millionen Dm überschreitet!
Jordan wird also wohl zugeben müssen, dass auch nach seiner
zweiten Berechnung die insula der Regionsbeschreibung unmöglich
ein *Haus' gewesen sein kann.
Nicht besser als Jordans Rechnung ist die Voraussetzung, auf
der sie beruht.
Schon Nissen hat es mit Recht als eine bedenkliche Sache be-
zeichnet, die Durchschnittsgrösse der Häuser Pompejis auf Römische
Häuser zu übertragen. Jordan greift auch offenbar nur dazu, weil
er kein anderes Mittel weiss. Nach dem Hause auf dem Palatin,
4dem einzigen vollständig erhaltenen', welches einen Flächeninhalt
von 8— 900 Dm hat, einen Massstab zu nehmen, wäre in der
That nicht minder misslich. Aber wie steht es denn mit dem
Stadtplan? Sollte dieser nichts für unseren Zweck bieten? Leider
nein, wenn wir Jordan folgen. Top. I S. 542 Anm. 71 heisst es:
Die Häusergrundrisse des Stadtplanes sind .... für diese Fragen
nicht zu verwerthen. Die Fr. 173 dargestellten, vielleicht domus,
würden nach dem Massstab 1 :300 einen Flächenraum jedes von nur
15 X 4l/î m gehabt haben I — Häuser von 15 X 4 Vif also 67,5 □ m
sind allerdings für Rom ein Unding, und ich muss sagen, wenn der
Stadtplan so schlecht und ungenau wäre, wie er danach erscheint,
dann verdiente er nicht im Treppenhaus des Capitolinischen Mu-
seums eingemauert zu sein. Aber so steht die Sache zum Glück
nicht, vielmehr stellt sich bei genauerem Zusehen heraus, dass Jor-
dan mit seiner eigenen Forma urbis nichts anzufangen weiss. Der
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INSULA 95
Plan selbst ist freilich im Massstab von 1 : 300 gemacht, aber die
Abbildungen in der Forma urbis sind auf den vierten Theil
der Originale reducirt, d.h. haben den Massslab von 1:1200. Jor-
dan aber misst an seinen Abbildungen mit dem Massstab von 1 : 3001
Jene Häuser sind demnach sechszehn Mal grösser.
In der That bietet der Stadtplan ja nur wenige, aber doch
immer einige vollständige Häuser dar, die für die betreffende Frage
zu verwerthen sind. Fragment 173 zeigt neben einander drei
Häuser (domus), deren Masse offenbar gleich sein sollen; ihre
Tiefe beträgt 60 m, ihre Breite 18 m, oder in römisches Mass
Übersetzt: sie haben eine Tiefe von 200 Fuss und eine Breite von
60 Fuss, letzteres gleich V* actus, also Masse, die gewiss nicht
zufallig sind. Dieselbe Frontseite von 60 Fuss kehrt wieder auf
fr. 179 bei einem Hause von 100 Fuss Tiefe und auf fr. 200 bei
einer Tiefe von 125 Fuss; ferner auf fr. 225 bei zwei(?) neben-
einanderliegenden, in ihrer Länge nicht messbaren Häusern, die
aber kaum weniger als 100 Fuss = 30 m betragen haben kann
u. A. Auch die Fronten anderer Gebäude zeigen dieses Einheits-
mass, wie z. B. auf fr. 191 ein grösseres zwischen vier Strassen
liegendes, das im Innern nicht ausgeführt ist, nach allen Seiten
54 m s ISO Fuss-— % actus misst; das danebenliegende hat eine
Breite von 120 Fuss « V2 actus. Weitere Messungen verbietet die
TrQmmerbaftigkeit des Planes. Rechnet man hierzu nun noch das
Haus auf dem Palatin mit etwa 850 Cm, so haben wir immerhin
die Masse von einer Anzahl von Häusern mit einer zwischen 540
und 1080 Dm schwankenden Grösse, deren Ueberlieferung eine so
durchaus auf Zufall beruhende ist, dass wir auf Grund dessen
behaupten dürfen, dass die Jordansche Durchschniltssumme von
345 Dm wenigstens für die domus eine völlig verfehlte ist.
Doch kehren wir zur insula zurück. Wir hatten gesehen, dass
nach den Jordanschen Berechnungen die insula der Regionsbe-
schreibung unmöglich ein Haus gewesen sein kann. Setzen wir
zunächst an die Stelle falscher Rechnungen eine richtige. Der ge-
sammte, von der Aurelianischen Mauer eingefasste Raum beträgt
ungefähr dreizehn Millionen Dm. Obgleich dieser Raum sicher
nicht ganz bebaut war, so nehme ich doch diese Zahl, weil sie
gegenüber den u n con troll i erbaren neun Millionen Jordans die Mög-
lichkeit der Anschauung gewährt. Auf diesem Räume gab es
nach dem Curiosum 1681 domus und 44300 insulae. Angenom-
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0. RICHTER
men, dass die insulae Häuser waren gleich den domus, so hätten
wir im Ganzen 45981 Häuser. Angenommen ferner, der ganze
Raum innerhalb der Aurelianiscben Mauer wäre nichts als Haus
gewesen, ohne Strassen, ohne Horrea, Kaiserpaläste, Fora etc., so
bekämen wir durch die Division von 45981 in 13,000000 für das
Haus eine Durchschnittssumme von 282 □ m. Damit dürfte der
Beweis erbracht sein, dass weder nach Römischem, noch nach Pom-
pejaniscbem noch nach sonst einem Massstabe insula ein 'Haus'
bedeutet haben kann.
Was war also eine insula'! Darüber ist zunächst kein Zweifel,
dass es im Gegensatz zu den domus vermiethbare Räumlichkeiten
waren; dies beweisen die zahlreich erhaltenen Erwähnungen der
insularii und der exactores ad insulas, auf die ich hier nicht näher
einzugehen brauche. Die nächstliegende Antwort scheint also zu
sein, es seien Wohnungen gewesen, die etwa in grossen Mieths-
häusern vereinigt, in drei, vier, fünf Stockwerken übereinander
gelegen hätten, die also planimetrisch nicht in gleicher Weise
messbar seien, wie die domus. Und in der That, wenn die Re-
gionsbeschreibung in jeder Region die domus und die insulae auf-
führt, so erwarten wir mit Recht in dieser Aufzählung, mag sie
nun eine officielle sein oder nicht, die Gesammlsumme aller be-
wohnten Räumlichkeiten zu finden. Aber diese Interpretation bietet
nicht mindere Schwierigkeiten als die erste. Auch dies können wir
durch eine Berechnung nachweisen.
Es ist bekanntlich eine der empfindlichsten Lücken der Ueber-
lieferung, dass wir aus keiner Zeit eine Angabe über die Ein-
wohnerzahl Roms besitzen. Die gewiss treuliche Statistik Roms,
deren Resultate überdies für uns gänzlich verloren sind, hätte auch
auf diese Frage schwerlich eine Antwort geben können, da bei
allen amtlichen Erhebungen über die Bevölkerung nicht der Wohn-
silz, sondern das rechtliche Verhällniss in Betracht kam. In Folge
davon enthält unsere Regionenbeschreibung nichts über die Ein-
wohnerzahl Roms, wie sie uns auch in dem zweitwichtigsten Punkte
im Stich lässt, nämlich mit einer Angabe über den Flächeninhalt
der Regionen, um dafür in gänzlich unbrauchbaren Zahlen die
Länge der Umfassungslinien derselben zu notiren. Die zu ver-
schiedenen Zeiten mit den verschiedenartigsten Mitteln unternom-
menen Versuche, die Einwohnerzahl Roms zu bestimmen, mussten
luissglückeu, und mit Recht hat der neueste Forscher über diesen
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INSULA
97
Gegenstand, R. Pöhlmann (Die Uebervülkcrung der antiken Gross-
städte etc. Leipzig 1884) die Sache mit einem *non liquet* ab-
gethan. Nun haben wir aber mehrere Notizen, die zwar für eine
Berechnung der Einwohnerzahl nicht zu verwenden, für unsern
Zweck aber äusserst werthvoll sind, nämlich die Angaben über die
zum Empfang des frumentum publicum Berechtigten. Dies sind
nachweislich bis auf Severus 200000 gewesen. Vergegenwärtigen
wir uns, das? diese zweihunderttausend Empfänger immerhin nur
einen Bruchtheil der gesammten Plebs urbana darstellen, dass letz-
tere aber bis zur constanüniscben Zeit jedenfalls nicht abgenommen
hat, so stellt sich für diese Zeit ein Wohnungsbedürfniss heraus,
das doch auch nicht annähernd durch jene rund 45000 'Wohnungen*
gedeckt wird, von den anderen Klassen der Bevölkerung ganz zu
schweigen.
Aber was für Wohnungen werden denn auch Leute inne ge-
habt haben, die auf Korn- und Brotspenden angewiesen waren?
Um diese Frage zu beantworten, gehen wir von einer uns fremden
Erscheinung in der Bauart des heutigen Rom aus. Jedem, der
zuerst nach Rom kam, wird aufgefallen sein, dass der Unterstock
der Häuser, selbst da, wo keine Kaufläden sind, in der Regel nicht
aus Fenslern, sondern aus Thüren besteht ; jede dieser Thüren ist
besonders numerirt. Durch Umbauten sind manche derselben ver-
schwunden und zu Fenstern geworden, aber man erkennt die ur-
sprüngliche Anlage an der Numerirung: auch die Fenster tragen
eine Nummer. Es wäre nun ein ganz falscher Schluss, wenn man
glauben wollte, diese Häuser hätten 8 — 10 Eingänge. Das Haus
hat natürlich nur einen Eingang, alle übrigen Thüren führen in
Einzelräume, die mit dem Hause in gar keinem Zusammenhang
stehen. Gelegentlich führt aus dem unteren Räume eine Treppe
in den darüberliegenden Mezzanino und damit ist dann die Woh-
nung abgeschlossen. Hier wohnen in schlechten Quartieren arme
Handwerker und Handelsleute, in besseren werden sie zu Läden
benutzt, der darüberliegende Mezzanin zum Lager, zur Werkstatt etc.
Dass dies eine aus dem Alterthum herübergenommene Ein-
richtung ist, beweisen (von Pompeji, das ganz dieselbe Erscheinung
zeigt, will ich hier absehen) die noch heut am Palatin existirenden
bedeutenden Reste solcher Bauten. Es befinden sich dort: 1) längs
der Fundamente des sogenannten Tiberiuspalastes eine Reihe von
vierzehn Einzelräumen mit der constanten Tiefe von 7 m und einer
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zwischen 3,35 m und 4,75 m schwankenden Breite; 2) an die
Subslructionen bei S. Bonaventura angelehnt, zwischen dem Titus-
und Constantinsbogen längs einer 2,75 m breiten antiken Strasse
ebenfalls 14 solcher Räume mit der constanten Tiefe von 8 m und
einer zwischen 4,10 m und 7,22 m schwankenden Breite. Drei
Treppen führen zu den darüberliegenden noch erkennbaren zwei
Stockwerken, die genau dieselbe Gliederung haben wie der Unter-
stock; 3) hinter dem Vestalenhause an der Nova via eine lauge
Reihe ganz gleicher Bauten, zum Theil zerstört, zum Theil unzu-
gänglich , mit tbeilweise erhaltenem zweiten Stockwerk und nach
oben führender Treppe. Im Durchschnitt haben die Räume einen
Flächenraum von etwa 40 Dm.
Dieselbe Einrichtung nehmen wir auf den Fragmenten des
Stadtplans wahr, auf dem die Fronten der Häuser etc. fast regel-
mässig mit Tabernen besetzt sind. Daneben aber zeigt er noch
eine andere Erscheinung, die aus den Resten des Alterthums nicht
mehr nachweisbar ist. Wir finden nämlich diese rechteckigen,
resp. rhombusförmigen , von drei Seiten geschlossenen, an der
vierten nach einer Strasse oder Gasse zu sich öffnenden Bauten in
Systemen zusammengeschlossen. Entweder stehen sie sich in Reiben
gegenüber, die Eingänge zugekehrt, wie z. B. auf fr. 170 oben,
oder sie stossen mit der Rückwand in langer Reihe aneinander,
wofür dasselbe Fragment mehrere Beispiele bietet, oder sie ver-
einigen beides, wie auf fr. 62, 178 etc. Die Grösse dieser Baucom-
plexe übertrifft meist die der domus: so haben z. B. die beiden
auffallend regelmassig angelegten auf fr. 170 einen Flächenraum
von je 2900 Dm. Einer der kleinsten derartigen Complexe auf
fr. 178 misst immer noch 1250 Dm. Die Grösse der Einzelräume
ist sehr verschieden ; die grössten , die ich gemessen habe, haben
einen Flächenraum von gegen 200 Dm; von da abwärts findet
man jede Grösse bis herab zu 15 Dm vertreten. Man könnte da-
nach die betreffenden Fragmente in die enger gebauten älteren
und in die stattlicher angelegten neuen Quartiere der Stadt ver-
teilen. Diese Bauten nun sind offenbar die Miethskasernen , die
das eigentlich grossstädtische Element im Bebauungsplane Roms
bildeten (in Pompeji ist keine Spur davon vorhanden). Sie sind
mit möglichster Ausnutzung des Raumes gebaut und konnten,
wenn wir sie auf vier bis fünf Stockwerke annehmen, eine Unzahl
Menschen beherbergen. Die Gliederung des unteren Stockes, die
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der Plan zeigt, ging natürlich im wesentlichen durch sämmlliche
Stockwerke hindurch; was unten Tabernen waren, waren oben
Coenacula, und gewiss hauste, vielleicht abgesehen von den Ta-
bernen, die, wie heut noch in Rom, wohl meist nur gewerblichen
Zwecken gewidmet waren, in jedem Räume eine Partei. Daneben
finden wir andere grosse Gebäude, wie z. B. auf fr. 159, 189,
176, 178, deren Gliederung eine complicirtere ist. Es scheint,
als seien sie in eine Anzahl geräumigerer Wohnungen getheilt, es
sind also Mietshäuser für Begütertere.
Dass für diese Unmasse kleiner und kleinster Wohnungen die
Zahl 45000 auch nicht im Entferntesten ausreicht, ist klar; ebenso
klar ist, dass die römische Statistik nicht auf den Gedanken kom-
men konnte, sie zu zählen und gewissermassen als ebenbürtig neben
die domus zu setzen. Es ergiebt sich also, dass es zwischen der
domus und der Eiozehvohnung eine Rubrik gegeben haben muss,
die für die Statistik der constantinischen Zeit wichtiger gewesen
ist, als die zahlenmässige Registriruog jener grossen Mietshäuser.
Dies führt zu dem unausweichlichen Schluss, dass diese Häuser
zwar baulich, aber nicht in administrativem Sinne ein Ganzes
bildeten, dass sie in mehrere Theile zerfielen, kurzum mehreren
Besitzern gehörten. Wir haben für diese Erscheinung noch heut
Analogien, in Deutschland wie in Italien. So ist es z. B. in
Neapel üblich, dass von grösseren Häusern die einzelnen Etagen
verschiedenen Besitzern gehören. Wie die Theilung der Miets-
häuser im constantinischen Rom gewesen ist, ist natürlich nicht
für alle Fälle zu bestimmen. Einzelne Fragmente des Stadtplans
zeigen uns zwischen den Reihen der Tabernen auffallend häufig
Treppen, wie fr. 169a, 176, 199, 205, so dass die Theilung in
vielen Fällen eine verticale gewesen zu sein scheint. Aber sie ist
auch gelegentlich ganz willkürlich, wie die Inschrift bei Orelli
Nr. 4531 zeigt: in Aw praediis \ insula sertoriana \ bolo esse Aur.
Cyriacetis | filiae meae. cinacula n. VI tabemas \ n. XI et repossone
mbiscalire \ féliciter. — Sechs Coenacula nebst elf Tabernen und
den repositions subscalares*) können natürlich kein für sich be-
1) Ich bemerke übrigens beiläufig, das9 solche repositories subscalarés
an der Nova via hinter dem Vestahanse erhalten sind. Ia dem einen Falle
stehen sie durch eine kleine Pforte mit der daoebenliegenden Tal>ume Ii*
Verbindung.
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stellendes Haus gewesen sein, sondern nur der Theil eines grösseren
Ganzen.
So sehen wir denn, wie der Begriff insula bis zur Consta n-
tinischen Zeit sich weiterentwickelt hat: was Anfangs ein Pfund
war, ist zum Pfennig geworden. Mit den alten insulae haben die
constantinischen nur noch die Abgeschlossenheit des gesonderten
Besitzes gemein, factisch sind sie Theile von dem, was man früher
insulae nannte. Diese Theilungen haben sich natürlich nur ganz
allmählich vollzogen, theils durch Verkauf, theils durch Erblhei-
lung, wie aus der oben angeführten Inschrift ersichtlich und ferner
aus C. I. L. VI 2 n. 10248, in der es heisst: [dedi]t Ubertis Uber-
ta\bus[que s\uis usum fructum insulae | . . . alatianae partis quartae
et I quartae et vicensimae, quae iuris \ sut esset etc.
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass gerade jene grossen
Mietshäuser mit den vielen kleinen Leuten in Vieler Händen
waren, während andererseits nicht ausgeschlossen ist, dass auch in
der constantinischen Zeit ganze Häuser eine insula bildeten, wie
beispielsweise in der neunten Region die wegen ihrer Höhe sprich-
wörtlich gewordene insula Félidés ausdrücklich erwähnt wird, wo-
mit ein in sich abgeschlossenes und womöglich freistehendes Ge-
bäude gemeint sein muss.
Es ergiebt sich demnach, dass die Regionsbeschreibung in
jenen insulae uns die Zahl der zur constantinischen Zeit in Rom
existirenden, administrativ als Ganzes geltenden Wohnungscomplexe
überliefert, deren Besitzer, resp. ihre Vertreter, die insularii, für
die Inquilinen die unterste polizeiliche Instanz bildeten, während
sie nach oben den Vicomagistri verantwortlich waren. Es ergiebt
sich zweitens, dass die insula dieser Urkunde ein topographisch
nicht darstellbarer Begriff ist, dass also die betreffenden Zahlen-
angaben sich jeder Controlle von dieser Seite entziehen.
Rom, 20. September 1884. OTTO RICHTER.
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DER PROTESILAOS DES EURIPIDES.
Der Protesilaos gehört zu denjenigen unter den bedeutenderen
Stücken des Euripides, von deren Gang eine einigermaßen klare
Anschauung sich zu bilden bisher nicht gelungen ist, ja selbst
über deren Inhalt in ganz wesentlichen Punkten Unsicherheit
herrscht. Auch Kiessling, der Erste der sich nach den Versuchen
Welckers und Hartungs in methodischer Weise über das Stück
verbreitet hat (Anal. Catull. Oryph. 1877 p. 5 — 12), scheint mir,
wie ich bekennen muss, diese Zweifel nicht zerstreut zu haben.
Und doch handelt es sich um einen Stoff, der keine zu hauOge
Behandlung erfahren und in Bezug auf den Mythus nicht jeue
mannichfaltige Entwicklung durchgemacht hat, an welcher oft die
Restitutionsversuche scheitern. Zwar was die nacheuripideische
Litteratur angeht, so ist es von vornherein nur zu wahrscheinlich,
dass die Kleinkunst der Alexandriner sich mit diesem zarten, den
Orpheus- und Admetmylhen so ähnlichen und oft verglichenen
Gegenstande beschäftigt habe; und der Name des Heliodorschen
Protesilaos — freilich nur ein Name bis auf den einen Vers bei
Steph. B. s. v. (DvXaxrj ') — giebt uns dafür den Beleg. Jedoch lässt
sich schwer ermessen, ob und wie weit die in einigen secundären
Quellen vorliegenden und dem Drama gegenüber als Abschwächungen
erscheinenden Variationen des Mythus wirklich in dieser Litteratur
ihren Ursprung haben. Jedenfalls sondern sich dieselben leicht von
der Menge des sonstigen Materials, welches durchaus die Hauplver-
sioo wiedergiebt und erkennen lässt, dass der übermächtige Einfluss
des Euripides sich allem Anscheine nach auch hier behauptet hat.
In solchem Falle liegt für die Untersuchung der römischen Dichter
immer die Gefahr nahe, den Urheber der Fabel auch für die un-
mittelbare Quelle anzusehen. Wer würde nicht, um ein éclatantes
Beispiel anzuführen, Prop. IV 17, 24 (Haupt) auf Eur. Bacch. 680
1) Meineke Anal. Alex. p. 384.
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N. MAYER
zurückzuführen geneigt sein, träte nicht [Theoer.] XXVI dazwischen,
ein obenein von den römischen Dichtern vielgelesenes Gedicht.')
Freilich giebt es für dergleichen keine Regel, und gewiss hat z. B.
nie ein Gedicht dieser Gattung so unmittelbar und genau den In-
halt einer Tragödie nacherzählt, wie Pioperz IV 15 die Anliope;
in dieser Weise pflegten auch die Alexandriner nicht zu schreiben.
So sind denn die mehr in deren Stil gehaltenen Gedichte LXV11I
des Gatull und 1 19 des Properz, welche den Protesilaos angehen,
in dieser Hinsicht nicht leicht zu beurtheilen, und ich möchte
Kiesslings (freilich durch Bährens [Jahrb. f. Phil. 1877, 411] in
keiner Weise widerlegte) Ansicht, dass Catull dem Euripides gefolgt
sei, nicht ohne Weiteres unterschreiben, auch wenn die Fabel bis
ins Einzelne sich als euripideisch erweisen liesse. — Nachfolger
auf der Bühne hatte Euripides in der Behandlung dieses Stoffes
keine.2) Die Protesilaos benannte Komödie des Anaxandrides ope-
rirte jedenfalls mit der euripideischen Fabel; sein Spott galt der
luxuriösen Hochzeit des Iphikrates mit der Tochter des Königs
von Thrakien3), welcher letztere Umstand vielleicht den Berüh-
rungspunkt mit dem Heros von Elaius abgeben musste, wobei noch
zu bedenken, dass in der Protesiiaosfabel wahrscheinlich die unter-
brochene Hochzeitsfeier durch den aus dem Grabe Zurückkehren-
den wieder aufgenommen wurde, und dass bei Laevius in der
Protesilaudamia die Hochzeitsfeier in der That vorkam.
Was Euripides selbst in der Literatur vorfand, war, so viel
sich erkennen lässt, sehr Weniges. Der homerische Schiffskatalog
weiss nur von dem Tode des Helden, der als Erster ans Land
sprang, von dem namenlosen Schmerz der jungen Frau, die in
der kaum fertigen Häuslichkeit (ôôfioç rj.ureAiç, do mum inceptam
frustra Catull) zurückblieb. Die Kyprien, die des Helden Gattin
nicht Laodamia sondern Polydora benannten und ihn selbst übrigens
in nahe Verwandtschaft zu der ätolischen Heroenfamilie brachten
(Paus. IV 2, 5), waren nach dieser Seile für den Tragiker ohne
Werth. Nicht einmal den dort auftretenden Namen des Hektor,
als desjenigen Troers, durch den Protesilaos fiel, scheint Euri-
pides verwerthet zu haben; wenigstens nennen die Scholien (und
1) s. Knaak Anal. Alexandrino-Rom. Gryph. 1880, p. 59.
2) Unter den Tragödienstoflen erwähnt Orid Trist. II 404 auch den unsrigen,
woraus Baehrens voreilig auf öftere tragische Behandlung desselben schliessl.
3) s. Meinoke Com. III p. 287; Kock fr. com. 11 150.
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DER PROTESILAOS DES EURIPIDES 103
Tzetzes) zu Lykophron 529 , wo die den Hektor erwähnende
Tradition wohl zusammengestellt war, nur die Iloinéveç des So-
phokles.1) Unter dem Jâçôavog àvrjQ, der den Protesilaos tödtet,
verstanden die Grammatiker bald den Euphorbos (schol. B 701), bald
den Aeneas (so Palaiphatos bei Eust. B 701 p. 326; Dictys II 11),
bald Achates einen Genossen desselben (Philostratos [?] bei Eust.
Od. X 521 p. 1697, 63 vgl. Eust. B a. a. 0.), bald den Hektor, dies
offenbar mit Rücksicht auf die Kyprien, als ein 'homerisches' Gedicht,
wonach Demetrios von Skepsis sogar den lliastexl ändern wollte.2)
Sophokles folgt, wenn er den Hektor einsetzt, einfach dem Epos,
und die Angabe des Proklos, der nach Lage der Dinge nun einmal
in jedem einzelnen Falle geprüft sein will, erhält von dieser Seite
her eine gewisse Bestätigung; ein Drama wie die Hirten, in wel-
chem zweimal nacheinander ein hervorragender Grieche einem
Troer gegenübersteht, und einmal der Grieche, das andere Mal der
Troer (Kyknos) (Mit, liess sich, zumal von Sophokles' Standpunkt
aus, nur aufbauen, wenn die Namen dieser vier Hauptpersonen
gegeben waren.
So trat denn Euripides wieder einmal mit einem ganz neuen
Stoff auf den Plan, uud auch diesmal feierte die Macht seiner Er-
findung bei der Nachwelt den Triumph, deu mau der Persönlich-
keit des Lebenden so oft missgönnt halte.
Die Hauptunislände des Stückes: dass der Held erst seit einem
Tage vermahlt zu den Waffen gerufen wurde, in der bekannten
Weise starb uud auf seine Bitte von den Unterweltsgöttern die Er-
laubniss erhielt, auf ganz kurze Zeit (auf einen Tag, wie es mei-
stens heisst) zu seiner Galtin zurückzukehren, wobei freilich das
tragische Ende der Laodameia noch nicht berichtet ist: diese er-
1) s. über dies Stück Wilamowilz de ßhes. schol. p. 12. Die Scholien zu
Lykophron 52'J beziehen dessen Worte noipvimv àXâotoott nicht unbe-
dingt auf Hektor und die Griechenschaaren, sondern schwanken zwischen
diesem und Protesilaos, als dem Verwüster wirklicher (troischer) Heerden.
An den letzteren aber zu denken, was dem Zusammenhang schnurstracks
widerspricht, wäre gar kein Grund gewesen, wenn nicht jene Verwüstung in
den gleich darauf citirten îfot/jiyiç des Sophokles vorgekommen wäre. Darin
liegt eine Bestätigung dessen , was für die llotfxivtç Wilamowilz aus dem
Rhesos geschlossen hat. Das Missverständniss selbst ist von Lykophron
wohl beabsichtigt.
2) Eine ganz sinnlose Xvctç giebt Phainias v. Eresos bei Eust. Od. X 521
p. 1697, GO (FHG. II 301)
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M. MAYER
fahren wir aus dem Schol. Aristid. p. 671» welches den Euripides
nennt. Hierzu kommt nun in erster Linie die von Kiessling heran-
gezogene Stelle des Eustachius B 325, 22 ff., bei der ich nur die
Beziehung auf Porphyrios bei Seite lassen würde; dessen Para-
lipomena Homerica sind1) zwar in der sich anschliessenden Aus-
einandersetzung Uber Jâqôavoq àv^q mehrmals benutzt, aber der
sehr verschieden geartete vorhergehende, rein mythographische
Theil, um den es sich für uns handelt, giebt in seinen Glossen
wie in der anscheinend dort herrschenden Verwirrung, sich deut-
lich als Eustathische Arbeit zu erkennen. Bereits der erste Satz
mit den von Wilamowitz herausgehobenen Worten
Xqqoftov ôod-évxoç nçûtov èv Tqoîa neoüv
xov
. . nqon^ôt'^oavxa tfc veiog . .*)
die freilich nicht einer nieirischen Hypothesis, sondern dem Prolog
des Stückes selbst angehören dürften, verräth, dass im Folgenden
Mittheilungen aus der Tragödie zu erwarten seien; wie auch die
Etymologie (IlçtJxeotXaoç ôe (feqwvifiwg itqwtog xe xov Xaov
xa&r.Xaxo xi'g vecog xai rtQioxog xov Xaov ninxoixi) kaum einen
passenderen Autor als Euripides findet. Die Partie Z. 27 — 41 be-
schäftigt sich mit der Exegese der Homerverse, dann beginnt die
îoxoqla, oder vielmehr sie setzt sich nun fort. A>w} dk Ilqta-
xeoiXâtp Aaoôâ^eia ré 'Axâoxov (ptXavâqoç nâvv xai ftt) àva-
oxofiévr] Çïjv fiexà tbv xov àvâçbg &âvaxov, neqi lég Xàyog
qpéqexai xoiovxog. IlqioxeaiXaog xai fievà 9avaxov IqiZv xr{ç
yvvatxbç xaxà tti~viv *A(pqoài%r\q ^x^oaxo xovç xâxw&e* b\xag
àveX&eïv, xai ctveX9iov evqev ixeivr]v àyâX^axt avxov ntqi-
xeif4tvr]v. alxi)aavxog âé, cpaoi, /.tr] vaxsqsïv avxov ijtçpei ôie-
Xqtjoaxo êavxr^v. Dieser Erzählung, deren tragischer Ursprung
kaum zu verkennen ist, folgt unmittelbar eine zweite. "Extqoi de
aXXwç <paoi xi)v Aaoôâ^eiav xai xe&vevjxog xe (l. xov) tlqu-
xeoiXctov Çqtoxi Ixxaieo&ai x°ty 'Aqpqoôixtjç. àyyeX&fytog
yàq xov nâ&ovç, ov pSvov xoXcttwç rjveyxé, qpaaiv, àXXà xai
àvayxaÇonévi] nqôç xov Ttaxobç yâfuo ôevxéqy Çevx&rjvat ovx
1) Vgl. H. Schräder in dies. Zeitschr. XIV 235 f.
2) Vgl. Tzetz. Lyk. 245: toy nçonijâiîcayra xiây 'EXXijyatr xatà reJr
Tçdojy Ix uav oXxadwv nçùtoy itHy SXXwy ànoSarkly. Tzetz. Chil. II
52, 762: nçb nâyroiy nçonrjô^aaç di nçûroç ânàyiwy &yr,<rxti. Pbainits
bei Eostathius z. Od. X 521 : àoHvi oç zQWf***' fvXaxtp (dies aageoao) r<û
norçi (desgleichen), àvaiQtSnyai d nçoniiârjOii.
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DER PRÜTESILAOS DES EURIPIDES
105
curiattj tov içàv, ctXXà xatexo^ivri evvxtéçeve peto) tov àvÔQÔg,
jiâXXov aiQOvpivT] %ip uçbç tov tedveottâ, qpaoi, ovvovoiav
% iijv nçbç tovg Çuivtaç butXiav , xai k&Xinev vn kfll&V-
fiiaç. ne fit devrai Si tavta dià tb èxeivrjg qpiXavôçov àvu-
ôu>Xonoiovné>tjç, wg ehôç, tov àvôça xai ovveXvat ôoxovoqç
avtip xai ûavôvxi. âijXov olv tug xatà tovg Xoyovg tovtovg
ol àfiérçq) eçojti xâtoxoi oxiaqp&rjoovtai xtX. Einiges hiervon
scheidet sich leicht als Zulhat des Scboliasten aus, so der An-
faagssatz der ersten Geschiebte und die beiden Schlusssätze der
zweiten. Für das Uebrige empfiehlt es sich, das von Protesilaos
handelnde Capitel des Tzetzes Chil. II 52 zu vergleichen, welches
von Welcker und von Härtung Eur. rest. I 268 erwähnt, aber nicht
Dunbar gemacht worden ist.
Ovtog 6 JlotuieoUaog vibg t]v tov 'ItpixXoy'
760 Xtnwv âk Aaoôàuetav avÇvyov, vvfAptjv véav,
ovv toïg XoircoXg toïg 'EXX^oi otçatevet xatà Tqojüjv.
nço nàvtwv TtQOnriô^aaç de noutog àndviuiv ^vr^oxei.
oî ui&oyoaqpot ôe (paoîv, ojçaïov bvta tovtov
r] KÔQTj xatajxteiçt}oev lâovoa TleQaeopôvr}
765 otiq^aiv oôvçô^evov trp trjç ^iaoôa^eiaç'
xai déetai tov TlXovtwvog, £a>oï de tovtov TtâXiv,
xai jf] ovQytç nénonq>e tov *'Atài)v neqpevyôta.
tavta fièv uv&oi opâaxovoi' ta ôè trjg lotooiag
ovïoj nu) g Xéyovoi tiveg, tog cctçextj xai uâXa,
770 (og r\ tov nçaneoiXeo) oiÇvyog ?; Xex&*ïooi
tr^v avfÂopooâVf tov &âvatovf ua&ovoa tov ovÇvyov
ÇvXivov eïâujXov noiel ftooqyrjç TlQwteaiXâov,
xal ovvexoitaÇev avtfj ty nôfap tov ov^vyov,
(ir\66Xojg toùtov (péqovaa aiêyeiv ti)v an ova lav.
IIb aXXoi âè vvxtwç eïâwXov elnov oçào&ai tovtov
àei ovÇvyo) tfi ctvtov, o&ev inXaa^rj tavta.
èya) <T avzijv knlotafiai tov pooov nv&Ofiévr}vt
toy vvfiqptxbv tov otoXta^ov ev&vç hôvaafiévtjv
(paidçq) nQOOCüftü) fia'xaiçav nçbg rnao BftßaXovoav
780 ovvte&vrjxévai tql xaXal ovÇvyoj xal vvfupiu),
wOfttQ xai tijv Evâôvi]v ôh nçtû^v tov Kanaveutg
avtrtv ßaXovaav eig nvçàv tq> Ttà&ti* tov ovÇvyov.
Aovxiavôg, OtXôotQatog, yçâg>ei trtv iotoçiav,
xai tiveg àXXoi nipvyvtai xai noirjtai xai véoi.
100
M. MAYER
Eine Analyse dieser Erzählung ergiebl folgende Bestandteile.
Der fiivd-oyçccyoç, dem Tzetzes die Rückkehr des Todlen (763 — 768)
entlehnt, ist kein anderer als Lucian (Dial. Mort. 23), den er selbst
am Schlüsse cilirt, ebenso wie er dein daneben cilirten Philostrat
(p. 415) die näheren Umstände des Selbstmordes der Heldin (777 ff.)
und den Vergleich mit Euadne verdankt. Das Dazwischenstehende
(768 to dk ir^ ioxoq. bis 776) zeigt eine zwiefache Version, die
dem Eustathischen Doppelbericht so sehr entspricht, dass beiden
dasselbe Homerscholion zu Grunde zu liegen scheint, eine Quelle,
auf die, wie ich meine, auch ein anderes Indicium führt, nämlich
der sonst kaum verständliche Schluss, iu dem noch die Scholien-
sprache mit ihrem not^i^g und den vtdhtQOi durchklingt. Die
'îotoçîa (70S), äuf die man in diesem Falle auch die den Tod des
Helden behandelnden uud mit Eustathius stimmenden Anfangsverse
zurückführen wird, begaun mit dem tragischen Mythus (woraus
Tzetzes auch den Selbstmord mit dem Schwerte 779 hat) und setzte
einen zweiten, blasseren daneben, der bei Eustathius darin besteht,
dass Laodamia ivvxiéçeve ftetà tov avôçog und vor Im&iftia
stirbt, während Tzetzes von Traumbildern spricht, die vermutlich
die t/zi&vfxia erwecken, aber nicht befriedigen und schliesslich
den Tod herbeiführen.1) Auch das darauf folgende Raisonnement
ist Beiden gemeinsam, nur dass Tzetzes (776) die erste Version
aus der zweiten rationalistisch erklärt, Eustathius dagegen die zweite
durch die eislere zu erläutern sucht; so dass es fraglich bleibt,
ob und in welcher Weise ein derartiger Passus sich schon in der
genieinsamen Quelle fand. Die Vergleichung der beiden Berichte
stösst indessen insofern auf Schwierigkeiten, als das vvxreçeveiv
fiera tov àvôçoç nicht ohne Weiteres auf Traumbilder, sondern
eher auf einen persönlichen Verkehr mit dem Todten, wie ihn die
Tragödie kennt, hinzudeuten scheint. Wenngleich das lmperfeclum,
als Anzeichen eines wiederholten Verkehrs, zur Vergleichung mit
Tzetzes 776 auffordert, so drängt sich doch von der anderen
Seite wieder eine andere, sehr poetische Version auf, die den per-
sönlichen Verkehr mit dem Todten verbindet mit dem Tode aus
Leidenschaft, und die mit Eustathius sich allenfalls vereinigen
1) Vergleichen lässt sich Aesch. Ag. 404 f.:
OVtlQQtpaVTOt 6t 7lkv9>îfA0VlÇ
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DER PRüTESILAOS DES EIRHMDKS 107
liesse: quae cwro maritum in hello Troiano primum periisse cogno-
visset, optavit, ut eins umbram videret; qua re coneessa non de-
serens earn in amplexibus eins periit (Serv. ad Aen. VI 447 «-
Mylh. Val. I 158. 11 215). ') Ein Anhaltspunkt für die Entschei-
dung isl vielleicht in folgendein Umstand gegeben. Wenn gegen-
über dem Selbstmord das Vergehen vor Sehnsucht ersichtlich eine
zartere Dichtung repräsentirt, so steht damit der erschrecklich pro-
saische Zug von dem gewaltsam auf Wiederverheirathung dringen-
den Vater, der ohnehin ganz den euripideischen Charakter trägt,
in einem, wie mir scheint, so unverkennbaren Contraste, dass man
sich der Annahme kaum entziehen kann, derselbe sei aus der ersten,
der tragischen Hypothesis, etwa aus einer andern Fassung derselben,
hier irrig eingemischt. Wie weit sich diese Vermengung erstreckt,
kann man gar nicht wissen ; gerade die bis ofitkiav reichende
Partie enthält in der überaus strengen Abgeschlossenheit der Lao-
damia, die sie betont, ein, wie sich zeigen wird, für die euripideische
Fabel charakteristisches Moment. So kann auch das dazwischen-
slehende hvxtéçeve fietà tov àvÔQog auf einer Vermischung der
tragischen mit der abgeschwächten, vermuthlich jüngeren Version
beruhen, die statt des Todten selbst ein Traumbild setzte. —
Nur um diese Seite der Ueberlieferung, über die ich zu voller
Sicherheit nicht gelangt bin, abzuschliesseu und den Gedanken an
eine weitere Variation des Mythus abzuweisen, erwähne ich die
Worte des Ovid Rem. am. 723
«" potes et ceras remove; quid imagine muta
carperis? hoc periit Laodamia modo,
die nicht etwa die Meinuug erwecken dürfen, als ob Laodamia um
das Bild geklammert sterbe. Ovid, um dies hier gleich zu be-
merken, vertritt durchgängig die dem Drama entlehnte Anschauung,
dass Laodamia dem Gatten durch freien Entschluss in den Tod
folgt; so in der XIII. üeroide (100), in welcher das Bild ebenfalls
seine Rolle spielt, ferner Am. II 18,38. Trist. 1 6, 20. V 14, 391. [ex
P. III 1, 109 f.]. A. A. III 17. Wenn Ovid in der Laodamiaheroide
(XIII) ausser dem Bilde noch die Traumerscheinungen (103 IT.) ein-
gehend erwähnt, so will das zwar schon an sich wenig besagen in
einer Dicblungsart, die ihre Stoffe mit erschöpfender Vollständigkeit
nach allen Seiten beleuchtet, noch weniger aber bei einem Dichter,
1) Vgl. Rohde Griech. Roman 33, 5.
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106
M. MAYER
dem die Benutzung prosaischer, verschiedene Versionen enthaltender
Fabelsammlungen nachgewiesen ist. Ueberdies bliebe angesichts der
sogleich zu citirenden Verse (Eur. Alk. 354 — 356) zu erwägen»
ob nicht Euripides selbst eine Handhabe für die abschwächende
Version bot.
In einer günstigeren Lage befinden wir uns gegenüber der
ersten von Eustathius berichteten Fabel. Hier lässt sich Punkt für
Punkt die Beziehung auf die Tragödie bestätigen, und einer Aende-
rung wie sie Kiessling wollte bedarf es nicht. Dieser meinte, die
Erwähnung des Protesilaosbildes beruhe auf Verwechselung mit dem
auf den hergehörigen Sarkophagen dargestellten bacchischen Bilde
— wovon später — , und sie gehöre vielmehr in die zweite Version.
Diese letztere ist für uns abgethan. Wenn aber Kiessling früher
die Einführung jenes Porträts überhaupt sowie die ihm gezollten
Liebkosungen für eine spätere Erfindung hielt, so lässt sich mit
Leichtigkeit das Gegentheil nachweisen.*) Nicht nur bei Ovid Her.
XIII 150 ff. findet sich dieser Zug
quae referai vohus est mihi cera tuos.
Uli blatulitias, Uli tibi débita verba
dicimus, amplexus accipit ilia meos.
haue specto teneoque sinu pro coniuge vero,
et tamquam possit verba re ferre, queror;
nicht nur bei Stalius Silv. II 7, 124 IT., der, wie sich zeigen wird,
genau der Tragödie folgt, ist von demselben die Rede: wir haben
nähere Belege. Um sich zunächst zu überzeugen, für wie ganz
euripideisch der Gedanke an ein Bild des verstorbenen Gatten und
ihm erwiesene Liebkosungen zu halten sei, lese man die Worte
des Admet, Alk. 348—356.
aoqr/; àè x(lQl textôviov ôé/uaç to abv
elxao&èv h XéxtQOiatv iKfa&rjOerai,
350 u nçoçrteaov^at xoi negimiaotov x*Qaï
ovo^a xaXtov abv %ijv (piXrjv h dyxâXaiç
ô*ofw yvyaÏKCt xaineç ov* fewv %%uvy
xfjvxçàv fiév, ol/uai, léçiptv, àXV ofiwç ßagog
•) [Unterdessen hat Kiessling selbst seine Ansicht berichtigt. Ind. lecL
hib. Gryph. 16S4 5. d. Red.]
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DER PROTESILAOS DES EURIPIDES 109
ipvxîjç ànavxXoiriv av. h ô1 oveiçaoi1)
355 (poiTwaa p evcpçalvoiç av fjôv yàç yilovç
xav vvxri Xevooetv, ovtiv* av naçfi xçôvov.
Die bis ins Einzelne gehende Uebereinstimmung mit den bis-
herigen und manchen noch zu erwähnenden Zeugnissen ist ebenso
evident, wie es andrerseits bei dem Stande der Ueberlieferung un-
wahrscheinlich ist, dass ein spaterer Dichter etwa die Alkestis auf-
geschlagen und danach diesen Zug in eine übrigens ganz und gar
dramatische Fabel hineingetragen haben sollte. Aber es giebt auch
ein directes Zeugniss für das Stück selbst.*) Bei Dio Chrysostomus
XXXVII, wo Fr. 657 steht, handelt, worauf mich Kiessling auf-
merksam gemacht hat, der ganze Zusammenhang von einer Statue:
W<«7$ 6' ov naçéxiûfÂev %bv àvdçtâvta x^vevtiv, xav aio&avr]-
tat; vvv d* b itïv xQtlitwv alo&ijoewç, kyù) ôè xatà %i]v Evçt-
ntôov Aaoôâ\.iuav
ovx av nçoâoîrjv xalrteç a\pv%ov rpikov.*)
Nicht minder werden die sonstigen Momente, die Eustathius be-
rührt, von anderer Seite her so bestätigt, dass Uber den tragischen
Ursprung kaum ein Zweifel bleibt. Die Bitte des Protesilaos an
die Unterweltsgötter und ihre Gewährung bildet, von anderen
Zeugnissen abgesehen, bei Lucian den Gegenstand eines seiner
anmuthigsten Todtengesprache (23, vgl. Charon 1 p. 487), und
zwar ist es, wie Tzetzcs aus Lucian wiederholt, Kora, die bei
ihrem Gemahl Fürsprache einlegt; eine Scene, die sich auf der
eioen Schmalseite des Neapeler Sarkophags dargestellt findet. Des-
gleichen ist die eigentümliche Mahnung an die Gattin, ihm in
1) Vgl. Ovid Herold. XIII 104:
sive tatet Phoebus sett tern's altior exstat
tu mihi luce dolor tu mihi nocte venis (cf. (potiûoa)
node tarnen quam luce magis etc.
•) [Vgl. jetzt Kiessling Ind. lect. hib. Gryph. 1834/95. d. Red.]
2) Aach in den darauf folgenden Worten ßovXopat ovv avrov ùç afo&a-
viptvw naçauv$r,oa<s9-ai. <J Xôyeav tfitàv olyt;Xovt f ov tpaivu; hat man
ein directes Citât aus unserem Stöcke erkennen wollen; Härtung Eur. resU
1 275 schreibt in diesem Sinne
ta Xôyojv Ifiûv
ciyqXôy cfc tïd&Xov ov rpaivij x).vtty;
Uebrigens ist es gut, sich bei dieser Gelegenheit an Aescb. Ag. 398 zu er-
ioDern, wo der vereinsamte Gatte den Trost von ivpooyxov xoXoooüv ver-
schmäht, eine Stelle, die schon wegen der Alkesiis ihre Richtigkeil haben
moss and für Euripides vielleicht den Anstoss gab.
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110
M. MAYER
den Tod zu folgen, von Lucian wie von Philoslrat Her. p. 284
aber auch von Ovid in der Heroide (161 f.) bezeugt und wird
durch die Gegenseite an jenem Sarkophag in unverkennbarer Weise
illustrirt.
Um einen bedeutenden Schritt weiter fuhrt uns Hygios
Fabelbuch, nur dass wir auch hier mit zwei sich kreuzenden
Ueberlieferungen zu kämpfen haben. Es handelt sich um die fol-
genden Capitel.
CHI. Protesilaus.
Achivis fuit responsum, qui primus littora Troianorum atti-
gisset periturum. Cum Achivi classes applicuissent, ceteris cunctan-
tibus Iolans Iphicli et Diomedeae filius primus e navi prosilivit;
qui ab Hectore confestim est interfectus. Quem cuncti appellarunt
Protesilaum, quoniam primus ex omnibus perierat. Quod uxor
Laodamia Acasti filia cum audisset eum periisse, flens petit a diis,
ut sibi cum eo très horas colloqui liceret: quo impetrato a Mercurio
reductus, très horas cum eo coüoquuta est. Quod Herum cum obis-
set Protesilaus, dolorem pati non potuit Laodamia.
CIV. Laodamia.
Laodamia Acasti filia amisso coniuge cum très horas consum-
psisset, quas a diis petierat, fletum et dolorem pati non potuit. Itaque
fecit simulacrum cereum {aereum Mic.) simile Protesilai coniugis et
in thalamis posuit sub simulations sacrorum et eum colère coepit.
Quod cum famulus matutino tempore poma ei attulisset ad samfi-
dum per rimam aspexit viditque earn f ab amplexu Protesilai
simulacrum tenentem atque osculant em; aestitnans earn adulterum
habere Acaslo patri nuntiavit. Qui cum venisset et in thaJamos irru-
pisset, vidit effigiem Protesilai. Quae ne diutius torqueretur, iussii
Signum et sacra pyra facta comburi; quo se Laodamia dolorem non
sustinens immisit atque usta est.
Um zunächst von der zweiten Fabel zu sprechen, um die es
sich für die Hauptfrage eigentlich handelt, so lässt sich mit Sicher-
heit sagen , dass Anfang und Schluss willkürlich angesetzt sind.
Der Anfang Laod. — potuit, der ohne die voraufgehende Erzählung
unverständlich sein würde (denn was will Laodamia mit den drei
Stunden 7) nimmt deutlich, sogar im Wortlaut, auf jene Fabel Be-
zug; daher der Versuch, jenen Theil von CHI zu streichen, ent-
schieden abzuweisen ist. Der Schluss vollends ist eioe in ihrer
Unnatürlichkeit schon von Welcker empfundene, wenn auch nicht
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DER PROTESILAOS DES EURIPIDES 111
als solche bezeichnete Erfindung, die auf eine ganz schwache Nach-
ahmung des Euadnemythus hinauskommt. Grade auf Euadne, die
mil Laodamia und Alkestis oft unter der Kategorie der muster-
haften Frauen zusammengestellt war1), führt in der vorliegenden
Fabelsammlung noch ein anderes Moment. In dem dahingehörigen
Capitel CGLVl heisst es: Penelope Icarii filia uxor Ulyssis. Euadne
Phi lacis filia coniunx Capanei. Laodamia Acasti filia coniunx
Protesilai. Hecuba Cissei filia uxor Priami. Theonoe Thestoris
filia uxor Admeti; den Schluss macht die Römerin Lucreüa. Die-
selbe Corruptel findet sich in CCXLIII, dem Capitel von den Selbst-
mörderinnen : Euadne Phi la ci filia propter Capaneum coniugem
qui apud Thebas perierat in eandem pyram se coniecit. Lao-
damia Acasti filia propter desiderium Protesilai mariti. Hier ist es
nun sehr wohlfeil, den richtigen Vatersnamen Jphidis hineinzucon-
jiciren, wie dies ziemlich allgemein geschieht. Grade bei einer so
landläufigen Verbindung wie die von Laodamia und Euadne war,
dürfte es doch ebenso berechtigt sein, in dem unverständlichen
Namen die Phylaceis oder Phylaceia zu erkennen, die hier nur an
einen falschen Ort gerathen ist, sei es, dass das Beiwort zu der
beidemal nachfolgenden Erwähnung der Laodamia gehörte, was ich
kaum glaube, oder dass es der versprengte Rest einer etwas an-
deren Fassung dieser Namenreihe ist, wie sich ja das Ineinander-
arbeiten zweier (wenn nicht mehrerer) Relationen durch den ganzen
Hygin zieht*), oder endlich, dass die Laodamia Phylaceis erst in
Folge der Interpolation von C1V zur Euadne beigeschrieben wor-
den. Von störenden Vorgängen zeugt in CCLVI auch die uxor
Admeti, die ihren Namen und Vatersnamen verloren hat und über-
dies nicht an diese Stelle sondern mit den drei Erstgenannten zu-
sammengehört. Bekanntlich wird nicht nur Protesilaos selbst und
1) Plut. Amat. 17. Ovid A. A. HI 17. Trist. V 5, 54 fT. 14, 37 ff. Stat.
Silv. V 3, 271 ff. Aelian V. H. XIV 45. Besondere Beachtung hinsichtlich der
Art und Weise wie die Verwechselung in Handbüchern entstehen konnte
verdient Tzctz. a. 0. 280:
t&antQ x«i iî\v Evâdyqy ât 7tQ(ôr(y tov Kanavitaç
avrijy ßakovcay tlç nvQccy rq} 7io#q> tov ovtvyov,
eine Stelle, die sich freilich nur an Philostrat p. 415 anlehnt: ov% ùjomq iJ
tov IlQmtoüuu xataOT&tp&ûaa ûlç ißäx^ivoiy, ovâ' äaniQ rt tov Kana-
yêtaç oto y &vaîaç ÙQ&tlaa.
2) Speciell in Bezug auf Namenregister s. z. B. die attischen Könige
F. 48; vgl. Bursian Jahrb. f. Phil. 1866 p. 777.
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112
M. MAYER
die eingeborne Bevölkerung von Phylake nach diesem Orte beuannt,
sondern aucb Laodamia ist die coniunx Phylaceia (Ovid Tr. V 14, 89),
die Phylaceia mater (A. A. Ill 783). Poetische Beinamen und An-
klänge finden sich aber nicht nur bei Hygin zahlreich eingestreut
in der dürrsten Prosaerzählung, sie sind ein Erbtheil der mytho-
graphischen Literatur überhaupt.1) Um ferner für die Form der
vorliegenden Corruptel aus Hygin nur die nächsten Analogieen zu
nennen, erinnere ich an CLXXXVI11 Theopkane Bisaltidis filia für
Bisaltis, an III ab advena Aeoli filio für Aeolide und CCLXXI At-
lantius Mercurii et Veneris filius (s. Bursian Jahrb. 1866 p. 784) ;
die Melanippe DesmÖtis filia für deo/nonig gehürt ebenfalls in diese
Reihe. Ob in unserer Laodamiafabel CIV aus einer Zusammen-
stellung der treuen Frauen und ihrer Geschichten*) oder sonstwie
1) Die poetischen Anklänge an römische Dichter im Hygin sind besonders
in M. Schmidts Ausgabe hervorgehoben, doch ist dabei nicht immer das
richtige iMass inne gehalten. Bei Apollodor 6ind vollständige Ci täte einge-
flossen, z. B. II 49, 4 (cf. Nauck Trag. fr. p. 656, 19), and was übersehen
zu werden pflegt III 0, 8, 4 ngiv vno TttçixXvulvov xà vùza TQOj&fjvai =
Pind. N. IX 26 (61). Auch in den tragischen Hypotheseis erklären sich der-
artige Spuren als Reminiscenzen aus den Stücken selbst (besonders aus den
Prologen), nicht etwa als Reste poetisch abgefasster Hypotheseis.
2) Solcher Kategorien lassen sich bei Hygin ausser den bekannten noch
mehrere unterscheiden. Die Reihe 55-63, welche bekanntlich durch 58 und
59 in ungehöriger Weise unterbrochen wird, eine Reihe, der zweifelsohne
die jetzt gänzlich versprengte F. 28 beizuzählen ist, enthält die tcotßttg, zu
denen die ältere Sage (Homer Z 200; Pind. Isthm. VII 46; Ol. XIII 87) auch
den Bellerophon (F. 57) rechnet. Ebenso beziehen sich die vorangehenden
Fabeln 49 — 52 auf die &ioq>iXtïç, Admet und Aiakos, zu welcher Gruppe
auch noch 54 gehören kann, während 53 von dem wohl nicht zutreffenden
Gesichtspunkte der Zeus-Ehen hinzugerügt ist. Beiläufig sei hier noch eine
andere Gruppe hervorgehoben, deren Zusammenhang ihrem ganzen Umfange
nach nicht auf den ersten Blick einleuchtet; das ist 163—167. Hier könnte
das Capitel 'Liber' 167 leicht als willkürlich eingeschoben erscheinen, wenn
nicht auch Lucian in dem mythologischen Register de Sattat. 39 die orphi-
schen Dionysosgeschichten unmittelbar mit den Athenamythen verknüpfte.
Das Capitel 163 von den Amazonen, das sich als blosses Naraensregistcr
ausserlich bequem an die vorhergehende Reihe anschliesst, muss doch wohl
zu .der allischen Gruppe rangiren, elwa wie 48 die reges Athenienses ange-
schlossen sind. Dabei kann man nicht umhin zu bemerken, dass nach Wegfall
der auf keinen festen Platz Anspruch machenden Register 155—162 die
attischen Göttersagen mit den Weltanfängen (138—152) gerade wie bei Lucian
a. a. 0. durch Deukalion verknüpft sind, um so mehr, als die sich hier da-
zwischendrängende Phaethonfabel erst ziemlich spät mit der Fluthfabel ver-
bunden worden ist (s. den Excurs).
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DER PROTESILAOS DES EURIPIDES 113
die Todesart der Euadne hierher geralhen sei, bleibe unerörtert;
wiewohl grade äusserliche Nachbarschaft in ganz unglaublicher
Weise — man möchte sagen contagiös — auf die Verdrehung der
Fabeln im Hygin eingewirkt hat. So wird in III der Wahnsinn
des Athamas auf Phrixos und Helle übertragen, wobei jeder Ge-
danke an mythologische Ueberlieferung abzuweisen ist; so wird in
VII die Flucht der Antiope, die in Folge der Misshandlungen er-
folgte (worauf auch der Zusammenhang des Gapitels selber fuhrt),
durch die drängende Entbindung, und zwar ganz ungenügend,
motivirl1); so wird in der Phaethonfabel CLU bei der Interpolation
11/ omne genus mort alt um etc. der gleich darauf folgende Ausdruck
— Robert Herrn. XVIII 435, 3 dachte an Versehen des Schreibers —
rücksichtslos benutzt und wird ebenda — dies allerdings schon
in früheren Stadien der Myelographie — als Ursache des Welt-
brandes nicht die schlechte Lenkung des Sonnen wagens angegeben,
sondern der Blitz des Zeus, der doch grade dem Unheilstifter galt
(s. den Excurs). Solche Entstellungen , die allerdings zum Theil
schon vor den Frisingensis fallen, haben, obwohl wesentlich von
den Ligaturen der Fabeln ausgehend, oft den gesunden Kern der
1) Der genauere Sachverhalt ist dieser. Die vorliegeode Reihenfolge der
Thatsachen ist sinnlos, da ja Antiope während der ganzen Zeit von der
Geburl der Kinder bis zu ihrer Wiedererkennung, also mindestens zwei De-
cennien, heimathlos wäre und dabei auch gar nicht einzusehen wäre, aus
welchem Grunde sie in dieser Zeit von ihren Kindern getrennt leben sollte
(auch würde die Zeit ihrer Knechtschaft sich auf die verhältnissmässig kurze
Zeit von der Entdeckung ihrer Schwangerschaft durch Lykos bis zu der be-
vorstehenden Entbindung beschränken). Dagegen ist Alles in bester Ordnung,
sobald die Partie von At Lycus — in montent Cithaeronern hinter ciunque
partus — edidii gestellt wird. Alsdann ist auch die Flucht durchaus an
ihrer Stelle, und es erweisen sich die Worte cui postquam partus instabat}
die neben cumque partus premeret ohnehin lästig sind, als inlerpolirt, offen-
bar zur Ausfüllung einer lückenhaften oder unleserlichen Stelle. Es zeigt
sich hier recht, wie in unserem Texte das Material für Lückcnbüsser mit er-
schrecklicher Unbefangenheit aus der nächsten Nachbarschaft geholt wurde.
Da 88 übrigens das Qui p. matrem in dem jetzigen Zusammenhang sich besser
anzuschliessen scheint, als in dem von mir sopponirten, bei dessen Zerstörung
einfach das Band zerrissen ist, wird Niemanden bestechen, der da bedenkt,
wie manches Mal im Hygin, wo der Text vollkommen in Ordnung ist, die
relativiache Anknüpfung nicht passt, z. B. CIV Quae ne diutius etc. Als
Verbindung hinter in m. Cithaeronern hat man etwa zu denken ubi filii
Uabitabant oder einfach ad filios. — An Stelle der Interpolation mag dage-
standen haben z. B. Cui postquam aquam negabat (v. Prop. IV 15, 18).
Hermes XX. 8
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114
M. MAYER
Einzelfabel in bedenklicher Weise alterirt, indem nach und nach
sämmtliche Consequenzen des einmal staluirlen Unsinns gezogeu
wurden: daher rühren ausser dem avum Solem in CL1Y und der-
gleichen, die Monstrositäten von der Desmontestochter und Fälle
wie der in der Àntigona (LXXII)1). Demgegenüber ist es noch
gering zu nennen, wenn in unserer Laodamiafabel CIV gegen
den Schluss zur Verbrennung des Bildes ein Scheiterhaufen inter-
polirt ist, der eigentlich nur für den Flammentod einer Person
passt, und eine entsprechende Todesart der Heldin fingirt wird.
Es bleibt uns also von CIV als guter Bestand mit itaque fecit
beginnend zwar nicht eine selbständige Erzählung, aber ein Theil
von einer solchen, und es fragt sich, ob dieselbe mit der Tragödie
etwas zu thun hat oder nicht. In dem Bilde begegnen wir einer
bekannten und für die Tragödie festgestellten Erscheinung. Neu
ist nur der Opfercultus, den Laodamia damit treibt, und unter
dem sie vor der Welt den profanen Zweck des Bildes verbirgt.
Hier stellt sich denn zur rechten Zeit das Zeugniss des Statius
Silv. II 7, 124 f. ein, der Lucans treue Gattin mit der Laodamia
vergleicht :
Haec te non thyasis procax dolosis
falsi numinis induit figura,
ipsum sed colit etc.
Unschwer erkennt man in diesen Zügen einen der specifisch
euripideischen Frauencharaktere. Nur diesem Dichter konnte es
beikommen, das Muster treuer Galtenliebe, wie es das Epos kannte
und die spätere bei Eustathius und Servius vorliegende Dichtung
noch anziehender gestaltete, in ein so zweideutiges Licht zu rücken.
Diesen Schluss würde man auch ziehen, wenn weitere Belege fehl-
ten. Aber jenen zum Theil geheuchelten Cultus, den Statius wie
man sieht als bacchischen bezeichnet, bezeugt auch Philostrat Im.
2,9 p. 415 ov% toaneç ij rov ngcoreailsuj xaxaojsy&fioa olç
tßctxxevoev (eine schon von Welcker hervorgehobene Stelle), und ihn
zeigen in umfangreichem Masse auch die Sarkophagreliefs.2) — Aber
1) Vgl. meine Dias, de Euripidis mythopoeia p. 74 sq.
2) Hierher gehört vielleicht auch Plut. A mat 17 : et âi nov ri xaï piitu>y
TtQoç nicjw StpiXôç i<niy ârjXoi rà mçi rqv 'AXxqarir xai IlçmTtaiXitoy,
xai EvQvâixijy tyr 'Oç<péu>ç, oit /uoVç» &etöy oldiâqç "Bqom two ni ri nooa-
lairô/uévoy. xatiot rtçôç yt tovç aXXovç éSç aprjot 2ocpo*Xftç antwtuç — —
( Fr. 699, 2. 3) — : aiâtïtat âi tovç içùvtaç, xai (àôvoiç loiiotç ovx Imxar
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DER PROTESLLÀOS DES EURIPIDES 115
auch im Weiteren ist es unmöglich, sich der Anerkennung dessen
was Hygin CIV berichtet, zu entziehen. Man braucht die Worte
der Laodamia ov* av nçoâoirjy xalneç a\pv%ov (pilov, die man
früher auf das treue Festhalten an dem todten Galten bezog, nur
in der neuen Beleuchtung, die sie oben erhielt, zu betrachten, um
sofort inne zu werden, dass es sich um einen Conflict wie bei
Hygin handele, und dass sich Laodamia weigere, das Bild her«
auszugeben. Ueberblicke man ferner die gegebenen Momente: die
Trauer, das Drängen des Vaters, den Verkehr mit dem Bilde, das
Erscheinen und Wiederverschwinden des Todten, den schliesslichen
Selbstmord; man rechne selbst noch einen Streit hinzu, wie ihn
nach Kiesslings treffender Bemerkung über Fr. 649 Protesilaos, da
er die Galtin ins Todtenreich mitnehmen will, mit dem Schwieger-
vater gehabt haben muss: so mag in all dem des Schönen und
Ergreifeu den viel gewesen sein, aber ein euripideisches Drama ist
damit noch nicht hergestellt; es fehlt an Handlung, an einem wirk-
lichen Conflict; denn auch der Streit mit dem Todten würde auf
einen blossen Wortstreil hinauskommen. Mit dem Hyginschen Be-
richt aber finden wir uns sofort in einer euripideischem Situation.
Wir hören die Anklage des Dieners der durch die Thürritze (ov
yaQ &é(4tç ßißrjXvv ârtteod-ai ô6(.iu)v Fr. 650) seine Entdeckung
gemacht hat und nun — so verknüpft Robert treffend die vorhan-
denen Motive — auch den wahren Grund weiss, weshalb Laoda-
mia sich wieder zu heirathen weigert; wir sehen den auflodern-
den Zorn des Königs, vernehmen die Schimpfreden auf das weih-
liche Geschlecht, wovon Fr. 658 noch einen Nachgeschmack enthält.
Man dringt in das Gemach und obwohl nun die Aufklärung erfolgt,
befiehlt Akast doch, der Tochter ne diutius torqueretur das Bild
wegzunehmen und es zu verbrennen.
Dieser Theil der Handlung ist an sich so einleuchtend, dass
ftââfiftotof ovâ* ttfjfiXtfOi. o&iv àyafrbv f*év, ot ItaÎQt, l/Jç iv *EXevo7vt
TtXtrijç fJiraa^ety. iy<à di oçtû r oîç *Eqo>zoç 6 oyiaat aïç xat /uv orate
ly"Jtâov ßiXtiova polçtty ovoay ovxoi roïç (xv&oiç ntt&ôptvoç, oit (iijy
ovâ' ùniorûy naviânaotv tv yàç à!j Xiyovot, xai &tia rwi jx'^fi xpavovoi
lov àXq&ovç oi Xiyoyztç i$ "Aiâov tqiç içfoxixoîç âvoôoy ùç ytiïç vnaQxav.
Der Autor gesteht ira vorletiten Satze selbst, dass er bei dem Vorausgehenden
an die Eingangs genannten Mythen gedacht, wenn er sie aach symbolisch
gebraucht zur Bekräftigung des Mysterienglaubens. Jedoch ist zu bemerken,
dass Plutarch die Bezeichnung oçyiatrrr'ç auch für begeisterte Bekenner einer
Lehre gebraucht (Mor. 717 D 1107F).
6*
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116
M. MAYER
es sich nur Tragen kann, wo derselbe im Stücke seine Stelle ge-
habt habe. Wir haben ihn an die einleitenden Scenen angeknüpft.
Und in der That muss er dem Auftreten und Wiederabgang des
Protesilaos voraufgelegen haben. Denn nachher würde eine Ver-
dächtigung wie jene etwas Unwahrscheinliches für die Zuhörer wie
für Akast selbst gehabt haben, was vorher angesichts des seit
lange vereinsamten ZuStandes der jungen Frau minder der Fall
war. Auch würden sich, da mit dem Erscheinen des Todten eine
neue Verwickelung beginnt, beide Conflicte ganz unnöt bigerweise
in die zweite Hälfte des Stückes zusammendrängen. Diese Ver-
lheilung des Stoffes bot zugleich den Vortheil , das Verweilen des
Todten nicht übermässig auszudehnen und den Eindruck des Vor-
übergehenden, wie es einer solchen Erscheinung zukommt, zu er-
wecken. Andrerseits aber kann die Vernichtung des Bildes im
ersten Theile noch nicht stattgefunden haben; denn Protesilaos
findet die Gattin àyâlfiati avtov neçixetfiévi]v (Eustalh a), was,
wenn es nicht buchstäblich zu nehmen ist, doch immer bedeuten
würde: der Beschäftigung mit dem Bilde hingegeben. Es ist des-
halb anzunehmen, dass die Vernichtung des Bildes am Schlüsse
der ersten Hälfte des Stückes zwar beschlossen und befohlen wurde,
dass sie aber einen Aufschub erlitt, sei es auf Bitten der Laoda-
mia, die nur noch ein Opfer darbringen zu wollen vorgiebt, sei
es, dass Laodamia die mit der Execution Beauftragten hinzuhalten
weiss.
Je lebhafter sich hiernach des Chores und der Heldin Klagen
und Bufe nach dem Todten erneuerten, um so grösser musste die
Wirkung sein, wenn nunmehr, nachdem das zweite Stasimon ver-
klungen, der Gerufene wirklich erschien. Er begegnete wahr-
scheinlich zuerst dem Akast, bei dem er mit der Absicht seine
Gattin zu holen auf heftigen Widerstand stösst. Diese Begegnung
erst beim Abschied des Protesilaos spielen zu lassen, verbietet die
für jenen Moment nothwendig vorauszusetzende Anwesenheit des
Hermes, der auftrat um den Todten wieder abzuholen, einer Per-
son, die bei dem Streit weder hätte passiv bleiben, noch mit Pro-
tesilaos zugleich unterliegen dürfen. Wohl aber ist Akasts Rolle
hiermit nicht beendet; er wird — ich acceptire hier Roberts An-
schauung — nach einiger Zeit in das Gemach gedrungen sein,
um sich der Entführung der Tochter zu widersetzen. Er findet
Jenen nicht mehr, dafür aber das Bild, auf das sich Laodamia nach
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DEK PKOTESILAOS DES EURIPIDES
117
dem abermaligen Scheiden des Gatten mit doppelter Inbrunst ge-
worfen. Nunmehr wird ihr auch dies genommen und es erfolgt
der Selbstmord. Sie stirbt xaiaoteip&eloa oig ißanxevaev (Pbilostr.
p. 4 t 5). — Es lässt sich gegen diese Entwickelung der Dinge leicht
einwenden, was Kiessling an Hygin CIV auszusetzen fand, dass so
Laodamias freiwilliger Tod nicht direct dem Gatten, sondern eigent-
lich einem weniger würdigen Gegenstand gelte, und dass auf diese
Weise ihre Hingebung weniger rein zum Ausdruck komme. Allein
wenn man all diejenigen Züge, die bei Euripides gegen unsere Er-
wartung und gegen unsern Geschmack sind, zusammenstellen wollte,
so liessen sich darüber mit Leichtigkeit Bogen vollschreiben. Mit
gleichem Rechte konnte man darau Anstoss nehmen , dass Prote-
silaos die Gattin bittet, ihm zu folgen, was zwar von seinem Stand-
punet aus begreiflich ist, aber doch der Grosse ihres Entschlusses
in etwas Eintrag thut. Wir können nur die Wahrscheinlichkeit
constatiren, dass der Verlust des Gegenstandes, an welchem nach
dem Scheiden des Todten all ihr Empfinden noch einen Augenblick
hing, ihren Entschluss zu sterben beschleunigte.
Es hat ganz den Anschein, dass der Verlauf des Stückes zum
Theil in die Nachtzeit fiel, grade wie der Phaethon (s. Wilamowitz
Herrn. XVIII 402). Schon darin, dass der Diener seine Entdeckung
bei Morgengrauen gemacht hat und um der Sache auf die Spur
zu kommen, keine Zeit geeigneter war als die Nacht, wo der ver-
meintliche Liebhaber wiederkommen musste, liegt ein Anlass, die
Handlung möglichst gegen die Abendzeit hinzurücken. Hinzu kommt
die Todtenerscheinung, für die man, auch ohne den Vergleich mit
der Leonorefabel , die nächtliche Weile leicht als die passendste
empfindet, umsomehr als es sich gradezu um Wiederaufnahme einer
Hochzeit handelt. Laodamia ist nun einmal dieTodlenbraul der grie-
chischen Sage.') In der nach unserm Helden benannten Komödie
1) Von einer mythologisch verallgemeinerten Anschauung des Todes selbst
als Bräutigam, wie sie Dilthey Ann. d. J. 1869 p. 22 an der Hand der auf
unglückliche Bräute bezüglichen Dichterstellen vermuthet, kann dagegen nicht
die Rede sein. Vollends lässt der an sich schöne Gedanke eines Todes-
Hymenaios, den Dilthey auf den Medea- Sarkophagen in dem durch Mohn-
bnschel ausgezeichneten Hymenaios erkennen wollte, sich nicht aufrecht er-
halten. Zur Construction einer solchen Figur, die z. B. Aug. Rossbach Rom.
H och ze its- und Ehedenkmäler S. 175 ohne Weiteres anerkennt, hätte man nie
gelangen können, wäre die Bedeutung des Mohnes an dieser Stelle richtig
erkannt worden. Zu Arist. Vög. 160:
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118
M. MAYER
des Anaxandrides wurde eine bestimmte Hochzeit persiflirt, wie audi
des Laevius Protesilaudamia sich in Schilderung der Hochzeitsnacht
erging (Non. 209. Prise. 703). Es ist unter diesen Umstünden miss-
lich das vvxteoevciv fiera tov àvdçôç, wovon Eustathius' zweite
Erzählung spricht, grade för diese in Anspruch zu nehmen; und
wenn Ausonius inmitten durchaus euripideischer Heldinnen, wie
Canace, Pasiphae, Phaedra, die alle ihr tragisches Ende dem Eros
vorwerfen, die Laodamia in dieser Weise vorführt : praereptas queri-
tur per inania gaudia nodes \ Laodameia duas vivi funetique mariti,
so kann dieser Ausdruck sehr wohl die Hauptmomente des Stückes
zusammenfassen und könnte genau die tragisch zugespitzte Situation
treffen, wo Laodamia nach dem abermaligen Verlust des Gatten
sich mit der ganzen Gewalt des Schmerzes auf das Bild wirft;
wahrend bei anderer Auffassung der inania gaudia die Traumer-
scheinung und die Todtenerscheinung in wenig glücklicher Weise
combinirt sein würden.
Die Frage nach der Zeit ist unabhängig von jener andern, die
auch kurz erwogen sein will: ob die Frist für den Todten einen
Tag betrug, wie Schol. Arislid., Lucian D. M. 23 und Char. 1, Stat.
Silv. 11 7, 120 im Einklang mit dem Neapeler Sarkophag, also die
der Tragödie am nächsten kommenden Zeugnisse, berichten, oder
ob nur drei Stunden, wie in der andren Hyginfabel (CHI) und
bei Minucius Felii Oct. XI 8 zu lesen. Im einen wie im andern
Falle konnte der Besuch in die Nachtzeit fallen; die eine Hälfte
der längeren Frist würde sich auf die weite Reise vom und zum
XO. ytvôfxio&a <f Iv xi-notç z« Xtvxà a rt a a ft a
Kai pvQta Kai pqxuva xal oiov/jßQia,
worauf Euelpides sagt:
vfAtîç fit y aça Ç^tt rvfÀ(ft<t)y ß(or
wird in den Scholien bemerkt: <pvkXa rwà olç aiMpavovvtai oi W[xq>ioi,
eine Erklärung, die dort zwar an aiavfjßQia als an das Schlusswort anknüpft,
in Wirklichkeit aber a och auf die andern dort genannten Gewächse Bezog
hat; das zeigt sich Arist Fried. 869, wo es in einer hochzeitlichen Scene
heisst:
à nXaxove nlnmtai, cqoapr, ^vfmXâtXfxai
xal räXX* ànatânavxa,
und die Scholien dazu cijoapq in demselben Sinne erklären (mit Berufung
auf Menander), unter Hinzufügung des obigen Verses (Vög. 161) und der dor-
tigen Erklärung. — Der Mohn, wegen seines ausnehmenden Körnerreichthums
Symbol der Fruchtbarkeit, wird darum auch der Aphrodite zuweilen als
Attribut gegeben.
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DER PROTESILAOS DK S EURIPIDES 119
Hades vertheilen. Mao wünschte nur zu wissen, ob gegenüber
der kürzeren Frist, die Kiessling mit dem Drama in Verbindung
bringt, die abweichende und anscheinend verbreiletere Angabe, die
allerdings die minder subtile ist, wirklich nur auf Ungenauigkeit
beruht.
Dies führt auf eine nähere Betrachtung ?on Hygin F. CHI
überhaupt. Der Scbluss derselben hat, wie wir sahen, einem
Ueberarbeiter zum Ausgangspunkt für eioe neue Fabel gedient,
wobei die Anlehnung sich bis auf den Wortlaut erstreckte und
sogar das Füllwort fletum aus dem flens petit von CHI herzu-
leiten ist Den Kern der neuen Erzählung bildete, wie nun-
mehr feststeht, eine tragische Hypothesis, und zwar die eine Hälfte
derselben. Der Fall ist nicht unähnlich dem der Phaethonfabel
CLIV, wo der zweite Theil einer (diesmal epischen) Hypothesis
durch eine selbstgemachte Einleitung zu einem neuen Capitel ge-
staltet wurde1) (Robert Eratosth. p. 216 f.). Nur ist dort die erste
Hälfte nebenher in F. CLH erhalten und gestattet das (Jrtheil, dass
der Ueberarbeiter lediglich an der widersinnigen Darstellung des
mit der Deukalionflulh verknüpften Phaethonslurzes — man sehe
darüber den Excurs — Anstoss nahm und es vorzog, mit Hülfe
Ovids diesen Tbeil neu zu entwerfen, während er die sonstigen
Züge dieses Theils, die Pherekydesnotiz über den Eridanus und
die Heliadenmetamorphose , nicht von der Hand wies.*) Sollte
zwischen den beiden Protesilaosfabeln ein ähnlicher Zusammen-
hang bestanden haben? Der erste Theil von CHI würde dem nur
günstig sein. Grade das Orakel wird vor Euripides gar nicht
erwähnt, dagegen überall wo es vorkommt (vgl. S. 104) in den
Ausdrücken, mit denen es im Eingang des Prologs erzählt war.
Abgesehen von der Erklärung des Namens Protesilaos, dergleichen
Etymologieen Euripides mehr als irgend einer liebt, wird durch
ein speciell darauf bezügliches, allen Griechen gegebenes Orakel
die Sache weit mehr auf die Person des Protesilaos zugespitzt als
dies für das Epos wahrscheinlich ist, wie auch die namentliche
1) Davon ist die spätere Interpolation zu unterscheiden, die, wohl durch
Schadhaftigkeit des Textes veranlasst, aus der Erwähnung des menschlichen
Vaters Merops eine Nymphe JMerope und den Sol zum Grossvater des Phae-
thon gemacht hat.
2) Er las dieselben übrigens nicht in der Version des Frisiogeosis, son-
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120
M. MAYER
Erwähnung der Mutter des Helden mir über das Mass von Be-
deutung hinauszugehen scheint, das dem Protesiiaos in den Ky-
prien zukam. Dass dem Helden diese Benennung, von der der Pro-
log berichtete, erst vor kurzem und in Troja beigelegt war, würde
natürlich kein Hioderniss sein, ihn im Stücke mit diesem Namen
und nur mit diesem bezeichnen zu lassen. Misslicher gestaltet sich
die Frage bei der zweiten Hälfte von CHI. Soviel erkennt man
wohl, dass die Angaben derselben in keinem Punkte durch den
echten Theil von CIV (fecit — comburi) wiederholt, sondern lediglich
ergänzt werden, und dass schon der Ueberarbciler der letzteren
nicht mehr, als diesen wie zur Ergänzung geschaffenen Theil vor-
fand. Aber CHI selbst weicht ersichtlich von der Tragödie ab, in
der Bitte an die Götter, die hier von Laodamia ausgeht, in der
kürzereu Dauer der Frist und in dem Fehleu des Selbstmordes,
lauter Momenten, die eher auf die andere, durch Euslathius b und
Servius vertretene Version hindeuten könnten. Indessen bekenne ich
darauf, welchem der beiden Galten die Bitte zugeschrieben wird
(Eustath sagt nicht einmal ausdrücklich, dass es Laodamia gewesen
sei) wenig Gewicht zu legen. Wie es einerseits sonderbar ist, dass
die Hadesgütter, statt den Protesiiaos auf dessen Bitte zu entlassen,
ihn vielmehr auf eine von der Oberwelt ausgehende Veranlassung
hinaufschicken, so liegt es andrerseits in der Natur der Sache,
dass sich die Wünsche der Gatten begegneten und Laodamia den
Todten in ihren Klagen zurückrief nur auf ein kurzes Wieder-
sehen, wie Welcker hervorhebt unter Hinweis auf die Verse:
et vocante PoUa
unum qmeso diem deoa si/enhim
exores: sohl hoc pat ere Urnen
ad nuptas redeunlihus maritis;
das sagt Statius S. II 7, 120, der sich, wie die VV. 124 ff. zeigten,
durchaus an die Tragödienfabel anlehut. Dazu kommt Lucian:
ô ovv €QU)ç rîjç yvvctiY.bg or fietçuuç anoxvaiei fie, tu ôéonoza,
xaï ßovXoficti xav nçbg bXiyov 6q>&eïç avt f xataßrjvai nctliv
(vgl. Tzetz. 765). Beide wurden eben, weil sie die Hochzeitsceremo-
nien unterbrochen, von der Liebesgöttin gequält, die auch wohl, wie
Robert höchst probabel annimmt, den Prolog sprach. Die ausdrück-
lich Laodamia nennende Version mag indessen immerhin bestanden
haben. Dem Hygin aber müsste man, wenn er dadurch auch nicht
direct widerlegt wird, mindestens den Minucius Felix gegen überslel-
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DER PROTESILAOS DES EURIPIDES 121
len, deo Einzigen der noch die dreistündige Frist kennt, und der die
Geschichte nur in einem ähnlichen Fahelbuche gelesen haben kann :
quis unus ullus ab inferis vel Protesilai sorte remeavit horarum
saltern trium*) permisso commeatu. Kiessiing findet in den drei
Stunden sogar ein direct von dramaturgischen Rücksichten dictirtes
Moment; wiewohl Euripides in Dingen des Raumes und der Zeit
keineswegs so kleinlich zu verfahren pflegt. Weit eher ist ein
dramatisches Moment in dem persönlichen Auftreten des Hermes
zu finden, welches für die epische Darstellung mindestens unuölhig
war und gar in einer so dürftigen Inhaltsangabe sehr in die Augen
fällt. Ferner befremdet es, dem Selbstmord, den Hygin selbst in
CGXL1II bezeugt, in keiner der beiden Erzählungen zu begegnen ;
denn die Selbstverbrennung, die jetzt den Schluss von C1V bildet,
ist aus den obigen Gründen (S. 110) und wegen des Widerspruchs
mit Eustathius (vgl. Tzetz. a. a. 0. 778) durchaus als Interpolation
zu erachten, und sie ist in GGXL11I so wenig gemeint, dass sie
wahrscheinlich erst nachträglich durch Hinzufügung der Laodamia
Phylaceis bei Euadne berücksichtigt isU Ob aber der Schluss von
CIU dolorem pati non potuit wirklich genügt, um das Hinsterben
der Heldin, also die andre Version zu erkennen, scheint sehr frag-
lich. Der Interpolator von C1V hat es, womit freilich wenig be-
wiesen wird, uicht so verstanden. So reservirt drückt sich aber
auch ein Stil wie der Hyginsche nicht aus, der in seiner kindischen
Breite überall lieher zu viel als zu wenig sagt. Es will unter die-
sen Umständen erwogen sein, ob der Schluss nicht, wie in F. LXXI a
und GLX1V c verstümmelt ist, ein Fall, der mit der ganzen Stellung
von GIV (fecit — eombnrt) aufs innigste zusammenhängt. Denn
diese Partie, die wie gesagt die Angaben von Gill in keinem Punkte
wiederholt, fand sich ersichtlich an Gill — vielleicht nur äusser-
lich — angeknüpft, schon bevor der Bearbeiter den letzten Schritt
that und durch eine in diesem Sinne gehaltene Einleitung eine
signe Fabel daraus machte. Ursprünglich könnte sie etwa am
Rande gestanden haben, doch ist es ungleich wahrscheinlicher,
dass sie, wie die Theile der Antiopefabel VII (s. S. 113 Anm.),
nur verschoben ist und gradezu in CHI hineingehört, wo sie hinter
1) Die — übrigens von Bährens beigebrachte — Stelle hat gerade in
diesem Punkte eine Lücke; doch kann das hinter saltern ausgefallene Wort
nicht paucarum (Broukhuis), sondern nur trium (Davis) sein wegen der
vorangehenden Silbe tem, die das ähnliche Wort verschlungen hat.
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122
M. MAYER
périsse einen tadellosen Platz fände, während so der zugleich mit
ausgefallene Name des Protesilaus, etwa durch interea vermittelt,
für das folgende Subject wäre, wovon noch der auseinanderklaf-
fende Satzbau bei reductus zu zeugen scheint. Ueberhaupt wird
durch die ungewöhnlich starke Zerrüttung des Textes, wodurch
dieser Theil von CHI aufläUt, — Kiessling wollte ihn deshalb gänz-
lich streichen — der Verdacht, dass hier Aenderungen stattgefun-
den, durchaus nahegelegt.1) Vielleicht wird man daran Ansloss
nehmen, dass nunmehr Protesilaus flens petit, was für die Frau
passender scheint ; aber zufällig lässt sich grade für dieses Weinen
des Todten eine sehr charakteristische Stelle anführen. Ich meine
nicht Ovids schöne Verse Her. XIII 107 f.
sed tua cur nobis pallens occurrit imago?
cur venit a verbis tnulta querella tuts?
obwohl auch diese Beachtung verdienen; sondern Lucian Char. 1,
p. 487, wo der Todten-Fährmann zu Hermes, wohl nicht bloss
mit Beziehung auf die Homerische Nexvia, sagt: ovâùç yàç
atTwv adaxQvti öiinltvotv. aiTrjaâftevoç ovv naçà tov "Aièov
xal avtôç ùjoneç b Qetvalbç hetvoç veaviaxoç plav rjnéçav
%%X. Grade die spätere, minder naive Zeil scheint hier geändert
und überhaupt die Person der Laodamia mehr in den Vordergrund
gerückt zu haben. — Trißl diese Vermuthung das Richtige, so
erklärt sich der Ausfall der sehr anstössigen Bildgeschi elite am
besten aus pädagogischen Rücksichten, die auch in dem kindischen
Ausdruck colloqui (Minucius Fei. sagt dafür commeatum, Schol.
Aristid. avveyéveto %ft yvv.) durchblicken, die aber nicht ver-
hindert haben, dass die bezügliche Partie sich dennoch erhielt
Es würden sich demnach in der Ueberlieferung dieser und der
Phaethoncapitel ganz parallele Erscheinungen zeigen. Die mit CHI b
vorgenommene Procedur, nicht die erst später gemachte Zusluizung
von C1V, steht auf einer Linie mit dem dort beliebten Verfahren,
und für die Streichung oder Umarbeitung der auf Phaethons Sturz
und die Fluth bezüglichen Stelle, die dem höchsten Gotle ein ebenso
1) Dieser Theil würde demnach so beginnen: Quod uxor Laodamia
Acasti fitia cum audisset [eum périsse], fecit simulacrum cereum etc. Vgl.
die bei Tzelzes zu Tage liegende Hypothesis (770): àç y rot» no&xtotXtv
oîtÇvyoç ij Xtx&fïoct ri)Y avutpoQav, xqp 9-avaxov, [xa&ovoa rot? avÇvyev
(vXiroy iïâtaXof nouî xrX. — Wer von Beiden übrigens in Bezug auf das
Material des Bildes Recht habe, muss dahin gestellt bleiben.
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DER PROTESILAOS DES EURIPIDES
123
boshaftes wie ei d fälliges Beginnen zuschreibt, waren ähnliche, d. h.
sittliche Rücksichten massgebend, wie bei der Protesilaosfabel. —
Nur die oben aufgeworfene Frage bliebe noch offen. Wie sieht es
mit den drei Stunden, die hier angegeben werden im Gegensalz
zu so vielen der Tragödie nahestehenden Zeugnissen ? Sollten alle
diese nur eine Ungenauigkeit begehen? Vielleicht darf man die
Vermutbung wagen, dass diese erhebliche Zeitverminderung, die in
der euripideischen Dramaturgie keinen Anhalt findet, auf Rechnung
derer kommt, die das colloquium einführten.
Ein Punkt in der Handlung des Stückes selbst, eigentlich der
Kernpunkt der ganzen Mythopoeie, will noch aufgeklart sein. Wir
wissen bestimmt, der Gultus, den Laodamia mit dem Bilde trieb,
war bakchischer Art; das muss im höchsten Grade auflallen. Wie
kommt Bakchos in das Trauerhaus? Will sich die junge Frau in
diesen Orgien nur berauschen und ihren Schmerz betäuben? So
scheint es Welcker Ann. d. I. XIV p. 37 zu verstehen, der grade
mit vier Worten davon spricht. In der That spielte das bakchische
Element, von den Bakchen selbst abgesehen, bei vielen Heldinnen
des Euripides eine Rolle, bei Ino, Dirke, Hypsipyle, wohl auch in
den Kgijaaai. Man wird sagen, dieser Gull sei ja nur ein Vor-
wand, um ihr wahres Treiben zu verdecken und Un gerufene als
ßißrjloi entfernt zu halten. Aber würde jenes orgiastiscbe Trei-
ben einer in tiefer Trauer befindlichen Wittwe nicht in gleichem
Masse Anstoss erregt haben? Man sieht wohl, es fehlt hier ein
vermittelndes Moment. Die Erklärung liegt zum Theil darin, dass
ihr Gebet und Opferdienst zugleich den Todten und die Unter-
welt anging und dass wir es hier offenbar mit einem Dienste des
Dionysos Zagreus, der zugleich Todtengott ist, zu thun haben,
wobei nicht grade an die Myslerien zu denken ist, sondern nur
diejenigen Vorstellungen zu Tage treten, die für Attica aus den
Anthesterien und den Apaturien als theilweisen Todtenfesten be-
kannt sind. Den Dionysos Zagreus wenn auch nicht unter diesem
Namen hat Euripides in den Bakchen 120 gefeiert und in noch aus-
gedehnterem Masse jedenfalls in den Kretern (vgl. Fr. 475). Damit
ist zwar das Auffällige der Erscheinung um einiges gemildert ; aber
wie kam der Dichter dazu grade diesen in der schmerzensvollen
Lage der Heldin nichts weniger als naheliegenden Gull zu wählen?
Auf die einfachste Weise. Der auch in Thessalien herrschende
Cuit des Protesilaos hat in Elaius, auf dem Ghersonnes gegenüber
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12-1
M. MAYER
llion, nie aufgehört und sogar stets eine gewisse Bedeutung be-
hauptet. Es ist nun nicht Zufall, dass die Schrift, welche sich
am eingehendsten mit dieser Stätte und ihrem Gotte beschäftigt,
der Heroikos des Philostrat, als besonderen Schützling desselben
den Weinbauer vorführt und den Gott seihst als Weinpflanzer hin-
stellt p. 291 (lin. 31 ed. min. Kayser, vgl. p. 285 S. 133, 12—15.
290 S. 142, 26), und es ist daneben zu beachten, dass derselbe
hier auch als Orakel gebend geschildert wird , p. 289. 293. 287
S. 135, 28, vgl. Lucian Deor. conc. 12. Dieser Gott, der Nach-
bar des Hekabe-Grabes ist es, welchen Euripides in der Hekabe 1267
meint: 6 Qç-fiÇi (aÔvtiç ehte Jiôvvooç tâàe. Einen andern
Dionysoscult, mit dem zugleich ein Orakel verbunden wäre, in der
Gegend von Kynossema zu finden, sollte schwer sein.1) Es kommt
hinzu, dass Pausanias I 39 neben dem Amphiaraos von Oropos
als Heroen von göttlichen Ehren den Protesilaos von Elaius und
den Trophonios von Lebadeia nennt; eiüe merkwürdige Zusammen-
stellung, als ob sich nicht viele derartige Heroen nennen Messen ;
Pausanias selbst sagt III 4, 5 bei Gelegenheit des Heroen Argos
und seines Cuits HçwTeoiXaoç h 'Eleovvti oi âèv îjçœç "Açyov
<paveçiûTeçoç. Es scheint also, dass jene Zusammenstellung ur-
sprünglich eine andre Beziehung halte, die bei Pausanias (resp.
seiner Quelle) verloren gegangen: der Amphiaraos von Oropos und
der Trophonios von Lebadeia sind hervorragende Orakel-Heroen,
und noch mehr: Trophonios zeichnet sich aus durch sein Tod ten -
orakel, und Amphiaraos ov Xeyeiai t) yîj kv oo(p(o advtto $x(lv
(Philostr. Her. 294) durch seine Niederfahrt zur Unterwelt. Hier
hätten wir also den Protesilaos zugleich im Kreise der Todesgötler,
wie wir ihn als Dionysos-Zagreus schon zuvor erkannten. Genauer
zu bestimmen, wie sich in dem Stücke die Anbetung des Todten
unter bakchischen Formen darstellte, wäre gewagt. Soviel lässt
sich wohl sagen, dass, da die Vergötterung des Helden erst zum
Schlüsse erfolgen konnte, der eigentümliche Sinn jener Identi-
fication, die für die Athener immerhin etwas Fremdartiges gehabt
1) Die alte Orpheussage von Leibethron in Pierien kennt ein naçà rot?
Jiovioov fA<xvTti\u€t ix Oçtfxtjç Paus. IX 30, 5; aber abgesehen davon, dass
auch hier sehr wohl das berühmte Orakel von Elaius gemeint sein könnte,
ist möglicher Weise an die ganz nahe gegenüberliegende Küste der (nicht
selten zu Thrakien gerechneten) Chalkidike zu denken, wo das Andenkendes
Protesilaos ebenfalls fortlebte: Konon 13.
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DKK PKOTESILAOS DES EL-RIPIDES 125
hätte, während des Stückes latent blieb, indem die förmliche, von
Opfern begleitete Anbetung des Todten (die, um ein ritueller
Tod ten cult zu sein, auf dem Grabe oder Kenotaph hätte stattfinden
müssen), der Frau, wie es flygin CIV richtig darstellt (sub simula-
tione sacrorum) und wie es Statius bestätigt (thyasis procax do Jo-
sts) zugleich als Vorwand diente, um ihm insgeheim leidenschaft-
liche Erinnerung und eine Hingebung zu weihen, die in sinn-
licher Hinsicht weit genug ging, auch wenn sie das in der Alkestis
Gesagte nicht überstieg. Das Orgiaslische dieses von der Gattin
getriebenen Cultus konnte dann am Schlüsse, in der bei Euripides
üblichen Weise, als aiitov für den bakchischen Charakter des
Protesilaoscultes verwerthet werden. So hätte denn Euripides auch
diesmal, wie er öfter that, uralte Ueberlieferungen in vielleicht
ziemlich greller Weise ins Menschliche gewendet. — Ohne diese
Annahme, wonach der Dichter selbst noch die Keontniss von dem
Zusammenhang zwischen Dionysos und Protesilaos besessen hätte,
würde das ßaxxevciv der trauernden Wittwe so gut wie unerklär-
lich sein.
Ein Blick auf die beiden Sarkophage1) vermag diese Ergeb-
nisse lediglich zu bestätigen oder vielmehr die Abhängigkeit dieser
Bildwerke von Euripides ausser Zweifel zu stellen. Eine kurze
Beschreibung derselben ist unerlässlich. Auf dem Neapeler, dem
bedeutenderen, sieht man von links her den jugendlichen Prote-
silaos aus der Pforte der Unterwelt hereineilen, wobei ihm ein
bärtiger mit Exomis und schwerem, kurzem Stock ausgestatteter
Mann, in dem Kiessling treffend den ianitor Orci*) erkannt hat, mit
lebhafter Geberde den Weg weist; vor beiden steht (rechts) ruhig
Hermes, ein schöner statuarischer Typus, mit theilnabmsvoller
Kopfneigung nach dem Helden hinblickend. Dem Ankömmling
entgegen eilt mit lebhaften Zeichen der Ueberraschung eine Die-
nerin mit einem Tympanon in der linken Hand, während eine
1) a) Neapel, in Sla. Chiara. abgeb. Mon. d. I. III 40 (dazu Welcker Aon.
d. I. XIV p. 32); danach Wiener Vorl.-Bl. Serie B XI 4. b) Vatican, abgeb.
Winckclmann Mon. in. 123. Visconti Mos. P. C. V 18. 19, danach Wiener
Vorl.-Bl. Serie ß XI 3. Diejenigen Angaben in unserer Beschreibung, die von
den Abbildungen abweichen oder sie ergänzen, beruhen auf Benutzung des
Sarkophag-Apparats.
2) Ausser auf dem Grabgemälde von Ostia und bei Horaz ist der ianitor
Orci erwähnt Stat. Theb. VI 498 (F. Spiro De Eur. Phoenistis, Berol. 1884,
p. 55, 82).
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126
M. MAYER
andere erschreckt und sich umsehend, als ob sie ihren Augen nicht
traute, davon lauft, wohl (wie in solchem Falle auf den Vasen des
5. Jahrhunderts) um der Herrin das Wunderbare zu melden. Diese,
auf den Erdboden hingesunken und von einer alten Dienerin, etwa
der Amme (Welcker Ann. d. I. XIV 33) gehalten, nähert voll Stau-
nen und Zweifel ihre rechte Hand dem Munde, während die nieder-
gesunkene Linke ein Tympanon hält. Was die Frauen soeben be-
schäftigt halte, war ein Opfer. Darauf weist sowohl die hinter
der Amme herankommende Dienerin mit einem Früchte enthalten-
den Liknon auf dem Kopfe und einem langen (oben gebrochenen)
Stabe, vielleicht einer Thyrsolonche, in der Linken, als auch der
mit Holzscheiten reichlich bedeckte Altar, der vor einer bärtigen,
mit einem Rebenzweig bekränzten Herme steht. Den Schluss
dieser an dem Ereigniss noch unbetheiligten Seite bildet eine
Dienerin in ruhiger Stellung, welche die eine sichtbare Hand
schwach stützend auf die Herme hält. Das Gemach, in welchem
Laodamia mit der Amme, der Opferdienerin und den sacralen
Gegenständen sich betindet, und dessen Eingang durch das Bol-
schaft bringende Mädchen bezeichnet wird, ist in der üblichen
Weise durch ein gespanntes Tuch angedeutet, dessen zweites Ende
auf der vorderen Schulter der Herme ruht. Der letztere Um-
stand erscheint wie ein Versehen des Arbeiters, der den Hermen-
pfeiler als Decoration oder Architecturstück auffassle und übersah,
dass dadurch der Gegenstand, dem die Beschäftigung der im Räume
Anwesenden galt, ausgeschlossen wird1); obgleich Versehen dieser
Art auf Sarkophagen wohl häufig angenommen, aber noch nie er-
wiesen sind. Die gesammte Darstellung wird eingefassl von zwei
symmetrischen Figuren, Helios (r.) und Selene (1.), die unverkenn-
bar mit Beziehung auf die dem Prolesilaos gegebene Frist gewählt
sind. Dabei ist aber eine sehr merkwürdige Figur noch nicht
erwähnt; nämlich die hinter dem Parapetasma ganz nah neben der
Herme erscheinende lief verhüllte Figur, von der man nur das Ge-
sicht, welches jugendlich ist, erkennt. — Man bemerke noch die
Darstellung der Seitenflächen: linkerseits vorPluton und Persephone
hintretend und durch Eros hingezogen der jugendliche Todte, als
1) Eine solche mehr decorative Herme dient als Träger des Parapetasma
auf den Orestessarkophagen; wie viel passender werden dort e iiiige Figuren
durch die Draperie halb verdeckt, nämlich die Furien, deren unsichtbares
Wirken so angedeutet wird!
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DEK PROTESILAOS DES EURIPIDES 127
solcher durch die Verhüllung des Hauptes gekennzeichnet, ein Ab-
ieichen, welches da verschwindet, wo er dem Leben wiedergegeben
ist. Nur bei solcher Auffassung an sich sehr schwankender Be-
griffe ist ein wirklicher und naher Verkehr des Zurückgekehrten
mit Gattin und Schwiegervater (Fr. 649) möglich und die ganze
Grösse des Schmerzes, den sein abermaliges Scheiden hervorruft,
zu ermessen. An einen mit hohler Geisterstimme aus der Ent-
fernung redenden Schatten, wie den des Vaters Hamlets oder der
Klytämnestra und des Dareios bei Aiscbylos oder des Polydoros in
der Hekabe — in welcher Art sich Properz unsern Helden vorstellt
(cupidus falsis attingere y audi a palmis) — ist in diesem Falle nicht
zu denken ; wie dem ja auch sein längeres Verweilen auf der Bühne
entspricht. Die vollkommene Wiederbelebung bezeugt auch Lucian
D. M. 23 (— > Tzetz. 766). Die Gegenseite des Sarkophags zeigt das
liebende Paar beisammen und ist entweder wieder als Unterwelts-
scene, oder, was wegen der fehlenden Verhüllung wahrscheinlicher,
so gedacht, dass Laodamia, die deu Dolch in der Hand hält, dem
scheidenden Gatten, dessen Bewegung sie zum Nachfolgen zu mahnen
scheint, zu folgen bereit ist, indem der Dolch als das einzige Mittel
ihren Entschluss anzuzeigen, ihr, wie es die bildliche Darstellung
mit sich bringt, um einen Moment zu früh in die Hand gegeben
ist. Gesichert wird diese Auffassung der Scene durch den Rest
einer Figur, welche hinter Protesilaos steht, aber durch die Art
der Einmauerung des Sarkophags grösstenteils verborgen wird,
und in der man unschwer den Hermes der Hauptscene wieder-
erkennt, der jetzt den Todten wieder abholt. — Zwischen beiden
Gatten ein klagender Eros.
Der Vaticanische Sarkophag, in der Ausdrucksweise unfreier
und schon in der Anlage unklarer, führt an der Hauptseite nicht
wie jener eine einzige Scene vor, sondern genau genommen fünf.
Zuerst links das Schiff mit den landenden Griechen, deren zwei
dargestellt sind, daneben den bereits gefallenen Protesilaos, hinter
dem zugleich der der Waffen entkleidete verhüllte Todte (oder wie
man in diesem Falle wohl sagen muss: der Schatten) erscheint,
um von dem bereitstehenden Hermes zum Hades hinabgeführt zu
werden. Daran schliesst sich unmittelbar die Rückführung, die
aber, trotz der freudig bewegten Gesten des Protesilaos, nicht
in Beziehung steht zu dem Zimmer der Laodamia. Von diesem
trennt sie vielmehr eine den Sarkophagen eigenthümliche Vor-
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12S
M. MAYER
Stellung: eine Aedicula, vor welcher die beiden Gatten einander
ruhig gegenüberstehen als Sinnbilder oder auch Porträts desjenigen
Paares, welches selbst oder dessen eine Hälfte in dem Sarkophage
ruht. Nun erst folgt das Zimmer mit der klagend auf einer Kline
liegenden Laodamia, an deren Fussende den Kopf traurig in die
Hand gestützt ein Mann sitzt , den die Publicationen als bärtigen
Alten, der codex Coburgensis dagegen sowie Eichelers Zeichnung
als jugendlich darstellen '), während in dem Gemach auch hier die
deutlichen Spuren bakchischen Cults wahrnehmbar sind, Cymbeln,
die phrygischen Doppelflöten und ein Tympanon auf der Erde
liegend und an der Wand auf einem Gestell eine bartlose tragische
Maske, aus deren Rahmen oder Hintergrund ein Thyrsos und eine
Thyrsolonche hervorragen. Links daneben , also im Rücken der
beiden Personen , erscheint auch hier die Verhüllte Gestalt. Die
Schlussscene bildet die Rückkehr des von Hernies geleiteten
Protesilaos in den Hades, an dessen sichtbarem Thore ihn im
Kahn — dies mit absichtlicher Symmetrie zur andern Ecke —
Charon empfängt. An den Seitenflächen ist einmal die Unterwelt
durch Tantalos, Ixion, Sisyphos, das andre Mal der Abschied des
Helden von der jungen im Thalamos sitzenden jungen Frau in
Gegenwart eines harrenden Kriegers dargestellt.
In diesen evident an die Tragödie sich anlehnenden Darstel-
lungen will nur ein Punkt näher ins Auge gefasst sein, nämlich
— um von dem Neapeler Relief, als dem bedeutenderen, auszu-
gehen — das Verhältniss, in welchem die verhüllte jugendliche
Figur zu dem daneben stehenden bakchischen Bilde und zu dem
hereintretenden Protesilaos steht. Ich habe eine Zeit lang Kiess-
lings Erklärung für die richtige gehalten : est enim umbra defuncti,
quo significetur omnibus quae ibi gerantur maritum , cuius imago
Laodamiae menti haeret infixa, quasi praesentem intéresse ; eine Auf-
fassung, wie sie durch Ovid Her. XUI 101 ff. (vgl. Eur. Alk. 355 f.)
und Tzetz. a. 0. 775 nahegelegt wird, und gegen die sich nicht ein-
mal unbedingt einwenden liesse, dass so dieselbe P e r s o n in einer
Scene zweimal dargestellt sei. Diese Deutung würde natürlich auch
für den Vaticanischen Sarkophag gelten müssen, wo die entspre-
chende verhüllte Figur neben dem bakchischen Bilde erscheint
1) Der Umbau der Galleria delle statue macht eine Revision des Originals
augenblicklich unmöglich.
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DEB PROTESILAOS DES EURIPIDES 129
Allein die beiden bakchischen Bilder, die Maske dort, die — obenein
bärtige — Herme hier, müssten dann dad Protesilaosbild, die Statue,
darstellen, in der That ein sehr ungenügender und, wegen des
Bartes gegenüber der jugendlichen Erscheinung des Helden selbst,
höchst fragwürdiger Ausdruck für eine Figur, die zu einem so
weitgehenden Verdacht, wie er in der Tragödie laut wurde, Anlass
gab. Die ganze Art der Fragestellung wird nun aber verändert,
wenn auf dem Vaticanischen Relief der trauernd bei Laodaraia
sitzende Mann keinen Greis, also den Akast oder Ipbiklos vorstellt,
sondern den jugendlichen Helden selbst. Die Beziehung der da-
hinter erscheinenden Figur auf ein Traumbild wird dadurch zur
Unmöglichkeit; denn was bei so grosser Entfernung, wie sie auf
dem Neapeler Relief zwischen dem wirklichen Protesilaos und dem
Phanlasiebilde besteht, allenfalls möglich war, das wird hier, wo
die beiden Figuren aneinanderstossen, unerträglich. Die verhüllte
Gestalt auf beiden Darstellungen kann demnach nichts anderes
bedeuten sollen als die Statue selber, welche so zu ihrem vollen
Rechte kommt, und durch die Verhüllung nicht sowohl gleich
den Eidola das Irreale dieser Erscheinung ausdrückt, als vielmehr
die Heimlichkeit, mit der Laodamia sie umgab. Aber was soll
daneben das bakchische Bild? Zwei Bilder besass Laodamia ent-
schieden nicht; eines Dionysosbildes bedurfte sie gar nicht in der
tiefen Abgeschlossenheit ihres Opferdienstes, und dass dieser dem
Bilde des Tod ten selbst dargebracht wurde, bezeugen Hygin und
Statius ausdrücklich. Wohl aber war es dem bildenden Künstler
Bedürfniss und entsprach der Ausdrucksweise griechischer Kunst,
den speciell bakchischen Charakter jenes Cults in dieser Weise zu
bezeichnen, deutlicher als dies allein durch die Gerätschaften im
Zimmer möglich gewesen ware.
Die Hauptscene des Vaticanischen Reliefs zeigt also das Bei-
sammensein der beiden Gatten iu einem seiner letzten Momente,
wie das Neapeler den frühesten Moment desselben. Das über die
Massen heftige Jammern der Laodamia ist nicht, wie man gegen-
über dem vermeintlichen Greise glauben musste, der übertriebene
Ausdruck für eine nun doch schon ziemlich lang wahrende Trauer,
sondern er ist durchaus an seiner Stelle und ganz momentan ver-
anlasst durch die schaurige Entdeckung, dass der Geliebte, wenn
auch kein Schatten, so doch ein Bewohner des Todtenreiches sei,
in welches er nach kurzer Frist zurückkehren müsse. Soviel er-
Hermes XX. 9
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130 M. MAYER
kennt man hieraus, dass jener Entdeckung das Erscheinen des
Hermes, der sie bestätigte und die sonst sehr schwierige Trennuug
der beiden Gatten beschleunigte, auf dem Fusse gefolgt sein muss,
und dass daher die Scene zwischen dem Todten und Akast all
dem vorausliegen müsse, wie oben erörtert wurde. Neben Her-
mes Psychopompos hatte natürlich der ianitor Orci nichts auf der
Bühne zu thun, so wenig wie der nur aus äusserlichen Gründen
dargestellte Charon des andern Sarkophags. Bei Laevius wurde
zwar der claust ritumus erwähnt, in dem man bei dem massi-
gen Umfang des Gedichts schwerlich irgend einen irdischen Thor-
wächter suchen wird. Allein daraus auch nur auf eine umständ-
lichere Erwähnung desselben bei Euripides zu schliessen, wäre
ebenso gewagt, wie aus den Worten der Properzischen Protesilaos-
elegie: traicit et fati litora magnus amor Entsprechendes für Charon
zu folgern. —
Es liegt auf der Hand, einer wie rührenden und ergreifenden
Behandlung ein solches Sujet fähig war. Aber auch hier hat Euri-
pides es nicht über sich vermocht, seine Vorstellung you der be-
ständig zu Machinationen, zu Verstellung und Intrigue geneigten
Natur des Weibes zu verleugnen, und von dem Charakter der Hel-
din zweideutige Züge fernzuhalten, durch die der Eindruck der
Treue, mit der sie den Hei rathsan trägen widersteht, und des Schmer-
zes, mit dem sie das abermalige Scheiden des Gatten begleitet,
Momente, die bei anderer Behandlung hätten überwältigend wirken
müssen, beinahe aufgehoben wird. Aber auch so hat bei dem
Publicum die Eigenart des Stoffes und die Kühnheit der Erfindung,
man darf wohl sagen wie bei den meisten euripideischen Stücken,
ihr Recht behauptet; „besonders lasst genug geschehen 1** sagt
der Theaterdirector im Vorspiel zum Faust. Erst die Byzantini-
schen Schulmeister haben das anstössige Stück bei Seite geworfen.
Es ist hier am Orte, noch einen Blick auf die römischen
Dichter zu werfen. Zunächst auf Ovids Heroide. Ovid, dessen
Episteln — es sind jugendliche Versuche — man leicht auf
alexandrinische Vorbilder zurückzuführen geneigt ist, folgt in der
Laodamia grade wie in der Phädra utid der Canace, allem Anschein
nach dem euripideischen Drama, sei es der Dichtung selbst, wie
dies bei der Phädra nachweisbar ist, oder den landläufigen kurzen
Prosaauszügen, die wie unsere mythographische Litteratur »eigt,
grade summarisch und trocken genug gehalten waren, um einem
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DER PUOTESILAOS DES EURIPIDES 131
phantasiereichen, dabei mit mehr Gedächtnis* als Lesefleiss be-
gabten Dichter geeigneten Stoff zu blühenden Elaboraten zu geben.
1q dem conveniunt matres Phylaceides, welches für die erzählende
Darstellung nicht grade von Nöthen war, und dessen Personal, das
ßedttrfniss angenommen, hier natürlicher durch die Dienerinnen
des Hauses gebildet würde, giebt sich, wie man schon bemerkt
bat, das Auftreten des Chors deutlich zu erkennen; und als Tra-
gödienstoff erwähnt Ovid die Fabel ausdrücklich Trist. II 404. Die
Pointe bei diesen Briefen liegt aber darin, dass die von der Dich-
tung gegebenen Momente in einer ganz andern Situation geschickt
verwerthet werden. So wird hier, da Laodamia nach Aulis schreibt,
ihre Trostlosigkeit und Verstörtheit, die im Stücke der Todesnach-
richt galt, auf die Abreise des Lebenden bezogen; und wenn auf
dem Neapeler Relief Laodamia zu Boden gesunken ist und von
einer Frau gehalten wird, so mochte ich dies nicht als Schreck
Uber die Erscheinung des Todtgeglaubten, sondern aus Ovid V. 23
erklären:
lux quoque tecum abiit, tenebrisque exsanguis obortis
succiduo dicor procubuisse genu,
dh. als einen Ausdruck des grenzenlosen Wehs, welches auf dem
Vaticanischen Relief nur in anderer Situation zur Darstellung ge-
kommen ist. Anderweitige Beziehungen zu der Tragödie wurden
schon hervorgehoben. Und zwar weist Ovid deutlich auf den mit
der Statue getriebenen orgiastischen Cult hin (157) M :
per reditu* corp usque tu um, mea numina, turo,
eine Stelle, die ich nur deshalb nicht oben als Beleg anführte,
weil sich ihr leicht Stellen wie diese zur Seite stellen liessen,
Fast. II 842 perçue tuos manes, qui mihi numen erunt und Heroid.
III 105 perçue trium fortes animas, mea numina, fralrum: Stellen,
die aber im Grunde nichts dagegen beweisen. Wenn weiterhin
Ovid die durch nächtliche Traumerscheinungen geschreckte Frau
sagen lässt (109):
excutior somno simulacraque noctis adoro;
nulla caret fumo Thessalis ara meo :
tura damus, lacrimasque super, qua sparsa reiucet etc.
1) Ob dem Vergleich der Laodamia mit einer Bacchantin (33) Bedeutung
beizulegen sei, weiss ich nicht; wenigstens kehrt derselbe Vergleich bei der
Phaedra (IV) 47 ff. wieder; doch kann er auch dort leicht aus der Tragödie
genommen sein, s. Eur. Hipp. 548—553 nnd 557 ff. (Kirchhof!).
9*
132
M. MAYER
so ist dies zwar in dieser Form für eine freie Zuthat des Dich-
ters zu halten, ohne dass indess der wirkliche im Stücke gegebene
Anlass zu verkennen ware. Die Anklagen gegen Paris (und Me-
nelaos) die bei Lucian D. M. 19 und Catull (vgl. Philostr. Her. 284 '))
unter Hinzufügung der Helena wiederkehren, werden bei Euripides
auch diesmal nicht gefehlt haben. — Ich verhehle daneben nicht,
was uns etwa in der ausschliesslichen Beziehung des Gedichts auf
Euripides irre macheu könnte. Die Verse 25 u. 26 , wo die vor
Schmerz Ohnmächtige von den Eltern mit Wasser bespritzt wird,
gehören dem Inhalt nach ersichtlich einer späteren und spielenden
Dichtungsart, vielleicht dem Ovid selbst an. Die Weigerung* der
jungen Frau, sich zu kämmen und zu schmücken (31 — 42), auf
die Ovid auch A. A. III 138 und 783 anspielt, kehrt sogar bei
Noddus XXIV 195 wieder:
aXXrj TiOMiXôdaxçvç àvGOtevaxi&vo vvftqn]
vvjACpiov âçzixÔQevrov èoixôta IIçtoTtaiXâtp,
aXXr) udaoôâ/ueia ' veoÇevKTOio ôk vvfi<prjç
anXoxoç cmçrjdefiyoç hiXXexo fiôtQVÇ l&elçrjÇ.
Aber könnte nicht auch dies bei Euripides vorgekommen sein?
Eine wirkliche Spur späterer Dichtung glaube ich dagegen
bei zwei andern Römern zu finden; ich meine die eifersüchtigen
Besorgnisse, denen die juoge Gattin bei Laevius') dem aus der
Ferne Zurückkehrenden gegenüber Raum giebt, und auf die Pro-
perz Bezug nimmt (I 20, 13):
illic (im Hades) formosae veniant chorus heroinae,
quas dedit Argivis Dardana praeda viris;
quarum nulla tua fuerit mihi, Cynthia, forma
gratior.
Dieser bei dem vorzeitigen Tode des Helden nicht allzu nahe lie-
gende Gedanke hat, wie ich vermuthe, seinen Anlass in einer Orts-
sage, welche thalsächlich den Protesilaos mit kriegsgefangenen Frauen
1) Zu einem Vergleich mit Ovid fordert Philostrat noch an einer anderen
Stelle heraus, Heroic, p. 290: *. ô âè dij Îqojç ôv zîjç Aaoâafitiaç qça,
niôç fyét avupvvv; A. Iqç, ftVt, xai içàrai xrX. S. Ovid 81. 82. — Uebri-
gens beachte man bei Ovid die sich wiederholende Wenduag me tibi ventu-
ram comiiem (Her. XIII 161) et come* extineto Laodamia viro (Am. II IS, 38,
vgl. Trist. I 6, 20) et quae comes Ute marito fertur (A. A. III 17)
2) Aut nunc quae pi am alia te illo Atiatico orna tu affluent
aut Sardiano ac Ludio fulgent décore et gloria
pellicuit.
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DER PROTESILAOS DES EURIPIDES
133
zurückkehren Hess. Diese vom Epos unabhängige Ueberlieferung,
welche den frühen Tod des Helden nicht kennt, die Gründungs-
sage von Skione, findet sich bei Konon 13. Danach soll Protesi-
laos mit der kriegsgefangenen Aithilla, einer Tochter Laomedons
und Schwester des Priamos, auf der Heimfahrt in jener Gegend
gelandet sein; während aber er und seine Genossen landeinwärts
gingen, um Wasservorrath zu holen, hätte jene im Verein mit den
übrigen gefangenen Troerinnen die Schiffe angezündet und so die
Griechen zum Dortbleiben genöthigt.1)
Endlich ist aus Catull, über dessen unmittelbare Quelle ich
mich des Urtheils enthalte, ein charakteristischer Zug nachzutragen :
quod scibant Parcae non longo tempore abisse*),
si miles muros isset ad Iliacos,
eine Prophezeiung, welche mit dem Drama, wo schon ein Orakel
vorhanden ist, einigermassen concurrirt, aber, doch nicht collidirt,
und um so eher daneben vorgekommen sein kann, als auch Phi-
lostrat , der Heroic. 2S4 das Drama im Auge hat, ein Moiqwv
t< ctnoQQj^ov erwähnt.3) Hierin bestärkt uns Fr. 652 nblX
tlnidtç xpevôovot xcti kôyoi pQOtovç, welches nicht etwa auf
einen die Rückkehr des Gatten verkündenden Traum gehen kann,
und nach so vielen Seiten man auch die Eventualitäten dieses
Tragödienstoffes durchgeht, keine so vollkommen befriedigende Be-
ziehung zulässt wie diese. Ganz unabhängig davon ist das den
Griechen gegebene Orakel h Tçoiç neotiv %6v . . . îtQonrjôr^
oavta jijÇ vrjàç, welches in dem Tqioïxov nifiri^a^ einer sagen-
geschmückten Stätte der Troas wurzelt (Eur. Andr. 1139 Schol.)
und übrigens ebenso sehr den Achilles, den grossen Läufer und
Springer , angeht (Tzetz. z. Lykophr. 245. Eustath. II. p. 325.
Philostr. Her. 292).
1) Ich weiss nicht, ob man nicht in einer so alten Ueberlieferung wie
dieier, die neben der homerischen selbständig einhergeht , vielmehr an Horn.
0 704 tvgl. U 2S5), wo gerade des Protesilaos Schiff von troischer Seite in
Brand gesteckt wird, zu denken hat, als an das an vielen Orten vorkom-
mende Colonisationsmotiv (s. Cauer de fab. Graec. ad Romam cond. perlin.,
Berol. 1884, p. 14), in dessen landläufigster Form die vorliegende Geschichte
allerdings auftritt.
2) Das ist: non diu absentem factum eue (Kiessling).
3) Auch bei Lucian D. M. 19 am Ende ist vielleicht nicht zufallig die
Moira namhaft gemacht.
M. MAYER
Die mythologische Erklärung des Zusammenhanges, in welchem
die Elaiuntiscbe Gottheit zum Dionysos stand, würde hier zu weit
führen, ebenso die Erörterung Uber die ersichtlich nahe Verwandt-
schaft derjenigen Halbgötter, wie Orpheus, Admet, Protesilaos,
welche selbst oder deren Gattinnen aus dem Hades zurückkehrten.1)
Es genüge hier der Hinweis, dass all diese jugendlichen Gestal-
ten (über Protesilaos s. Philostr. Her. p. 290 S. 141, 25 ff. 284
S. 130, 17. 285 S. 131, 31. 144, 26 ff., Lucian Char. 1), deren ehe-
mals göttlicher Charakter noch ziemlich durchsichtig ist, mit dem
Naturleben in innigster Beziehung stehen, wie dies in unserm Falle
noch fühlbar ist in der schönen Ortssage von den Ulmen auf dem
Protesilaosgrabe, die, wenn sie auch nicht von den Nymphen ge-
pflanzt waren, wie Philostrat Her. 289 und Antipater A. P. VII 141
eine Homerstelle (Z 419) nachahmend sagen, doch das Eigentüm-
liche haben sollten, jedesmal ihr Laub zu verlieren, wenn sie so
hoch aufgeschossen waren , dass ihre Spitzen Ilion , des Helden
Todesstätte, erblickten (Plin. XVI 238. Quint. Smyrn. VII 410.
A. P. a. a. 0. Philostr. a. a. 0.) : ein Bild der immer absterbenden
und sich immer verjüngenden Natur, bei welchem, soweit es die
Menschennatur angeht, es schwer ist, sich nicht der berühmten
Verse zu erinnern, die der Sänger der benachbarten Landschaft
uns hinterlassen hat (Z 146 ff.). Uebrigens würde eine auf dieses
Capitel eingehende Untersuchung lehren, dass in die Reihe dieser
Gestalten, für welche die treue, über den Tod hinaus dauernde
Gatteuliebe charakteristisch ist, aus vielen Gründen ursprünglich
auch Meleager gehörte, bei dem dieses Moment (Horn. / 561) am
frühesten in Vergessenheit gerathen ist. Nach dieser Andeutung,
über die ich hier nicht hinausgehen kann, begreift sich auch die
auf den ersten Blick rälhselhaft scheinende Nachricht der Kyprien,
welche den Protesilaos mit Meleager verwandtschaftlich aufs Engste
verknüpft.
1) Uebrigens kehrt auch lolaos auf seinen Wunsch für ganz kurze Zeit
aus dem Grabe zurück (Schol. Pind. P. IX 79 [1371); und merkwürdiger Weise
führte auch Protesilaos nebenbei den Namen lolaos (S. 110).
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DER l'ROTESILAOS DES EURIl'lÜES
EXCÜRS UBER HYGIN FAB. 152 UND 154.
Es sei mir gestaltet, die S. 119 uod 122 berührte An-
schauung von der Ueberlieferuog der Phaethoofabel, die you Ro-
berts Auffassung (Eratosth. 216 f. Herrn. .Will 434) abweicht, näher
zu begründen. Wir wissen durch Robert, dass der Anfang zu der
in der zweiten Hälfte von Hygin F. CL1V vorliegenden Hesiodfabel
in CLII zu suchen ist. In der That ist auch das heimliche Er-
greifen des Sonnenwagens, wie es dort erzählt wird, kräftiger,
alterthUmlicher und in dem Gegensatze zwischen Helios uud dem
veralteten Helios- (Dai&wv (der deshalb auch als Titan bezeichnet
wird, Steph. B. "EyètQia) begründeter, als der ziemlich knaben-
hafte Wunsch des Phaeihon, der Vater möge auch ihn einmal
fahren lassen. Zu dem heimlichen Beginnen gehört ganz unzer-
trennlich die am Schluss des Capitels berichtete Beihülfe der
Schwestern, die auch Robert jetzt anerkennt; und wenn ein ent-
sprechender Zug bei Apollonius Rhodius IV 1323 vorkommt, wo
Amphilrite die Rosse des Poseidon ausschirrt, so ist auch dies
wenig im Geschmack der Spätzeit, sondern älterer Dichtung ent-
nommen oder nachgebildet. So wenig gegen Anfang und Schluss
dieser Hyginfabel einzuwenden ist, so schwere Bedenken erregt
das Dazwischenslehende, ganz abgesehen von den anstOssigen Wor-
ten ut omtie genus — extinguere. Denn der für diese Fabel cha-
rakteristische Wellbrand, wenn ihn doch Hesiod erzählt hat, kann
nicht wohl anders als durch ungeschickte Lenkung des Sonnen-
wagens hervorgerufen sein; hier ein secundäres Motiv wie den
Blitz des Zeus einzuführen wiederstrebt dem innersten Wesen des
Mythus. Und was noch unnatürlicher ist: dieser Blitz schmettert
nicht etwa den Unheilstifter zu Boden, sondern trifft ihn erst nach
dem Sturze ! als ob es Uberhaupt denkbar wäre, dass der sterbliche
Phaeihon von einem solchen Sturze lebend, etwa mit einer hephä-
sliscben Verrenkung, davon käme. Auch dass Phaeihon in einer
Anwandlung von Schwindel aus der Höbe stürzt, ist auf einer so
ehrwürdigen Stufe des Mythus, wie sie Hesiod darstellt, nicht zu
ertragen; so oder ähnlich dichtet wohl Ovid und giebt dem Sol
väterliche Warnungen vor dem Schwindel in den Mund. Im Ernst
aber kann es, wenn einmal Zeus mit seinem Blitze eingreift, nur
dieser seiu, der ihn herunterstürzt, nicht das so viel geringfügigere
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136
M. MAYER
Motiv; wie dies auch Hygins Astrologie, die einzige Quelle, die
ausser der vorliegenden das heimliche Besteigen des Wagens kennt,
bestätigt. Damit hängt unmittelbar zusammen, dass der Sturz nicht
auf dem höchsten schwindeligsten Punkte des Zeniths erfolgen kann,
wie es die Hyginfabel darstellt, vielmehr in der allzugrossen Erden-
nähe. Der Gipfel der Sinnlosigkeit liegt bei dieser Fabel aber
darin, dass Zeus, der den Uebelthäter mit dem Blitz ereilt, selber
ein viel grösseres Unheil anrichtet, nämlich den Weltbrand und
zum Ueberfluss die Alles verschlingende Fluth, die jenen Brand
löschen soll; daher es denn dem Interpolator fast nicht zu ver-
denken ist, wenn derselbe etwas Sinn in die Erzählung zu bringen
sucht durch den Zusatz: ut omne genus mortalium cum causa inter-
ficeret, simulavit se id (seil, incendium) teile extinguere.
Unsere Auffassung erhält, wie gesagt, eine Bestätigung durch
Hygins Astronomie, den einzigen Zeugen, der sonst noch die he-
siodische Version kennt. In der That den einzigen. Denn aus
der von Robert Herrn. XVIII 438 angeführten Platostelle (Tim. 22 C)
diese Version herauszulesen ist mir, wie ich bekennen muss, un-
raöglich gewesen; umgekehrt, sollte man eher meinen, wird liier
gerade Alles angeführt, was der andern Version angehört: die Ent-
zündung der Erde durch die ungeschickte Lenkung, der Sturz
des Lenkers durch den Blitz; demgegenüber verlieren die auch
ohnehin nicht sehr beweiskräftigen Worte %ov nctTçôç aç/ua Jei'Jaç
jede Bedeutung.
Man wird nun fragen, welcher Anlass denn vorlag, in der
Hyginfabel CLII die Verhältnisse in solcher Weise auf den Kopf
zu stellen. Der Grund lag in dem Bestreben, mit der Phaelhoo-
sage die deukalionische Fluth zu verknüpfen, für welche sonst
keinerlei probable Ursache in Umlauf war. Natürlich hatte man
sich nach einem frevelhaften Geschlecht der Urzeit umgesehen,
welches die vernichtende Flulh heraufbeschworen haben könnte:
so finden wir sie bei Apollodor bald an das eherne Geschlecht
angeknüpft (I 7, 2), bald an das des Lykaon (III 8, 2, vgl. Schol.
Eur. Or. 1647). ') Aber diese Verbindungen wurzeln eben nicht
1) Die Motiriruog bei Serv. Eel. VI 41: luppiler cum perotutn habertt
propter feritatem Gigant um genus humanuni, scilicet quod ex iüoruin
sanguine editi erant igt, wie der letzte Zusatz verräth, aus Ovid Met. 1 16off.
hergeleitet. Auch das folgende A lit dicunt Iovem Lycaoni, quod ei filium
e/c, ipsum qui dem fulmine peremisse, fecisse vero diluvium quo homines
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DER PROTESILAOS DES EURIPIDES 137
in der Sage und tragen fast schon mylhographischeu Charakter.
Id noch höherem Masse gilt dies von dem vorliegenden Verbin-
dungsversuch, der Anknüpfung an den Weltbrand, die nicht mög-
lich war, ohne dem auf die Rettung der Welt bedachten Zeus ein
noch grösseres Vernichtungswerk zu vindiciren. Diese elende Com-
bination der beiden Mythen lag in den Fabelsammlungen auch dem
Ovid vor, nur dass er sie nicht benutzte und demjenigen Fabel-
buch, wo die Fluth an Lykaon angeknüpft war, den Vorzug gab.
Er verräth nämlich seine Kenntnis« in beiden Fällen, indem er
bei dem Frevel des Lvkaon Met. I 253 den Zeus mit dem Blitz
*
zurückhalten lässt, damit nicht die Welt in Flammen ge-
riethe (eine Folge, die der Blitz des Zeus sonst nie und nirgends
in der Mythologie hat), und indem er da, wo er die Phaethon-
erzählung beendet (II 309), andeutet, weshalb er nun nicht die
Fluth folgen lässt. An der letzten Stelle, die Robert treffend her-
ausgehoben hat, wenn man auch seiner Beziehung auf Hesiod nicht
beipflichten kann, würde ich nicht sowohl eine Polemik sehen,
dergleichen dem Ovid im Allgemeinen fern lag, als eine blosse
Rücksicht auf eine weit verbreitete oder wenigstens in seinem
Handbuch vorgezeichnete Version, als eine jener geschickten und
geistreichen Wendungen, an denen er überreich ist und zu denen
auch die gehört, dass er den Zeus bei dem befürchteten Welt-
brande sich an die (heraklitisch-sloische) Prophezeiung des Unter-
ganges der Welt durch Feuer erinnern lässt, zu deren Erfüllung
die Zeit noch nicht gekommen sei.
Aber diese mythographische Verknüpfung des Phaetbon- und
des Deukalionmythus, die sich sogar zu einem Causalnexus ge-
staltet hat, stützte sich, wie nicht anders zu erwarten, auf be-
stimmte und gewichtige Ueberlieferungen, nur gehören dieselben
diesmal nicht den Dichtern und Sagenschreibern, sondern aus-
nahmsweise einem ganz andern Kreise an. Bemerkenswerth ist
périrent erweckt kein sonderliches Vertrauen; es sind darin dreierlei Versio-
nen vermischt, die gewöhnliche Lykaonssage (Apollod. IM 8, 1), die gewöhn-
liche Flnthsage und die Beziehung der Floth auf Lykaons Geschlecht, die,
wie Apollodor zeigt, in den Handbüchern unmittelbar neben der ersten zu
finden war. Immerhin ist der an erster Stelle angeführte Serviuspassus noch
um eiwas schlechter; wenn daher dort erzählt wird, Deukalion und Pyrrha
hatten sich auf den Athos gerettet, so kann dies keine Bedeutung bean-
spruchen und höchstens ein Schreibfehler sein für Othrys (s. Hellanikos b. Schol.
Pind. Ol. IX 64) oder für Aetna (Hyg. F. 153).
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13«*
M. MAYER
bier zunächst die vielfach hervortretende Annahme, dass die beiden
Katastrophen in dieselbe Zeit fielen ; sie findet sich ausser in dem
von Robert hierfür angeführten Platoscholion bei Synkellos p. 157 B
und Eusebius Chron. Vol. 1 p. 174 (Schoene), bei Tatian ad Graec. 60,
bei Clemens Alex. Strom. 1 p.380 und 401 (Pott.), bei Orosius 51
und 57 (I 9 und 10); ebendahin gehört Iuslinus Martyr Apolog. II 7,
obwohl er den Synchronismus nicht ausdrücklich hervorhebt; und
in dieser losen Weise zusammengestellt sind die beiden Ereignisse
auch bei Servius Eel. VI 41, Philostr. Her. p. 287, in dem Epigramm
des Lukillios Anlh. Pal. XI 181 und bei Lucia n im Timon 4 p. 108.
An einen Causalnexus, der, wie wir sahen, sich nicht ohne Sinn-
losigkeit herstellen liess, war hierbei durchweg nicht entfernt ge-
dacht, so wenig, dass die Fluth, die doch dem Brand nachfolgen
müsste, sogar evident den Ausgangspunkt bildet — Deukalion spielt
ja in der von Attica ausgehenden Chronologie eine grosse Rolle —
und die ixnvQwoiç nur als etwas Gleichzeitiges angehängt ist. Wo*
her also dieser Synchronismus, der wenigstens von Seiten des Phae-
thonmylhus keinerlei ersichtlichen chronologischen Anlass fand, da
der euripideische Merops in keiner Genealogie vorkam und der My-
thus im Uebrigen sich innerhalb der Götterwelt abspielte! Die Frage
wird anscheinend dadurch erschwert, dass die Chronologen vielfach
eine vordeukalionische Fluth, die ogygische (zu der sich später
noch eine dritte, die dardanische gesellte) annahmen, welche schon
Akusilaos gekannt zu haben scheint1); damit wäre die gegensätz-
liche Beziehung, welche den Weltbrand mit der Fluth zusammen-
hielt, verwischt, und man sollte meinen, dass diese Verbindung nur
zu Stande kommen konnte, so lange es mir die eine Fluth gab,
1) Euseb. Praep. ev. X p. 488 D, vgl. Giern. AI. Strom. a.a.O. Synkell.
p. 64 C. S. Clinton F. H. 1 S. 7. Mao köoote zuerst geneigt sein, die doppelte
Fluth in dieselbe Kategorie zu setzen, wie den doppelten Kekrops und den
doppelten Pandion der attischen Königsliste, in die Deukalion frühzeitig hin-
eingezogen wurde; und deren Ursprung wird man schwerlich schon bei den
Logographen suchen können: das zeigt Kirchhoff Herrn. VIII 190 an tiella-
nikos, dem einzigen, an den hier zu denken wäre, wie denn auch bei Hellanik.
Fr. 47 (Müller), wo von Pandion die Rede ist, jede Spur einer Doppelung
fehlt. Allein mit der Fluth steht ea insofern auders, als die chronologischen
Lücken büsser Kekrops II und Pandion II leere Namen waren, während Ogygo*
von Altersher seinen Platz in der Sage, besonders der böotischen behauptete;
wofür uns, ron allem andern abgesehen, der Name der homerischen Kalypso-
insel bürgt.
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DER PR0TES1LA0S DES EURIPIDES 139
also vor Akusilaos. Allein zwingend wäre diese Schlussfolgerung
nicht. Tatsächlich hat vielmehr die ogygische Fluth so wenig wie
die des Darda nos jemals die Popularität der einen grossen deu-
kalionischen erreicht. Dieser Mythus blieb der herrschende, und
selbst Plato Tim. 22 B, der, wie wenigstens Clemens Alexandrinus
Strom. 380 behauptet, dem Akusilaos folgt, ignorirt die Ogygos-
flulh gegenüber der bekannteren. Wir sind also in der Bestim-
mung der Zeit vollkommen unbeschränkt. — Man braucht aber nur
von den obigen Stellen aus die Ueberlieferung weiter aufwärts zu
verfolgen, so schwindet auch der Synchronismus, und es zeigt sich
welcher Art die Zusammenstellung der beiden Mythen war. In
Bezug auf die von manchen Alten angenommene grosse Stern-
periode, das grosse Jahr, welches den Anfang und das Ende aller
Dinge in sich begreifen sollte, liest man nämlich bei Gensorin 18:
est praeterea annus quem Aristoteles maximum potius quam
magnum appellat, quem soli s et lunae vagarumque quinque Stella-
rum orbes confieiunt, cum ad idem Signum, ubi quondam simul
fuerunt, una referuntur; cuius anni hiemp» summa est cat ad y s-
mos, quem nostri diluvionem vocant, aestas autem ecpyrosis, quad
est mundi incendium. nam his alternis temporibus mundus tum
exignescere tum exaquescere videtur. Soll sich dies auf Meteor. 114
p. 352 a 30 IT. beziehen, wie man doch glauben muss1), so ist das
Citat nicht genau; wenigstens trifft es nur nach der einen Seite
zu, insofern Aristoteles als den Winter dieser grossen Epoche
ein Ereigniss wie die deukalionische Fluth vergleichsweise be-
zeichnet. Dagegen wird in der pseudo - aristotelischen Schrift de
mund. 6 p. 400 a 25 allerdings auf den Brand Bezug genommen:
oeiofioi te yàç ijêr] ßiaiot no lia néot) tîjç yîjç àvéççrjÇav .
hfißoot T< xcri xataxXvüfiol iÇatoioi xataoQayivteç, tniÔQOuai
te xvucniov xal àva%toQraetç noXXâxiç xal rjrteigovç èâaXâttw-
oav xal xhtlattaç ^rrelçtoaav , ßlai te nvevuâitav xal tv<pa>-
vwv lativ ote itàleiç oXaç àvétoeipav, nvçxaïal te xai cpXoyeç
al fihv èl; ovçavov yevopevai nçcneçov, woneç cpaolv, Inï
W aé&ovtoç ta nçoç ïw ftéçrj xatécpXeÇav xtX., eine Stelle,
die mit der vorigen in einem gewissen Parallelitätsverhältnisse steht,
insofern auch jene, und jene speciell, von phänomenalen Wasser-
erscheinungen handelt und auf einen Mythus hinausführt, zu dem
1)8. Ideler z. Stelle der Meteor. Uebrigens Tgl. Seneca Quaest. Nat. III 29.
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140
M. MAYER
«1er hier genannte in einem nicht zufälligen Gegensatze steht.
Der Gedanke an ein so bemessenes grosses Weltjahr geht aber
bekanntlich unmittelbar zurück auf Piatos Timaeus 39 D, und in
diesem Dialog ist es auch, wo die beiden elementaren Mythen
zuerst nebeneinander vorkommen (22 B) : — xaï fiera tbv xara-
xXvOfiàv al neçt JevxaXitavoç xai Ilvçoaç wç dieyèvovto
Hv9oXoyëtv, xai toiç l£ avtiov ysveaXoyeiv, xai ta twv ètwv
oaa rjV oîç $Xeye neiçâo&ai âiafivrjftovevtav tovç xçàvovç
àçi&fiiïv ' xai tiva elnetv %wv leçétov el fiâXa rcaXaiôv * Tß
JiéXwv, SôXwv, "EXXyveç àù nalôéç lare, yéçtov âk *EXXtjv ovx
ïativ ovâefiiav yàç , . . fyere ôi àç%alav àxor)v na-
Xatàv ôô£ttv ovôè [Aâ&rjfÂa xqovuj txoXtbv ovôév to ôk tov-
tutv aïtiov rôde. noXXai xai xatà noXXà cp&OQctl yeyôvaoïv
av&Qumuiv xaï eoovtai, nvoï pèv xai vôati piyiotai, pv-
çiotç dk à'XXotç eveçai ßoaxvreoai. to yàç ovv xai rtao' tfûv
Xeyôitevov, wç note Oaé&tav xtX. Man erhält durchaus den
Eindruck, dass es Piatos eigener Gedanke gewesen, diese beiden
elementaren Ereignisse der Mythologie mit einander zu vergleichen.
Wie bereits die Pythagoräer sich des Phaethonmythus zur Erklä-
rung der Milchstrasse bedienten (Aetius plac. philos. III 1 , Diels
Dox. p. 364), so läset sich hiernach an Plato die Hereinziehung des
entgegengesetzten Mythus in die Physik und im weiteren Verlauf
die Ausbeutung dieser mehr zufälligen Verbindung beobachten. Der
Einfluss auf Aristoteles1), ebenso die bei Censorin vorliegende Weiter-
bildung ist handgreiflich ; und die Vertreter des Synchronismus —
wobei nicht zu vergessen, dass die Hauptstelle eben das Scholion
zur Platostelle selbst ist — machen aus dieser Quelle kein Hehl,
so Synkellos und Orosius, während Clemens an seiner Stelle den
Thrasyllos citirt. Plato als chronologische Quelle citirt, nimmt sich
sonderbar genug aus; doch der Fall ist eben singulärer Natur.
Praglich, wenn auch für unsern Zweck ohne Bedeutung, blei-
ben nur die Gründe, welche den Synchronismus herbeiführten.
Nun hat Diels Rhein. Mus. 31, 1 ff. darauf hingewiesen, wie sehr
1) Auch Problem. 14, 15 klingt, dünkt mich, stark an die Timaeusstelle
an ; der Verfasser spricht hier von der grösseren geistigen Regsamkeit der süd-
lichen Völker und sucht sie zu erklären; ij âùt to noXvxQovtuixiQov xo yévos
tlrat rovio, tovç âi vnb rov xar axXv o fxov àn oXê a& tct ; ojcit tlvni
xa&amQ riovç nçàç ytçovTaç, tovç iv toiç ipvzQoiç xônotç nçbç tovç Iv
toïç &if>potç olxoiftaç;
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DEB PKOTESILAOS DES EUUIPIDES 141
in diesen chronologischen Partien der Kirchenväter das Bestreben,
Einklang mit der Bibel herzustellen, die wirkliche Ueberlieferung
alterirt hat. Sollte das nicht auch in unserem Falle gelten? Wenn
die heidnischen Chronologen kein erdenkliches Interesse daran
haben konnten, die Platostelle auszubeuten und den Plato über-
haupt in ihre Kreise zu ziehen, so war dagegen für die Zwecke
der Kirchenväter ein platonisches Capitel, in welchem das höhere
Aller der ägyptischen Traditionen gegenüber den griechischen ver-
theidigt wurde, geradezu unschätzbar. In der That dominirt in
jenen patristischen Nachrichten überall die Beziehung auf Aegyp-
ten , die durch den Ort des Phaethonmythus noch besonders
nahegelegt war: bald wird Moses in die Zeit des (nach Aku-
silaos) mit Ogygos gleichzeitigen Phoroneus, des ersten Gesetz-
gebers, gesetzt (Tatian, Clemens, African us bei Synkell. und Euseb.
Praep. Ev.), bald in die des Deukalion, wo dann Aegypten statt
der Fluth (s. Cedren p. 14C, vgl. aber 83 B) den Brand erlebt haben
soll (Euseb. Chron.), ein Ereigniss, welches von Orosius 51 f. ge-
radezu mit den ägyptischen Plagen parallelisirt wird. l) Aus solchem
Gesichtspunkt muss, meine ich, der Synchronismus der beiden Sagen
betrachtet werden ; und wenn derselbe bereits in der Myelographie
der beginnenden Kaiserzeit in Ovids Quelle, bei Hygin und dem
noch näher zu erwähnenden Plutarch, vorausgesetzt ist, so konnte
das nur darauf deuten, dass er schon in der alexandrinisch-jüdischen
Literatur seinen Ursprung hatte.
Was dieser Auffassung entgegen zu stehen scheint, ist die von
Robert betonte Plutarchstelle im Anfang des Pyrrhus, wonach der
erste König der Epiroten, Phaelhon, sich nach der deukalionischen
Fluth in seinem Lande angesiedelt haben soll; also eine gewisser-
massen von der mythographischen Ueberlieferung unabhängige Orts-
sage. Man kann dem entgegenhalten, dass die Beziehung auf die
deukalionische Fluth nicht dieser Sage allein eignet; auch Makar,
der Gründer von Lesbos, soll nach der Fluth seine Ansiedelung
unternommen haben (Diod. V 81); als chronologischer Ausgangs-
punkt wird die Fluth auch sonst für derartige Wanderungen be-
1) Auch hier lehnte man sich an Plato an. Tunc (z. Z. der Fluth) in
. fethiopia pestes plurimas , dir os que morbos paene usque ad desolationem
exaestuavisse Plato testis est Gemeint ist wohl Plat. legg. III 1 p. 677 :
rô noXXàç âv&çtôntoy tp&oçàç ytyoyiyai xaiaxXvopoîç re xui vôaoïç xrk.
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142
M. MAYER
nutzt, z. B. Paus. V 8, l1); und darauf — wenn nicht etwa auf
die bei Censorin erwähnte Weltära — bezieht sich auch Servius
a. a. 0. : sane sciendum et per diluvium et per ecpyrosin signifkari
temporum mutationem, wie denn bekanntlich bei Varro die Flutb,
allerdings die ogygische, die Grenze zwischen den beiden grossen
vorhistorischen Epochen, dem tempus adrjlov und dem nv&ixöv,
bildete (Censorin 21 ).*) Hiernach könnte es allerdings als ein
Zufall gedeutet werden, dass der epirotische König gerade Phaethon
heisst. Allein ganz so einfach ist der Sachverhalt nicht Gerade
Epirus, speciell die Holossergegend, von der Plutarch spricht, er-
hebt seit Ende des fünften Jahrhunderts Anrecht auf die Deu-
kalionssage3): nach Aristot. Meteor. I 14 culminirle die Fluth
tt€q\ vr)v diodwvrp xoi tov 'Ax&tpov, und das Scholion zu
Horn. 77 223 berichtet nach Thrasybulos und Akeslodoros: 4tv-
xaXitov fxeta xbv In avtov yevopevov wxtaxXvOfibv naçocye-
vôfievoç elç %rjv "Hrteiçov ipavteveto int %f] ôçvt; und Phi-
lostephanos bringt den Namen der epirotischen Stadt Bucheta
(Harpocrat. s. v.) mit der Deukalionsfluth in Connex. Wie kommt
also Phaethon in diese Verbindung? Die Antwort ist trotz alle-
dem nicht so schwierig wie es den Anschein hat. Man darf über-
zeugt sein, dass es in der Sage des Landes wohlbegründet war,
den Sonnengott — als solcher wird Oai&wv noch ziemlich spät
empfunden, z. B. Lucian Ver. hist. I 12 p. 79 — für den Urkönig
zu nehmen, und dass nur die Wahl gerade des Namens Phaethon
für denselben bereits durch mythographische Verbältnisse bedingt
war, d. h. durch den in diesem Falle von Plato ausgehenden Ein-
fluss, oder schon geradezu durch den Synchronismus. Bei dem
Sonnengotie denke ich an die alle Colonie der Heliosstadt, Apol-
1) Die Genealogie von Olympia beginnt Paasanias mit Kronos und den
idäiscben Daktylen (oder Kureten), zu denen er den Herakles zählt (9,4); er
fährt dann fort: tovtiûv cfè vançoy KXt/ittvov thv Kâçâvoç nivTr,xooi(â
fiâktara titi ptrà rrjr ovußäoa* int divxttXitavoç if "EXXrjoty bioftßftlitv
îk&ôrzu ix Kçtjtrlçt yivoç ani 'HQaxXtovç erra xov *IJaiw xtk. In der
attischen Königsreihe des Eusebius stehen die idäischen Daktylen in der dritten
Generation nach Deokalion ; in der Chronik des Thrasyllos (Clem. AI. Strom,
a. a. 0.) werden von der Deukalionsfluth bis zum Brande des Ida und zu den
idäischen Daktylen 73 Jahre gerechnet.
2) Varro über die Fiuth citirt bei Serv. Aen. III 578.
3) Vgl. ü. Köhler de antiquUtimU nominis HeUenici sedibtu in d. SaL
philol. H. Sauppio obl. 79 s.
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DER PROTESILAOS DES EURIPIDES 143
Ionia, und an die von dort ausgehende Einwirkung auf Epirus.1)
Dort weideten seit alter Zeit die berühmten Heerden des Sonnen-
gottes, und noch für Hekataios war das Land des Sonnenhirten
Geryoneus nicht der ferne Westen , sondern Epirus (Arrian II 1 6.
Fr. 349 Malier). Auch der epirotische, nahe bei Apollonia mün-
dende Aous verdankt seinen Namen dem alten Helios-Apollo, der
noch in historischer Zeit auf der Insel Anaphe als /ùf/oç verehrt
wurde (Apoll. Rbod. II 686. 699, Herodor in Schol. 684).
Aus diesen Gründen glaube ich an den posthumen Charakter
der zwischen xatcexXvof*6g und Phaethoomythus hergestellten Ver-
bindung festhalten zu müssen und finde in diesem Punkte die von
Robert bei Hygin nachgewiesene Hesioderzählung im Cod. Frisin-
gensis wie in den Strozzischen Germanicusscholien gleichennassen
entstellt ; nur dass diese Entstellung im Frisingensis bereits weiter
um sich gegriffen und die ganze Darstellung allerirt hat, während
andererseits in den Germanicusscholien das echte Motiv für die
Bestrafung des Heliaden verloren gegangen, wie es in dem letzteren
Bericht auch sonst an einzelnen Ungenauigkeiten nicht fehlt
(s. Robert Herrn, a. 0. 435, 2), wozu ich auch das prae timore
als angeblichen Grund von Phaethons Sturze rechnen würde, ein
Motiv, welches dem percutsum fulmine widerspricht und, wenn
nicht dem unbewussten Einfluss der ovidischen Darstellung zuzu-
schreiben ist, so doch immer nur den Grund der unglücklichen
Lenkung (schon bei Hesiod) abgegeben haben kann.
1) Auch Wilamowitz, wie ich sehe, erinnert an die korinthischen Küsten-
städte dieser Gegend und schwankt in der Herleitung des Helios- Phaet hon
nur zwischen diesen und den noch älteren chalkidischen Ansiedelungen.
Berlin, April 1884. MAXIMILIAN MAYER.
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ZAMA.
Der oft geäusserte Wunsch, dass die africanischen Nachfor-
schungen den Ort, welcher wie kaum ein zweiter des Binnenlandes
in der älteren Geschichte Africa s eine Rolle spielt, das Tielgenannte
Zama, oder richtiger gesagt, die beiden Orte dieses Namens fest-
legen möchten, ist in neuester Zeit Schlag auf Schlag in Erfüllung
gegangen. Es scheint den Zwecken dieser Zeitschrift zu entsprechen,
dass über den durch diese Entdeckungen veränderten Stand der
Frage hier Rechenschaft gelegt werde.
Nach zwei neugefundenen Inschriftsteinen gab es in Africa
zwei Zama, das eine Ostlichere bei Sidi- Amor-Djedtdi, in der
Inschrift1) genannt colonia Zamensis, das andere westlichere bei
Djiamâa*), in der Inschrift genannt [colonia] Aug{usta) Zam(mit)
mfatjolr]3), wo aber auch, wie man sieht, m[m]o[r] ergänzt werden
kann. Beide liegen an dem nordlichen Abhänge des Gebirgsstocks,
den der Silianafluss in seinem oberen Laufe tbeilt, von Hadru-
metum jenes etwa 60, dieses etwa 100, beide von einander etwa
30 röm. Meilen entfernt.
Die Ueberlieferung giebt für die beiden africanischen Zama
zwei Distinctive, welche aber unter sich nicht correlat sind.
Ein Zama tnaior kennt nur Ptolemaeus *) ; es wird ihm Zama
1) Ephemeris epigraphica V p. 280 n. 289: Plutoni reg{i) magino)
iacr(um). C. Pescennius Saturi filiiu Pal{atina) Saturus Cornelianus fia-
m{en) p(er)p(etuut) divi ffadriani, q(uaestor), prae/\ectut) iur(e) dic{undo)y
II vir q(uin)q{uennalu) coloniae Z a meruit o[b honojrem /lam(onü) amptiata
•tt&.MI mil(ium) taxatione statuât duat portât et epulum bis dedit Uem-
q(ue) dedicavit d(ecreto) d(ecurionum). Die Localität ist aus der der Ephe-
meris beigegebenen Kiepertseben Karte zu entnehmen, ebenso aus der Karte
von Poiossot in den Compte* rendu* de F Académie für 1883.
2) 'Richtiger wäre Djama'a; das Wort ist rein arabisch and bedeutet
Moschee.' Kiepert.
3) Das. p. 649 n. 1473: [colonia] Aug(utta) Zam(eruis) m[ai]o[rl
d]evota numi[ni maie]ttatique [eiü]t [decreto decurionum] p(ecunia) [public*]*
4) Ptolemaeus 4, 3, 33 : Zdpia fttifay mit 34°.20— 28° neben Tucca mit
34°-29°.50 und Muste (Musti?) mit 33°.40 — 27°.30, und einer Masse sonst
gänzlich unbekannter Ortschaften 'zwischen Thabraca und dem Bagradas.
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Z A MA
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minor entsprochen haben, doch ist ?on diesem nirgends die Rede.
Die freilich lose Verbindung, in die Gross-Zama dort mit Musti
gesetzt ist, kann für die Anuahme geltend gemacht werden, dass
West-Zama gemeint ist; aber der ganze Abschnitt bei Ptolemaeus
ist in Namen und Zahlen ein bisher unentwirrtes Räthsel und für
Einzelverwendung unbrauchbar. Wäre die oben angeführte In-
schrift vollständig, so würden wir wissen, ob West- oder Ost-Zama
muior oder minor war; aber es wäre damit wenig gewonnen, da
wir nicht im Stande sind die übrigen Zama betreffenden Nach-
richten unter das grössere und das kleinere zu verlheilen.
Zama regia, also eine Stadt des Königreichs Numidien, zu
welchem ein gleichnamiger Ort im altrömischen Africa das Correlat
gebildet haben muss, wird ausdrücklich zweimal genannt, in der
Peutingerschen Tafel und als colonia Aelia Hadriana Augusta Zama
regia in einer in Rom gefundenen Patronatsurkunde vom J. 322;'),
aus der weiter hervorgeht, dass Zama regia damals zur Byzacene
gehörte. Auf diese Stadt aber müssen ferner alle Nachrichten be-
zogen werden, welche Zama ohne Beisatz erwähnen, aber als den
Königssitz im südlichen Numidien, der westlichen Residenz Cirta ent-
sprechend. Dahin gehört die vergebliche Belagerung durch Mete II us
im J. 646 d. St.1); die Befestigung der Stadt durch König Juba I9)
und die Rolle, die sie nach der Schlacht bei Thapsus spielt4);
endlich die Zerstörung der Stadt in Folge der Fehde zwischen
dem antonischen und dem caesarischen Statthalter von Africa im
'Wie Ptolemaeus die Zahlen setzt, liegt Zama regia von Musti nordöstlich;
'aber da er die ganze Provinz Africa falsch orientirt, den wirklieben Norden
'zum Westen, den wirklichen Osten zum Norden raaebt, so lag danach Zama
'vielmehr südöstlich von Musti, wie es richtig ist.' Kiepert.
1) C. I. L. VI 1686.
2) Sallustius Jug. 56 f.: urbem magnam et in ea parte qua tita erat
arcem regni. Floras 1, 36 [3, 1].
3) Vitruvius8, 4,24: Zama est civitat Afrorum, cuius moenia rex Iuba
dupUei muro saepsit ibique regiam domum tibi constituü. Wenn derselbe
weiterhin aogiebt, dass das ganze Gebiet seinem Gastfreund, dem Gaius Julius
Masinitsae filius gehört habe, welcher cum patre Caesare (d. h. mit dem
Dictator; die Corrector Caesari ist irrig) militavit, so scheint diese Persön-
lichkeit sonst nicht bekannt; weder der Masintha, den Caesar in seinen jün-
geren Jahren gegen den König Hiempsal und dessen Sohn Juba in Rom ver-
trat (Sneton Cast. 71; Dramann 3, 135), noch der Pompeianer Massa nissa
Vater des Arabio (Appian b. c. 4, 54) wollen recht passen.
4) BeU. Afnc. 91 f.
Hirn«! XX. 10
146
TU. MO M M SEN
J. 714 d. St.1) — Auf das nicht königliche Zama kann mit Sicher-
heit nur die Erwähnung des Oris bei Gelegenheit der Donausten-
prozesse im J. 314 bezogen werden.1) — Die übrigen Erwähnungen
des Orts können an sich mit gleichem Recht von dem einen wie
dem andern Ort verstanden werden: so vor allem die, welche die
Hannibalschlacht betreffen3); ferner die Bezeichnung Zamas als
freier Stadt in der früheren Kaiserzeit4) und die Nachrichten über
die Bischöfe von Zama, welche, da zumal beide Städte in der
Kaiserzeit Golonialrecht empfangen haben, dennoch ohne Distinctiv
und auffallend sparsam auftreten.5) Damit wird zusammengefaßt
sein, was wir von den beiden Zama bis jetzt wissen.
Die örtliche Festlegung der einzelnen Nachrichten wird , ob-
wohl jetzt beide Zama fixirt sind, dadurch erschwert, dass nicht
wenige derselben ebenso gut auf die eine wie die andere Localität
t) Dio48, 23 sagt freilich nur, dass, nachdem das übrige Neu-Africa sich
dem antonischen Statthalter von Alt-Africa unterworfen hatte, Zama sich erst
nach langer Belagerung ergab. Aber Strabon 17, 3, 9 p. S29 (vgl. c. 12 p. 831)
sagt ausdrücklich: xattanaarat âè xai Zapa to tovtov (Jubas I) ßaaiXetoy
vnb 'Ptopaiioy.
2) In den Verhören, welche im J. 314 über die bei der diocletianiscben
Christenverfolgung vorgekommenen Dinge angestellt wurden (Optatus Milev.
ed. Dupin p. 255), sagt Alfius Caecilianus Duovir von Aptungi (oder Autumni ;
Lage unbekannt) folgendermassen aus: Zama ieram propter lineat compa-
randas cum Saturnino , et cum venerimus Wo (d. h. als wir von da nach
Aptungi zurückkamen), mittun t ad me in praetorio ipst Ckristiani ut di-
cerent: sacrum praeceptum ad te pervenitT ego dixi: non, sed vidi iam
eurempla; et Zama et Furnis (unweit Karthago: C. I. L. VIII p. 937) dim*
basilicas et uri scripturas vidi.
3) Genannt ward Zama bei Polybios 15, 5, 3; Livius 30, 29; Nepos Hann. 6.
Unter den africanischen Städten zählt Silius 3, 261 Zama auf zwischen Ruspina
und Thapsus.
4) Plinius 5, 4, 30.
5) Unter den africanischen Bischöfen, die unter Cyprian (f 258) über die
Wiedertaufe der Ketzer verhandelten, wird Marcellus a Zama genannt (Cy-
prian opp. I p. 454 Härtel). — Unter den katholischen Bischöfen auf dem
karthagischen Concil des J. 411 wird aufgerufen Dialofus episcopus Za
mensis; anwesend ist auch sein donatistischer Gegenbischof Montanus epi-
scopus civitatis supra scriptae (Optatus ed. Dupin p. 404); er steht zwischen
denen von Thubursicum Bure und Igilgili. Beide Angaben gehen wahrschein-
lich auf das Zama der Proconsularprovinz. — Mit dem aus Mannert 10, 2 S. 355
falsch übernommenen Citat Augustinus de civ. dei 7, 16 im C. I. L. VIII p. 211
ist die letztere Notiz gemeint. Ebendaselbst wird "AÇnpa bei Ptolcmaeus
4, 3, 28 in Zama corrigirt.
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ZAMA
147
passen.1) Zama regia muss ausserhalb, das proconsularische inner-
halb des altrOmischen Africa gesucht werden ; aber sowohl Djiamâa
wie Sidi Amor Djedldi liegen auf dem Grenzgebiet des altrömi-
schen Africa und der Byzacene, und sind viel mehr geeignet die
Grenzlinie zu bestimmen als durch dieselbe bestimmt zu werden.
Die von Zama regia 20 Milien enlfernte Stadt Ismuc') ist völlig
unbekannt. Die nicht natürlich feste Lage in der Ebene3) passt
auf keine der beiden Oertlichkeiten gut4). Die berühmte Quelle*)
passt auf West- Zama vortrefflich6), aber möglicher Weise nicht
weniger auf die östliche Stadt. Colonialrecbt haben späterhin
beide Städte erhalten. Als uns Ost -Zama bekannt wurde durch
eine Inschrift, in der ein Flamen des Hadrian vorkommt, wurde
dies damit in Verbindung gebracht, dass Zama regia nach Ausweis
der Patronatstafel sein späteres Stadtrecht von Hadrian erhalten
hat; aber sicher ist es doch nicht, dass Hadrian dort gerade als
Stifter verehrt wurde, und wäre es sicher, so kann Hadrian beide
Golonien eingerichtet haben.
In der That hängt die Bestimmung der Lage von Zama regia
wesentlich ab von der Festlegung der Rouie, bei der die Peutin-
gersche Tafel diesen Ort aufführt. Diese auf Ost -Zama zu be-
ziehen setzt die gänzliche Zerrüttung der Karte an dieser Stelle
1) Zum Beispiel dass, alsMelellus von Norden her auf Zama rückte, er den
Marius unterwegs nach Sicca detachirte um zu fouragiren (Sallustius lug, 5t>V
2) Vitruvius a. a. 0.
3) Sallustius lug. 57: id oppidum in campo silum inagis opere quam
natura munitum erat.
4) Von Djiamâa sagt Poinssot Bull. d'Oranl p. 372: cm ruines s'éten-
dent sur un terrain très accidenté; elles couvrent un contrefort aux pen-
tes abruptes , entouré et sillonné de profonds ravins. In Beireff von Sidi-
Anior meinte Tissot {comptes rendus de i Acad. 1SS3) p. 207, dass das Plateau,
auf dem der Ort der Karte zufolge liegt, der Angabe Sallusts allenfalls ent-
sprechen könne; eine Beschreibung der Loralität liegt bis jelzt nicht vor.
5) Vitruvius a. a. 0. Varro bis Plinius 31, 2, 15: M. Varro tradit . . .
fontem esse . . Zamae in Africa, ex quo canorae voces.
6) La belle source qui alimente Djama, sagt Poinssot a. a. 0. S. 373,
sort d'un aqueduc antique; ton bassin, préservé par une haute voûte en
pierres de tailles est aussi de construction romaine. . . . A la partie supé-
rieue du village on voit ancore les restes de quatre grandes cisternes qui
mesuraient au moins cinquante mètres de longueur chacune. Il est facile
de suivre la trace de V aqueduc qui y amenait les eaux de VAin Vjebour,
source qui nail dans la montagne à huit kil. vers l'ouest. Eine noch er-
haltene Bogenstellung dieser Leitung ist eben daselbst abgebildet.
10*
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14S
TH. MOMMSEN
voraus; die Beziehung auf West -Za m a ist nicht ohne Schwierig-
keiten, aber möglich. Ich tbeile hier die Ergebnisse der von einem
der besten Kenner Nordafricas, dem leider zu früh verstorbenen
Tissot kurz vor seinem Tode angestellten Untersuchung mit, wie
sie theils gedruckt1), theils durch freundliche Mittheilung aus seinen
^unterlassenen Papieren mir vorliegen.
Assures = Ur. Zanfur C. I. L. VIII p. 211
IX
Zama reigiâ
I XX
Seggo
IX
Avula
I VII
Autipsidam
I vi
Uzappa = Ksur Abd el Melek Eph. ep. V p. 278
I VI
Manange
I VII
Aygar
I X1I11
Aquas regias= ungefähr Hr. Babuscha C. 1. L. VIII p. 20 vgl. p. S9.
Assuras und Uzappa sind inschriftlich gesichert, Aquae regiae
wenigstens ungefähr festgestellt durch eine Reihe von Distanzan-
gaben der ltinerarien. Von Assuras nach Uzappa sind nur zwei
Wege denkbar: ein kürzerer Ober el-Lehs-Maghraua-Ain Medjudja,
durch den schwierigen bis 1100 Meter hohen Gebirgsstock des
Hainada el Ulad Aun*); ein längerer, welcher aber den natürlichen
Verbindungen folgt. Contournant au nord le massif impraticable
de rOulad Aoun, la seconde route longeait le cours de l'Oued el Kelakh
pour redescendre celui de VOued Massoudj jusqu' à son confluent
avec la Siliana et remonter ensuite la vallée de cette dernière riviere'
Die Länge der ersten Strasse berechnet Tissot auf 40, die der
zweiten auf 53 römische Milien. Also kann auf der Karte nur die
zweite gemeint sein; denn dieselbe giebt für diese Distanz eben
diese Zahl. Freilich ist dennoch in ihr ein Fehler. Djiamâa, welches
1) Bull. dOran 2 p. 350 f.
2) Nach der für diese Gegend immer noch sehr brauchbaren Karte d<*s
Hrn. Pricot de St. Marie vom J. 1857, welcher auch zuerst auf die blos:«*
Namenähnlichkeit und die Lage hin die Identität von Pjiamaa and Zama aus-
sprach.
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ZAMA
1-19
also dem Zama regia der Tafel entsprechen muss, liegt von Zanfur
etwa 30 Kil. oder 20 Milien entfernt, dans le massif montagneux
qui domine la rive gauche de l'Oued Massoudj affluent de la Si-
liana. Es muss also irgend eine Correctur vorgenommen werden ;
und es erscheint am einfachsten die Ziffern der beiden ersten
Stationen zu vertauschen, so dass die Gesammtzahl dieselbe bleibt.
— Dies bestätigt sich auch durch den weiteren Verlauf. Oestlich
von Djiamâa finden sich zwei Ruinenstätlen , eine bei Gasr el
Hadid (Eph. ep. V n. 12 IS), die andere weiter südlich, beide ge-
nannt Hr. Seggo; dies wird also die gleichnamige Station sein,
welche nach der Karte 20, nach der eben vorgeschlagenen Um-
stellung 10 Milien von Zama gegen Uzappa hin entfernt ist; die
letztere Ziffer entspricht ziemlich der wirklichen Distanz. — Deux
gisemeus de ruines situés sur la rive droite de la Siliana, entre
Seggo et Uzappa, peuvent représenter les deux stations d Amila et
d'Âutipsida. Die Strasse von Uzappa uach Aquae regiae eudlich
wird der Richtung nach bestimmt durch die grosse römische Brücke
über den Wed Djelf.')
Wenn diese Auseinandersetzung auch im Einzelnen noch
Zweifeln Raum lässt und sorgfältige Localuntersuchung dringend zu
wünschen bleibt, so scheint die Hauptfrage, dass Zama regia das
West-Zama ist, dadurch endgültig entschieden, selbst wenn Sallusts
campus sich in Felsabhänge verwandeln sollte.
Nicht entschieden freilich ist damit Uber den Ort der Hannibal-
schlachl; denn wenn es auch eine gewisse Wahrscheinlichkeit hat,
dass, wo Zama schlechtweg genannt wird, vorzugsweise das be-
kanntere und bedeutendere gemeint ist, so kann diese Supposition
leicht trügen. Es muss die Untersuchung unabhängig geführt wer-
den; aber auch hier spricht alles für West-Zama.
Der Schlachtort lag uach Polybius fünf Tagemärsche westlich
von Karthago. Die Entfernuug passt auf beide; die Richtung ist
bei Ost -Zama ungefähr südlich, bei West-Zama südwestlich und
also, wenn dieses gemeint ist, der Fehler geringer.
Die Angabe, dass das Zama, bei dem Hannibal unterlag, vod
Hadrumelum 300 oder gar 400 Milien entfernt gewesen sei und
1) C. I. L. VIII p. 89. Wilmanns, der den Weg übrigens richtig bear-
tbeille, aber in gerader Richtung tracirt glaubte, legte Avula hierher; auf
Kieperts Karte zu Eph. epigr. V ist die Oertlichkeit bezeichnet als Hr. el Khtma
= Fumm-el-Afrlt.
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150
TH. MOMMSEN
Hannibal nach der Schlacht diese Strecke in zweimal 24 Stunden
zurückgelegt habe1), ist zwar in der Distanzaugabe masslos über-
trieben, aber, wenn sie nicht ohne alle Ortskunde aufgestellt ist,
doch ein Beweis dafür, dass die Schlacht bei West-Zama stattfand ;
denn eine Distanz von 12 deutschen Meilen in 48 Stunden zurück-
zulegen ist keine Reiterleistung.
Dasselbe zeigt endlich die Erzählung der Katastrophe. Der
africanische Abschnitt des hannibalischen Krieges ist unter allen
der am wenigsten gut überlieferte. Allem Anschein nach versagten
hier die Aufzeichnungen der karthagischen Offiziere, welche Po-
lybios und Coelius benutzten; die Späteren sahen sich dafür an-
gewiesen auf die gleichzeitige römische Annalistik und auf die
Erinnerungen. Polybios, auch hier unsere weitaus beste Quelle,
scheint in grossem Umfang aus den letzteren geschöpft zu haben;
seiner Erzählung liegen wohl die römischen Annalen zu Grunde,
aber vielfach erkennt man die persönlichen Mittheilungen Massi-
nissas, auf die er sich ja auch beruft, und ähnliche, insbesondere
militärische aus dem scipionischen Kreise. Die Erzählungen über
Massinissas Kämpfe mit Sypbax und die Sophonibetragödie tragen
das Ursprungszeugniss an der Stirn; und diejenigen von der
Verbrennung des numidisch -karthagischen Lagers und von dem
Angriff der karthagischeu Flotte auf das römische Schiffslager
können in ihrem präciscn Detail unmöglich römischen Annalen
entlehnt sein, sehr wohl aber als Offiziererzählungen in dem
Hause der Scipionen sich fortgepflanzt haben. Diese Verschie-
denheit des Grundberichts erklärt es, dass wir für diesen Ab-
schnitt viel weniger von Hannibal erfahren als für die früheren,
und die zahlreichen Personalien über Massinissa und Scipio wer-
den mit billiger Reserve aufzunehmen sein ; ein besonderer Grund
aber der Ueberlieferung zu misstrauen liegt nicht vor, wie denn
zum Beispiel der Erfolg der Karthager bei dem Angriff auf das
Schiffslager unumwunden eingeräumt wird.1) Aber dieser Bericht
1) Nepos a. a. 0.: pulsus (incredibile dictu) biduo et du ab tu noctibm
Hadrumetum pervertit, quod abest ab Zama cireiter m. p. tree enta. Appian
Lib. 47 sagt dasselbe von seinem Killa : araâiovç cT àyvaaç iç rçw^tA/otv
(— 400 Milien, diese su 7 •/* Stadien gerechnet) dvo kv£« r« xoi nuiçatç jjwr
iç nôXtv int &aXâaortç *ÂâQVfAtix6v.
2) Li vi us 30, 10. Bei Appian Lib. 25 ist daraas ein römischer Sieg ge-
macht; bei Dio (Zonaras 9, 121 siegen die Römer am ersten Tage, am zweiten
die Karthager.
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/AM A
151
ist uns Dicht vollständig erhallen. Von Polybios eigener Erzählung
besitzen wir nur Trümmer. Dass Livius hier hauptsächlich aus
Polybios schöpft, den er so gut wie anführt1) und dem er bis in
das Einzelne selbst in den Reden genau folgt, unterliegt keinem
Zweifel8), und die Einlagen scheiden sich mit Leichtigkeit aus; aber
die Folge der Dinge ist übel verschoben. Neben diesem Bericht
steht die Erzählung der späteren Annalisten, bei Livius als Va-
riante aus Valerius An lias, zu Grunde gelegt bei Appian und Dio
Cassius, auch sonst mehrfach benutzt3); sie ist wahrscheinlich selbst
von der polybischen abhängig, da mancherlei Züge, wie Massinissas
Verweilen in der Hohle in Begleitung nur zweier Reiter, Scipios
Behandlung der karthagischen Kundschafter, in ihr wiederkehren
und es überhaupt nicht denkbar ist, dass die Schriftsteller der
sullanischen Epoche jenes Material verschmäht haben sollten4),
aber nach der Weise dieser Autoren verfälscht und gesteigert8)
Es können in dieser an sich getrübten und uns überdies nur durch
unvollständige und späte Auszüge bekannten Quelle echte Elemente
enthalten sein, welche in der besseren fehlen; aber was dieser
widerspricht wird zu beseitigen, und auch was mit ihr sich verträgt,
nur mit Vorsicht zu gebrauchen sein.
1) Liv. 29, 27, 13: permultis Graecis Latinisque auctoribu* credidi. -
2) Die Vergleichung des Gesprächs zwischen Hannibal und Scipio vor
der letzten Schlacht (Polyb. 15, 6—8. Liv. 30, 30. 31) zeigt dies in schlagen-
der Weise. Im Uebrigen hat die gute Arbeit von Thaddaeus Zielinski (Die
letzten Jahre des zweiten punischen Krieges. Leipzig 1880) S. 83 f. die directe
Abhängigkeit des Livius von Polybios in dieser Erzählung bündig erwiesen.
3) Liv. 30, 29, 2. Der Reitersieg Scipios vor der Schlacht bei Zatna ist
mit der polybisch-livianischen Darstellung unvereinbar und wird auch von
Livius als Variante angeführt. Ausführlicher findet sich dieselbe Relation bei
Appian Lib. 36 und bei Zonaras 9, 14. Denselben Bericht folgt Frontinus
»trat. 1, 8, 10. 3, 6, 1.
4) Zielinski a. a. O. S. 145 f. führt diesen Bericht mit Unrecht auf Coelius
zurück. Dessen Erzählung ist nur von Anlias neben und vor der polybischen
benutzt worden.
&) Derartige Zöge sind die Verwandlung der Verhandlung zwischen
Syphax und Scipio in ein Gespräch zwischen beiden, welche Livius 30, 3, 6
ausdrücklich dem Antias zuschreibt, und die Steigerung der Liebesgeschichte
der Sophoniba dadurch, dass diese vor ihrer Vermählung mit Syphax mit
Massinissa verlobt ist, also dieser dem Rivaleu seine frühere Braut wieder
abnimmt, was Polybios und Livius nicht angeben und nicht weglassen konn-
ten, dagegen Appian Lib. 27, Dio {fr. 57,51, Zon. 9,11) und Diodor (37, 7)
berichten.
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TH. MO M M SEN
Der Feldzug des J. 551 schliesst ab mit dem erfolgreichen
Angriff der Karthager auf das römische Schiffelager bei Utica, in
Folge dessen Scipio sich veranlasst sieht dorthin zurückzukehren,
und mit der Gefaugennahme des Syphax. Dies führt zu dem An-
schluss der Friedenspräliminarien und dem Waffenstillstand. Han-
nibal kehrt im Herbst 55t nach Africa zurück. Es folgen die Ver-
handlungen in Rum nnd schliesslich die Bestätigung des Vertrages.
Aber ehe diese Nachricht nach Africa gelangt, haben die Karthager
den Waffenstillstand ^brochen, zuerst durch die Wegnahme einiger
römischer Transportschiffe, die der Sturm in den karthagischen
Bereich verschlagen hafte, sodann, als Scipio Gesandte nach Kar-
thago schickt um Reparation zu erwirken, durch Ablehnung dieser
Aufforderung und durch einen tückischen Ueberfall eben dieser
römischen Offiziere auf ihrer Heimkehr. Dies bestimmt Scipio
abermals die Offensive zu ergreifen. — So gewiss es ist, dass
Ober diese Vorgänge ein Tbeil des Sommers 551 und der Winter
551/2 hingegangen ist, so wenig lassen sie sich genauer der Zeit
nach fixiren. Da die Gefangennahme des Syphax auf den 24. Juni
des unberichtigten Kalenders fällt1), so ist es allerdings auffallend,
dass in diesem Jahr nichts weiter geschieht. Aber Scipio, der bei
Tunis lagert, hatte wohl Ursache, bevor er die Belagerung Kar-
thagos begann, zuzuwarten, ob die Karthager sich nicht endlich
zum Vertrag entschliessen würden; und diese ihrerseits wollten
Zeit gewinnen und Hannibal nach Africa kommen lassen. Mao
begreift es, dass die Operationen Monate lang stockten und der
Abschluss der Präliminarien erst im Winter erfolgte. Gewiss
ist nur, dass Hannibal diesen Winter in Hadrumetum zugebracht
hat, und ohne Zweifel hat er diese Zeit benutzt, um das kleine
aus italien mitgebrachte Heer auf den Stand zu bringen , wie es
dann bei Zama focht2); lerner dass der Wiederausbruch des Krieges
1) OvidiüB fast. 5, 769. Diese Nachricht ist nicht abzuweisen, wie es
Neumann (die puoischen Kriege S. 530) thut; auch ist nicht abzusehen, warum
4er Ueberfall des Lagers nicht ebenso gut im Mars stattfinden konnte wie
im April.
2) Li? ins 30, 29, 1 : iam Hadrumetum venerat Hannibal, und*, ad re-
ficiendum ex iactatione maritima militem paueit diebus sumptis, exeitvj
pavidis nuntiit omnia circa Carthaginem oötineri armis adferentium ntapäs
itintribu* Zamam eonttndit. Dies ist geschöpft aus Polybios 15, 5, 3: »f
6i Kaçxtàévtot &ttoQoèvitç tàç niUiç ixnoQ&ovptraç bupmor nqiç ***
Uvrißar âtôutfot uii uiXXtty .... uttà âi xwaç quiçaç àrafrvfa &
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ZAMA
153
nicht vor dem Frühling, vielleicht erst im Sommer de» J. 552
stattfand. ')
Der Verlauf der Operationen ist nach der besseren Relation ')
ein sehr einfacher. Scipio rückt von dem Lager bei Utica aus in
das karthagische Gebiet und nimmt und zerstört daselbst eine An-
zahl Städte, wobei nur an das dicht bevölkerte Thal deB Bagradas
gedacht werden kann.3) Die Karlhager rufen zum Schutz ihres
Gebietes die Hülfe Hannibals an; derselbe bricht auch wenige
Tage darauf von Hadrumetum auf und lagert bei Zama, Scipio bei
Naraggara.4) Hannibal geht weiter vor und besetzt einen Hügel,
Tûv naQ« toy Uâçvfmra xônaiv 7içoftXâe xai xaiioiQctxontâivoi ntç\ Zâ-
fxav. Dass das Zuwarten auf die Erholung von der Seefahrt bezogen wird, ist
unter allen Umstanden eine Verlegung der Ueberlieferung, mag Livius dabei
an die sehr problematische Landung bei Leptis (30, 25, 11) und die Weiter-
fahrt too da nach Hsdrumetura oder, was wahrscheinlicher ist, Leptis hier
ignorirend an die Fahrt von Italien gedacht haben. Polybio9, so weit wir
ihn haben, berichtet von Hannibals Rüstungen nur nach dem Wiederausbruch
des Krieges (15, 3, 5; von Livius weggelassen); Appian Lib. 33 lässt ihn
gleich nach der Ankunft rüsten, wa9 der Sachlage entspricht.
1) Polybios berichtet die Verletzungen des Waffenstillstandes erst im
15. Buch unter dem J. 552. Die Phrase bei Dio (Loa. 9, 14) rov iaçoç
intXâ/Aif/avToç giebt keine Gewähr.
2) Unter den Autoren, die der inlerpolirten Recension folgen, haben topo-
graphische Angaben nur zwei, Nepos und Appian. Jener bestätigt, dass auch
nach dieser Version die entscheidende Schlacht bei Zama geliefert ward.
Appian setzt c. 36 den ersten Sieg Scipios an mçï Sdfxov, die Entschei-
dungsschlacht c. 40 bei KiXXa; der Xôyoç, in dessen Besetzung Scipio dem
Hannibal zuvorkommt, ist wahrscheinlich eben der, den nach Polybios (15, 6, 2
= Liv. 30, 29, 10) 30 Stadien westlich von Zama Hannibal vor der Schlacht
besetzt. Aus jenem ZâfjLoç pflegt Zama gemacht zu werden und Zieliûski
S. 76 f. hat sogar zum Theil deshalb die interpolate Erzählung auf eine
Dittegraphie zurückgeführt und das erste Reilergefecht als Doppelgänger der
Entscheidungsschlacht gefasst; allein die Aenderung ist an sich bedenklich
und passt wenig dazu, dass auch nach Nepos der Ort der Niederlage Zama
war. — Killa hat kürzlich Tissot (Eph. epigr. V p. 372) combinirt mit oVn
Chetlenscs Numidae südwestlich von Assuras; diese Localität kann allerdings
in einem ausführlicheren Bericht genannt worden sein als Lagerplatz Scipios
kurz vor der Sehlacht bei Zama, wenn diese bei West-Zama vorfiel.
3) Während der ältere Bericht augenscheinlich davon ausgeht, dass die
beiden Heere erst bei Zama auf einander treffen, schiebt der spätere hier als
Vorspiel das Reitergefecht ein, dessen S. 151 A. 3 gedacht ward.
4) So ist der Name bei Livius 30, 29, 9 im Puteanus überliefert; die
Abschriften des Spirensis führen auf Narcara; bei Polybios 15, 5, 14 haben
die Handschriften Mâçyaçoy.
â
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154
TH. MO MM S EN
der vom römischen Lager nur eine deutsche Meile (30 Stadien)
entfernt ist. Es folgt die Zusammenkunft der beiden Feldherren,
die Schlacht und die Flucht des karthagischen Feldherrn nach
Hadrumetum. Für die Chronologie fehlt es an jedem sicheren
Anhaltspunkt1); wir wissen weder, wann der Krieg wieder begann,
noch wann er zu Ende ging; ofTenbar war er von sehr kurzer
Dauer.
Diese Erzählung fordert die Verlegung des Schlachtfeldes nach
Wesi-Zama. Scipio konnte, um den Krieg zu Ende zu bringen,
nur gegen Karthago und sein Gebiet oder gegen Hannibal ope-
riren. Wenn er zunächst auf das reiche Gebiet des unteren Ba-
gradas in der unmittelbaren Nähe von Karthago sich warf, so ge-
schah es wohl mehr um zu züchtigen als um auf diesem Wege
zum Ziel zu kommen. Seine weiteren Operationen werden durch
diejenigen Hannibals bedingt gewesen sein. Dass dieser nicht nach
Karthago, sondern nach Hadrumetum gegangen war und auch nach
der Landung hier stehen blieb, wird Oberwiegend aus politischen
Gründen geschehen sein. Hannibal mochte Ursache haben sich
und sein Heer weder dem städtischen Regiment unterzuordnen,
noch es auf einen Conflict mit demselben ankommen zu lassen.*)
Als dann Scipio das Bagradasthal aufwärts in der Richtung auf
Theveste marschirte, rückte Hannibal von der Ostküste her ihm
entgegen. Nun laufen, nach dem späteren Strassennelz, die von
den Häfen derselben in das Binnenland führenden Wege zu-
sammen bei Aquae Regiae; von da führt der oben erörterte
Weg nach Assuras und Lares, wo er in die Strasse Karthago-
Theveste einmündet. Nehmen wir an, dass diese ohne Zweifel
1) Die angebliche Sonnenfinsterniss (Zoo. 9, 14) und die Saturnalien bei
Livius 30, 36, 8 sind gleich unbeglaubigt. Vgl. darüber Zieliuski a. a. 0.
S. 74. 75. 134. Hinsichtlich der ersten, wegen deren Zweifel geäussert wor-
den sind, kann ich hinzufügen, dass (nach einer gefälligen Mitlheilong meines
Gollegen Hrn. Auwers) durch eine neue Berechnung der Elemente der Finster-
nisse des J. 202 vor Chr., die Hr. Prof. v. Oppolzer im Verlauf einer um-
fassenden Untersuchung hat ausführen lassen, die von Zieliüski mitgelheilten
Ergebnisse der von Bruhns angestellten Berechnung lediglich bestätigt worden
sind. Die Finsterniss vom 25. April war in Nordafrica überall nicht sichtbar;
diejenige vom 19. October war im äquatorialen Africa total, bei Zama nur
ganz unbedeutend sichtbar.
2) Darauf weist auch die Abfertigung der karthagischen Boten bei
Polyb. 15, 5.
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ZAMA
155
durch die Beschaffenheit der Oertlichkeit gebotene Trace wesent-
lich schon in jener Zeit bestand, so erreichte Hannibal auf dieser
Strasse West-Zama, während Scipio, sei es nun Uber Lares und
Assuras, sei es durch das Silianathal in dieselbe Gegend gelangte.
Wir dürfen hoffen, dass unsere franzosischen Freunde Uber die
?on Zama aus sich öffnenden militärischen Commuai cation en uns
sachkundige Belehrung verschaffen, insbesondere zeigen werden,
wie von der Strasse Karthago -Theveste aus eine Armee in die
Gegend von Zama gelangen kann ; Uber die Hauptfrage aber kann
schon jetzt kein Zweifel bestehen. Dagegen würde es schwer zu
hegreifen sein, wie die beiden Heere bei dem, so viel wir sehen,
ausserhalb der Hauptstrassen liegenden Ost-Zama hätten zusammen-
treffen können.
Ferner fordert diese Erzählung die unmittelbare Nachbarschaft
der beiden Ortschaften Zama und Naraggara. Sie werden beide
namhaft gemacht als die respectiven Hauptquartiere der kämpfen-
den Armeen. Wenn dem Vorrücken Hannibals von Zama nach
jenem Hügel eine Ausdehnung gegeben wird, welche sein Haupt-
quartier verschiebt, so ist nicht blos die ganze Haltung der Er-
zählung verkehrt und die vorherige Nennung Zamas für einen
Militär ein schlimmer Fehler, sondern es ist dann die Schlacht
überhaupt nicht bei Zama geschlagen, wovon sie doch in der bes-
seren wie in der geringeren Tradition den Namen führt. Also
kann das Hauptquartier Scipios vor der Schlacht unmöglich das
wohlbekannte Naraggara1) gewesen sein, welches von West-Zama
in westlicher Richtung drei volle Tagemärsche entfernt ist; das-
selbe kann nur in der unmittelbaren Nähe von West-Zama und
zwar in nördlicher oder westlicher Richtung davon sich befunden
haben. Aber auch davon abgesehen kann Scipio unmöglich, die
damalige karthagische Grenze um mehrere Tagemärsche überschrei-
tend, westlich bis zu dem numidischen Naraggara gelangt sein;
unmöglich der Zusammenstoss der beiden in nord-südlicher und
west-östlicher Richtung auf einander marschirenden Armeen an einen
1) G. I. L. VIII p. 468; Eph. epigr. V p. 415. Früher setzte man es
nach Sidi-Yüsef; aber es gehört eher nach dem benachbarten etwas nörd-
licher liegenden Ruinenfeld Ksiba Mrau. Inschriften mit dem Namen haben
wir bis jetzt nicht; aber die Uebereinstimmnng mehrerer Routen der Itinera-
ries lisst über die Lage keinen wesentlichen Zweifel.
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156
TH. MOMMSEN, ZAMA
so weit tod dem Schneidepunkt der grossen Strassen abliegendeo
Ort verlegt werden.
So lange die Lage Zamas zweifelhaft war, konnte die Ver-
legung des Schlachtfeldes nach dem sicher ßxirten Naraggara we-
nigstens Entschuldigung finden. !) Jetzt ist das Vorhandensein einer
Irrung eine ausgemachte Thatsacbe, wenn auch die Art uod die
Entstehung derselben noch nicht klar ist. Es ist möglich, dass
es zwei Naraggara gegeben hat; möglich, dass Polybios hier einen
anderen Namen genannt hat, welchen Livius irrig auf Naraggara
bezog; möglich, dass Polybios, der das innere Africa nicht bereist
hal, einen falschen Ortsnamen gesetzt hat Jede dieser Vermu-
thungen, auch die letzte, thut der Deberlieferung und ihren Trä-
gern minder Gewalt an als die Verlegung der Schlacht von Zama
drei Tagemärsche westlich nach Numidien hinein.
1) Freilich braucht man nur die Darstellung zum Beispiel bei Neumann
(das Zeitalter der panischen Kriege S. 545) zu lesen, um sieb zu überzeugen,
wie das Hineinziehen dieses Naraggara die ganze Sachlage verschiebt und das
Bild verzerrt.
Berlin. TH. MOMMSEN.
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M ISC ELLEN.
EINE ALTTHESSALISCHE GRABSCHRIFT.
Im Januar des ablaufenden Jahres erhielt ich durch die Gate
des Herrn Professor Phintiklis in Athen die Copie einer Inschrift
zugeschickt, deren Original er auf einer Reise durch Thessalien
in der Ortschaft 'OÇovv Kaçalâç der Eparchie Karditsa im Be-
sitze eines Herrn Mavrokordatos vorgefunden hatte; angeblich sollte
es aus einem anderen Kaçalag, ungewiss welchem, nach seinem
jetzigen Aufbewahrungsorte verbracht sein. Die Inschrift ist in
drei Zeilen Uber Eck auf zwei aneinanderstossenden Seitenflüchen
einer nahezu quadratischen (Breite der links stehenden Seitenfläche,
a des nachfolgenden Facsimiles, 0,73, der rechts sich anschliessen-
den, ß, 0,72; Höhe beider etwa 0,255) Basis eingehauen, auf deren
Oberfläche sich eine ovale Vertiefung befindet, welche Hrn. Phin-
tiklis als die Standspur einer ehemals darauf befestigten Statue
erschien; vielleicht wird eine genauere Prüfung des Sachverhaltes
ergeben, dass sie vielmehr nichts weiter als das Einsatzloch für
den Schaft einer, sei es sculptirten, sei es bemalten, Stele ist, da
wir es, wie die Inschrift lehrt, mit einem Grabdenkmal zu thun
haben. Vor Kurzem hat mir sodann Herr Phintiklis eine neue
Abschrift, welche den Charakter der Schrift im Einzelnen getreuer
wiedergiebt, so wie einen Papierabklalsch zur Verfügung gestellt,
welcher indessen bei der starken Verwitterung, der die Oberfläche
des Steines unterlegen hat, nicht so ausgefallen ist, dass sich ein
Facsimile der Inschrift auf mechanischem Wege danach hätte her-
stellen lassen. Ich ziehe es daher vor, nachstehend die zweite,
genauere Abschrift in getreuer Nachbildung zu geben und dieser
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158
MJSCELLEIS
die Bemerkungen hinzuzufügen, zu denen die Vergleich ung der
älteren Abschrift und des Abklatsches Veranlassung
ff.
iTATO<DEl,r^A/A
OAO N/>
a. Z. 3. An Stelle des sechsten Zeichens von links giebt die
erste Abschrift Af- , allein der Abklatsch beweist zur Evidenz,
dass hier in der That ein Pi stand, dessen unterer Theil
durch den Bruch des Steines zerstört worden ist.
ß. Z. 1. Das vierte Zeichen von links ist auch auf der älteren
Abschrift ein Ei; ich glaube mich aber nicht zu irren, wenn
ich auf dem Abklatsch die deutlichen Spuren des Hauch-
Zeichens in der älteren, oben und unten geschlossenen Form,
also B, zu erkennen vermeine.
Auf derselben Zeile giebt die erste Abschrift an sechster
Stelle S, was durch den Abklatsch bestätigt wird, an der
neunten K statt F, offenbar ebenfalls richtig, und in Ueber-
einslimmung mit den erkennbaren Spuren des Abklatsches.
Z. 2 und 3 zeigen die beiden Theta auch auf der ersten
Abschrift ein schräg stehendes Kreuz im Runde; allein der
Abklatsch lässt keinen Zweifel daran, dass die Gestalt des
Zeichens beide Male vielmehr diese ist: 0.
Danach wäre also zu lesen:
Mvàfi* ifii TÎVQ{Q)i\âôat oç ovx jjn[i\\otaro yevyeiv,
à\l(Xy av&e neç yâç \ râaôe itol(k)bv a\çiOTeviov e&ave*
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EINE ALTTHESSALISCHE GRARSCIIR1FT 159
Zweifelhaft bleibt nur jenes av&e, welches in dem Sinne von
uv&i zu stehen scheint, das ich aber seiner Bildung und Lautform
nach befriedigend zu erklaren mich ausser Stande erklären muss.
Wie man sieht, hat es in der Absicht des Verfassers des Epi-
gramms gelegen, ein elegisches Distichon zu Stande zu bringen. Wir
müssen auch anerkennen, dass es ihm gelungen ist, ein correctes
Hexametron herzustellen, wenn wir uns dazu verstehen, ipi neben
ififii nach Analogie des epischen ï^uv neben ïfiftev zuzugeben,
und iog für og zu lesen, obwohl der Ausdruck des Gedankens da-
durch an Einfachheit und Deutlichkeit schwere Einbusse erleidet;
allein das Penlametron ist ihm völlig aus den Fugen gegangen,
obne dass ein Eigenname unbequemer Messung dazu die Veran-
lassung gegeben hätte, was bei dem Alter des Denkmales, welches,
dem Charakter der Schrift nach zu urtheilen, meines Erachlens
nicht gar weit unter die Scheide des 6. und 5. Jahrhunderts her-
abgerückt werden kann, recht auffällig erscheinen muss. Jeden-
falls hat der Verfasser mit den Elementen eines traditionellen For-
melschatzes gewirlhschaflet; man vergleiche beispielshalber I. G. A.
329 (Nordakarnanien):
oç rtêçi jag avtov yàç &âve paovâuevoç
und 343 (Korkyra):
nollov uq lot evovja xaià otovôseooav aßvxäv.
Berlin. A. KIRCHHOFF.
ZU AURELIUS VICTOR.
In seiner Abhandlung, ^quibus ex font ib us S. Aurelii Victoria
. . xi capita priora fluxerint' (Berlin 1884), hat Dr. Cohn eine Ver-
gleichung eines in der Bodleianischen Bibliothek neu entdeckten
Codex des Victor veröffentlicht. Die Nummer des Codex, die Herr
Cohn nicht angegeben hat, ist Canonici Lat. 131. Es sei mir ge-
stattet, einige Fehler seiner Vergleichung zu corrigireo. In der
-S. 71 und 72 gegebenen Praefatio sind folgende Aenderungen zu
machen: meren/i(?)], die Hs. hat kmeritï ganz klar || /.] L [| io] iö,
1(»0
MISCELLEN
d. h. ideo || tibi tibi (sic)) tibi \\ ra/iowero (?)] , das Wort ist ganz
sicher || immitationem) in imitationem || m 10 (??)] iniuria ohne
Zweifel || proserpb) prostipö, d. b. pro se ipso || dominus) dominus
iudicum. Der griechische Titel auf S. 72 ist ganz unrichtig; man
lese: Tov Sevofpwvtoç ànou*ttuovevuatoç xov Zwxçàtovç xai
AvqtiUov BtxiwQoç lazoçiat xa*' entropr}*, xi/"z<a BijOaaçiw-
yoç xaçôivàliç tov twv TovoxilXtjvujv, wie es in Coxes Katalog
geschrieben steht.
Oxford. F. HAVERFIELD.
I December ISM)
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AI'IOS IIOMERLEXIOON.
Die Entstehungsweise des homerischen Worterbliches, welches
unter dem Namen des Apollonius Sophist» geht, ist mannigfachen
Erörterungen der Gelehrten «um Trolz noch immer ein unaufge-
klärtes Rüthsei, besonders wegen des eigen! hUmlichen Verhältnisses,
in welchem der Verfasser des Wörterbuchs zu Apio steht. Auch
den neuesten Untersuchungen über Apollonius Sophista, Disserta-
tionen von Forsman (De Aristarcho Lexici Apolloniani fonte. Hei-
singf. 1883) und ßrosow (Quomodo sii Ap. Soph, ex E. M. ex-
plendns atque emtndandw. Ilegim. Boruss. 1884) ist es nicht ge-
lungen, ein wesentlich neues Licht in die Dunkelheil zu bringen.
Aber dieselben entsprechen auch keineswegs der Erwartung, dass
zur Lösung einer schwierigen und nicht unwichtigen wissenschaft-
lichen Frage alle Hebel in Bewegung gesetzt worden w«ren; viel-
mehr sind recht naheliegende Hilfsmittel vollständig unberückstch-
ligt geblieben.
In beiden Dissertationen wird, obschon dieselben Ober ein
Homerglossar bandeln, mit keinem Worte eines andern Homer-
glossars gedacht, welches von Sturz im Anhange zum Et. Gud.
(Sp. 601 ff.) herausgegeben ist, eines Homerglossars, das sich au
Umfang mit demjenigen des Apollonius Sophista allerdings nicht
messen kann und bei seiner Dürftigkeit eine genauere Behandlung
sonst wohl kaum verdienen würde, wenn es nur nicht den Namen
eben des Apio, jenes bekannten Homerkritikers, auf dessen Verhält-
nis zu Apollonius Sophista hei einem Unheil Uber diesen so viel
ankommt, an der Spitze trüge. Sich mit diesem kleineren Homer-
glossar auf irgend eine Weise abzufinden, wäre wohl für jeden,
der Uber das grössere Ansichten aufstellt, eine unumgängliche
Pflicht; aber gegen Brosow oder Forsman speciell wegen Nicht-
beachtung des Sturzischen Glossars einen Tadel auszusprechen,
dürfte man kaum wagen; denn diese Nichtbeachtung ist eine durch-
gängige. Wie wenig das unscheinbare, und doch wichtige Werk-
chen gekannt und beachtet wird, kann in der Thal befremden.
Muss es doch unter allen Umständen, zumal in unserm Zeitaller
Herme« XX. 11
162
A. KOPP
philologischen Epigonenthums, wo die Studien auf dem Gebiete
griechischer Nationalgrammatik und Lexikographie sich zu so reicher
Blüthe entfaltet hahen, als eine Frage von ziemlich grosser Bedeu-
tung gelten, oh sich von einem der herühmtesten, oder, wenn man
will, herd cht igtslen Grammatiker des Altertliums ein zusammenhän-
gendes Stück geistiger Arbeit erhalten hat, oder nicht. Trotzdem
sind die meisten Gelehrten unachtsam bei dem an wenig hervor-
springender Stelle publicirten Werkchen vorübergegangen , sehr
wenige hahen dasselbe einer fluchtigen Erwähnung werth geachtet,
und niemand hat sich der Mflhe unterziehen mögen, dasselbe mit
angemessener Sorgfall auf seine Echtheil hin zu prüfen, weil wohl
jeder in tnstinctivem Widerwillen gegen ein Stück, das wegen seines
unerquicklichen Aeussern wenig danach angethan ist, zu längerem
Verweilen einzuladen, dasselbe von vorneherein für unecht ansah.
Der einzige, der wenigstens einen Grund für seine Unechtheits-
erklärung angegeben hat, ist Lehrs, dem bei Gelegenheit seiner
Abhandlung über Apio und dessen Verdienste um Homer eine
liebevollere Beschäftigung mit dem verachteten Werkeben recht
nahe gelegt war, der sich aber auch mit wenigen Worten darübei
hinweggesetzt hat. Qu. ep. p. 33 heisst es:
Eins (Apionis) yluiaaai 'OpyQixai xoto oxoixeiov (Hesych.
ep. ad Eulog. in.) magnam partem transienmt in Apollonii lexicon
Homerfaum: hijic, nt veri simile est, complura transiernnt in Ety-
mologicum. Permulta messe in Uesychio et epistola et consensus
cnm glossis Apionis apud Apollonium servatis ostendit: notnen Api-
onis nunc raro relictum: nimm in Hesychium et ipsa ex ApoUonio
venerint, an vel ipse vel Diogenianus ipsas Apionis glossas inspexe-
rit, dubitari potest.
Sed quae 'Anhovoç, ylcZoaat 'Ofirjçixat fernntnr in rodirr
Baroca'ano, ab Ruknkenio inspectae (r>. praef. Hes. V) et in Darm-
stadino, editae post Sturzii Etymologicon Gud. p. (>02 sqq., has toto
colore reeentiores esse statim intelligitur, nt Btihnkenius intellexemnt
et Bnnkhis p. 134: nee quemqnam latere debebat. Nec conspirant
cum Apionis interpretation ex ApoUonio et Etymol. cognita, e. g.
aytvl;, ßoaygia, tnâXvvev, a%HXtoç.
Diese Begründung leuchtet zunächst vollkommen ein, ab*r
wo nicht um der Stnrzischen Glossen selbst, so doch um des Apol-
lonius Sophista willen dürfte es vielleicht der Mühe verlohnen, dem
bisher stark vernachlässigten Gegenstande näher zu treten.
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APIOS HOMKRLEXICON 163
Zwei Handschriften überliefern Homerglosseu unter dem Namen
des Apio. Ueber den codex Darmstadinus Qndet man die nölhigen
Angaben bei Sturz (Praef. p. III), (Iber den codex Baroccianus be-
merkt Rubnken an der von Lehre erwähnten Stelle in der Vor-
rede zu Hesychius folgendes: Apionis glossas Homericas, ubi apud
Fabrkium HibL Gr. Vol YJl p. 50 legeram superesse in cod. Barocc.
lit) bibL Bodlei., scripsi ad virum iuvandantm literarum s$ndiosis-
simum et de me multis nominibm bene meritum Henricum G ally,
ut Warum apographum primo qnoqne tempore ad me curaret. De:
lato ad me apographo vidi, ylossas esse Homericas satis ieiunas ad
literarum quidem ordinem digestas, sed Apionis nomen a recentiori
maun laiinis Uteris adscriptnm habere; ut nihil in h(s glossis ad id,
quod Hesydnus dixit, cou/irmandum sit praesidii. Das klingt ab-
schreckend genug, aber es ist nicht nöthig, sich betreffs des codex
Baroccianus auf diese eine Notiz Ruhnkens zu verlassen. Wenigstens
findet man einige weitere Auskunft Catal. Codd. Manusar. BibL Bodl.
Pars 1 con f. JJenr. O. Coxe Oxon. 1853 Cod. Barocc. 119 „Apionis
grammatici glossae Ilomericae, or dine alphabet ïco, \mntil.\ fol. 13$ 6.
Incip. û ßQaxv*£tai xa< ujikottai' Iv avvO-tait ôxtoj arjfdaivEt,
iijp oitQrjOiVy cue h> up ctkxioç, axcxvç d&âvatoç. Vocibns ab
a incipientibus snccedunt ab e incipientia, in quibus desinit tracta-
tus, seil, i/tâyçia, itnoiva, %à vakç xô Çïj* ôiâôfuva." Der
Anfang stimmt genau mit dem Anfange des Glossars im Darm-
siadinus; aber dieser umfasst alle Buchstaben, wahrend der Baroc-
cianus nur Worte mit den Anfangsbuchstaben a und e aufweist,
und die Glosse inayçta fehlt im Darmstadinus. Diese Thatsachen
genügen, um die Behauptung zu rechtfertigen, dass die beiden
Handschriften unter dem Namen des Apio ein und dasselbe Werk
in zwei verschiedenen und von einander unabhängigen Becensionen
aufweisen. In einem solchen Falle dürfte es aber sehr bedenklich
sein, ohne gewichtige Gründe die Ueberlieferung anzuzweifeln.
Dazu kommt, dass eine gewisse Bürgschaft für die Echtheit der
Aptonischen Glossen durch eine Stelle des Euslath geleistet wird,
wo dieser nicht wie gewöhnlich Apio mit Herodor zusammen nennt
bei Gelegenheit von Dingen , die mit irgend einem Homerglossar
nichts zu thun haben, sondern wo Apio für sich allein citirt wird
als Gewährsmann einer Glossenerklärung, die sich bei Sturz mit
genauer Uebereinstimmung wiederfindet. Eust. 1397, 4 àazçctya-
loç rçia aijfiaivei' tôv lv o<pvçi[> xai %bv onôvdvXov ànkCtç
11*
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164
A KOPP
xai xov naiOTixbv -jj? neoaixbv ßoXov to zov *AnUûvoç. Sturz
603, 44 àotoâyaXoç y to l> rw oyvQw xai zov onovSvlnv
ànhuç xai naiaxixbv ßioXov.
Wenn man demnach Bedenken tragen muss, in das von Lelirs
mit genialer Sorglosigkeit ausgesprochene Verdammungsnrlheil un-
hedingt einzustimmen und die Frage nach dem Ursprünge der unter
Apios Namen Überlieferten Glossen als erledigt anzusehen, so darf
man doch die Echtheitsfrage unserm Werkchen gegenüber nie so
auffassen, wie es Lehrs im Sinne gehabt zu haben scheint, als oh
es sich darum handele, die wenigen Blätter mit ihrem kümmer-
lichen Inhalt ähnlicher Gestalt, wie sie nunmehr vorliegen, als ein
Originalwerk des Apio in Anspruch zu nehmen oder zurückzu-
weisen ; vielmehr kann die Frage immer nur so gestellt werden,
ob das Sturzische Werkchen für einen Auszug aus einem
echten Apionischen Homerglossar gehalten werden kann,
oder nicht; so lange aber der Nachweis, dass in dem Werkchen
auch nicht einmal ein Auszug eines Apionischen Originalwerks vor-
liegen kann, als nicht geführt zu erachten ist, so lange bleibt die
Ueberlieferung , kraft deren Apio als geistiger Urheber der im
Baroccianus und Darmstadinus gesammelten Glossen gelten muss,
in vollem Rechte bestehen.
Was man nun auch zunächst über die Sttirzischen Homer-
glossen denken mag, sei es dass man dieselben für echt, sei es
dass man sie für gefälscht hält, so viel muss man immer als auf
den ersten Blick einleuchtend anerkennen, dass das zu Grunde
liegende Werk von allem Anbeginn nicht die jetzige Gestalt gehabt
haben kann, sondern dass es durch einen oder durch mehrere auf
einander folgende Epilomatoren und Schreiber jammerlich miss-
handelt sein muss, ehe es einen derartigen Zustand der Verwahr-
losung erreichte. Nimmermehr wird man es auf Rechnung des
Verfassers, und wäre es der elendeste Scribent, setzen wollen, sehr
wohl aber wird man es einem in einer längeren Kette von Epilo-
matoren das Schlussglied bildenden Schreiher zutrauen können,
dass er gewöhnlich den Anfang eines neuen Buchstabens ganz und
gar nicht bezeichnet habe, einige Male jedoch durch Voranstellung
des betreffenden Buchstabens (r 605, 6, J 605, 15, M 608, 22)
und einmal sogar durch die in weniger heruntergekommenen Le-
xica übliche Formel c/qx») *ov K (606, 34) auf den neuen Alwchnitl
aufmerksam gemacht habe. Nimmermehr auch lässt sich auf einen
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APIOS IIOMERLKXIGON
1 65
erstell Urheber zurückführen , sondern kann nur, wenn man die
Vermittlung willkürlicher Bearbeiter annimmt, erklärt werden eine
Unordnung, wie sie das Sturzische Glossar aufweist, welches zu-
erst Artikel mit den Anfangsbuchstaben oA, ap, av u. s. w. bietet,
dann zu ay, at1) übergeht, schliesslich aber die auch schon vor-
her nur in einzelnen Trümmern erkennbare alphabetische Reihen-
folge noch innerhalb des ersten Buchslabens verlässt, um im letz-
ten Theile desselben , sowie im ganzen weitern Verlauf auf jede
erkennbare Ordnung, sofern dieselbe über den Anfangsbuchstaben
eines Wortes hinausgeht, zu verzichten. Nur durch die Thätigkeil
trager und nachlässiger Schreiberhände kann man sich einen Text
entstanden denken, der von unsinnigen Entstellungen und groben
Schreibfehlern wimmelt, bei dem Anfangs die angenommenen Be-
deutungen regelmässig durch Beispiele aus Homer belegt werden,
dann aber ganz nackt dastehn, bei dem Anfangs zu jedem Worte
die Zahl der Bedeutungen durch die Notiz orjfiaivei ß, oder 017-
ftahtt yt oder auch durch das blosse ß, y, â u. s. w. angegeben
ist, während späterhin um der lieben Kürze willen diese wichtigen
und nur wenige Federstriche erfordernden Angaben gänzlich fehlen.
Lässt man sich jedoch durch solche und ähnliche den Epitomatoreo
und Schreibern zur Last zu legenden Unebenheiten und Entstel-
lungen nicht beirren und denkt man sich das Sturzische Werk-
chen in seinem ganzen Umfange nach Massgabe der Anfangsartikel,
welche weniger gelitten haben, vervollständigt, so sieht man vor
sich ein lexikalisches Werk, welches in seiner Art einzig dasteht,
indem sich darin mit strengster Consequenz das Princip durchge-
führt findet, für die vieldeutigen homerischen Worte sämmtliche
Bedeutungen aufzuzählen und mit Beispielen zu belegen: ein durch-
aus originelles Princip, welches in keinem der zahlreichen lexi-
1) Hie Aufeinanderfolge der Artikel im Sturzischen Glossar ist diese:
u, äXtoc, «Aoff, ùXaoç, er A »9, àXrmâÇnt, oXtïipai, (àfjufiôfttyoç), nXoiçp^
— — à fi faon, àjuvyity, àf4<piç, à /Âfpoviçût, n f* tpôztçov — — «»'«f,
a y tjçf âytv&t, a y Ufxiytj^ — — anâytv&fy, oirwf, âga, ayotâ6ç, nniiXrj-
(tat, — — oçn, à ç niai, "j4çrjç^ àç yvçtoy, Sq/lm àâiyâ, aat, art],
àarçnyaXoç — — nvrtoç, avrij — — âtpctQ, ^ (p çoâut] — — àyoçy,
(('X*"l)' ayytXiqy, ayffpoXoc, dyu>yf «yqVaiç, — — niy'p, âyjj, àt&Afvtty
aloa, ttlfia, (ài£, alytôç, aïyoç, aieiy, at/fii/, rri'o'W, (irx.
M
futyoy), rttfroia n y âoao&rtt, à yiçto^oy, nynnttyoçay ayttvôy
àîârjXoy, ttèiçat, cttucfXtoy, àîtw, a'tâttadai, àx^çioç, alay, âÇtofrai, api-
yttçioy, ttOifyy, ayrtxçv, äntoyy aßXrjXQÖy, àXtitvtiy u. s. w. U. S. w.
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166
A. KOPP
kaiischen Werke wiederkehrt , folglich toii einer gewissen Selb-
ständigkeit zeugt und einem späten Fälscher nicht wohl zugemuthet
werden kann. Einige Worte scheinen diesem Princip nicht zu
entsprechen; entsprächen sie demselben in der That nicht, so
würde man dem Originalwerk statt des festen Princips eine be-
sondere Vorliebe für vieldeutige Worte zuzuschreiben haben, wo-
bei sich in der Auffassung der Glossen nichts wesentliches ändern
würde; aber jene Worte bilden nur scheinbare Ausnahmen. Es
kann sich dabei handeln um folgende Artikel: 603, 41 aoai;
603, 57 âyooeveiv; 604, 43 ctyxlivat; 604,46 aUa; 604, 58
pçôtoç ßootög; 605, 2 ßiog ßiog; 605, 4 ßoccyQia; 605, 17 6rr
pug ôr^àg; 605, 19 ôeivôg; 605, 20 ôeveo&ai; ôéeo$cu; âei-
Xaioç; 605, 27 ôuçôv\ 605, 56 dpi dfui; 606, 17 ¥$ev; 606,
23 ige«; 606, 25 Uog; 606, 30 iotirjv; 606, 32 içvoat; 607, 5
SelxtrQiov, 607, 44 xrjç x^; 607, 52 xovorjieg; 608, 18 Xâay;
608,21 fitjtig; 608, 55 àcpQog; 608,57 ovôôv; oq>él\uv\ 609,
19 naçrjov; 609,31, Qivog; 610,9 avv. Einige dieser schein-
baren Ausnahmen lassen sich so erklären, dass Worte, welche sich
nur durch den Accent unterscheiden, als verschiedene Formen eines
und desselben Wortes mit verschiedenen Bedeutungen betrachtet
worden sind; hieher gehören ßqötog ßQOtög; ßiog ßiog; örjfiog
öt]n6g\ ihn tif.il; xfjg xtQ. In allen übrigen Fällen ist Textver-
derbniss, Unverstand der Epitomatoren, Trägheit der Schreiber die
Ursache der Abweichung. Das lässt sich evident erweisen. Sicher-
lich gilt das z. B. von dem Artikel 607, 52 xovorjteg, ï&voç, wo
offenbar die II. XIX 193 und 248 vorkommenden xovçrjteç Tla-
vax<*iwv ausgelassen sind. Mit gleicher Sicherheit lässt sieb be-
haupten, dass ursprünglich mehrere Bedeutungen angegeben waren,
bei folgenden Artikeln:
604, 43 àyxXivai, xai àvolÇai wo man erklären muss 'àyxlï-
vai hat auch (neben dem gewöhnlichen Sinne) die Bedeutung àvoï-
£at* oder wo man etwa àyxXïvai, xvgiojg' xai avo7$at oder %b
ovvtj&eg' xai avo/fai als ursprünglichere Fassung annehmen darf.
604, 46 aléa, r; ittQuaoiv (1. VeQuccoia) wo die andere Be-
deutung von aléa : * Flucht* fehlt.
606, 17 e&ev kavjov wo mau ergänzen muss nach Aoalogie
von 605, 43 £, avtov avtijv' av%6 oder auch 606, 13 tlo kav-
rov' lavtf]g' xal ovdeté^wg oder auch 608, 33 t*iv avtöf'
av%rtv ' av%6.
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AP10S HOMKKLEXICON 167
»
o
608, 55 wpQÔç, xvoitoç to àou/tr^iov wo mau 2u lesen hat
oipoûç, xvpiioç tb axvuitrvtov oder den Ausfall der Bedeutung
Augenbraue auzunebmeu hatte.
Um die Behauptung, dass im Slurzischen Glossar ein kümmer-
licher Auszug eines umfangreicheren Lexicons, welches die viel-
deutigen Worte hei Homer behandelte, vorliegt, ganz sicher zu
stellen, ziehe ich einige Artikel des Apollonius Sophisla heran.
St. 003, 41 àocu ersähet to pkcHftaf àoé fi6 âaiftovoç
aloa xaxt],
Ap. S. 44, 30 aae èrti fièy tov ÜßXatpep 'àoé fte daipovog
aloa xaxr, ' hit àè tov TtXriQwoat 'aïfAatoç aoat dpiya taXav-
ptvov rtoXeftiotr]v' u. s. w. Man achte darauf, dass im zweiten
Beispiel des Apollonius das aoat der Slurzischen Glossen sich findet.
St. 603, 57 ayooevuv to lit èxxXrjclap Xéyetv.
Ap. S. 4, 12 ayopevetv xvptwç ftèv èv èxxXrjoia Xéyetv, xo-
iax(>i]Otixwg ôk iptlwç to keyôftevov.
St. 604, 43 ayxXtvat xai àvolÇat.
Ap. S. 6, 24 àyxXivaç àvaxXivaç, wç kiti tov 'ctyxXivatç ôi,
jiçôo&ev âè oâxea o%éit-ov èo&Xoi haïpoc' tâooetat ôè xa*
btt tov àvoi^aç, ioç èv tfj fivrjoiijpo(po>ia' 'oç &aXâfiOto &{vaç
jwxivàg àpaçviaç xâXXuiov àyxXtwaç' tiàv âk oxôtoç qev
àfi£ty(u*.'
St. 605, 20 deveo&at ßptyioÜat.
Ap. S. 57, 34 ôeveo&ai ßooxeo&ai (I. pofyeo&ai) xai to
iniâéeo&ai tivoç' *&vfiOv âevofiévouç* xai to Xeineo&ai xai tb
èXattovOxtat ' 'èrcei ovno&i eXnofiai ousu âeveo&at rioXifioio*
Wenn Lehrs die Slurzischen Glossen toto colore recentiores
nennt, muss ihm der eben nachgewiesene originelle Zug in den-
selben entgangen sein, und nach allem bisher Gesagten konnte
seiu Urtheil nur auf die gegenwärtige äussere Form, nimmermehr
aber auf den Inhalt der Glossen Anwendung finden. Alles Thal-
sachliche in denselben ist so weit davon entfernt, den Stempel der
Jugend zu tragen, dass sich vielmehr ein grosser Theil als mit
Apio gleichaltrig nachweisen lässt, wenn anders mau das Lexicon
des Apollonius Sophista der Hauptsache nach für echt hält.
Wie schon die soeben zu àoait ayopevetv, ayxllvai, Ôev-
eo&ai angeführten Stellen aus Apollonius auf einen engen Zu-
sammenhang zwischen diesem und dem Sturzischen Glossenschrei-
ber hinweisen, so wird die Annahme eines solchen Zusammen-
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168 A. KOPP
banges zur uoabweisliclien Forderung, wenn man auf die zahlreichen
Ärmlichkeiten in den beiden Glossarien genauer eingeht.
Freilich darf man bei den häufigen Entstellungen und Kür-
zungen, denen beide Glossarien unterlegen sind, heutzutage eine
genaue Uebereinstimmung in den meisten Fällen nicht erwarten,
aber es finden sich doch noch Artikel genug, in denen eine solche
Uebereinstimmung ius Auge fallt.
St. 601, 12 aXtoç, zoia' zb ÖaXaooiof xai to Liazaiov
xai zb xvqiov ovofict.
Ap. S. 21, 27 aXtoç noté uâzaioç, nozè âè &alâaaioç'
xai xvqiov bvo^ia.
St. 601, 16 aXtoij zçia atjfiaivef rj zitv aXiû, wç ieçàç
xax1 àXwâç, t} zqv àf4neXôq>vxov xai âevâooqpôoov ' wç ovâé ça
t'oxtt àXwâwv /J %b oixoqpôçov xwqIov wç h t$ noXXà xaxà
eçâfoxev ai&iov olvToç aXwt]v.
Ap. S. 23, 16 aXwij eni ukv zrjç ctftTteXorpvzov 'ftâvzrj oi
y.atà yovvbv àXwîjÇ olvorzéâoio' tni âe zrjç aXw 'wç â* avejuoç
axvaç qpoçèei ieçàç xaz àXwâç.
St. 601, 20 àXanâÇat âvo' to èxrtoçârjoai' wç 'iXtov
fÇaXâaaÇe nôXiv, rj exxevwaai' wç véwv <T àXânaÇe tpâXayyaç.
Ap. S. 23, 1 1 àXanaâvôzeçoi evexTzoç&ijzôzeçot ' àXanâÇai
yàç xai ïÇaXartâÇai avzi zov ixxevwaai xai èxnoç&rjoai u. s. w.
St. 601, 23 àfteifiojievoç y or]^aîvei' zb ànoxçivouevoç
no Xôyw ■ zbvâ' auauetßöfievog rtçoaég)i] * xat to xaià pixçbv
zi 7iouïv (I. xazà fiéçoç zi tc.) oi ftèv anaftetßöuevoi qpvXaxàç
f'xov xai %b IvaXXâooeiv' wç nçbç Tvâelârjv diopifiea zevx*
uintße.
Ap. S. 24, 22 dfieißeo&ai lui fièv zov Xoyov avjanoâtâôvai
'a^eißezo yuHijoév t«' lui âè zov xazà ^téçoç 'oi fièv àiui-
ßnfievoi yvXaxàç fyov' ^« âè haXXâoaeiv 'oç tzçoç Tv-
âetâtjv Jiofu^ôea t«t'x«' anetßev'.
St. 602, 19 avoj âvo ot][iaivei ■ to ßaoiXevg wç aval; àvâçwv
^ya^i^ivwv xai âe07iàzt]v olov avzàç èyw otxoi àva^ eoouat.
A p. S. 30, 23 aval; bzè fièv ßaoiXevt; (i<dzçelârjÇ ze ava|
àvâçwv*. uçijxoi âè anb zov vneçâvw el* ai zwv vnoxetay^té-
vwv. eïçrjzai âè xai eni zov oixoâeortôzov.
St. 603, 44 àazçâyaXoç y zb èv zw oqpvçw xai zov orzov-
ôvXnv ànXwç xai riaiozixov ßwXov.
A p. S. 44, 34 àmçâyaXoç Ini pïv toi! ovvi'j&wç i)fiiv zi&e-
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APIOS IIOMERLKXICON ■ 169
fihov Wem» àatçdyaXov èrtï ôè tov aopovôvXov (èx êé fxoi
ai'y/v àotçayâXwv èàyi)' knl âè tijç naiôtâç 'cr/io/ àotoa-
yâXoiat %oX(û&Eiç\
St. 603, 47 avtr], trjv uct%i]v xal ttjv ßorjv.
Ap. S. 47, 20 àvtrj Irrt fièv tijç qxavrjg *avtrj â ovçavbv
ïxavev' knl êè trjg uayr^g 'fola âk x' axfirjteç xexfiijôtaç avôçaç
avtfj .
Diese aus den ersten Artikeln der beiden Homerglossare
planlos herausgegriffenen Beispiele genügen wohl, um zu zeigen,
welcher Art die vorhandene Uebereinstimmung ist, die sich glei-
chermaßen durch alle Theile der Glossare fortsetzt; doch soll hier
noch eine bestimmte Gruppe zusammengehöriger Glossen heraus-
gehoben werden, die für die Annahme einer vorläufig allerdings
noch als unbekannt zu setzenden Beziehung zwischen den beiden
Glossaren besonders beweiskräftig ist.
St. 603, 23 aoqg £• tov âaîuova' tov noUpoV tov ol-
ôqçov • trjv eiç nôXefiOv ôçurjv ' to tçavfia ' to lv tpvxij xatâ-
arrjua ' tov &âvatov. açsç açeç ßootoXoiyh, knl tov Saiuovoç.
$eoâfcovteç Sqtjoç knl tov noXéuov, h&a uâXœxa cKplrjoi
névoç oßoiuog açrjç i] tig tov nôXefiOv ÔQfAfj' $v&a yévet'
uçrjÇ otXeyeivoç' tb tQavfxa yvajotbv èvl ueyâçoioiv aotjoç
ahtTrjça yevéo&ai. $ti tov &ctvatov.
603, 42 att], ti)v daluova' xal trjv ßXäßrjv yd' atr] at£-
veQrj te xal ciQtlnovç' xal Ztvç ue fiéya Kçovldtjç atrj èvé-
0rt0€ ßaQslt}.
603, 58 à<pQoâltt), trjv ôaluova xal tfjv avvovaiav.
605, 39 eçtç f] <piXoveixta' xal âaluwv tiç.
606, 40 Ço)ç (l. rçoîç) tqv dal nova orjualvei* xal tb Ivxô-
(pùtç ' oc no àvatoXrjç fiéxQi i*BOr)nßolag ' xal tov avatoXixov
tônov xal tov oq&qov xal tov fieorjußotvbv tön ov tov xôo-
fiov xal trjv ijuéçav ' xal to tavvrjg (pug.
606, 52 ijcpaiotoç 6 ôaluwv • xal to nvç.
607 > S $éfiiç rj daluiov xal q âixatoovvij.
607, 9 Iqiç y daluan> - xai rj h taïç veyéXatç.
608, 26 uolça â eluaouévî]V to xattjxov fj ueçiç' rj âaiutov.
610, 19 vnvoç, 6 a<auatoetârjç &eôç' xal rj kvéçyeia xal
uexafpoçixùjç o &àvatoç.
Alle diese Artikel findet man bei Apollonius in ähnlicher Form,
nur Îqiç fehlt bei demselben.
170
A. KO PI*
Ap. S. 41, 11 "Aoijg èni fiùv tov &eov ^Aç^ç te (fçotoXot-
yôg kni Ôè tov oidrçou 4£v>a fiâXiota yiyetai "A{iitg àXeyti-
vôg' kîti de tov noXipov 'zovg fièv ànûXeo' "Aç^g kni dè trtg
lig nàXeuoy oçufjç (dv dé /*iv "Aorfi deivog 'EyvâXiog'.
46, 10 arr] èni fièv ttjg otofiatoeidovg xïeov '"Atr^ Ç itôn-
tag ààiai, kni dè trjç fiXäßqg 'Zeig fxe (.tèya Kçoviôr<g air,
èvéôijoe ßaoiii).
48, 26 'AipQOÔitqg* hii fièv trtg $eov 'kvoteqxxvov i*
'Aipçoôhtiç, kni de trjg noôg avdoag ovvovoiaç, (xai kxXeXct-
Voi*1 'Ayooàitrjg , trjy ao' vnb fiy^otrQOiy e%ov fiioyorzo ôè
Xâitoif.
76, 18 eçtg èni /nèv rrjç qnXoyeixiag 'Xijy' eçiâoç xoaie-
çfjÇ' kni de %ï;ç &eov 'Zeig d* "EçiÔa nçotaXXe &oàg kni yrag
85, 21 i]wç' èni fier tr.g &eov 'fag d9 kx Xexéuv, kni ôe
oXtjç rj/iéçag 'yôe ôé uoc vl*y rtiLç hdexàtij oV kg *ÏXto*
tiXijXov&a. kni ôk trjç nçwtag ewg ùiçag i'xtrjç 'ïooeze »*
i]wç #; deiX^g r* (Aéooy rj^iao*, kr]^og à* fjQiyéveia r/>âvr; qoÔo-
dàxtvXoç rjuig' xai ft]w^ey d1 'idaîog eßrt xoiXag kni vrtag'.
85, 1 1 "Hyaiotoç otovd céfpatotog uiy, xatà otéoiioiv tPg
à(pitg. aiualvtt ôè tov i>eôv. kni ôè toi nvyôç 'onXctyxva ô'
ay ctfinétçavteç vneioexov 'H(paîoroio\ 6 ôè toônog fietor-
vvfiia.
86, 34 xtéfuç kni fièv tîjç owfiatoeidovç lZevg de Séutota
xéXevae \teolg àyoçipôe xaXéooat, kni ôè tov ao^iô^oytog xai
xa&rjxovtog 'r) xtépig kotiv aval ayoçq', kni ôè tCow voua**
'Xuiaçàg teXéovoi &épiotag\
113, 11 [tolçai i/ri fièy twy (.ityiôtuy * oï dré noiçag he-
/uov\ kni ôè tTg tiuag^urr^ 'fiioiçay d' ovtivâ (pr^ii nufu-
yftévov èfufièvai ccyôywy, èni Ôè tov xa&r;xoy%og xai àçfiôÇoy-
tog 'taûta ye navta, yiQiov, xatà (Aolyav %etneg\
161, 3 vnvoç kni pèv tov eiôioXonoiov^ièyov &eov 'vnvt
ava^' èni ôè tov nâ&ovg 'vnvtp xai (piXotytt' kni ôè tov
Itavâiov *o)g ô fièv av&i neowy xoiur^aato xâXxeoy vnvo*.
Alle diese Artikel fiudeu sich auch im Etymologicum Magnum
wieder, welches dem Ap. Soph, vieles zu verdaokeu scheiut (s. Bru-
sows Dissertation); auch eiu Artikel %tg, der sich im Apollonius
nicht findet, steht im E. M., dcrseihe enthält aher nichts, was der
Art der Sturzischeu Glossen entspräche. Da das E. M. von Ap. Sop*'-
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AI'IOS I10MERLEX1CON 171
fit'lfach in einer für den hier verfolgten Zweck wichtigen Weise
abweichl, sollen die betreffenden Slellen aus demselben hier eben-
falls ausgehoben werden.
E. M. 40, 30 "Aqqç on^iahit Ôè 7tévte' tbv îcôXe/nov
Nvv ô' èni ôetTtvov, ha Çvvâyajfiev "Aqr\a
Tbv oiufiatoeiäfj foôv
*Aqeç "Aqeç fiqoioXoiyè fuaupôve.
Top oiôrjçov
A'iftatog aoav aqrja taXavqiPOv rcoXe/Aiozi' v.
Kai to tqavpa, tr\v nXrjyrv
ïv&a fiâXiaza
yivet' vAor$ àXeyeivoç ôïÇvqoïoi ßqotolai.
"Eau âè xai "Aqijç "Aqijtoç, opopa xvqiop.
163, 47 "Attj ortfiaivu âk âvo* hù fièv tTjg aw/ua-
loeiôovç &eaç
Jlqéofia Aiôg d^vyat^q "Atrj, rj 7tavtag àârtai
'Eni âe tljç (iXaftqç
Zevç fie néya Kqopiâjqç atj] èvéôqae fiaqeij].
179, 29 *A(pqoâltt]' ~i]fiaiv€L Ôùo* 3Eni ftèp trjç &eov
'A )*(p' "Aqtio (piXot^tog èvotecpâvov t* 'Atpqoâitijç
Kai hil trç ovpovoiaç
xai èxXeXâ&oiPt* 'Aqpqoäitrß
%t\v àq1 v7io nv^atijqoip %xov.
374, 44 "Eqiç Trjv oojfiatoetâFj xai HoXeftixiv &eôv
* «
Ztvç ô* "Eqiâa 7iQ0ÎaXXe &oàç èrti pî^ag *A%atwv
xat
*'Eqtg afiotov fi€fiavïa
-i]n<ti*ti xai tijv (fiXoveiKiav, ojg to
'{2g eçiç ïx te &ei~v ex t àv&owiiiDv àrtoXoito
xai
Ahi yâq toi eqiç te qpiXi] [7iöXepoi te fiâ%ai te]
440, 40 'Hug: .... oitftaivet âè téooaqa* noté pèv trjv
ootfiatoeiôrj &eôv '
'Htbg â* ex Xe%éojv naq1 àyavov TtSiovolo.
To xatâoftjfia trjg ï^éçaç, tug tb
'Hiuç fuèv xqoxôrte7tXoç.
'Otè âè tb a/tb apatoXfjg ewg fieorj^fiqiag tov i)Xiov âiâ<ntjnay
tog to
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172
A. kOIM>
"Oqyça juh> rjwg î]v xai àtÇeto Uçbv t/^ap
'Oti de tb wxtbç xai tjfiéoag âiâatyfia, wç tb
*Hwç dé pot loti
ijôe âvwâexàtt] oV ig 'ÎXiov elXrjXov&a.
440, 19 "Hyaioxoç: *Eni plv tov &sov
"Hfpaiozoç noirjO* eiâvitjoi noanideooiv
(ni âe too nvçôç
2rzlâyX*ct ô* aç' àfAneiçavteç vntiç6%ov i)q>aiototo.
445, 13 Qêfiiiç: JtjXol xai tb nqênov xai trjv ow^atixi)v
&eâv. %
589, 27 Moïça : ot]fxaivet ttjv evtv%iavt wç tb
!ß fittxaç 'Aïoûdi], fiOiçrjyevêÇ oXßiödaiftov.
Tovtéottv h aya9fî f*oiça yeyevvtjnévê. JStjfiatvct xai tbv
ïïâvatov, wç tb
Molçav ô ovtivâ fpï]fit neqivyfuévov (fiftevai avÔQWv.
2ijfiatvei xal tt]v fiêçiôa, wç tb
Motçaç ôaooâfievoi ôaivvvto.
Zrjpaivei xal tb nqénov, wç tb
xatà fiolçav hmeç.
781, 1 "Ynvoç: .... Zqfiahei téooaça' tbv 9eôv, wç tb
"Ynve aval* nâvtwv
xat tbv âiù oiôîjçov &âvatov, wç %b
"Qç b fié» av&i neowv xoifn]oa%o gaÀxeov vnvov
xai tbv xotvwç Xeyôfievov vnvov, wç tb
Jla d' ovx e%e vr'âvfioç vnvoç.
xai to nct&oç àv&çwnwvf wç to
"Ynvdj xai q)iXôtrjTi Safteig'
tovtioti tft ovvovoiq.
Die hier zusammengestellten Artikel zeigen in ihrer ganzen
Behandlungsweise eine so unverkennbare Aehnlichkeit, dass man
nicht umhin können wird, dieselben auf eine gemeinschaftliche
Quelle zurückzuführen. Wenn in dem Sturzischen Werkchen fast
durchgängig die Beispiele fehlen, so kann das gar keinen Unter-
schied machen ; denn in dem grosseren Werke, welches dem küm-
merlichen Excerple zur Grundlage gedient hat, sind dieselben
jedenfalls vorhanden gewesen, wie die vorgeführten Artikel Uorjg
und "Atn deutlich zeigen. Für die Identität der ganzen Gruppe
von Glossen scheint mir besonders zu sprechen ein ungewöhnlicher
Ausdruck, der in allen drei Recensionen derselben wiederkehrt,
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APIOS nOMERlJEXICON
173
freilich hei der jetzigen Ueberlieferung nur einige Male, während
er ursprünglich in jeder der Glossen vorgekommen 211 sein scheint.
Es ist dieses der Ausdruck awficctoeiâijç SeÔç. Dieser findet sich
in dem Slurzischen Glossar nur beim Artikel vnpoç, wahrend hei
"Aqijç "Axt] 'Ayçoôirri u. s. w. âaifiwv steht, es sieht jedoch so aus,
als ob der Epitomator den längeren Ausdruck, den er in seiner
Vorlage vorfand, absichtlich durch den kürzeren ersetzt habe, ihm
dabei aber doch einmal der längere unwillkürlich entschlüpft sei.
In den aus dem Lexicon des Apollonius Sophista atisgehobenen
Artikeln findet sich awpiatoetôrjÇ &eôç bei ottj , bei &éfoç 0(t>-
fiaTOetôrjç allein, sonst &eôç allein, bei vrtvoç eldwXonotovfAevog
&féç, und bei fioïçcu fehlt die ganze Bedeutung. Dass aber der
Ausdruck oiûfiaxoetârjç &€Ôç in dem Lexicon nicht nur bei attj
und xïffÂiç vorkam, beweist das E. M., welches eine vielfach voll-
ständigere und bessere Recension des Apollonius, als die im San-
germa nensis vorliegende, benutzt hat, und welches die Worte atu-
fiatoeiâijç %>eoç bei *Açr)çt vA%i]t "JÏQtç, 'Hutç, sowie bei Sévitg
die ahnliche Wendung oujuarixi) &eôç bietet. Vergleicht man
ferner den im Sturzischen Glossar verhältnissmä'ssig gut erhaltenen
Artikel uAgrjç mit den entsprechenden des Ap. S. und des E. M.,
so sieht man auch, dass die ursprüngliche Gleichheit nur hei dem
heutigen Stande der Ueberlieferung nicht so klar hervortritt, als
es bei besserer Ueberlieferung der drei lexicalischen Werke der
Fall sein würde. Bei dem Sturzischen Epitomator bedeutet 'Aotjç
siebenerlei: rbv daifiova' jbv noUpov tov o/oVyoov *rjv eig
n6l([iov ôçfirjv to iQavpa' tb iv iffv^r xcrraar^or • tov &â~
vatov. Im Codex Sangermanensis des Apollonius hat "Aorjç vier
Bedeutungen kni tov &eov' èrti tov oidr)oov èrti tov noXé^tov'
int trjç elç noXeuiov ôçufiç. Im E. M., das in den Artikeln, um
die es sich hier handelt, von Apollonius abhängt, steht "Aoyg oir
pialvei ftf>te; die Bedeutung rçavfia ist hinzugekommen, aber
es fehlt /} tiç noXepiov boutrj. Sehr charakteristisch ist es nun,
dass das Beispiel ev&a /uältöza y iv erat "Açrjç àleyeivôç, welches
im Sangermanensis für die Bedeutung otôrjçoç angeführt ist, wäh-
rend es im Slurzischen Glossar zu toavfia gehört, im E. M. im
Widerspruch zu seinem Gewährsmann Apollonius, in Uebereinslim-
mung mit dem Slurzischen Epitomator unter toavfia zu finden
ist. In dem erhaltenen Apollonius ist also eine Verwirrung; der
ursprüngliche hatte sowohl die Bedeutung oîâtjooç, wie der San-
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174
A. KOPP
germaoensis, als auch die Bedeutung tçav/Mx, wie das E. M. und
das im Sangermanensis an eine falsche Stelle geralhene Beispiel
beweist.
Wenn man nun noch fernerhin den Glauben an die Unecht-
heil der Apionischen Glossen festhalten würde, wie wollte man die
zum Theil wörtlichen Uehereinstimmungen zwischen ihnen und A|>.
Soph, erklaren? Vollständige Unabhängigkeit von Vorgängern könnt«*
man dem Fälscher nicht zuschreiben, man müsste vielmehr an-
nehmen, dass er in trügerischer Absicht sein Machwerk aus älteren
Quellen zusammengestöppelt habe. Aber aus welchen? Parallel-
steilen zu dem Slurzischen Glossar Hessen sich genug beibringen,
jedoch aus Autoren, wie z.B. Enstath und Hesychius, die man
doch niemals als eine Quelle für. ein derartiges Glossar ansehen
konnte. Aber auch aus Apollonius, selbst wenn man sich den-
selben in seiner ursprünglichen Gestalt noch so umfangreich denkt,
können die Glossen unmöglich geschöpft sein; wollte man das an-
nehmen, so würde man doch immer nicht erklären können, wie
hei engem Anschluss an Apollonius der Verfasser des Falsificats
im Stande gewesen sein sollte, ein so einheitliches, auf ein durch-
aus originelles Princip gegründetes Werk zusammenzustellen. Man
wird demnach, wenn man die angeführten Thalsachen nicht igno-
ring will, mit unwiderstehlicher Gewalt zu der Annahme gedrängt,
dass umgekehrt Apollonius Sophista eiuen grossen Theil seiner
Worlerklärungen, sicher die auf die vieldeutigen Worte bezüglichen
Artikel, bei denen er die im Sturzischen Glossar angewandte Me-
thode ebenfalls angewandt hat , einem lexikalischen Werke nach
Art des Sturzischen verdankt, nur dass man sich dasselbe viel um-
fangreicher zu denken hat, als den dürftigen Auszug. Erkennt
man aber diese Annahme als not h wem! ig an, so wird man auch
nicht umhin können, jenes von Apollonius für die vieldeutigen
Worte in Anspruch genommene Werk dem Apio zuzuschreiben
und das Sturziscbc Glossar für ein wenn auch noch so kümmer-
liches und durch Epilomatoren und Schreiber entstelltes, so doch
immerhin direct abgeleitetes Excerpt aus einem echten Apionischen
llornerlexicon zu halten.
1st aber das Sturzische Glossar echt, so ist endlich für die
Quellenunlersuchungen über Apollonius ein zuverlässiges Funda-
ment gewonnen. Die auf Apio zurückzuführenden Artikel zeigen
alle eine so stereotype Eigenart, dass es leicht ist, dieselben zu
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APIOS HOMERLEXICON
175
erkennen, aucb wenn ihr Ursprung nicht durch ihr Vorkommen
im Sturzischen Glossar ins Klare gesetzt ist. Apollonius Sophista
halle natürlich das Lexicon des Apio vollständig vor sich, und wenn
sein eigenes Lexicon auch sehr zusammengeschmolzen zu sein
scheint, müssen doch noch andere Apionisohe Artikel darin vor-
handen sein, als solche, die sich in dem Excerpt des Apionischen
Lexicons finden. Hier einige Beispiele von solchen Artikeln:
Ap. S, 47, 15 avloç Int [ièv tov fv&vç k^axovTio^tov tov
aïfiaroç 'aivixa ô* avloç ayà çtvaç izaxvç i^ev aïficctoc
àvâçoufoio' km Ôf xûv TiFQOViov 'avloïai ôMuotoiv krri Af
tov y.ôikÔç voovfuvov (tovotxov oçyâvov *avXwv ovoiyy<ov t*
hourly.
52, 2 ßoüjv. %rhv fié* fiFToyt]v 'avzètç a ftaxçà ßoüy k/ri
ôf tov Çatov 'ßoüiv avXitouFvâiov' kni Ôf ttuy aoiriAtov 'ßoiöv
x' fv noif]%àoi\ xai 'ßoaq avecç.
101, 10 xvrjuai Itti fièr tov fjfjFTFçor 'vno Ah xvij^tai
çûovro àçaiai1 lui Al twv AuquA6vt(ov rtjv xotvtyt°*a %°v
tçoxov ÇvXutv, xa&ô rpr>oi * x^Xxea oxTâxvrjfia oiAqofy) àÇovt
ctuyiçï.
105, 29 xviov kni fièv tov vXaxTixov Çotov 'o)ç Af xvù>v
àfÀflf oi frfçi oxvXctxeaotv, kni Aè ti7*v avaiAwv *xévaç xtjqfo~
aiqyoçi)tovç knl Af tiov toçvevriov 'xQvoeoi A* IxârFQ&ev xai
açyvçeoi xvveç rjoav\ kni Aè tov clotqov (ovtf y.vv* 'Siçtiovoç
IntxXrjoiv xaXtovOiv, kni Af tov 9aXaooLov 'dsXqiïvâç Te xv-
yaç tf xai &ï no&i ptïÇov fXyjoi xrjTOç.
106, 7 xioxvtoç o &çrjvoç 'xwxvtov <T rjxovotv' kni Ah
tov xa&* "Aiôijv izotcl\iov 'Kù)xvt6ç oç &îj Srvyoç vâarôç
loxiv ànoûQtû%\
108, 31 Xiç léwv 'ùiove Xîç jjiyévtioç9 xai xorà t?Jv «i-
TiûrTixi}» ' èfti Tt Xiv ijyays âat'fnav' oitfiaivFi xai tyv Xeiay
nixçav ' 'tiftoi] yàç Xiç tort néotl;.
165, 4 (pogijfuvai kni (âfv tov ipoçFtv ^'HrpaiOTOç dt)
Auxf (poçi]ii&vat kni Aè tov nçootpFQFiv * à'XXov A' kgifpoioi
q)oçïjvat\
165, 19 (pvXâaoFiv èni fikv tov xa&* i]/iriç ovvïj&ovç
'Stupa (pvXaootuevaL 'knï èf tov IrciTrjçeïv ' m féÔFct tf rrço-
rpéçoiç vÔotov te rpvXàooetç. (xai to (pvXâoaeiv irâvwxov
}yoTjoaovTa\
166. 1 (pujjeç oi av&Qumoi, àrto tov iptortÇetv tcc voov-
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170
A. KOPP
/i£*a nâvta Ôtà tov Xôyov. to ôk ivtxb* Xéyetai o^vtôvwç-
'àXXôrçwç qtwç tb Ôè <pu»ç neçtofttofiévtoç ov fiôvov tb nvç
àXXct fAêva(poçixôiç tiv %oqocv oi]fiaivei' 'tpôtoç ô Itâçototv
Exhjxe* xat knèxtaoïv.
166, 14 %aXxtç otk ftkv ovofta nôXewç, 'XaXxiôa ô* 'Eçl-
tçtâv *e\ otk ôk oovèov, *x<*Xxiôa xtxXrjaxovoi &eol, aWpfc
ôè xvpivôi*.
168, 6 xitw* ini pkv tov ovvrj&ovç tjfitv 'fiaXaxbv ô'
erôvve %ixûva kni ôk tov Stooaxoç ''Extbçeov ôi gträva neçi
ott)9eooi ôaîÇai.
169, 15 xwôfwvoç %oXoviitvoç, aviatftevog xai ovyxeôfieyoç
xatà xpvx*}*- èni ftkv tov nçwtov * ßrj ôk xat* OôXvftnoto
xaçtjvtov xajö/u«w><; ' ètti ôè tov avtutpievoç xai ovyxêôfievoç
'xtôoato ô "Exttoç1.
170, 10 toç àvti tov vv. àvti tov ovttoç 'toç tinta* nv-
Xéwv èÇéoovto'. kni Ôk tîjç naçafioXijç 'toç ôk Xltov èr ßovoi
doQiov. àvti tov ïva jj onwç '<ùç av xXatovaa xcrrà ypoa
xaXbv iâipjf. àvti ôk tov ote ^xttùç ô' tÔç 2xatàç te nvXaç
xai nvçyov ïxavev àvti ôk tov oti '?* ov*x &Xiç toç xai tri'is'
f'xst xai ctyâXXitai avttoç1' àvti ôk tijç ngôç 'toç aiei toi
ôfiolov ayet &ebç Iç tov Ofioïov*. ôacvvôfAivov ôk xai ntçi-
antofityov to toç tb oftoitoç ôijXol 'aXXà xai toç è&iXw ôôftrpat
nâXiv xai fàXX* ovô* toç ktàçovç èçvaaato lépevôç ntç.
Wenn nun aber alle diejenigen Artikel des Apollonius, in
denen derselbe ahnliches bietet wie das Sturzisclie Glossar, sowie
auch alle sonstigen nach der in diesem Glossar herrschenden Me-
thode abgefassten Artikel als Apionisches Eigenthum in Anspruch
genommen werden sollen, muss es auflallen, dass Apollonius, von
dem Apio doch oft genug citirt wird, diesen seinen Gewährsmann
niemals bei Gelegenheit solcher Artikel nennt, die den eben be-
zeichneten entsprächen. Ja, bisweilen scheint es, als liessen sich
Stellen, an denen Apio von Apollonius Sophista genannt wird, mit
den entsprechenden des Slurzischen Glossars ganz und gar nicht
in Einklang bringen. Das war ja auch der Grund, durch den
Lehrs veranlasst wurde, das Glossar für unecht zu erklären. Lehrs
beruft sich auf vier Artikel: àvtvÇ, ßoayQta, rnâXvve, o%itXioç.
Es gilt sein Bedenken zu entkräften. Zuerst wird ixvtvÇ genannt
als Beweisstelle dafür, dass der Apio des Apollonius Sophista dem
Apio der Sturzischen Glossen widerspreche:
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APIOS HOMERLFXÏCON
177
A p. S. 31,1 avrvf tn) [ter tïjÇ axûTocro) neçKpeçfiaç ttov
açuaioç tlvT^rataiy dotai de 7ieçlÔQO{ioi avxvyéç elotv frtl âf
rïjÇ xârœ&fv rteçiqpeçeiaç r^ç aortiôoç 'avrv* rj nv/uctit] 9éev
ctantôoç Ofiqjaloioorjç. eiçrjtai ôf. àno tov aveu tov oXov
TttvX&cu, o loti y.arsoxevâo&at. o ôï 'Anîtov qpt]oLv% ovrtaç
otvouâa&Y] ano tov ctrrfjfea^or* trjç oXrjç xazaoKSvijç.
St. 603, 10 avtvÇ <T* xtç àoTtLdoç t) TtBQtqyéoua. t} tov
aofjLaroç neçtq)€çr)ç QCtßSog, aqp1 ov ovvôovoi to)ç fjviaç' xat
to TÎjç àoniôoç ?£«#«v izeotxelnevov o Xéysxai Ixvç. ftvfitâ-
Ti]&€t aoTtlèoç 6fiq)<xloéooi]ç Ü; avxvyoç i)vla Telvaç ' ârjlovÔTt
h. Trjç Ttçôod-Bv neçtqpeçetaç. dotai ôk TtBçiÔQOfAOt avrvyéç
tiatv. Tàç on iota.
Der Artikel des Apollonius Soph isla zerfällt in drei Theile.
Er enthüll 1) eine Interpretation der Bedeutung, 2) von eîçi]tat
his xaTeaxevâo&at eine Etymologie des Wortes, 3) eine zweite
Etymologie, die dem Apio zugeschrieben wird. Der erste Theil
des Artikels stimmt genau mit dem , was das Sturzische Glossar
hielet, nur ist, wie gewöhnlich, die Aehnlichkeit sehr verwischt,
indem statt der vier Apionischen Bedeutungen hei Apollonius sich
nur zwei wiederfinden, und indem der Apionische Artikel, verkürzt
(es fehlt z. B. das vierte Beispiel) und entstellt (z. B. stall avtvl;
ij rtv^ÖTt] &éfv aOTtiôoç OfÀtpaXoéoorjç steht rtvfiâTtj&eè ctorti-
ôoç bfiqpaXoèooriç y ävTv£ i) fehlt ganz), wahrhaft kläglich aus-
sieht. Es ist nun allerdings eine sehr eigentümliche Erscheinung,
dass das, was mit den Apionischen Glossen stimmt, durch Apollo-
nius in keiner Weise als Eigenthum Apios gekennzeichnet ist,
während das, wobei Apollonius sich auf Apio beruft, sich in den
Apionischen Glossen nicht findet. Wie aber will man darin einen
Grund gegen die Echtheit des Apionischen Glossars finden? Nach-
dem er die Bedeutungen des Wortes ävzvl; im Anschluss an Apio
auseinandergesetzt hat, giebt Ap. Sopb. eine Etymologie dieses
Wortes, und führt dann, man kann nicht sagen, ob im Gegensatz
oder als Ergänzung dazu, die Apionische Etymologie an. Es er-
giebt sich durchaus kein Widerspruch, wenn man sowohl den
ersten, als den dritten Theil des Artikels dem Apio zuschreibt
Lehrs hat jedoch nur den dritten Theil, der die Apionische Ety-
mologie enthält, mit dem Sturzischen Glossar verglichen, und da
er hier nichts ähnliches fand, hielt er das Glossar für unecht.
Aber wie konnte der scharfsinnige Lehrs sich dabei beruhigen?
Hermes XX. 12
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17S
A. KOPF
Etymologische Erklärungen finden sich in dem Sturziscben Glossar
überhaupt nicht, also darf man eine solche auch bei dem in Frage
siehenden Artikel nicht erwarten. Will man den Namen des Apio
durchaus auf die homerischen Glossen dieses Autors beziehen, so
muss man annehmen, dass in dem Sturzischeu Excerpte durch
einen der Epitomatoren principiell alle ursprünglich vorhandeneu
Etymologien ausgeschlossen worden seien; aus welchem Grunde
aber ist die Annahme nothwendig oder auch nur wahrscheinlich,
dass Apollonius jene Etymologie den Apionischeu Homerglosseu
verdankt? kann er dieselbe nicht ebenso gut aus den Homercom-
mentaren Apios geschöpft haben?
Ebenso wenig darf mau auf Grund des zweiten Beispiels,
welches Lehrs anführt, auf die Uuechtheit der Sturzischen Glossen
schliessen.
Ap. S. 52, 27 ßoccygia ai àoniôeç. o ôè 'Aniwv tà «
St. 605, 4 ßoäyqia, àoTiiôa i£ w/noßvQOOv.
Es darf hier wieder nicht übersehen werden, dass Apio durch
Ter Ix ßoiß ijçevfiéva unmöglich die Bedeutung des Wortes ßoa-
yQia kann angeben wollen, dass er vielmehr eine etymologische
Erklärung damit giebt. Dass bei Apollonius Apio mit seiner Er-
klärung in Gegensatz zu der Erklärung àonîç gestellt wird, wäh-
rend gerade die Bedeutung aa/tiç durch die als echt anzunehmen-
den Apionischen Glossen als Apionisch bezeugt wird, darin liegt
kein Widerspruch. Denn der Artikel des Ap. Soph, ist verstüm-
melt. Kein Lexicograph, und wäre es der stupidesten einer, kano
sich so ausdrücken : poâyçta bedeutet ctoniç, Apio aber leitet es
ab von ix ßor;g rjçevfAéva, vielmehr fehlt ein Mittelglied, wie es
beim Artikel à\tv% noch erhalten ist, bestehend in einer Etymo-
logie, zu der dann die Apionische den Gegensatz oder die Er-
gänzung bilden würde. Wie es noch jetzt bei avTvÇ heisst: aviti
bedeutet das und das, es kommt her von —, Apio aber leitet es
her von — ; ebenso hat es bei ßoct/Qia ursprünglich geheissen:
ftoâyçia bedeutet das und das, es kommt her von — , Apio aber
leitet es her von — .
Bei den zwei noch übrigen Stellen, die von Lehrs zum Be-
weise der Unechtheit der Sturzischen Glossen herangezogen sind,
lösen sich die Bedenken, wenn mau erwägt, dass die Apionischen
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AP10S HUMKKLEXiCON
179
Glossen uns in einem ganz verwahrlosten Excerpt vorliegen, dass
es demnach nicht Wunder nehmen kann, wenn manche Bedeu-
tungen, für welche Apio als Urheber genannt wird, sich in dem
Excerpte uicht mehr nachweisen lassen, auch wenn dieselben ur-
sprünglich im homerischen Lexicon des Apio gestanden haben
mögen.
E. M. 650, 1 Jlalvvu), ùç pkv 'Aniutv, to poXvvuv xai
ftçéxetv ' aneivov dk to XevxaLvsiv u. s. w.
St. 606, 14 tnâXvvev. èXeùxavev' àvénaoe.
Ap. S. 70, 28 ènâluvevi iXemavev, âvtôevoev, hcißqe^tv.
Ç atcb trfi nâXqç, wç eïorjtai, Xéyei tb èXevxavev. ènenâo&rj
talç àoovçatç /} %iwvy tfj yîj.
Wenn man die Stelle des E. M. so erklärt, dass Apio die
Bedeutungen polvveiv uud foixeiv angenommen habe, und dass
der Verfasser jenes Artikels im E. M. selbst das äpeivov de Xev-
xaiveiv berichtigend zugefügt habe, könnte das allerdings ein
starkes Zeuguiss gegen die Echtheit der Sturzischeu Glossen sein;
aber hat man nicht vielmehr zu lesen FLaXvvu), wç fikv 'Antat*
'io fioXiveiv xai ßgix^tv afteivov de to Xevxaiveivï
Ap. S. 148, 1 oxétXioç 6 fièv An luv tâXaç, ayvio/uuiv,
xulettôç, ano tov oxéârjv tXijvai, i] ano tcv èntoxttixbç kv
toi ôrjXovo&ai vnaQxetv. Qijvéov âè öti hei per tov *oxétXtoç
eîç 'Oâvaev* ôvvatbv àxoveiv ovtioç, vnofiovtjtixbv xai oxetXi-
aopov ä&a noccttovta.
St. 610, 6 oxétXioç' o xaxonoiôç* r; 6 ayvtufuav ?; 6
ioxvQÔtpvxoç' rj o ôvotvxqç' rj o à^vîfAiov.
Inwiefern sich hier der Apio des Apollonius und der Stur-
zische Epitomator nicht sollten decken können , ist nicht einzu-
sehen. Von den drei Bedeutungen, welche Apollooius als Apionisch
bezeugt, finden sich zwei im Sturzischen Glossar wieder: oty^w^nuv
unverändert und tâXaç in ävotvxr^ umgesetzt; xatarro«,* aber fehlt
im Sturzischen Glossar, woraus zu schliessen ist, entweder dass
die Bedeutung x<*Xenôç durch den Epitomator ausgelassen ist, oder
dass Apollonius, indem er Apio nennt, gar nicht dessen Homer-
lexicou, sondern desselben Homercommentare meint.
Ausser den vier von Lehrs angeführten Artikeln giebt es noch
einige andere, in denen Apollonius sich auf Apio beruft, und denen
zugleich Glossen des Sturzischen Werkchens entsprechen ; uud auch
12*
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180 A. KOPP, APIOS HOMEKLEXICON
bei Gelegenheit «lieser anderen Artikel1) macht man die Beob-
achtung, das» dabei eine Aehnlichkeit zwischen dem Apionischen
Glossar und Apollonius nicht erkennbar ist. Daraus darf man aber
nicht folgern, dass Apios Name unrechtmassig über die Sturzischen
Glossen gesetzt ist, sondern man muss annehmen, dass die Kür-
zungen und Entstellungen der Epitomatoren und Schreiber die
ursprünglich identischen Artikel unähnlich gemacht haben, oder
aber, dass Apollonius ein anderes Werk Apios als die Homerglossen
im Sinne hat, wie ja in der That für keinen einzigen Artikel, bei
dem sich die Erkl.'trungsmethode des Sturzischen Glossars im Lexicon
des Apollonius deutlich ausgeprägt wiederfindet, Apio als Gewährs-
mann genannt ist. Fast könnte es scheinen , als ob Apollonius
ein Homerglossar des Apio auf das ausgiebigste benutzt und als
selbstverständliche Hauptquelle niemals genannt habe, dass er aber
Apios Namen dann hinzuzufügen für nöthig erachtet habe, wann
er andere Schriften dieses Autors benutzte oder desselben Ansichten
mit denen anderer Schriftsteller zur gegenseitigen Berichtigung
oder Ergänzung zusammenstellte.
Ferne sei es von mir zu vermeinen, dass durch diesen meinen
geringen Beitrag alle Probleme, die sich an das Lexicon des Apol-
lonius knüpfen, gelöst seien. Ich begnüge mich die Nichtbe-
achtung der Sturzischen Glossen als ungerechtfertigt erwiesen, ihre
Echtheit wahrscheinlich gemacht und durch den Nachweis des
Princips der vieldeutigen Glossen eine Handhabe gegeben zu haben,
vermöge deren man das geistige Eigenthum des Apio aus dem
verworrenen Labyrinth der Lexicographie, besonders aber aus Apol-
lonius herausfinden kann, und behalte das weitere einer etwaigen
ausführlicheren Untersuchung vor.
1) Es sind dies: Ap. S. 7,2 àyavôr vgl. St. Ü04, 14; Ap. S. 44, 32 a«
vgl. Sl. 603,41; Ap. S. 86,30 »iXyuy vgl. St. 000, 50; Ap. S. 102, 16 xoVi*
vgl. Sl. 607, 49; Ap. S. 102, 23 xqqÛv*} vgl. St. 607, 33; Ap. S. 111, 20
ixioööw St. 008, 32; Ap. S. 137, 23 nvxty'or XtXoç St. 609, 12; Ap. S. 143, 3
axûXoç St 609, 36.
Königsberg. A. KOPP.
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DER TEXT DES BÜROKRATISCHEN BUCHES
ÜBER DIE KOPFWUNDEN UND DER
MEDICEUS B.
Die älteste unter den wenigen Handschriften, in denen des
Hippokrates Abhaudlung über die Verletzungen des Kopfes ent-
halten ist, ist der Mediceus 74, 7 aus dem 11. Jahrhunderl. Diese
Pergameulhandschrift (vgl. Wallenbach und v. Velsen exempt, cod.
graec. tab. XLII und Text S. 12 f.) enthalt die sogenannte Samm-
lung des INiketas, ursprünglich folgende neun Bücher chirurgischen
Inhalts: 1) xaz* ir^Qüov^ 2) fteçi ayfxiöv, 3) neçi aç&çiuvy
4) neçl èv x€q>aXfj jçujfiajojy, 5) fiox^ixog, 6) neçi ootiutv
(pvaioç, 7) 'Ircfioxçâjovç (?ô/u/!tos, 8) jÀttayœyevç , 9) yeçavôç.
Die Handschrift ist zu einzelnen Büchern mit colorirten Zeich-
nungen complicirlerer Operationen ausgestattet und wurde von
Laskaris aus Coustantinopel nach Florenz gebracht. Jetzt enthält
sie nicht mehr alles was der oben mitgetheilte Index anfuhrt. Die
Schrift über die Kopfwunden, von der Littré noch eine bis zu
Ende des Buches reichende Collation der Handschrift von Poes
benutzte, ist jetzt nur noch bis Cap. 16 ftéXtoç èv roi erhallen.
Die folgenden Blatter uud mit ihnen der Schluss des Tractates sind
ausgerissen. Die Handschrift, die Littré mit B bezeichnet, ist deu
Parisern M und N so nahe verwandt, dass man diese als Abschriften
von B aus dem Ende des 15. Jahrhunderls betrachten darf. Bei
Wittenbach und v. Velsen wird B als mendosissime scriptus be-
zeichnet. Abgesehen von der Vernachlässigung der Spiritus und
Accente finden sich allerdings Vertuschungen von i, ij , e, at
durch Iotacismus, Verwechselungen von o und w, ot und v, von
Comparativen und Superlativen, aber alle diese Schreibfehler lassen
sich meist leicht erkennen. Einzelne Lücken erklären sich dadurch,
dass von gleichen oder ahnlichen Formen neben einander die
eine übersprungen wurde wie z. B. S. ISS eojiv. "Eon, wobei
einige Male auch der zwischenliegende Text ausgefallen ist. Da-
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182
il. kUhleyvein
gegeu sind in B uud seiaeu Abschriften M N nicht nur die dia-
betisch echten Formen den Schreibungen der Vulgata gegenüber
vielfach erhallen, wie z. B. S. 1S4 yoetfifiétov , S. 208 ttovvi],
mehrmal fiéÇcw, consequent tet^vu, S. 242 oaçxtZv (vgl. llberg,
stud. psemUppocral. p. 35), ferner meist die echten Formen ôxôooç,
oxoloç, oxiuç u. dergl., sowie die deutlichen Spureu nicht aspi-
rirter Präpositionen wie èni avttp c. 2 S. 192 u. öfter z. B. S. 212
(èrtioiavtïjÇ), ànb vtprjXotâtov c. 11, tvro eSgr^g tov (téXeoç
c. 12, sondern er giebt an zahlreichen Stellen den Wortlaut voll-
ständiger und correcter wieder, man vergleiche, wie oft Litlré die
Zusätze und Lesarten von BMN als nteessair, indispensable etc.
aufnimmt; allein in den ersten vier Capiteln hat dieser Heraus-
geber den Lesarten von BMN an dreizehn Stellen mit Recht den
Vorzug gegeben, an einigen Stellen aber nur auf Grund dieser
Ueberlieferung, speciell des cod. B, überhaupt erst einen lesbaren
Text hergestellt. Dies genüge um die Handschrift mehr nach ihrem
wahren inneren Werthe zu cbarakterisiren. Sie ist nicht alleiu
unsere älteste, sondern auch die weitaus beste Handschrift zu dem
Buche über die Kopfwunden und was von ihr noch vorhanden,
wird die Grundlage für dessen Textesgestaltung bilden müssen.
Ich habe deshalb das im Codex noch Vorhandene an Ort und
Stelle noch einmal mit den von Littré (nach Foes) angegebenen
Varianten verglichen und gefunden, dass letztere der Ergänzung
und Berichtigung an folgenden Stellen bedürfen.
B bietet:
c. 1 wo it eg yQocft^a to tav (■= M N) für vulg. utç yq. t. t.
das. to fiétujnov a let (= MN) für vulg. t. fi. del — aUl
richtig überliefert wie 4 Zeilen weiter unten einstimmig,
das. (S. 184) tcqo tr^ nço(loXr;<; êxatéqrjç (=MN) für vulg.
JCQOÇ xtX.
das. (S. 186) fCQog tfj furjviyyt t]i t) o^o%q. B.
c. 2. Nach Xeittinr\ti fehlt ovtutg auch in B(=CMNAld.)
Çvft/tâorjÇ = M N für vulg. ov(iit.
Int ètovté iu = M N für vulg. %<p tuwxijt. Ebenso S. 192.
S. 190 afto&vrjoxei o äv&QWTiog = MN — vulg. ohne Artikel.
S. 192 ßetyviov = MN, — vulg. nei&vuiv.
das. fytt to Tç«>a = MN, gegen vulg. exwv t. to.
c. 3 S. 194 xai ïoui loyXâoiog = CE MN Aid. Merc, statt vulg.
rj (ooj t<i(pX.
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HIPPOKIUTES BUCH ÜBEH DIE KOPFWUNDEN 183
das. xai 1$ ojiio&ev ■» M N statt vulg. xai |y T(j> orc.
c. 4 S. 196 xai ia n€Qié%ov%a boita tr^y §ioyur)v B genau »MN
das. 'Lèéai ôe fayfiaiiov (i. e. $ujyuéu») von 2. Hand,
zwei Zeilen weiter ebenso mm C.
S. 200 der Schluss von c. 4 in B nicht verschieden von MN,
sondern Übereinstimmend: xai ßa&vteoai te U
%ov xàtw xai Ôià naytbç tov botéov.
c. 6 S. 204 Z. 5 èoq>Xàtai = M N für vulg. ïotpXaotai.
c. 7 Anf. Kai eâçrjg av èyye>ofiéyt]g MN für vulg. xai
6<?ç. ysvofÂ.
S. 208 totovtéov T^é/rot; » M N ohne Artikel,
das. Nach oitvôieçai hat ausser MN auch B den Zusatz
te xai fjoooy otevai.
S. 210 piY)? lij <pi^6i»MN für vulg. pivet èv t. qj.
das. *5 <J*ax07rr; «= MN für vulg. rr duxxortjj.
c. 8 Z. 2 hat B die richtige Lesart fah nicD^ hfl> wie
angiebt, desgl.
c. 10 Anf. das richtige fyei mit MN gegen vulg. kzy.
S. 214 bxboov èoti to xaxoy xai tivoç à tlx ai eqyov — ■ MN
für vulg. ooQ* té èoti to xaxby xai ttyoç ôeî-
tai ÏQyov.
das. Z. 7 öxa/g = MN für vulg. b'/ra/ç;.
Z. 13 Ml^st — MN für vu,g-
c. 11 S. 217 unten 'ante x/pdiryog addunt MN' auch B.
S. 218 Qayrjvat. xaï qpXao&rjvai uni. te ausser MN auch B.
das. tçittfrrj xaï xatavttov » MN für vulg. tout&rjvai
xat3 àvtîoy.
das. (pXà xai tow èoq>X$ =■ M N für vulg. qpXâoei eïom
iç xe(pah'}V.
S. 220 Z. 5 eg t e nXâyioy = M N für vulg. iç tb nXayioy.
c. 12 S. 226 âià tr)v àoatbtTjta^MH — die Vulgata lässt ôià
%ïjv aus.
das. ôr) ar« = MN für vulg. ôiâ te.
das. ta ô\ alla ta neçtêxovta botéa trjv $aq>i)v
pévei âççayéa te xai oti ioxvçbtata N für
vulg. taXXa ta botéa ta negtéxovta trjv ça-
qyqv /.uvei àoçayéa ott lo%vçô%€Qa xtX.
S. 228 Z. 1 fehlt r\ nach evftaorjç — M N. Die folgenden Worte
heissen: ovte ij vnb in B? otrc e/ ànb MN,
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181
H. K 11 II LE WEIN
ovte un 6 vulg. Die richtige Lesart ovte rv vno
xtX. Ut von Littré hergestellt,
das. Z. 8 nach xçâç ye %6 botèov hat B xai èç xioviov
(xai èoiootôv MN).
das. Z. 9 x<PJ°*°v fur B « N (xorj tov M).
Z. 12 ^Çov auch B » MN.
Z. 13 o èç taç èatpàç de^ap. Den unentbehrlichen Ar-
tikel 6 hat B (8 CMN).
c. 13 S. 228 'frlxog & xeyaAg ohne den Art. tfj B « MN,
ebenso stimmt weiter unten ta'tiveiv ôè XQ*1
tuiv èkxéiov tùtv iv xe<paXfj yiyoftévwv B in der
Weglassung von tfj mit MN.
S. 232 Z. 8 tà 6 è toiavta B.
Z. 9 xai ov av (i. e. otov) to /uf v batéov ifjilüi&fj.
S. 234 Z. 3 ènavata/ÀVùtv tov xvxXov » C £ N.
c. 14 S. 236 unten: nicht al to voeu hat B, sondern ai ovaai
i. e. soi o ai ohne Artikel,
das. notirt Littré taivovta anstatt des deutlich dastehen-
den richtigen tàfivovta.
S. 238 i" povn? ylâoiç hat B gar nicht und darauf e/teita
lav&ctvfl.
S. 242 Z. 7 ra noâynata für nar\y^a,
c. 15 oot^gj yàç xai neTtçca/uéxo xai aÀÀajç attoiotiü
(i. e. àfiQiwioj cf. c. 20) èipiXwfxév^ ôè xai vyiei
ôè xtX.
Z. 6 fpXeyfiaivtj te wie Ermerins schon für <pXeynaivrr
tai vermuthet hat.
Z. 9 oàç$ ïo%et xaxâ « M N.
S. 244 Z. 6 /reçi t^7 èyxeqpâh^.
Z. 9 fivdat te xai Çaivytat tovtétuv yàç xtX.
c. 16 Auf. e£ eXxeoç èv xe<paXft yevofxévov.
Bei der Bevision des Textes haben sich ausserdem eine Reihe
von Verbesserungsvorschlägen ergeben, welche meist auf der Ueber-
lieferung der Haudschriftenklasse BMN oder des cod. B allein
beruhen:
c. 1 im zweiten Satze bieten BMN hinter der Parenthese
{f) ôè rtQoßoXr} — szaçà to äXXo): tovtov te. Es ist dies blos
Yerschreibung für tovtov ôè. Wie die Partikel Ôé sich in der
Sammlung häufig nach dem pron. demonstr. im Nachsatze findet
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MPPOKRATES BUCH ÜBER DIE KOPFWUNDEN 185
(s. meine Dissertation obs. de hsh particular, in iibris Hipp. Gotting.
1870, p. 38 f.) und namentlich nach parenthetischen Einschie-
bungen auch in unserer Schrift, s. c. 13 a. E. S. 234 6 âh xoota-
q>oçt xai axo&ev ht tov xçotâyov, xatà trjv qplißa trv dta
tov xçotâtpov g>€QOfÂéyt}v, tovto ôè to x^Qiov ftij tâfivetv, so
ist auch hier das in dem t« des cod. B (MN) erhaltene dé apo-
doticum einzusetzen, wie es auch in dem â' der Handschrift C
erhalten ist. Die gleiche Verschreibung zeigen die Handschriften
c. 13 S. 232: tâ te toiavta MN, tà êk xoiavta B, tà ât) t.
die übrigen. Dies dé apodoticum ist auch sonst in BMN erhalten,
z. B. c. 11 S. 216 tovty âe xivâv+0Çy wo es in B eben so wohl
steht wie in MN.
S. 184 ist nach wç yçâfi/ua to tpa das Buchstabenzeichen
als wohlfeiler späterer Zusatz mit den Handschriften CMN, zu
denen auch noch die älteste B tritt, zu streichen. Ebenso ist weiter
oben nach wç yçâfifia to tav und weiter unten nach wg yç.
to %i mit den betreffenden Buchstabenzeichen zu verfahren auf
Grund der Handschriftenklasse BMN.
S. 184 unten. Auch hier hat Littré die üeberlieferung der
ältesten Handschrift nicht genau angegeben. B bietet: Jinloov
ôé èotiv to ootéov xatà fiéot]v trtv xeyaXijy. axhjQÔjcnoy Ôè
xai nvxvôtatov avtov négwxe to Te àvtxnatov rjv èpéxçoia
tov ootéov y vnb tij oaqxi xai to xatiotatov to nçoç tjj
fÂTjviyyi m i] ôfiôxçoia tov ootéov xarai. Obwohl die letzte
Partie dieser üeberlieferung für die Littrésche von Ermerins gul-
geheissene Schreibung jj % o/a. zu sprechen scheint, so halte ich
doch wegen der hierbei angenommenen harten Ellipse des Verbum
für das Richtige, das ohnehin unsicher überlieferte Relativum zu
streichen und 17 opoxQ» tov ootéov r\ vnb tfj oaoxi zu to avut-
tatov , wie t] Ofioxç. tov ootéov 17 xârw zu to xatunatov als
Apposition zu setzen.
S. 196. Als erste Art (zoô/ioç) der Verwundung wird die
Complication der Fissur und Contusion angeführt Littré behält
im Ganzen die Vulgata bei und liest: Sotéov $ijyvvtai titqiao-
xôfievor, xai ti£ nsQtéxovtt bozéip tr\v ÇtuypïjV avâyxij q>Xâoiv
/tçooyiyyeo&at, ijvneQ $ayjj. Also eine Contusion kommt hinzu.
Dochwohl zur Fissur und nicht zu dem umliegenden Knochen,
wohl aber tritt sie ein in dem umliegenden Knochen. Nun ist
gerade diese Partie in der Niketasklasse vorzugsweise gut erhalten.
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II. KÜHLEWEIN
Ich erinnere daran, dass die Handschriften BMN allein am Schlüsse
des nächsten Salzes die Worte bieten xoi to) neçiêxovta ootéa
tip givy^rjy, das unentbehrliche Gegenstück zu avtô te (to batiov)
h $ne(t xai Qtjyvvoi %ï]v $ütyt*rjp (nänil. to ßeXog), niit denen
die Vulgata schliesst und die ohne das correspondirende xai ta
nefiizovra ooxéa in der Luft schweben, wobei ich ausdrücklich
bemerke, dass das zweite Glied xai ta ntoity. xtX. vollständig in
der ältesten Handschrift erhalten ist, nicht blos halb, wie Littré
angiebl. Nun bieten dieselben drei Handschriften vor tçj rtsçi-
éxovTi 6oté(p die Worte ttjç çajyfÂ^ç èv, d. h. tfj $<oyf*f
also sowohl den entsprechenden Dativ zu àvâyxr] noooyiveo&ai
als auch die vor tip iteoièxovti batkip vermisste Präposition. Littré
durfte hier die von BMN gebotene Präposition ebenso wenig ver-
schmähen , wie weiter unten c. 5 in. Qioy/ui] tf yXâoet ovx otv
noooyévoito èv ttp ootétp ovôefiia, wo er sie mit der Bemer-
kung Iv m peut pas être omis aufgenommen hat. Oer Satz ist
also zu lesen: 'Ootéov Qrjyvvtai titQutoxoftevov, xai ttj Qwypfi
h tip neouxovTi ootétp àvâyxrj (pXaoiv noooyiveo&ai, tjrneo
Qayrlt wobei zugleich der nachschleppende hypothetische Nebensatz
in engerem Anschlüsse an den Hauptsatz erscheint.
Die zweite Hälfte des 4. Ca pi tels, wo die verschiedenen Formen
{löiat) des Knochenbruches aufgezählt werden, gehört zu den ver-
derbtesten Partien der Schrift. Man vgl. Littré p. 197 Anm. 17 und
Bd. X p. xxiii. Gegen Ende dieses Capitels lautet die Vulgata: xai
ai (abv (toiv Qvjynéutv) irti fiaxçôteQOv Qrjyvvvtai, al ôè bti
fiçaxvieoov, xai ai fikv l&vteoat,y al ôè i$elai te xai nâvv,
al ôè xafinvXwteçai te xai xafxnvXat. Ermen ns (bei dems.
c. 6 a. E.) bemerkt dazu 1 p. 374: Librorwn lectt. variât nihil hieis
afferunt, als ob es nicht ein Vorzug von BMN wäre, dass sie kein
te xai zwischen l&. und nàvv überliefern. So liest denn auch
Littré nach diesen Handschriften: >fEoti ô3 avtèwv xai al per
èrii paxçôteqov $ijyvvy%ai, al ôè è/ù ßoax., xai al ftev ifrü*
teçai te xai i&eîai rtâvv, al Ôk xaftnvXutteoai te xai x. Es
ist aber wohl zu lesen: 'Ist* ôè avtéwv xai ai fièv . . . al Ôk
xafi7ivXuteçai te xai xapnvXai rtâvv, ersteres wegen der fol-
genden Unterscheidung al fikv . . . al ôe, das schon von Ermerins
vor xufxnvXai eingesetzte nâvv aber ist unentbehrlich, weil der
blosse Positiv hinter dem Comparativ nichtssagend und sinnlos er-
scheint. Es ist hier dieselbe Steigerung nOthig wie kurz vorher
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IlIPPOKRATES BÜCH ÜBER OIE KOPFWUNDEN 187
lent 6t egal te xai Xentai Ttâvv , evçvteçai . . Se xai nâvv
evçeïai.
c. 5 a. E. Die Lesart rùv çwyfiétov evict i kxàç èovoai kann
unmöglich richtig sein. Eine Fissur kann doch nicht entfernter
sein als die Wunde. An die weiter unten c. 8 behandeile Contra-
fissur ist hier noch nicht zu denken. Nicht wahrnehmbar aber ist
eine Fissur, wie aus dem vorangehenden Capitel hervorgeht, nicht
wegen ihrer Entfernung, sondern wegen ihrer geringen Ausdeh-
nung und der Feinheit des Sprunges. Für hàç èovoai ist daher
zu lesen èXaoo ovç. Auch sind die folgenden Worte xai tççùj-
yvtoç tov ootéov keineswegs zu dem Folgenden , d. h. zu dem
ersten Satze des neuen Capitels zu ziehen. Der Zusammenhang
der ganzeu Stelle ist folgender: Conttisionen entziehen sich oft
sofort nach der Verwundung dem Auge, obwohl der Knochen con-
tusionirt und die Verletzung thatsachlich eingetreten ist, ebenso
geht es auch mit einigen kleineren Fissuren, sie bleiben unsicht-
bar, obwohl der Knochen thatsächlich einen Bruch .erlitten hat,
sodass also die Worte xai éççwyôtoç tov ootéov in dem ver-
gleichenden Gliede genau entsprechen den Worten im ersten Gliede:
ootéiov (so ist wohl für lovtov zu lesen) 7teq>Xaonêv<av xai
tov xaxov yeyevTjnévov. Demnach würde die ganze Stelle so
lauten: Ovôe yàç ei 7téq>Xaotaiy bozéiov neq>Xaofiév(ûv xai
tov xaxov yeyevijfiévov, yiyvetai toloiv 6qp&aXfio7oi xataqpaveç
iöelv avtixa peta trjv zqùjoiv, looneo ovâè tu>v çtûyiiéùjv huai
èXâooovç xaï iççojyôtoç tov ootéov.
c. 6 a. E. 'EoqpXâzai ôè tb ootéov itoXXàç iâéaç. xai yàç
fui nXèov tov ootéov xai In' eXaooov xai fiâXXôv te xai
èç fta& vteçov xâtw xai ttooèv te xai krtiiioXaiàteçov. Die
Symmetrie zwischen dem gesperrt gedruckten Gliede und dem
darauf folgenden correspondirenden sowohl als auch die gleich-
artige Stelle c. 4 a. E. Qtjyvvvtai (ai Çwyfxai) . . . xai ßa&vteoat
te èç to xâttj xai êià navtbç tov ootéov machen es höchst
wahrscheinlich, dass man lesen muss: xai pàXXov te xai ßa&v-
teçov ft; tb xatoi xai i*. t. x. i.
c 7. Am Ende des von Littré zuerst aus BMN aufgenomme-
nen Satzes xai eôçi) f*èv av yévoito xtX. sind die Worte néiin-
zoç ouzoç TQÔnoç uichl mit diesem Herausgeber wegzulassen. Die
Complicationen der Hedra haben als besondere tçànoi zu gelten
(vgl. Ermerins vol. III epimetrum p. xcix f.). Es ist ein wesent-
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1S8
H. KÜHLEWEIN
I icher Unterschied, ob zu der mit Contusion verbundenen Uedra
auch noch eine Fissur hinzutritt oder nicht. Die letztere, an sich
schon die schwerste Kopfverletzung, ändert den Fall wesentlich.
Es gilt also:
ïôoa mit fayfiij und cpXaoiq als zézaçtoç Toônoç
ïôqa mit qtXâoig allein „ néfimoç tqônoç
êâça allein „ ëxTog Tçônoç
Nun giebt hinter der in BMN erhaltenen Stelle der Satz: xai
IsÖQrj de tov ßiXeog yivetat èv ôatéy auf keine Weise einen
befriedigenden Sinn. In dieser Fassung ist der Satz geradezu in-
haltlos, nachdem wir gleich zu Anfang des Capitels gelesen habeu
xaï ëôotjç yevofiivijg iv %q> ooriitt ßiXeog xzX. Der Satz ist ver-
stümmelt. Zu ergänzen ist: avtij èq>* itovtrjg. "Extoç ovtog
Tqônog. Mit den Worten èv ôè %<[> iQÔmp kxâotio wird dann
auf jeden der genannten Fälle als tqotioç hingewiesen. Sie
können auch nicht als iâéai gelten. Denn solche werden in jedem
dieser Fälle wieder besonders unterschieden, z. B. von der blossen
Hedra kürzere und längere, krumme und gerade xai noXXai aXXai
iâéai tov toiovtov %qonov. Bei der Aufzählung dieser drei tqô-
not geht der Schriftsteller in absteigender Linie von der compli-
cirteren Art der Verwundung weiter zur einfacheren und die Ord-
nung der Sätze ist deshalb nicht zu beanstanden, wie Littré meint.
Sonst mQsste auch in c. 9, wo alle tqojioi wieder erscheinen,
umgestellt werden. Denn dort steht die blosse Hedra getrennt
hinter der mit Complication verbundenen. Dazwischen kommt als
fünfter tçônog der Knocheneindruck zur Sprache. Dann erst folgt
die ïÔQa avti] ètp* èojvrrjç als sechster zponog, wie auch c. 7
anzunehmen ist. Die folgende Art (die Contrafissur) wird dann in
BMN mit kßööpaTog numerirL
c. 10 Anf. (xqi}) Tag tQtxaç xatafAav&âveiv tag neqi to
ëXxog ei âiaxex6q>axai vno %ov ßiXeog xai el eou> eïrjoav èg
to TçtôfAa. Das Ubereinstimmend überlieferte eïijoav ist ebenso
Ubereinstimmend von den Herausgebern angegriffen und von Littré
in ijioav, von Ermerins in iotjioav verändert worden. Ich möchte
für law eïrjoay vorschlagen eowo&rjoav hineingedrängt wur-
den'. Das xai vor ei mit Ermerins in i* zu verwandeln ist über-
flüssig; über diesen mehrfach in den hipp ocra Ii sehen Büchern vor-
kommenden Gebrauch von xai vgl. man meine Observationen de um
particul. p. 52 f.
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HIPPOKRATES BÜCH ÜBER DIE KOPFWUNDEN 189
c. 1 1 wird dargelegt, unter welchen Umständen die schwereren
Verletzungen (Sprung mit Zertrümmerung des Schädels) in der
Regel eintreten. Wird die Verletzung durch einen anderen bei-
gebracht (im Gegensatz zum Sturze des Einzelnen), so föllt die
Verletzung gefährlicher aus, wenn der Verletzende hoch steht, als
wenn zu ebener Erde und wenn derselbe stärker ist als der Ver-
letzte. Auch in dem verdorbenen Anfange des Capitels muss man
einen solchen Vergleich erwarten. Uebereinstimmend überliefert
ist: 'Oxéxav (oxav) ïxeçoç vq> ixioov xixQwoxôfievoç ènlxtjdeç
xçwoai fiovXôfitvoç rj bxôxav Den erwarteten Gegensatz zu
enlrrjâeç gewähren BMN, welche hier allein die Worte àxéwv
(d. h. àéxwv) xai bxôxav bieten und die Lücke der vulg. zwischen
bxôxav und IB vtyrjXoxéçov sinnentsprechend ausfüllen. Der Sinn
muss demnach sein : Die Verletzung durch einen Anderen muss in
der Regel gefährlicher sein, wenn der Verletzende absichtlich, als
wenn er wider Willen verwundet hat Demnach möchte ich an-
statt der Ermerins-Rheinboldschen Textesgestaltung, die wegen der
Umstellung ihre Bedenken hat, unter Benutzung einer mir früher von
Herrn. Sauppe mitgetheilten Vermuthung (vgl. meine Observations etc.
p. 100) zu lesen vorschlagen: 'Bqyvvxai âk xo boxéov . . . bxôxav
exeçoç v<p3 héçov xixçojoxôftevoç r, bxôxav knixr)deç xqwoi]
fiâXXov rj ôxôrav àéxwv xai bxôxav f£ vtprjXoxéçov yivnxai i]
ßoXrj ?i T} fiXrjyrj, bxoxéçrj àv y, fiàXXov rj bxôxav ej; laonéôov
xov %(i)qLov xxX. — ßovXöfi&og ist als Glossem zu tnlzijdeç in
den Text gekommen.
S. 218 unten lesen Littré und Ermerins noch ïvia yàç xwv
xQiofictxtov xojv ovxoj xçui&évxwv ovSè xptXovxai xo boxéov xrjç
oaoxbç. Zunächst hat das yàç zu dem vorhergebenden Satze eine
nur sehr gesuchte Beziehung, es ist dafür mit BMN âè zu setzen.
Dann aber ist %via mit tyiXovxai unvereinbar. Deshalb änderte
Reinhold h lote yàç xxX. Er hätte dann aber auch xwv vor ovxw
streichen müssen. Leichter erklärt sich wohl die Verderbniss an
der anderen Stelle. Wenn man xptXoï xi xo oaxéov herstellt, so
liest sich der Satz ohne Anstoss.
c. 12 Mitte (S. 226), wo die Vulg. lautet: xaXXa xo) boxéa
xà 7ieçié%ovxa xr]v $a(pijv fiévei àççayéa ist die Lesart des cod. B
von Littré nicht richtig notirt. Derselbe bietet nicht xà ä* äXXa
xà boxia 7tBQié%ovxa xxX.f sondern xà ô* àXXa xà neçuxovxa
boxéa xxX., wie es auch die Abschriften MN wiedergeben. Da
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1 90
II. KÜHLEWEIN
demnach sowohl in der Vulgata als im Mediceus das Substantiv
bazia an einer verdächtigen Stelle eingefügt erscheint , so dürfte
es als späterer Zusatz wegzulassen sein. Man vgl. c. 13 (p. 230
Litlré) ix ôè zwv neQiexôifzutv zà eknea, c. 20 (p. 256) «/ . . .
zà Tceyiéxovca zà e'Axoç èx01 xaÀa/ç;. Sonst bietet auch hier B
den echten Wortlaut zà ô* alla zà neQtéxovza zvjv çtcuprp névit
Eine Zeile weiter stosseu wir auf eine Stelle, an der wir den
Werth des Mediceus besonders gut ermessen köunen. Die Vulgala
heisst: jy öt i] xazà zr^v faaifijv yivofièvi] xùl àiaxàkaoiç
èozi urft; QCMpi'ç xai (pçaoaOxtai ovx evfiayr^ jß ovte vnb eàçi^ç
zov ßeleog yevo^évr^ èv zf $cc<p7n hiudàv Qayr, xui ôiaxaXàofî,
all* tozi x&tenûzeçov q>Qaoao&cu z))v ano zr^ (plâatoç
^wyfrfv. Scaliger wussle mit diesem Texte nichts besseres anzu-
fangen als die Worte von /) bis dtaxakaoj, zu streichen. Klarheit
ist in dieses Gewirr von Satzlrümmeru überhaupt erst durch die
Lesarten des cod. B gekommen, wie sie Littré nach der unge-
nauen Mittheilung durch Foes benutzte. Littré bemerkt z. St.:
Foes, par qui nous avons les variantes de B, ne dit pas que rt tnanque
après tvnaçrç datis ce manuscrit ; on peut donc croire qu'il est en
cela conforme à vulg. Ich conslatire, dass sich diese Vermuthung
Li tirés nicht bestätigt. Dagegen ist die Veränderung des ovze
ei in ovze rjv im ersten Gliede gut zu heissen , zumal in B gar
nicht ovte ei, sondern ovze i] steht. Hauptsächlich aber ist die
Stelle dadurch lesbar geworden , dass das unentbehrliche zweite
Glied ovze rtv (pXao&évzoç zov ôazéov xazà zàç oàçxaç fay},
nui ôiaxaXao&rj in den Handschriften BMN erhallen war; auch
in diesem ändert Littré oàyxaç in çoxpàç mit Becht. Die an-
deren Aenderungen dagegen, die Littré in der Periode noch vor-
genommen hat, sind uunüthig uud verfehlt. Namentlich war es
gewagt ein Wort wie knetdàv ohne weiteres zu streichen, lediglich
um für die beiden parallelen Glieder ovte r}v . . . ovze rtv auch
noch einen völlig gleichklingenden Verbalschluss zu gewinnen.
Vielmehr gehört diesen beiden Gliedern das zweite Verbeupaar
yayjj xai diaxaXao&ij gemeinsam, während die Worte kneiôàv
çayfj xal ÔiaxaXàofj eine Parenthese hinler h zfî yuq>r bilden.
Es ist ganz in der Art unseres Schriftstellers eine bereits ange-
gebene Voraussetzung, auf deren Verwirklichung es besonders an-
kommt, in einem solchen eingeschobenen Salze, meist Bediugungs-
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HIPPOKIUTES BÜCH ÜBER DIE KOPFWUNDEN 191
satze, uoch einmal hervorzuheben. Mau vgl. c. 7 Auf. xai tâçr^
yevofiévr^ èv x<{) àoxéoj fiéfeoç, îtQOoyévoix* àv Quiypi} if ëôçy.
xai (pXâoiv Jiçooyevéo&ai àvayxaïâv iativ ïj nàXXov tj i]ooov,
ijv/teç xai Qiuy^Q îCQOoyévrjxat, xai ev&aneç* ^ eôçij
èyévetô xe xai è^ïH-^l *ai *v %l9 ooxiip z$ 7ieçiéxovxi xrjv xe
eô^^v xai xrtv guy^v. Ferner c. 4 (S. 196) 'Ooxeov çrjyvvxai
xtiQwaxOfievov xai x([) neçiéxovxi 6oié<tj xrjv Qtoy^v àvàyxi]
<pXàaiv nQOoyiyvea&ai, ijvTteç Qayjj. Unsere Stelle ist dem-
nach nach B so zu lesen: r) ôk QÎjÇiç r) xaxà xr]v ç>a(pr]v yivo-
fA€vr< xai âiaxàXaoiç èoti xrjç $a(pr}ç xai q)Q<xoao&at ovx ev-
HQ(tr,S> ovxe rjv vjio eâçrjÇ xov ÇtéXeoç yevofj.évrjç èv xfj ç>a(pfiy
è/ceiôàv Qctyîj xai ôiaxaXàofp ovxe î]v (pXaa&évxoç xov ôoxéov
xaxà xàç çaçpàç ^ayft xai âiaxaXao&rj. Man vgl. auch das Ende
dieses Capitels: xai xovttuv xà noXXà nqlea^ai ôeï. all' ov
XQq xàç çaqxxg noieiv, àXX* àicoxwçrjOavxa èv x$ nXrjoiov
ôaxé(ij xrtv noiotv noueofrai, rjv noting. Ferner den Anfang
von c. 12: 'Oxéxav . . xvxï) xot* avxàç xàç gaqpàç yevopevov
xo eXxoç, xa^nov yiv.exai xr)v eôçr^v xov ßeXeog (poàoao&ai
xijt> èv x$ àXXy ooxéip qpaveçr]v yevofiévrjv, eïx* eveoxiv èv x$
ooxéip eïxe fiij eveoxiv, ijv7te(t xvxïl y&Ofiévri r) eôçt] èv av-
xfjoi xjjai èaqnjotv, wie dort herzustellen ist aus der vulg. rjv xe
xvxn
c. 13 S. 230 von Tàpvetv ôk XQ*] èXxéutv ab, wo über
das Schneiden der Kopfwunden gehandelt wird, ist von Litlré die
übereinstimmende Lesart aller Handschriften, auch des cod. B ohne
Noth geändert und eine Lesart des cod. B unrichtig notirt. Litlré
hat unter Anziehung von Scaligers willkürlicher Correctur das ôk
in dem zweiten von oxov av abhäugigen Gliede xà âè eXxea ge-
strichen , um xà eXxea als regens zu xwv èXxéwv zu dem eisten
Gliede nehmen zu können. Abgesehen von der Geschmacklosig-
keit, die dabei herauskommt (xwv kXxéuv . . . xà eXxea), darf der
freie Gebrauch des geuit. part, nicht auffallen. Derselbe erklärt
sich ohne Schwierigkeit auf verschiedene Weise, durch Ellipse,
durch eiu erst gedachtes bxôaa (statt oxor) etc. Es ist au der
Ueberlieferung der Handschriften um so weniger etwas zu ändern
als die Worte xà âè eXxea einen unentbehrlichen Gegensatz bil-
den zu dem vorangehenden to pkv ôoxéov und die Adversativ-
parlikel nach einem vielgliedrigen Zwischensatze als dé apodot.
wieder aufgenommen erscheint in dem Schlussgliede : xà de xoi-
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192
H. KÜHLE WEIN
avxa xiov iXxtiov xofirjç ôeïtai. So lautet nämlich wirklich die
Lesart von B und nicht xâ xe xxX.y wie Littré angiebt. Es bedarf
also auch durchaus nicht der Veränderung dieses xe in dij. Bis
hierher ist in der ganzen Partie gar nichts zu ändern , sondern
glatt aus B zu lesen : Tapveiv dt XQ^ *ûv èXxécov xtûv h xe-
(paXft yivofiévojv xai èv xy fueiainq), oxov av xb fihv ooxéov
xptXbv fi xtjç oaçxbç xai âoxérj ti olvoç e%eiv vivo xov ßéXeoçf
xà ôè eXxea fiij ixavà xo fièye^oç xov fu'jxeog xai xrjç evçv-
xrjxoç ig xr)v oxétyiv xov ooxéov, ei xi nènovbev vnb xov
ßtXtog xaxbv xai bxolbv xi nèitov&e xai bxbaov pèv i) oàç$
néqpXaoxai xai %b ooxiov e%ei xi oïvoç xai d' avxe (B avrat)
ei aoivéç xé hoxt to ooxéov vtzo tov ßiXeog xai ftrjdev ne-
nov&e xaxoVf xai lg xrjv ïrjoiv, oxoû]Ç xivbç âeîtai %b ÏXxoç.
rj xe oàçÇ xai r) 7tâ&t] xov ooxéov, xà SI xoiavxa xœv eXxéwv
"(hier allein in BMN die schlechte Lesart ooxéiav) xouïjç âeïxai.
— Auch zum Anfange des folgenden Satzes sind die Spuren dir
richtigen Lesart in B erhallen: xai ov âv xb fièv ooxéov tyi-
Xojfrfj, d. h. xai ôxôxav fièv box. ty. In einer Vorlage stand
xo
vermuthlich bxav; die Correctur wurde in den Text gezogen and
der Artikel zu ooxéov daraus gemacht
c. 13 im letzten Satze ist die Lesart des cod. B rtv ttèv h
x<fi in* âçioxeçà xfirjâij xçoxâqioj, von der Littré sagt cette leçon
serait admissible an Stelle der vulg. rjv fikv in' àçtoxegà x//.
xçoxaopov aufzunehmen, wie auch Beinhold gethan hat. Man vgl.
c. 20 (p. 254) rjv fiev iv xoj in âçioxeçà xrjç xetpaXtjç txfi t0
$Xxog rjv âk èv xoj irti âeÇià xxX. Demnach hat auch c. 13
am Ende im correspond i rend en Gliede Beinhold die richtige Lesart
hergestellt: rjv âk èv xtp ini âeÇià xprj&j} xçoxctqHp.
c. 14 in den Anfangsworten "Oxav olv xâfivrjç Hxoç it
xtyaXfî ooxéœv eïvexa xrjç oaçxbç iipiXvjfiévojv muss nach dem
Vorangebenden (vgl. Sxot; âv xb fièv èoxéov xpiXbv y xrjç oaoxoç
und xai oxav xb fièv ooxéov ipiXoj&jj xrjç oaçxbç) der Plural
ooxéwv cet. befremden, zumal derselbe artikellos erscheint, wie-
wohl die Ueberlieferung des Artikels in unserer Schrift eine
äusserst schwankende ist. Die Lesart von B xov ooxéov eïtexo
x7]ç o. ixpiXwfiévov ist unbedingt vorzuziehen.
Daselbst heisst es in Betreff der Grösse eines Schnittes io die
vom Knochen angeprallten Weichtheile: xâfiveiv xQi] tb ptfefag
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HIPPOKRATES BUCH ÜBER DIE KOPFWUNDEN 193
tfjv (üftiXifV, ootj av Ôoxéfi aTtoxQÎjvai. Nach Galen bezeichnet
urteilt, bei Hippokrates ov /nôvov Tag ovXàç aXXà xai ià eXxt}
(s. Foes Oecon. p. 694), schwerlich aber einen künstlich zu Heil-
zwecken angebrachten Schnitt. Ich glaube daher, dass richtiger aus
B mit einer ganz geringfügigen Aenderung zu lesen ist: Tctfiveiv
Xqx] %. n. Tryv TO/u^y, oxôof) av ô. ànoxQ. Man vgl. hierzu
die in diesem Tractate häufigen Figuren dieser Art wie fayvvvai
çioynïv, ylav q>Xàoiv u. a. m.
S. 236 ist mit Streichung des von sämtlichen Handschriften
vor rov aXXov überlieferten xetpaXrjg zu lesen: Trjg yXâoioç «-
vexa zîjç àçavtoç, t^g owe ioyXojnévrjç koo) ix tfjç qyvoiog TÏtg
tùv àXXov ootéov.
S. 238. Die Worte 6%t ioxvQiôg zerçatzai, welche das Object
zu rex fiat çôfÀSvoç bilden sollen , sind , weil dies Object aus dem
Vorangehenden leicht verstanden wird, ebenso dem Sinne nach
überflüssig als der gleich darauf folgenden Wiederholung ïïti vno
lOXVQOtfQOv tov iQiüOavTog wegen lästig. Dagegen wird zu diesem
letzten Gliede das Verb vermisst. Als solches ist zêtçiûxai hinter
oti V7iü iaxvQorégoi einzusetzen, das vorangehende oti îoxvçtoç
aber zu streichen, sodass die Stelle lautet: *Hv ôè vnomtvfiç fxèv
to ôoTéov içgutyévai Ç 7ve<pXâo&at ïj à/uyôteça tavta, texfiai-
çô^evog ix twv Xôycjv tov TQWftaTiov xai oti vno laxvçotéçov
ttxQiûzai tov towoavtoç, ïjv ÏTeçog v<p* héçov tqù)9/] xtl.
c. 15 S. 242 wird vor Vernachlässigung der eine Kopfwunde
umgebenden Weichtheile gewarnt. Gerade diese entzünden sich
leicht und die Entzündung überträgt sich dann auch auf den
Knochen, in welchem sich Eiterung einstellt bezw. befördert wird.
Nun liest man bei Liltré: 'Ootéq) yàç . .. xivdvvôg èoTi piâXXov
vnônvov yevéo&ai — -rjv xai àXXutg (irj fiéXXij — rjv xai ^
oàol; f] Tteotfyovoa to ootéov xaxwg $eQa7ievr]tai , xai <pXey-
/Âahqtai, xai iteoioq>iyyijTai. nvosTÛjdeç yào yiyveTat xai
izoXXov qpXoyfÀOv nXéov xai ôr{ to ootéov ix vwv Tcegiexovouv
oaçxéwv ig iwvTO &éçfit]v Te xai gyXoyfibv xai açadov ifiTtoiéei
xai otpvyfAOv xai ooaneç î; oàçÇ exei xaxà èv iwvTcj] xai ex
TOVTéwv wÔe v7tÔ7ivov yivetat. Zunächst ist Ermerins auf das
richtige yXeynaivji Te gekommen, wie es auch der Mediceus bietet.
Dann aber ist die Parenthese rjv x. er. ftrj fiéXXrj falsch verstanden :
xai und ^ widerstreiten in derselben einander unerträglich. Aus
Stellen wie z. B. c. 2 S. 190 artodvqoxei 6 àv9ço>7COç, oxotüv
Herme« XX. 13
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194
II. Kl H LEWEIN
/.ai a XX tag fiéXXfj àrto^avéia&at èx tov tçoj^atoç, h èXao-
oovt XQÔvio 6 tavtr] fyœv to TQùifÀa trjç xeipaXrjç rj nov âXXo&i,
ferner S. 192 xrjy fiéXXrj wv&gwrcoç àno&vyoxtiv xai a II ta ç
kx tov tçuipatog, . . h nXéovi XQÔvip ànodavettai und ara
Ende desselben Capitels oariç x a i aXXtaç péXXei àno&aveto&at,
desgl. c. 18 sehen wir, dass diese Wendung in Anlehnung an
einen Comparatif positiven Sinn hat und dass auch an unserer
Stelle firj vor piXXr} fallen muss. In den Handschriften BMN
erscheint es zudem nicht vor fiéXXji , sondern tor xai, eine Ver-
stellung, die darauf schliessen lässt, dass die Negation aus einer
Handschrift der anderen Klasse erst in die Vorlage des Mediceus
eingetragen wurde. Ferner aber muss unzweifelhaft geschrieben
werden: nvçettôârjç yàç ylvexai xai noXXov cpXoypov rtXewv
nämlich 17 octçl Das letzte Adjectivum ist auch in CMN hn
richtigen Genus Uberlief ert. Wenn schon hier botio* Subject
wäre, könnte nicht mit xai Sq to bot é Oy fortgefahren werden.
Schliesslich aber verdient ovta>g, die Variante von BMN sieber
den Vorzug vor «Jde, oder wie Ermerins hierfür liest, ijâfj. Dem-
nach ergiebt sich folgender Wortlaut: batécp yàç . . xlvâvvôç ion
fiàXXov vnônvov yevéo&ai, rjv xai aXXœç néXlrj, iqy xai ij oàg^
17 neoiéxovoa to botéoy xaxûiç d'eçanevrjtai xai qjXeyfialyrt re
xai neçioq>lyyt]tat. nvçetojârjg yàç yiyetat xai tvoXXov qyXoynoû
nXétav. xai ôrj to ootèov kx tœy ixeçtexovowv oaçxw* h
êoivto &éçfit]v te . . . ipnoièu xai ayvypiöv, xai oaaneç fj oàç^
?ajf€t xaxà h ecovtj} xai èx tovtwv ovttog vnônvov yivetat.
c. 15 S. 244 ist 0 <T avtoç Xéyog xai neçi trjç (ir]viyyog
tijç neçi tàv hyxitpaXov die richtige Lesart, wie sie in BMN
überliefert ist. vnto (irjg fitjviyyog) kommt weder in der hier
angenommenen Bedeutung noch überhaupt sonst in der ganzen
Abhandlung vor. In der Schrift über Wasser, Luft und Orte fiodw
»ich vnéç nur dreimal, aber nur in der Bedeutung 'für' c. 16
anofrvrjoxeiv vnèç iwv ôeonoxliov , c. 23 xivôvveveiv vn'tç
àXXotçirjç âvvctfitoç und das. xivâvvovç alçevvtai vnèç êufvtêr.
Das Argument der Euphonie, das für vnèç angeführt wird (s. Er-
merins Epimetr. vol. III p. evi) und die erste Veranlassung zur
Vertauschung des vnéç mit ntçi gegeben haben mag, hat bei
Hippokrates nicht so viel zu bedeuten.
c. 21. In dem Satze *AXXà xçrj nçlovta, èneiâàv oliyo*
nàvv ôéjj êianençio&ai, xai rjârj r.ivérjjai tb ootéov, irai-
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IlIPPOKRATES BUCH ÜBEK DIE KOPFWUNDEN 195
oao&at riQLOvta ist das eine itQlovxa und zwar das erste zu
streichen. Gleich darauf in den Worten h yàç t$ âiançLwtcf)
ooté(p xai lniXeXeifiuév<i> tijg ft q la to ç ovx av èniyivoixo xaxôv
ovdév, wo schon Liltré bemerkte, dass es viel 'exacter' hiesse 'in
dem noch nicht durchgesägten Theile des Knochens' empfiehlt sich
zu lesen èv yàç t<£ angiiotcp boxit? tïiL, wozu man vergleiche
c. 20 Anf. kv xeqxxXr àv&Qwnov % uenQUûnévov rj à/igiiotov.
Ilfeld a. H. H. KÙILEWEIN.
13*
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ÜBER DIE ABFASSUNGSZEIT DER
GESCHICHTEN DES POLYBIUS.
Die Geschichten des Polybius sind, wenigstens für den weitaus
grössten Theil der in ihnen erzählten Begebenheiten eine zeitge-
nössische Quelle im besten Sinne des Wortes. Als solche haben
sie mit Schöpfungen gleicher Art das werthvolle Merkmal der
Selbständigkeit und Unabhängigkeit von früherer Ueberlieferung
gemein. Dies Moment macht Polybius selbst einmal für seine
Arbeit geltend, wenn er sagt, er wollte nichts aufnehmen, was ihm,
insoweit mündliche Ueberlieferung in Betracht kommt, nicht von
Zeitgenossen glaubwürdig berichtet wurde; denn weiter zurückzu-
gehen und Hörensagen von Hörensagen wiederzugeben, schien ihm
keine genügende Bürgschaft mehr für die Wahrheil des Erzählten
zu bieten. Dazu kommt endlich, dass ein guter Theil seines Werkes
der Darstellung von Ereignissen gewidmet ist, in die er selbst theils
mithandelnd , theils mitleidend verflochten war. Was aber Po-
lybius so mit Bewusstsein seinem Buche an Ausdehnung nahm,
hat er reichlich ersetzt an Intensität in der Durchführung und
Tiefe der Auffassung. Mit wahrhaft historischem Sinn begabt er-
kannte er klar, welche einschneidende Bedeutung für die weitere
Geschichte der Mittelmeerstaaten die Ereignisse gehabt haben, die
er aufzeichnen wollte, und in seinem Werke hat er dieser Er-
kenutniss Ausdruck gegeben, besonders mit folgenden Worten: 'Es
ist nämlich dies wie das Wunderbare in unseren Zeiten, so auch
das Eigentümliche unserer Geschichte, dass es, wie das Schicksal
fast alle Staaten der Erde nach einer Seite zugewendet und alle
gezwungen hat nach einem Ziele zuzustreben, in gleicher Weise
auch nölhig ist vermittelst der Geschichte dem Leser zu einem
einzigen Ueberblick den Gang vor Augen zu stellen, auf welchem
das Schicksal die sämmtlichen geschichtlichen Ereignisse zum end-
lichen Ziele geführt hat.1)'
1) I 4, l.
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ABFASSUNGSZEIT DEH GESCHICHTEN DES POLYBIÜS 197
Dennoch ist das Interesse, von welchem Polybius hei der Dar-
stellung dieser Periode sich leiten Hess, nicht ein rein historisches
zu nennen. Es theilt sich vielmehr in dem Bemühen die Erinne-
rung an einen geschichtlich reichen Zeitraum getreu festzuhalten
und andererseits diesen grossen Stoff zum Träger gewisser lehrhafter
Betrachtungen zu machen, welche es mit sich bringen, dass bei
aller Objectivität, die mit Recht an diesem Autor so gerühmt wird,
in auffälliger Weise die Person des Schriftstellers nur wenig hinter
die geschilderten Ereignisse zurücktritt. Fast bestündig durch-
kreuzen sich allgemeine Darstellung und individuelle Tendenz und
bilden zusammen ein oft seltsam berührendes buntes Gewebe.
Dieses Vorwalten des persönlichen Elementes hat immer denje-
nigen zu schaffen gemacht, welche sich in eine Würdigung dieses
Autors eingelassen haben. Wer die Beurtheilungen der 'Geschichten*
von Schriftstellern der neueren Zeit liest — und deren giebt es eine
ziemlich grosse Anzahl — wird leicht den Eindruck empfangen, dass
es sich hier um einen Autor handelt, über den zu einem sicheren
und abschliessenden Urtheil zu gelangen ausserordentlich schwer ist.
Dabei verdient nun bemerkt zu werden, dass der Frage nach
der Abfassungszeit die Kritiker, man möchte sagen, mit einer ge-
wissen Aengstlichkeit aus dem Wege gegangen wird, sodass man
in keiner der Einzelschriften über sie in erschöpfender Weise Aus-
kunft findet. Man begnügte sich damit zu sagen: Buch I und H
sind noch vor 150 geschrieben, alles andere, auf Grund des mit-
getheilten Stoffes erst nach der Zerstörung Karthagos oder auch
nach 133, da uns die biographischen Notizen, die wir kennen,
Polybius in der Zwischenzeit mit anderen Dingen vollauf beschäftigt
zeigen, sich überdies Notizen, welche sich auf diese Periode be-
zieben , in sein Werk eingestreut finden , so dass an eine frühere
Abfassungszeit einfach nicht gedacht werden kann, wenn auch als
selbstverständlich zugegeben wird, dass Polybius eigentlich Zeit
seines Lebens an dem Werke gearbeitet, d. h. dafür gesammelt,
vielleicht einzelne Partien schon früher ausgearbeitet hat.
Auf diese chronologische Frage sei nun im Nachfolgenden
nochmals eingegangen; mindestens lohnt es sich doch der Mühe
zu prüfen, ob sich nicht bestimmtere Angaben aus seinem Werke
gewinnen lassen.
Polybius selbst legt den Ausgangspunkt für diese Untersuchung
nahe. Er ergiebt sich nämlich aus dem Vergleich der beiden
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198
R. THOMMEN
Vorworte zum ersten und dritten Buche.1) Uns gebt von ihrem
Inhalt nur das Programm an, das in beiden Vorreden, in der ersten
allgemein, in der zweiten detaiilirt entwickelt wird. In der ersteren
sagt Polybius, er wolle darstellen, wie in etwas Uber einem halben
Jahrhundert die Römer zur Wellherrschaft aufgestiegen seien.2)
Den Ausgangspunkt für die von ihm behandelte Periode bezeichnet
er dann so'): *den Anfang der Geschichten soll uns chronologisch
die 140 Olympiade bilden, sachlich bei den Griechen der soge-
nannte Bundesgenossenkrieg ... bei den Bewohnern Asiens der
Krieg um Cölesyrien . . . endlich der Krieg zwischen Rom und
Karthago, welchen die Meisten den bann ibalisch en nennen'. Diese
beiden Angaben lassen uns gleich auch den Zeitpunkt erkennen,
bis zu welchem Polybius sein Werk nach diesem Plan fahren
wollte: vom Beginn des hannibalischen Krieges, das ist hier 219,
53 Jahre weitergezählt kommt man ins Jahr 167 v. Chr. resp. bis
zum Untergang des makedonischen Königsnauses.4)
Innerhalb dieser Zeitgrenzen habe sich der grosse geschicht-
liche Process vollzogen, der den bis dahin vereinzelten Ereignissen
Zusammenbang gab und die Geschichte von da ab gleichsam als
ein Ganzes erscheinen lasse. ') Das ist das Thema, das er, in sich
abgeschlossen wie es seinem historischen Blicke erscheint, auch
einheitlich behandeln will.*)
Dem entspricht nun ganz genau das im Vorwort zum dritten
Buch Gesagte (III 1 8 ff.) : 'den allgemeinen Inhalt unserer Aufgabe
haben wir bereits mitgetheilt, von den einzelnen Ereignissen aber
. . . bilden den Anfang die vorerwähnten Kriege (III 1, 1), den An-
schluss . . , der Untergang des makedonischen Königshauses. Der
Zwischenraum beträgt ... 53 Jahre, innerhalb deren Ereignisse von
einer Grösse liegen — wie sie keine frühere Zeit ... in gleicher
Ausdehnung . . . umfasst hat. Ueber diese . . . wollen wir bei
unserer Erzählung diesen Gang einschlagen . . .'; es folgt dann
eine genaue Gliederung des Stoffes, die jedoch nicht ganz der
folgenden Abtheilung nach Büchern entspricht
1) Diesen Gedankengang hat schon Henzen in seiner Schrift Quaestionum
Polybianarum specimen Berlin 1840 S. 30 Ann». 1 eingeschlagen» jedoch ohne
ihn bis in alle seine Conseqoenzen zu verfolgen, wie das auch gar nicht der
Aufgabe entsprochen hätte, die er sich gestellt hat.
2) I 1, 5. 3) I 3, 1. 4) I 1, 5.
5) I 3, 3-4. 6) 1 4.
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ABFASSUNGSZEIT DEB GESCHICHTEN DES POLVBIUS 199
Dann aber zeigt sich in der Fortsetzung eine sehr wesent-
liche Differenz, eine Differenz, die geradezu eine Aenderung oder
doch wenigstens eine bedeutende Erweiterung des obigen Plaues
in sich schliesst.
In einer vorausgehenden philosophischen Erörterung1), die
für die klügelnde Hauier des Polybius recht bezeichnend ist,
sucht er dem Leser annehmbar zu machen, was ihn bewog den
alten Rahmen zu sprengen und wie diese Fortsetzung bis zum
Jahre 146 nothwendig hinzutreten müsse, damit der Leser ein
vollkommen sicheres Unheil nicht blos über die Begebenheiten,
sondern auch über die handelnden Personen bekäme. Mit die-
ser geschickten Wendung weiss er den Hauptgedanken gut ein-
zurühren, der schroffer ausgesprochen ihm wohl noch mehr Oppo-
sition eingetragen hätte, als ohnehin schon dem Buche begegnete,
nämlich, dass er den letzten Theil 'hauptsächlich weil er bei den
meisten Begebenheiten nicht blos Augenzeuge, sondern auch Mit-
handelnder gewesen ist', hinzugefügt habe.2) Wie sehr er damit
die früher gezogenen Grenzen umstiess, gebt deutlich aus seinen
eigenen Worten hervor, mit welchen er zugesteht, 'er habe hiemit
gleichsam ein ganz neues Werk begonnen'.91)
Die Thalsache nun, dass die Vorrede zum ersten Buch keine
Spur von dieser Erweiterung des Planes die Darstellung bis 146
auszudehnen zeigt, vielmehr die pathetischen Sätze des 4. Capitels
ein Beweisstück mehr dafür abgeben, dass der Verfasser, als er
dies schrieb, nur die Zeitgrenze von 167 im Auge gehabt haben
kann (wie ich weiter unten noch ausführen werde), während die
Vorrede zum dritten Buche recht eigentlich in der Darlegung der
Umgestaltung dieser ursprünglichen Anlage gipfelt, beweist an und
für sich unzweideutig, dass diese beiden Vorreden nacheinander
und zwar durch einen erheblichen Zeitraum getrennt entstanden
sind. Damit ist aber gegeben, dass dieser doppellen Anlage auch
1) III 4.
2) III 4, 12 und 13 dib xai xrtç Tjçay^aifîaç ravirjç tovt1 iciai ri-
XiatovqytifAa, to yvtavat Tqy xaidmaoiv naq* ixdoiots, nota tiç fiixà
tô xaTcxywvio&r.vai tu oXa xai ntoiï* t'u *»> i«> 'Pio/taiuy iÇotoiay ïotç
Trt( f4irà tail a nâXiy intytyofiéyrjf iaqaxrtç .., vniç ôià to fiéyt&oç
T(ôy iy avrjî 7iQtî(tioy .... to di plyiOToy dià to tüv nXiianav ptij
fdôyoy avtônTtjç «AV o»y pèy ovyfçybç ojy di xai jffiçiar^f ytyoyéyai,
nço^x^1y oloy aQxh* noiriaâptvoç â"XXr(y yqaoptiy.
200
R. THOMM E.N
eine doppelte Ausführung entsprechen muss, dass das grosse Werk,
welches auf den ersten Blick wie aus einem Guss hervorgegangen
zu sein scheint, in zwei Theile auseinanderklafft, welche erst eine
letzte Redaction zusammengeschweisst hat. Dass sie in der Ge-
stalt, in der uns das Werk jetzt vorliegt, so genau zusammen-
passen, ist wohl kein geringer Beweis für die Meisterschaft, mit
der Polybius seinen Stoff modelte.
Demgemäss präcisirt sich die Aufgabe, die hier zu lösen ist,
dahiu, gestützt auf die chronologische Untersuchung zu prüfen,
ob und inwieweit aus den erhaltenen Fragmenten eine Bestäti-
gung für den ausgesprochenen Gedanken gewonnen werden kann.
Das Verfahren , welches bei dieser Untersuchung anzuwenden ist,
ergiebt sich demnach von selbst. Zuerst muss jedes Buch auf
seine mögliche Entstehungszeit hin geprüft werden, wenn es über-
haupt nur einige brauchbare Notizen, deren es leider bei der
Lückenhaftigkeit der erhaltenen Reste nicht viele giebt, in dieser
Hinsicht enthalt, und aus diesem so gesammelten Material werden
sich dann die verschiedenen Partien, die den beiden leitenden
Ideen unterzuordnen sind, vielleicht herausheben lassen.
Buch 1 und H müssen zusammen bebandelt werden, wie sie
als ein ungetheiltes Ganze von Polybius selbst von Anfang an1) ge-
fasst worden waren. Das schliesst allerdings noch nicht die un-
unterbrochene Entstehung derselben in sich, doch scheint diese
mir durch die Fassung des letzten Capitels des ersten Buches,
welches nicht, wie die der folgenden Bücher, als förmlicher Schluss
und Ruhepunkt der Erzählung auftritt, sondern unmittelbar zu dem
Anfang des zweiten hinüberleitet, genügend verbürgt. Für die
Beantwortung der Frage nach der Abfassungszeit sind nun folgende
Stellen zu berücksichtigen. 1 65, 9, wo Polybius sagt, er wolle
über die Ursachen des hannibalischen Krieges deshalb einen aus-
führlicheren Bericht geben, weil dieselben noch jetzt bei den
betheiligten Völkern streitig sind; I 67, 13 und I 73, welche
local beschreibende Angaben über den Ort Tunes und über Kar-
thago enthalten, endlich U 16, wo es bei der Erwähnung des Po
heisst, er wolle der Phaethonsage . . . seiner Zeit gedenken und
zwar wegen der Unbekannlschali des Timaios mit diesen Gegen-
den. Die ersten Stellen setzen nämlich noch den Bestand Kar-
1) I 3, 7 If.
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ABFASSUNGSZEIT DER GESCHICHTEN DES POLYBIÜS 201
thagos voraus und das sogar, wie I 65 beweist, zu einer Zeil, da
der letzte Kriegssturm, der die machtige Rivalin Roms vom Erd-
boden vertilgen sollte, sich noch nicht erhoben halte, da die beiden
unversöhnlichen Gegner noch Zeit halten zu derartigen müssigen
juridisch-historischen Discussionen. Denn an einen solchen mehr
in privaten Kreisen gerührten Meinungsaustausch wird hier zu
denken sein, nicht daran, dass in dem langen diplomatischen Vor-
spiel, welches dem dritten punischen Krieg voraufging, officieller
Weise auf den hannibalischen Krieg als Präcedenzfall hingewiesen
worden wäre und dass die damals erregte Stimmung sich in diesen
Zeilen wiederspiegelte. Denn im letzteren Fall hatten die beider-
seitigen Gesandten, wohl weniger auf Ursachen, als auf etwaige
staatsrechtlich giltige Actenstücke zur Unterstützung ihrer Behaup-
tung hingewiesen, wie das zu Beginn des zweiten punischen Krieges
geschehen war und Polybius selbst im dritten Buch 20 ff. in der
anschaulichsten Weise beschreibt.
Die Römer, heisst es dort, schickten, sobald sie von der Zer-
störung Sagunts vernommen batten, Gesandte nach Karthago, welche
entweder die Auslieferung Hannibals durchzusetzen oder den Krieg
zu erklären den Auftrag hatten '). — Der karthagische Senat staml
vor einer peinlichen Alternative. Er hoffte derselben diplomatisch
ausweichen zu können, indem er die ganze Angelegenheit zu einer
Rechtsfrage zuzuspitzen suchte3), wobei er sich auf den letzten mit
Rom abgeschlossenen Vertrag stützte. 3) Die Römer aber erklärten,
sie würden sich auf einen Rechtsstreit überhaupt nicht einlassen ;
man stehe vor einer vollzogenen Thatsache und die Karthager könn-
ten nur in der einen oder anderen von ihnen angegebenen Rich-
tung einen Entschluss fassen4). So kam es zur Kriegserklärung.
Die Erwähnung dieser Vertrüge durch die Karthager, veranlasste
Polybius auf das staatsrechtliche Verhältniss zwischen Rom und
1) III 20, 6-S.
2) III 20, 9 — tO .... ôvo%i(itôç r,xovov ot K«Qxrtööyiot rr;y ft7çtaiy t<ôv
TtQOTitvouiycov, outaç âè . . . rjçÇayTo . . äixatoXoyiZoöat.
3) III 21, 3 initÇov ... M tàç TtXivraiat avy^xttç xaç yivoukvttç Iv
rtp niçi ZtxeXiaç noUfiy.
4) III 21, 6 'Poi/uoîo* àk xéxi pkv tq âucatoXoyeïa&at xaïânaÇ àntyi-
viooxov, (fâoxovttç ùxtQaiov phr iti âiaptvovotiç jijï ta>y Zaxay&aia>y
nôXtwç &i«Jé/É<x*«i là nçâypttTa âtxaioXoyiay . . . Tavrqç âi naqicnor-
àrjutyrjc j rovç tthiovi Uâoxioy that <r<p(<rt n ut} flovXopiyovç toîio
Tioulv . . . [iby n6Xi,uoy avyayaâixut&at).
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202
R. THOMMEIS
Karthago bis zu diesem Zeilpunkt des Näheren einzugehen, was
in den folgenden Kapiteln geschieht, auf die ich später nochmals
zurückkommen werde. Jedesfalls aber kann nichts dem Aehnliehes
mit den oben angemerkten Worten gemeint sein, er wolle deshalb
von den Ursachen des hannibalischen Krieges mehr sagen, weil
sie noch jetzt bei den beteiligten Volkern streitig, seien. Dass
diese letztere Annahme irrig wäre, ist nicht unwichtig zu betonen.
Ihre Richtigkeit nämlich zugegeben, hiesse der Abfassungszeit enge
Grenze ziehen. Es bliebe nur das Jahr 149 hierfür übrig, indem
in die beiden Vorjahre das diplomatische Vorspiel fallt, 148 Po-
lybius schon in die griechischen Ereignisse eingreift, 147 Cf. mit
Scipio an Karthagos Belagerung theilnimmt, welches jene oben
citirten Worte aber noch als bestehend voraussetzen. Und dieses
Jahr würde scheinbar noch durch drei andere Stellen unterstützt.1)
Denn da Polybius mit Scipio 150 in Africa war*), diese Gegenden
also mit eigenen Augen gesehen hatte, so werden diejenigen, die sieb
für das Jahr 149 entscheiden, diese Stellen sehr gerne als Bestäti-
gung für ihre Ansicht anführen, indem sie in den Angaben des Ver-
fassers eigene Beobachtungen erkennen , und sie werden das mil
um so grosserer Sicherheit thun, wenn wir gleichzeitig eine Stelle
des vierzehnten Buches, für dessen Entstehung in demselben Jahre
ähnliche Gründe zu sprechen scheinen, heranziehen3), wo Po-
lybius selbst auf seine Schilderung von Tunes Bezug nimmt, die
sich für uns eben nur in dem ersten Buche zu erkennen giebt
Dennoch halte ich diese Combination für unrichtig.
Was zunächst die Beziehung der Stelle im vierzehnten Buch
zu der im ersten betrifft, so dürfte der Umstand, dass die Angabe
der Entfernung des Ortes Tunes von Karthago mit 120 Stadien,
wie sie sich im ersten Buche findet, im vierzehnten wiederholt
wird, eher gegen eine gleichzeitige Aufzeichnung sprechen. Was
die Localbeschreibung von Tunes und Karthago selbst im ersten
Buch betrifft, so glaube ich, ist kein absolut zwingender Grund
vorhanden zu behaupten: sie kann nur auf Autopsie beruhen. Es
wird auch die Annahme genügen, dass diese Stellen in ihrer
allgemeinen und kurzen Fassung aus mündlicher Ueberbefertiag
hervorgegangen sein können. Somit fällt auch diese Stütze hinweg
1) I 67, 13; 73, 4; 74, 5.
2) Nissen im Rheinischen Museum (Neue Folge) XXVI S. 270 f.
3) XIV 10, 5.
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ABFASSUNGSZEIT DEB GESCHICHTEN DES POLYBIUS 203
und es erübrigt nur noch den positiven Beweis zu erbringen da-
für, dass Buch I und II auch vor 149 oder 151, d. h. also wäh-
rend noch Polybius in Italien inlernirt war, entstanden sein kann.
Den liefert nun I 62, 7. Dort führt Polybius den zwischen Lutatius
Catulus und Hamilkar Barkas geschlossenen Vertrag an, den er
mit den bezeichnenden Worten einleitet: 'es wurde den Feind-
seligkeiten durch einen etwa so lautenden Friedensvertrag ein Ende
gemacht'. Das beweist, dass dem Geschichtschreiber das Friedens-
instrument, als er dessen Inhalt, den er allem Anscheine nach
durch mündliche Tradition in Erfahrung gebracht hatte, seinem
Hauptinhalt nach skizzirte, nicht selbst vorlag, oder mit andern
Worten, dass er dies zu einer Zeil schrieb, da man ihm, dem noch
nicht freigesprochenen Gegner Roms, den Zutritt ins Archiv im
Tempel der Geres1) noch nicht verstattete, wo der Vertrag so gut
deponirt war, wie die anderen, die Polybius dort eingesehen hat. 5)
Dazu stimmt Folgendes. Die Haft, welche speciell über Polybius
verhängt war, war leicht genug. Sie erlaubte ihm wohl sehr bald
freie Bewegung auf dem Boden der apenninischen Halbinsel. Diese
Freiheit benutzte er Italien kennen zu lernen. So wissen wir be-
stimmt, dass er schon vor 156 öfter in Lokri gewesen war, d. h.
Unteritalien besucht hat9). Denn durch seine Vermittelung wur-
den den Lokrern die Leistungen, zu welchen sie anlässlich des
im Jahre 156 zwischen den Römern und Dalmaten ausgebrochenen
Krieges verpflichtet gewesen wären, erlassen, was doch schon
nähere Beziehungen zwischen Polybius und den Bewohnern jener
Stadt voraussetzt, die am Natürlichsten als eine Folge der von
ihm erwähnten öfteren Besuche in Lokri, welche also vor 156
fallen müssen, anzusehen sind.4) Demnach können wir unbe-
denklich annehmen, dass sein Forschungseifer ihn frühzeitig auch
nach dem Norden geführt haben wird. Das Resultat dieser Reisen
liegt unter anderem auch im zweiten Buch Cap. 14 — 16 vor, welche
die geographische Beschreibung Italiens speciell der Poebene ent-
halten. Dass diese Beschreibung uoch in die Zeit vor der ersten
1) Vgl. Mommsen Römisches Staatsrecht II, 1. Abthlg., 2. Aufl., S. 468
and Nitzsche Römische Anoalistik S. 211.
2) III 21 ff. 3) X 1, 1.
4) Heozen Quaestionum Polybianarum specimen S. 29. XII 5, 1 èpol
âii otfißaiyn xai naQaßißXrjxiyai nXtovàxiç tiç r^w TtSr Aoxqûv noXty mai
naçurxija&ai jrçfûrf alxolç àvayxatttç.
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204
R. THOMMEiN
UeberschreitUDg der Alpen, die selbst, wie ich zu beweisen hoffe,
vor die spanisch-africanische Reise von 150 fällt, gehört, ergiebt
sich mir aus Folgendem. Als Einleitung zu der Darstellung der
Kriege zwischen Römern und Galliern, die Polybius im zweiten
Buche Cap. 18 ff. giebt, schickt er eine kurze Beschreibung der
Gestalt und Lage Italiens im Allgemeinen und der Poebene im
Besondern voraus.1) Bei dieser Gelegenheit kommt er auch auf
die Bewohner derselben, die Gallier, zu sprechen und da scheint
es mir nun bezeichnend, dass er, obwohl er die Scheidung der
gallischen Stämme in Irans- und cisalpinische kennt, doch nur
die letzteren einzeln und mit ihren Namen anzuführen weiss, wah-
rend ihm die transalpinischen Gallier noch eine ungegliederte
Masse sind.2)
Ich habe nicht ganz unabsichtlich länger bei diesen ersten beiden
Büchern verweilt, als es streng genommen nöthig wäre, insoferne
das Resultat, dass ihre Abfassungszeit vor 150 fallt, auch schon von
Früheren gefunden, im Allgemeinen auf keinen Widerspruch mehr
stösst. Aber eben hierbei wird um so deutlicher, auf wie schwa-
chen und unbestimmten Argumenten die Untersuchung gerade
in dieser Hinsicht bei Polybius fusst, selbst dann, wenn sie ein
schon von keiner Seite mehr angezweifeltes Resultat zu Tage
fördert. Indem nun die Schwierigkeiten gerade in den nächsten
drei Büchern, die seltsamer Weise, obwohl vollständig erhalten,
wenig zur Lösung der hier angeregten Frage beisteuern, sieb
steigern und man vielfach auf Schlüsse und Gombinationen ange-
wiesen ist, in einer Sache, in der es sich um möglichste Klarheit
und Bestimmtheit handelt, kann das Vorausgehende dazu dienen,
einem natürlichen Misstrauen, welches sonst gegen eine derartige
Beweisführung erwachen könnte, zu begegnen.
Mit dem dritten Buche betreten wir das eigentliche Arbeits-
gebiet des Polybius.
Der Beweis, der für den Bestand der Bücher HI— V vor 149
erbracht werden kann, ist eigentlich mehr negativ. Wenn nach-
gewiesen wird, dass das sechste Buch vor dieser Zeitgrenze ent-
1) 11 14, 4-12.
2) II 15, 8 — 10 rot? . . . xônovç xaroixovoi joiç pky Im jw 'Pofavor
xai îàç âçxrovç ioTQtifi/jiyovç raXarat TçavottXnïvot 7içooayoQèv6utn>t,
rovç â' (m là ntâia (tov FJââov) Tavçiaxot xni "Ay&vtç xai nXtiàt yêvit
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ABFASSUINGSZE1T DER GESCHICHTEN DES POLÏBIUS 205
standen ist und dass es das Vorbandensein der früheren Bücher
voraussetzt und wenn weiter gezeigt wird, dass die Stellen, welche
auf eine spatere Abfassungszeit der drei Bücher hinweisen, auch
nachträglich eingeschaltet worden sein können, folglich nicht un-
mittelbar zur Annahme zwingen, dass der Zeitraum, in dem sie
niedergeschrieben worden sind, massgebend sein müsse für das
fjanze Buch, so wird der obigen Behauptung wohl nichts mehr im
Wege stehen. Ich bespreche daher zuerst die betreffenden Stellen
von Buch VI. In Cap. 51 — 56, 5 zieht Polybius eine Parallele
zwischen Rom und Karthago in administrativer, politischer und
cultureller Beziehung. Die entscheidenden Satze lauten: 'Ferner
sind auch, was den Gelderwerb anbetrifft, Sitten und Herkommen
bei den Römern besser als bei den Karthagern. Denn bei diesen
ist nichts schimpflich, was Gewinn verspricht, bei jenen dagegen
ist nichts schimpflicher als sich bestechen zu lassen . . ."), und an
einer zweiten Stelle: 'So treiben die Karthager alles, was
zum Seewesen gehört . . besser ... da ihnen die Erfahruug hierin
ein von alter Zeit her überkommenes . . Erbtheil ist; . . dagegen
üben die Römer die Kriegführung zu Lande weit besser als die
Karthager' a). Das wird dann weiter ausgeführt und besonders auf
den schwerwiegenden Unterschied aufmerksam gemacht, dass die
Römer mit Burgerheeren , die Karthager aber mit Söldnern ihre
Kriege führen. 'Es verdient daher auch in diesem Stücke die
römische Verfassung mehr Billigung als jene. Denn die eine
gründet ihre Hoffnung auf Freiheit stets auf die Tapferkeit von
Miethstruppen, die der Römer dagegen auf ihre eigene Tüchtigkeit
und den Beistand der Bundesgenossen.'3)
Die Art und Weise nun, wie hier karthagische Verhältnisse
1) VI 5G, 1 — 3 Kai fitjy r« mçt xovç XQ^Hctna^oiç i&rj xai yo/utfta
ßtlitd) naçît 'PoifAaioii iaxiv Ç naqà KaQX*]àoviotç' naç* oiç pïv yàç
ovâiv aiaxQOv xûv àvi\xùvxtav nçbç xiçâoç, naq1 oiV <T ovâ(y atoxiov xov
âiûçoâoxtla&ai . . .
2) VI 52, 1 — 3 . . .rô piy nçbç xàç xaxa SâXaxxay (xQci**?) • • . «pet-
vov àaxovai ... Kaqx^yioi dut rb xai nâxçioy avxolç vnàçxii¥ 7m_
laiov rrtv lumiQtav xavxrjy . . . . , rb âi niçi xàç nt^ixàç XQi<ac **o\v dt]
ri 'PoifÀttïoi tiqoç xb ßiXxiov àaxovai KaQxydoyiwy.
3i VI 52, 5 h xcù rtigt xovro xb fiéQOç xavxrty xrty noXixiiav ano-
âixxéov Ixtivtjç fiâXXoy 17 piv yàç Iv ràîç rtôy /uio&o<pôç<uy tîi//t>£fa(»
iytt ràç ikmdaç àti xijç iktv&êçiaç, /; cfé 'Piopatuy êy xttïç ocptxéçatç
aQtTCtïç xai xaiç xùy avfjfAaxfoy Inaçxtiatç.
206
R. THOMMEN
zum Vergleich heran gezogen werden, die ausnahmslose Verwen-
dung des Präsens zeigt doch unwiderleglich , dass Karthago that-
sächlich noch lebendes Object der Betrachtung sein konnte und
war. Dieser Abschnitt ist aber zu innig mit dem ganzen voraus-
gehenden Theil, der sich selbst in der Hauptsache als eine Dar-
stellung der römischen Verfassung zu erkennen giebt, verwachsen,
als dass eine Trennung statthaft wäre. Dazu tritt nuu eine Stelle
aus dem ersten Capitel, eine der wichtigsten für die vorliegende
Frage. Da heisst es: 'Es ist mir aber nicht unbekannt, dass
Manche fragen werden, warum wir es unterlassen haben ohne
Weiteres in dem Gange unserer Erzählung fortzufahren und der
Erörterung der römischen Verfassung gerade diesen Zeitpunkt an-
gewiesen haben. Es war mir aber diess von vornherein einer der
Hauptpunkte in meinem ganzen Plane, wie ich an vielen Stellen
meiner Geschichte glaube klar ausgesprochen zu haben, besonders
aber in der Grundlegung und vorläufigen Uebersicht
Uber dieselbe, worin wir äusserten, es sei dies bei unserem
Vorhaben das Schönste und zugleich das Nützlichste ftlr die Leser
zu erkennen, wie und durch welche Art von Staatsver-
fassung fast alle Staaten der bewohnten Erde in nicht
einmal ganz dreiundfünfzig Jahren . . unter die allei-
nige Herrschaft der Römer gefallen seien' . . .')
Es fragt sich nun zunächst, worauf Polybius die Worte »in
der Grundlegung und der vorläufigen Uebersicht' (h *?; xaraßoXfj
mai ftçoex9éoei trjç lozoçtaç) bezogen hat. Am Nächsten liegt
an das dritte Buch zu denken, dessen Einleitung in den Capiteln
2 — 3 und 5 'die Uebersicht' über den von ihm behandelten Stoff,
sozusagen das Inhaltsverzeichniss zu dem ganzen Werk enthält.
Dessenungeachtet verhält es sich nicht so; sondern erst folgende
Stelle passt in dieser Hinsicht ganz zu den oben angeführten Sätzen:
I 1, 5: 'denn wer wäre in der Welt so stumpfsinnig . . . dass er
nicht zu erfahren wünschte, wie und durch welche Art von
Staatsverfassung fast der ganze Erdkreis in nicht voll
dreiund fünfzig Jahren ... unter die alleinige Herr-
schaft der Römer gefallen isUa) — Die fast wörtliche
1) VI 1, 1-3.
2) Ich stelle, um allem Zweifel vorzubeugen, die beiden Stellen hier dem
griechischen Wortlaut nach nochmals zusammen. VI 1, 2-3 t/joi <T ore (i
t rtoXoytafjbç riji r<ôi> 'Puuator TtoXiTlttxç) piv rty t£ «QZÏ? *v Tt
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ABFASSUNGSZEIT DER GESCHICHTEN DES POLYBIUS 207
l Übereinstimmung, die sich gerade in den entscheidenden Worten
hier zu erkennen giebt, sch liegst alle Zweifel aber die Zusammen-
gehörigkeit der beiden Sätze aus. Wir ersehen ferner aus dieser
Zusammenstellung auch, was unter 'Grundlegung' und 'Uebersicht'
zu verstehen ist. Die Grundlegung bezieht sich auf die ersten zwei
Bücher, welche als erläuternde Einleitung dem eigentlichen Werke
vorangeschickt worden sind, und die 'vorläufige üebersicht' auf das
erste Capitel des ersten Buches, in dem er allerdings nur die
äusserten Umrisse seiner Arbeit, nämlich die beiden Zeilgrenzen,
zwischen welchen sie sich bewegen soll, 'vorläufig* festsetzt. Allein
wir werden gleich sehen, dass mittelbar auch ein Bezug jener
Worte auf die einleitenden Capitel zum dritten Buch stattfindet,
deren massgebende Sätze als eine willkommene Vervollständigung
des hier angestrebten Beweises herangezogen werden können. Ab-
gesehen von der äusserlichen Beziehung, in der diese Vorrede zu
jener des ersten Buches steht und die in dem ersten Satz ange-
deutet ist, sind es vor allem zwei Stellen, die hier wesentlich
in Betracht kommen. III 1, 4 'Da nämlich das Ganze, worüber
wir zu schreiben unternommen haben, nämlich wie, wann und
aus welchen Ursachen alle bekannten Theile der Erde unter die
Herrschaft Roms gekommen sind, ... den Gegenstand einer einheit-
lichen Betrachtung bildet ... so halten wir es für nützlich, auch
die wichtigsten Theile in demselben . . . vorläufig zu bezeichneo',
und weiter III 1,8 'Den allgemeinen Umriss . . . unserer Aufgabe
haben wir bereits mitgetheilt; für die einzelnen Ereignisse . .
bilden den Ausgangspunkt die vorerwähnten Kriege, den . . Ab-
schluss aber der Untergang des makedonischen Koniglhums; der
Zwischenraum zwischen diesem Anfang und Ende beträgt drei-
undfdnfzig Jahre . . .'
Die Uebereinstimmung dieser drei Stellen muss in der That
xattuv xai xoixo xb fâçoç xi)Ç oXqç nço&ioitaç , i*> noXXoiç olpcti di'Xov
avxb ntnoirixtvai , fiâXtaxa J' iv x$ xaxaßoXrj . . . iv >J xoixo xâXXtotcv
î <pa fit y .... tlvai xijç r^tïtgnç inißoX^g xoîg ivxvyxâvovai xi} nqayfiaikia,
xb yvûvai xai fxa&tiv nû: xai xivi yivn n oXix liaç in txçax rt -
9ivxa oxttov nàvxa xu xaxà xi} y oixov fiivyv (y ovd' SXoiç nit-
irjxovxa xai XQiotv ïxtotv vnb fxiav àçxhy xqv 'Pta ftaitov
întotv . . . nod I 1, 5 xiç yàq ovxtaç vnctQ%ti qxtvXos .... ôç ovx âv ßov-
Xotxo yvtôvat n(ô ç xai x iv i yévanoXixiiaç in ixq ax ij&iv x a o%t-
âbv ânavxa xà xaxà xijv olxovfxivtiv lv ov% oXotc ntvxtj xovxa
xai XQlaty ïxtotv vnb fi lav aQxh* êntae xrtv 'Pw^oi'wf . . .
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208
R. THOMMEIN
auffallen. Alle drei bauen sich auf demselben Gedanken auf; das«
nämlich die dauernde siegreiche Obmacht der Römer ihren Grund
habe in der Vortrefflichkeit ihrer Verfassung und dass sich unter
diesem Gesichtspunkt eine einheitliche Geschichte der Begeben-
heiten geben lässt, alle drei kennen — und das ist der Punkt auf
den es hier ankommt — Ubereinstimmend nur eine Zeitgrenze,
bis zu der Polybius sein Werk fuhren will, so zwar, dass darnach
sein Buch nur die Geschichte der vielcitirlen dreiundfünfzig in-
haltsschweren Jahre vorführen soll, in allen dreien ist auch nicht
die leiseste Spur davon zu entdecken, dass er das Werk noch
weiterführen will, wie er dann das im vierten und fünften Capitel
des dritten Buches entwickelt. Nun, diese Gemeinsamkeit des Aus-
drucks lässt doch wohl einen Schluss auf die Gemeinsamkeit seines
Ursprungs zu. Das aber kann in Verbindung mit dem, was oben
über Capitel 51 — 56 des sechsten Buches gesagt wurde, dazu
dienen, uns über die Abfassungszeit dieses Buches selbst und da-
mit auch über das zeitliche Verhältniss der beiden Pläne, welche
dem Werke seiner vollen Ausdehnung nach zu Grunde liegen,
aufzuklären.
Es wurde nun von den eben citirlen Capileln (VI 51 — 56)
gezeigt, dass ihr Inhalt dazu drängt ihre Abfassung vor Karthagos
Zerstörung, also vor M6resp. 151, anzusetzen und es wurde ferner
gezeigt, dass der innige Zusammenhang, in dem diese ganze Partie,
welche so recht dem Gedankengang, der das sechste Buch durch-
zieht, entspricht, zu der weitergehenden Annahme ermuthigt, es
sei das ganze Buch vor 151 niedergeschrieben worden. Was endlich
das Verhältniss der beiden Pläne betrifft, so wurde früher (S. 199 f.)
die Notwendigkeit einer zeillichen Trennung betont und die Ver-
muthung ausgesprochen, dass der erste, demzufolge Polybius in
seinem Geschichtswerk nur die bekannten dreiundfünfzig Jahre
behandeln wollte, auch vor 151 in ihm gereift war.
WTie nun, wenn man für den vorliegenden Fall diese beiden
Annahmen zu combiniren versuchte? Sollte da nicht die eine die
andere tragen und stützen helfen?
Buch VI wurde wahrscheinlich vor 151 geschrieben — Beweis
dessen sind die früher hervorgehobenen sechs Capitel desselben.
Folglich gewinnen wir bei der Uebereinstimmung, welche zwischen
einigen für die chronologische Frage sehr beachtenswerthen Sätzen
in der Einleitung des sechsten, mit Parallelstellen aus der des
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ABFASSINGSZEIT DER GESCHICHTEN DES POLYBIÜS 209
erste ü und dritteo Buches herrscht, ein Argument mehr für die
Annahme, dass der erste Plan, nämlich nur die Geschichte der
dreiundfünfzig Jahre von 219 — 167 zur Darstellung zu Imogen,
zu dem allein diese drei Vorreden passen, schon vor 151 gefasst
und, wie man sieht, theilweise auch durchgeführt war.
Sind wir soweit gekommen, so handelt es sich noch darum
die Reihenfolge aufzudecken, in der die ersten sechs Bücher ent-
standen sind.
Man kann dahei wieder vom sechsten Buch ausgehen. Id § 5
des ersten Capitels heisst es, dass er diese Betrachtung der römi-
schen Verfassung deshalb so lang hinausgeschoben habe, weil man
nur aus der Art und Weise, wie sowohl das Individuum als auch
der Staat im Unglück sieb erprobe, seinen Werth abnehmen könne.
Mit diesem 'Unglück' kann aber nur die Niederlage bei Cannae
gemeint sein, welche Rom an den Rand des Verderbens brachte,
wie sie andererseits den Wendepunkt in der grossen antiken Tra-
gödie bezeichnet. Diesen Moment hatte Polybius mit sicherem
Blick als Abschluss für das dritte Buch gewählt, so dass also
mindestens von dieser Seite der Bestand desselben vor dem sechsten
Buch, d. h. vor 151 gesichert erscheint. Bei weitem nicht so genau
lässt sich auch die Niederschrift von Buch IV und V vor Buch VI
darthun.
Es bleibt da fast nur eine allgemeine Erwägung übrig.
Polybius fuhrt nämlich in den ersten vier Büchern die Er-
eignisse bis zu einem Zeilpunkte, wo eine allgemeine Verflechtung
der Interessen der Mittelmeerstaaten eintritt.') Das geschah nach
Ablauf der 140. Olympiade. Soweit reicht das dritte Buch, welches
1) I 3, 4 dnè âi xoixtoy ivy xaiçwy (141 Ol.) oioyù atafxaxonâr, avp-
ßaivti yiyio&at jrtv iaioQtay, ovpnUxto&ai xi xàç 'ItaXixàç xai Jifivxà,
nQÔÇttç xàîç xi xaxà xrty 'Joicry xai xaîç 'EXXtivvxaïç . . .
IV 28, 2—3 d fiiy ovy xàç nçoixaç imfloXàç xàç Uyytßov xaïç 'EXXrtyi-
xaîç noâltow ein* ào^ç tv&étoç knmmXix&ai ovyißaiviy, âyXoy «fr . . moi
xovxtay ûy qftâç . . iân . . ntnotqo&at xqy iiqyqaiy . . . ènti âi xà xaxà xijy
iIxaXîay xai xaxà xi\v 'EXXââa xai xarà xijy %Aciav xàç fùy àq%àç zw y
noXifÀiûy xovxtay iSiaç tiXtj<pti, xàç âi owxtXtiaç xowâç, xai xijy t$*}yttaiy
neçi avxûy ixoiya/Aty noujoao&at xax' lâiay, tatç àv éni xoy xatQoy *A»*a>-
juty xovxoy iv à> avytnXâxtjaay al nçottQtjfiéyat nçâ&iç àXXtjXatç . . .
V 105, 4 Tàç fiiy olv 'EXXijyucàç xai xàç 'IxaXtxàç, ixi âi xàç Ai/ivxàç
nçâZtiç ovxoç o xaiçbç . . awinUU notSxoy. lu Cap. 103 f. ist die Rede von
den Friedensunterhandlungen zwischen Philipp und den Aetolern (Ol. 140, 3).
Hermes XX. 14
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2 lu
R. THOMMEN
die Ereignisse, die sich im Umkreise des westlichen Mittelmeer-
beckens zutrugen, schildert, und ebensoweit Buch IV und V, welche
als noth wendige Ergänzung bestimmt waren die Geschieh le Grie-
chenlands und des Orients bis zur gleichen Zeitgrenze zu bringen.
In den Schlusssätzen des dritten und fünften ') Büches ? er-
spricht Polybius eine Darstellung der römischen Verfassung fol-
gen zu lassen und im Eingang des sechsten rechtfertigt er sich,
weshalb er die Erzählung unterbricht und gerade hier die Ver-
fassungsgeschichte einschaltet. Nun ist, wie wir wissen, Buch Ul
und VI vor 151 entstanden, den innigen Zusammenbang der ganzen
Partie kann man trotz der Lucken im sechsten Buch nicht ver-
kennen — ist es also so unmöglich schon aus diesen äusserlichen
Gründen anzunehmen, dass Buch IV und V vor dem sechsten, mit-
hin vor 151 entstanden sind? Gestützt kann diese — ich räume es
gerne ein — sehr unsichere Annahme nur werden durch den zweiten
Theil der dazu gehörigen Untersuchung, inwiefern sich nämlich
die Stellen, die auf eine spätere Abfassung hindeuten, als even-
tuelle spätere Zuthaten erklären lassen.
Ueber die Erweiterung der Vorrede zum dritten Buch*) babe
ich schon gehandelt und gehe daher gleich zur nächsten Partie
Gap. 22 — 32 über, deren Inhalt kurz folgender ist.
In den ersten sechs Capileln will Polybius die rechtlichen
Verhältnisse, welche zwischen Rom und Karthago von Anfang an
bis in die Zeit Hannibals obwalteten, darlegen. Er thut das mit
Hilfe der zwischen beiden Staaten abgeschlossenen Verträge, die
er dem Wortlaut nach wiedergiebt und mit einigen erläuternden
Zusätzen versieht. Auch eine kleine polemische Abschweifung
gegen den Geschichtschreiber Philinos, der im offenbaren Wider-
spruch mit dem Inhalt dieser Urkunden die Römer des Vertrags-
bruches beschuldigt, läuft da mit unter. In Capitel 29 und 30
untersucht er, wie es sich mit der Rechtsfrage bezüglich Saguots
1) III 118, 10 — 11 âiômç tjfittç ravjqy piv rqy ßvßXov int rovrttr tvr
tçywy xttiaoTçixfjo/uty, S niQuXaßtv 'TßrtQixc5v xai rwr 'itaXuttSy jj taraça-
xoorrj nçhç Taîç fatatby oXv/unictai âr^cânavttç' or try âi Tàç <E3J.rlvvtàç
7rçâ£ttç tàç xatà rqy avril* oXvfxnwâa ytv*[*ivaç âitdômç trust A fit*
totç xatçoîç tovtotç, tôt* ijdi] 7iQo$iptroi tptXàïç rby vrtiç ahtttç tf,ç
'l'atfiai&y noXirttaç 7ioirj<rôfit9a Xbyoy ....
V m, 10 Iv éi r$ fittà xait a ßvfiXy ...Im rbv mçt tftç 'P*p«i*r
noXittlaç Xôyoy inaytftiy xatà rijy iy àçxatç vno^rdriK.
2) II! 4 und 5.
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ABFASSUNG SZEiT DER GESCHICHTEN DES POLYBIUS 211
verhält und wem eigentlich die Schuld an dem Hannibalischen
Krieg beizumessen sei. Die beiden letzten Capitel endlich füllen
allgemeine Bemerkungen, durch welche er die von ihm einge-
schlagene Methode Geschichte zu schreiben, welche darnach strebt,
die Leser nicht blos mit den Thatsachen bekannt zu machen, son-
dern auch die Ursacheu zu entwickeln, aus denen die Begeben-
heiten entspringen, zu begründen und dadurch auch den höheren
Werth seines Werkes, welches gegenüber den Monographien seiner
Vorgänger Anspruch erhebt für eine allgemeine Geschichte ge-
nommen zu werden, zu verdeutlichen sich bemüht. Dass diese
elf Capitel für sich betrachtet ein Ganzes bilden und aus dem Rah-
men der Erzählung heraustreten, ergiebt sich auf den ersten Blick.
Wie sind sie aber mit dem Vorhergehenden verbunden? Ich sage
durch Cap. 21, welches als Bindeglied mit den folgenden Capiteln
später eingefügt worden ist. — Zu dieser Anschauung führt mich
folgende Erwägung.
Am Schluss des zwanzigsten Capitels erzählt Polybius: die
Börner schickten, sobald sie die Nachriebt von der Zerstörung
Sagunts erhalten hatten, Gesandte nach Karthago mit dem Auf-
trage die Auslieferung Hannibals zu verlangen und, wenn diese ver-
weigert würde, Krieg anzukündigen. Diesem Auftrag kommen die
Gesandten mit gewohnter Strenge nach, worauf die Karthager, vor
diese Alternative gestellt, ihr Vorgehen zu rechtfertigen versuchen.
Dazu stimmt nun trefflich die Fortsetzung im 33. Capitel: Die
Romer sagten, als sie die Grüude der Karthager angehört hatten,
nichts weiter, sondern der Sprecher bauschte seine Toga und
schüttete, als die Karthager die Wahl ob Krieg ob Frieden ab-
lehnten und riefen, er solle geben was er wolle, Krieg aus den
Fallen seines Gewandes. Aus diesen drei einfachen Elementen :
Auslieferungsbegehren der Römer — Rechtfertigungsversuch der
Karthager — Kriegserklärung — setzt sich ursprünglich die Er-
zählung zusammen — Hauptzüge in der Entwickelung der Er-
eignisse zu Beginn des Kampfes mit Hannibal, die Polybius einst-
weilen mit Hintansetzung der Rechtsfrage der einfachen mündlichen
Ueberlieferung, die stets dem Episodenartigen in der Geschichte
eine gewisse Zuneigung bewahrt, entnahm.
Wie stellt sich nun Cap. 21 dazu? Auf den ersten Blick als
eine weitere Ausführung des im letzten Satz des 20. Capitels aus-
gesprochenen Gedankens. Es enthält zunächst ziemlich ausführlich
14*
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212
R. THOMMEN
die Verteidigung der Karthager. Dem folgt aber eine nicht viel
kürzere Antwort der Römer. Das begründet doch einen kleinen
Unterschied gegenüber der früheren Ueberüeferung , wonach die
Römer, nachdem sie sich ihres Auftrags entledigt und die Gegenvor-
stellungen der Karthager angehört hatten, sich überhaupt auf keine
Erörterung mehr einliessen 1 ) ; die Fortsetzung im Cap. 33 stimmt
also wohl zum Schluss des Cap. 20, aber nicht zu dem des Cap. 21.
Ziehen wir nun die folgenden Abschnitte in Betracht, so wird sieb
dieser kleine Widerspruch lösen.
Im Folgenden giebt Polybius die zwischen Rom und Karthago
abgeschlossenen Verträge, wie er selbst sagt, in wortgetreuer Ueber-
setzung nach den Originalen1), die im Archiv der plebeischen
Aedilen, nämlich im Cerestempel aufbewahrt wurden.') Es fragt
sich nun, wann hat er Zutritt zu demselben bekommen? Dass ihm
derselbe, so lange er noch als Staatsgefangener in Italien weilte,
nicht freigestanden hatte, sondern ihm erst viel spater erlaubt wurde,
geht aus folgender, auch sonst höchst bemerkeoswerther Stelle her-
vor. 'In dieser Beziehung muss man auch von denen, welche unser
Geschichtswerk wegen der Zahl und Grösse der Bücher als schwer
zu beschaffen und schwer zu lesen betrachten, urtheilen, dass sie
sich im Irrthum befinden. Denn wie viel leichter ist es sich vierzig
Bücher zu verschaffen und durchzulesen, welche gleichsam in einem
einzigen Faden fortlaufen, und die Ereignisse in Italien, Sicilien
und Libyen von den Zeilen des Pyrrhos bis zur Einnahme von
Karthago und die in der übrigen bekannten Welt von der Flucht
des Kleomenes von Sparta . . bis zur Schlacht der Achäer und
Römer auf dem Isthmos klar . . zu verfolgen, als die Werke derer,
welche die Ereignisse einzeln erzählen, zu lesen und zu beschaf-
fen T*) Daraus geht mit voller Sicherheit hervor, dass Polybius, als
1J III 33, l Oi âi naQtt xùv 'Patpaiuy rtQiaßttg . . . âiaxoiaayrtç r«
nttQa T(Sy Kag^cfortW âXXo fxir ovêiv tlnav, 6 âi nçcopvraroç aiiûr
âtiÇaç . . . Toy xéXnoy iyrav&a xai xov ntUuoy avroîç iopij xai Tt>y tlçrr
vr,v (fiçtty.
2) III 22, 3.
3) III 26, 1. Vgl. auch S. 12 A. 1.
4) III 32, 1 — 4 Hi xai vnoXafxßavovxas âvaxrrjov tlyat . . . tr,y rt(ti-
liqrty 7iQay/Jariîay âtà to 7iXrt$oç . . , lùy ßvßXuy àyvoûv rouunior.
nôatp yàç ççêy Imt . . . âtayyûyai ßvßXovf TtTTctQaxovra xa^aniçarù
xarà uhoy iÇvrpaouêraç, xai 7taçaxoXov&fjaai aaqtoïç Tttiç pir xaxà vir
'IraXiay . . . ijçdÇtoty àno TÛy xarà ïlvç^oy xatçwr iiç rit* KmçtfàirK
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ABFASSUNGSZEIT DER GESCHICKTEN DES POLYBIUS 213
er diese Worte schrieb, nicht blos die Ereignisse von 146 hinter
sich hatte, sondern auch schon entschlossen war, seinen ersten
Plan abzuändern und in der erwähnten Weise zu erweitern, ja
sogar, dass in grossen Umrissen, wenigstens was die Verlheilung
des Stoffes anbetrifft, schon das Meiste geschrieben gewesen seiu
muss; denn im Anfange des dritten Buches stehen mit dem deut-
lichen Bewusstsein noch siebenundreissig andere schreiben zu müs-
sen, heisst selbst einem Schriftsteller vom Schlage des Polybius
etwas viel, zu m u theo. Führt uns also das in eine Zeit hinein, in
welcher er wieder als freier Mann nach Gefallen sich bewegen
konnte, geehrt von seinen Mitbürgern, geliebt von seinem einfluss-
reichen Schüler, der ihm Gelegenheit und Mittel verschaffte, seinen
Wissensdurst vollauf zu befriedigen1), so können wir annehmen,
dass er damals auch Zutritt ins Archiv erhielt, welches er dann in so
schätzenswerther Weise ausbeutete. Denn den innigen Zusammen-
hang zwischen diesem und den vorausgehenden Capiteln kann
Niemand leugnen — Capitel 22 — 32 bilden eine festgefügte Ge-
dankenkette.
Das führte nun auch die kleine Aenderung in dem Bericht
über die Gesandtschaft nach Karthago im Capitel 21 herbei. Wäh-
rend nämlich nach der ersten Darstellung als Antwort auf den
bios angedeuteten *) Rechtfertigungsversuch der Karthager unmittel-
bar die Kriegserklärung seitens der Römer erfolgt, giebt die spätere
Darstellung einmal diese Rechtfertigung der Karthager ausführlich
und mit Berufung auf Actenstttcke, die Polybius inzwischen selbst
eingesehen batte und weicht zweitens von der früheren darin
ab, dass sie auch noch den römischen Gesandten eine Replik
in den Mund legt und sie erst hierauf die Kriegserklärung aus-
sprechen lässt Diese kleine Abweichung lässt sich jetzt auch recht
gut begreifen. Denn erst als Polybius das urkundliche Material
in solcher Vollständigkeit vorlag, batte es für einen Historiker
«Xutaiv, ratç âl xatà jitv âXk^v oixovfufvt.r ànô rfjç KXto^tyovi . . tpvyfc
• • • hi^Xot *4xat(5»> xai 'Pto/uaitov 7i€çi toy 'Ia9^6y naçaTÛt-ttoç, IJ tàç
tùy x«r« péooç yoayiyuav avyrâ(nç àvttytvricxuy ; ....
1) Vgl. XXXIV 15, 7 aus Plin. hist. nat. 5, 9: Sapione Aemiliano res
in Africa gereute Polybius . . . ab eo accepta classe scrutandi illius
orbis gratia circumveclus prodidit ab Atlante . . . ad /lumen Anatim
CCCCLXXVÜI.
2) III 20, 10 ofi<t>ç ât nooat^aâiuyoi (ot KttQxiàôytoi) tbv imt^âuo-
rmoy U aèrùy qofrwio moi o<paiy dtxaioXoytio&at.
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214 R. THOMMEN
von bo peinlicher Gewissenhaftigkeit Werth, auch auf die Rechts-
frage tiefer einzugehen, die Gegenvorstellungen der Karthager tbat-
sächlich anzuführen und einen Excurs von solchem Umfang anzu-
schließen. Gestützt auf dieses reichhaltige Material erweiterte er
den Bericht, den er früher offenbar nur auf die gangbare Ueber-
lieferung basirt hatte und dabei ist ihm die oben1) erwähnte ln-
congruenz unterlaufen, die es uns glücklicher Weise ermöglicht,
auch hier seiner Methode zu arbeiten genauer folgen und Anhalts-
punkte für die chronologische Frage gewinnen zu können.
Nicht ganz so einfach steht es mit andern Stellen.
In Cap. 48, 12 polemisirt Polybius gegen diejenigen, welche den
U ebergang des Hannibal Ober die Alpen mit Wunderberichten aus-
geschmückt haben und sagt zum Scbluss, er gebe seine Erklärungen
mit vollem Vertrauen, da er . . . selbst die Gegenden gesehen und die
Reise über die Alpen gemacht habe. — In gleicher Weise spricht
er von seinen Reisen in Libyen, lberien und Gallien*) und auf dem
atlantischen Ocean, die er trotz aller Mühseligkeiten hauptsachlich
deshalb unternommen habe, um die Unkenntniss der früheren in
dieser Hinsicht zu beseitigen und den Griechen auch diese Theile
der Erde bekannt zu machen.
Ich nehme hier Aniass über diese Reise einiges zu sagen. Sie
wird allgemein ins Jahr 151 und zwar in den Anfang desselben
verlegt.3) Direct ist das eigentlich nirgends überliefert und alles,
worauf sich der Beweis dafür stutzt, lässt sich dahin zusammen-
fassen, dass Scipio, der in diesem Jahr als Kriegstribun unter
Lucullus in Spanien dient, im folgenden in diplomatischer Sen-
dung nach Libyen kommt, dort mit Masinissa zusammentrifft
und dass bei dieser Gelegenheit auch Polybius mit dem greisen
Könige, der ihm mit seinen Erzählungen eine wichtige Quelle ge-
worden ist, gesprochen hat Die Richtigkeit dieser Aosicht ist zu-
zugeben; sie beweist in Verbindung mit dem, was über die Frei-
zügigkeit des Polybius in Italien bekannt ist, nur wie leicht ihm
später die Haft gemacht war, unzweifelhaft ein Verdienst seiner
Beschützer, denen er ja schon verdankte, dass er überhaupt in
Rom hatte bleiben dürfen. Für ihn scheint sich die Internirung
allmälig in das blosse Verbot vor der Freisprechung den Boden
Griecheulands zu helreteo aufgelöst zu haben.
1) S. 212. 2) III 59, 7.
3) Nissen im Rheinischen Museum (Neue Folge) XXVI S. 271.
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ABFASSL^GSZEIT DER GESCHICHTEN DES POLYBIUS 215
Mir erscheint es demgemäss nicht so unmöglich, dass Poly-
bius nicht schon früher Gallien, Spanien eventuell auch Libyen
besucht bat. Darauf brachte mich die Stelle III 59, 3; ich führe
sie in wörtlicher Uebersetzung an: 'Da in unseren Zeiten die
Länder Asiens durch die Herrschaft Alexanders, die übrigen aber
durch Roms Weltherrschaft fast alle . . . zugänglich geworden sind,
da ferner staatsmännisch angelegten1) Männern die
Laufbahn des Krieges und der Politik verschlossen und
ihnen dadurch ein starker Antrieb gegeben ist, Uber die vorer-
wähnten Gegenstände Forschungen . . anzustellen, so kann man
fordern, dass man über früher Unbekanntes eine bessere . . Ein-
sicht gewinne.' Dass Polybius so ganz absichtslos, die Zwischen-
bemerkung von den slaatsmännisch angelegten Mannern gemacht
haben soll, ist mir nicht glaublich. Hier wird er persönlich;
allem Anscheine nach rechnet er sich mit zu diesen àfâçeç
7tQaxTt*oU die er nun in Gedanken in Gegensatz bringt zu Män-
nern, die nicht nQotxttxol sind und doch Politik machen können.
Nur unter der Voraussetzung, dass dieser Gegensatz hinzugedacht
wird, wird der Satz eigentlich erst ganz verständlich. Da Polybius
hier deutlich und ausschliesslich ganz als Grieche spricht, als Pa-
triot, dem es versagt ist, politisch thätig zu sein, so kann er mit
den Männern, zu welchen er sich in Gegensatz stellt, auch nur
wieder Landsleute gemeint haben. Das legt daher eine doppelte
Annahme nahe. Erstens scheinen diese Worte auf jene Partei-
führer gemünzt, die bald nach der glorreichen Freiheitsaukündi-
gung auf den Isthmien anfingen mit ihrem kleinlichen Hader
Griechenland zu beunruhigen, bis der natürliche Ausgang eintrat:
die Vernichtung der geschenkten Freiheit durch den grossmüthigen
Schenker selbst. Zweitens müssen diese Worte zu einer Zeit ge-
schrieben sein, als die Männer, die von Politik etwas verstehen,
durch den äusseren Zwang verbindert waren, in die Verhältnisse
einzugreifen. Das passte also sehr gut auf die Lage, in der sich
Polybius wenigstens während der letzten Jahre seiner Internirung
befand.
Es sind daher diese Worte allem Anscheine nach vor 151 ge-
schrieben worden ; dann sind es aber auch die, wo er von seiner
gallisch-afrikanischen Reise spricht, und es dürften daher der Reise,
1) xai lüiy nQaxuxwv àyjçtôy.
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216
R. THOMMEN
die er in Scipios Begleitung im Jahre 151/150 machte, eine oder
mehrere eigentliche Forschungsreisen in die genannten Lander vor-
angegangen sein.
Zur Unterstützung dieser Ansicht will ich anführen, dass von
denjenigen, welche die erste Reise nach Gallien und Spanien ins
Jahr 150 setzen und dann auf die eingehenden Schilderungen jeoer
Gegenden, die er auf Grund der gesammelten Erfahrung macht,
hinblicken, eingeräumt wird, dass die Zeit hierfür etwas zu kurz
bemessen erscheint, nachdem er ausser seinen ethnographischen
und topographischen Studien auch den Vorgängen im römischen
Lager und den Handlungen seines ruhmreichen Zöglings mit Auf-
merksamkeit gefolgt war. Wann diese Forschungsreise gemacht
wurde, darüber fehlt freilich alle weitere Auskunft, nur möchte ich
glauben vor 154, weil in dem Jahre der keltiberische Krieg los-
brach und gerade die vorangegangenen Jahre in diesen Gegenden
doch ziemliche Ruhe geherrscht hatte.
Endlich haben wir hier noch III 39 ins Auge zu fassen —
ein überhaupt sehr merkwürdiges Capitel. Erstens passt es inhalt-
lich nicht zum Schlusssatz des vorhergehenden; denn thalsächlich
enthält es keine Fortsetzung der Erzählung. Diese erscheint viel-
mehr in Cap. 40, wie die einen fallengelassenen Gedanken wieder-
aufnehmende Partikel ovv, welche über 39 hinweg auf den Schluss-
satz von 38 zurückweist, genügend bezeugt. Capitel 39 ent-
puppt sich somit als Nachtrag, durch Stellung, Form und Inhalt
als solcher gleichmassig gekennzeichnet. Polybius benutzt eben eine
passende Gelegenheit den Leser Uber die Länge der Marscblinie
Hannibals bis nach Italien aufzuklären. Unter den aufgeführten
Strassen erscheint nun auch der Hanptverkebrsweg in der späteren
provincia Narbonensis. Daran wäre an und für sich noch nichts
auffälliges; auffällig aber erscheint mir der Zusatz: 'diese (die
Strassen) sind jetzt durch die Römer, acht Stadien zu einer Meile,
ausgemessen und mit Meilensteinen sorgfällig bezeichnet worden'.1)
Diese Bestimmung gilt doch ebensogut von der Strasse in Gallien
wie in Spanien. Wenn das aber wahr ist, so sehe ich mich hier
zu einer etwas kühnen Annahme veranlasst; denn seit wann konnte
von den Römern dieser südgallische Verkehrsweg ausgemessen
1) Iii TW, b lavra yàç vvv ßtßr^uti tarnt xnt ata^/jiiwrni xarn ara-
d/otv oXTio âict 't\ou«iu)y {~ttutX(ùç.
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ABFASSUNGSZEIT DER GESCHICHTEN DES POLYBIUS 217
worden sein ? Doch offenbar nur, seitdem sie im endgiltigen Be-
sitz des Landes waren — das geschah aber nicht vor August 121,
denn in dem Jahr wurde die Provinz eingerichtet und die via Do-
mitia angelegt.1) Bestenfalls kann diese Notiz von Polybius in
diesem, wahrscheinlicher erst im nächsten Jahre nachgetragen wor-
den sein — es war wohl der letzte Zusatz, den Polybius seinem
Werke beigefügt hat.3) Die Lücke, welche am Schluss des § 7
nach iÇaxoaiotç') sich findet, darf nicht beirren. Es kann dort
nichts, was direct auf Hannibals Marsch Bezug gehabt hätte, ge-
standen haben. Denn die angegebene Entfernung von 1600 Sta-
dien » 200 röm. Meilen entspricht dem Abstand zwischen Em-
porion und der Rhone sehr gut, wie man sich durch eine, auch
nur ungefähre Messung mit dem Zirkel auf jeder Karte leicht
überzeugt, so dass sich folglich das hrevd'ev in § 8 nur auf
die früher genannte Stadt beziehen kann, weil jede weitere Ent-
fernungsangabe ausgeschlossen erscheint. Das rtBQi vor %iXiovg
iÇaxooiovç, also die Einführung eines Näherun gswerthes inmitten
der vorangehenden prä eisen Bestimmungen erkläre ich mir so,
dass den anderen Zahlen eben die genauen romischen Meilenan-
gaben zu Grunde liegen, dass aber, da die später von den Romern
in Gallien angelegte Strasse nicht an der Stelle die Rhône flber-
1) Mommsen R. G. II6 1H3; Herzog Galliae Marbonetuis hfstor., Leipzig
1864, S. 46 f.
2) Diese Annahme als richtig zugeben, heisst des Autors Tod am zwei
Jahre, also bis 120 v. Chr. vorrücken, ein Umstand, der mir wenig Scrupel
verursacht, da die Berechnungen seines Geburtsjahres nur auf Näherungs-
werthen beruhen. Schweighäuser torn. V p. 5, der einfach Gasaubonus folgt,
giebt an, Polybius sei zwischen 204—198 geboren. Diese Angabe hat Din-
dorf ftraêf. p. LX kurzweg angenommen. Mark ha user Der Geschichtschreiber
Polybius, München 1858, p. 1 wählt das Jahr 204. Nilzsch Polybius, Kiel
1842, S. 118 nimmt die Jahre 213—210 an; ihm scbliesst sich auch H. Lin-
demann Ueber Polybius den pragmatischen Geschichtschreiber, Berlin tS52,
S. 72 an; jedoch ist die Ansicht gegenüber der früheren unterlegen und all-
gemein wird 204 als Geburtsjahr angesetzt, vgl. Nicolai Griech. Litteratur-
geschichte, 2. Auflage, S. 173. Auffallender Weise ist von früheren Forschern
Dr. Christ. Lucas Ueber des Polybius Darstellung des ätolischen Bandes,
Königsberg 1826, S. 19 auf anderem Wege zu demselben Resultat, wie ich,
gekommen.
3) Hl 39, 7—8 âk xovtov (V/Jijooc) naXw èîç 'E^noQiov %iïtot erv
êèaxoaioiç . . . x«i fAfjy tvttv&iv int lyv xov 'Poâttvov ätaßatrty n«çi j^tMots-
iÇaxooîovç.
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21S
It. THOMMEN
setzte, wo Ha oui bal hinübergezogen war, auch eine genaue Be-
stimmung für Polybius nicht mehr möglich war, sondern nunmehr
eine, wenn auch gelungene, Schätzung an die Stelle treten musste.
Ganz dieselbe Erscheinung wiederholt sich gleich im Folgenden
in recht bezeichnender Weise. Die Angabe der Entfernung des
Uebergangspunktes von dem, wo Haunibal den Aufstieg begann,
weiss Polybius wieder mit aller Sicherheit zu geben; begreiflich,
da er hier einfach wieder dem römischen Strassenzuge folgte; die
folgende über die Länge des eigentlichen Gebirgsweges selbst ist
wieder mit neçi eingeleitet und macht der Natur der Verhältnisse
entsprechend nur Anspruch auf annähernde Richtigkeit.
Ich gehe hiermit zum vierten Buche aber. Hier ist der An-
nahme einer früheren Abfassungszeit vor allem die Partie Capilel
37 — 38 hinderlich. Es findet sich da nämlich eine ausführliche
geographische Auseinandersetzung über den Pontus Euxinus und
die angrenzenden Gebiete im Allgemeinen, über die Lage von
Byzanz im Besonderen, die mit all ihren seemännischen Details
und naturphilosophischen Erwägungen etwas Unmittelbares an sich
hat. Dennoch glaube ich nicht, dass sie auf Autopsie beruht und
daher hinter das Jahr 136 zurückgeschoben werden musste. Ich
stütze mich hierbei auf Cap. 38, 11 — 13: 'Da jedoch den Meisten
die Eigentümlichkeit und günstige Lage dieses Punktes unbekannt
war, weil er ein wenig ausserhalb der besuchten Theile der Erde
liegt, wir aber alle dergleichen zu erfahren und am liebsten solche
Orte zwar mit eigenen Augen zu sehen wünschen, die etwas Un-
gewöhnliches . . haben, wenn dies aber nicht möglich ist, wenig-
stens in uns eine Vorstellung . . zu haben verlangen, welche der
Wahrheit so nahe als möglich kommt, so müssen wir auseinander-
setzen, wie es sich damit verhält *) Solche gewundene Er-
klärungen liebt Polybius, wenn er selbst Gesehenes schildern will,
nicht, und das Gleiche gilt von Cap. 40, 1 — 3: 'Da wir einmal
an dieser Stelle stehen, so dürfen wir nichts ununtersucht . . .
lassen, sondern müssen eine wohlbegründete Darstellung geben,
1) IV 38, 11 — 13 inn âi naçà x9Ïç nXtiazotç iyyoûo&at ewéflatrt
ttjr tâiÔTtjza xal rijy tvtpvîav roxi tônov âià ri fttxçov f£» Ktitf&at rmy
imaxonovfAivojy /utçœy rr,ç olxov/uiyr^ , ßovX6fit&a âi nârrfî tiâirat ri
rotat/ra, xai piXtoxa /uiy avrôntai yiyea&at Ttûy i^ôvrvy nctçr.XXayué-
yoy u . . xônfov, et âi f**} rovto âvyaxôy , lyyoiaç yt . . «/«y h tzvrok
w» (yyiara jfc nXrt9ûaçt faxéoy «y iïi] it rô ovpßaivöy im . . .
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ARFASSUNGSZEIT DER GESCHICHTEN DES POLYBIUS 219
damit wir für wissbegierige Leser in keinem der fraglichen Punkte
einen Zweifel zurücklassen. Es ist dies nämlich der eigentüm-
liche Vorzug der jetzigen Zeit, in welcher es, da alle Lande und
Meere zugänglich sind, nicht mehr geziemend wäre Dichter . . als
Zeugen far Unbekanntes zu gebrauchen . . . ., sondern man muss
vielmehr darnach streben dem Hörer durch die Forschung selber
eine ausreichende Ueberzeugung zu verschaffen.' ') Unterstützt wird
die Ansicht, es sei das alles nur auf dem Wege der Ueberlieferung
entstanden, durch die Wahrnehmung, dass Uber die Lage von
Byzanz selbst eigentlich gar nichts gesagt ist.
Dagegen scheint mir unzweifelhaft fur die Abfassungszeit vor
151 zu sprechen Cap. 74. Die bezeichnenden Worte lauten: »Es
mag dies hinreichen um die Eleer daran zu erinnern, da die
Zeitverhältnisse nie mehr dazu geeignet gewesen sind, als die
jetzigen, sich eine von Allen anerkannte Unverletzlichkeit zu ver-
schaffen.'1) Für die Zeh nach Griechenlands Unterwerfung, also
fur eine Periode, in der von einem freien Willen seitens der ein-
zelnen Staaten Überhaupt nicht mehr die Rede sein konnte, ge-
schweige von ihrer Macht sich gegenseitig zu befehden, hat der
Satz doch gar keinen Sinn mehr; desto mehr, bezogen auf die
Periode, nachdem die Römer nach dem Siege Uber Philipp den
-Griechen grossmuthig die Freiheit zurückgegeben hatten. Da war
allerdings dann eine Zeit gekommen, in der ein warmfühlender
Patriot auf eine Zukunft für Griechenland hoffen und eine solche
Mahnung ausgeben lassen konnte. Darauf geht es doch auch,
wenn er im ersten Buch von 'dem schönsten und segensreichsten
Walten des Schicksals' spricht*) und wenn er in einem der folgen-
1) IV 40, 1—3 intl <f' ini xby ténor iniaxrjpty, ovàiy àopexioy àqybv
. . . . mnodtixzixß àè ftâXXoy ry âirjyjatt %Qrtoxtoy, \va fitjâky èaioQov
àncXiinufur xûy Çijxovfiiyœy xotç optXrjxôotç. xovxo yàg tétôy ioxi xûy
yvr xatçojy, ir olç narr to y nXatxvy xai noçevxày ytyovéttay ovx àv fr*
nqinoy thj nottjxaîç . . . XQno&ai fiâçxvoi MQt xtây ayyoovfUvoir
naeaxéoy fk âS avrijc xtjç ùrxoQtaç btayqy nontax ây ai niaxw xoîç àxoi-
ovotr,
2) IV 74, 8 Tavxa pir ovy rjpîy x*iç 'IttffW vnofAyqotuç ii^a»ut
Ztiçiy, inttâq xà xûy xatçtây ovâénoie nçoxtçoy tvtpvtotéçay âii&toiy
**Xqxt xijç yvy nqbç xb naçà nârxtav bfxoXoyovfièyrjy xxiioac&at xity
■àavXiar.
3) I 4, 3 — 4 yvy OQÙr . . . xqr âi xa&oXov xai ovXX^ßö^v oixoyo-
filav . . . ovâéya pattariÇtir . . . narxtXûç tmiXaßoy àrayxaloy tirai xb
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220
R. THOMMEIS
den Bücher den Tag der Freiheitsverkttndigung durch Flaminina»
in schwungvollen Worten feiert.1) Solche Stellen, wo Polybius
mehr von seinem Gefohl als von seinem Verstand sich tragen lässt,
sind nicht eben häufig bei ihm; sie haben aber dann auch einen
um so grösseren Anspruch beachtet zu werden.
Im fünften Buche endlich finde ich eine einzige Stelle, die
der Annahme, das Buch sei in der Reihenfolge der andern vor
151 entstanden, im Wege steht. Gap. 59,3 — 11 eine BeschreibuDg
der Lage von Seleucia. Diese Beschreibung ist ungemein anschau-
lich und geht sehr ins Detail. Zuerst bestimmt er geographisch
die Lage des Gebirges1), an dessen Sudabhang Seleucia liegt, von
der eigentlichen Berglehne durch eine tiefe und unzugängliche
Schlucht getrennt. Die Stadt selbst liegt auf einem isolirten Felsen-
plateau, welches sich bis zum Meere erstreckt und fast ringsum
in schroffen Klippenbildungen abfeilt*), so dass nur von der See-
seile her ein Zugang blieb, der Uberaus kunstvoll angelegt in vielen
Serpentinen zur Stadt hinaufführte, die mit starken Mauern be-
festigt und mit Tempeln und schönen Häusern geschmückt war. 4 1
Die schmale Ebene zwischen Berg und Meer bot gerade nur Raum
für die Vorstadt und den Hafen, beide ebenfalls gut befestigt. Der
Orontes, der mitten durch die Stadt fliesst, eignet sich vermöge
seiner reissenden Strömung vorzüglich als ein natürlicher flaupt-
canal. Er mündet in der Nähe von Seleucia.8)
Diese Beschreibung macht doch sehr den Eindruck, als ob er
selbst, die tiefe Schlucht, die kunstvoll angelegte Strasse, die reich-
geschmückte und gut befestigte Stadt gesehen hätte; dann müsste
sie aber späteren Ursprungs sein. Dies ist eine Schwierigkeit, der
gegenüber ich mich allerdings bescheiden muss, darauf hinzuweisen,
pi/ nttQaXtntir . . rit xûXltazov «fia xai wrftXtmiiaiw htu^ênaa rç*
1) XV111 46, 13—15 siehe S. 2*24 Anm. t.
2> V 59, 3-5.
3) Ebend. tt . . ZtXtvxlar avfißaiyu xùo&ai, âuÇeiyptrir pâçayyt xoa>,
xai âvofiéry, xtt9t,xovottv [xhv xai 7itQixX(opiyr(v «if (ni »dXarray, xaià
<fë xh nXtlcta fiéçtj . . néxQaiç ànoçQÙÇi nt(>t§xoßiiyi}r,
4) Ebend. S— 9 naçanktjatmc <fè xai tô «vfAitccv tijç nôXtvç xvfç nt-
. . ijtf^âAtarat, xtxéoutjrai âi xai vaoïç xaî raie rtô» oixoâour,uaron'
xceraaxivatç IxnQenûiï. rtQÖaßaoiv âk tiiav (Yd xarà trtv ânô ydXinqs
nXtvçàr xXiiAttxiariiv xai /«i^orro/iyrof. .
5) Kbend. 10 — 11.
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ABFASSUNGSZEIT DER GESCHICHTEN DES POLYBIUS 221
dass auch diese Sätze sich soweit voo der Erzählung trennen
lassen, dass wenigstens die Moglichkeil späterer Einschaltung nicht
ganz von der Hand gewiesen zu werden braucht.
(Jeher Buch VI wurde schon gebandelt ; es konnte mit einer
an Gewissheit grenzenden Wahrscheinlichkeit seine Entstehung der
Zeit vor 150 zugewiesen werden.
(Jeher Buch VII und VIII lässt sich speciell nichts sagen. Die
Fragmente, die überaus dürftig sind, enthalten meines Erachtens
keine chronologisch verwertbaren Notizen.
Besser steht es mit Buch IX. Massgebend fUr die Zeitbe-
stimmung, die zu demselben Resultate wie Tür die früheren Bücher
führt, ist Cap. 9, 9: 'Das ist zwar von mir nicht des Lobes der
Römer oder Karlhager wegen gesagt worden , vielmehr derer
wegen, welche bei beiden Theilen an der Spitze des
Staates stehen oder welche später . . die Führung der
Öffentlichen Angelegenheiten haben werden.1) Hiebei
an die Führer von Griechenland und Rom zu denken heisst den
Text sehr gewaltsam auslegen. Nimmt man die Stelle, wie sie
unbefangen betrachtet sich giebt, so kann sie als ein Beweisgrund
mehr für die von mir aufgestellte Behauptung dienen und aller
Zwang feilt weg.
Dann kommt leider erst wieder Buch XII in Betracht, der
hauptsächliche Kampfplatz, wo er seine litterarischen Fehden be-
sonders gegen Timaeus austrägt. Cap. 25, 3 greift er ihn an, weil
Timaeus es in Frage stellt, ob die Karthager den Stier des Phalaris
nach Agrigents Eroberung wirklich als Beutestück mitgenommen
Ii litten. Er schlägt seinen Zweifel mit der Behauptung nieder,
dass dort die Thüre, oben an den Schulterblättern, durch welche
die zur Strafe Bestimmten hinabgelassen wurden, noch vorhanden
sei*), Worte, die wenn nicht eben Autopsie, so doch jedenfalls
1) IX 9, 9 Tccvta fxiv ovy ov% ovitaç jov 'Ptoftaiojv ç Kaçxqâoyiwy ty-
xtopiov Z"Qty ttQlttti /"o» . . . . to <fï nXiiov TtSy rjyov/néycay naç* auyo-
riçotç xai »wr finit ravra fAÙXôynoy xaçî&iy nttQ* Udaioiç ritç xoiyàç
7ÏQ<ÎÇtlÇ.
2) XII 25, 3 rovxov âè tov vovqov . . . fMTO>tx&iytoç if 'Axçdyayioç
i!ç KaQ%nâ6va xai rije &vçtiâoç âia/utyovoqç ntçi ràç avywfitaç, oV réç ovy-
ißawt xa&Uo&at roi»? ini jqy ri/utoçtay xai héçai altiaç, oV rty Iv Kaç-
%rtâ6yi xartoxtvào&ti tqiovtoç ravçoç, ovâafuûç dvyafiiyrjç tvQt&ijvai, . .
ouùtç Tifiaioç intßdXtro xai rijy xoiyijy qt^fi^y dyaoxtvdÇuy xai iàç àno-
ifdacts T»y rtoiyrdiy xai ovyyçatpitoy xpivôonouîy.
222
R. THOMMEN
den Bestand Karthagos voraussetzen und das ebenfalls noch zu
einer Zeit, als derselbe nicht ernstlich gefährdet war, mithin vor
152, in welchem Jahre bereits die ersten drohenden Vorboten des
letzten vernichtenden Unwetters sich meldeten. ') Durch eine andere
Notiz9), wo Polybius sagt, ihm hätten es die Bewohner von Lokri-
Epizepbyrii zu danken, dass die Römer ihnen den Zuzug zum
Krieg gegen Iberien und Dalmatien erliessen, erhalten wir die
Möglichkeit einer Grenzbestimmung nach rückwärts. Der Krieg
gegen den Stamm der Dalmaten, den Polybius allein hier im Auge
haben kann, wurde ernstlich durchgeführt 156 und 155 *)• Da er
nun die Kriege in Iberien und Dalmatien im engen Zusammen-
hang erwähnt, so kann man fragen, ob dem nicht auch ein Zu-
sammentreffen historischer Ereignisse entspricht Da stimmt es
nun trefflich, dass von den vielen Kriegen, welche die Römer in
Spanien geführt haben, thatsftchlich ein grosser schon im nächsten
Jahre 154 entbrannte, der sie zu den stärksten Rüstungen veran-
lasste.4) Zwischen 155 — 152 mag also der Theil niedergeschrieben
worden sein — er schliesst so ziemlich das ganze zwölfte Buch
in sich. Beiläufig sei auch bemerkt, dass Polybius vorher jedesfalis
schon Corsica1) und vielleicht auch schon Libyen0) besucht hatte.
Doch genügt schon die erstere Annahme, um denjenigen, welche
diese Reisen alle nach 150 setzen, Verlegenheiten zu bereiten, wie
sie dann diese und die frühere Stelle über Karthago miteinander in
Einklang bringen wollen. Ebenso gehört Buch XIV in die Zeit
vor 151. In Cap. 10, 5 spricht Polybius von der Lage von Tunes;
er bemerkt, 'es sei beinahe von der ganzen Stadt aus sichtbar .
Ich bleibe auch hier bei der Annahme stehen, dass Karthago als
noch bestehend erscheint und da hier zugleich eine Bemerkung,
die sicher auf Autopsie beruht — denn solche Kleinigkeiten be-
merkt man doch gewohnlich selbst am Besten — vorliegt, so be-
rufe ich mich auf das, was ich früher über den zurückgeschobenen
Ansatz der Reise des Polybius bemerkt habe.
Inwiefern für Buch XVI die Notiz über den jerusalemischen
Tempel herbeizuziehen ist, bin ich im Zweifel. Polybius erzählt
dort, dass Antiochos diejenigen Juden sich unterworfen habe, die
1) Momrosen R. G. II* 22. 2) XII 6, 2.
3) Zippel Die Römer in lllyrien, Leipzig 1877, S. 130.
4) Mommsen R. G. II* 4. 5) XII 3, 7.
6) XII 3, 1 ff.
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ABFASSUNGSZEIT DER GESCHICHTEN DES POLYBIUS 223
hei dem sogenannten Heiligthum von Jerusalem wohnten. Ueber
dieses, fährt er dann fort, hätten wir noch mehr zu sagen, haupt-
sächlich wegen der Pracht des Tempels; wir wollen jedoch den
Bericht hierüber auf eine andere Zeit verschieben.1) Wer hier
glauben machen will, Polybius habe einen auf eigene Wahrnehmung
sich stützenden Bericht im Auge, den er aus weiter nicht ersicht-
lichen Gründen unterdrückt, wird schwer zu widerlegen sein. Wir
kämen dann mit diesem Buch hinter das Jahr 136. Ich muss ge-
stehen, dass ich diese Schwierigkeit nicht geradezu zu lösen, son-
dera nur zu umgehen vermag, indem ich erkläre, dass diese Notiz
zu sehr aus dem ganzen Zusammenhange losgerissen erscheint,
um beurtheilen zu können, ob sie sich ursprünglich der Erzäh-
lung a nsch Ii esst oder nicht etwa in einem eingeschobenen Capitel
gestanden hat. Ich möchte sie also mit Sicherheit weder für noch
gegen benützen. Nur beiläufig sei zu Gunsten dieser Umgehung
ferner bemerkt, dass auch die Ueberlieferung dieser Stelle nicht
ganz ungetrübt ist, indem sie uns nur Josephus erhalten hat,
wobei nicht einmal die Nummer des Buches, aus dem Josephus
diese Notiz geschöpft hat, fest steht. Das mahnt also doch zur
Vorsicht in der eventuellen Benutzung derselben.
In Buch XVIII weist Cap. 35 auf eine spätere Entstehungszeit
hin; es ist nicht blos von den überseeischen Kriegen, sondern
auch der Zerstörung Karthagos die Rede. Man wird es aber doch
kaum als einen Zufall betrachten können, dass auch diese Stellen
wieder in einem von der übrigen Erzählung losgelösten, also
eventuell später nachgetragenem Abschnitt erscheinen. Ueberdies
findet sich in demselben Buch eine andere Stelle, der ich mehr
Bedeutung beimesse, Cap. 46, 15. Es wird dort die Episode, die
sich bei den Isthmien des Jahres 167 ereignete, erzählt, wie durch
Heroldsruf alle Griechen von den Römern für frei erklärt wurden.
Daran knüpft nun Polybius nach seiner Art eine kurze Betrach-
tung. Er meint, dass selbst das Ueber mass der Freude, die sich
in überströmender Weise gegen Titus Flamininus äusserte, hinter
der Grösse des Ereignisses zurückblieb, welche sich kund gab
in der Bereitwilligkeit der Römer, für Griechenlands Freiheit kein
Opfer an Menschen und Geld zu scheuen, vor allem aber darin,
1) XVI 39, 4 — 5 i-niç ov {rov itçov) xcù nXtic* Xiytiv f/ovrff, x«i
nnXiaza âtà xrtv mçi là Uçôy initfûvnav, iU ïrtQov xaiçor vntçâtjaé-
/jt&a Ttjy Jttjyriaty.
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224
H. THOMMEN
4dass diesem Vorhaben von Seiten des Schicksals kein Hinderniss
in den Weg gelegt wurde, sondern alles ohne Ausnahme in das
eine glückliche Resultat auslief, so dass durch einen Heroldsruf
alle Griechen frei wurden'. ') — Und das soll nach der Katastrophe
von 146 geschrieben worden sein? Als Griechenland in sich zer-
rissen und niedergeschlagen der Gnade eben des Siegers preisge-
geben war, dessen frühere Grossmuth hier als eine Gunst des
Himmels gepriesen wird, weil sie dem Vaterland nicht etwa einen
vorübergehenden Zustand der Erholung, sondern einen dauernden
Frieden und die Möglichkeit eigener ruhiger Entwickelung zu
gewahren schien? Denn nicht eine blosse subjective Hoffnung,
sondern eine allgemeine Ueberzeugung, die spätere Ereignisse noch
uicht getrübt haben können, spricht sich in diesen Worten aus.
Auf Grund der Stelle, die mir so recht dem Ideenkreise entsprungen
zu sein scheint3), in dem Polybius sich bei der Abfassung des
Werkes nach dein ersten Plane bewegte, und die ferner in inniger
Verbindung mit dem ganzen Vorausgebenden steht, setze ich die
Abfassung auch dieses Buches in die Zeit vor 151.
Von da ab wird das Material immer lückenhafter, die Aus-
beute für die Frage, die uns hier interessirt, immer dürftiger, so
zwar, dass Buch XIX — XXIV ganz entfallen. Erst über eine Stelle
von Buch XXV hat Strabo III 163 eine IVotiz erhallen, die sich
gut verwerthen lässt. Ich führe Strabos Worte an: 'Wenn Po-
lybius versichert hatte, Tib. Gracchus habe 300 Städte der Kar-
thager zerstört, so sagt er (Poseidonios) spottend, Polybius habe
dies dem Gracchus zu Gefallen erzählt, indem er feste Schlösser
Städte nannte. 3)' Daraus folgt unzweifelhaft, dass, als Po-
lybius dies schrieb, Gracchus noch lebte. Leider ist nun dessen
Todesjahr nicht bestimmt Überlieferl. Wir wissen aber soviel,
Il XVIII 40, 13—15 âoxovayç di tt'ç tixaçiatiaç t7ttoßoXutrtg yti>éo&at,
&açQcôy &y tiç fbis âiÔJi noXv xaTadeearéçay tirai ovyißatyf tov rrjç
TtQÔUotç fAtyé&ovç. &avfiaovor yàç rjv xai ib 'flw/uatovç bii tavttfÇ yt-
vtoihii ifjc nçoaiçiatcjç xai xbv tjyovfitfOy alitSv Tiro*, täffti n&iav ino-
fÂtivat danàyqy xai nâyta xiydvvoy xâçw t^ç Ttâr 'KXXqywy iXiv&eçtag'
(xiyot dk xai rè dvyafxiv ùxôXov&ov rij nQoatçéau nçootfiyxan&ai' rovitor
dk fiiyiatov tu ib fitjdiy ix rr(ç rt'^ijf àyttnaïaai nçbç t^v ImßoX^v,
àXX* ànXùç anavxct nçbç ira xaiçby Ixdoafitïy, 5><tTt dià xrjçvyfiaroç iyb%
anavxaç . . . T&Xqvag iXiv&içovs àfpQovç^rovç, à<poçoXoyrji ovç y tria 9a i,
yéfjioiç xçwfAiyovç xoîç idioiç.
2) Vgl. auch XXVII 10, 5. 3) XXV 1, 1.
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ABFASSUNGSZEIT DER GESCHICHTEN DES POLYBIUS 225
dass er 163 t. Chr. Cornelia des grossen Scipio Tochter hei-
ralhete, die ihm zwölf Rinder gebar. Somit kann Gracchus nicht
vor 151 gestorben sein und wir bekommen somit, da der boshafte
Spott des Poseidonius uns sicherer als sonst etwas die Gleichzeitig-
keit der Aufzeichnung des Polybius verbürgt, einen Wink, dass
auch nach Poseidonius Ansicht spätere Theile des Werkes inner-
halb der von mir angenommenen Grenze von 151 entstanden sein
müssen. Eine allerdings hinderliche Stelle findet sich noch im
neunundzwanzigsten Buch 12, 8 vor, wo Polybius die Belagerung
Karthagos erwähnt — das gäbe wieder 146 als Zeitgrenze — ;
allein es ist hier wie oben S. 215 zu beachten, dass auch diese
Stelle allem Anscheine nach wieder in einem polemischen Excurs
steht, der aus dem Rahmen der übrigen Erzählung heraustritt und
uns folglich nicht unmittelbar ndlhigt, die für ihn geltende Zeit-
bestimmung auch auf seine Umgebung zu übertragen.
Ich bleibe hier einen Augenblick stehen. Mit Buch XXX
schliesst die Darstellung der Ereignisse, die sich bis zum Sturze
des macedonischen Königshauses zugetragen hatten, so dass über-
einstimmend mit der in der Vorrede zum dritten Buch1) abge-
gebenen Erklärung hier ein Abschnitt gemacht ist, der auch allge-
mein zugegeben wird. s) Ich kann daher die voranstehenden Einzel-
heiten jetzt zu einer allgemeinen Bemerkung über das Verhältniss
der beiden Plane zu dem ihnen entsprechenden Inhalt, sowie über
die eventuelle Abfassungszeit dieses ersten Theües zusammenfassen.
Ein Vergleich der beiden Vorreden zum ersten und dritten
Buch hat zunächst das Resultat ergeben, dass Polybius über die
Ausdehnung, welche er seinem Werke geben wollte, nacheinander
zwei von einander unabhängige Ideen gefasst hat.
Es Hess sich ferner mit Bestimmtheit behaupten, dass der erste
Plan, die Geschichten bis 167 zu führen, noch während des ersten
Aufenthaltes in Italien entworfen wurde, wodurch implicite ge-
geben ist, dass der andere Plan, demzufolge er ja hauptsächlich
Selbsterlebtes zum Gegenstand seiner Darstellung machen und bis
146 v. Chr. fortführen wollte, viele Jahre später in ihm gereift sein
muss. Die zweite Frage, die im Anschluss hieran zu beantworten
war, war die, wie weit hat er seine erste Idee thatsächlich durch-
1) III 1, 9; 3, 8-9.
2) Vgl. Nicolai Griech. Litteraturgeieh. H S. 174.
Hermes XX. 15
226 R. THOMMEN
geftlhrt ? Ich sage, ganz direct lägst sich das freilich nicht beant-
worten ; denn obwohl Polybius selbst auf den in der Vorrede zum
ersten Buch ausgesprochenen Gedanken später nochmals zurück-
kommt, nämlich im sechsten Buch, genügt das doch nicht, um
einen völligen Beweis zu erbringen, umsoweniger, weil dieses Buch
selbst nicht in dem nölhigen innigen Zusammenhang mit allen
andern Büchern steht. Indirect jedoch, indem wir gleichzeitig die
damit eng zusammenhangende Frage nach der Abfassungszeit auf-
werfen, lass! sich eine Lösung erwarten; denn offenbar ist diese
gefunden, wenn sich die Entstehung des diesem ersten Plane ent-
sprechenden Theiles chronologisch festsetzen lässt. Ueberblickt man
nun die Reihe der überhaupt für diese Frage in Betracht kom-
menden Stellen, so zeigt sich thatsächlicb, dass bis in die letzten
Bücher hinein Belege für die Annahme vorhanden sind, dass die
ersten dreissig Bücher noch wahrend des ersten Aufenthaltes ent-
standen sind. Daneben gab es freilich mehrere, die dieser An-
nahme widerstrebten. Allein es war nicht schwer , dieselben mit
grösserer und geringerer Wahrscheinlichkeit als spatere Zuthaten
blosszulegen. Man kann nicht übersehen, dass sie auch äusserlich
schon durch die Ezcursform, in der sie auftreten, von der übrigen
Erzählung sich ablösen und daher eine gesonderte Betrachtung zu-
lassen. Mit Hinweglassung dieser Stellen können wir daher die
dreissig ersten Bücher als einen vor 150 erschienenen Theil der
Geschichten ansehen.
Jetzt erst kann auch von einer Stelle gesprochen werden, die
für die Frage nach der Abfassungszeit von principieller Bedeutung
ist. Sie steht Buch HI Cap. 5, 7 und lautet: 'Dies ist die Auf-
gabe, welche wir uns gestellt haben; hierzu bedarf es aber des
Glückes, damit unser Leben soweit reiche, um unser Vor-
haben zum Ziele zu führen. Zwar bin ich überzeugt, dass, wenn
uns auch etwas Menschliches begegnen sollte, unser Plan darum
doch nicht ruhen bleiben noch dass es dazu an tüchtigen Män-
nern fehlen werde, indem viele sich bestreben werden ihn zum
Ziele zu führen.'1)
t) UI 5, 7—8 Tà pi» ovy rfc imßoXrjt Sifiû» taira , 7iço<fâti éi tâ
tqs ivziC t^a avyâçûfxtj rà xov ßiov 7tQoç 10 jrtv nçô&toiv ini tiioç àra-
yayitr' nintiopat ptr yàç x&y ri av/ußß ntçï rtftâç ày&Qointvoy ont àçyy-
Oéty Tqv V7iô&t<rtv otîcf* ànoQ^attv ày&otSy a£i6yota>y duc ri xâXlcvf noX-
Xovç xaxiyyvfi$floto&at «ai anovââauv ini téXoç àyaytiv «nJnjV.
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ABFASSUNGSZEIT DER GESCHICHTEN DES POLYBIUS 227
Diese Stelle bat man zunächst ihrem Wortlaute nach im Sinne
der Einheitstheorie der 'Geschichten' immer mit Nachdruck geltend
gemacht. So, sagt man, kann nur ein Mann sich äussern, der
seine Jahre zu zählen anfängt. War einmal dies als gewiss an-
genommen, so war der nächste Schritt, der zur Annahme einer
einheitüchen Entstehung des Werkes führte, leicht gethan. Denn
sie schien vor allem verbürgt durch den innigen Zusammenhang
dieser Stelle mit der vorausgehenden Einleitung, die wieder ihrer-
seits die Annahme einer späteren Abfassungszeit unterstützte und
sie schien zweitens verbürgt durch das biographische Moment,
class sich nämlich für des Polybius schriftstellerische Thätigkeit nur
der Zeitraum nach dem Numantinischen Krieg gewinnen liess.
Mehrere Umstände schienen sich also glücklich zu verbinden, um
das aus ihnen abgeleitete Resultat unanfechtbar zu machen.
Dem gegenüber bandelt es sich darum zu prüfen, ob diese
Stelle, wenn man sie nur ihrer weittragenden Bedeutung entkleidet,
sich nicht auch zwanglos mit meinen Auseinandersetzungen ver-
einbaren lässt.
Der Hauptpunkt, auf den es für mich ankommt, ist der Zu-
sammenhang zwischen der Stelle und der ihr vorausgehenden ein-
leitenden Ueb ersieht. Für die folgende kurze Erörterung desselben
knüpfe ich füglich an das an, was früher über das Verhältniss der
beiden Pläne gesagt wurde.
Ist es richtig, dass die Entstehung der beiden Pläne zeitlich
getrennt werden muss, so müssen auch die bezüglichen Gapitel
der Vorrede, nämlich Gapitel 1 — 3 einer- und 4 — 5 andererseits,
unabhängig von einander entstanden sein. Folglich kann auch die
Stelle, um die es sich hier handelt, nur zugleich mit dem einen
oder andern Abschnitte der Vorrede niedergeschrieben worden
sein, folglich verliert sie, zeitlich genommen, die directe Beziehung
zur Einleitung in ihrer Gesammtheit und es bleibt vorläufig nur
die zu dem einen oder andern Vorredetheil bestehen. Damit ver-
lieren aber auch die weitgehenden Folgerungen, die man aus jenem
vermeintlichen Zusammenhang gezogen hat, ihren Werth.
Dagegen lässt sich die Behauptung, Polybius sei, als er diese
Stelle niederschrieb, schon ein betagter Mann gewesen, nicht wohl
anfechten, ohne in recht gewundene Erklärungen zu verfallen.
Es ist das aber für meine Zwecke auch gar nicht nöthig; im
Gegentheil mit diesem sozusagen positiven Gehalt lässt sich die
15*
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228 R. THOMMEN
Not« noch viel besser verwerthen. Mao ▼ergegenwärtige eich nur
die Situation des Autors.
Seine ursprüngliche Absicht war gewesen, mit dem Jahre 169
sein Werk zu schliessen. Das hat er auch durchgeführt und die
Frucht seiner Arbeit waren die dreisstg ersten Bücher der Ge-
schichten gewesen. Diese Arbeit hatte er getban, als er im besten
MannesaUer stand.
Nach Ablauf weiterer fünfzehn wechselvoller Jahre regt sich
in ihm das Bedürfniss, in sein Geschichtswerk auch noch die Er-
zählung dieser ereignissreichen Periode, während welcher er viel-
fach selbst 'Mithandelnder', noch mehr jedoch ein erfahrener und
weitgereister Beobachter geworden war, aufzunehmen. Die Aufgabe
war an sich nicht gering, erschwert dadurch, dass aus dem Alten
und Neuen ein ungeteiltes Ganze hervorgehen sollte, und mittler-
weilen war er ein alter Mann geworden. Da konnte er doch mit
gutem Grund dem Wunsche Ausdruck geben, dass es ihm vergönnt
sein möge sein Werk noch selbst »zum Ziele zu bringen1, und
mochte er sich andererseits getrosten damit, dass, wenn auch der
Urheber eines in so umfassender Weise begonnenen Unternehmens
vorzeitig wegstürbe, er immer Nachfolger finden werde, die es vollen-
den würden, *dass deshalb unser Plan darum doch nicht ruhen
bleiben noch dass es dazu an tüchtigen Männern fehlen werde*.
Man sieht also, ohne alle Gewaltsamkeit, sogar mit theilweiser
Beibehaltung der gewohnlich dieser Stelle gegebenen Erklärung,
Tügt sie sich auch in das zweitheilige Schema der Geschichten, wie
ich es zu entwerfen versuche.
Ich gebe hiermit zum zweiten Theile der Geschiebten, welcher
die letzten zehn Bücher in sich begreift, über.
Der Untersuchung desselben sind sowohl durch den geringen
Umfang der erhaltenen Reste, als auch durch die im Vorstehenden
gewonnenen Resultate engere Grenzen gezogen. Wir müssen hierbei
auch auf die biographischen Details ein wenig Rücksicht nehmen.
Nach seiner Freilassung kehrte Polybius zunächst in seine Heimath
zurück, blieb aber nur kurze Zeit dort, denn die Ereignisse riefen
ihn an der Seite seines Schülers nach Africa, wo er der Zerstö-
rung Karthagos beiwohnte. Gleichzeitig sank auch Griechenlands
Stern für immer. Kurz nach Korinths Fall finden wir Polybius
wieder auf heimischem Boden. Er leistete seinem Vaterlande als
Vermittler wesentliche Dienste, die ihn einige Jahre beschäftigten.
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ABFASSUNGSZEIT DER GESCHICHTEN DES P0LYB1US 229
Von seinen weiteren Lebensschicksalen wisse u wir sonst noch, dass
er 136 (wahrscheinlich) mit Scipio nach Aegypten kam und diese
Reise weiter durch Kleinasien und Thrakien ausdehnte. Gewisse
Partien in den letzten Büchern zeigen, dass er die Resultate die-
ser Fahrt für sein Werk verwerthet hat. Nimmt man nun dazu,
dass er kaum zurückgekehrt mit Scipio vor Numantia zog, so
kann man, da dieser Feldzug Herbst 133 beendet war, allgemein
132 als terminus a quo für die Abfassungszeit dieses zweiten
Theiles mit einiger Sicherheit im Auge behalten. Davon ausgehend
werde ich also die einschlügigen Partien dieser letzten zehn Bücher
untersuchen.
Zunächst erscheint mir Buch XXX Cap. 19 — 23 beachtens-
wert. Sie enthalten die Erzählung von der Flucht des syrischen
Kronprätendenten Demetrios aus Rom. Ich glaube, dass dieser
Abschnitt auf gauz gleichzeitiger Aufzeichnung beruht. Beweis
dafür die bis in kleine reizend anschauliche Details sich verlierende
Darstellung, in der das liebe 4ich' einen ziemlichen Platz einnimmt.
In einer frisch hingeworfenen tagebuchartigen Aufzeichnung ist
dies ganz natürlich, aber es hiesse der Eigenliebe und noch
mehr dem Verständnis* des Polybius für historische Composition
sehr viel zumuthen, würde man die Abfassungszeit dieses Ab-
schnittes so viele Jahre später verlegen, wo die Aufregung des
Augenblicks, die hier aus jeder Zeile spricht, einer kühlen Ueber-
legung gewichen war. Später erkannte Polybius gewiss ebenso
gut wie wir, dass diese so ausführliche Erzählung in keinem Ver-
hältniss steht zu der episodisch geringen Bedeutung des Ereig-
nisses. Die Stelle ist überhaupt eine der merkwürdigsten des
ganzen Buches. Man denke sich, ein Mann, der, wenn auch in
möglichst milder Form, doch immer ein Gefangener einer Gross-
macht ist, unterstützt aus blosser Sympathie die Bestrebungen eines
jungen Thronbewerbers, der von diesem Staat als ein unangeneh-
mer Rivale angesehen und ebenso höflich als entschieden nieder-
gehalten wird. Der junge Fürst entzieht sich der lästigen Auf-
sicht durch die Flucht, zu deren Gelingen der Gebannte wesentlich
beiträgt und die thatsächlich eine vorübergehende Verwickelung im
Osten zur Folge hat, noch dazu unter Umständen, die dem römi-
schen Volke nicht eben angenehme Erinnerungen erwecken muss-
ten. *) Und diesen ganzen Bericht setzt Polybius ohne Umschweife
1) XXXI 19, 1.
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230
R. THOMMEN
in sein grosses Geschichtswerk ein, das doch auch vielfach für
römische Leser berechnet war. Dies beweist deutlich, dass Polybius
sich klar darüber war, dass er ungestraft den Bericht Uber ein
Ereigniss aufnehmen konnte, welches niemals die Bedeutung er-
langt halte, die es damals, als er ihn niederschrieb, annehmen zu
wollen schien.
Einen vielleicht noch deutlicheren Einblick in die An, wie
Polybius arbeitete und wie uns seine Methode bei einer der-
artigen Untersuchung zu Statten kommt, giebt das Gegenstück zu
dieser Episode, nämlich die Erzählung wie Polybius und Scipio
einander näher gebracht wurden. ') Gleich die einleitenden Worte
beweisen, dass dieser Bericht, wenigstens insofern er die Geschichte
der Bekanntschaft behandelt, schon fertig vorgelegen hat und dass
es Polybius nur noch darum zu thun sein konnte ihn passend
einzuschalten. Zweitens gestatten die Worte *das8 sich das Gerücht
über sie (ihre Freundschaft) nicht blos über Italien und Griechen-
land verbreitete . . . sondern auch ferner Wohnenden bekannt
wurde', auch eine nähere chronologische Bestimmung der Zeit der
Einschaltung. Sie sind nämlich, wenn man sich vor Augen hält,
wie sehr der nüchterne Polybius jeder Uebertreibung feind ist
und wenn man seine Selbstgefälligkeit nicht alle Grenzen über-
schreiten lassen will, am Einfachsten auf die Reise zu beziehen,
die Polybius mit Scipio gemeinsam im Jahre 136 nach dem Orient
unternommen hat. Das führt einerseits zu der schon oben ange-
gebenen Grenze a quo von 132. Andererseits spricht aber Po-
lybius an dieser wie an allen übrigen Stellen von Scipio in einem
Tone, wie man nur von einem Lebenden sprechen kann. Folglich
erhält man als terminus ad quem 129; denn in dies Jahr fällt
Scipios Tod. *) Innerhalb dieses Zeitraums muss daher diese Stelle
eingeschaltet, d. h. der ganze zweite Theil aus dem angesammelten
Material herausgearbeitet worden sein ; da wir nicht weiter zurück-
gehen können, und Scipio im angedeuteten Sinne vom dreissig-
sten Buche aufwärts fast bis auf die letzte Seite in der Erzählung
auftritt.
Dagegen beruhen Buch XXXII Cap. 9 und 10 gewiss auf einer
gleichzeitigen Aufzeichnung, und zwar hat wohl auch hier zu gelten,
was oben über den Abschnitt, in dem Polybius von der Flucht
1) XXXII 9 ff. 2) Mommsen R. G. II « 100.
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ABFASSUiNGSZElT L)EK GESCHICHTEIN DES POLYBIUS 231
des syrischen Prinzen Demetrius aus Rom und seinem persönlichen
Antheil an derselben berichtet (S. 229 f.), bemerkt wurde: Uber
dreissig Jahre hinweg, erinnert man sich solcher Details nicht, wie
sie da im neunten Capitel erzahlt werden und die ich bei jedem
andern eher als bei Polybius für ein Spiel erregter Phantasie
ballen möchte. Es wird also folgender Satz: »da einst alle um
dieselbe Zeit aus dem Hause des Fabius weggingen, so geschah es,
dass Fabius den Weg nach dem Markte einschlug, Polybius aber
mit Scipio den nach der entgegengesetzten ^Richtung. Unterwegs
nun sagte Publius in einem ruhigen und sanften Tone, indem er
leicht erröthete' . . .') schwerlich aus der blossen Erinnerung an
einen, wenn auch wichtigen Moment, in das grosse Werk herüber-
genommen sein, sondern wohl auf eine gleichzeitige Notiz zurück-
gehen. Auch wird man in dieser Beziehung eine positive Be-
hauptung wagen können — gestützt auf den Zwischensatz *er
(Scipio) war noch nicht über achtzehn Jahre alt'. — Da Scipio
184 geboren war, führt uns diese Angabe ins Jahr 166, dazu
passt auch die feine Zwischenbemerkung, die Polybius später
macht8): 'Polybius freute sich einerseits hierüber (Uber die Bitte
Scipios ihm sein Vertrauen zu schenken), andererseits aber war
er bedenklich, wenn er den hohen Rang und die glänzende Stel-
lung des Hauses erwog', eine Bemerkung, die in der That seiner
damaligen Stellung als Internirter — er war ja erst ein Jahr in
Italien — gegenüber dem Hause seines Wohlthüters entsprach. Der
folgende Satz3) wird kaum gegen diese Annahme anzuführen sein,
da er später nachgetragen wurde, um den Uebergang zu dem folgen-
den Capitel zu vermitteln. Das scheint schon aus der Tautologie
hervorzugehen, die in der Wiederholung desselben Gedankens zu
Anfang des Höchsten Capitels liegt, da Polybius, sobald er nicht mit
seinen historiograpbischen Principien den Leser zu quälen anfängt,
von solchen Wiederholungen frei ist.
Die Capitel 11 — 14 sind jedesfalls auch gleichzeitig und daher
einige Jahre später als das vorausgehende entstanden. Beweis da-
für die Schlussworte des dreizehnten Capitels, in welchem Poly-
bius die Grossmuth und Freigebigkeit des Scipio preist, die er
1) XXXII 9, 7; vgl. auch XXXII 10,9 fr« dt ravra Uyamc JToAc/Jiot;,
Xttßöfiiyoi (Zxmiaty) àfMpcÛQaiç ^êffûi rijc âcèiâç avrov «ai nûaaç ip-
2) XXXII 10,11. 3) XXXII 10, 12.
232 R. THOMMEN
gegenüber seinen beiden Tanten an den Tag legt, indem er ibnen
eine bedeutende Summe, welche er ibnen nach dem Tode der
Adoptivgrossmutter Aemilia als Erbschaftsanteil auszahlen musste,
nicht ratenweise, wie es das Gesetz vorschrieb, sondern auf ein-
mal zu übergeben befahl. Das Verfahren war so ungewöhnlich,
dass die Mein n er der beiden Frauen Tiberius Gracchus und P. Scipio
Nasica das Geld vom Wechsler gar nicht annehmen wollten, son-
dern sich zu Scipio begaben, um ihm vorzustellen, dass er ganz
unnöthiger Weise auf die Nutzung der vollen Summe ver-
zichte. Er aber beharrte auf seiner einmal getroffenen Verfügung
und Polybius schliesst nun diese Erzählung mit folgenden Worten :
'Tiberius und sein Begleiter kehrten nach dieser Antwort schwei-
gend zurück, erstaunt über die edle Gesinnung des Scipio und
beschömt über ihre eigene kleinliche Denkart, obgleich sie
hinler keinem von den Romern zurückstehen V) Dem-
zufolge wird wohl die Behauptung nicht zu gewagt erscheinen,
dass Polybius die beiden Männer — den Tiberius Gracchus und
P. Scipio Nasica — als noch lebend anführt, ja, dass er selbst
ein vielleicht zufalliger Zeuge dieser Familienscene gewesen ist.
Nun fand Gracchus sein trauriges Ende Herbst 133, also vor dem
Ende des Feldzugs gegen Nu man lia. Dieser Umstand führt una
aber in ununterbrochener Reihe zurück bis wenigstens vor das
Jahr 151. Denn von da ab (Inden wir Polybius, wie schon oben
bemerkt wurde, so unausgesetzt auf Reisen oder politisch Ihätig,
dass die Annahme, er habe sich in der Zwischenzeit eingehender
mit seinem Werke befasst — und die Stelle setzt doch eine redi-
girende Arbeit voraus — wenn auch nicht bestimmt verneint wer-
den kann, so doch an sich ziemlich unwahrscheinlich ist. Dagegen
lässt sich recht wohl denken, es sei dieser Abschnitt, wie der
frühere schon in seinem Tagebuch eingetragen und von dort mit
kaum merklichen Veränderungen in diesen späteren, mit dem
dreissigsten Buche beginnenden Theil herübergeuommen worden.
Noch deutlicher bezeugt eine fast unmittelbare Aufzeichnung
der Schiusa des fünfzehnten Capitels, wo Polybius zusammen-
fassend von Scipios Entwicklung und Charakter urtheilt 'dass er
1) XXXII 13, 16 oi éi nfçi tby TißtQioy tavr* axovcari« inarijyoy
(fHtTtiSriêÇy itatantnhiypivût (tir irjv iov lutnityitç ptyitko*l/vxta>>% xaxt-
yvcûxôrtç ât jijç avxûy pixçoXoyiaç xatntç ôvrtç oiâwbç âtvttçoi 'P»-
(Aaiajy.
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ABFASSUINGSZEIT DER GESCHICHTEN DES POLYBIÜS 233
seine Altersgenossen soweit hinter eich zurückgelassen hätte, wie
man bis jetzt von keinem Römer weiss'.1) Anknüpfend an diese
Stelle, die verglichen mit den Schlussworteu des elften Capitels
Anlass gab, die Structur dieser fünf Capitel 10 — 15 genauer ins
Auge zu fassen, wird sich zeigen, dass die Annahme einer gleich-
zeiligen tagebttcbariigen Entstehung der Partie mit der Unter-
ordnung unter verschiedene Abfassungszeiten nicht so willkürlich
ist, als es auf den ersten Blick scheint. Denn sowohl im elften
Capitel als in der zweiten Hälfte des fünfzehnten schlägt der Autor
faët den gleichen Gedankengang ein. Er zieht eine Parallele
zwischen der Lebensweise des Scipio und der anderer junger Rö-
mer jener Zeit, und es sind fast dieselben Worte, mit welchen
er dieses Loblied auf den jungen Helden schliesst. 'Scipio nun
schlug in seinem Wandel die entgegengesetzte Richtung ein und
erwarb sich, indem er allen Begierden Widerstand leistete und sich
in seinem Leben in jeder Beziehung fest und consequent zeigte,
etwa in den ersten fünf Jahren den allgemeinen Ruf einer zucht-
vollen und sittlich ernsten Gesinnung'1), heisst es gegen Schluss
des elften; 'daher liess er binnen Kurzem seine Altersgenossen
soweit hinter sich zurück wie man bis jetzt von keinem Römer
weiss, obwohl er in seinem Streben nach Auszeichnung, wenn man
Sitte und Brauch der Römer bedenkt, den entgegengesetzten Weg
wie alle andern eingeschlagen hatte"), heisst es am Schluss des
fünfzehnten Boches — eine Wiederholung die mit einer bewusst-
vollen stilgemässen und ununterbrochenen Compositionsweise schwer
vereinbar erscheint, sich aber recht einfach aus der Annahme
einer zeitlich getrennten Entstehung der bezüglichen Abschnitte
erklärt.
Demgemäss setze ich der Abfassungszeit nach Cap. 10 — 11,9
etwa ins Jahr 166, Cap. 11, 10 — 15 zwischen die Jahre 162 und
1) XXXII 15, 12 xoiyaqovv hXtytp ZQ°y¥ roaovtoy naçiâQa/nt xovç
xa&' avxhv Zaoy ovâtiç ntt pytipoyiviTai 'Pat/iafay, xaintq rqy bayiiay
oâby noQtv&tic iy yûoâoUq toïç âXkotç &nao* nqbs rà 'Pw/iuttoy i9q xai
yôfàtfia.
2) XXX11 11, 8 7tX^y 9 yt £xini*oy içfitrjamç (nt ri/y Ivaytiav àytyiiy
rod ßt*v xai nâaaêc taïç in%&vf/datç àyiiTatâfxtvoç , xai xatà nâyta
içoTfy ôfioXoyovfAivov xai oi/jçp<oyQV lavxhv xataoxivâaaç xatà xby
ßiay, iy icttç nértê ?««r nùoSrotç hici nayâtiftoy bnnq*ar* t^y in' tè-
Ja(ia xai oaHpQoavyy âoÇay.
3) Siehe oben Ann». 1.
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234
R. THOMMEN
170, und diese beiden Stücke hat die Schlussredaction ziemlich
unvermittelt aufgenommen. Dein schliesst sich ferner an die Notiz
Cap. 19, 7, wo Polybius des vom Senate beabsichtigten Krieges
gegen die Dalmaten erwähnt1); als ein etwas seltsames Motiv führt
er dabei an, (der Senat wollte die Bewohner Italiens nicht un-
kriegerisch werden lassen; denn es war jetzt das zwölfte Jabr seit
dem Kriege mit Perseus'. 155 weilte Polybius noch in Italien und
da konnte er einen solchen Impuls, der gewiss allgemein empfun-
den wurde und zur öffentlichen Discussion geführt hat, auch leb-
haft genug fühlen, um ihm in seinen Notizen Ausdruck zu geben ;
sie fand dann Aufnahme in sein Buch. Für eine dreissig Jahre
später niedergeschriebene Reflexion dünkt mich der Gedanke etwas
scbaal.
Einer unzweifelhaft gleichzeitigen Aufzeichnung begegnen wir
wieder im XXXVII. Buch Cap. 10, wo Polybius ein Lebensbild des
Masinissa entwirft und schliesst: 'Bei seinem Ableben ist man ihm
mit Recht diesen Nachruf schuldig. Scipio aber ordnete, als er
drei Tage nach des Königs Tode nach Cirta kam, alles aufs Beste* *),
ein Beweis, dass Polybius den Scipio auch auf diesen Streifzug in
das Innere Afrikas begleitet hatte'), da die auf Scipio bezüglichen
Worte doch nur in dem Sinne gefasst werden können, dass sie
des Schriftstellers eigene Wahrnehmung — âupxrjoe xalùiç nâc*%a
— ausdrücken, nicht aber einen Bericht aus zweiter Hand, etwa
des Scipio Erzählung wiedergeben. Dass diese Stelle auf eine
gleichzeitige Aufzeichnung zurückgeht, scheint mir sicher.
Im Allgemeinen wird von dieser wie von den anderen Stellen,
welche die Vorgänge vor Karthago behandeln, die Annahme, dass
wir vielfach Resten eines Tagebuches begegnen, statthaft sein
mit Bezug auf folgenden Satz: 'Man darf sich nicht wundern,
wenn wir von Scipio eingehender sprechen und jedes seiner Worte
hervorheben.'4) Man sieht, wie Polybius den Ereignissen so zu sagen
1) Vgl. oben S. 222 Anm. 3.
2) XXXV11 10, 9 — 10 Tg fiiv ovv txttvov fitxaatâcn ravr* 5k xiç ivkô-
yatç imcf &tyZauo xai âuut'mç' 6 öi Xxtnitov naQaytvofitvoç tU tijv Kiçxav
Tj/uêçç *Qtrn fAttà tov tov fiaotXuoç &dvarov âupxrjot xaXtùç navra.
3) Vgl. auch XXXIV 16,2 aus Plin. hitL nal. 8, 47 tunc obridere (leones)
Africa* urbea; eaque de causa cruci fixoi vidisse se cum Seim one, quia
ceteri . . . absterrerentur.
4) XXXVI 8, 5.
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ABFASSUNGSZEIT DER GESCHICHTEN DES POLÏBIUS 235
mit der Feder in der Hand folgte, charakteristische Aeusserungen
der handelnden Personen , kleine Details, die gegenüber den ge-
waltigen Bildern sonst nothweodig verblasst wären, sich anmerkte
und solche Notizen oft recht unausgeglichen in sein grosses Werk
hineinverwebte, was ihm dann wieder ein paar entschuldigende
Worte abzwingt, wie die eben citirten.
Diesen Stellen tritt nun ausser den weiter oben hervorge-
hobenen noch eine andere gegenüber, die, umfassend wie der in
ihr ausgesprochene Gedanke ist, gleichfalls als massgebend für die
eigentliche Abfassungszeit des zweiten Theiles herangezogen wer-
den muss. XXXVIII 6, 7 heisst es *denn in Stunden der Gefahr
sollen sich allerdings Hellenen der Hellenen annehmen ... und
das haben . . . wir redlich gethan, dagegen sollte man die für die
Nachwelt bestimmte Darstellung von Parteilichkeit rein halten etc.*
Das legt uns so zu sagen unmittelbar den Moment vor Augen, da er
daran ging, zwar schmerzerfüllt aber doch sicheren Blicks und mit
fester Hand diese letzte Partie, welche den Untergang Griechen-
lands behandeln sollte, niederzuschreiben.1) Diese Bemerkung hat
also eine, einen ganzen grossen Abschnitt seines Werkes berüh-
rende Tragweite, kann daher chronologisch um so mehr verwerthet
werden, als er selbst mit den Worten 'in Stunden der Gefahr solle
man sich helfen, das haben wir denn auch redlich gethan', auf
etwas Vergangenes anspielt. Es ist Hypothese, wenn ich sage,
dass auch diese Stelle in die Zeil 132 — 129 gehört, jedoch eine
Hypothese, die mit Bezug auf das früher Gesagte und auf die bio-
graphischen Einzelheiten nicht ganz ungerechtfertigt erscheinen wird.
Wir stehen am Ende des Werkes. Man sieht, wie viel schwerer
es ist für diesen zweiten Theil bestimmte Jahre als Abfassungszeit
zu fixiren. Eine einzige Stelle ist es, welche gestattet, die Periode
132 — 129 hierfür abzugrenzen und welche von einer zweiten wenig-
stens insoweit gestützt wird, als sie auf eine späte Periode hin-
deutend, die obige Zeitgrenze für die Abfassung dieses zweiten
Theiles zu verallgemeinern erlaubt. Merkwürdig genug weisen
daneben diese letzten zehn Bücher Stellen auf, von welchen ein-
zelne vielleicht älteren Ursprungs sind, als die ganze Umgebung
in der sie jetzt stehen. Sie gaben sich als Reste verstreuter tage-
buchartiger Aufzeichnungen zu erkennen, von denen manche —
1) Vgl. auch XXXVJII 6, 1.
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236 R. THOMMEN, DIE GESCHICHTEN DES POLYBIUS
die auf Scipio bezüglichen — wohl gemacht worden wareu, bevor
Polybius noch daran dachte, sie einmal in grossem Massstab za
verwerthen. Sie können uns jedoch nicht darin irre machen an-
zunehmen, das» dieser zweite Theil zeitlich viel später entstanden
sein muss als der erste. Indem aber dann Polybius eine Ver-
schmelzung dieser beiden von einander unabhängig entstandenen
Theile vornahm, konnte es nicht anders geschehen, als dass der
erste dadurch mannigfach beeinflusst wurde und durch diese letzte
Redaction Elemente in sich aufnahm, die ihm ursprünglich fremd
waren. Ich habe mich bemüht zu zeigen, dass man sie ohne Ge-
waltsamkeit loslösen und dann gewissermaßen den ursprünglichen
Text wieder erkennen kann. Am deutlichsten Hess sich das im
dritten Buch, nicht so schlagend in den folgenden Büchern dar-
thun ; das Material ist leider zu lückeuhaft. Doch hoffe ich durch
ein paar sichere Beispiele wenigstens soviel erreicht zu haben,
dass der dadurch erzielte Eindruck die notwendiger Weise auf
nicht so festem Grunde ruhende Beweisführung bei andern Fallen
im Stillen unterstützen hilft.
Die Aufgabe, aus den beiden gelrennten Werken eine ein-
heitliche Composition zu machen, wird wahrscheinlich mit der
Abfassung der Geschichte des numantinischen Krieges den greisen
Verfasser in seinen letzten Lebensjahren beschäftigt haben. Ich darf
dabei vielleicht nochmals auf das 39. Capital des dritten Buches
hinweisen.
Und so liegt uns denn in den Geschichten des Polybius eine
Arbeit vor, die ihren Urheber durch den grösseren Theil seines
wechselvollen und reichen Lebens begleitete und unter den litte-
rarischen Leistungen gleicher Art immer einen hervorragenden aber
auch eigenthümlichen Platz behaupten wird.
Wien. RUDOLF THOMMEN.
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DAS VOLKS VERMÖGEN VON ATTIRA.
Athen isl der einzige Staat des Alterthums, über dessen Volks-
vermügen bestimmte Angaben auf uns gekommen sind. Nach
Polybios betrug der gesammte, zum Zwecke der Steuererhebung
eingeschätzte Werth des Grundbesitzes, der Gebäude und des be-
weglichen Eigenthums von ganz Attika 5750 Talente, zu der Zeit
als Athen im Bunde mit Theben den Krieg gegen Sparta begann.1)
Böckh*) hat gesehen, dass sich diese Worte auf die Schätzung
unter dem Archon Nausinikos (378/7) beziehen. Uebereinstimmend
giebt Demosthenes in der 354/3 gehaltenen Rede 'von den Sym-
morien' das Timema des Landes in runder Zahl auf 6000 Talente
an3); und dieselbe Zahl stand auch bei Philochoros. 4)
So bestimmt nun auch dieses Zeugniss des Polybios ist, so
hat doch Böckh kein Bedenken getragen, es vollständig bei Seile
zu werfen. Das Nationalvermögen von Attika müsse viel grösser
gewesen sein. Da nun an dem überlieferten Betrage des Timema
kein Zweifel möglich ist, stellt Böckh, wie bekannt, die Hypothese
auf, das Timema entspreche keineswegs dem gesammlen einge-
schätzten Vermögen der einzelnen Steuerpflichtigen, sondern nur
einem grösseren oder geringeren Bruchtheil desselben. Und zwar
sei die attische Eisphora eine Progressivsteuer gewesen. In der
ersten Steuerklasse habe das Timema Vs des Vermögens betragen,
in den folgenden nach Verhältniss weniger, während die letzte
Klasse überhaupt kein Timema hatte; sodass das gesammle Timema
1) Polyb. II 62, 6: xiç yàç vntQ 'A&tjyaitoy ovx ioxoçrjxt, êUxi xa&'
off xatQovç /utrà Btißalotv tlç xby nçbç AaxtâatfAoviovç hißawoy n6Xt~
ftov, on xôxt xçtyaynç ènb lijç àÇîaç 7iQUÏo&ai xàç lit xby n6U-
fioy élayoçàç ixiftqeavxo xfty xt xtéçtcr xqy 'Axuxijv anaaay xat xàç
olxittç, ôfioùoe âi xtti xqy \otni\y oxxsiav aAA' ofitaç rô avfinav xifujfta
xî\ç à£(aç iyiXtrte rüv iÇaxiaxtXtaty âtaxëototç xai myxyxoyxu TaXâyiciç.
2) Staatgh. I S. 637. 3) v.d.Symm. 18.
4) fr. 151 MûIIer (bei Harpokration).
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23S
J. BELOCII
des Landes einem Nationalvermögen von 30 — 40000 Talenten ent-
sprechen würde.1)
Die grosse Autorität Böckhs hat lur Folge gehabt, dass seine
Annahmen in der philologischen Welt fast ohne Widerspruch Zu-
stimmung gefunden haben. Die Nationalökonomen haben die
Schwachen seiner Hypothese besser erkannt. Aber wenn Rodbertus
behauptet, die Eisphora sei eine Einkommensteuer gewesen, und
das Timema entspreche dem eingeschätzten Volkseinkommen3), so
setzt er sich damit in so offenen Widerspruch mit unserer ge-
sammten Ueberlieferung, dass seine Ansicht mit Recht von fast
allen competenten Beurtheilern zurückgewiesen worden ist. Ich
habe nicht nöthig, die Gründe dafür noch einmal zu wiederholen.*)
Wenn aber Rodbertus irrte, so folgt daraus noch keineswegs,
dass Böckh das Rechte getroffen hat. In der That ist nicht der
geringste Grund abzusehen, weshalb man in Athen die Bürger der
ersten Klasse nur mit einem Fünftel ihres Vermögens eingeschätzt
haben sollte. Wenn die Eisphora wirklich eine Progressivsteuer
war, und man der leichteren Berechnung wegen nur einen
Steuerfuss anwenden wollte, dann genügte es ja, die Pentakosio-
medimnen mit ihrem ganzen, die folgenden Klassen — Hippeis
und Zeugiten — mit einem Theile ihres Vermögens zu veranlagen.
Dass die Steuer bei dem von Böckh angenommenen Verfahren einen
'besseren Schein'4) bekommen habe, ist doch sehr fraglich. Ganz
im Gegentheil, es wurde so nothwendig, zur Erlangung derselben
Summe viel höhere Prozente auszuschreiben. Um z. B. 300 Ta-
lente zu erhalten , mussten 5 % vom Timema erhoben werden ;
hätte das Timema dagegen bei der ersten Klasse dem ganzen Ver-
mögen entsprochen, und bei den folgenden im Verhältnis«, so
würde 1 % Steuer genügt haben. Und das wäre doch gewiss ein
viel besserer Schein* gewesen.
Noch weil bedenklicher ist es aber, dass Böckh gezwungen
ist, sich mit dem ausdrücklichen Zeugniss des Polybios in Wider-
spruch zu setzen. Polybios sah die attische Sleuerverfassuog noch
1) SUatsh. I S. 638 ff.
2) In HUdebrande Jahrbüchern VIII (1867) S. 453/8.
3) S. Lipsius in den Neuen Jahrb. für Philologie 117 (1878) S. 289- 99,
Thomser, De eivium Atticorum muneribiu (Wien 1880) S. 31—51, Max
Frankel Hermes XVUI S. 314-8.
4) Staatsh. I S. 673.
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DAS VOLKSVERMÖGEN VON ATTIKA 239
io Wirksamkeit; er war ein praktischer Staatsmann, der in seiner
langen Laufbahn reiche Gelegenheit gefunden hatte, sich mit
finanziellen Dingen zu befassen; und für die frühere Zeit stand
ihm ein ganz anderes Quellen material zu Gebote, als uns. Gegen-
über einem solchen Gewahrsmann ist dem Widerspruch gewiss die
höchste Zurückhaltung geboten.
Doch machen wir uns zunächst die Gonsequenzen klar, zu
denen Böckhs Annahmen führen. Er selbst giebl zu, dass ein
Timema von 6000 Talenten einem Volksvermögen von 30—40000
Talenten entsprechen musste.') Sollte aber die Progression in den
Steuersätzen irgendwie fühlbar sein, und haben in Athen nicht ganz
abnorme Eigenthumsverhältnisse geherrscht, so kann das Volksver-
mögen nicht unter 40000 Talenten betragen haben. Denn 30000
Talente kamen schon heraus, wenn das ganze Timema des Lan-
des in den Händen der ersten Vermögensklasse gewesen wäre.
Legen wir Böckhs eigenes Schema zu Grunde, wonach das Timema
der ersten Klasse (12 Tal. und darüber) 20%, das der zweiten
Klasse (6—12 Tal.) 16 °/o, das der dritten Klasse (2—6 Tal.) 12 °;o,
das der vierten Klasse (25 Min. — 2 Tal.) 8 °/o des Vermögens betragen
hätten9), und nehmen an, das GesammtvermOgen jeder dieser vier
Klassen wäre annähernd gleich gewesen, während doch nach aller
Analogie das GesammtvermOgen jeder niedrigeren Klasse grösser
sein müsste als das der nächsthöheren, so erhalten wir, das Ti-
mema mit Polybios zu 5750 Talenten angesetzt, ein Nationalver-
mögen von 41000 Talenten, wozu dann noch das Vermögen der
untersten Klasse zu rechnen ist, die nach Böckh überhaupt keine
Eisphora zahlte.
Das wäre das eingeschätzte Vermögen. Nun ist aber bekannt,
wie schwierig es für jede Steuerverwaltung ist, das Vermögen in
seiner vollen Höhe zu erfassen. Und eben so bekannt ist die
geringe Gewissenhaftigkeit der Athener in Geldsachen. Es fehlt
denn auch nicht an Zeugnissen , die beweisen , wie eine Hinter-
gehung des Staates bei der Einschätzung des Vermögens etwas
ganz gewöhnliches war, von dem man weiter kein grosses Auf-
heben machte.*) Es wird also, denke ich, sehr niedrig gerechnet
sein, wenn wir annehmen, dass V& des Gesammtvermögens sich
1) Staaten. I S. 642.
2) Staaten. 1 S. 670 f.
3) Böckh Staaten. 1 S. 665 A. c, und die dort angeführten Stellen.
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210
J. BELOCH
der Einschätzung entzog, oder dass, bei Grundeigenthum, die
Schätzung wn so Tie! hinter dem wirklichen Werth« zurückMieb.
So hätte denn das Gesamratvermogen von Attika unter dem Archon
Nausiniko* über 50000 Talente betragen.
Nun befand sich Athen damals keineswegs in blühenden wirt-
schaftlichen Verhältnissen. Der peloponnesische Krieg und die
darauf folgeude Revolution hatten den Staat Ökonomisch tu Grunde
gerichtet; und kaum hatte Athen angefangen sich etwas von diesen
Schlägen zu erholen, als der korinthische Krieg einen neuen Rück-
schlag herbeiführte. Erst mit dem Frieden des Antalkidas beginnt
jener Aufschwung in Handel und Industrie, der Athen in Philipps
und Alexanders Zeiten wieder zur reichsten Stadt in Hellas erhob,
wie es einst unter Perikles gewesen war. Dazu kommt dann das
beständige Sinken der Kaufkraft des Geldes während des vierten
Jahrhunderts, und die dadurch bedingte Steigerung des Wertbes
der Sklaven und Grundstücke. Wenn also das Nationalvermögen
Athens im Jahr 378/7 50000 Talente betragen hatte, so muss es
50 Jahre später mindestens auf das Doppelte dieser Summe ver-
anschlagt werden.
1st es nun denkbar, dass in Alexanders Zeil das attische Volk
Eigenthum im Werlhe von 100000 Talenten besessen hat? Wer
sich irgend mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Alterthums
beschäftigt hat, wird über die Antwort nicht zweifelhaft sein. Doch
möge noch folgende Betrachtung hier Platz ßnden. Athen zählte
ums Jahr 322 21000 Bürger, von denen 12000 ein Vermögen von
unter 2000 Drachmen besassen. ') Das Volksvermögen befand sich
also im Wesentlichen in den Händen von 9000 Bürgern, denn
hätte von jenen 12000 Unbemittelten ein Jeder selbst 1000 Drach-
men besessen, so kämen zusammen doch nur 2000 Talente heraus.
Allerdings zählte Athen neben der bürgerlichen Bevölkerung noch
an 10000 Metöken, da diese aber, mit Ausnahme der wenigen
Isotelen, Grundeigenthum nicht erwerben durften, so kann nur ein
verhältnismässig geringer Theil des Gesammtvermögens in ihren
Händen gewesen sein. Mehr ins Gewicht fallen vielleicht die juri-
stischen Personen, wie Gemeinden und Tempel, ferner die Waisen
und Erbtöchter, die oben in der Bürgerzahl nicht einbegriffen
sind. Rechnen wir aber auf diese verschiedenen Kategorien selbst
1) Diod. XVIII lö, Plut PhokioD 28.
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DAS VOLKSVERMÖGEN VON ATTIRA
241
die Hälfte des ganzen Volksvermögens , so bleiben für die 9000
wohlhabenden Bürger doch noch 50000 Talente, d. Ii. 5 Vi Talente
im Durchschnitt auf Jeden. Wer aber soviel besass, galt in Athen
schon als reicher Mann, und es gab überhaupt nur wenige Hun-
dert, die diesen Census erreichten. Es ist also klar, dass der Be-
trag des attischen Volksvermögens nie auch nur annähernd sich
auf 100000 Talente belaufen haben kann. Dasselbe ergiebt eine
Schätzung der Einzelposten, aus denen sich das Nationalvermögen
zusammensetzt. Nach Böckhs1), wie wir unten sehen werden, zum
Theil stark Übertriebenen Anschlägen betrug der Werth
des haaren Geldes etc. . . 2400 „
20000 Tal.
Man siebt, Böckh ist sich über die Consequenzen seiner Auf-
fassung des Timema nicht klar geworden. Und zwar ist die
eigentliche Grundursache des Irrthums die ganz falsche Voraus-
setzung, von der Böckh bezüglich der Grösse der Bevölkerung
Attikas ausgeht.
Es wird demnach nichts übrig bleiben, als zu der Angabe des
Polybios zurückzukehren, wonach das Timema das Gesammtver-
mögen von Attika darstellt. In der That ist die Summe von 5750
Talenten dafür keineswegs zu gering, nur müssen wir festhalten,
dass sie sich auf das Jahr 378/7 bezieht, und dass sie nicht das
wirkliche, sondern das eingeschätzte Vermögen ausdrückt. Um das
zu begründen muss ich allerdings von einer Voraussetzung aus-
gehen, für die ich an dieser Stelle den Beweis nicht geben kann,
über die ich aber in Kurzem Gelegenheit haben werde, an anderem
Orte ausführlich zu bandeln. Ich halte es nämlich für unzweifel-
haft, dass Athen niemals die Zahl von 400000 Sklaven besessen
hat, die Athenaeus ihm zuschreibt. Vielmehr kann die Sklaven-
menge selbst zur Zeit der höchsteu wirthschaftlichen Blüthe Athens
im Jahre 338 150000 Köpfe kaum überstiegen haben; im Jahre
378/7 aber ist sie ohne Zweifel weit hinter dieser Zahl zurück-
geblieben. Da die Sklaven der Hauptsache nach aus den östlichen
1) Staatsh. I S. 639 ff.
Hermes XX. 1»>
des Landeigenthums
der Gebäude . . .
der Sklaven . . .
des Viehstandes . .
9000 Tal.
2000 „
6000 „
600 „
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242
J. BE LOCH
Barbarenländern eingeführt wurden, musste ihre Zahl den grossteo
Schwankungen unterworfen sein; die wirtbachafÜiche Conjunctur,
das grössere oder geringere Bedürfnis* der Industrie nach Arbeits-
kräften war hier das Bestimmende. Jeder längere Krieg, jede
Krisis musste zur nothwendigen Folge haben, dass die Sklaveozahl
sieb verringerte; wie denn Xenophon ganz ausdrücklich hervor-
hebt, die Sklavensteuer habe vor dem dekeleischen Kriege bedeu-
ten») grössere Summeu eingebracht, als selbst um die Mitte des
vierten Jahrhunderts.1) leb glaube, es wird sehr reichlich ge-
rechnet sein, wenn wir far das Jahr des Nausinikos, zehn Jahre
nach dem Ende des korinthischen Krieges, eine Zahl vod 60—
S0000 Sklaven für Attika annehmen.
Den Mittelpreis der Sklaven in dieser Zeit werden wir zu etwa
P/2 Minen veranschlagen dürfen*); jene 60—80000 hätten also
einen Werth von 1500—2000 Talenten repräsentirt. Der Werth
des übrigen beweglichen Eigenthums blieb ohne Zweifel hinter
dieser Summe bedeutend zurück; wenn Polvbios für seine Zeit,
bei gesunkenem Geldwerth und gesteigertem Luxus, deu Werth
dieses Eigenthums im ganzen Peloponnes auf noch nicht 6000 Ta-
lente veranschlagt4), so kann er in Attika zwei Jahrhunderte früher
gewiss nicht über 1000 Talente betragen haben. Es bleibt da»
Grundeigenthum. Bttckn hat seiner Hypothese Ober die Bevölke-
rung von Attika zu Liebe die Getreideproduction der Landschaft
auf 2,800000 Medimoen geschätzt.4) Wenn aber das steinige,
durch seine Unfruchtbarkeit sprüc h wörtliche Attika eine solche
Menge Getreide hervorbringen konnte, was müssen Boeotien, Thes-
salien, Elis, M essen reo producirt haben! Griechenland wäre im
Stande gewesen, die halbe Welt mit Getreide zu versorgen, statt
dass es bereits im fünften Jahrhundert auf fremde Einfuhr ange-
wiesen war. Glücklicher Weise besitzen wir indess eine Angabe,
die uns gestattet, den Getreideertrag Anikas im Alterthum an-
nähernd zu berechnen. Es gab nämlich ein altes solonisches
Gesetz, das die Ausfuhr von Getreide unbedingt untersagte*); ein
klarer Beweis, dass selbst in guten Jahren der Getreideertrag des
1) Xeo. v. d. Eiakünfteo IV 25.
2) Böckh Staatsh. I S. 96 f.
3) II 62, 4: ôfÀtoç ix FltXonoyyrjoov nâatjç i$ avitür rai y ininXtoy
a 6J fid nu y ©1 x oicv r< <rryax&%ym xoaoixo nXrt9oç XQrt>uâta*y.
4) Slaatsh. I S. 114. 5) Plut Solon 24.
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DAS VOLKSVERMÖGEN VON ATTIRA 243
Landes für das Bedürfnis« der Bevölkerung nor eben ausreichend
war, vielleicht noch nicht einmal ausreichte. Niemand wird be-
haupten wollen, dass Athen zu Solons Zeiten eine irgend bedeu-
tende Zahl Sklaven und Metöken besessen bat, oder dass die bürger-
liche Bevölkerung damals grosser gewesen sei, als zur Zeit des
Demosthenes. Rechnen wir die Bürgerschaft jeden Alters und
Geschlechts tu 60—70000 Seelen1), die nichtbürgerlichen Be-
wohner auf die Bälfte dieser Zahl, zusammen also 100000 Seelen,
so werden wir die Bevölkerung Atlikas am Anfang des sechsten
Jahrhunderts jedenfalls nicht zu niedrig geschätzt haben. Bei einem
jährlichen Durchschnittsverbrauch von 6 Medimnen auf den Kopf)
ergiebt das einen Bedarf von 600000 Medimnen, zu dessen Erzeu-
gung eine Aussaat von gegen 100000 Medimnen erfordert wurde.3)
Das Maximum der Getreideproduction Attikas in guten Jahren also
war zu Solons Zeit 700000 Medimnen. Es ist möglich, dass sich
diese Production später etwas erhobt hat, sehr bedeutend aber
kann die Steigerung nicht gewesen sein, da eben auch zu Solons
Zeit Athen schon auf die Einfuhr fremden Korns angewiesen4)
und damit für die Landwirtschaft der Antrieb gegeben war, den
Boden bis aufs Aeusserste auszunutzen. Ja im Hinblick auf die
poolische Coocurrenz wäre ich eher geneigt eine Abnahme der
altischen Getreideproduction im fünften und vierten Jahrhundert zu
Gunsten edlerer Culturen, wie Wein und Oel, anzunehmen. Um
aber nicht zu niedrig zu rechnen , wollen wir 700000 Medimnen
für das vierte Jahrhundert als Durchschnittsproduction setzen. Den
Medimnos Gerste auf 2'/i Drachmen geschätzt, was für 378/7 etwa
der Mittelpreis sein wird1), ergiebt das einen Werth von 1,750000
Drachmen oder rund 300 Talenten. In einem wenig fruchtbaren
Lande mit intensiver Bodencultur, wie Attika , mussten die Pro-
ductionskosten hoch sein; veranschlagen wir sie nur mit der Hälfte
des Rohertrages, so ergiebt sich ein Reinertrag von 150 Talenten,
oder mit 8°/o capitalisât") ein Werth des Getreidelandes von gegen
1) Das von Böckh Staaten. I S. 54 angenommene Verhältnis« von 1 : 41/*
zwischen erwachsenen Bürgern und bürgerlicher Gesamratbevölkerung ist viel
sa koch, wie an anderem Orte gezeigt werden wird.
2) Bockb Staaten. 1 8. 110.
3) Böckh a. s. O. S. 113.
4) Plot. Solon 22. 5) Böckh Staaten. 1 S. 131 ff.
6) Böckh a. a. O. S. 198 f. Isaios v. Hagnias Erbschaft 42.
10*
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244
J. BELOCH
2000 Talenten.1) Für Weinberge, Oeipflanzungen, Walder, Wei-
den, Gebäude werden wir etwa denselben Werth ansetzen dürfen,
sodass sieb für das gesammte Grundeigentum von Attika im Jahr
378/7 ein Werth von 4000 Talenten ergiebt; für das gesammte
Volksvermögen also 6500—7000 Talente. Dabei ist wahrscheinlich
das unbewegliche Vermögen etwas zu niedrig, das bewegliche etwas
zu hoch angesetzt. Wenn wir berücksichtigen, dass in dem Ti-
mema von 5750 Talenten die Staatsdomänen nicht einbegriffen
sind, und ebensowenig der Besitz der Bürger der untersten Ver-
ni ügensklasse, die von der Zahlung directer Steuer befreit waren2),
ferner die von jeder Steuerveranlagung unzertrennlichen Unvoll-
kommenheiten , so findet die Angabe des Polybios in dieser
Schätzung des Volksvermögens von Attika ihre volle Bestätigung.
Man wird gegen dieses Resultat hoffentlich nicht den Vierzigste!
(ttttaçctxoctrj) ins Feld führen wollen, der auf Euripides' Antrag
während des korinthischen Krieges zur Erhebung kam, und von
dem man sich nach Aristophanes einen Ertrag von 500 Talenten
versprach.3) Böckh allerdings hat diese Abgabe als Vermögens-
steuer gefasst, sodass Euripides die gesammte Schätzung Attikas
zu 20000 Talenten veranschlagt hatte.4) Aber schon Grote hat
dem gegenüber dargetban, dass es sich hier um eine indirecte Ab-
gabe handelt1); für die Bestimmung des Nationalvermögens also
folgt daraus nicht das Geringste.
Es ist bereits oben bemerkt worden, dass der Betrag des
Volksvermögens sich vom Jahre 378/7 bis auf die Zeit Alexanders
und der ersten Diadochen etwa verdoppelt haben muss, also von
7000 auf 14000 Talente gestiegen ist. Das Timema aber blieb
unverändert, wie es unter Nausinikos festgesetzt worden war. De-
mosthenes giebt es im Jahre 354/3 zu rund 6000 Talenten an,
und Philochoros wiederholte denselben Ansatz noch im X. Buch
seiner Atthis, das die Zeit Demetrios des Belagerers behandelt.
1) Bôckh a. a. 0. S. 639 rechnet bei Annahme einer Production von
2,800000 Medimnen das Getreideland zu einem Werth von 8000 Talenten,
also im selben Verhältnisse. Den Werth des übrigen Grandeigenthums und
der Gebäude rechnet er nor sa 3000 Talenten.
2) Allerdings ist diese Befreiung für das vierte Jahrhundert keineswegs
so sicher, wie gewöhnlich auf Böckhs Autorität hin angenommen wird.
3) Arist. Ekkles. 825. 4) Staatsh. I S. 642.
5) Hist, of Greece IX chap. 75 S. 206 f. (London 1870). Vgl. Rh. Mus.
XXXIX (1S84) S. 48 f.
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DAS VOLKSVEKMÖGEN VON ATTIRA 245
Und noch Polybios hat offenbar keine spatere Schätzung des atti-
schen Volksvermögens gekannt, als die unter Nausinikos gehaltene.
Iu der That ist ein Kataster des Grundeigenthums ein so
complicities Ding, dass bekanntlich auch moderne Staaten sich nur
sehr schwer zu einer Aenderung in dieser Beziehung entschliessen.
Um aber zu Terslehen, wie es möglich war, dass auch für das be-
wegliche Eigenthum dieselbe Schätzung ein ganzes Jahrhundert
hindurch oder noch länger festgehalten wurde, wird es nöthig sein,
etwas näher auf die Einrichtung der attischen Eisphora einzugehen,
wie sie sich seit Nausinikos gestaltet hat.
Die Eisphora war ursprünglich eine reine Grundsteuer, und
als solche nach dem Ertrage bemessen, wie die Namen der so-
lonischen Vermögensklassen (Pentakosiomedimnen etc.) beweisen.
Auf eine sehr dunkele Stelle des Pollux gestützt1), hat Böckh be-
hauptet, dass Solon diese Steuer als Progressivsteuer eingerichtet
habe.2) Indess noch Peisistratos und seine Söhne haben einfach das
Zwanzigstel alles Budenertrages in Altika als Steuer erhoben'); und
da die Tyrannen sonst die soloniscbe Verfassung in Kraft Hessen,
werden sie es auch in diesem Punkte gethan haben, um so mehr,
als gerade die reichen Grundeigentümer ihre hauptsächlichsten Geg-
ner waren, denen durch Aufbebung des progressiven Steuerfusses
ein Geschenk zu machen am allerwenigsten Veranlassung vorlag.
Und überhaupt ist es sehr misslich, eine Einrichtung so verwickelter
Natur und so zweifelhaften Nutzens, wie eine Progressivsteuer, in
die Zeit der Kindheit der Finanzwissenschaft verlegen zu wollen,
uro so mehr als das- ganze spätere Altertbum von einer solchen
Steuerform nichts weiss, oder doch wenigstens nicht Uber die
rohesten Ansätze dazu herausgekommen ist. Soviel aber steht jeden-
falls fest, dass die Eisphora unter Peisistratos und Hippias, und
folglich auch unter Solon in natura erhoben worden ist; die Sätze
bei Polydeukes, die in Geld ausgedrückt sind, können sich schon
darum nicht auf die Zeit Solons beziehen. Das erste Beispiel einer
in Geld erhobenen Vermögenssteuer bildet die Eisphora des Jahres
428/7; der üebergang von der Natural- zur Geldabgabe ist also
im Laufe des fünften Jahrhunderts erfolgt, wahrscheinlich bald
1) VIII 130 f.
2) StaaUh. 1 S. 654 ff.
3) Tbok. VI 54: *J&ti*aiovç i/xoar^v pôvor nçaocôpiyoi xwv ytyrp-
fttvmr.
246
J. BELOCH
nach den Perserkriegen, als zuerst grössere Geldsummen nach Athen
zusammenströmten. Wie es scheint, hat man damals angefangen,
auch das bewegliche Vermögen su berücksichtigen, das wenigstens
zur Zeit des peloponnesischen Krieges bereits steuerpflichtig war;
mit anderen Worten , die Grundsteuer wurde in eine allgemeine
Vermögenssteuer umgewandelt. Da** bei dieser Gelegenheit auch
eine Modification in der Abstufung der einzelnen Steuerklassen
vorgenommen wurde, liegt in der Natur der Sache; man musste
diese Stufen dem geltenden Münzsystem anpassen. So wurde die
Schätzung der Pentakosiomedimnen auf 1 Talent Festgesetzt; denn
ein Bruttoertrag von 500 Medimnen Getreide entspricht einem
Reinertrag ?on 250 Medimnen1), oder bei den Gerstenpreisen in
der ersten Hälfte des fünften Jahrhunderts von 500 Drachmen,
zu 8°/o capitalisât also einem Vermögen von 6250 Drachmen,
oder rund 1 Talent. Die Ritterschatzung würde nach demselben
Verhältnisse capitalisât einem Vermögen von 3750 Drachmen ent-
sprochen haben; der einfachen Berechnung zu Liebe wurde sie
auf </2 Talent herabgesetzt. Die stärkste Reduction zeigt die Zeu-
gitenschatzung, die statt 2500 Drachmen nur 1000 Drachmen be-
trägt ; doch ist es aus verschiedenen Gründen zweifelhaft, ob Solon
wirklich alle Bürger, die weniger als 200 Scheffel ernteten, zu
Theten gemacht hat. Böckh rechnet 150 Scheffel als obere Grenze
der Thetenschatzung'), was nach dem obigen Verhiltniss capita-
lisât einem Vermögen von 1750 Drachmen entsprechen würde.
Das Bedürfnis, eine möglichst grosse Zahl von Bürgern zum
Hoplitendienst heranzuziehen, von dem die Theten bekanntlich be-
freit waren, würde diese Herabsetzung hinreichend erklären. Zu
der Annahme, die Eisphora sei eine Progressivsteuer gewesen,
giebt die Stelle des Pollux also nicht den geringsten Anhalt. Da-
bei ist vorausgesetzt, was ich trotz Hock h für unzweifelhaft halte,
dass die solonischen Ansätze nach den Bruttoerträgen bemessen
sind. Schon darum, weil da, wo der Eigenthümer sein Grund-
stück selbst bearbeitet, der Reinertrag sich in sicherer Weise gar
nicht feststellen lässl; vor allem aber, weil der Zwanzigste, den
die Peisistratiden erhoben, sicher ebenso die Bruttoerträge traf,
wie der Zehnte Hierons in Sicilien, und Oberhaupt alle ähnlichen
Abgaben im Allerthum.
1) S. oben S. 243. 2) Staaten. I S. 647.
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DAS VOLKSVERMÜGEN VON ATTIRA
247
Bei der Steuerreform unter Nausioikos wurde zunächst — wie
es scheint zum ersten Male — ein genaues Kataster des gesamtsten
beweglichen und unbeweglichen Vermögens entworfen, die alten
solonischen Vennögensklassen aufgehoben, und zur besseren Er-
hebung der Steuer die einzelnen Pflichtigen in eine Anzahl Ver-
bünde (avfâfâoçiai) zusammengefasst. Es war aber keineswegs das
gesammte Volksvermögen in die Symmorien vertheilt. Vielmehr
wurde die Steuer von dem liegenden Eigen thunt auch nach INau-
sinikos nach den einzelnen Gemeinden bezahlt, in denen dieses
Eigenthum gelegen war; sodass ein Bürger, der in mehreren Demen
Grundbesitz halte, auch in jedem dieser Demen steuerte. Auf das
un wider leglichste geht das hervor aus den Angaben A poll odors in
der Rede gegen Polykles, die sich auf die Eisphora des Jahres
362/1 beziehen. Apollodor hatte bei dieser Gelegenheit in drei
Demen, in denen er Grundeigenthum besass, Sieuervorschuss zu
leisten.1) Die Symmorienverfassung aber s land damals seit fünf-
zehn Jahren in Kraft; hätte sie sich auch auf den Grundbesitz
bezogen, so hätte Apollodor nur in seiner Symmorie zum Sieuer-
vorschuss herangezogen werden können, denn Niemand konnte
mehr als einer Symmorie angehören. Was ßöckh dagegen ein-
wendet3), 'es sei nicht unglaublich, dass in dem angegebenen Falle
ganz unabhängig von der Symmorienverfassung ein besonderes Ver-
fahren angeordnet war, da besondere Umstände zu ausserordent-
lichen Massregeln veranlassen', bat gar kein Gewicht; denn be-
sondere Umstände lagen nicht vor, und wenn es sich darum
bandelte, die erforderlichen Summen möglichst rasch zusammen-
zubringen, so war ein Umstossen der bestehenden Steuerver-
fassung gewiss dazu der ungeeignetste Weg. Auch wissen wir,
dass es zu den Obliegenheiten der Demarchen gehörte, Verzeich-
nisse der in ihrem Gau belegenen Grundstöcke zu fuhren3); was
nur dann einen Sinn hatte, wenn sie mit der Einziehung der
Grundsteuer beauftragt waren.4)
1) R. g. Polykl. 8 S. 1209: <W£«f yàç vftîy èniç row ât/pottS* roiç
ftovXtvràç ttntvfyxtlr rot* nçtotieo'utovTtti tilw tt <f?ju«rwr nui riîv fyxixrtj-
ftirw, nçoomttii4x&t} pov xovrtpa ir tgntéiç oV/uot? âià rô <pttvtQa>>
ilrai fiov tqr ovoîuv.
2) Staatah. I S. 691.
3> Harpokr. unter <%<ro?o»-. Sehol. Arial. Wolken 37. Böckh StaaUh. I
S. 664.
4) Von den Naukraren, deren administrative Functionen bekanntlich durch
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246
J. BELOCH
Die Symmorien waren also our zum Zwecke der Erhebung
der Steuer vom beweglichen Eigenthum eingerichtet Und zwar
offenbar in der Weise, dass von dem bei der Schätzung des Jahres
378/7 ermittelten Betrage jeder Symmorie ein annähernd gleicher
Theil zugewiesen war, sodass jede einzelne Abtheilung den gleichen
Steuerbetrag zahlte.') Dieses Timema der Symmorie blieb seit
Nausinikos unverändert, ebenso wie das Timema der Grundstücke
jedes einzelnen Demos, und es blieb der Symmorie überlassen,
den auf sie entfallenden Steuerbelrag auf die einzelnen Mitglieder
zu repartiren. Zu diesem Zwecke hielt sich der Vorstand der
Symmorie eine Liste (âiâyçanna) , worin die Mitglieder mit der
Angabe ihres beweglichen Vermögens (tiftrjua) verzeichnet standen.
Bei der Einführung der Symmorien Verfassung musste die Summe
dieser einzelnen Ansätze dem gesammten Timema der Symmorie
genau gleich sein; spater musste sich das Verhähniss verschieben,
und zwar mussten bei dem wirtschaftlichen Aufschwung Athens in
dem halben Jahrhundert nach Nausinikos die in den Diagrammen
verzeichneten Timemala bald grösser werden, als die Summe, mit
der die ganze Symmorie zur Steuer veranlagt war. Natürlich ge-
schah das Anwachsen des Vermögens in den verschiedenen Sym-
morien nicht gleichmassig; aber es muss hier ebenso wie später
bei den trierarchischen Symmorien dem einzelnen Bürger der Weg
offen gestanden haben, mittelst des Anerbietens der Antidosis aus
einer überlasteten in eine weniger beiastete Symmorie überzu-
gehen. Wenn also die Grundsteuer für jeden einzelnen Demos,
die Steuer vom beweglichen Vermögen für jede Symmorie ein für
alle Mal festgesetzt war, so verstehen wir leicht, wie die Gesammt-
schatzung von Altika trotz aller wirtschaftlichen Veränderungen
sich so lange Jahre auf dem Betrag halten konnte, der unter Nau-
sinikos ermittelt worden war.
Es ist jetzt Zeit, die Stelle zu besprechen, in der Böckh deo
hauptsächlichsten Beweis für seine Auffassung des Begriffs Timema
gefunden hat In der Anklage gegen seinen Vormund Aphobos
behauptet Demosthenes nämlich, sein Vater habe beinahe 14 Ta-
lente hinterlassen. Zum Beweise führt er an, dass die Vormünder
für ihn in der Symmorie auf je 25 Minen 500 Drachmen Eispbora
Kleisthenes auf die Demarchen übergegangen sind, ist das bestimmt über-
liefert: Hesycb. nnter NavxXaça nnd Polyd. VHI 108.
1) Böckh Staatsh. I S. 68S.
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DAS VOLKSVERMÖGEN VON ATTIRA 249
gezahlt hätten, soviel als Timotheos Konons Sohn und die Übrigen,
die mit den höchsten Beträgen eingeschätzt wären.1) Daraus allein
schon, fährt der Redner fort, ergiebt sich die Grösse des ererbten
Vermögens, denn von 1 5 Talenten beträgt das Timema 3 Talente,
und die dem entsprechende Eisphora zu bezahlen haben die Vor-
münder sich nicht geweigert.1)
Daraus soll nun nach Böckh folgen, dass die erste Steuer-
klasse mit einem Timema im Betrage von */& des Vermögens ein-
geschätzt wurde. Diese Interpretation geht von zwei unbewiesenen
Voraussetzungen aus: einmal, dass die attische Eisphora eine Pro-
gressivsteuer war, dann aber, dass dem Ausdruck eiotpéçeiv eine
doppelte Bedeutung zukommt, *Eisphora zahlen* und *sein Timema
in der Symmorie declariren'. In letzterer Bedeutung soll das Wort
an unserer Stelle gebraucht sein, und Böckh Ubersetzt demgemäss:
'die Vormünder setzten an, für mich in der Symmorie für jede
25 Minen 500 Drachmen einzutragen, soviel als Timotheos Konons
Sohn u.s.w. eintrugen'.')
Nun belief sich aber das von Demosthenes dem Vater hinter-
lasse ne Vermögen selbst nach der eigenen, sehr übertriebenen Be-
rechnung des Sohnes keineswegs auf 15, sondern nur auf etwas
über 13 Talente. Von dieser Summe aber gehen die Legate ab,
die der alte Demosthenes in seinem Testamente ausgesetzt hatte:
2 Talente als Mitgift der Tochter, 1 Vs Talent als Mitgift der
Wittwe, die sich nach attischem Brauche sogleich wieder ver-
heirathen sollte. Diese Legate wurden nach Demosthenes' ausdrück-
lichem Zeugniss von den Vormündern bei der Einschätzung des
Vermögens ihres Mündels zur Steuer nicht mit veranlagt, wie das
auch selbstverständlich ist, da sie ja gar nicht zu Demosthenes
Vermögen gehörten.4) Selbst Demosthenes eigene Schätzung als
1) G. Aphob. I 7: r© âi nXî.&oç xfti cioiaç oxi tovt' xo xataXtt-
tp&iv, piyiaxoi /At? avxot fiaQiVQiç pot ytyéraow tiç yàç xijy cv/ÀfAoçîay
vnéç ipov ovytiâtayxo xaxà xàç néyxi xai tîxoOi pyâç myxaxociaç ifçay-
fiàç ilo<f>if>tw, laovntQ Tipô&toç b Kovmvoç xai oi xà fiiyiaxa xfxrij-
pivot ttfiqfittta lioiyêçoy.
2) G. Aphob. I 9: äqXoy pky ro/rrr xai ix xovxay t© nXij&oç xîjç oi-
oiaç' ntyxixaiâexa xaXâvxwr yàç xçia xéXayxa yiyvixai xt/urj/ua' xavxqy
rjiovy ilctpiQtty xyy ttoyoçàv.
3) Staateh. I S. 667.
4) G. Aphob. Il 8: xà ply yàç ©Vo tdXavxa xai xàç ôyâoijxoyxa py&ç
«no r«5r xtxx&çuty xaXâytmv xai xç>ia%iXi(ov ikdßtxi, o5or ' cvdi xavxaç
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250
J. BELOCH
richtig angenommen , bat demnach »ein Vermögen beim Beginn
der Vormund schaff, nur 10 Talente betragen. Belief sich also, wie
Böckh will, das Timema der ersten Steuerklasse auf V& des einge-
schätzten Vermögens, so hatte Demosthenes ein Timema von nur
2 Talenten haben können, nicht von 3 Talenten, wie er selbst
angiebt und ?or Gericht durch Zeugniss erhörtet.
Dazu kommt weiter, dass Demosthenes seinen Vormündern
bestandig den Vorwurf macht, sie hatten den Betrag seines Ver-
mögens dem Staate verheimlicht1) Es ist also ganz undenkbar,
dass sie bei der Steuereinschatzung das Vermögen hoher angegeben
haben sollten, als es in Wirklichkeit war. Sie hatten auch geradezu
wahnsinnig sein müssen, um das zu thun, da sie sich damit nur
selbst die Anlegung der Bechenschaft am Schluss der Vormund-
schaft erschwert hatten. Demosthenes sagt denu auch, dass die
Vormünder den ursprünglichen Bestand des Vermögens zu 5 Ta-
lenten angaben.3) Wie hätten sie dasselbe Vermögen bei der
Steuerveranlagung mit 15 Talenten in Ansatz bringen sollen? Und
hatten sie es gethan, so konnte Demosthenes sich die gante Be-
weisführung in seinen Reden gegen Aphobos sparen; er hatte
dann eine Waffe, der gegenüber es kein Entrinnen gab. Statt
dessen geht Demosthenes mit einigen allgemeinen Phrasen über
diesen Punkt hinweg. Es ist also klar, dass die 3 Talente Ti-
mema, mit denen Demosthenes eingeschätzt war, keineswegs das
Fünftel seines Vermögens ausdrücken, sondern das ganze Vermögen
Uberhaupt: Die Unnahbarkeit von Böckhs Ansicht über den Begriff
des Timema, die ich oben aus anderen Gründen hoffe erwiesen zu
haben, wird also durch Demosthenes' Vormundschaftsreden bestätigt.
Dieses Resultat weicht so sehr von den Ansichten ab, die
über die Hohe von Demosthenes' vaterlichen Vermögen in allge-
meiner Geltung 6tehen, dass es unerlasslich ist, noch einen Augen-
blick dabei zu verweilen. Demosthenes selbst stellt in dem Pro-
zesse gegen seine Vormünder Über die vaterliche Hinterlassen-
schaft folgende Berechnung auf3):
intff 4fnov ik ro âqpiéaiov ix^oaaSt- ipirtQui yhQ £<r<w i» bufroiç
Tûtç xçôyûtç.
1) G. Aphob. I 8. 41. 44. II 7. 2) G. Aphob. 1 62.
3) Nach der Zusammenstellung von Buerroann Nene Jahrb. für Phil. 1 1 1
(1875) S. 800 ff. Die Berechnungen von Böckh und Schiefer weichen davon
nur unbedeutend ab.
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DAS VOLKSVERMÖGEN VON ATTIRA 251
I. Das sicher angelegte, werbende Vermögen.
1) 32 — 33 Arbeiter in der Waffenfabrik zu 5 oder
6 Minen ca. 190 Min.
2) 20 Arbeiter in der Möbelfabrik, in Pfand ge-
nommen für 40 „
3) Als Hypothek ausgeliehenes Capital .... GO „
4 Tal. 50 Min.
II. Das Wohnhaus mit dem darin befindlichen
Nachlass.
1) Rohmaterial an Eisen, Elfenbein, Holz . . 71—79 Min.
2) Gallapfel und Rupfer 70 „
3) Das Wohnhaus 30 „
4) Wirthschaftsgerathe und Schmuck der Mutter 91—99 „
b) Baares Geld . . 80 „
5 Tal. 42—58 Min.
III. Auf Speculation angelegte Capitalien.
1) Bei Xuthos auf Seezins 70 Min.
2) In der Bank des Pasion 24 „
3) In der Bank des Pylades 6 „
4) Bei Demonides Demons Sohn 16 „
5) Kleinere Posten . . 51—59 »
2 Tal. 47—55 Min.
Zusammen 13 Tal. 19 — 43 Min.
Dass diese Aufstellung bedeutende Uebertreibungen enthält,
lässt sich leicht nachweisen. Demosthenes behauptet, bei Ablauf
seiner Vormundschaft nur 70 Minen erhalten zu haben, nämlich
das Haus, 30 Minen baares Geld und 14 Sklaven.1) Das Haus
hatte er selbst mit dem Werthe von 30 Minen in Rechnung ge-
stellt; es bleiben also fur die 14 Sklaven nur 10 Minen, oder
70 Drachmen für jeden. In der Berechnung des vom Vater (unter-
lassenen Vermögens werden 32 — 33 Sklaven zu 190 Minen ge-
rechnet, jeder also im Durchschnitt zu beinahe 6 Minen, und wenn
' wir auch zugeben wollen , dass während der zehnjährigen Vor-
mundschaft der Werth der Sklaven sich vermindert hat, so ist doch
eine Verminderung von 6 Minen auf 70 Drachmen in keiner Weise
1) G. Apbob. I 6.
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J. BELOCH
glaublich. Ad einer der beiden Stellen also bat Demosthenes sicher
gelogen, vielleicht an beiden; doch liegt es in der Natur der Sache,
dass die ärgste Uebertreibung da zu suchen ist, wo er von Dingen
spricht, die 10 Jahre zurückliegen, d. h. von der Hinterlassen-
schaft des Vaters. In der That sind 6 Minen in der ersten Hälfte
des vierten Jahrhunderts für einen Sklaven ein ganz exorbitanter
Preis, und Demosthenes selbst giebt an, dass ein Theil der Messer-
schmiede nur 3 Minen werth gewesen sei'), was ihn freilich nicht
hindert, bei der Addition der einzelnen Posten doch unvermerkt
je 6 Minen dafür in Rechnung zu setzen. Die 20 Möbelarbeiter
waren von Moiriades für 40 Minen an Demosthenes' Vater in Pfand
gegeben: der wirkliche Werth kann nicht viel höher gewesen sein2),
was reichlich 2 Minen auf den Mann ergieht. Und als Aphobos
nach des alten Demosthenes' Tode die Hälfte der 32 Sklaven der
Messerfabrik verkaufte, reicht der Erlös — 30 Minen — nur eben
hin, ihm die an der Mitgift von Demosthenes' Mutter fehlende
Summe zu geben.3) Offenbar also betrug der Werth dieser Sklaven
eben auch nur durchschnittlich gegen 2 Minen. Die 16 — 17 Skla-
ven, die nach diesem Verkaufe in der Messerfabrik noch übrig
waren, repräsentiren demnach einen Werth von etwa l/j Talent.
Das Haus ist mit 30 Minen wahrscheinlich auch zu hoch ange-
setzt, wie Demosthenes selbst zugesteht, wenn er das von seinen
Vormündern empfangene Vermögen, wobei das Haus sich befand,
abzüglich des Baarbestandes zu 40 Minen rechnet; es mag etwa
20 Minen werth gewesen sein. Den Schmuck der Mutter Hess
sich Aphobos bei der Erb theil ung zu 50 Minen anrechnen4); dass
das Hausgeräth unmöglich denselben, oder auch nur annähernd
denselben Werth haben konnte, folgt daraus, dass Demosthenes
nach eigener Angabe nur 70 Minen von seinen Vormündern em-
pfinge wobei das Hausgeräth natürlich eingerechnet ist; also ist auch
1) Die Worte tovç <T ont IXârrovoç »; rçtûy pvâiy èfiovç (g. Aphob. 9)
zu transponiren and auf die xXwonetoi zu beziehen, wie ßuerroann will, ist
unzulässig. Die Worte können vielmehr an unserer Stelle gar nicht entbehrt
werden, denn es wire eine gar zn handgreifliche Uebertreibung gewesen,
alle diese 32 Fabriksklaven mit je 5 — 6 Minen in Rechnung stellen zu wollen.
Dass die Umstellung auch sprachlich unmöglich ist, zeigt filass in Bursians
Jahresbericht 1879 I S. 283.
2) Sonst würde aie Moiriades verkauft haben, statt sie Jahre lang ver-
pfändet zu lassen.
3) G. Aphob. I 13. 18. 4) G. Aphob. I 13.
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DAS VOLKSVERMÖGEN VON ATTIRA 253
der Posten von 100 Minen, den Demosthenes dafür und für den
Schmuck der Mutter in Ansatz bringt, Obertrieben. Die übrigen
Posten betragen nach Demosthenes' Angaben zusammen etwas Uber
8 Talente, nämlich SO Minen an barem Gelde, fast 4 Talente an
ausgeliehenen Capitalien, 40 Minen als Pfand auf die Möbelarbeiter,
und etwa 2!/s Talente an Robmaterial für die beiden Fabriken.
Eine Controlle ist hier unmöglich, aber Demosthenes hat es sich
selbst zuzuschreiben, wenn wir seinen Worten nicht tollen Glauben
schenken. Freilich so arge Uebertreibungeo, wie bei dem Werthe
der Sklaven der Messerfabrik, sind hier ausgeschlossen ; immerhin
kann Demosthenes manche unrealisirbare Forderung in Rechnung
gestellt, und namentlich das Rohmaterial für die Werkstätten zu
hoch berechnet haben. Die Vormünder behaupteten, nur 4 oder
4'/? Talente empfangen zu haben; dazu kommen aber noch 2 Ta-
lente, die Demopbon als Mitgift von Demosthenes' Schwester nach
dem Testamente des Vaters erhalten hatte. Die Differenz mit De-
mosthenes Aufstellung beträgt also nur 2 Talente, Es kommt aber
für unseren Zweck gar nicht darauf an, ob Demosthenes oder die
Vormünder im Rechte waren; es genügt vollständig, zu wissen,
dass die Vormünder Demosthenes' Erbtheil mit 5 Talenten in Rech-
nung stellten, nämlich 4 Talente für den Barbestand und die
Scbuldforderungen und 1 Talent für das Haus und die noch übrigen
16* — 17 Sklaven der Messerfabrik. Wenn sie von diesem Vermögen
nur 3 Talente bei der Einschätzung declarirten, so kann das im
Interesse des Mündels geschehen sein; es ist aber auch nicht zu
vergessen , dass das Haus als liegendes Eigenthum wahrscheinlich
nicht in der Symmorie steuerte, und dass wir nicht wissen, wie-
weit nach attischem Rechte der Gläubiger für Hypotheken zu
steuern verpflichtet war, da ja die beliehenen Grundstücke bereits
zu ihrem vollen Werthe veranlagt waren. Auch hatte Therippides
laut Testament bis zu Demosthenes' Mündigkeit die Nutzni essung
des Ertrages von 70 Minen, und es wäre doch eine offenbare Un-
gerechtigkeit gewesen, wenn Demosthenes von dieser Summe die
Steuer hätte bezahlen sollen. Wir sehen also, Demosthenes konnte
sehr gut mit nur 3 Talenten zur Steuer veranlagt werden, in
1) G. Aphob. I 35. II 3. Nach letzterer Stelle halle der Vater in seinem
Testament (âta9!jxai) rrtv ?' ä).Xrty ova lay xat rcrrapn raXarra xai Tçtd^t-
Xfaç çfayfçày lnoli}ot. Naher auf die sehr bemerkenswerthe Angabe einzo-
gehcn würde hier zu weit fähren.
254
J. BELOCH
keinem Falle aber mit 15 Talenten, wie es nach Böckhs Hypo-
these der Fall sein mUsste.
Wie sind nun die Angaben au erklären elç yàç rijv ovfi-
fioçiav vnèQ èpov ovverâÇavro xarcc Tag nértê xai ètxoot
fivâç nevtaxooiaç âçaxpùs eioyéçeiv und nevttxaiâexa ta-
lâvtùtv yoQ tçia xaXavTa tlpy/ACtl Dass Böckhs Erklärung
dieser Stellen in jeder Beziehung unhaltbar ist, haben wir oben
gesehen. Demosthenes sagt auch durchaus nicht, was Bück h ihn
sagen lässt, und was er sagen musste, wenn Böckhs Erklärung
das Richtige träfe, dass ein Timema von 3 Talenten ein Vermögen
▼on 15 Talenten voraussetzt Die 15 Talente sind für ihn viel-
mehr ebenso sehr etwas Gegebenes, wie die 3 Talente; mit keinem
Wort deutet er an, dass die 15 Talente nicht auch ein Timema
sind. Da nun, wie wir oben gesehen haben, Demosthenes nur mit
3 Talenten zur Steuer veranlagt war, so können die 15 Talente
mit seinem Vermögen direct nichts zu thun haben. Die Erklärung
liegt nahe genug: wenn die Vormünder in der Symmorie auf je
25 Minen Eisphora fur Demosthenes 5 Minen zahlten, so muss
sein Vermögen auf den fünften Theil des eingeschätzten Gesammt-
Vermögens der Symmorie sich belaufen haben, mithin sind diese
15 Talente das Vermögen der gesammten Symmorie. Wozu aber
die ganze Ausführung? Nun einmal, um den Richtern das Ver-
mögen als möglichst ansehnlich erscheinen zu lassen, denn die
Richter wussten natürlich sogut wie Jedermann, dass die amtlichen
Einschälzungen in der Regel hinter dem wirklichen Betrage des
Vermögens beträchtlich zurückblieben. Dann aber, um einen jener
Advocatenknifle anbringeu zu können, die Demosthenes von seinem
Lehrer Isaios gelernt hatte, und an denen die Vormundschafts-
reden so reich sind. Man denke nur an die Werthberechnung der
Sklaven der Messerfabrik. Die Vormünder, giebt Demosthenes an,
hätten ihn mit demselben Betrage zur Steuer eingeschätzt, den
Konons Sohn Timotheos und andere Bürger von 15 Talenten Ver-
mögen bezahlten.1) Dabei wird aber verschwiegen, ob jene grossen
Vermögen in baarem Gelde und Schuldforderungen bestanden, oder
in liegendem Besitz. Es ist sehr wohl möglich, dass das beweg-
liche Vermögen des Timotheos nur mit 3 Talenten veranlagt war,
in welchem Falle er natürlich in seiner Symmorie keine höhere
Steuer zu zahlen hatte, als Demosthenes in der seinigen.
1) G. Aphob. I 7. II 11.
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f
DAS VOLKSVERMÖGEN VON ATTIRA 255
Sind denn nicht aber 15 Talente Timema für eine ganze
Svmmorie viel zu wenig? Wir haben oben den Werth des ge-
sammten Mobiliarvermögeos von Attika im Jahr des Nausinikos auf
2500—3000 Talente gesehätzt. Die Zahl der Symmorien betrug
nach Kleidemos1) 100, eine Angabe, die sich ohne Zweifel auf die
Steuersymmorien bezieht, da dieser Älteste unter den Atthidographen
wahrscheinlich vor dem Gesetze des Periandros (357/6) geschrieben
hat, und wir ausserdem wissen, dass nur 20 trierarchische Sym-
morien bestanden. Aber auch ohne dieses Zeugniss würden wir
zu der Behauptung berechtigt sein, dass die Zahl der Symmorien
beträchtlich sein musste ; denn die Symmorie dürfte nicht zu viele
Mitglieder zählen, wenn der Hegemon die Uebersicht über die Ver-
mögensverhältnisse der Einzelnen behalten sollte. Wie wir oben
gesehen haben, halten alle Symmorien sehr wahrscheinlich dasselbe
Timema; wenn nun dieses Timema je 15 Talente betrug, so er-
giebt sich ein eingeschätzter Gesammtbetrag von 1500 Talenten für
das Mobiliarvermögen der attischen Bürgerschaft. Dazu kommt noch
das Timema der Bfelöken, die, soweit sie nicht Isotelen waren,
in eigenen Symmorien und nach eigenem Fusse steuerten, und
also in den obigen 100 Symmorien kaum einbegriffen sein werden.
Mit dessen Einrech nung dürften 2000 Talente ziemlich voll wer-
den; die noch bleibende Differenz von 500 — 1000 Talenten gegen
den wirklichen Werth erklärt sich theils durch zu niedrige Ver-
anlagung, tbeils dadurch, dass die obige Schätzung naturgemäss
ganz im Groben gegriffen ist.
Der Steuerbetrag von 25 Minen steht nun zu dem Timema
von 15 Talenten in einem nach griechischer Auffassung runden
VerhältnisB, er betragt nämlich gerade V3<* Eine Steuer im dop-
pelten dieses Betrages, also 2/se des Timema ist in der That im
Anfang von Demosthenes' Vormundschaft erhoben worden. Ich
meine die Eisphora von '300 Talenten oder etwas mehr*, die un-
mittelbar nach Vollendung des unter Nausinikos begonnenen Ver-
mögenskatasters ausgeschrieben wurde.2) Denn Vis des Timema
von 5750 Talenten beträgt etwa 319V» Talente. Auf die Frage
nach Demosthenes' Geburtsjahr soll hier nicht eingegangen werden ;
ist er wirklich unter dem Archon Dexitheos geboren (385/4)*),
1) Klei demos fr. 8 Möller, bei PhoUos, Lex. noter N<xvxçaçia.
2) Dem. g. Androt. 44. 3) Leben d. zehn Redner S. 845 D.
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256
J. BELOCH
so begann die Vormundschaft noch im Jahre des Nausinikos selbst ;
andere Ansätze würden den Beginn der Vormundschaft um 1 — 2
Jahre herunterrücken. Wie dem aber auch sein mag, soviel ist
jedenfalls sicher, dass die Aufnahme des allgemeinen Vermögens-
katasters von Attika, die wir als die Schätzung unter Nausinikos
bezeichnen, erst in die Zeit von Demosthenes' Vormundschaft ge-
hört. Wenn Demosthenes der Vater noch kurz vor seinem Tode
sein Vermögen declarirt hätte, so musste diese Declaration in dem
Vormundschaftsprocesse des Sohnes das hauptsächlichste Beweis-
mittel bilden. Mochte Demosthenes darin die Bestätigung seiner
Ansprüche Qnden, oder das Vermögen darin, so wie es die Vor-
münder verrechneten, angegeben sein, in jedem Falle musste sich
Demosthenes eingehend mit dieser Urkunde beschäftigen, wenn sie
überhaupt vorhanden war. Die in den Vormundschaflsreden er-
wähnte Einschätzung des Vermögens bezieht sich also auf das
Kataster unter Nausinikos, sei es, was ich für wahrscheinlicher
halte, dass die Vormundschaft im Jahre des Nausinikos selbst be-
gonnen hat, sei es, dass die Vollendung des Katasters sich durch
einige Jahre hinzog.
Mag man übrigens über diesen Punkt denken wie man will,
die oben gewonnenen Resultate behalten doch ihre Geltung. Weitere
Bestätigung geben die Inschriften. In einer Urkunde aus make-
donischer Zeit geben die 'Meriten der Kylherier' ein Fabrikgebäude
im Peiraeeus an Eukrates von Aphidna in Erbpacht. Die Pacht-
summe beträgt 54 Drachmen, 'wenn aber', heisst es weiter, 'eine'
Eisphora ausgeschrieben wird, so soll Eukrates sie bezahlen, und
zwar im Verhältniss des Timema, das 7 Minen beträgt'. ') Hier ist
es klar, dass das Timema, wenigstens annähernd, den ganzen Werth
des Grundstücks repräsentirt , denn die Pacht von 54 Drachmen
entspricht unter dieser Voraussetzung einer Verzinsung von 75/7 %,
d. h. der üblichen Grundrente. Betrug dagegen das Timema, wie
1) C. I. A. 11 1058. Frânkel, der diese Inschrift kürzlich besprochen
hat (Hermes XVIII S. 314-318), meint, die Worte i«* di [ttç] tiotpoçà
ytynjtcu ? ZkXe ti <xn[ÔTt)iOpa TQÔntp ojyovy, tivytçtiy EvxçuTtjy x*tà
to rieftet xa£' imà (jvôç gestatteten noch eine andere Erklärung : Eukrates
soll die Eisphora bezahlen gemäss dem Timema, das einem Besitz von sieben
Minen entspricht, als ob gesagt wäre xcrrà to Tf/jypa to xa&* inra fiyâç.
Da aber eben nicht so auf dem Steine steht, scheint mir die Berechtigung
dieser Interpretation sehr zweifelhaft; sie ist nur der Böckhschen Hypothese
zu Liebe ersonnen.
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DAS VOLKS VER MÖGEN VON ATTIRA 257
Böckh wollte, nur V* und darüber vom Werlhe des Eigenthums,
so hätten wir eine Verzinsung von nur 1 Vi °/o oder noch weniger,
was einfach absurd wäre.
Wir sehen jetzt, dass die klagen über den hohen Steuerdruck
in A theo, von denen die ganze Litteratur des ausgehenden fünften
und des vierten Jahrhunderts erfüllt ist, keineswegs so unbegründet
sind, als sie nach Böckhs Darstellung scheinen müssten. Auch das
ist ein Beweis, und nicht der schwächste, dafür, dass Böckh den
Betrag des attischen Volksvermögens weit überschätzt hat, denn
es liegt in der Natur der Sache, dass Athen in den Krisen des
peloponnesischen, des korinthischen, des boeotischen und des Bun-
desgenossenkrieges die Steuerkraft seiner Bürger aufe Aeusserste
anstrengte. Die gegen 320 Talente, die unter dem Archon Nau-
sinikos ausgeschrieben wurden, betragen 5V2 °,o des eingeschätzten
Vermögens, oder, den Reinertrag selbst zu 10°/o gerechnet, was
mindestens für das Grundeigentbum stark übertrieben ist, 55°/o
des jährlichen Einkommens. Die 18 Minen, die Demosthenes wäh-
rend seiner Vormundschaft zu zahlen hatte, betragen jährlich 0,6 °;o
vom Vermögen — dieses zu 5 Talente gerechnet — , oder G°,o
des zu 10°/o veranschlagten Einkommens. Die Eisphora von 200
Talenten, die im Jahre 42817 erhoben wurde, betrug fast 3 °jo vom
Vermögen, wenn wir den gesammten Reichthum des attischen Volkes
in dieser Zeit auf dieselbe Summe ansetzen, wie unter dem Archon
Nausinikos, nämlich auf ca. 7000 Talente, was im Hinblick einer-
seits auf den wirtschaftlichen Verfall Athens im peloponnesischen
Kriege, andererseits auf den während des halben Jahrhunderts von
428/7 — 378/7 gesunkenen Geldwerth etwa das richtige treffen wird.
Das Einkommen auch hier zu 10°/o angesetzt, entspricht das einer
Steuer von 30%, die um so harter zu tragen war, als das Gruud-
eigenthum in Folge der Verwüstungen der Pcloponnesier zum
grössten Theil so gut wie gar keine Rente brachte. Ziehen wir
daneben die Leiturgien in Betracht, so werden wir nicht umhin
können, zuzugestehen, dass die reichen und wohlhabenden Bürger
in Athen schwerer belastet waren, als in irgend einem Staate
unserer Zeit — und zwar nicht aliein durch die absolute Höhe
der Abgaben, sondern noch mehr durch die Art der Erhebung.
Ueber die Vertheilung des Volksvermögens unter die verschie-
denen Klassen der Bevölkerung lässt sich folgendes sagen. Im
Jahre 322/1, als Anlipalros seine Besatzung nach Munichia legte,
Herme« XX. IT
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258
J. LŒLOCII
gab es unter 21000 athenischen Bürgern 12000, deren Vermögen
auf geringer als 2000 Drachmen geschätzt war1), wobei die Kle-
ruchen nicht berücksichtigt sind. Bei der geringeren Kaufkraft
des Geldes in der ersten Hälfte des vierten und dem fünften Jahr-
hunderl musste die Zahl der Bürger dieser Vermögensklasse da-
mals noch grösser sein, und in der That gehörte am Anfang des
peloponnesischen Krieges (431) von etwa 30000 Bürgern ungefähr
die Hälfte zur Klasse der Theten*), hatte also ein Vermögen von
weniger als 10 Minen. Von den wohlhabenden Bürgern waren
die 1200 reichsten wenigstens seit Nausinikos, vielleicht schon
vorher, zur Leistung von Leiturgien verpflichtet8); und von diesen
wieder die 300 reichsten zum Sfeuervorschuss im Falle der Aus-
schreibung einer Eisphora.4) Da diese Zahlen ein für alle Mal
festgesetzt waren, so kann natürlich von einem bestimmten Census,
der zum Eintritt in die 1200 oder in die 300 verpflichtet hätte,
keine Rede sein; vielmehr musste je nach dem steigenden oder
fallenden Volkswohlstande die dazu erforderliche Schätzung grösser
oder geringer werden. Für die Zeit kurz nach Nausinikos er-
fahren wir, dass von einem Vermögen von 46 Minen keine Leitur-
gien geleistet zu werden brauchten0), während ein Besitz von 83
Minen allerdings zur Uebernahme der Gymnasiarchie verpflichtete.6)
Es wird also in dieser Zeit ein Vermögen von etwa 1 Talent er-
forderlich gewesen sein, um unter die 1200 aufgenommen zu wer-
1) Siehe oben S. 240.
2) Die Begründang dieses Ansatzes muss ich mir für einen anderen Ort
aufsparen.
3) Harpokr. f/Aioi dtaxooion ol itXovatoirarot Uârtva(a>y /dUoi xoi
âiaxôoioi qoety, oî xai iïiiTOvçyovy xrk. Isokr. Antid. 145: rotV diaxooiovç
Xttt XÙÎOVÇ, TOVÇ klofptQOVTttÇ Xai XllTOVQyOVVZttÇ.
4) R. g. Phainippos 25. Schol. Dem. Ol. II 29. Thumser, De civ. AU.
muneribut S. 55 A. 5.
5) Isaios von Hagnias Erbschaft 40 — 48, vgl. Böckh SlaaUh. I S. 598.
t>) Isaios von Menekl. Erbschaft 42. Nichts berechtigt zu der Annahme,
dass es sich hier am eine freiwillig übernommene Leiturgie gehandelt habe.
Wenn Isaios v. Dikaiog. Erbsch. 36 angiebt, es hätten manche von einem
Vermögen von weniger als 80 Minen Trierarchie geleistet, scheint allerdings
rhetorische Uebertreibung im Spiele zn sein, doch ist zu berücksichtigen,
dass die Rede in die Zeit des tiefsten wirthschaf Hieben Verfalls Athens im
korinthischen Kriege gehört. Dem. g. Aphob. I 64 übertreibt nach der anderen
Seite. Auch ist immer im Auge zu behalten, dass das eingeschätzte Ver-
mögen (rifir^a) and das wirkliche Vermögen (ovaia) nicht zusammenfallt.
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DAS VOLKSVERMÖGEN VOM ATTIKA 259
den, oder mit anderen Worten, die 1200 entsprechen etwa den
alten Pentakosiumedimnen. Was die Dreihundert angebt, so giebt
uns die Rede gegen Phainippos einigen Aufschlug. Pbainippos
gehörte nicht zu dieser Zahl, sollte aber durch eine Klage auf
Antidosis zum Eintritt gezwungen werden. Sein Vermögen musste
also ungefähr dem dafür erforderlichen Minimum gleichkommen.
Nun erntete Phainippos 1000 Medimnen Getreide und 800 Me-
traten Wein1), besass also, wie man vor Nausinikos gesagt haben
würde, 3 — 4fache Pentakosiomedimnenschatzung. Nach den Preisen
der Zeit Alexanders würde sein Landbesitz, einschliesslich des In-
ventars etwa 10 Talente werth gewesen sein, ein halbes Jahrhun-
dert früher die Hälfte, sodass sein Timema 5 Talente betragen
haben mUsste.*) Doch können die Angaben der Anklagerede gegen
ihn allerdings ubertriebeu sein.
NACHTRAG.
Das oben (S. 243) Uber die Hohe der attischen Getreidepro-
duction Gesagte hat inzwischen seiue urkundliche Bestätigung ge-
funden. Ende 1883 ist nitmlich in Eleusis ein weiteres Bruchstück
der Tempelrechnung für 3298 entdeckt worden, deren Anfang
bereits in den Addenda zum C. 1. A. (II 834 b) von Koehler ver-
öffentlicht war. Dasselbe ist herausgegeben zuerst in der *Aqx<xio-
loyi*it 'EtytifieQtü 3. Serie, Band I S. 110 IT., dann mit ausführ-
lichem Commentar wiederholt von Foucait im Bulletin de Corre-
spondence Hellénique VIII (1884) S. 194 ff.
Diese Urkunde enthält unter anderen das Verzeichnis der von
den Grundbesitzern in Altika und den attischen Kleruchien an den
eleusinischen Tempel entrichteten a;cagxal von der Getreideernte.
Der Betrag ist für die 10 Phylen ungefähr 564 Medimnen Gerste
und 23 Medimnen Weizen ; einschliesslich der Oropia, des Bezirks
<Jqv(.io± an der boeolischen Grenze und der von den Besitzern
freiwillig eingelieferten Quoten ((uv avtol ctxi]v€y*av, im Gegen-
1) R. g. Phainippos 20 S. 1045.
2) Es ist beuierkenswertb , dass der Ankläger es vermeidet, den Beirag
von Phainippo»' Timema anzugeben. Offenbar war der wirkliche Werth seines
Grundbesitzes ein weit höherer als der eiugeschitzte Werth.
17*
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260
J. BELOCH
salz zu den durch die Demarchen eingezogenen Beträgen) 610 Me-
dingen Gerste, und 33 Medimnen Weizen.
Ueber das Verhältniss der ânaçxr} zum Gesammtbetrage der
Ernte unterrichtet uns der bekannte Volksbeschluss aus periklei-
sclier Zeit Bull, de Corr. Hell. IV S. 225 — Dittenberger Sylloge 13.
Dort heisst es: ànâçxeû^ai %olv &eoïy tov xccqkov netto tec
nävQta xal rr;v ftayzeiav trjy iy Jeltpwv 'A&rjvaiovç arto %w>
kxatbv ftsâifiviov [x]qi&£v fiij ekaztov rj èxféa, Ttvçtâv âè àno
%ûxv kxatbv fieôlfivwv firj (Kattov i fjHiéxrewv. làv ôé tiç
rtXeito xaçnov noifj èt[ij]o[iov eït]e ôkelÇù), xcttà toy ctvtov
Xôyov àjiâçxto&ctL. Allerdings ist dieser Volksbeschluss ein Jahr-
hunderl älter als unsere Tempelrechnung; da wir indesseu in
letzterer alle übrigen Bestimmungen jenes Psephisma beobachtet
finden, da es sich ferner bei der ânaçxrj um eine religiöse, schon
im fünften Jahrhundert althergebrachte Satzung handelt, so be-
rechtigt uns nichts zu der Annahme, dass die als ànaQx^l zu ent-
richtende Quote in der Zwischenzeit verändert worden sei (Foucart
a. a. 0. S. 211). An eine Herabsetzung wenigstens ist schon darum
nicht zu denken, weil diese Quote bereits im fünften Jahrhundert
sehr massig war: Veoo für die Gerste, Vuoo für den Weizen.
Daraus ergiebt sich für die Ernte des Jahres 329/8 ein Er-
trag von 366000 Medimnen Gerste, und 39600 Medimnen Weizen,
also eine Gesammtproduction von etwas über 400000 Medimnen.
Hier mit Foucart an eine Missernte zu denken, liegt nicht die ge-
ringste Veranlassung vor. Allerdings herrschte 329/8 in Attika
Theuerung; aber in einem Lande, das in so hervorragender Weise
auf die Zufuhr fremden Getreides angewiesen war, konnte der Aus-
fall der eigenen Ernte nur einen sehr geringen Einfluss auf die
Kornpreise zu üben im Stande sein. So ist es keineswegs der
Ausfall der Ernte in England, wodurch die Preise des Londoner
Marktes bestimmt werden. Theuerung konnte in Athen nur ent-
stehen, wenn die Zufuhr gehemmt war. So ist denn auch aus-
drücklich bezeugt, dass die hohen Getreidepreise der Jahre 330 bis
326 zum grossen Theil durch die Kornspeculationen des Kleomencs
von Naukralis verursacht waren, den Alexander an die Spitze der Fi-
nanzverwaltung Aegyptens gestellt hatte (R. g. Dionysod. 7 f. S. 12S5,
Schaefer Demosth. HI S. 271). In dieselbe Zeit etwa gehört, wie
Schaefer gezeigt hat (Dem. II 2 S. 284 f.), die Rede gegen Phai-
nippos; dort heisst es (§ 20 f. S. 1045): av <T Ix zfe iaxattâç
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DAS VOLKSVERMÖGEN VON ATTIKA 261
vvv nuiXtav tàç xçi9àç ôxtwxaiôexaâçâxfiovç .... nXovxüg
elxÔTûjç .... vpeiç ô* ol yewQyovvteç evnOQtHe palXo* y
ïtçootjxev. Also weit entfernt, eine Folge von Misswachs in
Attika selbst zu sein, war die Theuern n g vielmehr für die attischen
Grundbesitzer eine Quelle des Wohlstandes. — Aber selbst ange-
nommen, die Ernte des Jahres 329/8 habe nur die Hälfte der
normalen betragen, erhalten war immer erst f/s — V* des Ertrages,
den Böckh für die attische Getreideproduction ansetzen zu dürfen
geglaubt hatte. Es bedarf kaum der Bemerkung, class hierdurch
allein schon die Hypothesen Böckhs Ober die Sklavenzahl Attikas
hinfallig werden, und damit eine der wesentlichsten Stützen für
seine Lehre vom Timema.
Rom. JULIUS BELOCH.
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DIE MANIPULARTAKTIK
Die bisher geltende Auffassung der Manipularslellung niniuu
an, dass die M a ni pel der battait, principes und triotïi in drei
Treffen stehend, unter sich durch eineu, ihrer Front gleichen
Zwischenraum geschieden wurden, und dass dann durch Aufstel-
lung der principes hinter den Lücken der hastati, der triarii hinler
den Lücken der principes jene bekannte Quincuncialstellung her-
gestellt worden sei.
Gegen diese Auffassung wendet sich H. Delbrück (v. Sybels
Histor. Zeitschr. N. F. XV S. 239 f.). 4Das Entscheidende', bemerkt
er S. 240, 'ist die Grösse des Intervalls.' Sie wird in der Regel
erschlossen aus der bei Livius 8, S überlieferten Taktik. 'Wenn
das erste und zweite Treffen sich durch eiuander durchziehen soll,
nimmt man an, so müssen Intervall und Manipelfrontbreile einander
gleich sein.'1)
'Diese Taktik des Ablösens der Treffen durch die Intervalle'
ist jedoch (nach Delbrücks Ansicht) in sich unmöglich und es
bedarf daher 4die ganze bisherige Darstellung der Manipulartaktik
und der Aufstellung der Legion', ja sogar 'die Darstellung der
Entwickelung der Cohortentaktik aus der Manipulartaktik einer
durchgreifenden Correctur'.
'Stellen wir uns die Legion vorschriftsmäßig manipelweise,
gut ausgerichtet, mit den richtigen Abständen aufgestellt, vor, so
ist nichts sicherer, als dass nach wenigen hundert Schritten, ja
nach wenigen Schritten Avancirens alle Distanzen verloren ge-
gangen sind.'
'Selbst für unsere heutigen stehenden Heere mit ihrer Exercir-
virluosität, ihrem Stamm von berufsmässigen Officieren und Unter-
ofticieren ist das Einhalten genauer Distanzeu auf dem ebenen
1) Mit Recht nimmt Delbrück, hier Marquardts und meinen Ausführungen
folgend, eine Frontbreite von 20 Mann an.
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DIE MANIPULAKTAKTIK
263
Exercirplatz im Frieden eine der schwierigstea Aufgaben. In der
Aufregung des bevorstehenden Gefechts, auf vielleicht unebenem
Terrain, mit Bürgeraufgeboten, ist an ein solches gar nicht zu
denken. 1st es aber unmöglich die Distanzen einzu-
halten, so ist alles in voller Unordnung und die vor-
geschriebene Ablösung unausführbar.' Erste Unmöglichkeit
der bisherigen Auffassung der Manipulartaktik (S. 241).
Zweite Unmöglichkeit. Welche Stellung auch der Feind
einnimmt, stets ist er der Quincunxstellung Uberlegen. Stehen
seine Abtheiluugen ebenfalls in grösseren Zwischenräumen, so wird
er doch möglichst dieselben auszubleichen suchen um in die Inter-
valle, die Manipel der Römer flankirend, einzufallen.
Steht die feindliche Armee aber gar gleich anfänglich ohne
Zwischenräume» so wird sie entweder in denselben bis auf die
principes vordringen oder schon eher, nach wenigen Schritten
Avaucirens rechts und links in die Mauipel eindringen und die-
selben vernichten (S. 242).
Dritte Unmöglichkeit: 'Wie stellt man sich die Ablösung
vor? Wird der Feind die zurückgehenden Manipel friedlich zieheu
lassen? (S. 243) Er wird ihnen ohne Zweifel nachdringen. Auf
einen Moment ist danu auch auf römischer Seite wieder die Pha-
lanx hergesteilt, aus der allmählich die Hastalenmauipel sich zurück-
ziehen, offenbar dem Feinde höchst genehme Lücken zum ÎSach-
und Eiudringen bietend' (S. 243).
Auf Grund dieser Argumentationen schliesst Delbrück 'das
ganze Bild der Qui n cu nx stell u ug und der Ablösung
der Treffen mit allen seinen Details ist zu beseitigen'.
Untersuchen wir ob mit Hecht.
Es kann vernünftiger Weise nicht geleugnet werden, dass die
hier vorgebrachten Bedenken ohne Ausnahme gut begrüudet wären,
wenn und insoweit die zugleich mit geäusserten Voraussetzungen
wirklich zuträfen. Wäre die Ouincuuxslellung stets unverändert
mit so grossem Zwischenräume in der Schlacht verwandt worden,
so müssle jeder, der es wie Delbrück in dankenswerther Weise
versucht, sich ein anschauliches Bild vou der Gefechtsweise der
Manipulartaktik zu machen, zu ähnlichen1) Bedenken kommen.
Aber diese Voraussetzung selbst ist irrig und sämmtliche von
1) Rüstow Heerwesen und Kriegführung C. lulius Caesars S. 53.
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264
W. SOLTAL
Delbrück hervorgehobenen Unmöglichkeiten hören auf, es zu sein,
wenn das beachtet wird, was über die veränderte Gefechts-
stellung des Manipels überliefert ist.
Zunächst ist hervorzuheben, dass auch aus Delbrücks weiteren
Ausführungen hervorgeht, wie nothwendig die Intervalle bei der
Manipularordnung zu Beginn der Schlacht waren, so lange über-
haupt Leicbi bewaffnete über die einzelnen Manipel vertheilt waren,
d. h. eben bis zu der Zeit, da Marius die Cohortenstellung ein-
führte.
S. 244 sieht auch Delbrück klar die Bedeutung der Intervalle
zwischen den Manipeln darin, dass durch sie 'sich die Leichtbe-
waffneten mit Schnelligkeit zurückziehen', *also bis zum letzten
Momente des Zusammenstosses der Phalangen wirksam sein könn-
ten'. 4Bei der ursprünglichen Phalanx können sie sich nur um
die Flügel herum zurückziehen oder bringen die Hopliten in Ver-
wirrung.'
Auch kann kein besonnener Forscher daran denken, die so
bestimmten Angaben der Quellen, soweit sie die anfängliche
Aufstellung der Manipularordnung beireffen, kurzweg zu ignoriren.
Ausser der classischen Stelle des Livius 8, 8, sind es zahl-
reiche andere Stellen des Livius, wie Polybius, welche die Not-
wendigkeit der Intervalle zu diesem Zwecke und zum Durchlass
der principes ausdrücklich hervorheben.
Polybius 15, 9 hält, so bestimmt wie möglich, die regelmässig
übliche Aufstellungsweise und die von Scipio getroffenen Abände-
rungen auseinander. Ueblich war es, dass man noGnov fikv jovg
ccokxtovç xai rag jovtcov or^ieîaç èv â laarr^aaiv, knl âk
tovç noLyninag aufstellte. Dagegen hatte Scipio ri&eig rag onü-
Qag ov xaro) to Tiov nçiotwv ürjfiaiwv diâoiijfia, xa&âfteç
ï&oç iail toïg 'Pcu/ualoig geordnet (vgl. dazu Polyb. 18, 7, 10).
Bei Livius (an der entsprechenden Stelle 30, 33, 3) erscheinen
die viae patentes inter manipulos. Dieselben intervalla inter ordines
erwähnt Livius 10,5, wie 8, 8. 10,27 heisst es: data inter ordines
via, 10, 41 panduntur inter ordines viae. Wie oft wird nicht in
anschaulicher Weise geschildert, wie die velites theils die Lücken
zwischen den Manipeln ausfüllen (Liv. 23, 29 Front. Str. 2, 3, 16),
theils sich durch die Zwischenräume zurückziehen (Liv. 30, 33, 3).
Klar ist also, dass auch der, welcher die Unmöglichkeiten der
Quincunxaufstellung und die bedenklichen Seiten der Intervalle in
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DIE MANIPULARTAKTIK
265
iler Schlacht annehmen zu müssen glaubt, doch davon ausgehen
muss, dass dieselben bis zum Beginn des Nahkampfes der Hoptilen
unumgänglich nothwendig waren und daher gewiss nicht aus der
hierin Ubereinstimmenden Ueberlieferung eliminirt werden dürfen.
In wie weit ist nun aber zu Beginn des Kampfes die Quin-
cunxstellung modificirt worden?
Schon die berühmte Parallele zwischen Phalanx und Mani-
pularstellung, welche Polybius 18, 13f. (18, 30 Hultsch) bei Ge-
legenheit der Schlacht von Kynoskephalae bietet, kann hierüber
aufs bündigste Aufschluss geben.
Nachdem Polybius dort 18, 11 f. bis 18, 13, 5 die besonderen
Vorzüge der Phalanx dargelegt hat, geht er 18, 13,6 auf die Eigen-
tümlichkeiten der Manipularstellung ein und beginnt:
"loxavxai fié* ovv iv xgioi noot /nexct twv onXwv xai
'Pwpaloi1): auch die Römer pflegten, in Schlachtordnung aufge-
stellt, drei Fuss auf den Soldaten zu rechnen (ßexa xwv onXwv
=*= in acie, acie instructa).
Aber während die Soldaten der Phalanx im statarischen Kampfe
in diesen Abständen blieben, wird das Gegentheil von den Manipel-
weis geordneten Truppen hervorgehoben. Trjg päxW à' avxoïg
xot' avôqa xrjv xlvyotv Ictfißavovotjg (also erst, wenn
sie Mann gegen Hann einander gegenüberstehen), âià to rip fièv
&vçeî{> axéneiv xo atofia, avfifierati&efiivovg àei ftçbç xbv xrjg
7rÀijyÇ$ xaiçôv, t£ ftaxaioa â* Ix xaxayoçâç xai âiaiçéaecûç
nouto&ai xrjv [idxyv* ixçocpav éç, oxt %àXa a fia xot dict-
ât a a iv aXXt'{X(ov e%etv Ôer^aei xovg avôçag I X â% i o x o v
xgeïç nôôag xax* emaxdxrjv xai xaxà Ttaçaaxdxrjv, ei
fiéXXovoiv evxQfjOxeTv Ttobg xb âéov. ïx âk xovxov ovfÄßrjos-
xai, xbv eva 'PwfAaïov Yoxao&at xaxà ôvo n Qwxooxd-
xaç xdv (paXcryyixüiv, ulaxe ïcçbg ôèxa aaçtaag avx<p yiyvea-
&at xi)v ccTtâvxtjOiv xai xî]v fidxyv»
Diese eine Stelle genügt, um völlige Klarheit über die Ver-
änderung, welche die Quincunxstellung zu Anfang des Handge-
menges durch das überaus einfache Commando des laxare ordines,
laxare manipulos (= Abstand nehmen innerhalb der Manipel) zu
erfahren pflegte.
1) Vorher 16», 12, 2 war gesagt: inti yàq ô (xiy àyhç forara» ai' y roîç
dnXotç ty rptaî noai xarà t«ç iyaytoytovç nvxyoiauç (d. h. bei der ge-
schlossenen, gedrängten Aufstellung, wie sie der Kampf erfordert).
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266
W. SO LT AL
Es ist klar, dass bei einer Verdoppelung des Abstandes jedes
einzelnen Legionars von seinem Nebenmanne die Abslände zwischen
den Ma ni pel ii ausgefüllt werden musslen, wenn anders diese selbst
nicht grosser waren, als die bisherige Manipelfront.
Auch ist klar, dass in diesem Falle nicht mehr die völlige
Unordnung, welche bei der Unmöglichkeit, die Distanzen innezu-
halten , erfolgen würde (1. Gegenargument), betont werden darf.
Denn durch ein überaus einfaches Manöver1) wurden ja diese
Distanzen in bester Ordnung beseitigt.
Es ist ferner klar, dass hierbei auch die zweite 'Unmöglich-
keit', welche Delbrück entdeckt zu haben glaubt, aufhört eine solche
zu sein. Denn nur in dem Falle, dass einige erhebliche Lücken1)
zwischen den Manipeln blieben, konnte der Feind flankirend und
umfassend sich zwischen dieselben drangen.
Endlich kann auch das letzte Bedenken Delbrücks auf diesem
Wege uuschwer beseitigt werden.
Gesetzt die hastati müssen weichen ; sie ziehen sich 'pede presso'
zurück und natürlich auf die signa manipuli und die vexilUi cen-
turiarnm, die zu Beginn der statarischen Schlacht sich hinter die
Front begeben haben.3)
Es mag sein, dass bei diesem Aufschliessen vorübergehend
grössere Lücken zwischen Manipel und Ma ni pel entstehen. Aber
es rücken ja die principes nach und füllen die Lücken aus. Ent-
weder nun das Manöver gelingt, die hastati kommen schnell durch
das Intervall hinter die Front, dann nehmen auch die principes
1) Dieses Manöver wurde mir bereitwilligst von einigen Officieren des
rheinischen Jägerbataillons Nr. 8 mit einer nur aus Rekruten zusammenge-
stellten Compagnie vorgeführt und zwar ohne dass die dazu verwandten Leute
vorher iuslruirt worden wären, our durch Commandos: 1) auf der Stelle,
Commando 4von der 10. Rotte rechts und links einen Schritt Abstand Marsch''
— 2) im Avanciren, Commando 4 von der 10. Rotte rechts und links einen
Schritt Abstand, Marsch! Marsch!' Letzteres im Front- wie Kehrtmarsch
durchaus befriedigend.
2) Dass meist einige kleinere Lücken zwischen Manipel und Manipel auch
bei aufgelöster Stellung gelassen wurden, um die Manöverirfahigkeil der takti-
schen Einheilen zu fördern, war unbedenklich. Die einzelnen Umstände,
unter welchen eine solche Formation erwünscht oder erforderlich war, können
hier, wo nur eine schematische Uebersicht gegeben werden soll, nicht be-
rücksichtigt werden.
3) Vgl. was hierüber von mir Altrömischc Volksvers. IV § 4— 6 S. 330 f.
ausgeführt worden ist.
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DIE MANIPULARTAKTIK 267
möglichst schnell grosseren Abstand und treten als eine neue
Schlachtreihe 'laxatis ordinibus' der feindlichen Phalanx gegenüber.
Oder aber das Manöver gelingt nicht. Die hastati konnten sich
nicht gleich anfangs durch das Intervall zurückziehen. Auch daun
entsteht — was ja Delbrück selbst unbedenklich erscheint — eine
neue Art von Phalanx. Aber er irrt, wenn er meint, dass die
offenbar mehr und mehr sich zurückziehenden Hastaten dem Feinde
höchst willkommene Lücken geboten haben würden. Denn je mehr
sich die hastati nach und nach hinler die principes zurückziehen,
desto mehr nehmen die einzelnen Legionare der Principesmanipel
Abstand.
Selbst aber in dem Falle, wo manche der hastati zur Seite
gedrängt, nicht ihre vexitta und signa durch das ihnen zukommende
Intervall direct erreichen konnten, muss es — ich meine natürlich
nur vereinzelten, versprengten, kleineren Abtheilungen — möglich
gewesen sein, durch die weiten Abstünde der einzelnen Rotten der
principes hindurchzuschlüpfeu, ohne diese selbst in Unordnung zu
bringen. So konnte also, sogar bei grösserer Unordnung und Ver-
wirrung, wie sie ja jede Schlacht mehr oder weniger mit sich im
Gefolge hat, die Munipulartaktik mit ihren erweiterten Intervallen
von Mann zu Mann aushelfen und den Versprengten Gelegenheit
zum Durchzug und zum Rückzug auf die vexilla ihrer Manipel
bieten.
Zabern. WILHELM SOLTAU.
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DER RECHTSSTREIT ZWISCHEN OROPOS
UND DEN RÖMISCHEN STEUERPÄCHTERN.
Bei den Ausgrabungen, die die archäologische Gesellschaft in
Athen im Amphiaraos-Heiligthum bei Oropos anstellen lässt, fand
sich eine machtige Basis mit folgender Inschrift'): fO âr^oç'Qçw-
niiuv Atixiov KoQvtJ.iov stevxtov vlbv \ 2vlXav 3E7iaq>QÔôtT0v
%6v iavTOv aioT^ça xai \ eveçyeTr^ 'A^Kpiaçàu). \ *Etz\ leQéojç
0QWÎXOV. I Tuotxçâirjç Ooivîov Inoirjoe. Wesshalb die Oropier
den Sulla als ihren besonderen Wohlthäter ansahen und seine
Statue in dem bezeichneten Heiliglhum aufstellten, erklärt eine
zugleich und am gleichen Ort gefundene Marmorplatte, deren In-
halt nach einem Papierabdruck von Hrn. S. Bases in der athenischen
'Ecpijneçiç àçxcttoXoyixrj vom J. 1884 S. 98 in zuverlässigem Text
und mit überall verständigen, oft vortrefflichen Erläuterungen her-
ausgegeben ist. Aeusserlich ist kaum etwas hervorzuheben als die
zahlreichen und schweren Schreibfehler, welche den Text ent-
stellen. Die Schrift zeigt die Formen AO^ft; das stumme Jota
ist meist gesetzt, wo es fehlt, unten in den Varianten angegeben.
Sprachlich ist die (vielleicht mit Ausnahme des einleitenden Schrei-
bens) aus dem Lateinischen übersetzte Urkunde in den den Docu-
menten dieser Art eigenen Conventionellen Wendungen und ihren
un griechischen Stil abgefasst und giebt in dieser Beziehung manche
zum Theil recht drastische weitere Belege, zum Beispiel tovjo o =
id quod Z. 30, o xb avto = quod idem Z. 41, xovto yevôfievôv
loti = hoc factum est Z. 60. Ich gebe zunächst den Text nebst
lateinischer Uebersetzung, welche letztere auch der athenische Her-
ausgeber beigefügt hat; nur in wenigen Fällen schien es erforder-
lich seine Fassung zu modificiren.
t) 'Ktpt'fj. içx. m* S. 100.
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OROPOS UND DIE RÖMISCHEN STEUERPÄCHTER 269
Schreiben der CoqsuId (Ende 681).
1 [Mâaç]xoçTeQévTiogMaâçxovvibç M. Terentius M. f. Varro
OvàçQiav AevxoXXog , r<xioç Lucullus, C. Cassini L. f.
2 Kâaioç Aevx[iov vloç | Aàv]- Longinus cos. Oropiontm
yivog vnatoi § 'ilQianuov cf(>- magistratibus semtui po-
Xovatv ßovXfi drjf*(p xatçeiv. puloque salutem.
S Ei (ççiûo&e, ev av $%\ot\. l Si valeiis, bene est. Scire
eiôévat ßovXöfie&a rjfiag xcrrà vos volumus nos ex se-
TO tfjç awxXrjtov âôyfia %b natus consulto facto L
4 yevônevov /[/ri Aevxi]ov Ai- Licinio, M. Âurelio cos.
xiviov, Maccçxov Avçr^Xîov de controversiis eontm qui
[vnâziûv] neçi àvtiXoyuov fwv [res curant 1] dei Amphi-
5 avaplU I &e(j) 'Aiupiaçàip xal arai et publicanorum (?)
xwv ôt liooiwvwv yeyovôxcav cognovisse prid. idus Oct.
ineyvioxévai § nçb fxtâg et- in basilica Porcia. In
6 [dt'cù*] I 'OxTiüiißeiwif Ifi ßaoi- consilio adfuerunt
Xixfj IJoçxia. h avvßovXUp §
naçr-aav
I (l) Mâaçxoç KXavôiog Maaçx[ov] \ vtoç 'Açvijoorjg MaâçxeXXog §
(2) râtoç KXavâioç raiov vtbg 'Açvt'jOor'Ç rXâfieç §
8. 9 (8) [Maaçxog Kâatoç Maccçxov vîôg | {Tlat^evxiva §
(4) rétioç Aixbiog raiov viôç] 2xrjXaxh[a] Zaxfçôwç $
10 (5) \Ae vxiog OvoXvaxiog Aevxiov viog 'Agvirjao^g §
II (6) Aevxioç Aâçxiog Aevxiov vîog \ n[a]mçia §
Das Zeichen § bezeichnet die durch freien Ranm angedeuteten Absitze.
— Defect sind Z. 1. 2 am Anfang, Z. 1— G. 34—36 am Schluss; kleine Lücken
in der Mitte der Z. 13. 14. — 1 überliefert ist /*OS — 2 BOYAH — 4 nach
inärcav steht ineyyotxiyat , entweder hier oder in der folgenden Zeile zu
tilgen. — a. E. ANAty die Tafel; der gebrochene Buchstabe ist nach Bases
nicht N, sondern M; es können bis sieben Buchstaben fehlen. Bases schläft
àvà fiiaov vor; da es in dem Schreiben des Proconsuls U. Fabius Maximus
vom J. ttlO d. St (C. I. Gr. 1543 — Ditten berger syll. 242) heiast: xà x«r«
fxiooç diq\9[ofity iv Uâ)tQatç fuira zov naç6y[to]ç ovvßovXiov, könnte
wohl hier gestanden haben àvà fiéçoç = de singulis controversiis. Aber
damit ist die Construction nicht in Ordnung gebracht; man erwartet &i(f>
'A/JCpLaQÔy xai roîç dypoouoyatç ytytvviûv oder allenfalls &t*v Ufdtptaçaov
xa't ttSr dtjftooituytûy yeyoyortoy, wenn ea gestaltet ist die letzen Worte zu
nehmen im Sinne von qui id publicum redemplum habuerunt. — 6 BA-
tlAIKH nOPKIA — 8. 9 die Worte Jlcapuyiiya Vâioç Aixivioç Va'tov vtôç
zweimal am Schluss von Z. S und am Anfang von Z. 9 geschrieben. —
£THAATINA£ — 11 flHniPIA
/
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270
TH. MOMMSEN
(7) râioç 'Avvaioç ralov vloç Klv[a]tOfiha t)
12 (8) Mâaoxoç TvXXioç Maâçxov vloç | KoçyrjXia Kixéçiov §
(9) Kôivtoç "AÇioç Maâçxov vloç Kvçiva §
18 (10) Koivtoç not*nt]toç Koiv\*ov vloç 'Açlvi^oariç 'Povyoç
(11) AvXoç KaoxiXioç AvX[ov vloç] 'PupiXia §
14 (12) \Kôirtoç Mvvvxioç Koivtov vloç Ti/p^ma Géûfioç §
15 (13) Mûaçxoç TlonXixtoç | Maâçxov vlôç *Ooatia Sxaiovaç §
(14) Titoç Maivioç Titov vloç § Aeftiovia §
16 (15) Aevxtoç I K[X\avâioç Aevxîov vloç AefitJVia. §
Verhandlung vor den Consuln am 14. Oct. 681.
Tleçl luv 'EquÔôioqoç 'OXvvtiîxov Quod Hermodorus Olym-
17 vloç hoei ç \ *Avg?toçâov , ooxiç pichi f. sacerdos Amphîarai,
7tqÔt(qov înb x7tç ovvxXtjzov ovv- qui antea a senatu socius
IS fta%og nçoo^yoQtvfÀ^voç ioxlv, xal appellatus est, et Alexide-
'AXeÇîârjuoç OeoôwQov vloç [xai] mus Theodori f. [et] Demae-
Jr^alvtroç QeoxêXov vloç nota- netus Theotelis f. îegati Oro-
19 ßn\xat 'nçomiwv Xôyovç luoir\- ptorum verba fecerunt
oavxo §
in[(]t Iv n7) %f;Ç fiioâûoewç cum in lege locationis ii
20 >6ftf() aixai al\[xtoQot], aç agri, quos L. Sulla deorum
Aeixioç 2i>LXaç 9ewv è&avâ- immortalium aedium sa-
li xcov leçiov x€tu€viî)v \ qjvlaxïjç crarum tuendarum causa
evexev ovvixwotjOiv, vntÇetQy- concessit, exceptisint, eos-
tièvai eloiv §, xaîixaç te xàç que reditus, qua de re
22 nQOo\ôdovç, neçl wv ayexai agitur, L. Sulla deo Àm-
xb nçaytta, Aevxtoç ZvXXaç phiarao attribuent, ut pro
xoj 'Aiiqoiaoctuj n(/[o]o- Us agris reditum publi-
23 [a;]çij(7«v, oniaç vrtèo xotuov cano ne pendant,
xwv xwçâv Ttqàaodov xtp ôt]-
noauovfi fti] xeXûotv, § |
24 xal neçl cJv Aevxtoç Jo{.téxtoç et quod L. Domitius Aheno-
^Aïv6ßaXßoç § vrrèç drj^oouoydv barbus pro pnbh'canis dixit
tlnev § I
11 KAYTOMINA — 13 nach AYAOYYIO* wiederholt OYIO* — 14
THPH/nTINA — 16 KAAYAIOS — 18 xai fehlt — 19 EniENTQ —
20 nach /wçat steht t tÇHQr.ptvai (so) {iW, entweder hier oder in der
folgenden Zeile zu tilgen. — Nach xifitvtSv ist hier nnd Z. 26 entweder re
einzufügen oder dies Z. 37. 40 zn streichen. — 22 flPiniPISEN — 23
AHMOÎIONH — 24 wohl verschrieben für AINOBAPBO*
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OROPOS UND DIE RÖMISCHEN STEUERPÄCHTER 271
26
27
28
20
èrtei iv Tft3 trjç fiio&iôoeioç
véfÀit) avtai ai xüjqoi vnt&t-
çr^Uvai eialv , | ag sîevxtog
2vXkag &ewv a&avâxcov teçwv
tB(À£vwv qtvXaxijç tv€xev\ avve-
XVjQ^aev %, ovze ô'^nquâçaoc,
(ti ait ai ai xwçat ovvxexwQi;-
nèvai I Xéyovzai, &eog iativ,
07t(oç ravzaç zàç X^çag xaç-
ntoLeo&ai (so) IÇjj j toi g drç-
ftoaiiûvaç: §
àrto ovtßovUov yvwftr^ yywfiïjy
30 <x7ie(pr}va\iie\}a' o inéyvwftev , tft
ovpxXrjztp nQooavoioopev tovto
31 o xat I elç tr]v rùiv vnofivrjfiâtoiv
âéktoy xatextoçiaafiev §
32 neçi %oiçaç I 'fiçumlaç , rteçi
jjç àvtiXoyla ijv nooç tovg
ârjfioaiojwaÇf xatà tov trjç
38 I fÂio&utoewç vâftov avtrj vne§-
eiçr^évt] lazh, ïva fit] o di?-
fAOOiut\vrjg avtijv xaçnlt,i]tai.
Kato) %b tr>g ovvxlrjtov ôôyfua
34
cum in lege locations ei
agri excepti sint, quos L.
Sulla deorum immorta-
lium 8ttcrarwn aedium tu-
endarum causa concessit,
neque Amphiaraus, eut et
agri concessi esse dicun-
tur, deus sit, ut eis agris
frui liceat publicanis:
de consilii sententia senten-
tiam tulimus; quod cognovi-
mus, ad senatum referemus,
id quod eiiam in commenta-
riorum tabulam rettulimus.
de agro Oropio, de quo
controversia erat cum pu-
blicanis, ex lege locationis
is except us est, ut ne pu-
blicanus eo fruatur.
Ex senatus consulto cogno-
vimus.
Erstes ActenstUck: Auszug aus dem Publicanencontract.
35 \'E* rot trjç nio&ojaewg véft(p vrte- In lege locationis sic videtur
ÇeiDrjnb[o}* doxel ehai ovtwg • § exceptum esse
36 \èxtôg te tovtwv tj ei ti et extra quam (?) si" quid
âôyna ovvxtftov avtoxçâ-
37 ttüQ avtoxoâtooéç t[e] | faté-
teoot xaraloyifj] &ewv a&a-
vâtutv ieçwv ttfievaiv te qpv-
senatus consultum impe-
rator imperatoresque no-
stri respectu deorum im-
mortalium aedium sacro-
28 EZH — 34 a. E. EllErNflMEr^ — 34 Tft - NOMÛYnEZEIPH-
MENHN — ixrôç tt jovtmv n « rt ist wohl falsche Uebersetiuog von *r-
traque quam si quid, indem durch das zweile Kolon ixioç zovtcuy S der
Uebersetzer verleitet ward auch hier xovxoiy einzuschalten. — 37 KATAAOI~HX
lägst sich wohl nicht halten; xaraXoyjj ist im vulgären Griechisch, wie die
Lexica nachweisen, respectu, also, was gefordert wird, ein Synonym von ïvixtf.
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272
TH. MOMMSEIN
4u
41
42
Xaxr]ç I xaQni&o9ai ïâwxav
xatéXinov, §
ixtôç Tê Tovtwv, a Aevxtoç
I KoQVTjkioç ZûXXaç avzoxQa-
tœç àno ovvßovXiov yvat^ç
&eaiv I à&avaxtav uqûv tefie-
vùv %e q>vXa*7]ç evexev xaç-
rûÇeo&ai eôioxev, \ o xo av%o
i) avvxXritoç inexvçioaev ovte
HEX à tavza ôôyjuavi | ovvxXrj-
%ov àxvçov èyevïj&rj §.
Xaxûç I xaQfiiZeo9ai eâwxav rumque tuendorum fruen-
dum dederunt reli quer uni
extraque ea quae L. Cor-
nelius Sulla Imperator de
consüii sententia deorum
crorumque tuendorum
causa fruenda dédit,
quod idem senatus confir-
mavit neque postea sena-
tus comulto itritum fa-
ctum est.
Zweites ActenstUck : Spruch des Sulla und Bestätigung des Senats.
Aevxtoç KoçvrjXtoç 2vXXaç àno L. Cornelius Sulla de con-
43 avv\ßovXiov yvw^ç ywfoftrjv eiçr}- silii sententia sententiam vi-
xévai êoxet V detur dixisse
44 tijç evxrjç ànoôôoeuiç | evexev voti reddendi causa aedi
t$ uç(j) 'A(Aq>iaçâov xûçav
rtQoatl&rjfAi nàvxr] nàvto&sv
45 nôôaç \ jfiMot ç, ïva xai avtrj
jj %coça vnàçxTJ aavXoç,
46 waavxwç t(p &e$ 'ApqjiaQcup \xa&- item deo Amphiarao conse-
uçwxévat crasse
%f{ç nôXewç xal zrjç x^Qaç Xi- urbis et agri portuumque
fxéviov ve tiov Qowniujv \ to)ç
nçooéôovç àftâaaç elç xovç
ayuivaç xaï zàç -d-voiaç, aç
3Qçw7ttoi I avyteXovaiv &e<p
'Afiqpiaçaaf, opoiiûç dè xaï aç
49 av fiexà tavta vnhç trjç | vl-
xi]ç xaï trjç fjyeuoviaç %ov
ât'juov zov 'Pio/uaUüv ovvxeXé-
50 oovoiv §, I èxtbç àyQwv tâtv
'EquoÔwqov 'OXtvnlxov vîov
51 ieoéwç 'AfiQHaçâov %ov \ âià
•féXovç èv tfj tpiXig rov ôrfiov
rov 'Pwfialiov ^efiev^xôioç.
44 lEPfl — 45 YnAPXH — ©EQ — 47 Eli ist corrigirl aus nPO* —
48 ©EQ — 51 TH+IAIA
Amphiarai agrum tribno
undequaque pedum M, ut
hic quoque ager sacer sit.
47
■IS
Oropiomm reditus omnes
in ludos et sacrificia, quae
Oropiideo Amphiarao fa-
ciunt, item quae posthac
ob victoriam impeiiumque
populi Romani facient,
extra agros Hennodori
Olympichi f. sacerdotis
Amphiarai, qui perpetuo
in amicitia populi Romani
viatisit.
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OROPOS UND DIE RÖMISCHEN STEUERPÄCHTER 273
52 Jleoi toi' I roi; tov rrçâyfiatoç àôy- De ea re senatus cotisultum
na avpxlr^ov § i/iï AèvxLov ZvXXa L. Sulla Epaphrodilo, Q.
53 'EncxpQodliov , \ Kolvtov MetéX- Metello Pio cos. factum vi-
Xov Evoeßovg vnâitov § knuexv- detur esse, quod senatus de-
Si çiûftévoy âoxeï thai §, | onto t) crevit et in haec verba.
ovvxXijiog kôoy^âttoev xai tig rot-
tovç tovç Xoyovç '
55 öoa te I 'Aucpiaocto) xai quaeque deo Amphiarao et
tip uQ(p avtov § sLtvAioç aedi exus L. Cornelius
KoQvrjXioç ZvXXaç and ov[>]- Sulla de consilii sententia
56 ßovXiov I yvûfitjç nçooioQioev attribuit concessit f eadem
ovvtxojQrjaev, ta alià x) ovv- senatus ei deo data con-
ti xXxjtog tovttp tip &eip I âo&rj- cessa esse existimavit.
vat ovvxiûQti&rivai fjyijoaio.
Anwesend bei dem Spruch:
58 t("p oi fißovXhp rtaorjoav \ oi In coxxsilio fuerunt iidem qui
avtot ol ifi nçayuâtmv ovußeßov- in rerum consultarum la-
to Xtvpévtov ôèXttp nçœtfj \ xrjçùiuati bula prima, cera quarta de-
teooaçeoxatôexâtip. cima.
Seuatsbeschluss vom 16. Oct. 081.
Joypa ovvxXr^ov tovto yevopevov Senatus consultum hoc fa-
60 \kativ 7iQO ißteQÜv dexaerviù xa- ctum est a d. XVII k. Nov.
lavôûfv Noevßgiwv Iv xo^uiüp. in comitio.
61 rçacpo^éyov naq^oav § Tiroç Scribendo ad fuerunt T. Mae-
Maivioç Titov vîbç siefiwvîa, nius T. f. Lern., Q. Rancius
62|Äöiy*oc 'Pâyxioç Koivtov vioç Q. f. Cla., C. Visellxus C. f.
KXavâla, Vâtoç Ov[i]oéXXioç raîov Qui. Varro
63 I vioç KvQtva OvaQQWV.
Tleçï (ov Mâaçxoç AevxoXXoç, Quod M. Lucullus, C. Cas-
64 râtoç Kâoioç vnatOL \ hnyvôviiç sius cos. causa cognita ret-
ànrpyuXav tulerunt
neoi ïiQwniaç xûçaç xai iiû> de agro Oropio et publi-
65 \dr)i*oouovwv èavtovç kntyvw- canis cognovisse se; Oro-
xtvai ' (itoavzwç tt)v 'Qouniwv piorum quoque agrum ex-
66 \%(jjqav vneÇeiotjfAévrjv àoxeïv ceptum videri esse ex lege
54 KAI streicht Bases wohl mit Recht — 55 ISPfl — SYBOYAIOY —
62 OYiEAAIOS
Henne» XX. 13
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274 TH. MOMMSEN
thai xaià %bv t/jç fiia9w- iocationis; non videri pv-
67 oewç vôfiov, I ftr] doY.tiv toi-g blicanos eis frui , iia ut
ârjtootwvaç tat 'ta xoç/riÇe- sibi e re publica fideque
69 o9ai, ovrwç § I xa9ùç avtoïç ma esse visum sit,
U twv âijfioot'iov nçotyiAcnuiv
69 niat€(ûç ic t^ç \ iâtaç iqxxi-
vsxo,
lôt>liv. censuere.
Der Vorgang, welcher zu dem hier entschiedenen Rechtshandel
den Aula ss gab, ist anderweitig nicht überliefert. Mehrfach wird
berichtet, das» Sulla während der Belagerung von Athen im J. 667
die drei reichsten Tempel in Griechenland, des olympischen Zeus,
des delphischen Apollon und des Asklepios von Epidauros ihrer
Schatze entleerte und sie nach der Einnahrae Athens und dem
Siege von Chaeroneia im J. 668 durch Anweisung der Hälfte des
thebanischen Gebiets entschädigte.1) Hier erfahren wir, dass er,
ohne Zweifel während eben dieses Kriegsabschniltes, dem Gott
Amphiaraos in Oropos für den Fall des Sieges ein Gelübde dar-
brachte des Inhalts, dass für diesen Sieg und die Herrschaft der
Römer in Zukunft ein jährliches Fest aus der Gabe gefeiert wer-
den solle.1) In ähnlicher Weise widmete er im J. 671 nach
der Schlacht von Capua eine gleiche Gabe der Diana des Berges
Tifata.3) Die in Gemässheit dessen, wie immer unter Zuziehung
beratender Beisitzer, dem oropiscben Heiligthum gewährte Wid-
1) Plutarch Sull. 12. 19. Diodor 38, 7. Appian Mithr. 54. Pausanias 9, 7.
2) Die letzten Aasgrabungen in Oropos haben eine Reihe von Inschriften
ergeben, die sich auf diese Festspiele zu beziehen scheinen nach dem Prä-
script ttytovoStTOvvToç Tui y AfAtpiaQÜcay xat 'Pa*fiaiu>y Evfpdvov xov Z*>(Xov
('E<p. àç%. a.a.O. S. 126), welcher selbe Mann auf einem andern Stein (das.
S. 123) als Preisgewinner auftritt wegen der tvayyéXia xijç 'Pa>[fjaioiv Wxjj?];
ferner ayo)yo9ixofytoç r« 'A/jqi i[â]çan xai 'Poiuata Erßiöxov xov Jr,uoyé-
y[ov] (das. S. 124). Im Allgemeinen können die stadtrömischen ludi Hctoriae
Sullanae (C. I. L. I p. 405) verglichen werden.
3) Velleins 2, 25 : post victoriam, qua descendent montent Tifata cum
C. Aorbano eoncurrerat, Sulla grates Dianae, cuius numini regio Uta
sacrata est, solvit, aquas salubritate in medendis corporibus nobiles
agrosque omnes addixit deae: huius gratae religionis tnemoriam et in-
scriptio temp Ii a f fixa posti et tabula testatur aerea intra aedem. C. \. L. X
n. 3828: imp. Caesar Vespasianw Aug. cos. till fines agrorum dicalorum
Dianae Tifat. a Cornelia Sulla ex forma divi Aug. restitua.
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OROPOS UND DIE RÖMISCHEN STEUERPÄCHTER 275
muDg war zwiefacher Art. Einmal wurde das Land um den Tempel
in der Ausdehnung von 1000 Fuss ins Gevierte consecrirt'), wo-
mit der griechische Herausgeber passend vergleicht, dass die rö-
mischen Feldherren der Republik in dem lydischen Hierokaesareia
non modo templo (der Diana), serf duobus milibus passuum eandem
sanctitatem tribuerant.*) Sodann wurde die Bodenabgabe, welche wie
alle agri stipendiant et tributarii, so auch das Gebiet von Oropos au
die Romer zu entrichten hatte3), dem Tempel Uberwiesen, also von
der Verpachtung der Abgaben der Provinz Achaia ausgeschlossen.
Ausgenommen werden von dieser Bestimmung nur die Besitzungen
des Hermodoros, des Sohnes des Olympichos, Priesters des Ampbia-
raos, desselben, der einige Jahre nachher wegen dieser Angelegen-
heit von den Oropiern an den Senat gesandt wird, weil ihm, als
persönlich zum Freund der romischen Gemeinde erklärt, die Irn-
muuität zusteht.4)
Diese von Sulla gemachte Verleihung wird alsdann, um sie
vor dem Widerruf durch spätere Statthalter zu schützen, im J. 674
mit den übrigen gleichartigen Anordnungen dem Senat vorgelegt
und von diesem bestätigt. *)
Dem entsprechend erscheint seitdem in dem Pachtconlract'),
1) Vgl. den Brief 71 des Traian an PHnius, betreffend einen dem Clau-
dios in Prosa gewidmeten Tempel: si (aedes) facta est, licet collapsa sit,
religio eins occupavit solum.
2) Tacitos ann, 3, 62.
3) Die Fassung: rijf nôlttoç xai rijf xtâoaç Xifjiitnoy it iwk 'ilQiuniwy
rùç noooôâovç àndaaç zeigt recht deutlich, dass auch die Hafenabgabe auf
dem Boden ruht. Aehnlich heisst es in dem Senatsbeschluss Ober die Tliis-
bäer (nach der berichtigten Lesung von J. Schmidt, Zeitschr. für Rechtsge-
schichte, romaniet. Abth. Bd. 2 S. 116) Z. 17: mol z<&q«ç *al mol Xiuirvr
nul npoaéâtar Mai moi ooimv.
4) Die erbliche Immunität, welche hier sich aus dem Zusammenhang er-
giebt, ist in dem Senatsbeschluss für Asklepiades von Klazomeoae und Ge-
nossen (C. 1. L. I n. 203 p. HO) ausdrücklich ausgesprochen: Znatg ovtoi rixva
txyorot tt ttVTÜv Iv xaïç kavxtàv naxoiatv àXtixovçytjxoi nàvxiav xûv
nçayfidrwy Mai àrtioopoqoi wtfif und nachher: &Qx*vxtç fjfiiztQoi, oïxtytç
âv non 'Aotar . . . /iwWffw ? noooôâovç 'Aoiq . . tmx&iôoiy, (pvXaÇutv-
iui pi il oviot âoirai èçptûtooiy.
5) Ebenso verlangte zum Beispiel Pompeius nach der Verwaltung Asiens
nnd Syriens, dass promisse civitatibus out bene meritis praemia persohe-
rentur (Ve Heins 2, 40). Das Nähere St.-B. 2, 869 A.
6) Zusammengestellt sind die bei Schriftstellern erhaltenen Auszüge aus
solchen Verträgen und die Nachrichten darüber von L. Heyrovsky über die
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276
TH. MOMMSEN
welcher in Betreff der Abgaben Griechenlands mit den Staats-
mächte™ geschlossen wird, die tralaticische Clausel, dass ausge-
nommen sein soll, was ein Senatsbeschluss oder ein Imperalorenact
rücksichtlich der Instandhaltung der Tempel und HeiligthUmer der
unsterblichen Götter in Nutzniessung gegeben oder belassen habe;
auch ausgenommen sein soll, was der Imperator Sulla wegen der
Instandhaltung der Tempel und Heiliglhümer der unsterblichen
Götter in Nutzniessung gegeben und der Senat bestätigt, auch
später nicht wieder aufgehoben hat. Die erste Hälfte dieser Clausel
wird älter sein und vielleicht in sämmtlichen derartigen Contracten
gleichmässig gestanden haben; und die zweite ist insofern über-
flüssig, als sie nur die vorhergehende generelle Vorschrift in spe-
cieller Anwendung wiederholt, lndess mochte es zweckmässig er-
scheinen die Olympia, Delphi, Epidauros, Oropos betreffenden
wichtigen Neuerungen, welche hier alle zusammengefassl sind, den
Publicanen gegenüber noch besonders hervorzuheben.
Bemerkenswerlh ist noch bei diesen Verfügungen, dass Oropos
sowohl im J. 668, in welchem wahrscheinlich die Schenkung ge-
macht ward, wie auch nachher zur Zeit des Rechtsstreites im
J. 681 als selbständige Gemeinde mit Archonten und Bule er-
scheint. Indess die schwierige Frage, in welchem Rechtsverhältniss
Oropos in der späteren Zeit der romischen Republik Athen gegen-
über sich befand1), wird durch unsere Urkunde eigentlich nicht
berührt. Mochte die Stadl bei dem Ausbruch des mithridalischen
Krieges dem athenischen Gemeinwesen einverleibt sein oder, was
wahrscheinlicher ist, eine sich selbst verwaltende, aber von Athen
abhängige und ihm steuerpflichtige Gemeinde bilden, immer brachte
die Ueberwältigung Athens auch Oropos nach Kriegsrecht in Sullas
Gewalt; und dies ist ohne Zweifel der Rechlsgrund seiner Ver-
fügung über das oropische Gebiet, welche auf der Imperatorenbe-
fugniss beruht und Uber die Competenz des gewohnlichen Statt-
reehtlictie Grandlage der lege» contractu* bei Rechtsgeschäften zwischen dem
römischen Sisal und Privaten (Leipzig 1881) S. 2 f.
1) Es handelt sich dabei insbesondere am die Beschaffenheit der Unbill,
welche die Athener den Oropiern zugefügt hatten and weshalb ihnen jene
Busse von 500 Talenten aufgelegt ward, die dann die berüchtigte Philo-
sophengesandtschaft vom J. 599 zur Folge hatte. Vgl. Preller in den Be-
richten der sächs. Ges. 1852 S. 152.
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OROPOS UND DIE RÖMISCHEN STEUERPÄCHTER 277
halters hinausgeht. ') Ein Hinblick darauf liegt auch in der Ei-
wähnung eines einzelnen bestandig (diet lélovç), das heisst auch
während des Krieges den Römern treu gebliebenen Oropiers.
Zunächst mussie der Abfall der Athener von Rom für Oropos die-
selbe Folge haben, die nachweislich für Delos eintrat2): während
der Belagerung und in der nächsten Zeit nach der Einnahme der
Stadt musste die Abhängigkeit von Athen cessiren und wurde
Oropos wieder dem boeotischen Slädtebund angeschlossen.3) An-
dererseits ist es durchaus glaublich, dass, so gut wie Delos schon
einige Jahre nachher iu die alte Unterordnung unter Athen zurück-
trat, so auch mit Oropos später das Gleiche geschah; denn nachher
ist es wieder athenisch.4) Die weiteren Ausgrabungen werden
hoffentlich über die Geschichte der Stadt Aufklärung bringen und
wird es um so mehr angemessen sein zur Zeit diese Untersuchung
nicht weiter zu verfolgen.
Dieses dem oropiscben Heiligthum und folgeweise auch der
Gemeinde Oropos selbst gewährte Vorrecht weigern die römischen
Publicanen sich anzuerkennen, weil, wie ihr Vertreter erklärt, in
dem Contract nur die den Tempeln und Heiligthümer der un-
sterblichen Götter von Sulla überwiesenen Besitzungen ausgenom-
men seien, Amphiaraos aber zu diesen nicht zähle; sie bezogen also
jene nicht weiter speciücirte Clausel nur auf den olympischen Zeus,
den pythischen Apollon, den epidaurischen Asklepios. Dasselbe
erzählt, ohne Zweifel dieses von ihm mit entschiedenen Handels
sich erinnernd, auch Cicero8): an Amphiaraus erit dem et Tro-
phonius? noslri quidem publica ni, cum estent agri in Boeolia deo-
rnm immortalium excepti lege censoria, negabant immortales esse
ullos, qui aliquando homines fuissent. Eigentlich hatten sie RechL
Qê6v, sagt Pausanias "), 'A^tpiäqaov TtQiojoig'QowTiioig xatéouj
1) Dies zeigt namentlich die Gleichstellung Z. 36 des Seuatsbesclilusses
und der Acte des avroxQcttcaQ avToxçétoçtiç i[t]. Der Rechtsgrund ist ent-
wickelt St.-R. 1, 232. 236.
2) Eph. Epigr. V p. 504. R. G. 5, 236.
3) Das bestätigt auch Cicero, da er in der A. 5 angeführten Stelle mit
Rücksicht auf diesen Rechtsstreit von agris in Boeotia spricht.
4) Pausanias 1, 34, 1: %h* ài yn* 'ÄowmW . . . l/ovai* /<jp*
qfiûr 'A&qvaloi . . . xrtjoàfitvoi . . ov nçortçoy ßtßaltag nçiy n 4fiXtnnoç
Qtfiaç iïùv îàajxt aiptatv.
5) de ilea nun nat. 3, 18, 49.
6) a. a. 0. Er führt weiter andere von den Hellenen als Götter be-
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TH. M OM M SEN
vopiïciv, vateçov âk xai ot nctvreç "ElXtjveç t^arcr*. Also
id dem alten tnebanischen Heiliglhum hatte Amphiaraos wohl
auch orakelt, aber als Gott zunächst nicht gegolten. Aber da das
specielle Décret Sullas und dessen Bestätigung durch Senatsbe-
schluss vorlag, so beruhigten sich die Oropier natürlich hierbei
nicht; sie schickten drei Gesandte nach Rom an Consuln und
Senat, um über die Publicanen Beschwerde zu führen, und durch
Senatsbeschluss vom J. 680 wurden die Consuln beauftragt die
Sache zu untersuchen und unter Vorbehalt der Ratification des
Senats zu entscheiden.
So kam dieser Rechtsstreit im Jahr darauf am 14. Oct. in
Rom zur Verhandlung. Die neue Urkunde giebt uns von dem
römischen Administrativprocess ein klares und vollständiges Bild,
das übrigens keine wesentlich neuen Züge bietet.1)
Hervorzuheben ist die Oeffentlichkeit der Verhandlung, welche
dieser Prozess mit allen übrigen wirklichen Rechtshändeln gemein
hat. Die Sache wird vor Richtern und Beisitzern in der porcischen
Basilica2) unmittelbar neben der Curie verhandelt und, nachdem
die Advocaten beider Theile gesprochen, das Unheil gefällt.
Die beiden Consuln, denen die Ausfüllung des Unheils über-
tragen war, zogen nach bekannter romischer Sitte beralbende Bei-
sitzer zu, welche, fünfzehn an der Zahl, namentlich und ohne
Zweifel in der Rangfolge') aufgeführt werden. Dafür, dass diese
Beisitzer sämmtlich dem Senat angehören, spricht einerseits die
Thatsache, dass der vorletzte derselben anderswo in der Urkunde
als Senator vorkommt, andererseits die Analogie der senatorischen
handelte Sterbliche auf, den Protesilaos und den Trophonios und fügt zum
Beweis der Göttlichkeit des Amphiaraos hinzu, tlass er einen Tempel und ein
Marmorbild habe. Wahrscheinlich kannte der ursprüngliche Aufzeichner dieser
Notiz den um die, wie man sieht, sehr praktische Göttlichkeit des Amphiaraos
geführten Rechtsstreit. Liv. 45, 28: [irute Oropunt] MUcae ventum erf, ubi
pro deo vales antiquu* colitur.
1) Am nächsten der unsrigen verwandt ist die Urkunde über den Grenz-
streit zwischen zwei sardinischen Gemeinden, welchen der Statthalter
Provinz im J. 69 entschied (C. I. L. X 7852; in dieser Zeitschrift 2, 102. 3, 167).
2) Liv. 39, 44. Asconius in Milan, p. 34 Orelli. Jordan Topographie 1,1,
502. 1,2,344.384.
3) In dem sardinischen Décret ist dies für die acht Beisitzer evident,
aber wird auch hier durch die Prüfung der Personalien, so weit sie uns mög-
lich ist, wenigstens nicht ausgeschlossen.
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OROPOS UND DIE RÖMISCHEN STEUERPÄCHTER 279
Legalionen') und der municipalen Ordnungen'); es gehört zum
Wesen des Senalsregiments bei allen im Senat zu verhandelnden
Augclegeuheiten so weil möglich die Mitwirkung von Nichtsena-
loren auszuschliessen.
Es wurden die Urkunden forgelegt, tbeils der Spruch Sullas
mit der Bestätigung durch den Senat, theils der Pachtcoutract der
Beklagten, und dieselben gerichtlich anerkannt; denn anders kann
das âoxei Z. 35. 43. 53 nicht gefassl werden. Beide Urkunden sind
dem gerichtlichen Protokoll einverleibt
Der Spruch erfolgte, wie es nicht anders sein konnte, zu
Gunsten der Kläger: die Göttlichkeit des Amphiaraos wurde im
Siune Sullas und der obersten Reicbsbehorde anerkannt
Zwei Tage darauf, am 16. October3), legten die Consul a die
Entscheidung dem Senat vor und erwirkten deren Bestätigung.
Bald darauf — der Tag ist nicht angegeben — richteten sie
ein Anschreiben an die klagende Gemeinde, welcher die gefällte
Entscheidung und das bestätigende Senatusconsult beigelegt waren.
In der im Uebrigen vollständig durchsichtigen Urkunde bedarf einer
Erläuterung nur der Schlusssatz der Entscheidung: h avß-
ftovXiy naçrjaav oi avtoi oi hp nQaynâiujk ovfißeßov^vfiivutv
0ii.no 71QW1J], xi]çutfj.ati %£aaageaKaiâeKcn<i>. Danach waren
in der Urkunde die Beisitzer am Schluss namhaft gemacht, wie
dies auch in dem sardinischen Décret geschieht, und zwar in der
Weise, dass auf eine frühere unter Zuziehung derselben Personen
abgefasste Urkunde hingewiesen wird. Wenn also unser Text die
Namen der Beisitzer nach dem Briefe folgen lässt, so müssen diese
nebst dem Datum der Verhandlung zum Briefe selbst gezogen wer-
den, wodurch auch die mangelnde Datirung desselben einigermaßen
gedeckt wird. Man wird diese an sich auffallende Form gewählt
1) Von Rechtswegen konnten vom Senat auch Nichlseuatoreu als legnti
verwandt werden, aber es geschah dies nur im Nothfall. St.-R. 2,662 A. 1.
2) Bauconlract von Puteoli vom J. 649 d. St. (CLL. I 577 =* X 17S1):
hoc opus omne facito arbitrato duovir(um) et dttorira[t\ium , qui in eon-
tilio esse soient Puteoleis, dum ni minus viginti adsient, dum ea res eon-
sulclur. Hiernach mögen nach älterem Herkommen sämmtliche Cousulare das
Consilium der zeitigen Consuln gebildet haben; was natürlich in Rom in dieser
Ausdehnung nicht dauern konnte.
3) Der Tag tritt zu der von Bardt in dieser Zeitschrift 7, 14. 9,317 auf«
gestellten Liste der SeuatssiUungsdaten der späteren Republik hinzu. Kalen-
darisch ist er fastus.
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2S0
TH. MO. M M SEN
wählt haben, um also zu suppliren, was aus deu beigelegten Pro-
tokollabschriften sich nicht in genügender Weise ergab. — Wich-
tiger ist es, dass danach unsere Urkunde sich herausstellt als ent-
nommen einer Reihe analoger Aurzeichnungen, und zwar den
cotnmetaarii der Consuln, von denen Z. 31 gesagt wird, dass
dieser Spruch etç ttjv tuiv vnofAy^iatwv ôéXxov eingetragen sei
und die an dieser Stelle selbst bezeichnet werden als nçayncttwv
ovyßeßovXevuivtov ôêXzot, rerum conmUarum tabulae, also pro-
tokollarische Aufzeichnung der von dem consularischen Gericht
entschiedenen Rechtssachen, analog dem codex ansatus des Pro-
consuls Ton Sardinien und dem commentarius der Gemeindevor-
steher von Caere, über die früher in dieser Zeitschrift gehandelt
ist. ') Die Verweisung kv déXvtp izQwtyi, urjçwfiatc teaaaocaxat-
ôexÔKt) entspricht auf das Genaueste derjenigen des sardinischen
Décrets tabula V, O VI II et Villi et X, und es scheint danach in
diesem das Zeichen 0 nicht caput, wie ich früher meinte, sondern
cera zu bezeichnen, mit welchem Namen bekanntlich die Einzel-
tafel des Diptychon oder Polyptychon häufig genannt wird. Dazu
stimmt es, dass die Urkunde nach Z. 31 eingetragen ist elç n]>
tcûv v7tonvrjticnwt> diXtov, wo ôeXtoç nur das Buch im Ganzen
bezeichnen kann. Auch wird ôéXtoç und deXtiov, wie die Wörter-
bücher nachweisen, wohl sonst in dieser ungenauen Weise ge-
braucht. Aber wenn es schon befremdet, dass ôéXroç also in
diesem Text bald für das Blatt, bald für das Buch gesetzt wird, so
scheint es kaum möglich denselben Werth auch der tabula des sar-
dinischen Décrets beizulegen, nicht blos weil das Wort bekanntlich
eben die Einzeltafel im Gegensatz des Buches bezeichnet und das
Testament keine tabula ist, sondern tabulae, sondern vor allem, weil
in dem sardinischen Décret die tabula V des codex ansatus angeführt
wird. Eine tabula kann wohl mehrere paginae enthalten, insofern
auf derselben Holz- oder Stein- oder Metalltafel mehrere Columnen
stehen; aber wie die fünfte tabula eines codex aus 10 cerae be-
steheu kann, versiehe ich nicht, falls uiclil ein besonderer archi-
valischer Sprachgebrauch die Redeweise vollständig denaturirt hat.
Wenn bei einer gegen das Ende des Jahres gefällten Ent-
scheidung das Consilium dasselbe war, welches in gleicher Zu-
1) Bd. 2 S. 1 15 f. Die acta Caesaris, rail denen go viel Missbrauch ge-
trieben wurde, heissen bei Plutarch Anton. 15 xà fttfiXta rov Kadaaçoï , tr
olç vnojuy/if4aia xtûy xiXQiuéfwy xul âiâoypériuy tjv ayaytyçttfAuiva.
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OKOPOS UND DIE RÖMISCHEN STEUERPÄCHTER 281
sammeusetzung schon im Anfang desselben fungirt hatte, so legt
dies die Vermuthung nahe, dass im Senat für dergleichen An-
gelegenheiten Auaschüsse bestanden, die für die Verhandlungen
gleicher Kategorie wenigstens das Jahr hindurch in Function
blieben. Dass dadurch der Gerichtsgang wesentlich erleichtert
* wurde, leuchtet ein.
Es bleibt noch übrig die in der Urkunde begegnenden Per-
sonennamen zusammenzustellen und sie, so weit möglich, zu iden-
titiciren. Nach der Weise dieser Zeit ist den Urkundszeugen und
den Beisitzern die Tribus beigesetzt: ld(>vi.ooT)ç Z. 7 zweimal und
Z. 13, "A^aoTjg Z. 10 — Klavôia Z. 62 — KXv[a]to^lvax) Z. 11
— KoQvrtlia Z. 12 — 'Oçatia Z. 15 — ^iefitovia Z. 15. 16. 61
— n[a]rtiQiaZ. 11 — ïl^vtiva Z. 8 == 9 2) — KvçivaZ. 12. 63
— 'PiùfiiUaZ. 13 — Ztt)Xaxit>aZ.9 — Tîjç^rha Z. 14. Alle
diese Formen sind sprachlich wesentlich lateinisch ; die Regel, dass
die Tribusnamen der ersten Declination im Ablativ, die der dritten
im Genitiv gesetzt werden, ist auch hier befolgt und scheint über-
haupt constant.
C. Annaeus C. f. Clu. (Z. 1 1), im Consilium als Siebenter. — Wohl
der C. Annaeus Brocchus senator, den als Grundbesitzer in Si-
cilien Cicero Verr. 3, 41, 93 ehrend erwähnt. Ihm muss als
Sicilianer das Griechische geläufig gewesen sein; es ist nicht
unwahrscheinlich, dass bei der Bildung dieses Consilium darauf
Rücksicht genommen wurde.
M. Aurelins (Z. 4), als Consul des J. 680.
Q. Axius M. f. Qui. (Z. 12), im Consilium als Neunter. — Der be-
kannte Freund Varros und Ciceros, den jener in seinen Büchern
vom Landbau redend einfuhrt und dessen Correspondenz mit
diesem später publicirt ward. Dass er, obwohl mehr Spécu-
lant als Politiker, dennoch Senator war, bezeugt Varro (de
r. r. 3, 2, 1 ; vgl. Plinius h. n. 8, 43, 167). Nach dem Platz,
den er in dieser Urkunde einnimmt, wird er mit Cicero un-
gefähr in gleichem Alter gewesen sein.
Q. (Caecilius) Metellus cos. (Z. 53), als Consul des J. 674.
A. Caseelius A. f. Rom. (Z. 13), im Consilium als Elfter. — Ohne
Zweifel der aus Horaz und sonst bekannte Jurist der cicero-
1> la dem adramytenischen Senatuscoosult Kgoaxofxtiva [Eph. epigr. 4
p. 221).
2) Vgl. über diese Form Eph. IV p. 221.
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TH. M 0 MM SEN
nischen und der früheren augustischen Zeit (Zimmern RG. 1
5. 299 ; meine Abhandlung Uber die Litteralurbriefe des Horaz
in dieser Zeitschrift 15, 1 14). Er gelangle zur Quastur, schlug
aber die ihm von Augustus angebotenen höheren Aemter aus
(Pomponius Dig. 1, 2, 2, 45). Dass er die Quastur vor dem
J. 681 verwallet hatte, darf nach dem vorher Bemerkten jetzt
als ausgemacht gellen ; also war er spätestens im J. 650 ge-
boren und ein Altersgenosse Ciceros, was dazu passt, dass
er um die Zeit von Caesars Tod ein Greis war (Valer. Max.
6, 2, 12)t freilich die Schwierigkeit ihn zur Zeit der Abfassung
von Horatius Brief an die Pisonen noch als lebend anzusetzen
wesentlich steigert.
C. Castus L. f. Longmus (Z. 1) C. Castus (Z. 63), als Consul des
J. 681. — Unsere Urkunde schreibt, wie die meisten grie-
chischen Texte, dreimal stall Cassius Castus.
M. Castus M. f. Pom. (Z. 8), im Consilium als Dritter. — Unbe-
kannt. Die vornehmen Gassier fahren den Vornamen Marcus
nicht.
C. Claudius C. f. Arn. Glaber (Z. 7), im Consilium als Zweiler. —
Unbekannt.
L. Claudius L f. Lern. (Z. 15), im Consilium der fünfzehnte und
letzte. — Anderweitig nicht bekannt.
M. Claudius M. f. Arn. Marcellus (Z. 6), im Consilium als Erster. —
Mit Sicherheil ist nicht zu bestimmen, welcher der verschie-
denen Marti Marcelli gemeint ist; da er an der Spitze steht
und also im Alter und Rang den übrigen Mitgliedern voran-
ging , liegt die Wahl hauptsächlich zwischen dem Aedilen des
J. 663 (Cicero de or. 1, 13; Drumann 2, 393) und dem im
cimbrischeu und im marsischen Kriege thaligen Offizier, dem
Stammvater der Marcelli Aesernini (Drumann 2, 404), den Ci-
cero auch im Brutus (36, 136) als Redner erwähnt. Einer
von diesen muss auch der M. Marcellus sein, den Cicero
(Verr. I. 1, 51, 135) bei einem im J. 6S0 vorgekommenen
Rechtstreit virum primarium sunmo officio ac virtute prae-
diium nennt.
L Cornelius Sulla (Z. 38. 42. 55) = L. Sulla Epaphroditus (Z. 52)
= L. Sulla (Z. 20. 22. 26), als imperator (Z. 38), als Consul
(Z. 52). — Appian b. c. 1, 97 spricht von der Beilegung des
Namens Evtvxt]ç und fügt hinzu: r/diy ôé nov yçag)fj tceqi-
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OROPOS UND DIE RÖMISCHEM STEUERPÄCHTER 283
Hv%oy ijovfiivT] tb> SvXXav *E/[ag>o6âitov i» t<föe i<£
ipi,(fioncni (wie es scheint dem Senalsbeschluss , der seine
acta bestätigte und ihm andere Ehren verlieh) àvayçacprjtai.
Di odor 38, 15: 6 SvXXaç . . dixtaxtaq ytyovutg >E;ia(pQO-
ôitôv te ôvofiâoaç èavtov ova ètftevo&i} tîjç dXaÇovetaç.
Plu larch Sull. 34: avtbç ôè toïç 'ËXXqot yoâcpwv xcù XQt)-
fxtttiÇwy kavtbv 'Eitatpoôôizov àvrjyôçsve , xaî naç* t^i*
êv toïç iQonaioiç ovtwç àvayeyça/izai' Aevxioç Koqvi]-
Xioç 2vXXaç 'EîiacpQÔàtJOÇ. Derselbe de fort. Rom. 4: xui
'Pw^aïoii fihv OrjXil; lOPO^âÇeio f toïç ôè'EXXqotv ovtvjç
fygacpe: Aownioç KoovrjXioç SvXXaç 'EnacpQÔàitoç' xai tà
nao* fjfiî* i» XatQWvdct toonaïa xai tà tûv Mi&çiôan
Tfjûiv ovtwç èniytyçantai. Dass der Name in dieser Aus-
dehnung offlciell und titular gebraucht worden ist, kommt
einigermassen unerwartet. Wir sehen jetzt, dass Sulla nicht
blos auf den in Griechenland ihm errichteten Denkmalern,
zum Beispiel dem von Chaeroneia und dem zu Anfang ange-
führten oropischen, sondern sogar in den während seines zwei-
ten Consulats gefassten Seoatsbeschlüssen, so weit sie sich auf
griechische Verbältnisse bezogen, in der griechischen Redaction
diesen Beinamen geführt hat , vermutlich anstatt des lateini-
schen Felix.
L. Domitms Ahenobarbus (griechisch Aevxioç Jo^étioç AivößaX-
ßö$ , letzteres wohl verschrieben) (Z. 24), Sachwalter der
romischen Slaatspächter. — Der spätere Consul des J. 700
(Dru ma on 3, 17). Er wird zuerst erwähnt als Zeuge im Pro-
cess des Verres 684 (Cicero Verr. /. 1 , 53, 139) ; im J. 681 muss
er wenig Ober zwanzig Jahre alt gewesen sein und verdiente
sieb, wie man sieht, seine Sporen als Advocat.
L. Lartius L. f. (Z. 10), im Consilium als Sechster. — Unbekannt.
Die Gattin des M. Plautius Silvanus Consul im J. 2 n. Chr. hiess
Lartia Cn. f. (Wilmanns 1121).
[L.] Lkinius (Z. 4), als Consul des J. 680.
C. Licintus C. f. Ste. Sacerdos (Z. 9), im Consilium als Vierter.
— Ohne Zweifel der bekannte Prätor des Jahres 679, der
Vorgänger des Verres in der Verwaltung Siciliens (Drumann
4, 198). Verres übernahm diese im J. 681; sein Vorgänger
war denn auch, wie diese Urkunde zeigt, am 14. Oct. 6b 1
in Rom.
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284 TH. MOMMSEN
T. Maenius T. f. Lern. (Z. 15), im Consilium der Vierzehnte und
Vorletzte und (Z. 61) als Urkundszeuge bei dem Senatsbe-
schluss. — Die Person kennen wir nicht, aber die Familie
ist alt; ein Q. Maenius T. f. war Prfltor im J. 584 (Eph.
epigr. 1 p. 287).
C>. Minucim Q. f. Ter. Thermus (Z. 14), im Consilium der Zwölfte.
— Allem Anschein nach der oft bei Cicero genannte Volks-
tribun des J. 692 (Drumann 3, 180), Proprätor von Asia 703
(Drumann 1, 523). Der Münzmeister eines vor dem J. 670
geschlagenen Denars (Mommsen - Blacas n. 200) Q. Thermus
M. f. ist wahrscheinlich sein Vater. Er muss nach unserer
Urkunde vor dem J. 681 in den Senat eingetreten seiu.
Q. Pompeius Q. f. Arn. Ru fus (Z. 12), im Consilium als Zehnter. —
Der Sohn des gleichnamigen in den Wirren des J. 666 vor
seinem ebenfalls gleichnamigen, damals das Consulat verwal-
tenden Vater umgekommenen Mannes, von mütterlicher Seite
Enkel des Dictators Sulla, Volkstribun im J. 702 (Drumann
4, 312) kann im J. 681 nicht im Senat gewesen sein; denn
da seine Mutter die älteste Tochter des 616 geborenen Dicta-
tors Sulla war (Drumann 2, 508), so kann seine Geburt nicht
bis in das J. 650 hinaufgerückt werden. Vielmehr wird Q. Pom-
peius Rurus Prätor im J. 691 gemeint sein (Drumann 4, 316).
Vermuthlich ist derselbe ein von dem eben erwähnten Consul
des J. 666 nach dem Tode des erwähnten Sohnes bei Lebzeiten
oder im Testament adoptirter Sohn; die Gleichnamigkeit der
beiden Söhne ist unter dieser Voraussetzung erklärlich.
M. Poplicius M. f. Hör. Scaeva (Z. 14), im Consilium der Dreizehnte.
— Anderweitig nicht bekannt. Es giebt Münzen des jüngeren
Cn. Pompeius, geschlagen von einem M. Publions legatus pro
praetore.
Q. Rancius Q. f. Cla. (Z. 62), als Urkundszeuge bei dem Senatsbe-
schluss. — Bei der grossen Seltenheit dieses Geschlechts-
namens wahrscheinlich, wie auch Bases bemerkt, der Patron
des Q. Rancius Q. /*., der seiner Tochter Prote das bekannte,
ohne Zweifel eben dieser Epoche angebörige Epigramm C. I. L.
I 1008 gesetzt hat.
M. TeretUius M. f. Varro LucuUus (Z. 1) « M. Lucuüus (Z. 63), als
Consul des J. 681.
M. Tulhus %f. f. Cor. Cicero (Z. 11), im Consilium als Achter. —
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OROPOS UISD DIE RÖMISCHEN STEUERPÄCHTER 285
Cicero stand im J. 681 im 33. Lebensjahre und war seit dem
J. 679 Quäatorier.
C. Y[i\stüiu$ C. f. Varro (Z. 62), als Urkundszeuge bei dem Scnats-
beschluss. — Der Velter Ciceros, von ihm im Brutus 76, 264
und sonst erwähnt und ungefähr mit ihm in gleichem Alter
(Drumann 5, 214).
L. Votuscius L. f. Arn. (Z. 10), im Consilium als Fünfter. — Unbe-
kannt; auch der Geschlechtsname ist sehr selten (C. 1. L. X
5150. 7448; vgl. Volsciui Liv. 3, 13).
€Eçn6âû>çoç 'Olvvnixov viôç (Z. 16. 50), Gesandter der Oropier.
'AksÇiôrifAOç Geoâwçov viàç (Z. 18), Gesandter der Oropier.
JrinaivBxoç QeotéXov vîôç (Z. 18), Gesaudter der Oropier.
Dass die Formel de consilii sententia in diesem mit griechischen
Wörtern lateinisch redenden Officialstil wiedergegeben ist mil a/ro
avftßovXiov yyai/iijg, lehrt und beweist allerdings nichts; dennoch
benutze ich die Gelegenheit um die Erklärung derselben in der
bekannten, den Laokoon betreffenden Stelle des Plinius 36, 5, 37,
wie sie jetzt bei den Archäologen reeipirt zu sein scheint1), abzu-
weisen und die von Lachmann2) aufgestellte in ihrem wesentlichen
Inhalt als die sprachlich und sachlich einzig mögliche zu recht-
fertigen. Ich glaube dies um so mehr thun zu sollen, als eine
missverstaudene Ausfuhrung von mir gegen Lachmanns Interpre-
tation ins Feld geführt worden ist.
Die Worte des Plinius lauten: Nec (Leinde multo plurinm faina
est, quortindam dar it at i in operibus eximiis obstante numéro arli-
ficum, quoniam nec unus occupât gloriam nec plures pariler nun-
cupari possunt: sicut in Laocoonte, qui est in Titi imp. domo, opus
omnibus et pichirae et statuariae artis praeferendum. ex uno lapide
eum ac liberos draconumque mirabiles nexus de consilii sententia
fecere summt artifices Hagesander et Polydorus et Athenodorus Uhodii.
Die Formel ist correlat der bekannten römischen Sitte, dass,
wer eine wichtige Entscheidung zu fällen hat, eine Anzahl von
Personen versammelt und deren Rathschlag persönlich einholt, nach
welchem dann sein eigenes. Ermessen sich richtet oder auch nicht.
Sie fordert also einen Gegensatz einerseits der bestimmenden Person
1) Welcker alte Denkmäler t S. 328. Brunn Künstlergeschich tc 1, 476.
Man ann. deW Institute 1875 S. 287. Kekulé Laokoon S. 14.
2) Kleine phil. Schriften 2, 273.
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286
TH. MO M M SEN
oder Personen, andererseits der (immer in der Mehrheil auftreten-
den) Berather und charakterisirt einerseits die reifliche Erwägung
der gefassten Entscheidung, andererseits die freie Selbstbestimmung
des Entscheidenden. Der Geschworne oder der Magistrat spricht
de consilii sententia, nach Befragung der ihn beratenden Freunde ;
das Volk beschliesst de senatus sententia, nach Aeusserung des Ge-
meinderaths. Einen zugleich genauen und geläufigen Ausdruck
dafür hat unsere Sprache nicht, weil jene Quadratur des Zirkels,
welche die Vorlheile des einheitlichen und des Mehrheitsregiments
mit einander verschmilzt , in gewissem Sinn das Geheimniss der
römischen Erfolge in sich schliesst und den Römern ausschliesslich
eigentümlich ist, anderswo dagegen mit der Sache auch das Wort
fehlt. Aber im Wesentlichen, insbesondere in dem Gegensalz des
Berathenden zu den Berathern, kann die Formel betrachtet werden
als gleichwertig mit unserem 'nach eingeholtem Gutachten*. Lach-
manu durfte sagen, dass diese Formel bei Plinius nichts anderes
heissen kann als 'was sie immer heissl', und er wussle, was er
schrieb, wenn er hinzufügte: 'Herr Bergk weiss recht wohl, dass
die Formel diesen Sinn hat*. Philologen, welche die lateinische
Rechtssprache kennen, können hierüber nicht difTeriren. Diejenigen
Gelehrten aber, welche diese Kenutniss nicht haben noch zu haben
brauchen, sollten es sich gesagt sein lassen, dass die Uebersetzung
der Worte de consilii sententia durch 'einträchtig' oder 'nach all-
seitiger Ueberlegung' der Künstler unter einander nicht besser ist
als wenn man mensa übersetzt mit 'Gabel'.
Ganz Recht bat aber Lachmann doch auch nicht, wenn er
die Formel in dieser Verbindung wiedergiebt mit den Worten 'auf
'Entscheidung des geheimen Raths' und weiter sagt: 'wer hat ein
'Consilium? ein Magistrat, ein Feldherr, ein Kaiser. Also dass die
'drei Rhodier die Gruppe des Laokoon bilden sollten, hatte das
'Consilium des Titus entschieden .... Plinius bezeugt, ohne die
'geringste Zweideutigkeit, dass die Gruppe zu seiner Zeit auf Be-
stellung des Titus gebildet worden.' Darauf ist zunächst erwidert
worden, dass es einen 'geheimen Rath' unter den Flaviern überall
nicht gegeben hat. Das ist richtig, aber ebenso richtig, dass dies
nur von dem ständigen Staatsrat gilt uud dass der Annahme einer
für den speciellen Fall niedergesetzten Commission von dieser Seite
her kein gegründetes Bedenken entgegensteht; dies ist sogar der ge-
wöhnliche Hergang bei diesem Befragungsverfabren. Aber mit bes-
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OROPOS UND DIE RÖMISCHEN STEUER PÄCHTER 287
serem Grunde kann gegen Lachmanns Auffassung eingewandt wer-
den, dass der Décernent, welcher dieses Consilium befragt hat, nicht
nothwendig der Besteller des Kunstwerks gewesen sein muss. Auch
die Künstler selbst konnten nach ertheillem Auftrag die Modali-
täten der Ausführung, etwa den Aufstellungsort und die dadurch
bedingten Verhältnisse des Werkes, das Material, selbst die Thei-
luug der Arbeit, mit einer Anzahl von ihnen berufener Freunde
erwägen. Denn auch für private Verhältnisse kann das Consilium
eintreten, wie zum Beispiel das Familiengericht eine der haupt-
sächlichsten Anwendungen desselben ist; ohne Zweifel sind auch
Verlobungen und Scheidungen und überhaupt wichtige Enlschlies-
sungen privater Art öfter in gleicher Weise behandelt worden. In
der That ist ja selbst die Anfrage, wie Lachmann sie sich denkt,
nicht so sehr eine Anfrage des Magistrats wie die des Bestellers
eines Kunstwerks. Es kommt mir nicht zu, über die Sache selbst
ein Unheil abzugeben; aber blos interpretatorisch betrachtet liegt
die letztere Auffassung näher als die Lachmannsche, weil nach die-
ser der Décernent hinzuzudenken ist, nach der anderen aber die
de consilii sentenlia arbeitenden Künstler selber die Decernenten
sind. Danach kann der Auftraggeber ebenso gut jeder andere
sein wie der damalige Kronprinz. Andererseits aber sieht die Be-
merkung, dass die Verfertiger dieses von Plinius selbst gesehenen
und gefeierten Werkes die schwierige Aufgabe mit ihren Freunden
vorher berathen hätten, weit mehr nach der Kunde eines Zeitge-
nossen aus als nach einer aus litterarischer Ueberlieferung ge-
schöpften Notiz, und gegen eine griechische Quelle spricht ent-
schieden die Anwendung einer Formel, welche in bessere grie-
chische Form zu kleiden, als anb ovpßovUov ') yvutftijç ist, einige
Schwierigkeit haben möchte.
1) Das Wort ovußovXtor ist, wie es scheint, nicht eigentlich griechisch,
sondern in diesem griechisch-lateinischen Curialstil gebildet, um das unüber-
setzbare consilium zu vertreten. So steht es schon in der oben S. 269 an-
geführten Urkunde vom J. 610 d. St. Vgl. Plutarch Rom. 14: tùrôpaÇoy ök
toy 9to* Kiüvaov ttre ßovXaioy orra' xtovaiXiov yno ht vvv ib cvfißovXioy
xaXoîoi.
Berlin. TH. MOMMSEN.
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EMENDATIONES AESCHYLEAE.
Aeschyli tragoediaruui , qua9 iam inde a sludiorum primor-
diis summa semper cum diligentia et voluptale lectitavi, aliquot
emendationes philologorum iudicio committere constitui multum
consideratas et ut spero modeslissimas : finibus enim pleraeque
continentur consulto angustissimis neque fere ad sublimes illas
et mag d ideas sententias accedunt, in quibus ut aîejoç h ve<jpf-
Ifloi poeta longe ab hac nostra terra remotus bominum non
solum intellectum effugit, sed paene eliam obtutum. excusatio-
nem aulem praemittere necessarium duco. cum enim nequaquam
omnia quae de Aescbylo scripta sunt perlegerini, fieri potest ut
interdum coniecturas proposuerim ab aliis occupatas: cuius rei
veniam mihi videor non iniuria petere, quippe qui per multos
annos aliis rebus districtus nou tarn criticorum inventis multifariam
dispersis quam poelae legendo operam dederim. itaque si quis
ante me invenit in quae ipse quoque iucidi, libenter ei totum eius
rei et merilum et titulum concedo.
1. Agam. 10 sq.1)
iode yàç v.Qateï
yvpaixoç avâçôftovkov M;r/Çov xéag.
evt* av âe vvxiirtXayxTOv hâçooôy t* l^w
evvrp oveiçoiç où* irtiaKonov^êv^v
ifitfV (poßog yàç àv&' vnvov Ttaçaarateï xtl.
nihil attinet enarrare quantas haec verba turbas, quoi coniecturas,
quoi interpreiationum ambages et monstra creaverint. scilicet
magnificas plerique sentenliarum periodos ac perplexam quandam
et prorsus inauditam eloquenliam misero custodi tribuerunt, pareu-
thesibus et anacolulhis aliisque id genus deliciis tarn mirifice exor-
natam, ut magis professorem in cathedra sedentem quam humilem
simplicemque servum audire tibi viderere. paene ridiculum est
1) Numeri sunt Dindorfiani Poetarum scaenicorum.
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EMENDATIOINES AESCHYLEAE 289
videre quam exiguo labore paucis lillerarum ductibus mutatis
hi motus animorwn atque haec certamina tanta tot doctorum ho-
minum subito compressa quiescant. Aeschylus enim scripserat
EITENAE, i. e.
tod* yàç y.çateî
yvvaixbg avöooßovXov iXniÇov xéaç,
$ jTjvôe vvxtinXayxtov hÔQoaév %' tjfw
ev>ijv — èrtioxojvovfÂévrjv.
4regina, eut, i. e. cuius iussu has tristissimas excubias ago*, in v. 14
G. Hermannus recte %L ftrjv, pro èftrjv.
11. A gam. 1164. 5.
nénXrjy/Aat â* vnb âr(ynari qpoiviw,
âvaalyéi tv%ç niyvçà &Qeo(iévaç (Kaaocoôçag).
vnal Farn. Seinem Stanl. graece non dicitur fténlrjynai vrto
drjynajt, neque respondet versus antistrophae, quam non féliciter
mutare conatus est Ahrensius. itaque d* rjrtao Canter., ô' arteç
Franz., âl onmg G. Hermannus. mihi comparatio (sive arteç scri-
bitur sive ontog) hic vim doloris quem exprimit chorus non apte
debilitare, Canteri autem coniectura longius quam opus est a co-
dicum litteris recedere videtur. scribo
nènÏT]yiAai âvaç driften t <poivlw.
HI. A gam. 1219.
naïâtç (Bviotov) &a*6vTeç atone Qti nçog %iôv qpiXtov.
woneçei cum ad &avôvteç pertinere nullo modo posait, ad naïôeg
referebat G. Hermannus quasi pueri videntur. at neque quomodo
q>aytâoficna pueromm 'quasi pueri* dici possint intellegitur, neque
cur verborum conlocatione usus sit poeta quae rem per se per-
spicuam facial obscurissimam. itaque nvjg ioélç ; Bamberger., ojç
rtôçiç Martinus. cf. Horn. Od. 10,410. Eur. Suppl. 628. Bacch. 737.
totum versum exterminai W. Gilbertus, parum probabiliter. facil-
limum viditur scribere
7i aid eg \tay6vreg atorteQ otg nçog hov (plXatv,
vel si quis in forma olg (pro oleg) offendat, tooneq oie nçog
q>lXwv, nam dualis numerus cum plurali etiam in soluta oratione
tarn saepe coniungitur, ut uno exemplo defungar Plat Euthyd.
273 d lyeXaoatrp aftq>w ßXixpovreg elg ccXXtjXcü. sic enim, non
âXXt'Xovç, cum Bas. 2 et Paris. Heindorfiiis, fueruot autem duo
Aegisthi fratres teste Aeschylo ipso v. 1576, ubi cf. Herrn. (1573).
Henne. XX. 19
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TH. KOCK
IUI. A gam. 12*28 sq.
owe olâev (Ay an.) ola yXàaoa fnarjiijç xvyoç
Xégaoa xai xxthaoa <patÔQÔvovç ôlxyv
1230 airyg Xa&oaiov xevÇexai xaxft tv%r}.
Xtîtaoa Tyrwhitl. xeivaoa ncscio quia apud Staol. xalxxûvaoa Fl.
xctxxdvaaa Canter, xai oijyaoa Wakeaeld. <patôçû*n6ç in gloss.
Blomfield. xat xXivaaa yaiôoby ovç Ahrens. hevÇe v$ xax<£
oxvyr\ conl. Choeph. 991 Enger.t cuius cf. comment, xBvÇexai cor-
ruptum arbitratur etiam Meinekius.
operae pretium est transscribere qoae adnotavit G. Hermannus:
'sententia est ovx oîâey ola XtSaoa xaxtehaoa cpaiôyévovç xev-
Çtxai avxwv xaxfî xvxî) conse<pietnr ta, sorte qua non debebat. nam
ola cum dicit, mentem et sententiam blandis verbis absconditam
dicit, quam non iutellexerit Agamemno'. at non ea quae dixerat
consecuta est Clytaemuestra, sed quae consequi voluit et postea
consecuta est consulto celavit. accedit quod quomodo èxxuyaoa
iutellexerit vir egregius non adparet. id autem cum explicari non
possit nisi addito yXwooa*, sequitur ut intellegatur xvyoç yXwooa
ixxetvaaa yXwooav.
constat translationem petitam esse a cane bominem ut neco-
pinato eum mordere possit adulante, quocirca xev&xai neque a
tvyxâveiv neque xev%eiv (cuius fut. est xevÇw) derivatum tolerari
potest, receptis Tyrwhitti Wakefleldiique emendationibus scribo
ola yXiÔaaa nioyxtjç xvyoç
Xelgaoa xaï atjvaoa (paiôoamos ôàxr}
avtjç la&çaiov drjÇixai xaxf %vxyj.
coniuugenda autem sunt verba hune in modum ola âaxtj axrjç
Xa&çatov — caedem dicit suam et Agamemnonis — ôtj^exau
yXiùooay ut partem pro toto posuit, quia adlocutione sua Cly-
taemnestra regem deceperaL continuât autem orationem ita, ut in
proximis non iara yhiuoaa, sed xvwv ipsa intellegenda sit. quod
vero G. Hermannus apud tragicos ôaxoç nihil nisi beluam signi-
ficare monet (ad v. 1123 suae ed.), id in tanta deperditarum fabu-
larum multitudine nihil valet contra Pindarum ab Hermanno ipso
adlatum, qui Pyth. 2, 53 (98) ââxoç aâtvov xaxayootàv vel tro-
pice dixit.
V. Agam. 1260 sq.
xievsi ftß xrp xâXatvav' u>ç ôè (pccQpaxov
x*v%ovoa xâfiov nto&ov êv&rjasi xôty
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EMENDATIONES AESCHYLEAE
291
kftevx^tai &rtyovaa ymtï qtâoyavov
ifti^ç àycuyijç àv%t*toao&ai qpoVov.
fjiïri h&yoeiv Farn, xàpè fita&ôv èv&rjaei xvtei lacob. nottp
Aurat xanevxerac Diedorf. xàrtevÇejai Härtung, eh* euÇncu
Enger., cuius cf. eliam comment. — post xàttp plenius interpungit
Blomûeld. 'irae potioni admiscebit meae quoque adductionis pretium,
i. e. mortem Agamemnon}»', ubi quae sit irae potio, cui mors
Agaraemnonis admiscealur, difficile erit dicere. h&tjoeiv xônp
t7iEv%Biat G. Herrn, 'el quasi medicamentum parous tnei quoque
mercedem se irae admixturam gloria tur, acutus viro msem, ut pro
me adducta rependat caedein, iure reprehensas ab Engero, quia
admisceat quidem Clylaeninestra, admiscere vero se neget. nemo
omnium rem acu tetigit, quia nemo quid significarent verba Ifiov
tiio&ov exponere potuit. veneni poculum quod parat sine dubio
est caedes Agamemnonis: huic adici non potest pretium adduclae
paelicis, si id pretium iterum nex est Agamemnonis. sin autem
est caedes Cassandrae, non convenil v. 1261 cum v. 1263. scilicet
corruptum est [tio&or et scribendum
{(p6cQy.ay.ov) zevxovaa xapov fiïaog kv&eïoa axvqxp
tnevgetat Sfyovoa qymxl yaoyavov
eurjç àyioyfjÇ àvTiziaaoâat q>6vov.
'marito perniciem paramt meo quoque odio in poculum, quo acerbius
fiat venenum, indito, cum viro femmi aeuet excusabit pro mea ad-
duction* caedem se ei meditatam esse.' — Atticis et 6 axvgyoç et
to oxvopoç dicebatur. Athen. 11, 498a-e. utrumque plus semel
apud Euripidem.
VI. A gam. 1269 sq.
iâov ô* 'AjtokXiov avtôç èxàviov ipk
1270 XQi}0%i]Qiav koi}7tx\ i n o n% ev o as àé fie
xàv toïode xôofÂOiç xatayeltouévrv fiez à
qplkùJV V7t* ixxTQiov OV âlXOQQÔ7TlûÇ flâtïJV.
Irtwnievoaç Triclinius. 1271 fitya G. Hermannus; idem 1272 jua-
jijç conl. Hesycb. fiaTifc' ênioxortoç, imÇrjrûiir, ioevvrjjr^ bac
addita interpretation : lnam quod me hoc quoque in ornatu valde
derùam ab amicis inimids conspexit , non ambiguë eius ormtus
vindex est.' at Hesycbio teste ncnijD non vindex est, sed quae-
sitor; quid autem sit ornatus sive quaesitor sive etiaro vindex ego
quidem non perspicio. nolo ceterorum inritos conatus referre in*
19*
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TH. KOCK
prirois in amicii inimicis et verbis ov êtxoççônwg pâtyv misère
laborantium. manifesto deest verbum finitum, quod non bene sub-
mini8tratur mutato participio knontevoaç in èftwrttevaag: nain
neque antea (1269) neque postea (1275) Cassandra ipsum Apollinem,
quamquam eum adesse ßngit, adloquitur. mihi Aeschylus haec vi-
detur scripsisse:
iôov d' 'AnôXXatv avvbç èxâvojv èpk
Xçr\o%ïtQiav èa&rjt' ' h no txt La a g dé fie
xov tolaôe xôofioig xatayeXiofiivrjv ftéyav
yéXojv in lx&Q(~ß* °v ÔixoQOOnwç /u' àyei»
'commiseratns me ab inimicis magnopere derisam ipse haud dubie
me ad mortem ducitJ cf. 1230. inimicos autem dicit Clytaemne-
stram: nam civium vaticiniis suis non credentium inpietatem in eis
demum quae sequebantur commemorabat. deest autem post 1272
unus minimum versus hac fere sententia : xai yàç noXitatg to7ç
Ifiolç Sntotog y. — knoixxlaat est apud Sophoclem OR. 1296,
Inoixitaxog Agam. 1221, lnoixt[t\iQ(û Ag. 1069. Choeph. 130.
neque hic adversabor, si quis praeferat lnotxt[e]lqag.
VII. Choeph. 136.7.
qtevywv 'OçéazTjç èatlv* ol â' vneoxômoç
h toïat aoïç novo toi xXiovotv (léya.
q>svyei> M. qyevywv Robert fiéya pro péta Turneb. — mors aliéna
manu inlata nôvog et dici potest et dicitur; mortuum vindicta
carere non est novog, inei d-avôvTcov ovâè* aXyoç affrétât,
verum illud aegre fert Electra, quod mater et adulter imperio
patris fruantur:
iv toïot ooîç S q 6v o ta i xXlovatv (xéya.
572 et . . . ixelvov èv &o6voiaiv evçrta(a natçôç. 975 oeftvoi
fih fjoav b &çôvotoiv faevot.
VIU. Choeph. 192 sq.
èyw ê* orna g fièv avjixovç tââ1 aivéoio,
eh ai tôâ ayXâtafiâ pot tov qpiXtâtov
ßooTwv 'Oçéazov' oaivoptat â1 va* èXniâog.
8chol. Ertwg tâê' ahéoœ • leinet to ovx k%oj. cui adsentiuntur
editores plerique, constructionem inperfectam et aposiopesin vel
ellipsin nescio quam post 'Oçéotov statuendam esse censentes.
Schuetzius iyiô âe nàg —'Oq4otov; neutrum verum esse potest.
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t
EMENDATIONES AESCHYLEAE 293
ac primum quidem interruptae orationis exemplis quae ad defen-
dendam scholiastae explicationem adferunt nihil prorsus probatur.
nam in Agam. 498 aW rj tb xaiçsiv pâlXov èxpâgsi Uyw
rov arrlov 6k tôvâ* ccnoaiéçyio Xoyov nihil deest ad sententiam
necessarium, alterum autem enuntiationis disiunctivae membrum
ominis avertendi causa consulta omittitur; neque magis conveniunt,
si accuratius inspicias, G. Hermanni testimonia, qui 'illud autem
owe Qfoi' inquit »omissum est similiter atque in Luciani Dial. mort.
1, 2 àU* àrzayyelœ ravra, à Jiôyeveç' iïntaç ôè ddw fià-
Xima bfzoïôç %iç èott jtjv oxptv. simili ellipsi explicandum est
Terentii illud hoc quid sit in Andria 1, 2, 20'. at ea negationis
necessariae praetermissio incredibilis est et inaudita. apud Lucia-
num Pollux additurus 4xai jovio qtoâaov ab Diogeoe interpella tur'
(yégùtv çakaxQOç xtl.), ut ait Fritzschius, quod genus interpella*
lionis, in dtverbiis usitatum (cf. Soph. Ol. 471 — 482), in Choephoris,
cum ipsa Electra dicere pergat, locum non habere facile intelle-
gitur. in Andria autem hoc quid sit, ut recentiores interprètes
recte adnotaverunt, sive Davo ea verba tribuuntur sive quod melius
videtur Simoni, nihil aliud signiûcal quam quod apud Graecos
tov&' B ti èoxiv; (was das heissen soil? Spengel.): qua re omnis
cum Aeschyli verbis similitudo evanescit. accedit quod recte dicitur
et ovx ï%(a iiïv onu)ç alvéau) et ontoç filv aivéoto ovx $xM>
non recte neque ortioç fikv aivéau) omisso eo quo pév proprie
pertinet ovx fya), neque rttuç fikv alviaw; oahofiai â' vn
êlniâoç, duobus oppositionis membris non congruenter formatis.
neque omnino hic de aposiopesi ellipsive apte cogilatur: Electra
en im, primo sane obstupefacta necopinato cincinni in tumulo ad-
spectu, tarnen nequaquam commota mente loquitur, sed animo ce-
leriter recepto sedate et considerate secum cuius is esse cincinnus
possit délibérât, his omnibus de causis non dubito quin Aeschyli
versus sic sit emendandus
tyw <T 6 xv £ uèv avtixçvç %<xô3 alvéoai,
oaivopai 6* vn' èXniâoç.
Villi. Choeph. 235. 6.
m «piktatov uélrjua âiûuuoiv ncnçôç,
Saxçvtbç èXnlç orz éç tiaxoç otwtjçlov.
Ott éç fia oiotrjçiOY mihi quidem etiam post ea quae interprètes
adnotaverunt, sive active sive passive oanrjçiov explicatur, obscu-
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291
TH. KOCK
rum est. prorsus aliter Sophocles OC. 487 âéxsa&ai tap ixhrjv
oiojt Qior, i. e. knï yîjç ouixt]çia. neque vero Schuetzius audien-
dus, qui oiox^qioç scribeodo necessario epitheto alteram noraeo
priva vit, inuüli alterum ditavit. omnia dubitatio tollitur duabus
lineis exstinctis
ôcntçvzbç hknïç téç/naroç Oùnrjçiov.
cf. Prom. 99. 100 et 755. 6. 1026 uôy&aw (ov) zéçna{to), 1S3. 4
Ttôycjv réçua, ac xé^a tJjç awtr^iaç Soph. Ol. 725. Eurip.
Orest. 1343.
X. Choeph. 737 sq.
(KlvTaijAvt'tOTQa) rrçoç nèv oixétaç
&izo a/.v&Qiuîibv Ivtbg 6{.i^.ctxtov yiXiov
xev&ovo* in1 fçyoïç ôiarzënçayuévoiç xalcog.
nihil vidi roagis contortum et perversum hac oratioue. quam sim-
pliciter et egregie iu re simillima Euripides Orest. 1319 xayè
(HU/.TQO) OV.V&QWTIOVÇ ÔMIÔTIOV FÇftf xÔQCCÇ , tûÇ Ô~t&€V Ol 'A
dàvla Tat-eiçyaopéva. neque quicquam proficitur Erfurdtii coo-
iectura ab Herman no recepta dexoaxv^QioTtov 'adoptivae maestitiae
signa simulantem risum ocuîis Celans', risum àxQùov et ôav^vôtvxa
facile intellegimus; sed risus sive adoptive sive naturaliter maestus
vel ailoptivam maesliliam simulans, inprimis autem risus qui intut in
cculis dissimuletur et maestitiae simul signa simulet — id profecto
eg régi uni est edilorum Sisyphi saxum volventium ëç^aiov. adparet
iviôç corruptum esse, quo emendato sententia oritur aptissima
&éto oxv&Qtofibv 7tév&oç èfifiâtcuv, yélœv
xev&ouoa v.xX.
i. e. maestam quandam oculorum trisîitiam finxit , risum celans.
simillime Piudarus Pylh. 4, 2S (50) èaiiuov IrfX&ey, (paiôtuav
àvâçoc aiSoiov nQÔaoxpiv #J;xâ^evog, vultum splendidum viri
venerabilis adsumens.
XI. Choeph. 927.
7tatçbç yàg al a a tàvàt o* ôçiÇei fiôçov.
nooitu mutatum in a' ôçiut M. aot pro a* Scaliger, oovquu
Elmsleius. tôvô* iitoiçiÇei Diodorf., quod hic multo minus aptum
est quam Eum. 137. Elmsleium secuti sunt plerique. unum hoc
quod sciam esset apud tragicos certe exemplum spirit us asperi
crasi ita intercepti ut nullum adspirationis indicium (ut in x«s,
&GrQucuov et similibus) superesset: nam fiij %^7Tj]ç Soph. Phil. 985
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EMENDATIONES AESC11YLEAE 295
synaloephe est, non crasis. quare cum admodum dubiam esse earn
emendationem adpareal, conicio Orestem dixisse
natçoç yàç aîaa tôvâe TcçooxçfiÇëi (x6qo>.
cf. Prom. 640. 785. ac frequentius eiiam idem verbum apud So-
pboclem.
XII. Choeph. 93Ssq.
tfAolt, ô1 èg âôfiov zbv 'Ayafxènvovoç
âuiloiç Xtutv, âirtXovç ô* Idçrjç.
940 'éXaxe ô* èç %b rcâv 6 nv&oxQiitOTaç (pvyâç.
940. recte schol. ïXaoe, cuius mullo delerior haec est inlerpre-
tatio: îjXaae ôk eiç %b téXog tov ôqô^ov , o iattv ïjvvoe tov
ctyiuva. àcpUeio > yrjoiv, eiç %o téXoç tov àyiovoç. contra
formula iç %b nàv uon significat d$ to téXoç, sed omnino. vid.
glossar.' Choeph. 672. Blomfield. ac sic plerique, eliam G. Her-
maonus. at hic èg %b tzôv omnino locum nullum habet ; et com-
parant! fr. 57 Nauck. iv&ovoiq 6k êiufia, ßay.yevei otêyq post
v. 938 fyoXe ô' èç âôfiov utique scribendum videtur
eXaae ô* Iç atéyotv 6 ïtv&ôxçTjOTOç (pvyâç.
XIII. Eu me n. 350.
(Xâxi] *aö*' exp* àiiiv Ixçâv&rJ
à&avârcûv àftéxuv X
fit) ïiXrjaicxÇetv î'/uâç toîç &eoiç schol. — al ànéxsiv (à/iéxe-
o&cu) xéÇ<*S est manus abstinere a vi alicui in ferenda, cf. Suppl.
755 ov /ujj . . ripLÛv xÙQ* àxSoxiovtat. quocirca Eversius a#ct-
vâtwv art* £'x«v ytçaç et ctSavâtiov êly* ex£lv yfyaç G. Her-
mannus. nihil nisi societatem viciniamque deorum sibi negatam
esse Furiae dicunt. itaque scribo
a&arâtwv tx/rf'jfe/v Fxdç.
XII1T. Eumen. 477.
§ttj xv^ovaat tiQctyfiazog vtxrtfÔQOv
Furiae dicuntur magnam terrae Atticae calamilatem minari. quae
ad haec verba luenda Abreschius aliique adferunt nullius sunt
pretii: nam itqày\ia vixt](fôçov nihil aliud esse potest quam res
quae victoriam praestet. at indicium et exspectant ante omnia
Eumenides et flagitare possunt, idque instum. quod cum Ulis quae
exscripsimus verbis significari non possit, conl. Suppl. 397 ovx,
evxçizov rb y.çlua hic quoque repono
ivyovaai y.çifiarog ôixr}(pôçovf
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TH. KOCK
quod si ut fit in coüicibus scribebatur xçiftfiaxoç, facillinie mutari
poterat in nçây/uaxoç.
XV. Eumen. 496. 7.
noXXà d1 ïxvfta naidoxoioxa
rzâ&ea rtçoofiévei xoxevaiv.
art {ta vel exoifia (fooîfia) Stanl. axixa Bolh. non ficta txv/ta
iuterpretatur G. Hermannus, quod, ubi de flclis ne ioco quidem
quisquam cogitare potest, perm i ru m est epitheton. 0. Muellerus
in versione Germanica 'mancher blut'ge Sioss von Kindeshdndeiï,
nulla habita vocis fxvpa ratione. atque tale aliquid re vera
Aeschylus scripsit
noXXà à h xopà naidèxowxa rtàâea xxX.
cf. Sophocl. Ai. 815. Plat. Tim. 61e.
XVI. Eumen. 515.
nixvu âôfioç Jixaç.
ut optime dicitur âôftoç vel olxoç nlxvuv, tta nusquam opinor
invenielur ôôfioç Jixaç, quod nomen maiestati munerique deae
parum convenit, sed fere aut ßfüfuög aut SqÔvoç, semel apud
Aeschylum nv^Tjv, semel ïç^ay apud Sophoclem vtprjXbv Jixaç
ßa&oov. aptissime dici poterat nixvu sive ßtüfiög sive &qôvoç,
hoc tamen gravius, quia cum solio deam quoque ipsam cadere
necesse est; et cum in his dimetris trochaicis consulto poeta
spondeis abstinuerit, consentaneum est scribendum esse
nixvu &qÔvoç Jixaç.
XVH. Eumen. 592.
(xaxixxavov fttjxéça) ÇiyovXxy %$iqï nçôç ôéçrjv xe/uav.
non videtur dici posse xéfivuv {xivà) nçôç x /. itaque donec con-
trarium demostratum fuerit, tutius arbitror scribere
ÇupovXxû x*t>Qi (avxïjv) nçoç déçrjv Sevwv.
Hom. II. 21, 491 (xôÇoiç) ï&uvs naç' ovaxa .. bxçonaXi-
Çopévr}v. Eurip. Heracl. 738 âi àoniâoç &eivovxa noXepiw
xivâ. ceterum ea quam Aeschylus commémorât plaga eadem est
qua Gallus ille in villa Ludovisia se ipse interimit.
XVIII. Eumen. 625 sq.
ov yâç xi xavxov avdça yavvalov &aveïv . . .
xal xovxct noàç yvvatxôç.
nihil inest neque in eis quae praecedunt neque in eis quae se-
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►
EMENDAT10NES AESCH YLEAE 297
quuntur, quo referatur Tavxôv. si non idem esse dixisset regem
nobilem atque quemlibet hominem de plebe occidi vel aliud aliquid
eiusmodi, recte se baberet tavtov. sed cum nihil usquam id
genus reperiatur, persuasum babeo Aescbylum scripsisse
ov yâo u opavlov àvôoa yevvàîov âavtîy.
'non levé [acinus est.' Eurip. Electr. 760 ov toi fiaodéa cpavlov
xtaveîv.
XVIIII. Pro me th. 188sq.
(Zevç) uaXaxoyvwuiov
total no&\ oxav tavtrj §aio&fy
190 tjJv ô' àtéçauvov oioçéoaç oçyh^
eiç ào&ubv kpoi . . . noiï' tj&i.
'javif) refertur ad ea quae in proximo systemate (167 sq.) dixerat
Prometheus'. G. Hermann, at sic pronomen demonstrativen non
solum nimio spatio ab eis ad quae pertinet divellitur, sed etiam
mirum in modum languet. baud paullo melius videtur scribere
ïotcu nod*' ' otav t' atrj çaio^Tj,
Tfjy àtéoctfivov orooéoaç ooyrtv . . . r£u.
Ate etiam lovem adflictans est apud Homerum U. 19, 91 sq. cf.
Preller. Myth, gr.2 I 416.
XX. Prometh. 385.
xéçôiorov ev (pçoyovvra prj (pçovelv âoxeîv.
qui simulata simplicitate ut homines decipiat et clam commoda
quaedam sibi praeripiat in inprudentiae suspicionem incurrere non
veretur, is recte hac sententia uti potest, ulilissimum esse pruden-
tem inprudentem videri. sed Oceanus non clam et tecte nescio
quid lucrari, sed palam et a perte amicum adiuvare et hoc dum-
modo perficiat etiam periculum subire et inprudentiae ignominiam
tolerare paratus est. id autem ut bonestissimum est, ita utile esse
vulgo non creditur. itaque scribendum est
xvâtoxov ev qpçovovvTcc ut; q>çoveïv âoxeîv.
*honestum est benevolentem stultum haberï. cf. Suppl. 13 xvôiot'
axé coy. xvôiov Eurip. Alcest. 960. Audrom. 639.
XXI. Prometb. 883 sq.
?£<u ôè ÔQÔfiov (péoouat XvoorjÇ
nvevfAoni pâçyip yXiooorjç àxoatrjç'
ôoXeooï âk Xôyoi ntaiovo3 eixrj
orvyrijç rtçôç xvuaacv arrjç.
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TTctiovo* rec. — schol. xetayayuivoi Xôyoi éç hvx* nçonrrai-
ova i t(P Twv xaxwv xXvÔûjpi, xovtéottv vizo oâvrr^ç rroXXà
XaXci. ac similiter Schuetzius et G. Hermannus. doXeçôç proprie
est Umosus, dein turbidus. Soph. Ai. 206 Aïaç &oXtç$ % fit ai
Xei/ucuvi voorjoaç. Hesych. &oleçô>' %açetx<vdeç, ccxà&açxov,
fioçfioQùiôeç. cf. Blomfield. gloss, mihi verba turbida fati Tel ca-
la mi tat is Ûuctibus iolisa perversam metapboram et Aeschyli ingenio
indignam efticere videntur: nam neque fali potentiae Deque horoi-
num constantiae satis convenit , si quern poeta verbis cum cala-
mi täte luctari dical. ilaque nomeu quaerendum puto et sententiae
et translation'! aptius. qua in re semper animo meo ob versa batur
egregium Sophoclis canticum non admodum dissimile Aeschylei
OC. 1240 nccvTO&er {Olôinovç) ßdgeiog tjç rtç àxxct xvfiiaro-
nh}§ -xtiueçia xXoveïtai, uç s.al jôvôe xataxçaç ôetvai xvua-
xoayttq axât xXovéovotv àeï jfvvovaat. paullo alia sententia
Aeschylus videtur scripsisse
xtoXêooi ôi xXôvoi ntaiovo* elxrj xxX.
'turbidi mentis tumultns incassum concidunt con Dictantes cum ad-
versae fortunae fhtctibus'. mentis xXôvoi, ut apud Aristophanem
comice yaarçbç xXàvoi. ac miseri tu m ni tus mentis Horat. Carm.
2, 16, 10.
XXII. Sept. 427 sq.
(Kauavbiç) èxnéoouv nôXiy
(pt{Oiv, oiôè xrp Jibq
Ïqiv néàoi oxr]ipaaav lu.7iodu)v ox*&eh\
430 xàç à* àoxoanâç te xai xeçavviovç ftoXàç
ueor^Qivoloi VâXiztaiv jzQoatjxaasv.
recte ovôt xav Meinekius. "Eçtv et Ixnoôèv Dindorf. sed neque
ïqiv neque *Eqiv aptam habet explicationem. schol. oiôk xbv
xov Jtoç oxqnxô* dg yîtv xaxtvix&évxa i* avxov xov Jioç
qp iXov etx-rjo av % oç tunoôùv ytvéa&ai ait y Xèyti. quae
duplex est interpretatio , altera nomiuis quod necessario poetae
reddeudum est, altera eius quod in codicibus exstat. iram latine
vertit G. Hermannus: sed Ïqiç neque ira est neque quam scholium
signißcat quXoveixla. et quid tandem est sive ira sive qyiXoveixia
néôot oxTiipaoaî sententia quid flagitet cura Aeschylus ipse ver-
sibus 430. 1 et prior pars scholii, tum manifesta Euriptdîs indicat
imitatio Phoen. 1174. 5 xoaôvâ' èxôuiTtaoe, firjâ' av %6 oe-
u-vbv rt vq viv tiQya9e7v Jiôç. ilaque scribo
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EMENDATIONES AESCIIYLEAE 299
OVÖt TCCV Jtog
açâiv néôoi axqipaoay exnodiov a%E^ttv.
Hesych. açâiç' àxiç. Alo%vXoç nooftrftel âeafiuitrj (880). idem
açôiKÔç- (paoétQtx (fort. açôioôÔKOg). et açàiaç* tct èx XeiQ°$
onXct. Etym. m. açôiç' i? ctxti tov ßiXovg. KctXXlfictxoç' àXX
àrto (inl Sylburg.) jôÇov | avtbg 6 jo^f.vj^ç aodiv e%u)v èti-
çav. cf. Herodol. 1, 215 atxnàç xcù cxQÔtç, ac 4, 81 ter idem
nomen invenitur. quid autem Aeschylus ea voce significare vo-
luerit optime ipse déclarât in Prom. 880 oïoiqov ô* açâiç %qui
artvçoç: nam cum oestri aculeum dicit igne carere, aliam in-
dicat açôiv esse igneam: unde aptissimum fulmini id nomen esse
efficitur. quod cum Roinanorum ardore cohaereat an non cohaereat
non meum est decernere : ardiferam Amoris lampadem dixit Varro
Non. 4, 27. — itaque Capaneus ne ipsam quidem Iovis cuspidem
percutieudi simul et iuflammandi vi praeditam gloriatur sibi for-
midolosam esse, nedum vana isla fulgura fragoremque toniiruum,
quae nihil nisi aera feriant.
XXIII. Sept. 491. 2.
6 at^utovçybg ô3 ov ttç evteXr^g aç*
ootiç to<T i'çyov lortaosv nçag ào/rtdi.
verbi onàÇtiv neque apud Uomerum qui saepissime eo utitur neque
apud ullum alium poetam inveniri arbitror aut significationem si-
milem aut constructionem {onâteiv ri rcçôg iivi): nain Prometh.
252 nçbç toïoâe /uévroi 7tvç tyio Ofpiv lonaaa praepositio nçôg
signifient praeter, hic Aeschylus sine dubio scripsit
oaxtç rod* ïçyov dî^/afffv nçbç ctaniât.
Prom. 5 tôvôe nçôg néiçaiç . . . ôxitâoai. 617 h (pâçctyyi a'
XX1UI. Sept. 570. 1.
'OjAoXwioi* âè nçbç nvXaiç tstay^ivoç
xuxoïai ßä^et noXXà Tvâéwç ßlav.
tcoXXô explicatur eis quae sequnnttir, toy àvôçoq>6vtïjv — ßov-
Xevr^çiov (555 — 558). — de syntaxi Abreschius comparai Hesiod.
Op. 186 nèiityovtat, <*' aça rovç %aX*noïç ß<x£ovTsg ïneaoïy,
quod exemptant cum construendnro sit néuipovjcti tovç %aXenoiç
eneaotv quam diversum sit ab Aeschyleo non opus est demon-
strate. Graeci dicunt ftoXXà xaxà Xèytiv (ßaZeiy) riva vel xaxotç
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açâoaeiv rwâf °od noXXà xaxoîoi ßaCeiv %wo\. meo iudicio
scribendum est
'Ofiohaiatv âè nçoç nvXaiç retaypévoç
ëxiatoi ßabi noXXà Tvâéùtç ßiav xtX,
sic 527 néfirttatoi Boççaiaiç nvXaiç.
XXV. Sept. 750 sq.
(Aàtoç) xçaiTj&Btç ix qpiXwv otßovXiav
iyelvaro fxèv fAÔçov airy,
TtaTçoxtôvov OiâiTtôôav.
xçattj&tiç Ô* et aßovXlav, deinde ydvaxo M. aßovXiag Blom-
field., dßovXiaig alii. — schol. (ptXiov, oîg ixoiv(Joa%o %bv %Qr}-
opiov. 'a quibus ebrius factus cum uxore concubuit. Apollod. 3, 5
6 âe ohio&eïg ovvîjMre rjj yvvaixi*. Stanl. ab amicis ebrium
factum esse commentum est Stanleii, non Apollodori. prudenter
G. Hermannus 'nihil de hac re traditum est ab autiquis, et satis
inpii fuissent, qui suasissent oraculum contemnere*. sed minus
recte interpretatur lper uxoris amorem perverso consilio irretùus :
nam xçarrj&etg ix qpiXtov non potest esse per uxoris amorem.
aliorum conatus sciens praetereo. mihi (piXiov videtur ex com-
pendio scripturae orlum esse ^non» i. e. çQevcov. nam
xQcnrjxreiç ix (pçevûjv aßovXiag
oraculum contempsisse narratur ab omnibus.
XXVI. Sept. 818. 19.
h'Çovoi à* .... h *oq>jj %&6va
natooç xot' ev%àç ôvanôxuovg cpoçov fievo i.
'videri potest hoc (yooovfievoi) intellegendum esse de exsequiis:
sed scribendum potius est (pçovçovuevoi , ut hoc insolentius
active dictum sit.' G. Hermannus. at neque qpooeïa&ai est efferri,
neque qpQOvçeïa&ai umquam active dicitur. *fort. qy&cnovfievoi
Kirchhoff, sumptum id videtur ex Eumen. 398 (yrjv xara<p&a-
tovutvY]) et Hesychii glossa (p&atrjot]' (pSâorj, quae unde ex-
cerpta sit nescimus. neque vero id verbum sententiae magis con-
venit quam qyQovçelv: neutrum enim cum diris patris congruit.
Oedipus tiliis inprecatus erat, ut beredilatem a pâtre relictam ferro
inter se dispertirent. cf. 816. 907. 941 sq. itaque una meo iudicio
ac necessaria est verbi <poQovy.evot emendatio, ut ex v. 907 (èpot-
QÔoavto) restituatur
X&ôva I natqbç xot* ev%àç ôvortôtfiovç fâOiowpevoi.
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EMENDATIONES AESCHYLEAE 301
XXVII. Sept 1009 sq.
axvywv yàç Ijf^ovg &âvaxov eïXex' èv rtéXei,
1010 hçœv 7tarço)ùJv <T ïïotoç wv non<prjç axeo,
Téxhyxev oëneç xolç véoiç &yjjaxetv xaXôv.
1009. eïçywv ârjXovôxi schol., un de recte axéytov Wakefield.
1010 <T postea additum in M. — ad t. 1010 scbol. Xünu t] vnéç*
into Uqwv. quae cum perversa sit explicatio, G. H ermann us
'leçcîjv TtctTQipwv iungendutn est cum ooioç, quod idem est ac si
dixisset atpavaxoç vel simile quid*, miror non sensisse virum
egregium, quam humilis et supra modum modesta ista laus esset
Eteoclis, paene ridicule verbis fiOfitprjç axeç adiectis. quidenim?
tnanus ille abstinuit a patrum templis et sacris? immo suo cor-
pore ea defenderat. sed non defenderat h nôlei, in quam quo-
minus inruerent hostes virtute sua prohibuit. denique ordo ver-
suum paullulum videtur turbalus esse, quae incommoda cuncta
tolluntur scribendo
Uçiov najQi{)U)v n ço ax ax wv fioft^ç axeç
ti&vrpiv ovneç xolç véoiç xhi'oxeiv xalôv
axéywv yàç ix&Qois 9âvaxov eïXex' h nvXatç.
XXVIII. Pers. 115sq.
q>çt)v ctfivooetai (poßio,
o5, IJeçaixov axçaxevpiaxoç
xovâe fir) rtôXiç nv&t}-
xat xhavÔQOv fAsy* aaxv 2ovalôoç.
non recte haec in codicibus tradita esse facile cognoscitur ex variis
interpretum contentionibus. schol. ht) 7tv&rj%ai xiç xwy ixé-
Qwv nôXewv xevbv avâçâiv ov to aaxv, fit] xo xrjç 2ovalâoç
aatv xétavôoov cmovorj. jtéXiv bic regionem esse adnotat Abre-
scbius. genetivum rieçaixov axoaxevpiaxaç multi pendere statuunt
ab ôâ, Wellauerus a nv&rjxai, Brunckius a (poßq). Schuetzius
tovxo pro xovâe *ne hanc exclamationcm (Sa) audiat urbs'. G. Her-
mannus *sic' inquit 4iungenda sunt verba: firj nôXtç Ttv&rjxai
aaxv 2ovolêoç xévavôçov Tleçaixov axçaxevfiaxoç xovâe, ne
civitas audiat urbem Susidis hoc Persarum exercitu orbatum. Weilius
denique oxevâyuaxoç pro axçaxexuaxoç scribens aaxv adposi-
tionem esse censet nominis néXtç, hoc si genuinum sit.
ac profecto quam tandem urbem vel civitatem intellegamus?
twv txéçfav xivâ interpretatur scholiasla, quod admitti nullo modo
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302
TH. KOCK
potest, nihil de bac re H er ma anus, vix poler it alia cogitari quam
Susa: sed quam puerilis ut ita dicam haec est senteolia: vereor
ne civitas Susorum audiat urbem Susidis viris esse orbatam. unum
restât, ut fiéya äatv 2ovoiâoç non obiectum quod dicunt, sed
subiectum esse slaluamus: vereor ne urbs Susidis viris orbata
audiat — sed quid audiat?
pi) nôvovg 7iviït}%ai {Ileçaixov otQcnevpa%oç\
ne damna audiat Persici exercitus. sic enim nôvog et jiovoi apud
Aeschylum saepissime. nvv&âveo&ai autem idem semper cum
accusativo rei coniungit, uno excepto versu Choeph. 765, ubi Urnen
Blonifieldum zwvàe lôywv in %ovàe lôyov mutantem secuti sunt
editores recenliores quod sciam omnes.
XXVIIIÏ. Pers. 194 sq.
XSQOÏV tVTtj Öi(pQ0V
195 diaOfiaçaooEi xai çvyaçriûÇei (ii<p
avev xa^tv**>v xai Çvybv &çuv€t néoov.
uvBv xaXivutv dici non posse equum frena excutientem monuerunt
Hartungius et Weilius, quorum alter deofiovg xaAipa/v, alter àxâ-
hvov açfAa scripsil, neuter probabiliter. ') xakivaiv quamquam a
ßiq pendere potest, tarnen tum dem um videlur natum esse, cum
perperam avev scribi coeptum est. multo melius tota sententia
et distribuai et con formata eril, ubi suum cuique verbo accusativuin
reddiderimus scribendo
hiTj ôta07tagâaaei xai i-vvaonâÇci ßiq
avovç xa^lvov Çvyôv ôçavet.
XaXivQv enim non minus tragici quam xaUvoiç. alteram mulierein
(Asiam) Atossa prudenter dicit habenas ore accepisse, alteram
(Graeciam) obsequii commoda parum intellegentem frena imperii
inprudenter detrectasse. sic Antigonam parère nescientem Creou
iudicat avow neqpâv&at, àg>' ov ià Ttquiz' ïq>v.
XXX. Pers. 235 sq.
235 ATOZSA. u)âé ttç naqtottv avtolç àvÔQOJzhifîua oiqo-
jov;
XOPOS. xai aiQonbç totovzoç fyÇaç no IX à
Mrjdovç xaxâ.
1) In éd. rec. Weiliom coniectaram ills m omlsisse amice me admonet
Kaibelias.
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EMEND ATIONES AESCI1VLEAE
303
ATOSSA. xai %i açàç tovioioi* alio; niovtoç èÇaç-
xijs êôfioiç;
XOP02. àçyvQOV nr\y^ %iç aîioïç ton, ^oavçbç
X#o*ôç.
AT022A. nôieça yàç %o$ov\*oç txixnit ôià x*QÛ* <*i>-
joîç nçéuet;
240 X0r02. ovôafiiZg' fyx'i oiuôaXa Aal (peçaonideç
aayai.
239 x*QÙv Brunck. pro xepôç, Weilius âtà x(Q°Ç XaoTç tzq. alii
aliter. — haec quisquis accuraiius perlegerit, primum seriem ver»
suum mi ru m in modum turbatain esse concedet. nam neque nçoç
tovtoiaiv post v. 236, nec yâç post v. 23S aptum est. numéro
exercitus Atheniensium et virtute commemorata de ad para tu eius
et armatura, tum vero demum de pecunia publica dicendum erat,
itaque vix quisquam opinor semel admonitus dubifabit quin v. 239.
240 inter v. 236 el 237 conlocandi sint.
de v. 236 unum video dubitationem movisse KirchhofAum,
qui in adnotatione 'fort.' inquit 'ov* oiQaiàç <T olôç (an ologT)
'/tot' eçÇaç. cui de necessitale emendandi adsentior, de emeu-
datione ipsa non item, nam oix alia quod sciam Graeci dicunt,
non or — oY. quae in codicibus traduotur defendunt exemplis
qualia sunt Demosth. 18, 45 toioviovl tt 7iâ&oç nenovftonov
anâvtiov, oix t(p* iavtoi'ç Uâotiov olopivwv %o denbv i^eiy.
PlaU Reip. 10, 603 e toiùaâe iixw f^taox^Vy vlov ànoXéoaç.
quae multis id genus augeri possunt, veluti Plat. Reip. 6, 487 d al.
at in his omnibus participium per IneÇtjytjoiv alteri participio
additur, non ipsum coniungitur cum pronomiue; apud Aeschylura,
si codicibus credimus, participium ipsum cum pronomine demon-
slrativo copulatur signiOcalione consecutiva; cuius usus exemplum
frustra quaeras. interrogat Atossa num tantae sint copiae Athe-
niensium, ut urbe eorum vicia facile universa Graecia subigi possit.
cui chorus, si àvÔQonh'fîBiav speclare volebat, ea fere sententia
respondere poterat, qua KirchhofOus volebat. poterat vero etiam
adfirmare quod Atossa quaesiverat, ita tarnen, ut non mullitudiuem,
sed virlutem exercitus Alheniensium praedicaret. itaque ut paullo
ante Athenis domitis facile totam Graeciam domari posse dixerat,
iam Marathoniae pugnae memor id proplerea veri simile esse ad-
firmabit, quod Atheniensium exercitus solus Persarum exercitum
viceril. eis igitur profligalis qui soli Persis superiores fuerint
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Xerzi nihil amplius inpedimeoti timendum fore, haec omnia cum
considero, v. 236 sie emendandum censeo:
val, atoatôç toi fiovvoç fyÇaç rtoXXà âr) Mrjôovç xcrxcr.
fdôvoç et fiovvoç promiscue apud Sophoclem in diverbiis non
minus quam in canticis; apud Aeschylum povvwip Prom. 804.
val sic etiam Pers. 738.
XXXI. Per s. 245.
ôeiva toi Xéyeiç lôvtwv tolç texovoi cpçov%loai.
toxevai Slanl., sed cf. Lobeck. Soph. Ai. 360 p. 238. pro iôvttav
Heimsoethius fitoXôvt cjv, Weilius ßefiwtuv, Meinekius ov&évtwv,
lôviwv ab Aeschylo scribi non potuisse iure consentientes. nam
non proficiscentium parentes, sed pridem profectorum et longum
iam lempus absetuium de sorte liberorum sollicitos esse sine dubio
dicebat Atossa. quae sententia etiam facilius reslitui posse videtur,
si scribas
ôeivâ tot Xéyeiç ocnôvtuv toïç texovot q>Q0vtioai.
XXXII. Per s. 329. 30.
toioîvô' OLQxôvttûv vvv vrtenvrja&tjV rtéof
noXXwv naçôvtwv ôXiy' ctnayyéXXto xaxa.
vvv supra lin. man. rec. M. — priorem versum corruptum esse
metrum arguit. toiùivd' aç* ovtcjv vvv Turn, toivSvdê y* ccqxûv
vvv Canter, touôvâ knaQxwv vvv vel touovôe fiévtoi vvv et
(in Addendis) touovô* IrtctQxovtwv Blomfield. toiùivâe taywv vel
toiwvô' avecxtwv vvv G. Hernia n nus, Cauteri tarnen emendatione
contentus. touovôe tùivôe vvv Dindorf. toaôvâ* Irtagxôvtwv
Heimsoeth. — at non ducum omnium, sed mortuorum ducum mentio
et facta et facienda erat, neque tarn virlutes eorum, antea satis
commemoratae, hic respiciendae erant quam multitudo. itaque de-
perditorum enumeralio sic absolvenda videtur:
tôatûv dafxévxiov vvv vnenvtjo&rjv néçi'
noXXiov yo)ç ovtiav SXiy' ànayyéXXûi xaxâ.
âaf4tjvat et ô^r{&7]vai promiscue sic usurpantur. Agam. 1451.
Soph. El. 844. Eurip. Iph. T. 199. 230. Aie. 127. Troad. 175.
XXXIII. Per s. 674 sq.
ta noXvxXavje qpiXoiot &avwv,
675 tl taâe dvvâta ôvvàta
neçi tçt aâ âiôvfia ôiayôev afiagtia
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EMENDATIONES AESCHYLEAE 305
rtaoav yav tctv de
iZétyvvT* aï Tçloxakuoi
680 vâeç ava$ç avasç»
sic M., nisi quod v. 679 IÇéqwvt' vel i&tpfyt . 676 ôiayôev 6'
àfiâgtta et 677 nàoai yat taiâe m. è!;é(p&iv&' al rec. , /fc-
qy&tvrat Blomfleld. ôvvâota ôvvaotàv iu Steph. Thes. Dindorf.
nctoat (677) Blomfield. ti rade ôvvâota, ôvvâota {àvti tov
ôvvâota schol.), rreçi ta oà ôidvnq ôt avoiav àuaçtlç rtâog
y$ t(tô' è£éq>\rtvtat G. Hermaun. V> qui multum dépendus amie is
obisti, cur hoc, rex, rear, circa tuas opes duplici per insaniam inrito
successn universae huic terrae perierunt naves?* cui plu rima sane
prospère cesserunt, non omnia, nam interrogatio quidem, etiamsi
rhetoricam dicas, cum chorus causam calamitatis (ôt* avow) ipse
indicet et alteram quaerere absurdum sit, paene ridicula est, verba
autem rteoi td oâ (circa tuas opes) inopportuna videntur, ne dicam
inepta. absolvam emendationem paucis mutatis et receptis quibus-
dam aliorum coniecturis:
w 7ToXvv.lavie (pilotai &avu>v,
tt tçôe, ôvvâota ôvvaovâv,
neçtoa(( âiôvfiav ôt* avoiav àiuaoïia
nàoat yç tgôe
kÇiq&tvzai tçioxakpot
vâeç avasç àvasç.
*iure mors tua ab amicis, Dario, defletur, siquidem hac nimia cala-
mitate propter dnplicem inprudentiam accepta omnes patriae nostrae
navts perierunt.' àuaçiîa est (ut Herman no quoque) infelix pugnae
eventus, duplex in prudent ia belli suscipiendi et navalis proelii com-
roitlendi. el pro èmi, coniunctio condicionalis pro caugali, tam saepe
ponitur, ut testimoniis non opus sit. neçiaoôç eadem siguitica-
tione Soph. Ai. 758. El. 155. 1241. Eur. Hipp. 437. Isoer. 12, 77
to) jiiqiii â tûv (çywv xai z e ç a t ai ô t/. 7ieQiooàq?Qu>v
Piom. 328.
XXXHII. Pers. 753 sq.
tavtâ toi xaxolç b^ikiov àvôçâotv ôiôâoxetai
dovQtoç ~éç£rtç' Xiyovoi â\ toç ov fib fiéyav tixvoiç
755 nkovtov èxzqoto ovv alxfifj, tov ô* àvavôçiaç vno
ïvôov alx^âÇeiv , rta%Q([tov ô* okßov ovôèv av^âvttv.
tavtâ toi Dindorf., tavta toîç M. /uéyav rec., t*êya M. — ïvôov
Herme« XX. 20
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dx^iâÇeiv Stanl., non recte sine dubio; sed si ad defendendam
codicum auctoritatem Blomfieldus provocat ad Soph. El. 302 {Aï-
yio&og) 6 avv yvvaiÇl iàç /ucrgaç noiovpevogH Aescbylum
ipsum Aga m. 1671 xôfmaaov daçoiZv àXéxjioQ vjots $r}X$iaç
néXag, G. Hermannus autem ad Pindarum 01. 12, 19 r roi xai ted
xev, èvâofiàxoç at* àXéx%ù)çy ovyyôvip naç* ioxiq dxXerjç
rifià xateqtvXXoQÔTjoe noâàv , nihil omnino his et similibus
exemplis (velut Eumen. 866) proficitur, quia quae perspicue egre-
gieque dicta sunt sententiam perversam et obscuram Or mare non
possunt. quod si verbum aixnâÇttv tueri vellem, multo melius
illis omnibus adferrem testimonium Rhes. 444 av fiiv yàç (Hecto-
rem adloquitur) rjôtj ôéxatov aixf*â£eiç hoç xovôèv neçai-
v et g. sed ne hoc quidem ad opem ferendam idoneum est, quo-
nia m Hector, infeliciter quidem, sed re vera foris bellum strenue
gerebat, Xerxes autem domi desidens tarnen prorsus ridicule nullo
hoste praesente hastam in nescio quem vibrasse dicitur. neque
Darii memoria filio prodesse poterit. nam quod ille post cladem
Marathoniam cotidie sagittam arcu emisisse narratur, id inter novi
belli adparatum faciebat, ne umquam iniuriae Persis inlatae obli-
visceretur; Xerxem isli oblrectaiores arguebanl nequaquam patris
similern, segnem et inertem bellum et ultionem neglegere. accedit
alterum vitium, levius sane, sed ipsum quoque exstirpandum. nam
ut aptissimum est praesens tempus ôiôàaxetai, quia lune potis-
simum rex pravae institutionîs eventum experiebatur, ita non bene
additur Xéyovoi, siquidem consilio belli semel capto belloque ipso
suscepto rex desidiae iure accusari iam non poterat. quid multa ?
verbum alxnâÇetv utpote ortum ex eis quae praecedunt avv aixnfi
eiciendum et cum rariore quodam, sed apliore commutandum est,
quo inhonestum Xerxis otium ita exprimitur, ut simul etiam bar-
barorum in cruribus sedendi consueludo contemptim perstringatur.
scilicet scribendum est
àvôoâaiv . . ZéoÇrjÇ Xêyovaiv (i. e. oï ïXeyov), ioç . . .,
tbv â* ctvavâçlaç vno \ ïvôov dxXâÇeiv xtX.
quod quam recte dictum sit haec teslimonia docebunt. Xenoph.
Anab. 5, 9, 10 to II e q a ixbv (ùçxeïto (cf. Cyrop. 8, 4, 12)
. . . ojxXaÇe xai IÇavlaïaio. Heliodor. 4,7 inît 'Aoovçiôy
Tiva vôfÀOv iaxiçTtov f aoit /ùv xovtpoig aXfiaaiv eig vipog
uiyoïitvoi, açri âh trt y fi ovvezèç ê sioxXâÇo vtbç. Poil. 4,100
oxXaofia' ovtù) yàç h GtoitoyoQiaZovoaig (cf. 1175 cum schol.)
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EMENDATIONES AESCHVLEAE 307
ovouâCtxai to oçxr^ia tô îleçoixôv. Horn. U. 13, 281 (homo
ignavus) ^etoxXâtn xat en* âuqyotéçovç no daç \%ei. Soph.
OC. 196. Pherecr. 75 oxÀàf xa&rtnévrr Apollon. Rbod. 3, 122
oxXaôov rtoto \ al y a xat r qp i 6 uv. S trab. 3, 163 ôsâiôayué-
v(ov tc5v ïnnutv y.atoxXâïeo&ai çqâitog art 6 nçootâyiiatoç.
Plut. Mor. 139 b (tor g 't'nnorg) oxXâteiv xai vnonintuv ôiââ-
oxovoiv. Lucian. Dial. mort. 27, 4 iç to yôvv àxXâaag. Saltat. 41
fiooç oxXaaig. Lexiph. 1 1 ôxX࣠naçaxa&i^êvoç. Heliodor. 5, 7
extr. oixXatev avtoîç o xtvpog xai naçtïvto al âeÇiat. Phol.
oxXâÇei . . €tg to yôvv xâftntetai . . anoxâu vt t. cf. eius-
dem glossa nagoxXâCwv et Hesychii oxXâ&tv, oxXâl;, naooxXa&ov.
Bekker. Anecd. 56, 1 . Etym. m. 620, 42. nos hinterm Ofen hocken.
XXXV. P ers. S57 sq.
evàoxifÀOv otçatiàg arte-
q>aivöue$\ »;ô*è v o u la pat a nvçytva
nâvt i n ev& vvov.
voftiofiata G. Hermann., qui pro ïjôè scribit oï ôè. vOfit\uaia
et iné.&vvov, eraso v ante &, M. — frustra laborant in expli-
candis verbis vouia^ata nîçytva. schol. ta vouiua navra tuiv
tttuxiouivwv nôXeojv. oi âè dr^twtpeXelg ârj^ot navra kno-
Xttiiovto. sed 'civilia vel 'urbana' institula graece vofiiouata
ntçyiva non magis dici possunt quam latine 4turrita\ atque etiamsi
possent, tarnen apta sententia desiderarelur, cum proximis versibus
Darius rex proplerea laudetur, quod ipso régnante copiae Persarum
semper sine damno rebus féliciter gestis redierint. mihi primum
iure r in M erasum videtur: si enim in stropha scribas ev&' 6
yeçaibg xtX., rectissime se habet iné&vvov, a &vvia derivandum,
quod non solum apud Homerum, sed eliam apud Pindarum Pylb.
10, 54 (84) exstat. est autem persona prima, neque numeri mu-
tati {àneqiaivôue&a, tnéxïivov) quicquam oflensionis habenL tum
vero etiam nom en nvoyiva facile intellegetur, dummodo pro vo-
Hiouaxa reponas id quod sententia flagitat
noXiouata nioyiva
nâvt1 èné &WOV.
Dario duce oppida turrita omnia fortiter se oppugnasse gloriatur.
XXXVI. Pers. 1008.
nenXrjy/ney oJai ôi aîojvoç tvx<*t-
in margine hune versum supplevit m. — schol. yç. daiftovog tv%ai.
20*
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in quo G. Hermannus, quamquam ôi' aiutvog retinet, dialftoveg
latere censuit, vocem a Marklaodo Euripidi redditam iu Ipb. Aul.
1514 ßwfiöv öiaipovog &eâç, deae cntentae. alii olai âè dal-
fiofog jvxcu v«l oï'ov âi ôaîpoyoç ivx<f- nihil id genus apud
Aeschylum, cui tarnen rei, cum similia (ai U &eàv tvx<*t, öal-
fiovoç vel ôaifAÔvùiv tvx<*if jzotpog, a%t], nôvoç, xa%àoxaotç>
^vwaXXayai) apud Sophoclem et Euripidem haud raro inveniantur,
nimium tribuere uolim ; illud urgeo, sententiam quam plerique hie
expressam opioantur, in tarn violenta lamentatione ad m od um esse
frigidam. ac praeterea etiam ad librorum Odern propius accede-
mus, si scribamus
neTzXriYfiei}', aial (vel oiol) dial pi ov og tvx<*S-
i. e. heu, lieu, cruentam fortunam noslram.
XXXVII. S up pi. 324 sq.
noâartov ôuû.ov %6>d àvekXijvôotokov
235 néizXoioi ßaQßägocai xat nvxviotiaoi
xXiovxa 7tQOO(p(üvov/uev ;
nvxâo^aoi Stanl. , quern plerique seculi sunt, at uihil aliud ea
voce, inusitata praesertim quod sei a m Atticis poetis, significari
potest quam qui iam commemorabantur TttnXoi. quid restituen-
dum sit indicari videlur v. 462 %i aoi rteçaivei ^ijxorr/ ovtw-
nàtutv; idque hic quoque reponere non dubito
7i€7tkotQi ßagßoc(foiai xat o vCwuaoiv.
XXXVIII. S up pi. 399 sq.
xai firj note
400 ein $ Xeiog, et TTOv %i xat pi) tolov tvx01'
ent-Xvôag tifiwv ajuuXeoag rtoXiv.
399 /ujJ xai note Canter. Gui» xat note Dindorf.) xov jir; non
Wordsworth. 400 sic M, nisi quod habet rvx&rj, correctum a Por-
sono. Hesychii glossam adfert Abreschius %olov* ovxiog aya^ôy,
quae ad hune certe versum non perlinet, cum neque poetae votov
neque Hesychii ovtwg habeat quo referatur. fiâtatov £Ï %l nov
Tvxfl violenlius Bothius. ante omnia non neglegendum videlur
xa/, quod quamquam relineri non polest tarnen aliud aliquid
perperam a librariis mutatum, excidisse indicio est. cum autem
propter metrum syllabam addere non liceat nisi per crasin, olim
exslitisse arbitror
eï nov it pi) eùxtaïov rvxoi.
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EMENDAT1UNES AESC11YLEAE 309
siroilia synaloephes exempla (praeter ^tj ov et fir; ciôévai, quae
peraaepe aie coniunguntur) sunt Eurip. El. 1097 rj evyévetav et
Diphil. 116 K. m evXaßov.
XXXVIIII. Sup pl. 493 aq.
(ortâovaç) ^vfirtij^ifßov, tag av twv ïtoXiooovxutv &ewv
ßtafiovg noovâovg xal noli a a ov%ovg 'êdçag
evoiopev.
cum ad noXtooovxovç i'ôçag nihil adnotaverit Kirchhoffius, erra-
visse videtur G. Hermannus in libris noXiooovxwv ïâçag inveniri
dicens, 'nisi quod v in noXiooovx0** prius a fuisse videtur in M\
haec quoniam ab Aeschylo sic scribi non potuisae adparet, Bothius
ex duobus versibus unum fecit ÇvpTtefdXpov, wç av &etuv noXio-
aovxuv eâçaç \ evoiopev, recte refutalus ab Herroanoo. rtoXia-
oovxovg pro eo quod vere Aeschyleum est librarius scripsit ad
superiorem ver s um aberraus. H ermann us rtoXvÇèotovg. melius
quomodo librarius in errorem inductus sit intellegetur, si scribamus
ßwuovg itçovâovg xai noXvotvXovg e'âçaç.
XXXX. Sup pi. 558 sq.
(Uveltat) JXov näpßozov aXaog,
Xeifiuiva x^ovoßooxovj ov t tnéoxetai
560 Tvq>w piévog vâtoç tô NeiXov vôooig ä&txzov.
iuvat Herculeos interpretum labores in hac quoque ecloga expli-
canda cognoscere. schol. 558 try Aïyvnxov. 559 q?aoi yàç Xvo-
névrjg x^vog naçà 'Ivôoïg nlrfioloSai avtôv (tov NeiXov).
560 èneÇqyrjoato âk tt ioti to pévog tov Tvq>û, elniov
to vôùtç tov NeiXov. adsentitur de Tj phone (pro Nilo) Slan-
leius, et commémorai saltern banc Interpretationen) Schuetzius,
quaniquam ipse 'Tvfpw fiévog' inquit 'pertinet ad ventos calidos
nivem solventes . . . praestat legere vâajç te NeiXov, quam pla-
nitiem lustrat ventorum vis et Nili aqua morbis haud eontigua*.
'nihil routandum: pévog est accusativus quem vocant absolutus.'
Wellauer. tvyovfiévaiç pro Tvqttâ fiévog Bothius. — 'tuen da m
duxi librorum scrip tu ram, de qua recte scholiastea . . . tueri vi-
detur ipse Aeschylus in versibus de incremento Nili (Athen. 2 extr.
fr. 293 Nauck.) NeïXog kntâoovg \ yâvog xvXivdet itv ev^atmv
inofißgia, \ h à* ijXiog nvçwnbç ixXâmpaç x$ovï j ruft
netçaiav x^ova.1 G.Hermann.
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310
TH. KOCK
non sane audivi usquani chorum magis discordera, quem ad
concern um reducere baud facile videatur. ac primum quidem si
ooo grave corruptelae argumentum, lameo haud prorsus contem-
oeodum est, quod io antistropha pro iooico (Tv(pw nivoç) di-
ambum poêla posuit. sed huic rei ut nihil tribuamus, quae
taodem interpretatio eorum quae a librariis tradita sunt admittenda
videbitur? ut omittam Wellaueri accusativum absolutum, nemini
sine dubio nisi ipsi probatum, Nilum Typbonis vim ita dici posse
ut Typhonis beneflcio eum redundare significetur quis credat?
namque eliamsi ventorum Ûalibus uives Aetbiopiae lique fieri ve-
teres credidissent, quis umquam Typhonem ex desertis Libyae
regionibus per moules nivibus lectos ac non potius per pianos
Aegypti campos spirare audivil? at non crediderunl Aescbyli
aequales venlis Aetbiopias nives solvi, sed communi omnes con-
sensu solis ardore id fieri existimabant : cf. Aeschyli fragmentum
quod supra exscripsimus et in quo inlerpretando tam longe a vero
aberravisse H ermann uni satis mirari non possum, atque Eurîp. fr.
230, 5 Nauck. ; quin etiam Herodotus ipse, qui uullas in Aethiopia
nives esse posse sibi persuaserat, tarnen Nili incrementa alia ratiooe
solis aestu efflci putabat (2. 25). ueque vero eorum sententia acci-
pienda est qui scribunt Tv<pw (uépoç vÔùjç *e JSeîlov, quam
terrant Typhonis vis adit et Nili aqua: nam qui admirabilem et
prorsus singularem Aegypti fertilitatem praedicare vellet, cum
Nilo auctore eius non poterat Typhonem coniungere, omnis ferti-
litatis exstinctorem.
verum enim vero, ut breviter dicam quod sentio, omnis om-
nino Typhonis1) memoria ex hoc canlico necessario expellenda est.
novit Aeschylus Typhonem et commémorât Prom. 358. 374. Sept.
476. 494. 500, sed eum Typhonem, quem vel eh 'Aqi/uoiç vel
in Asia minore et Syria, vel in Italia Siciliaque, in quavis denique
regione potius quam in Aegypto fuisse et ab love devictum et
subter terrain detrusum esse veteres credebant. Aegyptium Ty-
phonem prorsus ignorât, neque ex eis quae de hoc Herodotus
narrât (2, 144. 156) ullo modo descriptionem suam adumbrare po-
terat. cf. Preller. Myth, gr.2 1 56. itaque cum emendatione opus
1) Typhonem semper scribo, non typhonem: nam si nomen eius retineri
potest, non iocertum aliquem turbinem aestiferum, sed eum commemorari
consenfaneum erat, cuius id proprium esset nomen.
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EMENDATIONES AESCHYLEAE
311
sit, praetermissa ea quam infeliciter Bothius templaverat aovam
banc propoDo
czvyovpiva iç vôwç to NeiXov vàaoïç a $ ixt or.
cui alteram liceat adiungere. cum enim kufiaiva xiov6ßoo*ov
dixerit terram Aegyptiam, vix crediderim eum antea nafußoiov
aXaoç eandem adpellasse: facile enim erat variantem scribere
nafi<pÔQOr.
XXXXI. Suppl. 762. 3.
we nal uataiùiv avooiiov re xvtodaXio*
fyovTaç ôçyàç XQ*) fpvkaooeo&ai y.çâvoç.
ïxovreç M. , emend. Turnebus. Deque xa/ Deque y.qÔlxoç aptam
habet explicationem. hiiiog LicnaUov Schuetz. (pvlâooeo&ai, nct-
xtq Kirch ho ft. *aut oliioç seoteotia requirit aut quod propius ad
litteras accedens posui liiftag.' G. Hermann, multo etiam propius
opinor accedit quod aptissimum simul esse adparet
waei Liai at to y àvooiœv re xvujââlœv
e'xovtaç oçyàç XM <pv\6tooeoSai rcâçoç.
Soph. El. 233 liÔTTjç àaei nç Tiiatà. Antig. 653 cooei te Ôva-
iisvrj péSeg *itv rraïôa. tkxqoç in exitu versus ut hic Soph.
OR. 1116.
Vimariae. THEOD. KOCK.
M ISC ELLEN.
1. SENATOR.
Vor mehreren Jahren copirte ich auf den alten byzantin ischeu
Stadlmauern von Constant! nopel die folgende Grabinschrift:
NONNOYC
HTHCMAKA
PIACMNHWC
6N©AA€K6IT€
MCenTSMBPI
kùj; oere
NATOPOCH
Der Stein ist auf der nördlichen Seite des südlichen Seiten-
thurmes des Siliorithores in die Mittelmauer eingefügt, und zwar
in solcher Höhe, dass man ihn nur mit bewaffnetem Auge lesen
kann ; zu diesem Zwecke muss man auf den äusseren Wall klet-
tern, aber auch so gewinnt man keine sehr günstige Stellung. Die
Paspatische Copie im zweiten Bande der Schriften des hiesigen
Syllogos S. 204 Nr. 2$ = BvÇavtivaï neXérai S. 54 bricht mit der
vierten Zeile ab; eine Copie meines Vaters bietet, ausser gering-
fügigen anderen Varianten, Z. 6 und 7 so:
KAI
NATA • • O
Jedesmal , wenn mich der Zufall an diese Stelle brachte, war
ich bemüht von den mir räthselhaften Schlusszeilen eine befrie-
digende Lesung zu gewinnen; da erschien im XIX. Bande dieser
Zeitschrift ein Aufsatz von U. Wilcken über die griechische Papyrus-
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SENATOR 313
Urkunde des Berliner Museums aus dem J. 359, in welcher eines
aaatOQOg vovfiéçov av[t]d[iaQtuy] Erwähnung geschieht. Eine
sofort vorgenommene Revision der obigen Inschrift ergab nun
folgende Lesung:
Z. 6 KAIK W//#6
NATOPOC ^
Ich bemerkte mir dazu an Ort und Stelle: 'das dritte Zeichen von
rechts [in Z. 6| scheint Y, das vierte eher l~ als C zu sein; 0
ist nicht möglich'; der darüber befindliche Strich weist auf ein
abgekürztes Wort hin, vermutlich yvvt], das öfter so auf jüngeren
Inschriften geschrieben wird. Man liest also jetzt ohne Anstoss:
Novvovç fj tijç fictxaçiaç fiv^furjç iv&âôe x«7x«, /u(ijvog)
ItnxeußQi^ov) xô h[ô . ..], yf(yjj) osvccjoqoç.
Gleichzeitig erinnerte ich mich einer jüngst von v. Domaszewski
in den Arch.-Epigr. Mitth. aus Oesterreich VII S. 178 mitgetheilten
Inschrift, welche so lautet:
"Ev&a xatâxr]ie 2té<pavoç atvatôçov vteiôç Uvôçéov.
Der Herausgeber schreibt zwar Zevaiôçov, aber ein Eigenname
ist hier nicht am Platze.
Was das Alter der Constantinopler Inschrift anbetrifft, so
scheint sie dem fünften Jahrhundert anzugehören ; an ihren jetzigen
Platz gelangte sie, als Manuel ßryennius im J. 6941 m. = 1433
das Thor neu aufbaute. Die betreffende Bauinschrift ist auf der
östlichen, der Stadt zugewendeten Seite desselben Thunnes einge-
mauert (Paspati a. 0. S. 204). Unterhalb der Nonnusinscbrift ist
noch ein zweiter frühbyzantinischer Grabstein eingemauert:
* A <1 6
g UJ A HHC
<\e" K € N3 P
gl N <j A H C
(E>&]âôe [xItb 3I]wàv>w (j*.J Jexofiç. e lv. S (nçanij
#>f'ççt?)1).
1) Auch bei Paspati I. c. Nr. 29, der jedoch nur das Wort IflANNHC hat.
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314
M1SCELLEN
2. ZU BAND XVI 161 ff.
Die Besprechung des Bd. XIII von mir mitgetheilleu Décrets
von Olbia durch Prof. Dittenberger veranlasste mich kürzlich zu
einer Revision der Inschrift, namentlich versuchte ich, ob nicht
an den arg abgeschabten Rändern durch Kohle und Wasser
einige Buchstaben zu gewinnen seien. In der That trat Z. 11 A.
(TifFHSEITAI, a. E. TO, Z. 12 A. OAi, E. TH, Z. 12 A. ZOXOY
hervor. Der ganze Passus ist also vielleicht so zu lesen:
Z. 10 ff. oç 6* av äklo&i àaoôœTai rj 7iQiy[tai,
o%t\Qr)Otl%ai 6 pèv ànoâéfievoç %o[v rr
fii]oXiov aQ/vQtov, o âe rtçiâfievoç %r\ç
ttprj]ç oaov Ingiaxo-
Am Ende von Z. 24 ist nach KYIIKHNON noch ein E,
allerdings nicht mit der wünschenswerthen Klarheit, hervorgetreten ;
somit wäre l[vâexâ)To(v) t^iia%axr]Qo{v) zu ergänzen; Z. 29 A.
P • EIOft£l , doch ist das E schmaler als sonst geralhen. Z. 30
. . . ONTAM
Die ebendaselbst besprochene Inschrift in dorischem Dialect
fand sich lange Zeit bei einem hiesigen Antiquitätenhändler, Namens
Sawa ; derselbe behauptete, sie summte aus Nicomedien ; in Privat-
besitz von Kadikoi befinden sich noch weitere, sehr umfangreiche
Fragmente desselben Inhalts, welche keinen Zweifel über ihre Pro-
venienz aus Cbalkedon zulassen.
Pera. J. II. MORDTMANN.
NAVEIKAA.
Der mythische Name Naiatxaa, welcher in die rein ionische
Schiffersage von den Phäaken unlöslich verflochten ist, trotzdem
von Fick Odyssee S. 13 wegen des langen a für äolisch gehalten
wird, sodass er den loniern ganz unbekannt gewesen sein soll,
war nach der Ansicht desselben den letzteren 'in seinem zweiten
Theilc vermuthlich ebenso undurchsichtig wie er uns ist'. Die
erslere Hälfte enthält natürlich den Dativ vavoi- so gut wie der
Phäakenname Navoibooç £7. i? 56. 62. 63. #565 (er ist Sohn
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NATE1KAA 3 15
des Poseidon) oder Navaiyé^ç, Navotxleîârjg, Navolxleia, Nav-
oixçâirjg, Navoiloxoç, Navoipaxoç, Navaifiévrjç, Navaivtxog,
Navaiatçazoç , Navoupâvijç , Navoiqtiloç, NavaixÔQ^ç. Die
Reibe der in & 111 — 119 frei , gebildeten Phäakennamen , welche
mit zwei Ausnahmen (Qôwv, Aaoda^ag) vom Meer und von der
Schifffahrt hergenommen sind, nennt uns nun auch drei Söhne
des Alkinoos Aaodâ^aç, "AXioç und Klvzovïjoç: also Navatxâa
ist die Schwester des Klvrovfjog (9 119). Nach dieser Zusammen-
stellung muss sie unweigerlich als eine NavaUktia oder KXvto-
vr;tg anerkanul werden, und in dieser Gedankenrichtung ist der
Begriff des zweiten Theiles zu deuten. Da bleibt freilich keine
grosse Wahl. Der Name muss mit xahvfiat zusammenhängen wie
TloXvxâaxr^ 'ErtiXfxoiij, 'loxâotr] und KaOTiâveiça, Kaaaâvdçtj,
Kaooiq>ôvtj, Kaaatôrc^ oder Kaaouneict ; also kann — xaa nur
eine andere, und zwar (des Vocalismus wegen) altere Form vor-
stellen für -ycäorrj: Navatxâa ist mithin = Kaazt-vr^ig. Der
Diphthong in xai-vvftat bietet Schwierigkeiten, weist aber am
leichtesten auf ein o, also eine Wurzel xaa hin, wie Ficks Wörter-
buch II 208 $aivoi zu der im lal. rôs Thau vorliegenden Wurzel
ras zieht, vgl. R. Rüdiger Griechisches Sigma und Jota in Wechsel-
beziehung 1884 S. 15 f., welcher die Bedenken gegen die ab-
weichenden Annahmen J. Schmidts, K. Brugmans und Ficks an-
deutet. Ich stelle, also zwei Wrurzelformen xaa und xaä neben
einander, ganz analog wie G. Curtius (Schulgrammatik § 169) in
der Flexion der Neutra auf -ag annimmt, dass Miier eigentlich zwei
verschiedene Stamme zusammengeflossen sind, ein T-Stamm xeoat-
uud ein Sigmastamm xeoag'. Darnach steht Navatxâa für *Nav-
atxdaa: der Sigmatismus wurde (durch Dissimilation) vermieden.
Diesen Ausfall von intervocalischem a bezeugen Formen wie xéçwg
= xéçaog, zweifellos yéveog u. s. f., Uçâg für isaras (401. 689),
sehr wahrscheinlich &sög für *âeaôg, &eâ mit dem gleichen oft
als altionisch bezweifelten 5 für *$eaâ (W. &ea flehen G. Curtius
S. 520) und andere Beispiele (s. G. Meyer Gr. Gr. S. 198), von an-
lautendem ïoiriiii und tax^xa (707).
Berlin. GUSTAV HINRICHS.
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316
MISCELLE.N
LIVIANA.
(Livios edid. Weissenborn iteram. Teubner 1881.)
t.
Lib. VIII c. 19, 11 Fundanis pacem esse et animos Romanos et
gratam memoriam acceptae civitatis. Vereor ut verba Fundanis
esse animos Romanos intégra sint. Suspicor Fundanis pac ATOS
esse animos IN Romanos; cf. c. 21, 5 et Ulis vocibus ad rebellan-
dum incitari pacatos populos, et ibiil. 7 i'6i pacem esse fidam , ubi
voluntarii pacati sint.
2.
Lib. VIII c. 22, 4 data visceratio in praeteritam iudicii gra~
tiam honoris etiam ei causa fuit, tribunatuque plebei proximis co-
mitiis absens petentibus praefertur. Weissenborn : 'tribunatuque, bei
dem Tribunate, als es sich um das Tr. bandelte, Abi. des Umstandest
Hunc in modum omnia fere et sa na et corrupta explicari pole-
runt, accuratius vero locum scrutanti eiusmodi interpretalio vix
sufÜciel. Cum igitur parum veri simile sit, tribunatu signißcare
posse, cum tribuni estent creandi, tum vocabula absens et petentes
non sunt opposita, quippe etiam absentes pelere possunl (er. Lange
R. A. 1 p. 607). Cic. de lege agr. II c. 9, 24 praesentem enim
profiteri iubet, quod nulla alia in lege unquam fuit, ne in his qui-
dem magistratibus, quorum certus ordo est. Conicio in libris mss»
fuisse tribunatüq; et legendum : tribunatuMque plebei proximis co~
mitiis absens petenS VHAESentibus praefertur.
3.
Lib. VIII c. 22, 9 Cornelius altero exercitu Samnitibus, si qua
se moverenty oppositus. fama autem erat, defectioni Campanorum
imminentes admoturos castra, ibi optimum visum Cornelio Stativ a
habere. Ibi non habet quo referatur. Expie fama autem erat*
defectioni Campanorum imminentes Capuae admoturos castra.
Ibi e. q. s.
Haarlem. I. van der VLIET.
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M1SCELLEM
317
QUINGENTA MILIA.
Das erst durch die Inschriften rchabilitirte Zahlzeichen Qj «
quingenta milia ist früher in dieser Zeilschrift (3, 467. 7, 36(5)
nachgewiesen worden als auch handschriftlich überliefert bei Cicero
ad Att. 9, 9, 4 und bei Priscian de fig. num. p. 407 Keil. Dazu
kommt weiter eine gleichartige Stelle in Ciceros Rede für den
Schauspieler Roscius. Den Werth des erschlagenen Sclaven be-
stimmt derselbe c. 10, 2S. 29 auf 150000 Sesterzen: ex qua parte
erat Fannii, non erat IfS ho oc'), ex qua parte erat Roscii, am-
plius erat IIS ccchoo hooi) und fügt dann hinzu, dass Roscius für
seine Hälfte einen reichlichen Ersatz bekommen habe, dessen Höhe
sich übrigens daraus erkläre, dass ihm aus dieser Veranlassung ein
seitdem sehr im Preise gestiegenes Grundstück abgetreten worden
sei. Magno, sagt der Gegner des Roscius, tu tuam dimidiam partein
abstulisti; und Roscius erwiedert: magno et tu tuam partem decide.
— IIS csj ccchoo tu abstulisti. — Sit Iwc verum 3) : HS Oj ccchoo
tu au fer. Ueberliefert ist an erster Stelle IIS q; cec/w, an zweiter
HS o;, wo also vermuthlich ccchoo ausgefallen ist. Das Grund-
stück wurde demnach zur Zeit des Processes auf 600000 Sesterzen
geschätzt. Auch der Sache nach leuchtet es ein, dass bei einem
Sachwerth von 150000 Sesterzen, da eine weit über den Werth
hinaus gehende und durch eine allgemeine Verschiebung des Boden-
werths erklärte Entschädigung gefordert wird, die Summe von
600000 Sesterzen den Verhältnissen angemessen ist. Für die Be-
urtheilung des Rechtshandels selbst ist die Richtigstellung dieser
Ziffern ebenfalls von wesentlichem Nutzen.
1) Diese Zahlen wiederholen sich dreimal. Ueberliefert ist an der zweiten
Stelle HS III oc, an der ersten und dritten HS IUI oc, und dies letztere
haben unsere Aasgaben. Aber es ist sinnlos, da das Zahlzeichen für Tausend
niemals das Wort milia verlritt: 40OO kann nor ausgedrückt werden ent-
weder mit //// milia oder mit ÏÏÏÏ oder mit ococococ. Ohne Zweifel ist
ho ?c 6000 herzustellen.
2) Die handschriftliche Ueberlieferuog führt an beiden Stellen hierauf;
•die Ziffer w/aw der Ausgaben ist unvollständig.
3) So ungefähr ist zu schreiben; si fil hoc vero ist überliefert.
Berlin. TH. MOMMSEN.
■
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318
M1SCELLEN
DIE SONNENFINSTERNIS DES J. 202 v. Chr.
(Nachtrag tu Zama S. 154 *).)
-201 - 202 vor Christi 19 October.
N .i T-.i l: .i r.i i
Zama Ire gia
Ii .' !r vi Ii ic tu iiV
tags,
ifste Phase für Zama regia 3,3 Zoll
um9k 59m Vormittags.
Beginn: 9h IL™ Vormittags, Ende :l0h 53mVorm.
1) Der in dieser Zeitschrift oben S. 144 f., bes. S. 154 gegebene Berieht
über Zama hat Hrn. v. Oppolzer veranlasst, die Verhältnisse der dabei in Be-
tracht kommenden Sonnenfinsterniss noch einmal in erwägen. Da diese Er-
gebnisse von denen, die Brunns wahrscheinlich nach älteren minder cor-
reden Mondtafeln fand, einigermassen difleriren, so erscheint es angezeigt
dieselben hier mitzutheilen, obgleich diese Abweichungen die vom historischen
Standpunkte aus gefundenen Ergebnisse meines Erachtens nicht verschieben.
Herr Oppolzer fügt noch hinzu, dass, wenn nach den gegebenen Daten es
zulässig sein sollte das Jahresdatum anzuzweifeln, in den benachbarten Jahren
allein die Sonnenfinsterniss — 202 V 6 — «. Mai 203 v. Chr. in Betracht
kommen würde. Die grösste Phase derselben betrage für Zama regia 4*1 Zoll
und sei daselbst eingetreten Nachmittags um 3 Uhr 31 Min. Th. M.
Google
DIE SONNENFINSTERNIS DES J. 202 v. Chr. 319
Die zweite Sonnenfinsternis des Jahres 202 v. Chr., auf den
19. October fallend, war in Byzacena, wenn auch in unbedeuten-
dem Masse sichtbar, die erste Finsternis* dieses Jahres (am 25. April)
dagegen nicht; in der beigegebenen Karte habe ich die für die
zuerst genannte Finsterniss stattfindenden Sichlbarkeitsverbältnisse
für Byzacena in schematischer Weise dargestellt. Die quer von
oben links nach unten rechts stark ausgezogenen Linien stellen
die Curven gleicher grösster Phase vor; auf der nordlicheren dieser
Linie sah man die grösste Phase 3 Zoll gross, auf der südlicheren
3*5 Zoll, für die zwischenliegenden Orte nach Massgabe der Lage
«les Ortes gegen die beiden Curven in entsprechender Grösse; so
z. B. liegt Zama regia der Curve von 3*5 Zoll näher als jener von
3 Zoll, die maximale Finsterniss wird daher für diesen Ort nahezu
3-3 Zoll sein, für Naraggara etwa 34 Zoll, für Hadrumetum
3-2 Zoll u. s. f.
Die fast in meridionaler Richtung gestrichelt ausgezogenen
Linien verbinden alle jeoe Orte, die zu gleicher wahrer Ortszeit
die grösste Phase sahen; man wird mit Hilfe dieser Linien leicht
die wahre Zeit der grössten Phase für jeden einzelnen Ort von
der Karte ablesen können; so z. B. tritt die grösste Phase für
Zama regia um 9 Uhr 59 Min. Vormittags, für Karthago 10 Uhr
4 Min., für Hadrumetum 10 Uhr 6 Min. u. s. f. ein.
Links unterhalb der Karle habe ich eine Abbildung einge-
fügt, welche beiläufig das Bild der Sonne zur Zeit der grössten
Phase für Zama regia darstellt; eine derartige Finsterniss wird im
Allgemeinen nicht auffällig sein, aber einmal bemerkt leicht wahr-
genommen werden können; in einem Heere wird es genügen,
dass ein Mann die Verfinsterung bemerkend durch Miltheilung von
Mund zu Mund die Aufmerksamkeil der Gesammlheit der Truppen
auf dieses Phänomen lenkt; andererseits aber kann auch ein solches
Phänomen sich ganz unbeachtet abspielen, so dass es immerhin
möglich wäre, die Finsterniss sei von dem römischen Heere nicht
beachtet worden, während sie die Aufmerksamkeit der punischen
Truppen auf sich zog.
Bezüglich der numerischen Grundlagen, welche bei diesen
Rechnungen benützt wurden, habe ich zu bemerken, dass ich die-
selben meinen Syzygientafeln (Leipzig, Engelmann 1881) entlehnt
habe, aber als empirische Correctionen jene Werthe genommen
habe, die Ginzel in seinen umfassenden Untersuchungen über diesen
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320
MISCELLEN
Gegenstand (LXXXIX Band der Sitzungsberichte der kais. Acad,
d. W. in Wien II. Abth. Marzheft 1884) ermittelt hat.
In Rücksicht auf die unvermeidliche Unsicherheit der Berech-
nung für so weit von der Gegenwart entfernte Epochen mochte
ich als orientirende Bemerkung hinzufügen, dass den angesetzten
Zeitangaben wohl eine Genauigkeit von 20 Zeitminuten zuge-
schrieben und dass die Grösse der Finslerniss wohl bis auf die
Hälfte eines Zolles verbürgt werden kann.
Wien, den 2. Februar 18S5. TH. v. OPPOLZEU.
(Mir* \^\
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ZU IOHANNES ANTIOCHENUS.
Mommsen bat einmal in dieser Zeitschrift (VI S. 91) den by-
zantinischen Chronisten lobannes Antiochenus als 'unbillig ver-
nachlässigt' bezeichnet. Heutzutage dürfte das Beiwort kaum noch
passend sein, denn der Name gehört jetzt zu den viel genannten.
Wenn irgend wo eine Nachriebt Uber ältere Sage und Geschichte
existirt, welche byzantinisches Gepräge trägt, aber ohne Autoruamen
uberliefert ist, so wird sie fast stets mit mehr oder minder grosser
Zuversicht mit dem Antiochener in Verbindung gesetzt, so dass die
Chronik desselben als der Punkt erscheint, in welchem sich der
ganze Rest antiker Ueberlieferung, welcher sich bis in das siebente
Jahrhundert n. Chr. hinübergeretlet hat, noch einmal vereint, und
von dem aus er in die späteren compilatorisch zusammengeschrie-
benen Weltcbroniken übergeht. Dass mit solchen leicht hinge-
worfenen Vermuthungen der von Mommsen befürworteten Samm-
lung und Sichtung der Reste der Chronik ein wirklicher Dienst
geleistet werde, bezweifle ich um so mehr, je mehr dieselben als
sicheres Fundament zu weiteren Combioationen benutzt werden.
Es ist daher nicht der Zweck der folgenden Zeilen, unsere Kennt-
nis» der Chronik des lohannes durch neue derartige Combioationen
zu erweitern, sondern im Gegentheil dieselbe durch die gründ-
liche Beleuchtung von mancherlei Luftgebilden zwar bedeutend zu
verengern, aber auch wahrer und sicherer zu machen, und dadurch
einem künftigen Herausgeher der Fragmente der Chronik festeren
Grund für seine Aufgabe zu schaffen.
In einem Abschnitte der 'Historischen und philologischen Auf-
satze', welche Ernst Curtius zum 70. Geburlslage gewidmet sind,
giebt L. Jeep Beiträge (zur Geschichte Constantin des Grossen'.
In denselben wird eine Stelle der Kirchen geschiente des Nicephorus
Callistus VII 17 IT. behandelt mit dem Resultate, dass dieselbe einer
Ueberlieferung entstamme, welche der des lohannes Antiochenus
aufs Nächste verwandt sei; oh eine directe Benutzung dieses
Hermoa XX. 21
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322
C. de BOOR
Autors anzunehmen sei, wird zweifelhaft gelassen. Die Schluss-
folgerung ist diese: Eine grosse Anzahl von Stellen aus den frag-
lichen Capiteln des Nicephorus zeigen die auffallendste Verwandt-
schaft mit dem Beginne der Chronik des Theopbanes, welche aus
verschiedenen Schriftstellern zusammengearbeitet ist. Da Nicepbo-
rus weder den Theopbanes benutzt hat, noch eine derartige Mo-
saikarbeit zu liefern pflegt, dass man voraussetzen könnte, er selbst
habe dieselben Quellen in ahnlicher Weise wie Theophanes ver-
arbeitet) so bleibt nur die Annahme obrig, dass auch Theophanes
diese Verarbeitung nicht selbst vorgenommen, sondern beide Auto-
ren die gleiche aus verschiedenen Quellen zusammengestellte Schrift
unabhängig von einander benutzt haben. Die weit reichhaltigeren
Nachrichten des Nicephorus worden einem vollständigen Exemplar
der Schrift entnommen sein, während Theophanes eine Epitome1)
aus dieser oder wenigstens einer sehr ähnlichen Arbeit vor 6ich
gehabt hatte. Da die üeberlieferung bei Nicephorus ohne Zweifel
auch dem Suidas v. Kiovaravrïyoç 6 ptyaç vorlag und dieser
Artikel sicher aus Iohannes Antiochenus entnommen ist, da ferner
in der gemeinsamen Quelle des Nicephorus und Theopbanes be-
sonders Eutrop und Eusebius' Ktrchengeschichte als Originalquellen
nachzuweisen sind, dieselben Autoren, welche nachweislich auch
der Antiochener verwerthete, so gehört der Bericht des Nicephorus
zu der Tradition, welche in diesem ihren Sammelpunkt findet.
Gegen die Schlussfolgerung ist nichts einzuwenden, wenn die
einzelnen Behauptungen, auf welche sie sich stützt, richtig sind.
Der Schwerpunkt liegt offenbar in den Worten: *Die Quelle des
Suidas können wir mit Sicherheit als Iohannes Antiochenus
bezeichnen', gegen die man sofort misstrauisch wird, wenn man
gleich darauf liest: *Diese Annahme keimen wir besonders noch
dadurch wahrscheinlich machen, dass etc.' Ganz ahnlich finden
wir spater: *Auch Suidas v. JioxXyriavéç zu Anfang ist sicber-
1) Da mehrere der mit Nicephorus stimmenden Stücke des Theophanes
mit den von Cramer Anccd. Paris. II 97 fl*. herausgegebenen kirchengeschicht-
Hchen Excerpten übereinkommen, und Theophanes bekanntlich aueh sonst die
Epitome, der diese Exeerpte entstammen, la reichster Weise «isnilzt, so
Wörde dieselbe eben die mit Antiochenus verwandte Epitome sein. Da die-
selbe auch anderweitig io der späteren byzantinischen LiUeratur ta reichster
Verwendung gekommen, so würde sich aus Jeeps Beobachtung eine unend-
liche Reihe iohanneischer Bezüge entwickeln Tassen. Eben deshalb habe ich
dieselbe sur Besprechung gewählt.
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ZU IOHANNES ANTIOCHEÎSUS 323
He h nus derselben Quelle wieder folgende Abschnitt — letzlerer
ist sber — bezeugter Massen aus lohannes von Antiochia. Vgl.
MQller Frgm. 165'. Auch hier wird auf die Beziehungen zu Theo-
phanes hingewiesen, welche Suidas in thOrichter Weise combinirt
habe. Möller drückt sich Ober die Quelle des ersten Abschnitts
des Artikels JioxXTpicnoq, welche Jeep so zuversichtlich angiebt,
sehr vorsichtig aus: ÀHtecedit alius locus — nemo an ex eodem
Johanne repetihts, und er hatte Recht, denn diese Verrouthung ist
sicherlich falsch. Das Stück ist eine Combination zweier
Stellen der Chronik des Georgius Mooaehus und, wie so Vieles,
dem Suidas ans der Constantinschen Sammlung rteol àçerijç xcrj
xaxiaç zugekommen; dort steht es nach Umfang und Wortlaut
genau übereinstimmend in der aus Georgius entnommenen Excerpt*
reihe. Georgius aber benutzte die Chronik des Theophanes und
hat mit lohannes Antiochenus nichts zu thun.
Aus Georgius stammt nun allerdings der fragliche Artikel des
Suidas über Constantin den Grossen nicht, mit der Sicherheit
seines Ursprungs aus lohannes Antiochenus ist es nichtsdesto-
weniger nicht besser bestellt. Vergehens sieht man sich unter den
sicheren Fragmenten des Antiocheners nach einer Stelle um, die
den leisesten Anklang an den Bericht des Suidas bietet, oder nach
einem Anhalte, dass dieselbe Quelle der Erzählung des Lexico-
graphen und den echten Fragmenten der Chronik zu Grunde liegt.
Der einzige 'Beweis* liegt in den Worten Jeeps: 'Dass lohannes
Antiochenus die Quelle des Suidas für die Nachrichten war, die
sich auf die Kirche und ihre Entwkkelung bezogen, wozu natür-
lich auch die Geschichte Constantin des Grossen gehört, hat langst
Bernhardy1) erkannt'. Aber abgesehen davon, dass, selbst wenn
der aufgestellte Satz im Allgemeinen richtig wäre, er auf einzelne
Falle angewendet, wie ich eben am Artikel Jtoxlytiavôç nach-
'■ *
1) Wo Bernhardy dies ausgesprochen hat, weiss ich nicht, denn seine
Worte in der Vorrede zum Suidas p. LX: *ßaro Suidas patres attigit, me-
m or at tarnen aliquoties Basilium, Gregorium Nazianzenum, loannem Chry-
tottomitm, atque S ocra tern cum a lits scriptoribus eeelesiae Christianas paulo
prolveius delibat. — Hot tarnen loco repetendum, non pauoas narrationes
de viris tlarit el Caesaribus imperii Romani , quas Dio Catsius eiusque
sectatores usque ad aetatem lusUniani tradunt, Suidam ex annalibus loan-
nit Antiockeni traiistuliste' kann Jeep doch wohl nicht meinen , und eben-
dort p. LH spricht sich Bernhardy gleichfalls nur über den Umfang nicht über
den ehrfctliehen Charakter der lohannesfragmente bei Soldas ans.
21»
i
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324
C. DB BOOR
gewiesen, sehr leicht zu Irrthümern führen und eine sichere Gruod-
lage für weitere Schlüsse nicht bieten kann, — abgesehen davon,
das* der Artikel Kwxnavtîvoç 6 péyaç mit der Kirche und ihrer
Entwicklung speciell garnichts, sondern nur mit der Profaoge-
schichte zu thun hat, und dass man bei dieser Erweiterung des
Begriffs der Kirchengeschichte mit demselben Hechte jeden Artikel
Uber einen byzantinischen Kaiser, die von Suidas nachweislich aus
ganz verschiedenen Autoren entnommen sind, auf lohaones zurück-
führen konnte — abgesehen davon, ist jene These nicht nur von
Niemandem bewiesen, sondern nicht einmal wahrscheinlich. Dass
lohannes auch die Entwicklung der Kirche und die Stellung der
Kaiser zu derselben berühren musate, liegt auf der Hand, aber
nichts lässt darauf schliessen , daas er gerade diese Seite der Ge-
schichte in seiner Chronik mit Vorliebe behandelte oder gar zum
Mittelpunkte machte, sondern die sicheren Fragmente zeigen vielmehr
die entgegengesetzte Tendenz, die pro fan his torischen Ereignisse in
den Vordergrund zu rücken und nach diesen und allgemein mensch-
lichen Gesichtspunkten das Urtheil über die einzelnen Kaiser zu
fällen. Man braucht nur die Stellen Ober Iulian und Iovian mit
den Leistungen specifisch christlicher Autoren zu vergleichen, um
den scharfen Unterschied zu fahlen. Derjenige Autor des Suidas
— oder vielmehr der von ihm geplünderten Constantinschen Ex-
cerptsammlung — welcher weit mehr den Worten Jeeps entsprechen
würde, ist Georgius Mooachus, auf diesen gehen in der That die
meisten Artikel der Art, soweit sie nicht direct aus Eusebius,
Socrates und anderen Kirchenhistorikern entnommen sind, zurück;
ihm gehören, wie der Artikel <JioxXr}%iav6g, so auch manche andere,
welche dem Antiochenus vermuthungsweise beigelegt (wie v. râtoç
und Tçaiavôç cf. Müller Anm. z. Frgm. 82 und 111), oder gar,
wie Ttpéçtoç frg. 79 a Müller, unter die Fragmente aufgenommen
worden sind.
Ist somit die Annahme, dass der Suidasartikel v. Ktovoxav-
tlpoç 6 néyaç dem lohannes gehüre, nur eine vage Vermuthung
und der darauf gebaute Schluss daher höchst zweifelhaft, so bietet
uns die sorgfaltigere Betrachtung einer scheinbar viel besser be-
gründeten Prämisse dieses Schlusses, eine völlig sichere Handhabe,
das Gegeutheil der Jeepschen Annahme zu beweisen. Sowohl in
den Stellen des Nicephorus-Theophanes, wie in den Fragmenten des
lohannes finden sich absolut zuverlässige Spuren einer Benutzung
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ZU JOHANNES ANTIOCHENUS
325
des Eutrop — aber in zwei absolut verschiedenen Uebersetzungen,
also gehört die Erzählung des Nicephorus nicht zu der Tradition
des Iohannes Antiochenus. Zum Beweise stelle ich zwei lüugere
Stocke des Theophanes und des Iohannes mit dem entsprechenden
Capilei des Eutrop
Eotrop. X 1
Cvrutantius — vir
egregius et pracslan-
tissimae civilitatis,
divitiis provincia-
lium ac prieatorum
fisci
ad fee ta ns dicentque
melius publions opes
a privalis haberi
quam intra unum
claustrum reservatio
adeo autem cultus
modici, ut festis die-
bus, si amicis nume-
rosioribus esset epu-
landum, privatorum
ei argento ostiatim
petita triclimia ster-
nerentur. hic non
modo amabilis sed
etiam venerabilis
Gallis fuit, praeci-
pe quod Dioeletiani
suspectant pruden-
tiam et Maximiani
sanguinariam teme-
ri ta lern imperio eius
évaseront.
Iohannes frg. 168 M.
KttiVOfâytlOÇ — «yqo «Ql-
oioç xai âfjjÂOitxàç âta<ptç6y-
iojç joy xçônoy xai xovç fiiy
T<2y lâitaihiy oinovç ntoiinioy,
xàç âi rà>y ßaatXiiaty 9rtaav-
ptôy aviçonç ov aq>6âça âià
enovdijç âytoy. ßiXxioy yao oi
lirai lâôxii xàç ârt/ioa(aç f o-
Qijyiaç ly rot» Ttôy vnrtx6otv
mQiovotttii tyay rè ßißatov
tj vno IV xXiî&çoy roy ànây-
Totv xaxaxtxXttofrai nXovxoy.
ovitû âi âça piixçiàç ttç yy
xai Xtrôç tç xt xà âXXa xai
iç rijv x«y t]ulQuy xov ßiov
âiaixay ùç pnjxt xolXoy âçyv-
Qoy iç nX*ï9oç xtxxfto&(ti fttjâk
txtçôr rt nobç xçvcpijy ßXinor,
(tXXa naoà xàç itçàç xai ôqfAO-
xiXilç tr q 'Qoavyaç r<p xtôy iâta>-
xùy ttQyvQq) xai axçu/jyaîç
xoopitïr xà ßaaiXtia, S&ty xai
TToxtkq oiyouâÇtxo. inoiuyàç
âq noXXijy xqy in' avzby xôiy
((QXOfiiruy tvyoïav S xi oi-
xtïoç xçônoç nobç xô ßiXxiaxoy
xai tHqitXifioSxttxoy îtaxrtpilyoç
xai oi'X rjxtoxa rt Toîy Ipinqo-
o&ey qytjoa/siyoiy <pvôiç ào-
fiiytaç xtôy raXaxtûy xfty té
vnonxoy JioxXrjXtayov avrtaty
xai xr,y MaÇtptayov eu^or»jfo
{yyoovyttay xovç crv/lVar tno-
xXivâyxuiy xfj xov xov rtçaô-
xtjn.
Theophanes p. lu, 19
Kuiyaxayxio; —
Xiay rty îjutçoç xai
ùyadbç xby xçônoy
xai ovâfy uvxol nçhç
xb xttfiuïoy ianov-
àâÇtxo. fiàXXoy yàtt
xovç vnyxôovç 9y
oavçovç f/tt* ißw-
Xixo.
xai xooovxoy yy iy-
xçaxijç mçi /g^juâ-
xojy xxt'oiy, war«
xai nayâtfiovç int-
tiXtïy ioQxàç xai
noXXois xwy cpiïiov
avfAnoaiotç xipûy x)
riyanaxo nâw naoà
xûyrâXXtoy r^ ntxouj
JtoxXtjxiayov xai z<S
(poyixtç Maitfitayov
tov 'F.çxovXiov ovy-
xotyéyxoty toy ttn^X-
Xâyrta«y oV avxov.
1) Der Text des Theophanet Ut hier offenbar Terdorben, es scheint Im-
xiXùv aus imxtXày verdorben und hinter n/4<Jv etwas ausgefallen zu sein.
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326
C. de BOOR
Man sieht, beide Autoren geben Eutrop und nichts als Eutrop
und so, dass bald der eine, bald der andere sich genauer an den
Wortlaut des Originals anschliesst; kaum ein einiiges Wort bei
ihnen ist in Leber einatimmung. Da nun aber sowohl Ionannes
wie Theophaoes meistens ihre Quelle fast wörtlich abschreiben,
niemals sich weit vom Wortlaute derselben entfernen, so bat offen-
bar Theophanes hier nicht Capito, sondern eine andere auch von
Paeanius durchaus abweichende Eutropübersetzung vor sich gehabL
Diese (Jebersetzung ist in der Ausgabe der Monumenta Germaniae,
welche im Uebrigen das Material vollständig zusammenstellt, über-
sehen worden; für die Kritik des Eutrop scheint sich auch aus
den wenig umfangreichen Stücken nichts Wesentliches zu ergeben.
Nur auf eine Stelle möchte ich hier beiläufig aufmerksam machen.
Eutrop. IX 22 lautet : Ita cum per omnem orbem terrarum res tur-
batae estent, Carausius in Britanniis rebellant, Achilleus in Aegypto,
-^4^7 tC-Ctt)^ M r?^£/l/ IÖM»t \7l ^t&$td¥*£flt p ^ £^7*l£P4/t ^^//wf/l
DiocleJanus Maximianum Herculium ex Caesar e fecit Au gust um.
Die Worte Narseus Orienti bellum inferret giebt Paeanius nicht
wieder; sie fehlen auch bei loh. Antioch. frgm. 164, doch ist dieser
Umstand insofern ohne Beweiskraft, als mit den Worten xai rt
siq>Qixi rvQOç névte avâçulv revriavuiv Trçv nçoarjyoçiap ins-
noXifitjto das Excerpt überhaupt abbricht. Aber auch bei Theoph.
p. S, 1 heisst es nur: ctXXà xai Kçâaoç (i. e. Carausius) avrrçe
xai Bçerzaviav xa%êa%ev xai ol nhxe Tevtiavoi tijv *Aq)Qi-
xf}v xai 'AxMevç tijv Aïyvmov. Diese Uebereinstimmung macht
die Worte Narseus Orienti bellum inferret etwas verdächtig.
Mit der Ablehnung der Jeepschen Ansicht über den Zusam-
menhang der Stelle des Nicephorus mit Iobannes Antiochenus ist
der eigentliche Zweck dieser Zeilen, die Antiochenusfrage vor neuer
grosser Verwirrung zu schützen, erfüllt. Auf die positive Seite,
die Erörterung des wahren Zusammenhangs zwischen Nicephorus
und Theophanes, möchte ich hier nicht näher eingehen. Die Be*
gründung meiner Ansicht, welche wiederum dem mit grosser Sicher-
heit vorgebrachten Ausspruche Jeeps, dass Nicephorus den Theo-
phanes nicht benutzt habe, diametral entgegengesetzt ist, liesse
sieb nur durch ausführlicheres Eingehen auf die Quellen beider
1) Mit Ausnahme der bei lohaanes eingeschobenen Notu fiber den Bei-
;n Paoper.
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ZU IOHANNES ANTIOCHENUS
327
Schriftsteller erreichen. Ich ziehe es vor, dieselbe in dem Rahmen
meiner demnächst erscheinenden Untersuchung der Quellen des
Theophanes zu belassen.
Dagegen möchte ich hier noch, da ich mehrfach auf die ver-
breitete Ansicht, dass sich bei Suidas Fragmente des Iobannes in
reichster Anzahl verbärgen, zurückkommen m u sate, auf einen Punkt
aufmerksam machen, welcher diese Meinung noch weiter zu be-
schränken geeignet ist. Bekanntlich hat Suidas den Ttegï àçetijç
xal xeuUaç betitelten, auch uns zum Tfaeil erhaltenen Band der
Encyclopädie des Constantin Porphyrogennetus im umfangreichstei
Masse ausgebeutet, theils so, dass er unter dem Namen der im Ex-
cerpt behandelten Persönlichkeit als Stichwort die ganzen Excerpte
oder grosse Stücke derselben wiedergiebt, theils so, dass er einzelne
Sätze als Belege für einen Wortgebrauch daraus entnimmt. Stellen
wir uns alle bei Suidas befindlichen Citate aus denjenigen Schrift-
stellern, welche in dem uns erhaltenen Theile der Excerpte fi$çl
âçetrjç vorkommen, zusammen, so werden wir sofort sehen, dass die
biographischen Artikel aus diesen Autoren sämmtlich mittelst dieser
Excerptsammlung in das Lexicon gekommen sind, und dies gilt
nicht nur für die klassischen und nachklassischen Schriftsteller,
sondern auch für den allerjüngsten byzantinischen Chronisten, den
Georgius Monachus, bei dem nur ein Artikel über lohannes Chry-
sostomus aus besonderen Gründen dieser Regel sich nicht fügt
Daraus scheint mir hervorzugehen, dass Suidas andere Artikel dieser
Gattung entweder — wie ich glaube und demnächst ausführlich
darthun werde — nicht liefern konnte, weil er nur einige weitere
Bände der Consta ntinschen Encyclopädie benutzte und nicht direct
die ganzen Werke jener Autoren, oder dass er, falls er alle oder
einige dieser Werke in vollem Umfange las und ausschrieb, der-
artige Artikel nicht mehr aufnehmen wollte, weil er sie in der
Sammlung de virtuiibus in hinreichender Menge vorgefunden hatte.
Dass er in dieser Hinsicht gerade mit der Chronik des Antiochenus
eine Ausnahme gemacht haben sollte ist nicht wahrscheinlich, und
daher muss es stets bedenklich bleiben, biographische Artikel des
Lexicons, die sich nicht unter den uns vollständig erhaltenen Ex-
cerpten izbqi açsvrjç aus lohannes vorfinden, unter die direct en
Fragmente der Chronik aufzunehmen. Wenn wir nicht wenige
solche Artikel finden, welche sicheren Resten des iohanneischen
Werkes sehr ähnlich sind, so müssen wir immer in erster Linie
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32S
C. de BOOR
die Annahme, dass dieselben zu Johannes im Verhältnisse der
Quelle oder der späteren Ableitung stehen, in Betracht ziehen. Wir
besitzen bekanntlich, abgesehen von den Lücken im Codex Turo-
nensis, die Excerple neçi àç€irtç nur unvollständig; die Vorrede
kündigt eine zweite Abtheilung an, welche uns ganz verloren ist.
Aber ein allgemeines Bild dessen, was sie enthielt, können wir
uns doch machen, weun wir beachten, dass die Reihenfolge der
Autoren in der erhaltenen Abtheilung eine streng systematische
ist: iosephus, Georgius Monachus, Malalas, Iohannes Antiochenus,
Diodor, Nicolaus Damascenus — diejenigen Historiker, welche mit
dem Ursprünge aller Dinge beginnen, also auch die älteste Ge-
schichte und Sage, sei es vom jüdisch - christlichen , sei es vom
heidnischen Standpunkte, behandelten. Dann Herodot, Thukydides,
Xenophon, Arrian — die Historiker der Griechen und Alexanders.
Endlich Dionysius, Polybius, Appianus, Dio die römischen Ge-
schichtsschreiber. In Fortsetzung dieses Planes kann die zweite
Abtheilung nur die Byzantiner enthalten haben mit Ausschluss der
byzantinischen Weltchroniken, und wir dürfen dort alle die Autoren
suchen, welche nach unserer Kennlniss dem Constantin zu Gebote
standen: Eunapius und Priscus, Candidus und Malchus, Procop
und Agalhias, Menander und Simocatla etc., und vielleicht war
dort auch manches Werk verwerlhet, welches zufällig für die ein-
zige uns ganz erhaltene Abtheilung der Encyclopädie, die Gesandt-
schaftsexcerpte, keinen Stoff bot. Wenn wir nun alle jene byzan-
tinischen Historiker bei Suidas mit biographischen Artikeln ver-
treten finden, welche im Charakter durchaus mit den Excerpten
neçl àçetrjç übereinstimmen, so dürfen wir wohl mit Sicherheit
daraus schliessen, dass Suidas auch den zweiten Band dieser Ex-
cerpte besass und daraus, nach dem oben Gesagten, alle derartigen
Artikel byzantinischer Herkunft entnahm. Damit haben wir aber
auch die Handhabe zur Erklärung, wie Suidas zu den, dem Be-
richte des Iohannes ähnlichen, Stücken kommen konnte, und wer-
den mit grosserer Sicherheit als bisher derartige Erzählungen aus
dem Bestände der echten Fragmente des Antiocheners ausscheiden
und dieselben unter anderen Reihen von Fragmenten einordnen
können.
So findet sich z. B. bei Suidas v. Geoâôoioç ein Bericht über
den Kaiser Theodosius II, welcher, neben vielen anderen wörtlichen
Anklängen, namentlich auch in den Anfangs- und Endworten genau
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ZU IOHANNES ANTIOCIIENTS
329
mit einem im Tilel neçi àçerrjç erhaltenen Stücke des Iohannes
Übereinstimmt, im Ganzen aber so viel reichhaltiger ist, dass das
Fragment des Iohannes sich dazu wie eine Epitome zum Original
verhalt. Niebuhr hatte die Glosse des Suidas unter die Fragmente
des Priscus versetzt und als solches bezeichnet sie auch Bekker
in der Ausgabe des Suidas. Dagegen bemerkt Bernhardy: Totum
hrnc articulum Suidas descripsü ab integriore quodam Ioannis An-
tiocheni exemple id quod patet Excerph's Peiresc. p. 850. Dem-
entsprechend hat Müller das Stück dem Frgm. 194 des Iohannes
zugesellt und Dindorf in den Historici graset minores billigt dies
offenbar, da es sich bei ihm unter den Fragmenten des Priscus
nicht findet. Die Bernhardysche Annahme ist an sich nicht wahr-
scheinlich, weil, wenn der Suidasartikel den Wortlaut des Iohannes
wiedergäbe, das Excerpt de virtulibus in einer Weise epitomirt
ware, wie es in diesem Umfange die Excerptoren nur unter be-
stimmten hier nicht zutreffenden Voraussetzungen thun. Nach der
oben constatirten Thatsacbe, dass Suidas derartige Artikel nicht
direct aus den von ihm benutzten Autoren zu entnehmen pflegt,
wird die Annahme noch unwahrscheinlicher. Da sich das echte
Fragment des Iohannes zu dem Artikel des Suidas genau so ver-
halt, wie die Erzählungen des Chronisten zu seinen uns erhaltenen
Quellen z. B. zu Herodian, so ist vielmehr die weitere Fassung
bei Suidas aus der Quelle des Iohannes entnommen und dem
Lexicographen mittelst des zweiten Bandes der Excerpte 7teçi
àçetîjç zugekommen. Da Iohannes in dieser Partie dem Priscus
folgt '), so haben wir diesem die Stelle des Suidas zu restituiren.
Dass eine derartige Wiederholung derselben Erzählung aus zwei
Autoren bei den Excerptoren Conslantins nicht auffällig ist, ist
bekannt.2)
Wesentlich anders ist wohl eine andere Stelle zu behandeln.
Bei Suidas v. 'loßiavog entspricht das Stück : ovtog peta 'lovkia-
vbv TiQ^ev bis ôià ^a&vfiiav rjtavçov mai rtcpävi&v mit Aus-
nahme geringer Auslassungen, wie sie sich Suidas häufig erlaubt,
genau einem Theile von loh. Antioch. frg. 181 Müller. Erst von
da ab wird die Erzählung bei Suidas viel ausführlicher und ver-
1) Vgl. Köcher, De lohanni* Antiocheni aetate, fontibus, auetoritate
p. 34 ff.
2) Ich verweise auf Nissen , der wohl als beater Kenner dieser Fragen
gelten darr, in den Kritischen Untersuchungen über die Quellen des Livius p. 4.
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330
C. de BOOR, ZU IOHANNES ANTIOCHEMS
hält sich zu der des Iohannes wie in dem eben besprochenen
Artikel des Suidfs der Quelle des A nüocheners^ziuu schreiben « welche
dieser somit stellenweise wörtlich copirt hätte. Allein demgegen-
über ist zu bemerken, dass bei Iohannes die Worte dg rvcxa ïor-
ktccvoç bis uà/tiov ^(inrrtv axzo&eo&ai ißoi/.exo wörtlich aus
Socrates Eût. eccL HI 22 inü. eutnommen sind, einem Werke,
welches er auch sonst vielfach zu Rathe gezogen.1) Da sich
diese Worte bei Suidas wiederholen, so ist Iohanoes als Quelle
des Artikels nicht auszuschliessen. Offenbar hat der Lexicograph
die wortlich mit Iohannes stimmende Stelle aus dem Excerpt de
virhUüms frgm. 181 M. und hat ein anderes Stück aus der Quelle
des Antiocbeners, d. h. aus Eunapius1), daran gehängt. Dies geht
klar daraus hervor, dass hinter rjywnfrv die Erzählung nicht glatt
fortgeht, sondern mit ovtoç net à 'lovliavàv, tag efyrjxtu, trjç
'Pwpaitov ßaoilBlag èyxçcrrijç y&op&og von vorne anhebt. Genau
ebenso mit ovxog ist das Stück des Iohannes an das Vorher-
gehende, einen dem Georgius Monachus entnommenen Bericht, an-
gehängt, und Uberhaupt bildet ovtog, ovtog 6i, ovxog mit folgen-
der Wiederholung des Namens der behandelten Persönlichkeit, ein
sehr häufiges, nicht immer beachtetes Uebergangswort, wenn Suidas
seine Quelle wechselt
Diese beiden Beispiele werden far den Zweck dieser Zeilen
genügen.
1) Vgl. Köcher /. /. p. 30. 2) Köcher /. /. p. 31.
Berlin. C. de BOOR.
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ZWEI NEUE HANDSCHRIFTEN ZU CICEROS
CATO MAJOR.
Im Juli 1884 verglich ich io Leiden für den Geh. Regierungs-
rath Hrn. Prof. Dr. Sommerbrodt den durch Bfommsen entdeckten
Voss. F. 12 des Cato motor. Bei dieser Gelegenheit sah ich mir
die übrigen Handschriften des Cato mai or , welche die Leidener
Bibliothek hat, genauer an und fand zwei unter ihnen, welche mir
von Werth zu sein schienen. Diese verglich ich vollständig. Sie
finden sich in den Sammelbänden Voss. Lat. 0.79 und Lau Voss.
F. 104, die in ersterem nenne ich V, die in letzterem v.
Die Leidener Bibliotheksverwaltung hat die lobliche Gewohn-
heit, auf Blattchen vor jeder Handschrift zu bemerken, welche
Gelehrte sie schon benutzt haben. Bei F. 12 war schon eine
ganze Reihe von Blattern, bei 0.79 eins, welches besagte, dass der
Band 1882 Bastian Dahl nach Christiania geschickt worden ist, bei
F. 104 war kein Vermerk. Da Dahl meines Wissens über V nichts
veröffentlicht hat, so darf ich erwarten, mit meiner Collation von
V und v Neues zu bringen.
0.79, ein Quartband, enthält Cicero de senectute, Pytagoras de
spatio Am" tnundi (so auf dem ersten Blatt des Sammelbandes an-
gegeben, die Schrift selbst hat weder Ueber- noch Unterschrift),
de supinis verbis ineipit, Marius Plotius Sacerdos de metris versuum,
Cent i met nm (dem Albinus gewidmet). Auf der innern Seite des
Deckels steht oben mit schwarzer Tinte geschrieben A 41, darunter
ist ein Zettel: ex Bibliotheca viri iüuttris Isaaci Vossii 276. — In
diesem Bande umfasst der Cato maior 30 Blätter, er ist mit Rand-
und Interlinearglossen versehen; auf der ersten Seite steht ein fast
ganz unleserliches Fragment, welches Musikalisches enthält und
die Namen $istema, diastema, ptongus, sonus, metabole, mehpia (sie)
erläutert. An Alter dürfte V seinem Landsmann L — F. 12 wenig
nachstehen, spätestens ist er Anfang des 11. Jahrhunderts ge-
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3:32
W. GEMOLL
Diese Handschrift macht aber ausser ihrem Alter noch ein
anderer Umstand merkwürdig. Mommsen sagt Monatsber. der Berl.
Acad. 1863 S. 14: 'die Glossen ignobüis und esses [in § 8 des Cato
maior] stehen über der Zeile von zweiter Hand [in L]. Alle anderen
Handschriften haben dieselben im Text, nur dass die zweite in E
fehlt.' Nun, V hat ignobüis gar nicht, weder im Text noch über
der Zeile. Von einer solchen Handschrift aber, welche c. 3 § 8
ignobüis nicht hat, hören wir schon aus früherer Zeit. Gruter sagt
nämlich zu dieser Stelle: Puteanus quod non fuissel vox ignobilis
in uno veteri codiee Danielis, nisi a manu recenti, in altcro vero
nihil Uhus loco, arbitratur repeti posse and iov xotvov clarus,
itaque restituendum putabat (wie jetzt gelesen wird) : Seriphius easem,
nec tu, si Atheniensis, clarus umquam fuisses. Dass der eine alte
Codex des Pierre Daniel eben der von Mommsen gefundene L ist,
sagt der Vermerk am Anfang von L: ex libris Petri Danielis Aurelii
1560. In Betreff des zweiten bemerkt Baiter (auf einem der oben
erwähnten Blattchen vorn in L, von dort habe ich auch die Gru-
tersche Stelle entnommen): 'Da aber Puleanus noch einen zweiten
vetus codex Danielis erwähnt, der von der Glosse ignobilis ganz
frei sei, so wäre sehr zu wünschen, dass dieser aufgestürt werden
möchte'. Wenn ich ihn nun 'aufgestürt' hätte? Eine alle Hand-
schrift ist V; das Erkennungszeichen des zweiten vetus codex Da-
nielis, das Fehlen der Glosse ignobilis, trifft von allen Hss. des Cato
maior, die wir kennen, allein bei V zu: was liegt da näher als
die Identität von V mit dem zweiten vet. cod. Danielis anzunehmen?
F. 104, ein Folioband von 206 Blättern, enthält lsidorus in
vetus test., Paulini epi. nolensis epistula ad Severum, Cicero de
senectute et de amicitia, Beda super tabernaculum testimonii. Auf
dem ersten Blatt dieses Bandes steht: Pa . . . Petavius ê. R. 1610,
auf einem darunter geklebten Zettel: ex Bibliotheca Viri Illustris
Isaaci Vossii 66. Der Cato maior umfasst elf Blätter, vor dem
Titel finden sich folgende Verse:
Roma tui veteres dum iam vixere quirites,
Nec bonus immutus (sic 1) nec reus uUus erat;
Defunctis patribus successit prava inventus,
Quorum consiliis debilitata ruis.
v ist auf Pergament geschrieben und stammt wohl aus dem 14. Jahr-
hundert. Zwei Hände lassen sich in ihm unterscheiden, die erste
geht bis c. 13 § 43 enndem Fabricius oder, wie v hat, Frohnaus
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r
ZWEI NEUE HANDSCHRIFTEN ZU CICEROS CATO MAIOR 333
fra ist noch tod man. pr., von bricius bis zum Schluss der Schrift
schrieb eine andere Hand mit anderer Tinte.
Ich lasse jetzt die Collation von V und v folgen und bemerke
nur noch, dass dieselbe nach der Sommerbrodtscben Ausgabe
(9. Auflage) gemacht ist.
siah'q'd l. adiuuero
§ 1. si quid ego adiuto curàve levasso V, si quid ego fe-
et qua deprimeris ).ptnii ui
vavero v — pectore fixa et quid erit pui V — Flaminum (bis) V
— cognomen non solum Vv — Nunc aut V — mihi est visum Vv.
me absterserit
§ 2. honere v — etiam ipsum V — abstulerit v.
§ 3. aristoteles V, aristhoteles v — adtribuito V, id tribuito v.
frequent c. alt. tum
§ 4. K. sepenumero V, scipio v — t maxime q* nüqnä V,
eato
tum maxime quod nunquam v — C. Rem V — haud sane diffici-
lern Vv — ipsi V, ipsis v — nihil malum potest Vv — optant sed
côpulit
eandem v — adeptam Vv — putavissent Vv — coegit V — his se-
nectus v — quam octogesimum Vt quam si octogesimum v.
hoc —r ordinalae virib. puatü vietum
§ 5. discriptae V, descriptae v — vigetum V, vetustum v —
bellare diis v.
certe
§ 6. L. atqui cato V — CATO Faciam vero V — ut dicitis v
— ingrediundum v.
eelius
§ 7. c- faciam V — çw^ c (Rasur) salinalorquç spurius a/6i-
nus V, quae c. salinator itemque spurius albinus v — usu eveni-
rent Vv — vinclis iam laxatos v.
tuant
§ 8. L (andere Tinte) est ut dicis V — dignitatem V —
k. est istud V — essem nec tu V, essem ignobilis nec tu v —
niensis esses Vv — nec sapienti Vv (c ist in V fast ganz wegradirt).
I. arma
§ 9. mirificos haec ferunt V, mirificos efferunt v — nec ex-
tremo quidem v.
comitate condita virtus
§ 10. comitate condita gravitas V, cii efafe condrta gravitas v
— cifmçue éo quarto Vv — apurf forenlü questor. Deinde edilis V,
ad tarentum questor deinde edilis v — foetus sum ptor V, /aeftis
sum preror v — unus qui Vv — non eww Vv — ponebant ante V.
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334
W. GEMOLL
§ 11. fuerat in arcs V, fugerat in orcein v — quinte fabi
Celio Iribuno
Vv — Bpurio carvilio (V catriUo) Vv — c, fla(m ausrad. )*ntm'o. ft".
plebit p rem publican
plb V — pro rei salute V — r. p. ferrentur V.
§ 12. praeclaraque novi V — marci filii v — ttkim in ho-
mine V — ita cupide fruebar quasi Vv.
§ 13. expurgationes v — socratis Vv — ç n AN A96N Al KOS»
am rechten Rand Panathenaicus lit vor' in contempt ü mortis de-
gcriptus. Panagiricus suä in laude, am linken Panathenaicus V,
panathtniacus v — scripsisse dicitur V — quinquennio postea v.
§ 14. quo accusent v — sicuti fortis Vv — vincit olymphia v
— annum enim uHdeviccimum (, ^ Vv - Hu conmle, V, -
T. (rad.) flamin et acilius facti ï V — act Uns fuerunt v — àeno/i
consw/a Vv — otimg. ef XXX anos naf V — maxitwa videntur
onera v — Mi* eins, woraus eis radirt ist, V.
§ 15. fere omnibus voluptatibus Vv — unaquaeque videam V
— quae in iuventute V — quintus maximus nihil paulus Vv —
rem p. consilio V.
§ 16. ad apii V, ad apii v — ut etiam wecus v — incli-
nasset V — çtwd vobis mentes v — sese (das zweite se ziemlich
ausradirt) flexere via V — est et tarnen ipsius Vv — Septem decern
annos V, Septem et decern annos v — cum duos consulatus v —
ante superior em consulatum Vv — gr andern fuisse sane v — el
{amen sic a Vv.
§ 17. in re gerunda v — sunt ut si qui V, sunt his qui v
tus
— agere dicunt Vv — ille autem clavum v — quie sedeat (das
Punktirte m. sec.) V — non faciat v — meliora faciat V — velo-
citate aut celeritate Vv.
§ 18. et quomodo (am Rand m. sec. résistât) v — Kartagini
cui Vv — excisam V, excissam v.
§ 19. tertius hic ei tricesimus Vv — anno ante censor etn V,
uno
anno ante me censorem v — Villi ariis post Vv — aim simul
consul Vv.
§ 20. Aiï çmi v — legere et audire V — extern as maximas
res y — lahtfactatas a senibus sustentas V — c edo qui (ans caedo
ansrad.) V — rem. p. tantam V — pcontantur ut in V, percunc-
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ZWEI NEUE HANDSCHRIFTEN ZU CICEROS CATO MAIOR 335
fntur ut in v — nevii posteriori libro (am Rand in nevii ludo) V,
naevii poetae posteriori libro v.
epitaphia mortuor
§ 21. sepulc^ra (aus ckra) V — aiunt memoriam vdam V
— qui (1 Buchstabe dahinter radirt, also quis) sibi V, qui $ibi v.
§ 22. ingénia in senibus v — propter quod Studium Vv —
a bonis interdici v.
§ 23. num igitur hunc. nwn esiodum V — sterticorutn v,
stesicorum V — socraten Vv — gorgian nü h omeritm V — mini
xenocraten V — oleaiitem V, otanfe v.
§ 24. s/urftä o^miiffam' (rad.) V — quamquam in aliis Vv —
minim sit V — nemo ewtw es/ V, nemo est enim v — sed idem
in eis e (m. s.) taboraut V — m synephebis V, sine j^Jefr v.
§ 25. nec tero dubitat v — tifad idem edepol V, lUiio* «mut
tdem edepolo v — « m'Ai/ V, si nichil v — for tasse quae volt atq.
in ea q non volt V, fortasse quae volt agit in ea quae non vult v
— sentire in ea v — eum se esse odiosum Vv.
§ 26. alteri iucundum v — qui a iuventute colitur et dili-
1. qui
gùur V — quidqui (dahinter ein Buchstabe rad.) V, quid qct v —
nota essent Vv — audire vettern V.
§ 27. ne nunc quidem V — his enim erat V — esse con-
tentior V — at hii quidem v — S; att e non veto tarn v — um-
quam nobilitatus es v — sextus emilius Vv — (rtus Vv — nihil
modo post crassus V extremum spm V.
§ 28. per sepe ipsa Vv — quid enim est Vv.
q f ringulos arias pereurrunt
§ 29. annales quidem vires V, annales quidem viros v — do-
ceant — instituant — instruant v — et Gneus et p. scipiones Vv
— avi tui duo emilius et p. V — pntandi beati v — ista ipsa
defeetio V.
c«m admodum
§ 30. in eo sermone v — cmwi am t'as v — puer memini v.
<U
§ 31. tarn enwt tertiam Vv — videbat V, vivebat v — nt-
mntt videretur v — ad auam mavtiatem Vv — sei sex nestoris Vv
— aum in 6revt v.
§ 32. posse gloriari v — At's esse viribus Vv — posf fn&M-
celi o
nus Vv — m. glabrione c5s V, m. aetfto ef glabrione eonsuÜb; v
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336 W. GEMOLL
quom
— non adflixit Vv — velit esse senex v — voluit qui fuerim V.
§ 33. nee vos quidem v — moderations modo v — adsit v
— ne ille quidem Vv — vivum Vv — bono mere v — paulum
aetate v — parcitatis Vv.
§ 34. audisse te y — hospes tuns habitus Vv — cum autem
equo v — siccitatem corporis Vv — non desutit V, non sunt v —
nec postulantur quidem v — muneribus it's (m. s.) Qn V, muite-
ri6«s his quae v — »tW6u« sustinere V.
§ 35. imbecilles senes v — /wif imbecillis v — p. africanus
filius is qtii (vor is ein Buchst, wegrad.) V — doctrina uberior V,
uberior
doctrina valentior v — possint. k. Resistendum V — pugnandum
täquä contra morbn sic contra senechttè V, et pugnandum tanquam
contra morbn m sic pugnandum contra senectutem v.
£ § 36. utendum est v — extinguitur senectute V — defati-
hoo
gatione Vv — se exercendo Vv — cowicus V — senes signif cre-
dulos V — incertis v ignaviae Vv — sic is/o (dahinter rad., also
etwa siccitas) V.
§ 37. filios tantum Vv — vigebat in Mo animus patrius di-
sciplina v, vigebat in ilia domo patrie disciplina v.
dedila, tubdita, suànùta
§ 38. Sinsum retinet V — si menti mannipata ê V, si menti
qui
mannipata est v — ultimum spmV — qi sequitur V — sed animo
xc
nunquam v — nu qua maxime V, nunc quam maxime v — tus
augurum Vv — pontifict4"* V, et pontificum v — memoria« gra V
— magnopere desidero Vv — utroque affero V — atias si Vv —
quae iam ageretten (noch von m. pr. corrig.) possem, sed ut possim
facit acta vita Vt quae iam agere non possem semper v — fran-
gitur subito V.
$ 39. aufert a nobis V, aufert nobis v — quinto maximo Vv
tenere
— libidines inere v — et^ecfrenate V.
§ 40. liir.do v.
§ 41. régna (dahinter ein Buchstabe radirl) V — intellegi
possèt V — deteslabile q\M (vor quä ist rad.) V, detestabile quam v
— longior omne Vv — en0, pontio V, cum pontio v — plio Sp.
postumius V — t veturius cös. V, tytus velurius consules v — ho-
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ZWEI NEUE HANDSCHRIFTEN ZU CICEROS CATO MAIOR 337
pubUo
spes nr V — amicitia pr V — maioribus nato V — p. Claudio
cos. repperio V, ac. p. Claudio contulibus reperio v.
§ 42. liceret quod v — titi flajmint V — fratrem c flami-
ninum V, fratrem consulem L. flamininum v — ex senatu V —
r
exortatus in V, exoratus e in v — neuti probari v — et perdita Vv.
§ 43. ea maioribus V, a maioribus v — a thessalo cive V,
a thessalonica v — tTï. curtum V, marcû curium v — pontio decio
quinquennio v — consulem pro re. p. quarto V, consulem qui se
pro re publica quartu v — quodque spta V — peteretur quorsum
(also Lücke) v.
§ 44. magnopere desiderat v — caret^etiä V — aepulis ca-
1. crebro
reat v — dueUium m. filium Vv — primus vicerat V — credo V,
crefcro v.
§ 45. In V ist vor sodalitates eine radirte Stelle vod etwa
drei Worten — sacris ideis magnae matris acceptis Vv — accu-
Ç fit epulando
bationem epularem V, aecubitationem aepularem v — quia vitae V.
§ 46. necum V — pauci ammodum V, jxiua tarn ammodum v
aviditatem absit v — potionis et cibi V, potiones et cibos v — li-
tt
fiermo V — summo magistro Vv — refrigerantia v — prodiçimus V.
§ 47. nec desideratio quidem v — tain a//ecfo atfafe V —
dii meliora Vv — den/ inquit v — libenter vero V, libenter vero v
— aô domino v — furioso Vt curioso v — mofesfum wf (dahinter
Lücke von einem Wort, am Rand carer«) v — qui desiderat v.
§ 48. Ats quibus senectus Vv — habunde v — uf turpione
amuibio magis detec tatur etià qui in ultima (am Rand qui in prima
cavea spectat dehctatnr) V, ttf magis delectatur qui in prima cavea
spectat, delectatur etiam qui in ultima v — voluptatem propter Vv
— earn aspectans tantum V, earn spectans in tantum v.
§ 49. atiüa V, atilli y — iucundius mori videamus V, iucun-
rfius videbamus morari v, in studio demetiendi Vv — terrae gattum Vv.
§ 50. quam pseudulo V — senem Levium v — tuditanoq cös.
usq. adulescentiam V — et pontiff*1 et V — Awïtw scipionis Vv —
a/<jm eoi omwM Vv — suw/aweduiiä dixit snnius (am Rand stuufa
medulia diet qâ suaderet medulla f qS meÜita verba ^ ferret) V, sua-
Herme» XX. 22
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33S
W. GEMOLL
dam eduliam v — atqui haec quidem V, atqui hecidem v — studio,
doctrinaquae v.
§ 51. kabent eni rationê "'terra V — molito V — semen tx-
cipit v — id occatum v — dein tepefactum Vv — fibris styrpium Vv
culmoque recta V — ex quibus V — cum emerserit v — ordine
struct o V, ordine extructam v.
§ 52. reaiuè V, requietem v — çuae e/"/îet (dahinter ein Buch-
slabe wegradirt) V, auae v — ex acino vinacio v — frugum
aut styrpium Vv — vites radices Vv — délectant v — /erfur ai
terram Vv — giucgwd es* Vv.
$ 53. m »5 quae V, tn Ais awae v — eaq. genta V — dein
maturata Vv — tempore (rad.) V — rfiarf sed etiam cultura et na-
tura ipsa Vv — ea quà V.
§ 54. fuit lacertam V — pastu et apium v.
§ 55. nam a e/udio Vv — vindicare ergo in V, vindicare in v
— m. curt'ws Vv — triumphavisset Yv — possum ut hominis v —
ef temporum v.
§ 56. ammtw effkere non Vv — I. quintio Vv — aAö/a
epun'um melium V, awJ' spemiliû v — sen«s ei aut eos v — de-
lectation* qua dixi V — etiam poenaria v — aedo V, Aedo v.
§ 57. breviter pdicä V — adlectat senectus V, oblectat se-
I. a«?.
nec/ue v — an/ calescere vel V, auf calescere ut v.
§ 58. er pt'fo V — senibus exclusionibus v — td ipsum unü
lubebit V, ad ipsum utrum lubebit v — sine it's V.
§ 59. inscribitur atque etiam ut V — niAtf et /am V — libro
quo loquitur v — crüobqlo V, critobolo v — diligenter et consi-
tum v — descripta Vv — descriptio V — mluendü purpwrä V.
§ 60. senectutis m. perduxisse v — annt interfuerant V —
t7/e cur*us V.
§ 61. m aft'to ea/a/mo V, in acilio calvino v — unicum
cogJiitum
plurime consentiunt Vv — populi V — fuisse Vv — nolum es/
totum carmen V, notum est totum carmen v — anem nuper virum v
— jwwfo Vv — aut iä ante Vv.
§ 62. cum äsen** V.
§ 63. in tantum tribuitur v — cum magno consensu v.
§ 64. ex Ais quendam Vv - sed Ais etiam Vv — tf. Quae
-
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ZWEI NEUE HANDSCHRIFTEN ZU CICEROS CATO MAIOR 339
sunt V — voluptates corporum Vv — pmiis V — hee mihi viden-
tur V, hi mihi videniur v.
§ 65. morbi vitia s V — hec morosilas v — ex hits fratrib. V,
ex his fratribus v — sunt quanta in aüero dirüas, in aUero co-
mitas sic se res am Rand in v — coacessit V — et eä sicut aliam V,
4
sed earn sicut alia v.
§ 66. minus restet V — appropinquantio V — non potest
longe abëe (vor potest zwei Buchstaben rad., also Te) V — o/omi
fft'fl V.
§ 67. fin's e/tam stultus V — casus mortis habet V — tsftttf
cnmen Vv — cm id videatis V.
§ 68. jttio expectatis v — expectatis amplissimam V — frib
scipio V — iüe vult Vv.
§ 69. o di boni V — quid in hominis v — areathonius qui-
dm Gadibus qui LXXX regnauit annos. CXX nixerit V, archa-
thonius quidam de gadibus q\ii LXXX regnavit annos, CXX vixe-
i am
rat v qcqd videtur v — euiquam temporis V.
§ 70. sapienti usq. (vor usq. siud drei Buchst, wegrad.) V.
§ 71. ante partorü bonorum V, ante positorum bonorum v —
secäm (zweimal) V — cruda si s ui evetientur V, cruda si sunt vi
avelluntur v — trä V.
quousq.
§ 72. quoad mun' V, quod et munus v — possis et tarn mor-
tem contemnere V, posset et tarnen mortem contempnere v — ani-
miosior V — asalone V — respondisse senectute (hier rad.) V —
facile
out aedifitiü V — hominum eadem v — recens aegre inveterata
facile v — deserundum V.
§ 73. vult credo Vv — hand an melius v — lacrimis Vv —
consequatur
non censedugendä V — inmortalitas V.
§ 74. exiguum temporis v — animo nemo potest Vv — et
incertü an eo ipso die V, et id incertum an eo ipso die v — quis
poterit Vv.
§ 75. record* jnon I. butrum V, recorder non l. brutum v
— int feet' V — u7 hosti datam fidem V — poeno * corporib.
suis V, poems vi corporis sui v — paulum Vv — nec crudelissi-
mus Vv — foefl eê pfectas V, focum esse profectas v — e/ äi oui-
(iem v — c/ewmim V, contempnunt v.
22*
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340 W. GEMOLL, ZU CICEROS CATO MAIOR
§ 76. K. omnino V — studiorum omnium Vv — satietattm
sunt pueritiae certa studia am Rand V — pueritiae studio certa v
— sunt et ineuntis Vv — huius aetatis v.
§ 77. equidem n ent video V, non enim video v — propius
o*
adsum v — p. scipio V, tu scipio v — clarissvm V — et in earn
quidem v — depssvs V.
§ 78. diseruisset V — oraculo Apoüinis Vv — nec finem qui-
Hem v — habitaturum ee V — esse/ relttf wru« Vv — qt simplex V
— dispar «Mi dissimile v — Aaec plalo ür V.
§ 79. nec enim Vv — nu//«m videbitis V.
§ 80. tus/ïus memoriam Vv — ex tis emortW, ex his emori v
— (une antmuw esse V — quo "qjque V — discebant v — emm
i7/wc omnia V? — cum diteessit V.
§ 81. futuri s V, /Wun sint v — co/tVofe tngutf Vv — ut
dm V — memoriam nrt V.
§ 82. p/acef nrä V — nemo «mçuam mihi Vv — fuuro p.
(rad., am linken Rand paulû) V — paulum et Vv — ad se posse
pertinere Vv — an censes ut de me ipse V, onne censes ui de me
ipse v — st isrfem Vv — gium (zweimal) V — otiosam aeiatem
et quietam Vv — sine mWo ktbore et contention V, sine utto labore
et contemptione v — ntst ita v — aut optimi v — adi — mor-
ra/em gloriam v.
§ 83. cui obtusior V — ecferor (davor rad.) V, djfero v —
difext vivendo v — negue enim eos sofos convenire habeo Vv —
otiotf* quidem me V — sane outs /actie Vv — peliam recoxerit V,
pilam recoxerit v — st çwt dews Vv — repuerescam Vv.
§ 84. quid habet enim vita Vv — habet sane Vv — habet
certamen V — non Übet v — mtifrt e/ docti sepe V — ex domo V,
domo v.
§ 85. cum ad iüud v — äYwnü amorü V — fwr&ae cotfn-
vione v — corpus est crematum V — animus vero eins v — ipse
cernebat Vv — /erre missus sum v.
§ 86. qd st m A" erro, qui animas V — esse credebam V —
/i&en/er erro V — defetigationem V, defectigationem v — experiri
et probare v.
Kreuzburg 0./S. WILH. GEMOLL.
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ZU DEN SIMONIDEISCHEN EURYMEDON-
EPIGRAMMEN.
Auf dem Steine, welcher die von Kuma nudes im Athenaeum X
524 ff. herausgegebene und von Kirchhoff im Herrn. XVII 623 be-
sprochene Todtenh8te bewahrt, ist unter dem Namensverzeichaiss
der Geralienen nach der schonen Sitte der Athener ein Epigramm,
welches die o^srij ') der Todten preist, beigegeben. Dasselbe lautet :
OÏÔ8 nag* 'EXXrionovtov àrtwXeoav àylabv tßtjv
ßaQvctfievot, acpetéçav ô* TjvxXeioafiTtatçlda1),
aiat' Ix&çovç atêVQxelfinoU/uov &éçoç èxxouloavjaç,
avtoîç d* a&âvatov (ivrjfA1 àçsirjç e&eoav.
Diese Verse sind sehr schön, und wird ihnen ihr charakteri-
stisches Gepräge vor allem durch das Bild, in welchem die Feinde
mit dem Landmann, der die Aehren aufliest, verglichen werden:
1) Der Adel, den die açtrij, wie sie das Volk des 5. Jahrhdts. fasste,
verleiht, steht höher als der der tvyirtia. daher fehlten auf den Todtenusten
die Namen der Viter; wenn C. I.A. I 432 unter den monumenta sepulcralia
steht, so beweist das nicht, dass jene Regel Ausnahmen erduldet, sondern
nur, dass der Herausgeber die Inschrift falsch rubrizirt hat. Es ist ein Be-
amtenkatalog ; welcher Art weiss ich nicht. Aber er ist sehr wichtig, da die
Klasse der Catalogi magistratuum, die im zweiten Bande des C.I. A. einen
so grossen Raum einnimmt, im ersten ganz fehlt. Eine Frucht der Restaura-
tionsjahre war eben auch die genauere Statistik in jeder Beziehung, wofür
ja schon das Schema der Volksbeschlüsse bekannte Belege giebt. Jener Stein
giebt also, soviel ich weiss, das einzige Beispiel solcher Statistik für die
Zeit des alten Athens. — Dass übrigens wie der Name des Vaters, so auch
die Bezeichnung der Chargen ausser der des Slrategos fehlt, geht auf den
äusseren Grund zurück, dass der Regimentscommandeur allein vom Volke
ernannt wurde, also auch von diesem mit der Rangbezeichnung genannt
werden musste; wenn die übrigen Officiersteüen nicht erwähnt werden, so
folgt, da 88 sie vom Regimentscommandeur besetzt wurden; dann hatte das
Volk keine Veranlassung, ihrer in seinen Documenten zu gedenken.
2) Es ist nur ein Versehen, wenn Kirchhoff hier und Kaibel in dem gleich
zu citirenden Verse ivxXtioav geben, sie Hessen sich durch die voreuklidische
Orthographie sur Vernachlässigung des Augments verleiten.
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342
B. KEIL
imfer Thrânen sammein sie ihre To dt en, des Krieges blutige Ernte l)
(&éçoç) auf (èxxofiloavTaç). Wieder bezeugen die wenigen Zeilen,
was die attische Epigrammatik des fünften Jahrhunderts vermochte,
wieder aber bezeugen sie zugleich, wie früh sich auch hier, da
man so viel mit überkommenem Gute wirthschaftete , die Mache
einstellen musste; denn, wie die Parallele mit dem bekannten Epi-
gramm, welches Wilamowitz dem Euripides zuschreibt (Anal Eur.
add., Kydathen p. 26 Anm. 48), zeigt, sind V. 2 und V. 4 phraseo-
logisch: Kaibel E. Gr. 21, 12 {naïdeç Idfyvaiajv . . .) ^XXa^avt*
éçetTjv xai non ç id' yvxXéioav. — In sprachlicher Hinsicht ist
die Form ßagvänevoi bemerkenswert!! als drittes Beispiel — ich
kenne sonst nur I. G. A. 329, 2. 343, 2 s) — des ß statt /* in
diesem Worte. Aber nicht nur Grammatik und Aesthetik, auch die
Litterarhistorie flndet bei der Betrachtung des Epigramms ihre
Rechnung, und zwar sie zumeist. Anth. Pal. VU 258 wird mit
dem Lemma ^uvidov (=- P. L. G. II* 460 n. 105B.) das Epi-
gramm überliefert:
Oïôe naç1 EtQifiéôovjcc ttot* wXeoav àyXabv yßrjv
HaQvâftevoi Mijâojv toÇoyÔQwv nçofiâxoiç
alxwval, neÇol te xai loxvnôçtav kftl rtjùîv,
xâXXiatov açetîîç n^pi* %Xmov qy&ifievoi.
Man sieht auf den ersten Blick, dass eins der beiden angeführten
Epigramme Nachahmung sein muss; welches es ist, darüber giebt
V. 1 des Simonideum die Entscheidung, welcher in Folge des
Enklitikon noze casurlos und somit fehlerhaft ist. Bergk sah
dies natürlich und war auch hier nicht um eine sehr gefällige
Conjeclur verlegen; er schlug nach Aesch. Pers. 663 K. viola ia
yàç ijât] xatà nâaa oXioXev vor : xaj' ctyXabv toXeoav. Aliein
vergleichen wir die Worte 'EXXrjaftovjov anioXtoav mit Evqv-
fiéôovrâ noxi wXeoay, so sehen wir, dass der vocalische Auslaut
von EvQi^éâoyja die Veranlassung für die Beseitigung des folgen-
den vocalischen Anlauts werden musste. Mithin ist nox* nichts als
1) Dag Bild stammt aus derselben Sphäre wie Horn. A 67 fT.
2) Man kann wohl darauf hinweisen, dass von diesen zwei Beispielen
das erste nach Akarnanlen, oder vielmehr einer korinthischen Colonie in dieser
Landschaft, gehört, das zweite nach Kerkyra, unser drittes also der erste altische
Beleg ist, doch ist das sprachlich von keiner Wichtigkeit, da in diesen Grab-
inschriften auch der Thessaler des 5. Jabrhdts. mit demselben Phrasenschatz
arbeitete wie der Athener, Akarnane und Kerkyraeer (Hermes XX 159).
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ZU DEN SIMONIDEISCHEN EURYMEDONEPIGRAMMEN 343
ein Flickwort, welches durch die Einsetzung von EvQv^éôovta an
.Stelle von 'EkXrjCTZOvtov nöthig wurde, d. b. das Simonideuni ist die
gesuchte Nachahmung. Ganz gleichgiltig also, ob die Verlustliste
sich auf die Vorgänge von Byzanz vom J. 423 oder 409 (Kirchhof!
a. a. 0. S. 628) bezieht — ich wage zwischen diesen Daten nicht
zu entscheiden — , das Simonideum fallt nach diesen Jahren, kann
mithin nicht von dem Keer gedichtet sein. — Dies Resultat ist
nicht neu; schon Kruger und Kaibel haben die Unechtheit erkannt
und schliesslich auch Bergks Zustimmung (a. a. 0. S. 446 ff.) ge-
funden ; doch wird das Interesse, welches das Zeugniss des Steines
nothwendig auch neben und noch nach der Arbeit der Kritik hat,
dadurch weiter gerechtfertigt, dass mit dem nun um einen chrono-
logischen Factor erweiterten Resultate einige Vermuthungen Bergks,
welche sich an das Falsiücal anschlössen, hinfällig werden. Oder
mag Jemand das Epigramm, welches wir fUr jünger als 423 oder
gar 409 halten müssen, noch als eins anerkennen, welches, wenn
auch nicht von Simonides stammend, doch alt und wahrscheinlich
das sei, welches die Stele der Eurymedonkämpfer auf dem Kera-
meikos getragen habe (Paus. I 29, 13)? Also mit dieser Conjectur
ist es nichts und mehr auch nicht mit der, welche ebenfalls Bergk
Uber das mit unserem Gedicht auf das engste verknüpfte Simoni-
deum 142 (P. L. G. /. c. 487) aufstellte:
£| ov %' EvQutnr^v 'Aataç ôlx<x nôvtoç ïvufiBv
xai TtôXiaç fhi]Z(Zv 9ovqoç vAqr\ç lyénu,
ovôévi ftw xâXktov ènix^oviwv yéver3 àvâçâiv
%çyov kv rjnelçip xai xatà itôvxov 6/wv.
oïÔB yàç kv yaij] Mr^ôcuv noXXovç oXéaavreç
0oivU(av Ixatbv vaîç eXov iv TteXâyei
àvôçûtv nXrj&ovoaç' péya <T earevev 'Aaiç vit' avuTv
nXyyeio' àfupotéçaiç xbqoï xçcrcei noXéfiov.
Es ist bekannt, dass V. 5 die Variante kv Kvnqi? neben h
yairj steht; das letztere überliefern Aristid. II 209 D. und der Scho-
liast zu dieser Stelle; es ist aber zu sagen, dass diese zwei An-
gaben nur für ein Zeugniss gelten können , da bei der volligen
Gleichartigkeit der Lesarten an beiden Orten die Stelle des Redners
selbst als Quelle des Scholiasten anzusehen ist. kv KvrtQip soll ausser
Anth. Pal. VII 296 (Apost. VII 57«; Arsen. 329) auch Diodor (XI 62)
bezeugen; derselbe erzählt die Schlacht am Eurymedon, bespricht
ihre Folgen und fiihrt dann fort: ô âh dij/uog %ûv 'Axhjvaiw*
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314
B. KEIL
dexcmyv èÇelôfisPOç Ix twv XaqtvQwv àvé%h}Kê vqt &eip xai %qv
ijiiyça<pr)v èni %6 xaraoxevao&iy àvâ&rjua inéyçaipê ttjvâe.
Wenn also Diodor das Epigramm direct auf den Sieg am Eury-
medoo bezieht, so hat er nicht èv KvTtçq)*), sondern iv yaifl
gelesen, und ist also der Text des Historikers an dieser Stelle aus
einer der Anthologie verwandten Handschrift interpolirt. Somit
stehen Diodor und Aristides gegen die Anthologie, und man würde
hiernach h yah\ allein für Uberliefert halten können. — In dem-
selben Verse heisst es otde : woher mit einem Male dieser Plural
nach dem Singular ovâivi nta xalXiov, den wir bei Aristides finden ?
Es ist also Bergk nicht zuzustimmen, wenn er zu der Variante des
Diodor ovdiv nw xoioltov
1) Im übrigen wehre ich mich auf das entschiedenste gegen die Aus-
flucht, dass l*> KvTtQtp bei Diodor auch auf die c. 60, also kurz vorher er-
zählten Ereignisse vor Kypros bezogen werden könne. Nach dem Schlachtbe-
richt heisst es dort : t$ â' lançai? rçônatoy ax^accvitç ànénltvaay $lç xrty
Kvnçov yfyuujxôxiç âvo xaXX'toxaç y'ixaç, xqy fùy xaxà yijy zi}y âk xaxà »>«'-
Xaxxav ovâtnoxt yàç fiVftfÀoyivoyxai xotavxat xai xtjXtxavxai nçaStiç yivi-
o&at xaxà xijy avxrjy fj/uégay xai yavxucqi xai neÇixqi axQccronêâtp; dass diese
letzten Worte auf die Eurymedonschlacht allein gehen, wird jeder zugeben,
und dann auch, wenn er bemerkt hat, dass sie nur eine Paraphrase des
zweiten Distichons unseres Gedichtes ovâér ne» xotovxoy imx&oviwr yéytx*
àyâçày Içyoy iy yniiçy xat xarà nâvxoy &fàa sind, dass Diodor das Epi-
gramm allein auf die Schlacht am Eurymedon bezogen hat. That er aber
dies, so muss er, da V. 3—4 durchaus nicht, wie Junghahn bemerkte, auf
einen Doppelsieg deuten, V. 5 iy yaiy gelesen haben, denn dieses bringt
erst mit seinem Gegensatz zu iy ntXäyn das Characteristicom jenes Sieges
in den Vers. — Um zu der Stelle des Diodor zurückzukehren, so werden
nach den ausgeschriebenen Worten die Folgen dieses Sieges für Kimon,
Persien nnd Athen erzählt, und im Anschluss daran heisst es: o âk âijftoç
TÛr 'Ad-qyaiur âtxâxtjy iUXôptvoç ix x<ôy Xa<pvçœy àyi&tjxt xtp *io> xai
xijy bityçaipijy ini xo xaxaoxtvao&ky àyâ&rj/ua biéyçaxpi xtjyâi- iÇ ov xxi.
Also auch dies zeigt, dass Diodor das Epigramm nur auf die Doppelschlacht
bezog, die also, wie schon gesagt, allein durch iy yat'g bezeichnet wird.
Dass übrigens der Ausdruck àfigioxiçatç xeçoi so unklar ist, dass ihn selbst
Junghahn, dessen Gonjectur Kaibel zurückwies, zu bessern suchte, beweist
nur für meine Kritik wie des ganzen Gedichtes so speciell des Bildes, dem
sie angehören. — Dass schliesslich Diodor hier im ganzen Ephoros ausschreibt,
ist wohl nicht zweifelhaft, dass er aber auch dies Epigramm aus ihm ent-
nommen hat, ist wohl sehr unsicher; ich wage also für das Alter des Ge-
dichtes den Historiker des 4. Jahrhdts. nicht anzuführen, wie Kaibel es thun
zu dürfen glaubte.
2) Bergk meinte von den beiden bekannten Repliken die lykische, denn
in ihr heisst es: ovârfç not Avxitoy axfjktjy xo tarât àyé&rjxt, während in
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ZU DEN SlMOiMDEISCHEIN EURYMEDONEP1GRAMMEN 345
ept gramma vel aliud simile librariis observabatur, denn mit der letz-
teren Lesart wird der Widerspruch, den die Fassung des Aristide» in
sich hat, aufgehoben, und durch Einführung des Positivs zugleich ein
stärkerer Ausdruck für den in diesen Phrasen schon abgebrauchten
Comparativ gewonnen. Dass aber ovâév not xotovxov nicht die ur-
sprüngliche Lesart, sondern nur eine bessernde Conjectur ist, be-
weist für mich der Umstand, dass auch die Anthologie an unserer
Stelle eine Variante hat, der mit ihrer halben Aenderung — xctXXiov
blieb — deutlich anzusehen ist, dass ihr Urheber den Text nur um-
gestaltete, um den Numeruswechsel zu meiden; aber sein ovâctfiâ
rrœ xâXXiov ist schlechter als Diodors ovâév ma toiovtov. Es bleibt
also als Resultat, dass die ursprüngliche Fassung des Epigramms in
V. 3 verglichen mit V. 5 an einem innern Widerspruch leidet. —
In V. 2 steht neben nôXiaç $vt}%wv die Lesart der Anthologie
nôkefiov Xaûv, zu welcher Discrepanz Bergk bemerkte: mihi
Jtôhaç Xaüv pœta videtur scripsisse, nam &vrjzwv displieet, quo-
niam imx^ovliov àvdçuip statin subsequitur. Es ist doch ge-
rathener, diese stilistische Härte zu registriren, als der Kritik durch
Gonjiciren die Augen zu verblenden. — Dass man V. 8 otfiqxnf-
çatç xtooi in bildlicher Rede von der Land- und Seemacht ver-
stehen könne, bedarf gewiss ebensowenig eines Beleges, wie der
Ausdruck xçâzei noUfiov an sich; nicht jeder einzelne Dativ war
zu belegen, vielmehr war zu erklären, wie die beiden gleichen Ca-
sus sich zu einander stellen, wie sie neben einander in die
Construction passen. Die einzig mögliche Erklärung ist die, den
zweiten Dativ als Apposition zu dem ersten zu fassen und damit
eine in undeutlicher Ausdrucksweise begründete Ungeschicklichkeit
des Dichters anzuerkennen. — Ferner ist auch das Bild der Asis,
der Jungfrau, die da von zwei Händen geschlagen stöhnt, un-
passend ausgedrückt: denn ottveiv gehört in das Bild des Weibes,
welches im Schmerze tief aufstöhnend die Brust mit eignen Hän-
den schlägt. Wie aber atévu* an Stelle von olfioi^eiv oder 6Xo-
Xv&iv hierher kommt, hat das von Kaibel aufgewiesene Vorbild
des Verses bei Aesch. Pers. 546 f. vvv dr) nqhnaoa \ikv ativet
yaV 'Aoiç ixxßvovfiiva erklärt. — Und gar die Worte ôttoav-
t$ç . . . Uov : nimmt man die oben als überliefert nachgewiesene
Lesart h yalfj und bezieht das Epigramm dementsprechend auf
der attischen der Comparativ der Fassung bei Aristides auftritt : ovâriç JS<o-
oißtev tat [n]iç[ça] fitt[Ç]oya &[y)qj[$r.
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340
B. KEIL
die Eurymed on schlacht , so passt die Zeitfolge nicht, da in jener
das Seegefecht vor dem Landkampfe stattfand. Dass oXeoavtig —
k'Xov nicht gleich oiXeaav xai f'Xov sein kann, wie Bergk will,
hat schon Junghahn betont; das partie, aor. muss eben mit post-
quam übersetzt werden. Bergk zweifelte gewiss selbst etwas an
-seiner Erklärung, sonst hatte er wohl kaum noch die Conjectur
Mr\düiv noXXovç1) iôâfdaaaav | Ooivlxwv & ixatov vavg ëXov
h neXâyei gemacht, noch auch, da er eben èXéaavteg und $lov
för gleichzeitig erklärte, ausserdem zu einem vattQOv nçôteçop
seine Zuflucht genommen. Die Annahme des letzteren ist ein offen-
barer Verzweiflungscoup, zu welchem die zwei Stellen Thuk. I 100
Oyéveto . . . ntÇofiaxla xai vavfia%ia) und Lyk. Leokr. 72 (/re-
ÇonaxovvvBç xai vav^axovvjeg) in keiner Weise berechtigen, weil
in diesen einfachen logischen Verbindungen gerade das zeitliche
Moment fehlt, welches das Participium anstössig machte. Ebenso
wenig jedoch, wie die im Epigramm gegebene Zeitfolge passt,
stimmt die Zahl (kxaxbv vavg) zu dem Zeugniss des Tbukydides
(I 100 xai elXov tçttjçuç 0oivtx<av xal ôié(p&€tçav tag nâaaç
èç Siaxooiag), und diese Discrepanz wiegt um so schwerer, als
die Uebereinstimmung der Verse mit Lykurg (l. c. kxatov 6k %qi-
i]çeiç) oder Diodor (XI 66 nXeiovg 6e zwv kxatov) nicht sehr
ins Gewicht fallen darf; denn sie könnten beide, sollte vielleicht
das Gedicht auch nicht aus dem 5., sondern erst aus dem 4. Jahr-
hundert sein, von ihm schon abhängig sein. Doch lassen wir die
durch diese Erwägung noch sich steigernde Autorität des Tbuky-
dides für unseren Discrepanzfall bei Seite, es bleibt immer der
chronologische Anstoss in den Worten bXéaavxeg . . . Uov , und
dieser bleibt auch dann, wenn man die Lesart èv KvnQot vorzieht :
denn auch vor Kypros fand zuerst das Seegefecht statt; die Zahl
würde zu Diodor (XII 3) stimmen, Thukydides lehrt nichts.
Die grosse Anzahl dieser an dem Gedicht aufgewiesenen Mängel
verbietet eine Correctur durch Anwendung energischer Conjectura I-
kritik; jene Mängel sind also nur genetisch zu erklären. Die ersten
Verse unseres Gedichtes haben zwei Repliken in den schon oben er-
wähnten Grabinschriften aus Athen und Lykien; auf dieselben Verse
auch spielt scheinbar Isokrates (IV 179, Hermes XIX 641 Anm.) an:
nun ist, wie jeder leicht selbst sieht, keines jener inschriftlich er-
1) Bergk giebt allerdings in der Anm. noXXoiç Mrtö(ov lââpaoear, was
doch wohl nur Schreibfehler ist
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ZU DEN SIMONIDEISCHEN E U R Y M E DONEPI G R A M M EN 347
haltenen Epigramme das Vorbild für das Simonideum, dieses selbst
könnte eher die Vorlage für jene gewesen sein. War es diese, dann
war es ein im Anfange des 4. Jahrhunderts sehr berühmtes Ge-
dicht in Athen und stand, wie das oïâe lehrt, auf einer Stele des
Staatskirchhofs. Aber diese Annahme ist für ein Gedicht wie das
unsere unmöglich: oder haben die Athener des 5. Jahrhunderts
wohl je die Gräber ihrer Helden mit so elenden Versen verun-
ziert? Wenn aber das Gedicht ebensowenig Vorlage für jene zwei
Epigramme sein kann, wie es selbst nach ihrem Vorbilde verfasst
ist, dann fehlt ein directer Zusammenhang zwischen ihm und diesen.
Und doch besteht offenbar ein Zusammenhang; es bleibt also nur
die Annahme, dass alle vier Zeugnisse — Simonid. 141, Kaibel
E. G. 768. 844, Isokr. IV 179 — auf einen uns verlorenen, ehe-
mals sehr berühmten und bekannten Archetypus zurückgehen. Eine
Parallele mit Epigr. 105 bestätigt das Resultat; in diesem Epigramm
erklärte sich die metrische Unmöglichkeit des ersten Verses aus
der Anlehnung an das nun wieder aufgefundene Vorbild : hier sind
eine Menge von Anstössen, von welchen sich einer aus Aeschylos
erklärte. Wenn sich nun ferner für V. 1 f. wenigstens in Repliken
das Original nachweisen lies, so ersieht man leicht, worin man
den Quell für manche andere der oben gerügten Mängel zu suchen
haben wird. Das ganze Epigramm 141 ist ein Cento, welchen
ein späterer Dichter mit Fetzen aus berühmten Mustern mühselig
zusammenflickte, wobei ihm denn manche Ungeschicklichkeit mit
unterlief.
Das Gedicht ist nicht von Simonides: das hat selbst Bergk
zuletzt zugegeben ; wenn es aber nichts anderes ist, als wofür ich
es eben erklärte, dann ist es auch nicht ein Epigramm, welches
alt und das ist, wie Bergk meinte, welches wahrscheinlich die
Athener auf den Sockel einer Reihe von Statueu des Kimon und
anderer Sieger vom Eurymedon setzten, die das Volk einer Gott-
heit dankend weihte. Die Verse sind eben zu elend. Und hiervon
abgesehen — ich urgire auch nicht, dass jene Statuenreihe selbst
nur erst eine hypothetische ist — wie wird unter jener Annahme
der Numeruswechsel in V. 3 und 5 erklärt? Geht etwa der Sin-
gular auf Kimon und der Plural auf seine Genossen? Aber das
Gedicht selbst giebt für diese Scheidung nicht den geringsten An-
halt. Doch das Epigramm ist ja überhaupt keine Dedications- son-
dern eine Sepulcraldichlung , wie schon Kaibel aus dem oïâe
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348 B. KEIL, DIE SIMONIU. EURYMEDONEPIGRAMME
schloss; man muss den Dichter für elender, als erlaubt ist, halten,
will man ihm irrthümlichen Gebrauch jenes Pronomens in einem
Weibgedicht imputiren. Wo steht ferner der Name der Gottheit,
der jene Statuen geweiht gewesen wären? wo der Name des
Schlachtortes1)? Darüber kann man sich nicht so leicht hinfort-
seUen, wie Bergk wohl glauben machen mochte; wer darauf ge-
achtet hat, weiss, dass diese beiden Angaben nur in sehr seltenen
Fällen sei es auf Grab- oder auf Weihinschriften fehlen. Und
die Ausflucht nützt nichts, es sei auf dem Steine ausser diesen
Versen auch noch eine Aufschrift mit der Angabe zu lesen ge-
wesen, dass die Athener diese Statuen der Athene von der Beute
aus zwei Medersiegen geweiht hätten, denn es war nicht die Regel,
einem Weihgedicht noch einen legitimus titulus hinzuzufügen, da
dieses selbst der legitimus titulus in poetischer Form sein sollte.
Schliesslich ist aber die Annahme, die Athener hätten zur Zeit
des Eurymedonsieges Statuen ihrer Feldherrn als Weihgeschenke
aufgestellt, geradezu eine Unmöglichkeit alle dem gegenüber, was
wir ?on griechischer und im besondern attischer Sitte und Den-
kungsart des 5. Jahrhunderts noch wissen und noch nachfühlen
können und müssen. Bergks hiergegen vorgebrachten Pausanias-
stellen beweisen nichts; ich komme auf sie in anderem und wei-
terem Zusammenhange zurück.
1) Kaibel vermisste auch und mit Recht ein fxaçyttfitvoi oder einen ähn-
lichen Begriff; ich bemerke noch, dass das Fehlen des Schlachtortes für unser
Sepulcralepigramm ein schwerer stilistischer Fehler ist, der ebenso wie die
chronologische Schwierigkeit oXiaayxeç — Dor für die Abfassungsart und
Abfassungszeit des Gedichtes zeugt
Berlin, Jan. 1885. BRUNO KEIL.
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ATHENA SKIRAS UND DIE SKIROPHORIEN.
« Unser Wissen von dem attischen Cult der Athena Ski ras ist,
wie leider stets in den Fallen, wo wir lediglich auf litterarische
Notizen angewiesen sind und der Contrôle durch in schriftliche
Urkunden entbehren, sehr unsicher und lückenhaft. Um so drin-
gender scheint eine sorgfältige Sichtung der in ihrer Abgerisseu-
heit unklaren und widerspruchsvollen Grammatikernotizen geboten,
die auch durch die letzten sorgfältigen und scharfsinnigen Unter-
suchungen der Frage , wie sie Wachsmuth (Stadt Athen S. 440 f.)
und Lolling (Milth. d. ath. Instituts I 127) angestellt haben, nicht
überflüssig gemacht ist. Beide Forscher sind zwar Uber Ursprung
und Bedeutung des Cultes verschiedener Meinung, betrachten aber
die That sache, dass es in Attika zwei Heiligthümer der Athena
Skiras, das eine in Pbaleron, das andere an dem heiligen Wege
nach Eleusis, gegeben habe, als hinlänglich durch die Ueberliefe-
rung gesichert; die Mutterstätte beider Culte suchen sie überein-
stimmend in dem salaminischen Heiligthum der Athena Skiras auf
dem Vorgebirge Skiradion, dessen Lage Lolling mit grosser Wahr-
scheinlichkeit festgestellt hat.
Die Untersuchung muss naturgemass von dem Beinamen Sxt-
çâç ausgehen. Dass derselbe mit dem Substantiv oxlçoç Gips,
Kalk, dem Adjectiv oxiçôç hart zusammenhängt, darüber hat in
neuerer Zeit kaum je ein Zweifel bestanden. Die Worte be-
gegnen in den Handschriften in der dreifachen Schreibung oxi-
çoç, oxeiQog, oxioQoç. Die Länge des i wird, ausser durch die
späte Schreibung axeïçoç, durch 11. f 332 in der Aristarchi-
schen Lesung r/è oxlçoç erjv, durch Aristoph. Vesp. 925, Eupolis
Fr. C. Gr. II 538 und Kratinos ebend. II 185 festgestellt. Anderer-
seits hat der unmöglich von diesen Worten zu trennende Name des
attischen Festes Sxiça verkürztes Iota, wie Aristoph. Thesmoph.
839 nçotâçiav x' avxîj ôiâoa&ai Zir^loioi xai Zxiçoiç und
Eccl. 18 oaa 2xiçotç 'eâoÇe ratç èpalç q>llaiç zeigen. Diese
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350
C. ROBERT
Formen, namentlich die attisch verkante, weisen auf die Grund-
form oxiçsoç zurück, und in der That hat sich in dem bootischen
Männernamen Zxiçyiovâaç (Thukyd. VII 30) neben attischem J&u-
çwviâfjç (Thukyd. VIII 25, 54) und in dem phokischen Städte-
namen 2xlç<pcu das Vau erhalten. Auf die durch Hesych. oxlçoç-
iaxh rj Xatvrrr} und Arist. Vesp. 926 mit dem Schol. y~t oxiççàç
Xevxrj rig (?gl. Phot. s. oxIqoç, Bekker A need. 304, 10) bezeugte
Grundbedeutung: Kalkstein, Gips1), lässt sich der verschiedene
Gebrauch der mit diesem Nomen zusammenhangenden Worter fast
ausnahmslos zurückfuhren.
Kalkslei nreiche Gegenden und auf Kalkfelsen gegründete Städte
haben von dieser Terrainbeschaffenheit ihren Namen, so die Skiritis
in Lakonien mit der Stadt 2xïqoç, die Ixiçctâeç oder Zxiçwvtôiç
Ttéiçai in Megara mit ihrem Epooymen 2xiQun> oder JSxXçoç, das
eben erwähnte phokische Ixiç<pai, endlich die Insel Salamis, die
nach Strabo IX 393 in früherer Zeit 2xiçâç hiess. oxïçov heisst
ferner steiniges, von wild gewachsen en Baumen bestandenes Land ;
das erhellt mit Sicherheit aus den Herakleensiscben Tafeln C1G
5779, in denen der twqysfa'), dem cultivirten mit Oliven und
Weinstocken bestandenen Land, drei Kategorien von Ländereieu
gegenübergestellt werden %6 oxiçov, %b ctQçijxjov, o âçifioçi da-
von ist 6 àgvfiog der angeforstete Eichwald, %6 aQQijxtov das noch
nicht cultivirte, aber zur Cultivirung geeignete Land. Folglich ist
to ariïçov Land, welches weder angeforstet noch mit Oel und Wein
bepflanzt ist oder damit bepflanzt werden soll. Wenn also, wie
aus einer andern Stelle der Inschrift erhellt3), das oxIqo* den-
noch Bäume trägt, so können das nur wildgewachsene Bäume
sein. Es ist also durchaus treffend, wenn Wilamowitz (aus Ky-
dathen S. 211) xb oxïqov mit le macchie wiedergiebL Begreiflich
ist es auch, dass ein solcher Fleck besonders zum Holzlesen und
Holzschlagen benutzt wurde, wie Hesych. s. oxïça angiebt: gc^ia
1) Vgl. oxÎQoç der Kreidestrich in dem intcxiçoç benannten Ballspiel.
PoU. IX 104
2) Z. 36 s. xtKpakà nâaaç i Q q y y eiaç f/Xiat tygytjxovra nivxt ajfotvet,
axiçd) âi xai àçQ^'xTOi xal dçvfiû cfia^d <at âutxartat fix an nértt.
3) Z. 144 s. Tiôy âè ft> W tùv h xoîç àçvuoïç ovâ't reSy iv r«U oxi-
çoiç ov 7i (oXtjaéyri olâi xoipôyrr ovâi Unçrta6yxi row dt oxïqoh
uai zoîç âçvftaîç ^aévrat rot fâta^ucâfayt ay tèy tnr» /utçida
^ XCC 0%
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ATHENA SKIRAS UND DIE SKIROPHORIEN 351
vXrjv Igoyrct ev&etovoa* tig (pçvyava und die Herakleensiscben
Tafeln bestätigen, wahrend die bei dem Lexicographen unter axûçog
gegebene Definition alaoç xai âçv^6çy wie die Vergleich ung der
Herakleensischen Tafeln lehrt, auf einer Ungenauigkeit oder Flüchtig-
keit beruht M. Schmidt meint, wohl mit Recht, dass sich die
letzte Glosse auf die Aristarchische Lesung von V 332 beziehe.
Es lohnt sich, diese Stelle im Zusammenhang zu betrachten.
Nestor giebt seinem Sohne gute Rathschlage für die Wettfahrt;
in unseren Handschriften lauten die Verse:
326 or/ta öi tot, içéio pâV aQtg>çaâég, ovâé ae Xrjoef
ïorrjxev Çvlov avor, oaov x* ooyvi', vrttç ahjç,
T) ÔQVOÇ tj 7I£VX7]Ç. tO fik* OV XdiartV&etai OjußQO),
itéra de tov êxct%eQ&ev èçijçéâejai ôvo Xevxat
330 iv Çvpoxjjotv èâov, Xe7oç ô* Irrnôâçofiog àfiq>ig'm
rj tev oijfia ßgototo nàXai xaTctte&xtjtöiog
jj tô ye vvuoa tétvxto èni nçojeçuv âv&Qtûnoiv,
xai yvv téçfiat3 %&t]xe noôâçxqç Slog 'AxiXXsvg.
Das verdorrte, aber noch nicht verfaulte Stammende einer Eiche
oder Fichte hat Achilleus zur Mela bestimmt; es ist, meint Nestor,
entweder ein altes Grabmal oder es hat schon früher als Meta
gedient Statt der Verse 332. 3 las Aristarch nach dem Zeugniss
der scholia Townleyana1) nur einen Vers
rjè oxlqog eijv, vvv av &èxo téçfAar' 'AxiXXtvg.
Mit welchem Rechte kürzlich A. Ludwich (Aristarchs Homer. Text-
krit. 487) der Angabe des Townleyanus die Glaubwürdigkeit ohne
Angabe von Gründen abgesprochen hat, will ich hier so wenig
erörtern, wie die Frage, ob nicht die Lesart Aristarchs vor der
Vulgata den Vorzug verdiene. Nur die Bedeutung von axïçoç gilt
es festzustellen, und da keine der bisher besprochenen und noch
zu besprechenden Bedeutungen des Wortes auf einen alten Baum-
stamm passt, muss in jedem Fall ein Wechsel des Subjects ange-
nommen werden: 'Der Stamm ist entweder ein altes Grabmal oder
es war einmal hier ein axÏQogt von dem dieser Baumstamm allein
übrig ist.' Ein mit der Bedeutung und dem Gebrauch von oxlçog
und oxiQov nicht vertrauter Grammatiker konnte also allerdings
durch den Vers leicht verführt werden oxlQog mit aXoog und
ÖQvpög gleichzusetzen. Aber es leuchtet ein, dass die oben fest-
1) Dass das Scholion im Townleyaoos steht, theilt mir E. Maass mit.
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352
C. ROBERT
gestellte Bedeutung von oxïqov als wild wachsender Wald ebenso,
wenn nicht besser, auf dieses epische axiçoç passt.
Die bisherige Erörterung hat wohl zur Genüge gezeigt, dass
nicbt die zufällig daraufwachsenden Bitume, sondern der Kalkstein-
boden das Charakteristische bei oxïçov ist. Es ist daher nicht
nOthig auf die kürzlich aufgestellte Ableitung okiqov von oxieçôw
d. i. das schattige, bewachsene Land, noch näher einzugehen. Auch
die verbreitete, übrigens bereits von Lolling mit Aecht bekämpfte
Ansicht, als ob Athena Skiras mit der Oelbaumzucht etwas zu thun
habe, weil der Kalksteinboden für die Cultur des Oelbaums be-
sonders geeignet sei, erledigt sich von selbst durch die That sa che,
dass auf den Herakleensischen Tafeln das für die Oelbaumcultur
bereits gewoonene (èççr^vïa) oder noch zu gewinnende Land
(aççrjytxoç) ausdrücklich dem axîçov entgegengesetzt wird.
Dass nun oxïqov auch von der Käserinde (Aristoph. Vesp. 926),
dem 'Mantel' des Käses, wie Eupolis und Kratinos sagten, und dem
Schmutz der Kleider gebraucht wird, wobei vorzugsweise an den
verhärteten, in den WoHgewäodern sich festsetzenden Schmutz oder
Staub gedacht werden muss3), dass oxiqoç verhärtet, hart und oiu-
Qovodai sich verharten heisst und beide Worte namentlich in der
medicinischen Terminologie von der Verhärtung der Geschwüre viel
gebraucht werden, das sind Uebertragungen und Weiterbildungen,
die sich durch sich selbst erklären und nur der Vollständigkeit
halber hier erwähnt sein mögen.
Die Betrachtung der Wortbedeutung und des Wortgebrauchs
hat zugleich zu einer richtigen Auffassung der Bedeutung des Cultes
den Weg geebnet. Es ist, hoffe ich, klar geworden, dass weder
eine Berechtigung vorliegt aus dem Beiwort Sxtçàç eine Beziehung
zur Oelbaumpflege herauszulesen, noch aus diesem durchaus grie-
chischen und in älterer Zeit, wie die Landschaftsnamen beweisen,
sehr verbreiteten, wenn auch in der entwickelten Schriftsprache
t) Walter Zeitschr. für vergl. Sprachwiss. XII 3S5, G. Cur Lias Gr. Et.* 16$.
Die Etymologie ist schon im Alterthum aufgestellt in dem et>en angeführten
Scholion axîçoy j^y QiÇav âtà to ioxMta£a«, aber offenbar dort nur zur
Erklärung der Aristarchischen Lesart ersonnen.
2) Et. M. 718 oxtQc+frijrai: tpafù» tni rov fonov rot? ocpoJoo. ifxpi-
fovroç xai övasxnXvtov. Hes. oxtlçoç: Çîmoç; den Schlnsa des Arlikets
iPtktjiâç dt iq» nvQçtôdij yijy hat Meineke in rigv QvntSâij yqr geändert.
Alleiu oxlçoç 'Kalkstein' kann so wenig den dankelen Schmutz der Erde be-
zeichnen, wie die rothe Erde. Vielleicht ist rfr oxtoûâr, zo schreiben.
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ATHENA SKIRAS UND DIE SKIROPHORIEN 353
verhältnissruässig seltenen Wort, auf phöoikischen Ursprung des
Cultes zu scbliessen. Da Salamis selbst in aller Zeit 2xiçâç hiess,
ist die dort erwähnte Albena Skiras zunächst die Schutzgöltin von
Salamis; möglich, ja wahrscheinlich, wenn man will, ist es auch,
dass man mit Rücksicht auf den Beinamen dem Heiligthum einen
solchen Platz am Abhang eines Kalksteinfelsens, wie ihn Lolling
für die Stelle des Tempels annimmt, gab oder dass. von einem
solchen Platz die Göttin den Beinamen erhalten. ') Nothwendig aber
ist es nicht; und es kommt schliesslich auf einen leeren Wert-
streit heraus, ob Albena Skiras ursprünglich 'die Göttin von der
Kalksteininsel (Salamis)' oder 'die Göttin auf dem Kalksteinfelsen
(in Salamis)' bedeutet. Ebenso wenig ist es nothwendig dass zu
der Anlage einer Filiale dieser salaminischen Cultstätte gerade wie-
der ein Kalkfelsen gewühlt wurde2); möglich ist aber auch dies
immerbin.
Als eine solche Filiale bezeichnet die literarische Tradition
das Heiligthum der Atbena Skiras in Phaleron; ausdrücklich spricht
das die megarische, in durchsichtiger Verhüllung die attische Tra-
dition aus. Praxion im zweiten Buch seiner Meyaçixâ hatte Ski-
ron3) als Stifter des Heiligthums genannt (Harpokral. s. oxIqoy,
Suid. s. otüqovi vgl. Hes. s. Sxiçàç yA$r\vày Phot. s. 2x7çoç). Es
ist gewiss derselbe, den die altische von Hass gegen Megara
durchtränkte Theseussage zu dem wilden Unhold gemacht hat, ein
Schicksal, das er mit dem Peripheles von Epidauros und dem
Kerkyon von Eleusis theilt Skiron ist vielfach mit den Heroen-
genealogien verknüpft, mit der peloponnesischen als Sohn des
Kanethos (der nach Apollodor III 8, 1 ein Sohn des Lykaon ist)
und durch seine Muller Henioche Enkel des Piltheus von Troizen
(Plut. Tbes. 25), mit den Aiakiden als Vater der Endeis, die mit
1) Vgl. Bekker Anecd. 304, 9 2xuqùç 'Afyyâ . . . ànb rônov xivbç
ovxwi oiyopaofiirov, h y y? l*v*q.
21 Damit glaube ich die Bedenken von Milchhofer Piraeus S. 64 A. 3
abgewiesen zu haben.
3) rot) ovyotxtjoayioç SaXafAÎra setzen Suid. Phot, hinzu, wodurch die
Idealität mit Jïxtçoç too Salamis ausdrücklich bezeugt wird. Sxiçatv ist die
einzige durch die Vaseninschriften belegte Form, Sxtiqoty ist spätere Ortho-
graphie. Dass Zxïçoç zu accentuiren sei, bemerkt Meiueke zu St. Byz. s. v.
Ob aber der attische Ort £xïqov oder JSxtçoy zu accentuiren sei, lädst der*
selbe mit Recht uoentschiedeo. Wir sahen oben, dass die attische Verkür-
zung in Zxiça eintritt, in axÎQoy (Käserinde) unterbleibt.
Herme. XX. 23
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354
C. ROBERT
Aiakos vermählt diesem den Peleus und den Telamon gebiert
(Apollod. HI 12, 6, 7, Paus. II 29, 9, Piut The». 10, schol. Eur.
Androm. 687) ,). Die sehr pragmatisch gefärbte megarische Sage,
die wir Paus. I 39, 6. 44, 6 lesen, Itfsst Skiron von dem Aegypter
Lelex abstammen und macht ihn zum Schwiegersohn des Pan-
dion und zuerst zum Nebenbuhler, später zum Feldherrn seines
Schwagers Nisos. Ein Doppelgänger dieses Skiron 2) und zweifel-
los ursprünglich mit ihm identisch ist Skiros von Salamis (PluU
Thes. 16, Phot. Hes. I /.), Gemahl der Eponyme Salamis und Sohn
des Poseidon. Sein Name ist wahrscheinlich auch bei Apollod. I
15, 1, 4 ïviot âk Alyéa Sxvçlov eîvai Uyovoiv, vnoßlrjdijvai
dk vrtà Jlavôioyoç statt des ganz unbekannten Sxvçioç einzu-
setzen, so dass nach dieser, wahrscheinlich megarischen, jedesfalls
unatlischen Tradition der salami nische König sogar der Grossvater
des Theseus ist. Alle diese Traditionen reichen in die Zeit hinein,
wo Salamis mit Megara politisch verbunden war, so dass Skiron
oder Skiros König der Insel wie der Landschaft ist, und bis in
1) Statt des Sxiçwy nenot Philoslephanos (schol. II. JI 14) den Xtçuy
als Vater der Endeis. Man wird zunächst geneigt sein einen einfachen Schreib-
fehler anzunehmen, allein man wird stutzig, wenn man bemerkt, dass bei
Plutarch, wo dem ganzen Zusammenbang nach nur Skiroo gemeint sein kann,
als Mutter der Endeis Chariklo erscheint, die sonst in der Sage stets die
Gemahlin des Kentauren Chiron ist. Da Plutarch sich ausdrücklich auf
megarische Gewihremänner beruft, ist an eine Utnmodelong der Sage, durch
die an Stelle des Unholds Skiron der weise Kentaur Chiron gesetzt wäre,
nicht zo denken. Vielmehr wird man umgekehrt annehmen müssen, dass Philo-
Stephanos in der That die älteste thessalische Sagenform überliefert, nach wel-
cher Chiron durch seine Tochter Endeis der Ahnherr des Achilleus war und
dass erst bei der Verpflanzung der Aiakiden nach Aigina und Salamis, die wohl
zugleich mit der des Cultes des Zeus Hellenios erfolgt ist, die salamintscbe
Sage es war, welche den Skiron an Stelle des Chiron setzte, die Chariklo aber
aus der thessalischen Sage beibehielt.
2) Steph. Byz. s. v. 2xlçoç schreibt : ^xiçotyideç nitçat ènb 2*iqa>yoç
k) ovioç pky «nb (rov) rénov, ô rônoç âk ànb Sxiçov f}ça>oç, wofür Mei-
neke schreiben wollte ovtoç /uiv ànô rov rçonov (axiçiç =- axXqçog). Die
Aenderung ist unnöthig und verkennt, wie ich glaube, die Meinung des Gram-
matikers, der von dem ^rijfia ausgehend, ob Skiros oder Skiron, die ihm
natürlich verschiedene Persönlichkeiten sind, den Skironischen Felsen den
Namen gegeben hat, die Arav findet, Skiron sei nach den Skironischen
Felsen, diese aber nach Skiros benannt. In Wahrheit ist Skiros oder Skiron
Eponym von Zxiçàç and den Sxiçàfoç nfrçcu, die su Zxiçatrlâéç nérçat
erst werden konnten, nachdem die attische Sage herrschend geworden war.
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ATHENA SKIRAS UND DIE SKIROPHORIEN
355
jene Zeit wird in der That die Gründung des Heiligthums der
Athena Skiras zurückdatirt werden dürfen.
Dieser megariscben Tradition steht die attische gegenüber;
sie liegt in zwei Fassungen vor, die sich allerdings zur Noth zu
einer einzigen verbinden lassen. Philochoros (Harpokr. s. oxIqov)
hatte als Stifter einen eleusinischen Seher Sxlçoç genannt, wohl
denselben, der nach Paus. I 36, 6 aus Dodona zu den Eleusiniern
kam und an der heiligen Strasse an dem Orte Zxl qov begraben liegt.
Es ist sehr durchsichtig, wie hier zwar der alte Name des Stifters
beibehalten, aber aus dem feindlichen megarisch-salaminischen König
ein Seher aus dem mit Athen vereinten Eleusis wird: eine Ver-
Wandlung, die um so leichter war, als, wie wir später sehen wer-
den, dieser eleusinische Seher ursprünglich eine selbständige, mit
der attischen Landessage eng verbundene Figur, der Eponymos des
Ortes 2x700V an der heiligen Strasse ist. Die zweite Fassung nennt
Theseus, wenigstens als Stifter des Cultbildes und des Festes der
Oschophorien.1) Man kann, wie gesagt, zur Noth diese Angabe mit
der des Philochoros in der Art in Einklang bringen, dass man Theseus
das Bild in das schon vorhandene, von Skiros gestiftete Heiliglhum
weihen lässt. Indessen bleibt dieser Ausgleich problematisch. Doch
fehlt es auch sonst nicht an Andeutungen dafür, dass Theseus, wie
Uberall in Attika, so auch hier erst später eingetreten ist und den
Skiros verdrängt hat. Zunächst wird durch Plut. Thes. 17 ein Heilig-
lhum des Skiros ausdrücklich bezeugt, wo den Tempel der Skiras zu
verstehen oder durch Aenderung hineinzubringen recht bedenklich
ist. Nach der Rückkehr aus Kreta soll Theseus das Bild und das
Fest gestiftet haben, darum liegen dort im Temenos der Skiras
auch die Heroa- seiner Steuerleute Phaiax. und Nausithoos, deren
Andenken durch das Fest der Kybernesia gefeiert wird (Philo-
choros bei Plut. Thes. 17). Diese Steuerleute hat aber Theseus
von Skiros von Salamis erhalten, daher ihre Heroa jiqoç tw jov
IxIqov liegen. Auch ein Enkel des Skiros Menestheus war unter
den sieben Knaben die dem Minotaurus Preis gegeben werden
sollten, und dies bewog, setzt Philochoros hinzu, den Skiros, dem
1) Phot. s. Zxïqoç (Suid. s. Zxïçoç, Et. M. 718, 8). Im Zusammenhang mit
dieser Sagenform, die die Ableitung von 2*lçoç nicht mehr brauchen konnte»
ist wohl auch die abgeschmackte Erklärung erfunden: 'Adtjvà Ixtççàç ort
yg (so Wilamowitz; rij Hdscbr.) Xtvxg /ç/trat, scbol. Aristopb. Vesp. 926.
Stiftung der Oschophorien Plut. Thes. 28.
23*
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m)
C. ROBERT
Theseus seine Schiffsleute zur Verfügung zu stellen. Wenn nun
bei Pausanias I 1, 4 im Bezirk der Athena Skiras erwähnt wer-
den : ßiofiol 9ewv te èvonatopiévtav àyvwottov, xaï ifotuwv xat
naiôwv twv Q^oéiog, xai WaXi.çov, so wird man unter den He-
roenaltären eben die des Nausithoos und Phaiax verstehen, wenn
man auch eine nähere Bezeichnung derselben wünschen würde.
Wie aber neben diesen Allären und dem des Heros eponymos von
Phaleron die des Akamas und Demophon, die damals, als The-
seus nach Kreta zog, noch gar nicht geboren waren, zu stehen
kommen, bleibt unverstandlich. Beide Schwierigkeiten werden ge-
tost, wenn man liest: r^çtôwv xoi nalöwv twv (peta) Q^oiiog.
Trifft diese Aenderung das Kichtige, so hatten auch die Kinder,
unter ihnen Menestheus, der Enkel des Skiros, im Heiligthum der
Skiras Altäre. Man erkennt hier deutlich, wie die im Tempelbe-
zirk vorhandenen Heroa des Stifters Skiros, seiner Steuerleute
Phaiax und Nausithoos, seines Enkels Menestheus1), von der The-
seussage annektirt und wohl oder übel mit dem Zug nach Kreta
in Verbindung gesetzt werden. Auf die im Pyanopsion begangene
Oschophorienfeier, die ganz auf der Anschauung von der Stiftung
des Heiligthums durch Theseus basirl und zur Verbreitung der-
selben gewiss wesentlich beigetragen hat, kann näher hier nicht
eingegangen werden. Nur das Eine darf nicht verschwiegen wer-
den, dass nach Aristodemos von Elis2) die Oschophorien auch
Skira geheissen hätten: Alh. XI 495 F 'Açiavôârjfwç h rçiup
7TtQi Jlivôâçov, tolç 2x/çoiç (fijOty 'A&rjvaÇe aywva limeXtï-
o&ai Twv i(fY]ßu)v ôçô/xov, rçéxfiv ô** avtovç $xovtaÇ ci^irtékov
xlââov xcnâxaçTiov tov xaXovfuvov utoxov, vçé%ovai 6' èx xov
îeçov zov Jiovvoov nêxQi *oî> xijç SxiQciôoç 'Afrrfvag îeçov.3) Es
wird sich später ergeben, dass mit 2*Iq(x sonst immer die Skiro-
phorien bezeichnet werden ; da es nun kaum glaublich ist, dass zwei
1) Auf der Franvoisvase in der Darstellung des Reigentanzes der durch
Theseus geretteten Knaben und Mädchen heisst eines der letzteren Menestho.
2) Die Vergleichuog mit Athen. 11 495 E und Harpokr. s. ooxoyoqoi
macht es wahrscheinlich, dass Philochoros die Quelle des Aristodemos ist. Der
hier und schol. Nik. Alexiph. 109, sowie bei Proklos Chrestom. in Phot,
bibl. 322 erwähnte Wettlauf von zehn Oschophoroi lisst sich mit der sonst
bezeugten Prozession unter Vorantrilt von zwei Oschophoroi (Demon b. Plut.
Thes. 23, Istros bei Harpokr. /. /. , Proklos /. /.) vielleicht so combiniren,
dass die beiden Sieger im Weltlauf die Anführer des Festzuges wurden.
3) So nach Kaibels freundlicher Mittheilung der Marcianus.
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ATU ENA SKIRAS UND DIE SKIROPHORIEN
357
so verschiedene Feste, wie die Oschophorien und die Skirophorien,
beide mit demselben Namen 2xiça ohne unterscheidenden Zusatz
bezeichnet worden seien, so hat, um von anderen Versuchen zu
schweigen, A. Mommsen, indem er auf den in den Worten W£ijy<*£e
und Ix rov Uqov tov Jiovvaov fiè%QL tov trjç JSxiqôôoç *Ai)rr
vâq Uqov liegenden Widerspruch hinwies, die Worte für corrupt
gehalten und x/J Ixtqqàâi gnjoiv 'Afrrpq. vorgeschlagen. Will man
sich zu dieser oder einer ähnlichen Aenderung nichl entschliessen,
so bleibt nur die Annahme übrig, dass Aristodemos oder Alhenaios
Skirophorien und Oschophorien verwechselt hat.
Trotz aller Lückenhaftigkeit schliessen sich somit die Nach-
richten Uber die Athena Zxiçàç im Phaleron wohl zusammen zu
einem verständlichen Bild, so dass Uber die Bedeutung und die
Stellung des Cultes, wenn man von der willkürlich hineingetragenen
Beziehung zum Oelbau oder der noch willkürlicheren Herleiluug
aus Phönicien absieht, im Allgemeinen Einverständniss herrscht.
Neben diesem Cult im Phaleron soll nun aber ein zweiter
Cult der Athena Skiras an der heiligen Strasse nach Eleusis in
der Vorstadt Skiron existirt haben ; dort soll ein Tempel gestanden
haben, in welchem ein Würfelorakel die Ralhsuchenden belehrte,
dort soll das Ziel der Skirophorien gewesen sein, jener feierlichen
Prozession im Hochsommer, durch die Regen und Kühlung für die
verschmachtenden Oelbäume erfleht werden sollte — dort soll end-
lich ein uraltes Bild der Athena, das Palladium der Gephyräer
gewesen sein. Auch Lolling, der diesen Cult für jünger hält als
den phalerischen und consequent der letzteu Hypothese, über die
er sich nicht äussert, sich nicht anschliessen kann, zweifelt weder
an der Existenz des Tempels noch au den Beziehungen der Skiro-
phorien zur Athena. Sehen wir uns die litterarischen Zeugnisse
näher an.
Pausanias I 36, 3 erwähnt auf der heiligen Strasse eine Ort-
schaft ~*7qov, die an dem Bache 2x7qoç liegt; Ortschaft und Bach
haben ihren Namen, so berichtet er, von dem dodonäischen Seher,
der während des Krieges zwischen Eumolpos und Erechtheus zu
den Eleusiniern gekommen, in der Schlacht (also doch durch die
Athener) gefallen und dort bestattet ist. Demselben Seher schreibt
Pausanias dann die Stiftung des Tempels der Athena Skiras im
Phaleron zu. Von einem Tempel derselben Göttin in Skiron oder
auch nur von einem Athenacult an jener Stätte ist jedoch nicht
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358
C. ROBERT
die Rede. Es Ut dies immerhin sehr befremdlich; denn liât ein
Tempel dieser Göttin an jener Stelle existirt, so muss er ebenso
wie der phalerische, ja noch mit grösserem Rechte als jener, für
eine Stiftung dieses Skiros gegolten haben. Doch bei dem com-
pendiarischen Charakter der 'Arttxa mag man auf dies Schweigen
des Pausanias zunächst keine Schlosse gründen wollen. Dass er
das angeblich in jenem vorausgesetzten Tempel der Skiras be-
findliche Palladium der Gephyräer gleichfalls übergeht, werden ihm
seine Verehrer schon weniger leicht verzeihen.
Gerade so allgemein, wie Pausanias, scheint sich Lysimachides
in der Schrift über die attischen Feste und Monate ausgedrückt
zu haben (b. Harpokr. s. oxIqov, vgl. Suid. s. v.); wir erfahren,
dass an dem Skira genannten Fest im Monat Skirophorion die
Priesterin der Athena und die Priester des Poseidon Erechtheus
und des Helios (oder Apollon nach Sauppes Vermuthung) ei'ç ttva
tôjtov xaXovfitevov 2k7qov zogen; kein Wort wird hinzugefügt,
dass dort ein Tempel war, kein Wort, dass die Skirophorien mit
der Athena Skiras irgend etwas zu tbun haben ; vielmehr wird der
Name des Festes von dem ovCIqov, dem Sonnenschirm abgeleitet,
den in der Prozession der Priester des Poseidon trug. Und sehr
beachtenswert ist, dass Harpokration zwar unmittelbar darauf die
'A&riva 2xiçctç erwähnt, aber nicht mehr aus Lysimachides, son-
dern aus Philochoros; auch zeigt die Anknüpfung mit xoi de,
dass nach der Meinung des Lexicographen diese 2xiçâç mit dem
Ort Sxlgov und den Sxiçoqtôçia Nichts zu thun hat.
Auch Slrabo IX 393 und Steph. Byz. s. v., ersterer wahr-
scheinlich nach Apollodor, erwähnen zwar eine UqonoUa kn\
Ixiçy, oder nach anderer Lesung ènioxiçiooiç, aber weder sagen
sie, dass diese Handlung der Skiras galt, noch dass sich in Skiron
Uberhaupt ein Tempel befand.
Dass nun vier von einander durchaus unabhängige Schrift-
steller, die in ganz verschiedenem Zusammenhang den Ort und die
Feier erwähnen, mit seltener Einmüthigkeit die Existenz des Tem-
pels in Skiron, wie die Beziehung der dort begangenen Opfer-
feierlichkeit zur 'A&rpct Sxtçàç verschweigen, ist eine immerhin
recht befremdliche Erscheinung.
Dem gegenüber fehlt es nun allerdings nicht an Zeugnissen
dafür, dass in Skiron ein Tempel der Athena Skiras war: Poll.
IX 96 axiça<péta ôè ret xvßn^Qia wvofiaofh}, diôri (iâXiota
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ATHENA SKIRAS UND DIE SKIROPHOMEN 359
'AMjvijoiv Uvßevov èni Zxioy Iv tqi trjç Zxiçaâoç vey (ebenso
Bekkers Anecd. 300,26), Eustath. Od. 1397, 10 xai ort lonov-
dcrÇero fj xvßeia ov fiàvov naoà Stxekoïç, àXlà xai naç' 'Afy-
vaiotç, oï xaï iv leçolç à&QOiÇôfiêvoi Uvßevov, xai ftâhota
iv t$ trjç Sxioâêoç Id&tjvaç t$ iai Sxloy, àg>* ov xai ta
&Xla xvßevtrQta oxioaama wvopâÇeto, Et. M. 717, 30 rj oti
iv tip trjç Sxiçââoç ji. Isçqi ol xvßevrai knaiÇov. Diese Stellen
sind alle aus Suetons Schrift neçi rcaiâiiov entnommen, wie Frese-
nius de Ak%ewv Aristophaneantm et Suetonianarum exe. Byz. 32, 96
gezeigt hat. Es handelt sich um die Erklärung des Wortes oxi-
çayeiov Würfelzimmer; mit dem Ort 2x7 qov bringt auch Stepha-
nie dies Wort zusammen, allein die Deutung tritt bei ihm mehr in
hypothetischer Form auf, s. 2xïçoç . . . . iv ôk toj tottoj tovt(p
(d. h. dem attischen Sxîçov) ai Ttàovai bca$éÇorto. ïaïaç ôè xal
to oxioaqpelov, oneç âijloï top tôitov, elç ov ol xvßevtat ovv-
iaoi, xai 6 oxiçagtoç*) o orj^aivei tov àxôlaotov xai xvßevt^v,
àitb tœv èv 2x(Q(p diatQißovTtDv. Dieselbe Deutung giebt Har-
pokration s. oxtçaana' oxiçàtpuz eXeyov ta xvßevvrtQia, à ne tôt]
ôtétQifiov h 2xloq> ol xvßevovteg u>ç Qeorro/unog èv tf] v
vrtoorjfiaivei. Nicht die Ableitung hatte Theopomp gegeben,
sondern nur erzählt oder angedeutet, dass in der Vorstadt Skiron
die Würfelspieler sich herumtrieben, wie es auch ein beliebter
Sammelplatz der Dirnen war, was ausser Stephanos auch Alkiphron
HI 25 bezeugt; daher versuchte man den Namen oxlça<poç mit
dem Namen dieses verrufenen Quartiers in Zusammenhang zu brin-
gen, sicherlich falsch.3) Dass aber diese Würfler in einem Tempel
1) So Meineke far das überlieferte axtçotpôçoç.
2) Bei Photius s. axiQacptïa werden noch zwei andere Ableitungen ge-
geben: inti <rxÏQa(p6ç iarty QQyaroy tb xvßtvitxbp tj vnb 2xiçd(fov ziyoç
xvßivxov oç nQÛTùç tvQ^xivat öoxit xit xvßtvrtxa oçyava, beide Werth»
los. 2xIçct(poç und Zxiçacpiâaç kommen als Eigennamen vor. Ein Spott-
name scheint das Wort früh geworden zu sein, Sueton belegt es bereits
aus Hipponax (fr. 86), Miller AM. p. 435 ô>«* *«i row narovçyovç (ta
nayovçty^ara falschlich Eustathius) axtçectpovç èxaXovr 'InnairaÇ ti xal
heçoi; der Vers ist, gleichfalls ans Sneton, bei Eustathios erhalten ti pt
axiçâcpoiç àjtTtiXXtiç; auf Metrum und Sinn desselben brauche ich hier nicht
einzugeben. Natürlich hat die Bedeutung gerade den umgekehrten Enlwicke-
lungsgang genommen, als den von Sueton, Stephanos u. A. vorausgesetzten«
Zxîçatpoç ist ein Mensch hart wie Kalkstein, ein verhärteter Sünder. So wird
2xlça\p Personennamen in der Komödie, Bekker Anecd. 1200. Tom profes-
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3(30
C. ROBERT
der Athena Skiras ihr Wesen trieben, berichtet einzig Sueton, der
consequenter Weise auch den Dirnen in dem Athenatempel ihren
Platz anweisen mttsste. Die Annahme steht zu der Meinung des
Stephanos und Harpokration in directem Gegensatz; und man wird
nicht zögern, hier einen der Irrthümer zu constatiren, wie sie
Sueton bei Benutzung seiner griechischen Quellen wiederholt be-
gegnet sind.1) Im vorliegenden Fall mag ihn die Notiz über das
Athenaopfer in Skiron oder auch nur die Namensgleichheit von
Skiron und Skiras irregeleitet haben. Von einem Warfelorakel
aber spricht auch Sueton nicht1), vgl. Welcker A. D. III 15.
Weit grössere Schwierigkeit macht eine zweite Klasse von
Zeugnissen, welche theils den Namen des Monats Skirophorion von
Alhena Skiras herleiten, theils das Fest Skira oder Skirophoria mit
ihr in Verbindung bringen. Die Existenz eines Tempels der Skiras
auf Skiron lässt sich freilich auch mit Hilfe dieser Zeugnisse nicht
erweisen, immerhin aber scheinen sie zu dem Schluss zu berechti-
gen, den man auch nicht gezögert hat zu ziehen3), dass in Skiron
eine Cultstatte der Athena war. Denn da das Skirophorienfest dem
Monat den Namen gegeben hat, da ferner dies Fest in Skiron ge-
feiert wird, so folgt aus den Angaben, dass Monat und Fest nach
der Skiras heissen und ihr gelten, scheinbar von selbst, dass es
auch auf Skiron, nicht blos in Phaleron, eine Athena Skiras gab.
Die Stellen sind folgende: Bekker Anecd. 304, 8 Sxtçàç 'ui^vêt. . . .
rj àno tov o/.iadiov' 7tgcoti] yàç *A&r]vot oxtââiov inevôt^ëv
kqoç anooxooyrp tov fjXiaxov xavfiatoç , Phot. (Suid. Bekker
Anecd. 304, 2) oxlqoç' ioçti] tiç àyopévq tfj ^4£qi>£, ore (so
Suid., o&ev Bekker Anecd., oti Phot.) oxiaôeiwv IqpQÔvTiÇov kv
èxfÀjj tov xavfÂCtJOç* oxiça âk ta oxiââeia und 2xiçoq>OQi(ûv
fÀtjV 'A&rjvaiiov tßf ' atvofAaod-r, âk ccno trjç Sxiûââoç ^Ad^vâç.
Also Athena ist die Erfinderin des Sonnenschirms oxïçov, daher
hat sie den Beinamen 2xiçâç, daher feiert man ihr zu Ehren zur
sionirten Spieler gebraucht ist es zuerst für Amphis (Meineke Fr. C. Gr. III 310)
bezeugt. Die Bedeutungen oxtQaytioy Spielhaus, axiçatpoç Würfelbecher oder
Würfelbrett entwickeln sich daraus von selbst.
1) Vgl. Arch. Zeit. 1880 S. 60.
2) Die oxiçojuârrttç haben mit den Würflern gar nichts zu thun, da sie
ausdrücklich als Vogelschauer bezeichnet werden, s. unten.
3) S. namentlich C. Bötticher Erinnerungen an Skiron und Hierasyke im
Philol. XXI! 221.
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ATHENA SKIRAS UND DIE SKIROPHORIEN 361
Zeit der grössten Hitze, wenn man des Schutzes des Sonnen-
schirmes am meisten bedarf, das Sonnenschirmfest 2xiça oder
Sonnenschirmträgerfest Zxiçotpôota, und daher hat auch der Monat
seinen Namen. Das ist die Meinung jener Stellen; dass das Sonnen-
schirmtragen eine symbolische Andeutung des Schirmes und Schutzes
sein soll, dessen die FeldfrUchte in dieser Zeit der grössten Hitze
am meisten bedürfen, liest erst moderne Anschauung aus den Zeug-
nissen heraus oder vielmehr in sie hinein. Zunächst muss erwähnt
werden, obgleich darauf für unsere Argumentation wenig ankommt,
dass die Lexicographen in einem A them mit der Ableitung von
axtçov die Erzählung von der Gips« Athena des Theseus, also der von
Phaleron geben. Sie wissen also nur von einer Athena Skiras
und stellen sich vor, dass auch die Skira dieger Athena gelten.
Indessen wäre dies, für den Fall, dass es wirklich zwei Cultstätten
der Athena Skiras gegeben hätte, eine verzeihliche Verwechslung.
Wichtiger ist, dass oxïqov durchaus nicht überhaupt Sonnenschirm,
sondern nur den bestimmten grossen Sonnenschirm bedeutet, den
der Erechtheuspriester an den Skirophorien trägt, und der sei-
nen Namen von seiner weissen Farbe hat. Dies ist dem Urheber
jener Etymologie bereits unbekannt, denn er wird doch nicht
der Athena speciell die Erfindung dieses einen Sonnenschirms zu-
schreiben wollen; auch spricht er nicht vom Gebrauch des Son-
nenschirms bei jener bestimmten Prozession, sondern von dem Ge-
brauch der Sonnenschirme überhaupt. Dieselbe Ableitung 2xioa
von oxiqov Sonnenschirm giebt nun, wie wir oben sahen, schon Ly-
simachides b. Harpokr. s. oxtçov, aber er meint eben jenen bei den
Skirophorien getragenen Schirm und setzt denselben zur Alhena
durchaus nicht in Beziehung: qxxoi ôè oi yçâtyayreç ntql te
koQxùjv xai i*i]Vtov 'A&rpn)oiv , tuv èatï xai Avai^axiôrjç , <àç
tô oxlçov oxiââtôv kort néya, vtp* $ (peçoftévtp il; axçoTtôhioç
ttç tiva %07tov xaXovfievov 2xlçov noçévovtai r\ te ttjç 'A^rr
vàç liçeta xai 6 tov Ilooetâtûvoç leçevç xaï 6 tov 'Hklov
xofitÇovoi de rovro *Ereoßovrädai' ovpßoXov ôè rovro ytverai
tov âeïv olxoâofMÏv xal axénaç noulv, <uç rovrov tov %q6vov
dçiotov ovroç nçbg olxoêofiiay. Kein Wort steht hier davon, dass
das oxJqov mit der Athena oder die 2xiça mit der Skiras etwas zu
thun haben. Und dass Lysimachides in der That die 2xiçâç in diesem
Zusammenhang nicht erwähnt hat, folgt, wie gesagt, aus der Art wie
Harpokration fortfährt xai *A{hrpäv ôk Sxtçâôa xi^coatv *A9vr
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362
C. ROBERT
vaïoi, worauf dann die oben behandelten Ableitungen des Namens
?on Skiros und Skiron aus Philochoros und Praxion angeführt
werden. Und weiter lehrt die von Lysimachides berichtete Céré-
monie, dass, wenn eine Athena etwas mit den 2mq<x zu thun
hatte, dies eben nicht die Sxtçâç, sondern die Polias war. Es
ergiebt sieb daraus die Thatsache, dass Lysimachides von einer
Beziehung der Skirophorien zur Athena Skiras nichts wusate, und
dass seine Autorität der bei Photius u. A. überlieferten Ableitung
entgegensteht Zwischen beiden wird man zu wählen haben. Die
Entscheidung ist, denke ich, nicht schwer, wo schon die Basis
jener Etymologie, die Bedeutung von axlçov, sich als haltlos er-
wiesen hat. Ein mit den attischen Festen und Culten wenig ver-
trauter Grammatiker konnte leicht dazu kommen, die Athena Skiras
und die Skirophorien in Skiron mit einander in Verbindung zu
bringen, wie ein ähnlicher Irrthum oben bei Sueton constatât wor-
den ist, und das um so leichter, wenn wirklich — oder wenigstens
einer Tradition nach — die Skirophorien ein Fest der Athena,
freilich der von der Burg, waren.
Der eben in Abrede gestellte Zusammenhang der Skirophorien
mit Athena Skiras wird aber noch an einer weiteren Steile behauptet,
beiläufig der einzigen, wo auch das Datum des Festes angegeben
wird; nur die Ableitung von axïçov findet sich dort nicht oder
wird wenigstens nicht ausdrücklich ausgesprochen : Schol. Aristoph.
Eccl. 18 2*iça- koçtrj kati trjç Sniçââoç 'Afhjvîxç, 2xiço(po-
çiwvoç tfii oi de 4rjftT]tQ0ç %at Kôçtjç, èv f) 6 leçevç tov
'EçeX&éwç (péçei oxiaâeiov Xevxoy d liyetai oxîçov. Dass die
Skirophorien gemeint sind, lehrt die angeführte Cérémonie. Wie
ist es aber möglich, dass ein Grammatiker, der über das Datum
und die Cérémonie des Festes ganz correct zu berichten im Stande
ist, im Zweifel darüber sein kann, welcher Güttin das Fest eigent-
lich galt? Hier muss ein grobes Verderbnis« oder ein starkes
Missverständniss der Quelle unterlaufen. Aufklärung darüber bringt
eine Prüfung der übrigen Zeugnisse über das Fest der Skiro-
phorien, die uns freilich in eine langwierige Untersuchung ver-
wickeln wird.
Vorauszuschicken ist, dass alle antiken Zeugnisse, abgesehen
von dem eben behandelten Aristodemosfragment , die Skira für
identisch mit den Skirophorien erklären, dass der Name Skiro-
phorien für das Fest zwar erst in späten Zeugnissen sich findet,
i
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ATHENA SKIRAS UND DIE SKIROPHORIEN 363
aber doch schon für die frühere Zeit wegen de» nach dem Feste
benannten Monats Skirophorion vorausgesetzt werden muss, endlich
dass in der Inschrift CIA. HI 57 nach der wahrscheinlichsten, auch
von Dittenberger acceptirten Erklärung Siodtxati] 2xiçwv den
12. Skirophorion, d. h. eben den Skirophorientag bezeichnet
Die meisten Nachrichten Uber die Skira knüpfen an Erklärungs-
versuche des Namens an. Der von Lysimachides vertretenen Ablei-
tung von otüqov steht die bei Slrabo IX 393, wahrscheinlich nach
Apollodor, Uberlieferte gegenüber: aqp' ov fièv (nämlich dem Skiros
von Salamis) 'jithpä tb kéysrai 2xiqccç xai jônoç 2xiça èv rfj
lAtxLxfj xai èni 2xiçtp UçonoUa tiç xai 6 firjv 6 2xiço(poçiwv,
Dass der Ort 2xiça derselbe ist, der bei Lysimachides, Pausanias,
u. A. 2xïqov heisst, kann ernstlich nicht in Frage gestellt wer-
den. Den Monat 2xiqoo)oquüv aber kann Strabo oder sein Ge-
währsmann von dem Heroen Skïqoç nur insofern ableiten wollen,
als das Fest 2xiça oder 2xiçoq)6çia, das dem Monat den Namen
giebt, mit diesem 2x7qoç zusammenhängt oder in Zusammenhang
gebracht wird. Die Erwähnung dieses Festes, die unmöglich fehlen
kann, hat man, wie dies auch allgemein geschieht, in den voraus-
gehenden Worten èni 2xiç<p UçonoUa jiç zu suchen, die im
Parisinus und einigen andern Handschriften ènioxlçwoiç ibqo-
710 Ua xiç lauten. Die Bezeichnung èni oxlçqt kehrt bei Steph.
Byz. wieder, auch Sueton hat sie offenbar in seiner Quelle vor-
gefunden; sie verdient daher vor ènioxiçtooiç wohl den Vorzug,
obgleich eine ieçonotia èni oxtçy sehr gut auch als eine èm-
cxiçiooiç bezeichnet werden könnte. Der Ausdruck èni oxlotp
statt h 2xÎQip ist Uberhaupt charakteristisch. *Auf dem Kalk-
felsen' ßndet die Cérémonie statt, nicht in Skiron, dem zufällig
auf diesen Felsen gebauten und nach ihm benannten Orte. Damit
könnte man auch die auf den ersten Blick befremdliche Tbatsache
entschuldigen, dass Strabo den Ort zwar 2xiça, das Opfer aber
nicht èni 2kIqoiç, sondern èni oxioqt nennt. Man hat zunächst
nicht nöthig, was ja sprachlich auch möglich ist, bei den Worten
èni 2xiç(p an ein Todtenopfer für Skiros zu denken, obgleich
man mit dieser Annahme dem Richtigen sehr nahe kommen würde.
Vorläufig genügt es zu constaliren, dass es im Alterthum neben
der Ableitung der Skira von oxiqov Sonnenschirm eine zweite gab,
die das Fest oder vielmehr die Cérémonie èni oxlQtp mit dem
Heros Skiros in Verbindung brachte.
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364
C. ROBERT
Mit der Herleitung des Namens Sxiça beschäftigt sich auch der
Artikel oxïqoç des Stephanos Byz. 2xiça ôè xéxXqtat, tivkç uev
Ott Inï 2xiçtp 'Axhrjrriat âvetat, allot ôï àno tojy yivophwv
leçojv Jrtfir\%Qi xai Kôqt} iv tfj loQtfj tavtj] arteç oxiça xé-
xlrjtai. ») Dazu gehört Schol. Ar. Thesm. 834, wo zu der Erwähnung
der 2vrjvta und 2xtça im Text bemerkt wird : à/u<p6teoat kootal
yvvaixiuv, ta fih Zrtjvia nçà âvelv taiv GeofioopoQiuy Ilua-
veipiiôvoç xà de Sxiça Xéyto&ai qpaai tiveç ta ytvôpieva
Uçà lv tfj koçtfi tavtr) Jt^vpQi xai Kôçrit oî âk ott iniaxvça
&vetai tfj 'Afopq. Es sind fast dieselben Worte, aber durch die
verschiedene Stellung der beiden Sätze haben sie einen ganz ver-
schiedenen Sinn erhalten. Dass beide Stellen auf dieselbe Quelle
zurückgehen und ursprünglich dasselbe besagt haben, darüber hat
nie ein Zweifel bestanden und kann kein Zweifel bestehen. So hat
man denn auch nie ein Bedenken gehabt, die eine Stelle aus der
anderen zu corrigiren. tfj 'A&rjvif hat Meursius statt des über-
lieferten 'A&rjyrjoiv bei Stephanus geschrieben, umgekehrt hat
Fritzsche das èniaxvça der Scholien aus Stephanos in knl Sxiçoi
geändert.
Für sich betrachtet geben die Worte des Stephanos einen
untadeligen Sinn. Der Name des Festes IxJoa kommt entweder
daher, weil iai 2xIqu) in Athen ein Opfer stattfindet, oder wegen
der axiça genannten Opfer, welche der Demeter und Kora an
eben diesem Feste dargebracht werden. Ob die Oertlichkeit
des einen oder der Name des anderen Opfers dem Feste selbst
den Namen gegeben habe, darum dreht sich, so scheint es, die
Controverse.
Betrachten wir nun auch das Aristophanesscholion für sich, ohne
zunächst auf Stephanos Rücksicht zu nehmen. Ueber die beiden
Feste ZiTrjvia und 2x(ça sollen nähere Angaben gemacht werden;
dass es Frauenfeste sind, konnte man aus den Worten des Aristo-
phanes entnehmen. Von den 2t r] via wird das Datum angegeben,
der 9. Pyanopsion, zwei Tage vor den Thesmophorien. Eine gleiche
Angabe erwartet man für die Skira, und in der That wird eine
solche auch scheinbar, wenn auch in viel unbestimmterer Form
1) So wird der letzte Satz zu schreiben sein, der nach Xieses und Boysens
freundlicher Mittheiluug im Rhedigeranus iv ty iogrij ravry àntaxiça
xixXrtrat, im Vossianus iv r»J (OQrrj ravrg in* {axiça xixXrjai. im Peru-
sinus xai 17 ioçrt) tavir, axiça xtxX^rai lautet.
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ATHENA SKIRAS UND DIE SKIROPHORIEN 365
gegeben %it èè 2*1 ça liyead-al q>aai nveç ta yiyopeva
leçà h »g hçrjj javvr} Jij^tçi xaï Kôçr). Uyw&ai <paol
tivêç: wer so schrieb, war also Uber die Bedeutung des Festes
nicht im Klaren; wie ist ein solcher Zweifel über ein noch be-
stehendes Fest möglich? und was heisst kv rjj hçrf} tavrrjl Gram-
matisch können sich die Worte sowohl auf Strjvia wie auf 0eo-
fiO(pôçia beziehen, da aber erstere Beziehung durch die Worte
des Aristophanes selbst ausgeschlossen scheint, bleibt nur die
letzlere übrig. So hat denn auch A. Mommsen Heortol. S. 290
die Stelle verstanden und auf diese Auffassung gestutzt thesmo-
phorische Skira angenommen, eine Hypothese, die die Zustimmung
sehr urtheilsfähiger Männer gefunden hat. Aber auch unter dieser
Voraussetzung bleibt die Notiz von einer auffälligen Unbestimmt-
heit, da nicht angegeben wird, auf welchen Tag der Thesmopho-
rien die Skira fielen, ja streng genommen nicht gesagt wird, ob
mit Skira der Festtag selbst oder nur ein auf einen der Thesmo-
pboricntage fallendes Opfer bezeichnet wird. Was soll aber vollends
der Schlusspassus: ot âk Ott ènlaxvça &v£tai tfj 'ji&rjvçl Auf die
Thesmophorien können sich doch die Worte schlechterdings nicht
beziehen; also war wohl von einem anderen Feste die Rede? Hiermit
würde sich aber die ganze Grundlage der Betrachtung verschieben.
Der Scholiast, so müsste man annehmen, kann über die Skira so
bestimmte Angaben nicht machen, wie Uber die Stenia, denn es gab
zwei Feste die diesen Namen führten, das eine ein Theil der Thes-
mophorien, das andere ein Athenafest. Durch die Worte bti
Inlaxvça övevai tfj W^ijyçf ist letzteres zwar recht unklar aus-
gedrückt, bei einigem guteo Willen kann man es aber zur Noth
herauslesen, und so werden denn die letzten Worte gemeiniglich
auf die Skirophorien bezogen. Die Stelle der Scholien hätte also
eine ganz andere Tendenz, wie die Stephanosstelle ; Stephanos
kennt nur ein einziges Fest Skira, giebt aber von dem Namen
desselben eine doppelte Erklärung; der Scholiast kennt zwei ver-
schiedene Feste, die den Namen Skira führen, auf Deutung des
Namens lässt er sich nicht ein. Andererseits aber ist doch die Fas-
sung beider Stellen so übereinstimmend, dass sie unmöglich von
einander unabhängig sein können, sondern entweder eine von der
andern, oder beide von einer gemeinsamen Quelle abhängen müs-
sen. Wenn sie jetzt völlig Verschiedenes besagen, so muss auf
einer Seile ein grobes Missverständniss obwalten oder durch eine
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C. ROBERT
Corruptel der Sinn völlig verkehrt worden sein. Ersteres nimmt
A. Mommsen thatsächlich an; nach seiner Meinung hat Stephanus
von ßyzanz den Sinn gröblich missverstanden, in der Parallel-
steile des Steph. von Byzanz', sagt er, (sind die Worte h tfj
kogtrj tavtrj ganz weggelassen ; nachdem er die andere auf Athena
gehende Erklärung verzeichnet hat, fügt er hinzu : älkoi ök cino
zw yiypOfAévœv Uqûv JrjpirjtQi xoi Kôçrr Hier stehen also
die Sxlça als eine der Demeter geltende Opferhandlung da, ganz
abgeblasst und unkenntlich, weil Stephanus von Byzanz sich nicht
die Mühe gab, den im Zusammenhang des Schol. Ar. a. 0. deut-
lichen Zusatz in dem seinigen durch kv tolç Qeofioqyoçioiç wie-
derzugeben.' Der Einfall, ein Arisiophanesscholion zur Quelle des
Stephanos zu machen, ist mindestens bedenklich. Dazu kommt aber
noch, dass die Worte kv %jj êoçtf] tavtrj nach der guten Ueber-
lieferung thatsächlich bei Stephanos stehen. Dieser müsste also
diese Worte, die nach A. Mommsens Hypothese nur in der Zu-
sammenstellung mit den Thesmophorien ihren Sinn haben, ge-
dankenlos mit herübergenommen haben ? Das ist durchaus unglaub-
lich. Es darf vielmehr einfach als feststehende Tbatsache angenom-
men werden, dass das Aristophanesscholion in seinem die Skira
behandelnden Theil aus derselben Quelle schöpft, wie Stephanos
von Byzanz; und da es dieser offenbar nur auf den sprachlichen
Zusammenhang von 2xlça, nicht auf die Frage, ob es etwa zwei
Feste dieses Namens gab, ankommt, so folgt weiter, class Stephanos
den Gedankengang seines Gewährsmannes richtig wiedergiebt, der
Scholiast aber denselben missverstanden hat — vorausgesetzt natür-
lich, dass der letzlere wirklich das sagen will, was man ihn gemei-
niglich sagen lässt. Sieht man nun aber die Worte des Scholions
naher an, so erkennt man, dass der Schlusssatz alles Auffällige und
Dunkele verliert, wenn man ihn als Worterklärung von 2xioa fasst,
oi âê (2niça Xiyeo&ai q>aoi) titt knioxvoa &vetai tjj 'A&yvç;
und dass ebenso der Anfang des ersten Satzes alle Geschraubt-
heit verliert, wenn man nicht übersetzt: 'Unter der Skira versteht
der Dichter, wie einige sagen, die Opfer an Demeter und Kora',
sondern, wie wir eben gethan, 4die Skira haben, wie einige sagen,
ihren Namen von . . . .'. Dann muss freilich in dem letzten Theil
dieses Satzes eine Corruptel stecken. Allein der Einschub eines
Wortes genügt, sie zu heilen und zugleich völlige Uebereinstimmung
mit Stephanos von Byzanz herzustellen: ta ôk Zxiça Xéyea&at
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ATHENA SKIRAS UND DIE SKIROPHORIEN 367
opaoi tiveg <dW) %à yivâfieva leçà h % y looift tavtrj Jrjfiqtçt
xai KÔQt), Es bedarf kaum der ausdrücklichen Bemerkung, dass
sich die Worte iv tfj êoçtjj tavtrj nunmehr auf 2xioa beliehen.
Der Annahme thesmophorischer Skira ist hiermit die Grund-
lage entzogen; der Scholiast sowohl wie Stephanos oder vielmehr
ihre gemeinschaftliche Quelle spricht nur von den Skirophorien.
Dass das Datum dieses Festes nicht wie das der Stenien ange-
geben ist, kann bei dem compendiösen Zustand des Scholion nicht
Wunder nehmen. Wer dessen zur Beruhigung seines Gewissens
bedarf, mag annehmen, dass hinter 2xtoa eine Lacke ist und das
Scholion in seiner vollständigen Fassung lautete tà ôk 2xiça
(2xtQO(poçtùj»oç iß't 2xiça àè) Xêyso&al (paai tiveg (àià) xtX,
Dies Resultat ist nun freilich hinfällig, wenn E. Rohde Rh.
Mus. 25, 548 f. das von ihm gefundene Lucianscholion richtig auf-
gefasst hat. Ich kann dem Leser eine genaue Prüfung dieses wich-
tigen Zeugnisses nicht ersparen und setze es daher vollständig her.
Oea^ocpôçta Ioqh) 'EXXyvtov fnvojijçia neçiéxovoa, tà àè ait a)
xaï oxiqq oq>ôçial) xaXeïr at. rjyeto de xatà tov uv-
&wdéoT eçov Xôyov, ort*) àv &oXoyovoa f}Q7t âÇet o
y Kôçrj VTto tov JlXovt œv o g. tôte xat èxeîvov tov to-
rt ov EißovXevg ttç ovßtotyg eve/isv ig xai ovyxateno&tjoav
toj gcrtr/iavt rfs Koqrjç, slç ovv tifii]v tov EvßovXiiag faiittl-
e&ai (so Rohde für Qineto&at) tovg %olçovg tlg tà xàouata
tijç Jr^iQOg xal trjç Kôçrjg, tà àè oanévta twv ifißXfj&ivtwv
dg tà (iéyaça xatavaqpéçovaiv (xaXovueva àvaqjéoovoiv Rohde,
vielleicht netavaqpéoovoiv) àvtXrjçiai xaXov^tvai ywaïxeg, xa&a-
Qwaaoai tçitàv fjueçùv, aï (Rohde, xai die Handschrift) xataßai-
vovoiv eig tà àâvta xaï àvevéyxaoai initt&éaai èftï tulv ßw-
fiai*' ùjv vouiÇovoi tov Xa/jßavona xal to) onÔQoj ovyxatafiàX-
Xovta evtpoqlav t^Biv (so Rohde, fe'Jei die Handschrift). Xéyovoi
àè xaï âçâxovtaç xàtta slvai neçï tà xâouara, ovg tà noXXà
tûjv ßXi\-d-ivtu)v xateo9leiv àib xaï xçotov yiveo&ai otav
àvtXùJOiv ai yvvaïxeg xal otav àïioti&ûivtai nàXiv tà nXâ-
Ofiata Ueïva, ïva àvaxojçrjoojoiv oî àçàxovteçy ovg vofttÇovoi
(pçovQoiç tùv ààvtojv. tà àh avtà xai àçQtjtoopôçia xa-
1) Die Handschrift accentuirt &i<r/uo<poQÎa and oxiççoqioQia, was Rohde
beibehält; a. unten.
2) Nach ixt setzt Rohde ort ein; ich habe ea vorgezogen hinter Tttov-
tiûfoç statt des Komma einen Punkt zu setzen.
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C. ROBERT
Xeïtai xai a y et at, tbv avtbv Xôyov ï%ovta ntqi tîjç
twv xaçnuiv ytvéotwç xai tijç twv àv&ûajftwv onooâç. ctvacpi-
çovtai âè xàvtav&a aoçtjta leçà èx otéatoç tov oitov xaze-
oxivaOfAtva, fupijuata âçaxôvtwv xai àvâçwv OMpcrtiov. Xafi-
ßävovoi âè xatvov &aXXovç âià to noXvyovov tov qyvtov. èft-
ßaXXovxai âè xal elç ta péyaoa ovtwç xaXov/usva aâvta èxeïvâ
te xai %oXqoi, u>ç ijârj e<pa^ev, xal avzoi ôià tb noXvtoxov eiç
avv&rjfia ttjç yevéoewç tùv xaçtnwv xai twv ccv&qojtzwv, wç
XaçiOTt'iQia tfj Jî)ut]xqi, irzeiâr) tbv ârjfir)tçiov xaçrzbv naçé-
%ovoa inoirjoev i^eçov tb tœv àvd-qwnwv yévoç' o fièv ovv
avta tijç ioçzfjç Xôyoç 6 iav&ixôç, 6 âè nçoxeifAevog qpvaixàç.
&eo(Âoq>6Qia xaXeïzai xa&àzt &eo(toq)ÔQOç t] dr\iit]%r\q xatovo-
iiâ^etai, tideïoa vô\xov ijtoi &eofibv xa&* ovç tyv tço(prtv
noçiÇeo&ai te xai xazeoyâÇeo&ai àv&QO>7zovç âéov. Sehr scharf-
sinnig hat E. Ronde erkannt, class wir hier einen Auszug derselben
Quelle vor uns haben , die auch Clemens Alexandrinus in einer
viel behandelten Stelle des Prolreplicus benutzt: p. 14 P (—Euseb.
praep. ev. 11 3, 22) ßovXet xai ta 0eQQe<porttt}ç àv&oXôyta ô*«j-
y raw fiai aot xai tbv xâXa&ov xai tip açfzayrjv trjv vizo *Aiâw
véu>ç xai tb oxiopa*) trjç yijç xai tàç vç tov EvßovXtwg tàç
ovyxaxarxo&elaaç taïv #€aïvâ), ôV rjv ait lav èv toiç Qeopo-
yoolotç peyâooiç Zùivtaç %oiçovç tftßäXXovoi3); tavtrjv tip
HV&oXoyiav al yvvaïxeç noixiXutç xatà nôXzv soetâÇovoi Geo-
tioyôçia, Zxiçocpéçia, 'Aççrjtoqyôçia noXvtqànwç tr)v Oeqqe-
g>atti}ç ixzçaywâovoai àçnayrjv.
Rohde sieht in dem Lucianscholion die lückenhafte Beschrei-
bung eines Aktes der Thesmophorien und zwar des ersten Festtages,
der in Halimus begangen wurde und nach Photius Angabe &£OfiO-
cpOQia, wie das Wort auch in der Lucianhandschrifl accentuirt ist,
hiess. Aus Clemens Alexandrinus wird geschlossen, dass den im
Lucianscholion erwähnten Ceremonien eine mimische Darstellung
1) Vielleicht ist es besser /«tf/uet aas Euseb. praef. ev. II 3, 22 and dem
Lucianscholion einzusetzen.
2) x<$ #e? Rohde; doch kann Clemens AI. die Worte der Quelle ttç rà
Z<xafiaia zftç Jrt/utjTQoç xal xf,ç Kôçijç, d. h. die der Demeter und der Kora
geheiligten Erdschlünde, missverstanden haben.
3) So nach Lobecks von Rohde mit Recht acceptirter Emendation; /ut-
yaçt'Coyreç IxßalXovci der Handschriften ; doch haben xwei Handschriften des
Eusebius t/jß(iXXovoi.
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ATHENA SKIRAS UND ME SKIROPHORIEN
309
des Koraraubes vorangegangen sei. Da nun aber die Skirophorien
vom Skirophorion schlechterdings nicht zu trennen sind, so nimmt
Rohtie, zum Theil nach A. Mommsens Vorgang, an, dass in der
übrigens wohlunterrichteten gemeinsamen Quelle des Clemens und
des Lucianscholions die Skirophorien fälschlich für die Skira ge-
setzt worden seien. Folgerecht müssten wir dann annehmen, dass
der erste Thesmophorientag sowohl als ^eaf40<poçia wie als
2xiça und als 'Açç^ocpOQta bezeichnet worden sei. Aber dieser
Schlußfolgerung scheint sich Rohde entziehen zu wollen: 'Ueber
die Identificirung der Thesmophorien oder vielmehr dieses ihres
ersten Tages mit den Skirophorien oder vielmehr Skira, und den
Arretophorien eine Meinung zu äussern wäre ziemlich nutzlos; da
einmal ein Irrlhum in der Verwechselung der Skira mit den Skiro-
phorien vorliegt — ein Irrlhum übrigens, der, wie die Ueberein-
stimmung mit Clemens zeigt, nicht dem Scholiaslen, sondern seiner
Quelle zur Last zu legen ist — so ist schlechterdings nicht an-
zugeben, wo sich hier Richtiges und Falsches scheide*.
Die vorausgesetzte Verwechselung von Skirophoria und Skira
beruht aber einzig auf der von Rohde acceptirten Hypothese
A. Mommsens, dass die Skira nicht mit den Skirophorien identisch,
sondern ein Theil der Thesmophorien seien, einer Hypothese also,
«leren Basis für uns hinfällig geworden ist. Es muss daher zu-
nächst durchaus dahin gestellt bleiben, ob wirklich ein Irrthum
vorliegt und nicht vielmehr die Angaben sämmtlich richtig und
zuverlässig sind.
Sehen wir zunächst von dem Namen der Feste ganz ab und
fassen nur die beschriebenen Ceremonien ins Auge. Drei Akte
lassen sich deutlich unterscheiden:
1) Das Hinabwerfen der Ferkel in den Schlund (xao^aTa, pé-
yaça, aôvva).
2) Das Heraufholen der verwesten Reste durch die àvxlrjçiai
yvvaïxeç.
3) Das Herumtragen (oder Heraufheben) heiligen Backwerks in
Cestalt von Schlangen und Phallen.1)
Den ersten und dritten Akt hat Rohde der Feier in Halimus zu-
getheill, der zweite Akt aber kann, wie er selbst zugiebt, mit
1) Dass dies unter den nvâçmv «fy/tina zu verstehen ist, wird man
Rohde unbedingt zugeben müssen.
Herrn«« XX. 24
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dem ersten unmöglich zusammenfallen, da die Verwesung der hin-
untergeworfenen Schweine dazwischen liegt, und treffend weist
Kohde darauf hin, dass das ausdrückliche Postulat dreitägiger
Enthaltsamkeit für die ànlrQiai ganz überflüssig wäre, da die
Weiber sich ohnehin auf die Thesmophorienfeier durch ueuntägige
Keuschheit vorbereitet haben mussten. Dieser Akt kann also keines-
falls zu den Thesmophorieu gehören. Dafür ist die Zugehörigkeit
des ersten Aktes zu den Thesmophorien, wenn auch gerade nicht
ausdrücklich zu dem Fest in Halimus, durch die Parallelstelle des
Clemens bezeugt. Dass aber auch der dritte Akt ein Tbeil der
Thesmophorien war, dafür lässt sich eiu Beleg nicht beibringen.
Denn wäre auch wirklich bezeugt, dass bei der Feier in Halimus
der Phallos eine Rolle spielte, so würde bei der grossen Verbrei-
tung dieses Symbols in allen Geheimculten ein solches Zusammen-
treffen nichts entscheiden. Thatsächlich ist aber der Phallos für
die Halimusfeier gar nicht bezeugt; freilich lesen wir bei Arno-
bius V 2 AUmontia tnysteria quibus in Liberi honorem patris phallos
subrigit Graecia et simulacris virilium fascinorum territoria cuncta
florescunt, aber etwas ganz anderes steht in seiner Quelle Clemens
Alex. Protr. 29 P. fAvo%rtQia i]aav äoa, wg eotxev, oi àyûveç
èni vexooïç dia&XovfAevoi (wovon vorher die Rede war) toontQ
xat to Xôyia, xaï ôtèr^ewiai afigxo ' alla %à f*èv èrtl "Ayoa
fitvoti'jQia xaï ta h 'Alifiovvu tr>ç 'Attixîiç ^A&ijv^aiv neçi-
MQiatcu' aloxoç âk ârj xoofiixdv oï t« àywveç xat ol (p allot
ol Jiovvoip bcireloufievoi , xaxiiïç litiveye^ijfjthoi %bv fiiov,
dann folgt die Geschichte des Prosymnos und am Schluss heisst es:
vnofirrjfia tov nâ&ovç tovtov (.ivotixdy qtalloi xatà noleiç
àvloravrai Jtovvouj* Hier wird also gerade die stille auf Alttka
beschränkte Mysterienfeier von Agra und von Halimus dem durch
die Agonen und durch die Dionysosculte gegebenen, Ober die ganze
Welt verbreiteten Aergerniss entgegengesetzt; erst im Zusammen-
hang mit letzteren werden die Phallen erwähnt. Man sieht, Arno-
bius hat den Clemens gründlich missverstanden. Wenn man nun
aus den Worten des Clemens ein Argument gegen die Verwendung
der Phallen bei der Halimusfeier schwerlich herleiten darf, so kann
doch noch weniger die rein missverständliche Behauptung des
Arnobius als Beleg dafür angeführt werden.
Nun heisst es aber in der Beschreibung der dritten Cérémonie
ausdrücklich âvatpiçoytai de xàvtav&a. Das beweist zur Ge-
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ATHENA SKIRAS UND DIE SKIROPHORIEN
371
nüge, dass der Schreiber dieses dritte Fest von deii beiden vorher-
erwähnten unterscheidet. Unmöglich kann er also dieses, die Arre-
lophorien, für identisch mit den Skirophorien erklärt haben, wie es
nach den Worten %à ôè avtà xat aççrjToqjôgux xaXeïiai scheinen
kann. Giebt man aber dies zu, so wird man auch gegen die Gleich-
selzung der Skirophorien mit den Thesmophorien misstrauisch, da
diese genau mit derselben Wendung xà ôè avxà xal <rxtQQoq>ôçta
xaXetxai erfolgt. Den Weg zur Lösung hat Rohde selbst gewiesen:
avxa bezieht sich auf nvoxtjçia*. Weit entfernt, die Identität
der drei Feste &iO/*0(pô{>ia, oxiçoyoçia, àççtjxoaiôgia behaupten
zu wollen, giebt der Scholiast nur an, dass die den Inhalt der
Thesmophorien bildenden Mysterien auch oxiQog>6çia und àççY]-
tofpÔQia heissen, d. h. den Inhalt auch dieser Feste bildeten; das
ist dasselbe, was Clemens mit den Worten ausdrückt: xavxyv xijv
fivfroloytav ai yvvalxeç notxiXwç xaxà nôXtv êooxâÇovoi Qeo-
fioq>6çia 2xiçoq>6çia '^Qçr^o(p6çia. Das Scholion will also
keineswegs die merkwürdigsten Gebräuche des Thesmophorienfestes
schildern, sondern beschäftigt sich hauptsächlich mit den zu Grunde
liegenden Mysterien; es scheint einfach zu referireu, allein es ist
auch in dieser Fassung noch deutlich, dass die benutzte Quelle
sich nicht mit einem Referat begnügte, sondern sich in einem aus-
führlichen Raisonnement Uber die beiden Erklärungen der Céré-
monie, die mythische und die physische, erging, und sich für die
letztere entschied. Die Cérémonie, um deren Motivirung es sich
handelte, bestand darin, dass lebende Ferkel in einen der Demeter
und Kora geheiligten Schlund geworfen werden. Der Xôyoç ftv-
&ixôç molivirt das damit, dass beim Raub der Kora die Schweine
des Eubuleus1) von der sich öffnenden Erde mit verschlungen wor-
den seien. Diese Ansicht bekämpft die Quelle des Scholiasten und
entscheidet sich für den Xôyoç q>voixôç, nach welchem die hinein-
geworfenen Schweine ein Symbol der Fruchtbarkeit sind : Ôià to
noXvxoxov êlç ovvihjfia xijç yeviaewç xwv xaçrtûv xal tuiv
av&Q(07tü>yt wç %aQioxi)Qia tfj Ji)ht]xqI xtX. Um diese Deutung
zu erhärten, berief sich die Quelle auf zweierlei, einmal darauf,
dass die verwesten Theile der Schweine später wieder heraufge-
holt, auf Altäre niedergelegt und mit der Saat vermischt wurden,
weil sie, wie man glaubte, Fruchtbarkeil verliehen, zweitens darauf,
1) Euboleus ist bekanntlich eine Hypostase des Fluton, Foucart Bull. iL
eorr. hell. 1^83, 400; Löschcke Enneakrunosepisode 16.
'24*
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C. ROBERT
dass bei dieser Gelegenheit in dem Abgrund Backwerk von man-
cherlei symbolischer Gestalt niedergelegt wurde. Hier ist das
Excerpt des Scholiasten sehr lückenhaft, wie die Worte xà nlâo-
ftata fxetrot zeigen, denen jede Beziehung fehlt. Was gemeint ist,
darüber lassen die bei der Beschreibung der àçgt]roq>ôçta ge-
brauchten Worte àvcupiçovxai ôè xàvxav&a aççrjxa Uçà èx
axéaxoç xov aixov xaxtoxevaofiéva keinen Zweifel. Die Cérémo-
nie ward, wie es scheint, von denselben avvkiîçiat yvvotïxeç voll-
zogen, die vorher die verwesten Schweine heraufgeholt hallen ; bei-
des geschah unter grossem Geräusch, damit die in der Tiefe hausen-
den heiligen Schlangen die Handlung nicht störten. Endlich war
in der Quelle auch die Analogie der Arretophoria herangezogen,
ein Fest das ganz dieselbe symbolische Bedeutung hatte: ayexai
tdv avxbv \6yov fyovxa neçi xrjç xwy xaçmàv ysvéoetoç xal
xtç xwv àviïQu>mov onoQaç, daher auch hier dieselben auf Frucht-
barkeit deutenden Symbole, Backwerk in Gestalt von Schlangen
und Phallen. Damit schliesst die Besprechung der Arrelophorien.
Denn die Pinienzweige gehören, wie die von Plew herangezogene
Parallclstelle des Steph. B. v. MlXt]xoç zeigt, wieder zu den Thes-
mophorien, und am Schluss wird noch einmal die Anwendung auf
die beiden zuerst besprochenen Cereroonien gemacht, deren Deu-
tung den Ausgangspunkt der ganzen Deduction bildet: èftfiâXJiov-
tai de xaï elç xà fiéyctQCt ovxwç xaXovfitva àâvxa ixeîvâ te
(se. xà nXâofiaxa) xaï gotçof, wç rjôi] etpafiev xxk.
Drei Ceremonien haben wir unterschieden, drei Feste nennt
das Scholioo. Ueber die den Arretophorien gehörige Cérémonie
kann kein Zweifel sein. Auf die Frage, ob diese Arretophorien
mit den Arrhephorien identisch sind, wofür die Aehnlichkeit der
Gebräuche zu sprechen scheint, kann hier nicht eingegangen wer-
den. Liesse sich die Identität erweisen, so würde sie ein neues,
übrigens kaum noch nothwendiges Argument gegen die Gleich-
setzung mit den Thesmophorien abgeben, da die Arrhephorien in
den Skirophorion fallen.
Die beiden ersten Ceremonien müssen, wie wir sahen, durch
einen geraumen Zwischenraum getrennt sein. Die erste wird von
Clemens den Thesmophorien zugeschrieben; dass die zweite na-
menlos gewesen oder der Name nicht genannt sein sollte, ist
gleich unglaublich; es ist eine fast unabweisliche Consequenz, dass
diese Cérémonie den Skirophorieu gehört, wenn auch die Fassung
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ATHENA SKIRAS UND DIE SK1R0PH0MEN 373
des ScholioDs diesen Sachverhalt sehr verdunkelt. Die Reste der
im Pyanopsion hinabgestürzten Schweine werden an den Skiro-
phorien im letzten Monat des Jahres wieder herausgeholt; in den
achi dazwischen liegenden Monaten konnte die Verwesung soweit
fortgeschritten sein, um der Cérémonie wenigstens einen Theil
ihrer Ekelhaftigkeit zu nehmen. Dreitägige Enthaltsamkeit wurde
nach dem Lucianscholion von den ctvrXr^tat yvvalxeç an den
Skirophorien gefordert; dass an den Skira den Frauen Keuschheit
geboten war, geht aus einem Fragment des Philochoros fr. 204
(Phot. v. rçonrjXîç) hervor. Wenn auch nicht entscheidend, so
ist dies Zusammentreffen doch immer geeignet das bereits ge-
wonnene Resultat zu bekräftigen.
Weit entfernt die aufgestellten Behauptungen zu widerlegen, hat
uns das Lucianscholion vielmehr darüber Aufschluss gegeben, was
wir uns unter den vom Arislophanesscholiasten und von Stephanos
erwähnten Opfern für Demeter und Kora zu denken haben. Dass
sie axiça heissen, lernen wir aus Stephanos. Es darf wenigstens
als Vermuthung ausgesprochen werden, dass mit diesem Namen
jene aus Backwerk gebildeten Schlangen und Phallen, vielleicht
wegen ihrer weissgrauen Kruste (vgl. axîçov Käserinde), bezeichnet
wurden. Sollte sich diese Vermuthung bestätigen, so wäre damit
zugleich der Name des Festes 2xiqa und Sxiço(pôgux erklärt.
Den Schauplatz der Cérémonie der Thesmophorien verlegt
Rohde nach Halimus; hätte er damit Recht, so würde auch die
entsprechende Cérémonie der Skirophorien dort stattfinden müssen.
Allein soviel ich sehe, ist ein entscheidendes Argument für diese
Annahme nicht beigebracht. Denn dass der Scholiast eine Schil-
derung der merkwürdigsten Ceremonien des Thesmophorien festes
zu geben zwar beabsichtigt, sich aber aus Nachlässigkeit mit ein
paar am Anfang der Darstellung seines Handbuchs stehenden
Notizen, die also auch den Anfang der ganzen Feier betrafen, be-
gnügt hätte, ist eine reine Hypothese, deren Grundlage schon in
anderem Zusammenhang als hinfällig erkannt worden ist Nicht
mehr Gewicht ist darauf zu legen, dass das Lucianscholion iteofxo-
<poQta accentuirt und das so accentuirte Wort nach Pbotius v.
GeofiO(poçîùJv der Name des ersten in Halimus gefeierten Fest-
tages war; denn einmal wird im Lucianscholion auch SxiQQoqxtçia
stall 2xiQQO<p6çiat hingegen später richtig 'Aççvj%oq>ôçia accen-
tuirt, wodurch das Vertrauen auf die Correctheil der Accentaetzung
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C. ROBERT
doch sehr erschüttert werden muss ; und dann giebt das in Bezug
auf die Nameo ungleich glaubwürdigere Scbolion zu deo Thesmo-
phoriazusen die Form GtOfioqtÖQta , oder vielmehr %a iv IdXi-
fiovvti Geafiogfôçia. Bei dieser Sachlage ist die von Ronde ge-
billigte Vermuthung Fritzsches, daäs GeofMMpôçta das ganze Fest,
QêOfioçpoçla die Vorfeier in Halimus bezeichne, recht problema-
tisch, und man wird nicht nur Naber Recht geben, wenn er bei
Photius QeofÂoyôçia (sc. tot èv 'AXi^ovvjt) herstellt, sondern
auch in dem Lucianscholion GeofAoqfôçia und 2xiQQog>6çia
schreiben müssen. Es bleibt also das Wahrscheinlichste, dass
die beiden Akte des Thesmophorien- und Skirophorienfesles nicht
in Halimus, sondern in der Stadl begangen wurden, wofür sich
auch die Worte des Clemens xajet nôltv loçrâÇovac Gea-
fiOfpôçia 2xiQoq>ôçia 'AQQtjtoyôçia anführen lassen. Als Ort
der Cérémonie haben wir uns dann das Thesmophorion zu
denken, dessen Lage auf der Pnyx durch Wilamowitz Aus Ky-
dathen 161 erwiesen ist. Daraus folgt weiter, dass auch dort,
und nicht, wie Rohde annahm, in Halimus, der Koraraub localisirt
war. Ob mit der Cérémonie auch eine mimische Darstellung des
Mythos verknüpft war, wie Rohde annimmt, ist sehr zweifelhaft.
Aus Clemens wenigstens folgt das keineswegs, da dort des Mythos
nur zur Begründung des einen Gebrauchs gedacht wird. Auch auf
welchen der drei Thesmophorientage die Cérémonie fiel, ist mit
Sicherheit nicht auszumachen. Die vrjtneia ist durchaus nicht
ausgeschlossen, auch nicht durch die Angabe des schol. Thesmop h .
376, dass an der vqoitia kein Opfer, d. h. kein Opferschmaus
stattfand; was vollkommen richtig bleibt, auch wenn an diesem
Tage den Unterirdischen zu Ehren Schweine in den Abgrund ge-
stürzt wurden; denn eine eigentliche &vaia ist dies nicht, höch-
stens eine àyevoxoç &vaia. Auch der Tag der avoôog ist nicht
ausgeschlossen, selbst wenn mit diesem Namen nicht, wie es das
wahrscheinlichste ist, der Zug von der Stadt zum Thesmophorion,
sondern der Rückweg von Halimus nach Athen bezeichnet werden
sollte, da auch nach dieser Procession noch hinlänglich Zeit zu
der Cérémonie bleibt. Da die Skirophorienfeier auf den zwölften
Monatstag fällt, so liegt die Vermuthung nahe, dass die entspre-
chende Cérémonie der Thesmophorien gleichfalls auf den zwölften
Pyanopsion fiel, an dem nach der Ueberlieferung die vqoteia,
nach dem System A. Mommsens die îxvoôog begangen wurde.
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ATHENA SKIItAS UNH DIE SKIROWIORIEN
375
Der den eleusinischen Göttinnen geltende Theil der Skiro-
pborienfeier ist hiermit erledigt Er ist von dem auf Skiron an
demselben Tage gefeierten Opfer wohl zu unterscheiden, lieber
letzteres lautet die Angabe des Arislophanesscholiaslen und des
Stephanos verschieden: dieser sagt ött ènîoxvça &vetai tfj
^^ij?çf, jener oti èni JSuçç* Id&r-vrjoi &ve*ai. Nach dem
oben über das Verhältnis beider Stellen Bemerkten kann nicht
zweifelhaft sein, dass sie einst ganz dasselbe besagten; es fragt
sich nur, welche die Fassung der Quelle am treuesteu bewahrt hat.
Das Opfer Int Zxtçy haben wir auch bei Sirabo und Sue-
ton gefunden, das muss von vornherein für die Fassung des
Stephanus ein günstiges Vorurtheil erwecken. Den Ausschlag aber
giebt folgende Erwägung. Hätte es doppelle, axiça oder ènioxtça
genanute Opfer gegeben, so müsste der Satz anders formulirt sein;
es hätte dann gesagt werden müssen, es sei zweifelhaft, ob von den
der Athena oder den der Demeter dargebrachten Opfern oder von
beiden das Fest den Namen habe; der Wechsel der Construction
wäre völlig unbegreiflich. Fritzsche hat daher mit vollem Recht in
dem Scholion èni JSxiçtp corrigirt ; dennoch glaube ich nicht, dass
es sich um eine blosse Wortverderbniss handelt. Im ersten Theil
des Scholions fehlt das Etymon. Man wird also auch hinler Kôçr)
eine Lücke annehmen und das ganze Scholion so schreiben müs-
sen : ta ôk Zxîqcc (Zkiço<poquûvoç iß' > 2xioa ôè) liyeofrai (paoi
ttveç (âià) ta yivôfteva isçà h tij éoçtjj tavry Jrjuytçt xal
Kôqi], (a axiça xéxXrjtat)' oi ôé, oti {èni ~xf!çç>) &vetai tjj
Es bleibt nun noch zu erörtern, ob *A&i]vr\oi oder ff 'A&rjvç
das Richtige ist. l) Eine sichere Entscheidung wird sich hier kaum
treffen lassen, aber ein günstiges Vorurtheil für Stephanos muss es
doch erwecken, dass sein Text bisher stets das Richtige bewahrt
bat Behält man seine Lesung bei, so fehlt scheinbar die Bezeich-
nung desjenigen, dem das Opfer gilt; aber diese erhält man sofort,
wenn man èni Zxiqio nicht auf den Ort, sondern auf den dort
begrabenen Eponymen des Ortes, Skiros, bezieht.1) Wir haben oben
1) Nach einer ansprechenden Vermuthuog R. Försters (Raub u. Rück-
kehr d. Persephone 273 f.) liegt ein ähnliches Missvers lämlniss auch den An-
gaben der Lexicographen . über die nço^aQtar^çta zu Grunde.
2) So hat auch das Scholion zu der Clemensstelle (p. 420 Dindorf) die
Worte verstanden, nur dass es statt des Skiros raischlich den Skiron einsetzt,
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376
C. ROBERT
gesehen, daw auch bei der Strahostelle diese Auffassung die
nächstliegende war, weil dort Dicht nur der Zusammenhang der
Int ~ÙQ<[i UçonoUa mit dem Heros Skiros ausdrücklich be-
hauptet, soudera auch die Oertlichkeit nicht Sxiçov sondern Sxiya
genannt wird, und ich bekenne, diese Auflassung für die allein
richtige zu halten. Aber auch, wenn man an der Lesart des
Scholions %fi k&rjvâ festhält, lässt sich daraus für die Alhena
Skira» Nichts gewinnen ; denn nicht nur fehlt dieses Beiwort jetzt
im Scholien und bei Stephanos, es kann auch der ganzen Fassung
nach nicht in der Quelle gestanden haben, da diese sonst sicher-
lich nicht unterlassen hätte, neben den beiden Ableitungen der
Skirophorien von axiga und Sxtgoç (oder 2âïçoy) noch die dritte
von dem Beinamen Sxêçât; aufzustellen.
Wir sind von dem Ekklesiazuseoscholion scheinbar weit ab-
gekommen, und doch ist, hoffe ich, gerade durch diese langwierige
Untersuchung klar geworden, wie wir über dasselbe zu urtheilen
haben, ich denke, es ist klar, dass wir eine Compilation des
Lysimachidesfragments mit dem Scholion zu den Tbesmophoria-
zusen vor uns haben. Aus dem Zweifel über die Ableitung des
Namens ist ein Zweifel über die Bedeutung des Festes geworden,
ein Missverständuiss, das vielleicht in dem schon damals erfolgten
Ausfall des dut seinen Grund hat; aus dem kn\ Zxiqoi *»;
aber ist die Athena Skiras geworden, und ein ähnliches Verderbnis
oder Missverständniss lag wohl auch dem Urheber der oben be-
sprochenen Etymologie Athene Sxutâg von axïçov vor.
Die bisherige Betrachtung hat also gezeigt, dass es für die Exi-
stenz eines Tempels oder Cultes der Atheua Skiras in dem Vorort
Skiron ein glaubwürdiges Zeugniss nicht giebt, dass somit der
Tempel in Phaleron das einzige für Attika bezeugte Heiligthum
dieser Üottiu ist; und weiter, dass auch die Skirophorien sicherlich
nichts mit der Athena Skiras, vielleicht überhaupt Nichts mit Athena
zu thun hüben.
Auf jenes Todleuopfer für Skiros ist es indessen nölhig noch
mit einem Wort eiuzugeheu; es muss nämlich befremden, dass es aul
denselben Tag mit eiuem Demelerfest fällt und dass es, nach dem
woraus sich deno noch weitere Verkehrtheiten entwickeln: SxiQotpÔQta
ioQtijç övofta in titlo v/nl vtji rij 'A&qvijt âtà 2xiça>ya tor Xvjuat-
vôfitvov nâat roiç naç* aviôv xaraiçovmy oi&oïrta «V ïç* 7taçtauif*irqv
&dXaOOa$> [toçày rij xa^aduxoiaQ /«Auii'q, àfaiçtMyia di vno i^i 'A&ir*ï.
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ATHENA SKIRAS UND DIE SK1R0PH0R1EN 377
Zeugniss des Lysimachides, die Priester der Burggötter und der des
Apollon (oder Helios) sind, die die Feier begehen. Die Losung
dieses Ralhsels bietet die Legende vom Seher Skiros. Im Krieg
mit den Athenern ist er, der Bundesgenosse der Eleusinier, ge-
tödtet worden; auf ihn beziehen sich höchst wahrscheinlich die
Glossen des Hesych. oxiQÔ/Aavtiç • 6 Irrt 2xiç<p fÂayrevo/ueyoç.
tôrrog 6' ijv ovroç, o&e* tovç olwvoiç ïpXenov und des Phot,
s. 2lx1çov ' zônoç j4.$rp\\oivt i(p' ov oi [tâvretç but&tCovio, uur
dans hier das von Skiros Geltende, schwerlich mit Recht, verall-
gemeinert wird. Höchst wahrscheinlich ist dieser aus Dodona uach
Eleusis gekommene Seher auch in Euripides Erechlheus vorge-
kommen; wenigstens lässt sich für die Erwähnung der Seiler
fr. 368 und des (itaofta dçvôç fr. 369, der Schändung der hei-
ligen Eiche durch Tödtung eines Priesters, eine passendere Be-
ziehung kaum denken.') So dürftig diese Spuren sind, so lassen
sie doch erkennen, dass die Figur des Skiros recht alt ist, und
vermutlien, dass er nach der allischen Sage von den Athenern
erschlagen ward, als er auf Skiron stehend nach günstigem Vogel-
flug für die Eleusinier aussah. Ein solches Verbrechen an einem
gollgeweihten Seher verlangt Sühne, und wir dürfen mit um so
grösserer Sicherheit für ein solches Verbrechen im Mythos den
entsprechenden Sühnritus im Cultus voraussetzen, als solche My-
then selbst fast ausnahmslos zur Motivirung bestehender Sühn-
gebräuche erfunden werden. Ein solches Sühnopfer für Skiros
ist direct bezeugt, wenn die oben verfochtene Erklärung von krri
2xtç(p das Richtige trifft. Aber auch wenn das Opfer der Athena
gilt, wird man einen Zusammenhang mit Skiros, dessen Grab das
eiuzige mit religiöser Weihe versehene Mal jenes Ortes ist, nicht in
Abrede slelleu können. Und auf ein Sühnopfer weist endlich
auch der Gebrauch des Jiog xyôtov bei den Skirophorien hin.1)
Weiter führt uns die Verknüpfung der Sage vom Tode des
Skiros mit dem Krieg zwischen Eleusis und Athen. Wenn die
Atheuer dem damals vou ihnen getödteten Eleusinier ein Sühne-
opfer darbringen, so liegt darin zugleich der Ausdruck für die Ver-
söhnung mil Eleusis. Darum sind es vor Allem die Priester der
1) Auch die Erwähnung der heiligen Tauben von Dodona fr. 1010 ge-
hört wohl in den Erechlheus.
2) Suid. s. Jiôç xtôâtov XQiôfTat â' avrotf {rotç Jtoç xtpâioiï) oï t*
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C. ROBERT
bei jeuem Krieg vorzugsweise betheiligten Gölter der attischen Burg,
Athena und Poseidon, welche diesen Theil der Skirophorienfeier
leiten, und darum wird es andererseits an dem Tage begangen,
wo man sich die Gnade der Demeter durch gebeimnissvolle Opfer
erflehen will. Wenn jener im Thesmophorion begangene Akt
wesentlich ein Frauenfest ist, so hat die Skirophorienproces-
sion und das Opfer auf Skiron zugleich einen im gewissen Sinn
politischen Charakter: durch die Legende bückt die historische
Entwickelung deutlich genug hindurch. Der Vorort Skiron hat
natürlich zunächst von dem Kalksteinboden seinen Namen, Skiros
ist der Heros Eponymos des Ortes, der zunächst mit dem Skiros
von Salamis und Megara, dem Stifter der Athena Skiras in Pha-
leron, nur den Namen gemein hat; eine Namensgleichheit, die
spüler dem attischen Local patriotism us sehr willkommen war, um
ihn an Stelle des verhassten Megarers zu setzen. Die alten alti-
schen Götter des Ackerbaus sind Athena und Apollon Thargelios;
nach der Vereinigung mit Eleusis tritt die Demeter von Eleusis
in dies Amt Dieses religionsgeschichtlicbe Gompromiss in das
Gewand einer Versöhnungsfeier nach blutigem Kampf gekleidet
liegt der Skirophorienfeier zu Grunde. Darum nimmt neben den
Priestern der Burggötter auch der Apollopriester an der Proces-
sion Theil. Dass gerade an Skiron und seinen Eponymen an-
geknüpft wird, hat lediglich in der Lage der Ortschaft am heiligen
Wege seinen Grund. Noch in einem andern Brauch tritt derselbe
Gedanke zu Tage: 'ji&yvaîoi rçeïç ccQOtovç Isqovç ay ova l '
ffçwtov kfù 2xÎQipr %ov ttaXaiotârov %aiv onôqwv vn6yLvr\-
fta, ôevteçov èv vr} ragiçc, %çi%ov vnb rcôXtv %b xaXovutvov
(iovÇvyio*. So berichtet Plutarch praec. coniug. 42 p. 144 A. Be-
darf es noch des ausdrücklichen Hinweises, dass ursprünglich die
Athener mit ebensolcher Entschiedenheit das höchste Alter für die
Pflügungen am Burgabhang in Anspruch genommen haben wer-
den, wie die Eleusinier für ihre Pflügungen auf den rarischen
Gefilden und dass dann der Ausgleich in der Weise geschlossen
ward, dass dem zwischen Eleusis und Athen gelegenen Ort Skirou
die Ehre, der Schauplatz der ersten Pflügung zu sein, über-
lassen wurde?
Die Resultate, zu denen wir gelangt sind, stehen zu der gel-
tenden Meinung in scharfem Widerspruch; ich weiss nicht, welche
Ueberzeugungskraft sie für Andere haben; das Eine aber soll und
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ATHENA SKIRAS UM) DIE SKIROPHORIEN 379
wird auch ein künftiger Vertheidiger der herrschenden Ansichten
sich nicht verhehlen, dass, wenn man einen Tempel der Athena Skiras
in Skiron annimmt, dies lediglich auf die Autorität des Sueton,
wenn man einen Zusammenhang dieser Göttin mit den Skirophorien
annimmt, dies lediglich auf die Autorität eines späten, wenig unter-
richteten Grammatikers hin geschieht, und dass beiden Annahmen
die Autorität älterer und besserer Gewährsmänner entgegensteht.
Berlin. C. ROBERT.
NACHTRÄGLICHES UND ERGÄNZENDES ZUR
BEURTHEILUNG DER HANDSCHRIFTLICHEN
ÜBERLIEFERUNG DER PORPHYRIANISCHEN
HOMER- ZETEMATA.
Es kann nur erwünscht sein, wenn das handschriftliche Ma-
terial, mit welchem wir in den Iliasscholien zu arbeiten haben,
vereinfacht wird, speciell wenn Handschriften, die bisher einen
eigenen Werth gehabt zu haben schienen, als Abschriften anderer
nachgewiesen werden, so dass die oft undankbare Mühe, auf alle
noch so kleinen Eigentümlichkeiten und Abweichungen der Ueber-
lieferung peinlich Acht geben zu müssen, eingeschränkt und wh-
in den Stand gesetzt werden, mit dem Text weniger älterer Hand-
schriften, welche die für uns erreichbar ältesten Quellen reprà-
sentiren, zu arbeilen. So ist es mit Freude zu begrüssen, dass
von E. Maass in dieser Zeitschrift, XIX S. 264 ff., der in seinem
Ilaupiresultat1) jedenfalls unanfechtbare Nachweis geführt worden
ist, dass die Scholien des codex Lipsiensis (Nr. 1275 der Univer-
sitätsbibliothek) aus denen des Venetus B und des Townleianus
zusammengeschrieben sind. Noch mehr vereinfacht sich unser
Material, wenn auch der codex Le id en sis (Voss. 64), dessen
Scholien nach Maass, a. 0. S. 534 ff., aus den Scholien desselben
Venetus und den scholia minora (ausser den allgemein in ihm an-
erkannten Sanheribscholien und Excerplen aus Eustathios) copirt
worden sind, in Zukunft aus den Variantenverzeichnissen zu ver-
schwinden hat.
Da aber, wenn diese Ansicht richtig ist, das so vielen Scholien
des Leidensis vorausgeschickte JJoç<pvQÎov für weiter nichts als
eine, im besten Falle das Richtige treffende, Gonjectur zu halten
1) Ich halte es, worauf ich demnächst zurückkommen werde, für nicht
ausgeschlossen, dass einige Zetemata und mit solcheu zusammenhangende
Scholien ihm noch aus einer anderen (Jueüe zugeflossen sind.
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ME PORPHYRI ANISCHEN HOMER - ZETEM ATA 381
ist (Maass S. 549), so ist es bei der Bedeutung, die ich oach dem
Vorgange anderer dieser Ursprungsangahe für die Bestimmung der
Porphyriana beigelegt habe, für mich zur Pflicht geworden, den
Leidensis sowohl Überhaupt auf sein Scholienmaterial als auch
besonders auf sein Verhältniss zum Venetus hin auf Grund meiner
Collationen einer wiederholten genauen Prüfung zu unterziehen,
deren Resultate, und zwar ganz besonders für die Porphyriana,
ich hiermit den Fachgenossen vorlege.
I.
Der Venetus B in seiner uns jetzt vorliegenden
Gestalt, d. h. mit seiner doppelten den Text einfas-
senden Scholienreihe, die von mir als B und *B (oder
**B) bezeichnet worden sind, kann nicht die Vorlage
des Leidensis gewesen sein, weder direct noch in-
direct.
Diese Behauptung lässt sich aus dem von Maass S. 53 S IT. aus
X, wo in den Leidensis überhaupt nur wenige *B-Scholien über-
gegangen sind, Beigebrachten nicht erhärten, wohl aber aus einer
Reihe anderer Stellen, die uns veranlassen werden, die sich im
Buche X wie auch sonst häutig findende genaue Uebereinstimmung
mit *B auf die Benutzung einer gemeinsamen Quelle zurückzu-
führen. Ich gehe von den von mir dem Porphyrios vindicirten
Scholien aus.
In mehreren der im Vatic. 305 erhaltenen Zetemata des ersten
Buches1) der Porphyrianischen Sammlung steht der cod. Leidensis
dieser Handschrift näher als der Venetus B. — Man vergleiche das
Verhältniss der drei Handschriften zu einander in dem von mir
zu 2 100 herausgegebenen x' (p. 221, 16): L und Vat. stim-
men fast wortlich, B hat eine, von mir unter den Text verwiesene,
abweichende Recension (*B fehlt). Ferner schickt in dem
zu <Z> 362 gehörenden tip. i Leid, der Erörterung über xvtooy
(oder wie sonst zu schreiben sein würde) fiMöfievog genau die-
selben Verse als Lemma voraus wie Vat., während *B sich damit
begnügt, durch ein Zeichen auf das xWai? seines Textes zu ver-
1) Da 88 an dieser Bezeichnung such nach den von Ro einer, Jahrbb.
1885, S. 24 ff. , geäusserten Bedenken festzuhalten sein wird, werde ich im
Zusammenhang mit dem Verhältniss der scholia minora zu den Porphyria-
nischen Zetern» ten w. u. (unter II.) in Kürze darlegen.
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382
H. SCHRADKR
weisen (dasselbe Verhältniss findet sich Çryr. x<T und schol. T71,
p. 232, 14), und stimmt in dem aus Çijr. stammenden schol.
H 336 (p. 99, 8) genauer mit Vat. als die von B (*ß fehlt) ver-
tretene Recension. Von ganz besonderer Wichtigkeit ist es aber,
dass die im Anfang desselben Zetemas sich findende Anrede an
den Anatolios: nçôooxei; ài) fwi xai zovtoiç, ei 7içoor{y.ov-
aav nag* i^hov Xanßavti %i)v Xvaiv xtÀ., nur in den Leid,
übergegangen ist (zu Z 252, p. 98, 17), wahrend *B ohne Weiteres
die Auseinandersetzung über die betr. Stelle (mit den Worten to
ioâyovoa ov*é%i xatà %6 ovvrt&éç iativ) begiunt. Auch steht
das sehr kurze Crjt. t& , das weder B noch "B haben, nur im
Leid, (zu O 598, p. 221, 8), und zwar in ausführlicherer Form als
im Valicanus (worüber Prolcg. p. 346. 359. 365 zu vergl.).
Da nun anderen Vaticanischen Zelematen gegeuüber der Lei-
densis mit *B übereinstimmt — £j;t. e, p. 125, 20, lassen z. B.
beide die einleitenden Worte des Vat.: %rjv Ùqx^v xwv Awiöv
àvayivvïo-Mûv ^frôçetç, mZç ccxQißi]^ iov rceçl tà$
€Uôvaçf'Oftr}çoç vvv âoxû fort, und stimmen selbst in dem
oben erwähnten £#;t. /' in dem Wortlaute mit einander gegen
Vat. überein — , so ergiebt sich mit Notwendigkeit, dass diese
Zetemata des Leid, nicht aus dem Val., aber auch nicht aus *B
(B erster Hand kann hier gar nicht in Frage kommen), sondern
aus einer Handschrift, aus der auch *B geschöpft hat,
geflossen sind (ob direct oder indirect, muss zunächst auf sich
beruhen bleiben). Die oben erwähnten Abweichungen erklären sich
den zahlreicheren Uebereinstimmungen gegenüber dann also auf
das ungezwungenste so, dass der Schreiber der *B-Scholien Çijt. iÇ
(zu H 336), * y und x' aus seiner Vorlage nicht herübernahm,
weil der Schreiber der älteren (B) Scholien schon sehr Aehnliches
eingetragen hatte und dass er in demselben Çrçr. iÇ (zu Z 252)
und in Çrç*. i und xcT die einleitenden Worte und Verse für über-
flüssig hielt, wahrend Leid, das Ursprünglichere bewahrt hat
Es würde auffallend sein, wenn sich dies Verhaltniss von L
1) Za O 598 dem Schlosse des voo Leid, vollständiger erhaltenen
Zetemas entsprechend. Uebrigens ist für die Art und Weise des Verfahrens
von *B von Wichtigkeit die von demselben in dem Herakliteischen Abschnitte
za E 336 mit den Worten rà âi Xotnà Ç^xa ipnQood-tv tîç to rAij o*'
"Hqt{ (p. 247, 3 D.) ausgesprochene Berücksichtigung des Scholiums erster
Hand K 392.
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DIE PORPHYRIAMSCHEN HOMER -ZETEM ATA 383
und *B nur für die uns im cod. Vat. erhaltenen Zetemata ergeben
sollte, und dies ist auch keineswegs der Fall. Kann es z. B. zweifel-
haft sein, dass der Umstand, dass das im Venetus und im Leid,
zweimal unvollständig überlieferte Zelema Uber das Talent und arct-
Xavtoç sich zu ^269 (p. 261, 16) mit den es noth wendig einlei-
tenden Worten nur im Leid, findet, in derselben Weise zu erklären
ist? Das gemeinschaftliche Original — ich nenne es von jetzt an B*
— hatte es ohne Zweifel ebenfalls hier, aber der Schreiber von
*B hielt es für uunölhig, es zu copiren, weil B schon ein Uber
denselben Gegenstand handelndes, freilich viel kürzeres Zelema ein-
getragen halle. Man vergleiche ferner die in beiden Handschriften
zu A 636. 637 erhaltenen Scholien (p. 168, 10 — 169, 5). Woher
sollte die jüngere das durch Anführung des Stesimbrotos, Anli-
sthenes, Glaukos und Aristoteles hervorragende Scholium geschöpft
haben? Aus *B doch gewiss nicht, da iu diesem Antisthenes und
Aristoteles nicht vorkommen; wohl aber aus B\ den *B hier nur
excerpirte, weil er schon ein schol. B vorfand, in dem, wenn
auch ohne Nennung des Namens, die Ansicht des Aristoteles ver-
treten war.
Auf ganz dasselbe Verhältniss führen überhaupt manche im
Venetus zunächst von erster Hand geschriebene und dann von
zweiter Hand mit Zusätzen versehene Scholien, von denen der Leid,
oft in einer Weise abweicht, die man sich, wenn er aus dem Ve-
netus in seiner jetzigen Gestalt geschöpft hätte, nur schwer er-
klären könnte. Nach dem eben Bemerkten aber erklärt sich z. B.
der Umstand, dass die beiden Hälften von schol. T 386 (p. 238, 10)
im Leid, gerade umgekehrt wie im Ven. B geordnet sind, leicht
und einfach aus der Annahme, dass ersterer genau aus B' geschöpft
hatte, aus dem *B nur dasjenige, was er in B vermisste, aufnahm und
dem bereits Vorhandenen am Ende anfügte. Dasselbe Verhältuiss
ist / 203 (p. 135, 13) anzunehmen, wo Leid, ausserdem schon des-
halb dem aus B und *B zusammengesetzten Scholium der andern
Handschrift überlegen ist, weil er nicht, wie dieses, die Erklärung
des ÇwqÔt£qov = taxvteçov und %â%iov zweimal hat; ebenso
ist O 189 die Abweichung des Leid, von dem von B geschriebenen
Theile des Scholiums gegenüber der, sich freilich nur auf wenige
Worte beschränkenden Uebereinstimmung mit dem von *B her-
rühreuden zu beurtheilen, so dass ich, da B oberflächlichere Ex-
cerpte als *B zu haben pflegt, besser gethan haben würde, das
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384
H. SCHRÄDER
p. 203 unter den Text verwiesene L-Scholium anstatt des daselbst
Z. 8 — ta edirten B, als dem B'-Scholium näher stehend, mit *B
zu Einem Ganzen zu vereinigen. Auch Z 433 (p. 103, 17) ist die
That sache, dass die in dem von mir unter den Text verwiesenen
Leidenser Scholium sich findenden Worte vnôxettai yàç rj 'Av-
âçofAÔxn — trjfieXovoa dem von B geschriebenen , in den Text
aufgenommenen Scholium durch Vermittlung eines toZto nout
von zweiter Hand hinzugefügt sind, wahrend Leid., der auch das
B-Scholium hat, sie in diesem weglässt, so zu erklären, dass in B'
beide Scholien standen, L beide in derselben Form erhalten hat
*B jedoch dem bereits von B aufgenommenen aus dem anderen
nur das — und zwar in wenig geschickter Weise — hinzufügte,
was letzteres Neues bot, und nicht etwa so, dass das aus B und
*B zusammengesetzte Scholium, dessen doppeltes %ov%o noui am
wenigsten den Eindruck des Ursprünglichen macht, dnrch seine
Schlussworte den Schreiber des Leidensis zur Abfassung eines
neuen, von ihm redigirten Zetemas veranlasst hätte. Besonders
lehrreich sind aber die zu O 128 in beiden Handschriften er-
haltenen Porphyrianischen Scholien. Ich stelle, um das Verhällniss
noch deutlicher als in meiner Ausgabe hervortreten zu lassen, dem
Leidener das in der Venetianer Handschrift von B und *B ge-
schriebene Scholium gegenüber, ohne zunächst auf die Anordnung
des letzteren Rücksicht zu nehmen ; ich behalte alle Fehler der
Handschriften bei und bezeichne durch die gesperrte Schrift die
zweite Hand des Venetos:
Leid. f. 318*: | Venet. B f. 200':
(Lemma: tô ftaivo^eve
q)Qfvaç TjXk âtéfpxteiçaç)
ov ôfl OT/Çfiv h t<£ (pçévag
fXé, elta xa^ alto Xéyeiv
ôiéqp&oçaç, aXX' oaov avv-
ânteiv to (fçfvaç èiiy&o-
çaç, rjXé. avtbç fièv yàç
ènâyei 7tç6ç piv %b ftatvô-
fteve' ij vv toi, autioç ovat3
axovéftev kati, nqôg âè tàç
■
1) Bs ist freilich, wie «ich bald ergeben wird, auch die Möglichkeit
vorhanden, dass Leid, aus B erster Hand und aus B* geschöpft bat.
âeï otiÇeiv eig to /ncuvôfieve,
to di iÇîjg öXov owanteiv tpçé-
vag i]Xk ôiéfp&oçag, ïtoi tag qyçé-
vag, w yXét anatXeoag. avtog
de lizâyei nqog pèv to .uot-
vöpeve" r vi toi avtœç ov~
at' àxové^ev êoti, txçog âè
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DIE P0KPHYR1ANISCHEN HOMER -ZETEM ATA 385
ffgévaç ôiéqj&ooaç, rXé' vooç
<T àitôXXwvoç xal aldioç.
ertl fièv ovv tov tatvéfteve
tb tàç (poéraç ôuqj&âç&ai
xatrjyôçrjuev , ènï ôè tov
xovtpov xal /ur ßeßaiov tö
àtolq>QU)v. tov ôk rjXeé eïte
anoxonri lottv eïte ovyxo-
nrj' yiverat ôk nagà ttv
äXiv, ïva ij TvenXavrifiive.
to tag (pçéraç ô léqp&oçaç,
rjXé' vôoç ô* artoXojXe xal
aiôwç. ènl fjtev ovv tov pat-
véfieve to tàç qpoévaç ôie-
q>$âQ&ai xatrjyôçt) oev, èfcl
ôk tov xovq>ov xal ^it) ße-
ßalov to àeoiq)Q<Dv, tov ôe
rtXée eïte ànoxoni eïte avyxonr\
ht t. ylvetat ôe naqà trjv aXrjv,
ïv' j] 7rê/iXuvrj/uéve.
Stände das Scholium so, wie ich es dem Leidener gegenüber-
gestellt habe, in der anderen Handschrift, so würde der Beweis
geliefert sein, dass Leid, es aus eben dieser geschöpft hat. Aber
das Verhältniss von B zu *ß ist vielmehr das, dass die von letzlerer
Hand geschriebenen Worte an die mit einander ohue Zwischen-
raum zusammenhangenden Worte erster Hand angeschlossen
sind, nachdem der Schreiber das Schlusszeichen, das nach neuXa-
ytjfitve gestanden halte, wegradirt hat. Also ergiebt sich auch hier
wieder derselbe Fall : dem oberflächlichen B-Excerpt fügt *B aus
B* das von jenem Uebergangene am Ende — was ja auch das Ein-
fachste und Leichteste war — hinzu, während Leid, die ursprüng-
liche, in B* vorauszusetzende, Anordnung repräsentirt. Dass sich
dies so verhält, und nicht etwa Leid. — unter der Voraussetzung
natürlich, dass er doch aus dem Venelus B geflossen wäre — die
Ordnung der Worte willkürlich geändert hat, zeigt in diesem Falle
auf das deutlichste das in meiner Ausgabe (p. 202) unter dem Text
angeführte schol. V ictoria n u m *), das (mit den einleitenden Wor-
teu ovtio IloQyvQios) genau die Anordnung der Lei-
dener Handschrift wiedergiebt.
Ich künutc noch manches andere hinzufügen, um nachzu-
weisen, dass der Leid, nicht aus dem Venetus in seiner jetzigen Ge-
stalt herstammen kann, doch, um nicht die an und für sich wenig
interessanten Kleinigkeiten unnöthig zu häufen, beschränke ich
1) Aach Z 164. 165 (p. 93, 20 fT) wird die etwas ausführlichere Form
des Leid, gegenüber dem von mir unter den Text verwiesenen B durch das
schol. Viel. (f. t04a), das u. a. auch den Vers è&iXuty é&ilovvav «v^yayty
ovâ* â6fiovâi anführt, gestützt. Ohne Zweifel stammt auch hier Leid, aus
B«, aus welchem *B lin. 13—19 als selbständiges Scholium, hier nicht wie
in deu oben erwähnten Fällen an B angefügt, nachgetragen hat.
XX. 25
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386
H. SCHRÄDER
mich auf Weniges, z. B. dass T 259 Leid, vollständiger ist als *B
(p. 270, 6—8; 27t, 9 ff.), das« .5 98 die von B ausgelassenen,
von *B aber am äusseren Rande nachgetragenen Worte (p. 220,
21—23: âovl$va>v — xo Çîjy) in der Leidener Handschrift fehlen,
dass von den beiden zu B 482 überlieferten Zetematen, die, obwohl
das eine nur ein Excerpt aus dem andern ist, von *B zu Einem,
durch keinen Zwischenraum unterbrochenen zusammengezogen sind
(vgl. zu p. 46, 25), Leid, nur das zweite, ursprünglichere hat, da«*
derselbe im schol. A 340 (p. 12, 22 — 24) die Verse %io d' alt at —
ßaaiXT(og anführt, die *B weglässt, dass fr;*. </ von *B zu E 153,
von L dagegen zu / 143 eingetragen ist, dass längere Zetemata
(vgl. in meiner Ausgabe zu / 1, A 155, M 103, Y 259, 0 127 *),
daselbst, zum Theil ohne Rücksicht auf den Zusammenhang der
Satze, in mehrere, mitunter durch andere Scholien getrennte, Stücke
zerlegt sind, obwohl die Beschaffenheit der Venetianer Handschrift
in keiner Weise darauf führen konnte. Und endlich möge noch
auf einige selbständige, sich im Venetus nicht findende,
sondern (zum Theil wenigstens) dem Leid, mit einigen ihm sehr
nahe stehenden Handschriften (vgl. S. 393) gemeinsame Por-
phyria nisch r Scholien hingewiesen werden: J 1 eine mit
JloQfpvçlov bezeichnete, den Aristarch citirende Auseinander-
setzung über lyoçôwvto, II 444 eine kurze, aus Çyt. er' excer-
pirte Bemerkung über den Ausdruck hi yçtoi ßakleodai (vgl.
S. 395), B 145 eine TIoq^vqiov überschriebene Erörterung über
das Ikarische Meer, ferner eine sich sonst nur in Odyssee-Hand-
schriften (zu a 1) findende ausführliche Betrachtung über den
noXvTQOftoç 'Odvootvç (f. I89b, zu / 308 oder 312, vgl. meine
Proleg. p. 387, 2), und das im übrigen ebenfalls nur zur Odyssee
(zu er 262) überlieferte Zetema, ôià vi olda^ov ttç Ttoiraetoç
XQiotoTç ßtleoiv £t/re XQ^a^ttt X0*>S noXeulovç (f. 21 lb, zu
/C260*)), beide ebenfalls mit der üeberschrift UoçrpvQtov. Andere,
1) Zu p. 44. 33 meiner Aasgab« hätte ich bemerken ftotleo, dass L E 741
nach den Worten ot\pt.lôv rt Excerpte aas Eustathios einfügt, and erst am
Kmle der Seite den übrigen Theil des Zeteroas giebt.
2) Die noch nicht publicirten (vgl. jedoch Phil. XV|fl p. 350) Lesarten
des Leid, sind verglichen mit dem Test bei Dindorf, schol. Od. I p. 48, 4 sqq.
folgende: 4 dià xi ovâajuoi rfc noifauaç XQqotok | 5 xovç noXtpiovt ftrt
om. i 6 âutxâ£ovxtti I 7 x«i xhv d/uoy x«< xôy nôâtt \ 8 ovâ' ZJImç rd£y |
10 dtOfit',âa I 6övoo>n \ 11 fxijâi xo xoÇoy ixwxtç outete* : Xvoi*. «V uivrot |
12 ätfiifuras [ tov ante tk ora. | 13 om. | xaï rvj«** yt tovtov n«^«
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DIR PORPHYRIANISOHEN HOMER - ZETEM ATA 387
kürzere, entweder dem Leid, eigene Zetemata, die für selbständige
Bearbeitungen oder Excerpte aus B oder *B gehalten werden
könnten, oder solche, die er mit A oder den schol. min. theilt,
übergehe ich hier, als für den Zweck, um den es sich handelt,
nicht verwendbar, absichtlich. Dass die hier angerührten, fast
alle den Namen Tloçqivçiov führenden, aus den ursprünglich voll-
ständigeren scholia minora stammen sollten (vgl. Maass S. 556, 2),
über welche unter II. zu handeln sein wird, ist schon wegen eben
dieses Namens Iloç<pigiovf deu die minora nie führen, nicht
anzunehmen.
Dasselbe Verhältnis* des Leidensis zu den beiden Händen des
Venetus B ergiebt sich nun aber auch für die Ni ch t-Porphy-
rianischen Scholien, für die schon an und für sich eine andere
Provenienz als für die bisher betrachteten nicht wahrscheinlich ist.
Dass ich hier verhähmssmässig nur wenig anführen kann, erklärt
sich nicht so sehr daraus, dass ich die Nicht-Porphyriana keines-
wegs alle collationirt habe — wie wenig auf Dindorf gerade in
der Bezeichnung der verschiedeneu Hände der Scholien Verlass ist,
ist ja bekannt genug — , als aus der Thatsache, dass die zweite
Hand des Venetus eine sehr viel geringere Menge von Scholien
dieses so verschiedenartigen Ursprungs als von Porphyrianischen
(und Heracliteischen) geschrieben hat. Einiges ist aber auch hier
von Wichtigkeit.
Zu A 115 (ànalov xè 0(p* rrog aTtijvça) lautet das schol.
Leid. (f. 228*): xovto ixivqae %ovç JZtohxovç xai Avx Inert qqv
Iv xy 7i€Qt tpvxrjç devxtyrp Xfyeiv, oti ovvavÇetai %<$ oatfictxi
rj ipv%rj xai nctXiv ovpfieiovxai, B dagegen: ot'xwç'sfçioxoxtXrjç
xai Avtirraxçnç o iaxçbç ovvavJito&ai fpaai ttjß ocufiaxi xijv
woran *B die Worte angeschlossen hat: xoi avfifiuova&at
nctXtv. Schwerlich ist hier anzunehmen, dass der Schreiber des
Leidener Scholium aus dem schlechten B- Scholium ein besseres
(vgl. Kr is che, die theol. Lehr. d. griech. Denk. S. 455) zurecht
nyx. \ 14 xrti fJivroi iv t$ ocf. | 15 rôÇoiç | 16 alyaXJaç ffoftt/aVotv (sic) |
17 imaQxw om. J itp* kavrin I 19 ort oui. f navta ravrn nçoxaTaaxevtjv
rot* fJty. I 21 iv ry fnavéâtp tvtt | Tt]ç*iaaç rîjv èt-iv «t^cJV | 22 tlvat om. |
24 odrjTjorovv J 25 XftraaxfvaÇti | 26 tva tovto avfißaivy { 27. 28 iv rf, iX.
xotv. om. J rnxçn xt xtù | i^nivxtl iv rfi iX. xoivtnç oit nâvrtoç | 29 rÇ
rpctQfi<'<x(p xtXQt",o&at nxtariov \ 30. 31 imoijfjrjvavTo intaâvvovç tlvat | 31
rt£ — mvxêâavoîo om.
25*
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H. SCHRÄDER
gemacht hat fauch das schol. min. /Î 315 weicht sehr ab), vielmehr
dürfte er seine Vorlage (B') vollständig wiedergegeben haben, wäh-
rend der Schreiber der *B- Scholien sich damit begnügte, dem
schlechteren Excerpte') erster Hand aus eben dieser Vorlage nur
die Worte xai ovfipeiovo&ai nâliv hinzuzufügen. — Woher hat
ferner Leid. (f. 241b) zu A 542 ausser den auch in B stehenden
Worten hrev&ev (pabezai 'Ayanepvovog noch den Zusatz
ivxev&ev 01 22ttoixoi Xaßövteg exoroiv Ott 6 ooq>og ov opei^e-
xai' avxbg yctQ fxexo.^1 açtatetag xai ctyaxoiQijOtiog xip i'qpoâoy
noiüxai, oder M 285 am Ende von B (p. 506, 1. 2 0.) noch die
Worte: o xat xçtïxxov rijviuiag yctQ ovontg xa/ fih îcqooqt]-
yvvfjêvijg xf] x*QaoJ T,7^ ^olâoatjg, xaï fiéxQt xov %dXovg avx^g
ovfiftaivet xt]v %i6va ninxiiv (f. 261 b)? Liegt es nicht nahe,
hier an ein von *B vernachlässigtes schol. B* zu denken? — Auch
die im Vergleich mit B vollständigere Fassung von Leid. TU 201
(f. 258h): àçioztQÙ yàç orutlct xct ànaioia, ôtÇià de tet ov(a-
(péçovta' (tçioifçà de upâvy xotg Tçioaiv /J àvaxolr^ irQog
ôvaiv içxôtievoç, ist leicht in demselben Sinne zu erklären.
Ebenso zeigen die ziemlich zahlreichen Fälle, wo *B au eine
Bemerkung erster Hand einige Worte unmittelbar angefügt hat,
so dass das Ganze ein Scholium zu sein scheint (wie denn auch
Bekker oft dergleichen in dieser Weise herausgegeben hat2)), und
Leid., obwohl es, wenn B und *B seine Vorlagen waren, sehr nahe
liegen mussle, das Ganze zu geben, nur das Scholium erster
Hand aufgenommen hat, dass die Quelle des letzleren der uns vor-
liegende Venetus nicht sein kann. Ein solcher Fall ist z. B. A 424
(f. 237b), wo Leid, nur die bei Dindorf p. 473, 21—23 edirten
Worte ot fikv xbv areb xvoxetog — onegfAcaiov , nicht aber den
von zweiter Hand hinzugefügten (von Dindorf gar nicht berück-
sichtigten) Zusatz hat: ezeooi öl to rxçov. 'leçoxXijg âk o
Alvôioç avxov xov opqpaXov à/ib xov nQoexttpveoS-cu. Hat
Leid., wie z. B. zur Boiioxîa, solchen Zusätzen Entsprechendes, so
1) Die Differenz wird sich daraus erklären, dass in einem ausführlicheren
Scholium, aus dem sowohl B als B* herstammten, neben der stoischen An-
sicht auch etwas über Aristoteles erwähnt war.
2) Umgekehrt hat Dindorf, anstatt dies Verhâltniss hervorzuheben, sehr
häutig zwei von einander völlig unabhängige, nur nach der Verschieden-
heit der Hände bezeichnete Scholien herausgegeben (vgl. Phil. Aoz. 1878
S. 6U).
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DIE PORPHYRIANISCHEN HOMER - ZETEMATA 389
findet es sich auch unter den schol. minora und ist aus diesen ab-
zuleiten.
Zur Sicherheil lässt sich endlich die hier aufgestellte Be-
hauptung durch die Thatsache bringen, dass von den von *B ge-
schriebeuen Abschnitten aus Suidas, Apollodor und Palaiphatos
sich im Leid, keiner findet — offenbar weil sie in B* noch nicht
vorhanden gewesen, sondern erst von *B den genannten Autoren
selbst entnommen sind — , und aus dem Verhältnis* des-
selben zu fol. 68. 69 und fol. 145 des Venetus.
Das Verhältniss der Scholien dieser Blätter zu einander und
zu den übrigen Scholien derselben Handschrift ist bis jetzt noch
nicht klar genug ausgesprochen. Hillers Bemerkungen, Jahrbb.
XCVII S. 803, sind bei der sich gegen V. Rose richtenden wesent-
lich negativen Ausführung nur für jemand, der die betr. Blätter
aus Autopsie kennt, ganz verständlich1), und Dindorfs Darstel-
lung (vol. III p. V und p. 114 not.) ist ganz unzuverlässig. Ich
halte es um so mehr für geboten, hier das Verhältniss klarzulegen,
als ich befürchten muss, mich in einer an Maass gerichteten Mit-
theilung über diese Blätter nicht völlig correct ausgedrückt zu
haben.
Der Text dieser Blätter ist weder von B noch von *B ge-
schrieben, sondern von einer Hand, die sich in dem ganzen Codex
nur hier vorfindet. Wenn man diese als 'dritte' Hand bezeichnet
(vgl. Herrn. XIX S. 556, 3), so liegt allerdings die falsche Auf-
fassung uahe, als ob sie nach *B thätig gewesen wäre. Dies ist
jedoch nicht der Fall : sie hat nach B, aber vor *B geschrieben,
und der Schreiber der *B-Scholien hat auch auf diesen Blättern
am äusseren Rande Scholien derselben Art wie sonst eingetragen,
von denen das Heracliteum zu E 336 (p. 244, 21 Dind.) auf f. 69b
anfangt und auf f. 70" fortgesetzt wird. Ausserdem rühren von
derselben (zweiten) Hand (*B) auf f. 68 und 69 folgende Scholien
her (ohne Rücksicht auf die Reibenfolge in der Handschrift): v. 284,
v.'34t (Z. 8—12 D.), v. 342, v. 348, und auf f. 145 die Scho-
1) Doch muss ich gestehen, dass auch mir die Angabe Hillers a. 0.:
'Der Text ist von einer ganz anderen Hand (oder vielmehr wieder von zwei
ont er einander verschiedenen Händen) als wir sie sonst finden',
und dass die Scholien zum Theil von denselben Händen (abgesehen von *B)
wie der Text geschrieben wären, weder aus meiner Collation noch aus der
Erinnerung klar ist.
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H. SCHRÄDER
lien iu A 170. 183. 190 (Dind. p. 463, 30 — 464, 12). Von der
Hand, die den Text dieser drei Blätter geschrieben hat, giebt es
auf f. 145 keine Scholien, so das* hier nur die genannten spär-
lichen *B-Scholieo stehen , wohl aber auf f. 68 und 69, nftmlich
(wieder ohne Bücksicht auf die Anordnung in der Handschrift):
v. 293. 306. 334. 341 (Z. 13—16 D.), und ausserdem — wenn
ich mich hier auf meine Collation ganz verlassen kann1) — Ab-
schnitte aus Suidas und Diog. Laerlios, die sich bei Dindorf (zu
p. 244, 2) angegeben finden.
Nun ist es von Wichtigkeit, dass sich in der Leidener Hand-
schrift zu den auf f. 145 des Venetus stehenden Versen A 167 — 217
kein einziges Scholium vorfindet, sondern nur Eustathiana,
wahrend man doch erwarten sollte, dass der Schreiber das Wenige,
das ihm seine Vorlage darbot (also p. 463, 30 — 464, 12 Dind.),
aufgenommen hatte. Auch zu E 259—355 (= f. 68. 69 des Ven.)
hat der Leidensis neben zahlreichen Eustathiana nur wenige Scho-
lien*), und unter diesen kein einziges, das einem Schol.
*B entspräche.*)
Da sich nun unter den Scholien, die der Leidensis zu diesen
Versen darbietet, neben mehreren anderen, welche in ganz ähnlicher
Gestalt unter den von der Hand des Textschreibers dieser Blatter
herrührenden vorkommen, aber doch den sogen, scholia minora
entnommen sein könnten4), eins findet, das die scholia minora
nicht haben (v. 293 — p. 244, 7 — 11 D.), so scheint die Folge-
rung unabweislicb , dass die Vorlage des Leidensis (oder rich-
tiger eine seiner Vorlagen) zu einer Zeit aus dem Venetus B ab-
geschrieben worden ist, als dieser nur die Scholien erster
Hand (und die von einer anderen Hand geschriebenen der Blätter
1) Da die»* Abschnitte nicht in den Leid, übergegangen sind, würde e*
für die uns hier beschäftigende Frage irrelevant sein, wenn sie von *B oder
etwa selbst von einer noch jüngeren Hand eintretragen sein sollten.
2) Vgl. das Verzeichnis« bei Maas« S. 557. 558, bei dem B* also die
von der Hand des Textschreibers dieser Blätter herrührenden Scholien be-
zeichnet.
3) Schol. 284 stammt, wie auch Maass S. 558 angiebt, aus den sehol.
minora; das schol. *B lautet: xtviûva tov vno ry nXtvçç rônor, rijr Xa-
yôvtt, naçn to xivbv tlytu ôariajy.
4) v. 306, v. 334, v. 347 (lin. 13 — 16 D.); das «weite von diesen ist,
wie auch Maass annimmt, ohne alle Frage aus dieser Onelle, aus welcher
Leid, zu diesen Stellen übrigens auch noch einige andere Scholien hat.
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DIE PORPHYRIANISCIIEN HOMER - ZETEM ATA 391
68 und 69), aber noch nicht die Scholien zweiter Hand
enthielt1), also etwa im Anfang des 13. Jahrhundert«.
Ist diese Folgerung richtig, so hat der Leidensis also neben
den B-Scholien erster Hand seine Bedeutung verloren, und das
kritische Material zu vielen Porphyrianis ist um sehr vieles verein-
facht worden.
Ich kann es mir jedoch, um Ober die Sache nicht vor-
schnell zu urtheilen, nicht versagen, ohne weitere Bemerkungen
einige Stellen anzuführen, wo der Leidensis Varianten von B auf-
weist, die mir nicht den Eindruck von willkürlichen Aenderungen
der Vorlage oder Lese-, resp. Schreibfehlern zu machen scheinen.
Ich übergehe das im Leid. A 526 und / 186 stehende, in B
fehlende Jloçcpvçiov f das ohne Bedenken (vgl. meine Prolegg.
p. 465 und w. u. S. 396) auf einen Irrthum zurückzuführen wäre,
indem es diesen Scholien anstatt anderen, einer anderen Vorlage
entnommenen, hinzugeschrieben sein könnte; aber man vgl. p. 20, 6
meiner Ausgabe noXXai ttHv h t(p xäoiiip q>voeiç B, noXXai
%wv ivù)9évtù)v z(p x. gp. L I zu 33, 12—14 (oeo9ai rt)v tzoq-
&r)Oiv B, tlêo&ai tr^v nhXiv L | 108, 14 ôtà xi B, xoi âià
iL L I 119, 30 noXepfjOai B, naxéoao9ai L (wie auch Vict.) |
141,3 ne.q>&evxoç B, Ttay&hTQç L {rtav&érroç Vict.) | 188,9
y.at ovk ev&v nySijaovat nçbç rtçâ^iv B, x. otx sv&vç ftrjôrj-
aavzaç rtçbç jroà&iç L | 210, 19 ßaoxavov B, ßagfiagov L | zu
225,7. 8 nxoiav B, dtiXiav L | 180, 19 è(pd-elç B, 6q>&rjocxai L.
Man berücksichtige ferner, dass zu A 292 das schol. L den Schluss-
worten von B: xoti &çaovx£çovç rzaçioxyaiy, richtig noch ein
f2iXXr}¥aç hinzufügt, dass sich die Verschmelzung der Scholien T230
und 239. 240 zu Einem, wie sie Leid, auf f. 64* aufweist (t<£
xaXXei — l~tviq — p. 175, 3—5, xai 6 fiïv Nixâvwç — àt%6-
/UCyo£= p. 177, 14— 16 D.), aus den B-Scholien nicht erklären
lässt, dass zu r 121 an ein schol. min. die Worte des sctfol- B
in anderer Ordnung angeschlossen sind {ijX&t ôè ayyeXoç —
*Eçorra « Z. 5—8, h açx<*ÏÇ <W — 'EM*] — Z. 3. 4D.), dass der
Schluss von B B 279 : tçla âf (rjxoQtxrjQ etât) — oftfuxx' %<jv
1) Hieraus erklärt sich z. B. auch, dass schol. Z 98 der Leid, nicht nur die
von *B am Rande nachgetragenen Worte (p. 220, 21—23), sondern auch das
von demselben zwischen den Zeilen hinzugefügte, für den Sinn nothwendige
âiii nicht hat. Auch 77 647 erklärt sich das aXXà ri (xoi rbv ijâoç des
Leid, dem toi y (u>y e corr.) ijâoç (p. 216, 11) des B gegenüber ebenso.
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H. SCHRÄDER
(Z. 2—6 D.), dessen Anfang Leid, auf f. 34* hat, als ein selbstän-
diges') Scholium schon vorher auf f. 38* steht, dass f* 547 L vor
noçtyvçiÇovTct p. 159, 25 D. fj *Ayhpâ eingefügt hat, dass J 356
anstatt des in B deutlich ausgeschriebenen ZvpodtoQip L Zr\voô6\y
bat, um noch an die Möglichkeit denken zu können, dass schon
die Vorlage von B, aus der auf weiterem Wege dann auch Leid,
geflossen ware, dieselben Lücken in den Büchern E und A ge-
habt hätte1), und dass die Abweichungen der schol. L von B auf
die Beschaffenheit dieser, vielleicht schwerer als die bekanntlich
sehr gut geschriebenen B- Scholien zu lesenden Vorlage zurück-
zuführen wären.
Doch will ich hier nur die, wie ich glaube, noch vorhandene
Möglichkeit dieser Annahme erwähnen, ohne sie besonders be-
tonen zu wollen : für den Zweck dieser Abhandlung genügt mir
der Nachweis, dass die *B-Scholien des Venetus nicht in den
Leidensis übergegangen sind (die wörtliche (Jebereinstimmung vieler,
die an und für sich im Sinne der Abhängigkeit gedeutet werden
könnte, erklärt sich mit Leichtigkeit aus der gemeinsamen Quelle,
B'). Es ergeben sich hieraus nämlich wichtige Consequenzen,
wie ich sie zum Theil stillschweigend, zum Theil ausgesprochener
Weise in meiner Ausgabe befolgt habe.
Dass ich mit gutem Grunde über den Leid, geurtheill habe
• ■
1) Als ein selbständiges Scholium finden sich diese Worte auch im
Venet. A zu « 283. Vielleicht lässt sich daraus schliessen, dass es aus den
»Chol. min. stammt, unter denen es jetzt fehlt. In diesem Falte würde das
Verhältniss des Leidensis nichts gegen seine Abhängigkeit von B beweisen.
Ebenso ist es bei einigen (obeu nicht berücksichtigten) von B abweichenden
und mil A stimmenden Scholien (wie A 250. 407, V 310) wahrscheinlich, dass
sie aus der Redaction der scholia minora, unter denen man sie jetzt aller-
dings vermisst, in L gekommen sind.
2) Der Umstand, dass das letzte Scholium aof f. 67b des Venetus mit c\
das erste auf f. 70« mit U numerirt ist, macht den daraus von Hitler a. O.
gezogenen Schluss, das» die Blätter 6S und 69 ursprünglich von erster Hand
beschrieben vorhanden waren, und auf f. l>9b die Scholieu «'— «T gestandea
hatten, sobald wir ein mechanische!» Wiedergeben einer älteren Vor-
lage voraussetzen (dass der Schreiber von B sehr viel weniger eigenes Or-
theil verräth als *B, ist bekannt), nicht absolut nothwendig. Auch die
Lebereinstimmung mit dem einen von dritter Hand des Venetus auf f. (>$
geschriebenen Scholium (vgl. S. 390) würde die von mir erwähnte Möglich-
keit nicht gänzlich ausst hliessen: juan braucht nur an die ursprünglich grössere
Auzahl der schol. minora zu denken.
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DIE PORPHYRI ANISCHEN HOMER - ZETEMATA 393
(p. VIII), dass er saepe lectiones habet üs, quas cod. B praebtt,
anteponendtu (vgl. dagegen Maass S. 556, 1), will ich hier nur
kurz erwähnen. Ungleich wichtiger und für die Eruirung Porphy-
ria nischer Scholien von grundlegender Bedeutung ist näm-
lich die Thalsache, dass es nach dem gefundenen, oder richtiger
hier erst ausfuhrlich dargelegten Resultate an jedem Grunde fehlt,
das so vielen Leidener Scholien vorausgeschickte ÎIoQcpvçiov mit
Maass, S. 553, auf eine einfache Verm ut hung zurückzuführen,
und etwa anzunehmen, dass, wie es in den *B-Scholien der Fall
zu sein scheint (vgl. Proleg. p. 357, 1), auch in B* nur dem ersten .
dort vorhandenen Zetema (zu A 3) ein YIoQtpvQiov vorausgeschickt
gewesen wäre, woraus der Schreiber von Leid, für die übrigen Ab-
schnitte denselben Ursprung nur geschlossen hatte. Minde-
stens ebenso a priori berechtigt ist also der Schluss, dass B* das
IloQtpvqiov vor den einzelnen Scholien hatte, *B es bei Seite warf,
Leid, dagegen beibehielt. Gesichert aber wird diese Annahme
nicht so sehr durch die üebereinstimmung anderer, dem Leid, sehr
ahnlicher Handschriften1) und die geringe Vorliebe, die *B für
1) Ausser den von Maass S. 554 angeführten der Scoriatensis il I 12,
der, soweit man sich nach den Angaben bei Tychsen, Bibl. d. att Litt. u.
JK. VI S. 135 ff., und bei Dindorf, schol. Iliad. IV p. 409 ff., ein Bild ent-
werfen kaou, wohl eine der Quellen des Leid, und, da er nach liraux (Maass
S. 556, 2) dem 11. Jahrhundert augehört (nach Dindorf III p. XI dem 14.),
auch der *B-Scholien seiu konnte. Eine den genannten ähnliche (oder mit
einer identische?) Handschrift hat auch Arsenius für die von ihm au den Rand
der edit, prioc. des Homer geschriebenen Scholien (Gramer an. Par. III p. 3—28)
beuutzt. — Ueber den Mosqueusis (S. Synod. LXXV, nach Matthaei, Syntip.
fab. p. XIII, wohl aus dem 14. Jahrh.) urtbeilt Maass S. 554. 555, nach den
von Matthaei a. 0. S. 81 ff publicirten Scholien zu il 1—417, dass er ebenso
wie Leid., der aus ihm geflossen sein könnte, aus dem Venct. B und den
schol. min. zusammengeschrieben wäre. Aber das für den Leid, hier gefundene
Resultat, das« er aus dem Venetus in seiner jetsigen Gestalt nicht herstammt,
stimmt auch für ihn: so fehlen ihm von den von *B und **B geschriebenen
Scholien die zu v. 164, 214, 366; zu v. 117 hat er zwei gelrennte Scholien,
deren zweites anhebt: rô i(py<no ovx ïanv xiX., während im Venetus an die
von erster Hand geschriebenen Worte von *B unmittelbar angeschlossen ist
tb âè t<p;<r<o ovx lotiv. Im schol. 54 hat M (= Z. 34 Dind.) xai xo
nyoifievoy (pto^y, ebenso stand ursprünglich in B, und das t vor dem i ist
erst nachträglich hinzugefügt worden. Einige ihm eigentümliche, sich weder
in ß noch unter den min. findende Scholien (vgl. Maass) würden sich für die
Annahme verwenden lassen, dass er nicht aus 6 erster Hand, sondern aus
dessen Vorlage abgeschrieben wäre (vgl. S. 392 über Leid.).
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394
II. SCHRÄDER
namentliche Citate hat (z. B. findet sich trotz der zahlreichen Ex-
cerpte aus Heraklits Allegorien der Name desselben nur einmal
(zu O 21), oder dadurch, dass wir oben an der Hand der Vaticani-
schen Zetemata einige Vorzüge des Leid, dargelegt haben, als viel-
mehr durch folgende Erwägung:
Es würde begreiflich sein, dass ein nicht unkundiger Ab-
schreiber, von der ihm bekannten Thatsache ausgehend, dass in
dem ihm vorliegenden Original Zetemata des Porpbyrios (wie *B
sie ja auf f. I* anzukündigen scheint) vorhanden waren, alle mit
ôià %L anfangenden oder sonst einen ahnlichen Eindruck machen-
den Scholien, die er daselbst vorfand, eben diesem Verfasser vin-
dicirt hätte, aber, so frage ich, wie konnte er darauf kommen, Ab-
handlungen ganz anderen Charakters und anderer Form, zum Tbeil
sogar Scholien höchst unbedeutender Ausdehnung, deren Porphyria-
nische Herkunft uns jedoch durch die Vaticaner Handschrift ver-
bürgt ist, demselben Autor zuzuschreiben? Ich verweise auf die
in meinen Prolegg. p. 359 gegebene Zusammenstellung der in den
Leid, theils mehr oder minder vollständig, theils in der Form von
Fragmenten übergegangenen und mit HoqçvqIov bezeichneten
Vaticanischen Zetemata. Wer sich — um nur die schlagendsten
Beispiele anzuführen — unbefangen die Frage vorlegt, was dazu
führen konnte, Çrjr. y, (T, i, x, xct, xS ', xr)\ Xß', oder die zu
ff 433 und zu H 336 gezogenen Excerpte aus iß' (zu p. 300, Ssqq.)
und it]' (p. 99, 8) dem Porpbyrios beizulegen, würde um die Ant-
wort in Verlegenheit sein.1)
Es bleibt nichts übrig, als hier die Autorität handach rift-
licher Tradition anzunehmen. Ebenso wenig, wie es auf-
fallend ist, dass der Schreiber des Leid, oder einer seiner Vor-
stufen gelegentlich auch bei einem als solchem beglaubigten Por-
pbyrianischen Scholium das gewöhnliche TloqfpvQlov wegliess (vgl.
das p. 359. 362 von mir Angeführte2)), ist es nun aber für das
■ — — ■
t) Es mag noch bemerkt werden, dass sich, wenn der Leid, aus dem Ve-
netus herstammte, das IIoQ<pvçiov in schol. S 100 (= ftr. x') und 77 336
(aus ir}') nur so erklären Hesse, dass der Schreiber es einem, von ihm ausser-
dem noch umgearbeiteten, Scholium erster Hand beigelegt hätte (vgl. oben
S. 381), wozu die Beschaffenheit der Handschrift gar keine Veranlassung bot.
2) Die Thatsache, dass von den aus Cit. wf geflossenen, zusammenhangen-
den Scholien zu «I» 127 (p. 28S, 29 sqq.) nur das letzte die fjeberschrift JToq-
(pvçiov trägt (s. zu p. 291, 2«), wird darauf zurückzuführen sein, dass io
diesem die Ansicht des Porpbyrios selbst enthalten ist.
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DIE PORPHYR I ANISCHEN HOMER -ZETEM ATA 395
bei der Bestimmung eben dieser Scholien zu befolgende Princip von
erheblicher Bedeutung, dass er gelegentlich einmal atfcb fälsch-
lich diese Ursprungsbezeichnung einführte: im Gegentheil, man
muss sich wundern, dass es nachweislich nur äusserst selten
geschehen ist.
Sicher liegt eine solche falsche Angabe in den beiden aus
Heraklits Allegorien geflossenen und trotzdem mit TIogayvQiov be-
zeichneten Scholien S 3 und II 459 vor. Ich halte noch jetzt
das in meinen Prolegg. p. 362. 407 zur Erklärung dieser Ver-
wechslung Beigebrachte fflr sehr wahrscheinlich; doch will ich kein
Gewicht darauf legen'), da es für die hier zu erörternde Frage
ohne Bedeutung ist. Denn selbst zugegeben, jene Ansicht ware
irrig, so folgt aus dem von dem Schreiber des Leid, begangenen
Fehler, so wie daraus, dass die Lesarten des Leid, in diesen Hera-
kliteischen Stucken denen von *B näher stehen als die Herakli-
teischen Handschriften (Maass S. 550. 551) — was sich zur Ge-
nüge aus gemeinsamer Quelle erklärt —, noch keineswegs, dass
der Ursprung dieses Irrthums in der den betreffenden Scholien im
cod. B angewiesenen Stelle am äusseren Rande zu suchen ist. Ich
komme, wenn jene Vermuthung nicht stichhaltig ist, mit der An-
nahme aus, dass eine Verwechslung der Art, wie ich sie Prolegg.
p. 465 behandelt habe, vorliegt, dass also von einem in unmittel-
barer Nähe stehenden Porphyrianischen Scholium, das die be-
treffende Handschrift nicht berücksichtigte, der Name einem von
ihr aufgenommenen Scholium anderen Ursprungs beigeschrieben
wurde. Nun zeigt ein Blick in meine Ausgabe, wie viele Porphy-
rias zu den ersten Versen von & überliefert sind, und was die
andere Stelle betrifft, so folgt unmittelbar auf den fälschlich mit
JloçyvQiov bezeichneten Abschnitt folgendes Scholium (an dieser
Stelle wenigstens) ineditum: rovréaxtv iniTvxwç läfißave' xai
rj ßovtf 6k olov ßoXrj rig. o&tv $W av (sie) d* rtXta ßovXjj
JJçiâfiov TtôXiç evçvàyvia, (bo si $tpr)' toîç ao7ç oitXoiç ij toîç
aotç toÇoiç tJ ßiXsoiv, ein zu JT 444 gehöriges Excerpt
aus dem ersten Vaticanischen Zetema (p. 283, 11 — 13,
wo ich es unter dem Texte nachzutragen bitte).
1) Aach die Art und Weise, in welcher *B zu M 25 (T. Porpbyriana und
Heraklitea mit einander abwechseln lasst, ist in diesem Sinne zu verwerthen.
Auf p. 493, 6 D. (Porph.) folgt nämlich p. 404, 3—11 (Her.), und auf p. 493, 24
(Porph.) p. 493, 2ti (Her.).
396 H. SCHRÄDER
In ähnlicher Weise mag das im Leidensis den von erster
Hand geschriebenen B-Scholien entsprechende schol. A 526 und
/ 186 beigesetzte TJoq<^vçiov zu beurtheilen sein, das nach dem
oben (S. 391) Erörterten auf die Autorität einer Vorlage zurückzu-
fahren gewagt sein würde. An ersterer Stelle kann es durch das
zu A 524 gehörige, von Leid, aus B* entnommene und in ge-
wohnter Weise bezeichnete Zetema veranlasst sein, zu / 186 durch
das ebendaher stammende, im Scorialensis mit Jloçrpvçiov be-
zeichnete arrgenkg doxfZ xrX. (p. 134, 25 — 28), bei welchem der
Name des Autors im Leidensis fehlt. Wäre eine Willkür des
Schreibers anzunehmen, so würde es im höchsten Grade auffallend
sein , dass er sich gerade zwei von der gewöhnlichen Form der
Zelemata abweichende B-Scholien und keins der überaus zahlreichen
mit ôià W, nioç, ànçtnéç u. dgl. anfangenden dazu erlesen hatte.
Die von mir in meinen Prolegg. p. 365. 366. 448 ff. erörterte
Autorität der B-Scholien erster Hand, für welche der Leidensis
ohne Bedeutung ist, wird durch das gefundene Resultat in keiner
Weise alterirt'); hingegen rechtfertigt das Ergebniss, das sich uns
für das Verhältniss dieser Handschrift zu *B und für die Autorität
des sich in ihr bei Scholien dieser Gattung findenden IloQtpv-
q'iov ergeben hat, nicht allein das von mir in meiner Ausgabe
befolgte Princip und die von mir damit verbundenen Schlussfol-
gerungen, sondern es lässt zugleich die Möglichkeit offen, manche
sich nur in dieser Handschrift findende Scholien, die ihrem In-
halte wie ihrer Form nach erst von dem Schreiber aus älteren
Scholien excerpirt sein könnten, höher hinaufzurücken, und
macht es in manchen Fällen fraglich, ob Zelemata des Leidensis,
die zwar unter den *B-Scholien fehlen, aber ähnlich im Venetus A
oder unter den sog. schol. minora stehen, aus diesen, worüber
unter II. gehandelt wird, oder etwa aus BÄ geflossen sind.
II.
Maass hat das Verdienst, darauf aufmerksam gemacht zu haben,
dass in den cod. Leideusis ein grosser Tkeil der sog.
schol ia minora übergegaugen ist; ebenso hat er sich durch
1) Schol. A 526 ist selbstverständlich zu streichen; I 1S6 kann viel-
leicht als eine selbständige Bearbeitung eines Por|ihyrianischeii Zetema, wie
sie B erster Hand nicht selten hat, betrachtet werden.
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DIE PORPIIYRIANISCHEN HOMER - ZETEMATA 397
die Hervorhebung der Thatsache, dass diese Scholien spätestens im
10. Jahrhundert unserer Zeitrechnung redigirt worden sind und
dem exegetischen Theile der Scholien des Venetus A sehr nahe
stehen, verdient gemacht (S. 559 ff.), und ohne Frage wird schon
jetzt, auch ehe die, wie es scheint und wie wir hoffen, von Maass
zu erwartende Ausgabe des cod. Mureti eine gesicherte Grundlage
darbietet, sich die Aufmerksamkeit der Gelehrten diesen lange ver-
nachlässigten, z. Th. allerdings äusserst dürftigen und zweifelhaft
überlieferten Excerpten aus den Schätzen alter Gelehrsamkeil wie-
der mehr zuwenden. Da ich selbst bei dieser Unsicherheit der
Ueberlieferuug uud dem Zweifel, ob nicht vielleicht manches nur
ein Excerpt der ältesten Herausgeber sein könnte, diese Scholien,
wenn sie sich nicht in Handschriften (wie Venet. A, Leid., den
Pariser codd. in Cramers Anecdola u. s. w.) nachweisen liessen,
in meiner Ausgabe der Porphyrianischen Scholien sehr vernach-
lässigt habe (einiges ist noch in den Addenda nachgetragen), worauf
Maass S. 556, 1 mit Fug und Recht aufmerksam macht, so mag
hier als Ergäuzung der von Maass nachgewiesenen Abhängigkeit')
des Leid, von D (so werde ich von jetzt an die minora nennen)
eine Untersuchung ihren Platz finden Uber die Stellung, welche
diese Scholiengnippe den Zetemata gegenüber einnimmt, und Uber
die Frage, ob uud in wie fern sich einiges modificirt haben würde,
wenn ich hier, wie Maass es a. 0. für wünschenswerth hält, nicht
Leid., sondern D meiner Ausgabe zu Grunde gelegt hätte. Ich
benutze die edit. Aldina 1521 (2fyoÀ*a naXaiâ te xai nâvv wq)t-
Xtfict ttç %r)v zov Ofti'tQOv 'Iltââa y.ai etç ti^v Oôvooèav).
Wer sich die Mühe giebt, auch nur für einige Bücher den
Bestand der D-Scholien mit dem der anderen Handschriften zu
vergleichen, wird bald die Bemerkung machen, dass dieselben von
denen des Venetus B, wenn wir diese einen Augen-
blick als eine in sich abgeschlossene Masse betrach-
ten dürfen, generell keineswegs verschieden sind,
wenn auch die UebereiDSlimmuug hinter der dem Venetus A gegen-
über zu constatirenden bei weitem zurückbleibt. Eiue Sonderung
der B-Scholien nach dem von ihnen iu der Handschrift einge-
nommenen Platze und nach ihrem Ursprünge ergiebt jedoch ein-
1) Der Umstand, dass an einigen wenigen Stellen Leid, mehr mit A als
mit D stimmt (z. B. J 2, K 2 und zum Theil E 132) mag aus der unge-
nauen Publication letzterer Scholien zu erklären sein.
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398
H. SCHRÄDER
mal, dass die dem Venetus B mit D gemeinschaftlichen Scholien
ganz vorwiegend, sowohl was deren Anzahl als auch was die
Genauigkeit in der Uebereinslimmung betrifft, von zweiter
Hand geschrieben sind, wahrend von den von erster Hand her-
rührenden nur verhältnissmassig wenige1) im wesentlichen mit D
stimmen, sodann aber — und darauf allein kommt es hier für
uns an — , dass die in D sich Qudenden Porphyrianischen Zete-
mala oder Excerpte aus solchen nirgends mit den im Venetus
von erster Hand herrührenden stimmen.
Diese Thatsache ist wichtig: sie zeigt, dass viele dem Inhalte
nach mit Zetematen stimmende, aber dieser Form entkleidete Scho-
lien erster Hand des Venetus mit Recht von mir unter die Por-
phyriana aufgenommen worden sind (das Vorkommen einiger der-
selben unter den scholia minora würde nach dem jetzt Gefundenen
ihre Provenienz zweifelhaft machen), und sie beweist, dass die *R-
und D-Zetemata einander naher stehen, als ersteren die von erster
Hand geschriebenen desselben Codex oder die diesen eng ver-
wandten des Victorianus (Townleianus).
So finden sich — abgesehen von wenigen und kleinen Ab-
weichungen — dieselben Zetemata oder aus solchen herstammen-
den Scholieu, die *B aufweist, unter den D-Scholien F 22 (*B zu
r22, p. 51, 9 meiner Ausgabe), 170 (p. 57, 4), 175 (zu p. 302, 15),
365 (p. 64, 6), 369 (p. 64, 13), J 2 (p. 68, 19), 88 und 93
(p. 70, 31 und 16), E 20 (p. 79, 27), / 226 (p. 136, 6), 241
(p. 136, 12), 617 (p. 141, 8), A 548 (p. 166, 12), 611 (p. 167, 5),
M 200 (p. 179, 10), AT 20 (p. 183, 9), 521 (p. 186, 9), H 74
(p. 187, 16), 148 (p. 188,22), 77 86 (73, p. 210, 13), 140 (zu
p. 211, 11), I 9 (P 698, p. 219,31), Y 67 (p. 242, 17), <0 1
(p. 200, 3), ferner den von derselben Hand durch rothe Zeichen
auf den Text bezogenen (die ich in meiner Ausgabe mit **B be-
zeichnet habe) entsprechend H 109 (p. 188, 18), 246 (p. 195, 1),
Y 209 (zu p. 244, 9), 0 443 (p. 255, 11), X 397 (p. 268, 4),
447 (p. 259, 18); auch das schon erwähnte schol. A 548 findet
sich im Venetus noch unter den **B-SchoIien. Alle diese Scholien
stehen auch im Venetus A, und zwar zum grössten Theil in
1) Zum Beispiel A 175. 575, R 64. 631. 654. 865. 867, Z 5, JV237, S 291.
347, die zur Erhärtung der Thatsache, dass B und D einander im allge-
meinen nicht ganz fremd sind, genügen mögen; dass sich noch manche
andere Stellen hinzufügen Hessen, ist mir nicht zweifelhaft.
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DIE P0RPHYRIAN1SCHEN HOMER -ZETEM ATA 399
wörtlicher Uebereinstimmung oder mit nur unerheblichen Abwei-
chungen (die bedeutendste liegt, w«>nn auf Dindorfs Angaben Ver-
las» ist, zu A" 397 vor). Dagegen fehlen in dieser Hand-
schrift folgende mit *ß übereinstimmende, Ze tenia U u. dgl. ent-
haltende D-Scholien: A 279 (p. U, 12), J 43 (= p. 69, 20—25,
mit den einleitenden Worten: Lijieïtai 7r<Zç 6 Zeig apa pk*
ixùv Myei tjj "Hq? xaQ^aa^at> <W à?xta*. satt* ovv
einn» ort fxœv (*h diàuxtiv xiL), E 132 (p. 81, 12), K 561
(p. 160, 26), sowie von den **B-Scholien entsprechenden : Z 1 19
(p. 188, 18) und Z 265 (p. 99, 22).')
Dass diese Scholien, die sich fast alle (ausser S 148 und A' 447)
auch im Leidensis vorfinden, in *B (oder **B) und D gemeinsamer
Quelle entstammen, lässt sich nicht bezweifeln: die Abweichungen
sind solcher Art, dass sie auf Flüchtigkeiten oder absichtliche
Aenderungen der Schreiber der Handschriften, in denen uns die
betreffenden Scholien vorliegen, zurückgeführt werden können. Sie
im Einzelnen hier hervorheben zu wollen, würde bei der Unzn-
verlässigkeit der Ueberlieferung der D-Scholien — abgesehen von
der aus meiner Ausgabe ersichtlichen der in den Leidensis u. s. w.
übergegangenen — keine Bedeutung haben: es genügt, zu be-
merken, dass bald die Scholien des Venetus, bald D den Vorzug
verdienen; letzteres z. B. K 561 (p. 160, 26), wo *B den Anfang
des Zelema wegen der Aehnlichkeil des unmittelbar vorhergehen-
den weggelassen hat, und Z 265 (p. 101,5 — 11) wo **B die Xvoiç
xa&* vTtfgßatöy desshalb bei Seile gelassen zu haben scheint,
weil *B sie schon in dem in der Handschrift unmittelbar vorher-
gehenden excerpirten Zetema (p. 299, 23 — 30 Dind., zu p. 99, 22
meiner Ausgabe) eingetragen hatte. Auch E 20 zeichnet sich D
vor *B dadurch aus, dass der Anfang des Scholium: xar^yoçel
xaï tovrov tov tohov Zwtloç wegen des vorhergehenden, Zoiios
ebenfalls erwähnenden Zelema zu v. 7 (p. 79, 18) seine Berech-
tigung hat, wahrend er für *B, der an dieser Stelle Zoiios ausser
1) Bei einigen wenigen Scholien dieser Kategorie Rind zwar den D ähn-
liche in A vorhanden, doch mit solchen Abweichungen, dans an der Iden-
tität gezweifelt werden kann, z. B. K 532 (p. 159. 14, vgl. jedoch Prolegg.
p. 467), wo der fast wörtlichen Uebereinstimmung mit *ß die «ehr viel er-
heblichere Abweichung de« von mir unter den Text verwiesenen A-Scholium
entgegenzustellen ist; auch JC 132 hat A zwar in einigen Worten Ueberein-
stimmung, ist jedoch vollständiger und hat die Form des Zetema aufgegeben.
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400
H. SCHRÄDER
dem Spiele lässt, durch nichts inotivirt ist. An allen drei Stellen
stimmt Leid., an der dritten auch A (dem die beiden ersten fehlen)
mit D.
Nun ist es eine beachtenswerthe Thatsache, dass die D-Scho-
lien zur Ilias1) den Vaticanischen Zetemata ganz
ausserordentlich fern stehen: abgesehen von dem kurzen
Citât des schol. r 175 — vorausgesetzt, dass dieses mit Recht vou
mir mit Çrjt. ty in Verbindung gesetzt worden ist — finden sich
unter ihnen nämlich nur sehr wenige und äusserst dürftige, selbst
hinler dem Umfange der kürzesten sonst vorhandenen Zetemata noch
zurückbleibende Scholien, die aus der genannten Quelle herstammen
können.3) Es müssen demnach diese Zetemata, wie auch die den
Vaticanischen nur unbedeutend naher stehenden (vgl. 2 515 zu
p. 230, 21) des cod. A zunächst als ihrem Ursprünge nach schlechter
1) Etwas günstiger stellen sich die D-Scholien zur Odyssee den wenig
zahlreichen dieses Gedieht betreffenden Vaüc. Zetemata gegenüber, insofern
sich zu ß Ii 10 unter ihnen ein Fragment (= p. 283, 7 — 17) und ein Excerpt (aus
.p. 282, 4 — 11) des C«jr. a finden. Aus tu sind die zu a 1 und a 6 erhal-
tenen D-Scholien noch dürftiger als die von mir p. 299, 3. 10 verglichenen
schol. Harl. und Q.
2) Aus Çt]t. t schol. I 2 (noch kürzer als das zu p. 127, 12 edirte schol.
Leid.): itatçTj' avytQyôi, <piXq. ai}(4HO»xtoy dl ort ri/y ipvyqy ô noiijx^ç
rov (pöjov ttQtjxiy tiaiçuv. Aus n' (p. 288, 1 — 7) ist vielleicht schol.
* 126. 127 excerpirt: < * ^ s- ôç xt <pdy$<fty] ov dti to oç xt (päyyoiy
âç&çoy inotaxztxby Xa/ußuyiiy, àXX' àvtl xov tZ{ xty ini{tQt]fxa. vnat-
£ei. ô di yovi' ô di at/x inmoXrjç yiyrjctrnt, àXX' im rfjy cpQtxa
at£ti' t« yaQ rto9q>oey7i xtSr o*>fttczo>y äytafrey tntnXtly unter der Voraus-
setzung, dass die letzten Worte des Originals mißverstanden sind (das in der
Aid. vorhergehende Scholium lässt sich mit Porph. noch schwieriger in Ver-
bindung bringen). Ob X 252: ttvxi rov n^b% Jaodtxyy nogivofityr}* itvrt
yàç nçbç avirty ilotX&tly ßovXo/uiyrj aus Çrjx. *V (p. 98b, 27. 28) stammt,
moss zweifelhaft erscheinen ; dasselbe gilt von dem mit A N 745 (zu p. 1 22,
22 edirt) stimmenden D im Verhältnis* zu Çijt. xf, sowie von O 598 im Ver-
hältnis* zu I*' (oder vielmehr Leid., p. 221, 8). Es erscheint demnach auf
Grund dieser Thatsache sehr wahrscheinlich, dass die Worte, die *B zu I 4
dem £ijr. t am Ende hinzugefügt hat (p. 127, 20—31), nicht aus dem ersten
Buche, das uns der Vaticanus erhalten hat, sondern aus einem der späteren
der Porphyrianischen Sammlung herstammen; denn unter den D- Scholien
findet sich ein sehr ähnliches Zetema (= A, p. 128, 1—6). Der Anschluss von
srç». ff' an das Vorhergehende (vgl. p. 126 a 9: n<5ç àxQijiijÇ tôy ntçi ràç
tlxôyaç t)f*yQOi xzX.) ist dann ein sehr viel einfacherer. Roemers ab-
weichendes Unheil Ober t (Jahrbb. 1885, S. 25. 26) hängt mit seiner Ansicht
über die Vatic. Zetemata überhaupt zusammen (vgl. S. 404 A. 1).
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DIE POR PH Y R I A NISCHEN HOMER - ZETEMATA 401
beglaubigt erscheinen, und sieb das Bedenken ergeben, ob sie nicht
etwa von denen, die *B mit dem Leid, allein theilt, zu trennen,
und als herrenloses, z. Th. vielleicht nur willkürlich in diese Form
gebrachtes Gut zu betrachten waren, zumal da, worauf ich schon in
meioen Prolegomena (p. 462. 463 *)) hingewiesen habe, manchen
unter ihnen Scholien erster Hand des Venetus R gegenüberstehen,
denen die Form des Zetema fehlt. Man würde unter solchen Um-
ständen vielleicht sogar so weit gehen wollen, die ausführlicheren
*B-Zetemata, die ich p. 463 dazu benutzt habe, die Ueberlieferung
von AL (oder, wie jetzt zu sagen ist, von AD) zu rechtfertigen, zu
verdächtigen.
Nun würde es für die Anerkennung, die wir Porphyrios wegen
seines Sammelwerks Homerischer Zetemata zu zollen haben, viel-
leicht nur vorteilhaft sein, wenn wir ihn um so und so viele,
z. Th. ja recht unnütze Aporien armer zu machen hätten, und
ich würde, wenn mir jetzt diese Ansicht aufgegangen sein sollte,
kein Bedenken tragen, ein Verzeichniss der von mir als Porphy-
rianisch herausgegebenen Zetemata, die aber richtiger als unbe-
stimmter Herkunft zu bezeichnen wären, zusammenzustellen : aber
es lässt sich aus anderen Gründen darthun, dass auch unter den
D-Scholien Porphyriana enthalten sind.
Von den Prolegg. p. 463 von mir besprochenen Scholien ist
AD N 658. 659 (zu p. 84, 24) nicht so sehr durch das an Um-
fang ungefähr gleiche, verschiedene Ivoeig ziemlich summarisch
anführende schol. *BL E 576 (p. 84, 6), das L ausdrücklich dem
Porphyrios zuschreibt, als dadurch, dass wir im Lips, zu B 184
(vermutblich aus dem Townl.) über den Eurybates lesen: e*eçôç
iottv ovtog naçà %hv ^Ayapipvovog , wg JIoçg>vçioç (zu
p. 85, 7), seinem Ursprünge noch äusserlicb beglaubigt. Ebenso
von den oben mit den *B- und **B-Scholien aus D zusammenge-
stellten J 93 (p. 70, 16) durch das in L (und Eton.) sich dabei
findende ÎIoQtpvçtov, Y 269 (zu p. 244, 9) dadurch, dass das
in *B und L noch vorhandene Original (p. 243, 25 ff.) in letzlerer
Handschrift dieselbe Bezeichnung führt, an deren Richtigkeit bei
der Thatsache, dass wir hier eine der schon von Aristoteles er-
1) Die daselbst aus A angeführten Scholien stehen simmtlicb auch unter
den D-Scbolieo, mit Ausnahme von JS 125.
Heraus XX. 26
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402
H. SCHRÄDER
wähnten Aporien vor uds haben, zu zweifeln unmöglich isl; T369
(p. 64, 13) wird durch das im Leid, (und Eton.) mit demselben
Namen des Urhebers versehene ähnliche Schol. *B gestützt.
In sehr viel mehr Fällen ist die Zurückführung auf Porphyrios
für kurze D-Excerpte (die meisten haben auch die schol. A und
Leid.) dadurch begründet, dass ausführlichere in *B und Leid, über-
lieferte Zetemata, aus denen sie hergeleitet sein könnten, äussert ich
als Porphyrianisch beglaubigt sind. Ich begnüge mich der Kürze
wegen, auf meine Ausgabe zu verweisen, aus der sich ergiebt, dass
die Originale, aus denen D1) B 2 (zu p. 22, 18, dem schol. L
mehr als dem A entsprechend), 649 («= L zu p. 48, 25), J 43*).
297 (— L zu p. 73, 22), E 127 (ungefähr « L zu p. 91, 28),
M 103, S 434 (— L zu p. 199, 3), <D 252 (zu p. 274, 9), X 3
(■= A zu p. 209, 17) excerpirt sind, durch die Autorität des Lei-
riensis und anderer Handschriften als Porphyrianischen Ursprungs
erwiesen sind. Ebenso ist D E 341 (» Lp zu p. 81, 16) durch
das Citai bei Eustalhios beglaubigt, B 264 (=* L zu p. 32, 1) durch
das ähnliche im Leid, mit HoQtpvçlov bezeichnete Excerpt der
codd. *BLLp, K 561 L p. 160, 26) durch das ausführlichere
in L denselben Namen führende Zetema p. 160, 4; für den Scbluss
von D O 18. (= dem selbständigen A zu p. 204, 1) und für O 193
(Excerpt aus A zu p. 204, 4) wird es durch auf Grund des JIoç-
tpvçiov des Leid, (zu p. 203, 8) anzustellende Gombinationen we-
ll Die Scholien B 264. 649, E 341, K 252. 561, tf> 252, X 3 fehlen im
cod. A.
2) Das Verhältnis» der verschiedenen Handschriften, das aus meiner Aus-
gabe nicht klar genug hervortritt, zu einander ist hier folgendes: Die schol.
min. haben zwei Zetemata: âoxiï âé nuç iyaytloy tlycct — o Iffrt xainiQ
fttl ßovXöftevof (den zu p. 69, 9 von mir aus A and L edirten Worten ent-
sprechend), hierauf folgt mit dem neuen Lemma x«< y«o iyti <rot dtöxa
ixêiy aixorri yt &vfitp' fçrtîrat nûç o Zevç Spa fiiv ixety Xiytt vij
'Hqq £ c(u<raa£at , â/ua âi àixwy. Icxw ovy tbitï», ort Uùy pky dïdw-
ciy xtX. (— den im Text lin. 20—25 stehenden Worten). A hat von diesem
zweiten Scholinm nur den Inhalt der Schlussworte dem erwähnten ersten
Zetema vorausgeschickt, L hat auf f. 73* (am Ende) das erste Zetema, dann
f. 74*: ici i âè xai ïxtQoy finely $u lxe$y xrk. ganz wie p. 69,20 — 25,
und schliesslich mit der Ueberschrifl IJoytpvoiov den vorhergehenden Theil
von *B (p. 69, 9 — 20). Vermuthlich sind auch in B* zwei Zetemata, und
zwar das erste = dem ersten Zetema D -f* p. 69, 20—25, das zweite —
p. 69, 9—20, vorhanden gewesen, und von *B zu Einem zusammengezogen
worden.
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DIE P0RPHYRIAN1SCHEN HOMER-ZETEMATA 403
nigstens wahrscheinlich (vgl. Prolegg. p. 403. 404). Dass sich
für manche andere Zetemata, wie z. B. far D A 53. 54 (=A zu
p. 161, 22, vgl. p. 395 ff.), K 252 (« L p. 151, 27, vgl. p. 416 ff.),
derselbe Ursprung aus inneren Gründen ergiebt, will ich hier
nur erwähnen, und endlich noch in aller Kürze darauf hinweisen,
dass ausser dem oben erwähnten sc hol. r 175 auch zu A 317
(zu p. 253, 13), B 249. 308, J 105 sich in den D-Scholien kurze
Gitate aus Porphyrios finden (Uberall fast wortlich mit A und L
stimmend).
ßei diesen Thatsacben ist an der Richtigkeit der ZuruckfQh-
rung auch der in A und D sich findenden Zetemata auf Porphyrios
nicht wohl zu zweifeln. Die Sonderstellung, welche sie den Vati-
canischen gegenüber einnehmen, ist nur die Potenzirung derjenigen,
welche die Handschriften einnehmen, deren Porphyriana ich in
meinen Prolegg. p. 461 aus cod. z hergeleitet habe: ein Blick in
meine Ausgabe wird davon überzeugen, dass B (erster Hand), Vict.
und Eustalhios dem Vatic, sehr viel ferner stehen als *B und Leid.
Ich erkläre mir diese Erscheinung daraus, dass das erste Buch der
'OptjQixà tflxrmata, das in der einleitenden Epistel ausdrücklich
alsein nçoyv pivaopia, handelnd über Dinge, ivoig ayvosHai
f*kv rtoXlà twy xatà q>çâotv, bezeichnet wird, einer ge-
wissen Geschmacksrichtung, welche vor allen Dingen auf anoolai
und Ivaeiç in der gewöhnlichen Bedeutung des Wortes ausging,
weniger als Material der Interpretation des Dichters') zusagen
mochte, als die später von Porphyrios verfassten oder zusammen-
gestellten Bücher, auf welche er selbst schon a. O. als auf die
tueiÇovç ftoctypatelaç hinweist; denn dass Zetemata, die auf den
Inhalt des Gedichtes, die Gesinnung des Dichters und der von
ihm eingeführten Figuren, seine Absicht bei der Erwähnung die-
ser, der Verschweigung jener Thatsa che geben, Fragen, wie sie
von Alters her sogar von Philosophen aufgeworfen oder bebandelt
worden waren, diese Bezeichnung im Gegensatz zu den xozà %r]v
1) Ich trage kein Bedenken, die in meinem »temma codicum p. 461 sich
tindende Rubrik Zijitjiiara genuina fere forma codid I limb's adscript a
fallen zu lassen, und einerseits die scholia uberiora cet., aas denen ich
codex x abgeleitet habe, andererseits die sckoUa breviora pleraque atque
singulis versibus interpretanda potissimum adaptât*, von welchen cod. y
(= Vorstufe von D) und cod. z abhangen , mit dem Sammelwerke des Por-
phyrios direct in Verbindung zu setzen.
26*
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404
H. SCI1RA
(fçaaiv âyyoovfisva verdienen, ist trotz aller ferkehrten und
lächerlichen Auswüchse derselben zuzugeben.1)
Sind nuu aber die zum Theil äusserst dürftigen und nichts-
sagenden Zetemata, welche wir nur den codd. A und Leid, (und
wie ich jetzt hinzufügen muss, auch D) verdanken, mit demselben
Rechte von mir aufgenommen worden, wie diejenigen, welche L
mit B und *ß theilt, so ist es jetzt folgerichtig geboten, auch die
sich nur in den D-Scholien findenden hinzuzuziehen. Ich bitte
also, obwohl ein wirklicher Gewinn dadurch kaum erzielt wird,
und mit steter Berücksichtigung der auf p. 466. 467 von mir her-
vorgehobenen Möglichkeit, als mit zu den Porphyria na zu rechnen
zu betrachten: A 235 âià si 6 'Axtllevç axrjftTçov fyst xtA~,
242 ôià %L %ov "Exxoça àvôçotpovov nçoorjyoçBvOB xai ov vaA-
xoxoQvotrjv r) InnôdafAOv xtl., 248 rttàç ovv tb oooçovaev krtï
*([> NéaxoçL t$ iÇéçtp r)âtj l%Qr]aa%o (obwohl es hier wegen des
zum Theil wortlich stimmenden B-Scholiums p. 46, 22 D. besonders
nahe liegen muss, die Form des Zetema nicht für ursprünglich
zu halten); das thörichte AD Zetema T 237 iÇijtrjTcti âk nûjç
tovç ctâeî.(povç 7ZQIÜXOV ovx IniÇrjxeï rj 'EIàvtj xrX. scheint ein
miss verstandenes Excerpt aus den im cod. *B erhaltenen zu sein.
Da nun der Venetus A in seinen Porphyrianis nicht allein den
grösslen Theil von D aufweist, sondern auch einige Zetemata ent-
1) Viel schwerer würde sieh für mich die Stellung, die D dem Vatieanu*
gegenüber einnimmt, dann erklären, wenn Koemer, Jahrbb. 1885, S. 24 n%
mit der Behauptung, die Vat. Zetemata wären kein in sich abgeschlossenes
Buch, sondern aus dem Gesammlwerke des Porphyrios excerpirt, Recht
hätte. Den von R. hierfür in erster Linie geltend gemachten Unterschied der
Vaticanischen von den anderen Zetematen glanbe ich oben erklärt zu haben,
au dem noch hinzokommt, dass die enteren nach Aussage der Vorrede ans
den iv raie nçbç àXXtjXovç ovrovataiç 'Opqçtxà Çtitqftaxa hervor-
gegangen sind, während z. B. die Vorrede, die Bich zu K 252 erhalten bat,
ausdrücklich die Leistungen früherer iÇijttjxôxtç berücksichtigt. Wenn wir
ferner beachten, dass P. diese Sammlung eben nur als ein nçoyvuyaa/na be-
zeichnet, werden wir uns nicht darüber wundern müssen, dass in der Vor-
rede an den Anatolios mit keinem Worte von der Manier der fatoçlat und
ir'ffiv, den verschiedenen Methoden derselben n. s. w. die Rede ist. Uebri-
gens will ich nicht in Abrede steilen, dass, wie ohne alle Frage manche
der Vaticanischen Zetemata in einer das Original sehr abkürzenden Form vor-
liegen (über frr. t urtheile ich anders als R., vgl. S. 400 A. 2), anch die
Vorrede Kürzangen erfahren haben könnte; dies hier weiter zu verfolgen
würde zu weit führen.
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DIE PORPHYBIANISCHEN HOMER -ZETEM ATA 405
hält, die diesem fehlen1), und in den Bachern B — E, Q — A
einige Scholien dieser Art hat*), die sich ganz ähnlich in B von
erster Hand geschrieben finden, so ergiebt sich für einige Codices
eine etwas andere Stellung zu einander, als ich sie in den Pro-
legomena p. 461 entworfen habe, nämlich folgende') (bei welcher
ich die Abhängigkeit des Leid, von B erster Hand trotz der S. 391
geäusserten Bedenken für erwiesen annehme und den im Wesent-
lichen jedenfalls aus B und Townl. zusammengeschriebenen Lip-
siensis nicht berücksichtige):
Die Consequenzen der hier dargelegten Verhältnisse ergeben
sich von selbst; es sind ausser dem weiter oben Uber die Be-
deutung des Leid, den B- und ^B-Scholien gegenober Dargelegten,
kurz zusammengefasst folgende:
1) In vielen Fällen ist es nicht zu entscheiden und gleich-
gültig, ob ein mit *B oder mit D stimmendes Scholium des Leid,
aus x (Ba) oder y (D) herstammt (auch in x, aus dem ich B' ab-
leite, sind viele den kurzen D-Zetemata an Umfang und Wesen
ähnliche gewesen, vgl. Prolegg. p. 445).
1) Die wichtigsten sind: ff 140. 854 (= Vict.), P 608, 2 22. 125. 128.
192, T 108, V 638.
2) B 311 (p. 36, 10 n. Ausg.). 329 (zu p. 33, 12—14). 486 (p. 47, 28),
r 43 (zu p. 51, 27). 197 (tu p. 57, 23), à 400 (zu p. 75, 3), E 1 (p. 78, 19),
9 1 (Tgl. zu p. 112, 4). 328 (zu p. 123, 28). 338 (p. 124, 7), I 158 (p. 133, 19).
591 (p. 141, 1), K 437 (p. 158, 19), A 846 (vgl. zu p. 170, 16—21 etc.). —
Weil A zu den späteren Büchern kein mit B stimmendes Porphyrianum bat,
bitte ich St 765, das sich auch in A findet, nicht aufnehmen sollen (vgl. die
Anm. p. 278, 9).
3) Ueber das Verhältnis von y und z zu x bitte ich jetzt S. 403 Anm.
zu vergleichen.
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406 H. SCHRÄDER, DIE PORPHYRIAS HOMER-ZETEMATA
2) Wir sind berechtigt, sich nor im Leidensis (oder ihm so
nahestehenden Handschriften, wie z. B. der Scorialensis es ist)
findende Zetemata je nach ihrem Charakter auf die eine oder die
andere dieser beiden Recensionen zurückzuführen, und nichts ist
im Wege, die ihrem Inhalte nach an die besseren, die *B aufzu-
weisen hat, erinnernden (wie z. B. einige der S. 386 angeführten)
auch ihrem Ursprünge nach diesen gleichzusetzen.
3) So lange wir nicht eine, hoffentlich nicht mehr lange zu
vermissende, kritische Ausgabe der scholia minora besitzen, ist es
— was ich gegen Maass, S. 556, 1, bemerke — richtiger, die in
diesen erhaltenen Zetemata in dem, wenn auch erst spat geschrie-
benen, doch immerhin handschriftlich beglaubigten Texte
des Leidensis als in dem Vulgat-Texte, wie ihn die Ausgaben von
Lascaris bis Barnes immer wieder zum Abdruck gebracht haben,
herauszugeben.1)
Es möge schliesslich noch bemerkt sein, dass wir auch nach
den hier gewonnenen Resultaten nicht im Stande sind, eine für
alle Fälle gültige Raugordnung der verschiedenen Recensionen
der Porphyriana unserer Scholien-Codices aufzustellen, resp.
zu befolgen, sondern dass nach wie vor das von mir in meiner
Ausgabe befolgte, so zu sagen, eklektische Princip gerechtfertigt
erscheint.
1) Auch die Scholien der Pariser Codices in Cramers Anecdoüs, die zum
grossen Theil mit D stimmen, haben diesen Vortheil; doch ist es bei den
unvollständigen Angaben, die wir über sie haben, schwer, sich ein sicheres
Unheil über ihr Verhiltniss zu D und Leid., mit dem sie in manchen Zete-
maten stimmen, su bilden. Dasselbe gilt in noch höherem Grade von den
Scholien in Bfatrangas Anecd. Graec
Hamburg. HERMANN SCHRÄDER.
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DIE TEMPEL DER MAGNA MATER UND DES
IUPPITER STATOR IN ROM.
(Hierbei eine Tafel in Lichtdruck.)
I.
Wenn man vom Forum kommend vorbei an dem Tempel der
Vesla und der Basilica des Constantin die Windungen der heiligen
Strasse emporgestiegen ist und den auf dem höchsten Punkte der-
selben errichteten Titusbogen durchschreitet, so hat man den Ab-
stieg von dieser Hohe bis zur Tiefe des Golosseums in einer Strasse
vor sich, die zwischen den Substruktionen des Hadrianischen Venus-
und Romatempels und dem dicht mit Bauten besetzten Nordabhange
des Palatin hindurch schnurgrade auf die Meta Sudans, die un-
schöne Ruine eines antiken Springbrunnens, zuläuft. Diese Strasse
ist uralt. Einerseits gehört sie zu der bis zum Sacellum Streniae
jenseits des Colosseum reichenden Sacra via '), andererseits war sie
ein Theil der wichtigen Verbindungsstrasse zwischen dem Forum
und der Porta Capena, dem Ausgangspunkte der Via Appia. Ob
aber die Richtung, welche sie heute hat, von Anfang an dieselbe
war, ist nicht mit Bestimmtheit zu sagen. Allgemeine topogra-
phische Erwägungen indessen sprechen dafür, dass ihr Lauf niemals
wesentlich anders gewesen sein kann. Seit dem Jahre 81 n. Chr.
wenigstens, in welchem der Titusbogen Uber derselben errichtet
wurde, war ihr für alle Zeit die heutige in der Axe dieses Bau-
werkes liegende Richtung vorgezeichnet. Die Umgebung der Strasse
hat freilich auch noch nach diesem Jahre die erheblichsten Aende-
rungen durchgemacht. Den ungeheuren Substruktionen des Venus-
und Romatempels auf ihrer Nordseite haben Gebäude weichen müs-
sen, die zu den Palastanlagen Neros gehörten, und diesen wieder
gingen Bauten vorher, von deren Natur und Bestimmung wir gar
t) cf. Varro de l. I. V 47 oritur caput tacrae viae ab Streniae
s a cello
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408
0. RICHTER
keine Nachricht haben. Nur der Zufall hat uns geringe Spuren
davon aufbewahrt, dass einst andere Verhaltnisse, andere Linien
hier herrschten. Mustert man nämlich die hadrianische Substruction
an der Seite, die nach dem Colosseum zu liegt, so entdeckt man,
in die Fundamente derselben aufgenommen, einzelne Stücke vor-
trefflicher Ziegelmauern, die von der Längsaxe der Substruktion
36° abweichen; und so mag bei der bekannten Manier der Römer,
alte Reste bei Neubauten möglichst zu verwenden, diese Sub-
struktion in ihrem Innern die Grundmauern von Gebäuden aus
mehr als einer Epoche bergen.
Complicirter sind die topographischen Grundlinien auf der
Südseite der Strasse, nicht nur dadurch, dass hier, wie fast aller
Orten in Rom, mehrere Schichten antiker Bauwerke über einander
liegen, sondern auch, weil an dieser Seite die Bautätigkeit bis ins
Mittelalter hinein niemals aufgehört hat. Hier war vor Allem in
unmittelbarer Nähe des Titusbogens jener berühmte Festungslhurm
der Frangipani errichtet, der unter dem Namen Torre Cartularia
bekannt ist. Natürlich stand auch er auf antiken Resten; bei sei-
nem Abbruche sind grossartige Fundamente zum Vorschein ge-
kommen (Â unserer Skizze), die Fea (délia casa aurea di Nerone
e della torre cartolaria im Giornale arcadico LH p. 66. 67) ohne
Grund für die Reste einer Brücke hielt, durch welche Nero seine
palatinischen Bauten mit den jenseits der Strasse liegenden ver-
bunden haben soll. Der Thurm selbst diente, wie neuerdings
G. B. de Rossi1) auseinandergesetzt hat, im Mittelalter eine Zeit
lang als päpstliches Archiv. Ebenderselbe hat wahrscheinlich ge-
macht, dass auch die ostwärts an ihn sich anschliessenden Ziegel-
bauten noch im Mittelalter umgebaut wurden und einen Theil
des von Jobann VII im achten Jahrhundert begonnenen und bis
ins zehnte Jahrhundert hinein als päpstliche Residenz benutzten
Episcopium bildeten.1)
Dass eine so lebhafte Weiterentwicklung dem topographischen
Studium des Ortes nicht gerade forderlich sein kann, ist klar.
1) Rodolfo Lanciani, Vatrio di Vesta. Con appendice del Comm. Gio.
Battitta de Rossi (Separatabdrack aus den Notizie degK Scavi 1884) p. 56—83.
2) a. 0. p. 64: Al piano terreno dx cotesto episcopium io credo, che
tpettino le aule tierrate ai nostri tempi lungo la via sacra ; nei cut patri-
monii furono adoperati marmi tagUati da lasire scritte e%iandio del secolo
quarto o quinto, e percio deb bono euere posteriori a quelP età.
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MAGNA MATER UND IÜPPITER STATOR IN ROM 409
Nachdem es mir indessen gelungen war, an einer anderen Stelle
des Palatin den Nutzen und die Notwendigkeit genauer Analysen
selbst solcher Punkte nachzuweisen die man gemeinhin für er-
ledigt hält oder denen man nichts glaubt abgewinnen zu können,
so hielt ich es nicht für überflüssig, in eine Untersuchung dieser
schon durch seine Lage zunächst der Summa sacra via interessanten
Stelle zu dem Zwecke einzutreten, die älteste noch erkennbare
topographische Gestaltung derselben nachzuweisen. Das Resultat
dieser Untersuchung, bei der ich das Glück hatte, mich der stets
bereitwilligen und ersprießlichen Hilfe Heinrich Dresseis zu er-
freuen, vergegenwärtigt die diesem Aufsatze beigegebene Planskizze.
Sie umfasst das Gebiet südlich von der Substruktion des Venus-
und Romatempels bis an den Fuss des palatinischen Hügels, und
Ostlich vom Titusbogen bis halbwegs zur Mela Sudans. Fortge-
lassen sind auf derselben die bei D noch jetzt befindlichen Ziegel-
bauten2), welche erst nach Zerstörung der ursprünglichen Anlagen
über den Trümmern derselben errichtet wurden. Sie stammen
frühestens aus dem Ende des vierten oder erst aus dem fünften
Jahrhundert.
Zur Erläuterung dieser Skizze diene folgendes:
1. Das Terrain, um das es sich handelt, war von Natur ein
für Bebauung und Strassenanlage möglichst ungünstiges. Einge-
fasst vom Abhänge des Palatin und der rechtwinklig auf denselben
stossenden Velia, deren höchster Punkt durch den Titusbogen be-
zeichnet wird, fiel es nach zwei Richtungen, von Süden nach Nor-
den und von Westen nach Osten zur Tiefe des Colosseums be-
deutend ab, bot also ursprünglich keinen Fuss breit horizontalen
Bodens. Wie man dies Terrain in ältester Zeit für die Bebauung
brauchbar gemacht hat, wissen wir nicht mehr; man scheint aber
von Anfang an den Weg eingeschlagen zu haben, dessen letztes
Ergebniss wir noch heut vor Augen sehen, nämlich es durch
parallel nebeneinander in der Richtung von Westen nach Osten
laufende Substruktionsstreifen abzustufen. Der niedrigste dieser
Streifen (B) läuft hart an der Substruktion des Venus- und Roma-
tempels, es folgt (C) die etwas höher liegende Sacra via, jenseits
1) Sopra un avanzo delV antiea fortifieaxione del Palatino. Ann. deW
Inst. 1884 p. 189—205. Mon. delV Inst. XII 8 a.
2) Ein freilich recht mangelhafter Plan dieser Bauten findet sich in den
Melange* d archéologie et d'histoire 1882.
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41 ü
0. RICHTER
desselben ein 20 m breiter mit Gebäuden bedeckter Streifen (AD),
und endlich eine 5,50 m breite Substruktion (£), die bei a sich
3 m über D erhebt und dann rasch in grossen Stufen zum Niveau
vod D abfällt. Jenseits B erheben sich Gebäude, die im Durch-
schnitt 8 m tief und zwei mV drei Stockwerke hoch, zugleich
als Subsumtionen für die hoher gelegenen Theile des Palatin
dienen.
2. Zeitlich bestimmbar ist von diesen Subsumtionen der
Streifen B: er ist gleichzeitig mit den Substruküonen des Venus-
und Romatempels. Zu der Zeit nämlich, als Hadrian, um Raum
für diesen Tempel zu gewinnen, die an der Nordseile der Sacra via
befindlichen Gebäude demoliren Hess, lief die heilige Strasse ohne
Zweifel schon auf Substruktionen und hatte oder bekam spätestens
damals im ganzen das heutige Niveau. Erkennbare Reste dieser
Substruktionen hah* n sich noch bei b sichtbar erhalten. Wichtige
Erwägungen, darunter sicherlich die Rücksicht auf den Titusbogen,
der auf beiden Seiten die Strassen breite überragt, bestimmten Ha-
drian, den Tempel nicht hart an die Strasse zu rücken, sondern
dazwischen einen Raum von etwa 4 m zu lassen. Dieser Zwischen-
raum aber wurde zu beiderseitiger Sicherung, des Tempels sowohl
wie namentlich der Strasse durch einen Streifen Gusswerk aus-
gefüllt, der sich ungefähr im Niveau der Strasse hielt, aber nicht,
wie diese, eine schiefe Ebene bildet, sondern in Absätzen von
ungleicher Länge und Hohe, je nach dem das Terrain es verlangte,
zur Tiefe des Colosseums abfällt Er beginnt vor der Ostfront
des Titusbogens im Niveau der Summa sacra via und erreicht nach
achtmaliger Abstufung1) an der Ostecke der TempelsubstrukUon
sein Ende. Nun befindet sich aber heut zu Tage zwischen diesem
Streifen und der durch eine moderne Mauer (h) gestutzten und
begrenzten Strasse eine klaffende Lücke von circa 1 m Breite (ï),
die zum Theil mit Schutt ausgefüllt ist. Dass dies eine moderne
Veranstaltung ist, und dass einstmals die Strasse in der That bis hart
1) Länge und Höhe der Absätze: t. (cd der Skizze) lang 45,25 m, hoch
0,65 m. — 2. (ed) lang 11,10 m, hoch 0,45 m. — 3. (dieser und die folgen-
den Absätze sind auf der Skizze nicht mehr dargestellt) lang 8,60 m, hoch
0,59 ro. — 4. lang 4,90 m, hoch 1,93 in. — 5. lang 25,60 na, hoch 0,75 oi.
— 6. lang 22,32 m, hoch 0,94 ra. — 7. lang 1,85 m, hoch 0,95 m. — 8. Die
letzte Stufe liegt schon im Niveau des Platzes, auf dem sich der Tempel er-
hebt. Gesammtlänge der Substruktion circa 150 m.
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MAGNA MATER UND IUPP1TER STATOR IN ROM 411
an den Rand der Substruktion reichte, ergiebt sich aus folgender
Erwägung zur Evidenz. Die heutige Strasse lauft unsymmetrisch
auf den Titusbogen zu. Wahrend der Südrand, der Aussenlinie
der antiken Bauten längs der Strasse folgend, in seiner Verlänge-
rung die Mitte des südlichen Pfeilers {k) des Titusbogens trifft,
trifft die Linie, welche jetzt den Nordrand bildet, in ihrer Ver-
längerung die innere Kante des Nordpfeilers des Bogens (/).
Verlängert man dagegen die haarscharf erhaltene Linie der Sub-
struktion B bis zum Titusbogen, so trifft sie ebenfalls die Mitte
des Pfeilers (bei m), correspondit also mit dem Südrande. Die
Strasse ist demnach an ihrem Nordrande um etwa 1,60 m ver-
schmälert worden und hatte ursprünglich eine Breite von über 9 m.
3. Grosse Aehnlichkeit mit B hat der Substruktionsstrei-
fen £, sowohl in seiner Construktion als auch in dem Zwecke,
dem er dient. Er ist ebenfalls von Gusswerk, durchweg Lava-
brocken , ist 5,50 m breit und beginnt an der vom Titusbogen
zum Palatin ansteigenden Strasse. Er liegt aber in seinem Aus-
gangspunkte nicht wie B im Niveau dieser Strasse, sondern 1 m
hüber, und bleibt in derselben Horizontalen bis zum Punkte a.
Dort fällt er ganz plötzlich in fünf mächtigen Stufen von 0,60 m
Höhe und gleicher Breite fast bis zum Niveau von D und setzt
sich nun, sich langsam abstufend, fort. Erkennbar sind noch drei
solcher Absätze'), dann verschwindet das Gusswerk. Der auffallende
Umstand, dass diese Substruktion nicht im Niveau der Strasse be-
ginnt und dann auf einmal so bedeutend abfällt, weist darauf hin,
dass sie gleich B in Rücksicht auf ein anderes Bauwerk errichtet ist.
Und in der That schliesst sich an E die 2,25 m niedriger liegende,
13,80 m breite und mindestens') 18 m tiefe Substruktion A an, die
auf den ersten Blick sich als zugehörig zu Verweist: das Gusswerk
ist genau von demselben Materia le. — Auf dieser Substruktion nun
stand die im Anfang dieses Jahrhunderts abgebrochene Torre Car-
tularia. Ihre gewaltsame Demolirung hat so ziemlich vollendet,
was die Zerslörungswuth des Mittelalters und seine nicht minder
gefährliche Baulust begonnen haben. Die Ruine ist in einem
t) Länge und Höhe der Absätze: 1. (no) lang 10 in, hoch 0,80 in. — •
2. (op) lang 5,85 m, hoch 0,70 m. — 3. (pq) lang 5,35 mt hoch 0,30 m (? zum
Theil verbaut).
2) Pas hintere Ende von A nach dem Titnsbogen zu ist nicht ausge-
graben.
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412 0. RICHTER
Zustande, dass es eines eingehenden Studiums bedarf, um sich
von dem hier einst befindlichen antiken Rau eine Vorstellung zu
machen.
Am meisten fallen auf dieser Substruküoo vier vereinzelt ste-
hende bedeutende Reste von Uber einander geschichteten Peperio-
und Travertinquadern auf (F G H /), die einem oberflächlichen Be-
trachter den Eindruck von zertrümmerten Pfeilern machen. Zwi-
schen denselben liegt eine gewaltige Gusskernmasse von rechteckiger
Grundform, 7,75 m lang und 5,90 m breit. Von derselben gehen
nach Norden und Osten zwei schmalere Streifen desselben Guss-
werkes aus, von denen der eine (K) bis an den Rand der Sub-
struküoo reicht, der andere (L) Uber diesen Rand fortgeht und mit
seinem Ende auf mehreren an die Substruktion herangeschobenen
Quadern von Peperin aufliegt. Schon dieser Umstand zeigt, dass
diese Gusswerkmasse mit der darunter liegenden Substruktion in
keinem organischen Zusammenhang steht, sondern dass sie ein
späterer Zusatz ist. Dasselbe ergiebt sich aus der Vergleichung
der Materialien. Während die Substruktion fast ausnahmslos aus
Lavabrocken hergestellt ist, wiegen in der darüber liegenden Masse
Marmorstucke vor; beim Ende von F sind sie sogar nach Art von
Ziegeln zu einer glatten Wand aufgemauert, eine Bauart, die im
Alterthum unerhört ist. Dazu kommen noch folgende Beobach-
tungen: 1) Die Peperioquadern, auf welchen das spätere Gusswerk
bei L aufliegt, befinden sich in zertrümmertem Zustande und be-
fanden sich in demselben schon, als man das Gusswerk darauf
fundirte. Sie unterscheiden sich ausserdem in den Massen, in der
Bearbeitung und selbst in der Art des Steines von den auf der
Substruktion bei F — / befindlichen so wesentlich, dass man nur
annehmen kann, sie sind von einem andern Rauwerk hierher ge-
schleppt. — 2) Bei K liegt das jüngere Gusswerk nicht unmittel-
bar auf der Substruktion auf, sondern es liegt zwischen beiden ein
gänzlich zertrümmerter Travertin block, der in diesem zertrüm-
merten zustande mehrere Centimeter tief ganz roh in die Sub-
struktion eingebettet ist. — 3) An zwei Stellen, bei r und s, siebt
man noch aus der oberen Gusswerkmasse mehrere, auf der Sub-
struktion aufliegende, zertrümmerte Peperinquadern hervorragen,
die in Material und Dimensionen den in den vier grossen Resten
F—I verwendeten gleichartig sind, und sich auch noch in posto
befanden, als sie mit Gusswerk überschüttet wurden.
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MAGNA MATER UND ÎUPPITER STATOR IN ROM 413
Aus alle dem ergiebt sich zur Genüge, dass dieser ganze Guas-
kern ein sehr später Bau ist, errichtet auf den Trümmern eines
mächtigen Quaderbaue«. Es fragt sich, weicher Art derselbe ge-
wesen ist
4. Fea hat, wie oben erwähnt, die vier Quaderreste für Ueber-
bleibsel einer von Nero erbauten Brücke gehalten, eine Ansicht,
die einer Widerlegung nicht bedarf. Nach ihm hat Brunn {Ann.
deW Inst. 1849 p. 373) diese vier 'Pfeiler' für die Reste eines
lanus Quadrifrons gehalten , Ubersieht aber dabei , dass sie weder
ein Quadrat') bilden, was für einen lanus quadrifrons noth wendig
wäre, noch Oberhaupt ein Hechteck. Dazu kommt die unerhörte
Stellung eines lanusbogens zur Seile der Strasse auf hoher Sub-
struklion, davon ganz zu geschweige!), dass einer der vier Eingänge
durch den hoher liegenden Substruklionsstreifen E von vorn herein
verset) losseu gewesen sein musste. Wenn Brunn diese Stellung des
Bogens mit den Worten erklärt: Sappiamo che a Roma nei jnin-
cipali luoghi di traffico per comoditd dei commercianti erano
eretti i cosidetti Giant, come p. e. quello volgarmente detto quadri-
fronte al foro Boario, so beruht das wohl auf eioem Irrlhum. Die
lanusbOgen in Rom waren dem Verkehr gewidmet und standen
nur über Strassen, wurden aber, wie erklärlich, mit Vorliebe von
Uandelstreibenden etc. aufgesucht. — Die bei r und * hegenden
Quadern ferner, die allein schon Brunns Ansicht umstossen wür-
den, scheint bisher niemand gesehen zu haben. Ebensowenig hat
man berücksichtigt, dass die jetzt noch vorhandenen üeberbleibsel
in sofern ganz zufälliger Natur sind, als der endlichen systema-
tischen Niederlegung der Torre Cartularia eine allmähliche Ent-
wendung der in ihn eingebauten Travertinquadern vorherging. Fea
sagt darüber a. 0. p. 84 : Vi si vedevano in parte levait i quadri
di travertino , i quali servivano di fondamento ad essa (torre), e
già al ponte Neroniano. Sembra, che con tal guasto i Bornant
volessero farla preeipitare. Ma come era di materiali fortissimi,
the oggidi si sono fatti saUare colle mine, rosi avrd resistüo immo-
bile; quantunque mal concia nei fondamenti, nella sommité e nel
inierno, ridotta a circa SO palmi. Ne levarono alcuni travertini,
perché visibili, ad altri usi. E in questo stato la mentovarono
semplicemente i tanti scrittori dei secoli appresso, che se ne for-
merebbe un volume.
1) Die Entfernung von F zn G beträgt 9,50 m, die von G zu / aber 15 m.
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414
0. RICHTER
5. In der Tbat kann es einem aufmerksamen Beobachter nicht
entgehen, dass die vier 'Pfeiler' nichts anderes sind, als die zufällig
oder absichtlich zu einem bestimmten Zwecke stehen gelassenen
Reste eines mächtigen Quaderbaues. Sie zeigen nach keiner Seite
hin eine glatte Fläche, überall siebt man die Bruche der roh zer-
schlagenen Steine1). Der Bau nun, zu dem sie gehörten, bestand
in seinen unteren drei Schichten aus Peperinquadem von ausser-
ordentlich grossen Massen. Die sehr sorgfältig behauenen und
haarscharf gefügten Steine haben die constante Hohe von 0,75 m,
haben meist, namentlich in den Resten F und G durchweg, eine
Breite von 0,92 m — daneben kommen breitere Quadern bis zu
1,25 m und schmälere bis zu 0,79 m vor — und eine Länge bis
zu 2,50 m. Ueber diesen drei Schichten Peperin lag eine vierte
Schicht von Travertin3), die bei F, G und H noch erhalten ist. —
Genaue Messungen der Reste F und G haben nun ergeben, dass
zwischen F und dem Substruktionsstreifen E gerade Raum für zwei
Steine von 0,92 m Breite ist, und diese Steine haben wirklich da-
gelegen. Denn die Eindrücke der drei Peperinlagen sind auf der
Seitenwand des Streifens deutlich wahrzunehmen, um so deutlicher,
als man zu engerer Verbindung des Gusswerkes mit der Quader-
wand die Fugen der letzteren zu breiten Rinnen ausgearbeitet hat,
in die das Gusswerk eingedrungen ist. Es hat sich ferner ergeben,
dass zwischen F und G genau der Raum von acht Steinbreiten zu
0,92 m ist, und dass zwischen G und dem Rande der Substruküon
ein Stein von gleicher Breite fehlt. — An dieser Seite also können
wir eine Wand von 15 Steinbreiten constatiren; absolut gesichert
ist ferner die Fortsetzung des Baues längs der Seitenwand von B
durch die auf derselben ununterbrochen bis hinter H sich fort-
setzenden Eindrücke von Quadern. An den bei r und s noch in
situ befindlichen Steinen endlich sieht man die deutlichen Spuren
der der heiligen Strasse zugekehrten Seite des Baues.
Es lag hier also ein Quaderbau, der die gauze Fläche der
Lavasubstruktion bedeckte und mit dieser zusammen offenbar den
Unterbau eines grossen Tempels bildete. Der bauliche Zusam-
1) Ad den Travertinquadern sieht man ausserdem nachträglich gemachte
künstliche Einschnitte, darin Reste desselben Gusswerkes, wie es aof der
Substruktion liegt.
2) Aus dieser Schicht stammt der zertrümmerte Travertinblock, der bei
A' verbaut ist.
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MAGISA MATER UND IUPPITER STATOR IN ROM 415
menhang desselben mit tlem darangelehnten Substruktionsstreifen
E ging schon aus der Einfügung des Gusswerkes in die Fugen der
Peperinwand hervor, er ergiebt sich auch dadurch, das* E gerade
so viel hoher als À ist, dass er die drei Peperinlagen verdeckt
(also dreimal 0,75 — 2,25 m). Erst die vierte, die Traverlinschicht,
die zu weiterer Verbindung der beiden Bauwerke mit ihrer äusseren
Kante auf der Oberfläche von E aufgelegen hat — denn auch da-
von ist der Eindruck in dem Gusswerk längs der ganzen Kante (I)
noch erhalten — , wird über der Substruktion sichtbar. Lieber hau pl
waren die Peperinlagen nicht dazu bestimmt, gesehen zu werden,
sondern verschwanden wie hier hinter dem Gusswerk von £, so an
den freiliegenden Seiten hinter einer Verkleidung von Travertin.
Diese Verkleidung ist mit Wahrscheinlichkeit noch an der Ostseile
(FG) nachzuweisen. Der Substruküonsstreifen E geht hier nämlich
tther A noch 0,92 m hinaus bis a, bevor er sich um 0,60 m ver-
engert und dann plötzlich, wie oben beschrieben, zum Niveau von
D abfallt Die von uns an dem Streifen constatirten Quaderein-
drücke reichen aber ebenfalls bis a, d. h. bis a ging der Quader-
bau. Nun ist aber 0,92 m gerade die Steinbreite, die wir als die
durchgehende constatirt haben. Der Bau war also an dieser Seite
von unten herauf mit einer einen Stein breiten Wand von Tra-
vertin verkleidet. Die ausserordentlich solide Construktion des Bau-
werkes, die Grösse der Steine, sowie die sorgsame Fügung verweisen
diesen Unterbau, wie schon Fea erkannte, in die beste Zeit. Zu
dem Oberbau des Tempels gehört wahrscheinlich ein riesiges
Gebälkstück von Travertin, welches bei n liegt.
6. Es handelt sich nun zunächst um die Frage, zu welchem
Zwecke der Substruklionsstreifen E längs der Tempelseite aufge-
geführt wurde. Denn die Gleichzeitigkeit beider ist durch das Ein-
dringen des Gusswerks in die Fugen der Peperinwand und durch
die Bettung der Travertinschicht auf der Oberfläche von E nun-
mehr ausser Zweifel gesetzt. Es liegt nahe anzunehmen, dass der
Streifen bestimmt war, den Tempel gegen den steileren Abhang
des Palatin zu schützen und umgekehrt diesem eine feste Grenze
zu setzen. Dass es sich in der That hier um einen ähnlichen
Gedanken handelte, geht daraus hervor, dass sich die Substruktion
gerade so weit in der Höhe des Tempelunterbaues hält, wie dieser
reicht. Aber der Nachweis ist heut zu Tage nicht mehr zu führen,
denn jetzt stossen an die andere Seite von E Ziegelbaulen an. die
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0. RICHTER
in ganz später, schon mittelalterlicher Zeit sogar bis auf die Sub-
struktion E vorgeschoben wurden. Nun knüpfen sich aber an die
beiden Substruktionsstreifen B und E noch zwei andere Fragen,
nämlich 1) wie wir uns das Aussehen derselben im Alterthum zu
denken haben, und 2) ob diese Streifen nur dem Zweck, das Ter-
rain zu reguliren, gedient haben. — Das letztere ist bei der noch
jetzt erkennbaren, staunlichen Enge, die in den Umgebungen des
Forums, des Palatins und der Sacra via herrschte, nicht wahr-
scheinlich; und was den ersten Punkt anbetrifft, so ist natürlich,
das* der heut allein übrig gebliebene Gusskern ursprünglich nicht
zu Tage lag, sondern verkleidet war. Spuren dieser Verkleidung
sind auch noch vorbanden: an den stufenförmigen Absätzen nimmt
man ziemlich deutliche Quadereindrücke wahr. Ich bin nun nach
mehrfacher Prüfung zu dem Resultat gekommen, dass die Streifen
mit Travertinplatten bedeckt waren, und dass Uberall, wo wir jetzt
jene Absätze sehen, Stufen von gleichem Material lagen, d. h. dass
die beiden Substrukuonen als Stufenwege zu beiden Seiten der
Fahrsirasse gedient haben. Für A% welche in die Summa sacra via
einmündet, ist dies kaum zu bezweifeln, für E aber ganz evident.
Denn diese Substruktion geht schon vom Punkte o an in eine
Strasse über, die bis in die Nähe des Consta ntinbogens zu ver-
folgen ist. Es ist ferner ein für unsere Frage wichtiges Resultat
der letzten Ausgrabungen, dass die neu aufgedeckte Nova via, die
hinter dem Vestalenbause sich am Abhang des Palatin entlang
zieht, gerade gegenüber dem Ausgangspunkt der Substruktion E
in die Summa sacra via einmündet, vermittelst derselben also eine
directe Fortsetzung und Verbindung mit der Nordostecke des Pa-
latin findet.1)
7. Die Durchforschung und Prüfung der gesammten zwischen
C und E gelegenen Reste führte nun endlich zu der für die Re-
construktion des Ortes bedeutsamen Entdeckung, dass längs der
Sacra via ursprünglich ein Porticus gelegen habe. Die noch er-
kennbaren Reste desselben, Ueberbleibsel von nicht weniger als
neun Pfeilerpaaren sind aus der Skizze ersichtlich. Es ist von
1) Ein äholicber, auf GusswerksubstrukUonen ruhender Stufen weg führte
von der Summa sacra via auch auf der anderen Seite abwärts zum Forum
und ist fast in seiner ganzen Lange zu verfolgen. Ueberhaupt ist auch auf
dieser Seite das Terrain in gleicher Welse durch parallele Substruktionsstreifen
reauliru
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MAGNA MATER UND 1UPPITER STATOR IN ROM 417
ihnen nichts übrig geblieben, als der Gusskern der Basen, der in
seinem Material mit dem der Substruction des Tempels Uberein-
stimmt. Ad den Ecken derselben nimmt man noch die scharfen
quadratischen Einschnitte Ton den Balken der Holzkästen wahr,
in die das Gusswerk gefüllt wurde. Uebrigens sind manche in der
traurigsten Verstümmelung. Mur ein Theil liegt frei, andere sind
in späte Ziegelmauern eingebaut, die dem Tempel aber zunächst
liegenden halb verdeckt unter einer flachen Schicht darübergewor-
fenen Gusswerkes, das den Boden um den Tempel umgiebt und
sicher einer sehr spaten Zeit entstammt. Die Liederlichkeit des
Baues zeigt sich nicht nur in der Lockerheit des Materials, sondern
auch an der harbarischen Art und Weise, wie man den Porticus
zerstört und Überdeckt hat. Namentlich charakteristisch ist hierfür
der mit u bezeichnete Pfeiler; schief hingeworfen liegt auf ihm
eine Traverlinplatte und ragt sammt dem Pfeiler halb aus dem
darüberliegenden Gusswerk hervor.
Die Pfeilerbasen haben im Kern eine Länge von 1,50 m und
eine Breite von circa 1 m. Der Abstand der Pfeiler von einander
beträgt in der Lange 3,30 m, die Breite des lichten Raumes des
Porticus beträgt 1,83 m. Die Basen waren verkleidet und auf ihnen
erhoben sich massive Pfeiler, die durch Bogen überspannt waren.
Welche Ausdehnung der Porticus gehabt hat, ist nicht zu
entscheiden. Sein Zusammenhang mit dem dahinterliegenden Tem-
pel ist aber nicht zu verkennen: die hintere Pfeilerreihe tritt dicht
an den Stylobaten heran. Demnach muss er auf dieser Seite min-
destens so weit gereicht haben, wie der Tempel selbst, am östlichen
Ende bog er möglicher Weise im rechten Winkel von der Sacra via
ab herüber zu der Strasse E, so einen von zwei Seiten von Säulen-
hallen umgebenen Vorhof des Tempels bildend. Wie dem auch
sei, mag der Porticus eine derartige Biegung gemacht haben, oder
sich längs der Sacra via bis in die Nähe des Constantinsbogen er-
streckt haben, seine Entdeckung löst nun auch die letzte noch
offene Frage betreffs der Tempelruine A, dass nämlich der Auf-
gang zu derselben von Osten her gewesen sein muss.
Es ergiebt sich demnach als Resultat unserer topographischen
Analyse:
1. Die Constatirung der Breite der Sacra via seit dem Bau
des Venus- und Romatempels.
U.rin.i xx. 27
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418
0. RICHTER
2. Die Constatirung zweier Stufenwege iu beiden Seiten der
Sacra via, von denen der eine die unmittelbare und directe Fort-
set zu Dg der Nova via nach Osten ist.
3. Die Co nett ti run g einer circa 13 m breiten und mindestens
18 m liefen Substruktion eines Tempels, der mit einer südlichen
Abweichung von 17° nach Osten orientirt war.
4. Die Entdeckung der Reste eines Portieus, welcher längs
der Südseite der Sacra via zwischen dieser und dem erwähnten
Tempel sich erstreckte und vermuthlich die vor dem Tempel be-
findliche Area auf zwei Seiten begrenzte. Beide, der Portieus so-
wohl, wie der Tempel, gehören der 10. Region (Palatiuro) an; wie
aus der ausnahmsweise klaren Greozbescbreibung der 4. Region
hervorgeht, bildete von der Meta Sudans bis zum Titusbogen die
Sacra via die Grenze zwischen der 4. und 10. Region.
IL
Für die Topographie der heiligen Strasse giebt es eiu werth-
volles Hilfsmittel aus der kaiserzeit (2 — 3. Jahrhundert) in dem
bekanuten Reliefstreifen der Hateriergräber, jetzt im Lateran. Ge-
funden mit anderen Resten zusammen im Jahre 1848 an der Via
Labicana, drei Miglien von Rom, wurde es von Hrunn (Ann, delf
Inst. 1849 p. 372 ff. Monum. V 7) zuerst und am besten publicirt
Auf dem Relief sind fünf Gebäude dargestellt: 1. (von links
beginnend) Ein Triumphbogen mit drei Durchgängen, in deren
mittlerem eine Minerva steht; in den beiden Seitendurcbgängen
stehen Figuren ungewisser Deutung. Auf der Attica die Inschrift
ARCVS • AD • ISIS. — 2. Ein dreistöckiger Rundbau mit offenen
Arkaden, die im Mittelstock durch Statuen (Hercules, Apollo,
Aesculap) ausgefällt sind. Angebaut ist links ein gewölbtes Por-
tal, darauf vier schreitende Pferde. — 3. Ein kleiner schmaler
Bogen, durch dessen Oeffnung man eine dreizehn Stufen hohe
Treppe sieht Auf der Treppe das Bild der Magna Mater, sitaend
auf einem Sessel, rechts und links am Boden neben ihr zwei
ruhende Löwen. Zu Füssen der Treppe steht ein Altar, auf dem
Bogen eine Quadriga im Profil, links davon eine Trophäe, rechts
eine Victoria, die den Wagenlenker bekränzt — 4. Ein Triumph-
bogen vou denselben Massen, wie Nr. 1, aber uur mit einem
Durchgange. In demselben eine Statue der Roma. Links vom
Durchgang zwischen den die Wand schmückenden Säulen Mars.
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MAGNA MATER UND IUPP1TER STATOR IN ROM 419
recht» ebenso eine Victoria. Auf der Attica steht die Inschrift:
ARCVS * IN SACRA VIA • SVMMA. — 5. Ein sechssäuliger Tempel
mit doppelter Attica (oder Attica und Balustrade) Uber dem Giebel,
rechts und linke von demselben Andeutung von mehrstöckigen,
saulengeschmückten Bauten. Zwischen den beiden Mittelsaulen steht
eine Statue des luppiter, davor ein flammender Altar.
Als sicheres Resultat der mannigfachen Behandlungen, die das
Relief gefunden bat, kann zunächst gelten, dasa der mit deq Wor-
ten: Arcus in sacra via summa bezeichnete Bogen der Tilusbogeo
ist.1) Als eben so sicher muss gelten, dass der Rundbau Mr. 2
eine eompendiarische Darstellung des Colosaeums ist. Ferner hat
Brunn a. 0. aus der in dem mittleren Durchgang des Arcus ad
Isis befindlichen Minerva mit Recht geschlossen, dass dieser Bogen
in der Nahe des in der Argeerurkunde (Varro 1 1 V 47) erwähnten
Minerviums gelegen habe, d. h. in der Nahe der Kirche S. Quattro
Coronati hinter dem Colosseum nach dem Lateran zu. In dieselbe
Gegend setzt Varro aber auch das Sacellum Streniae, und be-
zeichnet dies als den Anfangspunkt der Sacra via im weiteren
Sinne. Die Worte laulen a. 0. bei Müller: Ceroliensis a Carina-
1) Benndorf und Schöne, Lateran p. 235 sagen: In Bezug auf B (arcus
in sacra via summa) ist die Einwendung Brunns, dass der über dem Durch-
gang angebrachte Giebel eine zu starke Abweichung von der Wirklichkeit sei,
bei der ganzen Art der Reproduktion dieser Bauwerke an sieh nicht durch-
schlagend ebensowenig zwingend ist das Fehlen der Quadriga oder
eines ähnlichen Schmuckes, ohne den allerdings Triumphbögen gewiss selten
\taren , noch auch die topographische Benennung des ßogens , von der man
freilich nicht absieht, warum sie für den eigentlichen Namen eingetreten wäre.'
— Wegen des letzten Punktes muss wenigstens darauf aufmerksam gemacht
werden , dass auch der Arcos ad Isis nicht mit einem 'eigentlichen' Namen
bezeichnet ist. Beide Bögen werden nach Oertlicukeiten genannt, bei denen,
resp. über deneu sie errichtet sind. Bemerkenswert!! ist ferner, dass ein
'eigentliche/* Name für den Titusbogen nicht überliefert ist, der Bogen wird
nie genannt. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass der Name: Arcus in
sacra via summa von Anfang an der gebräuchliche war (vielleicht entstanden
aus Arcus Titi (et Vespasiani) in sacra via summa und so genannt zum
Unterschied von dem Arcus Titi et Vespasiani in circo). Dies ist um so
plausibler, als die 'Summa sacra via' als einer der bekanntesten und vielleicht
als der frequeutesle Ort von ganz Rom (vgl. u. A. die bekannte Stelle Cic.
pro Plancio 17) langst in aller Munde war, bevor dort ein Bogen errichtet
wurde. Jedenfalls ist die Bezeichnung Arcus in sacra via summa ein zwin-
gender Beweis, dass hier überhaupt nur ein Bogen gestanden hat, die Iden-
tität mit dem Tituabogen also sicher.
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420 0. RICHTER
mm iumtu dictus Carinae, postea Cerolia, quod hinc oritur caput
Sacrae viae ab Streniae sacello, quae pertinet in orcein etc. ... .
Der Bogen ad Isis mass also diesem Caput sacrae viae nahe gelegen
haben. Nun scbliesrt hinter dem Areas ad Isis das Relief mit
einem verzierten korinthischen Pilaster ab, die Darstellung hatte
an dieser Stelle also keine Portsetzung. Dagegen fehlt ein solcher
Abschhiss auf der anderen Seite, das Relief hat hier einen ein-
fachen Rand. Danach kann Ober die Deutung des Reliefs kein
Zweifel sein: es stellte, beim Caput sacrae viae beginnend, die an
dieser Strasse gelegenen monumentalen Gebäude dar und reicht
bis zur Summa sacra via. Ein zweiter, sich anschliessender Streifen
muss die Strecke von der Summa sacra via bis abwärts zum Forum
in gleicher Weise zur Darstellung gebracht haben.
Der rechts vom Tilusbogen dargestellte Tempel (Nr. 5) nun
ist durch die zwischen den Mittelsäulen befindliche Statue als lup-
pitertempel charakterisirt, und wird nach dem Vorgange Brunns
allgemein für den Tempel des Inppiter Stator gehalten, eine Mei-
nung, der auch wir beipflichten können. Nicht erklärt dagegen
oder ungenügend erklärt ist der kleine, schmale Bogen links vom
Titusbogen, durch dessen Oeffnung hindurch man auf hoher Treppe
die Magna Mater thronen sieht. Ein Triumphbogen gleich den
beiden anderen ist er sieber nicht, das zeigt seine neben dem
Titusbogen auffallende Schmalheit und Niedrigkeit, der Mangel
einer Inschrift u. A.1) Die einzige Handhabe zu seiner Erklärung
bietet die durch denselben sichtbare Magna Mater. Ueber diese
in den Bogen des Reliefs erscheinenden Göttergestalten sagen
Benndorf und Schöne a. 0. p. 233 treffend: 'In den drei Bögen
stehen ....Statuen, und zwar, ausser bei C (dies ist der
kleine Bogen, nach unserer Zahlung Nr. 3), ohne Basen, einfach
auf die platte Thorsohle hingestellt. Schon hieraus geht hervor,
was auch Canina annahm, dass diese Statuen eine Zuthat des
Künstlers sind und unmöglich wirklich da gestanden haben kön-
1) Die von Benndorf und Schöne a. 0. offen gelassene Möglichkeit, dass
die geringe Brette des Bogens einen äusseren Grund, d. h. doch wohl, wenn
ieh recht verstehe, einen in den mangelhaften Dispositionen des Künstlers
beruhenden haben möchte, könnte man doch nor fur den Fall zogeben, dass
der Bogen etwa am Ende des Reliefs stände, wo dem KflnstJer der Raum
ausgehen konnte. Aber darf man überhaupt annehmen , dass der Künstler
dies Relief ohne genaue vorherige Disposition babe machen können T
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MAGMA MATER UND IUPP1TER STATOR l!S ROM 421
nen: jeder Bogen, wenn man iu dieser Weise ihn decorirte, würde
für seinen eigentlichen Zweck, dem Durchgang zu dienen, un-
brauchbar werden. Indes» ist nicht glaublich, dass diese Zutbat
eine rein willkürliche sei; vielmehr, wenn die Gebäude der Sacra
via hier dargestellt sind als diejenigen, an denen vorüber die Pompa
funebris sich bewegte, liegt der Gedanke nahe, es mochten die
ihnen eingereihten Götter diejenigen sein, welche in unmittelbarer
Nahe der Strasse ihre Heiliglhümer hatten und so gewiasermassen
als Zuschauer anwesend sein konnten/ Es wird dann mit grosser
Probability die Roma im Titusbogen auf den Tempel der Venus
und Roma bezogen, die Minerva in dem Bogen ad Isis nach Brunns
Ansätzen auf das in der Nähe befindliche Minervium. ') Unsicherer
sprechen sich die Verfasser über das Bild der Magna Mater aus,
da 'der Tempel dieser Güttin nicht an der hier in Frage kommen-
den Seite des Palatin gelegen zu haben scheine'.
So treffend und unanfechtbar die hier vorgetragene An-
schauungsweise ist, so entbehrt doch die Anwendung derselben auf
den vorliegenden Fall der nöthigen Schärfe.
Es sind, von den Nebenfiguren abgesehen, vier Gestalten, die
sich dem vorüberziehenden Leichenzuge präsentiren. Zwei da-
von stehen in den durch Inschriften kenntlich gemachten Triumph-
bogen platt auf dem Boden, und erweisen sich dadurch in der
That als Zuthaten des Künstlers in dem von Benndorf und Schone
vorgetragenen Sinne. Von den beiden andern dagegen zeigt sich
luppiter zwischen den Säulen seines Tempels, davor der Altar;
Magna Mater aber auf hoher Treppe, zu deren Füssen ein Altar
steht. Dies ist auffallend. Wenn der Künstler die Magna Mater
in demselben Sinne, wie Roma und Minerva, in diesen Bogen ver-
setzt hätte, wie wäre er dazu gekommen, sie sammt Treppe und
Altar dortbin zu setzen, die doch mit dem Zwecke ihrer Anwesen-
heit, Zuschauerin des Zuges zu sein, nichts zu thun haben, anstatt
sie, wie man erwarten musste, auf die platte Sohle des Bogens
zu stellen? Es muss im Gegentheil als sicher angenommen wer-
den, dass der Künstler durch Treppe und Altar den Tempel
der Magna Maler selbst hat andeuten wollen, und sich mit
1) Eine Schwierigkeit, über die ich nicht hinwegkommen kann, die ich
aber ebensowenig löeen kann, ist, warum in diesem Bogen 'ad Isis* nicht
vielmehr eine Isis* ta tue erscheint Vgl. anch die Erörterung über diesen
Punkt bei Brunn a. 0.
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422 . . 0. RICHTER
dieser Andeutung begnügen musste, da dieser nicht, wie der Tempel
de» Iuppiter Stator, direct an der Strasse lag, sondern Ton der-
selben aus nur durch einen Bogen hindurch erblickt
wurde. Danach also kann dieser Bogen nicht Ober die Strasse
gespannt gewesen sein, sondern muss zu Seiten derselben vor dem
Tempel gestanden haben. Halteu wir mit diesem Resultat die Klein-
heit des Bogens zusammen, so werden wir in demselben unschwer
die compendiarische Darstellung eines Porticus er-
kennen, der den Tempel der Magna Mater von der heiligen Strasse
(rennte, kommen also zu einem Resultate, das sich mit dem Er-
gebniss der topographischen Untersuchung deckt. Somit erweist
sich der östlich vom Titusbogen liegende, von der Sacra via durch
den Porticus getrennte Tempel als die Aedes der Magna Mater,
die die Regionsbeschreibung in der 10. Region nennt.1) Dass die,
wie wir sahen, nach Osten gelegene Treppe des Tempels, die durch
die Bogen des Porticus gesehen in Wirklichkeit sich im Profil
zeigen würde, auf dem Relief en face dargestellt ist, bedarf bei
der Freiheit, mit der der Künstler in solchen Dingen verfahren
ist, keiner Erörterung. Ebenso ist klar, warum der Künstler von
dem Porticus nur einen Bogen dargestellt hat. Bei dem Haupt-
zweck, den er hatte, nämlich die Magna Mater zur Anschauung zu
bringen, genügt er nicht nur, sondern die Darstellung von zwei
oder mehreren Bogen ware sogar ohne Sinn gewesen. Die auf
dem Porticus dargestellte Quadriga endlich hat nichts auffälliges
und findet sich bei Portiken namentlich über den Eingängen der
Schmalseiten. Indessen halte ich sie hier für eine frei erfundene
Zuthat des Künstlers zur Ausfüllung des leeren Raumes, ebenso
wie auch die ganz sinnlose Attica und die Balustrade (Iber dem
Giebel des Iuppitertempels sowie ein Theil der Figuren auf dem
Arcus ad Isis keinem anderen Zwecke dienen. Umgekehrt hat der
Künstler sich kein Gewissen daraus gemacht, die Quadriga, die
sicher auf dem Titusbogen sich befand, aus Mangel an Raum fort-
zulassen.
Das Resultat, zu dem unsere Untersuchung gekommen ist,
dass der von uns constatirte Tempel die Aedes Magnae Matris in
1) Mit dem Befund der Ruine stimmt das Relief in einer bezeichnenden
Einzelheit überein, ni ml ic Ii in der auffallenden Höhe der Treppe, auf der die
Magna Mater sitzt. Sie entspricht der hohen Substruktion des Tempels.
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MAGNA MATER UND IUPP1TER STATOR IN ROM 423
Palatio sei, ist in sofern überraschend, als man bis jeUt diesen
Tempel trotz einer Reihe gleich zu besprechender Zeugnisse, die
alle auf die von uns gefundene Stelle weisen, überhaupt nicht ge-
meint hat localisiren zu können, oder ganz wo anders gesucht hat.
Becker p. 421 sagt: (Ueber die Lage des Tempels der M. M.
giebt mir die Notitia') Aufschluss. Sie nennt ihn unmittelbar
nach der Casa Romuli, und es muss daher für unzweifelhaft gelten,
dass er über dem Cermalus nach dem Forum hin lag*. Preller
dagegen (Regionen p. 182), gestützt auf die Worte: Aedes Matrii
dtum et ApolUni* Rammsi: 'Er lag nicht weit von der ersten
Wohnung des Augustus, an deren Stelle nachher der Tempel des
Apollo erbaut wurde'. Lanciani endlich {Guida del Palatino p. 134 f.)
hat den Tempel mit der von Rosa 'Auguratorium' genannten Ruine
an der Südwestecke des Palatin (vgl. den neuerdings auf meine
Veranlassung aufgenommenen Plan Mon. d. I. XII 8*) identificirt,
weil in deren Nahe eine sitzende weibliche Statue gefunden wor-
den ist, die er für eine Cybele erklärt, und weil er in einem
nach seiner Ansicht uralten Quaderbau in der Nähe des Augu-
ra torium die Substruktion der Casa Romuli sieht. Indessen ist
die Deutung der Statue durchaus willkürlich; den zweiten Grund
aber glaube ich durch die von mir gegebene topographische Ana-
lyse der ganzen Gegend, nach der sich alle diese 'uralten' Ge-
bäude als jüngere Machwerke herausstellen, genügend entkräftet
zu haben.2) Dagegen hat Lanciani gar nicht beachtet, dass diese
nach Südwesten orientirte Ruine doch natürlich keinem Tem-
pel angehören kann, von dem ausdrücklich überliefert wird, er
habe nach Osten gelegen. Bei Dio Cassius XLV1 33 heisst es näm-
lich : üjotieq %6 tê %ijç hijtqoç twv &euiv ayaXfia to h tqj na-
Xaii(f) ov, rrçoç yâq toi tàç %ov yUov avatokàç rtQÔteQOv
fiXénov nooç àvofiàç àrzo xavxofAatov (netea%çâ(frr Gerade
1) Regio X Palatitim continet: Casam Romuli, aedem Matris deum et
Jpollinis Ramnuri, penlapylum, domum Augiutianam et Tiberianam, augu-
ra torium u. s. w.
2) Vgl. die S. 409 Anna. 1 citirte Schrift und den Plan: Monum. de It
Inst. XII 8a. Der Beweis stützt sich znm Theil auf das zuerst von H. Dresse!
constalirte Factum, dass die diesen Gebäuden als Unterlage dienende Erd-
schicht Vasenscherben aus späterer Zeit (1—2. Jahrh. v. Chr.) enthält. Auch
die in montis Palatini parte ea, quae Circum maximum protpicit gefun-
dene Inschrift CIL. VI 1 No. 3702 hat mit der Lage des Tempels nichts
an thun.
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0. RICHTER
diese Orientiruog aber passt auf die Ruine am Titusbogen, deren
Richtung, wie schon oben erwähnt, etwa 17° südlich von der
West-Ostlinie abweicht. Es muss darauf um so mehr Gewicht ge-
legt werden, als ausser diesem Tempel keiner von den auf und
am Palatin gelegeneu eine Ähnliche Orientiruog hat.
Nun bat ferner Lanciani selbst io einem sehn Jahre nach
Herausgabe seiner Guida del Palatino verfallen Aufsatze (II tempio
ds Apolline Palatino. Ball. mm. 1883 XI p. 185 ff.) xu hober Wahr-
scheinlichkeit gebracht, dass der Tempel des Apollo Palatin us dem
Nordrande des Palatin nahe gelegen habe, und ist selbst der An-
sicht, dass der vom Titusbogen auf den Palatin hinaufführende
Clivus mit dem auf der Capitolinischen Basis genannten Viens
A pol Huis tu identifleiren sein dürfte. Hält man damit zusammen
die schon von Preller hervorgehobene Verbindung Aedes Matris
deum et ApoUinis, die nach Analogie ähnlicher Verbindungen in
der Regionsbeschreibung jedenfalls andeutet, dass die beiden Tempel
nicht weit von einander gelegen haben, so ist damit ein neues
Zeugniss für die Lage des Tempels an der betreffenden Stelle ge-
wonnen.
Endlich aber beschreibt Martial im 70. Epigramm des ersten
Buches die Lage des Tempels in nicht roisszu verstehender Weise.
Das Epigramm lautet:
ad ProcuU nitidos, officiose, lares.
quatris iter, dieam: vicitiiini Ca st or (i oanae
transibis Vestae virgineamqm do mum ^
6 inde saero veneranda petes Palatia clivo,
plurima qua summi fulyet imago ducis.
net te detineat miri radiata colossi
quae Rhodium moles vincere gaudet opus,
flecte vias hac qua madidi sunt tecta Lyaei
10 et Cybeles picto stat Corybante torus,
protinus a laeva dari tibi fronte Penates
atriaque excelsae sunt adeunda domus.
hanc pete
Er beschreibt also seinem Buche den Weg vom Forum zum Palatin.
Vorbei am Castortempel , am Vestatempel und am Vestalenhause
soll das Buch den Sacer clivus, d. h. die heilige Strasse vom Forum
bis zur Summa Sacra via emporsteigen. Dort bekommt es den
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MAGNA MATER UND IÜPPITER STATOR IN ROM 425
Colossus zu Gesicht, der damals noch auf der Stelle stand, auf
der Hadrian später seinen Venns- und Romatempel errichtete.
Daran schliesst sich die Weisung, es solle sich nicht von dem
Glänze desselben fesseln lassen, sondern 'flectare via*\ also trotz
des lockenden Glanzes abbiegen von der heiligen Strasse und
emporsteigen sum Palatin. Damit ist also genau der Punkt be-
schrieben, wo die Strasse vor der Front des damals wahrscheinlich
noch nicht existirenden Titusbogens zum Palatin abbiegt. Und
dieser Punkt ist bezeichnet mit den Worten :
flecte vias hoc qua madidi sunt tecta Lyaei
et Cybelet pieto etat Corybante torus.1)
Marti als Beschreibuug ist demnach eine schlagende Bestätigung des
Ergebnisses unserer Untersuchung.
III.
Aus der Behandlung des Haterierreliefs hat sich ergeben,
was übrigens schon seit Brunns Erörterungen fest stand, dass
die auf demselben dargestellten Gebäude sämmllich hart an oder
Ober der Sacra via standen. Es muss daher betont werden, dass
nach diesem Relief auch der Tempel des luppiter Stator hart
an der Sacra via lag. Dies stimmt mit dem neuesten Stand der
Frage Uber die Lage dieses Tempels nicht überein. Im Mars 1867
ist nämlich, mehr als 100 m vom Titusbogen entfernt, im Innern
des Palatin und etwa 50 m vor der Front des Flavierpalastes der
Unterbau eines Tempels entdeckt, der seitdem, man kann sagen taute
de mieux, für den luppiter Stator gilt. Die Lage dieses Tempels aber
ist eine derartige, dass wenn man sich die zwischen ihm und dem
Titusbogen noch jetzt befindlichen Reste der Casarenpa laste resti-
tuirt denkt, er von der Sacra via aus Uberhaupt nicht sichtbar ist.
Dieser Tempel kann also auf dem Relief nicht dargestellt sein.
Wir stehen demnach vor der Alternative: entweder ist die im Jahre
1867 aufgedeckte Ruine nicht der Tempel des luppiter Stator, oder
die auf dem Relief dargestellte nicht.
Eine ganz ähnliche Schwierigkeit ergiebt sich aus der Con-
frontirung der Ruine mit der Regionsbeschreibung. Diese nennt
1) Dass der Dichter mit diesen Worten eine poetische Umschreibung des
Cybele- (—Magna mater) Tempeis giebt, hat Becker p. 422 verkannt. —
Der Bacchustempel wird nnr hier genannt; seine genaue Lage ist nicht zu
bestimmen.
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0. RICHTER
den Tempel des luppiter Stator zwischen dem Tempel der Venus
und Roma und der Sacra via io der vi er le n Region.1) Es ist
dud absolut unmöglich, daas die Regionsgrenze von der Südwest-
ecke des Venus- und Romatempels herübergelaufen sein soll auf
den Palatin, dort den luppitertempel umgangen und ungefähr zu
demselben Punkte zurückgekehrt sein soll, wahrend die zwischen
dem Titusbogen und der in Rede siebenden Ruine liegenden Ge-
bäude, namentlich also die Cäsaren palaste, zur 10. Region geboren.
Auch hier bleibt nur die Alternance : entweder enthält die Re-
gionsbeschreibung einen Fehler und zählt den luppiter Stator
fälschlich in der vierten Region auf statt in der zehnten, oder die
1867 aufgedeckte Ruine kann nicht der luppiter Stator-Tempel sein.
Die Gründe, aus denen P. Rosa und seine Anhänger (vgl.
namentlich Lanciani Guida del Palatino p. 110 IT.) die betreffende
Ruine für den luppiter Stator erklaren, sind freilich mehr deel a no-
torischer Art, und doch mussten sie stark genug sein, um die beiden
hervorgehobenen, nicht geringen Schwierigkeiten zu beseitigen.
Aber es kommt noch etwas Drittes hinzu. Seit den letzten
Ausgrabungen am Nordabhang des Palatin ist der Lauf der Nova via
aufgedeckt. Sie mündet dicht beim Titusbogen in die Summa
sacra via und findet, wie wir gesehen haben, jenseits derselben
eine directe Fortsetzung in dem Stufenwege E, Alle Stellen nun,
die vom luppiter Stator handeln, weisen auf diesen Punkt hin.
Plut. Cic. 16 : 6 Kixéçœ* èxâlet tyv ovyxlrjTOv elç %6 tov 2trj-
oLov Jioç hçov, ov Stcktaça 'Pwualoi xalovaiv, lôovpévo* h
BQXh *rjç ItQÔç oôov fcçbç %6 Ilakctiiov àviàvxiûv. Liv. I 41:
Cum clamor imvetnsaue multitudinis vix sus t inert vosset ex suoe-
riore parte aedium per fenestras in Novam viam versus — habi-
tabat enim rex ad lovis Statoris — populum Tanaquil adloquitur.
Endlich Plin. N. H. XXX1IÜ 13: (ttatuam equestrem) quae fuerü
contra lovis Statoris aedem in vestibulo Superbi dorn us. — Na-
mentlich geht aus den beiden letzten Stellen hervor, dass das
Haus des Tarquinius und der Tempel des luppiter Stator zu
beiden Seiten der Nova via sich gegenüber gelegen haben, und
1) Die Aufzählung lautet in der Notitia: Colotmin .... tnelam tudan-
tem, tetnplum Roma« et Veneria, aedem lovi$ Statorù, vùtm sacram, hasi-
lieam Comtantmianam , templum Fatutinae, batilicam Pauli etc. — Das
Wort Statoris findet sich im Curiosum nicht, doch ist an der Sachgemässheit
dieser nn<f anderer ähnlicher Zusätze in der Notitia nicht zu zweifeln.
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MAGNA MATER UND IUPPITER STATOR IN ROM 427
zwar, wie man aus Soüu. I 24 (Tarptinws Priscus ad Mngoniam
portam tupra summam Novam viam) schliessen muss, so, dass
das Haus des Tarquioius auf der südlichen Seite der Nova ?ia Dach
dem Palatin zu, der Iuppiter Stator auf der nördlichen Seite nach
der Constantinsbasilika zu gelegen hat. Diese Lage allein ') ent-
spricht denn auch sowohl der Darstellung auf dem Belief, als auch
namentlich der Angabe der Regionsbeschreibung, dass der Tempel
in der vierten Region gelegen habe. Es würde dann die Grenze
zwischen der 4. und 10. Region vom Titusbogen bis zum Forum
nicht längs der Sacra via (deren Hauptlheil von der 'Summa' bis
zum Forum nach der Notitia innerhalb der 4. Region lag), son-
dern ein Stück längs der Nova via gelaufen sein, um dann, den
Vestatempel abschliessend, die Grenze des Forums zu erreichen.
Es ist endlich für die Bestimmung der Lage des Tempels nicht
uninteressant, sich ins Gedächtnis* zurückzurufen, wie sich die
Römer die Gründung desselben durch Romulus vorgestellt haben.
Liv. I 12 erzahlt, dass in der bekannten Schlacht zwischen Römern
und Sabinern der Römer Hostius Hostilius den Kampf unglücklich
beginnt und fallt. 'Ut Hostius ceci dit, confestim Romana ineiinatur
«ries fusaque est ad veterem portam Palati. Romuhu et ipse turba
fugientium actus arma ad caelum tollen* 'Iuppiter , tuis' inquit,
Vussus avibus hic in Palatio prima urbi fundamenta ied. arrem
iam scelere tmptam Sabini habent ; inde hue armati superata media
valle tendunt; at tu pat er deum hominumque , hinc ta Item arte
hoste», deme terrorem Romanis fugamque foedam siste. hic ego
tibi templnm Statori lovi, quod monumentum sit po&teris tua prae-
sens' ope servatam urbem esse, voveo'. Die Ordnung wird
darauf wiederhergestellt, und der Sieg neigt sich auf Seiten der
Römer. Romulus ermannt sich also in dem entscheidenden Augen-
blick, wo die fliehenden Römer auf das Thor der Palatinischen
Stadl zustürzen, um hinter den Mauern der Stadt Schutz zu suchen.
Der Tempel des Iuppiter Stator lag also vor der Palatinischen
1) Ich muss übrigens hier anmerken, dass P. Rosa auf seiner Palatins-
karte vom Jahre 1865 (in den Mon. delï InsL VIII tav. 23), also vor Auf-
deckung jener Ruine, die Lage des Iuppiter Stator so richtig angegeben hat,
als die mangelnde Kenntniss der Nova via es irgend gestattete, nimlich hart
am Titusbogen vor der Front der Kaiserpaläste. Diese Front ist vermutlich
auf unserem Relief zu beiden Seiten des Tempels angedeutet. Seitdem haben
die Auffindung der Tempelsubstruktion und angebliche Reste einer Porta
Mugonia seine Meinung geändert.
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428
0. RICHTER
Stadt. Nun ist leider auf dieser Seile des Palatin jede Spur der
alten Ringmauer untergegangen, während sie auf der entgegen-
gesetzten noch in to erheblichen Resten vorhanden ist. Wir ent-
behren hier also eis wichtiges Hilfsmittel zur Topographie des
Berges. Versuchen wir, ob uns die folgende Erwägung über diesen
Ausfall hinweg hilft
Die Nota via ist, wie wohl allgemein anerkannt, nächst der
Sacra via die älteste nachweisbare Strasse nan läge Roms. Varro de
l L VI 59 registrirt darum den Namen dieser Strasse als auf-
fallend: Novae viae, quae via tarn diu vetiis. Auch die Benennung
Nova via, die neben Sacra via im Innern der Stadt einzig da-
steht, giebt ihr eine gewisse Bedeutung. Bemerke nswerth ist aber
namentlich der Gang der Strasse. Sich von der Summa sacra via
abzweigend, zieht sie sich auf halber Höhe des Berges an der Nord-
seite desselben hin bis an die Nordwestecke, biegt um diese Ecke
und zieht sieb in derselben Weise an der Westseite des Berges
entlang, bis sie sich allmählich senkend im Velabrum ihren End-
punkt findet. Dass sie auch jenseit der Summa sacra via nach
Osten zu eine Fortsetzung hatte, haben wir oben gesehen. Sie
zieht sich also im wesentlichen an zwei Seiten des Berges hin.
Dieser Lauf ist Lanciani neuerdings dermassen eigentümlich vor-
gekommen, dass er ihn trotz einer 'sert'e di argomenti\ die einen
Zweifel nicht aufkommen lassen durften, für unmöglich erklärt und
die Ansicht ausgesprochen hat, die Strasse sei Uberhaupt nur von
der Summa sacra via bis an die Nordwestecke des Palatiu gegangen
und habe da geendet, eine Ansicht, die er durch seine, wie ich
glaube, irrige Meinung Uber die Lage der porta Borna nula uud
den Gang des clivus Victoriae stützt.1) Unmöglich ist der Gaug
nun freilich nicht, aber bemerkenswert!). Einen Gang, wie ihn die
Nova via hat, pflegt keine aus dem Bedürfnis entstandene und
allmählich gewordene Strasse zu haben; sie macht durchaus
den Eindruck einer mit Vorbedacht um den Palatin angelegten
Ringstrasse. Damit werden wir auf die Möglichkeit geführt, dass
1) Nolizie degli Seavi 1882 p. 237: Sarebbe assai singolare il caso di
una strada, la quale pur piegando ad angolo retto {presto il tempi* da
Castori), e dir ig endos i verso reg ion i affatto diverse, conservasse il nome t
V individualité propria Io sono d'avviso, che la Nova via avesse ter-
mine presso il tempio dei Castori, percorrendo il solo lato orientale del
Palatino, parallelamente alla sacra via e al clivo delta RUoria.
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MAGNA MATER UND 1ÜPP1TER STATOR IN ROM 429
diese uralte Sirasse nach Erweiterung des ursprünglichen Pome-
riums auf dem alten Palati nischen Pomerium angelegt
wurde. Dass sie nur auf zwei Seiten, nach dem Forum und dem
Velabrum hin, zu constatiren ist, bestätigt diese Ansicht, denn im
Circuslhal blieb das Pomerium sicher bis auf Kaiser Claudius un-
verrückt, und auch nach dem Caelius zu ist die Erweiterung des
Pomer m m s erst später erfolgt.1)
Wenn also der Tempel des luppiter Stator an der Nova via
lag, so lag er an der Süsseren Grenze des Pomeriums, d. h. an der
Stelle, die die Sage für ihn fordert, oder vielmehr umgekehrt an
einer Stelle, die im Verein mit dem Namen Stator sehr geeignet
war, die Sage von dem plötzlichen Aufhalten der Fliehenden un-
mittelbar vor dem Thore der Palatinischen Stadt hervorzubringen.
Reste von den Fundamenten des Tempels sind bis jetzt nicht
zum Vorschein gekommen, wahrscheinlich auch seit den Tagen
Carls V, in denen hier gründlich aufgeräumt worden ist, nicht
mehr Vorhänden. Bemerken will ich nur, dass auf beiden Seiten
der Nova via zwischen den Ziegelmauern ungeheuere Travertin-
quadern' verbaut sind, die jedenfalls einem monumentalen Bau an-
gehörten.
Die Tempelsubstruktion auf dem Palatin aber müssen wir
zunächst ihrem Schicksal überlassen.
'-. > » . -
\) .Meine Ansicht über das Verhältnis» zwischen Stadtmauer und Pome-
rium habe ich gelegentlich (Ann. 18S4 p. Ib9) schon ausgesprochen. Ich
betone hier nur nörh einmal, dass der Mauerzug der Palatinischen Stadt sicti
natürlich auf der Höhe des Berges befand, und dass die Linie, die Tacitus
aim. XII 24 beschreibt, die Linie des Pomer ioms und nicht die des Maner-
2uges ist. Wem» Yarro iu der bekannten Stelle (**e L I. V 143), wo er da»
Ziehen der Urfurche beschreibt, von der Formalität des Aufwerfens dieser
Linie sagt: Terram unde extculpserant , fossam vocabant et mtrorsum
iactam mumm , so sagt er damit, dass in der sacralen Sprache die beiden
Theile der Urftirche so genannt wurden. Diese Urfurche aber wurde nachher
durch eippi bezeichnet. Die eigentliche Mauer und der eigentliche Graben
haben damit nichts zu ihnn. Unter dieser Annahme fallen, so viel ich sehe,
die Bedenken, welche Mommseu zu seiner entgegengesetzten Ansicht vom
Pomerium gebracht haben. — In der Taciteischen Beschreibung des Pomeriums
fehlt übrigens, wie bekannt, ein Stück, nämlich das Stück von der Laren-
kapelle auf der Summa sacra via bis so die Ecke beim Forum boarinm. Es
ist dies gerade das Stück des Pomeriums, auf dem jetzt die Nova via läuft.
Möglich, dass «wischen beiden Facten ein Zusammenhang ist.
Berlin, Mai 1885. OTTO RICHTER.
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ARSINOITISCHE TEÄDPELRECHNUNGEN AUS
DEM J. 215 n. Chr.
Derselben Berliner Sammlung cursiv geschriebener griechischer
Papyri, aus der ich schon im vorigen Bande dieser Zeitschrift
Einzelnes veröffentlichte, gehört auch die Urkunde an, die ich beute
vorlege, eine Urkunde, die sich an Umfang und Bedeutung auch
den besten der bisher bekannten derartigen Papyri getrost an die
Seile stellen kann. Es sind uns in ihr Uber mehrere Monate hin
die Berechnungen der Einnahmen und Ausgaben des Tempels des
lupiter Capitolinus von Arsinoe erhalten, die von den Oberpriestern
selbst aufgestellt als Rechenschaftsbericht wohl an den Rath der
Stadt abgeliefert werden mussten. Wenn ich in meinem Com-
menter auch trotz längeren Studiums dieser Urkunde noch manche
Lücke lassen muss, so wollte ich doch mit der Publication nicht
länger zögern, zumal ich kürzlich an anderer Stelle schon mehr-
fach auf den Inhalt derselben Bezug genommen und ihre paläo-
graphischen Eigentümlichkeiten besprochen habe.1)
Durch die zerstörende Gewalt der Jahrhunderte, sowie auch
wohl durch den Unverstand und die Gewinnsucht der heutigen Araber
Aegyptens ist unser Document arg verstümmelt worden: den zu-
sammenhängenden Theil derselben, von p. I— XVI reichend, der
einst eine Rolle von über sechs Fuss ausmachte, habe ich aus
nicht weniger als 41 Fragmenten zusammensetzen müssen; von
den übrigen 9 Fragmenten lässt sich nur bei wenigen die frühere
Lage annähernd bestimmen. Von diesen 50 Fragmenten wurden
18 — alle ungefähr 6 cm breit und 20 cm hoch — als eine fest
zusammengepresste Masse von unserm Museum erworben und wur-
den, uachdem Uerr Dr. Ludwig Stern sie sorgfältigst von einander
— •
1) Observationen ad hittoriam Aegypti provincial Romanae, deprvmptat
« pap y ris Graecis Berolinensibiu ineditis. Distertatio inaug. Berlin 1SS5
Mayer unu* Muller.
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ARSIN01TISCHE TEMPELRECHNUNGEN 431
gelöst hatte, mit den Nummern 1 — 18 versehen aufbewahrt. Nach
dem vergeblichen Versuch, die Texte dieser 18 aneinander zu reihen,
gelang es mir nach und nach noch weitere 32 Fragmente — un-
gefähr derselben Breite aber der halben Hohe wie jene 18 — als
zur selben Urkunde gehörig aus unserer Fayyumer Sammlung her-
auszufinden und durch Einschiebung derselben zwischen jene 18
einen zusammenhangenden Text herzustellen. Es ergab sich, dass
immer hinter einem dieser grossen Stücke zwei der kleineren,
über einander gestellt, zu folgen hatten. Leider musste bei dieser
Einreihung manche Lücke gelassen werden, und 9 Fragmente
fanden, wie bemerkt, überhaupt keinen festen Platz. — Mau sieht
aus Obigem noch deutlich die Machination der arabischen Händler:
die breitgedrückte Rolle ist durch Aufschneiden der Langseiten
halbirt worden, die eine Hälfte — dazu gehören jene 18 — blieb
unversehrt in richtiger Reihenfolge der Fragmente erhalten, die
andere, gegenüberliegende ist in der Mitte gebrochen.
Nach dieser Darlegung der Restauration der Urkunde gebe ich
den Text ohne weitere Veranschaulichung der Umrisse der Frag-
mente. Accente, Interpunclionen, Spiritus, subscribirte Iotas, die
natürlich in der Urkunde fehlen, habe ich hinzugefügt; Ergänzungen
von Lücken sind in eckigen Klammern gegeben, Auflösungen von
Abkürzungen in runden; vorhandene, aber unleserliche Buchslaben
sind durch Punkte ohne Klammern angedeutet
Fragment 1.
1 [Ekaiov êîç Xiyratyitty iy] roï orjxài [d^ \ r
[. . Ilçâxroçi v]n(iç) tiéûy xa-f xàç Xoin(àc) «6 x
[ffçâxroot ]v vn((ç) ti[<f)<ôy xaj ^ jt*
[ ]aç âià tiôy àn'o Kiçxtor,-
5 l<P"»e ] <f) *i
[riçdxioçi .... tn{iç) tlâ]»Sy xßj knta{f,fAov) <J) a
[ ]ov vn(ÎQ) xßj ai âi(t[yiyQ{a(x^êyat) à}no
[ ]•• uion , y . , .
[......'... \ X
10 [. . . 'Itçâi ovorrf vnèç tov tty>;yoQtvo]9at toy xvçioy
[rtmvv Kaiaaça Màçxoy AtçtjXtoy] *Ayimyiyov <f\ xâ
Zeile 4. Hier könnte man schwanken zwischen KtQxtej] und KtQxaor.
Doch Tgl. p. VI 17 and XI 1.
Z. 7. Der untere Theil der Abkürzung von yq ist noch erhalten.
Z. 8. Von dieser an Ligatoren reichen Zeile vermag ich keine völlig
sichere Transcription zu geben.
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432 U. WILCKEN
'EXaiov iiç Iv/vaylay iy wtp <ty]x<p 4) r*
[Kai ifaätäo&qoay vn' iftov bcâavtafiôr Tip
[irnoyiyç(n/ufiif<p) vnôxQttp] Int vnoSyxg roiç ità
15 [lày XQr^aTto/LtbSr vrtn]o^ovat
[ x]ai tiç xQriP(awlfa) fiovk(. . .) ra/i(. . .) /
[Jtl 'Oifwrêov Ntfit04*»$ ya«p)vMa**) in[kç) [rjofi Xéas x*
[Sây&ip nQoatqiTQ fi^]Xio9^x(rtç) 6f40i((Oi) X
20 [Borj&qi yçafifjiaxiï ] ôuoi{(aç) [v]rt(îç) Xvax à) ft
[l*B9it toO àyttXoSuatof] « . .
[Attnai tlç vir itnc W*<* Tvß») ....
Pagina 1.
(1) [ Ztêytvç xùy àyâçi]âyT<»y iy rqjï
hçtf, f xd
'EXaîo[v t<V lv\xvtt\pl«v iy i[<? <irtx$] / r
? KuXdy\Sai]ç K[t]ayovaQ[f)att [ ] xtyy / xi
(5) 'EXaiov [tiç] Xvxya\pia[y iy ffr}X<ß) / r
KavXa [$y]a>r y (tquûy) irnè âivâça [xcù fiais] f Ifi
— TQoßt([Xw]y xai a'otojuatuty [xai âXXuiy) f Iß
'AXtiy.'t[u>ç xaXxo]vçyt,[uttTttiy n]â[vi<t>v uôy i]y rçî
lt(i[(fi, t]tturt[s] xor[vXüiy . . iXalov) f xtt
(10) MusS[hç xttXxovçyfi àXtttyayn -t it xaXxovçytjfHtTa} jj
Kai itmdtl**»***» *V Ipav cfc ixJay^fiiy rtf lno>
yty^afxfUy^) im6[xQt%>, Ini vno3rtxg jots <fc« rtSy x\tf-
fianofAwy [vndçxovai, ini ry <rvyré$ti rdxy]
tQtu)ßo[Xi!a> àçyvQuctô ]
(15)Z QtQuov9aQ[itp i$ xai 'UçaxXda J.
a..oâ(. .) x.[ . ]/
// ' Yntç fiy[ijf"!C 2r4tpeu()
tàç nç6xi[tai 1 / xâ
'EXaiov x .[ ] / i»±£
Zwischen Fragment I and der ersten Pagina des zusammenhängenden
Stückes fehlen eine, höchstens zwei Seilen, enthaltend die Einnahmen des
Tybi und die Ausgaben der ersten Tage desselben Monats. Die wenigen
Buchstaben und Zahlen, die von der unmittelbar vor p. 1 vorangegangenen
Seite erhalten sind (bezeichnet als Fragment II), sind nicht werth mitgetheilt
zu werden.
Z. 13. An dieser etwas beschädigten Stelle scheint /oç/uccriarcû»' zu
stehen. Doch die wohlerhaltene analoge Stelle p. XV 4 fordert auch hier
die Lesung xütltAttSi9P^t'-
Z. 16. Die sonderbare Ligatur am Anfang der Zeile scheint *xlod{. .)
gelesen werden zu müssen.
Z. 19. Die mir sonst unbekannten Zeichen hinter n müssen wohl Bruch-
zeichen sein.
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ARSINOITISCHE TEMPELRECDNUNGEN 433
(20) NavXa 5[ytoy xoimy vno ÔtvÔQa xai ßaig) f Iß
2rQQßti[Xa>y xai aQupixay xai âXXuy) / Iß
G JIqûxiqçi ^[XttctyâQQv vqoov ] . .
ÏIç<xx(TOçt) OTt<p[ayutu>y ] x
I7çax(ioçt) ß(aXaytiov) 4>tX[ayçiâoç ] x
(25) la Tlçâx(TOQi) xqÎ(jâijç) [ ]
Iß Jlçax(roçi) T[çtxêtfiiaç ].
Pagina 11.
U) _ [ • • . . 1 t$&
Iy [ Sfétpitaç T(iïr iy T(p UQ(p] nêyx<o{y) f xd
['EXatov tîç Xvyyatf/tay iy rqi ortx<f>] f f
_t 1 Sn
(&)*<[ 1 I **
*EX[alov tU Xvxraiptay iy rqî atjxo)] f r
Kr [ . * i]nrço7i(. . .)
[....■'.•.... ) / xâ
*EX[aiov tiç Xiyyaxpiay iy xiji ortx(p $ r
(10) J\. X)il>[aiyioy Nt/utoiaytß vaocpvX(axi) vn(tQ) Tvßi] / xr,
St[ù)y(ly<p bfÂOt{diç) } / 19
£<xy[$<p 7tQoaiç>iTT] ßißXio&rtx(t}^ iftoi(<aç) ) / X
Bo[tj&fti ygafifiaxit Ô/aoi(u)() ] / fi
^EniixrjQijT^ vn(iç) xaranounr';ç ptrtyiatov ] f Iß
(15) [ "Eo(n) xov àyaX»ft(axoç) ]
A[omai tîç xbv iÇqç (iijya Aft/trç . .]
ÀvlQr'.Xtoç M 6 xai natjato]ç açxitiçtvç)
.[...........)
L xy Avx[oxçâxoçoç Katoaçoç Maçxov AvçyXiov JEtovqoov *ÂrTtav(\vQV
(20) J7ap#tx[ov fiéyfoxov Bçixayyucov peyioxov rtçfiaytxov fitytaxo]v
Ev[<rtfiovç Elxvxovç Ztßaoxov ]
Z. 1. Ueber / |cf stehen noch einige nicht mittheilenswerthe Zeichen.
Z. 18. Vgl. zur Ergänzung p. III 20.
Z. 19. Ob die Titel wirklich in dieser Vollständigkeit auf dem engen
Raum zu ergänzen sind (nach p. V 15 ff.), lasse ich dahin gestellt. Möglich
wäre es wohl, da dieser erste Schreiber sehr eng schreibt.
Pagina III.
(1) [yAyayçtt(p]tti dqfioottay X[6ya>y]
[naç* t]uov AvçrjXtov Ztçijyov to[v xai 7a]tdo>?ov
[xoom)x(ov) ßovX(iVTOv), alçtMyxoç *&i© xij[ç] xçaxtaxtjç
[ßovX(fc) tlç] inifxiXtiay t<Jy nçootjxôyxoiy xù} na-
(5) [Tçytp fait* *]<qi Aul KanixtaXlan. *Axo[\]ov9uç Tût intc-
[raXiyrt fï]ot ini<rxéXfAart, ob xb àrx[iy]ga<pov inixaÇa,
[itSy rt Xf}fj]uâr<uy xai ayaXutfiaruy [x)<ôy artb Mi-
Herrn«! XX. 29
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434 I). WILCKEN
[ftlQ ixtt0t]i}ç ifiéQat âyteXafiôfttjy tots '£1119
[tov âuX)iXvMt{oç) xyf, Mm**) t (?*) r,V i^nc l)xtfi(*X*ias) di'
(10) [Tt5y pi* àna^rq&ériuy vn l/uov ànb r[«]«wr eqpf'Ao-
tift Aff/CtÇ
[flaçà . . .Jar r^r «ai AfarpcJpf*?, i7[ ]
[ )f*t<oç ima(rtfA9v) [àf . ,]
[Daçà X>Xvfjtn\inâoç 'EX[X]ijyi9oi, dut tov vioê aît[îjç . . .]
(15) [ t]ov xai flânov à<p>jX(txoç), âtà tov natçb[s . . .]
[ ]"©<• Imo^fiov) [<*..]
[. . . A\vq^Xtot Kçétuoç a «ci ZÎQr^os [xai . . . .]
[. . 6 xai *Aya&b]s êaifitav imotfftov) . . .)
[Kai ai xat]aßXijf>üo«{ pot vnb AvqijXi'ov M[. . . .]
(20) [. • tov xai Jlafyaiov àç^(t(Qa)t(tvaaytos) ßovX(tvtov), tov rtgb Ijâov yt^Ofxirox
[lnifitXijr]ov, aa;' m y iXoinoyç(r!(frtoa) ai t by, into{ijfiov) [c$ . .]
[^ *Eo{tt) Xt)u{uttt(ov) </) avy.
*E£ tav avaXui9[rtoav •]
[A. 'ttçâs ovffij]v vniQ dtxittjçiâoç xai x[çatijat-]
(25) [utç roi xv]oiov >jft<ûy Avtoxçâio(çoç) 2[tovqçov]
['Ayitai>]irov, <fiitpiü)[; tûy ly rip M»»p]
Pagina IV.
(1) [àyaXfiâtuiy xai) dantd[tiojy xai aydqtûyttay]
nâ[vias]y [0} . .]
'Ekaiov Xv%ya*piay <^ à'
•I- Els dtayç{u<pi}y) dq/uootuty ttXtopâi[uj]v x[ß]j xuittijs
(5) TlioXifttftiios dçvfA(aias) lnui(ij pot ) à) p
1& 'i tçâç ov[o]i}S vnift xQattjatats &tov 2kovrt^ov
naiQ[o]i tov xvçtov rtftuiy Ait[o]x[^]titoQos
JVoWle»]*» 'Artvrirw. ananas t[ùy i]y
«(*<»î [n\âyttity <*) lr
(10) 'EXaiov [*]/<■ \X]v%ya\ltiay ly ttâ ar;x«p cf
[IC]f, *'l(Qàs ova[r;s] inlç ou)Trtçtû>y xai altu[yiov]
dia[io[yij]ç tov xvçfov tjfioiy AvtoX{j<i[roçoç]
Stovr^Qov *A]yro)yiyov, eréxffuas r[>ôy ly
[ttçq)] nâvioiv buoi(toi) [<*i . .]
(15) [EXaiov ils X]t^yatf/ia[f] ly ta) orjxo) [0} . .]
L\ Nt/UtffwJv yaoq>vX(axi) otp<û{rio*>) in(èç) Mi%nç [<*) X17]
[ei»yt<y]V ofAoi(u>s) va{itj) tov MtXHQ [<*j 1»)
[S«y9q> ntfoaiçét!, ßtßXtoä^e) pottos) h *]
[Bo>j»tß yQ^afifiaitX) [4 f*\
(20) ['E*i**IQ*i*)!i vn*Q xctitnofinqs fitjyi[aiov Iß)
[Jj^ *£a(r<) tov àyaXaîfA(aTOs) ^
[Aonai ils i]by l(qs /uçvo 4>afi(ty<o9) &) x[d]
fKJart de tov ImoxâXfiaTos 10 à\ytiyQmtpoy TÔdt')
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ARSINOITISCHE TEMPELRECHNUNGEN 435
Pagina V.
(1) *A\ya&$ ivzy. 0toi) a[uit]r,Qiot. [Oi tqç XafAnçorâtijf n6X-]
ttaç [ttoy Uçaty]oï[i)ûiy S[(t]x[o)yttç ßovXftc AvQqXitp]
■2[tQn"V *al *Ioitw(*V *°*f*(lrjî) ßov[X(tvT^), ry] gjwt-
rrf[ry]
(5) Elf intfj[iXtta)y rûr nçootjxévTwy ttp na[i(Q(p<p)] % fitly
$«'p Jiti Kn[ni)t(i>\itp tiXâfAtâa ai. "'l'y1 ovv [tî\â^ç,
qpiXtatt, xa[i) (Atta ntxarjç niatttoç xai i[n]tutXtt-
aç fyy T[ûjy l)yxtxtiQiOfjéva)y, nçà oçp&aXuwy
âifjtyoç [r]à xtXtvo9iyta vno Avçrt[Xiov) '-F rrtXixov,
(10) rot' xQattar[o]v imtçônov tùy ovataxà){v\, âia<ftxo(j({ytp)
[Trt]»> aQXUQ[u)o]t>yi}y iniatiXXofity aoi
'Eççuio&at at tvxôfJt&a ....
Jtà Avçt}[Xiov 'Hgax]Xiiâov tov xai 'Aya9ov âai[fiOvoç ag ]
Xitçattvo[ay]roç, lyctQxov nçvtâytatç [ ]
(15) L *y A[v]t[oxç]âtoçoc Kaiaaçoç Mâçxov Aigr^iov]
JStovtjçov [yAyf]o)yiyov, JIaQ&ixov fityiarov, [Bçuayytxov]
(iiyi[oiov rtçfAa]yucov jjtytarov, Evatßovg [Evtvxovç]
rcßt. t ? ]
*PafJty[ùi9] ôfÂoiutf.
(20) [T)ùy fiky [ànaiTqtyytatr 'in ifiov-
[f/o](>à 2aQa[nl<oro]< viov Evniçov x[o<r]/j(qror) [ano] fuia9[<6fjeroi dià]
[ ] ntjXicv Xtyofj(iyov) n$çi xoifjtj[y ]
[ ... xai IIv$]çu'ay xai Tçtxvfjiay [ ]
( . . iruaiûfiov)) [ 4) . . ]
(25) [ vno Av^Xiov 2«[?{V«v . . J
Z. 1. Von tat in owxtjçioi sind geringe Ueberreste vorhanden.
Z. 2. Vom ij in ßovX>j[e) sind zwar nur die untersten Spitzen der Schen-
kel zu sehen, doch sind sie so charakteristisch, dass an der Lesung q nicht
gezweifelt werden kann.
Z. 12. Die geringen Buchstabenreste hinter tvxô/Jt^a vermag ich nicht
mit Sicherheit zu erklären. Möglich wäre tXt, also vielleicht [rp]t'Xi[art]1
Z. 21. Die geringen Spuren vor fjia& passen für an.
Pagioa VI.
(1) l • • 1 .«•* y. I •
'Ojj[oiioç naçà to]t< avtov dnb rtifjfjç ot[ifijQov âno]
Xv9tv[roç ..]... <p . . t âno tov xazaaxt[vâafiatoç]
XafAo[vXxo]v, its vntiQtaiay toi àyaar[a&](yios
(5) &tiov x[olooo)iaiov àyâqiâytoç tov xvç[tov fytûv
AvtOKç>â[tOQ)oç Utovqçov siyrwyiyov, ôX(xijç) (Avtay
yß, äat{$) [f*]iàç t. Ai avyayô(fAtyat) 4) o£
<S ("Eo(ri) X\tifj{f*ttta>y) o)
Z. 3. Die Buchstabenreste unmittelbar vor und nach <p vermag ich nicht
zu lesen.
28*
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436 U. WILCREN
Kai iyXôyov tov fiyybç lXotitoyQ{â(pr;<ia) [d) x]â
ï!f otv ayaXtâ9rt •
[..Eîf â]tayç(aoprty) Ttl[ta]fiâta>y xß$ tiàv vnoytyç(afifiéy<ay) [xo>fiô>y]
'AXêÇâvâçov [y]rtoov lmo(ijfiov) [<$ . .]
IlioXkpaiôoi dçvfj(aiaç) 6po{(<oç) [d\ . .]
(15) Ê TQixufiiaç of*oi(tai) [dj . .]
f3 Eiç âtayQ(atprty) [OTt)<payucûy xßj xoi^rjç [Kiq-]
xeotj[<p)(a>c . .]
Eiç âutyçiatp^y) i[t]X[(a]fiâtaty X(â(jirtç) îlv^iiaç [d) . .]
2.'it<payt[x(ùy] r/Jf avrftç [d) . .]
(20) Eis âiayQ(aq)ijy) i[tX(touaTO)yj] ßaXavüov xu^ç) <PiXay(>t[âoç d)
[. . Eiç] âtayç{a<fijy) orupayixâiy xßj TIvÇQêtaç a[XXat d) . .]
[. . Kai ti]ç irt[ifi£]X[k]t[a]y tov nax{t<pov r}fi[tîy &tov]
[xQoxoàtîX]utnoç JSovfov MtyâXov M[iyâXov}]
[oréxpHoç T(ây] iy [r]y ùqm àont[âil<av xai àyâçi-]
(25) [âyiaiy xai àyaX^ciiujy nây]t((i>v) . .]
Pagina VII.
(1) [EXafov tiç Xvxvatytav iy r[y oqxy oj . .J
ATar[W Syo]v tvbç vnb âivâqa xai [ß*U] d) â
Itj 'ieçâç [ovc)t]Ç xai ùtotolaç vniq àya[<fiâaui>\ç
dyâ[ç]i[d)yioç tov xvoiov tjftoiy À[vr]oxQâroQOç
(5) Stovyçov 'Avxtoyivov, ati^tvç [i(â)y ir
rqï it£«j» nâyxtav tàç nçôx(trai) o) if
*EXaiov liç Xv^yatpiar iy up <rqxq3 d) â
TT. Eruârjfii-oayroç tov XafATtQoxàtov ijytfxôyoç
2tnuuiov 'llQaxXiîxov, <3ii\ptu>ç rwV
(10) iy T<ji Uçy nàvxuv <àç nçoxu[a]i d) xâ
'EXaiov tiç Xv%yaipiay (y rç7 ffrçxçJ d) r
StQoßttXoty [x)ai âçtofxêTOiy xai âXXojy [o) fß]
NaîXa 5yu)[y) ß vnb itiyâça xai fialç [d) rt]
'AXii\pt<t)ç Ttûy iy toj îtçtp àydotâyTOjy
(15) nayrup iXatov dj x
Mia&bç j(a[Xxo]vçyt(j àXttiftayri tovç àyâçutyr(aç) d) d
'EçyÛTatç x[tüjAa\oaoi to Çôayoy tov &tov nçbç [à-]
nâyXTi[aiy tov\ f)ytfiôyoç d, Xß
2Tiq)âyw[y toi] uvtùj focr^y d) â
(20) 'PriTOQi k[in6v]xi ini tov Xa/nnçoTàrov [n]yt-
fxôyoç [Sin]nfiiov 'HqaxXtiTov, ¥ytx[a Ttj]ç
intp(Qio[9]tioT}ç roîç inÔQxovai tov &[eov]
[. .]n&qç {x]tti âXXfoy f
[. . *Emât2firi0ay)Toç tov xçariatov in[uç6nov]
(25) [riûy ov0iaxàï]y AvQtjXiov *'l'TaXocov [ ]
[ lij>s aTiy/ioi[ç TÛy iy roj]
[ttQqi nävTtüv «> . .]
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ARSINOmSCHE TEMPELRECHNUNGEN 437
♦
Pagina VIII.
(1) l'EXafov liç Xv%ya\p\iay [Iv xtô aqxù ^ . .]
Kai ày[aXeâ&rj<sa]y hV im[oi]iLXÔy [ .] tov
moo(. ...).[.. ,]c ?»p[ô]v ta) ïtço) tov &tov /u[ ] oi-
xoâofi(oiç) y xataantiot xal ayouoâo/n(ovai), cû<ri(<) S (Jya)
(5) ~ In «6 C f
'Of*oloi{ naufia F VTiavçyovoi toïç av~
toîç oîxoâif4(otç) cSar(c) â (4Va) I <f) tt r==±. —
Mia&bç rniXonoup ß
Ttifâ(îiç) nXty[9]ov ofyitff 9vy naQayojyg fiità tàç
(10) ixßtßtjxviag U toit xataanov Iß
w\. 'Oxpajyioy Ni/MOiary yao<pvX(axi) vn(io) <Pa(i{êy(i>&) xrj
Sétûytty<f} bfioioiç 19)
[i]«V^y n[ç)oaiç(zr) ßißX(io$ijx>is) OfAOt(a)ç) [«& X)
BoTj9^ß yça/ufAarti ôf*oi(u/i) ^ [u]
(15) ^nttr^tjtß vn((Q) xaianofxnnç (irtyiai[ov) <f\ Iß
"fiff(rt) tov àraXùifi(awoç) o) yXfiflr-
Aoin{aï) tU [toy) rfya <P*çt*Ctt*) <h «foX^
<t>açfiiov»i ôpoiotç.
Tùy fiiy [à\naitriiHytoi¥ hn ifi{pi) inô pi[y tô)x{oiy)-
(20) Aovxiov JvçrjXîov 'Ayçoâttaiov tov xai S[v]çov
àyoçayôfi(ov) dtà toîy &vyaziQOiy Av[Q^X)fag
'Hçatâoç rrjç xai Konçtaç xai Aovx[iaç) Tiff
[x]ai Zv'çaç, xowoîç if ïoov, inta(ijf*ov) [o) . .]
"ilçov 'Ano[X]X»y{ov dut Xaçfiîtoyo[ç
(25) [ J*«ow xal Jf«[«]*bV '^[«ajc^w*-
[a>yoç . . . ,]/4(. ..)...y otpitX(. ..){ ]
Z. 2. Die geringen Buchstaben res te zwischen tnt und ttxoy stimmen
genau zu a*.
Pagina IX.
(I) [. .]«[ ]o[. . . ,]t . . v btto\t(AOv) o\ . .
Ttß(iQm) K[. . . Ni)xdyoQ<* âtà [9\Uo,yoç z«(0»]«»r(t-v) ino-
(po{oâç) ßa[Xa\yätov xoipto) 4>tXayoidoç, vn[ko) fxky xfö
dj q, xal vn\jtQ) tov iyt<xt(ôi(oç) xyj 5 (piâç) kia\fA\qyov,
(5) Imatipov) <*i £ <S ç{
TltoXXovç &vytti(tjQ) Jufvfxov Kéoaxoç xtx[o]o/u(tjitvx6roç), âià
AiodoS[o]ov iyoùc(ov) obcî(aç) in1 àfx<pôd(ov) 'AnoXXo>(ylov)
naç$fÂfioX(yç), iTXioiqfiOv) ï
Z. 2. Von dem übergesetzten t in f*i[o&]ait(ov) ist nur noch der Ver-
ticalstrich zu sehen.
Z. 4. Der Schreiber, der zuerst aus Versehen die Bemerkung tov iyt»
oxÙToç versäumt und sogleich hinter vn(tQ) die Jahreszahl schon angefangen
hatte, löschte dieselbe wieder zum Theil aus und setzte mit scharfem Zufre
in das x das t hinein.
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438 U. WILCKEN
K[at] Ô7IÔ /p<oA[i>]rq0Mt>f
(10) [Jl^ijre1'01' tfiy^rnW^roc rfr W[JU£wôç]
{ay 7i[opUü)i-, âqp' «uk /cfcrK«i<rn[ro /wi »-]
naXXayß tri nâXat vnâç^ovai aitov xi[g>]aX(aiov)
f ß d) ß lrtta{t}f*ov) Ç a
Toxov f<*>[(] tov âuXtjXv&ôroç ft^(yôs) fPafj{ty*>9) d) at
(15) *OXvfmtâo\oç\ 'EXXqviâof %h>yar(ç6ç) Jtâv[ti\ov
2aQani<o[ro]ç, âç idartiaaro frt àno tov . .
mAih>Q ini vnaXXftyg oixiaç, êtà .[ ]. . .
IItoXt/4a[io]v viov 'Hçvytiyov yvfi[ra]0utçz(ov)
xat Konçtj 'Annonçât (at y«ç tov x[ai Jt]âv-
(20) ftov àyoç[tt]<Ji<ôy rijç avt^ç otxta{>) d\ <f
[To*\xov Itùç tov âtfXrjXv&étoç ftrt{yoç) <Pa[f*i-]
yw& ai XoiTt(nt) [dj X]
\<f^ TEo(ri) Xt]{4(fAÔT<oy) Ç ß d) ffç
[Kat iyXéyov tov fiqyiç iXoutoyç(ttq>i]6a) d) wçf*-7"]
Z. 10. Die Bachslabenreste hinter A passen vollkommen su einem JL
Auch die Ergänzung «{ patat so den folgenden pnnctneUen Ueberreaten.
Pagina X.
(1) mB*(Tt) [av* xal rij lyXôyo» Ç ß o) faqr — ]
[*EÇ my à]val{<ù9tj0'ay) [ J
E ''ItQlSç o]v4ftjç vniç r[tix)qf xat o[ùn]rjçu>>y [t)ov
xvqlov rjfitiy AvTOxçâroçof Stovqqov
(5) 'Ayxtoylrov, oriifnotç rwr [i]y ry ïtço)
àomâffoy «ai MçtâtTojy *ai ayaXuârmy
nûy\i]a>y d) lr
'EXatov tiç Xv^yaxpitty iy to) Oqxo) l^]'
G rtyt&Xitay tov xvçîov y/uûy Av[io]xçâtoç[o%]
(10) Stovqçov 'Ayttovtyov, oriifjewç (r]cùV (y [io}]
uqo) nàvTtûv e5f nçôx(uai) [d)) xâ
'EXatov tiç Xttfyaipiay iy to) o~q[xo) dj r]
2TQoßiiX[o>y] xai àçiouctTtoy xat Xt[ßavo)TOv d) . .]
NavX(a) oyojy ino âiyâoa xaï fiaiç d) [. .]
(15) 'AXtfytuç Ttây iv to) hç<3 «ydçutyTuy nn[yt<ay]
iXalov d) x
Mto&bç yaXxovçytô àXt'uftaytt Toi[ç] àyéç>iâyj(aç) d) 6
'EçyAiatç [K]a>fA«OttOt rb Zôayoy iy i[q>] &tâi(<>y) dj lr
Xxtyavoiv avtu) Çoâyaj 0} <f
(20) Kai tiç âiayç(aq)fiy) rf»?/*(oa/W) TtXta^ârojy xß-j tûy [l£\ijç xt>{jj,tûy) •
ntoXiuaiâof âçv^t(ain^) b(uotui>) äj %
Tç ixo) ut aç b(uoiù)ç) d) p
ÇAX]ktâyâ{Qov) yqoov bfioi{nn) [aj , .]
[. . .] ßa[Xuyii]ov xm^ç *JftXayqio\oç ö> . .)
(25) l 1
(. . Kat tiç dtay{i(a<pi;i ) Ti).(touârtoy) xtûfitj]ç nv[$$tiuç ö) ]
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ARSINOITISCHB TEMPELRECHNUNGEN
Pagina XL
(1) [K«?]X«tflfap[é»f ^ • •
Ty iif, «e"* *uriQl"y
xai nqatfauç tov *vqîo[v) ^«5r Avtwçiffi
(5) *««i^t» '^»r»»'ir©r, cwêftuf »wf
*EAo[i]ev «if Xnxvatyia* fr »V ^ '
rjfiâiv AvroxçâroQOÇ Ztov>içov *Ay[ttoy]iyov,
(10) ortyiuç rtöv b Ttp ïtçtp [n)à*[iuv] <^ x
tlato^] «if l^a^i'ay fr ry [ffflxy r
ZiQoßiiX»» x«< àçcu^ra»^ x[a« <6 VI
'£?}«[""<-'] *• fr'«"™ [«> 'të ^ f1
(15) 7* sJ«pâf o»*flf v«? »ov aVi7y[o]p[e]«a»a*
xr[£ t)ay ifÀiûv 'f'ovXiay Jifivuv /iqrlçfa]
roM àiix^xffttiy <tTQaront[â]a>y, <Trtty«[a»f]
itù[v] «V Tfô ïéçq nârttùv «f npox(«?ai) . .J
(20) Kai Uuâià09noar «if ixâa»i<\9/*br roïf é[*o]
ytyQafifiiyw vnozçiotç, ini tWMaytf]
a^roïf, fai'rf «rwif*» t«'*V] rçi»/J[o-]
àçyvQt*V, àxo[Xov9aç roïf In tara*]
(25) ^««1 T$f xçar»tffrçf fiovXtjç]
[âtà 1
Pagina XII.
(1) [fr]«Vl*(01') »e*r«wf yw^jMftvyn»»»]
xt«i] int[*l>ti]<pto[jov]
ArqnK^V àwylyu fr[«eZ¥ «Q\ZuV*1* ^yivQiot) ? a
Haiti ènâfQt wtQhç *A\noXX»\yovxoç, fAiity-
(5) yvov AvçnXlov XaïQÎporoç âçXUQ«*
/?ot>A(«t>r©t/)f naxçôç Avqn^ov .aXayoç «Wç*ot> # ,
xoa/uijrov ^ ^
iôr, ftvtMiW 'Pwpnç> axty*»ç x<ây ly rrp
î'ioftî narrai»» «!»f 7i(»ôx(ira») ^
(10) YîAaiot; «if Xvx*"t^>tay iu r<£ tffl«^ ^ ^
JC 'Oipoiytoy NtfAtoutyÇ yan<pvl(«xi) [vnÇiç *a)^{ov9t) à\ xij
Btuytiyy hpoiioç ^ r*
5dy9V nQocuçéig ß,[fiXto&j*ü() «>oi»f *
Boiï^y yçafifiaréï fyio4(«f) ^ M
(15) fEJ-nriWÏ ^(Ù») *«r«no^n^f Iß
[2i]itl>itoç 2açamta»y ^ *
['EXfclov tit Xvxyo^lay Ly t$ a>,»V 4 9
440 ü. WILCKEN
[J5iQo\ßtiXoiv xaï Xtßay[oiiov) d) J
[Njavkoy ôvov vnb âéyâça xal ßafc -*) if
(20) *Eo(u) tov tiyaXwfi(atoç) Ç u <*) ytfvy
Aotn(a\) iis iby JK«?f) (Ar,ya lla^uj(y) ^Mw*7*"
[Tûy u]ty ànat[T)>t&éyf>y v[n ifiov àno pär rô
[xatv ö(p}ti[}.o]uiy(i)y Tq &t[t-> Tq Ihtxùy f*l*>i'\
(25) [. M ]
Z. 19. Schwache Reste eines absichtlich ausgelöschten Io{ti) in and unter
dieser Linie zeigen, dass der Schreiber zuerst den Posten yttvkoy öyov cet.
vergessen hatte und schon hier die Summe hatte ziehen wollen.
Pagina XIII.
(l) MpM"« • t ...<•,.-. 1 *>t*[]
AvqîXioç Jti[oç ifàyqttiç)
à<p* tûv uif ii/.^t lôxutr] âXX.ai i iio\>, uov \ nß/l
ZtâaifAOÇ Jiot [vo]iov àyoQavôu(oi) âià 'l>afi[.]Xt;
(5) lyoix(ov) ow[oi)x{iuç) in' àu(fôâ\ov) Qia^otpoQiov), 5 ffrnof-
yov tov [ât]tX(riXv9ôroç) </) irfi
laçaniaç IhoXtuuiov roi Otoytitoyoç âià Avqij-
Xiov TißtQiov inia(tjfiov) <f) £
''lotôiûQOç 0éoiyo[ç] tov Béotyoç inio{ijfAov) <s
(10) t[o]vtojy <f> vç&
Kai iyXôyov tov av[rov] f*qy[oç lXo\moy^â<f>riaa) <t) ivfiy^7^
4/ "Eo(ti) [<tvy xai iß lyX(iytf) «^] itiftß^
['££ tuy àvaXoi&noay]
Elç âlttyQ(af>rjy) fyuooiaty [rtXiOfjanor xß-j XtSy i\ioytyo\nuuiyu}y) xid> u ûi
(16) 'AXtiâyd{çov) yqoov [intairj^ov)] d) fi
ihùôdaç [ô/uoim] «J x
nroUfiaîdoç âç[v/j(. . . . ) ouoiuç] o) x
Tm[x](o[fi]ias [ôfjoiwç] 4 *
•I' IlvQQiiaç SXXai [ ] x
(20) TQtxoifiiaç èfio[i(wç)] 4) x
Itj 'AyafioX^ç âtwçv[yu>y nçbç]
xq> ÙQtà itp* <t)[y ]ç
tQyotç Jtoox6ç[ov ]ß <f)
,\. 'Ot)/[(ô]yioy S tu to te >«~t vaotfv(Xttxi) vrt(tQ) Tïa^ojy] 0^ xrj
(25) [St]<ay[tivoi èfioiojç *j 19] .
Pagina XIV.
(1) [Zây&(p 7tço]ntç[tT}j ßtßXio&^x(rtg) bfAoiviÇ d) X]
[Bor,9tj} y]çafjfÀar[tt ôjuoitoç) [u]
'Kn[irrjç]rjTij V7iêç xa[t]anofAnrtç ^{vittiov) <f) I[3]
'Ea(n) tov âvaXoilu(aToç)] *) rXrjf
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ARSINOITISCHE TEMPELRECHNUNGEN 441
(5) Aom(a\) lîç xby iiqç ftqym ïlaot(yi) d) izyfl
Ilaoïvï ifioiatç'
*Anb fii[y] xoxtay oaxiXofiiyaty np
Aovxtoe AvçtjXioç 'AçpçoJéiatoç b xai 2vçoç àyçayôpiof) <f«à
&vy(**e*s) AvqnXiaç 'Hqu'hSqç, xqç xai Konçéaç, âtà
(10) AvçnXiov K[aXX]i(JMXov n*Q«âôtov âXXat kn^^iov) a
etçlnov&âçioy ç xai 'Uç]<atltta StXtvxov âtà Jiq-
y[iwvç J i[nt]c(qfMv) <6 <f>[p]
yAçit\fitâtâqa âtà . . .] xtôy lyotx(u>y) d) q
Uf4fi[<oy{iXa ...... âià Ma]xç(ôyaç (x nxo(Xf/jaiâoi)
(15) o[çuov ] d) x
*Ec{xt) Xtjfâ(ftâio)y) d) m\xZ
Kai iyX[6yov xov pqybç iXoui]oyç(â(pnoa) d) i%y /)
"Ea(xt) avy xai xg iyX(6yV)} Ç a 4) aaSyfl
u>y ayà]XoiS^aay
(20) 9" Eiç ât[ayç(aq^y) âijfioamy itXta/uâxcjy xflft ttSy Itqç Xù^tHy)'
'AXtQaydgov yqaov lmo(iifiov) ] f*
11[v$$tiaç Qfioitaç J d) x
l 6fiQÎUtÇ ] d] £
Pagina XV.
(1) [ J . . . [
Kai ii{<oâuio]&noay wT ifAo[è) t{ic ixâayutfxby)
i<f» v[Jtoyf]yçiaf^âyf) vnoy^tf èni [inaXXayjj ro)iç âtà
tây xÇ'ipanopmy vn*Qx[»vo]tt [bt]i w(ß vtyrj-
(5) &ti Toxy TQHüßoXtito àçyvçt[x(p, à]xoXov-
&wç xoïç ImaxaXiiat fxot vnb x[qç] xçaxlaxtjç
flcvX^Çy âtà AvçyXiov 'Açnoxçaxiuyoç yvft(yaotao%ov) fyaç-
Xl°v] nçvxâytmç y[y]uf4^ttaijytjxêv xai
btitptjtpioiov •
(10) AvQnXttp StQtjyy ywopiéyy) àyx^yn(x^) êtyivçtov) xtopâX(atoy) £ a
[. . Eiç 7tayijyvQ]tapby NtiXa(tuy, oxi\l>i[tj]ç [xûy iy xtp]
[îtç({] àyâçtâyxeay xai à*n[t]âti[vy xai àyaX-)
[ftâxaiy nâ]yxtay [d) . .]
['Eçyâxatç xa>]fiâoaot xb Çôa[yoy) .... (. . d) .]
(15) [2xitpây<oy] aixtp x (p çonyqt [d) . .]
[J^ 'OipoSytoy Nt][Ât<Jiay<y yao<pvX(axt) v(nio) n[aowi d) Hy]
[Sitoyttytp] Qfioltac \di 1&]
[Boq&y yQ(af4tuaxù)} f*)
(20) ['EmxriQixij v]n((ç) xaxano(An!}Ç fitj(ytaiov) [d\ Iß)
[jS] TBiixi) xov àyaXûifiaxK) ùçyivqiov) fa $[...)
[Aam(ai) ik rôjr M fifra) 'Emi<p o> 9{. .]
['Endq) o(/J9lwç))
ÏAno fièy xixtoy ba)H]X(9fiiyo>v) [r]y &t[y va) 'Enùip ft^yi')
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442 ü. WILCKEN
Pagina XVI.
(1) [...].... t àq>' otfii]
Xtt rôxuty . . . . [ ^ . .]
AiçtiUa 'flçttiiç if «ai [Konçitt «ai aâ$Xtf>rt)
Jïç^Xîa Jontin 17 «ai [2vça &vyctriçtç 'Ayçoâtt)
(5) <riov rot «ai ^i'çov (à^oçnKt)u(or) âtk . . . Wo«r-]
rap/ov lmrçé7i(ov) tttp* [ur ô<pttXov«t x6x{toy) ^ . .]
Zaçuntuç IJtoXt^aiov r»[v &eythovoç âtà AvçqXiov]
TtßlQtov âXXaç l\7ua(rt[Aov) d) . .]
^vçijAtof ÛQtjroç àyo[çaréfi6ç . . âqp' oik
(10) ht to'xfur) /mafi^et) [ ^..J
Klaiémçoç Stutf oç ?[ov Bitayoç innj(tjftov) à) . .]
'AQltfAtdwÇftt S «* ( ^. .]
'/f/^wrflAa 17 «ai . [ <V •]
AvqlXXa Jr^tjTQiov [ <^ . .]
(15) ^0«7<Uef Aïof à «ai ?T[ ^ . .]
[Z]ttf<rtpor Jiorvoiov [ày«çayôfi{oç) ]
int StOUOCf OQIOV Tù[ ........]
iov trt0i{ulroç) xyj âià [4><r/u(.)A>7 lv9tx(ov) <6 . .]
[Kai] uni xQtoXvtyotutç [âaMttuy]
(20) ^v^ifAior Atjuqrçtoç tÇ[iy*jTtvoa( tqç 'AXiÇayâçiaty néXttaç]
âqp' u>y lâaytiaaro vnttXXayy ht nâXat vn~]
a'erovat aiiov àçy(vçiov) t[ß . . . . àniâ»-]
xtv ïç> <l>açf*9v&t finy[i 1
àçyivçUv) Ç a «ai rorç .[ ràrotv ïmç foi]
(25) [tfaju}éwi* ro» aùi[<w «rot* a) «I . . . . ]
Fragment III.
(1) [ )*fxê«-
[ ] xaraXt£n(etat)'
l M QT-rrx
(5) [tQthç xequfatfr) ßovX(tvihs) ln]ifuXwc
[L . . Avioxçaroçoç Kaiaaçoç Mâçxov] AvçtjXiov
[Utovtrçov AyfuirivoVy IlaQ&ixov (xt\yiötov
[Bçiiayyixov fxtyiaxov rtçfittvixov fx]iyiatov
[Kvotfiovç Evtvxwç Ztßacrov ]
Diet und die folgenden Fragmente sind einzeln stehende Stücke, die
nicht mehr unter einaoder inaammenhangen. Bei der geringen Bedeutung
derselben gebe ich nur das einigermassen Interessante.
Zwischen Zeile 5 und 6 ist ein grosser Zwischenraum.
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ARSINOITISCHE TEMPELRECHNUNGEN 443
Fragment IV.
(1) [ Jw* nâritur [ ]
[ TOV U(>[ J
[ t\ma(fioiç [ . ]
(5) [Kai tlç Ixâayujpbv r£ vnoytyç](afifA{yip) vnoxçHp int vn[aXlayrj]
[Tù*y TçiètfloXtiy àçy{vi}vt<à), i£ int<n[ûXftaiù(]
[içV xçeattntf ßo]vXjg ft* AiçTjXi[ov . . . .]
[...,. iy]âçxov nQvfânuç [yyv^aa-
(10) [tyirov *«< lm]*pri<txov'
► ■
Fragment V.
(1) [ 'Eo(u) Xn(tipâitov)\ . . x^ifi
[Kal iyXôyov tov fAtjy'oç iXoi]noyQ(â<pijOa) <*) [. , .]
[ TEtf(n) ovr xai rfj ty\{6ytu)] f a f ror
[ *EÇ tor î^ralw&r^ay'
l ] T«A«a^(. • •) • • •
■■■■■■ Il
Fragment VI.
(1) [ ayoça^érfoç) cTià AiçnUùv //[ ]
[ ] iq*iX*t t(ÄW^) intotipov) 6>(Xmç)
[2aç*ni*ç lUoU^tcioi; tov Sio)yeitoyt>ç âià JèçiXi[ot]
[TtfltQiov ]
[ ] . . aXXaç imo{ijfiov)
I
Fragment VIII.
[. . 'Ugâf oicrii . . .\Xituy Kttç . . . uxov, này)
[ttoy Ttây t]y J<p itQy Tïç6x(iTai) [&) . .]
[ EXuio]v tic Xv^yatffiay (y i(p o[rtx$ <f) .]
[2tQoß)tiXtt>y xai aQiofjcitwy xai [ .... ]
Die Fragmente VII , IX und X sind nicht werth, mitgetheilt zu werden.
Auf Frgm. VII wird ein xtxo<r^(ij«t>xai\) genannt.
Der Text der vorliegenden Urkunde ist nicht in einem Zuge
noch von einer Hand geschrieben worden: bis p. II incL reicht
4ie Rechnung des Avqi)Iioç M[ é xaï IIa]rjaioçt der bis
zum letzlen Tybi («= 25. Januar) Oberpriester war; mit p. III be-
ginnt die Rechnung seines Nachfolgers, des Avçrlwç Ségr^oç 6
xai 'loidwQog, vom Mechir bis in den Epiph hinein, also fast über
sechs Monate hin erhalten. Die zweite, spater geschriebene Rech-
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444 = ' U. WILCKEN
nung ist, wie man noch sehen kann, mit ihrem linken Rande an
den rechten der froheren angeklebt worden, und so haben wohl
die Rechnungen der Oberpriester dieses Tempels eine grosse Rolle
gebildet. ') Wenn auch von den Oberpriestern abgefassl, sind die
Rechnungen doch nicht von ihnen geschrieben, sondern vom je-
weiligen Tempelschreiber, vielleicht jenem öfter genannten Borj&ôç
yçafifÂOtevg, denn deutlich lassen sich die Subscriptionen der Ober-
priester — unten auf p. II und auf Frgm. III — durch die Ver-
schiedenheit des Ductus der Schrift und auch der Farbe der Tinte
als Autographen dieser selbst erkennen.
Da das 23. Jahr des Severus Antoninus, welches die Sub-
scription auf p. II anführt, nach ägyptischer Rechnungsweise vom
29. Aug. 214 bis zum 28. Aug. 215 n. Chr. wahrt — Caracalla
setzte bekanntlich die Jahreszäblung seines Vaters fort — so hatte
der erstere Oberpriester sein Amt verwaltet bis zum 25. Jannuar
des J. 215 n. Chr.; doch hat er die uns erhaltene Rechnungsab-
legung wohl erst etliche Wochen oder Honale spater angefertigt,
wie wir Aehnliches von seinem Nachfolger noch nachweisen kön-
nen : dieser spricht zwar in der Rechnung selbst, die direct seinen
Büchern entnommen ist, von dem 'jetzt laufenden 23. Jahre' (vgl.
p. IX 4 zov èveo*ta%(oç) xyj, ebenso p. XVI 18), dagegen in dem
Vorwort, welches er behufs der Einreicfaung an die Bnle voraus-
schickt (p. III 1 — 9), spricht er von dem 'verflossenen 23. Jahre';
vgl. III 9: [tov âuX]rjXv&6j(oç) xyj. Er hat also seine Rechnung,
die bis zum letzten Epiph 24. Juli) geführt war (vgl. III 7 ff.),
erst nach dem neuen Jahresanfang, also nach dem 29. Aug. 215
aufgesetzt.
Von den übrigen Fragmenten lässt sich nur n. I datiren. Da
auch hier die Steuern des 22. Jahres erwähnt werden, die vom
21. Jahre aber ausdrücklich als rückständige, Xoinä bezeichnet
werden (vgl. Z. 2. 3. 6. 7), so gehört wohl auch dieses Fragment
in die Rechnung des 23. Jahres und ist somit, da es über den
Monat Choiak (» December) handelt, ein Stück aus der Rechnung
unseres ersten Oberpriesters. *) — Ob die Schlussrechnung eines
— , — ,
1) Ebenso ist au die Schlussrechnung auf Frgm. III die nächste Rechnung
angeklebt, von der noch einzelne Buchstaben erhalten sind.
2) Früher glaubte ich 1) wegen der Erwähnung der Steuern des 21. Jahres
und 2), weil hier ein anderes Drachmenzeichen gebraucht ist ata auf p. I
und II, dass dies Fragment aus dem Jahre 22 stamme, also von anderer Hand
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ARSINOITISCHE TEMPELRECHNUNGEN 445
[Z\èewoç auf Frgm. III eben die unsere» zweiten Oberprieslers
j4vQi/jliOç,2àQi)voç 6 Kai JIalôu>çoç ist, bleibt mir zweifelhaft,
da die Auslassung seines Beinamens, zumal ip einer eigenhändigen
Subscription, sehr .auffällig ware.
Bevor ich zum speciellen Gommentar übergehe, wird es nütz-
lich sein, die verstreuten Angaben über die Stadtverfassung sowie
ober die Tempelverwaltung zusammenzufassen und im Zusammen-
sammenhang zu beleuchten. — Den Herren Prof. Mommseu und
Prof. Roberl, die mir bei der Bearbeitung dieser Urkunde oft mit
ihrem Rathe bereitwilligst zur Seite standen, spreche ich auch an
dieser Stelle meinen besten Dank aus.
Das Ueberraschendste von dem, was der Papyrus uns bietet, ist
wohl, dass wir am Anfang des dritten Jahrhunderts in Arsinoë eine
ßovlrj in voller Tätigkeit finden, während uns bis jetzt solche
communale Selbstverwaltung nur von sehr wenigen besonders privi-
legirten, griechischen Städten Aegyptens bekannt war. Der Kürze
halber muss ich hier auf das verweisen, was ich in meiner Disser-
tation über die Einsetzung der Arsinoitischen Curie und die Ein-
wirkung derselben auf die Verwaltung der Stadt und des Nomos
auf Grund dieses und anderer berliner Papyri gesagt habe (Oftser-
vaiwnes cet. p. 14 ff.), und will hier nur die Beschaffenheit der
Curie untersuchen.
Den besten Aufschluss darüber giebt uns der Brief, in welchem
die Rathsherren dem Aurelius Serenus seine Wahl zum Oberpriester
mittbeilen. Es nennen sich da die adreesirenden Wähler (p. V 1 ff.) :
[ol irjç Xa(*nQ0tcc%i]Ç n6X]6U>ç [xùv l4çcu>]ot[i]û>v a[ç]x[o]vTeç
ßovkrfc). Bei diesen açxovttç an die leitenden Magistrate der
Stadt, also an âçxovteq im prägnanten Sinne zu denken, wie sie
. in allen griechischen Städten sich finden und gewiss auch für
Arsinoe* zu postuliren sind, scheint mir ausgeschlossen durch die
— sonst unbekannte — Verbindung mit ßovli}[$], um so mehr,
da sich Serenus an einer andern Stelle (p. Iii 3) als alçe&elç
vno %îj[$] x$atloTi)ç [ßo,vXr}$}. bezeichnet. Da aus Letzterem her-
vorgeht, dass die apxomg ßovh~j$ jedenfalls die gesammte Curie
repräsentirten, so möchte ich annehmen, dass man diese açxQvteç
im eigen iiichen Sinne als diejenigen der Buleuten aufzufassen hat,
als p. I und 11 geschrieben sei (Observationet cet. p. 55). Doch scheint mir
cratères Bedenken durch das iàç Xotn(àç) gehoben, für die zweite Schwierig-
keit habe ich schon dort selbst ein Analogon angeführt.
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416
ü. WILCKEN
die zur Zeit regieren, im Amte sind, d. h. dass man an einen zur
Zeit der Wahl fungirenden Ausschuss des Rathes zu denken hat.
Wenn man nun auch annehmen könnte, dass eben bei der Priester-
wahl gemäss einer besonderen Bestimmung nur ein Ausschuss der
Bule fungirte, so ist es mir doch aus sogleich zu erörternden Grün-
den wahrscheinlicher, dass dieses Tagen in wechselnden Aus-
schüssen in Arsino« eioe dauernde Institution war. — Zwar lässt
sich nicht absehen , nach welchen Principien und für wie lange
solche Aussen aase constituirt waren, um so weniger, da ich eine
Eintheilung eines durch die Ausschüsse vertretenen Volkes in
Puylen oder dgl. bisher für Arsinoö nicht gefunden habe und auch
wohl schwerlich finden werde. Das Wort drjuoç ist mir Oberhaupt
noch nie auf Fayynmer Fragmenten begegnet, es fehlte wohl für Ar-
sino« Oberhaupt dieser Begriff. Wenn auch in den von Anfaug
an griechischen Städten Aegyptens, wie Alexandria und Antinoi1,
Phylen uns bekannt sind, so kann man doch andererseits gar nicht
erwarten, dass in einer ägyptischen Stadt, welcher nachtraglich
das Stadtrecht geschenkt wird, zugleich hiermit auch das Volk in
jener Weise organisirt worden sei, womit doch immer gewisse
politische Rechte für das Volk verbunden sind. Dies ist mir bei
der Stellung, die das ägyptische Volk in römischer Zeit einnahm
— die kürzlich von Mommsen so treffend charakterisirt worden
ist1) — höchst unwahrscheinlich. Die an die Stelle der ägypti-
schen Komenverfassung eingeführte griechische Communalverfassung
bleibt so in Folge der eigentümlichen Verhaltnisse des Landes
und der Bevölkerung eine Zwitterbildung.
Ungewöhnlich wie die Bezeichnung âçxorreç ßovXtß für den
Ausschuss, ist auch die für den jeweiligen Präses des Rallies 7tçv-
zaviç oder, wie er sich in der Unterschrift des Briefes nennt: •
hùçxoç rtQvravtg, 'augenblicklich activer Prytan*. Dass wirklich
dieser rtçvtayiç der Vorsitzende des Rathes ist, geht, abgesehen
von der Stellung, die er hier im Brief einnimmt, auch aus den
Worten anf p. XV 5 ff. hervor. Dort wird dem Oberpriester der
Beschluss der Curie, dass eine gewisse Summe auf Zins von ihm
ausgeliehen werden solle, aufgetragen durch den h>açx°Ç itQv-
tavig, der zugleich als derjenige bezeichnet wird, der den Antrag
gestellt hatte (ypwfirieiar^tov sie) und die Buleuten darüber hatte
l) Rom. Geschichte V S. 553 ff.
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ARSINOITISCHE TEMPELRECHNUNGEN 447
abstimmen lassen (irtuprjfpiotov). Hier kann nur an den Vor-
sitzenden des Rathes gedacht werden. — Endlieb ist entscheidend
das Analogon von A Mino«: in einem Ehrendecret dieser Stadt aus
dem J. 232 n. Chr. (C. 1. Gr. n. 4705) heisst es, nachdem eponym der
Präfect und der Epistrateg angegeben sind: 'Auxivoimv viwv'El-
Xi'vwv [t] ßov]ij, rtQVTavevovxoç AvçrjXiov 'Qgiy€*[ovç to]v xai
*ué/toXXwviov ßovXevtov yvfiy[aOiaçxov xai] irti twv atefiftâteux
xai wç xQijf*<**[i&*t <p)vXrjç '^iârjvaîâoç. Ilçvtavtç ist also auch
hier in Antinoe* die Bezeichnung für den Vorsitzenden des Rathes,
oiler genauer, des Ausschusses — denn auch für AntinoO mochte
ich wechselnde Ausschüsse annehmen. Da nämlich ausser den
Titeln des Prytanen auch seine Phyle besonders vermerkt ist, wird
mau annehmen dürfen, dass eben diese Phyle damals durch den
Ausschuss und ihren Präses vertreten war. — Bezeichnet aber jiqv-
tavtç den Vorsitzenden des Rathes, so können wir in unserer Ur-
kunde selbst den Wechsel des Vorsitzes verfolgen. Denn während
im Tybi ein AvçrjXtoç 'HçaxXei&tjç 6 xai Idya&oç daifAiov àç-
Xieycnevoaç der foaçxoç nçvtaviç ist (p. V 13), ist es fünf Mo-
nate später, im Payni ein AvçrjXioç *AQnoxç(xtiu)v yvfA(vaotâç-
Xrtç). Leider fehlt an der entsprechenden Stelle der Rechnung
des Pharmuthi (p. XI 26, sowie auf Frgm. IV 8), in der wiederum
der nçvtavtg erscheint, der Name desselben. Vielleicht war es
damals noch ein Anderer.
Griechisch wie die ßovXtj , ist auch die Tempelverwaltung.
Unser lupiter-Capitolinus- Tempel wird im Grunde nach denselben
Principien verwaltet, wie z. B. der Apollotempel auf Delos, über
den wir seit den jüngsten Ausgrabungen so genau unterrichtet
sind.*) Eigenthümer des Tempels sowie des Tempelgutes ist
der Gott Iupiter Capitolinus selbst, ihm werden die Zinsen der
ausgeliehenen Gelder geschuldet und gezahlt; vgl. das häufige
toxiov bq>€iXofAivMv tçj &e(p.*) Sein Vermögen ist, so scheint
es, hi der Hauptsache fundirt auf Grundbesitz; mehrere Dorfer
des Arsinoitisclien Nomos oder vielleicht auch nur Grundstücke in
denselben gehören ihm und lassen reichliche Pachtgelder in seine
Kasse fliessen (vgl. p. V 20 ff.)- Sein Oberpriester, der dem Cha-
rakter der Urkunde gemäss uns wesentlich als Geschäftsmann ent-
1) Vgl. Homolle im Bullet, de corresp. hellên. 1882 p. 1 ff*.
2) Vgl. in der erwähnten delischen Inschrift I Z. 42: cfc anôâoatr rcîv
448
ü. YVILCKEN
gegentritt — wie er sich denn selbst nicht uor açxi€Q€vç, son-
dern auch hrifult}%t]g nennt (vgl. Frgro. HI 5) — wird ?on der
Bute gewählt und ist in der Ausübung seines Amies nicht nur an
die Beschlüsse dieser Communalbehörde gebunden (vgl àxolov&utç
%oïç èitiataXsïai pot vfto Trjç xçatiottjç (tovlrjç p. XI 24;
p. XV 5 ; ahnlich Hl 5), sondern auch specieU an die Befehle des
kaiserlichen Finanzbearoten, des èaUçonoç %£» ovouauü* (vgl.
p. V 8 ff.). ')
Unter den Einnahmen des Tempels nehmen den gröbsten Raum
in der Rechnung die Zinsen der ausgeliehenen Gelder ein. Hatte
der Tempel bedeutende Ueberschüsse in der Kasse, so trug der
Rath der Stadt durch seinen Vorsitzenden dem Oberpriester auf,
so und so viel Capital zum gewöhnlichen Zinsfuss a uszu leiben
(vgl. Frgm. 1 1 3 fT. ; p. I tl ff.; p. XI 20 ff.; p. XV 2ff.; Frgm. IV 5ft).
Der Rath untersuchte auch wohl die Leistungsfähigkeit des Schuld-
ners, der sich mit seinem gesararateu bei den Steuerbehörden de-
clarirten Vermögen verpfänden musste (vgl. hzl vnallayf, oder
vno&rpa} %o7ç âià %âv XQ^iiaxia^wv vjrâ^xovat). Der Rath be-
stimmte daher auch wohl, ob der Schuldoer noch ausserdem Bargen
zu stellen habe oder nicht. Es ist bezeichnend für die gedrückte
Stellung der Eingeborenen gegenüber der Regierung, dass der ein-
zige Schuldner, dem man ohne einen peréyyvoç nicht traut, ein
Aegypter von Geblüt ist, der Paatis (p. XII 4), während von den
übrigen Schuldnern, die Griechen sind und zum Theil auch hohe
Aemter bekleiden, keine Bürgschaft verlangt wird.
Das Geld wurde ausgeliehen, wie es Ii eiset, 'auf den gewöhn-
lichen Zinsfuss von 3 Obolen in Silber' (ßxi avyrj&ei %6%^
tQiwßolty ÙQyvQiwji). Wenn auch nicht besonders angegebeo
ist, für welches Capital und für welche Frist diese 3 Obolen be-
rechnet sind, so kann doch kein Zweifel sein, dass monatlich diese
Summe für 100 Drachmen = 1 Mine zu zahlen waren, dass der
Tempel also »;* % pro Monat oder 6 % pro Jahr einzog. Vgl. für
diese Berechnung des Zinsfusses Paulus in Dig. 16, 3, 26 § 1 : ixcr-
1) Aehalich werden auch jene Uçonoioi auf Delos bei ihrer Amtsaus-
übung, spec, der Kassenverwaltung bevormundet : sie leihen Tempelgelder auf
Zins aus xaia xb iptyiopa xov typov (1 Z. 71), sie übernehmen den Kassen-
bestand naQovcijç ßovlqc xtci xw âçiovxoç xov rjç nôXtœç , . . xai rat-
yçafifiuzéu* xov rfc naUtor . . . xsl r«i> n^vxirw, xùv xaim pfr« xei
xov yçafjpaxifoç xov xolr UQonoidjy ....
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ARSINOITISCHE TEMPELRECHMJNGEN 449
ojijç fivàç ixàotov (Atjvbç oßölovg téooctQctç.1) In einem Falle
lassen sich die 6 % in unserer Urkunde auch noch nachrechnen :
Ein gewisser Demetrius bezahlt am 1. Pharmuthi für ein Capital
von 2 Tal. 2000 Drach. =» 14000 Drach. Zinsen im Betrage von
210 Drach. (vgl. IX 10 ff.; das ë<aç auf Z. 14 steht einschliessend,
ebenso wie auf p. III 8: ïioç *Enei<p). Da derselbe Demetrius drei
Monate später wieder unter den Zinszahlenden erscheint (p. XVI 20 ff.),
er andererseits in den beiden vorhergehenden Monaten nicht ge-
nannt wird, so ist es sehr wahrscheinlich, dass er wohl nach be-
sonderem Uebereinkommen eben vierteljährlich seine Zinsen zu
zahlen pflegte, die letzten also in dem uds nicht erhaltenen Tybi
gezahlt hatte. Ist dies richtig und sind jene 210 Drach. für ein
Quartal gezahlt, so sind für ein Capital von 14000 Dr. monatlich
70 Dr. berechnet; das ist aber lJ% °/o, denn 70 : 14000 — V* : 100.
Es sind dies die bekannten sentisses der Römer, die in jener
Zeit der gewohnliche anständige Zinsfuss gewesen zu sein scheinen.
So nahm der Fiscus selbst 6%, »ach Paulus in Dig. 22, 1, 17 § 6:
st debüores, qui minores semissibus praestabant usuras, fisci esse
coeperunt, postquam ad fiscum transierunf, sentisses cogendi mnt
praestare. Es ist bemerkenswert!), dass dieser Zinsfuss in unserer
Urkunde der avvrjfhjç genannt wird.*)
Wenn also auch der Bezeichnung des Zinsfusses die Berech-
nung für den Monat zu Grunde lag, so wurden die Zinsen factisch
doch keineswegs regelmässig monatlich gezahlt. Vielmehr wurden
sie je nach dem Bedürfniss der Tempelkasse, doch wohl mit Be-
rücksichtigung der augenblicklichen Verhältnisse des Schuldners
und zum Theil auch wohl nach Massgabe besonderen Ueberein-
kommens in oft ganz ungleichen Fristen vom Oberpriester einge-
fordert (vgl. das häufige ttäv . . . anaittjd'évtùty vtt ifiov arto
toxwv 6(peiXofiivu)v rtp Seq)). So zahlen die Artemidora und
Ammonilla im Pay ni und dem folgenden Monat Epiph Zinsen,
während sie in den vier vorhergehenden Monaten nicht unter den
Zins zahlenden erscheinen. Ein gewisser Tiberius zahlt im Phar-
1) Für die monatliche Berechnung des Zinsfusses speciell in Aegypten
Tgl. Pap. Logd. O. 22: xôxovç efr iov <nar^Q[o]ç jfaAxot? ägaxfitZv iÇqxovra
xaxh priva.
2) Auch auf afrikanischen Inschriften ans dem III Jahrhd. erscheinen öfters
die ternisses, vgl. Mommsen zu C. I. L. VIII 2 p. 774 und Ephem. epigr. V
n. 328. Vgl. auch vit. Alexandri c. 26.
H.rmM XX. 29
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150
U. WILCKEN
rauthi seine Zinsschulden, wie es scheint, (Or 16 Monate ab (vgl.
p. IX 2 ff.). Im Phamenoth scheint der Oberpriester gar keine
Zinsen eingezogen zu haben, da er hier schon mit den Pachtgel-
dern die Rasse gefüllt hatte.
Die Zinsen sind wahrscheinlich immer am ersten Tage der
Monate gezahlt worden, wie denn der Schreiber niemals das Datum
besonders bemerkt.
Schliesslich noch ein Wort über die Zahlung selbst. Der
Zinsschuldner wird gewöhnlich eingeführt mit Traça tov ôêïva
oder o deîva (vgl. p. III 17; IX 10; XIII 2, 9; XVI 9t 11 u. s. w).
Häufig findet sich aber noch der Zusatz: âià tov ôeï va (vgl. p. Iii
12. 14; VHI 21. 24; IX 2. 6. 17; XIII 4. 7; XIV 8. 11). Da
dieser Zusatz nicht immer gemacht ist, die Mitwirkung dieser zweiten
Person also unter Umständen entbehrlich ist, so ist mit diesen
Worten wohl nichts Anderes bezeichnet als der Ueberbringer des
Geldes, in den Fällen, wo der Schuldner selbst nicht zugleich
Ueberbringer war. Es passt hierzu gut, dass häufig Personen, die
dem Schuldner nahe stehen, mit dem did eingeführt werden, so
ein Sohn (p. III 14), Töchter (p. VIII 2t; XIV 8), ein Vormund
(XVI 5). Bei einer genauen Buchführung ist es ja auch natürlich,
dass der Name des Ueberbringers, falls er nicht identisch ist mit
dem Schuldner, mit notirt wird.1)
Im Ausgabeetat des Tempels spielt ausser den Gultuskosten (vgl.
weiter unten) die Grundsteuer eine grosse Bolle, die er für die ihm
gehörigen Dörfer zu zahlen hatte; vgl. das häufige elg êiayç^aqpr^)
ôrt(40ai(jjv releo/nâtwy xßj raiv VTTOyeyça^/xévwv xw^w>.1) Da
über den Grund und Boden des Tempels selbst niemals eine solche
Ausgabe gebucht ist, so scheint dieser axéleia genosseu zu haben.
Die Einkünfte von jenen Dörfern — es werden als im Besitz des
Tempels genannt TlvQQeta, Tçixu^iaf 'AleÇâvÔQOi *i;<roç, TIxo-
Itpatg ôçvn(ata), Keçxea^qiiç — waren an utodwrai verpachtet,
1) Aehuliches, nur anders gewandt, scheint mir auch vorzuliegen in
C. I. Gr. I p. 257: 'Agiotât* JrsXioç vntQ 'AnoXXoâojçov cet. Vgl. auch in
der oben erwähnten delischen Inschrift I 51: xb âàvuov o àmêatxi» . . .
vniq tov naxçôç.
2) Diese Auffassung der angeführten Worte verdanke ich Herrn Prof.
Mommsen. Ich hatte anfangs, verleitet durch das nQttxtoQi auf p. I, an eine
Verpflichtung des Tempels gedacht, auf seine Kosten durch noâxzoçiç in ge-
wissen Dörfern die Staatssteuern erheben zu müssen.
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ARSINOITISCHE TEMPELRECHINUNGEN 451
die in Raten die Pachtgelder an den Oberpriester zu zahlen hatten.
So cassirte Serenus im Phamenoth, da er vom vorhergehenden
Monat nur 24 Dr. übrig behalten hatte, von mehreren Dörfern
Pachtgelder ein, im hohen Betrage von 1345 Dr.1) Ausserdem ge-
hörte dem Tempel noch im Dorfe WiXayçiç ein Öffentliches Bad,
dessen Einkünfte — hier ànoqtoçâ genannt, das balneaticum für
die Benutzung des Bades — gleichfalls verpachtet waren; vgl. IX 2:
[O]si(jjvog /At[o&]tot(ov) àrtog>o(çâç) ßa[Xa]v€tov xio(ut]ç) ®tla-
yçiôoç. Für diese Besitzungen hatte der Tempel einerseits (fy-
fAoaioc TeXêo/Âaia zu zahlen, d. h. Grundsteuer, andererseits crre-
(paviY.à, worunter man wohl nichts anderes als Coronarien ver-
stehen kann. Beide Abgaben waren vom Staate nicht verpachtet,
sondern wurden direct durch kaiserliche nçâxtoçeç erhoben. Vgl.
das 7tçaxjoQi 'u4[Xel;âvÔQ0v vrjaov] u. s. w. des Schreibers von p. I,
welches genau dem elç âiayçafprjv u. s. w. des zweiten Schreibers
entspricht.
Interessant und lehrreich ist, was wir über die Zahlung der
Steuern aus dem Papyrus lernen. Zunächst ist es auffallend, dass
der Tempel niemals die Steuern des laufenden 23. Jahres, sondern
immer nur die des verflossenen 22. bezahlt, ja, auf Frgm. I sind
sogar rückständige Steuern vom 21. Jahre erwähnt (Z. 2. 3). Wäh-
rend der Schreiber diese aber ausdrücklich als Restzahlungen be-
zeichnet (tag ko mag seil, dçorxfiâç), so scheint die Zahlung der
Steuern des vorhergehenden Jahres hier das Normale zu sein, da
dies mit keiner Silbe als etwas Besonderes hervorgehoben wird
und vor Allem Zahlungen für das laufende Jahr niemals daneben
erscheinen. — Anders steht es mit den Angaben der griechischen
Ostraka, jener Steuerquittungen aus Syene und Elephantine. Auch
dort wird häufig das xuotava^tov , die Gewerbesteuer, und die
laoyçafpîa, die Kopfsteuer, vom verflossenen Jahre erhoben (vgL
C. I. Gr. n. 4863b. 4867. 4876. 4882. 4890 und häufig auf den
von Birch veröffentlichten Scherben9)), daneben aber auch immer
vom laufenden Jahre (vgl. 1. c. n. 4869. 4870. 4871. 4874. 4883.
4884b), sodass jene Zahlungen doch nur als nachträgliche Rest-
zahlungen zu betrachten sind.
1) Vgl. p. V 20 ff. und p. VI 7. 8. Die Summe ergiebt sich durch Abzug
der 260 Hr. von den 1605 Dr.
2) Vgl. Proceeding* of the society of biblical archaeology. 1893.
29*
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452
U. WILCKEN
Merkwürdig ist ferner die Unregelmässigkeit, mit welcher der
Oberpriester die Steuern bezahlt. Wenn uns auch die Summen
leider nur lückenhaft erhalten sind, so scheint doch so viel sicher,
dass der Oberpriester die für das ganze Jahr berechnete Grund-
steuer in Raten, die er beliebig je nach seinen augenblicklichen
Mitteln bestimmen konnte, abgezahlt habe. Denn einerseits er-
scheinen durchaus nicht immer alle Dörfer des Tempels in jeder
Monatsrechnung — so werden z. B. im Mechir Uberhaupt nur für
Ptolemais Drymaea Steuern gezahlt — andererseits sind die für die
Dörfer gezahlten Summen in verschiedenen Monaten verschiedene.
So zahlt er für jenes Ptolemais im Mechir 40 Dr., im Pharmuthi
und Paebon nur je 20 Dr. ; fur Pyrrhea im Mechir, wie bemerkt,
gar nichts, im Pachon 40 Dr., in zwei Raten à 20 Dr., im Ptyni,
wie es scheint, nur 20 Dr. u. s. w. Dass es aber wirklich im Be-
lieben des Oberpriesters stand, je nach dem Kassenbeslande die Höhe
der Raten zu bestimmen, sehen wir aus der Rechnung des Mechir:
da der Amisvorgänger dem Serenus nur wenig in der Kasse hinter-
lassen hatte, sodass er mit den eingezogenen Zinsen doch nur
253 Dr. an flüssigem Gelde hatte, so konnte er bei der richtigen
Einhaltung der vorgeschriebenen Feste beim besten Willen nicht
für alle Dörfer in diesem Monat Steuern zahlen, er begnügte sich
damit, für Ptolemais 40 Dr. zu zahlen. Der Rest von 24 Dr., der
ihm aus diesem Monat blieb, erklärt seine Handlungsweise. Nach*
dem er dann aber durch Einziehung der Pachtgelder die Kasse fur
den folgenden Monat wieder in die Höhe gebracht halte, zahlte er
dem entsprechend auch für sämmtliche Dörfer Steuern, und wahr-
scheinlich nicht geringe.
Dass dieses milde Verfahren der Steuerbeamten, den Steuer-
pflichtigen die Eintheilung der jährlich zu zahlenden Summen in
Raten selbständig nach den augenblicklichen Vermögensverhältnissen
zu überlassen, nicht nur etwa auf Grund eines Privilegs dem Tem-
pel gegenüber, sondern allgemein in Aegypten in Anwendung war,
sehen wir aus den Ostraka, besonders aus den kürzlich von Birch
veröffentlichten. Da zahlen die Einen die im Durchschnitt 17 Dr.
betragende Kopfsteuer in zwei Raten, erst 8, später 9 Dr. (vgl.
das häufige q àxjtu, âeî avrôç tàç Xomàç kwia 9), ein Anderer
bezahlt erst 8 Dr., dann wieder 8 und bleibt die letzte Drachme
noch schuldig (vgl. Britt. Ostr. n. 5788 f.: dxzw çjj, èfioiuç oxtoj
qt]y ô(eJ) avtoç tàç komàç a), noch ein Anderer zieht folgende
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ARSINOITISCHE TEMPELRECHNUNGEN 453
Ratenzahlung vor (Britt. Ostr. n. 5790 n): Oao(xov%l ö âQaxfi(àç)
téooaçeÇi Jlaxtàv xß dçaxft(aç) *éooaçeç, Ilavvï x# àçaxft(àç)
téaoaQêÇ, Enlop & ôçaxpàç ôvco, Meooçi] ß ôçaxnàç ôvoj u. s. w.
Wenn wir so annehmen dürfen , dass die von den einzelnen
Borgern jährlich zu zahlenden Steuern mit einer gewissen Selb-
ständigkeit, je nach ihren durch die Ernte bedingten wechselnden
Vermögen s Verhältnissen in mehrere Raten von ihnen zertheüt wer-
den konnten, so wissen wir andererseits, gleichfalls aus unsern
Papyri, dass die Steuererheber doch mit Regelmässigkeit allmonat-
lich ihre Forderungen stellten und nach Ablauf eines jeden Monats
an die Obersteuerbehörde einen Bericht über das Ergebniss der
Erhebungen einzureichen hatten. Von solchen Documenten sind
uns in unserer Berliner Sammlung mehrere werthvolle Fragmente
erhalten. So schickt ein ôexànQuttoç (vgl. über diesen als Steuer-
einnehmer Observations cet. p. 16) an den Strategen seines Be-
zirks ein Kcnewôça ouixwv %ov *Enel<p /u[r]vôç %ov] %cüv
xvQitov rt[iù>v OvaX[£Qiarov] xai raXXirjvov 2eßao%cjv vn[kç
çpôçov] àitoxûxtov xai äXlwy yeyrjfjuarwv). Es folgt der Anfang
der Liste, mit Angabe der von einem Jeden gezahlten Artaben.
So schickt ferner ein Stratege Eudorus — wahrscheinlich wieder
an seinen Vorgesetzten — die ihm aus den einzelnen Dörfern
seines Bezirks Ober den Pharmuthi zugegangenen Listen ein, wie
er sagt, das xcttàvâça eiçnçâ^ewv tr][ç Qêfilorov oder JloXé-
fiwvoç] neçlâoç (vgl. Observations cet. p. 11 ff.) rov Oaç/iov&i
f*rj[vôç Tov i[vêOtùhoç] xßL *Av%<avlir[ov Kaloaçoç] rov xth
olov cet. — Nach dem Gesagten möchte ich als das bis jetzt Wahr-
scheinlichste aufstellen, dass sowohl für die Zinsen als für
die Steuern die feste, monatliche Zahlung wohl das
von der Regierung theoretisch Gewollte und ur-
sprünglich auch vielleicht Durchgeführte ist1), dass
hingegen dies laxere, unregelmässige Verfahren, wie
wir es in unserer Tempelverwaltung kennen lernen,
das sich practiscb späterhin Ergebende gewesen ist.
Es ist übrigens sehr wahrscheinlich, dass auf jenen Dorfern
ausser den àçyvQixà rtXioficna, die der Tempel zahlte, auch noch
1) Schoo Buschke (Census p. 137) hat auf eine monatliche Zahlung der
Stenern für Aegypten geschlossen aas den Worten des losepnus (Bell. Ind.
2, 16, 4): rov âè IvutvoUv n«ç' fyiwv (seil, 'fovâaîuv) tfôqov xa&% Iva
jujfra nXiov 'Pùtpaiotç nao^c*.
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454
U. WILCKEIS
otttxà gelastet haben, die wohl direct an die nçàxtoçeç abge-
liefert wurden und so in unserer Rechnung nicht erscheinen.
Doch könnte die vom Tempel gezahlte Summe zugleich auch hier-
für ein Aequivalent sein, sodass wir eine adaeratio anzunehmen
hatten.
Da der Kassenbestand des Tempels für manche Betrachtung
von Interesse ist, so stelle ich, bevor ich zum speciellen Com-
mentar Obergehe, im Folgenden die Rechnungen zusammen, wie
sie vom Monat Mechir bis in den Payni hinein erhalten
Mechir.
Einnahmen Dr. 253 (p. III 22)
Ausgaben Dr. 2[29] (p. IV 21)
Rest Dr. 2(4] (p. IV 22).
Phamenoth.
Einnahmen Dr. 1605 (p. VI 8)
Trausport vom Mechir . . Dr. 24 (p. VI 9)
Summe Dr. 1629 (p. VI 10)
Ausgaben Dr. 732 Ob. 5 (p. VIII 16)
Rest Dr. 8[9]6 Ob. 1 (p. VIII 17).
Pharmuthi.
Einnahmen Tal. 2 Dr. 2100 (p. IX 23)
[Transport vom Pham. Dr. 896 Ob. 1)
(Summe .... Tal. 2 Dr. 2996 Ob. 1]
Ausgaben Tal. 1 Dr. 3553 (p. XII 20)
Rest Dr. 5[4]43 Ob. 1 (p. XU 21).
Pacbon.
Einnahmen Dr. 499 (p. XIII 10)
Transport vom Pharm. . . Dr. 5443 Ob. 1 (p. XIII 1 1)
Summe Dr. 5942 Ob. 1 (p. XIII 12)
Ausgaben Dr. 338 Ob. 3 (p. XIV 4)
Rest Dr. 5603 Ob. 4 (p. XIV 5).
Payni.
Einnahmen Dr. [1]660 (p. XIV 16)
Transport vom Pachon Dr. 5603 Ob. 4 (p. XIV 17)
Summe .... Tal. 1 Dr. 1263 Ob. 4 (p. XIV 18)
Ausgaben Tal. 1 Dr (p. XV 21).
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ARSINOITISCHE TEMPELRECIINUNGEN 455
Fragment I.
Z. 2 ff. Der Gebrauch von elâoç in dem Sinne von 'Steuer'
— der andere Schreiber sagt dafür ôi^oaia teXia/icna — ist
auch sonst schon in der Papyruslitteratur bekannt. Vgl. Papyr.
Paris.1) 17 Z. 22 fiw&uttriç eïâovç iyxvMov, ferner Wiener Papyr.
n. 31 a) col. IV Z. 13 tlôivv %uv Ixibç ovvôtpwç te$éwv. Solche
sprachlichen Eigentümlichkeiten, die wie in anderen, so auch in
diesem Papyrus mehrfach sich finden, werden wir mit A. Peyrou3)
als Spuren des ägyptisch-griechischen Dialects zu betrachten haben.
Z. 4. Der ägyptische Dorfname KeQxtoîjyis reiht sich den
in der ägyptischen Zeitschrift (1883 S. 162) von mir besprochenen
Bildungen von Ortsnamen mit Keçxe (=* Wohnung, Niederlassung)
als ein neues Beispiel an. Der Götteruame 2rjq> steckt auch in
der Composition IIeteor)<p « 'das Geschenk des Seph' (Chaeremon
bei Joseph, c. Ap. 1, 32) und wohl auch in 'Ooaqolipoç (Mauetho
bei Joseph, c. Ap. 1, 26). — Derselbe Dorfname begegnet mir
auch auf einem Fragment des VI., VII. Jahrb., auch in der vulgär-
Fayyumischeu Form: reçysaïgftç.
Z. 10. 11. Die Festlage, die in dem Tempel des Iupiter Ca*
pilulinus von Arsinoe* begangen werden, sind, wie zu erwarten,
durchweg römische Festtage, mit Ausnahme einer Feier zu Ehren
des Stadtgottes Sucbos (p. VI 22 ff.) und des ägyptischen National-
festes der Neilcda (p. XV 1 1). So wird geopfert an den Kaienden
des Januar (p. 1 4), am Geburtstage der Roma (p. XII 8), sowie
dem des regierenden Kaisers (p. X 9) und seines verstorbenen
Vaters (p. XI 8), Uberhaupt zum Heil und zu Ehren des kaiser-
lichen Hauses. An unserer Stelle wird, nach meiner Ergänzung,
der Tag gefeiert, an dem vor Jahren der ursprunglich Bassianus
heissende Sohn des Severus, der nunmehr regierende Kaiser Cara-
calla den Namen M. Aurelius Antoninus erhalten halte und zum
Caesar erhoben war. Meiue Ergänzung:
[. . 'leçâç ovqtis v7t€Q %ov àvr]yoQ6vo]^ai tbv xvqiov
[fjfiùiv Kainaça Mâçxov Ai(>rth.ov) 'Avzutvîvov
verlangt eine Begründung. Entweder muss hier 'Avztavlvov , zu
zbv xvqiov gehörig, mit Subject zu dem Infinitiv ...,<&ai sein,
1) Edirl in den Notice* et Extrait* d. Manuscrit* de la biblioth. imp,
XVIII 2. 1S65.
2) Vgl. Wiener Studien 1S82. Wessely, Der Wiener Papyrus n. 31.
3) Cf. Peyron, Pap. Graeei Regii Taurin. Musei AegypL I p. 21.
m » m t
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456
U. WILGKEN
sodass zu ergänzen wäre %ov xvqiov [ïJ/uûV Avxotqàxoqa 2eovij-
qov\ 'jiytùtvîvov (?gl. p. IV 12; p. X 9); dann müsste schon durch
den Infinitiv das Ereigniss ausgedrückt sein, um des willen dieser
Tag heilig ist. Da aber schwerlich ein passendes Vernum zu finden
ist, dessen Ergänzung auch historisch an unserer Stelle zu recht-
fertigen ist, wähle ich die andere Möglichkeit, nach welcher %6v
xvçiov Subject, 'jirranrîvov aber Prädicatsnoraen ist und ergänze
Obiges nach Analogie yon p. XI 15 ff.:
'leçâç avarjç vitèç> xov ctvt]y[6]Q[e}v0&ou tijv
xv[çt\av rjfiùiv Soviler* dôpvav firj%éç[a]
jw[>] ct^ttîJtcov OTQCtTOné{â]ùnr,
eine Ergänzung, die sich auch historisch begründen lässt: Spar-
tian erzählt in der vita Seven' c. 10: et cum irtt contra Albinum
(Severus) in itinere apud Viminacium filium suum maiorem Bas-
sianum adposito Aurelii Antonini nomine Caesarem appellavit. Ebenso
wie unser Festtag in den Monat December fallt (vgl. Z. 17 u. 20:
vn(kç) [t]ov Xvax), muss auch dieser vom Spartian berichtete
Vorgang des Jahres 196 n. Chr. sich in diesem Monat ereignet
haben. Wenn uns auch die Zeit des Aufbruchs des Severus aus
dem Orient nirgends direct mitgetheilt wird, so wissen wir doch
aus Dio, dass die Kunde von dem neuen Kriege Mitte December
in Rom verbreitet war1), ferner dass Severus schon in den letzten
Tagen desselben Monats in Rom selbst war1), sodass er schon im
Februar auf den Albinus losschlagen konnte. Zu diesen Daten
stimmt vollkommen, dass Severus nach unserer Stelle im Decem-
ber in Viminacium geweilt und seinem Sohne jene Ehren über-
tragen hat.")
Ich lasse es übrigens dahingestellt, ob Kaiaaga JMqqxov zu
ergänzen ist, oder blos Mctçxo* oder nur Kaioaça.
Der unordentliche Schreiber hat versäumt, hinter 3Arxu>vïvov
zu erwähnen, wofür die 24 Drachmen gezahlt sind. Nach den
zahlreichen analogen Stellen ist hier zu ergänzen aréipewç tûv
lv t$ Uq$ recent* oder ähnlich. Diese Ausgabe nämlich, für
1) Dio 75, 4: ?r für y*q 17 ttXimaia Hqq tûr Kçortœv innoâçoftia.
2) Vgl. Eckhel VII p. 175.
3) Vgl. den voo G. Parthey edirten Berliner Papyrus d. 1 {Memoria dtit
institute di eorr. arch. 1865), in welchem ein Fest angeordnet wird wegen
der frohen Botschaft negi tov àvriyoçtvaâtci Kataaça xby xov .... Ma$t*
filvov .... nalâa laiOK 'IovXiov OvijQor MâÇifÂC* . . .
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ARSLNOITISCHE TEMPELRECHNUNGEN 457
die BekiKnzung aller Dinge im Heiligthum, d. h. nach p. XV 1 1 ff. :
*aller Schilde, Statuen und heiligen Geräthe' erscheint immer in
erster Reihe in der Rechnung eines jeden Festtages.
Die zweite Ausgabe ist 'far das Oel zur Xv%vatpla im Aller-
heiligsten'. Die Xvx?a\pia, diese Cérémonie des 'Lichta nzün dens'
ist als eine altägyptische zuerst von Professor Erman aus den In-
schriften des Grabes des Hapt'efa in Siut — die dem mittleren
Reich angehören — nachgewiesen worden.1) Sie wurde entweder
zum Andenken an den Verstorbenen von den Verwandten in seinem
Grabe vorgenommen oder — entsprechend unserer Stelle — zu
Ehren der Götter von den Priestern in ihrem Allerheiligsten.*)
Es wohnte ihr offenbar eine symbolische Bedeutung bei, wie es in
einem von Dümichen publicirten und Obersetzten Texte heisst:
'Wenn man zurQstet ihm (dem Verstorbenen) diese Flamme, wird
er nicht untergehen ewiglich/ — Diese Xv%va\pla wird man wohl
nicht mit der bekannten Xvxvoxaîrj des Herodot (II 62) confundiren
dürfen, jenem allgemeinen ägyptischen Nationalfest, bei welchem
von allen Bewohnern des Nilthals in einer bestimmten Nacht zu
Ehren der Saitischen Göttin illuminirt wurde, wenn auch später
die Worte Xv%vaipla und Ivxvoxavrta promiscue gebraucht wer-
den konnten.9) Bei der lychnapsia, die Philocalus in seinem Ka-
lender zum 12. August notirt, möchte ich eher an Geremonien,
die von den Priestern im Tempel vorgenommen wurden, denken,
als an ein allgemeines Volksfest nach Art des Herodoteischen.
An grösseren Festtagen erforderte der Cultus noch weitere
Ausgaben, so für das Oel zur Salbung der ehernen Statuen des
Tempels und für den salbenden Arbeiter. Vgl. VII 14 ff.; X 15 ff.:
'AXeiipecoç twv h roi leçqi àvôçiâyrwv
rtcrrtiûv iXaiov *i ...
Mio&oç xa^ovçy(p âXelipctvtt %ovç avâçtâvtaç *> ...
Für Ersteres bietet der Schreiber von p. I folgende interessante
Variante:
'^4Xelipe[<oç x<*Xxo}vçyr)[ficrftov n)6[*t(ov iwv h toj]
leç[(p, t]eipT}[ç} xox[vXâhr . . . IXaiov] . .
1) Zeitschrift für aeg. Spr. 1882 p. 159 ff. Vgl. auch Dümichen ebend.
1883 p. 11 ff.
2) Vgl. Bragsch, Astron. n. astrol. Inschriften altaegyptischer Denkmäler.
1883. p. 470.
3) Vgl. Kephisodorus bei Athenaeus 15 p. 701 A.
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458
U. WILCKEN
Diese Side, an Festtagen die Statuen mit Oel zu salben
und zu reinigen, ist auch sonst schon genugsam bekannt; Henzen
hat die hierauf sich beziehenden Stellen der Classiker in seiner
Ausgabe der Arvalacten, in denen sie gleichfalls erwähnt wird«
zusammengetragen (p. 14).*)
Bemerkenswerth ist, dass in uuserm Tempel ein xalxovqyös
zu dem Geschäft des Salbens der ehernen Statuen verwendet wird;
es stimmt dies hübsch zu dem, was Aristoteles (Politic. 1256' ed.
Bekker) über den %<thiovQyôç im Gegensatz zum ccvâçiavxo-
Ttotôq bemerkt.
Bei den ehernen Statuen wird man wohl besonders an Raiser-
statuen zu denken haben, wie denn laut unserer Urkunde im
Phamenoth auch eine eherne Colossalstatue des Caracalla im Tem-
pel errichtet wurde.
Eine weitere Ausgabe ist an grosseren Festtagen die 'für
Pinienzapfen, Räucherwerk und Weihrauch*. Vgl. p. X 13:
ZtQOfieUiov xai aQiofiânov xai h[ßaviovov] (?gl. XU IS)
oder allgemeiner p. VII 12:
2%Qoßiikav xoi ctQWfidtatv xcti ctlXun (Tgl. XI 12).
Die Verbrennung von Piuienzapfen, die uns für den griechi-
schen Cultus — auch bildlich — bezeugt ist, war auch dem alt-
ägyptischen nicht fremd. So befinden sich auf der Berliner Opfer-
stele n. 7278 (aus der XIX. Dyn.) zwischen anderen Opfergegen-
ständen auch Pinienzapfen auf dem Altar.
Endlich findet sich unter den Ausgaben für Cultuszwecke ein
Posten, dessen Sinn ich nicht genau errathen kann. Es heisst da
(p. VII 2, vgl. XII 19): vavkov ovov êvôç. yrcb ôévôça %ai ßalg
ô, oder vavka ovuiv ß resp. y vno âéviça xai ßatg <*) rt
resp. iß. — Baig, um dies vorweg zu nehmen, ist die grae-
cisirte Form des koptischen Bl.i = Palmzweig.3) Ich verstehe
1) Vgl. auch E. Kuhnert, De cura statuarvm apud Graecot. 1SS3. p. 50.
Zu dem dort Bemerkten füge ich hinzu, dass in dem Apollotempel auf DeJos
nach der oben erwähnten Inschrift die Statuen mit Pech gereinigt wurden.
Vgl. I Z. 188: niante ^(ir^rai) AI, wert /0<<ro« rov Ktçaiùya xai ro
äXka oaa jparai, ri/ujy . . . xolç xçiaaoi ....
2) Vgl. Hesychius: ßmte, Çâpâoç yivuùç. Bemerkenswert!» bei der
Schreibart des Papyrus ist, dass ßaic immer ohne trennende Punkte über dem
i geschrieben ist (vgl. meine Dissert. Observât cet. p. 59), die Aussprache
also wohl wirklich geschlossen war. Auch bei Porphyr, de abttin. 4, " ist
ßatg Accusât, Plur.
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ARSINOITISCHE TEMPELRECHNUNGEN 459
von jeuem Passus nur, dass der Tempel zu gewissen Zwecken
Esel mietbete und den Besitzern pro Tag und pro Esel 4 Drachmen
zahlte1); was man aber mit den Eseln angefangen bat, bleibt
mir unklar, da ich die auffallende Verbindung des vno mit dem
Accusativ, dieses vnb ôèvôça xai ßaLg, wodurch wahrscheinlich
die Bestimmung der Tbiere ausgedrückt ist, nicht in befriedigen-
der Weise sicher zu deuten vermag. Die möglichen Deutungen
will ich hier nicht vorbringen.
Z. 13. Zu den Ergänzungen vgl. p. XI 20 ff.; p. XV 2 ff. —
Anstatt vfio&rjxfl gebraucht der andere Schreiber das in dieser
Bedeutung sonst unbekannte vnaXXayrj, während in der gewöhn-
lichen Sprache nur die Form vnâl&ayfia so verwendet wird. Viel-
leicht ist dieser Gebrauch von inakXayq dem ägyptisch -griechi-
schen Dialect eigentümlich.
Als Hypothek soll der Schuldner verpfänden ta âià xwv
XçrjtAatiOfjiùv vaaQxovia. Ich möchte glauben, dass in dieser
schwierigen Stelle mit dem Wort xQijfÂajiOfiôç, welches ganz all-
gemein 'öffentliche Acten, Urkunden* bezeichnen kann3), speziell
die Listen gemeint sind, in welche der Schuldner bei den Steuer-
behörden mit seinem Vermögen und Einkommen eingetragen war,
dass er also sein gesammtes Vermögen, welches er gemäss dieser
Listen oder auf Grund derselben (diät) besass, verpfändete. Merk-
würdig bleibt auch so der Gebrauch der Präposition ôiâ c. Gen.
Der Schreiber, der sich kürzer als sein Nachfolger aus-
zudrücken liebte, hat hier versäumt, den Zinsfuss zu erwähnen,
sowie das Décret des Rathee, durch welches der Oberpriester zum
Ausleihen des Geldes ermächtigt wird. — In Z. 16 ist der Name
des Schuldners ausgefallen, sowie mindestens ein Titel. Anstalt
die weiteren anzuführen, bricht der Schreiber leider ab mit dem
[x]ai cuç X(WMa*l£ei)> tun(l w'e er sonst in den öffentlichen Acten
beissl', d. i. 'u. s. w.'. — Wie die Abkürzungen ßovi{. .) *o/u(. .)
aufzulösen sind, lasse ich dahiugestellt. Das sonst nahe liegende
ßovk(evvjj) vofx(âçxv) durch das vorhergebende xai wg %çrr
1) In Betreff der übertragenen Bedeutung von vavXov als 'Miethsgeld'
machte mich Herr Prof. Robert gütigst aufmerksam auf Pollux 1, 75: xai
tov vrjtQ xf>ç xatayajyijç fAiobb» vaî'Xov, omç ivoixiov ov nttQa zolç noX-
Xotg porov, àXXà xai naçà toiç naXatoiç xaXiUai xtX.
2) Leber die Bedeutungen dieses Wortes vgl. JLctronue, lie c eu il I p. 338, 18
und A. PeyroD, Pap. Taur. I p. 91 ff.
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460
ü. WILCKEN
Hati&i ausgeschlossen. Es scheint, als ob in diesen Wollen die
Erwähnung jenes Rathsdecretes enthalten sei — in diesem Sinne
schlagt mir Herr Prof. Mommsen ßovX{rjg) vo^{l^ov) Tor. Aller-
dings wäre dies eher in der vorhergehenden Zeile hinter [vtcö]q-
%ovat zu erwarten.
Z. 17 fT. Am Ultimo eines jeden Monats besoldete der Ober-
priester seine Unterbeamten. Der Tempelwächter Nemesianos er-
hält immer 28 Drachmen, der Theoninos, dessen Amt merkwürdiger
Weise niemals angegeben ist, erhält 19 Dr., Xanthos der Biblio-
thekar des Tempels1) 30 Dr., und Boethos, der Tempelschreiber
40 Dr. Dieses feste Gehalt, welches die Beamten für fortlaufende,
tägliche Arbeit erhalten, heisst oxpüytoy — dies nimmt das ôfAoitaç
(= düo) in Z. 18 — 20 wieder auf — während der Lohn für ein-
malige Arbeit angenommener Leute als fito&ôç bezeichnet wird
(vgl. fiio&oç %aX%ovQy(jit fito&bg nrjXorroitp). Als Fünfter in der
Reihe erhält immer der ènitrjÇTjryç für den monatlichen Pestzug
— denn dies muss xaxanonnri hier wohl heissen an Stelle des
gewohnlichen nonnrj — 12 Drachmen. Was dieser Mann bei dem
Festzug gethan hat, ist nicht recht klar; jedenfalls ist es aber nach
Obigem ganz in der Ordnung, dass sich hier niemals das opoiwg
findet, sein Lohn für die einmalige Handlung also nicht als o>tJ-
viov bezeichnet wird.
Pagina I.
Z. 1. Da das vorhergehende Jahr, 214 n. Chr., im alexan-
drin ischen Kalender kein Schaltjahr gewesen war, so fiel in der
That der erste Januar des Jahres 215 auf den 6. Tybi.
Pagina III.
Z. 3 fT. Der neue Oberpriester Serenus, der mit p. III seine
RechnungsablegiiDg beginnt, hatte, als er das Amt antrat, die Stel-
lung eines xoofirjrrjç ßovXevxtjg (vgl. auch p. V 3). Die Bedeutung
des ersteren Titels ist bei dem Mangel irgend eines Zusatzes nicht
recht zu erkennen. Eine alexandriuische Inschrift, in welcher
gleichfalls ein Kosmet erwähnt wird (G. I. Gr. n. 4688) bricht leider
gerade hinter xoa/urjTOv ab. Doch möchte ich glauben, dass nach
Analogie des arsinoitischen Titels auch hier eine nähere Beslim-
1) Das sonst unbekannte nqoatQixfjç bezeichnet wohl, wie Herr Prof.
Robert mir bemerkt, ursprünglich den, welcher die ßtßXia 'hervorholt' —
nçoatçtî.
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ARSINOITISCHE TEMPELRECHNUNGEN 461
muDg gefehlt bat Was aber war das Amt des Kosmeteo? Ad die
bekannten xoo^rai %dv iqnrjßtav ist hier Dicht zu denken, eher
wohl an den xoaprj*?}? %üv #ee3v âià ßiov. *) Halten wir uns an
diesen, so wäre die Function der Kosmeten vor Allem eine sacrale,
die Schmückung der Götterbilder würde ihnen obliegen, sodass
sie am nächsten den otoXiotai der früheren Zeit zu vergleichen
wären. — Doch wie dem auch sei, so viel erfahren wir aus dem
Papyrus, dass, wenn man eine Zeit lang, wahrscheinlich ein Jahr
über, activer Kosmet gewesen war (vgl. p. XII 6. 7 hàç%ov X007417-
%ov)t man dann für Zeit seines Lebens in den Stand der xexoof*rj~
TEvxâieç eintrat (vgl. p. IX 6). War Serenus auch zu gleicher Zeit
Buleut, so war doch der Sitz in der Curie keineswegs Vorbedin-
gung zur Erlangung des Kosmetenamtes. Vgl. p. XII 6 : Avq^llov
• alavoç hoQxov xoopijiov ; p. IX 6 : Jidvpov Kôqokoç xsxoajuCq-
vevxàroç).*) Ueberhaupt waren nach unserer Urkunde die Aemter
in Arsinoe* noch nicht ausschliesslich den Buleuten vorbehalten,
wie es sonst im übrigen Reich damals schon Brauch war. Vgl.
Paulus im ersten Buch der Sentenzen (Dig. 50, 2. 7 § 2): h qui
non sit decurio, duumviratu vel aliis honorions fungi non potest,
quia decurionum honorïbus plebeii fungi prohibentur. Denn wir
finden im Papyrus Agoranomen (p. VIII 20 ; XIII 4), Gymnasiarchen
(p. 1X18), Oberpriester (p. XII 3) und wie bemerkt Kosmeten, die
nicht zugleich Buleuten sind. Umgekehrt scheinen die Rathsherren
noch meistens aus den Beamten gewählt zu sein, wie dies in frü-
herer Zeit auch für die übrigen Provinzen galt Bedenken wir,
dass erst wenige Jahre vorher — wie ich vermuthe, a. 202 n. Chr.*)
— die Curie in Arsino« eingerichtet war, so ist dies Spiegelbild
früherer Zeiten leicht zu begreifen. Denn wenn hier plötzlich auf
kaiserlichen Befehl ein Rath constituirt werden sollte, so war nichts
natürlicher, als dass man zunächst die Ralhsherren zum grOssten
Theil dem Beamtenstande entnahm. Allmählich wird auch hier die
Usance der anderen Provinzen Eingang gefunden haben.
1) G. I. A. III d. 697.
2) KtxoCfÂtjTêvititic erscheinen such schon in meinen 'Arsinoi tischen
Steuerprofessionen aus dem Jahre 189* (Sitzungsber. der Königl. Acad. 18S3
p. 910/911), also zn einer Zeit, als es — nach meiner Annahme — noch
keine Curie in Arsinoê gab. Der Text giebt mit einem orthographischen
Fehler: ttxo<rpqr<xér«-.
3) Ob»ervatione$ cet. p. 14 ff.
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462
U. W1LCREN
Z. 4 (T. Die stehende Bezeichnung des Iupiter Capitoliaus als
6 rzaTçîjjoç rtn(U 9toç (vgl. auch p. V 5) ist im Munde der Ar-
sinoiten auffällig. Dass der Gott Suchos in unserem Papyrus den-
selben Titel fahrt (p. VI 22), ist leicht begreiflich, da dieser uns
nach Ausweis der hieroglyphischen Denkmaler als die uralte Stadt-
gottheit too Crocodilopolis- Arsinoe* bekannt ist. Wie kommen
aber die Arsinoiten am Anfang des dritten Saeculums dazu, den
Iupiter Capitolinus den Gott ihrer Vater zu nennen? Vielleicht
kann man hierin eine kleine Nachwirkung des wichtigen Factum?
finden, dass wenige Jahre vor Abfassung unserer Urkunde —
a. 211 — sämmtliche Bewohner des römischen Reiches, also auch
unsere Arsinoiten, vom Kaiser Caracal la ans bekannten GrQndeo
zu römischen Bürgern gemacht waren. Vielleicht nannten sie erst
von nun an im Gefühl ihres römischen BOrgerthums den Gott vom
Capitol ihren rrarçfyoç 9eôç.
Z. 7 ff. Leider geht aus den Worten [twv zs lnji]uar<oi> xai
&*aXü)fi(xrütv [x)üjv ctrrb Mélxeiç] . . . avteXaßöfiijv &itç *Enei(p
. . . firt(tvjii) ç xtjg ip[rjç è]m^(eXeiaç) nicht hervor, wie lange
das Amt des Serenus wahrte, da die letzteren Worte eine doppelte
Deutung zulassen, entweder 'während sechs Monate meines Amtes',
oder 'wahrend der sechs Monate' cet. Im erstereo Falle würde
Serenus langer als ein halbes Jahr, wahrscheinlich ein ganzes über
Oberpriesler gewesen sein und nur halbjahrlich dem Rathe Rech-
nung abgelegt haben, im anderen Falle würde sein Amt Oberhaupt
nur sechs Monate gewahrt haben. Doch will mir Ersteres annehm-
barer erscheinen, zumal halbjahrlich wechselnde Priesterstellen sonst
kaum bekannt sein werden. Jedenfalls aber war der Wechsel der
Besetzung des Oberpriesteramts ein regelmässiger, denn in dem
Brief der Curie, der dem Serenus die Wahl mittheilt, geschieht
der Dauer des Amtes gar keine Erwähnung, sie wird also als fest-
stehend und bekannt vorausgesetzt.
Z. 13 ff. Der Gebrauch von irtioir^tov) seil, àçyvçiov —
wodurch das Geld als wohl geprägtes bezeichnet wird — scheint
in der Sprache dieses zweiten Schreibers ein ganz fester zu sein.
Es findet sich dieser Zusatz nur und zwar ziemlich regelmässig1)
bei der Angabe der an den Tempel gezahlten Zinsen und Capi-
1) Manchmal ist Ima^fAov) ausgelassen, wenn es schon in dem vorher-
gehenden Posten erwähnt war (vgl. IX 14; XIII 6*
--
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ARSIN01TISCHE TEMPELRECHNUINGEN 463
talien, so wie der vom Tempel an die noâxtoçeç gezahlten Steuern,
also bei den obligatorisch zu leistenden Zahlungen; er fehlt aber
bei der Aufführung der übrigen Einnahmen und Ausgaben, also bei
den Cultuskosten , den Löhnen etc., bei deren Zahlung die Voll-
werthigkeit der Münze ihm wohl nicht von so hoher Bedeutung
schien. !)
Z. 19 IT. Dass in den Zeilen 19 — 21 der Kassenbestand ge-
bucht ist, den Serenus von seinem Amlsvorgäoger Übernommen
hatte, ist klar; nicht so klar ist die Auffassung der Worte aq>*
(Lv ilotTtoyçiâçrjaa) avtov oder, wie mir Hr. Prof. Mommsen
Vorschlagt, tloi7ioyç(â(prj(jev) avtôv. Vergleichen wir hiermit die
Art, in welcher Serenus in den nächsten Monaten den Ueberschuss
des jedesmal vorhergehenden notirt:
Kai lyXôyov tov (oder to v avtov p. XIII 11) n^vog IXot-
TCoyç(âqpr{oa) 4 (seil, êça/uag) . . . Tfort ovv xai tjj lyl{ôy«j)
. . . .
Mit dem sonst unbekannten , substantivisch gebrauchten rj
ïyXoyoç (d. i. exXoyoç) wird hier offenbar, wie der Zusammen-
hang ergiebt, die Summe bezeichnet, die aus der Rechnung des
vorhergehenden Monats übrig geblieben ist, also das, was wir
in der Buchführung 'Transport* nennen. Da dem ÏyXoyoç allein
der Sinn des Restes noch nicht anhaftet, sondern dies Wort wohl
ursprünglich ganz allgemein die 'berechnete Summe' bezeichnet
(vgl. txXoylÇofiai berechnen) — wie denn das in einem anderen
Berliner Papyrus vorkommende xoi lyXoyov tov rcootioov firj-
(vbç) lXoinoyQ(â(pr;oa) dieser Stelle gegenüber gehalten solch
allgemeine Grundbedeutung fordert — so ist das Restverhält niss
erst durch das Verbum ausgedrückt, durch Xoutoyçcupeïv. Wah-
rend nun in der oben citirten Stelle xai lyXôyov cet. die Geld-
summe das Object des Xomoyçaopéîv ist — entsprechend dem
einzigen sonst bekannten Gebrauch des Verbum in C. I. Gr. II
p. 25S, 23 — sodass man zu übersetzen hat 'eine Geldsumme als
Xotnov, als noch übrig, restirend notiren', ist in dem schwierigen
Passus àqp* tov iXoinoyQ(cc(pi]Oa) avtov die Person, die die Geld-
summe übrig lasst, Object des Verbum. Dies weicht von der ur-
sprünglichen Bedeutung offenbar ab und ist eine Weiterbildung
1) Ebenso wird iniar^ov gebraucht bei Normirung eines Strafgeldes in
Pap. Taur. IV Z. 26.
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464
U. W1LCKEÎS
des Gebrauchs, leb Ubersetze hiernach die fragliche Stelle: '(Die
Drachmen), auf Grund deren ich ihn mit einem Rest notirt babe',
resp. 'er sich noürt hat'.
Z. 21. Zur Ergänzung [lnifAêXr}%]ov vgl. Frgm. III 5.
Z. 24 ff. An einem der ersten Tage des Mechir feierte unser
Tempel einen Festlag vnèç âaietrjQlâoç (sic) xai x[çatt}oeù)ç xov
*]vçlov rjpwy Av%oxq(x%o(qoç) ^[eovr^ov l4v%wv\hov. Wenn uns
nicht auf der folgenden Seile Z. 4 für die nächsten Ausgaben das
Dalum des 10. Mecbir erhalten wäre, sodass nach dem festen
Gebrauch des Papyrus unser Decennalienfest jedenfalls vor den
10. Mechir fallen muss, würden wir gewiss dies Fest damit zu-
sammenbringen, dass der Anfang der Alleinherrschaft des Caracalla
vom 4. Februar jo. Mechir des Jahres 211 n. Chr., dem Todes-
tage des Severus, gerechuel wurde und würden annehmen, dass
eben an diesem Datum der Serenus vota decennalia für den Cara-
calla suseipirt habe. Da diese Deutung aber wie gesagt ausge-
schlossen ist und uns sonst im Leben des Caracalla kein Ereigniss
bekannt ist, das für einen der ersten neun Tage des Mechir eine
Decennalienfeier erklärte und begründete, so werden wir hier wohl
überhaupt nicht an ein eigentliches Decennalienfest, eine solutio
und tuseeptio votorum decennalium xu denken haben, wie denn auch
der Text leçàç ovoyç vnèq âexeitjQlôoç eine allgemeinere Deu-
tung xulässl, xumal das ganx allgemeine xeri x[ça%TjOewç] folgt
Ich meine, dass jener Tag nur in dem Sinne vnèq ô&iéx^çlêoç
gefeiert wurde, dass man dem Wunsche Ausdruck gab, es möge
das damals laufende Decennium der Regierung des Caracalla einen
glücklichen Ausgang nehmen. Ein solcher Retlag, der allerdings
an jedem beliebigen Tage angesetzt werden konnte, hat hier seine
besondere Bedeutung, wenn wir ihn auf den 1. Mechir, d. h. den
ersten Amistag des Serenus setxen und annehmen, dass der neue
Oberpriesler, sei es seiner gut kaiserlichen Gesinnung Ausdruck
gebend, sei es einer festen Sitte folgend, sein Amt damit antraf
dass er für die glückliche Beendigung des laufenden Decennium
einen Betlag anordnete. Hiernach ergänxe ich am Anfang von
Z. 24: 5.
Pagina IV.
Z. 6. Am 13. Februar (=» 19. Mechir) beging der Tempel
einen Festtag vrrèç xçarrjaewç 9cov Zeovrjçov. Welche historische
Veranlassung der Einsetzung dieses Festtages zu Grunde liegt, ver-
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ARSINOITISCHE TEMPELRECHNUNGEN 465
mag ich eben so wenig anzugeben als, weshalb am 19. Februar
(p. IV 11), am 31. März (p. X 3) und am 8. und 9. April (p. XI 3)
Festtage zu Ehren des Caracalla angesetzt waren. Doch zweifle
ich nicht, dass immer irgend welche uns unbekannte Ereignisse
aus dem Leben der Kaiser, wie glückliche Errettung aus Krank-
heit oder Gefahren (vgl. vnkq otarrjQiüv) oder Gewinnung eines
Sieges (vgl. p. X 3 vnho v[six}rjç) Veranlassung zu diesen, wahr-
scheinlich jährlich wiederkehrenden Festtagen gewesen sind, wie
auch die meisten der von den Arvalbrüdern zu Ehren der Kaiser
gefeierten Feste derartigen Ereignissen ihren Ursprung verdanken.
Pagina V.
Von Z. 1—18 haben wir hier die Copie des oft erwähnten
Briefes, in welchem die Ratbsherrn ihrem Gollegen Serenus die
Wahl zum Oberpriester mittheilen. Dieser Brief, der sonst im Stil
der gewohnlichen Privatbriefe und recht freundschaftlich abgefasst
ist, hat doch etwas Feierliches durch das voraufgeschickte '4\ya&fj
tvxn' <f[w*V}Qioi. Denn so glaube ich den Anfang er-
% gänzen zu müssen. Ist's auch nicht häufig, dass zu aya&jj %vxn
nach &soi hinzutritt, so giebt es doch Analogien. Vgl. G. I. A. III
n. 1147. Ein Attribut wie Xafiftçotctrrjç habe ich der Stadt ge-
geben, weil sonst die Stellung umgekehrt sein wurde: *rjç %wv
'Açoivoittiv nôXeioç.
Ueber die aç%ovxtç ßovXijg vgl. oben S. 445.
Die Periode iV ovv eidfjg — èmojéXXofÀev aoi verdient in
grammatischer Hinsicht eine Erklärung. Die weitschweifige und
eigentlich recht nichtssagende Wendung ïv' ovv eiäfg war, wie
zahlreiche analoge Ausdrücke in den griechischen Papyri zeigen,
im Kanzleistil Aegyptens offenbar sehr beliebt So lesen wir in
dem von Egger publicirten Papyrus aus Saqqara1), Col. II Z. 5:
. . . èîtiôlôofiév aoi ïv* êlâivai lxo*ç; im Pariser Papyrus 65
Z. 21: ontag ovv sldfig rtçooavaçéçofiev; in einem unedirten
Berliner Papyrus aus der Zeit der Philippe findet sich mehr-
mals onto ïv' eiârg Kvçié pov yoâqxa. Auch sonst sind mir
ähnliche Wendungen auf Berliner Fragmenten oft begegnet. Die
angeführten Beispiele, in denen immer als Verbum finitum des
1) Revue archéol. XXIII, 1872, p. 137 ff. Vgl. dazu meine Verbetaeningen
in Observations cet. p. 52 ff.
Hermes XX. 30
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U. WILCKEN
Hauptsatzes ein Verbum de« Mittbeilens, Schreibens erscheint,
geben uns augleich die richtige Interpretation des ItuotMuv
an die Hand. Das Verbum kann hier but in dem gewöhnlichen
Sinne von »brieflieb mittheilen, schreiben' gebraucht sein (sciL
yçecwaja èitéOtilUi*). Ich abersetze daher die Periode: 'da-
mit Du es nun weisst, Liebster, (nämlich die Wahl), und mit aller
Treue und Sorgfalt, immer Tor Äugen habend die Befehle des
Aurelius Italicus cet., des Dir Aufgetragenen Dich beüeissigst, tbei-
len wir Dir es mit, Dir (als) dem Nachfolger im Oberpriesterami. ^
Bedeutungsvoll ist hier das Auftreten des eitîtoortoç to/v
ovoiccxtuv, der uns bis jetzt nur in lateinischer Fassung als pro-
curator Hsiacus bekannt war (G. 1. L. III 53). War dieser Titel bis-
her nur ein leerer Name für uns, so wirft der Papyrus zuerst auch
auf sein Wesen ein wenig Licht. So viel scheint mir sicher aus
unserer Stelle hervorzugehen, dass die bisherigen Auffassungen des
procurator usiacus als eines Unterbeamten des Idiologus, wie Otto
Hirschfeld vorschlägt (Beitr. z. Rom. Verwaltungsgesch. I p. 43 A. 5)
oder gar als Idiologus selbst, wie Marquardt wiü (St. V. II« p. 311
A. 1), aufzugeben sind. Wenn der Oberpriester ermahnt wird, in 4
der Verwaltung des Tempels immer vor Augen zu haben, was jener
Procurator befohlen habe, so gehen diese Befehle offenbar auf die
Kassenverwaltung, als deren wesentlichste Factoren uns die Zahlung
der Steuern, das Ausleihen von Geldern und die Einziehung der
hieraus resultirenden Zinsen entgegentreten. Ich möchte daher
glauben, dass die Befehle des procurator usiacus gerichtet waren
auf die richtige Zahlung der Steuern, auf die Aul'rechterbaltung
des bestehenden Zinsfusses, auf die Wahrung des Pfandrechtes und
dgl. mehr. Mit derartigen Bestimmungen hat aber der Idiologus
gar nichts zu thun — oder doch höchstens auf einem beschrank-
ten, hier nicht in Frage kommenden Gebiet, da er nach Strabos
klaren Worten vielmehr diejenige Finanzbehörde ist, welche die
7t d uijc^ut^ î4ï u ca d\&c& ^ so ac ^ill c 0 ^ ^^vâ^ ci er ^^äj r \ 1 c tic
Privatkasse verfallt, nach voraufgegangener Prüfung des Rechts-
falles einzieht und verwaltet.2) Am ehesten möchte ich unsern
procurator usiacus mit jenem Irtitçofioç torn xiqîov — offen-
Î) Die allein richtige Auflösung ötaötxo/i(iyy) verdanke ich Herrn Prof.
Robert.
2) Strabo 17 p. 797: MwXoytç, of rür atomrmv nai rvV «V Kai-
caça nlntttv otpttXivTotr lUtaax^ç iert.
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ARSIN0IT1SCHE TEMPELRECHNUiNGEN 467
bar keiner technischen Bezeichnung — vergleichen, der im Edict
des Ti. Iuiius Alexander beauftragt wird, auf die mit Hypo-
theken verübten Schwindeleien aufzupassen.1) Der Zusatz Jenes,
ovoiaxoç, ist dem Sinne nach fast gleich bedeutend mit dem des
Andern, tov xvqIov* Denn ovala ist im ägyptischen Sprachge*
brauch die kaiserliche Kasse, in welche die Abgaben des gesamm*
ten Provincialbodens fliessen. So ist in demselben Edict die Rede
von ttXuiveiaç Ç aXXaç fAio&iôouç ovotaxaç (Z. 10 IT.)» w° sis
Gegensatz zu denken ist fuoxkooeiç làuattxâç. Hier wird die
kaiserliche Verpachtung der Provinzialzülle auch als eine fila&taaig
ovoiaxrj bezeichnet. So besagen die Titel knitqonoq tov xvoiov
und èftitoonoç ttov ovotenu**, beide einander gleich in der All-
gemeinheit des Ausdrucks, nichts weiter als »Verwalter der kaiser-
lichen Kasse' und lassen für die Weite der Competent jener Be-
amten einen gleich grossen Spielraum. Lernen wir daher auch
aus dem Papyrus einige Befugnisse des procurator miacus kennen,
so müssen wir doch darauf verachten, seine Stellung genauer tu
präciairen.
Pagina VI.
Z. 2 ff. Sind meine Ergänzungen dieser arg verstümmelten
Stelle richtig, so hat der Oberpriester seiner Kasse dadurch auf-
geholfen, dass er an einen jener Pachter, mit denen er damals in
geschäftlicher Beziehung stand (ofiioiwg naoct tov avtov), eiserne
Gegenstände verkaufte, die zu der Maschinerie gehörten (xafiovX-
xôç) , mit welcher die Colossalstatue des Caracalla am 18. dieses
Monats anfgerichtet war. Dass es sich hier in der That nm Eisen
handelt, wird auch dadurch wahrscheinlich, dass der Preis des
Kaufobjects nach dem Gewicht — ôl(xrjç) — berechnet ist. Es
wurden 52 Minen verkauft, à 5 Drachmen, macht 260 Drachmen.
Der xof*ovXx6g, nach Pollux eine Maschinerie, mit der die Schiffe
ans Land gezogen wurden2), war in unserem Falle verwendet
èlç vmjçeoiav tov ctvaot[a\r]évtoç &eiov x[oXooo]ialov àvàoi-
avtoç cet. Diese Worte, durch einen freien Raum von xapo[t>A-
xo]v getrennt, sollen hierdurch offenbar als Parenthese zu jenem
Worte speciell charakterisirt werden. — Wer die Statue gesetzt
1) Vgl. CI. Gr. 4957 Z. 21 IT.: *tX*v» tir Sntç &y irtädi \ inixoonoç
tov xvçtov n oueyoftoç xmomov two, fyy xrL
2) Vgl. 7, 191: ployai, âï wr kiXxovto (seil. ravs).
30*
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468
IL WILCREN
hat, erfahren wir nicht, der Tempel hat aie jedenfalls auf seine
Kosten nicht errichtet
Z. 22 ff. In Bezog auf den Sobek-Suchos-Cult in Arsinoö,
sowie speciell auf die Interpretation dieser Zeilen verweise ich der
Kurze halber auf meine Ausfuhrungen in der AegypU Zeitschrift
1884 S. 136: 'Der Labyrintherbauer Petesuchos'.
Pagina VII.
Z. 8 ff. Am 20. Pharmuthi des Jahres 215 n. Chr. feierte Ar-
sinoe einen grossen Festtag, der unserem Tempel speciell so theuer
wie kein anderer der uns bekannten zu stehen kam , denn kein
Geringerer als der Präfect der Provinz selbst, Septimius Heraclitus.
beehrte an diesem Tage die Stadt mit seinem Besuche. Es war
dies die Jahreszett, in welcher der Präfect und die sonstigen hohen
Würdenträger ihre Inspectionsreisen zu unternehmen pflegten. We-
nige Tage darauf sehen wir denn auch den gefürchteten Aurelius
Italiens, den procurator nsiacut, durch Arsinoe reisen (Z. 24 ff.).
Ausser den uns schon bekannten Ceremonien erscheint am
Tage der Durchreise des Präfecten eine neue, die xwfiaoia1):
Arbeiter wurden besoldet*), welche die bekränzte Statue des Iupiter
Capitolinus zur Begrüssung des Präfecten diesem entgegentrugen.
Vgl. içyâtaiç x[u)(xà)aaaL to Çôavov tov &£Ov nçbç [ct)îictv-
f ij[aiv tov] rjsfxôvoç und oteq>âva>[v t$\ avtip Çoâvtp (vgl. p. X
18 ff.; XI 13 ff.). Eis ist höchst interessant, dass, während nach
Ausweis der hieroglyphischen Denkmäler in alter Zeit nur die
Gotter unter einander sich diese Ehre des Besuches erwiesen oder
höchstens ihrem Collegen auf dem ägyptischen Thron, dem Pharao,
hier dem Präfecten, dem Stellvertreter des Kaisers, der Gott
entgegenzieht. Es ist dies eine hübsche Illustration zu Strabos
Worten: ô fièv olv nen<p&eiç (seil. 6 yyeftw*) tty tov ßaoi-
Xéoiç ïx*t (p» 797).
Grammatisch ist bemerkenswerte, dass das Verbum xiofiä^eiv,
welches sonst immer intransitiv von dem im Festzuge getragenen
1) Zur aegypüseben xtofiaoia vgl. Clemens Alexaodr. Strom. V p. 671
ed. Potter: l* xàîç xttkovpiraii rtaç1 avzoïç xtûfAaciaiç TÛr &tfôv ZQva*
àyâlfjiaxa âvo fùv xvraç, Ira âi Uçttxa xai ïflw ftiav ntQupiçovau
2) Es ist auffällig, dass gemiethete Arbeiter das Götterbild tragen, nicht
Tempeldiener, wie es in alter Zeit die Psstophoren tbaten. Vgl. Pap. Lngd. T.
. . col. I* 9 ff. : rijç xofAaoietç (sic) toJp naoro<pôçay.
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ARSINOITISCHE TEMPELRECHNUNGEN 469
Gotte gebraucht ist1), in unserem Papyrus in transitiver Bedeutung
die Handlung der den Gott tragenden Manner bezeichnet — wohl
wiederum eine Eigenthümlichkeit des ägyptisch -griechischen Dia-
lects.
Das Bild des Einzuges des Präfecten wird uns noch anschau-
licher gemacht: ein Redner war vom Oberpriester engagirt für
60 Drachmen, der eine feierliche Ansprache an den Statthalter zu
richten hatte ev$x[a trj]ç inifÂeçto&êlotiç toîç vnaç%ovai tov
&eov [,.]ei&tjç [x]al &XXœv. Das entscheidende Wort [..]ei\h)ç,
das ich nicht zu ergänzen vermag, wird wahrscheinlich eine vom
Präfecten dem Tempel zugewendete Schenkung bezeichnen, für die
eben der Redner danken soll.*) — Der Septimius Heraclitus, der
hier so feierlich empfangen wird, ist vielleicht identisch mit dem
Heraclitus, den Septimius Severus am Anfang seiner Regierung als
Procurator nach Britannien schickte.3) Eine solche Carrière würde
nichts Ungewöhnliches an sich haben. Doch müssen wir uns mit
der Aufstellung der Möglichkeit begnügen.
Lange blieb unser Präfect nicht mehr im Amte, schon im
nächsten Jahre finden wir an seiner Stelle jenen Flavius Titianus,
der dann durch Theokritos, den Freigelassenen Garacallas ein trau-
riges Ende fand.4)
Beachtens werth ist, dass dem Heraclitus der Titel b XotfxnQO-
icrroç, d. h. vir clarissimus, gegeben ist, also der Titel, der seit
dem Ende des ersten Jahrhunderts zur Bezeichnung der Leute
vom senatorischen Range im festen Gebrauch war.*) Doch wer-
den wir daraus nicht zu folgern haben, dass Heraclitus in der
That senatorischen Standes war; es würde dies direct gegen
Dios Worte sprechen, welcher sagt, dass noch zu seiner Zeit die
Vorschrift des Augustus gegolten habe, welche den Senatoren
Aegypten völlig verschloss *) , wie er denn auch die einzige ihm
1) Vgl. Diodor ID 5 : Sy âv 6 Otoç *npéÇ»y . . . mçKptçiptvoç Uß>i.
Plot. Anton, c. 26: »ff n yA<pçoâitrj «ayiâfot naçà %w âtiwcov.
2) Diese Deutung verdanke ich Hrn. Prof. Mo mm sen ; ich hatte ursprüng-
lich an tine auf dem Vermögen des Gottes lastende Verpflichtung gedacht,
einen Theil der Empfangskosten tragen zu müssen.
3) Vgl. vit. Severi c. 6 und vit. Pescennü Nig. c. 5. An letzterer
Stelle hat Hühner (Rh. M. XII S. 64, 65) Bithynien verbessert zu Britannien»
4) Vgl. Dio 77, 21.
5> Vgl. Friedender, Sittengesch. I» S. 353 ff.; 0. Hirsch fei d R. V. S. 272.
6) Dio 51, 17 : là pi* âXXa xai m «o^votvff tpvhxntJtu.
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470
U. WILCREN
bekannte Ausnahme, die Verwaltungsperiode des senatorischen Ma-
rius Seeundus unter Macrinus, ausdrücklich ab eine Unregelmässig-
keit beieichnet1) Ich möchte daher eher annehmen, data, wie
überhaupt der Gebrauch dieser Titulaturen mit der Zeit freier und
unbeschränkter wurde, am Anfang des III. Jahrb. oder auch schon
am Ende des II. Jahrb.') der Gebrauch des vir clarissimm, lap-
ttçôtatoç geschwankt hat und der Titel ab und su auch auf die
höchsten Ritterpräfecluren angewendet ist. Ein anderes bekanntes
Beispiel hierfür ist der ritterliche Opellius Macrinus, der als prae-
fectus praetorio vir clarissimus genannt wurde.3) Während aber
diese erste Ritterpräfectur bald darauf von Alexander dem Sena-
toreustande factisch übergeben wurde, ist doch die zweite Ritter-
präfectur, die ägyptische Statthalterschaft, gewiss auch noch im
III. Jahr», gemäss der Vorschrift dee Augustus beim Ritierstande
geblieben, mögen die Prtfecten auch in den Papyri aus diesem
Jahrhundert ganz gewohnlich als ol lapinQÖraroi fjyspôvëç be-
zeichnet werden.
Pagina VHI.
Z. 2 ff. Rann ich anch die Lücken im Einzelnen nicht er-
gänzen, so scheint mir doch so viel sieber, dass es sich hier um
Ablohnung von Arbeitern bandelt — drei Maurern und sechs Hand-
langern, die einen, wie es scheint, verfallenen Tbeil des Tempels
restaurirt hatten (vgl. nea6(trog)J). Rechnet man die Summirung
der nach Obolen4) berechneten Lohne zusammen, so tritt da ein
1) Dio 78, 35: âuiyt âi uva xai Mâçiog Stxovvâoç xaintç
\tVTrts ré inb MaxQivov ytyoyâç xxX.
2) Ulpius Primiaous, Prafect von Aegypten Im dritten Jahre des Severus,
heisst auf einer Inschrift (C. I. Gr. n. 4863) gleichfalls 4 tttftnçÔTaroç ^yfu»V.
3) Vgl. hierzu 0. HirtchfeM R. V. S. 232 und & 275.
4) Meiner obigen Berechnung liegt die Bestimmung der Siglen für die
Obolen zu Grunde, welche ich in den Observations cet. p. 55 0. aufgestellt
habe. Ich will hier nicht verschweigen, dass ich jetzt, nachdem ich ein weit
grösseres Material kennen gelernt habe, nicht in allen Punkten mehr der
Richtigkeit meiner dortigen Ausführungen mir so gauz sicher bin, vor Allem
sind sie nicht vollständig. Hinter den dort von mir behandelten fünf Zeichen
für 1, 2, 3, 4, 5 Obolen finden sich nämlich sehr häufig noch weitere Siglen,
für deren Bestimmung sich mir bis jetst noch kein passender Angrinspunkt
geboten hat, die mir aber sum Tbeil denen gleich sn sein scheinen, die
E. Revillout in der Revue Egyptologique (1S83 No. II p. 86 ff.) ans Ptole-
maeischen Texten scharfsinnig eruirt hat. Ein Beispiel bietet Frgm. III 3 :
dort folgt auf die Summe von 156 Drachmen das Zeichen far 1 Obol, dann,
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AKSIN0IT1SCHE TEMPELRECHNUNGEN 471
Rathsei hervor, das ich Dicht mit Sicherheit zu lösen vermag: drei
Maurer sollen je 18 Obolen erhallen; das macht nach Adam Riese
54 Obolen, nach dem Papyrus aber 7 Dr. 3 Ob., d. h. 45 Obo-
len — es fehlt also ty. Ebenso soll von sechs Kindern jedes
10 Obolen erhalten, das macht 60 Obolen, nach dem Papyrus aber
8 Dr. 2 Ob., d. b. 50 Obolen, also wieder V* zu wenig. — Die
Schwierigkeit würde fallen, wenn wir annahmen, dass das Zeichen
-r- hier nicht den Obolus, sondern, was an sich möglich ist, die
Artabe bezeichne, sodass den Arbeitern der Lohn in Getreide be-
messen wäre- Doch verbietet sich diese Annahme ohne Weiteres,
abgesehen von andern Gründen , durch den zu geringen Werth,
den das Getreide in der Berechnung haben würde.
Z. 5. natêîa ist ein Schreibfehler für naièit*ç.
Die Zeilen 9—10 bieten ein barbarisches Griechisch. Uner-
hört ist die Bildung naraanôç (oder xcnaonovgl), die offenbar
mit dem vorhergehenden y.axaonâv zusammenzubringen ist und
das Niederzissen von Gebäuden bedeuten soll. Man erwartet xaro>
artaefiéç. — Ungewöhnlich an dieser Stelle und mir überhaupt
unverstandlich ist ferner die Verbindung von fiera mit dem Accu-
sa tiv. Es scheint mir hier der Preis für die neu gekauften Luft-
ziegeln — indus. Transport: avv TtaQaytayfj — gebucht zu sein,
die bei dem Bau verwendet werden sollten noch ausser den alten,
die aus dem Niederzissen als noch brauchbar hervorgekommen
waren. Sollen Letzteres vielleicht die dunklen Worte fiera %àg
ht Tofû xazaitTtov b.ßeßijxviag bedeuten?
Pagina IX.
Z. 7. Die Strasse 'Afzollutviov llaQefißoXr^ ist schon aus
den 'arsinoilischen Steuerprofessionen' bekannt (Frgm. III Z. S).1)
Z. 10 ff. Der Demetrius Itppytevoag erregt unser besonderes
Interesse, da er eine und zwar die vornehmste jener vier städti-
schen Magistraturen Alexandrias bekleidet hatte, von denen uns
Strabo berichtet (vgl. Uber die inixwQioi agxoyjsi p. 797). Das
Dunkel, in welches dies Amt bis jetzt für uns gehüllt war, ist erst
kürzlich von Mommsen gelichtet worden, indem er den ifyyrjtfjg
Strabos mit dem Jahrespriester Alexanders in dem Alexanderroman
wenn wir Revilloots Resultate aeeeptiren, das für '/s Obol, darauf das für
1) Sitzuogaber. d. Kgl. Acad. a. a. 0.
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472
U. WILCKEN
gleich setzte. ') Der Titel è§rjyr]Tevactç trjç ^[leÇavdçjé ont nôketaç,
der hier zum ersten Mal auftritt, lehrt, dass man nach beendigter,
wahrscheinlich einjähriger Amtsführung, während deren man sich
evaç%oç i^yrjrtjg nannte1), in den Stand der 'gewesenen Exe-
geten' eintrat und die Vorzüge und Privilegien, die dieser Stand
mit sich brachte, bis an sein Lebensende genoss. Auch dies passt
vollkommen zu den Worten des Alexanderromans : xaï fiévu avxrj
rt ôatçêà (seil, die Privilegien u. s. w.) avtoïç.
Dass wir in Arsinoë einen ehemaligen alexandrinisehen Exe-
geten ansässig finden, kann man verschieden auslegen. Vielleicht
war er Arsinoit und hatte sich, nachdem er in Alexandria seine
Carrière gemacht hatte, in seine Vaterstadt zurückgezogen, oder
er mag auch Alexandriner gewesen sein — wenn wir das alexan-
drinische Bürgerrecht zur Qualification für jenes Amt für nöthig
halten wollen — und mag hier in dem lieblichen 'Seelande1 seine
Villeggiatur gehabt haben. Es scheint mir kein Zufall, dass er
schlankweg JrjfAtjvçioç oder an einer anderen Steile uivçrjlioç
JrjfirjtQtoç (XVI 20) genannt wird, ohne den sonst üblichen in»
dividualisirenden Zusatz des Namens des Vaters oder gar noch des
Grossvaters: der Mann, der in Alexandria den Purpur und den
Kranz getragen hatte, muss in Arsino« eine bekannte Persönlichkeit
gewesen sein. — Dass es übrigens nicht nur in Alexandria Exege-
ten gab, sondern auch in den anderen Städten, ja sogar Dorfern
Aegyptens, lehren uns zuerst die Berliner Papyri. So erwähnt ein
Fragment aus dem III. Jahrh. i^y^ievaavtag der Dörfer *Erzoi-
%iov OiXo^évov, 2$ß$vvvtov und Jltokeftaîâoç oçfiov') — sa m rat -
lieh Dörfer des arsinoltischen Nomos. Waren diese Dorfexegeten
auch wohl der Idee nach und, wie die Form itftyirtevoayreg zeigt,
auch dem Verlauf der Carrière nach jenem alexandrinisehen gleich,
so waren sie doch selbstverständlich im Range himmelweit von
Jenem getrennt.
Fragen wir endlich — was Mommsen nicht berührt bat: Was
war denn der Gegenstand des Cultus des Exegeten in römischer Zeit?
War er auch ursprünglich für die Verehrung des Alexander und der
1) R. G. V S. 568 A. 1.
2) C. I. G. n. 4976 c: iSnwvtMy (yaçxoç lnUvirtaty.
3) Dies Dorf, das auch in unserem Papyrus vorkommt (XIV 14), ist aus
Ptolemaeus bekannt (IV 5 § 57 ed. Nobbe), auch aas der Charta Bor^iaci
(ed. Schow.).
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ARSIN01TISCHE TEMPELRECHNUNGEN 473
Plolemaeer da, so kann man doch in römischer Zeit nicht an eine
Fortsetzung des Ptolemaeercultes denken. Den romischen An-
schauungen am genauesten entsprechen würde die Annahme, dass
dem Exegeten an Stelle des Ptolemaeercultes der Gült der divi
Caesares übergeben wurde. Denn dieser trat in Aegypten offenbar
die Erbschaft jenes an.
Z. 15 ff. Wahrend Demetrius nur einen Theil seiner Schuld
zurückzahlt (ctq>' cov kdaveioato), giebt die Olympias Hellenis das
gesammte entliehene Capital mit den Zinsen dem Tempel zurück
(îxç tdavELoato), und zwar durch Vermittelung zweier Männer, die
als die ayoçaoxal des Hauses bezeichnet werden, mit welchem
sie dem Tempel far das Darleben gehaftet hatte. *Ayoqao%rfi
in dem gewöhnlichen Sinne als 'den einkaufenden Sklaven' zu
nehmen, verbietet der Titel des Einen, der Gymnasiarch oder Sohn
eines solchen genannt wird. Das Wort muss hier — und Ober-
haupt, wie es scheint, im ägyptisch -griechischen Dialect — viel-
mehr eine allgemeinere Bedeutung, etwa «Geschäftsführer, Geschäfts-
vermittler* gehabt haben, wie auch in den jOngst bekannt gewor-
denen alexandrinischen Vaseninschriften1) der ayoçaorrfi Btôâo-
toç eine ähnliche, vom gewöhnlichen Sprachgebrauch abweichende
Interpretation verlangt.
Pagina X.
Z. 9. Die authentische Angabe des Papyrus, dass am 9. Phar-
muthi-~4. April der Geburtstag des Caracalla in ArsinoO gefeiert
sei , bestätigt das vom Dio hierfür angegebene Datum (78, 6 tfj
yàç jetdçtf) tov 'ArtçMov eyeyiyvfjto) und widerlegt das des
Spartian (vit. Carac. 6, 6 die natali «wo, octavo idus Apriles (=» 6. April)
tjwts Megalensibus . . . interemptus est). — Von den an diesem Tem-
pel gefeierten Ceremonien ist besonders bemerkenswert!], dass das
Götterbild des Iupiter Capitolinus im Theater in feierlicher Pro-
cession herumgetragen wurde; vermutlich fanden dort auch Fest-
vorstellungen zur Feier des Tages statt.
Pagina XI.
Z. 8 ff. Die Angabe des Papyrus, dass der Geburtstag des
Severus am 16. Pharmuthi (—11. April) gefeiert wurde, steht in
Einklang mit dem Datum, welches Dio giebt (76, 17; cf. 78, 11),
1) Vgl. The american Journal of archaeology and of the hut. of the
fine arts. Baltimore 1885. Jaouar.
474
U. WILCKEN
ferner die Fasten des Philocalus und Polemius Silvius, sowie eine
lateinische Inschrift (OreUi n. 1104). Als falsch erweUt sich wie-
der der Bericht des Kaiserbiograpben (rit. Sever. 1, 3 ip$e natus
est — VI idw April*, wo schon Casaubonus /// id. Apr. gefor-
dert hat).
Pagina XII. .
Z. 3. Der Aurelius Diogenes, der %vaç%oç âçxieçcvç, muss
natürlich eines andern Tempels Oberpriester sein. Es gab deren
in Arsinoe* genug; so sind mir auf Berliner Fragmenten bis jetzt
begegnet Tempel des Buenos, Petesuchos, Zeus Eleusinios, des
Divus Hadrianus und der Isis.
Z. 4. Der ägyptische Name ïtaâtiç begegnet auch im Pap.
Paris. IX Z. 12, wo im Text nàh%i gelesen, in der Anmerkung
schon richtig TLvmxi vermuthet ist.
Dass das auf Papyri öfter vorkommende anccitüQ den unehe-
lichen Sohn bezeichnet, dessen Vater unbekannt ist, bat schon
A. Schmidt in seinem Commentar zu den Berliner Pacbymiosur-
kunden1) nachgewiesen, im Gegensatz zu Schow, dem Herausgeber
der Charta Borgia na, der wegen des ungeheuer häufigen Vorkom-
mens dieses Zusatzes an jene Erklärung nicht hatte glauben wollen.
Ich will hier nur auf eine Stelle Diodors hinweisen, welche die
aus dem freien Gebrauch von arzârwç sich ergebende ägyptische
Anschauung bestätigt, nach welcher uneheliche Geburt für keinen
Makel galt. Vgl. I 80: xal va revolt* a narra XQitpovocv è£
àyâyxrjç evexa trjg noXvap&QUtJtiaç . . . vo&ov 6* ovôé>a
fûy yevyri&évTtav voftîÇovoiv, ovô* aV l§ àçyvçiûvr^ov
tirttçbç y£vv*i&jj. — Es ist leicht begreiflich, dass diese ànâroç*;
sich besonders häufig bei den niederen, arbeitenden Klassen finden.
So werden in der Charta Borgiana nach ungefährer Zahlung unter
circa 300 Dammarbeitern circa 60 ànâxoQtç genannt, also 20%,
während z. B. in den *arsinoitischen Steuerprofessionen' unter den
mehr oder weniger wohlhabenden Besitzern sich kein ànâtcaç
findet.*)
Das Wort fisxéyyvoç, das sich bei Moeris findet*), ist, wie
1) A. Schmidt, die griechischen Papyrus- Urkunden der k. Bibliothek zu
Berlin 1642, S. 323.
2) Sitzungsber. a. a. O. Die beiden in Frgm. IV Z. 18. 19 geoautitea
ditttToqtç scheinea nicht zur Familie zn gehören, sondern Jvocx«* zu sein.
3) Moeris p. 256: ptxtyyvoç Urrtxoi, fttcttrjç *BXX>p*f.
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ARSINOmSCHE TEMPELRECHNUNGEN 475
unsere Stelle zeigt, mit Unrecht von L. Dindorf in ptoiyyvog ver-
ändert worden.
Z. 8 ff. Der 26. Pbarmnlhi, an welchem in Areino« der Ge-
burtstag der Roma gefeiert wurde, entspricht im römischen Ka-
lender dem hierfür bekannten 21. April.
Z. 16. Durch den Bericht des Papyrus, dass am 30. Phar-
muthi «= 25. April die Sarapisbilder bekränzt wurden, Überhaupt
ein Sarapisfest stattfand, findet die Angabe der Fasten des Philo-
calus, sowie des menologium rusticum Colotianum und Vallense
ihre Bestätigung, die zu diesem Datum bemerken : 'Serapia' (Philoc.)
oder besser 'Sarapia' (Rust).
Pagina XUI.
Z. 5. Die arsinoitiscbe Strasse Bea^otpùçlov begegnet auch
in den Steuerprofessionen (Frgm. 26 Z. 5 und Frgm. 30 Z. 8).
Pagina XV.
Z. 11 ff. In der Mitte des Monats Payni beging Arsinoe das
Fest der Neilaia, jenes Fest, welches seit uralten Zeiten beim Be-
ginn der Nilschwelle alljährlich gefeiert wurde und bis auf unsere
Tage noch als ein Hauptfest Aegyptens gilt. Heliodor berichtet
darüber in den Aethiopica (IX 9): xal yâç nwç ovvéneoe xal
%à NeiXqta tots, trjv fieylatt}* jiiyvjztloiç kootr]v iyeOTTjxivcci,
y.atà tQOftàç (iïv tàç $eçiv<xç fiâkiata xai ots àçxrjv rtjç
cn^oeœç o ftotafibç ipqxxlvei teXovfiérrjv cet. Selbst der lu-
piter Capitolinus verschmähte es nicht, dem Nationalgotte Aegyptens
an diesem Tage zu huldigen, er liess sich aus seinem Tempel
heraustragen (Z. 14), vermuthlich um nach ägyptischer Sitte seinen
Collegen zu begrüssen.
Pagina XVI.
Z. 3 ff. Hier erscheinen die beiden Schwestern Aurelia Herois
und Aurelia Lucia selbst als Schuldnerinnen, während sie uns vor-
her Öfter als Ueberbringerinnen der von ihrem Vater geschuldeten
Zinsen begegnet waren (p. VÜI 21; p. XIV 9). Da sie seitdem
keine Anleihe gemacht haben, so scheint der Vater inzwischen ge-
storben zu sein und seinen Töchtern jene Schuld an den Tempel
hinterlassen zu haben. Zu dieser Erklärung passt sehr gut die
Erwähnung des knlToonoç, ihres Vormundes, durch den sie die
Zinsen an den Tempel zahlen lassen.
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476 U. W1LCKEN, ARSINOITISCHE TEMPELREGHMJNGEN
Die vorstehenden Bemerkungen wollen durchaus nicht die
ganze Falle des Stoffes erschöpfen, sondern nur geben, was mir
far den Augenblick mit Rücksicht auf den gebotenen Raum als
besonders bemerke nswerth erschien. Weiteres Studium der Fayyu-
mer Papyri wird, denke ich, auch für diese Urkunde noch neues
Lieht bringen. Aber auch Ton anderer Seite wird hoffentlich diese
Arbeit noch manche Ergänzung erfahren.
NACHTRAG.
Zu der oben besprochenen monatlichen Erhebung der Steuern
bemerke ich noch, daes in Ptolemaeischer Zeit Ober gewisse, bei
der Bank eingegangene Steuern monatliche Abrechnung ge-
halten wurde. Vgl. Pap. Paris. 62 Col. 4 1. 13: cO dk ôtaloyiopôç
rrjç iyXr}ipewç avorctxhrjoetcu Ttçbç avtovç xatà firjva, ix
twv rtiTttovrtov irti trtv rçane^av.
Berlin, im Juni. ULRICH W1LCKEN.
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THUKYDIDEISCHE DATEN.
Ich bin kein Freund von Repliken ; der einmal ausgesprochene
Gedanke wird, wenn er richtig ist, früher oder später Geltung ge-
winnen, und wenn er neu ist, so muss er zunächst den Wider-
spruch aufrufen. Dabei bat der Einzelne sich zu beruhigen; die
Wissenschaft hat ja Zeit Wenn ich dennoch umgehend auf die
Kritik antworte, welcher I. H. Lipsius im letzten Hefte der Leipziger
Studien meine vor wenig Wochen im Gottinger Sommerprogramm
vorgetragenen Ansichten unterzogen hat, so geschieht das, weil
dabei ein Punkt in die Debatte gezogen ist, den ich, wie ich nun
sehe, gleich mit hätte besprechen sollen; allerdings gestehe ich
auch, die wesentliche Stärkung meiner Ansicht, welche dieser
scharfsinnige^ Versuch einer Widerlegung subjecliv in mir bewirkt
hat, nicht ungern zum Ausdruck zu bringen.
' i Der Frühlingsneumond des Jahres 431 v. Chr. (Archon Pytho-
doros), kurz vor welchem Plataiai überfallen ist, wird gemeiniglich
mit Boeckh fur den des 9. April gehalten. Ich habe ihn mit Krüger
als den des 9. März zu erweisen versucht. Da die scheinbar be-
stimmte Angabe Tbuk. II 2 notorisch falsch ist, so müssen Rück-
schlüsse eintreten. AU Jahreszeit giebt Thukydides Frühlingsan-
fang an. Das hilft nichts, da es sich mit beiden Daten verträgt.
Denn Lipsius' Behauptung, 'es lasse sich mit Grund nicht be-
streiten, dass dem Geschichtsschreiber als Frühlingsepoche (avzd
%b $aç Hl 116')) die Tag- und Nachtgleiche gegolten habe', schwebt
1) Die Benifang auf diese SteUe ist wohl ein Venehen, denn da steht
nichts tod einem Tage, da steht Iqçv»i âi ntQÏ ccvro ri Uq rovro o (>va£
Tov nvQoç h ifjç AÏTvrjç, nnd zwar steht dies zwischen TtXtvitSvroç row
X*if**voç nnd roi tniyiyrofUyov Mqovç ntçi oirov UfioXjv. Also eine in
den Zusammenhang der Geschichte nicht gehörige Merkwürdigkeit, deren
Datnm dem Schriftsteller nicht so genau bekannt ist, dass er sie einem seiner
Halbjahre zuweisen könnte (er hat aber nur die Angabe nfçï r© feto), ist
zwischen beide gestellt; er entnahm die Notiz anderer (sicilischer) Ueber-
lieferung als die Erlebnisse der attischen Expedition und bemerkt demzufolge,
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478 U. v. WILAM0W1TZ-MÖLLEND0RFF
▼Ollig in der Lua, sintemal Thukydides die Tag- uod Nachtgleiche
nie nennt, seine Jahre aber überhaupt nicht an einem bestimmten
Tage beginnen : kein einziges Datum hat er auf den Tag bestimmt,
so wenig wie Herodot, und er konnte es auch nicht, weil er die
Rechnung des bürgerlichen Jahres verschmäht hat. Ich habe das
in meinem Programm ausgeführt, und eine nackte Behauptung kann
dagegen nichts ausrichten.
Mehr hilft eine zweite Angabe. Die Peloponnesier rücken in
Attika SO Tage nach dem fraglichen Datum ein, also etwa 25.—
28. Mai resp. 24. — 27. Juni tov &éçovç mal tov oitov àxpâ-
Çovtoç (Th. 11 19). Diese Zeit soll nach Lipsius «eher auf Mitte
Juni als auf Ende Mai gehen'. Zunächst musste er in diesem Saue
entweder beide Male 'Mitte* oder beide Male «Ende1 sagen. Sodann
hat er zwar recht, wenn er behauptet, dass Mofler-Strttbings Zeug-
nisse selbst dessen Ansicht widerlegten, dass die Durchschnitts-
zeit der Ernte in Attika Mitte Mai war. Aber ton Mitte Mai ist
hier ja überhaupt nicht die Rede, und hat denn Lipsius etwa Zeug-
nisse für die zweite Hälfte Juni?1) Damm dreht es sich. Die Zeit
der Sonnenwende muss die Erntezeit gewesen sein, wenn seine
Datirung stehen soll. Halten die Acharner ihren Weizen und
ihre Gerste auch nur nothreif einbringen können, wozu ihnen das
Zaudern der Peloponnesier Zeit genug gelassen hätte, so würde es
zu dem bekannten Entrüstungseturme schwerlich gekommen sein.
Was Lipsius vorbringt, 'dass die Formel tov oitov ôx^ôjmoç
dass 'der Aetnaausbruch', der im allgemeinen Im Gedächtnis» lebendig ist,
in 'dieses Jahr' gehöre. — IV 117 steht Ataudatfioytot xai 'A&qyeiM
&fia ijçt iv&vç ixé^tiçtay Inotqaayjo, Nach Lipsius ist das durchaus nicht
nothwendig auf den Tag zu beschränken, an dem die Unterhandlungen
ihren Absehlass fanden (16. April). Aber so lange der Aorist ein einmalig
Factum bezeichnet, wird dieser Sa ta nichts mit den Torbereitewien Verhand-
lungen zu tfaun haben, und so lange er die eintretende nnd nicht die in-
tendirte Handlung bezeichnet, wird iau/c«o<W inotjoarTo auf den Tag be-
zogen werden, an dem der Waffenstillstand geschlossen wurde und nient aof
die Wochen, wo sie httxMQimv éno tov y to, Gans abgesehen davon, dass Tba-
kydides, als er diese Worte schrieb» durchaus nicht vorhatte, das (ihm noch
unbekannte) Actenstück mitzutheilen , sondern den Eintritt des Waffenstill-
stands allein mit den fraglichen Worten bezeichnet.
1) Dass die Peloponnesier nach den Olympien 428, also im August ge-
erntet haben, ist richtig; es fragt sieb nur was. Th. 1U 13 steht vom oho:
nichts, sondern das allgemeine xaçTtov èvyxo/Aiâij. Mit Recht legt Lipsics
auf diese Angabe keinen Werth.
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THUKYDIDEISCHE DATEN 479
durch Vorausschieben des anderen Subjects tov &àçovç noch weiter
dahin modificirt werde, dass ihr Sinn von der Formel tov Mqovs
fitaovvtoç nkht sehr abliegen kann* escamotirt freilich das ent-
scheidende Wort — da sollte er es doch lieber geradezu streichen.
ExegetenkunststQcke machen fünf doch nur für die gerade, welche
den Glauben von sich mitbringen. So viel Mtthe kostet es, den
Juni auch nur als möglich erscheinen zu lassen: wie Lipshjs auch
von seinem Standpunkte aus den Mai für ausgeschlossen erklären
kann, ist mir unverständlich. Ich will weitherziger sein; möge
denn auch der Juni zunächst noch für möglich gelten.
Nun habe ich aber die Schuldverschreibung der Athener CIA
IV 179* herangezogen, und Lipsius giebt zu, dass sie hierher ge-
hört Darin steht zu lesen, dass die Strategen der Flotte, welche
auslief, während die Peloponnesier in Acharnai standen, also Ende
Mai, nach Lipsius Ende Juni, eine Zahlung erhalten haben, dass
dann unter der Pry ta nie Hippothonlis an die Hellenotamien Geld
ausgefolgt ist, welches iâàdrj Kcfçxivqt etc., d. h. eben diesen
Strategen, und dass unter der Prytanie -rriç wieder eine Zahlung
erfolgt ist, die denselben Strategen wieder durch Vermittelung zu-
kam. Auf demselben Steine steht als erstes Capitel der Zahlungen
unter Pythodoros, was für den makedonischen Krieg verausgabt
worden ist. Davon fällt die vorletzte Rate unter die Hippothonlis,
die letzte unter die -zig; auch hier ist die Auszahlung an das
Heer, welches Poteidaia belagerte, durch Vermittelung erfolgt.
Aus diesen Thatsachen habe ich gefolgert und folgere ich,
dass die Hippothonlis die vorletzte, die -vttç die letzte Pry Unie
anter Pythodoros war, dessen Jahr am 31. Juli 431 ablief. Und
da schon unter der Hippothonlis eine Zahlung nicht mehr direct
an die Strategen geleistet ist, dieselben also schon fort waren, so
ist der unmittelbar vor ihrer Abreise erfolgte Einfall der Pelopon-
nesier unmöglich im Juni anzusetzen.
Dem gegenüber hat Lipsius keinen anderen Ausweg, als die
Hippothontis für die letzte Prytanie zu erklären, unter der die
Flotte ausgelaufen und alle Zahlungen erfolgt seien. Allerdings,
die abstracte Möglichkeit ist nicht zu bestreiten. Ob es aber wahr-
scheinlich ist, dass die Schatzmeister der Göttin mit dieser zweck-
losen Ausführlichkeit daürt haben , ob es wahrscheinlich ist, dass
die Athener in dieser Zeit der Geldfülle alle 14 Tage zu ihrer
Güttin borgen gegangen sind, und zwar für dieselbe Expedition,
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480 U. v. WILAMOW1TZ-MÖLLENDORFF
so dass fortwährend nach mehreren Seiten kleine Geldsendungen
unterwegs waren, das glaube ich getrost fragen zu können. Und
was wird dann durch solche Un Wahrscheinlichkeiten erkauft?
Keinesfalls mehr als die Möglichkeit einer Böckhscheo Hypothese
— oder soll ich sagen, die Rettung der Vulgata?
Das Datum für den Ueberfall Plataiais 11 2 Ilv&odiaQOv hi
êvo firjvaç açxovtoç ist falsch. Die Aenderung ê' fitjvQÇ ist
Vulgata geworden. Lipsius übersetzt, 4als Pythodoros noch vier
Monate zu amtiren hatte'. Aber dass dieser Sinn in den grie-
chischen Worten liegen konnte, ist unbewiesen, und Lipsius bat
auch nichts weiter vorzubringen, als das subjective Geständnis*,
4dass er von der sprachlichen Unzulässigkeit noch nicht Oberzeugt
sei'. Ich habe die Worte hi âvo firjvaç gestrichen. Ist die Strei-
chung gewaltsamer als die Aenderung? ist sie minder methodisch?
lässt sich bestreiten, dass es etwas unzweifelhaft Angemessenes er-
reicht? es scheint nicht. Worin liegt dann aber der Vorzug der
Vulgata, die doch auch nur eine Conjectur giebt und zwar eine,
die ihr Urheber selbst verwerfen würde?
Nach demselben Capitel hat die Schlacht bei Poteidaia sechs
Monate vor dem Ueberfall Plataiais stattgefunden, also im Septem-
ber 432. So ist man auch gewohnt zu rechnen. Aber Tbuky-
dides lässt die Verwickelung mit Poteidaia unmittelbar auf die
Schlacht bei Sybota folgen, und die war im September 433. Fast
ein volles Jahr scheint also in seiner Erzählung ausgefallen. So
habe ich geschlossen. Den Anstoss erkennt auch Lipsius an. Aber
er schlägt den an sich ganz eben so offenen und bequemen Weg
ein, im Anschluss an Thukydides' Erzählung im ersten Buche, die
Ereignisse von Poteidaia iu den Herbst und Winter 433 zu ver-
legen, was dann die nothwendige Folge hat, dass er die Zahl der
sechs Monate II 2 ändern muss, bis sie stimmen. Die Verwand-
lung in 16 geht nun zwar nicht mehr an , wenn Plataiai Anfang
März 431 besetzt ist, denn dann würde die Schlacht von Poteidaia
wenig über einen Monat nach der von Sybota fallen, was selbst
nach Lipsius' Rechnung unzulässig ist; aber wenn nur die Zeit-
rechnung richtig wäre, so würde eine Conjectur sich schon finden.
Gegen die Auslegung des Thukydides, durch welche Lipsius
zu seinen Ansätzen kommt, würde ich nicht unerhebliche Vorbe-
halte machen müssen, indess ich will die Sätze nehmen, wie er
sie aufgestellt hat. Also Zwischenzeit zwischen Sybota und Po-
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THÜKYDIDEISCHE DATEN
481
teidaia ungefähr drei Monate, da Sybota Anfang September 433
fallt, Anfang December. Darauf kommt unter Phormion ein zweites
attisches Heer, welches die Pallene durchzieht und ohne Wider-
stand zu finden, Poteidaia von dieser Seite abschliesst, womit die
Belagerung beginnt. Unmittelbar darauf Verhandlungen in der
lakedaimonischen Volksversammlung, im vierzehnten Jahre des
dreissigjährigen Friedens. Nach Ltpsius Anfang April 432. Darauf
wird die Tagsatzung des peloponuesischen Bundes einberufen,
welche den Krieg beschliesst, nach dem attischen Neujahr, also
Juli 432.
Rechnungsmässig ist hier alles in Ordnung; was den einzigen
Anhaltspunkt der Controlle bietet, das vierzehnte Jahr der onov-
ôaî, kommt dem April 432, so viel wir wissen, eben so gut zu
wie dem October oder November. !) Aber die geschichtliche Wahr-
scheinlichkeit sträubt sich wider eine solche Vertbeilung der Ereig-
nisse. Denn die Jahreszeit, die Gefahren der thrakischen See und
die Härte des thrakischen Winters sind ausser Acht gelassen. *) Die
1) Die Zeit des dreissigjährigen Friedens zu bestimmen haben wir ausser
den fraglichen Thukydideastellen nur darin einen Anhalt, dass die Quotenliste
der Tribute, welche für das neunte Jahr der Hellenotamien, d. h. das Jahr
des Kallimachos 446/5 abgefassl ist, die Provimialordnung wiedergiebt, was
nach Köhlers treffendem Schlüsse auf Grund des Friedensinstrumeotes ge-
schehen ist (Urk. u. Unters. 125). Denn dass die Provinzialordnung eine viel
ältere und bedeutendere Einrichtung ist, als Köhler damals annehmen konnte,
ändert nichts an der Richtigkeil seines formalen Schlusses. Der Frieden fällt
also unter Kallimachos in den Winter 446/5 nnd das Tierzehnte Jahr ent-
spricht etwa dem julianischen 432. Diodor XII 7 setzt den Frieden aus-
nahmsweise richtig, und die Chronographen werden das Richtige ursprünglich
auch gehabt haben ; zur Fixirung aufs Jahr sind ja Beide nicht verwendbar.
Die Unterwerfung Euboias, welche Perikles wegen des Einfalles der Pelopon-
nesier hatte unterbrechen müssen, mag 445 noch unter Kallimachos begonnen
sein, aber vor das Jahr des Lysiraachides kann das chalkidische Psephisma 27*
nicht fallen nnd ist also bei Ditteoberger (Syll. 10) irrig datirt Ich muss
von neuem daran erinnern (Kydatb. 73), dass noch unter Diphilos 442/1 Gei-
seln aus Erelria fortgeführt sind (Phot. Hesych. 'Equqiuxoç xeuâXoyoç), die
Winen auf der Insel also recht lange gedauert haben. Die Colonie Erelria
(CIA. I 339 — Dittenb. 11) wird man jedenfalls frühestens in das Jahr des
Diphilos setzen dürfen. Diodor XII 22 setzt die Gründung von Oreos unter
Lysimachidcs. Auch das wird richtig sein; sein Bericht ist von Thukydides
unabhängig.
2) Wir besitzen für den Feldzug und die Belagerung Poteidaias aus-
nahmsweise Erinnerungen aus dem altischen Lager, weil So k rates und Alkt-
Hermes XX. 31
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482 U. v. WILAMOWITZ-MOLLENDORFF
Athener schicken den Archestratos mit 30 Schiffen wider Perdikkas
~ im October. Im October Olk Poteidaia ab, in der Erwartung,
das» die Lakedaimonier s« ihrem Schutte ta Atttka einfelleo wer-
den. Die Athener schicken ein zweites Heer unter Kall i as, Fuß-
volk und Reiler, welches an der makedonischen kUste hinmarsebirt
und einzelne Burgen stürmt; die Flotte segelt zur Begleituog längs
der Küste — im November. Die Poteidaiaten ligern ausserhalb
biades im Heere des Rallias, Kalliades Sohn, als Hopliten mit gewesen sind,
der Feldherr selbst war der philosophischen Bildung zttgelhan (Pseudoplat.
Alkib. I 119). Die beiden Hopliten gehörten verschiedenen rcc&v ao, 4«
unbemittelte Weis« der Ant&ocbis, der prasumpüve Nachfolger des PeriUes,
der es verschmähte seinem Hange gemäss bei der Cavallerie za dienen, der
Leontis, aber aie wohnten im selben Zelte: das ist nur während der Blokadc
von Poteidaia möglich, die dieses Heer von der makedonischen Seite ber za
versehen hatte. Aber sie hatten auch die Sehlacht mitgemacht, wodurch sich
eben ihre Zugehörigkeit zum Heere des Rallias erweist. Diese Schlüsse aiebt
der Beriebt des Alkibiades in Pia tons Symp. 230, den man ftr veUkommea
wahr zo halten verpflichtet ist. Piaton muss sehr gate Berichte gehabt
haben; ein solcher kleiner Zog, dasa ein paar lonier (d. tu Soldaten aas
den ionischen Städten Thrakiens, die dem Reiche Heeresfolge leisten musstem
eingerührt werden, zeugt von der Actuality Die Weichlichkeit dieser
Bündner ist ja auch den gleichzeitigen Romikern aufgefallen. Im Charmées
ist die Heimkehr de« Sokrates gleich nach der Schlacht bei Poteidaia natür-
lich auf dem historischen Hintergrunde frei erfunden. An den Frost nuo, den
die Belagerer in den Baracken vor Poteidaia litten, bat Lipsius wobl nicht
gedacht, als er in dieselbe Zeit eine Feldschlacht verlegte. — Alkibiades i«t
geboren spätestens 446, denn 447 fiel sein Vater, und er hatte einen jüngere«
Bruder. Vor 450 schiebt uns seine Strategie unter Aaty philos 420/19 zurück;
es war sicher die erste, und gedringt hat er sieh daiu; eher die beiden
vorigen Jahre würde ihm unter allen Umständen seine Parteistellung ver
wehrt haben. Die Angabe des Nepoa, data er bei seinem Tode 404/3 etwa
50 Jahre alt war, ist richtig, hilft aber nichts. Da er eine Rolle etwa 425
zu spielen anfingt, 421 von.Eupolis noch unter die Weiber gerechnet wW,
möchte man ihn möglichst jung machen, d. h. möglichst wenig über 450 hin-
aufgehen. Das Entscheidende ist also sein thrakJscher Feidzug, in dem er ste
Hoplit mindestras 20 Jahre alt war; das war also unter Pythodoros, und er ist
452 geboren, 434 aus Perikles Vormundschaft entlassen. Ungern würde min
mit Lipsius ihn ein Jabr iiier machen, wenn sieh auch natürlich daraus keiae
Instanz wider dessen Rechnung ableiten lasst. üebrigens hat sich das Ver-
hiltniss zu Sokrates wohl in diesem gemeinsamen Lagerieben gebildet, und
auch Sokrates Ist nach allem was wir wissen durch diesen Feldzog und sei«
Verbindung mit dem hoffnangs- und anspruchsvollsten rîoç die stadtbekannt*
Figur geworden, wider welche sich die beiden Reformatoren der Komödie
bald wenden sollten, die 432 freilich noch sittsam unter der Fuchtel des
Pädagogen zum Kitharisten gingen.
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THUKYD1DEISCHE BATEN
48a
der Stadt Olynth; es kommt zur Feldschlacbt — Anfang December.
Nach einiger Zeit schicken die Athener den Phormion mit einem
dritten Heere nach der Peltate, welche er durchsieht xetçu» a/ua
tyy yijv — im Februar. Darauf wird Poteidaia eingeschlossen,
Phormion zieht gegen die cbalkidisclien Städte. Und nun passiri
vom Marz 432 bis zum August 431 gar nichts weiter auf diesem
Kriegsschauplatz. Die Athener, vorher so rücksichtslos wider ihre
Truppen, versäumen das ganze Jahr 432, wo sie docli sonst nicht
die geringste Abhaltung haben, und genau dieselbe Untätigkeit
hat sich der Korinther bemächtigt, welche nur etliche Reden in
den peloponnesischen Bundesstaaten halten und Entrüstungsbe-
scblOsse zuwege bringen. Thukydides aber hat so wenig ein Wort
for den ganz aussergewöholichen Winterfeldzug 433/32, wie für
das spätere Säumen der Athener. Mit anderen Worten, die Zeit,
welche Lipsius zwischen die Schlacht von Poteidaia und den Ueber-
fall von Plataiai einschiebt, die zehn Monate, die er in Tbuk. 11 2
hineinconjicirt, haben nur einen rechnungsmassigen Werth, sie
sind so inhaltslos wie die Königsjahre, mit welchen die Chrono-
graphen die Lücken ihrer Systeme stopfen.
Es fehlt aber auch nicht an positiven Daten, welche Lipsius'
Conjectur widerlegen. Phormion kommt einige Zeit nach der
Schlacht von Poteidaia auf die Pallene, vollendet die Blokade der
»»»gefallenen Stadt: fieta dk tijç Jloteidalaç %rj> ùnatsixiotv
&QffU(ûv nkv exùjy tovç iÇaxooiovç xai %illovç *rjv XahuÔL-
xijr xai Boriixr* èôjjov (1 65). Im Hochsommer 431 zieht Per-
diUtss, nachdem ihm Athen Therme zurückerstattet hat, wider die
Chalkidier pita 'A&rpaiunf xai OaçfiionQç (II 29V Im selben
Herbste stehen noch 3000 Athener èv Tlottiâaia , worin Phor-
mions 1600 einbegriffen sind (11 31). Die nächste (Gelegenheit,
wo Thukydides wieder auf jenen Kriegsschauplatz kommt, ist im
Sommer 430, wo Ilagnon wider die Chalkidier zieht: (Doç/uitov
àè xai oi l^axôoioi xai %llioi ovxétt yoav ntçi Xahuâiaç.
So viel ist also klar, Pliormion ist als Slrateg nach Thrakien ge-
kommen und hat von dem Zeilpunkte ab, der 1 65 bezeichnet wird,
bis in den Herbst 431 (mindestens) wider die Chalkidier im Felde
gelegen. Sein Aratsjahr ist das des Pythodoros; unter Euthydemo*
kann er wiedergewählt sein, er kann aber auch nur das Commando
Uber die Frist (1. August 431) hinaus fortgeführt haben, worauf
er seine Leute nach Hause führte. Dass er aber unter Apseudes
31*
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484 U. v. WILAMO WITZ-MÖLLENDORFF
Feldherr gewesen wäre, in demselben Commando durch drei Amts-
jahre beschäftigt, das ist eben so unglaublich, wie dass die 1600
Mann den Winter 432/1 im cbalkidischen Gebiete Winterquartiere
gemacht hätten, und Uber zwei Jahre nicht abgelöst wären. Ebenso
wie eine unbefangene Thukydideserklärung zwingt uns unsere
Kenntniss von dem attischen Heerwesen zu dem Schlüsse: da
Phormion unter Pythodoros Straleg in Thrakien ist, unter Eulby-
demos heimkehrt, so ist der Herbst, in welchem er den Feldzug
beginnt, der des Pythodoros und nicht der des Apseudes. Und
die sechs Monate II 2 sind ganz in der Ordnung.
Und wenn das auch nicht wäre, so würde die Schuldurkunde
179* für sich allein durchschlagen. Die Zeitangabe Thuk. H 2
verlegt die Schlacht von Poteidaia auf den September 432. Nicht
lange vorher ist Rallias mit seinem Heere von Athen abgegangen;
das muss also in der zweiten Prytanie des Pythodoros geschehen
sein. Nach Ausweis des Steines 179* ist in der zweiten Prytanie des
Pythodoros an drei Feldherren for den makedonischen Krieg Zah-
lung geleistet. Das Vcrhältniss liegt genau so wie bei der Schuld-
urkunde des korkyraeischen Krieges aus dem Jahre des Apseudes,
und Kirchhoir, der erste Herausgeber, hat sofort 179* ebenso be-
urtbeill wie 179. Nach Lipsius ist das Zusammentreffen Zufall;
der mechanische Ausfall eines Zahlworts im Thukydidestexte hat
es herbeigeführt. Nach Lipsius ist in dem ganzen Sommer 432
nichts passirl. Phormion sitzt im Cbalkidischen und bleibt sitzen.
Das ist falsch, da giebl es keine Widerrede: im August 432 ist
Eukrates mit zwei Genossen nach Makedonien abgegangen. Wo
steckt er bei Thukydides? Wahrlich, weder dem Geschichtsschreiber
noch der Geschichte noch Athen geschieht mit dieser Conjectur
ein Gefallen, und nicht einmal dem Vulgattexte, denn es ist eben
eine Conjectur.
Aber Lipsius hat an einer andern Stelle des Textes eine Stütze
gefunden. Nachdem die Tagsatzung des peloponnesischen Bundes
die Resolution gefassl hat, dass die Verträge von Athen gebrochen
seien, heisst es o/nutg ôè xa&iotanivoiç wr eôei Iviavioç fi h
ov äuvQißrj, ïkctooov ôéy nçïv loßaXeiv kg trjv 'Aittxijv xai
tbv TcôXefiov aQcto&ai (paveçûç (I 125). *Der Ausdruck ist eigen-
tümlich genug und erinnert an Herodotische Sprechweise, aber
auch ohne die erwartete lliuzufügung eines 6Xiy(p oder ov noXhf)
zu Uaooov kann der Sinn nur sein, dass seil dem Kriegsbeschluss
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THUKYDIDEISCHE DATEN
485
bis zum ersten Einfall in Attika nicht viel weniger Zeit verstrichen
ist als ein Jahr/ Ich stimme vollkommen zu und halte die Un-
vereinbarkeit dieser Stelle mit der Zeit, auf welche nach der von
mir vertretenen Rechnung die Tagsatzung fällt, Winter 432, für
ganz evident. Diese Stelle stimmt zu dem verhäognissvollen ev&vg,
das I 56. 57 den poteidaia tischen Krieg mit dem korkyräischen
verbindet, nur wird jenes dadurch nicht wahrer. Es sind eben
zwei Rechnungen im Thukydides : da fragt es sich erstens, welche
der Wahrheit entspricht; das haben wir gesehen: zum zweiten,
wie die Incongruenz zu erklären ist. Durch die Entfernung ver-
meintlicher Schreiberversehen lässt sich das Richtige nicht hinein-
bringen; die beiden ev&vg habe ich ja auch nicht entfernen wollen,
und dass zu ihnen eine dritte Stelle tritt, ist nur eine Instanz mehr
für die Ansicht über die Entstehung jener beiden tv&vg, welche
ich vertrete. Lipsius hat versucht durch Textänderung zu helfen,
Congruenz bat er damit vielleicht erzielt, aber er hat die Wahr-
heit hinausconjicirt.
Thukydides hat jene Zeitangabe I 125 nur dann gemacht,
wenn er das Capitel V 20 wie es ist geschrieben hat; denn wie
hier der Einfall in Attika identisch ist mit dem nôXmov âçao&at
(paveçcûç, so heisst es dort av%6Ô€xa huîv äteX^orttav xori jy/uc-
QU.v bXlytav rtaQBvtyxovowv ij wg %o nçwtoy 17 eoßoXrj 1 èç rrçv
AxTixiv xai 17 ctQx* *ov tcoXs^ov xoZde èyévsto. Beide Stellen
steheu und fallen zusammen. Die letzte vert heidi gl auch Lipsius
nicht, aber damit ist der ersten das Unheil mit gesprochen. Nach
Thukydides ist nun einmal der Ueberfall von Plataiai Anfang des
Krieges, iv ç> xataatâvteç %vvtx<Zg èftoXéfiovv (II 1), XeXv/ité-
>(ûv Xafircçojç tûv onovdiov (II 7), und die Ausrede, die man
wohl hort, dass I 125 nur die Peloponnesier im engeren Sinne ge-
meint waren, verfängt nicht: auf der Tagsatzung waren alle Bun-
desgenossen zugegen, also auch die Boeoter; die beschönigende
Erklärung aber, dass der Ueberfall Plataiais eine blos thebanische
Unternehmung gewesen wäre, ist erstens falsch, da sie von zwei
Boeotarchen geleitet wurde, und zweitens sowohl mit der An-
schauung der kriegführenden Mächte, die sie als casus belli be*
trachtet haben, als mit der des Thukydides, der mit ihr den Krieg
beginnt, in offenbarem Widerspruch.
Die Uebereinstimmung von I 125 mit V 20 verdient noch aus
einem anderen Grunde beherzigt zu werden, nämlich zum Schutze
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4S6 ü. v. WILAM0W1TZ-MÖLLEN00RFF
von V 20 vor den Conjecturée, die auch Lipsius befürwortet. Um
der Concorda nz willen muss die einzig bezeichnende Angabe r)
ioßolrj t} ig trv WroxiJ* ausgerottet werden: wenn dann die
avtôâexa hrj und rj^égat oliyat rcaçtvtyxovoai blos von 'dem
ersten Anfang des Krieges' abgerechnet werden, so hat man ja in
der Hand, den Anfang sich selbst zu suchen, wo er passt — er
passt freilich doch nicht, da Plataiai im Marz besetzt ist. Die ab-
struse Anknüpfung des Termioes mit ij erhalt man dann als Zu-
gabe.1) Nachdem so der Widerspruch mit Gewalt aus V 20 küm-
merlich entrernt ist, bleibt V 24 die notorisch falsche Datirung
xai wo xHqoq rtQ%s vom Mai ') oder Juni, und die Dublette xavxa
âk %à dato) htj 6 reçût oç rtôXeftoç §vv yevôfiepog yèyqarttat,
nachdem vor 1 — 2 Monaten Frieden geschlossen ist. Das Letzte
kann man nothdürftig durch doppelte Redaction erklären; wie aber
die Umarbeitung des archidamischen in den peloponnesischen Krieg
dem Thukydides in irgend einem Momente hat verführen sollen,
seinen Sommer zur Zeit der axfirj beginnen zu lassen, ist schlecht-
hin unerfindlich. Es sind eben alles Ausreden und Beschönigungen.
Thukydides ist nicht der erste Schriftsteller, in dem man erst
vor lauter Bewunderung gar keine AnstOsse wahrgenommen hat,
in einer zweiten Periode die Ueberlieferung so lange corrigirt hat,
bis die a priori zu postulirende Harmonie hergestellt schien, und
endlich sich hat überzeugen müssen, dass die kleinen Mittel zu
scharf zugleich und zu schwach sind, zu scharf, weil die einzelnen
Stellen in sich selbst gar keinen Grund zur Aenderung tragen,
und doch zu schwach, trtv fuh yàç èÇavtlovn*», ïj â* èmiaoéa.
Das Ende ist dann, dass entweder die Gesammtvorstellung von dem
1) Lipsius behauptet, ich hitte in meiner Verteidigung von V 20 ausser
Acbl gelasses, dass die comparative Bedeutung von mtQtriyxov*i5r für den
Anschluss durch n tiç massgebend war. Das verstehe ich nicht, weil ich von
einer comparativen Bedeutung von naQireyxtiy nichts weiss. Das Woit
kommt in dem besondern Sinne nur noch einmal vor, an eben der Stelle,
wo es der Verfasser von V 20 aufgelesen hat, bei Thuk. V 26; da hat es
gar keine comparative Bedeutung, &y it? Troury noXiptp — xai rjj mtinttf
àrtxcûxfi — xai iff vançov noXifitp — npi/tfc« rtç xocaèta ïrij xai tjptîça>
ov noXXàf naqivtyxovoaç. V 20 ist, wie man auch immer schreibt, so zu
construiren, wie die obenstehende Paraphrase bezeichnet
2) Wenn Lipsius Anfang Mai sagt und doch einen Monat seit dem Frie-
den verstrichen sein lässt, so moss er Böckhs Gleichung 27. Elapheb. »
11/12. April verwerfen.
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TBUfcYDrDEISCHE DATEN
487
Können und Wollen des Schriftstellers berichtigt wird, wie bei
Horaz und (über kurz oder lang) bei Sophokles, oder der Glaube
an die Einheit des Verfassers, zum wenigsten an die Einheitlichkeit
des Kunstwerkes aufgegeben wird, wie im Homer und recht vielen
aristotelischen Schriften« Das ist es, was ich auch für Thukydides
als den richtigen Weg bezeichnen muss. Die Einheitlichkeit ist
doch dahin — ihre Vertbeidiger werden zwar nicht aussterben,
aber sie mögen sieb zu den Vertheidigern unserer I lias gesellen.
Auch die Hoffnung, in dem Werke wie es einst herausgegeben
ward und jetzt besieht, die Hand des Thukydides, wenn auch zu
verschiedenen Zeiten und in verschiedenen Stimmungen, allein
thätig zu sehen, ist trügerisch. Mein Programm giebt eine An-
zahl Fingerzeige, wo man die Spuren des Herausgebers theils schon
gefunden bat, theils finden kann; nur den Namen, die bestimmte
Person habe ich zuerst hervorgezogen. Dass eine solche Person
existirt hat, ist notorisch. Was der Herausgeber gethan, wie er
es gethan hat, wes Geistes Kind er war, das ist nur aus dem Zu-
stande des Werkes zu erschliessen. Dabei wird freilich eine andere
auch nur erschlossene Grosse mit in Rechnung gesetzt, Thukydides
selbst Wenn wir diesem selber Widersprüche, grobe Fahrlässig-
keit, Unredlichkeit zutrauen, dann brauchen wir den Herausgeber
freilich so wenig wie die 'blutdürstigen' Interpolatoren, dann sollen
wir aber aufboren den pelopounesischen Krieg nach diesem unzu-
verlässigen Scribenten zu erzählen. Ich sehe in Thukydides den
Mann, der die Geschichte von 431 bis 424 und die sicilische Expe-
dition mit einer so unvergleichlichen Wahrheit, Klarheit und Sach-
lichkeit erzählt hat, traue ihm also die lückenhafte und unklare
Erzählung der Jahre 423 — 11 um so weniger zu, als innerhalb
dieser Partien Einzelnes ganz auf der Hohe der besten Berichte
steht. Am wenigsten aber kann ich diesem Muster von Precision
das Ungeheuer von Composition zutrauen, welches unser jetziges
erstes Buch bildet, ein Conglomérat von ungefügen Stücken, Ex-
eurse in Excurse ein geschachtelt, Dubletten gewöhnlichen Schlages,
Dubletten im Sinne der künstlerischen Composition (eine solche
ist die zweite Korintherrede), das Ganze zusammengehalten durch
einen äusserst dürftigen Kitt. Es mag dies Urtheil anstössig klingen,
aber man wende nur den Blick von der Schönheit der meisten
einzelnen Stücke ab und sehe auf das Ganze, schematisire sich den
Inhalt und frage sich dann, ob ich Ubertreibe. Wenn sich nun
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488 U. v. \VI L A M 0 W I TZ- Mö LL END 0 R F F
I
herausstellt, dass sich in jenem Kitte, der die einzelnen Theile
verbindet, eine falsche Zeitrechnung findet, wahrlich, dann freue
ich mich für Thukydides, dass objective Kriterien den Beweis für
das ermöglichen, was als subjectiven Glauben mir wenigstens schon
seit zehn Jahren das künstlerische Empfinden eingegeben hatte.
Der Aufbau des ersten Buches nach der an Diltographien
reichen Archäologie wird durch Thukydides Worte I 23 gegeben
ôiôti ïXvoav {tag ano>ôâç) tag ait lag rtçovyçaipa nçtotov xal
tàg Ôiatpoçâg, während die aXt]if-Batâtri nçôrpaoïç aq>av€Otâtrj
ôè kôy(f) die Eifersucht Spartas war. Er erzählt also die korky-
räische Verwickelung ausführlich 24 — 55. Es folgt Poteidaia 56 — 65,
eingeschlossen in die Sätze petà tavta â* ev&iç xal tâôe %vvißt}
yèvéo&ai 34\h)vaiotç xal IleXonovvrjoioig ôuupooa ig to no-
Xepeiv, in welchem ich den letzten Infinitiv für recht ungeschickt
angeschlossen halten muss, und toïg ô' 'A&rjvaioiç xaï HeXo-
TcovvrjaLoiç aitiai avtat nçooeyeyéyqvto èç àkltjJiovç,
welche aitiai specificirt werden, ov pévtoi b ye noUfiôç nta
ÇvveçQojyet. Hierin ist sachlich falsch das ev&vg, und es fehlen
die nachher beiläufig erwähnten Händel Athens mit Aigina, und
das plötzlich als wichtigster Kriegsgrund auftretende megarische
Psephisma in der Erzählung. Es folgt die Versammlung in Sparta
und der Beschluss XeXvoO-ai tag onovôâgf 66 — 87. Dann wird
(was man nach 23 nicht erwarten kann) die aXrj&eoraTi] nçôayaotg
nachgeholt und wieder mit täuschend verknüpften Einlagen die
Geschichte vom Wachsen Athens erzählt 88 — 117. Bald nach dem
samischen Aufstande habe sich begeben ta KtQxvçatxà xal ta
Jloteiàaiatixà xaï ooa 7Cç6(paoig tovôe tov noléfiov xatéctrj
(118); das letzte Glied hat nicht in der Darstellung des Thuky-
dides, wohl aber in der Geschichte seine Erklärung, es geht
eben auf die Differenzen mit Aigina und Megara. Es folgt die
Tagsatzung in Sparta und der Kriegsbeschluss 118—125; da steht
die chronologisch falsche Dalirung. Die erste spartiatische Ge-
sandtschaft nach Athen giebt nur den An lass zu Excursen 126 — 138,
die zweite und dritte (Zeitbestimmungen fehlen) zu der Rede des
Perikles 139 — 145; dies letzte Capitel resumirt nur als Beschluss,
was Perikles in der Rede vorgetragen hat. Es folgt (146) aitiai
ô avtat xal ôiacpoçal èyévovto à^upotiooig nqà tov nokéfiovt
ctQ^âfÀBvai tvdvg àno ttôv èv 'Eitiôà(ÂVtp xal Keçxvça, èftipei-
yvvvto ôè o/wog kv avtaïg xal nao* àXXrjkovg Ifpoîtwy àxrr
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THUKYDIDEISCHE DATEN
489
çvntiûç (ièr ayvfzôrttcoç âi ov ■ Ofzovdwv yàç Çvyxvoiç ta yiyvö~
fAtva t}9 xal nQÔqmaiç tov noXqAuv. (II 1) aperçu âè b nô-
lifioç èv&évâs rjôt] *A&tjvaiù>v xal JlêXoftowrjolœv xal tdv
ixcnéçùiç avimct%tav, h $ ovze ènetieiyvvrro hi axyçvxfd
naç àXXrXovç xavcunavreç tb Çvvexàç èfioXéfiovv. Zu Deutsch:
'das waren die beiderseiligeo Beschwerdeo und Misshelligkeiten
vor dem Kriege, die gleich mit den Ereignissen in Korkyra und
Epidamnos begannen; sie verkehrten indessen während derselben
und besuchten einander zwar ohne Herold aber nicht ohne Arg-
wohn, denn was geschah war Bruch des Friedens und Grund zum
Kriege. So beginnt denn nun der Krieg zwischen Athenern und
Peloponnesiern und ihren beiderseitigen Bundesgenossen, wo man
nicht mehr ohne Herold mit einander verkehrte, sondern den Krieg,
den man begonnen, ohne Unterbrechung führte.' Der ganz ausser-
liehe und für Thukydides irrelevante Bucbeinschnitt trägt wohl die
Schuld dafür, dass man die in Form und Inhalt unwürdigen Phrasen
des Cap. 146 bisher ertragen hat. Nur ein Stümper konnte die
feierliche Einleitung II l durch einen solchen Abklatsch zum voraus
wirkungslos machen*. Die alviat und âicHpoçal stammen aus 23.
Aber dort sind es die gravamina^ auf Grund deren die streitenden
Parteien den Frieden für gebrochen erklären; das ist längst, 87,
erledigt. Was seitdem geschah (ytyvöfieva, nicht yevôftsva stellt
da) waren diplomatische Verhandlungen, die waren nicht unter die
ahiat und dicupoçal zu rechnen, am wenigsten waren sie § vy%votç
twv onovâûjv und rtçôqtaoïç tov noXtfAelv. Nicht bei den Grün-
den, die zum Krieg fuhren, bei der Einleitung desselben befinden
wir uns. Die Çvyxvotç stammt aus V 26, die nçôtpaaiç aus I 23 ;
seitdem in Sparta die Verträge für gebrochen erklärt waren, Çvvi-
oza%o 6 nôXefioç ànQoqxxoianoç. Wie hier die ahiai 'gleich'
mit Kerkyra beginnen, können sie nur die in Folge jener alxia
erregte Stimmung bezeichnen, èv avraiç fasst sie dagegen wieder
zeitlich: ganz verkehrt; h gj II l ist Neutrum, èmfieiyvvad-at
naq àXXyXovç ist II l der private Verkehr zwischen Bürgern
beider Staatenbünde; I 146 ist es durch xal itpoittav erweitert,
ganz überflüssig. Das kommt her aus I 139 (pouaivTeg naç'
yAfh\vaiovç\ aber da bedeutet es diplomatischen Verkehr, axy-
çvxtel ist die dem altattischen natürliche Form, àxrjçvxTùiç zwei
Zeilen vorher nicht schön gebildet um der frostigen Antithese zu
ctvvnômwç willen. Sie ist das Einzige was der Verfasser von 146
j
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490 U. v. WILAMOWITZ, THUKYDIDEISCHE DATEN
▼on sich geleistet hat, alles andere sind alte Lappen. Ist es nicht
das Kennzeichen eines Nachahmers, wenn wir eine Stimme ?on
Worten und Wendungen antreffen, die alle schief und nichts-
sagend hier, an andern Stellen scharf und bezeichnend stehen?
Aber eine spate Interpolation ist das Caprtel nicht. Nicht
blos weil axyçvxtotç bei Pollux I 151 offenbar aus ihm stammt,
sondern weil sonst iwischen I 145 und II 1 eine Locke ist B§
leigt sich dasselbe Verhältnis« wie in allen diesen. Tennitteladen
Stacken. Ist der Scbluss verwegen, dass Tbwkydides die Um*
arbeitung seiner Einleitung unfertig hinterlassen hatte, und sein
Herausgeber ein dürftiges Surrogat eines Aufbaus mit Hilfe der
Disposition zu schaffen dachte, die er I 23 vorfand, wenn diese
jetzt auch nicht mehr zutraf? I 23 und II 1 gehören sicher dem
ersten Werke, dem archida mischen Kriege, an. Wie wir I 25
überhaupt nicht lesen würden, wenn Thukydides den pelopounesi-
schen Krieg vollendet hätte, so wurden wir die einzelnen Theile, die
jetzt im ersten Buche durch schlechten Mörtel zusammengehallen
werden, zu einem organischen Gebilde geordnet vor Augen haben.
Dass der Herausgeber nicht mehr als schlechten Mörtel zu liefern
wusste, wollen wir ihm nicht verübeln, danken wir ihm doch Alles
was wir haben. Aber dafür, dass jener es nicht besser konnte,
soll Thukydides nicht büssen, und am wenigsten darf die Geschichte
Athens sich verrenken, damit der Zerfall des Tbokyditfeischea
Wunderbaues vertrauensseligen Lesern kein Aergerniss bereite.
Güttingen, 6. Juni 1S85.
ULRICH v. WILAMOWITZ- MÖLLENDORFP.
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MISCELLEN.
ZUM DIALECT DER ÄLTESTEN IONISCHEN
INSCHRIFTEN.
Auf den bei Röhl gesammelten Inschriften ionischer Zuuge
vom Fesllamle, den vorgelagerten Inseln und den resp. Colonien1)
begegnet der Dat. sing. I. decl. im ganzen 24 mal.
Nr. 381 Chios: al3 in ctötxiqi; at h i[na]gf^. cK%ccyKa-
Hiviti]t\ M l/uMelatyt^i; „ ctx*rti.
Nr. 384 Samos: rHçrji.
Nr. 392 Amorgos: rLv&iQx*}1*
Nr. 497 Teos: A, in' lôiuttqi; %Ttx>i]t, tOjz<**ri. B, al-
ov\p]v^irii, ; ebenso wahrscheinlich „; 9yrittrli\ 107>//r;i; „ègoi-
WWi 3« fr t^naQiji.
Nr.^500 Halikarnass: , èv Tr;t l€çrt[i'f A ccyoçrji; 6 ninntyt;
„in' [itja)yatyrt.
Dazu kommt Nr. 382 Chios: 10 avtr für avttji; Nr. 491 Ky-
zikos: Aa Màvri für Mâvrti.
Conjunctive der bindevocalischen Conjugation finden wir 9,
und wenn man Nr. 500 Halikarnass „ rji mitrechnen darf (cf.
ici'*)» 10 mal.
Nr. 381 Chios: a„ iÇéXrji, n€&élr]t; b^/uéklt]i; c, 6(pXtji't
7 notrji.
Nr. 500 Halikarnass: w> „dilt^i; ninmal^r, „rji; itna]ça-
ßal>rti.
Conjunctive des sigmatischen Aorists zahle ich im ganzen neun.
Nr. 381 Chios: als noirjoei.
Nr. 497 Teos: B„ xarafei; n no^aer, M ixxôipst nach
sicherer Emendation.
Nr. 499 Ephesos: t ànoxçv*J/i[i; 4 ânoxçvtpei; $ànoxç[v]tpéi;
5 inàçtt ; 4 ènâ)ç6i.
1) Die Beschränkung auf die genannten Inschriften bedarf keiner Be-
gründung.
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492
MISCELLEiN
Id diesen neun Fallen ist die Schreibung ei ebenso constant,
wie sie im Dat. sing, und in den Conjunctiven der thematischen Con-
jugation verpünt ist. Auf diesen eigenthümlichen Gegensatz braucht
man nur aufmerksam gemacht zu werden, um einzusehen, dass es
sich nicht um ein blos orthographisches Schwanken handeln kann,
das in der Aussprache des dem et allmählich angenäherten aus-
lautenden ??t seinen Grund hat: die Ausnahmestellung der Con-
junctive des sigmatischen Aorists heischt eine andere Erklärung.
Denn angesichts dieser Zahlen wird die Berufung auf das launen-
hafte Spiel des Zufalls bei Niemandem verfangen. Man vergleiche
einmal das regellose Durcheinander in den von Gust. Meyer § 69
aus einer Reihe von Inschriften zusammengestellten Beispielen mit
der strengen Gesetzmässigkeit der ionischen Orthographie.
Auf der grossen Inschrift von Teos Nr. 497 stehen den zehn
Dativen auf -rti drei Conjunctive aor. xarâÇei, hxôtpei, notion
gegenüber. Zwingender noch wirkt das Zeugniss des chiischen
Steines Nr. 381: aäixirji, è7taQrjtt Kajutvtpji, MeXatvyi, orKvrji;
l§élr)i, t-ieSéXrji, fiikXrjt, ög>lrji, noiri, daneben aber noiijoet.
Diesem Thatbestande gegenüber müssen wir einfach zugeben,
dass die Endung der 3. sing, der Conjunctive des sigmatischen
Aorists im ionischen Dialect des fünften Jahrhunderts — wenig-
stens local — ein véritables « enthielt, das von dem rjt des Dat.
sing. I. decl. und der Conjunctive der thematischen Conjugation
streng geschieden war.
Dass der Conjunctiv des sigmatischen Aorists von Hause aus
mit kurzem Bindevocal gebildet wurde, ist eine aus Homer sattsam
bekannte Thatsache, deren Deutung wir Westphals glücklichem
Scharfsinn verdanken, vgl. Gust. Meyer § 528: ion. noirotc stimmt
genau zu homerischem feçvooonev, Ttotje, oawoevov, nv&rfio-
juert, evÇeai, àpteLxperai. Unser Homertext hat die kurzvocalischen
Formen nur dort bewahrt, wo sie sich von den langvocalischen
in Bezug auf ihre metrische Verwendbarkeit unterscheiden; wo sie
aber gebraucht werden, erdrücken sie schier durch ihre Ueber-
macht (6 : 1) die Formen mit langem Bindevocal.
Die aus der Analogie zu erschliessende 3. sing, mit altem,
ursprünglichem «, für die es bis jetzt an sicherer urkundlicher
Bestätigung fehlte, ist nunmehr auf den ionischen Inschriften zu
Tage getreten und fordert die ihr allzulange vorenthaltene Aner-
kennung.
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ZUM DIALECT DER ÄLTESTEN IONISCHEN INSCHRIFTEN 493
Den Schluss, den ich aus den hier zusammengestellten That-
Sachen gezogen habe, würde ich für evident hallen, auch wenn
kein weiteres durchschlagendes Moment für ihn ins Feld geführt
werden könnte. Die Frage lässt sich aber, Dank dem glücklichen
Zufalle, der uns Nr. 381 erhalten hat, mit absoluter Sicherheit
entscheiden.
Besassen die Ionier des fünften Jahrhunderts eine 3. sing. coni.
aor. wie ftoirjoet, xatâÇei, dann ist die Folgerung unabweisbar,
dass sie auch in der 3. plur. die Spuren der ursprünglichen kurz-
vocalischen Bildung noch nicht ganz verwischt haben können.
Nun lesen wir Nr. 381 a17i nç^oioiv neben b15 kaßmaiv. An
ein Versehen zu glauben oder mit Roehl die incomlanlia scriptum
für diese Formen verantwortlich zu raachen, ist um so weniger
statthaft, als rtçrjÇoioiv zweimal begegnet und beidemal statt des
in laß to to iv regelrecht geschriebenen cu das nach Analogie des
singularischen h zu erwartende o ov ') zeigt. Mit Blass eine
Wandlung von tat in ot zu statuiren, ist an und für sich bedenk-
lich, neben twi nçiafiévwi aber und laß w loi v einfach unzu-
lässig.1) Den oben nachgewiesenen Singularformen auf u schliesst
sich also wenigstens eine gleichartige 3. plur. an: nçijÇovioiy.
Eine schlagendere Bestätigung der hier vorgetragenen Hypothese
über die Natur des ei im sing., als eben dies zweimal bezeugte
nQr^oviaiv, kann ich mir in der Thal nicht wünschen.
Das Zusammenstimmen aller in Frage kommenden Momente
beseitigt jeden Zweifel: noch im fünften Jahrhundert galt in
Ephesos, Teos und auf Chios, also in zweien der von Herodot I 142
1) Wer nçijÇoioiy schreibt, führt einen hier unmöglichen Aeolismus ein, es
sei denn, dass er sich zu der nicht minder unmöglichen (s. o.) Annahme Blass'
bekennt, tovç, iâç, inaQÛç, yiaç, nâaa (aeol. xo'tç, ratç, naîoa) einerseits,
Xäßwioiv andererseits zeigen deutlich, dass es sich hier um eine nachträg-
liche, durch das «-Timbre des c (Gust. Meyer § 110) und das « der folgenden
Silbe veranlasste Diphthongirung des vorhergehenden Vocals, in unserem Falle
des durch Nasaisch wund regelrecht entstandenen hybriden w bandelt Es
ist eine Art von i-Epenlhese, an der der einst vorhandene Nasal ganz un-
schuldig ist; im Aeolischen ist umgekehrt das v einer der Hauptfactoren in
der ganzen Erscheinung.
2) xO[i]yonîâqç steht, wenn richtig ergänzt, auf einem anderen Brette.
Vor dem Namen des Käufers liest man auf dieser Urkunde einigemal den des
früheren Besitzers im Genetiv; sollte man dementsprechend c,B statt Ö«o-
nçonoç xO[l\voniânç lesen dürfen Séonçonov 2xo[Q]voniâtiç (vgl. Hesych
cxoçvoç xôqvoç, fJVQOtyr} xb <pvr6r « Herodian II 592, 7L.)?
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MISCELLEN
anerkannten Dialecte, die kurzvocalische Bildung der Conjunctive
des sigmatischen Aorists, belegt wenigstens für die 3. sing, und
die 3. piur.
Die Beschränkung auf die Mundarten von Ephesos und Chios
hat ihren Grund in der Lückenhaftigkeit der Ueberlieferung, kann
aber nichtsdestoweniger thatsächlich berechtigt sein: nach jeder
Seite fehlen beweisende Beispiele. Aus é\iâiwaiv Nr. 500 Hali-
karnass,, ergiebt sich für die Beurtheilung der Aoristconjunclive
ebensowenig wie aus dem eingangs besprochenen îji. Nur neue
Steine können weiter helfen.
Burgsteinfurt, Märe 1885. W1LH. SCHULZE.
MEMNONS TOD BEI LESCHES.
Wenn der Scholiast zu Pind. N. VI 85, nachdem er Memnons
Tod erzählt und zu Pindars Ausdruck Çâxotov fyxoç (V. 53) eine
gelehrte Anmerkung gegeben, fortfährt ^etâyovai ôï trjv lato-
çlav an 6 jîjç siéoxov ftixçâç *lXtââoçf so scheint mir das keine
andere Deutung zuzulassen , als dass damit als Quelle für Pindars
Erzählung von Memnons Tod die kleine llias' angegeben
werde. Zu bedauern ist nur, dass der Scholiast seine Quelle
(jierâyovot) nicht vollständig ausgeschrieben. Vermutlich fand
er dort diese Herleitung aus der zweiten llias, statt, woran jeder
zuerst denkt, aus der Aithiopis, ausführlich begründet; wobei das
durch unseren Scholiasten und scbol. Victor. 11. JI 142 erhaltene
Citat von der Doppelspitzigkeit der Lanze Achills eine Rolle ge-
spielt haben mag. In dieser Kürze aber konnte das Scholion nur
zu leicht die Vorstellung erwecken (Welcker ep. Cycl. II 533), als
stehe hier rj latoçia, seiner in den allen Scholien ausnahmslos
mylhographischen Bedeutung zum Trotz, im Sinne einer Notii über
ein antiquarisches Detail.
Vielleicht dient diese Erwägung einer auf ganz anderem Wege
gewonnenen Ansicht (Philolog. Unters. VII 154), wenn es dessen
bedurfte, zur Bestätigung.
Berlin. OTTO SCHROEDER.
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MISCELLEN
495
CATULLUS IM MITTELALTER.
G. Voigt (die Wiederbelebung des clateitchen Alterthums,
Berlin 1881, 22, 335) behauptet, dass dem wegen seiner Vorliebe
für die classische Litteratur fiel belobten Servalus Lupus, Abt von
Ferneres (f um 862), 'sogar der immer seltene Catullus bekannt
gewesen sei' und führt als Beleg dafür an des Lupus epist. 5 p. 22
(ed. Baluzius, Aotw. 1710). 'Das ist wohl', setzt Voigt in der
Note hinzu, 'die älteste Spur, die das Porlieben des Catullus lange
vor Ratherius (dem Bischof von Verona, welcher den Catull im
J. 965 las) bezeugt. Er erscheint also in der That früher in
Frankreich als in Verona'.
Wenn die von Voigt angeführte Stelle die Bekanntschaft des
Lupus mit dem Dichter wirklich bewiese, so wäre dieselbe von
nicht geringem Interesse. Aber wer sie nachschlägt, wird stark
entUMtscht. Ihr Wortlaut ist folgender: Quin ttiam in huius modi
dictionibus, ut est 'aratrum*, 'sakibrfo* et similia , quae höh modo
posit tone, sed et tan natura paemtltimam vi dent ur habere productam,
magna haesitatio est, in qua me adhuc laborare profiteor; utrum-
nam naturae serviendum sit, ut paenultima, ut est, longa pronun-
tietut; an propter Mud quod Donatus ait, si paenultima positions
longa fuerit, ipsq acuetur, ut Catullus; ita tarnen si posit tone longa
non ex muta et liquida fuerit u. s. w.
Hier handelt es sich augenscheinlich nicht um den Dichter,
sondern um die Aussprache des Wortes 'Catullus': auch auf die
Wahl dieses Beispiels ist nicht etwa Lupus durch den ihm be-
kannten Dichternamen geführt worden, sondern dasselbe findet sich
schon in der von Lupus citirten Donat-Stelle (in Keils gramm.
lat. 4, 371, 16): st paenultima positione longa fuerit, ipsa acuetur
et antepaenuUima graui accentu pronuntiabitur , ut Catullus, Me-
tellus, ita tarnen, si positione longa non ex muta et liquida fuerit.
Tübingen. L. SCHWABE.
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496
MISCELLEN
EÜRIPIDEUM.
Phaelhontis Earipideae duo sunt versus, qui in codice Pari-
sino, ubi fragmenta ilia extant, sic script! sunt testante F. Blass
p. 10 dissertât ionis quam de Phaelhontis reliquiis Kiliae edidit
hoc anno.
nvçoo&eçtvvçsrvexçoio&SQTjvvai
Çû)oar}ô*avit]OtaTtiovsti<pavT] . . .
His Ctymene Phaelhontis corpus ambustum describens inducitur;
sequiturque versus
ctTHûXôfiijV owe olW «fe âôfiovç >éxw;
in quo iubetur chorus ancillarum fumo plenum et vapore intus
abdere.
Priorum in altero vere videtur Rau nvçôç t' 'Eçirvç resti-
tuisse; sed nec quae hic coniectavit aV v&lqov atéçvoiç $rty nec
quae Duentzerus kv ve*çoïç xeçavviotç {xsQctvytov Herwerdeo)
satis placent. Suspicor poetam sic scripsisse
nvçéç T* 'Eqivvç h vençoîç &eQfuxi*c*ai,
dein
Çwoyç %' ctvirjO* atfiov lnyavr artoôov.
Oxonii. R. ELLIS.
(Joli 1895)
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DIONYSIOS VON HATTKARNASS
UND DIE SOPHISTE.
Um von der Grosse des römischen Reiches eine klarere An-
schauung zu geben vergleicht der Rhetor Aristides im tyxwfiiov
*Pwfit]ç dasselbe mit den bedeutendsten Herrschaften der Vergangen-
heit, mit den Reichen der Perser, der Makedonen, endlich mit der
Machtstellung Athens, Spartas und Thebens. Er wagt dies avyxçi-
T/xov <JXWa aDer nicht, ohne die Befürchtung auszusprechen,
man werde ihn verlachen, wenn er Grosses mit Kleinem vergleiche :
nârxa yàç vfiBÏÇ xcri ta fiiyiora fiixçôrata arteçijvare %aiç
vntQßoXalg. Die BefOrchtung ist so ungerechtfertigt nicht, Athen
oder gar Sparta mit dem römischen Weltreich zu vergleichen ist
eine etwas wunderliche Idee. Wenn der Rhetor trotzdem an dem
Vergleiche festhalt, so ist das um so unanstössiger , als die Idee
gar nicht sein Eigenthum ist, sondern ein altüberliefertes Schema,
dessen Ausführung allerlei hübsche und dem Römerpublicum an-
genehme Pointen und Gedankenspäne abzuwerfen versprach. An
solchem Schmuck nun hat es Aristides nicht fehlen lassen, das
Gerippe aber des Ganzen hat er dem Dionys von Halikarnass ent-
lehnt. Ich muss den Leser bitten, sich aus der folgenden Zu-
sammenstellung davon zu Uberzeugen. Dass die römische Ge-
schichte ein ebenso schöner wie bedeutender und lehrreicher Stoff
sei, sagt Dionys, müsse jeder zugeben, der sich der Einsicht nicht
verschliesse, wie weit das römische Reich alles frühere an Grösse
und Dauer hinter sich gelassen habe:
Dion. ata. I 2 I
1. t; jiifiy yan'AoavQltav aflft
nalaiâ ttç ovoa %aï «fe jovç
liv&utovç ttvayofiévf] xqovovç
bXiyov Ji9og Ixçâtrjoe trjç '
2. yAaiag fxéçovç. y âi 31 y dix y ,
Herrn«» XX. 32
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498
G. KAIBEL
xa&eXovoa ttjv Aoovqiwv xal
fitéÇova ôvvaateiav neQißaXo-
ftévi} XQÔvov ov noXvv xatéoxev,
àXX' inl tTèç tetctotqg xate-
Xvxhj yeveâç.
3. Ht ça ai Ôè ol Mrfiovç xat-
aytovioâfievoi iTç fit* 'Aolaç
oXiyov ôelv nâotjç teXevtwvteg
ixQCttijOav ' inixeiq^oavteg ôè
xal toïç EvQumaioiç e&veoiv
ov noXXà Inrflàyovxo xqovov
te ol noXXtp nXelova ôiaxo-
oiiov htHv fyeivav èitl tréç
4. 15 ôè Maxeôov ix^ ôvva-
oteia tr^v Jleçoûjv xa&e-
Xoloa ioxvv peyédei fièv
âçxrjç ànâaaç v rceç eßa-
Xeto tag nod avrrjç' XQ°~
vov ôè ovô* avti] noXvv tjv&r^
oev, àXXà fxetà tijv 'AXe-
Çâvôçov teXevtijv Inl to
XCÎQOv îjçÇato q?éoeo9ai. ôia-
o nao&eloa yccç eiç noX-
Xovg ^ye^ibvaç ev&vç anb
tûjv ôiaôôxcov xal ftet3 èxelvovç
àxQi tTêç ôevtéçaç Ç tçityç
ioxvaaoa nçoeX&eiv yeveâç
ào&evi)ç avti- ôi kavt^ç
iyéveto xal teXevtiooa vno
'Pwpaiœv r)q>avio&tj' xal ovô*
avti) fiévtoi nàaav InoL-
1] a at 0 y ij v te x aï &â-
Aristid. or. 14 vol. I 328 D.
toi" to fièv ôi] trtv Ile 00 w v
ccQxijV oxeipwfieSa tcç
yàç nob avttjÇ qpavXotiçaç ov-
oaç èâotû' nçwtov pè*
toivvv orceç vvv vfiïv to AtXav-
tixbv néXayoç Ôvvatai, tovi'
?yV àizXùjç töte ttjt ßaotXti r
&âXatta% btav&a cjoiÇezo al-
t(p iy ccQx^jy wote "Iiovaç xal
AloXéaç h néçaat yî{ç ebai
trjç Ixeivov. eiç ôé ye tr]v 'El-
Xâôa öiaßrjvai note l/iixetQt,-
oaç 6 — ßaoiXevg jooovtor
è&avftâoâtj Zoov fieyâXwç r^v-
X*]Oe.
p. 332 'AXéÇavôçoç ô* ah
b tr]v fieyâXrjv (I. fteyiotip)
àçxTjy héxçi tîjç vfiexi-
oaç xttjoâfievoç — noofjX&e
fdèy lui nXeXatov trjç yrjç xal
toiç àvtiotâvtaç nâvtaç xaré-
otçanto — xaraOTrjoao&ai à
ovx ïjôvyrxh] trtv GQX*]y —
àrcéiïavEv — taote IléûOaç
filv xatéXvo ev ixQxovtaç,
avtov {avtbç Reisk.) <T iyyi-
tata ovx yçÇev. ènei ye n^v
ixeïvoç kt eXevtrio ev, ev-
9vç pev àoxiod'fiaav eiç
fil q ta ol Maxedôv eç
xaitxw oiôh tr^v avtotv hi
rtôvvavxo — — àvâotatoi
ttveç ßaaiXelq ovx t'*0 *°*
peyàXov fiaoïXéœç alX* vç
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ÜI0NYS10S VON HAL1 KARNASS UND DIE SOPI1ISTIK 499
Xaooav vnrjxoov ovte
yctQ Aißvrjg, bzi pi) zijç
nçog Alyvnztp, noXXîtg ov-
oyg èxoâjqoev ont zrjv
Evçtôrtfjv oXt)v vntjyâye-
io, aXXà xa*v fiiv ßOQBttov av-
irfi fiiQùiv fiixQi @Q<fM]Ç nço-
rjX&e, Tu* de konBoiuiv äxQt
%rfi Iddoiavrjg xazeßtj &aXâo~
5. cap. 3 ai olv Imyavi-
ozazai z£>v nooo&Bv r}y€fiOvtwv
— zooavzt]v àx(Arév zb xal lo%vv
Xaßovaai xazeXv&r)Oav tag
yctQ 'EXXyv mag ôvvâfieiç
iavztov avzol yeyeyy pi-
vot.
f p. 325 oneo yctQ zig e<pt]
ztov Xoyortouüv rzeol zijg Aatag
Xiytov, 8oi]v o îjXiog nooevtzai,
zavzyg nàotjg àçxeiv **v~
ôça %va (oint àï.r)$ri Xéyatv,
ei f*rj nâoav Atßvrjy xai
ztjv Ev QatftrjV iÇaiçBXOv
èrtoteïzo ttiïv tjkiov dvo-
fitûv zb xal avatoXtuv),
zovzo vîv èÇ&ixtjOêv àlti&èç
tlvai xzX. t
p. 338 âiufu ô,)xal ioÏÛ.
Xrjvixà — — ahxvvôfievog
fih xal âiâtug fir ôôj;oj fitxço-
Xoyéio9at, ov fi^v tea
ïooig n ao aßäXXtov
ovx aÇtov alzalg àvzi- {enoaÇav (Aiv yag nav vniç ctç-
7i a q sÇ{% âÇeiy , ovzb fiéys- Ixfo xal tjefxovlagA^^v aïoi
&og aQX~iS ovzb xQQvov iniq?a-\xal AaxeôaifLtôviot, xal
vtlag zooovxov oaov IxBÎvai
Xaßovaag. 'A&yvaïot, (abv
yàç avzt^g fiôvov tjo^ay zrtg
ijv etVTVjy ij ôvvafiiç nXeïv
zr{v &âXazz a v xal xojv Kv~
xXâôûiv ixQxtLV xal zà kttl
Gçctxijg Ix«*" IlvXaç
xaVEXXyonovxov xal Äo-
Qvqpâatov Irtetôt] zb
— aify9hzeg oi Gyßatoi
èxçâztjOay alz toy (d. h. zwv
AaxBÔaifAOvitav p. 342) zr)v iv
naçaXiov ôvoïv ôéoyza ißöo-
ftrjxoyza ïzt]t xal ovôk zavzyg
anâorjg, àXXà zt)g ivzôg Ev-
Betvov zb nôvzov xal zov Ilafi-
cpvXlov nelâyovç, oxe ftâXioza
iv SaXuaoji èxoâtovv. Aaxe-
ôatpôvtoi ôi ïleXonovv^aov xal \ Abùxzqoiç pax*}* xr^»
trjg aXXrjç xçazovvzeg 'EIXâôog
itog Maxeâoviag trtv aQX^y
noovßißaoav • iîtav&qoav âi
{-no Grtßaluiv.
Die Uebereiostimmung der beiden Ausführungen springt zu
sehr in die Augen, als dass an A ris tides' Abhängigkeit gezweifelt
werden konnte. Dass Aristides die Assyrier und Meder bei Seite
lässt, entschuldigt er selbst {(pavXotiqag ovaag laow); ob der
32*
500
G. KAIBEL
dafür angegebene Grund der wahre ist, oder ob er aus rhetorischen
Rücksichten diese Kürzung für angemessen hielt, oder ob er end-
lich Uber diese seinen Studien zu fern liegenden Volker nichts zu
sagen wusste, ist gleicbgütig. Dass er die beiden von Dionys stets
hervorgehobenen Gesichtspunkte der Grosse und der Dauer (/*«'-
ye&oç xal xqovoç) ignorirt, versteht sich von selbst Es bleibt
nur eine bemerkenswerthe Abweichung. Was Dionys von Alexan-
ders Reich behauptet, es sei keineswegs ein Weltreich gewesen,
da ihm sowohl ausser Aegypten ganz Afrika als auch ein grosser
Theil Europas gefehlt habe, dasselbe bemerkt mit entsprechenden
Worten Aristides vom Perserreich, und zwar steht bei ihm diese Be-
merkung nicht innerhalb der Vergleichungsreihe, sondern an einer
früheren Stelle (p. 325), wo er im allgemeinen die Grösse des Per-
serreiches der römischen Weltherrschaft gegenüberstellt. Er leitet
seine Bemerkung mit dem Gitat eines koyonoiôç ein, den er hier
nicht, wohl aber bei anderer Gelegenheit nennt (or. 46 vneç x(âv
tetiâçwv II 292 D.) : Aischines der Sokratiker liess es in einem
seiner Dialoge den Sokrates sagen, dass ganz Asien, soweit die
Sonne darüber wandle, einem Manne, dem Grosskönige gehorche.
Aristides' Widerlegung dieses Wortes ist absurd, da Aischines nur
von Asien redet und mithin weder an Afrika noch an Europa
denken konnte. Als der Herrscher, der mit Ausnahme von Afrika
und eines grossen Theiles von Europa die Welt besass, kann mit
einem gewissen Rechte Alexander, nicht aber der Perserkönig be-
zeichnet werden. Aristides beging also in demselben Augenblick,
wo er mit seiner Quelle freier schalten wollte, einen Fehltritt;
dass der Vater des ganzen Gedankens wirklich Alexanders Welt-
herrschaft auf jene Weise begrenzt hatte, wird sich zeigen. Dionys
aber ist dieser Vater nicht.
Eine merkwürdige Aehnlichkeit mit Dionys' Auseinander-
setzung hat das achte Capitel des Vorworts zu Appians römischer
Geschichte. Noch keine Macht, sagt Appian, ist bis zu solcher Aus-
dehnung oder zu solcher Stetigkeit gelangt wie die römische, weder
die Griechen (Athener, Lakedaimonier, Thebaner) noch die Asiaten
(Assyrier, Meder, Perser) noch endlich die Makedonen haben an-
nähernd ähnliches erreicht. Sowohl die Reihenfolge der Herr-
schaften, wie auch die eingehende Durchführung des Vergleiches
schliessen die Möglichkeit, dass auch Appian lediglich von Dionys
abhänge, schlechterdings aus, ganz abgesehen davon, dass eine so
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DIONYSIOS VON H ALIKARNASS UND DIE SOPIIISTIK 501
mühelose und so leicht eotdeckbare Compilation an so hervor-
ragender Stelle, wie das Prooemium ist, dem Appian schwerlich
zuzutrauen ist. Appian ist Sophist, das beweist seine Freund-
schaft mit Fronto, das lehrt sein ganzes Buch und vor allem der
ebenso drastische wie überflüssige Ausfall gegen die Philosophen
(Mithr. c. 28), den ebenso gut Aristides hätte verfassen können,
das zeigt die aflectirte stilmischende Sprache, die ebenso wenig
wie die Sprache der übrigen Zunftgenossen vor Soloikismen zurück-
schreckt, ganz zu schweigen von den mit besonderer Kunst ausge-
arbeiteten Redeturnieren und den vielen sentenziOsen , dialogartig
gehaltenen Redeansätzen, die die Oede der Erzählung dramatisch be-
leben sollen. Von dem Sophisten als Historiker können wir nichts
anderes erwarten als was Niebuhr dem Appian nachgeklagt hat,
Flüchtigkeit und Unzuverlässigkeit , aber von dem Sophisten als
solchen verlangen wir mit Recht, dass er im Prooemium seine
ganze Kunst entfalte, im ganzen Prunk sophistischen Wissens auf-
trete, als Rhetor und Geschichtsphilosoph, der zwar chronologische
Sorgfalt (cap. 13) als pedantisch verschmäht, seine eigene Person
aber dem Leser sogar durch Hinweis auf eine Selbstbiographie
(c. 15) empfiehlt.
Wer den Quellen geschichlsphilosophischer Ideen nachgeht,
wird ganz von selbst zunächst auf Polybios geführt werden, und
in der That finden wir bei ihm (I 2) eine ganz ähnliche Betrach-
tung wie bei Dionys und Appian: œg ô' ïan naqâôo^ov xoi
fiéya to 7tBçi trjv r^ieiiQav vnô&eoiv &6jçqpa, yévotv* av
ovtwg /nâliata ificpavég, el tàg kXloyifuavcrrag ttûv nçoyeye-
vrjfiévwv dvvctoxeitov — nctQaßctXoifiev xai ovyxçivaipev nçog
%i]v 'Piojuaiwv vneQOxfj*. eîal ôy ai lîjç TtctQaßoXrjg aÇiai xai
avyxçioewg avzai. Er zählt alsdann mit ungewohnter Kürze die
Perser, Lakedaimonier und Makedonen auf und hebt die Punkte
hervor, in denen jene Reiche hinter dem romischen zurückstanden.
Jléçoat, sagt er, xazâ rivaç xaiçovg peyctXrjv àçxrjv xctTcxiij-
aavxo xai ôuvaateiav, ccXX* ôoâvug hoXfirjaav vnsQßijvai xovg
trß 'Aolag OQOvg, ov fiôvov vjiIq trig "PxÇs *at 7UQ^
oqtüv èxivâvvevoav. Denselben Gegensatz macht mit etwas an-
deren Worten Dionys (und Aristides). Von den Lakedaimoniern
sagt er, sie hätten mit Mühe ihre Hegemonie durchgesetzt und
dann habe dieselbe unbestritten (dôrjçitoç) doch nur kaum zwölf
Jahre (bis zu den Niederlagen bei Haliartos und Knidos?) gedauert:
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502
G. KAIBEL
ähnlich Dionys, nur dass er der spartanischen Hegemonie annähernd
dreissig Jahre giebt (d. h. bis zur Schlaebt bei Leuktra). Dann
Polybios und Dionys weiter:
Dionys:
t) äs MaxsÔovtxt) Svvaoxeia
xrjv n.£QOüv xa&tXovoa
iaxvv fieyé^ei fiiv àçxrjç àncc-
aaç vntQeßältzo xàç itçb av-
xrtç àXX* ovà* avxr) fiév-
xoi nâaav Inoiipaxo yrjv xe
xaï &àXaooav vni)xoov ovxe
yàç sîipvrjç, oxi fit) xf{ç tcqoç
Aiyvnxtp1 îroXXijç ovorjç biQ<x-
xyoev , ovxs xr]v Evqûjtztjv
oXt]v vTtyyàyexo, àXXà xutv
ftèv ßooiiwv avxtjç ßiegtjy
fiéxçt Gçççxtjç 7tQ0rjX$£,
tcjv â' lo 7itQ Ltov äxQi x tjç
'AôçiavfjÇ xaxdßrj &aXào-
Polybios:
Maxeôôveç xrjç pèv Ev-
QUTtyç ijQ^av an 6 xwv
xaxà xov *Aàqiav xàîtfav
%wç èni xbv loxçov no-
xctfibv fierce âè xavxa
nQooiXaßov xi)v xtjç *Aoiaç àç-
XT}v% xaxaXvoavxeç xr)v fw>
TleçatJûv âvvaoxelav. dXX*
optoç ovxot — xb tioXv fiéooç
àxfuiv àniXinov trjç olxovfié-
vt]ç àXXôxçiov SixeXiaç fièv
yàç xal 2açâovç xai Aißvqg
ovô' kntßäXovxo xa&âjia^ àfi-
(piaßrtxtXv, xfç ôy Evçtûriqç
xà naxttiûxaxa yévrj xùv nçoe-
eoTtêçiwv i&vwv iayyutç dntiv
ovâ* èyiyvœoxov.
Die Identität der Darstellung ist unzweifelhaft; sie wird nicht
nur durch die gemeinsame Begrenzung Makedoniens von der Donau
bis zum Adriatischen Meer, sondern mehr durch den ganzen Zu-
sammenhang und besonders durch den Ausschluss Afrikas und des
hauptsachlichsten Europas gesichert. Appian nun, bei allen son-
stigen Abweichungen, hat sich eben diese Pointe gleichfalls nicht
entgehen lassen, nur dass er nicht von den Makedonen, sondern
von den Asiaten in einem wesentlich anderen Zusammenhange sagt
(c. 9) xà âè noXXa neçl xrtv Aißvr]v xal xr)v Evçtâftr*
l&TQt(p9rloav. Was aber Dionys und Appian beide ausführen, den
Untergang des Makedonenreichs durch die Zwistigkeiten der Dia-
dochen, das scheint bei flüchtiger Betrachtung von Polybios über-
gangen und erst von einem späteren hinzugefügt zu sein. Wir müssen
uns Appians Darlegung im Zusammenbang ansehen (c. 10): xà âk
ârj 3Iaxeâ6viov xà /ùv tiqo OiXlrvnov xov 'A/àvvxov xaï nâvv
ouixçà rv xal ïoxiv tov vrtvxovoav' xà âh avxov OiXlrtrtov
nôvov fih xat xaXatntooiaç ïyefiev ov ^prrrijç, àXXà xaï xavta
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DIOISYSIOS VON HAL1KARNASS USD DIE SOPHISTIK 503
neol %r\¥ 'EJLXââa xal to tcqooxioq* fidva r]v * knl Sè *AXt%àv-
ôqov fi$yé9ei %* xal izXi)9tt, xal evtv%ia xal taxveçyia ôta-
lâuxpaaa i) àçz*l xal èXlyov ôbïv iç aneiçov xal àfiifiyrov
iX&otoa âià rrjv ßgaxvjrjta rov %q6vou rrçoaéoixev aarçanij
laftnçç- rjç yt xal âiaXv&slarjç iç noXXaç aarçanelaç inï
nXeiatov iÇékanri* ta fiéarj. Es folgt ein Excurs über den Glanz
des ägyptischen Reichs, zu dem sich Appian als Alexandriner ver-
anlasst sah; dann schliesst der Abschnitt mit folgenden stark ver-
derbten Worten: tpahetai dk xal noXXà tmv aXXwv aatqanaiv
ov rtoXv tovTiav ànodéowta, àXXà nâvxa iç jovç iniyèvovç
avtwv ovvtxQl(pdn] cp&aqhxiov iç àXXrjXovç' $ ftôvwç ocçxai
fteyâXai xazaXvovtat, oiaoïâoaoai. x)
Abgesehen von einigen rhetorischen, von Appian selbst auf-
gesetzten Lichtern stimmt dieser Abschnitt genau mit der Be-
trachtung, die bei Livius (45, 9) die Geschichte des Krieges mit
Perseus abschliesst:
Macedonum regnnm obscura admodum fama usque ad Philip-
pum Amyntae filium fuit, inde ac per eum crescere cum coe-
pisset, Europae se tarnen finibus continuity Graeciam omnem et
partem Thraciae atque Wyrici amplexum. superfudit deinde se
in Asiam et tredeeim annis, quibus Alexander regnavit — omnia,
qua Persarum prope immenso spatio imperium fuerat , suae di-
cionis fecit tum maximum in terris Macedonum regnum
nomenque, inde morte Akxandri distractum in multa regna, dum
ad se quisque opes rapiunt, lacérantes suis viribus a summo cul-
mine fortunae ad ultimum finem centum quinquaginta annos stetit.
Dass Livius diese Schlussmoral demselben Gewahrsmann verdankt,
1) noXXà z£y SXXuy oaiQanwv (für aaiqamtwy) zunächst habe ich nach
der auch von Schweighäuser gebilligten Conjectur einer geringeren Hand-
schrift aufgenommen: es handelt sich um vüle Satrapien, nicht um viele
Theile der Satrapien; der Genetiv aarçantSy steht dem folgenden rovway
(d. h. der ägyptischen Könige) parallel. Im folgenden ist der Sinn klar, den
Wortlaut will Mendelssohn so herstellen aXXa nûvia im iûv Intylvoiv
avTtôv avPttoiiffrriy oiafutoâyiiay iç àj.XqXovç' (f> âq fiôyy àçxai fityàXat
xataXvoyrat. Aber das gewichtige Verbura exactû^uy darf nicht aus seiner
gewichtigen Stellung entfernt werden; besser vielleicht so: àXXct nâvxa iç
tovç Iniyôvovç avrûv (ntçtiytyôfiiya) ovyiTQirp9*} [rf&açiyra'!] , Iç &XXi'-
Aoty, & uôvwç açxai fdiyâXat xataXioyrai, araatâaayraç. Pas Advcibium
poytoç hat Appian wohl gebraucht, um einen schweren Hiatns zu vermeiden.
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504
G. KAIBEL
dem er den ganzen vorhergehenden Krieg nacherzählt, dem Poly-
bios, ist ohne weiteres Liar und bestätigt sich zum Ueberfluss durch
das in den Vatikanischen Excerplen erhaltene Bruchstück des Po-
lybios (29, 21 Hu. « Diod. 31, 10), in welchem er die berühmte
Prophezeihung des Demetrius Phalereus Uber die Vergänglichkeit
des MakedonenreicUes citirt. Dies Citat beginnt mit wate nol-
Xcntiç xai liav pvrjiioveveiv irjç JquqiQiov tov Oalrjçéwç
cpioyr^, und dies wate schliesst genau an die Worte des Livius
an, dass das Reich durch Schuld der Nachfolger Alexanders zer-
splittert sei. Livius hat das Citat aus Demetrius bei Seite ge-
lassen, weil er für diesen Mann bei seinen Lesern ein Interesse
nicht voraussetzen konnte, aber aus der Scblussbetrachtung des
Polybio8 selbst bat er noch einen Brocken gerettet: oxsôbv yàç
kxaxbv xai n sv% rtxQv% a nçôxeçov ïteat làhftkç ànt-
qptvato ntçi %(Zv ïaeita av^tßtiaoy.ivuiv.
Die Ausdrücke des Dionys (diaonao&eioa tiç tiqXXovç rje*
HÔvaç), des Livius (distract um in multa reana), des Appian (ôta-
Xv&tioriç eiç tioXXàç oajçaneiaç) sind so übereinstimmend, dass
für alle eine genieinsame Quelle angenommen werden muss; dass
diese Quelle Polybios ist, beweist Livius. Bei Livius steht die
Stelle genau in dem Zusammenhange, wie bei Polybios, bei Dionys
und Appian aber in der Vorrede, und so zwar, dass Appian seine
reichere und wörtlichere Fassung nicht von Dionys entlehnt haben
kann, sondern von Polybios direct bezogen haben muss. Er hat
also, um sein Prooemium herzustellen, nicht etwa, wie es Aristides
mit Dionys gemacht hat, das Schema der Polybianischen Einleitung
adoptirt und die einzelnen Fächer desselben auf eigene Hand aus-
gefüllt, sondern hat aus seiner Gesammtlectüre des Polybios die
Gedanken, die ihm passend schienen, zusammengetragen. Das er-
giebt sich auch durch Prüfung anderer Stellen des Appianischen
Prooemium. 'Die Griechen', sagt er (c. 8), 'haben weniger um
Machterweiterung gekämpft, als aus gegenseitigem Ehrgeiz oder
um ihre Freiheit gegen Fremde zu schützen; zogen sie aber in
einen Eroberungskrieg, so wurden sie geschlagen, wie in Sicilien,
oder richteten wenig aus, wie in Asien. Ueberhaupt aber hat sieb
ihre Herrschaft nicht über Griechenland hinaus erstreckt, und seil
Philipp und Alexander gerielhen sie in Verfall.' Zwei Sätze aus
dieser Betrachtung sind mit Sicherheit auf zwei verschiedene Po-
lybiosstellen zurückzuführeu ; man vergleiche
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DIONYSIOS VOIS HALIKARNASS UND DIE SOPHISTIK 505
Polyb.3, 7, 11 n
ij %ov Aaxeâaifiovtu» ßaot-
Xéiag 'Ayrjatlâov dirßaoig
êlç *fi*'Aoiav, b fi èuïvoç
ovâkv àÇiôxQewv ovâ* âv-
tlnaXov bvowp taïg c<peré-
Qctiç kmßoXaig arcçaxTOç rjvay-
xâofrr) — knav eX&eï*.
Polyb. 1141,9 mit
Appian c. 8
d tig èç ttjv 'Aoiav
ôirjX&t, fiixçà xal ode
ôçàoag ev&iç knarret.
Appiau ebendas.
ànbôh Q>iXlnrzov tov'A/uvv-
%ov xal 'AlB^àvêçov tov
& tXinrtov xal nâvv uoi ôo-
xovai nçâÇai xaxaç xal
ôk tovg votéçovç
%wv xa%' 'AléÇavôoov xai-
Qùiv elg toiavTTjv âiaqpo-
oàv xai xaxsÇLav kvèntaov,
xal fiâliata ôià ttav kx Ma-
xsôoytaç ßaaiXiiov x%X.
Freilich spricht an dieser zweiten Stelle Polybios von den
Achäern, Appian allgemein von den Griechen, aber diese Verallge-
meinerung können wir dem Sophisten zutrauen. Und durch das
èfioi ôoxovai des Appian wird sich niemand imponiren lassen, der
(statt vieler anderer Belege) Polybios 29, 21 mit Diodor 31, 10 ver-
gleicht, welcher letztere das avjög ïxgita seiner Vorlage einfach
mit dem stolzeren fjuéiç èxçivafiev wiedergiebt
Hat also Appian verschiedene zerstreute Gedanken and Ur-
theile des Polybios für seine Vorbetrachtung gesammelt, so kann
man annehmen, er habe sich zu diesem Zwecke nicht auf Polybios
beschränkt, sondern auch andere Schriftsteller gelesen, und es ist
keineswegs erstaunlich, dass sich auch Anklänge an einen Ge-
schichtsschreiber, dessen Leetüre trotz ihrer Schwierigkeit keinem
Sophisten erspart war, an Thukydides finden. Mir scheint wenig-
stens die Bemerkung des Appian (c. S), dass die Kämpfe der
Griechen ovx ini àçxfjç ntoixtrioti fjâXXov rj opiXoiifiia noôg
àlXi[Xovç iyévovjo grosse Aehnlichkeit zu haben mit dem was
Thukydides I 15 sagt èxôrjuovç OToateiag — èn1 aXXutv xata-
otQoqnj ovx i§fjoav oi "EXXrjveg, — xa%3 àXXrjXovg Ôk paXXov
tag ïxaojoi oi aotvyeitoveg ènoXéfiovv.
Es liegt mir nicht daran für jeden einzelnen Gedanken des
Appian die Quelle nachzuweisen; mir kam es mehr darauf an
dem Kunstbau jenes Abschnitts nachzugehen, in welchem Rom mit
den älteren Reichen verglichen wird. Polybios ist offenbar der-
t
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506
G. KA1BEL
jenige, der diesen Gedanken zuerst gefasst und durchgeführt hat:
wer hätte es auch vor Polybios thun sollen oder können I Aber
gegenüber den kurzen und mehr zufälligen Andeutungen des Po-
lybios, der die Lakedaimonier nennt und die Athener nicht, sehen
wir einen viel künstlicheren, vollständigeren und besser disponirten
Bau bei Dionys und Appian. Vor die Perser werden die Assyrier
und Meder eingeschoben, den Lakedaimoniern werden die Athener
zur Seite gesetzt, für die makedonische Herrschaft werden (und
dies nach einer anderweitigen Anregung des Polybios) zwei Epochen
geschieden, die Regierung Alexanders und die der Diadochen, der
doppelte Gesichtspunkt der Ausdehnung und Dauer, den Polybios
nur für Sparta betont halte, wird consequent für alle übrigen
Machte durchgeführt. ')
Dass nicht etwa ein dritter, uns unbekannter Schriftsteller,
sondern Dionys selbst es gewesen ist, der den von dem kunstlosen
und unförmlichen Polybios angeregten Gedanken kunstgemäss ver-
arbeitet und ausgebaut bat, ist sicher genug. Es kommt hinzu,
dass die synkritische Methode, die hier Anwendung gefunden hat,
eine Hauptgrundlage der Untersuchungen ist, wie Dionys sie an-
zustellen pflegte. Man hatte ihm Unbilligkeit vorgeworfen, dass
er Plato und Demosthenes stilistisch mit einander verglichen habe
(Brief an Pompeius c. 1); dagegen verwahrt er sich mit grossem
Nachdruck: wenn man die synkritische Methode {trjv èx rfjç aiy-
xçîoeioç iÇé%aoi>) bei solchen Forschungen nicht gelten lassen
wolle, so dürfe man fürderhin auch keinen Historiker mit einem
Historiker, keine Staatsverfassung mit einer Staatsverfassung, ^
1) Appian erweitert die beiden Begriffe [tiyi&oç und /poVo? nicht an-
geschickt durch Hinzufügung ihrer Ursachen. Denn olTenbar ist c. 11 mit
Nipperdey zu schreiben là éè 'Ptopaioty fuyi&tt r< dV tvivfia» (xat iv-
Tt'X'\t oodd.) äiyytyxt (xat) dY evßovXiay [xai] /çoVf» (XQ°yotf coàû.)t vgl.
den Schlads des Capitels rrty &Qxhy k xodt nçotqyayov xai rijç tviv%ia:
wvavxo dtà irty tißovXtay, d. h. 'durch ihr Glück errangen sie sich die
Macht und weil sie wohlberathen waren genossen sie dieselbe lange Zeit'.
Uebrigens setzt Appian c. 12 nach der von Plutarch behandelten Controverse
neben die tvrvzta als gleichberechtigt die àçtr,,. Die Worte sind wohl so
zu emendiren: xai rode fiot xat' i&yoç ïxaaiov Inçax^n ßovXouirtp ta h
Uâatovç Zçya 'Puftaiay xaiaQi$uib> (xaiapa&ûy codd.), îVo xrty xùv
iâvûy ào&iyttav »" yiQtnoviav xai r!jy xûy 1X6 via) y àçnrty r, tiiv%iay
— xttTft/uâ&otfn. Dies letzte xttTafatdoifAi hält Mendelssohn für corrupt,
aber das es richtig ist, zeigt das folgende vopioag <T &y xtva xai âXXoy
ofrw» l&iXrtaat /ua&iïy tu 'Ptopcloty avyyçâ<f<o xrX.
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DIONYSÏOS VON H A LI KARNASS UND DIE SOPHISTIK 507
vôfiov vow, pr] OTQaxrtfov OTQCtvryio, ftij ßaailel ßaatXia,
fir; ßtov ßltp, /a] èôypiaji êôyfia vergleichen. Das würde doch
kein verständiger für an st Ossig halten; Piaton selbst habe durch
seinen Vorgang, indem er sich mit Lysias verglich, die Methode
sanctionirt, ou xçcnioxoç kXiy%ov jçânoç 6 xaià ovyxçioiv
yevôftivoç. Dieselbe Erkenntnis*, dass kein Ding an und TQr sich
als gut oder schlecht, als gross oder klein bezeichnet werden
könne, hat ihn dazu geführt das römische Reich mit den früheren
Reichen in Parallele zu setzen : nur so konnte Roms Grösse und
Dauerhaftigkeit in klares Licht gesetzt werden. Dionys fand also
in der Poly manischen Zusammenstellung einen ihm selbst höchst
willkommenen Stoff, der ihn zur systematischen Erweiterung und
Verbesserung reizte. Appian, der ja auch sonst von Dionys Nutzen
zieht, hat diese erweiterte Disposition trotz mancher selbständigen
Zuthaten im wesentlichen von ihm entlehnt; Aristides hat sich,
da er einen ähnlichen Gedanken durchführen wollte, gleichfalls an
Dionys gewendet und hat den einzelnen historischen Gedanken nur
eine rhetorische Gestalt gegeben, wie seine Hörer sie verlangten.
Die Thatsache, dass zwei Sophisten die Kunstform historischer Be-
trachtung von dem fast 200 Jahre älteren Dionys lernen, ist nicht
ohne Interesse: wer weiss ob nicht der dritte im Bunde, Cassius
Dion, es ebenso gemacht hat.1) In welchem Verhältniss standen
denn diese Sophisten zu Dionys von Halikarnass?
Die Meinung, dass die zweite Sophistik ihren Ausgangspunkt
in Asien, speciell in Smyrna gehabt habe, dass sie 4in rhetorischer
Beziehung nichts eigentlich neues gebracht, sondern nur die asia-
niscbe Manier erneuert' habe (E. Rohde gr. Roman S. 290 Anm.),
kann ich trotz ihrer allgemeinen Verbreitung uicht für begründet
halten: das Wesen und das Wirken der Sophistik wird durch sie
1) Io der Verlheidigang der pîuoi (§ 21 der Ausgabe von Graux Revue
de philologie I 227) sagt Chorikios: nivti xoirvv liai ftvijfiai ßaotkiuöv xrri
fi^nor* lit] nXitôvw ooioTtj âk xai fitytori] nctoùv ij naoovaa d. h. das
römische Reich. Sind die vier übrigen Reiche, welche der Sophist im Auge
hat, das der Assyrer, das der Meder, das der Perser und das der Makedonen?
Die Schlusspointe, dass das Rümerreich das gross le von allen sei, bringt die
Worte des Chorikios von selbst in diesen Zusammenhang, und noch sichrer
gehört Ampelius c. 10 hieher: imperia ab ineunte aevi memoria fuerunt
Septem. Primi ren/m potiti sunt Assyrii, deinde Medi, postea Persae, tum
Lacedaemonii , dein Athenienses ; post hos inde Macedones: sie deinde
Romani.
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508
G. KA1BEL
in keiner Weise erklärt. Zwischen Asianern und Sophisten besieht
nicht nur keinerlei Verwandtschaft, sondern ein bewusster Gegen-
satz. Es hat freilich auch unter den Sophisten solche gegeben,
die dem Asianismus huldigten : sonst konnte dem Aristides schwer-
lich von seinem Scholiasten (III 741 Di) nachgerühmt werden ovÔkv
h %rjç *Aolaç Ineçpéçero nevov y xovg>ov evrj&eç, und die
t£oQzovfi€vot, gegen die Aristides polemisirt (or. 50), sind wohl
eben die Asianer: aber die grosse Mehrzahl, alle diejenigen, die
von irgend welcher Bedeutung waren, wollten attisch und in atti-
scher Manier schreiben und Atticisten sein; Dion, Favori dus, He-
rodes, Polemon, Aristides sind ausreichende Zeugen dafür. Die
Genugthuung, der Stolz, mit dem sie sich als Attiker fühlen, ist
begründet in der Mühe und in dem Fleiss, der ihnen durch sorg-
fältige und umfassende Leetüre zum Alticismus verholfen hat Ihr
Stil ist Resultat der Arbeit, er ist Imitation. Schon dadurch kom-
men sie in die engste Verbindung nicht mit den Asianern, die
dergleichen ernste Studien verschmähten, sondern mit den Atticisten.
Dionys hat ausführlich neQi fii/jrjoewg gehandelt, er hat unter-
sucht, welche unter den Dichtern und Philosophen, Historikern
und Rednern nachahmenswerth seien und wie man sie nachahmen
r
müsse, er hat eine vollständige Theorie der Nachahmung festge-
stellt. Dass diese Theorie solche Früchte tragen würde, wie die
chamäleonartige Stilistik des Arrian, der bald wie Thukydides, bald
wie Herodot, bald wie Xenophon, der bald attisch, bald ionisch
schreibt, oder gar wie die Absurditäten der Hisloriograpben des Se-
verus, das konnten die Atticisten nicht voraussehen und fällt ihnen
nicht zur Last : ein Resultat ihrer Lehre jedoch ist auch dieses.
Dieser stilistische Theil nun des sophistischen Strebens konnte
den Leuten wohl den Namen Rhetoren einbringen, nicht aber den
weit anspruchsvolleren Namen Sophisten. Wer die Sophisten nur
für Lehrer der Rhetorik und für Prunkredner auf der Waoder-
schaft huit, der erklärt ihr ungeheures Ansehen nur zum Theil
und die wichtige Thal sache gar nicht, dass die jungen Leute auch
der besten Stände nach Absolvirung des grammalischen Cursus sich
für ihre ganze weitere Ausbildung an der Rhetoren- oder besser
an der Sophistenschule genügen Hessen, dass sie von hier aus den
directen Weg in jedweden Beruf fanden. Das ist bei dem eher
zu grossen als zu geringen Bildungsbedürfniss der Kaiserzeit nur
dann begreiflich, wenn die Sophisten etwas mehr waren als Rhe-
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DIONYSIOS VON II ALIKARNASS UND DIE SOPHISTIK 509
toren. Sie waren, was ihr Name sagt, Lehrer alles Wissens, und
die Rhetorik war nur der Zauberstab, der die Schatze der Weis-
heit heben konnte. Rohde hat ganz Recht, wenn er sagt, die
zweite Sophistik habe nichts eigentlich neues gebracht, nur hat
sie mit der asianischen Manier nichts gemein und ihr Neubegrün-
der ist keineswegs der Smyrnäer Niketes (was übrigens Philostratos
gar nicht behauptet hal), sondern sie schliesst eng an die alte
Sophistik an, die Piaton bekämpfte und die Isokrates weiter aus-
gebildet und vertieft zu habeu glaubte. Man erkennt ohne wei-
teres, wie die Grundprincipien des Protagoras, des Hippias, des
Gorgias, das Verzichten auf jegliches Forschen und Ergründen,
die Kunst von derselben Sache das für und wider auf gleich über-
zeugende Weise darzulegen, die Sucht alles zu wissen und über
alles zu urtheilen, die Polyhistorie des Prodikos, wie dies ganze
Erbe der alten Sophistik von Leuten wie Favorinus, Aristides und
anderen fast unversehrt wieder in Ours gesetzt wird. Es ist nicht
anzunehmen, dass diese Bildungsrichtung jemals ausgestorben sei,
sowenig wie das Geschlecht der Schüler, die solcher Weisheil be-
gehrten, je ausgestorben ist ; sophistisch lehrende Philosophen, wie
später Maximus der Tyrier, hat es auch in vorchristlicher Zeit ge-
geben. Nur soviel scheint wahr, dass, als die Waffe der Sophisten,
die Rhetorik, unter dem ebenso mächtigen wie verderblichen Ein-
fluss des Asianismus stumpf wurde und die legitim gewordene
ànaiÔevola die traditionelle èyxvxlioç ncuôela verdrängte, die
Sophistik in Misscredit kam und ein dunkles Dasein fristete. Ge-
stützt aber auf die von Pergamum ausgehenden Anregungen trat
sie später, im bewussten Gegensatz zum Asianismus, mit neuer
Kraft und frischerem Ansehen wieder ans Licht. Der Kampf der
Atticisten gegen die Asianer drehte sieb keineswegs um den Stil
allein, er griff viel tiefer. So wenig wie der Vorwurf der Unbil-
dung, den Dionys (und vor ihm gewiss andere) den Asianern
machte, sich nur auf die ungeschulte Beredtsamkeit bezog, so
wenig soll die <piléooq>oç (SqTopuoJ, für die Dionys eintritt, nur
eine besser begründete rhetorische Methode bedeuten. Dionys
kommt oft auf dies bevorzugte Schlagwort zurück; am ausführ-
lichsten hat er es in der Kritik des von ihm bewunderten Theo-
pomp erläutert (Brief an Pomp. c. 6) : tva ôè nâv*' àq>w %alXa,
tiç oi>% ofioloyrjoiL toïç àxovovat (àoxovoil) vijv <pilàoorpov
fatOQixijV àvayxalov eheu noXla pïv %&vr} mal ßaQßagcjy %ai
510
G. KA1BEL
'EM.rjvtüv Ufict&elv, nolXovç ôe vôuovç àxovoai, TioUttiüv
o%rma%a xai ßiovg àvÔQûiv xai noâ&iç xai rélt} xai Tt'jag1)
xai hi nçoç tovtoiç boa (ptloaoqel (Theopomp) nao'
oXrjv tr^v âixatoavvrjv xai evoéfiua» xaï rtiçi %w* àXXœv àçt-
ttàv nolkovç xai xakoiiç ÔL^Qxàuevoq kôyovç xtk. Das ist für
Dionys das Ideal eines Geschichtschreibers, was den nçaxuxdç
xaoaxjrjç angeht. Theopomp ist Schüler des Isokrates; Isokrates
ist für Dionys das Bildoogsideal überhaupt, seine Reden sind ihm
die vornehmste Quelle aller Geistes- und Herzensbildung: sein
Panegyricus erweckt den Patriotismus, sein Philipp den Ehrgeiz,
seine Friedensrede den Sinn für Gerechtigkeit und Frömmigkeit
( iud. hocr. c. 5 ff.). Isokrates Ziel war noutTevoai naoà toîg
"JîkXrjoiv km 00 (fia und darum schrieb er oh nsoi tcJ? fiixçwy
ovâe 7t€çl tâiv lôittiv ovfxßoXaiwv ovô* vnèç ojv aU.01 %i*kç twv
TÔt« aoqpiotùjv' moi de zww 'EU.rjptxwv xai ßaoiXixiäv n^ay
fiâtiov, (uy vneXäfißave %âç %e nôketç a/uetvov oUrjoeo&ai
xai jovç lôiunaç èntâoaiv ï$uv nobç açstrjp. Als Politiker
wie als Philosoph ist Isokrates dem Dionys das denkbar höchste:
er hat für Platon, den er so wenig wie den Thukydides begreift,
nicht viel übrig, aber die moralischen Paraenesen des Isokrates,
so seicht sie sind, begeistern ihn für die Philosophie, wie er sie
versteht und wie Isokrates sie verstand. Die Gesainmtvorzüge der
Isokrateischen Schule vereinigt Dionys in sich; er lehrt und ver-
laugt nicht nur historisch- politische Bildung, wie der Lehrer, son-
dern er beweist sie auch, indem er Geschichte schreibt wie Theo-
pomp. Von diesem Standpunkt aus ist es bis zur allgemeinen
und allgemeinsten Bildung nur ein Schritt: den haben die So-
phisten gethan. Als ncuôeia xoivwç bezeichnet Aristide* das Wesen
der Sophistik am Schluss der Rede vrtiç xùv tetzäowy, da wo
er die Sophisten gegen Plato in Schutz nimmt, wo er die Sophi-
stik mit der Philosophie identificirt. Wodurch unterscheidet sich
gross die 'Bildung' des Aristides von der 'philosophischen Rhetorik'
des Dionys? Umfang und Farbe mögen etwas modißcirt worden
sein, aber der Kern war derselbe geblieben und bei der Biegsamkeit
1) Memnon schrieb (sicherlich im ersten Jahrhundert nach Christos) die
Geschichte seiner Vaterstadt Heraklea mit dem besonderen Zweck die nçaÇitç,
ft&ij, ßioi und tiXrj der dortigen Tyrannen zu schildern. Dieser moralische
Zweck unterschied ihn von seiner Quelle Nympbis; er wird dadurch dem
Plutarch ähnlicher als irgend einem Historiker.
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DIONYSIOS VON HALIKARNASS UND DIE SOPHISTIK oil
und Fassungskraft dieses Kernes ist es nicht zu verwundern, dass
er im Verlaufe der Zeit, die alles zu übertreiben und zu karikiren
pQegt, Zweige und Knospen zeugte, die derjenige, welcher ihn
gepflanzt, am wenigsten erwartet hatte. Dass der 'philosophische
Rhetor' auch Lobreden auf einen Papagei oder auf einen Koch-
topf halten oder Uber das Fieber in uiramque partem dispuüren
wurde, das konnten weder die Atticisten noch Isokrates voraus-
sehen, aber im Grunde gehörte das doch ebenso gut zu der allge-
meinen sophistischen Bildung, wie Schilderung von Naturereignissen,
Beschreibung von Gemälden, Erzählung von Novellen und Mährchen,
und im Grunde liegt die Erklärung und Rechtfertigung für alle
aus dem Boden des Alterthums ausgegrabenen Redestofle wie für
alle Trivialitäten und Absurditäten, die die Sophisten ihrem hör-
lustigen und bildungsbedürftigen Publicum vorsetzen durften, in
den Worten des Altmeisters Isokrates, die Redekunst sei nun ein-
mal so von der Natur geschaffen, dass sie denselben Stoff auf
mannigfache Weise behandeln, dass sie das geringe gross, das
grosse klein machen, dass sie Uber das Alterthum in der Sprache
der Neuzeit und über das jüngste Ereigniss in altertümlicher
Sprache reden könne. Die Redekunst war die Waffe der Sophisten,
sie haben sie gebraucht wie Isokrates es gewollt hatte. Die allge-
meine Bildung hat von jeher bis auf den heutigen Tag das Be-
dürfnis» gehabt Reden vor einem grösseren Publicum zu halten,
und wenn dies Bedürfniss damals zwingender war, so lag das an
dem mehr in der Oeffentlichkeil lebenden und an Schaustellungen
mehr gewohnten Publicum, und es lag an der kräftigeren Wechsel-
wirkung zwischen Redner und Zuhörern, die sich gegenseitig im
Zuge und in Laune erhielten. Ernster ist eine andere Seile der
Sophistik. Die allgemeine Bildung als Selbstzweck hat mit der
Wissenschaft nichts gemein und steht derselben im Grunde ihres
Herzens feindlich gegenüber. Hat nun die Wissenschaft Spann-
kraft und Lebensfrische genug, so braucht sie sich um die Feindin
entweder nicht zu kümmern oder wird dieselbe giegreich in eine un-
scheinbare Ecke drängen : so ist es im vierten Jahrhundert vor Chr.
gewesen; ist sie aber zu schwach zum ernsten Kampf, so wird sie
sich der Uebermacht ergeben und einen unrühmlichen Frieden
schliessen : und so geschah es in der Kaiserzeit. Kein von Griechen
gepflegter Zweig der Litteratur ist unbeeinflusst geblieben von der
Sophistik, die mit der Zeil alles vergewaltigt hat. Mit der Philo-
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G. KAIBEL
sophie bât der Kampf am längsten gedauert; aber schon Dion und
Favorious zeigen, wie nahe sich die Parteien standen und wie
leicht das Ueberlaufen war. Was spater Aristides gesagt hat, am
die Identität der Sopbislik und der Philosophie su beweisen , das
wird nicht nur er, sondern werden auch andere wirklich geglaubt
haben. Hit der Poesie sind die Sophisten sehr bald fertig ge-
worden; die Studien der Prosa haben die Dichtkunst ganz in den
Hintergrund geschoben und bis auf Nonnos und die Nonnianer
hat es keine griechischen Dichter gegeben: die wenigen Ausnahmen,
wenn sie den Namen verdienen, bestätigen nur die Regel« Aristi-
de» wiederum hat es, soviel wir wissen, zuerst gewagt» die Poesie
für eine Spielerei und die Prosa für eine weit edlere und vor-
züglich weil mühsamere Form der menschlichen Sprache zu er-
klaren. Die Geschichtsschreibung endlich hat die Sophistik zu
ihrer Provinz gemacht und das durfte sie nach dem Vorgange der
anerkanntesten Autoritäten. Ephoros und Tbeopomp waren Schüler
des Isokrates, Hegesias und viele andere Asianer schrieben eben-
falls Geschichte: wohin diese rhetorische Historiographie gerathen
war, das zeigen die Ueberreste des Hegesias, an denen Agathar-
chidas (Phot. cod. 250) gerechte Kritik geübt hat An diesem
Verhaltniss hat der Atticismus nichts geändert und auch nichts
Andern wollen, aber er hat die Oberflächlichkeit, Hohlheit und
Stillosigkeit zu bannen und durch besseres zu ersetzen versucht
Theodoros von Gadara schrieb eine Geschichte von Coelesyrieo,
der Sikeliote Caecilius erzählte die Sclavenkriege, Dionys fasste die
ganze römische Geschichte bis auf Polybios zusammen, auch Apol-
lodors Schüler, Dionysios 'der Attiker', war nach Sirabos Zeugniss
ovyyçaKpevç (p. 625). Es kann doch nun kein Zufall sein, dass
wir von drei Mflnnern dieser selben Zeit, dieses selben Kreises
wissen, dass sie nicht nur Geschichte geschrieben, sondern auch
(Iber Theorie der Geschichtsschreibung gehandelt haben. Von Cae-
cilius und Theodoros werden Schriften rttçï latoçiaç genannt,
Dionys hat sowohl in der Kritik des Thukydideischen Werkes (Brief
an Pomp. c. 3) wie in der Einleitung der Archaeologie seine histo-
riographischen Grundsätze entwickelt. Dass diese Vorkämpfer des
Atticismus es for nothig hielten ihrer eigenen geschichtschreiberi-
schen Tätigkeit theoretische Abhandlungen Uber Geschieh tsebrei-
bung vorauszuschicken, das zeigt am besten, in welchem Gegensatz
sie sich zu Hegesias und seines Gleichen wussten, wie sehr sie
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DIONYSIOS VON HAL1KARNASS UND DIE SOPHISTIK 513
glaubten selbst eine neue Epoche der Geschichtschreibung einzu-
leiten. Und man mag an Dionys schelten was man will, mit der
àq>ôçrj%oç ayaiôêta &ea%çixr] xal àvccyiuyoç ovte qfdoooyiaç
ov%* alXov natâevfiaioç ovâevèç /ueteiXr}(pv7a èlw&éçov
(1. ikev&eçéov) , Xct&ovoa xal 7caçaxçovoafiévt) ti)* %ùv 6%kui¥
ayvoiay , wie er sie dem Hegesias nicht ohne Gmnd nachsagt
(neçl açX' i*l*ÔQU}v prooem. c. 1) und wie allerdings dem Histo-
riker nicht leicht schlimmeres nachgesagt werden kann, damit hat
Dionys nichts gemein. Dass alle die Tugenden, die er vom Hi-
storiker verlangt, bei ihm praktisch verwirklicht waren, wird nie-
mand behaupten: hier kommt es nur auf das an, was er gewollt
und was er diesem Wollen gemäss bei der Nachwelt gewirkt hat.
Es scheint mir aber nach dem, was ich in Kürze mehr angedeutet
als ausgeführt habe, unbestreitbar, dass Dionys1) mit seinen ath-
eistischen Bestrebungen in den allerengsten Zusammenhang mit
der zweiten Sophist ik gesetzt werden muss; wenn er auch nichts
neues geschaffen hat und nicht etwa als Begründer der zweiten
Sophistik gehen kann (man thut Oberhaupt gut, lilterarische Epo-
chen nicht mit einem Gründer namen zu verzieren), so ist er doch
der Vermittler gewesen zwischen der alten und neuen Sophistik,
welche letztere ohne den Atticismus Oberhaupt nie exislirt hätte
oder doch nie zu ihrer beispiellosen Blüthe gelangt wäre. Mit Asien
hat sie nichts weiter zu schaffen, als dass einige entartete Mitglie-
der der Zunft asianische Anwandlungen halten und dass bei weitem
die meisten Asiaten waren. Aber wo wohnten denn damals die
gebildeten Griechen, in Asien oder in Griechenland? wo hat die
pergamenische Lehre fruchtbaren Boden gefunden? und liegt nicht
Pergamum selbst in Asien? — Die politisch -philosophisch- rheto-
rische Tendenz der Geschichtschreibung hat Dionys der Sopbisten-
schule des lsokrates entlehnt und damit die sophistischen Historiker
der Kaiserzeit beeinüusst. Das habe ich an einem Beispiel zu
zeigen versucht.
1) Ich sage Dionys und schliefe damit keineswegs seine Gesinnungsge-
nossen ans, ron denen wir nur zu wenig wissen, am sie persönlich herbei-
ziehen zn können. Dass freilich Dionys' Geschichtswerk mehr Einfloß gehabt
hat, alt Tbeodoros' syrische Geschichte oder Caecilins' Sdavenkriege, das
darf man wohl annehmen. Der Stoff allein macht das wahrscheinlich.
Greifswald. G. K A Iß EL.
Herrn«« XX. 33
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DIE GEOGRAPHISCHEN BÜCHER VARROS.
Wie in der gesammien Schriftstellern des M. Tereutius Varro,
so ist es in dem Hauptwerk der atUiquitates der geographische
Theil, welcher bisher am wenigsten Beachtung gefunden hat, wie-
wohl gerade for ihn die Werke der unmittelbaren Nachfolger ood
Eieerptoren Varros in reicher Folge vorliegen. Ueber den diesen
Theil betreffenden Forschungen waltet ein eigenartiger Unstern.
Denn nur als solchen kann man es bezeichnen , dass Ritsehl in
Anlehnung an Krahner eine Stelle Augustins, weiche ihrem ganzes
Zusammenhang nach ein treffendes Urtheil üher das Gesammlwerk
abgiebt, ohne Ober die einzelnen Theile das Geringste auszu-
sagen, zum Ausgangspunkte seiner Behauptungen Uber die Bûcher
VIII — X 111 der antiquitates wählte. Augustin nämlich erhebt unter
den mannigfaltigen Angriffen gegen Varro auch den Vorwurf, der-
selbe habe mit Unrecht den antiqtiitates rerum divinarum erst die
zweite Stelle eingeräumt, und sagt, indem er die Gründe Varros
bespricht, de civ. dei VI 4: Diät autem privé se scrtpturum fuisse
dt dus, poslea de hoftiinibus, si de omnt natura deorum scribtrtt,
quasi hic de aliqua seribat et non de omni, aut vero etiam aliqua,
licet höh o mnis, deorutn natura non pnor debeat esse quant h&mi-
num. Quid quod in Ulis tribtis novissimiê Hbris decs certos et t»-
certos et selectos diligenter explicans nuliam deorum naturam praeter-
mittere videtur. Quid est ergo, quod ait: 'st de omni natura deo-
rum et hominum scribtremus, prius divina absolvissemus, quam Hu-
mana adtigissemus?' Ant enim de omni natura deorum seribit, o*f
de aliqua, aut omnino de nulla. Si de omni, praeponenda est uti-
que rebus humants; si de aliqua, cur non etiam ipsa res praeceäat
humanas? An indigna est praeferri etiam universae naturae homi-
num pars aliqua deorum? Quod si multum est, ut aliqua pars
divina praeponatur universis rebus humants, saltern digna est vel
Romanis. Kerum quippe humanarum libros, non quantum ad orbem
terrarum, sed quantum ad solam Romam pertinet, scripsit. Aus
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DIE GEOGRAPHISCHEN BÜCHER VARROS 516
diesen Worten folgerte Ritsehl , das» auch in dem Theü d* keis,
wenn auch nicht ausschliesslich von Rom, doch wenigstens nur
von Italien die Rede gewesen sein könne.1)
Weichen wir darin von Ritsehl ab, so zwingen uns sichere
Zeugnisse anzunehmen , dass in den Büchern de loci s weit mehr
besprochen war. Dm von der unklaren Stelle des lohannes Lydus
Uber Pessinus (de mag. III 74) völlig abzusehen, bezieht sich das
bei Charisius (I S. 61 K.) erhaltene Fragment ab Erythro mare orti,
wie schon 0. Gruppe in der Recension von Oehmichens Plinianischen
Studien bemerkte (Philol. Wochenschr. 1881 S. 109), zweifellos
auf die spanische Insel Erythea; in Buch XIII wurde der Ta na is
erwähnt (vgl. Charis. S. I 145 K.); endlich bezeugt Hieronymus
(in Genes. X 4) direct : legamus Varronis de antiquitatibus libros et
St\si)nnii Capitonis et Graecum PMegonta ceterosque eruditissimos
viros , et videbimus omnes paene insulas et totius orbis litora ter-
rasque mari vicinas Graecis aeeoiis occupata», qui, ut supra diximus,
ab Amano et Tauro montibus omnia maritima toca usque ad ocea-
num possedere Britannicum. Und derselbe sagt über die Galater
1) Krabner comment de VarronU anUqu. lib. XU 8. 23; Ritsehl Opusc. III
S. 389. 394. Letzterer betonte das vorliegende Zeugnis« so sehr, dass er
selbst an der Erwähnung des Königs Erechtheus im zweiten Bache Anstoss
nahm (Op. III 446 A. 2). — Diesen an sich leichten Grundirrthum Ritschis,
aus welchem eine Reihe sehr gewagter Vermuthungen entspringen musste,
hat allerdings auch der neueste Bearbeiter der antiquitatet (Leipz. Stud. V
S. If.), Herr Mirsch, bemerkt. Dennoch würde ein Eingehen auf die Aus-
führungen desselben sowohl hier als in dem Folgenden durchaus überflüssig
und ein Unrecht gegenüber den Manen Ritschis sein. Zum Beweis genüge
die Musterung des kleinen Abschnittes über Italien (S. 106-114). Dass Herr
Mirsch denselben in zwei Bûcher zerlegt (nach ihm X uud XI), beruht ledig-
lich auf setner Unkenntniss der Keilschen Ausgabe der Probusscholien (vgl.
bei ibm Buch X Frgm. 11). Dass er das zweite dieser Bücher de Haliae
ferUlitate überschreibt, ist nichts als eine recht misslongene Conjectur aus
Macrob. Sat. III 6, 12. Von den neun Fragmenten, die er letzterem Buche
ausserdem zuschreibt und unter denen sogar eine ErklSrung von hillum,
oder wahrscheinlicher nihil (als Product Italiens!) sich findet, passt nicht ein
einziges hierhin und gehören fünf nachweislich gar nicht in die antiquitatet.
Unter den Fragmenten des enteren Buches de Haliae regionibut bringt er
Dionys. Hal. 1 14 und 15, welches seinem ganzen Charakter nach in den
Theil de hominibut, nicht de locit, gehört, Ifisst ferner Varro die Alpen und
den Timavus, ja, wie es scheint, auch Massilia zu Italien rechnen und bringt
endlich sogar Sicilien hier unter, während er selbst (S. 35) dasselbe aus-
drücklich für ein folgendes Bueh de intulit in Anspruch genommen hat!
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R. REIT Z ENSTEIN
{comm. ep. ad Gal. lib. II praef.): Marcus Varro, cunctarum anti-
quitatum düigentiuimus perserutaior , et ceteri, pit euro imitait
sunt, multa super hac genie et digna memoria tradiderunt.
Wir können nicht umhin, in dem Tbeil de lotit eine Dar-
stellung dee gesammten Erdkreises, soweit er bekannt, oder doch
wenigstens soweit er der römischen Herrschaft unterworfen war,
iu sehen, wenn auch nach den angeführten Fragmenten und später
zu erbringenden Beweisen der Gesichtspunkt weniger ein rein geo-
graphischer als zugleich ein ethnographisch -historischer gewesen
zu sein scheint. Natürlich sind wir daher geneigt, die geographi-
schen Fragmente des Varro bei Plinius, Sergius und Anderen auf
dies Werk zu beziehen, und wir haben ein Recht dazu, wenn eine
weitere Betrachtung ergiebt, dass wir von keiner anderweitigen
geographischen Darstellung des Varro etwas wissen. Die hierbei
in Betracht zu ziehenden Bûcher sind hauptsächlich die libri disei-
plinarum, legationum und de ora maritima.
lu seinem Aufsalz über das Werk der discipUnae sucht Ritsehl
(Opusc. Ill S. 387 f.) für das vierte Buch de geometria eioe Be-
handlung der Geographie durch den Hinweis auf Cassiodor und
Marianus Gapella wahrscheinlich zu machen. Allein Cassiodor be-
richtet nur, wie Varro den Ursprung des Namens geometria er-
klarte1), und die geographischen Angaben des Martianus Capeila
1) Cassiod. de art. et dite. 6 (S. 558 ed. Garet): geometria Latine
dicitur terrae dimentio auoniam ver diveraas forma* iosius disciolinam
ut nonnulli dicunt, primum Aegyptus dominie propriis fertur esse partita;
cuius disciplinas magistri mensoret ante dicebantur. Sed Varro peritissi-
mus Latino rum huiu* nominis causam sie exstitisse commémorât dicens
prius quidem homines dimensiones terrarum terminis positis, vagantibus
populis , pacis utilia praettitisse , deinde totius anni circulum menstrua Ii
numéro fuisse partilos; unde et ipsi menses, quod annum metiantur, diets
sunt. Verum postquam isla reperta sunt, provocati sludiosi ad Ma invisi-
bilia cognoscenda coeperunt quaerere, quant o spatio a terra luna, a tuna
sol ipse distaret et tuque ad verticem eaeli quanta se mensura distenderet ;
quod periUssimos geometras assecutos esse commémorât. Tunc et dimen-
est, ut disciplina ipsa geometriae rwmen acciperet, quod per saecula longa
custodivit. — Es ist dies in der That nur eioe Naraenserklärung, in echt
varroniacher Weise verknöpft mit einer Entwicklungsgeschichte der mathe-
matischen Studien, wie sie in den Anfang der ersten der mathematischen Diszi-
plinen vorzüglich passte. Da» Fragment über die eiförmige Gestalt des Well-
ganzen (Gassiod. Gap. 7 S. 560) konnte ebensogut in einen solchen Zusainnien-
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DIE GEOGRAPHISCHEN BÜCHER VARROS 517
stammen, wie Ritsehl selbst sah, nicht aus Varro, sondern aus Pli-
Diui und Solin. Aber zugegeben, dass Varro die Geographie nicht
nur in jeoer historischen Erlauterang berührte, sondern selbst mit
zu der Geometrie rechnete, so konnten seine Angaben bei dem
äusserst reichen und mannigfachen Inhalt des Buches nur flüchtige
und allgemeine sein, während die uns erhaltenen geographischen
Fragmente sflmmtlich ein Eingehen in die kleinsten Einzelheiten
und einen von mathematischen Gesichtspunkten durchaus verschie-
denen Charakter zeigen. Da ausserdem den Autoren, bei welchen
sie sich finden, PUnius, 8olin, Fest us, Servius u. A. eine Benutzung
der disciplinât in den betreffenden Abschnitten in keiner Weise
nachgewiesen werden kann, so haben wir keinen Anläse, dies Buch
weiter in Betracht zu ziehen.
Nicht besser steht es mit den drei Büchern hgationum, denen
Ritsehl so grossen Raum (Opusc. III S. 430—439) und so geist-
volle Vermuthungen widmet, dass es gewiss erklärlich ist, wenn
Oehmichen dieselben als sicheres Fundament annahm, um darauf
eine neue, weit kühnere Conjectur aufzubauen.1) Allein zugegeben,
dass es sehr viel Wahrscheinlichkeit hat, dass Varro in diesen
Büchern Uber seine eigenen Legationen sprach, so zeigen doch die
von Ritsehl selbst angeführten Stellen (rer. mar. III 17, 4; Non.
S. 245 s. v. anetps) genugsam, wie Unrecht man thun würde, alle
Nachrichten von eigenen Erlebnissen bei Varro in diese Bücher zu
verweisen. Wir können den Charakter derselben auch nicht an-
nähernd bestimmen, nicht einmal ob sie überhaupt ins Publicum
gedrungen sind ; wir können von keinem Schriftsteller nachweisen,
dass er sie benutzte; wir dürfen ihnen daher auch nur diejenigen
Fragmente zuweisen, welche wir in den nachweislich angewendeten
und bekannten Schriften Varros auf keine Weise unterbringen
können, und solche finden sich nicht.
So bleiben zunächst nur die Ubri de ara maritima, welche im
Servius Fuldensis, und nur hier, vier Mal ausdrücklich genannt
hang wie in spätere allgemeine Betrachtungen aber die Formen and Verhält-
nisse des Weltalls gehören ; auf eine geographische Darstellung weist es nicht.
Wäre in der That alles, was Casstodor in der obigen Stelle erwähnt, in dem
Buch de geometria ausfuhrlich behandelt worden, so wäre die Existenz eines
eigenen Buches de aslrologia unbegreiflich.
t) De M. Vamm/e et Isidoro Characeno C. Piinii in Ubri* ckorogra-
phici* auetoribus primarii* p. 37. Pli manische Studien S. 27.
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518 ■ R. REITZENSTEIN
werden. Auf dieses Werk bat denn auch Oebmicheo, da er,
Hitachis Aufstellungen folgend, die antiqwitates nicht mit in Frage
zog, wohl oder übel alles das beziehen müssen, was er aus Plinius
und Mela mit Sicherheit fur Varro in Anspruch nehmen zu kön-
nen glaubte. Dem Einwand, das* unsere Fragmente ein ganz
anderes Bild dieses Werkes ergaben, begegnete er (Plin. Stud. S. 47)
mit der Behauptung, der Charakter desselben sei jedenfalls sehr
mannigfaltig (poly historisch - geographisch) gewesen, und entnahm
seine Vorstellungen davon nicht den vorliegenden Zeugnissen Uber
das Werk selbst, sondern lediglich seinen Annahmen Uber das-
jenige, welches er damit identiûciren wollte. Dass demgemäss diese
Vorstellungen falsch werden raussteo, lässt sich durch mancherlei
Argumente wahrscheinlich machen; sodann aber lässt sich positiv
beweisen, dass wenigstens Plinius in seiner Chorographie die antir
quitates benutzt hat. Beide Nachweise bedürfen eines weiteren
Ausholens,
Ueber die Winde und ihre Namen haben wir bei römischen
Schriftstellern zahlreiche Artikel, welche sich leicht in zwei Haupt-
gruppen zerlegen lassen; zwölf Winde führen an Seneca, Suelon
(d. h. Isidor) und Vegetius, nur acht dagegen Plinius, Gel Ii us und
Vitruv.
Beginnen wir mit den letzteren, so zeigen zunächst Plinius
(Ii 119) und Gellius (II 22) trotz der verschiedenen Anordnung
manche Uebereinstimmung. Uebereinstimmend sind vor allem fast
gänzlich die Namen der Winde selbst, übereinstimmend sodann der
Hinweis auf Homer und diejenigen, welche nach ihm nur Tier
Winde, sowie auf Andere, welche zwölf Winde annahmen (Plin. 119;
Gell. 16 — 18); übereinstimmend trennen Beide von diesen Haupt-
winden die venti peculuures — ein durchaus eigenartiger Ausdruck,
der nur bei ihnen sich findet. Ja die ganze Form der Anfügung
scheint bemerkenswerth gleichartig.
Plin. II 120: Gell. II 22, 19:
Sunt enim quidam pecu- Sunt porro alia quaedam
liar es quibusque gendbus venti. nomina quasi peculiarium
vent or um.
Beide besprechen sodann den circius. Ferner stimmt, was
Gellius in § 24 ausführlich über den caecias nach Aristoteles be-
richtet, fast wörtlich zu Plin. 11 1 26 : Narrant et in Ponto caecian
in se trahere nubes. Endlich passt Gellius II 30, welches nach
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DIE GEOGRAPHISCHEN BÜCHER VARROS
519
einer sicher» Conjectur Mercklins demselben Autor wie II 22 ge-
hört (vgl. Jahcbb. Supp. III S. 677), auf das Genaueste zu Plin.
II 1 28 : Auslro maiores fluctus eduntur quam aquilone, quoniam ille
infernus (Gell. II 30, 9 von den aquihnes: 'supemf) ex imo mari
spirat, hic summo.
Wir können kaum umhin, für Gellius (oder seine Quelle) und
Plinius einen gemeinsamen Autor anzunehmen; es Tragt sich, ob
wir denselben nicht noch näher bestimmen können. Dass Gellius
am Schluss seines Tractais Nigidius de vento citirt, beweist, da
§ 27 — 31 offenbar Zuthaten des Gellius zu der Hauptquelle sind,
gar nichts. Ja es lässt sich sogar beweisen , dass der Hauptab-
schnitt nicht aus Nigidius stammt, da Wülfflin aus diesem den
Ursprung der ersten Capitel des Ampelius mit hoher Wahrschein-
lichkeit hergeleitet hat und die Angaben desselben über die Winde
im fünften Capitel sich mit denen des Gellius oder Plinius in keiner
Weise vereinigen lassen.1) Ferner wird Nigidius in dem zweiten
Buch des Plinius oder dessen Au tor en Verzeichnis« nicht genannt,
und wir haben, wie ich glaube, nach den bisherigen Forschungen
kein Recht, dem Plinius gegen seine eigene Erklärung (praef. § 21)
ausgedehntere Benutzung ungenannter Autoren zuzuschreiben. Wer
auch der gemeinsame Autor des Plinius und Gelhus war, wh4
müssen erwarten , ihn in dem Index oder doch wenigstens dem
Buche selbst genannt zu finden.
Einen lateinischen Autor benutzt ferner auch Vitruv (1 6, 4 — 11),
der nur die lateinischen Namen der Winde nennt, und zwar völlig
dieselben, welche auch Plinius anfuhrt. Mit Gellius berührt er
sich am nächsten bei der Einführung der venti peculiares.
Gell. II 22, 19:
Sunt porro alia quaedam no mina
quasi peculiarium vent prum , quae incolae
in suis quisque regionibus fecerunt aut ex
locorum vocabulis, in quibus colunt,
aut ex alia qua causa, quae ad faciendum
vocabulum acciderat.
Die Uebereinstimmungen und kleineren Abweichungen in der
Aufzählung der Winde selbst zeigt am besten folgende Uebersicht.
1) Ampelius nennt ausser den venti speciale* nur vier Hauptwinde und
identifictrt solche, welche bei Plinius und Gellius scharf geschieden sind.
Vitr. I 6, 10:
Sunt autem et alia
plura no min a flatus-
que ventorum elocis
aut fluminibus aut mon-
tium procellis tracta.
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520
It REITZBNSTE1N
Plinius.
1) volturnus
(eurus)
2) subsolanus
(apeliotes)
3) auster
(notus)
4) africus
m
5) favonius
(zephvrus)
6) corus
{ (i t y t p 5 )
7) septentrio
(aparctias)
8) açMi/o
(boreas)
Vitruv.
ewru*
Gellius.
(ewronoftw)
eurus
(apeliotes. subsolanus)
africui
favonius
{notus)
africui
(libs)
favonius
(tephyrus)
(caurus)
oqnilo
(argents)
s ey i z tu it u nu mi»
(aparctias)
aquilo
(boreas)
Als der lateinische Autor, welcher vor Vitruvs Zeiten
zugleich aber bei Plinius forkommeo soll, bietet sich schon jetit
mit einiger Wahrscheinlichkeit Varro, und diese Vernuthung fiodet
eine unerwartete Bestätigung durch eine Untersuchung der zweiten
Gruppe von Autoren, welche zwölf Winde nennen, Seneca (n. ql
V 16), Soetou (!sid. de rer. tust, 37) und Vegetius (IV 38).
Auch bei ihnen stimmen ausser den Namen der Winde maoehe
Einzelheiten, wie der Anfang der Bemerkungen Uber die Local-
winde (Sen. V 17, 5. bid. 37, 5), U herein, und längst hat mau
anerkannt und allgemein angenommen, dass alle drei Autoren sich
an Varro anschlössen, dessen Name bei Seneca in diesem Conex
selbst, bei Vegetius wenigstens in nächster Nähe genannt wird.
Dass sie dabei von einander unabhängig verfuhren, beweist zwin-
gend eine Anzahl leichter Abweichungen, über welche die folgende
Tabelle eine Uebersicht giebt.
Seneca.
1)
2) subsolanus
(apheliotes)
3) voltumus
(eurus)
4) euronotus
Vegetius.
caecias
(euroborus)
subsolanus
(apheliotes)
vulturnus
(eurus)
leueonotus
Sueton.
caecias
(vulturnus)
subsolanus
(apeliotes)
eurus
euroauster
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DIE GEOGRAPHISCHEN BÜCHER VARROS 521
auster
{notus)
5)
6)
7) afrieus
(libs)
8) favonius
(xephyrus)
corns
(argestes)
thrascias
9)
10)
11)
12)
septentrio
Qquilo
ouster
(notus)
libonotus
(corus)
afrieus
(libs)
subvespertinus
(xephyrus)
favonius
(iapyx)
circius
(thrascias)
septentrio
(aparetias)
aquilo
auster
(notus)
austroafricus
afrieus
(Ubs)
favonius
(zephyrus)
corns
(argestes)
circius
(thrascias)
septentrio
(aparetias)
aquilo
(boreas)
(boreas)
Abgesehen von den eigenartigen Abweichungen des Vegetius
bei den Westwinden würden bei Weglassung der unter Nr. 1, 4,
6 und 10 erwähnten Winde, welche io dem Acht- Winde-System
nicht vorkommen, die beiden angefahrten Tabellen völlig überein-
stimmen, und gewiss ist es auffällig, dass in der zweiten die
Störungen und Discrepanzen gerade bei den vier eingeschobenen
Winden am stärksten sind, zumal da dieselben Namen (bis auf
den phoenix an Stelle des euronotus) bei Plinius II 120 wieder-
kehren.
In derselben Weise ferner beginnen Seneca und Vegetius (den
Anfang dieser Partie bei Sueton besitzen wir nicht) damit, dass
man zuerst nur vier Winde anerkannt habe, wie dies auch Vitruv,
Plinius und Gellius thun; ja vielleicht laset sich sogar in den
Worten eine Uebereinstimmung finden.
Plin. II 119:
Vet er es quattuor otnnino ser-
vere per totidem mundi
partes (ideo nec Homerus plures
nominal) hebeti, ut mox iudicatum
est, ratione, secuta aetas octo
addidit ni mis subtili ataue concisa.
VegeU IV 38:
Vet er es autem iuxta positio-
nem eardinum tantum quattuor
ventos principales a singulis
caeli partibus flare credebant,
sed experimentum posterioris
aetatis XI 1 comprehendit.
In derselben Weise folgen am Schluss die Local winde bei
allen Autoren, Vegetius ausgenommen, auch hier nicht ohne An-
klänge in den Worten.
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522 .su R. REIT2EN8TEIN
Vilruv. Ill 6, 10: Suetoo:
Sunt autem el alia phtra no- Sunt praeierea quidam innu-
mina flatusque ventorum e fats merabiles ex fluminibu s aut
aut fluminibu $ aut montium stagna aut fontibus nommait,
procellis tracta.
Bei Beiden folgt unmittelbar als Schluss der gesammten Aufzäh-
lung die aura und der altanus, von Vitro v allerdings als aurae
matiüinae zusammengefaßt.
Noch wichtiger scheint mir die Uebereiostimmung in der Ge-
dankenfolge bei Vegetius und Plinius, nämlich dass in Beiden an-
mittelbar auf die Namen der Winde Angaben folgen, wann das
Meer schiffbar wird, und zwar Angaben, welche wenigstens in
ihren HauptzUgen ebenso vortrefflich übereinstimmen wie bei Sue-
ton und Plinius (II 126. 127) die allgemeine Charakteristik der
Winde. Ueber die Definitionen von ventus, welche bei Plinius,
Vitruv , Seneca und Sucton dem ganzen Abschnitt vorausgehen,
wird spater zu sprechen sein. Endlich muss noch die Abfolge der
Himmelsrichtungen hervorgehoben werden, da es kaum zufallig
erscheinen kann, dass von den sechs besprochenen Autoren ausser
Sueton alle mit dem Osten anfangen, und die Reibenfolge bei
Vitruv, Plinius und Vegetius völlig gleichmassig verlauft: Osten,
Süden, Westen, Norden.
Ueberschauen wir die bisherigen Ergebnisse, so haben wir
nunmehr zwei Gruppen von Angaben, die eine Ober ein System
von acht, die andere Ober ein System von zwölf Winden, erslere
wahrscheinlich, letztere sicher aus Varro entlehnt. Die Anordnung
des ganzen Abschnittes bis in das Kleinste, die Namen der Winde,
ja selbst einzelne Ausdrücke und Uebergünge stimmen in auffällig-
ster Weise übereiu; endlich war am Scbluss der Aufzählung des
Acht- Winde-Systems auf das ausführlichere System Rücksicht ge-
nommen (Plin. II 120. Gell. H 22, IS). Es ist kaum anders mög-
lich, als die gemeinsame Quelle in einer umfangreichen Ausein-
andersetzung Varros zu suchen, welche von Homer und den vier
Winden ausgebend, zunächst ein System von acht Winden auf-
stellte, dann als praktischer das Zwölf-Winde-System empfahl, so-
dann zu den eigenthümlichen Winden bestimmter Gegenden über-
ging, endlich die auf noch engeres Gebiet beschrankten Luftzüge
behandelte, um sodann eingehend zu besprechen, wann das Meer
schiffbar wird.
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DIE GEOGRAPHISCHE* BLCHER VARROS 523
Em . jetzt ist es möglich iu Yarroe Büchern de *ro maritima
luiDckaukenren, von denen folgende Tier Fragmente ausdrücklich
bezeugt «nd: 1) Serv. Fuld. m Aen. I 108: Varro de ora mari-
tima lib. I: ut fadunt ai, qui ab Sardinia Sieüiam ant contra pe-
tunt. Nam si utramque ex conspectu amiserunt, sciunt periculose
se navigare ac verentur in pelago latentem insula**, quem Uttum
votant aras, 2) Serv. Fuld. zu Aen. 1 112: Varro de ora mari-
tima libro I: si ab aqua summa no» alle est terra, didtur vaéis.
3) Serv. Fuld. zu Aen. V 19: Varro de ora maritima: nihil enim
venti, ut dotti dixerunt, nisi aër multus fluens transversus. 4) Serv.
Fuld. zu Aen. VIII 710: lapyga: quem Varro de ora maritima ar-
gesten ditii, qui de octidente aestivo flat.
Wenn in dem letzten Fragmente wirklich Varro selbst den
or gestes und iapyx identificirte , was sehr wahrscheinlich, jedoch
nicht völlig gewiss ist, so bietet die Parallele dazu Gellius II 22, 21 :
ex ïanvyiaç ipsius orae profitistentem quasi sinibus Apuli eodem,
quo ipsi sunt, nomine 'iapygem' ditunt. Eum esse propemodum tau-
rum existimo; nam et est ottidentalis et videtur exadversum eurum
flare. Denn dass torus und argestes identisch sind, sagt GeLUus
selbst und mit ihm Plinius, Seueca und Sueton. Jedenfalls aber
beweist der Zusatz in dem Fragment qui de occidente aestivo flat,
dass Varro in diesem Werke ein System der Winde aufstellte —
allein schon Grund genug, um das oben geschilderte unbekanute
Werk Varros mit den libri de ora maritima zu identiûciren.
Einen noch weil zwingenderen Beweis giebt das vorhergehende
Fragment verglichen mit Plinius U 114.
Plinius: Varro de ora m.:
. . . quoniam ventus haut Nihil enim venti, ut dotti
aliud intellegatur quam flu- dixerunt, nisi aer multus flu-
ttus aeris. ens transversus.
Eine Vergleichung , welche die früheren Ausführungen, dass Pli-
nius, Gellius und Vitruv ebenfalls auf Varro zurückgehen, auf das
Schönste bestätigt und, vereinigt mit den Beweisen des vorigen
Fragmentes, die libri de ora maritima als Quelle sicher stellt. ')
1) Auf dieselbe Quelle scheinen schon der analogen Stellung wegen auch
die Definitionen des Seneca und Vitruv zurückzugehen. Senec. V |, l «
III 12,4: rentut est fluent «ter. Vilr. 16,2: Ventut au te m est aërit fluens
unda cum ineerta motut redundantia. Nur Sueton weicht etwas ab (lsid.
c. 36): Fenint est aer commotut tive agi ta tut. — Selbst wer nicht in den
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524
R. REITZENSTEIN
Von dieaen sicheren Resultaten aus können wir nun noch
weiteren Einblick in das Werk de ora maritima erlangen. Zu ilim
müssen wir zunächst auch die Angaben Uber die Weltervoneicheo
rechnen, welche in demselben Zusammenhang bei Sueton aus Varro
mitgetheilt werden und welche
Buche des Plinius wiederkehren.
Isid. 38:
Varro (hat stgnum esse tem-
pestatis, dum de parte aquilonis
fulget et cum de parte euri into-
nat. — Item Varro ait: 'si ex-
orient co * cat? us videbitur ita
ut in medio fulgeat et radios fa-
dot partim ad austrum par-
in
Plin. XVIII:
354. Cum ab aquilone tantum
(fulgurabü), m potterum dim
aquam portendet.
342. Concavos orient plu-
mât praeeHeit. 343. Si m
exortu spargentur partim ad
tim ad aquilonem, tempe- \ austrum partim ad aqui'
ttatem humidam et vento-
s am fore significat.'
lonem, pura circa eum seremtas
tit licet, ptuviam tarnen otft-
tosque significabunt.
Si circa occidentem rubeseunt
futuri diet
Item idem st sol , tnqustt *rubeat
[in vccasu), sinccTts uits cni, at
Damit ist nochmals unwiderleglich bestätigt, dass in der That Pli-
nius dasselbe Werk Varros kannte, welches auch Sueton beofltit;
auch mag dabei erwähnt werden, dass man wenigstens mit einigem
Recht auch Stellen, in denen Varros Name nicht genannt ist, wie
die Besprechung der Sternschnuppen und des Spriogens der Delphine
(Plin. XVIII 352 =« Sen. 11,12; Plin. XVIII 361 — Isid. 38, 1) und
vielleicht noch manches dem Plinius und Seneca Gemeinsame auf
ihn beziehen darf. Wichtiger ist, dass wir nun auch das grosse
Citat aus Varro über den Mond und die an ihm zu beobachtenden
Wellerzeichen (Plinius XVIII 348. 349) mit völliger Sieberbett <u
den Ubri de ora maritima rechnen können und damit zugleich be-
stimmt haben, worauf sich Vegetius (Gap. 41) bezieht, wenn er
Worten des Plinius eine Umschreibung der varronischen anerkennen will,
wird doch allein schon der Thalsache, dass auch die Ubri de ora maritima
eine Definition des Windes und ein System der Winde enthielten, das grossie
Gewicht einräumen müssen. Endlich bietet das zweite unserer Fragmente,
die Definition von vadum oder vadux, wenigstens eine Analogie zu den aus
Sueton excerpirlen Definitionen (Isid. c. 44).
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1ER VARROS 525
voo den Wetlervorzeicheo an Mood, Sonne, Himmel uod Meer sagt:
quae Vergilius in Georgia's divino paene eomprehendit ingenio et
Varro in libris navalibus diliaenter excoluit. Damit aber erhalten
V wr w wr •» w ww V * wU w w \M <-/ *-» % 1 \J M U %M t m I KM V'V* w* » w WW w W m w-r m m m m w wm w* w* m wsm m M mm m w mM
wir eine der wichtigsten Beetimmungen Uber das Werk de ora
maritima, nämlich dass es entweder einen Theil der libri navales
bildete oder, was weitaus wahrscheinlicher ist, mit denselben iden-
tisch ist.
Zu dieser Bezeichnung 'libri navales, SchinTabrtsbUcher', welche
natürlich nicht den Titel, sondern eine Benennung nach dem lo-
halt bietet, passen vorzüglich der Sinn und sogar die Worte der
unter Werk excerpirenden Schriftsteller. Dass Vegeüus die Winde
nur für die Schiffer auseinandersetzt, ist selbstverständlich, aber
auch Plinius sagt in der Einleitung des betreifenden Abschnittes
(H 118): Quapropter scrupnlosius quam institute fortassis conveniat
operi tractabo ventos, tot milia navigantium cernens, uud seine ganze
Darstellung bezieht sich lediglich auf sie (vgl. II 128 u. a.). Aehn-
liches bezeugt für Suelon Isidor (Cap. 38): Signa tempestatum na-
vigantibus Tranquillus in pratis nono libro sie dicit. Bei Seneca
beginnt die wahrscheinlich dem Varro entlehnte Stelle I 1, 12: Ar-
gumentum tempestatis nautae putant; ja selbst Gellius bietet wenig-
stens unter den aus Varro geschöpften Namen der Winde (11 22, 8):
Wenn diese Stellen an sich auch vielleicht wenig bedeuten
würden, so ergeben sie doch zusammen mit der Bezeichnung libri
navales und dem ganzen eigenartigen Charakter sowohl der vier
im Servius Fuldensis erhaltenen Fragmente als auch aller der bis-
her in Betracht gekommenen Stellen ein völlig festes und klares
Bild des Werkes de ora maritima, welches, für die SchifTfahrt be-
stimmt, deren eigentliches Terrain ja damals die ora maritima
bildete, neben mannigfaltigen Ortsangaben auf Wind und Fluth
ganz besondere Rücksicht nehmen konnte und nehmen musBte.
Auf dieses Werk nun haben mit hoher Wahrscheinlichkeit
Hitachi (Op. UI 393. 496) und nach ihm Mommsen (Sohn. S. XIX)
des ähnlich lautenden Titels halber auch eine Stelle des Solin be-
zogen, welcher XI 6 über Creta sagt : Albet mots montium Dietyn-
naei et Codisti, qui ita excandeseunt , ut eminus navigantes magis
putent nubila. Praeter ceteros Ida est, qui ante solis ortum solem
videt. Varro in opere, quod de litoralibus est, etiam suis temporibus
adfirmat sepulcrum levis ibi visitatum. Die Stelle hat eine ge-
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526 - :< ' R. REITZENSTEIN
wisse Aehnlichkeit mit dem ersteo bei Servi us Fuld. zu Aen. i 108
überlieferten Fragment Uber die aroe; ihr Seh lus s besagt« zumal
bei Varros ausgesprochener Vorliebe für Einschaltungen und Ab-
schweifungen, nichts gegen den bestimmt festgestellten Charakter
des Buches.
Mit diesem Werk de ora maritima, welches Solin nur nach-
lässig mit den Worten de litoralibus bezeichnet» schlägt ferner
Mommsen (a. a. 0.) vor eine Nachricht zu verknüpfen, welche uus
Varro selbst über sein Buch de aestuariis bewahrt hat, de lingua
lot. IX 26: At in mari, credo, motus non habent si mi Ii tu dines ge-
mmas , qui in XXIHJ horis lunaribus quotidie ouater se mutant:
ac cum sex horis aestus creverunt. totidem decreverunt rursus idem;
itemque ab his. An hone analogiam ad diem servant, ad mensem
non item, alios motus aie item cum habeant alios inter
se convenientes? ') de quibus in libro, quem de aestuariis fed,
scripsi. Diesen Worten gegenüber erscheint die so eifrig von
Ritsehl (Op. III 495) vertretene Behauptung, dass Varro in diesem
Buch zur Anlage von Seefischleichen habe Anweisung geben wollen,
eigenartig willkürlich — an Weiterschachte bei Erdarbeilen za
tieuken, schien ihm nur 4für ein ganzes Buch gar zu fern liegend'.
Eine allgemeine Abhandlung über Ebbe und Fluth , wie sie die
obigen Worte voraussetzen lassen , konnte ein Varro gewiss auch
in eine Schrift über Seefischteiche bringen, aber am nächsten liegt
dieser Gedanke sicher nicht. Ferner, sollte Varro, der überall
praktische Gesichtspunkte und den einen Hauptzweck hat, seine
Zeitgenossen zu dem Leben der Vorfahren zurückzurufen, selbst
in einem eigenen Werk zur Anlage derartiger Luxusbauten auf-
fordern, welche er noch dazu (rar. rust, ill 17) für unpraktisch
und thüricht hielt! Ein solches Buch stände jedenfalls in der
Fülle varroniseber Litteratur vereinzelt da. Endlich schreibt hier
Ritsehl dem Worte aestuarium eine Bedeutung zu, welche er durch
den Hinweis auf rer. rust. Ill 17, 8 und Valer. Max. IX 1, 1 durch-
aus nicht erwiesen hat. Unter aestuarium schlechthin konnte kein
Römer den mit Ebbe und Fluth in Verbindung stehenden Fisch-
teich, sondern lediglich allgemein das Fluthgebiet verstehen, wie
es Suelons bekaante Definition beschreibt: Aestuaria omnia per
_
1) So die Handschriften, allerdings ohne die Anzeichen einer Locke. Ein«
überzeugende Ergänzung oder Emendation ist bisher nicht gelungen.
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DIE GEOGRAPHISCHEN BÜCHER VARROS 527
von a«s<tiartMro weist mit Notwendigkeit die in Frage stehende
Stelle aus Varro de lingua latino, in dieser Bedeutung gebrauchen
es alle Schriftsteller. Zu den in jedem Lexicon genannten Stellen
füge ich als besonders significant hinzu Plin. 11 218: Circa Utora
antem magis quam in alto deprekenduntur ht motus, quoniam et in
corpore extrema pulsum venarum, id est spirituus, magis sentiunt.
In plerisque tarnen aestnaris propter di*pares siderum m qnoque
trattu exortus diversi existunt aestus tempore, non ratione discor-
des, sicut in Syrtibus. In der That kann die Bedeutung des WorteB
kaum trefflicher verdeutlicht werden als durch die Bezeichnung der
Syrten als aettuaria. (Jeher diese Art derselben musste Varro in
einem Werke de ora maritima nalurgemäss sprechen, und wenn
wir gezwungen sind anzunehmen, dass eben hierauf auch das Buch
de aestuariis sich bezog, so ist es gewiss glaublich, dass letzteres
nur ein Theil des genannten Hauptwerkes war.
Eben dafür spricht ferner ein wenn auch nicht zwingendes,
doch bedeutsames Argument, welches sich aus einer näheren Be-
trachtung des Vegetius ergiebt. Derselbe spricht am Ende des
vierten Buches nach kurzer Einleitung von Cap. 34 bis Cap. 37
Uber den Bau der Kriegsschiffe, in Cap. 44 über ihre Armirung,
in Cap. 45 Uber ihre Verwendung. In diesen an sich trefflichen
Zusammenbang, den offenbare Rückbeziehungen noch bestätigen '),
sind in loser Verknüpfung die Capitel 38—43 eingeschoben, welche
einem zusammenhangenden, weitläuügen Tractat über die Schiff-
fahrt hu Allgemeinen entnommen sind. Den Beweis hierfür giebt
zur Genüge die Einleitung von Cap. 38, welche sich schon auf die
Wellerzeichen bezieht, während zunächst die Namen der Winde
folgen, sodann in Cap. 39 die Worte: Sequitur men s um dierumque
tractatus, endlich der ganze Charakter dieser Capitel, die sich wie
eine grosse Inhaltsangabe ausnehmen. Dass Vegetius dabei nicht
die libri navales des Varro selbst benutzte, ist an und für sich
wahrscheinlich und wird durch die Art, wie er sie in Cap. 41 er-
wähnt, zur Gewissheit. Wohl aber war in seiner Quelle, wie wir
gesehen haben, Varro ausnehmend stark benutzt, und zwar unter
Beibehaltung der varronischen Reihenfolge. Bestimmt aus ihm sind
1) Vgl. c. 37 per ha* et sup er vent u* fieri, c. 45 ad instar autem 1er-
reitrit proeUi ntperventut fkunt.
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528
R. RE ITZ ENSTEIN
Cap. 38» 39 und 41. Dass dasselbe auch tod Cap. 42 gilt, bat
jedeufalls eine gewisse Wahrscheinlichkeit far sich, und was Varro
über sein Buch de aestuariis sagt, wurde recht wohl zu diesem
Capitel passen, dessen Ueberscbrift ja sogar de aestuariis lautet.1)
Ebenso Wörde die vorhin angeftthrte Stelle des Plinius und des-
sen ganze Auseinandersetzung Uber Ebbe und Fluth (II 212—218)
nicht nur in der Erklärung der Erscheinungen durch den Spiritus,
das spiramen des Meeres (11 218), sondern auch in der Angabe
verschiedenartiger Einlrittszeiten je nach dem verschiedenen Auf-
gang des Mondes trefflich zu Vegelius passen und unsere Ver-
muthung bestätigen. Für dieselbe würde ausserdem noch sprechen,
dass auch bei Sueton nach den Weltervorzeichen in einiger Ent-
fernung eine Besprechung von Ebbe und Fluth folgt (Isid. c. 40).
Lassen sich daher auch keine zwingenden Beweise für Momm-
sens Conjeclur erbringen, so treten doch eine Anzahl bestätigen-
der Momente hinzu, welche sie recht wahrscheinlich machen, und
da wir wissen, dass Solin (oder seine Quelle) das Hauptwerk de
ora maritima benutzt bat, so dürfen wir wohl die Vermulhuag
aufstellen, dass aus ihm, und näher aus dem Buch de aestuariis,
die Notiz Uber die Syrien enüehnt ist, welche Solin XXVU 3 bietet:
Cuius sali defectus vel incrementa haud pramptum est deprehendere,
ita incertis motibus nunc in brevia rendit dorsuosa, nunc inundatur
aestibus inquietis, ut auctor est Varro, perflabüem ibi terrain venus
penetrantibut subitam vim Spiritus citissime aut revomere maria aut
resorbere.*)
Mit diesem so cbaraklerisirten Werk de ora maritima hatte
unter den varronischen Schriften eine gewisse InhaltsgenieinschaO
noch die ephemer is navalis, von welcher Nonius (S. 71) ein nichts-
sagendes Fragment bewahrt hat und deren Inhalt im ùinerarium
1) Lang {praef. p. X) spricht diese Ueberschriften allerdings dem Ve-
getius ab, doch lassen seine Gründe manchen Einwand zu. Grossen Werth
braucht man dieser Ueberschrift keinesfalls beizulegen; die Thatsache, dass
in der Quelle des Vegetius eine allgemeine Behandlung von Ebbe und Floth
enthärten war, ist an sieh schon gewichtig genug.
2) Dass die Syrten zu denjenigen aesiuaria geborten, über deren scheio-
bar anomale Flu then man Beobachtungen aufstellte, zeigt Plin. 11 218. Viel-
leicht ist es ausserdem beachtenswert!» , dass auch bei Solin das Meer, oder
vielmehr sein Boden, unter Einwirkung des »piritut die Fluth einsieht uod
ausslösst, die Erklärung also im Wesentlichen dieselbe isU Den libri de ora
maritima hatte schon Ritsehl das Fragment zugesprochen (Op. III 392).
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DIE GEOGRAPHISCHEN BÜCHER VARROS 529
Alexandra (c. 3) angegeben ist. Bekanntlich hatte danach Varro
in diesem Buch dem Pompeius, der einen Zug nach Spanien be-
absichtigte, Belehrungen Ober die Bewegungen des Meeres und der
Luft und Uber ihre Vorzeichen gegeben. Mit den Büchern de ora
maritima können wir gleichwohl diese Schrift schon wegen der
verschiedenen Titel auf keinen Fall identificiren ; auch ist die Be-
handlung Ähnlicher Gegenstände in verschiedenen Werken bei Varro
sicher nicht auffällig oder unglaublich.
Noch weniger wissen wir Ober die zweite Ephemeris, über
welche nur ein Zeugniss bei Priscian (I 256 H.) erhallen ist: Varro
in ephemeride: postea honoris virlutum causa Mit Caesaris, qui
fastus porrexit, mensis Julius est appellatus. Vielleicht hatte Bergk
(Rhein. Mus. I S. 367 f.), welcher mit Unrecht hieraus eine ephe-
meris agrestis machen wollte1), nach dem Titel der Schrift und
diesem Fragment ein Recht, auf dieselbe die bei Iohannes Lydus
erhaltenen kalendarischen Notizen aus Varro zu beziehen, beson-
ders da die Aufzählung der Autoren bei Lydus (de ostent, 71) auf
ein derartiges Werk zu weisen scheint: xai tavta jueV o KXœ-
âtoç Ix TÔy naçà Tovaxoiç Uçiov nçoç XiÇiv* xai ovx avtoç
fiôvoç alla fièv xai EvôoÇôç te o noXvç, Jriptôxçitog nçâtog
avtwv, Baççtûv te o TtJfialoç, *lnnaQ%og, MTjtçôâwçoç , xai
pet' ctvtovç o KaïoctQ neçl tîjç èqyrj^éçov tfâv ycuvoiiévutv
èfiitolrjç te xai dvopwv. Vgl. de ost. c. 10. Die aus Varro ge-
schöpften Notizen, bei Lydus de mens. IV 13, 35, 38, 84, 87, 91
und im fragm. Caseol., enthalten Angaben über den achtzehnten
Tag vor den Raienden des Februar {avepo^a%lav yiyveG9ai), die
Nonen des März (oq&oov tov otétpavov âveo&ai xai itveiv tov
fioççâv), die Bacchanalien (àvey.ona%iav eaeo&cu), die Kaienden
des October (tag nleiâôaç ànb àvatoKœv àvio%eiv\ die Nonen
des October \{h ionéça tag nXeiâdag avlo%etv xai Çéq>vçov
nvelv elta xai Mßa), den letzten Tag vor den Kaienden des No-
vember (ti]v Ivçcty ctfià f]U(p avlo%ei\) und die Kaienden des
December (âveo&ai tag vaâaç xai to Xoinbv %eiptwva). Allein
da die so eng an die libri de ora maritima anschliessende Quelle
des Vegelius nach Cap. 40 auch derartige Aufzählungen für jeden
1) Vgl. meine Dissertation De scriptorum rot rusticae, qui intereedunt
tnter Catonem et Columellam, libris deperditU p. 44 f., wo allerdings noch
nach Ritschis Vermuthung (Op. III 473) die ephemeris navalis mit den libri
navales identificirt ist.
Herme* XX. 34
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530
R. REITZENSTEIN
Tag kannte und da dieselben eigentlich die natürliche Ergänzung
zu den froher besprochenen Wettervoneichen bilden, so spricht
mindestens eben so viel dafür, auch diese Fragmente dem ebeo
genannten Werk zuzuweisen, und eine sichere Entscheidung scheint
kaum möglich.
Wir haben demnach ein mehrgliedriges Werk Varros, de ora
maritima betitelt, welches seioem Inhalte nach von Solin de Uto-
ralibus, von Vegetius libri navales genannt wird, dessen eines Buch
wahrscheinlich de aestuariis betitelt war und welches vor dem Werk
de lingua latina verfasst war. Dasselbe behandelte die Meereskaste
mit allen ihren Haupterscheinungen und bot ohne Zweifel zahl-
reiche Angaben über einzelne Localitälen, allein der Charakter war
nicht ein geographischer, sondern ein nautischer, der Zweck die
Betehrung der Schiffer; wir kennen kein Fragment, welches nicht
wesentlich diesen Gesichtspunkt zeigte. Dagegen hatten wir als
Inhalt der zweiten Hälfte der Bücher de locis in den antiquitata
eine geographische Darstellung vom historischen und antiquarischen
Standpunkt aus gefunden. Wir müssen demzufolge nicht nur bei
den einzelnen Fragmenten, sondern vor allem bei den nachweis-
lich Varro benutzenden Autoren prüfen, welches der beiden Werke
sie vor Augen haben, und werden von vorn herein geneigt sein,
die eigentlich geographischen Fragmente auf die antiquüates zu
beziehen.
Derjenige Schriftsteller, welcher in erster Linie hierbei io
Frage kommt, ist sicher Plinius in seiner Ghorographie. So ver-
wickelt und unentschieden die meisten Fragen über die Quellen
derselben sind, so viel über einzelne Stellen sich streiten lässt,
Uber zwei Hauptpunkte scheint durch Detlefsens und Oehmichens
Forschungen Einigung erzielt, darüber, dass neben Augustus Varro
die Hauptquelle, ja bestimmend für die ganze Anlage der plinia-
nischen Chorographie ist und dass die Darstellung in dem varro-
nischen Werk dem Verlauf der Meeresküste folgte.
Zu der Küstenbeschreibung des Plinius, welche demnach im
Wesentlichen aus Varro stammt, geboren nun vor allem auch die
Angaben über die Inseln und unter ihnen eine Notiz über die
kleine Insel Erythea, welche nach Weglassung der von Oehmicben
(Plin. Stud. S. 7) mit Sicherheit festgestellten Zusätze folgender-
massen lautet (Plin. IV 120): Ab eo latere quo Hispaniam spectat
passibus fere C altera insula est M longa passas, M /o/a, in qua
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DIE GEOGRAPHISCHEN BÜCHER VARROS 531
prius oppidum Gadhtm fuit. Erythea dicta est, quoniam Tyri ab-
origines earum orti ab Erythro mari ferebantur. Da genau
dieselben Worte, welche Plioius hier gebraucht, uds vod Charisius
(I S. 61 K.) aus der grammalischen Scbria des Plinius selbst far das
zwölfte Buch der antiquitates ausdrücklich bezeugt werden: ab
Erythro mare orti, so kann Ober die Quelle dieser Notiz kein
Zweifel sein.1)
Betrachten wir ferner die Aulage der plinianischen Kosten-
beschreibung. Sie nahm, wie Detlefsen (Commentât, in honor.
Momms. S. 23 f.) Oberzeugend nachgewiesen hat, Rücksicht auf
die varronische Provinzialeiutheilung, sie besprach die Hauptflüsse
und nannte sogar die Abfolge der Einwanderungen verschiedener
Bewohner. Genau denselben Charakter zeigt die Kustenbeschrei-
bung Italiens, welche offenbar jedes Volk, jedes historisch zusam-
mengehörige Ganze besonders behandelte und daher z. B. die spätere
erste Region in Latium antiquum, Latium adiectum, Campanien
und die Region von Sorrent bis zum Silarus theilte. Jedes Stück
dieser Kostenbeschreibung bietet zuerst allgemeine Angaben Ober
das Land, seine Fruchtbarkeit und seine Grenzen, Uber die Be-
wohner und die Ableitung ihres Namens und Ober die Aufeinander-
folge der verschiedenen Völkerschaften in diesem Gebiet"), alles
1) Vielleicht ist es sogar nicht zufällig, dass der Codex Riccardianas sa
dieser Stelle der naturalis hittoria (wenn Silligs Angabe richtig ist) die
varronische Wortform mare bietet.
2) Oehmichen bezeichnet (Plin. Stnd. S. 22) die Angabe fiber die ver-
schiedenen Bewohner Spaniens (Plin. HI 8) als Zusatz, mithin nach seiner
Behauptung über diese Zusätze (de Varr. et It. p. 37. Plin. Stud. S. 27) als
entnommen aus einem anderen Werk, den frort legationum, während er doch
die völlig analogen Angaben für die Theile Italiens auf die Küstenbeschreibung
Varros bezieht (Plin. Stud. S. 55). Richtiger wies Detlefsen (Comm. S. 34)
die Stelle dieser selbst zu, doch ohne die erwähnte Analogie zu betonen,
welche die Frage mit Sicherheit entscheidet Eine Art Einschaltung liegt
allerdings vor; aber sollte der Grund sich so schwer finden lassen? Indem
Plinius Spanien in zwei weit getrennte, und doch wenigstens nach innen hin
untrennbare Theile zerlegte, verlor er natürlich die Gelegenheit zu allgemeinen
Angaben über die Halbinsel (auch § 6 bietet nur eine Art Erläuterung der
Theilung). Was er daher in seiner Quelle davon fand, musste er übergehen
oder bei Gelegenheit einschieben, so unser Fragment (III 8), so, allerdings
passender, III 30: Metallit ptumbi ferri aerit argenti auri tota ferme Hi-
tpania tcalet, während Mela dieselbe Angabe an richtiger Stelle, d. h. in
einer allgemeinen Einleitung, bietet, II 86: Virit equis ferro plumb o aere
arpmto auroque etiam abundant.
34*
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ft. REITZENSTEIN
dies meist io fester, schema lischer Reihenfolge (vgl. Ill 50. 56. 60.
71. 99. 110. 112).
Der ganze, wie Oehmichen selbst (Plio. Stud. 8. 48) sagt,
polyhistorisch -geographische Charakter dieser Küstenbeschreibung
wie der plinianiscben Chorographie überhaupt passt schlecht genug
zu dem Bilde, welches wir uns von den varronischen Schifffehris-
büchern, den libri de ora maritima, entwerfen mussten, um so
trefflicher aber zu der bekannten Angabe, welche Hieronymus
über den Inhalt der antiquitates macht (in Gen. X 4): Legamus
Varronis de antiquitatibus libros et Si{si)nnii Capitonis et Graecum
Phlegonta ceterosipie eruditissimos viros, et videbimus omnes paene
insulas et totius orbit lilora tcrrasque mari vicinas Graeeis accolis
occupatas , qui ut mpra diorimns, ab Amano et Tauro montibus
omnia maritima loca usque ad oceanum possedere Brilannicum. Die
überraschende Aehnlicbkeit dieser Angabe mit der eben geschil-
derten pünianischen Küstenbeschreibung macht zusammen mit jener
wörtlichen Entlehnung aus Varros antiquitates , welche sie bietet,
gewiss wahrscheinlich, dass letzteres Werk in der That die Quelle
des Plinius war.
Betrachten wir weiterhin, welche Schriftsteller noch das Werk
der antiquitates und besonders die Bücher de lotis benutzt haben,
so bieten sich uns vor allen Festus und dessen Epitomator, oder
vielmehr Verrius Flaccus, dessen zahlreiche geographische Notizen
seltsamer Weise noch nicht genauer untersucht sind. Soll dies
geschehen, so müssen freilich erst aus der Zahl der geographisch-
historischen Angaben bei ihm alle diejenigen ausgeschieden wer-
den, deren Zweck offenbar nur die Erklärung einer Dichterstelle
war, wie z. B. S.217(M.): Persicnm portum Plaut us cum ait, mare
Euboiatm videtur significare, quod in eo classis Persamm dicitur
stetisse, non procul a Thebis. Nach Ausscheidung derartiger Glossen,
deren Gesichtspunkt olfenbar nicht ein geographischer ist, bleiben
noch etwa 70 Notizen, nämlich: S. 4, 10 Albula; 17, 2 Ambro-
nes(t); 18, 1 Ausoniam; 19, 1 Aborigines; 20, 5 Aerosam; 20, S
Aenariam; 21, 10 Ameria; 22, 11 Anxur (?); 24, 10 Aegeum;
24, 20 Appia via; 25, 1 Ariminum; 25, 2 Animula; 33, 3 Ba-
rium; 33, 4 BrundisiumQ); 34, 14 Beneventum; 36, 10 Boicus
ager; 37, 10 Collatia; 43, 4 Cimmerii; 43, 7 Cimbri; 43, 14 Ca-
puam; 45, 10 Caenina; 45, 13 Caeditiae tabernae; 48, 6 Cassia
via; 51, 8 Cutiliae; 69, 1 Daunia; 72, 4 Dicaearchia; 75, 5 Die-
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DIE GEOGRAPHISCHEN BttCHER VARROS 533
meiiM eampi(l); 75, 6 Diomedia; 78, 7 Buropam; 83, 9 Formiae;
88, 6 Faventia(l); 89, 9 Flaminius; 91, 8 Faleri1); 97, 1 Groc-
dtom; 100, 15 Harm«; 103, 5 Hyperborei; 106, 1 hpini; 106,7
Italia; 115, 15 Leetosia; 119, 12 Zwcam; 119, 19 Lucretilis; 121, 7
Iltens (?); 123, 8 iftseimm; 124, 11 Melos; 125, 5 Messapia;
134, 25 Jtfat'or Graecia ; 158, 32 Mamertini; 173, 20 Numidas ;
182, 19 Ortygia; 197, 14 OWiaro; 198,29 O«co«(?); 212, 12 Pit-
cewa; 218, 2 Puteolos; 222, 10 Petynt; 224, 6 IVaenesre; 266, 13
üomam; 270, 34 JMe0t«m; 283, 3 Rosea; 317, 33 âfttra; 321, 18
Sacrant; 322, 23 Serra; 322, 24 Saturnia; 326, 3 Samnitifms;
326, 10 Salariant viam; 329, 32 5a?«t(mos; 330, 12 ScaptensulaÇl);
339, 33 Senonas; 340, 32 Satieula; 340, 3 %etfa; 343,32 Sa-
Mm'; 348, 10 Sanates(l); 355, 15 TurannosO); 355, 22 Tuscos;
355, 25 Itusufum : 366, 2 ït&em; 366, 8 TifataQ). — Kleinere
Gruppen, auf deren Erscheinen bei Excerpten des gleichen Ur-
sprungs schon Mercklin in seiner Untersuchung Ober die Tribus-
artikel (Quaest. Varron. Dorpat 1852 p. 6) grossen Werth legte,
bilden die Glossen Appia via, Arirninum, Animula ; Barium, Brun-
disium; Çimmerii Cimbri; Diomedis campi, Diomedia; Samnitibus,
Salariant viam; Saticula, Segesta; Tuscos, Tusculum; ferner wahr-
scheinlich S. 20 Aerosam, Aenesi, Aenariam.
Dass wenigstens die überwiegende Mehrzahl dieser Artikel aus
einem und demselben Werke summte und dass dies ein geogra-
phisches war, Usst sich durch mancherlei Argumente, besonders
aber durch den Charakter der Artikel selbst wahrscheinlich machen.
Deon zunächst konnte man ohne diese Annahme das Vorkommen
mancher von ihnen in einem Werke de significations verborum gar
nicht erklären, z.B. S. 340: Sati(cula oppidum) in Samtiio captum
est : quo (postea coloni)am deduxerunt Triumviri M. Valerius Corvus,
htnius Scaeva, P. Fulvius Longus ex S. C. Kai. Ianuaris L. Papirio
Cursore C. Iunio II Cos. S. 317: Stura flumen in agro Laurenti
est, quod quidam Asluram vo(cant). Bei anderen Artikeln spricht
dafür, dass neben dem Namen der Gegend, welcher erläutert wer-
den soll, auch die Hauptstädte beigefügt sind, wie S. 18: Auso-
niam appellavit Auson, ülixis et Calypsus filius, earn primum par-
tern Italiae, in qua sunt urbes Beneventum et Cales ; deinde paulatim
1) Wohl nach Solin U 7 zu ergänzen: Faleri oppidum a Fale(rio)
dictum.
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H. RE1TZENSTE1N
tola quoque Italia, quae Apennino finitur, dicta est Ausonia ab todem
dues, a quo conditam fuisse Auruncam urbem tliam ferunt. S. 36:
Boicus ager dicitur, qui fuit Boiorum Gallorum. Is autem est m
Gallia titra Alpes, quae togata dicitur; in quibus sunt Mediolanenses.
S. 212: Pkena regio, in qua est Aseulum, dicta, quod, Sabini cum
Aseulum proficiscerentur, in vexillo eorum pieus eonsederit. Bei
noch a äderen Artikeln scheint die Stellung selbst einen gewissen
Anhalt für unsere Annahme zu geben; so wenn S. 33 Barium
gegen die alphabetische Ordnung unmittelbar mit Brundisium ver-
bunden ist, bei welchem es in einer geographischen Darstellung
nothwendig stehen musste und, wie Mela II 66, Plin. III 102 zeigt,
bei Varro auch stand, und zwar in derselben Reibenfolge. *) Dass
diese geographische Quelle, auf welche mehr noch als solche Ein-
zelheiten die grosse Anzahl und der einheitliche Ton dieser Artikel
weisen, von einer Ausdehnung Italiens bis zu den Alpen noch nichts
weiss, sondern noch die officiel len Titel GalUa eitàlpina oder ckra
Alpes gebraucht, sehen wir in der eben angeführten Glosse Boicus
ager y sowie in einer Bemerkung über Regium S- 270: eo quidem
ma gis, quia m Gallia Cisalpina, ubi forum Lepidi fuerat, Regium
vocatur.
Endlich wird auch der Name des Autors dieser Partien bestimmt
genannt, S. 343: Sabini dielt, ut ait Varro qnod ta
gens pp praecipue colat de(os, id est, anb *ov) oißta&at. Auf den-
selben gebt mit hoher Wahrscheinlichkeit nach Pün. XXXI 89 die
Glosse Salariam viam (S. 326) zurück, und damit auch die andern
auf die Strassen bezüglichen Artikel (Appia via S. 24, Cassia S. 48,
Flaminia S. 89), deren analoger Charakter uns allein schon eine
einheitliche geographische Quelle hätte verbürgen können. 2) Ferner
1) Vgl. über die Ordnung Varro» Oehmicbci Plio. Stud. S. 5t. Die Küsten-
beschreibung Europas verlief danach von Osten nach Westen, die der anderes
Erdtheile von Westen nach Osten.
2) S. 326: (Salariant viam (inctpere ait a port)a, quae nunc Cot(lina
a cotte Quirina)li dicitur. {Salaria autem propterea a)ppeüabahtr (quod
impetratum fuer)it, ut ea itcer ef, (a mari in Sabine* *a)lem porta H . PUn.
XXXI 89: Honoribus etiam militiaeque interpom'tur (sal)t talari* inde dictis
magna apud antiquot auctoritate, ticut apparet ex nomine Salariae viae,
quoniam ilia sa lern in Sabinoe portari convener at. Anew Marciu* rex
salit modi ot VI in congiario dedit populit et talinat primus institut t.
Varro etiam pulmentari vice uses veteres auetor est, et saiem cum pane
esitasse eos proverbio apparet. Auch hier, wie öfter, scheint sich d«
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DIE GEOGRAPHISCHEN BÜCHER VARROS 535
stimmt, was Festus S. 329 Uber die Salentiner erzählt, so völlig
zu dem, was nach den Probusscholien (S. 14, 19 Keil) Varro im
dritten Ruch der antiquitates Uber den Ursprung und den Namen
dieses Volkes mitgetheilt hatte, dass wir wenigstens mit einigem
Recht schon jetzt das genannte Werk als die Quelle dieser Artikel
bezeichnen dürfen.1) Dass auch die Ableitung des Namens Italia von
den ItaXol oder vituli (S. 106) mit dem bei Gellius XI 1 erhaltenen
Fragment der antiquitates Ubereinstimmt, würde bei der Verbrei-
tung dieser Ableitung weniger beweisen, verdient aber nunmehr
doch Erwähnung. *) Auf Varro ferner, und zwar nach den früheren
Ausfuhrungen Uber die geographischen Schriften desselben auf die
antiquitates, wei6t mit Noth wendigkeit der ganze Charakter dieser
Excerpt aus Varro weiter zu erstrecken, als die Salzform besagt (vgl. III 109
u. 109). Aehnlich ist es vielleicht bei den Angaben des Servius Fuld. zu
Aen. X 145 über den Namen Capita, welche im Allgemeinen zu denen des
Paulus S. 43 stimmen und an deren Ende Varro citirt wird.
1) Fest. S. 329: Salentinot a sah dictos, Cretas et lllyrios, qui cum
Locrensibus navigante* soc (etat em fecerint, eius regionis Italiae quam d(i-
cunt ab eis). Probus p. 14, 22: . . in tertio verum humanarum refert:
Gentis Satentinae nomen tribus e locis fertur coaluisse, e Creta, Illyrico,
Italia. Jdomeneus e Creta oppido Bianda pulsus per seditionem hello
Magnensium cum grandi manu ad regem Divitium ad Illyricum venit.
Ab 90 item accepta manu cum Locrensibus plerisque profugis in mari
coniunctus amicitiaque per similem causam sociatus, Locros appulit. Va-
cuata eo metu urbe ibidem possedit aliquot oppida condidit, in queis Cria
et Castrum Mtnervae nobilissimum. In tris partes divisa copia, in populos
duodecim, Salentini dicti, quod in sah amicitiam fecerint. — Scheint hier-
bei die Benutzung der antiquitates sicher, so zeigt diese Stelle allerdings
zugleich auch, wie schwer es ist, für einzelne Glossen endgültig zu entschei-
den, ob sie dem Theil de locis oder dem historischen Theil de hominibus
zugehörten, da auch dieser, offenbar unter der Einwirkung der origines Gatos,
historisch-geographische Notizen bot.
2) Für denjenigen, welcher sich mit der Zusammensetzung des Festus
etwas beschäftigt hat, wird es ferner von hoher Beweiskraft sein, dass S. 158
unmittelbar auf die Glosse Mamertini die aus dem ersten Buch der antiqui-
tates entlehnte Glosse Murrata potione folgt, sowie dass dieselbe Reihen-
folge S. 38 (Boicus ager, Burranica potio) wiederkehrt. Von höchster
Wichtigkeit ist es jedenfalls auch, dass von allen Werken, auf welche der
Verfasser sich beruft, allein die antiquitates die Geographie mit behandelten.
Denn die origines Ca tos können in diesen Stellen bei der scharfen Scheidung,
welche offenbar Vtrrius selbst zwischen den Schriftstellern machte, aus welchen
er Betspiele einzelner Wolter anführt, und denen, welchen er als Quellen
folgt, sicher nicht benutzt sein.
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R. RE1TZENSTE1N
Glossen, die zahlreichen Beziehungen auf Aeneas'), die Erklärungen
der Stadtnamen, die Nennung verschollener Ortschaften und man-
ches sonst.
Den abschliessenden Beweis aber und die volle Bestätigung
aller dieser Argumente sowohl für Verrius als für Plinius giebl
eine Vergleicht! ng beider. Da für Plinius eine weitgehende, für
Verrius eine ausschliessliche Benutzung der antiquitatts wenigstens
wahrscheinlich ist, so haben wir, wenn sich eine beiden gemein-
same Quelle nachweisen lässl, ein Recht, das genannte Werk als
dieselbe zu betrachten. Vergleichen wir also:
Fest. S. 343:
dicti, ut ait Varro
quod ea gens pp praecipue colat de(08,
id est, et /co %ov) aißeo&at,
S. 83:
Fortniae oppidum appellator ex Graeco,
velut Hormiae, quod circa id crebrae sta-
tions tutaeque erant, unde proßeisceban-
tur navigaturi.
S. 355:
Turannos Etruscos appeüari solitos
ait Verrius a Turrheno duce Lydorum,
a cuius gentis praeeipua crudeUtate etiam
tyrannos dictos. — (Tuscos) quidam dictos
aiunt a Tusco (rege, Hercu)lis filio. Ali
quod unici studi $i(nt sacrißeiorum) ex
Graeco, velut itvoxôoi.
S. 103:
Hyperborei supra aquilonis fiatum
habitantes dicti, quod humanae vitae
modum excédant vivendo ultra centesi-
mum annum, quasi vaeepaivoyieç
oqov seculi humant.
S. 24:
Aegeum mare appellator, quod crebrae
Plin. III 108:
Sabini, ut quidam existi-
movere, a religione et deum
cultu Sebini appellati.
III 59:
Oppidum Formiae Hor-
miae dictum, ut exist ima-
III 50.
Lydi, a quorum rege Tyr-
reni, mox a sacrifico ritu
Itngua Graecomm Thusct
sunt cognominati.
IV 89:
Pone eos montes ultraque
Aquilonem gens felix (si
credimus), quos Hyperboreos
appellavere , annoso degit
aevo.
IV 51:
Aegaeo mari nomen dedit
in eo sint insulaey ut proeul aspicien- . scopulus intet Tenum et
1) Vgl. Aenariam, Lectosia, Atisenum, Salurnia, Segetta. Für Varro
vgl. in dieser Hinsicht Serv. Fuld. zu Aen. III 349.
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DIE GEOGRAPHISCHEN BÜCHER VARROS 537
ft&ii* species cap r arum videantur;
sive quod in eo Aege, Amazonum regtna,
perierit; five quod eo Aegeus pater Thesei
se praecipitaverit.
S. 119:
Lucani appellati dicuntur, quod eorum
regio Sita est ad partem stêllae luci ferae,
tel quod lota crttosa sunt, id est multae
lucis, vel a Luci(li)o duce, vel quod pri-
mitus in luco cotisederunt.
§• 22 *
Anxur vocabatur, quae nunc Terra-
cina dicitur, Vulscae gentis, sicut ait En-
nius: 'Vulsculus perdidit Anxur* .
S. 20:
Aenariam appellavere locum, ubi Ae-
neas classem a Troia veniens appulit.
S. 34:
Beneventum, colonia cum deduceretur,
appellari coeptum est melioris ominis
causa. Namque earn urbem antta Gratci
incolentes MaXàevxov appellarunt.
S. 75:
Diomedia insula, in qua Diomedes se-
pultus est, txcedens Italia.
S. 43:
Capuam in Campania quidam a Capye
appellatam ftrunt, quem a pede introrsus
curvato no minât um antiqui nostri Fal-
cqnem vocant; alii a planicie regionis.
Chium vertus quam insula,
Aex nomine a specie ca-
prae, quae ita Graecis ap-
pellatur. !)
III 71:
Lucani a Samnitibus orti
duce Lucio.
III 59:
Tarradna oppidum lingua
Volscorum Anxur dictum.
Ill 82:
Aenaria a stations na-
III 105:
colonia una Beneventum
auspicatius mutato nomine
quae quondam appellata Ma-
leventum.
Ill 151:
contra Apulum litus Dio-
media conspicua monumento
Diomedis.
Ill 63:
Capua ab XL p. campo
dicta.
1) Varro de I. I. VII 22: Aegeum dictum ab iusulis, quod in eo mari
tcopuli in pelago vocantur ab timilitudine caprarum aeges. — Wiewohl
Varro wahrscheinlich auch in den antiquitates von mehreren Inseln oder
Felsen sprach (wodurch das bei Festus zugefügte erebrae erklärt wird),
scheint doch der wörtlichen Uebereinstimmung halber Plinius auch hierin auf
ihn zurückzugehen.
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R. RE1TZENSTE1N
S. 72:
Dkaearchia vocabatur, quae nunc Pu-
teoli, quod ea civitas quondam iustissime
regebatur.
S. 270:
(Rhegivm per rh signifi)care oportere
ait Verrius id municipium, quod in frtto
e regions Siciliae est : quoniam id dictum
est a rumpendo, quod est Gratet Qayïjvai.
S. 212:
Picena regio, in qua est Asculum, dicta,
quod, Sabin* cum Asculum proficisceren-
tur, in vexillo eorum picus consederit.
S. 327:
Samniies ab hash's appellali sunt, quas
Graeti oavvia appellant ; has enim ferre
assueti erant; sive a colle Satnnio, ubi
ex Sabinis adventantes con sederunt.
S. 340:
Sed praeposila est ei (seil, oppido
Egestae) S littera, ne obsceno nomine
appellaretur, ut factum est in Malevento,
quod Beneventum dictum est, et in Epi-
damno, quod usurpatur Dyrrachium.
HI 61:
Puleoli colonia Dicaear-
dicti.
Ill 86:
Ab hoc dehiscendi armi-
nien to Rhegium Graeti no-
men dedere oppido in mar-
gin* Haliac sito.
Ill 110:
Ortisunt (Picentes) a Sa-
binis voto vere sacro.
Ill 107:
Samnitium, qvos
Sabeilos
111 145:
Bpidamnum colonia pro-
pter inauspicatum nomen a
Romanis Dyrrachium appd-
lata. l)
Haben wir somit das sichere Resultat gewonnen, dass Verrius
in diesen Glossen die antiquitatet benutzte, so ändert sich für uns
das Bild, welches Oehmichen von der Quelle des Plinius entwerfe!
wollte. In einen blossen periplus lassen sich die zahlreichen No-
tizen Ober binnenländische Städte und Gegenden (wie Benerenturo,
Saticula u. a.) nicht bringen, und wenn auch die Thatsache be-
stehen bleibt, dass die Darstellung in den drei letzten Büchern de
lotis der Meeresküste folgte, so können wir doch mit Sicherheit
behaupten, dass das Binnenland in denselben ebenfalls behandelt
war. Ja für einen kleinen Tbeil, das Sabinerland (Plin. III 108
1) Vgl. Mela II 56: Dyrrachium, Epidamnos ante erat,
mutavere, quia velut in damnum Huris omen id visum est
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DIE GEOGRAPHISCHEN BÜCHER VARROS 539
und 109), können wir sogar wenigstens annähernd bestimmen, in
welchem Umfang dies geschah.
Oehmichen, welcher in seinen Pliniauischen Studien S. 24 die
genannte Stelle des Plinius ausführlich bespricht, ist über die
Quelle desselben im Zweifel, findet es aber für 'das Einfachste', an
ein Werk Varros zu denken. In der That war dies schon darum
wahrscheinlich, weil Plinius das Princip hat, jeden Antor beson-
ders für seine Heimathgegend zu benutzen (Plin. III 1) und Varro
vermöge des eigenartigen Localpatriotismus, welcher sich in allen
seinen Schriften zeigt, gewiss auch die Geographie des Sabiner-
ia od es bei Gelegenheit eingehend berücksichtigt hatte. Dies be-
stätigen ferner die varronischen Fragmente, welchen Oehmichen
freilich, wie es scheint principiell, keine Beachtung schenkte. Dass
die Parenthese ut quidam existimavere , a religione et deum cultu
Sebini appeüati aus Varro stammt, hat uns die entsprechende Glosse
des Festus, in welcher er sogar genannt wird, erwiesen. Aber auch
der Hauptsatz Sabini Velinos accolunt lacus, roscidis collibus. Nar
amnis exhaurit illos sulpureis aqnis ist offenbar ebendaher entlehnt.
Denn wieder wird Varro in einer völlig analogen Stelle genannt,
in welcher Servius (zu Aen. VII 712) das Sabinerland beschreibt:
Yelinus lacus est (circa Reale, Fuld.) iuxta agrum, qui Rosulanus
vocatur. Varro tarnen dicit lacttm hune a quodam consule in Narem
vel Nartem fluvium derivatum — nam ulrumque dicitur — esse
diffusum. Post quod tanta est loca secuta fertititas, ut etiam perticac
longitudinem altitudo superaret herbarum: quin etiam quantum per
diem demptum esset, tantum per noctem crescebat. Gehen aber beide
Stellen zweifellos auf eine gemeinsame Quelle zurück, so enthielt
dieselbe offenbar an diesem Ort auch eine Angabe über die Frucht-
barkeit des Landes, welche bei Servius allerdings durch ein wun-
derliches MissverstäDdniss entstellt ist. Dieselbe geht augenschein-
lich auf eine Geschichte zurück, die Varro auch in seinem land-
wirtschaftlichen Werk (welches keinesfalls hierbei von Servius
benutzt ist) I 7, 10 wiederholt: Caesar Yopiscus, aedilicius causam
cum ageret apud censor es, compos Roseae Italiae dixit esse sumen,
in quo relicta pertica postridie non appareret propter herbam. Was
Plinius endlich mit den roscidi colles meint und in wiefern die-
selben mit dem ager Rosulanus des Servius identisch sind, erklart
Festus S. 263: Rosea in agro Realino campus appellator, quod in
eo arva rore humida semper seruntur. Schwerlich konnte man,
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540
R. REITZENSTEIN
selbst abgesehen von den bisherigen Ausführungen über die geo-
graphischen Glossen, diese Notiz auf einen andern Autor beziehen,
als den der bekannten Glosse Sabini, d. h. Varro, dessen längere
Erklärung Plinius hier in einen einzigen kurzen Ausdruck zu-
sammengezogen hat. Dann aber ist es klar, wie trefflich diese
verschiedenen Angaben zu einem Ganzen sich zusammenfügen und
dass sie einem und demselben Werke Varros — den antiquüatcs,
wie wir mit Gewissheit behaupten dürfen — entnommen sind. Der-
selbe Ursprung ist dann für den folgenden Paragraph des Plinius
(109), in welchem Varro sogar genannt wird, mindestens wahr-
scheinlich. Wenn Oehmichen daher (Plin. Stud. S. 24) auch dies
Stück als Zusatz bezeichnete, so können wir wieder nachweisen,
dass es wenigstens aus dem Hauptwerke stammt.
Ueberhaupt können wir Uber die Verwendung desselben bei
Plinius uns nunmehr ein klares Bild entwerfen, nun sich die Ver-
muthung Mommsens (Herrn. XVHI S. 200), dass auch mancherlei
Zusätze zu den aus der discriptio Italiae entlehnten Städtelisten
unserem Werk entnommen sind, durch die Vergleicbung mit Festus
unwiderleglich bestätigt hat. Wenn z. B. die bei der Erwähnung
von Capua und Benevent (§ 63 und 105; vgl. oben) beigefügten
Nameuserklärungen als varronisch erwiesen sind, so liegt das Be-
streben des Plinius, seine beiden Hauptquellen möglichst in ein-
ander zu arbeiten, und sein Verfahren dabei gewiss klar zu Tage.
Zugleich wird aber auch eine andere Vermulhung Mommsens (a.a.O.),
nämlich dass Varro in dieser Schrift die Colooien, nicht nur der
römischen Bürger, sondern auch die ehemalig latinischen, als solche
bezeichnet habe, durch die Artikel Beneventum, Ostia und Srticula
bei Festus bestens bestätigt. Auch entspricht der weiteren Be-
hauptung, dass Varro demzufolge mehr die Gründungsgeschichte
als die rechtliche Stellung dieser Colooien hervorgehoben habe, —
ein Grund, welcher Mommsen bewog, nicht nur die bei Plinius
gegebenen Notizen Uber Cosa und Aquileia , sondern auch Ober
Ostia, Tarent und Eporedia auf Varro zu beziehen — völlig der
Charakter der erwähnten drei Glossen; so wenn Festus S. 340
über Saticula berichtet: Sati(eula oppidum) in Samnio captum est:
quo (postea coloni)am deduxerunt Triumviri M. Valerius Corvus,
Iunius Scaeva, P. Fulvius Longus ex S. C. Kai Ianuarü L ifc-
pirio Cursore C. Iunio II Cos., Die durchgängige üebereinstim-
mung mit den Vermulhungen Mommsens, der nur von Plinius aus-
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DIE GEOGRAPHISCHEN BÜCHER VARROS 541
ging, erscheint mir dabei zugleich auch für die früheren, zum
grossen Theil aus der Betrachtung des Festus gewonnenen Resul-
tate als beste Probe und Bürgschaft. *)
Eine andere scheint sich aus der näheren Betrachtung einer
Stelle des Hieronymus zu ergeben, welche sich in der Einleitung
des zweiten Buchs seines Commentars zum Galaterbriefe (VII 425
1) Vgl. Herrn. XVIII S. 200 A. 2: 'Wahrscheinlich lag Plinius eine weit
ausführlichere, aber das Binnenland verhältnissmässig nicht minder stiefmütter-
lich behandelnde Beschreibung Italiens vor nnd rühren daher die Angaben
wie Capua ab XL p. eampo dicta, Corani a Dardano Troiano orti, und was
dessen mehr sich in die Stadtlisten eingelegt findet.' — Nur in einem Punkt
sei es mir erlaubt eine abweichende Meinung vorzubringen. Mommsen hat
in dem Aufsatz Ober die untergegangenen Ortschaften in dem eigentlichen
Lattum (Herrn. XVII S. 58) die Vermnthung Seecks (Rh. M. XXXVII S. 9)
gebilligt, das Verzeichniss der untergegangenen Städte Latiums (und folglich
auch der anderen Gegenden Italiens) möge auf die anti qui taies Varroa zurück-
gehen. In der That wissen wir aus Festus, dass er von denselben wenigstens
Collatia und Caenina erwähnt hat, und die Möglichkeit, dass dieselben auch
bei ihm in einem dem plinianischen ähnlichen Verzeichniss standen, wird
Niemand bestreiten. Allein Seecks Beweise dafür sind recht unzulänglich.
Dass Varro die untergegangenen Städte in den Büchern de loci* behandelt
habe, kann man aus Dionys 1 14 nicht schliessen, da es sich hier nicht um
die untergegangenen Städte einer Region, sondern eines Volkes, der Abori-
giner handelt, und es, wie schon bemerkt (S. 515 Anm.), am natürlichsten ist,
dabei an den historischen Theil de hominibus zu denken. Ferner ist die An-
ordnung bei Dionys nicht eine alphabetische, sondern geographische, und
eigenartig berührt es daher, dass Seeck in der ersteren ein speeifisches Cha-
racterislicum Varros für solche Abschnitte sieht. Ist daher ein Schlnss von
dem varroniseben Verzeichniss bei Dionys auf das plinianisebe nicht gestattet,
so gewinnt es Wichtigkeit, dass in der Küstenbeschreibung des Plinius, also
dem varronischen Theil, untergegangene Städte mit den andern ihrer Lage
nach erwähnt werden, die zusammenhängenden Partien über dieselben dagegen
sich als Einschiebungen erweisen, welche erst nach der Zusammenschmelzung
des Varro und Augustus hineinkamen. Denn diese Nachrichten, welche sich
bei den Regionen VII, I, III, IV, VIII, XI, X als dritter Theil nach der Küsten-
brschreibung und der discriptio finden, angeschlossen mit den formelhaften
Wendungen in hoc situ (tractu, parte) interiere oder praeterea, nehmen
nicht auf die Regionentheilung, sondern auf die historische Eintheilung Bezug,
stehen aber dennoch, wie § 68—70 zeigt, nicht bei den einzelnen varronischen
Abschnitten, sondern am Ende der Besprechung der Region zusammen. Dazu
kommt als zwingendes Argument, dass alle lateinischen Autoren, welche nach
dem Index sicher erst in einer Ueberarbeilung benutzt sind (Brunn de auet.
ind. p. 5), in diesen Partien vorkommen, Gellian und Valerian § 108, Piso
§ 131, Mucian, dessen Notiz nur an falsche Stelle gerieth, § 59.
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R. R EITZENSTEIN
VaU.) findet; sie lautel: Marcus Varro, auutarum antiquitatum
super hac gente et digna memoria tradiderunt. Sed quia nobis pro-
let ut timvlieiter fatear multi in in tit mi sunt mind htiec Itaer e df-
stt'i^wui) Lactantti nostri, quae tu tertio ad Probutn volumine dt hac
hoc HU de Galatis dixerit et occidentales populos tantis in medto
terrarum tpatiis praetermissis in Orientis plaga come disse commé-
morant, cum const et Orientis contra et Graeciae examina ad Oect-
dentis ultima pervenisse. Massiliam Phocaei condiderunt; quos ait
Varro trilingues esse, quod et Graece loquantur et Latine et Gaüiee.
Oppidum Rhoda coloni Rhodiorum locaverunt; unde amnis Hhodanns
nomen accepit. Praetermitto Carthaginis conditores Tyrios et Age-
noris urbem. Praetereo Thebas Liberi, quae in Africa condidit;
quae civitas nunc Thebestis dicitur. Relinquo earn partem Libyae,
quae Graecis urbibus plena est. Ad Hispanias transgredior: nonne
Saguntum Graeci ex insula Zacyntho profecti condiderunt, et oppi-
dum Tartesson, quod nunc vocatur Carteia, Iones Graeci homines
locasse referuntur? Montes quoque Hispaniarum Calpe, Idrus, Py-
rene, item insulae Aphrodisiades et Gymnesiae, quae vocantur Ba-
léares, nonne Graeci sermonis indicia demonstrant? Ipsa Italia a
Graecis populis occupata Maior quondam Graecia vocabatur. Certe,
quod negari non potest, Romani de Aeneae Asiani hominis Stirpe
generali sunt.
In dem Anfang der Stelle wird offenbar auf die antiquitates
Varros verwiesen; wenn daher bald darauf bei Massilia wieder
Varro genau Dt wird, haben wir ein Recht an dasselbe Werk zu
denken und gewinnen somit für dasselbe ein neues Fragment. Ja
noch mehr, vergleichen wir die schon mehrfach angeführte Stelle
des Hieronymus in Genes. X 4: Legamus Varronis de antiquita-
tibus libros et Si(si)nnii Capitonis et Graecum Phlegonta ceterosque
eruditissimos viros, et videbimns omnes paene insula* et totius orbis
litora terrasque mari vicinas Graecis aecolis occupatas, qui ut supra
diximus, ab Amano et Tauro montibus omnia maritima loca usque
ad oceanum possedere Rritannicum, so erscheint die oben ange-
führte Stelle nur wie eine detaillirle Ausführung desselben Ge-
dankens. Zu der volligen Gleichartigkeit des Inhalts tritt die
Uebereinstimmung der in beiden Stellen von Hieronymus citirten
5 \l }(. i
gente opinatus sit, verba ponemus
Xec mirum si
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DIE GEOGRAPHISCHEN BÜCHER VARROS 543
Autoren — dort 'Varro und seine übrigen Nachahmer', hier 'Varro,
Sinniu» Capito, Phlegon und die Übrigen Gelehrten'. Mit höchster
Wahrscheinlichkeit wird man daher wie in der kürzeren so in der
ausführlichen Stelle die Hauptangaben, für deren zwei ja auch
Varro als Quelle genannt ist, auf seine antiquitates beziehen, wenn
sie auch Hieronymus freilich wohl kaum direkt benutzte. Wenn
daher einige dieser Angaben im wesentlichen zu Plinius stimmen
(während sie zugleich sogar mehr als Plinius bieten), so haben
wir darin zwar keinen an sich vollgültigen Beweis, wohl aber eine
neue Bestätigung und Unterstützung der früheren Ausführungen.
In der Thal findet sich bei Plinius III 77: Baliares funda belli-
cosas Graeci Gymnasias dixere. III 33: Âtque ubi Rhoda Rhodio-
rum fuit, unde diet us multo Galliarum fertilissimus Rhodanus
a www.1) HI 7: Carteia Tartesos a Graêcù dicta.2)
Umgekehrt darf man nun auch die Uebereinstimmung mit
Plinius als Argument verwenden, um andere varronische Frag-
1) Eine Stelle, deren allernächste Umgebung auch Oehmichen (de M. Farr.
et Is. Char. p. 12 no. 7. S) dem Varro mit höchster Wahrscheinlichkeit an-
gewiesen halte.
2) Mela II 96: Carteia, ut quidam putant, aliquando Tartesos. — Hier-
bei ist es vielleicht an der Zeit, einem Einwand zu begegnen, der aas einer
Stelle Melas gefolgert werden könnte, welche eine offenbare Uebereinstim-
mung mit dem von Solin ci Herten opus de litoralibus zeigt. Wenn nämlich
bei Solin Varro erzählt, auf dem Ida sei noch zu seiner Zeit das Grab des
Jupiter gezeigt worden, and Mela II 112 von Creta berichtet: maxime tarnen
eo (famig er ata) quod ibi sepulti lovis paene clarum vestigium, sepulcrum
eut nomen eins insculptum est, adcolae ostendunt, so ist es mir wenigstens
anverständlich, wie Schweder (die Concordanz der Chorographien des Pom-
ponius Mela und des Plinius, Kiel 1879, S. 18 A.) die beiden Angaben als völlig
verschieden bezeichnen konnte. Ist ihre Uebereinstimmung aber a och anbe-
dingt zuzugeben, so würde andererseits ein Schluss hieraus auf die gemein-
same Quelle des Plinius und Mela völlig verfehlt erscheinen, da allein die
wörtliche Benutzung der antiquitates bei Plinius diesem Einwurf mindestens
die Wage hält. Ebenso wenig darf man natürlich aas einem so geringfügi-
gen Umstand, wie die Uebereinstimmung einer derartigen Angabe, auf eine
Identitit der letzten Bûcher de loeis mit dem opus de litoralibus ratheo. Es
ist möglich, dass Mela neben den antiquitates noch ein anderes Werk Varros
flüchtig eingesehen hat (vgl. die Besprechung von Ebbe und Fluth III 1 u. 2),
wahrscheinlicher aber gewiss, dass — von andern Autoren, wie Nepos, ganz
zu schweigen — Varro selbst seine Notiz Ober das Grab lupiters, welche
in jenem Werk doch mehr eine Abschweifung sein musste, in den antiqui-
tates wiederholte. Eine entscheidende Bedeutung hat sie keinesfalls.
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R. RE1TZENSTEIN
mente in die antiquitates einiureihen, so Senr. zn A en. Ill 386:
Qui nunc Circeius mons a Circe dicitur, aliquando , ut Yarro
dicit, insula fuit, nondum siccatis paludibus, quae earn dividebant
a continent, womit völlig Obereinfltimmt Plin. Ill 57: Cercei quon-
dam insula inmenso ouidem mari circumdata. ut creditur Homero.
ww ww www • WW** ■* w \m> % I ww \g w% www* www vr»i*i » ws % w w/ww *ww\ www m ww % www w*w w, \ww w www mm \w www w * wr •
et nunc planifie (vgl. Mela II 71 : Circes domus aliquando Oirceia.
(Jehmichen de M, Varr. etc. p. 13).
Mil einer gewissen Wahrscheinlichkeit dürren wir ferner hierzu
rechnen, was der Bernenser Commentator zu Lucan IX 411 an-
führt: Quidam diviserunt orbem in duas partes, ut Yarro, id est
Asiam et Europam, quidam in tris Asiam, Suropam et Africam, m
Alexander, quidam in quatuor adiecta Aegypto, ut Tmosthenes. Wohl
nämlich bietet Plinius III 3 tibereinstimmend mit Mela I 8 die
Ansetzung dreier Erdlheile, und Festus, oder vielmehr sein Eptto-
mator, nennt S. 78 Europa den dritten Welttheil, sodass man ver-
sucht ist, diese Dreitheilung auch für die gemeinsame varronische
Quelle anzunehmen. Aber in dem so nahe mit den antiquitaies
sich berührenden Werk de lingua latina (V 31) nimmt Varro nur
zwei Erdlheile an, und Plinius ergänzt seine eigene Angabe Ober
die Dreizahl derselben III 5 durch die Worte: Quam plerique merito
non tertiam portionem fecere verum aequam, in duas partes ab
amne Tanai ad Gaditanum fretum universo orbe diviso. Ja noch
mehr, seine ganze Anordnung richtet sich offenbar nach dieser
Theilung, da zwischen dem dritten und vierten Buch einerseits,
dem fünften und sechsten andererseits keine sachliche Scheidung
liegt und die Buchabtheilung hierin eine offenbar völlig willkür-
liche ist Die Annahme, welche Oebmichen (de M. Varr. etc. p. 10)
der Anlage der indices entnahm, dass die beiden ersten und die
beiden letzten Bücher ursprünglich je einen Band bildeten, hat
daher sehr viel für sich; mindestens entsprachen sie je einem Buche
der Hauptquelle. Nun giebt Plinius für jeden seiner zwei Welt-
theile zunächst die innere, dann die äussere Rüste an, eine Dispo-
sition, welche bei Mela nur in sofern umgeändert erscheint, als
derselbe die beiden inneren und die beiden äusseren Küstenhälften
zu je einem Ganzen vereinigt. Da diese Anordnung demgeroäss
auf das engste mit der Küstenbeschreibung verbunden ist, so haben
wir ein Recht, sie auf Varros antiquitates zurückzuführen. Dass
trotzdem die oben genannten Schriftsteiler auch drei Welttheile
annehmen, wird gerade durch unser Fragment, in welchem die
L
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DIE GEOGRAPHISCHEN BÜCHER VARROS 545
verschiedenen hierauf bezüglichen Ansichten offenbar nach Varro
aufgezahlt werden, wenigstens einigermassen erklart.
Dies führt uns dazu, die Eintheilung der Bücher de loci» näher
zu betrachten. Das erste derselben, Buch VIII der antiquitates,
handelte nach Festus S. 348 zweifellos von Rom; Ober die folgen-
den, IX und X, wissen wir nichts. Von Buch XI sind uns zwei
Fragmente erhalten, welche zeigen, dass Italien darin besprochen
wurde, das eine bei Probus (p. 4, 1 Keil) über die KüstenAüsse bei
Rhegium, das andere bei Macrobius (Sat. III 16, 12), welcher von
Varro sagt : Qui enumerans, quae in quibus Italiae partibns optima
ad vittum gignantur, pisci Tiberino palmam tribuit his verbis in
libro rerum humanarum undecimo: ad victum optima (tri ager Cam-'
panus frumentum , Falernus vinum y Cassinas oleum, Tusculanus
ficum, mel Tarentinus, piscem Tiberis. Es scheint klar, dass diese
Stelle aus einem zusammenhängenden Lobe Italiens entnommen
ist, wie es sich ähnlich in der Einleitung zu Varros landwirt-
schaftlichem Werke (I 2, 3—7) findet, wo die entsprechenden Worte
lauten: Contra quid in Italia utensile non modo non nascitur, sed
etiam non egregium fit? quod far conferam Campano? quod triti-
cum Apulo? quod vinum Falerno? quod oleum Venafro? Aehnlich
ist das Lob Italiens bei Dionys von Halicarnass I 36 u. 37 ') und
bei Plinius HI 39 — 42. Bei Beiden tritt derselbe Gesichtspunkt
zu Tage, so wenn Plinius preist: tanta frug\tm vitiumque et olea-
rum fertilitas, wobei sogar die Reihenfolge die varronische ist. Da
nun Plinius dieses allgemeine Lob der speciellen Besprechung Ita-
liens vorausschickt, da seine Küstenbescbreibung auch bei einzelnen
Gegenden Italiens (vgl. besonders Gampanien III 60) ähnlich ver-
fährt, und da wir in der That keine angemessenere Stellung für
diese Lobpreisungen finden können, so scheint der Scbluss ge-
rechtfertigt, dass das bei Macrobius erhaltene Fragment der Ein-
1) Torro âk to nafi<p6çoy xai noXvutffXkç naq' qytwoty âXXijy yfky
'UaXiay l^fiv mi&opa% notas fit* yàq Xi'tntxai atoqiÔQov fiq
notafioh itXXà roïç oiçaviotç iâaaty upâof*(yi;ç rà xaXovfuya Kapnavwy
niàla, iy olç iyàt xai tputâqnovç i&taoafjijy àçovQaç 9fçtyôr ini XtlH*-
çtrdi xai farontoçiyoy ini Stçtry anôçov txrçtyovoaç ; noiaç â* iXaio-
opéçov rà Mtaaanifoy xai duvvivy xai Saßfywy xai noXXuSy âXXtoy yicjç-
yta; noiaç â* oiyotpvxov Tvççrty{a xai 'AXßayoi xai rà *PaXiq(y<ay zwQ*a
$avf4aoiotç tôç <pû.éfintXa xai ât iXafforov néyov nXtforovç apa xai xça-
n'otovç xaonovç lUnyxtly tvnoça;
H«rm«i XX. 35
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546
R. REITZENSTEIN
leiluüg uad Schilderung I tali eu s gehört, dieselbe also erst im elften
Buch begann.1)
Nun wäre es, da Varros Darstellung ?on Osten nach Westen
ging, aii und für sich möglich, dass er im elften oder gar schon
zehnten Buch die Darstellung Europas mit den Ostlichen Tbeilen
begann und im fwölflen, in welchem die spanische Insel Erythea
erwähnt wird, beschloss, während Asien und Afrika in dem drei-
zehnten abgefertigt wurden. Aber ist es wohl wahrscheinlich, das«
Varro, dessen Werke überall eine vollendete Kunst der Disposition
zeigen, von seinen zwei Welttheilen dem einen zwei (oder mehr
Bücher, dem andern ein einziges zugewiesen hat? Und wäre daoo
ßicht die Eintheiluug der vier Bücher bei Plinius geradezu uner-
klärlich? Nicht minder unerklärlich wäre ferner die Heraushebuug
der Stadt Rom, welche zweifellos in den Büchern de loci* die erste
Stelle einnahm. Alle diese Schwierigkeiten lösen sich nur, wenn
wir annehmen, dass Varro, in echt römischer Weise beherrscht
von rechtlichen und historischen Gesichtspunkten, zuerst Rom (und
vielleicht dessen nächste Umgebung), dann Italien und erst nach
diesem die Provinzen oder auswärtigen Länder besprach, und zwar
in je einem Buche einen Welttheil.
Eine treffliche Unterstützung dieser Behauptung bietet eise
Stelle des Gellius (X 7, 2), welcher die ilauptströme der Erde be-
sprechend sagt: Varro autem cum de parte Orbis, quae Europa
dicitur, dissereret, m tribus primis eine terrae flummibus Rhodanum
esse ponit; per quod videtur eum facere Metro aemulum. Bistns
enim quoque in Europa fluit. Denn eine zusammenhängende Be-
sprechung Europas werden wir in den Büchern de ora maritima um
so weniger suchen, da dieselben aller Wahrscheinlichkeit nach nicht
geographisch, sondern sachlich getheilt waren (vgl. das Buch &
aestuariis). Dagegen geht die Küstenbeschreibung des Plinius, d. h.
die antiquitates, so genau auf die Hauptströme, ihren Lauf und ihre
1) Aus der erwähnten Stelle des Macrobius und aus Plinius IX Iii wf
0. Gruppe (Comment, in hon. Mommteni p. 553) den Schlug«, dass nicht du
diese Notiz selbst, sondern auch in den späteren Bâchera der naturalis Ar-
s tori a alle Angaben über die Orte Italiens, an welchen die einzelnen Lebens-
mittel am Besten gediehen, dem elften Buch der antiquitates entlehnt seien,
und fährte dies als Beispiel sicherer Methode an. Doch ist selbst in SUUp
Ausgabe richtig bemerkt, dass die IX 173 ciürte Stehe Varros sieb rer. rust.
Ill 14, 4 findec.
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DIE GEOGRAPHISCHEN BÜGHER VARROS 547
Grosse ein, dass wir auch dies Fragment mit Notwendigkeit dem
genannten Werke zuweisen müssen. Nun ist es aber, da Varro
offenbar die beiden andern Hauptstrome nicht nannte (vgl. bei
Gelüus per quod videtur etc.), nicht wahrscheinlich, dass er
etwa in einer allgemeinen Einleitung die HauptstrOme und Haupt-
gebirge oder A eh u liebes zusammengestellt hat, er gab vielmehr
diese Angabe offenbar bei der Besprechung des Rhodanus selbst,
und in diesem Zusammenbang zeigt dieselbe Notiz auch Solin II 53,
dessen ganzer Abschnitt, wiewohl weder aus Plinius noch Mela
entlehnt, doch sichtlich mit ihnen auf eine gemeinsame Quelle
zurückgeht und sogar dieselbe Ordnung wie Mela, d. h. die varro-
nische, zeigt.
Solin. 1152: ( Pliu. III 33. 34 :
In qua (provincia) | At in ora Massilia
Phocaënses quondam j Graecorum Phocaeen-
fugati Persarum ad- j sium f oeder ata.
ventu Massiliam ur- 1
bem olympiade qua- 1
dragesima quinta con-
diderunt.
Mela II 77 :
Haec {Massilia) a Pho-
eaeis oriunda et olim
inter asperas posit a y
nunc ut pacatis ita dis-
simillimis tarnen vicina
gentil us, mirum quam
facile et tunc sedem
alienam ceperit et adhuc
morem suntn teneat.x)
hiter eum et Rhodanum
Maritima Avaticorum
stagno adsidet, Fossa
Mariana partem eius
amnis navigabili alveo
effundit. — —
et C. Mariusbello Cim-
brico (actis manu fos~
sis inuitavit mare, per-
niciosamque ferventis
Rhodani navigationein
temperavit ;
Rhodanus non longe ab] qui amnis praeeipi-
34. ultra fossae ex
Rhodano CMariopere
et nomine insignes. —
33. unde diet us mul-
1) In diesen Zusammenhang gehört demnach auch das früher besprochene
Fragment über die drei Sprachen der Massilier, welches bei Isidor or. XV 1, 63
folgenderroassen lautet: Cum Cyrus maritima* urbes Graeeiae occuparet,
et Pkocenses ab eo expugnati omnibus angustiis premerentur, iuraverunt,
ut profugerent quam lotigissime ab imperio Persarum, ubi ne nomen qui-
dem eorum audirent, atque ita in ultimas Galliae sinus navibus profecti
armisque se advenus Gallicam feritatem tu entes Massiliam condiderunt
et ex nomine ducis appellaverunt. Hos Varro trilingues esse dicit, quod
et Graece loquantur et Latine et Gallice. Die Erwähnung der Stadt Rhoda,
der Colonie der Rhodier, stand daher wie bei Hieronymus so bei Varro selbst
in nächster Nfthe.
35*
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R. RE1TZENSTEIN
Histri Rhenique fond-
bus surgit: dein Le-
manno lacu accept us
tenet impetum,seque per
quantus venit egreditur,
tent ablatus aliquandiu
Goûtas dirimit, post
curat in meridiem ab-
ducto hoc intrat, acces-
tatus Alpibus primo 1 to Galliarum fertilis-
per Helvetios mit, oc-
cursantium aquarum
auctuque magno ipso
quodinvaditfretotur-
bulentior, nisi quod
[return Dentis excita-
(ur, Rhodanus saevit
et cum serenum est:
atque ideo inter
suque aliorum omnium t r e s Europae ma-
simus Rhodanus am-
nis ex Alpibus se ra-
pietis pei- Lemannum
lacum segnemque de-
ferens Ararem nee mi-
nus se ipso torrent es
Isaram et Druantiam.
Lybica appellantur duo
his alterum Hispani-
ense, alterum Metapi-
iam grandis et subinde \ xi mo s flu vi os et \ num7 tertium idemque
grandi or inter Volcas \hunc computant.
et Cavaras emiltilur.
amplissimum Massa-
lioticum.
Bietet dud Solin richtig die Stellung und die Art des bei
Gellius erhaltenen Fragmentes, so können die Worte desselben:
cum de parte orbis, quae Europa dicitur, dissereret nur die um-
schreibende Angabe eines Buchabschnittes oder Buches über Europa
sein und werden minder passend, ja befremdlich, wenn wir an-
nehmen, dass Varro Europa in mehreren Büchern behandelte.
Weit wichtiger noch ist es, dass wir durch diese Stelle deu
Nachweis gewonnen haben, dass Solin auch noch durch andere
Vermittlung als die des Plinius oder Mela die antiquitates Varros
für seine chorographischen Partien benutzt hat. Die Spuren da-
von lassen sich vielleicht noch weiterhin verfolgen. So zeigen die
wenigen Worte unbekannter Herkunft in der Beschreibung Italiens
dieselbe varronische Reihenfolge, die wir in der Besprechung der
gallischen Küste fanden, vgl. II 22 : Ibi, ut obvia passim notemus,
arces Tarentinae Regini saltus, Paestanae volles, Siremum
taxa, amoenissimus Campaniae tractus, Phlegraei campt Andere
Notizen stimmen mit den Glossen des Festus tiberein, wie
Solin II 13:
A gubernatore Aeneae appella-
tum Palinurum, a tubicine Mise-
», a consobrina Leucosiam in-
inter omnes perspicue con-
venit. Vgl. Diouys. 1 53.
Paul. p. 123:
Promontorium a
seno tubicine Aeneae ibi sepulto
est appellatum.
p. 115: Lectosia insula dicta a
consobrina Aeneae ibidem sepnlta.
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DIE GEOGRAPHISCHEN BÜCHER VARROS 549
Für andere Partien, wie die Beschreibung Siciliens und Sar-
diniens, bietet ein wenn auch schwaches Argument der Charakter
der Angaben selbst, die mythologischen, historischen und chrono-
logischen Notizen mancher Art, die Nachrichten Ober die Frucht*
barkeit einzelner Gegenden, den Ursprung und den Wechsel ihrer
Bewohner, die Gründungen der Städte und manche andere Bemer-
kung, welche wir einer Quelle der besten Zeit zuschreiben möchten.
Endlich darf man vielleicht im Hinblick auf die Besprechung Mas-
silias und des Rhodanus auch Stellen, welche naher mit Plinius
Übereinstimmen, aber doch mancherlei significants Zusätze bieten,
mit einigem Recht auf die gemeinsame varronische Quelle be-
ziehen, z. B.
Plin. IV 16:
Oppida Taena-
rum, Amydae, Phe-
rae, Leuära,
Solin VII 7:
Est et oppidum Taenaron nobiti vetustate: prae-
terea aliquot urbes, inter quas Leuctrae non ob-
$eurae tarn pridem Lacedaemoniorum foedo exitu:
Amydae silentio suo quondam pessum datae:
Sparta instgnis cum Pollucis et Castorfs templo
tum etiam Othryadis inlustris viri titulis: The-
rapne un de primum cultus Dianae: Pitane quam
Arcesilaus stoicus inde ortus prudent iae suae me-
rito in lucem exlulit: Anthia et Cardamyle, ubi
quondam fuere Thyrae, nunc locus dicitur, in
quo anno septimo decimo regni Romuli inter
Laconas et Argivos memorabile fuit bellum. Nam
Taygeta mons et flumen Eurotas notiora sunt
quam ut stilo egeant.*)
Es ist unmöglich, in dem engen Rahmen dieser Untersuchung
die angedeuteten Fragen auch nur annähernd zu erledigen; so viel
aber steht fest, dass die antiquitates in Sollns Werk benutzt sind.
Dann aber gewinnt die Anordnung desselben ein besonderes Ge-
wicht, da auch in ihm zunächst Rom, dann Italien, dann der übrige
Erdkreis behandelt ist. Sie wird nunmehr für uns eine Bestäti-
gung der aus andern Gründen für Varro vermutheten Eintheilung.
Wenn daher auch sowohl Plinius als Mela nicht nur Rom, sondern
et intus Sparta,
Therapne, atque ubi
fuere Cardamyle,
Pitane, Anthea, lo-
cus Thyrea, Ge-
rania.
MonsTaygetus,am-
nis Eurotas.
1) Vgl. Schweder, die Concordant der Chorographien dea Pomponius Mela
und des Plinias S. 13.
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550
R. REITZENSTEIN
auch Italien seiner Ausnahmestellung beraubten und für ihre ledig-
lieh geographische Darstellung berauben mussten, für Varro können
wir mit so viel Wahrscheinlichkeit, als man bei derartigen Unter-
suchungen an seinem Nachlass Oberhaupt erreichen kann, behaup-
ten, dass Buch XI Italien, Buch XII das übrige Europa, Buch XIII
Asien einschliesslich Afrikas behandelte.
Für das letzte dieser Bücher ist der Gang der va ironischen
Darstellung durch die Uebereinstimmung des Mela und Plinias ge-
nügend klar gelegt; für das zwölfte Buch, die Beschreibung Euro-
pas, ihren Anfangspunkt und ihren Verlauf sind wir auf Vermu-
thungen angewiesen. Da nun Varro, wie wir sahen, die Südküste
Galliens von Osten nach Westen fortschreitend beschrieb, so musste
er nothwendig Spanien in einem Zusammenhange behandeln, uod
dass dies in der That geschah, zeigt nicht nur die in den varro-
nischen Partien bei Plinius Uberall hervortretende Betrachtung
Spaniens als geographisches Ganze, auf welche Detlefsen (Comment.
S. 23) aufmerksam machte, oder die bei Plinius falsch eingeord-
neten allgemeinen Angaben Varros (vgl. S. 531 A. 2). Wenn Plinius
zwar das titus internum erst vom Berge Calpe ab rechnet (vgl. III
5 und 7), seine Darstellung desselben aber mit der Grenze son
Baetica, dem Fluss Anas, beginnt, Mela dagegen Gades und das
Vorgebirge Ampelusia als Grenzstein der inneren Küste aufstellt,
so ist diese Discrepanz der sonst so eng an die varronische Rüsten-
beschreibung anschliessenden Autoren doch wohl am Besten dahin
zu erklären, dass iu der varronischen Darstellung hier in der That
kein grösserer Abschuitt gemacht war. Beginnen konnte dieselbe
dann naturgemäss an zwei Punkten, an der Ostgrenze Europas,
dem Tanais, oder an dem Endpunkte Italiens, und für letztereo
scheint mir alle Wahrscheinlichkeit zu sprechen. War es doch,
wenn Buch XI von Italien handelte und mit dem Westende des-
selben scbloss, fast selbstverständlich, in dem folgenden Buch mit
diesem Punkt die Darstellung des übrigen Europa zu beginnen,
und wie sollte andernfalls der bei Italien klaffende Spalt der sonst
ununterbrochenen Küstenbeschreibung Europas ausgefüllt oder ver-
heimlicht werden? Nach seiner ganzen Anlage war dieser Aus-
gangspunkt für Varros Buch der einzig zweckmässige, und gewiss
ist es nicht zufällig, dass auch hierzu die Anordnung Sohns im
Allgemeinen stimmt (vgl. II 52). Dann aber ist es auch klar, wo-
durch sowohl Plinius als Mela, sobald sie Italien seiner Ausnabme-
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ME GEOGRAPHISCHEN BlCHER VARROS 551
Stellung beraubten, veranlasst wurden, die varronische Anordnung
umzuändern und deu Ausgangspunkt für die Schilderung Europas
methodischer zu wählen.
Kann ich daher diese letzte Vermuthung auch selbst nur als
recht wohl möglich bezeichnen, den vorliegenden Thatsachen wird
sie, wie ich hoffe, gerecht und erklärt sie in einfacher Weise.
Breslau. R. REITZENSTEIN.
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DIE REIHENFOLGE DER GEDICHTE
DES PROPERZ.
Nachdem in neuerer Zeit die Forschung für die Textgeschichte
und Chronologie des Properz ausserordentlich eifrig und nicht ohne
Erfolg thätig gewesen und manchen bisher streitigen Punkt definitiv
erledigt hat1), dürfte es im Zusammenhange damit an der Zeit
sein, ein anderes, nahe verwandtes Problem einmal von einem
neuen, und, wie es scheint, massgebenden Gesichtspunkte aus zu
beleuchten. Hat Properz seine Gedichte in ihrer vorliegenden Ge-
stalt selbst herausgegeben, oder sind sie erst nach seinem Tode
von Freundeshand zusammengestellt und veröffentlicht worden?
Diese Frage ist im Vorbeigehen vielfach ventilirt und für und wider
besprochen, aber meines Wissens noch nicht eingehend und me-
thodisch behandelt worden.
Von vornherein sei bemerkt, dass ein strikter Beweis für die
Annahme, wonach die gegenwärtige Sammlung nicht in allen Thei-
len den Dichter selbst zum Urheber hat, noch von keiner Seite
erbracht ist, dass sie im Gegentheil meist nur als Stütze für andere,
mehr oder minder unhaltbare Vermuthungen gemissbraucht wordeo
ist. Was, um nur ein Beispiel anzuführen, u. a. Uertzberg praef.
p. 213 ff. seiner Ausgabe de perturbato libri secundi statu vorbringt,
1) Was die Bücherzahl anlangt, so schlîesse ich mich durchaus an die
Resultate ron Th. Birt (Das anlike Buchwesen S. 413 ff.) an. Was jüngst
Marx in seiner Dissertation de S. Propertii vita et librorum ordine tem-
poribusque, Leipzig 1884, p. 79 dagegen bemerkt: Non probo argutiu,
qua* de duabut editionibut{\) Propertii protutit Birtiut kann mich na-
türlich in dieser Ueberzeugung ebensowenig irre machen, als die von ihm
selbst aufgestellte, unbewiesene und unwahrscheinliche Vermuthuog, Properz
habe wohl das erste, dritte und vierte, nicht aber das jetzige zweite Buch
selbst herausgegeben. Ueberhaupt kann ich hier die Bemerkung nicht unter-
drücken, dass Marx die Sache in keinem Punkte gefordert, wohl aber die
etwa schon vorhandene Verwirrung und Ungewissheit dorcb neue und wahr-
lich nicht bessere Einfälle vermehrt hat.
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DIE REIHENFOLGE DER GEDICHTE DES PROPERZ 553
um die Lachmann sehe Hypothese, betreffs T h eilung des zweiten
Buches zu bekämpfen, bedarf jetzt, da sich Lachmanns Ansicht
glänzend bestätigt hat und die UnVollständigkeit des zweiten, oder
besser nach antiker Zahlung ersten Buches nicht mehr zweifelhaft
sein kann, keiner ausführlichen Widerlegung.1) Mag aber immer-
hin die Unmöglichkeit, in Properz selbst den Herausgeber seiner
Gedichte sehen zu dürfen, noch nicht dargethan sein (vom letzten
Buche sehe ich zunächst ganz ab), so wäre doch damit das Gegen-
theil ebenfalls noch nicht erwiesen. Eine sichere und positive
Handhabe gewinnen wir erst, wenn es uns gelingen sollte, directe
und deutliche Spuren von der redigirenden Tätigkeit unseres
Dichters aufzudecken. Und dies ist in der That keineswegs beson-
ders schwierig; es bedarf nur einiger Aufmerksamkeit, um überall
die ordnende Hand des Herausgebers zu erkennen.
Am unabweisbarsten drangt sich, worauf u. a. besonders Birt
(Das antike Buchwesen S. 420 ff.) hingewiesen hat, die wohlbe-
dachte Absicht des Dichters auf in den Einleitungs- und Schluss-
gedichten, welche durchweg für diesen besonderen Zweck berechnet
und ihm angepasst sind. So dient gleich die erste Elegie des
ersten Buches, welche charakteristisch genug mit den Worten
Cynthia prima anhebt und Tullus als den Adressaten des gan-
zen Buches2) sowie die übrigen, zunächst als Leser gedachten
Freunde aposlrophirt , vortrefflich zur Einführung in den Stoff
und Inhalt des ganzen Buches, indem sie in kurzen Zügen ein
Bild von dem Verlaufe der Liebe im ersten Jahre entwirft.9)
Die Schlusselegie benülzt Properz, um wie Horaz ep. 1 20, Vergil
1) Dies gilt auch von Marx, der sich a. a. 0. S. 79 ff. in ähnlicher Weise
wie Hertzberg, nur noch weit unüberlegter äussert.
2) Dass das ganze Bach dem Tullus gewidmet war, beweist auch das
Schlussgedicht, in welchem wieder Tullus der Angeredete ist.
3) Knaoth (Quaest. Prop.) hat behauptet, aber nicht zwingend erwiesen,
dass diese Elegie auch zeitlich die letxte des Baches sei. Der Gedanke an
eine Reise ist 1 1, 29 etwas ganz Neues, von dem noch Heilung erhofft wird,
was nach 1 6 kaum mehr geschehen sein würde. I 6 ist also gewiss nach
t 1 anzusetzen, dessen letzten Tbeil es mit unverkennbarer Anspielung wider-
ruft. Ueberdies schmachtet Prop. I 1 noch vergebens nach Erhörung, welche
1 6 und später als gewährt vorausgesetzt wird. Seinen Fluchtversuch hat
Properz später doch noch ausgeführt. Also muss auch dieses Gedicht in eine
spätere Zeit fallen, als I 1, welches demnach xu den frühesten Gedichten des
Buches gehört (nach Brandt QuaeiL Prop. 29 wäre es sogar das früheste).
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554
A. OTTO
Georg. IV 559 ff. uud Orid ex Pont. IV 10 einem dichterischen
Brauche folgend Andeutungen über seine Persönlichkeit und seine
Herkunft zu machen.
Auch II 1 und II 10 sind gewiss von vornherein als Einlei«
tungsgedichte gedacht In dem enteren, worin zum Ueberûusse
ausdrücklich angeknüpft wird an die bereits erschienene Mono-
biblos (V. 2 wide meus ventât mollis in ora Über, womit nur das
Cynlhiabuch gemeint sein kann), vertheidigt Propen dem Mäcenas
gegenüber, in dessen Kreis der Dichter inzwischen aufgenommen
worden war, die erotisch-elegische Poesie und weist epische Stoffe
als seiner Naturanlage nicht entsprechend ab. Damit lässt sich
vergleichen Hör. Od. IV 1 und Ovid. Am. II 1. II 10 wendet er
sich an den Kaiser Augustus selbst und verheisst ihm ein Herold
seiner Thaten sein zu wollen, um jedoch am Schlüsse unvermerkt
wieder ins alte gewohnte Gleis einzulenken und damit überzuleiten
auf den Inhalt des folgenden Buches. Das Gedicht inmitten rein
erotischer Stücke in jedem anderen Falle planlos und verioreo,
ist, wie Lachmann mit scharfem Blick erkannte, erst als Einlei-
tungsgedicht an seiner Stelle voll berechtigt und verständlich (vgl.
auch Birt a. a. 0. S. 420). Wenn dann II 34 wiederum die eigene
poetische Richtung gerechtfertigt und auf Vergii als den berufenen
Epiker Roms hingewiesen wird, so ist damit der Anschluss sowohl
an II 10, als an 11 1 glücklich erreicht. Treffend ist, was Bin
a. a. 0. S. 421 sagt: 'Man wird Recht haben zu glauben, dass dies
Finale nicht ohne rückblickenden Bezug auf die Introduktion as
Augustus geschrieben sei, indem für die Darstellung der Thaten
des Kaisers, die hier der Elegiker kümmerlich versucht, dann in
Frage gestellt und auf ein späteres Alter verschollen hatte, jetzt
in Vergil ein sicherer und brauchbarer Vertreter nachgewiesen
wird.* Ich gehe, wie gesagt, noch einen Schritt weiter und halte
sogar ein Zurückgreifen auf II 1 für wahrscheinlich, womit dann
die Thatsache aufs beste harmonirt, dass beide Bücher zusammen
edirt sind (II 24, 2). So betrachtet stellen sich die beiden Bücher
als ein in sich abgerundetes Ganze dar. Und wenn sich Propen
zuletzt in die Zahl seiner Vorganger einreiht, so war auch dafür
ein grösserer Werkschluss der geeignete Ort, wobei wir an das
Beispiel des Ovid (Am. I 15) erinnern dürfen.
Erst nachdem Properz bereits drei Bücher Elegien pablicirl
und damit seinen Ruhm begründet hatte, durfte er es wagen, einen
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DIE REIHENFOLGE DER GEDICHTE DES PROPERZ 555
so selbst bewussten und entschiedenen Ton anzuschlagen, wie dies
HI 1 geschiebt. Mit berechtigtem Stolze spricht er hier von seinen
bisherigen poetischen Leistungen und Erfolgen, von dem Schwärm
der Nachahmer, der in seine Fusslapfen tritt, von dem dauernden
Nachruhme, der seiner wartet (ebenso Horaz Od. II 1), knüpft aber
im weiteren Verlaufe (mit V. 39) wieder an sein alles Thema an
und schlägt ebenso wie II 10 die Brücke zu den folgenden Ge-
dichten dieses Buches. Aehnlich wie II 1 und 10 orientirt er uns
ferner Ober die Ziele, die er sich gesteckt, und weist das ihm
wenig sympathische und seine Kräfte Obersteigende Epos von neuem
zurück. III 24 und 25 !) endlich, der definitive Abschied an Cyn-
thia, die ihn bisher begeistert und in seinen Liedern geherrscht,
schliesst einen fünfjährigen Lebensabschnitt und die wichtigste Pe-
riode in der Entwickelung des Dichters ab und eröffnet die Aus-
sicht auf eine neue, höhere Richtung.
Wenn sonach allein die Analyse der Anfangs- und Schluss-
gedichte den Properz als Herausgeber seiner Dichtungen sicher
stellt, so geht doch die Planmassigkeit und Absichtlichkeit der An-
lage viel weiter, auch die übrigen Gedichte sind in einer ange-
messen fortschreitenden Reihenfolge aufs glücklichste mit einander
verknüpft und gerade diese Ordnung nachzuweisen und den Blick
dafür zu eröffnen ist der Hauptzweck der folgenden Zeilen. Denn
was bei einem Catull, Tibull, Ovid oder Horaz nicht oder nur in
vereinzelten Fallen möglich wäre, nämlich einen Zusammenbang
zwischen den einzelnen Stücken herzustellen, das lässt sich bei
Properz fast überall durchführen, eine Beobachtung, welche uns
den Dichter von einer ganz neuen, viel zu wenig beachteten Seite
zeigt, und welche wohl geeignet ist, die Charakteristik desselben
zu erganzen und zu vervollständigen.
Bevor wir aber an die Darlegung dieses Zusammenhangs her-
angehen können, müssen wir zu einer anderen hierher gehörigen
Frage Stellung nehmen. Es könnte scheinen, als ob Properz nicht
blos die einzelnen Bücher nach einander habe in die Welt geheu
lassen, sondern auch die einzelnen Gedichte jedes Buches der Zeit
1) Die Handschriften, mit Ausnahme der WolfenbOlteler, verbinden diese
beiden Nummern zu einem Gedichte, wie mir scheint mit Recht. Beide be-
bandeln ganz dasselbe Thema, und haben durchaas keinen verschiedenen
Grundgedanken. Zudem giebt 24, 20 keinen rechten Abschloss, wie aoeh
25, 1 kein wirklicher Anfang ist.
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556
A. OTTO
ihrer Entstehung nach an einander gereiht habe. Der Gedanke
an sich liegt ja nahe genug und Knauth bat ihn in seiner Disser-
tation Quae$U. Prop. Halle 1878 des weiteren durchzufahren ge-
sucht, er ist aber wohlweislich nicht Ober das zweite Buch hin-
ausgegangen und hat sieb auch in diesem in so tiefe Widersprüche
verwickelt, dass er sich zuletzt nur durch höchst gewagte und ganz
unannehmbare Umstellt! ngsvorschläge aus der Klemme zu ziehen
wusste. Selbst in der Monobiblos findet, wie wir schon oben be-
merkt haben, die Ansicht Knauths keinen Anhalt1), am wenigsten
aber ist es möglich, das chronologische Princip in den folgenden
Büchern consequent festzuhalten. II 31 fällt in eine Zeit (726 a. o. c)
in welcher nicht einmal die Elegien des ersten Buches gedichtet
waren, ja noch vor den Beginn der Liebe zu Cynthia, so dass die
dort angeredete Person Cynthia nicht sein kann.*) Properz nahm
es, wie Brandt Quaestt. Prop. p. 32 ganz richtig bemerkt, nur
deshalb in seine Cynthia nicht mit auf, weil es den rein erotischen
Charakter des Buches gestört hatte. Wenn ferner Properz III 15, 7
versichert, er habe seit beinahe drei Jahren, d. h. doch wohl seit-
dem er Cynthia lieben gelernt, keine zehn Worte mehr mit Ly-
cinna gewechselt, so ist es kaum glaubhaft, dass ihn in den zwei
folgenden Jahren, selbst wenn nach Lachmanns Annahme das Jahr
des discidium in diese Zeil gehörte, die Musen so wenig und selten
begeistert haben sollten.9) Die Elegie muss bald nach dem Erschei-
nen des zweiten Buches spätestens Ende 730 entstanden sein, ein
Beweis, dass dieses Buch, oder vielmehr diese beiden Bücher einen
Zeitraum von kaum mehr als einem Jahre umfassen. Ist dem aber
so, dann hat Bahrens allem Anscheine nach doch nicht so Unrecht,
wenn er die 9, 25 ff. erwähnte Krankheit mit jener identificirte,
welche No. 25 ausführlich geschildert wird, so dass auch in diesem
Falle die chronologische Folge gestört ware. Endlich III 4 und 5
1) Auch I 6 scheint später zu datiren, als I 14. Denn wenn Tullns seine
Absicht, nach Asien zu gehen, aufgegeben hatte, was nicht der Fall war, so
mûsste I 14 wenigstens eine Andeutung gegeben sein.
2) Es ist gewiss das früheste der uns erhaltenen Gedichte des Propen.
Darauf deutet auch der zweimal vorkommende vierfässige PenUmeterschlus*
hin (V. 10 Ortygia und V. 14 Tantulydos).
3) Eine Abnahme der dichterischen Prodoctivitât ist allerdings leicht er-
kennbar. Das erste und zweite Buch der Synthesis, um einen Ausdruck
Birts zu brauchen, uroschliesst noch nicht zwei Jahre, das dritte mehr als
zwei und endlich das vierte gar sechs Jahre (732—738).
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DIE REIHENFOLGE DER GEDICHTE DES PROPERZ 557
fallen sicher in eine beträchlich spätere Zeit (732) als No. 18, die
Elegie auf den Tod des Marcellus (73 1).1)
Waren die Anspielungen auf Zeitereignisse zahlreicher und
bestimmter, so würden wir wahrscheinlich noch andere Abwei-
chungen von der zeitlichen Ordnung entdecken, doch genügen die
eben angedeuteten, um uns zu Oberzeugen, dass Properz eben
sowenig wie die anderen gleichzeitigen Dichter, z. B. Horaz, die
Absicht gehabt haben kann, schon durch die Anordnung seiner
Gedichte gewissermassen eine Geschichte seiner Liebe und seiner
poetischen Entwickelung zu geben. Andrerseits soll auch wieder
nicht in Abrede gestellt werden, dass nicht vielfach die Aehnlich-
keit in Stoff und Gedanken ihre Quelle in der Gleichzeitigkeit des
Entstehens haben kann und ohne Zweifel wirklich hat, nur war
auch in diesem Falle für das Ortliche Zusammentreten nicht das
zeitliche Moment ausschlaggebend, sondern eben jene innere Ueber-
einstimmung. Ich will jetzt versuchen, diesen regelmässigen Fort-
schritt im einzelnen aufzuweisen und zu zeigen, wie angelegent-
lich Properz bestrebt gewesen ist, seine Elegien in continuirliche
Beziehung zu einander zu setzen.
Die ersten Elegien der Monobiblos dienen ohne Ausnahme der
Charakteristik Cynthias und zaubern vor die Phantasie des Lesers
in plastischen Zügen ein Bild von der Persönlichkeit des geliebten
Mädchens. Der Dichter geht aus (No. 2) von ihrer äusseren blen-
denden Erscheinung, wir sehen, wie sie reich geschmückt und in
kostbarer Toilette, die freilich dem Dichter wenig Freude bereitet,
aller Augen auf sich zieht. Dagegen betbätigt sich die Macht der
natürlichen, ungekünstelten Schönheit, welche hier dem überflüs-
1) In der chronologischen Fiximng der Gedichte des Proper? hat meines
Erachtens Brandt Quanti. Prop, S. 30 f. das Richtige getroffen. Ich stimme
Brandt vollständig bei, wenn er im Gegensatz zn Lachmann und der Mehr-
zahl der Neueren das Jahr des dùcidium in den fünfjährigen Dienst mit hin-
einrechnet. Die Worte III 25, 3 Quinque tibi potui servire fideliter annos:
Vngue meant mono taepe querere fidem besagen keineswegs, dass der
Dichter während dieser Zeit glücklich, sondern nur, dass er treu geliebt.
Eine Andeutung der Untreue (und eine solche würde sonst gewiss vorliegen)
durfte um so weniger zwischen den Zeilen gelesen werden, als eben an dieser
Stelle die unverbrüchliche Treue ausdrücklich betont wird. Natürlich heisst
potui nicht »ich habe gedurft', sondern 'ich habe es über mich gebracht'.
Nach meiner Ueberzeugung geht jede Datirung, welche daran nicht fest-
hält, fehl.
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558
A. OTTO
sigen, rafßnirten Putze entgegeugehalteu wird, siegreich io No. 3.
War dort Cylhias Auftreten in der Oeflenllichkeit (V. 2 quid iu-
vat omato procedere, vita, capillo) geschildert, so sehen wir sie
bier in ihrer Häuslichkeit, gewissermassen im Négligé. Daneben
wird schon hier den inneren Vorzügen der Geliebten, ihrer Liebe
zur Poesie und ihrer häuslichen Thätigkeit das gebührende Lob
zu Theil. Auch No. 4 beschäftigt sich anfangs (V. 5 ff.) noch mit
ihrer körperlichen Schönheit, führt aber dann die Charakterisük
weiter durch den Hinweis auf die leidenschaftliche Eifersucht, die
schon am Schluss der vorangehenden Elegie vorbereitet war, sowie
durch den Contrast zu den levés pueliae des Bassus. Wenn damit
No. 5 sowohl hinsichtlich des Inhalts, als auch durch directe Be*
zugnahme (V. 7 non est ilia vagis similis, collata, figuris) eng
verknüpft ist (auch der Angeredete ist schwerlich verschieden wo
dem Bassus in No. 4), so ist die ausführliche Darstellung der harten
und drückenden Herrschaft, die Cynthia ausübt, neu. Eben dieses
grave servitium wird auch in No. 6 mit drastischen Farben ausge-
malt, der Dichter erfährt an sich selbst all die Leiden, vor denen er
noch eben eindringlich den Bassus gewarnt hatte. Das schwere Joch
der Liebe ist es allein, das er fühlt und das ihn zum Dichten treibt
(No. 7), wahrend ein Ponticus ebenso wie vorher Tullus der Liebe
noch unzugänglich ist und in epischen Gesängen Kampf und Krieg
verherrlicht (vgl. bes. 7, 23 ff. mit 6, 21 f. und 7, 15 f. mit 6, 23 f.).
Scheinbar abgebrochen ist in No. 8 das plötzliche Auftreten eines
Nebenbuhlers in der Person des später öfter genannten Prätors,
aber insofern als eben dieses plötzliche Ereigniss störend in das
Leben und die Hoffnungen des Dichters eingreift, ist dieses uo-
vermulhete Abbrechen von hoher künstlerischer Wirkung. In Wahr-
heit ist jedoch die Kluft nur eine scheinbare. Es ist wieder die
Macht der Liebe, die sogar durch die Untreue des geliebten Gegen-
standes sich nicht vermindert, welche dem Dichter den Griffel führt,
überdies ist das Gebahren Cynthias durch die früheren Schilderun-
gen zur Genüge vorbereitet. Die Gefahr geht diesmal schoell und
glücklich vorüber, Cynthia bleibt. No. 6b ist eines von jenen dem
Properz ganz eigentümlichen Gedichten, welche ein unmittelbar
voraufgehendes zum Verständniss voraussetzen und das Thema des-
selben fortführen. Die Handschriften trennen gewöhnlich solche
durchaus selbständige Gedichte nicht. In dieselbe Klasse gehören
II 28 abc; 11 34, 1—24 und 25 ff.; IV 1, 1—70 und 71 ff. Wäh-
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DIE REIHENFOLGE DER GEDICHTE DES PROPERZ 559
rend der Dichter so der dräuenden Gefahr glücklich entrinnt, muss
inzwischen der inrisor Pontieus, den wir bereits aus No. 7 kennen,
um so schlimmere Erfahrungen machen. Die prophetische War-
nung 7, 15 ff. ist schneller, als vorauszusehen war, in Erfüllung
gegangen : Pontieus liebt. Man hat aus dem Umstände, dass No. 9
nicht unmittelbar auf No. 7 folgt, den Schluss ziehen zu dürfen
geglaubt, dass No. 9 später gedichtet sei, als 8 a und b. Das ist
wohl möglich, aber nicht nothwendig, denn, täusche ich mich
nicht, so konnte Properz dem in Rede stehenden Gedichte gar
keinen anderen und besseren Platz anweisen als er gethan hat.
Die Versöhnung mit Cynthia erfolgt schnell, ja sie soll wohl nach
des Dichters Intention als ein Ergebniss der Bitten in Sa ange-
sehen werden können. Anders ist das Verhältnis» zwischen 7 und 9.
Sollte nicht die innere Wahrscheinlichkeit leiden , so muss te eine
wenn auch kurze Zeit zwischen der Voraussage und deren Erfül-
lung als verstrichen gedacht werden, was bei unmittelbarer Auf-
einanderfolge nicht möglich wäre. Aus gleichem Grunde sind auch
No. 10 und 13, und 15 und 17 trotz des verwandten Inhalts räum-
lich auseinander gehalten. Ausserdem darf nicht übersehen wer-
den, dass No. 10 den Schluss von No. 9 (V. 33 quam prmum
errata fatere; dicere, quo pereas, saepe in amore levât) aufnimmt
und ausführt. An Gallus nämlich, der den Dichter zum Mitwisser
seines Liebesgeheimnisses gewählt, macht dieser wahr, was er dem
Pontieus verheissen; ihm selbst freilich nützen die guten Lebren,
die er anderen giebt, ebensowenig als z. B. in ähnlicher Lage einem
Tibull (I 4, 83 f. ; 1 6, 9 f.) : Cynthia ist nach Bajä gegangen und
hat den Dichter einsam und untröstlich in Rom zurückgelassen, er
kann nur noch brieflich seinen Schmerz und seine Befürchtungen
aussprechen. No. 12 und 13 setzen die Abwesenheit Cynthias voraus
und sind aus derselben Stimmung entsprungen. Dass letzleres Ge-
dicht auf No. 10 zurUckschaul, ist schon bemerkt1), mit No. 14
ist es durch die Aehnlichkeit der Grundidee verknüpft; die Macht
einer tiefen und wahren Liebe, welche den Gallus alle anderen
früher begehrten Mädchen vergessen macht, lässt auch den Dichter
alle Annehmlichkeiten und Bequemlichkeiten des Reicblhums ge-
ring achten. No. 14 ermöglicht überdies die Continuität in der
1) Vgl. bes. V. 15. Bemerkt sei noch, dass die ganze 13. Elegie den
12, 15 ausgesprochenen Grundsats bekräftigt Felix qui potuit praesenti flere
puellae.
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A. OTTO
Phantasie des Lesers. In der folgenden Elegie nämlich Gnden wir
Cynthia wieder in Rom und von neuem im Verkehr mit Proper*.
Indessen muss der Genuas der Liehe, der noch eben aber alle
Herrlichkeiten der Welt gestellt wurde, wenn Oberhaupt gekostet,
ein sehr kurzer gewesen sein. Cynthia behandelt den Geliebten
ärger, als je zuvor. Da ihm eine weite, gefährliche Reise bevor-
steht (No. 15), bleibt sie kalt und ungerührt und wenn er Nachts
an ihre Thür klopft, ist sie verschlossen und die Herrin in den
Armen eines anderen (No. 16). So bleibt ihm zuletzt nur noch
die eine Hoffnung, in der Ferne die Treulose zu vergessen, und,
wenn auch schweren Herzens tritt er die gefUrchtete Reise an.
Vergebens I Sturm und Unwetter stellen sich feindlich in den Weg
und lassen ihn seinen Entschluss bald bereuen. No. 17 ist in ge-
wisser Beziehung eine Palinodie auf No. 15. Dort hatte Properz
auf die rächende und strafende Gottheit hingewiesen, welche falsche
Schwüre nicht ungeahndet lassen werde, jetzt ist er gezwungen zu
bekennen, dass selbst die Gotter und die von ihnen beherrschten
Elemente mit Cynthia im Bunde stehen und jeden Fluchtversuch
seinerseits vereiteln. Wie uns No. 17 an das öde Gestade des Meeres
führte, so versetzt uns die folgende Elegie in die Einsamkeit des
abgelegenen Waldes, wo der Dichter unbelauscht seiue gepresste
Brust erleichtern und den Bäumen sein schweres Leid klagen kann.
Die Reihe der auf Cynthia bezüglichen Gedichte beschliessl aufs
allerglücklichste in No. 19 die nochmalige Versicherung unver-
brüchlicher Treue und Anhänglichkeit bis über den Tod hinaus, wo-
durch zugleich ein schon 17, 19 berührter Gedanke seine vollere
Ausführung findet. Die beiden noch übrigen Gedichte, die mit
Cynthia nichts zu thun haben, sind nur anhangsweise zuletzt unter-
gebracht. Das erstere nimmt trotz seines erotischen Charakters
eine ziemlich singulare Stellung unter den Poesien des Properz
ein, das zweite wird einzig und allein durch seine nahe Verwandt-
schaft mit dem Schlussgedichte an der ihm angewiesenen Stelle
gerechtfertigt.
Die Monobiblos ist bekanntlich zweifellos von Properz selbst
veröffentlicht worden, die nachgewiesene Ordnung ist also sein
eigenes Werk. Weon daher die Probe auch in den übrigen Bachern
1) Die Veranlassung zu der Reise ist nicht aufgeklärt. Sicherlich war
Cynthia zunächst anbeiheiligt. Sollte sich Properz vielleicht doch noch ent-
schlossen haben, den Tullus nach Asien zu begleiten?
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DIE REIHENFOLGE DER GEDICHTE DES PROPERZ 561
stimmt, so dürfen wir darin einen deutlichen Beweis sehen, dass
auch diese nicht ohne das Zuthun des Dichters zusammengestellt
worden sind.
Die zweite und dritte Elegie de» zweiten Ruches knüpfen
direct an das Erscheinen der Monobiblos an (2, 1 Uber eram et
vacuo meditabar vivere lecto f. 3, 3 vim unwn potes, in felito, re-
quiescere mensem, et turpis de te tarn Uber alter trit) und stellen
so, indem sie das Liebesverbaltniss wieder aufnehmen, in natür-
licher Weise den Zusammenhang der Ereignisse her. Genau so
wie im Anfange des ersten Buches wird auch in den ersten Elegien
dieses Buches die unwiderstehliche Schönheit der Geliebten neben
ihren sonstigen Charaktereigenschaften und Vorzogen gepriesen.
Bald aber brechen die alten Klagen und der Zorn über ihr leicht-
fertiges Treiben wieder mit verstärkter Gewalt hervor, so dass zu*
letzt als Ergebnis« ausgesprochen wird 5* 28 Cynthia forma po-
tens, Cynthia verba levis. Doch ungeachtet der grossen Zahl von
Freiern, die tagtäglich bei Cynthia unter den verschiedensten Vor-
wanden ein* und ausgehen, scbliesst schon das nächste Gedicht
wieder mit dem vielfach variirten Salze nos uxor mmqnam, wnm-
quam eeducet amiea, ein Satz, dessen Aehnlichkeit mit dem Inhalt
der folgenden Elegie so sehr in die Augen springt, dass man so-
gar den Versuch gemacht hat, das Distichon in dieselbe umzusetzen.
Wir werden den Intentionen des Dichters mehr gerecht werden«
wenn wir die beiden Verse an ihrem alten Platze belassen. Plötz-
lich und unvermnthet, wie im ersten Buche, ist in No. 8 das Er-
scheinen des bekannten Nebenbuhlers, mit dem sich auch die
folgenden Stücke beschäftigen. Der noch Übrige grossere Theü
des Buches ist uns leider verloren gegangen, doch ist die Aehn-
lichkeit des Inhalts in den letzten Bruchstücken unverkennbar.
Die erste Elegie des neuen Buches (II 12), wenn wir von II 11
als einem nur durch Zufall hierhergerathenen Bruchstücke absehen,
ist mit seiner Betrachtung Uber die äussere Erscheinung und das
Wesen des Liebesgottes mehr allgemeiner Natnr und eben deshalb
an dieser Stelle ganz besonders geeignet. Das Gedicht knüpft
übrigens sehr geschickt an den Schlussvers der einleitenden Elegie
sed modo Permessi ftumine lavit Amor an, wie auch No. 13, indem
es wiederum mit dem sieber trefTenden und tief verwundenden
Pfeilen Amors beginnt, gleichsam eine Fortsetzung bildet von No. 12.
Die Verhaltungsmaßregeln, die Properz von V. 17 ab für den Fall
Hermes XX. 36
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A. OTTO
seines Todes giebt, sind weniger abrupt, als es vielleicht scheinen
möchte. Der Dichter fühlt sich eben von den Geschossen des
Gottes so ins innerste Mark getroffen, dass er sein nahes Ende
vorauszusehen glaubt (vgl. bes. 12, 20 non egot sed tenuis vapulat
umbra mea). Auch in No. 14 fehlt es nicht ganz an Berührungs-
punkten. Die Anspielungen in V. 1 1 at dum detnissis svpplex cer-
mcibus ibam und V. 15 atcpie utinam non tarn sero mihi nota
fuisset conditio! c inert nunc mediana datur beweisen zur Ge-
nüge, dass es dem Dichter darum zu thun gewesen ist, den Contrast
zwischen dem Glücke der Gegenwart und der früheren tiefen Er-
niedrigung eindringlich hervorzuheben. Auch hier, wie in No. 15
macht wieder der Todesgedanke den Abschluss. Letzteres Gedicht
ist übrigens von derselben Stimmung getragen wie das vorher-
gehende. Um so plötzlicher und erschütternder zerreissl zum
dritten Male der Himmel des Glückes, wieder ist es der verhasste
Prätor, der den eben erneuten Bund zerreisst (No. 16), und wieder
beginnen die erbitterten Anklagen und Vorwürfe (No. 16. 17. 18a,
vgl. bes. 17, 11 quem modo felicem invidia admirante ferebant,
nunc deeimo admittor vix ego quoque die). Trotzdem wird die
Hoffnung auf eine bessere Wendung noch immer nicht aufgegebeo
(No. 17. 18. 18,22) und die Versicherung treuen Ausharrens bleibt
der stets wiederholte Refrain (17, 17. 18, 19. 18 b. 20 und 21). Dies
ist es auch allein, was 18 a und 18 b zusammenhält. ') In den Scbluss-
versen (V. 37 f.) credam ego narranti, noli committere, famae: et
terram rumor transüit et maria erkenne ich bereits eine Spur
der Abwesenheit Gynthias von Rom, wovon No. 19 im besonderen
handelt, und während welcher offenbar auch No. 20 und 21 ver-
fasst sind. Beide Gedichte verfolgen den Zweck, die üblen Ge-
rüchte, welche durch böswillige Menschen der Geliebten zu Ohres
gebracht waren, zu zerstreuen und diese selbst wieder in die
Arme des Dichters zurückzuführen. Weiterhin gehören unzweifel-
haft auch die folgenden Nummern 22, 23 und 24 a in dieselbe Zeit
der Trennung von Cynthia. Der Dichter schlägt hier, nachdem
die ersten Versuche fehlgeschlagen sind, einen ganz neuen Weg
ein, er giebt sich den Anschein, als ob er, um die Geliebte sich
aus dem Sinne zu schlagen, bei Mädchen gewöhnlichen Schlages
Ersatz suche (vgl. bes. 24, 16 sed me fallaci dominas iam pudet
1) Der Beweis, dass beide Theile ein Ganzes ausmachen, ist Herüberg
(praef. I p. 99) nicht gelungen.
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DIE REIHENFOLGE DER GEDICHTE DES PROPERZ 563
esse tecum), wodurch er die Eifersucht Cynthias rege zu machen
hofft. Allein giebt schon der übertrieben frivole Ton dieser Stücke
au erkennen, wie wenig ernst es ihm im Grunde damit sei, so
erfolgt auch der Umschlag über Erwarten schnell. In No. 24 b
und 25 werden all jene soeben ausgesprochenen leichtfertigen Grund-
sätze feierlich widerrufen, ja es werden mit unverkennbarer An-
spielung auf 22, 1 ff. sogar diejenigen heftig getadelt, welche sich
von jeder Schönheit hinreissen lassen. Jetzt erklärt sich der Dichter
bereit, um Cynthia willen Leiden und Muhsalen jeglicher Art willig
zu (ibernehmen (24, 39 nil ego non potior)1), sogar die Gefahr
des eigenen Lebens scheut er nicht, wenn er sie zu retten hofft
(No. 26), und die Schrecknisse einer weiten und stürmischen See-
fahrt scheinen ihm erwünscht wegen der Aussicht, wenigstens in
ihrer Nähe weilen zu dürfen (omnia perpetiar auch 26, 35). Eine
gewisse Aehnlicbkeit zwischen 26 a und 26 b liegt auch darin, dass
in beiden an Gefahren des Meeres gedacht ist und die Mächte der
See selbst sich Cynthia hilfreich erweisen. War in No. 26 b die
Idee entwickelt, in den Armen der Geliebten sei dem Liebenden das
Ende leicht, so führt No. 27 im Anschluss daran den Gedanken aus,
dass an dem Leben und dem Willen der Geliebten auch das Leben
des Liebenden hänge, ein Gedanke, der sich dann auch durch die
Trilogie 28a he hindurchschlingt (vgl. 27, 11 sohts amam novit
quando periturus et a qua morte cet.; 28, 39 una ratis fati noslros
portabit amoves cet.). Der Versuch, in den noch übrigen Gedichten
dieses Buches ein so festes Gefüge aufzuweisen, stösst auf Schwierig-
keiten, die Vermuthung liegt daher nahe, dass Properz ans Ende des
Buches (wie auch I 20 und 21) diejenigen Elegien gestellt hat, die
er anderswo ohne Zusammengehöriges zu zerreissen, nicht wohl
einfügen konnte, wie denn z. B. No. 31 aus weit früherer Zeit
datirt. Im einzelnen fehlt es jedoch auch hier nicht ganz an Be-
rührungspunkten. Der neu eröffnete Tempel des Apollo in No. 31
gehört ebensowohl zu den Reizen Roms, wie die schattigen Spazier-
gänge und die Kühlung spendenden Tritonen im Anfang der nächst-
folgenden Elegie. No. 32 und 33 behandeln festliche Gebräuche
und religiose Handlungen, welche Cynthia zu benützen pflegt, sich,
wenn auch vorübergehend, den Augen des lüstigen Liehhabers zu
1) Vgl. bes. auch 24, 33 At me non aetas mutabit tola Sibyllas und
25, 4 At me ab amore tuo diducet nulla tenecliu sowie V. 37.
30*
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5Ü4
A. OTTO
entziehen, und endlich an die Schildern ug des Gelages in No. H3
reiht sich sehr geschickt die Apostrophe an Lynceus, der bei ähn-
licher Gelegenheit nm Cynthias Gunst gebohlt hatte (V. 22 erro-
bant multo quod tua verba tnerô).
Wenn irgendwo, so liegt die Absicht des Properz in der An-
ordnung der ersten Elegien des dritten Buches klar zu Tage.
No. 3 ist genau genommen ein zweites Einleitungsgedicht und hat
als solches manche Aebnlichkeit mit II 1 und 11 10. Wie der
Dichter sich hier gegenüber der Grüsse und Erhabenheit der epi-
schen Dichtung seinen Standpunkt wahrt, so lehnt er in No. 4
jede ihälige Theilnahme an den politischen und kriegerischen Vor-
gängen der Gegenwart ab und leitet zugleich Uber auf das Thema
der Liebe im speziellen. In gleichem Geiste wird in No. 5 die
Betheiligung an den die Zeit bewegenden wissenschaftlichen und
philosophischen Fragen auf das ferne Greisenalter hinausgeschoben.
Amor als Friedensgott ist der Vermittler dieses Gedichts mit dem
vorhergehenden. No. 6 knüpft seinerseits an 5, 2 stant mihi cum
domina proelia dura meaf wie gans besonders aus V. 41 hervor-
geht: quod sin e tanto felix concordia hello txlüerit, auch No. 7
ist bereits durch 5, 3 nec tarnen invito pectus mihi carpitur auro
vorbereitet.1) Die Tendenz dieses letzteren Gedichts ist übrigens
nicht verschieden von der in No. 3 — 5 zu Grunde liegenden, wenn
sie auch nur in den Schlussversen at tu, saeve Aquilo, numquam
mea vela videbis, ante fores dominae condor oportet inert mehr
leicht angedeutet, als mit dem Thema selbst in organische Bezie-
hung gesetzt ist.2) No. 8 ist wieder ganz dem Preise der militia
Amoiis gewidmet (vgl. bes. V. 1 und 33), und so können wir noch
weiterbin beobachten, wie dieselben Ideen gleichsam wie Leitmotive
in verschiedenen Variationen wiederklingen. Mit Bezug auf eine
erneute Aufforderung des Maecenas, Stoffe aus der Zeitgeschichte
au bebandeln, rechtfertigt Properz in No. 9 nochmals mit Ent-
schiedenheit seinen Standpunkt. No. 10 ist ein anmuthiges Ge-
burtstagsgedicht ganz in der Weise des Philetas und Call im ach us,
1) Vgl. auch 5, 11 nunc mari* in tantum vento iactamur, V. 13 haut
uüas portabi* opes Acherontis ad undas, nudus ad infernas, stulte^ t«e-
here ratet,
2) Wie Vahlen verrauthet, wollte Properz der Matter de9 unglücklichen
Paetus mit dieser Elegie Trost zusprechen. Ist dies der Fall, so ist die Discre-
panz mit dem Schlussdistichon eine um so grellere.
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DIE REIHENFOLGE DER GEDICHTE DES PROPERZ 565
welche 9, 43 ab Vorbilder genannt wurden, wohl geeignet, den
Unterschied zwischen jener Art von Dichtungen, wie sie Maecenas
gewünscht, und wie sie der Anlage des Dichters entsprechen, noch
mehr hervortreten zu lassen. Jedoch auch Properz will mit seinem
Lobe des Kaisers Augustus nicht zurückbleiben. Ein Beispiel, wie
er sich dazu befähigt fühlt, ohne die ihm gesteckten Grenzen zu
überschreiten, giebt er in No. 11, in jener interessanten Dar-
stellung der verderblichen Plaue und des jähen Sturzes der Cleo-
patra. Auch in No. 12 werden die Kriegszage des Augustus zum
Ausgangspunkte genommen. Wenn hier die Treue der Aelia Galla
mit der einer Penelope verglichen wird, so steht damit im schärf-
sten Gegensatz die Leichtfertigkeit und Sittenlosigkeil der Übrigen
Frauenwelt Roms, der in den unverfälschten Sitten des Auslandes
und der besseren Vorzeit ein Spiegel vorgehalten wird (No. 13).
Nicht sehr verschieden ist in No. 14 der Vergleich zwischen der
freien Lebensweise der Spartanerinnen und der romischen Damen.
Letztere Elegie konnte bei ihrer allzufreieu, beinahe lüsternen An-
schauung vielleicht das Misstrauen und die Eifersucht wachrufen.
Um dieser Eventualität vorzubeugen, betont Properz gleich im
folgenden Gedicht seine dauernde und unveränderte Neigung zu
Cynthia und bezeichnet vor allem ihren Verdacht einer Lycinna
wegen als ganz und gar grundlos und unberechtigt: te modo et
lignis funeris ustus amem. Dieser Vers knüpft das Band mit der
folgenden Elegie (No. 16).') Ohne Besinnen folgt der Dichter
jedem, auch dem willkürlichsten und unsinnigsten Befehle der Ge-
liebten, er scheut keine Gefahr, nur um die Unersättliche zu be-
friedigen. Da aber alle Nachgiebigkeit den harten Sinn Cynthias
nicht zu erweichen vermag, so ruft er endlich den Gott Bacchus
zu Hilfe, dessen Gabe allein noch den unerträglichen Schmerz und
die vergeblichen Sorgen bannen können (No. 17). In den folgen-
den Nummern 18, 19 und 20 kann ich einen so festen Zusammen-
hang wie bisher nicht finden (die Situation von No. 20 deutet eine
frühere Entstehungszeit an9)), dagegen ist die Empûndungslage in
No. 21 wieder ganz dieselbe wie in No. 17, nur mit dem Unter-
schiede, dass jetzt von der Entfernung von Rom und von der Ver-
1) Vgl. bes. V. 16 quod si certa meos sequerentur funera casus
2) V. 1—10 sind sicher von V. 11 ff. zu trennen, dort Vorwurf und Bitte,
Mer freudige, beglückende Aussicht. Eben deshalb gehören aber auch beide
Stücke zusammen; die Brücke bildet V. 10.
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A. OTTO
Senkung in griechische Kunst und Wissenschaft Trost und Heilung
erhofft wird. In woblberechnelera Gegensatz hierzu folgt in No. 22
eine begeisterte Lobrede auf Rom und Italien. Derselbe Dichter,
der noch eben in die Fremde gehen wollte, um die Liebe zu ver-
gessen, weiss dem Tullus gegenüber kein Ende zu finden im Auf-
zahlen aller Vorzüge der Heimath, wir können ahnen, wie schwer
es ihm selbst ankommt, seinen Plan auszuführen. No. 23, die
Elegie auf das verlorene Schreibtafelchen, ist ein Gorollarium, leicht
hingeworfen und am Ende des Buches am bequemsten unterge-
bracht. Oder sollen wir in dem Verluste dieses Notizbü che Ichens
eine Art symbolischer Hindeutung auf den Verlust der Liebe selbst
sehen, der das Buch abschliesst?
Ueberblicken wir noch einmal das dritte Buch als Ganzes, so
fallt zunächst das Zurücktreten des rein erotischen Elementes im
Vergleich zu den früheren Büchern auf. In diesen fand sich kaum
ein Gedicht, in welchem nicht Cynthia oder die Liebe im Allge-
meinen besungen wurde, in jenem sind nur verhältnissmassig wenig
Stücke durchaus erotisch (No. 6. 8. 10. 15. 16. 17. 19. 20. 21.
24. 25), und auch in diesen überwiegt zuweilen das gelehrte oder
mythologische Beiwerk um ein Bedeutendes (z. B. No. 15. 17. 19.
21), andere sind nur durch beiläufige Bemerkungen mit Cynthia
in Verbindung gebracht (No. 4. 5. 11, 7. 19 [V. 2]), oder Cynthia
wird überhaupt nicht genannt (No. 1. 3. 9. 13. 14. 23). Wie sehr
sich Properz von dem Gedanken an Cynthia bereits frei gemacht,
und wie bedeutend sich sein Gesichtskreis erweitert hat, beweisen
nicht blos die weit zahlreicheren Anspielungen historischer Art,
sei es auf die Gegenwart, sei es auf die Vergangenheit (No. 3. 4.
5, 15. 9. 11. 12. IS. 22), sondern auch ganz besonders so wahrhaft
edle und rührende Gedichte wie No. 7 auf den Tod des Paetus,
No. 9 an Maecenas, No. 12 auf die Treue der Aelia Galla, No. 18
auf den Tod des Marcellus, No. 22 an Tullus, Gedichte, welche
auch nach der rein menschlichen und moralischen Seite einen ent-
schiedenen Fortschritt bezeichnen. Betreffs der Anordnung der
einzelnen Stücke machen wir bei genauerem Zusehen noch eine
andere, nicht weniger interessante Entdeckung. Wie nämlich das
Einleitungsgedicht aus zwei durchaus verschiedenen Bestandteilen
zusammengesetzt ist, so war auch im ganzen Buche das Bestreben
des Dichters darauf gerichtet, Gedichte erotischen und nichleroti-
schen Inhalts ziemlich regelmassig abwechseln zu lassen. Das
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DIE REIHENFOLGE DER GEDICHTE DES PROPERZ 567
Erotische überwiegt oder herrscht ausschliesslich in No. 4. 6. S.
10. 13. 14. 16. 19. 20. 23, währeud es in den dazwischenliegen-
den entweder zurücktritt, oder ganz fehlt. Die Möglichkeit eines
Zufalls ist hier so gut wie ausgeschlossen.
Hinsichtlich des vierten Buches habe ich bisher absichtlich
jede Meinungsäusserung vermieden, weil die Ansichten der Forscher
fast übereinstimmend dahin gehen, dass es erst nach des Dichters
Tode aus seinem Nachlass gesammelt und von seinen Freunden
herausgegeben sei. Eine Hauptstütze freilich ist dieser Behaup-
tung ein für allemal entzogen. Durch die Untersuchungen von
Eschenburg, Luetjohann, Brandt und zuletzt Kirchner ist nämlich
klar erwiesen, dass nicht, wie man früher allgemein annahm, die
frühesten Jugenderzeugnisse des Properz und seine spätesten Dich-
tungen in diesem Buche promiscue vereinigt, sondern dass alle Ge-
dichte erst uach der Trennung von Cynthia entstanden sind. Gleich-
wohl gilt die vermeiullicbe Unordnung und Regellosigkeit in der
Aufeinanderfolge noch immer als eine ausgemachte Sache. Nur zwei,
allerdings gewichtige Stimmen sind in neuerer Zeit für das Gegen-
theil laut geworden. Birt in seinem bekannten Buche 'Das antike
Buchwesen' S. 425 Anm. erklärt, ihm scheine die planvolle An-
ordnung der einzelnen Gedichte auf Properz selbst zurückzugehen,
und, wie ich aus der sonst ziemlich werthloseu Dissertation von
A. Marx De Sex. Propertii vita et librorum or dine temporibiisque
S. 70 ersehe, vertritt auch Buecheler denselben Standpunkt.') In
1) Marx giebt folgendes als Buechelers Ansicht: Sepone primam elegiam,
exordium tolius Ulm', et horoscopus falsae rerum f'ulurarum scientiae glo-
rivsus venditor oppositus esse videbitur Corneliae vera sua mérita omnibus
nota prodenti praelerita. Vertumno respondel luppiter Ferclrius, utriusque
dei nomen a poeta explieatur. Ârethusa coniugis de f'rigido amore que-
ritur, Hercules respondet in a Horum duros animos increpans. Quarto car-
mine et octavo Tarpeia et Cynthia inter se opponuntur, ulraque est per-
fida mutier, ulraque tarnen in carmine suo lectori non prorsus odiosa,
illa tragicam, haec comicam quart du m personam iudula. Restant lena et
Cynthia, ulraque mortua, ulraque flebili et turpi ratione sepulla est, illa
mérita, haec non mérita (ut poetae quidem carminis tempore videbatur),
illam mortuam detêstatur poeta, hanc pulcherrimo carmine lau da t celé-
bratque. Mediam totius libri sedem Apollo occupât Palatinus eiusque Romae
procurator Augustus. Soweit Marx. Ich halte eine genaue Responsion, wie
sie Buecheler herstellen will, für künstlich gemacht und meine, dass sie dem
Dichter wider seinen Willen untergeschoben würde. Beruhen doch all diese
Aehnl ichkeilen zumeist auf zufälligen und unwesentlichen Aeusserlichkeiten.
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A. OTTO
der That macht bei tieferem Eindringen das scheinbare Durchein-
ander einer zweckmässigen und Uberlegten Ordnung Platz. Der
Umstand, dass nicht, wie das Einlei uiDgsgedicbt erwarten lägst,
nur Gedichte nach Art der A ilia des Callimachus das ganze Buch
ausfüllen, welcher zumeist zu der genannten Vermutbung geführt
hat, darf uns nicht irre machen. Eher dürfte man umgekehrt
fragen, weshalb dann jene Freunde die aetiologischen Stücke,
deren Zusammengehörigkeit ihnen doch unmöglich entgehen konnte,
trotzdem auseinander gerissen haben. Ungleich näher liegt der
Gedanke, Properz selbst babe aus irgend welchen Gründen das
einmal begonnene Unternehmen wieder aufgegeben. Dass dem so
ist, glaube ich aus der EinleiLungselegie des in Rede stehendeo
Buches selbst schliessen zu dürfen* V. 1 — 70 waren offenbar wo
Anfang an zur Einleitung in ein grosseres einheitliches Werk be-
stimmt, von da ab aber wird plötzlich abgebrochen und in ganz
verändertem Tone fortgefahren. Nichts ist leichter, als zu be-
haupten, dieser zweite Theil (in Wahrheit ein für sich bestehendes
Gedicht) sei unecht und nachträglich von einem Freunde des Dich-
ters untergeschoben worden (so zuletzt nach Luetjobanns Vorgange
noch Kirchner in der Festschrift für W, Crecelius), allein abge-
sehen davon, dass das Gedicht damit nur noch rätselhafter würde,
sehe ich darin nur das Geständniss, dass man eben nichts Rechtes
mit ihm anzufangen weiss. Wohnt denn nicht unverkennbar der
Geist des Properz auch in dieser Dichtung? Die geringfügigen
Abweichungen im Versbau stimmen auffallend mit der gleichen
Erscheinung in No. Il1), was uns zu dem Schlüsse berechtigt,
dass V. 71 ff. später als V. 1 — 70 und zwar ziemlich gleichzeitig
mit der Corneliaelegie, nicht lange vor dem Erscheinen des gan-
zen Buches gedichtet sind. Noch ein anderer Einwand, den man
gegen die Echtheit des Gedichtes Öfters geltend gemacht hat, ist
nicht stichhaltig. Man hat gesagt, die Angaben, welche der Magier
über das Leben des Dichters mache, seien blos eine Wiederholung
dessen, was wir bereits aus früheren Büchern erfahren hätten.
Einmal würde dieses Argument noch nicht genügen, um die Ur-
heberschaft des Properz in Abrede zu stellen, und andrerseits ist
die Behauptung nicht einmal ganz richtig, denn weder der Geburts-
1) Diese interessante Beobachtung verdanken wir Kirchner de Propertü
libro quinto p. 28 f.
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DIE REIHENFOLGE DER GEDICHTE DES PROPERZ 509
ort des Dichters (V. 125), noch der Verlast des väterlichen Ver-
mögens sind an einer anderen Stelle erwähnt. Wenn also eine
in der That autfallende Uebereinstimmung mit früheren Notizen
wirklich vorhanden ist, so werden wir nicht fehl gehen, darin die
bewusste Absiebt des Dichters zu erkennen. Was aber bezweckte,
diese Frage lftsst sich nun einmal nicht umgehen, Properz mit
diesem uns so dunklen und räthselhaften Gedichte? Zweierlei darf
meines Erachte us als unbedingt sicher angesehen werden, ersteus,
dass es nicht ernst gemeint ist und zweitens (und dies ist für
unseren Zweck die Hauptsache), dass es an die einleitende Elegie
direct anknüpft und nur in Verbindung mit derselben richtig ver-
standen werden kann. Wie aus dem Schiasse hervorgeht, wo der
Magier endlich nach langen Umschweifen zu seinem eigentlichen
Ziele kommt, soll der Dichter wieder auf seine alte, verlassene
Bahn der Liebesdichtung, die er unbedachter Weise verlassen hat,
zurückgerufen werden. ') Gerade so wie II 3 Apollo und die Musen
in Person auftreten, und den Dichter, der sich eben anschickt, in
epischen Gesängen nach dem Vorbilde des Eunius die römische
Geschichte zu behandeln, wieder auf seine beschränkte Aufgabe
hinweisen, ebenso beruft sich schliesslich auch hier der Magier
auf die Autorität des Apollo. Aber dort imponirl uns die Majestät
des Gottes selbst und seiner göttlichen Begleiterinnen, hier tritt
uns die lächerliche Figur seines irdischen Vertreters entgegen, der
mit einem Aufwand aller möglichen rhetorischen Mittel uns von
seiner Glaubwürdigkeit zu überzeugen sucht, und doch mit jedem
Worte nur seine phrasenhafte Windbeutelei verräth, der dem Dichter
keine anderen Geheimnisse offenbart, als dieser und alle Welt kennt,
und zuletzt mit der unverständlichen Warnung octipedis cancri signa
1) In diesen Sinne ist gewiss auch jenes vielbesprochene vage V. 7t so
verstehen. Der Magier nennt Propers vagus, weil er von der ihm vorge-
zeichneten Bahn abgeschweift sei. Es liegt dem Worte also dieselbe An-
schauung zu Grunde wie III 1, 39 carminis interea nostri redeamus in
orb ein und III 3, 21 cur tua praetcripto sevecta est pagina gyre? Stellen,
welche zor Illustration der unsrigen geradezu wie geschaffen scheinen. Unbe-
greiflich ist mir, wie Heimreich, Luetjohaon und zuletzt Kirchner Properü
als Genetiv abhängig von fata auffassen konnten. Der Magier wird doch
nicht sich selbst anreden ! Dagegen ist mir die Erklärung von fata als Lebens-
schicksal annehmbar, das Wort bezieht sieb dann suf die Voraussage eigenen
künftigen Ruhms p. 63 ff., und so knüpft der Anfang der neuen Elegie direct
an den Schluss der vorhergehenden an.
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570
A. OTTO
sinistra time seinen Haupttrumpf ausspielt. -Unmöglich konnte Pro-
pers seinen Lesern zumuthen, die leeren Expectorationen eines
prahlerischen Menschen ernst zu nehmen. Gleichwohl liegt ohne
Zweifel unter der Hülle der Ironie eine ganz bestimmte Tendenz,
und zwar, wie mir scheint, keine andere, als die in dem schon
genannten Gedichte III 3. Da Properz einen stichhaltigen Grund,
seineu ausgesprochenen Plan fallen zu lassen, nicht wohl finden
konnte, ohne sich entweder Blossen zu geben1), oder vielleicht
gar bei hochgestellten Persönlichkeiten Anstoss zu erregen8), so
nahm er seine Zuflucht zu dem allein noch Übrigen Mittel und
suchte sich durch Laune und Humor aus der Schlinge zu ziehen.
Er gab sich also den Anschein, als ob er einzig und allein deu
Warnungen eines berühmten Wahrsagers und der Furcht vor dro-
henden Gefahren nachgegeben habe, jedoch in einem Tone, dessen
ironische Färbung Freunden und Feinden etwaige Vorwürfe un-
möglich machen musste. Man mag mir in dieser Aurfassung zu-
stimmen oder nicht, in jedem Falle gab es für unser Gedicht keinen
bessereu Platz, als den ihm zugewiesenen, denn, indem es auf das
eigentliche Einleilungsgedicht zurückgreift, bereitet es zugleich in
geeigneter Weise auf die nun folgenden erotischen Elegien des
Buches vor. Das Verhältniss von 1 — 70 zu 71 ff. ist also abge-
sehen von der grösseren Selbständigkeit der Theile ganz dasselbe
wie von III 1, 1—38 zu 39 ff.
Und wie steht es mit der bekannten Schlusselegie? Ich kann
nicht glauben, dass gerade die Königin der Elegien, die Krone der
Dichtungen des Properz in Folge eines blossen Zufalls dazu ge-
kommen ist, den Abschluss der ganzen Sammlung zu machen.
Offenbart sich doch in ihr der grössle Fortschritt sowohl in künst-
lerischer, als in moralischer Hinsicht. Welch ein Gegensatz gegen
früher! Mit Cynthia, einer Vertreterin der demi-monde und mit
dem Preise einer rein sinnlichen Liebe hatte der Dichter begonnen,
einer Cornelia und der Verherrlichung der ehelicheu Treue gilt sein
letztes Lied. So wenig erfüllte sich seine Voraussage: Cynthia
frima fuit, Cynthia finis erit. Und wenn Properz früher fast
durchweg subjective Gefühle und Empündungen ausgesprochen hatte,
1) Dies war um go unvermeidlicher, als er im Einleitungsgedicht« mit
Emphase unvergänglichen Rahm für sich und seine Heimith prophezeit hatte.
2) Vielleicht bei Maecenas, der allerdings auffallender Weise im ganten
Buche nicht mehr genannt wird, oder bei Augustus selbst
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DIE REIHENFOLGE DER GEDICHTE DES PROPERZ 571
so hat er sich jetzt auf einen rein menschlichen und objectiven
Standpunkt emporgeschwungen. Wir nehmen Abschied vom Dichter
gerade auf der Hohe seiner Entwicklung und voll schmerzlichen
Bedauerns, dass ein Dichtermund, der so geläuterte Gesinnungen
ausspricht, plötzlich verstummen musste.
In den Übrigen Gedichten des Buches drängt sich uns sofort
dieselbe Beobachtung auf, welche wir schon im dritten Buche zu
machen Gelegenheit hatten. Es wechseln nämlich Gedichte anti-
quarischen Inhalt« regelmässig ab mit rein lyrisch-elegischen. So
folgt auf die Vertumnuselegie (No. 2) der Brief der Arethusa (No. 3),
auf die Erzählung vom Verratbe der Tarpeia (No. 4) die Verwün-
schung der Una (No. 5), auf die Schlacht bei Actium (No. 6) die
nächtliche Erscheinung Cynthias (No. 7). Wenn in No. 8 von
diesem Grundsatze abgewichen ist, so wird das Gleichgewicht da-
durch wieder hergestellt, dass auch No. 9 und 10 epischer Natur
sind. Der tiefere Grund für diese Abweichung ist sicherlich darin
zu suchen, dass No. 7 und 8 die beiden einzigen Gedichte des
Buches sind, welche sich noch einmal mit der ehemaligen Geliebten
beschäftigen, und Properz dieselben, zumal da sie dem Gegen-
siande, wie dem Stile nach eng verwandt sind, nicht trennen
konnte. Nun hat man sich gewundert, weshalb denn No. 8,
wo doch Cynthia noch lebend gedacht werde, hinter No. 8 stehe,
wo bereits von ihrem Begräbniss erzählt wird, und man hat auch
hierin einen klaren Beweis für die mangelnde Ordnung erblicken
wollen. Die Tadler haben nicht beachtet, dass die von ihnen ver-
langte Reihenfolge nicht unbedenklich wäre. Stände No. 8 vor
No. 7, so würde sich Properz in einen Widerspruch mit III 24
und 25 verwickeln, indem wir zu der Annahme geführt würden,
er habe doch noch einmal mit Cynthia angeknüpft, noch mehr,
wir müssten vermuthen, er habe die Geliebte, nachdem er sich noch
eben mit ihr ausgesöhnt (8, 87 f.), ohne Veranlassung in Kürze
treulos wieder verlassen und sogar ein neues Verhältnis mit einer
anderen angeknüpft. Das eine wäre so unerträglich und unwahr-
scheinlich als das andere. Jetzt fassen wir No. 8 ohne Mühe als
eine Reminiscenz aus der Zeit, die dem Dichter bei dem Tode
Cynthias und bei Abfassung der vorangehenden Elegie wieder recht
gegenwärtig geworden ist, aus einer Zeit, zu welcher er allerdings
der Geliebten zu Misstrauen und Eifersucht Veranlassung gegeben
hatte. In ähnlicher Weise hängen auch die beiden folgenden Ge-
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572 A. OTTO, DIE REIHENFOLGE D. GEDICHTE D. PROPERZ
dichte zusammen: No. 9 erzählt von der Gründung der ara maxima
durch Herkules, No. 10 von der Entstehung der ara M Ferttri
(V. 48). Seihst in den mitüeren Gedichten sind gewisse Bezie-
hungen vorbanden. Die treulose Priesterin Tarpeia, die um ihrer
verbrecherischen Liehe willen ihr Vaterland verräth , bildet euer-
seits einen starken Contrast zu der treuen Gattin , die um ihren
langabwesenden Gemahl sorgt, und hat anderseits manche Aeho-
lichkeit mit der Kupplerin, deren trauriges Ende in der folgeodeo
Elegie berichtet wird.
Das Ergebniss unserer Untersuchung ist demnach folgendes:
Nicht aHein in der Monobiblos, sondern auch in allen folgendes
Büchern, auch dem leUten, zeigt sich eine so sorgfaltige und wokl
abgemessene Ordnung der einzelnen Gedichte, dass wir sie weder
auf Rechnung des Zufalls, «noch auf die nachträglichen Bemühungen
gewisser, uns unbekannter Freunde zurückführen dürfen. Da also
auch sonst einer solchen Annahme nichts im Wege steht, so sind
wir berechtigt, an Properz als Herausgeber der ganzen uns er-
haltenen Sammlung festzuhalten.
Glogau. A. OTTO.
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ZUM GESETZ VON GORTYN.
Der Abschnitt de» grossen gortynischen Gesetzes, welcher von
der Adoption und ibreo Rechtsfolgen handelt, schliefst Tafel XI
Z. 19—23 mit folgendem Satze: XQV**™ <*« *oMe, a\i %àèt
%6l ygâfAfiat' fyçanoe' \ vwv Ôè nçôS'&a, oitai uç $%h y
àn\(pavzvi rj nag* anyävzw, iat] ts%* e\vôtxov t)ntv. Hier schei-
nen mir die Worte rj à/uqxxvzvi ij naç) dfig>ctvtw%) von Allen,
die sich bisher mit der Inschrift beschäftigt haben, grammatisch
und in Folge dessen auch sachlich falsch aufgefasst zu sein. *) Zwar
die richtige Wortabtheilung hat nur Comparetü verfehlt, indem er
df*ycn>tvie zusammenschreibt, während alle Uebrigen den letzten
Buchstaben mit Recht vom Vorhergebenden trennen und darin die
Disjunctivparükel rj finden. Aber was ist èfjupavtvtî Fahrkius,
der ja Oberhaupt nur eine Umschrift ohne Erklärung giebt, bat
sich darüber nicht ausgesprochen. Dagegen sind R. Dareste Bul-
letin, de correspondance Hellénique IX (1S85) p. 316, H. Lewy Altes
Stadlrecht von Gortyn auf Kreta S. 24, Bücheler und Zitelmann
Das Recht von Gortyn (Rh. Mus. XL, Ergänzungsheft) S. 7. 165 ein-
verstanden, dass es der Dativ von a^rpawog sei. Nuo kommen in
der Inschrift siebenundsechzig Beispiele dieses Casus von o- Stäm-
men vor, und ausnahmslos endigt er auf -cot (geschrieben Ol),
1) Die Herausgeber schreiben zum Theil àptpaytôi. Die Frage der
Accentuation ist kaum mit Sicherheit zu entscheiden, doch habe ich nach
der Analogie von anzog âoptzoç Intâtxoç ànoSfiotoç ifinXijxzoç und ähnlichen
die Proparoxytonierong vorgezogen.
2) Meine Bemerkungen waren bereits in den Händen der Redaction, als
der Aufsatz von Mags im 131. Band der Jahrbücher für Philologie erschien,
in welchem S. 485 dieselbe Lesung der besprochenen Stelle vorgeschlagen
wird. Da B. aber keine Begründung hinzufügt, und da er auch erst auf die
Daresteeche Uebersetzung Rücksicht nehmen konnte, nicht aber auf den von
Bücheler und Zitelmann gemachten Versuch, die Erklärung à^ovrtu —
ifMpawrmi sprachlich und sachlich zu rechtfertigen, so glaubte ich meine
gegen letzteren gerichteten Einwendungen nicht unterdrücken zu sollen.
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574
W. DITTEiNBERGER
trotzdem dass alle möglichen Arten yon declinirbaren Wörtern
darunter vertreten sind, Substantia (àdeltpiiut, âtôltoi, biavxdSi,
vawi), Adjectiva {avœçwi, ikcv&éçwi, èniftouylaziai, noeiyîoitoi,
TTctvQwiwxun), Participia (àllvoafiévtai, àngxxvafiévati, àtafiévun,
xttta&efiévtût , nerrafiévui , nçiafiévan) , Zahlwörter (fo<), Pro-
nomina und Verwandtes (aXXtot, avttôt, xovxioi, t<3i, (Li). Ein
einziges -vi wäre dem gegenüber auffallend genug; aber man würde
es sich gefallen lassen, wenn ein anderer Weg der Erklärung nicht
offen stände, wenn ferner bei dieser Auffassung eine syntaktisch
zulässige Construction und ein klarer Sinn sich ergäbe, und wenn
endlich der Dativ auf -vi sich durch irgend welche Analogie recht-
fertigen liesse. Dass von diesen drei Voraussetzungen keine einzige
zutrifft, will ich nun beweisen.
1. Dass das -01 des Localiv oder das -wi des Dativs der
o-Slämme im kretischen oder Oberhaupt in irgend einem Dialect
habe in vi übergehen können, dafür giebt es keinen Beleg.1)
Bücheler beruft sich freilich S. 7 auf zwei vermeintliche Analoga :
Erstens soll in demselben gorlynischen Gesetz XI 5 nlivi für
nliuii stehen. Nun steht nlivi allerdings da; aber für nkiwtl
Da müsste doch erst nachgewiesen sein, dass es von dem Coro-
parativ nliatv (n\i<a*) eine solche Form Uberhaupt habe geben
können. Die Inschrift von Gortyn kennt keine anderen Formen,
als einerseits die regelmässigen ntiov, rtkiorog, nXiova, und
andererseits die von einem kürzeren Stamme, aber durchaus nach
der sogenannten dritten Declination gebildeten nXleç, nXla, rtXiag
(in Assimilation nUad) und nliavç, genau wie in anderen Dia-
lecten neben den gewöhnlichen Formen auch nur rtXéeç und Aehn-
tiches vorkommt Was also nlivi ist, steht dahin; nur dass es
nicht auf nliwi zurückgeführt werden kann, lässt sich mit Be-
stimmtheit behaupten, da letztere Form selbst jeder Analogie wider-
spricht. Eine zweite Stütze seiner Erklärung ist für Bücheler 'in
Hiera py Ina vi für uji missverstandener Dat. sing, des Relativpro-
nomens*. Gemeint sind offenbar die drei Stellen Gauer Del. 117, 16:
xal noleftqoai ano %iiioagy vi xa o laçanvtvioç. 23 : xcti no-
XefiTjoa anb %u>QCtg, vi xa xai o Avttiog, 118, 15 xaléaai
1) Auch im Aeolischen scheinen die Formen wie nijXvt, tvtât (Ahrens-
Meister Gr. Dial). I p. 194) ausschliesslich das «wohin' zu beseichnen wie att.
o\, not, dagegen lebendige locativische oder gar dativische Casusformen mit
diesem Diphthong nicht nachweisbar su sein.
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ZUM GESETZ VON GORTYN
575
%e toç Tzçeofievràç [èç rtçv]\tavtjïov xal âôftêv avxoïg Çévia
açyvQioi fivàv xai rtaçrtê(itpai net' à[oq>a]\Xelag , vi xa ßta-
Xiovtai. Zunächst sehe ich nicht, was hier 'missverstanden' sein
soll. Denn nichts ist gewisser, als dass dieses vi dem attischen
ol entspricht, und 4 wo hin' bedeutet. Für die dritte Stelle wäre
jedes Wort der Begründung überflüssig. An der ersten und zwei-
ten könnte man einwenden, dass noXefiêïv kein Verbum der Be-
wegung sei, und also vi in dem atigegebenen Sinne nicht dazu
passe. Wäre dieser Einwand begründet, so wäre deshalb doch
keinesfalls daran zu denken, dass vi hier für du stehen und Dati?
sein könnte. Denn wir haben es hier mit einer in den zeitlich
und räumlich entlegensten Verlragsurkunden mit merkwürdiger
Consequenz wiederkehrenden Formel zu thun, in der niemals etwas
Anderes als ein Ortsadverbium vorkommt. Man mttsste also dann
vielmehr annehmen, dass vi bei den Hierapytniern neben der
ursprünglichen Bedeutung * wo hin' auch in dem Sinne von 'wo'
gebraucht worden sei, wie es denu in der Thal bei Cauer 116, 17
heisst xal rtoXefirjocH ànb %oloag navti \ o&ivei, ov xal ol
lainavttg 'leoanvzvioi. Indessen ist diese Annahme, die bei
der Häufigkeit ähnlicher Bedeutungsübergänge nicht die geringste
Schwierigkeit haben würde, nicht einmal nOthig. In der erwähnten
Formel der Syramachieverträge pflegen sonst Verba zu stehen,
welche den Begriff der Bewegung enthalten und demgemäss mit
den Adverbien ol, onoi 'wohin' verbunden werden (Xen. Hell. II
2,20: Aaxeôatftovîoiç %n eo &.ai xai xatèt yrjv xai xai à &â-
Xatxav on ot av r\ywvtat. V 3, 26: axoXov&elv bV, ortot
av r\yCjvtai. VII 1, 42: rj nty ovftfiâxovç eoeo&ai xai ccxo-
Xov &i]o 6 iv ort oi av Gtjßaioi fjywvtat. Bulletin de corr. Hell.
IX (1885) p. 6 n. 8: xrjiffrj^^ai [d. h. xal fyeo&ai) tbv utan-
nalov toïç roQtvvloiç — onvi xa rtaçxaXiatvti ol roçxvvioi).
Dieser stehende Gebrauch hat dann die Beibehaltung des vi auch
neben einem Verbum veranlasst, zu welchem es streng genommen
nicht passt. Ein ganz ähnliches Beispiel bietet der Vertrag zwi-
schen Amyntas von Makedonien und den chalkidischeu Städten
(Syll. Inscr. Gr. 60). Denn wenn es hier heisst [èâv ti]g k-rc
*Afivv\zav Hrjif $ot[ttß ôjuoiwç tft n\oXi^.uji [xat] \ irtl XaX-
[xidéaç, xul sàv im] XaXxidt[ag \ fyi, xal in] 'A f*[vvtav
ifi rtoXéfiwi lotto xtX.], so stimmt das einen Begriff der Be-
wegung voraussetzende ènl XaXxiâéaç und In' 'Apvrrav genau
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576
W. D1TTENBERGER
genommen ebenso wenig zu sorta kp noïÀfitp , wie das vi der
Inschrift von Hierapytna zu noltfiijOai. Also beweist diese Ur-
kunde keineswegs für den Dativ und Locativ die ZulBssigkeit eine»
-vi für -co* (-o<), sondern sie bestätigt nur, was auch anderweil
bekannt genug ist (in dem gortynischen Gesetz selbst steht IV 15
onvt), dass in den Ortsadverbien, welche das wohio ausdrücken,
dieser Lautübergang im kretischen wie in einigen anderen Dia-
lecten eintritt1)
2. So einig die Erklärer über ctuwccwvi sind, so sehr geh?o
sie in der Auffassung des ganzen Satzes auseinander. Darestes
Erklärung*) ist hinlänglich widerlegt durch den Hinweis, dass noga
c. gen. nach ihm 'gegen* bedeuten soll. Die von Lewy ver-
meidet einen so groben Verstoss gegen die Elementargrammatik,
aber sie giebt dafür Worte, mit denen ein bestimmter Begriff sieh
nicht verbinden läset, und deren Construction mindestens auch
nicht unanstössig ist.3) Im Vergleich damit haben Bücheler uud
Zitelmann einen wesentlichen Fortschritt im VerstAndniss der Stelle
gemacht vor Allem durch die Einsicht, dass exen? hier » haben'
bedeute. Aber gerade deshalb musste der vermeintliche Dativ von
Sfitparrog ihnen Schwierigketten bereiten, die nur dnrch eine sehr
gezwungene Deutung zu beseitigen waren. Denn was heisst fjj«*
rl ttvtl Zitelmann meint, es solle damit der Fall angedeutet wer-
den, wo die Blutsverwandten des Adoptivvaters weniger bekommen
hätten, als ihnen nach dem neuen Gesetz zukam, der Adoptivsohn
dagegen mehr. Der blutsverwandte Erbe habe also zu Gunsten
1) Ganz irrelevant ist es dabei, ob man diese Adverbien ihrer Entstehuog
naeh für Locative hält, oder nicht. Denn fest steht auf jeden Fall, dass für
das Sprachgefühl der Griechen in historischer Zeit ci, feto* einerseits uad
o«to», 4>a\rtQol andererseits — um von rovt<p gar uicut zu reden — ver-
schiedene Formen gewesen sind, und dass sie demgemä&s gerade im dorischen
Dialect auch lautlich verschieden behandelt wurden (vi onvt gegen trpii,
tovTit) , und dies genügt, um den Schluss von vi für ot auf à[A<f>â»Tvt für
<iurpâyt<p zurückzuweisen.
2) KQuant aux actes antérieurs pour tous les droits constitués om
profit d'un adopté ou contre lui, il n'y aura pas d'action'
3) 'Wegen des früher Geschehenen aber, wie immer jemand ge-
stellt ist, sei es gegen einen Adoptirlen, sei es von Seiten eines
Adoptirten, soll man nicht mehr klagen.' Das «gestellt sein* drückt keinen
fassbaren juristischen Begriff aus, ond 'gegen einen Adoptirten' könnte in
dieser Verbindung nur nobt tptpwrov, nicht âpxpârttp, heissen.
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ZUM GESETZ VON GORTYN 577
des Adoptirten, d. b. so, dass der Letztere mehr habe, als er nach
dem neuen Gesetz erhalten dürfte. Der Ausdruck dieses Gedankens
durch extiv mit davon abhängigem Dativ ist nun aber weder logisch
noch griechisch.') Und BUchelers Berufung auf die 'griechische
Buchführung', von der wir nicht das Mindeste wissen, macht die
Sache auch nicht besser. Also auch ganz abgesehen von der oben
erwiesenen lautlichen Unmöglichkeit zeigt sich die Erklärung jener
Wortform als Dativ von au(paytog undurchführbar.
3. Vielmehr ist in a/iq>avtvi*) offenbar der Dativ eines ab-
Straelen Verbalsubstantivs a/uyauvg zu erkennen. Diese Bildungs-
weise ist ja gerade der älteren griechischen Sprache geläufig (z. B.
ßorjtvg, èôtjtvçy oqxt]Otvç bei Homer), während sie später mehr
und mehr durch andere verdrängt wird. Dass X 33 das Verbal-
nomen vielmehr ävcpavaig lautet, darf nicht auffallen. Denn häufig
erhalten sich ja Ableitungen mit verschiedenen Suffixen neben
einander, namentlich wenn sich durch den Sprachgebrauch eine
etwas verschiedene Bedeutungsnüance herausgebildet hat Und eine
solche im vorliegenden Falle anzunehmen liegt sehr nahe ; es scheint
nämlich als ob afi(pavoig den Act der Adoption selbst (= %b
àfKpctyaoôai), à^tpavtvg dagegen die Eigenschaft als Adoptirler
(= jo a(.KpavT0v fjpev) bezeichnete. Nun ist der Dativ bei %xetv
ganz ohne Anstoss; er ist natürlich als instrumentaler zu fassen
und der ganze Satz so zu verstehen: Wegen des Früheren aber,
wie Einer (etwas) hat entweder vermöge seiner Rechtsstel-
lung als Adoptirler oder von einem Adoptirten, so soll
ferner kein Rechtsanspruch (darauf) sein.' In dem vorangehenden
Abschnitt des Gesetzes werden sehr detaillirte Bestimmungen über
die erbrechtlichen Gonsequenzen der Adoption gegeben. Der
Schlusssatz verbietet, auf Grund dieser Bestimmungen, welche für
die Zukunft gelten sollen, jemandem das was er schon vor Er-
lass dieses Gesetzes auf Grund einer Adoption geerbt hat, streitig
1) Wenn ein Anderer einen Theil von dem hat, was mir von Rechts-
wegen zukommt, so könnte man das allenfalls — freilich auch dann noch
sehr geschraubt — als ein Nichthaben meinerseits zu Gunsten jenes Anderen
bezeichnen, aber doch nimmermehr als ein Haben zu seinen Gonsten. Und
überdies, wo wird denn das 'zu Gunsten in solchem Zusammenhang durch
einen blossen Dativ ausgedrückt?
2) Ob so (viersilbig) zu lesen ist, oder àuyctvrvï, wie qqx»iotvi bei
Homer S 253, ? 605, lässt sich nicht ausmachen.
Herrn«« XX. 37
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578 W. DITTEiNBERGER, ZUM GESETZ VON GORTYN
tu machen. Die Adoption konnte aber in iwiefacher Weite die
Grundlage eines Erbanspruchs sein ; einerseits beerbte der Adoptirte
den Adoptivvater, allein oder sum Theil, je nachdem leibliche Kin-
der vorhanden waren oder nicht. Andererseita beerbten die Bluts-
verwandten des Adoptivvaters den Adoptivsohn, wenn dieaer seiner-
seits ohne Leibeaerben starb. Und diese beiden Möglichkeiten
drückt dies Gesetz correct und prflcis mit den Worten üt/itpawrii
t] naç' âfi(pâvTù) aus.
Halle a./S. W. DITTENBERGER.
-
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ANTIKE WINDROSEN.
Der Gegenstand des folgenden Aufsatzes kann auf das Ver-
dienst der Neuheit einen Anspruch nicht erheben; die Windrosen
der Griechen und Römer sind Öfters behandelt, und das Material
ist ziemlich vollständig zusammengetragen worden. Dennoch machte
sich mir, als ich durch die oben abgedruckte Abhandlung von
Reitzenstein (S. 514 ff.) zur Nachprüfung veranlasst wurde, der Mangel
jeder kritischen Sichtung der zahlreich Überlieferten Angaben fühl-
bar. Eine Quellenuntersuchung schien in erster Linie erforderlich
zu sein, und gerade nach einer solchen suchte ich in der mir zu
Gebote stehenden Litteratur vergebens. Selbst die treffliche Ab-
handlung von K. v. Raumer (Rhein. Mus. V 1837 S. 497 ff.), die
freilich, wäre sie einige Jahrzehnte später geschrieben worden, mir
vermuthlich nur eine geringe Nachlese übrig gelassen hätte, be-
gnügt sich damit, im allgemeinen Uebereinstimmungen und Wider-
sprüche der einzelnen Zeugen zu constatiren. Gerade durch Raumer
aber wurde ich auf einen sonst meist vernachlässigten Schriftsteller
aufmerksam gemacht, auf Galen, und dieser versprach alsbald die
sicherste Handhabe für die Quellenkritik zu geben. Zugleich konnte
die Untersuchung zur Charakteristik dieses schriftstellerisch so über-
aus fruchtbaren Mannes beitragen, der einerseits als selbständig
producirender Gelehrter oft überschätzt, andrerseits als vielbelese-
ner Compilator unterschätzt zu werden pflegt. Auch Galen wird
sich mit der Zeit als Sohn seines Jahrhunderts herausstellen, als
einer jener viel wissenden und wenig denkenden Schriftsteller,
deren Persönlichkeit zwar sich mehr oder weniger in die typische
Rubrik der Sophistik einordnen lässt, deren Schriften aber für uns
stets eine reiche Quelle älterer Gelehrsamkeit sein werden.
Im dritten Buch seines Commentars zu H ippok rates' Schrift
ntqi zvi*àv c. 13 (XVI 394 ff. K) behandelt Galen den hygienischen
Einfluss der Winde und spricht vom Ursprung und Wesen des
Windes mit Citirung des Anaximeoes, des Anaximander und der
37*
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5S0
G. KAIBEL
Stoiker. Da diese bisher unbenützten Citale sicherlich einer doxo-
graphischen Quelle entooromen und zudem geeignet sind eine
lückenhaft Oberlieferte Placitaserie des Aetius xu ergänzen (womit
keineswegs Aetius als Quelle des Galen bezeichnet werden soll),
so setze ich sie hierher:
„ , AAr f Aetius (Plut, ptac. III 7 ; Biels
Galen p. 395: doxo^r. p. 374):
noattov per ovv neoi t^ç *Ava^iixavôtjog aviftov
ovotaç xwv àvéftojv koxï naçà ! elvai çvoiv aéçoç xojv Xinxo-
xoïç (pilooô(poiç afuyioßrjtT}- xâxiov iv avxQ xai vyooxâxu»
aiç' ohtai yàç> 'Av agltiav- vno xov rtXtov xivovfiivwv ?
ôqoç tov ave^iov ehai çSvaiv xr{xoitévù)v
àfçoç xtuv Xentotâtiov iv avx([)
xai vyçoxâxojv vrcb tov t)Xiov
xaiouéviov {xivovfiévwl) xai
xyxoijeviov.
'AvaÇifiévrjç ôé èj; vôaxoç
xai àéçog yiveo&ai xovç àvé-
ttovç ßovXexai xai [xré] çvitfl fehlt.
xivi ayvwoxip opéoeo&ai ßiaiojg
xai xâxtoxa wç xà nxqvà -né-
xao&ai (l. néiso&ai).
ol 2 xiOLy.nl ôè neçi ttuf
ovoiiâxwv iiôvov ôtaXéyovotv.x)
txrto yào tôcpov xai xrjç ôvoeojç
xov Çéopvoov, àîtb xrjç àvaxo-
ItjÇ xaï xov i]Xiov àTt^licjxrjV,
tov ôè ànb xwv açxxwv elvat
ßooirjv (1. ßoQiav), tov ôè. ànb
twv votlojv Xtßav (1. Xißa) Xé-
yovoiv' àXXoiç ôh açioxeiv
aXXa xxX.
oi 2xuiixoi 7i av nviviia
àiçoç eh ai çvotv, xaiç xûv to-
rtùjv ôè naçaXXayatç xàç &rt*-
WLdiaç naçaXXâxxovoav {-ovott
[A]B)* olov xov ànb tov Lptfov
xai xrtg ôvoeojç ^étyvçov, âito
(so [A]BC; xov ànb G; xov &
àno Diels) xrtç crvaxoXrjç xai
tov ijXiov ànx]Xuiixr]v f xov de
otto tiàv apxxatv ßootav, tor
ôè ànb tojv voxhov Xißa.
Weitere Aufzählung abweichender Ansichten erklärt Galen für
überflüssig, da er im Stande sei àXq&ù>ç neçi tijç qn>o$wç xw
avititov ôutXéyto&ai. Und nun giebl er ohne seinen Gewäbrs-
1) MU einer leichten Buchslabenänderung Och hatte âuùlâttwti for
âtaléyovti vermuthet) ist diesem Satxe wohl nicht zu helfen ; der Sinn wW
Frage gestellt
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ANTIKE WINDROSEN
581
man zu nennen ein, von einigen Kürzungen abgesehen, fast wort-
liches Excerpt aus Aristoteles meteorol. II 4. Vgl. Aristol. p. 359 b
28—34 mit Galen p. 396, 7 — 11; Aristot. p. 360 a 10 — 361 a 9
mit Galen p. 396, 12 — 398, l.1)
Es folgt bei Galen p. 398, 1 nachstehender Satz:
èfieiôrj ôè o avepiôç èoti xvpa çéov âéçoç apa tij
xivrjoewç aoçlottp 7iXeo*eÇta, xal y h état otav r) Çéoiç ttùv
XVftdiv (1. toy rv^ov) evçioxet xal r) trjç Çéatwç $vf*r) tr)v
%ov qyvoovvtoç (1. cpvouivtoç) nvevfiatoç ôvvapiv ix&Xißet,
ta véq>rj avvLaxazai xrX.
Der ganze Vordersalz (l ne tôt] — ix&Xfßet) fehlt bei Aristoteles,
dessen Rede vielmehr so an das auch bei Galen unmittelbar vor-
hergehende anschliesst: ôio ta viqyrj ovvLotatat xtX. Einen so
wesentlichen Zusatz mitten im Zuge der Compilation für Eigen-
thum des Galen zu halten, ist von vornherein unzulässig. In der
That findet sich der Satz wörtlich in ähnlichem Zusammenhange
bei Vitruvius I 6, 2 wieder:
ventus autem est aeris fluens unda cum incerta rnotus re-
dundantia. nascitur cum fervor offcndit umorem et impetus
factionis exprimit vim (so die Hdschrr.; vi Rose) Spiritus flatus
(so H; flatum G; zu lesen ist flaniis).
Die Uebereinslimmung ist so genau, dass man auf Galens un-
tadeligen Text gestützt wohl an Roses Verbesserung des bei Vitruv
überlieferten factionis in factionis zweifeln darf. Das griechische
Çéotç lässt in der That nur eine Uebersetzung zu, nämlich fer-
vor, und fervoris schlägt Kiessling wohl richtig für factionis vor.
Bei Galen setzt sich nun das Excerpt aus Aristoteles fort
(vgl. Gal. p. 398, 4 — 12 mit Arist. p. 360 a 9—22), und dann folgt
die Nutzanwendung der theoretischen Auseinandersetzung: tovto
ôè ov pôvov xaXbv Inlotao&ai, àXXà xal écpéXi^ov xal yào
èx trjç oixrjoeùfç ixxXêiôfievoi ävepoi ov pôvov tèv tonov
vyuivov toïç oûftaoi naoéxovoiv, dXXà xal eï tiva voorjfiata
kx tav äXXwv nçocpâomy yiyvoivto, an to èv toïç aXXotç tà-
rtoiç ôvoxôXuç &eoanevoivjo , lv tovroiç ott ta rtvev^ata
èxxexXëiopéva loti fâov débitai tr)v &eçaneiav. ta de nciihj
ÔvoxôXwç ^eçartevtà èv taïç %ioçatç (*a7ç) vno ttjv toiovrcov
1) Zd schreiben bei Galen p. 397, 4 ovnycSç für crtwjrlf ans Aristot.
p. 360 a 34, and bei Galen p. 397, 12 QnôxQiaiç fflr diâxoioiç aus Aristot.
p. 360 b 33 u. s. w.
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582
G. KAIBEL
àvtpa>y xarexofuévatç iott tàâê ' xÔQvL,ai, ctç&QÎit]Ç (1. xôçiÇa,
àç&yUtç), ßrjt-, nlevçUtç, çp&loiç, aïpatoç Çvoiç xai oca ur\
àqyatûêoei, alla tfj rtçoo&écei fiàllov deçanevortai. allaq
ôh dia9éoetç xatrjQl&firjOev 'Iftrcoxçât^ç , neçl tav ifijs eiçrr
a ex ai.
Auch dieser Passus deckt sich genau mit den Worten Vitro«
I 6, 3» die leider am Anfang lückenhaft sind1): exckui fue-
rint, non solum efficient corporibus valent ibus locum salubreni, ted
et tarn si qui morbi ex aliis viiiis forte nascentur, qui in ceteris
salubrious locis habent curationes medicinae contrariae, in his propter
temyeraturam exclusione ventorum expeditius curabunlur. vilia
aulem sunt quae difficulter curantur in regionibus quae sunt supra
scriptae (er batte von Mytilene gesprochen c. 6, 1) haec, gxavitwio,
arteriace (geroeint sind gravido und arthritis), tussis, pleuritû,
phthisis, sanguinis eieetio et cetera qua* non detractionibus sed
adiectionibus curantur. Es folgt die Begründung für die schwe-
rere Heilung der genannten Leiden. Bei Galen fehlt dieselbe;
er nimmt vielmehr nochmals das Aristotelesexcerpt auf, welches
diesmal arg entstellt ist (vgl. Gal. p. 399, 5 — 15 mit Ar ist p. 361
b 14 — 27), um dann sur Aufzählung der vier Haupt winde über-
zugehen: an dieser Liste ist zunächst nur bemerkenswert, das?
der Ostwind evçoç heissl. Dazu kommt eine zweite Liste von
acht Winden. ') Dem Texte nach freilich werden den vorigen vier
nur zwei neue hinzugefügt, aber der Text ist in Unordnung ge-
rathen : /ie*a£ù yàç tov vôzov xai %rjç àwctrolrjç tijç getpcoti^g
nveî 6 naiovfi69og evçôvotoç * iv âè tip fictaÇv tovrvv te xoî
noXov xai vrjç x*WtQi*yç ôvoujç o Itfiôvotoç. Ein Wind der
àvazolr) giipaçtyi;', also Südost, war vorher gar nicht geoaoot
wurden, vielmehr hatte derjenige, der jetzt als solcher hgurirt, der
evQog, vorher als Ostwind gegolten (oç aito tijç àvatok^ç m**).
Aebulich unvollständig ist die Angabe über den Xifiôvetoç ; denn
1) Der Ausfall ist, wie auch Rose erkannte, durch ein Homoioteleutoo
entstanden; vor exelusi steht rationibus. Roses Ergänzung aber igitur venti
si certis rationibus exchui fuerint lässt sich aus Galen berichtigen: rend
igitur si ex habitaUonibus exelusi fuerint eqs. Vgl. auch Vitr. I 6, 8 «-
clusa erit ex kabitationibus ventorum vis.
2) Galen p. 400, 2 xai (xrtv SXXa oxriù dia<poçai nrtvitârow tvçîfto*'
Tot; tu schreiben ist wohl &XXai für nXXa. Aehnlkh ist dtatpoçà gebraucht
p. 400, 8 in âè SXlai dia(poçcù âvo tiair' oi uir yào avrtür «o^olao*
daw, oi 6i vontxoi.
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ANTIKE WINDROSEN
wenn man auch, mit ziemlich unbefriedigender Methode, die sinn-
losen Worte *« xai noXov streicht und unter tovtov den vétoç
versteht, so bleibt doch der Ansioss, dass der Wind der getpeotyq
âvaig, also der Südwest, vorher nicht genannt war, und es bleibt
der Ansioss, dass 4+2 nicht acht, sondern sechs Winde giebt.
Nach einer lückenhaften Angabe über die hygienische Bedeutung
dieser Winde folgt eine weitere Classificirung in allgemeine und
locale Winde, und auch hier werden hygienische Bemerkungen
angeknüpft, bei denen wiederum Aristoteles, wenn nicht excerpirt,
so doch benützt wird.
Arist. p. 361 b 30:
àxçtTOç âè xai gcr^i/ro^ 6
'.QçtW sïvai âoxel xai âvvatv
xai triïtéXXwv, ôià %o iv fieta-
fïoXfj wçaç avußalveiv tqv âv-
oiv xai trjv àratoXjjV, &éoovç
îj xeiuûvoç . . . ai ôk uexaßo-
Xai nârswv taçaxuâeiç ôià
Galen p. 402, 5:
xai €Ï Tig è£ aXXov tôrcov
êiç zov toiovjov ftaçayivsrai
(d. h. in eine sumpflge Gegend),
XaXertaîç vâooiç ccXîoxerai,
waniQ xai xatà t^v ôvoiv xai
àvaxoXx)v %ov 'Qçitovoç ôià trp
(wçag?) fieTaßoXrjv * ai yào %wv
tàntav fietaßoXai uioneç xai
ai Ttjv vjqûv ôià trjv aoQiotlav
taçaxioôeiç eîoiv.
Und jetzt, als ob von der Zahl, der Lage und dem Ursprung der
Winde noch gar nicht die Rede gewesen sei, geht Galen an die
Skizzirung und Beschreibung einer Windrose. Ueber die Zahl
seien sich nicht alle einig: aXXot yào aviovç elvat téocaçaç
tovç nçiôtovç, eha âk àrreiçovç tovç aXXovç xi&êaaiv, aXXoi
âh èxtw, aXXoi ôwôtxa, aXXoi eixoattéaaaçaç. Vierundzwanzig
Winde zählt in der That Vitruv auf (1 6, 10), acht und zwölf
Winde finden sich bei fast allen verzeichnet Der folgende Satz
des Galen deckt sich mit Suetons Worten (bei Isidor de rer. nat.
p. 232 Reiff.).
Galen:
* àXijfreiav ôè û tiç tovç
ix tvüv tômav xai noxauwv xai
teXuâxwv xaï èXwôwv %o)qLo)v
xaxaQi&uelo&ai &iXei (I. to-
tal), nafAnéXXovç avtovç ev-
QTjOtuv av.
Suelon :
sunt praeterea quidam innume-
rabiles ex fluminibus out stagnis
aut fontibus nominati. Vgl. Vitr.
1 6, 1 0 : sunt autem et alia plura
nomina flatusque ventorum e loci*
aut fluminibus aut montium pro-
cellis tracta.
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564
G. KAIBEL
Mit Berufung auf Eratosthenes alsdann theilt Galen den Kosmos
in vier Theile, setzt diesen entsprechend zu Deichst vier Winde an
und ordnet zwischen diese eine zweite Serie von ebenfalls vier
Winden. Auch hier ist vollständige Uebereinstimmung mit Vitruv
zu constatiren, die ich« so umfangreich die Stücke auch sind, durch
Gegenüberstellung der Texte zur Anschauung bringen muss.
Vitruv. I 6, 4 (der den Eratosthe-
Galen p. 403 :
fjpeiç ôe èv t(jj âtayçâfifiaTi
v.atà tov Kvorjvaixbv 'Eoato-
o9é*T}v tbv xôopov elç téooaça
öiaiorjooftev, elç trtv avatolrjv,
âvoiv, necrjfißoiav xaï tbv àç-
xtov xai tovç nçojtovç tûv
avéfiùtv èv tovtoiç d-rjooftev.
elta tovç aXXovç tovç iv t$
fietaÇv ovtaç téooaçaç,
nés erst § 9 citirt):
Nonnullis placuit esse ventos
quattuor, ab oriente aequinoctiali
Solanum, a meridie austrum, ab
occidente aequinoctiali favonium,
ab sept entrions septentrionem.
sed qui diligentius perquisi-
erunt, tradidemnt eos esst otto,
maxime quidem Andronicus Cyr-
r estes, qui etiam exemplum con-
locavit Athenis turrim marmoream
octagonon eqs. l)
itaque sunt collocaii inter Sola-
num et austrum ab oriente ki-
berno eurus, inter austrum et
favonium ab occidente hibemo
ùjç àvo) tiéoov tov ànrjXioj-
tov xaXov/iévov xai vôtov xatà
tijv xeif*€Qi>ri» avatoXyv evçor,
àvà fdéoov ôk tov vôtov xai
tov Çtfpvçov xatà tyv get/iaç*- ofricus, inter favonium et septen-
vt)v âvoiv tov Xißa, àvà fxèoov trionem courus (quem plures vo-
âi tov Çeqpvçov xai tov ânao- cant corum), inter septentrionem
xtiov tov xaXovfievov xavçov, et Solanum aquilo.
àvà (xéoov èk tov ànaoxtlov
te xaï a7iT}Xtaiiov ßoQoav*
Bei Vitruv folgt nun im Anschluss an den Thurm der Winde
in Athen eine theoretische Anweisung zum Aufstelleo eines Gnomon
(oxiadjqoaç) für den Architecteu (§ 6—8). Dann zahlt er vier-
uudfcwanzig Winde auf, deren Zahl er verglichen mit dem uoge-
1) Zu den beiden einzigen litterarischen Zeugnissen über den Thurm der
Winde (an eben dieser Vitruvstelle und bei Varro r. r. III 5, 17 Athenis in
horologio quod fecit Cyrrhestes) ist kürzlich ein iiischriftliches getreten
'E<prip. tlçxatoX. 1884 S. 169 Z. 54 tyr Kvççijarov foyo/uit»;* oîxiav.
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AMIKE WINDROSEN
585
heitren Erdumfänge von 252000 Stadien, wie er von Eratosthenes
ausgerechnet sei, für keineswegs auffallend erklart, und will end-
lich zur Erläuterung eine Zeichnung beifügen, ut appareat undo
certi ventorum spiritus oriantur. Die Beschreibung der Zeichnung,
die allein erhalten ist, findet sich mit denselben Worten bei Galen,
der sie an das bisher ausgeschriebene unmittelbar a nach liegst.
Galen p. 404 :
(Otio tohvv iv ÏO(p lat-
néôq) xivtçov tb 5, tov de yvû-
fiovoç tov q oxià y nob trjg
Vitruv. I 6, 12:
erit autem in exaequata pla-
nilie centrum ubi est littera Â,
gnomonis autem antemeridiana
néorjç rjuéçaç fj o àg>' ov ß, j umbra ubi est B, et a eenlro ubi
àno âè tov 5 xévtçov rtçoç tb est A diducto circino ad id Signum
jfjç oxiaç or^eïoy 6 ß ax&ia
xvxXog '
àvate&htoç ôk tov yvvyio-
voç onov xai nçoteçov r;v,
àvaftéveiv xQ*j <** èXàrtwy
umbrae ubi est B circumagatur
linea rotundationis.
reposito autem gnomone ubi
antea fuerat expectanda est dum
decrescat faciatque Herum eres-
yévrjtai xai nâlt> ai^avo^évr; cendo parem antemeridianae um-
trjv jiQog (juetàT) trtv péorjvlbrae postmeridianam tangatque
fjiiéçav trjv n oxiàr tf nob trjç lineam rotundationis ubi erit lit-
fiiortg fjfÂéçaç oxiçf ïor^v içyà- tera C, tune a signo ubi est B
Çexai (I. -i^toi) xal antetai et a signo ubi est C circino dé-
fi. -ï]zat) trjç tov xvxXov yqapL-
/uÇç trjç y. tote âh àno tov ß
arjiLteiov xaï tov x (I. y) ye-
cussatim describatur ubi erit
deinde per decussationem ubi est
D et centrum perducatur linea ad
yoâ(p&(x) xatà %iaofjibv yoafifir} \ extremum , in qua linea erunt
â<p' ov to â. en eu a nàXiv ! litterae E et F. haec linea erit
xatà xtaopoy àqy' ov to S xai j index meridianae et septentrionalis
to xévtçov a%db) yoannrj nobç : regionis. tune circino totius ro-
tb néçaç elç tàç â (1. î) Ç \ tundationis sumenda est pars X VI
yça^iàç' avtrj yào fj yqa^ri\circinique centrum ponendum est
ivdeiÇetai ooi xijv fieorjfißqi- ^ in meridiana linea quae tangit
vrjv te xaï àçxttxrjv xloQav- ; rotundalionem ubi est littera B,
Xafißavitü) âh èÇrjç bXov tov et signandum dextra ac sinistra
xvxXov tb âexaextalov fiéçog j ubi erunt litterae GH. item in
xai ti&eo&ov (I. ti&éoâu) tb septentrionali parte centrum cir-
xévxçov èv tf] neoqijßüivjr} yçafi- j cini ponendum in rotnndatione et
hfi y ^neç tov xvxXov cc/ftet ai \ septentrionali linea ubi est littera
xatà tb e , xaï noirjtéov aij- 1 F, et signandum dextra ac sinistra
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586
G. KAI6EL
Htlov an âçiortçûjy xai ài-
Çiiùv a<p ov tb ïj xai tb S.
àaavtiaç ôè h tft àgxttxfj %ojça
xato) tip yoafÄfti)* rrjv àçxti-
xqv to xévtoov &etéov àqp1 ov
to £, xai àno trjç deftôg xai
evojvvpov orjfteïa noirjtéov ta
7 xai x, xoi àno tov rj dg x
xai àno tov 3 eiç î ôià tov
xévtçov äx&iüoav (l. àyéo&ia-
oav) yçafifAaL
to nèv ovv ôiàotijfita àno
tov rj nçbç to & tov vàtov
nvevpatoç xai tr)ç fAeoqufioiag
total xojqLov, to ôè àno tov ï
xai (I. nçbç to ?) x tùv àçxttav.
tà ôè ko in à nipt) àno ôe-
Çiàç tola, àn àQioteoaç ôè
ïaov aoiSfAbv ôiatçttéov Ïoùjç,
tà nèv ngbç àvato\i]v nçbç tb
1 xai xai àno ôvopwv nçoç
tb v xai 5. àno tov jû nçoç
tb ô, àno ôk tov X nçoç to y
xatà xiaafibv axtéat. y ça fx fiai.
xata f*€v ovv tovtov %o>
tçônov ôxtvj ïotai ïoa tdv
avtfÀUiV te xai nvevf.iatwv xata
neçloôov ôiaoxr'^axa.
ubi sunt litterae I ei K, et ab G
ad K et ab H ad 1 per centrum
lineae perducendae.
ita quod erit spat tum ab G od
H erit spat tum vend austri (t
partis meridianae, item quod erù
spatium ab I ad K erit stpten-
trionis.
reliquae partes dextra très at
sinistra très dividendae sunt aequo-
liter, quae sunt ad orientent, in
quibus litterae LM , et ab oca-
dente, in quibus sunt litterae S
et 0. ab M ad 0 et ab L ai
N perducendae sunt lineae deais-
satim.
et ita erunt aequaliter venloruin
octo spolia in circumitione.1)
1) In dieser ganzen deskriptiven Darstellung fehlt zum vollen Verständnws
nur ein Moment. Der Punkt D(<f) ist der Punkt, in welchem sich die beiden
Bogen kreuzen, welche mit beliebigem Radius geschlagen werden von den
beiden Punkten aus, in denen der verlängerte Vormiltagsschatten einerseits
(im Westen) und der verlängerte Nachmiltagsschatten andererseits (im Osteol
die Kreisperipherie schneidet. Die Schattenlinien müssen nun aber genau
einander gleich sein und folglich muss eine bestimmte Vormittagsstunde und
eine ebenso bestimmte Nachmittagsstunde genommen werden um dieselben
zu construirez und zwar müssen beide Stunden gleich weit vom Mittag ent-
fernt sein. Diese Angabe fehlt. Sie fehlt aber nicht durch Schuld dessen,
der zuerst die ganze Construction erfunden hatte, sondern durch Schuld dessen,
dem Galen und Vitruv an dieaer Stelle ihre Weisheit verdanken. Der Tor-
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ANTIKE WINDROSEN
VilruT fügt seiner Beschreibung die Einordnung der acht Winde
in dies Diagramm bei (Septentrio zwischen K und I, Aquilo zwi-
schen I und L, Solanus zwischen L und M, Eurus zwischen M
und G, Auster zwischen G und H, Africus zwischen H und N,
Favonius zwischen N und 0, Caurus zwischen 0 und K) und
scbliesst, als Architect zum Endzweck des ganzen Excurses zurück-
kehrend, mit den Worten: ita his confettis ini er anyulos octagoni
gnomon ponatur et ita dirigantur angiportorum divisions». Bei
Galen, dem es nur um die Zahl und die Lage der Winde zu thun
ist, sieht man den Zweck der umständlichen Beschreibung nicht
ein; irgend welcher Gebrauch von ihr wird nicht gemacht. Dass
eine mathematisch-geographische Quelle zu Grunde liegt, ist ganz
klar, und da Galen als Ausgangspunkt für seine ganze Darstellung
ausdrücklich den Eratosthenes nimmt (p. 403), da ferner Vitruv
die Ausdehnung der einzelnen Winde auf den achten Theil des
Eratoslhenischen Erdumfanges berechnet (l 6, 9), und da endlich
Vitruv, bevor er seine Zeichnung erläutert, nochmals auf Eratosthe-
nes' Berechnung zurückkommt (1 6, 1 1), um ein Urtheil über die
angezweifelte Richtigkeit derselben abzulehnen, weil das für seinen
Zweck nichts ausmache, so scheint eben eine auf Eratosthenes zu-
rückgehende Darstellung als Quelle für Vitruv und Galen angenom-
men werden zu müssen. Dass Eratosthenes die Winde behandelt
hat ist selbstverständlich und zudem bezeugt durch Achilles uranol.
p. 158 B àtiQayfiaxevoazo ôè fteçï àvèfAittv xcri 'Eçatood-èv^ç,*)
gang findet sich nämlich bei Vilruv an einer anderen Stelle nochmals be-
schrieben (I 6, 6), hier zwar ohne auf ein Diagramm Hücksicht su nehmen.
Da heisst es ausdrücklich: huius antcmeridiana circiter hora quinta su-
menda ett cxtrema gnomonis umbra et puncto signanda und weiter: item-
que obtervanda postmcridiana istius gnomonis crescent umbra et cum
tetfgerit circinationis lineam et fecerit parem antemeridianae umbrae
postmeridianam, signanda puncto. Also am Ende der fünften Stunde, d. b.
um 11 Uhr soll der Vormitlagsschatten fixirt werden, mithin der Nachmittags-
schatten um 1 Uhr. Natürlich würde jede andere Vormittagstunde auch recht
gewesen sein, wenn die entsprechende Nachmittagstunde nur vom Mittag
gleich weit entfernt lag. Nor das musste angegeben werden, dass nicht eine
beliebige Vormittagstunde und erae beliebige Nachmitlagslunde genommen
werden durfte.
1) Berger (geogr. Fragm. des Eratostb. S. 210 f.) kennt Galen gar nicht
und nützt den Vitruv nicht aus; ihm scheint nur der Ursprung wie die spätere
Verbreitung der Timosthenischen Windrose darauf hinzudeuten, dass auch
Eratosthenes sie angenommen habe. Dies Argument wird gegenüber der
Eratosthenischen Zeichaung, glaube ich, nicht viel verschlagen.
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588
G. KAIBEL
Wir müssen aber zunächst in der Analyse des Galen fort-
fahren, der mit einem Oberall passenden yovv die Darstellung des
Achtwindesystems einleitet. Der Wortlaut dieser Darstellung ist
durchaus identisch mit einem Gapitel des Geilius (II 22, 4—16),
nur dass eine allgemeine Bemerkung, die bei Geilius zu Anfang
steht (4 — 6), bei Galen vielleicht nicht ganz passend in die Mille
gerockt worden ist. Bei der Vergleichung der Texte habe ich
Galen zu Liebe eine Versetzung vorgenommen, die durch die bei-
gefügten Zahlen leicht erkenntlich wird.
Galen p. 406: Geilius 11 22:
jçeiç yovv avatokixot ave- 1 qui ventus igitur ab oriente
fioi da iv, (jjç (dg nhvt) evçoç, verno id est aequinoctiali venit,
oti ano trjç î'iû ($fî, âevteçoç
ànb tiàv avatoXaiv xarà
tbv &fçivov xai jçonixbv oçov
ßooit}g, ov "Oftrjoog al&çrjyevé'
jt)v xalel. roltoç de ano %rtç
XUfieQiv^ç àvatolrjç nXeitov
(!. nvétov), ou iv t$ ustaÇv
xeirai tov re vôtov xai tov
evçov evQÔvoroç xaXovpevog,
tçelç âé eloi tovioiç Ivav-
lioi ànb tiov Svo/uajv, elç pkv
ctçyiotrjç, ov xai xavçôv tiveç
6vona%ovoiv y ooneg àvtinvtï
1$ ßOQQ(f, ïttQOÇ âk ÇjêipVQOÇ,
nominator eurus ficto voeabido,
ut isti hv^ioXoytxot aiunt, o
8 anô %ijç rjovç $éiov. is alio
quoque nomine a Graecis à(prr
Xtiutrjç, Romanis nauticis sub-
9 solanus cognominatur. Sed <pii
ab aestiva et solstitiali orieniis
meta venit, latine aquilo, (toçiaç
graece dieitur, eutnque propterea
quidam dicunt ab Homero ai-
d^grjytvévrjv appellatum; bo-
ream autem putant dictum ànb
trjç ßor(gt quoniam sit violent
10 flatus et sonori. Tertius ven-
tus, qui ab oriente hiberno spiral
(volturnum Romani vocant),
eum plerique Graeci mixto no-
mine, quod inter nolum et eurum
11 «Y, evçévotov appellant. Hi
sunt igitur très venti orienta-
les: aquilo, volturnus, enrus,
quorum medius eurus est.
12 his oppositi et contrarii sunt
alii très occidui: caurus, quern
soient Graeci appellare aoyi-
otrjVy is advei sus aquilotum flat;
item alter favonius, qui graect
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ANTIKE WINDROSEN
589
oç àvttnvei t(p evçtp, tçiroç
âh Xlip, oç àvti tov evçovôtov
nvêiv qpahetat.
fj ôh fAtOtytpçia ïva fiàvov
olvb(àov txe ly Xéyetai tov vôtov,
%oi voua àrtb tf)Ç (pvoewç ai-
tov ï%ovxa ' dxXvwâr{ç yâç loti
xoi votiâaç InuptQti.
i] ôk àçxtoç xai atTiJ ïva
y.atéxet %ù* ctTrctQY.Ti'av' zovto
ôè yivetai ott àvatoXi) xai ôv~
otç netafiaXXovtat, ij ^eoiy/u-
ßoia ôè xai açxtoç fiovt^ioi
(cf. Gell. § 14).
âvaréXXei yàç 6 rtXioç ov
xaiei (I. ovx àet) woavtioç, alla
xaXeitai note (phi) iorjpeQi-
vèç (I. -m]) àvatoXrj, otav tov
xvxXov ènixXtj&évta loovvxxtov
ï] ioTjneoivov Tteçaivei (1. -alvrj),
rj xaï xçonixrj &£Qtyrj (Ç) xaï
%ttfÀ€Qivri' ovxio ôè xai ôvoiç
noté fisv ioripnqQivYi , noxk ôh
tQontxri (&£Qivr}1)t note (de)
Xeinsçivi].
ol ôh téttaça fiôvov ta nvev-
(Actta elvai Xéyovxeç xovxo xa&*
"Opyoov opaoïv' aixoç yàç xéo-
oaça bvofjiâ&i Xéyœv €ovv t
Çéqpvçoç vocatur, is adver sus
eurwn flat; tertius africus, qui
graece Xitp, is adversus voltur-
13 num faeit. hat duae regiones
caeîi orientis occidentisque inter
sese adversae sex habere ventos
videntur.
14 meridies autem, quoniam certo
atque fixo limite est, unum
meridialem ventum habet, is
latine auster, graece vôxoç no-
minator, quoniam est nebulosnjs
atque umectus; voxiç enim
graece umor nominatur.
15 septentriones autem habent ob
eandem causam unum; is ob-
iectus derectusque in austrum
latine septentrionarius , graece
ànayxxiaç appellatus.
4 exortus et occasus mobilia et
varia sunt, meridies septentrio-
nesque statu perpétua stant et
5 manent. oritur enim sol non
semper indidem, sed aut aequi-
noctialis oriens dicitur, cum in
circulo currit qui appellator
lor^eQivôç , aut solstitialis,
quae sunt deoivai xçonaly
aut brumalis, quae sunt ge*-
6 ueçivcù xQonai. item cadit sol
non in eundem semper locum,
fit enim similiter occasus eius
aut aequinoctialis aut solstitialis
aut brumalis.
16 ex his octo ventis alii quat-
tuor ventos detrahunt atque id
facere se dicunt Homero auctore,
qtn solos quattuor ventos no-
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590
G. KAIBEL
evçôç te Uneoe, Uyvçoç te
vétoç te ôvaarjç xai fioçérjç
al&çrjyevétrjÇ fiîya xvpa xv-
llvâwv' (Hora. e 295).
ol ôè noXXovç (nXe(ovçl)
noiovvteç lx tijç &éaecjç tex-
fialçovrai' lapkv yâç, o fièv
Çéqtvçoç aito âva^rjç larj^ieçL-
vrjç, 6 âè jovtq) kvavtloç ànrj-
Xiœttjç arrb trjç àvatoXrjç lor)-
fieçivîjç. vôtoç de orno tr)ç
Hearjfdßglag xaî fioçéaç xal
ccTzaçxjlaç àrxb tiuv açxtiov.1)
àdvvatov yâç opaaiv ehai xatà
toaovtov ôiâazr^ua nvelv xai
àvTinveîv tovtovç ixôvovç xal
Ht) elvat aXXovç avec fiiaov
orteç elvcu aXt]$hç ôoxeï, xai
xataoxevâÇovoiv outioç, ànb
trjç àvatoXrjç &eoivrjç xaixiaç
nveï, $ havxioç kati Xitp*
ovtoç yàç ànb âvofiijç %ei^ie-
çivrjç nvet, wç xai ànb trjç
àvatoXrjç xetfieçivrjç nvelv eho-
&ev o bvqoç yeitvtcüv tqr vôtuj,
o&ev noXXâxtç evçôvotoi nvelv
Xéyovtai, $ havttoç iativ o
àçyéatr]ç àno âvofiijç &eçtvrjç
nvétav. xai tovtovç opaaiv el-
vai èvavtiovç te xai xatà âiâ-
(.leiQOv àXXrjXoiç xeïoSai. pé-
ooç de àçyéatov xai ànaçxtiov
kativ ov xaXovai &çaxlav (sic). t
17 voit, enrum, austrum, aquilo-
nem, favonium, a quattuor cadi
partibusy quas quasi frimas no-
minavimus, oriente scilicet attpu
occidente, latioribus atque sim-
plicibus, non tripertitis.
18 partim autem sunt qui pro
octo duodecim faeiant, tertios
quattuor in media loca inseren-
tes circum meridiem et septen-
trion es eadem ratione qua se-
cundi quattuor intersiti sunt
inter primores duos apud orien-
tent occidentemque.
Aristot. meteor, II p. 363
b 11—30.
1) Die Worte icplv yàç bis ànb raiv &qxtoiv unterbrechen den Zu-
sammenhang, sie recapituliren nur die geläufigen vier Winde (lofU* yào).
Man würde versucht sein sie zu streichen, wenn sie nicht wie alles folgende
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ANTIKE WINDROSEN
591
péooç âh xaixiov xai ârtaçxtiov
b\ fiéorjv ovopctÇovoiv • kat\ âk
xal aXXoç riç ov yoivtxiav
xaXovai.
Das Excerpt aus Aristoteles setzt sich nun mit einigen Zu-
sätzen aus Hippokrates fort; es genügt die Zahlen beizuschreiben:
Galen p. 408, 13 — 409, 13 « Aristot. p. 364 a 27— b 10
„ p. 409, 14— 18 = „ p. 364 b 18— 25
* p. 410, 10—14 — „ p. 365 a 6—10.
Damit endet Aristoteles Oberhaupt sein Capitel Ober die Winde;
die letzten, die er besprochen hatte, waren die htjolai.
Bei Galen finden wir Aristoteles' Bemerkungen über die Etesien
wieder, es tritt hier aber neues hinzu: olxoi yovv (das yovv hier
so unbedeutsam wie oben) xaict tijv jov xvyôç avatoXrjv nvi-
ovoi xai %o xavfia %ov &£qovç noavvtiv elûd-aat xaï nvîyoç
è% avâyxrjç erteiai tov xHqovç ovtoç ijj cpvcei d^eçfiov aeê.
Hrtte ol nçôâçofiot xaXovfnivot nvéovai ftrjts ol krtofxivoi ovç
xaXovoiv ifijoiag, ova/teo av dtooiÇetv xaï r\ jov xvvoç hu-
toàiJ. Ich seize zur Vergleichung die folgenden Stellen her:
Seneca V 10, 2:
sic impetum etesias sumere, et ob hoc sohtitium Ulis initium
est, ultraque ortnm caniculae non valent sic ilk etesiarum
flatus aestatem frangit et a mensium ferventissimorum gravitate
défendit.
Plin. II 47, 123:
ardentissimo autem aestatis tempore exoritur caniculae sidus
huius exortum diebus octo ferme aquilones anlecedunt, quos
prodromos appellant, post biduum autem exortus iidem aquilones
const and us perflant diebus XXX, quos etesias appellant, mollire
eos creditur so lis vapor geminatus ardore sideris.
Gellius II 22, 25:
addidissemque eos qui etesiae et prodromi appellitantur , qui
certo tempore annif cum canis oritur, ex alia atque alia parte
caeli spirant eqs.1)
au§ Aristot. meteor. II 6 p. 363 b 11 ff. genommen waren. Die ungeschickte
Fassung hat ihren Grund in der Compilation.
1) Ob der Unsinn der letzten Plinianischen Worte (mollire — sideris)
dem Plinius selbst oder seinen Abschreibern angerechnet werden muss, weiss
ich nicht: molliri eis vermuthet Wilamowiti. Die Herstellung des Galen ist
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592
G. KA1BEL
Der Schluss des Galeoischea Capitals igt rein medicinisch und
bedarf keiner Erörterung. Wohl aber handelt es sich darum, den
Quellen der ganzen Mosaikarbeit nachzugehen; denn die wortliche
Uebereinstimmung mit Aristoteles, Vitruv und Gellius verlangt eine
Erklärung, und diese Erklärung kann füglich, aus äusseren wie
inneren Gründen, nicht die sein, dass Galen die genannten Schrift-
steller alle selbst benülzl habe. Um mit Geilius zu beginnen, so
ist die Windrose sowohl wie die Beschreibung derselben bei Galen
genau dieselbe, und das ist um so wichtiger, als diese Windrose
eine in manchen Punkten vou anderen abweichende ist. Der Ost-
wind heisst evçoç und nicht cc7iitXuùttjç, obwohl Gellius (nicht so
Galen) diese beiden identificiren will, und demzufolge ist der evçô-
vozog zum Südost geworden, während er sonst Südsüdost zu sein
pflegt; Xiip ist nicht der Name für den Südwest, sondern für den
Nordwest, ctçyéoirjç dagegen nicht der Name für den Nordwest,
sondern für den Südwest. Abweichungen Galens von Gellius sind
so gut wie nicht vorhanden; dass ersterer ausser anderen Kleinig-
keiten einen Theil der bei Gellius erwähnten Etymologien auslässt,
ist erklärlich, und dass er die Odysseeverse (e 295), die bei Gellius
fehlen, ausgeschrieben hat, ist durchaus unwesentlich. Merkwürdig
ist nur der Schluss. Gellius sagt, aus diesem Achtwiudesystem
hätten manphe ein Zwölfwindesystem dadurch hergestellt, dass sie
am Süd- und Nordpol der Rose je zwei Winde einschoben. Die
Namen dieser neuen vier Winde verschweigt Gellius, offenbar darum,
weil sich in die von ihm beschriebene Windrose von acht Windeo
nicht so leicht vier neue einschieben liessen. Er halte den ev(>ö-
voiog, der durchaus in das Zwölfsystem gehört, schon für das
Achtsyslem verbraucht. Galen spricht ebenfalls an dieser Stelle
von einer erweiterten Windrose: die Form seines Uebergangs (ot
dk noXXovç [oder nXeiovç] noiovvieg) ist identisch mit Gellius'
Uebergangsphrase : partim sunt qui duodeeim faciant, nur dass Galea
keine bestimmte Zahl nennt, auch nicht davon spricht, dass diese
erweiterte Windrose durch einfache Einschiebungen entStauden sei.
Der Grund für beides liegt klar: Galen führt die Windrose des
nicht ganz sicher; vielleicht ist etwa so zu schreiben: ©»rot — ro xatff
jov (ttçovç nçatriiy klûbaoi, xai nrïyoç i( àrâyxue ïntiai xov to'owf
Byioç trj <pvoti StQpov, d fAt]xt ol nçôâçofioi xnXovptroi nviova, pi»
oi inôfiivoi ovç xaXovoiv èttjoiaç, ovaneç âv â«>QtCou» (a* Stçtyai
nai) xai ij tov xw©> imrolij.
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ANTIKE WINDROSEN
593
Aristoteles an, die ausser deo acht Winden des Systems noch einige
andere {heooi xa&' ovg ovx Hariv kvavxia nveifiaxa) aufzählt,
aber nicht fier, sondern nur drei &çaoxiaç, pé&rjç, opoivixiag,
nod die Namen der übrigen bei Aristoteles passen durchaus nicht
zu denen, die Gellius und Galen vorher genannt hatten. Also
hatten weder Gellius noch Galen an dieser Stelle eine zu zwölf
Winden ergänzte Rose in der von ihnen benutzten Quelle gefun-
den: Gellius geht mit einer allgemeinen Wendung darüber weg,
bei Galen wird der Maugel aus anderer Quelle ergänzt, aus Arif
stoteles. Eine gemeinsame Quelle aber liegt bei Galen und Gellius
ohne Zweifel zu Grunde, und Gellius nennt seinen Gewährsmann
direct mit Namen: es ist Favorinus. Freilich wird er nur redend
als Inierpret eines lateinischen Gedichts (Horaz carm. I 3 oder 11127)
eingeführt, aber diese künstlerische Einkleidung kann nicht täu-
schen, sie scheint nicht einmal den Apuleius getäuscht zu haben,
der (de mundo c. 13) sein Excerpt aus Gellius mit den Worten
Favorinus haec de vends refert einleitet. Dass solche Dinge in der
jtavfoôan^ lotoçia stehen konnten, unterliegt keinem Zweifel;
dort hatte er von Anaximander als Erfinder des Gnomon (fr. 27
Muell.), über den Namen des Oceau (fr. 48), Uber Pythagoreische
Mathematik und Kosmologie (fr. IS) geredet, letzteres sogar mit
Berufung auf Eratosthenes (Diog. L. VII 47 'Eoajoo&évrjç dé oprjoi,
xa9o xai OaßtuQivog èv %ft àyôàfl navToâanijÇ lotoçiaç siaoa-
tt&exai), und welcher Stoff überhaupt hätte dem sophistischen
Vielwisser fern gelegen.
Aber Gellius hat dem Favorin noch mehr entlehnt als Galen.
Nach Aufzählung der acht (resp. zwölf) Winde fährt er fort: sunt
porro alia quaedam nomma quasi peculiarium ventorum, quae in-
colae in suis quisque regionibus fecerant aut ex locorum vocabulis,
in quibus colunt, aut ex alia qua causa, quae ad faciendum voca-
bulum acciderat. Von solchen localen Winden nennt der Arela-
tenser Favorinus zuerst als speciell Gallischen Wind den circius,
dann den Apulischen iapyx, dann mit Berufung auf Aristoteles
{meteor. II 6 p. 364 b 13) den caecias; dazu mit einem neuen An-
lauf (praeter hos autetn — sunt ahi plunfartam venti cotnmen-
ticii et suae quisque regionis indigetuu) den Horatianischen atabulus,
und endlich die etesiae und prodromi. Favorinus erklärt noch
viele andere aufzählen zu können, aus Rücksicht aber auf seine
Zuhörer und auf die gute Sitte wolle er bei Tisch keine ccxoöaoig
Hermes XX. 39
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G. KAIBEL
kfTêâeixtiwn liefent. Schliesslich nimmt Gellius noch selbst das
Wort und fügt einige hierhergehörige Ci täte aus (Cato und) Ni-
gidius an. — Von diesem ganzen Abschnitt bat Galen nur ein
kleine» Bruchstück p. 40O hi àk aUat ôunpoçai âùo eiai> • ol
fikv yàç avtäv xa&olmoi dotv, ol èè xcntxoi. xai ovtoi
lyxwçioi nakovvTui (indigent* Gell.), wofteç h tfj 'Anoliq è
tttaßovlog xalotuevoç. Dass der Atabulus seine Heimath in Apu-
lien hat, wird Galen, da er es aas Horas schwerlich gewusst haben
wird, seiner Ouelle entnommen haben: den Zusatz Horatianus dürfen
wir auf Gellius' Rechnung schreiben.
Natürlich kann uns Favorinus der Compilator als Quelle nicht
genügen, wir müssen snchen weiter zurückzugehen. Es findet sieb
in der That bei einer grossen Reihe lateinischer Schriftsteller, die
eine oder mehrere Windrosen beschreiben, ein Anhang, der dem
bei Gellius erhaltenen Anhange des Favorin mehr oder weniger
ähnlich sieht.
Sueton (Isidor de nat. rtr. p. 232 Reiff.):
quosdam autem Tranquillus proprios locorum flatus certis
appellat vocabulis, quo ex numéro sunt in Syria syrus, carbasus
in Cilicia, in Propontide thraciasy in Attica schon, in Gallia
circius, in Hhpania Sucronensis. Sunt praeterea quidam
innumerabiles ex fluminibns aut stagnis ant fond-
ons nom in a ti. duo sunt autem extra hos ubique Spiritus ma g is
quam venti: aura et altanus.
Die hervorgehobenen Worte haben wir schon bei Galen wieder-
gefunden (p. 402 f.), vgl. oben S. 583. Mit Gellius hat Sueton nur
den circius gemein, der bei beiden ein Gallischer Wind heissL
Vitruv.I 6, 10 f.:
sunt autem et alia plura nomina flatusque ventomm e lotis
aut fluminibus aut montium procellis tracta, praeterea aurae ma-
lutinae eqs.
Einzelne Warnen nennt Vitruv nicht (einige hatte er in seiner Rose
von 24 Winden schon untergebracht, wie den circius und den
carbas^ beide ohne Heimat bange be) , aber die Aeunticbkeit seiner
Worte sait, denen des Sueton ieuebut ein.
Pliimis hht. not. H 47, 120:
sunt enim quidam peculiarcs quibusque gmtibus venti, non
ultra certum proeedentes tr actum, ut Athêniensibus sciron, pauüo
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ANTIKE WINDROSEN
ab argeste deflexus, reliquae Graeciae ignotus; aliubi (latus idem
olympias vocatur. — et caecian aliqui vocant Hellespont***, et
to »dem alii aliter, item in Narbonensi provincia clarissimus ven-
lorum est circius nec ullo violentia inferior.
Den circius bat Plinius mil Suelon und Gell i us, den sciron mit
Sueton, die Einleituogsphrase mit Suetoo, Vitruv und Gelluw gemein:
Seneca quaest. not, V 17, 4:
quidam sunt quorundam locorum proprii, qui non transmit-
tunt, sed in proximum ferunt — atabulus Apuliam infestât,
Calabriam iapyx, Alhenas sciron, Pamphyliam calaegis, Galliam
circius — infinitum est si singulos veiim per se qui. nulla mim
propemodum regio est, quae non habeat aliquem (latum ex se
nascentem et circa se cadentem.
Der atabulus war bei Galen und Gellius, der iapyx bei Gellius,
der sciron bei Plinius und Sueton, der circius bei allen (ausser
Vitruv) unter den Localwinden aufgeführt.
Seneca habe ich deswegen ans Eude gestellt, weil er uns zu
der allen gemeinsamen Quelle zu verhelfen scheint. Bei ihm sût
wohl, wie bei den übrigen, bilden, wie gesagt, die Localwinde
einen Anbang zu den eigentlichen Windsystemeo. Der Anhang
igt ohne das voraufgehende System nicht denkbar, wohl aber das
System ohne den Anhang. Wissen wir, von wem der letztere
herrührt, so haben wir auch die Quelle für das System; gelingt
es aber nur die Quelle für das System zu finden, so ist damit
für den Anhang noch nichts gewonnen. Ich muss das principiell
betonen. Seneca geht von den vier Himmelsrichtungen und den
diesen entsprechenden Winden aus (c. 16), deren Namen er auf
eigene Hand nicht aus Homer, sondern aus Ovid und Vergil. be-
legt. Dann fährt er fort: quidam illos duodecim faciunt. quattuor
enim caeli partes in teniae dividunt et singulis vent is binos suf-
fectos dant; hac arte Varro vir diligens illos ordinal, und § 4
wird Varro nochmals ausdrücklich als Gewährsmann für den. Namen
volturnus (= eiçoç) genannt. Varro halle die zwölf Winde in
der angeführten Weise geordnet; nec sine causa, fährt Seneca fori,
non enim eodem semper loco sol oritur aut occidit, sed alius est
ortus occasusque aequinoctialis (bis autem aequinoctium est), alius
solstitialis, alius hibemus. Wer hiermit die Worte des Gellius ver-
gleicht (I 22, 5) oritur enim sol non indidem semper, sed aut aequi-
noctialis oriens dicitur u, s. w., Worte die bei Galen völlig gleich-
38»
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G. KAIBEL
lautend stehen, kann über die Gemeinsamkeit der Quelle nicht
zweifelhaft sein.
Es werden nunmehr die Berichte iu prüfen sein, die in der
Anordnung der Windrose dem, was Seneca aus Varro bezeugt,
gleich oder Ähnlich sind.
Seneca bezeugt für Varro ein System von zwölf Winden,
desseu Ordnung auf der Verdreifachung der vier cardines beruht:
I. Osten: a) ab oriente aequinoctiali : subsolanus (otqnjliutrr^)
b) ab oriente hibemo: et>çoç (volturnns)
c) ab oriente solstitiali: xaixiaç (apud nos eine nomine)
II. Westen: a) ab occidente aequinoctialii favonius (Çéqpvçoç)
b) ab occidente solstitiali: corus (apud quosdam aç~
ytorrjç)
c) ab occidente hiberno: africus (Xixp)
III. Norden: a) sumtnus est aquilo
b) médius sept en trio
c) imus thraseias (huic deest apud nos vocabulum)
IV. Süden: a) fvçôvojoç
b) deinde vùtoç, latine au s ter
c) deinde Xtßövorog (apud nos sine nomine).
Auf Senecas eigene Bemerkungen über einzelne dieser Namen
werde ich bald zu sprechen kommen; zunächst wende ich mich
zu Sueton (p. 228 Reiff.), der nur eine andere Reihenfolge be-
obachtet :
I. a) ventomm primus cardinalis s ep tent rio (hic et otnaçxviaç)
b) a dextris septentrionis circius qui et &çaoxtaç
c) aquilo qui et (toçéaç
II. a) secundus ventorum cardinalis subsolanus, qui et anr<-
b) dexterior subsolani vultumust, qui et xaixiaç vocatur
c) ex sinistro latere eurus
III. a) ter tins ventorum au s ter plagae meridianae cardinalis
(ynxoç)
b) a dextris austri euroauster
c) a sinistris austri austroafricus
IV. a) quartus cardinalis Çéqyvçoç, qui et favonius, ab occi-
dente interiore flans
b) ex zephyri dextro latere africus, qui dicitur et Xiifj
c) ex sinistra parte favonii corus, qui et aoyéarrjç.
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AMIKE WINDROSEN
Die Abweichungen kommen zum Theil gewiss auf Rechnung
des Isidor, so z. B. das Fehleo der griechischen Namen evçôpotoç
und Xifiévotoç für euroauster und austroafricus, deren lateinische
Namen dagegen dem Seneca (resp. dem Varro) unbekannt waren.
Wichtiger ist, dass der circius mit dem &çaaxiaç, der volturnus
mit dem xatxiaç identiöcirt wird gegen die ausdrückliche Ver-
wahrung des Seneca, der für den xatxiaç und den &çaoxiaç keine
Namen hatte und den volturnus als lateinischen Namen für den
evçoç nahm. Dies letztere that er auf Varros und Livius' Auto-
rität hin, bemerkte aber gleich dazu: sed et euru$ tarn eivitatt
donatus est et nostro sermoni non tamquam alienus intervenit. Wenn
aber Seneca sagt, der &çaaxiaç entbehre des lateinischen Namens,
so beweist das nicht, dass ihm der Name circius dafür unbekannt
war. Timosthenes (bei Agatheroeros II 473 Müll.) kennt für den
&çaaxiaç als anderen Namen den xiçxtoç: es ist dies mithin kein
lateinischer, sondern ein griechischer Name.
Die Varronische Ordnung endlich verrälh deutlich genug auch
das Windregister bei Vegetius IV 37, der ebenfalls die vier Car-
dinalwinde zu Grunde legt und jedem derselben von links und
rechts einen Seitenwind giebt; nur finden wir bei ihm eine dritte
von Seneca und Sueton gleicherweise abweichende Reihenfolge,
Osten, Süden, Westen, Norden, und zudem eine Reihe seltsamer
Namen : eurus s. volturnus (so Seneca), thrascias s. circius (so Sueton),
caecias sive euroborus, leuconotus i. e, albus notus, libonotus t. e.
corus, zephyrus t. e. subvespertinus, iapyx s. favonius. Man wird
schon auf dem Wege von Varro bis Vegetius mancherlei Entstel-
lungen oder Zuthaten annehmen müssen; Identifikationen wie die
des zephyrus und des subvespertinus, des iapyx und des favonius,
Namen wie leuconotus oder gar euroborus können nur aus nach-
lässiger Reduction einer grosseren Windrose erklärt werden.1)
Einen Schritt weiter wird uns Plinius führen (hist. not. II
47, 119). Auch er geht ?on den Homerischen vier Winden aus,
die er wie Plinius und die gemeinsame Quelle des Gellius und
Galen aus den vier Himmelsrichtungen erklärt. Seine historische
Darstellung freilich (secuta aetas octo addidit nimis subtili [ratione];
proximis inier utratnque media placuit ad brevem ex numerosa od-
ditis qnattuor) beruht entweder auf einem thorichten Pragmatismus
1) Ueber den euroborus siehe unten S. 620 A. 1.
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59S
6. K ÜBEL
oder, was wahrscheinlicher ist, auf einem Versehen, welches sich
aus einer ähnlichen Angahe des Vitruv berichtigen Utssl (11 6, 4):
nounnllis plaeuit esse vent o s IV . . sed qui diligentius perquisiemnt,
tradiderunt eos esse Otto. Ptinius nennt also acht Winde in folgen-
der Ordnung:
I. Osten: a) ab oriente aequinoctiali subsolanus (àftrjlttdiyç)
b) ab oriente brnmali volt u mus (bvqoç)
II. Sttden: a) a meridie au s ter (vôtoç)
b) ab oceasH brnmali a f riens (*/t/»)
III. Westen: a) ab ôccasn aequinoctiali favonins {Çéyvooç)
b) ab occam sotstitiali corns (àçyéat^g)
IV. Norden: a) a septentrionibns septentrio (àntaçxtlaç)
b) inter eum et exortum solstitialem aquilo Qioçéaç).
Hier ist auf die eigenmlchtige und nicht eben verständige Tätig-
keit des Plinius hinzuweisen, mit der er versucht, die acht Winde
aus der Zweitheilung der vier Himmelsrichtungen zu erklären,
eine Freiheit, die sich andere Leute, welche keine Sachkenner-
schaft far sich beanspruchten, natürlich nicht gestatten durften.
Dann fthrt Plinius fort: nnmerosior ratio qnattnor his interiecerat
(also wird auch von Plinius die Ächtzahl vor der Zwölfzahl vor-
ausgesetzt), thrascian media regione inter septentrion em et oceaswn
solstitialem, itemqne caecian media inter aquilonem et exortum
aequinoctialem ab ortn sotstitiali, phoenica media regione inter
ortvm brnmalem et meridiem, item inter liba et notum conposihtm
ex u troque medium inter meridiem et hibemum occident em Ii bo-
no tnm. Der opolvi!; mit dem Doppelnamen 6 xat evçôvoroq war
der Südsüdost bei Timosthenes, opoivixiag hiess er bei Aristoteles.
Dass der Aquilo zur achtstrichigen, der Kaikias dagegen zur iwölf-
strichigen Rose gerechnet wird (meist ist es umgekehrt) beruht
nicht auf einem Irrthum des Plinius, vgl. unten S. 602. — End-
lich ist noch ein letzter Zusatz des Plinius hervorzuheben: net
finis, alii quippe mesen nomine etiamnum addidere ititer borten
tt caecian y et inter enrum notumque euro no tum. Hier hat er
sich durch die Namenfalle seiner Quelle tauschen lassen. Der
Euronotus kann natürlich nur zwischen dem Eurus und dem Notus
liegen; dieser Platz aber ist besetzt durch den Phoenix. Weder
südlich noch nördlich vom Phoenix kann der Euronotus angesetzt
werden, wenn er seinen Namen mit Recht führen soll: evçôvotoç
ist eben nur ein anderer Name für (polviÇ. Und ebenso wird der
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ANTIKE WINDHOSEN
599
piéorjÇ von dem einzigen, der ihm überhaupt eine bestimmte Stelle
anweist, von Aristoteles dabin gesellt, wo sonst der ßoysag (aquilo)
wohnt: fuéoyç ist ebenfalls nur ein anderer Name für ßoqiag.
Thatsächiicb also liegen auch bei Plinius zwölf Winde vor, nur
dass diese nicht gleich sind denen, welche z. B. Suelon und Ve*
getius nach Varro aufgezeichnet haben; sie haben vielmehr die
grosste Aebnlichkeit mit den Winden des Aristoteles und des Ti-
mosthenes. Auch die Anordnung, mag sie selbst durch Plinius'
Eigenmächtigkeit modificirt sein , hat keine unbedingte Aehnlich-
keit mit Varro. Trotzdem steht die Disposition des Stoffes der des
Seneca nahe, sie steht aber zugleich der Disposition des Vitruv
nahe, mit dem Plinius auch den Anlauf zu einer historischen Dar-
leguug der Windroeenentwickelung gemein hat.
Vitruv (I 6, 4 — 10) scheint uns mit einer Fülle von Winden
zu Überschütten. Zunächst freilich führt auch er die Meinung
»einiger* an (nonnullis plactiit d. h. dem Homer und seinen Nach-
ahmern), dass es nur die vier Cardinalwinde gebe, und nennt
darauf die acht Winde ein Ergebniss sorgfältigerer Forschung.
Hierfür ist ihm Gewährsmann Andronicus Cyrrhesles, von dessen
Windthurm in Athen er die folgende Beschreibung giebt:
1) inter Solanum1) et euslrum ab oriente hiberno eurus
2) Huer austrum et favonium ab occidente hiberno africus
3) inter favonium et septentrionem caurus, quem plures vocant
corum
4) inter septentrionem et solatium aquilo.
Dann folgt bei Vitruv (§ 6. 7) die theoretische Construction der
Windrose, wie mit Hilfe des Gnomon durch Fixirung des Vor-
uiiltagschaltens und Nachmiltagschattens der Nordpol und der Süd-
pol gefunden, wie die Peripherie des Kreises in sechzehn Theile
zerlegt und auf die acht Winde vertheilt werde u. s. w., genau
wie Vitruv es I 6, 12 nochmals an der Hand einer Zeichnung be-
schreibt und wie wir es auch bei Galen gefunden haben; vgl.
oben S. 585 und die Anmerkung dazu.
Unmittelbar hieran schliesst sich bei Vitruv die Bemerkung,
es sei nicht zu verwundern, st in tarn magno spatio (d. h. in dem
von Eratosthenes auf 250000 Stadien berechneten Erdumfänge)
unus ventus vagando inclinationibus et recessionibus varietates mu-
1) Diese bei Vitruv constant überlieferte Form für tubiolanus findet eich
sonst nur inschriftlich bezeugt; die Belege s. unten.
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600
G. KAIBEL
talione flatus faciat. Und fflr diese Wiuddifferenzen folgen nun
vierundzwanzig Namen, die wohl anschaulicher werden, wenn ich
sie zu einer Windrose ordne. Für die meisten wird der Platz
too Yitruv ausdrücklich bestimmt; für die übrigen ist es zunächst
nützlich zu bemerken, dass er die Lateralwinde eines Mittel windes
von rechts nach links aufzählt, wobei der Beschauer, da die ganze
Liste mit den Worten beginnt dextra et sinistra austrum leueonotus
et altanus flore soîet mit den Augen nach dem Centrum der Rose
gewendet zu denken ist. Wo sich nach dieser Beobachtung die
Lage eines Windes noch nicht fixiren lässt, da kommen die Dia-
metralwinde zur Hilfe. Denn es ist klar, dass die Ornithien den
aus NW wehenden Etesien gegenüber liegen, und damit sind die
beiden Collateralwinde des Ost- und des Westwindes bestimmt, der
Karbas und der Argestes. Unsicher bleiben die Paare Gircius,
Gorus und Eurocircius, Volturnus. Nur dass der Eurocircius dem
Gircius gegenüber liegen muss, weil er ihm den Namen verdankt,
ist sicher; ob er aber südlich oder nördlich vom Eurus anzusetzen
ist, bleibt ungewiss.
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ANTIKE WINDROSEN
601
Aber kann dies eine Windrose mit demselben Rechte heissen,
wie die Varronische bei Sueton u. a. ? Was sollen hier die Etesien
und Ornithien, die, wie Vitruv selbst sagt, nur certis temporibus
wehen, die ihren Namen- nicht von der &éoiç, sondern von der
Zeit, in der sie wehen, oder von den Zugvögeln, die sie bringen,
hergenommen haben ? und wie wäre es denkbar, dass in derselben
Windrose der Caurus und der Corus als zwei gesonderte Winde
auftreten, wahrend doch, wie wiederum Vitruv selbst sagt, der
Corus nur der häufigere Name für den Caurus ist (I 6, 5)? Man
wird sich kaum des Gedankens erwehren können, dass Vitruy, da
er die Angabe fand, einige hätten 24 Winde angenommen, wie
ja auch Galen, offenbar nach gleicher Quelle, berichtet, auf eigene
Hand versucht hat diese volle Windrose zu construiren mit Hilfe
des reichen Namenmaterials, welches er in seiner Synonyme und
Local n amen häufenden Quelle vorfand und mit nicht eben grossem
Geschick verwerthete. Hieraus lässt es sich auch erklären, dass
Vitruv in dem stereotypen Anhange der nomina ventorum e locis
aut fluminibus aut tnontium proceüis tracta keinen einzigen mehr
nennt: er hat die Namen eben schon zum grössten Tbeil ver-
braucht. So ist z. B. der altanus in die Windrose gekommen,
den Sueton im Anhange mehr als Spiritus, denn als ventm be-
zeichnet.
Sehen wir also von dieser freien Compilation ab, so bleibt
für Vitruv die mittels der Eratosthenischen Construction herge-
stellte Rose der acht auf dem Horologium des Kyrrbestes darge-
stellten Winde, nur dass die griechischen Namen durch die latei-
nischen ersetzt sind. Da nun aber Seneca, Sueton, Vegetius ober-
einstimmend zwölf Winde nennen, und da diese alle, wie nicht
geleugnet werden kann, mehr oder weniger von Varro abhängen,
da andererseits Vitruv die Zwölfzahl Oberhaupt nicht erwähnt, wohl
aber die Achtzahl ausführlich begründet, so darf schon jetzt im
allgemeinen die Folgerung berechtigt erscheinen, dass für Vitruv
und für Galen, der mit Vitruv die engste Verwandtschaft zeigt,
vielleicht auch für Plinius eine Sonderquelle anzusetzen sei, dass
aber diese Sonderquelle, da sie sich besonders in der Disposition
des ganzen Stoffes, aber nicht hierin allein mit Varro nahe berührt,
in irgend einer Weise mit Varro in Verbindung gesetzt werden
müsse. Ein Verwandtschaftsverhältniss bestand auch zweifellos
zwischen Varro und dem gemeinsamen Gewahrsmann des Gellius
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002
G. KA1BEL
und des Galea, de« ich «Dächst der Kurse halber Favorinus
nennen will.
Es hat sich oben aus der Vergleichung von Gel Ii us und Galen
ergeben, dasa ihr gemeinsamer Gewährsmann von einer mehr als
acht, das heisst zwölf Winde umfassenden Rose zwar geredet, die
zwölf Winde aber nicht, wenigstens nicht innerhalb eines ge-
schlossenen Systems, genaunt hatte: wahrend Gellius daher die
vier Zusatzwinde einfach überging, waren bei Galen in der That,
wenn auch nicht vier, so doch drei Winde ausser der Reihe hin-
zugefügt worden, und zwar diejenigen, welche auch Aristoteles
ausser den acht systematischen Winden namhaft gemacht hatte.
Dieser Umstand stellt einen Zusammenhang zwischen Gellius' und
Galens Quelle einerseits und Plinius' Quelle andererseits her. Auch
Plinius führt zunächst nur acht Winde auf und fügt dann der
numerosior ratio folgend vier Winde hinzu, die sich durch ihre
Namen als aus Aristotelisch-Timosthenischer Quelle herrührend er-
weisen. Die Namen sind freilich nicht Uberall congruent Bei
Gellius-Galen fanden wir folgende Ordnung und Benennung:
Osten: 1) 0 eurus oder subsohnus (âprjlitatTjç)
2) NO aquilo (ßogiag)
3) SO vokurnus (evçôvotoç)
Wösten: 1) SW caurus {àçyéatrjç)
2) W favonius (Çéyvçoç)
3) NW africus (kiift)
Süden: ausler (v6%og)
Norden: septentrionarius (unagntiag).
Damit stimmt Plinius, abgesehen von seiner eigenmächtigen Zwei-
theilung der vier Himmelsgegenden, fast ganz genau; nur in der
Benennung der Ostwinde weicht er ab, indem er den Eurus als
Südostwind gleich dem Volturnus ansetzt (den wqôpojoç erwibot
er erst später) und mithin den Ostwind nur subsolanus oder grie-
chisch anrjXuövrjg nennt. Merkwürdiger ist aber die Ueberein-
stiramung in einem wesentlichen Punkt: sowohl Plinius wie Gel-
lius-Galen fuhren deu Aquilo unter den Ostwinden auf, während
er doch meist aus selbstverständlichen Gründen Seitenwind zum
Septentrio ist und als solcher überhaupt erst in die zwolftheilige
Windrose gehört: denn in dieser allein haben Süd und Nord
Seitenwinde. Von einem Irrthum kann um so weniger die Bede
sein, als auch Vitruv an der Hand des Windthurms von Alben den
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ANTIKE WINDROSEN
603
Koreas als Nordost ansetzt. Dieee Eigentümlichkeit allein genügt,
um für Plinius, Vitruv und Gellius-Galen eine gemeinsame Quelle
anzunehmen. Wenn nun freilich Gellius-Galen den Eurus und den
Subsolaous (àmjliwtijç) identificiren und consequenter W'eise den
zwischen Eurus und Notus gelegenen Sodostwind evçôvotoç nen-
nen, so stimmt das weder zu Vitruv noch zu Plinius, die unter
sich beide darin einig sind, dass der Ostwind subsolanus (am)-
Xtwitjç) und der Südostwind volturnus ($vqoç) heissL Mithin
müssen wir folgern, dass in der allen gemeinsamen Quelle ver-
schiedene Namen für den Ostwind aufgezeichnet waren, etwa wie
in dem Aristotelischen Fragment âvéfiœv &éoeiç xat TtQOOTjyoQicu
(11 973 ed. Berol.): doi öe oï xal a/rr^am,* vopiiÇovoiv elvai
(seil, tbv eiQoy). Diese Quelle halte also, wie Gellius-Galen und
Plinius beweisen, nicht eine einzige Windrose mit feststehenden
Namen construirt, sondern hatte neben der achtstrichigen auch die
zwolfslrichige, letztere mit Benützung des Aristoteles und Timo-
sthenes, erwähnt und hatte für die einzelnen Winde verschiedene
zu verschiedenen Zeiten oder in verschiedenen Gegenden bräuch-
liche Namen beigebracht: die Quelle hat daher keinen rein dogma-
tischen Charakter gehabt, sondern muss eine historische oder anti-
quarische Darstellung bezweckt haben. Wir müssen dieser Quelle
auf Umwegen nachgehen.
Sämmlliche Schriftsteller, welche für die Windrosenfrage Ma-
terial liefern, zerfallen in zwei Classen: die einen kann man als
Grammatiker oder Antiquare bezeichnen, die gelegentlich vom rein
polyhistorischen Standpunkt aus auch diese Frage berühren; die
anderen sind die Naturforscher, welche von den Winden im Zu-
sammenbang mit anderen meteorologischen Erscheinungen handeln.
Die letzteren intcressiren uns vor allem. In Senecas naturales
quaestiones nehmen die Winde das fünfte Buch ein; voran geht
Buch IV de nive, grandine et pluvia, es folgt Buch VI de terrae
motu. Bei Sueton gehen den Winden tonitrua, fulmina, plnviae,
nix, grandines voran, es folgen ihnen die signa tempestatum. Bei
Plinius folgt ein ausführlicher Abschnitt über die fulmina, bei
Vegetius sind von den Winden nur durch einen kurzen Zwischen-
raum getrennt die signa tempestatum, und eben dies Thema be-
handelt auch Plinius an anderer Stelle (XVIII 342 ff.). Suchen
wir nach einer geroeinsamen meteorologischen Quelle, die freilich
durchaus nicht direct benützt zu sein braucht, so führt der Weg
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604
G. KAI BEL
ganz von selbst zu Aristoteles. Das zweite Buch seiner Meteoro-
logie handeil (c. 1—3) ?om Wasser und den Gewässern (Seneca
Buch III de aquis), dann (c 4—6) von den Winden, von den Erd-
beben (c. 7. 8), endlich (c. 9) von Blitz und Donner. Es ist in
der Thal nicht schwer Spuren Aristotelischer Beobachtungen bei
Seneca, Plinius und anderen aufzufinden. Wenige Beispiele sollen
genügen :
Aristot. p. 364 b 18 ff.:
vyçoi Xtip xat xatxlaç — xai
elçoç
ÇtjQoi d' açyé<JTi}ç xai evçoç-
an' àçxfjç o" ovtoç Çr^ôç, %e-
XevtüßY ôh vâatutâijç,
vicpeTtôâtjç âk fiéorjç xai anaç-
xtlaç ftâXtOTa. ovtot yàç tpv-
XQÔ%a%ot
XaXaÇujôt]Ç 6* ànaçxtiaç xai
&çaoxiaç xai àçyéo%rjç
xavf4(ntoâ7]Ç ôè vôtoç xai
Çéqpvooç xat evçoç
Arist. p. 361 b 14:
o o" ïjXtoç xai navet xat
Plinius II 126:
umidi africus et praecipue
auster Italiae
sicci corns et volturnus prae-
terquam desinentes
nivales aquilo et septentrio,
und vorher:
ventomm frigidissimi sunt quos
a septentrione diximus spirare et
vicinus his corns
grandine* septentrio importât
et corns
aestuosus auster, tepidi voltur-
nus et favonius
Plin. II 129:
sol et auget et conprimit flatus.
ovxÇoçftç ta nvev/uata
Ebenso finden sich bei Seneca wörtliche Anklänge an Ari-
stoteles, obwohl er seinen Stoff ganz anders beherrscht, gliedert
und sülisirt als Plinius. Nun sind bei beiden die Uebereinstiin-
mungen fast immer der Art, dass an directe Entlehnung aus Ari-
stoteles nicht gedacht werden kann, dass vielmehr eine Mittelquelle
angenommen werden muss. Bei Gellius wird geradezu eine Stelle
aus Aristoteles' Meteorologie citirt, und man wird es doch auch
hier dem Gellius gewiss nicht und dem Favorin nur ungern zu-
trauen, dass sie selbst den Aristoteles zur Hand gehabt haben, um
so weniger, als dieselbe Stelle auch bei Plinius wiederkehrt:
Aristot. p. 364 b 12 6 ôi xatxiaç ovx aï&Qioç, on â*a-
xâfintei elç èaviôv' o$ev xai Xéyerai rj naçotfiia 'ÏIxljv
kqp* avtov wots xatxiaç véyoç.
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ANTIKE WINDROSEN
605
Gell i us U 22, 24 caecias, quem Aristoteles ita flare dicit ut
nubes non procul propellat, sed ut ad sese vocet, ex quo ver sum
istum proverbialem factum ait ïhcwv hp' avzôv
Plinius 11 126 narrant et in Ponto caecian in se trahere
Bei Plinius ist die Zutbat in Ponto aus anderer, d. b. eben aus
jener Mittelquelle hinzugekommen.
Die Windrose des Aristoteles liegt ebenfalls in den Meteoro-
logica II 6 vor; seine Beschreibung setzt eine Zeichnung voraus,
auf welcher die Winde nach Massgabe der Sonnenkreise so ge-
ordnet waren:
apntoz
Hier sind die mit den Buchstaben ABTJEZHG bezeich-
neten ol xasà diâfxexQÔv je xeipevoi àvepoi xai oîç tlotv Ivav-
xioi (p. 363 b 26) ; dazu kommen andere , die keine Diametral-
winde haben, zwischen Argestes und Aparktias der Thraskias,
zwischen Kaikias und Aparktias der Meses (/ und Ä); freilich sei
noch zwischen Süd und Südost ein Wind, den die im Süden
wohnenden cpoivixtag nannten, aber er wehe dem Thraskias nicht
diametral entgegen, sondern art avtov xai In' ôXiyov. Uebrigens
sei es ganz natürlich, dass vom Norden her mehr Winde unter-
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606
G. Ri Iß EL
schieden würden als von irgend einer Himmelsrichtung sonst
(p. 364 a 5). Mit diesem System hatte, was die Namen anlangt,
die schon oben (S. 598) besprochene Rose des Plinius (abge-
sehen von einigen Versehen) die grösstc Aehnlichkeit, nur da&s
diese nicht direct aus Aristoteles geflossen sein konnte, sondern
durch die des Timoslhenee beeinflusse war. Die von Galen aus
Aristoteles interpolirle Windrose des Favorinus kann hier natür-
lich nicht in Betracht kommen. Den Stamm aber der acht Dia-
metralwinde des Aristoteles finden wir so gut wie überall wieder,
nicht nur bei Sfrabo, der dem Poseidonios folgend acht Wiude
verzeichnet und keine Erweiterungen berücksichtigt1), sondern auch
bei allen deuen, welche das Zwölfwindesystem aeeeptirt haben.1)
1) Strabo I p. 21 q>*ioi âi TloatiâwvLOi fxrjâiya ovxtaç (wie Homer) naça-
âiâatxtyai xovç àvéfiovç tûv yytaçifiojy ntgi xavxa, cloy 'AotoxoxiXn , 7V
fioo&éyrj, Bitoya toy àoxqoXôyoy, àXXà xxX. Es folgen die achl Diamétral-
winde. Aristoteles und Timostheoes sind wohl nor im Excerpt des Strabo
zum Vertreter einer und derselben Meinung geworden.
2) Von Theophrast besitzen wir keine Windrose, aber der in gekünirr
Form erhaltene Schluss des Tractate mgi à y tue* y (p. 389 ed. Wimmer Paris.)
zeigt, dass er, wie zu erwarten, der Aristotelischen Auffassung nahe steht:
y 6 1 o y âi xai ivQoy xai ooa ànb utctjufiçiaç ao^ta^ai uiy ànb awrro-
Xtoy t tfvunnça^ojQtiy âi xo) «JA/a** ßoqiay âi xai àç yi a x ij y «yânahv
ànb âvauàiy In* àyaxoXàç (xai an àvaxoXtày éni âvofxâç?y. ly 2Lixili<f
âi xatxiay ov xaXovaty, àXX' in q XioS x i\v âoxet â' ov% ô avxbç tlyai
rtatv, àXXà âiacpiçiiy } on o piy âuovva toy ovçayôy , S â' ov. àçyi-
OTtjy â* oï fiiy ôXvpniay, ot âi a xi q toy a xaXovaty, ot dè ntqi 2m-
Xlay âkQxtay (xiçxtayl xiqxiaç heisst in Italien und Sicilien der dem «Q-
yécrtjç benachbarte »gaxiaç, vgl. [Aristot.] àyijutoy Siaaç xai nçoenyoDiai
II p. 973 ed. Berol., cercitu als Nebenform für circitu bezeugt Cato bei fiel-
lius II 22). Toy ànijXtoixtjy âi iXXqonovtlay, xaqßay âè <t>oiyvttç,
ßi q txvyz iav cT ly xtp ïlôyxto. Die Identification von àqyiaxrjc, bXvft-
niaç, axiqtoy hat Arist. met. Il 6. Mit dem Fragment àyé/uwy &tattç, welches
einem zur Zeit des Theophrast geschriebenen Werke ntgi orjudtoy entstammt
(vgl. Rose Arist pseudep. p. 250), berührt sich Theophrast mehrfach. Hort
wird gesagt, der àntjXtaixtjç heisse in der Prokonnesos, in Keos, Kreta, Euboia
und Kyrene kXXnonoyxCaç. Wer nach Theophrast den ànijXtatrtjç so nannte,
ist ungewiss, da der Satz lückenhaft scheint. Nach Arislot. meteor, p. 364 b 19
hatten einige den xatxîaç mit dem Namen iXXqinoyxiai beoaunt und der
wqo( hatte (nach eben denselben?) àn^Xitow geheissan. Der Wind, deo
die Leute in Kreta und Kyrene den 'liellespontischen' nannten, konnte aller-
dings kein schierer Ostwiud sein, sondern war mindestens mit dem xatxiaç
identisch. Die Phoeniker nannten den àn^Xtiox^ç nach Theophrast xäqßai.
In den &éattç àvifitoy heisst es vom ivqoc , er führe in Kyrene deo Namen
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ANTIKE WINDROSEN
Timoslbenes der Rhodier, otQxixvfieçyrjTrjç toi) ôtvtéçov Jîro-
Xepaiov (Marcianus periplus Mmipp. I 565 Moll.), tlassinm Ph(Uh>
ddphi praefettus (Plin. VI 188), hatte negi It^tor geschrieben
(zovtiüv ök xüv i ßißXiotv i/riTOftijv h hi ftertoitjtai ßißXltp
Marcianus ebend. p. 566 c. 3), uml dieses Werk ist offenbar iden-
tisch mit den ntginloi, die Agathemeros, ohne Zweifel ans Arte-
midor, eitirt (II 472 c. 2 Müll.). Nachdem Agathemeros acht Winde
aufgezählt bat (genau die acht Diametral winde des Aristoteles),
fahrt er fort (p. 473) : Tiuoa9évrig ôè 6 yçâipaç tovç nççhtXovç
êwôêxa (ptjoiy nçoori&eiç ^lêaov otnaçxxiov xai xatxiov ßo-
çinv, svçov âk xal vôtov yoivixa tôv xa) ev ç ôv o% ov ,
fiéoop âk >ôtov xai Xtßog vov Xevxôvoto* tftoi Xtßöro-
toy, fiéoov ôè ce/raçxxiov xai àçyéoTOv frçaoxlav i)xoi
xiçxtov vno tutv ikqioIkuy (Svofiatopievoy).1) Die neuhinzu-
^- komme neu Winde sind zum Therl mit den bei Aristoteles ge-
nannten accessorischen, nicht diametralen identisch; so der Thras-
kias (der jetzt freilich den Doppelnamen xiçxtoç erhält), so der
Phoenix, der doch gewiss nicht von dem Aristotelischen tpotvt-
x/oç verschieden ist, nur dass er, wie es scheint, von Timostheues
als Diametralwind zum Thraskias aufgefasst wird und den Neben-
namen evçôvotoç fuhrt. Dagegen hat Timosthenes den Neses als
NNW fallen lassen und dafür aus dem Aristotelischen Doppelnamen
für den Nordwind fioçêaç xai ctTtaçxxîaç zwei Namen gewonnen,
den ersteren fttr NNO, den letzteren Tür N. Der Grund hierfür
liegt vielleicht darin, dass Méo^ç eigentlich ein local er Name für
den Nordwind war (vgl. [Aristoteles] avé/^tov &éoeiç xal nçoorj-
yOQiai II p. 073 ed. Berol. ßoQQctg. ovxoç . . , h Kavvto /uéorjç)
und darum für eine allgemeingiltige Windrose nicht geeignet schien.
Neu hinzugekommen aber ist der Xtßövoxoq oder Xevxôvoxoç als
xdyßac ànb növ KuQßaruiy ifûy xar à tf'owijcjff. Darum heisse er auch bei
einigen (potvtxiaç. Es war also der Name änrjXtwirrf, wie der Name sagt,
nur ein Wind von Sonnenaufgang, und erst sein prägnanter Name hat ihm
den Platz als Östlichen Cenlralwind verschafft. Die Angabe des Theophrast,
im Pontus habe man den «tfijJUwTiys fltçixvvTiaç genannt, präcisirt das Frag-
ment Oévèiç uri^u» so, dass er in Siftope diesen Namen geführt habe.
1) Das Paiticipium hat Müller aus lo. Damascenu» binsugefûgt de orthod.
fid. II 26, welcher genau mit dem Bericht des Agatheineros übereinstimmt,
aber entweder die Schrift desselben in vollständigerer Gestalt oder die-
selbe Quelle, wie Agalhemeros, benutzt haben muss; vgl. Müllers Anm. zu
e. II 7.
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G. KAIBEL
SSW, also an einer Stelle, die Aristoteles nicht ausfüllen konnte.
Der erstere Name, analog dem evçôvotoç gebildet, ist durchsichtig;
der andere findet sich als Name schon bei Arislot. meteor, p. 362 a 1 2
ànoçovoi âé tivsç ôià xi ßooiat pîkv yivoviai ovvexeiç, oïç
xaXovpev irrjoiag, fiera tag &ëçivàç %gonâç} votoi â' ovtwç
ov yivovtai fievà tag %ei(ieQivàg' ï%et â* ovx àXâywç- y iv ort ai
fièv yào ol xaXovpevoi Xevxôvozoï trp èvttxet+tévrjv âçar,
ovx ovttaç ôè yivovxai ovvexeïç, âio Xav&âvovteç noiovaiv
iitiZrjTcïv. Von hieraus hat der Name seinen Weg in das System
des Timoslhenes gefunden. Er ist aber wohl stets der ungebräuch-
lichere geblieben; ich finde ihn nur wieder bei Vegeüus, dessen
Abhängigkeit von Varro zweifellos ist, und bei Vilruv, merkwür-
diger Weise bei beiden als unmittelbaren Ostlichen Nachbarn des
Südwinds, wahrend sowohl Aristoteles wie Timoslhenes ihn als
Süd west wind bezeichnen. Dass Horaz (carm. I 7, 15) den albus
notus als Vertreiber der Wolken neunt, beweist nichts für die
Gangbarkeit des Namens. Ebenso wenig beweist es, wenn in dem
pseudoaristolelischen Fragment Véoeiç avéfuov (Rose Arist. pseudep.
p. 248) gesagt wird Xevxoyotog bfioiotg (seil, rtaçà nâoi xaXii-
tat); da dieses Bruchstück aus einer Schrift stammt, die älter als
Timoslhenes und sein Zwölfwindesystem ist, so kann unter dem
allgemein so genannten Xtvxôvozog nicht der in die Windrose
geordnete Wind verstanden werden, sondern es sind die gelegent-
lich aus SW blasenden, auch von Aristoteles erwähnten Xevxovoxoi.
Nur über den Nordwest bedarf es noch eines Wortes, der bei Ti-
moslhenes nach Agathemeros àoyéotfjç rj oXvftrtiag heisst, nach
lobannes Damascenus aber àçyéoTt]Ç ïjtot oXv^irriaç o xai 1<xttv$.
Ist dieser Zusatz echt? Reitzenslein (S. 523) hält es nach der Be-
merkung des Servius Fuld. zu Aeneis V11L 710 iapyga, quem
Varro de ora maritima argesten dicit nur für wahrscheinlich, dass
Varro die beiden Namen identificirte ; es ist aber ganz sicher und
sicher auch, dass Varro es nicht zuerst that, sondern vor ihm
Timosthenes und vor diesem der Verfasser neot or^iiwv, der
(p. 248 Rose) uns berichtet , der lapyx habe verschiedene Namen,
bei den meisten aber heisse er Argestes. Und so tritt der Name
lapyx auch bei denen auf, die die Windrose des Timosthenes über-
liefern, wie bei Dionysios von Utica (geopon. II 45 ed. Niel.), bei dem
namenlosen Verfasser des geographischen Auszugs bei Müller II 503
und in der bald nach dem Jahre 67 n. Chr. Geb. verfassten Schrill
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ANTIKE WINDROSEN
609
neçi xäüfiov (Bernays gesamm. Abhandlungen II 280). Unter den
spateren Schriftstellern hat dem Iapyx einen Platz in der Wind-
rose nur Vegetius angewiesen, der ihn mit dem lateinischen Fa-
vonius identificirt, die übrigen erwähnen ihn theils gar nicht, theils
unter den Localwinden (als Apulischen Wind Gellius, Ampelius c. 5,
als Galabrischen Seneca). In ihren Quellen war er mithin nur als
synonym mit dem Argestes erwähnt. Dagegen führte derselbe
Wind bei Varro (wie die Gesammtzahl seiner Benutzer bezeugt) den
anderen Namen Conig oder Gaurus, und wenn Seneca opponirt
V 16, 5 (corns qui apud quosdam argestes dicitur. mihi non vide-
tur, quia cori violenta vis est et in nnam partem rapax, argestes
fere mollis est et tarn euntibus communis quam redeuntibus), so hat
das geringe Bedeutung: vielleicht hatte Seneca Dichterstellen vor
Augen, welche die beiden Winde also cbarakterisirten.
Ich sehe keine Möglichkeit die praktische Wirkung der syste-
matisch erweiterten Windrose, wie Timosthenes sie festgestellt hatte,
weiter zu verfolgen: die Ueberlieferung versagt. Dass die Neue-
rung bei den Rhodischen und Alexandrinischen Schiffern Eingang
und Aufnahme fand, kann man wohl glauben, wenn nicht etwa
schon aller Brauch dieser Schiffer die Grundlage für die Syste-
matik des Aegyptischen Flottenführers geworden war. Wenn Era-
tosthenes in seiner mathematisch conslruirten Windrose bei den
acht Winden stehen geblieben ist, so beweist das nicht, dass er
sich gegen seinen seemännischen Zeitgenossen und dessen Theorien
überhaupt ablehnend verhallen habe; dass er ihm nothwendiger
Weise habe folgen müssen, wird keiner behaupten, so wenig wie
irgend jemand auf das Zeugniss des Marcianus von Heraklea hin
{geogr. min. I 566) glauben wird, Eratosthenes habe das Buch des
Timosthenes einfach abgeschrieben. Das Achtwindesystem hat viel-
mehr ganz sicher noch eine geraume Zeit in der Praxis weiter-
gelebt, das bezeugt der Thurm des Kyrrhestes, welcher der Sul-
lanischen oder Caesarischen Zeit angehört und doch gewiss nicht
allein dem archaistischen Sport eines Privatmannes dienen sollte.
Dies Kunstwerk ist ein greifbarer Vertreter Eratostheniscber Tra-
dition.
Wind- und Wetterbeobachtungen haben auch nach Timosthenes
und Eratosthenes ohne Zweifel viele Schriftsteller gesammelt und
aufgezeichnet, sei es zu praktischen, sei es zu wissenschaftlichen
Zwecken, und wenn Varro im Jahre 77 v. Chr. seine libri navales
Hermes XX. 39
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610
0. KAIBEL
(dereo Identität mit den /t'6rt de ora maritim* Reitzeusleiu S. 524
bewiesen hat) dem Pompeius dedicirte , so dürfen wir erwarten,
dasg der gelehrte Encyclopaedist kein praktisches Buch far Schiffer
schrieb, sondern ein historisch -antiquarisches Compendium fiber
die SchiÛTahrtskunde, in welchem er alles was zur Geschichte der
Windrose bis auf seine Zeit geschrieben war berücksichtigte und
wenigstens das wesentliche vollständig zusammenstellte. Dass dieses
Buch des Varro für die spateren eine reiche Fundgrube des Wis-
sens wurde, ist an und für sich begreiflich und zudem eine nach-
weisbare Thatsache. Aber unmöglich ist es, wie Reitzeostein es
will, alles was die späteren bieten, auf Varro einzig und alleio
zurückzuführen.
Wir können uns das von ihm zusammengetragene Material
noch so reichhaltig vorstellen, zwei Fragen werden trotzdem uner-
ledigt bleiben: erstlich wie sollte Varro in einem Buche nautischen
Inhalts auf hygienische oder klimatische Erörterungen geralhen
sein, da doch Aristoteles dieselben sicher nicht an die Hand gab
und Timosthenes als Geograph schwerlich zu solchen Abschwei-
fungen Gelegenheit hatte; und sodann, wie erklart sich bei ge-
meinsamer Urquelle, dass z. B. Galen und Vitruv für sich eine
Sonderüberlieferung gerade in solchen Dingen darstellen, welche
die übrigen Benutzer des Varro übereinstimmend nicht aufgenom-
men haben. Diese Thatsache wird sich kaum anders als durch
eine Sonderquelle erklären lassen. Ihr Inhalt muss sie charakte-
risiren und schliesslich auch nennen.
Der Wind wird bei Vitruv I 6, 2 «= Galen p. 398 als eine
Luftwelle deflnirt, die dahin fliesst cum incerta motu$ redundantia,
wie Vitruv, afia tij t^ç xirijoeiaç àoçiottp nXeoveÇiçt, wie Galen
sagt. Die Definition selbst wüsste ich nicht aus anderer Quelle
zu belegen, wohl aber war eine wellenartige Luftbewegung ganz
ebenso von der stoischen Physik angenommen, vgl. Diog. L. VII 158
àxoviiv âk tov fietaÇv tov te (pwvovvtoç xai tov éxovottoç
aéçoç ntyttôfiévov oyatçoeiôwç , eîta xvfiatovftévov xai talç
ccxoalç nçoartintovtoç, wç xvftatovtai to èv trj defayuvj
vôiûq xaià xvxXovç vnb tov èfipXT}9évtoç Xl9ov, besonders aber
Plut. flat. IV 19, 4 (p. 409 Diels) ol 6k attoixoi (paai toy àiça
— • ovvexrj oV oXovf ftrjôèv xevôw Ijforxar éVreidà* àê rtXrjr;
itvevpiatit xvficnovtai xatà xvxXovç 6q9ovç (a&çôovçl) €tç
artetçov. Danach ist zunächst klar, dass Viüruvs meerta motus
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ANTIKE WINDBOSEN
611
redmdanfia nicht richtig sein kaiin, dass es in finita statt incerta
heissen mussle, dass mithin Vitruv eine griechische Quelle benutzt
hat, aus welcher er das richtige àoçiatoç falsch übersetzte, und
ebenso klar ist, dass diese griechische Quelle eine stoische ge-
wesen sein muss. Da nun bei Vitruv diese Winddefinition eng
mit dem vorgehenden zusammenhängt, wo die klimatischen Ver-
hältnisse von M y tile ne dargestellt werden, und ebenso eng mit dem
folgenden, wo der Einfluss der Winde auf den Gesundheitszustand
und auf die Therapie eröTtet wird, so muss die Quelle zwar eine
meteorologische sein, aber zugleich eine solche, die Wind- und
Wetterwirkungen vom medicinischen Standpunkte aus schätzte. Da
ferner bei Galen die eben besprochene Winddefinition mitten in
eine durchaus dem Aristoteles entlehnte Darstellung eingezwängt
wird und sich aus diesem Zusammenhang nicht lösen lässt, so
muss die Quelle eine solche sein, die sich in Methode und Ge-
dankengang eng an Aristoteles auschloss, nur dass sie das von
diesem gebotene je nach Bedürfniss in selbständiger Weise bald
kürzte, bald erweiterte oder verbesserte. Es braucht in der That
nicht mehr, um diese stoische Quelle mit Namen nennen zu kön-
nen, es muss Poseidonios sein, dessen Verhält niss zu Aristoteles
bei Simplicius (zu Arist. Phys. II 2 » p. 291 Diels) geschildert wird:
6 de 'AléÇavâooç qpilonôvojg XéÇiv tivct %ov refävov na^ari-
yhjoiv ix tîjç iTtiiojLtijç tcJv Jlooeidwvlov MereùJçoXoyuùiv
èÇitfrjOeutç tag àopoçfiàç ànb yAqiaxo%èXovg laß ova av. Was
dieses ctyoofiag Xaßetv bedeutet, lässt sich mit Wünschenswerther
Deutlichkeit aus der Vergleichung des Galen mit Aristoteles er-
kennen. Dass Galen den Poseidonios Uberhaupt viel und gern
heuützte, ist bekannt aus seinen Büchern de placitis Hippocratit
et Piatonis, die uns einzige Quelle sind für des Stoikers Schrift
niQÏ na&üv\ auch hier hatte Poseidonios sich vielfach an Ari-
stoteles angelehnt, vgl. Bake Posidonü reliquiae p. 195 sqq. p. 29.
Was die Winde anlangt, so hatte Poseidonios, wie die früher schon
besprochene Strabostelle zeigt (I p. 29), Aristoteles, Timosthenes
und Bion den Astrologen als die massgebenden Autoritäten ange-
geben und ihnen oder vielmehr dem Aristoteles folgend sich mit
der Achtzahl begnügt: selbst der Ausdruck des Sirabo %ovç xvqho-
zâtovç àféfiovç findet sich in den Aristotelischen xvçuûiaia %&v
nvevfiâtwv (p. 364 a 13) wieder. Vitruv — ich füge das hinzu,
ohne ein ungebührliches Gewicht darauf zu legen — nennt den
39*
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612 G. KAIBEL
Poseidonios direct unter seinen Quellen VIII 4, 27 und zwar gerade
für die Dinge, auf die es uns hier ankommt: Tkeophrastos, Timaeus,
Posidonius, Hegcsias, Herodotus, Aristides, Metrodorus, qui magna
vigilantia et infinit o studio loeorum proprietates , aquarum virtutes,
ab inclination caeli regionnm qualitates ita esse distributor seriptis
dedicaverunt. Es wird sich aus Vitruv noch mancherlei Eigenthum
des Poseidonios herausschalen lassen. Sein Interesse für Medicio
wird auch durch die Methode bestätigt, die er, wie vor ihm andere
Stoiker und besonders Chrysippos, bei ethischen Untersuchungen
in Anwendung brachte (Bake p. 215), eine Methode, die niemand
besser veranschaulichen kann als Plutarch der Moralist.
Das Excerpt aus Poseidonios lässt sich bei Galen zunächst an
der sicheren Hand des Aristoteles bis p. 399, 15 verfolgen. Dann
verschwinden die Spuren des Aristoteles; in natürlichem Anschluss
folgt auf die Erklärung der Windstille eine Aufzählung der Winde
selbst in zwei verschiedenen Kategorien; in der ersten werden die
beiden Systeme der vier und der acht Winde geschieden, die zweite
stellt die localen Winde (tomy.oi) den allgemeinen (xa&oltxoi)
gegenüber. Hier finden sich deutliche Uebereinstimmungen mit
Vitruv, die ich schon oben hervorgehoben habe, und gleich darauf
(Galen p. 402, 5) die ebenfalls schon bezeichnete Stelle (oben S. 583),
in welcher ein Satz des Aristoteles zwar nicht ausgeschrieben, aber
deutlich, mit tbeilweiser Beibehaltung des Wortlauts, benützt wird.
Da dies alles einen durchaus unlöslichen Zusammenhang bildet, so
müssen wir auch hier denjenigen Gewährsmann anerkennen, der
im vorhergehenden Aristotelisches Gut vermittelte, also Poseidonios,
und demselben Poseidonios werden wir zuweisen, was Galen p. 403
— 406, 8 in wortlicher Uebereinstimmung mit Vitruv (oben S. 584)
und in ausdrücklicher Anlehnung an Eratosthenes ausschreibt.
Durch Poseidonios also ist diese Eratosthenische Weisheit an Vitrur
und Galen gekommen, und wir wissen jetzt, wen Vitruv im Sinne
hatte, als er schrieb (I 6, 11) sunt autem nonnuüi qui negant Era-
tosthenem veram mensuram orbis terrae potuisse coüigere. Posei-
donios' Widerspruch gegen die Erdmessung des Eratosthenes ist
bekannt genug.
Nach einer kurzen Unterbrechung (p. 406, 8 — 407, 13), die
sich von Aristotelischer Weise durchaus unterscheidet, lenkt Galens
Auseinandersetzung wieder in die alte Bahn zurück (vgl. oben
S. 590) und bleibt derselben, so weit Aristoteles reicht, treu; am
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ANTIKE WINDROSEN
613
Schluss (p. 410) stehen Bemerkungen über die Etesien, die Ari-
stoteles nicht hat, ein deutliches Zeichen, dass hier Poseidonios
seine Vorlage erweiterte.
Die erwähnte Einlage« die den Aristotelischen Gedankengang
unterbricht, ist eben jener mit Gellius wörtlich übereinstimmende
Abschnitt, der sich nach Gellius' eigener Anleitung auf Favorinus
zurückführen Hess. Man wird es für unwahrscheinlich halten
müssen, dass Galen hier den Poseidonios aus der Hand gelegt habe,
um ihn bald darauf wieder aufzunehmen, und dass er ihn um
Favorins Willen aus der Hand gelegt habe. Ueberzeugt man sich
zudem noch, dass die Winde hier gemäss der Aristotelischen An-
schauung als Diametralwinde zu einander geordnet sind, erwägt
man auch, dass sich gerade in diesem Abschnitt mehrfache Ety-
mologien der Windnamen finden, so möchte man unbedenklich
dies alles ebenso wie das vorhergehende und folgende für ein Ex-
cerpt aus Poseidonios erklären: wenn Gellius ebendasselbe wört-
lich dem Favorin entnommen hat, so hatte eben Favori n es ebenso
wörtlich aus dem Poseidonius abgeschrieben. Dennoch aber liegt
die Sache nicht ganz so einfach, oder sie liegt, wenn man will,
noch weit einfacher. Eine einzige Thatsache lehrt, dass Gellius
und Galen noch um einen Grad näher verwandt sind. Beide er-
zählen aus ihrer Quelle, dass der Africus (Uifj) aus NW, der Caurus
(açyéoTijç) aus SW wehe, eine Angabe, deren Widersinnigkeit auf
der Hand liegt. Dem Poseidonios kann man dieselbe weder zu-
mutben noch auch wirklich zuschreiben, wie Vitruv und Pli ni us
beweisen, die aus derselben Quelle geschöpft haben. Folglich muss
die Angabe in einer Mittelquelle gestanden haben, die den Posei-
donios nicht allzu sorgfältig ausschrieb ; dieser Mittelsmann ist für
Gellius ohne Frage Favorin, und da die Absurdität einen aus Africa
wehendeu Wind für einen Nordostwind zu erklären nicht zwei
Leuten gleichmässig und unabhängig von einander in den Sinn
kommen konnte, so ist ebenderselbe Favorin auch die directe
Quelle des Galen. Galen hat also keineswegs den Poseidonios selbst
zur Hand gehabt, sondern schreibt nur Favorins Compilation aus
Poseidonios ab, und da, wie gesagt, ein Quellen Wechsel bei Galen
sehr unwahrscheinlich ist, so hat er die ganze Poseidonianische
Weisheit einfach aus Favorin entnommen. Das ist zwar arg für
einen Mann, der sonst den Stoiker von Rhodos direct zu be-
nützen pflegte, aber die Schlussfolgerung ist nicht zu umgehen.
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<314
G. KAÏBEL
Vielleicht liegt auch sonst, wo Galen den Poseidonios citirt, nur
eine Mittelquelle zu Grunde.
Jetzt haben wir also zwei Schriftsteller, die Unabhängig von ein-
ander den Stoiker von Rhodos compilirt haben, Vitruv und Favorio
(bei Gellius und Galen); diese Thatsache ist auszunützen. In Vitruvs
sechstem Capitel haben wir § 1 — 3 schon als sicheres Eigenttram
des Poseidonios erkannt, nicht minder sicher sind in der Hauptsache
§ 4 — 8, 12 und 13 auf denselben zurückzufahren; die Eratosthenische
Grundlage, die auch bei Galen wiederkehrt, l9sst keinen Zweifel auf-
kommen. Es bleiben §9 — 11. In § 10 findet sich die sonderbare
Zusammenstellung der 24 Winde zu einer unmöglichen Rose, die
wohl dem Vitruv selbst zuzuschreiben ist, (9 aber spricht too
der Eratosthenischen Erdmessung, gewiss nach Poseidonios, und am
Sehl u ss des § 11, wo von denen die Rede ist, die gegen Erato-
sthenes' Berechnungen Einwände erhoben hatten, haben wir eben-
falls den Poseidonios wieder erkannt. Zu Anfang aber des § 11
wird die sicher bei Poseidonios vorgetragene Theorie von der Ent-
stehung des Windes auf die aurae matutinae angewendet; darauf
folgt eine Etymologie des Wortes evçoç, welches ebenso wie das
Adverbium avQtov von avça abgeleitet wird. Dass hier eine grie-
chische Quelle vorliegt ist einleuchtend (denn wie käme Vitruv auf
avQLov)y dass dieselbe Poseidonios sei, ist wahrscheinlich, und
schwerlich widerspricht es dieser Annahme, dass bei Favorio (Gel-
lius) Poseidonios den eèçoç so etymologisirt 6 ànb irjç yovç (Fw
Galen) çéiov. Die beiden Ableitungsversuchen zu Grunde liegenden
Begriffe des Morgenroths und des Ostens werden eben mit einander
combinirt. Mithin ist, abgesehen von einigen gleicbgiltigen Zuthateo
des Vitruv, das ganze sechste Capitel aus Poseidonios entlehnt. Ich
rechne dahin auch die Erwähnung des Thurms der Winde ($ 4),
dessen Begehreibung nicht leicht jemand sachkundiger geben konnte
als Poseidonios, der in seiner Athenischen Zeit den Bau oft gesehen
und betrachtet haben wird. Wenn Vitruv den Erbauer Andronikos
Kyrrhestes nennt, Varro aber (rar. rmf. III 6, 17) in Uebereinsti Wi-
nning mit der oben citirten Inschrift nur Kyrrhestes, so geht daraus
hervor, dass bei Poseidonios der Doppelname stand (vielleicht id
dieser Form 'AvÔqÔvl^oç o xai KvççrjotTjç, vgl. übet solche
Namen Diels Doxogr. p. 86), und dass, wie Wilamowitz richtig
bemerkt, er nicht aUs dem Syrischen Kvççoç war, von dein
Überdies das Ethnicon KvççéotrjÇ lautete (Steph. Byz. s. v.).
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ANTIKE WINDROSEN
615
Bei Gellius gehört dem Poseidon ios ohue Zweifel § 3 — 18«
das heisst alles, was Galen ebenfalls ausgeschrieben hat. Darauf
folgen die venti peculiares in zwei Absätzen, deren erster den
Gallischen arena, den Apulischen iapyx und den Aristotelischen
caecias umfasst. Das Citat aus Aristoteles genügt allein schon,
die Quelle eu bestimmen. Nur die Berufung auf Vergil (§ 23) hat
wohl Gellius selbst hinzugethan. Die Etymologie des etrcius von
x/f koç (a turbine, opinor, eius ae vertigine) kann sehr wohl Ton Po-
seidonios herrühren. Auffallend ist, dass Favorin versäumt hat die
Wirkung dieses heftigen Windes nach Poseidonios eigener Angabe
zu schildern; erst Gellius selbst (§ 29) citirt dafür Catos Origines:
ventus cercius cum loquare buccam impie t, armatum hominetn, plau-
strum oneratum perceUit, und eine sehr ähnliche Beschreibung
giebt Poseidonios bei Strabo p. 182 q>aoi yovv ovçeo&at xat
xvltvdeïo&at iwv M&iov èviovç, Y.aiaq)Xâo&at de %ovç àv&QW-
rrovç à no twv bxrj pcti iov xoi yvfiyovo&ai xai ortlwv xai
io&rjoç vnb tîjç kfinvoîqç.x) Cato und Poseidonios schöpften
aus derselben Quelle, aus ihrer eigenen Kenntniss des Gallischen
Landes, wo man ihnen natürlich gleiches und ähnliches vom Cir-
cius erzählt haben wird. Dass aber Favorin sich diese ihm gewiss
willkommene Schilderung entgehen Hess, bat seinen Grund darin,
dass Poseidonios den Wind nicht bei Namen genannt, sondern
nur von einem faXa^tßÖQeiov nvevfia gesprochen hatte, das in
die Ebne des Rhodanus hinabstürme (xataiyi^ei). Der zweite
Absatz hei Gellius fügt den Localwinden die venti commenticii et
suae quisque regionis indigenae hinzu, den Atabulus, die Etesien
und Prodromen, nur dass es ungewiss ist, ob diese beiden letzteren
zur selben Classe zählen sollen. Diese tonixoi oder kni%ujçwi
avtfioi sind bei Galen ebenfalls durch den Atabulus vertreten;
mithin hat auch diesen Absatz Gellius aus Favorin, Favorious aus
Poseidonios entlehnt (bis § 26). Allerdings auch nicht mehr, denn
was «ich hier anscbliesst (27—31) sind Zulhaten des Gellius selbst.
Was endlich Plinius anbetrifft, so zweifle ich nicht, dass was er.
1) Dim diese Worte 1« der Tbat dem Poseidonios gehören, xeigt der
Zusammenhang. Gleich drauf wird Aristoteles citirt ober eine gewisse Art
too Erdbeben, die sogenannten <suofio\ fi^ao/jatim, von denen Poseidonios
in der Meteorologie gehandelt hatte (Diog. L. VU 1, 154), und alsdann Po-
seidonios selbst Man sieht woher das Aristotelescitat stammt, und ebendatier
must auch das vorhergehende genommen sein.
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616
G. KAIBEL
an meteorologischen Angaben hat, im wesentlichen ebenfalls auf
Poseidon i os zurückgeht. Für die Windrose ist diese Quelle nach
dem, was ich oben angedeutet habe, so gut wie gesichert. Eine
Einzeluntersuchung, die ihre besonderen Schwierigkeiten bei Plinius
hat, würde zu weit führen.
Die Sonderquelle des Vitruv und Favorin, deren Name und
Wesen mit Sicherheit, hoffe ich, festgestellt ist, hat offenbare Be-
rührungspunkte mit den lateinischen Schriftstellern, die sich auf
Varro zu stützen schienen, zunächst mit Seneca.
Galen p.407 (=Gell.II 22,5.6):
àvazéXUi yaQ o ylioç ovx
àtt (jjoavTwç ovjüi de xot
âvoiç XT A.
Seneca V 16, 3:
hac arte Varro — iUos ordi-
nal, nec sine causa, non enim
eodem semper loco sol oritur aut
occidit
Ein Zufall ist bei dieser Uebereinstimmung ausgeschlossen.
Die Worte sind nicht gleichgiltigen Inhalts, sondern wesentlich für
alles was folgt, und eben dies folgende ist bis zu einem gewissen
Grade bei Seneca und Poseidonios (Galen und Gellius) gleich.
Für Sueton ist die Benützung Varros ausser Frage. Man ver-
gleiche nun:
Poseidonios
Varro (Su et. p.
232 R.):
sunt praeterea qui-
dam innumerabiles
ex fluminibus aut
stagnis aut fontibus
nominati
Vitruv. I 6, 10:
sunt ei alia plura
nomina — ventorum
e locis aut flumi-
nibus aut montium
procellis tracta
Galen p. 402:
ctkt]$£ittp âé, il
ttç jovç be ziav tonw
xai nojafiùy xat tel-
pänav xai iXwâwv %w-
Üiiei, TiafATrokkovg at-
xovç evçtjoetev av.
Auch hier ist die Berührung Varros mit Poseidonios unleugbar.
Welcher Art kann dieselbe gewesen sein? entweder beide benutzten
eine gemeinsame Quelle oder aber der eine hat den anderen aus-
geschrieben. Der zweite Fall, der an sich eine doppelte Möglich-
keit zulässt, wird dadurch vereinfacht, dass wir die Abfassungszeit
sowohl von Varros libri navales als von Poseidonios' Meteorologie
kennen. Varros Buch ist im Jahre 77 geschrieben, Poseidonios
Werk lässt sich annähernd wenigstens so datiren, dass es zwischen
den Jahren 73 und 67 v. Chr. abgefasst sein muss (vgl. Blass de
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ANTIKE WINDROSEN
617
Gemino et Posidonio Kiel 1883 p. 5). Mithin könnte nur Varro
von PoseidoDios benutzt sein, eine Annahme, die allerdings mehr-
faches Bedenken erregt. Weder ist es an sich sehr glaublich,
dass Poseidon i os, wenn er selbst dazu im Stande war, bei einem
romischen Schriftsteller Stoff suchte, den ihm die Griechen in
reichlicher Fülle boten, noch dass er, wenn er etwa Varro aus-
zeichnen wollle, es schon in jener Zeit that, wo Varro noch keines-
wegs eine schriftstellerische Berühmtheit war. Wird man sich der
anderen Alternative zuwenden müssen und annehmen, dass Varro
und Poseidonios eine gemeinsame Quelle gehabt haben?
Vielleicht gelingt es aus dieser Contaminationsüberlieferung
das herauszuschälen, was dem Varro ausschliesslich eigentümlich
ist. Wir würden so etwa eine Anschauung davon gewinnen, wie
die Römer vor der directen Beeinflussung durch die Griechen ihre
Windrose gestaltet hatten. In der That weist uns Senecas be-
stimmte Angabe auf einen sicheren Weg: quattuor caeli partes in
ternas dividunt et singulis ventis binos suffecios dont, hoc arte
Varro Mos ordinat. Diese Anordnung finden wir weder bei Ari-
stoteles, der die Winde nach ihrem Diamelralverhältnisse aufzahlt,
noch bei Timosthenes, der zwischen die vier Windpaare je einen
Zwischenwind einschiebt, noch bei Poseidonios, der die acht Winde
seiner Rose so vertheilt, dass auf den Aufgang und Untergang je
drei entfallen, während der Süd- und der Nordpol nur je einen
Wind hergeben und zwar nach seiner Lehre nur je einen her-
geben können. Die Varronische Ordnung ist also eine eigentüm-
liche : jeder der vier Cardinalwinde erhält je zwei Seiten-, Neben-
oder Ersatzwinde. Wenn freilich Seneca zur Begründung des Varro-
nischen Systems fortfahrt : nee sine causa, non mim eodem semper
loco $ol oritur aut ocddit, so ist diese Begründung dieselbe, die
Poseidontos (bei Favorin und Gellius) für das seinige verwendet
hatte, und bei näherem Zusehen erweist sie sich auch nur für die
Ordnung des Poseidonios als stichhaltig, und in der That zählt
Seneca selbst die zwölf Winde gar nicht der rein Varronischen
Theorie entsprechend auf, sondern vermischt die Poseidonianische
mit der Varronischen. Mithin hatte Seneca, für dessen naturales
quaestioncs Benützung des Poseidonios, sei es direct oder indirect
(vgl. Diels doxogr. p. 225), längst festgestellt ist, Varro in seiner
Quelle nur citirt gefunden; die Quelle hatte Varros System er-
wähnt, dasselbe aber nicht ausgeführt. Man wird also trotz der
618
G. KAIBEL
Bedenken, die ich dagegen geltend machte, zu der Annahme ge-
drängt, dass Poseidontos den Varro benüUte; es braucht diese
Benützung keine ausgiebige gewesen zu sein.
Das rein Varronische System dagegen tiberliefern uns Sueton
und im ganzen und grossen auch Vegetius: das beweist die Art,
wie hier stets der vertus cardinalis vorangestellt und ihm zur Seiten
(o dextris, a sinietri* oder ahnlich) die beiden venti suffecti gesetzt
werden. Lässt sich in dieser Anordnung irgend ein charakteri-
stisches Princip erkennen? ich glaube diese Frage bejahen zu
können. Wir müssen die römischen Windnamen prüfen. Unter
diesen sind sicherlich die ältesten favonius, atoler, septentrio, so-
lanus (oder subsolanns), eawms, aquiloy vollurnus und africus, oh-
wohl sich ofricHS und subsolanns von selbst als Uebersetzungeo
geben für lixff und àïtrjXionrjç. Es sind acht Namen, allerdings
die geringste Anzahl, die sich in einigermassen verkehrsbelebteo
Zeiten für den Schiffergebrauch denken lässt. Abgesehen ▼on dea
vier Cardinalwinden ist der Africus ebenso leicht verständlich une
der Gaurus dem Namen nach dunkel ist: die flamma eanri schei-
nen für uns erstmals bei Lucrez (VI 135) vorzukommen, ohne
besondere Charakteristik. Die beiden übrigen aber sind offen-
bar Parallelnamen, der Geierwind (voltumus) und der Adlerwind
• (aquilo).1) Erwägt man, dass Varro ausgegangen ist von der Vier-
theilung des Erdkreises, dass er die Verbindungslinien der vier
Windpunkte car dines nannte (orientalis , meridiatius , occidentalis,
septmtrionalts cardo Vegetius), dass er die vier secundären Winde
rechte und links von den cardines ansetzte, so muss man darin
eine wohlüberlegte Anordnung erkennen, der ebenso wie bei der
Lagerabmessung die Auguralordnung zu Grande liegt, und die
demnach eine durchaus römische sein muss. Der ganze Erdkreis
wurde nach alter Etruskischer Lehre (Hygin. de frm*. const*, p. 166
Lachm.) gemäss dem Lauf der Sonne in zwei Theile getheilt; die
Schnittlinie ist der von Osten nach Westen laufende Decumanns,
der wiederum durch den nordsüdlicheu Cardo geschnitten wird.
Der Augur steht mit dem Gesicht nach Osten gewendet, wie Ro-
muh» bei Ennius (Cicero de divin. I 48, 107), und beobachtet die
1) Diese Parallele bat auch Drägex erkannt in einem sonst für »ich un-
brauchbaren Aufsatz im Philologus 23, 393. Seine Ableitung des vollurnut
vom Verbalstamm volare oder vollere mit der Bedeutung des 'ungestümes,
brausenden Fluges' kommt nicht in Betracht.
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ANTIKE WINDROSEN
619
Vögel, die auf dem vor ihm liegenden Gesichtsfelde aufsteigen.
Es kann doch kein Zufall sein, dass die zur Rechten und zur Lin-
ken der aufgehenden Sonne sich erhebenden Winde ihren Namen
von den Auguralvögeln, den vornehmsten äfftet, Adler und Geier
haben. ') Diese sacrale Thatsache wurde für Varro (oder für einen
seiner Vorganger) Veranlassung die sämmtlichen Winde auf gleiche
Weise zu ordnen; ob für die Übrigen drei Himmelsrichtungen ur-
sprünglich ebensolche Verhältnisse vorauszusetzen sind, können
wir nicht wissen. Sicher nur ist, dass Varro — und hier wohl
wirklich er zuerst — auf die Timosthenische zwölfslrichige Wind-
rose dasselbe Ordnungsprincip angewendet hat. Das schuf mannig-
fache Aenderungen. Es ist sicher, dass nach römischer Auffassung
der Aquilo zunächst ein Lateralwind des Ost war und erst später-
hin mit dem Boreas (NNO) identificirt wurde, und ebenso sicher
dass der Vollurnus ein Südwind war. Als solchen hatten ihn Varro
sowohl als auch Livius aufgefasst, wie Seneca sagt. Aber Seneca
fahrt fort (V 16,4): seä et eurus tarn civitate dûnatus est et nostra
sermoni non tamquam ahenus intervenit. Also ist der Eurus an
Stelle des Vollurnus getreten und war schon an seine Stelle ge-
treten zur Zeit des Vitruv, der die griechischen Namen der auf
Ryrrhesles' Thurm dargestellten Winde alle lateinisch übersetzt und
nur den Eurus unUbersetzt lässt. Ohne lateinischen Namen lässt
auch Soelon einzig und allein den Eurus, er übersetzt dafür aber
den xaixtaç mit vollurnus, wahrend Seneca vom xaixUag noch
sagen konnte : apud nos sine nomine est. Ein Irrthum des Sueton
(oder Isidor) ist ausgeschlossen, weil dieser Angabe ein inschrift-
liches Zeugniss zur Seite steht. Schon zu Varros Zeiten, der doch
die Timosthenische Rose von zwölf Winden kannte, war der Aquilo
als Seitenwind der aufgehenden Sonne abgesetzt, das augurale Ver-
hàltniss also, wenn ich so sagen soll, thatsächlich verdunkelt wor-
den. Später ging man einen Schrilt weiter: als das griechische
€vçoç von den Römern recipirt und somit das lateinische voltur-
1) Ich will ohne alle kritische Bemerkung noch eine Stelle des Plutarch
(qn. um. 93 p. 296b) hersetzen, wo Uber die Geier als Aoguralvögel ge-
bandelt wird: d âi, <Jr Aiyvtntoi pv&oXoyovet, Mjlv nâv to yiroç (der
Geier Dämlich) ttri x«k xviffxèvrttt <fc;r*/J€vei xaranyéovra vor anrjXwrr^,
4tf*fp x«i tk âivfytt xh» Çitpvçov, xai nartdnum» ànXavq rà atjufîtt xai
fiißtti* yb*&9at rttSccro* i<nty nn* «vtöv (wir Erginrnng vgl. AeUan hist,
an. II 46).
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620
G. KAIBEL
nus frei wurde, da verwendete ma ü eben diesen Namen für den
bis dahin namenlosen xaixlag. Diese lateinische Benennuog de*
xaiKiag hat also zwischen Seneca und Sueton stattgefunden, am
Ausgang des ersten Jahrhunderts. Um solchen Namenwechsel nicht
für unwahrscheinlich zu halten, muss man sich vergegenwärtiget],
dass die Schinerwelt, auch die italische, keine einheitliche war und
darum auch die Benennung der Winde nach den verschiedenen
Hafengewohnheiten schwanken konnte, bis sich eine einigennassea
feste Vulgata herausbildete. Bei so unpersönlicher und rein sach-
licher Nomenclalur, wie unsere Schiffer sie haben, ist ein Schwan-
ken freilich ausgeschlossen.') Bei der Betrachtungsweise also, die
Varro auf die Windrose anwendete, scheint sich seine Selbständig-
keit begnügt zu haben; dass er naturwissenschaftlich neues, sei es
durch Observation, sei es durch Speculation, in die Frage hinein-
gebracht habe, lasst sich nicht verlangen oder erwarten. Es ist
immerhin dankenswerlh, dass uns durch ihn ein Zug altrömiscber
Eigenart bewahrt worden ist, und es kommt durchaus nicht darauf
1) Ein anderes Beispiel Ton Namensübertragung liefert der Euros. Bei
Aristoteles hiess so der Südostwind, daher der Südsüdost bei Tünosthene>
ivçôvoxoç. Dass aber gelegentlich nach altem Homerischen Branch auch der
reine Ostwind tvoo: hiess, beweist weniger Ovid, bei dem (tritt. I 2, 27) der
eurus ab ortu dem Zephyrus entgegenbläst, als Poseidonios (bei Favorio and
Galen), der den Euros mit dem Apelioles identificirt, und beweisen ferner die
Namen tvçoaxvXojy in der Apostelgeschichte 27, 14 (euroaquilo die Voipata ;
wenn Tischendorf die Lesart wçoxXvâwv aufgenommen bat, so ist es wohl
überflüssig zu fragen, was er sich dabei gedacht hat) und euroborus bei Ve-
getius (davon oceanus euroboreus bei lornandes Get. c. 5), denen doch die
Auffassung zu Grunde liegen muss, dass Eurus und Boreas Nachbarn seien.
Dass Vegetius den Namen euroborus schon in seiner Varronischen Quelle
vorfand, ist nicht sehr wahrscheinlich, sumal der Name eine Junge Nach-
bildung des Euroauster und Euroafricua scheint und da tu eine grammatisch
nachlässige. Uebrigens setzt Vegetius ihn als lateinisches Aequivalent für den
xntxiaç an, was für seine Rose ein Unding ist, da hier der Ostwind gar nicht
eurus sondern subsotanus heisst, eurus vielmehr der Südostwind ist und dem
lateinischen voltumus gleichgesetzt wird. Euroborus ist deshalb gewiss eine
Zulhal des Vegetius oder seiner directen Quelle, und wir sehen, wie sich
• hier alte Ueberlieferung mit neuer Weisheit begegnet. Da9 nachlässige Ei-
cerpt bei Ampelins c. 5 eurus, idem apelioles, idem vulturnus kano nicht
in Betracht kommen, da hier die sämmtlichen Lateral winde einfach unter die
Namen der Cardtnalwinde untergeawungen werden. So sagt Ampeliaa: aqwb
bore as aparchas idem und zephyrus, idem cor us, idem favonius and not**,
idem lips el muter el africus.
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ANTIKE WINDROSEN
621
an, ob man mit Recht oder mit Unrecht dieses sacrale System der
Windrose als praktisch oder unpraktisch, als verknöchert oder wie
sonst immer bezeichnen will.
Um aber die romischen Windnamen weiter zu verfolgen, so
schlössen sich die Namen der vier Winde, die durch Aufnahme der
Aristotelisch-Timosthenischen Rose zu den acht vorhandenen hin-
zutraten, möglichst eng an die griechischen Originalnamen an.
Dass die Romer für den lißörotog und den evçôvojoç, deren
Platz sich durch die Namen von selbst ergab, im ersten Jahrhun-
dert noch keine nationale Benennung hatten , sagt Seneca aus-
drücklich, und weder Vilruv noch Plinius noch selbst Vegetius
kennen die Namen euroautter und austroafricus. Dieselben kom-
men zuerst bei Isidor, d. h. bei Sueton vor. Vegetius hatte sie
natürlich wissen können, wenn er sich nicht stumpfsinnig an seine
Quelle geklammert hatte. Denn dass die Namen nicht erst von
Isidor hinzugefügt zu sein brauchen, sondern recht wohl zu Suetons
Zeiten gangbar gewesen sein können, beweisen die inschriftlichen
Zeugnisse, die ich gleich besprechen werde, und die schwerlich
jünger als Sueton sind. Die anderen beiden neuen Winde sind
bei den Griechen der &çaaxiaç und der xaixiaç. Der Name des
ersteren ist in dieser Form, die sowohl Aristoteles wie Timosthenes
haben, ziemlich dunkel; die Schreibung Gççt*laç bat das pseudo-
aristotelische Fragment (&éoeu; x. nçoarjy. oWjuwv), hat auch
♦ Vitruv 1 6, 10 (thracias oder thraicias die Handschrr.) und hat eine
Inschrift. Die Charakteristik bei Aristoteles, dass der Thrascias
Schnee und Hagel bringe (dieselbe bei Plinius und Sueton), hilft
nicht weiter. In Thrakien, so berichtet das genannte Fragment
über die &éoeiç avàftatv, hiess der Wind 2zqvia6vioç, und nach
dem Namen zu urtheüen war es dort eher ein Südwest- als Nord-
westwind: selbst wer den Thrakischen Ghersonnes als Sitz des
Namens verstehen will, kommt nicht auf einen Nord nord west —
vorausgesetzt, was ich für selbstverständlich halte, dass als Aus-
gangspunkt des Windes die Strymonmündung angesehen wurde.
So wird die Griechenflotte bei Aulis durch die nvoai ànb
Ztçvnovoç fiiolovoai (Aesch. Agam. 179) in der Fahrt gehemmt.
Moglicherweise aber liegt ein Irrthum vor der Art, wie er in der
folgenden Angabe mit Sicherheit nachweisbar ist: xatà âè vrjv
Meyaçixrjv hiess der Thraskias SxIqqwv arto tâtv ^Kiççwviâwv
jieiçwv. Diese Unmöglichkeit wird berichtigt durch Strabo IX
622
G. KAIBEL
p. 391: and êi twv àxQw» tovtwv (den Skironischen Felsen)
xatatyi^pvta axatov tbv àçyéorr}* oxeioiowa (1. Qxiçwva) nçoo-
rjyoçtvxaoïv 'A&rjvaloi. Den Schiffern, die um SunioD nach
Athen einlaufen, blast von dort der Nordost in die Seite. Also
wie hier den Megarern, so ist bei der ersten Angabe den Thra-
kern eine Benennung zugeschrieben worden, die wohl von Megara
und Thrakien bergeoommen war (der Strymoo konnte als Thra-
kischer Fluss bezeichnet werden), aber nicht bei Megarern und
Thrakern in Gebrauch war. *Ev âè 'itaXiç xal Jtxelia, heisst
es weiter, Kiçxiaç âià to nveïv an 6 tov KiqxcUov. Die Ety-
mologie ist klärlich falsch; ein Tom Circeischen Vorgebirge wehen-
der Seewind kann kein Nordwest sein; dagegen ist er identisch
mit dem Gallischen Wind ctrcius , den Plinius als äusserst heftig
beschreibt, der von Ligurien direct auf Ostia zuwebt (11 121). Der
alte Cato (bei Gellius) kannte ihn und nannte ihn cercius, ebenso
Theophrast xeçxiaç (überliefert ôeçxiag); die bei Agathemeros
überlieferte Form xiçxiog beweist nichts für Timosthenes. Endlich
wird gesagt, der Thrascias führe in Euboia und Lesbos den Namen
bXvunlag, natürlich ànb tov JIuoixov 'OXvunov. Es ist aUo
ein nordwestlicher Wind, der bald aus NNW, bald aus NW weht;
möglich ist, dass der ursprüngliche Name xroaixiag war, obwohl
es nicht möglich ist $çaoxîag blos als Corruptel zu betrachten.
Die Romer haben dafür einen ihnen näher liegenden Namen ver-
wendet, der allen Schiffern des Thyrrenischen Meeres bekannt genug
war; sie nannten ihn ctrcius.
Nun fehlte an der Zwölfzahl nur noch ein Wind, der Nord-
nordost. Bei Aristoteles hatte der Nordwind den Doppelnamen
ùnaçxtlag xal ßogtag, Nordost hiess xaixlag. Timosthenes batte
aus dem Doppelnamen zwei Namen gemacht, er nannte den Nord-
wind anaoxttag, den Nordost fioçéag, unbekümmert darum dass
Boreas der durch Sage und Praxis geheiligte Name für den Nord-
wind war; mit Hinzuziehung des xaixiag hatte er alsdann die für
das nordöstliche Viertel der Windrose nöthigen drei Winde. Die
Römer acceptirten die Zwölfzahl und die Anordnung des Timo-
sthenes, indem sie den Adlerwind anstandslos durch den neuen
xatxiag vom Sonnenwind trennten, also auch zu einer Zeit,
ihnen das Bewusstsein der auguralen Bedeutung geschwunden war,
d. h. etwa zu derselben Zeit, da auch voüurnus als Aequivaleot for
das griechische xaixiag in Aufnahme kam.
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ANTIKE WINDROSEN
623
So hat sich allmälig für die Windrose eine griechisch- römische
Vulgata gebildet, wie sie uns in zwei auf Italischem Boden ge-
fundenen Inschriften entgegentritt. Die eine derselben (gefunden
in vüla de* monaci del monte Libano bei S. Pietro in Vinculis, wie
Marini sagt, der sie in den iscrizioni Albane p. 177 herausgab)
befindet sich noch heute im Vaticanischen Museum. Es ist ein
Dodecagon, dessen einzelne Seiten die Namen der zwölf Winde
griechisch und lateinisch tragen. Den Tier Gardinalwinden ist die
Himmelsrichtung in lateinischer Sprache übergeschrieben. Nach
meiner Abschrift heissen die Namen so:
SEP
ORI TEN
ENS TRIO
a4>h
KAIKI
Bope
AnAP
©PA
IAnY|
Alü)
AC
AC
sic KIAC
KIAC
THC
VVL
AQVI
SEPTEN
CIR
CHO
SOLA
TVR
LO
TRIO
CIVS
RVS
NVS
NVS
OCCI
MERI
DENS
DIES
ze$Y
Alt
AIBO
NO
6YPO
eY
POC
NOTOC
TOC
NOTOC
POC
FAVO
AFRI
AVSTRO
EVRO
EV
NIVS
CVS
AFRI
AVSTER
AVS
RVS
CVS
TER
Ich babe den vollständigen Text der Inschrift hergesetzt, um
ihn für die Behandlung der zweiten zu benützen. Dieselbe befand
sich im 16. Jahrhundert zu Gaeta, in publico, wie der einzige
Zeuge Pighius (f. 36) berichtet; es war eine columna duodeeim
angulorum, quorum quinque eo quod muro inserti sunt legi nequeunt.
Nachher scheint sie vollends eingemauert oder zu Grunde gegangen
zu sein; nach Pighius hat sie niemand gesehen oder copirt. Pighius
Abschrift liegt in mehreren nicht ganz gleichlautenden Exemplaren
vor, einmal bei Smelius (ed. fol. 36, cod. ms. Neapol. p. 32), sodann
in der Berliner Handschrift des Utrechter Canonicus Waelscapple,
der entweder von Smelius eine bessere Abschrift, als dieser selbst
in seinen Papieren hinterlassen hat, besass, oder dieselbe direct
von Pighius erhalten hatte, endlich bei Ligorius im fünften Bande
der Turiner Collectaneen. Aus Smetius' Druck hat Gruter die In-
schrift wiederholt (thesaur. 137,7) und später Franz CIG III 6181.
Da auch Mommsen CIL X 6119 noch keinen annehmbaren Text
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624 G. KA1BEL, ANTIKE WINDROSEN
hergestellt hat, so ist es Dicht Oberflüssig das versäumte nach-
zuholen:
1
Alt
2
AIBO
NOTOC
3
NO
TOC
4
Alt//
NOTOC
5
EY
POC
6
i'IIW
THC
7
//AV///
'/A/C/
AFRI
CVS
AVSTRO
AFRICVS
AVS
TER
EYRO
AVSTER
EV
RVS
,/OLA
NVS
/.'/////
NVS
Allein bei Waelscapple sind erhalten No. 4 Z. 1 , No. 6 Z. 1,
No. 7 Z. 1 und 2; No. 6 sieht bei Ligorius so aus p | THI.. |
SVE COLa|nvs; No. 7 hat Ligorius nur die 4. Zeile, Smef/us
und Waelscapple haben Z. 3. 4 SVBSOLA|nvs, was nichts als eine
übelgeralhene Interpolation ist. Es muss gelesen werden 1 Xixp .
africus 2 hfiôvoxoç . austroafricus 3 voioç . amttr 4 [svqo]-
votog . euroauster 5 eiçoç . eurns 6 [ctnlr^uoxtfi . [sjolanus
(oder [sHb8]olanu8) 7 [x]o[<x/]aç . [vultur]nus.
Damit haben wir zwei völlig gleichlautende Windlafeln, die
an verschiedenen Orten, jedesfalls doch zum öffentlichen Gebrauch,
aufgestellt waren. Die lateinische Nomenclatur zeigt, dass diese
Fassung, die die Vulgata genannt werden darf, jünger sein muss
als Seneca, aber nicht jünger zu sein braucht als Sueton.
Greifswald. G. KAIBEL.
ZUSATZ.
Ich bedaure, dass mir ein in Aquileia aufgedecktes Denkmal
entgangen war, auf welches mich jetzt Robert freundlicher Weise
aufmerksam macht. Es ist, wie der Herausgeber Dr. Gregorutti
(Bull, deir Inst. 1879 p. 28) schreibt, una lastra di marmo lunga
met. 2, larga met. 1 circa, posta orizzontalmente sopra due colonne.
Si vede scolpila sulla pietra una meridiana sovraposta ad una tavela
dei venti, portante alV ingiro t nomi delle otto direzioni cardinali.
Den Namen des Künstlers giebt eine Inschrift an: M. Antistius
Euporus fecit, den Gregorulli aus palaeographischen Gründen in
die Zeit des Gommodus weist. Die Windnamen sind die folgen-
. den : desolinus, eurus, auster, africus, faonius (sie), aquilo, septenirio,
boreas, unter denen sowohl der Name des Ostwindes als Singu-
larität auffallt, als auch der Aquilo bemerkenswerth ist, der an die
Stelle des NNW getreten ist und den Namen Caurus verdrängt hat.
Irgend welche charakteristische Verwandtschaft mit dem einen oder
anderen der sonstigen Systeme wüsste ich nicht anzugeben.
G. K.
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AD EPIGRAMMATA ELEUSINIA E$HM.
APXAIOA. 1883, 143 et 79.
I. Lapis Eleusine inventus ibidem nunc asservatur, ubi epi-
gramma benigne meum in usum S. Herrlich vir amicus denuo con-
tulit Edidit Philios 'Eyrjfi. àç%. 1883, 143.
MvozlnoXoi Jrj^tçoç, Iptlo %iç leoi îotw
fiVTjfiOOvvrj ztrjovç Ttaç* âvaxtÔQ(p' ovvopa fiév f*o[t
Ev]veixrj, tixxev ôè SâXeiâ fie xvôrjeooa
rcatçl <pll(p KaXXaloxQtp ayaxXéi, tov ô aç[a furittjç
5 Evveixr). t^ç; <$' avte oaôayçcjv ieoo(p[âvtiç
•qsy an Eloaioio q>€Qtuvvfioç uivtoXl\ï]d-ev
E]ioiôôtrjt tov xvôoç cl(àv(xov[oç ï%o%ov aXXtav
farfjçcjv' nârtfzoç <T aç* k^ev niXev [nomen ethm'cum?
Zwiloç, dç ôoiolaiv ccdeXcpeioiç g)ç6y[et loa,
10 jtp fth an' aiyXyevtog âvaxtÔQOv leço[(pâvti]
rXavxtp' âjètQ 00(plt]ç rjyt'roçt — trp (à~)k TlXâ[t(OVOÇ
âçéipato — : KaXXaicxQV neouavvpip : ov fihv ipeïo
tt/X]ov ovyxXrjtoio néXet yivoç* àv%6&i yâç fio[i
nomen stnatoris àve]ipiaâ(Jv errerai xXéoç Avoovirj&ev.
Lapis saeculi tertii p. Chr. n., ut quadrantibus litterarum JUL et h
formis infra comprobabo. 1 compellatio mystorum ut in altero
epigrammate, de quo vide infra. 2. 5 Philios suppl. 6 ego suppl.
ita ut vocabulum novum IdvtoXlrjd-ev (cf. v. 14 quod opponitur
Avoovitj&ev) fingerem. Videtur Isaei nomen poeta ab Iside duxisse,
quippe qui Eïoaioç scripserit non aliter ac Eloiâôrrj, quod nomen
sine dubio deae debetur. 7 ego suppl. de voce q. e. ÏÇoxoç a Kai-
belio commonefactus. 8 possis etiam de epitbeto quodam ad Zoili
nomen adiciendo cogilare. 9 ego suppl., cf. Soph. frg. 320 N.
10 Philios suppl. 11 (â)k correxi addidique interrupti sermonis
signa: te lapis, lapicidae ex errore. ooyirjç ^yr'tœç est pbiloso-
phiae magister, cf. Kaibel E. G. 847, 5 toî (sc. >Aoioto%iXeC) fa
xai aÇo/uevor ooyirjç tb> ^yrjt^oa orrjotv 'AXéÇavdçoç, cf. Anth.
Herrn« XI. 40
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626
B. KEIL
Pal. VII 716, 2 sq. eiç Xrj&yç nixçôv eâvç néXayoç, âçeipâfie>oç
ooq>iî]v oXiyov xqôvov et Raibel E. G. 853, 3 to ncçtooov h
ßißXw* ipvxw Oppau Ôçeipdfdeyov. 12 interpunclionis Y signa
in lapide. 13 tijAJoS ego suppl. ; cf. ayxô&i: trium duarumve
litterarum capacem esse lacuoam Herrlichius contra Pbilium, qui
quinque litterarum spatium exhibuit, testatur. fio[t Pbilios suppL
Libenter gentem seuatoriae dignitatis non expertem esse gloriantur,
e. g. Kaibel E. G. 934, 2 Geô/rçonop Uo*eq>e ffioa . . avyxlij-
fixw* ytvcvr^a. 14 Lacuna trium quattuorve litterarum teste Herr-
lichio; summorum elementorum vestigia ut agnoscuntur, ita legi
non possunt. -ipiado» Herrlichius: eaâwv Pbilios. Requiritur no-
men gentis senatoriae; sed cum vix tale, quod in -psms desinat,
ut inde -iftiâârjç fieri possit, inveniatur, [àvityiaôtav cum Herr-
lichio supplendum videtur; sequitur praecessisse huic voci gene-
tivum nominis viri senatoris, qui vir sine dubio inter praeclaris-
simos fuit, quia hoc non accedente momento causa vix potest fingi,
cur Eunice nos ad hominem et temporibus et afflnitate salis amo-
tum revocarit; illustrandi gratia fac fuisse Bgovtov crvetyiaôwv vel
simile quid. Necessario nominis proprii elements sinistrorsum
fines versuum superabant, id quod in huius aetatis tilulis baud
ita raro fit.
Stem m a hoc est:
x
Isaeus x senator Romanus
I rhetor |
Isidote x
I hierophantis j
x Eunice Zoilus Glaucus Callaeschrus
I >- ' hiérophantes philotophu*
Thalia Callaeschrus
Eunice
hierophantis,
EloaToç est ille rhetor Isaeus vergentis saeculi primi p. Chr. n.,
quem Plin. ep. Ill 2 eximie laudat ac Philosiratus in vitt. soph,
saepius memorat1); non falli nos hoc conicientes, docent voces
farrjQwv et 'AvtoXiriStv^ quarom Hla facile inteilegitur, haec nisi
1) Schol. luv. III 74 omisi quia locos quorum fontes nobti et ipsis sop-
petunt (Plin. et Iqy. 11. ce.) noo coro.
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AD EPIGRAMMATA ELEUS1NIA 627
verbis Phtlostrateis 'loaloç 6 aotpiatrjç 6 'Aoviqtog ascitis accu-
rate DOD illustraiur. — Ad Glaucom ilium (v. 11) refer© epigramma
}E(pr}fi. aç%. 1883, 81 editum:
rrjçaXérjv if^v%Vy ^n ctxfÀatia ow/jceti rXavxoç
xal xaXXti xegâaag xçetttova Ococpçoavrtjy
oçyia TiCLOtv ïq>airi ßgotolg çpaeol^ftçota ^frjovç
eivaetéç, Sexâup â' ^Xd-e rtçoç à&avcctovç xrl.
Neque alium Glaucum Philostratus mihi videtur significare (vv.
soph. 11 20) o âè 'AnoXXwvioç 6 'Axhjvaloç ovoparoç fih
fëtatihj xa#* "EXXqyaç, wç Ixavoç tà âtxavixà xai tà àfig>i
fitXéirjv ov fi€fi7ttoç . . . trjv tê ènwvvfioy (se. XtLJOVQyLav) xat
trjv kni %C» ortXuiv ènerçany xai làç ig àvaxiÔQov cpwvàç
ijâr] yT)Q(xox(ovf 'HçaxXeiâov pkv xai AoyLpiov xaï rXavxov xal
twv %oiovju)> Uç>0(pa>%(jL>v eùçpwvia fxèv àjzodéwv, Oêfivôttjti âk
xai fdtyaXonçtnûa xal xoomp naçà noXXovç doxcây %<2v âVco.
Uecte Leoormant (Rech. archéoL à Bleus, p. 141) his ex verbis
Glaucum Apollooio maiorem natu fuisse collegit. Namque Apol-
lonius, qui legatus ad Septimium Severum (Philostr. 1. c. nçeo-
ßevtav âè naçà 2eßrjQ0v èv 'Piôfij] %6v avtoxçâzOQa anêôvoato
xtk.) — de Alexandra cog i tare Phiiostratei libelli aetate sane im-
pedimur — missus erat, non multo ante quam Philostratus ?itas
scripserat, mortuus est, id quod accu rata et aetatis et sepulcri so-
phistae memoria probatur: èteXevra (xïv ovv à(iq>i to rtérte xai
ifiâofàrjxovta fay noXvç xai iv 'ui&tjvaitay ârjfiiy nvevaaç,
lzâq>t} âè èv toj nçoaazêi^ zrjç 'EXsvoivctâe XewtpÔQOv. Atqui
Apollonium admodum iuvenili aetate id est ante initum bierophantae
magistratum fecisse iter ltalicum consentaneum est ; quare si ei tem-
pori, quod inter legationem banc et mortem sophistae est, dempseris
ipsius Apollonii muneris Seriem annorum, tantum non relinquetur
spatii, ut isti trium hominum (Heraclidis, Logimi, Glauci) magi-
slralus possis inserere. ltaque Glaucus, quippe cuius nomen Phi-
lostratus nullo verbo a ceteris duobus separaverit, non minus quam
Heraclides ac Logimus ante Apollonium vita cessit. Glaucus quan-
tum ante Apollonium vixerit nescitur; nec tarnen multo antea fuisse
inde verisimile fit, quod Glauco novissimum locum Philostratus inter
hierophantas istos concessit, qui cuneti sine dubio admodum recen-
tioris aetatis fuerunt. Quod si litterae epigrammatis hune ad Glau-
cum a nobis relati (Eqnin. ctyxaioX. 1. c. 81) videntur tertii saeculi
esse, Glaucum ita ultima alterius p. Chr. n. saeculi tempora vidisse
40»
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628 B. KEIL
concludendum est, ut etiam tertii ineuntis annos pauculos attigerit
Quo constitute Eunicae titulum tertio saeculo adscribendum esse
consequilur, cum avunculo Glauco hierophantin natu minorem
fuisse verisimile sit cumque eandem inlercedente pa tris Callaeschri
aetate Unto temporum intervallo remotam ab avunculi aetate vixisse
sit consentaneum, ut ante exactum alterum saeculum earn obisse
non liceat credere.
II. Lapis Eleusine inventus. Edidit Philios 'Eqnjn* oQ%aioX.
1883, 79.
*ß fivotai, tot« h* eïârr1 âvaxtÔQOv èx nçcxpavévta
vvÇiv èv ctçye*(*)a7çt vvv êè fÂê&rjfiéçiov
£x nçoyôvtav farça Xéyoïç kvayûviov alel'
twv anonavoâfievoç &éatp<na vvv i(x%w.
5 Ovvopa â' ootiç iyut pr} ôlÇeo* &eopbç bteïvo
Hvotixoç toixe** aywv tlç aXa noçg>vçérjv
aXX' otav tiç fiaxâçtov eX&œ xaï fioçaifiov rjfiaQ,
XéÇovoiv tot« ôr navteç oooiç fiélo/nai.
vvv i^ôt] naïôeç xXvtàv ovvopa natçoç àçiatov
10 ipalvopitv, o Ç(obç xçvipev àXoç rte[Xâyeim
ovtoç 'AnoXXwvioç àolôifÂOÇ, ov (p[â/Lievôç %iç
oijfiaivet fivotaïç ovvofia rtat[ç6ç Ofiov,
avv ôè Ilooeiôâatvi q>BQiovvfioç ev na[çexXr}&t].
Titulus ad Apollonium sophistam, cuius de vita ac morte locos
insignes ex Philostrato supra exscripsi, referendus est ; tertii igitur
est saeculi. 1 sq. 'Apollonius priore tempore et hierophautes erat
et 8imul sophistarum ') arlem exercebat: nunc hac reiecta totus
dearum offcio vacat'. Opponuntur inter se tôte et m (v. 4);
vvv ôi (v. 2) nihil valet nisi deinde vero. 2 àçyev(v)atç cxi.:
aQyevaïç Philios, cui si fides etiam lapis. ^e^rj^fQioç gemellus
fit unici exempli Eur. Io. 1050. 6 Notissimum liçotpâvttjv et
Uçoqpâviiv fuisse leçiovùfiovç*); cf. Kaibel E. G. 863, 1 sq. fir}-
1) Fortasse honc Apollonium significant etiam trustais titoli Attici C. I. A.
Ill 1,775 a [Kaxà ta] âitavra ld[çtona\yt il a tç] sinoXX(âyio[r |
r]ov ooqxorijv.. ., quamqnam Apollonii nomen illis temporibus apud Athé-
niens** usitatissimum fuisse sane fatenduni est.
2) Noper Dittenbergerus hierophantem nisi aetate Romana UçoSyvfiov
non fuisse usus titulo Eleusinîo 'Etpr^. dçX, 1883, 82 n. 10 suspicatus est
(Hem. XX 13 Anm. 1).
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AD EPIGRAMMATA ELEUSINIA 629
tt}ç Maçxiavov, xrvycmjç Jr\^.r\%qiov dfil, ovvOfAa otyâo&ù)'
jovt1 ànoxlt] 1Ç0 ftévt] evjé fie Kexçojtldcu Jrjol $éoav Uqo-
(pavw, avjf} â/ACtifiaxétotç iyxatéxçvipa fiv&oïç, in quibus aut
%ov%' ànox Xtj iÇonévrj (y) evte . . . &éaav leçoyâytiv aut,
quod praestare mihi videlur, rovt3 ànoxXv Ço (*év rj , elte . . .
ieço<pdvTtv, . . iyxatéxQviffa scribendum. 6. 7 ex. memoriae Ho-
mericae. Inter vv. S et 9 etiam in lapide spatium vacuum relictum,
quo mystarum carmen facilius discerneretur. 10—13 ego suppl.
nisi quod Pbilios v. 12 7ta%[çbg; dédit. 11 sq. ita restitui, ut Apol-
lonium Apollonii filium facerem; fuerit igitur viri nomen Apol-
lonius Posidonius Apollonii (cf. ad v. 13). 'AftoXXwvïoç, ut sae-
pius nomina propria in buius aetatis epigrammatis, metro répugnât;
cf. etiam Kaibel E. G. p. 688 v. producta paenuüima. 13 Gum
qnQwvvfiog avv tivi pro (peçwvvftoç tivog non dicant, intelle-
genda videntur verba : simul (pvv) autem felici cognomine utebatur
(ev naQ&tXrj&rj) ducta a Neptuno appellatione*. yeywyvfiog absolute
dictum; naçaxaleïv non aliter quam naçwvvuelv cum dat. con-
iunctum. Cum homini ipsius dei nomen fuisse veri sit dissimile,
Apollonii cognomen Iloaetôwv vix fuerit sed Iloosiduviog.1)
1) Iroperatoram cognomina at hue aßerri nequeunt ita Thessali homiDia
nomen Awvwaoç (Math. VIII 106 col. b. 10) dearomque nomina saepius
feminia indita (Wilamowitz Hont, (jntert. Nachträge p. VIII ad S. 149) com-
paranda sunt.
Berolini pr. Id. Ian. BRUNO KEIL.
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MISCELLEN.
A4>PEIA, A4>PIA.
Egregie nuper Kaibelius (Herin. XIX 261) oraculi Callipoli
Chersonnesi Thraciae in urbe inventi (Kaibel E.G. 1034, 1) vocem
primam q. e. 'Açtpeirjç ita commentatus est, ut ex ^Acpçeir^ earn
errore lapicidae, qui noto pronuntiandi usui indu Isisset, na tara esse
statueret simulque coniceret no m en tali modo enucleatum idem
significare quod 'Ayçoyéveiav* Licet autem quid esset rei bene
?ir doctus exposuerit, tarnen ipse fassus est sese animis nostril id
reliquisse scrupuli, quod nominis illius aJterum exemplum ooo
haberet, cuius auctoritate coniecturam fulciret. At removendi scru-
puli: innotuit enim quamvis remotis e locis tectaque sub forma.
An Larisaeos Perrhaebeosque mensem quem "Atpçiov vocabant')
alii deae sacrum voluisse censes quam dubiae isti 'Atyçeiql Immo
est ille mens Veneris Acpçeiaç, cuius nomen forma ieniter mutata
apud populos illos *A(pçla sonabat. Ne vero bac e discrepaotia
contra nos quid pares, monendum vidctur formam IdqtQsieç its
respondere breviori Atpçlaç vi Avxeiov breviori Avxtov; Dec
magis in eo haerendum, quod ipsius dei cognomen menai sumpsh-
mus esse inditum, quam Graecorum consuetudinem luculente illu-
strant exempla Laphrii (Erinei, Gythei, apud Phocenses), Carnet
nominis frequenlissimi , Euclei (Byzantii, Corey rae, Tauromeoii),
ipsius Lycei (Byzantii, Lamiae, Chalei).1)
Quodsi casu non factum videtur esse, ut vocis q. e. 'Acpçtia
vel 'A<pçla testimonium alteram Thracium alteram Thessalicum
sit, efflcitur ex Graecis eos potissimum sub nomine isto Venerem
coluisse, qui septentriones versus sedes tenebant.
1) Testimonia composait Bischoff de fastis Graecorum antiquioribus
p. 319 et 334, 5 (Leips. Stud. VII).
2) Cf. iodicem qoaestioaibus Ulis BUchoffiaois additom.
Berolini m. Febr. BRUNO KEIL.
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MISCELLEN
631
KLEANTHES UND ARI8TARCH.
Wer nicht ganz unwissend in der griechischen Litteratur war,
der nahm bisher an, dass Kleanthes, verblendet durch stoische
Dogmalik , das heliocentrische System des genialen Astronomen
Arisiarchos von Samos bekämpft hatte; denn den grossen Kritiker
hielten wir für ein Jahrhundert jünger als den ôtâôo%oç Zenons.
Wir müssen umlernen. Arthur Ludwich (Arist. horn. Textkr. II 190)
lehrt: 'der Philosoph Kleanthes schrieb nçog 'AQlototQxov Diog.
VII 174*. Und wenn die Wissenschaft umkehren muss, wie es ihr
Ludwich befiehlt, so ist es nur in der Ordnung, dass auch die
Zeitrechnung rückläufig wird. Es ist nur schade, dass die Wissen-
schaft sehr schlecht auf solches Commando hört, und trotz Klean-
thes dreht sich die Erde um die Sonne. Ja wer dessen Biographie
bei Diogenes liest, erhält den Eindruck, als ob seine Orthodoxie
der Schule selber keineswegs zum Heile gewesen wäre, r^v yàç
novixoç (iiv atpvrjç âè xal ßgadig âiag>eç6ptufç ' âio xcù ô
TifAtov neçi aliov (p^aiv oiiwç
xiç à ovioç xiïÀog iùç è/tmioXeltai or/gag avôçiov,
fÂU)Xi%i]ç inéûtv, Xi&oç "Aoaiog^ ôXftoç clzoX^aoç.
Es sind eben keine guten Nachfolger die nichts als Nachlreter sind.
U. v. W.-M.
DIE HERKUNFT DES PHILOCHOROS.
Suidas s. v. OiXôxoçoç nennt den Vater des treulichen Mannes
Kyknos. Es ist mir erfreulich, dass die Inschriften auch eiumal
einen Vatersnamen, den Suidas giebt, bestätigen. Die attische
Prytanenurkunde CIA. II 869, die aus der Mitte des vierten Jahr-
hunderts stammt, nennt in dem Kataloge an dritter Stelle den
Kvxvoç OiXoxôçov, und giebt ausserdem unter den besonders
Geehrten am Schlüsse Kvxvov OtXoxoçov 'AvayXvoriov y ßovXrj,
ol qtvXirai. Das ist der Vater des Sehers. Dass die Familie noch
bis ins zweite Jahrhundert fortbestand zeigt ein neuerdings im
Peiraieus gefundener Grabstein 'tcJv xaXaiv 'Pw^aixaty xQÔvtav
di)m%qioç Kvxvov *Avaq>XvOTtoç (E(p. àçx- 1885, 91).
U. v. WT.-M.
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632
M I SC ELLEN
BERICHTIGUNG.
In dem Aufsatz 'Zama' Hernies XX 1 S. 144 — 156 nimmt
Mommsen wiederholt Rücksicht auf C. Neumanns Zeitalter der
punischen Kriege, das ich herausgegeben und ergänzt habe. Das
Verhaltniss meiner Zuthaten zu Neumanns Arbeit ist S. III deut-
lich angegeben. Gleichwohl richtet Mommsen seine Einwendungen
stets an die Adresse Neumanns, obwohl er es mit meiner Ergän-
zung zu thun hat.
G. FALTIN.
ERWIEDERUNG.
Indem ich das Versehen bedauere, kann ich nicht umhin hin-
zuzufügen, dass bei Werken zweier Verfasser, welche dies Sach-
verhalt iss weder im Titel noch im Text kenntlich machen, für
dergleichen Irrthümer die Benutzer des Werkes nicht ausschliess-
lich die Schuld tragen.
TH. MOMMSEN.
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REGISTER.
Administrativprocesse in Rom 278.
aestuaria 527.
Aetius (bei Plat. plae. III 7_1 ergänzt.
äyofttorfc Geschäftsführer 473.
AiroßaXßog = Ahenobarbus 283.
Aischylos {Agam. 12 Di) 288, (1164.
1219)289. (1261) 290 f., (1270 sqq )
201, [Choeph. 13JL 192) 292, (236)
293. (738. 927) 294, (940. £m;/?«i.
351. 477) 295. (496. 51"». 592. 625)
297, i /V«. U7J 30K (1%. 236j 3ü2 f.,
(215. 329 sq. 676) 304, (754 sqq.)
3üä f., (859. 1008) 30L (Pförn, m
3S5. 885) 297, (Sepi. 429] 29S, (492,
571) 299. (750.819) 300, (1009 sq.)
3ul, (Suppt. 32L 400} 308, (494.
5t; 0) 2Û9 f., (762 sq.) 311.
Âxqçvxtti, ttXtiçvxTuç 489.
^AXtgidqfioç Qtoâuîçov viôç 28f>.
Alkibiades, Geburtsjahr 482 A.
nfAtpavrvç kretisch 573 ff.
'Jfiçptdçaa xai 'Pvfiaïa (ludi) io Oro-
pos 274.
uucfoiiçatç xfÇa* 345.
Andokides aas dem Geschlecht der
xnçvxte 32j (I 116) 11 f.
Andronikos Kyrrhestes, Erbauer des
Windthurms 5Ü4. A. L 6LL
C. Aooaeus C. f. Clu. Brocchus 2VL
Antb. Pal. (VI 313) 1Û A. 1_, (VII 258»
342, (XIII 28) 62; das XIII. Buch
Ü2 A. L
Antigenes, Dichter 68.
AwxoXl^ir 62JL
dnaruQ unehelich 474.
'ArpQtta, 'A(pç(a 630.
Apion, Homerlexieon 161 If; Ueberlie-
ferung 163 ; Princip 165; Verhältniss
zu Apollonius Sophista Uü ff. 174.
Apollonios, Hierophant £2J f.
A p pian (Aw*, rom. I 10) 5_M f., (Ltf.
w 36) 153. A. 2,
âçxortiç ßovXije in Arsinoe 445.
fydV 223.
Aristarch (iu //. V 332) 'àïiL
Aristarch von Samos 631.
Aristides (or. XIV) 49J f.
Aristodemos von Elis Ober die Oscho-
phorien 356.
*Aq tot 6 fAitxoç, %ç<aç iarçôç 13.
Aristophanes (,-f*t». 160] in A. 1, (Ran.
501) 5 A. 2,
Aristoteles' Meteorologie von Spateren
benützt 58J fT. 604; seine Windrose
âçotot itçoi 378.
Arretopborien 372.
Arsinoe, Tempel des Jupiter Capitolinus
und seine Verwaltung 4M ff.
Athena Skiras 249. ff.
Athenaios (XI 425. F) 3äfL
Attika, Nationalvermögen 231 ff. ; Skla-
venzahl 241j ihr Preis 242 252;
Getreideertrag 242 ff. 2M; Erntezeit
478.
av9é (T), thessalisch
ÄL Aurelius (Cons. d. J. 680) 28_L
AvçyXtoç M [. . . & xai Ilattfcioç,
Oberpriester des lupiter Capitolinus
in Arsinoe 443 ff.
AègrtXtoç —éçrjvoç a. xai 'laiâatçoç,
Oberpriester des lap. Cap. in Arsinoe
44a ff.
Aurelius Victor, cod. Bodleian, (canon.
lat. 13U L5JL
0. Axius M. f. Qui. 281.
ßate, Palmzwei« 458.
fiaçydfiévoi 342.
Borj&bg yQttpfAttTivf 444.
ßovXij in Arsinoe 445.
BovoeXtdm ä,
ßtoftiu, 6 ini, Amt der Ktjçvxëç 2JL
Q. Caecilius Metellas (Cons. d. J. 674)
2SL
Caracalla, Geburtstag 473; erhält den
Namen M. Aurelius Antoninus 45_5_ f.
A. Cascelius A. f. Rom. 2S1 f.
C. Casius L. f. Longious 2S1
634
REGISTER
M. Casios M. f. Pom. 282.
Catall im Mittelalter 495.
cera als Unterabiheilung von tabula
m
%aXxovoy6ç, Unterschied von «ko^kw-
xonoiôç 458.
Chiron 354 A. 1.
XOQtjyih', Construction 64.
YQfjfÂaTtOfiôç 459.
Cicero, Beisitzer im Rechtsstreit zwi-
schen Oropos and den Steuerpäch-
tern 211 f. 2£4 ; /"ctv. IV. V Wolfen-
büttler Handschriften 5üff.; Ca/o
maior Leidener Handschriften fo##.
lat. 0. 79; Auw. F. 104) aaL
Circius, gallischer Wind 533. fiUL
622.
C. Claudius C. f. Arn. Glaner 2S2.
L. Claudius L. f. Lern. 232*
M. Claudius M. f. Arn. Marcellus 282.
Clemens Alex. (Protr. 14 P) 368.
comtnenlarii der Consuln 280.
Conjunctiv der sigmat. Aoriste im
Ionischen 491 ff.
consilium der rechtsprechenden Con-
suln 218 f.
de cons Mi sententia 285 f.
Constantin Porphyrogenoet. Exc. mqi
àoeitjç xai xaxittç 327 f.
L. Cornelius Sulla, sein Beiname 'JStio-
(fhçôduoç 282 f.
dqdoî%oç Iii ff. , nur aus dem Ge-
schlecht der Kqçvxëç 13j dqdoiyoi
kein Geschlecht 15 ; das Amt lebens-
länglich 2_L
ââxoç bei den Tragikern 290.
dé im Nachsatz bei Hippokrales IM f.
Jtifiaiviir, (?) 47.
dixttijQig 464
cfc'Aroir = ra&ttJa 2so.
JilfAatvtiQï SiortXov viôi 285.
Demosthenes , Vermögen 249. IT. ; or.
LIX, Echtheit der Zeugnisse 6.A. 1;
(L1X 78) 19.
Deuksüonsage 121 ff.
dtà roÜF xQtjfiaTiCfHÜv = auf Grund
der Urkunden 459.
Piodor (XI 62} Mi A. L
Dionysios von Halikaroass, sein Ein-
fluss auf d. Sophistik 497 ff. ; {ant.
I 2) 491; (». «G/. é?r- Pr- 11 &ilî
(ad Pomp. 0] 509,
Dionysos Zagreus 12&
Dithyrambos in Athen 62.
L. Domitius Abenobarbus (Consul des
J. 700) 283.
domtts 97.
Preissipjähriger Friede v. Jahre 446/5 :
4SI A. L
tyXoyoç 17 463.
-et in d. 3« Pere. Sing. Conj. d. sigmat
Aoriste im Ionischen 4M ff.
ildoç Steuer 455.
Eigennamen, barbarische, auf tç 50.
d<t(foçâ in Athen 238. 24a. 249,
ixToc fvttsv tj tt rt = extra quam
si quid 211 A.
Eleusinische Priesterthümer , erblich
22 ff.
Epigramm, metrische Formen 6iL
intaijjuoy aoyvQiov 4P>2.
InisQonoç xâv ovaiaxtôv 466 f.
Eratosthenes bei Vitruv und Galen
587 f.
'EofiôdatQoç 'OXvpmtyov vloç 2S5.
Erntezeit in Attika 478.
Eumolpiden, eleusin. iSiyttai 12.
Eunike, Hierophantis 625 f.
Euripides, Erechtheus 377. Protestlaos
lülff., (Phaeth. fr. 781 V. 1] 49^
(Protesil. fr. 657) 1Û1L
Euroaquilo, Wind 620 A. L
! Euroborus, Wind 62Q A. L
Kvqoç Ostwind 614, 62Ö A. L
j Eustathios (325, 22 ff.) IM.
( Eutropius, benutzt von Nikephoros,
Theophanes, Iohannes Antiochenus
325 f., (ix 22) am
«ÊWï'f in Athen und Eleusis 12 f.,
in Aegypten 4U f.
Faesulae bei Cortona 82»
Favorinus bei Gellius (II 22) 533_
Festtage in Arsinoe 455.
Flavius Titiao us 469.
Flötenspieler in Athen £eVo* 66.
Galen {ntol %vpûv XVI 294 ff. K)
679 ff.
Gellius (II 22, lü »ns Varro)
. Gellius (II 22, 4—16) — Galen (XVI
' 4M K) 5.8S ff.
geometria, Varros Erklärnogdes Worts
51 (i.
I Georgias Monachus 323.
Geschlechter in Attika, ihr Umfang 6,
I Verfassung 7_j Geschl. u. Phra then 1 1.
I Glaukos, Hierophant 626 f.
I Grabgenossenscbafien in Attika 4 A. 1.
I Hannibals Winterquartier L J. 2 IS, 1 7
Uff.; Apeaoinübergang läff., Weg
I durch die Sümpfe, Lage derselben
IS f.
REGISTER
635
Hatericrgrâber 418 f.
Heros larçôç 42 f.
Herse, Stammmutier der Krjçvxtç 2,
Hieronymus (in Gen. X 4] 5JJL
Hippokrates mçl roi y iy xtçpctXjj tçav-
uéxtay , Textüberlieferuog IM ff.»
der Mediceus B 1S2 ff., Kritik (c. 1}
IM f., (c. 4] 1S5 f., (c 5. Ê. 7] 181 f.,
(c. UM 188. (c. LL 12] 1S£ C(c 13J
iüiX (c iü 132 C(c 15] iaax
(c 2i] m f.
Homer (//. V 332) 351.
Hyginus , Quellen der Fabeln 112 f.,
(fab. 1ÛX HÜJ IUI f. 112, 121, (/a*.
152. 154) 135 ff.
Hymenaios als Todesgott LH À. L
lapyi, Wind 525. G08. Qlh*
itçtiai nayaytlç 2JL
Uçtvc nayayrtçaua dem Geschlecht der
Kyçvxtç 2L
iiQOxijçvt s. Xrç()tt£.
Immunität erblich 275 A. A.
Inschriften, griechische: Gesetz von
Gortyn 513JF. ; Grabschrift aas Thes-
salien 157; Tempelrechnung von
Eleusis (v. J. 329/8) 259: Epigramme
aus Eleusis ù2h ff.; Basis von Oro-
pos 2üSff: Dekret von Olbia 314;
Tafeln von Heraklea (CIG 5779) 350 f.;
attische Todtenliste (von 423 oder
409) 311 f.; (CIA 1 432] 341 A. Li
(CIA II 1058) 25_ß A. 1; (CIA III 775a)
628 A. Ii (CIA IV 27a) 4Ä1 A. Li
(CIA IV 179a) 412 f.; von Rom
(Marini inscr. Alb. p. 177) 623; von
Gaeta (CIL X 6119) 623. f.; cbrisU.
Grabschrift von Coostantinopel 3_12.
insula 91 ff. 26. f.
Johannes Antiocheous 321 f.
lsaios. Rhetor 625_
Isokrates, Einfluss auf Dionys. Hai.
510: (II 6) 1 A. L
lupiter Capitoliuus, sein Tempel in
Arsinoe 430. 441 f. lupiter Stator,
Tempel in Rom 425 ff.
xaiaxXvc^ôç IM ff.
xataXoyp •= respectu 211 A.
xatano/urirj 460.
Xfxraanôç 471.
KiQXtai}q>tç, ägyptisches Dorf 455.
Knçvxtç als Geschlecht 2j Zusammen-
hang mit den Eumolpiden 2- 9 f. 30;
ihre Demen 5. 6j corporative Ver-
fassung 7i xrjQvxo>y olxoç 6_i An-
theil der K. am eleosin. Cult lü ff. ;
Verwaltungsbefugnisse 3_Li fÂvqotç •
32: ihr Verhältniss zum Staat
33 ff.
xrtQvt Mysterienherold 18 ff. ; x. des
Areopag in der Kaiserzeit stets aus
dem Geschlecht der Kqçvxtç 36;
ebenso der xïjçvÇ fiovXqç xai âqfxov
38.
XQQùifia mm cera, Eiozeltafel des Dip-
tychon 280.
Kleanthes und A ri starch v. Samos 631.
xXôvoç (xXéyoi) 228.
xoofiqrtjç in Aegypten 460 f.
Kyknos, Vater des Philochoros 631.
xwftâÇiiy transitiv 469.
xußfiaattt 46S.
XafxnQoxatoç vir clarisrimu* 469 f.
Laokoongruppe 2£5_ ff.
L. Lartius L. f. 283.
Latinismen in griech. Inschriften 263.
Lesches 494.
Xtvxovoioi 607 f.
C. Licinius C. f. Sie. Sacerdos (Prät.
d. J. 679) 283.
L. Licinius (Cons. d. J. 680) 2*3.
Livius (VIII 19. 11. 22.4. 22, 9] 31Hj
(XLV 9] 5üX
Xo%noy$a<ptiy tivâ 4fi3f.
Xvxyaxpia 457.
Lykomiden, ihre Mysterien in Phlya
Lysimachides ntçi ioçitùy 358. 361.
T. Maenios T. f. Lern. 284.
fiâyeiQoi aus dem Geschlecht der Ky-
çvxtç 22 f.
Magna Mater in Rom 4Üüf.
Manipulartaktik 2fi2ff.
Martial (I 70] 42 L
Melite, nicht Demos des Rallias 5
A. 2i
Memnon von Herakleia 5_1Û A. L
Memnon bei Lesches 424.
Menestheus, Enkel des Skiros 355 f.
fAttiyyvoç 474.
0. Minucius 0- f. Ter. Thermus (Propr.
von Asien L J. 703] 284.
fAVOTijQtuiy inifAiXtjtat 30.
Naraggara (Narcara, MdçyaQoy) 153.
yavXov 459.
Navatxaa Etymologie 314 f.
Neilaia 415.
Nicephorus Callistus 321 f.
Nova via 4ifi. 426 f.
■
Obolen, Siglen ders. 4±i) A. 4s
oîxo&ty =*» aus eigenen Mitteln 21*
636
REGISTER
èxiaCto aûfif.
Oropos, Verhältnis« zo Athen 276:
selbständige Gemeinde in Sudani-
scher Zeit 276; Rechtsstreit mit
Rom 278; Tempelland 215,
Oschophorien 351L
■ovtoi in d. 3. Pers. Plur. d. Conj. d.
sigma t. Aor. im Ionischen 493.
ova ta, kaiserliche Kasse 467.
otyaivtov und {JtoSôç, Gehalt und Lohn
46JL
Jlaârtç 474.
Papyri. Tempelrechnongen aus Arsinoe
430 f.
naQOKttXtty itvi 629.
Phaeaken, Eigennamen der 315.
Phaethonsage bei Hygin (/ab. 152. 15 1)
135 ff.
Philochoros, Sohn des Kyknos 631:
über Athena Skiras und die Oscho-
phorien 355 f.
Pinienzapfen in griech. und figypt. Cult
458.
Plataeae , Datum des Ueberfalls 477 f.
Plinius benutzt Varro d. ora maritima
524 ; antiquitates 2S5 ; (k. nat. II
44, LLL 4L 12Û aus Varro) 51£f.;
(II 47, 119) 59.1 ff.; (XXXVI 5, 37J
Plutarch (TkemUt. 1) LL
Polybios, Tendenz 19_fi f.; Abfassnngs-
zeit seiner Geschichten 197 ff.; seine
Reisen 214 f.; sein Tod 217 A. 2;
Quelle des Livius über die Schlacht
bei Zama 151 : Einfluss auf Dionys.
Hai. 502j (I 21 50L
Pomerium 429.
Q. Pompeius Q. f. Arn. Rufus (Praet.
d. J. 691)
M. Poplicios M. f. Hör. Scaeva 2&L
Porpbyrios, Homer-Zetemata 3ÜÜ ff.
Poseidonios' Meteorologie 611 ff.; von
Varro benflfzt (?) 617.
Potidaia, Schlacht bei 4SJL 4SI A. 2.
Pratinas' tmoQ^rj/ja 67j Geschichte
seiner Poesien fiâ A. L
Praxion Mtynçtxti 353.
nQ^ovtoty 493.
Priesterstand der Griechen L
nçoatoiTtjç ßiß\to9ijxt]( 460.
procurator uriacus 456 f.
Propertius, Reihenfolge seiner Gedichte
5^2 ff.
Protesilaossage in der Litteratur 1Û1 ff.;
auf Sarkophagen 125 ff.; Protesi-
laoscult in Elaius 123*
nçvwavtç JVcrçjfor in Arsinoe Mg f.
Quincunxstellnng 283.
quingenta milia 317.
Q. Rancius Q. f. Cla. 284.
reporitiones ntbscatares 99.
Rom, Stadtareal Ü3f.; Stadtplan 94 f.;
Einwohnerzahl 9_6_f.
éSacra rta 416.
Salbung der Statuen 451 f.
Schätzung der Steuerklassen in Athen
246.
Scholien , zu Aristophanes (Ecel 18}
3ü2f.; (Tkesm. 834) 344 f.
zu Homer, cod. Ven. B SM f.:
cod. Leid. 2Mf.; cod. Mosqn. 322
A. lj cod. Scoral. 333 A.l; Schol.
min. 396j Schol. Porphyr. (//.Û12S]
3S4f.
zu Lukian (Rh. Mus. 25,54S)36Iff.
zu Pindar (W. VI SM 49J,
atyaTOQOç yvyij , vtôç 313, àrtiptâç
Ü2fi\.
Seneca (n. V lfi aus Varro) 520_f.
Spptimius Heraclitus 469.
Septimius Severus , Geburtstag 413 f.
Serapisfest am 25. April 475.
Servatus Lupus, Abt von Ferneres A3L
Simnnides , Eurymedon - Epigramme
311 f.; (fr. 80] 63 A. L
Oxiçttnpoç 359.
Skiron, Wind 535. 621 f.
Skiron von Megara 353 f. 356. 3_Mf.
Skiron, athenischer Vorort 355.
Skirophorien 3J>£ f.
axÏQQÇ, ox too ç 349 f.
Skiros von Eleusis 35JL 377.
Skiros von Salamis 353 f.
Zxiçqpat, SxioqpoSyàaç 350.
Skythenbilder auf Grabsteinen 5j}f.
Sokrates hist. eccL 330.
Solin benutzt Varro d. ora marit.
528.
Sonnenfin8terniss vom J. 202 v. Chr.
15_4 A. L 3_Lh f.
cooplijç riyrittaq fi25*
Sophistik der Kaiserzeit 49_7 f.
Sophokles Ilotfiiytç 103 A. L
omovâoqpÔQoi aas dem Geschlecht der
Kjçvxtç 2SL
Statius (rilv. II 7^ 124] 114,
Stephanos Byz. v. oxïqo,; 3G4.
Steuererhebung in Aegypten 451 t
476.
Steuerklassen in Athen 246.
Strabo (IX 393) m
Suelon (b. Isidor d, rer. naU 31 aas
Varro) 52Ûf.
REGISTER
B37
Suidas benutzt die Encyclopédie des
Constant. Porph. 327 ; (v. JioxXrj-
uarôç) 322 f.; (v. Btoâôatoç) 328 f.;
(v. 'Ioßtavoc) 323 f. ; (v. Kmvaxar-
rîyoç & fiêyaç) 322 f.
Sullas Gelübde an Amphiaraos 274.
ovfjßot'Xiov a consilium 287 A. L
Symmorien Verfassung in Athen 24L
Tempel in Rom, d. Apollo Palatinus
424: d. lupiter Stator 415 f.; d.
Magna Mater 4M f.
in Arsinoe, d. lupiter Capilolinus
431; d. Zeus Eleusinios 474.
Tempelrechnuugen aus Arsinoe 431.
M. Terentius M. f. Varro Lucullus (Cons.
d. J. 081) 2&1 s. unter Varro.
Titraçmtoorij in Athen
Theophanes 322 f.
Theophrast (ntçi àviutav) ßM A. 2.
Theseus stiftet d. p halerische Heilig-
thum der Athena Skiras 355*
Thesmop horien 3Ü5 f.
Qçaoxiaç oder Qoyxiaç, Wind
Thukydides, Daten seines Geschichts-
werks 411 f.; Composition d. L Bu-
ches 4M T. ; (I 125] 4M f. ; (J 140]
4S2 f.; (II 2) 4Mi (III 116)411 A. 1;
(V 20) 485.
rtfÀtj/ua 24S.
Timosthenes' Windrose ßül f.
Titusbogen 413 A. L
Torre Cartularia in Rom 411 f.
Toxaris 41 ff.
Tribusnamen, römische in griechischen
Inschr. 2&L
M. Tullius M. f. Cor. Cicero s. Cicero.
Typhon 3JJL
Tzetzes (Chil. 11 52) 105.
Varro, Beisitzer im Rechtsstreit zwi-
schen Oropos und den Steuerpäch-
tern 284 ; geograph. Schriften 5 14 ff.;
antiquit. VIII — XIII (de loci*) 514 f.
53ii f. 545 f. ; discipUn. 516: ephe-
mer, naval. 52S f.; legation. 517 ;
de or a maritima 517 f. , = Ubri
navales 524. = de Htoralibtu 520 ;
ein Theil dieses Werkes de aestu-
ariis 526: System der Windrose
5115 ff.
Vegeüus (IV 3S aus Varro) 520: f.
Verrius Flaccus benutzt Varro de loci*
im f.
vicus Ü2.
C. Visellius C. f. Varro, Ciceros Vetter
2S5.
Vitruvius (I 6j 2) OlOj (1 6, 3] 5_S2_l
(l 6, 4} 584j (I 0, 10) 520. f7 010;
(I 0, 12] 5S5.
Vitruvius und Galenus 5S5. 616; V.
und Poseidonios 611 f.
L. Voluscius L f. Arn. 2â5«
Winde, Zahl und Arten 51 S f.
Windrosen 51Ä ff.; Vierundz wanzig-
strichige bei Vitruv 600: Inschrift-
lich 623 f.
Xenophon (Hell. VI 3, 6] 15.
Çivoç laxoôç (Toxaris) 41.
vnaXXayri = ino&ijxq 450.
Zama, 1} colonia Zamensis, 2) coL
Augusta Zorn, mai or 144. Hâff. ;
Schlacht 149 ff.; Local 151 ff.
Zinsfuss und Zinszahlung in Aegypten
llâf.
(October 1S85)
o/
V
Dmok to. J. B. Hinchf.U 1b L«ipii«.
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