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Full text of "Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst"

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Archiv  für  Frankfurts 
Geschichte  und  Kunst 


Frankfurter  Verein  für  Geschichte  und  Landeskunde, 
Verein  für  Geschichte  und  Altertumskunde  ... 


ARCHIV 

fiir 

FRANKFURTS  GESCHICHTE 

und 

KUNST. 


Neue  Folge. 


Herausgegeben 
von  dem 

Vereine  für  Geschichte  und  Alterthumskunde 

zu  Frankfurt  am  Main. 

Siebenter  Band. 
Mit  Abbildung e  n. 


FRANKFURT  a.  M. 

K.  T  H.   V  Ö  LCKER'S   V  K  R  L  A  G. 

188  1. 


THE  NKW  VüRK 

A9TO».  L«  V  -\  avj> 


Drackrrri  von  Antust  Oaterrleth  In  Frankfurt  n.  M. 


•  -  •  - 


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Sigmund  Feyerabend, 


SEIN  LEBEN 

IM' 

SEINE  GESCHÄFTLICHEN  VERBINDUNGEN. 


NACH  ARCHIVALISC1IKN  QUELLEN 

ItKAKIIKITKT 

VOM 

HEINR.  PALLMANN. 


\ 


Wenn  ich  versuche  im  Nachstehenden  das  Leben  und 
die  geschäftlichen  Verhältnisse  eines  Mannes  zu  schildern, 
dessen  Name  untrennbar  mit  der  glänzendsten  Periode  des 
Frankfurter  Buchhandels  verbunden  ist,  so  bin  ich  mir 
wohl  bewusst,  dass  diese  aus  weit  zerstreuten  und  mitunter 
spärlich  fliessenden  Quellen  geschöpfte  Arbeit  manche  Mängel 
aufweisen  wird. 

Als  Hauptmangel  möchte  erseheinen,  dass  dieselbe  kein 
Wort  über  Sigmund  Feyerabend's  Verkehr  mit  Gelehrten 
und  Künstlern  enthält,  und  so  könnte  man  versucht  sein,  dem 
Verfasser  Gründliclikeit  in  der  Behandlung  seines  Stoffes 
abzusprechen.  Diesem  Einwurf  im  Voraus  zu  begegnen,  möchte 
ich  bemerken,  dass  ich  in  den  im  hiesigen  Stadt -Archive 
aufbewahrten  Acten,  welche  icli  meiner  Darstellung  zu  Grunde 
legte,  nichts  Uber  die  vennissten  Verhältnisse  vorfand,  und 
dass  die  einzige  Quelle,  welche  vielleicht  einiges  enthalten 
könnte,  der  in  der  Königl.  Bibliothek  zu  Berlin  befindliche 
Briefwechsel  des  Dr.  Leonhard  Thurneyser  mir  erst  dann 
bekannt  wurde,  als  bereits  der  erste  Bogen  dieser  Arbeit 
gedruckt  war.  Denselben  aber  noch  während  des  Drucks 
zu  durchforschen,  gestatteten  die  obwaltenden  Verhältnisse 
nicht. 

Bei  den  in  den  Beilagen  (namentlich  den  Inventaren) 
angegebenen  Buchertiteln  eine  bibliographische  Genauigkeit, 
die  man  vielleicht  erwarten  mochte,  zu  erzielen,  konnte 
nicht  in  der  Absicht  des  Verfasseis  liegen.  Wenn  ich  auch 
versucht  hätte,  aus  den  Grenzen  der  archivalischen  Forschung 
heraustretend,  mich  ins  bibliographische  Gebiet  zn  wagen, 
80  würde  ich  doch  niemals  die  hierin  unbedingt  nöthige 
Vollständigkeit  haben  erreichen  können.    Ich  glaube  viel- 


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-   VI  - 


mehr  durch  die  zum  Abdruck  gebrachten  Yerlagsverzeich- 
nisse  und  Inventare,  welche  den  grössten  Theil  der  Büeher- 
production  Frankfurts  in  den  letzten  Zweidritteln  des 
sechzehnten  Jahrhunderts  vergegenwärtigen,  den  bis  jetzt 
lückenhaften  bibliographischen  Arbeiten  über  diesen  Zeitraum 
eine  festere  (Jrundlage  gegeben  zu  haben. 

So  möge  denn  vorläufig  das  gebotene  biographische 
und  geschäftliche  Material,  welches  nach  genauer  Sichtung 
niedergelegt  ist,  genügen. 

Es  liegt  mir  nun  die  angenehme  Pflicht  ob,  allen  den- 
jenigen Herren,  welche  mich  bei  meiner  Arbeit  durch  Rath 
und  That  unterstützten,  an  dieser  Stelle  meinen  besten  Dank 
auszusprechen.  Vor  allem  gebührt  derselbe  Herrn  Stadt- 
archivar Dr.  Grotefend,  welcher  dem  Neuling  in  arehiva- 
lischen  Arbeiten  in  hingehendster  Weise  an  die  Hand  ging. 
Dann  möchte  ich  Herrn  Landgerichtsrath  Feyerabend  in 
Heilbronn  nennen,  der  mir  aufs  Bereitwilligste  Auszüge 
aus  der  in  seinem  Besitz  befindlichen  Familien-Chronik  zur 
Verfügung  gestellt  hat,  feiner  die  Herren  Dr.  Kelchncr, 
Kerd.  Prestel,  Maler  Th.  Reiffensteiii,  \\  .  Seiht.  Buch- 
händler K.*  Th.  Völcker  und  Pfarrer  A.  Völcker  von 
hier.  Von  auswärtigen  Herren  bin  ich  zu  Dank  verpflichtet 
Herrn  Dr.  Friedrich  Kapp  in  Berlin,  Herrn  Heinrich 
Lempertz  in  Cöln,  Herrn  0.  Reitzel  in  Kopenhagen, 
Herrn  Dr.  \\ .  Creizenach,  Herrn  Dr.  Albrecht  Kirch- 
hoff und  Herrn  Bibliothekar  F.  Herrn.  Meyer  in  Leipzig, 
Herrn  Oberbibliothekar  Dr.  Laubmann  in  München,  und 
nicht  zu  vergessen  —  Herrn  Dr.  Georg  Hirth  in 
genannter  Stadt,  dem  verdienstvollen  Herausgeber  der  Neu- 
drucke   von  Werken   aus    Sigmund  Feyerabend's  Verlag. 

FRANKFURT  a.  M.,  October  1881. 

Jh  inr.  Paämantt, 


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I  N  II  A  LT. 


ScttC 


I.  Frankfurt'«  Buchdruekercien  in  der  Zeit  zwischen  RgenolfTs 
und  Feyerahend's  Niederlassung   1 

II.  Sigmund  Feyerahend's  Jugend,  seine  Niederlassung  daliier  und 

seine  ersten  geschäftlichen  Verbindungen   7 

III.  Die  „Companei"  und  Feyerahend's  Verbindung  mit  Simon  Hilter  10 

IV.  Die  Einsetzung  der  kaiserlieben  Bücher-Commission.  Die  Firma 
Hieronymus  Feyerabend.  Familienzwist  und  versebiedene  Prozesse 
.Sigmund  Feyerahend's  :I4 

V.  Frankfurt'«  erste  Buelidruckerordnung.  Sigmund  Feyerahend's 
Vetter  Johann.  Heider  Familienverhältnisse  und  Geschüftsver- 
bindungen  bis  zu  Sigmund  s  Tod  44 

VI.  Sigmund  Feyerahend's  Krben.  Prozesse,  derselben.  Johann  Fever 
abends  weitere   Lebensverhältnisse  bis  zu  dessen  Tod.  Carl 
Sigmund  Feyerabend  von  Brin  k.    Verkauf  des  Geschäftes  und 
Erlöschen  der  Firma  05 

Anmerkungen  iHi 

Beilagen: 

I.  Stammbaum  Sigmund  Feverabend's  120 

II.  Inventar  Uber  den  Naehlass  David  Zöpfets  1504    .    .  122 

III.  Kaufbrief  Georg  Hab's  über  das  Haus  zum  Krug  1502  124 

IV.  Gesellschaftsvertrag  zwischen  VVeigand  Hau  und  Georg 

Kab  1502  120 

Va.  Verzeichniss  der  Kunden  Fastenmesse  1505,  Herbst- 
messe 1500,  Fasten-  und  Herbstmesse  1508  mit  Angabe 
der  Beträge,  für  welche  sie  Bücher  erhielten     .    .    .  128 
Vb.  Umsatz  in  der  Fastenmesse  1505  und  Herbstmesse  1560  134 
VI.  Mietvertrag  zwischen  der  Witwe  GttltTerich  und  den 

Gebrüdern  Birkmann  von  Cöln  1507    130 

Vlla  und  b.    Inventar    Uber   den    Naehlass    der  Witwe 

GUlfferich  1568   137 


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-   VIII  - 


Seite 

VIII.  Kaufbrief  ^Thomas  Rebart's  aber  den  „Historien-Buch- 
Handel"  seiner  Stiefkinder  1500  140 

IX.  Abrechnung  Georg  Kab's  mit  den  Krben  der  Witwe 
Oülfferieh  15(57  -1570  147 

X.  Auszug  ans  den  Registern  der  Fasten-  und  Herbst- 
messe 1568    150 

XI.  Verzeichnis»  derjenigen  Bücher,  welche  Simon  Hüter 

zur  Fastenmesse  1508  nach  Leipzig  brachte  .    .    .    .  161 

XII.  Inventar  Simon  Hüter  s  1571  .  163 

XIII.  Kaufbrief  Feter  Schmidt'*  über  das  Geschäft  Simon 
Hüters  1572   166 

XIV.  Verzeichniss  derjenigen  Bücher,  welche  Sigmund  Feyer- 
abend  1574  an  seinen  Vetter  Johann  und  an  Melchior 
Schwarzenberger  verkaufte  107 

XV.  Inventar  Feter  Braubach's  1507    172 

XVI.  Kaufvertrag  zwischen  den  Krben  Weigand  Han's  und 

den  beiden  Feyerabend  1577    170 

XVII.  Mittheilungen  des  Franciscus  Modius  über  seinen  Aufent- 
halt in  Frankfurt  1585  —  1587    181 

XVIII.  Plakat-Messkatalog  Sigmund  Feverabend's,  Fastenmesse 

1587   184 

XIX.  Buchdrucker-Ordnung  von  1588    101 

XX.  Verzeichniss  der  Lettern,   welche  Johann   Wolff  für 

Peter  Schmidt  gegossen  hatte  1500    104 

XXIa.  Kauf brief  Elias  Willer' s  von  Augsburg  über  den  Antheil 

(JuuoWiederhold'sam  Feyerabend'schen  Buchhandel  1508  105 
XXlb.  Schuldschein  Elias  Willers  Uber  den  Kaufschilling  von 

1 701  )2  Vi  H.  für  Cuno  Wiederhold's  Geschäftsantheil  1000    1 00 
XXII.  Verzeichniss  sämmtlicher  Einnahmen  von  Herbstmesse 

1500  bis  Herbstmesse  1508    108 

XXIII.  Verzeichniss  der  Bücher,  welche  Fastenmesse  1506  und 
Herbstmesse  1507  in  den  Laden  geschafft  wurden     .  251 

XXIV.  Auszüge  aus  verschiedenen  Abrechnungen  mit  Buch 
druckern  etc.    1504—00   -    ....  255 

Namenregister  250 

Berichtigungen  und  Zusätze  ,  272 


Signete 


Sigmund  Feyerabend  allein  1590   Tafel  I 

Sigmund  Feyerabend,  David  Zöpfel  und  Johann  Rasch 

1500-1502   „  11 

Sigmund  Feyerabend  und  Simon  Hüter  150H— 1508  .  .  w  II 
Signete  der  ,.Companeia :  Sigmuud  Feyerabend,  Georg  Rab 

und  Weigand  Han's  Erben  1503  -1570  ....  ,111 
Sigmund  Feyerabend,  Peter  Fischer  und  Heinrich  Dackh 

1585—1580    „IV 


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L 

Frankfurt**  ßucMrnckereien 

in  der  Zeit 

zwischen  Egenolff's  und  Feyerabend's  Niederlassung. 

• 

Sigmund  Feyerabond,  der  bedeutendste  Verleger  in  der 
Blüthezoit  des  Frankfurter  Bttehh  mdels,  ist  durch  seine  ausgebreitete 
Verlagathätigkeit  so  sehr  mit  den  hiesigen  Buchdruckern  verknüpft, 
das«,  ehe  wir  mit  der  Betrachtung  seines  Lebens  und  Wirkens 
beginnen,  eine  kurze  Geschichte  derjenigen  Buchdruckereien,  welche 
er  hei  seiner  Ankunft  Iiier  vorfand,  am  Platze  sein  dürfte,  um  so 
eher,  als  die  bis  jetzt  hierüber  bekannten  Nachrichten  *)  viele  Mängel 
aufweisen. 

Wir  übergehen  Christian  Kgenolff,  den  ersten  hier  dauernd 
ansässigen  Buchdrucker,  welcher  an  Herrn  Dr.  (irotefend  seinen 
Biographen  gefunden  hat,  und  wi  nden  uns  zu  ('y  riacus  Jacob  „zum 
Bart*  oder  auch  „zum  Bock",  wie  er  sich  nach  seinen  Häusern 
nannte. 

Derselbe,  aus  Obernburg  am  Main  bei  Aschaffcnburg  gebürtig, 
war  im  .Fahre  153.3  hieher  gezogen  und  hatte  am  l«3.  December  dieses 
Jahres  den  Bürgereid  geschworen.  Ueber  seine  sonstigen  Lebens- 
verhältnisse können  wir  wenig  mittheilen;  wir  wissen  nur,  seiner 
eigenen  Aussage  nach,  dass  er  früher  in  Diensten  des  Kurfürsten 
Ludwig  Y\,  des  Friedfertigen,  von  der  Pfalz  stand,  *)  und  dass  er  bei 
seiner  Hieherkunft  bereits  verheiratet  und  Vater  von  zwei  Töchtern, 
Sara  und  Walburg,  war.  Ein  drittes  Kind,  einen  Sohn,  Hans,  liess 
er  am  0  August  1534  taufen. 

VII.  1 


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-   2  - 


Was  seine  geschäftlichen  Verhältnisse  betrifft,  so  sehen  wir  aus 
den  Akten  eines  Prozesses,  welchen  er  mit  einem  seiner  Gesellen 
führte,  dass  er  nur  „eine  grosse  pressen"  und  zwei  Gesellen  hatte. 
Von  diesen  war  ihm  der  eine  (1542)  entlaufen  und  hatte  sich  dein 
Kriegszuge  der  Hessen  und  Sachsen  gegen  den  Herzog  Heinrich 
von  Braunschweig  angeschlossen.  Da  nun  der  andere  wahrend  der 
Abwesenheit  des  Ersteren  an  der  Pest  gestorben  war ,  so  musste 
Jacob  seine  Presse  still  stehen  lassen.  Als  der  kriegslustige  Gesell«* 
nach  Verlauf  von  sieben  Wochen  wieder  hieher  zurückgekehrt  und 
in  die  Dienste  Egenolff's  getreten  war,  verklagte  ihn  Jacob  auf 
20  Gulden  Schadenersatz,  welche  Summe  er  durch  die  Entfernung 
des  Oesellen  verloren  hätte.  Er  habe  nämlich  nach  der  Ostermesse 
(1542)  von  Eucharius  Küsslin  „ljcentiat  vnd  diser  stat  Franckfurt 
Arzt"  (dem  Verfasser  eines  seiner  Zeit  weitverbreiteten  Hebammen- 
buclies)  „Ein  Almanach  oxemplar  vnd  noch  ein  verteutscht  Exemplar 
Erasmus  de  lingua  vonn  Herold  vonn  Basell  vmb  zehen  Gulden  er- 
kauft", welche  Bücher  er  nicht  hätte  drucken  können.  Dass  er  mit 
einer  Presse  nicht  viele  Verlagswerke  herstellen  konnte,  ist  selbst- 
verständlich, er  liess  desshalb  auch,  und  zwar,  soviel  bekannt, 
zweimal  bei  auswärtigen  Buchdruckern,  nämlich  bei  Georg  Wächter 
in  Nürnberg  und  bei  Matthias  Apiarius  in  Bern  Werke  drucken.3) 

Wie  aus  dem  folgenden  Verlagscontract  ersichtlich  ist,  hatte 
Cyriacus  Jacob  für  seine  Verlagsartikel,  wenn  auch  deren  Anzahl 
keine  grosse  war,  doch  ziemlich  starken  Absatz.  Die  angedeutete 
Auflage  von  1200  Exemplaren  darf  uns  zu  jener  Zeit  nicht  Wunder 
nehmen,  wenn  wir  erfahren,  dass  schon  Johann  Frohen  von  Basel 
im  Jahre  1515  Bücher  in  Auflagen  von  1800  Exemplaren  druckte,4) 
und  dass  bereits  im  Alterthum,  wie  uns  Plinius  in  seinen  Briefen 
berichtet,5)  Schriften  in  1000  Exemplaren  verbreitet  wurden. 

Der  erwähnte  Contraet,  welchen  Cyriacus  Jacob  am  27.  Nov. 
1540  mit  Johann  Schwentzer  aus  Strassburg6)  abgeschlossen  hatte, 
giebt  uns  einen  kleinen  Einblick  in  die  Honorarverhältnisse  jener  Zeit, 
so  dass  wir  ihn,  da  er  überdies  das  einzige  auf  uns  gekommene 
Schriftstück  von  der  Hand  des  Cyriacus  Jacob  ist,  hier  wortgetreu 
zum  Abdruck  bringen: 

„Ich  Cyriacus  Jacob  burger  zu  Franckforth  vnd  buchdrucker,  mit 
dieser  meiner  handschrifft  bekhenne  vnd  thu  khunt  für  mich  vnd 
meyn  erben,  das  mir  der  Erbar  mein  gutter  Freundt  Johann 
Schwentzer  die  teutschen  Harmoni  der  Vier  Euangelien  zu- 
trucken  geben  vnd  zugestelt  hatt,  darlur  sol  ich  vnd  will  Jm 
für  sein   mühe  vnd  arbeytt  von  jedem  Exemplar  in  sonderheytt 


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-   3  - 


souil  ich  deren  truck  in  was  form  das  were  eynen  crützcr  geben, 
vnd  reichen,  so  oftt  ich  die  auch  v fliegen  werd,  jm  zuvor  zu- 
wissen  thun,  ob  ettwas  daran  zuendern  oder  zubessern  were,  er 
des  wissen  vnd  seine  gebür  wie  obstett,  gehaben  möge  das  gered 
ich  jm  bey  meiner  waren  trewen,  zu  vrkhunt  hab  ich  jm  mit 
dieser  meiner  handschrifft  versichert  mit  meinem  gewonlichen  pett- 
schafll  besiegelt,  Auch  so  sol  jm  das  gelt  alwegen  werden  von 
den  verkauften  büchern  sonder  allen  bedrugk.  Actum  EU  Franck 
forth  Aui  27.  Nouembris  Jm  Jar  nach  Christi  gehurt  1540. 

1200  vfgelegt  worden.  (»Siegel.)" 

Am  0.  Mai  154-1  kaufte  er  ein  Haus  in  der  Nähe  des  in 
KgenolrFs  Lebensbeschreibung  erwähnten  Hauses  „zum  alten  Frosch", 
welches  am  20.  .Juni  1551  seine  Witwe  mit  Bewilligung  ihrer  Kinder 
an  Christian  Egenolff  verkaufte.  Wenn  uns  auch  die  Eintragungen 
in  den  Major -Währschaften  (den  Büchern,  welche  die  unter  dem 
grösseren  Stadtsiegel  ausgefertigten  Währschaftsbriefe  Uber  Haus 
käufe  abschriftlich  enthalten)  den  Namen  dieses  Hauses  nicht  angeben, 
so  können  wir  doch  als  sicher  annehmen,  dass  es  dasselbe  Haus  war, 
in  welchem  sich  seit  dem  Jahre  1540  seine  Druckerei  befunden  hatte, 
nämlich  das  Haus  „zum  Bart",  jetzt  alte  Mainzergasse  0.  Am 
3.  Juni  1540  erwarb  er  ein  zweites  Haus,  das  „zum  Bock"  in  der 
damaligen  Geissgaase,  jetzt  Bockgassc  5  gelegen,  in  welches  er  dann 
seine  Druckerei  verlegte  und  danach  seine  Drucke  bezeichnete. 

Sein  Todestag  ist,  weil  die  vorhandenen  Todtenregister  erst  mit 
dein  Jahre  1565  beginnen,  nicht  festzustellen,  doch  muss  er  zwischen 
November  1550  und  Juni  1551  liegen,  da  um  Allerheiligen  (circa 
omnium  sanetorum)  des  erstgenannten  Jahres  er  bereits  das  Haus 
verkaufen  wollte,  welches  Egenolff,  wie  erwähnt,  am  20.  Juni  des 
folgenden  Jahrs  von  seiner  Witwe  gekauft  hat.  In  seinem  letzten 
Lebensjahre  hatte  er  noch  einen  Prozess  mit  zwei  hiesigen  Juden, 
Gumpel  zum  Bären  und  Schund  zum  Ochsen,  zu  führen,  da  ihn  diese 
wegen  330  Gulden,  den  Best  einer  Kaufsumme  fttr  Bücher,  verklagt 
hatten,  welche  ihnen  von  dem  Basler  Buchdrucker  Kupprecht  Winter, 
dem  Schwager  des  Johann  <  »porinus  und  Associe*  von  Thomas  Platter^), 
als  Pfand  zugefallen  waren. 

Seine  Witwe  Ratigunda  führte  das  Geschäft  fort  und  schwor  als 
selbständige  Geschäftsinhaberin  am  18.  Januar  1552  den  Bürgerinnen- 
eid. Im  December  vorher  war  sie  von  Johann  Schwentzer  in  einen 
Prozess  verwickelt  worden.   Derselbe  behauptet«',  die  ihm  contraetlich 

1* 


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—   4  - 


zugesagten  20  Gulden  für  die  Evangelienharmonie  von  dem  ver- 
storbenen Cyriacus  Jacob  nicht  erhalten  zu  haben.  Auf  welche  Weise 
der  drei  Jahre  dauernde  Prozess  endigte,  ist  nicht  zu  ersehen ,  da 
am  17.  December  1554  die  vorhandenen  Akten  ohne  Urtheil  schliefen. 

Nach  mehrjährigem  Witwenstande  ging  Ratigunda  am  1.  August 
1550  eine  zweite  Ehe  mit  dem  Buchbinder  Thomas  Drechsler  aus 
Chemnitz  ein,  welcher  am  30.  October  des  nächsten  Jahres  den 
Bürgereid  leistete.  Von  ihren  Kindern  hatte  »Sara  am  25.  Febr.  1511) 
den  Buchdrucker  David  Zop  fei8)  (auch  Zöpflin  und  Zephelius  genannt), 
Sohn  des  hiesigen  Prädicanten  Andreas  Zöpfel  geheiratet,  welcher 
erst  drei  Jahre  später  an  demselben  Tage,  an  welchem  seine 
Schwiegermutter  schwor,  das  hirsige  Bürgerrecht  erwarb,  die  zweite 
Tochter  Walburga  war  am  1.  Juni  1550  die  Frau  des  Buchdruckers 
und  Schriftgiessers  Johann  Bäsch  aus  Schwertgen  geworden,  dessen 
Aufnahme  als  hiesiger  Bürger  am  14.  August  desselben  Jahres 
erfolgte.  Der  Sohn  Hans  hatte  nicht  den  Beruf  seines  Vaters 
ergriffen  und  wählte  auch  nicht  Frankfurt  zu  seinem  Aufenthaltsort, 
obgleich  er  am  15.  Juni  155(5  den  hiesigen  Bürgereid  geleistet  hatte; 
wir  werden  denselben  später  als  Bürger  in  Oppenheim  finden. 

Ihrem  zweiten  Schwiegersohn  Rasch  verkaufte  Ratigunda  im 
Namen  der  übrigen  Erben  am  1.  November  1558  5/,;  Antheil  des 
Hauses  „zum  Bock"  um  006  fl  10  ß,  den  übrigen  sechsten  Theil 
hatte  Rasch  schon  früher ,  jedenfalls  durch  seine  Verheiratung 
erworben,  so  dass  er  jetzt  als  Eigenthüiner  des  Hauses  in  demselben 
seine  Druckerei  betreiben  konnte.  Sein  Schwager  Zöpfel  hatte  am 
M.  October  1550  das  Haus  „zum  eisernen  Hut"  in  der  Schnurgasse 
(jetzt  No  50)  von  Jeremias  Offenbach  für  1200  fl.  gekauft  und  darin 
seine  eigene  Druckerei  errichtet.  Zöpfel' s  Vei  mögensverhältnisse 
gestatteten  ihm  nur  500  fl.  von  der  Kaufsumme  anzuzahlen,  für  den 
Rest  von  700  fl.  m'usste  er  das  Haus  dem  früheren  Besitzer  hypo- 
thekarisch verpfänden  ,  welche  Schuld  er  aber  bereits  am  14.  April 
1559  getilgt  hatte. 

Ueber  seine  und  seines  Schwagers  Rasch  fernere  Schicksale  werden 
wir  später  noch  mehr  berichten  und  wenden  uns  jetzt,  mit  Uebergehung 
des  dritten  hier  ansässigen  Buchdruckers  Peter  Braubach,  der  uns 
an  anderer  Stelle  beschäftigen  wird,  zu  einem  Manne,  dessen  Ver- 
dienst es  war,  unsere  Literatur  mit  deutschen  volkstümlichen  Rüchern 
bereichert  zu  haben,  zu  Hermann  Oülfferich.  Derselbe,  aus  Mainz 
stammend,  hatte  vom  24.  Juni  1534—1537  bei  dem  Buchbinder  und 
Buchführer  Bonifacius  Rudel ")  hier,  das  Buchbinderhandwerk  gelernt, 
war  dann  nach  dreijähriger  Lehrzeit,  statt,  wie  ausgemacht,  nach 


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-    5  - 

vier  Jahren,  als  Buchbindergeselle  nach  Mainz  gegangen  und  verklagte 
von  hier  aus  seinen  Lehrherrn,  weil  ihm  dieser  keinen  „abschiedts- 
brieff"  ausgestellt  habe.  Einige  Jahre  später  befand  er  sich  wieder 
hier,  wo  er  als  Ruchbinder  am  14.  Aug.  1540  Bürger  wurde,  nach- 
dem er  am  5.  Juli  vorher  Margaretha,  die  Witwe  des  Buchbinders 
Georg  Hau,  geheiratet  hatte.  Ks  ist  desshalb  anzunehmen,  dass  er, 
wie  es  in  den  Zeiten  der  Zünfte  oft  der  Fall  war,  als  Geselle  eines 
Meisters  Witwe  zur  Frau  nahm  und  damit  das  Meister-  und  Bürger- 
recht erwarb.  Anfangs  führte  er  das  Geschäft  seines  Vorgängers 
fort,  wandte  sich  aber  dann  zur  Druckerei,  vielleicht,  weil  sie  ihm 
gewinnbringender  und  seinen  Kenntnissen  angemessener  erschien; 
denn  er  war  ein  über  seinen  Beruf  hinaus  unterrichteter  Mann,  welcher 
sogar  ein  Rechenbikhlein  nach  dem  Muster  des  1516  von  Jacob 
Kübel 10)  herausgegebenen  bearbeitete. 

Von  1543 n)  ab  finden  wir  ihn  als  vierten  hiesigen  Buchdrucker, 
seinen  Genossen  ebenbürtig  an  der  Seite  stehend.  Am  13.  August  des 
folgenden  Jahres  erwarb  er  von  den  Gläubigern  seines  1541  ver- 
storbenen Lehrherrn  Rudel  dessen  Haus  „zum  Krug"  in  der  damaligen 
Sonnenbergergasse ,  jetzt  Kruggasse  (Nr.  10). ,s)  Nach  diesem  be- 
zeichneten er  und  seine  Nachfolger  ihre  Drucke,  nur  verlegten  sie 
in  den  betreffenden  Aufschriften  dasselbe  in  die  angrenzende  Schnur- 
gasse, was  uns  aber  nicht  befremden  darf,  da  in  älteren  Zeiten  es 
öfter  geschah,  dass  die  bekanntere  grössere  Gasse  statt  der  kleineren 
Nebengasse  angegeben  wurde. l3)  Später  ward  nach  diesem  Haus  die 
Sonuenbergergasse  umgetauft  und  trägt  dieselbe  noch  heute  dessen 
Namen,  wenigen  Mitlebenden  vielleicht  bekannt,  dass  einst  der  Name 
des  Hauses  den  Ruhm  seiner  Besitzer  weit  über  Frankfurts  Grenzen 
hinausgetragen  hat.  Hier  wurden  vorzugsweise  diejenigen  Bücher 
gedruckt,  welche  lange  Zeit  neben  religiösen  Schriften  die  einzige 
geistige  Nahrung  unseres  Volkes  bildeten  und  welche  noch  heut- 
zutage auf  Messen  und  Jahrmärkten  mit  ihrer  immer  neu  bleibenden 
.Bezeichnung :  „Gedruckt  in  diesem  Jahre"  zu  finden  sind.  Wir  meinen 
die  „deutschen  Volksbücher",  deren  sittlichen  Werth  erst  unser  Jahr 
hundert  wieder  zu  würdigen  verstanden  hat,  nachdem  gelehrter  Un 
verstand  sie  lange  geflissentlich  unbeachtet  gelassen  hatte.  Die  nur 
noch  selten  und  vereinzelt  vorkommenden  Exemplare  aus  Gülfferieh's 
Officin  zeichnen  sich  durch  einen  klaren,  scharfen  Druck  der  gegen- 
wärtig wieder  in  Aufnahme  gekommenen  Schwabacher  Lettern  aus  und 
sind  vielfach  mit  Holzschnitten  von  guten  Meistern,  darunter  Hans 
Sebald  Beham,  geschmückt,  wie  denn  auch  das  Signet  Gülfferieh's,  ein 
nackter,  bärtiger  Mann  in  halber  Figur,  mit  der  rechten  Hand  eine 


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Fackel  schwingend,  die  Linke  in  die  Hüfte  gestützt,  da»  Werk  keines 
unbedeutenden  Künstlers  ist. 

Gülfferich  wird  ungefähr  in  der  Mitte  des  Jahres  1554  gestorben 
sein,  da  am  12.  Februar  des  nächsten  Jahres  seine  Witwe  den  Buch- 
binder Jost  Gran  aus  Haltern  heiratete,  welche  Ehe  aber  bald  wieder 
durch  den  Tod  des  Mannes  gelöst  zu  sein  scheint;  es  ist  uns  nämlich 
nur  ein  Buch  bekannt,  welches  den  Namen  dieses  I Mickers  trägt 
und  dieses  ist  eine  zweite  Ausgabe  des  vorher  genannten  Rechen- 
büchleins Gülfferich's. ,4)  Möglicherweise  wurde  die  Trennung  der 
Ehe  durch  eine  Scheidung  veranlasst,  da  die  Witwe  nicht  den  Namen 
ihres  letzten  Mannes,  sondern  den  Gülfferich's,  ihres  dritten  Gatten, 
führte.  Dieselbe  war  nämlich,  vor  ihrer  Ehe  mit  dem  Buchbinder 
Georg  Hau,  mit  einem  gewissen  Nicolaus  Hüter  aus  Annaberg,  einem 
der  ersten  hier  ansässigen  Buchführer, l5)  vermählt  gewesen  Von 
diesen  vier  Ehen  waren  die  beiden  letzten  kinderlos  geblieben, 
während  der  ersten  eine  Tochter  Anna,  die  uns  ferner  nicht  weiter 
angeht,  und  der  zweiten  ein  Sohn  Weigand  (Han)  entsprossen  war. 
Dieser  hatte  zuerst  den  Beruf  seines  Vaters  ergriffen,  war  aber  dann, 
wie  sein  Stiefvater,  auch  Buchdrucker  geworden. ,e) 

Am  8.  Juli  1549  hatte  er  Katharina,  die  Tochter  des  Wein- 
gärtners Peter  Intz  von  Sachsenhausen  geehlicht  und  einige  Wochen 
später,  am  23.  desselben  Monats,  den  Bürgereid  geleistet.  Im  nächsten 
Jahre  schenkte  ihm  seine  Frau  einen  Sohn,  welcher  am  L  Juni  auf 
den  Namen  Kilian,  nach  seinem  Pathen,  dem  Papiermacher  Kilian 
Ziegler  von  hier,  dessen  Papiermühle  sich  in  Bonames  befand,  getauft 
wurde.  Ein  Jahr  später  tritt  uns  Han  plötzlich  als  „duchkramer"  oder 
„leintuchhandler"  entgegen  und  verschwindet  dann  aus  Frankfurt, 
um  in  Sennheim  im  Elsass  aufzutauchen.  Hier  mag  er  ungefähr  ein 
und  ein  halbes  .Jahr  gelebt  haben,  bis  diese  Stadt  ihm  als  ihrem 
jMitverburgerten"  am  28.  Juni  1554  einen  „Abscheidsbrief"  ausstellte, 
weil  er  gesonnen  sei  „von  wegen  furgefalnen  hohen  beweglichen 
vrsachen  vmb  seines  bessern  Nutzes,  anligender  notturfft  vnd  narung 
willen,  seinen  haussüblichen  sitz  an  andere  glegnere  ort  zuuerucken." 
Vergleichen  wir  das  Datum  dieser  in  Original  vorhandenem  Urkunde 
mit  dem  Tage,  an  welchem  seine  Mutter  mit  Jost  Gran  getraut 
wurde,  und  nehmen  wir  statt  des  jetzt  üblichen  ganzen  Trauerjahres, 
für  damals  nur  ein  halbes  Jahr,  wie  wir  später  noch  mehrmals  linden 
werden,  an,  so  werden  wir  wohl  unter  „den  furgefalnen  hohen  beweg- 
lichen vrsachen"  den  Tod  Gülfferich's  und  die  damit  zusammen- 
hängende Zurückberufung  Weigand  Ilan's  zur  Verwaltung  des  Ge- 
schäftes zu  verstehen  haben,  wie  uns  denn  auch  ein  anderes  Akten- 


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stück  berichtet:  „Nach  Absterben  Hennan  gultferichss  hatt  weigandt 
Han  sein  Hermans  stiert-  vnd  Margarethen  Eheleiblicher  Sun  den 
buchhandel  verwesen.4'  Hierin  finden  wir  auch  den  Grund,  dass  noch 
Bücher  mit  dem  Namen  Hermann  Gülfferich  und  der  Jahrzahl  I655w) 
vorhanden  sind,  indem  diese  Firma  unter  Weigand  Hans  Leitung  bei- 
behalten worden  war,  und  weil  man  die  betreffenden  Bücher,  wie 
damals  bräuchlich,  mit  der  Jahreszahl  der  nächsten  Messe,  in  welcher 
sie  zu  Markt  gebracht  wurden,  versah.  Erst  nach  dem  Tode  (V)  Jost 
(iran's  verlegte  Han  unter  eigenem  Namen  und  zwar  ist  es  haupt- 
sächlich die  bereits  von  seinem  Stiefvater  Gülfferich  gepflegte 
deutsche  Jahrmarkts-  und  Volksliteratur  gewesen,  welche  aus  seinen 
Pressen  hervorging. 

Bei  der  Zeit  angelangt,  wo  uns  Sigmund  Feyerabend  entgegen- 
tritt, verlassen  wir  vorläufig  Weigand  Han  und  wenden  uns  zu  jenem 
Manne,  dessen  Bedeutung  alle  bisher  Genannten  weit  überragt. 


II. 

Sigmund  Feyerabend's  Jugend,  seine  Niederlassung  dahier  und 
seine  ersten  geschäftlichen  Verbindungen. 

t 

Sigmund  Feyerabend  wurde  im  Jahre  1528 ,8)  zu  Heidelberg 
geboren,  wo  sein  Vater  Aegidius  Feyerabend  als  Maler  lebte.  Die 
gewöhnliche  Angabe,  dass  er  einer  angesehenen  Familie  aus  Schwübisch- 
Hall  entstamme,  ist  insofern  richtig,  als  in  dieser  Stadt  seine  Vor- 
fahren zum  erstenmal  urkundlich  erwähnt  werden.  Der  im  Besitze 
des  Herrn  Landgerichtsraths  Feyerabend  zu  Heilbronn  befindlichen 
Familienchronik 19)  entnehmen  wir  hierüber  folgende  Notiz : 

„Anno  1430  der  erste,  so  in  der  Kaisorl.  freien  Reichsstadt  Schwä- 
bischen Hall  gewohnet  hat,  ward  genannt  Konrad  Feyerabend, 
dieser  hat  zur  Ehe  gehabt  Clara  eine  Kochendörferin  von  Ge- 
schlecht, die  haben  miteinander  ehelich  erzeugt  sieben  Kinder  mit 
Namen  1)  Konrad,  2)  Heinrich,  3)  Anna,  4)  Elisabeth,  5)  Clara, 
6)  Maria,  7)  Margaretha." 

Von  genannter  Stadt  aus  nahm  die  weitverzweigte  Familie  ihren 
Ausgang.    So  sehen  wir  aus  dem  als  Beilage  1  gegebenen  Stamm- 


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bäum,  da!*«  oin  Enkel  dieses  ersten  Feyerabend  nach  Weinsberg  und 
dessen  Sohn  Aegidius  nach  Heidelberg  Übersiedelte,  während  des 
Letzteren  vierter  Sohn,  unser  Sigmund  Feyerabend,  nach  manchen 
Wanderungen  hier  seinen  Wohnsitz  aufschlug.  Dem  Berufe  seines 
Vaters  folgend  hatte  er  sich  als  Form  oder  Holzschneider  ausgebildet, 
und  hielt  sich  als  solcher  ausser  in  anderen  Ländern  viele  .Fahre  in 
S  Italien  und  zwar  vorzugsweise  in  Venedig  auf,  wie  wir  aus  seinen 

eigenen  Mittheilungen  erfahren. 

In  der  Widmung  des  Kunst-  und  Lehrbüehleins  an  „Hansen 
vnd  Elisen  (!)  Lenckern,  Goldarbeitern  vnd  Bürgern  zu  Nürnberg" 
datirt  vom  26.  März  1578  sagt  er  nämlich:  „denn  ich  etliche  Jai- 
bing in  meiner  Jugendt  der  Ucisser,  Mahler  vnd  Fornisehncidekunst 
nachgezogen  vnd  in  Italien  vnd  anderer  orten  durch  stätige  Hebung 
vnd  viel  mühe  gesehen  vnd  erfahren,  was  an  umfänglichen  Lehrjahren 
gelegen  etc."20)  und  in  der  Vorrede  zu  „Hes  publica  d.  i.  wahr- 
haftste eigentliche  Beschreibung  der  Stadt  Venedig.  Frankfurt 

1574.  Fol."'1)  spricht  er  von  seinem  längeren  Aufenthalt  in  Venedig: 
„dann  dieweil  ich  die  blüende  Zeit  meines  Lebens  nieine  Jugendt 
darinn  zugebracht,  vnnd  in  dersclbigen  eint'  lange  Zeit  gelebet,  kan 
ich  warlich  vnsorm  Gott  nicht  gnugsam  dancksagen,  dass  er  mich 
an  einem  solchen  Ort  verschaffet  vnd  verordnet,  da  ich  nicht  allein 
viel  nutzbares  dinges  gelehrnet,  gesehen  vnd  erfahren  etc." 

Ferner  verweilte;  er  längere  Zeit  in  Augsburg  und  zwar  mag  er 
hier  die  Tage  seiner  Kindheit  verlebt  haben,  da  er  seiner  Aussage 
nach  daselbst  „gar  nahe  von  Kind  auft*  erzogen"  wurde.22)  An  anderer 
Stelle  spricht  er  von  seinem  AufcnthaltiAm  Hause  und  in  den  Diensten 
Paul  Hector  Mair's,  des  Herausgebers  des  Augshurger  ( Jeschlechter- 
buehes,23)  eines  Mannes,  der  durch  einen  über  seine  Mittel  gehenden 
Kunst-  und  Sammeleifer  ein  trauriges  Ende  fand.  Derselbe  Hess  sich 
von  seiner  Leidenschaft  hinreissen,  die  ihm  als  Stadtkassier  anver- 
trauten Gelder  anzugreifen  und  musste  in  Folge  dessen  am  10.  Dec. 
1570,  in  welchem  Jahre  Feyerabend  dessen  Frau  noch  ein  Buch 
gewidmet  hatte,2*)  den  schimpflichen  Tod  durch  den  Strang  erleiden. 
Vergleichen  wir  die  Worte  aus  letzterer  Widmung:  „dieweil  ich  vor 
etlich  zwantzig  Jaren  ein  Zeitlang  bey  euch  zu  Tisch  gewesen"  mit 
den  oben  citirten,  so  werden  wir  mit  Rücksicht  auf  den  Zeitunter- 
schied wohl  einen  zweiten  Aufenthalt  in  Augsburg  annehmen  können. 

Wo  sich  Feyerabend  sonst  aufgehalten  hat  und  wer  sein  Lehr- 
meister in  der  Kunst  des  Formschneidens  gewesen  ist,  darüber  geht 
uns  jede  Mittheilung  ab.  Möglicherweise  hat  er,  che  er  hieher  zog, 
einige  Zeit  in  Mainz  zugebracht  und  dort  seine  spätere  Frau,  vielleicht 


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durch  Verwandte  veranlasst,  da  auch  seine  .Mutter  aus  dieser  Stadt 
stammte,  kennen  gelernt 

Im  Jährt;  1559  finden  wir  ihn  hier  und  zwar  zurrst  im  Hochzeit* 
bueh  erwähnt,  nach  welchem  er  am  11.  August  dieses  .Jahres  die 
Enkelin  eines  hiesigen  Patricicrs  ehelichte,  nämlich  .Magdalena,  die 
Tochter  des  verstorbenen  1  )octors  der  Mcdicin  A  ugu  s  t  i  n  B  orc  k  h  a  u  e  r 
(an  anderer  Stelle  Berghaimer  von  Lichtenau  geminnt)  aus  Mainz 
und  dessen  Frau  Agnes,  des  letzten  weiblichen  Sprossen  der  hiesigen 
Patricicrfamilio  Monis.25)  Auf  Grund  dieser  seiner  Verwandtschaft 
mit  einer  hier  angesessenen  Familie  erwarb  er  am  25.  Mai  des  fol- 
genden Jahres  das  hiesige  Bürgerrecht  **) 

Beide  Male  wird  er  als  Formsehneider  angegeben,  und  wenn 
wir  auch  von  1560  ab  seinen  Namen  mit  denen  der  beiden  unter  sich 
verschwägerten  Drucker  Zöpfel  und  Hasch  zu  einer  1  >ruekerfinna 
vereinigt  sehen,  so  hatte  er  doch,  wie  sich  später  bei  dein  Verkaut 
und  bei  der  Erbtheilung  beider  Geschäfte  zeigt,  keinen  Antheil  an 
den  Druckereien,  sondern  sorgte  nur  für  die  künstlerische  Ausstattung 
ihrer  Werke,  indem  entweder  er  selbst  Holzschnitte  zu  denselben 
fertigte  oder  den  Nürnberger  Formschneider  Vergil  Solis  bewog, 
Zeichnungen  zu  liefern.  Das  erBte  Buch,  welches  Holzschnitte  von 
Sigmund  Feyerabend  enthält,  erschien  1559  bei  David  Zöpfel  und 
trägt  den  Titel:  „Vergilius  Maro,  13  Bücher  von  dem  tewren  Helden 
Enca."  Die  dreizehn  in  demselben  befindlichen  Holzschnitte  haben 
viel  Aehnliehkeit  mit  denen  des  Vergil  Solis,  so  dass  die  Vermuthung 
nahe  liegt,  Feyerabend  habe  unter  Anleitung  dieses  Meisters  zuletzt 
der  Kunst  des  Fonnschneidens  obgelegen.  Sei  es  nun,  dass  Feyer- 
abend sich  selbst  nicht  die  Productivität  zutraute,  wie  sie  dieser 
genannte  Nürnberger  Meister  besass,  von  welchem  ungefähr  ein 
Menschenalter  nach  seinem  Tode  ein  Schriftsteller  berichtet:27)  Vi- 
gilius Solis  ....  was  ein  Mann  eines  so  volligen  vnd  vberflussigon 
Verstands,  das  zuuerwundern  ist,  wie  jm  muglich  gewesen  in  so  kurtzer 
lebzeit  ein  solche  vngleubliche  zall  kunststucker  allein  zu  figuriren, 
Ich  geschweig  auszustechen,  ^sonderlich  weil  Ich  verstehe,  das  ein 
guter  Teutschcr  Zechbruder  er  mit  gewesen,"  oder  sei  es,  dass  Feyer- 
abend mit  seinein  Scharfblick  erkannte ,  ein  Name,  wie  der  des 
Vergil  Solis  wäre  im  Stande,  die  Absatzfahigkcit  der  von  ihm 
geplanten  Unternehmungen  zu  erhöhen ,  kurz  er  gewann  denselben 
zu  einem  Verlagswerke,  wie  vorher  noch  keines  aus  einer  Druckerei 
Frankfurts  hervorgegangen  war,  zu  einer  Bilderbibel,  welche  die  von 
Christian  Egenolff  1585  herausgegebene  und  jedenfalls  damals  längst 
vergriffene,    an  Schönheit  des  Druckes  und  Reichthum  der  Aus- 


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stattung  weit  übertraf.  Dieses  Prachtwerk,  von  welchem  die  hiesige 
Bibliothek  zwei  vollständige  Exemplare  auf  bewahrt,28)  erschien  in 
erster  Ausgabe  1560  und  hatten  die  Schwäger  Zöpfel  und  Rasch 
„damit  sie  Ir  fürgenommen  Werck  den  abtruck  der  grossen  Teutschen 
Bibel  desto  besser  verrichten  möchten  vnd  zu  JnkaufFung  allerley 
Papiers  zum  truck"  am  17.  Juni  1559  von  den  Pflegern  des  heil. 
Geistspitales  einen  Iusatz  von  900  iL  auf  ihre  beiden  Häuser  auf- 
genommen. Aus  nicht  ersichtlichen  Gründen  wurde  dieser  Eintrag 
im  Insatzbuch  gestrichen  und  am  13.  Sept.  1561  mit  demselben  Wort- 
laut erneuert.  Am  7.  Sept  1559  hatte  Pfalzgraf  Friedrich  III.  den 
drei  Herausgebern  „Sigmund  Fever  abend,  Formschneidern,  David 
Zepfeln  buchtruckern  vnd  Johann  Haschen  Schrifftgiessern  bürger 
von  Franckfurt"  ein  Privileg  auf  sechs  Jahre  für  diese  Bibel  ertheilt, 
dafür  schmückte  sein  und  seines  Vetters  „(  Htheinrichen  Pfaltzgrafen 
bey  Rheine"  Porträt  in  prächtigen  Holzschnitten  dieses  erste  Denk 
mal  von  Feyerabend's  geschäftlicher  Rührigkeit.  Kaum  nach  Jahres- 
frist war  eine  neue  Auflage  nöthig,  welche  in  Anordnung  der  IIolz- 
schnitttitel  von  der  vorhergehenden  Ausgabe  abweicht,  indem  der 
Titel,  oder  vielmehr  die  Holzschnittumrahmung,  dos  alten  Testaments, 
welche  von  Vergil  Solis  gezeichnet  und  von  Sigmund  Feyerabend 
geschnitten  war,29)  als  Titel  zu  den  Propheten  verwendet  und  der 
vorhin  bei  diesen  angewandte  Titel  jetzt  an  die  Spitze  des  ganzen 
Werks  gesetzt  wurde.  Ausser  den  Holzschnitten  hatten  aber  auch 
diese  Bibeln  Summarien  und  Register,  welche  den  Wittenborger  Aus- 
gaben fehlten,  und  waren  dieselben  Uberhaupt  so  beschaffen,  dass, 
wie  die  Verleger  in  der  gleichlautenden  Vorrede  zu  beiden  Auflagen 
mit  gerechtfertigtem  Selbstbewusstsein  behaupten,  Dr.  Martin  Luther, 
falls  er  noch  am  Leben  wäre,  selbst  ein  Wohlgefallen  daran  hätte.30) 
Welche  Freude  aber  die  Wittenberger  Verleger,  die  eigentlich  berech- 
tigten Herausgeber  der  lutherischen  Bibelübersetzung,  an  diesen 
Bibeln  fanden,  davon  werden  wir  später  noch  zu  berichten  haben, 
vorläufig  genüge,  dass  diese  brodneidigen  Collegen  die  schönen  Holz- 
schnitte eines  Vergil  Solis  „lose  Figuren  vnd  grewliche  vnd  vn- 
gewöhnliche  Bilder"  nannten  und  Feyerabend  einen  Vorwurf  daraus 
machten,  dass  er  Exemplare  „in  Sammet  vnd  Seiden  binden  mit 
Gold  vnd  Silber  beschlagen"  Hess  und  sie  Fürsten  und  Herren 
verehrte.31) 

Neben  diesen  Bibeln,  welche  154  Holzschnitte  in  klein  Quer- 
quartformat mit  reich  ornamentirter  Umrahmung 31!)  enthalten,  erschien 
1560  in  demselben  Verlag  eine  Sammlung  von  anderen  Illustrationen 
in  klein  Hochquart  ohne  Randeinfassungen  unter  dem  Titel:  „Biblische 


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Figuren  de»  Alten  vnd  newen  Testaments,  gantz  künstlich  gerissen 
durch  den  weitberhümpten  Verglimm  Solis  zu  Nürnberg."  33) 

Trotzdem  das»  Feyerabend  bereits  auf  diese  Weise  engagirt 
war,  stand  er  doch  noch  mit  den  Druckern  Weigand  Han  und 
Nicolaus  Bassaeus  (Bassee)  in  Geschäftsverbindung  und  können  wir 
hieriu  nur  sein  Bestreben  erblicken,  unabhängig  von  dem  Besitz  einer 
eigenen  Druckerei,  als  Verleger  sein  Geschäft  zu  betreiben,  was  ihm 
auch  so  gelang,  dass  er  später  fast  sämmtliehe  hiesige  Druckereien 
»ich  zu  Diensteu  zu  machen  wusste  und  somit  den  ganzen  Buchhandel 
Fiankfurts  während  seines  Lebens  beherrschte. 

Mit  Weigand  Han  verlegte  er  1500  das  Heldenbueh,  von  welchem 
bereits  früher  verschiedene  Ausgaben  an  anderen  Orten  erschienen 
waren,  mit  Nicolaus  Bassee  gab  er  1502  ein  Räthselbüchlein  u)  heraus. 
In  demselben  Jahre  war  bei  David  Zöpfel  eine  neue  Auflage  der 
dreizehn  Bücher  der  Aeneis  erschienen.  Eine  andere,  ebenfalls  1502 
eingegangene,  Association  mit  Weigand  Han  und  Georg  Hab  über- 
gehen wir  vorläufig,  da  sie  uns  später  noch  mehrfach  beschäftigen  wird. 

Der  genannte  Nicolaus  Bassaeus  stammte  aus  Valenciennes,  der 
damaligen  Hauptstadt  der  Grafschaft  Flandern,  und  war  am  11.  Aug.  1501 
hier  Bürger  geworden,  nachdem  er  einige  Wochen  vorher,  am  23.  Juli, 
Anna,  die  Tochter  des  Schreiners  Nicolaus  Ross  von  hier,  geheiratet 
hatte,  lieber  seine  ferneren  Lebensverhältnisse  werden  wir  an  anderer 
Stelle  noch  weiteres  zu  berichten  haben,  kehren  wir  darum  wieder 
zu  Feyerabend'8  Associes,  Zöpfel  und  Rasch,  zurück.  Ueber  die 
Verbindung  selbst  ist  eigentlich  nichts  mehr  mitzutheilen,  da  dieselbe 
mit  dem  am  Ende  des  Jahres  1502  erfolgten  Tode  des , Johann  Rasch 
sich  gelöst  zu  haben  scheint.  Dagegen  können  wir  über  Zöpfel  aus 
verschiedenen  Prozessakten  Folgendes  entnehmen.  Nach  dem  Tode 
seiner  Frau  Sara,  *)  mit  welcher  er  5  Kinder :  Veronica,  Jacob, 
Margaretha,  Susanna  und  Johann  erzeugt  hatte,  vermählte  er  sich 
zum  zweitenmale  am  24.  Nov.  1501  mit  Katharina,  der  Tochter  des 
verstorbenen  Hans  Reuss  aus  Mainz.  Diese  Ehe  mag  jedoch  keine 
glückliche  gewesen  sein,  da  seine  Frau  „durch  vnartige  Hausshaltung 
vnd  Vergeitens"  es  dahin  brachte,  dass  bis  an  die  2000  tl.  Schulden 
gemacht  werden  mussten,  trotzdem  er  „ettliche  Jar  lang  ein  stadliche 
lurneme  Truckerey  gehaltten,  vnnd  solche  Zeitt  viel  herrlicher  Buecher 
gedruckt,  auch  sonsten  allerley,  so  zu  einer  solchen  furnomen  Truckerey 
vonnöthen  gezeugt."  Da  er  überdies  kränklich  war,  so  gedachte  er 
sein  Geschäft  zu  verkaufen.  Als  Wendel  Rihel,  „Burger  vnd  Buch- 
hendler"  von  Strassburg  von  dieser  Beiner  Absicht  in  der  Üstermessc 
1503  hörte,  wandte  er  sich  an  Zöpfel;  dieser  aber  musste  sich  erst 


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mit  sei  tut  Schwägerin  in's  Benehmen  setzen,  „von  wegen  der  Biblischen 
vnnd  anderer  Figuren,  welche  zum  halben  theill  Walhurgen  Haschin 
zustendig  gewesen  Vnnd  Also  solche  figuren  nicht  haben  können 
vertheilt  werden."  Die  Witwe  Rasch  erklärte  sich  mit  dem  Verkaufe 
einverstanden.  Weil  aber  Rihel  nicht  länger  hier  verweilen  konnte, 
so  trug  er  den  Verkäufern  auf,  die  Bücher,  welche  damals  schon,  wie 
es  noch  btfl  vor  ungefähr  fünfzig  Jahren  üblich  war,  in  rohem  Zustande 
verkauft  wurden,  abzuzählen,  und  die  Schriften  (Lettern)  abzuwiegen, 
beides  aufzuschreiben  und  am  Johannistage  1568  nach  Strassburg  zu 
Kingaug  der  dortigen  Messe  auf  seine  Kosten  zu  senden.  Wenn 
dies  geschehen  sei,  „so  verhörte  er  mit  Ihnen  der  sach  gcwisslieh 
zufrieden  werden.'*  Sollte  aber  der  V  erkauf  nicht  zu  Stande  kommen, 
so  wolle  er  nichtsdestoweniger  allen  Schaden  und  jede  hiedureh 
verursachte  Kosten  tragen.  Auf  Grund  dieser  Abmachung  stellten 
Zöpfel  und  die  Witwe  Hasch  die  Arbeit  in  ihten  Druckereien  ein 
und  nahmen  das  verlangte  Inventar  auf.  Nachdem  dies  beendet  war, 
reisten  „David  Zöpfel  als  ein  Lanier  mann  selbstritt,  walburg  aber 
selbst  ändert  mit  schwerem!  Kosten"  Anfangs  Juli  zum  Abschluss 
des  Verkaufes  nach  Strassburg.  Daselbst  wurde  am  8.  dieses  Monats 
folgende  „Verkaufts-Notell"  aufgesetzt:36) 

„Kundt  vnnd  zuwissenn  das  zwischen  Wenndell  Rhueln  Buchhenndler 
vnnd  burgern  zu  Strassburg.  So  dann  Dauidt  Zepfflin  Buchtruckern 
vnd  Burgern  zu  Frannckfurth  vnnd  Walpurgenn  Weylanndt  hannss 
Raschenn  Burgers  daselbst  seligen»  wittwennKin  Kauf?  vnnd  verkauf!* 
abgeredt  bewilligt,  angenommen  vnnd  Jnn  massenn  hernach  vollgt 
beschlossen  wordonn  ist  Nemlieh  vnnd  Zum  Erstenn.  So  hob  Ich 
Dauidt  Zäpfflin  Jme  Wcnndel  Rühel  eines  vftrechtenn  redlichenn 
Jmmerwerenden  verkauft's  verkaufet,  Wie  Ich  Ime  dann  hiemit 
verkaufet  vnnd  zukauffenn  gib,  meinenn  Buchhanndel  vnnd  Truckerey 
zum  theil  mein  selbst  aigenn,  zum  theil  gemein  gewesenn  mit 
obgenanter  Walpurgen  Weylanndt  Hanns  Raschenn  seligem), 
hieuorgedacht  wittwenn,  vnnd  andern,  37)  alls  Xeralich  alle  Bücher, 
so  Ich  bisshero  getruckt,  gutt  vnnd  böss,  ganngbar  vnnd  vnganngbar 
keine  gantz  vnnd  gar  aussgenommen,  Wie  Ich  Jme  Wenndell 
Ruhein  dann  dessen  einenn  speeificirten  Zcddell  oder  ausszug 
desselbigenn  zugeschickt  vnnd  vbergebenn.  w* ) 

Zum  anderen  habe  leb  auch  Ime  verkaufet,  allenn  Werck- 
2 eng  zu  der  Truckerej  gehörig,  Es  seyen  Matricen,  Jnstrumenta, 
schrifFtenn,  Press,  Kastenn  sampt  allenn  Jrenn  Zugehörungenn,  wie 
das  Jmmer  namen  habenn  mag,  nichts  aussgescheidenn ,  noch 
hindan  gesetzt. 


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-    13  - 


Zum  Drittenn  alle  figurcnn  so  zu  den  Spocificirten  Exemplarien 
Jm  ausszug  vermelldt,  gehörenn,  .Item  alle  buehstabenn,  so  Jn 
holtz  oder  Anders  geschnittenn,  nichts  ausgenommen. 

So  dann  verkauft0  Ich  Walpurg  obgenant  weylanndt  Hannss 
Raschenn  seligenn  Wittwenn  Jme  Wenndel  meinenn  zugehörigenn 
tlieil  an  den  Buchern,  so  Ich  mit  Dauidt  Zcpffeln  meinem  Schwager 
.Inn  gemein  getruckt,  wöllichc  sich  Jm  anschlag  Vermellta  speei- 
fieirtcn  Zettells  Jnn  Summa  anlautFenn  thun  3084  fl.  2  Patzenn, 
Jedenn  gülden  zu  15  Patzen  gerechnet. 

Zum  andern  meinenn  halbenntheil  an  Allenn  fugureun  (!)  zuge- 
meltenn  specificirtenn  buchern  gehörig,  nichts  dauon  hindan  gesetzt 
Also  vnnd  dergestallt,  das  er  Wenndel  Uühell  sollichenn  mein  Dauidts 
ganntz  Trucker  Hanndell,  so  dann  mein  Walpurgenn,  zugehörigenn 
halbenn  theil  sampt  allenn  deren  zugehörigenn  stuckenn,  .Inn  Rechter 
eigenthumbs  weyss  Inhabenn,  die  bllcher  sampt  den  Exemplarien,  vnnd 
darüber  nussbrachten  Priuilegion  die  wir  Jme  auch  vbergebenn  vnnd 
Zustellcnn,  behalltcnn,  die  getrucktenn  seines  willenns,  vnnd  gefallenns, 
nach  seiner  bestenn  gelegenheit,  verhanndlenn ,  Verkauffenn,  die 
ahganngnen  vnnd  noch  werenndenn,  wieder  trucken  zulassenn,  sich  der 
Priuilegien  geprauchenn,  vnnd  damit  ohn  vnger  Erbenn  vnnd  sonst 
eynicher  vndt  (!)  widersprechenn,  schalltenn,  Walltenn,  thun  vnnd 
hssenn,  soll  vnnd  mög. 

Unnd  für  solliehes  alles  vnnd  ganutzenn  aberkaufftenn  hanndel, 
soll  Ich  wenndel  Rubel,  Jme  Dauidt  Zopffelin  vnnd  Walpurgenn 
denn  Verkauffern  obgemelten  aussrichtenn  vnnd  bezalleun,  vnnd 
zu  J rem  guttenn  genügenn  zu  nachuolgenndenn  Zielenn,  lieffern 
7000  vnnd  Funfftzig  guldenn,  Jedenn  guldenn  zu  Funfftzehcnn 
I'atzcnn  gerechnet,  nemlieh  Funfftzig  guldenn  Par  an,  Die  er 
I)anidt  Zepffel  dann  empfanngenn,  Vnnd  Jnn  negstkunfftiger  Herbst- 
iness  diss  63u"  Jars  zu  Frannekturth  Zwey  tausent  guldenn.  Inn 
Frannckfurtter  Fastemness  zukunfftigs  vier  vnnd  Sechtzigsten  Jars 
Ein  Tausent  vnnd  Funffhundert  guldenn,  vff  Johannis  Baptiste 
Jnn  Strassburg  Anno  04  Dausennt  guldenn,  Jnn  Frannckfurtter 
Ht  rbstmess  auch  des  kommenden  G4.  Jars  Eintausent  vnnd  Funff 
hundert  guldenn,  Vnnd  dann  letstlich  Jnn  Frannckfurtter  Fastemness 
Anno  G.">  Dausennt  guldenn,  alle  wie  vorgedacht  zu  Funfftzehen 
Patzen  gerechnet. 

Jtem  so  verkauff  Ich  Dauidt  Zepffel   auch  Jme  Wenndel 
Rühel,  für  mich  vnnd  meine  Erbenn  vffreeht  vnnd  Redlich  die  Zwey 
bucher  Nemlich  den  Sleidanuin  vnnd  Chronicam  Carionis,  so  Con 
tinuirt,  vnnd  vff  negstkunfftige  Frannckfurtter  Herpstmess,  absoluirt 


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-    14  - 


vnnd  aussgetruckt  sein  sollenn,  so  sich  Inn  Funfftzig  Sechs  ballen 
treffen.  Wolliche  (!)  er  gleich  vorigem)  Büchern,  sampt  den  Exem- 
plaribus  vnnd  Priuilegija  damit  hanndlenn  vnnd  lasscnn  soll,  wie 
mit  anderem  seinem  eignem  gutt.  Dar  für  soll  Jch  Wenndell  Kihel 
Jme  Dauidt  Zepffeln  672  fl.  zu  seinem  bemügenu  aussrichtenn  vnnd 
he/.allenn,  Welliche  sechshundert  Siebenndtzig  Zwenn  guldenn,  Jnn 
Franckfurtter  Fastenmess  des  kunfftigen  (34.  Jars  ohn  sein  Dauid 
(Josten  vnnd  seliadenn,  beschuhen  soll.  Jm  fahl,  so  sich  der  Bucher 
mehr  dann  vff  5(3  ballen  oder  weniger  treffen  würt,  soll  pro  rato 
abgezogenn,  oder  darzu  gerechnet  werdenn. 

Doch  Jst  Jnn  diesem  Kauff  ausstrucklichenn  abgeredt  vnnd 
bedingt,  Wo  die  bücher,  Werckzeug,  figuren  vnnd  anderes  zu  diesem 
Druckerhanndell  vnnd  gewerb  gehörig,  sich  also  wieder  specifieirten 
Zedell  mir  Wenndell  Kihel  durch  Jne  Dauidt  Zepffeln  vberschiekt, 
auch  diese  verzeichnus  ausswcyset,  befinnden,  so  soll  alssdann  der 
Kauff  der  gebür  vnnd  notturfft  nach  verbriefft  werdenn.  Wa  sich 
aber  an  einichem  stuckh  weniger  dann  angezeigt,  vnnd  fÜrbraclit 
oder  der  ausszug  vnd  diese  verzeichnus  ausswcyset,  vorhannden 
sein  wirt,  soll  dasselbig  was  sich  Jm  Anschlag  treffenn  mag,  ahn 
der  Kauffsuma  abgezogenn,  Wa  sich  aber  mehr  zur  Truckerey 
gehörig  Jnn  der  lifferung  erfundenn  wurt,  soll  dasselb  Jme  Wenndel 
Kiheln  zudem  Andern,  Ohn  weytter  Zallung  vberanttwort  werden. 

Vnnd  damit  Ich  wende]  llhiel  sollichenn  Hanndel  desto  besser 
vnnd  mit  mehrem  nutz  volfurenn  mög,  so  ist  abgeredt,  das  der 
Buchladenn  zu  Frannckfurth,  wellichen  bissher  die  verkanffer  darzu 
geprauebt  auch  vmb  den  Zinnss,  darumb  er  vorhin  bestanndenn 
gewesenn,  gleicher  gestallt  mir  auch  eingeraumpt  werden  soll. 

Ich  Dauidt  Zepffel  vnnd  Ich  Waldpurg  (!)  Alls  verkauffere, 
vnnd  Ich  wenndel  Kihel  der  Kauffer  gclobenn  vnnd  versprechenn, 
liiemit  Jnn  Crafft  dieser  schrifft,  sollichenn  Verkauft'  vnnd  Kauff 
vnnd  alle  abgeredte  Punctenn,  Jnmassenn  vor  geschriebenn  steet, 
vest  vnnd  vnuerbrochenlich  zuhalltenn,  Demselbenn  getrewlichen 
zngelebenn,  nachzukommen  vnnd  zuuolnziehenn,  Vnnd  sonnderlich 
Jch  wenndel  Kihel,  der  Kauffer  die  bezallung  Jnn  massenn  vor 
steht  zuthun  vnnd  zuerstattenn ,  Darwider  vnns  alle  nichts  wie 
das  werdenn  möcht  schirmenn  noch  flirtragenn  soll,  dann  wir  vnns 
aller  vnnd  Jeder  ausszug  hiemit  sampt  vnd  sonnderlich  verziegenn 
vnnd  begebenn  habenn  wöllenn. 

Dessenn  zu  Vrkundt  habe  Ich  Dauidt  Zepffel  vnnd  Ich 
Wenndel  Rihell,  vnscr  Jeder  sein  eigenn  Pittschier  herauffgetruckt, 
vnnd  vnns  mit  aigener  liandt  vnnderschriebenn,  vnnd  dieweyl  Icli 


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-  lr,  - 


Walpurg  Weylandt  Hannss  Raschen  seligonn  Wittwe,  die  mit  ver- 
kauffere,  mich  eigens  Insigels  nicht  geprauch,  habe  Ich  mit  vleiss 
erpettenn,  Den  Ernhafftenn  vnnd  Furnemenn  Herrn  Bartteil  Durr 
Bürgern  zu  Frannckfurth,  Das  er  sein  Pittschier  von  meinetwegenn 
herauff  trucken  woll. 

Das  Ich  gemellter  Barttel  Durr  bekenne  vflf  Jr  bitt  gethan 
habenn,  Doch  mir  vnnd  mcinenn  Rrbonn  one  schadenn.  Beschehenn 
vnnd  zugangen  den  achtenn  Julij  Jm  Jar  Dausent  Funff  hundert 
Sechtzig  vnnd  drey  Jim  Strassburg. 

Dauid  Zepffel.  Wendel  Rihel." 

Zur  Uebernahme  der  gekauften  Geschäfte  wollte  Wendel  Rihel 
nach  Schluss  der  Strassburger  Johannis-Messe  bieder  kommen,  wurde 
aber  daran  verhindert  „von  wegen  das  er  Ihn  einer  schlegerey  ahn 
Einen  Arm  Verwundt,  vnnd  beschädiget  worden".  Er  bevollmächtigte 
daher  am  19.  Juli  hiezu  seinen  Bruder  Theodosius.  Kaum  aber 
befand  sich  dieser  einige  Tage  hier,  als  ihm  der  andere  Bruder 
Samuel  Wendel'«  Diener  „Virich  Vottel"  nachsandte,  mit  welchem 
er  sogleich  zurückkehren  sollte,  wenn  er  seinen  Bruder  Wendel  noch 
lebend  antreffen  wolle.  Theodosius  reiste  sogleich  ab,  versprach  aber 
wenigstens  14  Tage  vor  der  Frankfurter  Herbstmesse  wieder  zu 
kommen,  „vnnd  die  liefterung  zu  entpfahen,  die  sach  stehe  mit  seinem 
Bruder  wie  sie  wolt"  Die  Verkäufer  sollten  inzwischen  „Bucher, 
Schriefften,  Matricen  vnd  Bressen,  Nach  Aussweissung  der  Ver- 
schreibimg nicht  vereussern,  noch  brauchen  bis*  auff  wettern  Bc- 
schaidt."  Dieser  blieb  jedoch  aus,  da  Wendel  Rihel  bald  darauf 
gestorben  und  seine  Witwe  „vngeerbt  vssgangen"  war;  denn  sie 
hatte  zu  Gunsten  der  Gläubiger  ihres  Mannes  auf  die  Erbschaft  Ver- 
zicht leisten  müssen.  Theodosius  kam  zwar  mit  seinem  Bruder  Samuel 
(welcher  auch  kurze  Zeit  nachher  mit  Tod  abgieng)  zur  Messe  hieher, 
liess  sich  aber  bei  Zöpfel  und  bei  der  Witwe  Rasch  nicht  blicken. 
Diese  hatten  bis  zum  dritten  oder  vierten  Tage  ihren  Laden  nicht 
geöffnet,  weil  sie  immer  noch  hofften,  der  Kauf  werde  von  Seiten 
der  Rihel'schen  gehalten  werden.  Dadurch  erwuchs  ihnen  grosser 
Schaden,  indem  ihre  Bücher  unverkauft  blieben,  „sonderlich  aber  die 
Gross  Bibel,  dieweill  Georg  Raben  gross  Bibel  eben  dieselbe  Mess 
aussgangen."  ■■) 

Als  die  beiden  Rihel  auf  Betreiben  der  Verkäufer  vor  den 
Schöffenrath  geladen  wurden,  erklärten  sie,  die  Sache  ginge  sie 
nichts  mehr  an,  weil  Wendel'»  gesammte  Habe  seinen  Gläubigern 
übergeben  worden  sei.    Ueberdies  hätten  die  Verkäufer  selbst  den 


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-    16  - 

Verfrag  nicht  gehalten,  da  „sie  verraüg  der  verschreibung  nicht  lieffern 
oder  erstatten  können,  wass  sie  zugesagt,  vnnd  nenilich  daz  stuck 
mit  dem  Sleidano,  so  I).  Michael  Pouter  darzu  machen  sollen,  daz 
seye  nitt  vff  zugesagto  Zeitt  get'erttigt  worden,  vnnd  hette  also  nicht 
können  gelüffcrt  worden  sein,  So  doch  vmb  desselben  willen  der 
khauff  sonderlich  fürgenommen  gewesen."  So  blieb  die  Angelegenheit 
unentschieden. 

Einige  Monate  darauf,  ungefähr  Mitte  December  1563,  starb 
David  Zöpfel,  welcher  sich  schon  während  der  Herbstmesse  ,,inn 
hechster  schwachheitt"  befunden  hatte.  Als  Erben  hinterliess  er  seine 
kinderlose  Witwe  Katharina  und  vier  Kinder  aus  erster  Ehe  (das  fünfte 
Kind  Johann  war  ihm  im  Tode  vorangegangen)  über  welche  ihr 
Oheim  Hans  Jacob  und  der  Buchbinder  Thomas  Drechsler,  der  zweite 
Mann  ihrer  Grossmutter  Ratigunda  die  Vormundschaft  übernahmen. 
(S.  das  Inventar  in  Beilage  II.)  Die  Stiefmutter  derselben  ging  bereits 
Mitte  1564  eine  zweite  Ehe  mit  Hermann  Schabrock,  Bürger  von 
Mainz,  ein,  der  später  als  Buchführer  in  Fritzlar,  die  hiesigen 
Messen  besuchte. 

Der  anscheinend  ohne  Resultat  gebliebene  Verkauf  desZöpfel'schen 
Geschäftes  sollte  aber  noch  sein  Nachspiel  haben.  Am  25.  Aug.  1565 
machten  nämlich  die  Gläubiger  Wendel  Rihel's  gegen  die  Vormünder 
der  Zöpfel'schen  Kinder  eine  Forderung  von  450  fl.  geltend,  welche 
deren  Vater  bei  seinem  zum  Abschluss  des  Kaufes  in  Strassburg 
befindlichen  Aufenthalt  am  10.  Juli  1563,  gewissermassen  als  Anzahlung 
auf  die  Kaufsumme,  von  Wendel  Rihel  erhalten  hatte. 

Dagegen  erklärten  die  Vormünder  Thomas  Drechsler  und  der 
Buchdrucker  J  ohann  Wolff,  *9)  der  zweite  Mann  der  Witwe  Rasch, 
welcher  nach  der  Uebersiodlung  des  Hans  Jacob  nach  Oppenheim 
au  dessen  Stelle  als  Vormund  getreten  war,  dass  sich  Wendel  Rihel 
seinerzeit  bereit  gezeigt  hätte,  für  Kesten  und  Schaden,  welche  den 
Verkäufern  entstünden,  falls  der  Kauf  nicht  abgeschlossen  würde, 
aufzukommen.  Nun  habe  aber  der  verstorbene  Zöpfel  und  die  damalige 
Witwe  Rasch  von  Ostermesse  bis  zur  Herbstmesse  1563  „Handel! 
vnnd  Truckerey  lassen  still  stehen"  was  beiden  einen  Schaden  von 
ungefähr  400  fl.  verursacht  hätte,  „so  sie  Mittler  weill  vber  allen 
Tosten  vnnd  Auffwendung  verdient,  wann  Bie  nuhr  ander  leutteii 
vmb  einen  lohn  getruckt  betten."  Ausserdem  seien  ihnen  während 
dieser  Zeit  200  fl.  entgangen,  welche  ihnen  ein  ungarischer  Freiherr 
Hans  Ungnadt,40)  der  sich  damt-ls  zu  Urach  in  Würtemberg  aufge- 
halten habe,  für  leihweise  Ueberlassung  der  biblischen  Figuren  zum 
Druck  einer  „liiblia  vfl'Oabatisch»' vnd  Ziruüsche  sprach"  geboten  hätte. 


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-    17  - 


Der  Verlust  von  400  fl.  wurde  folgendermassen  berechnet,  ea  sei 
möglich,  dass  „mit  G  Pressen  41)  vff  ein  Jahr  400  Ballen,  thut  vonn 
eyner  mess  zu  der  andern  200  Ballen,  ohne  sunderliche  mühe  vnnd 
gemeiniglich  getruckt  können  werden,  So  gibt  mann  gemeiniglich 
vonn  cynem  ballenn  zutrucken,  vft's  aller  wenigst  funff  guldenn,  macht 
Jars  2000  fl.,  das  halb  Jahr  aber  ein  tausentt  guldenn,  So  können 
mitt  1200  fl.  iars,  vnnd  000  fl.  zum  halben  Jar  alle  vncosten  leicht- 
lieh  entricht  werden,  Pleibt  der  gewin  iars  800  fl.  das  halbe  Jar 
aber  400  fl.« 

Inzwischen  waren  die  Vormünder  genöthigt  gewesen,  das  Haus 
Zöpfel'»  zu  verkaufen,  da  man  Geld  an  Juden  hatte  zahlen  und  die 
Bücher,  welche  man  unterdessen  mit  Nutzen  hätte  verkaufen  können, 
hatte  verpfänden  müssen,  auch  hatte  man  Herbstmesse  1565  „die 
Pressen  mitt  aller  zugehor  Thomam  Rebarttenn  für  607  fl.  vnnd  dann 
der  Kinder  halben  theyll  der  Biblischen  Figuren  für  300  guldenn 
thuett  in  alles  907  fl.  verkaufft." 

Der  Prozess  aber  nahm  ruhig  seinen  Fortgang,  es  sorgten  ja 
die  Advokaten  durch  end-  und  zweckloses  Hin-  und  Herschreiben 
redlich  dafür,  dass  er  nicht  sobald  sein  Ende  erreichte.  Im  Jahr  1570 
war  schliesslich  die  Sache  so  weit  gediehen,  dass  zur  Begutachtung 
des  von  den  Vormündern  aufgestellten  Schadens  zwei  Sachverständige, 
die  Buchdrucker  Peter  Schmidt  und  Georg  Rab  vernommen  wurden, 
von  welchen  der  eratere  folgende,  über  Leistungsfähigkeit  und  Ver- 
dienst damaliger  Druckereien,  wichtige  Aussage  abgibt:  „wenn  einer 
nur  dio  allerschlochte  Mater)  den  Ballen  zu  5  fl.  für  den  trucker 
lohn  Inn  den  verdinng  trücke,  könne  mann  vff  einer  Presselin  die 
wuchenn  18  Riss  truckenn,  thut  die  wochen  9  fl.,  doch  dasz  die  wuchen 
auch  für  voll  gehe.  Da  man  aber  gute  stattlich  vnnd  gross  materj 
oder  Format  truckenn,  laufft  sich  etwann  der  Pallcn  vff  6.  8.  9.  10. 
11.  auch  woll  vff  12  fl.,  vnd  wenn  sie  für  selbsten  mit  0  Pressen  das 
halb  Jhar  getruckt,  halt  er  (Zeuge)  gewiss  darfur,  dasz  sie  vollkomm- 
lichen  die  400  fl.  vber  Kostenn  habenn  können,  dann  dazumal  habenn 
Dauidt  vnd  Walpurg  Raschin  stattlich  materj,  als  die  Bibel],  Schleu- 
danum,  vnnd  Postill  furgehapt,  so  alssbalt  Bargelt  gewesenn." 

Der  andere  Sachverständige  Georg  Rab  äussert  sich  dahin: 

„wenn  man  nur  gemein  tagwerckh  trucke,  kann  mann  die  Wochcnn 

vflf  ein  Pressenn  9  fl.  habenn,  vnnd  achte  er,  «lasz  vngeuerlich  6  fl. 

dargegenn  in  Allem  ahn  vncostenn  vffgewendet  werden  muss,  Pleib 

die  wuchen  3  fl.  vff  einer  Pressen  zum  Pestenn.    Da  mann  aber 

Mediann  vnnd  ander  grosse  werckh  Truckhe,  könne  manu  ettwann 
VII.  2 


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-    18  - 


zehenn  Guldenn  vft  die  Pressen  die  wuchenn  habenn,  dargegen  sey 
auch  der  vncostenn  etwas  grosser,  dann  Im  gemeinenn  tagwerckh." 

Trotzdem  die  Aussagen  beider  Zeugen  zu  Gunsten  der  Beklag- 
ten ausfielen,  und  ausserdem  auch  noch  die  Heisekosten  nach  Strass- 
hurg  hätten  verrechnet  werden  können,  welche  der  bei  der  „Kauffs- 
Notell"  mit  anwesende  Zeuge  Balthasar  Dürr  von  hier  für  eine 
einzelne  Person  auf  15  bis  10  Gulden  angibt,  so  scheinen  doch  die 
Vormünder  den  Prozess  verloren  zu  haben;  es  sehliesseu  zwar  die 
Akten  am  3.  Sept.  1  -*>7 1  ohne  Entscheid,  doch  ist  der  unglückliche 
Ausgang  aus  der  auf  dem  Umschlage  des  Fascikels  befindlichen  Auf- 
schrift: „Zepflins  kinder  vormunder  haben  zalt"  anzunehmen. 

Mit  demselben  Erfolge  mag  für  dieselben  eine  andere  Klage 
geendet  haben.  Es  hatte  nämlich  die  Frau  Schabrocks  von  den 
Vormündern  die  Herausgabe  der  von  ihr  dem  Zöpfel  zugebrachten 
1000  Gulden  verlangt,  welche  ihr  auch  am  12.  Sept.  15(37  durch 
Sehöftenrathsbesehluss  nach  Abzug  derjenigen  Beträge,  welche  sie 
bereits  erhalten  hätte,  zugesprochen  wurden.  Die  Vormünder  mochten 
die  Auszahlung  hinausgeschoben  haben  (aus  welchem  Grunde  lassen 
die  bruchstückweise  vorhandenen  Akten  nicht  erkennen);  denn  am 
3.  Dec  1570  wird  „Schaberuck,  Burger  von  Fritzlar"  vom  Rathe 
aufgefordert,  hieber  zu  kommen,  um  die  von  den  Vormündern  der 
Kinder  Zöpfeis  beanspruchten  207  fl.  0  Batzen  4  £)  in  Empfang  zu 
nehmen.  Ob  er  dieser  Aufforderung  nachkam  und  das  Geld  erhielt, 
ist  nicht  zu  ersehen. 

Diese  beständigen  Prozesse  hatten  das  geringe  Vermögen  der 
Kinder  Zöpfeis  aufgezehrt,  und  so  war  es  seinem  Sohne  Jacob  unmöglich 
gewesen,  ein  eigenes  Geschäft  zu  gründen.  Denn,  wenn  auch  dieser 
als  „Buchtrucker"  am  15.  Juni  1573  42)  sich  mit  einer  hiesigen 
Bürgerstochter  verheiratete,  so  kann  er  doch'  nur  Geselle  gewesen 
sein,  weil  kein  Buch,  mit  seinem  Namen  bezeichnet,  bekannt  ist.  Als 
nach  einundeinhalbjähriger  Ehe  seine  Frau  43)  starb,  nachdem  sie  ihm 
eine  Tochter  geboren  hatte,  mag  er  vollends  in  Armut  verkommen 
sein ;  denn  die  Todtenregister  führen  ihn  unter  den  am  20.  Juli  1580 
Begrabenen,  als  „auss  dem  HospitaP  beerdigt  an. 

Während  das  Geschäft  Zöpfeis,  des  ehemaligen  Genossen  Feyer- 
abends,  auf  diese  Weise  seinen  Untergang  fand,  nahm  das  des 
anderen  Genossen,  seines  verstorbenen  Schwagers  Hasch,  unter  der 
Leitung  Johann  Wölfls  seinen  ruhigen  Fortgang,  wiewohl  auch  dieser 
mit  Sorgen  um  seine  Existenz  gekämpft  haben  mochte.  Am  24.  Üct  1507 
nahm  er  von  den  Erben  Peter  Braubachs  auf  sein  Haus  „samt  zwey 
Pressen  vnd  allem  werckzeug,  so  zur  Truckerei  gehörig"  (X)(i  fl.  auf, 


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-  1(1  - 

welche  er  im  Jahre  1571  noch  nicht  abbezahlt  hatte,  wesahalb  am 
12.  Oct.  dieses  Jahres  der  Insatz  erneuert  wurde;  erst  1573  war  die 
Schuld  getilgt.  Ausserdem  traf  ihn  häuslicher  Kummer,  indem  ihm 
l.r>68  drei  Kinder  durch  die  Pest  geraubt  wurden.  Diesen  Schmerz 
mag  ihn  angestrengte  Arbeit  im  nächsten  Jahre  vergessen  haben 
lassen,  in  welchem  er  das  erste  lutherische  Gesangbuch  Tür  die  hiesige 
Gemeinde  druckte.  **)  Nachdem  noch  1571  mit  seinem  Namen  das 
von  Dr.  Johann  Fichard  verfasste  Landrecht  der  Grafschaft  Solms 
erschienen  war,  hören  wir  nichts  mehr  von  ihm  bis  zum  Jahre  1573 
(14.  Apr.),  wo  er  das  Haus  „zum  Ochsen"  *5)  in  der  Fahrgasse  um 
2000  rt.  kaufte.  Von  dieser  Zeit  an  geht  uns  seine  Spur  verloren, 
es  liegt  also  nur  die  einzige  Möglichkeit  vor,  dass  er  von  hier  weg- 
zog. Der  verstorbene  Senior  Dr.  Steitz  gibt  zwar  in  dem  oben 
citirten  Aufsatze  über  den  lutherischen  Prädicanten  Hartmann  Beyer  4ft), 
nach  den  hiesigen  Buchdrucker-Akten,  an,  dass  Johann  Wolff  im 
Jahre  IG  1 1  den  Buchdrucker  Erasmus  Kempfer  zum  Cousorten  ange- 
nommen habe,  es  beruht  jedoch  diese  Nachricht  auf  einem  Irrthum, 
welchen  der  gleiche  Beruf  eines  zweiten  Johann  WoIrF  hervorrief. 
Dieser  ein  „ßuchselzer",  also  Buchdruckergehilfe,  von  Dürr  (?),  hatte 
am  20.  Januar  1584  die  Tochter  eines  hiesigen  Stangenknechts  ge- 
heiratet und  am  28.  August  desselben  Jahres  den  Bürgereid  ge- 
schworen. Später,  nachdem  er  1610  die  Druckerei  (3  Pressen  und 
35  Centner  Schrift)  des  Johann  Spiess  gekauft  hatte,  hat  sieh 
derselbe  als  selbstständiger  Buchdrucker,  mit  dem  1604  von  Herborn 
hieher  gezogenen  Erasmus  Kemprfer  *7)  assoeiirt  und  ist  im  Jahre 
1017  (begraben  17.  Sept.)  hier  gestorben. 


in. 

Die  „Companei"  und  Feyerabend's  Verbindung  mit 

Simon  HUter. 

Nach  langer  Abschweifung  wieder  zu  Feyerabend  zurückkehrend, 
welchen  wir  in  Verbindung  mit  Nicolaus  Bassee  verlassen  haben, 
finden  wir,  dass  diese  Gemeinschaft  von  kurzer  Dauer  war,  und  dass 
die  Veranlassung  zur  Trennung  in  Bassee's  vorübergehender  Nieder- 
lassung in  Worms  zu  suchen  sein  wird.  Es  lässt  nämlich  auf  die  setz 

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jener  Zeit  stattgehabte  Entfernung  BaaseVs  dessen  am  20.  Juli  1504 
eingereichtes  ( Jesuch  am  Wiederaufnahme  in  die  Bürgerschaft  schliessen. 
Der  Rath  genehmigte  es  nicht  sogleich;  Bassee  stand  im  Verdachte, 
in  Worms  eine  Schmäheschrift  gegen  den  Rath  gedruckt  zu  haben, 
wesshalb  zunächst  beschlossen  wurde,  „Soll  man  nach  forschenn,  ob 
Er  das  Judenn  Buchlein,  dar  Inn  ain  Erbar  Rath  angetast  würdt, 
getruckt  hab.u  Nachdem  sich  durch  die  angeordnete  Nachforschung 
herausgestellt  hatte,  dass  eine  Verwechslung  vorlag,  wurde  er  am 
1.  August  wieder  als  Bürger  angenommen. 

Feycrabend  hatte  inzwischen  neue  ( Jeschäftsverbindungen  ange- 
knüpft, welche  für  ihn  von  den  weittragendsten  Folgen  waren.  Die 
Träger  derselben  waren  die  schon  erwähnten  Georg  Kab  und 
Weigand  II  an.  Jene  r,  von  Scheibenburg  aus  der  Grafschaft 
Meissen  stammend,  war  Buchdrucker  in  Pforzheim  gewesen;  als 
solchem  wurden  ihm  1559  vom  hiesigen  Käthe  die  zur  Fastenmesse 
hieher  gebrachten  Exemplare  der  Postille  Johann  Werners  confiscirt. 46) 
Zwei  Jahre  später,  am  25.  Februar  1561,  suchte  er  beim  Käthe  um 
Aufnahme  als  hiesiger  Bürger  nach,  nach  deren  Gewährung  er  am 
!».  April  dieses  Jahres  den  Bürgereid  leistete.  Zu  derselben  Zeit, 
Ustcrmessc  1561,  kaufte  er  von  der  Witwe  Gülfferich  und  von 
Weigand  Hau  das  Haus  zum  Krug  mit  der  Druckerei,  welche  drei 
Pressen  enthielt,  zusammen  für  2250  fl.,  und  ging  mit  beiden  Ver- 
käufern einen  Gesellschaftsvertrag  ein,  welcher  ebenso,  wie  der  Kauf- 
contract  über  das  Haus  und  die  Druckerei  erst  im  April  des  folgen- 
den Jahres  1502  endgültig  abgeschlossen  wurde.  Beide  Verträge  sind 
ihrem  Wortlaute  nach  in  Beilage  III.  und  IV.  abgedruckt.  Wesshalb 
Weigand  Hau  sich  zu  dem  für  ihn  nicht  sonderlich  günstigen  Ver- 
kauf herbeiliess,  ist  nicht  zu  ermitteln  gewesen.  Es  lässt  nur  sein 
bald  darauf  erfolgter  Tod,  welcher  ungefähr  im  Herbste  1502  erf  Igt 
sein  IDUS3,  schliessen,  das8  ihn  Kränklichkeit  dazu  bewogen  haben 
mochte.  Sein  Ableben  brachte,  wie  nach  dem  Vertrage  vorauszu- 
sehen war.  wenig  Veränderung  in  das  (Jompagniegeschäft ;  Georg 
Kab  führte  dasselbe  mit  den  Erben  des  Verstorbenen  weiter.  Diese 
bestanden  aus  der  Mutter  Han  s,  der  Witwe  Gülfferich,  seiner  Witwe 
Katharina  und  den  fünf  minderjährigen  Kindern :  Kilian,  Sara,  Hart- 
mann, Elisabeth  und  Peter  Weigand.  Vergleichen  wir  die  Namen 
dieser  mit  den  nach  den  Eintragungen  des  Kinderbuehs  II  ange- 
gebenen, &0)  so  finden  wir,  dass  die  1551  und  1552  geborenen  Her- 
mann und  Katharina  vor  ihrem  Vater  gestorben  sein  müssen,  und 
dass  Peter  Weigand,  der  hier  nicht  als  Täufling  aufgezeichnet  ist, 
während  des  Aufenthalts  in  Sennheim  geboren  wurde.  Vormünder 


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der  Kinder  waren:  der  Papierniüller  Kilian  Ziegler,  der  Pathe  des 
Attesten,  und  die  beiden  Buchdrucker  Peter  Schmidt  und  Paulus 
Reffeier.  Jenen  haben  wir  bereits  als  Sachverständigen  in  dein  Pro* 
zcäse  der  Erben  Zöpflin's  kennen  gelernt,  dieser,  aus  Freiburg  stam- 
mend, wurde  später  der  Oheim  seiner  Mündel,  indem  er  am  8.  No- 
vember 1  T»G3  „Ermcl  peter  Inss  selige  Dochter  von  saxenhausa",  die 
•Schwester  der  Witwe  Han  heiratete.51)  Kurze  Zeit  vorher  war  es, 
dass  Sigmund  Feyerabend,  nachdem  er  fast  gleichzeitig  mit  Simon 
Huter  eine  Geschäftsverbindung  eingegangen  war,  sich  mit  Georg 
Rab  und  Weigand  Hans  Erben  zu  einer  Firma  vereinigte,  welche 
in  den  Akten  stets  nur  die  „Companei"  genannt  wird. 

Simon  Hüter  stammte  aus  Zwickau  und  war  von  dieser  Stadt 
als  Buchdrucker  hierhergezogen.  Es  ist  anzunehmen,  dass  er  mit 
»lern  ersten  Manne  der  GülfTerich,  dem  Niclaus  Hüter  aus  Annaberg, 
verwandt  war  und  dadurch  in  dem  Geschäfte  seines  Vetters  Weigand 
Han  ein  Unterkommen  gefunden  hatte.  Hier  mag  er  Margaretha 
Intz,  die  Schwägerin  Han's,  kennen  gelernt  haben,  welche  er  am 
12.  Juni  1559  ehelichte,  und  mit  welcher  er  am  30.  Oetober  des 
nächsten  Jahres  den  Bürgereid  leistete.  Trotz  seiner  Schwägerschaft 
mit  Han,  oder  vielleicht  gerade  desshalb,  stand  er  nicht  mit  demselben 
in  Geschäftsverbindung,  und  scheint  er  überhaupt  bis  zu  seiner  Ver- 
einigung mit  Feyerabend  nur  eine  kleine  Druckerei  besessen  zu 
liaben,  an  welcher  Feyerabend  Anthcil  hatte;  denn  als  nach  dem 
Tode  des  Buchdruckers  Hans  Lechler,68)  am  24.  Mai  15(14,  dessen 
Inv  entar  aufgenommen  wurde,  fanden  sich  in  dessen  Besitz  zwei 
Pressen  vor,  welche  er  von  Feyerabend  und  Hüter  um  233  fl.  ge 
kauft  hatte.  Da  nun  diese  beiden  ihre  ersten  Verlagswerke  bei  jenem 
herstellen  Hessen  und  dieser  nur  18  fl.  von  der  Kaufsummc  angezahlt  hatte, 
so  können  wir  muthmassen,  dass  Hüter  seine  Druckerei  um  diesen  aus- 
nehmend hohen  Preis  mit  der  Bedingung  an  Lechler  übergeben  hatte,  dass 
er  hiefür  Druckwerke  zu  liefern  habe  Nach  dem  Tode  Hans  Lechler's 
Hessen  beide  bei  dessen  Bruder  Martin,63)  bei  Peter  Schmidt  und  bei 
Georg  Rab  drucken.  Dieser  letztere  Name  lässt  darauf  schliessen, 
dasä  die  Firma  Feyerabend  und  Hüter  gänzlich  gesondert  von  „der 
Companei"  war,  oder  wie  wir  heute  sagen  würden,  dass  Feyerabend 
für  beide  Geschäfte  „getrennte  Conti  rührte."  Einen  ferneren  Beweis 
hierfür  giebt  uns  die  Aufschrift  des  Registers  der  Ostermesse  1565, 
welche  lautet:  „(1opey  oder  Abschrift  des  Registers  Fasten  Mes 
Ao.  1565  Sigmundt  Feierabendt.  Das  mus  Ich  meinen  mitverwanthen 
als  Jorg  Rab  vnnd  Weigandt  Hanen  Erben  verrechnen."  In  diesem 
Register  ist  auch  Simon  Hüter  als  Käufer  mit  dem  bedeutenden 


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Posten  von  245  fl.  2  Batzen  3  kr.  vertreten,  eine  grössere  Partie 
Bücher,  welche  er  nach  der  Fastenmesse  nach  Leipzig  sandte,  ist 
besonders  aufgeführt.5*)  Ans  diesem  Unistande  ist  zu  entnehmen,  dass 
Hüter  nebenher  ein  eigenes  Geschäft  als  Buchführer  betrieb,  dessen 
Misserfolg  wir  später  sehen  werden. 

In  Fcycrabend's  Familienverhältnissen  waren  zu  jener  Zeit  einige 
Vorfälle  eingetreten,  deren  Folgen  theilweise  mit  seinen  geschäft- 
lichen Unternehmungen  in  Verbindung  zu  bringen  sind.  Ein  freu- 
diges Ereigniss  brachte  ihm  das  .Jahr  1563,  als  ihm  nach  dreijähriger 
kinderloser  Ehe  ein  Sohn  geboren  wurde,  welcher  in  der  Taufe  am 
3.  Junuar  den  Namen  Hieronymus  nach  seinem  Pathen,  dem  Schöffen 
Hieronymus  von  Glauburg,  erhielt.  Diese  Freude  wurde  aber  bald 
durch  den  Tod  seiner  Schwiegermutter  getrübt,  welche  in  der  zweiten 
Hälfte  des  genannten  Jahres  verstarb.  Hierdurch  gelangte  Feyer- 
abend  in  den  Besitz  einer  ziemlich  bedeutenden  Erbschaft,  Vorzugs 
weise  in  liegenden  Gütern  bestehend,  die  sowohl  hier  iu  der  Stadt 
(darunter  das  Haus  „zum  Wolf",  jetzt  Römerberg  Nr.  5),  als  auch 
in  Seckbach,  Raichen  und  anderen  benachbarten  Orten  gelegen 
waren.  Diese  Besitzstände  suchte  er  mit  seinem  Schwager,  dem 
Visierer  Johann  Strauss,65)  dem  Manne  Martha's,  der  Schwester  seiner 
Frau,  jedenfalls  der  bequemeren  Theilung  wegen  zu  veräussern.  In 
welcher  Weise  ihnen  dies  gelang  und  wie  hoch  sich  der  Vermögens- 
zuwachs  Feyerabend's  belief,  ist  leider  nicht  festzustellen,  weil  gerade 
die  Beedebücher  dieses  Zeitraums  (1557 — 1566)  nicht  mehr  vorhanden 
sind.  Jedenfalls  ist  aber  der  vor  der  Herbstmesse  1503  erfolgte  Eintritt 
in  die  Companei56)  darauf  zurückzuführen.  Dass  Feycrabend  zu 
jener  Zeit  diese  Geschäftsverbindung  einging,  beweist  uns  die  Be- 
merkung „das  ist  die  dritt  Mesw  auf  dem  im  hiesigen  Archive  befind- 
lichen Umschlag  des  Ilerbstmessrcgistcrs  von  1504.  Leider  hat  sich 
aber  von  diesem  Messregister  nichts  ausser  dem  Umschlag  erhalten. 
Der  Inhalt  mag  dem  Papierkorbe  anheimgefallen  sein,  welchem  das 
erwähnte  Messregister  der  Fastenmcssc  1565  nur  durch  einen  Zufall 
entging,  der  es  in  die  Hände  des  Verlagsbuchhändlers  Herrn  Hein- 
rich Klemm  zu  Dresden  spielte. 

Bald  r-ach  Feyerabend's  Eintritt  kam  neues  Leben  in  das  Ge- 
schäft von  Georg  Itab  und  Weigand  Han's  Erben.  Kurz  aufeinander 
folgen  sich  eine  Menge  von  Werken,  welche  noch  heute  die  Freude 
jedes  Kunstfreundes  und  Sammlers  bilden;  denn  fast  sämmtliche 
Bücher  dieses  Verlags  sind  mit  Holzschnitten  geziert,  zu  welchen  Jo  st 
A  m  m  a  n  aus  Zürich,  der  an  die  Stelle  des  1562  gestorbenen  Vergil 
Solis  getreten  war,  die  Zeichnungen  lieferte,  während  die  Holzschnitte 


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von  Heinrich  Offenbach, 57)  Hans  Grav8s)  und  Köderen  uns  unbekannt 
gebliebenen  Monogrannnisten59)  gefertigt  wurden.  Feyerabend  selbst 
rinden  wir  von  1563  ab60)  nicht  mehr  unter  den  Holzschneidern  vertreten. 

Nicht  umsonst  hatte  Feyerabend  für  viele  seiner  Signete,  deren 
.Mittelpunkt  stets  die  Fama  mit  Tuba  oder  Posaune  bildete,61)  die 
Umschrift  gewählt: 

Pervigiles  habeas  oculos  animumque  sagacem, 
Si  cupis,  ut  celebri  stet  tua  fama  loco.62) 

Seinem  Scharfblicke,  den  er  selbst  hier  von  sich  verlangte,  ent- 
ging nichts,  Avas  für  das  BedUrfniss  seiner  Zeitgenossen  passen 
konnte  und  liegt  hierin  der  Grand  des  günstigen  Erfolges  seiner 
Verlagsunternehmungen,  welche  so  zahlreich  und  theilweise  su  gross- 
artig waren,  dass  er  nicht  mit  Unrecht  der  grösste  Verleger  seiner 
Zeit  genannt  werden  kann. 

Kaum  war  er  in  die  „Companci"  eingetreten  und  die  Messe 
vorUber,  als  er  beim  Käthe  der  Stadt  darum  nachsuchte,*3)  „die  Hand- 
lung, so  sich  jtzt  Kurtz  verschiener  tag  zu  wurtzburg  zugetragen 
Inn  truck  aussgeen  zulassen.'4  Dieses  sein  am  26.  October  1563  ange- 
brachtes Gesuch  lässt  darauf  schlicssen,  dass  er  Mitbesitzer  der 
Druckerei  in  der  Gompanei  gewesen  ist  und  somit  in  einem  andern 
Verhältniss  zu  seinen  „mitvorwanthen"  stand,  als  es  früher  bei  Zöpfel 
und  Rasch  der  Fall  war. 

Der  Rath  schlug  ihm  aber  sein  (iesuch  ab,  ,,dieweill  man  albereit 
den  truckern  verhotten,  nichts  dieser  sachen  halben  zu  trucken", 
was  uns  nicht  wundern  wird,  wenn  wir  erfahren,  dass  diese  „Hand- 
lung" die  am  4.  dieses  Monats  stattgehabte  Erstürmung  des  Marien- 
berges durch  Grumbach  war.  Gleichen  Misserfolg  hatte  Feyerabend's 
zweites  Ansuchen  an  den  Rath.  Als  nämlich  1564  im  Barfüsser- 
kloster  bauliche  Veränderungen  vorgenommen  wurden,  bat  er  in 
seinem  und  »einer  Assoeics  Namen  am  0.  Mai,  „das  man  .Inen  ain 
gewelb  sampt  dreien  stublin  zu  Irem  Bücher  Handel  zurichten  vnd 
vnib  ein  leidlichen  Jar  Zinss  verleihen  lassen  wolt,  sich  derselben 
nach  Irer  gelegenheit  zugeprauehen."  Erst  ein  drittes  Gesuch  wurde 
ihm  nicht  rundweg  abgeschlagen,  sondern  in  Erwägung  gezogen;  es 
war  dies  Feyerabend's  und  Rab's  Ritte,  vom  '.i.  August  1564,  die 
Reformation  hiesiger  Stadt,  „da  dieselbe  nicht  mehr  zu  bekommen 
sei",  neu  drucken  zu  dürfen.  Beide  Bittsteller  hatten  hiezu  die  kurz 
vorher  erschienene  Nürnberger  Reformation  „vnd  ainen  Abriss, 
welcher  massen  Sy  vermeinen,  aines  Erbarn  Rats  dieser  Stat  Re- 
formation zu  zieren  sein  soltt",  beigelegt.  Der  Rath,  die  Notwen- 
digkeit einer  neuen  Ausgabe  einsehend,  übergab  die  Angelegenheit 


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den  Stadt  Advokaten  (Syndikern)  zur  Begutachtung,  aber  diese,  und 
zwar  vorzugsweise  Dr.  Johann  Fichard,  arbeiteten  die  Reformation, 
welche  zuerst  1509  bei  Johann  Schöffer  in  Mainz  gedruckt  worden 
war,  mit  einer  solchen  (iründlichkeit  um,  dass  erst  14  Jahre  später 
die  beiden  Drucker,  welche  die  Anregung  dazu  gegeben  hatten, 
die  Früchte  ihres  Scharfblickes  gemessen  konnten.6*) 

Matten  Feyerabend's  bisherige  Gesuche  an  den  Math  wenig  Er- 
folg gehabt,  so  sollt«'  eine  Unterlassung  derselben  ihm  noch  verhäng- 
nissvoller werden.  Des  vergeblichen  Petitionirens  müde,  welches  ihm 
nur  in  seinen  geschäftlichen  Unternehmungen  hindern  musste,  hatte 
er  die  „Newen  Zeitungen  den  Türckischen  Absagebrief  au  die  Ro. 
Keys.  Mtt.  betr."  ohne  Genehmigung  des  llathcs,  welche  bei  allen 
nicht  vom  Kaiser  privilegirteu  Büchern  eingeholt  werden  sollte,  er- 
scheinen lassen.  Der  Rath  verstand  hierin  keinen  Spass,  sondern 
lies«  ihn  am  23.  November  15*54  trotz  seiner  Entschuldigung  und 
„erpietung  sich  fürbass  dergleichen  truckens  gentzlich  zu  enthalten", 
in  einem  der  Stadtthürme  gefangen  setzen.65)  Fünf  Tage  später  bat 
seine  Frau  „beneben  ertlichen  andern  seinen  nachparn  vnd  guten 
freunden"  um  Befreiung  aus  seiner  Haft,  worauf  er  unter  der  Be- 
dingung entlassen  wurde,  sich  sogleich  wieder  zu  stellen,  sobald  es 
verlangt  würde,  was  aber  niemals  geschah. 

Obwohl  er  auf  diese  Weise  vom  Käthe  in  seinen  Unternehmungen 
gehemmt  wurde,  so  verstrich  doch  das  erste  Jahrseiner  Thätigkeit  in  der 
Companei  nicht,  ohne  dass  neben  verschiedenen  kleineren  Schriften  ein 
grösseres  Werk,  eine  deutsche  Bibel  in  Folio,  die  Pressen  derselben  ver- 
lassen hätte.  „Dieser  Nachdruck,  den  man  ein  Prachtwerk  nennen 
kann,"66)  war  mit  Holzschnitten  geschmückt,  über  welche  die  Verleger  in 
der  Vorrede  Folgendes  mittheilen :  „Damit  aber  der  Christliche  Läser 
denselben  vnsem  angewandten  Flciss  in  jetziger  Franckfurter  Bibel 
erkenne,  So  haben  wir  erstlich,  so  vil  die  Figuren  belangt,  die  alten 
mit  den  Leisten  (dieweil  sie  vielen  misfallen)  hinweg  gethan  vnd  an 
derselben  statt  ganz  neuwe,  schöne,  künstliche  (wie  denn  ein  so  edel 
theuwer  Werck  desselben  wohl  wehrt)  zurichten  lassen,  durch  welche 
wir  sonderlich  dem  gemeinen  Mann,  vnd  der  lieben  Jugent  dio 
Historie  desto  eigentlicher  vnd  verständiger  für  die  augen  stellen 
vnd  eynbilden  haben  wollen."  Unter  diesen  neuen  Holzschnitten 
befinden  sich  zwei,  welche  Jost  Amman's  Monogramm  tragen, 
und  ist  dies  das  erste  nachweisbare  Werk,  zu  welchem  dieser 
für  Feyerabend  Zeichnungen  lieferte.  Die  übrigen  Holzschnitte 
sind  theilweise  von  Sigmund  Feyerabend  selbst,  wie  unter  Andern 
das  mit  seinem  Monogramm  und  der  Jahrzahl  1503  bezeichnete 


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Bild  des  Evangelisten  Marcus,  theils  von  unbekannten  Mono- 
granimisten,  unter  welchen  besonders  einer,  dessen  Zeichen  in  der 
früher  erwähnten  Zöpfel'sehen  Bibel  häufig  vorkommt,  mehrfach 
vertreten  ist.67) 

Dieser  Bibel  folgten  rasch  eine  Keine  von  neuen  Verlagswerken 
mit  und  ohne  Holzschnitte,  welche  wir  grösstenteils  aus  dem  bereits 
eitirten  und  in  Beilage  V.  auszugsweise  abgedruckten  Register  der 
Fastenmesse  15(>5  kennen  lernen.  Demselben  entnehmen  wir  noch 
folgende  für  die  Geschichte  des  Buchhandels  nicht  zu  übergehende 
Thatsache.  Die  bekannte  Firma  Birkmann  aus  Cöln  war  durch 
Jobann  Birkmann  mit  sieben  namentlich  aufgeführten  „Dienern4'  hier 
zur  Messe  vertreten.  Von  diesen  Dienern  interessiren  uns  haupt 
sächlich  Arnold  Mylius  und  Philippus  .Junta;  ersterer  wurde  später 
Besitzer  des  Birkmann'schen  Geschäftes,  nachdem  er  eine  Tochter 
des  Johann  Birkmann  geheiratet  hatte,68)  letzterer,  ein  Mitglied  der 
berühmten  italienischen  Buchdruckerfamilie  Giunta,  dürfte  mit  dem 
von  Bandini  in  seinen  „Annales  .Juntaruin  typographiae"  erwähnten,69} 
am  16.  März  1533  geborenen,  fünften  Sohn  des  Bernard  .Junta 
identisch  sein. 

Ferner  ersehen  wir  aus  diesem  und  anderen  später  noch  vor- 
zuführenden Messregistern,  dass  der  ganze  hiesige  Buchhandel  auf 
die  Messe  beschränkt  war  und,  wie  wir  auch  an  anderer  Stelle  finden, 
dass  nicht  nur  auswärtige,  sondern  auch  hiesige  Verleger  für  die 
Messgeschäfte  innerhalb  und  in  der  Nähe  der  heutigen  Buchgasse 
eigene  Gewölbe  hatten,  welche  ausser  der  Messzeit  geschlossen  blieben. 
Nur  wenige  Handlungen,  und  dies  waren  hauptsächlich  hiesige,  er- 
hielten zwischen  den  Messen  Bücher,  welche  in  der  nächsten  Messe 
bezahlt  wurden.  ITeberhaupt  wurden  die  Käufe  entweder  gegen  baar 
oder  mit  einem  Credit  bis  zur  uächsten  Messe  abgeschlossen  (Un- 
bekannte mussten  dann  Bürgen  stellen),  ausnahmsweise  wurde  ein 
längerer  Credit  bis  zur  zweiten  Messe  gewährt  Niemals  aber  ist 
von  einem  Tauschgeschäfte  die  Hede,  dass  man  sagen  könnte,  es 
wären  Bücher  gegen  andere  „verstochen"  worden.  Diesen  Ausdruck 
sowie  die  durch  denselben  bezeichnete  Geschäftsweise  bringt  uns  erst 
das  folgende  Jahrhundert,  zu  einer  Zeit,  wo  das  baare  Geld  knapp 
und  überdies  durch  Kipper  und  Wipper  so  verschlechtert  war,  dass 
die  auswärtigen  Verleger  lieber  ihre  Bücher  gegen  die  anderer  Ver- 
leger umtauschten,  als  gutes  Geld  hinzulegen  und  für  ihre  Waare 
schlechte,  kaum  im  eigenen  Lande  unterzubringende  Münze  zu 
empfangen. 


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Wieder  zur  „Companei"  zurückkehrend,  finden  wir  in  derselben 
Anfangs  1565  eine  Aenderuug  eintreten,  welehe  zwar  nach  Aussen 
nicht  bemerkbar  war,  aber  die  Verhältnisse  im  Innern  umgestaltete. 
Es  war  nämlich  die  Witwe  Hau  aus  derselben  geschieden  und  hatte 
ihren  Am  heil  aus  dem  Geschäfte  gezogen,  weil  sie  am  10.  Januar  1565 
den  Buchdrucker  Thomas  Rebart  aus  Jena  geheiratet  hatte.  Der- 
selbe war  in  Jena  der  Leiter  einer  Druckerei  geweseu,  welche  Herzog 
Johann  Friedrich  der  Mittlere  für  die  Herausgabe  der  Wrerke  Luthers 
gegründet  hatte.  Sein  Vorgänger,  König,  war  wegen  Betrugs  ein- 
gekerkert worden  und  soll  sich  Hebart  bei  der  Untersuchung  gegen 
denselben,  wie  der  grossherzogl.  sächsische  Oberarchivar  Dr.  Burk 
hardt  in  einem  Aufsatze  :  „Druck  und  Vertrieb  der  Werke  Luthers" 
(Zeitschrift  f.  die  historische  Theologie  1862,  S.  456-69)  behauptet, 
„als  Brodneider  und  eine  widerwärtige,  niedere  und  gemeine  Buch- 
händlerseele bewiesen11  haben.  Ob  dieses  Unheil  in  seiner,  einen 
ganzen  Stand  beleidigenden  Form  ein  gerechtes  ist,  lassen  wir  dahin- 
gestellt sein,  da  uns  die  Akten  hierüber  nicht  zur  Verfügung  standen. 
Keineswegs  hatte  er  aber  ein  so  trauriges  Schicksal  verdient,  wie  es 
ihm  die  Anhänglichkeit  an  seinen  Fürsten  bereitete.  Als  nämlich 
unter  seiner  Leitung  das  durch  die  Schuld  seines  Vorgängers  dar- 
niederliegende Geschäft  gehoben  worden  war  und  er  für  den  Herzog 
Johann  Friedrich  eine  zweite  Druckerei  in  Gotha  errichtete,  musste 
er  für  diesen  verschiedene  Broschüren  Uber  den  „Echter"  Grumbach 
drucken,  welchem  bekanntlich  dieser  Fürst  trotz  des  Kaisers  Verbot 
Schutz  und  Schirm  gewährt  hatte.  Kurfürst  August,  welcher  als 
Vollstrecker  der  über  Johann  Friedrich  wegen  Begünstigung  Grum- 
bachs verhängton  Acht  ernannt  worden  war,  hatte  kaum  die  Mit- 
schuld Kebart's  erfahren,  als  er  das  Geschäft  in  Gotha  sperren  Hess, 
die  Bücher  confiscirte  und  den  „Ladengesellen"  an  den  Pranger 
stellte.  Hebart  selbst,  welcher  sich  entweder  hier  oder  in  Nimm  im 
Rlsass  auf  einer  ihm  gehörenden  Papiermühle  aufhielt,  wäre,  nach 
Burkhardt,  im  Herbste  1567  auf  einer  Heise  nach  Sachsen  in  Gotha 
festgenommen  und  mit  Ketten  belastet  nach  Dresden  abgeführt  worden, 
wo  er  fast  neun  Monate  lang  in  strengster  Haft  gesessen  hätte.  Als 
er  endlich  am  25.  Juni  1568  aus  derselben  entlassen  worden  wäre, 
hätte  er  sich  schriftlich  verpflichten  müssen,  „ewiger  Bestrickter  seiner 
churfürstlichen  Gnaden  zu  bleiben  und  auf  Erfordern  sich  wieder 
stellen  zu  wollen".  Von  Dresden  wäre  er  nach  Jena  gegangen,  wo 
er  in  Folge  der  grausamen  Behandlung  krank  eingetroffen  wäre. 
Aber  auch  hier  hätte  ihn  neues  Ungemach  erwartet;  denn  er  wäre 
daselbst  in  seinem  eigenen  Hause  von  zwei  Wächtern  bewacht  wor- 


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den,  welche  er  auf  seine  Kosten  hätte  unterhalten  müssen.  Später 
sei  er  nach  Frankfurt  am  Main  gezogen. 

So  berichtet  Burkhardt,  während  wir  nach  den  Akten  des 
hiesigen  Stadtarchivs  zur  Richtigstellung  und  Ergänzung  noch  Fol- 
gendes beifügen  können.  Am  17.  September  1507  hatte  Kebart  hier 
den  ßürgereid  geschworen,  war  dann  im  Januar  des  nächsten  Jahres 
zur  Leipziger  Neujahrsmesse  gereist  und  wurde  daselbst  von  dem 
Herzog  Johann  Wilhelm,  dem  Bruder  und  Nachfolger  des  in  Ge- 
fangenschaft befindlichen  Johann  Friedrich,  aufgefordert,  die  „stadt- 
liche grosse  Rechnung",  welche  er  noch  „von  etzlichen  verschiedenen 
.1  hären  hero  zuthun  pflichtigk"  zu  bereinigen.  Nachdem  er  aber  bald 
darauf  in  Leipzig  verhaftet  worden  und  also  von  ihm  nichts  zu  er- 
halten war,  wandte  sich  dieser  Herzog  d.d.  Weimar,  den  8.  Januar 
1508  an  den  hiesigen  Rath,  man  möge  die  in  Rehart's  Druckerei 
oder  Laden  befindlichen  „Teutachen  Biblien,  Bücher  Lutherj  sehligen, 
auch  Haus-,  kirchen  -  Postillen  vnd  dergleichen"  inventarisiren,  das 
Verzeichnis*  dem  Ucberbringer  des  Schreibens  übergeben  und  auf 
die  Bücher  Arrest  legen.  Der  Rath  Hess  das  Schreiben  unbeant- 
wortet, wesshalb  der  Herzog  am  23.  Februar  ein  zweites  folgen 
lies».  Daraufhin  sandte  der  Rath  am  4.  März  das  verlangte  Inventar 
ah,  meldete  aber  nichts  von  einer  Beschlagnahme,  welche  in  einem 
weiteren  Schreiben  vom  28.  März  wiederholt  verlangt  wurde.  Erst 
dieser  dritten  Aufforderung  kam  der  Rath  am  8.  April  nach.  So 
stand  die  Angelegenheit  noch,  als  Rebart  im  Spätsommer  aus  seiner 
Gefangenschaft  in  Jena  entlassen  worden  und  zur  Herbstmesse  hieher 
zurückgekehrt  war.  Da  man  aber  einsehen  mochte,  dass  der  auf 
seine  Bücher  gelegte  Arrest  dem  Gläubiger  mehr  Schaden  als  dem 
Schuldner  brächte,  so  verglich  man  sich  mit  ihm  und  verlangte  der 
Herzog  am  14.  März  1509  vom  Rathe  die  Aufhebung  der  Beschlag- 
nahme. Rebart  führte  nun  sein  Geschäft  hier  ohne  Störung  fort  und 
erweiterte  dasselbe,  wie  wir  später  sehen  werden,  im  Sommer  des 
letztgenannten  Jahres  durch  Ankauf  anderer  Verlagswerke.  Aber 
kurze  Zeit  nur  konnte  er  sich  nach  den  schweren  Schicksalsschlägen 
seiner  nouen  Thätigkeit  ei  freuen;  am  28.  September  1570  geleitete 
man  ihn  zur  letzten  Ruhestätte.  Herzog  Johann  Wilhelm  hatte  kaum 
seinen  Tod  erfahren,  als  der  Rath  Friedrich  von  Amsdorf  von  Speier 
aus,  wo  sich  der  Herzog  damals  auf  dem  Reichstag  befand,  am 
18.  Octobor  hieher  gesandt  wurde,  um  Ansprüche  auf  sein  hinter- 
lasscnes  Vermögen  geltend  zu  machen;  da  dieses  aber  unbedeutend 
war  und  der  Rath  der  Aufforderung,  über  dasselbe  für  den  Gläubiger 
ein  Inventar  aufzunehmen,  nicht  nachkam,  so  zog  Amsdorf  unver- 


-    28  - 


richteter  Sache  wieder  ab.  Kebart's  Witwe  begab  sieh  im  folgen- 
den Jahre  w)  nach  Jena  und  übernahm  das  dortige  Geschäft,  wo 
wir  sie  noch  159M  in  einem  Prozess  mit  Nicolaus  Schultheiss  von 
Colmar,  dem  späteren  Mitbesitzer  der  Papiermühle  in  Thann,  ver- 
wickelt finden.69)  Zwanzig  Jahre  vorher  hatte  sie,  weil  ihr  das  Geld 
zum  Betrieb  des  Geschäftes  fehlte,  diesen  als  Miteigentümer  an- 
genommen, und  war  später  über  verschiedene  Forderungen  ein 
Prozess  entstanden,  dessen  Einzelheiten  hier  nicht  weiter  von  Be- 
lang sind. 

Trotzdem  die  Mittel  der  Cotnpanei  durch  die  Wegnahme  des 
Capitata  der  Witwe  Hau  geringer  worden  waren,  gingen  doch  stets 
neue  V  erlagswerke  aus  derselben  hervor,  welche  einen  steigenden 
Umsatz  des  Geschäftes  zur  Folge  hatten.  Diesen  können  wir  aus 
dem  im  Stadt- Archiv  aufbewahrten  Register  der  Herbstmesse  15Wi 
ersehen.  So  mag  das  Geschäft  seinen  stetigen  Fortgang  genommen 
haben,  bis  es  durch  den  während  der  Ostermesse  1508  erfolgten  Tod 
der  Witwe  Gülflerieh  und  die  dadurch  verursachte  Erbsehaftsthcilung 
eine  tiefeinschneidende  Veränderung  erlitt,  obgleich  die  Erblasserin 
nur  einen  Theil  ihres  Vermögens  in  der  Companei  stehen  hatte.  So 
hatte  sie  bereits  am  Palmsonntag  1557  von  Jacob  und  Walther 
von  Knoblauch  das  „steinen  Haus"  am  Leonhardsthor  um  1950  fl. 
gekauft,  welches  sie  bis  zu  ihrem  Tode  bewohnte.  Ein  halbes  Jahr 
vor  demselben  hatte  sie  es  theilweise  an  die  Gebrüder  Arnold  Johann 
und  Gottfried  Birkmann  aus  Colli  auf  zwölf  Jahre  für  tfÖ  fl.  messent- 
lich  veriniethet.  Aus  dem  Miethcontract,  welcher  in  Beilage  VI  ab- 
gedruckt ist,  ist  ersichtlich,  dass  die  Companei  daran  keinen  Theil 
hatte,  eben  so  wenig  wie  an  verschiedenen  Büchern,  welche  vorzugs- 
weise aus  dem  Verlage  Gülfforich's  stammten  und  welche  sie  ihren 
Enkeln  vererbte.  Die  übrigen  zahlreichen  Werke,  welche  das  Inventar 
ihres  Nachlasses  (S.  Beilage  VII)  aufweist,  wurden  für  ihre  eigene 
Rechnung  und  nach  ihrem  Tode  zur  Li<juidirung  der  Krbmasse  von 
M  i  ch  a  e  I  II  a  r  d  c  r  während  der  Messe  verkauft.  Dieser  Michael  Härder, 
von  welchem  im  Jahre  1873  ein  „Mess-Memorial"  von  den  Herren 
Dr.  Ernst  Kelchner  und  Dr.  Riebard  Wülcker  herausgegeben 
wurde,  war  nämlich  nichts  weniger  als  ein  Buchhändler,  wie  er  nach 
den  damals  nur  spärlich  fliessenden  Quellen  des  Stadt-Archives  auf 
dem  Titel  von  den  Herausgebern  genannt  wurde,  sondern  einer  der 
vielen  Buchdruckergesellen,  welche  in  der  Mitte  der  sechziger  Jahre 
des  sechzehnten  Jahrhunderts  aus  allen  Gegenden  Deutschlands  hieher 
gezogen  waren  und  hier  das  Bürgerrecht  erwarben.  Mittel  und 
Credit,  ein  eigenes  Geschäft  betreiben  zu  können,  besass  er  nicht, 


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-   29  - 


ik  er  nach  Bl.  6  des  Beedbuehes  der  Oberstadt  für  die  Jahre  1567 
Iiis  1569  seine  Nahrung  für  ein  ganzes  Jahr  mit  2  Schilling  versteuerte, 
was  ein  Einkommen  von  20  fl.  repräsentirt.  70)  Nach  Auflösung  der 
Companei  verlor  Härder  seine  Stellung  und  da  er  wegen  der  grossen 
Menge  von  Buchdruckcrgesellen  keine  Unterkunft  als  solcher  finden 
konnte,  auch  wohl  seiner  bisherigen  Thätigkeit  halber  nicht  wollte, 
so  suchte  er  beim  Rath  um  die  erledigte  Stelle  eines  Schreibers  bei 
der  „Mittelwage"  nach,  welche  er  auch  am  2.  März  1570  erhielt. 
Wie  ihm  erging  es  zu  jener  Zeit  manchem  armen  Druckergesellen ; 
ohne  Beschäftigung  wandten  sie  sich  an  den  Rath  um  Anstellung, 
der  eine  als  Wächter  auf  dem  Pfarrthurm,  der  andere  als  Stadtbote, 
ein  dritter  als  Wieger  an  der  Kupferwage,  ein  vierter,  Namens  Hans 
Schreiber,  supplicirt,  „Jme  Jn  seiner  wonbehausung  hinder  dem 
Ochsen  teutsche  Schul  zuhalten  zu  vergünstigen". 

Als  Schreiber  an  der  Mittel-  oder  Schmeerwage,  wie  sie  an 
anderer  Stelle  genannt  wird,  hielt  Härder  nur  vier  Jahre  lang  aus70*),  er 
hatte  inzwischen  (15  Mai  1575)  das  Haus  zum  Roseneck  in  der  Rosengasac 
gekauft,  wurde  dann  Factor  in  der  Druckerei  von  EgenolfFs  Erben 
und  später,  als  er  sich  mit  diesen  iiberworfen  hatte,  Vorsänger  in 
einer  der  Stadtkirchen,  als  welcher  er  am  7.  Dec.  1592  Btarb.  Er 
war  seit  4.  December  1565  mit  „Kunigundt  Michael  Seybelts  trucker 
seligen  wittib"  verheiratet,  welche  ihm  erst  am  2.  Februar  1603  im 
Tode  nachfolgte.  Dieser  Ehe  entsprossen  vier  Kinder,  drei  Söhne  : 
Peter,  Zacharias,  Adam,  und  eine  Tochter  Elisabeth.  Dies  sind  die 
.Schicksale  des  Mannes,  der  durch  das  damals  zufällig  aufgefundene 
und  vor  dem  Verderben  gerettete  Bruchstück  eines  Messregisters  zu 
der  unverdienten  Ehre  eines  Frankfurter  Buchhändlers  gelangt  ist. 
Von  Beiner  Hand  befinden  sich  noch  im  Besitze  der  Erben  des  ver- 
storbenen Dr.  Creizenach  zwei  Messregister  über  die  Fasten-  und 
Herbstmesse  1568;  dieselben  enthalten,  gleich  wie  das  veröffentlichte 
Bruchstück  von  der  ITastenmesse  1560,  dem  der  „Handkauf",  d.  h. 
der  Baarverkauf  von  einzelnen  Büchern  und  von  Makulatur,  fehlt, 
nur  Bücher  aus  dem  Besitze  der  Gülfterich,  wie  man  sich  durch  Ver- 
gleichung  mit  dem  Inventar  ihres  Nachlasses  überzeugen  kann. 

Margaretha  GülfFerich,  welche,  nebenbei  bemerkt,  weder  lesen 
noch  schreiben  konnte,  hatte  in  ihrem  Testament  vom  11.  September 
1567  ihre  Enkel,  Weigand  Han's  Kinder,  zu  Erben  eingesetzt ;  da 
aber  dieselben  noch  minderjährig  waren  und  die  Vormünder  das  Ge- 
schäft nicht  fortfuhren  wollten,  so  suchte  man  den  Verlag  zu  ver- 
kaufen. Das  Nächstliegende  wäre  nun  gewesen ,  dass  Sigmund 
Feyerabend  und  Georg  Rab,  die   beiden  andern  Theilhaber  der 


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—  90  - 


Companei,  denselben  mit  übernommen  hätten,  allein  sei  es,  dass  sie 
Bedenken  trugen,  die  älteren  und  d esshalb  vielleicht  nicht  mehr  so 
gangbaren  Bücher  zu  erwerben,  oder  dass  sonst  ein  Grund  vorlag, 
kurz  in  den  Besitz  beider  gingen  diese  Werke  nicht  über,  sondern 
in  den  Simon  Hüter's  und  Thomas  Kebart's.  Ersterer  hatte  am 
1.  Deccmber  1568  einen  Theil  derselben  für  2774  fl.  19  ß  4  £j  ge- 
kauft, welche  Summe  er  in  der  Weise  abzahlen  wollte,  dass  er  in 
d«*r  Fastenmesse  1509:  174  fl.  19  ß  4  vj  und  dann  jede  fernere  Messe 
•200  fl.  entrichten  würde.  Der  übrige  Theil  des  Verlags  wurde  <  >ster- 
Messe  1509  von  Michael  Härder  für  Rechnung  der  Erben  auf  den 
Markt  gebracht,  worauf  dann  Themas  Hebart  am  (5.  Juni  desselben 
Jahres  seiner  Stiefkinder  „Historien  Buchhandell",  d.  h.  die  Volks- 
bücher, welche  noch  178  Ballen  0  Riess  2  Bach  und  19  Bogen  aus- 
machten, den  Ballen  zu  G  fl.  gerechnet,  für  1071  fl.  10  Batzen  er- 
warb (S.  Beilage  VIH),  welche  Summe  er  in  messentlichen  Abzah- 
lungen von  je  100  fl.  tilgen  wollte. 

Mit  diesen  beiden  Verkäufen  war  der  erste  Schritt  zur  Auf- 
lösung der  Companei  gethan,  welche  denn  auch  im  nächsten  Jahre 
erfolgte.  Ostermesse  1570  stellte  Georg  Rah  für  die  Vormünder  die 
Abrechnung  auf,  welche  in  Beilage  IX  abgedruckt  ist.  Dieselbe  bietet 
uns  ein  Beispiel  eines  Geschäftsbetriebes,  wie  ihn  wohl  wenige  gleich- 
zeitige Handlungen  aufweisen  konnten. 

In  welcher  Weise  die  Auseinandersetzung  mit  Sigmund  Feyer- 
abend  stattfand,  darüber  war  nur  in  den  Akten  eines  späteren  Pro- 
zesses der  Witwe  Rebart  mit  einem  gewissen  Johann  Rod  folgende 
Bemerkung  zu  finden:  „Volgennts  vnnd  nach  solchem  Allem  (näm- 
lich nach  dem  Tode  der  Gülfterich)  AIss  obbemelte  Vormünder  Herr 
Sigmunden  feierabendt  Jrenn  pflegkinndern  zum  besten.  Auss  der 
compancy  ausskaufft ,  vnnd  denn  ganntzen  buchhanndell  ahn  Jre 
pflegkinder  gebracht,  habenn  obbemelte  Vormünder  300  fl.  welche 
sie  gedachtem!  Herrnn  feyerabennden  angeben,  dero  Orthss,  vnd  in 
solchen  handel  gewenndett."  So  endete  diese  grossartige  Geschäfts- 
verbindung, welcher  wir  eine  Reihe  der  bedeutendsten  Verlagswerke 
jener  Zeit  verdanken. 

Feyerabend's  Verbindung  mit  Simon  Hüter  war  nicht  von 
dem  gleichen  Erfolge  begleitet,  wie  die  Companei,  konnte  auch  natur- 
gemäss  nicht  eine  solche  Ausdehnung  gewinnen,  da  ja  Hüter  weder 
die  Mittel  noch  eine  Druckerei  besass  und  nebenbei  als  Buchführer 
Geschäfte  machte,  während  Feyerabend  doch  nicht  nach  zwei  Seiten 
hin  gleiche  Rührigkeit  entfalten  konnte.  Es  bilden  daher  die  aus 
diesem  Verlag  hervorgegangene  Werke  eine  kleine  Zahl  gegenüber 


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der  grossen  Menge,  welche  Feyerabend's  Namen  als  Verleger  trägt, 
doch  weist  auch  diese  kleine  Anzahl  manche  bedeutende,  mit  Holz- 
schnitten von  Jost  Amman  geschmückte,  Bücher  auf.  Wir  erwähnen 
nur  hier:  Fronsperger,  von  Kayserlichen  Kriegsreehten,  von  welchen 
im  Verlauf  zweier  Jahre  zwei  Auflagen  erschienen,  ferner  Julius 
Caesar  verdeutscht  von  Ringmann,   Plinius,  Naturgeschichte,  die  be- 
rühmten  Frauen  des   Boccatio   und  endlich  Rüxner's  Turnierbuch, 
welches  ohne  dessen  Namen  herausgegeben  wurde.    Ein  Exemplar 
desselben  verehrte  Feyerabend  am  2.  April  15GG,  kurz  nachdem  es 
erschienen  war,  dem  Rath,  als  derselbe  es  stillschweigend  entgegen 
genommen  hatte,  Hess  er  am  25.  desselben  Monats  anfragen,  „ob 
man  Jme  dagegen  etwas  ergetzlichkait  thun  woll,"  der  Rath  bescbloss 
jedoch :  ,,soll  man  es  damit  verbleiben  lassen."    So  wenig  Erfolg  er 
mit  diesem  Geschenk  erzielte,  so  wenig  Glück  hatte  er  bei  einigen 
andern  mit  Simon  Hüter  gemeinsamen  Unternehmungen.  Am  3.  Juni 
1567  hatte  er  dem  Rath  zwei  deutsche  Bücher  vorgelegt,  dieselben 
seien  „vorhin  latine  aussgangen  vnd  jtzo  deren  Ains  durch  den  Rec- 
torein  zu  den  Barflissern  verteutscht  worden."  Da  er  die  Titel  nicht 
namhaft  gemacht  hatte,  so  wurde  er  aufgefordert,  die  Bücher  vorzu 
legen  ;  als  er  dies  am  10.  Juni  gethan  hatte,  wurde  der  Druck  des 
einen  „ein  Erclerung  etlicher  biblischer  Wörter"  gestattet,  der  des 
andern  dagegen  „die  Augspurgisch  Confession,  wie  die  vor  Jaren 
zu  Antorff  getruckt  worden"  verboten.    Als  er  nun  das  von  dem 
Rector  zu  den  Barfüssern  (Johannes  Honiberger)  übersetzte  Buch 
mit  Simon  Hüter  in  der  Herbstmesse   desselben  Jahres   hatte  er- 
scheinen lassen,  wurde  ihnen  der  Verkauf  von  den  Bürgermeistern 
untersagt.    Nachdem  sie  mehrere  Male  darum  nachgesucht  und  sich 
bereit  erklärt  hatten  „die  Preuation  herausser  zuthun  vnnd  den  ersten 
Bogen  änderst  zutrucken,  dessgleichen  die  andern  Bogen  auch,"  die 
.Missfallen  erregt  hätten,  wurde  es  endlich  am  23.  September,  als 
die  Messe  fast  zu  Ende  war,  gestattet. 

Grössere  Ungelegenheiten  brachte  beiden  das  nächste  Jahr. 
Wie  wir  bereits  gesehen  haben,  bezog  Hüter  als  Buchführer  mit 
Büchern  der  Companei  die  Leipziger  Messen.  So  hatte  er  auch  im 
<hhv  15G8  die  dortige  Neujahrsmesse  besucht,  als  ihm  seine  und 
seines  Associe  s  Feyerabend  gesammte  Büehervorräthe  we  gen  eines 
zur  Messe  gebrachten  Nachdrucks  der  Carion'schen  Chronik  confiscirt 
wurden.  Es  hatte  sich  nämlich  der  Professor  der  Arzneiwissenschaft 
an  der  Universität  Wittenberg,  Dr.  Caspar  Peueer,  der  Schwiegersohn 
Philipp  Melanchthon's,  welch'  letzterer  ehemals  die  Chronik  von  Carion 
bearbeitet  hatte,  bei  dem  Kurfürsten  August  von  Sachsen  beschwert, 


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I 

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das»  ihm  in  Frankfurt  trotz  des  (sächsischen)  Privilegs  diese  Chronik 
nicht  nur  nachgedruckt,  sondern  sogar  auch  „dieselbig  In  deine  ver- 
tuschet, das  ezlich  diugk  ausgelassen  vnd  anders  darein  gebracht 
wurden,  Tu  welchem  fürnemlichen  der  Churfiirst  zu  Brandenburgk 
beschwerlichen  vnd  verdrislichen  gedacht  vnd  erwehnet". 

Der  Kurfürst  August  verlangte  desshalb  in  einem  Schreiben, 
datirt  Dresden,  den  7.  Januar  1568,  von  dem  Kath,  das»  dieser  das 
Buch  bei  den  Druckern  confiscire.  Der  Kath  scheint  hierauf  keine 
Antwort  gegeben  zu  haben ;  denn  am  20.  Februar  wendet  sich  Peueer 
direct  an  denselben,  indem  er  eine  Abschrift  des  ihm  vom  Kaiser 
Maximilian  II.  unterm  18.  April  15<>6  für  seine  und  seines  Schwieger- 
vaters Werke  ertheilten  Privilegs  Ubersendet  und  mittheilt,  dass  er 
ausserdem  für  die  Chronik  in  lateinischer  und  deutscher  Sprache  vom 
KurfUrsten  August  ein  Privileg  besitze  „dessenn  alles  aber  vngeacht, 
hab  sich  Sigmundt  Feierabendt  sampt  seinen  gesellschafftern  one 
mein  vorwissen  vnnd  bewilligung  vnterstanden,  das  gemelte  Chroni- 
con  deutzsch  nach  zudrücken,  vnnd  nicht  allein  die  historien  ihres 
gefallen«,  vnter  meinem  nahmen,  vf  diese  Jar  zu  erstreckenn,  sondern 
auch  mit  ehrenrürigen  Zusetzen  hoher  Potentaten  zu  befleckenn,  dar- 
aus dan  mir  vnnd  den  meinen  schimpf,  auch  grosse  beschwerung  an 
leib  vnd  ehren,  letzlichen  eruolget."  Er  sei  desshalb  genöthigt  gegen 
die  Nachdrucker  klagbar  aufzutreten  und  sich  der  Privilegien  „zu 
errettung  seines  glaubens,  ehr,  leibs  vnnd  lebens  zugebrauchenn." 
Kr  bitte  daher  auf  das  nachgedruckte  Buch  Beschlag  zu  legen  und 
Feyerabend  zur  Erstattung  der  im  kaiserlichen  Privileg  festgesetzten 
Strafe  anzuhalten  Auf  diese  ihm  vom  Rath  mitgetheilte  Beschwerden 
entgegnet  letzterer  am  18.  März  in  einem  lungern  Bericht  an  diese 
Behörde  und  legt  zugleich  die  Abschrift  einer  an  den  Kurfürsten 
August  gerichteten  Rechtfertigungsschrift  bei.  Unter  Anderem  sagt 
er,  die  Carion'sche  Chronik  sei  bereits  von  Cyriacus  Jacob  und  David 
Zöpfcl  nachgedruckt  und  seien  „etlich  tausent  exemplaria  dauon 
verkhaufft"  worden,  ohne  dass  der  Rath  oder  sonst  Jemand  etwas 
dagegen  eingewendet  hätte;  er  habe  daher  geglaubt,  dass  eine  Er- 
laubniss  des  Rathes  nicht  mehr  nöthig  sei  und  habe  desshalb  nicht 
darum  nachgesucht.  Was  aber  sein  Vergehen  gegen  das  kaiserliche 
Privileg  betreffe,  so  sei  dieses,  als  das  Buch  bereits  gedruckt  ge- 
wesen sei,  noch  nicht  ertheilt  gewesen  und  habe  er  von  dem  Vor- 
handensein desselben  nicht  eher  etwas  erfahren,  als  „biss  vff  den 
nechst  verschienen  Leipziger  neuwen  Jarsmarckt,  alda  Simon  Huttern 
sein  guther  vnd  wharen  dieses  meines  Drucks  halben  arrestirt  worden." 
Aber  selbst,  wenn  dieses  Privileg  schon  ertheilt  gewesen  wäre,  so 


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33  - 


hätte  man  doch  nicht  auf  diese  Weise  gegen  ihn  vorgehen  dürfen 
„dan  es  Jha  widder  alle  Recht,  auch  die  natürliche  billichkeit  Ist,  das 
an  der  execution  angefangen  soll  werden,  zuuor  vnd  als  der  beschul- 
digt theil  auch  gehört  vnd  mit  Recht  vberwunden  worden."  Uebrigens 
könne  er  mit  einem  leiblichen  Eid  und  mit  gutem  Gewissen  betheuern, 
dass  er  dasjenige,  wodurch  der  Kurfürst  von  Brandenburg  beleidigt 
worden  sein  solle,  weder  in  dieser  Ausgabe  der  Chronik,  noch  in 
einer  andern  gelesen  habe  „zugeschweigenn,  das  solches  oder  anders 
dessgleichen  animo  Iniuriandi  aut  diffaraandi  also  durch  mich  im 
Truck  publicirt  solt  sein  worden."  Er  ersuche  desshalb  den  Rath, 
ihm  als  „gehorsamen  vnd  getrewen  burger  vnd  vnterthanen  vermog 
dieser  Stadt  Privilegien  vnd  freiheit"  ihn  gegen  jede  fernere  Gewalt 
zu  schützen  und  zu  schirmen.  Ferner  bitte  er,  der  Rath  möchte  sich 
beim  Kurfürsten  von  Sachsen  für  Aufhebung  des  Arrestes  Uber  die 
Bücher  Hüters,  seines  „Handelsgesellen"  verwenden,  da  diesen  die 
Sache  nichts  anginge,  sondern  er,  ITeyerabend,  „souiel  das  gedruckt 
Buch  belangt,  Principal  vnd  Haubtsacher,  auch  derhalben  reden  vnd 
Antwort  meniglich  will  geben."  Acht  Tage  nach  dieser  Eingabe 
Feyerabends  sendet  der  Rath  an  den  Kurfürsten,  an  Dr.  Peucer  und 
an  den  Magistrat  der  Stadt  Leipzig  Berichte  ab,  in  welchen  er  sich 
auf  Seite  seiner  Bürger  stellt  und  die  Kläger  an  das  hiesige  Stadt- 
gericht, als  die  zuständige  Behörde,  verweist.  Damit  scheint  man 
sich  beruhigt  zu  haben,  weil  hierüber  sich  keine  weiteren  Akten  im 
hiesigen  Archive  vorfinden,70)  und  weil  Hüter  in  der  darauffolgenden 
OstermeBse  1568  wieder  die  Leipziger  Messe  besuchte,  was  er  doch 
nicht  gewagt  haben  würde,  wenn  die  Beschlagnahme  seines  Lagers 
noch  nicht  aufgehoben  gewesen  wäre.  Von  Leipzig  aus  ging  er  nach 
Naumburg  zur  Messe  und  muss  an  beiden  Plätzen  nicht  unbedeutende 
Geschäfte  gemacht  haben,  wovon  man  sich  nach  den  ihm  übersandten 
Büchern,  welche  im  Register  der  Fastenmesse  1568  (S.  Beilage  V.  u.  X.) 
verzeichnet  und  in  Beilage  XI.  abgedruckt  sind,  überzeugen  kann. 

Nach  diesem  Vorfall  auf  der  Leipziger  Neujahrsmesse  löste  sich 
die  Geschäftsverbindung  mit  Hüter  auf  und  musste  dieser  in  Folg«* 
dessen  1500  fl.  an  Feyerabend  zurückzahlen,  doch  sollte  sein  weiteres 
Geschick,  wie  wir  später  sehen  werden,  noch  einmal  mit  dem  Feyer- 
abends sich  kreuzen. 


VII. 


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-    84  - 


IV. 

Die  Einsetzung  der  kaiserlichen  Bücher-Commission.  Die  Firma 
Hieronymus  Feyerabend.    Familienzwist  und  verschiedene 
Prozesse  Sigmund  Feyerabend's. 


Inzwischen  wurde  bei  den  hiesigen  Buchhändlcrmessen  eine 
Neuerung  eingeführt,  welche,  dem  Angeben  nach  zum  Besten  der- 
selben bestimmt,  in  der  Folgezeit  zum  schwersten  Nachtheil  für  die- 
selben sich  gestalten  sollte :  die  kaiserliche  B  U  c  h  e  r k  o  m m  i a  s  i o  n. 

Bisher  hatten  die  Kaiser  die  Bestimmungen  über  die  Censur 
jeder  einzelnen  Landesobrigkeit  überlassen ,  und  es  war  nur  ein 
klerikaler  Uebergriff,  dessen  sich  der  Erzbischof  Albrecht  von  Mains 
schuldig  machte,  wenn  er  am  10.  April  151!)  vom  Käthe  verlangte, 
dieser  sollte  die  ihm  übersandten  Mandate  wegen  „allerley  famos» 
libell  vnd  Schmachhuehlin  wider  ettlich  hohe  vnd  nidern  stants*'  hier 
anschlagen  lassen  und  sich  dieser  Angelegenheit  halber  mit  dem 
hiesigen  Pfarrer  Dr.  Peter  Mayer  in's  Benehmen  setzen.  71) 

Nun  sollten  aber  die  leidigen  Grumbachischen  Händel  die  Lage 
ändern.  Kaiser  Maximilian  IL,  über  das  im  Frühjahr  1507  hier  er- 
schienene Schmähgedicht,  die  „Nachtigall",  aufgebracht,  7')  richtete 
an  den  Rath  ein  heftiges  Schreiben,  in  welchem  er  strenge  Bestra- 
fung der  Uebelthäter  forderte.  Dies  geschah  zwar,  indem  der  Drucker 
Hans  Schmidt,  ein  lediger  Gesell,  gleich  dem  grossten  Missethäter 
mit  Ketten  auf  einen  Wagen  geschmiedet  nach  Wien  geschafft 
wurde  (der  Dichter  Glebitius  hatte  sich  der  Strafe  durch  die  Flucht 
entzogen),  doch  behielt  der  Kaiser  von  jetzt  ab  das  Bücherwesen 
mehr  im  Auge.  Am  1.  September  15*59  erhielt  der  Rath  plötzlich 
ein  kaiserliches  Rescript  vom  l.  August,  in  welchem  er  aufgefordert 
wurde,  bei  sämmtliehen,  die  hiesigen  Messen  besuchenden  Buchhänd- 
lern nachzusehen,  welche  Privilegien  sie  hätten  und  was  von  ihnen 
auf  Grund  derselben  in  den  letzten  fünf  Jahren  gedruckt  worden 
wäre;  ferner  sollte  der  Rath  dieselben  zur  Einsendung  der  in  den 
Privilegien  vorgeschriebenen  Pflichtexemplare  an  die  Reichshofraths- 
Canzlei  anhalten.  Der  Rath  leistete  dieser  Aufforderung  Folge,  nicht 
so  die  Buchhändler,  welche  theilweise  die  Vorlage  ihrer  Privilegien 
in  nächster  Ostermesse  versprachen.  Vor  Beginn  dieser,  am  1.  März 
1570,  wiederholte  der  Kaiser  das  Rescript.    Als  der  Rath  sah,  dass 


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35  - 


die  Ausführung  der  kaiserlichen  Befehle  ihm  viele  Mühe  und  Arbeit 
machte,  ohne  dass  es  ihm  gelänge,  dieselben  durchfuhren  zu  können, 
stellte  er  an  den  Kaiser  das  Ansuchen,  eigens  für  diesen  Zweck  eine 
Persönlichkeit  zu  bestellen.  Maximilian  II.  kam  zwar  diesem  Wunsche 
nicht  nach,  desto  lieber  aber  sein  Nachfolger  Rudolf  11.,  weil  ihm 
dadurch  die  ganze  Presspolizei  über  die  hiesigen  Messen  in  die  Hand 
gegeben  war.  Am  23.  März  1579  ernannte  Rudolf  den  Dr.  Johann 
Vest,  kaiserlichen  Fiscal  und  Procurator  am  Kammergericht  zu 
Speyer  als  kaiserlichen  Bücher-Commissarius  neben  den  zwei  Dele- 
gaten des  Ratbes  (deputati  ad  rem  librariam),  welchen  drei  Personen 
am  9.  März  1580  vom  Kaiser  der  bekannte  Frankfurter  Chronist 
Johannes  Steinmetz,  genannt  Latomus,  Dechant  zu  St.  Bartholomäus, 
beigegeben  wurde.  Bald  zeigten  sich  die  Folgen  des  Fehlers,  welchen 
der  Rath  mit  dieser  Forderung  begangen  hatte.  Denn  anstatt  eine 
dem  Rathc  sub-  oder  doch  wenigstens  coordinirte  Behörde  zu  bilden, 
wie  dieser  glaubte  und  es  ursprünglich  beabsichtigt  war,  verstanden 
es  einige  spätere  (Jommissare  durch  beständige  (Jompetenzconflicte 
über  denselben  sich  zu  erheben  und  brachten  es  durch  fanatischen 
Amtseifer  in  den  religiösen  Wirren  des  siebzehnten  Jahrhunderts  da- 
hin, dass  die  fremden  Buchhändler  die  hiesigen  Messen  nicht  mehr 
besuchten  und  so  dor  Untergang  derselben  herbeigeführt  wurde. 

Sigmund  Feyerabend  war  der  erste  Buchhändler  gewesen,  wel- 
cher gleich  der  ersten  Aufforderung  des  Rathes,  Privilegien  und 
Bücher  vorzulegen,  nachgekommen  war  und  am  IG.  September  1569 
Tür  sich  und  seine  A«socie*s  ein  Privileg  vom  5.  November  1505 
und  ein  Vcrzeichniss  der  auf  Grund  desselben  gedruckten  Bücher  an 
den  Rath  abgeliefert  hatte.  73) 

Zu  dieser  Zeit,  von  15(58  ab,  finden  wir  ausser  Sigmund  Feyer- 
abend auf  Titeln  und  in  Schlussschriften  einen  Hieronym us  Feyer- 
abend als  Verleger  angegeben.  Da  kein  Mitglied  der  Familie  dieses 
Namens  ausser  dem  15G3  geborenen  Sohne  Sigmunds  vorkommt,  so 
kann  nur  dieser  Knabe  damit  gemeint  sein.  Fragen  wir  aber,  wie 
es  kam,  dass  dieser  in  einem  Alter  von  fünf  Jahren  bereits  als  selb- 
ständiger Verleger  auftritt,  so  können  wir  nur  in  der  vorher  geschil- 
derten Leipziger  Beschlagnahme  der  Verlagswerke  Sigmund  Feyer- 
abend's  eine  Erklärung  finden.  Es  mochte  dieser  dem  Landfrieden 
dort  nicht  recht  getraut  haben,  und  um  einigermassen  die  Aufmerk- 
samkeit von  sich  abzulenken,  wählte  er  den  Namen  seines  Sohnes  als 
Hülle,  unter  welcher  er  seine  Verlagswerke  ausgehen  Hess  und 
darunter  sogar  solche,  deren  Vorreden  und  Widmungen  mit  seinem 

eigenen  Namen  unterzeichnet  waren.    Die  Drucker  dieser  Pscudo- 

3* 


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Firma  waren  der  früher  schon  erwähnte  Martin  Lechler,  welcher  im 
Jahre  15G7  dem  fluchtigen  Clebitius  vom  Rathe  nachgesandt  worden 
war,  aber  ihn  nicht  mehr  erreichen  konnte,  ferner  Peter  Schmidt 
und  dessen  Namensvetter  Johann,  aus  dessen  Officin  1572  eines  der 
ersten  Werke  Fischart's,  ein  „Eulenspiegel,  reimenweiss",  hervorging, 
welcher  den  Namen  Hieronymus  Feyerabend  mit  dem  des  Strass- 
burger  Formschneiders  und  Buchdruckers  Bernhard  Jobin  als  Ver- 
leger trägt.  7*)  Dieser  Johann  Schmidt  war  aber  kein  anderer,  als 
der  Drucker  der  Nachtigall.  Nachdem  er  aus  seiner  zweijährigen 
harten  Gefangenschaft  zu  Wien  entlassen  worden  war,  hatte  sich  der 
Kaiser  selbst  für  dessen  Aufnahme  als  Bürger  beim  Käthe  ver- 
wendet, 75)  womit  sich  aber  dieser  nicht  beeilt  zu  haben  scheint; 
denn  obgleich  Schmidt  („von  der  Newstat  auf  der  Heydt  bei  Coburg") 
am  9.  November  1569  hier  mit  Elisabeth,  der  Tochter  des  „Hans 
Lechler  sei.  von  Königshofen",  jedenfalls  der  Schwester  des  Martin 
Lechler,  eine  Ehe  einging,  wurde  er  doch  erst  am  8.  November  1571 
„als  frembdt  zu  burger  angenommen".  Von  seinen  späteren  Schick- 
salen erfahren  wir  wenig;  in  den  Jahren  1583  und  1584  war  er  eine 
Zeit  lang  von  hier  abwesend,  wovon  uns  das  „Kinderbuch  III"  durch 
einen  Vorfall  berichtet,  welcher  seine  Frau  in  einem  schlimmen  Lichte 
erscheinen  lässt,  7S)  dann  hören  wir  nichts  mehr  über  ihn  bis  zu 
seinem  am  11.  December  1590  erfolgten  Tode.  ") 

Wie  gerechtfertigt  die  vorhin  erwähnte  Vorsicht  Sigmund 
Feyerabend's  war,  wie  wenig  aber  dieselbe  nützte,  zeigte  sich  im 
Jahre  1570.  Am  2.  März  beschwerte  Sigmund  sich  beim  Rath 
„vber  seinem  Diener  N.  etlicher  zu  Leipzig  failgehabter  vnd  durch 
die  Leipzigischen  arrestirten  Bücher  halben",  und  bat  „wegen  etlicher 
seiner  ausstendigen  Schulden,  So  man  Jme  alhie,  Jn  künfftiger  Mess 
zubezalen  schuldig,  den  Hrn  Bürgermeister  mit  allem  Vleis  zu 
beuelhen,  Jme  Jn  künfftiger  anstendiger  Mess,  bey  vnd  gegen  seinen 
Schuld  Leuten  zu  würcklicher  bezalung  vermög  habender  Mess- 
freyheiten  gutlich  zuucrhelffen".  78)  Es  bezog  sich  dies  auf  eine  von 
den  Wittenberger  Druckern  veranlasste  Beschlagnahme  seiner  Bücher 
und  Ausstände,  und  suchte  er  offenbar  durch  Repressalien  weiteren 
Schädigungen  vorzubeugen.  Durch  die  Herausgabe  seiner  illustrirten 
Bibeln,  79)  welche  den  Absatz  der  Wittenberger  bedeutend  schmäler- 
ten, war  nämlich  der  Brodneid  des  Verlegers  derselben  rege  gemacht 
worden  und  hatte  dieser  jetzt  eine  passende  Gelegenheit  zu  finden 
geglaubt,  um  sich  an  Feyerabend  rächen  zu  können.  Wie  die  An- 
gelegenheit weiter  verlief,  darüber  bringen  uns  die  hiesigen  Akten 
keine  weiteren   Berichte,   wir  wissen  nur,   dass  in  Folge  dieser 


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Confi8cation  zwischen  Feyerabend  und  dem  Corrector  der  Lufft- 
schen  Druckerei  Christoph  Walther  sich  eine  literarische  Fehde  ent- 
spann, in  welcher  Letzterer  es  an  Schmähungen  und  Beschimpfungen 
nicht  fehlen  Hess.  so) 

Kaum  hatte  Feyerabend  diese  geschäftlichen  Misshelligkeiten 
hinter  sich,  als  ihm  durch  das  Benehmen  seiner  Frau  neuer  Acrger 
bereitet  wurde.  Am  2.  August  1571  klagte  er  beim  Rath:  81)  „Es 
sey  sein  Hausfraw  abermals  von  Jme  gelauffen  vnd  hab  seine  kinder 
heimlich  aus  dem  Hauss  genommen ,  welches  Jme  gar  beschwerlich 
vnd  begere  Er  dcrhalben,  Sy  beede  zuuergleichen  vnd  zuuerhören". 
Fünf  Tage  später  verlangte  er :  „dass  man  sein  weib  gefenglich  ein- 
ziehen wolle,  ob  es  vielleicht  ettwas  bey  ihr  wircken  wolte".  Eine 
glückliche  Ehe  scheint  er  demnach  nicht  geführt  zu  haben,  obgleich 
ihm  bis  dahin  seine  Frau  fünf  Kinder  geboren  hatte,  von  welchen 
das  dritte,  ein  Mädchen:  Magdalena,  am  1.  November  1565,  bereits 
gestorben  war. 

Fragen  wir  aber  nach  dem  Grunde  dieser  ehelichen  Zerwürf- 
nisse, so  werden  wir  wohl  die  Schuld  bei  beiden  Thcilen  suchen 
müssen.  Er  war  ein  heftiger,  ja  rücksichtsloser  Mann,  wie  wir  ihn 
bei  andern  Gelegenheiten  kennen  lernen  werden,  und  sie  mag  als 
Katholikin  den  Frieden  durch  das  Verlangen  gestört  haben,  die  Kin- 
der in  ihrem  Glauben  erzogen  zu  sehen.  Feyerabend  aber  wird  mit 
Rücksieht  auf  seine  Stellung  in  einer  vorzugsweise  der  lutherischen 
Lehre  zugethanenen  Stadt  diese  Bitten  nicht  erfüllt  haben.  Wir  werden 
später  noch  auf  Momente  stossen,  welche  diese  Ansicht  rechtfertigen. 
Der  Forderung  Feyerabend's,  seine  Frau  wegen  ihres  Entweichens 
einsperren  zu  lassen,  kam  der  Rath  selbstverständlich  nicht  nach, 
sondern  übergab  die  Angelegenheit  einer  Commission,  bestehend  aus 
den  beiden  Bürgermeistern  und  vier  Advokaten,  unter  welchen  sich 
der  bekannte  Dr.  Johann  Fichard  befand.  Die  Schlichtung  aber 
verzögerte  sich  um  so  mehr,  als  verschiedene  Sühneversuche  bei 
beiden  Ehegatten  vergeblich  waren,  bis  endlich  am  4.  December  der 
uns  leider  nicht  näher  bekannte  Einigungsvertrag  geschlossen  wurde. 

Während  Feyerabend  von  Sorgen  über  diesen  häuslichen  Zwist 
gequält  wurde,  trat  ein  Ereigniss  ein,  welches  ihm  in  geschäftlicher 
Beziehung  Verdriesslichkeiten  bereitete  und  ihn  pecuniär  schwer 
schädigte. 

Kurz  nach  der  Herbstmesse  1571  entwich  nämlich  sein  früherer 
Associe*  Simon  Hüter  aus  der  Stadt  unter  Hinterlassung  vieler 
Schulden.  Die  Vermögensverhältnisse  Hüter 's,  soweit  diese  aus  den 
Akten  zu  constatiren  sind,  waren  folgende.   Am  23.  September  1561 


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hatte  derselbe  von  dem  Buchführcr  Johannes  Faber  (Schmidt)  M)  ein 
Haus,  dessen  Lage  und  Namen  nicht  genannt,  aber  wahrscheinlich 
mit  dem  später  in  seinem  Besitze  befindlichen  Hause  „zur  Löwen- 
Imrg"  in  der  Töngesgasse,  jetzt  Nr.  40,  identisch  ist,  um  510  fl.  ge- 
kauft.   Zwei  Jahre  später,  am  20.  Soptember  1563,  verkauften  er 
und  seine  Frau  ein  Haus  in  der  Rittergasse  zu  Sachsenhauseu,  welches 
letztere  Besitzthum  ihnen  jedenfalls  durch  Erbschaft  von  Seiten  des 
Weingärtners  Jntz  zugefallen  war.  In  dem  früher  erworbenen  Hause 
betrieb  Hüter  sein  Geschäft  mit  wachsendem  Erfolg,  welcher  es  ihm 
möglich  machte,  trotz  der  Rückzahlung  der  nicht  unbedeutenden 
Summe  von  1500  fl.  an  Feyerabend,  von  den  Erben  seines  Schwagers 
Ilan  einen  Theil  von  dessen  Buchhandel,  wenn  auch  nur  auf  Credit, 
zu  kaufen.    Mit  diesem  Kauf  scheint  aber  das  Unglück  über  ihn 
hereingebrochen  zu  sein.    Am  28.  Mai  1500  muss  er  dem  Thoraas 
Rebart,  welchem  er  1725  fl.  schuldete,  wofür  ist  nicht  ersichtlich,  zu 
vermuthen  ist  aber  als  Grund  die  Erbtheilung  ihres  beiderseitigen 
Schwiegervaters  Jntz,  seine  und  seiner  Frau  liegende  und  fahrende 
Habe  verpfänden,  weil  er  diese  Summe  am  26.  desselben  Monats 
nicht  hatte  zahlen  können.    Bald  darauf,  am  20.  August,  begrub  er 
seine  Frau,  welche  ihm  von  1561  bis  1564  drei  Töchter  geboren 
hatte, 83)  und  die  somit  den  immer  mehr  hereinbrechenden  Ruin  seines 
Geschäftes  nicht  mehr  erlebte.    Dieser  wurde  theils  durch  seinen 
Schwager  Rebart,  theils,  und  zwar  hauptsächlich,  durch  Feyerabend 
herbeigeführt.    Am  11.  Februar  1570  musste  er  diesem,  dessen  Frau 
und  „Mithandelsucrwandtcn",    nämlich  dem  Georg  Rab  und  den 
Weigand  Han'schen  Kindern,  sein  Haus  „zur  Löwenburg"  in  der 
Töngesgasse  gegen   438  fl.   geliehenes  Geld  verpfänden.  Einige 
Monate  hernach,  am  5.  April  1570,  übernahm  Sigmund  Feyerabend 
dieses  Haus  um  625  fl.  Hüter,  welcher  sich  damals  ganz  dem  Sorti- 
mentsbuchhandel zugewandt  hatte,  befand  sich  bald  darauf  als  Mieth- 
bewohner  in  dem  „Roden  Hauss  vf  dem  Rossmarckh,  so  zustendig 
Herrn  Virich  Newhausen".    Dieser  Schuld  ledig,  scheint  ihm  von 
Feyerabend  doch  keine  ruhige  Stunde  mehr  gegönnt  worden  zu  sein  j 
denn  am  11.  September  1571  sucht  er  beim  Rath  nach,  ihm  „Cessionis 
beneficium"  zu  gestatten  und  sich  mit  jenem  in   einen  gütlichen 
Vergleich  einzulassen.  Dass  Feyerabend  und  die,  jedenfalls  von  ihm 
beeinflussten,  anderen  Gläubiger  darauf  nicht  eingingen,  ist  aus  der 
kurz  darauf  erfolgten  Flucht  Hüter's  zu  schliessen.    Am  1.  October 
wird  bereits  das   Inventar  über  seine  zurückgelassene  Habe  auf- 
genommen (S.  Beilage  XII.)  und   am  24.  Juni  des  darauf  folgen- 
den Jahres  1572  erwirbt  Peter  Schmidt  dieselbe  von  den  Gläubigern, 


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den  Mitgliedern  der  ehemaligen  ( 'ompanei,  um  515  fl.  (S.  Beilage  XIII.) 
Von  dem  Guthaben  Rebart's  oder  vielmehr,  da  dieser  inzwischen 
verstorben  war,  der  Witwe  desselben  ist  keine  Rede,  möglicherweise 
hatte  Hüter  mit  dieser  sich  vor  seiner  Flucht  auseinandergesetzt. 
Wohin  sich  Hüter  von  hier  aus  wandte,  ist  uns  unbekannt  j  im  Jahre 
1575  suchte  er  in  Zwickau,  seiner  Vaterstadt,  um  Errichtung  einer 
Druckerei  nach,  welche  ihm  aber  verweigert  wurde.  Später  befand 
er  sich  in  Leipzig  als  BuchfUhrer;  denn  der  bekannte  Dr.  Leonhard 
Thurneyser  schreibt  im  Februar  1583  an  den  hiesigen  Rath,  er  habe 
dem  Simon  Hüter,  „BuchfÜhrer  von  Leipzig",  einige  Kräuterbücher 
anvertraut,  man  möge  auf  das,  was  davon  noch  vorhanden  sei,  Be- 
schlag legen,  worauf  der  Rath  beschliesst :  „Soll  man  Jhmc  Antwortt 
geben,  sobald  mann  Bottschaflt  nach  Leipzig  habe".  64J 

Foyerabend  war  inzwischen  in  mehrere  Prozesse  verwickelt, 
welche  theil weise  durch  seine  eigene  Schuld  veranlasst  worden  waren. 

Ein  längere  Zeit  schon  anhängiger  mit  einer  Papiermaehers- 
Witwe  zu  Basel  zeigt  uns  Feyerabend's  Charakter  von  noch  schlim- 
merer Seite,  als  wir  ihn  bereits  oben  geschildert  haben.  Die  Sache 
verhielt  sich  so.  Feycrabend,  welchem  zu  seinen  zahlreichen  Verlags- 
Unternehmungen  die  Pressen  der  mit  ihm  in  Verbindung  stehenden  hie- 
sigen Buchdrucker  nicht  genügten,  sah  sich  genöthigt,  das  eine  oder 
andere  Buch  auswärtigen  Druckern  zu  übergeben,  mit  welchen  er  dann 
Einzclverträge  abschloss.  Einer  dieser  seiner  Geschäftsfreunde  war 
Johann  Oporinus  in  Basel,86)  ein  zweiter  Paulus  Queck  (ge- 
nannt Schwab)  in  derselben  Stadt.  Mit  Letzterem  hatte  Feyerabend 
während  der  Herbstmesse  15o'7  den  Druck  des  Buches  :  „De  traditioni- 
bus  apostolicis  et  tacitis"  verabredet,  welches  bis  zur  nächsten  Ostermesse 
hieher  geliefert  werden  sollte.  Bald  darauf  schrieb  Feyerabend  an  Queck  : 
„Meinem  guten  freundt  Paulus  Queckh  genandt  Schwab  zu 
aigen  handten. 

Laus  Deo  adj  Uten  octobris  Jn  Franckfurt  15<i7. 
„Gonnstiger  lieber  Herr  Paulj  Schwab.  Nach  dem  Jhr  habeiin 
den  Secundum  thomum  dem  Claffis  getruckt,  Jst  der  Jliricus  hfc) 
bey  mir  gewest,  Vnnd  mir  anzeigt,  dass  dasselbig  buch  so  falsch 
sey,  dass  Er  sich  scheine  dass  Jnn  seinem  Namen  hatt  sollenn 
Aussgehen,  dess  beschwer  Jch  mich  hoch  vnnd  forcht,  Jhr  werdt 
mir  mein  buch,  dass  Jhr  für  mich  solt  truckenn  Auch  Also  gen. 
Jst  derhalbenn  mein  begher  Vndt  Pitt  Jhr  wöllendt  mitt  ewerem 
Corrector  ernstlich  redten,  damit  mein  Buch  Correct  getruckt 
werdt,  vnnd  wo  das  nit  würdt  geschehen,  so  solt  jhr  wissenn,  dass 
ich  mich  Ahn  Euch  will  erhollenn,  Darumb  sinnt  gewarnet,  vnd 


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I 


sccht  Vleissig  raitt  zu,  Dann  mann  segt  mir,  es  scy  viel  Ahm  Buch 
gelcgenn,  Sollichs  liab  Jcli  Euch  Jnn  guter  meynung  nit  Konnenn 
Vcrhaltenn,  Grust  mir  den  friedlin  Papierer,  vnnd  sagt  Jbm  er 
soll  Euch  schön  weiss  Papier  zu  meinem  Werckh  gebenn,  damit 
sindt  dem  liebenn  Gott  bcuohlen. 
Datum  Jnn  Eyll  wie  obstehet 
E.  W. 

Sigmundt  Feyerabcnndt. 
Wann  der  Bassler  Bott,  der  Jnn  der  mess  Jst  hie  gewest, 
wieder  herab  wurdt,  so  schickt  mir  ein  Prob  mitt,  damitt  sehe  das 
format." 

Vorher  hatte  Feyerabend  an  den  Papiermacher  Fridolin  Heussler 
(Hüssler),  dem  im  Briefe  an  Queck  erwähnten  „friedlin  Papierer" 
wegen  Lieferung  des  Papiere  geschrieben  : 

„Dem  Ercngedachtenn  vnnd  ftlrnemen  Friederich  Heussler 
Bapirer  zu  Basel  meinem  günstigen  Herren  vnd  gutten  freundt  zu 
aigen  handt. 

Laus  Deo  adj  23.  Septembris  Jnn  Franckfurt  1507. 
Mitt  erbiettung  mein  willigenn  Dienst  zuuor  gunstiger  lieber  vnnd 
gutter  freundt  Friedrich  Heussler,  wens  euch  vnd  den  Ewerigenn 
wol  gieng  so  wer  mirs  ein  sonderliche  Freud  zu  hören,  dessgleichen 
wiss  mich  sampt  den  meinigenu  auch  noch  zimlichcr  geBundtheit. 
Dem  liebe  Gott  sag  Jch  lob  vnnd  dannckh.  Weitter  so  sollt  Jr 
wisse  im,  das  Jch  dem  Pauli  Schwoben  hab  ein  werckh  verdinget 
darzu  Jch  gern  ein  fein  schöns  weiss  Bapir  darzu  wollt  habenn, 
gemein  groisse.  Dieweil  Jch  mich  dann  alles  guts  zu  euch  versieh, 
vnnd  ich  weiss,  wann  Jhrs  thun  wollt,  das  Jr  mich  wol  könnth 
versehenn,  So  ist  mein  beger,  Jr  weit  dem  Schwobe  Paulj  gebenn, 
was  er  zu  demselbigen  Werckh  wirdt  bedurften,  secht  nur,  das 
fein  ein  groisse  vnnd  ein  Format  hatt.  Was  dann  die  bezallung 
wird  belanngen  auf  zukunfftig  Fastenmess  Wil  Jch  mich  mit  euch 
haltenn,  das  Jr  sollt  vnklag  sein,  bin  gutter  hofnung,  Jch  woll 
auch,  auff  Ostern  wieder  bey  euch  bestellenn,  des  Bapiers,  wie  Jr 
mir  vor  auch  gemacht  hapt,  damit  was  euch  lieb  ist,  grust  mir 
Jeder  man  wer  Jm  bestenn  nach  mir  fragt,  geschriebenn  Jn 
grosser  eil  Wie  obstehet 

E.  W. 

Sigmundt  Feyerabendt." 
Diesem  Auftrag  kam  Heussler  redlich  nach,  indem  er  in  der 
Zeit  vom  5.  October  1567  bis  in  die  dritte  Woche  des  März  1568 
nach  und  nach"  28  Ballen  6  Ries  an  den  Drucker  Queck  lieferte. 


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-   41  - 


Auch  dieser  hielt  sein  Versprechen  und  stellte  das  128  Bogen  starke 
Buch  in  einer  Auflage  von  1125  Exemplaren  bis  zur  Ostermesse  15(38 
her  und  übergab  es  dann  an  Johann  Oporinus,  welcher  es  Feyer- 
abend  überbringen  sollte.  Weil  aber  Oporinus  nicht  selbst  die  Messe 
bezog  „dann  Bin  Hausfraw  Alle  tag  eines  Kindts  wartten  gain",  86 *)  so 
übergab  er  die  in  vier  Fässer  verpackten  Bücher  seinem  Verwandten 
Emanuel  Heroldt,  welcher  dieselben  in  Beisein  des  Eusebius  Bischof 
(Episcopius)  und  Aurelius  Frobeniusan  Feyerabend  ablieferte.  Bei  dieser 
Gelegenheit  erhielt  Bischof  von  Feyerabend  112  fl.  für  den  Drucker. 

Soweit  wäre  nun  alles  in  Ordnung  gewesen,  wenn  nicht  Feyer- 
abend den  inzwischen  (am  Donnerstag  vor  Mittfasten  1567)  erfolgten 
Tod  des  Papiermachers  lleussler  benutzt  hätte,  die  Zahlung  an  dessen 
Witwe  Esther,  geb.  Penthinus,  hinauszuschieben,  wesshalb  diese  sich 
am  7.  März  1569  veranlasst  sah,  die  Forderung,  in  140  fl.  für  28  Ballen 
Papier  ä  5  fl.  bestehend,  einzuklagen.  Durch  alle  möglichen  Chikanen 
und  Winkelzüge  zieht  Feyerabend  den  Prozess  in  die  Länge.  Zuerst 
erklärt  er,  er  habe  das  Geld  dem  Juden  Samuel  zur  Kronen  für 
Johann  Oporinus  übergeben,  welcher  es  an  Heussler  zahlen  Bollte, 
und  diesen  habe  er  hievon  in  Kenntniss  gesetzt.  Als  später  der  Jude 
darüber  eidlich  vernommen  wurde,  wusste  sich  derselbe  der  Zahlung 
nicht  mehr  genau  zu  erinnern.  Die  gleichfalls  als  Zeugin  vernommene 
Witwe  des  inzwischen  verstorbeneu  Paulus  Queck,  Sophie,  geb.  Hüser 
(Heuser),  welche  1571  die  Ehefrau  des  Buchdruckers  Samuel  König 
geworden  war,  sagte  aus,  dass  Heussler  bereits  todt  gewesen  sei,  als 
Feyerabend  ihm  die  durch  Oporinus  gemachte  Zahlung  hätte  anzeigen 
wollen. 

Ein  andermal  läsBt  Feyerabend  durch  seinen  Anwalt  erklären, 
er  glaube  gar  nicht,  dass  Heussler  28  Ballen  Papier  geliefert  habe, 
man  möge  dies  erst  nachweisen,  ebenso  müsste  erst  bewiesen  werden, 
dass  der  Ballen  wirklich  5  fl.  werth  gewesen  sei.  Als  hierauf  von 
der  Frau  König  aus  den  Geschäftsbüchern  ihres  verstorbenen  Mannes 
ein  notarieller  Auszug  vorgelegt  wurde ,  aus  welchem  genau  ersicht- 
lich war,  wann  und  wie  viel  Papier  Queck  von  Heussler  erhalten 
hatte,  OT)  kehrte  Feyerabend  wieder  zu  seiner  ursprünglichen  Aus- 
sage zurück,  dass  er  den  Betrag,  einschliesslich  des  Fuhrlohns,  an 
Oporinus  gezahlt  habe.  Nun  war  aber  dieser  bereits  am  6.  Juli  1563  hS) 
(mit  Hinterlassung  vieler  Schulden)  gestorben,  so  dass  kein  Beweis  für 
die  Wahrheit  dieser  Behauptung  beigebracht  werden  konnte. 

Auf  diese  Weise  zieht  sich  der  Prozess  bis  1572  hin.  Am 
6.  Januar  dieses  Jahres  bittet  der  Anwalt  der  Klägerin,  dass  „dem 
Gegentheill  Kein  ferner  Vrsachenn  gegeben  werdte,  weitter  schrifft- 


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-    42  - 


lieh  zu  handtlcn  \  und  die  saehenn  noch  lrnngcr  der  armen  Wittib 
vnnd  Wayscnn  zu  Eudtliebcin  Verderbenn  vflzuhaltenn."  Daraufhin 
lässt  der  Rath  den  Bescheid  ergehen,  Feyerabend  solle  zur  Zahlung 
verurtheilt  werden,  sobald  die  Witwe  lleussler  oder  ihr  Anwalt  be- 
schwören könne,  weder  von  Fcycrabend  noch  von  Oporinus  die 
streitige  Summe  empfangen  zu  haben.  Als  der  Anwalt  noch  am 
selben  Tage  den  Eid  geleistet  hatte,  zeigte  sich  Fcycrabend  zu  zahlen 
bereit  und  übergab  dem  Auwalt  der  Klägerin  die  Summe  „ahn  ver- 
pottener  Müntz",  welche  nicht  angenommen  wurde.  Einige  Zeit 
später  sagte  er  aus ,  er  habe  das  Geld  am  andern  Tage  durch  einen 
Wechsel  nach  Basel  geschickt,  worauf  aber  der  Gcgenanwalt  erklärte : 
„dies  sey  erdichtet  vnndt  eben  Souiell  whar  Vnndt  erfiendtlich,  Als» 
da  er  dem  frommen  Redlichen  man  operino  selligcn  nachgesagt,  Er 
hab  geclagte  vnndt  nhunmehr  mit  Vrthel  erhalten  Suma  Jmc  operino 
entricht  vnndt  betzaltt.    Welches  sich  Jm  geringsten  nitt  befundenu." 

Hiemit  schliessen  die  Akten  am  20.  Juni  1572  und  ist  Weiteres 
nicht  aufzufinden.  Wir  wollen  hoffen,  dass  er  der  Witwe  zuletzt 
doch  noch  die  ihr  so  lange  vorenthaltene  Summe  zahlen  musste. 

Aus  dem  Jahre  1572  liegen  uns  noch  zwei  andere  Prozess- 
Akten,  leider  nur  in  geringen  Bruchstücken,  vor,  welchen  wir  Fol- 
gendes entnehmen. 

Feyerabend  schuldete  dem  Strassburger  Papierhändler  Balthasar 
Marstaller,  welcher  bereits  in  der  Abrechnung  Rab's  für  die  Companci 
vorkommt,  laut  Schuldbrief  vom  8.  April  1572  für  geliefertes  Papier 
1096  fl.  7  bz.  9  Diese  Summe  hatte  Marstaller  am  19.  Juni  des- 
selben Jahres  an  Dr.  .Johann  Sturm,  dem  damaligen  Reetor  der 
Universität  Strassburg,  S9)  cedirt  Als  Marstaller  bald  nach  dieser 
Cession,  wo  man  noch  nichts  von  dem  schlechten  Stand  seines  Ge- 
schäftes geahnt  hatte,  bankerott  geworden  war,  verlangten  seine  an- 
dern Gläubiger,  unter  welchen  sich  der  gleichfalls  in  der  Abrechnung 
Hab's  erwähnte  Nicolaus  von  Dürkheim,  des  Raths  zu  Strassburg, 
befand,  der  hiesige  Rath  solle  auf  die  vielen  Ausstände  Marstaller's 
hier  Arrest  legen.  Dies  scheint  auch  geschehen  zu  sein ;  denn  als 
Feyerabend  von  Dr.  Johann  Sturm  um  Zahlung  angegangen  wurde, 
erklärte  er,  er  könne  nicht  eher  zahlen,  als  bis  die  von  den  übrigen 
Gläubigern  arrestirte  Forderung  freigegeben  sei.  Ob  und  wann  dies 
geschehen,  ist  nicht  ersichtlich. 

Das  andere  vorhandene  Bruchstück  aus  den  Judicial- Akten  des 
hiesigen  Stadt- Archivs  behandelt  einen  Nachdrucks-Process,  in  welchem 
der  Kläger,  wie  bei  dem  vorhergehenden,  ein  Strassburger  ist,  näm- 
lich der  uns  bereits  bekannte  Theodosius  Rihel. 


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-    43  - 


Dieser  klagt  beim  hiesigen  Käthe  gegen  Sigmund  Feycrabend, 
Peter  Schmidt ,  Goorg  Hai»  und  Weigand  Han's  Erben,  das»  diese 
ihm  Sleidan,  Titus  Livius  und  Flavius  Josephus  nachgedruckt  hätten, 
trotzdem  er  über  diese  Bücher  ein  Privileg  aufzuweisen  hätte,  welches 
ihm  Kaiser  Maximilian  II.  am  22.  März  1571  auf  acht  Jahre  gegen 
Ablieferung  von  fünf  Exemplaren  an  den  kaiserlichen  Reichshofrath 
ortheilt  hatte. 

Es  heisst  wörtlich  in  dem  beigelegten  Privileg :  90) 

 Qvod  ad  nos  noster  &  Sacri  Imperij  fidelis  dilectus  Theodosius 

Rihelius  Calcographus  Argentincnsis  referendum  curauerit,  sc  non 
absque  magno  suo  damno  atque  detrimento  expertum  esse,  quosdam 
Tipographos  in  finihus  Romani  Imperij  libros  aliquos  per  se  antehac, 
partim  maximis  sumptibus  atque  impensis  comparatos,  partim  vero 
iure  haereditario  ad  sc  dcuolutos,  praesertim  vero  Titum  Liuium 
Historiographum  Romanum,  euius  excmplar  ipse  atque  affinis  suus 
Samuel  Emmcl  praeteritis  annis,  ab  luonis  Scheffer  Calcographi 
Moguntinensis  haeredibus  magno  praetio  comparärunt,  Ncc  non 
Johannem  Schleidanum  latinc  et  gennanicc  conscriptum  res  sub  Diuo 
Imperatore  Carolo  Quinto  —  —  —  gestas  narrantem ,  quem  a  patre 
suo  Vicendelino  Rihelio  iure  haereditario  aeeepit,  imitatos  esse,  ex- 
cusisse  atque  publice  diuendissc,  paucissimis  tiiutummodu  in  loci« 

minimisque  verbis  alteratis  atque  mutatis.   Et  propterea  sup- 

plicauerit,  ut  cum  singulari  priuilegio  donare  &  Calcographi-s 

non  solum  supra  memoratos  librum  verum  etiam  Ilistoricum  Flauium 
Joscphum  teutonica  lingua  conscriptum,  quem  dictus  Emmel,  qui 
iara  dudum  ob  aeris  alieni  molem,  oflficinam  suam  impressoriara 
relinquere  coactus  est,  &  bonis  cessit,  primum  in  lucem  aedidit,  in 

posterum  exeudere  inhibero  dignaremur.  

Feyerabend  und  Peter  Schmidt  treten  uns  nicht  weiter  in  diesem 
Prozesse  entgegen ;  jedenfalls  fehlen  die  betreffenden  Aktenstücke. 
Dagegen  erklärt  Georg  Rah  am  22.  September  1572,  dass  Feyer- 
abend die  streitigen  Bücher  nichts  angingen,  da  er  zu  der  Zeit,  wo 
Rihel  sein  Privileg  erhalten  hätte,  nicht  mehr  in  der  Companei  gewesen 
sei,  er  (Rab)  habe  nur  an  Sleidan  einen  Antheil,  während  die  beiden 
übrigen  den  Weigand  Han'schen  Erben  gehörten.  Einige  Zeit  später 
trat  er  auch  diesen  Theil  an  die  Vormünder  Kilian  Ziegler  und  Paul 
Reffeier  ab,  so  dass  er  am  18.  September  1573  die  gRnze  Klage, 
deren  Object  einen  Werth  von  mehr  als  0000  fl.  betrug,  von  sich 
abwälzen  konnte.  Welchen  weiteren  Verlauf  der  Prozess  nahm,  ist 
nicht  zu  ersehen. 


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-    44  - 


V. 

Frankfurts  erste  Buchdruckerordnung.  Sigmund  Feyerabend's 
Vetter  Johann.   Beider  Familienverhältnisse  und  Geschäfts- 
Verbindungen  bis  zu  Sigmunde  Tod. 


Um  dieselbe  Zeit,  als  der  vorhin  erwähnte  Prozess  geführt 
wurde,  trat  hier  die  erste  Buchdruckerordnung  in  Kraft.  Bereite 
zehn  Jahre  vorher,  am  22.  April  15(513,  hatten  die  hiesigen  „Drucker- 
herren", durch  das  ungebührliche.  Benehmen  ihrer  Gesellen  dazu 
veranlasst,  dem  liathe  den  Entwurf  einer  Ordnung  vorgelegt,  welche 
aber  nicht  angenommen  worden  war.  S1)  Diesmal  ging  wieder  die 
Initiative  von  den  Buchdruckern,  und  zwar  von  Fcyerabend,  aus. 
Unter  dem  4.  September  1572  berichten  uns  die  Rathsprotokollc 
„Ist  anbracht,  wie  dass  sich  vnder  den  Buchtruckern  alhie  allerhand 
vnrichtigkeiten  zuetragen,  Also,  wo  nicht  zeitlich  Einsehen  bescheheu 
solt,  dass  künfftig  vnrath  daraus  entstecn  möchte.  Dcrohalben  Sig- 
mund Fcyerabcndt  angesucht  vnd  gepetten,  dass  man  die  Truckher 
alle  beschicken,  vnd  Jnen  mit  Ernst  vferlegeu  wöll,  der  Ordnung, 
So  Jnen  gemacht  vnd  gegeben  werden  soll,  trcwlich  zugeleben,  vnd 
nachzukhommen."  Vier  Wochen  spater,  am  7.  October,  legten  die 
Drucker  eine  Ordnung  oder  Reformation  mit  der  Bitte  vor,  dieselbe 
durchzusehen  und  daran  zu  ändern,  wo  es  nöthig  sei.  Nachdem  dieser 
Entwurf,  welcher  fast  gleichlautend  mit  dem  von  15(33  war,  mannig- 
fache Aenderungen  durch  den  Rath  erlitten  hatte,  wurde  die  Buch- 
druekerordnung am  5.  März  1573  „anstat  des  Gesetz  zu  Rath  ver- 
lessen."  Die  hier  verbürgerten  Buchdruckergesellen  reichten  eine 
Beschwerde  dagegen  ein,  doch  nützte  dieselbe  nichts ;  denn  bald 
darauf  erschien  die  Ordnung  bei  Peter  Schmidt  im  Druck. 

Das  Jahr  1573  war  aber  für  Fcyerabend  auch  insofern  von  Be- 
deutung, als  gegen  Ende  dessolben  sich  ein  Vetter  von  ihm,  Johann 
Feyerabend  aus  Schwäbisch-Hall,  hier  niedcrliess.  Obgleich  die  Ver- 
wandtschaft beider  keine  nahe  war  (ihre  Urgrossväter  waren  Brüder 
gewesen),  nahm  sich  doch  Sigmund  sogleich  seines  Vetters  an  und 
half  demselben  ein  Geschäft  begründen,  indem  er  ihm  und  Melchior 
Schwarzenberger,  **)  mit  welchem  Johann  ein  Compagniegeschäft 


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einging,  am  24.  Januar  1574  einen  nicht  unbeträchtlichen  Theil  seines 
Verlages  käuflich  überliess.    (Siehe  Beilage  XIV). 

Nach  Verlauf  eines  Jahres,  am  lu\  März  1575,  löste  Johann  die 
Verbindung  mit  Schwarzenberger,  obschon  sie  „weren  Jn  willens 
vndt  Vorhabens  gewessen,  Vier  nacheinander  volgende  Jahr  ein 
societet  vnndt  gemeinen  Haudell  zu  gewin  vnd  verlust  zuhaltenn, 
vndt  mitteinander  zufüren,  wie  sie  dann  auch  albereitt  etzliche  guett 
vnndt  nützliche  bücher  sambtlichon  Jn  solchem  angefangenen  gemei- 
nen Handell  trucken  zulassen  vndt  noch  ettliche  vndter  der  pressen 
vfgelegt  liegen  hetten  ;  Dieweil  aber  ihnen  beiden  hinfürters  solchen 
handel  in  esse  vnndt  in  gewerb  (wie  sich  dass  gebürt)  zuuerhaltten, 
zu  schwer  vnd  zwieder  fallen  miJgte,  damitt  dann  nicht  ihnen  beiden 
hiermitt  ein  schaden  vnnd  Widerwillen  entstünde",  so  hätten  sie  sich 
mit  Nicolaus  Bassee  verglichen,  dass  er  ihnen  das  Gtatch&ft  unter 
folgenden  Bedingungen  abkaufte. 

Baaske  und  seine  Frau  sollten  dem  Sigmund  Feyerabend  den 
von  Johann  und  Schwarzenberger  schuldig  gebliebenen  Rest  der 
Kaufsunime  von  028  fl.  in  messentlichen  Zahlungen  von  50  fl.  ab- 
tragen. Weil  ferner  jeder  der  beiden  Verkäufer  500  fl.  in  das  Com- 
pagniegeschäft  eingelegt  und  Schwarzenberger  fthr  sich  allein  noch 
1X>  fl.  für  Druekerlohn  ausgegeben  habe,  so  sollten  die  Käufer  diesem 
Sicherheit  bieten,  das«  sie  ihm  die  500  fl.  von  Fastenmesse  1575  ab 
innerhalb  drei  Jahren  mit  5%  Zinsen  zurückzahlen  würden,  die  aus- 
gelegten 96  fl.  sollten  ihm  in  der  nächsten  Herbstmesse  mit  Zinsen 
ersetzt  werden,  dagegen  erhalte  er  in  der  Ostermesse  50  fl.,  welche 
jeder  der  Verkäufer  zu  beanspruchen  habe  „vor  ihre  gehapte  müehe 
vnndt  versannmus.  Hieruft*  sol  vnd  wil  er  Schwartzen berger  ihnen 
Eheleuten  seinen  halben  theil  an  dem  Hanndell  hiemitt  verkauflft,  zu- 
gestelt  vnndt  eingeraumbt  haben,  doch  mit  der  ausstrücklichen  pro- 
testation  vnd  bedinglichem  Vorbehalt,  dieweil  er  vor  dato  in  oder 
mitt  dem  Hanndell  weder  wenig  noch  vill  geschaltten  oder  gewaltten, 
auch  noch  weitters  hinfürters  etwas  zuthun  haben  will,  So  soll  vndt 
will  er  Basse  vndt  seine  Hausfrauw  sich  von  Hanns  Feyerabennden 
zuorderst  liefern  lassen ,  mitt  welcher  lieferung  er  Sehwartzenberger 
weitter  nichts  zuthuen  noch  zuschaffenn,  viell  weniger  derselbenhalben 
angefochten  redt  vndt  Antwort  darueber  zugebenn  schuldig  sein  soll." 

Johann  Feyerabend  aber  will  den  Käufern  „die  beide  gehalttene 
Messregister"  mit  den  Ausständen  und  einem  vollständigen  Inventar 
Uber  alle  Bücher  „ausgenommen  den  Honierion  vnndt  was  aus  der 
(Jonipanie  entlehnet  worden",  ferner  über  das,  was  sie  bisher  in  den 
Handel  weiter  gedruckt  hätten ,  übergeben.    Die  ihm  nach  Ausweis 


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der  Messregister  gebührenden  Einnahmen  sollte  man  ihm  an  seinem 
Theil  der  500  fl.  abrechnen  und  abziehen ;  woraus  zu  entnehmen  ist, 
dass  er  diese  Summe  noch  nicht  vollständig  eingelegt  hatte. 

Nach  Uebernahme  des  Geschäftes  hatten  die  Bassee'schcn  Ehe- 
leute vor  allen  Dingen  dein  Strasaburger  Papierhündlcr  Nicolaus 
von  Dürckheim  das  von  den  Verkäufern  erworbene  und  von  Bassee 
mit  übernommene  Papier  im  Betrag  von  222  fl.  zu  zahlen ,  „vndt 
furters  Johann  Fcyerabenden  nach  ausweisung  vndt  was  sich  zu 
guetter  Rechnung  befinnden  vnndt  vbrig  pleiben  wirdt,  dasselbig 
sollen  vndt  wollen  die  Käuffern  allso  baldt  ohne  weittcre  einrede  oder 
liindernus,  als  seinen  theil  liefern  vndt  bezahlen." 

Zur  Sieherstelluug  der  628  fl.,  welche  Sigmund  Fcyerabend  als 
erstem  Verkäufer  gebührten,  mussten  diesem  die  BasaeVschen  Ehe- 
leute für  sich  und  ihre  Erben  „ihren  Buchhandel  wie  sie  denselben 
von  ihnen  Hern  Melchior  Schwartzenborgern  vnd  Hans  Feyerabeun- 
den,  wie  obgemelt,  erkaufl't  haben4'  in  der  Weise  verpfänden,  dass 
Sigmund  bei  Nichteinhaltung  der  Zahlungstermine  ohne  weitere 
gerichtliche  Klage  berecltfigt  sei,  diesen  Handel  als  sein  Eigenthum 
zu  übernehmen. 

Johann  Feyerabend  heiratete  im  nächsten  Jahre  1575,  am 
17.  August,  die  Mündel  seines  Vetters,  Katharina,  die  Tochter  des  am 
31.  Mai  1567  verstorbenen  Buchdruckers  Peter  Braubach,  M)  und 
leistete  am  20.  März  des  folgenden  Jahres  den  Bürgereid.  Darauf 
war  er  mehrere  Jahre  lang  mit  seinem  Vetter  Sigmund  associirt.J 

Ueber  den  genannten  Peter  Braubach,  welchen  wir  früher  als 
den  dritten  hier  ansässigen  Buchdrucker  Ubergangen  hatten,  haben 
wir  Folgendes  nachzutragen.  Von  Schwäbisch  -  Hall  hieher  Uber- 
gesiedelt 94)  schwor  er  am  28.  April  1540  hier  den  Biirgereid.  Er 
war  viermal  verheiratet  gewesen  und  soll  nach  (iwinner  aus  seinen 
vier  Ehen  22  Kinder  gehabt  haben,  9:';  von  welchen  ihm  aber  nur 
drei,  ein  Sohn  und  zwei  Töchter,  überlebten.  Die  für  diese  drei 
Kinder  ernannten  Vormünder  waren  für  David,  Sohn  aus  erster  Ehe  : 
Dr.  med.  Adam  Lonicer  und  der  früher  genannte  Basler  Buchdrucker 
Paulus  Queck,  fttr  Agathe,  welche  nach  den  Akten  aus  der  zweiten 
Ehe  stammen  sollte,  wovon  aber  in  den  hiesigen  „Kinderbüchern" 
nichts  zu  finden  ist,  M)  deren  ( >heim  Jacob  Heidelberger  und  M.  Johann 
Andronicus,  und  endlich  für  das  einzige  Kind  dritter  Ehe,  die  am 
13.  Juni  1561  getaufte  Katharina,  Sigmund  Feyerabend,  welcher 
durch  die  zweite  Heirat  Braubach's  mit  diesem  in  verwandtschaftliche 
Beziehungen  getreten  war,  97)  und  der  schon  öfter  erwähnte  Buch- 
drucker Peter  Schmidt. 


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-   47  - 


Brau  buch  war  der  erste  hiesige  Buchdrucker,  welcher  griechische 
und  hebräische  Bücher  druckte.  Ueber  den  Umfang  und  die  Rich- 
tung seines  Verlages  wird  man  sich  am  besten  aus  seinem  in  Bei- 
lage XV.  mitgetheiltcn  Inventar  informiren  können.  Ausser  den  be- 
deutenden Biichervorräthen  hinterliess  er  drei  Häuser,  welche  ihm 
zum  Theil  von  seinen  Frauen  vererbt  waren;  erstlich  die  „hhausung 
Bawmeister  vf  dem  liebfrawenberg,  darin  Brubachius  seliger  ge- 
wohnet"98) und  seine  Druckerei  hatte,  dann  die  „Behaussung  Werden 
berg  genant  vff  dem  Weckmarekt  gegen  dem  Sahlhof  vber  gelegen"» 
jetzt  Saalgasse  36,  und  das  Haus  „zur  Gürtlerstube"  oder  „hohen 
Homburg",  jetzt  neue  Kräme  Nr.  30,  welches  er  am  11.  November 
1559  um  837'/8  Gulden  gekauft  hatte. 

Braubach's  zweite  Tochter  Agathe  wurde  am  13.  August  1508  die 
Frau  des  M.  Johann  Lützelberger  (auch  Lucienberger)  von  hier, 
welchem  sie  viel  Kummer  und  Aergerniss  bereitete.  Am  20.  April 
1570  kauften  beide  Eheleute  von  den  Vormündern  der  Geschwister 
Agathe'«  das  bisher  für  gemeinsame  Rechnung  der  drei  Erben  fort 
geführte  Geschäft  um  1150«.  (den  Ballen  zu  (>  fl.  gerechnet).99)  Zur 
Sicherstellung  der  Kaufsumme,  welche,  von  Herbstmesse  1571  be 
gönnen,  mit  200  fl.  jährlich  getilgt  werden  sollte,  mussten  den  Ver- 
käufern „die  Behaussung  zur  Gurttierstuben  genant  auch  der  obgemelt 
Buchhandel  vnd  Bücher  .Inn  alle  wege  für  solche  Summe  gelts  biss 
zu  letzter  Bezalung  zu  wahrem  vnterpfandt  Jnnstehen  vnd  verhaft 
sein  vnd  bleiben,  Auch  sollen  die  Keufferc  gedachten  Handel  mit 
zudruckung  vnd  erhaltung  der  Bucher  bessern  vnd  nit  ergern."  Da- 
gegen versprachen  die  Verkäufer  keines  der  verkauften  Bücher  Uber 
kurz  oder  lang  nachzudrucken,  zu  verlegen  oder  zu  übersetzen,  wofür 
jedem  der  Vormünder  von  den  Käufern  je  ein  Exemplar  der  be- 
treffenden Bücher  als  Geschenk  verheissen  wurde.  Sigmund  Feyer- 
abend,  welcher  vor  dem  Kauf  die  Homiliae  D.  .Johannis  Brenfii 
super  Joannem  Evangelistam  et  postillam  latinam  Danielis  Greseri 
hatte  drucken  lassen,  verkaufte  für  sich  diese  Bücher  an  beide  Ehe- 
leute für  500  fl.,  den  Ballen  zu  IS1/»  fl.  gerechnet,  wofür  ihm  die 
Käufer  die  Behausung  „zum  Werdenberg"  verpfänden  mussten,  da- 
gegen versprach  er  ihnen  „von  Jedem  seiner  Exemplar  vnd  gattung, 
Souiel  er  deren  vor  sich  selbst  vnd  Jnn  seinem  Handel  getruckt,  es 
sey  klein  oder  gross  Ein  ganz  Exemplar  Jnn  KaufF  zu  schencken 
vnd  zu  geben." 

Endlich  wurde  bestimmt,  dass  die  Firma:  „Apud  haeredes 
Petri  Brubachij"  oder  „Bey  Peter  B Illbachs  seligen  Erben"  lauten 
sollte.  1») 


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In  dem  kurzen  Zeitraum  von  flinf  Jahren  hatte  es  Agathe 
trotzdem  sie  ihr  Mann  „von  vnmessiger  vberflüssiger  Verschwendung^ 
deren  sie  von  Kindtheit  auch  wol  gewohnt  gewesen"  abzuhalten  ge- 
sucht hatte,  durch  ihren  lüderlichen  Lebenswandel  dahin  gebracht, 
dass  nicht  nur  das  Geschäft  zu  Grunde  gerichtet  war,  sondern  auch 
die  beiden  Häuser  verkauft  werden  musstcn. 

Als  es  soweit  gekommen  war,  suchte  Agathe  mit  ihrer  Schwester 
Katharina,  der  nunmehrigen  Frau  des  Johann  Feyorabend  beim 
Rathe  am  23.  Juni  1576  darum  nach,  ihnen  beiden  das  Krbtheil  ihres 
verschollenen  Bruders  David  ausfolgen  zu  lassen.  Dieser  hatte  sich 
noch  bei  Lebzeiten  seines  V  aters  von  hier  entfernt  und  seit  länger 
als  sechzehn  .fahren  keine  Nachricht  von  sich  gegeben:  „Etzliche 
sagen,  dass  Er  in  Franckreich  König  Francesco  in  Krieg  zugezogen 
seye."  Sein  Antheil  au  der  Erbschaft  bestand  aus  dem  Haus  zum 
Baumeister  mit  I  Lausrath  und  der  Druckerei,  von  welcher  Sigmund 
Feyerabend  und  Peter  Schmidt  15G8  zusammen  ungefähr  einen  Centner 
Schriften  erworben  hatten,  ferner  aus  1800  fl.  BaarvermÖgen  und 
850  H.,  dir«  ihm  noch  aus  dem  an  Littzelberger  verkauften  Buchhandel 
gebührten.  Das  Haus,  mit  Ausnahrae  der  Keller  und  „Weberhallen", 
welche  messentlich  vermiethet  wurden,  hatte  Nicolaus  Basse*e  von 
Martini  1567  bis  Martini  1570  gegen  einen  jährlichen  Miethzins  von 
10  fl.  inne  gehabt,  ihm  folgte  ein  Buchbinder  und  dann  ein  Schneider, 
der  es  bis  Pfingsten  1576  bewohnte.  Nachdem  es  in  Folge  der  von 
beiden  Schwestern  angeregten  Erbtheilung  der  jüngsten,  Katharina, 
Johann  Feyerabend's  Frau,  zugesprochen  worden  war,  bezog  dieser 
die  durch  die  Miether  sehr  verwahrloste  und  dadurch  baufällig  ge- 
wordene Behausung. 

Im  darauffolgenden  Jahre,  am  17.  April  1577,  kaufte  er  mit 
Sigmund  von  den  vier  jüngeren  Kindern  Weigand  Han's  101)  (der 
älteste  Sohn  Kilian  betrieb  seit  Ende  1571  eine  eigene  Druckerei) 
den  Rest  des  Buchhandels  der  Companei  um  4500  fl.  (Siehe  hierüber 
Beilage XVI.).  Sigmund  scheint  denselben  ganz  seinem  Vetter  Johann 
überlassen  zu  haben;  denn  als  dieser  am  2.  Mai  1570  von  dem  Säcklcr 
Heinrich  Dackh  2500  fl.  entlehnte,  verpfändete  er  dem  Gläubiger 
sein  Haus  „zum  Bawmeister  vf  dem  Liebfrawenberg  sammt  den  gantzen 
Buchhandel,  so  zuuor  die  Compania  genant  vnd  von  der  Gülfferichin 
F.rben  erkaufFt  worden." 

Inzwischen  hatte  Sigmund's  Geschäft  immer  grössere  Aus  lehnung 
gewonnen,  so  dass  er  am  1 1.  Mai  1574  genöthigt  war  beim  Rathe 
nachzusuchen:  „Nachdem  Er  nit  Platz  hab  seine  Bücher  zulegen,  dass 
man   Jme  Jn  dem   Gasten  vorn  an  der  newen   Mauern  einen  Paw 


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zuerrichten  wölk*,  dahin  Er  seine  Bücher  legen  könne,  mit  dem  Er- 
bieten Jars  45  fl.  daraus  zugehen.4'  Auf  dieses  Anerbieten  ging  aber 
der  Rath  eben  so  wenig  ein,  als  auf  das  zehn  Jahre  vorher  angebrachte 
Gesuch  ähnlichen  Inhalts. 

In  Sigmunds  Familienverhältnissen,  welche  nach  Aussen  hin 
keinen  Unfrieden  mehr  erkennen  lassen,  hatte  sich  inzwischen  manches 
geändert.  Im  März  1572  war  ihm  sein  sechstes  Kind,  eine  Tochter, 
geboren  worden,  während  er  am  15.  Sept.  des  nächsten  Jahres  eine 
seiner  Töchter  (welche  lassen  die  Todtenregister  durch  Fehlen  des 
Namens  nicht  ersehen)  zu  Grabe  geleiten  musste.  Das  folgende  Jahr 
1574  schenkte  ihm  einen  zweiten  Sohn,  der  in  der  Taufe,  am  30.  Mai, 
den  Namen  Karl  erhielt,  dagegen  wurden  ihm,  wahrscheinlich  durch 
die  in  jenem  Jahre  hier  grassirende  Pest,  im  September  1576  zwei 
seiner  andern  Töchter  geraubt. 

Das  im  hiesigen  Epitaphienbuche  auf  ßl.  28  abgebildete,  den 
vier  verstorbenen  Kindern  Feyerabends  auf  dem  lutherischen  Peters- 
kirchhofe errichtete  Denkmal  stellt  in  seinem  obern  Theüe  drei  alle- 
gorische Genien  mit  einer  Sanduhr  dar,  unten  das  Wappen  Feyer- 
abends und  der  Familie  Berghaimer,  zu  deren  Seiten  rechts  und 
links  je  zwei  Mädchen  betend  sitzen.  Es  trägt  in  der  Mitte  die  Inschrift: 

Epitaphium 

Quatuor  filiolarum  Patr.  Sigi9mundi  Feierabend,  Civis  ac  bibliopolar 
Francof.  pie  in  Christo  obdormientium. 
1576. 

Feierabendinae  sobolis  monumenta  viator 

Quatuor  lue  cemis,  i'unera  terra  tegit. 

Magdalis  hic  jacet,  hic  Lucretia,  hic  Elsula  et  Anna. 

Quas  Patri  charo  mors  properata  tulit. 

Si  pectus  pietas  movet  aut  miseratio  cordi  est, 

Die  defunetarum  suaviter  ossa  eubent.  Amen. 

Hieron.  Feierab.  defunetarum  frater  P.  E.  posuit.  102) 
Ein  äusserst  selten  vorkommender,  nach  einer  Zeichnung  Hems- 
kerk's  von  Cornhaert  gefertigter  Kupferstich,  gleichfalls  das  Grabmal 
der  Feyerabend'schen  Töchter  darstellend,  mag,  wie  Gwinner  103) 
richtig  bemerkt,  nur  der  Entwurf  eines  Denkmals  gewesen  sein,  dessen 
Ausführung  als  zu  kostspielig  unterblieben  ist. 

Wesshalb  nicht  der  Vater,  sondern  der  damals  erst  dreizehn- 
jährige Hieronymus,  als  Stifter  des  Denksteins  genannt  ist,  darüber 
fehlt  jeder  Anhaltspunkt^;  wir  könnten  vielleicht  ein  neuerdings  durch 
die  Mutter  hervorgerufenes  Zerwürfniss  muthmassen,  in  Folge  dessen 
der  Vater,  den  Namen  des  Sohnes  vorschiebend,  seinen  Kindern  das 
VII.  4 


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Denkmal  setzen  liess,  wofür  auch  die  Worte  der  Inschrift:  „qua» 
Patri  charo  mors  properata  tulit"  sprächen. 

Wieder  zu  Sigmund  Feyerahend's  geschäftlichen  Verhältnissen 
zurückkehrend,  finden  wir,  dass  er,  der  1507  6000  Golden  und  nach 
der  Confiscation  im  Frühjahr  1570  nur  4001)  fl.  versteuerte,  im  Jahn* 
1577  im  Stande  war,  den  Schatzungseid  abzulehnen  und  somit  die 
höchste  Schätzung  zu  zahlen,  was  einem  Vermögen  von  mindestens 
10,000  fl.  104)  gleichkommt. 

Das  nächste  Jahr  (1578)  brachte  ihn  wieder  einmal  in  (Jonflict 
mit  dem  Käthe,  der  ihn  auf  Veranlassung  des  Herzogs  Julius  von 
Braunschweig,  des  Vaters  des  Dramendichters  Heinrich  Julius,  zu 
200  fl.  Strafe  vcrurtheilte,  weil  er  bei  Franz  Bassee, *05)  dem  Bruder 
des  Nicolaus,  „das  Mentzisch  offen  vnderschriben  vnd  besigelt  Lateinisch 
Mandat  vnd  Consistoriale  in  processum"  hatte  drucken  lassen.  Auf 
seine  am  20.  August  eingereichte  Bitte  um  Nachlass  der  Strafe  wurde 
dieselbe  um  die  Hälfte  gemindert.  Zur  nämlichen  Zeit  war  auch 
der  Druck  der  1504  von  ihm  und  Georg  Rah  angeregten  und  ihnen 
Ubergebenen  neuen  Reformation  der  Stadt  fertig  geworden.10")  Als  nun 
Feyerabend  am  20.  Sept.  beim  Käthe  anfragte,  wie  viel  Exemplare 
derselben  der  Rath  nüthig  habe,  er  wolle  sie  ihm  um  einen  „Schrecken- 
berger"107)  billiger  als  andern  geben,  wurde  verordnet,  er  solle  an- 
statt der  abverlangten  1<>0  fl.  Strafe  100  Exemplare  der  Reformation 
liefern,  womit  dann  alles  ausgeglichen  wäre. 

Mit  dem  wachsenden  Wohlstande  konnte  Sigmund  Feyerabend 
nach  zwanzigjährigem  Aufenthalte  hier  daran  «lenken,  ein  eigenes 
Haus  zu  erwerben.  Denn  wenn  er  auch,  wie  wir  oben  gesehen  haben, 
am  5.  April  1570  von  Simon  Hüter  das  Haus  „zur  Löwenburg"  ge- 
kauft hatte,  so  hatte  er  dasselbe  doch  schwerlich  bewohnt,  da  er  es 
drei  Wochen  später,  am  26.  April,  mit  einem  Nutzen  von  85  fl.  an 
den  Goldschmied  Hans  Steinmeyer  verkaufte.  Bis  zum  Jahre  1570 
wohnte  er  in  der  „Oberstadt"  (eine  nähere  Angabe  war  nicht  aufzu- 
finden) in  Miethe.  In  diesem  Jahre  aber  kam  er  in  den  Besitz  zweier 
Häuser,  nämlich  des  früher  Peter  Schmidt  gehörigen  „zum  Rendel" 
in  der  Töngesgasse,  jetzt  Nr.  27,  welches  er  am  10  April  um  300  fl. 
kaufte,  und  dann  des  Hauses  „zum  kleinen  (oder  alten)  Stalburg" 
auf  dem  Liebfrauen  berge.  Auf  welche  Weise  er  das  letztere  erhielt, 
können  wir  nicht  sagen,  da  die  Major-Währschaften  nichts  von  einem 
Kaufe  berichten.108)  Dieses,  ein  altes  baufälliges  Haus,  unmittelbar 
an  der  Liebfrauenkirche  gelegen,  liess  er  niederreissen,  um  ein  neues 
an  dessen  Stelle  zu  erbauen  und  mag  er  zu  diesem  Zwecke  am 
25.  Sept.   von  seinem   (Jevatter   Dr.   Johann    Fiehard  700  fl.  gegen 


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eine  Hypothek  auf  das  Haus  „zum  Rendel"  aufgenommen  haben. 
Am  16.  October  schloss  er  mit  seinen  Nachharn,  den  Stiftsherron 
des  Liebfrauenstiftes  einen  Vertrag,  nach  welchem  ihm  gestattet 
wurde,  bei  der  Anlage  seines  neuen  Hauses  ein  Fenster  der  Kirche 
zu  verbauen.  Von  dieser  Seite  gesichert,  wandte  er  sich  an  den 
Uath  mit  verschiedenen  Anliegen.  Erstlich  wollte  er  ömc  Allmci. 
die  zwischen  der  Kirche  und  seinein  Hause  lag,  überbauen.  Dann 
bat  er,  auf  der  andern  Seite  um  23  Zoll  herausrücken  zu  dürfen,  in- 
dem er  sich  dagegen  erbot,  keine  Ueberhänge,  sondern  „einen  steinern 
Stock"  aufzuführen.  Ferner  suchte  er  darum  nach,  an  Stelle  der 
alten  ruinösen  Stadtmauer,  welche  auf  die  Rückseite  seines  Hauses 
stiess,  eine  neue  auf  seine  Kosten  herstellen  zu  lassen,  wenn  ihm  er- 
laubt würde,  in  dieser  auf  den  Schützengraben  (  jetzt  Holzgraben ) 
hinaus  eine  Thüre  oder  wohlvergittertes  Fenster  brechen  lassen  zu 
dürfen,  wozu  der  Rath  den  Schlüssel  in  Verwahrung  haben  sollte, 
damit  sein  Brunnen  zwei-  oder  dreimal  im  Jahre  gefegt  werden,  und 
er  in  seinem  Holzhaus  an  nVr  Mauer  ein  einfallendes  Licht  haben 
könne.  Dies  alles  wurde  dem  angesehenen  Manne,  bei  dessen  Namen 
in  den  Akten  selten  das  Prädikat  „Herr"  vergessen  ist,  genehmigt. 

Mit  weit  ausschauenden  Plänen  mag  er  in  die  Zukunft  geblickt 
haben,  als  sein  Haus  der  Vollendung  nahe  war,  aber  wie  bald  wurden 
dieselben  durch  den  Tod  seines  ältesten  Sohnes  zerstört,  der  ihm  am 
22.  November  1581  in  einem  Alter  von  187a  Jahren  entrissen  wurde. ,0b«) 
Mochte  schon  der  im  September  des  vorhergehenden  Jahres  erfolgte 
Tod  seines  ehemaligen  Genossen  in  der  „Companei",  (ieorg  Rab  m) 
dem  52jährigen,  ehrgeizigen  Manne  ein  memento  mori  gewesen  sein, 
um  wie  viel  mehr  musste  der  Tod  des  eigenen,  fast  erwachsenen 
Sohnes  auf  Feyerabend  gewirkt  haben,  der  seine  Hoffnung  jetzt  nur 
noch  auf  seinen  zweiten  im  Kindesalter  stehenden  Sohn  setzen  konnte. 
Doch  bald  kam  der  rührige  Geschäftsmann,  der  jede  Gelegenheit  des 
Erwerbes  mit  scharfem  Auge  erfasste,  wieder  zum  Vorschein.  Am  9.  März 
1582  kaufte  er  von  Johann  Adam  Lonicer  den  halben  Theil  des  Hauses 
„zum  Weisen",  jetzt  am  Holzjtförtchen  Nr.  1 ,  um  335  fl.  Dieser 
Kauf,  oder  wahrscheinlicher  die  durc  h  ein  nicht  bezahltes  Darlehen  be- 
dingte Uebernahme,  war  aber  für  ihn  nicht  günstig;  denn  am  10.  August 
desselben  Jahres  verkaufte  er  dieses  Haus  wieder  um  250  fl.  Desto 
vortheilhafter  war  für  ihn  der  Verkauf  des  drei  Jahre  vorher  um 
300  fl.  erworbenen  Hauses  „zum  Rendel",  welches  ihm  am  24.  April 
1582  der  frühere  linchdruckorgeselle  und  damalige  Kastendiener 
Kntuanus  Beatus  (alias  Seliger)  um  050  H.  abkaufte.  Zu  dieser  Zeit 
mag  er  sein  neues  stattliches  Haus  bezogen  haben,  auf  welches  Nicolaus 

4* 


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Reussner,  Verfasser  der  bei  ihm  1581  erschienenen  Emblemata  H0) 
folgendes  Epigramm  dichtete:  Ui) 

In  aedes  Sigisra.  Feirabendii. 
Miraris  forsan  magnas,  quaa  conspicis  aedes : 
Hospes  mirari  desine,  quisquis  ades. 
^uippc  Sigismundus  sibi  non  has  exstruit  vni : 
Omnibus  has  cupit  hic  nempe  paterc  bonis. 
Omnibus  vt  pateant,  magnas  has  esse  necesse  est: 
NYc  dominum  capiunt  hae  tarnen  vsquc  suum. 
Fast  drei  Jahrhunderte  lang  stand  dieses  Haus  und  als  es  end- 
lich im  Jahre  1855  fallen  musste,  um  der  schon  von  Goethe  vermissten 
Durchfahrt  vom  Liebfrauenberge  zur  Zeil  Bahn  zu  machen,  dachte 
wohl  keiner  der  damaligen  Väter  der  »Stadt  daran,  dass  in  demselben 
<-inst  ein  Mann  gewohnt  hatte,  der  viel  zu  dem  Ruhme  Frankfurts 
als  «'mporium  rei  librariae  beitrug,  und  dass  dessen  Name  der  passendste 
für  die  neugeschaffene  Strasse  wäre.     In  den  letzten  Jahren,  wo  so 
viele  neue  Strassen  angelegt  und  alte  umgetauft  wurden,  Buchte  man 
alle  möglichen,  auf  Frankfurt  bezügliehen   und   nicht  bezüglichen 
Namen  hervor,  auf  Feycrabend  aber  kam  Niemand. 

Doch  verlassen  wir  die  Gegenwart  und  wenden  uns  wieder  zur 
Vergangenheit,  zu  ihm  selbst,  zurück.  Wenige  Jahre  nur  konnte 
sich  Sigmund  Feyerabend  an  dem  ruhigen  Besitze  seines  neuen 
Hauses  erfreuen.  Kaum  war  ein  Jahr  seit  seiner  Uebersiedlung  in 
dasselbe  verflossen,  als  er  am  IG.  Juli  1583  nicht  mehr  im  Stande 
war,  die  höchste  Steuer  von  25  fl.,  sondern  „nach  abzug  böser 
Schulden"  nur  13  fl.  zu  Bahlen.  Ein  Monat  später,  am  30.  August, 
imisste  er  sein  Haus  dem  „Kremer'4  Johann  Pithan,  einem  der  grössten 
damals  hier  befindlichen  Kapitalisten,  welchem  er  drei  Jahre  hernach 
das  Frauentrachtenbuch  „wegen  erwiesener  Gutthat  vnnd  erhaltener 
FreundschalTt"  gewidmet  hat,  m)  gegen  1000  fl.  geliehenes  Geld  ver- 
pfänden, um  mit  seinem  Vetter  Johann  eine  „newe  Biblia  cum 
Summariis"  drucken  zu  können.  Für  diese  Bibel  suchten  beide 
„Geuettern"  am  10.  September  desselben  .Jahres  iiA)  beim  Rath  um 
ein  Privilegium  „Jn  G  oder  8  Jaren  nit  zutrucken"  nach ,  welches 
ihnen  am  gleichen  Tage  um  so  eher  genehmigt  wurde,  als  der  Kur- 
füret Ludwig  von  der  Pfalz  bereits  acht  Tage  vorher  ein  Privilegium 
darüber  ertheilt  hatte;  doch  beschloss  der  Rath  zwei  Tage  später, 
dasselbe  von  den  Advokaten  der  Stadt  aufsetzen  zu  lassen,  „dass  es 
kein  Streit  oder  Missverstand  gebe." 

Trotz  dieser  Vorsicht  des  Rathes  scheint  dasselbe  doch  Mängel 
gehabt  zu  haben;  denn  am  2.  April  1584  bat  Johann  Feyerabend, 


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der  Rath  möchte  das  Privilegium  dahin  erweitern,  dass  kein  hiesiger 
Bürger  diese  Bibel  weder  in  demselben  noch  in  einem  andern  Format 
nachdrucken  dürfe.  Ks  hatte  nämlich  mittlerweile  Nicolaus  Rassee, 
wenn  auch  vergeblich,  um  den  Druck  dieses  Ruches  nachgesucht. 
Nach  allen  Seiten  gesichert,  hätte  der  Druck  der  Ribel  ruhig  fort- 
schreiten können,  so  dass  sie  längstens  Ostermesse  1585  zur  Messe 
hätte  gebracht  werden  müssen,  wenn  es  nicht  beiden  „Geuettern" 
am  Nöthigsteu,  an  Geld,  gefehlt  hätte.  Wie  wir  vorhin  gesehen 
haben,  standen  Sigmund's  Vermögensverhältnisse  bereits  im  vorher- 
gehenden Jahre  nicht  mehr  so  günstig,  wie  früher,  in  diesem  Jahre 
aber  war  es  so  weit  gekommen,  dass  er  (am  23.  Juni)  beim  Rathe 
darum  nachsuchte,  ihm  6000  Gulden  gegen  5%  Zinsen  vorzustrecken, 
damit  er  ein  Corpus  juris  canonici  et  civilis  drucken  könne. I15)  Trotz 
des  Widerspruches  der  städtischen  Rechenmeister  ging  der  Rath 
darauf  ein  und  gab  ihm  auf  einen  von  seiner  Frau  mitunterzeich- 
neten Schuldschein,  am  25.  August,  vorläufig  1000  Gulden.  Am 
15.  December  brachten  die  Rechenmeister  beim  Rath  gegen  ihn  vor, 
„dass  Er  das  vorhabendt  werckh  ersitzen  lasse",  daraufhin  beschloss 
der  Rath,  ihm  nichts  mehr  zu  leihen  und  die  bereits  ausgezahlten 
1000  Gulden  von  ihm  zurückzuverlangen.  Feyerabend  war  aber 
nicht  im  Stande  Zahlung  leisten  zu  können  und  bat,  am  11.  Februar 
1585,  um  Aufschub  bis  zur  nächsten  Herbstmesse,  womit  man  sich 
einverstanden  erklärte. 

Während  Sigmund  vom  Rathe  die  ihm  zugesagten  5000  Gulden 
zu  erwarten  hatte,  hatte  er  an  Johann  Aubry,  den  Schwiegersohn 
des  1572  von  Paris  hieher  übergesiedelten  und  am  31.  Octobcr  1581 
an  der  Pest  gestorbenen  Andreas  Wechel,116)  sein  Haus  um  5100 
Gulden  verkauft.  Fünf  Tage  später,  nachdem  Aubry  um  das  hiesige 
Bürgerrecht  nachgesucht  und  Bogleich  nach  dessen  Genehmigung  (am 
selben  Tage,  17.  September)  geschworen  hatte,  bat  Feyerabend  um 
Bestätigung  des  Verkaufs  durch  die  vorgeschriebene  Währschaft.  So 
rasch,  wie  er  es  aber  wünschen  mochte,  wurde  jedoch  diese  nicht 
ertheilt,  da  einige  Stimmen  darüber  laut  wurden :  es  sei  nicht  recht, 
dass  die  Wälschen  die  schönsten  Häuser  in  der  Stadt  erwürben. 
Nachdem  hierüber  „Rathschlagung"  gehalten  worden  war,  wurde  be- 
schlossen, dieser  Kauf  sei  noch  zu  gestatten,  fernerhin  aber,  und 
dies  sei  von  den  Kanzeln  zu  verkündigen,  wäre  den  Niederländischen 
und  wälschen  Bürgern  verboten ,  ohne  Genehmigung  des  Rathes 
Häuser  zu  kaufen.117)  Am  1.  October  1584  wurde  die  Währschaft 
für  Aubry  und  seinen  Schwager  Claude  de  Marne,  als  Wechel'sche 
Erben,  eingetragen,  und  erhielt  Feyerabend  von  der  Kaufsumme 


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3100  Gulden  angezahlt,  von  den  fohlenden  2000  Gulden  tilgten  die 
Käufor  am  10.  April  1585  mit  der  Hälfte  die  auf  dem  Hause  lastende 
Hypothek  des  Johann  Pithan. 

Den  eigentlichen  Grund  der  auffallenden  Verringerung  von 
Sigmund  Feyerabend's  Vermögen  im  Laufe  der  Jahre  15&J — 85  haben 
wir  bei  seinem  Vetter  Johann  zu  suchen.  Dieser  hatte  sieh  seiner 
Geschäfte  nicht  recht  angenommen,  statt  bergan,  gingen  dieselben 
bergab.  Zuletzt  wurde  Sigmund  in  den  Strudel  gezogen,  als  Johann 
15S4  seinen  Gläubigern  Vermögen  und  Handel  abtreten  musste.  Um 
seinen  gesunkenen  Credit  wieder  zu  heben,  assoeiirte  sich  Sigmund 
1585  mit  zwei  vermögenden  hiesigen  Bürgern,  von  denen  der  eine, 
der  Säckler  Hein  rieh  Dackh,  uns  bereits  als  Hypothekgläubiger  Jo- 
hann1* bekannt  ist,  während  der  andere,  Peter  Fischer,  ehemals  Be- 
sitzer der  Apotheke  zur  Eule,  nicht  nur  seine  Kapitalien,  sondern 
seine  ganze  Thätigkeit  dem  Buchhandel  zuwandte,  wie  wir  aus 
seiner  vorübergehenden  Geschäftsverbindung  im  Jahre  1580  mit  Ege- 
iioltl's  Erben  und  aus  seinem  späteren  selbständigen  Geschäftsbetrieb 
schliessen  können. 

Die  drei  Associes  hatten  das  Arrangement  über  Johann's  zer- 
rüttetes Vermögen,  das  von  5000  auf  1000  Gulden  gesunken  war, 
übernommen.  Denn,  als  nach  dessen  Concurs  ein  Jude  Isaac  zum 
halben  Mond  noch  eine  Forderung  an  denselben  geltend  machte, 
baten  sie  beim  Rath,  ihn  mit  seiner  Klage  abzuweisen:  „danneuhero 
Er  in  der  zuhl  der  Creditorn,  so  wir  zu  befriedigen  vber  vus  ge- 
nommen, durchauss  nicht  begriffen.  —  —  Auss  Vrsachen,  dieweil  Er 
sich  nit  mit  andern  Creditorn  nicht  inlassen,  noch  vns  vor  dess  halben 
theilss  Zahler  erkennen  vnd  annehmen,  Sondern  seiner  Sachen  gar  zu 
gewiss  sein  wollen,  hierum!)  geschiehet  ihme  nunmehr  nicht  vnrecht,  dass 
Er  ein  blossen  Schlahe,  vnd  sich  zwischen  zweyen  Sünden  niedersetze." 

Johann  selbst,  dessen  Frau  mit  Hinterlassung  nur  einer  am 
20.  Juni  1578  getauften  Tochter  Ursula,  am  18.  November  1584  ge- 
storben war,  suchte  seine  darniederliegenden  Finanzen  durch  eine 
neue  Heirat  (17.  Januar  1586)  mit  Margaretha,  Tochter  des  Benders 
Claus  .Juncker,  zu  heben.  Es  gelang  ihm  dies  insofern,  als  er  seine 
Druckerei  fortbetreiben  konnte,  wenn  auch  sein  Vetter  Sigmund, 
dessen  Credit  bald  wieder  gehoben  war,  keine  engere  Geschäftsver- 
bindung mehr  mit  ihm  einging,  sondern  ihn  nur  als  Drucker  für 
seine  Verlagswerke  gebrauchte. 

Zu  «lieser  Zeit  war  es,  dass  Franciscus  Modius,  ein  aus  den 
Niederlanden  vertriebener  Gelehrter,  sich  bei  Sigmund  Feycrabend 
als  Corrcctor  befand. 


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Modius  berichtet  uus  Uber  diesen  Aufenthalt  in  seinem  in  der 
Hot-  und  Staatsbibliothek  zu  München  aufbewahrten  Enchiridion: 1,7  b) 
„22.  Sept.  85  a  quo  die  fui  apud  Feyorabendum  usquo  2<3.  Soptembris 
8(5.  Et  habui  liberum  mensam  et  iu  singulis  septimanis  florenuni. 
Fuiquo  rursus  apud  eundem  a  20.  Sept.  86  usque  pascani  anni  87 
pro  2  thaleris  in"  soptimanam  et  pro  famulo  Jacobo  Thisio  florono."  (S. 
Beilage  XVII.)  Obwohl  dies  für  damals  eine  ziemlich  hohe  Bezahlung 
war,  so  dürfen  wir  uns  doch  nicht  Feyerabend  als  Wohlthäter  von  Modius 
vorstellen;  er  war  ein  viel  zu  „guter  Geschäftsmann",  als  dass  er  sieh 
aus  Mitleid  zu  einer  That  hätte  verleiten  lassen,  welche  ihm  nicht  in 
irgend  einer  Weise  Nutzen  gebracht  hätte.  Da  er  wusste,  das» 
Modius  ein  in  der  gelehrten  Welt  bekannter  Mann  war,  dessen  Un- 
glück auszubeuten,  ihm  einen  schlimmen  Namen  gemacht  hätte,  so 
suchte  er  das  Gegentheil  hieven  zu  bewirken,  indem  er  denselben 
besser  bezahlte,  als  einen  gewöhnlichen  (Jorrector. 

Ks  mag  dieses  Urtheil  über  den  Charakter  des  Mannes,  der  in 
geschäftlicher  Beziehung  seine  Zeitgenossen  weit  überragte,  hart  er- 
scheinen, und  doch  wird  dasselbe  der  Wahrheit  näher  kommen,  als 
das  Kirchner's,  welcher  ihn  in  seiner  Geschichte  der  Stadt  Frankfurt 
am  Main  in  folgender  überschwänglicher  Weise  als  edlen  Menschen 
schildert:118)  „Sein  Haus,  Tisch  und  Kasse  war  das  Eigenthum  ge- 
lehrter Flüchtlinge,  welche  der  Sturm  der  Verfolgung  aus  allen  Län- 
dern Europas  nach  Frankfurt  als  einem  Freihafen  trieb.  Oft  hat  der 
Buchdrucker  Sigmund  Feyerabond  das  verkannte  Verdienst  aus  «lern 
Schatten  hervorgezogen ,  und  in  einen  strahlenden  Wirkungskreis 
gestellt.  Die  Gelehrten  schätzten  in  ihm  den  so  geistvollen  als 
bescheidenen  Kenner,  die  Künstler  den  geübten  Maler  und  Holz- 
schneider." 

Da  Kirchner  niemals  seine  benützten  Quellen  angibt,  so  können 
wir,  nach  genauer  Durchforschung  aller  auf  Feyerabeud  bezüglichen  hier 
im  Archiv  verwahrten  Akten,  nur  muthmassen,  dass  ihm  hier  Modius 
und  das  früher  mitgetheilte  Epigramm  Ueussner's  vorschwebte.  Ent- 
kleiden wir  das  letztere  der  „licentia  poetica"  und  nehmen  wir  an, 
dass  Feyerabend,  wie  auch  heutzutage  noch  mancher  Verleger  thun 
würde,  seine  Autoren,  welche  zur  Messe  hieher  kamen,  als  Gäste  be- 
wirthete,  und  zeigen  wir  dagegen  Feyerabend,  wie  er  uns  in  den 
Akten  der  vielfach  von  ihm  geführten  Prozesse  geschildert  wird,  oder 
wie  er  sich  selbst  durch  die  That  darstellt,  so  wird  man  wohl  sagen 
können,  dass  er  alles  war,  nur  nicht  „edel,  hilfreich  und  gut." 

Wir  haben  oben  bei  Hüter  gesehen,  dass  dieser,  durch  Feyer- 
abend dazu  gebracht,  das  Weite  suchen  musste,  wir  werden  bald  ver- 


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-  ort  - 

nehmen,  dass  er  Peter  Schmidt,  „hiss  auff  das  Hcmpt  auBsgezogen" 
und  können  ferner  aus  dem  Munde  seine«  eigenen  Verwandten,  des 
Goldschmieds  Heinrieh  Heidelberger,118* )  ein  Urtheil  über  ihn  hören, 
welches  alles  (Jesagte  bestätigen  wird:  „Die  weil  dan  sigmundt 
foyerabent  kein  schwegerschaftt  noeh  getatterseh  äfft  verschonet,  sunder 
Midi  vnd  meine  arme  kinder  zu  beschettigen  anregt,  solches  geringen 
gelts  halben,  das»  Jm  doeh  Nit  vil  kleeket  Jn  seinem  grossen  haudel 
auch  dass  nit  Jinc,  sunder  Meinen  blutfreunden  zustett  etc."  Endlich 
lassen  die  vielen  von  ihm  geführten  und  zum  Theil  von  ihm  selbst 
hervorgerufenen  Prozesse  —  wir  erinnern  nur  an  den  mit  der  Witwe 
lleussler  —  seine  heftige,  gewaltthätige  Natur  erkennen,  besonders, 
weil  er,  wenn  er  sieh  im  Unrechte  befand,  sich  nicht  scheute,  durch 
alle  möglichen  Praktiken .  die  oft  nahe  an  Betrug  streiften,  den 
Sehein  des  Hechtes  zu  erlangen. 

Beweise  hiefür  sind  auch  folgende  Streitigkeiten  wegen  Nach- 
drucks. Im  .fahre  1581  hatte  er  mit  dem  kurfürstl.  Mainzisehen 
Mundkoch  Marx  Runrpolt  ein  Kochbuch  herausgegeben.'19)  Fünf 
Jahre  später  liess  er  ohne  Genehmigung  de*  Verfassers  eine  neue 
Ausgabe*  erscheinen,  als  nun  dieser  (am  14.  Februar  1587)  desswegen 
beim  Käthe  klagte,  reichte  Feycrabond  eine  solche  Verantwortung 
ein,  dass  der  Rath  ihm  auftrug,  dieselbe,  „da  sy  zu  hitzig  etwa»  ein- 
zuziehen vnnd  also  zu  moderiren,  dass  sy  ohne  scheu  vbersehiekt 
werden  möchte."  (lieber  den  Umfang  seines  Geschäftes  in  jener  Zeit 
».  Beilage  XVIII.) 

In  diesem  und  dem  folgenden  Jahre  (1588)  hatte  er  mit  Bassee, 
mit  welchem  er  bereits  1585  wegen  Nachdrucks  der  Bibel  angebunden 
hatte,  mehrere  Prozesse,  welche  den  Rath  veranlasst  haben  mögen, 
der  von  Feyerabend  angeregten  Buchdruckerordnung  von  1573  eine 
neue  an  die  Seite  zu  stellen,  welche  den  beständigen  Nachdrucks- 
streitigkeiten einen  Damm  entgegensetzen  sollte. 

Feyerabend  hatte  sich  nämlich  beim  Rathe  beschwert,  dass 
Nicolaus  Bass6e  ihm  die  Werke  des  Juristen  .Julius  Claras  nach- 
drucke, dagegen  berichtete  dieser  an  den  Rath :  120J  Weil  F.  „sich 
zum  höchstenn  vnnd  dass  seine  sohl  des  bösen  sein  solte,  wo  Kr  be- 
williget, den  Julium  Ciarum  mit  mir  allwegen  Jnn  gemein  zutruckenn, 
sondern  dass  solch  buch  .Ihme  allein  zustendig  seye,  vermessenn"  so 
könnte  es  den  Glauben  erwecken,  als  oh  dies  der  Wahrheit  gemäss 
sei,  da  „ein  solcher  alter,  ansehenlicher  Mann  sich  nicht  vergeblich 
also  hoch  vermesse".  Es  sei  aber  trotzdem  nicht  wahr,  sondern  die 
Sache  verhalte  sich  folgendermassen  :  „Ks  hatt  Johann  Bellerus  von 
Antorff  ein  exemplar  von  den  Oneribus  Juli j  Clari  in  cjuarto,  zue 


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—  57  - 


Venedig  getruckt,  die  tastenmess  Anno  72,  mit  sich  alhero  bracht, 
vnnd  ausgangs  derselbenn  Mess  zu  mir  kommenn,  vnnd  mit  mir  ge- 
handlet  dass  wir  beide  gemelt  exemplar  mit  einander  truekenn 
woltenn,  auch  darutf'  Er  Bellerus  das  Bappicr  kaufft,  vnnd  mir  .Inns 
haus  gelicftort,  Als  nhun  Feierabendenn  solche*  Kunth  gethan  wor- 
den, do  hat  Kr  alle  list  angestellet  vnnd  bei  Herrn  Doctor  Johann 
Ficbardo  seligen  Wl)  ein  alt  exemplar,  so  Jn  Folio  Jon  bretter  ge 
bundenn,  vnnd  mit  halbem  leder  vbcrzogen  zuwegenn  gebracht,  vnnd 
kompt  zue  mir  vnnd  begeret,  Ich  solle  Ihme  das  buch  trnckenn,  Als 
nhun  Ich  das  buch  vffthue,  so  sehe  Ich,  dass  es  die  opera  Julij 
Clarj  seindt,  gebe  derowegenn  Jme  Feyerabendenn  die  anthworth, 
dass  Ich  vnnd  Bellerus  solch  buch  zutruckenn  vnns  entschlossenn, 
daruff  Kr  Feierabendt  die  gegenantwort  gebenn,  wölle  Ichs  nit 
truekenn,  so  wolle  er  es  bej  dem  Lechler  trucken  lassenn,  daruff  hab 
Ich  alss  baldt  solches  dem  Bellero  angezeigt,  welcher  vnwillig  wor- 
denn,  vnnd  gefragt,  wer  es  Ihme  dann  gesagt,  Kr  miesse  es  von  mir 
erfarenn  habenn,  vnnd  gesagt,  Kr  möge  mit  Feierabendenn  nit  gern 
zannkenn,  Ich  solte  Herrn  Doctor  Fichardum  ansprechenn,  vnnd 
sehen,  wie  der  sachenn  Rath  zufindenn,  dann  es  tilge  nicht,  dass  es 
alhie  an  zweienn  orthenn  vff  einmal  zugleich  getrucket  werde,  wie 
wir  dann  auch  daruff  hejde  zue  ermeltem  Herrn  Doctorj  Fichardo 
gangenn  vnnd  seines  Kaths  darinnen  gepfleget,  der  sich  dann  der 
sachenn  vnternommen,  vnnd  den  furschlag  gethan,  dass,  dieweil  Ich 
ohne  das  800  fl.  an  den  erkauflften  drittheiln,  meiner  behausung,  m) 
(daran  mir  vorhin  der  vierttheil  zugestandenn)  erlegenn  mieste,  wolte 
Kr  mit  Feierabenden  handien,  dass  Er  mir  100  fl.  vff  die  700  fl.,  so 
Ich  albereit  furhanden  hatte,  legen  solte,  dergestalt,  dass  hinturo, 
wann  solch  buch  widerumb  getruckt  werden  solte,  Ich  vnnd  Feier- 
abend dasselbig  widerumb  mit  einander  truekenn  gölten,  Jnn  ansehung, 
dass  S.  E.  spuretenn  Bellerus  mit  Feierabenden  nichts  zuthun  haben 
wolte,  DarulF  Ich  S.  K.  geantwortet,  wann  dieselben  es  für  Rathsain 
vnnd  nutz  ansehenu  theten,  wolte  Ich  volgenn,  Jst  also  durch  »S.  K. 
dahin  gehandlet  wordenn,  dass  Ich  vnnd  Feierabendt  hinfuro  solch 
buch  mit  einander  truekenn  vnnd  Bellerus  daruon  abstehenn  solte,  Inn 
massenn  wir  dann  solchem  also  trewlich  nachzukommen  einander  mit 
handtgebendenn  trewenn  zugesagt  vnnd  versprochen,  auch  Inn  höch- 
ster warheit  also  vnnd  nit  änderst  mit  diesem  buch  beschaffen  ;  Wie 
kann  der  Herr  Feierabendt  Jnn  gegenwertigkeit  der  Herrn  Deputa- 
ten, eines  solchenn  dings  halben,  seine  sehl  so  vermessentlich  dem 
bösen  verschweren,  So  doch,  wie  Ich  mich  versehe,  Bellerus  noch 
Jnn  lebenn,  vnnd  hierüber  als  ein  Zeug  abgehöret  werden  kann, 


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-    58  - 


vniul  ohne  Zweiflei  den  gegensinn  sagen  wurth.  Dia  es  ist  vcrmög 
solches  vertrag»  solch  buch  hernach  Jim  Anno  75,  Jtein  Anno  82 
durch  vnn»  beide  zum  zweittenmal  .Jim  gemein  getruckt  wordenn, 
vnnd  wann  Komanu»  Beatus  sein  Feierabends  ladendiener  1S*3)  Jim 
ein  exemplar  Defect  befunden,  hat  Er  denselbigenn  von  den  dreien 
trucken  Allwegenn  bej  mir  holenn  miessen,  welche»  Kr  Ronianus 
ohnangesehen  Er  Feierabends  Diener  Jst,  wann  Er  sonst  die  warhoit 
bekennen  will,  vermittelt»  Aydts  nicht  verneyneii  noch  Jnn  abreden 
sein  kann."  Damit  nun  die  Wahrheit  an  den  Tag  komme  ,  so  bat 
Bassdo,  der  Kath  möge  nach  Antwerpen  einen  „Compassbrief"  sen- 
den, damit  Johann  Bellor  dort  verhört  würde  „es  wurth  sich  sonder 
Zweifle!  befundenn,  welcher  vnter  mir  vnnd  Ihme  Feierabenden  dis- 
fals  am  meinstcim  mit  warheit  vmbgehe".  Auf  diese  Eingabe  beschloss 
der  Kath  am  12.  März  1588:  ,.Diewoil  Feierahendt  noch  fünfhundert 
Kxemplaria  (wie  er  furgibt)  vnuerkaufTt  hatt.  So  solt  er  Basse  bis» 
dieselbigen  verhandlet,  mit  dem  truck  einn  hallten.  Da  er  (1larus 
dann  künftig  new  getruckt  werdenn  sollt,  vnd  er  Basse  genugsam 
darthuu  wurde,  das»  es  mitt  dem  ersten  truck  »einem  angeben  nach 
Zugängen  were,  Seite  er  gehört  vnd  darautt'  fernerer  bescheidt  mitt- 
getheilt  werdenn." 

An  demselben  Tage,  an  welchem  dieser  Entscheid  getallt  wurde, 
lies»  der  Rath  die  neue  Buehdruekerordnung,  deren  Wortlaut  in 
Beilage  XIX.  zu  finden  ist,  publiciren.  Vorher  mag  er  bei  Sigmund 
Feyerabcnd,  al»  dem  bedeutendsten  der  hiesigen  Verleger,  Anfrage 
wegen  verschiedener  Punkte  gethan  haben;  wenigstens  deuten  einige 
bei  der  nur  handschriftlich  vorhandenen  ( )rdnung  123 *)  liegende  Zettel 
vou  Feyerabcnd's  Hand  beschrieben  darauf  hin.  Um  eine  Probe 
von  dessen  Schreibweise  zu  geben,  lassen  wir  dieselben  genau  nach 
den  Originalen  hier  folgen: 

„Jtem  ist  Zu  wissen  wos  for  sich  den  na  inen  hott  als  wan  »y 
sich  selbs  drugta 

Erstlich  der  nielaus  hasse  j 

Johan  spies  >  Vnd  nitt  Bier 

Wendel  huni  j 

Johan  W'echell  drugt  nicht  for  sich 

Johan  Feyerabendt  ) 

petter  Schmitt  [die  drucken  wer  wer(!)  in  Zu  drucken  gibd. 

niertte  lechler  j 
wos  belangt  dem  Cattochissimo  Jesu»  Sirach  cffengellij  ladeinisch 
vnd  deydsch  auch  da»  abc  buechle  vnd  dy  doppelt  disse  bichlc  mu» 
man  in  alle  schullen  haben  solche  gattung  hott  fast  ain  ider  gedrugt 


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-   59  - 


do  mitt  aber  frid  vnd  ainigkaitt  kent  erhaldon  werden  so  wer  meyn 
gutgoduncken  dos  eys  (!)  kainer  der»  for  bis  bor  gedrugt  bett  mer 
Drucken  sohl  sunder  man  solds  dem  Wendel  bum  12:,h )  erlauben  do 
mitt  er  sich  auch  kentte  neben  den  andern  mitt  ern  erncren. 

Zum  andern  so  soll  kain  huchdrucker  hinfortt  keinem  Zain- 
brecher  diriocus  (!)  kremer  oder  sunst  landboscheysser  mitt  dem 
geringste  nicht  mer  drucken  bey  ain  grosse  streif. 

auch  sollen  hin  fortt  kaine  leyehtpredig  oder  i'rembde  postiln 
mer  cysey  gros  oder  klain  mer  gedrugt  weiden  vnerlaul>nus  meyner 
heim,  bey  grosser  streif." 

Vergleichen  wir  dieses  Deutsch  mit  dem,  welches  die  Vorreden 
in  seinen  zahlreichen  Verlagswerken  aufweisen,  so  werden  wir  wohl 
behaupten  dürfen,  dass  der  „bescheidene"  Kenner,  zu  dem  Kirchner 
ihn  gern  machen  möchte,  eines  noch  bescheideneren  (Mehrten  !><• 
dürftig  gewesen  war,  der  ohne  seinen  Namen  nennen  zu  kennen,  die 
verbessernde  Hand  anlegen,  oder  vielleicht  auch  diese  Vorreden  selbst 
schreiben  musste.  Wie  es  aber  mit  seinem  Latein,  der  damals  noch 
unentbehrlicheren  Sprache  als  heutzutage,  bestellt  war,  darüber  äussert 
sich  der  oben  erwähnte  Corrector  der  Luift'sohen  Druckerei,  Christoph 
Walther,  in  einer  der  Streitschriften  wegen  der  nachgedruckten 
Bibeln  nicht  mit  Unrecht:  „Wie  auch  Dominus  Feyerabeudus  grosse 
Praefationes  vber  latinische  Bücher  lesst  drucken,  die  er  doch  nicht 
Grammatiea  lesen  kan,  schweige,  dass  er  sie  seit  selber  gestellet  hau." 
Denn  der  mit  Feyerabend  befreundete  Dr.  Joachim  Sfrupp  von 
Darmstadt  sagt  in  einem  später  darzustellenden  Prozess,  Feyerabend 
sei  „kein  Latinus  gewesen,  denn  derselbe  nichts  desto  weniger,  als 
Meuniglich  bewust,  Jnn  alle  wege  bey  seinem  gewerbe  dess  Buch 
handels,  der  schantzen  sehr  wohl  wahrzunemen  gewust."  Und  dies 
war  auch  der  Fall ;  besonders  zeigte  es  sich  bei  seinen  "Prozessen 
mit  BasseY',  welchen  er  mit  grosser  Hartnäckigkeit  auf  jede  nur 
mögliche  Weise  zu  schädigen  suchte,  während  er  doch  demselben 
gegenüber  sich  selbst  des  Nachdrucks  schuldig  gemacht  hatte. 

Bassee  hatte  kurz  vor  der  Publikation  der  neuen  Buchdrucker- 
Ordnung  die  ( ierichtsbräuche  und  Gerichtsordnungen  der  sieben  Kur- 
fürsten, Fürsten  und  Stände  des  heil.  Römischen  Reiches  erscheinen 
lassen,  in  welche  auch  der  „gerichtliche  Prozess"  der  Stadt  Frank 
fürt  nach  dem  Wortlaut  der  Reformation  von  1578  aufgenommen 
worden  war.  Feyerabend  als  Verleger  derselben  klagte  desshalb  und 
hatte  wahrscheinlich  auch  den  Mainzer  Buchdrucker  Caspar  Behem 
aufgefordert,  dasselbe  wegen  des  Nachdrucks  der  Mainzer  Landord- 
nung zu  thun  ;  denn  Bassde  beschwerte  sich  beim  Käthe,  dass  Feyer- 


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abend  einige  Buchdrucker  angestiftet  habe,  welche  ihn  „gern  ver- 
tilgenn  woltenö".  Er  »ei  desshalb  genötigt,  auch  gegen  Feyerabend 
wegen  Nachdruck«  zu  klagen,  was  er  bisher  „vmb  fridlebens  willenn 
vnterlassenn" ;  derselbe  habe  ihm  nämlich  in  den  letzten  fünf  Jahren 
folgende.  Bücher  nachgedruckt : 

1.  Bannteutfel 

2.  Faulteuffel 

3.  Gesindtteuftel 

4.  Hurenteuffel 

5.  Hoffartteuftel 

6.  Hausteuffel 

7.  Sorgenteuffel 

8.  Tantzteuffel 

9.  Zauberteuffcl 

10.  Melancholischteuftel 

11.  Schmeiehelteuffel 

Historien 

1.  Centenouella 

2.  Ritter  vom  Thum 

3.  Kollwagen 

4.  Weghkurtzerr 

5.  Gartengesellschafft 
b\  Heliodorj  historia 

Jn  Jure 

l.  Aus  den  Consilijs  Euerhardij  vnnd  Zasij  alle  Consilta 
Matrimonalia  gantz  vnnd  gar  daraus  genommenn." 
Feyerabend  habe  „sonderlich  die  erste  11  spccificirtc  bucher 
Jnn  ein  theatrum  zusamen  gezogen,  mit  welchem  vnnd  dem  nach- 
truckenn  der  historien  mir  nit  geringer  sondern  grosser  schadenn 
zugefugt  wordenn,  vnnd  noch  täglich  beschicht,  vnnd  also  Er  Feier- 
abennd  souil  an  Jhme  ist,  kein  Vleis  noch  muhe  sparet,  mich  gantz 
vnnd  gar  zuuerderbenn."  Diese  Klage  nützte  Basse'e  wenig,  sein 
Unrecht  lag  zu  klar  am  Tage,  und  verlangte  desshalb  Feyerabend 
als  Schadenersatz  entweder  100  Exemplare  der  Gerichtsordnungen 
oder  einen  vergoldeten  Becher  im  Werth«  von  50  Thalern.  Basse'e 
erklärte  sich  zur  Abgabe  von  25  Exemplaren  bereit,  worauf  der  Rath 
am  23.  April  1588  den  Entscheid  fällte :  „Soll  Feierabend  angewiesenn 
werden  mit  30  Exemplarenn  zufriden  zu  sein." 

Vier  Wochen  vor  diesem  Entscheid  berichten  uns  die  Raths 
protocolle  von  einem  Vorfalle,  welcher  die  von  Andresen  geglaubte 
Geschäftsverbindung  Feyerabends  mit  Peter  Longus  von  Venedig 


bogen 

7  bogen 

8  bogen 
0  bogen 

43  bogen 
bogen 
24  bogen 
15  bogen 
23  bogen 
ti*/i  bogen 
14  7*  bogen 

7«  bogen 
22  bogen 
14  bogen 
14  bogen 
14  bogen 
28  bogen 


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als  unwahrscheinlich  erweisen  dürfte.  m* )  Am  26.  März  baten  näm- 
lich einige  Buchhändler  von  Basel :  „Nachdem  Peter  Longus  Bibliopola 
Venetus  in  Gallia  ertrenckht  worden  vnd  Er  Jnen  mit  schulden  ver- 
hafft,  Man  wolte  Jnen  gestatten,  dass  Sy  seine  alhie  habende  Bücher 
verkauffen  vnd  das  gelt  sequestriren  mögen."  Hätte  Feyerabend 
irgend  welchen  Anspruch  an  dessen  Nachlas«  gehabt,  so  würde  er 
gewiss  nicht  gesäumt  haben,  ihn  geltend  zu  machen. 

Feyerabend's  gewinnsüchtiges  Verfahren  gegen  Peter  Schmidt 
haben  wir  schon  oben  angedeutet,  wir  müssen  hier  darauf  zurück- 
kommen, weil  gerade  in  diesem  Jahre  (1588)  Peter  Schmidt's  Schicksal 
durch  Feyerabend  seine  traurige  Wendung  genommen  hatte.  Peter 
Schmidt  war  von  Mülhausen  im  Elsass  ,26)  hiehergezogen  und  hatte 
am  30.  Mai  15G4  das  hiesige  Bürgerrecht  erworben.  Am  9.  Decem- 
ber  des  folgenden  Jahres  kaufte  er  von  dem  damaligen  ältern  Bürger- 
meister Conrad  Humbracht  und  dessen  Frau  Lucretia  geb.  von  Hell 
genannt  Pfefferin,  das  Haus  „zum  Rendel"  in  der  Töngesgasse  um 
540  Gulden,  welche  er  baar  erlegte.  Im  Jahre  1560  prozessirte  er 
mit  Johann  VVolff,  welcher  ihm  die  in  Beilage  XX  aufgeführten 
Lettern  gegossen  hatte,  weil  dieselben  nicht  nach  Wunsch  ausgefallen 
waren  und  nicht  zur  rechten  Zeit  abgeliefert  worden  seien.  Sein 
Geschäft,  welches  damals  sehr  gut  gegangen  sein  muss,  da  er  seiner 
eigenen  Aussagt;  nach  „mit  wercken  beladen  vnnd  beschweret"  ge- 
wesen, nahm  im  Laufe  der  folgenden  Jahre  ab.  Am  21.  März  1572 
musate  er  sein  Haus  der  Stadt  Mülhausen,  von  welcher  er  noch 
während  seines  dortigen  Aufenthaltes  „vf  sein  vleissiges  Pitten" 
648V2  Gulden  vorgestreckt  erhalten  hatte,  um  400  Gulden,  dem  Rest 
des  Darlehens  verpfänden.  Von  diesen  400  Gulden  tilgte  er  100, 
nachdem  er  am  25.  April  1573  eine  zweite  Hypothek  von  213  Gulden 
von  dem  Bäcker  Hail  in  Eschersheim  aufgenommen  hatte.  Weil  er 
aber  diese  Summe,  wie  versprochen,  in  der  nächsten  Herbstmesse 
nicht  zahlen  konnte,  so  wurde  er  verklagt.  Dabei  kam  zu  Tage,  da 
auch  die  Stadt  Mülhausen  die  noch  übrigen  300  Gulden  eingeklagt 
hatte,  dass  er  seinem  zweiten  Hypothekgläubiger  den  ersten  Insatz 
verpehwiegen  hatte.  Als  nun  beide  Kläger  den  Verkauf  des  Hauses 
beantragten,  bat  er  um  Frist  bis  zur  Herbstmesse  1574,  er  habe  für 
Feyerabend  ein  grosses  Werk  zu  drucken  und  würde  nach  Ablieferung 
desselben  zahlen.  Dies  scheint  jedoch  nicht  geschehen  zu  sein,  denn  das 
Haus  ward  später  Eigenthum  der  Stadt  Mülhausen,  von  welcher  es,  wie 
oben  schon  berichtet,  Sigmund  Feyerabend,  am  18.  April  1579  kaufte. 

Inzwischen  war  Schmidt  aber  auch  bei  diesem  in  Schulden  ge- 
rathen.    Um  zu  seinem  Gelde  zu  kommen  Ubernahm  Feyerabend 


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am  10.  April  1578  die  Druckerei  Schmidt'»  „sampt  schrifften  vnd 
Pressen  vnd  was»  darzu  gehört"  um  320  Gulden.  Damit  aber  dieser 
den  Kest  der  Schuld,  055  Gulden,  tilgen  könnte,  übcrlicss  ihm  Feyer- 
abend  die  Druckerei  mit  der  Bedingung,  dass  er  ftlr  ihn  arbeite  und 
sich  von  seinem  Druckerlohn  jede  Messe  150  Gulden  abziehen  lasse. 
Diese  Verpflichtung  wurde  nicht  eingehalten  ,  so  dass  Schmidt  nach 
der  Abrechnung  „Mittfastenmess  87"  seihst  bekannte,  Feyerahend 
noch  540  Gulden  schuldig  zu  sein.  Ein  Jahr  darauf  sei  dieser  „vber 
den  Peter  Schmiden  hefftig  ergrimmet  gewesen".  Schmidt  aber  sei 
,ein  guetter  frommer  mann,  der  sich  vor  Feyerabenden  inn  viele 
wege  hatt  trucken  vnndt  leiden  müssen,  welcher  auch  ihme  Feyer- 
abenden viell  Jahr  lang  gedienet,  demselbigen  alle  willfahrungh  er- 
zeyget  hatt.  Jhme  selbst  aber,  (wie  es  der  aussgang  leider  bewiesen) 
.Tat  solches  alles  zu  grossen  schaden  vnndt  nachtheyll  an  seyner 
nahrungh  vnndt  täglichen  vnderhaltung  vber  sein  wohlmeynendts 

gemüht,  hoffnung  vnnd  vertrawen  gerahten.  —  So  hatt  ess 

auch  der  euentus  bezeuget,  dass  nemlich  Peter  Schmidt  dermassen 
von  dem  Herrn  Feyerabenden  zum  zweytten  mahl  inn  zween  vnder- 
schiedtlichen  Truckercyen,  Nemlich  vnnd  erstlich  inn  der  Tönnges- 
gassen,  vnnd  dann  zum  andern  mahl  vh"  dem  Kossmarekh  dermassen 
betrangt  vnd  propria  authoritate  gepfändet  vnnd  aussgezogen  ist 
worden.  Vnndt  da  nicht  andere  guethertzige  leuth  sich  auss  mitt- 
leiden vber  Jhme  erbarmet,  vnndt  ihme  wiederumb  zu  eyner  andern 
truekerey  hatten  gestewert,  vnndt  vff  die  heyn  geholfFen,  so  bette  er 
gantz  vnnd  gar  verderben  müssen;  Vnndt  ist  aueh  derselbig  sehadt 
der  pfändungso  gross  gewesen,  dass  auch  seyn  Eheliche  Hausfraw  u6) 
inn  ihrer  tödtlichen  Schwachheit  ihme  Feyerabenden  (wie  zu  beweysen) 
nicht  hatt  vergeben  noch  verzeyhen  wollen."  Feyerahend  hat  diese 
dem  Peter  Schmidt  weggenommene  Druckerei  „Anderenn,  so  Jhme 
dankbarer  gewesenn,  geben  vnd  verkauffV';  wer  dies  war,  ist  nicht 
zu  Huden,  vielleicht  war  es  sein  Vetter  Johann.  Acht  Jahre  später 
entspann  sich  noch  über  diese  Angelegenheit  zwischen  der  Witwe 
Peter  Schniidt's  und  Feyerabend's  Erben  ein  mehrjähriger  Prozes«, 
von  welchem  wir  an  geeigneter  Stelle  berichten  werden. 

Nach  den  vielen  Widerwärtigkeiten,  welche  ihm  die  Prozesse 
der  letzten  .fahre  bereitet  haben  mögen,  brachten  Feyerahend  die  ersten 
Wochen  des  Jahres  158!>  ein  freudiges  Ereigniss;  die  Hochzeit  seiner 
einzigen  Tochter  mitCuno  W  iede rhol d,'-7)  landgräfl.  hessischen  und 
kurfürstl.  Trierschen  Schultheis«  zu  Niederbrechen  bei  Limburg  au 
der  Lahn.  Am  0.  Januar  suchte  er  beim  Käthe  nach,  auf  seiner  Tochter 
Hochzeit,  der  Polizei-Ordnung  entgegen,  mehr  < } äste  laden  zu  dürfen. 


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-    63  - 

was  ihm  gewährt  wurde,  „doch  ihm  einbanden,  dass  er  hier  Jnn  auch 
gebürliche  Mass  brauche."  Am  28.  Januar  wurde  denn  die  Hoch- 
zeit mit  ungewöhnlichem  Aufwand  gefeiert;  Feyerabend  hatte  ja 
Heiner  Tochter  „nicht  allein  eine  Ansehnliche  dotem  oder  heimstewor 
vff  000  rl.  bares  gelts  hinaus»  vnnd  mittgeben,  sondern  auch  zu  .Ihrer 
hochzeitt  An  kleidung,  Tractation  vnd  Anderem  costen  vff  die  1000  fl. 
mehr  denn  minder  vifgewandt  vnd  verleget." 

Nachdem  auf  diese  Weise  seine  Tochter  versorgt  war,  mochte 
ihm  sein  Sohn  desto  mehr  Kummer  bereiten,  über  welchen  er  sich 
oft  beklagte,  dass  er  „sich  zu  dem  handel  so  gar  nicht  schickhen 
wolle";  denn  diesem  war  „das  Seitenspiel,  Dantzen,  Springen  vnnd 
gassatengehen  vill  lieber  als  der  Buchhandel." 

Mit  düsteren  Blicken  in  die  Zukunft  seines  blühenden  Geschäftes 
sehend,  weiches  er  mit  Sorgen  und  Mühen  zu  einer  solchen  Höhe  ge- 
bracht hatte,  mögen  den  alternden  Mann  oft  trübe  Ahnungen  beschlichen 
haben,  und  wird  es  wohl  kaum  zufällig  gewesen  sein,  wenn  er  am 
28.  März  1500  in  der  Vorrede  zu  einer  neuen  Ausgabe  des  Helden- 
buches, welches  er  dreissig  Jahre  vorher  mit  Weigand  Han  heraus- 
gegeben hatte,  sagt:  ,',dabey  sieht  man  dess  Menschen  Leben,  daßä 
es  eine  kleine  zeit  währet,  sondern  dasselbige  vergehet,  wie  die 
Blume  autf  dem  Felde,  die  heut  stehet  vnd  morgen  vom  Winde  vmb 
gewehet  wirt,  also  ist  es  vmb  dess  Menschen  Leben  geschaffen,  wann 
wir  raeynen  am  sichersten  zu  seyn,  so  müssen  wir  dahin." 

Seine  Ahnung  erfüllte  sich  nur  zu  bald,  vier  Wochen  später 
hatte  sein  rastloser  Geist  Hube  gefunden,  lieber  sein«'  letzten  Augen- 
blicke berichten  uns  die  Acta  ecclesiastica  des  hiesigen  Prediger 
ministeriums  an  zwei  verschiedenen  Stellen188)  (Tom.  IV.,  pag.  028 
et  folgendermassen :    „Den  Oster  mittwoch  vmb  8  vren  nach 

Mittag  starb  Sigmund  Feyerabend,  der  alt,  war  von  dem  schlag 
troffen,  kam  doch  wieder  zu  vermin  ff t,  bekennet  seine  Bünde,  ver- 
einigt sich  mit  seinem  weyb  vnd  sehn,  befahl  daruff  Beine  seel 
Christo  vnserem  Herren  vnd  sagt  austrücklieh.  er  sey  mit  vnserer 
Kirchen  zufrieden,  dass  er  aber  gemeiniglich  zu  Nürnberg  eommunicirt, 
hat  er  gethan  vmb  der  < 'eremonien  willen,  so  er  allezeit  geliebet. 
Er  war  zu  schwach  darzu,  dass  er  hett  in  seiner  Kräncke  com- 
municirt. Moricnti  adfuit  Sebastianus  (Figulus)"  und  „den  22.  Aprilis 
starb  H.  Sigmund  Feyerabend  Buchhändler  alhie  an  dem  schlag. 
Thät  zuvor  seine  Bekantnus  ?agt,  dass  er  allerdings  mit  vnserer 
Kirchen  zufrieden  wär.  allein  bette  er  der  ( 'eremonien  halben  ge- 
meiniglich zu  Nürnberg  Oommuniciret.u  Aus  diesen  Berichten  können 
wir  nicht  nur  entnehmen,  dass  ein  Zerwürfniss  in  der  Familie  ge- 


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herrscht  haben  muss,  Bondern  dass  auch  die  Geistlichkeit  Grund  hatte, 
Feyerabcnd's  Anhänglichkeit  am  evangelischen  Glauben  in  Zweifel 
zu  ziehen.  Heide  Umstände  standen  wohl  miteinander  in  Zusammen- 
hang. Es  war  nämlich  der  Wunsch  von  Feyerabend's  Frau,  ihre 
Kinder  in  dem  Glauben  ihrer  Väter  erzogen  zu  sehen,  bei  den  beiden 
ihr  verbliebenen  in  Erfüllung  gegangen.  Feyerabend  selbst  scheint 
auch  einige  kryptokatholiache  Anwandlungen  gehabt  zu  haben,  ohne 
dass  er  den  Muth  hatte,  hier  sich  offen  zu  dem  Glauben  seiner  Frau 
zu  bekennen,  wessbalb  er  in  Nürnberg,  wohin  ihn  seine  Verbindung 
mit  Jost  Amman  öfter  gerufen  haben  mag,  „der  (Zeremonien  halben" 
zum  Tisch  des  Herrn  ging.  Seine  Frau  mochte  ihm  wegen  seiner 
Unentschiedenheit  gezürnt  haben,  und  fand  die  Versöhnung  erat  auf 
seinem  Todtenbette  statt. 

Dass  dem  so  war,  beweist  uns  seine  am  24.  April  stattgefundene 
Beerdigung  in  der  Dominikanerkirche,  wo  auch  seine,  ihm  in  Tod 
bald  folgende  Witwe,  zwei  Monate  später,  am  26.  Juni,  beigesetzt 
wurde. 

Beiden  Hessen  Sohn  und  Schwiegersohn  ein  Grabmal  errichten, 
welches  nach  Gwinner1*8»)  mit  einem  jetzt  den  städtischen  Samm- 
lungen einverleibten  Gemälde  von  Abraham  Bloemaert,  der  Auf- 
erweekuug  des  Jünglings  von  Xain,  geschmückt  gewesen  sein  soll,  ' 
während  die  Inschrift,  von  jedem  früheren  Forscher  unbeachtet,  in 
Lersner's  Chronik,  Bd.  1,  Abthlg.  2,  Seite  12l>  stand.  Herrn  W.  Seibt 
gebührt  das  Verdienst,  dieselbe  hier  aufgefunden  und  in  seinen  inter- 
essanten „Notizen  zur  Culturgeschichte  der  zweiten  Hälfte  des  IG.  Jahr- 
hunderts, mit  besonderer  Beziehung  zu  Frankfurt"  zum  erstenmale 
mitgetheilt  zu  haben.  Mit  geringer  Abweichung  findet  sich  dieselbe 
in  dem  Epitaphienbuche  der  Fichard'schen  Sammlung  in  hiesiger 
Stadtbibliothek.    Dieselbe  lautete: 

VrVE  MEMOR  MORTIS,  MEMOR  LT  SIS. 
SIGISMUNDO  FEIERABEND  V.  C. 
BENE  DE  SE  BENE  DE  LIT  ER  IS  OMNIBUS  MERITO 
EJUSQUE  COST^E  MARLE  MAGDALEN/E  BERG  HAI  MERIN 

PP.  PP.  M.  II.  P.  FF. 
HAC XX. JUNLILLOXX. APRIL. ANN. MDXC  DECEDENTIBUS 
CAROLUS  SIGISMUNDUS  FIL.  ET  (JUNO 
WIDERHOLD 
GEN. 

Ob  die  unrichtig  angegebenen  Todestage  sich  wirklich  auf  dem 
lirabmal  befanden,  lässt  sich,  da  ausser  dem  genannten  Bilde  nichts 
mehr  davon  vorhanden  ist,  nicht  feststellen.   Das  Ganze  scheint  eine 


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65  - 


Gedenktafel  von  Holz  gewesen  zu  sein,  und  zwar  dürften  oben  die 
Worte:  „Vive  racmor  etc."  gestanden  haben,  unter  denselben  mochte 
das  Bloemaert'sche  Gemälde  eingefügt  gewesen  sein  und  unter  diesem 
sich  die  übrige  Inschrift  befunden  haben. 


VI. 

Sigmund  Feyerabend's  Erben.  Prozesse  derselben.  Johann 
Feyerabend's  weitere  Lebensverhältnisse  bis  zu  dessen  Tod. 
Carl  Sigmund  Feyerabend  von  Bruck.  Verkauf  des  Geschäftes 

und  Erlöschen  der  Firma. 


Da  Carl  Sigmund  Feyerabend,  wie  er  selbst  von  sich  aussagte, 
„noch  vnter  seinen  Jahren*,  d.  h.  minderjährig  war,  so  bat  er  mit 
seinem  Schwager  Cuno  Wiederhold  am  10.  August  1590,  der  Rath 
möchte  wegen  der  Wichtigkeit  des  von  ihnen  geerbten  Buchhandels 
Vormünder  aufstellen,  zu  welchen  sie  „Johann  Feycrabenden  allss 
ihren  negsten  Vettern  vnd  Christoffel  Stahlen  13°),  wie  denn  auch 
Weigel  Vffstendern"  13<)  vorschlugen ,  welche  der  Rath  genehmigte 
Die  Verbindung  mit  Heinrich  Dackh  und  Peter  Fischer  scheint  sich 
noch  vor  dem  Tode  Feyerabend's  gelöst  zu  haben,  denn  dieselben 
treten  uns  im  weiteren  Verlauf  des  Geschäftes  nicht  mehr  entgegen. ,M) 
Nachdem  Ende  August  die  Theilung  des  Nachlasses  mit  Ausnahme 
des  Ruchhandels  vorgenommen  worden  war,  wurde  das  Geschäft 
von  den  Vormündern  durch  einen  Factor  auf  gemeinsame  Rech- 
nung weiter  geführt.  Obgleich  dasselbe  so  bedeutend  war,  dass  man 
dafür  die  höchste  Schätzung  entrichtete,  so  fehlte  es  doch  bald 
an  Betriebskapital.  Die  Vormünder  stellten  desshalb  für  ihren 
Pflegsohn  am  14.  Juni  1591  beim  Rath  das  Ansuchen,  „da  sie 
befinden,  dass  dem  von  seinem  Vater  seeligen  geführten  Buchhandel 
mit  lehren  händen  lenger  zu  Continuiren  weder  thunlich  Doch  zu 
verantwortten  sein  wil,"  dass  man  entweder  das  Geschäft  verkaufe, 
weil  weder  Carl  Sigmund  noch  sein  Schwager  aus  allerhand  Ursachen 
nicht  geeignet  seien,  dass  sie  „solchem  wichtigen  werckh  mit  nutzen 
obsein  vnd  vorstehen  könten",  oder  dass  man  ihnen  gestatte,  Geld 
unter  Verpfändung  des  Geschäftes  aufzunehmen,  damit  die  vorhandene 
,. stattliche  anzahl  schulden"  getilgt  werden  könne.  Ausserdem  habe 
man  noch  eine  bedeutende  Summe  Geldes  für  Diener,  Ladenzins  iM) 
VII.  5 


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-  66  - 


und  den  Neudruck  mehrerer  vergriffener  Werke  nöthig.  Endlieh 
seien  in  der  nächsten  Messe  4000  Gulden  gekündigtes  Capital  zurück- 
zuzahlen, während  die  in  der  Messe  fälligen  Ausstände  nicht  viel 
mehr  als  1500  Gulden  ausmachten,  es  sei  aber  „die  Rechnung  nach 
gelegenheit  des  Abzugs,  vnd  der  Buchführer,  welche  nicht  jederzeit 
also  praecise  abzuzahlen  pflegen ,  nicht  vber  Tausent  gülden  zu 
machen."  Auf  diese  Eingabe  bcschloss  der  Rath,  nicht  eher  einen 
Bescheid  zu  geben,  bis  Cuno  Wiederhold  und  seine  Frau  darüber 
befragt  wären  und  die  Vormünder  ein  Inventar  aufgestellt  hätten. 

Carl  Sigmund,  der,  wie  oben  schon  erwähnt,  keine  Freude  am 
Buchhandel  hatte,  lebte  inzwischen  ohne  Sorgen  in  den  Tag  hinein, 
woran  ihn  sein  Vetter  Johann,  bei  welche  m  er  wohnte,  wenig  hindern 
mochte,  da  dieser  selbst  kein  Freund  von  angestrengter  Arbeit 
gewesen  zu  sein  scheint.  Als  seine  Vormünder  ihm  von  dem  miss- 
lichen Stande  des  Geschäftes  Mittheilung  gemacht  hatten,  fasste  er 
den  Entschluss,  dem  Buchhandel  Valet  zu  sagen  und  Soldat  zu 
werden.  Er  Hess  sich  von  dem  Obersten  Brendel  von  Homburg 
anwerben,  scheint  aber  bald  Reue  darüber  empfunden  zu  haben.  Als  der 
Oberst  desswegen  100  Kronen  als  Entschädigung  verlangte,  legte 
sich  der  Rath  in's  Mittel,  indem  er  ihm  verbot  (am  23.  September  1591), 
nicht  nur  mit  dem  Obersten  zu  ziehen,  sondern  ihm  auch  die  ver- 
langte Summe  zu  zahlen,  weil  dieser  noch  Geld  an  die  Stadt  schul- 
dete. Nach  diesem  Vorfalle  spielte  er  nach  wie  vor  den  grossen 
Herrn  und  Hess  seine  Vormünder  sorgen,  wie  sie  mit  dem  Handel 
zurecht  kämen.  Erst  einige  Jahre  später  bekam  er  mehr  Lust  zum 
Geschäfte  und  suchte  sogar,  dasselbe  allein  zu  übernehmen.  Inzwischen 
waren  die  Erben  in  einige  Prozesse  wegen  einiger  Bücher  verwickelt 
worden,  welche  noch  zu  Lebzeiten  Feyerabend's  gedruckt  waren. 

Am  21).  Januar  151 13  klagte  der  früher  schon  erwähnte  Dr.  Joa- 
chim Strupp,  ,34)  dass  ihm,  trotz  eines  kaiserlichen  Privilegs  auf 
zehn  .lahre,  der  verstorbene  Feyerabend  seine  „Anchora  Famis 
oder  Newe  Speise  Cammer"  nachgedruckt  habe.  Feyerabend  habe 
nämlich ,  obgleich  er  mit  Strupp  befreundet  gewesen  und  dieser 
„volgends  auch  dickerwehnt  Priuilegium  Feyerabenden  Communicirt 
vndt  nach  verfertigtem  truck  vff  desselben  freundtlich  angesinnen  ein 
Anzal  exemplaren  zukommen  lassen"  im  fünfzehnten  Buch  von 
„l'etri  de  Crescentiis  Feldtbaw",  welcher  1583  erschienen  war,  eine 
l  lebersetzung  aus  Strupp's  lateinischem  Werke  gegeben.  Dieser  hätte 
keine  Ahnung  gehabt,  dass  ihn  Feyerabend  so  hintergangen  hätte; 
„denn,"  so  berichtet  sein  Anwalt,  „als  Ciäger  gegen  Aussgangk  dess 
80ten  Jahrs  seiner  guthen  freunde  einen,  vomemmen  Adels  bey  Fürstl. 


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Hoff  Haltung  zu  Darmstadt,  Ein  Exemplar  »einer  Anchorae  Famig 
oder  Newen  Speis  Cammer  verehret,  vndt  selbige  Person,  den  Innhalt 
gedachter  speisCammer  erlernet,  hat  sie  Alsbaldt  Auwalds  Principaln 
zuerkennen  gegeben,  dass  sie  eben  von  solcher  Materia  ein  Teutsch 
buch  hette,  dasselbe  auch  (  'lägern  vorgelegt,  vndt  ferner  nach  notturft't 
zuersehen  C'oniinunicirt,  Welches  dann  darauff  mitt  dem  Lateinischen 
von  Capitul  zu  ('apitul  durch  andere  mittangewesene  Redliehe  Lenthe 
mitt  Vleiss  conferirt  vndt  gleichmessig  befunden  worden,  Also  dass 
Nemlich  Feyerabends  buch  vom  Brotbacken  Translatiue  von  Wortt 
zu  Wortt  auss  Herrn  Clägers  buch  nachgetruckt  seye." 

Feyerabend  müsse  doch  einige  Scheu  gehabt  haben,  den  Nach- 
druck zu  verbreiten  ;  denn  er  habe  „mit  bernhart  Jobin  buchtruckern 
zu  Strassburgk  dahin  gehandellt,  dass  derselbe  vielbcrürten  Feyerabendi- 
»chen  Track  nach  Hinlegung  oder  Abschaffung  dess  Ersten  bogen» 
mit  einem  Newen  Titul  geschmückt,  eben  als  Wehre  Mehrberürt 
opus  nicht  zu  Franckfurth,  sondern  zu  strassburgk,  Jtem  nicht  durch 
Peter  Schmidt,  sondern  bernhart  Jobin,  Jtem  nicht  Anno  83  (denn 
dasselbe  were  dem  Kays,  priuilegio  zu  Nahe,  vndt  ist  Feyerabenden 
hieran  dass  Meinste  gewesen)  Sondern  Anno  1580  getruckt  worden, 
dessen  grieffs  mann  sich  diesseits  nimmermehr  zu  Feyerabenden  hette 
versehen." 

Die  beklagten  Erben  suchten  alle  Schuld  auf  den  gleichfalls 
inzwischen  verstorbenen  Uebersetzer  Dr.  Klein  zu  wälzen  ;  „quoniam 
mortui  non  mordent,"  wie  der  Kläger  meinte.  Nachdem  dir  An- 
gelegenheit bis  Mitte  1595  beim  Schoffenrath  anhängig  gewesen 
war,  scheint  man  sich  in  Güte  verglichen  zu  haben. 

Der  zweite  Prozess,  welcher  uns  zeigt,  auf  welche  Weise  man 
die  kaiserlichen  Privilegien  auszubeuten  suchte,  wurde  1593  von  den 
Erben  Sigmund  Feyerabend's  gegen  Johann  Aubry  angestrengt. 
Feyerabend  hatte  von  Rudolf  II.  nm  9.  Juli  1582  ein  Privileg  über 
alle  „Consilia  et  Opera  Francisci  Bursati,  «Johannis  Cephali,  Aymonis 
Gravettae,  Jacobi  Menochij,  Tiberij  Deciani  et  Didaci  (.'ovarruviae 
samt  den  receptis  communibus  et  opinionibus  Interpretnm"  auf  10  Jahre 
vom  Datum  der  Ausstellung  an  gerechnet  gegen  kostenfreie  Abliefe- 
rung von  je  zwei  Exemplaren  eines  jeden  Werkes  an  den  kaiserliehen 
Keichshofrath  erhalten.  Nun  hatte  aber  Johann  Gymnicus  von  Cöln 
bei  .Johann  Aubry  hier  die  Consilia  Menochii  drucken  lassen,  wesshalb 
die  Erben  Feyerabend's  gegen  Letzteren  Klage  wegen  Nachdrucks 
stellten.  Dagegen  legte  dieser  ein  am  21.  October  1570  ausgestellt«  » 
Privileg  Kaiser  Rudolfs  II.  für  „Johannes  Gymnicus  et  Johannes 

Fabritius    fratres,  cives  et  Typographi"  vor,  welches  diesen  ant* 

5* 


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Betreiben  ihres  Vaters  (resp.  Stiefvaters)  Dr.  jur.  utr.  Walther 
Fabritius  über  siimmtliche  geographischen  und  historischen  Werke 
Gerhard  Mercator's  und  des  „Doctoris  Jacobi  Menochii  volumina  de 
arbitriis  iudicum"  auf  C  Jahre  „a  prima  cuiusque  operis  aut  voluminis 
editione"  gegen  Ablieferung  von  drei  Exemplaren  ertheilt  worden 
war.  Damit  erklärten  sich  jedoch  die  Kläger  nicht  zufrieden,  weil 
dieses  Privileg  bereits  seit  elf  Jahren  verfallen  sei,  und  verwiesen  Aubry 
auf  die  am  12.  März  1588  vom  Käthe  publicirte  Buchdrucker- Ordnung. 

Unterdessen  hatten  aber  die  Erben  Feyerabend's,  weil  ihr  Privileg 
zu  Ende  gelaufen  war,  durch  Vermittlung  der  Kurfürsten  Wolfgang 
von  Mainz  und  Johann  von  Trier  dasselbe  am  0.  August  1593  fiu 
weitere  zehn  Jahre  vom  Tage  der  Ausstellung  an  nicht  nur  erneuern, 
sondern  auch  auf  andere  Werke  135)  ausdehnen  lassen. 

Auf  die  Aussage  Aubry's,  das«  er  mit  dem  Autor  wegen  Heraua 
gäbe  seiner  Werke  „vmb  eine  stattliche  Summam  gelts  aecordiret" 
habe,  erwiderten  die  Kläger  „das  ist  ohnerwieasen,  auch  ohnbeglaubt, 
dann  dieweill  der  Author  diss  werckh  erstmals  bezalt  genommen, 
vnndt  es  nuhn  gemeyn,  vnd  nicht  sein  eygen  Plieben,  so  ist  des 
Aubri  fürtrag  nicht  vermuthlich,  auch  der  Kay.  Maytt.  keineswegs 
Praejudicirlich.  Ob  aber  Feirabendt  oder  Aubri,  durch  viel- 
faltige (Josten  vnnd  Truckh,  dem  gemaynen  Nutzen  albie  am  aller- 
meisten gedient,  vnd  viel  dapffere  Authores  an  den  tag,  auss  dem 
Staub  vnnd  Motten  herfur  gebracht  habe,  dass  weisen  die  Catalogi, 
vnds  steht  zu  Erbarer  Leuth  erkanndtnus." 

Darauf  machte  Aubry  nochmals  geltend,  dass  er  sich  mit  dem 
Verfasser  sowohl  wegen  der  ungedruckten  Bücher  als  auch  wegen 
der  in  Italien  vorher  gedruckten  Theile  in's  Benehmen  gesetzt  habe 
und  antwortete  auf  die  Vergleichung  seiner  Verlagsthätigkeit  mit  der 
Sigmund  Feyerabend's  :  „Schliesslich  Khonnen  vnd  mögen  wir  Feyer- 
abenden  seeligen  Jm  seinem  Ruhebettlein,  wie  auch  Allen  Anderen 
vmb  die  Truckerey  vnndt  studia  wol  verdienten  leuthen,  Ihre  erlangte 
guete  famam,  Lob  vnnd  ehr,  vnnsers  theils  wol  gönnen,  Wollen  iber 
darbeneben  dessen  Erben  erinnert  haben,  Das  sie  seinen  fus  Stapften 
Richtig  nachfolgen,  andere  neben  sich  Passieren  lassen,  vnnd  das 
.1  henige,  so  der  Poet  Ouidius  weisslich  geschrieben,  Et  quae  non  feei- 
musipsi,  vix  ea  nostra  vocoetc.  Ihrem  Prangen  enntgegen  setzen  mugen." 

Am  22.  October  159U  wurde  Aubry  von  Schuld  und  Strafe 
freigesprochen,  am  31.  desselben  Monats  appellirten  jedoch  die  Kläger 
gegen  dieses  Urthcil  beim  Reichs-Kammergericht  zu  Speier,  welches 
am  19.  .März  nächstfolgenden  Jahres  den  Beklagten  auf  den  20.  April 
vorlud.    Ob  Aubry  dem  nachkam,  oder  wie  und  wann  dieser  Prozess 


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09  - 


endigte,  ist  nicht  zu  ersehen,  da  mit  der  Vorladung  die  vorhandenen 
Akten  schliossen. 

In  demselben  .fahre  (1593)  hatte  Johann  Feyerabend  einen 
Conflict  mit  seiner  Schwägerin  Agathe  Lützelberger  wegen  der  Erb- 
schaft des  verschollenen  David  Braubach.  Agathe  hatte,  nachdem 
sie  ihr  Vermögen  durchgebracht ,  ihren  Mann  verlassen ,  oder  wie 
derselbe  klagt :  „Inmassen  dann  sie  vnlengst  vnd  vrplötzlich  nach 
abgesetzter  vnbilliger  verächtlicher  leiblichen  Separation,  Divortio 
vnd  absünderung,  Vergessenlich  yrer  frommen  Eltern,  Freunde  vnndt 
verwandtschaft't,  Auch  hindangesetzt  aller  Weiblicher  Scham,  Tugent, 
Zucht,  vnd  Erbarkeit,  Sich  aller  Bübischen  Frechheit,  vbermuth, 
Schande,  Laster,  vnd  vnzucht  mit  vollem  Zaum  ergeben,  Sich  an 
böse  leichtfertige  Buben  gehenekt,  Selbige  vnverhehlet  bey  hellem 
Hechten  Tag,  auch  bey  nacht  vnd  nebel,  ein  vnd  zu  yr  gelassen, 
Öffentlich  vff  Bruder  und  Schwesterschafft  gesoffen  vnd  gebancketirt, 
Mit  ynen  zu  Wasser  vnd  Landt  vnverschampter  weiss  herumb  ge- 
strichen etc."  Von  Frankfurt  aus  begab  sie  sich  nach  Mainz,  während 
ihre  beiden  1570  und  1572  geborenen  Mädchen  13€)  von  Sigmund 
Feyerabend,  welcher  mit  seinem  Vetter  Johann  über  dieselben  und 
über  ihre  Mutter  als  Vormund  aufgestellt  war,  in  Nürnberg  unter- 
gebracht wurden.  Eine  Zeit  lang  scheint  sie,  wahrscheinlich  weil  sie 
wenig  Geld  zum  Ausgeben  hatte,  auf  dem  Wege  der  Besserung 
gewesen  zu  sein,  kaum  hatte  sie  aber  wieder  Geld  in  Händen,  —  in 
der  Herbstmesse  1580  hatte  sie  nämlich  alle  Zinsen  ihres  und  ihres 
Bruders  Erbtheil  ausgezahlt  erhalten  —  als  sie  in  ihr  früheres  Leben 
verfiel.  Am  18.  November  1580  berichtete  Sigmund  Feyerabend  an 
den  Rath,  dass  sie  mit  den  2  Gulden  wöchentlicher  Zehrung,  welche 
er  ihr  nebst  Hauszins,  Kleider  „vnd  andere  notturft"  gegeben  habe, 
nicht  mehr  zufrieden  sei,  „sondern  sich  jn  Zorn  auff  gemacht,  Jn 
Jhre  alte  fusstapfen  getrettenn,  nach  Collen  gefahren  alda  an  einen 
Spanier  sich  gehengt,  von  welchem,  wie  Ich  glaublich  berichtet,  sie 
abermals  geschwengert,  vnd  nun  von  Ihme  auch  Verstössen  wordenn." 
Sigmund  Feyerabend  hatte  seine  liebe  Plage  mit  ihr;  denn  nicht 
genug,  dass  er  wegen  ihr  und  ihrer  Kinder  Reisen  nach  Speier, 
Oppenheim,  Cöln  und  Nürnberg  unternehmen  musste,  kam  sie  häufig 
mit  Beschwerden  und  Bitten  um  Geld  von  verschiedenen  Orten,  wo- 
hin sie  ihr  vagabundirender  Lebenswandel  geführt  hatte.  Nach  der 
Fasteumesse  1582  starb  ihre  jüngere  Tochter  Barbara ;  die  ältere, 
Elsa,  verlobte  sich  1586  mit  dem  Formschneider  Ulrich  Fischer  von 
Hanau,  welchen  sie  wahrscheinlich  während  ihres  siebenwöchentlichen 
Aufenthaltes  im  Feyerabend'schen  Hause  kennen  gelernt  hatte.  Nach 


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der  in  demselben  Jahre  vollzogenen  Heirat  zog  dieser  mit  Frau  und 
Schwiegermutter,  welche  sich  kurz  vorher  noch  in  Mainz  befunden, 
nachdem  sie  am  2o\  October  des  vorhergehenden  Jahres  vergeblich 
beim  Rath  „vmb  Verzeihung  jhrer  alhie  begangenen  Sünden"  und 
um  Wiederaufnahme  nachgesucht  hatte ,  nach  Nürnberg.  Agathe's 
.Mann  hatte  sich  inzwischen  „Jn  Studijs  et  Professionibus  vff  Vniver- 
sitäten,  vud  sonsten  Jnn  andern  ehrlichen  Herrn  Diensten  ausserhalb 
disser  löblichen  Statt  gehalten"  und  war  im  Jahre  1586  „des»  Stiffts 
im  Thal  Wimpffen  Syndicus  vudt  Advokat";  als  solcher  bat  er, 
seiner  Tochter  das  Erbtheil  „von  yrem  Vetter  Dauid  seligen"  auszu- 
antworten  und  damit  die  Mutter  zu  übergehen.  Dieses,  nämlich  das 
Baarvermögcn,  lag  noch  unangetastet  hier  in  Verwahrung  des  Rathes, 
wie  es  auch  noch  15H3  der  Fall  war,  wo  Johann  Feyerabend  für 
seine  Tochter  Ursula  darauf  Ansprüche  machte.  Agathe,  welche  1588 
Witwe  geworden  war,  hatte  kaum  von  Jobann's  Forderung  Kenntniss 
erhalten,  als  sie  im  April  des  erstgenannten  Jahres  hierher  kam,  um  ihre 
Rechte  zu  wahren,  und  um  besonders  das  Anrecht  Johann'B  zu  bestreiten; 
da  er  „als  ein  hungerige  Muckh,  der  das  seinig  verdistillirt",  nicht  so 
lange  stillgeschwiegen  haben  würde,  falls  er  wirkliche  Anrechte  hätte 
geltend  raachen  können.  Johann  erwiderte  diesen  Vorwurf  mit:  „per- 
sona vagabunda,  leuis  et  suspecta";  denn  er  war  im  Gegensatz  zu 
seinem  Vetter  Sigmund  ein  tüchtiger  Lateiner,  hatte  er  ja  doch  am 
0.  September  1585  dem  Rathe  selbstgefertigte  lateinische  Gedichte 
über  den  Krzbischof  von  Cölu :  „Carraina  de  Truchsessiana  Religionis 
et  Reipubl.  mira  comraotione"  137)  mit  der  Bitte,  sie  drucken  zu 
dürfen,  vorgelegt. 

Agathe  kehrte  im  Juni  wieder  nach  Nürnberg  zurück,  nachdem 
ihr  Bemühen,  das  Erbtheil  ihres  Bruders  zu  erhalten,  erfolglos 
geblieben  war.  Im  Januar  des  folgenden  Jahres  befand  sie  sich  in 
Prag,  vielleicht  um  am  kaiserlichen  Hofe  ihre  Beschwerden  anzu- 
bringen. Im  October  1595  war  ihr  Aufenthaltsort  unbekannt  und 
konnte  selbst  ihr,  unterdessen  nach  Hanau,  seiner  Vaterstadt,  über- 
gesiedelter Tochtermann  keine  Auskunft  darüber  geben.  Ende  März 
des  nächsten  Jahres  war  sie  wieder  hier,  wo  man  ihr  endlich  auf  ein 
kaiserliches  Schreiben  hin  die  Zinsen  von  ihres  Bruders  Erbtheil  aus- 
zahlte. Dann  verschwindet  sie  auf  immer,  ob  sie  nach  Hanau  zog, 
wissen  wir  eben  so  wenig,  als  ob  sie  oder  ihre  Tochter  und  Johann 
Feyerabend  des  verschollenen  David's  Vermögen  überliefert  bekamen. 

Wieder  zu  dem  Handel  der  Feyerabend'schen  Erben  zurück- 
kehrend, haben  wir  noch  nachzutragen,  dass  die  Aufstellung  des 
Inventars  über  denselben  zugleich  mit  dem  über  die  andere  Habe 


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geschehen  sollte,  aber  wegen  Eintritte  der  Herbstmesse  (1590)  ver- 
schoben wurde.  Im  »Sommer  1591  wurde  es  nachgeholt;  die  Inven- 
tarisirung  nahm,  trotzdem  man  „Vor-  vnd  Nachmittag  dahinder  ge- 
wesen," mehr  als  drei  Wochen  in  Anspruch.  Johann  Feyerabend 
konnte  wegen  Krankheit  nicht  dabei  sein,  wesshalb  die  beiden  an- 
dern Vormünder  und  Wiederhold  die  Arbeit  allein  vornahmen.  Von 
Rechtewegen  hätte  eigentlich  der  Gerichteschreiber  im  Auftrag  des 
Käthes  daran  Theil  nehmen  müssen,  allein  derselbe  kam  wegen  an- 
derer Berufsgeschäfte  nicht  dazu.  Wiederhold  fand  dessen  Abwesen- 
heit nur  nutzbringend;  denn  es  sei  besser,  wenn  die  Anzahl  der 
Bücher  nicht  bekannt  würde,  „fürnemlich  dieweil  einem  E.  Rath 
der  Statt  Franckfurth  die  volle  Schätzung  davon  entrichtet  werde." 

Gerade  ein  Jahr  nach  dem  andern  Inventar,  im  August  1591, 
wurde  das  Verzeichniss  dem  Gerichteschreiber  übergeben, 137a  )  doch  hat 
Wiederhold  ein  halb  Jahr  später  „vmb  mehrer  gewissheit  willen  die 
Abzehlung  noch  einmahl  gethan." 

Baargeld  und  Schuldverschreibungen  waren  wenig  vorhanden ; 
denn  es  hat  „der  alte  Feyerabendt  ausserhalb  seines  buchgewerbs 
sonsten  weder  renthen  noch  gülthen  gehabt."  Bei  Buchhändlern  sei 
nicht  bräuchlich,  „sonderlich  dah  mans  mit  fürnchmen  vnd  wolbe- 
kanten  leuthen  zu  thun,  das  man  eben  auff  alle  Zahlungen,  so  ihnen 
besehenen,  dan  auch  vber  verkhauffte  bücher  sonderbahre  obligationes 
vnd  handschrifften  begehre,  sondern  man  es  ditsfals  mehr  ahn  die 
handelsbücher  vnd  Register  zulasse." 

Nach  der  Herbstmesse  1591  wurde  Hieronymus  Korb,138)  hiesiger 
Bürger  und  „Schulmeister"  als  Factor  angenommen.  Für  die  Bücher 
waren,  wie  auch  bei  Lebzeiten  Sigmund  Feycrabend's,  zwei  Gewölbe 
oder  Gemächer  bestimmt,  das  eine  im  Carmeliterkloster,139)  „eine 
grosse  Convent  stube,  vnd  gemeinlich  der  Revender  (Refectorium) 
genant,"  welcher  nur  als  „Ballenlager"  diente,  während  „das  andere 
gewelb  vff  dem  Kornmarckt  14°)  gelegen,  Jn  messzeiten  vffgethan  vnd 
zu  einem  öffentlichen  laden  Je  vnd  allwegen  gebraucht  worden  ist."  In 
diesen  Laden  wurden  soviel  Bücher,  als  man  glaubte  nöthig  zu  haben, 
aus  dem  Revender  (auch  Robender  genannt),  zu  welchem  die  Erben  ge- 
meinsam die  Schlüssel  hatten,  vor  der  Messe  geholt  und  dem  Factor 
übergeben.  Dieser  hatte  nur  über  die  verkauften  Bücher,  nicht  aber 
über  die  Einnahmen  Rechnung  abzulegen.  Die  Zahlungen,  welche 
grösstentheils  für  die  in  der  vorhergehenden  Messe  verkauften  Büehor 
geleistet  wurden,  hat  Wiederhold  bis  1594  selbst  eingenommen,  „vnd 
ist  Cassirer  gewesen."  Bei  diesem  stimmte  aber  die  Cassc  selten,  so 
dass  Korb  oft  das  Geldmanual  und  den  Cassebericht  „vff  Begehren 


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aussgezogen  vnd  verfertigt  hat/'  Manchmal  blieb  er  auch  mit 
grösseren  Summen  im  Rückstände  und  musste  dann  der  Factor  mit  Geld 
oder  mit  Bürgschaft  aushelfen.  So  fehlte  Wiederhold  auch  in  der  Fasten- 
messe 1594  eine  ziemliche  Summe,  und  suchte  er  desshalb  bei  einem 
hiesigen  Bürger  Geld  aufzunehmen,  da  aber  dieser  ohne  Bürgen  das 
Geld  verweigerte,  so  forderte  Wiederhold  hierzu  den  Factor  Korb 
und  den  Kastendiener  Romanus  Beatus1*1)  auf,  welcher  letztere 
während  der  Messe  „Feyerabendischer  Ladendiener"  war.  Diese 
schlugen  es  ihm  jedoch  ab,  weil  Korb  schon  eine  erkleckliche  Summe 
von  ihm  zu  erhalten  hatte;  Wiederhold  hat  desshalb  „zum  selbigen 
mahl  vnnd  damit  er  Cassa  nit  lieffern  dörffte,  sich  vff  die  faule  seithe 
gelegt,  vnnd  angefangen  die  subscription  der  Messrechnungen  seines 
thcils  zu  verwegern."  Erst  auf  Drängen  der  Vormünder  Hess  er  sich 
dazu  herbei,  in  Beisein  zweier  Zeugen  seine  zur  Abrechnung  nöthige 
Unterschrift  abzugeben.  In  der  darauffolgenden  Herbstmesse  war  er 
gar  nicht  mehr  dazu  zu  bewegen,  sondern  nahm  sogleich  dem  Factor 
die  Schlüssel  zum  Laden  ab,  weil  dieser  und  die  Vormünder  ihn 
übervortheilt  hätten. 

Carl  Sigmund,  der  bisher,  wie  schon  erwähnt,  sich  wenig  um 
das  Geschäft  gekümmert  und  sich  brodlosen  Künsten  hingegeben 
hatte  (so  war  er  u.  A.  noch  in  der  vorhergehenden  Fastnacht  der 
Unternehmer  eines  geistlichen  Schauspiels  „vom  König  Ahas"  ge- 
wesen, welches  im  Leinwandhause  aufgeführt  wurde),14*)  trat  nun 
plötzlich  selbständig,  obwohl  die  Curatel  noch  bestand,  gegen  seinen 
Schwager  auf,  indem  er  am  28.  September  an  den  Rath  berichtete, 
Cuno  Wiederhold  habe  ihm  vor  einem  Jahre  seine  Hälfte  des  Ge- 
schäftes verkauft  und  hätte  er  „darauf  ein  stück  golts  zu  einem 
Gottespfennig"  gegeben.  Er  (C.  S.)  hätte  damals  nach  Italien  reisen 
wollen,  sei  aber  wegen  anderer  Angelegenheiten  auf  den  Reichstag 
nach  Regensburg  und  dann  „priuilegia  vnnd  änderst,  wie  dan  ge- 
schehen, ausszubringen,  an  den  Trierischen  hoff  gegangen."  Nach 
seiner  Rückkehr  hätte  er  sich  mit  dem  Factor  Korb  nach  Nieder- 
brechen begeben,  um  den  Kauf  fertig  zu  machen,  sein  Schwager 
hätte  ihm  aber  damals  versprochen  hierher  zu  kommen  und  das  Ge- 
schäft abzuschliessen.  Er  habe  aber  nicht  Wort  gehalten,  sondern 
erklärt,  an  den  Kauf  nicht  gebunden  zu  sein.  Daraufhin  habe  er 
(C.  S.)  einen  Boten  an  seine  Schwester  geschickt,  ob  vielleicht  diese, 
welcher  ja  eigentlich  der  Handel  gehöre,  gegen  den  Verkauf  sei. 
Diese  habe  aber  zurückgeschrieben,  sie  hätte  ihre  Einwilligung  ge- 
geben und  nicht  anders  geglaubt,  als  dass  er  mit  ihrem  Manne  voll- 
kommen einig  sei.    Als  AViederhold  diese  Antwort  erfahren,  habe  er 


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seiner  Frau  gedroht,  er  wolle  von  ihr  in  den  Krieg  nach  Ungarn 
ziehen  und  sie  mit  den  Kindern  sitzen  lassen.  Nichtsdestoweniger 
suche  er  aber  seinen  Antheil  an  fremde  Leute  zu  verkaufen,  „wie  er 
dau  denselbigen  hin  vnnd  wieder  diese  mess  feill  getragen  hat ;  vber 
das,  so  begcrt  er  nichts  in  den  handell  zu  trucken,  sondern  vermeint 
denselbigen  ausszusaugen,  vnd  wan  dann  nichts  mehr  dienliches  zu- 
uerkauften  vorhanden,  vnnd  der  handell  verderbt  ist,  als  dan  die  band 
abzuthun,  vnd  mir  dass  nach  sehen  zu  lassenn."  Da  er  (C.  S.)  aber 
sich  bereits  nach  Geld  umgethan  habe,  um  das  Geschäft  mit  Hülfe 
seiner  Vormünder,  „vnnd  anderer  gutten  leut  zu  erhalten,"  so  bitte 
er,  seinen  Schwager  mit  Ernst  dahin  anzuhalten,  dass  er  den  vor 
einem  halben  Jahr  abgeschlossenen  und  durch  einen  Gottespfennig 
bestätigten  Verkauf  halten  möchte,  um  nicht  den  Handel  „meinem 
Vatter  seligen  vnter  der  Erden  zu  vnehren"  verderben  zu  lassen. 

Aus  dieser  Klage  entwickelte  sich  zwischen  beiden  Schwägern 
ein  langwieriger,  unerquicklicher  Prozess,  dessen  Verlauf  folgen- 
der war. 

Wiederhold  entgegnete  auf  die  Klage  seines  Schwagers,  dass  der 
Kauf  noch  nicht  abgeschlossen,  sondern  nur  in  Vorbereitung  ge- 
wesen sei,  man  möge  ihn  desshalb  in  Ruhe  lassen.  Dies  geschah  aber 
nicht;  denn  Carl  Sigmund  drängte  auf  Entscheidung;  sein  Vater 
habe  durch  tüchtige  Geschäftsführung  „sonder  rühm  zu  melden,  einen 
solchen  namen  bey  Jim  vnnd  Aussländischen  Erlanget,  dass  er  Jim 
dieser  Statt  Franckfurth  vnnd  Anderen  ortten  die  oberhand  bekom- 
men, auch  Jeder  Zeitt  des  Wunsches  vnnd  meinung  gewesenn,  seinen 
gutten  Namen  vnnd  handel  vngeschmälert  vnnd  vnzertrent  nach 
sich  ,  vnnd  nemblich  seinen  Mans  Erben  zuuerlassenn :  vnnd  aber 
mir,  Als  seinen  Sohn  vnnd  Erben  Auss  Natürlicher  Einpflautzung 
vnnd  AfFection  auch  gepüerender  Schuldigkeit  meines  lieben  vatters 
seelig  Erbarn  Namen  vnnd  handel  forth  zusetzenn  mehr  angelegen 
Ist,  als  meim  Schwager." 

Auch  die  Vormünder  verlangten  Regelung  der  Angelegenheit, 
dass  nämlich  Wiederhold  den  Rechnungsauszug  der  letzten  Messe 
(Herbstmesse  1594)  durchsähe  und  den  Verkauf  eiuginge,  da  sie  nicht 
fernerhin  Lust  hätten,  sich  für  ihn  zu  verbürgen  „oder  mitt  Ihm 
Jnn  einiger  Compania  zu  handien."  Auf  diese  beiden  Eingaben  er- 
klärte Wiederhold,  wcsshalb  er  weniger  als  sein  Schwager,  „wellcher 
gern  wolte  ein  hofiunckher  sein,  derowegen  Ihme  den  buchhandel 
zutreiben  schier  etwas  verkleinerlich"  geeignet  sein  sollte,  das  Ge- 
schäft fortzuführen,  sähe  er  nicht  ein.  Er  für  seinen  Theil  wünsche 
auch  eine  Trennung  deB  Handels  und  verlange  nur  vorher  dureb 


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unparteiische  Personen  Prüfung  der  Rechnungen  Korbs,  weil  diese 
nicht  in  Ordnung  seien.  Auf  diesen  Vorschlag  erwiderten  die  Vor- 
münder am  1.  Februar  1595,  dass  es  ihnen  recht  wäre,  wenn  das 
Geschäft  getheilt  oder  ganz  verkauft  würde,  der  Rath  möchte  nur 
darüber  entscheiden.  Wiederhold  sollte  aber  hieher  kommen,  um  die 
Rechnungen  einzusehen  und  die  Sache  in's  Reine  zu  bringen,  da  sie 
„einmal  mit  Ihme  Inn  Compania  nicht  stehen  können." 

Als  einige  Wochen  später  (24.  Februar)  Korb  beglaubigte 
Copieen  sämmtlicher  Register  an  Wiederhold  abgeliefert  hatte,  ver- 
langten die  Vormünder,  man  möchte  doch  endlich  Theilung  vor- 
nehmen, „vff  dass  wir  also  der  Sachen  abkommen,  vnd  der  handel  zu- 
künfttige  mess  wieder  zurecht  bracht  werde." 

Wiederhold,  welcher  von  den  Vormündern  vergeblich  viermal 
aufgefordert  worden  war,  zur  Vergleichung  der  Rechnungen  hieher 
zu  kommen ,  kam  erst ,  nachdem  er  zweimal  vom  Rath  officiell 
vorgeladen  war,  wollte  aber  (23.  September  1595)  die  Mängel 
und  Fehler  der  Rechnungen  nicht  angeben.  Er  hätte  nämlich  in- 
zwischen eine  offenbare  Unterschlagung  Korb's  entdeckt  Wolf 
Dietrich  Caesar,  „Burger  zue  Franckfuhrt,  vnd  des  Egenolphischen 
Buchhandels  Verwalter  vnnd  Mitinteressent,"143)  welchem  er  seine 
Schlüssel  zu  dem  Feyerabendischen  Ladeu  gegeben  habe,  damit 
dieser  mit  dem  Factor  in  den  Laden  gehen  und  nachsehen  könnte, 
wenn  Jemand  zwischen  der  Messe  Bücher  haben  wollte,  hätte  ihm 
raitgctheilt,  dass  zwischen  der  Fasten-  und  Herbstmesse  1595  ausser 
einem  Fremden  der  hiesige  Buchführer  Nicolaus  Roth144)  Bücher  er- 
halten hätte.  Da  habe  Caesar  gethan,  als  ob  er  nicht  darauf  acht  gäbe^ 
welche  Bücher  Roth  erhielte,  habe  aber  dieselben  zu  1  lause  in  seine 
Schreibtafel  eingetragen.  Roth  habe  desshalb  zu  Caesar  gesagt,  er 
sei  ein  „feiner  Factor",  weil  er  nichts  aufschriebe.  Korb,  welcher  der 
Meinung  war,  dass  Caesar  nichts  notirt  hätte,  habe  für  36  Gulden 
zu  wenig  gebucht;  er  habe  zwar  sich  mit  Unwissenheit  und  Nach- 
lässigkeit entschuldigt,  dies  sei  aber  nicht  möglich;  denn  es  sei 
„wahr  vnnd  allen  Buchführern  notori  vnnd  bekandt,  das  ein  Jeder 
Buchführer,  wan  er  bei  einem  andern  ettliche  Buccher  gekaufft, 
Vnnd  wie  sie  es  zu  nennen  pflegen,  aussgesetzet  hat,  sich  zu  dem 
Verkaufter  verfueget,  vnnd  sein  Register  vonn  Posten  zu  Posten,  ob 
sie  recht  eingeschrieben  mit  des  Verkäuffers  Register  conferiret." 
Ferner  hätte  Korb  Bücher  aus  dem  Feyerabendischen  Verlag  zu 
Hause  liegen  gehabt  und  dieselben  erst,  nachdem  man  es  gerügt 
hätte,  in  den  Laden  schaffen  lassen. 


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Gegen  diese  Vorwürfe  erklärte  Korb,  dass  sein  Sobn  die  Bücher 
an  Roth  ausgeliefert  und  nicht  notirt  hätte,  was  um  so  leichter  mög- 
lich gewesen  wäre,  weil  die  oben  angegebene  Vergleichung  der  Aus- 
lieferungen bei  Einheimischen  nicht  üblich  sei,  überdies  sei  ja  der 
eingegangene  Betrag  gebucht,  eine  Unterschlagung  also  nicht  vor- 
handen. Was  die  bei  ihm  gefundenen  Bücher  beträfe,  so  käme  es 
häufig  vor,  dass  bestellte  Bücher  wieder  zurückgesandt  würden, 
welche  man  doch  nicht  immer  gleich  in  den  Laden  tragen  könnte. 
Wiederhold  und  die  beiden  Caesar  (der  genannte  Wolf  Dietrich  und 
sein  Bruder  der  Procurator  Pius  Felix)  hätten  ihn  nichtsdestoweniger 
des  Diebstahls  beschuldigt,  ja  die  beiden  letzteren  hätten  „mit 
schmelichem  frolockhen  vnauffhörlich  geruffen :  „Jetzt  haben  wir  den 
Dieb  ergriffen!  Jetzt  ist  der  Diebstal  allenthalb  offenbahr!"  Diesen 
beiden  sei  aber  „das  hitzige  verletmbden  dcrmassen  gemein,  dass  sie 
auch  etwa  hicbevor  ahn  höheren  Personen  zu  Franckfurth  sich  dessen 
nit  messigen  Können,  vud  theils  mit  dem  tliurn  bestrafft  worden 
seindt" 

Auf  Befehl  des  Rathes  durften  dieselben  der  Vergleichung  der 
Rechnungen  im  November  1595  nicht  beiwohnen,  sondern  mussten 
„ausswendig  für  der  Stubeuthür  bleiben."  Am  28.  desselben  Monats 
wurde  Wiederhold  wegen  Schmähungen  gegen  den  einen  der  Vormünder 
Christoph  Stahl,  in  Arrest  gesetzt,  aber  auf  seine  Bitte,  weil  er  Amts- 
geschäfte  halber  nach  Hause  müsste,  am  nämlichen  Tage  gegen 
Handgelübde  entlasson.  Am  5.  December  reichte  Wiederhold  eine 
Klage  gegen  Stahl  ein,  derselbe  habe  allein  ohne  Zuziehung  des 
Gerichtsschreibers  seinerzeit  das  Inventar  aufgenommen  und  doch 
12  üuldcn  für  denselben  verrechnet  Ferner  hätte  Sigmund  Feyer- 
abend  ungefähr  000  gebundene  Bücher  in  Folio  hinterlassen,  während 
sich  nur  120  vorgefunden  hätten.  Wie  sich  herausstellte  waren  aber 
diese  fehlenden  Bücher  von  Sigmund  selbst  noch  seinem  Sohne  ge- 
schenkt worden  und  hatte  dieser,  „als  er  nacher  Italien  ziehen  wollte," 
auf  Geheiss  seines  Vaters  eigenhändig  ein  Verzeichniss  über  dieselben 
augefertigt 

Am  30.  Januar  1590  beschwerten  sich  Korb  und  die  Vormünder 
beim  Rath,  dass  Wiederhold  die  Hauptregister  zurückhalte  „vnnd 
man  desshalb  mitt  niemanden  handien  könne.  Dann  wir  ferner  vnnd 
lenger  mit  einem  Solchen  misstreuigen  Falschenn  Mann,  der  auch 
seine  selbst  eigene  Subscriptiones  vnnd  handschrifften,  darinnen  er 
verwilliget,  welches  einem  Schüeler  Jungcnn  vonn  12  Jahrenn, 
wir  geschweigenn  Einem  ChurfÜretlichenn  vnnd  Fürstlichen  Herrn 
Schulthess,  zuuil  vnnd  Nachteilig  werc,  verleugnen  vnnd  dass  er 


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niemals  darinnen  gcwilligct,  wiedersprechenn  darff,  Jn  Compania  zu- 
stehen, mit  nichten  gsinnet,  viel  weniger  schuldig  sein." 

In  zwei  kurz  aufeinander  folgenden  Eingaben  (28.  Februar  und 
1.  März)  an  den  Rath,  vorlangte  Wiederhold,  dass  man  den  Factor 
Korb,  den  man  seines  begangenen  Diebstahls  „in  einem  halben  Tag 
Uberweisen"  könne,  als  einen  „öffentlichen  capitalem  hostem  vnd 
Dieb,  da  wegen  Instehender  Mess  summum  periculum  in  mora  ist" 
sogleich  entferne.  Der  Rath  beschloss  jedoch :  „Ist  diese  Supplication 
wegen  darin  gebrauchter  vnbescheidenheit,  auch  vnformblichen  begerens 
nit  angenommen,  Sonder  mit  vorbehaltener  straffen  gegen  dem  Dichter 
vnd  Supplicanten  verworffen." 

Korb,  welchem  die  Beschuldigungen  Wiederhold  vom  Rathe 
mitgetheilt  worden  waren,  berichtete  hierauf,  es  würden  seinem  Geg- 
ner wohl  noch  die  Differenzen  mit  verschiedenen  Buchhändlern, 
darunter  „Ascanius  de  Alme  Raine  vonn  Laiden"  (Leiden)  und  Ziotti 
von  Venedig  erinnerlich  sein,  welche  Quittungen  von  Wiederhold 
unterschrieben  vorgezeigt  hätten,  während  die  Beträge  in  den  Re- 
gistern nicht  ausgethan  gewesen  seien,  „vnnd  da  dieses  Alles  Ihme 
vergessen  were,  wirt  Ihm  Ja  noch  Ingedenk  seinn,  wy  sich  Für  einn 
Mangel  Inn  der  Eysern  Laden  Im  Hauss  die  Herbstmess  A°  90  fun- 
den  vnnd  zugetragen  habe.  Dass  mann  es  darumb,  wie  Er  thue,  Ahr 
einen  öffentlichen  Diebstall  haltenu  vnnd  aussschreien  soll,  das  ver- 
biette  mir  gott."  Wiederhold  und  seine  Frau  hatten  nämlich  vor 
Aufstellung  des  Inventars  einige  Wochen  lang  die  Wohnung  der  ver- 
storbenen Feyerabendischen  Eheleute  innc  gehabt  und  fehlten  damals 
an  baarem  Uelde  367  Gulden. 

Ferner  erklärte  Korb,  dass  er  trotz  der  schweren  Beschul- 
digungen, welche  Wiederhold  gegen  ihn  vorbringe,  noch  einmal  in 
der  nächsten  Messe  die  Geschäfte  für  denselben  mit  abwickeln  wolle, 
nur  solle  dieser  ihm  das  geliehene  Geld  zurückzahlen  und  der  für 
ihn  eingegangenen  Bürgschaften  erledigen.  So  hätte  er  (Korb),  als 
Wiederhold  nach  Prag  hätte  reisen  wollen,  aber  kein  Geld  dazu  ge- 
habt hatte,  „bei  Haiumb  Juden  zum  halben  Mohn  bey  eitteler  nacht 
300  fl.  an  reichsthalern  vffnemen,  vnd  sich  verschreiben  müssen." 
Wenn  er  auch  dessen  vergessen  hätte,  so  könnte  es  ihm  vielleicht 
folgender  Vorfall  in's  Gedächtuiss  zurückrufen:  „Als  er  gen  präg  zu 
Einem  Schwarzkünstler  oder  Teuft'els  bschwerer  kommen,  was  doch 
seine  Hausfraw,  (welche  er  alhie  Jnn  Carmelitter  Closter  bey  seinem 
Herrn  gevatter  dem  prior  Johann  Müntzenbergern  verlassenn)  mache, 
vnnd  wie  sie  hauss  halte,  Jnn  einem  Spiegel  zu  sehenu,  vnnd  denn 
Bösenn  Feind  Jn  Einem  glass  verbannet  zu  kauften,  auch  zweiuels 


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ohnn  die  kunst  vonn  ihm  zu  lernen,  seiner  selbst  eigenen  Aussag  nach, 
bgerett,  das  er  vonn  solchenn  300  fl.  Ihme  gelehnet,  vnnd  diewei 
er  Alle  Ding,  wie  es  zu  hauss  Zugängen  artiglich  Ja  gantz  Excellent 
gesehenn  einn  Stattliche  Verehrung  geben,  welches  er  Ja  nitt  wirt 
leugnen  können." 

Dann  werde  ihm  (Wiederhold)  nicht  entfallen  sein:  „Als  der 
Mascard us1***)  getruckt  worden,  vnd  es  an  ettlichen  Ballen  papiers 
gemangelt,  Nicolaus  von  Türcken  Dieuer  oder  Factor  Johann  Eyrcr 
keinn  papier  folgen  lassen  wollen,  Er  habe  denn  zuuor  300  fl.  Bares 
gelts,  Korb  solche  300  fl.  vffnemen  vnndt  solte  Anders  das  Buch  ver- 
fertigt werden,  entlehnen  müessen,  darann  36  Ballen  Maculatur  zu 
5  fl.  den  Ballen  geliffert  worden,  das  vbrig  stehen  Blieben,  vnnd 
zum  teil  noch  stehett." 

Endlich  habe  sich  Korb  zu  dem  Druck  der  neuen  Bücher, 
welche  gegenwärtig  noch  gedruckt  würden,  für  einige  hundert  Gulden 
Papier  verbürgen  müssen. 

An  demselben  Tage,  an  welchem  Korb  diesen  Bericht  einsandte, 
am  8.  März,  baten  die  Vormünder  nochmals  um  Theilung,  da  Wieder- 
hold darauf  ausginge,  dass  diese  Messe  der  Laden  geschlossen  bliebe, 
wodurch  ihrem  Pflegsohne  Carl  Sigmund  bedeutender  Schaden  er- 
wachsen würde,  weil  sie  „auch  diss  halb  Jahr  Steiff  getruckt  vnnd 
ein  grosses  vffgewendet"  hätten. 

Darauf  beschloss  der  Kath  am  20.  März,  dass  Wiederhold  die 
zurückgehaltenen  Register  herausgeben  solle  und,  wenn  er  Korb  nicht 
traue,  einen  zweiten  Factor  auf  seine  Kosten  aufstellen  möge,  womit 
»ich  Wiederhold  einverstanden  erklärte,  die  Register  könne  er  je- 
doch nicht  liefern,  da  er  sie  seinem  Landgrafen  nach  Marburg  ge- 
schickt habe. 

Wiederhold  mochte  sehen,  dass  er  hier  bei  den  Gerichten  wenig 
ausrichtete  und  dass  er  über  kurz  oder  lang  zur  Theilung  und  zur 
Zahlung  seiner  Schulden  verurtheilt  würde,  weil  ihm  aber  daran  lag, 
den  Prozess  so  lange  als  möglich  hinauszuziehen,  so  machte  er  den- 
selben beim  Reichs-Kammergericht  in  Speyer  anhängig. 

Am  27.  März  (1506)  neuen  Stils1*5)  brachte  er  dort  seine  Klage 
an,  indem  er  nicht  nur  den  Beschuldigungen  gegen  Korb  noch  diese 
hinzufügte,  derselbe  hätte  in  den  Registern  radirt,  verändert,  Blätter 
ausgeschnitten  „vnd  andere  dennassen  arttig  an  statt  geleimt,  das 
auch  die  buchbinder,  welchen  solches  fürgezeigt  worden,  den  betrug 
anfenglich  schwerlich  haben  finden  vnd  sehen  können,"  sondern  auch 
Johann  Feyerabend  beschuldigte,  mehr  Geld  und  Papier  zum  Drucke 
der  Bücher  erhalten  zu  haben,  als  ihm  gebührte.  Ferner  habe  dieser 


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„ein  grosse  anzal,  vnd  vmb  ettlich  hundert  fl.  feyerabendische  ge- 
meine handeUsbücher  Nicolaus  Rothen  alhier  vrrkaufft,  vnnd  ihm 
solche  morgens  frühe  zwischen  drey  vnnd  vier  vhren  in  messzcitten, 
da  sonsten  noch  niemandt  pflegt  auff  der  gassen  zu  gehen  oder  vmb 
den  weg  zue  sein,  uf  heller  karchen  zu  Hauss  führen  lassen."  Roth 
hätte  diese  Bücher  von  Johann  um  einen  niedrigeren  Preis  erhalten 
und  sie  daher  billiger  verkaufen  können,  wodurch  er  dem  Feyer- 
abendischen  Handel  schwer  geschadet  hätte. 

Auf  diese  Beschuldigungen  wurde  geantwortet:  Dass  in  den 
Registern  radirt,  geändert  und  durchstrichen  gewesen  sei,  käme  daher, 
weil  „bey  dem  Feyerabendischen  buchhandel,  wie  auch  bey  andern 
mehr  nit  bräuchlich  ist,  alles  zue  mundiren,  vnd  wie  sonsten  bey 
anderen  grossen  gewerben,  zu  buch  zue  tragen."  Sondern  es  würde 
alles  in  einer  Messe  Verkaufte  in  ein  Register  eingetragen  und  jede 
Messe  ein  neues  angelegt.  Dieses  Register  würde  als  das  „Original- 
Laden-Register"  angesehen  und  gebraucht.  Nachher  würden  vom 
Factor  selbst  alle  diese  einzelnen  Laden-  oder  Messregister  „in  ein 
gross  hauptbuch  zusammen  mundirt."  In  diesem  befinde  sich  nicht« 
Ausgestrichenes  „oder  vorsetzlich  radirtes,  sondern  etwa  was  bezahlt, 
ausgeloschen."  Man  rechne  aber  mit  den  Buchführern  nicht  nach 
dem  Hauptbuch,  sondern  nach  den  „Original  particular  Registern" 
ab.  Nun  käme  freilich  „in  Messzeiten  vnzahlbar  vielmahls"  vor, 
dass  „aussgeBetzte  vnd  eingeschriebene  bücher  entweder  gahr  oder 
zum  theil  stehen  bleiben,  oder  etwa  auch  in  den  laden  wiederumb 
geliffert  werden,"  es  seien  desshalb  Aenderungen  unvermeidlich. 
»Solche  seien  auch  in  dem  im  Jahre  1587  geführten  Register  des 
Wolf  Dietrich  Caesar,  „der  des  buchhandels  so  hoch  erfahren  ge- 
rühmet  wird,"  als  derselbe  noch  „Feyerabendischer  ladendiehner  vnd 
Schreiber  gewesen"  vorgekommen.  Man  könnte  aber  diesen  dess- 
halb keines  Betrugs  zeihen,  obgleich  wahr  sei,  „das  er  dessen 
vom  alten  Feyerabendt  seeligen  hierumben  mehrmals  beschuldigt 
worden  ist" 

Was  die  Beschwerde  wegen  des  herausgerissenen  und  einge- 
klebten Blattes  (denn  es  sei  nur  eines,  nicht  mehrere  gewesen)  an- 
lange, so  habe  man  einst,  als  in  Wiederhold's  Wohnung  „vor  der 
Catharinen  Pfarrei  neben  dem  Wolfseck"  die  Mossrechnung  con- 
trolirt  worden  sei,  in  dem  „Hauptrechnungsbuch,"  welches  jener  in 
beständiger  Verwahrung  gehabt  hätte,  ein  Blatt  losgerissen  gefunden, 
dieses  sei  aber  sogleich  wieder  in  Gegenwart  sämmtlicher  Betheiligter 
von  einem  Buchbinder  mit  Mundleim  eingeklebt  worden.  In  dieses 
Buch  musste  Korb,  nachdem  er  nach  der  Messe  im  Register  die 


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Rechnung  abgeschlossen  und  diese  für  richtig  befunden  worden  war, 
dieselbe  Ubertragen  und  von  Wiederhold  durch  Unterschrift  bestätigen 
lassen.  Ausserdem  fertigte  der  Factor  von  jedem  Messregister  zwei 
Copien  au,  von  welchen  Wiederhold  die  eine  zu  sich  nahm.  Endlich 
hatte  Korb  für  den  Baarverkauf  in  der  Messe  ein  Manual,  welches 
weder  „ordentlich"  geschrieben  war,  noch  als  ,,glaubwürdiges  Re- 
gister", gelten,  sondern  „Ihme  allein  pro  memoria  dienen  solte".  Für 
gewöhnlich  wurde  sogar  der  Name  des  Käufers  in  diesem  „kleinen 
buchleiu"  nicht  beigesetzt;  dies  geschah  nur  bei  grösseren  Posten, 
nm  etwaige  Defectc  ergänzen  zu  können. 

Was  ferner  die  Beschuldigungen  gegen  Johann  Feyerabend  beträfe, 
so  verhalte  es  sich  damit  folgendermassen :  Johann,  welcher  haupt- 
sächlich für  die  Feyerabendischen  Erben  drucke,  erhalte,  wenn  ihm 
ein  Werk  zum  Druck  übergeben  würde,  soviel  Papier  zugestellt, 
als  man  glaube,  dass  dazu  nöthig  wäre.  Wenn  nun  gegen  die  Messe 
das  Buch  ab-  und  in  den  Revender  geliefert  worden  war,  wurde  der 
l  leberschlag  gemacht,  wie  viel  Papier  er  gebraucht  haben  konnte 
und  ihm  dann  wie  jedem  anderen  Drucker  die  Druckrechnung  be- 
zahlt. Das  übrig  gebliebene  Papier  wurde  ihm  für  das  künftige 
halbe  Jahr  in  Rechnung  gelassen,  lieber  dieses  führte  er  ein  eigeues 
Register  und  jedesmal,  wenn  an  der  Messe  mit  ihm  abgerechnet 
wurde,  gab  er  hierüber  eine  eigenhändige  Quittung  ab.  Dass  er  an 
Nicolaus  Roth  Bücher  aus  dein  Feyerabendischen  Verlage  verkauft 
habe,  könne  wahr  sein,  weil  „einem  ieden  truckher  nit  allein  frey 
stehet,  sondern  auch  oblieget  vber  die  verdingte  zahl  füntf  vnd 
zwantzig  Exemplaria  zuzuschiessen ,  welche  das  zulegbuch  genant 
werden."  Dies  geschähe,  „damit  auss  dem  zulegbuch  der  defect  er- 
füllet, vnd  dem  Verleger  in  alweg  seine  anzahl  complet  geliffert 
werden  könne."  Das,  was  dem  Drucker  nach  der  Completirung  ver- 
bleibe, könne  er  nach  seinem  Gefallen  verschenken  oder  verkaufen. 
Wenn  Johann  das  Letztere  gethan  habe,  so  könne  ihn  kein  Vor- 
wurf treffen  und  habe  Wiederhold  die  Sache  übertrieben.  Kurz,  man 
ersähe  daraus,  dass  „alle  dessen  dichten  vnd  trachten  von  anfang 
gewesen,  wie  er  durch  langwieriges  vmbziehen,  mit  allerhand  auss- 
flüchten,  gröbster  vnbescheidenheit  vnd  vngevrsachten  verleumbden, 
die  sache  zu  seinem  vorthel ,  auch  mit  verderbung  des  handels 
steckhen  möchte." 

Auf  welche  Weise  Wriederhold  seinen  Gegnern  Hindernisse  in 
den  Weg  legte,  lässt  ein  am  22.  April  (1596)  beim  Rathe  eingelaufe- 
nes Schreiben  des  hessischen  Amtmanns  zu  Eppstein  erkennen. 
Dieser  verlangte,  man  möchte  Johann  Feyerabend,  welcher  diese 


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Messe  nach  Leipzig  reisen  wollte,  um  dort  Schulden  für  die  Feyer- 
abendischen  Erben  einzucassiren,  die  Reise  verbieten,  weil  er  von 
Wiederhold  hiezu  keinen  Auftrag  habe.  Darauf  berichtete  Carl  Sig- 
mund (24.  April),  welcher  kurz  vorher  von  seiner  bereits  zweimal 
projectirten  Reise  nach  Italien  zurückgekehrt  war,  dass  er  und  sein 
Vetter  Johann  nach  Leipzig  gehen  wollten  und  hätte  er  in  ver- 
gangener Messe  seinen  Schwager  selbst  darum  angesprochen,  etwa» 
KU  den  Kosten  der  Reise  beizutragen,  weil  noch  viele  Schulden  auB- 
ständig  seieu,  die  nur  persönlich  eingetrieben  werden  könnten. 
Wiederhold  habe  aber  keine  Antwort  darauf  gegeben.  Da  er  (C.  S.) 
nun  seine  Jahre  erreicht  habe  ,48a)  und  er  als  der  natürliche  Erbe 
den  Buchhandel  übernehmen  wolle,  so  könne  ihn  niemand  hindern, 
seinen  Theil  der  Ausstände  selbst  in  Empfang  zu  nehmen.  Der 
Streit  Wiederhold's  mit  dem  Factor  Korb  ginge  ihn  nichts  an,  er 
wolle  mit  seinem  Schwager  nicht  „in  Corapania  stehen"  und  wünsche, 
dass,  nachdem  die  Angelegenheiten  in  Leipzig  geordnet  seien,  der 
Handel  getheilt  würde,  da  er  denselben  allein  führen  wolle.  Man 
möge  desshalb  die  Reise  erlaubet] ,  weil  „auch  andere  Vrsachen,  so 
ihmeCunoni  nicht  eben  müssen  offenbaret  werden,  daran  mir  nit  ein 
weniges  oder  geringes  gelegen"  vorhanden  wären.  Die  Reise  wurde 
gestattet,  doch  musste  über  die  eingenommenen  Ausstände  genaue 
Rechnung  abgelegt  werden. 

Einige  Monate  später,  am  17.  Juli,  bat  Carl  Sigmund  beim 
Rath,  den  Handel  „welchen  raein  Vetter  selig,  ohne  Rhum  zu  mel- 
den, zu  nicht  wenig  dieser  Stat  Ehren  gefuhret",  theilen  zu  dürfen 
und  seinen  Schwager  hiezu  vorzuladen.  Die  Einnahmen  seien  ja 
schon  in  der  vorigen  Messe,  wo  Wiederhold  seinen  eigenen  Factor 
gehabt  hätte,  getheilt  worden.  Als  hierauf  der  Rath  am  29.  Juli 
einen  eigenen  Boten  nach  Niederbrechen  zur  Vorladung  Wiederhold's 
gesandt  hatte,  weigerte  sich  dieser,  weil  die  Angelegenheit  beim 
Kammergericht  anhängig  sei  Nachdem  er  auch  in  der  folgenden 
Herbstmesse  die  Register,  welche  er  „aus«  der  Cantzley  arglistiglich 
zu  seinen  banden  bekhommen",  nicht  herausgeben  wollte,  Hess  ihn 
der  Rath  am  14.  September  verhaften  und  in  Arrest  setzen.  Tag« 
darauf  bat  seine  Frau  um  Erledigung  aus  der  Haft,  da  ihr  Mann 
die  Register,  welche  nach  Speier  gesandt  worden  seien,  nicht  aus- 
liefern könnte.  Sechs  Tage  später  wiederholte  sie  ihre  Bitte,  unter 
„Erbieten  ad  Cautionem  juratoriam",  da  sie  hier  keinen  Bürgen  be- 
kommen hätte  können  und  selbst  ihr  Anwalt  sie  in  Stich  gelassen 
hätte.  Weil  nun  die  Messe  vorUber  sei  und  man  die  Register  also 
nicht  mehr  nöthig  habe,  so  bitte  sie,  ihren  Mann,  den  man  „In  eine 


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gefcngknus,  darinnen  mann  vbel  thetter  zu  setzen  pfleget,  einziehen 
vnd  legen  lassen"  frei  zu  geben.  Aber  erst  vier  Tage  später,  am 
24.  September,  wurde  ihre  Bitte  erfüllt  und  Wiederhold  „gegen 
erstattung  einer  gemeinen  gewönlichen  Vrphed  der  hafft  erlassen." 

So  zog  sich  der  Prozess  unter  beständiger  Weigerung  Wieder- 
hol d's,  in  die  Theilung  zu  willigen,  immer  mehr  in  die  Länge.  Carl 
Sigmund  hatte  durch  Vermittlung  des  Kurfürsten  von  Trier,  „vmb 
den  schönen  berümbten  buchhandel,  dergleichen  .In  der  Christenheit, 
ohnn  Rhum  zu  meldenn,  nitt  zu  finden,  zuerhalten"  beim  Kaiser  um 
venia  aetatis  (Mündigkeitserklärung)  vor  dem  gesetzlichen  Termin 
nachgesucht  und  dieselbe  erhalten.  Bald  nachher  wurde  ihm  durch 
ein  kaiserliches  Rescript  befohlen,  die  Theilung  sobald  als  möglich 
vorzunohmen.  Sein  Schwager  hatte  sich  darauf  „für  Notarien 
vnnd  Zeugen  zur  Teilung  wilfehrig  Erklert,  vnnd  vf  bcgeren  den 
24.  8brU  (1507)  darzu  freywillig  Ernennt  gehapt."  Wer  aber  an 
diesem  Tage  nicht  erschien,  war  Wiederhold,  der  sich  mit  seinen 
Amtsgeschäften  entschuldigte,  „vnnd  hatt  Er  Abermals  mitt  mut- 
willigem Ausenbleiben  die  pritsch  geschlagen."  Da  aber  Carl  Sig- 
mund ausser  dem  kaiserlichen  Befehl  auch  einen  des  Kurfürsten  von 
Trier,  dessen  Hofjunker  er  geworden,  aufzuweisen  hatte,  so  säumte 
er  nicht  länger  und  begann  er  am  20.  October  mit  seinem  Vetter 
Johann  in  Gegenwart  des  Gerichtsschreibers  die  Bücher  in  der 
Weise  zu  theilen,  „dass  man  Jederzeit  ein  buch  gegen  das  ander 
mit  zugehörenden  figuren  vnd  Priuilegien  stellen  vnd  darueber  losen" 
Hess.  Da  man  aber  dazu  zu  lange  Zeit  gebraucht  hätte,  so  theilte 
man  später  nach  Belieben.145"3)  Die  Bücher  Wiederhold's  wurden  darauf 
im  Carmeliterkloster  in  ein  besonderes  Gemach  geschafft,  zu  welchem 
Wolf  Dietrich  und  Pius  Felix  Caesar,  die  beiden  Bevollmächtigten 
Wiederhold's,  die  Schlüssel  erhielten.  Dieser  legte  zwar  gegen  die 
Theilung  Verwahrung  ein ,  welche  ihm  aber  nichts  nützte ;  denn 
Carl  Sigmund  liess  sogar  noch  auf  Anstiften  seines  Vetters  Johann 
am  21.  November  die  Bücher  seines  Schwagers  „arrestiren".  Dafür 
hielt  Wolf  Dietrich  Caesar  bei  Beginn  der  nächsten  Messe  die  ersten 
zwei  Bände  des  Tiraquellus  146)  zurück  und  sah  sich  desshalb  Johann 
Feyerabend  am  31.  März  1598  zu  folgender  Klage  veranlasst :  „Dem- 
nach Ich  mit  Cunonc  wiederholdenn  den  Tirquellium  vor  einem  halben 
Jahr  Inn  gemein  Truckcn  vnnd  verlegen  lassenn,  daruon  Er  den 
1.  vnnd  2.  Ich  aber  die  letzten  5  teil,  welche  einn  Stattlichs  mehr 
denn  die  seine  zu  trucken  costen ,  vfflegen  lassen,  vnnd  sich  damals 
mitt  Wolff  Dieterich  Caesarn,  so  vonn  Cunone  wiederholdenn  gevoll- 

mächtiget,  dahin  verglichenn,  dass  einn  Jeder  ohne  fernere.  Inrcde 
VII.  6 


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vnnd  verzueek  dem  anderem  seinen  teil  compliren  vnd  Ergäntzen 
Rolle,  wie  dann  vor  einem  halben  Jahr  mit  100  Exemplaren,  so  ver- 
kaufet worden,  geschehenn,  vnndt  nur  ann  dem  bewindet,  dass  er 
caesar ,  als  ein  vollmächtiger  mir  den  vbrigenn  halben  teil  seiner 
1.  vnd  2.  Tomorum  auch  lieffere,  welches  er  hiebeuor  nicht  nur  eins, 
sondern  ertlich  mal,  wie  zu  beweisenn  zu  thunn  verbeisenn,  Aber 
nunmehr  es  an  dass  treffen  geht,  vnnd  die  Mess  vor  der  Thür  Ist, 
feit  er  wieder  zurück,  vnnd  thnt  sich  desenn  verwegern,  vnnd  vonn 
wegen  hiebeuor  von  Cunonc  gemachter  schulden  vnnd  Truckeriohns, 
In  die  litferung  sich  sperrenn,  vermeint,  solche  bücher  doch  ohne 
einigen  bfehl,  als  für  sein  vnnterpfannd  vnnd  Versicherung  zu  hinder 
halttenn."  Er  bitte  desshalb,  dass  Caesar  zur  Lieferung  angehalten 
würde,  weil  sonst  ihm  und  seinem  Vetter  Carl  Sigmund  ein  beträcht- 
licher Schaden  erwachsen  würde.  Caesar  erklärte  sich  bereit,  die 
beiden  Bände  herauszugeben,  wenn  Johann  den  auf  Wiederhold's 
sämmtliche  Bücher  gelegten  Arrest  aufheben  lasse,  was  er  um  so 
eher  thun  könne,  da  seine  Forderungen  gering  wären  im  Verhältnis* 
zu  dem  beschlagnahmten  Object,  das  „vber  die  25  Tausent  gülden 
werdt"  sei.  Johann  ging  darauf  nicht  ein  und  sagte,  wenn  Caesar 
die  Bände  nicht  liefere,  würde  er  dieselben  neu  drucken. 

Inzwischen  (am  5.  April)  hatte  Maria  Wiederhold  beim  Käthe 
eine  Beschwerde  wegen  des  Arrestes  eingelegt  und  gebeten,  denselben 
während  der  Messe  aufzuheben,  damit  Isaac  Egenolft'  m)  unter 
Controle  des  Käthes  Bücher  verkaufen  könne.  Sie  wäre  ja  gtnugsam 
hier  begütert  „vnd  da  mein  Bruder  seinen  Antheil  bücher  dem  Tax 
nach  vff  70000  fl.  achten  thut",  ,48)  so  wäre  ihr  Theil,  wenn  anders  Carl 
Sigmund  richtig  getheilt  hätte,  eben  so  hoch.  Zwei  Tage  später 
genehmigte  der  liath  ihr  Gesuch,  jedoch  unter  der  Bedingung,  dass 
das  gelöste  Geld  deponirt  würde.  Da  aber  die  Aufhebung  „erst  vf 
den  freitag  in  der  ersten  Wochen,  vnd  also  da  die  Buchfürer  schon 
vssgesetzet  vnd  eingekauffet  haben"  erfolgt  war  und  sie  ihres  An- 
gehens nach  dadurch  um  mehr  als  4000  Gulden  geschädigt  worden 
sei  und  ihr  ausserdem  Carl  Sigmund  ungefähr  1000  Gulden  schulde, 
so  Hess  sie  am  20.  April  durch  den  Anwalt  Hellmuth  beantragen,  auf 
sämmtliche  Bücher  ihres  Bruders  Arrest  zu  legen.  Diese  „In  Jure 
et  facto  begründte  Articulirte  Clag,  Nicht  zwar  in  form  oder  gestalt 
eines  herrlichen  zierlichen  Libelss,  sondern  nur  allein  alss  ein  schlechte, 
Jedoch  wahrhaffte  erzehlung  verlauffener  geschienten"  enthielt  nicht 
weniger  als  80  Punkte,  von  welchen  die  meisten  schon  früher  durch 
Cuno  Wiedcrhold  gegen  die  Vormünder  und  den  Factor  Korb  vor- 
gebracht waren.    Von  denjenigen,  welche  gegen  Carl  Sigmund  und 


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„seinen  Factor"  Johann  gerichtet  sind,  wären  folgende  hervorzuheben. 
Letzterer  habe  nicht  nur  an  Nicolaus  Roth  heimlich  Bücher  aus  dem 
Verlage  der  Feyerabendischen  Erben  verkauft,  sondern  es  „sei  auch 
wahr,  dass  er  dergleichen  vnlöbliche  stück  gegen  Peter  Fischern 
Seeligen  vnd  mit  dessen  büchern  auch  gebrauchet,  daran  ergriffen, 
vnnd  von  ermelten  Peter  Fischern  daruff  gar  hesslich  gescholten 
worden  ist,  dargegen  aber  die  tag  seines  lebens  biss  hero  sich  noch 
nie  verantwurtet."  Ferner  sei  „wahr,  Ja  Notorium  vnd  fast  landt- 
kündig,  dass  Carl  Sigmundt  vor  seine  Person  dess  handelss  sich  nicht 
annehme,  sondern  einer  vom  Adel  vnd  noch  mehr  sein  will,  vnd 
derohalben  sich  stattlich  halten  vnd  Pancketiren  thuet",  da  aber  be- 
kannt sei,  „dass  der  Buchhandel  keine  Edelleut  vnd  Juncker  oder 
die  noch  mehr  sein  wöllen,  erhalten  noch  dergleichen  Pancketiren 
bey  dem  Buchhandel  der  vncosten  vsstragen  kan",  so  sei  offenbar, 
„dass  bei  Ihme  anderes  nichts  als9  in  kurtzera  sein  eusserstes  ver- 
derben zugewartten.  Vnd  solches  alles  Jnn  sonderheitt  so  viel  desto 
mehr  vnd  bälder,  weiln  er  seinen  Antheil  Buchhandel  seinem  Vettern 
Johan  Feierabendt  vertrawet,  vnd  Jhme  darmit  seines  gefallens  schal- 
ten vnd  walten  lasset."  Dieser  aber  hätte  noch  nicht  einmal  seine 
früheren  Gläubiger  alle  bezahlt,  trotzdem  könne  man  sehen,  dass  er 
„von  seinem  vnordentlichen  leben  noch  nicht  ablassen,  sondern  So 
stattlich  alss  alhie  einer  hausshalten,  darzu  noch  vber  das  täglich 
Pancketiren  vnd  spielen  thut." 

Dagegen  erklärten  Carl  Sigmund  und  Johann  am  12.  Juli,  dass 
man  in  einer  Messe,  wie  vorgegeben,  4000  fl.  hätte  lösen  können, 
„sei  eine  handgreuffliche  vnwahrheit".  Die  schuldigen  1000  Gulden  wolle 
man  zahlen,  wann  und  wo  es  gewünscht  würde.  Man  hätte  also  kein 
Recht,  Arrest  auf  die  Bücher  zu  legen.  Die  Vorwürfe  wegen  des 
„Pancketirens"  Hesse  man  unbeantwortet,  derartige  Schmähungen  sei 
man  von  den  beiden  Caesar,  welche  die  Urheber  derselben  wären, 
gewöhnt,  hätte  ja  doch  der  eine  (Pius  Felix)  „seiner  Spitzigen  Feder 
halbenn  den  h.  geist  bsucht"  I49)  und  der  andere  (Wolf  Dietrich) 
„seines  vnnutzen  mauls  halben  den  Catharinenthurn  ,50)  bschmeissen 
müssen."  Was  den  Vorwurf  gegen  Carl  Sigmund  wegen  des  Adels 
betraf,  so  hatte  dieser,  nachdem  er  mündig  geworden  war,  sich  Carl 
Sigmund  Feyerabend  von  Bruck  genannt  und  schon  früher  (am 
17.  März  1598)  durch  seinen  Anwalt  erklären  lassen,  dass  er  „seinen 
Namen  vonn  Bruck  nit  selbst  Ertichtet  oder  von  Newem  allerst 
bkommen,  sondern  denselben  von  seinen  vor  Elterenn,  so  vor  vier 
oder  mehr  hundert  Jareu  zu  hall  Jn  Schwaben  gelebt,  vnnd  mit 

solchem  zunamen  Jn  guten  Ehrenn   bey  Edel  vnd  vnetlcl  bkant 

6* 


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gewesen  seindt,  Ererbet,  weiss  vnd  hatt  sich  auch  hierumben  änderst 
nicht  zunennen ,  biss  so  lang  vnd  viel  der  Spöttisch  gcgenteil  mit 
grund  vnd  beweissthunib  aussführe,  dass  Er  die  vonn  Bruck  zuuer- 
leugnen,  vnnd  allein  den  FeierabendiBchen  Namen,  welcher  dem  ge- 
schlecht gleichwol  durch  einen  wunderbarlichen  Zufall  vor  wenigen 
.Jahren  anghangenn,  zu  bhalten  schuldig  sey.  Dass  auch  sein  vatter 
seeliger  weder  den  Namen  noch  den  offenen  hellm  geflihrct  oder 
gbraucht,  wie  Jhme  gleichwol  frey  gstanden  hctt, 1so")  einn  solches  hett 
er  bey  seinen  lebzeiten  auss  Jhme  selbst  bcwustcn  vrsachen  gethan, 
so  man  für  dissmal  zuerholen  vnnd  den  Spottvögeln  zu  Ihrem  Kitzel 
vff  die  Nasse  zu  hangen  vnnöttig  achtet." 

Mehr  konnten  wir  hierüber  in  den  hiesigen  Akten  nicht  finden 
und  hätten  wir  uns  in  Muthmassungen  über  die  geheimnissvollen  An- 
deutungen ergehen  müssen,  wenn  uns  nicht  die  durch  die  Freundlich 
keit  des  Herrn  Landgerichtsrathes  Feyerabend  in  Heilbronn  zur  Ver- 
fügung gestellten  Auszüge  aus  den  Familienpapieren  zeigten,  welche 
Bewandtniss  es  mit  der  Namensänderung  gehabt  hatte.  Unter  diesen 
Papieren  befindet  sich  nämlich  die  Abschrift  eines  Briefes,  welchen 
Carl  Sigmund  im  Jahre  1599  an  den  Rath  der  Stadt  Schw.-Hall 
geschrieben  und  sich  erkundigt  hatte:  „ob  nicht  wohl  bey  deren 
Registratur  zufinden  seye,  wie  lange  vngefähr  die  Feyerabenden  zu 
Hall  wohnhafft  gewesen,  vnd  ob  nicht  ettwan  vor  ein  oder  zwey- 
hundertt  Jaren  ein  Geschlecht  bey  Hall  gewohnet,  so  sich  die  vonn 
Bruck  genennet  vnd  auch  ein  hof  inn  der  Stat  gehabt,  dan,  wie  ich 
vonn  meinen  lieben  Eltern  seeligen,  auch  sonsten  verwandten  vernom- 
men, dass  sich  ein  solchs  (ieschlecht,  wie  gemelt,  die  vonn  Bruck  für 
vngefehr  zweyhundert  Jaren  sich  in  der  Stat  vfgehaltten,  wie  dan 
der  letzte  durch  grosse  Schwerraereyen  vnd  seines  Sprichworts,  dass 
er  bald  Feyerabend  machen  wolle,  also  das  Seinig  dardurchbracht, 
vnd  also  änderst  nichts  bsonders,  als  den  blossen  namen  Feyerabend 
seinem  Sone,  so  Konrad  sol  geheissen  haben  (nach  Laut  der  Gc- 
nealogia,  so  mir  mein  lieber  Vatter  seelig  verlassen),  zu  Erben  hinder- 
iassen,  welcher  Son  dan  aus  Vnmuth  vnd  Vnwillen  solchen  Namen 
behaltten.  Dieser  Konrad  soll  sich  doch  noch  in  einen  Adeligen 
stand  verheurathet  haben,  alss  in  die  von  Kochendorff,  soll  also  sol- 
ches der  Vrsprung  seyn  der  Feyerabenden;  weil  mir  dann  nicht 
wenig  daran  gelegen  vnd  sodan  etwas  daran  also  were,  wie  crzehlter- 
massen  erzehlt,  möcht  es  mir  insondern  grossen  nutzen  vnd  Ehren 
gereichen,  vnd  sonderlich  auch  bey  meinem  gnedigsten  (■hurftirsten 
vnd  Herrn  von  Trier  in  deren  Adel  Bestallung  ich  nun  eine  zeit 
hero  gewesen  vnd  noch  bin.  —  Ferner  finde  ich  in  einem 


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Quarto  Buchlein  (so  A°  90  zu  Tillingen  gedruckt  vnd  durch  Herrn 
Konrad  Littardum  Prediger  ordens  Provinzialen  aussgangen)  dass 
sich  in  A°  1240  im  Kloster  vnter  Linden  in  der  Stat  Colmar  eine 
im  Orden  vfgchaltcn,  so  Gertrud  von  Bruck  gehcissen,  ob  aber  Sy 
auch  von  disem  Geschlecht,  wie  obgemelt,  so  mir  doch  nit  zweiffel 
»eye,  aber  weil  es  eine  ziemliche  zeit  ohne  zweiffel  ist  etc." 

Eine  spätere  Notiz,  aus  dem  Jahre  1C48,  bestätigt,  wenn  auch 
mit  einiger  Abweichung,  die  Namensänderung:  „dass  vordem  das 
Feyerabcndische  namengeschlecht  sich  die  von  Bruck  geschrieben, 
weilen  sie  aber  mit  Bancketiren  das  meiste  anworden,  haben  sie  den 
Spott  zu  Schaden  gehabt,  dan  die  Leute  ein  Sprichwort  von  Ihnen 
gemacht :  Nun  ist  es  mit  Ihnen  Feyerabend  worden.  So  habe  sich 
der  Nam  geändert." 

Trotz  der  oben  angeführten  Verwahrung  Carl  Sigmund's  gegen 
den  Arrest  wurde  doch  dieser  vom  Rathc  erkannt  und  so  waren 
beiden  Klägern  zur  Fortführung  ihrer  Geschäfte  die  Hände  gebun- 
den. Nur  scheint  man  bei  Carl  Sigmund  nicht  strenge  darauf  ge- 
sehen zu  haben ;  denn  Wiederhold  klagte  am  28.  August  (1598), 
Johann  Feyerabend  habe  „die  arrestirte  Bücher  mit  hohen  vnd  gros- 
sen Summen  ohne  Schew  vcrkauffel ."  Er  bitte  dcsshalb,  den  Arrest 
zu  Recht  aufrecht  erhalten  zu  lassen  und  dem  Dr.  Caspar  Schacher151), 
welcher  wahrscheinlich  dio  vorübergehende  Aufhebung  veranlasst 
hatte,  zu  verbieten,  sich  fernerhin  seines  Schwagers  anzunehmen. 
Man  möchte  doch  seine  Bücher  frei  geben,  da  er  bereit  wäre,  drei 
Bürgen  zu  stellen  und  200  Ballen  Bücher,  „von  jeder  Sorten  etwass", 
welche  sich  „dem  Tax  nach  vf  12000  fl."  belicfen,  an  einen  bestimm- 
ten Ort  zu  hinterlegen,  wozu  der  Rath  dio  Schlüssel  haben  sollte. 
Dagegen  erklärte  Carl  Sigmund  am  1.  und  4.  September,  dass  sein 
Schwager  den  Werth  der  Bücher  viel  zu  hoch  angegeben  hätte,  da 
der  Preis  eines  Ballons  nicht  60  fl.,  sondern,  wio  Sachverständige  aus- 
sagen könnten,  nur  14  oder  15  fl.  sei.  Er  hätte  seines  „Herrn  Er- 
laubniss  erlangt,  hieher  zu  kommen  vnd  keinen  Arrest  anzunehmen" 
und  bitte  er  dcsshalb,  denselben  aufzuheben.  Nachdem  noch  Isaac 
Egenoltf,  der  Anwalt  Wicderhold's,  vorgeschlagen,  zu  den  drei  Bürgen 
seines  dienten  auch  Elias  Willer  von  Augsburg  „so  allein  genugsam, 
vnd  Feyerabenden  hiebevor  viel  Tausent  gülden  vorgestrecket  hat, 
zudem  einen  stattlichen  Buchhandell  in  loco  hat"  anzunehmen,  wurde 
am  13.  September  der  gegenseitige  Arrest  während  der  folgenden 
Messe  aufgehoben.  Willer  musste  aber  für  4874  Gulden,  „welche 
laut  Cunonis  eigener  band  vfgenommen  worden  waren"  Bürge  sein. 


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-  w  - 


1  >icser  Elias  Willor,  ein  Sohn  jenes  Georg,  welcher  als  1  leraus 
geber  der  ersten  Messkataloge  (von  1  r»«>4  ab)  bekannt  geworden  ist, 
hatte  am  8.  April  desselben  Jahres  Wiederhold's  Buchhandel  gekauft 
(S.  Beilage  XXI)  und  war  ihm  desshalb  daran  gelegen,  die  Beschlag- 
nahme desselben  so  bald  als  möglich  aufgehoben  zu  Beben.  Was  ihm 
auf  dieser  Seite  gelang,  wurde  ihm  einige  Tage  später  von  anderer 
wieder  entrissen.  Am  18.  September  Hess  Peter  Kopf  15S),  als  Ver- 
treter der  Erben  des  Nicolaus  von  Dürkheim,  welche  eine  Forderung 
von  825  Gulden  an  die  Feyerabendischen  Erben  hatten,  Beschlag 
auf  den  in  Willcr's  Hände  übergegangenen  Antheil  legen,  „da  die 
Wüllcrische  in  Tcglicher  vbung  stehen  die  bücher  hin  vnd  wieder 
zu  verführen".  Auch  diese  Gläubiger  muss  Willer  befriedigt  haben  ; 
denn  mit  Beginn  des  nächsten  Jahres  wurden  an  Wiederhold  die 
beim  Käthe  hinterlegten  Schlüssel  ausgeliefert.  Carl  Sigmund  ver- 
langte hierauf,  weil  damit  sein  Schwager  die  Theilung  anerkannt 
„vnd  dem  Hader  dieses  puneten  halbcnn  einn  Endt  gemacht"  habe, 
die  Aufhebung  des  auf  seine  Bücher  gelegten  Arrestes.  Dieselbe 
wurde  zwar  in  der  nächsten  Messe  genehmigt,  doch  war  damit  der 
Prozcss  zwischen  beiden  noch  nicht  beendigt. 

Es  sollte  ihn  ein  Zwischenfall  aufs  Neue  anfachen,  der  mit  den 
weiteren  Schicksalen  Johann  Feyerabend's  zusammenhängt.  Dieser 
hatte,  wie  oben  berichtet,  durch  eine  zweite  Ehe  seinen  gesunkenen 
Finanzen  aufgeholfen  und  war  es  ihm  durch  die  Mitgift  seiner  Frau 
möglich  geworden,  nicht  nur  seiner  Schulden  sich  zu  entledigen,  son- 
dern auch  wieder  in  den  Besitz  eines  eigenen  Hauses  zu  kommen. 
Am  25.  Mai  1591  kaufte  er  die  Behausung  „zum  Schlüssel"  in  der 
Steingassc,  jetzt  Nr.  17,  um  3100  Gulden.  Ein  Jahr  später,  am 
28.  April  1592,  nahm  er  einen  Insatz  von  500  Gulden  auf,  welchen 
er  aber,  nachdem  1593  seine  Schwiegermutter  gestorben  war  und  er 
von  ihr  geerbt  hatte,  am  18.  Mai  1594  heimzahlte.  Damals  befand 
er  sich  in  geordneten  Vermügensverhältnissen  und  hätte  er,  da  er 
immer  hinreichend  zu  drucken  hatte,  wohl  auf  einen  grünen  Zweig 
kommen  können,  wenn  er  nicht  das  Spielen  und  Bankctiren  zu  sehr 
geliebt  hätte.  So  aber  hiuterliess  er,  als  er  im  August  1599  zu  Prag 
auf  einer  Geschäftsreise  gestorben  war,  seiner  Witwe  nur  Schulden, 
und  trat  dieselbe  daher  die  Erbschaft  unter  der  Rechtswohlthat  des 
Inventars  an.  152»)  Seine  Tochter  erster  Ehe,  Ursula,  hatte  am 
(>.  November  1598  einen  Verwandten  Cuno  Wiederhold's,  Johann 
Wolf  Wiederhold,  dessen  Beruf  und  Wohnort  uns  unbekannt  geblie- 
ben ist,  geheiratet,  während  das  einzige,  von  dreien,  ihn  überlebende 
Kind  aus  zweiter  Ehe,  sein  Sohn  Johann  (get.  3.  August  1587)  noch 


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im  Knabenalter  stand.  Seine  Witwe  vermählte  sich  nach  verflossenem 
Trauerhalbjahre,  am  4.  Februar  1GOU,  mit  dem  viel  jüngeren  Carl 
Sigmund  Feyerabend.  Diese  Hochzeit  war  Veranlassung,  dass  der 
dem  Ende  nahe  Streit  zwischen  Carl  Sigmund  und  seinem  Schwager 
mit  erneuter  Heftigkeit  wieder  entbrannte.  Aus  einer  Beschwerde 
Wicderhold's  ist  nämlich  ersichtlich,  dass  Carl  Sigmund  denselben 
an  genanntem  Tage  durch  ein  Befehlsschroiben  des  Kurfürsten  von 
Trier  hieher  berufen  Hess,  um  einen  Vergleich  zu  schliessen. 

Wiederhold  leistete  dem  Befehl  Folge,  ohne  zu  wissen,  dass 
sein  Schwager  „vf  selbigen  Tag  seine  hochzeit  gehalten,  deren  seine 
Vormünder  vnd  Factor  beygewohnet.  Mein  schwager  hat  aber  weder 
mich,  noch  meine  hausfraw  seine  rechte  Kheleibliche  Schwester  zur 
Hochzeit  laden  lassen,  dass  ich  Menniglich  daselbsteu  zu  spott  mit 
meinen  (Josten  vnd  Schaden  vmbgehen  müssen,  vnd  doch  von  der 
Hochzeit  uichts  riechen  viel  weniger  etwas  gemessen  können." 

Wiederhold  durch  diesen  Schimpf,  den  ihm  sein  Schwager  an- 
gethan  hatte,  aufgebracht,  zog,  wie  er  es  auch  früher  schon  gethan, 
durch  alle  möglichen  Kniffe  und  Chikancn  den  Prozess  auf's  Neue 
in  die  Länge.  Und  doch  hatte  er  einmal,  kurz  nachdem  er  seinen 
Antheil  an  Willer  verkauft  hatte,  gewagt,  dem  hiesigen  Schöffenrathc 
und  Gerichte  den  Vorwurf  zu  machen,  sie  hätten  parteiisch  gehandelt 
und  die  ganze  Angelegenheit  unrechtmässiger  Weise  zu  einem  Pro- 
zess heranwachsen  lassen,  während  es  doch  hier,  besonders  in  den 
Messen  Brauch  bei  derartigen  Vorfallen  wäre,  „Calculatores  zu  setzen, 
welche  die  Registra  vnnd  Rechnungen  gegen  einander  halten  vnnd 
beede  theill  hören." 

Nachdem  sich  bia  1602  der  Prozess  ohne  Resultat  hinausgezogen 
hatte,  wurde  endlich  am  17./27.  Juli  zu  Coblenz  in  der  kurfürstlich 
Trierischen  Canzlei  der  längst  geplante  Vergleich  geschlossen.  Die 
Erbitterung  zwischen  beiden  Theilon  war  aber  trotzdem  nicht  ge- 
wichen ;  denn  wenige  Stunden  nachher  beschimpfte  Carl  Sigmund 
den  Anwalt  seines  Schwagers,  den  mehrfach  erwähnten  Pius  Felix 
Caesar  in  einer  Weise,  dass  dieser  einen  Injurienprozess  gegen  ihn 
anbrachte.  Hieronymus  Korb,  der  inzwischen  „Notarius"  geworden 
war,  blieb  auch  nicht  zurück  und  nannte  den  aus  Augsburg  stammen- 
den Caesar  „einen  schelmen  vnnd  Schwäbischen  Eselskopf,  wie  Jn 
gleichen  einen  Bachanden." 152h) 

Dass  unter  solchen  Umständen  und  bei  der  fortgesetzten  Wei- 
gerung Wicderhold's,  die  ihm  auferlegte  Summe  zu  zahlen,  mit 
diesem  Vergleich  nicht  das  Ende  des  Prozesses  herbeigekommen  war, 
ist  leicht  anzunehmen. 


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Von  nun  ah  finden  wir,  dass  der  Rath  der  »Stadt  für  seinen 
Bürger  Carl  Sigmund  eintritt.  Dieser,  welcher  als  kurtrierischer 
Ilofjunker  den  Trierischen  Hof  hewohnte,  hatte  sich  lange  geweigert, 
den  vom  Rath  (zuerst  Octoher  1599)  geforderten  Bürgereid  zu  leisten. 
Die  Einwohner  dieses  Hofes ,  welcher  üher  hundert  Jahre  lang  vom 
Kurfürsten  an  die  Familie  Holzhausen  und  von  dieser  an  die  Stadt 
verpfändet  gewesen  war,  hatten  bisher  den  Bürgereid  schwören 
müssen  und  waren  zu  den  Bürgerpflichten  beigezogen  worden.  Trotz- 
dem nun  der  Hof  vom  Kurfürsten  wieder  eingelöst  worden  war, 
glaubte  der  Rath  doch  dasselbe  von  dem  jetzigen  Bewohner  Carl 
Sigmund  „zumal  sein  Vatter  alliier  ein  ansehnliche  narung  gehabt", 
verlangen  zu  können.  Dieser  aber  weigerte  sich  dessen,  weil  es  ihm 
sein  Kurfürst  nicht  erlaube.  Als  mehrmalige  Aufforderungen  des 
Rathos  denselben  Erfolg  gehabt  hatten,  beschloss  dieser  endlich  am 
27.  December  1601  Carl  Sigmund  auf  den  Römer  vorladen  zu  lassen, 
und  wenn  er  sieh  nicht  füge,  vom  Platze  weg  getanglich  einzuziehen, 
sollte  auch  dies  Mittel  ohne  Wirkung  sein,  so  würde  man  ihn  und 
seine  Frau  aus  der  Stadt  weisen.  Diese  Drohung  wirkte,  am 
26.  Januar  1G02  legte  er  den  Eid  ab,  zugleich  aber  auch  ein  Schrei- 
ben seines  Kurfürsten  vor,  welcher  vom  Rathe  verlangte,  den  Eid 
„zu  cassiren".  Dieser  ging  nicht  darauf  ein,  und  so  blieb  Carl  Sig- 
mund Bürger  von  Frankfurt,  nicht  zu  seinem  Nachtheil ;  denn  der 
Rath  nahm  sich  seiuer  in  dem  weiteren  Verlauf  des  Prozesses  gegen 
seinen  Schwager  redlich  an. 

Bald  nach  geschlossenem  Vergleich  verlangte  der  Rath,  dass 
Wiederhold,  dem  man  nicht  trauen  könne,  eine  Caution  für  die  seinem 
Schwager  zu  zahlende  Summe  stellen  sollte,  worauf  der  Anwalt 
Wiederhold's  am  21.  August  1602  erklärte,  dies  sei  bei  seinem  Clicntcn 
nicht  nöthig,  da  derselbe  in  Niedorbrcchon  und  anderen  Orten  „an- 
sehnliche ligende  güeter,  vnd  etlich  viel  tausent  gülden  werth  als 
sein  eigen  ein  hatt  vnd  besitzt."  Nichtsdestoweniger  zahlte  er  aber 
doch  nicht,  und  waren  überhaupt  seine  Vcrmögeusverhältnisse  nicht 
so  glänzend,  wie  sie  sein  Anwalt  darstellte.  So  sehen  wir  aus  einem 
Berichte  des  Rathes  vom  8.  Februar  1604,  dass  er  „innerhalb  jares- 
friat  in  schuldhafft  gewesen"  und  nicht  eher  daraus  entlassen  worden 
sei,  „biss  nach  vcrlauff  etlicher  viel  wochen  seine  geschwistrig  darein 
consentiren  müssen,  das  seine  Mutter  ihre  ligende  gütter  vor  ihrae 
verpfänden  müssen." 

Von  da  an  ging  es  mit  ihm  immermehr  bergab.  Am  1.  Juli 
1607  berichtete  der  Syndicus  im  Namen  des  Rathes,  dass  „wegen 
gebrauchten  nichts  werden  Practik  vnd  erscheinenden  straffbaren 


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vngchorsambs  vnd  trotzigen  muth  willens  der  thurn  Zwangk  notli- 
wendiglich  an  Ihn  gelegt  werden  müssen"  und  dass  er  das  „Compro- 
uiiss  nun  in  dass  Sechste  ihar  Allerdings  vnder  der  Banck  im  Staub 
vnd  Schimmel  erliegen  lassen/'  Seine  Aussage,  dass  Willer  ihm  nicht 
pünktlich  gezahlt  habe,  sei  nicht  wahr,  dieser  sei  „Ihme  dero  Zeitt 
weder  heller  noch  Pfennig  mehr  schuldig  gewesen/'  ,53J  Er  habe 
„seiner  Haussfrawen  ererbt  Patrimonium,  nemlich  den  halben  Feyer- 
abendischen  Buchhandell  (von  dessen  rühm,  valore  vud  Werth  unnötig 
viel  zu  schreiben)  mobilia  vnd  dergleichen,  so  sich  auf  ein  grosse 
auzhall  tausentt  fl.  belauften,  .In  weniger  dan  achte  oder  1)  Jahr  zu 
grund  decoquirt,  vcrthan  vnd  hindurch  gelept,  dass  er  auch  nit  einen 
eintzigen  patzen  oder  patzens  werth  zeigenn  kann,  der  noch  vor- 
handen oder  angelegt,  dass  ist  orlenbarer  dan  die  Sonne  am  Himmel/' 
Aber  nicht  allein,  dies,  sondern  auch  das  Erbtheil  seiner  vor  einigen 
Jahren  verstorbenen  Mutter  hätte  er  bereits  im  Voraus  verpfändet 
gehabt,  so  dass  es  nicht  hingereicht  hätte,  andere  Schulden  zu  decken. 
Ferner  hätten  seine  Gläubiger  ihm  auf  Befehl  des  Kurfürsten  von 
Trier  das  Getraide  weggenommen,  „vnd  Ihme  zuletzt  veltgüter  vnd 
sein  hauss  durch  ebenmessig  Execution  gar  entzogen,  daas  er  nuhn- 
mehr  in  Ställen  vnd  Sehowern  seinen  vnderschleiff  zu  haben  genötiget 
wirdt"  Kurz  im  Erzstift  Trier  sei  „sein  vordorbener  Schiffbruch  den 
kindern  auf  der  gassen  bekandt." 

Der  Syndicus  verlangte  zwar  Fortführung  des  Prozesses,  doch 
scheint  Carl  Sigmund,  da  keine  weiteren  Akten  vorhanden  sind,  bei 
der  erwiesenen  Uneinbringliehkeit  seiner  Forderung  auf  weiteres 
Processiren  verzichtet  zu  haben. 

In  demselben  Jahre  (11.  Mai  1007)  hatte  Maria  Wiederhold 
gegen  die  ehemaligen  Vormünder  ihres  Bruders  Weigand  Uftstender 
und  Christoph  Stahl  eine  Klage  angebracht,  weil  dieselben  ihr  1700 
Gulden,  welche  Willer  für  sie  und  ihren  Mann  beim  Rathe  deponirt 
hatte,  auf  Grund  alter  aus  der  Vormundschaft  herrührender  Forde- 
rungen streitig  machten.  Nachdem  der  Prozess  bis  zum  Jahre  1G08 
ohne  Resultat  geführt  worden  war,  verwendete  sich  der  Landgraf 
Moritz  von  Hessen  (de  praes.  29.  Mai  1609)  für  die  Wiederholdischen 
Eheleute  und  schliessen  damit  die  Akten.  Auf  dem  halbvermoderten 
ersten  Blatte  derselben  steht  von  einer  späteren  Hand  die  kaum  noch 
lesbare  Bemerkung,  dass  die  Beklagten  längst  todt  seien,  und  dass 
man  von  der  Klägerin  seit  sieben  Jahren  „keinen  buchstaben"  ge- 
sehen habe,  da  mau  also  nicht  wisse,  ob  sie  noch  lebe  und  ob  die 
1700  Gulden  noch  deponirt  seien  und  weil  ferner  „der  Recess  alt 


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vnd  verlegen  vnd  Niemand  recht  daraus»  kommen  noch  vernehmen" 
könnte,  so  könne  man  nicht  referiren. 

Während  der  Prozess  zwischen  den  Feyerabeudischen  Erben 
sieh  abwickelte,  kam  plötzlich  die  alte  Forderung  von  516  fl.,  welche 
Sigmund  Feyerabend  an  Peter  Schmidt  schon  früher  geltend  gemacht 
hatte,  wieder  zum  Vorschein.  Dieselbe  hatte  Wiederhold  bis  dahin 
mit  anderen  Schuldbriefen  „versperrt"  gehalten. 

Da  Schmidt  mittlerweile  gestorben  war  (begraben  10.  August 
159.1),  so  verlangten  (24.  September  159*5)  die  Gläubiger  von  dessen 
Witwe  den  Betrag,  und  hatten,  als  die  Witwe  Schmidt  von  Paul 
Brachfelder1™}  eine  durch  Urtheil  ihr  zugesprochene  Summe  Geldes  in 
der  Canzlei  erheben  wollte,  durch  Romanus  Beatus,  „der  Feyraben- 
diseben  lläthlcinsfiihrer  dasselbe  um  selben  Nachmittag  beschlag- 
nahmen lassen."  Dagegen  verwahrte  sich  dieselbe,  da  ihr  verstor- 
bener Mann  mit  Foyerabends  Erben  „gar  nichts  zu  thun,  auch  dero- 
wegen  in  sechs  vnd  mehr  Jaren,  vnd  die  Zeit  Ich  Ihme  zur  ehe  ge- 
hupt, vnd  er  im  leben  gewesen,  niemals  ettwas  gefordertt  worden, 
sonder  vnd  was  sie  zuuor  miteinander  zuthun  gehabt,  hatt  weyland 
Symon  (!)  Feirabent  seliger,  Jnen  alles  das  .Tenige  vnd  was  er  noch 
gehapt,  gepfendet,  vnd  Jmc  salua  Venia  zuuermelden,  biss  auff'  das 
Ilempt  aussgezogen,  vnd  sich  selbst  bezalt  gemacht."  Ihr  Mann  habe 
oft  geäussert,  „Feyerabendt  hab  ihnen  mehr  dan  umb  2000  fl.  be- 
trogen und  würde  jener  ihr  gewiss,  wie  er  ja  vor  seinem  Tode  ihr 
einige  Schulden  namhaft  gemacht  hätte,  auch  diesen  Posten  mitge- 
theilt  haben.  Hätte  sie  von  dieser  bedeutenden  Schuld  gewusst,  „so 
wurde  sie  sonder  Zweyfel  sich  nicht  darein  gesteckt,  sonder  die 
schlussel  vffs  grab,  wie  mann  pflegt  zu  sagen,  gelegt  vnndt  der  Erb- 
schafft ein  guette  nacht  gesagt  haben." 

Nachdem  der  Prozess  bis  1601  gedauert  hatte,  bat  Wiederhold, 
am  2.  März,  denselben  so  lange  aufzuschieben,  bis  der  zwischen  ihm 
und  seinem  Schwager  schwebende  Streit  durch  einen  Vergleich  be- 
endet sei.  Ob  der  Aufschub  geschah,  ist  nicht  zu  ersehen,  da  hier- 
mit die  Akten  schliessen. 

Wir  habon  bisher  aus  den  Akten  nur  einige  vereinzelte  Mit- 
theilungen über  das  Geschäft  gegeben,  wollen  aber  jetzt  an  der 
Hand  mehrerer  noch  vorhandener  Geschäftsbücher166)  zu  schildern 
suchen,  auf  welche  Weise  es  seit  Sigmund  Feyerabend's  Tode  weiter 
geführt  wurde.  Der  Umsatz  von  Herbstmesse  1590  bis  Herbstmesse 
1599  ist  aus  Beilage  XXII  ersichtlich.  Als  Leiter  des  Geschäftes  ist 
der  Factor  Hieronymus  Korb  anzusehen,  welchem  der  ehemalige 
Buchdruckergeselle  und  damalige  Kastendienor  Romanus  Beatus  als 


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, ,  Ladendiener"  untergeben  war.  Beide  hatten  während  der  Messe, 
nachdem  aus  dem  Hevender  die  nöthige  Anzahl  Bücher  entweder 
durch  Träger  oder  auf  Wagen  in  den  Laden  geschafft  worden  war, 
(S.  Beilage  XXIII)  daselbst  den  Verkauf  zu  besorgen  und  die  verkauf 
ten  Bücher  in  die  Register  einzutragen.  Mit  der  Cassenführung  und 
dem  Verpacken  der  Bücher  hatten  sie  nichts  zu  thun;  erstere  hatte 
(Juno  Wiederhold,  wie  schon  erwähnt,  übernommen  und  für  letzteres 
hatten  die  Käufer  selbst  zu  sorgen.  So  tnusste  Georg  Burtenbach 
von  Augsburg  in  der  Herbstmesse  15D1  für  das  Packen  eines  Fasses, 
worin  damals  die  rohen  Bücher  in  Hollen  gewickelt  versandt  wurden, 
1  (iulden  3  Batzen  bezahlen. 

Die  Käufer,  deren  Anzahl  nach  den  vorliegenden  Messregistern 
zwischen  71  bis  101  schwankte,  waren  vorzugsweise  Buchhändler,  ent- 
weder Buchführer  oder  Verleger,  mitunter  bezog  auch  einmal  ein 
Gelehrter  oder  ein  Adeliger  Bücher,  welche  dann  demselben  meisten- 
theils  ohne  Rabatt  („Abzug")  berechnet  wurden.  Dieser,  von  welchem 
man  fünfundzwanzig  Jahre  früher  noch  nicHta  wusste,  variirte  nach  der 
Grösse  der  bezogenen  Summe  zwischen  10—40%.  Die  Abrechnung 
geschah,  wie  ehedem,  von  Messe  zu  Messe;  Tauschgeschäfte  kamen 
nicht  vor. 

Unter  den  Spesen  sind  die  Rechnungen  für  Papierhändler  und 
Drucker  mit  den  grössten  Posten  vertreten.  Wie  bereits  in  den 
sechziger  Jahren  wurde  hauptsächlich  auswärtiges,  und  zwar  nur 
Strassburger  Papier  von  Nicolaus  von  Dürkheim  verwendet,166)  ein- 
mal (Herbstmesse  1507)  bezog  man  auch  von  dein  hiesigen  Papier- 
händler Michael  Kissner157)  zwei  Ballen  s\  7  fl.,  während  man  ein 
Jahr  vorher,  als  das  Papier  zum  dritten  Theil  des  Mascardus15*) 
nicht  reichte,  von  Johann  Aubry  und  Claude  de  Marne  3  Ballen 
Ii  Ricss  Medianpapier  entlehnt  hatte,  welche  ihnen  in  der  nächsten 
Messe  mit  44  Gulden  4  Albus  168')  bezahlt  wurden. 

Von  Buchdruckern  finden  wir,  ausser  Johann  Feyerabend,  Jacob 
Foillct  von  Mömpelgart  (in  den  Registern  immer  Filett,  Fileth  oder 
Phileth  genannt),  Balthasar  Lipp,  159)  Zacharias  Palthenius,  m)  den 
Nachfolger  Johann  Wechel's,  Matthias  Becker,161)  Johann  Sauer162)  und 
Wolf  Richter,163)  säramtlich  von  hier.  Unter  diesen  hat  neben  Johann 
Feyerabend  Foillet  als  Drucker  mehrerer  Theile  des  „Amadis"  das 
meiste  Geld  empfangen.  Die  übrigen,  mit  Ausnahme  Balthasar  Lipp 's, 
der  schon  von  Anfang  an  für  die  Erben  druckte,  treten  uns  erst  von 
1598  ab,  also  nach  der  Theilung,  entgegen. 

Obwohl  man  durch  neue  Vcrlagswerke  und  neue  Auflagen  das 
Geschäft  auf  dem  alten  Standpunkt  zu  crhalton  suchte,  so  gelang 


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die*  doch  nicht;  denn  abgesehen  von  der  einheitlichen,  energischen 
Leitung,  durch  welche  es  Sigmund  Feyerabend  in  die  Höhe  gebracht 
hatte,  wuchsen  die  Spesen  durch  den  leidigen  Prosen  und  durch  die 
einen  bedeutenden  Aufwand  bedingende  Lebensweise  Carl  Sigmund'» 
so  sehr,  dass  sie  meistens  die  Einnahmen  um  ein  Hedeutendes  über- 
stiegen.^) Man  musste  desshalb  bei  Christen  und  Juden  Kapitalien 
aufnehmen,  deren  Zinsen  einen  grossen  Theil  der  Einnahmen  ver- 
schlangen. Carl  Sigmund  hatte  schon  als  Minderjähriger  viel  Geld 
gebraucht,  so  musste  ihm  Gillis  (Aegidius)  Elzevier,  der  dritte  Sohn 
des  Stammvaters  der  berühmten  Buchdruckerfamilie,  welcher  als 
Buchhändler  von  Leiden  die  hiesigen  Messen  besuchte,  in  den  Jahren 
1501  und  02  seidene  Strümpfe,  welche  damals  erst  aufgekommen 
waren,165)  das  Paar  zu  4  Gulden,  mitbringen,  welche  dann  gegen  die 
von  demselben  bezogenen  Bücher  verrechnet  wurden.  Trotzdem  seine 
Vormünder  ganz  stattliehe  Summen  für  ihn  bei  den  Wirthen  „zum 
Krachbein"  und  „zum  Rebstock"  auslegten,  ja  auch  einmal  einer  „jungen 
Spanierin  auflf  Gehciss  und  Befehl  der  II.  Burgermeister"  50  Gulden 
bezahlten,  so  fehlte  es  ihm  doch  stets  an  Geld  und  suchte  er  sieh 
solches  durch  den  Verkauf  von  Makulatur,  worunter  sich  auch  com- 
plete  Werke  befunden  haben  mögen,  zu  verschaffen.166) 

Nicht  unbedeutende  Summen  gingen  auch  für  seine  häufigen 
Reisen  auf,  welche  er  theils  zum  Vergnügen,  theils  des  Geschäftes 
wegen  unternahm  und  zu  welchen  oftmals  erst  das  Geld  entlehnt 
werden  musste.  Ausser  den  bereits  im  Laufe  des  Prozesses  erwähnten 
Reisen  finden  wir,  dass  er  nicht  nur  mehrere  Male  in  Speier,  Mainz, 
Coblenz  und  Trier,  sondern  auch  einmal  (im  Sommer  1507),  gleich- 
wie sein  Schwager  und  Vetter,  in  Prag  gewesen  war.  Dahin,  wo 
sich  damals  der  kaiserliche  Hof  befand,  mussten  die  in  den  Privilegien 
vorgeschriebenen  Pflichtexemplare  geliefert  werden,"7)  und  mag  dort 
eine  öftere  persönliche  Anwesenheit  des  Prozesses  und  der  Privilegien 
halber  nöthig  gewesen  sein. 

Nachdem  Carl  Sigmund  das  Geschäft  allein  übernommen  hatte, 
war  sein  Erstes  in  der  darauffolgenden  Fastenmessc,  dass  er  von 
Dr.  Ruland168)  5000  Gulden  unter  der  Bedingung  aufnahm,  dass, 
wenn  dieselben  binnen  zehn  Jahren  nicht  zurückgezahlt  seien,  der 
Gläubiger  den  ganzen  Verlag,  den  Ballen  durchschnittlich  zu  10  Gul- 
den gerechnet,  übernehmen  sollte.  Von  dieser  Summe  behielt  Ruland 
1000  Gulden  zurück;  nachdem  noch  verschiedene  Schulden  getilgt 
worden,  hierunter  1184  Gulden  an  die  Erben  des  Nicolaus  von  Dürk- 
heim, und  das  „Silbergeschirr,"  welches  bei  „low  Juden  zum  ochsen" 
verpfändet  gewesen  war,  mit  824  Gulden  ausgelöst  wurde,  waren  die 


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5000  Gulden  Null  für  Null  aufgegangen.  Doch  scheint  Carl  Sigmund 
sich  darüber  wenig  Sorgen  gemacht  zu  haben;  denn  er  Hess  trotz- 
dem bis  zur  nächsten  Herbstmesse  so  viel  drucken,  dass  in  dieser  die 
Ausgaben  die  Einnahmen  um  1058  Gulden  12  Batzen  3  Kreuzer 
uberstiegen.  Weitere  Aenderungen  traten  nach  dem  Besitzwechsel 
wenig  ein,  das  Lager  im  Carmeliterkloster  wurde  beibehalten,  nur 
scheint  man  ein  kleineres  Gemach  genommen  zu  haben,  da  von  jetzt 
ab,  statt  wie  früher  33  und  später  30  Gulden,  nur  22  Gulden  10  Batzen 
Miethzins  von  Messe  zu  Messe  gezahlt  wurden,  während  dagegen  der 
Ladenzins  für  denselben  Zeitraum  von  2G  Gulden  10  Batzen  auf 
34  Gulden  2  Batzen  2  Kreuzer  stieg,  also  anzunehmen  ist,  dass  ein 
anderer  Laden  gemiethet  wurde.  Korb  und  Beatus  blieben  auch  und 
behielten  ihren  alten  Messlohn  von  20  respective  10  Gulden  fort,  ob- 
wohl Johann  Feyerabend,  welchem  Carl  Sigmund  „seinen  buchhandel 
vertrawet"  hatte,  die  Stelle  des  ersteren  hätte  versehen  könnon,  zu- 
mal er  ja  doch  im  Laden  anwesend  war,  wie  ein  von  nun  an  auf 
geführter  Ausgabeposten  schliessen  lässt.  Man  findet  nämlich  jetzt 
pro  Messe  8  bis  11  Gulden  für  Wein  und  Brod  verrechnet,  da  nun 
Factor  und  Ladendiener  schwerlich  in  der  kurzen  Zeit  von  14  Tagen 
(so  lange  währte  durchschnittlich  die  Messe)  dieses  Quantum,  wenn 
wir  die  damaligen  Preise  in  Betracht  ziehen,  vertilgen  konnten,  so 
dürfen  wir  wohl  annehmen,  dass  ihnen  Johann,  der  ja  ein  starker 
Zecher  gewesen  sein  soll,  zu  Hülfe  gekommen  ist. 

Mit  der  Fastenmesse  1597  schliessen  die  uns  überlieferten  Ge- 
schäftsbücher ab,  und  da  auch  sonst  wenig  Aktenmaterial  mehr  auf- 
zufinden war,  so  können  wir  nur  aus  dem  Codex  nundinarius  oder 
den  Messkatalogen  ersehen,  wie  lange  Carl  Sigmund  das  Geschäft 
noch  weiter  betrieb. 

Ein  schwerer  Schlag  mag  für  ihn  der  im  August  1599  erfolgte 
Tod  seines  Vetters  Johann  gewesen  sein,  doch  bald  tröstete  er  sich 
mit  dessen  Witwe,  welche  er,  wie  schon  erwähnt,  am  4.  Februar  1G00 
heiratete.  Nachdem  auch  Romanus  Beatus  (begr.  30.  Juli  1600)  und 
vier  Jahre  darauf  (begr.  24.  August  1604)  Hieronymus  Korb  gestorben 
waren,  begegnen  wir  nach  langer  Pause  Carl  Sigmund  in  diesem 
Jahre  wieder  als  Verleger  und  finden  wir  ihn  von  letztgenanntem 
Jahre  ab  bis  1608  mit  je  drei  Verlagsartikel  vertreten,  von  welchen 
die  des  letzten  Jahres  unter  der  Firma:  „Feyerabend's  Nachfolger" 
erschienen  waren;  eines  derselben  war  in  Goslar  gedruckt. 

Ein  Jahr  später  starb  er  in  Bad  Boll  (in  Würtemberg),  wo  er 
Heilung  gesucht  hatte.  Das  älteste  Kirchenbuch  der  dortigen  Ge- 
meinde berichtet  hierüber:  „Den  15.  Junij  ist  im  Bad  inner  zweyen 


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Stunden  gestorben  der  Edel  vndt  Vöst  Carolus  Sigmundus  Fcyer- 
abend  von  Franckfurt  und  auf  den  IG.  Jnnij  zu  Roll  begraben  wor 
den,  fuit  Apostata,  scrm.  habui  de  scala  Jacobi  (Jen.  28.  Gott  wolle 
sich  seiner  erbermet  haben  um  Christi  willen.  —  Amen.  —  Textus: 
(ien.  28  de  scala  Jacobi." 

Sein  Testament  vom  6./1G.  November  1G06  (ein  früheres  vom  Jahre 
1002  cassirte  er  und  mag  er  also  schon  zu  jener  Zeit  kränklich  ge- 
wesen sein)  wurde  am  15.  Juli  1609  eröffnet.  In  demselben  verlangte 
er,  dass  man  ihn  im  Predigerkloster  (wo  seine  Eltern  begraben  lagen) 
beerdigen  möchte.  Als  Erben  setzte  er,  da  er  keine  Blutsverwandten 
in  auf-  und  absteigender  Linie  hätte,  seine  Frau  ein,  würde  diese  vor 
ihm  sterben,  so  sollte  der  Syndicus  Dr.  Caspar  Schacher  der  Haupt- 
erbe sein.  Den  Kindern  seiner  Schwester  Maria  Wiederhold  ver- 
machte er  je  10  Gulden  „obszwar  ihre  Eltern  nicht  umb  mich  ver- 
dient haben."  Vom  Geschäfte  ist  keine  Rede  und  da  auch  mit  dem 
Jahre  1G09  dasselbe  nicht  mehr  in  den  Messkatalogen  vorkommt,  und 
Dr.  Ruland,  welcher  nach  der  Schuldverschreibung  von  1598  ein  An- 
recht darauf  gehabt  hätte,  auch  nicht  mehr  unter  den  Lebenden 
war,  und  wir  auch  nicht  wissen,  ob  diese  Schuld  zurückgezahlt 
wurde,  so  fehlt  uns  jeder  Anhaltspunkt  über  den  Verbleib  desselben, 
und  können  wir  höchstens  muthmassen,  dass  Peter  Mauss,  welcher 
Carl  Sigmund  als  Sachwalter  viele  Jahre  beigestanden  hat,  und  der 
1G09  als  „Petrus  Musculus  et  Cons."  zum  erstenmale  als  Verleger  in 
den  Messkatalogen  verzeichnet  ist,  dasselbe  übernommen  hat. 

Carl  Sigmund'«  Witwe,  welche  dem  Glauben  ihrer  Väter  treu 
geblieben  war,  folgte  ihm  vier  Jahre  später  im  Tode  nach,  sie  wurde 
am  13  Juli  1G13  begraben.  Als  Haupterben  hatte  sie  in  ihrem  am 
27.  Juni  desselben  Jahres  gemachten  Testament  ihre  Vettern  den 
Bender  und  Weinschenken  Philipp  Zang  und  Hans  Martin  Bauer169) 
eingesetzt,  welch'  letzterer  einige  Jahre  darauf  wegen  seiner  im  Fett- 
milch'schen  Aufstand  erworbenen  Verdienste  als  Bauer  von  Eyseneck 
geadelt  wurde.  Legate  erhielten  ausser  einigen  anderen  Verwandten 
die  Geistlichen  Augsburgischer  Confession,  ihr  Arzt  und  ihr  Rechts- 
anwalt, ihre  Mägde  und  die  Hausarmen.  Das  Haus  „zum  Schlüssel" 
war  bereits  1602  an  einen  gewissen  Adam  Weiffenpfennig  verkauft 
vorden.  Den  Kindern  Cuno  Wiederhold's  vermachte  sie  Schmuck- 
sachen  und  schenkte  ihnen  die  Schulden,  welche  ihre  Eltern 
zu  zahlen  gehabt  hätten.  Ihren  eigenen  Sohn  Johann  enterbte  sie  und 
erhielt  dieser  nur  den  ihm  gesetzlich  zustehenden  Pfliehttheil, 
weil  er  katholisch  geworden  war.  Derselbe  befand  sich  damals  als 
Zögling  im  Josuiteneollegium  zu  Strassburg,  er  wurde  später  Pro- 


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fessor  an  der  Universität  in  Wien  und  Beichtvater  der  Witwe  Kaiser 
Ferdinands  II.  Er  war  es,  der  einem  seiner  Vettern,  Andreas  Feyer- 
abend  von  Günz  in  Ungarn  17°),  1648  „mit  lachendem  Munde''  die 
oben  erwähnte  Namensänderung  erzählte.  (S.  Seite  85.) 

So  war  in  zwei  Generationen  ein  blühendes  Geschäft  entstanden 
und  vergangen.  Und  wenn  auch  Sigmund  Feyerabend'a  Charakter 
kein  edler  war,  s<>  wird  docli  sein  Name,  eng  verbunden  mit  der 
gesammtcn  deutschen  Literatur  des  sechzehnten  Jahrhunderts,  stets 
ein  unvergessener  bleiben. 


-    M  - 


A 11  m  e  r  k  n  11  g  e  n. 


')  Lersner's  Chronik  von  Frankfurt  n.  Mflnden's  histor.  Bericht  von 
den  ersten  Erfindern  der  Buchdruckerkunst  u.  den  Frankfurter  Buchdruckern 
(1711)  sind  voll  von  Ungenauigkciten.  Es  wird  desshnlb  auch  nicht  befremden, 
wenn  der  sonst  gründliche  Nagler  in  seinen  Monogratnmisten  (Bd  II.,  Nr.  1914) 
sich  bei  der  Besprechung  des  Mainzer  Buchdruckers  Friedrich  Rehem  dahin 
äussert:  „Dieser  (F.  B.)  könnte  der  Vater  des  Buchdruckers  Sigmund  Feyer- 
abend  sein,  welcher  in  Frankfurt  a.  M.  unter  dem  Namen  S.  Fcyerabend  grosse 
Thätigkeit  entwickelte."  —  Erst  Gwinner  (Kunst  u.  Künstler  in  Frankfurt  am 
Main.  2  Thlc.  Frankf.  1802,7)  und  besonders  W.  Seiht  (Notizen  zur  Cultur- 
gescliichte  der  2.  Hälfte  des  16.  Jahrb.  Programm  d.  höheren  Bürgerschule. 
Frankf.  1874)  begannen  genauere  Forschungen  zu  machen. 

2)  Siehe  die  Vorrede  zum  Renner  des  Hugo  von  Trimberg  1541».  Vcrgl. 
auch  Simon  Schäfer,  z.  deutschen  Literaturgeschichte  d.  Iß.  Jahrh.  Innngural- 
Disscrtation.  Bonn,  Druck  v.  K.  Georgi,  1874,  8°.,  S.  8  u.  Hagen 's  u.  Büsching, 
(irundriss  z.  Geschichte  d.  deutsch.  Poesie.  Berk  1819,  8.  S.  .'394,  wo  der 
Drucker  Cyprian  Jacob  genannt  wird.  —  Im  Bfirgerbuche  V  Fol.  217  findet 
sich  Cyriacus  Jacob  als  Cyriacus  Jegklin  eingetragen. 

s)  In  nirsch,  C.  Ch.,  librornm  ab  anno  I  usque  ad  annum  L.  saeculi  XVI. 
typis  exscriptorum  etc.  Millenar.  IV.  Noribcrgae  174G— 49.  4°.  sind  folgende 
zwei  Bücher  aufgeführt:  Fnnck,  Joh.,  Noriberg.,  Chronologia  h.  e.  omnium 
temporum  &  annorum  ab  initio  mundi  vsque  ad  resurrectionem  domini  nostri 
Jesu  Christi  computatis  etc.  Norimb.,  apud  Georg.  Wachterum,  expensis  Cyriaci 
Jacobi,  ciuis  Francofordensis,  1545.    Fol  —  Millenarien  III  Nr.  788. 

Chronographia  oder  Beschreibung  der  Jahren  von  Anfang  der  Welt  biss 
auf  nnsre  Zeit  dieses  lauffenden  1549  Jahrs  durch  Valentin  Münzer,  Bürger  zn 
Fulda,  zusammengestelt.  Bern,  durch  Matthiam  Apiarium,  in  Costen  Cyriaci 
Jacobi,  Bürger  zu  Franckfurt  am  Mayn,  d.  1.  Mart.  1550.  4°.  -  Millenarien  IT » 
Nr.  975. 

4)  Beatus  Rhenanus  schreibt  am  17.  April  1515  an  Erasmus  Roterodaums 
über  den  reissenden  Absatz  des  im  März  1515  bei  Johann  Frohen  erschienenen 
Encomium  Moriae:  Ex  Moriae  mille  et  octingentis  exemplaribus  non  nisi 
sexaginta  supersunt.  Statim  igitur  denuo  imprimetur.  S.  Maittaire,  Mich.,  annale« 
typographici  ab  anno  MD  ad  annum  .Ml »XXXVI.  Tom.  sec.,  pars  prior,  pag.  13. 
—  Ueber  eine  Auflage  von  1500  Exemplaren  in  d.  Jahren  1494  und  1501  s.  Buhl, 
z.  Rechtageschichte  d.  deutschen  Sortimentsbuchhandels.  Heidelbg.  1879.  gr.  8°. 
S.  15. 

s)  Vergl.  Wattenbach,  Schriftwesen  d.  Mittelalters.  Leipz.  1871.  8<>.  S.  294. 
Plinins,  epistolae  IV.  7.  Ad  Lepidum  :  Ipse  vero  et  nuper  adhibito  ingenti 
auditorio  librum  de  vita  ejus  recitavit.  Tarnen  eundera  librum  in  exem- 
plaria  tr ansscriptum  mille  per  totam  Italiam  provinciasque  di- 
misit.  —  Heber  Buchhandel  und  Bücherpreise  im  Alterthum  siehe  Kleinpaul, 
Rom  in  Wort  u.  Bild.   Liefg.  4.  Leipzig  1881. 


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°)  Vergl.  im  Archiv  f.  Geschichte  dea  deutschen  Buchhandels  IV :  Ret- 
tig. G.,  Notizen  «her  Matthias  Apiarius,  ersten  Buchdrucker  in  Bern,  S.  30  31, 
ferner  Bd.  V  derselben  Publication  S.  25.  S.  auch  Hirsch,  Millenarien  II. 
Nr.  660:  Von  der  Gemeinschaft  aller  Dingen.  Durch  Hanns  Ludwig  Vivcs 
beschrieben.  Diss  Buchlin  gehört  jetzt  vf  die  Bahn,  Obs  vielen  missfalt,  da 
ligt  nit  an,  (editor  est  Hanns  Schweinzor)  Strassburg,  bey  M.  Jac.  Kam 
merlander  von  Menz,  1536.  4°. 

')  S  Thomas  Platter  und  Felix  Platter,  zwei  Autobiographieen.  Herausg. 
v.  D.  A.  Fechter.   Basel  1840.   8°.    8.  89/90. 

")  Becker  in  seinem  Jobst  Amman  und  Andrescn  im  deutschen  peintre- 
graveur  führen  als  Drucker  der  ersten  Ausgabe  von  „(Fronsperger's)  Fünff 
Bücher  vonn  Kriegs  Regiment  vnd  Ordnung,  Prankfurt  1556,  Fol."  einen  gewis- 
sen „SchöflVl"  an.  Dass  dieser  mit  David  Zöpfel  identisch  ist,  dürfte  aus  der 
drei  Jahre  später  bei  diesem  erschienenen  zweiten  Ausgabe  zu  schliessen  sein. 
Da  mir  nicht  möglich  war,  die  erste  Ausgabe  des  genannten  Werkes  sehen  zu 
können,  so  könnte  vielleicht  eine  Beschreibung  des  Zöpfel'flchen  Signets,  wie  es 
sich  in  desselben  Verfassers  (?)  „Vonn  Geschütz  vnnd  Fewerwerck  (1557)  Fol." 
befindet,  zur  Klärung  Uber  diesen  Punkt  beitragen.  Das  Signet,  bestehend  in 
einem  ornamentirten  Oval,  in  welchem  eine  weibliche  Figur,  in  der  Hechten  eine 
Sphaera  emporhaltend,  zu  deren  Füssen  Bücher  und  Musikinstrumente,  im  Hinter- 
grunde Landschaft  mit  Burg,  dargestellt  ist,  trägt  die  Umschrift  aus  Ovid's 
Metamorphosen  I,  85,  86: 

Os  homini  sublime  dedit  coelumque  videre 
Jussit  et  erectos  ad  sidera  tollere  vultus. 

Vergl.  das  Signet  auf  Tafel  IL 

Dagegen  wird  die  von  Hirsch  (Millenarien  IL  Nr.  849)  aufgestellte  Vermuthung. 
dass  Zöpfel  der  Drucker  eines  1543  in  Frankfurt  erschienenen  Büchleins  sei, 
schwerlich  auf  Wahrheit  beruhen,  es  müsste  denn  statt  MDXLII1  gelesen  werden 
können :  MDLXIII. 

*)  S.  Grotefend,  EgenolfT  S.  5.  —  Einem  Verzeichnisse,  welches  nach  Rudel's 
Tode  (1542)  aufgestellt  wurde,  entnehmen  wir  folgende  Schuldposten : 
Christoffel  Froschawer  von  Zürich  15  fl. 

Ciriaco  Jacobenn  für  bücher  12  fl.  15  sh.  1  hlr. 

Anthonio  aipolzheim  von  strassburgk  für  Pappier  29  fl. 

Anthoni  petrcio  von  Nurembergk  rest  laut  der  hantschrifft  hinder  Ciriaco 
Jacoben  14  fl  13  sh.  4  hlr. 

Ruprechten  wintern  von  basel  laut  der  handschrifft  hindern  Ciriaco  Jacoben 

4  fl.  12  sh. 

Balthasare  becken  von  strassburgk  truckhern  für  bücher  4  fl. 

Hanss  albrechtcn  von  strassburgk  für  bücher  laut  der  obligacion  No.  17  6  fl 
Jacoben  frölichen  für  bücher  rests  9  fl.  17  sh.  1  hlr. 

Conrad ten  Besehen  v*  n  Basel  8  fl.  6  sh. 

Bartholme  wetschainern  6  fl.  4  sh.  6  hlr 

Joannj  gimnico  von  Cöln  24  fl.  4  sh. 

Niclaussen  Bmburgcrn  für  bücher  10  fl  12  sh. 

Wendel  riheln  laut  dreyer  obligacionen  rest,  anhalte  der  clage  5.  aprilis  a°  42 

17  fl.  16  sh. 

Johannj  Bebelio  20'.',  fl. 

VII.  7 


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8.  Graesse,  tresor  de  livres  rares  et  curieux,  Supplement  (tome  VII.) 
p.  344.  —  In  der  Einleitung  zu  dein  „Messineniorial  de«  Frankfurter  Buchhänd- 
lers Michael  Härder  Fastenmesse  156H"  ist  auf  Seite  VI  u.  VII  dasselbe  als 
Kecbenbuch  Hülfferich's  und  als  Preis  desselben  8»,  schill.  angegeben,  während 
im  Text  (Bl.  3  verso  u.  a  0.)  richtig  Gülfferich  steht.  Die  beigesetzte  Ziffer  8", 
bedeutet  die  Anzahl  der  Bogen  (cartae).    Vergl.  Beilage  VII  u.  X. 

")  S.  Hirsch,  Millenarien  III.  Nr.  701».  Kesponsio  Phil.  Melan.  ad  scrip- 
tum quorundam  delectorum  a  clero  secundario  Colon.  Agripp.  Francof.  exe. 
Herrn.  Gulfferich  1543.  4«.  Wahrscheinlich  sind  auch  die  unter  Nr.  71<">  u.  717 
aufgeführten  Bücher  von  Melchior  Ambach  bei  Gülfferich  gedruckt. 

'*)  S.  Battonn,  örtl.  Beschreibung  von  Frankfurt  am  Main,  B<1.  III. 
S.  10*  9.    S.  auch  Grotefcnd,  Egenolff  S.  6. 

u)  S.  Battonn,  Bd.  III.  S.  110. 

'«)  S.  Graesse,  tresor,  tome  III.,  p.  18«. 

")  Wie  schon  Herr  Dr.  Grotefend  in  Egenolffs  Lebensbeschreibung. 
Anmkg.  H  erwähnt,  ist  unter  „Bucbführer"  stets  Sortimentsbucbhändler  zu  ver- 
stehen. Nicolau»  Hueter  Hess  sich  als  solcher  1524  hier  nieder,  wie  folgender 
Eintrag  im  Bürgerbuche  V  Fol.  1«4  ausweist:  ,,Niclas  Hueter,  buchffircr  von 
Sant  Annenberg  hat  eines  burgers  Dochter.  Juravit  den  bnrgeraidt  vf  Samstag 
nach  dem  Sontag  Cantate  anno  1524  (April  30.).4t 

*)  Gwinner  sagt  von  GUlfferich,  er  habe  sich  zur  Buchdruckerei  gewemlet, 
weil  er,  wie  es  scheint,  sich  zu  Höherem  berufen  gefühlt  habe  Der  Grund  war 
aber  jedenfalls  nur  materieller  Natur,  weil  das  Gewerbe  eines  Buchdruckers 
bessere  Aussichten  auf  Erwerb  bot,  als  das  eines  Buchbinders. 

,T)  Distilierbuch  der  rechten  Kunst,  Newe  vnd  gemein  Distilier  vnd  Brenn- 
öfen, mit  aller  zu  gehörender  bereittschafft  zu  machen,  auss  allen  Kreutern  die 
Wasser  zu  brennen;  vnnd  Distillieren.  Von  M.  Hieronymo  Braunschweigen 
Colligiert  Satnpt  lebendiger  Abcontrafactur  der  Kreuter,  von  mancherley  ge 
branntem  vnd  gedistilliertem  Gewässer,  krafft  vnd  tngenten  für  alle  gebresten  des 
gantzen  leibs.  Jetzund  von  iiewem  gemehrt,  vnd  gebessert,  Einem  jeden  sehr 
nützlich  zu  gebrauchen.  1555.  4".  Am  Ende:  (Vorderseite  d.  letzten  Bl.)  Ge- 
druckt zu  Franckfurt  am  Mayn,  durch  Hermann  Gülffericben. 

M.  Titelrandeinfassung,  Titel  roth  u.  schwarz  gedruckt,  101  bez.  Bl.  einschl. 
Titel.  Bl.  10P  Register  ebenso  die  unbezeichneten  Bl.  102  u.  103',  Bl  103" 
weiss,  Bl.  104'  die  erwähnte  Schlussschrift,  Bl.  104"  trägt  das  blattgrosse  Signet 
Gülfferichs.   Mit  Holzschnitten. 

Aus  demselben  Jahre  giebt  es  aber  auch  einen  Aesop  von  Burkard  Waldis  mit 
der  Bezeichnung :    ,.Gedruckt  durch  Hcrman  Gülfferichs  seligen  Erben". 

")  Gegenüber  anderen  Angaben,  nach  welchen  er  1527  geboren  sein  soll, 
halte  ich  das  Jahr  152H  für  das  richtigere;  denn  abweichend  von  dem  dieser 
Arbeit  beigelegten  Portrait,  wird  sowohl  auf  dem,  welches  Joh.  Sadeler  1587 
gestochen  hat,  als  auch  auf  der  später  noch  zu  erwähnenden  Medaille,  das 
Lebensalter  'in  der  Ordnungszahl)  so  angegeben ,  dass  die  vorzunehmende 
Subtraction  das  Jahr  1528  ergiebt.  Nur  auf  diese  Weise  lässt  sich  die  Angabe 
der  Amman 'sehen  Hadirung  mit  den  Angaben  der  beiden  andern  Portrait» 
vereinbaren,  indem  wir  die  Entstehung  des  Amman'srhen  Bildes  in  die  erste 
Hälfte  des  Jahres  15*59  setzen. 


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-   99  - 


In  derselben  befinden  sich  zwei  Genealogien,  die  eine  von  Andreas 
Feyerabend  von  Günz  in  Ungarn  (zusammengestellt  1665»,  die  andere  von  Jobann 
Stephan  Feyerabend  des  Kaths  zu  Schw.-Hall  (S.  Beilage  I),  dem  Sohne  des 
Syndicus  Stephan  Feyerabend  in  Heilbronn,  des  Verfassers  ^n  dem  seltenen 
Büchlein:  „De  Feierabetho  omnium  rerum  socio  ac  fine  Carmen  temporarium  in 
quo  plurima  cognitione  digna  continentur  brevissime.  Impr.  Francofurti  ad 
Moenum.  Anno  1590.  8°.",  nach  welchem  Herr  Dr.  Albrecht  Kirchhof'  in  Leipzig 
im  Archiv  f.  Geschichte  d.  deutscheu  Buchhandels,  Bd.  I,  S.  187-181»  einen 
.Stammbaum  der  Familie  Feyerabend  zusammenstellte. 

*"j  Ferner  sagt  er  in  der  Vorrede  zur  ersten  Ausgabe  des  „Stamm-  und 
Wappenbuchs" :  Insignia  sacrae  Caesareae  Majestatis,  principum  electorum  etc 
Francof.  1579.  4U.  (S.  Becker,  Jost  Amman  S.  83 -Ml»):  „Trahit  sua  quemque 
voluptas,  ego  solus  exeinplo  et  testimonio  esse  potero,  qui  circa  immensas  in  re 
typographica  suraptus  gravissimasque  curas  inprimis  Pictnrae  cum  magna  animi 
voluptate  studeo  —  atque  adeo  me  non  poenitet  istorum  vel  sumptuum  vol  labo- 
rum,  ut  indies  novo  et  pingendi  et  sculpendi  studio  me  oblectem."  Ob  das 
Letztere  wirklich  1579  der  Fall  war,  muss  dahin  gestellt  bleiben,  da  uns  nach 
1563  kein  Holzschnitt  mit  seinem  Monogramm  SF.  bekannt  ist. 

-')  Kellner  sagt  hierüber  in  der  von  ihm  verfassten  Vorrede:  „wie  ich  nu 
diess  werck  zu  meiner  kurtzweil  vnd  vbung  fast  zu  end  gebracht,  vnd  solches 
Herr  Sigmund  Feyerabendt  allhie  (welcher  warlich  mit  seinem  vleiss  vnd  Verlag 
der  Truckerey,  viel  guter  Werck  befurdert,  vnd  diesser  Statt  in  dem  fall  einen 
Namen  macht)  sehen  hab  lassen,  als  welcher  auch  lange  zeit  in  Italien  vnd 
sonderlich  zu  Venedig  gewesen,  hat  er  mich  gebetten,  diss  Buch  nit  zu  vnder- 
drucken,  sondern  an  den  tag  kommen  zu  lassen."  -  Becker  führt  in  seinem  Jost 
Amman  S.  79  als  Drucker  Paul  Keffeler  an,  während  das  mir  vorgelegene  Exem- 
plar  den  Namen  Feter  Schmidt's  trug. 

S.  „Flavii  Josephi  Historien  vnd  Bücher  von  alten  Jüdischen  Geschich- 
ten etc.  Franckfurt  am  Mayn  bey  Georg  Haben,  Sigmund  Feyerabend  vnd 
Weigand  Hanen  Erben,  1569.  Fol."  Dieses  Buch  ist  dem  Hatb  der  Stadt  Augs- 
burg gewidmet  und  heisst  es  in  dieser  Widmung:  „Als  dann  ich  Sigmund 
Feyerabend  in  der  Statt  Augspurg  vnter  E.  E.  E.  F.  W.  schütz  vnd  schirm  gar 
nahe  von  Kind  auff  erzogen ,  vnd  jnir  viel  guts  daselbs  widerfahren ,  hab 
E.  E.  E  F.  W.  zu  ehren  ich.  sampt  meinem  lieben  Gevatter  vnd  Mitconsorten, 
solchen  nenwen  Teutschen  Josephum  vnter  E  E.  E.  F.  W.  Namen  aussgeheu 
lassen  etc." 

**)  S.  über  denselben :  (Paul  von  Stetten)  Lebensbeschreibungen  zur  Er- 
weckung und  Unterhaltung  bürgerlicher  Tugend.  Sammig.  2.  Augsburg  1782.  8». 
S.  331— 35m.  —  Daselbst  S.  336:  „Auch  veranstaltete  er  das  Wappenbuch 
hiesiger  Geschlechter,  Kaths-  und  Gericbtspcrsonen,  Fecht-  und  Kampf  bischer, 
davon  sich  zwei  ausnehmend  prächtige  in  der  churfurstlicheu  Bibliothek  zu 
München  befinden."  Das  Augsburger  Geschlecbterbuch  erschien  zuerst  1550  bei 
Melchior  Kriegstein  (in  Augsburg);  im  Jahre  1580  veranstaltete  Feyerabend  mit 
den  in  seinen  Besitz  übergegangenen  Holzstücken  der  ersten  Ausgabe  eine  neue, 
zu  welchen  er  von  Jost  Amman  einen  neuen  Titel  zeichnen  liess.  S.  Becker, 
S.  104/5.  Als  1565  Feyerabend  „Valerii  Maxinii  neun  Bücher  von  namhatften 
wunderbaren  Geschichten  vnd  Exempeln  etc.  Fol.  herausgab,  widmete  er  dies 
Buch  tlem  Paul  Heetor  Mair :  „welcher  gestalt  vnd  maasen  ich  vor  etlichen  jaren 
bev  euch,  Herr  Maier  in  ewercni  Dienst  vnn  behausung  gewesen,  vnd  da  vil- 

7* 


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-    100  — 


feltige  gutthat  vud  freundschafft,  so  mir  noch  vnuergessen,  von  euch  vnd  den 
ewern  empfangen  vnd  eingenommen." 

**)  Das  Güldene  Kleinot,  das  ist:  der  Catechismus  dess Ehrwirdigen  Herrn 
D.  Mart.  Lutheri  etc.  Jetzundt  von  nenwen  in  Ordnung  gebracht,  durch  M.  Jo- 
hann Tetelbach.  Franckfurt  1679.  4°."  gewidmet  „Frawen  Felicz  Ketzlerin, 
dess  ....  Herrn  Pauli  Hector  Mayr's  Ehelichen  Hauasfrauwen."  Die  angezogene 
Stelle  lautet :  „dieweil  ich  vor  etlich  zwentzig  Jaren  ein  Zeitlang  bey  euch  zu 
Tisch  gangen :  .  .  .  .  dann  jhr  auch  die  zeit  do  ich  bey  euch  gewesen,  mir  also 
vil  guts  gethan,  dass  ich  mich  nicht  genugsam  bedancken  kan." 

")  Nach  Herrn  Ph.  von  Malapert's  (handschriftlicher)  Frankfurter  Geschlechts- 
tafel im  hiesigen  Stadtarchive  starb  der  letzte  männliche  Sprosse  dieser  Familie  vor 
1504,  von  seinen  beiden  Töchtern  heiratete  die  ältere,  Margaretha,  den  Zöllner 
Heinrich  Heidelberger,  die  jüngere,  Agnes,  den  Dr.  med.  Berghaimer.  Das  Wappen 
der  Familie  Monis  ist  abgebildet  in  Lersner's  Chronik  Bd.  I  Tfl.  4  Nr.  58  u.  auf 
Seite  114  des  Stamm-  u.  Wappenbuchs.   München,  Hirt  Ii,  1880.  4°. 

m)  Bürgerbuch  VI,  fol.  140:  „Sigmund  Feyerabent  von  Haidelberg,  Form 
Schneider  duxit  filiam  ciuis.  Juravit  25.  Mai  j  a°  15<K).  ded.  (i;6 

")  Matthias  Quad  von  Kinckelbach,  Teutscher  Nation  Uerligkeit.  Cölln 
1609.   4".   S  43(). 

")  Das  eino,  ein  sehr  schön  erhaltenes  Exemplar,  in  gleichzeitigem  gepresstem 
Schweinslederband,  stammt  ans  der  Bibliothek  des  Prädicanten  Hartmann  Beyer 
und  trägt  von  dessen  Hand  zahlreiche  Randbemerkungen.  Ein  drittes  stark 
durch  Moder  beschädigtes  Exemplar  des  einen  Bandes  fand  sich  1876  bei  Her- 
stellung des  neuen  Daches  der  Weissfrauenkirche  auf  dem  Boden  derselben  vor. 

**)  Derselbe  ist  in  Butsch,  Bücherornamentik  der  Hoch-  u.  Spätrenaisaance, 
München  18S0.  gr.  4».  auf  Bl.  47  abgebildet. 

M)  „Zudem  haben  wir  such  durch  dieselbige  ein  New  vnd  vollkoinmenlicli 
Register  vber  die  gantze  Biblia  lassen  verordnen  vnd  darbey  getruckt,  zweiuels 
ohn,  Woh  D.  Martin  Luther  seliger  noch  in  Leben,  er  würde  an  solcher  arbeyt 
selbs  ein  sonderlichs  wolgefallen  haben." 

31)  S.  „Dr.  Albrecht  Kirchhoff,  Beiträge  z.  Geschichte  d.  Pressmassrege 
iungen  u.  d.  Verkehrs  auf  den  Büchermessen  im  16.  u.  17.  Jahrh."  im  Archiv 
f.  Geschichte  d  deutschen  Buchhandels,  Bd  II,  S.  49  u.  51. 

")  Viele  derselben  hat  Butsch  in  seiner  Bücherornainentik  der  Hoch-  und 
Spätrenaissance  auf  Bl.  48—50  in  getreuer  Wiedergabe  des  Originals  zur  Ab- 
bildung gebracht 

n)  Auf  dem  Titel  dieses  Buches  befindet  sich  das  auf  Tafel  II  (oben)  ab- 
gebildete Signet. 

M)  Eine  genaue  Beschreibung  desselben  findet  sich  im  Anzeiger  für  Kunde 
deutscher  Vorzeit,  Bd.  II.  (1833)  S.  310-312. 

")  Dieser  und  seinem  Schwiegervater  Cyriacus  Jacob  liess  Zöpfcl  1561 
ein,  im  hiesigen  Epitaphienbuche  auf  Bl.  1711  abgebildetes,  Denkmal  mit  folgender 
Inschrift  setzen:   ,.Cyriaco  Jacobo  Typographo  viro  integro  et  Sacrae  ejusdem 
Filiae  Socero  et  Conjugi  Carissimis  David  Zephelius  Typographus  Mncstiss. 
posiiit  Anno  Salutis  MDLXI." 

M)  Bl.  16-21  der  „Acta  Wondell  Kuels  von  Strassburg  Creditoro  contra 
Daiii«!  Zepffina  kinder  Vormünder." 


»ogle 


31 )  Sigmund  Feyeräbond  oder  Ratigunda  Drechsler? 

Leider  fand  sich  dieses  Inventar  in  den  Akten  nicht  vor. 

M)  Es  war  mir  nicht  möglich,  diese  Bibel  ausfindig  zu  machen,  es  ist  dess- 
halb  anzunehmen,  dass  die  Beklagten,  um  ihren  Schaden  grösser  zu  machen,  die 
später  erwähnte  Bibel  von  1564  als  bereits  in  der  Herbstmesse  1563  erschienen 
angaben. 

")  Dieser,  zu  Stetten  in  der  Grafschaft  Hohenzollern  gebürtig,  war  Mönch 
bei  den  Dominikanern  hier  gewesen.  Er  hatte  sich  durch  seinen  Briefwechsel 
mit  dem  lutherischen  Prädicanten  Hartmann  Beyer  von  seinen  Obern  harte  Be- 
strafung zugezogen,  welche  den  Rath  veranlasste,  den  Prior  Johannes  Kosseler 
darüber  zur  Rede  zu  stellen.  Nachdem  er  das  Kloster  verlassen  hatte,  heiratete 
er  am  7.  Aug.  1564  die  Witwe  Rasch  und  schwur  am  25.  dess.  Monats  den 
Bürgereid.  S.  Uber  denselben:  Steitz,  der  lutherische  Prädicant  Hartmann  1  Jever 
im  Archiv  f.  Frankfurts  Geschichte.  Alte  Folge,  Bd.  I  (Heft  5)  S.  89  u.  ff. 

40)  Vergl.  Christian  Friodr.  Schnurrer,  Slavischer  Bücherdruck  in  Würtem- 
berg  im  16.  Jahrh.  Tübingen  1799.  8°.  S.  68  und  R.  Roth,  d.  Büchergewerbe  in 
Tübingen  v.  J.  1500  bis  1800.   Tübing.  18S0.  Ho.   S.  10  u.  ff. 

M)  Zöpflin  hatte  vier,  Rasch  zwei  Prossen. 

**)  Zwei  Tage  vorher,  Samstag,  den  13.  Juni,  hatte  er  den  Bürgereid  ge- 
leistet.  Bürgorbuch  VI  fol.  247  vereo. 

M)  Walburg  Dicterich  Rumen,  Hutmacher's  Tochter.  Sie  wurde  nach  dem 
Todtenbuch  I  (1565-1578)  in  der  Zeit  vom  25.-31.  Dec.  1574  begraben.  In 
„grossen  Sterbensläufften"  wurden  die  Begräbnisse  nicht  täglich,  wie  sonst,  son- 
dern nur  wöchentlich  eingetragen. 

**)  Auf  Vorschlag  der  Prädicanten  hatte  er  beim  Rath  um  den  Druck  des- 
selben nachgesucht,  welcher  ihm  am  10.  März  1569  gestattet  wurde.  Vergl.  auch 
Karl  Christian  Becker,  Beiträge  zu  d.  Kirchcngeschichte  d.  evang.-luther.  Ge- 
meinde zu  Frankfurt  am  Main.  Frankf.  1852.  8".  S.  68/69  und  Wackernagel, 
Bibliographie  zur  Geschichte  des  deutschen  Kirchenlieds.  Frankf.  1855.  8«. 
S.  356/7. 

**)  Jetzt  Fahrgusse  Nr  14. 

*8)  S.  Anmerkg.  39. 

")  Bürgerbuch  VII.  Fol.  291  verso :  „Erasmus  Kompffer  von  Horborn 
Trucker  duxit  Catharinau]  Sebastian  Michaels  ciuis  Kutschers  Viduam,  Jurauit 
14.  Augusti  Ao.  1604".  Getraut  3.  Sept.  1601  In  Schwctschke's  Codex  nun- 
dinarius  begegnen  wir  demselben  nur  einmal,  i.  J.  1613. 

m)  (Am  Ende  der  zweiten  Zeile  einzufügen.)  Ueber  seine  Familien- 
verhältnisse siehe  Mittheilungen  an  die  Mitglieder  d.  Vereins  für  Geschichte  u. 
Alterthumskundc  in  Frankfurt  a.  M.  Bd.  VI,  Heft  1,  Frankf.  1881,  8°.  S.  100/101. 

*9)  (Statt  4S)  in  Zeile  16.)  Am  14.  März  1559  (Raths-Protocolle  155M59 
Fol.  17  veno)  bittet  Rab  von  Pforzheim  aus  um  Aufhebung  der  Beschlagnahme 
der  Postille.  Vergl.  Archiv  f.  Geschichte  d.  deutschen  Buchhandels,  Bd.  V, 
S  42  43,  wo  als  Drucker  Georg  Pabenk  von  Pforzheim  genannt  ist.  Uebrigens 
wurde  später  das  Buch  hier  unbeanstandet  verkauft.   S.  Beilage  X. 

M)  Kilian,  get.  1.  Juni  1550,  Sohn  d.  Buchdruckers  Weigand  Han,  Pathe 
Kilian  Ziegler,  Papierer. 


-    102  - 


Hermann,  get.  8.  Sept.  1551,  Sohn  d.  „Duclikraincra"  W.  H.,  Fathe  Her 
mann  fJülfferich. 

Katharina,  get.  6.  Nov.  155a,  Tochter  d.  „Leintuchhandlers"  W.  II ,  Pathin 
Katharina,  „pcter  Meyen  dess  Leinentuchhandlers  selige  witwe." 

Sara,  get.  26.  Mai  1555,  Tochter  des  Buchdruckers  W.  II.,  Pathin  Sara, 
.David  Zöppcls  Haussfraw" 

Hartmann,  get.  20.  Dee.  1556,  Sohn  d  Buchdruckers  W  H.,  Pathe  Hart- 
mann Beyer,  Prädicant. 

Elisabeth,  get.  19.  Febr.  1559,  Tochter  d.  Buchdruckers  W.  H.,  Pathin 
.Hans  Zincken  Haussfraw". 

")  Derselbe  war  damals  noch  Buchdruckergesel  1c,  wie  au«  einem  Eintrag 
im  Kinderbuche  vom  nächsten  Jahre  hervorgeht:  „1564.  13.  Aug.  Paulus  Reifler 
Setzer  vnnd  Ermel  ein  tochter  Sophia,  ^.hub  Enderasen  Intz  scligenn  witwe 
Sophia."  Ferner  wurde  ihm  am  27.  Juli  1568  ein  Sohn  Philipp  getauft.  Er  starb 
im  Juli  1585  (begr.  am  11.),  seine  Frau  war  ihm  sechs  Monate  vorher  (begr 
13.  Jan.)  im  Tod  vorangegangen. 

M)  Dieser  Hans  Lechler,  aus  Königshofen  stammend,  war  seit  24.  August 
1557  mit  „  Margret  a  Hanss  Maurers  selige  tochter  von  Winnecken"  verheiratet 
gewesen,  am  2.  Juni  1558  leistete  er  den  BUrgereid.  Bei  seinem  frühzeitigen 
Tode  hinterliess  er  eine  am  14.  Juli  1560  getaufte  Tochter :  Elisabeth. 

M)  Martin  Lochlor  hatte  am  1.  Januar  1565  eine  hiesige  Bürgerstochter 
„Magdalena  Ilanssen  Ilachen  weinschröders  tochter"  geheiratet  und  am  26.  April 
1565  den  Bürgereid  geschworen.  Seiner  Ehe  entsprossen  zehn  Kinder.  Seine 
Frau  starb  1591  (begr.  14.  Juni),  er  folgte  drei  Jahre  später  (begr.  19.  April  1591). 

M)  Bl  35:  „Mehr  hat  Simon  Huetter  nach  Fastenmess  A°  65  nach  Leipzig 
geschickt  fl.  Patz.  kr. 

35  Jerusalem  teutsch 

10  Mappa  Jerusalem  3  5 

15  Postill  Lutherj  . 


30  Ouidius  Coinplett 
30  Virgilius  Lat  . 
20  Ouidius  Jn  quarto 
20  Ouidius  teutsch 
15  Ouidius  Postij 
15  Ouidius  Sprengij 
15  Cronika  Franckj 
20  Opera  Sichardj  zu  2  1  »allern 
15  Postill  Spangenberg  . 


;; 

15 
12 
6 
4 
4 
3 
3 
18 
57 
12 


11 

7 


1 

2 


folij    173      8  3.- 

a;v)  Dieser  ein  hiesiger  Bürgerssohn  hatte,  nachdem  er  am  5.  Aug.  1555 
mit  „Martha  weilent  Doctor  Augstin  Liechtennwer  selige  tochter"  getraut  wor- 
den war,  am  24.  Aug.  den  BUrgereid  geleistet 

™)  Göz,  .loh.  Adam,  geschieht!.  -  literar.  Ueberblick  über  Luthers  Vor- 
schule, Meisterschaft  u  vollendete  Reife  in  d.  Dolmctschung  d.  heil.  Schrift. 
Nürnbg.  u.  Ältdorf  1824.  8°.  S.  216  17,  führt  eine  i.  .1.  1562  bei  Wcigand  Han, 
Georg  Rab  u  Sigmund  Feyerabend  gedruckte  Bibel  an  und  fügt  hinzu  :  „Der 
Text  ist  ganz  ausgezeichnend  (!j  in  gespaltenen  Columnen  mit  schwabachcr 
Schrift  gedruckt  -    Ich  habe  diese  Bibel  sonst  nirgends  erwähnt  gefunden. 


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103  - 


*;)  Dass  derselbe  für  Feyerabend  arbeitete,  scbliesse  ich  daraus,  weil  er 
im  Register  der  Fasten  messe  1565  kurzweg  als  „Heinrich  Formschueider"  auf- 
geführt ist.  Aus  dem  Dorfe  Muschenheim  bei  Arnsburg  in  Oberbessen  stammend, 
verheiratete  er  sich  am  8.  Dec  1564  mit  „Bärbel  Voltenn  Uffeirents  (?)  seligenn 
Tochter  von  Brotzlenn",  und  schwor  am  29.  Jan.  1507  den  Bürgereid.  Am  15.  Jan. 
1566  Hess  er  sein  erstes  Kind,  einen  Sohn  Philipp,  taufen,  welcher  als  Maler  u.  als 
Lehrmeister  Adam  Elsbeimcr's  sich  einen  Namen  in  Frankfurt's  Kunstgeschichte 
erwarb.  (Vergl.  Gwinnor,  Kunst  u.  Künstler  S.  89  u.  Nachtrag  hiezu  S.  85,  nach 
welchem  er  der  angesehenen  Familie  „Uffcnbach",  wie  er  sich  später  schrieb, 
entstammte.)  Philipp  0.  vermählte  sich  am  3.  Juli  1593  mit  ».Margret  Elias 
Hoffmans  Malers  sei.  Dochter".  Heiurich  0.  ging  später  noch  drei  Ehen  ein.  (8.  Aug. 
1570,  31.  Juli  1581,  19.  Aug.  1588).  Von  den  vier  Frauen  war  keine  von  hier. 
Er  starb  i.  J.  1611,  begr.  am  24.  Apr.;  fünf  Tage  später  begrub  man  seine  Witwe. 

M)  Derselbe  Hans  Grav  von  Amsterdam,  welcher  den  1553  bei  EgenolfT 
erschienenen  Plan  der  Belagerung  von  1552  nach  Zeichnung  des  Conrad  Faber 
(vergl.  Gwinner  S.  68/71)  in  Holz  geschnitten  hat.  Im  Bürgerbuche  war  er  nicht 
aufzufinden.  Dagegen  fand  sich  in  den  Büchern  des  Standesamts,  dass  er  am 
1.  Juli  1549  mit  „Elsa  Wentz  Hildebrand's  Zimmermanns  Witwe"  und  zum 
andernmal  am  29.  Dec.  1561  mit  „Agathe  Peter  Fechener  Barchentweber  sei. 
Tochter"  getraut  wurde.  Er  starb  im  Dec.  1565  (begr.  am  26).  Seine  Witwe 
verheiratete  sich  am  4.  Aug.  1567  zum  zweitenmale  mit  rJohann  Fink  von 
Kauschenberg,  Corrector".  Aus  einigen  einzelnen  vorgefundenen  Blättern  ist  zu 
ersehen,  dass  Grav  in  Diensten  der  Herren  von  Knoblauch  stand  und  bei  diesen 
die  Stelle  eines  Hausmeisters  vertrat.  Ebenso  enthält  ein  einzelnes  Blatt  eine 
Abrechnung  mit  Sigmund  Feyerabend  am  27  Apr.  1565.  Nach  dieBer  muss  er 
von  Feyerabend  eineu  Vorschuas  erhalten  haben,  da  er  demselben  noch  11  Gul- 
den 5«  %  Batzen  schuldig  blieb.  Er  versprach  ihm  noch  fernere  Arbeit  zu  liefern 
und  erhielt  aufs  Neue  eine  Vorausbezahlung  von  25  Gulden.  Als  am  10.  üct. 
desselben  Jahres  wieder  abgerechnet  wurde,  verblieb  ein  Rest  von  21  Gulden 
7«j  Batzen  zu  Gunsten  Feyerabend's,  welcher  wohl  bei  dem  bald  darauf  erfolgten 
Tod  Grav's  noch  nicht  getilgt  war. 

*•)  Zu  den  uns  bekannten  Holzschneidern  wäre  auch  Hans  Bocksperger  zu 
zählen,  wenn  das  in  Nagler,  Monogrammisten  Bd.  1,  Nr.  2096  angegebene  Mono- 
gramm wirklich  demselben  zuzuschreiben  ist  Ueber  die  anderen  siehe  desselben 
Werkes  Bd.  II,  Nr.  903,  Bd.  III,  Nr.  570,  908  u.  909,  1503,  Bd  V,  Nr.  9.  Zwei 
andere  Formschueider  finden  wir  in  den  Hochzeitsbüchern  der  Jahre  1563  und  64 
angegeben.  Es  ist  dies  Anton  Cortoys  von  Augsburg,  welcher  am  4.  Januar 
1563  mit  „Catharina  Weygell  rollwagens  tochter  von  Butzbach"  getraut  wurde, 
aber  erst  am  12.  Januar  1569  das  Bürgerrecht  erwarb.  Im  Jahre  1586  veran- 
staltete er  eine  zweite  Ausgabe  des  vou  Hans  Grav  geschnittenen  Belagerungs- 
planes :  vier  Jahre  darauf  starb  er  (begr.  12.  Mai  1590).  In  welchem  Verwandt- 
scbaftsverhältniss  er  zu  dem  von  Gwinner  (Zusätze  u  Berichtigungen  zu  Kunst 
und  Künstler  etc.  Seite  11)  erwähnten  älteren  hier  lebenden  Anton  Cortoys 
stand,  konnte  ich  nicht  ausfindig  machen  Dieser,  hiesiger  Bürger  seit  16.  Febr. 
1552,  Hess  am  83.  Januar  1543  eine  Tochter  taufen,  deren  Pathin  die  Frau  Her 
mann  Gülrferichs  war:  am  22  Sept.  1551  hob  Peter  Braubach  demselben  eineu 
Sohn  aus  der  Taufe.  Der  zweite  genannte  Formschueider  ist  Pancraz  Beyer 
von  Nürnberg,  welcher  am  10.  April  1564  „Gela  Haussen  Laach  seligenn  witwenn" 
heiratete.  Einen  dritten,  Hans  Zorn,  lernen  wir  dadurch  kennen,  dass  Georg 
Rah  am  6  Mai  1563  demselben  Pathe  bei  einem  Kinde  stand.  Vier  Jahre  später 


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—    104  — 


(T.Juni  u  17.  Juli  1567)  Hessen  sich  Andreas  Kramer  von  Nürnberg  u.  Peter 
Cortoys  von  Augsburg,  der  Bruder  des  erstgenannten  Anton  C.  hier  nieder. 
Des  Letzteren  Witwe  heiratete  am  10.  Juli  15m?  den  Formschneider  Matthäus 
Kranck  von  Augsburg,  welcher  höchst  wahrscheinlich  mit  dorn  Monogram- 
misten  MF,  den  Nagler  (Bd.  IV  Nr.  1777)  für  eine  Person  mit  Lukas  Mayer  hält, 
identisch  ist  Matthäus  Frank  war  im  Frühjahr  15*8  wegen  thätlicher  Misshand- 
lung seiner  Frau  eingesperrt  gewesen,  am  19.  Juli  desselben  Jahrs  wurde  er  hier 
Bürger.  Mehr  war  über  ihn  nicht  zu  rinden.  Von  denjenigen  Künstlern,  welche 
zu  dieser  Zeit  für  Feyerabend  arbeiteten,  ist  Lukas  Mayer,  ein  Schüler  Jost 
Ammans,  besonders  aber  Tobias  Stimmer  bemerkenswerth. 

"J  Siehe  Seite  24/25. 

ai)  Von  den  zahlreichen  Signeten,  welche  grösstentheils  künstlerischen 
Werth  beanspruchen  können,  hat  Andreseti  in  seinem  deutschen  peintre-graveur 
40  beschrieben,  ohne  die  Zahl  derselben  erschöpft  zu  haben.  Eine  kleine  Aus- 
wahl findet  sich  auf  den  dieser  Arbeit  beigegebenen  vier  Tafeln  S.  hierüber 
auch  Butsch,  Bücherornamentik  der  Hoch-  und  Spätrenaissance. 

61)  Oder  wie  auch  mitunter  in  deutscher  Uebertragung  zu  lesen  ist : 
..Wer  Dugent  vnd  ehr  erlangen  wil 
Mus  alle  Zeit  thun  wachen  vil ." 
Der  gelehrte  Jobann  Posthius,  Leibarzt  des  Bischofs  von  Wüntburg  und 
Verfasser  mehrerer  bei  Feyerabend  erschienener  Werke  besingt  die  Fama  Feyer- 
abend'* in  seinen  „Silvae"  (S.  Delitiae  poetarvra  Gernianorvm  hvivs  svperioris- 
qve  aevi  illustrivm.   Collectore  A.  F.  G.  A.  (Antverpiae  Filio  Gu.  Gruteri) .... 
Francofvrti  excvd.  Nicolavs  Hoffmannvs,   sumptibvs  Jacobi  Fischeri,  1612.  12°. 
Pars  V.  pag.  302)  folgendermassen : 

„De  fama  Sigismundi  Feirabendi 
Candida  fama  bonum,  quo  non  praestantius  vllum 

Totus  hic  orbis  habet. 
Omnia  Mors  vincit  Famain  sed  vincere  solam 

Imperiosa  nequit. 
Ergo  vel  inuita  Sigemundus  morte  superstes 

Feirabendus  erit. 
Cuius  &  Hesperiis  iampridem,  &  cognita  EoiB 

Candida  fama  plagis. 
Diuitias  vnlgus,  celebrem  post  funera  famam 
Nobile  pectus  amat." 

Nach  Butsch,  Bücherornaroentik  der  Hoch-  und  Spätrenaissance  Seite  22 
habe  Feyerabend  ursprünglich  die  auf  der  Weltkugel  thronende  Justitia  als 
Signet  geführt  (s.  desselben  Werkes  Tafel  52).  Da  aber  schon  die  1560  er. 
schienenen  biblischen  Figuren  die  Fama  in  Verbindung  mit  den  Signeten 
Zöpfcl's  u.  Kasch's  zeigen  (s.  Tfl.  II  dieser  Arbeit)  und  die  kurz  vorher  oder  gleich- 
zeitig ausgegebene  Bibel  von  1560  gar  kein  Signet  trägt,  so  müsste  vor  diesen  beiden 
ein  Buch  mit  seinem  Namen  erschienen  sein,  welches  mir  unbekannt  geblieben  ist. 

**)  Dieses  erste  Gesuch,  welchem  eine  Menge  nachfolgten,  befindet  sich  in 
Kathsprotocollen  d.  Jahres  1563/65  auf  Bl.  38  verso. 

•*)  Vergl.  Lcrsner's  Chronik,  Bd.  II.  S.  473,  nach  welcher  diese  Kefor 
mation  von  1578  bei  Johann  Bringer  gedruckt  sein  soll,  während  dieser  der 
Drucker  der  Ausgabe  von  1611  war. 

»)  S.  Raths-Protocolle  1564/65  foL  62  verso  u.  63  v. 


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-    105  — 


Mj  S.  Göz,  gcschichtl.-liter.  Ueberblick  etc.  (Anmerkg.  M)  S.  216  u.  Goeze, 
Verzeichniss  merkwürdiger  Bibeln  ete.   S.  190  u.  192. 

")  S.  Nagler,  Mongrammisten  Bd.  II  Nr.  903  u.  Bd.  III  Nr.  570. 
*)  S.  Kirchhoff,  Beiträge  z.  Geschichte  des  deutschen  Buchhandels.  Bd.  I, 
S.  124. 

S.  den  Stammbaum  der  Familie  Junta  zwischen  Seite  2  u.  3  des  ge- 
nannten Buches. 

Die  auf  Seite  2«  aus  Versehen  nochmals  aufgeführten  Nummern  M)  und  ") 
sind  zu  streichen. 

70)  Gerechnet  wurde  nach  Gulden  a  20  Schilling  (ß)  a  12  Heller  oder  nach 
Gulden  a  15  Batzen  ä  4  Kreuzer,  beide  gleich  dem  ehemaligen  süddeutschen 
Gulden  a  60  Kreuzer.  Bei  dieser  Gelegenheit  dürfte  eine  Vergleichung  des  da- 
maligen Geldwertes  mit  dem  heutigen  am  Platze  sein.  Als  Werthmesser  lege 
ich  nach  H.  Grote,  Münzstudieu,  Bd  IV  (Heft  X-XII)  Leipz.  1865.  8». 
Abthlg.  2  die  Geldlehre  S.  9-  13,  den  „Taglohn"  an  als  den  Preis  für  die  Arbeit, 
welche  ein  Handlanger,  der  mit  ungeübter  Körperkraft  arbeitet,  leistet,  die  ge- 
ringste Menge  von  Erwerb,  die  dem  Preise  der  unentbehrlichsten  Subsistenz- 
ßedürfnisse  entspricht  Die  „Tages-Exigenz"  eines  Taglöhnere  jener  Zeit  betrug 
nach  den  vom  Käthe  ausgegebenen  Ordnungen  zwischen  2  J  bis  28  Heller  oder 
nach  Reichswährung  ad  inajus  abgerundet  20  der  Lohn  eines  Taglöhners 
wird  sich  nach  den  Durchschnittslöhnen  hiesiger  Stadt  in  den  letzten  15  Jahren 
auf  2  Mark  stellen,  also  können  wir  den  Geldwerth  jener  Zeit  zehnmal  höher 
annehmen  als  heutzutage.  -  Nach  dem  Register  der  Herbstmesse  1568  empfing 
Härder  5  Gnlden  Messlohn. 

*•)  Raths  -  Protocolle  1573  74.  fol.  93  verso:  „25.  März  1574  Michael 
Härder  Bnchtrucker  hat  supplicirt  vnd  gepetten  Jme  seines  wagendienstes  zuer- 

70b)  (Statt  70)  in  Zeile  13  von  unten  d.  Seite  33.)  S.  über  diesen  ProzesR: 
Dr.  Albrecht  Kirchhoff,  Beiträge  z.  Geschichte  der  Pressmassregelungen  u. 
des  Verkehrs  auf  den  Büchermessen  im  16.  u.  17.  Jahrh.  Archiv  f.  Geschichte 
d.  deutschen  Buchhandels.   Bd.  II.   S.  47  u.  ff. 

71 )  Buchdrucker- Acten  des  hiesigen  Stadtarchivs.   U.-G.  A  95.  Xxxxx. 

n)  S.  Kirchner's  Geschichte  von  Frankfurt  am  Main,  Bd.  II,  S.257-  62. 
Die  interessanten  Aktenstücke  hierüber  befinden  sich  im  hiesigen  Stadtarchive 
unter  „Impcratores"  und  in  den  Rathschlagiingsbüchern. 

7a)  Aus  den  „Acta  der  Bflcher-Inspection  Bd.  I.  fol.  46." 
Frey  tags  16  7bri"  A"  69 

Hat  Sigmund  Feyerabendt  für  sich  vnd  sein  Companien  vermög  deB  Kays. 
Schreibens  vf  erfordern  eines  Erb.  Raths  Verordneten  sein  habend  Kay.  Priui- 
legium,  datirt  Wien  5.  Nouembris  A°  65  sine  clausula  transmittendorum  ad 
Aulam  Caesarea™  aliquot  Exemplarium  in  Originali  sambt  einem  Cathalogo 
vbergeben. 

Ebendaselbst  Fol.  79: 
Verzaichnus  Aller  Bücher  So  Sigmundt  Feyerabent,  Georg  Rab  vnd  Weigandt 
Hanen  Erben  getruckt  vnd  laut  Ires  Priuilegij  Priuilegirt  haben. 

Praelectiones  Sichardi. 

Titus  Liuiua  cum  Annotationibus. 

Descriptio  Vrbis  Hyerosolime  latine. 


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-    100  - 


Turpium. 

Terentius  cum  Imaginibtis. 
Officia  Ciceronis. 
Orationes  funebres  Tomi  10. 
Hippocratis  Theoria. 
Graminatica  Irenici. 

Fabulac  Esopi  cum  Iconibus  Ger.  &  Lat 
Ouidius  Posthij  cum  figuris. 
Horatij  opera  cum  Annotation  ibus  Irenici. 
Joseph us  Teutsch. 
Aller  Keychs  Abschiedt.  Teutsch. 
Cammergerichts  IVozess. 
Historia  Herr  Georgen  von  Frundsperg. 
Experiment  der  Kreuter. 
Gerechnet  Rechenbüchlin  Hcnings. 
Titum  Liuium.  Teutsch. 
Cronica  Auentiui.  Teutsch. 
Biblische  Chronica  vnd  Namenbuch. 
Biblische  Figuren. 
Ouidius  Teutsch.   In  8°. 
Kaiserliche  Landt  vnd  Lehen  Hecht. 
Sigmundt  Feyerabendt  sampt  (?)  seinen  Mituerwandten. 

Opiniones  Juris  Fichardj  Tomi  III. 
Dynus  super  Titulum  de  Actionibus. 
Kaiserliche  Kriegs  Rath.  Teutsch. 
Thurnier  Buch.  Teutsch. 
Historien  von  Ainadis.   Zwei  theill. 

;4)  S.  Wcndeler,  Fischartstudien  Meusebachs.  Halle  187!».  8".  S.  186  u. 
310  Ferner  Heyse,  deutscher  Bücherschatz  d.  XVI.  u.  XVII.  .lahrh.  Herl.  1854. 
8«.  Nr.  131.  Ein  Exemplar  dieses  Eulenepiegels,  aus  Maltzahn's  Bibliothek,  findet 
sich  in  Albort  Cohn  s  Katalog  CXXV.  Berl.  1879  Nr.  201  mit  350  M.  angesetzt. 

'  )  S.  Kirchner,  Bd  U,  S.  262. 

:o)  9  Febr.  15H4.  „Hanss  Schmidt  Buchdruckers  Hausfrauw  hat  Jn  seinem 
Abwesen  ein  vnehelich  kindt  mit  Dauidt  Apiario  von  Benin,  ist  gewessen  ein 
.lunger  Sohn,  hueb  Peter  Schmidt  buchdrucker."  Am  15».  September  desselben 
Jahres  wurde  dieses  Kind  begraben. 

")  Am  13.  December  wurde  er  begraben,  die  Todten  wurden  damals, 
wenn  keine  „Sterbensläufften"  vorhanden  waren,  gewöhnlich  nach  zwei  Tagen 
beerdigt. 

7")  Raths-Protocolle  1569/70.    Fol.  74. 

;tf)  Der  schon  mehrfach  erwähnte  Job.  Adam  Göz  führt  bis  1570  elf  und 
bis  15S1  achtzehn  verschiedene  im  Verlag  Sigmund  Feyerabends  erschienene 
Bibelausgaben  an.  Goeze  in  seiner  Sammlung  seltener  u.  merkwürdiger  Bibeln 
S.  190— 1!>2  sagt  über  die  grosse  Anzahl  der  Frankfurter  Bibelausgaben:  „Das 
sind  in  .36  Jahren  zwauzig  Auflagen,  ohne  die  besonders  gedruckten  Psalter 
und  Neueu  Testamenter.  Wobey  der  Druck  der  Wittenbergischen  und  Magde- 
burgischen Ausgaben  immer  fortgieng.  Wie  sichtbar  ist  der  Segen,  den  Gott 
auf  die  Uebersctzung  Lutheri  gelegt!  von  welcher  andern  Uebersetzung,  die 
Vulgata  ausgenommen,  können  soviel  Ausgaben  gezählet  werden?"   Und  doch 


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hatte  Goezc  nicht  einmal  sämmtlieho  in  Feyerabend's  Verlag  erschienenen  Bibeln 
gekannt 

*")  Vergl.  Aber  diesen  Prozess  die  Aufsätze  Dr.  Albr.  Kirchhoflfs  im 
Archiv  f.  Geschichte  d.  deutsch.  Buchhandels  Bd.  II,  S.  49  u.  ff.  und  Bd.  VI, 
S.  261-264.  Ferner  Baumgarten,  Nachrichten  von  merkwürdigen  Büchern  Bd.  IX, 
S.  497,  Goeze,  Historie  der  Niedersächsischen  Bibeln,  Halle  1775.  4«.  S.  303-305 
u.  desselben  Sammlung  seltener  und  merkwürdiger  Bibeln.  Halle  1777.  4°.  S.  190. 

*')  Raths-Protocolle  1571/72.   Fol.  26  verso. 

M)  In  den  hiesigen  Bürgerbüchern  war  derselbe  nicht  aufzufinden.  Wahr- 
scheinlich ist  er  identisch  mit  dem  im  Archiv  f.  Geschichte  d.  deutschen  Buch 
handels  Bd.  V,  S.  46  erwähnten  „Johann  Fabri  Buchfuerer  von  Bern,  so  etlich 
jar  in  Franckfurt  gewohnt"  und  der  1560  in  Strasburg  um  Aufnahme  als  Bürger 
nachsuchte. 

•»;  Margaretha,  get.  20.  April  1561. 
Magdalena,  get.  22.  November  1562. 
Katharina,  get.  12.  November  1564. 

M)  üeber  die  Geschäftsverbindung  Thurneyser's  mit  Hüter  s.  Archiv  für 
Gesch.  d.  deutschen  Buchhandels  Bd.  II,  S.  64,  Anmerkg.  48,  S.  66/67,  An- 
merkg.  55  u.  57. 

"*)  Das  Signet  beider,  Arion  auf  dem  Delphin  sitzend,  oberhalb  desselben 
in  Wolken  die  Fama,  s.  in  Butsch,  Bücherornamentik  der  Hoch-  u.  Spät- 
renaissance, Tfl.  64,  vergl.  auch  Andrescn,  d.  deutscho  peintre-graveur  Bd.  1, 
S.  284  Nr.  171.  Ueber  Oporinus  s.  Felix  Platter,  S.  6«,  S9  u.  ff,  ferner  Streu- 
ber,  neue  Beiträge  zur  Basler  ßuchdrackcrgcschichte  in  den  Beiträgen  der 
histor.  Gesellschaft  zu  Basel,  Bd.  III.   Basel  1816.  8°.   S.  6*  u.  ff. 

"•)  Der  bekannte  Matthias  Flacius  Illyricus.  S.  Uber  das  erwähnte  Buch 
Clavi8  scripturae  etc  :  Preger,  Matthias  Flacius  Illyricus.  2  Bde.  Erlangen 
1861.   Ho.    Bd.  2.  S.  565/6. 

M»)  S.  Streuber,  neue  Beiträge  zur  Basler  Buchdruckergeschichte.  S.  79. 
Hiernach  wäre  dieses  Kind  das  einzige,  welches  er  von  vier  Frauen  erhielt, 
sein  Sohn  Immanuel,  bereits  am  25.  Januar  lf>6*  geboren  worden. 

*')  Fol.  13,44  der  Prozess  Acten : 
„1567.  5.  Oct.     ein  Pallen  Klein  Papier. 
„     7.    „    zwei  „ 
„   22.    „     drei  „ 
,,     7.  Nov.  zwei  „ 
„   21.    „     drei  „ 
„    11.  Dec.  vier 
„   24.    „  zwei 
1568.  7.  Jan.  zwei  „ 
„    15.   „     zwei   „     8  Ries. 
„     h.  Febr.  drei  „ 
„   25.     „    zwei         8  Kies. 
„    18.  März   ein  „ 

Vnd  die  letzte  woche  drey  Kies  thut  in  Summa  28  Pallen  6  Kies."  —  Ueber 
Fridolin  Houssler  s.  Wackernagel,  Kechnungsbuch  der  Froben  u.  Kpiscopius  etc. 
Basel  1881.  gr.  8«.   S.  119. 

■")  S.  Streuber,  neue  Beiträgo  etc.   S.  75. 


t» 


-    108  - 


H9)  S.  über  diesen  bedeutenden  Schulmann ,  dem  zweiten  „praeeeptor  com- 
munis Germaniac",  C.  Schmidt,  la  vie  et  leg  travaux  de  Jean  Sturm.  Stras- 
bourg 1855.  8°.  u.  Kückelbahn,  Johann  Sturm,  der  erste  Schulrector  Strassburg's. 
Leipz.  1872  8o. 

*>)  Dasselbe  ist  in  Plakatform  auf  einem  grossen  Querfoliobogen  gedruckt. 

Bl)  S.  hierüber  Archiv  f.  Geschichte  des  deutschen  Buchhandels  Bd.  VI, 
S.  264  -  273. 

w)  Melchior  Schwarzenberger  (aus  der  Gesellschaft  Frauenstein),  Sohn  des 
Georg  Schwarzenberger,  war  geboren  23.  Juli  1542.  Er  wurde  später  Dr.  jur. 
und  Kammergericbtsassessor  in  Speier. 

•»)  Gwinner  führt  denselben  in  seinen  Kunst  u.  Künstlern  (S.  53)  als 
Kupferstecher  u.  Formschneider  auf,  ich  habe  nirgends  die  Wahrheit  dieser  An- 
gabe bestätigt  gefunden.  —  Nach  dem  Todtcnbuch  I,  Fol.  35,  wurde  er  am 
1.  Juni  1567  begraben. 

w)  Zuorst  in  Hagenau  ansässig,  zog  er  1536  nach  Schwäbisch  -  Hall. 
(S.  Grotefend,  Egenolff,  S.  8,  u.  Hirsch,  Millenarien  II,  Nr.  686  u.  Ebda  III, 
Nr.  640.)  In  dieser  Stadt  scheint  er  eine  Filiale  seines  Geschältes  bis  ungefähr 
1545  beibehalten  zu  haben,  es  kommen  nämlich  aus  dieser  Zeit  Bücher  vor, 
welche  noch  die  Bezeichnung  Schwäbisoh-Hall  tragen.  Eines  dieser  Bücher  ist: 
Joannis  Brentii  Jn  epistolam  Pauli  ad  Philemonem,  et  in  historiam  Esther  com- 
mentarioli.  Halae  Suevor.  Ex  offic.  Pancratii  Quecken,  expensis  Petri  Bru- 
bachij  Mensc  Januario.   Anno  MDXL1II.  8°. 

•*)  Gwinner,  S.  53.  Ende  vorigen  Jahrhunderts  soll  sich  noch  in  der  Peters- 
kirche eine  gemalte  Gedenktafel  befunden  haben,  auf  welcher  Braubach  mit 
seinen  vier  Weibern  und  22  Kiudern  kniend  und  betend  dargestellt  war. 

mj  Nach  den  Büchern  des  hiesigen  Standesamtes  wurden  ihm  hier  folgende 
Kinder  geboren: 

Katharina,  get.  23.  Sept  1510. 


Peter  ßranbach, 

1)  getr.  mit  Anna  N.Y 


2)  getr.  mit  Helene,  Heinrich 
Heidelberger  Zöllners  Toch- 
ter, am  22.  Dec.  1550. 


Katharina,  get  13.  Juni  1561. 


Philipp,  get.  20.  Juli  1544. 
Elisabeth,  get.  17.  Aug.  1546. 
Maria,  get.  28.  Juni  1548. 
Kunigunda,  get.  18.  März  1550. 

Margaretha,  get.  10.  Nov.  1551. 
Elisabeth,  get.  23.  Febr.  1556. 
Barbara,  get.  5.  Doc.  1557. 
Simon  Peter,  get.  19.  März  1550. 

3)  getr.  mit  Anna,  Witwe  Hans 
Merckler'g  von  Schw.-Hall  am 
14.  Aug.  1560,  begr.  7.  Aug. 
1566. 

4)  getr.  mit  Margaretha,  Joseph 
Jachherdt's  Witwe  am  28.  Nov. 
1566,  begr.  9.  Juni  1595. 

Von  diesen  starben,  soweit  sich  aus  den  1565  beginnenden  Todtenbüehern 
ersehen  lässt,  drei,  begraben  26.  Mai  1565,  6.  Juli  1566  und  am  5.  August 
desselben  Jahres  eine  „Tochter,"  also  jedenfalls  bereits  erwachsen.  Vergl.  den 
Todestag  seiner  dritten  Frau. 

m)  Helene  Heidelberger  war  die  Tochter  des  Zöllners  Heinrich  Heidel- 
berger's,  des  Oheims  der  Frau  von  Feyerabend.   S.  Anmerkg.  25. 


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Hiernach  wäre  die  Angabe  Gwinner'a,  das«  sich  seine  Druckerei  im 
Hause  „Würtemberg"  (Werdenberg)  befunden  habe,  zu  corrigiren. 

**)  „Vnd  ist  der  Kauft"  geschehen,  geben  vnd  angenommen,  dass  ernant 
Eheleut  für  ein  Jeden  Ballen  Bnecher  (was  gantzer  vnuermaculirter  zalbarer 
Bucher  seint  allerley  gattung)  Sechs  gülden  Franckfurter  wehrung  geben  vnd 
bezalen  sollen  vnd  wöllen,  darzu  sölu  sie  den  Defect  zu  denselbigen  Buchern 
Jnn  Kauft*  haben,  was  aber  an  zerbrochenen  vngantzen  maculirten  Buchern  oder 
Maculatur  darunter  voftianden,  Söllen  sie  drey  gülden  obgedachter  wehrung  für 
den  Ballen  geben  vnd  bezalen  - 

,0°)  Der  umfangreiche  Kaufbrief  ist  nicht  nur  von  den  Seite  46  genannten 
sechs  Vormündern,  sondern  auch  noch  von  drei  hierzu  erbetenen  Zeugen  unter- 
zeichnet, unter  welchen  sich  der  bekannte  hiesige  Prädicant  Hartmann  Beyer 
befand.  Von  Sigmund  Feyerabend  war  es  die  einzige  Unterschrift,  welche  sich 
bei  den  Akten  des  hiesigen  Stadtarchivs  vorfand;  ein  genaues  Facsimile  der- 
selben trägt  das  dieser  Arbeit  beigegebene  Porträt. 

,01)  Die  Vormundschaft  über  dieselben  bestand  noch  im  November  1576, 
trotzdem,  dass  die  beiden  Töchter  Sara  und  Elisabeth  bereits  (nach  Auswärts) 
verheiratet  waren.  Kilian  hatte  am  6.  August  1571  „Sabina  Magister  Melcher 
Kletten  Selige  tochter  von  Wittenberg"  geheiratet.  Am  23.  October  1581  wurde 
Peter  Weigand  mit  „Margaretha  Henrich  Bochens  Taschenmachers  Tochter-  ge- 
traut Hartman n  „Buchhändler"  stand  am  24.  Januar  1580  Pathe  bei  einem 
Sohn  eines  Buchdruckers  Liebe  Kilian  Hess  bis  1575  von  seiner  ersten  Frau 
drei  Kinder,  2  Söhne  und  1  Tochter,  taufen,  von  diesen  starb  eines  während  der 
Pest  1575  (8.  bis  15.  October).  Seine  Frau  starb  9.  bis  16.  März  1577.  Am 
16.  October  1596  wurde  einem  Kilian  Han  und  seiner  Frau  „Bärbel"  ein  Sohn 
Hans  getauft,  ob  dies  unser  Kilian  U.  oder  sein  im  Mai  1572  geborener  ältester 
Sohn  gleiches  NamenB  war,  lässt  die  in  den  hiesigen  Hochzeitsbüchern  fehlende 
Eheschliessung  des  Betreffenden  nicht  erkennen. 

10t)  Vergl.  Gwinner  S.  57. 

,M)  S.  Gwinner,  Zusätze  S.  18/19. 

,<M)  Zur  Vergleichung  folgen  hier  die  Steuerveranlagungen  anderer  uns 


bekannter  Personen: 

1556.  Margaretha  Gülfferich's  Witwe   4900  h\ 

1556.  Weigand  Han   900  fl. 

1567.  Nicolaus  Bassee  ...    50  fl. 

1567.  Peter  Schmidt     .    800  fl. 

1567.  Thomas  Drechsler   400  fl. 

1567.  Paulus  Refteler   300  fl. 

1570.  Peter  Schmidt   750  fl. 

1577.     „        „        hat  nichta.   (S.  Seite  61 62.) 

1570.  Peter  Braubach's  Witwe   800  fl. 

1570.  Johann  Wolff   2400  fl. 

1570  u.  1577.  Georg  Kab                                               .  4000  fl. 

1577.  Nicolaus  Bassee   3000  fl. 

1577.  Martin 'Lechler   1200  fl. 

1578.  Paulus  Refteler   200  fl. 

1577.  Johann  Feyerabend   4000  fl. 

1578.  „                                          .            ...  5000  fl. 


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-    110  - 


lMi  Franz  Bassee  hatte  am  22  Februar  lf>74  „Catbarina  Johannis  Arontij 
Schulmeister»  seliche  Dochter*  geheiratet  und  am  10.  Marz  folgenden  Jahre» 
den  Bürgereid  geschworen.  Von  den  ihm  geborenen  sechs  Kindern  waren  noch 
vier  bei  seinem  im  December  1582  (begr.  18.  Dec.)  erfolgten  Tode  am  Leben. 
Kr  scheint  nur  Lohndrucker  gewesen  zu  sein.  S.  Weiler,  Annahm.  11*1 .  II 
S.  300. 

,,Mi)  Nach  Lerener  Bd.  I.  S.  201  währte  der  Druck  vom  !».  Mai  bis  10.  Sep 
tember  1578.  Publicirt  wurde  sie  vom  Käthe  Sonntags  deti  7.  Septemlier  1578. 

IOTj  Nach  den  vorhandenen  Messregistern  von  Feyerabend's  Krl>en  aus 
den  neunziger  Jahren  war  der  Frei»  derselben  1  H.  7  bi.  2  kr.  oder  1  fl.  .*>(»  kr. 
ehemalige  süddeutsche  Währung  gleich  2  M  57  Ein  „Schreckenberger"  (eine 
Meissener  Münze)  galt  zu  jener  Zeit  ungefähr  10  Kreuzer,  also  annähernd  30^. 

,M)  Auf  der  Küekscite  de»  Vertragsentwurfes  zwischen  Feyerabend  und 
den  Stiftsherren  des  Liebfrauenstiftes  steht :  „157J*.  Abredt  vnd  verwillung  (!)  der 
behausung  anlangendt  Sigraundt  Feirabendt  vnd  Stifftkirchen  vnser  Frawen  trifte 
die  behaussung  Kleinstallburg  vnden  an  der  Kirchen  oder  schulhaus. "  Dann 
folgt  von  der  schwer  leserlichen  Hand  Sigmund  Feyerabend»:  „daas  schulhauss 
gleich  ahn  den  2  untersten  Kirchthüren  ohnstossend  ist  vertauscht  (,?)  worden, 
massen  selbes  sehr  Ruinös  Wöhr  bestanden  in  Einem  sehr  Engen  platz."  Wenn 
Feyerabend  dasselbe  wirklich  eingetauscht  hätte,  so  bliebe  nur  die  Frage  offen, 
welches  Object  er  dagegen  gab. 

'*)  Er  wurde  begraben  am  Kl.  September  1580,  drei  Tage  vorher  hatte 
man  seine  Frau  beerdigt.  Vom  Jahre  1502  bi»  1570  hatte  ihm  dieselbe  vier 
Kinder  (drei  Söhne  und  eine  Tochter)  geboren,  1568  wurden  ihm,  wahrschein- 
lich durch  die  Fest,  in  der  Zeit  vom  25.  April  bis  10.  Mai  vier  Kinder,  darunter 
zwei  erwachsene  Söhne,  geraubt.  Sein  Geschäft  hinterliess  er  seiuen  Söhnen 
Christoph  und  Paulus,  von  welchen  ereterer  am  12.  Juli  1580  „Anna  Jacobi 
Hogeney  Pfarhers  zue  Germerssheim  Jn  der  Pfaltz  selig  Wittib**  geheiratet  hatte. 
Im  Jahre  1586  zog  dieser  nach  Herborn,  wurde  akademischer  Buchdrucker  und  ver- 
legte daselbst  (laut  Codex  nundinarius)  bis  zu  seinem  1621  erfolgten  Tode  nicht 
weniger  als  280  Bücher,  unter  denen  sich  sogar  (1607)  ein  ungarisches  befand. 
Der  zweite  Sohn  Paulus  blieb  hier  und  betrieb  mehr  als  die  Druckerei  das  Ge- 
werbe eine»  Schriftgiessera.  Seine  vor  1584  geschlossene  Ehe  (mit  wem  Hess  sich 
nicht  ersehen)  war  mit  zahlreichen  Kindern  gesegnet,  von  diesen  gingen  ihm 
sechs  (von  1584  bis  1600)  im  Tode  voraus.  Er  selbst  starb  1612  (begr.  2.  Fe- 
bruar), ein  halb  Jahr  später  folgte  ihm  seine  WTitwe  (begr.  13.  August).  In 
seinem  letzten  Lebensjahre  druckte  Georg  Kab  für  Peter  Ferna  in  Basel: 
„Paulus  Jovius,  warhafftige  Beschreibunge  aller  Chronikwürdigen  namhafften 
Historien  etc."  und  für  Henning  Gross  und  Niclas  Bock  in  Leipzig:  „Joach. 
('amerarius,  de  Phil.  Melanchthonis  ortu  etc.* 

l,,))  S.  Becker,  Jobst  Amman,  Leipz.  1854  4«.  S.  111,12. 

m)  In  den  oben  Anmerkg.  62  erwähnten  Delitiae  etc.  Tomus  V.  pag.  7ö6. 

"»)  Goethe's  Werke.   Tbl.  20.   Dichtung  und  Wahrheit.   Tbl.  I.  Berl., 
Gust.  Uempel.  8°.  S.  14 :  rnnr  verdross  es  uns,  das»  nicht  neben  der  Liebfrauen- 
kirche eine  Strasse  nach  der  Zeil  zu  ging  und  wir  immer  den  grossen  Umweg 
durch  die  Hnsengasse  oder  die  Katharinen pforte  machen  mussten." 
Ebso.  die  Anmerkgn.  zum  ersten  Buch.    S.  243.  Lit.  g. 

'")  S.  Neudruck  der  Ausgabe  von  15*6.    München,  Gg.  Hirth,  \m). 


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U4)  Rath»  -  Protocolle  1583  84.  Fol.  35  verso.  Das  Privileg  wurde  auf 
8  Jahre  genehmigt.  —  Zwei  Tage  später  baten  Georg  Weiss  und  etliche  Buch- 
drucker von  Basel,  dass  der  Tags  vorher  verstorbene  Baseler  Buchdrucker 
Marx  Rossinger  „So  ein  furnemer  ansehnlicher  Mann  gewesen  alhie  statlich  zu 
grab  bestattet  werden  möge*.  Der  Rath  beschloss  hierauf,  denselben  zu  St.  Peter 
begraben  und  ihm  eine  Leichpredigt  halten  zu  lassen.  Seine  Grabschrift  siehe  in 
Job.  Groasi  urbisBasil.  Epitaphia.  Basil.  1622.  8".  pag.  156  und  in  .loh.  Tonjokt, 
Basilea  sepulta  retecta  continuata.  Basil.  1661.  4U.  pag.  133,  vergl.  auch  Wacker- 
nagel, Rechnungsbuch  d.  Proben  u.  Episcopius  etc.   Basel  1881.  gr.  X".  S  122. 

"■)  Raths-Protocolle  1584  85.  Fol.  12  verso. 

uo)  Kirchner  (Bd.  II.  S.  452/53)  lässt  den  Christian  Wechel  von  Paris 
hieherzieben ;  dies  ist  jedoch  unrichtig;  denn  nur  Andreas  W.  erwarb  hier, 
als  er  nach  der  Bartholomäusnacht  mit  seiner  Familie  hieher  gefluchtet  war,  am 
23.  December  1572  das  Bürgerrecht.  Er  starb  1581  (begr.  1.  November)  wahr 
scheinlich  an  der  Pest;  denn  in  der  Zeit  vom  1.  September  bis  10  November  wurden 
aus  seinem  Hause  acht  Personen  beerdigt,  darunter  zwei  seiner  Kinder  und  seine 
Mutter  oder  Schwiegermutter  („Altmutter").  Der  später  erwähnte  Johann 
Wechel  ist  nicht  sein  Sohn,  derselbe  stammte  aus  Cöln  und  war  am  27.  Januar 
1581  als  „frembdt  zum  Burger  angenommen  worden". 

Andreas  Wechel's  Schwiegersöhne  Johann  Aubry  und  Claude  de  Marne  stammten 
aus  Angliers  und  Paris,  der  erstere  wurde  (wie  bereits  im  Text  erwähnt) 
am  17.  September  1584,  der  letztere  am  7.  October  desselben  Jahres  Bürger 
hiesiger  Stadt. 

UT)  Bürgermeister- Buch  CL1V,  Fol.  64.  -  Am  2H.  Januar  1584  klagte 
Bernhanl  Jobin  von  Strassburg  gegen  Sigmund  Feyerabend,  wesshalb  ist  nirgends 
zu  ersehen.  Möglicherweise  war  die  Seite  67  erwähnte  Titelausgabe  des  Petrus 
de  Crescentiis  der  Anlass  zu  dieser  Klage  und  suchte  Feyerabend,  welcher  sich 
scheuen  musste.  die  Angelegenheit  an  die  Oeffentlichkeit  zu  bringen,  die  Sache 
mit  Jobin  allein  abzumachen. 

l,T«)  S.  Schwetachke,  Codex  nundinarius  Bd.  I.  S.  26—32.  Peter  Fischer 
von  Strassburg  hatte  auf  Grund  seiner  Heirat  mit  einer  hiesigen  Biirgerswitwe 
am  15.  Juli  1575  das  hiesige  Bürgerrecht  erworben. 

1,7  b)  S.  Serapeum,  Jahrgg.  1853,  Nr.  6  9:  Dr.  Aut.  Ruland,  Franciscus 
Modius  und  dessen  Enchiridion,  femer  Zeltner,  theatrum  virorum  erudit.  Norimh. 
1720.  8°  pag.  367  und  Burmann,  sylloges  epistolarum  etc.  Leidae  1727.  4°. 
Vol.  1.  pag  314. 

»*)  Bd.  II.  S.  453. 

"»•)  Der  Sohn  des  Zöllners  Heinrich  Heidelberger.    S.  Anmerkg.  25. 
"•)  Becker,  Jobst  Amman.    S.  109-110. 

IV>)  Prozess-Acten  wegen  Nachdrucks  von  Julii  Clari  npera.   U.-G.  C.  55 

TTT. 

m)  Fichard  starb  am  7.  Juni  1581.  S  über  denselben:  Allgemeine  deutsche 
Biographie.   Bd.  VI.   S.  757-59. 

m)  Das  Haus  „zum  Roseneck",  jetzt  alte  Mainzergasse  22  oder  Kaffcc- 
gasse  1.  S.  auch  Mittheilungeu  an  d.  Mitglieder  d.  Voreins  f.  Geschichte  u. 
Alterrhumskundc  in  Frankfurt  am  Main.    Bd.  VI.   Heft  1.   S.  100. 

l")  S.  oben  Seite  51  u.  später  Seite  72  u.  93.  Ueber  seine  lvebensver- 
hältnisse  fand  sich,  dass  er  aus  Bernstatt  stammte,  am  21.  Juli  1567  da«  Bürger 


recht  erwarb,  aber  erst  nach  der  Herbstmesse  (21.  October)  im  Stande  war,  das 
Bürgergeld  (2  fl.  18  ß)  zu  erlegen.  Am  10.  Februar  1567  hatte  er  „Christine 
Gerlach  Fiddelers  Beiigen  tochter  von  Kudickhoim"  geheiratet.  Nach  dem  bald 
darauf  erfolgten  Tode  seiner  Frau  ging  er  am  23.  Mai  1569  eine  zweite  Ehe  mit 
-Anna  Engelbert  Knckingers  seligen  tochter"  ein.  Seine  erste  Frau  gebar  ihm 
einen  Sohn,  Thomas,  die  zweite  von  1571  bis  1585  acht  Kinder.  Hochbetagt 
starb  er  als  „gewesener  Castendienor  vnd  Zinssheber"  im  Juli  1600. 

'"»)  Kirchner  (Bd.  II.  S.  454,  Anmerkg.  s.)  sagt  zwar,  dass  die  Ordnung 
von  1588  gedruckt  und  1»/,  Bogen  stark  sei,  es  ist  dies  jedoch  ein  Druckfehler, 
denn  statt  1588  muss  1598  gesetzt  werden.  Vergl.  Archiv  f.  Geschichte  des 
deutschen  Buchbandeis  Bd.  VI.   S.  273. 

tut»)  Wendel  Homm,  der  von  Oberursel  hieherzog,  schwor  den  Burgereid 
am  21.  Juni  1582,  seine  Mittel  müssen  sehr  gering  gewesen  sein;  denn  von  dem 
vorgeschriebenen  Bürgeraufnahmsgelde  „Ist  Ime  der  liest  ex  gratia  nachgelassen" 
worden. 

•**)  Eine  Vergleichung  der  genannten  Bücher  mit  denen  im  Inventar  der 
Witwe  (Jülfferich  aufgeführten,  welche  theilweise  (den  „Historien  buchhandel") 
Thomas  Rebart  kaufte,  legt  die  Vennuthung  nahe,  dass  Bassee  von  der  Witwe 
des  letzteren  dieselben  erwarb. 

,,<»)  Andresen,  d.  deutsche  peintrc-gravcur.   Bd.  I.  S.  167,  308  u.  319. 

TO)  Peter  Schmidt  (auch  „Faber"  u.  „Fabritiua")  druckte  im  Jahre  1500  zwei 
Bücher  von  Jörg  Wickram,  s.  Goedeke,  Grundriss,  zur  Geschichte  der  deutsehen 
Dichtung.  Bd.  1.  Hannover  1859.  8".  Seite  369,  5  S.  auch  Woller,  Annaleu. 
Bd.  II.   S.  309. 

,,a)  Schmidt  s  erste  Frau,  welche  er  in  Mülhausen  geehlicht  hatte,  war  im 
Juli  (begr.  am  20.)  1585  gestorben,  zwei  Kinder,  hatte  er  vorher  (14.  Juli  1565 
u.  29.  August  1573)  beerdigen  müssen.  Am  7.  Februar  1586  ging  er  eine  zweite 
Ehe  mit  „Biriel  Veit  von  Eulen  in  Hessen  selig.  Tochter"  ein,  diese  starb  An- 
fangs Angust  1590  (begraben  8.  Aug.),  eine  dritte  Ebeschliessung  war  in  den 
hiesigen  Hochzeitsbüchern  nicht  aufzufinden  gewesen,  dass  aber  eine  solche 
stattgefunden  hatte,  ersehen  wir  aus  dem  Hochzeitsbuche  II.  Fol.  262:  „15  Februar 
1602  Daniel  Oberig  Becker  von  Neuburg  vnd  Catharina  Peter  Schmidts  Bnch 
drucke«  selig  Wittib." 

m)  Es  wird  wohl  keine  leere  Vennuthung  sein,  wenn  wir  diesen  Cuno 
Wiederhold  für  einen  Verwandten,  vielleicht  sogar  für  den  Oheim  des  bekannten 
Vertheidigers  vom  Hohentwiel  Conrad  Wiederhold  halten,  wenigstens  stammten 
beide  aus  einer  Gegend.  Conrad  W.  wurde  (20.  April  1598)  zu  Ziegenhain  in 
Hessen  geboren.  S.  Kessler,  das  Leben  Conrad  Wiedcrholds.  Tübingen  1782. 
ho.   S.  3. 

m)  VerKl.  Gwinner,  Zusätze  S.  17,  wo  der  Name  des  Geistlichen  unrichtig 
Sigulus  statt  Figulus  angegeben  ist.  Einige  Monate  später  segnete  auch  dieser 
das  Zeitliche  (begr.  6.  Juli). 

m«)  Gwinner  S.  57. 

1W)  Vergl.  Seibt,  Notizen  etc.   S  22. 

m)  Christof  Stahl,  Sohn  eines  hiesigen  Bürgers,  schwor  am  23.  März  1574 
den  Bürgereid,  hatte  sich  drei  Wochen  vorher  am  1.  März  mit  Judith,  der  Tochter 
des  in  Prozessakten  häufig  vorkommenden  Procurators  Michael  Kab  vermählt. 
Nach  deren  frühzeitigen  Tod  schloss  er  am  1    October  1676  einen  neuen  Ehe- 


bund  mit  Ursula,  der  Tochter  des  f  Hang  Georg  Uffstcuder  und  Schwester  des 
Weiffand  Uffstender.  (S.  nächste  Anmerkg.)  Christof  Stahl  war  Besitzer  des 
Gasthauses  „zum  Wolfseck"  jetzt  Schillendatz  2  u.  4  und  grosse  Eschenheimer- 
gasse  1. 

m)  Weigand  Uffstcnder  (oder  Uffstoinor)  fürstl.  Thum-  und  Taxis'scher 
Postverwalter.  (Vergl.  Lersner  Bd.  II.  S.  827  8.)  Im  BUrgerbuch  VII.  Fol.  178. 
findet  sich  über  ihn  folgender  Eintrag: 

„Weigandt  Uffsteiner  Post  Verwalter ,  welcher  viel  Jar  alhie  gewöhnet 
vnd  nit  Burger  gewesen,  Ist  aus  beuelch  E.  Erb.  Rhatts  zum  Bürger  ange- 
nommen, vnnd  solches  Bürgerrecht  vf  seine  Kinder  dirigirt  worden.  Jurauit 
den  9.  9bri"  A°  1597  hat  für  sich  vnd  scino  Erben  desswegen  erlegt 

30  Reicbsthaler." 

"*)  Peter  Fischer  war  wie  Anmkg.  117  •)  nachgewiesen  von  1591  ab  selbst- 
ständiger Verlagsbuchhändler,  Heinrich  Dackh  (oder  Tack)  finden  wir  bis  zu 
seinem  1590  (begr.  10.  Juni)  erfolgten  Tode  nicht  mehr  erwähnt.  Peter  Fischer 
starb  1595  (begr.  4.  October).   Sein  Geschäft  wurde  von  den  Erben  fortgeführt. 

lM)  In  welchem  Hause  sich  der  Laden  befand  ist  nicht  zu  finden  gewesen, 
möglicherweise  war  er  im  Hause  „zum  Falken"  jetzt  Buchgasse  12,  da  nach 
Battonn  Bd.  V.  S.  56,  Anmkg.  55  der  „Buchladen"  dieses  Hausos  1589  „zum 
erstenmale"  an  Heinrich  Dackh  und  Peter  Fischer  um  17  fl.  per  Jahr  vermiethet 
worden  war. 

***)  S.  oben  Seite  59.  Dr.  Joachim  Strupp  In  Darmstadt  war  der  Schwager  des 
Johann  Friedrich  Faust  von  Aschaffenburg,  des  Herausgebers  der  Fasti  Limpurgenses. 
S.  Archiv  f.  Frankfurts  Geschichte  und  Kunst  Neue  Folge.  Bd.  II  Frankf.  1862 : 
Peter  Müllers  Chronik  aus  d.  Jahren  1573-1633,  hrsg.  v.  K.  F.  Becker  S.  118 
D.  120. 

1M)  Es  waren  dies:  -Andreae  Tiraquelli,  Alexandri  de  Imola,  Ulrici  Zasii, 
Antonii  Gomezii,  Josephi  Mascanli  consilia  et  Opera,  Item  communcs  opiniones 
Interpretum,  Regnlas  Juris  diuersorum,  consuetudines  Parisienses,  Caroli  Molinaei 
Decisionea  Pedemontanas,  speculum  Roberti  Marantac,  Practicam  Joan.  Petri  <le 
Ferrariis  sphaeram  Civitatis."  S.  dieselben  in  Clessius,  Joan.,  elenchus  librorum  etc. 
Francof.  1602.  4°.  S.  168-247. 

IM)  Elisabeth,  get.  26.  October  1570  u.  Barbara,  get  21.  December  1572. 

l37)  Ueber  den  Erzbischof  Grafen  Gebhard  von  Truchsess- Waldburg,  welcher 
eine  Gräfin  Agnes  von  Mansfeld  geheiratet  hatte.  Vergl.  Ennen,  L.,  Geschichte 
der  Reformation  im  Bereiche  der  alten  Erzdiöcese  Köln.  Köln  u.  Keuss  1849. 
8°.   S.  254  u.  ff. 

"'»)  Trotz  eifrigsten  Nachsuchens  war  es  mir  nicht  möglich  dieses  Inventar 
auffinden  zu  können,  obwohl  sich  zwei  Exemplare  desselben  bei  den  Acten  be- 
funden hatten. 

1M)  Hieronymus  Korb  eines  hiesigen  Bürgers  Sohn  leistete  am  21.  April 
1575  den  Bürgereid. 

ls0)  Dieses  Gebäude  diente  lange  als  Niederlage  der  Buchhändler.  So  be- 
richtet Lersner  (Bd.  I.  S.  543)  von  einem  grossen  Brand  (25.  Mai  1638),  wodurch 
„ein  unwiederbringlicher  Schaden  an  Büchern  und  Kupfern  über  viel  tansend 
Thaler  an  Werth"  verursacht  wurde.  Aber  nicht  allein  Waarcn,  sondern  auch 
ein  Menschenleben,  der  Prior  Johannes  Backhusius  fiel  dem  zerstörenden  Elemente 
zum  Opfer. 

VH.  8 


,4U)  Vielleicht  der  schon  erwähnte  Laden  im  Hause  zum  Falken. 
S.  Anmkg.  m). 

,4S)  Am  27.  December  1593  (nach  den  Raths-Protocollen)  baten  Carl  Sig- 
mund Feyerabend,  Balthasar  Kriebel  („Gürtler4)  u.  Hans  Stolzenberger  („Kellerer 
auf  dem  Körner")  künftige  Fastnacht  ein  geistliches  Schauspiel  „König  Alias" 
aufführen  zu  dürfen.  Es  wurde  ihnen  genehmigt,  „dass  sie  aber  darin  kein 
Vbermass  brauchen".  Die  Aufführung  war  auf  den  6.  Februar  1594  festgesetzt, 
wurde  aber  auf  Montag,  den  10.  Februar  verschoben.  Von  jeder  Person  wurde 
ein  Eintrittsgeld  von  einem  Batzen  (ungefähr  12  ^)  erhoben.  Später  bedankten 
sich  die  Acteurs  beim  Rath.  Elf  Jahre  vorher  (19.  Februar  1583}  hatten  die 
„Welschen"  darum  nachgesucht,  eine  „Frantzösische  Cotnoedia  agiren"  zu  dürfen. 

Hs)  Wolf  Dietrich  Caesar  von  Augsburg  „Notarius4  hatte  am  10.  Februar 
158<>  den  „Beieid"  und  am  25.  August  1587  den  Bürgereid  geleistet,  nachdem  er 
einige  Wochen  vorher,  am  10  Juli,  „Barbara,  weilandt  Herrn  Doctor  Johann 
Knippij  seligen  Tochter"  geheiratet  hatte.  Seine  beiden  Brüder  Pius  Felix  und 
Johann  Baptista  „eines  Erbarn  Raths  Advokat4  schworen  als  Bürger  den 
28.  November  1590  und  8.  Februar  1598. 

U4)  Nicolaus  Roth  von  Oelsnitz  im  Voigtlande  hatte  am  27.  Mai  158"»  „Maria 
Henrich  Röders  sei.  Dochter  von  Enkheim"  geheiratet  und  wurde  am  22.  April 
15X5  als  Bürger  angenommen.  Im  Jahre  1587  war  derselbe  noch  Buchdrucker- 
Geselle  bei  Johann  Feyerabend. 

u*  *)  Jedenfalls  Josephus  Mascard us,  conclusiones  probationum  etc.  3  voll., 
welche  auch  1585—88  bei  Sigmund  Feyerabend  erschienen  waren. 

"»)  Die  bisher  angegebenen  Daten  aus  den  Akten  des  hiesigen  Stadtarchivs 
sind  sämmtlich  alten  Stils. 

ub*)  Dies  war  jetloch  noch  nicht  der  Fall.  Carl  Sigmund  Feyerabend 
mochte  bereits  am  kaiserlichen  Hofe  darum  nachgesucht  haben,  die  Bestätigung 
traf  aber  im  folgenden  Jahre  (15^7,  s.  Seite  91)  ein.  Die  gesetzliche  Zeit  war  das 
vollendete  fünfundzwanzigste  Lebensjahr. 

M4b)  Das  heisst,  man  hat  später  „ein  jedes  Buch  seines  gefallene  Jn 
Zween  Theil  getheilet." 

uö)  Siehe  Rutsch ,  Bücheromnmentik  der  Hoch-  und  Spätrenaissance 
Tbl  51  A,  wo  der  Titel  der  ersten  Ausgabe  (1574)  von  „D.  Andreae  Tiraquelli 
regii  in  curia  Parisiensi  Senatoris  dignissimi,  opera  omnia"  abgebildet  ist.  Der 
Preis  eines  completen  Exemplars  der  Ausgabe  von  1597  war  10  H.  Unter  den 
Ausgaben  der  Herbstmesse  1597  findet  sich  folgender  Posten:  „Dem  licentiaten 
so  den  Tyraquillum  vberlesen  ...   50  fl.u 

UT)  S.  den  Stammbaum  in  Christian  EgcnoWs  Lebensbeschreibung  von 
Dr.  IL  Grotefcnd.  Isaac  Egenolff  war  später,  159(5,  hessischer  Fiscalis  vnd 
Landgerichtsschreiber  zu  Eppstein'1,  in  einem  Berichte  vom  2.x.  October  1696  an 
den  Rath  schreibt  er,  er  sei  von  dem  Landgrafen  zu  Hessen  „Got  weiss  wie 
vngernn  zum  Gewalthaber  (Cuno  Wiederhold's)  mit  gnedigem  Ernst  compellirct 
worden 

Ms)  In  den  mir  vorgelegenen  Akten  war  diese  Angabe  nicht  zu  finden. 
Vergl.  Carl  Sigmund  Feyerabend's  Erklärung  S.  xö. 

,49)  Im  Hospital  zum  heil.  Geist  waren  damals  Arrestlokale  für  Personen 
iKisserer  Stände.    Vergl.  Lerener  Bd.  L,  S.  498. 


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,M))  Dieser  war  das  gewöhnliche  Gefängniss  innerhalb  der  Stadt,  zu  solchen 
wurden  auch  die  Thürme  der  Stadtthorc  und  Pforten  benützt. 

110 •)  In  der  im  Besitz  des  Herrn  Landgerichtsrathes  Feyorabend  in  Heil 
bronn  befindlichen  Faunliengenealogie  des  Andreas  Feyerabeud  in  Günz  (8.  An- 
merkung IB)  und  ,T0)  hätte  Kaiser  Karl  V.  dem  Sigmund  Feyerabend  den  Adel 
geschenkt  und  er  hätte  hernach,   wie  auch  sein  Sohn  Carl  Sigmund,  sich 
Feyerabend  von  Bruck  geschriel>en. 

m)  Caspar  Schacher  studirte  mit  Unterstützung  des  Rathes  in  Leipzig. 
(S.  Raths-Protocolle  vom  16.  Februar  1585  und  23.  März  1580.)  Am  13.  Februar 
1596  leistete  er  „der  Rechten  Doctor  vnd  eines  Erbarn  Raths  Advokat"  (oiler 
Syndicus)  den  ßürgereid.  Als  Syndicus  spielte  er  eine  nicht  unbedeutende  Rolle 
iu  der  Verwaltung  der  Stadt»  Vergl.  Schwetschke,  Codex  nundinarius  I.,  S.  VII, 
XV- XVII,  u.  Kriegk,  Geschichte  v.  Frankfurt  am  Main.  Frankf.  1871.  8*. 
S.  30S  u.  322. 

Peter  Kopf  von  Hanau,  Notarius  und  später  Buchhändler,  hatte  am 
15.  Januar  1593  Elisabeth,  die  Tochter  des  Xicolaus  Bassee,  geheiratet  und  am 
3.  April  desselben  Jahres  den  Bürgereid  geleistet. 

'**•)  Herbstmesse  15!>s  und  Fastenmesse  1599  hatte  Johann  Feyerabend 
die  offiziellen  Messkataloge  gedruckt.  S.  Schwetschke,  Codex  nundinarius  I , 
S.  XVII. 

Am  23.  Februar  16<H)  suchten  die  Vormünder  (Seyfried  Heckbacher  und 
Michael  Eissner)  de9  minorennen  Johann  (II.)  F.  beim  Rathe  nach,  das  Haus 
„zum  Schlüssel"  verkaufen  zu  dürfen,  weil  ausser  1000  fl.  Hypotheken  auch  noch 
andere  Schulden  vorhanden  wären.  In  dem  Inventar  des  verstorbenen  Johann  Feyer- 
abend findet  sich  unter  Hausrath  u.  dgl.  „Ein  vneingfast  gemahlt  tuch,  das 
Fama".  Dieses  Gemälde  diente  wahrscheinlich  als  Aushängeschild  während 
der  Messe. 

1Mü)  Welchen  Ton  Hieronymus  Korb  mitunter  anschlug,  kann  man  aus 
folgendem  Auszug  eines  Berichtes  desselben  an  den  Kurfürsten  von  Trier  (159S) 
ersehen  :  „Ob  nun  wol  solche  sein  Cunonis  Schrifft  ein  grosses,  vnnutzes,  nicht 
würdiges,  blosses  gewesch  ist."  —  Cuno  Wiederhold  habe  in  seiner  weitläufigen 
Auseinandersetzung  die  Register  und  Rechnungen  nicht  erwähnt,  „sondern  nur 
ein  grosses  gschmier,  geschwetz,  vnnd  nicht  würdiges  Jnstrewen  geniachet,"  der 
Kurfürst  könne  daraus  merken,  „warumb  es  Cunonj  (welcher  in  seiner  Casse 
niemals  bestehen  können)  wie  auch  seinen  adhaerenten,  damit  .Ihnen  Nämblich 
die  Melckkuh,  so  sie  an  Cunone  haben,  nit  Entgeht,  noch  .Ihnen  der  Milehzipflel 
anss  dem  maul  nit  entzogen  werde,  zu  thunn  sey." 

"*J  Nach  den  Acten  hatte  Elias  Willer  an  Cuno  Wiederhold  bis  1602 
folgende  Zahlungen  geleistet: 

„1600  Herbstmesse  1500  fl. 

1601  Fastenmesse   1500  fl. 

Dann  zahlte  er  in  den  beiden  nächsten  Messen  für  Wiederhold  an  Samuel 
und  Bär  Juden  zur  güldenen  Kronen,  nämlich 

1601  Herbstmesse   865  fl. 

1602  Fastenmesse   865  fl. 

Also  Summa  Summaruin  dessen,  was  er  Cunonj  baar  bezahlte,  inclusive 

5000  fl.,  ausgelegt  für  die  Bürgschaft,  97:30  fl.u 

Ii4)  Bürgerbuch  VII,  fol.  152  verso:  „Paulus  Brachfeldt  Buchfürer  von  An- 
torflT  Jst  frembdt  zum  burger  angenommen  worden.  Actum  4.  Februarij  Anno  96. 

8* 


-    116  - 

ded.  9  fl.  8  ß."  Als  Drucker  eines  Messkatalogs  der  Fastenmesse  1598  finden  wir 
ihn  in  Schwetschkes  Codex  nundinarius  I,  S.  XVII  erwähnt 

lM)  Es  sind  dies  neun  Messregister,  ein  Einnahmen-  und  Ausgabenbuch 
von  Fastenmesse  1596  bis  Fastenmesse  1599  und  das  als  Beilage  XXII  abge- 
druckte Einnahmebuch  von  Herbstmesse  1590  bis  Herbstmesse  1599.  Die  neun 
Messregister  befinden  sich  mit  Ausnahme  eines,  das  der  Herbstmesse  1594,  welches 
die  Erben  des  t  Dr.  Theodor  Creizenach  besitzen,  im  hiesigen  Stadtarchive,  es 
sind  folgende:  Fastenmesse  1591,  Fasten-  und  Herbstraesse  1592,  Herbstmesse 
1593,  Fasten-  und  Herbstmesse  1595,  Fastenmesse  1596  und  Herbstmesse  1597. 

,M)  S.  oben  S.  86  u.  Beilage  XXII  gegen  Ende.  Die  Witwe  Agnes  des 
Nicolaus  von  Dürkheim  „Beisitzers  der  Herren  dreytzehn  des  geheimen  Rahts 
der  Stadt  Strasburg"  hatte  einen  gewissen  Kitsch  geheiratet,  ihr  Schwiegersohn 
war:  „Christone  1  gewerbssmann  burger  zu  Strassburg." 

,Ä7)  Michael  Eissner,  (aus  Wertheim)  der  in  Anmerkg.  I6U )  erwähnte  Vor- 
mund von  Johann  Feyerabcnds  Sohn,  hatte  als  „Kauffhiann"  am  23.  December 
1595  den  Bürgereid  geleistet,  drei  Wochen  vorher  hatte  er  die  Witwe  Anna  des 
hiesigen  Papiermachers  Ludwig  Samuel  nildebrand  geheiratet. 

,M)  S.  Seite  77  u.  Anmkg.  •**•}. 

1M* )  1  Albus  oder  Weisspfennig  —  Vi  Batzen. 

1M)  Balthasar  Lipp  von  Seck  (in  Nassau)  war  am  12.  November  1590  hier 
Bürger  geworden. 

"°)  Johann  Wechel  war  1593  (begr.  14.  Juli)  gestorben.  Seine  Witwe 
heiratete  Zacharias  Palthenius  von  Friedberg,  welcher  am  26.  Jannar  1595  hier 
den  Bürge reid  leistete.  (S.  auch  Hoffmann,  Fr.  L.,  der  gelehrte  Buchhändler 
Gg.  Ludw.  Frobenius  in  Hamburg.  Hambg.  1867.  8°.  S.  5.)  1605  im  November 
starb  die  Frau  (begr.  18.  Nov.).  In  demselben  Jahre  wurden  ihm  auch  zwei 
seiner  Kinder  durch  den  Tod  geraubt,  Anna  Katharina  (get.  25.  Juli  1605,  begr. 
19.  Sept )  und  Anna  Christina  (get.  22.  August  1602,  begr.  22.  November  1605).  Am 
10.  Juni  1606  verheiratete  sich  Palthenius  zum  z weitenmale  mit  „Iduna,  weil. 
Clemens  Kirschbaums  vonAntorff,  Bürger  alhie  sei.  nachgelassener  Ehetochter.  ■ 
Zacharias 'Palthenius  wird  1614  gestorben  sein  (sein  Bcgräbniss  findet  sich  in  den 
hiesigen  Todtenbüchern  nicht  aufgezeichnet);  denn  1615  sind  dessen  Erben  in 
den  Messkatalogen  angegeben. 

,ai)  Matthias  Bocker,  Buchdrucker  von  Magdeburg,  war  am  1.  October 
1573  hier  Bürger  geworden. 

ia1)  Johann  Sauer  von  Wetter  in  Hessen  hatte  am  1H.  October  1591  Elisa- 
beth Martin  Lechler's  Tochter  geheiratet  und  am  7.  März  1592  den  Bürgereid 
geschworen.  S.  auch  Codex  nundinarius  I.  S.  XV— XVIII  u.  Kriegk.,  Gesch.  v. 
Frankfurt  S.  399. 

,6S)  Bürgerbuch  VII,  Fol.  157.   „Wolff  Richter  von  der  Bockaw  buch- 
nicker  duxit  filiam  Ciuis  Hannss  Rosenzweigs  Jurauit  '29.  Aprilis  Anno  1596." 

|t54)  Die  Bilanzen  der  einzelnen  Messen  waren  nach  dem  Anmkg.  ,&6)  er- 
wähnten Einnahmen-  und  Ausgabenbuch  von  1596  bis  1599  folgende: 

Fastenmesse  1596. 

Einnahmen   2826  fl.   4  bz.  —  kr. 

Ausgaben   3147  fl.  9  bz.  -  kr. 

Mehrausgaben     321  fl.  5  bz.  —  kr. 


i 


Herbstmesse  1596. 

Einnahmen   1680  fl.   4  bz.  —  kr. 

Ausgaben   1653  fl.   8  bz.  —  kr. 

Mehreinnahmen  26  fl.  11  bz.  —  kr. 
Fasteninesso  1597. 

Einnahmen   1687  fl.   5  bz.  1  kr. 


Ausgaben   1892  fl.  —  bz.  —  kr. 

Mehrausgaben  204  fl.  10  bz.  1  kr. 
Herbstmesse  1597. 

Einnahmen   2779  fl.   9  bz.  l'i  kr. 

Ausgaben   .3099  fl.   4  bz.  2'j,  kr. 

Mehrausgaben  319  fl.  10  bz.  I  kr. 
Fastenmesse  1598. 

Einnahmeu   3335  fl.  11  bz.  -  kr. 

Ausgaben   3739  fl.  12  bz.  3  kr. 

Mehrausgaben  404  fl.    1  bz.  3  kr. 
Herbstmesse  1598. 

Einnahmen   4050  fl.   2  bz.  —  kr. 

Ausgaben   5108  fl.  14  bz.  3  kr. 

Mehrausgaben  1058  fl.  12  bz.  3  kr. 
Faster)  messe  1599. 

Einnahmen   5891  fl.  14  bz.  2  kr. 

Ausgaben   5074  fl.  10  bz.  —  kr. 

Mehreinnahmen  817  fl.   4  bz.  2  ~  kr~. 


S.  Weiss,  Costflmkunde,  Bd.  III,  Abthg.  2.   Stuttg.  1872.  S.  581.  - 
Elzevicr  lieferte  Fastenmesse  1596  für  42  fl.  weisses  Pergament. 

,M)  Bei  den  Acten  lag  folgender  von  der  Hand  Carl  Sigmund's  geschrie- 
bener Zettel,  gerichtet  war  derselbe  wahrscheinlich  an  den  BuchfUhrer  Hans  Hengel : 

„Ich  bit  Dich  Cbarissime  Joan.  freundlich  Du  wellest  mir  mit  meinen 
Jungen  ein  fl.  oder  20  schicken,  ich  will  Dicr  wiederumb  maculatur  zu  kommen 
lassen,  was  die  Maculatur  angehet,  Die  Du  empfangen,  ist  schon  richtig,  Allein 
leyh  mir  iotzund  genantes  geldt,  so  Du  Aber  wilt,  will  ich  Dier  ein  handschriflft 
schicken,  darunder  sich  mein  Vetter  Verobligiren  will,  Dier  obgemeldtes  geldt  zu 
Künftige  Mes  gutlieh  wideruinb  zu  erlegen.  Will  Dier  widerumb  dienen,  worin 
ich  Dicr  dienen  Kan    Oder  wills  Dier  baldt  an  maculatur  Zalln. 

Carl  Sigmundt 

FeierabendL" 

Auf  der  Rückseite  stand  die  Bemerkung :  „Sigmundt  Karlein  Feierabenden 
5.  Octbri.  93  geben  10  Gulden." 

1ST)  Theilweiso  mögen  Carl  Sigmund  Feyerabend  und  sein  Vetter  Johann 
die  Pflichtexemplare  persönlich  abgeliefert  haben,  doch  wurden  sie  auch  anderen 
Buchhändlern  zur  Besorgung  tibergeben.   So  finden  sich  unter  den  Ausgabe- 
posten der  verschiedenen  Messregister  u.  aus  dem  Einnahmen-  u.  Ausgabenbuch : 
Fastenmesse  1596  Johann  Aubry  „wegen  der  Buecher  so  nacher  präg  kommen 

Fuhrlohn   .      2  fl.  8  bz.  —  kr." 

Herbstmesse  1596  Fracht  für  Bücher  nach  Prag     .  12  fl.  14  bz.  —  kr. 

Fastenmesse  1597  „Fracht  von  den  3  Mollineis  gen  Prag        .      .     14  bz." 


Fastenmcssc  l.V.H»  „Theodosio    Kihcln    von  Strassburg  fiir  Fracht  von 
J  Pliniua  nacb  Prag  1  fl.  11  bz.  -  kr.u 

lM)  Dr.  jur.  Johann  Kuland,  »1er  Stammvater  einer  später  in  die  (Jesell- 
schaft  des  Hauses  Limburg  aufgenommenen  Familie,  befand  sich  damals  in 
Worms,  er  stammte  aus  Aachen  und  leistete  am  12.  December  1600  hier  den 
Bürgereid.  Sechs  Tage  spater  wurde  ein  Peter  Kuland  aus  Aachen  (jedenfalls 
ein  Bruder  des  Vorigen)  auf  Grund  peiner  Heirat  mit  einer  hiesigen  Biirgers- 
witwe  „Arnold  von  Oeden"  zum  Bürger  angenommen.  Im  Jahre  1G03  tretmi 
uns  beide  als  Verlagsbuchhändler  (S.  Schwetschke,  Codex  nundinarius,  I,  S.  40) 
entgegen.  Dr.  Johaun  Kuland  mag  1003  auf  1004  gestorben  sein  (der  Be- 
gräbnisstag findet  sich  in  den  hiesigen  Todtenregistern  nicht  aufgezeichnet) :  denn 
von  1»J<>1  ab  linden  wir  die  Firma  „Kuland's  Erben".  S.  Uber  die  Familie 
Kuland  Lersner,  Bd.  II,  S.  236. 

Die  Verwandtschaft  mit  Hans  Martin  Bauer  war  folgende : 

Katharina,  begr.  7.  Febr.  16  Hi. 
x  l)  Caspar  Braun, 
x  2)  Hans  Martin  Bauer, 

8.  August  15i>7. 
Magdalena,  begr.  13.  Jnli  16W«. 
r.  Ii  Johann  Feyerabend, 

17.  Januar  1 
/.  2j  Carl  Sigmund  Feyerabend, 
4.  Februar  1GUO. 

Nach  Mittheilungen  des  Herrn  Landgericht>raths  Feyerabend  in  Beil- 
bronn ein  l'r-l'renkel  des  in  der  vierten  Generation  (S.  folgenden  Stammbaum- 
aufgeführten  neunten  Sohnes  Melchior  des  Konrad  (III)  Feyerabend. 


Konrad  Heckbacher 
,dcs  Kaths". 


Seyfricd  Heckbarher. 


Katharina  Heekbacher, 
X  Claus  Juncker 
2;Y  Januar  156K 


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B  o  i  1  a  g  e  n. 


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Beilage  I# 


1.  Konrad  (II.) 
Bürger  zu 
Schwäbisch  ■ 
Hall. 


Konrad 

(I.)  1430in 
Schwab.  - 
Hall,  * 
mit  Clara 
Kochen- 
dürferin 


2.  Heinrich, 
ebendaselbst. 

3.  Anna. 

4.  Elisabeth. 

5.  Clara. 

6.  Maria. 

7.  Margaretha. 


1.  Leonhard,  Priester  in 
Schw.-Hall,  wurde  fast 
100  Jahre  alt. 

2.  Konrad.  Ill.),Zwilling8- 
bruder  des  Vorigen , 
Kathsherriu  Schw.-Hall. 


3. Johannes,  Bürger  in 
Weinsberg. 


1.  N.N. 

2.  N.  N. 

3.  Stephan  (I.) 


Stammbaum 

(get.  =  getauft, 

1.  Caspar,  Bürgermeister 
i.  Schw.-Hall,  stirbt  vom 
Schlag  getroffen. 

2.  Jacob,  Soldat  und  scri- 
ba  doctua,  stirbt  an  der 
Pest. 

8.  David.  Pfarrer  in  Kris- 
penhofen. 

4.  Anton,  Bürgerin  Schw.- 
Hall,  f 1606. 

5.  NN. 

6.  N.  N. 

7.  N.  N. 

8.  N.  N. 

9.  Melchior. 

1.  N.  N. 

2.  N.  N. 

3.  N.  N. 

4.  Aegidius,  Maler  in  Hei 
delberg,  oo  mit  Anna._ 
Brantlin's  Tochter  von 
Mainz,welchel56«  starb. 

1.  N.N. 

2.  N.  N. 

3.  N.  N. 

4.  N.N. 

5.  N.  N. 

6.  Stephan  (II.),  geb.  21.- 
Märzl523zuSchw.  Hall, 
Dr.jur.utr.uiid  Sy  ndicus 
in  Hoilbroun.  „Dieser 
hat  anno  156!) die  Feyer- 
abend,  so  viel  ei  erfahren 
konnte ,  beschrieben  ". 
Verfasser  des  1590  von 
seinem  Sohne  Johann 
Stephan  herausgegebe- 
nen Büchleins:  „De 
Feierabetho  omnium  re- 
rum  socio  ac  fine  Carmen 
temporarium". 

cc  I)  mit  Barbara,  Joseph 
U  a  u  g  e  u  deB  Kaths  zu 
Schw.-Hall  Tochter,  t 
15.  Nov.  1551. 

oo  H)mitDorothea,MichaeI 
Pernbeckon  von  Ro-~ 
thenburg  a.  T..  Bürger- 
meisters zu  Windsheim 
Tochter. 


B 


C 


D 


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-    121  - 


Sigmund  Fey erabend's 

od  =  getraut,  bogr.  =  begraben). 

Johann  (I.)  geb.  2.  Juli  1550  2U 
Schwäb.-Ilall,  20.  März  1576  Buch- 
drucker und  Bürger  in  Frankfurt 


II 


a.  M. ,  f  Aug.  1599  auf  einer  Reise 
in  Prag. 

x  1)  17.  Aug.  1575  mit  Katharina,  des  1 
t  Buchdruckers  Peter  Braubach 
Tochter,  begr.  20.  Nov.  1581. 

x  II)  17.  Jan.  1586  mit  Maria  Magda- 
lena, des  Benders  Claus  Juncker 
Tochter.  S.  unten  bei  Carl  Sigmund.  U 

1.  Margaretha. 

2.  Caspar,  155)7  Kürschner  in  Speyer. 

3.  Agnes. 

4.  Sigmund,  geb.  1688  zu  Heidel- 
berg, t  22.  März  1590  zu  Frankfurt 
a.  M.  x  14.  Aug.  155'.»  mit  Magdalena, 
Tochter  des  f  Dr.  med.  Augustin 
Borckhauer  (auch  Bergheimer  von 
Lichtenau)  begr.  26.  Juni  15iX>. 

5.  Martin. 
6  Clara. 
7.  Agathe. 

&  Lukas,  Gastwirth  in  Heidelberg. 
9.  Anna. 

1.  N.N. 

2.  N.  N. 

3.  N.N. 

4.  N.  N. 
5  NN. 

6.  N.N. 

7.  N.N. 

8.  Johann  Stephan, geb.l5G<)zu  Schw.- 
Hall ,  daselbst  Kathshcrr  und  Scho- 
laren ,  schrieb  eiue  noch  im  Besitzo 
der  Familie  befindliche  „Genealogia 
der  Feyerabeud-,  f  März  160«  zu 
Schw.-Hall. 

9.  N.  N. 

10.  N.  N. 


1.  N.  N.,  begr.  12.-19.  Jan.  1577. 

2.  UrHula,  get.  29.  Juni  1578,  x  6.  Nov. 
1598  mit  Johann  Wolf  Wieder- 
holt 

3.  Johann  (IL),  get.  3.  Aug  1587,  wird 
Jesuit,  1618  Professor  an  «ler  Univer- 
sität in  Wien  und  Beichtvater  der 
Witwe  Kaisers  Ferdinand  II. 

4.  Katharina,  get.  12.Juni,  begr.  18  Juli 
1590. 

5.  N.N.  begr  7.  Oct  1591. 


1 .  Hieronymus,  get.  3.  Jan.  1563.  Pathe 
Hieronymus  von  Glauburg,  begr.  24. 
Nov.  1581. 

2.  Katharina  (Maria),  get.  18.  Mai  1564, 
Pathin  Elisabeth,  die  Frau  des  Buch- 
druckers Georg  Rab,  x  28.  Jan.  1589 
mitCuno  Wiederhold,  landgräfl. 
hessischem  u.  kurtrierischem  Schul- 
theis« zu  Niederbrecben. 

3.  Magdalena,  get.  19.Aug.1565,  Pathin 
die  Frau  des  Kathsherrn  Hans  Ged- 
dern,  begr.  3.  Nov.  1565. 

4.  Lncretla  Maria,  get.  24.  Nov.  1566, 
Pathin  Christian  EgcnolfTs  Witwe, 
begr.  16.  Mai  1573. 

5.  Elisabeth,  get.  15.  Aug  1570,  Pathin 
Elisabeth,  die  Frau  Dr.  Johann  Fi- 
chard's,  begr.  8.-15.  Sept.  1576. 

6.  Anna,  get.  23.  März  1572,  Pathin  dea 
Claus  Brommen  Frau,  begr.  15.  Sept. 
1576. 

7.  Carl  Sigmund,  get.  30.  Mai  1574, 
Pathe  der  Staatschreiber  Abraham 
Besch,  1597C  S.  Feyerabend  von 
Bruck,  kurtrierischer  Hofjunker,  f 
15.  Juni  1609  zu  Bad  Boll  in  Würtem- 
berg,  x  4.  Febr.  1600  mit  Maria 
Magdalena,  der  Witwe  seines  Vetters 
Johann,  begr.  13.  Juli  1613. 


11.  N.  N. 


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-    122  - 


Beilage  II. 

Verzeichnus  derer  Bücher  so  mir  (!)  fürmunder  der  erben  Dauids 
Zepffels  Buchdrucker  seligen  gefunden  haben  vnd  In  das  Inven- 
tario  haben  setzen  lassen  vnd  Ist  wie  verzeicht  (!)  1564. 


418  Biblia  Mediau  fl.  3  fecit  fl.  1254. 

443  Testament  Median  bz.  0  fecit  fl.  177  bz.  3. 

203  Biblia  Gespalten  bz.  20  fecit  fl.  350  bz.  10. 

124  Corpus  doctriuae  fl.  1  fecit  fl.  124. 

460  Vigilius  teutsch  bz.  3  fecit  fl.  03. 

248  postil  Spang,  der  nouen  bz.  12  fecit  fl.  108  bz.  0. 

180  Sumaria  Viti  fol.  3  ort*  fecit  fl.  135. 

124  Hauspostil  Luteri  fol.  Ü.  1  fecit  fl.  124. 

00  Biblisch  figuren  qt0  bz.  5  fecit  fl.  30. 

74  Halsgerichtordnung  fol.  kr.  0  fecit  11.  7  bz.  6. 

Diese  obgezeichneteii  Bücher  seint  angeschlagen  Jn  gelt  wie  sie  gang- 
war (!)  sein.    Suraa  fl.  2403. 
Item  volgett  diese  nachgeschribeue  bucher  zu  C**  gerecht.  (!) 
280  proplimata  (!)  Aristotelis  teutsch. 
498  Keinick  Fuchs  in  fol. 
477  Colloquia  Ludovici  Viuis. 
072  Calendarium  Beuteri  fol. 
1115  Vita  Luteri  latine. 

143  postil  Spang:  der  alteu. 
440  Catecismus  (!)  teutsch. 
84  Diodori  Siculi  qto 

470  Wunderzeichen  q«° 
1142  Keinick  Fuchs  Jn  qto  sechsisch. 

517  Von  erbschaftten. 

754  Epistolae  obscurorum  virorum. 

142  psalter  laringij. 

217  Cronographia  Valtin  munzers. 

543  Cronica  Carionis  latine. 

173  Cronica  der  BischofF  meintz  vnd  Bamberg. 

523  Allegoriae  Cnltworm  qto 

241  fugbuchlein  (!)  Sebast.  Franckon. 

145  perepectiua  teutsch  fol. 


*  1  Ort  =     bz.  :i  kr.  =  15  kr.  oder  ■/«  fl 
**  Die  Anzahl  der  Cartae  (Bogen)  ist  »her  nicht  beigesetzt. 


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-   12:$  - 


310  Biblisch  Betbucbleio. 
330  Confabulationes  Viroruni. 
83  Astronomia  teutscb. 

32  Cateeismus  (!)  Jacob  atlie.  (!) 
58  «Jesus  syrach. 

304  Bilgerfart  gen  Jerusalem  qtn 

88  Dioscoridis  Kreuterbueh. 

28  Gulden  areli  franeken. 
'.'50  Orationes  philippi. 
467  phita  (!)  philippi. 

70  Cronica  Carionis  12  eolumn. 

25  Croniea  Carionis  philip.  12  eolumn.  2  pars. 
380  Von  geschutz  vnd  Feurwerek. 
112  Seutentiae  Ciceronis. 

13  Kreuterbueh  teutseh  fol. 
9  Gulden  areli  fol.  franeken. 
272  Regiments  pcrson  konig  alfonsi. 
280  Schriftlich  erwevsung  Kabi  Samuelis. 

3li  Fierrabras  llistoria. 

80  warhafftig  Zeugnus  sebast.  franek. 

02  Sprieb  (!)  salomonis. 

33  Trostbuehlein. 

74  Euangelia  teutscb  klein. 
57  Euangelia  latine  klein. 
212  Liturgia  latine. 
104  Formulae  loqnendi. 
20  postil  laringij. 
10  Compendia  Juris  parasij. 
48  Leyen  Regel  oder  practica. 

0  Von  der  Hoffnung  Sebast.  franek. 

4  Von  Bosen  Zungen  Evass. 
32  Von  adel  vnd  Weibsgeseblecbt. 
205  Donatt  Grob  (!)  litera. 
7fi  Loci  in  Euang.  Coruini. 
08  plutarcbij  (iraecae.  (!) 

8  plutarcbus  teutscb. 
43  Harmoniae  Musices. 

0  Catalogus  amorum  muudi. 

0  Handelbucber  des  Bucbbalten. 

12  Allegoriae  vber  Buch  Mosij.  (!) 
50  Nilus  Graecae.  (!) 

23  predig  Theobaldi  thameri. 
40  Quaestiones  Trittemij. 

13  Wund  arzney  paraeelsi. 


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-    124  - 


111  plutarchus  Graece. 
23  Vaenius  von  der  mess. 

4  Vnarinus  (!)  Grae.  fol. 
6  Epitome  doleti. 

21  pindari  olimpia  Gr. 
15  De  Spiritibus  Trittemij. 
1(3  Geopantica. 

26  Gramma:  Haebreae :  (!)  Elijac. 
18  Compendium  Hebr:  Munsteri. 
lü  Emplemata  (!)  alciati  latine. 
15  Emplemata  alciati  lati.  et  Germa. 
26  Emplomata  alciati  Gallicae  linguae. 

5  Epitome  Iuris  Ciuilis. 
160  De  8tatibus  Causarum. 

87  Die  51  psalmen  lenglichs.  (!) 
15  Arittmetica  nicomacbij  Graec. 
11  Cronica  Funcij  a  condito  mundi. 

6  De  statu  Kepublica  Britani.  (!) 
10  Grama.  Emannelis. 

42  Vita  Luteri  teutsch. 
40  prosodia  Varinnij. 
15  Kudimenta  Gramati. 
23  praedicabilia  Boetij. 
165  Heimele  Fucbs  ohn  Uttel. 

Suma  dieses  alles  zu  baln  gerecht  (!j  vnd  zum  besten  vborslagen 
laufft  solche  bucher  an  gelt 

Suma  fl.  214. 

Item  die  gangbarn  Bucher,  wie  zuuor  vermelt,  vnd  Jn  Jren  K  reiften 
bleiben  lassen,  lautt  dicselbige  suma 

Suma  fl.  2493. 

Suma  Sumarum  so  den  gantzen  Buchhandel  betreffen  thutt  am 
Buche  (!)  Bose  vnd  gute,  gang  war  (!)  vnd  verlegen  gattung:  thutt 

Suma  fl.  2707. 


Beilage  III. 

Copey 

Georg  Raber.  kauffbrief  vbern  Krug  vnd  werckzeug.  1562. 


.Ich  Georg  Kab  burger  vnd  Buchdrucker  allhie  in  Franckfurt,  vnd 
ich  Margret  Ii  Sickust  (!)  sein  eheliche  Haussfraw,  bekennen  als  Eheleut, 
sanienthafft  für  vns  vnd  vnser  Erben  vnd  Erbnemmen,  dass  wir  sament- 


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-    125  - 


hafft  empfangen  haben  von  der  ehrbarn  Frawen  Margaretha  weylund  (!) 
Herman  Gülfferichs  seligen  nachgelassenen  Witwen,  vnd  von  Weygand 
Han,  jrem  Son,  das  Hauss  zum  Krug,  in  der  Sonnenburger  Gassen  ge- 
legen, sampt  dem  Färbhauss  vnd  den  andern  Zinssheusern,  Zinsen  zehen 
Gulden ,  drey  ort ,  vnd  zwon  Kappaun ,  welche  wir  volgender  gestallt 
vnverscheydenlich  zalen  söllen  vnd  wöllen,  one  der  Verkeuflfer  einigen 
kosten  vnd  schaden. 

Erstlich  hat  vns  gedachte  Margreth,  vnd  jr  Son  Weygand,  die  ge- 
meldte Behausung  zum  Krug,  sampt  aller  zugehör,  vmb  sechtzehen  hundert 
Gulden  guter  gemeiner  Franckfurter  wärung  zu  kauften  geben,  daran  wir 
jede  Franckfurter  Mess  sechtzig  vnd  hundert  Gulden  erlegen  sollen  vnd 
wollen,  so  lang  vnd  viel  gemeldte  Behausung  vergnügt  vnd  bezalt  wirt, 
vnd  das  leiste  ZU  der  Zalung  dess  ersten  Bürg  vnd  entledigung  seyn. 
Vnd  im  fall  sichs  zutrüge,  das  wir  etwan  ein  Zil  auff  ernennte  Zeyt  nicht 
köndten  halten,  so  sollen  vnd  wöllen  wir  dasselb  mit  dem  gebUrlichen 
Zinss,  fttnff  vom  hundert,  on  einig  ausszug  järlich  Zinsen.  Vnd  ist  dieses 
kauffs  angelt  Fastenmess  1561  verfallen  gewesen. 

Zvm  andern,  hat  vns  gedachte  Margreth  vnd  jr  8on,  an  Zeug, 
Pressen,  Haussraht  vnd  Figuren  zu  kauften  geben,  also  dass  die  Summa 
thut,  Sechsshundert  vnd  fünffzig  Gulden,  welche  gemeldte  Summa  wir 
nach  der  behausung  zalen  sollen  vnd  wöllen,  Nemlich  so  die  gemeldten 
1600  fl.  bezalt  worden,  alsdann  alle  Mess,  wie  vormals  160  fl.  geben 
vnd  entrichten. 

Ferner  haben  vns  gedachte  verkaufter,  als  wir  vns  im  Handel  ver- 
glichen, behendigt  an  wahr,  darmit  wir  im  Handel  einander  gleich  würden, 
hundert,  neun  vnd  viertzig  Pallen,  zwey  Riss,  gedruckter  Bücher,  sollen 
wir  jeden  Pallen  mit  zehen  Gulden  bezalen,  thut  die  Summa  1492  fl. 
Dieweyl  wir  aber  solchs  abzulösen  vnd  zu  bezalen  vnvermüglich,  so  söllen 
vnd  wöllen  wir  gedachte  Summa,  das  hundert  mit  vier  Gulden  verzinsen, 
vnd  sol  bey  vns  Eheleuten  frey  stehen,  dessgleichen  bey  vnsern  Erben, 
gemeldte  Summa  zu  Zinsen  oder  abzulegen,  doch  dass  es  verschribner 
Abred  (im  fall  es  zur  theilung  im  Handel  durch  vns  vnd  vnsere  Erben 
gerichtt)  dem  verkaufter  oder  seinen  Erben  solche  gemeldte  149  Pallen 
vber  jren  halbtheil  wider  hinauss  zu  geben  verpflicht  vnd  schuldig  seyn. 

Vnd  dess  zu  mehrer  Versicherung,  hab  ich  die  ehrnhafften  vnd  fflr- 
nemmen  Jacob  Heidelberger,  vnd  Sigmund  Feyrabend,  beyde  Burger  in 
Franckfurt,  erbetten,  dass  sie  jr  angewöhnlich  Jnnsigel  neben  dem  meinen 
sotten  hieher  drucken,  doch  jnen  vnd  jren  Erben  vnnd  Nachkommen  one 
schaden,  dessgleichen  mein  Haussfraw  Margreth  vnderschriben,  mich  vnd 
meine  Erben  hiemit  zu  besagen.  Geschehen  in  Franckfurt  am  Mayn, 
1562  den  14.  Aprilis. 


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-    120  - 


Beilage  IV. 

Copey 

Weygand  Hanen  und  Georg  Raben  verschreybung  1562. 


Wjr  hernachbenannte,  Nemlich  Margretha,  weylnnd  Herman  Gülffe- 
richs  seligen  nachgelassene  Witwen,  Weygand  Han,  genant  Peringer,  jr 
Soo,  an  einem,  vnd  Georg  Rab  andcrtheils,  alle  dieser  Zeyt  Bürger  vnd 
Buchdrucker  allhie  in  Franckfurt  am  Mayn,  bekennen  beyderseyts  für 
vns,  vnser  Erben  vnd  Nachkommen,  das  (demnach  wir  durch  schicknng 
dess  AUmechtigen ,  zu  auffenthalt  vnser  leyblichen  narung,  in  vnserm 
Kandel  ein  gemeinsame  zwischen  vns  ins  werek  bracht  haben,  welches 
der  ewige  Gott  gnedigklich  wolle  keinen  zu  seiner  Glori  erhalten)  wir 
mit  wolbedachtem  muth,  treuhertziger  meinung,  beyden  Parthen  (!)  on  einig 
arglist,  deren  in  keinerley  weg,  wie  sie  möchten  erdacht,  genennt  oder 
fürgenommen  werden,  hierinnen  fUrzunemmen  seyn  sollen,  vns  gütlich, 
vnd  in  bester  Fonn  liechtens  auff  nachfolgende  Artickel,  stät  vnd  vnwider- 
sprechlich,  treuwlich ,  on  alle  gefahr,  einander  zu  halten  zugesagt  vnd 
versprochen  haben,  vnd  thun  das  auch  hicmit  in  krafft  dieses  Brieffs, 
Nemlich  wie  volgt: 

Erstlich  haben  wir  vns  vereinigt,  dass  Margreth  Gülfferichin,  vnd  jr 
Hon,  mir  Georg  Raben  sollen  alles  Druckpapyr,  wie  wirs  zu  vnser  ge- 
meinen gattung  zu  verbrauchen  notwendig,  sollen  lüfcrn,  vnd  aber  ich 
(ieorg  dasselb  zu  vnser  besten  fürdernuss,  vnd  mit  meiner  Parthey  wissen 
vnd  willen,  an  vns  beyderseits  geselligen  Exemplam,  in  allem  meinem 
kosten  drucken,  vmbs  Papyr  vnd  gedruckte  Materi  alle  Mess  einander 
gebürliche  Rechnung  vnd  liferung  thun,  vnd  zu  Markt  vnd  Messen,  zu 
befürdcrung  vnsers  Handels  fertigen. 

Zvm  andern,  Sollen  vns  beyder  Partheyen  allo  Exemplar  ge- 
mein seyn,  es  were  dann  dass  einer  dem  andern  etwas  gutwillig  naeh- 
gebe  für  sich  zu  drucken,  auch  soviel  Authores,  Figuren,  Exemplar  vnd 
gemeine  Aussgab  belangt,  ausserhalb  Druckerey  vnd  Papyr,  zu  gebrauchen 
vns  von  nöten,  gewin,  verlust,  in  glück  vnd  vnglück  (da  do  Gott  lang 
vor  behüte  gnedigklich)  sol  es  einem  wie  dem  andern,  in  allem,  zum 
halben  theil,  ab  vnd  zu  gerechnet  werden. 

So  vil  aber  anlangt  die  Papyrlifemng ,  auch  das  Drucken,  haben 
wir  vns  kreffltiglich  verglichen,  Also,  wenn  Weygand  Han  würde  grösser 
Papyr,  dann  wirs  jetzigs  tags  verbrauchen,  etwan  zu  fürneramen  wercken 
darthun,  oder  Georg  Rab  Bücher,  so  durchaus«  Rot  vnd  Sehwartz,  oder 


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-    127  - 


Median,  drucken  würde,  alsdann  soll  allzeit  vor  anfang  dessolbi  gen,  ein 
klare  abred  vnder  vns  geschehen,  wie  wir«  wollen  halten,  darmit  nicht 
einiger  Theil  in  fehrlichen  Schaden  gerichte. 

Nachdem  nun  wir  alle  durch  den  Zeytlichen  Tod,  vns  vnwissend 
wann,  von  dieser  weit  gefordert  werden,  haben  wir  vnser  filrneminen  da- 
hin gerichtet,  auff  dass  jede  Parthey  Erben  auch  bey  dieser  vereinigten 
gemeinsame,  angefangen!!  Handels,  friedlich  bleiben  mögen :  Also,  welcher 
vnder  vnd  beyden  Partheyen  nach  Göttlichem  willen  zum  ersten  mit  tod 
abgieng,  sol  der  lotzt  lebend  dess  verschiedenen  theils 
Erben  in  aller  hievor  verzeichneten  Artickel  kroffte, 
uutzung,  zu  verinst  vnd  gewin  handhaben,  vnd  fürdern, 
doch  das  dieselbigen  Erbon  auch  sich  hierinnen  verzeichneter  gebür 
vnwidersprechlich  halten.  Vnd  nach  abgang  vnser  bey  der  Partheyen, 
sollen  vnsere  Erben  auss  jnen  Zwen,  so  zum  erfarensten ,  iiisgemeinen 
Handelsbefürderung  vnder  jnen  vorhanden,  ordnen,  vnd  alle  Mess,  gleich- 
sam wir,  einander  gebürliche  Rechnung  thun,  damit  einem  Erben  wie 
dem  andern  geschehe,  auch  denen,  so  den  Handel  vollführen, 
in  guter  freundligkeit  ein  billige  belohnung  seiner  mühe  geben.  Im  fall 
auch  einiger  Erb  sein  theil  in  willens  zu  verkauften,  sol  ers  niemand 
denen  seinen  Handelsverwandten  zu  thun  gewalt  haben.  Wo  auch  einer 
vngebürlichs  gewalts  sich  dem  Handel  schädlich  erzeigte,  sol  er  von  den 
andern  Handelsverwandten  auff  seiner  gebürlichen  eintheil  Vergnügung 
aussgeschlossen  werden.  Vnd  im  Fall  ein  gütliche  entscheidnng  sich  zu- 
trüg, dass  vnser  beyder  Parthen  (!)  Erben  sich  iu  zwen  theil  wolten  be- 
geben, alsdann  sollen  Georg  Haben  Erben,  nach  dem  sie  jren  halbtheil 
aller  wahr  vnd  Schulden  haben,  widerumb  so  vil  wahr,  den  Pallen  mit 
zeheu  Gulden  zu  beza  Ion,  Weygands  Hanen  Erben  behendigen,  als 
er  Weygand  mehr  in  anfengklich  bracht,  nein  lieh  hundert  neun 
vnd  viert  zig  Pallen,  vnd  zwei  Riss.  Letstlich  sol  auch  die  Gülfferichin 
jr  lebtag  alle  Bücher  von  gemeiner  gattung,  wie  sie  jetzt  vorhanden,  so 
sie  von  vns  kautft,  auss  vnser  gemein,  den  Pallen  mit  zehen  Gulden  zalen. 

Dess  zu  warer,  Stüter,  vnd  vnwidersprechlieher  bekreflligung,  treuw- 
lich,  stüt  vnd  fest,  on  einig  ausszng  aller  Rechten,  auch  dess  gemeinen, 
beyderseydts  zu  halten,  haben  wir  obbenannte,  sampt  vnsern  Haus8fniuwen? 
diese  verschreybung  bcsigelt  vnd  vnderschriben ,  auss  einer  Hand  zwen 
gleichlautende  Zettel  geschriben  vnd  geschnitten ,  deren  jedo  Parthey 
einen  hat.  Vnd  im  fall  einer  vorlohrn,  das  doch  nicht  seyn  soll,  so  sol 
doch  der  ander,  als  ob  er  für  vollem  Recht  vnd  in  Gerichten  erkannt 
wer  worden,  krefftig  seyn  vnd  bleyben.  Geschehen  in  Franckfurt  am 
Mayn,  15G2  den  13.  Aprilis. 


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Beilage  V«. 


Verzeichniss  der  Kunden  Fastenmesse  1565,  Herbstmesse  1566, 
Fasten-  und  Herbstmesse  1568  mit  Angabe  der  Beträge,  für 

welche  sie  Bücher  erhielten: 


Namen 


Karl  Acker 
Dr.  Philipp  Acker 
Samuel  Apiarius 
Jacob  Appell 
Sebastian  Appell 
Clement  ßalduinus 
Georg  Baldesheira 
Nicolaus  Bassee 
Dietrich  Baum 
Georg  Baumann 
Wilhelm  Bayr 
Caspar  Behem 
Johann  Bellerus 
Caspar  Bindonius 

Arnold  Birckmann 
Conrad  Bobell 
Dietrich  Bon 
Dilmann  Brand 
Sebastian  Braun- 
linckerft 

Leonhard  Breunlen 
Michael  Bninncr 
Wendel  Bursch 

Hans  Burtenbach 
Cornelius  Caimocks 
Dr.  Canler 


Wohnort 


Strassburg 
Mainz 
t>crn 
Leipzig 
Heidelberg 
? 

Spcier 

Frankfurt  a.  M. 

CöJn 

Erfurt 

Worms 

Mainz 

Antwerpen 

Venedig 

Cöln 

Weissenburg 

Cöln 

Speier 

Frankfurt  a.  M. 

Heilbronn 
Pforzheim 
Nürnberg 

Augsburg 
Antwerpen ') 
Nürnberg 


kastei- 

mrime 
1565 


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57  8 


23  10 
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4 
18 


13 


Herbat- 
m*N*e 


3 
11 


*  Im  Handkauf,  d.  h.  gegen  haar:  ,.1  Türkcnhlstory1'. 

t  Im  Register  die  Bemerkung:  „Mehr  den  hern  Ist  ins  schiff  geben,  im  Wegslchen 
1  Schtmpff  vnd  Ernst  mit  dem  Narrenschiff  6  lmrs.  hat  niemandt  was  empfangen."  —  Für 
3  fl.  14  ß  7  hlr.  erhielt  er  „per  Qucnteln"  am  7.  April,  u.  für  9  fl.  10  bx.  „per  Martlnum'*  am  9.  April. 

tt  Buchdruckergeselle  von  Wetxlar,  schwor  den  Bikrgcreid  18.  Apr.  1&50,  wurde 
später  Kaatendiencr. 

(  Hievon  nach  der  Messe  gesandt  für  2  fl. 
SS  Am  16.  l)ec.  1666  gesandt  für  18  fl.  12  Bat«. 
J)  Im  Register  als  Cornelius  Caimocks  von  Nürnberg  „des  Erhart  Ontte  von  Ant- 
werpen (lesellc"  aufgeführt.   Im  Jahre  1569  wird  er  mit  seinen  Brüdern  Hubert  u.  Heinrich, 
Landkartenhändlern  von  8pcier  und  Ruprecht,  Buchdrucker  in  Antwerpen,  als  Bürger  letzterer 
Stadt  In  einem  Aktenstück  des  hiesigen  Archivs  angegeben. 


-    120  - 


Kaste 

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Herbit- 

Herbst- 

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Frankfurt  a  M. 

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Frankfurt  a.  M. 

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Conrad  l>reher 

Erfurt 

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Hans  Dm« eil 

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SjitiiiipI  Fiiiim»! 

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Valentin  Gruner 

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Georg  Gruppenbach 
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Georg  Gutmann 

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*  ld-i  ii  Name  war  lci<U*r  nicht  nufzufinden. 

•*  Wohl  idfntUfh  mit  dem  im  Codex  nnndinnrias  I,  8.  5  erwähnten  Anton  Tileniun. 
t  Hieron  erhielt  er  nach  der  Mesae  für  &  fl.  5  Wz. 
ff  R.  Seite  43. 

i  In  di  r  AlnM'hrift  dei*  Registern  iM  die  Ueliersehrifl  dieser  KintracunK:  „Soll  ich 
Sigmund  feirahendt  zalen",  woraus  zu  eiitiiehnu  n,  ins*  er  die  Huchfuhrnmr  fiir  die  „CoiU- 
panei''  hesorjfte. 

f|  Hievon  nach  der  Messe  erhalten  fiir:  -IC  fl  6  Hz  2  kr. 

")  Im  RegUter  der  Fm*tetune0M  15»>5  mit  der  Hcmerkung:  ..iMelrieh  (ierlach  (!)  der 
Mm  Virich  Xeuber  zu  Xiirtiherg  ist." 

<J  Im  Reirisier  nur  angegeben:  ...Inhan  Huchführer  von  greffenburg." 

3)  Thomas  (Jnarinun.  8.  Waekernagel,  Rechimngsbuch  der  RpbeopllU  u.  Frohen.  Hasel 
1*0*1.  (ir  W>.  8.  Kß'S. 

*i  8.  Herls,  die  Buchhandlungen  und  Buchdruckereien  zum  Kinhom  etc.  in  Köln 
(Annalcn  des  hUlor.  Vereins  ftir  den  Niederrhein,  Heft  30.  Köln  187b.  fft)  8  1718 

VII.  9 


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-    130  - 


N  a  m  e  n 


Johann  (tynwich 
Conrad  Haller 
.Johann  Hamann 
Georg  Härder 
Matthias  Harnisch 
Philipp  Heber 
Heer  wagen 's  Erben 
Johannes  Heidt 
Andreas  Heil 
Wolf  Heil 
Pfarrer  Hehl 
Heinrich  ness 
Conrad  Hochgesang 
Peter  Horst 

Simon  Hüter 
Georg  Jäger 
Johann  von 

Jsaac  von 
Conrad  Künle 
Wolff  Kirchner 
Melchior  Koch 
Nicolans  Kochel 
Conrad  König 
Hans  Kranraeister 
Dietrich  Kraus 
Christoph  Kress 

Matthäus  Kriger 
Buch f (Ihrer  Lam- 
precht 


Wohno  rt 


Cöln* 

Zürich 

Vaihingen 

Marburg 

Heulelberg 

Korbach 

Basel  ** 

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Leipzig 
Jena 

Flcyn  (?) 
Wittenberg 
Frankfurt  a. 
Cöln 


M.f 


Frankfurt  a.  M. 
Ursel 
Finden  § 

Cöln 

Stuttgart 

Magdeburg 

München 

Worms 

Leipzig 

Regensburg 

Cöln1) 
Öhringen 
Heilbronn  *J 
Baden  in  Baden 

Hildesheim 


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4  fl.  4  Bz. 

*  Siehe  Mcrlo  etc.  8.  19.  Vergl.  auch  8.  «7»W  im  Text. 

**  8.  Stoekmeyer  u.  Heber.  Heiträge  zur  Ba«lcr  Huilidruckcrgcsebirhte.  Basel  184(1. 
BT.  8°  R.  117  bin  119  und  Waekcrnatrel,  Rcchnungubuch  etc.  8.  90  n.  1:». 

t  Im  hiesigen  Hürgerbnchc  nicht  aufzufinden  gewe«en,  dagegen  im  Todtenbuch  II 
nntcr  den  am  27.  Oclohcr  15S7  Beerdigten:  „Conrad  Hoehsang  Buchfiirer." 
t+  H.  Beilage  XI. 
f  Im  Register  nur  aU  ...Tohan  von  F.mpten"  angesehen. 

«#  Im  Register:  ..Isaae  von  Cöln  welcher  dl«  »reit  F.mpfnngen  soll  von  frHuijren  Auff 
die  Müll,  nam  13.  April  «8 

1  Cosmographln  gebunden  3  taler 

gehört  in  kram." 

Unter  dem  „frauijrcn'-  werden  wir  wohl  die  Witwe  (iülflVrich.  welche  einige  Tajre 
später  \begr.  19.  April)  das  Zeitliche  scRncte,  zu  verstehen  haben,  wie  »null  heute  noch  in 
der  l'ii!>rel>iins  Frankfurt«  die  (irossinutter  ..Fraaeheu  und  in  dem  verwandten  unter- 
fränkischen  Dialect  ,,Fräla"  (8.  Sartoriiis,  d.  Mundart  d.  Stadt  Würzbur«.  Heft  1.  Würzbg. 
1S<>2.  S.  41.)  genannt  wird.  Die  Bemerkung  ..»rehürt  in  kram"  lässt  schlie*Hcn.  das«  ausser 
dem  Verkauf  von  Huchem  eigenen  Verlars  auch  noch  Dctailverkauf  fremder  Mürber  statt- 
fand. Die  erwähnte  CosmoKrophia  ist  wahrscheinlich  die  Sebastian  Münster'»  aus  dem  Ver- 
lane Ilenricpetri'n  in  Hasel. 

»)  Für  denselben  wurde  Oeorg  Rah  Btlnrr. 

s)  Wahrscheinlich  identisch  mit  dem  Vorigen,  der  inzwischen  vou  Ochrinjren  nach 
lleilbronn  gezogen  war. 


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-    131  - 


Martin  Lechler 

Joachim  Lochner 
Daniel  Ludwig 
(Jeortf  MarggratV 
Josias  Mcchel 
.lohann  Medlingcr 
Christian  Müller  f 

Ulrich  Neuber 
Hans  Nenmair 
Abraham  Nitt 
Mereurius  Nuscl 
Andreas  ( >bennater 
He  inrich  Offenbach 
.lohann  Üporinus 
Die  Patres  von 
Christoph  l'lantiniis 
Veit  Flock 
Hans  Popp 
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Georg  kab 
Hans  Kariis 
Thomas  Kebart 
Hann  b'einbart 
Adam  Keissner 


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H  Krentter  Ruch  M.  2  

2  Cronnica  Auentlnj  fl  ♦  9.  Ut. 

/.alt  tTMtemww  67." 
**  Im  hiesigen  BUrgerlnu-h  nicht  aufau  finden  gewesen, 
t  alias  Myllus  8.  Codex  nundlnarius  I.  8.  7. 
t+  KtnpfliiK  dessen  Sohn  Wolf. 
I  Fastenmcsac  1565:  „Abraham  Xitt  von  Ach  Bürger  zu  I.andaw," 
gl  Vergl.  Anrnk«.  57. 
')  Laut  Register  iler  Faste  unesse  1565  „Arnoiii  Kciasers  naehfhar"  (Nachfolger). 
s;  Nach  «lein  Register  iler  Herbstmesse  156«  von  Lyon,  nach  ilem  der  Fastenmewe 
1565  „aus*  Frankreich".    H.  Platter*  Autobiographie  S.  106  n.  YVackernagel,  Reehtiunga- 
liueh  etc.  8.  101.    Nach  einem  mir  vorgelesenen  Kxemplar  der  npera  Joanni«  Beeundl  1561. 
16°.  jteft-hnetc  er  seine  Firma  „l'ariaiis  apud  Jaeobum  Dupuis  e  regione  Colle^lJ  Catnera- 
ccnsi.s,  Kiib  Insignl  Kamnritanae." 

s)  Faatcnmcw  1565:  „Herr  Adam  Kellner  tler  .las  Jerusalem  hatt  gemacht  halt 
irvnommen : 

10  Jerusalem  teufeh  NU,  

Ist  nicht  abgc7.ngen.u 
Herbstmesse  1566:  ..Adam  Reisner  Nam  Hann  Weiehscr  von  Nflnnherg 

fl.    Im.  kr. 

1  Jerusalem  Complct   1.     7.  2. 

1  Mimeula  t'hriMl  -    12.  - 

I  Messias  —    12.  - 

1  Mapa  Jerusalem   5.  — 

Huma  fl.  a.     6.  2. 

Molches  Ut  Ime  sambt  der  alten  scliiil.li,  an  »einem  was  wir  noch  schuldig  sclnd,  ver- 
reehnei  worden." 

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-   132  - 


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Hans  Trogel 

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Peter  von  Unaw 

Hoppart 

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Thomas  Vinck 

Münden 

2 

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Bartholomäus  Vogel 

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Nicolaus  Vogel 

Nürnberg 

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Magister  Ernestus 
Vögelin 

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*  Rejrbti'r  <1<t  Hcrbstmei»«c  1S4>6:  „Mehr  I       zwischen  der  M'    (TOfChickt  \o\gt 

5  orati.'i:-  -  (.'omplot  fl.  2.    7.  2. 

5  Cronlea  AunitlnuH   .  fl.  6.  IS.  2 

aalt  HertMtfMM  67." 

Dcruolbc  war  Asst-jwor  bfim  Ri'ichskaiiinifrjforloht.   VerRl.  Adaml  rilao  Juri*t.>n- 
sultorum  trenn,  etc.  Henlclberfr.  1620.  8°.  8.  auch  Waekernajfol,  RechnnnKHbuch  etc.  8.  M. 
t  Der  Bruder  des  Wolf  Conrad  Schweicker  in  Tübingen, 
tf  Der  Schwager  de«  Conrad  Rühel. 
t  Im  Codex  nundinarius  I.  8.  7:  „Cnilrlmus  Sylvin»." 
IS  .^oll  es  Sigmund  feyerabend  bewilefl." 
>)  Thomas  der  giesser  der  Beim  Daniel  Raschen  «clig  gearbej-tt.  Jetzt  beim  achmid 
zum  Salm  In  der  Cost 

2  Neue  Biblia  zu  2*  »  fl  5  fl.  7  PaU  2  kr." 

Daniel  Rasch,  Bruder  des  Johann  R.  war  Schriftgieaser  gewesen.  Derselbe  hatte  am 
25.  Octobcr  1564  den  Bürgereid  geleistet,  wurde  flinf  Tage  später  mit  „Anna  Her  Peter 
QeUnerx  Predicaiiteu  eheliche  toehter"  (get.  17.  Apr.  1SS9.)  getraut  und  starb  nach  nur  zwei- 
monatlicher Ehe  in  -Jen  ersten  Tagen  des  folgenden  Jahns,  (begr.  3.  Januar  1565.) 


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—    133  - 


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6  Cronlca  (»er.  rcrum   4.  12.  — 

6  Orationea  Complet   3.  —  — 

4  Jerusalem  latinisch   3.  3.  - 

10  ouldiua  in  4to   2.  —  — 

4  Mapa  Jerusalem   1.   5,  — 

6  Biblische  nguren   I.  3.  - 

Buma  28717  -~ 

calt  Herbstmei»  67." 
»•  Hievon  nach  dem  Mens  reK  tsle  r  „auflf  ein  Jar  tu  bezalcn  »len  15.  april  68 

S»  Türken  hlutorj  15  J  22  fl.  10  4 

50  Handbüchlein  Apoll   28    1400 

15  Formular  Mcich*  —     —  —      9  fl. 

10  Wendunmuth  65—  -650 

25  Planctenbuch  gross  19  475 

Gelt  31  fl.  10  J 

C  2525  thun  6  fl.  16  J  7  hlr. 

Sorna  fl.  38.  6  ß  7  hlr 

t„NiclauH  Wirlott,  HuchfUhrer  von  Stnawhursr',  starb  hier  während  der  llcrbstmejwe 
1583,  wahrscheinlich  an  der  Pe»t,  einige  Tajre  nach  Marx  Rössingcr  (8.  Anmkg.  114).  begr. 
18.  8epU'mbcr.  + 
tt  oder  Zolch. 


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-   134  — 


Beilage  V1». 


Umsatz  in  der  Fastenmesse  1565  und  Herbstmesse  1566. 


Fortlaufende 
Nummer. 

1  1  t  »•  l. 

l'rcis 

Anzahl  du 
Exemplare. 

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13 

20 

Oratioues  fuuebres 

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2 

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27 

(Ividius,  cplt. 

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123 

28 

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-    135  — 


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Titel. 


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Preis 


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Exemplare. 


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42 

„        miracula  Christi 

12 

36 

43 

Sichardus,  opera 

2 

4 

2 

187 

9 

44 

Spangenberfr,  Postille 

12 

00 

66 

45 

Spindler,  Kräuterbüchlein 

3 

3 

337 

4G 

Terentius,  lat. 

3 

96 

47 

Vergilius,  lat. 

3 

175 

i  128 

48 

Von  sieben  Bösen 

2 

2 

2 

2050 

3662 

Mehrumsatz  Herbstmesse  1566 

1012 

1 

3602 

|  3662 

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Beilage  Yl 


Miethvertrag  zwischen  der  Witwe  Gülfferich  und  den  Gebrüdern 
Birkmann  von  Cöln.    23.  Sept.  1567. 


Zu  wissen  vml  Kund  sey  menigtichen  mit  diesem  gegenwertig  offenen 
brieff,  Das  die  Erbar  Fraw  Margretha,  weilent  Herman  Gülfferichs  nach- 
gelassene Wittib,  für  sich  vnnd  .Ire  Erben,  Den  Ernhafften  vnnd  Acht- 
pam  Herrn  Arnoldten  Johann  vnnd  Gottfridon  Birckman  gepruder,  Buch- 
furern  zu  Cöln,  vnnd  Jren  erben,  Jn  der  behaussung  Jn  der  Meintzer  gasseu, 
bey  Sanet  Lenhart  golegenn,  Das  Steine  hauss  genant,  Recht  vnd  Kedlich  ver- 
liehen hatt,  Erstlich»  das  steinern  gewolb  am  Eck  vff  die  gass  gehendt,  vnnd 
den  Saal  oder  das  Sunimerhauss,  darin  zupacken,  vnnd  dan  die  Stuben 
Jm  hindern  höfflin  neben  der  kuchen,  Jtem  die  Eckstnben  sampt  der 
kamnior  vnd  kultorlin  (!)  an  einander,  vber  obgemelttem  gewölb,  mit  zweyen 
bereytter  betten,  Vnnd  dan  noch  ein  Cammer,  so  In  zwey  theill  vnder- 
schlagen,  mit  einem  boreytten  bett,  .Im  hinder  geheuss  an  dem  gang, 
gegen  obgenantcr  obern  Stuben  hinder,  Jtem  die  bunger  (?)  vber  «1er  fordern 
Eckstuben,  sampt  einem  bereytten  bett.  ZwoltF  Jar  laug,  das  seiudt  Vier- 
vndzwautzig  Fasten  vnnd  Herbstmessen  die  Fastenmess  des  Acht  vnd 
Sechzigsten  .lars  anzufaheun,  vnnd  nach  einander  volgeunde,  mit  Jrem 
Banndell,  Jrer  notturfft  nach,  zugeprauchen,  daruss  sollen  vnnd  wollen  ob- 
gemellte  lierrn  Birckman  oder  Jre  erben,  dero  genantten  verleylierin,  oder 
Jren  Erbenn,  alle  vnnd  Jedo  Mess  besonnder,  Zu  Zinss  gebenn  vnnd  bo- 
zallenn,  Dreyssigk  gülden  Franckfurtter  werung,  Auch  Ist  beredt  vnnd 
besondern  zugesagt,  Sie  kommen  Ein  oder  mehr  Mess  gehn  Franckfurt 
oder  nitt,  souer  mess  gehalttcnn  werden,  so  solleun  Sy  nichts  do  weniger 
schuldig  vnnd  pfliehtig  sein,  obangeregten  Ziuss,  alle  Mess  zuentrichten 
vnnd  zubczallen,  Auch  Ist  beredt,  woleho  parthey,  solche  verleyhung  oder 
bestendtnuss,  nach  Aussgang  der  Zwolff  Jar,  lenger  uit  halttcnn  oder  be- 
haltten wolttc,  Das  Dersclbig  theill  sollichs  dem  Andern,  ein  Jar  lanng 
zuuor  vff  oder  absagen  solle,  Damit  sich  der  Ander  theill  darnach  wisse 
zurichten,  Alles  getrewlich  vnnd  vngeuerlich,  Dess  zu  vrkundt,  seindt 
dieser  brieff  zwengleichlauths  (!),  mit  einer  Hanndt  geschriebenn,  vnnd 
Jeder  vff  beider  partheyen  bitt  (sunderlich  dieweill  sie  Margretha  wittib, 
nit  schreyben  khan:)  Durch  den  Ernuesten  vnnd  Hochgelertten  herrn  Jo- 
hann von  Glauburg,  der  Rechten  Doctorn,  vnderschriebenn  vnnd  pitzirt 
worden,  welcher  vndersebrifft  vnnd  siglung,  Ich  Johann  vonn  Glauburg 
Doctor,  also  vff  bitt  vonn  mir  besehenen  sein,  bekhenn,  Doch  mir  vnd 
meinen  erben  ohn  schaden,  Geben  vnnd  geschehen  auff  Dinstag  nach 


Matthej  Apostolj,  den  drej  vnnd  zwanzigsten  tag  des  Monats  Septcmbris, 
Jra  Funfftzehen  hundert  Syben  vnnd  Sechtzigstenn  Jar. 

Ieh  Jobann  von  Glauburg  der  Jünger  der  rechten  Doctor 
bekhenne  mit  dioser  meiner  handtschrieft,  was  obgemelt  Ist 
also  besehenen  sein,  vnd  hab  zw  mehrer  vrkhundt  mein  ange- 
born  ringpitschier  hieruuder  getruckt. 

(L.  S.) 


Beilage  VII». 


Verzeichnus  was  für  Bücher  in  der  Alten  Gülfrich  Handel  sein, 
so  sie  verlassen  Hatt  Gezelt  worden  nach  der  Herbst  Mess 

A°-  1568.  wie  Voigt. 


Bl.  V. 

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.  11627* 

23 

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.  7383 

11 

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.  13849 

9  Trostbuchlein  spangenbergers     .    .  . 

.  7 

tt  . 

63 

.  18 

tt  . 

.  13428 

1271  Distnlir  Buch  Braunschweig  in  4°.  .  . 

.  33 

tt  . 

.  29233 

.    »v*  tt  . 

.  65647» 

953  Uistulir  Buch  Bartholomej  vogter    .  . 

.  24 

tt  . 

.  22872 

.  86 

tt  . 

.  77572 

.  19 

tt  . 

.  21622 

.  7 

tt  . 

.  2779 

tt  . 

.  22154 

3 

tt  . 

.  2491 

tt  . 

.  24280 

tt  . 

.  4797 

tt  . 

.  55692 

28 

tt  . 

.  3864 

.  211 

tt  . 

.  10128 

231 

tt  . 

.  50589 

80 

tt  . 

.  1360 

.  20 

tt  . 

.  16560 

110  Hansa  Postil  wormbser  Complet  in  4°. 

.  104'/*  tt  . 

.  11492 

tt  . 

5754 

*  C  =  Cartae. 
**  tt  =  thut. 


-    138  - 


0 

41 

17 

tt  . 

•54o  1 

278  Forma  von  der  Tauff  vml  saerament  .  . 

7 

tt  . 

10 

tt  . 

752  Kurtzer   Bericht    von«   Herrn  Nächtmal 

14»/*  tt  . 

Summa  C  423370  thut  zu   Palu  84  Kiess  0 

Buch 

14    W1IHI    — ' ' 

Carten. 

Bl.  1". 

280  llaii8s  Postil  iu  folio 

tt  . 

82:1  Handelbucher  .... 

90 

tt  . 

105 

tt  . 

U>24  Formular  

144 

tt  . 

4G  Primus  Uber  Psalmoruin  in  folio     .    .  . 

105 

tt  . 

119  Statuten  Bücher  

93 

tt  . 

1  IUI  57 

1  IvUf 

48 

tt  . 

'»  —  _(_ 

387  Distulir  Bueher  in  Folio  

111 

tt  . 

.    t~ .tot 

92 

tt  . 

Iii  Iii 

422  Ausstoßung  sant  Paulus  an  die  Galatter  . 

49 

tt  . 

111 

tt  . 

321)79 

23  Ausszug  Sleidanus  iu  8°  

45 '/s  tt  . 

Ii  MO1/« 

33  Trost  sürueh  auss  den  Psalmen  Dauidt 

53 

tt  . 

1749 

195  Testament  Lat  

50 

tt  . 

0750 

304  Paradoxa  

48 

tt  . 

1 747> 

50 

tt  . 

5030 

1040  Biblische  Historien  Kunstlieh  in  8°.     .  . 

18 

tt  . 

18720 

• 

207  Argumenta  vber  die  Bibel  Secunda  Pars  in  8". 

12 

tt  . 

2484 

40 

tt  . 

22000 

40  Catechismi  Johannes  Monhemj  in  8n.  lat. 

23 

tt  . 

020 

12  Neuw  Testament  Strassburgisch  .    .    .  . 

19 

tt  . 

4>i>8 

38 

tt  . 

601/* 

tt  . 

M2 

39 

tt  . 

2880 

97 

tt  . 

257  Euangelia  Lat  mit  Summarien  in  16°.  . 

87*  tt  . 

21841/« 

5 

tt  . 

0505 

15 

tt  . 

930 

370  Catechismus  mit  Summarieu  

8 

tt  . 

.  3008 

1312  Jesus  sirack  D.  Martiuj  Luthers     .    .  . 

77« 

tt  . 

.  9840 

96  Euangelia  ot  Epistolae  Erasmus  Kotero- 

8 

tt  . 

708 

3 

tt  . 

.  2979 

14 

tt  . 

1240 

Summa  C  587322  thut  zu  Paln  117  Riesa  4  Buch  12  Carten  22. 

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-    139  - 


Bl.  2'. 

0  V 


781  Eleirantisnimi  Krasmus  Kotterodauii . 

7 

tt 

.  54G7 

272  Articule  Catolicam  

3 

tt  . 

81 G 

5 

tt  . 

.  3250 

396  Noua  veteriwiue  

9 

tt  . 

.  35G4 

2>/i 

tt  . 

.  11127* 

240  Formula  vrbanus  Kcgum  

tt  . 

1320 

15 

tt  . 

285 

19  Pettrj  Loriotj  

11 

tt 

209 

817  Gramatica  Philippj  

14 

tt 

.  32G8 

17 

tt  . 

731 

9 

tt  . 

207 

27  Argumenta  de  Necessitate  

8 

tt  . 

216 

12  Geistliche  Lider  zu  Bern  

9 

tt  . 

108 

82  in  Presigneni  Psalteriura  Lat  

W/t 

tt  . 

3G8 

1  IG  Nützliche  Keiginiout  wider  die  Pestlcntz  . 

r> 

tt  . 

580 

47  Gesang  buch  1).  Wolffgaug  Musculj  Lat. . 

30 

tt  . 

.  1692 

57* 

tt  . 

143 

30 

tt  . 

G30 

27 

tt 

837 

30 

tt  . 

1110 

10 

tt  . 

210 

133  Hurnon  Seifridt  

4 

tt  . 

532 

333  Coloquia  Koterodamj  teutsch  

23 

tt  . 

.  7059 

0 

tt  . 

378 

G 

tt  . 

408 

tt  . 

.  122007* 

8 

tt  . 

.  1480 

60  Kurtzer  vnterricht  scbaldum  Heiden    .  . 

3 

tt  . 

180 

37* 

tt  . 

10817* 

Summa  C  501687*  thut  zu  Tain  10  Kies 

s  -  Buch  G 

vnud  Carte» 

18'/». 

Bl.  2". 

14  warhafftige  geschieht  franciscus  spira  .  . 

G 

tt  . 

84 

34  Einfeltige  Predig  Lenhart  werner  .    .  . 

G 

tt  . 

204 

6 

tt  . 

181 

37* 

tt  . 

1087* 

6  Ausslegung  des  Prophetj  daniels     .    .  . 

25 

tt  . 

150 

9 

tt  . 

549 

6 

tt  . 

480 

87*  tt  . 

.  0179»/* 

3 

tt  . 

918 

'' '  <  Digitized  by  Google 


-    140  - 


C 

c 

40     tt  . 

120 

791  fluch  Teuffei  

7     tt  . 

5537 

1081  Ehe  Teuffei  

G     tt  . 

.  6486 

15     tt  . 

.  13275 

10     tt  . 

.  3090 

505  Erkleruug  der  Auffereteliung  Christj  Christof 

Visehers  

27     tt  . 

.  13635 

1G5  von  den  siben  weisen  Meistern  .... 

11     tt  . 

1815 

26l/i  tt  . 

318 

857  Namenbuchlein  

2     tt  . 

1714 

407  orationes  Hcrtzog  Friderich  vnnd  Hertzog 

297*  tt  . 

120067s 

28     tt  . 

812 

17     tt  . 

.  6562 

67*  tt  . 

.  43481/* 

1249  von  Reiser  Loher  vnd  Runig  Maller  .  . 

29    tt  . 

.  36221 

420  Historia  von  Reiser  octauiauo  .... 

181/*  "  . 

.  7770 

lo1/»  tt  . 

.  50087* 

.  2148 

25     tt  . 

.  8975 

15     tt  . 

.  13995 

Summa  C  124041  thut  zu  Pala  24  Kiess  8  Buch  1  vnnd  Carten  21. 

Iii.  3\ 

14     tt  . 

.  12768 

6  V«  tt  . 

.  3978 

341  Spiel  Teuffei  

ov*  tt  . 

.     22 161/* 

19     tt  . 

.  7G57 

12'/*  tt  . 

150 

1128  Historia  von  Kunig  Apolonio  .... 

8     tt  . 

.  9024 

10     tt  . 

.  2480 

20     tt  . 

.  27420 

77*  tt  . 

.  42077* 

IG1/*  tt  . 

.  13101 

8     tt  . 

.  9688 

48     tt  . 

.  5136 

10  tt 

910 

879  Grobianus  

117*  tt 

,   .  101087* 

698  Trostbuchlein  Nicodemum  Kramer  .    .  . 

11  tt 

,    .  7678 

740  Reiser  Friderich  Parbarosa  genandt    .  . 

19'/*  tt 

.  14547 

G3  tt 

.  14553 

21  PostU  Complet  getruckt  zu  Jena     .    .  . 

200  tt 

.    .  4200 

207*  tt 

.    .  14883 

20  tt 

.    .  25140 

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-    141  - 


C 

0 

fl/»/\       TU              *      *          TA          II  • 

.12     tt  . 

4428 

1     1  i~l  f          1                ff)      i  .  .             FT^  1         •  1                           T                FW       *  T 

1 1J5  der  Tritte  Theil  wunder  Zeichen    .  . 

.   327«  tt  . 

.  365627a 

>  (  1 4  v        1*  nmiMiiinltlnitt 

175 

225 

.    26     tt  . 

.  23088 

■ 

.   20     tt  . 

.  22220 

.47     tt  . 

.  28012 

498  Handt  Buchlein  Johan  Leon     .    .  . 

.     16l/S  tt  , 

.  8227 

753  vnterricht  zum  Christlichen  (Hauben  . 

3     tt  . 

.  2259 

Summa  C  318230  thut  zu  Paln  63  Ries 

s  6  Buch  9  vnnd  Carten  5. 

BI.  3". 

60  von  dem  Laster  dess  Ehebruchs     .  . 

.    10     tt  . 

600 

11     tt  . 

.  8305 

m  C\  T*        TT              Ii        *-*           »    •       •               A              *  • 

26  >/i  tt  . 

.  141127« 

JitO      TT          1             1            II*            Tl                     A   tt                1  j 

403  Rechenbuchlein  Johan  Albrecht  .    .  . 

.    121/*  tt  . 

.  50377s 

4    *~*  LI           IT"                           •                             1  1 

.  7648 

1      4     J  *  *                      *                       T~fc  •  A  1 

.25     tt  . 

.  36075 

220  Trost  spruch  Auss  dem  Psalter  .    .  . 

.47     tt  . 

.  10340 

.  9520 

Wlv  Kt ■«  hcnbuchlein  Adam  Risen  .... 

.    127a  tt  . 

.  253627« 

138o  Rechenbuchlein  Herman  Uulfnch     .  . 

.     872  tt  . 

.  117727« 

,    12     tt  . 

.  6792 

474  vom  Roinischen  Bundtschuch      .    .  . 

.14     tt  . 

.  6636 

Iii*      TkP     JT»                          T  •*      I  TT« 

696 

12     tt  . 

.  5604 

8780 

8     tt  . 

.  1200 

147«  tt  . 

.  7395 

.    19     tt  . 

.  1045 

36  Teologia  D.  Marti  nus  Luther     .    .  . 

.     8     tt  . 

288 

.     97«  tt  . 

.  9407« 

.     7     tt  . 

.  1526 

155  Der  Statt  wormbs  Reffonnation  .    .  . 

.   93     tt  . 

.  14315 

.   167»  tt  . 

.  1386 

.22     tt  . 

308 

23  warhafter  Bericht  Alter  vnd  Neuer  Lehr    11     tt  . 

253 

.10     tt  . 

240 

1  Ausslegung  des  Propheten  Micham  .  . 

.63     tt  . 

63 

.243     tt  . 

243 

.     9*/i  tt  . 

732 

Summa  0  187297  thut  zu  Paln  37  Riesa  4  Buch  11  Carten  22. 


Bl.  4'. 


c 

C 

1  hrsto  hpistel  l'aulj  un  die  Connth  in  tolio 

I  ■») 

tt 

15(> 

1  Historia  vnd  geschieht  der  Stat  Corinth  . 

1  17 

44 
tt 

1  47 

OK  n/.i.ati 

Ö 

tt 

1  Kit 

1  A*ö    11™  -  1  1         II    *       *  _    i    _  1 

1  c 

tt        .  . 

10.170 

104  Perioope  Enangelia  1).  Julian  Stigelin  Lat 

1  A 

14 

tt       .  . 

l  i  1 b 

1  A    mÄ  Ä       j  •    .  >  ^  -  .,  mm^  J    t  . 

II 

A  A 

tt       .  . 

1  in 
III» 

Ifl    Tnnlnm«     \|,,r,;,,i     I   ,,»1,      I  of 

11 

tt 

1 41» 

83  de  Electione  Lat.  in  4to  

11 

tt      .  . 

013 

23  der  Hundert  funff  vnnd  zwentzigst  Psalm 

Dauidt  

211/« 

tt      .  . 

4047* 

g 

tt      .  . 

144 

15  Edueatione  Doetrinc  

6 

tt      .  . 

00 

PI9 

tt      .  . 

11(3 

18'/« 

tt      .  . 

111 

18 

tt      .  . 

30 

Summa  C  24003  Unit  zu  Paln  4  Riesa  0 

Bnch  7 

( 'artenn 

187s. 

Summa  Summarum  der  Paln,  Riess,  Buch, 

vnnd  (-arten. 

Paln  343  Hiess  —  Buch  4  Garten  22. 

Jtem  was  das  Papeir  Belangt  Riess  22  Buch  10  schreib  Papeir 
Mehr  Riess  12  Buch  14  Median  Truck  Papeir 
Mehr  Riess  7  Buch  10  Klein  Truck  Papeir. 


Heilige  VII  \ 

Invcntarium  Margaretha  Gülfferichen. 

Diese  Bucher  seind  Bis  auff  den  4.  october  Anno  1508  in  dem  Closter 
zun  Frawen  Brüdern  *),  im  (iewelb  zum  Moren  vnnd  im  Laden  funden 
worden  wie  volgt.    Daran  den  Kindern  der  dritt  theil  gepürt. 


Vnnd  volgt  erstlich  was  im  Closter  stehet. 


bi.  r. 

fl. 

bz.  kr. 

757  Titus  Liuius  in  8°.    .  . 

1  fl. 

tt  . 

.  757. 

887  ouidij  Oomplet      .    .  . 

0  bz. 

tt  . 

.  354. 

12  - 

704  Titus  Liuius  Lat.  in  folio 

3  fl. 

tt  . 

.  2382. 

1022  Iloratius  Complet  .    .  . 

2  bz. 

tt  . 

.  102. 

4  — 

2(32  Postil  spangenberg 

12  bz. 

tt 

.  200. 

0  — 

367  Cammer  gerichts  Proces  . 

12  bz. 

tt  . 

.  203. 

0  - 

22(3  Jerusalem  teutsch  .    .  . 

1  fl. 

tt  . 

.  226. 

•1  im  CMinH-lilerkloKter.  K.  Anmnkfc.  IM 


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-  143 


fl. 

bz.  kr. 

774  Psalmbuchlidn  RfiMminr* 

3  bz. 

tt  . 

154 

12 

tM)4  Reichs  Abscheidt 

1  fl.  2  bz.  1  kr.  tt  . 

.  694 

9 

FmnHnpnrpr 

7  bz.  2  kr.  tt  . 

.  214 

7 

2 

711  Terentius 

2  bz. 

tt  . 

94  12 

()4>  Hill] i'i   Mrdrni  ""t'iii'ilr 

7  fl. 

tt  . 

.  462 



78  Mittel  Bibel  gemalt    .  . 

7  fl. 

tt  . 

.  516 

— 

778  Vergilius  Lat  

3  bz. 

tt  . 

.  155 

9 

— 

CG7  Kpistolac  Ciceroiiis  .    .  . 

3  bz. 

tt  . 

.  133 

6 

— 

529  ofticia  Ciceroiiis 

2  bz. 

tt  . 

70 

8 

— 

408  Sleidanus  teutsch    .    .  . 

1  fl. 

tt  . 

.  408 

— 

12  bz. 

tt  . 

.  580 

12 

— 

351  Biblia  Lat  

2  fl. 

tt  . 

.  702 

— 

806  Hauss  Postill  .... 

1  fl. 

tt  . 

.  866 

— 

Hie  volgt  was  im  gewelb  Zum  Moren 

stehet. 

42G  Cronica  Auentin j    .    .  . 

2  tt.  4  bz.  2  kr.  tt  . 

.     979  12 

507  Cronica  vber  dio  Bibel  . 

1  fl. 

tt  . 

.  507 

402  Cronica  francken    .    .  . 

1  fl.  4  bz. 

tt  . 

.  509 

3 



577  Biblia  gespalten     .    .  . 

1  fl.  5  bz. 

tt  . 

.  769 

5 

470  Biblia  Median  .... 

3  fl. 

tt  . 

.  1410 

008  orationes  Complet  .    .  . 

3  ort 

tt  . 

.  681 

666  Titus  LinitM  teutsch  in  folio 

1  fl.  5  bz. 

tt  . 

888 

11  Mittel  Bibel  

2  fl.  3  ort 

tt  . 

30 

3 

3 

433  Kreuterbuchlcin  .... 

1  ort 

tt  . 

.  108 

3 

3 

455  Germanicarum  .... 

10  bz. 

tt  . 

.  303 

5 

8 

umma 

fl.  15594 

3 

Bl.  1". 

fl. 

bz.  kr. 

708  Kinder  Postill  .... 

12  bz. 

tt  . 

.  566 

6 

271  Biblia  Lat  

2  fl. 

tt  . 

.  542 

260  Messias  

12  bz. 

tt  . 

.  215 

3 

174  Palingenvs  

2  bz.  1  kr.  tt  . 

26 

1 

2 

359  Fabulaesopj  (!)  teutsch 

3  bz. 

tt  . 

71 

12 

74  ouidius  teutsch  .... 

3  bz. 

tt  . 

14 

12 

190  gerechnet  Rechenbiichlein  . 

1  bz. 

tt  . 

12 

10 

614  opera  sichardj  .... 

2  fl. 

tt 

.  1228 

597  Jerusalem  Lat  

2  bz.  2  kr.  tt  . 

.  278 

7 

Nun  volgt  was  im  Laden  ist. 

1  Biblia  Median  .... 

3  fl. 

tt  . 

3 

7  Biblia  Median  gemalt  .  . 

7  fl. 

tt  . 

49 

8  Mittel  Bibel  gemalt  .    .  . 

7  fl. 

tt  . 

56 

- 

15  Mittel  Bibel  

2  fl.  3  ort 

tt  . 

41 

3 

3 

27  Biblia  gespalten  .... 

1  fl.  5  bz. 

tt  . 

.  36 

12  bz. 

tt  . 

53 

9 

Digitized  by  Google 


-    144  - 


48  Biblische  Namenbücher 

25  Hauss  Postil  .  . 
62  Postil  spangenberg 
80  Cronica  Francken 
58  Miracula     .    .  . 

125  Kinder  Postil  .  . 
112  Messias  .... 
115  Krenterbuchlein  . 

86  Cronica  Auentinj 
411  officia  Ciceronis  . 

75  Jerusalem  teutsch 

73  ouidius  teutsch 

50  Lehenrecht     .  . 

35  Titus  Liuius  Lat.  in 

73  Fronsperger    .  . 

12  Sleitanus  Lat,  . 

94  Ciceronis  Epistolae 

26  Titus  Liuius  teutsch  in  folio 
161  Terentium  


folio 


Bl.  2'. 

41  Onidij  Johann  Postij 
234  Horatius  Complet 
351  Mareelli  Palingenij  . 
185  orationes  Complet  . 
3  opera  sichardj     .  . 

82  Vergilius  Lat.     .  . 

71  Reichs  Abscheidt  . 

22  ouidij  Complet  .  . 
155  Tomus  Tertius    .  . 

34  Jerusalem  Lat.    .  . 

33  Germanicarum     .  . 

85  Titus  Liuius  in  8°.  . 
299  Psalm  Buchlein  Reisaners 
261  Fabulaesopj  teutsch. 
401  Fabulaesopj  Lat. 
533  gerechnet  Rechenbuchlein 
1  Biblische  fignren 

54  Cammergerichts  Proces 
1  Bcthbuchlein  Rahna 

26  ouidiua  Metamorffices 


Si 


fl.    bz.  kr. 

1  fl. 

tt 

AQ 

.    .       4o  —  — 

1  fl. 

tt 

OK. 

Jr>  —  — 

12  bz. 

tt 

1  fl.  4  bz. 

tt 

.    .     112  11  — 

12  bz. 

tt 

An  ß 

.    .       40    0  — 

12  bz. 

tt 

1  AA 

.    .  100   

12  bz. 

tt 

.    .       89    9  — 

1  ort 

tt 

OQ    11  1 
CO    1  1  1 

2  fl.  4  bz.  2  kr.  tt 

1  A"7    1  O 
.      .        197    l<ä  — 

2  bz. 

tt 

.    .       41    7  — 

1  fl. 

tt 

nv 

.    .       ra  —  — 

3  bz. 

tt 

14  Cl 

.    .       14    9  — 

5  bz. 

tt 

19  10  — 

3  fl. 

tt 

i  Ar 

.    .     105  —  — 

7  bz.  2  kr.  tt 

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1  fl. 

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3  bz. 

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3  bz. 

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.   .      -   3  — 

12  bz. 

tt 

.   .      43   3  — 

2  bz. 

tt 

—   2  — 

3  bz. 

tt 

5   3  — 

Summa 

.     fl.  750   2  1 

mraa  Summarum 

fl.  20616   7  3 

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-    145  - 

■ 

Nachuolgende  Rucher  geboren  den  Pflegki  ndern  allein  Zu 

Jtom  1603  lütter  Qalmi  in  8°. 
Jtem  995  llortzog  Ernst  in  8°. 
Jtom  959  Planeten  Klein  in  4to. 
Jtem  1058  Temporal!  in  4to. 
Jtem  98:1  Spielteutfel  in  8°. 
Jtem  953  Eulenspiegel  in  8°. 
Jtem  KU8  Rrisonetus  in  8°. 
Jtem  102«  Geit/teuffel  in  8°. 
Jtem  981  Pontus  in  8°. 

Voigt  was  man  den  PHegkindern  herman  Glüfferichs  Enkeln  schuldig. 

Jtem  Sigmund  Feierabent  vermög  einer  Handschrift  ist  schuldig 
428  fl. 

Jtem  Wolff  Kirchner  von  Magdenburg  212  tl. 
Jtem  Symon  llütter  alliier  2774  tl. 
Jtem  Peter  von  Vnaw  10  tl.  71/*  b/.. 
Jtem  Velten  Furman  von  Nürnberg  22  H. 
Jtem  Thomas  Rebert  alliier  600  H. 

Voigt  Die  verzeiehnus  aller  schulden,  so  Jn  die  Companey  gehörig 
gewisser  vndt  Vngewisser  Zusamen  autF  ein  Post  gezogen  nach  laut  der 
Companey  Register  biss  auf  heut  «Ion  24.  8bris  Anno  08. 

Vndt  Ist  man  Verinog  derselbigen  Sygmundt  Feierabenten  Ueorg 

Raaben  Vndt  derer.  Vormunder  Ptlegkinder  vngeuerlich  4000  tl. 
Dargegen  seint  Sie  schuldig  aus  der  Companey  and'  Zukünftig 

Fastenmess  Anno  1569  dem  Nielaus  von  Dürkheim  samptlieh 

für  Papyr  nemlich  1OO0  tl. 
Jtem  für  die  rtguren  zum  Vergilio,  Jerusalem ,  ouidio,  Fabnlis 

Aesopi  Zu  reisen  Vndt  schneiden  wie  volgt.  790  tl.  10 
Jtem  Vmb  Alle  tignren  zur  Ribell  Zureissen  vnndt  schneiden  949  il. 
Jtem  für  Figuren  Zum  Liuio  sampt  der  Visirung  vndt  Zweien 

leisten  52«  tl.  10  bz. 

Jtem  Postill  Zureissen  vnd  schneiden  sampt  den  leisten  152  tl. 
Jtem  Figuren  in  Chronica  Auentin j  Zureissen  vndt  schneiden  ttO  tl. 
Summa  Was  die  forma  belangt  2418  H.  2  bz.  2  kr. 


VII. 

• 


10 


-    140  - 


Beilage  VIII. 


Kaufbrief  Thomas  Rebart's  über  den  „Historien  -  Buchhandel" 
seiner  Stiefkinder  vom  6.  Juni  1569. 


Ich  Thoraas  Rebartt,  Burger  vnd  Buchdrucker  zu  Frauckfortt  am 
Mayn,  Bekenne  vor  mich,  Chatrina  mein  Eheliche  Haussfraw,  Alle  vnsere 
Erben,  vnd  Er!)enemen,  das  ich  den  Erbarn  vnd  Namhaffltigen,  Kilian 
Ziglern,  Papierer,  Peter  Schmidt  vnd  Paulus  RcfTeler,  beide  Buchdruckere, 
vnd  alle  bürgere  alhie  zu  Franckfort,  als  Vormunden  meiner  Stieffkinder, 
mitt  vorbewust  vnd  nachlassungk,  Eines  Erbaren,  hoch  vnd  wollweisen 
Raths  alhie  zu  Franckfortt,  bemelter  meiner  Stieffkinder  historien  Buch- 
handell,  mitt  samptt  alle  Figuren,  gross  vnd  klein,  wie  die  Ihn  benirte 
Bücher  bisher  gebraucht  worden  sind,  vnd  noch,  Ballen  für  Ballen,  Jede 
zu  zehen  Rissen  gerechent,  mit  samptt  Itztgedachte  figuren  darein,  vmb 
sechs  gülden,  Franckforter  wemng  zu  fünffachen  batzen,  abgekauft,  vnd 
zu  meinem  Anteil!  ein  hundertt  siebentzigk  acht  Ballen,  sechs  Reiss  (!), 
zwey  buch  vnd  nountzehen  böge  nK  vermöge  das  Jnuentarijm  (!),  mit  samptt 
vorgemelte  figuren,  entpfangen  habe,  welche  Bücher  vnnd  figuren,  zu 
meinem  gehörenden  anteill  an  gelde,  ein  tansent  siebentzigk  ein  gülden, 
vnd  zehen  batzen,  antreffen  vnd  gemacht  haben,  den  Ballen  zu  X  Rissen, 
wie  obstehett,  vor  sechs  gülden  gerechent,  Solche  mehrgedachte  1071  ti. 
10  batzen  soll  vnd  will  ich  folgender  gcstalt  entrichten,  Nemlichen  so  soll 
vnd  will  ich  daran,  alle  Franckforter  Messen  Ein  hundertt  gülden  oder 
Jherlich  zwey  hundertt  gülden,  ablegen  vnd  bezalen,  Bis  so  lange  vorge- 
nente  1071  fl.  10  batzen  vor  voll  vergnügtt  vnnd  bezaltt  werden,  Solches 
alles  one  ehgemeltte  Vormünder  vnd  meiner  Stieffkinder  vnkosten  vnd 
schaden,  stett  vnd  fest  zu  halten,  hab  ich  mein  gowönlich  petzschafft  (!) 
hierunter  auffgedrucktt,  welches  geschehen  ist  in  Frauckfortt  am  Mayn, 
den  6.  Junij  Anno  1569. 


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-    147  - 


Beilage  IX. 


Klare  Verzeichnuss,  aller  Handlung,  was  ich  Georg 
Rab  von  Fastenmess  1567  biss  auff  Fastenmess 
1570  nach  Margreth  Gülfferichen  seligen 
abgang,  mit  jren  Erben  vnd  deren 
Vormünder  zu  verrechnen 
gehabt. 

Sampt  dem  kleinen  Handel,  werckzeug,  vnd 
hinderstelligen  Schulden. 

Georg  Rab,  Burger  vnd  Buchdrucker 
in  Franckfurt  am  Mayn. 


(1)* 

Von  Fastenmess  1567  biss  anff  Horbstmoss  1567  drnckt  ich  in  die 
Corapaney,  wie  volgt: 

1225  Bibel  gespalten  —  314  C  thut  75  Pallen  3  Riss  12  Buch  vom 
Fallen  —  0  fl.  —  Thut  452  tl.  6  kr. 

1525  Betbüchle  Rahus,  erster  Theil,  C  25  '/*  —  7  Pallen  &ft  Riss 
vom  Pallen  6  fl.  Thut  46  fl.  3  kr. 

1525  Horatius  -  C  35  —  Thut  —  10'/»  Pallen  vom  Pullen  5  fl. 
Thut  51/*  fl. 

1525  Opera  Ouidij  —  C  027»  —  Thut  —  27  Pallen  7l/s  Riss  vom 
Pallen  —  5  fl.  -  Thut  138  fl.  3  ort.** 

1025  Cammergerichts  Process  -  C  129  —  Thut  -  25  Pallen  8  Riss 
vom  Pallen  —  5  fl.  —  Thut  120  fl. 

1025  Biblisch  Namen  —  C  201  Thut  40  Pallen  2  Riss  vom  Pallen 
—  5  fl.  —  Thut  201  fl. 

1025  Biblisch  Chronica  —  C  17  Thut  —  3  Pallen  4  Riss  vom 
Pallen  7  fl.  —  Thut  24  fl. 

Summa  —  1043  fl.   6  batzen. 
Thut  einem  zu  seinem  Drittheil  347  fl.  12  batzen. 


•  Diese  und  die  folgenden  eingeklammerten  Ziffern  bezeichnen  die  Blätter 
des  Originals,  welches  auf  10  Quartblättern  geschrieben  ist. 

*•  S.  oben  S.  122. 

10» 


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-    148  - 


Ificrauflf  cmplieng  ich  von  der  Gülfferiehen  4'  »O  fl. 

Eins  vom  andern  abzogen,  bleyb  Ich  jr  52  fl.  3  batzen. 

Vrnd  ist  in  dieser  Papyr  Rechnung  hoch  Kronen  Uherbliebon  — 
2  Fallen  vnd  gab  man  dem  Kartenmaler  0  Fallen  3  Riss 
Schrantz.* 

(2) 

Von  Herbstmess  1507  biss  anff  Fastenmess  1508  druckt  ich  in  die 
Fompaney : 

1075  Liuius  Latine  Median,  hat  402  C  Thut  80  Fallen,  2  Riss 

2  Buch,  vom  Pallen  7l/i  fl.  Thut  616l/i  fl. 

1025  Liuius  Latine  in  8-  C  12372  —  Thut  24  Fallen  7  Riss  5  Buch 

—  vom  Fallen  —  7l/a  fl.  —  Thut  185  fl.  3  ort. 

1025  Liuius  Teutsch  in  folio  C  251  Thut  50  Fallen  2  Riss  vom 

Pallen  6  fl.  —  Thut  301  fl.  3  batzen. 

1525  Psalter  Adam  Reissnors  Teutsch  in  8^  C  30  Thut  —  0  Fallen 

vom  Pallen  6  11.       Thut  54  fl. 

13  Bogen  im  Testament  Median  —  1525  auffgelegt.  Thut  4  Pallen 

0  Buch.    Druckerlohn    20  tl.  11  kr. 

Summa  1  T80~flT  1Ü ljt  batzen. 
Thut  einem  zu  seinem  Drittheil  305  fl.    81/*  batzen. 

Empfieng  diese  Mess  von  Margreth  (iülfferiehin  auff  Druckerlohn, 
wie  volgt: 

Erstlich,  so  ich  jr  Fastenmess  1507  bin  schuldig  blieben  in  der  Rech- 
nung da  ich  auff  Druckerlohn  zu  vil  empfangen  52  fl.  3  batzen. 

74  fl.  an  10  Pallen  Median,  vnd  4  Pallen  4  Riss  gemein  Kronen 
22  fl.  3  batzen  an  Schulden,  so  ich  diese  Herbstmess  1507  von 
jrentwegen  empfangen. 

51/*  fl.  für  Schrantz,  so  ich  verkaufft  vnd  jr  zustendig. 

100  fl.  von  Sigmund  Feyrahend. 

Mehr  12  Taler  13  fl.  12  batzen. 

Beym  Juden,  da  ich  das  Interesse  darvon  geben  100  fl. 

Summa  —  307  fl.  II1/»  batzen. 
Eins  vom  andern  abzogen,  bleibt  sie  mir  27  fl.  127*  batzen. 

(3) 

Empfengnuss  zu  diesen  werckeu  an  Papyr  von  Nielas  von  Dllrken** 
85  Pallen  Median 

Von  Baltasar  Marstaller*** 

 37  Pallen  Median. 

Summa  —  122  Fallen. 

*  Schrantz  oder  Schrentz,  wie  man  noch  heutzutage  hier  hören  kann,  ist 
Maculatur  von  besserer  Sorte,  welche  von  Bncli bindern,  Karteninachcrn  u.  dergl 
verarbeitet  wird. 

**  n.  ***  papierhändlcr  v.  Strassburg.    S.  4J,  t»5  u.  91. 


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-    149  - 


Thun  die  werck  mit  dem  zulegbuch*  vnd  »Schmutz 

188  Pal len  4  Biss    1  Buch. 
Bleibt  vbrig  Papyr  3  Ballen  5  Bis*  19  Buch. 

Gross  Kronen  zum   Teutsehen  Liuio  empfieng  ich  von  Nielas  von 
Dürken  40  Ballen 

von  Thomas  Kubart  allhie  ** 
9  Ballen  vnd  2  Bisa 

3  Ballen  blieben  in  der  gespaltten  Bibel  vbrig. 


Summa  58  Ballen  2  Biss. 

Thut  Liuius  sampt  dem  Zulegbnch  vnd  Schrantz  53  Ballen 

Bleibt  vbrig  5  Ballen  2  Biss 

Schreybpapyr  emptieng  ich  von  Niclas  von  Dürken 

10  Ballen  zu  10  Bisen 

Thut  der  Bsalter  9  Ballen  4  Biss 

Bleibt  dran  vbrig  0  Riss 

Von  Fastenmess  I5Ü8  biss  auff  Hcrbstmess  1508  druckt  ich  in  die 
Compancy. 

1025  Abschied,  oder  Loci  communes,  hat  233  0  Thut  49  Ballen 
6  Buch.    Druckerlohn  233  h\ 

1025  Hausspostill  D.  Luthers  hat  288  C  —  Thut  60  Ballen  5  Biss. 
Druckerlohn  288  fl. 

1025  Frundsbergische  Historien,  hat  114  C  Thut  —  23Pallen 
9  Biss  10  Buch.    Drmkerlobn  114  Ü. 

1525  Ander  theil  Betbüchlein  Babus,  bell  39>/»  C  Thut 
11  Ballen  8»/s  Biss  lauter.  Mit  dem  Zulegbuch  12  Ballen 
1  Riss.    Druckerlohu  vom  Ballen  0  fl.  Thut         71  II.  (3  kr. 


beyde 
auff 
Schreyb 
papyr. 


Summa  706  fl.  6  kr. 

Thut  einem  zu  seinem  Drittheil  235  fl.  51/*  batzen. 

Emptieng  darauff  von    Kilian  Ziegler ,  Beter  Sclimid  ,   v  nnd  Bald 

Bäffeler,  den  Vormündern  250  fl. 

Vnd  blieb  mir  Margreth  (lUlfleriehen  die  vergangne  Hcrbstmess  an 

meim  Druckerlohn  27  fl.  12*/i  batzen. 

Eins  vom  andern  abzogen,  bleyben  sie  mir  13  fl.  3  batzen. 

(4) 

Empfeugnuss  zu  diesen  wercken  an  Papyr 
Erstlich  blieb  im  Bsalter  vbrig  Schreybpapyr  6  Riss. 

Emptieng  von  Nielas  von  Dürken  Schreybpapyr  30  Ballen  3  Biss. 
Thund  die  werck  30  Ballen  10  Buch. 

Bleibt  noch  vbrig  Papyr  daran  8l/a  Biss. 


*  Vergl.  S.  7!». 
**  Verpl.  S.  26. 


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-    150  - 


Von  Niclas  von  Darken  empfieng  ich  mittel 
34  Fallen 

Von  Baltasar  Marstal  lor 

22  Pallen 

Von  Johanne  Oporino  von  Basel  * 
Ol  Palleu 


Auff 

Schreyb 
papyr. 


8umma  117  Pallen. 

Thund  die  werck  109  Pallen  5  Riss  0  Buch. 

Bleibt  vbrig  Papyr  7  Pallen  i  Riss  14  Buch. 

Von  Herbstmcss  1508  biss  auff  Fastenmess  1509  druckt  ich  in  die 
Companey. 

1025  Himmlisch  Jerusalem,  hat  III  C  Thut  23  Pallen  3  Riss  vnd 
2  Buch.    Druckerlohn  III  fl. 

1025  Praelecturen  Ourionis  in  8Z£  hat  45*/»  C  Thut  9  Pallen, 
31/*  Riss.    Druckerlohn  45  l/t  fl. 

1025  Grammatica  Jrenici,  hat  23»/*  C  Thut  4  Pallen  9  Riss. 
Druckerlohn  23'/»  fl. 

1025  Leyen  Bibeln  —  hat  -  97  C  Thut  20  Pallen  4  Riss. 
Druckerlohn  97  fl. 

1525  Betbüchle  Rabus,  Erster  theil,  hat  C  251/!  —  7  Pallen, 
61/«  Riss.    Druckorlohn  45  fl.  12  batzen. 

1525  Betbüchle  Rabns,  ander  theil,  hat  —  397«  C  Thut  — 
12  Pallen  3  Riss.    Druckerlohn  71  fl.  0  kr. 

1225  Biblische  Figuren,  hat  C  19 Ys  —  Thut  —  4  Pallen 
8  Riss.    Druckerlohn  23 7«  fl. 

1225  Ouidisch  Figuren,  bat  —  C  26  —  Thut  —  6  Pallen 
2»/s  Riss.   Druckerlohn  31  fl.  30  kr. 

Summa  448  fl.  137«  batzen. 
Thut  einem  zu  seinem  Drittheil  149  fl.  97»  batzen. 

Hierauff  empfieng  ich  von  obgemeldten  Vormündern  100  fl. 

Bleyben  mir  an  dieser  Rechnung  49  fl.  97«  batzen. 

Vnd  dann  die  vergangne  Fastenmess  13  fl.  3  batzen. 

02  fi  127«  batzen. 

(5) 

Empfengnnss  zu  dioscn  wercken  an  Papyr. 
Erstlich  blieb  vber  Fastenmoss  1508  Schreybpapyr  8V«  Riss, 

von  Niclas  von  Dürken  empfangen  51  Pallen  Schreybpapyr. 
Thun  die  wercke  51  Pallen  4  Riss. 

Bleibt  vbrig  47«  Riss. 


*  Vergl.  Archiv  f.  Gesch.  d.  deutschen  Buchhandels  Bd.  II  ,  S. 
Anmkg. 


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-    151  - 


Mehr  von  Niclas  von  DUrken  Mittel 
3ti  Fallen 

Vnd  sind  die  vergangne  Mess  verblieben 
7  Pallen  4  Riss  vnd  14  Buch 


8umma   43  Pallen  4  Riss  14  Buch. 

Thund  die  werck  37  Pallen  6  Riss  12  Buch. 

Bleibt  vbrig  5  Pallen  8  Riss  2  Buch. 

Von  Fastenmess  1569  biss  auff  Herbstmess  1569  druckt  ich  in  die 
Companey. 

1225  Bibeln  Mittel  —  C  355  —  85  Pallen  2  Riss  vom  Pallen  71/*  H. 

Thut  639  H. 

1225  Biblisch  Namen  C  65  —  Thut  15  Pallen  6  Riss  alles  lauter, 

vom  Pallen  —  8  ti.  124  11.  12  batzen. 

Thut  Druckerlohi)  in  Summa  766  H.  3  kr. 

1025  Josephus  Teutsch,  helt  286  0  Thut  57  Pallen  2  Riss  vom 

Pallen  6  ti.  Thut  343  fl.  3  batzen. 


8umma  1110  fl.  3  kr. 

Thut  einem  zu  seinem  Drittheil  370  fl.  1  kr. 

Darauff  empfieng  ich  von  gedachten  Vormündern  350  fl. 

Bleyben  sie  mir  herauss  20  fl.  1  kr. 

vnd  dann  die  vergangne  Herbstmess  62  fl.  121/*  batzen. 

82  fl.  12  batzen  3  kr. 

(6) 

Empfengnuss  zu  diesen  wercken  an  Papyr  von  Niclas  von  Dürken. 

Median. 

98  Pallen 

Vom  Baltasar  Marstaller 

3  Pallen 

Von  Eusebio  Episcopio  in  Basel 
16  Pallen  vnd  —  1  Riss 

Vnd  so  in  den  Liuiis  vberblieben 
3  Pallen  —  6  Riss 


Summa  120  Pallen  7  Riss 

Thut  die  Bibel  107  Pallen  vnd  5  Riss  mit  den  150  Namenbüchern. 
Gab  dem  Sigmund  Feyrabend  1  Pallen. 

Liehe  Hans  Wolffen  allhie  1  Pallen  6  Riss 

Sind  Schrantz  vnd  ertruncken  Papyr  vorhanden  6  Pallen 

Manglen  4  Pallen  6  Riss,  sind  zu  den  Defecten  in  die  Bibel  kommen. 
Darumb  gebttrt  jnen  —  27  Bibeln  auss  den  Defecten,  so 
gantz  gemacht  worden. 


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-    152  - 


Fmpfengnusa  an  Papyr  zum  Josepho 
von  Baltasar  Marstaller 
21*  Pullen  hoch  Kronen 

von  Nielas  von  Dürken 
28  Pullen  2  Riss  hoch  Kronen 

vnd  im  Liuio  Teutseh  vbcrblieben 
5  Pallen 


Summa    02  Pallen  2  Riss. 

Thut  .losephus  mit  dem  zulegbueh  vnd  Schrautz  lauter  Oo  Fallen. 
Bleibt  noch  2  Pallen  2  Riss. 

(7) 

Von  Ilerbstmess  1501»  biss  auff  Fastenmess  157»»  druckt  ich  in  die 
<  'ompaney. 

1525  Retbüchle  Rabus,  ander  Theil,  hat  C  40  Thut  12  Pallen  3  Riss. 

Druckerlohn  72  h\ 

Thut  einem  zu  seinem  Drittheil  24  fl. 

Fmptieng  von  Niehls  von  Dürken  Schrcybpapyr 

13  Pallen 

Thut  das  werekle  12  Pallen  ;t  Riss 

Bleibt  vbrig  7  Riss 

Hleyben  mir  gemeldte  Vormünder  von  wegen  Weygand  Hauen 
Krben  schuldig  an  diesen  Rechnungen  wie  volgt : 

Ilerbstmess  15(111  an  meinem  Druckerlohn  82  tl.  12  batzen  3  kr. 
von  wegen  dess  l'hrouicbuchs  vnd  der  27  Bibeln  10  H. 

.In  gemeiner  ausgab  mit  Sigmund  5  fl.  0  batzen 

Fastenmess  1570  Druckerlohn  am  Rettbüchle  24  fl. 

Summa  122  fl.  15  kr. 

Dargegen  Bol  ich  jnen  wie  volgt: 

Hey  dem  Isaac  Juden  von  den  100  fl.  so  sie  auflhain,  vnd  mir  »uff 
Druckerlohn  gab,  Zinss  4  fl. 

vmb  2  Pallen  Median  Schrautz  10  tl. 

vmb  1  Pallen  hoch  Kronen  Schrautz  3  fl. 

Vnd  dann  vmb  die  vbrigen  2  Pallen  8  Riss  vnd  -l  Ruch  Schrantz, 
so  in  allem  vbrig,  vnd  jnen  zustendig  8  tl.  03A  batzen. 

Summa  25  fl.  Ii3/«  batzen. 
Eins  vom  andern  abzogen,  hleyben  sie  mir  06  fl.  12  batzen 

Voigt  die  Rechnung ,  so  ich  mit  vilgemeldten  Vormündern  den 
4.  Decemb.  dess  1508  jars  gethan,  belaugt  den  werckzeug,  Haussraht, 
vnd  hinderstellige  Schulden. 

Vnd  bin  ich  Georg  Rab  jnen  schuldig 

Für  den  werckzeug  vnd  Haussraht  500  fl.  14  Alb.  0  hlr. 


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I 


-    153  - 


Am  Papyr  zum  Rechenbüchle,  Rest  ich  —  1  fallen  3  Kiss  7  Ruch 
Tlnit  au  Gelt   0  «I.  12  balzen. 

Summa  507  fl.  51/*  balzen. 

Ilergegeu  sollen  mir  gedachte  Erben  vnd  Vormünder  wie  volgt: 

In  der  Rechnung  Herbstmcss  1509  lauter  90  fl.  12  batzcu. 

Von  dreyen  Kechenbüchlen,  so  ich  in  kleinen  Handel  gedruckt, 
halten  alle  drey  —  C  31  Sind  1525  auffgelegt.  Thut  9  Fallen 
3  Riss  vom  Palleu  5  ti.  Thut  46  7*  fl. 

In  der  Rechnung  da  ich  jnen  meinen  theil  im  kleinen  Handel 
haut  dem  zu  kauften  gab.  waren  vorhanden  in  allem  gedruckter 
Inventariums.  Bücher  318  Fallen  7  Riss  0  Ruch  147*  C.  Dar- 
von  gehört  den  Erben  zum  voraus«  —  149  Fallen  7  Riss  2  Ruch 
9  C.  Rleyben  noch  109  Fallen.  Thut  mir  zu  meinem  halbtheil 
847*  Fallen.  Den  Fallen  pio  10  fl.  (laut  vnser  beyder  ver- 
schreybungj  Thut  845  tl. 

Z weyen  Gesellen  fünff  jar  Messlohn  48  H. 

Mir  für  mein  Messlohn,  fünft"  Jar  lang,  flaut  vnser  beyder  verschrey- 
bungj  ein  Mess  —  12  H.  —  Thut  120  fl. 

Darneben  hab  ich  in  Handel  bracht,  wie  volgt: 

Das  lloehteutsehe  Formular  pro  •           20  fl. 

Die  Türkische  Chronica       pro  20  tl. 

zwöln"  Figuren  dazu            pro  12  fl. 

Die  Rauwordnung                pro  10  tl. 

Den  Wendvumuth*  pro  10^  fl. 

Summa  —  72  fl. 

(9) 

Darfür  gehört  mir  (laut  vnser  verschreybungj  für  meinen  halben 
theil   fl. 

Summa  alles  1192  tl.  4'/a  balzen. 
Dargegeu  bin  ich  jnen  (wie  \ orgemeldtj   an  werckzeug,  Haussraht 

vnd  hinderstelligeu  schulden  507  11.  51/*  batzen. 

vnd  emplieng  daran  von  Vormündern  (laut  meiuer  Qu  ttung)  nem- 

lich    822  fl.  9J>atzen. 

Summa  829  fl.  141/«  batzen. 
Eins  vom  andern  abzogen,  bleiben  Bie  mir  nach  klarer  Rechnung 
herauss  303  fl. 

Vnd  dann  meinen  theil  au  den  Schulden  im  kleinen  Handel,  lauften 
ob  —  450  fl.,  daran  mir  da«  halbe  theil  gebürt,  Sind  die  Hand- 
schrifften  zum  theil  verlohren,  vnd  die  Register  zerschnitten 
vnd  verbrennt  worden. 


*  Vergl.  Goideke,  Gmmlriss  zur  Geschichte  d.  deutHlien  Dichtung,  Bd.  1. 

S.  376,  9^. 


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Verzeichnuss  dess  werckzeugs  vnd  Haussrahts,  auch 
der  hinderstelligen  Schulden,  so  ich  Georg  Kab 
von  Weygand  Hauen  selig  empfangen, 
vnd  jetzt  verrechnet  wor- 
den ist. 

Vnd  ist  gemeldter  kauff  geschehen  Fastonmess  1561.  * 

Erstlich  drey  Pressen,  sampt  aller  zugehörung,  eine  vmb  30  fl.  — 

Thut  90  fl. 

7  Centner,  189  ff  gute  Sehrift'ten,  den  Centner  pro  14  fl. 

8  Centner,  154  ff  böse  Schrifften,  den  Centner  pro  9  fl- 

2  Centner,  231/«  ff  mittel  Schrifften,  den  Centner  pro  10  fl. 

3  Centner,  34  ff  mittel  Fractur 

1  Centner,  57  ff  Josten  Fractur,  sampt  dem  Kasten,  den  Centner 

pro  10  fl. 

2  Centner,  43  ff  Jost  Granen  Cursiseh ,  sampt  dem  Kasten,  den 

Centner  pro  10  fl. 

1  Centner,  Gl  ff  gute  Schrifften,  den  Centner  pro  Hfl. 
Item  24  ff  gute  Schrifften 

1  Centner,  25  ff  mittel  Fractur,  den  Centner  pro  10  fl. 

vier  Bettle  vnd  alte  Bettstatt  darzu  21  fl. 

57  ff  Färb 
24  ff  Zinngeschirr 

Für  wollen  zum  Fallen  5  Albus 

18  Loth  Zinnober 


Alles  von  jme  angeschlagen  vnd  gerechnet,  vmb  400  fl.  14  Albus  (3  hlr. 

(10) 

Herbstmess  1561  empfieng  ich  von  jm  weyter. 

88  ff  virnuss  pro                                                5  fl.  5  batzen. 

10  ff  Russ  5  batzen. 

1  virnisshafen,  sampt  dem  Eynruckkcsscl  pro  3  fl. 

1  Laugenkessel,  weschtrog,  vnd  Tisch  1  fl. 

2  Alter  Kisten,  Betladen  vnd  Tisch  2  fl. 
2  Alte  Anrichten  vnd  Bräter  in  der  Kuchen  8  fl. 
1  Handfass,  zwen  Tisch,  ein  Schrank,  ein  Sitzbret  12  fl. 

Für  gemoldte  Thücher  **  8  fl. 

Für  alte  Setzkästen  gross  vnd  klein  6  fl. 

Für  ein  Median  Tigel  5  fl. 

Summa  —  50  fl.  10  batzen. 


*  S.  Seite  LU 

**  Vergl.  S.  1 15  Anmkg.  152. 


-    155  - 


Soll  lauter  darfür  zalen,  laut  seiner  eignen  Hand  40  H. 

Summa  Summarum  dieser  zweyer  Posten  thut  500  fl.  14  Albus  vud  0  hlr. 
Ist  alles  verrechnet  vnd  bezalt  worden  folio  8.  9. 

Georg  Rab  manu  propria. 

Auf  einem  durch  Moder  fast  zerstörten  Blatte,  welches  bei  dem  in 
ähnlichem  Zustande  befindlichen  Register  der  Fastenmessc  1506  lag,  war 
noch  zn  lesen  : 

Folgende  Exemplaria  hatt  Georg  Rabe  in  den  handeil  von  Fasten- 
meas  A°  1506  bis  vff  die  Itzige  Herbstmess  1500  gedruckt  nemlich: 
1000  Chronica  german.  in  fol.  123  (?)  Thut  24  Ballen  0  Ryss 
1500  Orationes  fvnebres  lat.  8^  2  teil  C  951/«  Thut  28  Ballen 

0  Ryss  10  Buch 
1500  kreutterbuchlin  —  8°=S  —  54  C  Thut  10  Ballen  2  Ryss 
1000  Chronica  Auentini.  fol.  C  280.    Thut  57  Ballen  8  Ryss 

NB.  ist  klein  Median  Duckpapyr  Jeder  Ballen  G  fl. 
1OO0  Grammatik  Thut  1  Ballen  1  (?)  Ryss.  etc. 


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-    156  - 


Beil 


X. 


Auszug  aus  den  Registern  der  Fasten-  und  Herbstmesse  1568. 


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1 

2 
3 
4 
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7 

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10 
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17 
18 
19 

20 
21 
22 
23 
24 
25 
26 
27 


Titel. 


Albertus  Magnus.  4°  .  .  .  . 
Albrecht,  Kecheubüehlein  .    .  . 

»Sorglich  Anfang*  

König  Appolonius  

Argumenta  bibl.  eplt  

Aesopu«  

„      Burkard  Waldia  .    .  . 

Barbarossa   

Bauern  Practica  

Bauordnung.  Fol  

Bösen  Sieben  

Brissonctns  

Kömisch  Bundschuh  

Caruöffelspiel  

Catechismus.  8°  

»  ™°  

Cato  

Chronica  Corinth  

„       türkische  oder  Türken- 

historie  

Veit  Dietrich,  Summarien.  8° 

Distillierbucli,  Fol  

40 

Ehestauds-Arznci  

Eheteufel  

Elucidarius  

Erasmus  Boterod.,  colloquia,  deutsch 
Eulenspiegel  


Breis. 

— - — , — 

Anzahl 

der 
Bosen. 

Aniahl  (W 
Exemplare 

FMt«n.  IlfTtmt 

12  >/jf 

117 

84 

12«/* 

191 

60 

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49  , 

11 

77 

28 

23 

10 

17 

481  ! 

1 

270  | 

•  Von  Jörg  Wukram,  s.  Oocdoke,  (.iiiiidri!*  tur  Geschichte  der  deutlichen  Uiehtung. 
Bd.  I    Hannov.  1859.   8.  370,  9,  b. 


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-    157  - 


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50 
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52 

53 
54 
55 

56 

57 
58 


Titel. 


Euriohi8  und  Lucretia  .... 

Evangelia,  lat.  16°  

Evangelien,  deutsch.  16°  .    .  . 

Experimenta  

Fierrebras  

Figuren,  biblische.  8°  .  .  .  . 
Flurio  Bianceffora  

Fluchtenfei  

Formular  Meissners  

Forstrecht.  Fol  

Fortunatas  

Friedrich,  Herzog  von  Sachsen, 
Orationes  

Zehn  Gebote,  hieraus  .... 

Gcizteufel  

Fürst  Georg's  Werke  .... 

Gesindeteufel  

Der  gantz  christlich  Glaub.   4°  . 

(ioldfaden*  

Gramiuatica  Philipp  

Grobianus  

Gülflerich,  Rechenbüchlein  .    .  . 

Handhüchlein  Appolinaris  .    .  . 

„          Leonis     .    .    .  . 
Handelbnch.  Fol  

Hauspostill  Pforzhcimer     .    .  . 

Heldenbuch,  Fol  

Herodiauus  

Herzog  Ernst  

Historia  vom  Paris  

Hofteufel  

Hugschapler  


12  ß 
10  ß 


16  ß 


27 Vi  od. 
29  V« 
10 
6Vaod.7 

8 
11 
19 
14 

11»/» 

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26  Vt  od. 
28  i/i 
16V> 


8  ß 
14,V7hlr. 
u.  15  [i 
6  ß  7  hlr. 


20  V» 
10  od.  12 
18  od. 
18V» 
7  od.  7  Vi 
14 


Anzahl 

Anzahl  der 
Kjcemplnrr 

der 

Bogen. 

—  - —  — 

l  K\\  <  11  - 

Herb»t 

11 

82 

65 

8 

23 

6 

8  V* 

19 

9 

8od.8V* 

138 

80 

17  od.  15 

81 

57 

18 

12 

28 

78 

5 

5»/»,  6  V* 

35 

oder  7 

145 

122 

64 

148 

3 

1 

14  V« 

224 

168 

6 
1 

100 

i 

30 
4 

74  | 
12 
47 
97 

252 

56 


4 
15 

30 


78 
158 


31 
4 

Hl 

69 

18 
47 

138 

21 

2 


6 
11 

28 


68  19 


58 
50 


*  Von  Jörff  Wickram,  s  Ooe«leke,  Onindris*,  Bd.  I  8  372,  17.  b  mler  c. 


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-    158  - 


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1  £ 

S  s 

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61 
62 
63 
64 
65 
66 
67 

68 

60 
70 


71 

72 

73 
74 
75 
76 
77 
78 
79 

80 

81 

82 
83 
84 
85 
86 
87 


Titel. 


Preis. 


Anzahl 

der 
Bogen. 


Anzahl  der 
KxempUre 


Herb«t 


88 


89 


Jagteufel  

Jesus  Sirach  (Wormser)    .    .  . 

16°   

Illuminirbuch  

Jung  Knabenspiegel*    .    .    .  . 

Junkertenfel  

Kaiser  Friedrich  

Kellormeisterei  

Koch-  und  Kellormeisterei  .    .  . 

Kochbuch.  4°  

Kunstbüchlein  

Lieder,  hieraus  25  Bogen  oder 
1  Buch  

Loher  und  Maller  

Magelona  

Marcolphus  

Meister,  die  sieben  weisen     .  . 

Melusina  

Menschenfresser  

Modelbuch  

Namenbuch  

Narrenschiff  

Octavianus  

Olivier  

Paradoxa   

Pfaff  vom  Kalenberg     .    .    .  . 

Pflanzbüchlein  

Planetenbuch,  gross  

„  klein  

Postill  Corvini,  lat.  4°  .    .    .  . 

Practica,  geistlich  

Psalmbuch.  8°  


2  ß 


16  V» 

8 

7  od.  7  Vi 
12 
10 
7 

19 

16 

18 
16,  17 
od.  18 
3 


29,  30 
od.  31 
10,  lOVi 

od.  11 

3 
11 

13  od.  14 
21 

10 1/2 

2 
20 
17  od. 
17V» 
20 
48  od. 49 
6 
3 
19 
7 
96 
18  V»  od 

19 
24  od. 
24  V» 


88 

19 
143 
68 
4 

28 
8 
3 

121 

1 

1 

77 

142 

32 
284 

192 
20 
30 
25 
60 

260 

112 
14 
50 
65 

110 
45 
3 

3 
6 


•  Von  Jörg  Wickram,  s.  Uoedcke,  OrundrU*  Bd.  I,  8.  371,  10,  c 


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102 
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100 

107 
108 
109 

110 

III 
112 

113 

114 
115 
116 
117 
118 
119 

120 

121 
122 


Titel. 


Psalmbüchlein.  16° 
Recht,  Päpstlich  . 
Responsiones  Henr. 

Rhetorica.  8°  .  . 


Artopei 


Riese,  Rechenbuch 
Ritter  Galmi    .  . 


Ritter  Pontus 

Rollwagen  . 
Salti8tius 


Saufteufel  , 


Scanilerbeg.  4°.  . 
Schildborger.  4°  . 
Schimpf  und  Ernst 
Hürnen  Seyfriod  . 
Sleidan,  Auszug  . 
Spangenberg,  Epistel 

erste  Epistol 
Postille  . 
n  Till 
Spiel  von  sieben  Weisen 


cplt 


T) 


Spielteufel 


Statutenbuch  .  .  . 
Summaria  bibl.  cplt.  . 

Temporal  .... 

Testament.,  lat.  8°  . 
Theophrastus  Paracelsus 

„         Thl.  H. 
Thesaurus  Kirchneri 

„  Lutheri,  lat. 
Tintenbüchlein     .  . 


Tristrant 


Trostbflchlein  Kramer's 
Tucher,  Meerfahrt  . 


II 


Fol 


Preis. 


1  ß 


4  ß 


5/9 


1  ü.4fi 
12  ,i 

Ifl.Sß 


6/?7hlr 


*ß 

1  fl. 
1  fl. 


6  bz. 


Anzahl 

der 
Bogen. 


24 

23  V» 
8>/a  od. 

9>/s» 

10 

17 
19  od. 
19'/« 

14 

15  od. 
16  Vi 

85 
20 
36 
4 

40  i/t 


An  zu  Iii  der 
Exemplare 


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3»/s 
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8,  8'/» 
od.  9 
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14  V«  od. 
16  Vt 
11 
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170 

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10 
4 

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6 


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5 


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34 
17 
4 

24 

101 

9 

132 


6 
17 
187 
27 


1 
1 

2 

68 

2 
3 


I 
4 
1 

12 

126 

53 
6 


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—    160  — 


C  C 

SS 

123 
124 

125 

126 
127 
128 

129 

130 
131 
132 
133 
134 
13'» 
130 
137 
138 

1311 


T  i  t  e  1. 


Tyranneiteufel 
Vergfliua  Polydona 


Viecher,  Auslegung  . 

Vogter,  Barth.,  Arzneibuch 

„  Wasserbrenner 
Vrom  Xachtraal     .  . 

Weiureehnung.  16°  . 


Weis  Ritter     .    .  . 
Wendumnuth  *     .  . 
Werner,  Postille.  Fol. 
Wigoleis  .... 
Wniherteufel   .    .  . 
Wundarsnei.  4°.  eplt. 
Wunderlichen,  cplt 
Thl. 

»  71 


11 


II 
III 


Anzahl 

Preis. 

der 

Höpen. 

10 

5  i 

1)3 

°0>  *  od 

27 

—  • 

24 

21 

14V* 

4  hlr.  od. 

1  kr 

25 

5  ß 

05 

12 
~*  i  * 

10 

0>/*od.7 

8  |* 

801/» 

22  od.  26 
20 

32  V»  od. 

33 

Anzahl  der 
Kx«tii|il»re 


Kaatm 


Hrrb-I 


3!» 
Ii» 


-1 

19 

45 

119 
140 

2<i 
73 
29 

54 
42 
43 


i   

21 
7 

!  2 

I 

12 

8 

46 
93 
141 
23 
35 
12 
15 
4 

18 


Summe  der  verkauften  Bücher  Fastenmesse 
„  „  „  Herbstmesse 


1 508  8000. 
1 50S  4882. 


44  13 


«  Von  H.  W.  Kirohhoir,  ver*!.  Ooe.leke,  (irumlriu  I,  «  37«,  9,  n 


/ 

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Beilage  XI. 


Simon  Huter  Empfing  den  19.  April  68  diese  bucher  nach 

leypzigk.* 


.  1480 

.  4325 

.  2010 

.  700 

.  1425 

.  240 

.    .    .     28       .  . 

.  560 

30  Weis  Ritter  

.    .    .  25 

.  750 

.  150 

24  Ritter  Galmj  

.  408 

.  350 

30  Herr  Tristrant  

.    .    .     161/«    •  • 

.  495 

.  360 

20  Barbarossa   

18      .  . 

.  36i) 

11 

.  385 

10      .  . 

.  200 

29      .  . 

.  580 

.  260 

.  1020 

.   .     UV*   •  • 

.  725 

10      .  . 

.  100 

.  340 

.    .    .  17 

.  1955 

15  Narnsohiff  

.    .    .     20      .  . 

.  300 

40  Wunder  Zeichen  Krst  theil  .    .  . 

22      .  . 

.  880 

26      .  . 

.  088 

38  Wunder  Zeichen  Tritt  theil 

32V«   •  • 

.  1235 

40  Saumeuffel  

.    .    .     15      .  . 

.  GOO 

40  Eheteuffel  

0 

.  240 

14  Geitzteuffel  

.    .  7 

98 

.  150 

*  Bl.  51  -68  des  Kegistcrs  der  Fastenmesse  15W. 

**  Die  Anzahl  der  Hoffen  cartao)  des  einzelnen  Kxemplais. 
VII.  1 1 


-    162  - 


40  Fluehteuffel  •  •  • 
15  Teuffels  Tyranney  . 
25  Jagteuffel .... 
30  Jlluminirbuch  .  . 
40  PHantztcutfel*  .  ■ 
15  Distilirbueh  in  4"'  . 
20  Temporal  .  .  • 
40  ElueidariuH  4»°  ■  • 
15  Planctenbuch  gross 
40  Kochbuch  .  .  . 
50  Trost  buch  Krämern 
30  Bchiltberger  4* 
80  Die  7  w.  Meister  . 


r 

5 

10 

tat  i 
IO7I  ■ 

12 

3 

1  Ol) 

öl) 
33 

8 

.    .  208 

11 

.   .  440 

19 

.    .  285 

16 

.    .  640 

11 

.    .  550 

20  . 

.    .  600 

11 

.    .  880 

C  29404'/* 

Unit  den  Ballen  zu  13  fl.  durch  vnd  durch  gerechnet. 
An  Hallen:  thut  5  Baln  8  Ritt  16  buch  4'/t  C. 
Thut  zu  gelt:  68  H.  11  ß. 

Item  20189 V»  thun  5  Bai:  9  R.  7  bu-h  14'/*  C 
thut  am  gelt  22  tl.  2  (i  7  hlr. 

Mehr  den:  24.  April  68: 

2  hotfteuffel 
2  Fluchteuffel 

1  Teiffek  Tyran. 

2  Eheteuffel 
2  Jagteuffel 

2  Rechenbuch  gülff. 
1  Rechenbuch  Albrech. 
1  Weis  Ritter 
1  Tristrant 

1  Keyser  fridrich 

2  Grohianus 
2  Euriolus 

2  Bauern  Practica 

1  Keyser  Olwier 

2  Hug  Scapler 

1  Wigoleis 

2  Goldtfaden 
2  Mageloua 
2  Melusina 

1  Schimpf  vnd  ErnBt 


*  Soll  wohl  Pflantzbüchlcin  heisaen. 


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-    103  - 


2  Eulcnspigel 
2  7  W.  Meister 

1  Keyser  Lohr 

2  Sauffteuffel. 

Mehr  von  vns  Treuenholtorn*  empfangen  gehn  der  Nauinburgk  08. 
30  Schimpff  vnd  Ernst 
30  Octauianus 
30  fortunatus 
•r)2  Eulcnspicgel 
30  7  weiss  meister 
15  HandbUehle  Appol. 
20  Melusin» 
15  Mageluna 

Thiit  C  4436»/*  thut  8  R  17  Buch  U'/i  0  thnt  an  gelt  1 1  fl.  12  ß  2  hlr. 
ist  den  Deceraber  08  verrechnet  vnd  in  die  verschreibung  gerechnet.** 


Beilage  XII. 


Inuentarium  Simon  Hutters. 


Im  Kram:*** 

Item  1  Kramtisch  auff  vier  gedrehten  Beulen 

Item  2  kleine  siedelt  mit  Gasten 

Item  2  Buchleitern. 

Item  1  Lang  eichen  niderlendiseh  Bank  ff 

Item  1  Tanne  hritzenttt  darauf  der  kramtisch  stehet. 

203  Hirten  Bücher  in  foL  0  135 

250  Erster  theil  Welt  Buch  in  fol.  V  120 

139  Ander  theil  Welt  Buch  in  fol.  C  82 

38  Drittheil  Welt  Buch  in  fol.  0  105 

71  opera  paracelsi  in  fol.  C  180 

*  Vormündern. 

**  Bezieht  sich  auf  den  Seite  :js  erwähnten  Kauf  eines  Theils  der  (jiilffe 
ricirschen  Krbraasse. 
***  liu  Laden. 

f  Sessel,  jedenfalls  ohne  Lehne. 
t+  Eine  Bank  mit  Lehne, 
tft  Line  Brettererhöhung,  ein  Tritt. 

11* 


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-    104  - 


«50  Ttirnierbuch  in  fol.  C  202 
300  Kirchenordnung  der  Statt  Güttingen  in 
36  Dispensatorium  Tomus  prinius  C  120 
76  Opera  Fuchsi  Tomus  primus  O  120 
18  Opera  Fuchsi  Tomus  secundus  C  98 

103  Opera  Fuchsi  Tomus  Tertius  C  53 
07  Julius  Caesar  C  123 

109  Corpus  doctrinae  yerusch  (!)  C  171 

104  Wunderzeichen  Goltwurm  C  74 
6  Kriegsordnung  C  91 

24  Adels  ankunfft  C  21 

100  Kirchenordnung  in  1°  C  70 

18  Aufferstehung  der  Todten  in  4°  C  89'/* 
86  Concordantzen  vbern  psalter  C  44 
191  psalter  C  33 

26  Vegetius  in  4°  C  41 
511  Kinderbuchlin  8°  C  3 

108  Commedia  der  Kinder  C  8 
134  Cronica  der  Stett  C  8'/a 
04  Hoffarts  teuffei  C  43 
268  Eigennuz  C  7 
118  Narrenbeschwerung  0  26 
282  Geitzwagen  C  81/* 

101  Frauciscus  Spira  O  IV/t 

175  Freydanck  C  10 

1 10  Neidhart  Fach»  C  11 
435  Busspredigt  in  8°  C  10 
444  Kriegsfiguren  in  4°  C  135/» 
185  Oration  Ellinger  C  1 1 

287  Herrnzucht  C  2V/t 

27  postil  Gygandj  C  100 
124  Eulenspicgel  lat.  C  27 

59  Keinecken  lat.  C  37*/* 

20  Horti  tres  lat.  Complet  0  90  V* 

176  Emblemata  in  8°  C  19 
193  Emblemata  lat.  8°  C  26  »/* 
239  Hurenteuffel  C  9 

291  Fürstlicher  Trostspiegel  C  22 
1035  Faulteuffel  C  7 
438  Vom  leben  vnd  sterben  8°  C  8 
345  Bericht  Struppen  C  12 
228  Buch  yosua  C  26 
167  vom  Nachtmal  Eberj  C  27 
223  Boccatius  C  41 V* 


-  165 


107  Haussteuflel  C  0 
168  Gesindteuffel  C  8 
440  Hausshaltung  C  8 
1021  Tantzteuffel  C  15 
194  Ehe  Buchlin  C  71/* 

81  Ofticia  Oieeronis  C  33 
5  Levita  nouella  C  81 

43  wegkurzer  C  191/* 

44  Gauchmatt  C  20 

7  Lob  vnd  vnschult  der  Ehefrawen  C  29 
72  Ausslegung  dess  33  Cap.  Ezeehielis  C  7 
18  Gifföager  C  2<> 

18  Hausstaffel  20 

71  Schiltwach  ander  thcil  C  15 

35  Gottingische  Kirchenordnung  in  4°  ('  31 

44  Rätterbuch  C  0 

21  Buch  geschieht  in  der  weit  C  1 
25  Buch  wappen  C  1 

14  Vom  grewel  Coelibats  C  40 
46  Rechtfertigung  4°  C  51/« 
5  Bannteuffel  C  O'/s 

19  Cronica  Carionis  Beucerj  (!)  C  39 

22  Trostbuch  Hugen  C  4 
2J2  Zuchtschul  C  3 

312  Spiegel  der  Frau  wen  C  2 

63  Trostbuch  Günters  C  20 

12  Mutterlieb  C  39'/* 

32  Alte  Weisen  C  27 
172  Spiegel  der  Weissheit  C  20. 

Vier  Bücher  hebräisch 

82  der  ersten  hclt  C  90 
92  der  anderen  helt  (I  60 
41  der  dritten  helt  C  24 

127  der  vierdten  0  18 

198  vom" Leben  vnd  todt  in  12°  C  23 
190  Testament  lat.  C  63'/» 
290  Rechenbuch  S.  Jacobs  in  4°  C  90  V» 
121  Fundamenta  C  70 

90  Cronica  der  Francken  C  22 

81  der  verfluchte  geitz  C  24. 


Hei  läge  XI  IT. 


Kaufbrief  Peter  Schmidt's  über  das  Geschäft  Simon  Hüters. 


Kunth  vnnd  zuwissen  sey  meuiglieh  Iu  ('rafft  dis  brieffs  Darauff  heut 
dato  heninder  bestimbt,  Die  Ernhaffte,  Erbare  Wolachtbare  vnnd  furnemc 
Herren,  Kilian  Zitier  vnd  Paulus  Belehr  als  Hechtmessige  Vormunder. 
Wadandt  Weigandt  Hauen  seligen,  Nachgelassener  Kinder,  Sigmnndt  Feier- 
abent  vnnd  (ieorg  Hab,  alle  Burger  vnnd  Huehhandler,  als  mit  C'unsorten 
vnnd  gesellschaffterc  Jim  Franckfurt,  für  sieh  vnd  .Ihre  Erben,  den  Buch- 
handel Simon  Hüters,  Welcher  handel  gedachten   Herren  vnnd  gesell- 
schaffte™,  Jn  der  Cantzley  allhie  verschrieben  vnnd  eingesetzt  worden, 
Von  wegen  funffhundert  gülden  Kauffmans  werung,  die  gedachter  Simon 
Hüter  Mehr  benanten  Herren  vnnd  gesellschafftern,  Jnn  .Ihren  handel 
schuldig.    Welcher  handel  dann  sich  erstreckt  vnnd  laufTt  auff  Achtzig 
Paln  Allerley  getruekteu  Materij,    vnnd  darzu  gehörigen  Hguren  laut 
darüber  auffgerichten  Inuentarij  Dem  Achtbarn  Peter  Schmidt,  Auch  Burger 
vnd  Buchtrucker  alhie  zu  Franckfurt  vnnd  seinen  erben,  Eins  vffrichtigen 
vnd  Rechlichen  Kauffs,  Verkaufft  vnnd  zukauffen  geben  haben,  Den  Paln 
vnd)  vnnd  für  fuuff  gülden  ehgedachter  werung,  thut  vierhundert  gülden, 
Vnnd  dann  die  Hguren  vmb  ein  hundert  Vnnd  funffzehen  gülden,  Summa 
fiinffhundeit  fünffachen  gülden,  thut  allss  ein  drittentheil  der  gesellsehaft 
ein  hundert  sechs  vnd  seehtzig  gülden  zehcn  Patzen,  die  Vbrigen  funff- 
zehen  guldeu,  gebüren,  Herr  Sigmundt  Feierabenten  zu,  an  seiner  eigen 
sehuldt,  Vnnd  nach  volgender  massen  zu  bezalen,  Neinlich  das  Kauffer 
den  gcmelten  Vormundern,  oder  Ihren  Pflegkindern,  Vnnd  Sigmundt  Feier- 
abent  beiden  Jhren  halben  theil  mit  trucken  Abuerdienen,  Vnnd  das  ander 
halbtheil  an  Parem  gelt  heraussgeben  Mind  bezalen,  Herr  Georg  Haben 
aber,  den   seinen  dritten  theil  alle  Volgende  messen  noch  (!)  Dato  dis 
brieffs,  mit  ehgedachter  werung,  Nemlich  Jede  messen  besonder  Funff 
vnnd  zwentzig  gülden  ohn  alle  aussenredt  vnnd  Auffzug,  Abzalen  vnd 
erlegen  soll  vnnd  will,  Vnnd  gehet  das  erste  Ziel  herbstiness  dieses  Zwey 
vnnd  Siebentzigsten  Jarcs  an,   Vnnd  so  forth  an  Alle  messen  25  fl.  so 
lang  biss  die  HXi  fi.  10  Patzen  gentzlich  erlegt  Vnnd  vergnügt  sein,  Vnnd 
zu  mehrer  Versicherung  soll  der  gantze  handel  Inmassen  Ihme  Kauffern 
der  zugestelt  vnnd  vberantwort  worden,  mittler  Zeit  den  Verkauffern  vnd 
Ihren  Erben,  Jnn  bester  form.  Zum  Hechten  vnder  Pfandt  Jnsthehen,  Ks 
soll  auch  der  Kauffer  den  Handel  inn  besserung  vnnd  nahrung  halten, 
vnnd  den  mit  nichten  geringer  oder  in  Abgang  kommen  lassen,  Wie  sichs 


-    167  - 


dann  auffm  Handel  erfordert,  Auch  ist  abgeredt,  So  fern  mehr  gedachter 
Simon  Huter  gemelte  FtinfFhundcrt  funffzehen  gülden,  noch  vor  oder  in 
der  Fastenmess  des  drey  vnnd  siebentzigsten  Jars,  Par  herausser  machen 
oder  schicken  wirdt,  So  soll  der  Kauft"  todt  vnnd  nichts  sein,  Darneben 
auch  So  Jemandt  vermeint  ein  An  oder  Zuspruch  zum  handel  zuhaben, 
sollen  vnnd  wollen  Wir  drej  mit  consorten  vnnd  gesellschaffter,  obgeneut, 
Jme  zu  Recht  sein. 

Hiebcy  vnnd  belieben  dem  obernenten  Käuffer  vnnd  V'erkauflfern 
seindt  gewesen  vnnd  erpeten,  Die  Krbarn  vnnd  Achtbarn  Lorentz  muller. 
Hainrich  Dack  seeklcr,  Thomas  Dreehssler,  Buchbinder*  Alle  burger  zu 
Franckfurt,  Hanns  Vllrieh  Fullman  vonn  Sultz  Fendrieh,  Vnnd  Daniel 
Koch  von  Waiblingen,  Zu  vbrkunth  sein  dieser  briett'  Zween  gleich  Lau- 
teut,  Mit  einer  handt  geschrieben  durch  A.  B.  C.  vnd  D  auss  einander  ge- 
schnitten, vnnd  deren  Jeder  Partlicicn  einer  zugestelt  worden,  Da  einer 
verlorn  oder  suust  gcfcrliiher  weiss  verhalten  wirdt,  Das  doch  Keines 
wegs  sein  soll,  Das  der  ander  in  vollen  Profilen  erkanth  vnnd  Angenom- 
men solle  werden.  Actum  vff  S.  Johannes  Baptisten  den  vier  vnnd  Zwautzig- 
sten  Monats  Junij  Anno  Salutis  Funft'tzehenhundert  siebentzig  zwej. 


Catalogus  etzlicher  bücher  so  Sigmundt  Feyerabendt  A"  74 

verkaufft  gehabt 

(an  Johann  Feyerabend  und  Melchior  Schwarzenberger), 

Anno  1574  den  24  Januarj  hab  Ich  Melchior  Schwarzoubcrger  vnd 
Johan  Feyrabcndt  von  Schwebischen  Hall,  von  Sigmundten  Feyrabendl 
Buchhendlern  zu  Franekfurth  am  Mein,  für  Einthausendt  Acht\ ndtzwanzig 
gülden,  Jeden  gülden  zu  15  bazen  oder  00  Creutzer  gerechnet,  Allerhand 
gedruckter  Bücher  iu  4°,  in  S°,  in  12°  vnd  1ÜU  gekauft,  vnd  vf  Zeit  vnd 
Ziel  zu  bozalen  versprochen,  wie  dieselbigeu  in  hieuor  gestehen  Instru- 
mento  zusehen  seindt. 

Darauf  wir  bede  Melchior  Schwarzenberger  vnd  Johan  Feyrabent 
einander  gelobet,  vier  Jhar,  so  nach  Dato  bescheueu  Kaufs  nach  einander 


*  Thomas  Drechsler  hatte  nach  dem  Tode  seiner  ersten  Frau  Katijrunda, 
verwitwete  Jacob,  welche  wahrscheinlich  ISßi  gestorben  war  (am  II.  November 
1363  hatte  sie  noch  dem  Buchführer  Conrad  Hocligesang  ein  Kind  ans  der  Taufe 
gehoben^,  am  I.  Dec.  läi.5  ..Katharina  Philips  Sommers  seliffenu  Witwe  vonn 
Büdingen  geheiratet1*.  Kr  starb  lf>7!>  ibegr.  lä.  Juni). 


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-    168  - 

volgen  werden,  Mit  einander  samptliehen  ein  Buchhandel  zn  gewin  vnd 
verlnst  znfneren,  daran  Anfenglichs  ein  .Jedweder  fünfThundert  golden 
bhnros  gelts  alsbaldt  legen  sol  vnd  sol  zwischen  vns  Allerdings  furgenomen 
vnd  gehalten  worden,  wie  wir  bede  VOSS  mit  einander  schriftlichen  ver- 
bunden haben,  laut  der  Vereinigung  so  hernacher  folgt.  * 

Vnd  seindt  die  gekauften  Bücher  Durcheinander  guet  vnd  boess  vnd 
machen  die  glitte  gangbare  Bucher  laut  des  Inuentariums  Erstlich  vier« 
undtseehszig  Ballen  0  Bisa  9  Buch  0  C  vnd  dan  Mer  996  Bonnische 
Psalmenbuchlj  helt  ein  Exemplar  281/*  0  das  macht  fünf  ballen  6  Biss 
15  buch  13  C 

Mer  236  Exemplaria  von  der  Bespublica  Venedig  holt  ein  Exemplar 
10  C  Die  Machen  Zusamen  8  Biss  19  buch  9  C 

Mer  122  Oortesianus,  helt  1  Explr.  38 '/a  V  die  Machen  zusamen 
9  Biss  7  Buch  22  0 

Summa  diese  vorgeschribcne  gangbare  gutte  bueher  alle  Machen 
72  Ballen  4  Biss  11  Buch  23  C 

So  Machen  die  Vberige  gekaufter  bicher  (! )  welche  wir  für  vngank- 
bar  vnd  Maclatur  halten  vnd  kauft  haben.  Erstlich  vierzig  zwen  Ballen 
3  Riss  0  buch  8  0. 

Mer  an  zusamen  gepunden  Bucher,  welche  in  Her  Sigmund  Feyr- 
abents  haus  In  der  Defect  Chamer  gewesen,  an  allerlej  gattungen  1  Bal- 
len 7  Biss. 

Weitter  an  allerlej  gattung  seind  gefunden  worden  Jn  Her  Sigmundts 
laden  vnder  andern  Büchern  Macht  Ein  ballen  9  buch  19  C. 

Hiernach  werden  in  specio  verzeichnet  alle 
die  Bücher    welche  mir  (!)   in   einer  Summa 
Ballen  weiss  für  1 0  2  8  H.  von  domHcrSigmundt 
Feyrabendt  gekauft  haben. 

A. 

111  Exemplar  AufFerstohung  der  Todteu  ist  in  4°  helt  1  Exemplar 

895/*  C 

(54  Aus8lcgung  des  33.  cap.  Ezechielis  helt  1  Exemplar  7  (' 
196  Analeetos  Selneccerj  in  8°  helt  eins  14'/i  C 
23  Artzuej  vnd  kunst  aller  kranckheitten  in  4°  helt  II  C 
99  Alten  weisen  Exempel  in  8°  helt  eins  271/*  C 

C  16890 ~ 

B. 

150  BanteufTel  8°  helt  1  Exemplar  G'/t  C 

499  bösen  Weiber  Zuchtschul  in  8°  helt  eins  31/*  C 

452  Boeatius  der  Weiber  in  8°  helt  oins  41>/a  C 

*  Dieser  Gesellschaftsvertrag  fand  sich  leider  bei  den  Akten  nicht  vor. 


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-   169  - 


501  Buch  Josua  in  8°  helt  eins  2f>  C 

200  Badenfart  Paracelsi  in  8°  helt  6  C 

560  Badenfart  Pistorj  in  8°  helt  eins  0>/a  C 

075  Beichtbuehlj  in  12°  helt  eins  G  C 

250  Buspredigt  in  8°  helt  1  Exemplar  9'/2  U 

006  Bounischo  Psalmenbuchlj  in  12°  helt  eins  28 l/*  C 

C. 

300  Chronica  der  Franckhcn  in  8°  helt  ein  Exemplar  22  C 

320  Ooncordantl  des  Psalters  in  8°  helt  eins  44  C 

218  Chronica  oder  Auszug  aller  Stet  in  8°  helt  eins  81/*  C 

188  Commedia  der  kinder  in  8°  helt  8  C 

542  Confessio  Waldensis  in  8°  helt  eins  90  C 

45  Caesij  Curionis  in  8°  lat.  helt  eins  20  C 
ISO  Colloquia  Lutheri  in  8°  lat.  2  tomj  helt  07  C 
380  Catechismus  Musaei  in  8°  helt  eins  23«/i  C 

70  Catechismus  in  10°  holt  eins  5  C 
360  Concordantz  vber  die  Bibel  helt  P2  C 

122  Cortesianus  helt  eins  38'/a  C 

D. 

H24  Dreissig  vrsachen  von  abschreckung  der  Siind  Wolters  12°  helt  7  C 
380  De  Vita  longa  lat.  8°  helt  eins  28  C 
58  De  Vbiquitate  in  8°  helt  eins  5  0 
81  Declaration  de  Bestijs  in  8°  helt  eins  81/*  C 
260  Denmarcksch  historj  8°  helt  eins  24  C 
228  Declamation  in  8°  tcutsch  helt  eins  18  C 
1045  Dialogus  der  kinder  in  16°  helt  eins  4  C 

£. 

340  Ehebuchlj  in  8°  helt  eins  7  C 

435  Eigennutz  in  8°  helt  eins  7  C 

246  Emblcmata  AIciati  teutsch  8°  helt  eins  10  C 

330  Embleinata  AIciati  lat.  helt  eins  27  C 

50  Eulenspigel  latine  helt  eins  27  C 
316  Eberus  von  Xachtmal  Christj  in  8°  helt  eins  27  C 
285  Euangelia  in  16°  helt  eins  91/»  C 

F. 

1028  Faulteuffel  helt  eins  7  C 
104  Fundamenta  lat.  helt  eins  30  C 
345  Freydanck  in  8°  helt  eins  10  C 

123  Franciscus  Spira  helt  eins  II1/»  C 
155  Facetiae  Bebelj  helt  eins  W/t  0 

549  Fürstlicher  Trostspiegel  helt  eins  22  0 


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-    170  - 


G. 

270  Geitztrager  (\i  holt  «'ins  S'/a  G 
551  Gesindt  teuffei  helt  eins  8  G 
15  Geschieht  der  weit  helt  eins  — 

13  Greul  Garlbats  (!)  helt  eins  40  C 

37  Gottings  (!)  kirchen  Ordnung  helt  eins  31  0 
17  Gauehmagt  helt  20  C 

20  der  getrew  Rath  Gottes  iu  4°  helt  Es  31  C 
110  Giftjäger  helt  eins  20  C 

II. 

510  Hern  Zucht  helt  231/*  G 
1)00  llurenteuffel  helt  eins  0  C 
309  hoffarts  teuffei  helt  eins  4.'i  G 

14  llorti  tres  amores  helt  eins  9(5 '/t  C 
553  Haussteuffel  helt  eins  0  C 

84  llexcubuch  helt  eins  7hl/z  G 
752  Hertzog  Ernst  helt  3»/2  G 

97  Homiliae  8elneckers  helt  eins  24  G 
410  Vom  beiligtum  Galuinj  helt  eins  H»1/*  G 
425  Homerus  Teutseh  helt  eins  17'/2  G 
909  Hausshaltting  helt  eins  7  C 
140  Uelleben  helt  eins  5  G 

J. 

375  Jesus  Sirach  in  10°  helt  eins  81/*  C 

K. 

397  Kriegsfiguren  helt  131/*  G 
480  Kinder  oder  Namen  Bücher  helt  eins  3  C 
60  Kirchenordnung  in  4°  helt  eins  70  G 

L. 

20  Loci  Manlj  hat.  8»  helt  55  C 
328  Vom  Leben  vnd  todt  12°  helt  eins  23  G 
374  Vom  leben  vnd  sterben  8°  helt  8  G 

H. 

5  Methodus  Wigandj  8°  teutseh  helt  24  G 
50  Mutter  liebe  helt  38'/*  G 
00  Mclancolisch  Teuffei  8°  helt  5  G 

N. 

279  Neidhart  l  ux  8°  helt  eins  11  G 
340  Narren  Beschwerung  iu  8°  helt  20  G 

0. 

172  Offieia  Ciceronis  lat.  helt  33  C 
179  Gration  Elliuger  8°  helt  11  C 


p. 

310  Psalter  mit  den  Summarien  lieft  32  C 
50  Postill  Gresserj  lat.  helt  50  C 

R. 

518  Reissbnchlj  8°  helt  7  C 

37  Rechtfertigung  4°  helt  5'/a  C 
140  Bechenbuchlj  8"  helt  eins  6  (J 

3  Reinckhe  Fnx  lat.  helt  25  C 
561  Ritter  von  Thum  helt  22  0 

1  Kolwagen  Complet  helt  einer  07'/-'  (' 
23«)  Kespublica  Venetiarum  8°  helt  eins  1!»  C 

s. 

275  Spigel  der  Weisheit  8°  helt  eins  20  V 

00  Schiltwehr  (!;  2.  theil  helt  15»/i  C 
204  Spigel  der  Frauen  vnd  Junkfranen  helt  2  C 
704  Simeonis  Gesang  12°  helt  5J/i  C 
002  Spigel  gotseliger  Eltern  helt  10  (' 

23  Silmila  Lntherj  8°  helt  35  C 
000  Sehelmen  Zunft  8°  helt  8*/4  C 
250  Spital  Bochlj  8°  lat.  helt  5  C 

T. 

450  Testament  Luth.  8°  helt  03 >/s  (' 
230  Tantzteuffel  8°  helt  15  C 
242  Trostbuehlj  Gunters  8°  helt  20  (' 
041  Testament  Luthers  teutsch  4€  helt  112  C 
870  Trostbuehlj  Walters  in  12»  hell  15'/«  C 
825  Trost  für  die  Absterbenden  in  12°  helt  41/*  C 
850  Trost  des  betrübten  Sünders  12°  helt  51/«  C 
990  Traumbuehlin  8°  helt  eins  5  C 
28  Testament  deutseh  iu  8°  helt  04  (J 
160  Tragedische  Historien  8°  helt  23  C 

V. 

23  Der  Verfluehte  Wucher  helt  42  C 
804  Vorschriften  in  fol.  helt  5  C 

38  Vieh  Arznej  8°  helt  &ft  C 
25  Wegkurzer  8°  helt  \9lft  C 

z. 

S  Zauberteuffcl  helt  23  C 

Summa  Summarum  50 384 41/*  0 


Ballen  1)2,  Hiss  7,  Buch  13,  C  lO'/s 


-    172  - 


Ao  1574  Jn  der  Herbstmoss  hab  ich  Melchior  Schwarzenbergs  zu 
den  vorigen  Buchern  noch  drockhen  lasen  die  postilla  Simonis  Musaej 
in  folio  seindt  von  Georg  Haben  8  Postiln  vber  die  Zahl  geliffert 
worden,  thut: 

1008  Postillen  Simonis  Musaei  in  foüo. 

Mer  200  Reiniekhon  Fux  tentseh  dem  Hern  Sigmundt  Feyrabent 
bezalt  den  Kr  vns  nit  mehr  als  1000  zukaufen  geben  Jm  Handel  vnd 
seindt  aber  1200  vfgelegt  gewesen.  Haben  Jne  also  die  200  sonder  be- 
zalen  müssen. 

200  Reinickhe  Fnx. 

Weitter  Ao  74  in  der  Herbstmes  den   Kolwagen  druckhen  lasen 
bei  Paul  Refler  seindt  1000  Exemplar: 
1000  Rol  wagen. 


Reilago  XV. 


Inuentatio  Singulorum  librorum  in  Typographia  Petri  Brubachij. 


In  Prophetam  Esaiam  Brentij  in  folio,  sunt  085 
In  librum  Judieum  &  Ruth  in  folio  775 
In  Leuiticum  iu  fol.  743 
Item  Myeillus  de  Syluis  in  octano  25(5 
Item  Luthertts  in  Kpistolam  ad  Galathas  in  8°  575 
Item  in  Lucam  418  completa  opera,  Item  in  secunda  parte  75  partes, 

quae  carent  prima  etc.  in  folio. 
Item  iu  Confessione  Wirtenbergensi,  sunt  completa  opera  105 
Item  reliquae  partes  primi  tomi  quae  carent  sucundo  tomo  etc. 
Item  Rccognitio  Propheticae  et  Aj)ostolicao  Doctrinae  363 
Item  in  Matthaeum  fragmenta  a  secundo  alphabeto  vs(|ue  ad  finem, 

habemus  408.  Primum  alphabetum  in  hoc  opere  expectamus  (!) 

a  Georgio  Morhardo  Tübingens]. 
Item  in  Postilla  Brentij  Deutsch  in  fol.  802  complet. 

Item  in  eadem  postilla  de  Pestis  14  partes,  Item  in  Kpiatolis  in  prae- 

dietn  postilla  sunt  60  partes. 
Item  in  Prophetam  Oseam  in  fol  244 
Item  in  Prophetam  Arnos  in  fol.  483 
Item  Albertus  (!)  in  fabulas  Aesopi  Deutsch,  titulus,  von  der  Tugeut 

vnd  Weissheit  etc.  420 
Item  Postilla  Brentij  latine  in  8°  complet  48 


äd  by  Google 


Item  in  eadem  postilla  de  festig  100  partes,  quae  carent  prima. 
Item  in  Ecclesiasten  Salonioiiis  74  in  toi. 

Item  quaestiones  Lossij  in  Evangclia  in  8°  1850 

Item  in  librum  losuae  in  fol.                 *  335 

Item  Brentius  in  Samuelen»  in  fol.  440 

Item  Interpretatio  Eydillorum  Theocriti  in  8°  555 

Item  Brentius  in  Epistolam  ad  Galatbas  in  fol.  626 

Item  in  Epistolam  ad  Romanos  Deutsch  in  4"  272 
Item  in  Acta  Apostolica                                            300  in  fol. 

Item  Paedagogiae  Selneuceri  (1)  in  8°  170 

Item  Dialecticae  Lossij  in  8°  655 

Item  de  pcrsonali  Vnione  in  4°  425 

Item  wider  die  verfluchte  Lehr  der  Carolstader  etc.  450 

Item  Confessiones  tres  fidei  cbristianae  in  4°  85 

Item  Methodus  Wigandi  in  8°  165 

Item  de  Maiestate  Diuina  in  4°  420 

Item  in  Prophetam  Hiob  in  fol.  590 

Item  in  Epistolam  ad  Koma:  in  8°  520 

Item  in  Genesin  Pauli  ab  Eytzen  in  S°  394 

Diese  Nachuolgende  Bucher  stelin  im  Laden  bey  Sanct 
Leonhart  in  der  Buchgassen. 

Item  postillae  Brentij  lat.  in  8°  completae  sunt  118 

Item  in  eadem  postilla  tantum  de  Pestis  sunt  38 

Item  Postillae  Brentij  in  fol.  Deutsch  sunt  76 
Item  in  Joannem  Brentij  in  fol.  50  complet. 
Item  in  Lucarn  Breutij  72  in  fol.  complet. 
Item  in  Esaiam  Brentij  in  fol.  74  complet. 
Item  in  Acta  Apostolica  Bren:  60  complet. 

Item  Lutheni8  in  Hoseam  in  8°  12 

Item  de  rebus  gestis  Kanhauij  equitis  aurati  in  4°  sunt  9 

Item  de  Vita  ac  rebus  gestis  eiusdem  Equitis,  sunt  125 

Item  Apologiae  Confessionis  Wirtembergensis  sunt  100 

Item  Uber  primus  Kegum  cum  annotationibus  Welleri  80 
Item  argumenta  ac  dispositiones  psalraorum  phillippi  Melau:*  in  8° 

sunt  32o 

Item  Brentius  in  Oseam  in  fol.  135 

Item  Brentius  in  Sarouelem  in  fol.  46 

Item  Bren:  in  prophetam  Arnos  in  fol.  50 

Item  Evangelia  et  Epistolae  Dominieales  in  sedecirao  370 

Item  Elegia  aliquot  de  liberorum  morte  in  8°  25 

Item  oratio  syndonica  in  8°  Joannis  Frederi  284 


*  Melanthonis. 


Item  Castigationes  in  Epistolas  Ciceronis  in  8°  40 

Item  de  Neutralibus  in  8°  115 

Item  Vitae  Caesarum  in  8°  74 

Item  insignes  et  meinorabiles  sententiae  300 

Item  interprotatio  legitim«  philippi  Melau:  ete  in  8°  215 

Item  Hippoeratis  Aphorismorum  ete.  in  IG0  24 
Item  in  psalmos  Dauidicos  Joannis  Aepini  in  8°  Decas  secunda  50 

Item  in  Mieham  prophetam  I).  Martini  Lntli.  in  8°  00 

Item  postillae  Danielis  Gresseri  in  8°  210 

Item  omnes  libelli  Illyrici  240 

Item  Brcntius  in  Lihrnm  Judicnm  et  Ruth  fol.  24 

Item  Brentius  in  Leuiticum  in  fol:  15 

Item  Bren:  in  Kxodum  in  fol.  23 

Item  Hren:  in  losuam  prophetam  in  fol.  48 

Item  quaestiones  in  Sphaeram  Hartmanni  Heyer  in  8°  115 

Item  de  Justifieatione  hominis  Joannis  Aepini  in  8°  42 

Item  Dialectieae  Lossij  in  8°  44 

Item  Bren:  de  poenitentia  in  8°  100 
Item  pia  et  necessaria  admonitio  de.  Concilio  Tridentino  in  4"  315 
Item  simplex  et  dilucida  expositio  sententiae.  de  eoena  Domini  Jacob 

And:*  285 

Item  orationes  tres  Basilij  Moneri  in  4°  110 

Item  Confessio  Eeclesiarum  Saxoniearura  in  4"!  33 

Item  Lutherus  ad  Galathas  in  8°  03 

Liber  continens  doctrinam  aacramentomm  Joannis  Frederi  215 

Item  Brentius  in  Kcclesiasten  Salnmonis  in  fol.  205 
Item   argumenta  Vera  et  tirma   papisticae  missae  Andreae  Kpi- 

cini  620 

Item  chronica  Slnanomm  Helmoldi  presbyteri  in  4"  60 

Item  de  pcrsonali  Vnione  in  4°  200 

Item  de  Matrimonio  in  4°  70 

Item  methodus  Wigandj  in  8°  80 

Item  confessio  Joachiini  Wcstphali  de  eoena  Domini  220 

Item  de  praesentia  corporis  Christi  Tilmani  lleshusij  480 

Item  vtiles  Disputationes  Joannis  Pfeftingeri  30 

Item  Coaccruatio  Sententiarum  aliquot  Joannis  Tymani  02 
Item  defensio  Verae  doetrinae  de  eoena  Domini  Pauli  ab  Kyzen  32 

Item  de  bonis  et  malis  Oermaniae  Vigandj  340 

Explicatio  prouerbiorum  Salomo :  philip :  Alelaut  :  70 

Item  Catechismus  Brentij  in  4°  22 

Item  Catechismus  Brentij  in  8°  19 

Item  in  Genesin  Pauli  ab  Kyzen  in  8°  23 


*  Andreae. 


-    175  - 


Item  Apologctica  aliquot  Scripta  Magistri  Joachimi  Vestphali  etc.  382 


Item  in  Genesin  Lutheri  in  8°  30  partes 

Item  Erotemata  Dialeeticae  et  Rhetorieae  philip:  Melan:  18 

Item  interpretatio  Tragoediarum  Sophoclis  39 

Item  Reeognitio  propheticae  et  Apostolicae  doctrinae  in  4°  20 

Item  de  Maiestato  Domini  in  4"  28 

Item  Refutatio  pia  et  porspicua  in  4°  17 

Item  ad  Philippenses  Lutheri  in  8°  28 

Item  in  Jonam  prophetam  Brentij  in  8°  490 

Item  Brent:  in  Epistolam  ad  Rom:  in  8°  100 

Item  de  vsurpationc  Omphalitis  in  fol :  12 

Item  Jacobita  Ziglerus  in  secuudum  *  Plinij  20 
Item  Lucianus  graece  in  8°  9  partes  complet. 

Item  Sehoemata,  (  !)  Jeremiae  Fristariense  autore  3(3 
Item  llyperaspistes  I>.  Jacob.  Andreao  in  prologoine.  Joaunis  Bren  :  49 

Item  Lyeurgi  oratio  in  8°  90 

Item  Demosthenis  Atheniensis  orationes  21 

Item  in  Eeclesiastes  (!)  Salomonis  in  8°  sunt  80 

Item  in  Danielem  Prophetam  in  8°  23 

Item  contra  Anabaptistas  in  8°  154 

Item  Sophocles  graece  in  8°  247 
Item  Aristophanis  facetissimi  Vndecim  commodiae  (!)  in  8°  sunt  55 

Item  Xcnophontis  opera  omnia  sunt  10 

Item  interpretatio  Tragoediarum  Theocriti  50 

Item  quaestiones  Lossij  in  Evangelia  in  8°  220 

Item  in  Epistolam  Pauli  ad  CoUosa:  in  8°  philip:  Melau:  410 
Item   in  Confessione   Wirtomboigensi  in  fol:   0  sunt  complet,  et 

Vndecim  partes  primi  tomi,  quae  carent  seeuudo  tomo. 

Item  Mycillus  de  Syluis  in  8°  50 

Item  in  Duodecim  prophetas  minores  in  8°  Vigandi  sunt  210 

Item  in  Epistolam  ad  Rom:  in  fol:  59 

Item  llesiodi  opera  in  8°  sunt  100 

Item  Mai  ei  T.  C*  de  Oratore  libri  tres  120 
Item  elegantissimae  orationes  M.  T.  C.  vna  cum  dispositione  philip. 

Melan.  40 
Item  in  secundum  libi  tun  plinij  70  in  4'° 

Item  de  oflieijs  M.  T.  C  08 

Item  Aelij  Donati  44 

Item  Evangelia  Dominicalia  graece  in  16°  28 

Item  Elementale  graecarum  literarum  in  8°  450 

Item  Syngramma  ad  Joannem  oecolampadium  90 


*  sc.  libruni. 

**  T.illii  Ciceroiiis. 


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-    176  - 


Item  de  praedestinationc  Selneceri  116 

Item  Iibcllus  alphabeticus  Lueae  Lossij  in  8°  140 

Item  Nouura  Testamentum  in  8°  latine  sunt  24 

Item  Enchiridion  Eusebij  de  memuria  Christianorum  40 

Syntagina  rerum  etc.  in  8°  sunt  50 

Item  de  vna  persona  et  duabus  naturis  in  Christo  in  4°  sunt  4.r> 

Item  Sophocles  in  4°  25 

Item  Aristoteles  de  somno  et  Vigilia  30 

Item  psalteria  graeee  12 

Item  grainmatiea  graeca  Ixmieeri  in  8°  140 

Item  in  Matthaeum  90  eomplet 

Item  opera  Vrbani  Rhegij  in  fol.  eompleta  sunt  5 

Item  de  Kesurreetione  mortuorum  16 

Item  Valerius  Maximus  13 

Deutsehe  Büeher  im  Laden. 

Item  dio  Erklernng  der  Epistel  Sanct  Pauls  an  die  Homer  in  4° 

11  eomplet 

Item  der  Psalter  Dauidis  gesang»  weiss  in  8°  152 

Item  wieder  die  verfluchte  Lehr  der  Carolstader  205 

Item  Bilpstliehe  gesehichte  in  8°  150 

Item  wieder  das  Bapstumb  zu  Rhom  75 

Item  Manual  oder  Handbuchlin  Philippi  Melan:  420 

Item  wider  die  Bachanten  vndt  Volsiluffer  150 

Item  drey  Schöne  Predigten  Joannis  Aepini  22o 

Item  der  vier  vndt  zwantzigst  Psalm  84 

Item  notwendiger  Bericht  von  der  Pestilentz  Struppij  24 

Item  vber  den  73.  Psalmen*  14 

Item  das  Protoeoll  zwischen  den  Heydelbergischen  etc.  18 

Item  gründliche  Ilistoria  von  der  mess  sindt  nur  5 

Item  700  schöne  Sprichwortter  in  8°  62 

Item  von  der  Pestilentz  Tilmannj  Breul  100 

Item  Psalterium  Deutsch  in  8°  Leiptziger  Druck  42 

Item  Passional  Deutsch  in  8°  Schönwalts  45 

Item  vber  das  Simbolum  Athanasij  0 

Item  das  new  Testament  in  4°  Deutsch  eomplet  34 

Iii  seqnentes  libri  positi  sunt  in  horto.* 

Item  nouum  Testamentum  lat.  in  8°  30o 

Item  tomus  tertius  in  Genesin  Lutheri  21o 

Item  tomus  2^  Lntheri  in  Geuesin  125 

Item  Lutherus  in  primum  caput  in  Genesin  170 


*  Dieser  P.artcn  befand  sich  im  „Luginsland". 


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-    177  - 


Item  quartus  tomus  in  Gen:  75 

item  Valerius  Max:  190 

tem  in  Hoseam  in  8°  270 

teui  Refutatio  in  4°  Jacob  And.  220 

tem  Brentius  de  poenitontia  160 
tem  35  Confessionis  Apollogiae  (!)  Wirtemberg: 

item  in  Evangelia  Domirwalia  cum  RpistolU  in  Iß*  200 

[tem  Evangelia  graece  in  16°  132 

Item  ( !atechismus  Brentij  in  4°  240 

Item  Sophocles  lat:  in  8°  220 

[tom  in  Libnim  secundum  Samuel  is,  Welleri  280 

[tem  in  primnm  Samuelis  Welleri  ll>0 

Item  in  Psalmos  Dauidicos  Aepini  in  8°  150 
Item  ofticia  Ciceronis  CO 

Item  Pindarus  in  4°  omnes  partes  simul  mixtae  130 

Item  Grammatica  graeca  latine  in  8°  Lonieeri  220 

[tem  Chronica  Slnanornm  llelmoldi  in  4°  160 

Item  contra  theologiam  Scliolasticam  100 

Item  Cornclij  Tacitj  300 

(tem  in  Danielem  prophetam  450 

Item  Demo8thenis  orationes  150 
Item  do  Matrimonio  in  4°  40 
Item  Vitae  Caesarum  in  8°  80 
Item  Explicatio  Pronerbiornm  Salomonis  00 
Item  Wellerus  in  primnm  librum  Kegmn  in  fol.  55 
Item  de  Resurrectione  mortnorum  in  8°  50 

Item  psalteria  graeco  150 
[tem  ad  Thessalonienses  Christophori  Hofman  in  8°  60 
Item  Rudimenta  Grammaticos  40 


Item  1 20  Exemplar  Corpus  doctrinae  in  fol.  Deutsch  vom  Nachtmal 
auss  D.  Luthers  Buchlin  zogen ,  rest  Niclas  Heynth  (!)  von 
Vrsell  *  sols  litferen  als  er  selber  sagt  adj  23.  Julij  Ao  1507. 

Ist  noch  sub  prelo  in  den  Druckereien 

Item  1200  Postillen  D.  Simonis  Musatj  in  fol. 
Jtem  1200  Paedagogia  Selneckeri  in  8° 
Item  1100  Chronica  Irenici  in  fol. 

Jst  an  Schönem  Papyr  im  gewelb  noch  vnged ruckt,  wie  volgt 

Item  14  Ballen  kleyn  Median  in  blähen  gepackt,  3  ballen  klein  krön 
in  blohen  oder  Stricken  blinden. 

*  Nicolaus  Heinrich.   Vergl.  im  Serapeum,  .lahrgg.  XXIX.   Leipz.  lmw : 
E.  Kelchner,  die  Buchdruckerei  u.  ihre  Üruckwerko  zu  Ober-Ursel  S.  M2  U.  ff. 
VII.  12 


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178  - 


Item  15  ballen  vndt  8  Ryss  weis«  bappir  klein  vndt  gross  stet  noch 

zu  drucken  gut. 
Item  an  Maculatur  Papyr  Casse  vndt  Defect  alles  vnabgezelt. 

Voigt  wass  an  truckerey  vnnd  darzu  gehörigem  w  e  r  e  k  - 

zeug  vorhanden  gewesen 

Item  2  Buchdruckerbressen  mit  Irer  Zugehor. 
Item  die  Matricen  zu  der  Bibliaachrietft 
Item  Matrice  zu  der  pendent  oder  Corsiuen 

Item  Matricen  zu  der  mittelfractur  sindt  Düppel  ist  die  Aiuc  Justirt 

die  Andere  nit. 
Item  die  deutsche  Strassburgische  Matrice. 
Item  Matrice  der  latinischen  Mittel  Antiqua. 
Item  Matricen  von  Serie  (!)  vnd  Zeichen 
Item  die  Reinlender  deutsche  Matricen. 
Item  die  Kleine  Matricen  Antiqua  latinisch. 
Item  in  einem  ledlin  Griehische  vnd  hebreische  Matricen 
Item  die  wittenburgische  Deutsche  Matricen 
Item  Capitalia  Justirt  vnd  vniustirt. 
Item  Capitalia  zur  pendent  Cursiuen. 
Item  10  .Instrumenta  guth  vnd  boss  Allerley  schrieflften. 
Item  Griechische  buntzen  vngeuerlich  ....  * 
Item   15  Kasten  voll  Buchstaben  oder  mit  allerley  buchstaben 

schrieftten. 

Item  10  Eisern  Hamen  zum  Druckerwerck  gehörig  guth  vnd  boss. 

Item  die  Mittelfracturschriefft  New  gegossen  vff  eiu  riess  gehörig 

Item  16  Stuck  Neu  Zeug  oder  Zein 

Item  die  Matricen  zweitter  Fractur  oniustirt. 

Item  die  dritte  fractur  Matricen  Auch  oniustirt 

Item  die  Matricen  fünfter  Fractur  gleichfalss  ohniustirt 

Item  sechste  Fractur  ohniustirt. 

Item  der  grosse  Canon  ohniustirt. 

Item  die  Kleine  Figural  Noten. 

Item  aber  getruckte  gebundene  bucher  vnd  zum  theil  zur  truckerey 

gehörig  seindt  In  folio  52  Stuck. 
Item  noch  42  Stuck  in  quarto  auch  darzu  gehörig. 

Soll  Niclauss  Rassaw  (!)  wie  volgt 

Item  2  Kasten  mit  schriefften  in  der  Materj  darin  2  formen  3  Colum- 
nen  in  octauo. 

Item  ein  eisernen  Ramen  Zum  format  gehörig  sampt  etlichen  feueht- 
bretteni. 


*  Die  Augabe  fehlt. 


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-   170  - 


Ferner  ist  aus  den  Abrechnungen  der  Vormünder  zn  ersehen,  das« 
der  Umsatz  des  Braubach 'sehen  Geschäftes  von  1568  bis  1570  betrug: 


Fastenmesse  1568    867  fl. 

Herbstmesse  1568    708  fl. 

Fastenmesse  1569    489  fl. 

Herbstmesse  1569    429  fl. 

Fastenmosso  1570    246  fl. 

Herbstmesse  1570    303  fl. 


Vor  dem  25.  Mai  1568,  an  welchem  Tage  Sigmund  Feyerabend  und 
der  „Kranschreiber"  Jacob  Heidelberger  eine  Abrechnung  vorlegten,  hatte 
ersterer  27  U  Schriftzeug,  das  Pfund  für  l1/*  Batzen  „darfnr  er  nur  be 
zahlet  2  fl.  16  ß  7  hlr."  und  Peter  Schmidt  66  ff  das  Pfund  zu  dem- 
selben Preis  in  Summa  „6  fl.  14  ß  3  hlr."  erworben. 


Beilaue  XVI. 

Kaufifs  Nottell 

Zwischen  den  Haanischen  Erben  vnd  den  Feyrabendten. 


Zuwiesen  vnd  Kundt  sey  hiemit  Allermeniglich ,  das  vff  heut  Dato 
Peter  Schmidt  vnd  Paulus  Refeler,  bede  Buchdrucker  vnd  Burger  zu 
Franckfurth,  Als  weylandt  des  Erbarn  Weygandt  Hanen  auch  Buchtruckers 
vnnd  Burgers  daselbst  seligen  Nachgelassener  Söhne  mit  Namen  Hartman, 
welcher  selbst  zugegenn  vnd  Mitverkauffer  wäre,  vnd  Peter  Weygandts 
so  dieser  Zeit  ausser  Landts,  verortnete  Vormunder,  beneben  dem  auch 
Erbarn  Wolffgang  Suitzern,  als  von  hernachsbenanten  Herren  Schultheis 
vnd  Schelfen  hierzu  sonderlich  verordneten  Curatorn,  Dergleichen  des 
Ernhafften  vnd  wolgelerten  M.  Jacob  Buchhamer  vonn  hall  Jnn  Sachsen 
Jetzo  wonhaft  zur  Newstadt  ann  der  Oerla,  für  sich  vnd  als  legitimus 
Administrator  Elisabethenn  seiner  ehelichenn  hausfrawen  vnd  Mathen* 
Krell,  wonhafft  zur  Schleisingen  auch  ftlr  sich  selbst,  vnd  als  legitimus 
Administrator  Saren  seiner  Ehewurtin,  beder  obgedachts  Weygandt  hanen 
seiigen  gelassener  Töchtern  vnnd  Erben,  samptlich  vnd  sonderlich,  mit 
gutem  wolbedachtem  Muth,  wissen  vnd  willenn  denn  Ernhafften  vnd 
Erbarn  Sygissmundo  Feyerabendt,  vnd  Johan  Feyerabendt  seinem  Vettern, 
beden  Burgern  alhio  zu  Franckfurth,  auch  Ihren  beden  ehelichen  haus- 
frawen, Magdalenen  vnd  Catharinen,  vnd  Uiron  Erben,  eines  steten  vnd 
vnwiderruflichen  Kauffs,  Recht  vnd  Kedlich  verkauffit  vnd  zukauften  geben 

12* 


180 


habenn,  Nemlich  Ihren  gantzen  Buchliandell,  welcher  zuuor  die  Compania 
genant  worden,  Mit  allenn  darzu  gehörigen  Büchern  vnd  Figuren,  sampt 
denen  darzu  von  Newem  erkaufften,  Alten  vnd  Newen,  Sonderlieh  den 
Kleinen  Biblischen  vnd  grossen  Postill  Figuren,  auch  denen  darüber  auss- 
brachten  vnd  habenden  Kay.""  Priuilegijs  (Ausgenommen  die  Schulden,  so 
den  obgenanten  hanischen  Erben,  Ju  gemeltem  Buchhaudell  aussstendig 
vnnd  zugehörig  seyen,  damit  die  angestelte  vnd  zum  beschlus  Jnclusiue 
volnfurte  Kechtfertigung,  gegen  die  Vormünder  der  hanischon  Erben  auch 
gemeint  vnd  begriffen)  vnd  sunst  nichts  dauon  aufgenommen,  Benantlicb 
vmb  vier  Thausent  vnd  fünfhundert  gülden ,  an  gutter  grober  gangbarer 
Müntz,  dieser  Stadt  Franekfurth  wehrung,  Dergestalt  vnnd  also,  das  er- 
nante  Sigmundt  vnnd  .Tohan  Feyerabendt,  Geuettern,  sampt  Ihren  ehelichen 
hausfrawen,  oder  deren  Erbenn,  obgenanten  Verkauffern  oder  derselben 
Erben,  vonn  Dato  an,  vff  die  Fastenmess  des  Neehstkunfftigenn  Funff- 
zehenbundert  acht  vnd  Siebentzigsten  Jahrs ,  Ein  Thausent  gülden ,  vnnd 
dann  also  Nechst  Nach  einander  volgende  Franckfurter  herbst  vnd  Fasten- 
messen ,  vnd  Jede  Mess  besonder  Funffhundert  gülden  ,  alles  obgemelter 
wehrung ,  gegen  geburenden  Quittungen  ,  gutlich  vnd  Erbarlich  In  dieser 
Stadt  Franekfurth  sampt  vnd  sonder  bezakn  vnd  aussriebten  sollen  vnd 
wollen,  biss  die  bestimpte  Kauff  Summa  der  Funfthalb  Thausent  gülden 
gar  vnd  gentzlich  bezalt  vnd  entrichtet  wordenn  ist,  ohne  geuerde,  Vnd 
des  zu  mebrer  Sicherheit  vnnd  vergwissung,  haben  mehrgenante  Sigmundt 
vnd  Johan  Feyerabendt,  vnd  Ihre  Ehefrawen,  ubgerurton  gantzen  Buch- 
handel vnd  Figuren,  sampt  allenn  grossen  vnd  Kleinen  Büchern,  Die  sie 
Jtzt  vnd  Kunfftig,  zu  vnd  Jn  diesen  erkauffien  Buchhandell  trucken  wer- 
den, Insonderheit  die  Bibeln  Jn  8  Lateinisch,  sampt  darzu  gehörigen 
Figuren ,  vielgenanten  hanischen  Erben ,  vnd  derselben  Erben ,  zu  einem 
Hechten  vnd  gewissen  vnder  Pfandt,  hiemit  Jn  Crafft  dieser  Kanffs  Notteil 
vnd  Abrede,  bester  vnd  bestendigster  form,  Mass  vnd  gestalt,  als  das 
vonn  Rechts  vnnd  dieser  Stadt  Franekfurth  gewonheit  vnd  gebrauchs 
wegen  geschehen  soll,  kann  vnd  mag,  wissentlich  vnd  wolbedechtlich  ver- 
sehrieben, hypothecirt  vnd  eingesetzt,  welcher  Buchhandell  vnd  andere 
obspeeifecirte,  Dergleichenn  auch  sunsten  alle  Bücher,  so  künftig  Jn  ge- 
melten  handell  kommen,  vnd  darein  gedruckt  werden,  sampt  den  Figuren, 
Gedachter  Verkauffere  Rechte,  wahre  vnd  vnzweiffeliche  vnder  Pfandt 
heissen,  sein  vnd  bleiben  sollen,  So  lang  vnd  viel  biss  Jtzt  ermelte  hani- 
sehe  Erben,  oder  derselben  Erben  obbestiuipter  Kauff  Summa,  der  Funfft- 
halb  Thausent  guldeu,  berurter  wehrung,  völliglich  vnd  ohne  abgangk, 
entrichtet  vnd  bezalt  worden  seyen,  Es  sollenn  vnd  wollen  auch  die 
Kauffer  oder  Ihre  Erben,  den  handell  Künftig  der  Massen  halten,  vnd 
versehenn,  das  derselbig  biss  zu  ontlicher  bezahlung,  so  gut  funden 
wurdt,  wie  der  Jtzundt  Jm  Verkauffen  gewesen  ist,  Alles  ohn  Arglist 
vnnd  geuerde,  Vnd  haben  darauf  bede  theill  die  Kauffer  vnd  Verkauffer, 
für  sich  selbst ,  auch  Jn  Namen ,  wie  oben ,  Jn  speeie  gemelt ,  solehenn 


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obuerlcibten  vfrichtigen  Contractum  Emptionis  &  Vcnditionis  steht,  vest 
vnd  vnwiderruflich  zuhalten,  einander  mit  Mündt  vnd  handen  gelobt,  zu- 
gesagt vnd  versprochenn,  Darauff  anch  bede  theill  Respectiue  allen  bene- 
ficijs,  Geistlicher  vnnd  weltlicher  Hechten,  Priuilegijs,  Statntis  vnnd  gewon- 
lieiten,  Insonderheit  aber  der  Exceptioni  doli  niali  seu  Deceptionis,  Vitra 
dimidium  iusti  precij ,  Item  Exceptioni ,  Quod  res  aliter  sit  scripta  quam 
Intellecta  seil  gesta.  Item  Exceptioni  Quod  Vi  aat  metu  gestum  sit,  Der- 
gleichen Exceptioni  Restitutiouis  in  integrum,  Anch  furnemlich  der  frey- 
heit,  Senatus  Cousulti  Velleiani,  Dem  weiblichen  Geschlecht  .In  Rechten 
sonderlich  gegeben,  (deren  sie  die  weiber  dann  auch  genugsam  verstendigt 
wordenu  seindt)  Vnd  sunst  In  gemein  allen  vnd  Jedenn  Freyheitton,  be- 
heltfen  vnd  aussredeu,  wie  die  Jmmer  genant  Jetzo  odor  künftig,  wider 
diesen  Contract  vnd  Kauft* ,  Jim  einichen  wege  von  Jhnen  allen  oder 
.Ihrer  einem  erfunden,  aussgepracht  vnnd  erlangt  werden  mochten,  keine 
aussgenommen,  hiemit  Jtzt  Alssdann,  vnd  dann,  Als  Jetzo,  Jnn  bester 
form  der  Rechten,  wissentlich,  wolbedechtlich  vnd  Aussdrucklieh  Renuntijrt, 
verziehenn  vnd  begebenn,  Vnd  darzu  samptlich  vnd  einhelliglich  begert, 
diesen  Contractum  Emptionis  &  Vcnditionis  denn  Ernuesten,  hochgelerten 
Fursichtigen  Ersamen  vnd  Weysen  herren,  Schultheis  vnnd  Scheften  des 
heyligenn  Reichs  Gericlits,  alhio  zu  Franckfurth  furzubringen,  vnd  ver- 
mittelst (Irren  gerichtlichen  Decrets,  gunstiglich  zu  Authorisiren,  vnd  zu 
Confirmiren,  Vnnd  seindt  bey  dieser  Kautfs  Abrede  gewesenn,  vff  der 
Kauffer  seitten,  der  Ernuest  vnd  hochgelert,  herr  Johan  Fichart  der 
Rechten  Doctor  vnnd  der  Stadt  Franckfurth  Aduocat,  Dessgleichen  die  Er- 
barn  Georg  Raab,  Ruchdrucker  vnd  Valentin  Dosch,  *  Vnnd  dan  vf  der 
Verkaufter  seitten  die  Erbarn,  Johan  Rrul  Gerichts  Procurator,  Jacob 
Sabon  Schrieftgiesser,  bede  Burger  zu  Franckfurth,  vnd  Jacob  Tröster 
von  Jhena,  als  hierzu  sonderlichem!  beruften,  vnd  erpetten,  Geschehen 
Mitwochs  den  17.  Aprilis,  Nach  Christj  vnsers  lieben  herrn  vnd  Selig- 
machers gepurth,  Jm  Funftzehen  hundert,  Sieben  vnd  Siebentzigstcnn  Jalire. 


Beilage  XV1L 

Mittheilungen  des  Franciscus  Modius  über  seinen  Aufenthalt 

in  Frankfurt  a.  M. 


Der  Freundlichkeit  des  Herrn  W.  Seiht  hier,  verdauke  ich  nach- 
stehende Auszüge  aus  dem  oben  erwähnten  Enchiridion: 

*  Valentin  Dosch,  von  Hüpfingen,  Ruchdrucker,  (Bürger  seit  J.  Mai  1666) 
später  „Schulmeister"  und  Buchführer. 


-    182  - 


„A  Pascate  87  usquc  12.  Dccerab.  fui  apud  Weclielum  *  partim  ejiiK 
mensa  ictens  certo  pretio,  partim  quadra  mea. 

Ce  que  j'ay  en  des  Imprimeurs  **  seuls  du  mois  de  Septembre  1585 
jusques  Decembre  1587. 

Pro  Clero  10  fl.  sont  florins  de  Brabant  171/*  10  Exempl. 

Pro  Gynaeceo  13  fl.  sont  fl.  de  Hrab.  23  p.  ***  5.         10  Exempl. 

Pro  dedicatoria  ejus  4  escuz  sont*  fl.  de  Br.  12. 

Pro  dedicatoria  Mascardi  8  fl.  sont  fl.  de  Br.  14. 

A  Septembri  85  bis  Septemb.  8<>  de  cost  syn  100  und  acht  richs 
Daelere  un  alle  Woche  een  Gulden  syn  52  fl.  und  te  Saemcn  fl.  de 
Brabant  —  334. 

Voor  Sichardo  50  fl.  zu  fl.  Br.  —  01  2  Exempl. 

Voor  Corpus  Civile  150  fl.  zu  Br.  273  4  Exempl. 

Voor  4  praefationib.  IG  fl.  zu  Br.  28. 

Pro  Corpore  Canonico  8  fl.  zu  Br.  14  3  Exempl. 

Pro  thesauro  Brederodii  30  fl.  zu  Br.  52'/*  3  Exempl. 

Pro  criminalib.  30  fl.  zu  Br.  52l/s  3  Exempl. 

Pro  5  praefationib.  25  fl.  zu  Br.  431/»- 

Pro  llistoria  Byzantina  30  fl.  zu  Br.  521/*  3  Exempl. 

et  horologium  auratum  t  35  thaleris  imperialib. 

Pro  Pandectis  12  Exempl.  et  alia  12  pro  certis  aliis  laboribus. 

Alia  12  Exempl.  singula  aestimata  minimum  21/». 

Pro  Lexico  Brissonii  etc.  12  Exempl.  Pandectarum  et  4  Brissonii. 

Pro  erosis  in  criminalibus  restituendis.  25  fl.  zu  Br.  431/». 

Eorum  omnium,quae  impresserunt  toto  tempore,  quo  illis  operam  dedi 
singula  exemplaria  quae  vendidi  Materno  ff  et  bibliopolo  Brunswichensi  ad 
summam  150  fl.  sunt  Br.  fl.  —  273. 

Omnia  simul  Exemplaria  supra  dicta  Pandectarum  et  aliomm  meorum 
faciunt  fl.  Br.  cum  horologio  359.  p.  5. 

Pro  Justino  30  Exemplaria.    Cont.  fl.  de  Br.  0  fl. 

Praeterea  quae  habui  ab  illis  dentiscalpium  ex  auro  gcmmattim, 
numisma  Feirabendii  ftt  etc.    1690  fl. 


*  Es  kann  dies  nur  Johann  Wechel  gewesen  sein,  da  Andreas  W.,  wie 
S.  111,  Anmkg.  116  berichtet,  bereits  15X1  verstorben  war. 

«*  Nämlich  Sigmund  Feyerabend  (S.  Seite  5:'))  und  Johann  Wechel 
***  p.  =  penninghen,  vlämische  Münze, 
t  Vielleicht  ein  „Nürnberger  Ei", 
tt  Jedenfalls  Maternus  Cholinus  von  Cöln. 
ttt  Ich  glaube,  dass  das  Komma  richtiger  nach  gemmatum  statt  nach 
dentiscalpium,  wie  im  Serapeum  IHM  S.  131  geschehen,  zu  setzen  ist;  denn  wir 
werden  uns  eher  einen  goldenen  mit  Edelsteinen  besetzten  Zahnstocher,  als  eine 
Medaille  mit  Edelsteinen  verziert  denken  können.   Uebcr  diese  Medaille  mit  dem 
Porträt  Sigmund  Feyerabend's  s.  Archiv  f.  Frankfurts  Geschichte  u.  Kunst,  Heft  7, 
Frankf.  1H55.   S.  11/12. 


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Ce  qu'oi  (qu'on)  m'a  envoie  pendent  ....  temps. 

Ab  Episcopo  Bambergens!  Ernesto  a  McngerstortT  pro  dedicationc 
Corporis  Canonici  50  Guldeu  Thalere  zu  Brab.  fl.  1U0. 

Ab  Episcopo  Wirceburgensi  pro  missis  //  20  goltgulden  zu  Brab. 
fl.  50. 

Ab  Erasmo  Neustettero  pro  dedicatione  Cleri  nepoti  ejus  facto  50  fl. 
zu  Brab.  91. 

Ab  eodem  pro  missis  n  40  fl.  sunt  Brab.  fl.  731/». 

A  Pracposito  D.  Thttngeno  pro  missis  n  12  escuz  sont  30  fl. 

A  Decano  Cotwitzio  ö  goltgulden  sont  fl.  de  Br.  15. 

A  nobilitate  Franconica  pro  dedicatione  n  200  fl.  sont  fl.  de  Brab.  350^ 

A  nobilitate  Rhena  na  pro  eadem  50  fl.  sunt  fl.  br.  01. 

A  Palatino  juniore  pro  ...  .  dedicatione  Justini  Poculum  auratum 
i'iim  operculo  et  30  fl.  qui  sunt  in  pecunia  fl.  br.  52 »/•• 

A  Georgio  Ludovico  Hutteno  pro  dedicatione  repertorii  21  fl.  sunt 
fl.  Br.  36.  p.  15. 

A  N.  Grumbachio  pro  versionibus  quibusdam  ex  Belgica  in  Germani- 
cam linguam  10  Philippicos.  Sunt  Br.  fl.  25. 

A  nobilitate  Suevica  pro  dedicatione  n  200  fl.  Germ,  sunt  nostrates. 
350.  8unt  1270  fl.  15  p. 

„Cleri  totius  Romanae  Ecclesiae  subjecti  seu  Pontificiorum  omnium 
omnino  utriusque  sexus  Habitus,  artificiosissimis  figuris,  quibus  Francisci 
Modii  singula  octosticha  adjecta  sunt,  nunc  primum  a  Judoco  Ammanno 
expressi.  Addito  Libello  singulari  ejusdem  Franc.  Modii,  in  quo  cujusque 
ordini8  Ecclesiastici  origo,  progressus  et  vestitus  ratio  breviter  ex  variis 
lmtoricis  delineatur.  Francofurti  sumtibus  Sigismundi  Feyrabendii  1585. 
4.  —  28  Bogen,  3  Blätter. 

Für  dieses  Werk  erhielt  also  Modius  von  seinem  Verleger  10  Fl. 
und  10  Exemplare  als  Honorar,  dagegen  für  die  Dedication  an  Joh. 
Christoph  Neustetter,  von  dessen  Onkel,  dem  alten  Erasmus  Neustetter, 
50  Fl.  als  Ehrengeschenk. 

Unter  dem  „Gynaeceo"  ist  das  Theatrum  mulierum  in  quo  praecipuarum 
omnium  per  Europam  imprimis,  Nationum,  gentium  etc.  etc.  foemineus 
habitus  videre  est.  Artificiosissimis  nunc  primum  flguris  expressus  a  Jodoco 
Amano,  additis  ad  sing.  flg.  octastichis  Fr.  Modii.  Francofurti  ad  Moenuro 
Impensis  Sigismundi  Feyerabendii.    1580.    4°.  verstanden." 


Hcilage  Will. 


Verzeichnuss  aller  lateinischen  und  Teutschen  Bücher,  welche  in 
Sigmund  Feyerabendts  Buchladcn,  diese  Fastenmessz  Anno 

1587  gefunden  werden.* 

(  l.  Spalte.) 
Theol ogische  Bücher,  Lateinisch. 

Examen  Concilij  Tridentini  I).  Martini  Chemnicij,  &e.  eompletum  in 
folio. 

Historia  Augustanac  Confess.  Chytraci,  in  4. 
Ieones  N(»ui  Testaraenti,  in  4. 
Promptuarium  siue  Theatrura  Historielim,  in  folio. 
Cleri  Tontificij  habitus  &  descriptio,  in  4. 

Theologische  Bücher,  Teutsch. 

Augspurgisehe  Confession  etlicher  Churfüreten  vnd  Stände  des»  II. 
Röra.  Reichs,  etc.  f'arolo  Qniuto  zu  Augspurg  vhergehen,  jetzt 
von  newem  nach  dem  rechten  Exemplar  nachgotmekt,  in  4. 

Ausslegung  der  vier  Enangclisten  Georg  Raudten,  in  fol. 

Biblische  Figuren  in  8. 

Beichtbüchlein  Waltheri,  in  8. 

Bctbttchleiu  Hieremiae  Schweiglin,  in  8. 

BetbUchlein  D.  Johann  Habermans,  in  4  mit  Leisten. 

Betbüchlein  Andreae  Musculi,  in  4  mit  Leisten. 

Betbuch  Georg  Waltheri,  in  4  mit  Leisten. 

Calendarium  Historicnm  Andreae  llondorffij,  in  fol. 

Catalogu8  oder  Register  der  Warheit  Zeugen  vnd  Bekenner,  Conrad 
Lauterbachs,  in  fol. 

*  lu  den  Mittheilungen  an  die  Mitglieder  des  Vereins  für  Geschichte  u. 
Alterthumskunde  in  Frankfurt,  Bd.  VI.,  Heft  1,  S.  101  sagte  ich,  der  dort  abge- 
druckte Katalog  der  Herbstmesse  15K7  von  Nicolaus  Baaste  sei  das  einzige  bis 
jetzt  bekannte  Exemplar  eines  Plakatniesskatalogs  aus  jener  Zeit.  Kurze  Zeit 
nachdem  dies  gedruckt  war,  theilte  mir  Herr  F.  Herrn.  Meyer,  Bibliothekar  des 
Börscnvereins  der  deutschen  Buchhändler,  in  Leipzig  mit,  dass  sich  in  den 
Sammlungen  genannter  Corporation  ein  ähnlicher  Katalog  Sigmund  Feyerabend's 
befände,  welcher  an  Stelle  des  Signets  das  Porträt  Feyerabend's  (von  Job. 
Sadeler  gestochen)  trage.  Herr  Meyer  hatte  die  Güte  mir  eine  genaue  Abschrift 
dieses  Verzeichnisses  zu  übersenden,  wodurch  ich  in  den  Stand  gesetzt  bin, 
dasselbe  hier  veröffentlichen  zu  können. 


-    185  - 


Catechismus  mit  kurtzcu  Fragen  vnd  Antworten,  I).  Musei,  in  fol. 
Der  Chtir  vnd  Fürsten,  etc.  stattliche  Anssführung,  warumb  jhre 

Gelehrten  das  Tridentisch  Uonciliuin  nicht  besucht  haben,  in  4. 
Colloquia  oder  Tischreden  1).  Martini  Lutheri,  in  fol. 
Concordautz  vnd  Zeiger  vber  die  gantzo  Bibel,  durch  Feter  Ge- 

dültig,  in  fol. 

Examen  Concilij  Tridentini  l).  Martini  Chemnicij,  &C.  complet  in  fol. 

Geistlich  Orden  vnd  .Staudt,  etc.  in  4. 

Gülden  Kleinot  1).  Martini  Lutheri,  in  4.  mit  Leisten. 

Geistlicher  derbarius,  oder  Krauterbuch,  Wilhelm  Sarcerij,  in  fol. 

Gülden  Arch,  Sebastian  Francken,  in  fol. 

Hausbuch  Erasmi  Sarcerij,  iu  fol. 

Klein  Kirchengesangbüchlin,  iu  12. 

GrOBB  Kirchengesang,  in  fol. 

Künstliche  Figuren  vber  die  vier  Euangelisteu,  iu  4.  Latin«  &  Germanice. 
Künstliche  vnd  wolgerissene  Figuren  der  Kuangelien  durchs  gantze 

Jar,  sampt  der  Passion  vnd  12.  Apostel,  durch  Jost  Amman 

zu  Nürnberg,  in  4. 
Loci  Coramunes  Joan.  Man  Ii  i,  in  fol. 

Paedagogiae  Christianac,  1.  2.  &  3.  pars,  Nicolai  Selnecceri,  in  fol. 
Post i Na  Habermanni,  sampt  den  Episteln,  complet,  in  fol. 
Passional  D.  Martini  Lutheri  mit  Figuren  vnd  Leisten,  in  4. 
Pastoral,  oder  Hirteubuch,  Erasmi  Sarcerij,  in  fol. 
Psalter  Dauids  Gebetweiss,  durch  Georg  Schmaltzing,  in  4.  mit 
Leisten. 

Psalmenbueh  D.  Martini  Lutheri,  in  8. 
Postill  D.  Simonis  Pauli,  drey  Theil  iu  fol. 
Promptuarium  Exemplonim,  Erst  vnd  Ander  Theil,  in  fol. 
Sehatzkammer  vnd  Ileyratstewor  des«  11.  Geists,  iu  fol. 
Schatzkammer  Michaelis  t'oelij,  in  8. 

Spiegel  der  Geistlichen  llausszucht,  oder  erklürung  vber  das  Buch 

Jesus  Syrach,  Erasmi  Sarcerii,  in  fol. 
Theatrum  Diabolorum,  in  fol. 
Thesaurus  D.  Martini  Lutheri,  in  fol. 
Thesaurus  sacer  Zachariae  Praetorij,  in  fol. 

Libri  iu  Jure,  Latini. 

Andreac  Tiraquelli  Opera  omnia,  in  Median. 
Anuotata  personarum  Judicij  Camerae,  in  fol. 

Antonij  de  Matthaeis  Homani  tracta.  de  acquirenda  vel  amittenda 
possessionc,  in  4. 

Antonij  Gomezij  Commentaria  &  Resolutiones,  de  vltimis  voluntatibus, 

Contract.  &  Delict,  &c.  in  fol. 
Ascanij  Clement.  Amerini  Traet.  de  patria  potest.  in  fol. 


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—    186  - 


Conailia 


Deciaiones 


Aymonis  Crauettae  a  Sauilliano,  &c.  Tractatus  de  Antiquitatibu* 
temporum,  in  foL 

Bernardi  Alphani  Collect  siue  Reporta.  in  8.  Median. 

Catalogus  gloriae  mundi  Barthol.  Chassanei,  in  fol. 

Catalogus  omniuin  authorum  in  vtroque  iure. 

Communes  Cond.  Antonij  Gabrielij  Koraaui  in  sept.  libroa  distributae, 
in  fol. 

Communes  opiuiones  doctorura,  in  fol. 

Alberti  Bruni  fendalia,  in  foL 
Alexaudri,  in  Median. 
Angeli  de  Vbaldis  Perusini,  in  fol. 
Antonij  Angusolae,  in  fol. 
Aymonis  Crauettae,  in  fol. 
Feudalia  noua,  in  fol. 

FranciMC.  Bursati,  primus  &  seeundus  Tomus,  eotupleti,  Median. 
Guidouis  Papae,  in  fol. 
Jacobi  Mandelli. 

Jaeobi  Phil.  Portij  Imolensis  lib.  4.  in  fol. 
Joann.  Baptistae  Ziletti  Criininalia. 
Joan.  Cephali  omnia  quinque,  Median. 
Ludouici  Komani,  in  fol. 
Martini  Garrati,  in  fol. 
Matrimonialia,  in  fol. 
Nicolai  Belloni,  in  fol. 
Nicolai  Boerij,  in  fol. 
Oldradi  de  Ponte,  in  fol. 
Pauli  de  Castro. 
Rolandi  a  Valle,  in  fol. 
Sigismundi  Loffredi  feudalia. 

Antonij  Capicij,  in  fol. 
Capellae  Tholosanae,  in  fol. 

Guidonis  Papao,  siue  Parlarnenti  Delphinatus  Gratianopolis, 
in  fol. 

Jaffredi  Lanfranci  Balbi,  in  fol. 
Lithuanicae  Petri  Koycij,  in  fol. 
Neapolitanae  Matthaei  de  Afflictis,  in  fol. 
Nicolai  Boerij,  in  fol. 

Parlarnenti  Parisiensis  per  Joan.  Gallum,  in  fol. 
Perusinac,  prima  &  secunda  pars,  in  fol. 
Kotae  Bononiensis,  in  fol. 
Senatus  Pedemontaui,  in  fol. 
Thomae  Grammatici,  in  fol. 


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-    187  - 


(2.  Spalte.) 

Constietud.  Burgundiae  Bartholomaci  Chassanei,  in  toi. 
Consuctud.  Parisienses,  Caroii  Molinaei,  in  fol. 
Corpus  Juris  Canonic.  in  8. 
Corpus  Juris  Ciuilis  Gothofredi,  in  fol. 
Cynus  Super  Cod.  &  aliquot  tit.  ff.  veteris,  in  fol.  Median. 
Didaci  Couarr.  Practica,  in  fol. 
Didaci  Couarr.  Resolutionen,  in  fol. 
Didaci  Couarr.  Opera  omnia,  in  3  Tom.  distincta,  in  fol. 
Fenlinandi  Vasquij  Opera  de  successionibus  &  vltimis  voluntatib.  in 
fol.  Median. 

Ferdinandi  Vasquij,  &c.  lib.  3.  illust.  controuers.  in  fol. 

Francisc.  Sarmienti  de  redit.  Ecclesiasticis,  in  fol. 

Francisc.  Balb.  ad  leges  de  Jure  Ciuili,  in  8.  Median. 

Gabriel  Mudaeus  de  contractibus,  in  fol. 

Hugonis  Donelli  tractatus  de  verborum  obligationibus,  in  fol. 

Jacob]  Aluarotti  Lecturao  super  feudis,  in  fol. 

Jacob.  Menochius  de  arbitr.  Judieum  quaestionibus,  in  fol. 

Jasonis  Mayni  Lecturae  super  tit.  de  actionibus,  in  fol. 

Innocentij    Quarti  Pont.  Opera  omnia,   cum  Sumraarijs  &  Indice 

nouo,  in  fol. 
Institutiones  Juris  Imperat.  Justiniani,  in  8. 
Institutiones  Juris  Nicasij,  in  8. 
Josephus  Mascardus  de  probationibus,  in  fol. 
Joann.  Asinij  Pract.  in  fol. 

Joannis  Mauritij  Tract.  de  restitutione  in  integrum,  in  fol. 
Joaunis  Petri  de  Ferrarijs  Practica,  in  fol. 
Julij  Clari  Alexandrini  Opera  omnia,  iu  fol. 

Lecturae  Guidonis  Papae  in  Digestum  Iufortiatum  &  Nouum,  in  fol. 
Lecturae  Guidonis  Papae  super  IUI.  &  VI.  libros  Codicis  cum  trac- 

tatibus,  in  fol. 
Lexicon  Juris  Civilis  &  Canonici  Pratei,  in  fol. 
Matthei  Gribaldi  tract.  in  ff.  Infort.  Nouum,  &  Cod.  Justiniani, 

in  fol. 

Mariani  Socini  Opus  super  Decret.  in  fol. 
Marini  Frecciae  Neapolitani  tract.  super  feudis,  in  fol. 
Masuerij  Practica  cum  addit.  Matth.  Castritij,  in  fol. 
Nicolai  de  Milis  Repertorium  aureum,  in  8.  Median. 
Petri  Joan.  Anchorani  quaestiones,  in  fol. 
P.  Aerodius  super  lib.  Decret.  in  8. 
Philippus  Franchus  de  Appellationibus,  in  fol. 
Petri   de  Bella  Pertica  super  ff.   nouum  vnä  cum   repet.  (sie!) 
in  fol. 

Paridis  de  Puteo  Neapolitani  tract.  Feudales,  in  fol. 


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-    188  — 


Practieae  &  Tractatus  Criminales,  in  Median. 

Regulae  Juris  Ciuilis  &  Canonici,  variorum  Doctoruui,  vnä  cum 

Fallen!     earundcm,  in  Median. 
Remissiones  siue  Religiones  Doetorum  per  D.  Raphaelen)  Seileruiu 

Augustanum  editae,  in  fol. 
Repetitiones  Rubricae  de  donationibus  inter  virura  &  vxorem,  anthore 

Joan.  Lupo  de  Palatijs  Rubeis,  in  foL 
Speculum  Marantae,  in  fol. 

.Sebastiani  Monticuli  Tract.  de  Iuueiitario  haoredis,  in  8. 
Simon  de  Praetis  de  interpretat.  vltimarura  volunt,  in  fol. 
Syinphonia  Juris  vtriusq.,  Ohronologica  1).  Joau.  Freymonij,  in  fol. 
Tractatus  Clausularum  in  fol. 

Tractatus  de  coniect.  vltimarum  vüluutatum,  in  fol. 

De  Tutore  curatoro  &  vsufructu  mulicri  relicto,  Tractatus  Dam- 

liouderij  &  Caualcani. 
Tractatus  de  Dotc,  in  fol. 
Tractatus  de  pignorib.  in  fol. 
Tractatus  &  Practicae  criminales,  in  fol. 

Libri  in  Jure  Teutscb. 

Oammergerichts  Hey  vnd  Endvrtheil,  in  3  Tom.  dist.,  in  fol. 
Jag  vnd  Forstrecht,  in  fol. 

Keys,  vnd  Königliche  Land  vnd  Lehenrecht  in  fol. 
Kriegs  Practica  Julij  Frontini,  in  fol. 

Kriegsrecht  vnd  Ordnung,  der  Erst,  Ander,  vnd  Dritte  Theil,  Leon- 
hard Fronspergers,  mit  den  Wappen  vnd  Figuren,  iu  fol. 

(3.  Spalte.) 

Practica  vnd  Process  Peinlicher  Gorichtshandluugen  Joannis  Carmel 

dani,  in  fol. 
Peinlich  Halssgerichts  Ordnung,  in  fol. 
Reformation  vnd  Statut  der  Statt  Franckfurt,  in  fol. 
Synonyma  Leonhard  Schwarzenbachs,  wie  man  allerley  weiss  schreiben 

vnd  reden  sol,  in  fol. 
Wasserrecht,  D.  Noe  Mäurers,  in  fol. 

Bücher  in  der  Bf  e  die  in. 

Augendienst,  in  fol. 

Albertus  Magnus,  in  4. 

Fasciculus  Paracelsicae  medicinae,  in  4. 

Fehlt  vnd  Ackerbaw,  in  fol. 

Hebammenbuch  von  Heimlichkeit  dess  Weiblichen  Geschlechts,  in  4. 
Herrn  Marxen  Fuggers  beschreibung  von  Gestutung,  in  fol. 


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—  189 


Kochbuch  M.  Marxen,  Churf.  Mäintzisehen  Muudkochs,  in  fol. 
Koch  vnd  Kellermeisterey,  in  4. 
Kutlus  de  conceptu  &  generatione  hominuni  in  4. 
Wundartzney  Georgij  Zeehendorffij,  in  fol. 

Historien  vnd  andere  Bücher  Lateinisch. 

Anthologia  gnomica  cum  figuris,  in  8. 

Ars  pingendi  cum  figuris,  in  4. 

Annnales  sive  Historiae  rcrum  Belgiearnm,  in  fol. 

Chronicorum  Turcicorum  Tomi  trues,  cum  Scanderbegi  &  Aucntini 

Historijs,  in  fol. 
Chronica  Johannis  Sleidani,  in  fol. 
Chronica  Scotorum,  in  8. 
Chronica  Polonica,  in  8. 
Chronica  Moscouitarum,  in  8. 
Chronica  noua  Turcorum  in  2  partes,  in  8. 
Chronicon  Carionis  per  Phil.  Mel.  in  8.  Median. 
C.  Plinij  Ilistoria  naturalis,  in  fol. 
Emblemata  Philippi  Melanthonis,  in  4.  cum  figuris. 
Emblemata  Reusncri,  in  4. 
Epistolae  obscurorum  virorum,  in  8. 

llartmanni  Schopperi  de  omnibus  illiberalibus  sine  mechanicis  arti- 

bu8,  in  8. 
Ilistoria  Belgica  in  8. 

Ilistoria  rorum  Orientali  um  ab  orbe  condito  ad  nostra  vsqne  tempora, 
in  fol. 

Josephi  Opcrum  cum  addit.  scholijs,  &  figuris,  vltima  editio,  in  fol. 
Vitae  Comitum  &  effigies  Barlandi,  sine  Annales  Hollandiae,  &c. 
Theatrum  Muliebre,  in  4. 

Jusignia  sacrao  Caesareae  Maiest.  Principum  Klectonim  ac  aliquot 

aliamm  familiarum,  in  4. 
Julij  Caesaris  Commentaria  cum  Commentarijs  Hotomanni,  in  8. 
Ludus  Septem  Sapientum(!),  in  8. 
Pandectae  Triumphales  Francisci  Modij,  in  fol. 
Persici  belli  Historia,  in  8. 
Picta  Poesis  Ouidiana,  in  8. 
Plutarchi  Opera  cum  argumentis,  in  fol. 
Spicilegia  Joan.  Mellen  Palmerij,  in  8. 
Vitae  excellentium  Imperatorum.  in  4. 

Venetorum  Üucum  Ilistoria  de  ipsorum  vita,  moribus  &  rebus  gestis, 
in  8. 

Vita  aulica  &  priuata,  in  8. 

Venatus  &  Aucupium,  figuris  artificiosiK-simia  expresaa,  in  4. 


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190  - 


Historien  vnd  andere  Bücher  Teutsch. 

Beschreibung  aller  fürnembsten  Ertz  vnd  Berckwerck,  in  fol. 
Bergbuch  Georgij  Agricolae,  in  fol. 
Caius  Julius  Caesar,  in  fol. 

Chronica  aller  Hertzogen  zu  Venedig,  Leben  vnd  Regierung,  auch 
von  Erbauwung  vnd  herkommen  der  Statt  Venedig,  in  fol. 

Frawenzimmerbuch,  in  4. 

Costnitzer  Conciliumsbeschreibung,  in  fol. 

Chorographia  vnd  Histori  Teutscher  Nation,  in  fol. 

Chronica  vnd  Beschreibung  von  Priester  Johann  Königs  in  Moren- 
land  Königreichen  vnd  Herrschaflten,  in  fol. 

Geschlechterbuch  der  Statt  Augspurg,  iu  Fol. 

Handwercker,  in  4. 

Historia  Amadis,  in  fol. 

Jag  vnd  Weydwerckbuch,  in  fol. 

Kurtzweilige  vnd  lächerliche  Historien,  in  fol. 

Kunstreiche  newe  Figuren  von  allerley  Reuterey,  durch  Jost  Amman, 
in  4. 

KunsthUchlein  von  wolgerissenen  Figuren  vor  die  Maler,  zwey  theil, 
in  4. 

Ludouicus  Vines  von  der  Einigkeit,  in  fol. 
Moscouitische  Chronica,  in  fol. 

Newe  ausserlesene  Teutsche  Gosäng  mit  vier  Stimmen,  durch  Georg 

Schrammen  componirt,  in  4. 
Newe  Figuren  von  allerley  Jag  vnd  Weidwerck,  in  4. 
Plinius,  in  fol. 

Plutarchi  Opera  Teutsch,  in  fol. 
Pub.  Ouidij  Metamorph,  beschreibung,  in  fol. 
Rechenbuch  Joann  Werners,  in  8. 
Regentenbuch  Georg  Lauterbecks,  in  8. 
Ritterliche  Reuterkunst,  in  fol. 

Reissbuch  des  H.  Lands  aller  deren  so  je  zu  Zeiten  dasselbig  be- 
sucht haben,  in  fol. 
Reissbuch  Herrn  D.  Leonhardt  Rauwolffs,  in  4. 
Sechsische  Chronica,  in  fol. 
Schlesische  Chronica,  in  fol. 
Scanderbegs  Historien,  in  fol 
Stamm  vnd  Gesellenbuch  in  8. 

Stamm  vnd  Wappenbuch  hochs  vnd  nidern  Staudts,  in  4. 
ThierbUchlin  mit  wolgerissenen  Figuren,  in  4. 
Thurnierbuch,  in  fol. 
Türckische  Historien  in  fol. 
Vngsirische  Chronica,  in  fol. 


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Dess  H.  Röm.  Reichs  Chur  vnd  Fürsten  vnd  der  Stätt  Wappen, 
in  fol. 

Wappenbuch,  darinn  allerley  Schildt  vnd  Helm  gantz  künstlich  ge- 
rissen seynd,  durch  Jost  Amman,  in  fol. 

Ehebruchsbrucken  Königs  Artus,  etc.  in  einer  Mappon. 

Türckischer  Eynritt  zu  Franckfurt  am  Mayn  geschehen,  in  einer 
Mappen. 

Venediger  herkommen,  aampt  derselben  Herrschaft!,  &c.  in  einer 
Mappen. 

Warnung  eitles  frommen  Vatters  seiner  beyden  Sön  halben,  in  einer 
Mappen  mit  schönen  Figuren. 


Beilage  XIX. 

Buchtrucker  Ordnung 
de 
1588. 

(Unter -Gew.  C  55  ad  TU.) 


Nach  dem  Einem  erbarn  Rath  etwan  Vor  diesem,  sonderlich  aber 
inn  newlichkeitt  von  den  Truckern  vndereinander,  dess  nachtruckens  vnnd 
andersshalb,  sehr  viell  Ciagens  furkommen,  Als  ist  Erngedachter  ein  Erbar 
Rath  nitt  vnzeittig  bewogen  wordenn  naehdenekens  zuhaben  wie  doch  solche 
Ciagen  ins  Kunfftig,  so  viell  muglich,  vorkommen  wcrdenn  vnnd  sie  die 
Trucker  inn  gutter  ruhe  vnnd  einigkeitt  beyeinander  wohnen  vnnd  ohne 
eines  oder  dess  andern  schaden  sich  erneren  möchtenn. 

Vnnd  hart  sich  daruff  nachuolgender  pnncten  entschlossen,  ordnet, 
setzt,  will  vnnd  gebeuth  biemitt  ernstlich  dasa  die  itzige  alhie  wohnende 
Trucker,  vnnd  ihr  ieder  inn  sonderheitt,  wie  auch  die  Kunfftige,  dem- 
selben trewlich  geleben  vnnd  nachkommen  sollen,  bey  Vermeidung  ernst- 
licher vnachlesslicber  geltt  oder  leibsstraff,  nach  gelegenheitt  der  vber- 
farung  gegen  dem  Verbrecher  furzunemen,  darnach  sie  sich  endtlich  zu- 
richten vnnd  für  schaden  zuohuetenn. 

Erstlich  soll  Kein  Buchdrucker  dem  Andern  die  Jenigen  Bücher  oder 
authores,  gross  noch  Klein  nichts  zumall,  auch  die  Scholasticalia  nitt,  auss 
genommen,  die  der  eine  bisshero  allein  getruckt  hatt  oder  Kunfftig  trucken 
wirdt,  nachdrucken,  inn  Keinerley  weiss,  wie  solehs  immer  erdacht  vnnd 
furgenommen  werden  möchte,  Also  daas  einer  ein  auder  format  nemen, 


-  102 


ein  andern  titul,  oder  namen  dess  authoris,  gebraueben,  newe,  oder  andere 
•Summaria  machen,  Scholia,  noch  andere,  ab  oder  darzuthun,  oder  sonst 
einenn  audern  Vorthel  suchen  wollt,  Dann  deren  Kein«  zugelassen  noch 
verstattet  werden  soll. 

Vnnd  obgleich  der  eine  bisshero  ein  solches  buch  ohne  habendes 
Privilegium  getmekt  hett  oder  Kunfftig  drucken  wirdt,  vnnd  ein  anderer, 
dessen  vnwissendt  (Dan  wissentlich  soll  ere  zuthun  nitt  machtt  haben ) 
hernacher  ein  Privilegium  drüber  auss  brechte,  soll  er  sich  doch  dcssel- 
bigen  dissfalss  nitt  zue  gebrauchen  haben,  Sondern  die  Jenigeu  bucher  die 
der  eino  bisshero  allein  getruckt  hatt,  oder  Kunfftig  zum  ersten  mal  allein 
hie  trueken  wirdt  die  mag  er  hinfuro  (auch  vnerachtet  solelies  privilegij) 
seiner  gelegenheitt  nach,  von  newenn  widder  alhie  vflegen  vnnd  Trueken. 

Es  soll  auch  Keiner  zuegelassen  sein  dergleichen  bucher  die  einer 
alhie  getruckt  bette,  an  einem  audern  orth,  dem  hiesigen  zue  nachtheill, 
heimlich  zuuerlegen,  vnd  uolgents  die  Exemplaria,  die  er  also  verlegt 
hett,  anhero  zubringen,  vnnd  vnder  eines  andern  namen,  doch  im  selbst 
zum  besten,  zuuerkauffenn,  Sonder  do  er  dessen  vberwiesen  wurde,  soll 
er  derenthalb  ernstlieh  gestrafft  werdenn,  oder  do  ein  verdacht,  auss  an- 
sehenlichen  vrsachen,  inn  dem  vff  ihme  fiele,  vff  anhalten  dess  andern 
theils,  sich  mitt  dem  eydt  zue  purgireu  sehuldig  sein. 

Do  sich  auch  zutrüge,  dass  vieleicht  der  Anthor  selbst  oder  ein  an- 
derer, ein  buch,  welchos  ein  Buehtrucker  alhie  zuuor  getruckt  hett,  En- 
dern, mehren  etc.  wurde,  vnnd  dasselbig  widderumb  alhie  Trueken  lassen 
Völle,  So  soll  Boichs  also  verendert  oder  verbesserte  Buch  keiu  anderer 
Trucker  anzunemen  macht  haben,  als  der  Jenige  welcher  es  Zuuor  auch 
getruckt  hett,  Es  wero  dann  sach  dass  der  .Jenig  so  es  zuuor  getruckt 
hatt,  vff  gethones  anbiethen,  dasselbig  nitt  anemen  wollt,  (Darumb  auch 
die  anbietung  inn  beysein  glanbhaffter  personen  geschoben  soll,  vff  dass 
Kunfftig  darüber  kein  streidt  einfallen  möge)  Alss  dan  solls  ein  anderer 
wol  anemen  dürften. 

Jdoch  wo  der  Jenig  so  es  vorhin  getruckt  hatt  der  alten  Exem- 
plarien  mehr  als  hundert  noch  vnuerkaufft  vbrig  hette,  so  soll  der  welcher 
das  new  Exemplar  animpt  mitt  seinem  truck  iuuhalteun  biss  die  allten 
Exemplaria  verhandlet  siudt,  oder  dieselbigen,  vmb  ein  billicheu  werth, 
au  sich  bringen. 

Jim  gleichem,  da  ein  Buchtrucker  biss  dahero  einen  oder  mehr 
authores,  vnnd  bucher  allein  getruckt,  vnnd  die  Exemplaria  vff  hundert 
vngeuerlich  verkaufft  vnnd  distr&hirt  hett,  Aber  demnach  inn  zweien 
Jahm  dieselbige  Authores,  oder  bucher  nitt  vfflegen  wurde,  vnnd  in 
Messen  von  frembden  Buchhändlern  fragens  darnach  wero,  alss  daun  mag 
ein  anderer  Buchtrucker  mitt  glitten  fliegen  den  Jenigen,  so  die  Authores, 
oder  Buchere  getruckt,  ob  er  dieselbige  wiederumb  vfzulegen  Vorhabens, 
oder  ihme  den  Truck  für  dasselbige  mal  gunnen  wollte,  inn  beysein 
glaubhaftster  personen  besprechen,  vnd  Solle  vff  solchen  fall  der  Buch- 


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-  193 


trucker,  welchem  die  Authores  oder  Bucher  zustendig,  schuldig  sein,  ent- 
weder dieselbige  selbs  wiederumb  vffzulegen ,  oder  aber  dem  Ersten ,  so 
ihme  darumb  angesprochen,  den  Tmck  vff  die  anzall  Exemplarien,  so  er 
hieuor  selbs  vfgelegt  hette,  zugenernen,  Auch  für  sich  darmitt  inzustehen, 
biss  dass  solche  Exeniplaria  vtf  hundert  vngeuehrlich  verkaufft  oder 
distrahirt  wordenn  sindt. 

Jnn  den  Messen  oder  zu  aussgang  derselbigen  Nemlich  in  der  Fasten- 
meRS,  die  woch  nach  Ostern,  vnnd  inn  der  llerbstmess,  die  nechst  woch 
nach  dem  die  Mess  aussgeleutet  ist,  soll  ein  ieder  hiesiger  Buchdrucker  der 
herrn  Burgermeister  einem  eine  Verzeichniss  zuzustellen  schuldig  sein, 
was  er  für  Bücher  das  nachuolgende  halbe  Jar  zutrucken  furhab. 

Welches  Buch  dann  einer  aliein  inn  seiner  Verzeichniss  hatt,  das 
soll  im  auch  allein  verbleiben,  Befindt  sich  aber,  dass  ihren  Zwen  oder 
mehr,  ein  Buch  vfzulegen  willens  wehrenn,  soll  zwischenn  Jnen  gehandlet 
vnnd  vergleichung  getroffen  werdenn,  damitt  sie  derenthalb  allerseitt  ohne 
Clag  bleiben  mögenn. 

Kein  Buchdrucker  soll  hinfuro  vff  seiue  Bucher  dieso  worth  :  Cum 
gratia  et  priuilegio  etc  Item  mit  Key:  Mtt:  freiheitt  uitt  nachzudrucken, 
oder  dergleichen  setzen,  Er  habe  dann  ein  priuilegium.  Da  er  aber  ein 
priuilegium  hett,  soll  er  solches  priuilegium  vfs  vorderst  blatt,  zu  ruck 
desselbigenn  gantzs,  vnnd  alles  seines  Iunhalts,  oder  vff  wenigst  die  sub- 
stantzs  vnnd  wircklichen  innhalt  desselbigen  trucken,  oder  einem  Erbarn 
Rath  solehes  priuilegium  in  origiuali  vberliefem,  glaubwirdige  copy  dauon 
zunemen,  Wer  hierwider  handlet,  der  soll  das  priuilegium  verwirckt 
habenn. 

Es  soll  kein  Buchdrucker  etwass ,  auch  das  allergeringste  nitt ,  es 
sey  zuuor  getruckt  oder  nitt  getruckt  worden,  zutruckenn,  noch  zuuer- 
legen  sich  vndernemen,  er  hab  es  dann  zuuor  allerdings,  wie  ers  zutrucken 
bedacht  ist,  einem  Erbarn  Rath  zubesichtigen  vbergeben,  vnnd  dessen 
ausstruckliche  erlaubnuss  vnud  Vergünstigung  drüber  erlangt,  dass  ers 
trucken  möge,  Welche  Vergünstigung  auch  vmb  Kunfftiges  beweiss  willenn, 
mitt  wenig  worthen  daruff  geschrieben  werdenn  soll,  Wurde  einiger  Trucker 
dieses  vberschreiten,  der  soll  am  leib  gestrafft  werdenn. 

Der  Buchtruckeren  Keiner  soll  ein  Buch  inn  seinen  Catalogum 
setzen,  welches  er  nitt  gar,  oder  zum  theill  getruckt  hatt,  oder  inn  einem 
halben  Jar  hernach,  vfs  lengst,  zutrucken  entschlossen  ist,  thet  ers  darüber, 
vnnd  fings  inn  einem  halben  Jar  hemacher  nitt  anzutrucken,  so  soll  der 
andern  einem  vngeweret  sein,  solches  Buch  zutrucken. 

Vnnd  zum  beschluss  damitt  ihren  der  Trucker  nitt  zuuiel  werden, 
hatt  sieh  ein  Erbarer  liath  entschlossen,  Keine  Trucker  (»der  deren  Ver- 
leger mehr  alhie  zuduldenn ,  alss  die  Jenigen  so  vff  diese  stundt  alhie 
wohnen  vnud  burger  sindt. 
VII.  13 


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-    104  - 


Ferner  vber  dieselbigen  soll  sich  hinfuro  Keiner  zu  trocken  vnder- 
stehen,  ohne  ausstruckliche  erlaubniss  eines  Kr  harn  Raths,  bey  Ver- 
meidung ernstlicher  vnachlesslicher  straff,  vnnd  dazu  vertust  alles  seines 
Truckzeugs. 

Decretum  in  Si  natu 
XII.  mcnsis  Martij 
Anno  Dnn.  M.D.LXXXVIII. 


Beilage  XX. 

Verzaichnus  Was  Jch  Johann  Wolff  Peter  Schmiden  gegossen, 
vnnd  wieuil  er  mir  noch  schuldig. 


Erstlich  hab  Ich  Jme  gegossenn  die  dritt  Hieronimj  oder  Bibelschrifft, 
hat  zusamen  gewogenn  286  %  8  loth  thut  der  giesserlohn  von 
Jedem  Centner  7  fl.  20  fl.  1  Patz 

An  dieser  schrifft  hat  mir  Peter  Schmidt  geliefert  2(51  l/t  ff.  Daran 
gehet  ab,  vonn  Jedem  Centner  10  U  thut  so  abgehet  26  ff 
Pleibt  Jm  noch  lautter  23572  ff.  Hab  Job  Jm  Zeug  zu  sollicher 
schrifft  gebenn,  meines  Zeugs  50  ff  3/4  ff  thut  der  Zeug  an 
gellt  Jeden  Centner  pro  10  fl.  5  fl.  3  kr. 

Mehr  hab  Jch  Jme  weitter  gegossen 

die  Adagia  Antiqua,  hat  gewogenn  2401/*  ff  4  loth  thut  der  Giesser- 

lohn,  vonn  Jedem  Centner  10  fl.  24  fl.  3  kr. 

Zu  sollichcr  schrifft  hab  Ich  Jme  auch  den  Zeug  gegebcnu,  thut  an 

gellt  24  fl.  3  kr. 

Thut  diese  schrifft   zusammen  mit  sampt  dem    Giesserlohn  vnd 

Zeug  48  fl.  IV*  Patz 

Vnnd  dann  24  ff,  so  mir  an  meinem  Zeug  abgeganngenn ,  wie  ge- 

breuchlich  thut  an  gellt  2  fl.  6  Patz 

Summa  thut  Alles  so  mir  Peter  Schmidt  an  diesenn  Zwo  schrifften 

schuldig  ist  giesserlohn  vnnd  Zeug  75  fl.  81/*  Patz 

An  diesen  schrifften  hab  Ich  entpfangen  vonn  Peter  Schmidt,  8  gold- 

gulden  vnnd  5  Sonnen  Cronen,  thut  zusamen  18  fl.  2  Patzen 
Rest  mir  klar  vnnd  lautter  noch  57  fl.  6  Patz.  2  kr. 

Johann  Wolff 
Buchtnicker 


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-    195  - 


Beilage  XXI». 


Kaufbrief  Elias  Willers  von  Augsburg  über  den  Antheil  Cuno 
Wiederhold's  am  Feyerabend'schen  Buchhandel. 

(8.  April  1598.) 


Zu  Wissen  soye  hicmitt  meniglich,  dass  auff  heutt  Dato  vndenbenän- 
ther,  zwischen  dem  Ernuesten  Achtbaru  vndt  furnehmen  Herrn  Elia  Wül- 
len!, burgern  zu  Angspurg  vndt  Cunonera  Widerholtten  Chur-  vndt  Fürst- 
lichem Trierischem  vndt  Hessischem  Schulteissen  zu  Niederbrechen  in 
beysein  vndt  Verwilligungen  Mariae  seiner  ehelichen  Hausfrawen,  ein  vf- 
richtiger  redlicher  vndt  vnwidersprechlicher  KaufT  beschlossen  worden  ist, 
auff  ums  vndt  weis  wie  hiernach  folgett : 

Erstliehen  vbergeben  vndt  verkauften  obgemelter  Herr  Cuno  Wider- 
holtt  vndt  Maria  Feirabendtin  sein  Eheliche  Hausfraw,  Ihme  Herrn  Eliae 
Wüllern,  alle  vndt  Jede  noch  vngebundene,  vnd  von  Ihrem  Schweiler  vndt 
Vattern  Herrn  Sigissmunden  Feyrabendten  seeligen  herrürende  Bücher  vndt 
Buchhandell,  souiell  Ihnen  zu  Ihrem  Antheill  gebüeren  thutt  sampt  darzu 
gehörigen  priuilegien  vndt  figuren  Je  einen  Ballen  vmb  vndt  für  15  fl. 
Franckfurtter  wehrunge,  ahn  ortt  vndt  enden,  es  Ihme  Cunonj  belieben 
vndt  gefallen  wirdt,  (Jedoch  nicht  vber  6  meiden  wegs  von  Franckfurtt) 
zubezahlen  vndt  zuliffern. 

Zum  Zweitten,  soll  der  Herr  Keuffer,  nach  richtiger  liffening  der 
Bücher,  Priuilegien  vnd  Figuren  auff  nechst  Kunfftigc  Hcrbstmess  dieses 
lauffeudeu  08  Jhars,  ahn  diesem  Kauff  gleich  alsbaldt  —  5000  fl.  ob- 
gemeinter  wehrung  ahngeben,  Vnd  dan  hernacher  alle  vndt  Jede  halbe 
Jliare  in  Frauckfurter  Messzeitten  —  1500  fl.  sampt  von  Jedem  100  Alle 
Jhare  Zween  vnd  ein  halben,  das  ist  von  200  —  5  fl.  Jherlichs  intcresse, 
von  deren  aussstendigen  noch  vnbezalten  Summa  dem  Herrn  verkeuffer 
oder  dessen  erben,  bis  zu  völliger  abzahlung  dieser  Kauff  Summa  zuerlegen 
vndt  zubezahlen  schuldig  sein. 

Zum  Dritten  ist  abgeredt,  dass  der  Herr  Keuffer  des  verkeuffers 
Hausfrawen,  vber  obgte.  Kaufsumma,  von  Jedem  Ballen,  souiell  Ihme  ge- 
liffert  werden,  noch  einen  Heichsdhlr  in  specie  vber  ein  Jhar,  das  ist  in 
der  Frauckfurter  Fastenmess  des  Zukünftigen  99  Jhars,  zu  bekrafftigunge 
dieses  Kauffes,  geben  vndt  zahlen  solle  vndt  wolle. 

13* 


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-   196  - 


Endtlichen  aber,  Soll  der  Herr  VerkeulTer  schuldig  sein,  dem  Käuffer 
auff  das  lengste,  biss  nechst  Künftige  Herbst  Mess  bey  gutter  Zeitt,  vndt 
zu  anfang  der  Mess  dieses  98  Jhars,  nicht  allein  die  BUcher  Sondern  auch 
die  rriuilcgien  vndt  Figuren,  so  Ihme  verkeuffern  zu  seinem  halben  An- 
theill  gebüeren,  vndt  zustendig,  auch  zu  den  Büchern  gehörig  sein,  einzu- 
händigen vndt  zuliffern,  oder  wo  solches  nicht  beschehe,  Solle  diesser 
Knuff,  dem  Käuffer  gantz  vndt  ghar  nicht  verfänglich  sein,  Sondern  Ihme 
seines  gefallens,  frey  vndt  beuor  stehen,  diesenn  Kauff  zu  halten,  oder 
aber  ohne  einich  cntgeltt  widerumb  daruon  abzustehen. 

Dessen  zu  wahrem  Vrkundt,  Seindt  diesser  Verschreibungen  zwo 
gleichlautendt  aufgerichtet,  welche  nit  allein  von  vns  Contrahirenden 
Parthnorn  vndt  Partheyen  sampt  des  Verkäuffers  Hausfrawen,  Sondern 
auch  von  dem  Erenuesten  vndt  furnehmen  Herrn  Henrich  Wentzeln  Churf. 
vndt  Fürstlichen  Keller  zu  Limpurg  v  nderschrieben ,  verpittachirt ,  vndt 
Jedem  Theill  eine  zugestellt  worden, 

Geschehen  zu  Franckfurtt  ahm  Maynn  in  der  Fasten  Mess,  den 
8.  monats  tagk  Aprilis  Jm  Jhar  1598. 


Schuldschein  Elias  Willer's  über  den  Kaufschilling  von  1760s1/3  A- 
für  Cuno  Wiederhold's  Gcschäftsantheil. 
(24.  März  1600.) 


Ich  Eliass  Wflller  bürger  Vndt  Buchhandeler  von  Augspurg,  Bekenn 
hiemit  für  mich,  meine  erben  vnd  erbnehmen,  dass  Ich  Herrn  Chnno 
Widerholten  ChurfUrstlieh  Trierischem  vndt  Landtgräuischem  Hessischen 
Schulteissen  zu  Niderbrechen  vndt  Maria  sein  Eheliche  llansfraw  eines 
wahren  rechten  auffrichtigen   vndt  bestendigen  Kauffs  abgekauft!  habe, 


(L.  S.) 


(L.  S.) 


Cuno  Widerholtt 
Schulteis  zu  Niderbrechen. 
Maria  Widerholtin 
beken  wie  obsteht 


Elias  Wflller 
buchhandeler 
zu  Augspurg 


(L.  S.j 
Henrich  Wentzel  mp. 


Beilage  XXI  \ 


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-    107  - 


Ihren  Autheül  des  Fcyrabendisehen  Buchhandels ,  von  weylandt  Sigiss- 
mundt  Feyrabend  seeligen,  Ihrem  Vatter  vndt  Schwäher  respectiue  her- 
rttrend,  sampt  darzu  gehörigen  figuren  vndt  Priuilegien,  Deren  lifferung 
wegen  Ich  die  verkaufende  eheleut  in  bester  vndt  bestendigster  form 
rechtens  hiemit  quittiren  thue.  Vndt  ist  der  Kauft"  also  vndt  dergestaltt 
besehenen,  dass  Ich  Ihnen  verkeulfern  vor  einem  Joden  Ballen,  deren  in 
einer  Summa  gewessen  11731/*  zubezahlen,  versprich  vndt  gelobe  —  15  fl. 
Franckfurtter  welirung  ohn  der  frawen  mitverkäufferin  Leyhkauff.  Vndt 
ist  der  gantz  Kauffschilling  saluo  tarnen  calculo  zusamen  gerechnet,  Sie- 
bentzehen Tausent  Sechs  hundertt  zween  güldenn  vnd  dreissig  Creutzer, 
gemelter  Statt  wehrung,  Ahn  welcher  Summen,  Ich  denen  verkauifenden 
eheleutten,  (Jedoch  abgezogen,  was  sie  darufl'  schou  albereitt  empfangen 
haben)  alle  vndt  Jede  Frankfurter  Messen  zubezahlen  versprich  —  1500  H. 
Sampt  Jherlichs  von  dem  ausstendigen  Rest,  ie  von  hundertt  gülden 
zween  vnd  einen  halben  gülden  Pension,  bis  zu  völliger  Abstattung  des 
gantzen  Kaufschillings,  ohne  einiche  Aus-,  ein-  oder  widerredt,  auch  sonsten 
ohne  Meniglichor  Verhinderung  dargegen  dan  mich  den  Käuffer  nicht 
schützen  noch  schirmen  soll,  einiche  exception,  freyheit,  Priuilegien,  arrest 
oder  Anderes  so  disfals  immer  erdacht  werden  köntt  oder  möchtt,  Sondern 
ich  mich  dessen  alles  hiemit  ausdrücklich  verzeihen  vnd  begeben  thue, 
Vnd  soll  die  lifferung  ieder  Zeit  geschehen  ahn  dem  Ortt,  da  die  ver- 
kauffende  eheleuth  mir  bestimmen  werden  Jedoch  dass  daselbige  (!)  vber 
drey  meill  wegs  nicht  von  Franckfurtt  gelegen  sey. 

Vndt  damit  die  verkauffende  eheleut  des  Kaufschillings  desto  mehr 
versichert  seien,  Sonderlich  weilin  Sie  mir  Ihren  Antheill  zum  ersten  ver- 
kauft, vnd  dan  auch  der  Kau tV  mit  diesser  ausdrücklichen  bedingung  vnd 
vorbehält  besehenen,  dass  Ihnen  bis  zu  entlichcr  vndt  letzter  bezahlung 
des  Kauffschillings  vndt  interesse  der  mir  von  Ihnen  verkaufte  Buchhandel 
8ouill  Ihrem  theill  ahnlangen  thutt,  wie  recht  vndt  billich,  vor  Allen  An- 
dern verpfendt  vnd  hypothecirt  sein  soll,  Also  vnd  dergestaltt,  Jn  dem 
fall  Ich  mitt  Erlegung  eines  Ziels  das  doch  vorhoffentlich  nit  sein  noch 
beschehen  soll,  seumig  sein,  oder  mich  erzeigen  würde,  dass  als  dan  die 
verkauffende  Eheleutt  glitten  fueg  vndt  macht  haben  sollen,  Ihren  ver- 
kauften Antheill  Buchhandels,  ohne  meniglichs  Indrag  oder  Verhinderung, 
Jn-  oder  ausserlialb  des  Gerichts,  auch  so  ghar  vnersucht  einicher  Ober- 
keitt  selbst  eigenes  gewaldts  vnd  machts,  widerumb  zu  Ihren  Händen  zu 
nehmen,  vnd  selbigen  so  lang  innen  zu  behalten,  bisg  sie  des  ausstendigen 
Kauffschillings  sampt  interesse  Kostens  vndt  Schadens,  bezahlt  sein,  Wie 
Sie  dan  auch  vff  solchen  vnuerhofften  fall  den  handeil  ahngreiffen,  daraus 
Ihres  gefallens  verkauften  vndt  also  darmit  des  Ausstandts  sich  bezahltt 
machen  sollen.     Alle  Gefärde  vndt  Argelist  hieruon  gentzlich  ausge- 

Dessen  zu  wahrer  vrkundt  vndt  bekreftigung,  habe  ich  Elias  Wüller 
diesen  Kauff  vndt  8chuldtbrieff  mit  eigener  handt  geschrieben  vndt  vnder- 


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-    108  - 


schrieben,  vndt  mein  gewönlich  ahngeboren  Pittschaft  zu  eudt  desselben 
auffgedrQckt ,  Mich  vndt  mein  erben  damit  zuuerbinden  vndt  verob- 
ligiren, 

Welches  geschehen  zu  Franckfurtt  ahm  Mayn  auff  den  Oster  Mon- 
tagk  so  geweasen  der  24'.-  Martij,  iu  dem  Jhare  Christj  1(500. 

(L.  8.)  Ich  Elias  WüUer  Buchhandeler 

bekhenn  wie  obstehet. 


Beilage  XXII. 

Was  Seitthero  des  Alten  Seeligenn 
Todt  Jm  Laden,  den  mehrer- 
teil Aber  vonn  H.  Cu- 
nonj  Jngenommen 
worden  Jst.* 


Kinnam  der  Handkauff. 


Herbstmes  90 

5(58 

fl. 

8  p. 

Fastenmt's  1)1 

570 

fl. 

14  p. 

3  kr. 

Herbstmes  91 

408 

fl. 

10  p. 

3  kr. 

Fasteumes  92 

401 

fl. 

13  p. 

Herbstmes  02 

417 

fl. 

8  p. 

3  kr. 

Fasteumes  93 

502 

fl. 

9  p. 

3  kr. 

Hirbötmes  93 

328 

fl. 

14  p. 

Fasteumes  94 

305 

fl. 

(5  p. 

Zwischen  der  Fastenmes  94 

42 

fl. 

7  p. 

2  kr. 

Herbstmes  94 

285 

11. 

3  p. 

Fastenmes  95 

440 

fl. 

12  p. 

3  kr. 

Herbstmes  05 

384 

fl. 

10  p. 

3  kr. 

Fastenmes  06  geteilt 

231 

fl. 

13  p. 

2  kr. 

Herbstmes  90  geteilt 

312 

fl. 

4  bz. 

2  kr. 

Fastenmes  07  geteilt 

140 

fl. 

5  bz. 

2  kr. 

Noch  pro  consuetudinibus 

3 

fl. 

Herbstmes  07  geteilt 

86 

fl. 

12  bz. 

1  kr. 

*  Das  Original,  auf  89  Octavblättcr  von  Korb  geschrieben,  fand  sich  in 
einzelnen  Blättern  bei  verschiedenen  Judicialakten  des  hiesigen  Stadtarchivs  vor. 


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-    199  - 


Abgesondert. 


Fastenmes  98  Allein 

418  fl. 

11  bz. 

— 

Herbstmes  98  Allein 

390  fl. 

2  bz. 

2  kr. 

Nota. 

Zwischen  Fastenmes  92 

3  fl. 

Zwischen  Herbstmes  93 

3  fl. 

A. 

Vonn  Ascanio  de  Alme  Keine  vonn 

Lundenn.* 

nius  ist  von  A°  89  vnd  Fastenmes  90  lauter  gewesen  134 

fl.  hat 

bey  plantino  1  Bibel  der  H.  Seelig  für  08  fl. 

zu  kauften  18 

fl. 

Herbstmes  90 

70  fl. 

Fastenmes  91  C.  Stal. 

31  fl. 

Herbstmes  91  C.  W. 

75  fl. 

11  p. 

Fastenmes  92  C.  8.  F. 

62  fl. 

1  P. 

9  Irr 

-j  Kr. 

Herbstmes  92 

40  fl. 



Fastenmes  93 

96  fl. 



— 

Herbstmes  93 

110  fl. 

— - 

Fastenmes  94  C.  W. 

49  fl. 

13  bz. 

2  kr. 

Herbstmes  94 

55  fl. 

10  bz. 

— 

Fastenmes  95  C.  W. 

72  fl. 

4  bz. 

— 

Herbstmes  95 

0  fl. 

0  bz. 

— 

Fastenmes  96  geteilt  worden 

107  fl. 

12  bz. 

3  kr. 

Andreae  Heils  Erben  vonn  Leiptzig. 

Fastenmes  91  C.  Stal 

5  fl. 

3  p. 

— 

Fastenmes  92  C.  S.  F. 

14  fl. 

14  p. 

— 

Faste  nmeB  93 

20  fl. 

Herbstmes  93 

12  fl. 



Herbstmes  94  C.  W. 

14  fl. 

— 

Herbstmes  95  C.  W. 

6  fl. 

13  bz. 

2  kr. 

Anthonius  von  Elss  Trierischer  Marscha 

Ick. 

Fastenmes  91 

4  fl. 

3  bz. 

— 

Hatt  Cuno  Empfangen,  Jn  keiner  Rechnung. 

Angelo  üabiano.** 

• 

Herbstmes  9<> 

310  fl. 

Herbstmes  91  C.  W. 

77  iL 

3  p. 

Fastenmes  92  C.  8.  F. 

24  fl. 

Fastenmes  93 

90  fl. 

Fastenmes  94 

20  fl 

*  Leiden,7  nicht  London. 
**  aus  Lyon. 


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-    200  - 


Adamus  Kacl  vonn  würtzburg. 
llerbstmes  02  25  Ü.  — 

Fastennies  03  15  fl.    11  p.      1  kr. 

llerbstmes  Ol  15  H.  — 

Hleibt  Doch  einen  Rest  schuldig.    Jst  gstorben. 


Ambrosio  Kirebnorn  von  Meydonburg. 


Fastennies  Ol  C.  Stal 

21  H. 

Fastennies  02  C.  W. 

00  H. 

llerbstmes  02  C.  W. 

38  II. 

llerbstmes  03 

53  II. 

Fastenmes  04 

80  fl. 

Fastenmes  05  C.  W. 

13  II. 

Fastenines  96  Jst  geteilt 

30  H. 

Ii 

DZ. 

Fastenmes  08  R.  Heatus 

15  fl. 

l 

uz. 

-  kr. 

Andreas  Simonis  von  News. 

llerbstmes  00  vnsern  halben  teil 

3  fl. 

Fastonmes  08  vnsern  teil 

3  fl. 

Andrea  Knorrn  vonn 

Nürnberg. 

llerbstmes  90 

15  fl. 

3 

P- 

3  kr. 

Fastenmes  Ol  0.  Sfcil 

11  fl. 

7 

P- 

2  kr. 

llerbstmes  Ol  C.  W. 

03  fl. 

Fastenmes  92  C.  S.  F. 

40  fl. 

12 

P- 

2  kr. 

Fastenmes  03 

30  Ii. 

Noeh  vffs  New 

21  fl. 

llerbstmes  04 

10  fl. 

Fastenmes  00  geteilt 

8  fl. 

10  bz. 

Auss  der  Fysern  Trug  herbstmes  00  .In  laden 

kommen 

57  fl. 

Aber  Als  die  Mess  gesebeben  gewesen 

vnndt  solcb  gell! 

;  wieder 

gezelt 

worden  batt  307  fl.  gfeblt  wo  binn  sie  kommen  weiss  man  nicht.  Sehe 
gar  zu  letzt 

Arnoldo  Milio  voun  Cölln. 


llerbstmes  Ol  C.  W. 

120  fl. 

Fastenmes  02  C.  S.  F. 

50  fl. 

Fastenmes  03 

118  fl. 

5 

P- 

llerbstmes  03 

158  fl. 

Fastenmes  04 

103  fl. 

llerbstmes  04 

145  fl. 

Fastenmes  05  C.  W. 

93  fl 

llerbstmes  95  C.  W. 

75  fl. 

7 

bz. 

2  kr, 

Fastenmes  00  geteilt 

150  a. 

7 

bz. 

/ 

I 

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-    201  - 


Herbstmes  90  geteilt 

47  H. 

7  bz. 

2  kr. 

rastenmes  vi  geteilt 

48  fl. 

II  erbat  nies  97 

35  fl.  geteilt. 

Noch  Hern  Feierabenden  zalt  Herbstines  92 

75  11. 

Jst  Jn  keiner  Rechnung. 

Fastenmes  98 

09  h*. 

Adamus  Frey  von  gelhaus 

en. 

Fastenmes  90  geteilt 

4  fl. 

— 

Amptmann  von  Lautterbaeh. 

Herbstmes  91 

0  fl. 

12  |». 

— 

Alberto  Junckern  venu  Brunschweig. 

Herbstmes  94  geteilt 

19  fl. 

1  O  Um 

\Z  1)2. 

Hcrbstmes  95  geteilt 

30  fl. 

Herbstmes  90  geteilt 

(iO  fl. 

Herbstmes  97 

27  fl. 

11  bz. 

9  1,- 
_  Kr. 

Anthonio  Schmieden  von  Kssling. 

Fasteiunes  91  0.  Stal 

10  fl. 



Fastenmes  92  C.  S.  F. 

5  fl. 

v  p. 

— 

Fastenmes  93 

21  fl. 

Fastenmes  94 

10  fl. 

Fastenmes  90  geteilt 

3  fl. 

O  bz. 

Fastennies  97  geteilt 

7  fl. 

7  V,„ 
l  DZ. 

O    \r  m 

~  kr. 

Fastenmes  98  nicht  geteilt 

21  fl. 

19  Um 

iö  DZ. 

J,  kr. 

Noch  H.  Feierabenden 

0  fl. 

lo  DZ. 

l  kr. 

Andrea  grosskopffen  von  Stuckarth. 

Fastenmes  93 

1  fl. 

7  « 

9  Irr 

—  kr. 

Herbstmes  93 

1  fl. 

9  p. 

9  L-r 

c  Kr. 

Fastenmes  94 

5  fl. 

13  bz. 

Herbstmes  94 

3  fl. 

9  bz. 

Fastenmes  95  C.  W. 

4  fl. 

10  bz. 

2  kr. 

Herbstmes  95 

3  fl. 

11  bz. 

— 

Fastenmes  90  geteilt 

7  fl. 

1  bz. 

— 

Herbstmes  90  geteilt 

11  fl. 

11  bz. 

1  kr. 

Fastenmes  97  geteilt 

7  fl. 

10  bz. 

Herbstmes  97  geteilt 

12  fl. 

0  bz. 

Fastenmes  98  Nicht  geteilt 

6  fl. 

9  bz. 

Herbstmes  98  Alleine 

32  fl. 

12  bz. 

Aachische  gsauten. 

Fastenmes  91  C. 

0  fl. 

3  bz. 

3  kr. 

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-    202  - 


Andreas  Hartt  vonn  Edonburg. 

Fastenmes  03 

16  fl. 

Herbstmes  94 

11  fl. 

Fastenmes  95  C.  W. 

7  fl. 

Herbstmes  95 

11  fl. 

Andreas  Hoffmann  vonn  Wittenberg. 

Faste  nmes  94 

38  fl. 

llerbstmes  94 

14  fl. 

2  bz. 

Fastenmes  95  C.  W. 

77  fl. 

4  bz. 

Herbstraes  95  C.  W. 

66  fl. 

9  bz. 

2  kr. 

Fastenraes  96  geteilt 

60  fl. 

Herbstmes  96  geteilt 

55  fl. 

12  bz. 

— 

Fastenmes  97  geteilt 

68  fl. 

—  • 

Herbstraes  97  geteilt 

66  fl. 

Fastenmes  98  vnsern  halben  teil 

LS  fl. 

12  bz. 

Fastenmes  99  der  Ander  halb  teil  zalt  worden. 

Abrahamo  greissen  von  Dünckelspüel. 

Fastenmes  93 

13  fl. 

Alexander  Dietterich  von  Nürnberg. 

Herbstmes  94 

10  fl. 

9  bz. 

Herbstmes  95  C.  W. 

25  fl. 

Fastenmes  96  geteilt 

8  11. 

8  bz. 

— 

Herbstmes  97  geteilt 

44  fl. 

Fastenmes  98  iiit  geteilt 

4  fl. 

4  bz. 

2  kr. 

vnd  h.  Foierabenden 

1  fl. 

10  bz. 

2  kr. 

Andreas  Boquin  von  Verona. 

Herbstmess  96  geteilt 

36  fl. 

— 

Anthonius  Bertram  von 

Strassburg. 

Fastenmes  98  nit  geteilt 

6  fl. 

4  bz. 

2  kr. 

B. 

Bertholdo  Raben  vonn 

W  i  t  e  b  e  r  g. 

Herbstmes  90  C.  Stal 

42  fl. 

Fastenmes  91  C.  Stal 

43  fl. 

3  p. 

Herbstraes  91  C.  Stal 

20  fl. 

Fastenraes  92  S.  C.  F. 

41  fl. 

Fastenmes  93 

26  fl. 

Fastenmes  94 

17  fl. 

Digitized  by  Google 


Fastenmes  95  0.  W. 

24  fl. 

Herbstmes  95  C.  W. 

25  fl. 

— 

Fastenmes  96  geteilt 

10  fl. 

Herbstmes  96  geteilt 

41  fl. 

7  Ii» 

2  kr 

—  KI* 

Fa8tenmes  97  geteilt 

31  fl. 

7  hr 
I  uz. 

2  kr 
Kr. 

Herbstmes  97  geteilt 

20  fl. 

Fastenmes  98  nit  geteilt 

20  fl. 

Fastenmes  99 

20  fl. 

Bernhard  Jobiii  von  Strassburg. 

Fastenmess  91  C.  Stal 

34  fl. 

10  bz. 

2  kr. 

Fastenmes  92 

20  fl. 

Fastenmes  93 

19  fl. 

Herbstmes  93 

15  fl. 

 * 

Fastenmes  94 

3  fl. 

7  bz. 

2  kr. 

Herbstmes  94  C.  W. 

12  bz. 

Herbstmes  95  C.  W. 

4  fl. 

3  bz 

3  kr. 

Bernhart  heider  Alhie.** 

Herbstmes  00 

9  fl. 

5  bz. 

hatt  nit  zalt 

Fastenmes  92  1  Ae 

1  fl. 

10  bz. 

Balthasaro  grubern  Alhie. 

*** 

HerbstmeB  91  0.  Staa! 

25  fl. 

Barttel  voit  vonn  Leyptzig. 

Herbstmes  93  vff  Fastenmes  94  C.  W. 

22  fl. 

Herbstmes  95  0.  W. 

27  fl. 

3  bz. 

Fastenmes  96  geteilt  C.  W. 

70  fl. 

Fastenmes  97  geteilt 

48  fl. 

Herbstmes  97  geteilt 

77  fl. 

Fastentnes  98  zu  vnsern  teil 

51  fl. 

Fastenmes  99 

22  fl. 

10  bz. 

2  kr. 

Herbstmes  99 

44  fl. 

11  bz. 

1  kr. 

*  In  dem  Register  dieser  Messe  ist  noch  Bernhard  Jubin,  dagegen  in  dem 
der  Herbstmesse  1594  „Bernhard  Jobin's  Erben"  zu  finden,  Jobin  muss  also  in 
der  Zwischenzeit  verstorben  sein. 

**  Von  „Wulffers"  in  Thüringen,  heiratete  eine  Bürgerswitwe  und  wurde  am 
15.  Dec.  1578  hier  Bürger.  Beruf  ist  nicht  genannt. 

***  Buchbinder  von  Jena,  schwor,  nachdem  er  eine  Börgerswitwe  geheiratet 
hatte,  am  27.  Febr.  1577  den  Bürgereid. 


-    204  - 


Hart h c  1  Fehreu  Alhie. 


Zwischen  der  Herbstmess  91  hatt  Korb  Em- 

pfangen 

50 

1 1  * 

Fastenmes  93 

200 

fl. 



Zwischen  der  Mess  93 

150 

fl. 



— 

Noch 

50 

fl. 

— 

— 

Fastenmes  94 

150 

fl. 



— 

Zwischen  der  Fastenmes  94 

28 

fl. 



— 

Zwischen  der  Fastenmes  94 

120 

fl. 



— 

Zwischen  der  Herbstmes  94 

100 

fl. 

Zwischen  der  Fastenmes  95 

50 

Ii. 

890 

H 
■t. 

Beruhardus  Basa  voi 

i  Korn. 

Fastenmes  9<>  geteilt 

109 

ii 
n. 

in  k» 

1U  1)7,. 

9 
6 

Herbstmes  97  geteilt 

44 

IIa 

3  l»7 

2 

Fastenmes  98  vnser  teil 

«1 

II. 

Bernbardo  Albino  vonn  Speior. 

Herbstmes  92 

17 

fl. 

Bernhardt  petri  vonn 

Bromen. 

Jst  Herbstmes«  99  mit  Jhm  aecordirt  worden 

vnnd  Soll  geben 

50 

fl. 

Balthasar  hoffmann* 

Alhie. 

Zwischen  der  Fastenmes»  91 

18 

fl. 

Herbstmes  97  vnsern  teil 

15 

fl. 

Bernholten  Wellig  vonn 

Simmoru. 

Herbstmes  96  geteilt 

22 

fl. 

Fastenmes  98 

8 

fl. 

Balthasar  Lantz  Alhio. 
Fastenmos  97  nit  geteilt  8  fl.    —  — 

Beatus  Koinanus  Alhie. 
Herbstmes  97  geteilt  8  fl.     7  bz.    2  kr. 

Bernhardt**  der  Richter  Alhie. 

Herbstmes  90  1  fl.    10  bz.  — 

Herbstmes  92  2  fl.     7  bz.    2  kr. 

Jst  Jn  Keiner  Rechnung. 


Balthasar  vogt  von  Aurach. 
Herbstmes  95  C.  W.  2  fl.     8  bz.    2  kr. 


*  Buchdrucker,  schwor  als  Bürger  den  1.  Juni  1580. 
**  Fugger. 


***  Urach  in  Würtembcrg. 


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-   205  - 


C. 


Christophoro  weidlich  vonn 

Basel. 

Herbst nies  90 

190  fl. 

Fastenmes  93 

50  fl. 

Fastenmes  92  pro  Jacob  Foliet  * 

105  fl. 

Christoffel  Keiner  Aduocatus  AI  hie  Herbstmess  93.** 

Conrado  Kbercke***  vonn  Vhn. 

Fastenmes  91  C.  8tal 

7  fl. 

2  p. 

Fastenmes  92  C.  W. 

24  fl. 

Fastenmes  93 

10  fl. 

Herbstraes  93 

7  fl. 

5  p. 

Fastenmes  94 

11  fl. 

7  p. 

Hi'rbstmes  94  C.  W. 

8  fl. 

Fastenmes  95  C.  W. 

8  fl. 

11  bz. 

1  kr. 

Herbstmes  95  C.  W. 

16  fl. 

12  bz. 

— 

Herbstnies  96  geteilt 

20  fl. 

— 

Herbstraes  97  geteilt 

5  fl. 

3  bz. 

— 

Christoffel  Jacob  Koller  vonn  Hanaw. 

-    -    C.  Stal 

4  fl. 

— 

Christophoro  Lochnern  von  Nürnberg 

Herbstraes  90  C.  Stal 

17  fl. 

11  p. 

In  der  Rechnung  find  sich  mehr  nit  denn 

9  fl. 

3  bz. 

Fastenmes  91  C.  Stal 

52  fl. 

Herbstmes  91  C.  W. 

10  fl. 

Fastenmes  93 

14  fl. 

Herbstmes  93 

10  11. 

Conrad  wol fahrt  Alhie.  t 

Herbstmes  92 

6  fl. 

1  bz. 

Conrado  waldkirch  vonn  Basel. 

Fastenraes  91  C.  Stal 

8  fl. 

1  p. 

2  kr. 

Herbstmes  91  C.  W. 

3  fl. 

9  P. 

Herbstmes  93 

1  fl. 

1  p. 

Christophoro  Reuttlingcrn  von  Strassburg. 
Herbstmes  90  15  fl.  — 


*  S.  Seite  91. 

**  Ohne  Angabe  der  Kaufsumme  eingetragen.  Nach  dem  Register  dieser 
Messe  betrug  seine  Schuld  2  fl.  I  bz.  2  kr.,  der  Tosten  ist  »Ixt  nicht  Hiiagethan 
und  befindet  sich  auch  sonst  keine  Bemerkung  unter  demselben. 

***  An  anderer  Stelle  „Eberckheim"  genannt 

t  Buchbinder,  eines  hiesigen  Bürgers  Sohn,  schwor  den  Bürgereid  am 
2<>.  August  1583. 


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-   206  — 


Christianus  WiiiBhumius  von  Hamburg. 

Fastenmes  07  nit  geteilt  30  fl.    —  — 

vnnd  zuuor  Fastenmes  95  —        11  bz.  — 

Casparus  de  Viuario  vonn  Antorff. 
Herbstmes  93  —       —        —  * 

Casparo  gunttern  von  wimpffen. 
Herbstmes  DO  6  fl.    -  — 

Caspar  der  Sattler. 
Fastenmes  92  1  fl.    10  bz.  — 

Christophoro  Raben  vonn  Herborn. 


Fastenmes  91 

3  fl. 

9  p. 

— 

Fastenmes  92  S.  C.  F. 

15  fl. 

2  bz. 

— 

Herbstmes  92 

14  fl. 

2  bz. 

— 

Fastenmes  93 

23  fl. 

— 

— 

Herbstmes  93 

16  fl. 

4  bz. 

— 

Fastenmes  94 

18  fl. 

— 

— 

Herbstmes  94 

21  fl. 

— 

— 

Fastenmes  95  C.  W. 

15  fl. 

— 

Herbstmes  95  C.  W. 

5  fl. 

6  bz. 

— 

Fastenmes  96  geteilt 

10  fl. 

O  Um 

V  UZ. 

Herbstmes  96  geteilt 

15  ri. 

8  bz. 

Fastenmes  97  geteilt 

10  fl. 

9  bz. 

Herbstmes  97  geteilt 

3  fl. 

10  bz. 

Fastenmes  98  vnsera  teil 

1  fl. 

10  bz. 

2  kr. 

Claudj  dj  Mj**  von  Basel. 

Fastenmes  91  C.  W. 

29  fl. 

Claudj  Marne  Alhie. 

Herbstmes  90 

39  fl. 

Fastenmes  91  C.  Stal 

39  fl. 

Fastenmes  92 

80  fl. 

Herbstmes  92 

52  fl. 

Fastenmes  93 

65  fl. 

Herbstmes  93 

29  fl. 

12  p. 

Fastenmes  94 

69  fl. 

Herbstmes  94 

17  fl. 

6  bz. 

Fastenmes  95 

101  fl. 

Herbstmes  95 

301  fl. 

*  Nach  dem  Register  beträgt  der  Posten  71 

fl.  7  bz.  2  kr.,  derselbe  ist 

nicht  gelöscht  und  befindet  sich  unter  demselben  die  Bemerkung:  „Vt  snpra 
Chaspar  de  Viuario-. 

**  Claudj  dj  Msrnj  l?). 


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Fastenmes  96  geteilt  563  fl.  13  bz.  2  kr. 

Fastenmes  97  geteilt  378  fl.  14  bz.  — 

Noch  pro  consuetudinibus  21  fl.  1  bz.  — 

Herbstmes  97  gteilt  558  fl.  6  bz.  - 

H.  Feierabenden  43  fl.  12  bz.  - 

Fastenmes  98  500  fl.  —  — 

Conradus  Clessius  gcricbt  Schreiber  Alhie. 

Herbstmes  93  ~  -  -* 

Caspar  Böhm**  vonn  Mentz. 

Herbstmes  91  8.  C.  F.  14  fl.  3  p.  — 

Herbstmes  92  6  fl.  —  — 

Herbstmes  96  geteilt  1  fl.  8  bz.  - 

Christophoro  plantino  vonn  Antuerp. 

Fastenmes  93  15  fl.  —  —  ' 

Herbstmes  93  24  fl.  3  p.  3  kr. 

Fastenmes  94  84  fl.  6  p.— 

Herbstmes  94  10  fl.  -  — 

Casparo  Gerura  vonn  Speier. 

Herbstmes  90  C.  Stal  27  fl.  4  p.  2  kr. 

Fastenmes  91  C.  Staal  20  fl.  —  — 

Herbstmes  94  7  fl.  7  bz.  — 

H.  Conrad  Lautenbach  Alhie.*** 

Fastenines  93  2  fl.  2  p.  2  kr. 

Vonn  Herbstmes  90  und  Herbstmes  91  Jst  verglichen  worden. 

Conrado  Stotzmern  vonn  hirschfeldt. 

Herbstmes  91  S.  C.  F.  6  fl.  —  — 

Conrad  Bleymeister  vonn  Vlm. 

Herbstmes  96  16  fl.  —  — 

hatt  nit  zalt 

Christophoro  Sigismunde  vonn  heidelberg. 

Fastenraes  92  C.  W.  11  fl.  2  p.  - 

Herbstmes  92  C.  W.  8  fl.  —  — 

Fastenmes  93  4  fl.  13  p.  — 

Fastenmes  94  10  fl.  —  — 

Herbstmes  94  15  fl.  —  — 

Fastenmes  95  C.  W.  15  fl.  7  bz.  2  kr. 


*  Im  Register  dioser  Messe  steht  bei  dem  Posten  von  2  fl.  6  bz.  die  Be- 
merkung: „Jst  im  von  den  heim  verehrt  worden." 
**  ßehem 

***  Pfarrer,  Verfasser  der  Messrelationen  unter  dem  Pseudonym:  Jacobus 
Francus.   S.  Lersner,  II,  2,  Seite  68  u.  215. 


Herbstmes  95  2  fl.  —  — 

Fastenines  96  geteilt  9  fl.  7  bz.    2  kr. 

Herbstmei  96  geteilt  O  fl.  7  bz.  - 

Fastenmes  98  —  7  bz.    2  kr. 

Christophoro  Stalin  Alhie. 

Herbstmes  {»0  146  fl.  10  p.  — 

Fastenmes  91  sind  .Ihme  dieses  zu  sampt  den  1000  fl.  blieben 

25  fl.  Jnteresse  gutt  gthan  worden  vonn  denn  1660  fl.  h.  Yffsteiners 

Sehwieger  Mutter. 


Fastenmes  93  S.  C.  F 

47  fl. 

8  p. 

Christoffel  Kirebner  von 

Leipzig. 

Herbstmea  94 

43  fl. 

10  bz. 

Fastenmes  9.r>  C.  W. 

42  fl. 

2  bz. 

Herbstmes  95  C.  W. 

30  fl. 

Fastenmes  96  gteilt 

52  fl. 

Herbstmes  96  gteilt 

51  fl. 

Vonn  Chiles  Elsen ir  vonn 

Lun  den.  * 

Herbstmes  91 

17  fl. 

Fastenmes  92 

56  fl. 

Herbstmes  92 

81  fl. 

Fastenmes  93 

40  fl. 

9  bz. 

Herbstmes  93 

39  fl. 

7  1,/.. 

Fastenmes  94 

67  fl. 

7  bz. 

Herbstmes  94 

25  fl. 

Fastenmes  95 

48  fl. 

Christopherus  Auiecnna  von  Hamburg. 

Fastenmes  98  Allein 

10  fl. 

Christianus  VVynsshcmius  von  Hamburg. 

** 

Fastenmes  95 

11  bz. 

2  kr. 


2  kr. 


Conrad  Hammerschmied  von  Dünckelspiel. 

Fastenmes  96  gteilt                                    4  fl.  7  bz.    2  kr. 

Herbstmes  96  gteilt                                    11  fl.  —  — 

Fastenmes  97  gteilt                                     2  fl.  —  — 

Herbstmes 95  Jn  der  Cassa  vbrig  gewesen  geteilt  16  fl.  — 
stebn  Jm  handkauft'  Fastenmes  96 

D. 

Diettcrieh  Michaeln  vonn  Dantzig. 

Herbstmes  91                                              25  fl.  -  _ 


*  Unlen,  s.  Seite  iö. 
**  S.  oben  Seite  **>. 


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—  209  — 

D.  Bredorodius  Fastenmea  92* 

Dietterich  gerlachs  Erben  von  Nürnberg. 
Fastenmea  91  C.  St.  34  fl.    -  — 

Doctor  Treuttler  vonn  Marpurg. 
Herbatraea  93  24  fl.    -  - 

liatt  peter  fiavher  Empfangen. 

Daniel  vonn  Moltzheim  von  Strassburg. 

Ilerbatmes  9«  ü  fl.  7  p.     2  kr. 

Fastenmea  91  C.  Staal  1  fl.  —  - 

Fastenmea  92  10  fl.  -  - 

Ilerbatmes  96  gteUt  3  fl.  11  bz.  — 

Dauid  Bleiasnors  Dionor  von  Leipzig. 
Ilerbatmes  93  —        -  ** 

Dietterich  Bry***  Alhie. 
Fastenmea  92  S.  C.  F.  20  fl.    —  - 

Dauid  Heckmaun  vonn  Tuebing. 
Ilerbatmes  93  30  fl.    —  — 

E. 

Ernesto  Voglino  vonn  Leipzig. 
Ilerbatmes  90  9  fl.    11  p.     3  kr. 

Fastenmea  92  S.  C.  F.  07  fl.  - 

Vide  intra  V. 


*  In  dem  betreffenden  Register  folgenderniassen  eingetragen 
„D.  Bredorodius  so  den  Conaminiam  vberleaen 

fl.  bz.  kr. 

1  Deciaio  Capellae  —  H  — 

1  Decianus  8.  —  — 

1  Mascardus  complet  9.  —  — 

6  Couaruuias  17.  -  — 


84.    h.  — 

Ist  verglichen  worden  gegen  dem  Couarruuia  daruon  man  iuic  solche 
Exemplaria  auch  geben,  vnd  ist  ime  17  fl.  7  bz.  2  kr.  im  Kcsto  gebliben  " 

**  Nach  dem  Register  empfing  dieser  3  Araadis  21.  tail     2  fl.   —  — 

***  Dieser  „Cioldschnudt  und  Kupferstecher"  aus  Lfittich  stammend,  schwor 
den  Rürgereid  am  '.».  Febr.  1591,  (nicht  1570,  wie  in  der  Allgem.  deutsch.  Biographie 
Bd.  III,  S.  4f>7  nach  Gwinncr  angegeben  ist.)  Kr  starb  15UH  (begr.  2<».  März),  zwölf 
Jahre  später  segnete  seine  Witwe,  Katharina  geb.  „Rülingerin"  das  Zeitliche 
(begr.  IX.  Aug.  1610.) 
VII.  14 


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-  210  - 


hl ias  Wüller  vonn  Augsp 

nrg 

Herbstmes  9o 

oOö  ii. 

Fastenmes  96  geteilt 

220  h\ 

Herbstmes  9G  geteilt 

150  h\ 

11  bz. 

1  kr. 

Fastenmes  07  geteilt 

418  fl. 

— 

— 

pro  consuetndinibns 

15  fl. 

2  kr. 

Noch  von  seinem  Diener,  geteilt 

4  fl. 

Herbstmes  97  gteilt 

183  fl. 

II.  Feierabenden 

24  11. 

7  bz. 

2  kr. 

Fastenines  98  vff  rechntmg 

269  tl. 

Eberhardo  Esperio  D.  vonn  wormbi 

Hatt  II.  Cuno  hinderrüeks  Angenommen 

42  fl. 

laut  eines  schreiben  .Im  9br  Ao  91  vnnd  hatt  mit  geschickt  9  H.  so 

Korb  zwischen  der  Mess  Empfangen 

9  fl. 

Zwischen  Fastenmes  92  Korb  Empfangen 

19  fl. 

Zwischen  Herbstmes  94  C.  W. 

10  fl. 

Was  Korb  zwischen  Mess  Anss  Büchern  gelöst. 

Vonn  Einein  Edelmann  zwischen  der  Herbstmes  91 

hatt  Ko 

rb  Em- 

pfangen 

2  Ii. 

11  p. 

1  kr. 

Nach  Fastenmes  92  1  Reformation 

1  tl. 

5  p. 

pro  plinio 

10  p. 

pro  Examine 

1  II. 

10  p. 

Zwischen  Mess  93 

3  fl. 

Zwischen  Mess  94 

10  fl. 

Zwischen  Mess  9.r> 

ii  iL 

10  bz. 

Eberhardo  II  offmann  vonn  Brun  schwieg. 

Herbstmes  99 

15  fl. 

10  bz. 

Fastenmes  91  C.  Stal 

25  fl. 

Herbstmes  91  C.  8.  F. 

21  II. 

Herbstmes  92 

13  H. 

Fastenmes  93 

15  fl. 

Herbstmes  93 

14  fl. 

Fastenmes  94 

20  fl. 

Herbstmes  94 

34  fl. 

Fastenmes  95  C.  W. 

57  fl. 

9  p. 

Herbstmes  95  0.  W. 

15  fl. 

Fastenmes  90  geteilt 

19  fl. 

1  bz. 

2  kr. 

Herbstmes  96  geteilt 

44  fl. 

5  bz. 

Fastenmes  98  nit  geteilt 

30  fl. 

Elias  Drexler  vonn  Dünekelspilehel. 
Fastenmes  95  C.  W.  12  fl.  — 


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—   211  - 


Ernestus  Vöglinus  vonn  leipzig. 
Herb8tmc8  90  hatt  die  bücher  nit  genommen  zalt  von  Fastenraes  90 

9A  11  bz.      3  kr. 

Fastenraes  92  C.  S.  F.                               G7  fl.  *  —  — 

Eusebius  Bischoff  vonn  Basel.  ** 

Krasrao  Braun  vonn  Bamberg. 

Herbstmos  90                                           15  Ii.  4  p.  - 

F. 

Friderieo  Sylbnrgio.  *** 

Herbstines  90                                           1  H.  10  p.  — 

Fastenmes  92                                           Hfl.  13  p.  - 

Noch                                                    23  fl.  G  p. 

Herbstmes  93                                           1  n.  13  p.  — 

Herbstmes  94                                           10  fl.  5  bz.  — 

Fastenraes  95                                          4  fl.  8  bz.     2  kr. 

Vide  Joannes  Ziotti 
Francisco  de  Franciscis  von  Venedig. 

Fastenraes  93                                          114  H.  —  — 
Hatt  II.  Cuno  G0  H.  heimlich  vftgehoben 

Herbstmes  95                                         196  fl.  —  — 

Fastenmes  9G  geteilt                                 31  fl.  5  bz.  — 

Herbstmes  97  geteilt                                35  fl.  5  bz.      1  kr. 

FranciscuB  de  Lopreux  vonn  Jeneua.  f 

Herbstmes  91  C.  W.                                75  fl.  —  — 

Fastenraes  92  wegen  Johannes  Baptista  de  Bons  53  fl.  —  — 

Vonn  F  r  e  ra  b  d  e  n 
Nach  der  Fastenraes  92  hatt  Korb  Für  bücher 

Empfangen                                         3  fl.  10  p.  — 

Nach  der  Fastenraes  93                               3  fl.  —  — 

stehen  Jm  buchstaben  E. 


*  S.  oben  Seite  800. 

**  Im  Kegister  der  Herbstmesse  1 699  befindet  sich  folgender  Tosten : 
»  Eusebius  Bischofl'  in  Namen  vnd  von  wegen  seines  Vaters 

von  Basel 

fl.   bz.  kr. 

I  G'atalogus  mundi  2    —  — 

1  Maranta  1      ;j  _ 


Summa  3     3    -  " 

***  von  Heidelberg, 
f  Wahrscheinlich  für  Jean  Leprcnx  von  <ienf. 

14* 


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-   212  - 


Foelix  pius  Caesar  D. 

Fastennies  93 

i  a. 

9  p. 

V  r  <i  11  p  i  a  n 
i    1  aU  t 1 U 

Fabern  vonn  Leon.  * 

Fastennies  92  Jsts  gleich 

vffgangen 

Herbstmes  92  S.  C.  F. 

3  p. 

Fastennies  98 

5  fl. 

Herbstmes  93 

u  fl. 

—  bz. 

Fastenmes  94 

4  fl. 

Herbstmes  94 

3  fl. 

6  bz. 

Fastenmes  95  C.  \V. 

4  fl. 

6  bz. 

Herbstmes  90  gteilt 

11  fl. 

Herbstmes  97  gteilt 

6  fl. 

Francisco  Kaphelingio  von  Antorff. 

Fastenmes  93 

24  fl. 

6  p. 

Fastenmes  95  C.  W. 

5  fl. 

2  bz. 

Fastenmes  98  nit  geteilt 

2  fl. 

4  bz. 

G. 

Gerhardo  Hcusmannen  von  Bremen 

• 

Herbstmes  90 

9  fl. 

Herbstmes  91  C.  W. 

13  fl. 

3  p. 

Herbstmes  92 

16  fl. 

Herbstmes  93 

10  fl. 

2  p. 

Herbstmes  95  C.  W. 

20  fl. 

13  bz. 

Ci o 1 1 s c Ii a  1  c k  Anckumben. 

Herbstmes  94 

12  fl. 

6  bz. 

Giles  Elseuir  vonn  [runden.  ** 

Herbstmes  91 

17  fl. 

4  p. 

Fastenmes  92 

56  fl. 

Herbstmes  92 

81  fl. 

Fastenraes  93 

40  fl. 

9  p. 

Herbstmes  93 

39  fl. 

7  p. 

Fastenmes  94 

67  fl. 

7  p. 

Herbstmes  94 

25  fl. 

Fastenmes  95  C.  W. 

48  fl. 

Herbstmes  95  W. 

42  fl. 

2  kr. 


2  kr. 


2  kr. 


1  kr. 

1  kr. 

2  kr. 


2  kr. 
2  kr. 


Herbstmes  96  geteilt  60  fl.  darann  soll  CnDO 

Korben  8  fl.  51/*  bz.  herumgeben 


*  Lyon. 

**  S.  oben  Seite  208. 


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♦ 


-  213  - 

Fastenmes  97  geteilt  73  fl.  7  bz.  2  kr. 

Herbstmes  07  gteilt  101  fl.  9  bz.  — 

Noch  Johann  Feiorabenden  2  fl.  0  bz.  — 

Fastenmes  98  58  fl.  —  — 

Georgius  Erstenberger  Alhie 

Zwischen  der  Fastenmes  94  15  fl.    —  — 

Fastenmes  95  C.  W.  4  fl.     7  bz.     2  kr. 

Gerhard  Gräffen brücken  von  Collen. 

llerbstmes  90  C.  Stal  7  fl.    10  p.  — 

Fastenmes  93  7  fl.    11  p.  — 

llerbstmes  95  C.  W.  2  fl.     7  bz.      2  kr. 

Gallo  Iii  essen  vonn  präg, 
llerbstmes  93  03  fl.    —  — 

Gerninus  Grauen  von  lunden. 

dar  für  Jst  der  Herr  prior  Johannes  Müntzenberger  bnrg  worden  : 
Jst  dem  h.  prior  Carlen  Sigmunds  teil  verehrt  worden. 

Georgius  Justus  von  Heidelberg. 
Fastenmess  95  C.  W.  22  fl.  — 

Georgius  Bursonius  von  Hamburg, 
llerbstmes  97  gteilt  10  fl.     8  bz.      1  kr. 

Graff  vonn  Lowenstein. 
Fastenmes  92  C.  W.  10  fl.*  —  — 

Georgius  Biltz  von  Moydenburg. 
Fastenmes  94  ** 

H. 

Hanss  Franckon  vonn  Meydcnburg. 

Herbstmes  90  C.  W.  90  fl.    —  — 

Fastenmes  91  C.  Stal  20  fl.  — 


*  Nach  dem  betreffenden  Messregister: 

fl.  bz.  kr. 

„1  Sächsische  Chron.                                                1.  f>.  — 

1  Sächsische  Chron.                                                  1.  5.  — 

1  Kriegs  buoch  coiuplet                                           7.  —  — 

Summa   !>.  10.  — 
Hat  zalt  mit  10  fl.  fastenmess  Ao.  itt  Cuno  W.   Hatt  es  Cuno  Empfangen 
so  gebe  er  red  vnd  Antwortt." 

**  Nichts  weiter  zu  ersehen  gewosen. 


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Ilerbstmes  91  C.  W. 

50  fl. 

Fastenmes  92  S.  C.  P. 

19  fl. 

Herbstraes  02 

14  fl 

Fastenmes  04  ('.  W. 

(30  fl. 

Hatt  H.  Cuno  ein  halb  Jahr  verschwiegen 

Ilerbstmes  04 

48  fl. 

— 

— 

Fastenmes  05  C.  W. 

145  fl. 

— 

— 

Ilerbstmes  05  C.  W. 

07  fl. 

11  bz. 

1  kr. 

Fastenmes  90  geteilt 

Ü8  fl. 

5  bz. 

— 

Ilerbstmes  OG  geteilt 

(37  fl. 

— 

Fastenmes  07  geteilt 

45  fl. 

v  l»z. 

Fastenmes  08 

45  fl. 

13  bz. 

2  kr. 

Hansa  König  von  Cassel. 

Ilerbstmes  03 

0  II. 

2  p. 

Fastenmes  04 

10  fl. 

7  p. 

2  kr. 

Ilerbstmes  94 

4  fl. 

12  p. 



Ilerbstmes  96  geteilt 

12  fl. 

— . 

Hanss  Jacob  Funcken  voini  Stuckart. 

Ilerbstmes  90 

11  fl. 

Fastenmes  91  ('.  Stal 

0  11. 

1  n 
i  p. 

Ilerbstmes  0!  ('.  Stal 

5  fl. 

7  D. 

Ilerbstmes  92 

7  H. 

Fastenmes  93 

4  fl. 

10  n 

Ilerbstmes  93 

\1  il. 

Fastenmes  04 

13  fl. 

Ilerbstmes  94 

0  tl. 

2  D 
6  p. 

Fastenmes  95  C.  \V. 

10  fl. 

Ilerbstmes  95  C.  W. 

5  fl. 

3  bz. 

3  kr. 

Fastenmes  06  geteilt 

18  fl. 

4  P. 

2  kr. 

Fastenmes  07  gteilt 

18  fl. 

Herbstmes  97  gteilt 

25  fl. 

Noch  pro  consuetudinibus 

2  fl. 

4  bz. 

2  kr. 

Fastenmes  98  alt  gteilt 

33  fl. 

— 

Ilerbstmes  98 

25  fl. 

4  bz. 

— — 

Henrich  wernecker  von  Rott 

en  bürg. 

Ilerbstmes  93 

2  fl. 

11  p. 

1  kr. 

Hanss  Fischer  vonn  Montz. 

Fastenmes  98 

2  fl. 

Hanss  Saxen  vonn  Marpurg. 

Ilerbstmes  00  C.  W. 

3t>  fl. 

Fastenmes  91  C.  Stal 

34  fl. 

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Herbstnies  91  C.  W. 

33  fl. 

3  p. 

Fastennies  92  C.  W. 

31  fl. 

Herbstmea  92 

32  fl. 

14  p. 

2  kr. 

Fastennies  93 

21  fl. 

13  p. 

Herbstmes  93 

i  J  ii 

14  fl. 

2  p. 

2  kr. 

Fastennies  94 

13  fl. 

Herbstmes  94 

10  fl. 

rastennies  ;'<>       w . 

35  fl 

tlU  IIa 

7  bz 

Herbstmes  95  C.  W. 

16  fl. 



Fastenmes  90  geteilt 

19  fl. 

8  bz. 

— 

Herbstines  9G  ercteilt 

17  fl. 

13  bz. 

— 

Fastennies  97  geteilt 

14  fl. 

— 

— 

Herbstines  97  gtoilt 

11  fl. 

— 

— 

Fastenmes  98  vnser  teil 

13  fl. 

0  bz. 

llen rieb  Urem  vonn  M 

e  n  t  z. 

Fastenraes  94 

4  11. 

H*»rhutmo<<  05  ('  W 

3  fl. 

Fastenmes  97  erteilt 

IG  fl. 

__ 

— 

Hanss  Schwert  Alhi 

e.* 

Herbstmess  90  C.  Stael 

Sit  ii 

10  fl. 

7  p. 

Z  kr. 

Hanss  gerlacb  Seck  1er 

Alhie. 

Fastenmess  91 

3  fl. 

— 

• 

— 

Henning  gross  vonn  L 

c  i  p  z  i  g. 

Fastenraes  95  C.  W. 

1  fl. 

Kl  ha 

Iv  oz. 

Fastennies  1X3  gteilt 

76  fl. 

Herbstraes  90  geteilt 

9  bz. 



Herbsttnes  97  gteilt 

51  fl. 

6  bz. 

— 

pro  consnetndinibns 

4  fl. 

9  bz. 

Fastenmes  98  vnser  teil  so  Kgenolff**  Jngenoinmen 

vnnd  g 

Lit  tbun 

soll 

5  fl. 

<  bz. 

2  kr. 

J.  Hanss  Henrich  Briira  * 

**  Alhie. 

Fastenmes  9(5  geteilt 

5  fl. 

5  bz. 

Fastenmes  97  geteilt 

3  fl. 

5  bz. 

Hieronymo  Korben  Alhie.f 

Ilerbatmes  90 

2  fl. 

10  bz. 

Herbstmes  91  S.  C.  F. 

15  fl. 

11  bz. 

*  Vergl.  Mittheilungen  an  d.  Mitglieder  d. 

Alterthums  A 

Vereins  in  Frank- 

furt  a.  M.  VI,  1,  Seite  121. 

**  Isaae  Egenolff.   S.  Seite  «2. 
***  Ein  Mitglied  der  Familie  Bremm, 
t  S.  über  denselben  auch  Lersner  1,  2,  Seite  5W. 


-    216  - 


lIcrONtllieS  5»J 

20  fl. 

Noch  dun  Rest  de  (!j  Fastenmes  !»2 

30  fl. 

7  » 

Fastenmes  93 

34  fl. 

Fastenmes  04 

16  fl. 

— 

Herbstmes  04 

40  fl. 

Fastenmes  05 

31  fl. 

Herbstmes  05 

16  fl. 

10  bz 

Hanss  Krauss  Messerschmied  Alhie. 

Herbstmes  92 

4*/i  fl. 

_ 

Hanns  Schnabel  voun  Stuckarth. 

Fastenines  01  vnd  Herbstmes  00  C.  Stal 

0  II. 

0  p. 

Herbstmes  01  C.  W. 

14  fl. 

12  p. 

Fastenmes  02 

7  fl. 

7  bz. 

Fastenme«  03 

10  fl. 

3  p. 

Herbstmes  03 

8  fl. 

12  bz. 

Fastenmes  04 

20  fl. 

Herbstmes  01 

15  fl. 

12  p. 

Fastenmes  95  C.  W. 

5  fl. 

0  p. 

Fastenmes  00  geteilt 

4  fl. 

12  bz. 

HerbstmeB  0(5  geteilt 

6  fl. 

3  bz. 

Herbstmes  07  geteilt 

1  fl. 

12  bz. 

3  kr. 
3  kr. 


2  kr. 


2  kr. 
2  kr. 


3  kr. 


Hieronymus  Gemüsen  8  von  Basel.* 

II  an  ss  Kopp  vonn  Foyingen. 

Fastenmes  01  C.  Stal                                    l<j  fl,  1(J  p.  _ 

Herbstmes  01  ('.  W.                                     \{)  fl,  _  _ 

Herbstmes  92  C.  W.                                   7  fl.  13  p.  - 

Hieronymus  Cumelinus  vonn  Heidelberg. 

Fastenmes  03                                             __  _  _  ** 

II  aus  s  Foelix  IIa  II  er  vonu  Zürich. 

Fastenmes  91  C.  Stal                                  \Q  fl.  3  p.  _ 

Fastenmes  02  C«  W.                                   10  fl.  0  p.  — 

Fastenmes  03                                             16  fl.  —  — 

Fastenmes  04                                            7  fl.  _  _ 

Fastenmes  05  C.  W.  4  fl.  4  p.   

Fastenmes  06  geteilt                                   ]o  fl.  7  bz.  — 

Fastenmes  07  gteilt  10  fl.  9  bz.   

Fastenmes  08  nit  gteilt                                16  fl.  6  bz.  2  kr. 


*  u.  **  In  den  Messregistern  nicht  ausfindig  zu  machen. 


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II  an  hh  vonn  Heuern*  Alhio. 


Fastenmes  91  ('.  Stal 

4  fl. 

s  p. 

Ferners  hat  h.  Cuno  nach  der  subseription 

der  Fastenmes  92  Empfangen 

11  fl. 

dargegen  h.  Carol:  Sig.  beim  langen  hausen**  10  fl.  haben  .sieh 

mit  einander  verglichen. 

Nach  der  Fastenraes  93 

9  fl. 

Zwischen  der  Fastonmes  94 

5  fl. 

7  bz. 

Ali  1 

2  kr. 

Herbstmes  94 

10  fl. 

am                                                       i  kt*                        •            1                         •  V             ■                                        ä  \  m 

rastenmes  95  zwischen  Herbst mes  95 

21  fl. 

3  p. 

Fastenmes  90  geteilt 

11  fl. 

3  bz. 

3  kr. 

llcrbstmes  90  geteilt 

7  fl. 

10  bz. 

— 

Fastenmes  97  geteilt 

8  fl. 

2  bz. 

■  1 

rastenmes  98  nit  geteilt 

7  fl. 

ii  an 88  Jorg  Jtiirienoaen  vonn 

Angspnrg. 

11                                     Hl       st       it.  ■ 

rastenmes  91  C.  8tal 

52  fl. 

Herbstmes  91  8.  C  F. 

14  fl. 

10  p. 

■ 

Fastenmes  92  8.  C.  F. 

47  fl. 

— 

Herbstmes  92 

11  fl. 

Fastenmes  93 

47  fl. 

Herbstmes  93 

42  fl. 

— 

Fastenmes  94 

50  fl. 

— 

Herbstmes  94 

7  fl. 

■ — 

Fastenmes  95  V.  W. 

30  fl. 

10  bz. 

3  kr. 

Herbstmes  95  C.  W. 

35  fl. 

Fastenmes  96  geteilt 

83  fl. 

6  bz. 

Herbstmes  90  geteilt 

50  fl. 

4  bz. 

Herbstmes  97  gteilt 

29  fl. 

13  bz. 

2  kr. 

Fastenmes  98 

37  fl. 

6  bz. 

Hanns  Weckmann***  von  Nürnberg. 

Herbstmes  93 

16  fl. 

Hans»  Hangeint  Alhie 

Fastenmes  91 

102  fl. 

Herbstmes  91 

57  fl. 

*  Buchführer  hier,  im  Bürgerbuche  nicht  aufzufinden  gewesen,  er  starb 
Kilo  (begr.  i.  März)  und  drei  Wochen  später  seine  Witwe  (begr.  27.  März). 

**  Nach  den  Messregistern:  HauB  Hengel.   (S.  unten.) 

***  Im  Register:  Weickhmann. 

f  Hans  Hengel  schwor  als  Buchdrucker  am  '.Hl  Nov.  15>«>  hier  den  Bürger- 
eid, wurde  später  Buchführer. 


-    218  - 


Zwischen  der  Mess  Korben                            33  fl.  —  — 

Fastenmes  92                                              86  fl.  —  — 
Nach  der  Rechnung  dieser  Mess  hatt  h.  Carol  Sigisuiundus  Eva- 
pfangen  10  fl.  vnd  sich  mit  seiuem  sch  wager  verglichen. 

Herbstines  92                                            HG  fl.  7  p.  — 

Fastenmes  93                                          178  fl.  9  bz.  - 

Noch                                                       22  fl.  —  — 

Herbstmes  93                                         225  fl.  -  — 

Kastenmcs  94                                           152  fl.  —  — 

Zwischen  der  Fastenmes  94                          84  fl.  —  — 

Fastennies  95  vnd  zwischen  Herbstmes  95     259  fl.  — 

Herbstraes  97  gteilt                                     4  fl.  12  bz.  2  kr. 

II  an  ss  Stern  vonn  Luneberg. 

Herbstmes  91  S.  <'.  F.                                37  fl.  3  p.  — 

Fastennies  92  S.  C.  F.                                20  fl.  —  — 

Fastenmes  93                                            14  fl.  10  p.  — 

Herhstmes  94  C.  W.                                    1  fl.  —  — 

Fastennies  95  C.  W.                                    2  fl.  11  bz.  1  kr 

Herbstnies  95  C.  W.                                      S  fl.      1  bz.  - 

Fastenmes  96  geteilt                                    IG  fl.  —  — 

Hanss  Harten  kop ff  von  Lüneburg.* 

Fastenmes  93                                               2  fl.  0  p.  — 

Fastenmes  94                                              13  fl.  —  — 

Herbstmes  94                                            19  fl.  11  p.  2  kr. 

Herbstnies  95  <!.  W.                                    0  fl.  7  bz.  2  kr 

Hanss  Ludwig  1).  von  ("ainberg. 

Herhstmcs  91                                              7  fl.  —  - 

Henrich  Ost hausen  vonn  Leipzig. 

Fastenmess  94  10  fl.  - 

Herbstmes  94                                            25  fl.  —  — 

hatt  Cuno  verschwiegen 

Fastenmes  95  C.  W.                                  50  fl.  —  - 

Noch  hatt  CailO  bekant,  dass  er  Empfangen  habe  Jn  beysoin 

Kgcnolphen                                                        72  fl.  —  — 

Herbstmes  90  geteilt                                    30  fl.  —  — 

Hanss  wylandt  vonn  »Stuckarth. 

Fastenmes  92  wird  ein  alter  Rest  sein  gewesen     13  fl.  13  p.  — 

Herbstmes  92                                            17  fl.  3  p.  - 


*  Nach  dem  Register  der  Herbstmesse  läi>5:  Hans  Hartteukopft  vor. 
Hildcslieiin. 


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-    219  - 


Fastenmes  93 

18  fl. 

2 

P- 

Herbstmes  93 

9  fl. 

8 

P- 

— 

Fastenmes  94 

7  fl. 

3 

bz. 

Herbstnies  94 

16  fl. 

2 

bz. 

Herbstmes  95 

11  fl. 

4 

bz. 

— 

Fastenmes  96  geteilt 

8  fl. 

— 

— 

Herbstmes  96  geteilt 

6  fl. 

3 

bz. 

Herbstmes  98  nit  geteilt 

8  fl. 

10 

bz. 

Ilenrico  Heuoliugio  vonn  M 

e  n  t  z. 

Herbstmes  91  W.  Vfst.  * 

29  fl. 

Hedewig  vonn  der  Strassen 

Alhie. 

Herbstines  90 

5  fl. 

batt  nichts  zalt. 

J.  Hieronymus  Mengers  bansen.  ** 

zwischen  Herbstines  91  Korben  geben               4  fl.  —  — 

Hans8  gerlachen  Seckleru.*** 

zwischen  Fastenmes  94                              200  fl.  — 

Hirtz  Juden  Empfangen  Capital. 

Fastenmes  92                                           600  fl.  —  — 

Noch  vff  die  Amadiss  vffgenommen               105  fl.  —  — 

Fastenmes  93                                         670  fl.  —  - 

Nach  der  Faatenmess  93                            200  fl.  Hraubäehint 

Herbstmess  93                                          940  fl.  —  — 

Fastenmes  96  zwischen                             130  fl.  dieses  gehört 

den  vormundern  Allein   

2645ll.  -~ 

Han88  Hoffmann  von  Nürnberg. 

Fastenmes  93     ,                                       8  fl.  9  p.  — 

Henrich  Falekcnburg  von  Colin. 

Fastenmes  93                                          23  fl.  9  p.     3  kr. 

Noch                                                    100  fl.  —  — 

Herbstmes  93                                          116  fl.  —  — 

Fastenmes  94                                           70  fl.  —  — 

Herbstmes  94                                          27  fl.  1  bz.    2  kr. 


*  Weißand  Uffsteiner. 
**  Von  hier. 
***  S.  oben  S.  215. 
f  Wahrscheinlich  der  Witwe  Peter  Braubach's,  welche  erst  1696  starb 
(.begr.  9,  Juni;. 


» 


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-    220  - 


Fastenmes  95  C.  W.  41  fl.  — 

Ilerbstmes  95  52  fl.  7  bz.  2  kr. 

Fastennies  93  geteilt  219  fl.  12  bz.  2  kr. 

Ilerbstmes  90  geteilt  106  fl.  2  bz.  — 

Fastenmes  97  geteilt  30  fl.  1  bz.  2  kr. 

Ilerbstmes  97  gteilt  55  fl.  4  bz.  2  kr. 

Noch  Feierabenden  3  fl.  12  bz.  - 

IIa n 8R  Kaiben  Dochterniann.* 
Fastenmes  92  43  fl.      S  bz.  — 

Hayninb  Juden  zum  halben  Mohn.  * 
Nach  der  Fastenmes  93  300  fl.  - 

J. 

Jörg  Hartmann  D.  vonn  Schwäbischen  hall. 
Ilerbstmes  91  13  fl.    —  - 

Jacob  Abel  auss  Dennmarckt  *** 
Fastenmes  90  geteilt  102  fl.    10  bz.  — 

Johann  Klotz  Alhie. 
Fastenmes  91  1  fl.    10  bz.  - 

Jorg  Mcnss  wittibc  vonn  Creutzn  ach. 
Fastenmes  93  2  fl.    11  p.      1  kr. 

Johann  wechel  Alhie. 
Fastenmes  91  1  fl.     9  bz.  — 

hatt  Sigmunden  Carlen  Bücher  darfür  gebeuu. 

Jörg  Gruppenbach  vonn  Tüebing. 


Fastenmes  90  C.  Stal 

13  fl. 

Fastenmes  91  O.  Stal 

•  13  fl. 

o 

P- 

Ilerbstmes  91 

31  fl. 

11 

P- 

Fastenmes  92  C.  W. 

11  fl. 

Ilerbstmes  92 

10  fl. 

12 

P- 

Fastenmes  93 

10  fl. 

0 

P- 

Noch 

28  fl. 

Ilerbstmes  93  Jacob 

9  fl. 

4 

P- 

*  u.  **  beide  von  hier. 

von  Anarhuus.  Verpl.  Nyorop,  Bidrag  til  den  danske  Boghandels  historie. 
Kjöbnh.  1*70.  I,  pag.  144  u.  ls-j.  —  Er  erhielt  u.  A.:  „145  Deseriptiones  Daniae 
sind  noch  her  zu  kommen  Ml  stuck  Summa  482  st.  zu  IV,  P-  Zalt  mitt  40  fl. 
Fastenmess  %  Alle  Exemplar." 


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r  astenmes  u4* 

oo  fl. 

1  t 

14  p. 

f  Icrlistnict  04 

20  fl 

Fastenmes  95  C.  W. 

10  fl. 

Ilerbstmes  05  C.  W. 

18  fl. 

Fastenmes  90  guteilt 

15  fl. 

12  bz. 

Herbstmes  96  geteilt 

21  fl. 

5  bz. 

Fastenmes  07  geteilt 

16  fl. 

Herbstmes  97  geteilt 

20  fl. 

6  bz. 

Fastennies  08  vnser  teil 

25  fl. 



Johanne  Kolando  D.  von  Wormbs. 

r  astenmes  wo 

1000  fl. 

Herbstmes  i'4 

98  fl. 

11  p. 

Fastenmes  05 

40  fl. 

Herbstmes  9<> 

23  fl. 

5  bz. 

Herbstmes  w  geteilt 

74  fl. 

7  bz. 

2  kr. 

Herbstmes  97  geteilt 

17  fl. 

7  bz. 

2  kr. 

EL  Feierabenden 

2  11. 

Fastenmes  08  geliehen  vff  die 

hiebenor  geliehene  1000  fl.  nuch  er- 

legt 

4000  fl. 

Jacobo  Abel n 

v  o  n  n 

Leipzig. 

Herbstmes  90  C.  W. 

37  fl. 

Fastenmes  91  C.  Stal 

84  fl. 

Herbstmes  01  <J.  W. 

63  fl. 

Fastenmes  92  C.  W. 

84  fl. 

Herbstmes  02 

17  fl. 

13  p. 

Fastenmes  03 

33  fl. 

Ilerbstmes  03 

54  fl. 

10  p. 

Fastenmes  04 

57  fl. 

12  p. 

Herbstmes  04 

50  fl. 

Fastenmes  95 

62  fl. 

Ilerbstmes  95  C.  W. 

56  fl. 

Fastenmes  96  geteilt 

82  fl. 

10  bz. 

Noeh  AS=  9G  Johann  Feierabenden 

40  fl. 

Vide  Herbst- 

mes  05. 

Herbstmes  96  geteilt 

44  fl. 

Fastenmes  97  geteilt 

80  fl. 

Herbstmes  97  geteilt 

50  fl. 

Fastenmes  98  vnser  teil 

30  fl. 

pro  consuetudinibus 

2  fl. 

2  bz. 

Jacob  Zenath 

V  O  II  II 

Zerbst. 

Herbstmes  93 

24  fl. 

Fastenmes  94 

13  fl. 

Ilerbstmes  94 

21  fl. 

10  p. 

-  222  - 


Jobanne  Vättero  D.  Alhie*. 

Herbstmes  90  Ch.  Stael  41  fl.    —  — 

vnd  hat  h.  Cuno  hinderrücks  Empfangen  10  fl.  laut  der  Quittung 

Herbstmes  Ol  vnd  Hieronymus  Korb  5  fl.  thut  zusammen  15  fl. 
Fastenmes  92  10  fl.    —  — 

batt  0.  W.  Empfangen. 

Jobannes  Baptista  Caesar  1).  Albie. 

Herbstmes  90  C.  Stael  12  fl.    —  - 

Jst  nit  Jn  der  Rechnung. 
Noch  8  fl.  — 

Jst  nit  Jn  der  Rechnung  Müder  Jm  band  Kauft'  A'A-  90. 

Jörg  Lauterbach  **  Alhie. 


Nach  clor  Fastenmes  92  Korb  Empfangen         3  fl. 

11  p. 

— 

Jobannes  Müntzer  von  Hamborg. 

Herbstmes  94 

4  fl. 

G  bz. 

— 

Johann  Strauss  vonn  wormbs. 

Fastenmes  95 

10  fl. 

Jörg  \V  ü  1 1  e  r  n  v  o  n 

A  ii  gsp  urg. 

Herbstmes  90 

149  fl. 

Fastenines  91 

251  fl. 

2  kr. 

Herbstmes  91 

213  fl. 

Noch 

130  fl. 

— 

Fastenmes  92 

00  fl. 

Noch 

185  fl. 

Herbstmes  92 

77  fl. 

Fastenmes  93 

115  fl. 

Noch 

230  fl. 

Herbstmes  93 

298  fl. 

4  j). 

1  kr. 

Fastenmes  94 

250  fl. 

9  p. 

1  kr. 

Herbstmes  94 

370  fl. 

Fastenmes  95 

200  fl. 

Herbstmes  95 

308  fl. 

Johann  Feierabondt  D. 

von  Heilbronn. 

Fastenmes  93 

10  fl. 

• 

*  „Canzleischrciber".  S.  Lersner,  II,  1,  Seite  838. 
**  Wahrscheinlich  der  Tuchschcrer  Georg  Felix  Lauteibach  von  Heil 
bronn,  welcher  am  1H.  März  1f>91  hier  Bürger  geworden  w  ar. 


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-    223  - 


Jorg  Kntter  von  Nürnberg. 

rastenmes  vo 

197  fl. 

J  o  s  u  i  n  o 

Chol  inn  vonn 

Cölln. 

Herbstmes  :Hl 

10  H. 

o  p. 

fastenmes  *J1  C.  8tal 

7  h. 

1  p. 

II    ,.1                  Ol    /<  W 

Merl  im  im 'S  5»  1        \\  . 

0  fl. 

12  p. 

Fastenraes  03 

7  fl. 

o  p. 

Herbstmes  93 

10  fl. 

Fastenmes  94 

22  fl. 

— 

— 

Herbstmes  94 

15  fl. 

9  bz. 

— 

Fastenines  95 

4  fl. 

i  i 

1  bz. 

— 

Herbstmes  95 

9  fl. 

— 

Fastenmes  96  geteilt 

20  fl. 

Herbstines  96  geteilt 

8  11. 

— 

Fastennies  97  geteilt 

16  fl. 

Johann  Northan  von  Landen.* 

Herbstmes  92  C.  W. 

40  fl. 

Herbstmes  94 

59  fl. 

Fastenmes  95  V.  W. 

37  fl. 

5  bz. 

Herbstmes  95  C.  W. 

58  fl. 

10  bz. 

— 

Fastennies  9b'  geteilt 

87  fl. 

1  bz. 

Herbstmes  96  geteilt 

106  fl. 

7  bz. 

2  kr. 

Nota  batt  Cuno  von  Jhm  bekommen  112  H.  nit  verrechnet. 

Fastennies  97  gteilt 

37  fl. 

11  bz. 

1  kr. 

pro  consnetndinibns 

5  II. 

1  bz. 

2  kr. 

Fastenmes  98 

90  fl. 

11  bz.1 

1  kr. 

Jo  h  a  n  n  e 

Gymnieo  von 

Cölln. 

Herbstmes  90 

13  fl. 

Fastenmes  91  ('.  Stal 

25  fl. 

7  p. 

2  kr. 

Herbstmes  91 

4  fl. 

Fastenmes  92 

46  fl. 

Herbstmes  92 

27  fl. 

7  p. 

2  kr. 

Fastenmes  93 

45  II. 

3  p. 

Herbstmes  93 

27  fl. 

10  p. 

Fastenmes  94 

83  fl. 

Herbstmes  94 

22  fl. 

9  bz. 

Fastenmes  95 

37  fl. 

11  bz. 

1  kr. 

Herbstmes  95 

152  fl. 

19  bz. 

3  kr. 

Fastenmes  96  geteilt 

79  fl. 

*  „in  Kngellandt«  nach  dem  Register  der  Herbstmesse  1502. 


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-   224  - 


Fastenmes  97  geteilt                                  40  fl.  2  bz.  — 

Noch  pro  consuetudinibus                              2  fl.  —  — 

Fastenmes  08                                          87  fl.  7  bz.    2  kr. 

Joanne  Papio  vonn  Kitzingeu.* 

Herbstmes  02  vonn  Herbstiues  88                    9  fl.  —  — 

Herbstmes  94                                         5  fl.  1  bz.  — 

.lacobo  Gering  vonn  Nürnberg. 

Herbstmes  90                                             :i  fl.  7  p.     2  kr. 

Jörg  Müntzer.  ** 

Herbstmes  04                                             4  fl.  6  bz.  — 

Jobannes  Baptist«  de  Btts***  von  pariss. 

Herbstnies  02  C.  W.                                   75  fl.  —  — 

Fastenmes  02                                            53  fl.  — 

Johanne  Steffnnn  des  Raths  Alhie. 

Herbstmes  90                                            3  fl.  10  p.  — 

Johann  vonn  Joss  von  Aichel  Saxen.  t 

Herbstmes  95                                          13  fl.  —  — 
Herbstmes  90  fol.  25  Jst  Jhm  verehrt  worden,  tt 


*  Dieser  scheint  einer  der  wenigen  „faulen  Kunden"  gewesen  zu  sein 
denn  in  der  Herbstmes»  1">!I2  erhielt  er  folgende  Bücher: 


fl. 

bz. 

kr. 

l  Granen 

2. 

7. 

2. 

1  Examen  8i 

1. 

lü. 

1  Syrach 

12. 

1  Manlius 

7. 

2. 

1  Synonima 

:i. 

:\. 

1  Amadis  cplt 

2, 

10. 

1  Crispinus 

7. 

2. 

1  DonelliiB  4^ 

7. 

1  Psallmenbuch 

8. 

:i. 

1  Walther 

3. 

8. 

1  Biblische  Figuren 

2. 

2. 

10. 

3. 

(!) 

von  welchem  Betrag  er  in  der  Herbstmesse  1594  nur  fi  fl.  1  bz.  zahlte  und  daun 
nichts  mehr  von  sich  hören  Hess. 

**  Wahrscheinlich  identisch  mit  dorn  oben  (S.  222.)  angeführten  Johannes 
Müntzer  von  Bamberg. 

***  Pues,  vielleicht  der  Sohn  des  in  Beilage  V*4  S.  131  genannten  Jacob 
de  Pues  von  Paris. 

f  Kichelsachsen  bei  Schotten  in  Hessen ;  wahrscheinlich  der  dortige  Amtmann, 
tt  Bezieht  sich  jedenfalls  auf  den  folgenden  Posten  Johann  Keyerabends. 


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—   225  - 


Johanne  Feierabenden  A I  h  i  e. 

Herbstmes  90                                              1  fl.  1  p,   

Zwischen  Fastenmes  04                              162  H.  —  — 

Zwischen  der  Mes  06                                   4  H.  7  hz.    2  kr. 

Joannes  Moretus  vonn  Antorff. 

Fastenmes  05  ('.  W.                                 57  fl.  7  bz.    2  kr. 

Herbstnies  05  0.  W.                                     r>  fl.  6  bz.  — 

Fastenmes  06  geteilt                                    30  fl.  8  bz.  — 

Jorg  Fischer  oder  M.  Joannes  Cellarins  vonn  Nürnberg. 


Fastenines  01  <J  Stal 

16  fl. 

Herbstmes  01  ('.  \Y. 

38  fl. 

Fastenines  02 

15  fl. 

Herbstmes  02 

20  fl. 

0  p. 

— 

Fastennies  03 

7  fl. 

— 

Herbstmes  03  C.  W. 

20  fl. 

hat  Cnno  hinderriicks  vers< 

•hwiegen. 

Fastenmes  04 

50  fl. 

Herbstmes  04 

18  fl. 

Fastenmes  05  C.  W. 

78  fl. 

13  bz. 

Herbstmes  05  <!.  W. 

26  fl. 

11  bz. 

1  kr. 

Fastenmes  06  geteilt 

51  fl. 

12  bz. 

1  kr 

Herbstmes  06  gteilt 

12  fl. 

12  bz. 

Fastenmes  07  gteilt 

0  fl. 

Herbstmes  07  gteilt 

6  fl. 

2  bz. 

1  kr. 

Fastenmes  08  nit  geteilt 

13  fl. 

vnd  h.  Feierabenden 

4  fl. 

6  bz. 

3  kr. 

Jacobo  Feierabenden 

1).  vonn  II  eil  br  u  im. 

Fastenmes  01  ('.  Stal 

20  fl. 

Herbstmes  01 

4  fl. 

ß  p.* 

Herbstmes  08 

3  fl. 

Joh  anne  H  ynsemio  von 

praag. 

Fastenmes  05 

20  fl. 

Hatt  Cnno  solch  gelt  herbstmes  04  verschwiegen  vnd  allererst 

05  offenbart. 

Fastenmes  06  gteilt 

25  fl. 

7  bz. 

2  kr. 

Fastenmes  07  geteilt 

45  fl. 

10  bz. 

*  Laut  Register  der  !•  asten  messe  : 

„3  Pandectae  triumphales  Si  fl.    _  bz.    —  kr. 

Vnnd  weil  solche  um  Macnlatur  worden,  haben  die  Herren  3  khünigisclie 
Thaler  darfur  genommen  thuet  4  fl.  0  bz." 

VII.  ,ß 


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-    226  - 


Johanne*  II üntzenbe rger  prior  Alhie. 

Herbstmes  03                                            —  —  — 

Johann  waldorff  vniui  Cölln. 

Fastenines  Ol  ('.  Stal                                  13  H.  11  p.  - 

Fastenmes  02                                            15  fl.  —  — 

Herbstmes  92                                            12  H.  —  — 

Herbstnies  03                                           18  rt.     0  p.  — 

Herbstmea  04                                            17  fl.  —  — 

Johann  Spiess  Alhie.** 

Fastenmes  91                                              1  h".  —  — 

Zwischen  der  Fastenines  04                          50  fl.  —  — 

Herbstmes  05                                            40  fl.  --  — 

Fastenmes  06  geteilt                                   36  ri.  -  - 

D.  Johann  Rheni  Alhie. 

Zwischen  der  Mess  05  fliehen                      500  tl.  —  — 

Noch  zalt  er  vnser  teil                                110  fl.  —  — 

Joachim»  Lechner  von  Nürnberg. 

Fastenmes  02                                            14  fl.     8  bz.  — 

Josia  Bihelio  vonn  Strassburg. 

Herbstmes  02                                               4  H.  —  — 

Herbstmes  94                                              4  fl.     3  bz.  — 

Fastenmes  05  C.  W.                                     7  fl.     8  bz.  — 

Herbstmes  05  O.  W.                                      4M.  —  — 

Johanne  Obrj.*** 

Fastenmes  01  C.  Stal                                   45  fl.     2  p.  1  kr. 

Herbstmes  01  <\  W.                                    81  fl.  -  — 

Noch  zalt  er,  Jst  Jn  keiner  Rechnung  C.  W.    20  fl.  13  p.  2  kr. 

Fastenmes  02                                             57  H.  —  — 

Herbstmes  02                                            10  fl.  10  p.  — 

Fastenmes  03  27  h\  - 

Ib-rbstmes  03                                            80  fl.     :\  „.  ;{  kr. 


*  Nach  dein  Heister  der  Herbstmes«}  1">!>.'5  erhielt  er:    .1  opera  Diui 
Angustini  11  fl.*,  dabei  die  Bemerkung:  „vnser  teil  Jst  Jhm  verehrt  worden" 

**  Johann  Spiess  als  Verleger  des  ersten  Volksbuches  von  Dr.  Faust  (I>s7) 
bekannt,  war  als  Schriftsetzer  von  (HhtuiscI  hierher  gezogen  und  mute  am 
20.  August  1")7l>  hier  den  IHirgereid  geleistet.    S.  auch  Seite  l'.t  des  Textes. 

***  Johannes  Auhry  von  hier. 


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Fastenmes  94  81  H.     7  p. 

Ilerbstmes  04  59  fl.  11p. 

Faatemnea  95  10 1  h.  — 

Jacob  Zenath  von  Zerbst.* 

Herbstmes  98  24  ri.  — 

Fastenmes  94  18  h.  10  bz. 

Herbstmes  94  21  fl.  10  bz. 

Fastenmeaa  98  80  fl.  — 

Jfirg  Breunle  von  lleilbrnnn. 
Herbstmes  92  7  fl.     4  p. 

Herbstmes  94  Hfl.  — 

Herbstmes  95  C.  W.  29  fl.     5  p. 

Fastennies  97  geteilt  16  fl.  10  bz. 

Johannes  vonn  Soost. 

Fastenmes  95  C.  W.  13  fl.  — 

Jacobo  Brechtano  von  Venedig. 

Fastenmes  91  ('.  Stal  88  fl.  — 

Herbstmes  91  22  fl.  — 

llerbstines  96  gteilt  182  fl.     8  bz. 

Ilerbstmes  97  10  fl.  — 

Fastenmes  98  nit  geteilt  12  fl.  — 

Johanne  Sartore  AI  hie. 

Ilerbstmes  94  1  fl.  10  |,z. 

Johann  Wetze!  von  Basel. 

Fastenmes  98  _  _ 

Johannes  Bürger  vonn  Mcntz. 

Fastenmes  93  0.  8.  F.  47  fl.  — 

Fastenmes  94  C.  S.  F.  11  fl.      7  bz. 

Jacob  priesskorn  vonn  Würtzburg. 

Zwischen  Fastenmes  94  29  fl.  — 

Josna  Harnisch  vonn  Heidelberg. 

Fastenmes  91  (,.  Stal  46  fl.  — 

Ilerbstmes  91  (.'.  W.  16  fl.     2  p. 


*  S.  auch  Seite  ±>l. 

*•  Anderweitig   nicht  zu  Huden  gewesen. 


-    228  - 


Fastenmes  92 

15  fl. 

— 

— 

Herbstmes  92 

7  fl. 

Herbstnies  94  C.  W. 

25  fl. 

Herbstmes  95  C.  W. 

15  fl. 

— 

— 

Jacob  8töer  von  Leon. 

Fastenmes  95  C.  W. 

1  fl. 

— 

— 

Johann  vonn  (Jlanbnrg  Doctor  Alhie. 

* 

Herbstmes  91 

34  fl. 

12  p. 

— 

Jobanne  Cinis  von  VVasaertriedingen. 

Fastenmes  93 

41  fl. 

Johanne  Ziotti  vonn  Venedig. 

Herbstmes  91  S.  C.  F. 

391  fl. 

Fastenmes  92 

141  fl. 

H  n 

Faatennies  93 

114  fl. 

Herbstnies  93 

52  fl. 

i  \\ 
%  P- 

9  L-r 
w  Kl  . 

Fastenmes  94 

95  fl. 

7  p. 

2  kr. 

Herbstmes  94 

90  fl. 

— 

Fastenmes  95  C.  W 

70  fl. 

10  bz. 

Herbstmes  95 

19ti  fl. 

Fastenmes  9t>  gteilt 

31  fl. 

6  bz. 

Herbstmes  97  gteilt 

72  fl. 

7  bz. 

2  kr. 

Fastenmes  98  vft"  Rechnung 

28  fl. 

Nota  Cnno  hatt  40  fl.  F,mpfangen  vide 

Herbstmes  92. 

Jacob  Fileth  von  Mllmpclg 

art. 

Herbstmes  91  C.  W. 

1  fl. 

3  bz. 

Fastenmes  92 

27  fl. 

12  p. 

Fastenmes  93 

13(»  fl. 

7  p. 

2  kr. 

Fastenmes  94 

239  fl. 

Fastenmes  95 

318  fl. 

10  bz. 

2  kr. 

Herbstmes  95 

103  fl. 

8  bz. 

3  kr. 

Fastenraes  9(i  gteilt 

59  fl. 

— 

Herbstmes  97  gteilt 

74  fl. 

— 

Fastenmes  98 

132  fl. 

Jacob  Schwindt  Alhie. 

Zwischen  der  Herbstmes  91  Korben  geben 

- 

22  fl. 

Jorg  greiffeil  von  göt  tili  gen. 

Fastenmes  92  ('.  \V. 

12  fl. 

1:5  alb. 

Herbstmes  92 

11  fl. 

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-    220  - 


Herbstmes  93 

10  fl 

Hri-hsf  mrs  1)4 

16  fl 

2  n 

Herbstmes  95  ('  \V 

10  fl 

a  t '  Ii* 

12  1)/ 

Johauuc 

Wolffio  von  Zürich. 

Herbstme»  93 

1  fl. 

0  p. 

- 

Fastenmes  04 

0  fl. 

1  p. 

Herbstmes  04 

1  fl. 

4  bz. 

2  kr. 

Fastenmes  05  C.  W. 

1  fl. 

3  bz. 

Hertstmes  05  0.  W. 

2  fl. 

3  bz. 

3  kr. 

Herbstmes  06  geteilt 

1  fl. 

0  bz. 

Herbstmes  07  geteilt 

5  fl. 

14  bz. 

Fastenmes  08  nit  gtcilt 

4  fl. 

Johanne  Bellern  vonn  Antuerp. 


Herbstmes  03 

12  fl. 

11  p. 

1  kr. 

Fastenmes  04 

08  fl. 

— 

Herb8tme8  94 

21  fl. 

Fastenmes  05  C.  W. 

34  H. 

0  bz. 

Herbatmes  95  C.  VY. 

19  fl. 

9  bz. 

Fastennies  90  geteilt 

30  fl. 

Herbstmes  90  geteilt 

27  fl. 

Fastenmes  08  nit  gteilt 

3  fl. 

9  bz. 

Johannes  Dietz  Alhie  Notarius. 

H  erbst mes  05  C.  W. 

4  fl. 

Fastenraes  07  Nit  gteilt 

8  fl. 

Jörg  Ziegler  hat  h. 

Feierabenden  geben. 

Fastenmess  90 

3  fl. 

Jsaac  Judt  zur  weissen  Kosen  Alhic. 

Herbst  mes  93 

400  fl. 

Herbstme8  94 

200  fl. 

Jörg  lireunle  von  Schwäbischen  hall. 

* 

Herb8tmes  92 

7  fl. 

1  p. 

Herbstmes  94 

11  fl. 

Herbstraes  95  C.  W. 

19  fl. 

Jacob  Seh ri  mpfl*. 

Herbstmes  94  2  11.  -  — 

Fastenmes  97  gteilt  7  fl.  2  bz.  - 

Fastenmes  98  nit  gteilt  1  fl.  7  bz.    2  kr. 


*  Vergl.  Seite  221. 


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-    230  _ 


Jo  docus  Anden«.* 


Fastenmes  04 

10  fl. 

— 

J  o Ii  h ii  iic  s  L  e p r  e u  x  v o  n  u  J  c  n  e  u  a.  ** 

Fastenmes  04 

20  tl. 

3  bz. 

— 

Herbstmes  04 

21  fl. 

14  bz. 

— 

L. 

Lorcntz  Albrechten  vonn  Lübeck. 

Herbstine»  00 

01  fl. 

12  p. 

Fastenines  01  V.  Stal 

70  fl. 

— 

Herbstmes  91  C.  W. 

8t»  fl. 

1  ■ 

Fastenmes  02  C.  W. 

90  fl. 

Herbstmes  02 

120  fl. 

Nach  der  Fastenmes  93 

87  fl. 

— 

— 

Noch 

0  fl. 

Herbstmes  03  C.  W. 

11  fl. 

3  D 

3  kr 

"  «VI  • 

Fastennies  04  zwischen  der  Mess 

18  11. 

1 1  '/s  bz. 

Fastenmes  05 

7  fl. 

3  n. 

1  kr. 

Ludwig  Brandis  vonn  Helmstatt 

Fastenmes  02  C.  8.  F. 

22  fl. 

12  bz. 

Fastenmes  05 

9  fl. 

Leonhard  Wipprechten  vonn  Jene 

Herbstmes  00  sthen  .Tn  der  Rechnung  90  fl. 

36  Ü. 

Fastenmes  01  ('.  Stal 

33  fl. 

1  n 

Herbstmes  01  0.  S.  F. 

45  fl. 

3  o 

Fastenmes  02 

12  fl. 

vonn  Korben 

30  fl. 

Herbstmes  02  von  Korben  seinetwegen 

40  fl. 

_ 

Fastenmes  03 

40  fl. 

Herbstmes  03 

45  fl. 

Hatt  Cuno  W.  Empfangen 

21  fl. 

0  bz. 

1  kr. 

Fastenmes  04 

00  fl. 

Herbstraes  04 

25  fl. 

Herbstmes  05 

40  fl. 

Fastenmes  96  gteilt 

27  tl. 

7  bz. 

3  kr. 

Fastenmes  07  gteilt 

22  fl. 

3  bz. 

3  kr. 

Fastenmes  08  vnsern  teil 

17  fl. 

Noch  an  Altem  vnser  teil 

11  fl. 

3  bz. 

3  kr- 

*  8.  Lersncr,  II,  I,  Seite  m  u  II.  2,  Seite  Jfcö, 
**  Vergl.  Seite  -'!!. 


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-    231  - 

Leainas  H  uUius  von  Nürnberg.* 

Herbstnies  «.»7  12  fl  4  bz.  — 

Fastenmes  98  nit  gteilt  8  fl.  -  — 

Leonharde)  Breunle  vonn  Heilbrunn. 

Herbstmes  90  7  fl.  7  p.     2  kr. 

Fastenmes  01  0.  S.  F.  16  fl.  12  p.  - 

Herbstmes  91  C.  Stal  2  fl.  6  p.  — 

Fastenmes  92  C.  W.  3  fl.  3  p. 

Fastenmes  93  5  fl.  9  p.  — 

Laurentius  ZenttgräH"  von  Heidelberg. 

Herbstines  93  —  —       —  ** 

Ludwig  Burer  D.  *** 

Fastenmes  91  C.  Stal  8  fl.  8  p.  — 

Lorentz  Alleintz  Alhict 

Fastenmes  92  7  fl.  — 

Fastenraes  93  —  10  p.  — 

Fastenmes  95  C.  W.  2  fl.  11  p.      1  kr. 

Fastenmes  97  geteilt  6  fl.  G  bz.  — 

Lazaro  Zettsncrn  vonn  Strasbourg. 

lierbstmes  90  350  fl.  —  — 

Fastenmes  91  142  fl.  —  - 

Herbstmes  91  C.  W.  108  fl.  -  - 

Fastenmes  92  C.  W.                320  fl.  soll  334  fl.  sein 

Herbstmes  92  335  fl.  —  — 

Fastenmes  93  347  fl.  9  bz.  - 
Hat  H.  Cuno  100  fl.  heimlich  Empfangen 

Herbstmes  93  425  fl.  -  - 

Fastenmes  94  370  fl.  —  — 

Herbstmes  94  304  fl.  —  — 

Fastenmes  95  500  fl.  —  - 

Herbstmes  95  305  fl.  8  bz.  - 

Fastenmes  96  geteilt  370  fl.  7  bz.    2  kr. 

Herbstmes  90  geteilt  247  fl.  7  bz.    2  kr. 

Fastenmes  97  geteilt  174  fl.  - 


*  Liess  sich  später  hier  nieder:  „Levinus  Mulsins  von  Gent  in  Flandern, 
so  ein  zeit  lang  Inwohner  zu  Nürnberg  gewesen,  ist  fremdt  zum  burger  ange- 
nommen worden,  juraxit  21  April.  Ititöf",  er  starb  Mo»;  (begr.  13.  März). 

**  Nach  dem  Register  der  Herbstmesse  1503:  1  Cynus  super  codicem  1  fl. 
***  Von  Schwäbisch-Hall. 
t  Aus  Antwerpen,  „Schulmeister",  Bürger  seit  25.  Januar  1577. 


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-    232  - 


Noch  pro  consuetudinibus  38  fl.  —  — 

Herbstmes  97  vnser  teil  203  fl.  —  — 

Fastenmes  98  306  fl.     9  bz.  — 

Nota.    H.  Lazarus  Fastenmes  91  12  fl.  dargegen  geben 

8  Examina. 

Ludwig  König  vonn  Basel. 

Fastenmes  DG  geteilt  13  fl.    — 

Futenmea  97  geteilt  20  H.  11  bz.  - 

Fastenmes  98  \]  fl,  _ 

Leonhard  Heusler  von  Nürnberg. 

Fastenmes  91  gab  Jörg  Enter  (\  Stal  40  fl.  —  - 

Leonhart  Ostein  vonn  Basel. 
Fasteumea  92  C.  W.  4  H.     2  p,     2  kr. 

Ludwig  Doetor  vonn  Karoberg.  * 
Herbstmes  91  C.  W. 

Laniperto  Uaasfeldcn  vonn  Münster. 

Herbstmes  91  C.  VV.  lö  fl.  —  — 

Fastenmes  92  17  H.  12  p.  — 

Herbstmes  92  8  fl.  —  — 

Fastenmes  93  20  fl.  —  — 

Herbstmes  93  31  fl.     3  p.     3  kr. 

Fastenmes  95  C.  W.  13  fl.     5  bz.    2  kr. 

Herbstmes  90  gteilt  10  fl.  —  — 

Lew  Juden  zum  ochsen. 

Fasteuraes  93  4;,4  fl     

Nach  der  Fastenmes  93  600  fl.  hatt  H.  Feier- 

abeudt  vff  den  Mascardum  vnd  Grauettam  Empfangen 

Fastenmes  94  500  fl.  —  _ 

Zwischen  der  Mes»  94  57  fl.     7  bz.  — 

Fastenmes  96  gteilt  800  fl.  —  — 

M. 

Michael  Neuckumb  vonn  pfortzeim 

Herbstmes  90  12  fl.     

Fastenraes  91  C.  Staal  7  fl,  13  Jh  _ 

Fastenmes  92  S.  C.  F.  22  fl.  -  — 

Herbstmes  92  13  fl.     3  p.- 


lui  Kegister  dor  Fastenmesse  Ül :  „(Jraff  Philipsen  von  Naasawes  Katb." 


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-    233  - 


Fastenmes  93                                            1<>  fl.  —  — 

Herbstmes  03                                            18  fl.  11  p.  — 

Fastenmes  04                                            Hfl.  Up.  — 

Fastenmes  05  C.  W.                                  19  fl.     8  p.  3  kr. 

Fastenmes  0(5  geteilt                                  22  fl.  13  p.  — 

Fastenmes  08  vnser  teil                              12  fl.  -  - 

Matthe«  Maler  Alhie.* 

Fastenines  04                                             Hfl.—  — 

Herbstraes  04                                            12  fl.     7  hz.  - 

Michael  Mereator  vonn  Antorff. 

Fastenmes  07  geteilt                                 13  fl.  -  — 

Matthias  B  a  d  e  r  n  s  H  e  c  t  o  r  A  1  h  i  e.  * • 

Herbsünes  08                                             1  fl.     7  bz.  2  kr. 

Matthe*  Harnisch  vonn  der  Newstadt*** 

Herbstmes  00                                             1  fl.     5  p.  - 

Ilerbstmes  01  ('.  W.                                    7  fl.     2  p.  — 

Herbstmes  03                                            1  fl.  -  - 

Herbstmes  04                                             2  fl.     3  bz.  3  kr. 

Fastenmes  05                                            7  fl.  13  bz.  2  kr. 

Herbstmes  95  C.  W.                                   <>  fl.  -  — 

Margreuischeu  von  Dnrlaeh.  f 

Fastenmes  91  V,  Stal                                3*5  fl.  —  — 

Herbstmes  03  C.  W.                                 36  fl.  -  — 

Martinns  Bawer.tt 

Fastenmes  95                                          600  fl.  -  — 

Nach  C.  S.  F.  Allein                               200  fl.  -  - 


*  Wahrscheinlich  der  Maler  Matthias  Schweitzer.   S.  Gwinner  1,  Seite  7H. 

**  Kector  des  Gymnasiums.   S.  I^erener  1,  2,  Seite  iW. 

***  an  der  Haardt. 

f  Nach  dem  Messregister:  „Margräftische  Kinkhauffer",  sie  erhielten  an 
beiden  Messen  je  „12  Kirchengesäng  Fol.  ;W  fl.  - 

ff  Hans  Martin  Bauer's  (von  Kyseneck)  Vater,  der  als  Buchdruckergeselle 
von  Heidelberg  hieher  gezogen  und  am  IM  Dec  1  ■>>'■>*  hier  Bürger  geworden  war. 
Acht  Jahre  später  wurde  er  Schreiber  und  Verwalter  des  Weissfraucnklostcrs, 
s.  Lersner  II,  2,  S.  93.  Vergl.  auch  Archiv  f.  Frankfurts  Geschichte  u.  Kunst. 
Heft  7.  Frankf.  1*55.  S.  14  15. 


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-    234  - 


Marquardus  Froher  D.  von 

H  eidelberg. 

Nach  der  rastenmes  92  Korb 

15  fl. 

— 

ai  aii  u  e  s  w  i  u  a. 

rastenmes  :»4 

8  fl. 

— 

rastenmes  :»o 

14  fl. 

— 

Marti no  Strasern  vonn 

('«kki'I  * 

v.  n  n  15  x)  i» 

KjiKfpiini«  s  Ml   Ph  St*il 

1          v  1  III!  V.  r>             V-'H»  Olill 

in 

10  p. 

1  1  L  1  1 IO Llllto     •               fl.     Olli'  1 

7  fl. 

3  p. 

Fastenmes  92 

10  fl. 

8  p. 

Horbstmes  92 

16  fl. 

12  p. 

rastenmes  93 

29  fl. 

2  p. 

rastenmes  ;»4 

21  fl. 

rierostmes  :'4 

12  fl. 

8  p. 

rastenmes  .Jo  C.  >\. 

11  fl. 

3  p. 

Herbstmes  9G  geteilt 

90  fl. 

rastenmes  yr  gteilt 

12  fl. 

mm  . 

i  bz. 

Michael  K tt e  1 s u  e  r  vuiid 

N  U  r  n  h  o  r 

Fastenmos  98 

«U  n. 

Herbstmes  98 

1  IUI  "'tili1 

fl 

o  n. 

d.  p. 

Fastpnuien  94 

19  fl. 

3  p. 

Herbstmes  94 

0  fl. 

0  bz. 

Fastenmes  95  C.  W. 

12  fl. 

12  bz. 

Herbstmes  95  C.  W. 

9  fl. 

13  bz. 

Fastenmes  9(3  geteilt 

13  fl. 

7  bz. 

Herbstmes  90  geteilt 

10  fl. 

0  bz. 

Fastenmes  97  geteilt 

21  fl. 

3  bz. 

Herbstmes  97  geteilt 

4  fl. 

Noch  für  8  teil  Amadiss 

1  fl. 

9  bz. 

Magnus  Holl  stein.  ** 

Fastenmes  94 

22  fl. 

Herbstines  95 

21  fl. 

7  bz. 

Martin  us  Bawer  AI  hie.  *** 

Zwischen  der  Fastenmess  geliehen  .Inn  gemeinen  handel 

000  fl.  - 

Noch  J.  Carolo  Sigismundo  299  fl.  — 


2  kr. 


2  kr. 


2  kr. 

3  kr. 


2  kr. 


*  Im  Register  der  Kastenmesse  1591  die  Bemerkung:  „Zalt  alle  mes» 
bar  ab". 

**  von  Hannover. 
***  Vergl.  vorige  »Seite. 


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-    235  - 


Martin«  Bremen  vonn  Jene. 


rastenmes  93 

31  fl. 

Herbstmes  93 

26  fl. 

Fastenmes  94 

25  fl. 

— 

— 

Herbstmes  94 

14  fl. 

— 

— 

Faste  nmes  95  C.  W. 

89  fl. 

Herbstmes  95  C.  W. 

93  fl. 

7  bz. 

2  kr. 

Fastenmes  90  geteilt 

29  fl. 

Herbstmes  96  geteilt 

55  fl. 

— 

— 

Herbstmes  97  gteilt 

18  fl. 

10  bz. 

— 

Fastenmes  98  nit  gteilt 

37  fl. 

U  DZ. 

Miehael  vonn  dem  Berg.  * 

Herbstmes  93 

23  fl. 

Herbstmes  95  C.  W. 

9  fl. 

7  bz. 

2  kr. 

Mose  Jud  zum  Korb 

A  1  h  i  e. 

Zwischen  der  Fastenmes  94 

500  fl. 

— 

— 

Zwischen  Mess 

400  fl. 

900  fl. 

 _  _ 

— 

■ 

— 

Maculatur 

300  fl. 

— 

— 

1200  fl. 

— 

— 

Nota.    Jst  mehr  nit  denn  180  fl.  gelöst  worden. 

N. 

Xicolao  Heusnero  D.  vonn  Jena.  ** 

Herbstmes  90  C.  Stal 

17  fl. 

0  p. 

Fastenmes  91  0.  Stael 

21  fl. 

3  P. 

Herbstmes  91  C.  W. 

21  fl. 

Zwischen  der  Herbstmes  Korben 

20  fl. 

Fastenmes  92 

5  fl. 

14  p. 

2  kr. 

XB.  stheet  Jm  Register  dass  er  9  fl.  geben  habe. 

.Summa    85  fl.     8  p.     2  kr. 
Fastenmes  92  hat  C.  S.  F.  Jngenommen  9  fl.    —  - 


Nicolaus  Episcopius  vonn  Basel.  *** 
Herbstmes  90  _ 


*  Im  Register  der  Herbstmesse  1593:  „Michael  vom  Berg  D.  von  ünoltz- 
bach  oder  Anspach". 

**  Der  bekannte  „pocta  laureatus".   S.  Seite  Dl/52. 
***  S.  Eusebius  Bischoff  auf  Seite  >U. 


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H.  Nicolaus  Gryphius  Alhie. 

Fastenmes  97  gteilt  1  fl.  10  bz.  — 

Nico  laus  Hesseler  Alhie. 

Herbstmes  90  2  fl.  0  bz.  — 
Sagt  habe  es  H.  Cunonj  geben. 
Nit  verrechnet. 

Nicoiao  Rothen  Alhie.  * 

Herbstnies  90  wer  es  Empfangen  weiss  Jch  nicht 

Fastennies  91  C.  Stal  140  fl.  - 

Herbstmes  91  340  fl.  9  p.     3  kr. 

Diese  Mess  hat  h.  Cuuo  verschwiegen  71  fl.  5  p.  so  er  Empfangen 
hatt. 

Fastenmes  92  8.  C.  F.  140  fl.  -  — 

Noch  5  fl.  4  p.  — 

Nach  der  Fastenmess  92  Korb  50  fl.  —  - 

Herbstnies  92  340  fl.  9  p.  - 

hatt  h.  Cuno  50  fl.  hinderrücks  vffgehoben 

Kastennies  93  9  fl.  —  — 

Noch  23  fl.  Up.  — 

Merbstmes  93  120  fl.  -  — 

Fastennies  94  209  fl.  —  — 

Zwischen  der  Fasteumes  94  5  fl.  3  p.     3  kr. 

Herbstmes  94  97  fl.  -  - 

Zwischen  der  Herbstmes  94  10  fl.  -  — 

Fastenmes  95  125  fl.  —  — 

Zwischen  Mess  34  fl.  —  — 

Herbstmes  95  308  fl.  —  — 

Fastenmes  96  geteilt  295  fl.  —  — 

Herbstmes  90  geteilt  551  fl.  3  bz.  — 

Fastenmes  97  geteilt  508  fl.  —  — 

Noch  geteilt  3  fl.  10  bz.    2  kr. 

Noch  pro  consuetudinibus  19  fl.  —  — 

Herbstraes  97  vnser  teil  332  fl.  —  - 

Noch  vorgeschossen  600  fl.  —  — 

Noch  Empfangen  400  fl.  —  — 

Fastenmes  98  562  fl.  —  — 

Noch  82  fl.  -  - 

Nicolaus  Mayer  von  Lüneburg. 

Fastenmes  92  16  fl.  0  p.  — 

Herbstmes  94  9  bz.  — 


♦  8.  114  Anmerkg.  >«). 


-   237  - 


Herbstmes  05  C.  \V. 

20 

IL 

Fastenmea  06  geteilt 

10 

fl. 

bz.  - 

Herbstmes  9fi  gteilt 

20 

fl. 

Fastenmes  07  gteilt 

12 

fl. 

12 

bz.  — 

Herbstmes  07  gteilt 

r> 

fl. 

0 

bz.  — 

Noch  für  8  teil  Amadiss 

l 

fl. 

0 

bz.  — 

Fastenmes  08  vff  Rechnung 

20 

fl. 

Notario  .Tm  Dinges  hoff.* 
Nach  der  Fastenmes  02  1  fl.     2  p.     2  kr. 

Ntirnbergische  gsanten. 
Fastenmes  01  C.  W.  —       —  -** 


Nieolaus  Bassaeus  Alhie. 

Fastenmea  00  4  fl.  12  bz.  - 

Jst  verglichen  laut  einer  Quittung. 

Nach  Fastenmes  00  1  fl.  5  bz.  — 

soll  Stael  empfangen  haben 

Fastenmes  07  8  fl.  7  bz.    2  kr. 

Fastenmes  08  14  fl.  4  bz.  — 

Nico  laus  H  crpff  Alhic. 
Fastenmes  03  5  fl.    10  bz.  — 


*  Antoniterhof  in  der  Tongesgasse 

**  Im  Register  der  betreffenden  Messe  ist  folgender  Eintrag: 

„Nicrnbergische  gesandten 

fl.  bz.  kr. 

1  Consllia  Garrat j  -  12.  - 

1  Decisio  Parisie:  1.  —  — 

I  Decisio  Pedemontj  2.  —  — 

1  Conailüi  Feudalia'  -  12.  - 

1  Elenchns  Juris  -  «i.  - 


Summa   Ii.     —  — 
Für  dise  buecher  hat  Cuoo  dass  gelt  empfangen 
2  Zasij  IG.     -  - 

Disc  2  Zaij  sein  mit  in  die  50  taler  gerechnet,  so  der  Dedication  hallten 
verrechnet  worden  seind,  die  fr)  taler  hat  Cuno  noch  zimerrechnen. 

ist  verrechnet  fastenmess  Anno  Hl." 
(Von  der  Hand  Korb'» :)  r Jst  nit  wahr. 

Jst  der  stat  Nürnberg  der  Zasius  dedicirt  worden,  vnd  haben  verehret 
50  Kthaler  damebcr  Cuno  vnd  nit  Korb  Rechenschafft  in  geben  halt.' 


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-   238  - 


Nico  laus»  von  Turekon* 

Alt  schult  21)45  11.  12  ß 

Nicolanss  vonn  Turcken. 
An  papier  Empfangen: 

Herbstmes  90  für  374  fl.  — 

Fastenmes  Ol  178  tt.  12  1 

Herbstnies  01  1401)  11.  IG  fi 

Fastenmes  02  108  rt.  12  ,i 

Herbstmes  02  433  fl.     4  ß 

Fastenmes  03  1011  H.  — 

Herbstmes  03  830  fl.  12  ß 

Fastenmes  04  387  11.  10  ß 

Herbstmes  05  haben  die  Erben  mit  Jhm  gerechnet  vnd  Jhme  schuldig 

blieben  2200  11.  - 


0. 

Oporioo**  vonn  Hasel. 


Fastenmes  Ol  0.  Stael 

30  fl. 

Herbstmes  02 

8  fl. 

in  p. 

H.  Oseas  Kala  predieant  Alhie.**: 

Herbstmes  Ol  C.  W. 

1  11. 

5  p. 

Fastenmes  02  S.  C.  F. 

2  11. 

2  bz. 

Herbstmes  02 

2  11. 

2  bz. 

Fastenmes  03 

5  fl. 

Herbstmes  03 

2  fl. 

3  p. 

Fastenmes  95  0.  \Y. 

1  ri. 

3  p. 

H.  (lies  vonn  Meellieim. 

Nach  der  Fastenmes  02  Korb 

1  fl. 

p. 

I'etro  Grättero  vonn  Schwäbischen  Hall. 

Herbstmes  01»                                             Ii  fl.     7  p.  2  kr. 

Fastenmes  91  (  '.  Stal                                   8  fl.      1  p.  2  kr. 

Herbstmes  Ol                                                7  11.      3  p.  — 

Fastenmes  02  (\  W.                                   14  fl.    -  - 


*  Dürkheim  (von  Strasburg). 
**  Kichtitfer  Oporinische  Erben. 
***  S.  Lcrener.  I,  2,  S.  «>6. 


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Herbstnies  02 

18 

fl. 

— 

— 

Fastenmes  03 

5 

H. 

10 

P. 

— 

Herbst mefl  03 

5 

fl. 

12 

p. 

— 

Fastenmes  04 

0 

B. 

11 

P- 

1 

kr. 

Herbstmes  94 

3 

H. 

0 

P 

Fastentties  05 

2 

fl. 

3 

P- 

3 

kr 

Herbstmes  95  ('.  W. 

16 

H. 

3 

P- 

Herbstmes  0(3  geteilt 

15 

fl. 

4 

bz. 

2 

kr. 

Herbstmes  97  geteilt 

14 

fl. 

11 

bz. 

Herbstnies  98  nit  geteilt 

12 

fl. 

Petrus  Bellerus  vnini  Autuerp. 


Fastenmes  02  C.  W. 

83  fl. 

— 

— 

sthet  Jn  der  Rechnung  nur  32  fl. 

Herbstmes  02 

18  fl. 

— . 



Fastenmes  03 

15  fl. 

— 

Fastenmes  94 

20  fl. 

R  hm 

U  Hit. 

Herbstmes  04 

61  11. 

— 

Fastenmes  95  zwischen 

Ii)  fl. 

13  bz. 

2  kr 

Herbstmes  95 

26  fl. 

— 

— 

Fastenmes  0(5  gteilt 

10  fl. 

12  p. 

— 

Herbstmes  06  gteilt 

21  fl. 

-  bz. 

Fastenmes  08  nit  gteilt 

8  fl. 

Noch  Feierabenden 

17  fl. 

Petro  horsten  vnnn  Cölln. 

Herbstmes  90  C.  Stal 

17  fl. 

Herbstmes  01  &  C.  F. 

30  fl. 

Fastenmes  02 

6  fl. 

10  bz. 

Feter  Fischer  Alhie. 

Herbstmes  00 

30  fl. 

2  bz. 

1  kr. 

Philippo  orten  Alhie.* 

Nach  der  Fastenmes  02  Korb 

13  p. 

Fhilippo  Bürgern  von  A  seha  ff  e  n  bn  rg. 

Nach  der  Fastenmes  02  Korb 

10  fl. 

Fastenmes  05 

8  fl. 

13  p. 

Herbstmes  08 

4  fl. 

8  p. 

*  Wirth  zum  Kalken,  erhielt  1  Reformation  zu  1  fl.  10  bz.  .hat  wein  darfiir 
in  Laden  «oben  vnnd  Vi  batz.  an  gelt." 


-    240  - 


paulo  Rgenolffo  von  Marpnrg.* 

Fastenmes  Ol  C.  Stal  12  fl.  —  - 

Herbstmes  Ol  10  fl.  —  — 

Fastenmes  02  S.  C.  F.  8  fl.  —  - 

Herbstnies  03  7  fl.  11  p.      1  kr. 

Fastenines  04  9  fl.     4  p.- 

Herbstmes  04  0  fl.  —  — 

Fastenmes  05  6  fl.  11  bz.  — 

Herbstmes  95  C.  W.  6  fl.     7  bz.    2  kr. 

Fastenmes  0(3  geteilt  9  fl.  1  bz.  — 

Herbstmes  OÖ  geteilt  14  fl.     ß  bz.  — 

Fastenmes  07  geteilt  20  fl.  10  bz.    2  kr. 

Herbstnies  07  geteilt  21  fl.  -  — 

Fastenmes  08  vnser  teil  10  fl.  13  bz.  — 

M.  phiüppns  Reinhartus. 

Herbstines  93  24  fl.  -  — 

I).  pins  FoHix  Caesar  Alhie. 

Fastennies  03  1  fl.  0  bz.  2  kr.** 

Peter  van  der  Meehr  zu  Riega. 

Herbstmes  04  17  fl.  —  — 

H.  philippus  pistorius  prodicant  Alhie.*** 

Herbstmes  Ol  C.  W.  2  fl.  1 1  p.      1  kr. 

Philippus  Banhoffer  vonn  Schwäbischen  Hall. 

Fastennies  03  20  fl.  — 

Noch  hatt  h.  Johann  Feyerahendt  empfangen     0  fl.  — 

petrus  MausH.t 

Herbstmes  02  7  fl.  —  — 

Petrus  Land  r  j  v  o  im  1  e  o  n. 

Fastenniess  07  geteilt  2  fl.  4  bz.  — 

petrus  Keseht  von  Cölln. 

Herbstmes  04  —  —  — 


*  S.  den  Stammbaum  in  (irotefend,  Egenolff  nach  Seite  t>4. 
**  S.  oben  Seite  JVJ. 
***  S.  I.ersner  I,  Seite 

t  Prncurator.    S.  oben  S.  '»4. 


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-    241  - 


paulo  Brachfellem  Alhie. 


Herbstmes  91  W.  C. 

22 

fl. 

10 

P. 

r  asten  nie«  92  S.  C.  F. 

22 

fl. 

2 

P- 

vnnd  einen  zettel  S.  C.  F. 

lfi 

fl. 

Herbstmes  92  G.  W. 

00 

fl. 

hatt  (Juno 

hinderrucks  vflgehalten. 

Fastenmes  93 

oo 

ii 
n. 

■ 

— 

Herbstmes  93 

60 

fl. 

Fastenmes  94 

62 

fl. 



z 

Herbstmes  i»4 

70 

fl. 

— 

— 

Fastennies  95 

AB 

ms 

a 
fl. 

Zwischen  der  Mess 

30 

fl. 

Herbstmes  95 

16 

fl. 

1  '                                          <  t*f            /M     am.  ■ 

rastenmes  97  vff  Rechnung 

20 

fl. 

Fastenmes  98  vff  Reehmincr 

1  i 

fl. 

petrus  Reck  vonu  Le 

ipzig. 

Fastenmes  97  geteilt 

1  ( 

fl. 

13 

bz. 

1  kr. 

philippo  Fleischbeinn 

Alhie. 

Nach  der  Fastenmes  93 

14 

fl. 

II.  philipps  Knobloch 

Alhie. 

Fastenmes  93 

2 

fl. 

11 

bz. 

2  kr. 

peter  Anspach  vonn  Vlm. 

Herbstmes  93  o  fl.  lo  p  — 

Fastenmes  94  ö  fl."  7  bz.  - 

Herbstmes  94  5  fl 

Fastenmes  95  C.  \V.  4  fl  4 

Herbstmes  95  C.  W.  7  A[  13  p'  _ 

Fastenmes  96  geteilt  Kl  fl,  g  p 

Herbstmes  98  ,3  ti  „  hy  _ 

paulus  Kretzer.  • 

Herbstmes  93 

Fastenmes  94  15  ri 

Herbstmes  94  20  fl.'  fl  b*.  - 

Fastenmes  95  (',.  W.  10  fl.  —  _ 

Herbstmes  95  C.  W.  4  „'  l)7     o  kf 

Fastenmes  9(3  gteilt  10  tl>  s  |JZ. 

Fastenmes  97  gteilt  9  fl  _  _ 

Herbstmes  97  gteilt  12  fl.  5  bz.  - 


1!»  fl.    1<>  bz.  - 


*  Laut  Register  der  Herbstmesse  UftS:  .von Hamborg',  er  bezog  „durch 
Heliam  Dannenburg". 


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-    242  - 

paulo  helwig  vonn  Wittenberg. 
Herbstnies  93  50  fl.     6  p.  ~ 

Herbstmes  94  68  fl.    -  — 

M.  Philippus  Reinhard us.  * 
Herbstnies  93  24  fl.    —  — 

Fastenmes  95  18  fl.    —  — 

Paul  Weinmann  von  Seh weinfurth. 
Fastennies  94  13  fl.     2  bz.  - 

Fastenmes  97  gteilt  24  fl.    —  — 

Petrus  Kopff  Alhie.  ** 
Zwischen  Fastenmes  95  28  fl.    —  — 

p  a  u  1  u  s  B  u  ekle. 
Fastenmes  94  56  fl.    —  — 


petrus  von  der  Mehre. 

Herbstnies  94  17  fl.  - 

Herbstnies  97  gteilt  63  fl.    10  bz.  - 

Qniriniis  Maul  vonn  Üietz. 
Herbstnies  90  27  fl.     8  bz.  - 

R. 

Ramperto  Stalmannen  vonn  Minden. 
Herbstmes  90  6  tl.    —  — 

Raimundus  Venatoriusf  vonn  Epstein. 
Herbstnies  94  21  fl.    -  — 

Fastenmes  96  geteilt  20  fl.    1 1  bz.  — 

• 

Roberto  Cambier  Alhie. 

Fastenmes  91  ('.  W.  7  11.    —  — 

Herbstmes  91  V.  W.  16  fl.    —  — 


*  S.  Seite  24<>. 

**  Schwiegersohn  des  Nicolaus  Rasst-e.  S.  Mitteilungen  an  die  Mitglieder 
d.  Vereins  f.  Geschichte  u  Alterthumaklinde.  .Bd.  VT,  Heft  I.  Frankf.  1881. 
S»     S.  14M>. 

WM»  s.  Seite  '24(1. 

t  Im  Register  der  Fastenmesse  l&Hfi  ist  <ler  Name  Venator  in  Victor  um- 
geändert. 


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—   243  - 


Fmutpiiitips  SPP 

1   .IM  1   Hill!  >     t'iJ     O.     \j.     I  . 

2 

fl. 

8 

ii 

F* 

Fastennies  04 

54 

fl. 



M.  Rochus  vom  Feld.* 

Zwischen  der  Mess  03 

23 

H. 

— 

— 

Kiedger  hörst  vonu  Brnnseh 

wieg. 

Herbstmes  00  C.  Stal 

10 

fl. 

— 

— 

Fastenmea  01  ('.  8tal 

10 

fl. 

3 

1>- 

3  kr. 

Herbstmes  »1 

19 

fl. 

Reinhardns  Strass  von  Hre 

III  t  11 

• 

Herbstmes  04 

2 

fl. 

in 

bz. 

Romano  Beato  Alhie. 

Fastennies  02 

3 

fl. 

— 

— 

Robert«»  Maieto  von  \  ened 

Ifr 

Herbstmes  02 

IS 

fl. 

Fastennies  04 

10 

fl. 

Herbstnies  04 

3G 

fl. 

Fasteumes  05 

10 

fl. 

_** 

Herbstmes  05  C.  W. 

2G 

fl. 

n 

bz. 

2  kr. 

Fasteumes  00  geteilt 

GS 

fl. 

Herbstmes  0G  gteilt 

40 

fl. 

Herbstmes  07  gteilt 

37 

fl. 

7 

bz. 

2  kr. 

Richardns  Milins  vonn  Strassburg. 

Herbstmes  03  5  fl.  —  — 

Herbstmes  05  5  fl.  —  — 

Fastenmes  0G  gteilt  7  fl.  3  bz.     3  kr. 

Fastennies  07  gteilt  0  fl.  —  — 

Rai  mimdns  Straser. 
Fastenmes  94  2  fl.    10  bz.  - 

S. 

Simone  Kinir  D.  vonn  Nürnberg. 

Herbstmes  00  V.  Stal  12  fl.    -  — 

Fastenmes  01  C.  Stal  0  fl.  — 


*  Nach  dem  Herbstmess-Register   1593:    rM.   Rochus   von  dem  Felde, 
Oorrector". 

**  Im  Register  der  Herbstmesse  1594  die  Bemerkung:  „Zalt  lauter  mit 
einem  Fulvio  l'aciano  für  5  fl.  vnd  bar  zalt  19  fl.  fastenniess  95.  Diaen  l'acia- 
mim  hat  man  gotnieklit." 

1<i* 


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M.  Sebastianus  Brenner  Alhie. 

Herbstmes  *>5  10  fl.  — 

Fastennies  96  gteilt  6  fl.  —  - 

Simon  Branraüllern  vonn  Bi ede kein.  * 

Fastenmes  91  C.  Stal  1  H.  12  p.  - 

Samuel  Judt  zum  Strauss. 

Nack  der  Fastenmes  93  Nach  .Johannis  laut 

seines  buchs  250  fl.  — 

Zwischen  der  Herbstmes  94  laut  seines  buehs     90  fl.  —  — 

Samuel  Seel fisch  von  Witteberg. 

Herbstmes  91  64  fl.  7  p.     2  kr. 

Fastenmes  93  11  fl.  12  p.  — 

Herbstmes  94  1  fl.  ö  p.  — 

Fastenmes  95  C.  W.  3  fl.  7  p.- 

Fastenmes  90  gteilt  34  fl.  — 

Fastenmes  97  geteilt  76  fl.  - 

Salomon  Gruner  von  Jena. 

Herbstmes  93  IG  fl.  7  p.     2  kr. 

Fastenmes  94  52  fl.  —  — 

Fastenmes  95  47  fl.  7  bz.    2  kr. 

Herbstmes  95  C.  W.  36  fl.  9  bz.  - 

Fastenmes  96  geteilt  .  19  fl.  - 

Herbstmes  96  geteilt  172  fl.  — 

Herbstmes  97  gteilt  47  fl.  11  bz.    1  kr. 

Feierabenden  6  fl.  —  — 

1).  Sebastianus  Müller  von  Brandenburg 

hatt  h.  Staat  Empfangen,  soll  Rechnung  darieber 

thun  15  fl.  |2  bz.  - 

T. 

Tobia  lutzenn  vonn  Augspurg. 

Fastenmes  91  0.  Stal  4  fl.  6  p.- 

Herbstmes  91  S.  C.  F.  10  fl.  —  — 

Fastenmes  92  0  fl.  10  p.  — 

Herbstmes  92  8  fl.  - 

Herbstmes  93  23  fl.  10  p.  - 

Fastenmes  94  24  fl.  13  p.     2  kr. 

Herbstmes  94  15  fl.  -  — 

Fastenmes  95  C.  \V.  4  fl.  11  p.      I  kr. 


*  von  Bietigheim. 


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-    245  - 


Herbstmes  95  0.  W. 

14  fl. 

Fastenmes  9«)  geteilt 

4  fl. 

5  |». 

— 

Theodoriis  petreus. 

• 

Fastenmes  94 

53  fl. 

2  bz 

Thomas  Kaalbach  Alhie. 

Fastenmes  93 

2  fl. 

U  P. 

1  kr. 

Theodosius  Ruehol  vonn  Strassburg. 

Fastenmes  96  geteilt 

9  fl. 



— 

Fastenmes  98  nit  gteilt 

23  fl. 

12  bz. 

— 

T  h  o  m  a  s  S  c  Ii  u  r  e  r  u  s 

vonn  lei  pz  ig. 

Fastenmes  97  gteilt 

14  fl. 

4  bz. 

o  kr. 

V. 

V  a  1  e  n  t  i  n o  Dog c h  e  n  Alhie.* 

Herbstmes  90  C.  Stael 

25  fl. 

rj 

'>  kr 

Fasteuines  91  C.  Stal 

4  fl. 

3  n 

3  kr 
u  Kr. 

Herbstmes  91 

11  fl. 

Zwischen  Mesg  Korben 

10  fl. 

«»  ji. 

Fastenmes  92  8.  C.  F. 

9  fl. 

11  p. 



Nach  dor  Fastenmes  92  Korb 

4  fl. 

10  p. 

— 

Herbstmes  92 

1  fl. 

(5  p. 

Fastenmes  93 

7  fl. 

3  p. 

Herbstmes  93 

1  fl. 

12  p. 

Fastenmes  94 

7  fl. 

Fastenmes  95 

22  fl. 

Fastenmes  97  gteilt 

1  fl. 

5  bz. 

Valcntino  Fuhrmann 

vonn  Nürnberg. 

Fastenmes  91  C.  Stal 

25  fl. 

8  p. 

Herbstmes  91  C.  W. 

10  fl. 

Fastenmes  92  C.  8.  F. 

5  fl. 

4  p. 

-  Kl. 

Herbstmes  92 

14  fl. 

Herbstmes  93 

12  fl. 

Fastenmes  94 

8  fl. 

Fastenmes  95  C.  W. 

3  fl. 

6  bz. 

Herbstmes  95  C.  W. 

24  fl. 

Herbstmes  90  geteilt 

13  fl. 

9  bz. 

Herbstmes  97 

4  fl. 

10  bz. 

*  S.  Seite  im. 


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Valentin«»  Leuchtio  Alhie  * 

N.u.li  der  Fasteitmus  9o  10  fl.  — 

Noch  23  fl.  11p.     I  kr. 

Herbstmes  W  9  fl.     2  p.  - 

Fastenmes  94  22  fl.  -  — 

Fastenmes  96  geteilt  5  fl.  —  — 

Velten  Fischer  Alhie. 
Herbstines  91  C.  W.  20  fl.     7  p.     2  kr. 

Zwischen  der  Hess  95  15  fl.  —  — 

Vatentino  Voglino  vonn  Leipzig. 
Vide  litcra  E. 

Fastenmes  93  C.  W.  54  fl.     G  p.  — 

Herbstines  93  54  fl.  10  p.  — 

Fastenmes  94  40  fl.  —  — 

Fastenmes  95  C.  VV.  19  fl.  —  — 

Herbstmes  95  C.  VV.  07  fl.     8  bz.  - 

Herbstines  90  geteilt  51  fl.     5  bz.  - 

Fastenmes  97  geteilt  8  fl.     7  bz.    2  kr. 

Herbstmes  97  gteilt  25  fl.  10  bz.  — 

pro  eonsnetndinibus  4  H.     9  bz.  — 

Vietorinus  Beier  Buchbinder  Alhie.  ** 

Herbstmes  95  4  fl.  — 

Vietorinus  \Y  es e n b ee i us  vouu  Wittenberg. 

Fastenmes  90  gteilt  40  fl.  — 

Herbstmes  90  gteilt  25  fl.  —  — 

w. 

Vonn  H.  weigandt  vffsteinern  Alhie. 

Herbstmes  90  150  fl.  14  bz.  — 

Wilhelmo  Funcken  vonn  Stuekarth. 

Herbstmes  91»  0  fl.  —  — 

Fastenmes  91  C.  Stal  13  fl.  10  p.  — 


*  Bechant  des  Liebfrauenstifts,  nach  dem  Tode  des  Johannes  Latomus 
Seite  35)  kaiserlicher  BUcher-Commissar,  starb  1619  (begr.  2.  Juli). 
**  Im  Register  der  Fastenmesse  1">!»">  ist  folgender  Eintrag: 

„Vietorinus  Bayrer  alhie. 

H.      bz.  kr. 

3  Keformationes  4.      7.  2. 

Zalt  Hcrbstmess  «.»*>  mit  I  fl.  hats  Herrn  Cunoni  mit  buchbinden 
abuerdient,  vnd  Jhme  noch  darauff  heiauss  geben." 


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-   247  - 


Herbstmes  1H  C.  Stal  5  fl.  14  p.  — 
Herbstmes  92  23  fl.  4  p.  - 
Fastenraes  93                                              5  fl.     4  p.  — 

Herbstnies  93  5  fl.  —  — 
Fastenmes  94                                              l  fl.    12  bz.  - 

llerbstmes  94                                            Hfl.  4  p.— 

Herbstmes  95  C.  W.                                   1  fl.  5  p.  - 

Wechelisclie  Erben  A 1  h i e. 
Herbstraes  90  Soll  der  Sohn  bücher  darfür  Empfangen  haben. 

Wulff  gang  Kirchner  von  Mey  den  bürg. 

Fastenmes  91  C.  Stal                                43  fl.  —  — 

Herbstmes  91  C.  W.                                16  fl.  7  p.       2  kr. 

Weygand  vffstenderu  Alhie.  * 

Herbstmes  90                                       150  fl.  14  p.  - 

X.  ch                                                  249  fl.  1  p.  — 

Zwischen  Mess  »3                                    (307  fl.  6  p.       2  kr. 

Wilhulmus  Anthonius  vonn  hanaw. 

Herbstmes  95                                            1  fl.  5  bz.  — 

Fastenmes  96  gteilt                                    1  fl.  11  bz.  — 

Herbstmes  90  gtoilt                                    1  fl.  12  bz.      2  kr. 

Fastenmes  97  gteilt                                    5  fl.  Ii)  bz.  — 

Fastenmes  98  nit  gteilt                               5  fl.  4  bz.  — 
\ 

wendel  hom  Alhie.  ** 

Fastenmes  91  U.  Stal                                   3  fl.  10  p.  — 

Fastenmes  93                                          15  fl.  3  p.  — 

Wulff  Ederu  vonn  Ingelstatt. 

Fastenmes  92                                            10  fl.  —  — 

Wendel  leb  vun  Witteberg. 

Herbstmes  92                                            2  fl.  7  bz.  - 

Fastenmes  93                                          15  fl.  3  p.  — 

Fastenmes  96  geteilt                                15  fl.  —  — 

Wilhelmns  Harnisch  Alhie.  *** 

Herbstmes  97  geteilt                                   9  fl.  —  - 


*  S.  vorhergehende  Seite. 
**  S.  oben  Seite  lt'J  Aninerkg. 
***  Von  Neustadt  n.  d.  Haardt,  Scbriftgiesser,  hatte  am  12.  Mai  1591  Anna, 
des  f  Jacob  Sabon's  Tochter  geheiratet  u  am  !».  Nov.  des».  Jahre  hier  den  Bürger- 
eid geschworen.   Ueber  Sabon  siehe  Gwinner,  Seite  52. 


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-   248  - 


Wulff  Dietz  Caesar  A  lliie.  ' 
Ilerbstmes  04  40  fl.  - 

Weygand  Bartscherer  Alhie.  ** 
Z. 

Zacheo  Zcttsnern  ***  vonn  Cracaw. 


Ilerbstmes  00 

11  fl. 

Fastenraes  Ol 

58  fl. 

— 

— 

Ilerbstmes  Ol  <\  W. 

35  fl. 

Fastenmes  02  C.  S.  F. 

ti  fl. 

o 

M 

P- 

2  kr. 

Fastenmes  93 

8  fl. 

4 

P- 

Noch 

24  fl. 

12 

P- 

Herbstraes  03* 

16  fl. 

0 

P- 

Fastenraes  04 

25  fl. 

10 

P- 

Ilerbstmes  04 

0  fl. 

6 

P- 

3  kr. 

Herbstmes  05 

37  fl. 

11 

bz. 

1  kr. 

Fastenmes  0  geteilt 

11  fl. 

10 

bz. 

Ilerbstmes  00  geteilt 

12  fl. 

10 

bz. 

Herbstines  07  gteilt 

12  fl. 

7 

bz. 

2  kr. 

Fastenmes  08  nit  geteilt 

11  fl. 

4 

bz. 

2  kr. 

Zacharias 

p  a  1 1  h  e  n  i  u  s  A  1  h  i  e.  t 

Fastenmes  07  nit  geteilt 

Ii  fl. 

N  o  t  a. 

Fastenmes  05  Altes  vnd  Xewes  so  dieselbige  Mess  Empfangen  wur- 
denn,  Alles  El]  samen  grecbnet,  laut  der  handtschriffit,  vnd  herm  Nicnlaj 
von  Turcken  Frben  schuldig  Blieben  2200  fl.  zu  zalen  wie  vulgt  Künff- 
tige  Franckfiirter  herbstmes  05  550  fl.  sampt  vunn  der  gantzen  Summa 
.Interesse  vnd  fnrters  Alle  vnd  ein  Jede  Franckfiirter  Mess  550  fl.  Sampt 
dem  Jnteressc.  Doch  vollen  die  lierren  die  Bücher  so  Jim  Jhrer  gewahr- 
sam  sindt  heranser  geben. 


*  S.  Seite  114  Anmcrkg.  1« 

**  Laut  Fastenmcssc  1991  „Buchbinder,  l  PostUI  Habernumns  2  fl.  7  bz.  2  kr. 
sei  nit  durchstrichen  sein". 

***  In  den  verschiedenen  MesBtegistem  findet  sich  dieser  Name  in  folgenden 
Umänderungen  vor:  Zetschner,  Zischner,  Ketssner,  Kistner  und  Kissner. 
t  S.  Seite  110  Anmerkg.  i*>. 


f 
I 

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-   249  - 


Ferner»  Ann 
papier  En  tp  fange  nn 

Zwischen  Fastenmes  05  766  fl.  - 

Herbstraes  05  bis«  vff  Fastenraess  06  045  fl.  — 

von  Fastenraes  06  biss  vff  herbstmes  90       :^25  fl.  — 

vonn  herbstmes  06  biss  vff  Fastenraes  07      520  fl.     3  bz.    3  kr. 

.Inn  der  Herbstmes  07  74  fl.  —  — 

2630  H.     3  bz.     3  kr. 

Vonn  der  herbstmes  07  biss  vff  Fastenmes  08    640  fl.  — 

vonn  Fastenraes  08  biss  vff  herbstmes  08    1202  Ii.  — 

vonn  Fastenn  vnndt  herbstmes  08  909  fl.  12  bz.  — 

vonn  Fasten  vnd  herbstmes  00  645  fl.  0  bz. 


3307  fl.     6  bz.  - 
2630  fl.     3  bz.  -(!) 


6036  fl.     0  bz.  -- 
Der  Alt  Kest  2200  fl.  - 


Thut  Altes  vnd  Newes  zu  saiuen  8236  fl.     0  bz.  — 


Ferners  J st 
mann  schuldig  gewesen  Aber 
raitt  beider  teils  willen 
u  i  t  .1  n  u  e  n  t  i  r  e  t 
worden. 

2000  fl.  -         Barttel  Dämmen  wittibe  von  heidelberg 
16IM»  fl.  —        Agathe  Brauhächin  zuuerrechnen 
1000  fl.  —       h.  Johann  pitlian  Alhie 
KlOO  fl.  —       h.  Johann  rothen  Alhie 
1000  fl.  -        hauss. Gerlach  Secklern 
1000  fl.  -        h.  Christoffel  Staeln 

180  fl.  —        Beim  Juden  zum  grünen  wähl 

100  fl.  -        Bernhart  heidern 

210  fl.  10  bz.  Jns  gülden  Rosa 

8000  fl.  10  bz.  Aller  geliehenen  Schulden 
2545  fl.    0  bz.  Ii.  Niclausen  vonn  Tunken 
374  fl.  —        für  papier  So  Ii.  Ayrer  zwischen  Fastenmess  biss  vff 
herbstmes  00  geliftert 

1 1010  fl.    4  bz.  laut  der  Vormünder  Aussage. 


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—   250  - 


W  as  von  n  d  en 
Erben  vnd  Vormündern 
vff  genommen 
worde  n. 

lti<ü>  fl.  —        vonn  Schängen  zur  Sonnenn  vor  der  herbstmes  !M)  vff 

gnomen 

1600  fl.  —  vonn  herr  Vflsteiners  Schwieger  Fraw  von  Aieliel  Saxenn, 
darvonn  stand  h.  Christoffel  Staeln  1000  fl.  geben,  das 
vbrig  hatt  Cuno  zuuerwahren  zu  sieh  bkommen 

140  H.  10  bz.  vonn  Christoffel  Staeln 

400  fl.  —        vonn  Ii.  vffsteinern  vffgnomen 

550  fl.  —       verleg  gelt,  oder  cost  gelt. 

000  fl.  —        Low  Jud  Erlegt  vff  den  Maseardum  vnd  tirauettam  den 
12  Aprilis  9H 

500  fl.  —       den  21.  7h"*  A°  93  Erlegt  er  Costgelt  Johann  Feier- 
abenden 

400  fl.  -       Ostern  A"  94  Johann  Feierabenden  gut  gthan.  Costgelt. 


N  o  t  a. 

Auss  der  Eysern  trug  u'00  fl.  nindt  bxalt  wordeu 
h.  Martorffen  MO  fl.    —  — 

Korben  27  fl.    —  — 

Einem  Correetorj  20  fl.    —  — 

den  Schreinern  2  fl.    —  — 

Für  Schleier  *  2'S  fl.    -  - 

vff  zweymal  gholt  worden  vnd  daruon  haben 

sich  die  Erben  den  Truckern  so  den 

b.  Seelig,  wie  auch  die  Witwe  zu  grab 

gtragen  haben  **  zum  Besten  geben  Jnn 

ochsen  12  Ii.    —  — 


120  fl.    -  - 


*  Wohl  zur  Beerdigung. 

**  Bei  der  Erwähnung  des  Begräbnisses  von  Sigmund  Feyerabcnd  und 
t=einer  Krau  dürften  vielleicht  auch  na«  hstehende  auf  dieselben  bezflgliclie  No- 
«izcn,  welche  einer  anderen  Abrechnung  entnommen  sind,  nicht  imwillkoui 
sein  : 

„Jtem  Geben  Doct  Krasmo  Flocken  pro  honorario  das»  er  zum  Althen 

Feierabendt  ihn  kranckheytt  Gangen  4  fl.  —  — 

Den  1.  Stpterabr.  bezalt  vnder  die  schirn  so  geholet  worden  zur  Schwiger 
mueter  grableidte  10  bz  -  " 


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-    251  - 


1000  H.  —        Ii.  Christoffel  Staeln 
210  H.  —        .In ii  das  gülden  Boss 
57  fl.  —        herhstmes  IM)  Jn  ladeu  kommen 
146  fl.  10  bz.  Noch  h.  Ch.  Staln 
20  fl.  10  bz.  laden  Zinns  vonn  A"  IM) 
lü  fl.  Romano 

Nota  wohin  Schwiegers  000  fl. 

vnil  Aicheisachsen  1600  fl. 

hin  kommeu  sein. 


Beilage  XXIII. 

Was  für  Bücher  Fastenmesse  1596  Jn  Laden  gefuhrt  worden,*; 


25  Viigerisch  Chronic.  (1  fl.  7  bz.  2  kr.) 
150  plutarchj  8BJ  (8  fl.) 

50  Mascardj  1.  2.  vol.  ('a  3  fl.; 

60  C'onarruvias  (4  fl.  7  bz.  2  kr.) 

50  Examen  8"J  (1  fl.  10  bz.; 
125  prompt.  8U°  (1  fl.) 

20  Decianj  1.  2.  :i.  ps.  (8  fl.) 

12  commnnes  opiniones  (5  fl.) 

14  scotorum  (sc.  Chronica  Scotorum  9  bz.j 

50  pacianj  (3  fl.) 

50  Mascardj  3  vol.  ( 10  fl.) 

20  Grammaticj  (7  bz.  2  kr.; 

50  prompt.  1  teil  (1  fl.  7  bz.  2  kr.) 

50  Item  2.  teil  (1  fl.  7  bz.  2  kr.) 

50  plinij  cpit.  (2  fl.) 

40  Consuetud.  Borg.  (2  fl.; 

50  Crispin.)  (7  bz.  2  kr.) 

20  Catalogj  Mundj  (2  fl.j 


*  Ausser  diesen  Büchern  müssen  aber  bereits  viele  andere  itn  Laden  vor- 
handen gewesen  sein  :  denn  das  betreffende  Messregistcr  enthält  noch  eine  be- 
trächtliche Menge  anderer  verkaufter  Bücher.  Die  in  Klammern  beigesetzten 
Preise  sind  die  Ladenpreise  des  einzelnen  Exemplars,  soweit  sich  dieselben  fest- 
stellen liesBen. 


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20  .(irauetta  3.  4.  5.  ps.  a  2  II.)  /  .       ,  .  ft 

20  (irauetta  1.  2.  ps.  ,a  1  fl.  7  b,  2  kr.;  \  J  fl'' 

20  Item  6.  pars  (2  fl.; 
10  Chron.  Turcar.  fol.  (2  fl.) 
30  Tischreden  fol.  (1  fl.  7  bz.  2  kr.) 
10  Rolandj  fol.  (4  fl.) 
10  Mantica  fol.  (2  fl.) 
10  Cousilia  Nattae  (4  fl.) 
30  plutarchi  cplt.  (in  Fol.  4  H.) 
10  Conconlantzen  (1  fl.  7  bz.  2  kr.) 
10  Thesaurj  (Lutheri  1  fl.  3  bz.) 
26  Calend.  fol.  (  von  Hondorff  (?)  1  tl.i 
331  descript.  Daniae  (1  bz.  2  kr.) 
50  Amadis  20.  teil  (10  bz.) 
10  plutarchj  Vitae  fol.  (4  fl.) 
40  Couarruvias  (4  fl.  7  bz.  2  kr.) 
10  Bursatj  1.  2.  ps.  (a  2  fl.  7  bz.  2  kr.) 
50  Chron.  Türe.  8U°-  (7  bz.  2  kr.) 
10  Kolandj  (4  fl.) 
15  plutarchj  cplt.  8U'-  (3  fl.) 
10  Zasij  (8  fl.) 
20  Stuterey  (1  fl.) 
50  Crispinj  (  7  bz.  2  kr.) 
10  Cephalj  5  ps.  K  omplet  9  fl.) 
10  Josephj  8"°-  (1  fl.) 
10  Couarruvias  <  4  fl.  7  bz.  2  kr.) 


10  Rolandj  (4  fl.) 

10  Decianj  1.  2.  3.  p«  f8  fl.) 

10  pandectae  (triumphales  3  fl.) 

10  Cephalj  eomplet  (9  fl.) 

20  Joseph)  8"°-  (1  fl.) 
190  Examen  fol.  (2  fl.  1  bz.  2  kr.) 
271  Gomezij  (1  fl.  10  l.z.) 
150  Kriegsbuch  (4  fl.) 


HerbstmesH  97  .In  laden  gführt  worden.* 

4  Regulac  Juris.  (4  fl.) 

2  Nicephorj  (2  fl.  7  bz.  2  kr.) 

5  Consuetud.  Burg.  (2  fl.; 
3  »  Catalogj  Mundi.  (2  fl.) 

15  Zonaras.  (1  fl.  7  bz.  2  kr.) 


*  Im  Einnahmen-  u.  Aus^abebuch:  Jtem  den  !».  7?1"*  Fuhrlohn  Aus»  dem 
Hebender  zu  vnserm  teil  H  bz.~ 


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-   253  - 


6  Frellij  (?)  (12  bz.) 
10  Capellae  (7  bz.  2  kr.) 
10  Marautae  (1  fl.  3  bz.) 
10  feudalia  noiia  (I  fl.i 

5  paris  de  puteo  (12  bz.) 
20  Asinij  I.  pars  (Practica,  1  fl.  7  bz.  2  kr.» 
10  Jtem:  II.  pars  <  1  fl.  7  bz.  2  kr.) 


(complet  2  fl.) 


10  De  contractibus  (1  fl.  7  bz.  2  kr.) 
10  praxia  fol.  (criminalis,  3  fl.  7  bz.  2  kr.) 
6  ferrarienses  (1  fl.  5  bz.) 
30  Decis:  papae  (1  fl.) 
6  De  Dote  (2  fl.  7  bz.  2  kr.) 

6  Aluarotj  (1  fl.  3  bz.) 

4  Repetitiones* 
10  Baldj  (5  fl.) 

15  Commune»  opiniones.  (5  fl.) 
20  Xattae  (4  fl.; 

5  Zasij  (8  fl.) 

100  Couarruuias  (4  fl.  7  bz.  2  kr.) 

20  Grauettae  1.  2.  3.  4.  5  pars.  fp.  1  et  2  a  1  fl.  7  bz.  2  kr.,  p.  3-5 

ä  2  fl.) 
30  Jtem:  6.  pars  (2  fl.) 
5  Bursatj  3.  4.  pars  (ä  2  fl.) 
12  Rolandj  (4  fl.) 
20  parisij  (C  fl.) 
15  Cynus  (4  fl.) 

40  Decianus  1.  2.  3.  pars  (ä  2  fl.  10  bz.)  / 
40  Jtem  4.  5.  pars  (a  2  fl.)  ( <comP,et  8  fl-) 

50  Mascard.  1.  2.  vol.  (ä  3  fl.) 
50  Jtem  3.  vol.  (3  fl.) 
♦)  Matrimonialia  (1  fl.  7  bz.  2  kr.) 
15  Aulica  vita  (3  bz.  3  kr.) 
25  Hebammenbuch  (6  bz.) 
40  plutarchj  8«°  complet  (3  fl.) 
10  Aug.  confession.  4<°-  (6  bz.) 
25  Chron:  Turcarum  8U0  (7  bz.  2  kr.) 
20  Elenclij  juris  (6  bz.) 
20  Corament.  Caesaris  (7  bz.  2  kr.  | 

7  Thurnierbuch  (1  fl.  5  bz.) 

5  Keiser  Chronic.  (1  fl.  5  bz.j 
30  pünij  lat.  10  bz. 
4  Chron.  Schopperj  (2  fl.) 


*  Wahrscheinlich :  „Repertori*  juris"  u  7  bz.  2  kr. 


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-    254  - 


10  Agricolae  ( Bergwerk,  1  fl.  7  bz.  2  kr.) 

20  Synonima  (3  bz.  3  kr.) 

10  Reutterey  (1  fl.) 

6  Reutterkunst.  fol.  (1  fl.  7  bz.  2  kr.  i 

13  Vened.  Chronic  (10  bz.) 

10  Reformationes  (I  fl.  7  bz.  2  kr.) 

40  Sächsische  Chronic  (1  fl.  5  bz.; 

8  Theatra  diabolorum  (3  fl.) 

6  vonn  der  lieb  (2  fl.) 

4  Tischreden  (1  fl.  7  bz.  2  kr.» 
8  Costentzer  Concilia  (12  bz.) 

56  prompt.  1.  teil  (1  fl.  7  bz.  2  kr.; 

30  Jtem  2.  teil  (1  fl.  7  bz.  2  kr.) 
26  Thierbuch  (3  bz.  3  kr.  i 

30  Alberti  Magnj  4t0   (3  bz.  3  kr.) 

10  Josephus  8U<>-  (1  fl.) 

100  Theatra  8«-  (1  fl.) 

30  Chron.  philippj  (1  fl.  3  bl.) 

40  Consuetud.  parisienses  (2  fl.  10  bz.) 

0  patianj  (3  fl.; 

5  Amadiss  14  (0  bz.) 


5  —     15  (6  bz.) 

2  -       16  (9  bz  .» 

2  —     17  (9  bz.) 
40  18  riO  bz.) 

30  19  (10  bz.) 

4  20  (10  bz.) 

4  -  21  (10  bz.» 
40  22  (10  bz.) 

4  -     23  (12  bz.) 

50  —     24  (12  bz.» 


50  Goraetij  (1  fl.  10  bz.) 
40  Kriegsbuch  (4  fl.  3  bz.  3  kr.) 
4  Amadiss  1  (7  bz.  2  kr.; 


80  —  2  (6  bz.  » 

4  3  (6  bz.) 

30  -  4  (6  bz.) 

4  —  5  (6  bz.) 

30  -  6  (7  bz.  2  kr.) 

150  -  8  (10  bz.)* 


*  Die  übrigen  Bücher  (Ji — 18) des  Amadis,  mit  Ausnahme  des  siebenten,  dessen 
Breis  15  bz.  war,  linden  sich  nirgends  in  den  Registern,  dagegen  einmal  ein 
completes  Exemplar  zu  10  fl.  !>  bz. 


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255  - 


3  Cepbalj  complet.  (9  fl.) 
10  De  pignoribu.s.  (2  fl.  7  bz.  2  kr.) 
35  Kochbuch  4'°   (3  bz.  3  kr.) 
10  Biblische  Figuren  8«°  (3  bz.) 
10  Brunj  (1  fl.) 

52  Examen  fol.  (2  fl.  7  bz.  2  kr.) 
100  Coramunes  Conclusiones  (2  fl.) 

30  Reissbuch  fol.  (2  fl.) 

6  Sehlesische  Chronic  (?) 
100  Tyraqnelli  (10  fl.; 


Heilage  XXIV. 


Auszüge  aus  verschiedenen  Abrechnungen  mit  Buchdruckern  etc. 


Aus  der  Abrechnung  Korb's. 

Herbstmesse  1594:  „Item  mit  Jacob  Filethen  von  Mümpelgarth  ge- 
rechnet, helt  der  1.  teil  Amadis  67  bogenn  zu  1225  Exeraplarien, 
16  ballen  4  Riess  3  buch,  den  ballen  zu  trucken  15  fl.  thut  240  fl. 
7  bz.  2  kr. 

Der  Ander  teil  Amadis  42  bogen  zu  1225  Kxemplarien  10  Ballenn 
2  Riess  18  buch  zu  15  fl.  thut  154  fl.  5  bz. 

Der  3.  teil  Amadis  951/*  bogen  zu  1225  Exemplarien  23  ballen 
5  Riess  zu  19  fl.  thut  447  fl. 

Item  hart  h.  Johann  Feyerabendt  getruckt  Chron.  f'arionis  helt 
96  Bogen,  chron.  Scotorum  56  Bogen  thutt  49  Ba'len  4  Riess.  Den 
Balln  zue  13  fl.  Truckerlohuu  thutt  642  fl.  0  bz.  Noch  die  consilia  papae, 
vund  descriptio  Daniae  halten  Beide  143  bogen  thutt  zu  1225  Exem- 
plarien 35  Ballen  8  Riess.  Sind  der  Anderenn  1G25  Exemplar  vflgelegt 
worden  thut  Ann  gelt  332  fl.  0  bz.  .Inn  Summa  Alles  Trucker  lohns  Zu- 
namen 964  fl.  12  bz.  Daran  Empfangen  zwischen  der  Fasteuines  94: 
636  fl.  2  bz.  Rest  manu  .Ihn  noch  328  fl.  10  bz.  Daran  zalt  herbst- 
mess  94:  20  fl. 

Noch  55  fl.  5  bz. 

Item  dem  (.'orrectorj  so  die  Register  Ju  die  beide  Chronica  ge- 
macht hatt  2  fl. 

Item  h.  Carolo  Sigismundo  zu  einem  gemalten  kunststuck  dem  Maler 
bey  S.  leonhart  18  fl. 

Jtem  Jacob  Filethen  vff  das  1.  teil  promptuarium  geben       200  fl.u 


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-    256  - 

Aus  dem  Register  der  Herbstmesse  1595 
i'Bl.  38  verso:) 

„Jst  man  Jhme  Uacobo  Fileeten)  schuldig  gewest  für  den  5.  vnd 
6.  tbeill  Amadis,  so  gehalten  24  Ballen  3  Hess  16  buch  den  ballen  zu 
15  fl  378  fl.  -  bz.  1  kr.1' 

Einzelnes  Blatt  ohne  nähere  Bezeichnung. 
8.  9.  10.  11.  '2.  vnd  13.  Buch  Amadis  halten  382  Bogen  EU  1200 
Kxemplar  thut  01  ballen  6  Bis  minns  4  buch 

Den  ballen  16  fl.  thnt   1467  fl.  733'/*  <*• 

856  fl. 

Consuetudines  l'arisij  helt  254  bogen  zu  1000  Kxempl.  thut  50 
ballen  8  Bis 

Pen  ballen  21  fl.  thut  1067  fl.  5331/«  fl. 

535  fl. 

Conclnsio  Gabrielj  helt  183  bogen  zu  1000  Kxempl.  thnt  3(5  ballen 
6  Bis 

Den  ballen  25  fl.  thut  915  fl.  _        457'/*  «• 

532  fl. 

Oecisio  Caccharanj  vnd  Decisio  Boerij  halten  352  bogen  zu  1000 
Kxempl.  thut  70  ballen  4  Bis 

Den  ballen  21  fl.  thnt  1478  fl.  730  fl.  3  bz. 

840  fl. 

Consitia  Caceharanj  helt  115  bogen  zu  1200  Kxempl.  thut  27  ballen 
6  Bis 

Den  ballen  18  fl.  thut  407  fl.  248 V*  fl. 

320  fl. 

Couarruuias  helt  332  bogen  zu  1200  Kxempl.  thut  79  ballen  7  Bis 
thut  2072  fl.   1036J. 

Den  Ballen  26  fl.  1080 
Bromptuarium  lat.  8°  helt  53  bogen  zu  1500  Kxempl.  thut  15  ballen 

9  Bis 

Den  Ballen  28  fl.  thut  445  fl.   ^VL" 

300  fl. 

Institution"«  (?)  Iuris  8°  helt  60  bogen  zu  1500  Kxempl.  thnt  18  ballen 

Den  ballen  20  fl.  thut  360  fl.   180  fl. 

150  fl. 

Sehmeltzbuch  Krckers  helt  71  bogen  zu  1000  Kxempl.  thnt  14  ballen 
2  Bis 

Den  ballen  15  fl.  thut  212  fl.    100  jj; 

200  fl. 

Summa  8430  fl.    —    -    4256'/»  fl. 


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-   257  - 


PliniuB  lat.  fol.  helt  290  bogen  zu  1000  Exempl.  thut  58  ballen 

Den  ballen  24  fl.  thut  1392  fl.  090  fl. 


800  fl. 

Examen  8°  helt  104  bogen  zu  1500  Exempl.  thut  31  ballen  2  Ris 
Den  ballen  28  fl.  thut  873  fl.  9  bz.         430  fl.  12  bz. 


480  fl. 

Aus  dem  Einnahmen-  und  Au  »gab  e  n  bueh: 

Ausgaben  Fastenmessc  1596: 

„Item  den  5.  Aprilis  von  3  kücheln  Jns  kriegsbuch  zureissen  geheim 

21  Albus  4  hlr.  gepllrth  .Ihnen  (den  Vormündern)    1<>  Alb.  0. 
Item  Virich  Fischern  vonn  den  Figuren  Jnn  das  kricgs  buch  zu 

schneiden  gcbenn  2  fl.  18  Alb.  gepürth  .Ihnenn      1  fl.  9  Alb. 
Item  henrich  offenbach  von  don  3  kücheln  zu  schneiden  gebenn 

6  fl.  gepürt  .Ihnen  den  vormundern  3  fl.  —  — 

Jtem  den  10.  Aprilis  Johann  Atzein  dem  kupfer  Sticher  furn  Abtrag 

ettlicher  kupffer  Stuck  Jn  der  vormunder  namen    4  fl.  —  — " 

Ausgaben  Fastenmesse  1597 : 

„Jtem  den  2(5.  Martij  einem  so  die  bücher  collationirt,  zum  halben 
teil  geben  5  bz.u 

Ausgaben  Herbstmesse  1597: 

„Jtem  den  14.  7bris  Meister  Demein  dorn  glaser  für  1  Fenster,  so 
h.  Carl:  Sigis:  Jns  carmeliter  kloster  machen  lassen  8  11.  — 

Jtem  dem  kupffer  Stecher  vff  dem  lieben  Frawen  borg  geben  40  fl.  — 

Item  Jacob  Filethen  Am  7.  teil  Amadiss  so  139  fl.  getragen  geben 
74  fl.  Rest  man  Jhm  noch  (35  fl.  — 

Item  dem  kupffer  truckern  von  den  Kriegs  Figuren  geben  33  fl.  — u 

Ausgaben  Fastenmesse  1598: 

„Item  dem  licentiaten  so  Aller  band  Decisiones  durch  lesen  vff 
Rechnung  geben  20  fl.  — 

Item  Johann  Sawers  Correetorj  vonn  einem  Register  vber  das 
Theatrum  8°.  2  fl.  0  bz." 

Ausgabe  Herbstmesse  1598: 

„Item  Zachariae  palthenio  für  papier  vnd  Trucker  lohn  wegen  der 
Consiliorum  Cacheranj,  vnd  dann  für  Truckerlohn  Allein,  von 
ijsdem  Decisionibus  480  fl. 

Item  Matthes  Reckem  für  Truekerlohn  wegen  dess  Erckers 

229  fl.  3  bz. 

Item  Johann  Sawern  vom  promptnario  Jn  8"°  Jtem  pro  Jnstitutioni- 
bus  Oispini  zutrucken  304  fl.  7  bz.  2  kr. 

VII.  17 


-  258 


Item  othmer  Muller  von  Hasel  für  papier  450  fl.* 

Item  WolflF  Richtern  von  dem  Couarruuias,  vnd  den  decisionibus 
Boerij  Tmckerlohn  geben  1134  fl.  — " 

Ausgaben  Fastenmesse  1509: 

„Item  othmer  Müllern  von  Basel  für  papier  473  fl.  — 

Item  vom  Register  Jn  das  Examen  10  fl.  — 

Item  Johann  Sawern  vom  Examine  Jn  8uo  zu  trucken  geben 

424  fl.  3  bz. 

Item  Wolff  Richtern  vom  C.  plinio  zu  trucken  geben      580  fl.  — " 


*  Hiernach  wäre  die  Angabe 
wendet  wurde,  zu  ändern. 


S.  Hl,  das.s  nur  Strassburger  Papier  ver- 


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Namenregister 


Diejenigen  Personen,  bei  welchen  kein  Wohnort  angegeben  ist.  befanden  sich 

in  Frankfurt  a.  M. 


A. 

Abel,  Jacob,  von  Aarhuus,  220. 

Jacob,  von  Leipzig,  221. 
Acker,  Karl,  von  Strasburg,  12*. 

—  Philipp,  Dr.,  von  Mainz,  12*. 
Acontius,  Jobannes,  HO  A  ">ft. 
Albinns,  Bernhard,  von  Speier,  204. 
AI  brecht,  Erzbischof  von  Mainz,  34. 

—  Hans,  von  Strassburg,  97  A.u. 

—  Lorenz,  von  Lübeck,  '230. 
Alleintz,  Lorenz,  2:31. 

Alme  Reine,  Ascanius de,  von  Leiden, 
76.  199. 

Amman,  Jost,  von  Nürnberg,  22.  24.  31. 

64. 

Amsdorf,  Friedrich  von,  von  Weimar, 
27. 

Amtmann,  der,  von  Laoterbach, 2t)  1. 
Anckumb,  Gottscbalck,  von  ?,  212. 
Andronicus,  siehe  Cnipias. 
Anspach,  Peter,  von  Ulm,  241. 
Antonius,  Wilhelm,  von  Hanau,  247. 
Apiarius,  David,  von  Bern,  10»;  A  :ö. 

—  Matthias,  von  Bern,  2.  97  A.6 
Samuel,  von  Bern,  12*. 

Appell,  Jacob,  von  Leipzig,  12*. 

—  Sebastian,  von  Heidelberg,  12*. 
Atzel,  Jobann,  257. 

Aubry,  Johann,  53.  67.  Ii*.  91.  111. 

A.1W.  117  A.187.  226. 
Audeus,  siehe  Authaeus. 
August,  Kurfürst  von  Sachsen,  2»'».  31. 

82. 

Authaeus,  Jodocus,  2:«). 
Avicenna,  Christoph,  von  Hamburg, 
21  )M. 

A  y  re  r,  Johann,  Factor  d.  Nieolaus  von 
Dürckheim,  von  Strassburg.  77.  241». 


B. 

Backhusius,  Johannes,  113  A."". 
Bader,  Matthias,  233. 
Baldesheil!  ,  Georg,  von  Speier,  12*. 
Balduinus,  Clemens,  von  Lyon,  12*. 
Bau  hoff  er,  Philipp,  von  Schw.-Hall, 
240. 

Barfüsserkloster,  23.  48. 
Bart,  Haus  zum,  1.  3. 
Bartscherer,  Weigand,  248. 
Basa,  Bernhard,  von  Rom,  204. 
Bassee,  Anna,  11.  45.  4«. 

-  Franz,  50.  110  A.m. 
Katharina,  110  A.,oi. 

-  Nicolaus,  11.  19.  20.  45.  46.  4*. 
53.  56-60.  109  A.m.  112 A». 
128.  178.  237. 

Bauer,  Hans  Martin  <von  Kysenerk) 
94.  118  A.10". 

-  Katharina,  11*  A.1"". 

-  Martin,  233.  234. 
Baum,  Dietrich,  von  Cöln,  12*. 
Bau  mann,  Georg,  von  Erfurt,  12*. 
Baumeister,  Haus  zum,  47.  48. 
Bayr,  Wilhelm,  von  Worms,  12*. 
Bayrer,  siehe  Beier. 

Beatus,  Romanus,  51.  58.  72.  90.  93. 

111  A113.  204.  243. 
Bebel,  Johann,  von  Basel,  97  AA 
Beck,  Balthasar,  von  Strassburg,  97  A.v. 
Becker,  Matthias,  91.  116  A."".  257. 
Buh  am,  Hans  Sebald,  siehe  Brosamer. 
Behem,  Caspar,  von  Mainz,  59.  128. 
207. 

-  Friedrich,  von  Mainz,  96  A.1. 
Beier,  Victorinus,  246. 

Be  1 1  e r ,  Johann,  von  Antwerpen, 56  -5*. 
128.  22!». 

17* 


260  - 


Heller,  Peter,  von  Antwerpen,  231). 
Berg,  Michael  von  dein,  Dr.,  von 

Ansbach,  235. 
Berghaimcr,  siehe  Borckbauer. 
Bertram,  Anton,  von  Strasbourg,  202. 
Beuther,  Michael,  Dr.,  von  Padua,  16. 
Beyer,  Hartmann,  109  A.100. 

—  Pancraz,  von  Nürnberg,  103  A.a9. 
Biltz,  Georg,  von  Magdeburg,  213. 

B  i  n  d  o  n  i  u  s ,  Caspar,  von  Venedig,  128. 
Birckmann,  Arnold,  von  Cöln,  128. 

—  Arnold  Johann,  von  Cöln,  28. 13*>. 

-  Gottfried,  von  Cöln,  28.  13<3. 

—  Johann,  von  Cöln,  25. 

B  i  s  c  h  o  f  f ,  Eusebius,  siehe  Episcopius. 
ßle issner,  David,  von  Leipzig,  209. 
Bleyme ister,  Konrad,  von  Ulm,  207. 
Bloemaert,  Abraham,  von  Utrecht,  «H. 
B  o  b  e  1 1 ,  Konrad,  von  Weissenburg,  128. 
.Bock,  Haus  zum,  1.  3.  4. 

—  Nicolaus,  von  Leipzig,  110  A.10*. 
Bockle,  Paulus,  von  ?,  242. 
Bocksperger,  Hans,  von  Salzburg, 

103  A.iö. 
Böhm,  Caspar,  siehe  Behcm. 
Bon,  Dietrich,  von  Cöln,  128. 
Bo n  8,  Johann  Baptist  de,  von  Genf  (?), 

211. 

Bo<juin,  Andreas,  von  Verona,  202. 
Borckhauer,  Agnes,  von  Mainz,  9. 
22.  100  A.". 

—  Augustin,  Dr.  med.,  von  Mainz, 
9.  100  A». 

Brachfeld,  Paulus,  90,  115  A.m.  241. 
Brand,  Dilmann,  von  Speior,  128. 
Brandis,  Ludwig,  von  Helmstedt,  230. 
Bra ubach,  Agathe,  (s.  auch  Lützel- 
berger)  46-48.  (J9.  70.  249. 

—  Anna,  erste  Frau  Peter  Brau- 
bach's,  H)8  A.™. 

-  Anna,  dritte  Frau  P.  Br.,  10s 
A."°. 

-  Barbara,  10K  A.w. 

—  David,  4t;.  48.  09. 

-  Elisabeth  (I.  u.  II  ),  108  A.". 

-  Helene,  10*  A."  u.  Au:. 

-  Katharina  (I.),  108  A.w. 
Katharina  (II. ),  siehe  auch  Feyer- 
abend,  Katharina,  4<>.  4«.  108 
A.".  121. 

-  Kunigunde,  108  A."!. 


Braubach,  Margaretha,  vierte  Frau  P. 
Br.,  108  A.w.  10!»  A.1"4.  219. 

—  Margaretha,  108  A."0. 

—  Maria,  108  A.00. 

—  Peter,  4.  4»>.  47.  108  A.«  A.*". 
172  u.  ff. 

—  Peter,  Erben,  18.  47. 

—  Philipp,  108  A.M. 
Simon  Peter,  108  A."*. 

Braun.  Erasmus,  von  Bamberg,  21 1 . 
Braun  lincker,  Sebastian,  128. 
Braunmiiller,  Simon,  von  Bietigheim, 
244. 

Brecht  an  us,  Jacob,  von  Venedig,  227. 
Bredorodius,  Dr.,  20t». 
Brem,  Heinrich,  von  Mainz,  215. 

—  Martin,  von  Jena,  235. 

I  Brendel  von  Homburg,  von  V,  •'•<;. 
Brenner,  Sebastian,  244. 
B  reu  nie,  Georg,  von  Heilbronn,  227. 

—  Georg,  von  Schw.-Hall,  221». 

—  Leonhard,  von  Heilbronn,  12«. 
231. 

Bri nger,  Johann,  104  A.M. 
Bromm,  Claus'  Frau,  121. 

—  Hans  Heinrich,  215. 
Brosamer,  Hans,  von  Fulda,  5.  272. 
Bru burger,  Nicolaus,  von  V,  !»7  A». 
Bruck,  Gertrud  von,  von  Colmar,  85. 
Brüll,  Jobann,  181. 

Brunner, Michael,  von  Pforzheim,  12x. 
Bry,  Dietrich  de,  205». 

—  Katharina  de,  209  A  ***. 
Buchhamer,  Jacob,  M.,  von  Neustadt 

an  d.  Oerla,  179. 
Burer,  Ludwig,  Dr.,  von  Schw.-Hall, 
231. 

Bürger,  Johann,  von  Mainz,  227. 

—  Philipp,  von  Aschaffenburg,239. 
Bursch,  Wendel,  von  Nürnberg,  12*. 
BursenluB,  Georg,  von  Hamburg,  213. 
Burtenbach,  Georg,  von  Augsburg, 

91. 

—  Hans,  von  Augsburg,  12H. 

—  Hans  Georg,  von  Augsburg,  217. 

C 

Caimocks,  Cornelius,  von  Antwerpen, 
12*. 

—  Heinrich,  von  Speier,  128  A.'. 


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Caimocks,  Hubert,  von  Speier,  12* 
AA 

-  Ruprecht,  von  Antwerpen,  128 
A.1. 

Cauibier,  Kobert,  242. 
Canler,  Dr.,  von  Nürnberg,  128. 
Carmeliterkloster,  71.  76.  81.  93. 

118  A.,JU.  142. 
Caesar,  Johann  Baptist,  111 A.1*. 222. 

-  Pius  Felix,  75.  Hl.  83.  87.  114 
A.1".  212.  240. 

-  Wolf  Dietrich,  74.  78.  81 '-83. 
114  A."3.  248. 

Caspar  der  Sattler,  5J06, 

C aste n,  siehe  Barfüsscrkloster. 

Ce Marius,  Johannes,  M.,  von  Nürn- 
berg, 225. 

Chol  in us,  Josuinus,  von  Cöln,  223. 
Maternus,  vou  Cöln,  129.  1*2. 

C  i  v  i  s ,  Johannes,  von  WassertrüUingeu, 
228. 

Claudi  di  Mi.,  von  Basel,  206. 
Clebitius,  Wilhelm,  34.  36. 
Clessius,  Konrad,  207. 
C  n  i  p  i  u  s ,  Johannes  Andronicus,  M.,  46. 
C  o  in  ni  e  1  i  n  u  s ,  Hieronymusen  Ileidel 

berg,  21b'. 
Cornhaert,  Theodor,  von  Gouda,  41». 
Corrector  bei  Georg  Kab,  129. 
Cortoys,  Anton  (1),  103  A.*u. 

-  Anton  (II),  103  A.w. 

-  Peter,  104  A.» 
Cotwitzius,  von  V,  183. 
Cumelinus,  sieho  Coinmelinus. 


Dackh,  Heinrich,  48.  64. 65.  11«  A.« 

u.  l«7. 
Damm,  Bartel's  Witwe,  vou  Heidelberg, 

241». 

Dann en bürg,  Hellas,  von  Hamburg, 
241. 

Demel,  Glaser,  257. 
Deuern  ,  Hans  von,  217. 
Dietrich,  Alexander,  von  Nürnberg, 

202. 

Dietz,  Johannes,  229. 

Dilherr,  Anton,  von  Antwerpen,  12!» 

Doctor,  Ludwig,  von  Kamberg,  232. 


Dominikanerkirche,  M.  94. 
Dorengol,  Georg,  von  Fach,  121». 
Dosch,  Valentin,  181.  245. 
Drechsler,  Katigunda,  4.   16.  167 
Anmkg. 

-  Thomas,  !.  Iii.  KW  A.,,M.  121».  IGT. 
Droher,  Konrad,  von  Erfurt,  129. 
Drexlcr,  Elias,  von  Dinkelsbühl,  210. 
Drogell,  Hans,  von  Hildeshoim,  121». 
D  U  r  c  k  h  e  i  in ,  Nicolaus  von,  von  Strass- 

bürg,  42.  46.  l»l.  145.  148  u.  ff. 
2.18.  241». 

—  Nicolaus'  von,  Erben,  86.  92. 
116  A.lM. 

Dürr,  Bartholomaeus,  15.  18. 


E. 

Fibercke,  Konrad,  von  Ulm,  205. 
Ed  er,  Wolf,  von  Ingolstadt,  247. 
Egenolff,  Christian,  1-3.  9. 

-  Christian'»  Witwe,  121. 

-  Erben,  29.  54.  121». 

-  Isaac,  82.  85.  114  A.u7.  218. 

-  Faul,  von  Marburg,  240. 
Einkäufer,  Markgrätliche,  von  Dur- 
lach, 233. 

Eissner,  Michael,  91.  115  A.14**.  116 

A.m. 

Elzevier,  Gillis,  von  Leideu,  92.  117 

A.1<w.  208.  212. 
Elsheimer,  Adam,  103  A47. 
Elz,  Anton  von,  von  ?,  199. 
Emmel,  Samuel,  von  Strassburg,  43. 

129. 

Endtcr,  Georg,  von  Nürnberg,  223. 

E  p  i  s  c  o  p  i  u  s ,  Eusebius,  von  Basel,  4 1 . 
151.  211.  235. 

Erstenberger,  Georg,  213. 

Eschen  berger,  Andreas,  von  Nürn- 
berg, 129. 

Esperius,  Eberhard,  Dr.,  von  Worms, 
210. 

Eyrer,  siehe  Ayrer. 


F. 

Faber,  Franz,  von  Lyou,  212. 

-     Johann,  38.  lu7  AhS. 
Fabritius,  Johannes,  von  Cöln,  «17. 


2f>2 


Fabritius,  Walther,  Dr.  jur.,  von 
Cöln,  6*. 

Palckenburg,  Heinrich,  von  Cöln, 
Uli». 

Falken,  Haus  zum,  113  AIM.  114  AUÜ- 
Faust      von  Aschaffenburg, 

Johann   Friedrich,  113  A,M. 
Fehr,  Bartholomaeus,  204. 
Felde,  Rochus  von  dem,  '243. 
Ferrolien,  von  Lyon,  129. 
Feyerabend,  Agathe,  von  Heidel- 
berg, 121. 

-  Aegidius,  von  Heidelberg,  7.  H. 
120. 

Andreas,  von  Gflns,  95.  99  A.19. 

115  A.1*".  118  A.'*\ 

Anna,  von  Schw -Hall,  7.  120. 

-  Anna,  Frau  d.  Aegidius  F.,  von 
Heidelberg,  120. 

Anna,  Schwester  Sigmund  s  F., 
von  Heidelberg,  121. 

-  Anna,  Tochter  Sigmunde  F., 
49.  121. 

-  Anton,  von  Schw.-Hall,  120. 

-  Barbara,  von  Heilbronn,  120. 

-  Carl  Sigmund  (von  Bruck),  49. 
63-66.  72-74.  HO.  u.  ff  1 14  A.M1. 
115  A.,&"*.  117  A  im  u.  m.  121. 
255.  257. 

Caspar,  von  Schw.-Hall,  120 
Caspar,  von  Speier,  121. 

-  Clara  (I),  von  Schw.-Hall,  7. 120. 
Clara  (II),  von  Schw.-Hall,  7. 120. 
Clara,  von  Heidelberg,  121. 
David,  von  Krispenhofen,  120. 

-  Dorothea,  von  Heilbronn,  120. 
Elisabeth,  von  Schw.-Hall,  7. 
120. 

-  Elisabeth,  49.  121. 

-  Heinrich,  von  Schw.-Hall,  7. 120. 
Hieronymus,  22.  35.  36.  49.  51. 
121. 

-  Jacob,  von  Schw.-Hall,  120. 

-  Jacob,  Dr.,  von  Heilbronn,  225. 

-  Johann,  (I),  44  -  46  52.  54.  58. 
65.  66.  69  -  71.  79  u.  ff.  93.  109 
A.1".  115  A.11**.  117  Aw\  121. 
167.  168.  179.  180.  225.  250.  255. 

-  Johann  (II),  87.  94.  95.  115 
A.,M«.  121. 

-  Johann,  Dr.,  von  Heilbronn,  222. 


Feyerabend,  Johann  Stephan,  von 
Schw.-Hall,  99  A1*  121. 
Johannes,  von  Weinsber«,  120. 
Katharina,  geb.  Braubach,  Frau 
Johann's(I)  F.,  46.  54.  108  A". 
121.  179. 

Katharina,  Tochter  Johann'»  (I) 
F.,  121. 

-  Konrad  (1),  von  Schw.-Hall,  7. 
84.  120. 

Konrad  (II),  von  Schw.-Hall,  7. 
120. 

-  Konrad  (III),  von  Schw.-Hall, 
118  A.,;o.  120. 

-  Leonhard,  von  Schw.-Hall,  120. 
Lucretia  Maria,  49.  121. 

-  Lukas,  von  Heidelberg,  121. 
Magdalena,  geb.  Juncker,  54.  87. 
93.  11H  A."'.  121. 

-  Magdalena,  geb.  Borckbauer,  9. 
37.  64.  121.  179. 
Magdalena,  Tochter  Sigmund'» 
F.,  37.  49.  121. 

-  Margaretha,  von  Schw.-Hall,  7. 
120. 

Margaretha,  von  Heidelberg,  121. 
Maria,  von  Schw.-Hall,  7.  120. 

-  Maria  Katharina,  siehe  Wieder- 
hold, Maria. 

-  Martin,  von  Heidelberg,  121. 

-  Melchior,  von  Schw.-Hall,  118 
A.lIu.  120. 

-  Sigmund,  1  u.  allenthalben. 

-  Stephan  (1),  von  Schw.-Hall, 
120. 

-  Stephan  (II),  von  Heilbronn,  99 
A.,u.  120. 

-  Ursula,  (s.  auch  Wioderhold,  Ur- 
sula), 54.  «6.  121. 

Fichard,  Elisabeth,  121. 

-  Johann.  Dr.,  19.  24.  37.  50.  57. 
111  A.m.  129.  181. 

Figulus,  Sebastian,  63.  112  A.l<>. 
Fileth,  Fileet,  siehe  Foillet. 
Finkelthaus,  Lorens,  von  Leipzig, 
129. 

Fischer,  Bernhard,  von  Nürnberg,  129. 

-  Georg,  von  Nürnberg,  129.  225. 

-  Hans,  von  Mainz,  214. 

-  Peter,  54  65.  83.  111  A.1"'. 
113  A.13*  u.  13S.  239. 


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-   263  - 


Fischer,  Ulrich,  von  Hanau,  69.  70. 
257. 

—  Valentin,  246. 
Flacius,  siehe  lllyricus. 
Fleisch bein,  Philipp,  241 
Flock,  Erasmus,  Dr.  med.,  250. 
Foillet,  Jacob,  von  Mömpelgart,  91. 

228.  255  -  257. 

Francis«  :is,  Franciscus  de,  von  Ve- 
nedig, 211. 

Franck,  Hans,  von  Magdeburg.  213. 

Frank,  Matthaeus,  104  A.au. 

Freher,  Marquard,  Dr.,  von  Heidel- 
berg, 234. 

Frey,  Adam,  von  Gelnhausen,  201. 

Friedrich  III.,  Kurfürst  von  der  Pfalz, 
10. 

Frobenius,  Aurelius,  von  Basel,  41 

Jobann,  von  Basel,  2. 
Frölich,  Jacob,  von  ?,  97  A.9. 
Frosch.  Haus  zum  alten,  3. 
Froscbauer,  Christoph,  von  Zürich, 

97  A.9.  129. 
Fugger,  Bernhard,  204. 
Fuhrmann,  Valentin,  von  Nürnberg, 

129.  145.  245. 
Füll  mann,  Hans  Ulrich,  von  Sulz, 

167. 

Funck,  Hans  Jacob,  von  Stuttgart, 
214. 

-  Wilhelm,  von  Stuttgart,  12».  246. 


6. 


Gabianus,  Angelus,  von  Lyon,  199. 
Gartmann,  Hans,  von  Speier,  129. 
Gebhard,  Erzbischof  von  Cöln,  X18 
A.1". 

Göddern,  Hans'  von  Frau,  121. 
Geltner ,  Peter,  132  A.1. 
Gemuseus,  Hieronymus,  von  Basel, 
216. 

Gering,  Jacob,  von  Nürnberg,  224. 
Gerlach,  Hans,  215.  21».  249. 
Gcrlatz,  Dietrich,  von  Nürnberg,  129. 

-  Dietrieh's  Erben,  von  Nürnberg, 

209. 

Ger  um,  Christoph,  von  Speier,  207. 
Gesandten,  die,  von  Aachen,  201. 

-  von  Nürnberg,  237. 


Gessncr,  Jacob,  von  Zürich,  129. 
Gesusius,  Walther.  von  Mainz,  12t». 
Gisecke,  Matthias,  von  Magdeburg, 
129. 

Glauburg,  Hieronymus  von,  121. 

—  Johann  von,  136.  137. 
Johann  von,  Dr.,  228. 

Goldschmidt,  Gregor,  129. 
Goothe,  Jobann  Wolfgang  von,  52. 
Graff,  Stephan,  von  Freiburg,  12». 
Gräffenbruck,  Gerhard,  von  Cöln, 
213. 

Graffenburg,  Johann,  von  Cöln  (?). 
129. 

Gran,  Jost,  6.  7. 

Grätter,  Peter,  von  Schw.-Hall,  238. 
Grav,  Gerwinus,  von  Leiden,  213. 

—  Hans,  23.  103  A.M. 
Greiff,  Georg,  von  GÖttingen,  228. 

—  Nicolaus,  siehe  Gryphius. 

Gr  ei  ss,  Abraham,  von  Dinkelsbühl, 
202. 

Grimm,  Paul,  von  Strassburg,  12». 
Gross,  Albrecht,  von  Kothenburg  a.d. 
Tauber,  12». 

—  Henning,  von  Leipzig,  100  A.M*. 
215. 

Grosskopff,  Andreas,  von  Stuttgart, 
201. 

Gruber,  Balthasar,  203. 
Grumbach,  Wilhelm von,aus Franken, 
23.  26.  34 

—  N.,  von  ?,  183. 
Gruner,  Salomen,  von  Jena,  241. 

—  Valentin,  von  Scbweinfurt,  12». 
Gruppenbach,  Georg,  von  Tübingen, 

129.  220. 
Gryphius,  Nicolaus,  23*3. 
Guarinus,  Thomas,  von  Basel,  12». 
GUlfferich,  Hermann,  4  —  7. 125—127. 

—  Margaretha,  5.  6.  20.  2H.  2».  10» 
A.,M.  125-127.  12».  136.  137. 
142.  147  u.  ff. 

Gumpel,  Jud  zum  Bären,  3. 
Güntter,  Caspar,  von  Wimpfen,  2< m;. 
Gürtlerstube,  Haus  zum  (siehe  auch 

Homburg),  47. 
Gutmann,  Georg,  von  Dinkelsbühl, 

129. 

Gutte,  Erhard,  von  Antwerpen,  128 
A.» 


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264  - 


(}  y  ran  ich 's  Erben,  von  Cöln  129. 
Gymnicus,  Jacob,  von  Cüln,  91  A  u. 

—  Johann  (III),  von  Cöln,  6L  120. 

22:1 

H. 

Ihiil,  von  Eschersheim,  6L 

llajnin,  Jod  zum  halben  Mond,  7<>. '-'-?<>■ 

Hala.  Hoseas,  2.{*. 

Kaller,  Hans  Felix,  von  Zürich,  2HL 

—  Konrad,  von  Zürich,  130. 
Hamann,  Johann,  von  Vaihingen,  130. 
Hammerschmied,  Konrad,  von  Din- 

kclsbühl,  2üü 
Han,  Elisabeth,  20.  102  AJL  102  AJ2L 
U1L 

—  Georg,  5.  6. 

—  Hartmann,  20. 102  A.w.  101»  >*-'"- 
1UL 

Hermann,  20.  102  AJ^ 
Katharina,  (siehe  auch  Kebart, 
Katharina)  iL  20.  26. 
Katharina,  Tochter  Weigand's 
Hü  20»  102  A.M. 

—  Kilian ,  6.  20.  48.  101  A^.  1QS 

—  Margaretha,  (siehe  auch  < üi Ille- 
rich, Margaretha)  5. 

—  Peter.  Weigand.20. 109  119. 

—  Sara,  20. 102  A  M.  109  A™.  112, 

—  Wcigand ,  IL  L  LL  20.  2L  102  i 
A  ,0*.  125—127.  IM.  166.  lZiL 
Weigand's  Erben,  20-22.  43. 

Härder,  Adam,  20. 

—  Elisabeth,  22, 

—  Georg,  von  Marburg,  120. 

—  Kunigunde,  geb.  Seybelt,  20. 

—  Michael,  2« -an.  1Q&  A.;v«. 

—  Peter,  22» 

—  Zacharias,  22. 

Harnisch,  Josua,  von  Heidelberg,  227. 

—  Matthias,  von  Heidelberg,  120. 

—  Matthias,  von  Neustadt  a.  d. 
Haardt,  222. 

—  Wilhelm,  247. 
Hartmann,  Georg,  Dr,  von  Schw.- 

Hall,  220. 

Hartt,  Andreas,  von  Edinburg,  202. 
Harttenkopff,  Hans,  von  Lüneburg,  1 

21Ü. 


Haug,  Joseph,  von  Schw.-Hall,  120. 

Haus,  rothos,  auf  dem  Kossmarkt,  2ü. 
das  steinerne,  am  Leonhards- 
thor, 22.  126*. 

Heber,  Philipp,  von  Korbach,  12LL 

Heckbacher,  Konrad,  LU4  A.1W. 

—  Seyfried,  H5  A.,M.  Hfi  A.m. 
II  eckmann,  David,  von  Tübingen, 

202. 

Hecmskerk,  siehe  Heingkerk. 
Hoorwagen's  Erben,  von  Basel,  120. 
Heidelberger,  Heinrich  (I),  100  A*. 
IM  AJH  und  AJL 

—  Heinrich  (II),  56.  Ul  A»»» 

—  Jacob,  46.  125.  122. 

—  Margaretha,  100  A.M. 
Heider,  Bernhard,  202.  242 
Heidt,  Jobannes,  von  ?,  130. 
Heil,  Andreas,  von  Leipzig,  120. 

—  Andreas',  Erben,  von  Lripzig, 
122. 

—  Wolf,  von  Jena,  120. 
Heinrich.  Herzog  von  i'»r:iii]i>ch\vei^,'J. 

—  Julius,    Herzog  von  Braun- 
schweig, 50. 

Nicolaus,  von  Oberursel,  LH 
Held,  von  Fleyn  (V),  12LL 
Hellmuth,  Caspar,  82. 
Helwig,  Paul,  von  Wittenberg,  242. 
Hemskerk,  Abraham,  von  Haarlein, 
42. 

Hengel,  Hans,  LH  A.,M.  21L 
Herold,  Emanuel,  von  Basel,  2.  iL 
Hess,  Heinrich,  von  Wittenberg,  120. 
Hossolor,  Nicolaus,  2.'Hi. 
He us ler,  Leonhard,  von  Nürnberg, 222. 
II  e u s m  a  n  n ,  Gerhard,  von  Bremen,  212. 
Heussler,  Fridolin,  von  Basel,  40*  IL 

—  Esther,  von  Basel,  4L  56. 
Heveling,  Heinrich,  von  Mainz,  212. 
Hirsch,  Jud,  212. 

llochgcsang,  Konrad,  130, 161  Anmkg. 
Hof,  Trier'scher,  88. 
II  offmann,  Andreas,  von  Wittenberg, 
202. 

—  Balthasar,  204, 

—  Eberhard,  von  Braunschweig, 
210. 

—  Hans,  von  Nürnberg,  219. 
Holstein,  Magnus,  von  Hannover,  224, 
Holzhausen  von,  Familie,  8tL 


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-    2ti.r>  — 


Humberger,  Johann,  HL 

II  um  bürg,  Haus  zum  hoben.  IL 

II  omni,  Wendel,  ütL&Lm  AJ«k.  24L 

Horst,  Peter,  von  Cöln,  LH  231L 

Rüdiger,  von  Braunschweig,  243. 
Hospital,  zum  beil.  Geist,  ID.  biL  114 
A.MW. 

Hulsius,  Levinus,  von  Nürnberg,  2.tl. 
LI  umbracht,  Konrad  von,  (iL 

—  Lucretia  vou,  OL 
Hut,  Haus  zum  eisernen,  L 
Huter,  Anna,  fi» 

Nicolaus,  iL  2L  iiö  A.1*. 
UUtor,  Katharina,  HH  AÄ 
Magdalena,  102  A.M. 

—  Margaretha,  Frau  des  Simon  IL, 
2L  3iL 

Margaretha,  Tochter  d.  Simon  H^ 
Lül  AJL 

Simon,  HL  2L  30.  3L33.  .17-31». 
00»  öü»  130.  LÜL  LÜL  HüL  liitL 
LÜL 

Hutten,  Georg  Ludwig  von,  von?,  1-si. 
Hynseinius,  Jobann,  von  Prag,  £!Zl 


Jacob,  Cyriacua,  L=4.  32.  ilZ  A.<\  100. 
A.*5. 

—  Hans,  L  4.  HL 

—  Katigunda,  (s.  auch  Drechsler, 
Katigunda),  0,  L  liL 

—  Sara,  (siehe  auch  Zöpfe),  Sara)  L 

—  Wal  bürg,  (siehe  auch  Hasch,  Wal- 
burg) L 

Jäger,  Georg,  von  Oberursel,  130. 
Illyricus,  Matthias  Flacius,  39. 
J  nt  z ,  Peter,  von  Sachsenbausen,  iL  2L  3ö. 
Jobin,  Bernhanl,  von  Strassburg,  3iL 

tiL  111  A.m.  203, 
Johann  von  Emden,  130. 
Johann,  Kurfürst  von  Trier,  SB. 

—  Friedrich,  der  Mittlore,  Herzog 
von  Sachsen,  2tL 

—  Wilhelm,  Herzog  von  Sachsen,  2L 
Johannes  von  Soost,  *i7. 

Jobs,  Jobann  von,  von  Eichciaachsen, 

Isaac  von  Cöln,  LUL 

—  Jud  zum  halben*  Mond,  üi. 

—  Jud  zur  weissen  Koson,  221L 


Julius,  Herzog  von  Braunschweig,  jü 
Juncker,  Claus,  bL  LLM  A.w>. 
Katharina,  Hü  k.m. 

—  Albert,  von  Biaunschweig,  201. 
Junta,  Bernhard,  von  Florenz,  Ll 

—  Philipp,  von  Cöln,  25» 
Justus,  Georg,  von  Heidelberg,  213. 

K. 

Kaa Ibach,  Thomas,  l'4.~>. 
Kael,  Adam,  von  Würzburg,  200. 
Kaib,  Hans,  22U. 

Katharineuthurm,  83.  LLQ  A.liu. 
Ke  isser,  Arnold,  von  Cöln,  VM. 
Keller,  Christoph  Jacob,  von  Hanau, 
2Uä. 

Kellner,  Christoph,  2ÜÖ. 

—  Heinrich,  W  A.*1. 
Kompfer,  Erasmus,  Hl  101  A." 
Kescbet,  Peter,  von  Cöln,  240. 
Ketssner,  Zacbaous,  siehe  Zetsner. 
Kirchner,  Ambrosius,  von  Magdeburg, 

200. 

Anton,  Dr.,  QiL 

—  Christoph,  von  Leipzig,  2l£L 

— -   Wolf,  von  Magdeburg,  LÜL  LLL 
24L 

Kissner,  Zacbaous,  siebe  Zetsner. 
Kistner,  Zachaeus,  siehe  Zetsner. 
Kivir,  Simon,  Dr.,  von  Nürnberg,  213, 
Klein,  Dr.,  von  ?,  ÜL 
Klotz,  Johann,  220. 
Knoblauch,  Johann  von,  2& 

—  Waltber  von,  28. 
Kn  ob  loch,  Philipp,  24L 

Knorr,  Andreas,  von  Nürnberg,  200. 
Köbel,  Jacob,  von  Oppenheim,  5. 
Koch,  Daniel,  von  Waiblingen,  H>7. 

—  Melchior,  von  München,  130. 
Kochel,  Nicolaus,  von  Worms,  130. 
Kochendorff,  Clara  von,  von  ?,  (siehe 

auch  Feyerabend,  Clara  \\\),  L  84.  L2J1 
König,  Hans,  von  Cassel,  214. 

—  Konrad,  von  Jena, 

—  Konrad,  von  Leipzig,  130. 

—  Ludwig,  von  Basel,  232. 

—  Samuel,  von  Basel,  IL 

—  Sophie,  von  Basel,  iL 
Kopf,  Peter,  öfi.  LL5  242. 


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-    266  — 


Kopp,  Hans,  von  Vaihingen,  2JJL 
Korb,  Hieronymus,  IL  22.  74-79.  82. 

8L  90.  93.  113  A.ia\  115  A.r-h .  2ÜL 

2LL  250. 
K osso ler,  Johannes,  101  A 
Kracbbein,  Gasthaus  zum,  92 
Kram  er,  Andreas,  104  A.5a. 
Kranmeister,  Hans,  von  Regensburg, 

130. 

Kraus,  Dietrich,  von  Cöln,  130. 
Krau s s,  Hans,  21fL 
Krell,  Matthaeus,  von  Schleusingen ,  1 79. 
Kress,  Christoph,  von  Oehringen,  13LL 
—     Christoph,  von  Heilbronn,  130. 
Kretzer,  Paul,  von  Hamburg,  24L 
Kriebcl,  Balthasar,  IM  A."» 
K  r  i ge r ,  MatthaeuB,  Baden-Baden,  130. 
Krug,  Haus  zum,  5,  20.  125 
KUlsner,  Michaol,  von  Nürnberg,  23L 
Kfinle,  Konrad,  von  Stuttgart,  130. 


Lamprecht,  von  Hildesheim,  130. 
Landri,  Peter,  von  Lyon,  240. 
Lantz,  Balthasar,  204. 
Latomus,  siebe  Steinmetz.  L 
Lautenbach,  Konrad,  M.,  2ÜL 
Lauterbach,  Georg,  222. 
Leb,  Wendel,  von  Wittenberg,  242. 
Lechler,  Hans,  2L  102.  A.M. 

—  Martin,  2L  33.  58.  102  A.M.  109 
A.,M.  13L 

Leinwandhaus,  22. 
Leissner,  Caspar,  Dr.,  von  Speicr, 
208. 

Leprcux,  Pranciscus  de,  von  Genf 
2LL 

—  Johannes,  von  Genf,  23< 
Leu  cht,  Vnlomin,  216. 
Lipp,  Balthasar,  äL  Ufi  A'"» 
Littardus,  Konrad,  von Dillingcn, (?), 

35, 

Lochner,  Christoph,  von  Nürnberg, 
205. 

—  Joachim,  von  Nürnberg,  131.223. 
Longus,  Petrus,  von  Venedig,  60.  üL 
Lonicer,  Adam,  Dr.  med.,  43. 

—  Johann  Adam,  iL 
Liiw,  Jnd  zum  Ochsen,  92.  23lL 


Löwenburg,  Haus  zur,  38.  50. 
Löwenstein,  Graf  von,  von  ?,  213. 
Lucienberger,  siehe  Lützelberger. 
Ludwig,  V.,  der  Friedfertige,  Kurfürst 
von  der  Pfalz,  L 

—  VI.,  Kurfürst  von  der  Pfalz,  52. 

—  Daniel,  von  Oehringen,  13L 

—  Hans,  Dr.,  von  Kamberg,  213. 
Lutz,  Tobias,  von  Augsburg,  244. 
Lützelberger,  Agathe  (siehe  auch 

Braubach,  Agathe,)  17. 48.  M.  70. 

—  Barbara,  fiiL  113  A.l3S. 

—  Elsa,  33.  113  A.'*. 

—  Johann,  M.,  4L  HL 


M. 

MaietuB,  Robert,  von  Venedig,  243. 
Mair,  Paul  Heetor,  von  Augsburg,  tL 

lüi  A.s\ 

Marggraf  f,  Georg,  von  Tübingen,  13L 
Marne,  Claude  de,  53.  9L  Iii  A.110. 
200. 

Mar  stall  er,  Balthasar,  von  Strass 

bürg,  42.  143  u.  ff. 
Martorff,  von  ?,  250. 
Maul,  Quirinus,  von  Dietz,  242. 
Mau 8,  Peter  (siehe  auch  Musculus), 

HL  240. 
Maximilian  IL,  34. 
Mayer,  Lukas,  104  A.JB. 

—  Nicolaus,  von  Lüneburg.  236, 

-  Peter,  Dr.,  34. 
Mechel,  Josias,  von  Basel,  181. 
Mediinger,  Johann,  13L 
Meelheim,  siehe  Meiern. 

Meehr,  Pefer  van  der,  von  Riga,  2ML 
242. 

Melancbthon,  Philipp,  3L 
Meiern,  Oies  von,  233. 
Mengershausen,  Hieronymus,  219. 
Mcngerstorff,  Ernst  von, Erzbischof 

von  Bamberg,  1S3. 
M  cnss,  Georg's  Witwe,  von  Kreuznach, 

220. 

Mercator,  Michael,  von  Antwerpen, 

233. 

M  Lj  Claudi  di,  siebe  Claudi  di  Mi. 
Michael,  Dietrich,  von  Danzig,  2UÖ. 
Modi us,  Pranciscus,  M.  i>5.  1K1-  183. 


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Moltzboim,  Daniel  von,  von  Stras- 
burg, 209. 
Monia,  9.  100  A.". 
Moretus,  Johannes,  von  Antwerpen, 

225. 

Moriz,  Landgraf  von  Hessen,  *!>. 
Moses  .lud  zum  Korb,  235. 
Müller,  Christian,  siebe  Mylius. 

—  Lorenz,  167. 

—  Othmer,  von  Basel,  856. 

—  Sebastian,  von  Brandenburg,  244. 
Müntzer,  Georg,  von  Bamberg,  224. 

—  Johann,  von  Bamberg,  222. 
Münzenberger,  Johann,  76.  226. 
Musculus,  Petrus  et  cons.,  94. 
Mylius.  Arnold,  von  Cöln,  25.  2(X). 

—  Christian,  von  Strassburg,  181. 

—  Kicbard,  von  Strasaburg,  243. 

N. 

Ncuber,  Ulrich,  von  Nürnberg,  129 
A\  131. 

—  Wolf,  von  Nürnberg,  131  A.ff. 
Neu  haus,  Ulrich,  38. 

Neukum,  Michael,  von  Pforzheim,  232. 
Neumair,  Hans,  von  Ulm,  131. 
Neuste tter,   Erasmus,    von  Würz- 
burg, 183. 

—  Johann  Christoph,  von  Würz- 
burg, 183. 

Nitt,  Abraham,  von  Landau,  131. 
Northan,  Johann,  von  London,  223 
Notar,  V,  im  Antoniterhof,  237. 
Nu  sei,  Mercurius,  von  ?,  131. 

0. 

Obermaier,  Andreas,  von  Nürnberg, 
131. 

Ochsen,  Haus  zum,  19.  KU  A.4i. 
Offenbaeh,  Heinrich,  23.  IU3  A.". 
131.  257. 

—  Jeremias,  4. 

—  Philipp,  1(8  A.M. 

0 porin us,  Immanuel,  von  Basel,  107 
A.w". 

—  Johannes,  von  Basel,  3.  39.  41. 
131.  150.  238. 

Ort,  Philipp,  239 


Ostein,  Leonharri,  von  Basel,  232. 
Osthausen,  Heinrich,  von  Leipzig, 
218. 

P. 

PaltheniuB,  Zacharias,  91.  116  A.w. 
248.  257. 

Papius,  Johann,  von  Kitzingen,  224. 
Patres,  die,  von  Boasa,  (¥),  131. 
Perna,  Peter,  von  Basel,  110  A."". 
Pernbeck,  Michael,  von  Windsheim, 
120. 

Petreius,  Antonius,  von  Nürnberg, 
97  A.» 

Petreus,  Theodor,  von  V,  245. 
Petri,  Bernhard,  von  Bremen,  204. 
Peucer,  Caspar,  Dr.,  von  Wittenberg, 

31-33. 

Peuter,  Michael,  siehe  Beuther. 
Pistorius,  Philipp,  2ty. 
Pithan,  Johann,  52.  54.  249. 
P I  an  t  i  n  u  s,  Christoph,  von  Antwerpen, 

131.  207. 
Platter.  Thomas,  von  Basol,  3. 
Plock,  Veit,  von  Cöln,  131. 
Popp,  Hans,  von  Nürnberg,  Ml. 
Posthius,  Johann,  Dr.  med.,  von 

Würzburg,  1(4  A.'  4. 
Predigerkloster  (siehe  auch  Dorai- 

nikanerkircbe)  64.  94. 
Priesskorn,  Jacob,von  Würzburg,  227. 
Pues,  Jacob  de,  Paris,  131. 

-  Johann  Baptist  de,  von  Paris, 
224. 

Queck,  Paulus,  genannt  Schwab,  von 
Basel,  39-41.  46. 

-  Sophie,  von  Basel,  4L 

R. 

Kab,  Berthold,  von  Wittenberg,  202. 

-  Christoph,  von  Frankfurt  a.  M. 
u.  Herborn,  110  A.lw.  206. 

-  Georg,  IL  15.  17.  20  21.  29.  3(1. 
38.  43.  50.  51.  KU  A.4y.  109  A.m. 
110  A  1Utf.  124  —  127.  131.  145. 
147  u.  ff.  166.  172.  181. 

-  Margaretha  Elisabctb.Frau  Georg 
Rab's,  110  A.,w.  121  124. 


-    2<i8  - 


Kab,  Paulus,  L1U  A.,w. 
Ranis,  Hans,  von  Fulda,  131. 
Kapheleng,   Franciscus,    von  Ant- 
werpen, 212. 
Rasch,  Daniel,  132  A  ». 

—  Johann,  4.  9-11.  18.  23. 
Walburg,  4.  12-16. 

Rae  sfel  dt,  Lampert,  von  Münster,  252. 
Rebart,  Katharina,  26.  28.  30.  112 
A.m.  146. 

—  Thomas,  von  Jena  und  Frank- 
furt a.  M.,  17.  26.  27.  30.  38. 
112  A.m.  131.  146.  146.  149. 

Reb stock,  Gasthaus  zum,  '.'2. 
Reck,  Feter,  von  Leipzig,  241. 
Reffeier,  Ermel,  geb.  lutz,  21. 
v    -     Paul,  21.  43.  102  A.'1.  109A.,W. 

146.  149.  166.  179. 
Rc inhart,  Hans,  von  Kreuznach,  131. 

—  Philipp,  M.,  240.  242. 

Re isner,  Adam,  von  Nürnberg,  131. 
Rem,  Johannes,  vou  Hirschfeld,  132. 
Rendel,  Haus  zum,  BOl  Ol.  61. 
Resch,  Abraham,  121. 

—  Jacob,  von  Basel,  97  A.w. 
Reu ss,  Hans,  von  Mainz,  11. 
Reussner,  Nicolaus,  von  Jena,  51.  52. 

235. 

Reuttiinger,  Christoph,  von  Stras- 
burg, 205. 

Reysser,  Christian,  von  Um,  132. 

Rhouo,  Johann,  Dr.,  226. 

Richter,  Wolf,  91.  116  A.  163.  25«. 

Rieder sheimer,  Konrad,  von  Kreuz- 
nach, 132. 

Riedtlingcr,  Christoph,  von  Strass- 
burg,  132. 

Riess,  Gallus,  von  Prag,  213. 

R  i  h  e  1,  Hieronymus,  vou  Strassburg,  132. 

—  Josias,  von  Strassburg,  132.  226. 
Samuel,  von  Strassburg,  15. 

I  heodosiua  (1),  von  Strassburg, 
15.  42.  43.  11h  A.107. 

—  Theodotdus  (II),  von  Strassburg, 
245. 

Wendel  (I),  von  Strassburg,  43. 

97  A  ». 

—  Wendel  (II),  von  Strassburg, 
11-16. 

Ritsch,  Agnes,  von  Strassburg,  116 

A.1*6. 


Rod,  Johann,  SU, 

Romond,  Wilhelms  vou  Witwe,  von 
?.  132. 

Rosenblatt,  Sebastian,  von  Augs 

bürg,  132. 
Rose  neck,  Haus  zum,  in  der  Rosen- 
gasse, 29. 

—  Haus  zum,  in  der  altcu  Mainzer- 
gasse, 111  A.m. 

Ross,  Nicolaus,  11. 
Rössinger,  Marx,  von  Basel,  111  A.m. 
RüHslin,  Eucharius,  Dr.,  2 
Roth,  Johann,  249. 

—  Nicolaus,  74. 78.811. 1 14A.lM.  236. 
Rudel,  Bonifacius,  4.  5. 

Rühel,  Konrad,  von  Wittenberg,  132. 
Ruland,  Gebrüder,  118  A.lM. 

—  Johann  Dr.,  92. 94. 118  A.,ö\  221 . 
Peter,  11H  A.iM. 

Rum  polt,  Marx,  von  Mainz,  56. 
Rutsch,  Haus,  von  Würzburg,  132. 

S. 

Sabon,  Jacob,  181.  247. 
S ade ler,  Johann,  98  A.'\ 
Samuel,  Jud  zur  Kronen,  II. 

—  Jud  zum  Strauss,  241. 
Sartor,  Johannes,  227. 

Sauer:  Johann,  91.  116  A.M».  257.  258. 
Sax,  Hans,  von  Marburg,  214. 
Schabrock,  Hennann,  von  Fritzlar, 
IG.  18.  132. 

—  Katharina,  (siehe  auch  Züpfel, 
Katharina)  16.  18. 

Schacher,  Caspar,  Dr.,  85.  94.  115 
A.,M. 

Schardius,  Simon,  Dr. ,  von  Speier,  132. 
Schedel,  Jacob,  von  Stuttgart,  132. 
Schenk,  Hans,  von  Schw.-Hall,  132. 
Schlüssel,  Haus  zum,  86.  91.  115 
A.»M«. 

Schmidt,  Hans,  von  Rothenburg  a.  d. 
Tauber,  132. 

—  Hans,  34.  36.  H»7  A.". 

—  Johann,  siehe  Faber,  Johann. 

—  Katharina,  90.  112  A.lM. 

—  Peter,  17.  21.  3*).  38.  43.  46.  18. 
56.  5s.  »J2.  67.  90.  106  A.T». 
109  A.l0\  112  A.lM  u.  »  146. 
149.  166.  179.  191. 


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Schmied,  AntoD,  von  Esslingen,  2üL 
Sellin  u  1,  Jud  zum  Ochsen,  3* 
Schnabel,  Hans,  von  Stuttgart,  216. 
Schöffer,  Johann,  von  Mainz,  23, 

-  Ivo,  von  Mainz,  43. 
Schreiber,  Hans,  23. 
Schreider,  Johann,  von  Wittenberg. 

132. 

Schrimpff,  Jacob,  229- 
Schultheiss,  Nicolaus,  von  Colmar, 

28. 

Schurer,  Thomas,  von  Leipzig,  245. 
Schwan,  Hans,  von  Görtitz,  132. 
Schwarzenberger,  Georg,  K)M  A.w. 

-  Melchior,  44.  4.r>.  1QH  A.w.  16Z. 
168.  112. 

Schwei cker,  Tobias,  von  Schw.nall, 

-  Wolf  Konrad,  von  Tübingen,  132. 
Schweitzer,  Matthiaa,  233, 

Sch wen tzer,  Johann,  von  Strassbnrg, 

2—4.  M  A«. 
Schwert,  Hans,  21Ü. 
Schwindt,  Jacob,  228. 
Seelfisch,  Samuel,  von  Wittenberg, 

132.  244. 

Sigismund,  Christoph,  von  Heidel- 
berg, 2UL 

S  LI  i  ui u  s,  Wilhelm,  von  Antwerpen,  132. 

Simonis,  Andreas,  von  Neuss,  ^<W>- 

S  i  p  o  1  z  h  e  i  in ,  A  nton,  von  Strassburg, 
97  A.». 

Solis,  Vergil,  von  Nürnberg,  iL  Iii 
Spicss,  Johann,  UL  58.  226. 

Michael,   von   Bechtheim  bei 
Worms.  132. 
Stahl,  Christoph,  «5.  75.  89.  112A.,S0. 

2m  249-251. 
Stall  bürg,  Haus  zum  kleinen  (oder 

alten)  5J}  il  ff .  LID  A."». 
S  t  a  1  m  a  n  n,  Kamport,  von  Minden,  242. 
Stoff  an,  Johann,  ¥24. 
Steinmetz,  genannt Latomus, Johann, 

35. 

Steinmeyer,  Hans,  5LL 
Stern,  Hans,  von  Lüneburg,  218. 
Stesser,  Hans,  von  Nürnberg,  132. 
Stimmer,  Tobias,  von  Strassbnrg, 
1(4  A.6». 

Stockei.  Jonas,  von  Worms,  132. 
Stolzenberger,  Hans,  Iii  A.ul. 


Stoer,  Jacob,  von  Lyon,  228. 

S  t  o  t  z  tu  e  r,  Konrad,  von  Hirschfeld,  *  >7. 

Straser,  Martin,  von  Cassel,  234. 

—  Kaimundus,  von  V,  243. 

St  ras  s,  Heinhard  von  Bremen,  213 
Strassen,  Hedwig  von  der,  219. 
Strauss,  Johann,  22.  1112  A.M. 

—  Johann,  von  Worms,  222 
Stretius,  Johannes,  von  Amsterdam, 

132. 

Strohocker,  ?,  132. 

S  t  r  u  p  p ,  Joachim,  Dr.,  von  Darmstadt, 
5Ü.  66.  61.  113  A.1**. 

Sturm,  Johannes,  Dr.,  von  Strass- 
burg, 42.  BUS  AJL 

Sultzer,  Wolfgang,  von  V,  Uli. 

Sy Iburg,  Friedrich,  von  Heidelberg, 
21L 

Sylvius.  Wilhelm,  von  Antwerpen, 
132  Af. 

T. 

Tack,  Heinrich,  siehe  Dackh 

Thomas,  (Schriftgiesaer), 

Thuchmann,  Gerhanl,  von  Amster- 
dam, 132. 

Thüngen,  D.  von,  von  ?,  183. 

Thurneyser,  Leonhard,  Dr.,  von  Ber- 
lin, 3iL  IUI  SJL 

Tilenius,  Anton,  von  Antwerpen, 
12Ü  A.**. 

Trau tn er,  Sobald,  von  Ulm,  132. 

T reuttier,  Dr.,  von  Marburg,  2lt9. 

Trogel,  Hans,  von  Franken berg,  132. 

Tröster,  Jacob,  von  Jena,  1hl. 

U. 

Uffenbach,  Philipp,  siehe  Offenbach. 
U  f  f s  t  e  n  d e  r,  (Uffsteiner)  Weigand,  65. 

82.  US  A  UI.  246.  242.  250.  251. 
U  n  a  w ,  l'eter  von,  von  Boppart,  132. 1  4.">. 
Ungnadt,  Hans  Freiherr  von,  16. 

V. 

Vätter,  siehe  Vetter. 
Venatorius,  Kaimundus,  von  Epp- 
tein,  242. 


—    270  — 


Vest,  Jobann,  Dr.,  von  Spcier,  35. 
Vetter,  Jobann,  Dr.,  222. 
Victor,  siehe  Venatorius. 
Vinck,  Thomas,  von  Münden,  132. 
Vivario,  Caspar  de,  von  Antwerpen, 
206. 

Vogei,  Bartholomaeu8 ,  von  Witten- 
berg, 132. 

—  Nicolaus,  von  Nürnberg,  132. 
Vögel  in,  Ernst,  M,  von  Leipzig,  132. 

ML  2LL 

—  Valentin,  von  Leipzig.  24JL 
Vogt,  Balthasar,  von  Urach,  204. 
Voit,  Barthnlomaeus,  von  Leipzig,  203. 
Vottel,  Ulrich,  von  Strassbnrg,  15. 

W. 

Wächter,  Georg,  von  Nürnberg,  2. 
Wagris,  Peter,  von  Fulda,  133» 
Waldecker,  Philipp,  von  Gotha,  133. 
Waldkirch,  Konrad,  von  Basel,  2< 
Waldorff,  Johann,  von  Cöln,  mL 
2flK. 

Walther,  Christoph,  von  Wittenberg, 

3L  50. 

Wechel,  Andreas,  53.  ULI  A.MÖ.  133. 

—  Christian,  von  Paris,  111  A.11*. 

—  Johann,  58.  HL  LU  A.nu.  Uli 
A  '«>.  182.  22Ü. 

WechePsche  Erben,  Ü3.  21L 
Wechselberger,  Laban,  von  Bret- 
ten, 133. 

Wechsler,  Friedrich,  von  Freiburg, 

133. 

Weckmann,  siehe  Weickhmann. 
Weichser,  Hans,  von  Nürnberg,  Lll  A.3. 
Weickhmann,  Hans,  von  Nürnberg, 
212. 

Weidebach,  Adam,  von  Fritzlar,  133. 
Weidlich,  Christoph,  von  Basel,  2Ü5. 
Weiffenpfenning,  Adam,  94. 
Weigand,  Jacob,  von  Cassel,  133. 
Wein  mann,  Paul,  von  Schweinfurt, 
242. 

Weiss,  Georg,  von  Basel,  111  A.1". 
Weisseu,  Haus  zum,  5JL 
Weissenborn,  Alexander,  von  Ingol- 
stadt, 133. 
Wellig,  Bernhold,  von  Simmern,  2üL 
Wentzel,  Heinrich,  von  Lüneburg.  UliL 


|  Werdenberg,  Haus  zum,  IL 
Wcrnecker,  Heinrich,  von  Rotten- 
burg, 211. 
Wesenbeck,  Victorinus,  von  Witten- 
berg, 21ii. 
Westheimer,  (Wetschainer),  Bartho- 
lomaeus,  Basel,  ÜI  A.n. 
;  Wetzel,  Johann,  von  Basel,  22L 
Wida,  Matthias,  von  ?,  231. 
Widmair,  Hans,  von  Nördlingen,  133. 
1  Wiedorhold,    Cuno,    von  Nieder- 
brechcn,  62.  Gl  -G6.  77  -  83.  112 
A  m.  121.  lilä.  u.ff. 
W  i  c  d  e  r  h  o  1  d ,  Johann  Wolf,  von  V,  86. 
12L 

—  Konrad ,  auf  Hohentwiel ,  112 

AJE 

—  Maria  (siehe  Feyerabend,  Maria 
Katharina),  62.  63.  12.  23.  IlL 
Hü.  82.  89.  94.  121.  195  n.  ff. 

—  Ursula,  (siehe  Feyerabend,  Ur- 
sula) 86.  121. 

Wielandt,    Hans,    von  Stuttgart, 
218. 

Willer,  Elias,  von  Augsburg,  85-87. 
82.  115  A.1"3.  liläu.flF.2JÜ. 

—  Georg  (1),  von  Augsburg,  86. 
133.  222. 

—  Georg  (II),  222. 

Will  ich,  Johann,  von  Cöln,  133. 
Winkolbach's  Tochter  von  Trier,  133. 
W  i  n  8  h  e  m  i  u  s ,  Christian,  von  Hamburg, 
2ÜÜ.  2Ü8. 

Winter,  Ruprecht,  von  Basel,  3.  1. 

91  A.'J. 

Wipprecht,  Leonhard,  von  Jena,  23U. 
Wiriath,  Nicolaus,  von  Strassburg, 
133. 

Wolf,  Haus  zum,  22. 
W ol fahrt,  Konrad,  2U5. 
Wolff,  Johann,  16.  18.  Iii.  ÜL  101 
A.™  Ml  A  1M.  133.  15L  IM. 

—  Johann  (II),  Iii 

—  Johannes,  von  Zürich,  22U. 

—  Walburg,  (siehe  auch  Rasch, 
Walburg)  16  Uli  AJL 

Wolfgang,  Kurfürst  von  Mainz,  68. 
Wolfseck,  Gasthaus  zum,  18.  1111 
A  «. 

Wylandt,  siehe  Wielandt. 

Wy nahem! Iis,  siehe  Wiushemius. 


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-  271 


z. 

Zang,  Philipp,  94. 
Zeittier,  Peter,  von  Leipzig,  ISS. 
Zenath,  Jacob,  von  Zerbst,  221.  227. 
Zentgräff,  Lorenz,  von  Heidelberg, 
231. 

Zepbelius,  siehe  Zöpfel. 
Zetsner,  Zachacus,  von  Krakau,  24«. 
Z  e  t  z  n  e  r ,  Lazarus,  von  Strassburg,  231 . 
Z  i  o  1 1  i ,  Johannes,  von  Venedig,  76. 22H. 
Ziegler,  Georg,  225». 

-  Kilian,  6.  21.  43.  146.  141».  166. 
Zimmermann,  Jost,  von  Heidelberg, 

133. 


Zi sehn  er, , siehe  Zetsner. 
Zolck,  Adrian,  von  Speier,  133. 
Zöpfel,  Andreas,  4. 

-  David,  4.  9-18.  23.  32.  100  A». 
122. 

Zöpfel,  Jacob,  U.  1H. 

—  Johann,  11.  16. 

—  Katharina,  11.  16. 

-  Margaretha,  11. 

—  Sara  (Biehe  auch  Jacob,  Sara) 
4.  11.  100  A.3S. 

—  Susanna,  11. 

—  Veronica,  11. 
Walburg,  1H.  101  A.". 

Zorn,  Hans,  108  A.w. 


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-    272  - 


Berichtigungen  und  Zusätze. 

Seite   f>  Zeile  2  11.  3  von  unten  statt  Hans  Sebald  Bcham:  Hann  Brosamer. 


» 

18 

statt  Balthasar:  Bartholomaeus. 

«• 

20 

„    2  nach  schliessen  ist  4*)  einzufügen. 

f» 

20 

.  16  *)  statt  *w). 

n 

28 

„    2  u.  5  sind  **)  und  w)  zu  streichen. 

» 

29 

„  16  u.  17  statt:  er  hatte  inzwischen  (liY  Mai  l"»7.r>):  im  folgenden 
Jahre  (lft.  Mai  157"»)  hatte  er. 

• 

33 

„   13  von  unten  ~"h)  statt  70). 

«• 

44 

„    4   p      „     Grossväter  statt  Urgrossvätcr. 

H 

4« 

.    5    w       .     vor  Andronicus  ist  Cnipius  einzuschalten 

■ 

51 

„    9    „       „     statt  Margaretha:  Magdalena. 

f» 

67 

B  10   n      „     Cravetta  statt  Gravetta 

77 

r    2  dieweil  statt  diewei. 

96 

„    3  Giins  statt  Günz. 

I» 

HS  Anmkg.  1 1  Zeile  1  vor  aufgeführten  ist  daselbst  einzufügen. 

H 

96 

18    „     7  statt  der  Ammanschen  Hadirung :  des  Ammansehen 
Stiches. 

X 

99 

19    „     2  (»ins  statt  Günz. 

loti 

29    m     2  statt  München  lKKO:  Leipzig  und  München  188L 

103 

59    B     4  statt  Bd.  II,  Nr  'MX):  Bd.  II,  Nr.  <>5H,  669  u.  908. 

lOfi 

«7  statt  Bd.  II,  Nr.  !*>3:  Bd.  II,  Nr.  1158,  669  u.  903. 

H 

10!» 

101  Zeile  2  statt:  (nach  Auswärts):  «siehe  Beilage  XVI.) 

110 

p        1  Acontij  statt  Arontij. 

115 

150»  Zeile  2  Güns  statt  Günz. 

- 

128  Clement  Balduinus  von  Lyon  statt  Clement  Balduinu»?  und  ist  derselbe 

vor  Baldcsheim  zu  setzen. 

bVi  Zeile  2  von  unten  Druckpapier  statt:  Duckpapier. 

185» 

„    9  tres  statt  trues. 

189 

.  21  siue  statt  sine. 

m 

„  17  Lochner  statt  Lechner. 

,  231  Anmkg.  *  Zeile  3  juravit  statt  jnraxit. 

„  211  Zeile  1  als  Anmkg.  beizufügen:  Siehe  S.  115  A.,M 


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KSORR  &  HlKill,  MÜNCHEN. 


> 

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[XHENEW^ YORK 

[PUBLIC  LIBRARY] 


SIGMUND  FEYERABEND,  DAVID  ZÖPFEL  &  JOHANN  RASCH.  1560  1562. 


SIGMUND  FKYKRABEND  &  SIMON  HUKTKR.  1563  156S. 


KS<'RK  &   UlKTII,  MÜSCHKN. 


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THE  NEW  YORK 

PUBLIC  LIBRARY 


MT.i*.  X  »SO 


III. 


SIGMUND  FEYERABEND,  Gl-ÜRG  RAH  &  WHIG  AND  HANS  ERBEN: 

DIE  >COMPANEI.«  1563  1570. 


KNOKR  &  lltRTII,  Mt'NClIKS. 


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THE  NEW  YOP  tT 

PU3UC  : 

■ 

MTW    ,f.N  )x 


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IV. 


SIGMUND  FEYERABEND,  PETER  FISCHER  &  HEINRICH  TACK. 

1585-1589. 


VvrtllB      St      I  TlUT  I  1  MlUvillM 


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ARCHIV 

FÜR 

FRANKFURTS  GESCHICHTE 

UND 

KUNST. 

Neue  Folge. 

Herausgegeben 
von  dem 

Vereine  für  Geschichte  und  Alterthnmskonde 

zu 

^Frankfurt  am  M!ain. 
Achter  Band. 
Mit  Abbildungen. 

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FRANKFURT  «.  M. 

K.  TH.  VÖLCKER'S  VERLAG. 

1882. 


PUB 

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Goldmünzen  des  XIV.  und  XV.  Jahrhunderts. 

(Disibodenberger  Fund.) 


Xebst  urkundlichen  Beiträgen  zur  rheinländischen  Münzgeschichte, 

besonders  Frankfurts. 

Von  Paul  Joseph. 


In  dem  Winkel,  welchen  der  Glan  bei  seinem  Znsammenfluss 
mit  der  Nahe  bildet,  in  der  Nähe  der  Eisenbahnstation  Staudernheim 
und  dem  rheinbaierischen  Städtchen  Odernheim,  liegen  auf  massiger 
Anhöhe  die  Ruinen  des  Klosters  Disibodenberg.  In  den  dreissiger 
und  vierziger  Jahren  liess  der  damalige  Besitzer  den  massenhaft 
vorhandenen  Schutt  aufräumen,  wodurch  vieles  Interessante  gefunden 
wurde.  Das  Bemerkenswertheste  war  jedoch  der  im  Jahre  1841 
auf  dem  nördlichen  Theile,  nach  dem  Hofe  hin,  beim  Znsammensturz 
einer  Mauer  entdeckte  Schatz,  welcher  in  den  nachfolgenden  Zeilen  vom 
münzgeschichtlichen  Standpunkte  aus  besprochen  werden  soll.  Es 
waren  104  Goldmünzen,  offenbar  der  werth  vollste  Tbeil  der  Kloster- 
kasse. Wie  gewöhnlich  wird  die  Vergrabung  dieser  bedeutenden 
Geldsumme  in  ganz  besonderen  Umständen  zu  suchen  sein,  welche 
sich  zwar  nicht  direct  nachweisen  lassen ;  doch  kann  man  durch 
Vergleichung  der  Münzen  mit  den  auf  unsere  Tage  gekommenen 
Nachrichten  über  das  Kloster  die  Ursache  und  die  Zeit  der  Ver- 
grabung des  Schatzes  annähernd  bestimmen.  Die  jüngste  der  vor- 
liegenden Münzen  ist  No.  53,  von  welcher  der  Avers  auf  Tafel  III, 
der  Revers  auf  der  kleinen  Nachtragstafel  abgebildet  ist.  Sie  rührt 
von  dem  utrechter  Bischof  Friedrich  aus  dem  Hause  Baden  her, 
welcher  von  1496 — 1516  auf  dem  bischöflichen  Stuhle  sass.  Der 
Disibodenberger  Schatz  muss  also  wohl  nach  1496  vergraben  sein, 
vm.  i 

\ 


-    2  - 


wenngleich  die  jüngsten  rheinischen  Gulden,  also  die  der  nächst- 
liegenden Münzherren,  nämlich: 

No.  16,  Mainz,  Dielher,  1475-1482, 
»  35,  Pfalzgraf  Philipp,  1476—1508, 
»  50,  Jülich-Berg,  Wilhelm  IV,  1475-1511, 

ihrem  Gepräge  nach  schon  früher,  zwischen  1477  und  1487  ent- 
standen sein  müssen,  also  kein  Gulden  der  rheinischen  Kurfürsten 
mit  dem  Gepräge  von  1490  vorhanden  ist. 

Vergleichen  wir  damit  die  Geschichte  des  Disibodenberger  Klo- 
sters von  R  e  m  1  i  n  g ,  *)  so  liegt  es  am  nächsten,  die  Ursache  der 
Vergrabung  in  dem  Kriege  zu  suchen,  welcher  wegen  der  Erbschaft 
des  Herzogs  Georg  von  Baiern-Laudshut  (f  1503)  ausbrach.  In 
diesem  Kriege  stand  der  Pfalzgraf  Alexander  zu  Zweibrücken  auf 
Seiten  der  Feinde  des  Kurfürsten  Philipp  und  Hess  darum  dessen 
Dörfer  und  Schutzbefohlenen  Klöster  1504  zerstören  oder  brand- 
schatzen. s)  Bald  nachher  rückte  das  kurfürstliche  Heer  unter  dem 
Befehle  des  Ritters  Landschad  von  Steinach  nach  der  Nahe  aus,  um 
Vergeltung  zu  üben.  Am  19.  Juli  kam  es  in  Kreuznach  an  und 
am  26.  stand  es  vor  dem  Kloster  Disibodenberg.  Dieses  wurde,  weil 
es  unter  der  Schutzherrschaft  des  Zweibrückers  stand,  wie  ein  feind- 
licher Ort  behandelt  und  demgemäss  vollständig  geplündert.  Vorher 
hatte  der  Abt,  wie  Trithem  erzählt,  die  Kelche,  Urkunden,  Bücher 
und  Kleinodien  des  Klosters  nach  Meisenheim  geflüchtet.  In  der- 
selben Zeit,  also  in  den  Monaten  Juni  und  Juli  1504,  wird  man 
dann  auch  wohl  den  nicht  zum  unmittelbaren  Verbrauche  noth- 
wendigen  Kassenbestand  vergrabeu  haben. 

Als  ich  den  Schatz  zum  erstenmal  sah,  stieg  in  mir  der 
Wunsch  auf,  denselben  statt  der  ungenügenden  C  a  p  p  e'schen  Werke 
zur  Grundlage  meiner  Münzarbeiten  machen  zu  können.  Im  wei- 
teren Verfolg  des  ersten  Gedankens  kam  ich  auf  den  weitereu,  den 
Fund  zu  beschreiben  und,  soweit  es  dabei  möglich  und  nothwendig 
ist,  C  a  p  p  e  zu  ergänzen  oder  vielmehr  zu  berichtigen.  Es  ist  ja 
bekannt,  dass  die  Literatur  über  die  rheinländischen  Goldmünzen 
eine  höchst  dürftige  ist.  C  a  p  p  e's  Beschreibungen  und  Abbildungen 
der  kölnischen  und  die  der  mainziscben  Münzen   sind  durchaus 


*)  Geschichte  der  ehemaligen  Abteien  und  Klöster  im  jetzigen  Rheinbayern. 
Neustadt  1838. 

')  Trithem ius,  De  hello  bavarico,  Freher-Struve,  Scriptores  rer. 
germ.,  t  III,  p.  118.  —  Annalen  des  nassauischen  Vereins,  Bd.  IX,  S.  317.  — 
H ausser,  Geschichte  der  bairischen  Pfalz,  u.  a.  m. 


» 


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ungenau  und  unzuverlässig.  Bohl's  Werk  über  die  trierischen 
Münzen,  obwohl  weit  besser  alsCappe's  Münzverzeichnisse,  enthält 
iu  seinem  Nachtragsheft1)  nur  von  sechs  mittelalterlichen 
Goldmünzen  Abbildungen.  Die  Domus  Wittelsbachensis  numis- 
matica  ist  unvollständig  geblieben  und  die  beigegebenen  Kupfer- 
stiche geben  kein  getreues  Bild  der  Münzen,  wenigstens  nicht  so 
getreu,  um  daran  die  charakteristischen  Merkmale  der  Entstehungs- 
zeit zu  erkennen. 

leb  konnte  mir  darum  mit  Recht  sagen,  dass  eine  Arbeit  über 
die  rheinischen  Goldgulden  keine  überflüssige  sei ')  —  wenn  sie  die 
bekannten  Mängel  der  C  a  p  p  e'schen  Werke  vermied.  Es  war  damit 
der  Weg,  welchen  ich  einzuschlagen  hatte,  genau  vorgeschrieben. 
Vor  allem  handelte  es  sich  um  getreue  Abbildungen,  deren  Zuver- 
lässigkeit über  jeden  Zweifel  erhaben  ist  —  ich  musste  den  Licht- 
druck wählen.  Die  Gulden  wurden  auf  photographischem  Wege 
aufgenommen  und  nach  Uebertragung  auf  eine  Glasplatte  von  dieser 
abgedruckt. 

Als  die  Besitzerin  mir  für  unbeschränkte  Zeit  den  Schatz 
anvertraute,  musste  ich  selbstverständlich  daran  denken,  denselben 
sobald  als  möglich  wieder  zurückzugeben.  Die  Ordnung  der  Gold- 
münzen konnte  darum  nur  eine  vorläufige  sein;  ich  konnte  vor  der 
Aufuahme  mich  nicht  gründlich  überzeugen,  ob  jede  an  dem  rich- 
tigen Platze  sei.  So  ist  es  geschehen,  dass  einzelne  Stücke  mit 
vor-  oder  nachstehenden  den  Platz  wechseln  mussten,  z.  B.  No.  30 
und  31  mit  32.  Wesentliche  Unrichtigkeiten  sind  übrigens  auch 
bei  der  ersten  Ordnung  nicht  vorgekommen.  Die  wirklich  not- 
wendigen kleinen  Umstellungen  werden  iu  dem  Text  angegeben. 
Der  gütige  Leser  entschuldigt  sie  gewiss  durch  die  Verhältnisse. 

Eine  Neuerung  habe  ich  bei  den  Abbildungen  eingeführt,  in- 
sofern ich  die  Prägungszeit  der  Münzen  über  dieselben  setzte,  was 
ich  für  eine  wesentliche  Verbesserung  halte,  die  daher  wohl  keiner 
Erklärung,  noch  weniger  einer  Entschuldigung  bedarf. 

Während  der  Arbeit  erhielt  ich,  Dank  dem  bereitwilligen  Ent- 
gegenkommen des  hiesigen  Stadt-Archivars,  Herrn  Dr.  H.  Grote- 
fend,  ans  dem  Archive  die  bisher  unbenutzten  Urkunden,  welche 

•)  Bohl,  Die  trierischen  Münzen,  Coblenz  1828.  Dazu  Nachtragsheft  mit 
den  Abbildungen,  Hannover  1837. 

')  Die  wenigen  glücklichen  Menschen,  welche  Vorsteher  oder  gar  Besitzer 
grosser  Münzsammlungen  sind,  werden  allerdings  den  ersten  Theil  meiner  Arbeit 
wohl  nicht  für  so  nothwendig  halten,  wie  die  minder  glücklichen,  die  sich  ausser 
auf  ihre  Sammlungen  nur  auf  Bücher  stützen  können. 


die  Münzangelegenheiten  des  Mittelalters  betreffen.  Ich  Hess  die  die 
Silberausprägung  berührenden  Urkunden  vorläufig  unbenutzt  liegen ; 
dagegen  kann  ich  neben  dem  Münz- Schatz  einen  gewiss  nicht 
weniger  willkommenen  Urkunden  - Schatz  über  die  Goldmünzen 
veröffentlichen,  der  nicht  nur  mein  Urtheil  über  jenen  wesentlich 
klären  musste,  sondern  mich  auch  verpflichtete  und  berechtigte, 
eine  Geschichte  der  Frankfurter  Guldenmünze  im  XV.  Jahrhundert 
beizufügen.  Bei  deren  Abfassuug  habe  ich  natürlich  auch  die  bereits 
gedruckten  Arbeiten  benutzt.  Albrech t's  »Mittheilungen  zur  Ge- 
schichte der  Reich8münzstätteu  zu  Frankfurt  am  Mayn,  Nördliugen 
und  Basel« l)  habe  ich  (mit  einer  wichtigen  Ausnahme)  bestätigen 
und  ergänzen  können.  Dass  ich  zur  frankfurter  Müuzgeschichte 
neben  vielen  Nachträgen  auch  mancherlei  Berichtigungen  bringen 
konnte,  verdanke  ich  nur  den  oben  au  gegebenen  günstigeu  Um- 
ständen. Ich  möchte  darum  hier  besonders  hervorheben,  dass  Herr 
Dr.  Euler  für  seine  Arbeit  über  die  frankfurter  Goldmünzen1) 
keine  der  damals  zugänglichen  Quellen  unbenutzt  gelassen  hat. 

Von  dem  bekannten  tüchtigen  Münzschriftsteller,  Herrn  Land- 
gerichtsrath Dannenberg  in  Berlin,  ist  vor  vielen  Jahren  eine 
jetzt  sehr  seltene  Abhandlung  über  einen  im  Anhaltischen  gemachten 
Müuzfund  herausgegeben  worden.  Trotzdem  sie  grösstentheils  Münzen 
einer  späteren  Zeit  und  anderer  Länder  enthält,  so  kann  ich  doch 
ausser  einzelneu  Berichtigungen  auch  mancherlei  Ergänzungen  hin- 
zufügen, letztere  besonders  deswegen,  weil  der  hochverdiente  Ver- 
fasser nicht  ein  so  grosses  Gewicht  auf  die  chronologische  Ordnung 
der  Gulden  gelegt  hat. 

Bei  der  Anordnung  der  Münzen  habe  ich  im  allgemeinen  den 
Süden  dem  Norden  vorangehen  lassen,  weil  die  Goldgulden  auf 
demselben  Wege  zu  uns  gekommen  sind.  Ich  stellte  darum  deren 
Vaterland,  Italien,  voran,  Hess  darauf  die  frankfurter  und  uörd- 
linger  folgen,  um  die  Reihe  der  von  den  rheinischen  Kurfürsten 
geprägten  nicht  zu  unterbrechen,  und  schloss  mit  den  niederrhei- 
uischen  und  niederländischen. 

Dass  die  vorliegende  Arbeit  als  besonderes  Werk  erscheint  (um 
sie  numismatischen  Kreisen  leichter  zugänglich  zu  machen),  werden 
die  betreffenden  Interessenten  gewiss  nicht  bedauern.  Dass  sie  mit 
den  Publikatioueu  des  hiesigen  Vereins  für  Geschichte  und  Alter- 
thumskunde herausgegeben  wird,  findet  schon  durch  den  Frankfurt 

\)  Heilbronn  1835.  44  Seiten  Text  und  53  Seiten  Urkunden  (1418— 1448). 
')  Archiv  für  Frankfurts  Geschichte  und  Kunst.  Alte  Folge,  Heft  4. 


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ganz  besonders  gewidmeten  Abschnitt  eine  ausreichende  Erklärung, 
noch  mehr  aber,  wenn  man  bedenkt,  dass  Frankfurt  im  XV.  mehr 
noch  als  im  XIX.  Jahrhundert  für  Südwest- Deutschland  der  Haupt- 
Geldmarkt  uud  dadurch,  wie  durch  seiue  Messen,  von  dem  bedeutendsteu 
Einfluss  auf  die  Ausprägung  war.  Iu  Frankfurt  konnte  man,  wie  ein 
Arzt  durch  Beobachten  des  Pulsschlages,  am  besten  erfahren,  welcher 
Zahlmittel  das  Verkehrslebeu  bedurfte;  man  konnte  hier  am  ersteu 
und  besten  das  Auftreten  von  Störungen  in  dem  Geldumlauf  wahr- 
nehmen und  auf  Heilmittel  sinnen.  Deshalb  wurden  die  meisten 
Verträge  der  rheinischen  Kurfürsten  nach  Ablauf  der  frankfurter 
Messen  und  auf  Grund  der  daselbst  gemachten  Erfahrungen  ab- 
geschlossen uud  zwar  meistens  nach  Anhörung  der  Städte,  unter 
denen  Frankfurt  iu  Geldangelegenheiten  deu  ersten  Platz  einnahm. 
Die  frankfurter  Münzgeschichte  hängt  im  Zeitalter  der  Gulden  so 
eDge  mit  der  der  kurfürstlichen  Rheinlande  und  umgekehrt  zu- 
sammen, dass  die  Bearbeitung  von  rheinischen  Münzfunden  iu  deu 
frankfurter  Vereinsschriften  ihre  naturgemässe  Berechtigung  hat. 

Der  mir  zur  Bearbeitung  vorliegende  Fund  ist  eiuer  der  wenigen, 
von  dessen  Bestandteilen  nichts  abhanden  gekommen  ist.  Der 
Schatz  ist  in  Gegenwart  eines  treuen  Dieners  des  Hauses  gefunden 
und  uugetheilt  aufbewahrt  worden.  Später  wurden  einzelne  Stücke 
an  die  hiesige  städtische  Sammlung  in  der  Bibliothek  geschenkt 
Hier  wird  auch  ein  Stück  (ganz  gleich  unserer  No.  23)  aufbewahrt, 
welches  bald  nach  Auffindung  des  Disibodenberger  Schatzes  iu  Odern- 
heira  auftauchte  und  möglicherweise  aus  demselben  stammen  könnte. 
Sollte  dies  wirklich  der  Fall  sein,  so  ist  mau  um  so  gewisser,  den 
ganzen  Schatz  hier  vorliegen  zu  sehen. 

Meine  Arbeit  zerfällt  in  drei  naturgemässe  Abschnitte: 

1.  Besehreibung,  Erklär uug  und  chronologische  Be- 
stimmung der  einzeln  eu  Münzen. 

2.  Chronologische  Ordnung  der  rheinischen  Gulden 
im  Allgemeinen. 

3.  Geschichte  der  frankfurter  Gnldenmünze   im  XV. 
Jahrhundert. 


L  Beschreibung,  Erklärung  und  chronologische  Bestimmung 

der  einzelnen  Münzen. 


Venedig. 

Michael  Steno,  1400—1413. 

1.  MiafjÄQLSTGN'=  S  M  VQNeTI  (Sanctus  Marcus  Ve- 
netiis).  St.  Markus  greift  mit  der  Rechten  an  eine  Fahne,  welche 
der  vor  ihm  knieeude  Doge  hält.  An  der  Fahnenstange  ab- 
wärts: DVX  Die  erste  Hälfte  der  Umschrift  steht  hinter  dem 
Dogen,  die  Buchstaben  neben  einander;  die  zweite  Hälfte  steht 
hinter  dem  Heiligen,  die  Buchstaben  unter  einander. 

Bs.  •SIT.T.XP8  DÄT.QTV  =  R9GIS  ISTG  DVÖÄT* 
(Sit  tibi  Christe  «latus  quem  tu  regis  iste  ducatus.  Das  letzte 
Wort  ist  die  Veranlassung  zur  Bezeichnung  der  Münzgattung  — 
Dukaten  —  geworden).  In  ovaler  Einfassung  (Punkte)  steht 
Christus  von  Sternen  umgeben,  mit  der  Rechten  segnend,  links 
ein  Buch  haltend.    20,1  mm.  3,49  gr.1) 

Lucca. 

2.  SVVLTVSD  =  ELVC7T  (Wappen.)  Gekröntes  Brustbild 
Christi.  (St.  Vultus  bezieht  sich  auf  das  älteste  iu  Lucca  be- 
findliche Cbristusbild.) 

Bs.  SMÄ  =  R  =  TI  =  N  =  V  =  S-  St.  Martin ,  der 
Stadtpatrou,  zu  Pferde,  hinter  ihm  der  Bettler.  21  mm.  3,47  gr. 

Frankfurt. 

Ruprecht  1400-1410. 

3a.  *RVP0RT:ROM'  =  RQX'  SPÄVÖVS    (Rupertus  Roma- 
norum rex,  Semper  augustus).    Einköpfiger   Reichsadler,  Kop 

')  Durchmesser  in  Millimeter,  Gewicht  in  Gramm  bis  auf  zwei  Decimal- 
stellen  genau,  die  dritte,  wenn  angegeben,  annähernd. 


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rechts1)  gewandt;  zu  seinen  Füssen  kleiner  Wappenschild  mit 
dem  pfälzischen  Löwen,  welcher  die  Umschrift  theilt. 

Bs.  MOneTÄ  =  F  =  RÄI2FORD  (Kleiner  Schild  mit  den 
b airischen  Wecken.)  St.  Johannes8)  in  zottigem  Mantel,  rechts 
segnend,  links  einen  Kreuzstab  haltend.  21,3  mm.  3,50  gr. 
(Siehe  Taf.  IV.) 

[3b.  *RVPT  ROSß'  RQX  SP.  ÄVGVST  Einköpfiger  Reichs- 
adler, Kopf  rechts  gewandt,  zu  seinen  Füssen  ein  kleiner  Wappen- 
schild mit  den  bairischen  Wecken. 

Bs.  ffiOnSTÄ  F  =  R  =  7ia FORDIG  (kleiner  Doppeladler.) 
St.  Johannes  in  zottigem  Mantel,  rechts  segnend,  links  Kreuz- 
stab haltend.    21,4  mm,  3,47  gr.] 

Nr.  3b  befand  sich  nicht  in  dem  Disiboden berger  Funde,  sondern 
ist  mir  unmittelbar  vor  der  photographischen  Aufnahme  der  Gold- 
münzen statt  3a  zugekommen.  Später  stellte  sich  die  Verwechselung 
heraus,  in  Folge  dessen  ist  Nr.  3a  mit  zwei  andern  auf  der  kleinen 
Tafel  nachgeliefert  worden. 

König  Ruprecht  liess  uur  bis  1403  in  Frankfurt  Goldgulden 
prägen,  wie  aus  einem  (ungedruckten,  im  hiesigen  Archive  befind- 
lichen) Briefe  (datum  Mannheim  in  crastino  beate  Marie  Margarete 
[23.  Juli]  1408),  welchen  Strasburg  der  Stadt  Frankfurt  abschrift- 
lich mittheilte,  hervorgeht.  König  Ruprecht  beklagt  darin  die  Uebel- 
stände  im  Münzwesen,  worüber  er  auf  dem  nächsten  Tage  mit  den 
Fürsten  reden  wolle,  und  fügt  hinzu:  übrigens  habe  er  daselbst 
(Frankfurt)  »w<ril  in  funff  Jaren  keynen  gülden  geslagen.*  Mittelst 
Urkunde  vom  26.  Nov.  1402s)  übergab  Ruprecht  der  Stadt  Frank- 
furt die  dortige  Guldenmünze  auf  ein  Jahr,  damit  sie  darüber  wache, 
dass  aus  der  22  V«  Karat  fein  Gold  haltenden  Mark  6G  Gnlden  ge- 
schlagen würden.  Von  den  Gulden  wird  ferner  gesagt,  sie  sollen 
»haben  in  der  mytde  einen  adalar  vnd  vnden  in  dem  fasse  einen 
lewen.*  Dieser  Vorschrift  entspricht  genau  Nr.  3a,  welche  also  vou 
Ende  1402  bis  1403  geschlagen  sein  muss.  Nr.  3b,  nach  dem  Vor- 
stehenden unzweifelhaft  die  ältere  von  beiden  Münzen,  ist  zwischen 
dem  20.  August4)  1400  bis  zum  26.  November  1402  entstanden.  Er- 

')  Die  Aasdrücke  »rechts«  und  "links-,  sind  immer  im  heraldischen,  objec- 
tiven  Sinne  zu  verstehen. 

•)  Wenn  nichts  als  der  Name  einer  Person  bei  der  Münzbeschreibung  ge- 
nannt wird,  so  soll  damit  gesagt  werden,  dass  sie  in  ganzer  Figur  und  stehend 
abgebildet  ist. 

')  Original  im  frankfurter  Archive.  Gedruckt  Chmel,  Regesta  Regis  Ruperti. 
*)  Ruprechts  Wahltag. 


wähnt  werden  sie  bereits  1400  in  einer  niainzer  Probe,  in  welcher 
es  heisst:  *Pritno  vnsers  herren  des  Jconigs  gülden  mit  dem  adalar 
sint  zu  Uchte  3  alte  heller  vnd  zu  kräng  an  golde  JE1/«  heller.  In 
einer  frankfurter  Probe  werden  1401  Mai  »unseres  Herrn  König 
Ruperts  ersten  Gulden,  die  zu  Franekenfurd  geslan  sin,«  genannt 
und  von  ihuen  gesagt,  dass  sie  aus  20  karätigem  Golde  geprägt  seien. 

Stadt  Frankfurt.  1429—1431. 

4.  *SlGISffiVnD'°R0Mn0RVM°R8X  Im  Felde  grosse  Bügel- 
krone, deren  Kreuz  Anfang  und  Ende  der  Umschrift  theilt. 

Bs.  MORGTÄ-  =  n  =  FRÄnöFOR  =  D'  Karl  der 
Grosse  mit  erhobenem  Schwert  in  der  Rechten,  links  eine  Kirche 
tragend.  21,5  mm.  3,37  gr. 

Dass  dieser  von  allen  übrigen  in  Fraukfurt  geprägten  durchaus 
abweichende  Goldgulden  ganz  besonderen  Umständen  seine  Entstehung 
verdanken  muss,  wird  man  ohne  weiteres  als  selbstverständlich  an- 
sehen. Fest  steht,  dass  er,  da  Sigmund  »rex«  genannt  wird,  vor  dessen 
Kaiserkrönung,  also  zwischen  1410  und  1433,  31.  Mai,  in  Frankfurt 
geschlagen  worden  ist.  Dass  der  auf  Nr.  4  dargestellte  Kaiser  nicht 
König  Sigmund  sei,  geht  aus  der  Vergleichung  mit  anderen  seiner 
Münzen  hervor.  Mau  sehe  nur  die  dortmunder  Groschen  und  die 
tlem  unsrigeu  noch  am  ähnlichsten  dortmunder  Goldgulden1)  mit 
dem  stehenden  König,  der  viel  mehr  dem  damals  auf  dieser  Münz- 
gattuug  sehr  beliebten  St.  Johannes  als  dem  auf  unserer  Münze 
dargestellten  Könige  gleicht.  Wäre  es  wirklich  Sigmund,  so  müsste 
sein  Name  neben  seinem  Bilde  stehen,  sie  siud  aber  auf  zwei  ver- 
schiedene Seiten  vertheilt.  Entscheidend  muss  hier  die  auf  Münzen 
öfter  vorkommende  Darstellung  eines  Stehenden  mit  der  Kirche  auf 
dem  Arme  sein.  Soviel  ich  weiss,  werdeu  nur  die  wirklichen  oder 
vermeintlichen  Gründer  oder  Erneuerer  von  Kirchen  und  Klöstern, 
seltener  andere,  die  nur  als  Patrone  verehrten  Heiligen  mit  einem 
Gebäude  auf  dem  Arme,  in  der  Regel  dem  linkeu,  abgebildet.  So 
findet  mau  auf  regensburger  und  öttinger  Goldgulden  den  h.  Wolf- 
gang, auf  östreich ischen  den  h.  Leopold,  auf  stadt-braunschweigischen 
den  h.  Auetor,  auf  baseler  Kaiser  Heinrich  II.,  auf  werdenschen 
den  h.  Ludgerus  u.  s.  w.    Man  wird  bei  dem  vorliegenden  Gulden 


l)  Zeitschrift  für  Münz-,  Siegel-  und  Wappenkunde.  Neue  Folge.  Jahrgang 
1861.  Taf.  III.,  Nr.  99  und  101. 


-    9  - 


darum  auch  an  einen  in  Frankfurt  als  Gründer  verehrten  Heiligen 
denken  müssen.  Besondere  Verehrung  genossen  hier  im  15.  Jahr- 
hundert nur  der  Patron  der  Hauptkirche,  der  h.  Bartholomäus, 
welcher  stets  mit  einem  Messer  oder  mit  der  ihm  nach  der  Legende 
abgezogenen  Kopfhaut  dargestellt  wird,  und  Karl  der  Grosse.  Da 
mau  nur  zwischen  beiden  die  Wahl  hat,  kann  die  Entscheidung 
gar  nicht  zweifelhaft  sein,  es  ist  Karl  der  Grosse,  der  seiner  Würde 
entsprechend,  Krone  und  Schwert  trügt  und  in  seiner  linken  Hand 
statt  des  Ganzen  —  der  von  ihm  der  Sage  nach  gegründeten  Stadt  — 
das  Wesentliche  —  eine  Kirche,  oder,  wenn  die  Erklärung  besser 
gefällt,  die  in  seiner  Pfalz  gegründete  Kapelle,  die  erste  hiesig.? 
Kirche  —  hält.  Karl  der  Grosse  stand  hier  als  Gründer  der  Stadt 
in  höchstem  Auseheu;  sein  Fest,  der  28.  Januar,  wurde  hier  mit 
grössteni  Aufwände  gefeiert. 

In  ganz  gleicher  Weise  wurde  er  durch  eine  auf  dem  ehe- 
maligen Galgenthore  *)  befindliche  Bildsäule  dargestellt,  welche  sich 
jetzt  im  hiesigen  Museum  städtischer  Alterthümer  (am  Kamin  auf- 
gestellt) befindet,  lu  ähnlicher  Darstellung  findet  man  Kaiser  Karl 
über  dem  südlichen  Eingange  des  Domes. 

Nach  Lage  der  Verhältnisse  wird  Niemand  annehmen,  König 
Sigmund  habe  angeordnet,  dass  vorübergehend  auf  den  in  Frankfurt 
geschlagenen  Gulden  der  dortige  Stadtpatron  abgebildet  werde.  Nur 
die  Stadt  Frankfurt  selbst  kanu  man  als  Veranlassene  dieser  eigen- 
tümlichen Darstellung  ausehen ;  jedenfalls  hatte  sie  mehr  Ursache 
dazu,  das  Gepräge  zu  verändern,  als  König  Sigmund.  Sie  konnte 
es  nur  in  den  Jahren  1429 — 1431,  während  welcher  Zeit  ihr  die 
kaiserliche  Münzstätte  übergeben  war. 

Soweit  war  ich  in  der  Bestimmung  dieses  Guldens  gekommen, 
als  mir  die  Acten  über  die  hiesige  Münze  zu  Händen  kamen,  welche 
das  aus  dem  Typus  Geschlossene  bestätigten.  Nach  den  Probebüchern 
sind  die  Gulden  mit  »der  cronen  gecjseichetiU  nur  in  der  kurzen  Zeit 
vom  2.  Mai  bis  20.  Juli  1431 8)  geschlagen.  Nach  Ueberuabme  der 
Müuzanstalt  Hess  Frankfurt  nicht  gleich  neue  Münzeisen  »graben*, 
sondern  mit  den  alten  fortmüuzen,  bis  sie  abgenutzt  waren. 
Erst  1430  am  11.  August3)  bat  Frankfurt  die  Stadt  Köln,  dem 
»Jscngrcber«  das  fernere  Schneiden  der  alten  Münzeisen  zu  ver- 
bieten. 

l)  Das  Galgenthor  wurde  in  der  zweiten  Hälfte  des  XIV.  Jahrhunderts  erbaut. 
*)  Siehe  Abrechnung  II.  im  Anhang,  Urkunde  Nr.  68. 
»)  Siehe  Urkunde  Nr.  35. 


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-    10  — 


Herr  Dr.  Rüppell  hat  diesen  Gulden  für  einen  anf  die  Krönung 
König  Sigmunds  geschlagenen  erklärt  (Archiv,  alte  Folge  VIII.  S.  2). 
Sigmund  ist  aber  nicht  in  Frankfurt,  sondern,  in  Aachen l)  gekrönt ; 
dass  Frankfurt,  zumal  damals,  als  es  der  Judensteuer  wegen  mit 
dem  König  uneins  war,  dazu  kommen  sollte,  eine  Krönungsmünze 
zu  schlagen,  ist  höchst  unwahrscheinlich.')  Die  Krone,  welche  diesen 
irrigen  Schluss  veranlasst  hat,  kann  keine  andere  Bedeutung  haben, 
als  die,  die  Stadt  als  kaiserliche  zu  bezeichnen. 

Frankfurt  1452—1493. 
Friedrich  OL  1440-1493,  Kaiser  seit  1452. 

5.  *  FRIDRiaVS°ROMÄn'°  IMP'    Im  runden  Dreipass  der 
Reichsapfel. 

Bs.  *M0n9T°n0  =  FRÄna'F'D'°  St.  Johannes  in  eng 
anliegender  Kleidung,  mit  der  Linken  das  Lamm  auf  dem  Buch 
haltend.  Zu  seinen  Fussen  der  weinsbergische  Wappenschild: 
drei  Schildlein,  */i  (weiss  in  roth).  —  22,7  mm.  3,4  gr.  — 
1452—1493  geprägt. 

Nördlingen.  1452—1493. 
Friedrich  III.,  1440-1493.  Kaiser  seit  1452. 

6.  *  FRIDRIOVSS  ROMÄHS  IMP    Im  runden  Dreipass  der 
Reichsapfel. 

Rs.  MOIiGTS  RO  =  §  =  §=  nORDLin  St  Johannes  in 
faltigem  Gewaude  mit  dem  Lamme.  Zu  seinen  Füssen  der  weins- 
bergische Wappenschild.  —  23,2  mm.  3,38  gr.  —  Nach  1452, 
wahrscheinlich  erst  später  geprägt,  denn  wie  man  dem  Gulden 
ansieht,  enthält  er  einen  Kupferzusatz,  den  ich  bei  mainzer 
Gulden  erst  1488  in  dem  Reverse  des  mainzischen  Münzmeisters 
Hans  Brome  vorgeschrieben  finde  (Würdtwein,  Diplomataria 
maguntina  II.  S.  403),  und  auch  bei  anderen  wird  er  nicht 
oder  wenig  früher  üblich  geworden  sein.  Wie  weiter  unten 
mitgetheilt  wird,  wurde  erst  1469  wieder  die  Benutzung  der 
nördlinger  Münzstätte  angekündigt. 


')  Aschbach,  Geschichte  des  Kaisers  Sigmund. 

*)  Man  wird  überhaupt  berücksichtigen  müssen,  dass  es  im  Mittelalter  nicht 
wie  heute  üblich  war,  »Denkmünzen«  zu  schlagen. 


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Mainz. 

< 

Johannes  II.,  Graf  Ton  Nassau.   1397— H19. 

Bingen  1409—1417. 

7.  a)  IO^IS'*  ÄR  =  8  =  ?\  MÄGVnT7    ([moneta]  Johannis, 

b)  So   __   Po  —        archiepiscopi  ma- 

C)   S?   a=P^  N   gnntiui). 

d)   S'-  8  =  ?'•  M  

*e)   S:  W  

St  Johannes  iu  zottigem  Mantel,  mit  der  Linken  eineu 
Kreuzstab  schulternd.  Zwischen  seinen  Füssen  über  dem  9 
ein  kleines  + 

Bs.  a)  *M0  =  H8TÄ  0PI°PIIiG8  =  SIS  (Moneta  oppidi  Pin- 

b)  *•  o  8'   gensis). 

c)  *  MO  =  

d)  *  MO  =  _____  •  •  8  

.      *e)  *  WO  —  •   •  

Im  Felde  ein  grosser  hochgetheilter  Schild,  vom  :  Rad  (Mainz), 
hinten :  gekrönter  Löwe  von  links  in  einem  mit  sieben  Schin- 
deln bestreuten  Felde  (Nassau).  An  den  grossen  Schild  sind 
oben  zwei  kleine  angelehnt,  welche  die  Umschrift  theilen,  rechts 
Kreuz  (Köln),  links  quergetheiltes  Schildchen  (Minzenberg)  1), 
das  an  Stelle  des  Familienwappeus  von  dem  trierer  Erzbischof 
Werner  von  Falkenstein  geführt  wurde. 

a)  23  mm.  3,43  gr.  —  b)  22,7  mm.  3,4  gr.  —  c)  23  mm. 
3,42  gr.  —  d)  22,6  mm.  3,48  gr.  —  e)  21,2  mm.  3,42  gr. 

Höchst  1409—1417. 

8.  *a)  IOI?IS-  ÄR  =  8  mm  P'  MÄÖVRT' 

b)  P'-W.  -T' 

c)  S\  PI  M  

St.  Johannes  in  zottigem  Mantel  mit  dem  Kreuzstab.  Zwischen 
seinen  Füssen  über  dem  8  ein  -f.  Das  Schloss  am  Mantel  des 


')  In  dorn  Archiv  für  Hessen- Darmstädtische  Geschichte  Bd.  V.  wird  der 
Nachweis  zu  führen  gesucht,  dass  das  Wappen  ton  Minzenberg  einen  Minzen- 
stengel enthielt.  Der  Beweis  fusst  auf  der  irrigen  Ansicht,  dass  jedes  Siegel- 
bild  auch  Wappenbild  sei.  Ich  bleibe  bei  der  älteren  Ansicht,  dass  der  minzen- 
berger  Schild  quergethcilt  gewesen  sei,  weil  alle  minzenberger  Erben  als  solche 
einen  quergetheilien  Schild  getragen  haben. 


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Heiligen  ist  auf  einigen  Exemplaren  wie  ein  o  (Riögel),  auf 
anderen  wie  ein  Rad  gestaltet. 

Rs. *a)  *  MO  =  n9TÄ°I°ljOGST<>SVP'  =  *MO    (Moneta  in 

b)  *WO  =  IM-  T-  =    MO    Hoest  supra 

c)  -j-   Moganum). 

Wie  bei  Nr.  7  ein  grosser  Schild  mit  dem  mainzischen  und 

nassauischen  Wappen,  oben  daran  die  Wappenschildchen  von 
Köln  und  Minzenberg. 

a)  23  mm.  3,47  gr.  —  b)  22,5  mm.  3,46  gr.  —  c)  23,2  mm. 
3,49  gr. 

In  dem  Vertrage  der  Erzbischöfe  von  Mainz,  Trier  und  Köln 
von  1409  »)  wird  festgesetzt  für  die  Goldgulden: 

»und  iglicher  von  unsern  Herren  sol  Münze  Isen  dun  machen, 
»da  vff  einer  Syten  St.  Maus  Bild  stce,  vnd  vff  der  andern 
»Syten  sollen  des  Herren  Wapen,  in  des  Münzen  der  gülden 
*geslagen  mrt,  mitten  in  cyme  Schilfe  statt  und  vff  iglichen 
»orten  von  dem  Schilte  sollen  vnser  ander  sweyer  Herren 
»Wapen  stan.* 

Diesen  Bestimmungen  entsprechen  die  Goldgulden  No.  7  und  8;  sie 
sind  also  nach  1409  und  zwar  längstens  bis  1417  geschlagen,  mit 
welchem  Jahre  ein  neuer  Typus  eingeführt  wurde. 

No.  7  hat  neben  dem  grossen  Schilde  zwei  kleinere  mit  Kreu- 
zen, welche  als  trierische  und  kölnische  bezeichnet  werden  müssen. 
Dagegen  hört  man  zuweilen  fragen,  ob  das  Kreuz  auf  No.  8  das 
trierische  oder  das  kölnische  sei.  Es  scheint  mir  gar  nicht  zweifel- 
haft, dass  es  das  kölnische  sei,  denn  für  den  dritten  Theilhaber  an 
dem  Vertrage,  dessen  Wappeu  auch  neben  dem  Schilde  stehen  soll, 
hat  man  desseu  Familien-,  nicht  das  Stiftawappen  gewählt.  Juri- 
stische Spitzfindigkeiten  späterer  Jahrhunderte,  die  auch  jetzt  noch 
zur  Begründung  von  Ansichten  angeführt  werden,  darf  man  bei  der 
Beurtheiluug  der  Wappen  auf  Münzen  des  15.  Jahrhunderts  nicht 
auwenden.    Die  Wappen  hatten  nur  deu  Zweck,  den  Ursprung  und 

')  Hirsch,  Des  Deutschen  Reichs  Münzarchiv  I.  63.  Die  Verträge  der 
vier  rheinischen  Kurfürsten  hetreffen  nur  die  Goldgulden  und  die  am  Nieder- 
rhein, dessen  südliche  numismatische  Grenze  die  Heimhach  unterhalb  Bingen 
ist,  gangbaren  Silbermünzen.  Für  die  nicht  unmittelbar  am  Rhein  gelegenen 
trierischen,  wie  für  die  mainzischen  und  pfalzgräflichen  Besitzungen  oberhalb 
der  Heimbach  wurden  besondere  Pfennige  geprägt.  Siehe  darüber  meine  »Bei- 
träge zur  pfalzgräflichen  und  mainzischen  Münzgeschichte.« 


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den  Verfertiger  zu  bezeichnen,  gleich  unseren  Fabrikmarken.  Als 
Beispiel  führe  ich  den  Halbpfennig  des  speirer  Bischofs  Matthias  von 
Rammiugen  l)  an,  welcher  nur  den  vierfach  geständerten  Familien- 
schild trägt,  nicht  das  Kreuz,  welches  wegen  seiner  Uebereinstim- 
raung  (abgesehen  von  den  auf  Müuzen  nicht  darstellbaren  Farben) 
mit  dem  trierischen  und  köluischen  nicht  genügend  den  Münzherm 
bezeichnet  hätte.  Ein  anderes  Beispiel  sind  die  von  den  nieder- 
rheinischen  Herzögen  am  Ende  des  XV.  Jahrhunderts  geprägten 
Pfennige  mit  dem  Hohlringe,  welche  vor  dem  eigenen  Wappen  das 
mainzer  Rad  tragen.  Obwohl  der  Erzbischof  von  Mainz  damals 
keine  Hohlringpfennige  schlug,  setzte  man  doch  dessen  Stiftswappen 
darauf,  weil  es  besser  als  die  der  anderen  Theilhaber  die  nach  dem 
Vertrage  geschlagenen  Münzen  als  solche  charakterisirte. 

Höchst  1419. 

9.  ♦IOrjlST  ÄRCI  =  MÄGVIiT'  St.  Peter  mit  Schlüssel  und 
Buch ;  vor  seinen  Füssen  ein  kleiner  Schild  mit  dem  nassauischen 
Löwen. 

Rs.  *MOK'  =  *IK)V'  =  *fjOG*  =  *STS'  Spitzer  Vier- 
pass,  iuneu  grosser  Schild  mit  dem  mainzer  Rade,  rings  herum 
4  kleine  Schildchen :  oben  und  rechts  Kreuz  (Trier  und  Köln), 
links  Wecken  und  unten  Löwe.  22,2  mm.  3,45  gr. 

1419  am  20.  März  *)  schlössen  die  Kurfürsten  von  Mainz,  Trier, 
Köln,  der  Pfalzgraf  und  der  Herzog  von  Jülich  auf  sechs  Jahre 
einen  Münzvertrag  und  bestimmten,  dass  zur  Kennzeichnung  der 
neuen  Goldgulden  auf  deren  einer  Seite  St.  Peter  mit  dem  Schlüssel 
und  daran  des  Münzherrn  Wappen,  auf  der  anderen  ein  Vier- 
pass  wieder  mit  dem  Wappen  des  Münzherrn  in  der  Mitte 
und  darum  vier  kleine  Schildchen  der  anderen  vier  Vertragsherren 
stehen  sollten. 

Vorstehender  Goldgulden  ist  nach  diesen  Bestimmungen  geprägt 
und  zwar,  da  Erzbischof  Johann  am  23.  September  desselben  Jahres 
(1419)  gestorben  ist,  zwischen  dem  20.  März  und  dem  vorgenannten 
Todestage  Jobanns.  Höchst  wahrscheinlich  ist  mit  der  Prägung 
der  Goldgulden  Johanns  mit  diesem  Typus  etwas  später  begonnen 

')  Siebe  meine  Beiträge  zur  pfalzgräflichen  und  mainzischen  Münzkunde, 
Sonderabdruck  aus:  Mittheilungen  des  historischen  Vereins  der  Pfalz,  Heft  IX. 
Speier  1880. 

»)  Blätter  für  Münzkunde  III.  S.  57. 


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worden,  da  erst  die  dazu  gehörigen  Stempel  geschnitten  werden 
mussten,  andererseits  kann  aber  auch  nach  Johanns  Tode  noch  mit 
den  alten  Eisen  fortgemünzt  worden  sein,  da  man  immer  erst  die 
alten  Stempel  aufbrauchte,  was  indess  nicht  lange  Zeit  gedauert 
haben  muss,  weil  damals  die  Münzen  —  in»  wörtlichen  Sinne  — 
geschlagen  wurden  und  die  Müuzeiseu  sich  daher  ausserordentlich 
schnell  abnutzten. 

Konrad  III.,  Rheingraf.  1419-H34. 

Bingen  1419-1423. 

10.  a)  «aORRÄDI7»  Ä*=  *RdP'  »MÄCiVIi  ([moneta]  Couradi 

*b)   Q  I*    71*  V     archiepiscopi  ma- 

guntini). 

St.  Peter  mit  Schlüssel  uud  Buch ;  zu  seinen  Füssen  der  ge- 
vierete  Schild  mit  den  wild-  und  rheingräflichen  Löwen.  ') 

Es.  a)  *mor  =  *nov  =  *pm*  =  GGn' 
♦b)  *Mon/  =  *nov  =   *gq's' 

Vierpass,  iuraitteu  grosser  Schild  mit  Rad,  rings  herum  vier 
kleine  Schildchen:  oben  und  rechts  Kreuz  (Trier  und  Köln), 
liuks  Wecken  (Baiern),  unten  Löwe  (Jülich),  a)  23,1  mm. 
3,42  gr.  b)  22,5  mm.  3,45  gr. 

Die  Goldgulden  mit  dem  Vierpass  sind  von  1419—1425  ge- 
schlagen worden  und  zwar  die  mit  dein  Löwen  unten  (No.  10,  11, 
26,  27,  42,  43)  bis  1423,  dem  Todesjahre  des  Herzogs  Reinhaid 
von  Geldern.  Denn  nach  dem  Wortlaut  des  Vertrages  von  1419 
soll  auf  der  einen  Seite  stehen  *des  Herren  wappen  In  des  Herren 
Muncz  die  gülden  geslagen  werden  vnd  vff  den  andern  vier  ortten 
der  andern  vier  lierren  wappen,*  so  dass  der  Löwe  unten  im 
Vierpass  nicht  der  des  Pfalzgrafen,  für  den  schon  die  Wecken 
stehen,  sein  kann,  sondern  der  jülichsche.  Als  Herzog  Reiuhald 
von  Geldern  1423  starb,  schied  damit  das  Herzogthum  Jülich  (für 
seine  anderen  Besitzungen  war  er  nicht  beigetreten)  aus  dem  rhei- 
nischen Münzverein.  Im  allgemeiuen  behielt  man  den  Typus  bei, 
nur  setzte  man  an  Stelle  des  jülichschen  Löwen  eine  (bedeutungs- 
lose) Rose  zur  Ausfüllung  des  Raumes.  Die  Gulden  mit  der  Rose, 
No.  25,  40,  41,  sind  demnach  1423—1425  geprägt  worden. 

')  Wie  hier  auf  den  Münzen,  ist  sein  Wappen  auch  auf  seinem  Denkmal 
im  Mainzer  Dom  dargestellt;  der  wildgräfliche  Löwe  steht  dem  rheingraflichen 
voran. 


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Höchst.  1419-1423. 

11.  *aOI2RÄDI»  TS*  =  *R(3PI'  *MÄ6'  St.  Peter  mit  Schlüssel 
and  Buch,  zu  seinen  Füssen  der  gevierete  Familienschild.  Im 
Felde  an  seiner  rechten  Schulter  ein  +  (Serienzeichen). 

Rs.  *MOIi'  =  IiOV'  =  *^08*  =  *IST»  Wie  Nr.  10, 
Vierpass  mit  dem  Rad  in  der  Mitte,  rings  herum  vier  kleine  Schild- 
chen mit  Kreuz,  Kreuz,  Wecken,  Löwe.1)  22,6  mm.  3,42  gr. 

Bingen  1425-1434. 

12.  *a)  ÖOIiRÄDI*  =  *ÄRdPI%  MÄ' 

b)   I    =  Ä  

Der  Bischof  mit  segnend  erhobener  Rechten  hält  in  der  Linken 
den  Bischofsstab;  zu  seinen  Füssen  der  gevierete  wild-  und 
rheingräfliche  Schild.  Bei  a)  ist  an  der  linken  Seite  der  Mitra 
ein  kleines  Sternchen  und  am  rechten  Arm  ein  kleines  An- 
hängsel; b)  hat  am  linken  Arm  des  Bischofs  einen  sechs- 
strahligen  Stern. 

a,b)  *M0Ii8TÄ*  KOVÄ*  ÄVRQÄ*  Blli7  (gensis.)  In 
einem  runden  Dreipass  der  mainzische  Schild.  —  a)  23  mm.  3,44 
gr.    b)  21,5  mm.  3,43  gr. 

1425  war  der  im  Jahre  1419  auf  sechs  Jahre  abgeschlossene 
Münzvertrag  abgelaufen;  mit  dem  neuen,  1425  geschlossenen,*)  bis 
1437  laufenden  Vertrage  tritt  auch  ein  neues  Gepräge  auf,  welches 
sich  auf  den  Goldgulden  aller  zwischen  1425  und  1437  regierenden 
rheinischen  Kurfürsten  findet.  Auf  der  einen  Seite  steht  der  Münz- 
herr, entweder  der  Erzbischof  oder  der  Pfalzgraf,  mit  oder  ohne 
seinen  Familienwappeuschild  zu  den  Füssen.  Auf  der  andern  Seite 
befindet  sich  in  einem  runden  Dreipass  ein  grosser  Wappenschild. 
Die  mainzer  Gulden  dieser  Art  sind  abgebildet  unter  Nr.  12,  13 
(Erzbischof  Konrad  f  1434)  und  Nr.  14  (Erzbischof  Diether  von 
Erbach  1434—1459),  ein  trierer  unter  Nr.  23  (Erzbischof  Otto  von 
Ziegenhain  f  1430),  ein  pfalzgräflicher  unter  Nr.  28  von  Ludwig  III. 
(1410 — 1436),  zwei  kölner  unter  Nr.  45,  46  von  Diether  von  Mörs 
(1414—1463). 

Eine  urkundliche  Bestätigung,  dass  das  besprochene  Gepräge 
zwischen  1425  und  1437  üblich  gewesen,  ist  die  Bemerkung  des 

»)  Die  Aufzahlung  beginnt  bei  der  Beschreibung  immer  oben,  dann  folgt 
rechts,  links  und  schliesslich  unten. 
•)  Hirsch,  Munxarchiv  VII,  34. 


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Pfalzjirafen  Ludwig  III.  in  seinem  Briefe  vom  28.  Mai  1428 
an  Frankfurt:  *)  >als  ir  wol  wissent,  das  vnser  mithurfursten 
vnd  wir  unser  gülden  muncze  in  gemeinschafft  mit  einander  flohen 
lassen,  doch  iglicher  mit  sinem  eigen  munczmeister,  icapen  vnd 
zeichen. <  Nur  während  1425  und  1437  werden  die  Gulden  der 
rheinischen  Kurfürsten  nicht  mit  einem  gemeinsamen  Gepräge  und 
nur  mit  dem  Wappen  des  Münzherrn  allein  geschlagen.  Die  Ursache 
liegt  darin,  dass  man  keinen  passenden  Grund  fand,  dem  Kaiser 
oder  dessen  Stellvertreter,  dem  Herrn  von  Weinsberg,  das  Gesuch 
um  Eintritt  in  die  rheinische  Vereinigung  abzuschlagen.  Man  musste 
also  der  Form  nach  den  Kaiser  Sigmund,  der  das  Münzrecht  in 
Frankfurt  an  den  Meistbietenden  ohne  Rücksicht  auf  dessen  Ehrlich- 
keit verpachtete,  in  den  Vertrag  einschliessen.  Um  das,  was  mau 
auf  dem  geraden  Wege  nicht  verhindern  konnte,  den  Eingang  der 
Frankfurter  Goldguldeu  in  die  kurfürstlichen  Rheinländer,  zu  hinter- 
treiben, *)  weigerten  sich  die  Gesandten  der  Kurfürsten  ein  gemein- 
sames Gepräge  anzunehmen.  Die  Goldgulden  sollten  ihren  Münz- 
herrn  zeigen.  Demgemäss  verordnete  König  Sigmund  1426, ')  dass 
auf  den  in  Frankfurt  zu  prägenden  Guldeu  *ein  Jiönig  in  siner 
mayestaU  stehen  sollte,  *)  es  wurde  aber  nicht  allgemein  ausgeführt. 

Höchst  142)— 1434. 

13.  *a)*QOmtfU)I»  _  ÄRGPI7*  MTV 

*b)   I  =  

Der  Bischof  mit  segnend  erhobener  Rechten  hält  in  der  Linken 
den  Bischofsstab.  Zu  seinen  Füssen  befindet  sich  der  wild- 
und  rheingräfliche  Schild,  a)  hat  an  der  linken  Seite  der 
Mitra  ein  Sternchen  und  im  Felde  an  der  linken  Schulter  einen 
Punkt,  b)  hat  an  der  linken  Schulter  eineu  sechsstrahligen  Stern. 

*a)  *  MOfiGTÄ*  nOVÄ*  ÄVRGÄ  WS7 

*b)   A*  fjO' 

Iu  einem  runden  Dreipass  der  maiuzische  Schild. 

a)  22,5  mm.  —  3,35  gr.  —  b)  22,1  mm.  —  3,31  gr. 

l)  Urkunde  Nr.  32  im  Anhange. 

"J  Siehe  Genaueres  im  dritten  Abschnitte. 

»J  Siehe  den  Brief  Konrads  von  Weinsberg  an  Frankfurt  vom  27.  März 
1426.  Urkunde  Nr.  2ö,  §  8  u.  ff. 

*)  Ausgeführt  wurde  diese  Verordnung  nur  in  Dortmund. 


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Diether  von  Erbach.  1434-1459. 


Höchst.  1434-1459. 


14.  TI?80Dia'  =  ÄRaPI%MÄ/.  Der  Bischof  mit  segnend  er- 
hobener Rechten  und  dem  Bischofsstabe;  zu  dessen  Füssen  sein 
Familienschild :  quergetheilt,  oben  2,  unten  1  Stern. 

*MOIlQT7\*  IiOVTW  ÄVRQA  *I?0'  Im  runden  Dreipass 
der  mainzische  Schild.   22,2  mm.  3,465  gr. 

Adolf,  Graf  von  Nassau.  1462— 1475.  *) 

Mainz.  1463-1475. 

15.  *a)  oÄDOLF'  71RQ  =  I?19PI'  MÄ° 

b)  *  o 

c)   R    =  o 

Der  Heiland  sitzend  auf  gothischem  Stuhle,8)  rechts  segnend, 
links  ein  Buch  haltend.  Zu  seinen   Füssen  ein  kleiner  hoch- 
getheilter  Schild  mit  dem  mainzer  Rade  und  dem  nassauischen 
Löwen.3)   a)  hat  neben  dem  Haupte  Christi  3,  b)  nur  2  Sterne. 
*a)  *  *MOllQ\  NOVA*  ÄVR0ÄoMÄ(iVW 
b,c)   Q'  n  Ä*  

Schräges  Blumenkreuz,  in  dessen  Winkeln  vier  Wappenschild- 
chen :  1)  Rad,  2)  Löwe  und  Wecken  im  hochgetheilten  Schilde 
(Pfalzgraf),  3)  trierisehes  Kreuz  belegt  mit  dem  badischen 
Wappenschilde,  4)  das  kölnische  Kreuz  und  der  pfalzgräfliche 
Löwe  im  hochgetheilten  Schilde. 


a)  22,8  mm.  3,37  gr.  —  b)  22,1  mm.  3,39  gr.  —  c)  22,5  mm. 
3,4  gr. 


Da  auf  diesen  Guldeu  das  Wappen  des  kölnischen  Erzbischofe 
Ruprecht,  Pfalzgrafen,   vorkommt,  welcher  erst  1463  zur  Regie- 


')  In  Grote'B  Stammtafeln  wird  Adolf  schon  1461  als  Erzbischof  auf- 
geführt ;  das  war  er  freilich  durch  Minoritätswahl  und  die  Bestimmung  des 
Papstes;  er  wurde  es  aber  ^tatsächlich  erst  durch  die  Eroberung  der  Stadt 
Mainz  1462. 

*)  Christus  wird  immer  sitzend  auf  rheinischen  Gulden  dargestellt 
*)  Das  Feld  ist  mit  Schindeln  testrcut,  darum  nicht  der  pfalzgräfliche  Löwe. 
VIII.  * 


oben 
a,  b)  Mainz 
c)  • 


rechts  links 
Pfalz-Baiern  Trier 
Köln 


unten 
Köln 

Pfalz-Baiern. 


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rang  kam,  so  sind  sie  erst  nach  1463,  wahrscheinlich  erst  von 
1404  an  geschlagen  worden,  denn  nicht  früher  als  1464  trat  Adolf 
von  Mainz  mit  den  übrigen  rheinischen  Kurfürsten  in  eine  Ver- 
einigung über  die  Münzen.  ')  Der  Pfalzgraf  stand  nämlich  in  dem 
Kampfe  zwischen  den  beiden  mainzer  Erzhirten  Diether  Graf  von 
Isenburg  und  Adolf  Graf  von  Nassau  auf  Seiten  des  ersten,  dem 
von  der  Majorität  gewählten,  rechtmässigen.  Als  letzterer  das  Glück 
hatte,  seinen  Gegner  besiegt  zu  sehen,  söhnte  sich  der  Pfalzgraf 
nicht  gleich  mit  seinem  ehcmaligeu  Gegner  soweit  aus,  dass  ein 
Münzvertrag*)  zwischen  ihnen  abgeschlossen  werden  konnte.  Das 
geschah  erst  1464,  uud  gleichzeitig  bestellte  der  Erzbischof  Adolf 
Münzmeister  und  Wardein.  Wären  diese  schon  früher  in  Thätigkeit 
gewesen,  so  wäre  die  Bestallung  überflüssig  gewesen.  Damit  in 
Widerspruch  scheint  die  Quittnug  aus  dem  Jahr  14G7  über  die  Ab- 
rechnung des  Münzmeisters  Friedrich  Nachtrab  zu  stehen,  in  welcher 
es  heisst,  dass  >  Friedrich  Nachtrabe  sieder  der  Zyt  wir  unser  Stadt 
Mcncee  erobert  haben  unser  monezmeister  geteest  daselbst  gülden, 
wispfennige,  pfennigt  und  heller  von  unsern  wegen  gemoticeet  hait.«  3) 
Friedrich  Nachtrab  war  1461  von  Erzbischof  Diether  als  Münz- 
meister angestellt  und  nach  dessen  Abdankung  1462  von  dem 
Nachfolger,  Erzbischof  Adolf,  in  gleicher  Eigenschaft  angenommen 
worden.  Die  darauf  bezügliche  Urkunde4)  macht  auf  mich  den 
Eindruck  —  sie  ist  nicht  ganz  klar  gefasst  —  als  habe  Adolf  sich 
damit  nur  der  Dienste  des  erfahrenen,  früheren  frankfurter  Münz- 
meisters versichern  wollen;  denn  er  sagt  ausdrücklich,  dass  er  sich 
mit  ihm  über  Schlagschatz  —  die  Hauptsache  —  später  einigen 
wolle,  und  wenn  er  ihn  nicht  gebrauchen  könne,  so  wolle  er  ihn 
ziehen  lassen ;  doch  müsse  Friedrich  sich  jederzeit  auf  Verlangen 
wieder  zu  seiner  Verfügung  stellen.  Wenn  er  nun  sagt,  der  Münz- 
meister habe  seit  der  Eroberung  der  Stadt  Mainz  bis  1467  für  ihn 
gemünzt,  so  muss  das  noch  nicht  heissen,  dass  er  schon  1462 
in  Mainz  gemünzt  habe.  Das  ist  nach  Lage  der  Verhältnisse  un- 
wahrscheinlich. Doch  kann  er  wohl  in  dem  mainzischen  Eichsfelde, 
in  Erfurt,  später  auch  in  Mainz  gearbeitet  haben,  da  der  Rischof 
sagt,  er  habe  ihm  »etliche  sommc  geldcs  und  silbers  eu  Erffurt  und 


')  Würdtwcin,  Diplomataria  mapantina  II.  S.  3M>. 

*)  Daselbst  II.  S.  340. 

")  Daselbst  II.  S.  353,  Nr.  CXXXVI. 

*)  Daselbst  II.  S.  .137,  Nr.  CXXX. 


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andern  Enden  geliefert  und  geluhen.*  Wer  in  den  östlichen  Münz- 
stätten, Heil  igen  stadt,  Erfurt,,  mainzischer  Münznieister  war,  ist  es 
niemals  gleichzeitig  am  Rhein  gewesen.  Friedrich  Nachtrab  kann 
also  nicht  in  Mainz  oder  benachbarten  Städten  vor  1464  Münz- 
meister gewesen  sein,  weil  er  1464  als  solcher  für  die  Guldenmüuze 
zu  Mainz  bestellt  wird.1) 

Diether  IL,  Graf  von  Isenburg.  1475-1482. 

Mainz.  1477—1482. 

io.  digt  =  ijG'är  =  a^ie  =  PI'*  MÄ 

Langes2)  Blumenkranz,  darauf  ein  grosser  Schild,  geviert:  1,4: 
Rad  (Mainz)  —  2,3:  zwei  Balken3)  (Isenbnrg). 

*  *Mor?g'*  rovä*  ävrqä*  Ranens'(is) 

Drei  mit  den  Hänpteu  um  einen  Punkt  zusammengestellte 
Schilder ;  rechts  oben  im  schraffirten  Felde  das  trierische  Kreuz 
mit  draufgelegtem  badischem  Schildchen  (Johann  von  Baden, 
1456—1503),  links  oben:  Wecken  (für  den  Pfalzgrafen),  unten 
Lowe  (Jülich).    22,5  mm.  3,35  gr. 

Dieser  Gulden  entspricht  den  Bestimmungen  des  1477  auf  zehn 
Jahre  zwischen  den  Kurfürsten  von  Mainz,  Trier,  dem  Pfalzgrafen 
und  dem  Herzog  Wilhelm  zu  Jülich  abgeschlossenen  Münzvertrags,4) 
nach  welchem  -»uff  einer  sitten  ein  schilt  des  Fürsten,  mit  des  eisen 
die  getnoneM  werden,  und  uff  der  andern  der  ander  unser  drycr 
Fürsten  waj>pen*  stehen  soll.  Man  kann  diesen  Gulden  also  nicht  in 
Diether's  erste  Regierungszeit  verlegen ,  zumal  er  den  Titel  archi- 
episcopns  trägt.  Vor  1462  nannte  er  sich  »clectus  et  confirmatus.« 

Der  von  Cappe  in  dem  Verzeichniss  der  mainzer  Münzen 
Nr.  673,  nach  Köhler's  Ducaten-Cabinet  Nr.  841  und  Würdt- 
wein  Nr.  126  (wie  gewöhnlich)  ungenau  beschriebene  Gulden, 
welchen  ich  selbst  besitze,  gehört  in  seine  ersten  Bischofsjahre 
1450—1462,  nicht,  wie  Cappe  meint,  in  die  zweiten,  denn  unter 
den  drei  kleinen  Wappenschildchen  hat  das  kölnische  noch  das 
Wappen  des  1463  gestorbenen  Erzbischofs  Diether  von  Mörs. 


')  Wardtwein,  Diplomataria  maguntina.  II.  350. 

*)  In  Urkunden  werden  Kreuze,  welche  wie  dieses  die  Umschrift  theilen, 
stets  »lange«  genannt. 

*)  Grote  nennt  diese  Theilung  »fünffach  quergetheilt«. 
*)  Wardt  wein,  Diplomataria  maguntina.  II.  W7. 


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Dagegen  gehört  der  von  Cappe  (Nr.  647)  in  die  Jahre  1459  bis 
1461  gelegte  Gulden  Diether's  in  dessen  zweite  Regierungsperiode 
1475—1482,  da  nach  der  Cappe'schen  Abbildung  auf  Tafel  IV. 
Nr.  64  der  Revers  das  kölnische  Wappeuschildchen  mit  dem  Löwen 
des  1463  auf  den  erzbischöflichen  Stuhl  gelangten  Pfalzgrafen  Rup- 
recht trägt. 

Trier. 

Kuno  Ton  Falkenstein.  1362—1388. 

1371-1375. 

17.  dOIiOH  ÄRdfylö  PS:  fRQVGRQIi  (Zwei  gekreuzte  Schlüssel). 
In  einem  runden  Dreipass  ein  grosser  Schild  hochgetheilt,  vorn 
Kreuz  (Trier),  hinten  quergetheilt ,  untere  Hälfte  schraffirt 
(Minzenberg. *) 

S-  IOHÄ  =  NNES  •  B    (Zwei  gekreuzte  Schlüssel). 

St.  Johannes  in  haarigem  Mantel,  rechts  seguend,  links  den 

Kreuzstab  schulternd.    23,00  mm.  3,52  gr. 

Von  diesem  Gulden,  dem  ältesten  des  gauzen  Fundes,  möchte 
ich  annehmen,  er  sei  nach  1371,  nach  dem  Aufhören  der  Eigen- 
schaft Cuno's  als  Verweser  des  kölnischen  Erzstifts  geschlagen  wor- 
den, da  er  diesen  Titel  hier  nicht  mehr  führt.  Dass  er  nicht  früher 
entstanden  ist,  geht  daraus  hervor,  dass  er  nicht  mehr  den  ältesten 
florentinischen  Typus  —  die  Lilie  und  St.  Johannes  —  zeigt,  wie 
der  von  Bohl  unter  Nr.  1  beschriebene,  welche  Art  bis  1370  etwa 
geschlagen  worden  ist.  Dass  er  nicht  jünger  ist,  möchte  daraus  her- 
vorgehen, dass  er  auf  einer  Seite  noch  das  florentinische  Muster  — 
den  St.  Johannes,  nicht  verleugnet.  Wollte  man  ihn  in  eine  uns 
nähere  Zeit  verlegen,  so  müssten  die  in  grosser  Menge  und  offenbar 
nach  späteren  Mustern  geprägten  Gulden  in  die  für  sie  nicht  passende 
ältere  Zeit  verlegt  werden.8) 

18.  aVIZO  ÄRQ  =  PVSTRQI  St.  Peter,  etwas  nach  rechts  ge- 
wandt, mit  langem  Kreuzstab  und  Schlüssel  unter  einem 
gothischen  Tabernakel  auf  einer  niedrigen  Säule. 

')  Grote,  Münzstudien,  IX.  (Stammtafeln)  134.  —  Siehe  Anmerkung  auf 
Seite  11  dieser  Abhandlung. 

*)  Vergl.  tlarüber  auch  Dannenberg 's  Abhandlung:  Die  Goldgnlden  vom 
Florentiner  Gepräge  (Sonderabdruck  aus  der  Wiener  numismatischen  Zeitschrift) 
Seite  31,  32. 


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-    21  — 

SÄÖI  IMPGRII-  PG  OÄLLÄI  (Zwei  gekreuzte  Schlüssel  uud 
darüber  ein  Punkt.)  (Saeri  iinperii  per  Gallium  arcbicaneellarius.) 
Iu  einem  runden  Drei  passe  der  hochgetheilte  Schild  mit  den 
Feldern  von  Trier  und  Miuzeuberg.    21,5  mm.  3,47  gr. 

Werner  von  Falkenstein.  1388-1418. 

Oberwesel.  1409-1417. 

19.  W6RNGR'  =  7TCdP'0  TRQ'    St.  Johannes  in  zottigem 
Mantel  mit  dem  Kreuzstab. 

°MOnGT°  =  °Ä  NüVÄ*  -  WGSÄL'         Spitzer  Drei- 
pass  mit  dem  trier-minzenbergischen  Schilde  in  der  Mitte;  oben 
daran  zwei  kleine  Schildchen  mit  dem  kölnischen  Kreuz  und 
dem  mainzer  Rad.   Unten  zwei  delphinartige  Schnörkel. 
22  mm.  3,45  gr. 

Diese  und  die  unter  Nr.  20—22  verzeichneten  Nummern  ent- 
sprechen nur  den  Bestimmungen  des  zwischen  Mainz,  Trier  und  Köln 
abgeschlossenen  Vertrages  von  1409,  nach  welchem  auf  einer  Seite 
»sant  iohans  bild  sten  und  uff  der  andern  des  hern  uupen,  in  des 
Münczc  der  gülden  gcslngcn  wird,  mitten  in  eyme  schilt,  und  uff 
{glichen  orten  von  dem  schilte  sollen  unser  ander  ztecyer  Herren  ICüpen 
stan.€l)  Da  erst  1417  ein  anderes  Gepräge  festgesetzt  wurde,  so 
sind  alle  genannten  Gulden,  Nr.  19  —  22,  zwistheu  1-109  und  1417 
entstanden.  Sie  gehören  zu  den  häufigsten. 

20.  a,c)  WGRIiGR'  =  ÄRGP'„  TRQ7 

*b)  _7\  

•d)  P^  

St.  Johannes  in  zottigem  Mantel  mit  Kreiizstah.  Zwischen 
seineu  Füssen  ist  bei  c)  ein  Kreuz,  bei  d)  eiu  llalbmuud  mit 
Kreuz  dariu. 

a-c)  oM0IiQT°  =  °Ä  ROVÄ°  =  °WGSÄL' 

d)  *M  T*  =  *Ä  Ii_  Ä»  =  *W  

In  einem  spitzen  Dreipass  der  hocbgetheilte  trier-miuzeubergische 
Schild  in  der  Mitte,  oben  daran  der  minzeubergische  und  mainzische, 
unten  die  delphinartigen  Schnörkel,  b)  hat  im  0  des  Wortes  MOI/GT 
ein  Gesicht. 


l)  Hirsch,  Münzarchiv  I.,  63. 


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-    22  - 

a)  22  mm.  3,42  gr.  —  b)  22,7  mm.  3,46  gr.  —  c)  22,5  mm. 
3,44  gr.  —  d)  23  mm.  3,46  gr. 

Diu  Münze  zu  Wesel  wurde  12.  November  1408  an  Thilgen  von 
der  Winterbach  und  17.  April  1409  an  Thiluiauu  (den  vorgenannten) 
abermals  auf  ein  Jahr  verpachtet. 

Koblenz.  1409—1417. 

21.  a)        WQRIZGR  =  ÄRaPoTRG' 
*b)  *  =  W  R'=  Ä  P/  

St.  Johannes  in  zottigem  Mantel  mit  Kreuzstab.  Hei  b)  ist 
zwischen  den  Füssen  des  Heiligen  ein  Punkt  und  ein  mit  deu 
Spitzen  nach  obeu  gedrehter  Iialbmoud,  in  welchem  sich  viel- 
leicht, wie  bei  anderen  besser  erhaltenen  Gulden  dieser  Art, 
ein  Kopf  befindet. 

a)  °MOnQT0=0ÄonOVÄ°  =  -aOVGL' 
*b)   T  =  Ä-nOVÄ*  =  •  

Im  spitzen  Dreipass  ein  hochgetheilter  Schild  mit  den  Feldern 
von  Trier  und  Minzenberg,  oben  daran  die  Schildcheu  von 
Miuzenberg  und  Maiuz,  unten  die  delphiuartigen  Schnörkel. 
Bei  b)  ist  in  allen  0  der  Wappenseite  ein  männliches  Gesicht. 

a)  22,2  mm.  3,53  gr.  —  b)  22  nun.  3,33  gr. 

Die  Münze  zu  Koblenz  kam  am  12.  November  1408  au  Franz 
Smeltzer,  Bürger  in  Koblenz,  auf  eiu  Jahr,  am  17.  April  1109  au 
Fässgin  von  der  Winterbach.  Am  3.  August  1415  wurden  den 
Gebrüdern  Thylgin  uud  Fässgin  von  der  Wiuterbach  die  Münz- 
stätten zu  Koblenz,  Wesel  und  Offenbach  übergeben. 

Falkenstein,  Werner.   1407— 1418. 

(Krzbischof  vou  Trier  1388—1418.)  Besitzer  vou  Offeubach  1-lUÖ— 1 118. 

22.  W6RK9R'  =  ÄROP/  TR8'  St.  Johannes  in  zottigem  Man- 
tel mit  Kreuzstab. 

*a)  "MOnGT  =  ÄROVÄ-  =  OVGfiB' 

b)  _  T°  =  °l\  7\°  =°0  

In  einem  spitzen  Dreipass  der  hochgetheilte  Wappenschild 
(Trier  und  Miuzenberg),  daran  die  Schildchen  vou  Minzeuberg 
uud  Mainz,  unten  die  Schnörkel. 

a)  22,4  mm.  3,46  gr.  —  b)  22,2  mm.  3,39  gr. 


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-    23  - 


Weruer,  der  letzte  Herr  von  Falkenstein,  beerbte  zunächst 
1407  seinen  Bruder  Philipp  VIII.  und  1409  den  letzten  weltlichen 
Spross  aus  der  minzenberger,  in  Butzbach  wohnenden  Linie  seines 
Hauses,  den  Grafen  Philipp  VII.  In  diesem  ererbten  Besitzthuni 
lag  das  kleiue  Oertcheu  Offenbacb,  in  welchem  Werner  wegen  der 
bequemen  Nähe  von  Frankfurt,  woher  man  das  meiste  Münzmetall 
bezog  und  wo  man  am  leichtesten  die  geprägten  Gulden  absetzen 
konnte,  eiue  Münzstätte  einrichtete.  Dass  er  auf  die  hier  geschla- 
genen Gulden  nicht  den  Titel  eines  Herrn  von  Falkenstein  und 
Minzeuberg,  sondern  den  höheren  eines  Erzbischofs  von  Trier  setzte, 
bedarf  wohl  keiner  Erklärung,  zumal  sich  die  Erzbischüfe  damals 
nicht  um  alle  Einzelheiten  des  Gepräges  bekümmerten,  sondern  dies 
im  allgemeinen  den  Münzmeistern  überliessen,  deren  Vorschläge 
gewiss  immer  angenommen  wurden. 

Die  falkensteinische  Münzstätte  in  Ottenbach  ist  schon  anfangs 
1409  in  Thütigkeit  gesetzt  worden,  denn  in  dem  für  die  Ostermesse 
1409  abgegebenen  und  jedenfalls  öffentlich  angeschlagenen  Bericht 
über  die  soeben  geprägten  und  die  alten  Gulden  heisst  es: 

»Ufern  die  trierschin  die  in  disscr  ( Fasten-) wessc  zu  Oucn- 
>baek  geslagin  sin,  holden  eins  teils  18  grat  3  grein.  So 
*halden  ir  eins  teils  20  grat.*1) 

Da  in  den  älteren  Probeberichten  niemals  neben  den  anderen  Münz- 
stätten Offeubach  als  solche  genannt  wird,  so  scheinen  die  ersten 
offenbaclier  Gulden  aus  dem  Jahre  1409  zu  stammen;  vor  1407 
konnte  überhaupt  Erzbischof  Werner  nicht  daselbst  müuzen,  weil 
jene  Besitzungen  bis  dahin  noch  iu  andern  Händen  waren. 

Otto  vou  Ziegenhain.  1418— 1430. 

Koblenz.  1425—1430.*) 

23.  OTTOMS*  Ä  =  RÖPI%  TR8'    ([Moueta]  Ottonis  archi- 
episcopi  trevireusis.) 

Der  Bischof  mit  segnend  erhobener  Rechten  hält  in  der 
Linken  einen  Bischofsstab.  Neben  seiner  linken  Schulter  steht 
ein  Punkt. 

Iis.  *  MOIiGTÄ*  HOV71*  7WR0Ä*  Q0V8' 


')  Siehe  Urkunde  Nr.  73,  Probe  Nr.  5  von  1409. 
*)  Siehe  die  Bemerkungen  zu  Nr.  12. 


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24  - 


In  einem  runden  Dreipass  der  hochgetheilte  trier-ziegen- 
hainische  Wappenschild  (Ziegenhain  quergetheilt :  oben  Stern, 
unten  schraffirt).  22,6  mm.  3,47  gr. 

Aus  den  Anmerkuugen  zu  Nr.  12  geht  schon  hervor,  dass  dieser 
Gulden  uach  1425  geschlagen  ist.  Gäbe  es  trierische  Gulden  mit 
dem  Wappeu8childe  zu  den  Füssen  des  Bischofs,  so  würde  ich  diese, 
weil  sie  denen  von  1419  mit  dem  Wappen schilde  zu  den  Füssen 
St.  Peters  ähnlicher  sind  als  der  hier  beschriebene,  für  die  älteren 
halten. 

Pfalzgrafen. 

Ludwig  III.     1410  -1436. 

Bacherach.  1417-1419. 

24.  •LVDWICI'*  d'  P  =  R%  DVX*  BÄV  (LVDWICus  Comes 
Palatinus  Rheni  DVX  BAVariae).  St.  Peter  mit  Schlüssel  und 
Buch.  Zu  seinen  Füssen  der  bairische  Weckenschild. 

Bs.  *MOna:  =  *nOVÄ*  =  *BÄOr/  (Bacherach). 

In  einem  spitzen  Dreipass  ein  geviereter  Schild  mit  Lowe 
und  Wecken,  darum  gestellt  in  den  Ecken  drei  kleine  Schild- 
chen mit  dem  mainzer  Rad,  dem  trierer  und  dem  kölnischen 
Kreuze.    22,5  mm.  3,48  gr. 

Oppenheim.  1419—1425. 

25.  «LVDWia^a^P  =  R%  DVX*BÄV 

2«.  *a)  _  

b)   CK  d'-P  =  R  |  |  VX-BÄVÄ' 

St.  Peter  mit  Schlüssel  und  Buch.  Zu  seinen  Füssen  der 
bairische  Weckenschild.  Bei  Nr.  25  hat  der  Heilige  auf  der 
Brust  eine  grosse  Rose,  bei  Nr.  26  a  befindet  sich  an  seiner 
rechten  Schulter  ein  Kreuz  und  ein  Punkt. 

Jls.  25,26  *MOIK  =  *nOV'  =  *OPP*  =  *enr/  (Oppen- 
heim). 

Inmitten  eines  Vierpasses  ein  grosser  geviereter  Schild  mit 
dem  pfalzgräflichen  Löwen  und  den  bairischen  Wecken ;  darum 
gestellt  vier  kleine  Schildchen:  oben  das  mainzer,  links  und 
rechts  das  trierer  und  das  kölner,  unten  ein  Löwe  bei  26,  — 
eine  Rose  bei  25. 


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—    25  - 


25)  23  mm.  3,44  gr.  —  26  a)  22,3  mm.  3,52  gr.  — 
26  b)  22,2  mm.  3,30  gr. 

Nr.  26  ist  nach  den  Ausführungen  bei  Nr.  10  zwischen  1419 
und  1423,  Nr.  25,  welches  hier  irrt  Im  ml  ich  vorangestellt  ist,  zwischen 
1423  und  1425  geschlagen  worden. 

Heidelberg.  1423—1425. 

27.  *LVDWId\  0%  =  ?\  K\  DVX»  BÄ'  St.  Peter  mit  Schlüssel 

und  Buch.  Zu  seinen  Füssen  der  bairische  Weckenschild. 
*MOR  =  IlOV'  =  *Jj8I*  =  *D8L'  Im  spitzen  Vierpass  der 
gevierete  Schild  mit  dem  pfalzgräflichen  Löwen  und  den  bai- 
rischen  Wecken.   Ringsherum  die  Schildchen  von  Mainz,  Trier, 
Köln  und  Jülich.    22,6  mm.  3,46  gr. 

Nr.  27  gleicht  vollkommeD,  bis  auf  den  Namen  der  Münzstätte, 
der  vorigen  Nummer. 

Bacherach.  1425—1436. 

28.  *LVDWia'*a%P  ==  R%  DVX*  BÄ'  Der  Pfalzgraf  stehend 
mit  eiueni  Schwert1)  in  der  Rechten. 

Bs.  a)  *  MORQTÄ»  ROVÄ*  7WRG7WB7W 

*b)  .   I  

c)   Q  Ä7 

In  einem  runden  Dreipass  ein  geviereter  Schild  (Löwe  und 
Wecken),  a)  22,2  mm.  3,45  gr.  —  b)  22,9  mm.  3,47  gr.  — 
c)  22,5  mm.  3,42  gr. 

29.  LVDWia%(I'  =  *P%R'  DVX»B'  =  *  Christus,  auf  einem 
gothischen  Stuhle  sitzend,  hält  in  der  Linken  ein  Buch.  Unter 
seinen  Füssen  befindet  sich  der  hochgetheilte  Schild  mit  dem 
pfalzgräflicben  Löwen  und  den  bairischen  Wecken. 

*  MOIZQTÄ*  liOVÄj  BÄdfyGRÄG'  Ein  schräges  Blumen- 
kreuz, umwiukelt  von  vier  kleinen  Wappenschildern ,  oben : 
hochgetheilt,  Löwe  und  Wecken  (Pfalzgraf),  rechts:  kölner 
Kreuz  in  schraffirtem  Felde,  belegt  mit  dem  mörsischen  Balken- 
schildchen,  links:  mainzer  Rad,  unten:  hochgetheilt  mit  den 
Feldern  von  Trier  und  Ziegenhain.    23  mm.  3,46  gr. 

')  ist  das  Zeichen  des  obersten  Richteramts  in  Deutschland,  welches 
dem  Pfalzgrafen  nach  dem  Schwahenspiegcl,  Landrecht  §§  121,  128,  130  c, 
Lehenrecht  §§  41,  147  zustand.  Siehe  meine  »Beiträge  zur  pfalzgräflichen  und 
mainzischen  Münzkunde,«  Sonderabdruck  aus  Bd.  IX.  der  Mittlieilungen  des 
historischen  Vereins  der  Pfalz.  Speier  1880. 


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-    26  - 


Der  Wappenschild  des  trierer  Erzbischofs  Otto  von  Ziegenhain, 
gestorben  1430,  veranlasste  schon  Widiner,  diesen  Goldgulden  dem 
Pfalzgrafen  Ludwig  III.  (1410 — 1436)  beizulegen.  Obwohl  die  rhei- 
nischen Kurfürsten  wahrend  des  ganzen  XV.  Jahrhunderts  immer 
ein  gemeinsames  Gepräge  für  ihre  Gulden  festsetzten,  machten  sie 
doch  einmal  eine  Ausnahme,  nämlich  1425,  als  der  König  Sigmund 
oder  vielmehr  dessen  Münzverwalter,  Kourad  von  Weinsberg,  mit 
ihnen  iu  einen  Bund  der  Goldmünzen  wegen  treten  wollte.  Sie 
konnten  das,  ohne  Zweifel  in  ihren  Gerechtigkeitssinn  gesetzt  zu 
sehen,  dem  König,  von  dem  sie  das  Müuzrecht  und  zuletzt  noch 
besonders  das  der  Gulden  erhalten  hatten,  nicht  abschlagen,  wenn 
sie  auch  lieber,  ihres  Vortheils  wegen,  den  Oberherrn  ausgeschlossen 
hätten,  um  den  Gewinn,  welcher  aus  der  Guldeuprägung  ihnen 
zufiel,  allein  zu  gemessen.  Um  nuu  auf  einem  Umwege  das  zu 
nehmen,  was  sie  zum  Schein  bewilligt  hatten,  erklärten  die  Kur- 
fürsten, sich  über  ein  gemeinsames  Gepräge  nicht  einigen  zu  können. 
Da  aber  das  übereinstimmende  Gepräge  das  wichtigste  Mittel  war, 
um  den  Gulden  des  Königs  gleichen  Umlauf  wie  den  rheiuischen  zu 
sichern,  so  war  dieser  von  seinen  Bundesgenossen  thatsächlich  aus- 
geschlossen. Genaueres  darüber  berichte  ich  uuteu  in  dem  Abschnitte 
über  die  Guldenmüuze  in  Frankfurt.  Bald  muss  wohl  der  Herr 
von  Weiusberg  eingesehen  haben,  dass  er  seinen  Zweck  doch  nicht 
erreichen  konnte.  Die  Kurfürsten  hatten  deshalb  nicht  mehr  uoth- 
weudig,  besondere  Typen  zu  gebrauchen  und  bestimmten  darum, 
wahrscheinlich  nach  ein  oder  zwei  Jahren,  wieder  ein  gemeinsames 
Gepräge.  Gemeinsam  war  es  insofern,  als  auf  der  einen  Seite 
immer  der  Münzherr,  der  Pfalzgraf  oder  der  Bischof  stehend,  auf 
der  anderen  in  eiuem  runden  Dreipass  dessen  Wappenschild  dar- 
gestellt wurde.  Im  Grunde  genommen  war  es  gleich,  und  doch 
konnte  es  auch  ein  besonderes  genannt  werden,  wie  der  Pfalzgraf 
in  seinem  Gesuch  vom  28.  Mai  1428  *)  schreibt. 

Iu  der  Zeit,  welche  zwischen  dem  Aufgeben  des  alten  Gepräges 
von  1419  und  der  Einführung  des  neuen  mit  dem  stehenden  Münz- 
herru  vergangen  war,  können  wohl  einige  Gulden  geschlagen  sein, 
wie  der  hier  vorliegende  und  ähnliche.  Ich  habe  bei  einem  hiesigen 
Münzhändler  z.  B.  folgenden  Goldgulden  des  kölnischen  Erzbischofs 
Diether  von  Mors  gesehen,  über  dessen  Verbleib  ich  keine  Auskunft 
geben  kaum  Ich  beschreibe  ihu  nach  einem  Stauiolabdruck : 

')  Urkunde  Nr.  32  im  Anbange. 


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Av.  T1?00  =  DIÖoÄ  =  RGPI  =  OOLO  Langes  Blunieu- 
kreuz,  umwiukelt  von  vier  Wappenschildern,  wie  bei  Nr.  29 ,  doch 
oben  der  kölnische,  unten  der  maiuzische,  rechts  der  trierische,  links 
«ler  pfalzgräfliche. 

Rv.  Ä'IiO  Dm  =  Sfi  aaaa-XXVI°  Christus  mit  segnender 
Rechten,  in  der  Linken  das  Buch.  Zu  seinen  Füssen  nochmals  der 
kölnische  Wappenschild. 

Dieser  Gulden  mit  der  unzweifelhaften  Jahreszahl  1426  macht 
ea  zur  Gewissheit,  dass  von  1425  au  einige  Jahre  hindurch,  viel- 
leicht bis  1427,  kein  gemeinsames  Gepräge  für  die  rheinischen 
Gulden  vorgeschrieben  war.  Lange  kauu  es  nicht  gedauert  haben, 
denn  dieser  Gulden  ist,  wie  Nr.  29,  selten,  wogegen  die  mit  dem 
stehenden  Müuzhtrrn  gewöhnlich  sind,  also  offenbar  während  einer 
laugen  Zeit  geprägt  wurden. 

Ich  mache  bei  dieser  Gelegenheit  darauf  aufmerksam,  dass  die 
rheinischen  Kurfürsten  bis  1490  niemals  ein  schon  einmal  gebrauchtes 
gemeinsames  Gepräge  vollständig  erneuerten.  Das  neue  Gepräge 
war  immer  von  den  früher  gemeinsam  gebrauchten  verschiedeu. 
Wenn  auch  manchmal  eine  Seite  mit  der  eines  älteren  Guldeu- 
musters  übereinstimmte,  so  trifft  das  doch  niemals  für  beide  Seiten 
zu.  Ich  habe  darum  lange  Zeit  Bedenken  getragen,  den  Gulden 
Nr.  29  dem  Pfalzgrafeu  Ludwig  III.  beizulegen.  Nach  Durch- 
sicht der  Münzacten  und  durch  den  vorhin  beschriebenen  kölnischen 
Gulden  von  142b'  eines  Besseren  belehrt,  ist  iudess  die  Zutheiluug 
an  Ludwig  III.  mir  nicht  mehr  zweifelhaft. 

Ludwig  IV.  1436-1449. 

Bacherach.  1439—1449. 

30.  a,  b)  LVDV  =  (X\V\^  =  DVX*  B  =  AVAR' 

Auf  langem,  befusstem  Kreuz  liegt  ein  geviereter  Schild  mit 
Löwe  und  Wecken,    a)  hat  unter  dem  Schild  einen  Punkt. 

a)  *  MOIiQTÄ*  IiOVÄ*  ÄVRQÄ*  BÄ 

b)   Ä*  U   BÄ' 

Drei  Schilder  mit  den  Häupten,  bei  a)  um  einen  •  (Punkt), 
bei  b)  um  ein  X  (Kreuz)  gestellt, 

a)  oben  rechts  der  trierer,  links  der  kölner,  unten  der  mainzer, 

b)  oben  rechts  der  kölner,  links  der  mainzer,  unteu  der  trierer 
Schild,  und  zwar  liegt  dem  trierer  der  sirkische  Schild,  dem 


-  28  - 


köluer  mit  dem  Kreuz  in  schraffirteui  Felde  der  mörsische 
Bindensehild  auf. 

a)  22  mm.  3,47  gr.  —  b)  22  mm.  3,38  gr. 

31.  LVDV  =  Q\  P\  R*  =  DVX»  B>  =  MO'*  B'  (Moueta 
Bacheracensis.)  Auf  langem  befusstem  Kreuz  der  gevierto 
p falzgräf  1  ich-bairisehe  Schild. 

*  MOIiQTÄ*  HOVÄ»  ÄVR8Ä*  BÄ'  Drei  Schildchen  mit 
den  üäupten  um  ein  X  (Kreuz)  gestellt;  oben  rechts  der  kölner, 
links  der  mainzer,  unten  der  trierer,  wie  bei  No.  30  b. 

22.3  mm.  3,38  gr. 

Bacherach.  1438. 

32.  LVDV  =  d\  P%  R  =  DVX*  B'  =  MO'*  B'  Auf  langem 
befusstem  Kreuz  der  gevierete  pfalz-bairische  Schild. 

*Ä'RO»  Dni^Sfi^aaaa»  XXXVIII»  (AnuoDomiui  1438) 
Drei  Schilder  mit  den  Häupten  um  eiuen  Stern  gestellt,  oben 
rechts  der  kölner,  links  der  trierer,  unten  der  mainzer,  in  der 
Zeichnung  wie  bei  voriger  Nummer. 

22.4  mm.  3,47  gr. 

Guldeu  mit  diesem  Gepräge  und  der  Jahreszahl  hat  man  nur 
von  1436,  1437  und  1438.  Die  angeblich  älteren  Jahrgänge  ver- 
danken ihr  Dasein  in  den  Katalogen  nur  Lesefehlern. 

Bei  der  ersten  Ordnung  der  Gulden  zum  Photographieren  ord- 
nete ich  sie  in  der  Weise,  dass  die  Gulden  eiues  Typus  mit  Jahres- 
zahl denen  ohne  dieselbe  folgten,  weil  sie  im  allgemeinen  jünger 
als  diese  sind.  Da  nun  aber  von  dem  trierer  Erzbiscbofe  Jacob  von 
Sirk  (1439—1456)  Gulden  dieser  Art  ohne  Jahreszahl  vorhanden 
sind,  von  seinem  Vorgänger  Raban  aber  nur  solche  mit  Jahreszahl 
und  dieser  Typus  nicht  vor  1436,  aber  nach  1439  noch  vorkommt, 
so  muss  man  wohl  die  Gulden  mit  der  Jahreszahl  für  die  älteren 
halten.  Demnach  müssten  die  Nummern  30 — 32  so  geordnet  werden : 
32-31—30. 

Pfalzgraf  Friedrich.  1449-1476. 

Bacherach.  1449—1454. 

33.  -FRID>  =  a\  P%  R'  =  DVX  »  B  =  ÄVÄR>  Langes  be-  • 
fusstes  Kreuz,  daraufgelegt  geviereter  pfalz-bairischer  Schild. 


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Rv.  *  MOI/GTÄ*  nOVÄ»  ÄVRGÄ»  BÄd'  D 

um  einen  Funkt  zusammengestellt,  oben  rechts  der  ''• , 
(iu  schraffirtem  Felde  Kreuz  belegt  mit  dem  möreischen  Balken 
schilde),  links  der  maiuzische  (Rad),  unten  der  pfalzgräfliche 
(hochgetheilt  mit  Löwe  und  Wecken). 

Heidelberg.  1463—1476. 

34.  #FRID'  ö'  PR  =  DVX  BÄVÄ'o  Christus  auf  gothischera 
Stuhle  sitzend  mit  erhobener  Rechten  und  Buch  in  der  Linken. 

Rs.  *MOI*G'  ROVÄ*  ÄVRGÄ*  tyGIDGL»  Blumenkreuz 
umwinkelt  von  vier  Wappenschildchen,  oben:  hochgetheilt  mit 
Löwe  und  Wecken,  rechts:  hochgetheilt  Kreuz  und  Löwe  (Köln, 
Pfalzgraf),  links :  Rad,  unten :  im  schraffirten  Felde  ein  Kreuz, 
belegt  mit  badischem  Bindenschilde  (Trier). 

Pfalzgraf  Philipp.  1476—1508. 
1477-1487. 

35.  a-c)  PIjIL,  =  ö*  PR%  =  DVX*  B  =  ÄVA'„  Langes 
Blumenkreuz,  belegt  mit  einem  grossen  Schilde,  welcher  drei  kleine 
enthält,  oben  den  pfalzgräflichen  und  den  bairischen  neben 
einander,  unten  den  leeren  (schraffirten)  zur  Bezeichnung  des 
Reichs-Erbtruchsessen- Amtes. 

Iis.  a,  b)  4*  *Mone*  hovä*  ävrgä*  Renens7 
*c)  *  Mona7«  äo  ä«  s'o 

Drei  Schilder  um  einen  Punkt  gestellt,  das  maiuzische  Rad, 
das  trierische  Kreuz  in  schraffirtem  Felde  mit  daraufgelegtem 
badischem  Schilde,  der  jülichsche  Löwe  in  folgender  Ordnung: 
a)  rechts  Trier,  links  Mainz,  unten  Jülich, 
b,  c)  rechts  Mainz,  links  Trier,  unten  Jülich. 

')  Der  Wappenschild  sage  ich,  weil  dieser  derselbe  ist,  wie  der  als 
Schutzwaffe  gebrauchte  Schild.  Ueber  das  Geschlecht  des  letztgenannten  Schildes 
ist  man  niemals  zweifelhaft  gewesen ;  man  kann  daher  dem  mit  dem  sächlichen 
Worte  »Wappen«  zusammengesetzten  »Wappenschild«  das  männliche  Geschlecht 
nicht  rauben.  Wie  in  jeder  Grammatik  zu  lesen,  bestimmt  das  Grundwort 
(also  Schild),  nicht  das  Bestimmungswort  (Wappen),  das  Geschlecht  des  zu- 
sammengesetzten Wortes.  Der  Umstand,  dass  der  Wappenschild  späterhin  ebenso 
wie  das  Gasthausschild,  nämlich  als  Aushängeschild,  gehraucht  wurde, 
kann  das  Geschlecht  des  Wortes  Wappenschild  nicht  ändern,  denn  der  Miss- 
brauch einer  Sache  kann  die  Gesetze  der  Sprache  nicht  umstossen. 


-    30  - 


a)  22  mm.  3,35  gr.  —  b)  22,5  mm.  3,33  gr.  —  c)  22,2  mm. 
3,38  gr. 

Diese  Gulden  sind  nach  den  Bestimmungen  dos  zwischen  Mainz, 
Trier,  Pfalz  und  Berg  1477  auf  10  Jahre  abgeschlossenen  Vertrages 
geschlagen ;  1488  wurde  ein  neues  Gepräge  zwischen  Mainz  und 
Pfalz  verabredet,  welches  von  dem  vorliegenden  abweicht,  so  dass 
also  dieser  Gulden  zwischen  1477  und  1 487  entstanden  sein  muss. 
Der  Erzbischof  von  Köln  hatte  keinen  Antheil  an  dem  Vertrage 
von  1477,  darum  findet  mau  vor  seinem  Eintritt  in  den  Miinz- 
verein,  1490,  sein  Wappen  nicht  auf  den  rheinischen  Gulden. 


Köln. 

Friedrich,  Graf  von  Saarwordoii.  1370—1414. 

Bonn.  1409—1414. 

36.  FRIDIO  =  VS  ARP  =  VS  ÖOL  (Friedericus  archiepiscopns 
Coloniensis.) 

In  einem  spitzen  Dreipass  ein  grosser  geviereter  Schild  1,4: 
Kreuz  (Köln),  2,3:  Doppeladler  (Saarwerden);  daran  gestellt 
zwei  kleine  Schildchen :  oben  rechts  Rad  (Mainz),  links  Kreuz 
(Trier).    Unten  ist  eine  bedeutungslose  Rose. 

SßOIiGTÄ  =  BVIttSIS  (statt  Bunuensis,  Bonn).  Adler. 

St.  Johannes  in  zottigem  Mantel  mit  einem  Blumenscepter ;  an 
seiner  rechten  Schulter  befindet  sich,  wie  als  Fortsetzung  der 
Umschrift,  ein  kleiner  Doppeladler  (Deutsches  Reich),  zwischen 
seinen  Füssen  steht  ein  Punkt  und  auf  der  Brust  trügt  St. 
Johannes  einen  kleinen  Schild  mit  dem  kölnischen  Kreuz.  Zw«-i 
Exemplare,  von  denen  der  Stempel  zu  dem  Averse  des  ersten 
gut,  des  zweiten  mangelhaft,  wie  von  einem  Ungeübteu,  ge- 
schnitten ist.  a)  23  mm.  3,5  gr.  —  b)  22,5  mm.  3,48  gr. 

DIether  II.,  Graf  von  Mors.  1414—1463. 

Bonn.  1414—1417. 

37.  Tl?GODI  =  a-ÄR  OPI  =  dOLOM 

Spitzer  Dreipass,  darin  grosser  Schild  geviert  mit  dem  köl- 
nischen Kreuz  und  dem  mörsischen  Balken.  An  dem  grossen 
Schilde  befinden  sich  oben  rechts:    zwei  gekreuzte  Schlüssel 


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—    31  - 


(gewöhnlich  auf  trierischen  Münzen,  hier  also  wohl  an  Stelle  des 
trierischen  Wappenschildes)  und  links :  ein  kleiner  Schild  mit 
dem  kölnischen  Kreuz,  unten :  Rose  (bedeutungslos). 
MOftGTÄ  =  BVINSIS  (Doppeladler).  St.  Johannes  mit 
Lilieuscepter  in  der  Linken,  auf  der  Brust  eiu  kleines  Schildchen 
mit  Kreuz.  23  mm.  3,47  gr. 

Da  sich  auf  dem  Reverse  dieses  Guldens  der  Doppeladler  be- 
findet, so  kann  derselbe  auf  dem  vorigen,  wie  auf  diesem  Stück 
nicht  das  Wappenbild  von  Saarwerden  sein,  sondern  man  muss  ihn 
für  den  königlichen  halten.  Dann  hat  er  ausdrücken  sollen,  dass 
der  Erzbischof  berechtigt1)  sei,  Goldguldeu  zu  schlagen.  Im 
17.  und  18.  Jahrhundert  setzten  die  privilegirten  Schaumüuzeu- 
verfertiger  in  gleicher  Absicht  auf  ihre  Erzeugnisse:  Cum  privilegio 
Cacsaris.  —  Weniger  wahrscheinlich  ist  es,  dass  der  Doppeladler 
bei  Nr.  37  nur  einer  Gedankenlosigkeit  des  »Isengräbers«,  der  es 
gewohnt  war,  auf  die  Gulden  des  vorigen  Erzbischof«?  den  Adler  als 
dessen  Familienwappen  zu  setzen,  seine  Entstehung  verdanke. 

Reuse.  1414-1417. 

3*.  TfyQODI  =  dÄRQPI  =  aOLOH' 

Wie  Nr.  37.  Im  spitzen  Vierpass  geviereter  Schild  (Köln- 
iMürs),  angelehnt:  zwei  gekreuzte  Schlüssel,  ein  Schildchen  mit 
Kreuz  und  eine  Rose. 

MOI2QTÄ  I  =  I2-RGUSG    Doppeladler  als  Fortsetzung  der 
Umschrift.  St.  Johannes  mit  Lilieuscepter,  wie  Nr.  37. 
22,2  mm.  3,4  gr. 

Bonn.  1417—1419. 

30.  *Tl?80Dia'*Ä=R(JPI*  CIOLO7  St.  Peter  mit  Schlüssel  und 
Buch,  zu  seinen  Füssen  der  mörsische  Schild,  dessen  Feld  (auf 
allen  Gulden  mit  dem  St.  Peter)  scliraffirt  ist. 

Tis.  *MOI*e'  *IiOVÄ*  =  *BVIiG'  (nsis)  Spitzer  Drei- 
pass,  inmitten  grosser  Schild  mit  dem  kölnischen  Kreuz  (Feld 
scliraffirt)  mit  draufgelegtem  mörsischem  Schildchen.  Daran  ge- 
stellt drei  Schildchen,  oben  rechts  Rad,  links  Kreuz,  unten 
Wecken  (Baiern,  statt  des  pfalzgräflichen  Löwen).  23,4  mm. 
3,405  gr. 

*)  Die  Kurfürsten  hatten  das  Recht,  Goldmünzen  XU  schlafen,  durch  die 
Goldene  Bulle  erhalten. 


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-    32  — 


Bonn.  1419-1425. 

40.  a)  *T^QODia'»  är  =  q?i\  aoLon' 

*b)  a'  

St.  Peter  mit  Schlüssel  und  Bach,  auf  der  Brust  eine  grosse 
Rose,  zu  seinen  Füssen  der  möreische  Schild. 

Rs.  mOTl'  =  *IiOV  =  *BVn*  =  *anS'  Spitzer  Vier- 
pass,  darin  grosser  Schild  mit  kölnischem  Kreuz  in  schraffirtem 
Felde,  daraufgelegt  der  morsische  Schild.  Darangestellt  vier  kleine 
Schilde,  oben  Rad,  rechts  Kreuz  (Trier),  links  Wecken,  unten 
a)  Löwe  (Jülich),  —  b)  Rose.  Letzterer  Gulden  ist  zwischen 
1423  und  1425,  jener  zwischen  1419  und  1423  geprägt  worden. 

a)  22,6  mm.  3,455  gr.  —  b)  23,9  mm.  3,39  gr. 

Riehl.  1419-1425. 

41.  -TXjGODia.  ÄR  =  QPKaOLOH'  (1423—1425) 

42.  T  (!'•__  ÖPI'  IK  (1419-1423) 

43.  *a)  T  d\  l\  Ii' 

b)  *T  Ä  =RdPI'»aOL' 

St.  Peter  mit  Schlüssel  und  Buch,  zu  seinen  Füssen  der  mor- 
sische Wappenschild.  43  b)  hat  neben  der  rechten  Schalter  des 
Heiligen  ein  Kreuz  und  einen  Punkt,  wie  Nr.  26. 

41—43.  *MOIi'  -  *ROV  =  *R1L*  =  *8IiS'  Spitzer  Vierpass 
mit  dem  grossen  kölnischen  Schilde,  rings  herum  vier  kleine 
Schildchen  in  folgender  Ordnung: 

41)  oben  Kreuz,  rechts  Wecken,  links  Löwe,  unten  Rose 
(1423—1425). 

42)  oben  Kreuz,  rechts  Rad,  links  Wecken,  unten  Löwe 
(1419—1423). 

43)  oben  Rad,  rechts  Kreuz,  links  Wecken,  unten  Löwe 
(1419—1423). 

41)  22,6  mm.  3,42  gr.  —  42)  22,8  mm.  3,46  gr.  — 
43  a)  22,6  mm.  3,4  gr.  b)  22,6  mm.  3,35  gr. 

Riehl.  1425-1437. 

44.  TTjQODId'  =  ÄR0PI%  QOL' 

Bischof  mit  segnend  erhobener  Rechten,  in  der  Linken  einen 
Bischofsstab  haltend.  Zu  seinen  Füssen  der  morsische  Schild, 
dessen  Feld  hier  nicht  schraffirt  ist. 


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Jfr.  *MORQTÄ*  ROVÄ*  ÄVRQÄ*  RI' Grosser geviereter Schild, 
1,4:  Kreuz  (Köln),  2,3:  Balken  (Mörs).  22,1  mm.  3,37  gr. 
Nr.  44  schliesst  sich  zunächst  an  die  vorhergehenden  mit  St. 
Peter  und  dem  Schilde  zu  seinen  Füssen  an,  wird  also  auch  wohl 
1425  oder  kurz  darauf  geprägt  sein,  denn  später  prägte  Köln  wie 
Mainz  die  Guldeu  mit  stehendem  Bischof  und  dem  runden  Drei- 
pasß.  Die  letztere  Art  (Nr.  45,  46)  ist  viel  häufiger  als  die  erstere 
(Nr.  44). 

45.      a)  TrjGODIO'  =  ÄROPI^aüL' 

*M)  a  =  

Bischof  mit  segnend  erhobener  Rechten,  in  der  Linken  den 
Stab.   An  seiner  linken  Schulter  steht  bei  a)  ein  Spornrädchen, 
bei  b)  und  c)  ein  Punkt, 
a,  b)  *M0I1GTÄ*  IiOVÄ*  ÄVRQÄ*  R1L' 

c)  :  KV 

Runder  Dreipass  mit  dem  grossen  köln-mörsischen  Wappen- 
schilde. 

Bonn  1425-1437. 
4«.  *a)  TrjQODlö'  =  ÄRÖPIVIOL' 

b)   ao 

Wie  Nr.  45.  Der  Bischof  mit  Stab  —  an  seiner  linken  Schulter 
ein  Stern. 

Rs.  a,b)  MOIiQTÄ*  HOVÄ*  ÄVRQÄ*  BV 

Wie  Nr.  45.  Im  runden  Dreipass  der  köln-mörsische  Wappen- 
schild,   a,  b)  22  mm  3,45  gr. 

Riehl  1437—1461. 

47.       a)    Tl?QO'  =  ÄROP'  =  dOLO'  =  XllQW 

b— d)   0  =   

e)  (T)i?QO'  =  _ 

Auf  einem  langen  bofussten  Kreuz  liegt  ein  grosser  geviereter 
Schild.  1,4:  Köln,  —  2,3:  Mörs.  d)  hat  unter  dem  Schilde 
links  einen  Punkt. 

Iis.        b)  MOHQTÄ*  IiOVÄ*  ÄVRQÄ*  RIL' 

a,  d,  e)  RI' 

c)  RI 

Drei  Wappenschildchen  :  a)  um  einen  Stern  ;  b — d)  um  einen 
Punkt;  e)  um  ein  T. 
vm  , 


-  34 


Oben  rechts  Kreuz  mit  dem  sirkischen  Schildchen, *)  links 
mainzes  Rad,  unten  hochgetheilter  Schild  mit  Löwe  uud  Wecken 
e)  die  beiden  ersten  Schilde  haben  den  Platz  umgewechselt. 

a)  22,3  mm.  3,41  gr.  — b)  22,3  mm.  3,3  gr.  —  c)  22,9  mm. 
3,33  gr.  —  d)  22,1  mm.  3,36  gr.  —  e)  22,4  mm.  3,30  gr. 

Riehl  1438. 

48.  Trj90'  =  ÄRaP'  =  aOLO'  =  MO'JU'  (Theodericns  archie- 
piscopus  Coloniensis.  Moueta  Rilensis>.) 

Auf  einem  langen  befussten  Kreuz  der  gevierete  köln-mör- 
sische  Schild. 

its.  *Ä,no*  DM%fl2*aaaa*  xxxvnu 

Drei  Schilder  um  einen  Punkt  gestellt,  noch  ein  Punkt 
darüber.  Rechts  oben  :  der  hochgetheilte  Schild  mit  Löwe  und 
Wecken,  links:  das  trierische  Kreuz  belegt  mit  dem  heim- 
städtischen  Schildchen,2)  unten:  das  maiuzer  Rad. 

Ruprecht,  Pfalzgraf.  1463—1477  (f  1480). 

Bonn  1463-1477. 

49.  *R0PQRTVS*  =  ÄRdPI'aO' 

Christus  auf  gothischem  Stuhle  sitzend  mit  Ruch.  Zu  seinen 
Füsseu  ein  hochgetheilter  Schild  mit  Kreuz  (Kölu)  und  Löwe 
(Pfalzgrafschaft). 

Rs.  *  *Mona'  novA*  avrqa*  Bvnwe* 

Ein   Bluraenkreuz  umwinkelt   von  vier  Wappenschildchen  : 
oben   Kreuz  und   Löwe  (Kölu),   rechts  Kreuz  belegt  mit  ba- 
dischem Schildcheu  (Trier),  links  Löwe  und  Wecken  im  hoch- 
getheilteu  Schilde,  unten  Rad.   22,6  mm.  3,4  gr. 
Dieser  Gulden  ist  nach  Ruprechts  Cousecration  geschlagen, 
nachdem  er  dem  Müuzvertrage  der  rheinischen  Mitkurfürsteu  bei- 
getreten war  —  und  vor   1477  oder  wohl  gar  vor  1474,  denn 
1473  wurde  er  abgesetzt.    Nach  1473  kann  er  wohl  noch  Vereins- 
gnlden  geschlagen  haben,  aber  nicht  mehr  lange,  denn  man  kennt 
vor  ihm  noch  Gulden  (Cappe,  Nr.  1141—1143,  Taf.  XV.  Nr.  241), 


')  Jakob  von  Sirk,  1139— 14">(>  Erzbischof  von  Trier,  führte  eine  rothe 
Binde,  belegt  mit  drei  silbernen  Muscheln,  in  gold. 

»)  Krähe  schwarz  in  silber.  .Raban  von  Helmstedt,  1480—1489  Erzbischot 
von  Trier. 


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welche  nach  seiner  Absetzung  und  nach  seinem  Austritt  aus 
dem  Münzverein,  aber  vor  seiner  1477  erfolgten  Abdankung  ge- 
schlagen sind. 

Jülich-Berg. 

Wilhelm  IV.  1475-1511. 

50.  W1LI?  =  DVX-6  =  VLdrr*  =  TBQRfl  (WILHelmus  DUX 

GULCHensis  [statt  Juliacensis]  et  BEUGensis.) 

Auf  langem  Blumenkreuz  ein  grosser  gcviereter  Schild,  1,4: 
Löwe  (Jülich),  2,3 :  Löwe  zwiegeschwänzt  (Berg),  mit  Mittel- 
schild:  sechsfach  gesparrt  (oder  »drei  Sparren«,  Ravensberg). 

Ks.  *  «Mona*  rovä*  ävrqä*  Renens' 

Drei  Schilder  um  einen  Funkt  gestellt,  oben  rechts  trierisches 
Kreuz  belegt  mit  badischem  Bindenschilde,  liuks  mainzer  Rad, 
unten  Wecken.    21,6  mm.  3,312  gr. 

Burgund. 

Karl  der  Kühne.  1467-1477. 

51.  KÄROL  =  DXsBG  =  BRÄB  =  ZsLI  (Hand)  (KAROLus 
DuX  BurGuudiae  BRAßantiae  et  LImburgensis.) 

Auf  langem  befusstem  Kreuz  geviereter  Schild  mit  Herz- 
schild. 1,4:  drei  Lilien,  der  Rand  gestückt  (Neu-Burguud), 
2,3  hochgi'theilt,  vorn:  drei  Schrägbalken  (Alt-Burgund),  hinten: 
Löwe  (Flandern),  Herzschild:  Löwe  (Brabant). 

Bs.  SÄliOTVS  mm  ÄWDR0ÄS  St.Audreas  mit  Schrägkreuz  belegt. 

Maria.  1477-1482. 

52.  a)  SßÄRlÄ  =  DVÖISS  =  BG:BR  =  Z:LI  (Löwe) 

[b)    _  =  reBG.aO  =  '.FLÄD7  (Comitissa 

Flandriae.)] 

Auf  langem  befusstem  Kreuz  grosser  Schild  geviert,  mit 
Herzschild,  wie  Nr.  51. 

Ks.  a)  SÄMQTVS  mm  ÄMDR9ÄS 

[b)  _n  Ii  ] 

St.  Andreas  mit  Schrägkreuz  belegt,  bei  a)  nach  links  auf- 
wärts, bei  b)  nach  rechts  abwärts  sehend,  a)  21,8  mm.  3,44  gr. 


-    30  - 


b)  22,4  mm.  3,44  gr.  (Siehe  die  Abbildung  auf  der  kleinen 
Nachtragstafel). 

Von  Nr.  52  a  fand  sich,  als  ich  den  Schatz  in  die  Hände 
bekam,  nur  ein  Abdruck  vor.  Ein  ganz  gleiches  Original  besitzt 
das  königliche  Cabinet  in  Berlin.  Die  Abdrücke  von  Nr.  52  a  und 
52  b  verdanke  ich  der  Güte  des  Herrn  Director  Professor  Dr.  Fried- 
läuder  in  Berlin,  welcher  bei  Uebcrsendung  derselben  dazn  be- 
merkte, dass  beide  Stücke  von  einem  Herrn  W.  in  Westfalen  an 
das  königliche  Cabinet  verkauft  worden  sind. 

Utrecht. 

Friedrich  III.,  Markgraf  von  Baden. 

149G— 1516. 

53.  SßO'sliO's  =  ÄVR8Ä'8  =  GPISCV  =  TRÄlQ's 

Auf  langem  befusstem  Kreuz  gevicreter  Schild  mit  Kreuz  und 
Binde. 

Rs.  «SÄLW'sFÄCI  —  sPLSß'sTVV'aD 

St.  Martin  in  bischöflicher  Kleidung  anf  einem  gothischen 
Stuhle  sitzend ,  zu  seinen  Füssen  kleiner  Schild  mit  Kreuz 
(Utrecht).   23  mm.  3,23  gr. 

Holland. 

Johann,  Herzog  von  Baiern. 

(Bischof  in  Luttich  1390—1417).  Graf  in  TTolland  1417—1425. 

54.  *ioi?s,:bävä':dvx"  =  fili-  ="^0LÄnD7:  z:  zgl' 

(Johannes,  Bavariae  dux,  filius  [Prinz]  Hollaudiae  et  Selan- 
diae).  Innerhalb  einer  achtbogigen  Einfassung  sitzt  der  Herzog, 
mit  der  Rechten  ein  Schwert,  mit  der  linken  einen  grossen 
geviereten  Wappenschild  (Wecken  uud  Löwe  [Holland])  haltend. 

7fc.*xpa«  vmaiT-  xpa-  röizgüht-  xpa«  iüpqrät« 

(Christus  vincit,  Christus  reguat,  Christus  imperat).   Iu  einem 
runden  verzierten  Vierpass  ein  Blumenkreuz.  20,9  mm.  3,41  gr. 
Diese  Münzen  sind  vielleicht  von  dem  Müuzmeister  Winterbach 
in  Lützelburg  geschlagen  worden. 


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-  37  - 


II.  Chronologische  Ordnung 

der  rheinischen  Goldgulden. 


Die  ältesten  deutsehen  »Gülden«  haben  nach  dem  florentiuer 
Vorbilde  auf  der  einen  Seite  St.  Johanns  Bild,  wie  Nr.  17,  und  auf 
der  anderu  eine  grosse  Lilie.  Sie  sind  längstens  bis  1375  geprägt 
worden.  Ueber  diesen  ältesten  Goldguldeu-Typus  hat  Herr  Land- 
gerichtorath  Dannenberg  eine  Arbeit  in  der  Wiener  Numis- 
matischen Zeitschrift  veröffentlicht,  in  welcher  alle  bis  jetzt  be- 
kannten Gulden  dieser  Art  besprochen  sind. 

Nach  1375  veränderte  jeder  der  rheinischen  Kurfürsten  erst 
weniger,  dann  mehr  das  ursprüngliche  Gepräge  der  Gulden,  so  dass 
in  dieser  Beziehung  die  grösste  Verschiedenheit  herrschte.  Von 
Zeit  zu  Zeit  schloss  mau  dann  später  Verträge  ab,  um  den  Gehalt 
der  Gulden  zu  bestimmen,  und  wählte  dann  später  auch  ein  gemein- 
sames Gepräge,  um  die  vertragsmässig  geschlageneu  Stücke  als  solche 
ausser  lieh  kenntlich  zu  machen. 

So  bestimmten  Mainz,  Trier,  Köln  und  der  Pfalzgraf : 

1385.  ») 

Avers:  Revers: 
Vff  eijncr  Sytten  satid  Jolianns    Tripass,  da  en  mitten  stau  salkn 
bilde.  des  herren  wappen,  in  dess  moti- 

czen  der  ytdden  geslagcn  wir- 
det,  und  uff  den  dreien  orttenc 
sullen  staen  der  ander  dreyer 
herren  wapen. 

(Hontheim,  Hist.  Trev.,  pag.  1173.  —  Hirsch,  Münzarthiv  L,  20.) 


')  Oder  138G.  Hirsch,  Münzarchiv  VII.  20;  Scotti,  Sammlung  ebur- 
trierischer  Verordnungen  und  Gesetze. 


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-    38  - 

Avers:  1391.  Revers: 

Zusclien  sand  Johanns  beynen  eijne    Wie  1385. 
cleyne  adeler  staen  mit  eime 

foulte.  (Hontheim,  p*g>  1 175.  -  Hirsch  L,  pag.  22.) 

1399. 

S.  Johans  Hlden  mit  eyme  Crucz  c    Vicrcompass%  dainnc  vnser  furstvn- 
zu  das  bildes  fuessen.  dum  wapen  yemunezt  sollen  wer- 

den ;  vnd  mitten  in  deme  vicr- 
comjKiss  sal  sten  ein  schilt  mit 
des  herreti  erben  wap&K  in  des 
muneze  sin  yidden  yemnnczet 
wirt. 

(Guden  III.,  64*.  -  Hirsch  I.,  57.) 


Mainz,  Trier,  Köln. 
1409. 

S.  Johans  bilde.  Des  Herren  wapen  in  des  nmnezen 

der  gülden  yrslayen  wirf,  mitten 
in  eyme  schilde  stan,  vnd  vff 
iylichen  orten  von  dem  schiltc 
sollen  vnser  ander  zweyer  Herren 
wapen  stan. 
(Wencker,  Appar.  Archiv.  :m.  —  Hirsch  I.,  63.) 

Die  ältesten  der  hier  vorliegenden  Münzen,  Nr.  1 7  und  1 8,  welche 
von  dem  trierer  Krzbischof  Kuno  von  Falkensteiu  (1362 — 1388) 
herrühren,  entsprechen  keiuer  der  tingeführten  Bestimmungen,  haben 
auch  kein  Zeichen,  welches  auf  einen  andern  Vertrag  Bezug  nimmt, 
sind  also  vor  1385  und  nach  1370  geschlagen,  weil  der  Titel 
»Administrator  von  Köln,«  welcher  bis  1370  beigelegt  werden 
konnte,  fehlt.  Selbst  wenn  man  dagegen  einwenden  wollte,  dass 
der  Titel  »Administrator  von  Köln«  nur  auf  kölnischen  Münzen 
stehen  könne,  bleibt  es  unzweifelhaft,  dass  der  Gulden  Nr.  17  nach 
1370  geschlagen  ist,  weil  bis  1375  ungefähr  hin  noch  die  Floren- 
tiner nachgeahmt  wurdeu.  Dieseu  schliesst  sich  der  Revers  von 
Nr.  17  noch  vollkommen  au.  Etwas  jünger  als  Nr.  17  ist  Nr.  18, 
doch  gleichfalls  aus  dem  Zeitraum  von  1371  bis  1385. 

')  Oder  Vicar. 


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Alle  übrigen  Gulden  des  Disibodeii berger  Fundes  sind  aus  dem 
15.  Jahrhundert  und  zwar  die  ältesten  nach  dem  Vertrage  von 
1409  geprägt.  Sie  haben  St.  Johann  auf  der  einen  Seite,  auf  der 
andern  einen  grossen  Schild  mit  dem  Stifts-  und  Familieuwappeu 
uud  oben  zu  beiden  Seiten  daran  gestellt  zwei  kleine  Schildchen. 
Das*  die  trierischeu  Gulden  (Nr.  19—22)  und  die  köluischeu  (Nr.  36 
und  37)  den  grossen  und  die  zwei  kleinen  Schilde  in  einem  spitzen 
Dreipass  vereinigt  haben,  bei  den  mainzischen  (Nr.  7  und  8)  diese 
Eäufiftttuiig  fehlt,  kann  der  gegebeneu  Entscheidung  über  die  Prägungs- 
zeit nicht  widersprechen.  Wären  die  geuauuten  Gulden  vor  1409 
geprägt,  so  müsste  der  pfalzgräfliche  Schild  neben  dem  grossen 
stehen ;  denn  der  Pfalzgraf  war  au  den  Verträgen  von  1391 
und  1399,  aber  nicht  au  dem  von  1409  betheiligt.  Eine  weitere 
Unterstützung  des  Gesagten  findet  man  darin,  dass  Nr.  36  und  37 
in  den  Typen  gleich  sind,  welche  von  zwei  aufeinander  folgenden 
kölnischen  Erzbischöfen  herrühren,  dem  1414  gestorbenen  Friedrich, 
Grafen  von  Saarwerden,  und  dem  1414  zur  Regierung  gekommenen 
Diether,  Grafen  von  Mörs.  Demnach  niuss  Nr.  36  Friedrichs  letzter, 
Nr.  37  (und  38)  Diethers  erste  Gulden  sein. 

Herzog  Reiuhold  von  Jülich  uud  Geldern  (1402 — 1423)  ahmte 
diesen  Typus  auf  seinen  schon  1410  geschlageueu  l)  Guldeu  (Grote, 
Münzstudien  VII,  S.  159,  Taf.  17,  Fig.  76)  nach. 

1417-U19. 

Mainz,  Trier,  Köln,  Pfalz  (Jülich).*) 
Avers:  Revers: 
Lank  sunt  Peters  bilde  mit  dem    Drypass  da  mitten  inne  stau  sal 
slossel.  des  herrcn  wapcti,  in  des  muncze 

der  gülden  (feslagen  tvnrdet,  vnd 
vff  den  andern  dryne  orten  der 
andern  drier  herren  wapen. 

l)  Siehe  Urkunde  Nr.  7  im  Anhange. 

■)  Der  im  Anhange  unter  den  Urkunden  Nr.  8  mitgetheilte  Vertrag  von 
Montag  nach  Reminiscerc  (8.  Marz)  1417  ist  der  eigentliche  Vertrag  der  Kur- 
fürsten und  ist  früher  geschlossen  worden  als  der  von  Hontheim,  II.  359, 
:iG2  —  Hirsch,  VII.  24,  abgedruckte,  am  Donnerstag  nach  St.  Andreastag 
(2.  December)  von  den  vier  rheiuischen  Kurfürsten  mit  dem  Herzog  von  Jülich 
abgeschlossene  Vertrag.  Die  an  Frankfurt  geschickte  officicllc  Abschrift  des 
ersten  Vertrages  weicht  in  der  Angabe  des  Feingehalts  von  dem  später  bei 
Hontheim  gedruckten  ab.  —  Sollten  die  Kurfürsten  die  Absicht  gehabt  haben, 
die  Städte  über  den  wirklichen  Goldinhalt  der  Gulden  zu  täuschen? 


-    40  — 


Nach  diesem  Vertrage  sind  geprägt  der  pfalzgräfliche  Nr.  24 
und  der  kölnische  Nr.  39.  Dies  Gepräge  schliesst  sich  an  das  von 
1109  insofern  an,  als  der  von  Trier  und  Köln  gebrauchte  spitze 
Dreipass  hier  wiederholt  wird;  St.  Johannes  war  von  1417  au  auf 
den  Goldguldeu  nicht  mehr  in  Gebrauch.  Au  seine  Stelle  trat 
St.  Peter,  der  wie  jeuer  in  ganzer  Figur  dargestellt  wurde.  Zu  seinen 
Füssen  steht  immer  der  Schild  des  Müuzherrn. 

Wie  aus  dem  bei  Hirsch,  des  Deutschen  Reichs  Münz- 
Archiv,  Bd.  VII,  S.  25,  mitgetheilteu  Vertrage  hervorgeht,  trat  der 
Herzog  Keinhold  von  Jülich  (und  Geldern)  dem  Bündnisse  am  Ende 
des  Jahres  1417  bei.  Natürlich  blieb  das  Gepräge  vorläufig  das- 
selbe, schou  der  bereits  geschnittenen  Stempel  wegen.  Erst  zwei 
Jahre  später  änderte  man  es  um,  und  nahm  bei  der  Bestimmung 
desselben  auf  den  niederrheinischen  Herzog  Rücksicht. 

1419-1425. 

Mainz,  Trier,  Köln,  Pfalz,  Jülich. 
Avers.  Revers. 
Laug  Sunt  Peters  bilde  mit  eine    ein  fierp  Compuss  da  mitten  innc 
slossel  und  des  Herrn  wap-pen       stan  soll  des  Herren  wap-pen,  in 
geboren  daran.  des  Herren  muncs  die  gtddcn 

geslagcn   werden    und  uff  die 
andern  vier  ortten  der  andern 
vier  Herren  wappen. 
(Grote,  Blätter  f.  Mttwtkunde,  III.  S.  57.) 

Der  h.  Peter  blieb  also  wie  auf  den  Gulden  von  1417;  die 
andere  Seite  veränderte  mau  insofern,  als  an  Stelle  des  Dreipasses 
jetzt  der  Vierpass  trat,  in  welchem  des  Münzherrn  Wappen  in  der 
Mitte,  der  vier  anderen  Theilhaber  Schildchen  rings  umher  stehen 
sollten.  Wenn  darum  ausser  den  bairischen  Wecken,  die  gewöhnlich 
für  den  Pfalzgrafen  auf  die  Gulden  gesetzt  wurden,  noch  eiu  Löwe 
sich  auf  denen  mit  dem  Vierpass  zeigt,  so  kann  derselbe  nicht  der 
pfalzgräf  liehe,  sondern  es  muss  der  jülichsche  sein.  Was  hätte  auch 
sonst  wohl  die  Einführung  des  Vierpasses  veranlassen  können  ?  Nun 
fehlt  aber  wieder  auf  einigen  Gulden  der  jülichsche  Löwe,  an  seine 
Stell"  ist  eine  (offenbar  bedeutungslose)  Rose  getreten!  Bedenkt 
man,  <la*s  Herzog  Keinhold  von  Jülich  1423,  ohne  directe  Erbeu 
zu  hinterlassen,  starb,  der  Vertrag  vou  1419  aber  auf  sechs  Jahre 
abgeschlossen    war,  also   bis   1425  Gültigkeit  hatte,  so  wird  die 


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-    41  — 


passendste  Erklärung  die  sein:  die  Vierpassgulden  ohne  den  jülich- 
scheu Löweu  sind  uach  1423  bis  1425,  die  mit  dem  Löwen  von 
1419 — 1423  geschlagen  worden.  Die  älteren  Vierpassgulden  sind 
Nr.  9—11,  Nr.  26,  27,  Nr.  42  und  43,  die  jüngeren  (1423—1425) 
Nr.  25,  Nr.  40  und  41.») 

1425—1437. 

Der  Vertrag  von  1419  war  1425  abgelaufen,  also  ein  neuer 
nothwendig  geworden,  der  deuu  auch  auf  zwölf  Jahre  —  die  gewöhn- 
liche Dauer  —  abgeschlossen  wurde  (Hirsch,  Münz-Archiv  VII.  34). 
Merkwürdiger  Weise  aber  bestimmte  mau  kein  gemeinsames  Gepräge, 
welches  doch  als  äusseres  Erkennungszeichen  des  inneren  Werths 
höchst  nothwendig  war!  Die  Ursache  muss  gewiss  eine  ebenso  merk- 
würdige gewesen  sein.  Ich  glaube  den  Gruud  dieses  Mangels  durch 
Vergleichung  der  auf  Gulden  dieser  Zeit  vorkommenden  Gepräge 
mit  den  Urkunden,  von  denen  ich  wegen  Raummangel  nur  die 
wichtigsten  mittheilen  kann,  gefunden  zu  haben. 

Die  in  diesem  Zeitraum  am  häufigsten  geprägten  Gulden  sind 
die  mit  dem  stehenden  Münzherru  —  Bischof  oder  Pfalzgraf  —  und 
dem  runden  Dreipass,  dariu  der  Schild  des  Betreffenden.  Den  Beweis 
liefern  die  maiuzer  Gulden,  welche  mit  diesem  Gepräge  sowohl  von 
dem  Bischof  Konrad  (1419 — 1434),  wie  von  dessen  Nuchfolger  Diether, 
Graf  von  Erbach  (1434  —  1459)  vorhanden  sind.  Konrads  Gulden 
mit  dem  stehenden  Bischof  müssen  die  jüngeren  sein,  weil  seine 
anderen  nach  den  Bestimmungen  älterer  Verträge  geschlagen  sind  ; 
das  ist  um  so  eher  als  richtig  anzuerkennen,  als  von  seinem  Nach- 
folger Gulden  mit  demselben  Gepräge  vorhanden  sind,  die  dann 
natürlich  zu  den  jüngsten  desselben  (Diethers)  gehören  müsseu.  Da 
der  Kegierungs Wechsel  1434  stattfand,  so  werden  dann  auch  die 
Gulden  anderer  rheinischer  Kurfürsten  in  diese  Zeit  verlegt  werden 
müssen. 

Was  ich  von  den  Gulden  des  mainzer  Erzbischofs  Konrud 
(Rheingraf)  gesagt  habe,  gilt  auch   von  denen   des  trierers  Otto, 

')  Als  die  Goldguldcn  mir  durch  die  Güte  der  Besitzerin  übergeben  wurden, 
konnte  ich  mich  in  der  Eile  nicht  gleich  entscheiden,  welche  von  beiden  Arten 
die  ältere  sei.  Dadurch  sind  hier  auf  den  Abbildungen  die  jüngeren  den 
alteren  vorgesetzt  worden.  Demselben  Gruude  entspringen  noch  andere  kleine 
unrichtige  Zusammenstellungen.  Auch  die  Grenzen,  innerhalb  welcher  die  Gulden 
der  Zeit  nach  entstanden  sind,  habe  ich  erst  nach  längerer  Arbeit  feststellen 
können,  nachdem  leider  schon  die  Zahlen  auf  die  Tafeln  gesetzt  waren. 


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-    42  - 


Graten  von  Ziegenhain,  welcher  von  1418—1430  regierte.  Seiue 
Münzvereins-Gulden  (die  mit  dem  Titel  »electus«  sind  vor  seiner 
Cousecrution  und  vor  seinem  Eintritt  in  den  Müuzverein  aasgegeben) 
haben  entweder  St.  Peter,  wie  die  zwischeu  1419  und  1425  ge- 
schlagenen, oder  den  stehenden  Erzbischof ;  die  letztere  Art  ist  darum 
unzweifelhaft  die  jüngere,  also  zwischen  1425  und  1430  entstanden.1) 

Dass  von  einem  zwischen  1425  — 1437  regierenden  rheinischen 
Kurfürsten  (Ulrich  von  Manderscheid,  in  Trier  1430  —  1435)  ein 
Gulden  mit  einem  audereu  Gepräge  vorhanden  ist,  kann  das  Gesagte 
nicht  umstossen,  denn  der  Genannte  hatte  als  nicht  rechtmässig 
gewählter  Bischof  seine  Anerkennung  nicht  erreicheu  können,  und 
war  darum  in  den  rheinischen  Münzverein  nicht  aufgenommen 
worden.  Er  musste  uothgedrungen  ein  anderes  Goldguldenmuster 
wählen.  Auch  von  seinem  Gegner,  Raban  von  Helmstädt,  sind 
keine  Gulden  mit  dem  steheuden  Bischof  bekannt,  was  darin  seine 
Erklärung  findet,  dass  er  die  Hauptmüuzstätte,  Koblenz,  nicht  vor 
dem  Jahre  143G  einnehmen  konnte,  und  143G  war  man  im  Begriff, 
ein  neues  Gepräge  zu  wählen. 

Zwischen  1425  und  1437  sind  also  geprägt  Nr.  12—14  (Nr.  12 
und  13  bis  1434,  Nr.  14  nach  1434),  Nr.  28,  Nr.  44—46.  Vou 
den  letztgenannten,  den  köluern,  halte  ich  den,  welcher  einen 
Wappenschild  zu  des  Bischofs  Füssen  hat  (Nr.  44),  für  den  älteren, 
weil  er  sich  dem  älteren  Typus  (St.  Petrus  mit  Wappenschild  vor 
den  Füssen)  auschliesst  und  mit  dem  gleichen  mainzer  (Nr.  13) 
übereinstimmt. 

Ausser  den  gewöhnlichen  Gulden  mit  dem  stehenden  Münz- 
herru  und  dem  runden  Dreipass  gibt  es  noch  andere,  welche  gleich- 
falls zwischen  1425  und  1437  entstanden  sind,  aber  ein  ganz 
abweichendes  Gepräge  haben,  z.  B.  Nr.  20  mit  dem  auf  gothischem 
Stuhle  sitzenden  Heiland  und  dem  von  vier  Wappeuschildchen  um- 
wiukelten  Blumeukreuz.  Der  darauf  genannte  Pfalzgraf  Ludwig  muss 
der  dritte  seines  Namens  sein  uud  der  Gulden  vor  1430  geschlagen 
sein,  da  auf  dem  Reverse  das  Schildchen  des  1430  gestorbenen 
trierer  Erzbischofs  Otto  von  Ziegenhain  vorkommt,2) 

')  Auch  die  Stadt  Frankfurt  wählte  1431  für  ihr  neues  Gepräge  den 
stehenden  Kaiser  Karl.  —  Ebenso  wünschte  sich  Künig  Sigmund  als  König 
stehend  auf  den  Gulden  abgebildet  zu  sehen  (Urkunde  28.  §  3).  So  auf  dort- 
inunder  Gulden. 

s)  Einen  typen-gleichen  kölnischen  findet  man  in  Cappel  Kölnischen 
Münzen,  Taf.  XIV.  Nr.  233. 


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Aus  den  die  Münzen  betreffenden  gedruckten  und  unged  ruckten 
Urkunden  geht  unzweifelhaft  hervor,  dass  die  rheinischen  Kurfürsten 
im  XV.  Jahrhundert  auf  das  strengste  das  gemeinsame,  vereinbarte 
Gepräge  festhielten  und  die  Bestimmungen  darüber  immer  zu  den 
wichtigsten  gezählt  wurdeu,  wie  ja  auch  in  der  Natur  der  Sache 
liegt.  Der  Grund,  dass  sie  in  dem  Vertrage  von  1425  fehlen,1) 
liegt  darin,  dass  man  sich  nicht  über  ein  den  Kurfürsten  und  dem 
Kaiser  gemeinsames  Gepräge  einigen  wollte.  Auf  Betreiben  des 
Iuhabers  der  kaiserlichen  Münzstätte  sollte  den  in  den  Reichsstädten 
Frankfurt,  Nördlingen,  Dortmund  u.  a.  geschlagenen  Gulden  der 
Umlauf  in  allen  Besitzungen  der  rheinischen  Kurfürsten  gesichert 
werden,  wie  er  denen  der  letzteren  in  deu  Reichsstädten  bereits 
gewährt  war.  Hätte  man  das  erreicht,  so  würde  der  Herr  von 
Weinsberg  einen  grossen  Vortheil  daraus  gezogen  haben,  weil  er 
an  dem  Hauptmetallmurkte,  Frankfurt,  vor  alleu  das  Wechselrecht 
besass;  gleichzeitig  wäre  der  Gewinn  der  Kurfürsten  gemindert 
worden.  Darum  hintertrieben  sie  den  Abschluss  eines  Vertrages 
zwischen  ihnen  einerseits  und  dem  Herrn  von  Weinsberg,  als  Ver- 
treter des  Kaisers,  andererseits;  vielleicht  auch  deswegen,  weil  sie 
von  dem  letztgenannten  befürchteten,  er  möchte  zu  geringhaltige 
Gulden  schlagen  lassen.  Sie  bestimmten  nun,  dass  jeder  der  Kur- 
fürsten seine  Gulden  mit  einem  besonderen  Gepräge  versehe;  so 
konnte  mau  auch  die  weinsbergischen  sofort  erkennen. 

Pfalzgraf  Ludwig  schrieb  1428  *)  an  Frankfurt:  »/Ar  wisst 
wohl,  das  rnser  mitkurfurstm  vnd  wir  vnser  gülden  munczc  in 
gemeinschafft  mit  einander  slahen  lassen,  doch  iglicher  mit  sinem 
eigen  muncemeisier,  wapen  vnd  ezeichen*  u.  s.  w.  Nur  von 
1425 — 1437  machte  man  diese  Ausnahme,  indem  jeder  sein,  beson- 
deres Wappen  und  Zeichen  auf  die  Gulden  setzte;  eine  gewisse 
Gleichmässigkeit  bestand  einige  Jahre  nach  1425  doch  wieder,  insofern 
auf  der  einen  Seite  immer  der  Münzherr,  auf  der  anderen  sein  Wappen- 
schild in  einem  runden  Dreipass  stand.  Auch  findet  man  auf  allen  kleine 
Zeichen  wieder,  wahrscheinlich  in  Folge  einer  Verabredung  der  Münz- 
meister hinzugefügt,  um  die  Serien  zu  erkennen,  z.  B.  ein  Sternchen 
neben  der  linken  Schulter  des  Bischofs  auf  den»  mainzer  Nr.  13b  uud 
dem  kölnischen,  welchen  Cappe  in  der  Beschreibung  der  kölnischen 
Münzen  unter  Nr.  1036  augeführt,  uud  mancherlei  ähnliche  Beizeichen. 


')  Würdtwein,  Diiiloraataria  maguntina  II.  27f>,  287. 
»)  1428,  Mai  28.  Urkunde  Nr.  32. 


-    44  - 


1437-1461. 

Ehe  die  zwölf  Jahre,  während  welcher  der  Vertrag  von  1425 
Bestand  haben  sollte,  abgelaufen  waren,  treten  schon  neue  Gulden- 
gepräge aaf,  nämlich  die  unter  Nr.  30—32,  47  und  48  beschriebenen, 
welche  auf  der  einen  Seite  den  geviereten  Schild  des  Münzherrn 
auf  »langem«  Kreuze  liegend,  auf  der  anderen  die  drei  Schildchen 
der  anderen  Theilhaber  au  dem  Vertrage  conceutrisch  zusammen- 
gestellt haben.  Die  ersten  Gulden  dieser  Art  tragen  die  Jahreszahl 
1436,  sind  aber  selten ;  häufiger  sind  die  nach  der  Umschrift  in 
den  Jahren  1437  und  1438  (z.  B.  Nr.  32)  geschlagenen.  Später 
liess  man  die  Jahreszahl  wieder  fort;  die  Gulden  ohne  dieselbe, 
welche  sonst  das  gleiche  Gepräge  zeigen,  haben  nämlich  Wappen 
der  erst  nach  1438  zur  Regierung  gekommenen  Kurfürsten,  die 
pfalzgräflichen  unter  Nr.  30  und  31  haben  z.  B.  das  Schildcheu  des 
trierer  Erzbischofs  Jakob  von  Sirk,  welcher  von  1439  bis  1456 
regierte.  Sie  sind  daher  später  als  die  mit  deu  Jahreszahlen  1436 
bis  1438  geprägten. 

Ich  erkläre  mir  das  Vorkommen  von  Goldgulden  dieses  Gepräges 
mit  der  Jahreszahl  1436,  ehe  der  neue  Vertrag l)  abgeschlossen 
wurde,  durch  eine  Verabredung  der  Münzmeister.  Diese,  als  Sach- 
verständige die  Urheber  der  Verträge,  kamen  regelmässig  zu  den 
Proben  und  Abrechnungen  zusammen.  Dabei  wurde  dann  besprochen, 
was  für  ein  neues  Gepräge  mau  für  die  Zukunft  wählen  wolle,  und 
die  Bestätigung  seitens  der  Herren  folgte  bald.  Wessen  Münzeisen 
nun  abgenutzt  waren,  der  liess  offenbar  nicht  mehr  nach  dem  alten, 
sondern  uach  dem  neuen  Muster  schneiden,  was  bei  einigen  Ende 
1436,  bei  anderen  Anfang  1437  geschehen  ist. 

Der  Vertrag  von  1437  war  auf  nur  sechs  Jahre  abgeschlossen 
worden,  aber  die  Gulden  der  eben  besprochenen  Art  sind  unzweifel- 
haft viel  länger  geschlagen  worden,  denn  sie  kommen  in  grosser 
Zahl  vor.  Es  gibt  deren  von  den  Erzbischöfen  Diether  von  Erbach 
(in  Mainz,  1434 — 1459)  und  seinem  Nachfolger  Diether,  Graf  von 
Isenburg  (1459 — 1462),  aber  nicht  mehr  von  Adolf,  Grafen  von 
Nassau  (Erzbischof  in  Mainz  1461 — 1475).    Ferner  gibt  es  derartige 

')  Der  neue  Vertrag  wurde  zu  Koblenz  an  des  heiligen  Kreistages  exal- 
tationis  (14.  September)  1437  abgeschlossen.  Er  steht  in:  Würdtwein, 
Diplomataria  maguntina  II.  297. 


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-    45  — 


Gulden  von  den  trierer  Erzbischöfen  Raban  von  Helmstedt  (Dannen- 
berg^ Goldgulden  Nr.  216)  nnd  Jakob  von  Sirk  1439—1456  (Bohl, 
trieriscbe  Münzen,  S.  104,  Nr.  1),  ferner  von  den  Pfalzgrafeu 
Ludwig1)  und  Friedrich  (1449-1476). 

Aus  dem  eben  Gesagten  geht  hervor,  dass  nach  der  ersten 
Regierungsperiode  Diethers  von  Isenburg,  also  nach  1461  und  vor 
1463  —  denn  der  1463  gestorbene  kölner  Erzbischof  Diether  von 
Mörs  hatte  noch  nach  einem  späteren  Typus  schlagen  lassen  — 
das  alte  Gepräge  sein  Ende  fand  und  ein  neues  auftrat.  Vielleicht 
bestimmte  mau  das  neue,  als  Bischof  Diether  von  Mainz  abgesetzt 
wurde,  um  ihn  auf  diese  Weise  aus  dem  Verein  auszuscheiden  und 
seine  später  ausgegebenen  Münzen  kenntlich  zu  machen.  Es  kann 
darum  wohl  kaum  noch  einem  Zweifel  unterliegen,  dass  das  Gepräge 
von  1437  bis  Anfang  1462  im  Gebrauche  war. 

1462-1476. 

Es  ist  kein  Münzvertrag  aus  den  Jahren  1455 — 1464  bekannt 
geworden,  nnd  der  in  letztgenanntem  Jahre  edirte  gibt,  so  wie  er 
gedruckt  ist,*)  keine  Bestimmung  über  das  Gepräge.  Eine  Ver- 
änderung desselben  tritt  aber  in  der  kurzen  ersten  Regierungs- 
periode des  mainzer  Erzbischofs  Diether,  Grafen  von  Isenburg,  ein. 
Die  dorn  Papste  gehorsamen  geistlichen  Kurfürsten  bestimmten  ein 
neues  Gepräge,  welches  dem  abgesetzten  Diether  von  Isenburg  nicht 
mitgetheilt  wurde,  so  dass  er  es  bis  zu  seiner  thatsächlichen  Ab- 
dankung (1462)  höchst  wahrscheinlich  nicht  gebraucht  hat.  Das 
neue  Gepräge,  Ende  1461  bestimmt  und  noch  in  demselben  oder 
darauffolgenden  Jahre  benutzt,  ist  ein  von  dem  vorigen  vollständig 
abweichendes. 

A.  Auf  einer  Seite  der  Heiland  auf  gothischem  Stuhle  sitzend, 
rechts  segnend,  links  ein  Buch  haltend.  Zu  seineu  Füssen 
ein  kleiner  Wappenschild  des  betreffenden  Münzberrn. 

B.  Blnmenkreuz  schräg,  umwinkelt  von  vier  kleinen  Wappen- 
schildern der  vier  rheinischen  Kurfürsten. 


')  Es  muss  also  Ludwig  IV.  (1486-1449)  sein. 

»)  Hontheim,  Prodrom,  bist.  Trcvircnsis,  pag.  1180.  —  Hirsch,  Münz- 
ArchiT  VU.  43. 


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-    46  - 

Solche  Gulden  hat  man  von  dem  1463  gestorbenen  kolner  Erz- 
bischof  Diether,  Grafen  von  Möre ')  —  ein  Beweis,  dass  das  neue 
Gepräge  vor  1463  bestimmt  wurde  —  ferner  von  seinem  Nachfolger 
Ruprecht  (1463— 1473)»)  —  dem  Pfalzgrafen  Friedrich  (1449  bis 
bis  1476) s)  —  dem  trierer  Erzbischof  Johann,  Markgraf  von  Baden 
(1456— 1503)  *)  —  uud  den  mainzer  Erzbisehöfen  Adolf,  Graf  von 
Nassau  (1461—1475)  und  Diether,  Graf  von  Isenburg  (zum  zweiten- 
mal 1475— 1482). 6)  Dass  die  hier  besprochene  Guldenart  wirklich 
in  Diethers  zweiter  Regierungsperiode  (1475 — 1482)  geschlagen  ist, 
geht  aus  den  auf  dem  Reverse  befindlichen  Wappenschildern  hervor, 
unter  denen  sich  nämlich  das  kölnische  Kreuz  mit  einem  Löwen  ver- 
einigt findet.  Er  kann  entweder  als  der  hessische  Hermanns,  Regenten 
in  Köln  1473—1480,  oder  als  der  pfalzgräfliche  Ruprecht«,  Erz- 
bischofs  in  Köln  1463—1477,  angesehen  werden.  Das  letztere  ist 
das  Richtige,  denn  Hermann  trat  erst  1490,  nach  Diethers  Tode, 
dem  Müuzvereiu  der  Kurfürsteu  bei. 

Das  Gepräge  von  1462  ist  längstens  bis  1477  im  Gebrauch 
gewesen.  In  Köln  hatte  es  schon  1473,  als  der  dortige  Erzbischof 
Ruprecht  (Pfalzgraf)  abgesetzt  und  ein  Regent  in  der  Person 
seines  späteren  Nachfolgers  auf  dem  bischöflichen  Stuhle,  Hermann, 
Landgrafen  von  Hesseu,  eingesetzt  wurde,  seiu  Ende  erreicht.6)  Bis 
zum  Jahre  1490  waren  die  kölner  Erzhirten  aus  dem  rheinischen 
Münzverein  ausgeschlossen  uud  ihre  in  der  Zeit  von  1473—1490 
geprägten  (weil  geringhaltig)  sogar  verboten.  Sie  mussten,  durch 
die  Verhältnisse  gezwungen,  daher  ein  eigenes  Gepräge  wählen. 

1477-1487. 

1477  vereinigten  sich  die  Erzbischöfe  von  Mainz  und  Trier,  der 
Pfalzgraf  Philipp  und  der  Herzog  Wilhelm  von  Jülich-Berg,  also 
mit  Ausschluss  des  kölnischen  Erzbischofs,  zu  einem  neueu  Vertrage 
über  die  Ausprägung  vou  Gold-  und  Silbermünzeu.  In  Bezug  auf 
das  Gepräge  verordneten  sie, 7)  dass 

')  Dannonberg,  Nr.  146;  Cappe,  Nr.  105«. 
*)  Abbildung  49;  Dannenberg  156. 

s)  S.  Abbildung  Nr.  34;  Daunenberg  314;  Widmer,  Domus  Wittels- 
bachensis  num.  II.  Tab.  XIX.  Nr.  93—97. 
')  Bohl,  S.  109,  Nr.  3. 

6)  Adolfs  Gulden  S.Abbildung  Nr.  15,  Dannenberg,  Nr.  237.  —  Diethers 
(iuldcn  Dannenberg,  Nr.  235. 
6)  Siehe  unten,  S.  36. 
')  Würdtwein,  Dipl.  mag.  II.  S.  371. 


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A.  die  Gtddeti  und  Albus  uff  einer  sitten  ein  schiU  hau,  des 
fursten,  mit  des  eisen  die  gemonczl  werden,  und 

B.  uff  der  andern  unser  dryer  fursten  wappen. 

Der  scheinbar  weite  Spielraum,  der  damit  gestattet  war,  ist 
tbatsächlich  nicht  vorhanden  gewesen,  da  ein  einziger  Stempel- 
schneider für  alle  arbeitete.  Das  neue  Gepräge  ist  das  der  unter 
Nr.  16  und  35  abgebildeten  Gulden: 

A.  Auf  langem  Blumenkreuz  liegt  der  Schild  des  Münzherrn, 
bei  Mainz  und  Trier1)  geviert,  bei  dem  Pfalzgrafen  drei 
kleine  Schilder  entaltend,  nämlich  den  pfalzgräflicheu,  den 
bairischen  und  den  wegen  des  Reiehs-Erztruchsessen-Amts 
geführten  ;8) 

B.  Drei  mit  den  oberen  Enden  zusammen  um  einen  Punkt 
gestellte  Wappenschilder  der  drei  Mitvertragsherren; 

also  auf  dem  pfalzgräflichen  Gulden  unter  Nr.  35  das  mainzer  Rad, 
das  trierische  Kreuz  belegt  mit  dem  badischen  Bindenschilde  und 
einen  Löwen,  der  nach  dem  Wortlaut  des  Vertrages  nur  der  jülich- 
sche  sein  kann. 

Das  Gepräge  des  Reverses  stimmt  mit  dem  von  1437  überein, 
das  des  Averses  ist  neu  erfunden. 

1488—1490. 

1487  war  der  vor  zehn  Jahreu  abgeschlossene  Vertrag  ab- 
gelaufen. An  seine  Stelle  trat  kein  neuer  allgemeiner,  sondern  nur 
ein  zwischen  Mainz  und  Pfalz  abgeschlossener,  welcher  nach  Würdt- 
wein  (Diplomataria  maguntina  II.  S.  391 — 403)  zu  Frankfurt  »uff 
sandt  Egidientug*  (1.  September)  gegeben,  folgende  Bestimmung  über 
das  Gepräge  enthielt: 

A.  Nemlich  sollen  die  gtddin  uff  cyner  seylen  ein  schilt  hau  des 
fursten,  mit  des  eysen  dir.  gemunezt  werden,  und 

B.  vff  der  andern  syten  ein  Salvator  uff  eytn  stul  vnd  vnser 
beyder  wappen  vnden  daran  in  cyn  schilt  mit  einem  rade 
und  lewen. 

Einen  mainzer  Gulden,  der  dies  Gepräge  aufweist,  beschreibt 
Mader3)  und  nach  ihm  Cappe.4)    Er  hat  auf  langem  befusstem 


•)  Bohl,  S.  109,  Nr.  G.  —  Dannenberg,  Nr.  217. 

•)  Abbildung  Nr.  35.    Reicbs-Erztrnchsessen-Schild  ist  roth. 

3)  Kritische  Beiträge,  Bd.  L  Nr.  66. 

4)  Cappe,  Mainzer  Münzen,  Nr.  691. 


-    48  - 


Kreuz  einen  geviereten  Schild  mit  der  römhilder  Säule  und  der 
Henne  (flenneberg  —  Faniilienwappen  des  Erzbischofs  Bertbold  von 
Henneberg) ;  in  der  Mitte  das  mainzer  Rad  ohne  Scbild.  Der 
Revers  zeigt  den  Heiland  (Salvator)  auf  gothischeru  Stuhle  und 
darunter  einen  kleinen  Wappenschild  mit  dem  mainzer  Rade  und 
dem  pfalzgräflichen  Löwen.  Von  dem  Pfalzgrafen  Philipp  habe  ich 
bisher  noch  keine  Guldeu  dieser  Art  gefunden.  Sie  sind  vielleicht 
überhaupt  nicht  geschlagen  worden,  was  wohl  darin  seinen  Grund 
findet,  dass  man,  in  der  Voraussicht,  sich  bald  mit  allen  Kur- 
fürsten am  Rhein  zu  vereinigen,  die  neuen  Stempel  vielleicht  gar 
nicht  schneideu  Hess.  Die  mainzer  Gulden  dieser  Art  tragen  die 
Jahreszahl  1490,  sind  also  auch  erst  zwei  Jahre  nach  Abschluss 
des  Vertrages  erschienen,  kurz  vor  dem  Gültigwerden  neuer  Be- 
stimmungen. 

1490—1500  und  weiter. 

1490  *)  traten  die  vier  rheinischen  Kurfürsten  zu  Mainz,  Trier, 
Köln  und  der  Pfalzgraf  zu  einem  neuen  Vertrage  zusammen  und 
bestimmten  ein  Gepräge,  welches,  so  lange  noch  Goldgulden  ge- 
schlagen wurden,  für  dieselben  beibehalten  wurde,  nämlich  folgendes: 

A.  uff  cyner  seytcn  ein  Salvatorem  und  die  umbschrifft  Solle 
sein  moneta  aurea  renensis  mit  der  iarzalc, 

B.  uff  der  andern  seytcn  solle  sein  ein  schilt  des  fursteti  der 
solich  güldin  ye  zu  zeiten  münezen  lest  in  der  mitten  des 
guldin,  vnd  der  ander  drey  churfursten  schiltlin  vnib  den 
mitteln  schilt  zu  dreyen  orten  geslagcn  vnd  darumb  geschrieben 
titel  des  fursten  des  das  gebreg  ist. 

Auf  der  einen  Seite  war  also,  wie  zuerst  1462,  der  Heiland,  der 
auf  Gulden  immer  auf  gothischem  Stuhle  sitzend,  rechts  segnend, 
links  ein  Buch  haltend,  abgebildet  wird.  Neu  trat  dazu  die  Um- 
schrift: Moueta  aurea  renensis.  Der  Revers  hatte  den  spitzen  Dr<M- 
pass,  mitten  darin  den  Schild  des  Münzherrn,  rings  herum  die  Schild- 
chen der  drei  Mitknrfürsten. 

Solche  Gulden  hat  man  von  allen  vier  rheinischen  Kurfürsten, 
die  nach  1490  bis  1500  regiert  haben,  ebenso  von  vielen  späteren. 


')  1490,  am  Montag  nach  St.  Martinstag  (15.  November).  Steht  bei 
Würdtwcin,  Dipl.  mag.  II.  S.  411;  bei  Hirsch,  Mflnz-Archiv  VII.  49;  Hont- 
heim, Historia  Trevir.  II.  485. 


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-   49  - 

Als  Muster  dieses  Guldeugepräges  gebe  ich  den  in  den  Berliner 
Münzblättern,  Jahrgang  1881  Nr.  8  Sp.  149  von  mir  edirten 
Goldgulden  des  trierer  Erzbischof*,  Johannes  VI.  von  der  Leven 
(1556-1567). 


Ausservertnigsmüssige  Gepräge. 

Die  Blüthezeit  der  Gulden  —  späterhin  »Goldgulden«  genannt, 
weil  man  S i  1  b e r stücke  prägte,  welche  denselben  Werth  haben 
sollten  —  war  das  15.  Jahrhundert. 

Vor  dem  Eintritt  in  dasselbe  und  noch  in  seinem  Anfange  kam 
es  nicht  fortdauernd  zu  allgemein  angenommenen  Geprägen.  Auch 
während  des  15.  Jahrhunderts  wurden  ausser  den  durch  die  Ver- 
träge bestimmten  noch  manche  andere  Gepräge  erfunden  und  ge- 
braucht, doch  nicht  von  den  Theilhabern  des  Vertrages,  sondern 
von  den  davon  Ausgeschlossenen,  oder  von  denen,  welche  noch  nicht 
eingetreten  waren.  So  war,  als  um  den  trierischen  Stuhl  sich  Raban 
von  Uelmstädt  und  Ulrich  von  Manderscheid  stritten,  keiuer  in  das 
Bündniss  der  rheinischen  Mitkurfürsten  anfangs  eingetreten  oder 
vielmehr  aufgenommen  worden.  Der  Erstgenannte  trat  erst  1435, ') 
dieser  niemals  dem  Vertrage  von  1425  bei.  Darum  sind  Rabans 
Gulden  mit  entsprechendem  Vereinsgepräge  nur  während  weniger 
Jahre  geschlagen  worden  uud  in  Folge  dessen  sehr  selten.  Ulrich 
aber  wählte  ein  älteres  Muster  für  seine  Gulden,  das  von  1419  für 
den  Avers,  doch  setzte  er  den  h.  Petrus  nicht  in  ganzer  Figur,  son- 
dern nur  halbkörpers  darauf.  Der  Revers  ist  von  allen  älteren 
Gulden  abweichend ;  er  hat  in  einem  runden  Vierpass  den  trier- 
niauderscheid'schen  Schild  geviert. 

In  Köln  war  1473  etwas  Aehnliches  eingetreten.  Der  Erzbischof 
Ruprecht  wurde  1473  durch  das  Domkapitel  als  abgesetzt  erklärt 
und  der  spätere  Erzbischof  Hermann,  Landgraf  von  Hesson,  als 

')  Hontheim,  Prodr.  pag.  1175. 
vi  IL  , 


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-    50  - 


Regent  und  Verwalter  des  Erzstifts  bestellt.  Jener  behauptete  sich 
gleichwohl  bis  1477,  hat  auch  noch  Gulden  schlagen  lassen.  Bis 
1477  scheint  er  noch  als  Theilhaber  an  dem  rheinischen  Münzvor- 
trage  angesehen  worden  zu  sein,  da  noch  Erzbiscbof  Diether  (Graf 
zu  Isenburg)  in  Maiuz  das  kölnische  Stiftswappen  mit  dem  Löwen 
verband.  Dieser  Löwe  muss  der  pfalzgräfliche  sein,  nicht  der  hes- 
sische Hermanns,  weil  dieser  erst  1490,  nach  Diethers  Tode,  in  den 
rheinischen  Münzverein  trat. 

Ks  kann  gar  nicht  auffallen,  dass  man  von  Ruprecht  —  und 
von  Hermann  (von  letzterem  aus  der  Zeit  seiner  Hegentschaft,  wie 
ans  den  Jahren  bis  1490,  als  er  schon  den  erzbischöflichen  Stuhl 
bestiegen  hatte)  Gulden  findet,  welche  mit  denen  keines  ihrer  Kol- 
legen in  Bezug  auf  das  Gepräge  übereinstimmen.  Ruprechts  Gulden 
aus  dieser  Zeit  sind  offenbar  nach  seinem  freiwilligen  oder  erzwun- 
genen Austritt  aus  dem  rheinischen  Münzverein,  Hermanns  Gulden 
vor  seinem  Eintritt  in  denselben  geprägt  worden  und  tragen  daher  nur 
deren  eigenes  Wappen,  nicht  nebenbei  auch  die  ihrer  Mitkurftirsteu. 
Ruprechts  Gulden  dieser  Art  sind  die  von  Cappe,  Kölnische 
Müuzeu  Nr.  1141  —  1143  beschriebenen,  welche,  ganz  dem  Gepräge 
von  1425—1437  entsprechend,  auf  einer  Seite  den  stehenden  Erz- 
bischof,  auf  der  anderen  im  runden  Dreipass  das  kölnische  Kiens 
und  sein  Familienwappen  darauf  gelegt  im  Schilde  tragen.  Ab- 
gebildet sind  sie  bei  Cappe,  Kölnische  Münzen  Taf.  XV.  Nr.  241. 
Hormanns  Gulden  ans  dieser  Zeit  sind  ebendaselbst  Nr.  1166 —  1 1G8, 
1170—1174  notirt. 

Die  beiden  besprochenen  ausserordentlichen  Ausnahmen  in  Bezug 
auf  das  Gepräge  fanden  ihren  Grund  in  politischen  Verhältnissen. 
Zn  den  gewöhnlichen  Ausnahmen  sind  die  Gulden  zo  zählen,  welche 
von  einem  Bischof  in  der  Zeit  von  seiner  Wahl  bis  zu  seiner  ge- 
wöhnlich mit  seiner  Bestätigung  und  Conseeratio  zusammenfallenden 
Aufnahme  in  den  Münzvereiu  geschlagen  wurden.  Wie  bekannt, 
bezeichnet«?  sich  jeder  Bischof  nach  seiner  Wahl  zunächst  nur  als 
»e  1  e c t  u s« ,  nach  seiner  Bestätigung  als  »e  1  e c t u s  et  c o  n  f i  r - 
matus«  und  erst  nach  seiner  Conseeratio  kurzweg  als  »epi- 
scopus«.  Als  »electus«  wurde  er  noch  nicht  aufgenommen  in 
die  Münzvereinigung,  sondern  erst  nach  der  Bestätigung.  Darum 
haben  die  Gulden  mit  der  Bezeichnung  des  Inhabers  eines  bischöf- 
lichen  Stuhls  als  »electus«  immer  ein  ganz  besonderes  Gepräge. 
Der  kölnische  Ruprecht  (1403—1480)  hat  als  »electus«  z.  B. 
Gulden  schlagen  lassen  mit  dem  Reverse  vom  Averse  der  zwischen 


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-    51  - 


1437— 14G1  ausgegebenen  *)  Vereinsguldeu.  Als  »con f  i  r  matus« 
dagegen  Hess  er  schon  mit  dem  Vereinsstempel  schlagen ;  *)  er  war 
also  in  den  Verein  aufgenommen  worden. 

Sein  Nachfolger  Hermann  von  Hessen  dagegen  hatte  nicht 
sogleich  nach  seiner  Bestätigung  das  Ziel  erreicht.  Wahrscheinlich 
verhinderten  es  die  Kurfürsten  und  Pfalzgrafen  Friedrich  [.  und 
Philipp;  denn  jener  war  der  Bruder,  dieser  der  Neffe  des  durch 
Hermann  bedrängten  kölner  Erzbischofs  Ruprecht 

Die  grössten  Verschiedenheiten  im  Gepräge  der  rheinischen  Gold- 
gnlden  findet  man  in  der  Periode  kurz  nach  1425.  Der  Pfalzgraf 
Ludwig  III.  Hess  auf  die  eine  Seite  den  Heiland,  auf  die  andere 
ein  Blumenkreuz  setzen  (Nr.  29),  der  Erzbischof  von  Kölu  stellte 
statt  des  runden  Dreipasses  mit  dem  einfachen  Schilde  den  gevierten 
Schild  ohne  Einfassung  auf  seine  Gulden  (Nr.  44).  Die  Gründe 
dafür  sind  die  S.  25  bei  Nr.  29  angegebenen. 

Damit  sind  alle  Guldeugepräge  9)  des  XV.  Jahrhunderts,  soviel 
ich  weiss,  besprochen  oder  durch  ähnliche,  welche  gleichen  Ursachen 
ihr  Dasein  verdanken,  erklärt.  Sollte  ein  Gepräge  übersehen  sein, 
so  wird  man  es  doch  nach  dem  Vorstehenden  leicht  erklären  können. 
Für  Mittheilnng  nicht  besprochener  Gepräge  würde  ich  recht  dank- 
bar sein. 


')  Cappe,  Kölnische  Münzen,  Nr.  1122. 
J)  Ebendaselbst,  Nr.  1127. 

s)  leb  spreche  hier,  wie  auch  schon  bisher,  immer  nur  von  den  Gulden 
der  rheinischen  Kurfürsten. 


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III.  IMo  Frankfurter  Gnldenmünzc 

im  XV.  Jahrhundert. 


Schou  im  Jahre  1300  liefen  in  Frankfurt  Goldgulden  um,  wie 
ans  der  in  Baur's  hessischem  Urkundenbuch  (Oberhessen,  S.  299, 
Nr.  419)  mitgotheilteii  Urkunde  hervorgeht,  nach  welcher  der 
Deutschordeus-Omithur  in  Sachsenhausen  Besitzungen  in  Nieder- 
Ursel  »umb  XX  gülden*  auf  dem  Kreuzgange  des  Predigerklosters 
in  Frankfurt  kaufte.  Aber  die  ältesten  bekannten  daselbst  ge- 
schlagenen Gulden1)  sind  die  unter  3a  und  3b  abgebildeten  König 
Ruprechts.  Sie  werden  schon  1400  in  einer  mainzer  Probe  erwähnt, 
1401  iu  einer  frankfurter.  Die  Stadt  hatte  damals  keine  nachweis- 
bar.4 Beziehung  zur  Münze,8)  z.  B.  nicht  die  Ueberwachung  der  Iie- 
atnten.  Die  Folge  davon  war,  dass  die  nicht  gehörig  bewachten  Münz- 
meister  die  Gulden  geringer  ausprägten,  als  die  Vorschrift,  lautete.  König 
Ruprecht  sagt  allgemein  in  der  Urkunde,3)  mittelst  welcher  er  die 
Stadt  mit  der  Beaufsichtigung  der  Müuzc  betraut,  da-ss  »von  der 
»nuwen  ojfgesaczten  muncze  wegen  viel  vnd  grosse  gebrechen  in  dem 
»lande  sin*.  Darum  »befiehlt«  er  dem  Rath,  seine  »guldenmuncze 
»daselbs  zu  Frankfurt,  also  daz  sie  die  von  datum  dises  brieffs  über 
»ein  ganeze  iare  innehaben  vnd  auch  daselbs  zu  FrancJcefurd  von 
»vnser  vnd  des  ricJis  wegen  gülden  slaJicn  sollen  vnd  mögen,  die  da 


')  Das  Wort  Gulden  bezeichnet  im  XV.  Jahrhundert  immer  eine  Gold- 
münze. In  der  alten  Bedeutung  brauche  ich  es  hier  auch. 

s)  Die  älteren  Beziehungen  betrafen  nur  die  Ausprägung  von  SUbergeld. 
Goldmünzen,  die  überhaupt  erst  in  der  zweiten  Hälfte  des  XIV.  Jahrhunderts  in 
Deutschland  allgemeiner  werden,  konnten  nur  von  denjenigen  geprägt  werden, 
welche  dazu  die  besondere  Krlaubniss  des  Kaisers  erhalten  hatten,  in  unserer 
Gegend  die  Kurfürsten  seit  135G,  durch  die  goldene  Bulle  berechtigt. 

•)  Chmel,  Regcsta  regis  Ruperti,  S.  202  (Beg.  Nr.  1358). 


I 


-   58  — 

> haben  in  der  mytde  eitlen  adalar  und  vnden  in  dem  fasse  einen 
»leteen*  —  »munezmeister,  wardin  vnd  prüfer*  sollen  »von  des  rotes 
»wegen  darüber  geseezt  werden.*  »Wir  haben  auch  den  obgenanuten 
*burgermeistern  vnd  rate  gegonnet  vnd  erlaubet,  das  sie  vuser  oder 
•vuser  kurfursten  gülden,  die  vormals  geschlagen  vnd  nit  als  gut  sin, 
»kettffen  mögen,  vnd  die  in  daz  Jure  seezen  vnd  brennen  vnd  nuwe 
ujulden  duruss  slahen  vnd  muneeen  off  soliche  grade  vnd  bestand,  als 
»vor geschrieben  std.*  Der  übliche  Schlagschatz  von  l/*  Gulden  für 
die  Mark  wird  natürlich  ausbedungeu. 

Diese  Uebertragung  der  Münze  war  nicht  eine  dauernde,  keine 
Eutausserung  eines  Besitzthums,  sondern  die  Stadt  erhielt  nur  das 
Recht,  die  Ausprägung  zu  überwachen  und  zu  diesem  Zweck  die 
Erlaubuiss  zur  Auswahl  derjenigen  Personen,  welche  an  der  Münze 
thätig  sein  sollten.  Damit  hatte  der  Rath  alles  erreicht,  was  ihm 
damals  wünschenswerth  erscheinen  musste.  Die  grossen  Städte  hatten 
eiu  Interesse  daran,  dass  eine  sich  im  Werth  stets  gleich- 
bleibende, möglichst  weit  umlaufende  Münze  geprägt  wurde; 
wer  die  Ausprägung  veranlasste,  war  ihnen  gleichgültig.  Diese  An- 
sicht war  stets  die  leitende  in  Frankfurt,  und  deswegen  war  es  für 
sie  von  keiner  Bedeutung,  ob  die  Müuzmeister  des  Königs  oder  die 
der  rheinischen  Kurfürsten  mehr  Gold  einwechselten  auf  den  Messen. 
Aus  diesem  Grunde  auch  trachtete  sie  nicht  danach,  die  Münze  ganz 
iu  ihre  Haud  zu  bekommen,  was  freilich  in  späteren  Zeiten  ihrem 
Iuteresse  noch  dienlicher  gewesen  wäre. 

Schou  am  29.  August  1402  berichtete  der  Rath  dem  König, 
dass  er  nach  dessen  Willen  die  Münze  mit  »ehrbaren  Leuten c  be- 
stellt habe.  Bedenken  erregte  es  ihm  nur,  dass  das  Einwechseln  des 
alten  Goldes  und  Silbers  behufs  Umprägung  allen  Leuten,  also 
auch  anderen  als  den  bevorrechteten  Müuznieistern  gestattet  werden 
solle.  Der  König  -  autwortete  darauf,  dass  er  ohne  Mitwissen  der 
Stadt  keiue  Veränderung  au  den  dort  bestehenden  Verhältnissen 
vornehmen  wolle.1) 

Indessen  ging  die  Ausmüuzung  ruhig  vorwärts  bis  zum  Ablauf 
ucs  Jahres  (Eude  1403),  aber  auch  nicht  länger,  wie  aus  einem 
Briefe  Ruprechts,  welchen  die  Stadt  Strassburg  Frankfurt  abschrift- 
lich mittheilte,  hervorgeht.  Es  heisst  nämlich  iu  dem  1408  ausge- 
stellten Einladungsschreiben  zur  Beschickung  eines  Städtetages  be- 
hufs Besprechung  über  die  Münzverschlechteruug :  er  habe  »woil  in 


')  Urkunde  Nr.  1. 


-    54  - 


funff  jaren  keyiieti  yulden  gcsUtgcn*  (also  seit  1403).  Auch  sonst 
habe  ich  kein  Anzeichen  gefunden,  welches  auf  die  Prägung  von 
Goldmünzen  in  Frankfurt  nach  1403  bis  1410  schliessen  liesse. 

Zu  der  seit  1403  unbesetzten  Münzineisterstelle  hatte  sich  1404 
(Urkunde  Nr.  2)  ein  aus  den  Niederlanden  stammender  Meister  ge- 
meldet, welcher  dem  Könige  den  Vorschlag  machte,  Münzen  ans 
reinem  Metall  zu  schlagen,  also  Dukaten  und  entsprechende  Silber- 
münzen. Damit  war  der  Weg  zur  gründlichen  und  dauernden 
Besserung  des  Münzweseus  gewiesen.  Aber  Rudbrecht  wollte  keine 
so  einschneidende  Veränderung  vornehmen,  ohne  diejenigen  gehört 
zu  haben,  welche  am  besten  die  Geldverhältnisse  beurtheilen  konnten 
und  für  welche  die  »Verbesserung«  bestimmt  war.  Er  schrieb  des- 
wegen am  4.  August  1404 ')  an  den  Rath  der  Stadt  Frankfurt  und 
forderte  zur  Berathnug  der  Vorschläge  mit  seinem  Landvogt  in  der 
Wctterau  und  zur  Berichterstattung  an  ihn  selbst  auf.  Der  von  ihm 
geschickte  Sachverständige  war  sein  Münzmeister  Haus")  aus  Neu- 
stadt an  der  Hardt.  Der  Rath  ging  leider  nicht  auf  den  Vorschlag 
ein,  denn  er  befürchtete,  dass  den  Bürgern  durch  das  Bestehen  ver- 
schiedener Münzsysteme  neben  einander  —  des  königlichen  in  Frank- 
furt, des  kurfürstlichen  am  Rhein  —  grosser  Schadeu  entstehen 
möchte.  Er  meint  ferner,  zur  Herstellung  der  Dukaten  müssten  die 
zur  Zeit  umlaufenden  Gulden  eingeschmolzen  und  von  dem  Zusätze 
gereinigt  werden;  es  würde  auch  Niemand  mehr  die  alten  Gulden 
nehmen  wollen,  sondern  diese  müssten  dann  (zum  Goldworthe)  an 
die  Münzstätten  behufs  Umprägung  abgegeben  werden,  woraus  nur 
Verluste  für  die  Kaufleute  und  alle  andern  entstünden  —  und  der 
König  entschied  nach  dem  Willen  des  frankfurter  Raths.3) 

Zu  bedauern  bleibt  es,  dass  der  Rath  die  Vorschläge  ablehnte 
(Urkunde  Nr.  3).  Seiue  Befürchtungen  waren  nur  zum  Theil  richtig; 
durch  Annahme  derselben  hätte  er  nach  Ueberwiudung  der  Ueber- 
gangsschwierigkeiten  dem  Münzwesen  dauernd  aufgeholfen.  Hätte 
Ruprecht  die  Vorschläge  nicht  für  gut  gehalten,  so  würde  er  sie 
ohne  Weiteres  abgelehnt  haben,  statt  einen  Münzmeister,  der  also 
wohl  schon  des  Königs  Rathgeber  gewesen  war,  zur  Besprechung 
nach  Frankfurt  zu  senden.  Diese  Stadt  war  damals  von  dem  maass- 
gebendsten  Einfluss  in  Süd-  und   Westdeutschland   bezüglich  des 

')  Urkunde  Nr.  2  im  Anhange. 

*)  Wahrscheinlich  Hans  Mcrgentheimer ;  siehe  darüber  meine  Beitrage  zur 
pfalzgräflichon  uud  mainzer  Münzkunde. 
a)  Siehe  Urkunde  Nr.  4. 


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Münzwesens.  Die  meisten  Städte  richteten  sich  bei  Bestimmung  der 
Währung  nach  Frankfurt,  als  dem  Hauptmarkte;  bei  allen  Ver- 
käufen wurde  direkt  oder  indirekt  Zahlung  in  frankfurter  Währung 
ausbedungen ;  die  meisten  münzen-schlageuden  Fürsten  suchton  ihre 
Erzeugnisse  hier  als  gültiges  Zahlungsmittel  einzuführen.1)  Nach  Er- 
wägung aller  dieser  Umstände,  welche  im  weiteren  Verlauf  noch 
mehrfach  durch  Urkunden  als  wirklich  vorhanden  sich  erweisen, 
kann  es  gar  nicht  zweifelhaft  sein,  dass  Ruprecht  in  seiner  Eigen- 
schaft als  König  und  rheinischer  Kurfürst  in  Verbindung  mit  Frank- 
furt bald  die  anderen  rheinischen  Kurfürsten  und  Städte  zur  Nach- 
folge bewogen  hätte.  Der  Verlauf  der  Geschichte  bestätigt  den  Vor- 
zug der  Münzen  aus  reiuem  Metall:  Die  Dukaten  sind  durch  alle 
Jahrhunderte  bis  zu  unseren  Tagen  eine  sehr  beliebte  Münze  ge- 
wesen, welche  fast  gar  keinen  und  nur  höchst  geringen  Schwankungen 
in  Betreff  ihres  Gehaltes  und  Werthes  uuterworfen  gewesen  sind. 
Die  Goldguldeu  dagegen  sanken  nach  und  nach  immer  mehr  und 
hörten  endlich  gauz  auf;  zu  den  Dukaten  kehrte  man  schliesslich, 
allerdings  erst  nach  dem  Aufhören  der  Goldwährung,  doch  zurück. 

Wie  bedeutend  der  Eiufluss  der  Städte  auf  die  von  den  rhei- 
nischen Kurfürsten  abgeschlossenen  Münzverträge  war,  geht  aus  dem 
seines  bedeutenden  Umfanges  wegen  hier  nur  auszugsweise  mit- 
theilbaren Briefwechsel  hervor.  Immer  waren  einige  Rathsherreu  der 
Städte  Kaufleute;  als  solche  besuchten  sie  die  hiesigen  Messen  und 
besprachen  dabei,  ohne  durch  ihr  Zusammentreffen  Aufsehen  zu  er- 
regen, die  gemeinsamen  Angelegenheiten.  Wollte  man  etwas  bei  dein 
Kaiser  oder  einem  anderen  Fürsten  erreichen,  so  übernahm  diejenige 
Stadt,  welche  gerade  besonders  beliebt  war,  oder  die,  in  deren  Nähe 
der  Betreffende  sich  gerade  aufhielt,  die  Stellung  des  berathenen 
Antrages.  In  ähnlicher  Weise  ging  es  z.  B.  zu,  als  1408  die  »Raths- 
boten« die  Gulden  vor  weiterer  Verschlechterung  schützen  wollten. 
Köln  erhielt  damals  den  Auftrag,  mit  dem  nach  ihm  genauuteu 
Erzbiachof  einen  bezüglichen  Vertrag  abzuschliessen,  der  auch  wirk- 
lich 1409  zu  Stande  kam.  Nach  demselben  verpflichtete  sich  Erz- 
bischof  Friedrich  zu  Köln  von  jetzt  ab  in  den  nächsten  fünf  Jahren 
»uff  allen  Sieden,  da  wir  hieeussehen  in  unssein  lande  und  Stifflc 
»von  Collen  eyniche  unser  moneze  saissen  vnd  bestellen  worden,  es 
»teere  von  golde  odir  von  itilber,  das  wir  da  einen  iglichen  vusern 
»gülden  uff  XXII  graid  vnd  nit  darvndcr  der  LXVI  vnd  nit  me 


')  Urkunde  Nr.  7. 


-  Mi 


»uff  ein  iglichc  marcke  goldes  getccgen  gan  sollm  tmd  desglichs  unsere 
»silbern  loisspcnnige  na  marzal  des  goldes  sollen  doin  slalicn  einen 
»iglichen  uff  IX  phetmige  konings  [silber]  vnd  vort  an  schillingcr 
»vnd  morchin1)  nach  dem  gebore.*  Ferner  wird  bestimmt,  dass,  wenu 
der  König  und  die  anderen  rheinischen  Kurfürsten  einen  Vertrag 
mit  denselben  Bestimmungen  abschliessen,  so  sollen  deren  Mtin/eu 
auch  in  der  Stadt  Köln  Umlauf  haben. 

Durch  Abschluss  dieses  Vertrags  war  wenigstens  einer  der  rhei- 
nischen Kurfürsten  gebunden  und,  wenu  eiu  Vertrag  zu  Stande  kam, 
so  mussten  sich  alle  danach  richten ;  das  geschah  auch. 

Ehe  dieser  wichtige,  für  Alle  bindende  Vertrag  voo  1409*)  zu 
Stande  kam,  hatte  König  Ruprecht  mit  den  Städteboten  rathschlageu 
lassen  (die  Einladung  dazu  unter  den  Urkuuden  Nr.  5)  uud  zwar 
iu  Heidelberg  am  19.  Mai  1409.  Die  Vorschläge  der  Städte,  welche 
nur  wenig  von  den  frankfurtischen  abweichen,  und  die  jedenfalls 
auf  Grund  der  letzteren  in  der  Fastenmesse  1409  festgesetzt  worden 
waren,  habe  ich  unter  den  Urkuuden  (Nr.  6)  mitgetheilt. 

Man  sieht  es  dem  Eutwurf  der  Städte  an,  dass  er  von  Leuten 
herrührt,  welche  nur  die  Förderung  der  guten  Sache  im  Auge 
haben,  während  bei  den  Verträgen  der  Kurfürsteu  immer  auch  der 
Gewinn  eine  bedeutende  Rolle  spielte.  Mau  drang  daher  mit  dem 
Vorschlage,  nach  welchem  für  alle  rheinischen  Kurfürsteu  nur  eine 
Münzstätte,  nämlich  Frankfurt  während  der  Messen,  Bacharach  wäh- 
rend der  übrigen  Zeit  des  Jahres  bestehen  sollte,  nicht  durch ; 
ebensowenig  mit  dem  der  gleichmässigen  Theiluug  des  Müuzgewinues 
uuter  die  Vertragschliessenden.  Ferner  wünschte  man  die  Ausprägung 
solcher  Silbermüuzeu,  welche  mit  den  in  Schwaben,  Baiern  und  am 
Oberrhein  gangbaren  übereinstimmten.3)  Man  strebte  also  nach  einer 
Einheitsmünze.    Nur  eiues,  allerdings  das  Wesentlichste,  erreichten 


')  Morchin,  Mörchen  scheinen  die  nach  dem  Muster  der  niederländischen 
Pfennige  geprägten  Münzen  zu  sein,  welche  ein  zweiseitiges  (iepräge  haben  und 
zwar  auf  einer  Seite  ein  Kreuz,  umwinkclt  von  vier  Buchstaben,  z.  B.  die  in 
(irote's  Münzstudien  Bd.  VII.  Taf.  6,  Nr.  63  uud  64  abgebildeten,  die  von 
Cappe,  Kölnische  Münzen  Nr.  1022,  erwähnten.  Diese  Münzart  ist  die  kleinst»- 
damals  im  Erzstift  Köln  geprägte,  Mörchen  die  Bezeichnung  für  die  kleinste 
Mütize;  also  muss  das  Gesagte  wohl  richtig  sein. 

l)  Siehe  oben  S.  3h.  —  Hirsch,  Münz-Archiv  I.  S.  63. 

1)  Siehe  über  die  mittelrheinischen  Pfennige  meine  Beiträge  zur  pfalzgräf- 
lichen und  mainzischen  Münzkunde. 


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-    57  - 


die  Städte,  die  Bestimmung,  dass  fortan  die  Guldi*n  zu  22  Karat 
(917  Tausendtheile)  fein  ausgeprägt  werden  sollten. 

Der  Frankfurter  Entwurf  zu  dem  Mfinzvertrage  vou  1409  ent- 
hält noch  die  Anmerkung:  »rfos  hat  man  erfarcn,  das  das  gülden 
gewichte  vff  die  tnarck  zu  kolleny  zu  frankfurt  und  in  allen  enden 
glich  sy.*  Soweit  man  es  damals  mit  den  nichts  weniger  als  genauen 
Messiustmmeuten  feststellen  konnte,  wird  das  wohl  richtig  gewesen 
sein,  wenngleich  die  am  Anfang  dieses  Jahrhunderts  in  den  verschie- 
denen Städten  Deutschlands  gebrauchten  Gewichte,  welche  augeblich 
alle  das  kölnische  sein  sollten,  recht  bedeutende  Unterschiede  auf- 
wiesen, wie  Grote  (Münzstudien  III.  S.  36  u.  ff.)  angibt.  Nach 
ihm  soll  die  frankfurter  wie  die  uassauische  gesetzlich  nonuirte 
Mark  233,956,  nach  Chelius  233,934  Gramm  gewogen  haben; 
auf  den  Gulden,  den  sechsundsechzigsteu  Theil  der  Mark,  hätten 
danach  3,545  Gramm  kommen  miisseu.  Damit  stimmen  die  noch 
vorhandenen  Gulden  nicht  überein,  noch  weniger  die  Aufaug  dieses 
Jahres  von  dem  hiesigen  Stadtarcbivar,  Herrn  Dr.  Grotefend,  auf- 
gefundenen Goldgulden-Stale,  d.  h.  Normalgewichtsstücke  für  einen 
Goldgulden.  Die  beiden  Stale  waren  am  11  Januar  1408  bei  dem 
»grossen  Insiegel«  niedergelegt  worden,  der  eine,  der  mainzer,  mit 
einem  Rade  gezeichnete,  vfar  nach  der  Aufschrift  der  Umhüllung  in 
der  alten  Messe  1402  von  Mainz  nach  Frankfurt  geschickt  worden. 
Von  dem  frankfurter  heisst  es:  *diss  ist  der  stahcl  des  gülden  ge- 
wichte hie  zu  Franckfurt,  daz  eczwy  vü  jar  darinne  gelegen  hat.* 
Der  letztere  stammt  aus  dem  XIV.  Jahrhundert,  da  er  1408  schon 
viele  Jahre  alt  war,  und  bestätigt  wird  das  durch  seine  Beprägung, 
die  florentinische  Lilie,  die  nur  die  bis  1370  geschlageneu  Gulden 
tragen.  Der  frankfurter  Stal  wiegt  3,482,  der  mainzer  3,48005  Gramm. 
Die  Inschrift  der  Umhüllung  sagt  u.  a. :  »vnd  sin  beide  stahcl  vtid 
gewichte  glich  swer,  doch  so  wiget  man  zu  franckenfurt  mit  eim  vur- 
slage.  So  wiget  man  zu  mencee  in  dem  cloben.*  Diese  Stale  waren 
nicht  zum  täglichen  Gebrauche,  sondern  zur  Justirung  der  danach 
gemachten,  an  die  betreffenden  Wechsler,  Müuzmeister  und  Rechen- 
meister vertheilten  Gewichte  bestimmt.  Soviel  über  das  beim  Müuzeu 
gebrauchte  Gewicht. 

Als  der  Vertrag  zwischen  den  rheiuischen  Kurfürsten  am  15. 
August  1409  abgeschlosseu  wurde,  nahm  man  auch  deu  Vorschlag 
des  Königs,  ein  neues  Gepräge  zu  wählen,  an,  welches  oben  S.  38 
bereits  besprochen  ist.  Ruprecht  hatte  auch  bestimmt,  dass  die 
Wardeine  alle  acht  Tage  die  Gulden  untersuchen  und  ihm  von  jeder 


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58  - 


Veränderung  sofort  Nachricht  geben  sollten.  Mao  hat  aber  Ursache, 
die  Ausführung  dieser  Verordnung  zu  bezweifeln. 

Leider  starb  König  Ruprecht  bald  darauf,  am  18.  Mai  1410. 
Uuiuittelbar  danach,  die  domiuica  in  crastiuo  sti.  Albani  niartir. 
(22.  Juni),  schrieb  Mainz  an  Frankfurt  und  theilte  mit,  das»  »hm 
»Christe  vtul  Jude  naich  vnsers  herren  des  Königs  todc  gcwonlich  vnd 
»vffenberlich  wieder  angefangen  haut,  die  aide  giddc  vnd  ander  gulde, 
»die  vnsere  herren  die  dry  geistliciie  Kurfürsten  uff  dem  Ryne  mich 
»vnsers  herren  des  Kunigs  todc  angefangen  hani  zu  skriien  vnd  uss 
*dun  gebe*,  aussneheu  und  die  schweren  einschmelzen. 

In  der  gleichen  Angelegenheit  schickten  die  Erzbischöfe  von 
Mainz,  Trier  uud  Köln  ihre  Gesandten  zur  Berathnng  nach  Frank- 
furt. 

Um  die  Bedeutung  der  Städte  und  besonders  Fraukfurts  er- 
kenuen  zu  lassen,  theile  ich  den  Brief1)  des  Herzogs  Reiuhald  IV. 
(1102—1423)  von  Jülich  uud  Geldern  mit,  der,  um  seine  Gulden 
»genckhaftig*  zu  machen,  bat,  sie  in  Frankfurt  als  rechtes  Zah- 
lungsmittel zuzulassen,  weil  sie  so  gut  seien,  wie  die  der  Kurfürsten. 

U18-U29. 

Für  die  Zeit  von  1410-1418  fehlt  jede  Nachricht  über  die 
Guldeumüuze  in  Frankfurt.  Erst  1418  berichten  die  städtischen  Ge- 
sandten au  dem  Hoflager  des  Königs,  dieser  wolle  in  Fraukfurt 
Gulden  schlagen  lassen.  Bald  darauf  folgte  der  unter  den  Urkunden*) 
abgedruckte  Bestallungsbrief  für  Jakob  Proglin  aus  Pforzheim  und 
Voss  von  der  Wiuterbach  als  Münzmeister  zu  Frankfurt  uud  Nörd- 
lingen.  Derselbe  fusst  in  mancher  Beziehung  auf  dem  uuter  den  Ur- 
kunden (Nr.  8)  mitgetheilteu  Vertrage  der  rheiuischen  Kurfürsten 
vom  8.  März  1417.  In  Hirsch,  Münzarchiv  Bd.  VII.  S.  25  steht 
eine  im  allgemeinen  gleichlautende  Vereinbarung  der  rheiuischen 
Kurfürsten  mit  dem  Herzog  von  Jülich,  die  am  2.  December  1417 
ausgestellt  ist  uud  aus  Hontheim^  Historia  Trevireusis  (Tom.  II. 
pag.  359 — 3(32)  genommen  ist.  Da  der  letztere  Abdruck  ein  sehr 
mangelhafter  ist,  habe  ich,  um  einen  bessereu,  und  unseren  Lesern 
zugleich  das  Muster  eiues  solchen  Vertrages  zu  geben,  den  im  hiesigen 
Archive  befindlichen,  ursprünglichen,  vou  deu  Kurfürsten  für  sich 
selbst  abgeschlosseneu,  im  Anhange  mitgetheilt.   Er  ist  die  officielle 

')  Urkunde  Nr.  7. 
')  Urkunde  Nr.  9. 


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Mittheilung  au  die  Stadt  Frankfurt.  Eine  Bestimmung  beiludet  sich 
darin,  welche  allein  der  Absicht  zu  tauscheu,  ihr  Daseiu  verdankt; 
es  ist  die  über  den  Feingehalt  der  Goldgulden,  welche  angeblich  zu 
22  Karat  ausgeprägt  werden  sollen.  In  der  That  beschlossen  die 
Kurfürsten,  zu  nur  20  Karat  zu  müuzeu  und  selbst  dieseu  Feiu- 
gehalt  erreichten  die  von  ihnen  geprägten  Gulden  nicht  einmal.  Da 
an  einen  Lese-  oder  Schreibfehler  nicht  gedacht  werden  kann  und 
da-  Schriftstück  alle  Zeichen  der  Aechtheit  an  sich  trägt,  so  lässt 
sich  nur  annehmen,  die  Kurfürsten  hätten  bei  den  Städten  die  An- 
sicht hervorrufen  wollen,  als  beabsichtigten  sie  zu  22  Karat  die 
Gulden  auszuprägen. 

König  Sigmund  oder  dessen  Kabinet  musste  von  den  Verein- 
barungen wissen,  denn  sie  wurden  ihm  regelmässig  mitgetheilt.  Da 
er  ohne  Schaden  nicht  besser  als  die  rheinischen  Kurfürsten  aus- 
prägen lassen,  also  dem  Münzmeister  die  Ausprägung  zu  22  Karat 
nicht  vorschreiben  konnte,  so  umging  er  eine  formelle  Bestimmung 
des  Feingehalts  der  Gulden  dadurch,  dass  er  verordnete:    Es  sollen 
von  den  in  Bingen,  Oberwesel,  Bonn,  Höchst  und  Offenbach1)  ge- 
schlagenen Gulden,  wie  sie  im  Verkehre,  »in  des  Kaufmanns  Beutel«, 
vorkommen,  je  zwanzig  Stück  genommen,  zusammengeschmolzen  uud 
daraus  zwei  Zaine  gemacht  werden.    Den  einen  bekommt  der  Rath 
für  den  Wardein,  den  andern  der  Münzmeister,  damit  beide  sich 
danach  richten  können.    Der  Münzmeister  soll  die  Gulden  ebenso 
fein  ausprägen,  wie  die  Probe  ergibt,  doch  sollen  die  königlichen 
Gulden  auf  hundert  immer  um  einen  besser  als  die  der  Kurfürsten 
sein.  Der  Widerspruch  zwischen  Sigmuuds  scheinbar  uneigennütziger 
Ausprägung  der  Gulden  einerseits  und  seinem  grossen  Geldbedürf- 
nisse andererseits  findet  seine  Erklärung  darin,  dass  thatsächlich 
alle  aus  dem  Verkehr  genommenen   Gulden   weniger  Goldgehalt 
hatten,  als  vorgeschrieben  war.    Nach  allen  Probeberichten,  die  ich 
aus  der  Zeit  von  1398 — 1496  im  hiesigen  Archive  gefunden  habe, 
erweisen  sich  die  aus  des  »Kaufmanns  Beutel«,  d.  h.  aus  dem  Ver- 
kehr genommenen,  immer  geringer  als  die  direkt  von  den  Münz- 
meistern zur  Probe  eiugelieferteu.    Möglicherweise  wurden  die  letz- 
teren  mit  Rücksicht  auf  ihre  Bestimmuug  besser  als  jene  ausge- 
prägt, vielleicht  aber  auch  die  erateren  durch  Beschneiden  geringert ; 
wahrscheinlich  ist  beides  geschehen. 


Bingen  und  Höchst  a.  M.  waren  mainzische,  Oberwesel  und  Offenbach 
trierische  (letzteres  eigentlich  falkensteinisch)  and  Bonn  die  kölnische  Münzstätte. 


—    00  - 


Ich  theile  hier  gleich  mit,  in  welcher  Weise  die  Proben  ge- 
macht wurden.  Man  schnitt  von  der  Goldstauge,  gewöhnlich  Nadel 
genannt,  welche  den  vorgeschriebenen  Feingehalt  hatte,  ein  Stück 
im  Gewichte  der  Gulden,  also  eiuen  Norraalguldeu,  ab,  setzte  ihn 
mit  den  geprägten  Gulden,  nachdem  alle  mit  »fressendem  Pulver«, 
d.  h.  Salzen,  welche  das  Silber  und  die  unedle  Beimischung  an  sich 
nehmen  solltet),  bestreut  waren,  iu  einem  Tiegel  »auf  das  Feuer«. 
Darin  blieben  alle  ungefähr  24  Stunden.  In  dem  Probebericht  von 
1427  zur  Fasten  messe  wird  gesagt:  »Die  gülden  sin  ufgesaeset  ivor- 
»den  von  geheiss  des  Rads  uff  Dornstag  die  walpur gis  Anno 
»XIV<  XXVII"  (1.  Mai  1427)  vnd  vff  den  frytag  darnach  (2.  Mai) 
»ussgenommen*.  Gewöhnlich  waren  dabei  mehrere  Mitglieder  des 
Raths,  und  zwar  Sachverständige,  nämlich  Goldschmiede.  Bei  der  eben 
genaunten  Probe  waren  beispielsweise  zugegen  Johann  Palmstorffer, 
Johann  von  Breidenbach,  Vois  von  der  Winterbach,  »alter  (ehemaliger) 
Müuzmeister«,  und  Nikolaus,  der  Schreiber.  Ein  ander  Mal  war 
sogar  der  Bürgermeister  zugegen.  Wie  sorgfältig  man  alle  Umstände 
der  Probe  dem  Ilathe  mittheilte,  geht  z.  B.  daraus  hervor,  dass  man 
von  der  am  20.  November  1421  stattgefundenen  hervorhob,  »der 
Wind  habe  dem  Feuer  Schaden  gethan«  und  vielleicht  Einfluss  auf 
das  Resultat  der  Aufsetzung  ausgeübt. 

Man  ersieht  aus  dem  Vorstehenden  zur  Genüge,  dass  die  Probe 
niemals  ein  sicheres  Resultat  ergehen  konnte;  war  man  sich  doch 
Dicht  einmal  immer  einig  über  den  Feingehalt  der  »Nadeln«.  Waren 
diese  aber  gar  noch  unrichtig,  so  wurde,  wenn  danach  geprobt 
wurde,  jeder  Gulden  dem  Gehalt  nach  falsch  bestimmt.  Der  Beweis, 
dass  ein  Münzmeister  habe  betrügen  wollen,  Hess  sich  nur  schwer 
und  in  seltenen  Fällen  erbringen,  nämlich  nur  dann,  wenn  die 
Fälschung  schon  eine  bedeutende  war. 

Das  Gepräge  der  neuen  königlichen  Gulden  (von  1418)  soll 
sein :  auf  einer  Seite  ein  königliches  Scepter  und  Apfel  mit 
dem  Kreuz  darauf.  Umschrift:  Sigismundus  ifcwmn(oruml  Rex  — 
auf  der  anderen  Seite  St.  Johannes  der  Täufer  und  der  Name  der 
Münzstätte.1)  Dies  Gepräge  mit  Fortlassuug  des  Scepters  ist  für  alle 
Zeiten,  so  lange  die  deutschen  Könige  oder  deren  Pächter  in  Frank- 


')  Dasselbe  Gepräge  sollten  die  Dortmunder  Goldßulden  haben,  wie  der 
dem  frankfurter  sehr  ähnliche  Bestall  unRsbrief  (vom  8.  Februar  1409)  für  die 
Münzmeister  Walther  Allcrhans  und  Hans  Thews  ausweist  Siehe  Grote,  Blätter 
für  Münzkunde  U.  8p.  88,  100  und  226. 


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fart  Gulden  schlugen,  beibehalten  worden  ;  nur  kleine  Unterschei- 
dungszeichen wurden  im  Laufe  der  Jahre  hinzugefügt.  Ueber  die 
beabBichtigten  Veränderungen  werde  ich  am  gehörigen  Orte  be- 
richten. 

Die  Münzmeister,  welche  das  ausschliessliche  Recht  des  Ein- 
wechsele der  nicht  in  Frankfurt  als  Zahlungsmittel  zugelassenen 
Gulden,  sowie  alles  andern  alten  Goldes  und  Silbers  haben  sollen, 
werden  auf  fünf  Jahre  angestellt  und  ihnen,  ihren  Familien  und 
Dienstleuten  mancherlei  Befreiungen  in  Bezug  auf  den  Gerichts- 
stand gewährt. 

Der  Wardeiu  erhält  die  Aufgabe,  darauf  zu  sehen,  dass  die 
Gulden  ihr  gehöriges  Gewicht  und  rechtmässigen  Gehalt  haben.  Er- 
gänzend füge  ich  gleich  hinzu  (nach  anderen  Urkunden),  dass  ihm 
auch  die  Stempel  übergeben  waren,  welche  er  dem  Münzmeister  nur 
zur  Benutzung  in  seiner  Gegenwart  auslieferte.  Ferner  hatte  er  die 
ganze  Menge  des  verrnünzteu  Goldes,  also  auch  die  Stückzahl  der 
Gulden  und  dazu  ihren  Gehalt  zu  uotiren  und  dem  Inhaber  der 
Münze  darüber  Bericht  zu  erstatten,  was  alle  Halbjahr,  in  der  Hegel 
nach  Beendigung  der  stärksten  Thätigkeit  (während  der  Messe) 
stattfand. 

In  der  Person  des  Markgrafen  Bernhard  von  Baden  wird  den 
Münzern  ein  »Schützer«  gegeben,  dessen  sie  auch  dringend  bedurften, 
denn  ihnen  wie  jedem  anderen  Münzmeister  stauden  Angriffe  be- 
nachbarter Münzfürsten  bevor,  welche  sie  allein  abzuwehren  nicht 
im  Stande  waren. 

Dieser  Bestallnngsbrief  von  1418  ist  der  erste  für  die  frank- 
furter Münzstätte  seit  dem  Regierungsautritt  Sigmunds.  Das  Schrift- 
stück war  bisher  seinem  Wortlaute  nach  nicht  bekannt  und  man 
hatte  daher  nur  jüngere,  indirect  darüber  berichtende  Urkunden  be- 
nützt, dabei  aber  uurichtige  Schlüsse  über  die  erste  Ausmünzung 
nnter  Sigmund  gezogen.  Albrecht1)  spricht  ganz  ohne  Grund  von 
den  1413  angestellten  Münzuieistern  Proglin  und  Voss  von  der 
Winterbach  als  »Nachfolgern«  des  Peter  G atz.  Er  schliesst,  dass 
unter  Sigmund  schon  vor  1418  die  hiesige  Münzstätte  benutzt 
wurde,  daraus,  dass  der  König  dem  ebengenannten  Müuzmeistcr  Peter 
Oats  eiue  Schuld  für  geleistete  Dienste  von  300  Gulden  anerkennt.*) 


')  Albrecht,  Mittheilungen  zur  Geschichte  der  Rcichs-MOnzstätten  zu 
Frankfurt  und  Nördlingen.  Heilbronn  1855,  S.  2. 
»)  Ehendaselhst  Seite  47,  Urkunde  Nr.  1. 


-    62  — 


Albrecht  kommt  zu  seiuer  irrthümlichen  Annahme  dadurch,  dass 
er  glaubt,  Gatz  habe  nur  in  seiner  Eigenschaft  als  Münz  raeist  er 
dieses  Guthaben  erwerben  können,  während  das  Naheliegende  ihm 
nicht  eingefallen  ist.  Sigmund,  welcher  stete  mit  Schulden1)  zu 
kämpfen  hatte,  mnsste  nämlich  oft  Darlehen  aufnehmen,  kleine  und 
grosse,  wie  sie  zu  erlangen  waren ;  der  Staud  des  Darleihers  war 
ihm  gleichgültig.  Das  benutzten  vielfach  solche  Personen,  welche 
irgend  ein  einträgliches  Privileg  oder  Amt  erwerben  wollten,  liehen 
dem  König  eine  Summe  und  Hessen  sich  dabei  die  ihren  Plänen 
entsprechende  Versicherung  geben.  So  ist  es  wahrscheinlich  mit  der 
Verschreibung  des  Peter  Gatz  auch  zugegangen.  Wenigstens  geht 
aus  keiner  der  von  Albrecht  und  mir  mitgetheilten  Urkunden  das 
Gegentheil  hervor ;  gewiss  aber  nicht  das,  was  Albrecht  angenommen 
hat,  nämlich  dass  unter  Sigmund  schon  vor  1418  in  Frankfurt  ge- 
münzt ist.  Während  alle  späteren  Bestall nngsbriefe  auf  frühere  Be- 
zug nehmen,  unterlässt  das  der  hier  mitgetheilte  von  1418.  Schon 
daraus  geht  hervor,  dass  er  der  erste  ist. 

1418  erhielten  also  Jakob  Proglin,*)  vorher  badischer  Münzmeister 
zu  Pforzheim,  und  Voss  von  der  Winterbach3)  die  Müuzstätten  zu 
Frankfurt  und  Nördlingen  auf  fünf  Jahre  zur  Benutzung.  Die  auf 
die  oben  angegebene  Weise  hergestellte  Nadel  zeigte  (nach  der 
Strichprobe)  einen  Feingehalt  von  181/*  Karat  (73/o6  =  760  Tausend- 
theilen),  wie  der  betreffende  Bericht4)  augibt. 

Als  dann  »die  Gnldeumünze  zu  Frankfurt  anging  in  der  alten 
(Herbst)  Messe  Anno  1418  und  man  danach  um  Epiphauia  Anno 
1419  die  Gulden  aufsetzte«,  fand  man,  dass 

1)  Die  neuen  trierischen  Gulden  18  Karat  weniger  4  Gran, 

2)  die  binger  18  Karat  weniger  1  */«  Grän, 


*)  Nach  Mone,  Zeitschrift  8,  S.  283  hat  er  au  Konstanz  versetzt:  >ain 
lidrm  beschossen  futter,  versiegelt  mit  desselben  unsers  Herren  des  Kaisers  canzlcrs 
und  cammermeisters  Signeten,  darin  ain  guldin  krön  mit  edlem  gestain  sin  solt; 
ob  die  aber  darin  ist  oder  nit,  ist  uns  nit  wissentlich,  item  viele  silberne  Becher, 
Schalen  u.  a.  Gegenstände.*  Diese  Sachen  waren  früher  etlichen  Bürgern  von 
Basel  versetzt. 

*)  Proglin  führte  in  seinem  Siegel  ein  sitzendes  Eichhörnchen  von  links. 

■)  Seine  Söhne  »Thielgen  und  Fassginc,  d.  h.  der  junge  Thielmaun  und 
der  junge  Voss  von  der  Winterbach,  letzterer  später  in  Frankfurt,  erhielten  HIN 
die  Münzen  zu  Kohlenz,  Oberwesel  und  Offenbach  durch  Werner  von  Falkenstcin, 
Erzbischof  zu  Trier,  überwiesen.  Siehe  Hontheim,  Prodr.  pag.  177.  Die  rhei- 
nische Goldausmünzung  lag  also  zum  grossen  Theil  in  den  Händen  einer  Familie. 

<)  Im  frankfurter  Stadt-Archiv. 


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3)  die  Gulden  des  kölnischen  Erzbischofs  Dietlier  von  Mors 
18  Karat  »völlig«  hielten  ; 

4)  »so  hieldcn  die  ersten  kunigs  gülden  18  grat*, 
•darnach  in  der  messe  18  grat  l/»  grein*, 

•darnach  18  grat  vollicJicr*, 

•darnach  nach  der  messe  vmb  wihnachten  vnsers  kern  des 
•kunigs  gülden  18  grad  ljb  grein.* 

Ich  theile  diese  erste  Probe  des  Jahres  1419  mit  (siehe  Urknnde 
Nr.  74),  nra  daraus  den  Beweis  zu  liefern,  dass  die  königlichen 
Gulden  keineswegs  schlechter  als  die  der  rheinischen  Kurfürsten 
waren.  Das  gilt  meistens  auch  für  die  späteren  Zeiten. 

In  besonderen  Schreiben  des  Königs  wird  angeordnet,  dass  nur 
die  königlichen  Münzmeister  Gold  und  Silber  einwechseln  durften 
und  dass  sogleich  ein  »Isengräber«,  Stempeischneider  bestellt  werde. 

Schon  vor  Beginn  der  Herbstmesse,  wenigstens  i  n  derselbeu, 
welche  sich  an  das  Kirchweihfest  der  üauptkirche,  Sonntag  vor 
Maria  Himmelfahrt  (1418,  21.  August),  anschloss,  waren  die  ersten 
Gulden  geschlagen  worden.  Dass  die  Ausprägung  schon  vor  der  Messe 
begonnen  hatte,  scheint  mir  aus  der  oben  gegebenen  Zusammenstellung 
der  Proben  hervorzugehen;  in  denselbcu  wird  der  Gehalt  der  ersten 
Gulden  und  dann  der  während  der  Messe  geschlagenen  angegeben. 

Es  wurden  geschlagen  nach  dem  im  hiesigen  Archive  erhaltenen 
Buch  des  Münzmeisters  Vois  von  der  Winterbach 

1418  in  der  alten  Messe  bis  4.  October  1312  Mark 
»     bis  zum  11.  Januar  1419   G69  » 

1419  bis  zum  30.  März   359  » 

1419  Fastenmesse  bis  zum  26.  Mai    .  .  1460  » 

Also  während  des  ersten  Jahres  3800  Mark. 

Da  aus  der  Mark  66  Gulden  geschlagen  wurden,  so  ergeben 
die  3800  Mark  250,800  Gulden.  Wie  ich  weiter  unten  mittheile, 
ist  in  den  nachfolgenden  Jahren  immer  stark  gemünzt  worden. 
Selbst  wenn  im  Laufe  der  Zeiten  ein  grosser  Theil  der  Gulden  wie- 
der eingeschmolzen  worden  ist,  blieb  noch  eine  ansehnliche  Zahl 
im  Umlauf  und  man  kann  sich  daher  nicht  wundern ,  dass  die 
frankfurter  Goldgulden  aus  Sigmunds  Zeiten  mit  einer  Ausnahme 
keine  Seltenheiten  sind. 

Die  frankfurter  Guldeu  wurden  bald  beliebt  und  verbreitet. 
Schon  nach  der  ersten  Messe,  Ende  März  1419,  schreiben  die  zu 
Memmingen  versammelten  Räthe  der  schwäbischen  Städte,  sie  hätten 


gehört,  dass  Jakob  Proglin  als  Münzmeister  und  seitens  dos  Raths 
ein  Wardein  bestellt  sei;  blieben  die  Gulden  wie  die  ersten,  so 
wollten  sie  dieselben  als  »Währung«  bei  ihnen  umlaufen  lassen.  Als 
der  Rath  dies  dem  Münzmeister  und  Wardein  in  Frankfurt  mit- 
theilte, erklärten  beide,  sie  wollten  wie  bisher  nach  dem  Brief  des 
Königs  schlagen. 

Der  gute  Erfolg,  den  die  Münzmeister  mit  der  Einrichtung  der 
Goldmünze  gehabt  hatten,  veranlasste  sie,  bei  dem  König  auch  die 
Ausprägung  von  Silbergeld  zu  beantragen.  Davon  hatte  der  Rath 
etwas  erfahreu  uud  verwahrte  sich  sogleich  höchst  energisch  da- 
gegen.1) Der  König  scheiut  angekündigt  zu  haben,  dass  er  Silber- 
münzen schlagen  lassen  wolle,  »so  gut  (ds  wir  irgend  wissen  mögen.* 
Darauf  erwiderte  die  Stadt,  es  sei  hier  eine  gute,  alte  Münze  in 
hinreichender  Meuge  in  Umlauf  and  darum  das  Prägen  neuer,  kleiner 
nicht  nothwendig,  vielmehr  schädlich. 

Sigmuud  lässt  kurz  uud  bündig  mittheilen,8)  er  habe  den  Münz- 
meistern  befohlen,  in  Frankfurt  auf  füuf  J;ihre  eine  Silbermünze 
einzurichten  und  zu  prägen ;  demgemäss  gebiete  er,  dass  die  neuen 
Münzen  von  jedermann  genommeu  werden  sollen.  Ferner  soll  der 
Rath  bei  Strafe  das  Einwechseln  von  Gold  und  Silber  verbieten,  da 
hierzu  nur  die  königlichen  Münzen  und  die  städtischen  (beeideten) 
Wechsler  für  dieselben  berechtigt  seieu.5) 

Genau  dasselbe  in  Bezug  auf  den  Wechsel  verlangte  Markgraf 
Bernhard  von  Baden  Anfangs  März  1419,  uud  einige  Wochen  später 
nochmals  in  verschärfter  Form,  worauf  Frankfurt  den  unter  den 
Urkunden  Nr.  12  initgetheilten  Brief  schrieb.  Seit  1403  hatte  der 
König  nicht  mehr  iu  Frankfurt  münzen  lassen  und  darum  auch  den 
Wechsel  nicht  geuossen,  den  sich  inzwischen  die  Müuzraeister  der 
Kurfürsten  ausschliesslich  angeeignet  hatten.  Deren  Tliätigkeit  konnte 
oder  wollte  der  Rath  nicht  hindern  und  schrieb  darum,  dass  sieh 
jeue  seit  langem  »unserer  freien  Messen  gebrauchet  (bedient)  haben.« 
Gleichwohl  hätte  der  Rath  deu  rheinischen  Münzmeistern  in  Gegen- 
wart der  königlichen  den  betreffenden  Befehl  initgeÜicilt.  Wenn 
trotzdem  nicht  Gold  in  befriedigender  Menge  der  königlichen  Wechsel- 
bude zugebracht  werde,  so  habe  das  seinen  Grund  darin,  dass  die 


')  St.  Elisabethen-Abend,  der  heiligen  Widewin  (18.  Nov.)  1418. 
*)  Datum  Passau,  an  vnscr  frowentag  concejKtnnis  (8.  Dez  )  1418. 
3)  Der  IMehl,  betreffend  das  Einwechseln  des  alten  Goldes  und  Silbers, 
war  Bchon  mittelst  Schrcilwns  vom  28.  Anglist  1418  gegeben  worden. 


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Münzmeister  das  gekaufte  Metall  nicht  gleich  bezahlen.  Wegen  der 
SilberraÜnze  habe  er  sich  an  den  König  gewandt  und  bat,  bis  zum  Ein- 
treffen der  Entscheidung  die  Silber-Ausmünzung  nicht  vornehmen 
zu  lassen. 

Die  Stadt  niuss  die  Prägung  von  Silbermünzen  sehr  gefürchtet 
haben,  denn  um  ihrem  dagegen  gerichteten,  bei  dem  König  Sigmund 
eingereichten  Gesuch  den  Erfolg  zu  sichern,  bat  sie  den  einfluss- 
reichen Friedrich,  Kurfürsten  von  Brandenburg,  um  Unterstützung, 
welcher  ihr  antwortete,1)  dass  er  deswegen  an  den  König  geschickt 
habe,  uud  dabei  die  Hoffnung  ausdrückte,  dieser  werde  nicht  auf 
Ausführung  seines  Planes  bestehen,  wenn  er  Schaden  bringe.  Bis 
zum  Austrage  möge  die  Stadt  nur  der  Ausprägung  Einhalt  tlnm. 

Die  Streitigkeiten  über  die  Silbermünze  zogen  sich  noch  sehr 
in  die  Länge.  Der  Rath  verstieg  sich  sogar  dazu,  die  Stempel,  welche 
schon  geschnitten  waren,  fortnehmen  zu  lassen.  Ich  habe  keine  ur- 
kundliche Nachricht  gefunden,  nach  welcher  irgend  ein  anderer  als 
die  Stadt  während  des  XV.  Jahrhunderts  hier  Silbermünzen  schlagen 
gelassen  hätte.  Der  Rath  erwehrte  sich  mit  aller  Macht  der  Aus- 
münzung  durch  Auswärtige,  berief  sich  jedoch  nicht  auf  ein  ihm  vor 
Zeiten  ertheiltes  Privilegium,  sondern  gibt  allein  die  Schädlichkeit 
des  Unternehmens  als  Ursache  seines  Widerstandes  an. 

1421  trat  an  Stelle  des  älteren  Vois  von  der  Winterbach,  der 
damals  gestorben  war,  sein  gleichnamiger  Sohn. 

1421  laufen  die  ersten  Klagen  über  die  frankfurter  Gulden  ein. 
Georg,  Bischof  zu  Passau  uud  Kanzler,  schreibt")  dem  Rath,  dass 
die  vier  rheinischen  Kurfürsten  die  in  Frankfurt  geschlagenen  Gul- 
den nicht  für  gerecht  halten  und  verlangt,  dass  der  Münzraeister 
mit  Münzen  und  Abschrift  seiner  Briefe  behufs  Untersuchung  nach 
Mainz  komme.  Jetzt  legte  sich  der  Schirmer  der  königlichen  Münze 
in  Frankfurt  ins  Mittel  und  forderte  den  Rath  auf,  die  Gulden  pro- 
biren  zu  lassen  und  ihm  Mittheilung  darüber  zu  machen.9) 

Die  in  dem  betreffenden  Notizbuch  verzeichneten  Proben  vom 
20.,  24.  und  30.  November  1421,  von  welchen  ich  die  vom  24. 
November  (Probe  VII,  Urkunde  Nr.  75)  mittheile,  ergaben,  dass  die 
Anklagen  nicht  gerechtfertigt  waren.  Man  hatte  allerlei  Gulden,  von 
den  kurfürstlichen  diejenigen,  welche  wie  die  mit  dem  Kreuz  unter 


')  Urkunde  Nr.  11. 

*)  Datum  Montag  vor  Maria-Magdalenentag  (21.  Juli)  1421. 
s)  Urkunde  Nr.  15. 
vin. 


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-    60  - 


St.  Peters  Bild1)  als  besonders  gute  beleumundet  waren,  neben 
anderen  aufgesetzt;  die  Gulden  wurden  mit  dem  »zehrenden  Pulver« 
bestreut  dem  Feuer  ausgesetzt;  der  übrig  bleibende  Rest  reinen 
Goldes  wurde  gewogen  und  mit  dem  glcichmässig  behandelten  ans 
der  »Nadel«  geschnittenen  Normalgulden  verglichen.  Mau  fand,  dass 
die  königlichen  Gulden  noch  besser  als  die  Nadel  waren,  eine  Art 
um  2,  eine  andere  um  7  Grün,  deren  12  auf  einen  Karat  gerechnet 
wurden.  Die  kurfürstlichen  Gulden  waren  nach  der  abgedruckten 
Probe  um  eine  Kleinigkeit  besser  als  die  geringere  Art  der  könig- 
lichen. Bei  den  anderen  Proben  werden  dagegen  einige,  z.  B.  die 
kölnischen,  als  um  5  Grän  leichter  als  die  frankfurter  angegeben. 
Da  nach  dem  damaligen  Stande  der  Scheidekunst  eine  grössere 
Uebereinstimmung  zwischen  dem  vorgeschriebenen  und  dem  wirk- 
lichen Feingehalt  nicht  erreichbar  war,  sondern  dieser  stets  schwankte, 
so  konnte  man  seitens  der  Kurfürsten  nicht  mehr  an  der  Klage  fest- 
halten. Die  frankfurter  Gulden  liefen  auch  fernerhin  neben  den 
anderen  rheinischen  um  und  gehörten  nicht  selten  zu  den  belieb- 
testen. Die  Klagen  der  Kurfürsten  über  die  Geriughaltigkeit  der 
frankfurter  Gulden,  die  immer  wieder  auftauchten,  aber  immer  wie- 
der durch  Proben  als  ungerechtfertigt  sich  erwiesen  und  doch  zu 
dem  im  Stillen  oder  öffentlich  gegebenen  Verbote  derselben  führen, 
haben  ihren  Grund  darin,  dass  durch  die  frankfurter  Ausmünzuug 
die  der  rheinischen  Kurfürsten  gemindert  wurde  und  damit  auch 
deren  Müuzgewinn.  Das  ist  der  einzige  Grund,  den  der  frankfurter 
Münzineister  Stephan  Schern0  1433  in  folgenden  Worten  ausdrückt:*) 
»dauon  so  ny  einet  mich  fremde,  das  die  horfursten  me  über  die  moneze 
»von  francken/urt  clagcn  dan  ttber  andere  moneze  vnd  kan  doch  nit 
»anders  virsteen,  dan  das  sie  die  moneze  zu  franefurt  gern  nyder- 
»legeten  vnd  einen  widerstant  haben,  das  yn  die  moneze  so  na)w  ge- 
diegen ist  vnd  hindernisse  in  den  franefurter  messen  brenget.* 

Am  Niederrheiu  und  in  der  Niederlande  prägen  viele  kleine 
Herren  und  Städte  Goldmünzen,  die  vielfach  wie  die  frankfurter 
den  Reichsapfel  trugen.  In  das  Verbot  jener  wirklich  geringhaltigen 
schloss  man  immer  auch  die  hiesigen,  allerdings  ohne  rechtlicheu 

')  Trierer,  jetzt  geschlügen,  mit  dem  Kreuz,  alu  man  meint,  die  »sunderlich 
gut  sullen  sin*  (Bohl  kennt  keinen  solchen),  desgleichen  mainzer  (Nr.  10), 
bacheracher,  kölner;  jülichsche  mit  Punkt  (Grote's  Münzstudien  VII,  S.  461, 
Nr.  77a)  und  ein  anderer  mit  Kreuz,  der  in  Grote's  Verzeichniss  der  jiilich- 
schen  Münzen  fehlt. 

•)  Älbrecht,  S.  21. 


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Grand  ein;  manchmal  verbot  man  sogar  die  besseren  frankfurter, 
nicht  die  schlechten  niederländischen.  Ein  allgemeines  Verbot  in  der 
von  Würdtwein1)  mitgetheilten  Urkunde  von  1420  lautet:  »ein 
»igliclier  her  soll  bestellen  an  seinen  zollen,  amptluiden,  Rentmeisteren 
•  und  Kellneren^  dat  sey  der  Appell-  undt  Klotgenes gülden  nit  nemen 
»sollen  und  soll  des  doch  niet  offenbarlichen  thoen  gebeiden,  noch  mit 
»geluiden  Clocken  doen  verkündigen.*  Hätte  man  eine  gerechte  Ursache 
zu  einem  solchen  Verbot  gehabt,  so  wäre  dasselbe  gewiss  mit  •  ge- 
luden Klocken*  verkündigt  worden. 

1423*)  schrieb  Erzbischof  Eonrad  von  Mainz  an  Frankfurt  und 
verlangte,  dass  es  den  Münzmeister,  der  die  Gulden  zu  gering  aus- 
geprägt habe,  dorthin  schicken  solle,  um  sich  zu  verantworten.  Da- 
mit war  der  Erzbischof  offenbar  zu  weit  gegangen,  und  Vois  der 
jüngere,  nach  seines  Vaters  Tod  in  Frankfurt  Münzmeister,3)  folgte 
keineswegs  dem  Rufe  zur  Verantwortung.  Die  Stadt,  deren  Bürger 
Vois  war,  stand  auf  Seiten  des  Erzbischofs.  Sie  befahl  dem  Wardein, 
die  Münzeisen  nicht  mehr  zur  Benutzung  auszuliefern.  Markgraf 
Bernhard  beschwerte  sich  über  die  Eingriffe  des  Erzbischofs  und  die 
Vorenthaltung  der  Stempel.  Er  sagt  ganz  richtig:4)  Die  Gulden  sind 
nach  dem  Befehl  des  Königs  geschlagen,  von  eurem  Wardein  ge- 
prüft und  dann  erst  ausgegeben  worden.  Es  ist  also  alles  geschehen 
nach  dem  Recht.  Ueberdies  hat  der  Münzmeister  nicht  die  Verpflich- 
tung, irgend  jemand  ausser  dem  Könige  und  dem  Markgrafen  Rechen- 
schaft abzulegen.  Trotzdem  wolle  er  gestatten,  dass  der  städtische 
Wardein  die  Gulden  nochmals  untersuche.  Aber  vor  allen  Dingen 
verlange  er,  dass  die  Stempel  sofort  dem  Münzmeister  zur  Benutzung 
ausgeliefert  würden.  Das  scheint  aber  nicht  geschehen  zu  sein,  denn 
während  des  ganzen  Jahres  ist  von  Ausmünzung  keine  Rede. 

Der  Rath  hatte  einen  schweren  Stand  zwischen  dem  Erzbischof 
von  Mainz  und  dem  Markgrafen  von  Baden.  Jeuer  erklärte,  er  habe 
eine  (auf  dem  Städtetage  zu  Worms  verlesene)  Vollmacht  zur  Ver- 
tretung des  Königs  während  dessen  Abwesenheit;  damit  sei  selbst- 
verständlich der  besondere  Auftrag  des  Markgrafen,  betreffend  die 
frankfurter  Münze,  aufgehoben  —  was  allerdings  nicht  richtig  ist. 


')  Würdtweio,  Diplomataria  maguntina  II.  S.  269. 
')  Hoeste,  feria  tertia  post  beati  Anthonii  (19.  Januar)  1423. 
")  Sein  Bruder  Thielmann  war  vorerst  noch  trierischer  Münzmeister  ge- 
blieben. 

4)  Pforzheim,  feria  quinta  post  beate  dorothee  yirginis  (11.  Febr.)  1423. 


68 


Bernhard  von  Baden  drang  endlich  mit  seiner  Ansicht  durch,  das« 
der  Erzbischof  nicht  das  Recht  habe,  dem  königlichen  Müuzmeister 
das  Prägen  zu  verbieten,  am  allerwenigsten  dann,  wenn  nicht  der 
Beweis  geliefert  würde,  dass  seine  Gulden  geringhaltig  wären. 
Schliesslich  schrieb1)  denn  auch  Fraukfurt  dem  maiuzer  Erzbischof,  * 
es  könne  in  der  Sache  nichts  mehr  weiter  thun,  zumal  nach  den 
markgräflichen  Schreiben,  welche  es  beilege.  Damit  hatte  der  Streit 
vorläufig  ein  Ende. 

Der  ganze  bisher  dargestellte  Verlauf  der  Sache  und  das,  was 
weiter  darin  geschah,  liefert  den  Beweis,  dass  der  Erzbischof  Un- 
recht hatte.  Mir  scheint  nach  Durchsicht  des  ganzen  Briefwechsels 
die  Sache  so  zu  liegen:  Dem  maiuzer  Bischof  war  die  frankfurter  Münze 
ein  Dorn  im  Auge,  darum  suchte  er  ihre  Thätigkeit  auf  alle  mögliche 
Weise,  doch  immer  mit  dem  Schein  des  Rechts,  zu  hindern.  Nun 
traf  sein  Münzmeister  einmal  einen  geringen,  vielleicht  beschnittenen 
Gulden  aus  Frankfurt.  Die  Probe  ergab  ein  Mindergewicht  —  flusrs 

CT  O  ü 

benutzte  er  das  ihm  in  allgemeinen  Ausdrücken  ertheilte  Recht  zur 
Vertretung  des  Königs')  und  verbot  die  fernere  Ausaiünzuug  von 
Gulden  in  Frankfurt.  Es  half  dem  Münzmeister  nichts,  dass  er  eine 
Probe  seiner  Gulden  seitens  Unparteiischer  anbot  und  sich  bereit 
erklärte,  vor  dem  Könige  oder  dem  Markgrafen  Recht  zu  nehmen. 
Was  der  König  niemals  gewagt  hat:  die  Unterthanen  des  Erz- 
bischof» ihrem  Richter  zu  entziehen,  das  erlaubte  sich  der  geistliche 
Herr.  Dieser  ging  sogar  so  weit,  dem  Vois  von  der  Winterbach  drei 
Jahre  später,  nachdem  dieser  schon  lange  seine  Stellung  als  Münz- 
meister aufgegeben  hatte,  unterwegs  auflauern  und  ihn  gefangen 
setzen  zu  lassen.  Vois  wollte  sich  vertheidigeu  —  man  lehnte  es 
ab.  Als  sich  die  Stadt  Frankfurt  ihres  Bürgers  und  der  Herr  von 
Weinsberg  Namens  des  Königs  seiner  gleichfalls  annahm,  wurde  er 
endlich  aus  der  Haft  entlassen,  aber  er  musste  schwören,  sich  inner- 
halb Monatsfrist  wieder  zu  stellen.  Als  er  den  erzwungenen  Eid 
nicht  hielt,  Hess  ihm  der  Erzbischof  sagen,  er  werde  sich  an  seinem 
Leib  und  Gut  vergreifen,  wo  und  wie  er  könne.  Aber  des  Erz- 
bischofs  Zorn  legte  sich  schnell.  Und  was  war  es,  was  ihn  dazu 
brachte?  —  Der  Vortheil.  Schon  nach  Jahresfrist  schloss  derselbe 
Erzbischof  mit  demselben  Vois  von  der  Winterbach  einen  Vertrag 


')  Vigilia  palmarum  (27.  März)  H23. 

*)  Eigeutlich  bestand  es  nur  in  der  Führung  des  Vorsitzes  bei  Beratlmngen 
der  Keichsstande. 


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ab,1)  nach  welchem  sich  letzterer  verpflichtete,  dem  ersten  einen 
•redclichen,  frommen  und  verständigen«  Münzmeister*)  zu  senden,  die 
Goldankäufe  für  ihu  und  sonst  noch  allerlei  zu  besorgen.  Voia  wird 
Vertrauensmann  in  höchstem  Grade,  uud  darum  auch  »vnser  lieber 
gelruwer*,  der  uns  »flissige  und  willige  dienste  getan  hat  vnd  furbass 
uol  tun  vnd  bewysen  sal,*  genannt. 

Vois  von  der  Winterbach,  ein  reicher  Bürger,  wurde  später  der 
Münzmeister  der  Stadt  Frankfurt  und  schlug  für  dieselbe  die  ersten 
grosseren  Silbermünzen.') 

1423  waren  die  fünf  Jahre,  während  welcher  Jakob  Proglin 
(nicht  Brugk,  wie  Albrecht  ihn  nennt)  und  Vois  von  der  Winter- 
bach der  königlichen  Münze  in  Frankfurt  vorstehen  sollten,  ab- 
gelaufen. 

1488— 1429. 

Schon  1421  hatte  Sigmund  vigilia  sti.  Johannis  Baptiste  (23. 
Juni)  dem  frankfurter  Rat  he  geschrieben,  er  wünsche  »das  solich 
» vor genant  unsere  vnd  des  Ricks  munczc  ssu  franckfurt  vnd  zu  nord- 
»lingen  furbass  geslagen  vnd  gehalten  werde  vnd  darvorter  das  noch 
tvsgang  der  egcnanten  [fünf]  Jar1)  vnd  czeit  vnser  müncz  nicht  un- 
^bestalt  vnd  geordent  bleibe,  so  haben  wir  mit  wdbedachtem  mute, 
»gutem  rate  ectr.  den  ersamen  peter  Gaczen  von  Basel,  vnsern 
>diener  vnd  lieben  getruwen  zu  vnserm  Munczmeister  vber  die  vor- 
»genant  munczc  vff genommen  vnd  funff  Jare  aneinander  geseczt  vnd 
*  gemacht  —  anzuheben  in  dem  Jahre  als  man  zelten  wirt  nach 
»Christus  geburte  vierczehenhundert  Jare  vnd  darnach  in  dem  dry- 
*vndzwenczigisten  Jare  sant  laurencien  tag*  (10.  August). 

Am  nächstfolgenden  Tage,  am  24.  Jnui  1421,  schrieb  Sigmund 
wieder  an  Fraukfurt5)  und  bestimmte,  dass  Peter  Gatz  sogleich 
als  Münzmeister  eingesetzt  werde  an  Stelle  des  verstorbenen  Voss 
von  der  Winterbach.  Dazu  ist  es  indess  nicht  gekommen.  Der  Letzt- 
genannte hatte  sein  Amt  wie  jeder  andere  erkauft  und  seine  Erben 


')  Würdtwein,  Diplom,  mag.  II.  S.  288  theilt  den  Vertrag,  welcher  zu 
Frankfurt  uff  den  nehsten  Sampstag  vor  Sant  Matheus  tag  1427  abgeschlossen 
wurde,  mit. 

■j  TOchtige  Münzmeister  waren  gesuchte  Leute. 

s)  Die  früher  geschlagenen  waren  immer  Namens  des  Königs  geschlagen 
worden,  die  des  XV.  Jahrhunderts  jedoch  Namens  und  für  Hechnung  der  Stadt. 
*)  Während  die  Münze  Proglin  und  Voss  verliehen  war  (1418—1423). 
s)  Urkunde  Nr.  14. 


-    70  - 


wollten  den  Gewiun,  welchen  ihnen  die  rechtlich  erworbene  Stellung 
abwarf,  sich  nicht  entgehen  lassen.  Wenn  wir  auch  keine  Urkunde 
haben,  in  welcher  das  Verbleiben  der  Müuzmeisterstelle  in  Frankfurt 
bei  der  Familie  den  Voss  von  der  Winterbach  ausdrücklich  bestätigt 
wird,  so  ist  es  nichtsdestoweniger  richtig,  da  in  allen  Schriftstücken 
aus  den  Jahren  1421  bis  1423,  in  denen  hiesige  Münzmeister  ge- 
naunt  werden,  immer  nur  Voss  der  jüngere,  vorher  mit  seinem  Bru- 
der Thielemaun  (Thielgen)  von  der  Winterbach  in  trierischen  Dien- 
sten, in  dieser  Eigenschaft  auftritt. 

Gatz  scheint  sich  nicht  viel  von  dem  letztangeführten  Schreiben 
Sigmunds  an  Fraukfurt,  wonach  er  gleich  dort  eintreten  sollte,  ver- 
sprochen zu  haben,  oder  er  hat  bald  erfahren,  vielleicht  von  den 
frankfurtischen  Gesandten  am  Hoflager  des  Königs,  dass  seine  et- 
waigen Hoffnungen  trügerische  seien  und  hat  sich  darum  die  von 
Albrecht1)  mitgetheilte  Verschreibung  seiner  390  Gulden  auf  den 
Schlagschatz  der  frankfurter  Münze  geben  lassen,  die  ihm  aber  auch 
nichts  genützt  hat,  denn  noch  1424  erinnerte  er  an  seine  Forderung.2) 
Des  Königs  Kämmerer  sagt  ihm  darauf  mit  dürren  Worten,  davon 
wisse  er  nichts,  weder  er,  noch  sein  Herr.  Ich  zweifle,  dass  er  sie 
jemals  bekommen.  Mittelst  Schreibens  vom  14.  August  1423,  geben 
zu  der  »Blyndcnburge*,  wurde  Gatz  endlich  als  Münzmeister  ein- 
geführt und  blieb  es  auch  vorläufig. 

Mit  dem  Jahre  1423  tritt  der  für  die  frankfurter  Münzgeschichte 
wichtigste  Mann,  Konrad,  Herr  zu  Weinsberg,  des  heiligen  rönnscheu 
Reichs  Erbkämmerer,  auf.  Das  älteste  von  ihm  in  Münzangelegeu- 
heiten  an  Frankfurt  gerichtete  Schreiben  ist  das  im  Anhange  unter 
Nr.  13  mitgetheilte,  in  welchem  er  den  Rath  bat,  die  Abrechnung 
über  den  Schlagschatz  und  das  vermünzte  Gold  durch  den  Wardein 
aufschreiben  zu  lassen  und  ihm  mitzutheilen.3)  Wie  aus  dem  Schrei- 
ben weiter  hervorgeht,  hatte  diese  Abrechnung  in  Frankfurt  in 
Gegenwart  von  Rathsmitgliederu  stattgefunden  uud  der  Herr  von 
Weinsberg  unzweifelhaft  den  Schlagschatz  in  Empfang  genommen. 
Er  hatte  also  vermöge  seines  Amtes  genaue  Kenntniss  von  dem  Ge- 
winn, welchen  eine  gut  eingerichtete  Münzstätte  in  Frankfurt  ab- 


>)  Älbrecht,  Urkunde  S.  47  Nr.  1,  gegeben  am  26.  Juni  1421. 
*)  Urkunde  Nr.  18  im  Anhange. 

•)  In  den  Briefen  Weinsberg's  habe  ich  wie  in  dem  ersten  unter  Nr.  13  der 
Urkunden  mitgetheilten,  so  in  allen  andern  ein  charakteristisches  Merkmal  ge- 
funden, das  Berufen  auf  die  Rechtlichkeit  oder  Billigkeit  der  gestellten  Forde- 
rung, z.  B.  1421:  als  euwer  toisheit  wol  verstet,  das  es  doch  ein  billiches  ist. 


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—    71  - 


warf.  Unzweifelhaft  hatte  der  Herr  von  Weinsberg  anch  bemerkt, 
da»  der  Ertrag  nur  zur  kleineren  Hälfte  in  seines  Herrn  des  König3 
Tasche  kam,  die  grössere  in  die  anderer,  des  Münzmeisters,  der 
Wechsler  und  des  »Schirmers«.  Es  ist  darum  sehr  erklärlich,  dass 
Weinsberg,  der  schon  vermöge  seiner  Stellung  als  Finanzminister 
—  wie  wir  heute  sagen  würden  —  viel  mit  der  Münze  zu  thun 
hatte  und  doch  keinen  Theil  des  Gewinnes  erhielt,  im  Interesse  des 
Königs  und  in  seinem  eigenen  —  Antheil  an  der  frankfurter  Gold- 
münze zu  gewinnen  suchte.  Weinsberg  hat  sich  nach  allen  mir  vor- 
gelegenen Schriftstücken  als  höchst  intelligenter  Mann  gezeigt,  der 
für  den  Köuig  eifrig  bemüht  war  und  in  erlaubter  Weise  auch  für 
sich  selbst  sorgte.  Kein  einziges  Zeichen  von  Unredlichkeit  habe 
ich  bemerkt,  obwohl  man  nach  den  vielen  Anklagen  der  rheinischen 
Kurfürsten  leicht  auf  solche  Mängel  zu  schliesseu  Veranlassung 
nehmen  möchte. 

Zunächst  einige  Worte  über  die  rechtliche  Stellung  der  au  der 
frankfurter  Guldenraünze  Betheiligten.  Es  waren  die  Stadt  selbst, 
der  Herr  von  Weinsberg,  der  Münzmeister  Peter  Gatz  mit  seinen 
Gesellen  und  der  Wardein.  Die  Stadt  blieb  in  demselben  Verhält- 
niss  wie  früher;  sie  hatte  den  Wardein  einzusetzen,  der,  immer  ein 
reicher,  den  Rathsmitgliedern  nahestehender  Bürger,  über  die  Aus- 
prägung vollwichtiger  und  vollhaltiger  Gulden  zu  wachen  hatte.  Er 
hatte  die  Stempel  zu  verwahren,  welche  er  nur  dann  aus  der  Hand 
gab,  wenn  in  seiner  Gegenwart  damit  gemünzt  wurde,  wie  ich  schon 
oben  gesagt  habe.  Scheinbar  ist  der  Einfluss  des  Raths  nur  ein  un- 
bedeutender, thatsächlich  aber  konnte  er  durch  deu  von  ihm  ein- 
gesetzten und  vollständig  abhängigen  Wardein  das  Münzen  ganz 
verhindern  und  auch  sonst  durch  Androhung  dieses  änssersten  Mittels 
das  meiste,  weun  nicht  alles  erreichen. 

Der  Herr  von  Weinsberg  wurde  an  Stelle  des  Markgrafen  Bern- 
hard von  Baden  »Schirmer«  der  Münze  in  Gemeinschaft  mit  dem 
Rathe  der  Stadt  Frankfurt,  wie  die  darüber  ausgestellte  Urkunde1) 
beweist;  doch  trat  er  in  noch  engere  Beziehungen  zur  Stadtbehörde, 
hatte  auch  mehr  Einfluss  als  sein  Vorgänger  wegen  der  Stellung  in 
der  nächsten  Umgebung  des  Kaisers ;  meistens  überliess  er  dem  Rath 
die  Ausführung  seiner  Anordnungen. 


*)  Geben  zu  Ofen  am  mittcochen  vor  sant  Gdttentag  (18.  October),  des  ro- 
mischen in  dem  14.  Jaren  (1423).  »Städtisches  Copialbuch  I.  Münzwesen  1422  bis 
1429.«  Abgedruckt  im  Anhange  unter  Nr.  16. 


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-    72  - 


Der  Münzrueister  Peter  Gatz  hatte  noch  zwei  Gesellen,  welche 
nach   den   mir  vorliegenden  Urkuudeu    Kourad  Schaubach  (nicht 
Cranibach,  wie  Albrecht  S.  2  sagt)  und  Fritz  Reinmaün1)  geheissen 
haben,  von  denen  der  letztere  noch  1427  hier  genaunt  wird.  Wie 
schon  oben  gesagt,  ist  Albrecht's  Behauptung,  Gatz  sei  schon  vor 
1418  hier  Münzmeister  gewesen,  nichts  als  unbegründete  Vermuthuug. 
Die  von  ihm  angezogene  Urkunde8)  ist  nichts  mehr  als  ein  Schuld- 
schein König  Sigmunds  über  390  Gulden,  welche  dem  Gläubiger 
wegen  seiner  langjährigen  Dienste  auf  den  Schlagschatz  der  frank- 
furter Münze  angewiesen  werden,  und  hinzugefügt  wird,  dass  er  ihn 
als  Müuzmeister  in  Fraukfurt  und  Nördlingen  aufgenommen  habe, 
und  zwar  mit  Eintritt  in  diese  Stelle  im  Jahre  1423,  wie  der  oben 
mitgetheilte  Brief  vom  23.  Juni  1421  genauer  berichtet.  Selbst  1423 
ist  Gatz  noch  nicht  zum  Münzen  gekommen.  Denn  erst  1424  trägt 
Weinsberg  dem  Rathe  auf,")  den  Münzmeister  zum  Schlagen  aufzu- 
fordern;   ferner  soll  jener  den  Wardein  bestellen  und  verpflichten, 
den  Schlagschatz  für  den  König  einzunehmen  und  auch  die  Summe, 
welche  bisher  dem  Markgrafen  von   Baden  als  »Schutzgeld«  vom 
Müuzmeister  gezahlt  wurde,  solle  jetzt  dem  Herrn  von  Weinsberg  und 
der  Stadt,  beiden  zu  gleichen  Theileu,  entrichtet  werden.  Dieser 
Schirmerlohu,  welcher  300  Gulden  nach  Urkunde  Nr.  18  betrug  und 
wahrscheinlich  nach  Ablauf  eines  jeden  Jahres  gezahlt  werden  sollte, 
ist  ohne  Zweifel  endlich,   wenn  auch  erst  nach  langein  Sträuben,4) 
gezahlt  worden,  denn  1429  legte  die  Stadt  ihrem  Münzmeister  noch 
schwerere  Bedingungen  auf.  Interessant  ist  Weinsberg's  Begründung 
der  Forderung,  welche  die  Stadt  in  einem  späteren  Brief  wiederholt : 
*dan  tcorümbe  sollent  ir  oder  wir  mite,  kost  nid  erbeit  haben«*)  — 
und  »wir  meynen,  solle  er  eynen  armen  Jcnceht  halten,  der  im  rfyent, 
er  müst  im  Ionen*1)  um  so  mehr,  wenn  er  so  vornehme  Diener. 
Beschützer  hat  —  soll  Gatz  wohl  weiter  schliessen.  Wie  schwer  es 
damals  war,  eine  Müuzmeisterstelle  zu  bekommen,  erzählt  uns  ganz 
genau  Weinsberg.5)  Er  sagt:  Wie  ihr  wohl  wisst,  haben  die  vorigen 
Münzmeister  (Proglin  und  Winterbach)  mehr  als  dreitausend  Gulden 


*)  Kurfürst  Friedrich  von  Brandenburg  schickt  23.  Mai  1422  seinen  Müuz- 
meister Fritz  Keiumann  nach  Frankfurt,  um  daselbst  von  Peter  dem  Goldschmied 
»etliche  eystn,  auff  gold  vnd  siUiermüncze*  (Stempel)  abholen  zu  lassen. 

*)  Alb  recht,  Urkunde  1,  S.  47. 

*)  Urkunde  Nr.  17  im  Anhange. 

*)  Urkunde  Nr.  19  und  20. 

»)  Urkunde  Nr.  18. 


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-    73  — 


herausgegeben,  ehe  sie  zum  Schlagen  kamen,  sich  auch  ferner  bei 
dem  Umwechseln  des  ungarischen  Goldes  (Dukateu)  gegen  rheinische 
Gulden,  sowie  durch  Darlehen  dem  König  sehr  gefällig  erwiesen;  wie 
es  Gatz  auch  schon  gethau  hat.  Dieser  könne  also  gauz  wohl  von 
seinem  Gewinu  die  verlangten  300  Gulden  wie  seiue  Vorgänger  als 
Schirmerlohn  geben,  zumal  er  in  zwei  Städten  zu  münzen  und  zu 
wechseln  das  Recht  habe  uud  voraussichtlich  noch  mehr  zu  thun 
bekommen  werde,  als  bisher  schon  der  Fall  gewesen. 

Diese  Verhandlungen  dauerten  bis  Ende  Februar  1424. l)  An- 
fangs April  wurde  mit  dem  Schlagen  begonnen,  wie  sich  aus  dem 
im  hiesigen  Archive  befindlichen  Probebuche  nachweisen  lässt.  Mau 
untersuchte  damals  erst  die  verschiedenen  Nadelu ,  die  des  Raths, 
des  Peter  Gatz  und  die  vou  dem  vorigen  Münzmeister  Voss  von  der 
Winterbach,  der  jetzt  als  Sachverständiger  hinzugezogen  wurde,  ge- 
brachte. Die  erste  und  letzte  rührten  von  Voss  her,  der  dabei  in 
x Heimlichkeit«  sagte,  dass  sie  »bestehe  mit  der  (Kur-)  fürsten  Nadel,* 
die  auf  19  Karat  »gesetzt*,  sei,  aber  2  Gräu  weniger  hielt.  Voss 
hatte  mit  seinem  Bruder  Thielemann  bisher  die  trierischen  Münz- 
stätten in  Koblenz,  Oberwesel  und  Offenbach  innegehabt,  1424  wurde 
den  Gebrüdern  Voss  und  »Gerit«  (Gerhard)  die  Lützelburger  durch 
Johann  von  ßaiern-Hennegau  verliehen.91)  Sie  standen  ausserdem 
immer  noch  in  Verbindung  mit  den  Münzmeistern  am  Rhein  und 
konnten  darum  auch  hinter  die  geheimeu  Abmachungen  der  Kur- 
fürsten kommen.  Diese  schlössen  nämlich  öfter  zwei  Verträge  zu 
gleicher  Zeit,  vou  deueu  sie  einen  öffentlich  bekannt  macheu  Hessen, 
nämlich  den,  nach  welchem  sie  zu  hohem  Gehalt  ausprägen  lassen 
wollten.  In  einem  Nachtrage,  als  »Zettel«  bezeichnet,  befehlen  sie 
daun  deu  Münzmeistern,  eine  geriugere  Art  von  Gulden  zu  schlagen. 
Gedruckt  findet  man  einen  solchen  Nachtrag  bei  Würdtwein,  Di- 
plomataria maguutiua  II.  S.  318  und  einen  audern  S.  380.  Man  hat 
daher  keiue  Ursache,  die  Augaben  Vosseus  von  der  Winterbach  an- 
zuzweifeln. 

Am  4.  April  1424  brachte  Gatz  eine  Probe  seiner  demnächst 
zu  prägenden  Gulden;  wahrscheinlich  war  es  eiu  Abschuitt  der 
Müuzplatte,  welche  einen  Feingehalt  von  191/*  Karat  besass.  Das 
üueh,  welches  die  mit  Peter  Gatz  über  den  Schlagschatz,  also  auch 
über  die  Höhe  des  vermünzteu  Metalls  erfolgten  Abrechnungen  ent- 


')  Urkunde  Nr.  20. 
')  Urkunde  Nr.  21. 


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hält,  und  wie  alle  übrigen  vorhandenen  abschliesst,  wenn  ein  Münz- 
meister  abtritt,1)  nenut  Ausprägungen  in  der  Ostermesse  1424  bis 
zum  3.  Mai  1427.  Später  kommt  Gatz  hier  nicht  mehr  vor.  Uebri- 
gens  scheint  er  nicht  technischer  Vorsteher,  sondern  nur  Inhaber 
und  Verwalter  der  Münze  gewesen  zu  sein.  Das  Münzmeisteramt 
war  von  ihm,  wie  damals  allgemein  üblich,  gleichsam  als  ein  ein- 
trägliches Geschäft  erkauft  worden.  Es  kam  ihm  nur  auf  den  Ge- 
winn an  und  dieser  Hess  sich,  und  zwar  in  hohem  Maasse,  nur  durch 
das  Einwechseln  alter  Münzen  und  Einkauf  des  Metalls  zu  einem 
niedrigen  Preise,  das  Ausgeben  des  geprägten  Geldes  zu  einem 
höheren,  erzielen.  Das  Ausprägen  und  Ausgeben  neuer  Münzen  war 
also  nur  die  Einkassirung  des  schon  durch  das  Einwechseln  erhal- 
tenen Gewinnes.  Aus  diesem  Gruude  ist  es  erklärlich,  dass  nur  reiche 
Leute  zu  Münzmeistern  bestellt  wurden,  weil  die  wichtigste  (gewinn- 
bringendste) Ausübung  ihres  Amtes  vorzugsweise  in  dem  Betriebe 
ei ues  nach  modernen  Auffassungen  als  Bank-  und  Wechselgeschäft 
zu  charakterisirenden  Gewerbes  bestand.  Erst  im  16.  Jahrhundert 
wurde  auf  den  Probationstagen  die  Berechtigung  zur  Anstellung  als 
Münzmeister  von  dem  Nachweis  der  bestandenen  Lehrzeit  und  Be- 
fähigung abhängig  gemacht.  Eine  Bestätigung  des  von  Gatz  Ver- 
mutheten  finde  ich  darin,  dass  er  oft  von  Frankfurt  abwesend,  dass 
er  Bürger  in  Basel  geblieben  und  die  dortige  Münzmeisterstelle, 
d.  h.  den  durch  den  Betrieb  der  Münze  zu  erzielenden  Gewinn  zu 
bekommen  suchte  und  auch  erlangte,  und  dass  der  schon  oben  ge- 
nannte Fritz  Reinmann,  der  vorher  Münzmeister  des  Markgrafen 
Friedrich  von  Brandenburg  in  Nürnberg  war,8)  in  Frankfurt  in 
gleicher  Eigenschaft  thätig  gewesen  ist.  Wäre  Gatz  selbst  »Meister« 8) 
gewesen,  so  hätte  er  wohl  die  viel  billigeren  »Gesellen«  gehalten. 
Erwähnen  will  ich  noch,  dass  es  von  ihm  heisst  (bei  einer  Probe 
von  1426),  er  habe  sich  eine  Zeitlang  als  Wardein  brauchen  lassen. 
Dasselbe  sagt  die  Urkunde  Nr.  27.  Als  die  Münze  in  Basel  ein- 
gerichtet war,  zog  er  sich  dauernd  dorthin  zurück.  Die  Ausmünzung 
hatte  natürlich  während  seiner  Anwesenheit  ihren  Fortgang  und 
zwar  zu  seinem,  des  Meisters  Nutzen.  Der  Leiter  der  frankfurter 
Münze  war  in  den  Jahren  1427  und  1428  ein  Meister  Stephan. 

l)  Also  nicht  die  Abrechnung  zweier  Münzmeister  enthält. 
»)  Siehe  Note  1  auf  Seite  72. 

»)  Wenn  auch  nicht  Meister,  so  doch  Sachverständiger  ist  Gatz  ge- 
wesen, etwa  in  dem  Grade,  wie  heutzutage  der  Händler  eines  Artikels  mit  der 
Herstellung  desselben  vertraut  ist 


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-  75  - 


Weiusberg  hatte  erkannt,  dass,  je  weiter  das  Umlaufagebiet, 
desto  grösser  und  gewinnbringender  die  Ausmünzung  sein  musste. 
Er  hatte  ferner  erkanut,  dass  die  gefährlichsten  Gegner  die  rhei- 
nischen Kurfürsten  waren.  Dem  entsprechend  hat  er  sein  Verhalten 
eingerichtet  und  von  diesen  Gesichtspunkten  aus  ist  sein  Verhalten 
in  Bezug  auf  die  frankfurter  Münze  zu  beurtheilen. 

Gleich  nach  Uebernahtne  der  Schirmerstelle  iu  Frankfurt  hatte 
er  mit  den  rheinischen  Kurfürsten  Verhandlungen  über  einen  Ver- 
trag, betreffend  die  Ausprägung  von  Gulden  nach  gemeinsamen 
Grundsätzen  angeknüpft  —  sie  hatten,  wie  er  Frankfurt  Anfangs 
1424  mittheilte,1)  zu  keinem  Resultat  geführt.  Offenbar  hätten  die 
Kurfürsten  den  höchst  einträglichen  Wechsel  in  Frankfurt  gern 
allein  ausgenutzt  und  machten  Schwierigkeiten.  Doch  Weinsberg  gab 
so  schnell  seineu  Plau  nicht  auf.  Es  muss  doch  wohl  endlich  ein 
solcher  Vertrag  zu  Stande  gekommen  sein,  oder  wenigstens  war  über 
einzelne  Punkte  eine  Vereinbarung  getroffen  worden,  denu  Frank- 
furt theilte  Weiusberg  mit,  der  »mainzische  Laudschreiber  im  Rhein- 
gau« sei  behufs  Vereidigung  des  königlichen  Münzmeisters  uud  Wardeins 
bei  ihnen  gewesen  und  habe  sich  zur  Begründung  seiner  Forderung 
auf  den  zwischen  deu  Kurfürsten  und  dem  Herrn  von  Weinsberg 
an  des  Königs  Stelle  abgeschlossenen  Vertrag  berufen.  Das  kann 
indess  nur  eine  mündliche  Feststellung  der  gemeinsamen  Ansichten 
gewesen  sein,  denn  erst  vom  Jahre  1425  ist  das  darüber  ausgestellte 
Schriftstück*)  datirt  und  Frankfurt  in  verkürzter  Form  abschriftlich 
zugeschickt  worden.  Auch  Weinsberg's  öffentliche  darauf  bezügliche 
Bekanntmachung  ist  erst  im  Jahre  1425  ausgestellt.9)  Zu  einer 
vollständigen  Einigung  kam  es  jedoch  nicht,  noch  weniger  zu 
einer  dauernden.  Um  nicht  einen  bösen  Schein  auf  sich  zu  laden, 
nahm  man  den  Vertreter  des  Königs  in  den  rheinischen  Bund  auf 
(siehe  S.  43),  aber  der  von  dem  Neuzugelassenen  erhoffte  Nutzen 
kounte  nicht  eintreten,  weil  kein  gemeinsames  Gepräge  bestimmt 
wurde  und  darum  die  Gulden  von  dem  Volke  als  gemeinsam  mit 
den  rheinischen  Kurfürsten  geschlagene,  deren  Münzen  bisher  am 
meisten  beliebt  waren,  nicht  erkannt  wurden.  Als  dies  Mittel  der 
Kurfürsten  nicht  verfiug,  sondern  die  frankfurter  Ausmünzung  fort- 

>)  Urkunde  Nr.  17. 

*)  Hirsch,  Münzarchiv  VII.  S.  34.  —  Würdtwein,  Diplomatana  magun- 
tina  II.  S.  279. 

*)  Urkunde  Nr.  27.  Siehe  auch  Albrecht,  S.  4.  Die  bischöfliche  Bekannt- 
machung: Würdtwein,  Diplom,  mag.  II.  8.  287. 


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gesetzt  wurde,  verbot  man,  Anfangs  im  Geheimen,  später  öffentlich, 
die  königlichen  Gulden.  Ueberhaupt  stellten  die  ursprünglichen  Theil- 
haber  des  Vertrages  au  den  Inhaber  der  königlichen  Münzstätte 
Au  forder  uugen,  welche  offenbar  als  Rechtsüberschreitungeu  angesehen 
werden  müssen.  Sie  spielten  sich  als  Oberaufseber  der  königlichen 
Münzstätten  dem  Vertreter  des  Eöuigs  gegenüber  auf,  obwohl  ihnen 
selbst  erst  1356  durch  die  goldene  Bulle  das  Recht,  Gulden  zu 
schlageu,  verliehen  wordeu  war.  An  Beispielen  fehlt  es  nicht.  Als 
1424  der  mainzische  »Landschreiber«,1)  wie  oben  erwähnt,  die  frank- 
furter Münzbeamten  Namens  der  rheiuischen  Kurfürsten  auf  deren 
Müuzbestinimuugen  vereidigen  wollte  und  Gatz  und  seine  Genossen 
das  für  überflüssig,  auch  ohne  Vorwisseu  seines  Herrn  nicht  thun 
zu  dürfen  erklärten,  verbot  der  Landschreiber  ihnen  ohne  Weiteres 
das  fernere  Ausmüuzen.  Kourad  von  YVeinsberg  wies  das  Verlangen 
des  Landschreibers  als  uugehörig  energisch  zurück,')  wobei  er  ihm 
erklärte:  Er  habe  seinen  Münzmeisteru  geboten,  auch  ferner  zu 
schlagen.  Da  die  Müuzmeister  dem  Könige  gelobt  und  geschworen 
hätten,  was  demselben  auch  mitgetheilt  sei,  so  zieme  es  sich  wohl 
nicht  für  deu  Landschreiber,  das  zu  ändern,  zumal  die  Münz- 
meister der  Kurfürsten  dem  Könige  auch  nicht  gelobt  hätten.  Der 
seinige  werde,  wie  bisher,  zu  19  Karat  die  Gulden  ausprägen,  da  der 
Landschreiber  die  neue  l'robeuadel  der  Kurfürsten  noch  nicht  ab- 
geliefert habe.  Als  jene  (die  Nadel)  in  Fraukfurt  aukam  und  unter- 
sucht wurde,  fand  sich,  dass  sie  nicht  lü  Karat  hielt,  wie  die  Kurfürsten 
nach  dem  Gebot  des  Königs  zu  prägen  erklärt  hatten,  sondern  zwei 
Grän  weniger.  Die  grössere  Ehrlichkeit  war  also  in  diesem  Falle 
nicht  bei  den  Kurfürsten  und  der  frankfurter  Rath  hatte  ganz  Recht, 
wenn  er  sich  an  die  älteren  königlichen  Briefe  hielt.  Femer  erklärte 
er  auch  in  Folge  dessen,  nicht  mit  deu  neuen,  sondern  mit  den 
alten  Stempeln  schlagen  lassen  zu  wollen.  Er  gab  diese  Erklärung 
anfangs  Namens  des  Müuzmeistera,  nachher  aber,  der  Wirklichkeit 
entsprechend,  im  eigenen  ab. 

Weinsberg  suchte  sich  wegen  der  Nadel  zu  entschuldigen :  *also 
»meynen  urir,  die  nadel  ist  gemacht  vff  notjel,  ob  das  die  Eingcrtmgc 
» bringe,  dann  wan  die  guldin  bestem  nach  der  nadeil,  alsdann  vor- 


1)  Oberster  Vertreter,  Verwalter  des  Erzbischofs  in  dem  betreffenden  Be- 
zirk, hier  dem  Rheingau. 

2)  St.  Stephanstag  nach  dem  heiligen  Kreuztage  1426. 


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*gesehriben  stet  vnd  daz  die  gtddin  nit  ringer  sin,  so  bestee  es  wohl, 
»dann  kein  golt  nye  so  fin  vercrbeyt  werde,  es  nymbt  abc  in  dem  fure.* l) 

In  derselben  Angelegenheit  ersuchte  ers)  den  Kirchherrn  Wey- 
gand  von  Stege  und  den  Amtmann  Heinrich  Wolf,  beide  zu  Bache- 
rach, um  Aufklärung.  Demnach  muss  mau  annehmen,  die  Kurfürsten 
haben  ihrem  Mitvertragslierrn  vou  der  eigenmächtig  und  vertrags- 
widrig vorgenommenen  Feingehaltsverminderung  der  Nadel  nicht 
Mittheilung  gemacht. 

Viel  früher  als  Weinsberg  hatte  die  Stadt  Frankfurt  durch  ihreu 
Bürger  Voss  von  der  Winterbach  davon  erfahren;  demnach  veran- 
lasste sie  den  Münzmeister,  den  Eid,  auf  die  kurfürstliche  Nadel  zu 
münzen,  abzulehnen. 

Sie  wünschte  offenbar  keine  Einmischung  der  Kurfürsten  in  die 
Angelegenheiten  der  dortigeu  Münze  uud  förderte  damit  der  Ge- 
nannten Absicht,  den  Herru  von  Weinsberg  aus  dem  rheinischen 
Bündniss  auszuschließen.  So  kam  e9,  dass  sie  die  Beibehaltung  der 
alten  Stempel  verlangte  und  Weinsberg  gab  endlich  nach.  Er  sagt 
zwar,  die  Ansicht  des  Raths,  dass  dieser  die  Neuerung  iu  Bezug  auf 
die  Stempel  nicht  gutheisseu  könne,  weil  sie  den  Bestimmuugen  des 
Königs  widerspreche,  sei  nicht  stichhaltig,  da  er  volle  Macht  über 
die  Münze  habe,  und  fügt  hinzu: 

»-So  lassend  in  (den  Münzmeister)  slaJten  dann  zu  eynem  vnder- 
»scheit,  so  lassend  daz  Riehe  dem  heiser  zu  den  fussen  machen  vnd 
»ein  par  eyssen  zu  dem  rentmeyster  holen,  daz  man  die  eysen  zu 
»franckfurt  darnach  mache  mit  gestalt  und  grosse;  furbas  niee  darff 
*man  keins  holen,  dann  lassend  sye  graben  zu  franckfurt  den,  der 
»sye  vor  gegraben  hat.* 

Weinsberc  wollte  den  König  und  darunter  den  Reichsadler  auf 
der  einen  Seite  der  Gulden  abgebildet  haben ;  aber  es  blieb,  wie  ge- 
sagt, beim  Alten.  Nur  in  einer  Kleinigkeit  scheint  der  Rath  nach- 
gegeben zu  haben.  Man  bat  nämlich  Gulden  geschlagen,  welche 
einen  Adler  haben,  aber  nicht  zu  den  Füssen  des  Königs,  sondern 
zu  denen  des  beibehaltenen  St.  Johannes  8)    Auf  der  andern  Seite 


')  Weinsberg  wusste  also,  dass  das  damals  als  fein  ausgegebene  Gold  immer 
noch  eine  Beimischung  hatte. 

'1  Albrecht,  Seite  5. 

*)  Es  ist  der  auf  Tafel  I  Nr.  3  in  Herrn  Dr.  Euler's  Verzeichniss  der  frank- 
furter Goldgulden  abgebildete.  Archiv  für  Frankfurts  Geschichte  und  Kunst. 
A.  Folge.    Heft  IV. 


-    78  - 


blieb,  wie  Weinsberg  selbst  mit  den  Kurfürsten  vereinbart  hatte, 
der  Reichsapfel.1) 

Herr  Konrad  niuss  ein  grosses  Gewicht  darauf  gelegt  haben, 
dass  keine  Klagen  gegen  die  unter  seiner  Oberaufsicht  geprägten 
Gulden  vorgebracht  werden  könnten.  Er  wiederholte  nämlich  immer 
wieder  und  wieder,  der  Rath  möge  doch  darauf  achten,  dass  kein 
Gulden  ausgegeben  werde,  der  weniger  als  19  Karat  halte,  »damit 
des  Königs  Münze  nicht  geschmähet  werde,  sondern  unserm  König  zu 
Ehren«  verwaltet  werde.  Als  er  »hörte«,*)  dass  der  frankfurter  Münz- 
meister das  Recht  auch  in  Dortmund  zu  schlagen  erhalten  habe, 
Hess  er  ihm  durch  den  Rath  sogleich  die  Pflicht  auferlegen,  genau 
wie  in  Frankfurt  zu  schlagen.8)  Man  ersieht  darans,  dass  Weins- 
berg mindestens  ebenso  sehr  wie  die  rheiuischen  Kurfürsten  auf  Aus- 
prägung vollwichtiger  Gulden  achtete. 

Wie  eingehend  sich  übrigens  der  Herr  von  Weinsberg  mit  dem 
Münzwesen  beschäftigte,  geht  aus  der  unter  der  Urkunde  Nr.  28 
mitgetheilten  Denkschrift  hervor.  Es  sind  davon  im  hiesigen  Archive 
zwei  Exemplare  vorhanden,  von  denen  das  eine  noch  Anmerkungen 
eines  hiesigen  Rathsmitgliedes  zeigt,  die  jedoch  nur  unwesentlich 
und  von  keinem  Interesse  sind.  Ich  theile  den  ursprünglichen  Text 
mit,  wie  er  nach  Genehmigung  des  Königs  von  dem  Herrn  von 
Weinsberg  dem  frankfurter  Rathe  mitgetheilt  wurde;  vielleicht  sind 
die  meisten  der  darin  niedergelegten  Gedanken  von  frankfurter 
Rathsherren  (Kaufleuten)  ihm  mitgetheilt  worden. 

Das  Wichtigste  und  Interessanteste  der  ganzen  Denkschrift  ist 
der  Vorschlag,  für  ganz  Deutschland  nach  einem  gemeinsamen 
und  zwar  dem  frankfurter  Münzfuss  zu  prägen.  Zur  Begründung 
wird  gesagt  (§  11),  dass  alle  Kaufleute  auf  frankfurter  Währung 
ihre  Zahlungen  und  Wechsel  abschliessen.  Durch  die  verschiedenen 
Münzsysteme  hat  jeder,  der  Kaufmann,  der  Bürger,  der  Bauer  und 
der  Adel  grossen  Schaden.  Der  Handelsmann,  der  von  einem  Ort 
zum  audern  reist,  kann  kaum  einen  Tag  nuterwegs  sein,  zuweilen 
{under  tvylen  §  13)  noch  weniger,  ohne  in  das  Gebiet  eines  andern 
Herrn  zu  kommen,  wo  sein  Geld  nicht  mehr  nach  seinem  Nennwerth 
sondern  nur  nach  seinem  Silberinhalt  genommen  wird,  also  nur  mit 


')  Urkunde  Nr.  25. 

*)  Anfang  zu  Urkunde  Nr.  25. 

*)  Dortmunder  Goldgulden  haben,  wie  Weinsberg  es  wünschte,  das  Bild  des 
Kaisers  auf  der  einen  Seite. 


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Verlust  abgegeben  werden  kann.  Wer  reist,  muss  daher  Gold  haben ; 
das  kann  er  aber  nur  mit  Aufgeld  einwechseln.  Wer  umgekehrt 
Gold  gegeu  Silbergeld  eintauschen  will,  kann  es  gleichfalls  nur  mit 
Kosten  erlangen.  Der  Bauer  bekommt  beim  Verkauf  der  Land- 
erzeugnisse in  der  Stadt  nur  kleines  Geld,  sein  Herr  will  aber  den 
Zins  in  Gold  gezahlt  haben.  Es  wird  also  Jeder  »geschätzet«  d.  h. 
besteuert  durch  das  Vorhandensein  von,  ihrem  Werth  nach  ungleicher 
nnd  in  ihrem  Umlauf  beschränkter  Müuze. 

Das  gute  Geld  wird  eingeschmolzen  und  kleines  daraus  gemacht. 
Um  diesen  Uebelständen  abzuhelfen,  soll  man  überall  die  gleiche 
Münze  schlagen  und  diese  soll  überall  Umlauf  haben. 

Es  unterliegt  keinem  Zweifel,  dass  bis  zur  Einführung  einer 
allgemeinen  deutscheu  Währung  ein  ungeheurer  Verlust  an  National- 
vermögen durch  das  Umprägen  und  Umwechseln  der  verschiedenen 
Münzen  entstanden  ist.  Die  mehrere  hundert  Jahre  lang  andauernden 
Uebelstände  im  Münzwesen  haben  ihren  Grund  nur  in  der  Vielfältig- 
keit der  Münzsysteme  und  den  fortdauernd  in  gewinnsüchtiger  Absicht 
vorgenommenen  Umprägungen  durch  kleine  und  grosse  Münzherren.  Das 
hat  Weinsberg  erkannt,  was  gewiss  mit  anderem  ein  Beweis  für  seine 
hohe  Intelligenz  ist,  aber  auch  dafür,  dass  er  fachmännischen  Beirath 
hatte,  also  wohl  mit  frankfurter  Kaufleuten  die  Sache  überlegt  hatte. 

Die  Goldguldeuausprägung  hatte  unter  denselben  Uebelständen 
zu  leiden  wie  das  Münzwesen  im  Allgemeinen.  Die  rheinischen  Kur- 
fürsten Hessen  nur  die  von  ihren  Münzmeistern  geprägten  als  Zahlungs- 
mittel zu;  alle  andern,  sogar  manchmal  die  königlichen,  wurden  als 
solches  verboten  und  konnten  nur  an  der  betreifenden  kurfürstlichen 
Wechselbude,  natürlich  mit  Verlust,  gegen  rheinische  umgewechselt 
werden.  Weinsberg  schlug  deshalb  Nameus  des  Königs  vor,  Guldeu 
in  Gemeinschaft  (aller  Kurfürsten  mit  dem  König)  zu  schlagen  und 
auch  deren  Wappen  darauf  zu  setzen,  auf  der  andern  Seite  soll  dann 
eiu  Kaiser  mit  deu  Zeichen  seiner  Würde  (ein  keyser  in  siner  maiestat) 
abgebildet  werden.  Solange  aber  nur  die  rheinischen  Kurfürsten, 
welche  auf  ein  gemeinsames  Gepräge  sich  nicht  einlasseu  wollten, 
Gulden  schlagen,  sollen  die  frankfurter  einen  grossen  Adler  und  dar- 
unter die  Wappen  von  Ungarn  und  Böhmen  auf  einer  Seite,  auf 
der  andern  ein  Bild  des  Königs  haben. 

Die  Kurfürsten  hatten  leider  ganz  vergessen,  dass  der  Kaiser  es 
war,  der  ihnen  das  Recht,  Goldmünzen  zu  schlagen,  verliehen  hatte.1) 


')  Durch  die  goldene  Bulle  1356. 


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-   80  - 


1424  und  später  verlangten  sie  von  dem  königlichen  Münzmeister, 
dass  er  ihnen  Pflichterfüllung  gelobe,  dass  er  zu  ihren  Proben 
komme  und  ihrem  Urtheilsspruche  sich  unterwerfe.  Dagegen  erklärt 
der  schwache  Sigmund,  es  sei  zwar  billig,  dass  sein  Müuzmeister  den 
Kurfürsten  eidlich  verspreche  nach  dem  Vertrage  und  der  (zugefügten) 
Nota1)  sich  zu  richten,  doch  ebenso  billig  sei  es,  dass  man  die  Proben 
in  des  Königs  Stadt  (Frankfurt)  halte.  Wenn  der  Münzmeister 
»wider  Recht  thut«,  so  soll  der  Rath  ihn  strafen  nach  Gebühr; 
kann  dieser  aber  das  Urtheil  nicht  finden,  so  soll  der  Münzmeister 
dahin  gehen,  wohin  ihn  die  Kurfürsten  rufen.  Leider  wurde  von 
den  weisen  Vorschlägen  Weinsberg's  und  des  Königs,  welche  auch 
deu  Ansichten  der  Städte  entsprachen,  nichts  ausgeführt.  Die  Schuld 
lag  einzig  und  allein  bei  den  Kurfürsten,  welche  nur  für  sich  selbst 
sorgen,  keinen  Oberherrn  anerkennen  und  keine  für  ganz  Deutsch- 
land geltenden  Bestimmungen  haben  wollteu ,  da  die  Ausführung 
derselben  das  Ansehen  des  Kaisers  gehoben,  ihr  eigenes  gemindert 
und,  was  das  Wichtigste,  ihre  Einnahmen  geschmälert  hätte,  iusofern 
ihnen  der  aus  dem  Wechsel  und  der  Umprägung  fliessende  Gewinn 
entgangen  wäre. 

Ueber  die  Stellung  der  Münzmeister  und  die  vielleicht  theilweise 
einer  guten  Absicht  entsprungenen  Ansprüche  der  rheinischen  Kur- 
fürsten, betreffend  die  Ueberwachung  der  Goldauspräguugen,  geben 
uns  die  Urkunden  Nr.  21  —  24  interessante  Aufschlüsse.  Voss  vou 
der  Winterbach  hatte,  wie  oben  mitgetheilt,  sein  Münzmeisteramt 
in  Frankfurt  1423  abgegeben.  Das  nun  unbeschäftigte  Geschäfts- 
kapital musste  er  jetzt  anderswo  zu  verwenden  suchen.  Das  gelang 
ihm  durch  die  Uebernahme  der  lützelburger  Münzstätte,  welche  ihm 
und  seinem  Bruder  Gerhard  (yerit)  1424*)  von  dem  Herzog  Johann 
von  Lützelburg  (1418 — 1425)3)  verliehen  und  nach  dessen  Tode  von 
dessen  Wittwe  Elisabeth  1425  bestätigt  wurde.  Die  Thätigkeit  eines 
Münzmeisters  hatte  nach  zwei  Richtungen  sich  zu  erstrecken,  auf 
die  Beschaffung  des  Münzmetalls  und  die  Verprägung  desselbeu.  Zu 
jenem  musste  man  eine  entsprechend  grosse  Summe  Geld  zur  Ver- 
fügung haben  und  kaufmännische  Kenntuisse,  zu  dieser  nur  tech- 
nische besitzen.    Das  erstere  besorgte  der  in  Frankfurt  als  Bürger 

'   Wahrscheinlich  enthielt  dieser  Zusatz  die  Bestimmung,  dass  die  Gulden 
nicht  19  Karat  fein  Gold,  sondern  2  Gran  weniger  enthalten  sollten. 
*)  Urkunde  Nr.  21. 

8)  Johann  von  Baiern-Holland,  Prinz  (Sohn)  von  Holland,  war  1390—1417 
Bischof  von  Lüttich  gewesen. 


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81  - 


augesesseue  Voss  vorzugsweise,  das  letztere  der  in  Lützelburg  sitzende 
Gerhard.  Das  ganze  Müuzgeschäft  ruhte  in  den  Händen  der  beiden 
Müuztneister;  der  Landesherr  strich  nur  den  ausbedungenen  Oewiuu- 
antheil  ein  uud  überwachte  durch  seinen  Wardein  die  Thätigkeit  der 
Gebrüder  Wiuterbach,  damit  diese  sich  genau  au  die  bis  ins  Einzelne 
gegebenen  Bestimmungen  über  die  Münzgattungen,  dereu  Gehalt  und 
Gewicht  richteten. 

Ganz  in  derselben  Weise  machten  es  die  rheinischen  Kurfürsten 
mit  ihren  Münzmeistern,  mit  dem  Unterschiede,  dass  diese  nach 
ihrem  eigenen  Ermessen,  der  Lützelburger  seine  Münzen  nach  dem 
in  den  Niederlanden  üblichen  etwas  geringeren  Gehalt  ausprägen  Hess. 
Für  die  Ausführung  der  übernommenen  Verpflichtung  machten  der 
Erzbischof  von  Mainz  und  seine  Genossen  den  Münzmeister  Voss 
verantwortlich.  Sie  warfen  ihm,  der  gar  nicht  in  Lützelburg  an- 
wesend war,  vor,  er  schlage  (1425)  nach  dem  Tode  des  Herzogs 
Ludwig  von  Baiern  -  Holland  noch  Gulden  mit  dessen  Namen  und 
zwar  hätten  diese  ein  Gepräge,  welches  von  dem  des  Pfalzgrafen  und 
Kurfüisteu  Ludwig  (III.)  nur  weuig  sich  unterscheide,  so  dass  un- 
kundige Leute  beider  Gulden  verwechseln  könnten.  Daraufhin  forderte 
der  mainzer  Erzbischof  Namens  seiner  Mitkurfürsten  von  der  Stadt 
Frankfurt,  dass  sie  ihreu  Bürger  Voss  von  der  Winterbach  »nach 
dem  Rechte  bestrafe,  zumal  dieser  schon  früher  sich  gegen  die  Ge- 
nannten vergangen  (sie!)  habe. 

Die  hier  gemeinten  Gulden,  welche  übrigens  nur  in  geringer 
Anzahl  entsprechend  der  Bedeutung  der  lützelburger  Münzstätte  ge- 
prägt sein  könneu  und  auch  jetzt  noch  sehr  selten  sind,1)  tragen  die 
Inschrift:  IOfj'O'P'R'D  =  VX.  BÄVÄR'  Im  Felde  St.  Peter 
stehend,  vor  den  Füssen  den  bairischeu  Weckenschild.  Ks.  *MON'  = 
♦IiOV  =  *LVd'  =  *BVR'  Spitzer  Vierpass,  darin  grosser  Schild 
geviert  mit  Wecken  und  Löwe,  rings  herum  vier  kleine  Schildchen 
mit  Adler,  Löwe,  Wecken,  Löwe  in  der  Reihenfolge  oben,  rechts, 
links,  unten. 

Diese  Gulden  sind  den  zwischen  1419 — 1423  geprägten  Gulden 
des   Pfalzgrafen  Ludwig*)  ähnlich,   doch  nicht  mehr  als  erlaubt 


*)  Thomsen's  Catalogue,  seconde  partie,  les  monnaies  du  moyen-äge, 
tome  I  (Kopenhague  1873)  Nr.  385G  beschrieben  und  abgebildet  auf  Tafel  IV. 
Nach  brieflicher  Mittheilung  des  Herrn  N.  van  Wervecke  in  Luxemburg  be- 
finden sich  in  der  brüsseler  königlichen  Sammlung  zwei  Gulden  von  Johann. 

*)  Siehe  Abbildung  Nr.  2G,  27. 
vra.  « 


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—    82  - 


ist,  *)  und  enthalten  kein  Wappen,  welches  Johann  nicht  zu  fahren  berech- 
tigt gewesen  wäre.  Die  Nachahmung  fremder  Münztypen  ist  im  Mittel- 
alter ganz  allgemein  üblich  gewesen,  auch  bei  den  rheinischen  Kur- 
fürsten. Ebenso  sind  noch  bis  vor  wenigen  Jahren  die  in  Norddeutsch- 
land geschlageneu  Silbergroschen  den  preussischeu,  und  die  süddeutschen 
Drei-Kreuzerstücke  unter  sich  alle  in  dem  Gepräge  fast  ganz  gleich 
gewesen. 

Der  andere  dem  Münzmeister  Voss  gemachte  Vorwurf  kann  nur 
der  schon  oben  S.  67  erwähnte  seiu,  dass  er  nämlich  die  Gulden  des 
Königs  zu  gering  geschlagen  habe,  ein  Vorwurf,  der  niemals  ordentlich 
begründet  worden  war  und  trotz  aller  Versuche  auch  niemals  bewiesen 
werden  konnte. 

Voss,  von  dem  Rathe  vernommen,  gab  zu,  dass  er  Theilhaber 
(tnidegeselle)  an  der  lützelburger  Münzstätte  gewesen  sei,  aber  seine 
Stellung  in  der  kurz  vorher  verflossenen  Ostermesse  aufgegeben  habe. 
Was  die  Ausprägung  betreffe,  erklärte  er,  dass  er  niemals  dabei 
thätig  gewesen  sei,  doch  meine  er  zuversichtlich,  dass  nach  den  Be- 
stimmungen des  seligen  Herrn  und  seiner  Frau  von  Holland  geschlagen 
sei.  Auf  den  Vorwurf,  nach  dem  Tode  des  Herzogs  Johann  noch 
Gulden  mit  dessen  Namen  geprägt  zu  haben,  geht  er  nicht  weiter 
ein.  Es  war  ja  auch  so  allgemein  üblich,  die  Stempel  mit  dem 
Namen  eines  Fürsten  nach  dessen  Tode  bis  zum  Eintritt  völliger 
Unbrauchbarkeit  zu  benutzen,  dass  man  das  nicht  als  Verbrechen 
anrechnen  konnte. 

Der  frankfurter  Rath  konnte  nach  der  Sachlage  keinen  Grund 
finden,  Voss  zu  bestrafen.  Auders  dachte  der  Erzbischof  von  Mainz, 
der  Reiter  in  einen  Busch  am  Wege  legte  und  durch  diese  den 
vorbeireitenden  Münzmeister  1426  gefangen  nehmen  liess.  Man  hielt 
ihn  lange  in  Rüdesheim  fest,  konnte  aber  nichts  Unrechtes  finden, 
denn  man  entliess  ihn  schliesslich  seiner  Haft  auf  Befehl  des  Königs, 
fügte  aber  hinzu,  er  solle  sich  auf  einem  späteren  Tage  wieder  stellen. 
Weinsberg  verhinderte  das  mit  der  Erklärung,  dass  des  Königs  Münz- 
meister vor  dem  König  zu^Recht  ständen.  Wenn  man  etwas  gegen 
Voss  habe,  solle  man  es  dort  anbringen.  Auch  König  Sigmund 
schrieb,  jedenfalls  auf  Veranlassung  Weinsberg's,  an  diesen  und  den 
frankfurter  Rath  (22.  Febr.  1427).  Er  sagt  (ürkunde  Nr.  29):  wenn 
sein  Münzmeister  sich  vergangen  habe,  wie  etliche  Kurfürsten  be- 


')  Einen  Musterschutz  kannte  man  zwar  damals  noch  nicht,  doch  bean- 
spruchten die  rheinischen  Kurfürsten  ihn  für  ihre  Erzeugnisse. 


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haupten,  so  werde  er  ihn  bestrafen  nach  dem  Recht,  nnd  beauftragt 
demnach  die  Eingangs  Genannten,  die  Sache  zn  untersuchen  und 
ihm  zu  berichten.  Gegen  die  Bestrafung  seines  Untergebenen  durch 
Andere  verwahrt  er  sich  ausdrücklich.  Voss  befreite  sich  von  den 
Verfolguogen  des  mainzer  Erzbischofs  dadurch,  dass  er  für  dessen 
Münze  Münzmeister,  Münzmetall  und  alles  andere  Nothwendige  zu 
besorgen  versprach.1) 

Ebenso  ungerecht  hatte  man  Thielmann  von  der  Wiuterbach 
behandelt  und  zwar  deswegen,  weil  er  von  einer  Bestimmung  des 
zwischen  ihm  und  dem  Kurfürsten  von  Trier,  seinem  Herrn,  abge- 
schlossenen Vertrage  Gebrauch  machend,  aus  dessen  Dienst  getreten 
war  und  später  nach  dem  Gebote  des  Kaisers  das  eingewechselte 
Gold  in  dessen  Münzstätte  zu  Frankfurt  geliefert  hatte,8)  die  sein 
Bruder  damals  innehatte. 

Aus  der  Zeit  von  1423—1428  sind  noch  einige  Urkunden  vor- 
handen, welche  angeführt  zu  werden  verdienen.  Die  von  Albrecbt 
(S.  51,  Nr.  3)  mitgetheilte  ist  die  Verachreibuug  des  Schlagschatzes3) 
von  der  frankfurter  Münze  an  den  Herrn  Konrad  von  Weinsberg 
(1425).  Dieser  suchte  immer  mehr  festen  Fuss  hier  zu  fassen  und 
versuchte  u.  A.  auch  den  Salhof,  ein  königliches  Lehen,  für  sich  und 
des  Königs  Münze  einzulösen.  Allein  die  Inhaber  desselben,  Sigfried 
zum  Paradiese4)  und  seine  »  Miterben  «,  schreiben  in  einer  Weise,  die 
ihre  hohe  Erregtheit  über  die  Forderung  erkennen  lässt ,  Folgendes : 
wenn  Weiusberg  die  Erlaubniss  zur  Einlösung  des  Salhofes  beibringe, 
wollten  sie  ihm  die  Summe  nennen,  für  welche  derselbe  abgegeben 
werde.  Uebrigens  bemerke  er  (Siegfried),  dass  der  selige  Herr  von 
Sachsen,  der  auch  die  Erlaubniss  zur  Einlösung  gehabt  hatte  und 
benutzen  wollte,  davon  abgestanden  habe.  Weinsberg  hat  seine  Ab- 
sicht offenbar  wegen  der  zu  erwartenden  hohen  Forderung  aufgegeben- 

1426  wurde,  wie  Frankfurt  au  Nürnberg  »in  Heimlichkeit« 
schrieb,  bei  der  letzten  Zusammenkunft  der  Kurfürsten  am  Rhein, 
wobei  auch  Weinsberg  »gewesen  sein  mag«,  von  einer  neuen  Gold- 
münze gesprochen,  deren  vier  gleich  fünf  der  umlaufenden  Gulden 


•)  Würdtwein,  Diplomataria  maguntina  II.  S.  288.  —  Siehe  oben  S.  68 
')  Die  Verhandlungen  darüber  sind  im  hiesigen  und  im  coblcnzer  Archiv 
vorhanden. 

*)  Schlagschatz  ist  der  MQnzgewinn,  welcher  dem  Besitzer  der  Münzstätte 
gezahlt  wird. 

*)  Weinsbr         nt  ihn  »Knoblauch«. 


,  


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sein  sollteu.  Frankfurt  schieu  es  nicht  rathsam  zu  seiu,  die  neuen 
Münzen  (Dukaten)  zu  schlagen,  weil  dann  alle  umlaufenden  einge- 
zogen würden  und  man  nicht  wisse,  wie  lange  jene  bei  dem  hohen 
Gehalt  bleiben  würden.  Die  Städte  wollten  darum  zu  einem  >Tage< 
zusammen  kommen,  um  die  drohende  »Gefahr«  abzuwenden.  In  der- 
selben Angelegenheit  schrieb  Frankfurt  an  Weinsberg  und  fragte 
(obwohl  der  Rath  schon  unterrichtet  war),  was  auf  dem  jüngsten 
Tage  besprochen  worden  war  und  bat,  nichts  neues  vorzunehmen, 
ehe  die  Städte  davon  erfahren  und  darüber  beratheu  hätten.  —  Wie 
wir  wissen,  hat  mau  sich  uicht  entschlossen,  Münzen  aus  reinem 
Metall  zu  prägen. 

Wie  aus  der  unter  Nr.  30  im  Anhange  mitgetheilten  Urkunde 
hervorgeht,  nahm  Weinsberg  au  den  Proben  der  rheiuischeu  Kur- 
fürsten Theil. 

Bemerkenswerth  ist  Urkunde  Nr.  31  vom  Jahre  1427,  nach 
welcher  die  in  Frankfurt  geschlagenen  Guldeu  nachgeahmt  und  sogar 
um  vieles  zu  gering  geprägt  wurden.  Es  giebt  das  wohl  deu  besten 
Beweis,  dass  die  frankfurter  Gulden  beliebt  waren,  was  sie  wiederum 
nicht  gewesen  wären,  wenn  sie  sich  nicht  durch  guten  Gehalt  aus- 
gezeichnet hätten.  Uebrigens  darf  mau  uicht  vergessen,  dass  der 
Kaiser  nicht  selten  ein  Gepräge  vorschrieb,  welches,  da  es  au  ihn 
erinnern  sollte,  dem  frankfurter  sehr  ähnlich  war.  So  bestimmte 
z.  B.  König  Sigmund  1425,  dass  auf  den  Gulden,  welche  Herzog 
Adolf  vou  Berg  in  Muhlheim  schlagen  werde,  auf  der  einen  Seite  der 
Reichsapfel,  auf  der  andern  entweder  St.  Johannes  oder  des  Kaisers 
Bild  stehen  solle.1)  Ich  kenne  solche  Gulden  allerdings  noch  nicht, 
auch  Grote  hat  in  seiner  Beschreibung  der  bergischen  Münzen  keinen 
derartigen  erwähnt,  doch  lässt  sich  wohl  annehmen,  dass  sie  geprägt 
sind  und  auch  wohl  gefunden  werden.  Es  wiederholt  sich  hier  die 
alte  Geschichte:  Sigmund  brauchte  Geld  und  suchte  darum  alle  alten 
Rechte  hervor,  um  durch  deren  Verkauf  sich  Geld  zu  verschaffen. 
Da  er  aber  nicht  die  Mittel  besass,  um  gewinnbringende  aber  vorerst 
kostspielige  Einrichtungen  zu  treffen,  so  verwerthete  er  seine  Rechte 
so  gut  als  möglich.  Auf  der  auderu  Seite  steht  ein  Herzog,  der 
gern  Goldgulden  schlagen  lassen  und  Gewinn  daraus  ziehen  möchte  — 


')  Diese  Urkunde  steht  bei  Lacomblet,  Urkundenbuch  IV.  S.  194.  —  Die 
Bestimmung,  dass  auf  einer  Seite  entweder  St  Johannes  oder  der  Kaiser 
stehen  soll,  bestätigt,  was  ich  oben  S.  11  u.  ff.  über  die  Gulden  von  1425 — 1  IH7 
gesagt  habe. 


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-    85  - 


aber  er  befürchtet  die  Angriffe  der  rheinischen  Kurfürsten.  Um 
diesen  zu  entgehen ,  verbündete  er  sich  mifc  dem  Könige. 

Die  andern  in  der  Urkunde  Nr.  31  genannten  Münzherren,  der 
Herzog  von  Braunschweig,  der  Graf  von  Mors  und  die  Herzogin  zu 
Lützelburg,  haben  vom  Könige  gewiss  nur  auf  eine  ähnliche  Weise 
das  Recht,  Goldgulden  zu  schlagen,  erhalten,  soweit  sie  es  überhaupt 
besessen  haben.  Entweder  haben  sie  hohe  » Ehrungen  *  geben  oder 
Antheil  am  Münzgewinn  (Schlagschatz)  bewilligen  müssen.  Nur  der  Graf 
von  Saint-Pol  wird  wohl  ganz  ohne  Berechtigung,  aber  auch  am  schlech- 
testen gemünzt  haben,  denn  seiue  wie  die  gräflich  mörsischen  zu 
Valkenberg  geschlagenen  und  die  lützelburger  haben  um  ein  Viertel 
(1  Ort)  weniger  Gold,  als  damals  iu  den  Rheinlanden  gesetzmässig 
vorgeschrieben  war.  Alle  eben  genauuten  Gulden  haben  den  niedrigen 
Gehalt  der  niederländischen.1) 

Eine  für  Frankfurt  höchst  interessante  Urkunde  ist  die  unter 
Nr.  32  im  Anhange  mitgetheilte.  Pfalzgraf  Ludwig«)  bat  darin 
um  Erlaubniss,  während  der  beiden  Messen  in  Sachsenhausen  statt 
in  Bacherach  münzen  zu  dürfen.  Zur  Begründung  führte  er  an,  dass 
seine  Gulden  leicht  als  die  seinigen  erkannt  werden  könnten,  da  jeder 
der  rheinischen  Kurfürsten  ein  besonderes  Gepräge  habe.  Er  will 
damit  weiter  sagen,  wenn  raeine  Gulden  geringhaltig  ausgeprägt 
würden,  könntet  ihr  mich  leicht  zur  Verantwortung  ziehen.  Der 
Grund,  welcher  ihn  zur  Stellung  des  vorgetragenen  Gesuchs  ver- 
anlasst hat,  ist  der,  dass  es  seinem  Müuzmeister  beschwerlich  und 
gefährlich  sei,  das  zu  vermünzende  Metall  von  Frankfurt,  wo  es  ein- 
gewechselt worden  war,  nach  Bacherach  zu  bringen.  Der  Rath  könne, 
da  er,  der  Kurfürst,  kein  Falschmünzer  sei,  wohl  nichts  gegen  die 
beabsichtigte  Benutzung  seines  Hofes  in  Sachsenhausen  als  Münz- 
stätte einwenden. 

Auch  der  mainzer  Erzbischof  Johann  hatte  schon  in  der  Herbst- 
messe 1418  (s.  Urkunde  Nr.  10)  den  Rath  gebeten,  seinem  Münz- 
meister zu  erlauben,  dass  er  wie  bisher  in  Frankfurt  während  der 
Messe  Gulden  schlagen  (»Geld  giessen«)  dürfe  und  zwar,  da  das  bis 
dahin  benutzte  Haus  nach  des  Raths  Meinung  wegen  Feuersgefahr 
nicht  mehr  benutzbar  sei,  in  der  Herberge  zum  Esslingen 


')  Siehe  die  Bestimmungen  des  Grafen  Friedrich  v.  Mörs  aas  den  Jahren 
1405  und  1424.  Lacomblet,  U.  B.  IV.  S.  34. 

»)  Siehe  das  ähnliche  Gesuch  des  Pfalzgrafen  Friedrich  vom  Jahre  1463. 
Urkunde  Nr.  60. 


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-    86  - 

Der  Erzbischof  sagt:  *als  unsere  munczmeistere  äaz  biaher  da 
(in  Frankfurt)  gethan  haben.*  Es  war  also  während  der  Messe  von 
einem  oder  mehreren  rheinischen  Kurfürsten  gemünzt  worden,  was 
nach  der  Inbetriebsetzung  der  königlichen  Münze  nicht  mehr  gestattet 
werden  konnte.  Darum  hatte  der  Rath  dem  Münzmeister  mündlich 
erklärt,  das  Geldgiessen  nicht  mehr  in  der  Stadt,  sondern  nur  noch 
ausserhalb  der  Stadtmauern  gestatten  zu  können.  Der  auf  das  bischöf- 
liche Gesuch  gegebene  Bescheid  ist  mir  nicht  bekannt  geworden,  doch 
wird  er  höchst  wahrscheinlich  ablehnend  gelautet  haben. 

Es  ist  sehr  leicht  zu  erklären,  warum  die  rheinischen  Kurfürsten 
in  der  Stadt  Frankfurt  selbst  oder  in  deren  Nähe  Münzstätten  an- 
gelegt hatten,  der  mainzer  in  Höchst,  der  trierer  in  OfFenbach.  Sie 
wollten  in  der  Nähe  des  Hauptmetallmarktes  das  daselbst  gekaufte 
Münzmetall  gleich  verarbeiten  und  die  Erzeugnisse  ihrer  Münzmeister 
an  demselben  Orte,  der  zugleich  Haupt  wechselmarkt  war,  auch  wieder 
absetzen.    Selbst  das  der  Stadt  Frankfurt  sehr  nahe  gelegene  Höchst 
scheint  noch  nicht  bequem  genug  gewesen  zu  sein,  denn  in  den  frank- 
furter Messen  soll  der  Wardein  dem  bischöflichen  Münzmeister  nicht 
nur  nach  Höchst  folgen,  sondern  sogar  »an  die  ende,  da  er  monceen 
umrdt  vnd  syns  tcardyns  ambts  daselbst  warten.*1)    Wenn  ich  mich 
recht  erinnere,  habe  ich  sogar  einmal  in  einer  mainzer  Urkunde  —  ich 
weiss  nicht  mehr  an  welchem  Ort  —  gelesen,  dass  der  Wardein  dem 
Münzmeister  »auf  das  Schiff  folgen«  soll,  wenn  er  in  den  frankfurter 
Messen  daselbst  münzen  wird.    Demnach  scheint  von  den  rheinischen 
Kurfürsten  nach  1418,  wenn  auch  nicht  in  Frankfurt  selbst,  doch 
dicht  dabei,  vielleicht  auf  dem  Main  gemünzt  worden  zu  sein; 
wenigstens  geht  aus  dem  Briefe  Frankfurts8)  an  den  Pfalzgrafen 
Friedrich  hervor,  dass  es  dicht  vor  den  Thoren  der  Stadt  geschehen 
ist.    Da  aber  ausserhalb  der  Mauern  kein  Haus  in  der  Nähe  war, 
so  wird  man  wohl  auf  dem  Schiffe  gemünzt  haben,  weil  dieses  auf 
des  »Reiches  freien  Strassen«,  dem  Main,  stand  und  daher,  besondere 
wenn  das  Schiff  Eigenthum  eines  Kurfürsten  war,  das  Münzen  auf 
demselben  als  eine  Verletzung  der  landesherrlichen  Vorrechte  nicht 
angesehen  wurde. 

Die  Stadt  lehnte,  um  nicht  des  Kaisers  Ungnade  sich  zuzuziehen 
und  um  nicht  später  auch  Anderen  in  Frankfurt  das  Prägen  gestatten 
zu  müssen,  das  Gesuch*)  des  Pfalzgrafeu  ab,  indem  sie  erklärte,  nur 


•jWürdtwein,  Diplom,  mag.  II.  S.  367. 
»)  Urkunde  Nr.  61  aus  dem  Jahre  1463. 


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-  87  ~ 

der  König  und  keiu  Anderer  habe  hier  das  Recht  Gulden  zu  schlagen 
und  benutze  dasselbe  auch.  Der  Pfalzgraf  wird  also  wohl  wie  bisher 
vor  den  Thoren  haben  münzen  lassen. 

1429-1431. 

Am  Laureutiustage  (10.  August)  1428  waren  die  fünf  Jahre 
verflossen,  während  welcher  Peter  Gatz  die  mit  dem  Münzmeisterarat 
in  Frankfurt  verbundenen  Vortheile  gemessen  und  während  welcher 
Konrad  von  Weinsberg  der  Schirmer  der  frankfurter  Münze  sein  sollte. 
Gatz  war  in  Basel  Bürger  geblieben  uud  ist  von  Frankfurt  oft  ab- 
wesend gewesen,  z.  B.  1427  nach  Urkunde  30,  in  welcher  ein  anderer 
Münzmeister,  Stephan,  genannt  wird.  Auch  in  andern  Urkunden 
wird  zuweilen  ein  Münzmeister  Stephau  genannt;  vielleicht  ist  es  der 
von  1430  au  hier  thätige  Stephan  Scherff.  Peter  Gatz  war  schon 
von  1425  au  Münzmeister  in  Basel  (Albrecht  S.  4)  und  erhielt  von 
Neuem  dieses  Amt  mittelst  Urkunde  vom  nächsten  Montag  nach  des 
h.  Kreuztags  Exaltaciouis  1429  (19.  September).1)  Er  besuchte  seitdem 
nur  die  frankfurter  Messen  behufs  Einkauf  von  Münzmetall. 

Schon  am  30.  October  1428  schrieb  Weinsberg  an  Frankfurt, 
dass  er  einen  ehrbaren  Mann  gefunden  habe,  dem  er  wohl  gönne 
an  Stelle  des  abgegangenen  Gatz  in  Frankfurt  zu  schlagen,  doch  wolle 
dieser  es  auf  kolner  Gewicht  thun.  Das  wird  wohl  Stephan  Scherff 
aus  Rees,  nach  Albrecht  (S.  9)  vorher  kölnischer  Münz  nieist  er  in 
Riel,  gewesen  sein.  Frankfurt  erklärte  darauf,  dass  alle  Kaufleute 
ihre  Wechsel  auf  frankfurter  Gewicht  und  Währung  ausstellen ;  darum 
wird  es  Euch  wohl  »untauglich«  dünken,  nach  kölner  Gewicht  zu 
schlagen.  Uebrigeus,  fügt  der  Rath  hinzu,  sind  jetzt  die  Jahre, 
in  denen  Euch  die  Münze  hier  befohlen  war,  vergangen.  Wir  »wissen« 
(sie!)  wohl,  dass  sie  Euch  auch  jetzt  befohlen  ist,  doch  bitten  wir 
um  glaubliche  Abschrift  der  betreffenden  Urkunden.  Damit  wollte 
der  Rath  von  Weinsberg  nur  das  Bekenutniss  herauslocken,  dass  er 
keine  Berechtigung  für  die  nächsten  Jahre  erhalten  habe.  Weins- 
berg verwies  auf  die  ihm  1425  von  Sigmund  ertheilte  Urkunde,2) 
durch  welche  ihm  nach  dem  Wortlaut  die  Einnahme  des  Schlag- 
schatzes, die  Nutzniessung  der  Guldenmünze  in  Frankfurt  »gegönnet« 
wurde.    Ob  das  wirklich  eine  vollständige  Uebergabe  an  Weinsberg 


»)  Albrecht,  S.  8,  Urkunde  Nr.  6  8.  56.  —  Orth,  S.  213. 
»)  Albrecht,  8.  51,  Urkunde  Nr.  3. 


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-    «8  - 


gewesen  ist,  scheint  mir  zweifelhaft  zu  sein  nach  den  gelegentlichen 
urkundlichen  Erwähnungen  der  Stellung  Weinsberg's  nnd  nach  dem 
Verlauf  dps  zwischen  der  Stadt  und  Herrn  Konrad  entstandenen 
Wettkampfes  am  die  Erlangung  der  hiesigen  königlichen  Gulden- 
münze. Ich  möchte  vielmehr  annehmen,  dass  die  erwähnte  Urkunde 
von  1425  nichts  anderes  als  eine  General  -Vollmacht  für  Weinsberg 
war,  ausgestellt,  damit  ihm  die  Verhandlungen  mit  den  rheinischen 
Kurfürsten,  überhaupt  die  Handhabung  der  königlichen  Rechte  er- 
leichtert werde. 

Frankfurt  war  mit  Weinsbergs  Antwort  nicht  zufrieden  gestellt, 
es  hinderte  geradezu  den  »Münzmeister  Stephane  (Scherff?)  an  der 
Ausübung  seines  Amtes  in  der  Messe,  worüber  sich  Weinsberg  lebhaft 
beschwerte,  der  darauf  aufmerksam  macht,  dass  ihm  »bis  auf  Wider- 
rufen die  Münze  empfohlen«  sei.  Der  Rath  erklärte  darauf,  den 
erwähnteu  Brief  über  die  Verleihuug  bei  sich  nicht  finden  zu  können. 

Noch  mehrmals  fragte  der  Rath  bei  Weiusberg  au,  ob  er  neue 
Briefe  über  die  frankfurter  Guldcninüuze  habe,  erhielt  aber  keine 
durchaus  bejahende  Antwort.  Inzwischen  hatte  der  Rath  schon  die 
Erwerbung  der  Gold-  und  Silbermün/.e  ins  Auge  gefasst,  wie  die 
kurzen  Notizen  in  den  Rathsprotokollen  schliessen  lassen  und  sich 
dieserlialb  mit  König  Sigmund  in  Verbindung  gesetzt.  An  diesen 
schickte  er  eine  Gesandtschaft  mit  » Werbungsbrief«  (datirt  vom  Frei- 
tag nach  dem  h.  Ostertag  [1.  April]  1429),  in  welchem  er  sagt: 
*  Nachdem  van  Ew.  Gnaden  etliche  Jahre  und  Zeiten  her  in  Eurer 
•und  des  h.  Reichs  Stadt  hei  uns  zu  Frankfurt  gemünzt  worden  ist, 
•davon  die  letzte  Jahrzahl  nach  der  hlävcrgangcnen  frankfurter 
» Herbstmesse  ausgewesen  ist,  so  haben  wir  einen  aus  unserm  Ruth  an 
»Eure  königliche  Gnaden  gesandt,  um  davon  zu  reden  und  Werbung 
»zu  //tun.«  Der  Rath  war  endlich  auf  den  guten  Gedanken  ge- 
kommen, die  Münze  für  sich  zu  erwerbeu,  was  wohl  das  am  meisten 
Wünschenswerte  war,  wenn  nicht  der  Kaiser  selbst  für  gute  Ans- 
münzung  sorgte.  Iu  dem  hiesigen  Archive  befinden  sich  zwei  fast 
gleichlautende  Entwürfe  zu  der  Urkunde,  mittelst  welcher  die  Stadt 
das  Münzrecht  verliehen  habeu  wollte.  Dass  es  wirklich  Entwürfe 
sind,  ist  nach  der  gleichzeitigen  Dorsalinschrift:  »Guldenmoncze  zu 
erwerben*,  nicht  zu  bezweifeln.  Der  zweite  abgeschickte  Entwurf 
zeigt  gegen  den  ersten  nur  wenige  und  unwesentliche  Aendernngen, 
stimmt  dagegen  fast  wörtlich  mit  der  von  Sigmund  der  Stadt  er- 
theilten  Urkuude,  betreffend  das  Recht  zur  Auspräguug  von  rhei- 
nischen Gulden,  übereiu.    Der  einzige  wichtige  Unterschied  beider 


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-    89  - 


Schriftstücke  ist  die  Beschränkung  des  ertheilten  Rechts  bis  zur 
Erklärung  des  Widerrufs,  welche  Clausel  von  der  königlichen  Canzlei 
dem  Entwurf  hinzugefügt  wurde.  Der  Rath  hatte  die  Verleihung 
des  Goldmünzeurechts  auf  unbeschränkte  Zeit  beantragt.  In  diesem 
Sinne  ist  auch  die  Urkunde  im  Uebrigen  abgefasst. 

Vom  1.  April  1429  ist  der  Werbungsbrief  an  Sigmund  datirt 
und  schon  am  27.  Mai  (nehsten  fritag  nach  unsers  herren  lichnams- 
tag)  wurde  die  Urkunde  über  die  Verleihung1)  iu  Pressburg  aus- 
gestellt. Die  Gesandten  werden  demnach  wohl  viele  und  grosse 
» Ehrungen*  gegeben,  auch  dem  stets  in  Geldverlegenheiten  stecken- 
den Sigmund  die  am  meisten  erwünschte  Hülfe  gebracht  haben.  Iu 
der  Urkunde  ist  natürlich  davon  keine  Rede,  sondern  Sigmund  sagt, 
wie  gewöhnlich  in  ähnlichen  Fällen,  er  thue  es  dem  Reich  zu  Ehren 
und  dem  Volke  zum  Nutzen.  Er  verleiht  für  sich  und  seine  Nach- 
kommen den  städtischen  Behörden  in  Frankfurt  das  Recht,  Gold- 
galden  zu  schlagen  und  die  dazu  gehörigen  Beamteu,  wie  Münz- 
meister und  Gesellen,  Wardeiu  und  Stern pelschneider,  zu  bestellen. 
Die  Gulden  sollen  ans  19-karätigem  Golde  nach  frankfurter  Ge- 
wicht geschlagen  werden,  oder  wie  es  dann  zu  Zeiten  üblich  sein 
wird  (*oder  wie  sie  von  uns  oder  unsern  nachVommen  an  dem  riche 
underscheiden  werden*).  Von  jeder  vermünzten  Mark  feinen  Goldes 
soll  dem  König  ein  Schlagschatz  von  einem  halben  Gulden  gegeben, 
doch  der  Lohn  und  die  Kleidung  des  Wardeins  davon  in  Abzug  ge- 
bracht werden.  Schliesslich  folgt  der  Befehl  an  alle  Unterthauen  des 
Königs,  die  in  Frankfurt  geschlagenen  Gulden  anzunehmen,  uud  der 
sehr  wichtige  Zusatz:  *Dicse  unser  befclnisse  sal  weren  als  lang  und 
teir  das  nit  widderrufen.* 

Am  29.  Mai  theilte  er  dem  Rath  ferner  mit,  das»  der  Schlag- 
schatz von  der  »ersamen  Annen  Rosshauptin,  unsere  lieben  andech- 
tigen,  für  dusent  njnscher  gülden,  die  wir  ir  von  Ulrichs  von  fri- 
dingen,  ircs  ersten  mannes  selgen  wegen  schädig  blieben*,  so  lange 
erhoben  werden  solle,  bis  die  genannte  Summe  abgezahlt  sei,  wie  er 
das  auch  mit  Walter  Schwarzenberger,  eurem  Freund,  d.  h.  Raths- 
mitgliede,  der  also  der  frankfurter  Gesandte  und  »Werber«  war,  des 
weiteren  besprochen  habe.8) 

')  Sic  ist  gedruckt:  Privilegienbuch  S.  274.—  Orth,  Reichsmessen  S.  674. 
—  Hirsch,  Münzarchiv  I.  S.  7:1 

»)  In  dem  städtischen  Copialbuche  I.  Münzwesen  1422—1429  ist  ein  Schuld- 
schein Sigmunds  vom  Jahre  1422  kopirt,  nach  welchem  er  schon  damals  ver- 
spricht, in  den  nächsten  Pfingsttagen  die  tausend  Gulden  zu  bezahlen. 


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-    90  — 

Die  Uebertragung  der  Münze  in  Frankfurt  an  den  Rath  war 
ihrem  Wesen  nach  weder  ein  Kauf  noch  ein  Lehen,  sondern  nur 
die  Ueberlassung  der  Verwaltung,  welche  im  Namen  des  Königs  und 
für  denselben  geführt  wurde.  Nebenbei  brachte  es  der  Stadt  Gewinn 
und  sicherte  sie  vor  schlechter  Ausmünzung. 

Nach  Lage  der  Verhaltnisse  rausste  sie  sobald  als  möglich  zu 
münzen  anfangen,  was  seit  Herbst  1428  nicht  mehr  geschehen  war. 
(Siehe  oben  S.  88.)  Einen  Münzmeister  hatte  sie  bereits,  Stephan 
Scherff  aus  Rees  (Reyss),  wahrscheinlich  derselbe,  der  schon  unter 
Peter  Gatz  Münzmeister  gewesen,  1428  mit  dessen  Abgange 
stellenlos  geworden,  sich  nach  Köln  gewandt  und  in  Riel  angestellt 
worden  war,  aber  sogleich  zurückkehrte,  als  iu  Frankfurt  wieder  der 
Münzhammer  geschwuugeu  werden  sollte.  Albrecht  (S.  9)  glaubt, 
Scherff  sei  bis  1428  etwa  in  Köln  gewesen  und  zur  Bewerbung  1427 
nach  Frankfurt  gekommen.  Doch  wird  schon  Ende  1426  und  am 
17.  Mai  1427  (Urkunde  Nr.  27)  ein  Münzmeister  Stephan,  der  hier 
gemünzt  hat,  erwähnt.  Wahrscheinlich  ist  dieser  Stephan  identisch 
mit  Stephan  Scherff. 

Wie  aus  der  Abrechnung  Nr.  I.1)  hervorgeht,  ist  sogleich  in 
der  Herbstmesse  1429  mit  dem  Prägen  begonnen  worden  und  zwar 
sehr  stark,  nämlich  während  der  Messe  210 */»  Mark,  bis  zum 
Schlüsse  des  Jahres  noch  43*/t  Mark,  also  in  der  zweiten  Hälfte  des 
Jahres  1429  die  ansehnliche  Menge  von  254  Mark,  welche  16,933 
Gulden  darstellen,  wenn,  wie  gesetzmässig,  aus  der  Mark  668/s  Stück 
geschlagen  wurden. 

Der  Rath  konnte  sich  mit  dem  Münzmeister  lange  nicht  über 
die  Höhe  des  vom  letztgenannten  zu  zahlendeu  Schlagschatzes  einigen. 
Wie  in  der  Abrechnung  I.*)  erwähnt  wird,  hatte  König  Sigmund 
von  jeder  vermünzten  Mark  feinen  Goldes  nur  l/i  Gulden  zu  be- 
kommen, von  welcher  Summe  noch  40  Gulden  für  Kleidung  des 
Wardeins  und  25  Gulden  als  Lohn  des  Münzmeisters  abgingen.  Die 
Stadt  verlangte  aber  von  ihm  viel  mehr,  nämlich  9  Turnosen  (•/* 
Gulden)  von  jeder  vermünzten  Mark  gemischten  Goldes;  so  sagt 
das  Protokoll  über  die  Bestallung  vom  26.  Mai  1430:  Als  man 
»einen  Turnos  fcüircn  Hess*,  gab  er  8  Turnosen  (16  Schilling,  */■ 


')  Siehe  die  Urkunde  im  Anhange  Nr.  67. 

*)  Zum  Verständnis»  der  Abrechnung  erwähne  ich  hier  noch,  dass  sich  in 
der  Rechnung  1  Gulden  =  24  Schillinge  (268  Heller)  und  12  Turnosen  gleich- 
standen. 


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91  - 


Gulden).  Bei  der  ersten  Abrechnung,  am  18.  April  1430,  wurden 
als  verinünzt  angeführt  507 '/«  Mark,  die  gleich  402  Mark  feinen  Goldes 
gerechnet  wurden,  so  dass  dem  König  201  Gulden  zufielen.  Davon 
gingen  ab  65  Gulden  für  deu  Wardein  and  den  Münzmeister,  so 
dass  für  die  königliche  Kasse  nur  136  Gulden  übrig  blieben.  Da- 
gegeu  zwang  die  Stadt  den  Münzmeister  —  sie  wird  wohl  gewusst 
haben,  dass  er  es  zahlen  konnte  —  von  jeder  vermünzteu  Mark 
gemischten  Goldes  */s  Gulden,  also  338 Gulden  zu  geben,  so 
dass  in  ihre  Kasse  noch  137 '/s  Gulden  flössen.  Der  Rath  hatte 
diesen  höheren  Schlagschatz  nicht  ohne  Wissen  des  Königs  erhoben; 
dieser  soll  sogar  nach  dem  Bericht  des  frankfurter  Gesandten  Walter 
Schwarzenberger  den  höheren  Gewinn  ausdrücklich  genehmigt  haben, 
damit  der  Rath  desto  »fleissigerc  für  gerechte  Ausmünzung  sorge 
und  Ersatz  für  die  dabei  entstehenden  mannigfachen  Unkosten  finde. 

Der  vom  Münzmeister  zu  zahlende  Schlagschatz  betrug  fast2°/o, 
rechnet  man  dazu  die  im  Verhältniss  zu  heute  sehr  hohen  Präge- 
kosten, so  geht  daraus  hervor,  dass  die  zu  Messzeiten  eingeführten 
fremden  Goldmünzen  zu  einem  sehr  niedrigen  Werthe  eingewechselt 
werden  mussten,  um  durch  die  Ausprägung  neuer  Gnlden  einen  so 
bedeutenden  Gewinn,  wie  angegeben,  zu  erzielen  In  der  bemerkens- 
werthen  Urkunde  Nr.  34  wird  uns  genau  angegeben,  welche  Sorten 
die  Hauptwechsler,  die  Münzmeister  der  rheinischen  Kurfürsten  und 
der  Frankfurter,  vorzugsweise  zum  Einschmelzen  brachten.  Es  sind 
die  als  fein  geltenden  alten  französischen  und  englischen  Goldmünzen, 
ecus  d'or,  Kronen,  alte  Dukaten  u.  a.  m.  Ferner  schmolzen  sie  ältere 
Gulden,  welche  einen  höheren  Gehalt  hatten,  ein.  Manche  der  ge- 
brauchten Bezeichnungen  der  Gulden,  wie  Katzen-,  Kohlhasen-gulden 
hat  man  bis  jetzt  noch  nicht  erklären  können.  Die  Urkunde  beweist 
wohl  zur  Genüge,  dass  nicht  die  Münzherren,  sondern  die  Münz- 
meister es  waren,  von  denen  die  Ausmünzung  im  Wesentlichen  ab- 
hing, durch  deren  Hände  das  Geschäft  gemacht  wurde.  Die  Herren, 
die  Inhaber  des  Rechts,  strichen  nur  einen  Theil  des  Gewinnes  ein 
und  sorgten  dafür,  dass  der  andere  Theilhaber  des  Geschäfts,  der 
Münzmeister,  nicht  geringer  als  vertragsmässig  die  Gulden  schlug, 
d.  h.  mehr  Gewinn  zog,  als  ihm  gestattet  war. 

Der  Müuzmeister,  Stephan  Scherff,  hatte  in  Köln  Stempel  für 
die  in  Frankfurt  zu  schlagenden  Gulden  schneiden  lassen,  während 
die  früher  und  später  gebrauchten,  soweit  es  mir  möglich  gewesen 
festzustellen,  immer  in  Frankfurt  *  gegraben*  wurden  und  zwar  von 
Goldschmieden,  z.  B.  1427  von  Peter  Donne,  *Gddschmydt  und 


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-    92  - 


isengreber  der  gülden  tnonczc  by  uns*  nach  dem  Briefe  des  frankfurter 
Raths  (Urkunde  Nr.  30).  Gewöhnlich  worden  die  Stempel  auf  Be- 
stellung des  Münzmeisters  angefertigt,  in  versiegelter  Einhüllung  an 
den  Wardein  geschickt  und  zu  dem  jedesmaligen  Gebrauche  aus- 
geliefert. Ebenso  scheint  es  mit  den  1429  oder  1430  geschnittenen 
Stempeln  ergangen  zu  sein.  Damit  der  kölner  »Isengräber*  keinen 
Missbrauch  mit  den  etwa  schon  im  Voraus  geschnittenen  Stempeln 
treiben  könne,  bat  der  frankfurter  Rath  den  kölner  in  einem 
Briefe  vom  11.  Augast  1430, l)  dem  genannten  Stempelschneider 
die  schon  fertig  gestellten  Eisen  abzunehmen,  ihu  zu  verpflichten, 
keine  neuen  derselben  Art  zu  schneiden  und  die  Versicherung  sich 
geben  zu  lassen,  dass  mit  den  gefertigten  Stempeln  noch  nicht  ge- 
münzt worden  sei.  Aus  der  kölner  Antwort  geht  hervor,  dass  die 
erwähnten  Stempel  von  Scherff's  Bruder  bestellt,  beim  Eintreffen  des 
frankfurter  Briefs  noch  nicht  gehärtet,  also  auch  noch  nicht  be- 
nutzt waren. 

Jedenfalls  wareu  die  Stempel  nicht  wesentlich  von  den  früher 
gebrauchten  verschieden.  Sie  reichten  noch  bis  zum  Schlüsse  des 
Jahres  ans;  erst  1431  werden  andere  Stempel  erwähnt,  nämlich  die 
mit  der  Krone,  welche  oben  S.  8  besprochen  sind.8)  Sie  werden 
zuerst  am  Abend  invencionis  sanete  crucis  (2.  Mai)  1431, s)  als  ge- 
prägt erwähnt  und  sind  längstens  bis  zum  26.  Juli  1431  in  (crastino 
sti.  Jacobi  )  geschlagen  worden,  da  an  diesem  Tage  die  letzte  Eintragung 
über  stattgehabte  Guldenausprägung  für  Rechnung  der  Stadt  gemacht 
ist.  Das  Rathsprotokoll  sagt  ganz  kurz  über  die  Sitzung,  in  welcher 
die  Ankündigung  des  Kaisers  über  Rücknahme  des  frankfurter  Münz- 
rechts verlesen  wurde,  über  die  Stempel:  Item  Wardin  abzusagen 
vnd  die  Eissen  heissen  eu  aniwortten. 

Erst  feria  sexta  ante  diem  saneti  Galli  confessoria  (13.  October) 
1430  hatte  der  Münzmeister  dem  Rath  seine  Pflichten  als  Münz- 
meister4) bekannt.  Der  Rath  hatte  ihn  als  Münzmeister  auf  zwei 
Jahre  mit  vierteljährigem  Kündigungsrecht  angestellt.  Die  Müuz- 
knechte,  welche  von  ihm  angenommen  und  gelohnt  werden,  sollen 
allen  bürgerlichen  Pflichten  unterworfen  sein.  Er  selbst  scheint  bereits 
Bürger  gewesen  zn  sein;  später,  1436  und  1437,  wird  das  Haus  zur 


')  Urkunde  Nr.  35. 

»)  Siehe  die  Abbildung  Nr.  4  auf  Tafel  1  und  2. 
3)  Siehe  die  Abrechnung  II.  Urkunde  Nr.  68. 
*)  Urkunde  Nr.  36. 


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-    93  - 

Weinrebe,  jetzt  Töngesgasse  Nr.  61, l)  als  seiu  ehemaliges  Eigeu- 
thum  und  Münzhaus  bezeichuet.  Er  verspricht  dem  Rathe  von  jeder 
vermüuzten  Mark  Goldes  16  Schilling  Heller  nach  einer  am  gleichen 
Tage  ausgestellten  Urkunde  zu  geben,  die  Gulden  zu  19  Karat  frank- 
furter Gewichts  zu  prägen,  und  zwar  in  der  Weise,  wie  es  ihm  der  Rath 
jeweils  vorschreiben  werde.  Wenn  er  des  Streites  mit  dem  kölner  Erz- 
bischof2)  wegen  den  hiesigen  Dienst  aufgeben  müsse,  —  wahrscheinlich 
um  in  Riel  wieder  einzutreten,  —  so  wolle  er  das  ein  Vierteljahr  vor- 
her anzeigen.    Die  übrigen  Verpflichtungen  sind  die  gewöhnlichen. 

Die  ganze  Urkunde  ist  so  abgefasst,  dass  sie  den  Eindruck  macht, 
als  habe  sich  der  Rath  dem  Münzmeister  gegenüber  vorsehen  wollen, 
wozu  er  allerdings  Ursache  hatte,  wie  wir  gleich  sehen  werden. 

Der  Wardein,  Beruhard  Dernbach,  wollte  nämlich  einmal  in 
Gegenwart  des  Münzmeisters  Stephan  Scherff  eine  Probirnadel  mit 
dem  gesetzmassigen  Gehalte  von  19  Karat  herstellen.  Als  das  Gold 
mit  dem  Zusätze  in  den  Tiegel  gethan  war,  entfernte  sich  der  Wardein 
ein  wenig  von  demselben.  Das  benutzte  ein  Sohn  des  Münzmeisters, 
um  sich  heimlich  an  den  Tiegel  zu  begeben  und  eiuige  Körnchen 
Kupfer  hineinzuwerfen.  Als  der  Wardeiu  den  Knaben  in  der  Nähe 
des  Feuers  stehen  sah,  ging  er  sogleich  an  den  Tiegel  und  bemerkte 
das  hineiugeworfenc  Kupfer,  welches  auf  Befehl  des  Vaters  hinein- 
geworfen zu  haben,  der  Knabe  bald  bekannte.  Stephau  selbst  erklärte, 
den  Auftrag  seinem  Sohn  gegeben  zu  haben,  weil  nach  seiner  Ansicht 
die  Nadel  zu  stark  an  Golde  beschickt  gewesen  sei.  Wäre  es  dem 
betrügerischen  Münzmeister  gelungen ,  die  Nadel  geringer  als  auf 
19  Karat  zu  beschicken,  so  hätte  er  später  alle  Gulden  geringer  als 
vorschriftsmässig  ausprägen  können,  ohne  Strafe  befürchten  zu  müssen, 
da  er  mit  Berufung  auf  seine  Nadel  stets  straffrei  blieb.8) 

Der  Rath  nahm  über  diesen  Vorfall  ein  Protokoll  auf  und  Hess 
den  Wardein  Bernhard  Dernbach  das  Ausgesagte  beschwören;  aber 
er  brachte  es  nicht  an  die  Oeffentlichkeit,  bestrafte  auch  den  Müuz- 
meister  nicht,  um  sich  nicht  selbst  zu  schaden.  Später  ist  die  An- 
gelegenheit doch  bekannt  und  Weiusberg  mitgetheilt  worden,4)  als  es 
sich  um  ScherfFs  noch  grössere  Vergeheu  handelte. 

')  Die  grosse  Weinrebe  ist  Töngesgasse  Nr.  61,  die  kleine  Nr.  59  nach 
Battoun  II.  214. 

')  Siehe  oben  S.  93. 

3)  Siebe  Urkunde  Nr.  37. 

*)  Albrecht,  S.  31.  Die  Mittheilung  durch  Frankfurt  erfolgte  erst  1438 
als  Scherff  schon  längere  Zeit  sein  Munzmeisteramt  aufgegeben  hatte.  * 


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Solange  die  Münze  der  Stadt  Frankfurt  unterstand,  wurde  der 
Schlagschatz  regelmässig  in  der  Messe  an  Anna  Rosshaupt,  Wittwe 
Ulrichs  von  Fridingen,  seit  1429  als  wieder  vermählt  angegeben 
mit  Heinrich  von  Sunthausen,1)  ausgezahlt,  nämlich  1430  Ostennesse 
136,  Herbstmesse  107       Ostern  1431  114  Gulden. 

1431-1436. 

Nur  zwei  Jahre  lang  hatte  die  Stadt  Frankfurt  die  kaiserliche 
Münze  inne.  Mittelst  Schreiben  vom  2.  Mai  1431*)  erklärte  Sigmund 
dem  Rath:  Er  habe  die  Münze,  welche  jenem  zu  »versehene  über- 
geben war,  wieder  an  sich  angenommen  und  dem  edlen  Herrn  Kourad 
zu  Weinsberg,  Reichseibkämmerer  und  Rath  übertragen,  welchem 
der  frankfurter  Rath  iu  jeder  Weise  forderlich  sein  solle.  Am  nächsten 
Tage8)  verpfäudete  Sigmund  die  Münzen  zu  Frankfurt  und  Nörd- 
lingen  für  2000  Gulden,  und  an  demselben  Tage  die  beiden  ge- 
nannten und  die  zu  Basel  für  5400  Gulden,  in  welche  Summe  auch 
die  1000  Gulden,  welche  der  Anna  Rosshau ptin  seiner  Zeit  auf  den 
frankfurter  Schlagschatz  angewiesen  wurden,  eingeschlossen  waren. 
Am  11.  Mai  war  eine  Abschrift  der  Urkunde  durch  Weinsberg's 
Schreiber  auf  dem  hiesigen  Rathhause  vorgelegt  worden.  Der  un- 
erwartete Verlust  für  den  Rath  war  diesem  sehr  unangenehm.  Er 
schrieb  seinen  Gesandten  Jakob  Stralenberger  und  Johann  Weiss  zu 
Löwensteiu4)  davon  und  forderte  sie  auf,  nach  der  Ursache  dieses 
Ereignisses  zu  forschen.  Zugleich  gab  er  der  Befürchtung  Ausdruck, 
dass  die  Uebertragung  der  Münze  auf  Weinsberg  der  Stadt  Frankfurt 
und  anderen  durch  schlechte  Ausmünzung  grossen  Schaden  bringen 
würde.  Ferner  wünschte  der  Rath,  die  Gesandten  möchten  den  König 
veranlassen,  zu  verordnen,  dass  die  Gulden  nicht  weniger  als  19  Karat 
(wie  bisher)  haben  dürften. 


')  In  Beinern  Siegel  führte  er  einen  quergetheilten  Schild,  oben  dreifach 
quergetheilt,  unten  leer.  Seine  Frau  führte  im  Siegel  zwei  Schilder,  Torn  den 
ihres  Mannes,  hinten  ihren  eigenen,  mit  dem  Haupt  eines  gezäumten  Rosses. 

*)  Geben  zu  Nuremberg  am  mitwoch  naeft  sant  philipp  und  Jacobstag.  — 
Nach  einer  Abschrift  gedruckt  bei  Albrecht  S.  66  Nr.  10.  Original  im  frankfurter 
Stadt-Archiv. 

*)  Geben  zu  Nuremberg  an  des  heiligen  Cruceatags  Inrentionis  1431.  Die 
an  Frankfurt  geschickte,  gleichzeitige  Abschrift  trägt  die  Registraturbemerkung  : 
„hat  der  von  xcinsperg  geschieht  als  ym  die  moncie  bcfolhcn  ist  worden  vnd  vns 
widerhallen".   Gedruckt  Albrecht  S.  59  Nr.  8  nach  einer  Abschrift. 

*)  Urkunde  Nr.  88. 


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Die  Gesandten  hatten  die  unangenehme  Nachricht  schon  vor  der 
Mittheilung  durch  den  Rath  erfahren  and  diesem  durch  einen  fried- 
berger  Boten  anzeigen  lassen.  Von  Kaspar  Schlick,  dem  königlichen 
Kanzler,  hatten  sie  die  Ursache  des  Münzrechtsverlustes  erfahren  — 
es  war  Sigmunds  Geldnoth.1)  Der  König  hatte  Weinsberg  als  Ge- 
sandten »zu  dem  von  prugonien«  (wahrscheinlich  Bourgogne,  Burgund) 
schicken  müssen,  aber  das  dazu  nothwendige  Geld  nicht  gehabt. 
Weinsberg  benutzte  die  erwünschte  Gelegenheit,  um  es  mit  Frank- 
furt so  zu  raachen,  wie  es  die  Stadt  mit  ihm  gemacht  hatte.  Vor 
1429  hatten  beide  die  dortige  Münze  inne,  1429  erwarb  sie  die 
Stadt  für  sich  allein;  nun  (1431)  Hess  Weinsberg  sich  die- 
selbe allein  verschreiben,  so  dass  der  frankfurter  Rath  nicht  mehr 
den  Wardein  einzusetzen  hatte. 

Weinsberg  hatte  seine  Reisekosten  berechnet,  ferner  einige  wegen 
der  Gesandtschaft  nothwendig  gewordene  Waaren  geliefert,  eine  Summe 
baar  vorgestreckt  und  alles  zusammen  auf  2000  Guldeu  veranschlagt. 
Ausserdem  hatte  er  die  Verpflichtung  übernommen,  die  Forderung 
der  Rosshauptin  abzulösen. 

Die  frankfurter  Gesaudten  erzählen  in  der  zweiten  Hälfte  ihres 
Berichts  von  einem  Peter  Folkmar,  welcher  Gesandter  der  Stadt 
Nürnberg  gewesen  zu  sein  scheint,  dass  ihm,  Folkmar,  die  kaiser- 
liche Münze  in  Nürnberg  »zu  ewigen  Tagent  verliehen  worden  sei,  unter 
der  Bedingung,  dass  er  mit  dem  jeweiligen  Kaiser  den  Gewinn  theile. 
Da  sich  eine  Verleihung  der  kaiserlichen  Münze  in  Nürnberg  an 
einen  schlichten  Bürger  nicht  wohl  annehmen  lässt,  so  kann  die 
bezeichnete  Stelle  in  dem  Bericht  nur  so  verstanden  werden,  dass 
Folkmar  die  Münze  für  die  Stadt  Nürnberg  erhalten  habe.  Das 
wird  bestätigt  durch  die  nachfolgenden  Vorschläge  der  Gesandten. 
Sie  meinen,  wolle  der  Rath  auch  die  Münze  bei  sich  (Frank- 
furt) zu  erwerben  trachten,  so  glauben  sie,  sichern  Erfolg  vorhersagen 
zu  können,  wenn  man  dem  Könige  etwas  mehr  als  der  Herr  von 
Weinsberg  zu  geben  geneigt  sei.  Und  zwar  versprächen  sie  sich 
gerade  jetzt  guten  Erfolg,  denn  Sigmund  war  damals  gerade  noch 
mehr  in  Geldverlegenheiten  als  sonst  —  »dan  unser  herre  der  konig 
geldcs  fast  (sehr)  nodig  ist*,  wie  die  Gesandten  wörtlich  schreiben. 
Diese  erzählen  ferner  mit  Wohlgefallen,  dass  auch  die  Stadt  Nörd- 
lingen  auf  die  günstige  Gelegenheit,  die  Münze  bei  sich  zu  erwerben, 
aufmerksam  gemacht  werden  soll,  um  dann  in   Gemeinschaft  mit 


')  Urkunde  Nr.  39. 


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Frankfurt  den  König  in  dieser  Sache  anzugehen ;  auf  diese  Weise 
käme  es  dann  dahin,  dass  »dem  von  wynsperg  sin  wille  dar  yne  nit 
follingingc.* 

Es  würe  zu  wünschen  gewesen,  dass  die  Städte  ungesäumt  alles 
gethan  hätten,  was  zur  Erreichung  des  angedeuteten  Zieles  noth  wendig 
gewesen  wäre.  Erst  am  6.  December  1431  *)  forderte  der  frankfurter 
Rath  den  baseler  auf,  zur  Erwerbung  der  königlichen  Münzstätten 
bei  ihnen  Schritte  zu  thun,  und  der  letztgenannte  erklärte  darauf, 
er  wolle  sich  die  Sache  überlegen  und  Antwort  —  in  der  uächsteu 
Messe  (Ostern  1432)  sagen  lassen.  Ein  Jahr  später,  Anfang  No- 
vember 1432*)  wurde  Nördlingeu  seitens  der  Stadt  Frankfurt  derselbe 
Vorschlag  (Erlangung  der  Münze)  gemacht. 

Die  Städte  haben  ihren  Plan  niemals  erreicht,  sie  scheinen  ihn 
gar  nicht  einmal  ernstlich  gefasst  zu  haben.  Denn  Weiusberg  hat, 
wie  aus  mehreren  Urkunden  hervorgeht,  die  Absicht  gezeigt,  die 
Münzen  iu  Frankfurt,  Nördlingen  und  Basel  (mit  Gewinn)  zu  verkaufen. 
Tragt  doch  schon  die  Abschrift  der  Urkunde,  mittelst  welcher  Weins- 
berg dem  frankfurter  Käthe  den  Uebergang  der  Müuze  an  ihn  an- 
kündigte, eiue  gleichzeitige  Registraturbemerkung,  aus  welcher  Weins- 
berg's  Neigung  zum  Verkauf  des  eben  Erworbenen  unzweifelhaft 
hervorgeht.  Direct  geht  das  aus  dem  Schreiben  Frankfurts  an  Nörd- 
lingen hervor,3)  nach  welchem  Weinsberg  dem  Rathe  erklärt  hat, 
dass  die  drei  Münzen  zu  Frankfurt,  Nördlingen  und  Basel  für  5450 
Gulden  ihm  und  seiueu  Erben  pfandweise  übertragen  seien  und  er 
gegen  Herauszahluug  der  genannten  Summe  die  Münzen  an  die 
Städte  abtreten  wolle.  Solche  Auträge  stellte  Konrad  von  Weinsberg 
1437  und  1439  an  Basel4)  und  sie  sind  nach  den  frankfurter  Rathsproto- 
kollen 1437   auch  berathen  worden  von  allen  betheiligten  Städten. 

1439  wollte  er  die  basler  Münzstätte  nach  Strassburg  verlegen  und 
dem  Adam  Riffen  und  Genossen  für  4000  Gulden  abtreten.5)  Um 

1440  waren  dem  Pfalzgrafen  Ludwig  gegen  4000  Gulden  die  Münzen 
zu  Frankfurt  und  Nördlingen  in  Unterpfaudschaft  versetzt  worden, 
doch  sind  damit  wohl  keine  Rechte  über  die  Benutzung  der  Münz- 
stätten, sondern  nur  die  Einkünfte  derselben  verschrieben  worden. 


')  Insa  die  sti.  Nicolai.  Urkunde  Xr.  40. 

*)  Sabato  ante  martini  (8.  Nov.).  Urkunde  Nr.  43. 

■)  Urkunde  43  im  Anhange. 

•)  Albrecht,  S.  36. 

»)  Albrecht,  S.  37. 


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1443  endlich  versuchte  Konrad,  seine  drei  Münzstätteu  an  den 
kölner  Erzbischof  Diether  abzutreten.1)  Es  gelang  ihm  nicht.  Der 
letzte  mir  bekannt  gewordene  Versuch  Weinsberg's,  die  königliche 
Münze  in  Frankfurt  zu  verkaufen,  ist  der  im  Jahre  1446,  also  nicht 
lange  vor  seinem  Tode,  gemachte.  Nach  dem  unter  den  Urkunden 
(Nr.  53a)  abgedruckten  Briefe  Konrads  beabsichtigte  Michael  von 
Reetz,  Burggraf  von  Magdeburg  und  Hofrichter  (1427 — 1483),  der 
Sohn  einer  144(5  bereits  verstorbenen  Tochter  Weinsberg's  und  des 
Grafen  Johann  III.  von  Reetz,  sein«  Herrschaft  Brauneck  zu  versetzen 
oder  zu  verkaufen ;  er  wollte  sie  lieber  seinem  Grossvater  Konrad,  als 
einem  andern  überlassen.  Da  die  bezeichnete  Herrschaft  ein  werth- 
volles Besitzthum  sei  und  der  Herr  von  Weinsberg  dieselbe  darum 
gern  seinem  Hause  sichern  möchte,  er  dies  aber  nur  mit  Hülfe  seiner 
guteu  Freunde,  zu  denen  er  den  frankfurter  Rath  immer  gezählt  habe, 
ermöglichen  könne,  so  bäte  er  um  einen  Beitrag  zur  Kaufsumme 
von  Brauneck,  nämlich  sechstausend  Gulden,  für  welche  Summe  er 
der  Stadt  Frankfurt  die  dortige  köuigliche  Münze  abgeben  wolle 
und  auch  des  Königs  Einwilligung  zu  dieser  Uebertragung  zu  er- 
wirken versprach.*) 

Die  Stadt  antwortete  ablehnend  und  begründete  es  damit,  dass 
sie  zur  Zeit  nicht  so  viel  Geld  besässe.  Dass  es  dem  Rath  nicht 
schwer  gewesen  wäre,  die  verlangten  6000  Gulden  zu  beschaffen, 
wenn  er  ernstlich  die  Absicht  gehabt  hätte,  das  Angebotene  zu  er- 
werben, bedarf  wohl  keines  Beweises.  Aus  diesen  und  den  andern 
oben  erwähnten  Ablehnungen  der  Kaufgebote  geht  unzweifelhaft 
hervor,  dass  die  Städte  keinen  Werth  auf  die  Erwerbung  der  Gulden- 
münze legten.  Die  Pfandsumme,  anfaugs  5450  Gulden,  worauf  später 
noch  1500  Gulden  geschlagen  wurdeu,3)  ist  nicht  so  hoch,  als  dass 
sie  nicht  von  den  Städten  Frankfurt  und  Nördlingen  hätte  gezahlt 
werden  können.  Welche  Gründe  der  Rath  für  seine  Ansicht  hatte, 
ist  uns  nicht  bekannt.  Wie  es  scheint,  hoffte  man  auch  ohne  directe 
Erwerbung  der  Gulden  münze  soviel  Einfluss  auf  die  Ausprägungen 
gewinnen  zu  können,  dass  die  Gulden  ihren  rechten  Gehalt  hatten, 
oder,  wenn  das  nicht  der  Fall  sein  sollte,  die  Thätigkeit  der  Münz- 
meister ganz  zu  hindern. 

')  Albrecht,  S.  39. 

*)  Eine  Gefälligkeit,  betreffend  die  Herrschaft  Falkenstein,  erklärt  sich 
Weinsberg  bereit  der  Stadt  Frankfurt  zu  erweisen.  Was  das  gewesen  sein  mag, 
vermag  ich  nicht  zu  sagen. 

»)  Albrecht,  S.  79  (Urkunde  Nr.  19  daselbst), 
vi«.  T 


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Obwohl  der  Rath  mehrmals  Befürchtungen  wegen  des  Ueber- 
gangs  der  kaiserlichen  Münze  an  Weinsberg  äusserte,1)  obwohl  oft 
mit  ihm  und  anderen  Städten  Verhandlungen  über  den  Ankauf  seiner 
Rechte  schwebten,  blieben  doch  Konrad  von  Weinsberg  und  seine 
Erben  Inhaber  der  kaiserlichen  Münzstätte. 

Die  im  Anhange  unter  Nr.  41  mitgetheilte  Urkunde  belehrt 
uns,  in  welcher  Weise  damals  Münzmeisterstellen  erworben  wurden. 
Thielniann  von  der  Winterbach,  Sohn  des  älteren  und  Bruder  d«*s 
jüngeren  Voss  von  der  Winterbach,  schloss  mit  dem  bisherigen  frank- 
furter Münzmeister  Stephan  Schorff  in  Gegenwart  der  rheinischen  Münz- 
beamten Gobel  Fische*)  zu  Bonn,  Clais  von  Wisse,  Bürger  zu  Koblenz, 
und  des  oben  genannten  stadt-frankfurtischen  Münzmeisters  Voss 
von  der  Winterbach  einen  Vertrag,  nach  welchem  sich  zwar  beide  um 
die  in  Frankfurt  von  dem  Herrn  von  Weinsberg  zu  vergebende  Münz- 
meisterstelle  bewerben  dürften,  aber  keiner  dem  geuannten  Herrn  für 
die  Verleihung  des  zu  erwerbenden  Amtes  mehr  als  500,  höchstens 
600  Goldeu  geben  (Leihen«)  dürfe.  Derjenige,  welcher  als  Müuz- 
meister  eingesetzt  wird,  soll  den  andern  als  gleichberechtigten  Theil- 
haber  des  Geschäfts  und  zwar  in  der  Form  eines  Gesellen  zulassen. 
Keiner  darf  seinen  Antheil  versetzeu  oder  verpfänden  und  sollte 
einer  von  ihnen  sterben,  »rfa  got  lange  vor  so  sollten  doch  ihre 
Erben  Theil  an  der  Münze  haben.  Für  den  Fall,  dass  Uneinigkeiten 
zwischen  Beiden  entstünden,  sollten  die  genannten  Zeugen  den  Streit 
schlichten,  auch  dann,  wenn  unvorhergesehene  Fälle  eintreten  sollten. 
Man  scheint  angenommen  zu  haben,  das.s  dem  Herrn  von  Weiusberg 
die  frankfurter  Münze  auf  5  oder  6  Jahre  verschrieben  sei  und  dass 
demgemäss  auch  ihre  Anstellung  auf  die  gleiche  Anzahl  von  Jahren 
erfolgen  würde. 

Dieser  Vertrag  ist  dem  frankfurter  Rathe  von  dem  Münzmeister 
Thielmann  von  der  Winterbach  zu  Wesel  überschickt  worden  mit 
der  Bitte,  ihm  zu  seinem  Rechte  zu  verhelfen.  Stephan  Schern*  näm- 
lich, der  das  Ziel  erreicht  hatte,  war  seinen  Pflichten  gegen  Thiel- 
niann nicht  nachgekommen. 

Durch  Urkunde  vom  Mittwoch  vor  unserer  Frauen  Tag  Würz- 
weihe (8.  August)   1431  erhielt  Stephau  Scherff  von   Reyss  das 


')  Urkunde  Nr.  :R  40,  48  im  Anlange. 

*)  Nach  einem  Briefe  Weinsberg's  aus  dem  Jahre  1482  ist  Fische  »rwwr 
herren  der  kurfursten  gesworner  brobierer  vnd  der  by  allen  brobacien  ist  von 
iren  wegen.* 


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Münzmeisteramt  in  Frankfurt  und  Nördlingen  auf  fünf  Jahre  unter 
der  Bedingung,  dass  die  Gulden  aus  19karätigem  Golde  geprägt  und 
von  jeder  Mark  vermünzteu  Goldes  1(t  Mark  als  Schlagschatz  ge- 
zahlt werde.  Von  dieser  Summe  wird  im  Nameu  Weinsberg's  in  den 
ersten  drei  Jahren  der  Lohn  des  Wardeius  bezahlt;  den  Rest  darf 
Stephau  Scherff  behalten,  bis  er  die  seinem  Herrn  vorgeschossenen 
500  Gulden  zurückerhalten  hat.  Wenn  die  Pfandschaft  eher  gelost 
würde,  als  die  500  Gulden  zurückgezahlt  sind,  versprach  Weinsberg  den 
Rest  baar  zu  erlegen.  Dieser  soll  auch  das  Recht  —  eigentlich  müsste 
es  heissen:  Pflicht  —  haben,  den  Münzraeister  zu  vertheidigen  vor 
dem  Bürgermeister  uud  Rath  der  Stadt  Frankfurt  im  Namen  des 
Königs  und  seinem  eigenen  als  des  heiligen  römischen  Reichs  Erb- 
kämmerer. Scherff  hat  schon  vorher  gewusst,  dass  er  sich  wegen 
geringhaltiger  Gulden  werde  vertheidigen  müssen. 

Jedenfalls  hat  die  Ausmünzung  gleich  nach  dem  8.  August  1431 
für  Weinsberg's  Rechnung  begonnen,1)  wenn  ich  es  auch  erst  vom  Früh- 
jahr 1432  an  direkt  nachweisen  kanu.  Bei  der  Guldenprobe  ju  der 
alten  (Herbst-)  Messe  1432  werden  nämlich  schon  mehrere  Sorten 
vor  der  alten  Messe  geprägter  Gulden  angeführt. 

Welches  Gepräge  die  ersten  Weinsbergischen  Gulden  vou  1431 
nnd  1432  gehabt  haben,  lässt  sich  nicht  nachweisen.  Jedenfalls  hat 
Konrad  die  städtischen  Stempel  mit  dem  stehenden  Kaiser  nicht  ge- 
brauchen lassen ;  der  Rath  hätte  es  übrigens  wohl  auch  nicht  gestattet, 
so  dass  die  Benutzung  älterer  Stempel,  die  vor  1429  üblich  waren, 
als  das  Wahrscheinlichste  augesehen  werden  muss,  bis  die  neuen  fertig 
waren.  Von  1432  an  findet  man  eine  kleine  Veränderung  des  Ge- 
präges. Man  hatte  nämlich  dem  h.  Johannes  unter  die  Füsse  ein 
ö  gesetzt,  welches,  wenn  es  mehr  als  ein  willkürlich  gewähltes  Zeichen 
zur  Unterscheidung  der  Serie  ist  uud  eiue  Bedeutung  haben  Bollte, 
nur  in  Conrad  (von  Weinsberg)8)  ergänzt  werder  kann.  Der  Münz- 
meister war  Stephan  Scherff,  der  Stempelschneider  der  frankfurter 
Bürger  und  Goldschmied  Bartholmäus,3)  auf  keinen  von  beiden 
passt  der  Buchstabe.  Ebensowenig  darf  mau  das  Q  für  D  halten 
uud  auf  Dernbach,  den  Wardein,  schliessen,  wie  Herr  Dr.  Rüppel 


')  Aus  einer  Notiz  in  den  »Extracten«  der  RathBprotokolle  geht  hervor, 
dass  Stephan  Scherff  nach  Uebi'rtragung  der  Münze  an  den  Herrn  von  Weins- 
berg seine  Thütigkcit  ununterbrochen  fortgesetzt  hat.  • 

•)  Schon  früher  hatte  Weinsberg  gewünscht,  sein  »Zeichen«,  d.  h.  seinen 
lluchstaben  auf  die  Gulden  gesetzt  su  sehen. 

s)  Albrecht,  S.  18. 

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—    100  — 


thnt,  denn  in  der  Urkunde  Nr.  44  heisst  es  ausdrücklich,  man  soll 
ein  0  zwischen  die  Fasse  setzen. 

Obwohl  die  Stadt  formell  keinen  Einfluss  auf  die  kaiserliche 
Münze  hatte,  ist  er  ihr  doch  thatsächlich  geblieben,  wie  aus  dem 
häufigen  Briefwechsel  über  dieselbe  zwischen  ihr  und  dem  Herrn  von 
Weinsberg  hervorgeht.  Der  Umstaud,  dass  Frankfurt  als  wichtigster 
Geldmarkt  für  ein  weites  Gebiet  bestehen  blieb,  ganz  unabhängig 
davon,  ob  die  kaiserliche  Münze  der  Stadt  oder  dem  Herrn  von  Weins- 
l>erg  anvertraut  war,  sicherte  den  Leitern  dieser  massgebenden 
liandelstadt,  dem  Bürgermeister  und  Rath,  den  gebührenden  Einfluss, 
und  zwar  um  so  mehr,  als  der  Herr  von  Weinsberg  nicht  auwesend 
war  und  sich  immer  des  Raths  zur  Wahrung  seiuer  Rechte  gegen- 
über dem  Münzmeister  bedienen  musste.  Zudem  hatte  sie  die  Gerichts- 
barkeit und  Polizeigewalt  innerhalb  ihres  Gebietes,  bis  zu  einem 
gewissen  Grade  auch  über  die  Münze,  obwohl  diese  eine  Ausnahme- 
stellung besass.  Dieses  vorausgeschickt,  wird  man  es  begreiflich 
tinden ,  dass  Weinsberg  es  niemals  dahin  bringen  konnte,  das  von 
ihm  gewünschte  Gepräge  auf  die  Gulden  gesetzt  zu  sehen.  Unter 
dem  10.  November  1432  schrieb  er  dem  frankfurter  Rathe,  er  habe 
dem  Stempelschneider  (*ysengreber<*.)  befohlen,  von  Stund  an  die  Stempel 
zu  verändern.  Von  jetzt  ab  solle  auf  der  einen  Seite  ein  Reichs- 
apfel wie  bisher  stehen  und  auf  der  andern  Seite  (statt  des  bis  dahin 
üblichen  St.  Johannis)  das  Bild  des  Kaisers  mit  einem  Scepter  und 
zwischen  seinen  Beiueu  ein  Q  zur  Unterscheidung  der  neuen  Gulden. 
Die  Umschrift  solle  dieselbe  bleiben  wie  bei  den  vorigen  Gulden. 
Sobald  die  neuen  Eisen  fertig  sein  würden,  soll  der  Wardein  die 
alten  dem  Rath  übergeben  und  nur  jene  benutzen  lassen.  In  der- 
selben Angelegenheit  schrieb  Weinsberg  am  13.  December  1432.  Er 
meint:  Wenn  mau  jetzt,  da  die  Apfelgulden  verboten  sind,1)  den 
Reichsapfel  fortliesse,  so  würde  man  allgemein  sagen,  die  bisher  ge- 
prägten Appelgulden-  sind  schlecht.  Ausserdem  sähe  der  König  den 
Reichsapfel  sehr  gern  auf  den  Münzen.  Weiter  meint  er,  wenn  er 
nach  Frankfurt  käme,  um  dort  die  Sache  zu  berathen,  werde  er  d  a  s 
ausführen,  worüber  sie  (Weinsberg  und  der  Rath)  sich  einigen  würden. 

Es  ist  der  alte  Guldentypus,  wie  schon  gesagt,  beibehalten  worden, 
mit  der  kleinen  oben  angegebenen  Veränderung.  Die  Stadt  Hess 
ihren  Vorschlag,  den  von  vielen  schlecht  prägenden  Städten  gebrauchten 
Reichsapfel  fortzulassen,  fallen;  Weinsberg  verzichtete  auf  das  von 


)  Urkunde  Nr.  47 


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—    101  - 


ihm  vorgeschlagene  königliche  Bild  und  liess  den  bisher  gebrauchten 
St.  Johannes  wieder  auf  die  Gulden  setzen.    Es  ist  also  der  im 
Archiv  für  Frankfurts  Geschichte  und  Kunst,1)  alte  Folge  Bd.  IV 
Tafel  I  Nr.  2  abgebildete  Gulden  in  der  kurzen  Zeit  von  1432  bis 
1433  (Signum  d\s  Kaiserkrönung)  geschlagen  worden  und  seine  Selten- 
heit darum  wohl  zur  Genüge  erklärt.    Dass  diese  Gulden  mit  dem 
0  wirklich  1432  geprägt  sind,  geht  aus  der  Urkunde  Nr.  46  hervor, 
worin  Nürnberg  sich  bei  Frankfurt  über  die  letztgeprägten2)  Gulden 
beklagt,  nämlich  die  mit  dem  Q  zwischen  den  Füssen  des  heiligen 
Johannes,  die  mit  der  Krone  und  eine  dritte  nicht  näher  bezeichnete 
Art,  welche  den  Reichsapfel  hat.    Die  letztere,  welche  möglicher- 
weise ein  Falschmünzerprodnkt  ist,  soll  nur   15  statt   19  Karat 
fein  Gold  in  einer  Mark  (von  24  Karat)  halten.    Wenn  nicht  alle 
drei  Arten,  so  doch  die  beiden  erstgenannten  sind  sicher  in  Frank- 
furt geschlagen  und  zwar  von  dem  unredlichen  Münzmeister  Stephan 
Scherff.    Dass  der  frankfurter  Rath  nicht  die  Schuld  trägt  an  der 
Geriughaltigkeit  der  Gnlden  mit  der  Krone,  obwohl  diese  damals 
geprägt  worden  sind ,  als  die  Mtiuze  der  Stadt  übergeben  war,  das 
bezweifelte  der  nürnberger  Rath   nicht.    Die   »Ungerechtigkeit  der 
Münze«  hat  allein  der  Müuzmeister  verschuldet,  der  vielleicht  in 
ähnlicher  Weise,  wie  S.  03  erzählt  ist,  eine  zu  geringhaltige  Nadel 
hergestellt  hatte  und  nun  nach  dieser  die  Gulden  prägte. 

Wie  Frankfurt  dem  Herrn  von  Weinsberg  in  freundschaftlicher 
Weise  mittheilte,  waren  die  Gulden  der  königlichen  Müuzstätten  zu 
Basel,  Nördlingen,  Nürnberg  und  Frankfurt,  welche  gewöhnlich  Appel- 
gulden genannt  wurden  (wegen  des  auf  ihnen  befindlichen  Reichs- 
apfels), schon  1432  von  den  rheinischen  Kurfürsten  als  gesetzliches 
Zahlungsmittel  verboten  worden.  Der  frankfurter  Rath  war  merk- 
würdiger Weise  eher  als  jeder  Andere  von  dem  Verbot,  welches  ohne 
besondere  Begründung  erlassen  wurde,  unterrichtet.  Fast  sieht  es  aus, 
als  habe  der  frankfurter  Rath  zum  Erlass  des  Verbots  der  weins- 
bergischen  Gulden  beigetragen.  Er  erkundigte  sich  bei  dem  baseler 
Müuzmeister  Peter  Gatz,  der  früher  in  gleicher  Eigenschaft  in 
Frankfurt  thätig  gewesen  war,  was  des  Königs  Statthalter,  Herzog 
Wilhelm  von  Baiern,  zu  dem  Verbote  gesagt  habe  und  was  er  den 
Kurfürsten  darüber  geschrieben  habe.  Gatz  möge  sofort,  was  er  über 


')  Herrn  Dr.  Eulers  Aufeatz  über  die  frankfurter  Goldmünzen. 
*)  Wären  es  nicht  die  letztgeprägten  Gulden,  so  würde  man  sich  schon  früher 
beklagt  haben. 


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-    102  - 


diese  Angelegenheit  erfährt,  nach  Frankfurt  melden,  »darnach  ecz- 
lichen  masse  zurichten.  Und  koste  das  etwas,  dem  boten  ivult-en  wir 
gerne  Ionen.«  l)  Wenn  dem  Rathe  nicht  sehr  viel  an  der  erbetenen 
Mittheilung  gelegen  hätte,  würde  er  sich  wohl  kaum  so  aus- 
gedrückt haben. 

Peter  Gatz  hatte  Ende  1432  bei  dem  Käthe  in  Frankfurt  an- 
gefragt, warum  die  Appelguldeu  verboten  seien  und  dabei  bemerkt, 
Herzog  Wilhelm  von  Baiern,  des  Königs  Statthalter,  verdriesse  das 
Verbot  sehr  und  derselbe  sei  der  Ansicht,  dass  man  ihm  vor  Erlass 
desselben  die  Mäugel  der  Gulden  hätte  melden  sollen,  ehe  sie  sammt 
und  sonders  als  Zahlmittel  verboten  würden. 

Das  Schreiben  Herzog  Wilhelms  habe  ich  nicht  fiuden  können. 
Der  Verlauf  des  von  Zeit  zu  Zeit  wiederkehrenden  Streites  über  die 
Geriughaltigkeit  der  königlichen  Gulden  und  ihren  Umlauf  in  den 
kurfürstlichen  Landen  ist  derselbe  wie  in  allen  ähnlichen  Fällen 
während  des  Mittelalters  —  es  blieb  beim  Alten.  Weinsberg  wusste 
sich  sehr  gut  zu  vertheidigen.    Wie  er  auch  Frankfurt  mittheilte, 2) 
habe  er  alles  auf  das  beste  eingerichtet,  Münzmeister,  Wardein  und 
Eisenschneider,  sämmtlich   frankfurter  Bürger,  seien  vereidigt  auf 
ihre  Pflicht,  die  Gulden  uach  Gewicht  und  Gehalt  nach  Vorschrift 
gerecht  zu  prägen;    hätte  sich  irgend  einer  gegen  des  Königs  Ge- 
bot vergangen,  so  solle  er  bestraft  werden.  Uebrigeus  beklagte  er  sich, 
dass  er  niemals  zur  Münzprobe  der  rheinischen  Kurfürsten  einge- 
laden worden  wäre,  und  es  sei  doch  sehr  ungerecht  von  diesen,  ohne 
rechtliche  Untersuchung  die  Münze  des  Kaisers,   vou   dem  jedes 
Münzrecht  herrührt,  »abzuthun« .  Zur  Untersuchung  der  Sache  setzte 
er  einen  Probationstag  auf  Montag  nach  dem  Sonntag  Judica  (30. 
März)  1433  au,  zu  welchem  die  rheiuiseben  Wardeine  eingeladen 
wurden.  Wie  die  Sache  weiter  verlaufen  ist,  lässt  sich  nach  Urkunden 
leider  nicht  feststellen.    Wahrscheinlich  prägte  Scherff  einige  hoch- 
haltige Gulden,  welche  bei  der  Probe  natürlich  als  »gerecht«  be- 
funden wurden.  Weinsberg  konnte  mit  Leichtigkeit  seine  Unschuld 
beweisen,  wie  er  es  in  vielen  Schreiben  an  die  Kurfürsten  gethan 
hatte,3)  und  Gatz  wird  sich  wohl  mit  der  damals  üblicheu  Ausrede, 
die  geringhaltigen  Gulden  seien  nicht  von  ihm  geprägt,  geholfen 
haben.   Genug,  man  konnte  den  Schuldigen  nicht  finden.    Auch  in 

l)  Datum  in  die  sti.  Erhardi  confess.  (8.  Jan.)  1433. 
»)  Siehe  Weinsberg's  Brief  Ober  dieselbe  Angelegenheit  an  den  Kurfürsten 
und  Pfalzgrafen  Ludwig  bei  AI  brecht  S.  72,  Urkunde  Nr.  15  daselbst. 
8)  Siehe  darüber  AI  brecht,  Seite  18-21. 


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Basel  wurden  die  Gulden  probirt,  sogar  in  Gegenwart  des  Königs, 
vieler  Theilnehmer  desCoucils  und  mehrerer  Mitglieder  des  städtischen 
Raths.  Das  Resultat  war  dasselbe  wie  in  Frankfurt  —  die  Gulden 
wurden  für  gut  befunden  und  damit  musste  das  Verbot  der  Kur- 
fürsten aufgehoben  werden,  oder  es  wäre  von  selbst  gefallen.  Mau 
scheiut  damals  wirklich  die  Gulden,  weuu  auch  nicht  am  Gehalt,  so 
doch  am  Gewicht  gemindert  zu  haben,  denn  der  Herr  von  Weins- 
berg hat  nach  dem  Protokoll  über  die  Berathuug  der  Städte  zu 
Frankfurt  am  Donnerstag  vor  Cautate  (7.  Mai)  1433  vorgeschlagen, 
man  solle  68  Gulden  aus  der  Mark  schlagen,  während  die  Städte 
nur  66*  i  Stück  aus  derselben  Gewichtsmeuge  geprägt  wissen  wollten. 
Die  r  Rathsboten«  einigten  sich  denn  auch  darüber,  dass  man  nur 
Gulden  mit  diesem  Gehalt  und  Gewicht  für  voll,  die  andern  nur 
nach  Verbältniss  ihres  Werths  annehmen  wolle. 

Während  die  rheinischen  Kurfürsten  und  die  Handelsstädte  sich 
oft  über  die  Gulden  der  königlichen  Miinzpächter  gewiss  nicht  immer 
ohne  Grund  beklagten,  habe  ich  keine  einzige  Beschwerde  über  die 
Gulden  des  Pfalzgrafeu  Stephau  zu  Simmeru  gelesen,  welcher  nach  Ur- 
kunde Nr.  48,  datirt  vom  2.  Januar  1434,  kurz  vorher,  also  1433,  eine 
Guldenniüuze  augelegt  uud  diese  in  Thätigkeit  gesetzt  habe,  wozu 
er  wegen  des  »Fürstenthums«  uud  durch  kaiserliche  Bewilligung  be- 
rechtigt sei.  Da  seine  Gulden  so  gut  seien  und  sein  sollten  wie  die 
der  rheinischen  Kurfürsten,  so  bäte  er  Frankfurt,  sie  als  gültiges 
Zahlungsmittel  zuzulassen.  Darauf  antwortete  ihm  der  Rath,  er  wolle 
die  Gulden  gern  zulassen,  wenn  sie  19  Karat  fein  Gold  hielteu. 
Pfalzgraf  Stephans  Gulden  sind,  das  muss  man  zu  ihres  Herrn  Ruhm 
sagen,  immer  gerecht  befunden  worden.  Wie  sorgsam  er  auf  die 
Ausprägung  achtete,  beweist  u.  A.  die  Urkunde  Nr.  51.  Stephan 
begnügte  sich  nicht  damit,  durch  einen  eigenen  Wardein  für  genaue 
Beachtung  der  gesetzlichen  Bestimmungen  über  den  Feingehalt  zu 
sorgen,  er  Hess  sogar  noch  zur  grösseren  Sicherheit  und  besseren 
Kontrolle  von  Frankfurt  einen  Goldschmied  und  Wardein  (Bernhard 
Dernbach)  kommen.  Wie  1437  wird  das  wohl  noch  später  geschehen 
sein,  wenn  mir  auch  nur  noch  einmal  ein  ähnlicher  Brief  an  den  frank- 
furter Rath  aus  dem  Jahre  1457  von  demselben  Pfalzgrafen  Stephan 
vorliegt,  worauf  Frankfurt  antwortete,  dass  der  alte  Bernhard  Dern- 
bach Alters  wegen  etwas  schwach  sei  uud  nicht  reisen  könne;  doch 
werde  sein  gleichnamiger  Sohn  kommen. 


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1436-1440. 

1436,  am  Samstag  nach  Mariä  Lichtmess  (3.  Febr.),  waren  den 
beiden  Müuzmeistern  Peter  Gatz  und  Stephan  Scherff  die  Golden- 
raiinzen  zu  Basel,  Frankfurt  und  Nördlingen  auf  weitere  vier  Jahre 
verschrieben  worden.1)    Ehe  aber  die  darüber  ausgestellte  Urkunde 
den  Genannten  übergeben  werden  konnte,  war  »Intrag  in  die  Sachen 
gevallen  und  hindernyssc.*)    Stephan  hatte  nämlich  aus  Frankfurt 
fliehen  müssen,  weil  man  ihm  unerlaubte  Beziehungeu  zu  Eugel, 
dem  Weibe  des  jüngeren  Walter  Schwarzenberger,  vorwarf,  in  Folge 
dessen  er  in  Frankfurt  seines  Lebeus  nicht  sicher  war.   Diesen  Grund 
seiner  Flucht  gibt  er  selbst  an.3)    Weinsberg  dagegen  beschuldigt 
ihn  eines  Münzvergehens  und  fordert  als  Ersatz  für  den  durch  Scherff 
ihm  und  dem  Kaiser  zugefügten  Schadeu  dessen  Habe,  besonders  das 
Münzhaus,  genannt  zur  Weinrebe  (Töngesg.  61,  nach  Battonn  Bd.  II. 
214).    Die  Stadt  machte  Schwierigkeiten;  sie  wollte  die  Sache  von 
ihrem  Gericht  entschieden  haben.  Weinsberg  aber  brauchte  sogleich 
das  Münzhaus  und  dessen  Einrichtung;  er  mochte  die  immerhin  zweifel- 
hafte Entscheidung,  welche   bei   dem  damaligen  Gerichtsverfahren 
auch  noch  ausserordentlich  verzögert  werden  konnte,  nicht  abwarten 
und  nahm  ohne  weiteres  des  flüchtigen  Münzmeisters  Haus  au  sich. 
Die  Streitigkeiten  über  das  Eigenthnm   des  Münzmeisters  Schert! 
dauerten  längere  Zeit,  theils  vor  dem  kaiserlichen  Gericht  in  Frank- 
furt, theils  vor  dem  Concil  in  Basel.    Scherff,  der  sich  als  clericus 
Coloniensis  diocesis,  an  ein«T  andern  Stelle  *accolitus  vnd  auch  clericus 
geioyht*  bezeichnet,  hatte  nämlich  das  geistliche  Gericht  angerufen, 
weil  er  von  diesem  leichter  als  in  Frankfurt  eine  für  ihn  güustige 
Entscheidung  zu  erhalten   hoffte.    Weinsberg  hatte   sich  indessen, 
wie   schon   oben   berichtet   worden,   des    genannten   Hauses  zur 
Weinrebe  bemächtigt  und  erhielt  sich  auch  darin  durch  Unter- 
stützung der  Könige  Sigmund  und  Albert.    Stephan  Scherff  wurde 
von  dem  geistlichen  Gericht  an  das  weltliche  gewieseu  und  seine 
Sache  in  Frankfurt  am  Main  1437  am  25.  Juli,  St.  Jacob,  verhandelt. 
Weinsberg   erklärte    dabei,    die    Forderuugen   derjenigen,  welche 
Ansprüche    an    Scherff s    Eigenthum   machten ,    würden    nur  im 
Interesse   ScherfFs  gestellt,   um    ihm   möglichst   viel   zu  retten; 
sie  müssten  daher  zurückgewiesen  werden.    Des  Münzmeisters  Haus 


•)  Albrecht,  Urkunde  Nr.  21  8.  82. 
')  Albrecht,  S.  26. 
»>  Urkunde  Nr.  50. 


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—    105  — 

uud  anderes  Eigenthum  sei  ihm  des  »Schirmes  wegen*  wie  einem 
Lehnsherrn  übertragen  worden  und  jetzt  ihm  und  dem  Reiche 
verfallen.  Die  Sache  dürfe  daher  nicht  mehr  vor  dem  Gerichte  ver- 
handelt werden,  da  der  Kaiser,  »von  dem  alle  Gerichte  kommen,*  die 
Sache  schon  entschieden  habe.  Als  Scherff  unter  dem  vom  kaiser- 
lichen Gerichte  ihm  ertheilten  Schutze  (mit  freiem  Geleit)  nach 
Frankfurt  kam,  um  seine  Sache  vor  Gericht  zu  vertreten,  zerschlug 
er,  als  er  seinen  Misserfolg  voraussah,  eine  Fensterscheibe,  in  welcher 
er  Weinsberg's  Wappen  sah.  Nach  Stephans  Abreise  bedrohte  dessen 
Freund,  Henne  Wyle,  den  neuen  weinsbergischen  MünzmeiHter ;  aber 
das  fruchtete  nicht.  Weinsberg  war  und  blieb  Inhaber  des  Hanses  zur 
Weinrebe,  wenn  er  auch  manchmal  recht  euergisch  seine  Ansprüche 
vertheidigen  *)  und  späterhin  sogar  König  Albrecht  in  seines  Käm- 
merers Iuteresse  an  den  frankfurter  Rath  sich  wenden  musste.  — 
1439  söhnten  sich  übrigens  der  Herr  von  Weinsberg  und  Stephau 
Scherff  wieder  aus.  Nach  Urkunden  im  frankfurter  Stadtarchive  war 
Stephan  1443  Mfinzmeister  in  Arnheim. 

1437  um  Jakobstag  (25.  Juli)8)  war  Konrad  von  Stege,  ein 
frankfurter  Bürger,  zum  weiusbergischen  Münzmeister  angenommen 
worden.  Der  Wardein,  Bernhard  Dernbach  und  der  Eisengräber 
oder  Stempelschueider  waren  gleichfalls  frankfurter  Bürger.  Wie 
Weinsberg  am  Samstag  vor  Martini  (9.  November)  1437,  an  den 
Rath  schreibt,  hatte  er  zu  allen  Zeiten  die  drei  genannten  Münz- 
beamten »allewegs  nach  eurem  Rathe  gesetzt,*  wodurch  erklärlich  wird, 
dass  die  Stadt  noch  fast  ebensoviel  Einflusa  auf  die  Münze  wie 
vor  der  Verpfändung  an  Weinsberg  besass. 

Am  9.  December  1437  war  Kaiser  Sigmund  gestorben  und  damit 
hätten  die  seinen  Namen  tragenden  Münzstempel  abgeschafft  wer- 
den sollen.  Doch  erst  im  darauffolgenden  Jahre  mittelst  Brief 
vom  17.  Januar3)  gab  Weinsberg  den  Befehl,  neue  Stempel  zu 
schneiden,  welche  auf  der  einen  Seite,  wo  das  Bild  St  Johannis 
steht,  dessen  Namen :  S.  Johannes  Baptista  —  auf  der  andern  den 
Reichsapfel  mit  der  Umschrift:  moneta  nova  frankenforden.  tragen 
sollten.  Diese  neuen  königlichen  Sedisvacanzgulden,  wie  man  sie 
nennen  könnte,  sollten  solange  geschlagen  werden,  »bis  unser  Herr- 
gott der  heiligen  Christenheit  ein  einig  haupt  eu   einem  römischen 


l)  Urkunde  Nr.  49  und  in  betreff  des  Vorhergehenden  auch  Albrecht  S.  2.1— 34. 
•)  Albrecht  S.  28. 
»)  Urkunde  Nr.  52. 


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Könige  gegeben*  habe.  Vorbehalten  wird  die  Veränderung  des  Ge- 
präges nur  für  den  Fall,  dass  er  sich  mit  den  rheinischen  Kurfürsten 
über  eiu  anderes  einigen  werde,  wenn  er  mit  diesen  an  dem  Sonntag 
Ileminiscere  (9.  März)  nach  Frankfurt  komme  wegen  der  Königswahl. 

Am  Schlüsse  seines  Briefes  vom  17.  Januar  1438  empfahl 
Weiusberg  seinen  Münzmeister  in  Frankfurt  dem  Schutze  des  dortigen 
Raths.  Diese  auffallende  Stelle  wird  durch  Briefe  des  Pfalzgrafen 
und  des  Erzbischofs  von  Mainz  an  Frankfurt  erklärt.  Beide  Fürsten 
verlaugten  nämlich  bis  zur  Wahl  des  neuen  Königs  die  Verwaltung 
der  kaiserlichen  Münzstätten  und  der  Erzbischof  von  Mainz  verbot 
geradezu  durch  ein  Schreiben  vom  31.  März  1438  die  Ausprägung 
der  Gulden  in  Frankfurt.  Durch  denselbeu  Brief  erfahren  wir  zu- 
gleich, dass,  wenn  das  dem  Bischof  zu  Ohren  gekommene  Gerücht 
auf  Wahrheit  beruhte,  der  frankfurter  Münzmeister  gegen  das  Ver- 
bot des  Herrn  von  Weinsberg  die  Gulden  noch  bis  in  den  Mär/. 
1438  hineiu  mit  den  alten,  den  Namen  Sigmunds  tragenden  Stempeln 
versehen  halte.  Die  Stempel  zu  den  königlichen  Sedisvacanzgulden 
scheinen  daher  garnicht  geschnitten,  sicherlich  nicht  benutzt  worden 
zu  sein,  denn  in  dem  schon  genannten  Briefe  vom  31.  März  1438 
beschwert  sich  der  mainzer  Erzbischof  auch  darüber,  dass  der  Müuz- 
meister  schon  Gulden  mit  dem  Namen  des  kurz  vorher,  am  18. 
März,  erwählten  Königs  Albrecht  schlage.  Es  lässt  sich  demnach 
nur  voraussetzen,  dass  man  schon  vor  der  Wahl  Albrechts  Stempel 
mit  dessen  Namen  geschnitten  und  auch  schon  vor  oder  kurz  nach 
formeller  Vollziehung  des  Wahlacts  benutzt  habe.  Albrechts  Gulden 
tragen  auf  der  einen  Seite  den  Namen  des  Königs  und  im  Felde  den 
Reichsapfel  im  runden  Dreipass,  aaf  der  audern  wie  bisher  St. 
Johannes  mit  dem  Lamm  und  die  Bezeichnung  der  Münzstätte  in 
der  Umschrift.  Diese  Gulden  sind  selten,  da  Albrecht  schon  am 
27.  October  1439  starb. 

Nach  Albrecht's  Mittheilungen  zur  Geschichte  der  Reichsmünz- 
stätten  (S.  38)  waren  in  Fraukfurt  von  Mittwoch  vor  dem  h.  Oster- 
tag  (9.  April)  1438  bis  auf  Donnerstag  nach  St.  Jakobstag  (30. 
Juli)  1439  verprägt  worden  672  Mark  und  vou  da  bis  auf  Samstag 
vor  Martini  (7.  November)  1439  ferner  235  Mark,  zusammen  907 
Mark,  welche,  da  aus  der  Mark  sicherlich  6S  Gulden  hervorgingen, 
61,676  Gulden  darstellen.  Vom  7.  November  1439  bis  3.  April  1441 
ruhte  die  Tbätigkeit  der  Münze,  wie  Albrecht1)  mittheilt. 


')  Albrecht  8.  38. 


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-    107  - 


1440-1448. 

Die  Nachrichten  über  die  frankfurter  Münze  iu  der  Regierungs- 
periode König  Friedrichs  III.  fliesseu  viel  weniger  reichlich  als  iu 
der  Zeit  vor  ihm.  Das  liegt  offenbar  daran,  dass  die  Münzthätig- 
keit  in  gleich  massiger,  ungestörter  Weise  vor  sich  ging.  Konrad 
von  Weinsberg  blieb  Inhaber  der  kaiserlichen  Münzstätten,  obwohl 
er  sie  lieber  gegen  Herauszahlung  einer  entsprechenden  Summe 
abgetreten  hätte.  Die  nach  Albrecht  (S.  34)  vorgenommene  Ver- 
pfandung der  frankfurter  (und  nördlinger)  Münzstätte  au  den  Pfalz- 
grafen ist  von  keinem  wahrnehmbaren  Einflüsse  gewesen,  weder  auf 
die  Typen  der  Müuzen,  noch  die  Stellung  der  Münzbeamten  oder 
gar  die  Verantwortung  für  deren  Thätigkeit. 

1444  am  14.  Februar1)  theilte  Weinsberg  dem  frankfurter  Rath 
mit,  dass  er  mit  den  rheinischen  Kurfürsten  übereingekommen  sei, 
die  Guldenprobeu  iu  jeder  Messe  zu  Frankfurt,  also  nicht  mehr, 
wenigstens  nicht  ausschliesslich  in  einer  der  Städte  Bingen,  Wesel, 
Bacherach,  Koblenz  uud  Bonn  vorzunehmen.  Demgemäss  ersuchte 
er  *  freundlich  und  dienstlich,*  dem  heiligen  römischen  Reiche  zu 
Ehren,  den  Kurfürsten  und  ihm  zu  Liebe  zu  rathen,  zu  helfen  und 
alles  zu  besteilen,  was  dazu  nothwendig  ist,  besonders  einen  Ofen. 
Schliesslich  machte  er  den  Rath  auf  die  Ehre  aufmerksam,  welche 
damit  der  Stadt  Frankfurt  widerfahre.  Man  führte  also  das,  was  die 
Städte  schon  vor  vielen  Jahren  im  Interesse  der  Sache  vorgeschlagen, 
die  Kurfürsten  aber  auszuführen  abgelehnt  hatten  (um  ihreu  Hoheits- 
rechten selbst  dem  Scheine  nach  nichts  zu  vergeben),  erst  sehr  viel 
später  aus.  Offenbar  war  man  zu  diesem  Entschluss  gekommen, 
weil  mit  den  Messbesuchern  aus  aller  Herren  Ländern  auch  deren 
geringhaltige  Gulden  in  Frankfurt  zusammenströmten.  Untersuchte 
man  diese  gleich  au  der  Quelle  bei  ihrem  Eintritt  in  den  Verkehr 
und  erliess  die  dadurch  nöthig  gewordenen  Bekanntmachungen, 
so  konnte  mau  hoffen,  dem  Uebelstande  soweit  möglich  schnell 
und  mit  sicherem  Erfolge  abzuhelfen.  Die  meisten  schlechten 
Gulden  kamen  aus  den  Niederlaudeu,  wie  aus  dem  starken  Brief- 
wechsel der  deutschen  Städte  unter  einander  hervorgeht.  Diese 
niederländischen  uud  niederrheinischen  Gulden  trugen  gewöhnlich 
ein  dem  der  kaiserlichen  Gulden  sehr  ähnliches  Gepräge  oder  ahmten 
genan  das  der  kurfürstlichen  nach.  So  schrieb  Frankfurt  1445  au 
Ulm,  es  habe  gehört,  dass  in  den  Niederlanden  allerlei  böse  Gulden 

')  Urkunde  Nr.  53. 


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-    108  — 


geschlagen  würden;  man  habe  sich  erkundigt,  aber  nicht  erfahren 
können,  Ton  wem  sie  herrühren.  Ebensowenig  könne  der  Rath  das  Ge- 
präge beschreiben,  da  zwischen  den  rechten  ünd  den  nachgemachten  kein 
»rechter  Unterschied*  zu  finden  sei.  Sicherlich  gehören  die  Frauecker- 
schen  Gulden1)  unter  aodern  auch  hierher.  Die  bedeutenderen  Handels- 
städte Hessen  mehrmals  im  Jahre  die  nen  auftauchenden  Gnlden  unter- 
suchen und  machten  sich  gegenseitig  über  das  Gefundene  Mittheilnng. 

So  hatte  Köln  dem  frankfurter  Rathe  mitgetheilt,  dass  die  lüne- 
burger Gulden  nicht  so  seien,  dass  man  sie  für  »Währtmgsgtdden*1) 
nehmen  könne.  Sobald  Lüneburg  davon  hörte,  beschwerte  es  sich 
(1445)  bei  Frankfurt,  Es  erklärte,  was  man  durch  die  Probe  gefunden 
habe,  wolle  es  nicht  bezweifeln,  aber  man  habe  nicht  die  rechten 
Gulden  uutersucht,  sondern  die,  welche  *von  Missethätern  auf  unser» 
Schlag  geschlagen*  werden.  Dabei  sandte  es  einige  echte  lüneburger 
Gulden  zum  Verwahren  und  zur  Probe. 

Die  Nachahmungen  der  besseren  Gnlden,  also  auch  der  rhein- 
kurfürstlichen  und  frankfurter,  muss  eine  ungeheure  gewesen  sein. 
Fort  und  fort  theilte  eine  Stadt  der  andern  das  Auftreten  neuer 
schlechter  Sorten  mit,  so  dass  1447  der  baseler  Bürgermeister  Arnold 
von  Ratperg  dem  frankfurter  als  einziges  noch  übriges  Aushülfsmittel 
den  Vorschlag  machte,  die  kaiserlichen  Münzen  bei  ihnen  und  in 
Nördlingen  an  sich  zu  bringen.  Er  führte  bei  dieser  Gelegenheit  aus, 
dass,  wenn  sie  durch  Uebernahme  der  Münzanstalten  auch  Schaden 
leiden  sollten,  dieser  doch  immer  noch  geringer  sein  würde  als  der, 
den  sie  jetzt  tragen  müssteu.    Weinsberg  muss  seitens  des  baseler 
Rathes  von  dessen  Absicht  in  Kenntniss  gesetzt  gewesen  sein,  denn 
jener  meint,  Weinsberg   werde   auch   in  der   nächsten  (Herbst-) 
Messe  seine  Boten  deswegen  nach  Frankfurt  senden.    Wie  ich  schou 
mehrmals  erwähnt  habe,  blieb  trotz  alledem  die  Münze  in  den  Hän- 
den Weinsberg's.    Im  Herbst  14473)  verboten  auch  die  rheinischen 
Kurfürsten  die  in  den  Reichsstädten  Frankfurt,  Basel,  Nördlingen, 
Lüneburg,  Hamburg  und  Dortmuud  geschlagenen  Gulden.  Frank- 
furt und  die  daselbst  versammelten  Städteboten  beriethen  über  diese 
Sache  und  machten4)  den  König  Friedrich  und  den  Herrn  vou  Weins- 
berg auf  die  schwereu  Folgen  aufmerksam,  welche  eintreten  würden, 
wenn  nach  dem  Gebote  der  Kurfürsten  die  »von  dem  Kaiser  und 

l)  Archiv  für  Frankfurts  Geschichte  und  Kunst.  Alte  Folge  Heft  IV.  Nr.  11. 
*)  Gulden,  die  ihr  rechtes  Gewicht  und  Gehalt  bähen. 
')  Albrecht,  S  43. 

4)  Datum  feria  tercia  post  martini  episcopi  (14.  Nov.)  Anno  1447. 


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Reich  geschlagenen  Gulden*  zu  20  statt  wie  bisher  zu  24  Weiss- 
pfeuuigen  oder  24  Schillingen  frankfurter  Währung  genommen 
werden  sollten.  König  Friedrich  befahl  darum  sofort,1)  die  Appel- 
gulden sollten  zu  24  Weisspfennigen  oder  »soviel  andere  Mimt**) 
wie  bisher  genommen  werden. 

Nebenbei  will  ich  hier  noch  zweier  frankfurter  Schreiben  er- 
wähnen. In  dem  einen')  wird  dem  Rath  der  Stadt  Göttingen  niit- 
getheilt,  in  letztvergangener  Herbstmesse  sei  dem  königlichen  Münz- 
meister Konrad  von  Stede  (soll  heissen  Stege)  ausser  vielen  Gold-  und 
Silberkleiuoden  auch  ein  versiegeltes  Packet  mit  Münzeisen  gestohlen 
worden,  welche  ein  gewisser  Clesschin  (junger  Klaus),  der  sich  nicht 
weit  von  Güttingen  auf  etlichen  Schlössern,  Hartenberg  und  Hauen- 
stein,  aufhalte,  öffentlich  gezeigt  habe.  Mit  Hinweis  auf  den  Scha- 
den, welcher  dem  Reich  durch  Missbranch  der  Münzeisen  entstehen 
könnte,  ersuchte  man  um  Festnahme  des  genannten  Clesschin. 

In  derselben  Angelegenheit  schrieb  der  frankfurter  Rath  auch 
nach  Eschwege,  weil  die  dortigen  Bürger  »Hans  und  Cristen  Kram- 
bach, gehrüder*  davon  wüssten,  und  bat  nach  den  Eisen  zu  forschen 
und  an  sich  zu  nehmen  (24.  Februar  1449).  Wenn  sich  frankfurter 
Gulden  finden  sollten,  die  viel  weniger  au  Goldgehalt  besitzen,  als 
der  Zeit  ihrer  Prägung  entspricht,  so  wird  man  annehmen  können, 
dass  einzelne  von  solchen  gestohlenen  Stempeln  abgeschlagen  sind. 
In  der  Revne  de  numi*matique  beige,  Band  III.  S.  400  ist  ein  altes 
Plakat  facsimilirt,  welches  niederländische  und  deutsche  Fälschungen 
rheiuischer  Goldgulden  abbildet.  Es  sind  Nachahmungen  von  Gulden 
der  Erzbischöfe  zu  Mainz  und  Köln,  sowie  der  Städte  Lüneburg, 
Hamburg  und  Frankfurt,  und  wird  von  ihnen  gesagt,  dass  einige 
auch  in  Göttiugen  gemacht  seien.  Die  Stücke  hätten  nach  den 
hinzugefügten  Anmerkungen  eiuen  Werth  von  fünf  (statt  24)  Weiss- 
pfennigen,  weil  »das  corpus  gantz  kupffcrin  vnd  uberguti*,  dagegen 
»der  raiff  vmbher  guldin  eins  lialben  halms  dick  «  Solcher  Plakate 
gibt  es  viele  aus  dem  XV.  und  XVI.  Jahrhundert. 

1448-1500. 

Konrad,  Herr  zu  Weinsberg,  schloss  nach  Albrecht  (Mitthei- 
lungen znr  Geschichte  der  Reichsraünzstätten  S.  44)  am  18.  Januar 
1448  sein  bewegtes  Leben.    Obwohl  er  ein  hohes  Alter  erreicht 

')  Gehen  zn  Neuenstadt  an  sant  Niclaustag  (6.  December)  1447. 
')  Oiler  eine  24  Weisspfennigen  gleiche  Summe  in  anderer  kleiner  Münzsorte. 
.  •)  Datum  in  die  Elisabethe  (19.  Nov.)  1448. 

• 


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-    110  — 


hatte,  hinterliess  er  nur  minderjährige  Sohne,  nämlich  Philipp  den 
älteren  und  Philipp  den  jüugeren.  Beide  waren  (nach  Urkunde 
Nr.  56,  58  und  59)  Brüder,  jedenfalls  aus  verschiedenen  Ehen,  da 
sie  gleiche  Namen  tragen.  Dass  die  beiden  Philippe  noch  minder- 
jährig waren,  geht  ans  dem  Briefe1)  des  Würzburger  Bischofs, 
Gottfried  IV.  von  Limpurg,  vom  Jahre  1452  hervor,  der  für  seine 
Vettern  die  Bestätigung  als  Inhaber  der  frankfurter  Münze  nach- 
suchen lassen  will.  Von  den  beiden  Philippen  wird  der  jüngere  in 
den  mir  bekannten  Urkunden  nur  bis  1465  (Urkunde  Nr.  62)  ge- 
nannt, von  1468  an  nur  der  ältere.  Neben  den  beiden  erwähnten 
Brüdern  wird  noch  Elisabeth,  verwittwete  Herzogin  zu  Sachsen, 
geborene  von  Weinsberg,  genannt.    (Urkunde  Nr.  56,  58,  59.) 

Ob  die  königliche  Münze  von  1448 — 1500  dauernd  in  Betrieb 
gewesen,  konnte  ich  nicht  feststellen ;  wahrscheinlich  hat  sie  einige 
Jahre  geruht,  aber  immer  wieder  wurde  sie  in  Thätigkeit  gesetzt. 
Wie  früher  liefen  oft  Klagen  über  die  frankfurter  (also  weinsberger) 
Gulden  ein,  oft  wurden  sie  von  den  rheinischen  Kurfürsten  verboten ; 
aber  diese  prägten  im  allgemeinen  nicht  besser  als  die  Weinsberger 
aus.  Absichtliche  Ausprägung  geringhaltiger  Gulden  kam  bei 
den  kurrheinischeu  wie  bei  den  frankfurter  Münzmeistern  vor. 
Diese  wie  jene  wurden  bestraft,  wenn  ihr  Verbrechen  bekanut 
wurde.  Die  auf  unsere  Tage  gekommenen  frankfurter  Gulden  erwei- 
sen sich  im  Durchschnitt  als  ebenso  gut,  wie  die  der  rheinischen 
Kurfürsten,  welche,  wie  bekannt,  ihre  Gulden  immer  niedriger  aus- 
prägen liessen,  als  sie  nach  dem  öffentlich  bekannt  gemachten 
Vertrage  zu  thun  versprochen  hatten.  Der  frankfurter  Münzmeister 
wusste  das  und  prägte  darum  ebenfalls  geringer  aus,  als  die  officielle 
Bestimmung  ihm  vorschrieb.  Dadurch  wird  es  erklärlich,  dass  die 
frankfurter  Gulden  mit  denen  der  rheinischen  Kurfürsten  immer  an 
Gehalt  übereinstimmten  und  ihnen  doch  der  Vorwurf  gemacht  wer- 
den konnte,  sie  seien  geringer  als  gesetzmässig.  So  drohen  z.  B. 
1465  (16.  September)  die  Erzbischöfe  Ruprecht  (Erwälter  und  Be- 
stätigter) von  Köln  und  Johann  von  Trier  dem  frankfurter  Käthe : 
wenn  der  frankfurter  Münzmeister  nicht  aufhöre  die  Gulden  zu  18 
Karat  zu  schlagen,  statt  zu  19,  wie  sie  befohlen,  so  werde  man  die 
Gulden  in  ihrem  Lande  bei  schwerer  Strafe  verbieten. 

Der  Brief  des  jüngeren  Philipp  von  Weinsberg2)  vom  18.  Sep- 

')  Urkunde  Nr.  54.    Gottfried  von  Limpurg  nennt  den  Herrn  Konrad 
von  Weinsberg  seinen  Oheitn. 
*)  Anhang  Urkunde  Nr.  6£ 


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-  111  - 


tember  1465  gibt  uns  weitereu  Aufschluss  über  die  Stellung  der 
rheinischen  Kurfürsten  zu  dem  königlichen  Münzpächter.  Danach 
hatten  der  Pfalzgraf  und  der  mainzer  Erzbischof  in  Frankfurt  durch 
angeschlagene  Zettel  jedem  Kaufmann  verboten,  Gold  in  die  könig- 
liche Münze  zu  liefern  —  ein  Uebergriff  in  die  Machtbefugnisse 
eines  Andern,  der  uns  jetzt  kaum  denkbar  erscheint.  Sie  wünschten, 
man  solle  das  Gold  an  ihre  Münzmeister  und  Wechsler  bringen. 
Also  nichts  anderes  als  Gewinnsucht  war,  wie  gewöhnlich,  die  Trieb- 
feder der  Kurfürsten,  welche  jedenfalls  in  solchen  Sachen  dem  Rath 
ihrer  Münzmeister  folgten,  mit  denen  sie  den  Münzgewinn  theilteu. 
Wie  aus  der  Urkunde  Nr.  62  hervorzugehen  scheint,  hatten  die 
beiden  oben  genanuteu  Kurfürsten  dem  Herrn  von  Weinsberg  das 
Verbot  seiner  in  Frankfurt  geprägten  Gulden  schon  angedroht  und 
letzterer  darum  sofort  seinen  Amtmaun  Hans  Bacherat  zur  Abwen- 
dung der  Gefahr  nach  Mainz  geschickt.  Als  dieser  das  Angedrohte 
in  Frankfurt  schon  in  anderer  Form  ausgeführt  fand,  hielt  er  mit 
ltecht  eine  Erklärung  und  Verantwortung  seines  Herrn  für  über- 
flüssig;  die  Kurfürsten  hätten  doch  nicht  geglaubt,  da  es  ihnen 
allein  auf  die  Unterdrückung  der  frankfurter  Münzstätte  ankam,  um 
die  ihrige  desto  einträglicher  zu  machen.  Der  Herr  von  Weinsberg 
verantwortete  sich  in  dem  Schreiben  darum  wenigstens  bei  der 
Stadt.  Wie  er  berichtet,  nahm  Friedrich  Nachtrabe  (welcher  1461, 
1462  und  1464 — 1 467  *)  in  mainzischen  Diensten  stand,  also  nicht 
in  einem  seinem  Herrn,  dem  Mainzer  Erzbischof,  feindlichen  Sinne 
bei  der  frankfurter  Münze  thätig  gewesen  sein  wird,)  zwanzig  Gulden 
der  Kurfürsten,  Hess  daraus  einen  Zain  giessen,  diesen  theilen  uud 
die  eine  Hälfte  in  eine  versiegelte  Büchse,  wo  er  sich  1465  noch 
befand,  zur  Vergleichung  legen.  Die  andere  Hälfte  wurde  in  eine 
»Nadel«  verwandelt,  nach  welcher  zu  schlagen  der  Münzmeister  eid- 
lich gelobt  und  auch  thatsächlich  gemünzt  hat,  nicht  etwa  schlechter, 
sondern  eher  noch  besser,  wenngleich  sich  der  Münzmeister  vor- 
behalten hatte,  bei  einem  Mindergehalt  von  4 — 5  Grän  (12  auf  ein 
Karat  gerechnet)  nicht  gestraft  zu  werden.  Wie  der  Herr  von 
Weinsberg  ferner  bemerkte,  hatte  er  den  Rath  gebeten,  darauf  zu 
sehen,  dass  der  Verordnung  gemäss  gemünzt  werde. 

Wenn  ein  solcher  Uebergriff  der  Kurfürsten  in  die  Machtsphäre 
des  Kaisers  stattgefunden  hatte,  folgte  iu  der  Regel  ein  öffentlicher 
Protest  des  Herrn  von  Weinsberg,  eine  Beschwerde  desselben  an  den 

»)  Würdtwein,  Diplomataria  maguntina  IL  S.  386,  338,  850,  358. 


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-    112  — 


Kaiser  und  von  diesem  eine  Verordnung,  dorch  welche  die  betreffende 
Vertagung  der  Kurfürsten  aufgehoben  wurde.  Es  stellte  sich  dann 
durch  die  Untersuchung  heraus,  dass  das  Verbot  der  königlichen 
Gulden  auf  Grund  eines  geringhaltigen  erfolgt  war,  der  nach  der 
Aufschrift  zwar  in  einer  Reichsstadt,  in  der  That  aber  durch  einen 
Nachmfinzer  oder  Fälscher  geschlagen  war.  Die  Kurfürsten  wussteu 
ganz  gewiss,  dass  das,  was  den  reichsstädtischen  Gulden1)  begegnete, 
auch  für  die  ihrigen  zutraf,  und  hätte  ihnen  dies  als  Beweis  dienen 
können,  dass  die  städtischen  nicht  schlechter  als  die  kurfürstlichen 
Gulden  waren,  da  die  Nachmünzer  nur  gute  Sorten  ohne  Rücksicht 
auf  den  Münzherru  nachahmten.  Auf  eine  Anfrage  Frankfurts  an 
Aachen  und  Köln  (9.  Februar  1455),  ob  man  wohl  Proben  der  bei 
ihnen  eingeführten  falschen  Gulden  erhalten  könne,  um  die  eigenen 
Bürger  vor  deren  Annahme  warnen  zu  können,  schickte  Aachen  einen 
Gulden  ohne  weitere  Bemerkung;  Köln  dagegen  schickte  mehrere 
Gulden  und  sagte  dabei,  dass  fünf  derselbeu  *vp  unser  Jierren  der 
kurfursten  moentzen  ind  die  andern  up  den  appell  geslagen  werden, 
das  wir  nyet  eigentlich  gewissen  können,  von  weme  stäche  qwaden  ind 
contrafeyte  golden  geslagen  werden.*  Es  waren  also  von  Unbekann- 
ten die  Gulden  der  Kurfürsten,  wie  die  der  Reichsstädte  (Appelgulden) 
getreu  nachgeahmt  worden,  wahrscheinlich  von  niederländischen  klei- 
nen Fürsten  oder  Städten. 

Münzmeister  in  Frankfurt  war  seit  1437  Konrad  von  Stege, 
welchem  1446  auf  fernere  zehn  Jahre  die  bisher  innegehabte  Stelle 
verschrieben  wurde.  Seit  Anfang  1456*)  wird  neben  ihm  Friedrich 
Nachtrabe  genannt,  welcher  noch  in  demselben  Jahre  allein  die 
Münzmeisterstelle  erhielt,  weil  Konrad  von  Stege  von  dem  maiozer 
Erzbischof  gefangen  genommen  und  gehalten  wurde.9)  Auf  Verwenden 
Kaiser  Friedrichs,  welcher  seinetwegen  zweimal  geschrieben  hatte, 
wurde  er  wohl  entlassen,  doch  scheint  er  nicht  mehr  zum  Münzen  ge- 
kommen zu  sein.  Nach  Urkunde  Nr.  59  bestand  nämlich  1457 
zwischen  den  Münzmeistern  Friedrich  Nachtrabe  und  Konrad  von 
Stege  ein  Streit,  der  noch  1463  von  einem  Erwin  von  Stege  (wahr- 
scheinlich ein  Sohn  des  inzwischen  verstorbenen  Konrad)  fortgesetzt 
wurde.  Am  10.  April  1457  wurde  Friedrich  Nachtrabe  auf  acht 
Jahre  zum  Münzmeister  in  Frankfurt  und  Nördlingen  eingesetzt.4) 

')  Z.  B.  Dortmund,  Hamburg,  Lüneburg,  Frankfurt. 
*)  Anhang:  Urkunde  Nr.  56. 
')  Urkunde  Nr.  57  im  Anhang. 
*)  Urkunde  Nr.  58  im  Anhange. 


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Der  Bestallungsbrief  stimmt  mit  den  älteren  im  Wesentlichen  überein. 
Die  Gnlden  sollen  zu  19  Karat,  oder  wie  es  zu  Zeiten  üblich  sein 
wird,  geschlagen  werden.  Der  Münzmeister  hat  von  jeder  vermünz- 
ten Mark  Goldes  J/t  Gulden  als  Schlagschatz  zu  zahlen,  von  welcher 
Summe  die  Besoldung  des  Wardeins  abgehen  soll,  während  jener  den 
Stempelschneider  bezahlt.  Der  Münzmeister  darf  Theilhaber  oder 
Stellvertreter  und  Gesellen  mit  Wissen  seines  Herrn  annehmen, 
die,  wie  alle  Glieder  seiner  Familie  von  dem  Herrn  von  Weinsberg 
beschützt  werden  sollen,  und  zwar  besondere,  soweit  es  die  Ausübung 
des  übernommeneu  Amtes  betrifft,  vor  dem  Rathe  zu  Frankfurt,  dem 
zu  Nördlingen  und  den  Kurfürsten. 

Als  Wardeine  fungirten  1441  Peter  Guldenlewe  und  sein  Sohn 
Claus,  welcher  auch  noch  1443  genannt  wird.  1456  und  1457 
wird  Jörg  Ruwer1)  als  Wardein  genannt  und  angewiesen,  den  bei- 
den obgenannten  Münzmeisteru  von  Stege  und  Nachtrabe  die  Münz- 
stempel auf  deren  Verlangen  zur  Benutzung  auszuliefern. 

1463  (16.  Nov.)  beschweren  sich  beide  Herren   Philipp  von 
Weinsberg  bei  dem  frankfurter  Rathe  über  den  dortigen  Bürger 
Erwin  von  Stege,  der  *vns  vnd  vnscrm  munczmeistcr  nctnliche  Scheden 
ine  der  nettsten  verganngen  Herbstmesse  zu  ge fuget  vnd  gemacht  hat, 
damit,  das  er  ettwe  vil  Jcauffleute,  die  ire  golt  bey  sich  alda  gehabt 
vnd  munczen  woltten  lassen,  mit  seinen  Wortten  entwendt  vnd  abe~ 
gelterthat.  Werden  auch  merc  bericht,  wie  er  furgegeben  solle  haben, 
das  ime  vnnser  muncz  bey  euch  von  vnserem  aller gnedigisten  herren 
dem  Jceyser  verschriben  vnd  sein  sey,  das  vns  alles  mit  klein  befremdt 
nach  dem  vnd  vns  dheine  zaceifel  ist,  euch  sey  wol  wissen,  wie  vnd 
ine  welcher  forme  vnnser  lieber  vater  seliger,  die  [munce]  biss  off 
ins  von  leonigen  vnd  Jceyser  hergebracht  vnd  vns  die  von  vnnserm 
hern  dem  Jceyser  iezt  seinde  confirmirä  vnd  verschriben  sin.* 

Auf  den  Vorwurf,  er  habe  sich  gerühmt,  Inhaber  der  kaiser- 
lichen Münze  in  Frankfurt  zu  sein,  erwiderte  Erwin  von  Stege  u.  a.: 
*ist  nyt  one;  myr  sy  von  mym  aller  gnedigsten  Jierren  dem  Jceyser 
etwas  dieselbe  muncee  berurende  verschreben,  dieselbe  verschribunge  ich 
nye  witterer  oder  anders  dann  sie  sich  in  ir  selber  exstendieret  fur- 
gewagen  han,  die  ich  uwer  wissheit  (dem  Rathe)  zu  uwertn  gesynnen 
gerne  sehen  vnd  hören  lassen  teil. « 

Wenngleich  die  soeben  mitgetheilten  Schreiben  keine  Verände- 
rung in  der  frankfurter  Münze  anzeigen,  —  Erwin  von  Stege  hatte 


')  Urkunde  56  und  59  im  Anhange, 
vra. 


i 


—    114  — 

nur  um  Friedrich  Nachtrabe  zu  schaden,  jenes  Gerücht  über  ander- 
weite  Verpfändung  in  Uralauf  gesetzt  —  sind  sie  doch  um  so  inter- 
essanter zur  Charakterisirung  der  damaligen  Verhaltnisse  und  sprechen 
nach  dieser  Richtung  für  sich  selbst,  ohne  einer  weiteren  Erklärung 
zu  bedürfen. 

Friedrich  Nachtrabe1)  war  zwar,  wie  oben  (S.  112)  mitgetheilt 
worden  ist,  1457  auf  acht  Jahre,  also  bis  1465,  zum  Münzmeister 
in  Fraukfurt  und  Nördlingen  bestellt,  doch  blieb  er,  wie  es  acheint, 
nur  bis  1401  in  dieser  Stellung,  weil  ihm  der  maiuzer  Erzbischof 
Diether,  Graf  von  Isenburg,  1461  (21.  April)2)  seine  Münzstätte  zu 
Bingen  auf  zwölf  Jahre  verschrieb.  Als  1462  Diether,  von  dem 
Gegenbischof  Adolf  von  Nassau  vertrieben,  auf  das  Erzstift  zu 
Gunsten  seines  Gegners  verzichten  musste,  versicherte  sich  auch  der 
neue  Erzbischof  Adolf  der  Dienste  des  Münzmeisters,  insofern  er  ihn 
als  solchen  ernanute  und,  wenn  er  ihn  auch  nicht  gleich  beschäftigte, 
verpflichtete,  jederzeit  zur  Verfügung  zu  stehen,  wenn  er  seiner  be- 
dürfen würde.  Nachtrabe  hat  für  die  mainzer  Erzbischöfe  Diether 
und  Adolf  wirklich  gemünzt,  wie  ihm  ausdrücklich  1467')  beschei- 
nigt wird,  aber  nicht  von  Ende  1462  bis  Ende  1464,  denn  erst  mit 
letztgenanntem  Jahre  wurde  Erzbischof  Adolf  in  die  Münzvereinigung 
der  rheinischen  Kurfürsten  aufgenommen,  und  andere  rheinische 
Münzen  als  währeud  der  Münzvereinigung  geprägte  sind  mir  von  Adolf 
nicht  bekannt.  Auch  wird  erst  Ende  1464  Nachtrabe  wieder  als 
mainzischer  Münzmeister  bestellt.  Demnach  kann  er  in  Frankfurt 
nur  von  1457  bis  1461  und  vielleicht  von  Ende  1462  bis  1464  als 
Münznieister  thätig  gewesen  sein.  Nach  1467  finde  ich  ihn  weder 
in  weiusbergischen  noch  in  mainzischen  Diensten.  Er  war  übrigens 
auch  an  der  städtischen  Münze  angestellt,  z.  B.  1461. 

1468  tritt  in  Frankfurt  ein  neuer  weinsbergischer  Münzmeister, 
Hans  Schrauf  aus  Würzburg,  auf,  welcher  einen  recht  schlechten 
Ruf  hatte.  Ende  1467  verlangte  Nürnberg  von  dem  frankfurter 
Rathe  die  Gefangennehmung  des  Genannten  und  seines  Gesellen 
Hans  Neythart  wegen  Münzvergeheu,  worauf  der  Rath  ablehnend 
antwortete,  da  Schrauf  nicht  ihm  sondern  dem  Herrn  von  Weinsberg 

')  Er  und  sein  Bruder  Wilhelm  führen  in  ihren  Siegeln  einen  Esels-  oder 
Stierkopf  von  vorn  und  auf  dem  Helm  zwischen  zwei  Hörnern  einen  Vogel, 
der  in  Wilhelms  Siegel  mit  einem  Rahen,  in  dem  Friedrichs  mit  einem  Schwan 
Aehnlichkeit  hat. 

2)  Würdtwein,  Diplomataria  maguntina  II.  S.  335. 

»)  Ebendaselbst  S.  353. 


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-    115  — 


unterstellt  und  auch  noch  nicht  daselbst  anwesend  sei.  Der 
Münzmei8ter  trug  doch  Bedenken  seine  Stelle  anzutreteu.  Er  muss 
wohl  in  ein  recht  schweres  Münzverbrechen  verwickelt  gewesen  sein, 
da  einer  seiner  Gesellen1)  mit  Andern  in  Nürnberg  mit  dem  Tode 
bestraft  worden.  Der  ältere  Philipp  von  Weinsberg1)  wandte  sich 
darum  vorsichtshalber  an  den  frankfurter  Rath,  stellte  diesem  die 
Sachlage  vor  und  bat  ihn,  da  Schraaf  an  dem  Verbrechen  in  Nürn- 
berg unschuldig  sei,  zu  versprechen,  dass  der  Münzmeister  in  Frank- 
furt am  Main  ungestört  wohnen  und  für  seinen  Herrn  thätig  sein 
könne.  In  derselben  Angelegenheit  und  mit  derselben  Bitte  wandte 
sich  auch  Schrauf  selbst  an  den  Rath  und  erhielt  als  Antwort 
darauf  das  Schreiben  des  Raths  an  den  Herrn  von  Weinsberg  ab- 
schriftlich zugesandt,  wobei  ihm  noch  versichert  wird,  dass  er  wegen 
der  nürnberger  Angelegenheit  in  Frankfurt  nichts  zu  fürchten  habe, 
solange  er  sich  hier  recht  halte.  Könne  der  Rath  solche  »Troi- 
stungc*  nicht  länger  verantworten,  so  wolle  man  ihm  »zeitig  genug 
absagen*.  Uebrigens  sei  es  üblich,  dass  die  weinsbergischen  Münz- 
meister hier  Bürger  würden  und  daher  billig,  dass  er  den»  Beispiel 
seiner  Vorgänger  folge.  Seit  1468  also  war  Schrauf  hier  Münz- 
meister. Wann  seine  Thätigkeit  ein  Ende  fand,  vermag  ich  nicht 
zu  sagen,  da,  je  näher  zum  Ende  des  XV.  Jahrhunderts,  die 
urkundlichen  Nachrichten  über  die  hiesige  Münze  desto  schwächer 
Bienen. 

In  den  Bestallungen  der  frankfurter  Münzmeister  findet  sich 
von  1418  an  immer  auch  die  Verleihung  des  Mün/.rechts  zu  Nörd- 
lingen ;  doch  scheint  hier  nur  selten  gemünzt  worden  zu  sein.  Denn 
1469  (14.  April)  theilt  der  Rath  zu  Nördlingen  dem  frankfurter 
mit,  Philipp,  Herr  zu  Weinsberg,  wolle  bei  ihnen  Gulden  schlagen 
auf  Grund  königlicher  Privilegien.  Da  nun  aber  gar  in  viel  Jahren 
bei  uns  nicht  gemünzt  worden  ist  (s.  Urkunde  Nr.  6),  so  wissen 
wir  nicht,  wie  mir  uns  darin  verhalten  sollen,  heisst  es  in  dem 
betreffenden  Schreiben,  und  dann  folgt  die  Bitte  um  Rath.  Die 
frankfurter  Antwort  setzt  voraus,  dass  Nördlingen  die  dem  Herrn 
von  Weinsberg  gegebene  Verpfändungsurkunde  nicht  mehr  kenne, 
denn  es  theilt  sie  unter  kurzer  Angabe  des  Inhalts  mit,  wozu  noch 
bemerkt  wird,  dass  Konrads  Söhne  bisher  immer  hier  gemünzt  hätten 
und  zwar  seien  sie  verpflichtet,  nach  dem  Fusse  der  rheinischen 
Kurfürsten  zu  schlagen. 


l)  Urkunde  Nr.  63  im  Anhange. 


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-    116  - 


Die  Ausinünznng  unter  Schrauf  scheint  keine  gute  in  Bezug 
auf  den  Gehalt  der  Gulden  gewesen  zu  sein;  denn  es  laufen  vielfach 
Klagen  ein.  Nach  den  Rathsprotokollen  Hess  man  dem  Münzmeister 
und  Wardein  warunngsweise  mittheilen :  Es  komme  dem  Rathe  vor, 
dass  sie  die  Gulden  um  8  Gran  zu  klein  machten.  Ob  die  Warnung 
fruchtete,  vermag  ich  nicht  zu  sagen.  Im  Allgemeinen  ist  der  Ver- 
lauf der  Dinge  der  gleiche  wie  bei  der  Beschwerde  der  Stadt  Köln 
vom  19.  Januar  1470.  Frankfurt  bat  auf  Grund  derselben  die  bei- 
den Herren  Philipp  von  Weiusberg  um  Abhülfe,  worauf  der  ältere 
Philipp  erklärte:  Er  habe  befohlen  wie  die  Kurfürsten  am  Rhein 
zu  schlagen.  Sollte  es  offenbar  werden,  dass  dagegen  gefehlt  sei,  so 
werde  er  sofort  die  Sache  untersuchen  lassen.  Doch  blieb  es  beim 
Alten.  Die  frankfurter  Gulden  sanken  nach  und  nach  immer  mehr 
an  Werth  wie  alle  andern.  Das  Material  zu  den  neuen  Gulden 
lieferten  die  alten,  welche  besser  an  Gehalt  und  Gewicht  waren. 
Dadurch  erklärt  sich  auch,  weshalb  die  gegen  Ende  des  XV.  und 
zu  Anfang  des  XVI.  in  geringerer  Zahl  geprägten  Gulden  häufiger 
sind  als  die  in  grosser  Menge  geprägten  älteren.  Vom  letzten  Viertel 
des  XV.  Jahrhunderts  an  bestand  die  Goldwährung  eigentlich  nur 
noch  dem  Namen  nach.  Man  kaufte  für  und  rechnete  nach  *Gulden<, 
aber  diese  stellten  nicht  mehr  ein  Goldstück  sondern  nur  eine  Anzahl 
von  Silberstücken  (Weisspfennigen,  Turnosen)  dar.  Die  Silberausbeute 
der  deutschen  Bergwerke  war  im  XV.  Jahrhundert  ausserordentlich 
gestiegen,  man  fand  keine  andere  Verwendung  für  das  Silber  als 
seine  Verwandlung  im  Geldstücke,  das  Silber  verlor  an  Werth,  und 
die  aus  demselben  hergestellten  Zahlungsmittel  wurden  so  häufig, 
dass  das  alte  Verhältniss  des  Goldes  zum  Silber  =10:1  im  Verkehr 
längst  aufgehoben  war.  Man  suchte  es  zwar  künstlich,  durch  Ge- 
setze, festzuhalten,  aber  die  naturgemässe  Entwicklung  der  Verhält- 
nisse liess  sich  nicht  aufhalten,  und  so  wurde  denn  1524  die  Silber- 
währung, welche  schon  viele  Jahre  früher  bestand,  gesetzmässig  ein- 
geführt.1) 

Nach  Vorstehendem  wird  man  nicht  mehr  zweifeln,  dass  die 
durch  Aufwendung  einer  verhältnissmässig  grossen  Summe  erhaltene 
Verpfändung  der  Reichamünzstätten  zu  Frankfurt,  Nördlingen  und 


')  Die  Münzgesetze  und  Verordnungen  des  XV.  und  XVI.  Jahrhunderts 
sind  nichts  als  die  Sanctionirung  der  zur  Zeit  ihrer  Ausgabe  bestehenden  Verhält- 
nisse. S.  Hirsch,  Des  deutschen  Reichs  Münz-Archiv.  Nüruberg  1750—  176C. 
8  Bande  Folio. 


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-    117  — 


Basel  nicht  mehr  den  entsprechenden  Gewinn  abwarf  und  weiter 
wird  es  erklärlich,  dass  die  Herren  von  Weiusberg  ihr  Münzrecht 
gern  abgegeben  hätten,  wozu  sie  sich  auch  noch  durch  den  Umstaud 
veranlasst  fühlten,  dass  ihnen  keine  erbfähige  Nachkommenschaft 
blühte.  Gewiss  darf  man  annehmen,  wenn  es  auch  nicht  durch  Ur- 
kunden bewiesen  werden  kanu,  dass  sie  ihr  Mflnzrecht  in  den  drei 
genannten  Reichsstädten  zum  Verkauf  mehrfach  ausgeboten  haben, 
allerdings  ohne  Erfolg.  Da  bedienten  sie  sich  endlich  des  Kaisers, 
um  zn  dem  erwünschten  Ziele  zu  gelangen,  wie  uns  die  im  Anhange 
unter  Nr.  64  mitgetheilte  Urkunde  vom  Jahre  1475  belehrt.  Nach 
der  gleichzeitigen  Registraturbemerkung  bezieht  sich  die  Antwort 
Frankfurts  auf  König  Maximilians  I.  Antrag,  die  Guldenrnüuze  zu 
erwerben.  Der  Rath  erklärt,  nach  Lage  der  Verhältnisse  das  gnädigst 
gestellte  Anerbieten  nicht  annehmen  zn  können,  zumal  ihm  jetzt  die 
Geldmittel  zur  Zahlung  der  Pfandlösungssumme  nicht  zu  Gebote 
stünden.  Wenn  die  schweren  Kriegszeiten  aufgehört  haben  werden, 
die  Verhältnisse  der  Stadt  im  Allgemeinen  sich  gebessert,  wenn  der 
König  und  die  Kurfürsten  am  Rhein  sich  endgültig  über  die  Ord- 
nung des  Münzwesens  geeinigt  und  deren  dauernder  Bestand  ge- 
sichert sei  —  dann  wolle  der  Rath  auf  einen  erneuerten  Antrag  des 
Königs  die  Sache  nochmals  und  gründlich  überlegen,  dann  hoffe  er 
auch  eine  mehr  entgegenkommende  Antwort  geben  zu  können.  Wir 
wissen  jetzt  ebenso  gut  wie  damals  der  frankfurter  Rath,  dass  die 
erwarteten  Verhältnisse  —  dauernde  Ordnung  des  Münzwesens  — 
niemals  eintreten  konnten  in  einem  Lande,  welches  nur  dem  Namen 
nach  ein  Ganzes  war,  indem  jeder,  selbst  der  kleinste  Staat,  die 
Pflicht  zu  haben  glaubte,  möglichst  für  sich  selbst  zu  sorgen,  ohue 
Rücksicht  auf  Andere.  Man  erkannte  nicht,  dass  der,  welcher  für 
das  Ganze  sorgte,  auch  für  sich  selbst  am  besten  sorgte.  Man  trieb 
im  Münzwesen  das,  was  man  im  Bergwerksbetriebe  Ranbbau  nennt. 

Was  ich  in  Vorstehendem  auf  Grund  von  Urkunden,  die  in  den 
verschiedensten  Werken  abgedruckt  sind,  gesagt  habe,  wird  durch 
die  wenigen  uns  erhaltenen  Schriftstücke,  welche  sich  auf  Frankfurt 
beziehen,  bestätigt.  Wie  die  Urkunde  Nr.  65  im  Auhauge  ganz 
richtig  sagt,  hatte  die  Ausmünzung  der  rheinischen  Kurfürsten  seit 
längerer  Zeit  aufgehört,  ebenso  in  Frankfurt  seit  der  Herbstmesse 
1476.  Man  konnte  das  Münzgold  nicht  zu  dem  Preise  bekommen, 
den  man  zahlen  wollte,  nämlich  dem,  der  auf  das  alte  Werthver- 
hältniss  des  Goldes  zu  dem  Silber  sich  gründete;  oder  mit  anderen 
Worten,  man  wollte  das  zu  einem  Gulden  nothwendige  Gold  für  24 


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-    118  - 


Weisspfennige  kaufen,  als  es  auf  dem  Metallmarkte  26  \N  Visspfennige 
kostete.  Die  Folge  davon  war,  dass  in  den  guten  Münzstätten  von 
1470  etwa  an  nur  geringe  Mengen  Gold  vermünzt  wurden,  uniso- 
inehr  blühte  die  Falsch-  und  Schlechtmünzerei,  besonders,  wie  wäh- 
rend des  ganzen  XV.  Jahrhunderts,  in  den  Niederlanden.  Man  be- 
strafte während  des  Mittelalters  die  Falschmünzer  sehr  hart,  wofür 
ich  nur  zwei  urkundliche  Beweise  beibringen  will.  In  den  frankfurter 
Extracten  steht  nach  dem  Rechenbuch  von  1388:  Itetn  2  Ff  und 
omb  ein  kessel,  (Uss  mann  einen  mit  bösseti  Englischen  derein  sode.  — 
1496  schrieb  der  frankfurter  Rath  an  Balthasar  »Kruttenachc,  Rent- 
meister »zum  Giessen«,  er  habe  gehört,  dass  in  dem  dortigen  Amts- 
bezirke einer,  der  falsche  Gold-  und  Silbermünzen  gehabt,  aufge- 
griffen und  nach  Verdienst  »mit  dem  fuer*  bestraft  worden  sei.  Da 
die  Fälschungen  besonders  Nachahmungen  der  frankfurter  Gepräge 
seien,  so  bitte  er  um  weitere  Mittheilung.  Selbst  von  dem  städtischen 
Münzmeister,  der  nur  im  Verdacht  eines  Münzvergehens  stand, 
heisst  es  in  den  Rathsprotocollen:  Item  mit  Friedrich  Münsmeistcrn 
aber  ernstlich  als  vor  zu  reden^  und  *obe  das  noit  ist  mit  tcehe*  — 
und  bald  darauf:  »Item  Friedrich  bass  vnd  mit  wehe  zu  fragen. « 
Trotz  der  harten  Strafrechtspflege  hörte  die  Falschmünzerei  nicht 
auf.  In  allen  Messen  wurden  die  den  guten  Gulden  äusserlich  gleichen 
schlechten  Erzeugnisse  in  die  Stadt  geschleppt,  alle  Verbote  ihrer 
Annahme  blieben  fruchtlos,  da  der  gemeine  Mann  nicht  Kenntnisse 
genug  besass,  um  Fälschungen  zu  erkennen.  Sind  doch  viele  Gold- 
münzen, welche  ihre  Erzeuger  wenigstens  andeuten,  erst  im  Laufe 
von  Jahrhunderten  durch  Gelehrte  bestimmt  worden. 

Auch  in  Frankfurt  muss  eine  Zeitlang  sehr  geringhaltig  geprägt 
worden  sein,  da  nach  Urkunde  65a  Kaiser  Friedrich  die  Münzthätig- 
keit  der  Weinsberge  in  Frankfurt  ganz  verbot.  Da  der  Einkauf 
der  Münzmetalle  nur  zu  hoheu  Preisen  möglich  war,  mussteu  noth- 
wendig  die  Gulden  schlecht  werden.  Dazu  kam,  dass  nicht  mehr 
der  intelligente  und  rührige  Konrad  von  Weinsberg,  sondern  seine 
ihm  sehr  ungleichen  Kinder  die  Münzverwaltung  in  Händen  hatten. 
Ihren  schwachen  Händen  war  es  unmöglich,  unter  den  immer 
schwerer  und  ungünstiger  werdenden  Verhältnissen  für  gerechte 
Ausmünzung  zu  sorgen.  Sie  scheinen  sich  allein  um  richtige  Zah- 
lung des  Schlagschatzes,  wenig  oder  garnicht  um  die  Thätigkeit  des 
Münzmeisters  und  seinen  Sinn  für  Rechtlichkeit  gekümmert  zu  haben. 
Der  Münzmeister  folgte  dem  Beispiel  seiner  Genossen  iu  den  benach- 
barten Landen,  verschlechterte  den  Gehalt  der  Gulden  iu  solchem 


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Grade,  dass  die  energischsten  Beschwerden  hei  dem  Kaiser  Friedrich 
einliefen,  der  dann  endlich  zu  dem  erwähnten  gänzlichen  Verbot 
genöthigt  war.  Eis  muss  iudess  bald  wieder  aufgehoben  worden  sein, 
denn  man  kennt  frankfurter  Goldgulden  mit  der  Jahreszahl  1491. 

Konnte  die  Stadt  Frankfurt  auch  nicht  das  Ausprägen  schlechter 
Gulden  verhindern,  so  suchte  sie  doch  auf  andere  Weise  das  Umlaufen 
der  schlechten  Stücke  zu  verhindern.  Sie  gestattete,  entgegen  fuheren 
Bestimmungen,  die  Annahme  aller  Gulden,  aber  jeder  Wechsler,  deren 
nur  eine  eng  beschränkte  Zahl  zugelassen  wurde,  musste  eidlich  geloben, 
jeden  geringhaltigen  Gulden  vor  den  Augen  des  Eigentümers  zu  zer- 
schneiden und  zum  Einschmelzen  zu  bringen.  Der  Besitzer  bekam 
nur  den  Goldwerth  ersetzt.  1497  waren  zur  Ostermesse  fünf  Aus- 
wärtige, nämlich  Cornelius  von  Leiden,  Heinrich  von  Lynder,  Werner 
Goldschmit,  Wolf  Fangt  (alle  vier  aus  Köln)  und  Kourad  Kilchhofen 
von  Strasburg  —  und  vier  Einheimische,  nämlich  Werner  Dnling, 
Hans  Guldenlewe,  Daniel  Goldsmit,  Jakob  Guldenlewe,  Bartholomäus 
Benker  uud  Kaspar  Schot  als  Geldwechsler  zugelassen. 

Ferner  habe  ich  folgende  Münzmeister  zu  Messzeiten  in  Frank- 
furt auwesend  gefunden: 

1497—1506  Hans  Brome,  seit  1488  maiuzischer  Münzmeister, 
1497 — 1506  Konrad  Lengefelt,  trierischer  Münzmeister  in 
Coblenz, 

1507 — 1510  Derselbe  als  mainzischer  Münzmeister,1) 
1497 — 1503  Kornelius  von  Leiden,  kölnischer  Münzmeister, 
1503  Johann  Grunwalt    von    Dortmund,  kölnischer 
Münzmeister, 

1506.  1510  Arnold  von  Dortmund,  kölnischer  Münzmeister. 
Ausser  den  genannten  Münzmeistern  der  rheinischen  Kurfürsten 
wurden  hin  und  wieder  auch  einige  andere  zugelassen.  Selbstver- 
ständlich ist  das  für  den  weinsbergischen,  später  königsteinischen,  der 
aber  nicht  als  weinsbergischer,  sondern  als  einheimischer  aufgeführt 
wird,  wogegen  1515  ein  »königsteinischerc  Münzmeister,  Namens 
Jakob  Ronseier,  vorkommt.  Aus  dieser  Bezeichnungsart  und  dem 
Umstände,  dass  von  1515  au  bis  1522  keine  in  Frankfurt  geschla- 
genen Gulden  vorkommen,  scheiut  zu  beweisen,  dass  der  Graf  von 
Königstein  ausserhalb  Frankfurts  Gulden  schlagen  Hess. 


')  Nach  einem  undatirten  Briefe  seiner  Frau  war  K.  Lengefelt,  mainzischer 
Münzraeister,  von  seinem  Herrn  gefangen  genommen  und  nur  gegen  Zahlung  von 
400  Gulden  aus  seiner  Haft  entlassen  worden. 


-    120  - 


Ks  werdet)  als  berechtigte  Geldwechsler  noch  genannt  : 

1505  Markwart  von  Rosenberg,  Münzmeister  in  Schwabach 
(Brandenburg), 

1512  Philipp  Hnglin,   »lantgrevischer«    (hessischer)  Münz- 
meister,  welcher  1515  als  mainzischer  hier  anwesend  ist, 
1515  Heinrich  Linner  für  die  Stadt  Köln  und  für  Jülich. 

So  gut  gemeint,  so  ernstlich  auch  ausgeführt,  konnten  doch 
derartige  Mittelchen  die  Uebelstände  im  Münzwesen  nicht  heben. 
Je  grösser  und  allgemeiner  sie  fühlbar  wurden,  desto  mehr  brach 
sich  auch  die  Erkenntnis«  Bahn,  durch  Vereinigung  aller  deutschen 
Münzfürsten  eine  gute  Ausprägung  zu  sichern,  die  schlechten  Münz- 
herreu  zu  unterdrücken.  Im  letzten  Viertel  des  XV.  Jahrhunderts 
findet  man  die  richtige  Erkenntniss  fast  ausschliesslich  bei  den 
Vertretern  der  grossen  Städte,  deren  Ansichten  wohl  zuweilen  als 
richtige  erkannt  sein  mögen,  aber  das  allgemein  verbreitete  parti- 
kularistische  Streben  und  die  Sucht  nach  Gewinn  hinderte  eine 
allgemeine  Vereinigung. 

Das  Drängen  und  die  Vorstellungen  der  Städteboten  bei  dem 
Kaiser  und  den  rheinischen  Kurfürsten  hatten  bis  1524  nur 
kleine  Münz- Vereine  zur  Folge.  Ein  solcher  Münzvertrag  war  der 
S.  46  erwähnte,  dessen  Entwurf  den  Vertretern  der  rheinischen 
Städte  vorgelegt  worden  war.  Dieselben  scheinen  nicht  mit  allen 
Bestimmungen  einverstanden  gewesen  zu  sein,  wenigstens  schrieben 
»der  freien  und  Reichsstädte  bei  dem  Biiein  Rathsfreunde,  so  jetzt 
zu  Strasburg  versammelt  sind,*  am  »Dinstag  nach  Sani  lauren- 
cientag<  (12.  August)  1477  an  den  Erzbischof  von  Mainz  und  dessen 
Vertragsgenossen  und  baten,  vor  Ausführung  der  vorgeschlagenen 
Bestimmungen  noch  eine  Berathung  derselben  mit  den  Städteboten 
auf  einem  Tage  in  Frankfurt  stattfinden  zu  lassen.  Welchen  An- 
theil  die  Städte  an  dem  1477  geschlossenen  rheinischen  Münzvertrage 
haben,  lässt  sich  nicht  mit  Sicherheit  angeben. 

1496  sollte  ein  Tag  in  Lindau  gehalten  werden,  zu  welchem 
in  Bezug  auf  das  Münzwesen  mancherlei  Vorschläge  eingereicht 
wurden.  Der  beste,  weil  von  der  Sache  selbst  ausgehende  und  nur 
diese  allein  berücksichtigende  war  der  der  Städte.  Sie  schlagen  eine 
allgemeine  deutsche  Münzordnung  vor.  Die  Gulden  sollen  nach 
Goldgehalt  und  Beimischung  (ob  Silber  und  Kupfer  und  deren 
Mengeverhältniss)  gleich  sein,  ebenso  sollte  ein  gemeinsames  Ge- 
präge wenigstens  für  eine  Seite  bestimmt  werden.  Vorgeschlagen 
wurde  für  die  eine  Seite  eine  »zierliche  kaiserliche  Krone  et  itiscriptio 


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adiutorium  nostrum  in  nomine  domini.*  Ein  andere  Bestimmung  des 
Stalte- Vorschlages  lautete:  »Item  ist  zu  erdenken,  ob  nit  durch 
Vornehmen  (Einvernehmen)  das  geU  in  Frankreich  geyn  Venedig 
vnd  andere  vssländig  ort  geschobben  wurde.*  Man  wollte  die  gering- 
haltigen Goldmünzen  im  Verein  mit  Frankreich  nach  den  italie- 
nischen Handelsstädten  (und  dem  Orient)  verdrängen.  Die  nieder- 
ländischen Goldmünzstätten, l)  die  am  meisten  zur  Verschlimmerung 
der  Münzverhältnisse  beigetrugen  hatten,  sollten  ganz  aufge- 
hoben werden.  Weuu  die  Vorschläge  Gesetzeskraft  erhalten  und 
in  Vollzug  gesetzt  wären,  sollten  von  den  neu  geprägten  Gulden 
von  Zeit  zu  Zeit  ein  Stück  an  die  bedeutendsten  Handelsstädte, 
welche  namentlich  aufgeführt  werden:  Nürnberg,  Leipzig,  Wien, 
Augsburg,  Strasburg,  Lübeck,  Antwerpen  und  Fraukfurt  an  der 
Oder  und  am  Main  zur  Probe  geschickt  werden. 

Leider  wurde  keine  dieser  Bestimmungen  angenommen,  noch 
weniger  ausgeführt,  blieb  ja  doch  die  erste  Reichsmünzordnung  von 
1524, l)  welche  viele  Vorschläge  der  Städte  von  1496  zum  Gesetz  erhob, 
auf  dem  Papier  stehen.  Der  Grund  lag  darin,  dass  man  die  Ausmün- 
zung als  ein  einträgliches  Geschäft  betrachtete  und  ausnutzte.  Erst 
der  moderne  Staat  erkennt  es  als  seine  Pflicht,  für  Verkehrsmittel 
jeder  Art,  also  auch  für  Geld  Sorge  zu  tragen  und  das  naturgemässe 
Ziel,  Ideal,  kann  nur  die  Rückkehr  zum  natürlichen  Anfange  sein 
—  die  Ausgabe  reiner  Metallstücke  mit  der  Bezeichnung  ihres 
Gewichts.  Selbstverständlich  bestimmt  sich  dieses  nach  dem  an- 
geuommenen  Gewichtssystem,  so  dass  die  Goldstücke  jetzt  eine  runde 
Anzahl  von  Gramm  darstellen  müssten. 

Zum  Schluss  theile  ich  noch  eine  vom  18.  August  1503  datirte 
Urkunde  mit,  weil  wir  durch  diese  einen  Münzmeister,  Johann 
Engelländer  genannt  Guldenlewe,5)  kennen  lernen,  der  wahrscheinlich 
schon  im  XV.  Jahrhundert  in  Frankfurt  als  weinsbergischer  Münz- 
meister thätig  war.  Das  Verhältnis*  zwischen  dem  letztgenannten 
und  dem  Rathe  war  ein  freundliches,  so  dass  der  Münzin  haber  sich 
verpflichtet  fühlte,  dem  Beschützer  seines  Beamten  Dank  zu  sagen. 

Die  Erben  der  Herren  von  Weinsberg  waren  die  Herren  von 
Eppstein,  seit  1505  Grafen  von  Königstein  genannt,  welche  wenig- 
stens  von  1505  an  als  Pfandinhaber  der  Reichsmünzstätten  zu 


•)  Sie  hatten  grossentheils  nur  für  die  Ausfuhr  nach  Deutschland  gepr&gt. 

')  1524  zu  Esslingen  ausgegeben. 

*)  Ist  eine  alte  frankfurter  Goldschmiedsfamilie. 


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Frankfurt  und  Nördlingen  auftraten,  wie  die  nicht  selten  vorkom- 
menden Gulden  mit  dem  Eppstein-minzen berger  Wappen  beweisen. 
Da  die  Herren  von  Eppstein,  wie  man  lange  vorher  schon  wusste, 
Erben  derer  von  Weinsberg1)  sein  würden,  so  mögen  sie  wohl  schon 
vor  1505,  doch  nur  im  Namen  der  letztgenannten,  Einfluss  auf  die 
Ausmünzung  in  Frankfurt  gehabt  haben.  Als  1535  auch  die  Herren 
von  Eppstein  ausgestorben  waren,  hätte  deren  Erbe,  Graf  Ludwig 
zu  Stolberg-Konigsteiu,  von  dem  Mnnzrecht  in  Frankfurt  Gebrauch 
raachen  können;  er  that  es  in  den  Jahren  1567  bis  1574,  wie  ich 
in  den  »Mittheilungeuc  Bd.  VI.  S.  208—224  ausgeführt  habe.  In- 
zwischen hatte  aber  schon  die  Stadt  Frankfurt  am  Main  selbst  das 
Recht,  Gold-  und  Silbermünzen  zu  schlagen,  erhalten,  worüber  die 
von  Kaiser  Karl  V.  in  Brüssel  am  19.  November  1555  ausgestellte, 
in  dem  Privilegienbuche  S.  371,  in  Hirsch,  Des  deutschen  Reichs 
Münzarchiv  Bd.  I.  S.  374 — 376  abgedruckte  Urkunde  näheren  Auf- 
schlug» gibt.  Die  Stadt  hatte  nur  die  Verpflichtung,  die  von  ihr  zn 
veranlassende  Ausprägung  in  Uebereiustimmung  mit  den  bezüglichen 
Reichsgesetzen  zu  halten.  Von  ihrem  Recht  in  Bezug  auf  Gold- 
münzen hat  die  Stadt  erst  1611  Gebrauch  gemacht, 


')  Eberhard  von  Eppstein,  Graf  von  Königstein,  hatte  eine  geborene  von 
Weinsberg  zur  Gemahlin. 


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-    123  - 


Urkunden. 


Die  nachstehend  abgedruckten  Urkunden  sind  sämnitlich  im 
frankfurter  Stadtarchive1)  vorhanden.  Im  Allgemeinen  habe  ich  die 
Schreibung  der  Originale  beibehalten,  da  die  störenden  Konsouauten- 
häufungen  späterer  Zeit  in  den  hier  abgedruckten  Urkunden  noch 
nicht  in  so  grosser  Menge  auftreten,  dass  sie  das  Lesen  wesentlich 
erschweren.  Doch  habe  ich  die  üblichen  Abkürzungen  aufgelöst  und 
zwar  ohne  sie  besonders  kenntlich  zu  machen;  dagegen  sind  die  Zu- 
sätze zu  den  Namen,  wenn  diese  nur  durch  den  Anfangsbuchstaben 
bezeichnet  sind,  durch  die  Einfassung  in  eckige  Klammern  kenntlich 
gemacht.  Das  Verständniss  zu  erleichtern,  habe  ich,  wo  es  noth- 
wendig  erschien,  einige  Interpnuctionen  hinzugefügt  und  zum  be- 
quemeren Citiren  längere  Urkunden  in  numerirte  Abschnitte  zerlegt. 


1. 

1402,  September  5. 

König  Ruprecht  versichert  dem  frankfurter  Rathe,  dass  er 
Veränderung  an  den  Bestimmungen  über  die  Münze  vornehmen  werde, 
ohne  ihm  vorher  davon  Nachricht  gegeben  zu  haben. 

Ruprecht  von  gots  gnaden  romischer  kunig  zu  allen  zyten  merer 
des  richs.    Lieben  getruwen,  als  ir  vns  geschrieben  habt  von  der 


')  Ich  halte  es  für  meine  Pflicht,  auch  öffentlich  anzuerkennen,  dass  die 
Herausgahe  dieses  frankfurter  Münzurkunden-Schatzes  kaum  möglich  gewesen 
wäre  ohne  die  werkthätige  Hülfe  des  Herrn  Stadtarchivar  Dr.  Hermann  Grote- 
fend,  welcher  nicht  nur  die  Benutzung  des  Stadtarchirs  in  zweckentsprechender 
Weise  gestattete,  sondern  auch  hei  Ahschrift  und  Collationiruug  der  Urkunden 
mich  freundlichst  unterstützte. 


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-    124  - 

gülden  rauncze  wegen  ectr.  vnd  daz  ir  die  bestalt  babent  zum  bebten 
noch  uüwisunge  vusers  hiietts,  han  wir  wol  verstanden  vnd  laßen 
uch  willen,  daz  wir  dieselben  vnser  muncze  nieinen  lassen  zu  beliben 
in  der  maße,  als  wir  die  mit  rade  vnser  kurfursten  uffgesaczt  vnd 
aucb  vnser  brieffe  darüber  ußgesant  vnd  verkündet  han.  Vnd  ob 
wol  yemand  ez  wer  von  Wessels  wegen  oder  anders  daz  dieselbe 
muncze  antrefe  au  vns  würbe,  so  meynen  wir  doch  daz  nit  zu 
andern  noch  yemand  über  daz  daz  die  vorgenanten  vnsere  brieffe 
ußwiseut  zu  gönnen  oder  zu  erleuben,  wir  dun  uch  daz  dan  für 
zu  wißen. 

Datum  Nureraberg,  feria  tercia  ante  nativitatis  Marie  anno  do- 
mini  millesimo  quadringentesimo  secundo  regni  nostri  anno  tercio. 

Per  dominum  R.[abanum]  episcopura 
Spirensem  cancellarium  Emericus  de 
Messcbeln. 

(Ausseti:)  Vusern  lieben  getruwen  dem  rade  vnser  vnd  des  heyligen 
richs  stad  Frauckfurd. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 

2. 

1404,  August  4. 

König  Ruprecht  schickt  seinen  Münzmeister  Hans  an  den  könig- 
lichen Landvogt  in  der  Wetierau,  damit  dieser  und  der  frankfurter 
Rath  über  die  Ausprägung  von  Dukaten  rathschlagen. 

Ruprecht  von  gots  gnaden  romischer  kunig  zu  allen  ziten  merer 
des  richs.  Lieber  getruwer,  ess  wirbet  ein  nyderlender  au  vns,  das 
er  gerne  vnser  muuczemeister  zn  Franckfurd  were,  vnd  meinet  gül- 
den da  zu  slahen,  als  gut,  als  ducaten,  an  golde  vnd  an  gewichte. 
Nu  wißen  wir  nit,  ob  eß  dem  lande  nuczlich  sy,  vnd  haben  yn  be- 
scheiden zu  dir  geiu  Franckfurd  zu  komen.  Vnd  da  solt  du  vnd 
vnser  burger  von  dem  rade  zu  Franckfurd  yn  verhören  vnd  sine 
meynunge  von  derselben  muncze  wegen  genczlicheu  inneinen  als 
wir  auch  mit  den  von  Franckfurd  muntlich  davon  geredt  haben. 
Vnd  waß  uch  dann  duncket,  das  vns  in  den  sacheu  zutunde  oder 
vff/.uuemen  sy,  das  dann  auch  dem  lande  nutzlich  wer,  des  folgeten 
wir  gerne,  dann  wir  ye  des  landes  nucz  darinne  meynen.  Vnd  schicken 
auch  darumb  zu  dir  Hansen  vnsern  munczemeister  zur  Nnwenstad, 


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—    125  - 


den  nymrae  zu  den  Sachen,  vnd  habe  sinen  rad  darinne.  Vnd  waz 
dan  uwer  njeynuuge  in  den  Sachen  sy,  vnd  darinne  zu  rade  werdent, 
daz  latient  Tns  verschriben  wißen,  so  wollen  wir  vns  hie  oben 
mit  vnsern  reten  anch  beraten,  waz  vns  in  den  sachen  zu  dunde  sy. 

Datum  Heydelberg,  feria  secunda  post  diem  inventionis  saucti 
Stephani  anno  domini  millesimo  quadringentesimo  quarto,  regni 
vero  nostri  anno  quarto. 

Ad  mandatum  domini  regis 
Johannes  Winheim. 

(Aussen:)  Hermann  von  Rodenstein,  vnserm  lantvogt  in  der  Weder- 
auwe  und  lieben  gutrnwen. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 


8. 

1404,  August  21. 

Fratikfurt  räth  dem  König  Ruprecht,  Goldgulden  wie  bisher, 
Iceine  Dukaten  prägen  zu  lassen. 

Domino  nostro  regi  Romanorum. 

Uwern  allerdurchluchtigsten  hochwirdigen  königlichen  gnaden 
eutbieden  wir  vnsern  schuldigen  willigen  vnderteoigen  dinst  mit 
rechter  gehorsam  vnd  gaDzen  truwen  zuvor.  Allerdurchluchtigstor 
furete  gnediger  lieber  herre.  Als  uwer  königliche  gnade  mit  vnsern 
frnnden  vormals  geredt  hat  von  einer  guldeu  moncze  wegin  bii  vns 
zu  Franckfurt  zu  slahen,  die  seibin  vnser  frunde  vns  vwer  gnade 
tucynunge  in  den  Sachen  wol  irczalt  haben,  vnd  sonderlich  daz  uwer 
gnade  meynte,  die  uwern  mit  den  jenen  die  solich  Sache  an  uwer 
gnade  bracht  vnd  geworben  hetten,  bii  vns  gein  Franckfort  zu 
schicken  zu  hern  Herman  von  Rodinstein,  ritter,  uwerm  lantvoigt 
in  der  Wetereyb  vnd  zu  vns,  vns  der  sacbe  eigentlich  zu  berichten 
vnd  daz  wir  vns  vnrter  daraff  herfaren  vnd  bedencken  solden  obe 
solich  sache  ein  gemeyn  nucz  wer  landen  vnd  luten  uwer  vnd  des 
richs  stad  Frauckfurd,  vnd  vns  vnd  auch  dem  gemeynen  kauffnian. 
Gnediger  lieber  herre,  des  sin  die  jhenen,  die  der  sache  antreger  vnd 
werber  sin,  zu  heru  Herman  vorgenant  vnd  vns  kommen  vnd  han 
vns  von  solicher  gülden  vnd  auch  einer  silbern  moncze  wegiu  eczlich 
artickel  beechriben  gegeben  vnd  auch  ir  meyuuuge  daruff  muntlich 


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-    126  — 


irczalt,  als  wir  truwen,  daz  her  Herman  vorgenant  vnd  auch  wir  die 
wol  verstanden  haben,  derselbin  artikel  wir  uwern  königlichen  gnaden 
abeschrift  hie  inne  verslossin  senden.  Vnd  als  sie  in  dem  ersten  ar- 
tikel ruren  von  eim  gülden  zn  slahen,  der  ein  dueatus  geheissin 
solle  sin  vnd  als  derselbe  artikel  vzwiset:  gnediger  lieber  herre,  da- 
ruff  hau  wir  vns  bedacht  vnd  auch  an  nie  luten  iifarn  vnd  duncket 
heru  Herman  vorgenant  vnd  auch  vns,  daz  solicher  moncz  landen 
luten  vnd  dem  gemeinen  kauffmann  vnd  auch  vna  zu  grossem  scha- 
den qwein,  wann  daz  beste  gold  darzu  kommen  muste  vnd  alle 
ander  gülden  moncze  so  rinsche  so  andere  davon  vzgefcymet  vnd 
irseyget  worden  vnd  ein  iglicher  kauffmann  von  dem  andern  mit 
solicher  sweren  moncze  gewert  wolte  sin,  daz  ein  grosse  irrunge 
brechte  vnd  auch  alle  andere  gülden  moncze  davon  virgenglich  vnd 
virtilget  wurden  vnd  dem  gemeynen  manne  edeln  vnd  unedeln  an 
werschafft  gulte  rente  vnd  zinse  vnd  iglicher  sache  vnd  an  zerunge 
zn  swer  wer,  als  wir  trnwin  daz  uwer  königliche  gnade  bau'  verste, 
dan  wir  geschähen  können  vnd  getruwen  auch  uwern  gnaden  wol 
des  nit  zu  gestaden  by  vns  oder  auch  anderswo  vnd  daran  einen 
gemeyu  nucz  zuversorgen.  Auch  gnediger  lieber  herre  als  in  den 
artikeln  steet  vnd  sie  begeret  hau,  ein  silbern  moncze  zu  slahen  uff 
tornosen  engelsche  vnd  heller  vif  den  syn  vnd  wege  als  dan  die 
seibin  artikel  vzwisen,  daruff  bidden  wir  uwer  gnaden  wissin,  daz 
ein  erber  alte  gute  silbern  moncze  zu  Mencze  zu  Wormse  by  vns 
vnd  durch  die  Wetereyb  vnd  den  Meyu  uff  eines  teils  vnd  in  andern 
landen  vmb  vns  vor  langen  jareu  vnd  lenger  dan  jemanden  ge- 
dencken  kan  gewest  ist  vnd  gewert  hat,  damydde  dem  lande,  den 
vorgenanten  Steden  vnd  vns  biiäher  wol  gnuget  hat  vnd  noch 
gnuget  vnd  bidden  vnd  flehin  uwern  königlichen  myldekeit  vns  daby 
lassiu  zu  bliben  vnd  zu  hanthaben,  want  wir  besorgen  wo  ein  ander 
silbern  moncze  vnd  wernnge  uffirstunde,  daz  dan  die  alten  tornosen 
engelsch  vnd  gude  heller  versmelczet  vnd  vertilget  worden,  davon 
aber  dem  gemeynen  lande  vnd  vns  grosser  verderplicher  schade  vnd 
abegang  aller  menntlichs  gölte  vnd  rente  gediehen  mochte,  vnd 
bidden  vnd  flehen  auch  uwern  königlichen  wirdekeit  vns  vnd  die 
gemeynen  lande  des  zu  verheben  vnd  dar  inne  gnediclichen  zuver- 
sorgen. Auch  gnediger  lieber  herre,  als  sie  in  den  lesten  artikeln 
ruren  einen  rinschen  gülden  zu  slahen  glich  den  korfursten,  da  mag 
uwern  königlichen  gnaden  zutuu  nach  uwern  wolgefallin,  dan  wir 
meynen,  wan  solich  gülden  siu  an  golde  striche  vnd  gewichte  als 
daz  von  uweru  gnaden  vnd  vnsern  herren  den  korfursten  uber- 


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kommen  vnd  vffgeseczt  ist,  daz  man  die  gern  nemen  solle.  Gnediger 
herre,  uwer  gnade  wolle  diese  unser  antworte  gnediclich  nffnemen 
vnd  vngeverlich  versten  vnd  die  gemein  lande  vnd  kaufflute  vnd 
vns  in  den  Sachen  gnediclich  versorgen,  als  wir  des  zu  uwern  hoch- 
wirdigen  königlichen  gnaden  ein  gancz  getruwen  han,  vnd  mit  schul- 
diger truwe  und  dinstberkeit  alleczyt  williclich  vnd  gern  verdienen 
wollen  als  billich  ist. 

Datum  feria  quinta  ante  Bartholomei  Anno  XIIIIC  quarto. 
Entwurf  im  frankfurter  Stadtarchive. 

4. 

1404.  August  23. 

König  Ruprecht  theilt  Frankfurt  mit,  dass  er  keine  Veränderung 
der  Münze  vornehmen  wolle  ohne  vorherige  Anzeige. 

Ruprecht  von  gots  gnaden  romischer  kunig  zu  allen  zyten  merer 
des  richs.  Lieben  getruwen  als  ir  vns  verschriben  haut  von  der  guldin 
muneze  wegen  vnd  das  die  jenen  die  der  sache  antreger  vnd  werber  sin 
zu  Herman  von  Rodenstein,  ritter,  vnserra  lantvogt  in  der  Wederanwe 
vnd  lieben  getruwen,  vnd  uch  komen  sin  vnd  haben  uch  von  solicher 
gülden  vnd  auch  einer  silbrin  muneze  wegen  etliche  artickele  beschriben 
geben,  der  ir  vns  auch  abschritft  gesant  hant  vnd  das  ir  uch  daruff 
bedacht  vnd  an  me  luten  erfaren  habent,  das  solich  guldin  vnd  auch 
silbrin  muneze  als  dan  dieselben  artickel  ußwiseut,  laimden  vnd  luten 
vnd  dem  gemeynen  kauffman,  vnd  auch  uch  zu  großem  schaden 
queme  ectr.  haben  wir  wol  verstanden  vnd  laßen  uch  wißeu,  das  wir 
alleczyt  darezu  geneiget  sin  in  den  vnd  andern  Sachen  einen  ge- 
meynen uueze  landen  vnd  luten  zuuersorgen,  vnd  wolten  auch  vngeru 
darwider  tun.  Vnd  wan  ir  nu  uch  eigentlich  daruff  eutaynnet  hant, 
das  von  solichem  slahen  großer  schade  ufferstunde,  so  meynen  wir 
zu  dieser  czyt  das  vnderwegen  zulaßen  vnd  alte  muneze  laßen  slahen. 

Datum  Heidelberg  in  vigilia  beati  Bartholomei  apostoli  anno 
domini  millimesimo  quadringentesimo  quarto  regni  vero  nostri  anno 
quinto. 

Ad  mandatum  domini  regia 
Vlricus  de  Albeck,  decretorum  doctor. 

(Aussen:)  Vnsern  lieben  getruwen  burgerraeiatern  vnd  rate  vnser 
vnd  des  heiligen  richs  stat  Franckenfurt. 

vrt(jin<u  im  jfranKjurier  oiaaiarcntve. 


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—    128  - 


5. 

1409,  März  18. 

König  Ruprecht  beklagt  die  Uebelstätide  im  Mümwesen  wul  ladet 
den  frankfurter  Rath  zur  Besprechung  mit  anderen  Städten  ütier  die 
Verbesserung  desselben  ein. 

Ruprecht  von  gots  gnaden  römischer  kuuig,  zo  allen  czyten  merer 
des  richs.  Lieben  getniwen,  als  ir  wol  wißent,  das  manicherley  große 
swere  vnd  schedeliche  gebrechen  gemeinen  landen  vnd  luten  in  der 
gülden  inuncze  langeczyt  gewesen  sint,  die  von  dage  zu  dage  wachsen 
vnd  sich  merent,  als  vns  mit  clagen  vnd  schrifften  offt  vnd  dicke  fur- 
bracht  ist,  wann  vns  nn  soliche  gebrechen  allezyt  widder  vnd  durch 
gemeins  nuczes  willen  getruwlich  leid  gewesen  vnd  noch  sint,  als 
wir  hoffen  uch  wol  kundig  vnd  offenbar  ist:  dorumbe  haben  wir 
mit  guter  vorbetrachtunge  vnd  rade  vnserer  rede  solichen  gebrechen 
zufurkommen,  mit  den  swebischen  Stedten  von  eins  tages  wegen  reden 
laßen,  von  einer  redelichen  gülden  muncze  vnd  ander  stucke  darczu 
gehörenden  vnd  nortdorfftig  uff  dem  tage  endhaffticlich  zu  uberkomen 
vnd  dacht  vns,  solten  solicbe  gebrechen  werden  gewandelt,  das  man 
villicht  daz  gold  uff  XXII  karat  seczen  vnd  einer  redelichen  muncze 
an  bequemlichen  enden  in  des  heiligen  richs  Stedten  zuslahen  uber- 
komen, vnd  auch  ander  gülden  nit  zu  uemen  verbieten  mnste,  genczlich 
vnd  vesteclich  zuhaltende.  Vnd  begern  dorvmbe  an  uch  mit  gauczem 
ernste  vnd  fliße,  ob  ir  darczu  geneyget,  vnd  uwer  treffliche  bot- 
schafft mit  voller  macht  für  vns  senden  wollent  solich  ding  zube- 
sließende,  das  ir  vns  daz  by  diesem  vuserm  bodten  wißen  lafient, 
so  wollen  wir  solichen  dag  uch  vnd  andern  Stetten,  vud  nemlich  den 
swebischen,  den  von  Nureinberg,  Kotemburg,  Basel  vnd  etlichen  andern, 
die  auch  geantwortet  haben,  das  sie  mit  macht  zu  solichen  dage  also 
gerne  schicken  wollen,  seczen  vnd  zu  bequemlicher  zyt  verkünden. 
Vwer  verschriben  antwort  mit  diesem  bodten. 

Datum  Germerßheim,  feria  secunda  post  domiuicam  letare  anno 
domini  millesimo  quadringentesimo  nono.  Regni  vero  nostri  anno  nono. 

Ad  mandatum  domini  regis 
Emericus  de  Mescheln. 

(Aussen:)  Vnsern  lieben  getruwen  dem  rade  vnser  vud  des  heiligen 
richs  stad  Franckfurd. 

Oriainal  im  Frankfurter  Stadtarchive. 


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129  — 


6. 

(1409?) 

Vorschlag  der  Städte  über  die  Bestimmungen  eines  Münzvertrags, 
welcher  vor  Abschluss  des  Vertrages  vom  15.  August  1409  den  Rüthen 
der  rheinischen  Kurfürsten  übergeben  wurde. 

§  1.    Item  wers  sache,  daz  sich  die  vier  kurfursten  uberdrugen 
rayt  den  steden  uff  dem  Ryne  vnd  myt  der  stad  czu  Franckfurd,  daz 
man  ander  gülden  machen  wurde,  so  sal  man  sie  machen  als  her- 
•  nach  geschriben  stet  vnd  nyt  anders. 

§  2.  Item  man  sol  machen  gnlden  die  XXII  grede  halden,  als 
man  die  mechte  vnd  suyde  LXVI  uff  ein  marg  vnd  gebe  LXXII  vor 
ein  margk  finis  golts  colcz  gewichts,  so  enhetten  dye  hirren  nyt  vor 
sleschacz  noch  der  muuczer  nyt  vor  sin  arbeit. 

§  o.  Item  man  sal  geben  LXXII  gnlden  vor  ein  margk  golcz 
der  gülden  die  XXII  grede  halden  sollen  vnd  schnyden  sal  hundert 
nff  auderhalb  margk  daz  ist  ein  gülden  me  dan  LXVI  uff  ein  margk. 
An  der  anderhalber  margk  des  gülden  sollen  die  herren  han  ein  ort 
vnd  der  munczer  21/«  ort,  vnd  die  stede  sollen  eynen  wardein  seczen,  der 
sal  han  ein  halb  ort,  daz  ist  der  gülden  au  der  anderhalber  margk. 
Dye  stede  sollen  eynen  gleublichen  man  kiesen,  der  rieh  sy  vnd  wol 
geerbet,  vnd  sollen  dem  als  vil  gelts  geben  als  sie  eyns  werden.  Dit 
sal  er  uff  sinen  lip  bewaren,  daz  es  nyt  erger  geschickt  enwerde  dan 
XXII  grede  noch  nyt  lichter  geschneden  werde  dan  hundert  uff  ander- 
halbhundert  marcke.  Von  dem  halben  orte,  daz  der  wardeiu  han  sal, 
do  sal  er  rechenschafft  von  dun.  Gebrichet  dan,  daz  sollen  ym  die 
stede  vort  geben,  obert  ym  dan,  daz  sal  er  den  stedeu  wider  keren 
oder  geben. 

§  4.  Item  man  ensal  nit  gehengen,  daz  die  vier  kurfursten  me 
dan  ein  muneze  haben  oder  daz  gelt  wirt  anders  böser  dan  daz  sie 
es  vorgemacht  han,  vnd  die  muneze  sal  den  vier  kurfursten  dienen 
vnd  iglichem  sal  glich  vil  werden  von  dem  sleschacze  und  diß  sal 
auch  der  wardein  verwaren  uff  gesworen  eyd,  vmbe  daz  die  kurfursten 
die  mynner  kost  haben  vnd  yn  die  me  werde. 

§  5.    Item  die  muneze  sal  man  czu  Baehnrach  logen  vnd  in  der 
messe  czn  Franckfurd,  obe  man  wil,  waut  sie  nyrgen  baz  enlyt. 
VIII.  t» 


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-    130  - 


§  6.  Item  man  sal  daz  gold  seczen  vor  alsulche  Schillinge  oder 
groissen,  als  die  von  Czurch  vnd  von  Basel  vnd  von  Gengenbach  ir 
sleyer  oder  ir  ranczen  verkeuffent  vnd  die  von  Nnrenberg  ir  wurcze 
vnd  ir  krut  (Droguen)  verkeuffent,  daz  ist  X  groß  oder  XX  Schil- 
ling vor  den  gülden. 

Item  ein  engelsch  nobel  XXÜII  groiß. 

It  ein  gencz  nobel  XXIII  groiß. 

It  ein  alt  schilt  XXI IT  l(%  groiß. 

It  ein  petir  vnd  ein  vlemsch  heim  vnd  ein  nuwe  schilt  oder 
stück  (stuel?)  XII  groiß. 

Item  ein  dnckate,  ein  uugersch  gülden,  alt  oder  nuwe  jenuersch 
ie  dacz  stuck  XI  groiß. 

Item  ein  rynsch  gülden  kaczestirn  vnd  die  vor  den  gemacht  sin, 
der  sal  ein  gülden  X  groiß  gelden.  Wo  mans  alsus  helt,  so  enkan 
dit  vorgeschriben  golt  in  die  muncze  nyt  kommen  vnd  es  ist 
gut,  vor  als  vil  als  vorgeschriben  stet  na  den  gülden,  die  man 
machen  sal  vnd  XXII  grede  halden  sollen  vnd  hundert  1  V»  margk 
sollen  wigen. 

Item  vort  wers  Sache,  daz  es  vor  sich  ginge,  daz  man  die  gül- 
den mechte  als  vorgeschriben  stet,  so  sal  man  in  den  Steden  ruffen 
daz  nuwe  gelt.  Vnd  welch  lüde  die  dan  gelt  schuldig  weren  von 
eyncher  kauffmanschafft,  die  sollen  beczalen  mit  alsolichem  gelde  als 
es  galt  uff  die  czit,  da  sie  die  kauffmanschafft  gülden,  vmbe  des 
willen,  daz  arme  lüde  nyt  verderblich  werden. 

§  7.  Vort,  so  wer  czinse  oder  gulde  schuldig  were,  der  sal  be- 
czalen myt  alsolichem  gelde  als  es  dan  gilt,  als  der  czinß  erfallen  ist, 
also  als  daz  recht  ist. 

§  8.  Item  die  nuwe  gülden,  die  sint  gemacht  sind,  daz  man 
die  kaczeustirn  gülden  machte,  die  sal  man  seczen  vor  IX  große. 

Vorstehender  Entwurf  der  Städte  ist  der  entgültig  aufgenommene. 
Der  erste,  in  welchem  viel  durchgestrichen  und  geändert  ist,  enthält 
folgende  bemerkenswerthe  Stelle:  des  hat  man  erfaren,  daz  daz  gül- 
den gewichte  uff  die  marck  zu  Collen,  zu  Frankfurt  vnd  in  allen 
enden  glich  sy. 

Concept  im  frankfurter  Stadtarchive. 


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181  - 


7. 

(1410),  Juli  22. 

Herzog  Reinhaid  von  Jülich-Geldern  bittet  den  frankfurter  Rath, 
seine  Gulden  in  Frankfurt  als  vollgültiges  Zahlungsmittel  zuzulassen. 

Herczouge  vau  Guyige  ind  van  Gelre  und  greue  van  Zutphen.  Er- 
same  gude  frtinde.  Wir  laissen  munczen  eyuen  guldenn  penynnck,  den 
wir  meynen  vniber  also  guet  zu  syn  als  die  gülden,  de  die  dry  koir- 
fursten  vp  dem  Ryne  yeczont  doyn  munczen,  darumb  bidden  wir  ind 
begeren  van  vch,  dat  yr  die  selue  gülden  bynuen  vrre  stat,  gelych 
der  knrfursten  gülden  vurscreven  nemen  ind  geuen  wilt,  ind  doen 
nemen  ind  geuen  ind  die  genckaftich  machen,  dar  an  doit  yr  vns 
sunderlingen  deucklich.  Were  ouch  sacke  dat  dat  nyet  en  geschege, 
des  wir  doch  nyet  en  meynen,  so  ducht  vns  dat  wir  damit  verkurcz 
wurden.  Ind  wilt  hie  by  doyn  as  wir  vch  wail  zu  getrnwen,  ind 
ouch  als  yr  weuldet  dat  wir  durch  vren  willen  doyn  seulden. 

Gegeuen  zo  Coelne  op  sent  Marien  Magdalenen  dach. 

(Aussen:)  Den  eirsamen  vnsen  guden  frunden  rait  ind  gemeyute  der 
stat  zu  Vranckfort. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 

Lag  unter  den  Acten  von  1410  und  ist  auch  wahrscheinlich  in  demselben  Jahre 
abgeschickt  worden.  lieinhald  IV.  (1402—1423)  ist  während  des  XV.  Jahrhunderts 
der  einzige  Herzog  von  Jülich,  der,  ausser  seinem  schon  1402  gestorbenen  Bruder 
Wähelm  III.  (1393— HOB)  auch  die  Titel  von  Geldern  und  Zutphen  geführt  hat. 
Am  2.  December  1417  wurde  er  in  den  Münzverein  der  rheinischen  Kurfürsten  auf- 
genommen (Hontheim,  Historia  trev.  II.  p.  359,  und  Hirsch,  des  deutschen  lieichs 
Münzarehiv  VII.  p.  25).  Wäre  vorliegender  Brief  nach  dieser  Zeit  geschrieben, 
so  würde  der  Herzog  gewiss  die  vorteilhafte  neue  Stellung  erwähnt  haben,  zudem 
hätte  er  nach  1417  nicht  von  »rfry  koirfursten  vp  dem  llyne<  sprechen  können, 
denn  nur  1409,  nicht  aber  1417,  vereinigten  sich  drei  Kurfürsten.  Es  muss  also 
erstehende  Urkunde,  nach  Abschluss  des  Vertrages  von  1409  (15.  August  nach 
Hirsch  I.  S.  65),  jedenfalls  am  22*  Juli  1410  ausgestellt  sein.  Eine  Verlegung  in 
eine  uns  nähere  Zeit  ist  weniger  wahrscheinlich,  da  Herzog  Iicinliald  sich  soltald 
als  möglich  den  massgebenden  Bestimmungen  der  rheinischen  Kurfürsten  an- 
scldiessen  musste.  Die  nach  1417  geschlagenen  jülichsclien  Gulden  liaben  das  Ver- 
einsgepräge, die  älteren  ein  besonderes.  Siehe  Grote,  Münzstudien  VII.  S.  461, 
Tafel  17,  Nr.  78,  79. 


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132  — 


8. 

1417,  März  8. 

Münzvertrag  zwischen  den  Erzbischöfen  von  Mainz,  Trier,  Köln 
und  dem  Pfalzgrafen. 

Von  gotes  gnaden  wir  Johann  des  heiigen  stuls  zu  Meucze  ercz- 
bischoff,  in  dutschen  landen,  Wernher  des  heiigen  stuls  zu  Trier  ercz- 
bischoff,  in  welschen  landen  vnd  durch  das  konigrich  zu  Aralat,  Die- 
derich  der  heiigen  kirchen  zu  Köllen  erczbischoff,  in  Italien  des  heilgeu 
römischen  richs  erczcaucellir,  vnd  wir  Ludewig  pfalczgraue  by  Rine, 
des  hei  Igen  roinschen  richs  erczdruchseüe  vnd  herczoge  in  Beyern, 
bekennen  vnd  tun  kunt  offenbar  mit  diesem  brieff,  das  wir  selb?, 
vusere  lant,  lüde  vnd  vndersafien  vnd  des  genieynen  kanffmans 
vnd  yderman8  bestes  besonnen  hau  vnd  sin  samentlich  einer  moucz 
uberkommen  von  golde  vnd  von  silber  tun  zuslaen  iu  einem  glichen 
werde  vff  eynen  stalen,  niauyeren,  welche  moncze  wir  gesast  han 
zwenczig  jare  die  nesten  nach  dato  diss  brieffs  nacheinander  folgende 
zuhalden  vud  die  in  einge  wise  nit  zu  nydern  noch  zu  ergern  lassen 
dann  in  der  formen  als  hernachgeschriben  steet. 

1.  Zum  ersten  sullen  wir  herren  vud  iglicher  von  vns  in  syuer 
muncz  tun  slahen  gülden,  die  halten  sullen  czwei  vn  dczweuczig 
crayd  fines  goldes  vud  nit  darvnder  so  sie  vüer  dem  fuer  vnd  zyment 
kommen  siut  glich  der  naldeu  als  sie  geschicket  ist  vnd  wir  der 
vberkommen  sin  vnd  die  mit  namen  auch  in  der  selben  matten  halten 
aal  zweyvudzweuczig  crayd. 

2.  Auch  sullen  die  selben  gülden  seßvndseßig  gülden 
uff  ein  kolse  gewegen  marke  gau  vnd  nit  me,  vnd  die  gülden  sullen 
glich  geschrodeu  sin  vnd  danu  auch  von  eirae  prufer,  ee  sie 
vüer  der  muucze  kommen  oder  ubergeben,  geprufet  werden  daz  sich 
daz  also  erfinde  aue  geuerde. 

3.  Vnd  vmb  das  daz  die  gülden  nit  geergert  werden,  so  sullent 
vnser  iglichs  herreu  frunde  mouczmeister  prufer  vnd  warduue  vuvir- 
bot  uff  iglichen  sontag  zunacht  nach  der  fronfasten  an  disse  nacbge- 
schriben  ende  zusammen  kommen.  Zum  ersteu  zu  Bonne,  item  zu 
Wesil,  item  zu  Bacherach,  vnd  darnach  zu  Binge,  und  darnach 
wider  vmb  auczuheben,  als  dicke  als  sich  das  geburet  in  der  masse 
als  vorgeschribeu  stet,  vnd  sullen  auch  mit  namen  jerlichen  uh" 
sontag  nach  sancti  Martinstag  zu  Cobelencz  znsanicn  komen.  Die- 


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133  - 


selben  vnsere  fruiule  alsdann  samentlichen  zu  iglicher  vorgeschriben 
zyt  daselbis  prüfen  vnd  virsuchen  sullent  igliches  golt  von  vus  Her- 
ren moucz,  als  bißher  gewonlichen  gewest  ist. 

4.  Auch  sollent  iglichs  herren  frunde  irs  herrcn  prüfen  von 
allen  wercken  biü  uff  die  zyt  geslagen  ane  geuerde  vnd  auch  der 
andern  dryer  herren  gülden  so  vil  sie  gelustit  von  ir  iglichs  inoncze 
vti  des  gemeinen  kauffnians  budele  zu  vorgeschriben  zyten  zu  prüfen 
brengen  oder  daselbis  nemen,  vnd  der  so  vil  man  vberkommen 
wirdet  zu  iglicher  zyt  mit  der  nalden  uffseczen  vnd  die  in  dem  fuer 
und  zyment  prüfen  vud  versuchen  in  vorgeschribener  inatie. 

5.  Und  au  welchen  prüfen  vnd  gülden  nach  erkentniße  vnd 
wisuuge  vnsere  frunde  vnd  prufere  oder  des  mererteils  vnder  in  die 
dann  darzu  geschicket  werden  uff  ire  eide  funden  wurden,  das  solich 
golt,  welcher  ez  dan  gemonczet  hette,  nit  volleclich  vnd  geredt  vü 
dem  fure  vnd  zyment  qwemen  uff  zweyvndzwenczig  crayd  fines  gol- 
des  in  vorgeschribener  matte,  als  iz  in  dem  fuer  nach  der  nalden 
geprufet  vud  versuchit  were  worden  ane  geuerde,  gebrech  dann 
eyu  greyu  daran,  der  mit  namen  zwelff  einen  crayd  tund,  daran 
sal  der  moncznieister  vngefart  sin,  vud  gebrechen  zwey  greyn  daran, 
so  sal  derselbe  monczmeister  vns  herreu  gemeinlichen  virfallen  sin 
iiiic  gülden,  gebrech  aber  druw  greyn  daran,  so  sal  derselbe  moncz- 
meister vns  herren  virfallen  sin  VIIIc  gülden. 

6.  Uud  sal  auch  eyn  iglicher  von  vns  herren  sins  mouczemeisters 
der  also  bruchig  funden  wurde  zustunt  sicher  werden  vnd  den  darzu 
halden  vns  herren  gemeinlich  soliche  bruche,  als  dicke  des  uot  geschee, 
zu  keren  bynnen  eim  mande  nest  darnach  folgende  vnverczogelich. 

7.  Gebrechen  aber  vier  greyn  daran  oder  me,  so  sal  der  herre, 
in  des  slofi  sich  solich  bruch  erfnnde,  der  andern  herren  vnder  vns 
aller  macht  hau  den  selben  monczmeister  zu  straffen,  vnd  von  ime 
tuu  richteu  mit  dem  kessel  nach  dem  er  dan  verdienet  hat  als  dicke 
des  dann  not  geschee.  Vud  obe  daz  wer,  daz  des  herren  monczmeister 
vnder  vns  der,  also  bruchig  funden  wurde,  nit  in  des  herren  sloti 
qweme,  darin  man  solich  prufunge  der  gülden  tun  wurde,  so  sal 
der  herre  vnder  vns,  des  monczmeister  er  gewest  were,  den  herren 
in  des  sloü  der  bruch  funden  were,  den  antwurten  in  des  nesteu 
vierczehen  tagen  darnach  vngeuerlichen. 

8.  Vnd  welcher  herre  von  vns  soliche  Sachen  vnd  rachtunge 
nit  bestelte,  gekeret  vnd  getan  werden  zu  zyten  vnd  in  aller  der 
matte  als  dan  clerlich  vorgeschriben  steet,  wan  sich  das  erfunde, 
so  sult  derselbe  herre  die  vorgeschriben  jarczale  nemlich  zwenczig 


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-    134  - 


jare  gaucz  vü  kein  monez  ine  haben  oder  »lagen  tun  uocb  laüeu  an 
keinen  enden,  vnd  glich  wol  sal  derselbe  herre  die  egeuaute  pene 
des  geldis  vns  herreu  geineinlich  schuldig  vnd  beczalen  in  vorge- 
schribeuer  maße  ane  geuerde. 

9.  Auch  als  dicke  iglichen  herren  vnd  sin  frunde  bednchte, 
daz  nie  not  were  die  gülden  zu  virsuchen  vnd  inzuseczen,  dan  als 
vorgeschriben  stet,  vnd  der  andern  herren  frunde  das  lassent  wißen, 
so  sullent  sie  gemeinlichen  in  den  nesteu  vierczeheu  tagen  darnach 
uff  eiuen  benanten  tag  an  der  obgenanten  siede  eyn  vorderlich 
zusammen  komen,  vnd  das  versuchen  vud  dem  auch  nach  gan,  dun 
vnd  halten  in  vorgeschribener  wise. 

10.  Item  sal  kein  monczmeister  oder  nyinant  von  siuen  wegen 
nit  niynnre  geben  vmb  eyn  mark  goldis  dann  siebenczig  gülden  der 
obgenanten  gülden  vnder  eyner  pene  seühundert  gülden  als  dicke 
sich  das  erfunde. 

11.  Auch  snllen  wir  herreu  gemeinlich  bestellen  daz  kein  by- 
slag  geslagen  werde  nach  vnser  machte  ane  geuerde.  Geschee  iz 
darüber,  welcher  vnder  vus  herren  das  erfunde  vnd  den  andern  das 
virkundte,  so  sullen  wir  alle  vier  eiuander  mit  libe  mit  gute  getru- 
welichen  beholffen  sin,  das  vns  das  abegetragen  vnd  gekeret  werde. 

12.  Item  sal  iglicher  vnser  herren  monczmeister  eynen  silbern 
wiüeu  pheuuig  vnd  einen  engelschen  slagen,  die  haltent  nune  phen- 
nige1)  fines  silbers  nach  gebore,  vnd  der  willen  phennige  sullent 
gan  hundert  und  seü  uff  eiu  kolse  marg  silbers  gewegen  vnd 
nit  me,  vnd  die  sullent  glich  geschroden  sin.  Vnd  sal  man 
derselben  willen  phennige  zwenczig  vnd  eyn  halben  vor  der  obge- 
nanten gülden  eynen  geben,  vnd  sullent  auch  dryliuge  vnd  heller  nach 
gebore  slagen  ane  geuerde,  vnd  der  wiiäe  phennig  sal  nyden  heruff 
biß  geiu  Mencze  XII  heller  gelten. 

13.  Vnd  wilcher  monczmeister  an  eyner  marck  silbers  vmb 
zwey  greyn  bruchig  funden  wurde  der  sal  vugefart  sin,  gebrech 
aber  dru  greyn  daran,  so  sal  er  vns  herreu  gemeinlich  vir- 
falleu  sin  hundert  gülden,  item  4  greyn  IIC  gülden,  item  fünft 
greyn  III0  gülden,  item  sess  greyn  IUI0  gülden,  item  sieben 
greyn  Vc  gülden,  item  acht  greyn  VIC  gülden,  item  IX  greyn 
dusent  gülden;  gebrechen  abir  X  greyn  an  der  marck  silbers  oder 
me,  so  sal  von  eme  mit  dem  kessel  gericht  werden  zu  glicher  wise, 
als  hie  vor  von  dem  golde  geschriben  stet  als  dicke  des  not  geschee. 


')  121öthig,  750  Tauscndtheile  fein. 


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14.  Me  so  su II»; u  wir  obgenanten  herren  vestiglich  bestellen  in 
allen  vnsern  herschafften  vud  landen  da  wir  zu  gebieteu,  als  verre 
wir  vmmer  mögen,  daz  nymant  anders  eynig  golt  oder  silber,  iz  sy 
gemonczit,  gesmelczit  oder  nit,  wie  das  dann  were,  keuff  oder  vir- 
keuff  noch  schaff  getan  werden,  dan  in  vnser  vorgeschriben  herren 
moncz  zubrengen.  Vnd  were  das  vberfure,  der  sal  vns  herren  gemein- 
lich mit  libe  vnd  mit  gude  uff  unser  gnade  verfallen  sin,  vnd  sal 
auch  keyn  geleide  han  in  eynchen  unsern  sloßen,  steden,  landen  vnd 
gebiede,  vnd  were,  das  ine  yiuant  herubir  halten  oder  versprechen 
wolte,  wer  der  were,  der  oder  die  sulten  auch  keyn  geleide  han 
nach  dem  als  vorgeschriben  stet.  Vnd  wir  herren  sullen  die  gemein- 
lich darvmb  betedingen  das  zu  keren,  so  wie  vns  des  dan  not  duchte 
sin  ane  geuerde. 

15.  Vorte  so  sullen  wir  obgenanten  vier  herren  vnser  iglicher 
eynen  esamen  mnnczmeister,  einen  verstendigen  redelichen  prufere 
vnd  auch  einen  erberu  wardune  haben,  die  selben  sullent  vns  herren 
gemeinlichen  globen  vnd  liplichen  zn  den  heiigen  sweren  getruwe- 
lichen  zu  munczen,  zu  halten  vnd  zu  tun  in  aller  der  maße  als  voir 
vnd  nachgeschriben  stet.  Vnd  waz  in  iglicher  monczen  zu  slegeschatz 
gefeilet,  daz  sal  vnser  vier  herren  gemein  sin,  eym  als  vi  1  als  dem 
andern  ane  eincher  hande  vorstant,  davon  auch  vnser  wardnne  vnd 
isenheiter  vnsern  frunden  von  vnsern  wegeu  uff  ire  eide,  die  sie 
vns  sementlich  darnff  getan  hant,  nach  iglicher  fronfasten,  so  sie 
zusammen  kommen  als  vorgeschriben  stet,  rechnunge  vnd  beczalunge 
tnn  sollent  ane  geuerde. 

16.  Vnd  wan  die  monczmeister  der  isen  bedorffen,  so  sal  der 
wardun  oder  isenheiter  zyt  vor  zyt  darby  sin  vnd  der  huden  ane 
geuerde,  daz  nit  gemonczit  werde,  ez  komme  dan  vur  den  prufere, 
vnd  konde  der  warduue  nit  selber  darby  gesin  oder  bliben,  so  sulde 
y  der  prufer  darby  sin  vnd  das  iu  glicher  wise  bewaren. 

17.  Anch  sal  iglicher  wardune  von  iglichem  wercke  goldis  in 
syns  herren  moncz  eynen  gülden1)  vnd  in  ein  papire  winden,  vnd 
dar  inne  eygentlich  schriben,  wie  groß  das  werck  gewest  sy,  vnd 
soliche  güldene  in  eine  beslossen  bohse  tun  vnd  die  nach  iglicher 
fronfasteu,  so  man  zusammen  kommen  wirdet,  in  soliche  ende  breugen 
nach  dem  als  vorgeschriben  sunder  argelist  eck 

18.  Auch  sullent  vnsere  munczen  meistere,  die  wir  iczunt  han 
oder  hernach  gewynnen,  allen  iren  gewynne  von  der  muncze,  wie 


>)  Hier  fehlt  rxemen. 


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—   136  - 


sich  der  gemacht  bette,  glich  deylen  aue  alle  geuerde  zu  iglicher 
fronfasten  ane  Widerrede. 

19.  Eü  ist  auch  geredt,  obe  sache  were,  das  vnsere  fursten  ob- 
genant  eyner  oder  me  von  todis  wegen  abeginge,  da  got  lange  vor 
sin  wulle,  wer  dann  an  der  abegangen  stat  vnd  furstentume 
qweme,  wulte  der  dann  auch  in  dise  eynunge  kommen,  den  sulte 
man  zulassen. 

20.  Wulte  der  des  aber  nit  tun  noch  dnn  alagen  nach  vß- 
wi8unge  dieses  brieffs,  so  sulten  doch  die  andern  herren  vorbenant 
by  diesem  virbuntheniße  verüben,  vnd  sulte  mau  des  znkunfltigen 
fursten  gülden  noch  gelt,  daz  er  dan  dun  machen  wurde,  in  vnsere 
andere  herren  lande  noch  uff  vnsern  zollen  nit  nemen  zu  keiner  zyt, 
biß  als  lange  daz  er  diese  vorgeschriben  eynunge  mit  vns  halten 
wurde  ane  geuerde. 

21.  Auch  sal  kein  munezer  noch  nymand  von  sinen  wegen 
kein  gölte  oder  gülden  ferweu.  Wer  daz  darüber  tede,  der  sal  vns 
herren  geraeinlichen  vierhundert  gülden  virfallen  sin  vnd  beczalen  in 
vorgeschribener  maße  als  dicke  als  daz  funden  wurde. 

22.  Vorte  sullen  wir  herren  in  vnsern  steden  vnd  landen  tun 
bestellen  mit  vnsern  amptluden  vnd  frunden,  daz  keyne  gengeler,  der 
gelt  keuff,  virkeuff  oder  irlese  uff  wynnunge,  nit  enga,  vnd  sullen 
das  auch  in  allen  vnsern  landen  vnd  gebieden  mit  ludenden  glocken 
tun  virbieteu,  vnd  wer  herwider  tede,  er  were  man  oder  wip,  an  des 
lip  vnd  gut  sal  man  tasten  vnd  den  halten  vns  herren  vorgeschriben, 
biß  als  lange  das  wir  samentliche  zu  rade  werdeu  was  vns  dar  inne 
fuge  zutunde. 

23.  Auch  sullen  aller  vnser  viere  herren  frunde  munezen- 
moister  prufer  wardune  vnd  alle  ire  geäinde  zu  einer  iglichen  zyt 
so  sie  in  vorgeschribener  maße  vnd  an  die  obgenanten  stede  zu- 
sammen kommen  werden  vff  vnd  abe,  zu  wasser  vnd  zu  lande,  vnsere 
aller  vnd  vnser  iglichs  fry  strag  geleide  haben  vnd  darynne  auch 
sin,  ußgnommen  obe  sie  bruchig  funden  wurden,  so  sullen  sie  die 
pene  virfallen  sin,  vnd  sal  auch  von  yne  gericht  werden  in  aller 
der  maße,  als  vorgeschriben  steet. 

24.  Vnd  wer  vnsere  munezen  suchet  oder  dar  inne  kommen 
wirdet,  der  sal  mit  siner  habe  auch  ein  fry  stracke  geleyde  haben 
ane  geuerde. 

25.  Auch  sullen  wir  obgenanten  herren  bestellen,  das  alle  vnd 
igliche  vnsere  munezeisen,  die  bißher  gewest  sin,  in  gegen wurtekeit 
vnsere  gemeyuen  frunde  genczlichen  zuslagen,  zubrochen  vnd  vir- 


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dilget  werdeil,  vud  sulleu  auch  furbalier  zu  der  obgenauteu  vnsere 
muiic/e  eynen  gemeyneu  isengreber  haben,  der  vns  gemeinlicheu 
viul  vusere  iglichen  besuuder  sio  muuczeisen  getruwelich  grabe, 
vud  sal  vus  auch  sainetlich  vud  vnser  iglichem  besunder  daruff  glo- 
ben,  vnd  lipliche  zu  den  heiigen  swereu,  vnd  auch  vurter  als  lange 
er  vnser  gesworner  dyner  vnd  knecht  darzu  ist,  nymant  audere,  wer 
der  were,  kein  munczeisen  zu  male  nit  grabeu.  Vud  uff  iglichen 
gülden  sal  uff  einer  syten  stau  saut  Peders  bilde  mit  eyme 
s l o Li e  1 ,  vnd  uff  der  andern  syten  ein  drypati,  da  mitten  inue 
st  an  sal  des  herreu  wapen  in  des  herreu  muncze  der 
guldeu  geslagen  wurdet,  vnd  uff  den  andern  dryne 
orten  der  andern  drier  herren  wapen. 

26.  Auch  sal  diese  vnsere  muncze  angene  vnd  geslagen  wer- 
den aue  geuerde  uff  sant  Walpnrg  tag  nest  kommen,  vnd  wer  auch 
daraffter  eynche  von  den  alden  gülden  uff  vnsere  iglichs  zolle  wurde 
brengen  damydde  zuuerczollen  ader  sust  beczaluuge  ader  ander  kauff- 
manschafft  in  den  laudeu  damyde  zutuu,  der  sal  uff  iglichen 
der  selben  alden  gülden  eyuen  geben  oder  nemen  auderhalben 
nnwen  wißenphennig  vor  der  nuwen  gülden  eyneu  als  dicke  sich 
das  geburte. 

27.  Eti  ist  auch  geredt,  obe  iz  were,  daz  wir  herren  obgeuant 
bynnen  den  vorgenanten  jarzalen  sameutlichen  icht  anders  das  vus 
bequemlicher  duchte  siu,  dan  vorbegriffeu  ist,  zu  rade  wurden  vnd 
vns  des  vireyngeten,  daran  sulte  vus  diese  bunthenisse  nit  irren  in 
dheyne  wise. 

28.  Alle  vnd  igliche  vorgeschriben  puncte  vnd  artikele  hau 
wir  herren  obgenant  vnser  eyner  dem  andern  versprocheu  vnd  by 
vnsern  fürstlichen  truwen  vnd  eren  globt,  vnd  globeu  auch  mit 
krafft  diß  brieffs  die  zu  alleu  vnd  zu  iglichen  zyten  stede  veste 
vnd  vnuerbruchlichen  zu  halten  vnd  zu  folleufureu  vnd  darwider 
nit  zutun,  nach  gestaden  getan  zu  werden,  sonder  allerhande  argelist 
ader  geuerde. 

Vud  des  allis  zu  vrknnde  vnd  geczugnisse  ganczer  stedekeit 
so  hat  iglicher  von  vns  obgeuant eu  herren  sin  ingesigel  an  dissen 
brieff  tun  henckeu,  der  geben  ist  zu  Bopparten  in  dem  jare 
als  mau  zalte  nach  Christus  geburte  XIII10  vnd  XVII  jare  uff 
den  raandag  nach  dem  sondag  als  man  singet  in  der  hei  Igen  kir- 
chen  Reminiscere. 

Abschrift  im  frankfurter  Stadtarchive. 


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-    138  - 


9. 

1418,  August  5. 

König  Sigmund  bestellt  Jakob  Froglin  von  Pforzheim  und  Vois 
von  der  Winterbach  als  Münzmeister  in  Frankfurt  am  Main 
und  Nördlingen,  giebt  nähere  Bestimmungen  über  deren  besondere  Frei- 
heiten, über  Feingehalt  und  Gepräge  der  Gulden,  und  ernennt  Mark- 
graf Bernhard  von  Baden  als  Schirmer  der  Münze. 

Wir  Sygmund  von  gots  gnaden  romscher  konig  zu  allen  ziteu 
nierer  des  richs  vnd  zu  Vugern  Dalmacien  Croacien  ectr.  konig  be- 
kennen vnd  tun  kunt  vffenbar  mit  diesem  brieffe  allen  den  die  in 
sehen  oder  hören  lesen,  vnd  obe  wir  von  angeborner  gute  alezit 
geneygit  sin  empsig  vnd  flißige  sorge  vnd  erbeite  zuhaben,  wie  wir 
aller  vnser  vnd  des  heiigen  romseben  richs  vndertaner  vnd  getmwer 
nueze  vnd  bestes  schaffen  vnd  bestelleu,  doch  beduueken  wir  vns 
me  plichtig  zusin,  vnser  vnd  des  richs  rechte  vnd  herkommen  zu 
hanthaben  vnd  wo  die  vndergedrucht  ligen  widervffzurucken  vnd 
suuderlich  die,  davon  gemeiner  nueze  kommen  vnd  gebessert  werden 
mag.  Wan  nu  gemeiner  nueze  durch  redeliche  gute  muneze  sere  ge- 
bessert vud  durch  vnredeliche  muneze  geswecht  wirt,  vnd  wir  genug- 
lich  vnderwisit  sin,  daz  vnsere  vorfarn  an  dem  riebe  romsche  keysere 
vnd  konige  redeliche  gülden  vnd  silbern  moneze  in  dem  riche  offte 
vnd  dicke  slahen  lassen  haben,  dann  daz  das  nu  etwie  vil  jar  ver- 
sumet  worden  vnd  nyder  gelegen  ist. 

§  1.  Darvmb  dem  riche  zu  eren  vnd  gemeinem  nueze  zufroui- 
men  haben  wir  mit  wolbedachtem  mute  gutem  rate  etwivil  vnser 
vnd  des  richs  fursteu  greuen  edler  Ynd  getruwer  vnd  rechter  wissen 
geordinet  bestellet  vud  geseezit,  ordnen  bestellen  vnd  seezen  in  crafft 
diez  brieft's  vnd  romseber  königlicher  macht  vollenkommenheit,  das 
mau  ein  gülden  moneze  zu  Franckenfurd  vnd  zu  Nörd- 
lingen erheben  machen  vnd  von  vnsern  vnd  des  richs 
wegen  slahen  sulle  in  der  masse  als  hernach  vnderscheiden  vnd 
begriffen  ist. 

§  2.  Vnd  wan  wir  von  gloubhafftigen  luten  vernommen  haben, 
das  Jacob  Broglin  munezemeister  zu  Porczbeim  vud  Vois  von  der 
Wiutcrbach  redeliche  vud  byderbe  manne  vnd  vns  zu  inonezmeistern 
der  iczuntgenanten  moueze  togelich  sin.    Dorvmb  haben  wir  sie  zu 


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unser u  inoncznicistern  vber  die  vorgenante  inoncze  vffgenommen 
vnd  fuuff  jare  aneynander  geseczit  vnd  gemacht,  ueiuen  vffseezen 
vinl  machen  mit  diesem  brieffe,  also  daz  sie  fuuff  ganeze  jare  die 
nach  datum  dieß  brieffs  aneynander  kommen  vnser  munezmeistere 
vnwiderrufflich  sin  sollen. 

§  3.  Vnd  wir  haben  in  ouch  befolhen  zutund  als  hernach- 
geschriben  stet.  Mit  namen  das  sie  der  guldeu  moneze  zn  Bingen 
geslagen  zweuezig  gülden,  der  moneze  zu  Wesel  geslagen  zweuezig 
gülden,  der  moneze  zu  Buu  geslagen  zweuezig  gülden,  der  moneze 
zu  Hoest  geslagen  zwenezig  gülden,  vnd  der  moneze  zu  Offenbach  ge- 
slagen zwenezig  gülden,  vti  des  kauffmans  butel  vngeuerlich  nemeu 
sollen  vnd  daz  man  die  halb  an  eyuen  zeyne  giesseu  vnd  daz  daz 
auderhalbeteil  der  wardeiner,  den  dann  der  rad  zu  Frauckfurt  vfizu- 
kiesen  vnd  zu  wardiner  zuseezen  macht  haben  vnd  vus  mit  eime 
redelichen  frommen  manne  bewaren  sal,  als  wir  dann  iren  truweu 
genczlich  gleuben,  behalten  solle,  vnd  daz  man  darnach  den  iezgenanten 
zeyne  enezwey  slaheu  solle  vnd  daz  ein  halbteil  der  iezgenant  war- 
diner beheben  vnd  daz  ander  halbteil  in  der  vorgeuanten  moneze 
bliben  solle,  vnd  waz  derselbe  zeyne  an  dem  striche  vübringet,  daz 
dar?ff  die  vorgenanten  vnsere  monezmeister  die  vorgeuante  vnsere 
moneze  wurckeu  sollen,  doch  daz  die  selben  vnser  moneze,  so  die  also 
gewurcket  ist,  ye  an  hundert  gülden  einen  guldeu  besser  siu  sulle 
dan  die  vorgeuanten  gülden,  die  vü  des  kauffmans  butel  gnommen 
sint  als  vorbegriffen  ist. 

§  4.  Item  vnd  daz  der  vorgenant  wardiner  zu  den  heiigen 
sweren  sulle.  die  iezguant  vnser  moneze  au  vnser  stat  getrulich 
zuuersuchen  vnd  auch  keine  gemunezte  gülden  vßzugeen  lassen,  sie 
haben  dan  ihr  korn  vnd  vffezal  als  recht  ist, 

§  5.  Item  vnd  daz  vff  den  iezgenanten  guldeu,  die  man  also  von 
vnseru  wegen  monezen  wirdet  au  einer  siteu  ein  königlich  seeptrum 
vnd  appfel  mit  dem  craeze  geslagen  vnd  darvmb  geschribeu  steen 
sulle:  Sygismundus  romanornm  rex  vnd  vff  die  andern  siten  solicher 
guldeu  saut  Johans  baptiste  bild  vnd  der  name  der  vorgenanten 
stete  ein,  dorin  dann  die  vorgeuanten  gülden  geslageu  werden. 

§  6.  Item  were  auch,  so  der  vorgeuanten  wardiner  solich 
muncz  versuchen  wirdet,  daz  sich  erfunde,  daz  die  gemuuczteu  gül- 
den einer  greiu,  der  vier  ein  carat  tuu  vngeuerlich,  zuswach  worden 
weren,  daz  er  dannoch  die  selben  gülden  zu  der  zyt  vzgeben  lassen 
solle,  doch  also  daz  die  vorgenanten  monezmeister  versorgen,  daz  die 


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gulden,  die  sie  allerliebst  darnach  munczen  werden,  einer  greu  besser 
sin,  vnd  das  daz  als  dicke  dis  uot  sy  beschee.  Wer  aber,  daz  solich 
gemuuczte  gülden  me  dan  vmb  einen  greeu  zuswach  weren,  daz 
man  dan  die  selben  geslagen  gülden  genczlich  abetuu  vnd  ir  keinen 
utigeen  lassen  solle. 

§  7.    Item  daz  auch  die  vorgeuant  muncz  fry  sin  sollen. 

§  8.  Item  viul  daz  die  vorgeuanten  mnnczmeister  von  eiuer 
iglichen  marg  goldes  die  verniunczet  wirt  als  vorbegriffen  ist,  einen 
halben  gülden  zu  slegeschacz  in  vnser  kuniglich  kamer  geben  solleu,  vnd 
uff  daz  daz  die  selben  mnnczmeister  der  vorgenauten  muncze  desterbaü 
vßgewarten  mögen,  darvrab  habeu  wir  in  die  besunder  gnade  vnd 
friheite  getan  vnd  gegeben,  tun  vnd  geben  in  die  von  römischer 
kuniglicher  macht  mit  diesem  brieff,  daz  sie,  ire  husfrauwen,  kinder, 
gesellen,  knechte  vnd  gesinde,  vor  nyraaud  anders,  dann  vor  vus 
odir  wem  wir  daz  befelhen  zu  rechte  zusteen  plichtig  sin  sollen, 
suudir  daz  sie  vbir  solich  husfrauwen,  kindere,  gesellen,  knechte  vnd 
gesinde  selbir  zugebieten  und  zurichten  haben  solleu  vnd  mögen, 
doch  vtignomen  vmb  falsch,  diepstal,  dotslege,  mordery  vnd  rau- 
bery,  wan  wir  daz  selben  richten  heissen  zurichten  befelhen  wollen, 
so  des  not  beschicht. 

§  9.  Item  wir  haben  auch  von  sundirlicher  vuserer  römischer 
kuniglicher  macht  geseezt  vnd  geordnet,  seezen  vnd  ordnen  iu  crafft 
diß  brieffes,  daz  alle  vnd  igliche  die  gold  odir  silber  in  die  vorge- 
nante vnser  muncze  briugen,  wer  dan  die  sind,  vnser  vnd  des  richs 
fry  geleide  vnd  sicherheide  an  allen  euden  haben  sollen. 

§  10.  Wer  auch,  daz  wir  die  vorgenante  muncze  verändern 
wurden,  so  meynen  wir  doch  die  vorgenauten  mnnczmeister  by  solicher 
muncze  vor  andern  luten  die  vorgeuanten  funff  jar  zu  beliben  lassen. 

§  11.  Wan  wir  uu  mit  so  mancherley  andern  des  richs  ge- 
schefften  beladeu  sin,  vnd  den  vorgeschribeu  dingen  selbir  nit 
ulAgewarten  mögen,  vnd  vns  ouch  die  vorgenauten  munezmeistere 
demuteclich  gebeden  haben,  in  eiueu  schirmer  herubir  zugeben  vnd 
wan  wir  ye  meynen  das  daz  vorgeschriben  alles  vesteclich  vnd 
ordenchlich  gehalden  werden  sulle,  vnd  ein  festes  vnd  ganezes  getruen 
zu  dem  hochgebornen  Bernharten  marggrauen  zu  Baden,  vnserm 
lieben  oheimen  vnd  fursten  haben,  dorumb  mit  wolbedachtem  mute 
vnd  rechter  wissen,  habeu  wir  in  den  vorgenauten  vusern  mnncz- 
meistern  vnd  muncze  zu  eynem  schirmere  gegeben,  vnd  haben  im 
ouch  ernstlich  befolhen,  daz  er  die  selben  munezmeistere  vnd  muncze 


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an  vnser  atad  vnd  von  vnsern  vnd  des  richs  wegeu  vesticlich  vnd 
getralich  hanthaben  vnd  beschirmen  aolle,  nach  sinem  besten 
vermögen. 

§  12.  Vnd  wir  gebieten  ouch  dorvmb  vou  romischer  knniglicher 
macht  allen  vnd  iglichen  forsten,  geistlichen  vnd  werntlichen,  granen, 
fryen,  rittern,  knechten,  amptludeu,  burgermeisteren,  reten  vnd  ge- 
meinden, vnd  allen  andern  vnsern  vnd  des  rychs  vndirtaneu  vnd 
getruwen  ernstlich  vnd  festiclich,  mit  diesem  brieffe,  daz  sie  die 
vorgenanten  vnser  vnd  des  richs  muncz  annamen,  vnd  in  allen  iren 
landen  steten  slosseu  vnd  gebieten  furgaug  haben  lasseu,  vnd  auch 
allen  iren  vndertanen  gebieten,  die  selb  muncz  zonemen,  vnd  daz 
sie  ouch  die  vorgenante  vuser  ordenunge  befelhuisse  vnd  saczuuge 
vesticlich  halten  vnd  dawider  nit  tun  sollen  iu  kein  wys,  als  liep 
einem  iglichem  sy  vnser  vnd  des  richs  sware  vngnad  zuuermiden. 

Mit  vrkuud  diß  brieffes  versiegelt  mit  vnser  kuniglicher  maie- 
stats  ingesiegel. 

Geben  zu  des  marggrauen  Baden  nach  Christi  geburt  XIIIIC 
jar  vud  darnach  in  dem  achczehenden  jar  des  nesten  fritags  vor  saut 
Lanrencien  tage  vnserer  riche  des  vngrischen  ectr.  in  dem  XXXI I. 
vnd  des  romischen  in  dem  achten  jaren. 

Ad  mandatum  domini  regis 
Paulus  de  Tost. 

Gleichzeitige  AbscJmft  im  frankfurter  Stadtarchiv. 

10. 

1418,  August  29. 

ErzbiscJiof  Johann  von  Maine  bittet  den  frankfurter  Rath,  seinem 
Münzmeister  die  Benutzung  des  Hauses  zum  Esslinger  als  Münz- 
stätte zu  erlauben. 

Vnsern  grüß  zuuor,  erbern  lieben  besundern.  Wir  hatten  nehste 
geschickt  zu  Rudolff  Geilinge  uwerm  scholtheißen  zu  Franckfnrdt 
vmb  zu  erfaren  von  des  goltgieüens  wegen  als  vnsere  munezmeistere 
daz  bizher  da  get.hau  haben  in  der  messe,  der  hait  vns  entbodten 
daz  uwer  meyunnge  sy,  daz  ir  ime  wol  gonueut,  das  er  in  der  fur- 
stat  gieße,  dan  es  an  dem  endo  da  er  biz  her  gegoßen  hait  fürg- 
lichen fnres  halb  sy.   Nu  hait  vns  vuser  munezmeister  geschrieben, 


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wie  er  vor  uch  gewest  sy  vnd  habe  uch  gebetten,  daz  ir  itne  wollent 
gönnen  der  herberge  znm  Eßlinger,  daz  er  da  inn  gießen  möge  ane 
nwern  schaden,  wan  daz  wol  verwaret  sy,  vnd  daz  ir  uwer  frunde, 
die  sich  des  fures  verstunden,  ließent  besehen.  Vnd  want  nu  die 
messe  iczant  angangen  vnd  diezyt  korcze  ist,  vnd  er  keynen  ofen 
vnd  hert  slagen  mochte  laßen,  der  ime  zn  dießer  messe  dugelich 
were,  dan  daz  so  korcze  nit  gedrocken  mochte,  vnd  wo  nu  er  an  dem 
vorgenanten  ende  zum  Eßlinger  nit  vff  diese  messe  gießen  solde, 
da/,  were  vns  schedelich.  Dauon  so  begern  wir  von  uch  mit  ernste 
vnd  bitten  uch,  daz  ir  ime  des  vff  diesezyt  vnd  diese  messe  gönnen 
vnd  erleuben  wollent.  Daran  thut  ir  vns  besunder  danck  neme  liebe 
vnd  fruntschafft,  die  wir  gen  uch  dencklich  erkennen  vnd  beschnlden 
wollen.  Wann  wo  daz  nit  geschee,  so  worde  vnser  rouncze  hinder- 
stellig,  daz  were  vus  vueben,  vnd  auch  darczu  schedelich.  Vnd  begern 
heruff  uwer  beschrieben  antwort. 

Datum  Hanauwe.  In  die  decollacionis  sancti  Johannis  anno 
domini  m°  cccc0  XVIIT. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive, 


11. 

1419,  April  4. 

Kurfürst  Friedrich  von  Brandciifmrff  an  den  frankfurter  Rath 
über  die  SUbermünze. 

Fridrich  von  gots  gnaden  margraue  zu  Brandeburg  des  heiigen 
römischen  ryches  erzkamrarer  vnd  burggratf  zu  Nuremberg.  Vnsern 
gonstlichen  grns  vnd  alles  gute  beuor.  Ersame  besnnderliche  lieben, 
als  ir  vns  von  der  moncze  wegen  geschriben  habt,  des  lassen  wir 
euch  wissen,  daz  wir  vnser  botschafft  treffelich  vorlangst  von  der  vud 
ander  Sachen  zu  dem  allerdurchluhtigsten,  vnserm  gnedigsten  herren 
dem  romischen  konige  getou  haben,  was  die  befindet  vnd  bringen 
wirdet,  dieselben  gelegenheite  welleu  wir  euch  daun  zu  wissen  ton, 
aber  so  ir  meint,  solte  das  also  vorgangk  habeu,  es  wurde  gemeinc- 
lich  schaden,  so  mögt  ir  das  die  weileu  enthalden,  biß  solch  bot- 
schafft komme,  damit  ir  uch  dann  wisset  zubesinnen,  wann  wir  ge- 
trawen,  so  vnser  herre  vuterwiset  vnd  innwerde,  daz  es  also  gestalt 
vnd  wider  gemeinen  nucz  sy,  daz  sin  gnade  auch  vngeueigt  darzu 


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sin  werde.  Vnd  was  wir  uch  zuliebe  ton  solten,  des  weren  wir  wol 
begerend. 

Geben  zu  Cadolczburg  am  dinstag  Ambrosii  anno  ectr.  X Villi0- 

{Ausseti:)  Den  ersamen  vnsern  besunderlichen  lieben  burgermeistern 

vnd  rate  zu  Franckfort. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 

* 

12. 

1419,  April  11. 

Verantwortung  des  frankfurter  Raths  an  Bernhard  Markgraf 
von  Baden  Über  dessen  Klage)},  betreffend  die  Zulassung  verschiedener 
Wechseler  ausser  den  königlichen.  Beschwerde  einiger  Kauflcute  über 
die  Münjsmeister. 

(Einleitung  fortgelassen.) 

Biden  wir  uwere  gnade  wissen  als  wir  uch  eins  teils  vor  geschriben 
han  daz  wir  in  der  stad  Frankfurt  vffinberlich  hau  tunverkunden  vnd 
gebieden,  wergolt  da  keuffit  oder  verkeuffit  daz  das  nirgen  anders- 
war geantwert  werden  sulle  dann  allein  des  egenanten  vnsers  gne- 
digsten  herren  des  k  oniges  munezmeistern  in  siner  gnaden  moneze  zu 
Franckfurt  vnd  darzu  wie  wele  von  alder  herkommen  vnd  gehaldeu 
ist  worden,  daz  vnser  gnedigen  herren  der  kurfursten  vff  dem  Rine 
munezineister  sich  des  heiigen  richs  vnd  vnsere  frihen  messe  vnd 
merckte  mit  irer  moneze  gebruchet  han,  so  han  wir  doch  zu  merer 
folieist  in  dieser  messe  von  sunderlicher  forderunge  vnd  begerunge 
Jacobs  vndVois  voigenaut,  vnsers  gnedigen  herren  von  Meucze  munezere 
vnd  andere  munezere  vnd  auch  wesselere  die  zu  Frauckfurt  gewest 
sin,  vnsers  allerguedigsten  herren  des  römischen  ectr.  koniges  brieff 
vu8  gesant  von  des  geldes  wegen  lassen  hören  vnd  in  daby  tuu  er- 
czelen  vnd  sagen  siner  königlichen  gnaden  meynnnge  als  vns  dann 
beduchte  not  sin,  daran  auch  Jacob  vnd  Vois  zu  der  zyt  ein  gut 
gnugen  gehabt  han  vnd  in  zu  gudem  willeu  waz  als  wir  verstanden 
han,  vnd  meinen  daz  wir  des  selben  vnsers  gnedigsten  herren  des 
koniges  brieffe  davon  nachgegangen  haben.  Vnd  duncket  vns  auch, 
betten  uweru  gnaden  die  inunezmeistere  solich  furbvengungen  getan, 
daz  sie  des  wol  mochten  vberig  sin  gewest  vnd  in  des  kein  not  ge- 
west sy  nach  ergangen  Sachen  als  vorgeschriben  steet.  Vnd  biden  uwere 
fürstliche  gnade  diese  vnser  antwert  gnedeclich  vnd  gnnstlich  vff- 
zunemen,  daz  wollen  wir  gerne  virdieneu.  Auch  gnediger  herre  han 


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wir  in  clagewyse  von  eczlicben  kauffluden  verstanden,  so  sie  den 
egenanteu  Jacob  vud  Vois  in  des  egenauten  vnsers  gnedigsten  herren 
des  koniges  raancze  golt  virkaufft  haben,  daz  in  dann  die  beczalunge 
darvrab  zu  irme  schaden  verczogeu  sii  worden.  Daran  uwer  gnade 
wol  versteet  werden,  wers  daz  in  solich  gelt  nit  furderlicben  znhanden 
bracht  wurde  von  waz  Sachen  daz  daun  zugeen  möge. 

Datum  feria  tercia  post  festum  palmarum  anno  Xliil*  XIX. 

Entwurf  im  frankfurter  Stadtarchive. 

13. 

1421,  März  28. 

Weinsberg  bittet  Frankfurt  um  üebersendung  der  letzten  Münz- 
Abrechnung  nach  den  Aufzeichnungen  des  Wardeins. 

Conrat  herre  zu  Winsperg  dez  heiigen  romyschen  riches  erb- 
kamerer.  Vnseren  fruntlichen  grus  zuvor,  erbern  wissen  besuudern 
lieben  frunde,  wir  bieten  euch  recht  flisklichen.  daz  ir  vus  die  reche- 
nung,  so  wir  nehst  mit  den  munstmeistern  by  euch  getan  haben, 
da  die  enwern  by  waren,  von  stucke  zu  stucke  als  der  wardiner 
bucher  vswissen,  vs  lasset  schriben  vnd  vns  daz  schicket  by  dissem 
geuwertigen,  der  euch  dissen  brieff  gibt,  daz  wir  die  vnsers  herren 
dez  kuuges  gnaden  gewissen  mögen,  als  euwer  wisheit  wol  verstet  daz  ez 
doch  ein  billiches  ist.  Euwer  verschriben  antwert  last  vns  wieder  wissen. 

Geben  zu  Gutenberg,  au  fritag  nach  dem  heiigen  osterdag  anno 
domini  m°  cccc0  XXI° 

{Aussen:)  Den  erbern  wissen  den  burgermeistern  vnd  dem  rat  zu 
Frauckenfurt,  vnserin  besundern  guten  frunden. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 

14. 

1421,  Juni  24. 

König  Sigmund  theilt  dem  frankfurter  Ruthe  mit,  das*  er  an  Stelle 
des  verstorbenen  Münzmeisters  Vois  von  der  Winterbach  jetzt  Peter  Gatz 
aus  Basel  eingesetzt  habe  und  dieser  mit  Jakob  Proglin  gleiche  Rechte  bis 
zum  Ablauf  des  dem  letztgenannten  erthciltrn  Privilegs  geniessen  solle. 

Wir  Sigmund  von  gotrs  gnaden  romischer  kunig  zu  allen  ezyten 
nierer  des  rychs  vnd  zu  Vngeru  zu  Behem  ectr.  kunig,  enbieten  dein 


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burgermeister  rate  vnd  bnrgcrn  gemeyulich  der  stat  zu  Frauckfort 
vnsern  vnd  des  rychs  lieben  getrewen  vnser  guad  vnd  alles  gut. 
Lieben  getrewen,  wir  haben  vernoraen,  wie  vnserer  raunezmeister  eyner 
zu  Franckfort,  nemlich  Foys  von  der  Wyutcrbach  von  todes  wegen 
abgangen  sey.  Wann  wir  nu  nicht  gerne  sebeo,  das  soliche  vnser 
muneze  in  dheinem  wege  versawmet  adir  gehyndert  wurde,  snuder 
genczlich  vud  vngehyudert  furgank  liabe,  als  wir  «las  furgenomen 
haben,  so  haben  wir  augesehen  soliche  redlickeyt  vnd  Vernunft,  die 
vnser  dieuer  vud  lieber  getrewer  Peter  Gacz  burger  von  Basel  au  im 
hat,  vnd  das  er  vns  ouch  toglich  vnd  nuczlich  seyn  solle,  vnd  haben 
im  gegunnet  vnd  erlawbt,  das  er  an  des  vorgenanten  Foyssen  stat 
mytsampt  Jacoben  Broglin  mnnezineister  seyn  solle  alslang  als  dann 
Jacoben  Broglin  soliche  muueze  von  vns  verschriben  ist,  vnd  das  er 
ouch  aller  freyheyt,  rechte  gewonheyte,  velle,  vnd  oueze  glich  Jacoben 
Broglin  geniessen  vnd  gebrawehen  solle  von  allernieniclich  vngehyudert, 
dorezu  habeu  wir  den  vorgenanten  Peter  Gaczen  noch  vnserer  ver- 
schribung  der  muneze  Jacoben  Brogliu  getan  zu  vnserm  mnnez- 
meister  zu  Frankfurt  vud  zu  Nordlingen.  vffgenommen  geordnet 
geseezet  vnd  gemachet,  funff  jare  an  eynauder  vuwiderru (flieh  zuwesen, 
als  dann  soliche  vnser  brieue  im  doruber  gegeben,  eygentlicher  vli- 
weysen.  Dorumb  begereu  wir  von  euch  myt  fleysse,  vnd  gebieten 
euch  ouch  von  romischer  kuniglicher  macht,  ernstlich  vnd  vesticlieh 
myt  disem  brieue,  das  ir  dem  vorgenanten  Peter  Gaczen  geraten  vnd 
beholfen  seyt,  das  in  der  vorgenante  Jacob  Broglin  zu  eynern  munez- 
meister  vnd  gesellen  an  des  vorgenanteu  Foyssen  stat  zustund  vff- 
npnie,  vnd  im  ouch  alle  nueze,  gefelle,  freyheyt,  rechte,  gewonheyte 
vud  anders  gebrauchen,  genyessen  vnd  volgen  lasse,  als  wir  im  das 
ouch  ernstlich  zutun  geboten  haben,  vud  als  der  vorgenante  Foysse 
der  genossen  hette,  ab  er  noch  in  leben*  were.  Ouch  wollen  wir 
vnd  ist  vnser  ernste  meynun^,  das  ir  den  vorgenanten  Peter  Gaczen, 
noch  seyner  brieue  lute,  czn  eyuem  munezmeister  vffnemeu,  vnd  im 
ouch  in  allen  sacheu  beholffen  vnd  geraton  seyt,  vud  tut  dorin  nicht 
anders,  als  lieb  euch  sey  vnser  vnd  des  rychs  swere  vngnad  zuuer- 
meiden. 

Geben  zu  Prespurg,  an  sant  Johanus  baptisten  tag,  vnserer  ryche 
des  vngrischen  ectr.  in  dem  XXXV,  des  romischen  in  dem  XI  vnd 
des  behemischen  in  dem  ersten  jaren. 

Ad  mandatum  domiui  regis 
Frauciscus  prepositus  Bol«\slauiensis. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 
VITI.  10 


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15. 

1421,  November  7. 

Markgraf  Bernhard  von  Baden  fordert  Frankfurt  auf,  die  da- 
selbst  geprägten  und  die  kurfürstliclien  Gulden  probiren  zu  lassen, 
um  festzustellen,  ob  die  königlichen  Gulden  wirklich,  wie  gesagt  wird, 
geringhaltig  wären. 

Bernhart  von  gotts  gnaden  inarggraffe  zu  Baden  ectr.  Vnsern 
fruntlichen  gruss  voran,  ersameu  wisen  lieben  besunderen.  Als  vch 
wol  zu  wissend  ist,  das  vns  Foyß  von  der  Winterbach  vnd  Jacop 
Broglin  vnsers  gnedigen  herren  des  ronischen  konigs  inonczmeistere, 
vnd  siner  gnaden  moneze,  von  dem  selben  vnserm  gnedigen  herren 
empfolhen  worden  sind  zu  hanthabeu,  das  wir  auch  bißher  zum 
besten  getau  haben.  Nu  ist  vns  furkommen,  wie  daz  solliche  guldin, 
die  die  vorgenanteu  inonczmeistere  slahen,  etwas  versprochen  sollen 
werden,  vf  die  meynuug,  als  ob  sie  nit  werent  als  sie  dann  sin 
sollen,  begeren  wir,  das  ir  die  selbe  moneze  duut  versuchen  mit 
uwerm  gwardin,  den  ir  dar  gegeben  habend  von  vnsers  herren  dez 
kunigs  wegen  vnd  einen  oder  zwen  via  vwerm  rate  auch  darezu 
gebend,  vnd  auch  der  fursten  moneze  vnd  versuchend  die  vß  des 
gemeiuen  kaul'mans  butel  vnd  vns  dann  eygeutlich  wissen  laßend, 
wie  jeglichs  fursten  moneze  bestee,  vnd  mit  namen,  ob  vnsers  beren 
des  konigs  guldin  syend  als  sie  sin  sollend.  So  wollen  wir  dann 
furbaß  darezu  tun  von  vnsers  herren  des  konigs  wegen,  das  vns 
dann  duncket  zimlich  vnd  billich  sin.  Weren  aber  die  guldin  nit 
in  sollicher  maß,  als  sie  Ün  sollen,  so  wolten  wir  daran  sin,  das  die 
monezmeistere  gestraffet  worden  in  der  maß,  als  dann  dar  zu  gehörte, 
vnd  bewiseud  vch  herinne  als  wir  uch  von  vnsers  herren  dez 
konigs  vnd  auch  von  vnsern  wegen  wol  getruweu  umb  das  das 
vnsers  herren  dez  kunigs]  muneze  gehanthabt  werde,  als  das  dann 
billichen  ist.    Vwer  verschriben  antwurt. 

Datum  Pforczheim,  feria  sexta  post  festum  omnium  sanetorum. 
Anno  doraini  m°  cccc0  XX  primo 

(Aussen:)  Den  ersamen  wisen  vnsern  lieben  besunderen  burgeriueister 
vn<l  rate  der  stat  zu  Franckfort. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 


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16. 

I 


1423,  October  13. 

König  Sigmund  befiehlt  dem  Herrn  von  Weinsberg  und  dem 
Rath  der  Stadt  Frankfurt  den  Schute  der  dortigen  Gold-  und  Silber- 
münze, des  auf  fünf  Jahre  eingesetzten  Münzmeisters  Peter  Gatz 
und  seiner  Gesellen  Konrad  Schaubach  und  Fritz  Beinmann. 

Wir  Sigmund  von  gotes  gnaden  römischer  kunig  zu  allen  czeiten 
nierer  des  reichs  vnd  zu  Vngern  zu  Behem  Dalmacien  Croacien  etc. 
kunig  embieten  dem  edeln  Cnnraten  herren  zu  Winsberg  des  heiligen 
romischen  reichs  erbcammerer  vnserra  rate,  vnd  den  burgermeistern 
vnd  rate  der  stat  zu  Franckfort  vnsern  vnd  des  reichs  lieben 
getrewen  vnser  gnad  vnd  alles  gut.  Edler  vnd  lieben  getrewen.  Wann 
wir  angesehen  haben  solch  redlichkeit  vnd  vernunfft  als  wir  an  dem 
ersamen  Peter  Gaczen  vnserm  vnd  des  reichs  lieben  getrewen  erfunden 
haben,  vnd  dorvmb  haben  wir  im  vnsere  vnd  des  reichs  guidein 
vnd  silberein  muncz  bey  euch  zu  Franckfort  vnd  anders  wo  befolhen 
zu  slahen,  funff  jar  nacheynander  vnwiderrufflich,  als  dan  daz  vnser 
kunigliche  raaiestat  brieue  im  doruber  gegeben,  eigentlicher  vßwiseu. 
Vnd  wann  wir  vns  nu  sunderliche  trewe  zu  euch  versehen,  dorumb 
empfelhen  wir  euch  mit  fleisse  vnd  gebieten  euch  ouch  von  romischer 
kuuiglicher  maht  ernstlich  vnd  geben  euch  ouch  volle  maht  mit 
disem  brieue,  das  ir  von  vnsern  vnd  des  reichs  wegen  vnd  an  vnser 
stat  den  vorgenanten  vnsern  munezmeistern  Peter  Gaczen  vnd  mit 
Conraten  Schanbach  vnd  Friczen  Reiuman  vnd  andere  die  soliche 
muneze  helffeu  verwesen,,  vnd  die  sie  zu  sich  nemen  werden,  au 
solicher  muneze  nach  auß  Weisung  vnser  maiestat  brieff  in  doruber 
gegeben  schuezen  schirmeu  vnd  sie  by  fryheiten  vnd  rechten  vnd  vur 
gewalt  hanthaben  sollet.  Doran  tut  ir  vns  suuderliche  dienst  vnd 
wolgefallen. 

Geben  zu  Ofen,  am  mitwochen  vor  sant  Gallentag  vuserer 
reiche  des  hungrischen  etc.  in  dem  XXXVII,  des  romischen  in  dein 
XII II  vnd  des  behemischen  im  virden  jaren. 

Ad  maudatum  domini  regis 
Franciscus  prepositus  Strigonieusis. 


Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 


-    148  — 


17. 

1424,  Januar  19. 

Konrad  von  Weinsberg  theilt  der  Stadt  Frankfurt  mit,  dass  er 
mit  den  Kurfürsten  sich  über  einen  Münzvertrag  nicht  habe  einigen 
können,  befiehlt  dem  Rothe,  den  Münzmeister  zum  Schlagen  zu  veran- 
lassen, den  Wardein  einzusetzen  und  zu  verpflichten,  den  Schiagschatz 
und  den  Schirmerlohn  einzimehmen. 

Vnsern  dienst  zeuor,  ersamen  wisen  besnndern  lieben  freunde, 
wir  lassen  uch  wissen,  daz  wir  keinerley  sache  von  der  muuez  wegen 
mit  vnsern  herren  deu  kurfursteu  eynig  worden  sin,  daruinbe  so  ist 
vnser  meynung  von  vnsera  guedigsten  herren  des  kungs  wegen,  daz 
ir  bestellent  daz  der  munezmeister  slahe.  So  haben  wir  in  daz  auch 
geheissen  vnd  vus  geuiel  gar  wol  zu  eiuem  wardyner  der  dann  vor 
wardyner  gewesen  ist,  daz  ir  den  Mottend,  daz  ist  vnser  «rille,  vnd 
daz  der  darüber  gelubde  vnd  eide  tetde  als  sich  geburt,  vnd  daz  ir 
im  auch  uff  den  selben  eyd  gebend  vnd  empfelhend  den  slegschacz  von 
vnsern  wegen  von  yedem  wercke  alwegen  inzunemen  und  uch  daz  von 
unsern  wegen  zu  antworten  vnd  als  uch  vnd  vns  geburet  den  munez- 
meister zu  verteidiugen,  vud  daz  vns  dauou  werden  vud  geuallen  sol 
von  dem  munezmeister,  als  vnserm  gnedigen  herren  dem  marggrauen 
von  Padeu  dauon  geben  ist  worden,  daz  uch  halbes  vnd  vns  halbes 
geburet,  daz  ir  daz  von  vnser  beider  wegen  auch  also  inuemen  wol- 
leud  vnd  darin ue  tund  als  vnsers  herren  des  kungs  guade  vnd  auch 
wir  ein  gancz  getruen  zu  uch  haben  ....  Vnd  wie  ir  daz  auch  also 
bestellend  mit  dem  wardyner  vnd  dem  ysingreber  vnd  waz  wir  in 
zu  lone  geben  müssen,  daz  wollend  vus  auch  eigentlichen  verschriben. 
(Folgen  Mittheilungen  und  Wünsche  betreffend  Steuerzahlung,  Lösung 
kaiserlicher  Pfänder  u.  a.  m.) 

Geben  zu  Pingen,  vff  den  mittwoch  vor  Fabiani  et  Sebastiani 
anno  etc.  vicesimo  quarto. 

Conrad  herre  zu  Winsperg 
erbkamrer. 

{Aussen:)  Den  ersamen  wisen  burgermeistern  vnd  rate  zu  Franken- 
lord vnsern  besundern  guten  freunden. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 


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-    149  - 


18. 

1424,  Februar  7. 

Weinsberg  an  Frankfurt,  betreffend  den  Schlagschate,  den  Schirmer- 
lohn Weinsbergs  und  den  Lohn  der  Miimbeamten. 

Viisern  freuntlichen  dienst  zeuor  ersanimeu  wisen  besunderu 
lieben  freunde.  Als  ir  vus  geschriben  habt  uff  daz  als  wir  mit  uwern 
freunden  zu  Bingen  geret  vnd  uch  von  Meincz  geschriben  haben, 
wider  geschriben  vnd  geantwort  habt. 

1.  Item  des  ersten  von  des  wardyners  wegeu:  da  geuellet  vns 
wol  der  vor  gewesen  ist  daz  ir  den  seezent  vnd  lassent  den  globen 
vnd  swereu  daz  zu  versehen  vnd  kein  golt  vü  lassen  zu  geen,  ez 
bestee  dann  nach  vzwisung  vnsers  herren  des  knngs  brief  ongeuerde, 
vud  beladen  in  daruff  uff  daz  beste  darvuder  ir  vnd  auch  wir  ver- 
sorgt werden. 

2.  Von  des  lones  wegen  als  er  meint  daz  mau  zu  iglicher  messe 
zweuezig  guldin  vnd  ein  kleiduuge  geben  solle:  daz  bedunket  vns 
etwaz  zu  vil,  doch  wie  darvmbe  so  tund  darinne  das  beste  vnd 
habend  des  maht. 

3.  Item  vrabe  den  slegschacz  als  der  munezmeister  meint  daz 
er  vorabe  uemen  solle  druhundert  vnd  nunezig  gülden:  da  ist  vus 
gar  niht  wissen,  noch  gar  niht  darumbe  enpfolhen  von  vnserui  gne- 
digen  herren  dem  kung,  doch  wie  darvmbe  so  nement  den  sleg- 
schacz zu  uch  bis  daz  wir  vnd  der  muuezmeister  zesamen  kommen. 
So  hoffen  wir  vnd  auch  er  vns  wol  gütlich  darumbe  zu  einen. 

4.  Item  vmbe  die  druhundert  guldin  vou  schirmes  wegen  ectr. : 
da  haben  wir  selber  clar  mit  dem  muuezmeister  vügerette  vnd  daz 
erst  darnach  an  vnsern  herren  den  kung  braht,  daz  ir  vnd  auch 
wir  daz  mit  einander  glich  teillen  sollen  vnd  in  auch  getruwlich 
verentworten  vnd  versprechen  von  vnsers  gnedigen  herren  des 
kungs  wegen,  dann  worvmbe  soltent  ir  oder  wir  mue,  kost  vnd 
erbeit  habeu  ectr. 

5.  Vud  als  er  auch  meine  daz  sich  die  muncz  so  cleinlich 
machend  werde,  daz  ez  solchen  kosten  nit  ertragen  möge  ectr. :  Also 
hoffen  wir  vnd  zwiueln  auch  nit,  nach  dem  die  mnncz  im  enpfolhen 
ist  meer  dann  an  einem  ende  zu  slahen  vnd  nach  gelegenheit  aller 
sachen,  daz  die  gar  uil  besser  sy  vnd  werde  dann  sie  ye  gewesen  sy. 


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-    150  - 


6.  Item  als  ir  dann  auch  schribt  wie  der  muncznieister  meine 
von  der  kleidunge  wegen  da  beduncket  vns  daz  ez  wol  bestee  by 
einer  kleidunge  dann  ir  mögend  wol  wissen  daz  die  fordern  inuncz- 
meister  vnsers  herren  des  kungs  gnaden  voran  ee  sie  anhüben  zu 
slahen  meer  dan  drutusent  guldin  heruss  gaben  vnd  darnach  meer 
dan  eines  mit  wehsei ')  an  vngerischem  golde  uff  rinsch  vnd  mit 
darlihung  vnsers  herren  des  kungs  gnaden  grossen  willen  bewiset 
haben,  vff  daz  so  ward  von  vnsers  herren  dez  kungs  gnaden  vnd 
vns  von  siner  gnaden  wegen  deu  fordern  munczmeistern  zu  willen 
ein  solch»  ubersehen,  doch  daz  wir  darumbe  yht  sprechen,  so  hat  der 
obegenant  munczmeister  Peter  Gacz  vnsers  herreu  des  kungs  gnaden 
auch  williglich  gedienet. 

7.  Von  des  goltsraids  wegen  des  ysingrabers  ectr. :  daz  duucket 
vns  auch  glich  sin. 

8.  Hervmb  lieben  freunde  so  mögend  ir  dem  munczmeister 
heruff  wol  ende  geben,  dann  so  er  eer  anfehet  zu  munczen,  so  vns 
von  vnsers  herren  des  kungs  gnaden  lieber  ist.  Darumbe  so  tuud 
als  vnsers  herren  des  kungs  gnaden  uch  vnd  wir  von  siner  kung- 
licheu  gnaden  vnd  vnser  selbs  wegen  ein  gancz  getruwen  zu  uch 
haben,  daz  wirdet  sin  kunglich  gnade  wol  genuch  gnediglich  er- 
kennen, so  wollen  wir  ez  auch  gern  verdienen. 

Geben  zu  Gutemberg  am  montag  nach  sant  Dorotheen  tag.  Anno 
domini  m°  cccc0  XXIIII0. 

Conrat  herre  zu  Wiusperg, 
des  heiligen  römischen  richs  erbkamerer. 
(Aussen.)  Den  ersamen  wisen  burgermeistern  vnd  rate  zu  Frankfurt 
vnsern  besuudern  guten  freunden. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 

19. 

1424,  Februar  14. 

Frankfurt  berichtet  dem  Herrn  von  Weinsberg  über  die  Ver- 
handlungen mit  dem  Münzmeister  Peter  Gatz  wegen  Zahlung  von 
jährlich  dreihundert  Gulden  Schirmerlohn. 

Herrn  Conrat  herre  zu  Winsperg.  Vnsern  willigen  dinst  zuuor, 
edeler  lieber  herre,  als  wir  uwer  edelkeit  zu  neste  von  der  moneze 

•)  Wechsel. 


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-    151  — 


vnd  niunczmeistere  wegen  geschriben  han  vnd  ir  vns  daruff  uwer 
meynuuge  widergeschriben  hat,  des  biden  wir  uwer  edelkeit  wissen, 
daz  wir  den  selben  uwern  brieff  Peter  Gacz  den  nionczmeister  hau 
lassen  hören  vnd  mit  ime  vz  den  Sachen  reden,  vnd  mit  namen  auch 
vou  der  IIIC  gülden  von  des  schirmes  wegeu  nach  dem  als  uwer 
mejnunge  ist  vnd  auch  mit  vnsern  frunden  davon  eigentlichen  ge- 
redt  vnd  zu  in  gesaget  habet,  daz  der  monczmeister  die  geben  sulle, 
die  halb  uwer  edelkeit  vnd  halb  vns  werden  vnd  gefallen  sullen,  als 
vns  auch  redelichen  beduncket,  nach  dem  als  uch  vnd  auch  vns 
faste  rauwe  vnd  arbeit  davon  gebort  hat,  vnd  anch  versehenlich  ist 
daz  sich  solichs  oder  grossers  davon  vorter  noch  me  machen  werde. 
Des  hat  der  egenante  monczmeister  vnsern  frunden  von  vnsern  wegen 
geantwort,  daz  vnsers  gnedigsten  herren  des  romschen  ectr.  koniges 
gnade  im  des  uit  befolhen  habe  zugeben,  vnd  meine  der  auch  nit 
zugeben,  daz  in  die  moneze  des  nit  getragen  möge  vnd  e  er  der 
antheissig  werden  wulde  zugeben,  er  wulde  die  moneze  lieber  zmoale 
lassen  liegen.  Also  han  wir  doch  mit  im  lassen  reden  also  verre  uff 
daz,  daz  vnsers  herren  des  koniges  moneze  nit  blibe  ligen,  daz  er 
dan  vnderstee  vnd  anhebe  zu  monezen  vnd  erfinde  sich  dan,  daz 
er  die  IIIC  gülden  vch  vnd  vns  von  des  schirmes  wegen  geben  sulle, 
daz  er  iz  tu,  erfinde  sich  aber  daz  er  der  vberhaben  bliben  solle, 
daz  er  der  dann  vbrig  sy  vnd  nit  gebe,  dem  er  auch  meine  also 
naehzugeen.  Vnd  versteen  wir  daby  daz  er  die  nesten  fastenmesse 
meine  zu  monezen  vnd  wulle  by  vnsers  herren  des  koniges  gnaden 
kommen  oder  schicken,  vnd  truwe  mit  sinen  gnadeu  vz  zudragen, 
daz  er  der  vberhaben  blibe  vnd  uch  vnd  vns  der  nit  zugeben. 
Difi  tun  wir  uwer  edelkeit  zuwissen,  daz  ir  uch  darnach  wisset 
zurichten,  dan  sulden  ir  vnd  wir  kosten  muwe  vnd  arbeit  han 
vnd  vns  »olichs  nit  werden,  als  doch  die  vorder  monezer  davon 
geben  han,  dachte  vns  vnbillich  sin.  Uwer  gunstige  beschriben 
antwort  biden  wir  wider.  Auch  hau  wir  den  isengreber  bestalt 
vnd  lasseu  globen  vnd  sweren.  So  meinen  wir  den  wardinen  auch 
zu  bestellen. 

Datum  ipsa  die  saneti  Valentini  martiris.  Anno  XI1II0  XXIIII0 
Entwurf  im  frankfurter  Stadtarchive. 


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-    152  — 


20. 

1424,  Februar  22, 

Weinsberg  verlangt  von  Frankfurt,  dass  es  den  Streit  mit  dein 
Münzmeistcr  über  den  Schirmerlohn  ruhen  lasse  bis  eu  seiner  An- 
kunft; der  Münzmeister  soll  anfangen  zu  prägen. 

Vnsern  fruntliclien  dinst  vnd  gruü  zuuor  ersamen  wisen  besuu- 
dern  liebeu  frunde.  Als  ir  vns  geschriben  habt,  wye  das  ir  den 
erbern  Peter  Gaczen  munezmeinster  ectr.  vnsern  brieff  habt  lassen 
hören  vnd  der  meine  er  wolle  euch  vnd  vns  die  dreuhunder  guldin l) 
nit  geben  das  wir  in  versprechen  vnd  vertey dingen  sollen  anstat  vnd 
von  wegen  vnsers  allergnedigsten  herren  des  konigs,  vnd  er  rueyne 
er  wolle  eer  da  von  lassen  ectr.,  vnd  er  wolle  es  an  des  selben 
vnsers  herreu  des  konigs  gnaden  auch  bringen  als  dann  euwer  brieff 
inheltet  ectr.  Den  haben  wir  gelesen,  denn  was  wir  euch  vnd  den 
euwern  gesagt  haben  wissen  wir  nit  anders,  vnd  vns  nyembt  fremde 
das  er  es  also  für  sich  nyembt,  wir  nieynen  solte  er  eynen  armen 
knecht  haben,  der  im  dyent  er  must  im  Ionen  ectr.  Aber  wye  da- 
rumb  er  ist  erber  vnd  fromme  als  verre  wir  das  wissen,  loste  ez  uff 
bede  Seiten  also  besten  uff  vns  biß  das  wir  zu  euwer  fruntschafft 
vnd  ime  komen  gein  Franckenfurt,  wir ,  hoffen  ez  wol  zwischen 
euch,  im  vnd  vns  schiebt  zu  machen  vnd  wir  meynen  er  tuwe  was 
wir  in  heissen.  Duwt  er  aber  anders,  das  seezen  wir  an  in,  so  ist 
vns  auch  nit  leit,  das  er  ez  an  vnsers  herren  des  konigs  gnade  bringet 
vnd  seyt  dar  an,  das  er  sunderlichen  zu  der  muncz  griffe,  das  er 
schlagen  werde,  wir  schriben  im  auch  yeeze  darumb. 

Geben  zu  Gutenberg  an  sand  Peters  tag  Kathedra  genant 
anno  domini  ectr.  XXIIII. 

Conrat  herre  zu  Winsperg, 
des  heiligen  romischen  richs  erbkammerer. 

(Aussen:)  Den  ersamen  wisen  den  burgermeisteru  vnd  dem  ratt  zu 
Franckenfurt,  vnsern  besundern  guten  frunden. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 


')  von  des  achirmes  wegen  nach  dem  frankfurter  Brief. 


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-    153  — 


8L 

U24,  Juli  14. 

Johann,  Pfalzgraf  und  Prinz  von  HolUind,  bestellt  Voss  und 
Gerhard  von  der  Winterbach  als  Münzmeister  in  Lützelburg  unter 
näher  angegebenen  Bedingungen. 

1.  Johann  by  der  gnaden  gods  palensgraue  vp  tem  Ryne,  herzöge  in 
Beyeren,  son  von  Henegau,  von  Hollant,  von  Zelant  etc.  dun  kunt  allen 
luden  dat  wy  anegesehin  habbeu  oirbar  selicheit  vnd  profyte  vus  her- 
czogdunis  von  Luccenburg  vnd  graschafs  von  Chini  vnd  alle  der  ghene 
dye  dar  ingesetten  ende  wouachtich  sin,  ende  oik  vrab  dat  dye  couplude 
hoer  kammanschap  tebot  plegen  ende  hantteren  mögen  alse  sich  dat 
eischt :  so  sin  wye  mit  gudem  wolbedachtem  vorrade  verdragen  ende 
ouerkomen  mit  Faißen  von  der  Wintherbach  vnd  Gerit  von  der 
Winterbach  dat  sie  vnse  muntmeisters  in  onsen  herezogdam  ende  graf- 
sebaff  vorgenant  sin  ende  wesen  zullen  ende  anders  niemaut  vnd  von 
vnsen  t wegen  vnd  in  dien  namen  von  vns  sollen  doen  maken  vnd 
wircken  pennige  von  golde  vnd  von  silber  glich  vnd  in  alre  manereu 
als  herna  beschriben  volgt. 

2.  In  dem  ersten  sollen  vnsere  muuczenieisters  vorgeschribeu 
doen  wircken  einen  phennig  von  goude,  geheyten  eyn  rynsche  gülden, 
dye  houden  sol  in  der  alloe  achtien  krayt  fins  goldes  vp  die  toeeze1) 
in  die  stricke8)  glich  der  naylde  die  man  darup  schicken  sol  vnd 
vp  die  toeeze  stricken  sal,  der  tege  ein  franckrich  cronen  voir  sin 
gereckent.  Vnd  dier  gülden  sollet  gain  LXXII  vp  die  troische  marg, 
des  »ollen  vnse  mnntmeistere  vorgeschriben  hebben  te  remedie  in  dem 
alloe  eyn  quartier  von  eym  krait  fins  goldes  elker  marck  werex  ende 
vp  die  gewichte  twe  engelsche  te  remedie  up  elke  marck  wercks. 
Ende  wy  zullen  hebben  von  vnzen  sleischacze  von  elker  marck  werex 
anderhalff  dier  gülden  vorgeschribeu,  vnde  onse  wardeyns  zullen  von 
uusen  wegen  nemeu  von  elker  ccccc  gülden  eynen  gülden  in  dye  büße 
tewerpen,  vnde  dye  gülden  dye  in  dye  büße  geworpen  werden,  die 
zullen  wy  tot  allen  czyden  alse  vns  gewogen  sol  mit  vuserra  rayde 
doen   smelten   vndereyn   vnd   stricken  vp   die   toeeze,   tegen  die 


')  Tuccia  (Dicffenhach's  Glossar  600)  Hüttenrauch,  Eisenstein? 
*)  Striche. 


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-    154  - 


melde  als  vorgeschriben  is  vud  wort  dat  gont  so  gut  geuondea 
up  die  toccze  in  die  strecke  tegen  der  naelde  als  die  naelde,  so  sullen 
dan  vnse  muutmeisters  vorgeschriben  qwyt  fry  wesen  sonder  «-Vilich 
assey  off  proeve  auderste  mackeii  iu  eyncherwys.  Vud  wart  ock,  dat 
sie  brocklich1)  geuonden  worden,  dat  verhoede,  so  solden  sy  betalen 
also  vyl  als  dye  gülden  arger  geuonden  wurden  onder  dat  redrnedium 
vud  dar  toe  tegen  vus  vervoeren  eyn  peue  von  vierhundert  gülden 
also  dicke,  als  sie  brucklich  geuonden  wurden. 

3.  Vud  vp  eyn  zyden  von  dem  gülden  sol  stain  eyn  lang  sente 
peters  bilde  mit  dem  sloetel  vnd  vuder  by  deu  fueten  eyn  clein 
schildegin  von  Beyeren  vnd  darvmb  geschriben  Johanes  dux  Bauarie. 
Vnd  up  der  ander  zyten  des  gnldens  sol  stain  vnze  wapen  in  eyuem 
schilde  gequartiret  Beyeren  vnd  palenügraue  in  eym  drycompaü  in 
wilchem  compaü  sollent  staeu  dry  clein  schildegin,  dat  eyn  mit  dem 
adelarn,  dat  auder  mit  eym  lewen,  dat  drytte  mit  eym  lewen  von 
Luccenburg  vnd  darvmb  geschriben:  moneta  noua  luccenburgensis. 

4.  Item  sollen  vnse  muutmeisters  vorgeschriben  dar  vp  don 
macken  eynen  silveren  peunyng,  geheiten  eynen  luccenburger  groeten, 
de  houden  sol  in  dem  alloe  V  J>  vud  XII  grein  kunyngis  silvere 
vnd  dier  so  gein  vp  dye  troesche*)  marg  eyn  eudt  negentich,  vnd 
vnse  muutmeisters  vorgenant  sollen  hebben  te  remedie  in  der  alloe 
II  greyn  in  dye  gewichte,  zwene  dier  phenuinge  von  elker  marck 
wercx.  Ende  dier  pennynge  sollent  doen  twe  endtwentich  eynen 
rinschen  gülden  ende  up  ein  zyde  des  phennyges  sol  staen  vnse  wapen 
iu  eynem  Schilde  mit  dem  helme  vnd  darvmb  geschriben :  Johannes 
dux  Bauarie  et  filius  Hollandie  vnd  up  der  ander  zyden  sol  stain  der 
lewe  von  Lucceuburg  in  eynem  Schilde  mit  eynem  langen  cruce  vnd 
darvmb  geschriben:  moneta  noua  luccenbnrgensis. 

5.  Item  sollen  onze  muntmeisters  vorgeschriben  doen  macken 
halue  groeten,  die  houden  sollen  in  der  alloe  vier  pennige  uud  XII 
grein  kuniges  si Kiers  vnd  dier  sollen  gaen  up  die  trosche  marg 
hundert  vnd  LXXIIII.  Vnd  vnse  muntmeisters  vorgeschriben  sollen 
hebben  te  remedie  in  dem  alloe  II  greyn  vnd  in  der  gewich  IUI 
dier  pennige  up  elke  marg  wercx,  vnd  dier  sollen  gaen  vier  vnd 
viertich  vor  eynen  rynschen  gülden  vud  diese  halue  groeten  sollen 
staeu  mit  wapen  vnd  mit  tytel  uach  aucacl  als  die  vorgeschriben 
groete. 


')  Brüchig  in  der  Bedeutung  von  straffällig. 
*)  von  Troyes. 


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-    155  - 


6.  Item  sollen  vnze  muntmeisters  vorgeschriben  don  macken 
Vierlinge  dye  houden  sollen  in  dem  alloe  IUI  <&  vnd  Uli  grein1) 
kuniges  siluers  vnd  dier  sollen  gaen  up  die  troiesche  [oueze]  XLV) 
des  sullen  vnze  muntenmeisters  vorgeschriben  hebben  te  remedie  iu 
der  alloe  II  greyn  up  elke  marg  werex  vnd  in  die  gewichte  up  elke 
oneze  II  dier  penning  [vnd  dier]  sollen  IUI  eynen  groeten  golden 
vnd  sollen  staen  mit  wapen  vnd  titel  ua  aueziel  als  die  groeten 
vorgeschriben. 

7.  Item  sollen  vnse  muntmeisters  vorireschriben  don  wirckeu 

O 

lewekins  die  halden  sollen  in  dem  alloe  eynen  phennyg  vnd  XII 
greyn  kuniges  siluers  vnd  dier  sollen  gaen  LXIIII  vff  die  troiesche 
oueze,  die  sollen  vnse  muntmeisters  vorgeschriben  hebben  te  re- 
medie in  dem  alloe  II  greyu  up  elke  marg  werex  vnd  in  der 
gewichte  vier  dier  pennyge  up  elke  oneze  vud  sollent  XII  die  peu- 
nige  vorgeschriben  eynen  groeten  golden  vnd  uff  eyuer  syten  sal  staen 
vnse  wapen  vnd  up  der  andern  syten  Luccenburg  mit  tytel  als  vor- 
geschriben steet  nach  anczael  ectr. 

8.  Vnd  wy  sollen  hebben  von  vnser  herlicheit  te  sleschacze 
von  elker  marg  werex  it  sy  groeten,  halue  groeten,  Vierlinge 
vnd  lewekins  die  da  gemunezet  werden  vyff  dier  Inccenburger  groete 
vorgenant. 

9.  Item  so  sollen  vnsewardeyns  von  elker  X  marg  werex  von 
den  groeten  nemen  eynen  groten  vnd  von  elke  X  marck  halve 
groeten  [2  halbe  groten],  von  elke  X  marge  Vierlinge  IUI  Vierlinge 
vnd  von  elke  X  marg  lewekins  VIII  lewekins  vnd  dat  alet  zesamen 
in  eyn  büße  geworpen  vnd  daraff  assey  te  machen  von  elc 
vp  sin  alloe  wanner  dattet  vns  geuogen  sol  na  vßsage  als  dat 
gewonlichs. 

10.  Vnde  wart  sacke,  dat  got  verhoede,  dat  vnse  muntmeisters 
vorgenaut  in  eniche  von  diesen  silvern  pennigen  brochelich  gefonden 
wurden,  so  sullen  sy  verboren  tegen  vns  eyn  pene  von  zweyhundert 
gülden  also  dicke  als  des  noyt  geburde  vnd  sollen  darmit  qvyt  vnd 
ledich  sin  von  allen  anspräche  der  sacke  vorgenaut  von  vus  vnser 
amptluden  vnd  yedermans.  Oeck  so  wat  proffen  in  der  bnsse  ge- 
worpen werden,  het  sy  von  golde  oder  von  silner,  dye  sollen  vnse 


')  Die  Abschrift  bat  statt  grein  wiederholt  J>. 

*)  Die  Abschrift  lüsst  oneze  aus  und  setzt  XLX  anstatt  XLV. 


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-    156  - 


muntmeisters  vorgenant  wider  hebben  tot  allen  tyden  wanner  man 
dje  busse  versucht  helft. 

11.  Item  so  sollen  vnd  mögen  vuse  muntmeisters  diese  vor- 
genaut muute  macken  vnd  sclahen  in  vuser  herczogtum  von  Luccen- 
burg  vnd  graschap  von  Chini  in  eyner  yclicher  stad  da  vns  vnser  raid 
wardeins  vnd  muntmeisters  duncket  dat  vns  vud  den  kauffmannen 
nuezlichste  vnd  beste  sy;  oick  so  en  sol  niemans  anders  wesel1) 
hulden  noch  besiezen  in  den  vorgenanten  vusem  lande  dan  vnse 
inuntraeistere  oder  weme  sy  dat  beuelhent. 

12.  Item  so  hebben  wy  vnsern  munezmeisters  vorgenant  ge- 
guuet  vud  gegeuen,  gonneu  vnd  geuen  in  oick  in  crafft  dieb*  briefs 
aller  friheiten  vnd  recliten  te  gebruchten  vnd  te  genieten  die  andere 
uuiucziueisters  by  vnsern  zyden  vor  gehad  hebben  von  rech  oder 
gewonheyde. 

13.  Oick  so  sollen  alle  die  gene,  dye  da  bylyun*)  golt  oder 
silber  in  vnser  vorgenaut  muute  brengent  oder  lyvernt,  fryhe  vud 
sicher  geleyde  hebben  in  allen  vnser u  vorgenauten  herschappen 
vud  lande. 

14.  Darvmb  gebieden  wy  vnser  amptluden  profsten  vud  rent- 
meystem  des  herezogdoms  von  Luccenburg  vnd  allen  anderu  desselben 
czogdotns  vnd  graschaps  von  Chini  vorgenaut  vuderdannen  vnd  ge- 
trnwen  dat  sy  vnse  munte  vnd  ordinancie  vorganck  hauen  laysen  als 
dar  to  gehöret  vnd  oick  vuse  muntmeisters  vorgenant  mit  allen  ireu 
friheiten  rechten  vud  zugehorungeu  darby  halden  hanthaben  schüren 
vnd  schirmen  wilt  also  lieff  uch  vnd  eym  icklichen  sie  vnser  vn- 
gnade  zu  vermyden. 

15.  Dit  sol  ingain  vp  sente  Jacobsdag  des  heiigen  apostolen 
uaest  körnende  vud  sal  dar  nach  dueren  vier  jar  laug  ua  eynauder 
vnd  darentenden  tot  vnser  wyderseggen. 

In  vrkonde  diü  brieffis  versiegelt.  Gegeueu  vp  teu  viertiensten 
dag  von  julio  im  XIIiIc   vnd  XXIIII  jair. 

Fehlerhafte  Abschrift  (aus  derselben  Zeit)  im  frankfurter  Stadtarchive. 


•)  Wechsel. 
')  Billon. 


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157  - 


22. 

1425,  Februar  23. 

Elisabeth  von  Görlitz,1)  Herzogin  von  LützrJburg,  gibt  Voss  und 
Gerhard  von  der  Winterbach  die  Erlaubniss,  in  Lützelburg  Gold- 
und  Silbermünzen  nach  den  von  ihrem  verstorbenen  Manne  ge- 
gebenen Bestimmungen  zu  präget),  insbesondere  ihren  Namen  darauf 
zu  setzen. 

Elisabeth  von  Gorlicz  by  der  gnaden  goides  palensgrauiue  vpten 
Run,  hertoginnein  Beieren  ende  van  Luccemburg,  greniue  van  Chiny, 
doen  cont  allen  luden,  dat  wy  georloeft  ende  gemechticht  hebben, 
verlouen  ende  niechtigen  mit  disen  brieoe,  Factie  ende  Geryt  van  den 
Winterbach,  peuninge  van  goude  ende  van  siluer  te  doen  niaken 
ende  werkeu  in  onser  munteu  tot  Luccemburg,  gelyc  eude  in  alre 
inanyereu  als  die  brieue  inhouden  eude  begripen  die  sy  dairaff  van 
onsen  lieueu  herreende  geselle  seliger  gedachtenis  hebben,  besonderen! 
dat  sy  onsen  uame  dar  up  sulleu  doen  setten,  als  dat  behoerlic  is, 
ende  up  den  gouden  penninc  onder  den  votten  van  sunte  Peters  beelt 
dair  den  seilt  van  Beieren  staet,  dair  vor  sal  staen  den  lewe  van 
Luccemburg.  Ende  dit  sal  geduereu  den  tyt  die  hoir  brieue  voir- 
schreven  begrepen  hebben,  ende  alle  diue  sonder  argelist.  In  orconde 
desen  brieue  eude  onsen  segele  hier  angehangen. 

Gegeuen  tot  Gorinchem  up  ten  XXIII8ten  dach  in  februario  int 
iair  ons  heren  m  cccc°  vyfendetwiiitich. 

Fehlerhafte  Abschrift  (gleichzeitig)  in  dem  frankfurter  Stadtarclüve. 


')  Elisabeth  ist  die  Tochter  Johann's  von  Görlitz,  Markgrafen  von  Branden- 
burg, also  König  Sigmunds  Nichte.  Ihr  erster  Gemahl  war  Anton,  Herzog  von 
Brabant  H14— 1415,  der  zweite  Johann  von  Baiern-Henncgau  1418  -1425.  Selbst- 
regentin war  sie  1415-141X  und  1125-1441. 


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-    158  - 


23. 

1425,  April  22. 

Die  rheinischen  Kurfürsten  beschweren  sich  bei  dem  Hat  he  zu 
Frankfurt,  dass  der  dortige  Bürger  Voss  von  der  Winterbach,  Münz- 
tneister  zu  Lützelburg,  Gulden  mit  dem  Namen  des  verstorbenen  Her- 
zogs Johann  schlage  und  verlangen,  dass  man  ihn  deswegen  zur 
Rechenschaft  ziehe. 

Conrad  zu  Mencze,  Otto  zu  Triere  vnd  Dietherich  zu  Colne, 
Erczbischoue,  des  heiligen  römischen  rychs  in  dutschen  vnd  welscheu 
landen,  in  Italien  vnd  durch  das  konigriche  zu  Aralad  erczkanczler, 
vnd  Ludewig,  phalczgraue  by  Rine,  des  heiligen  romischen  rychs 
ereztruchses  vnd  herezog  in  Beyern  alle  viere  des  vorgenanten  heiligen 
romischen  ryches  kurfursten.    Vns-ern  grüß  zuuor,  ersameu  wisen 
guten  frunde.  Yns  ist  furkomen  wie  das  Foys  der  munezmeister  by 
uch  zu  Franckfurt  gülden  uf  vnser  herezog  Ludewigs  zeichen  ma- 
nyere   vnd   wapeu   slahe   als  in   nameu  vnsere  vettern  herezog 
Johannsen  von  Hollaud  seligen,   der  doch  für  guter  zyt  von  dodes 
wegen  abegangen  ist,  vnd  das  auch  zwuschen  denselben  vnd  vnsern 
gülden  so  cleyiie  vnderscheid  sy,  also  das  eynfeltig  lute  des  uit  wol 
gemercken  können,  des  ye  nit  sin  solte.    Wand  nu  der  vorgenant 
Foys  auch  furmals    gröblich  widder  vns  vorgenanten  kurfursten 
samentliche  getan  hat,  so  begern  vnd  fordern  wir  an  uch  mit 
ganezem  ernste,  das  ir  vns  denselben  Foys  munezmeister  haltent  uf 
rechte,  detent  ir  des  nit,  so  duchte  vns,  das  vns  vngutliche  von  uch 
geschee,  vnd  begern  hiruff  uwer  beschrieben  autwort  mit  diesem 
botten. 

Geben  zu  Meiucze,  uff  den  sontag  als  mau  singet  in  der  heiligen 
kirchen  misericordia  domini.  Anno  ectr.  XX  quiuto. 

(Aussen:)  Den  eraamen  wisen  vnsern  guten  frundeu,  burgermeisteru 
vnd  rate  der  stad  zu  Franckfurd. 

Original  mit  drei  Siegeln  der  geistlichen  Kurfürsten  in  grünem,  dem  vierten  des 
Pfahgrafen  in  rothem  Wachs,  in  dem  frankfurter  Stadtarchive. 


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-    159  - 


24. 

1425,  Mai  2. 

Der  Rath  zu  Frankfurt  berichtet  den  rheinischen  Kurfürsten 
über  die  Verantwortung  des  Münzmeisters  Voss  von  der  Winterbach 
wegen  der  Ausprägung  in  Lützelburg. 

Den  erczbischoffen  zu  Mencze,  zu  Trier,  zu  Colne  vud  herczoge 
Ludewige.  Vnsern  vndirtenigen  willigen  dinst  mit  allem  flisse  zuuor, 
erwirdigen  vnd  hochgebom  fursten,  guedigen  lieben  herren.  Als 
uwer  fürstliche  gnade  vus  hat  tun  schribcn  von  Vays  des  ninucz- 
meisters  wegen,  wie  der  uff  uwer  vnsers  gnedigen  herren  herczog 
Ludewigs  czeiehen  inanyer  vud  wapen  gülden  slahe  als  iu  namen 
vusers  herren  herczogen  Johansen  von  Holland  selgin  der  doch  ab- 
gaugen  sy,  vnd  daz  auch  da  zusschen  uweru  vnd  denselben  gülden 
so  cleiue  vnderscheid  sy  also  daz  einfeltige  lüde  des  nit  wol  gemirken 
können:  gnedigen  liebin  herren,  biden  wir  uwern  fürstliche  gnade 
wissen,  daz  wir  den  egenauteu  Vays  herumb  ernstlich  betediugt  vnd 
zu  rede  gesast  hau,  der  vns  daruff  geautwurt  hat  vnd  sagit,  daz  er 
eiu  mydegeselle  gewest  sy  an  der  raoncze  des  vorgenauten  unsers 
herren  vou  Holland  selgeu,  vnd  nach  sym  tode  vnser  frauwen  von 
Holland.  Und  wie  wol  er  der  gülden  ny  keinen  selbis  gemacht 
habe  oder  sehen  machen,  so  getruwe  er  doch,  daz  siu  gesellen  die 
nit  anders  dan  nach  vnsers  herren  selgen  vnd  frauwen  von  Holland 
geheiss  vnd  befelhniss  nach  vzwisunge  der  brieffe  im  darüber  gegeben 
geslagen  vnd  redelich  gehalden  haben,  vnd  habe  er  sich  auch  ge- 
selleschafft der  moncze  iu  der  fa9teu  nest  virgangen  geußert  vud 
uffgesagit,  vud  hatte  er  des  nit  gethau  so  wulde  er  sich  der  noch  vtiern 
vnde  die  uffsagin,  die  wile  er  virstee,  daz  iz  uwern  gnadin  widder 
sy,  vnd  hat  vns  flyssiglich  gebeden  uweru  guaden  vur  iu  zu  schriben 
vnd  zu  bidden  in  dauon  gnediclich  rede  zu  erlassen.  Dea  biden  wir 
uwer  fürstliche  gnade  dinstlichen  mit  allem  Hisse  uch  her  zu  als 
gnediglich  zu  bewisen  als  wir  des  genczlich  vnd  besundem  getruweu 
v*id  mit  willin  gerne  verdienen  wollen. 

Datum  in  crastiuo  sanctorum  Philipp!  et  Jacobi  apostolorum 
Anno  XIIIIC  XXV» 

Concept  im  frankfurter  Stadtarchive, 


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-    100  - 


25. 

1425,  August  20. 

Konrad  von  Weinsberg  an  Frankfurt:  Er  übersendet  Zeichnungen 
zu  neuen  Mümstetnpeln  und  verspricht  die  Besorgung  einer  Nadel; 
Münzmeister  Gatz  soll  in  Dortmund  wie  in  Frankfurt  schlagen. 

Vusern  fruntlichen  dinst  zu  vor,  ersamen  weysen  bewundern  lie- 
ben frunde.  Wir  schicken  euch  ein  zeichen,  do  wollet  ein  muncz- 
eysen  zu  den  guldin  uff  den  sine  lassen  machen  vnd  uff  die  andern 
seyten  den  apffell  vnd  die  schrifft  als  vor  in  den  eysen  stet  vnd  wir 
sehen  gar  gern,  mohte  es  gesein,  daz  man  dese  meüe  mit  dem  neuwen 
eysen  gemuncz  hette.  Auch  als  ir  vns  geschriben  habt  vnd  meyu- 
ten,  das  gut  were,  das  man  der  nolden  fnr  zweinczig  guldin  hette,  die 
wollt  ir  gern  beczalen:  also  haben  wir  vor  darvmb  gerett  vnd  wir 
schribeu  yecz  vnsers  gnedigen  herren  von  Meincz  lautschreyber  darvmb, 
da«  er  vns  die  schicken  wolle  bey  dem  knecht,  der  im  den  brieff  bringe, 
den  selben  brieff  wir  euch  hye  mit  schicken,  vnd  wollend  damit 
ein  gewissen  boten  zu  im  schicken,  der  euch  die  nodeln  bringe  vnd 
der  im  daz  gelt  gebe.  Auch  lieben  frunde  lassend  diß  zeichen,  als 
daz  munczeysen  sein  sol,  ab  machen  vnd  schickend  dem  lantschriber 
der  auch  eins,  dann  wir  im  das  auch  geschriben  haben,  daz  ir  im 
daz  senden  solt,  dann  wir  yecz  nit  meer  gehaben  mohten  dann  noch 
eins,  das  schicken  wir  vnsers  herren  des  konigs  gnaden  vnd  schrey- 
ben  im  damit,  wye  mau  uberkomen  ist  von  der  muucz  wegen.  Vud 
wir  dancken  euch  recht  fruntlicheu  euwers  guten  willen  vnd  frunt- 
schafft,  die  ir  vnsers  herren  des  konigs  gnaden  vnd  uns  yecz  vnd 
biß  here  geton  vnd  beweyset  haben  vnd  wir  wollen  es  gern  vmb 
euch  verdineu. 

Geben  zu  Heidelberg  am  mentag  vor  sand  Bartholomen  tag 
anno  domini  ectr.  XXV0 

Conrat  herre  zu  Winsperg 
des  heilligen  romischen  richs  erbkammerer. 

Beiliegender  Zettel: 

Auch  lieben  frunde,  wir  wissen  nit  anders  dann  das  der  muucz- 
meister  bey  euch  die  muncz  zu  Dortmund  auch  inne  habe,  dem 
wollend  sagen,  das  er  do  selbst  auch  nit  anders  schlage  dann  als 


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-    161  - 


man  zn  Franckfurt  bey  euch  schlagen  wirt.  Wer  aber,  das  er  die 
moncze  doselbst  nit  innehette,  so  schreiben  wir  der  statt  zn  Dort- 
mund, das  sy  nymme  sollen  lassen  schlagen.  Vnd  den  seibin 
munczmeister  zu  euch  sollen  heißen  komen,  so  solt  ir  in  wol 
vnderweisen  wye  er  schlagen  solle.  Den  brieff  wollend  in  auch 
senden. 


26. 

1425.  August  24. 

Frankfurt  berichtet  dem  Herrn  von  Weinsberg,  dass  die  Münz- 
meister und  der  Wardein  die  Gulden  eu  19  Karat  mit  den  alten 
Stempeln  prägen  wollen,  und  dass  in  Dortmund  zur  Zeit  nicht  ge- 
prägt werde. 

Winsperg. 

Vnsern  willigen  dinst  zuvor,  edler  lieber  herre.  Als  uwer  edelkeit 
vns  geschrieben  hat  vnd  ein  czeichen  dar  inne  gesant,  ein  moncz- 
iseu  zu  den  gülden  darnach  zu  machen  ectr.  lassen  wir  uwer  edelkeit 
wissen,  daz  wir  den  monczmeister  vnd  wardiner  den  brif  hau  lassen 
hören  lesen  vnd  mit  in  von  den  sachin  tun  reden,  vnd  hat  vns  der 
monczmeister  darzu  geautwort,  das  er  meine  zu  monczen  vnd  zu 
slahin  uff  die  nunczehin  krat  ane  remedium,  als  ir  dann  mit  vnsern 
gnedigen  herren  den  kurfursten  uberkommen  syt,  doch  mit  den  alden 
isen,  dann  ime  nit  beqwemlich  wer  zu  dieser  zyt  mit  andern  isen 
zu  monczen  dan  vnsers  gnedigen  herren  des  romischen  ectr.  kunigs 
brif  uwer  die  moncze  gegeben  uzwise,  vmb  sunderlicher  sache  willen, 
als  er  meyne  sinen  königlichen  gnaden  nach  diser  messe  wol  eigent- 
lichen zu  uersteende  zu  gebin.  Auch  saget  er  von  der  moncze  wegin 
zu  Dorpmunde  das  die  Peter  Gacz  auch  verschriben  sy,  doch  so  laße 
er  iczunt  nichts  da  monczen.    Darumb  wir  uwern  brif  den  von 
Dorpmunde  nit  schicken,  want  uns  des  nit  beduchte  not  sin,  vnd 
hau  doch  dem  monczmeister  uwer  meynunge  davon  eigentlich  gesagit 
sich  darnach  zu  richten. 

Datum  ipsa  die  sancti  Bartholomei  apostoti  Anno  XIIIP  XXV0 
Entwurf  im  frankfurter  Stadlarchive. 


VIII. 


ii 


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-  162 


27. 

1425,  November  11. 

Weinsberg  schickt  Frankfurt  den  Entwurf  eines  Münevertrages 
mit  den  rheinischen  Kurfürsten  und  die  Beschreibung  des  neuen 
Gulden  gepräges,  zu  welchem  der  Landschreiber  Weigand  die  Münz- 
eisen  schicken  soll. 

Vnsern  fruntlichen  dinst  und  grüß  zuuor,  ersamen  weysen  be- 
sundern  lieben  frunde.  Wir  lassen  euch  wissen,  das  wir  vnsern  gne- 
digen  herren  den  kurfursten  einen  brieff  gegeben  haben  von  der 
muncze  wegen  des  wir  euch  ein  abschrifft  hyer  inne  verschlossen 
senden,  vnd  wye  die  eysen  sein  sollen,  solicher  eysen  zwey  oder 
drew  par  damit  man  munczssen  sol,  sol  euch  Weygand  der  lant- 
schryber  senden.  Vnd  wann  euch  solich  eysen  geantwurt  werden,  so 
8olt  ir  die  alten  eysen  abtun  vnd  furbatä  solich  gebreche  uff  die 
guldin  schlahen  lassen.  Vnd  wollend  den  munczmeistern  auch  also 
sagen,  daz  sy  sich  wissen  darnach  zu  richten.  Auch  meynt  der  lant- 
schreyber,  er  wolle  euch  die  eysen  gar  kurczlichen  schicken.  Wer 
aber,  das  er  daz  verczuhe,  so  mögend  ir  im  wole  darumb  schriben. 
Herumb  lieben  frunde  so  wollend  dem  wardiner  ernstlichen  enphelhen, 
das  er  keinen  guldin  ufigeen  lasse,  er  halte  dann  newnczehen  grade 
alsdann  die  abschlifft  inne  heldet. 

Geben  zu  Meincz,  an  sand  Martins  tag  anno  domini  ectr.  XX 
quinto. 

Conrat  herre  zu  Winsperg, 
des  helligen  romischen  richs  erbkammerer. 

(Aussen:)  Den  ersamen  weysen  den  burgermeinsteru  und  dem  ratt  zu 
Franckfurt  vnsern  besundern  guten  frunden. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 


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163  — 


28. 

1426,  März  27. 

Mittheilung  Weinsherg's  an  Frankfurt,  enthaltend  Vorschläge  des 
Königs  zu  einer  Vereinigung  aller  deutscJien  Fürsten  und  Städte  über 
gemeinsame  Ausprägung  von  Gold-  utid  Sübermüngen  nach  frank- 
furter Währung. 

A.  Nota  vusers  gnedigsten  herren  dez  kouigs  raeinung 
uff  daz  als  ir  siner  gnaden  geschriben  botschaflt  getan  habt 

von  der  muncz  wegen. 

1.  Item  des  ersten  wie  vnser  herren  die  kurfursten  meinen, 
solle  vnsers  herren  des  konigs  mnnczmeister  zu  Franckenfurt  siner 
gnaden  vnd  der  kurfursten  wapen  schlahen,  so  sy  billichen  daz  er 
globe  vnd  swere  zu  slahen  nach  lute  dez  briefls  über  die  guldin 
muncz,  begriffen  vnd  gemacht,  als  dann  die  notel  ußwyfit  vnd  auch 
zu  den  brobaczyen  zu  kummen  zu  einer  yeden  zyte,  als  auch  in  dem 
brieff  klare  begriffen  ist. 

2.  Item  dar  uff  ist  vnsers  herren  dez  konigs  meinung  nach 
allen  herkommen  muglichen  dingen,  daz  man  in  sin  vnd  dez  richs 
statte,  do  sin  muncz  were  vnd  lege,  billicher  die  brobaczien  hette 
vnd  dette  dan  sunst  yergent. 

3.  Item  uff  daz  so  ist  siner  königlichen  gnaden  meinung  wol 
gewesen  man  solte  des  rychs  vnd  aller  kurfursten  wapen  schlahen1) 
nach  ußwysung  der  guldin  bullen  uff  ein  syten  der  guldin,  vnd 
uff  die  andern  syten  ein  keyser  in  siner  maiestat 

4.  Item  aber  die  wyle  die  andern  vnser  herreu  die  kurfursten 
nit  schlahen,  snnder  die  vier  kurfursten  uff  dem  Rine  nur  schlahen 
sollen  nach  lute  dez  brieffs,  so  lefit  sin  königlich  gnade  daz  vallen. 

5.  Item  vnd  daz  man  daz  ryche  vnd  die  vier  kurfursten  also 
zusamen  Schlahe,  darumb  sy  billich,  daz  vnsers  herren  dez  konigs 
mnnczmeister  vnsern  herreu  den  kurfursten  globe  vnd  swere  zu  schlahen 
uff  daz  korn  vnd  die  nadeln,  als  dann  der  brieff  ußwyset  vnd  inne- 


')  B  schiebt  hier  ein  »nach  wirdiekeit  eins  yclichen  zu  seczen.« 


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—    164  — 


helt. *)  Vnd  ob  er  geringer  schlüge,  daz  ir  vnd  die  von  Franckenfurt*) 
in  straffent  an  vnsers  herren  des  konigs  stat  nach  irem  rate.3) 

6.  Item  aber  daz  siner  königlichen  gnaden  munczmeinster  alle- 
wegen  bereyt  solt  sin  an  ander  ende  zukommen  zn  brobaczyeu4) 
er  wurde  dann  verluwmuut  daz  er  nit  recht  schlüge  vnd  daz  man 
daz  zu  Franckenfurt  nit  vinden  noch  redlichen  zu  ende  kommen 
mocht,  so  were  wol  billichen,  daz  ir  und  die  von  Franckenfurt  von 
siner  königlichen  gnaden  wegen  den  munczmeister  darzu  halten 
solt,  daz  er  darczu  kommen  muste,  die  warheyt  zu  ervinden  lassen, 
als  sich  dan  gehurt.  Wo6)  er  auders  funden  wurde,  vnd  daz  er 
vßer  dem  brieff  vnd  der  nadeln  schlüge  vnd  geuerlichen  geschlagen 
hette,  so  solte  man  in  nach  vnserer  herren  der  kurfursten  oder  ir 
firunde  rate  billichen  straffen,  dann  sin  königlich  gnade  gern  sehe, 
daz  man  gut  guldin  vnd  silberin  muncz  schlüge.  Vnd  sin  königlich 
gnade  die  hat  daz  offt  gesucht  vnd  davon  gerette  vnd  reden  lassen, 
als  er  zu  erst  gekrant  warde  biß  uff  die  zyt  als  er  gen  Kostencz 
käme,  vnd  die  zyt,  als  sin  gnade  zu  Kostencz  waz  vnd  auch  syther, 
daz  im  nie  geuolgeu  mocht. 

7.  Item  mage  es  dann  nit  gesin,  daz  vnser  herren  die  kur- 
fursten meinen  siner  königlichen  gnaden  munczmeister  sollt  in 
nachvaren  zu  der  brobaczyen,  als  in  dem  brieff  geschriben  stet  vnd 
begriffen  ist. 

8.  Item  so  laßt  schlahen  vnser  herren  die  kurfursten  als  sie 
daz  vor  in  haben  vnd  laßt  doch  schlahen  uff  daz  selbe  korn  vnd 
nadeln  als  der  brieff  inne  helte  vnd  bestelt  ye  daz  siner  gnaden 
munczmeister  als  gut  oder  besser  sch lache  denn  der  kurfursten,6) 
daz  ist  siner  königlichen  gnade  ernstliche  meinung.    Vnd  wollen 


')  B.  schiebt  hier  ein  »von  unser n  herren  den  kurfursten  darüber  gemacht.« 

')  B.  lässt  die  Worte  »vnd  die  von  Franokenfurt«  fort. 

•)  B.  setzt  statt  der  ausgestrichenen  Worte  »nach  irem  rate«  die  Worte 
»nach  sinem  verdienen  und  verschulden  nachdem  er  unrecht  funden  wurde.« 

*)  Die  folgenden  Sätze  lauten  nach  der  Correctur  in  B. :  »es  wurde  dann 
ein  gemeyne  lunmunt  der  lande  über  in  gen,  daz  er  nit  schlüge  nach  uswisung 
des  brieffes  vnd  der  nadeln,  vnd  daz  man  daz  zu  Franckenfurt  nit  uff  in  finden 
noch  zu  redlichen  ende  kommen  mochte,  so  were  wol  billichen,  daz  ir  von  siner 
königlichen  gnaden  wegen«  u.  s.  f. 

*)  Die  folgenden  Worte  lauten  nach  der  Correctur  in  B. :  »wo  er  dan 
anders  funden  wurde,  daz  er  usser  dem  brieff  vnd  der  nadeln  schlüge,  vnd 
geuerlichen  geschlagen  hette,  so  ssoltende  ir  in  aber  billichen  straffen.« 

•)  »als  gut  slahe  als  die  kurfursten«  ist  in  B.  hinein  corrigirt. 


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vnser  herren  die  kurfarsten  oder  ir  frunde,  so  laßt  in  den  muncz- 
meister  daz  globen  vnd  swern  daz  also  zu  halten. 

9.  Itein  wollen  sie  aber  der  glubde  nit  von  dem  munczmeister 
nemen,  so  laßt  in  daz  uch  globen  vnd  sweren  an  vnserer  stat  vor 
dem  rate  zu  Franckenfurt. 

10.  Item  vnd  laßt  die  alten  ysen  abtun,  und  furbaß  laßt  ysen 
machen  da  mit  man  munczet,  an  der  einen  syten  den  adler1)  vnd 
an  die  andern  syten  einen  konig  in  siner  maiestat. 

B.  Nota  von  der  silberin  muncz  wegen 
do  ist  vnsers  herren  des  konigs  meinunge  daz  sin  gnade  vnd  vnser 
herren  die  kurfursten  schlagen  solten  lassen. 

11.  Item  die  wyl  man  in  allen  landen  alle  kauffmanschafft 
seczet  vnd  Wechsel  macht  uff  die  muncz  vnd  weruuge  zu  Francken- 
furt, daz  man  der  nach  vnd  dar  uff  schlüge  vnd  ein  werung  durch 
vnd  durch  die  lant  Hesse  sin. 

12.  Item  dann  der  adel  vnd  der  gemein  man  großen  schaden 
nympt  an  siner  zernng,  an  sinem  kauff,  an  wechseln,  vnd  werden 
der  herren  lant  dadurch  gescheczet  ane  wissen  vnd  kommen  vmb 
groß  gut.  Der  daz  recht  vnd  eben  bedencket,  so  viudet  sich  daz 
gar  klare. 

13.  Item  der  wandeln  man,  der  enkan  nit  vil  meer  geritten 
dann  einen  tag,  vnder  wylen  nymraer,  er  muß  all  wegen  ein  ander 
muncz  haben,  vnd  allwegen  Verliesen  von  herberg  zu  herberg  an  der 
muncz,  dan  die  wirt  vnd  die,  vmb  die  man  kaufft,  die  wissen  iren 
vorteyle  an  der  muncz  vnd  seczen  alle  ir  dinge  vnd  kauffmanschafft 
uff  die  besten  vnd  nach  der  schwersten  muncz,  daz  enkan  kein 
wandeln  man  noch  die  armen  lute  nit  getun. 

14.  Item  zu  mercken,  der  do  wandelt  vnd  zert,  der  muß  all- 
wegen golt  haben.  So  sten  alle  zins  uff  gelt,  welcher  dann  guldin 
haben  wil,  der  muß  dester  meer  gelts  geben,  daz  im  guldin  werden. 

15.  Item  welicher  dann  der  guldin  äne  werden  wil  vnd  gelt 
haben,  so  muß  er  aber  dar  an  Verliesen.  Daz  gelt  fürt  er  nit  verre, 
so  nympt  man  sin  aber  nicht  nach  sinem  werde. 


*)  B.  setzt  nach  »adler«  noch:  »vnd  vnder  den  rechten  fus  dez  adlers 
Vngern  vnd  vnder  den  lyncken  fus  Behem  die  schilt« 


» 


-    166  — 

16.  Item  der  armau  von  dem  dorff,  der  fürt  daz  sin  in  ein 
stat,  do  gyt  man  im  klein  gelt  vmb  vnd  kein  golt. 

17.  Item  der  herre,  do  er  hinder  siezt,  nympt  der  herre  ein 
8tuwer,  so  wille  er  golt  haben,  daz  golt  muß  er  holen  in  den  steten. 
Zu  stund  so  schiebt  der  gnldin  uff  vnd  muß  zweyer  oder  dryer 
pfenning  meer  vmb  den  guldin  gebin  dann  sunst.  Daz  mercke 
menyclichen,  als  offt  sich  daz  geburt,  wie  der  gemein  man  ge- 
scheezt  wurdet. 

18.  Item  so  ist  aber  eins  daran,  daz  man  allwegen  die  swerern 
vnd  besten  muncz  tregt,  do  man  die  geringen  schleht  vnd  zerbricht 
die,  darmit  so  mag  kein  muncz  belyben. 

19.  Item  wan  aber  vnsers  herren  des  konigs  gnade,  vnserer 
herren  der  kurfursten  vnd  ander  forsten1)  schlagen  uff  die  wemng 
zu  Franckenfurt  vnd  ir  keiner  besser  dann  der  ander,  wiewol  etlich 
gegend  ander  lauff  haben  von  munezen  dann  die  andern,  daz  sie 
doch  mit  einander  concordierten,  vnd  daz  man  ir  aller  muncz  nach 
dem  werde  nemen  muste,  so  rit  yederman  mit  dem  kleinen  gelt 
ane  Verlust  durch  die  lant. 

20.  Item  vnd  kaufft  vnd  verkaufft  yedermau  damit,  der  dann 
uit  gelt  bete.  Kaufft  oder  verkaufft  aber  einer  vmb  golt,  so  west 
doch  einer  wn  mit  er  bezalen  mocht. 

21.  Item  vnd  daz  mau  verbieten  Hefte  maniclich:  wer  solch 
muncz  verfurt,  daz  man  die  brech,  oder  der  sye  herschusse,  daz  mau 
den  oder  die  hielte  vnd  auch  dette  als  eineu  falscher,  vnd  dieselben 
die  daz  kauffteu,  es  waren  munezmeister,  goltschuiide  oder  were  der 
were,  dem  solte  man  des  glychen  tun. 

22.  Item  von  des  verbietens  wegen,  daz  man  golt  noch  vnge- 
munezet  silber  nit  uß  dem  lande  solle  füren,  daz  gevellet  vnsers 
herren  des  konigs  gnaden  wol. 

Auf  A.  gleichseitige  Registraturbetnerkung :  Von  unserm  herren 
von  Winsperg  den  von  Frauckfurt  gesaut  des  mitwocheus  in  der 
karwochen  anno  XXVI. 

Das  Exemplar  B.  enthält  einige  Abänderungen  und  Zusätze  von 
gleichzeitiger  Hand. 

Zwei  Abschriften  (A.  und  B.)  im  frankfurter  Stadtarchive. 


l)  »fursteu«  ist  aus  B.,  A.  hat  fälschlich  »kurfureteu«. 


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29. 

H27,  Februar  22. 

König  Sigmund  schreibt  an  Frankfurt,  dass  er  sich  das  Recht 
vorbehalte,  seinen  Münzmeister  selbst  zu  strafen,  und  befiehlt  dem 
Rothe,  das  Eigenthum  des  ehemaligen  Münzmeisters  Voss  mit  Be- 
sehlag zu  belegen,  wenn  sieh  die  Klagen  über  dessen  Ausmünzung 
als  berechtigt  erweisen. 

Wir  Sigmund,  von  gotes  gnaden  romischer  kunig,  zu  allen 
zeiten  merer  des  richs  vnd  zu  Hungern,  zu  Beheim,  Dalmacien, 
Croacien  ectr.  kunig,  embieten  dem  edeln  Cunraten,  herren  zu 
Winsperg,  vnserm  erbkamrer,  rate  vnd  lieben  getruen  vnd  dem 
burgernieister  vnd  rate  der  stat  zu  Franckfurt  vnseru  vnd  des  richs 
lieben  getruen  vnser  gnad  vnd  alles  gut.  Edler  vnd  lieben  getruen, 
vn8  ist  furkommen,  wie  ertliche  kurfursten  vnd  fillicht  auch  fursten 
Foyß  den  alten  munczmeister  zu  Franckfurt  beschuldigen,  er  habe 
vnredlich  mit  der  muncze  gefaren,  vnd  andere  meynen  in  darumb 
zu  straffen.  Nu  ist  der  vorgenant  Foyfi  vnser  munczmeister  vnd 
amptman  gewest,  hett  er  dann  ichts  verschuldet,  oder  daz  er  vn- 
redlich gefaren  hett,  so  hetten  wir  in  billicher  zu  straffen  dann 
yemands  anders.  Dorumb  gebieten  wir  euch  ernstlich  vnd  vestigiich 
mit  disem  briefe,  daz  ir  eigentlich  dornach  forschet.  Ist  daz  ir  er- 
faret,  daz  er  billich  zu  straffen  sey  vnd  daz  in  yemands  anders 
straffen  wil,  daz  ir  dann  voraws  sein  gut,  farund  vnd  vnfarund,  auf 
recht  vnd  zu  vnseru  vnd  des  ricbs  henden  bekomert,  biß  wir  der 
warheit  erynnert  werden,  vnd  mit  euch  anders  zutun  schaffen.  Vnd 
tut  dorynne  nicht  anders  bey  vnsern  hulden. 

Geben  zur  Cron  in  Wurczland,  an  saut  Peters  tag  kathedram, 
vnser  riche  des  hungrischen  ectr.,  in  dem  XL,  des  römischen  in  dem 
XVII  vnd  des  behemischen  im  sibenden  jaren. 

Ad  mandatum  domini  regis 
Michael  prepositus  Boleslauiensis. 

\7T*y*T\iM   »Irl  JTU/IKJH  TiCT  OUMlHifUtlVvi 


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30. 

1427,  Mai  17. 

Frankfurt  berichtet  dem  Herrn  von  Weinsberg,  dass  Münzmeister 
Stephan  und  Wardein  Teter  Gatt  zur  Zeit  abwesend  und  sendet  an 
deren  Stelle  einige  daselbst  geprägte  Gulden  zur  Probe. 

Vnsern  willigen  dinst  zuuor,  edeler  lieber  herre.  Vns  hat  Peder 
Donne  der  goltsmydt  vnd  isengreber  der  gülden  moneze  by  vns  ge- 
sagit,  we  das  uwer  edelkeit  Stephan  dem  monezmeister  vnd  Peder 
Gacz,  der  zu  neste  wardin  gewest  ist,  geschriben  habe,  zu  vwer  edel- 
keit vnd  der  probacien,  die  iczunt  dauyden  au  dem  Ryne  sin  snlle, 
kommen  wallen  vnd  eczliche  probacien  gülden  der  moneze  by  vns 
mit  in  darbrengen  sullen:  des  lassen  wir  uch  wissen,  das  wir  ver- 
standen hau,  das  der  monezmeister  vnd  Peder  Gacz  zn  dieser  zyt 
nit  by  vns  zu  Franckfurt  sin,  sunderu  das  Peder  Gacz  gein  Basel 
sy,  vnd  Stephan  zu  Mencze  kräng  wurden.  Vnd  daruinb  so  schicken 
wir  uwer  edelkeit  solicher  probacien  gülden  der  wercke,  als  in  dieser 
nesten  fasten  messe  by  vns  geslagen  vnd  von  Peder  Gacz  vns  wur- 
den sin,  zwene  vnd  der  andern  gülden  auch  zwen,  die  vns  vou  dem 
wardin  vor  Peder  Gacz  geandelagt  siu,  hie  inne  beslossen,  vff  daz 
sieh  uwer  edelkeit  darnach  wissen  möge  zurichten. 

Datum  sabbato  post  Panchracii  anno  XIIII0  XXVII° 

(Auf  der  Rückseite:)  Dem  von  Winsperg  iiii  probacien  gülden  mit 
Peter  Donnen  uff  der  fureten  probacien  geyn  Binge  geschicket. 

Entwurf  im  frankfurter  Stadtarchive. 


31. 

1427. 

Berieht  über  Beischläge  und  geringhaltige  Gulden. 

Nota  als  miner  hirren  der  kurfursten  frunde  zu  Cobelenz  by 
ein  ander  gewesen  sind  uff  den  montag  nach  dem  sontag  cantate, 
die  haben  mynem  hirren  von  Winsperg  erczelt,  wie  daz  man  guldin 
muncz  slahe  uff  myns  gnedigen  hirren  des  kungs  mnncz  zu  Frauk- 
furte,  beide  gebreche  vnd  naraen,  als  man  slehet  zu  Fraukfurte,  doch 


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mit  etwaz  vnderscheide  die  der  gemein  man  nit  wol  erkennen  mag, 
damit  die  landt  zu  grossem  schaden  kommen. 

Item  dez  ersten,  so  slahe  myn  hirre  voin  Berge1)  zu  Mulnheim: 
dieselben  guldin  besteen  noch  als  myns  hirren  des  kungs  guldin. 
Wan  doch  vorher  nit  gehört  sy  worden,  daz  eynich  furste  nie  ge- 
slagen  habe  eines  kungs  zeichen. 

Item  so  slahe  ein  herczoge  von  Brunläwige  zu  Reygekom*)  uff 
einem  slosse  uff  der  Mase  auch  nf  solch  gebreche:  derselben  guldin 
tun  dry  nit  vil  me  dann  myns  hirren  des  kungs  guldin  zwen. 

Item  so  slahe  der  graue  von  Morß8)  uff  myns  hirren  des  kungs 
vnd  auch  der  kurfursten  muncz  zu  Falkeuberge:  dieselben  muncz 
sind  volliglich  eins  ort«  ('/O  zu  krank. 

Item  es  slahe  der  heuptraann  von  Luczelnburg*)  uff  der  kur- 
fursten slag:  die  sind  auch  eines  ortes  zu  krank. 

Nota  die  vorgeschriben  alle  sprechen,  sie  haben  des  briefe  von 
mynem  gnedigen  hirren  dem  kunge,  daz  sie  slahen  mögen. 

Item  der  graue  von  Zimpol,6)  der  slehet  auch  uff  der  kurfursten 
slagk:  dieselben  guldin  sind  auch  eins  ortes  zu  krangk. 

(Rückseite:)  Verczeichenunge  eczlicher  byslege  uff  die  konigsgulden. 

Notiz  im  frankfurter  Stadtarchive. 


')  Adolf,  Herzog  von  Berg  1408-1437. 

*)  Reckheim.  Ein  Herzog  von  Braunschweig  konnte  wohl  nur  als  Vormund 
Wilhelms  II.  v.  Reckheim  (1400-1475)  dort  münzen. 
>)  Friedrich  IV.,  Graf  von  Mors,  1417—144«. 

4)  Besitzerin  von  Lützelburg  war  Elisabeth  von  Görlitz,  Wittwe  Johanna 
von  Baiern-Hennegau. 

*)  Soll  wohl  heissen  Saint  Pol.  Durch  Mathilde,  Erbin  von  St.  Pol,  kam 
diese  Grafschaft  an  ihren  Gemahl  Guido  VI.,  Herzog  von  Luxemburg-Ligny,  von 
ihm  an  seinen  Sohn  Walram  III.  (1371—1415)  und  durch  dessen  Tochter 
Johanna  an  das  Haus  Burgund.  Die  letztgenannte  Jobanna  war  mit  Anton,  1406 
bis  1415  Herzog  von  Brabant,  vermählt;  an  beider  Sohn  Philipp,  der  nach  dem 
Tode  seines  Bruders  Jobanns  IV.  (1427)  auch  Herzog  von  Brabant  wurde,  kam 
1415  St  Pol. 


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32. 

1428,  Mai  28. 

Pfalzgraf  Ludwig  bittet  Frankfurt,  zu  gestatten,  dass  sein  Münz- 
meister aus  Bacharach  während  der  frankfurter  Messe  in  dem  pfalz- 
gräflichen Hofe  zu  Sachsenhausen  Gulden  schlage. 

Ludwig,  von  gots  gnaden  pfalczgraue  by  Rine,  des  heiligen  rö- 
mischen richs  erezdruchses  vnd  herezog  in  Beyern.  Vnsern  frunt- 
licheu  gmß  zuuor,  ersaraen  wisen  guten  fruude.  Als  ir  wol  wissent, 
das  vuscr  mitkurfursten  vnd  wir  vnser  gülden  muneze  in  gemein  - 
schafft  miteinander  slahen  lassen,  doch  iglicher  mit  sinem  eigen 
munezmeister  wapen  vnd  zeichen  nach  ufüwisunge  vnser  briue  da- 
rüber begriffen,  hat  vns  vnser  munezemeister  gesaget,  das  es  ime  in 
den  zweyn  frauckforter  messen  gar  swere  vnd  sorglich  sy,  das  golt 
von  den  kauffluten  zu  Franckfort  zuholen  vnd  in  vnser  muneze  gein 
Bacherach  zufuren  vnd  das  doselbs  zumunezen  vnd  dann  widder 
gein  Franckfort  zu  antworten.  Als  wir  nu  eynen  hoff  vnd  gesesse 
zu  Sachsenhusen  haben,  das  etwan  Rudolff  von  Sachsenhusen  selige 
da  er  lebte  von  vns  vnd  vnser  pfalcze  zulehen  gehabt  hat:  da  be- 
geren  wir  vnd  bitten  uch  mit  ernste,  das  ir  gewilligen  wollent,  das 
der  vorgenant  vnser  munezemeister,  vnser  guldin  muneze  in  den 
zweyn  franckfortern  messen  vnd  nit  me  in  dem  vorgenauten  vnserm 
eigen  hofe  zu  Sachsenhuseu  slahen  vnd  raunezen  möge,  zu  glicher 
wise  er  die  in  vnser  muneze  zu  Bacherach  siecht  vnd  munezet.  Da 
tunt  ir  vns  besunder  danckneme  fruntschafft  an,  vnd  begeren  beruff 
uwer  beschriben  antwort  mit  diesem  botten. 

Datum  Heidelberg,  feria  sexta  post  festum  penthecostes  anno 
ectr.  XXVIII0 

(Aussen:)  Der  ersamen  wisen  burgermeister  und  rat  der  stat  zu 
Franckfort  vnsern  guten  frunden. 

Oriainal  im  frankfurter  Stadtarchive 


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33. 

1428,  Juni  6. 

Der  frankfurter  Rath  erklärt  dem  Tfalzgrafen  die  Unmöglichkeit, 
neben  dem  königlichen  Münzmeister  noch  einen  andern  zuzulassen. 

(Auszugsweise  Wiederholung  des  vorigen  Briefes,  dann:) 

Guediger  lieber  herre,  des  biden  wir  uwer  fürstliche  guade 
wissen,  nachdem  vormals  seiger  gedechtuis  romischer  keiser  vnd 
konige  gülden  moncze  by  vns  zu  zyden  von  des  richs  wegen  han 
tan  slahen  vnd  nymands  anders,  vnd  auch  iczunt  vnser  allergnedi- 
gister  herre  der  romische  ectr.  kouig  ein  gülden  moncze  von  siner 
gnaden  wegen  by  vns  tut  slahen,  so  getruwen  wir,  das  uwer  fürst- 
liche gnade  selbs  beduncke,  das  vns  nach  solicher  vnser  gelegenheit 
nit  wol  dogelich  noch  zemelich  were  eynchem  andern  monczmeister 
dan  vnBers  gnedigsten  herren  des  konigs  monczmeister  von  des  richs 
wegen  zu  gestaden  by  vns  zu  monczen  oder  zu  slahen,  vnd  biden 
uwer  fürstliche  gnade  das  genediclich  von  vns  nffzunemen,  das  wollen 
wir  mit  willen  gerne  verdienen,  dan  was  wir  uwem  fürstlichen 
gnaden  in  andern  Sachen  zu  dinste  getun  mochten,  wolten  wir  mit 
gutem  willen  gerne  tun. 

Datum  dominica  post  diem  sancti  Bonifacii  anno  XIIII0  XXVIII". 
Entwurf  im  frankfurter  Stadtarchive. 


34. 

1430,  April  16. 

Vereinigung  der  Münzmeister  der  rheinischen  Kurfürsten  mit 
denen  des  Königs  zu  Basel  und  Frankfurt  über  den  Ankauf  von 
Münzgeld  und  Theilung  des  Gewinnes. 

Wir  Heinrich  von  Sonten,  Johann  von  Isenach,  Heinrich  von 
Tiele,  munezmeistere  uff  dem  Ryne,  vnd  Herman  Cluseraan,  munez- 
meister  zu  Heydelberg,  vnsere  gnedigen  herren  der  kurfursten,  Peter 
Gacz,  munczmei8ter  zu  Basel,  vnd  Stephan  Scherpchin,  munezmeister 
za  Franckenfurd,  vusers  genedigen  herren  des  romischen  koniges, 


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-    172  - 


bekennen  in  diesem  offen  brieffe,  das  wir  samentliche  uberkommen 
sin  mit  vnserm  guten  fryen  willen  alle  alsoliche  pnncten  vnd  vur- 
worte,  als  hernach  geschrieben  steen,  als  wir  gemeynlich  vmb  golt 
geben  sollen  vnd  uit  me. 

§  1.  Das  ist  zuwissen  in  dem  ersten:  vor  eyn  marg  engelscher 
nobeln,  saluten  vnd  francks  mottoen  vnd  rechte  aide  francken,  key- 
sers  schilde  vnd  franckerichschen  aide  schilde,  dukaten,  jeneuoser 
vnd  des  glichs:  die  marg  vor  achczig  gülden  vnd  nit  me. 

§  2.  Item  aide  krönen :  die  marg  nnnvndsiebinczig  gülden,  vnd 
doringks  cronen :  die  marg  für  dry  gülden  mynner  dan  aide  cronen 
vnd  nit  durer. 

§  3.  Item  inpierans  golt1):  die  marg  vor  sieben  vnd  siebenczig 
gülden,  waz  achte  vnd  czwenczig  phennige  pieranczen  hat  oder  me 
vnd  nit  darer.  Vnd  was  stucken  vnder  echtvndczwenczig  phennigen 
pierans  hat:  echtvndczwenczig  gülden  die  marg.  Vnd  alle  stucke 
rechte  gescheiden  vud  die  inpierancz  recht  abeczuslahen. 

§  4.  Item  sullen  wir  uff  hundert  geben  als  hernach  geschriben 
steet:  item  uff  ein  hundert  rechte  aide  gülden:  vierczehen  gülden, 
nit  me.  Item  uff  eyn  hundert  kaczen  gülden  vnd  geheissen  kolhasen : 
nun  gülden  nit  me.  Item  kruschins  gülden:  uff  ein  hundert  sehs 
gülden  vnd  nit  me.  Vnd  uff  eyn  hundert  swebesche  werunge:  dry 
gülden  vnd  nit  me.  Item  uff  eyn  hundert  gülden  geheißen  Remier2) 
einen  halben  gülden  vnd  nit  me. 

§  5.  Auch  weres  sache,  das  vnser  eyncher  golt  keuffte  mit  der 
troscher  marg,  der  ensulde  nit  me  geben  vmb  engelsche  nobeln  fyn 
golt  dem  glichen  dan  vier  vnd  achczig  vnd  ein  ort,  vnd  vmb  aide 
fyne  cronen  vnd  des  glichen  dry  vnd  achzig  vnd  eyn  ort. 

§  6.  Weres  auch  sache,  das  vnser  eyncher  von  vnser  allen  vor- 
geschriben  eynich  gegossen  golt  yemants  wircken  wulde  glich  der 
herren  nalde,  so  ensulde  mann  nit  mynner  dauon  Deinen  dan  czwen 
gülden  von  der  marg  zu  wircken  oder  vmb  die  marg  zu  geben  funff 
vnd  sechczig  gülden  vnd  nit  me. 

§  7.  Auch  nydderlentsch  golt,  das  mann  mit  den  stucken 
keuffet,  da  sal  man  eynen  gülden  uff  das  hundert  mynner  geben, 


')  inpierans  golt  =  Gold  mit  Beimischung.  Die  vorher  genannten  ältesten 
Goldmünzen  galten  als  fein. 

*)  Ein  anderer  früherer  Entwurf  hat  Jenuer  oder  Renuer. 


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—    173  - 


dan  sieben  Reynoldus  vor  sebs  rinsch  gülden  vnd  Ronoldus  gülden 
des  glichen  die  funffe  fyne  rynsche  gnlden. 

§  8.  Alle  diese  vorgeschrieben  pnncte  vnd  artikele  globen  wir 
alle  sementlicheu  vorgeschrieben  veste  vnd  stede  wol  zu  halden  by 
vnser  truwen  vnd  eren  vnd  by  den  eyden,  die  wir  iglicher  von  vnser 
allen  vnsern  herren  getan  han. 

§  9.  Vnd  weres  sache,  das  eynicher  von  vnser  allen  heran 
bruchig  funden  wurde,  by  ym  selbs  oder  by  ymaus  von  sinen  wegen, 
der  da  me  gebe  oder  geben  tede  dan  als  vorgeschrieben  steet,  der 
snide  den  andern  gemeynlichen  verfallen  sin  an  eyner  penen  von 
tunff  hundert  rynsche  gülden,  das  mann  das  beczugen1)  künde  mit 
eym  erbern  manne  oder  me. 

§  10.  Vnder  welchem  vnser  vorgeschrieben  personen  auch  das 
raeinste  golt  bynnen  diser  obgenanten  beredunge  wircken  wurde  vnd 
wirckete,  der  selbe  sulde  den  andern  von  yeder  marg  die  er  dann 
über  die  andern  wirckete  ein  ort  von  eim  rinschen  gülden  über 
gebin,  by  den  globden  als  vorgeschoben  steet  vnd  sulden  dieselben 
das  sementlich  glich  vnder  sich  teylen. 

Zu  vrkunde  der  warheyt  han  wir  iglicher  von  vnsen  allen  vor- 
geschrieben vnser  ingesiegele  uff  spacium  diefi  brieffes  gedrucket  vnd 
zuhalden  alle  diese  vorgenanten  artickeln  ein  ganczes  jare  lang  erst 
volgende  nach  datum  difi  brieffes. 

Datum  anno  domini  millesimo  quadringentesimo  tricesimo,  in 
festo  pasce. 

Zwei  Entwürfe  im  frankfurter  Stadtarcliive,  deren  späterer  hier  zum 

Abdruck  gelangt. 

35. 

1430,  August  11. 

Frankfurt  an  Köln  Über  die  daselbst  für  die  königliche  Münze 
in  Frankfurt  gegrabenen  Münzstempel. 

Vnsern  fruntlichen  dinst,  vnd  was  wir  eren  vnd  guts  vermögen 
zuuor,  ersaraen  wysen  besnndern  lieben  frande.  Wir  lassen  ach 
wissen,  daz  Steffan  Scherff  vnsers  allerguedigisten  herren  des  ro- 

l)  durch  Zeugen  beweisen. 


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-    174  - 


mischen  ectr.  koniges  monczmeister  zu  Franckfurt  eczliche  monez- 
eisen  by  uch  in  uwerer  stait  hat  tun  machen,  als  wir  verstanden  han, 
der  er  dau  zu  der  selben  siner  königlichen  gnaden  monczen  noit- 
dorfftig  ist.  Do  bieden  wir  uwer  ersamkeit  dinstlichen,  daz  ir  den 
selben  isengreber  für  uch  wullet  lassen  kommen,  vnd  yn  tun  mit 
sym  eyde  berechten,  daz  er  der  selben  ysen  keins  me  vfF  die  forme 
gegraben  vnd  gemacht  habe,  dan  er  iczunt  gegraben  hat,  oder  auch 
forter  keins  me  grab  oder  mache,  iß  werde  ym  dan  von  vns  oder 
vnsen  wegen  in  sunderhet  befolhen,  vnd  daz  auch  mit  solichen  isen 
als  er  iczunt  gegraben  vnd  gemacht  hat,  noch  nicht  gemunczet  sy, 
vnd  vns  die  selben  isen,  wievil  der  iczunt  gegraben  sin,  mit  disem 
geinwurtigen  Franczen  Hennen,  vnsern  stede  geswornen  boden,  be- 
sigelt  vnd  zugemacht  schicken  wullet,  vnd  daz  in  dem  besten  be- 
sorgen, als  uwer  ersame  wysheit  wol  versteet,  wie  sich  daz  gebort 
vnd  geheist,  vnd  des  selben  vnsers  gnedigen  herren  des  romi- 
schen koniges  gnaden  zu  eren  vnd  zu  dinst  der  selben  siner 
muncze  zu  forderlichkeit  vnd  vmb  vnsern  willen  iu  der  sache  tun 
wullet,  als  wir  des  ein  gancze  getruwen  han.  Daz  wollen  wir  alczyt 
mit  willen  gerne  verdienen,  vnd  laßt  vns  herumbe  uwer  fruntlich 
beschriben  antworte  widder  wißen. 

Datum  sexta  feria  post  diem  sancti  Laurencii  XIIII0  XXXmo 
Entwurf  im  frankfurter  Stadtarchive. 


36. 

1430,  October  13. 

Stephan  Scherff  bekennt  dem  Rath  su  Frankfurt  seine  Pflichten 
als  Münznieister. 

§  1.  Ich  Stephan  Scherff,  burger  zu  Franckenfurd,  irkennen 
uffinlich  mit  diesem  brieffe,  als  der  allerdurchluchtigeste  furste  vud 
herre  her  Sigimundt  von  gots  gnaden  romischer  ectr.  kunig,  myn 
allerliebster  gnedigester  herre  sin  vnd  des  heiligen  richs  guldenmuncze 
zu  Franckenfurd  entfolhen  hat  den  ersamen  wysen  herren  burger- 
meistern,  scheffen  vnd  rade  zu  Franckenfurd  nach  lüde  siner  kunig- 
lichen  entphelhungesbriefs  darüber  gegeben,  des  sin  dieselben  myn 
lieben  herren  burgermeister,  scheffen  vnd  rade  zu  Franckenfurd  mit 
mir  vnd  ich  mit  yn  überkommen,  also  das  sie  mir  die  vurter  ent- 


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-    175  — 


folen  hau  diße  neaten  zukommenden  czwei  jare,  die  uff  data  diefi 
brieffs  angeen,  inoncztneister  darüber  znsin,  die  zn  monczen,  zn  slagen 
vnd  damidde  zn  halden  als  hernach  geschrieben  steet  vnd  vnder- 
scheiden  ist. 

§  2.  Mitnamen  :  so  sal  vnd  wil  ich  bestellen,  das  die  geslagen 
werde,  das  iglicher  derselben  gülden  halden  sal  nunczehen  grat  fyus 
goldes  franckenfurter  gewichtes  sunder  remedium,  uff  soliche  zeichen 
als  ich  dau  zu  iglicher  zyt  von  yn  bescheiden  werden. 

§  3.  Vnd  sollen  alle  knechte,  die  ich  darüber  entphaen  vnd 
zn  mir  nemen,  globen  vnd  sweren,  mym  gnedigesten  herren  dem 
romischen  kunige  vnd  auch  mynen  herren  bnrgermeistern  scheffen  rade 
vnd  stat  zn  Franckenfnrd  vorgenant  getruwe  vnd  holt  znsin,  iren 
schaden  waren,  ir  bestes  zu  tun  vnd  vurczukereu  so  lange  yn  geburt 
au  der  selben  moncze  zu  arbeiden  vnd  zusin  ane  alle  generde. 

§  4.  Vnd  ich  vnd  die  selben  knechte,  die  dann  sich  hie  zu 
Frauckenfurdt  zu  huse  sesteu,  sollen  vnd  wollen  auch  dem  rade  vnd 
stad  zu  Franckenfurd  gewartig  vnd  gehorsam  sin  vnd  bede  dinste 
vnd  sture  siezen  geben  vnd  tun  als  andere  ingesessen  bürgere  zu 
Franckenfurt. 

§  5.  Vnd  sal  ich  auch  die  moncze  isen,  knechte  vnd  was  sust 
anders  zu  der  moueze  gehorit,  bestellen  ane  der  vorgenanten  burger- 
meister  scheffene  vnd  rade  zu  Franckenfurd  kosten  vnd  beezalunge, 
doch  das  sy  einen  wardiner  mögen  seezen  vnd  bestellen,  der  soliche 
moncze  isen  zu  ym  nemen  sal,  die  behalden  vnd  zu  iglicher  zyt,  so 
der  noit  ist  zu  monczen,  in  die  muneze  antwurten  vnd  die  widder 
zu  ym  nemen  vnd  verwareu,  als  dicke  des  noit  geschieht,  nach  dem 
er  dan  von  yn  vuderscheiden  wirdet  ane  myn  hindernis  vnd  widderrede. 

§  6.  Welche  zyt  auch  die  egenanten  myn  herren  burgermeistere 
scheffen  vnd  radt  zu  Franckenfurd  beduchte,  das  ich  die  muneze 
nit  hielde  in  der  raasse,  als  ich  billich  sulde  oder  yn  sust  nit  gefug- 
lieh were  mich  leuger  daby  zu  lassen,  von  was  Sachen  das  were, 
so  mochten  sie  mir  die  ein  firteiljars  zuuor  tun  abesagen,  vnd  wan 
dan  das  selbe  vierteil  jars  vergangen  were,  so  mochten  sie  soliche 
moncze  altidan  bestellen  mit  eym  andern  wie  yn  eben  wurde. 

§  7.  Auch  als  ich  iczunt  mit  mynem  gnedigen  herren  von 
Collen  in  gespann  biu  vnd  mit  ym  zu  schicken  han,  weres  uu,  das 
iß  mir  von  desselben  geschicks  wegen  also  gelegen  wurde,  das  ich 
der  egenanten  moncze  in  der  masse  als  vorgeschriebin  steet  selbs 
nit  ge warten  vnd  geandelagen  mochte,  welch  zyt  das  were,  so  sulde 


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-    176  — . 


ich  das  den  egenanteu  mynen  herren  von  Franckenfurd  eyn  firteil 
jars  zuuor  uffsageu  vnd  sie  mich  dan  auch  von  der  selben  sache 
willen  dauon  lassen  sulden  an  alle  geuerde. 

§  8.  Alle  vorgeschriebin  stacke  puncte  vnd  artikel  han  ich 
Stephan  vorgenant  mit  guten  truwen  ireu  burgermeistem  globit  vnd 
darnach  mit  uffgelachten  fingern  liplich  zu  gode  vnd  den  heiligen 
gesworen  stede  veste  vnd  vnverbrochlich  zuhalden  vnd  ich  oder 
ymands  anders  von  mynen  wegen  vns  dar  widder  nommer  zuseczen 
oder  zubehelffen  mit  eyncheu  Sachen  oder  behelfungen,  sie  sin  geist- 
lich werntlich  heimlich  oder  uffinbar  oder  anders  in  keinwys,  wie 
mentschen  herczen  die  erdencken  mochte,  ane  alle  argeliste  vnd 
generde.  Des  zu  vrkunde  vnd  vester  stedigkeit  han  ich  Stephan 
obgenant  myn  eygen  ingesiegel  an  diesen  brieff  gehangen. 

Datum  anno  domini  millesimo  quadringentesimo  tricesimo,  feria 
sexta  ante  diem  sancti  Galli  confessoria. 

Original  auf  Pergament  mit  anhangendem  schön  erhaltenencn  Siegel  in  grünem 

Wachs  im  frankfurter  Stadtarchive. 

37. 

(1430?) 

Des  Wardeins  Bernhard  Dernbach  Aussage  über  des  Münz- 
meisters Stephan  Scherff  Fälschungsversuch  der  Probimadd. 

Bekennen  vns  uffentlich  mit  diesem  brieff,  das  vor  vns  gestanden 
hat  Bernhard  Dernbach,  burger  zu  Franckfurt   vnd  hat  gesaget 
vnd  gesprochen,  daz  vormals  als  Stephann  Scherff  von  Refi  ein 
monezmeister  zu  Franckfurt  vnd  er  wardyner  dar  an  weren,  das  er 
ein  nalden  uff  XIX  erat  fyns  goldes  schicken  vnd  machen,  darnff 
Steffann  monezen  sulde,  vnd  man  die  gülden  auch  darnach  offseezen 
vnd  probieren  sulde.    Die  nalde  er  mit  helffe  vnd  bywesen  desselben 
Steffans  schickte  vnd  Steffan  daran  ein   gnugen  hette.    Vnd  als 
Bernhard  in  Steffans  geinwurtikeit  soliche  nalden  geschieht  vnd  das 
golt  mit  dem  zusaeze  als  sich  darezu  geborte  vnd  gerecht  were  in 
einen  diegel  bereit  vnd  in  das  fure  gesast  hette,  do  fugete  sich  einer 
des  vorgenanten  Stetfans  knabe  heymlich  by  den  diegel  als  Bernhard 
dauon  getreden  were  vnd  wurffe  darinne  etliche  kopper  kornchin, 
die  man  plege  zu  nennen  garnalien.   Vnd  do  Bernhard  des  knaben 
by  dem  diegel  gewar  wurde,  so  ginge  er  czn  stont  by  den  diegel 


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-    177  - 


vnd  funde  soliche  kopper  korchin  dariune  des  er  sere  erschrecke  vnd 
erferet  wurde.  Also  zeigite  vnd  brechte  Bernhard  dem  rade  zu 
Frauckenfart  solichen  handel  für,  die  alsbalde  nach  dem  egenanten 
Steffau  vnd  syme  knaben,  der  daz  getan  hette,  vor  sich  besenten 
vnd  darvinb  betedingeten.  Do  bekente  Steffan,  daz  er  sineu  knaben 
das  geheissen,  dan  yu  beduchte,  daz  Bernhard  die  nalde  zu  starck 
geschieht  hette,  so  segete  auch  der  kuabe,  daz  Steffan  yn  daz  ge- 
heissen hette.  Ader  Steffan1)  sprach  vnd  sagete  aber  als  auch 
obengerurt  steet,  vnd  habe  daz  auch  also  vor  dem  rade  in  Steffans 
geinwurtikeit  gesaget,  daz  er  die  nalde  nit  zu  starcke  suuder  gerecht 
uff  XIX  erat  fyns  goldes  geschieht  hette.  Vnd  wurde  daz  mit  der 
schickuuge  bybrengen,  so  hette  Steffan  auch  vor  in  die  schickunge 
nichiis  gerett  oder  getragen.  Dan  weren  soliche  kornchin  in  dem 
diegel  also  bliben,  so  were  die  nalde  geringer  vnd  krencker  worden 
dan  XIX  erat  fynes  golds.  Vnd  hat  Bernhard  Dernbach  obgenaut 
iczuut  vor  vns  mit  offgereckten  fingern  zu  den  heiigen  gesworn  daz 
sich  die  Sachen  also  gemacht  haben  vnd  irgangen  sin,  als  vor- 
geschriben  steet,  ane  alle  geuerde. 

Des  zu  vrkunde  vnd  bekentenis. 

Entwurf  ohne  Datum  {bei  den  Akten  von  1430) 
im  frankfurter  Stadtarchive. 


38. 

1431,  Mai  16. 

Der  frankfurter  Rath  theilt  seinen  Gesandten  an  dem  Hoflager 
des  Königs,  Jakob  St  rolnber  ger  und  Johann  Wysse  zu, 
he  wen  st  eyn ,  den  lieber  gang  der  Guldenmünze  zu  Frankfurt  und 
Nardt ingen  an  den  Herrn  van  Weinsberg  mit  und  gibt  den  Auftrag, 
nach  der  Ursache  zu  forschen,  sowie  eine  königliche  Verordnung  über 
den  Geludt  der  Gulden  zu  veranlassen. 

(Der  fortgelassene  erste  Theil  des  Briefes  betrifft  andere  A  ngelegen- 
heiten). Auch  lieben  frunde,  so  hat  der  edel  her  Conrad,  herre  zu 
Winßpurg  mit  syme  credencienbrieff  synen  schriber  uff  frytag  nach 
vnsers  herren  uffartstag  uff  vnserm  rathuse  gehabt,  der  vns  eynen  vosers 

l)  Muss  Kernhord  hoisson. 

VIII.  12 


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-    178  — 


gnedigesten  herren  des  romischen  kuninges  uffenbrieff  an  vns  stende, 
vnd  darczu  eyn  uffen  Instrumente  mit  eynes  notarien  zeichen  geczeichent 
vnd  besiegelt  mit  Graue  Virichs  von  Helffensteyn  vnd  eines  edeln  mannes 
genant  Petter  Fynsterloch  anhangenden  ingesiegeln,  darinne  eyn 
preuilegium  des  vorgenanten  vnsers  herren  des  kuniges  geschrieben 
steet,  der  selben  missiuen  vnd  auch  des  preuilegiums  in  dem  Instru- 
ment begriffen,  wir  uch  beider  abeschrifft  herinne  verelossen  schicken. 
Vnd  nach  dem  ir  dar  iuue  versteet,  das  denselben  von  Winßpurg 
beide,  silbern  vnd  gülden  moncze  by  vns  vnd  auch  zu  Nordelingen 
verschrieben  is:  herumb  so  ist  vnsere  ineynunge,  vns  vmb  bede 
sache  bas  zubedencken  vnd  bidden  uch  sere  fruntlichen  in  heimlich- 
keit  zu  lernen  vnd  zuerfanen,  obe  ir  mögt,  wie  solichis  zugegangen 
sy  vnd  obe  der  von  Winßpurg  solich  gelt,  als  darinne  erludet, 
vnsers  herren  des  kuniges  gnaden  ußgericht  habe,  oder  noch  ußrichten 
solle,  dan  der  schriber  begerte  ym  zuwissen  zutunde,  wie  viel  Annen 
Roßbeubten  von  des  slegeschacze  wegen  beczalt  sy,  daran  vns  be- 
duucket  das  der  von  Winßperg  sie  meynte  abeczulegen,  das  wir  ym 
auch  zuwissen  getan  han,  dan  wir  meynten,  das  nit  dogelich  were 
ym  das  uffzucziehen.    Vnd  wollet  das  beste  vorkeren,  dan  vns  sere 
widder  ist,  das  sie  uff  den  von  Winßperg  uu  allein  gestalt  ist,  vnd 
besorgen  auch,  das  dauon  vaste  krots  vnd  schaden  vns  vnd  auch 
andern  entateeu  worde.  Vnd  was  ir  dauon  erfaret,  wollet  das  widder  in 
heimlichkeit  an  uns  brengen,  darnach  zu  richten.    Vnd  wollet  in 
den  vorgeschrieben  vnd  andern  vnsern  sachen  das  beste  pruben  vnd 
furkereu,  als  wir  des  eyn  gancze  zuuersicht  zu  uch  hau.   Vnd  sunder- 
lich  were  vnsere  meynunge,  obe  ir  eynen  brieff  von  vnserra  herren 
dein  kuninge  erwerben  mochten,  nach  dem  sin  gnade  dem  von  Winß- 
perg die  guldeumoncze  befolhen  habe,  das  siuer  gnaden  ernstliche 
meynunge  doch  sy  vnd  gebiede,  das  soliche  moncze  uff  nunczehen 
erat  fyns  goldes  frauckenfurter   gewichte   vnd  nit  darvnder  ge- 
slagen  vnd  gemonezet  werden  sulle  vnd  by   vns  auch  werunge 
sin   vnd   heissen ,   obe   wol   die   kurfursten  darvnder    fielen  vnd 
slugen.    Vnd  das  der  brieff  gemacht  wurde  in  der  besten  forme, 
als  sich  geburte. 

Datum  feria  quarta  post  diem  saneti  Servacii  anno  XIIIIC  XXXI0. 
Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 


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39 


1431,  Mai  20. 

Jakob  Stralnberg  und  Johann  Wysse  berichten  an  Frankfurt 
über  die  Ursache  des  Verlustes  der  Guldenmüme  und  die  MöglicJikeit 
der  Wiedergewinnung. 

Vnsern  vilige  fruntlichen  dinst  sin  nweru  wißheit  bereyt,  er- 
samen  lieben  herreu  vud  guden  frunde.  Als  ir  vns  geschrieben  hat, 
hain  vir  verstanden  vnd  lassen  vwer  wißheit  wissen  von  der  moncz 
wegen,  daz  wir  soliches  auch  erfaren  han  vnd  uch  daz  geschrieben 
von  sthunt  mit  dem  schriber  von  Frideberg  vnd  gyngen  dar  nach 
vou  sthunt  in  die  kanczelie  vnd  hetten  die  brieffe  gerne  gehört. 
Daz  mochte  vns  nicht  gethyen,  dan  sie  noch  nicht  reigestret  waren. 
Also  gingen  wir  zn  Kasper  Slicken  vnd  ritten  mit  yme  vß  den 
Sachen  vud  sageten  yme,  daz  wir  besorgetten,  nacht  dem  dem  von 
Winßperg  die  moncz  befolen  were,  daz  dan  geslagen  worde,  daz 
den  lande  vnd  luden  nit  nucze  sin  worde.  Des  antwerte  er  vns, 
daz  wir  vns  soliches  nicht  lißn  swer  sin,  dan  vnser  her  der  konig 
hette  sin  zn  dirczyt  bedorfft  in  eyner  botschafft  zu  dem  vou  Pru- 
gonien1)  vnd  het  nit  geldes  gehapt  yn  zu  ferthigen,  vnd  must 
soliches  zu  dirczyt  thun.  Nu  versthen  wir  nicht  anderß,  dan  daz 
er  dem  kouig  des  geldes  eyn  deyl  vnd  wäre  dar  an  geben  habe,  vnd 
daz  uberge  uff  die  botschafft  zu  czerunge  geslagen  sy.  So  sal  er 
auch  darczu  die  Raßheippten  ußrichten.  Darnach  wißet  vch  zu 
richten.  Auch  wisseut,  daz  mir  an  dem  Peter  Folckmar  erfahren 
han,  wie  yue  die  moncz  zu  Nuremberg  geben  sy,  der  vns  gesait 
hait,  daz  vnser  herre  der  konig  ynne  zu  ewigen  tagen  die  moncze 
geben  habe  von  des  richeß  wegen  zu  slaeu,  also  daz  der  slegeschacz 
en  halpp  worde  vnd  dem  konige  halpp  der  ye  zu  cziden  ist.  Be- 
duchte  uwer  wißheit  nu,  daß  ir  auch  nach  solichera  sten  wolent 
vnd  dem  von  Wynßperg  ablegen  vnd  dein  konige  etwaz  mee  dar 
zu  schencken,  mir  hofften  vnd  truten,  daz  iß  zu  dirczyt  baß  folgen 
solte  dan  zu  eyner  andern.  So  han  wir  auch  mit  Peter  Folckmar 
geritte  vnd  syn  rad  daryune  gehappt,  e  vnße  uwer  briffe  worden 
sy,  der  iß  getruliche  redet  vnd  meyuet  auch  soliches  sinen  frundeu 


')  Wahrscheinlich  Bourgogne,  Burgund. 


—    180  - 


zuschriben,  daz  sie  den  von  Nurdeliugen  furter  schriben,  daz  sie 
auch  nach  der  moncze  by  ynne  in  in  solicher  maße  auch  steen  wollen, 
vff  daz  dem  von  Wynßperg  sin  wille  dar  yne  nit  follin  ginge.  Vnd 
were  iße  dan,  daz  vch  vnd  ynne  soliches  zu  synne  worde,  so  hoffte 
ir,  daz  wir  beyder  phartie  baße  mit  eyn  dedinghen  sulten  dan  wir 
alleyn,  vnd  trute  auch,  daz  iß  zu  dir  czyt  fulgen  sulde,  dan  vnser 
herre  der  konig  geldes  fast  nodigk  ist.  Vnd  waß  uch  herynne  zu 
willen  ist,  wollet  vnße  verschreben  laßent  wißen.  Were  iß  vch  ader 
nit  zu  willen,  so  hoffen  wir  den  briffe  wol  zu  bestellen,  daz  die 
moncz  vff  nunczczen  gradeu  blibe  ....  (Folgen  Beichsangelegen- 
hciten). 

Gegeben  vff  den  ph ingestak  anno  XXXI. 

Jakob  Stralnberg  vnd  Johan  Wisße. 

Original  im  frankfurter  StadtarcJtive. 

40. 

1431,  December  6. 

Frankfurt  an  Basel:  Unter  Berufung  auf  die  Besprechungen 
beiderseitiger  Rathsmitglieder  über  die  dem  Herrn  von  Weinsberg  ver- 
pfändeten Reichsmünzstätten  zu  Frankfurt,  Basel  und  Nördlingen 
schlägt  Frankfurt  zur  Vermeidung  von  Schaden  die  Erwerbung  dieser 
Münzen  seitens  der  Städte  vor. 

Basel. 

Unsern  fruntlichen  willigen  dinst  zuuor,  ersamen  wysen  lieben 
besundern  frunde.  Vns  han  Walther  von  Swarzenberg  vnd  Jacob 
Stralnberg,  vusere  mydescheffen  vnd  ratgesellen  wol  furbraebt,  wie 
uwer  zunfftmeister  in  der  vergangen  franckfurter  herbstmesse  za 
Franckfurt  mit  yn  gerett  habe  von  vusers  allergnedigisten  herren  des 
römischen  ectr.  koniges  gülden  moncze  wegen  by  uch  in  uwerer 
stad,  zu  Nordelingen  vnd  auch  by  vns,  die  sin  königliche  gnade  dan 
dem  edeln  herren  hern  Conrad  herren  zu  Winsperg  verschriben 
habe,  vnd  das  er  faste  besorgete,  wo  soliche  gülden  moncze  in  sinen 
handen  die  lengde  bliben  sulte,  das  dan  uch  vns  vnd  sust  den  ge- 
meynen  landen  vnd  keuffluden  grosser  schade  dauon  gescheen  vnd 
entsteen  mochte.  Vnd  wand  wir  nu  soliches  als  vorgeschriben  steet 
auch  vaste  besorgen  vnd  vns  wol  zu  willen  were  obe  ir,  die  von 


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-    181  - 


Nordelingen  vnd  wir  mit  bescheidenheid  zu  solicber  moncze  kommen 
mochten,  also  daz  wir  dauon  versorget  vnd  sicher  gemacht  werden 
mochten,  so  biden  wir  uwer  ersarae  wissheid  mit  flisse,  das  ir  vns 
mit  diesem  vnserra  boden  verschribeu  wissen  lassen  wollet,  was  uwer 
meynunge  dauon  sy  vnd  nch  dariune  geraden  duncket  furczukeren. 
Vnd  was  wir  dan  gutes  mit  uch  vnd  den  von  Nordelingen  gutes 
darinne  getun  mochteu,  das  teden  wir  gerne.  Vnd  herczu  tun  wir 
gerne  verdienen. 

Datum  ipsa  die  sancti  Nicolai  anno  XIIIIC  XXXI0. 
Entwurf  im  frankfurter  Stadtarchive. 

4L 

1431. 

Vertrag  zwischen  Thielmann  von  der  Winterbach  und  Stephan 
Scherff  über  die  Erwerbung  des  Münzmeisteramts  zu  Frankfurt  und 
Nördlingen  von  dem  Herrn  zu  Weinsberg. 

Zu  wissen  sy  allermenlich,  die  diesen  brieff  ansehn  oder  hören 
lesen,  das  begriffen  ist  eyn  geselschafft  vud  eindrechtekeit  zusehen 
Dielmann  von  der  Wintebach  vnd  Stheffan  Scherpff  als  clerlich  her- 
nach beschriben  stet. 

§  1.  Zu  dem  ersten  sin  wir  überkommen  das  vnser  keyner 
vnserme  guedigen  hern  von  Winsperg  noch  nyemant  von  sineu  wegen 
nit  me  lihen  ensollen  uff  die  monezen  Frauckfurt  vnd  Nordelingen 
dann  fouffhundert  gülden  oder  seß  zu  dem  allermeisten. 

§  2.  Auch  ist  berett  vnd  beteidingt,  welichem  vnder  vns  zweyen 
die  tnonczeu  worde  von  dem  egenanten  hern,  so  solde  der  ander  sin 
geselle  sin  vnd  sich  der  zu  gebruchen  vnd  zu  genießen  in  glicher 
geselschafft,  zu  gewyn  vnd  zu  Verlust  in  aller  der  massen  als  bette 
sie  vnser  eyner  alleyn,  vnd  darnach  zu  allen  vfigangen  iglicher  messen 
zu  rechen  vnd  zu  teyleu  das  vnser  iglichem  recht  vnd  glich  beschee. 

§  3.  Auch  ist  berett  das  vnser  keyner  sin  deil  von  den  monezen 
nit  sal  verseezen  noch  verwenden  oder  in  kein  ander  hant  keren 
ane  des  andern  willen  und  wissen,  vnd  ist  da  by  auch  berett,  wer 
es,  das  vnser  eyner  abeging  von  dodes  wegen,  da  got  lange  vor  sy, 
so  solden  vnser  iglichs  erben  soliche  teile  besiezen  ir  jarezale  vß  nach 
innhalt  myus  hern  von  Winspergs  brieffe,  der  da  vßwisset  funff  oder 
seß  jare  vnd  gegeben  wart  in  dem  XXXI  jare. 


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-    182  - 


§  4.  Difi  vergeschriben  punct  vnd  artickel  hat  vnser  eyner  dem 
andern  yn  truwen  an  eyde  stat  gelobt  hant  in  hant,  stede  vnd  feste 
zu  halden  vnd  eyner  dem  andern  brieff  zu  machen  uff  die  beste 
formen  vnd  die  zu  besiegelen.  Vnd  sint  gewest  by  dieser  beredinße 
die  erbern  lüde  Vois  von  der  Winterbach,  burger  zu  Franckfurt, 
Gobel  Fische  burger  zu  Bonne,  Clais  von  Wiße  burger  zu  Couelencz. 
Vnd  weres  sache,  das  die  selben  hetten  anders  behaldeu  abe  oder 
zuzutun  soliche  gelobde  vnd  artickel  als  vorgeschriben  stet,  da  by 
solt  es  blibeu  vnd  solten  das  mit  recht  bewern,  obe  man  das  an  sie 
gesonne. 

Datum  anno  domini  M°  CCCC°  XXXI0. 

Abschrift  im  frankfurter  Stadtarchive. 

42. 

1432,  September  16. 

Frankfurt  fjerichtet  dem  Rothe  zu  Dortmund1),  dass  der  be- 
stimmungs gemüsse  Feingehalt  der  Gulden  Ii)  Karat  beträgt,  die  über- 
sandten beiden  in  Dortmund  geprägten  aber  nur  18  Karat  weniger 
2  Grän  halten. 

Dorpmu  n  den. 

Vnsern  fruntlichen  grus  vnd  wes  wir  gudes  virmogen  zuvor, 
ersamen  wisen  lieben  besundern  frunde.  Als  uwer  ersamkeit  vns 
geschriben  hat,  daz  ir  lasset  gelt  monezen  by  uch  in  uwer  stad  vnd 
sendet  vns  der  gülden  einen  in  uwern  versigelten  brief  vnd  begert, 
daz  wir  den  gülden  Wullen  lassen  proberen,  vnd  wer  er  dan  als  gut 
als  die  gülden  sint,  die  vnser  herren  die  kurfursten  vnd  wir  munezeu 
lassen,  als  ir  auch  von  des  heiligen  richs  wegen  raonezet,  so  begert 
ir  auch,  daz  wir  die  gülden  genge  lassen  wesen  in  vnser  stad  ectr.: 
Besundern  guden  frunde,  des  tun  wir  uwer  ersamen  wißheit  zuwissen, 
das  wir  der  moneze  by  vns  zu  diser  zyt  nit  zutunde  han,  doch  so 
hat  vnser  gnedigister  herre  der  romische  ectr.  konig  vns  vnd  andern 
steden  vormals  geschriben  vnd  geboden,  daz  XIX  erat  fyns  goldes 
werunge  heissen  vnd  sin  solle,  daruff  auch  vnsere  gnedigen  herre 
die  kurfursten  tun  monezen  vnd  slagen,  vnd  auch  vnser  herre  von 
Winßperg  von  vnsers  obgenanten  gnedigisten  herren  des  koniges  wegen 


')  Das  Schreiben  des  dortmunder  Raths  ist  vom  2.  September  datirt. 


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-    183  — 


iczunt  daruff  by  vds  tut  monczen  vnd  slageD,  als  wir  vernemen. 
Vnd  wir  han  solichen  vorgenanten  gnlden  vns  von  uch  gesant  uch 
zuwillen  vnd  behegelichkeit  nach  u  wer  er  begerunge  by  vns  tan  vff- 
seczen  vnd  proberen  vnd  han  wir  von  den  jhenen,  die  sich  des  by 
vns  versteen,  vernomen,  als  der  vß  dem  füre  kommen  ist,  daz  er  er- 
fanden sy,  daz  er  halde  XVIII  erat  mynner  zweyer  greyne  fynes 
goldes.  Darnach  moget  ir  uch  wissen  zu  richten.  Vnd  wir  schicken 
uch  solich  versuchte  platten  in  diesem  vnserra  brieffe  verslossen  wider 
vnd  ir  moget  die  gülden  auch  selbs  uffseezen  vnd  probieren  lassen. 
Datum  tercia  post  exaltaciouis  crucis  anno  XXXII0. 

Entwurf  im  frankfurter  Stadtarchive. 

43. 

1432,  November  8. 

Frankfurt  schlägt  Nördlingen  die  Erwerbung  der  dem  Herrn 
von  Weinsberg  verpfändeten  Reichsmünzstätten  vor  unier  Darlegung 
der  Verhältnisse. 

Vnsern  fruntlichen  diust  zuuor,  ersamen  wysen  lieben  besunderu 
trunde.    Als  uwer  ersaraekeit  wissentlich  sin  mag,  das  vnsers  gne- 
digesten  herren  des  romischen  ectr.  kouiges  gülden  moueze  by  uch  in 
uwer  'stat,  zu  Basel  vnd  auch  by  vns  zu  Franckenfort  dem  edelu 
berren  hern  Conrad  herren  zu  Winsperg  von  sinen  konglichen  gnaden 
verechriben  vnd  befalhen  siu,  des  tuu  wir  uch  zu  wissen,  das  der 
von  Winsperg  korczlich  sin  botscharlt  by  vns  zu  Franckenfort  gehabt 
hat,  die  selbe  sin  botschafft  vns  hat  lassen  hören  solichen  briefF,  als 
die  dry  moneze  von  vnserm  gnedigesten  herren  dem  romischen  konige 
dem  selben  von  Winßperg  vnd  sineu  erben  verschriben  sin  für  funff- 
tusent  vnd  funffhalbhundert  gülden,  die  so  lange  inznhaben  vnd  der 
zu  genissen,  biß  im  solich  gelt  bezalt  wirdet.    Vnd  hat  vns  der 
selbe  von  Winßperg  sagen  lasseu,  das  er  vns  die  vorgenante  moneze 
vmbe  soliche  egenante  somme  gelts  gönnen  wulle  an  vns  zu  keuffen, 
das  wir  hinder  vns  genomen  han,  vns  daruff  zu  beraden,  dan  der 
von  Winßperg  oder  sine  botsebafit  korczlich  by  vns  meynen  zu  kommen 
nach  diesem  sant  Mertins  dage.    Vnd  nach  gelegenheit  der  sache 
so  tun  wir  uwer  ersamen  wisheit  solichs  zu  wissen  in  dem  besten, 
uch  daruff  auch  zu  bedencken.    So  meynen  wir  eß  uwern  vnd  vnse- 
ren  guten  frunden  den  von  Basel  durch  vnser  frunde,  die  wir  iczunt 


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darselbs  gein  Basel  zu  dem  dage,  der  vff  sondag  nach  saut  Mertins 
dag  von  vnsers  gnedigesten  herren  des  koniges  wegen  dar  bescheiden 
ist,  auch  lassen  versteeu,  sich  daraff  auch  mögen  bedencken  vnd  be- 
sprechen. Vnd  hettet  ir  zwo  stede  darczu  einchen  willen,  igliche  die 
moncze,  die  by  ir  gelegen  ist,  an  sich  zu  brengen,  so  duchte  vns  dan 
gut  vnd  bequemrae  sin,  dag  wir  dry  stede  vnsere  frunde  darorube 
an  eyne  gelegen  stat  zusamen  schichten,  sich  darvmbe  eigentlich  zu 
vndersprechen  vnd  zu  rade  zu  werden,  wes  damyde  in  dem  besten 
furhand  zuneraen  were,  wand  wir  vns  da  zuscheu  auch  daruff  meynen 
zu  bedencken.  Vnd  lasset  vns  uwer  meynunge  vnd  willen  mit  diesem 
boden  verschriben  wieder  wissen,  darnach  zu  richten. 
Datum  sabato  ante  Martini  anno  XIIII0  XXXII°. 

Entwurf  im  frankfurter  Stadtarchive 

44. 

1432,  November  10. 

Weinsberg  schreibt  an  Frankfurt  u.  A.,  dass  er  auf  den  Gulden 
St.  Johans  Bild  durch  das  des  Kaisers  mit  einem  0  zwischen  den 
Füssen  ersetzt  haben  will 

Vnsern  fruntlichen  dinste  vnd  gruü  zuuor,  ersarnen  wysen  be- 
sunder  lieben  frunde.  Vns  haben  die  erbern  geistlichen  vud  vesten 
her  Johans  Gerber,  vnser  caplone  vnd  Steffau  von  Luczenbronn  vnser 
diener  vud  lieben  getruwen  eygentlichen  gesagt,  wie  vnd  in  welcher 
maße  sie  von  uch  geschiedeu  sin,  als  von  der  monczen  wegenn  by 
uch  zu  Franckfurt.  Also  hoffen  wir  mit  der  hilff  gotes  dem  vollig- 
lichen  nach  zu  geen,  so  balde  vns  der  allmechtige  gote  hilffet,  das 
wir  stercker  werden,  wann  wir  yeczunde  etwas  sere  swache  sein. 
Vnd  darvmbe  das  hie  zwuschen  der  zeit  vnd  wir  zu  uch  also  kom- 
men konden,  die  monczen  dester  glicher  vnd  redelicher  gehalten 
werden  vnd  daß  mau  auch  dester  baß  den  Sachen  nach  kommen 
mögen.  So  haben  wir  mit  ratt  vnser  guten  frunde  und  der  vnsern, 
vnserem  ysengreber  geschriben  vnd  ernstlichen  bevollen,  die  ysen 
von  stunde  ane  zuverendern,  mit  namen  vff  ein  syten  zu  graben  den 
apfel  als  vor  vnd  vff  die  andern  syten  ein  keyserliche  bilde,  mit 
einem  cepter  mit  sollichen  vmbeschrifften  als  die  alten  ysen,  vnd 
zu  eyuer  differencie  demselben  keyserliche  bilde  zwuschen  den  beyuen 
ein  d.  Auch  haben  wir  vnserm  wardiener  geschriben  vnd  empholhen 


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die  alten  ysen,  so  die  nuwen  gemacht  sein,  vff  stunde  ane  zu  uwern 
banden  vnd  hinder  vch  zn  legen,  die  zn  behalten,  so  lange  biß  da* 
wir  oder  die  vnsern  zu  uch  kommen  mögen.  Vnd  die  nuwen  ysen 
zu  ime  uemen  vnd  damit  furter  wircken  lassen.  Hervmbe  bytten  wir 
uch  fruntlichen,  das  ir  auch  sollichs  vnserm  ysengreber  vnd  war- 
diener  bevelhen  vnd  heissen  wollent,  das  wollen  wir  fruntlichen  vmbe 
uch  verdieuen  vnd  verschulden.  Dan  wir  ye  gern  sehen  daz  rede- 
lichen  vnd  vffricht  liehen  mit  der  moueze  vmb  gangen  wurde,  vnd 
haben  das  auch  vor  vnd  nach  eygentlichen  vnd  ernstlichen  bevolhen 
vnd  geschaffen  werden  zu  thun  mit  dem  monezmeister.  Wo  es  aber 
anders  zuginge  dann  uffrichtlichen,  das  were  vns  ye  leidt  vnd  muate 
zugeu  ane  vuser  willen  vnd  wissen.  Herfuren  wir  aber  eiu  soliches, 
wir  weiten  ye  darzu  thun  mit  uwern  vnd  ander  vuser  guten  frunden 
rate,  das  menglichen  versteen  vnd  sehen  solt,  das  wir  sollichem 
leide  gnucke  gethan  hetten.  Vnd  womit  wir  uch  zu  dinste  vnd  zu 
willen  sein  mochten,  wolten  wir  gern  thun. 

Geben  zu  Guteuberg  vff  mandag  vor  sant  Martinsdag  des 
heiligen  bieschoffs,  anno  domini  ectr.  XXXII0- 

Conrat  herre  zu  Winsperg 
erbkamerer  ectr. 

(Aussen:)  Den  ersamen,  wysen  burgermeistern  vnd  rate  zu  Franek- 
furt,  vnsern  besunden  guten  fruudeu  ectr. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 

45. 

1432,  November  16. 

Frankfurt  au  Weinsberg,  betreffend  das  Verbot  der  Appelgulden 
und  die  Umänderung  des  Guldengepräges. 

Vnsern  willigen  dinst  zuuor,  edeler  lieber  herre.  Als  uwer  edel- 
keit  vns  geschriben  hat  von  vusers  gnedigsten  herren  des  romschen 
ectr.  konigs  gülden  moneze  wegen  by  vus  zu  Franckfnrt  ectr.,  des 
lassen  wir  uwer  edelkeit  wissen  das  vns  iczunt  furkomeu  ist,  wie 
daz  vnsers  allergnedigisten  herren  des  romischen  ectr.  konigs  gülden, 
die  zu  Nnrenberg  zu  Basel  zu  Nordelingen  vnd  auch  by  vns  zu 
Franckfurt  gemunezet  vnd  geslagen  sin,  vnd  besundern  die  gülden 
mit  dem  appel,  iu  vnserer  gnedigen  herren  von  Mencze  vnd  her- 
czoge  Ludewigs  lande  verslagen  worden  sin  zu  nemen  vnd  daz  uffent- 


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liehen  in  etlichen  iren  Steden  gernfFen  sy.  In  was  meynunge  vnd 
warvmb  daz  aber  eigentlich  gescheen  sy,  das  han  wir  nit  vernommen, 
dan  wir  tun  das  uwerer  edelkeit  in  guder  heymlichkeid  vnd  iu  dem 
besten  zu  wissen,  uff  das  ir  uch  darnach  wisset  zu  richten.  Vnd  als 
ir  in  uvver m  brif  ruret,  daz  wir  mit  uwerm  iseugreber  vnd  wardiner 
reden  wnllen  ectr.,  daruff  tun  wir  uwerer  edelkeit  zu  wissen,  das 
wir  mit  uwerm  iseugreber  vnd  wardiner  im  besten  han  lassen  reden, 
das  sie  die  nuwen  isen  zugraben  zu  diser  zyt  Wullen  lassen  ansteen 
vnd  bliben,  biß  uwer  edelkeit  wider  Rchribe,  was  uwerer  meynunge 
forter  darinne  weide  nach  gelegenheid  diser  aache.  Wand  so  ferre 
iß  uwerer  edelkeit  wol  gefiele  vnd  geraden  duchte,  so  wer  vnsere 
meynunge,  daz  ir  den  appel  forter  nit  liesset  graben  noch  s  lagen, 
sander  eyn  ander  zeichen,  daz  uch  dan  sost  gut  duchte,  dan  an  vil 
andern  enden  der  appel  auch  geslagen  werde.  Die  selben  gülden 
faste  geringe  sin,  als  wir  vernommen  han.  Vnd  biden  uch  frunt- 
lichen  diß  von  vns  nit  forter  zu  melden  sondern  by  ach  zu  be- 
halten vnd  sost  darnach  ein  gedencken  han,  was  darinne  gut  vnd 
zu  tunde  sy. 

Datum  dominica  die  ante  diem  beate  Elizabeth  vidue.  Anno 
XIIII"  XXXII0 

Entwurf  im  frankfurter  Stadtarchive. 


46. 

1432,  November  28. 

Nürnberg  an  Frankfurt,  betreffend  den  geringen  Geholt  einiger 
näher  bezeichneter  Gulden. 

Vnser  willige  freuntliche  dienste  sein  ewrer  ersamkeit  voran 
bereit.  Fürsichtigen  ersamen  vnd  weisen  besundern  lieben  freund. 
Als  vns  ewr  weißheit  von  gebrecheu  vnd  notdurfft  wegen  der  gnl- 
dein  muneze  nebst  verschriben  vnd  wir  euch  darauff  widerumb  ge- 
antwurt  haben,  als  ir  nu  in  derselben  vnserer  antwurt  wol  ver- 
nommen habt,  haben  wir  nu  seydt  in  gut  die  vusern,  den  wir  ge- 
trawen,  die  sich  solicher  sache  versteen,  der  nachgeschriben  guidein, 
die  bey  vns  vngeuerlichen  darezu  genomen  seyn  worden,  probieren 
vnd  versuchen  lassen.  Die  haben  vns  nu  gesagt,  daz  der  guidein 
mit  dem  Johannes  und  ein  Q  zwischen  den  fussen,  vnd  die  mit  der 
keyserlichen  cron,  die  denn  die  vnsern  vngeuerlichen  also  versucht 


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-    187  — 


haben,  vnter  newnczehen  garaden  besteen,  vnd  nicht  newczehen 
garad  haben.  Mer  haben  sie  vns  gesagt,  daz  soliche  guidein  mit  dem 
apfel,  der  wir  ewrer  ersamkeit  einen  hierynne  verslossen  schicken, 
auch  vnter  newnczehen  garaden  besteen  vnd  nicht  newnczehen  garad 
haben.  So  seyn  denn  solich  guidein  mit  dem  apfel,  der  wir  ewrer 
weißheit  auch  einen  hierynne  versloesen  schicken,  die  halten  vnd 
besteen  bey  funfczehen  garaden,  vnd  derselben  etlich  haben  dennoch 
mynner  denn  funfczehen  garad.  Das  haben  wir  bey  vns  nicht  wollen 
behalten,  sunder  euch  das  von  gemeyns  nucz  vnd  notdurfft  wegen 
in  guter  freuntschafft  verkünden,  euch  darnach  wissen  zurichten  vnd 
zutun,  als  die  zu  den  wir  vns  wol  versehen,  den  vngerechtikeit  in 
der  muncze  vud  sust  auch  nicht  lieb  sey.  Wir  wollen  auch  gern 
guten  fleiti  bey  vns  tun,  daz  solich  guidein,  die  zu  newnczehen  ga- 
raden besteen  vnd  newnczehen  garad  haben,  gefordert  vnd  für 
landswerung  guidein  genomen  werden,  als  ir  in  vnserer  nehsten  aut- 
wurt  guter  masse  auch  verstanden  habt.  Denn  wo  wir  ewrer 
ersamkeit  lieb  oder  dienste  beweisen  mochten,  das  teten  wir  mit 
willen  gern. 

Datum  feria  qninta  post  Katherine  virginis.  Anno  ectr.  XXXII° 
(Aussen:)  Den  fursichtigen  ersamen  vnd  weisen  burgermeistern  vnd 
rate  der  stat  zu  Franckfurt  vnsern  besundern  lieben  vnd  guten 
freundeu. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 

47. 

1432,  Oecember  13. 

Konrad  von  Weinsberg  schickt  dem  frankfurter  Bathe  Abschriften 
der  an  die  Erzbischöfe  von  Mainz  und  Cöln  geschickten  Briefe  be- 
treffend das  Verbot  der  kaiserlichen  Gulden,  verlangt  Untersuchung 
wegen  Kipperei  und  dass  man  die  neuen  Guldenstemjyel  mit  dem  Bilde 
des  Kaisers  und  den  Reichsapfel  bald  anfertigen  solle. 

Vnser  fruntliche  dinste  vnd  grüß  zuuor,  ersamen  wyseu  vnd 
besonder  lieben  frnnde.  Als  ir  vns  geschriben  habt  von  der  gülden 
moncze  wegen  ectr.,  das  haben  wir  wol  verstanden  vnd  wir  dancken 
nch  des  recht  fruutlichen  vnd  wir  wollen  das  auch  gerne  vmb  uch 
verdienen,  vnd  in  geheymde  halten.  Vnd  wir  schicken  uch  herinne 
verlossen  abschrifft,  als  wir  dann  darvmb  vnsern  gnedigen  herreu 


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-    188  — 


von  Meyncz  and  von  Colne1)  gescbriben  haben,  darinne  ir  vnsser 
meynunge  vnd  handt-1  wol  versteet.  Vnd  was  vns  darvmb  zu 
antwnrt  wirdet,  das  wollen  wir  uch  auch  wissen  lassen  oder  selbe 
zu  ueh  darvmb  zu  kunimen.  Dann  also  ferre,  als  wir  können  oder 
mogeu  vnd  an  vns  ist,  so  sal  an  vns  nimmer  anders  herfnnden 
werden  dann  das  wir  in  den  vnd  andern  Sachen  uffrichtlichen  vmb- 
geen  vnd  vus  halten  wollen  als  eynem  frommen  manne  wol  ane  vnd 
zusteet.  Vnd  wir  werden  auch  langes  gerne  von  der  sachc  wegen 
zu  uch  kommen,  da  vermochten  wir  dez  nicht  von  krangkheit  wegen 
vnsers  libs.  Auch  lieben  frunde,  so  ist  vns  furbracht,  wie  das 
Preimbam,  goltsmyde  by  uch  gesessen,  die  sweren  gülden  vü  den 
lichten  gewegen  sal  haben,  das  da  ein  vnbillich  sache  ist,  als  wir 
nicht  zwyfeln  es  bedunke  uch  auch  also,  bitten  wir  uch  fruntlichen 
von  vnsers  allergnedigesten  herren  des  romischen  konigks  vnd  vn- 
serutwegen  in  den  sacheu  ein  warheit  zu  herfaren.  Vnd  ist  er  des 
schuldig,  das  ir  dau  den  in  vwern  gewalt  nemend,  daz  ir  dez  mechtige 
syt,  biß  das  wir  zu  uch  kommen  vnd  zu  rate  werden,  wie  man  das 
furnemen  zu  dem  besten.  Vnd  besunder  von  der  ysen  wegen,  da 
gefeit  vns  wol,  daß  man  den  apffel  der  gülden  steen  laße  vnd  daz 
keyserlich  bilde  vff  die  andern  syten  slahe,  diewil  die  gebott  luden : 
der  apffel  gülden  nicht  zu  nemen,  vmb  des  willen,  daß  man  nicht 
gesprechen  möge  noch  fnrgeziehen,  man  habe  die  apffelgulden  müssen 
abthun,  vff  den  syn,  als  polten  die  fordern  gülden  vnrecht  geslagen 
sein  vnd  besonder  die  wyl  vnseres  guedigen  herren  des  konigks 
gnade  den  apffel  sinen  gnaden  furgenommen  vnd  lieb  darzu  hat. 
Wann  wir  aber  zu  uwer  fruntschafft  kommen,  was  wir  dan  aber  zu 
rade  werden  zum  besten,  dem  gee  man  nach.  Vnd  uwer  fruntschafft 
wolle  dem  ysengreber  thun  sagen,  soliche  ysen  zu  graben  in  maeßen 
als  wir  uch  dan  daz  vorgeschriben  haben,  vnd  die  alten  ysen  von 
dem  wardiener  zu  uwern  banden  nemen  vnd  thund  in  allen  Sachen 

')  Die  Briefe  Weinsbergs  an  den  Erzbischof  von  Mainz  und  den  von  Cöln, 
an  demselben  Tage  wie  der  obige  ausgestellt,  liegen  abschriftlich  bei.  Dem 
Erzbischof  zu  Mainz  schreibt  er,  das»  er  für  unbillig  halte  die  Gulden  des  Königs, 
ehe  sie  untersucht  sind,  zu  verbieten.  Er  habe  sich  > verschrieben«  den  frank- 
furter Münzmeister  zu  den  Proben  zu  bringen,  aber  bisher  sei  er  niemals  dazu 
aufgefordert  worden.  Besonders  unbillig  scheine  ihm  das  Verbot  »dytcyl  doch 
myn*  herren  des  konigs  gnade  der  ist,  der  do  alle  monezt  zu  geben  zu  verlylien 
vnd  zu  verbietten  hat  *  Zum  Schluss  folgt  das  Gesuch  um  Aufhebung  des 
Verbots  der  königlichen  Gulden.  Der  Brief  an  den  kölner  Erzbischof  enthält 
dasselbe  Gesuch  und  zur  Begründung  Abschrift  des  an  den  mainzer  Kurfürsten 
gerichteten  Briefes. 


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—    189  — 


als  wir  ein  gauczes  getrnwen  zu  uch  haben  vnd  gerne  vmb  uch 
verdienen  vnd  verschulden  wollen. 

Geben  zu  Gutenberg  vff  sant  Lucien  dag.  Anno  M°  CCCC  XXXIT0. 

(Ausseti:)  Den  ersamen  wysen  burgermeistern  vnd  rate  zu  Franck- 
furt,  vnsern  besondern  guten  frundeH. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 

48. 

1434,  Januar  2. 

Pfalzgraf  Stephan  zu  Simmern  begründet  das  Gesueh,  seine  neu 
geschlagenen  Gulden  als  berechtigtes  Zaldungsmittel  in  Frankfurt 
zuzulassen. 

Steffan  von  gots  gnaden  pfalczgraue  by  Rine  vnd  herezug  in 
Beyern.  Vnsern  fruntlichen  grüß  zuuor,  ersamen  wisen  guten  frunde. 
Wir  laßen  uch  wißen,  das  wir  eine  gnlden  moncz  angefangen  vnd 
slagen  laßen  haben,  als  wir  das  von  vnsers  furstendums  vnd  auch 
besonderer  gnaden  vnd  priuelegien  vusers  allergnedigsten  herren  des 
romschen  keisers  möge  vnd  macht  haben  zu  tnnde.  Bitten  wir  uch 
mit  flissigem  ernste,  das  ir  solich  vnser  gülden  moncz  by  nch  nemen 
wollend  vnd  auch  den  uvvern  entphelen  zu  tunde,  dan  solich  gülden 
von  golde  vnd  gewicht  so  gut  sind  vnd  sin  sollend  als  der  kurfursten 
vnd  audere  gülden,  die  genge  vnd  gebe  by  uch  siud.  Darin  wollend 
uch  fruntlich  bewisen  vnd  tun,  als  ir  woltend,  das  wir  uch  deden, 
das  wir  gern  gein  uch  begern  gnediclich  zu  erkennen.  Vwer  ver- 
8chriben  antwurt. 

Datum  Siemern  sabato  post  cirenmeisionis  domini.  Anno  MXXXIIII0 

(Aussen:)  Den  ersamen  wisen  vnsern  guten  frunden  burgermeister 
vnd  raid  zu  Franckfnrd. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 

Frankfurt  antwortet  darauf  quinta  feria  post  conversionis  Pauli 
(28.  Januar)  1434  nach  auszugsweiser  Wiedergabe  des  obigen  Briefes: 

Des  biden  wir  nwer  fürstliche  gnade  wissen,  daz  an  der  gülden 
moueze  19  grad  fyns  golds  francken furter  gewichts  by  vns  weruuge  ist 
vnd  sin  sal.  Wers  nu,  daz  die  uwern  also  daruff  geslagen  vnd  in  den  lan- 
den genge  vnd  gebe  wurden,  waz  wir  dan  by  vns  nwem  guadeu  zudinste 
gutis  darzu  getun  mögen,  wollen  wir  mit  guten  willen  gerne  tun. 

Entwurf  im  frankfurter  Stadtarchive. 


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-    190  - 


49. 

1437,  October  7. 

Konrad  von  Weinsberg  beschwert  sieh  bei  dem  frankfurter  Rathe, 
dass  dieser  die  Schädigung  seines  Münzmeisters  Konrad  vom  Stege 
durch  Henne  Wyle  dulde. 

Vilser  fruntliche  dinst  vnd  grus  zuuor,  ersamen  wysen  besnndern 
lieben  frunde.  Es  hat  Courade  vom  Stege,  vnser  monczmeister  zo 
Frankfurt  hern  Johanseu  Gerwern  vnserm  Caplan  yczo  geschriben, 
daz  er  nit  mer  gethor  werken  in  dem  monczhuse  zu  Frankfurt,  ge- 
naut  zu  der  Wynreben,  vnd  Henue  Wyle  der  were  ime  daz  vnd 
spreche,  er  wolle  balde  dor  inne  ziehen  vnd  huse  dor  inne  halten, 
daz  vns  zu  mole  fremde  nympt,  noch  dem  Steffann  Scherffe  ime 
soliche  hnse  vnd  anders  vmb  schirms  willen  vffgeben  hat.  Vnd  der- 
selbe Henne  Wyle  auch  ein  archamist  vnd  ein  tryger  ist.  Daz  ir 
solichen  gewalt  vnd  mutwilleu  gestatten  in  uwer  stat  über  soliche 
schritft,  so  wir  nch  gethon  vnd  ir  vns  wyder  vmb  geschriben  habt, 
daran  wir  nit  anders  versteen  können,  dann  das  ir  vnsers  gnedigen 
herren  des  keysers  gnaden  moncze  smehen  lafient,  vnd  sein  keyser- 
liche  gnade  vnd  vns  in  einem  solichem  geringe  achtent,  daz  ir  doch 
seinen  gnaden  nit  schuldig  syt.  So  haben  wir  es  auch  vmb  uch  nye 
verdient,  daz  ir  vns  zu  solichen  smehen  vnd  schaden  bringt 
vnd  bringen  laßent,  das  vns  vast  swere  ist  zu  leyden.  Wo  wir 
daz  anders  gebessern  mochten ,  als  ir  daz  billichen  selber  wol 
verstundt.  Vwir  verschriben  antwort  lafient  vns  wyder  wissen  by 
diesem  hotten. 

Geben  vff  montag  vor  Dionisii.    Anno  domini  XXXVIImo. 

Conrad  herre  zu  Winsberg, 
des  heiligen  romischen  richs  erbcamerer. 

(Aussen :)  Den  ersamen  wysen  burgermeister  vnd  rate  zu  Frankfurt 
vnsern  besundern  guden  frunden. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchiv,. 


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-    191  — 


50. 

1437,  November  11. 

Stephan  Scherff  schreibt  dem  frankfurter  Rothe  über  die  Ursache 
seiner  Flucht  von  Frankfurt  und  bittet  nicht  zu  gestatten  dass  den- 
jenigen, welche  Ansprüche  an  sein  Eigenthum  mactien,  etwas  zu- 
gebilligt werde. 

Minen  dinst  vorgeschriben  vnd  was  ich  eren  liebes  vnd  guts 
vermagk  zn  uwern  gebode.    Ersame  herren,  als  uwer  wyßheit  wol 
verstanden  mag  han,  das  der  junghe  Walther  Swarczenberger  vnd 
sin  eliche  gud  wyb  Engel  in  zweyunge  kommen  sin,  des  der  vor- 
genant Walther  vnd  sin  fruude  mich  zyhent  vnd  mir  schult  gebent, 
vnd  ich  des  vnschuldig  bin,  vnd  sie  mich  doch  gerne  ergwildigeu 
wolden,  also  das  ich  von  libes  fochten  bynnen  uwer  stad  Franckford 
nit  blyben  eudorste  noch  kommen  endar,  vnd  als  das  nu  Caruelius 
von  Orel,  monczmeister  von  Bacherach  vernommen  hatt,  hee  myn  erbe 
vnd  gut  bekonimert  bynen  der  vorgenanten  uwer  stad  umb  Sachen  vnd 
gelts  willen,  des  ich  vorcziden  bynnen  der  selben  uwer  stad  mit  recht 
quuit  gewist  byn  noch  inhalt  uwer  gerichts  beschribener  besiegelder 
guder  künden,  die  ich  von  dem  vorgeschriben  quuit  wysens  sprechende 
han,  vnd  ich  dem  vorgenauten  Carnelius  vmmer  nit  schuldig  enbyu. 
Vnd  nemen  das  uff  den  eyt,  den  ich  dem  heiligen  riebe  in  heynie- 
licher  achte  gedan  han.    Want  dan  auch  des  vergeschriben  Carnelius 
vnd  myn  ustande  czweydrechtige  Sachen,  al  czu  Basel  in  dem  concilio 
an  geistlichem  gerichte  begriffen  da  hangende  gemacht  sin,  als  ge- 
borlich  vnd  recht  ist,  also  das  dem  geistlichen  rechte  ich  stan  zu 
vorantwurtten,  noch  dem  ich  aecolitus  vnd  auch  clericus  gewyht  bin 
vnd  vmb  vorgeschriben  puneten  willen,  bydden  ich  otmudechen  uwer 
vorsichtige  wyßheit  zu  bestellen  bynnen  uwer  stad  zu  Franckenford, 
das  do  von  des  vorgenanten  Carnelius  wegen  keyne  gerichte  noch 
gedingde  en  werde  uff  mym  erbe  vnd  gut,  noch  dem  obermyez  difie 


x)  Scherff  führt  in  seinem  Siegel  drei  Stangen,  welche  ohen  an  beiden 
Selten  kammartig  gebildet  sind.  Vielleicht  ist  es  ein  beim  Münzen  ge- 
brauchtes Geräth? 


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-    192  - 


schritte,  uwer  wyfiheit  vorgeschriben  puncte  ermant  sink  Vnd  wult 
uch  da  in  bewysen,  als  uwer  stede  ere  vnd  geliinp  ist. 

Geben  zu  Basel  vnder  myme  <\ygen  ingesigel..  Anno  ectr. 
XXXVII"  ipsa  die  Martis  XIIIl  mensis  maii. 

Steffan  Scherff  von  Reyü 
clericus  Colonienis  diocesis. 

(Ausseti:)  Den  ersamen  vud  wyseu  schultheylä  vnd  scheffeu  des  wernt- 
licheu  gerichts  zu  Franckfurt  iuynen  gnedigen  lieben  herren. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 

51. 

1437.  November  28. 

Pfalz graf  Stephan  zu  Simmern  bittet-  den  frankfurter  Rath  zu 
gestatten,  dass  Bernhard  Dernbach  zu  einer  Münzprobe  nach  Sim- 
mern komme. 

Steftaun  von  gots  gnaden  pfalczgraue  by  Rhie  vnd  herezag  inu 
Beyern.  Vusern  fruntlichen  groß  zuuor,  ersamen  vnd  wysen  guten 
frunde.  Wir  wollen  eyne  probacie  inn  vnser  rauneze  zu  Siemern 
lassen  tune  von  golde  vnd  silber,  des  nechsten  dornstags  vor  sand 
Thomas  dage  des  heiligen  aposteln  schierst  kompt.  Begern  vnd  bitten 
wir  uch  ernstliche  mit  flifie,  das  ir  vns  meister  Gerharden  darzu 
lihen  by  der  probacien  zu  sin  inn  der  maifäe  ir  vor  me  vmb  vnser 
bette  willen  gethan  hant,  vnd  darinn  tune  als  wir  vns  des  genez- 
lichen  zu  uch  versehen.  So  wollen  wir  ine  zu  Franckfort  lassen  holen 
vnd  ine  kostfryhe  gein  Siemern  vnd  widder  gein  Franckfort  dune 
füren.  Daran  duut  ir  vns  besonder  liebe  vnd  fruntschafft,  die  vns 
zu  gutem  dancke  von  uch  ist  vnd  sin  sali,  vnd  begern  des  uwer 
verschrieben  antwort  by  diesem  botten. 

Datum  Meysenheim,  quinta  post  beate  Katherine  virginis.  Anno 
M°  tricesimo  septimo. 

Ein  beiliegender  Zettel  (scheint  Nachschrift  zu  sein)  enthalt 
Folgendes:  Auch  als  in  dem  brieffe  geschreben  stet  meister  Gerhart, 
das  ist  misseschreben,  vnd  er  heiläet  meister  Bernhart  Denenbach 
goltschmit  zu  Franckfort.    Datum  ut  supra. 

(Aussen:)  Den  ersamen  wisen  vnsern  guten  frnndeu  burgermeistern 
vml  rad  der  stat  zu  Franckfort. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 


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103  - 


52. 

1438,  Januar  17. 

Konrad  von  Weinsberg  (heilt  Frankfurt  mit,  dass  er  Be- 
fehl gegeben,  von  den  GuldenslemjHln  den  Namen  des  gestorbenen 
Königs  Sigmund  forlzulasscn  und  führt  den  Nach  weis  seiner  Be- 
rechtigung dazu. 

Vnser  willige  fruntliche  dinst  vnd  grus  zuuor,  ersamen  wysen 
besundern  lieben  frunde.  Als  der  allerdurchluchtigeste  forste  vnd 
herre  herre  Sigmond,  romischer  keyser  ect,  leyder  vou  tods  wegen 
abgegangen  vnd  von  dieser  weit  gescheiden  ist,  des  sele  der  almerhtige 
got  gnedige  vnd  barmherezig  sein  wolle,  also  sein  wir  vnderwyüt 
worden,  vnd  dunkt  vns  auch  wol  seil«  billiche  sein,  daz  man  siner 
gnaden  nameu  nit  mee  vff  die  golden  slahen  solle.  Die  wyl  un  alle 
mouezen  des  heiligen  richs  in  des  richs  kamereru  gehören  vnd  vns 
von  vnsers  erbcamerampts  wegen  zusteen,  vnd  als  vns  anch  die 
monezeu  by  uch  zu  Frankfurt,  auch  zu  Basel  vnd  zu  Nordlingen  in 
Sonderheit  verschribeu  sint,  als  uwer  wyßheit  dann  wol  weyü:  Also 
haben  wir  dem  erbern  Conraden  von  Stege,  moneznieister  by  uch, 
vnserm  lieben  besunderu  vnd  getruuen  geschriben  vnd  gebotten, 
nymme  ze  monezen  mit  den  ysen,  damit  mau  dauu  bitiher  gemonezt 
hat,  vnd  daz  er  die  mit  uwern  wissen  abethun  vnd  ander  ysen  machen 
soll  laßen  mit  allen  gebrechen,  als  dye  yezigen  fein,  dann  allein  mit 
der  vmbsehrifft,  da  sal  er  seezen  lassen  vif  dy  s-yten,  da  sant  Johans 
bilde  stet:  S.  IOHANNE8  BAPTISTA,  vnd  vff  die  andern  syten,  da 
der  apfel  stet:  MONETA  NOVA  FRANCKFORDEN,  vnd  damit  als- 
lange  monezen,  biß  vnser  lieber  herregot  der  heiligen  cristenheit  eyn 
eynigs  heupt  gibt  zu  eynem  romischen  kunige.  Es  were  dann  sache, 
daz  vnser  gnedige  herren  die  karforsten  vnd  wir  mit  iren  gnaden 
»•ins  andern  eynig  wurden  vff'  dem  tag  by  uch  zo  Frankfurt,  als 
man  dann  zu  uch  kommen  sal  vff  den  sontag,  als  man  in  der  heiligen 
kirchen  singet  Remiiiiscere  in  der  vasten  zu  der  wale  eins  römischen 
konigs.  Vnd  wir  bitten  uch  recht  fruntlichen,  daz  ir  uch  den  monez- 
nieister vnd  auch  die  monezen  getrulichen  empholheu  wollent  latien 
sein  vnd  getrulichen  lafoen  zusehen,  daz  ime  recht  geschee.  Daz 
vm.  la 


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-    194  - 


wollen  wir  williglichen  vnd  fruntlichen  vmb  uch  vud  die  uwern  ver- 
dienen vnd  verschulden. 

Gebe*  zur  Nnwenstat  am  Kochen  uff  sant  Anthonientag.  Anno 
dni.  M°  CCCO  XXXVIII™. 

Conrad  herre  zu  Winsperg, 
des  heiligen  römischen  richs  erbcamerer. 
(Atmen:)  Den  ersamen  wysen  hurgernieisteru  vnd  rate  so  Franckfurt 
vnsern  bosuudern  guten  fruuden. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 

53. 

1444,  Februar  14. 

Konrad  von  Weinsberg  kündigt  Frankfurt  an,  dass  die  Kurfürsien 
von  nun  an  in  den  Messen  daselbst  Guldcnproben  vornehmen  lassen 
werden  und  bittet  alle  notwendigen  Vorbereitungen  dazu  zu  treffen. 

Vnsern  fruntlichen  diust  zuuor,  ersamen  wisen  besundern  liebeu 
frunde.  Wir  lassen  uch  wissen  wie  das  die  durchluchtigen  vnd  auch 
die  hochwirdigen  fursten  vnsere  gnedige  hern  die  kurfursten  vnd  wir 
über  eyu  worden  sin  von  der  probacien  wegen  der  munezeu,  so  das 
man  nun  furter  mere  in  yeglicher  messe  by  uch  zu  Franckfurt  pro- 
bacien tun  sol,  vnd  anheben  damit  in  der  yeez  nehstkunfftigen 
fninckfurter  vastenmesse.  Biten  wir  uch  frundtlichen  vnd  diustlichen, 
ir  wollen!  also  dem  heiligen  riche  zu  eren,  vnsern  gnedigen  herren 
den  kurfursteu  vnd  vns  zeliebe  vnd  fruntschafft  daran  sin  helffen 
vnd  raten  zubestelleu,  es  sy  ofen  oder  anderes,  so  dann  zu  einer 
probacien  gehört.  Daran  erwiset  ir  vnseren  gnedigen  herren  den 
kurfursteu  sundern  willen,  das  ir  gnade  gein  uch  herkennen  werdeu, 
vnd  vns  fruntschafft  vnd  liebe,  das  wir  fruntlichen  vmb  vch  ver- 
dienen wollen.  Als  wir  dann  dem  muuezmeister  by  euch  dauon  auch 
sehreiben,  wann  es  uwerer  vud  vwerer  stadt  ein  groß  ere  ist,  als 
wir  dann  diesem  vnserm  knecht  Gerhart  Vendlern  muntlich  mit  uch 
dauon  zeredeu  empholhen  haben. 

Datum  Xuwenstat  am  Kochen  gelegen,  an  fritag  sand  Valentins 
tag.  Anno  domiui  M°  CCCC0  XLIIII. 

Conrat  herre  zu  Winsperg, 
erbcammerer  ectr. 
(Austen:)  Den  ersamen  wisen  burgermeistern  vnd  rate  der  stadt  zu 
Franckfurt  vnsern  besundern  vnd  guten  fruuden. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchiv*. 


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-  105 


53a. 

1446,  April  20. 

Konrad  von  Weinsberg  ersucht  Frankfurt  um  ein  Darklieu  von 
(1000  Gulden  zur  Erwerbung  der  Herrschaft  Brauneck  und  will  da- 
für die  Münze  zu  Frankfurt  dm  dortigen  Rat  he  überlassen. 

Vilser  willig  fruntliche  dinste  zuvor,  ersaineu  wisen  besonderen 
guten  fruude.  Wir  lossen  uwere  frundtschaft  wissen,  das  der  hoch- 
geborn  Michel,  des  heiligen  richs  burggraue  zu  Meydbnrg,  hofrichter 
ectr.  vnserer  lieben  dochter  seligen  sune,  uor  ime  hat,  sin  herschafft 
von  Bruueck  »uor  ime  hat« l)  zu  uerseezeu  oder  zeuerkeuffen,  vud  hat 
vns  die  angeboten  neher  zulossen  wanu  yetnant  anders.  Zwifelu  wir 
nit,  uwere  fruntschafft  sy  wol  wyssenlich,  das  es  ein  wirdig  merck- 
lich  herschafft  ist  von  slossen  guttern  vnd  maunschafften,  das  sich 
darvmb  gepuren  wirdet  ein  merklich  summe  gelte,  das  wir  nit  wol 
zu  wege  bringen  mögen  dann  mit  rate  vnd  hilti'e  vnserer  glitten 
frunde.  Nun  haben  wir  alwegeu  ein  suuder  gut  getrauweu  zu  euch 
gehabt,  auch  noch  haben,  so  raffen  wir  euch  an  tutend  mit  gauezem 
flisse,  das  ir  vns  beholffen  wollet  sin  mit  sehn  tusent  gülden.  Dafür 
wollen  wir  euch  die  gülden  munezen  by  euch  zu  Krannckfurt  inseezen 
vnd  verschriben,  vnd  vnsers  gnedigen  hern  des  romischen  kunigs  brieff 
darvmb  schaffen  vud  geben,  das  es  sin  wille  sy.  Vud  wollet  vns  mit 
einem  solichen  nit  lossen  vnd  vns  vnd  vnserer  kinde  heißen  stiffter  sin 
der  herschafft  zu  Bruneck,  das  die  nit  von  vnsern  hannden  vnd  in  fremd 
hennde  knmmen  vnd  gewannt  werden.  Das  sollen  wir  vnd  vnsere 
kinder  yczo  vnd  zu  ewigen  ziten  vns,  euch  vnd  uwre  nachkumen 
williglichen  vnd  frundtlicheu  verdienen.  Vnd  besunderu  nach  gelegen- 
heit  der  herschafft  von  Falkensteiu,  als  ir  die  wol  wissent,  dauou 
wir  nit  vil  bedorffeu  schriben.  Vnd  wir  biten  des  uwere  frundtliche 
beschriben  antwurt  by  disem  boten. 

Datum  Heidelberg  an  mitwochen  nach  dem  heiligen  ostertag. 
Anno  ectr.  XL  sexto.  Connrat  herre  zu  Winsperg, 

erbkammerer  ectr. 
(Aussen:)  Den  fursichtigen  ersamen  vud  wisen,  den  burgermeistern 
vnd  dem  rate  zu  Frannckfurt  am  Meyne  gelegen  vusereu  sunder- 
lichen  gutten  frunden. 

Original  mit  Spuren  eines  abgefallenen  kleinen  Siegels  in  grünem  Wachs  im 

frankfurter  Stadtarchive. 

')  Das  zwischen  Giinscfusschen  Gesetzte  steht  in  der  Urkunde  irrthümlich 
nochmals  wie  kurz  vorher. 


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196  ~ 


54. 

1452,  Juli  10. 

Gottfried  von  Limpurg,  Bischof  von  Würzburg,  bittet  den  frank- 
furter Rath  um  die  Erlaubniss,  durch  Sigmund  liincrk  die  Belelinung 
der  Herren  von  Weinsberg  mit  der  frankfurter  Münzstätte  durcli  den 
Kaiser  bestätigen  lassen  zu  dürfen. 

Gotfrid  von  gots  gnaden  bischoue  zu  Wirczpurg  vnd  herezog 
zu  Frauckeu.  Vnusern  fruutlichen  grus  zuuor,  ersamen  weysen  üben 
besuudern.  Wir  haben  willen  zu  vnnserm  allergnedigisten  herrn 
dem  römischen  keyser  zuschicken,  die  guidein  niuncz  bei  euch  vuu- 
seren  oheimen  von  Weinsperg  verschriben  znbestettigen  laßen,  dorezu 
wir  Sigmunds  Rienecks  ewers  diuers,  wol  bedorffeude  wem,  mit  Heis 
bitemle,  ir  wollet  vns  den  zusolicher  botschaft  zuuuczeu  leyhen  vnd 
vus  domit  zuwillen  werden.  Das  wollen  wir  in  groserm  fruutlichen 
gein  euch  beschulden. 

Geben  zu  Wirczpurg  am  moutag  nach  Kiliani.  Auno  ectr.  LII°. 

(Aussen:)  Den  ersamen  weisen  burgermeistern  vnd  rate  zu  Franekfurt 
vnnseru  lieben  besuudern. 

Original  im  f  rankfurter  Stadtarchiv*. 

55. 

1452,  Juli  16. 

Frankfurt  antwortet  zustimmend  dem  Bisehofe  von  Würzburg. 

Hern  Godfrid  von  gotes  gnadeu  bischoff  zu  Wirczpurg  vnd  her- 
zöge zu  Francken.  Vnsern  vndertenigen  willigen  dinst  zuuor,  er- 
wirdiger  fnrste,  gnediger  lieber  herre.  Als  nwer  fürstliche  gnade 
vns  hat  tun  schriben  vmb  Sigmund  Rienecke  vnsern  diener,  uwerer 
gnaden  vnd  uwerer  gnaden  oheymeu  von  Winßperg  uwer  botschatft 
zu  dem  allerdurchluchtigisteu  fnrsteu  vnd  herreu  vnserm  allergnedi- 
gisten  liebsten  herren  dem  romischen  keyser  vmb  conHnuacieu  der 
gülden  moneze  zu  werben  ectr.  hau  wir  verstanden  vnd  wie  wol  wir 
desselben  Sigmundes  zu  diser  zyt  by  vns  bedorftende  weren,  doch 
uwern  gnaden  zu  dinste  vnd  wol  gefallen  meyneu  wir  ime  zu  gönnen 
vnd  zu  erleuben  soliche  uwer  botschafft  zu  werben.    Dan  womyde 


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-    197  - 


U wem  fürstlichen  gnaden  wir  dinst  vnd  behegelichkcit  getan  vnd 
bewysen  mochten,  teden  wir  mit  willen  gerne. 

Dutum  dominica  proxima  post  diem  diuisionis  apostolorum. 
Anno  X1I1IC  LH. 

Entwurf  im  frankfurter  Stadtarchive. 

56. 

1456.  April  30. 

Die  Geschioister  von  Weinsberg  weisen  den  Wardein  Georg  Eu- 
teener  an,  den  Befehlen  der  Münzmeister  zu  Frankfurt  pflichtgemäss 
n  a  chzukommen. 

Wir  Elizabet,  von  gots  gnaden  herczog[in]  zeu  Saßen,1)  witwe,  ge- 
boren von  Winzberg,  vnd  wir  Philips  der  elter  vnd  Philips  der  junger 
hern  zeu  Winzberg,  gebruder,  des  heiigen  romischen  richs  erbkam- 
merer,  enbieten  dem  ersamen  Jorgen  Ruwener  burger  zu  Francfurt^ 
vnseren  fruntlichen  gras.  Lieber  getruwer,  als  wir  dich  uffgenom- 
men  vnd  zu  einem  wardiner  der  golden  moncz  zeu  Fraucfurt  ge- 
saezt  haben,  darvmb  du  vns  dann  glopt  vnd  gesworn  haist,  also 
heissen  und  befelhen  wir  dir  ernstlich  mit  disem  brief,  das  du  den 
ersamen  Conrad  von  Stege  vnd  Friderich  Nachtrabe  vusern  mouez- 
meister  mit  den  eysen  gewarteu,  auch  getruwelich  zu  sehen  vud  dir 
die  moncz  ernstlich  befolheu  wollest  laifien  sin,  daz  wollen  wir  in 
allen  gut  gen  dir  erkennen  vnd  gern  uerschuldeu.  Zeu  orkund  hat 
vnser  yedes  sin  iugesigel  zeu  rucke  off  diesen  brieue  gedruckt,  der 
geben  ist  am  freytag  sant  Philippen  vnd  Jacobs  obent.  Anno  dni. 
M°  CCCC0  LVI°. 

Abschrift  im  frankfurter  Stadtarchive. 

57. 

1456,  December  24. 

Kaiser  Friedrich  thcilt  dem  frankfurter  liathe  mit,  dass  er  zum 
zweiten  Male  an  den  mainzer  Erzbischof  wegen  Entlassung  des  Münz- 
meisters Konrad  von  Stege  aus  dem  Gefünguiss  geschrieben  habe,  und 
bittet  dm  an  des  letztgenannten  Stelle  eingesetzten  Friedrich  Nachtrabe 
in  Frankfurt  münzen  zu  lassen. 

Wir  Friderich,  von  gotes  gnaden  römischer  keyser,  zu  allen  ezeiteu 
merer  des  reich«,  herezog  ze  Osterrich,  ze  Steir  ectr.,  empieten  den 

')  Elisabeth  war  die  tiemahlin  des  1436  gestorbeneu  Herzogs  Erichs  V.  von 
Sachsen-Lauenburg. 


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Bimmen  burgermeister  vud  rate  der  statt  zu  Frankfurt,  vnsern  vud 
des  reiche  lieben  getrewu,  vnser  guad  vnd  alles  gut.  Ersamcn  lieben 
getrewn,  wun  wir  dein  erwirdigen  Dietrichen  erezbischoueu  zu  Mcncz 
ectr.,  vuserni  lieben  ijeueu  vnd  kurfursteu,  auf  daz  er  Conraten  von 
Stege,  vuseru  dieuer  vnd  munümaister  zu  Frankfurt  in  venknuss 
genuinen  hat,  yeez  zum  andern  mal,  in  solicher  seiner  venkehuuss 
ledig  zu  lassen,  geschriben  vnd  darauf  Fridrichen  Nachtraijen  ein- 
pholhen  haben  sich  der  munss  daselbs  dieezeit  sulichs  seines  abwesens 
zu  vuderwinden  vud  die  vun  vnseru  wegen  au  seiner  stat  biLi  auf 
ferrer  vnser  gescheti'tc  zu  regiren  vud  zo  uerwesen,  wie  dann  vnser 
brief  darumb  ausgan ngen  dauun  eigenlich  innhalten:  Also  bitten  wir 
ew  mit  ernstlichem  vleiss  begereude,  daz  ir  den  vorgenanteu  Nacht- 
raben solich  vorgcmelt  munss  bei  ew  zu  Fraukfort  auf  solich  vnser 
bevelhnuss  von  vnsern  wegen  vnd  an  des  egenauteu  Conraten  stat 
regiern  vud  vugeirret  verwesen  lasset,  vnd  iu  auch  dabei  von  vnsern 
vnd  des  reichs  wegen  getreulich  hanthabet  vnd  schermet.  Daran  tut 
ir  vnser  meynung  vnd  geuallen. 

Geben  zu  der  Newustat  an  dem  heiligen  weichnacht  abend. 
Anno  ectr.  quiuquagesimo  sexto,  vnsers  reichs  im  sibeuzehenden  vud 
des  keiserthumbs  im  funtt'tcn  jare. 

Ad  mandatum  proprium  doniini  imperatoris 
Viridis  VVelczli,  vicecancellarius. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 

58. 

1457,  April  10. 

Die  Geschwister  von  Weinsberr/  bestellen  Friedrieh  Nachtrabt 
zum  Miin~mcistcr  in  Frankfurt  und  Nördlimjen  auf  acht  Jahre  und 
bestimmen  seine  und  ihre  Pflichten  und  licchte. 

Wir  Elizabeth,  von  gottes  gnaden  herezogin  zu  Sassen,  witwe,  ge- 
born  von  WynÜberg,  vnd  wir  Philips  der  elter  vud  Philips  der  junger, 
herren  zuWynsperg,  gebruder,  des  heilgeu  römischen  rychs  erbekeni- 
merer,  bekeuuen  vnd  tun  kont  uffenbare  mit  diesem  brieffe  gein 
allermcnlichen  für  vns  vnd  vnsere  erben:  Als  dem  eteln  Conratten 
heru  czu  Wynl'iberg,  vnserm  lieben  herren  vater  seliger  gedechteuis. 
vns  vnd  vnsern  erben  die  gülden  moneze  zu  Franckfurt  vnd  Norde- 
liugen  von  dem  allerdurchluchtigisteu  iursten  und  herren  heru  Sig- 


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munden,  römischen  keiner  lobelicher  gedechtenis  ectr.  vnserm  gnedi- 
gisten  herren  für  ein  somme  geltes  versehrieben  siut  uueh  lüde  siner 
keiserlichen  maicstadt  briefle,  die  wir  von  sinen  guoden  darvmb  vnd 
darüber  haben,  also  habtm  wir  die  obgeschriben  zwo  monczen  dem 
ersamen  Frederich  Nachtraben,  burger  zu  Franckfurt  verlyhen  vnd 
verlyhen  yme  die  iuue  crafft  vnd  macht,  diü  brieffs,  acht  gancze  jare 
nest  nach  einander  folgende  nach  datum  diü  briefis,  also  das  er  in 
der  iczgenauten  zyt  von  des  obgemelten  vnsers  gnedigisten  herren 
des  keisers  vnd  vnsern  wegen  monczen  sal  an  den  obgemelten  mon- 
czen Franckenfurt  vnd  Nordelingen.  Vnd  die  gülden,  die  er  also 
monczen  vnd  slaheu  wirt,  die  sol  er  schicken  vnd  machen  uff  nun- 
czeheu  grade  fyues  goldes  sonder  remedium  oder  uff  solich  grade, 
als  man  dau  zu  eyner  iglichen  zyt  von  vnsers  gnedigisten  herren 
des  keisers  vnd  vnsem  wegen  an  siner  stadt  monczen  wirdet,  aber 
nach  uüwysunge  vnd  iuhalten  siner  keiserlichen  gnaden  brieffe,  die 
wir  dann  in  obgomelter  massen  darnber  haben.  Vnd  Frederieh 
Nachtrabe  obgenant  sal  vns  vnd  vnsem  erben  zu  slegeschacze  geben 
ye  von  eyner  gewirckten  raarck  goldes  einen  halben  gülden,  dauon 
wir  dann  den  wardiue  ußrichten  sollen,  vnd  der  obgenante  Frederich 
den  isengreber  uürichten.  Iü  mag  auch  der  iczuut  genant  Frederich 
die  obgeschrieben  zyt  eyuen  oder  mee  erber  frommer  manne  mit 
vnsenn  willen  vnd  wissen  zu  yne  nemeu,  die  monczen  mit  zu  halten 
oder  die  an  siner  stadt  vnd  von  sinen  wegen  zu  verwesen  vnd  zu 
regireu,  die  dann  den  obgemelten  monczen  furgesyn,  die  halten  vnd 
hantieren  sollen,  können  vnd  mögen  in  maßen  uls  sie  dann  des  zcu- 
thunde  hant  vnd  als  obgeschrieben  steet,  doch  das  die  selbigeu,  die 
er  also  nemen  wurde,  vns  vnd  vnsern  erben  globen  vnd  swereu,  die 
monczen  also  zu  halten  vnd  dauon  zuthun  iun  obgeschriebener  maiUe. 
Wir  sollen  auch  den  obgemelten  Friderichen  vnd  die  er  also  zu  yme 
nemen  wurde  getruelich  zurecht  uerteidingen  vnd  verautwurteu  von 
des  obgemelten  vnsers  gnedigsten  herren  des  romischen  keysers  vnd 
vnsern  wegen  als  siner  gnaden  vnd  des  heiigen  richs  erbkemmerer 
vnd  ir  auch  zcu  rechto  mechtig  sin,  vor  vns  oder  den  ersamen  wysen 
burgermeistern  vnd  rate  zcu  Franckfurt  oder  zcu  Nordelingen,  vnd 
sie  sunst  au  dheiuen  enudeu  vervnrechten  laifoeu  oue  alle  geuerde.  Es 
sollen  auch  alle  vnd  yede,  die  da  golt  inn  die  obgeschrieben  moncz 
brengeu  werden  inn  des  obgemelten  vnseres  gnedigsten  herren  des 
keysers  vnd  des  heiigen  richs  geleyt  sin  vnd  syuer  gnaden  fryheit 
vnd  Sicherheit  haben,  vnd  sich  der  gebrucheu.  Darczu  Friderich  ob- 
genant vnd  die  er  inn  obgeschriebener  niafäe  zcu  yme  nemen  wirde, 


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ir  hußfrauweu,  gesellen  vnd  kuecht,  ire  lybe  vnd  gut  sollen  auch  von 
vnsers  gnedigsten  herreu  des  keysers  wegeu  solich  obgemelt  guade, 
fryheit  vnd  Sicherheit  haben,  als  dann  die  vorgeuanten  monczen  inn 
Sonderheit  der  brieue  darüber  gegeben,  gefryet  sin,  solich  briefe  das 
eygentlich  iuhalteu  vnd  auüwysen.  In  allen  obgeschriebeu  sacheu 
uügescheiden  alle  geuerde  vnd  argelist.  Vnd  zcu  warein  orkunde 
habeu  wir  obgenanten  Elizabeth,  Phihps  vnd  Philips  ges\vi9terer  yedes 
sin  eygen  insiegel  thuu  heucken  an  dieseu  briefe,  der  geben  ist  als 
man  zalt  nach  Cristi  vnsers  liebeu  herren  geburt  tusent  vierhundert 
vnd  sieben  und  funifczigst  jare  an  sontage  den  heiigen  palmtage. 

Abschrift  im  frankfurter  Stadtarchive. 

59. 

1457,  August  28. 

Die  Geschwister  von  Wrinslterg  weisen  den  Wardein  Georg  liw- 
wener  an,  dem  Münzmeister  Friedricli  Nachtrabe  gegenüber  seine  VflicM 
als  Wardein  eu  erfüllen. 

Wir  Elizabeth,  von  gots  gnaden  herezogiu  zcu  Sal-ien,  witwe, 
geboru  von  Winsberg,  vnd  wir  Philips  der  elter  vnd  Philips  der 
junger,  heru  zcu  Weynsberg,  gebruderer,  des  heiigen  richs  erbkeni- 
merer,  embieten  dem  erbern  Jorgeu  Ruwener,  vnserm  wardin  zu 
Francfurt  vnseren  günstigen  grus  zeuuor.  Lieber  getruwer,  wir  sin  der 
irrunge,  so  zwischen  vusern  monezmeistern  zu  Francfurt  der  moncz  hal- 
ben ist  durch  Johannen  Worfel,  vnsern  schryber  und  lieben  getruwen 
vnderricht  worden,  daruff  haben  wir  yne  beiden  geschriben,  wie  wir 
wollen,  daz  sie  sich  mit  der  moneze  diese  herbstmesse  halten  sollen. 
Also  heißen  vnd  gebieten  wir  dir  uff  die  plicht,  die  du  vus  getan 
hast,  daz  du  diese  herbstmesse  vnd  so  lang  bitä  wir  die  sache  zwischen 
den  genanten  monezmeisteru  enndern,  mit  den  eysen  vnd  der  war- 
dinschafft  gewarten  sein  wollest  Friderich  Nachtraben,  vnd  hirinn 
nicht  auders  tun  oder  furnemeu,  verlaiß  wir  vus  genczlich  zu  dir. 

Geben  zu  Reigelberg  mit  vnserin  zcu  rucke  uff  gedruckten  in- 
siegeln  au  sontag  uehst  nach  Bartholomei.  Anno  dni.  M°  CCCC°  LVIK 
Abschrift  im  frankfurter  Stadtarchive. 

Anmerkung:  Nota  diese  vorgeschriebene  II  briefe  (Urkunde  Nr.  06  uud  59) 
brachte  Jorge  Iiivweuer  vnd  waren  pappiren  vnd  liatte  iglichcr  III  ingcsigel,  vnd 
er  sagte,  er  bette  keyne  briefe  mehe  über  die  wardyne.  Actum  sabbato  jiost 
Dionisii.  Anno  Hille  LX.  (1460,  Oktober  11.) 


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60. 

1463,  August  27. 

Pfalzgraf  Friedrich  bittet  seinem  Münzmeistcr  von  Bacherach  zu 
gestatten,  dass  er  in  der  nächsten  Uerbstmessc  in  Sachxenhatiscn  Gold- 
und  Silbermünzen  schlagen  dürfe. 

Friderich  von  gots  gnaden  pfalczgraue  by  Rine,  herezog  in 
Beyern,  des  heyligen  romschen  richs  erczdruchseüe  viid  kurfurste. 
Vnuseru  gunstlichen  grüß  zuuor,  ersamen  wiseu  lieben  besunderu. 
Nacb  dem  vud  biüber  ein  iglicher  vnnser  niunczmeinster  die  franck- 
fnrtter  messe  gesucht  vnd  sin  handel  da  selbst  gebrucht,  vnd  wan 
nu  yczunt  die  Strassen  zu  wasser  vnd  zu  lande  von  disser  wilden 
leuff  wegen  wagelicb  und  sorglich  siut,  vnd  besunder  munezmeiustern 
mit  iren  gewerben  vnd  hendeln,  vud  darumb  so  begem  wir  an  ueb 
mit  besunderm  ernste  bittende,  das  ir  uus  zu  willen  vuserm  rauncz- 
meister  zu  Bacheracb  gönnen  vnd  auch  dar  zu  forderlich  sin  wollem 
das  er  disse  nest  kuufftige  messe  zu  Sachssenhuseu  golt  vnd  silber 
als  vuser  niuutmeister  muuezen  möge,  vnd  vns  des  uit  versagen,  als 
wir  uch  getruwen.  Daran  bewiseu  ir  vns  gutten  willen,  den  wir  iu 
besunderm  gutten  geiu  vch  erkennen  vnd  bedeucken  wollen.  Vnd 
des  uwer  beschriben  autwort. 

Datum  Heidelberg  uff  samütag  nach  saut  Bartholomeiis  dag. 
Anno  ectr.  LXIII°. 

(Aussen:)  Den  ersamen  wisen  vnsern  lieben  besuudern  burgerim-inster 
vud  rate  der  stat  zu  Franckturt. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 

61. 

1463,  August  30. 

Frankfurt  lehnt  das  Gesuch  des  Pfalzgrafcn  ah%  weil  es  eine 
kaiserliche  Stadl  und  über  das  kaiserliche  Münzrecht  daselbst  nicht 
verfügen  könne. 

Hern  Friderichen  von  gots  gnaden  palcsgraueu  by  Ryne,  ber- 
czogen  iu  Beyern,  des  heiigen  romischen  richs  erczdi  uehseft  vnd 
korfursten.   Vnsern  vndertenigen  willigen  dinst  zuuor,  hochgeborner 


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fnrsle,  gnediger  lieber  herre.  Als  uwer  fürstliche  gnaden  vns  hat 
tuu  schreiben,  begereude  der  sorgliehen  wilden  leuflfe  halb,  uwerer 
gnaden  monczmeister  von  Bacherach  zu  gönnen,  dese  entstanden 
messe  zu  Sassenhusen  golt  und  silber  zu  monczen  ectr.,  als  uwerer 
gnaden  briet'  inhelt,  hau  wir  oitmudiclich  enphangen  vnd  verstanden 
vnd  stellen  in  keinen  zwyfel,  uwer  fürstliche  gnade  sy  wol  vnder- 
richt  vnd  wissende,  wie  von  alder  uwerer  gnaden  monczmeister,  vnd 
auch  andere  vnserer  gnaden  herren  der  fursten  monczmeistere,  die 
des  heilgeu  richs  vnd  vnsere  messen  vnd  merckte  gesucht,  ire  ge- 
werbe  mit  der  monc/.e  gehandelt  vnd  gebalden  han,  also,  so  sie  slagen, 
kruczen,  monczen  wtilden,  daz  sie  solichs  ußwendig  der  stad  Franck- 
furt getan  hau.  Vnd  waud  dan,  gnediger  furste  vnd  herre,  die  stad 
Franckfurt  vnd  Sassenhusen  ein  vngescheiden  gericht  vnder  eiuer 
regieruuge  des  heilgeu  richs  kammer  ist,  also  daz  wir  hinter  dem 
allerdurchluchtigisten  fursten  vnd  herreu  vuserem  allergnedigisten 
herreu  dem  romischen  keiser  vnd  andern,  die  der  moncze  von  des 
heiigen  richs  wegen  zu  tunde  han,  solichs  uit  zuuerwilligen  haben: 
so  biden  uwer  fürstliche  gnade  wir  vnderteniclich  mit  ganczem  fliß 
daz  uwer  gnade  gnediclich  wulle  tun  verfugen,  daz  die  diuge  domyde 
gehaldeu  vnd  gehaudelt  werden  als  von  alder,  vnd  uch  darinne  so 
gnediclich  erczeigen,  als  zu  uweru  gnaden  wir  ein  ganz  getruwen 
vnd  zuuer8ieht  hau  vnd  mit  oitmudigen  dinsteu  gerne  verdiuen  wollen. 

Datum  feria  tercia  in  crastiuo  sancti  Johannis  decollacionis. 
Anno  Xllll«  LXIII« 

Entwurf  im  frankfurter  Stadtarchive. 


62. 

1465,  September  18. 

Philipp  der  junge,  Herr  zu  Weinsberg,  an  Frankfurt,  betreffend 
das  Verbot  der  in  Frankfurt  geschlagenen  weinsbergischen  Gulden. 

Philipps  der  junger  herre  zu  Weiusperg  erbcamnierrer  des  hei- 
ligen romischen  reichs.  Vnnsernn  fruntlichen  grus  zuuor,  erbernn 
weisen  vnd  lieben  besundern.  Wir  fugen  euch  zu  wissen,  wie  das 
vnnser  gnedigen  herren  von  Meucz  vnd  pfalzgraue  vnnserm  mnncz- 
meister  zu  Franckfurt  ein  schriflt  geschickt  haben  vft'  mentag  nehist 
nach  sant  Egidientag  {2.  September)  die  vnns  otf  douneretag  nebst 
dar  nach  gein  Reigelberg  geantwort  wart.    Dar  autf  haben  wir  den 


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erberu  vnd  vesten  Hauusen  Baeherat,  v  unser  nu  ainptmau  vnd  lieben 
getreuwen  auügofertiget  vnd  beschieden  vff  freitag  (6\  September)  dar 
nach  zu  reyten  zu  vnnserm  guedigen  herreu  von  Mencz,  sein  gnade 
zuuntterrichten,  das  wie  die  sacbe  nit  eygentlich  vnd  gleich  were 
furgepracht  worden.  Und  als  der  genant  vnnser  amptman  komen  ist 
gein  Frankfurt  vff  vnnser  frauweu  tag  uativitatis  Marie  genant 
(8.  September)  do  fallt  er  drey  brief,  die  vnnser  guedigen  herren  von 
Meucz  vnd  pfalzgraue  aue  slahen  hatten  lassen.  Die  waren  gestann- 
den  freitag,  samstag  und  sonntag,  darinnen  danu  dem  gemeinden 
kauffman  verbotten  was,  nichts  ine  die  muncz  zu  liebern  oder  zu 
autwortten.  Also  do  er  solichs  vername,  do  wolt  er  nit  volreyten, 
danneu  er  sich  wol  beduncken  ließ,  das  sein  reyten  vnuerfencklichen 
lewesen  were,  vnd  ist  vff  solichs  widervmbe  erheym  gerieften,  es  furtter 
gane  zubringen.  Nu  solt  ir  wissen,  das  vnns  Friderich  Nachtrabe  den 
iezigen  vunseren  inunczmeister  zugefuget  vnd  geschickt  hat,  der  dann 
iezt  zu  Frauckfurt  ist.  Also  wolt  der  ieztmonezmeister  ein  wisseu 
haben,  wor  auff  er  monezen  vnd  orbeyten  solt,  das  er  recht  thet 
vnd  nicht  vnrecht.  Also  greiff  Friderich  Nachtrabe  ine  vnnser 
herren  der  kurfursten  gülden  vnd  name  ezweuezig  guldeu  darauü 
vnd  thet  die  entzwey  sneyden  vud  ließ  den  halbenteyl  verpittschetteu 
vnd  ine  die  buchssen  legen,  die  dann  noch  hewt  betage  dar  innen 
ligen,  vnd  vü  dem  aundern  habenteyl  ein  nadel  machen  vnd  hieü 
die  dem  monezmeister  geben,  dar  vff  er  zu  got  und  den  heiligen 
swercu  inust,  dar  nach  zu  arbeyten  vnd  zu  monezen,  vnd  was  der 
monezmeister  dar  nach  gearbeit  vnd  gemunezt  hat,  solichs  sein 
wergk  ist  noch  bißherer  alzeit  als  gut  gewest  als  die  nadellen  vnd 
ee  befier  dannen  swecher,  als  wir  des  eygentlich  bericht  sein.  So- 
liche  wegeweiße  mit  der  nadel  zu  machen  hat  Friderich  selbst  funden 
vnd  furgegeben.  Auch  so  hat  Friderich  den  vnusern  gesagt,  wie 
das  vnnser  gnedige  herren  die  kurfursten  ein  ordeuung  gemacht  haben 
vnd  vff  neunezen  krait  feins  goldes  zu  arbeyten,  also  habe  er  solichs 
gelobt  vnd  gesworeu,  doch  so  wolle  er  vmbe  vier  oder  funff  greiu 
vngest rafft  sein.  Auch  zcweifelt  vns  nit,  euch  sey  noch  wol  iune- 
dencklich  des  abschieds,  als  wir  am  neuesten  zu  den  barfußen  von 
euch  schieden,  do  wir  den  rate  bitten  ließen,  ein  ulisehen  zu  haben 
ine  die  muncz,  ob  eyncherley  dar  innen  entstunnde,  das  nit  sein  solt, 
vnns  solichs  wissen  zu  lassen.  Dannen  ir  wol  wisßt,  das  vnnser  ver- 
schreibung  iunenheldt,  die  wir  haben  von  römischen  kouiogen  vnd 
keyseren,  worauff  vnnser  gnedige  herreu  die  kurfursten  arbeyten,  die 
macht  haben  wir  auch  vff'  soliche  kroit  zu  arbeyten  lassen.  Vnd 


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befremdt  viis  vnd  ketten  geineiutt  vnnser  guedigeu  herreu  die  kur- 
fursten  solten  vns  zum  ersten  an  geschribcn  vnd  ersuchen  lassen  dar 
vnibe  wir  iren  gnaden  gcauttwort  vnd  ein  gruntliche  vntterrichtiguug 
gegeben  wolteu  hau,  das  mau  iren  guadeu  die  warheit  nit  ganez 
furgehalteu  hette,  nach  dem  wir  vnnser  gnedigeu  berren  der  kur- 
fursten  leben  man  vnd  diener  sein  vnd  komuieu  des  zu  grossem 
schadeu. 

Geben  zu  Reigelberg  am  mittwochen  nach  crucis  exaltacionis. 
Anno  ectr.  sexagesimo  quiuto. 

(Aussen:)  Den  erbernn  vnd  weisen  burgernieistcr  vnd  rate  der  stat 
«I  Frauckffurt,  vnn»ernu  lieben  besunderenn. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 

63. 

1468,  Januar  14. 

Philipp  der  ältere,  Herr  zu  Weinsberg,  kündigt  der  Studt  Frank- 
furt an,  dass  er  Ilans  ScJirauf  zum  Münzmeister  daselbst  bestimmt 
habty  und  bittet,  ihn  ungehindert  huntireti  zu  lassen. 

Philipps  der  eltterer  herre  zu  Weinsperg,  erbcammerer  des 
heiligen  romischeu  reichs.  Vnsern  gunstlichen  grus  zuuor,  »rbern 
weisen  besundereu  gut  fruude,  wir  fugen  euch  gutlichen  zu  wissen, 
das  wir  hieuor  den  ersamen  Manns  Schraufen  ine  des  reichs  gülden 
munezen  bey  euch,  die  vns  ine  pfandschafft  empholen  ist  zuuersehen, 
zu  muuezmeister  gemacht  haben  ine  zuuersicht,  die  nach  eren  vnd 
uuez  allenthalb  mit  ime  versorgt  sein,  vnd  bitten  euch  mit  besuu- 
derm  vleis  wol  gutlichen,  so  der  sich  anezurichten  bey  euch  ziehen 
wirdt,  als  die  zeit  im  erfordert,  ime  gewegeu  zu  sein  vnd  mit  geleyt 
vnd  befryduug  notturfftlichen  zuuersehen,  damit  er,  ab  yme  ymands 
abholdung  trüge,  der  dinge  halb  sich  ame  leezten  zu  Nurmberg  be- 
geben haben,  als  eiuer  sein  kuecht  mit  anderen  gerichtet  ist  worden, 
die  geschieht  euch  vielleicht  baß  dauue  wir  euch  iezt  zu  schreiben 
wissen,  kundig  sein  mögen,  deßhalb  er  arges  mutet  gewarten,  den 
bey  euch  nicht  arges  zuwiderfaren  gestatten  noch  vergeweltigeu  zu 
lassen,  wiewol  wir  solichs  zu  uymants  zuuersicht  haben  vnd  der 
vnser  solich  handel  die  daune  mercklichen  kauffleuten  gemeyne  sein 
ob  es  not  geschee,  aue  gepurlichen  enden  mit  recht,  dar  zu  wir  sein 
forderlich  meebtig  sein,  notturtftiglicheu  mag  verantworten.  So 


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wolten  wir  ine  doch  ane  ein  wissen  nicht  einseczen,  damit  er  vn- 
guts  vnd  args  deßhalb  sicher  vnd  wir  schaden  vnd  arbeit  verladen 
mögen  pleiben.  Wolt  euch  hir  inne  zu  dem  besten  beweysen  vnd 
vnser  schreiben  ine  gut  vermercken,  als  wir  besunder  vertrauwen 
vnd  zuuersicht  zu  euch  haben,  wollen  wir  vmbe  euch  zu  der  pillich- 
keit  gunstlichen  beschnldcn  vnd  bitten  des  ewrer  beschriben  antwort, 
vns  wissen  dar  nach  zu  richten. 

Datum  Reigelberg,  anie  donderstag  Kelicis  anno  ectr.  LX  octano. 
(Aussen:)  Den  erbcrn  weisen  burgernieistor  vnd  rate  zu  Franckfurt 
vnsern  besunderen  guten  frunden. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchire. 

64. 

1475.  Mai  16. 

Frankfurt  an  König  Friedrich:  lehnt  dir  Erwerbung  der  dortigen 
Gtddenmünze  ab. 

Domino  imperatori.  Allerdurchlochtigster  groümechtigster  keyser 
allergnedigster  herre,  uweren  keyserlichen  gnaden  sin  vnser  votier- 
ten ige  schuldige  willige  dinste  mit  rechter  otmudekeit  vud  ganezen 
truwen  zuuor.  Allergnedigster  herre,  Walther  von  Swarczenberg  der 
aide,  vnser  mitscheffe  vud  radgeselle  hat  uwerer  keyserlichen  gnaden 
begere  vnd  meynuuge  der  guldenraoucz  halber  vns  anbracht  vnd 
furter  zu  erkennen  geben  uwere  uiajestat  ine  dauon  vmb  antwurt 
inn  nwere  keyserliche  gnaden  schriffteu  habe  tun  manen  ectr.  hau 
wir  mit  vnderteuiger  dangbarkeit  solicher  gnaden  vnd  anmudunge 
uerstanden,  vnd  nachdem  die  gemeynen  lautlenffe  iczunt  steen,  auch 
uwern  keyserlichen  gnaden  zu  gehorsam  vnd  gefallen,  wir  gute  zyt 
in  vnmnfie  geseezet  sin,  auch  mirglichen  kosten,  solt  vnd  ander  dar- 
legung  gehabt  vnd  getan  han,  noch  hau  vnd  tun,  deshalb  wir  solicher 
furgehaltener  meynunge  vns  nit  han  mögen  so  follich  vnd  gruntlich 
vnderridden,  als  die  dinge  erfordern,  rinden  vns  auch  diümals  nach 
solicher  gelegenheit  geldes  bloiü  vnd  solichs  zu  erstrichen  vnner- 
mogen.  So  ist  auch  iczunt  nach  gemeyuer  sage  der  gülden  moncz 
halber  irrethum  vnd  gebrech,  dauon  wir  vns  nit  entslietien  mögen 
ntT  solich  obgemelt  uwerer  keyserlichen  gnaden  begeren  diesezyt 
entlieh  antwurt  zu  geben,  noch  vns  des  zu  vndereziehen.  So  aber 
die  sweren  lantleuffe  vnd  hereezoge  in  friddeu  geseezet  wurden,  wir 


-    206  - 

vns  etwas  erholen  mochten  vnd  uwrer  keyserlichen  gnaden  vnd  der 
korfarsten  gülden  raoncze  halber  bestentlich  ordennnge  vnd  einhelliger 
uerdrag  gemacht  wurde,  vnd  dann  der  gülden  moncz  halber  by  vns 
von  uweru  keyserlichen  gnaden  ichtes  au  vns  lengete,  hofften  wir 
baß  vnd  stadlicher  darzu  antwurten  zu  geben,  vnd  obe  noit  wurde 
uwrer  keyserliche  [mayestät]  meynunge  follicher  inczunemen  vmb  wyter 
dauon  zu  ridden.  Vnd  uwrer  keyserliche  majestat  bitten  wir  mit 
otmudigem  vndertenigen  fliße  uwre  gnaden  wolle  diese  vnser  ant- 
wurt  obgemelter  gelegenheit  halber  in  gnaden  uffnemen  vnd  da/ 
vnser  anligeu  darinne  zubedencken,  auch  vnser  otmudig  erbieten 
vnderteniger  schuldiger  vnd  williger  diuste  mit  ganczen  traen  ge- 
meynt  gewilligt  vnd  angeneme  laißen  wolle  sin.  Uwrer  keyserliche 
majestat  die  der  almechtige  got  in  langwieriger  uermogenheit  das 
heiige  rieh  seliglich  zu  regieren  vnd  zu  beschirmen  gefristen  wolle. 
Geben  off  dinstag  nest  nach  dem  heiligen  phingstage.  Anno 

xmpLxxv. 

Gleichseitige  Registratur-Bemerkung:  Vnser  allerguedigster  herre 
der  keyser  das  der  rad  die  gülden  moncz  an  sich  brengen  wolle. 

Enttcurf  im  frankfurter  Stadtarchive. 

65. 

1477,  Januar  23. 

Frankfurt  an  Nördlingen  über  die  Nichtbenutzung  der  rheinisch™ 
Münzstätten, 

Vusern  fruntlichen  diust  mit  flisse  zuuor,  ersamen  fursichtigeu 
wisen  besundern  guten  frunde.  Als  ir  vns  iczunt  der  gülden  moncz 
halber  geschriben  habt,  hau  wir  guter  maße  verstanden  vnd  fugen 
uch  fruntlich  zu  wissen,  daz  siit  nehstnergaugener  vuserer  herbst- 
messe,  so  ferre  vns  wissen,  kein  monezmeister  an  der  gülden  mouez 
by  vns  gewest  ist  vnd  also  bisher  keine  gülden  by  uns  gemunzet 
sin,  wir  versteen  auch  nit  das  vnser  gnedige  herren  die  kurfursten 
iczunt  gülden  slaeu  laißen.  Wes  sich  auch  vnser  gnedige  herreu  die 
kurfursten  des  gehalten  vnd  uffslages  der  gülden  geeyniget  haben, 
ist  noch  ingeheyme  vnd  nit  lutbar  noch  nichtig,  deshalb  wir  uch 
auch  dißnials  dheiue  wyter  vnderrichtnnge  schriben  mögen.  Warinne 
wir  aber  uch  sost  fruntschaff  vnd  gutgefalle  wisten  zu  bewisen 
teden  wir  gerne. 

Datum  qninta  post  Sebastiani.  Anno  ectr.  77. 


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-    207  - 


65a. 

1487,  December  23. 

Kaiser  Friedrichs  Gebot  an  die  Stadt  Frankfurt,  den  Herrn 
von  Weinsberg  nicht  mehr  daselbst  münzen  zu  lassen. 

Friderich  von  gottes  gnaden  römischer  keyser  ectr.  Krsanien 
liebeii  getrewen.  Als  necbstmals  zu  Frannckfort  durch  vuns  vnd 
vnserer  vnd  des  heiligen  reichs  churfursteu  beslossen  worden  ist,  das 
durch  den  edeln  Philippen  von  Weinsperg  den  eitern,  vnusern  vnd 
des  heiligeu  richs  erbcamrer  vnd  lieben  getrewen  ferrer  kein  guidein 
noch  silbrein  munfi  geslagen  werden  soll:  Demnach  empfelheu  wir 
euch  ernnstlich  vnd  wollen,  das  ir  denselben  von  Weiusperg  noch 
die  seinen  furbaßhin  bey  euch  on  vnnser  sonnder  heissen  und  beue- 
lich  keinerley  munli  mer  slaheu  noch  machen  lasset,  noch  des  jemand 
zutund  gestattet.    Daran  tut  ir  vnnser  ernnstlich  meynung. 

Geben  zu  VIm  am  sonntag  vor  dem  heiligen  Weihennachttag. 
Anno  domini  LXXXVII  vnnsers  keyserthumbs  im  sechsunddreissigisten 
jare. 

Ad  mandatum  domini  imperatoris  proprium. 

(Aussen:)  Den  ersamen  vnnsern  vnd  des  reichs  lieben  getrewn 
burgermeister  vnd  rate  der  stat  Franckfortt. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 

66. 

1503,  August  18. 

Thilipp  der  ültcre,  Rcrr  von  Weinsberg  danlt  dem  frankfurter 
JiaJth  für  den  seinem  Münzmeister  bisher  gewährten  Schutz  und  bittet 
ihn  auch  ferner  zu  schützen. 

Philips  der  eitere  herre  zu  Weinßberg,  des  heiligen  römischen 
reichs  erbcamerer.  Vnsern  frenutlichen  grues  zuuor  fursichtige  vnd 
weyse  besondere  freunde.  Vnser  munezmeister  vnd  lieber  getrewer 
Johann  Engellender,  genant  Guldenlewe  ewr  tuitburger,  ist  ytzo 
etlicher  sachenhalben  vnser  mnncz  betreffende  bey  vns  gewesen  vnd 


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-    208  - 


vns  vndter  anderm  angesagt,  wie  ir  euch  vns  zugefallen  die  zeyt 
here,  so  er  vnser  muntzmaister  bey  euch  zu  Franckfurt  gewesen  sey, 
gegen  ime  gunstlichs  willens  mit  rathe,  hilff  und  beystaut  alwegen 
erzeigt  habt,  damit  hab  er  dester  statlicher  die  hantirung  der 
montzen  mögen  treyben.  Vnd  weyl  aber  soliche  guttath  vmb  vnsern 
willen  ime  vou  euch  besehenen,  ist  vns  vnser  muntzenhalben  auch 
zu  nutz  komeu,  des  sagen  wir  euch  zuuor  abe  besonderen  freuntlichen 
dauck,  gueigt  solichs  vmb  euch  vnd  die  ewren  frjintlich  zu  beschulden. 
Aber  ytze,  zu  dieser  meß  zweu  jar  vergangen,  ist  ime  durch  etliche 
ein  geschrey  vnd  leyraunht,  als  ir  wo]  wyst,  schnldhalben,  darauLt 
ime  dan  vnglawbe  vnd  niißtrave,  des  er  sich  doch  nye  geflissen  hat, 
entstanden  ist,  villeicht  mere  auß  myßgonnung  dan  von  notturtft 
wegen  derjenen  beschehen  ectr.  Deshalben  er  der  arbeyt  des  mnn- 
tzens  verhindert  worden,  vns  vnd  ime  zu  mercklichem  schaden  komen. 
Vnd  weyl  aber  sich  sein  Sachen  wyder  zu  besseruug  ziehen,  bitton 
wir  euch  gar  gutlichen,  wellet  inen  vmb  vnserntwillen  euch  nochmals 
gutlichen  lassen  beuolhen  seyu  vud  getrewgklich  ob  ime  halten, 
damit  ob  etlich  sein  myßgouuer  sich  gegen  ime  zu  gremschafft  aber- 
mals eutbortten,  das  doch  solichs  ime  des  ninntzenehalben,  besonder- 
lichen in  den  messen  nit  zu  nachteyl  beschee.  Damit  pliben  wir 
auch  nachteyls  vnd  Schadens  verhabeu.  Das  wollen  wir  vns  guts 
vertrawens  nach  zu  euch  versehen,  in  gleichem  oder  mererm  nmb 
euch  oder  die  ewren  erwydern  vnd  frenntlich  beschulden. 

Datum  zum  Reigelßberg  am  Freitag  nach  assumptionis  Marie. 
Anno  ectr.  tertio. 

(Aussen :)  Dem  erharn  fursichtigen  vnd  weysen  burgermaystern  vnd 
rathe  der  statt  Franckfurt  ectr.  vnsern  lieben  besondern  frewnden. 

(In  vorstehender  Urkunde  sind  einige  der  nacli  modernen  Begriffen  über- 
flüssigen Konsonanten  gestrichen). 

Original  im  frankfurter  Stadtarchirv. 

Philipp  tler  ältere,  Herr  zu  Weinstferg,  wird  in  einem  Briefe 
des  basehr  Raths  an  den  frankfurter  »Thntnher  des  hohen  Stiffts  cu 
Strasspurg*  genannt. 


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-    209  — 


67. 

Abrechnung  I. 

1430,  April  18. 

Item  Steffen  Scherff,  monczmeister,  hat  gemonczet  in  der  alden 
herbstmesae  anno  1429: 

2101/«  marg  goldes 

Item  hat  er  gemonczet  feria  quarta  post  Dionisii 

(12.  Oktober  1429)   9 

Item  in  crastino  Katherine  (26.  Nov.)  anno  1429  151/*  »  » 

Item  gewirckt  sexta  post  Lncie  (16.  Dez.)  anno  1429  19  »  » 
Item  gewirckt  sabbato  ante  inuocavit  (14.  März) 

anno  1430    11  »  » 

Item  in  der  fastenraesse  anno  [14]30  hat  er  ge- 
wirckt primo  sabbato  ante  judica  (1.  April)  14  »  » 
Item  tercia  feria  ante  palmarnm  (4.  April)  .  .  25  »  » 
Item  quarta  ante  palmarnm  (5.  April)  .  .  29  »  » 
Item  qninta  ante  palmarum  (6.  April)  .  .  22  »  » 
Item  sexta  ante  palmarum  (7.  April)  .  .  23  »  » 
Item  vff  palmabent  (8.  April)  .  .  34  »  > 
Item  secnnda  post  palmarnm  (10.  April)  .  .  18  »  > 
Item  vff  dornstag  nach  palmen  (13.  April)  .  141/«  *  * 
Item  vff  frittag  vor(?)  palmen  (7.  April)  .  .  18  »  » 
Item  vff  dinstag  nach  palmen  (11.  April)  .  .  25  »  » 
Item  quarta  ante  pasche  (12.  April)  .  .  13  >  » 
Item  vff  osterabent  (15.  April)  anno  [14]30 .    .  7  »  » 


Item  summa  summarum  in  der  alden  messe,  zusehen 
derselben  messe  vnd  in  dieser  fasteumesse 

gewirckt,  ist  zusammen   507  V»  marg  golds 

mit  dem  znsaeze. 

Vnd  als  ye  19  marg  hns  goldes  dant  24  marg  gewircktes  goldes 
mit  dem  zusaeze,  so  ist  gerechent  das  die  507  V»  marg  gewircktes 
goldes  mit  dem  remedio  haldet  402  marg  fins  goldes.  Dauon  Annen 
Rofihenbten  der  slegeschacze  geburte  zugeben  nach  lüde  vnpors  herren 


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—    210  - 


des  koniges  priuilegio  ye  von  iglicher  marg  fins  goldes  '/*  guldeu 
machet  zusammen  201  guldeu.  Vnd  wan  man  dau  dauon  abegehet 
40  gülden  dem  wordin  vor  sinen  cleidunge  vud  25  gülden  dem 
monczmeister  vor  siuen  Ion,  als  daz  das  egenant  priuilegium  aueli 
iuueheldet,  das  man  den  dauon  Ionen  solle,  so  blibet  noch  daran  der 
frauwen  zugebin  13G  guldeu  biü  vff  diesen  dag,  daz  mau  auch  ge- 
geben vnd  gerichet  hat.  Jacob  Pruglin,  monczmeister  zu  Porcz- 
hein,  von  iren  wegen  vö"  Heinrichs  von  Snnthuseu  vnd  Annen  Roß- 
heubten  sin  er  hnsfrauweu  quituncien  mit  yreu  zweyn  ingesiegel  vnd 
auch  Jacob  Prnglins  ingesigel  besigelt,  vnd  ist  also  domyde  der 
slegeschacz  gancz  vßgericht  biü  vff  diesen  dag,  tercia  feria  post 
festum  pasche  (18.  April)  anno  1430. 

Nota  vnd  al«  dan  der  rait  dem  mouczer  die  moncze  entpholhen 
hat,  ye  vou  einer  inarg  goldes  mit  dem  zusacze  8  tornos  zu  slege- 
schacze  zu  geben,  vnd  sie  doch  nach  lüde  des  egenanteu  priuilegiums 
nit  nie  dan  von  iglicher  inarg  iius  goldes  plichtig  sin  */*  guldeu  zu 
geben,  so  ensteet  dem  rade  noch  das  ym  gebort  nach  dem  uberlaufte 
von  der  zweyer  tornosen  wegen  und  auch  das  der  monczer  yu  von  dem 
gewirckten  golde  mit  dem  zusacze  verslegeschaezet  137  gülden  8  Schil- 
ling, das  der  rat  auch  hiuder  sich  genommen  hat,  vff  sollich  wer- 
buuge,  als  Walter  Swarzenberger  von  des  rades  wegen  an  vnserm 
gnedigen  herren  dem  konige  kurczlich  geworben  hat,  das  sin  gnade 
dem  rade  des  uberleuffes  gnedeklichiu  gönnen  wolle  vff  das  sie  desto 
beüeren  Misse  zu  der  moncze  gehaben  mochten  vnd  zu  zuseheu,  das 
die  redelich  vnd  vffrichticlich  geslagen  worde,  vnd  mancherley  andern 
vukosteu,  als  sie  daroff  wenden  vnd  ufcgeben  niuüen,  vnd  vuser 
gnediger  herre  der  konig  ym  das  auch  also  zu  sagete  dem  rade  des 
uberlauftes  also  gnedeklichiu  zu  gönnen  vnd  yn  den  zu  lassen,  als 
Walther  Swarzenberger  dem  rade  das  von  siner  gnaden  wegen  auch 
zugesagt  bat  darnach. 

Nota  die  rechenmeister  han  die  egenaute  somme  137  gülden 
8  Schilling  als  dem  rade  uberleuffen  vnd  gefallen  sin  in  ire  inuenien 
lassen  schriben  vnd  auch  vorreehent. 

Nota  diL't  vorgesehriben  ist  berechent  dorn  rade  vnd  der  slege- 
schacz  nügeracht  sicnt  presciiptnm  est. 


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-    211  - 


Abrechnung  II. 

1431,  Juii  26. 

Item  hat  er  wider  an  gewircket  8  inarg  uff  abend  inuencionis 
sancte  crucis  (2.  Mai)  anno  1431   mit  der 

cronen  geczeichent    .    .    .    .    ,  8.  — 

Item  71/*  marg  goldes  gewircket  uff  diustag  nach 

pancracii  (15.  Mai)  anno  1431  7 Ve- 
lten» 14  marg  goldes  in  crastino  sancti  Petri  et 

Pauli  (30.  Juui)  14.  — 

Item  11  marg  uff  sant  Julians  tag  (1.  Juli)  ....  11.  — 
Item  13  marg  uff  frytag  vor  Kiliani  (6.  Juli)  .  .  .13.  — 
Item  22  marg  uff  saut  Jacobs  abend  (24.  Juli)  .  .  .22.  — 
Ttem  21  marg  in  crastino  sancti  Jacobi  (26.  Juli)  .    .21.  — 

mark  goldes  .    .    .  96  ljt. — 


69. 

Probe  L 

A.  (Frankfurt.) 

1398. 

Guldenschaffe  actum  anno  1398  vel  circa. 

Item  eym  alden  bacheracher  ist  abegegangen  15  heller  me  dan 
eim  ducaten. 

Item  der  fursten  menczer  gülden  ist  abegegangen  12  heller  me 
dan  eim  ducaten. 

Item  der  fursten  triersche  gülden  ist  me  abegegangen  9  heller 
me  dan  eim  ducaten. 

Item  der  fursten  kölsch  gülden  ist  abegegangen  10  heller  me 
dan  eim  dncaten. 

Item  der  fursten  oppenheimer  gülden  ist  abegangen  5  heller 
me  dan  eim  ducaten. 

Item  dem  nnwen  menczer  gülden  ist  abegangen  8  heller  me 
dan  der  vier  korfursten  menczer  gülden  eim. 

Item  dem  nnwen  kölschen  gülden  ist  abegangen  6  heller  me 
dan  der  vier  korfursten  kölschen  gülden. 

Item  dem  nnwen  trierschen  gülden  ist  abegpgaugen  8  heller  me 
dan  der  vier  korfursten  trierscheu  gülden  eim. 


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-  ..  212  - 

Item  dem  nuwen  bacheracher  gülden  ist  abegangen  10  heller 
me  dan  der  vier  korfursten  oppenheimer  gülden. 

Item  dem  nuwen  kölschen  gülden  ist  abegangen  3  heller  me 
dan  dem  nuwen  bacheracher  gülden. 

Item  dem  nuwen  trierschen  gülden  ist  abegangen  1  heller  me 
dan  dem  nuwen  kölschen  gülden. 

Item  dem  nuwen  meuczer  gülden  ist  abegangen  4  heller  me 
dan  dem  nuwen  trierschen  gülden. 

B.  (Mainz.) 

1400. 

Primo  vnsers  herren  des  konigs  gülden  mit  dem  adalar  sint  zu 
lichte  3  alte  heller  vnd  zu  kräng  an  golde  l1/*  heller. 

Item  die  gülden  zu  Hoste  zu  licht  4'/»  heller  vnd  zu  kräng 
11  V«  heller. 

Item  die  gülden  von  Binge  zu  lichte  51/«  heller  vnd  zu  kräng 
9»/t  heller. 

Item  die  gülden  von  Wesel  zu  lichte  3l/i  heller  vnd  zu  kräng 
3  heller. 

Item  der  gülden  von  Cobelencz  zu  lichte  Vjt  heller  vnd  zu 
kräng  151/»  heller. 

Item  die  gülden  von  Bonne  zu  licht  l1/«  heller  vnd  zu  kräng 
6  heller. 

Diese  vorgeschribenen  gülden  sint  vffgeseczit  ganz  vff  daz  ciment. 

Disse  hernachgeschribenen  gülden  sint  dunner  geslahen  vnd  vff 
daz  ciment  glich  gesaczt  mit  dem  stahel,  der  da  heldet  22  '/>  grad. 

Primo  des  konigs  gülden  mit  dem  adalar  zu  lichte  l*/t  heller 
vnd  zu  kräng  an  golde  31/«  heller. 

Item  der  gülden  von  Hoeste  zu  lichte  7  */i  heller  vnd  zu  kräng 
9  heller. 

Item  der  gülden  von  Binge  zu  lichte  51/*  heller  vnd  zu  kräng 
121/!  heller. 

Item  der  gülden  von  Wesel  zu  lichte  51/*  heller  vnd  zu  kräng 
7l/s  heller. 

Item  der  gülden  von  Cobelencz  zu  lichte  Vjt  heller  vnd  zu 
kräng  an  golde  2*/s  heller. 

Item  der  gülden  von  Bonne  zu  licht  1 '/«  heller  vnd  heldet  ner- 
lichen  22l/t  grad. 


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-    213  - 


Vnd  alle  vorgeschribenen  gülden  sint  uff  22 1jt  grad  vffgesaczt 
vnd  ist  gescheen  in  anno  XIIII0  uel  circa,  vnd  ist  von  Mencze  hervff 
geaant. 

(Wahrscheinlich  gleichzeitige)  Abschrift  im  frankfurter  Stadtarchive. 

C.  Nota  der  von  Mencze  prüfe. 

(1400  oder  früher.) 

Item  zum  ersten  ein  alt  vngerischer  gülden  ist  7  heller  erger 
dan  ein  ducate. 

Item  ein  behemischer  gülden  mit  dem  lewen  ist  19  heller  erger 
dan  ein  ducate. 

Item  des  bischoffs  gülden  von  Trier. 
Item  des  bischoffs  gülden  von  Triere  mit  dem  adeler,  da  in  dem 
adeler  ein  schildechin  stet  mit  eim  cruce,  der  ist  einer  7  heller  erger 
dan  ein  ducate. 

Item  ein  kobelenczer,  die  man  nit  nymmet,  ist  einer  10  heller 
erger  dan  ein  ducate. 

Item  die  trierschen  gülden  mit  den  czwein  Schilden  ist  einer 
6  heller  erger  dan  ein  ducate. 

Item  die  trierschen  gülden,  die  bischoff  Cune  slug  mit  den  czwein 
slusseln  ubir  dem  schilde,  ist  einer  11  heller  erger  dan  ein  ducate. 

Item  die  uuwen  kobelenczer,  die  bischoff  Wernher  iczunt  slehet 
myt  dem  adeler  vndir  saut  Johannis  fussen,  ist  einer  18  heller  erger 
dan  ein  ducate. 

Item  eim  nuwen  gülden,  die  der  bischoff  von  Trier  iczunt  slehet 
ist  einer  20  heller  erger  dan  ein  ducate. 

Kölsche  gülden. 

Item  ein  kölsch  gülden,  die  der  bisschoff  von  Collen  vnd  der 
bisschoff  von  Trier  mit  ein  slugen  ist  einer  i)  heller  erger  dan  ein 
ducate. 

Item  ein  kolssch  gülden,  mit  ein  schilde  vnder  dem  manne  ist 
einer  2  heller  erger  dau  ein  ducate. 

Item  ein  kölsch  gülden,  den  die  vier  horren  mit  ein  slugen,  ist 
einer  czweier  heller  erger  dan  ein  ducate. 

Item  ein  nuwe  kölsch  gülden,  die  der  bischoff  von  (Sollen  iczunt 
mit  dem  crucze  da  der  adeler  iune  stet,  ist  einer  7  heller  erger  dan 
ein  ducaten.  Item  so  ist  auch  der  seibin  gülden  einer  18  heller 
erger  dan  ein  ducate. 


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-    214  - 


Menczer  gülden. 

Item  ein  alt  Gerlacus  ist  2  heller  erger  dun  ein  ducate. 

Item  ein  gülden,  die  bischoff  Adolff  slug,  die  man  nennit  Adolffs 
gülden,  ist  einer  14  heller  erger  dan  ein  ducate. 

Item  bischoff  Conrads  gülden,  die  er  slug  mit  den  vier  herren, 
ist  einer  6  heller  erger  dan  ein  ducate. 

Item  ein  menczer  gutdeu,  die  der  capittel  slug  nach  bischoff 
Conrads  tode,  ist  einer  7  heller  erger  dan  ein  ducate. 

Item  ein  nuwe  menczer  gülden  die  bischoff  Johannes  iczunt 
siebet  ist  einer  20  heller  erger  dan  ein  dacate. 

Nota  des  herezogen  gülden. 

Item  ein  alt  Rupertus,  den  der  aide  herezoge  slug  mit  dem 
adelar  ist  einer  3  heller  erger  dau  ein  dueate. 

Item  des  herezogen  gülden,  die  man  zu  Oppinheim  slug  mit 
den  lewen  vnd  ruten  in  eim  schilde,  ist  einer  5  heller  erger  dau 
ein  ducate. 

Item  des  herezogen  gülden,  die  er  slug  mit  den  vier  herreu  ist 
einer  17  heller  erger  dan  ein  ducate. 

Item  ein  nuwe  gülden,  die  der  herezoge  iczunt  slehet  zu  Bache- 
rach, ist  eiuer  19  heller  erger  dan  eiu  ducate. 

Item  ein  metsche  gülden  ist  einer  20  heller  erger  &mi  ein  ducate. 

Item  ein  loczelnborger  ist  einer  20  heller  erger  dan  ein  ducate. 

Item  ein  ducate  hat  IG  heller  mynner  dan  24  grade. 

Item  der  stede  Meucze  vnd  Franckfurt  fruude  von  der  seibin 
zweier  stede  wegin  han  von  der  moneze  wegin  got  zu  lobe,  landen, 
lutou  vud  iren  stetdeu  zu  beheltnisse  zu  uuezo  vnd  zu  frommen 
geratslagit  als  hernach  geschribeu  stet. 

Zum  ersten  ist  ir  meynunge,  das  ir  iglich  der  vorgenanten  stede 
in  ir  selbi  sallirmenlichen  by  libe  vnd  gude  virbieden  solle,  daz  dkeiner, 
er  sy  vndir  in  der  ireu  oder  die  in  zu  virantworten  sten,  oder  ny- 
maudes  auders,  ersy  fremde  oder  bekant,  dhein  gnde  gulden  moueze, 
sie  sy  alt  oder  nuwe,  nit  borneu  oder  tilgen  solle  uoch  die  uff  kein 
hatte  in  die  smytte  keuffin  oder  virkeuffen,  davou  die  getilget  oder 
gebrant  werde  in  dheinewys,  dann  die  lassin  zu  bliben  als  sie  in  in 
selbis  werhafft  genge  vnd  gueme  siu  aue  alle  geuerde.  Wer  daz 
ubirfure,  daz  der  an  libe  vud  an  gude  gestrafft  werde,  daz  sich  eiu 
ander  daran  stoße. 


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-    215  - 


Item  hau  sie  geratslaget  von  der  silbern  moncze  wegen,  daz  ny- 
niaud  in  vorgeschribeuer  malte  tornoü,  engclsch,  aide  heller  vnd  aide 
bondeschen  nit  virbornen  tilgen  oder  beschedigin  noch  hinweg  vz 
diesen  lauden  vnd  stedeu  schicken  solle  in  dheiuewys,  heimlich  odir 
offinlich,  nach  schaffiu  getan  werden  ane  alle  geuerde,  noch  auch 
die  keuffen  oder  virkeuffeu  vff  keiuerley  hatte,  gewin  oder  andere 
sache,  davon  solich  vorgeschriebene  moncze  getilget  odir  gebraut 
mochte  werden,  dann  zu  nemen  vnd  zu  gehen  vnd  in  Wesen  zu 
halten  als  solich  moncze  dan  genge,  gncme  vnd  wcrhaft  sin.  Wi;r 
daz  uberfur,  daz  daz  ge.straffet  wurde  in  vorgeschobener  wisc. 

Item  han  sie  geratslaget,  den  von  Worms  diti  zu  virschriebeu, 
waz  ir  meynunge  dar  inne  sy. 

( Wahrscheinlich  gleichzeitige)  Abschrift  im  frankfurter  Stadtarchive. 
Abschnitt  C  steht  mit  Abschnitt  A  auf  einem  Bogen  Unter  der  Uebcrschrift:  Nota 
prüfe  von  der  gülden  moncze  wogen.  A  ti.  B  auf  e  inem  andern  ohne  Bezeichnung. 

70. 

Probe  II. 

1401,  Mai. 

Nota  die  gülden,  als  die  vffgeseezit  und  besucht  actum  circa 
Walpurgis  anno  X1III0  primo. 

Primo  vnsers  herren  kunig  Ruprecht  ersten  gülden  die  zu 
Frauckenfurd  geslain  sin  haldcn  22  grad. 

Item  die  bacheracher  mit  der  fursteu  gemeinem  slage  auch  also 
22  grad. 

Item  vnsers  herren  vou  Meucze  binger  vnd  hoester  gülden  mit 
der  fönten  gemeinem  slage  halden  21  grad. 

Item  die  coelscheu  vnd  trierschen  gülden  mit  der  Fürsten  ge- 
meynem  slage  halden  uff  L'O'/t  grad. 

')  [Nota  als  die  moncze  zu  Frankenfurd  besehin  ist,  so  halden  iczunt 
die  nuwen  vnsers  herren  dos  kunigs  vnd  nnwen  vnsers  herren  von 
Oolne  gülden  uff  halben  teile  suauchen  221/«  grat  vnd  22  grat,  vnd 
sin  gar  nahe  glich,  doch  so  ziehiu  die  colscheu  eczwaz  vur,  daz  daz 
kam  zu  mercken  ist. 

So  halden  vnsers  herreu  von  Menczo  vnd  vnsers  herren  vou 
Trier  nuwen  gülden  22  krat  vnd  sin  gar  nahe  glich,  doch  so  ziehen 
die  trierscheu  eczwaz  vur,  daz  daz  kum  zu  mercken  ist. 

')  Mas  in  eckige  Klammern  Kingeschlossene  ist  in  einem  andern  .»bschrift- 
lichen  rrobebericht  enthalten,  der,  von  auderer  Hand  geschrieben,  deu  obigen 
Notizen  angeklebt  ist. 


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-    216  - 


Als  dan  daz  gewicht  zu  Franckenfurd  ist,  so  halden  66 '  '2  gülden 
eine  marg,  also  man  sie  wiget  in  dem  cloben,  doch  so  gibet  man 
eczlicher  masse  einen  vurslag,  daran  der  halbe  gülden  wider 
inknmet.] 

Abschrift  im  frankfurter  Stadtarchive. 


71. 

Probe  III. 

Um  1401,  Mai  1. 

Nota  als  die  golden  vffgesaezt  vnd  besucht  sin  von  Sifrid  Gulden- 
schaff.   Actum  circa  Walpurgis  anno  XI1II0  primo. 

Item  vnsers  herren  konig  Ruprechts  ersten  gülden  die  zu  Franck- 
furt  geslagen  sin  halden  22  grat. 

Item  die  bacheracher  mit  der  fursten  gemeinen  slage  auch  also 
22  grat. 

Item  vnsers  herren  von  Mencze  binger  vnd  boester  gülden  mit 
der  fursten  slage  gemein  21  grat. 

Item  die  kölschen  vnd  triersehen  mit  der  fursten  gemeinen  slage 
vff  20 »/»  grat. 

Vnsers  herren  des  konigs  gülden: 

1.  Item  der  aide  bacheracher  mit  dem  adeler  22 1s  grat. 

2.  Item  der  dryspiezige  mit  den  fursten  22  grat. 

3.  Item  der  vierspiezige  mit  den  fursten  j  .  0j  ^ 

4.  Item  die  franckenfurter  gülden  )  °  • 

Vnsers  herren  von  Mencze  gülden: 

1.  Item  der  aide  lausteinsche  22  grat. 

2.  Item  der  dryspiezige  mit  den  fursten  )  iglicher  22  grat  minus 

3.  Item  der  vierspiezige  mit  den  fursten  j  eines  ortes  eins  grads. 

4.  Item  binger  gülden  21  grat. 

Item  vnsers  herren  von  Trier  guldeu : 

1.  Item  bischof  Cuneu  cobeleuczer         j  .  „  ^     ^  ^ 

2.  Item  der  dryspiezige  mit  den  fursten)  °  ® 

3.  Item  der  vierspiezige*  mit  den  fursten  21  grad. 

Item  der  colsche  in  vorgeschribener  beezeichenunge  alle  zu  22  grad 
mynner  1  ort. 

Abschrift  im  frankfurter 


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72 


Probe  IV. 

1402,  Juni  24. 

Actum  nativitatis  Johannis  anno  XIIII0  secnndo. 

Item  vnsers  herren  des  kunigs  vnd  der  drier  kurfursten  uff  dem 
Rine  nuwe  gülden  besteen  uff  dem  cimenten  by  ein  uff  21  grad. 

Item  vnsers  herren  des  kunigs  vnd  vnsers  herren  von  Colne 
nu wen  gülden  mit  den  vierspiczigen  Bchilden  als  sie  mit  den  fursten 
slahin  besteen  uff  dem  striche  uff  2l'/s  grad. 

Item  so  besteen  vnsers  herren  von  Trier  gülden  die  vierspiczigen 
auch  also  uff  211/*  grad  vnd  ir  eins  teils  eins  granes  mynner,  der 
tun  4  ein  grad. 

Item  so  besteen  vnsers  herreu  von  Mencze  gülden  die  vier- 
spiczigen uff  21  grad  vud  1  gran,  so  besteen  ir  ein  teil  uff  21  grad. 

Abschrift  im  frankfurter  Stadtarchive. 

Probe  T. 

1409,  Fastenmesse. 

Nota  versuchunge  der  gülden  moncze  anno  XIIII0  IX  nota 
fastenmese. 

Item  zum  ersten  menczer  gülden,  die  in  disser  messe  zu  Hoeste 
gemacht  sin,  die  halden  20  grat  vnd  3  grein. 

Item  die  binger  menczer  vor  der  nesten  messe  geslagin  halden 
t19  grat. 

Item  die  alden  menczer  aue  puuctechin  halden  21  grat  4  grein. 

Item  die  menczer  gülden  mit  den  rosechin  haldeu  21  V*  gra^- 

Item  die  trierschin,  die  in  disser  messe  zu  Ouenbach  geslagin 
sin,  halden  eins  teils  18  grat  3  grein,  so  halden  ir  eins  teils  20  grat. 

Item  die  zu  Wesel  geslagin  sin  in  disser  messe,  halden  181/« 
grat  minus  1  greyn. 

Item  die  zu  nest  davor  geslagin  sin  mit  den  riugelchin  halden 
20  grat  minus  4  grein. 

Item  die  alden  mit  den  ringelchin  halden  20  \'t  grat  vnd  ein  grein. 

Item  die  alden  mit  zwein  ringelchin  by  dem  zwifeltigen  W 
211/»  grat. 

Item  die  alden  mit  deu  cruczechin  21  grat  1  grein. 


-    218  - 

Item  die  kölschen  die  nuwesten  mit  deu  slusseln  20  grat  minus 

1  grein. 

Item  der  kölsch  gülden  mit  den  punctechin  20  V  grat  inyuner 

2  grein. 

Item  der  kölsch  gülden  ane  punctechin  21  V*  grat  minus  4  grein. 


74. 

Probe  YI. 

1419,  Januar. 

Actum  anno  domini  M°  CCCC0  XVIII".  Kunig  Sigmund  romscher 
vnd  zu  Ungern  ectr.  kunig  ein  gülden  mouczc  zu  Frauckfurt  zu 
slahen  erleubt  hat  funö'  jare  vnd  man  nemen  solde  uli  des  gemeinen 
kauffmaus  bndel  von  den  uachgeschribenen  mouczen  vss  iglicher 
moncze  20  gülden  mit  namen  ulä  den  monczeu  von  Bing  ,  Wesel, 
Bonn,  Host  vnd  Oueubach  vnd  damit  einen  czein  vnd  prüfe  tun 
machin,  den  der  wardiner  halb  vnd  die  monczmcistcr  halb  haben 
sollen,  vnd  waz  daz  an  dem  striche  vzbrechte,  das  sie  darnach 
wercken  sulden,  also  doch  daz  die  gülden  an  hundert  gülden  eins 
gülden  besser  sin  sulden  dau  der  czeyn,  als  die  prüfe  dann  er- 
funden wordde. 

Item  vnscrs  herru  des  kunigs  nolde  als  vü  den  gülden  der  funff 
moncze  fuuden  wart,  die  hielt  18  grat  myuner  3  grein,  der  grein 
12  ein  grat  tuu.  , 

Vnd  als  die  gülden  moncze  zu  Franckfurt  auging  in  der  aldcu 
messe  anno  XIIIl0  XVIII°  vnd  man  darnach  umb  epiphaniam  domini 
anno  XIIII0  XIX0  die  gülden  vffsaate,  was  sie  getuu  mochten,  da  er- 
faut  sich  dises  nachgeschriebene: 

Item  die  nuweu  triersch  guldeu  18  grat  minus  4  grein. 

Item  die  nuweu  biuger  nach  vnsers  hern  des  konigs  gülden  18 
grat  minus  1  '/»  grein. 

Item  die  meuczer  die  nuwesten  ane  vnsers  heru  des  kunigs  gül- 
den 18  grat  minus  10  grein. 

Item  colser  morser  gülden  18  grat  minus  8  greiu. 

So  hielden  die  ersten  kunigs  guldeu  18  grat. 


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-    219  - 


Darnach  in  der  messe  18  grat  */*  grein. 
Darnach  18  grat  vollicher. 

Darnach  nach  der  messe  vmb  wihenachten  vnsers  herreu  des 
kunigs  gülden  18  grat  xj»  greyn. 

So  hielt  die  nolde  von  19  graten  vü  croneu  gebraut  18  grat 
tuiuus  51/*  grein. 


74a. 

1419,  Juni  15. 

Damach  als  man  Viti  et  Modesti  martirum  anno  XIllI0  X1X°  die 
gnldeu  streich  vnd  vfFsaste  vnd  zimentente  des  kunigs  vier  gülden 
mit  den  eldisten  vnd  4  mit  den  nuwesteu  vnd  auch  der  fursten 
gülden,  die  erfunden  sich  als  hernach  steet  vnd  als  24  grein  ge- 
rechent  sin  ein  grat. 

I.  Die  nuwen  kuniges  gülden: 

1.  Item  einer  18  grat  3  greiu. 

2.  Item  einer  19  grat  minus  4  grein. 

3.  Item  einer  18  grat  6  grein. 

4.  Item  eiuer  181/»  grat  2  grein. 

II.  Item  bischoff  Otten  von  Trier  gülden  als  er  allein 
slehet  181/*  grat  miuus  1  grein. 

III.  Item  als  die  andern  erzbischoffen  von  Meucze,  von 
Colue  vud  herczoge  Ludewig  die  fursten  mit  ein  slahen  die  halden 
also : 

1.  Itent  bischoff  Johans  von  Mencz  gülden  19  grat  minus  3  greyn. 

2.  Item  bischoff  Dieterich  von  Coln  gülden  19  grat  2  grein. 

3.  Item  herczog  Ludwig  gülden  18  grat  7  grein. 

IV.  Die  alden  kuniges  gülden: 

1.  Item  der  ein  19  grat  miuus  6  grein. 

2.  Item  der  ander  19  V«  grat. 

3.  Item  der  ein  181/«  grat. 

4.  Item  der  ein  19  grat  minus  6  grein. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 


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-    220  - 


75. 

Probe  TU. 

1421,  November  24. 

Nota  die  gülden  darnach  in  vigilia  beate  Katherine  virginis 
anno  nt  supra  (1421)  von  hern  Johan  Appinheiraer  vffgesast,  daruff 
auch  dem  marggrauen  von  Baden  geschriben  wart. 

Vnd  8al  halden  ein  krat  12  grein  nach  der  rechenunge. 

Item  des  kunigs  nolde  bestunt  19  krat  minus  4  greyn. 

Item  dea  kunigs  gülden,  gemacht  iczant  vft  eim  werck  von  24 
niarckeu  besteet  7  grein  stercker  dan  die  nolde. 

Item  des  kunigs  gülden  vz  des  kauffmans  budel  2  grein  stercker 
dan  die  nolde. 

Item  der  hoster  gülden  vz  des  kauffmans  budel  gnommen  der 
besteet  l/a  grein  cleiuer  dan  des  kunigs  gülden  vz  des  kauffmans 
budel. 

Item  der  heidelberger  gülden  vz  des  kauffmans  budel  besteet 
1  grein  stercker  dan  des  konigs  gülden  vz  des  kanffmanns  budel. 

Item  der  bonner  gülden  ufi  des  kauffmans  budel  gnommen  be- 
steet glich  des  kunigs  gülden  ufö  des  kauffmans  budel. 

Item  der  triersche  gülden  vz  des  kauffmans  budel  besteet  glich 
des  kanigs  gülden  vz  des  kauffmans  budel. 

Item  der  bacheracher  gülden  mit  dem  crucze,  geslagin  vor  der 
messe,  als  man  meint  daz  sie  sunderlich  gut  sullen  sin,  besteet  ein 
grein  besser  dan  des  kunigs  gülden  vz  des  kauffmaus  budel. 

Item  der  binger  gülden  mit  dem  crucze,  vor  der  egenannten 
messe  geslagin,  besteet  V«  grein  besser  dan  des  kunigs  gülden  vz 
des  kauffmans  budel. 

Diese  vffseczunge  hat  her  Johan  Appinheimer  getan  vnd  des 
abeschrift  gesant  vnserm  herrn  dem  marggrauen  von  Baden. 

Nr.  75—77  aus  einem  Buche  in  Schmal- Folio  mit  der  Bezeichnung  »Cymentunge* 

im  frankfurter  Stadtarchive. 


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—    221  - 


76. 

Probe  VIII. 


1424,  April  4. 


Feria  tercia  post  letare  anno  1424. 
Vffgesast  in  Peder  Gacz  herberge. 
Daz  krat  in  12  grein  geteilt. 

Item  1  gülden  mit  eim  pnncte  vz  siner  Peter  Gacz  nolden  be- 
stunt  19  krat  4  grein. 

Item  der  ander  vz  Peter  Gacz  nolden  mit  2  pnncten  19  krat 
2  grein. 

Item  des  rads  nolde  mit  3  pnncten  bestunt  20  krat  mynner 
4  grein. 

Item  des  rads  nolde  mit  4  puncten  bestunt  20  krat  minus 
l1/»  grein. 

Item  so  wart  ein  heidelberger  gülden  der  iczunt  besundern  als 
man  meint  19  krat  halden  solde  vffgesast  der  bracht  vz  19  krat 
9  grein. 

Item  so  bracht  Peter  Gacz  gülden  als  er  die  iczunt  wolde  an- 
hebin  zu  monczen  einer  vz  19  krat  1 V»  grein. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 


1425,  Mai  16. 


77. 

Probe  IX. 


Nota  Cimentunge  in  vigilia  ascensionis  domini  anno  ejusdem 
1425  in  Bernhard  Derenbachs  des  wardinera  huae  vnd  daz  krat  in 
12  grein  gesast. 

Item  die  nalde  von  Peter  Gacz  wegin1)  hat  vzbracht  181/«  krat 
l1/»  grein. 


*)  Die  Bezeichnung  der  zu  probirenden  Gulden  mit  1,  2  und  mehr  Punkten 
ist  hier  wie  in  den  folgenden  Proben  fortgelassen  worden. 


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—    222  - 


Item  die  nalde  von  Peter  Gacz  wegen  hat  auch  also  vil  vz- 
bracht. 

Item  Peder  Gacz  kunigs  franckfurter  gülden  mit  den  ersten: 
2l/a  grein  swerer  dau  die  nolde. 

Item  Peter  Gacz  kunigs  franckfurter  gülden  die  mittelsten  mit 
cim  punct  vor  dem  lamm:  glich  der  nolden. 

Item  kunigs  franckfurter  lesteu  Gacz  gülden  mit  den  lilchilchen 
vmb  den  pynnappel:  ein  greiu  besser  dan  die  nolde. 

Item  der  menczer  gülden  mit  der  funif  fursten  slag  mit  namen 
von  Mencz,  Trier,  Coln,  herczog  Ludwig  vnd  herczog  von  Gelre 
mit  dem  vierpass:  dru  grein  besser  dan  die  nolde. 

Item  der  triersch  mit  der  funff  fnrsten  slag  mit  namen  von 
Mencze,  Trier,  Coln,  herczog  Ludwig  vnd  herczog  von  Gelre  mit 
dem  vierpass:  1  V*  grein  besser  dan  die  nolde. 

Item  der  colsch  mit  der  vier  fursten  slag  mit  namen  von  Mencz, 
Trier,  Coln  vnd  herczog  Ludwig  mit  dem  drypass:  41/*  greiu  besser 
dan  die  nolde. 

Item  herczog  Ludwig  mit  der  vier  fursten  slag  mit  namen  von 
Mencz,  Trier,  Colu  vnd  herczog  Ludwig  mit  dem  drypass:  21/*  grein 
besser  dan  die  nolde. 

Item  marggraue  Fridrich  von  Brandenburg  mit  dem  adeler  zu 
Nurenberg  geslagen:  glich  der  nolden. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchire. 

78. 

Probe  X. 

1426,  November  29. 

Vffseczunge  der  gülden  in  die  cimente  in  viglia  Andree  anno 
142G.  Das  grat  in  12  grein  geteilt. 

Item  das  oberste  gelege  in  dem  ciment: 

Item  der  byslag  von  Reyhekeim  uff  vnsers  herren  des  kunigs 
gülden  ist  7  greyn  zu  licht  vnd  darcsn  abgegangen  '/»  grat  vnder 
die  nalden. 

Item  der  bergsche  zu  Mainheim  was  eins  grein  zn  lichte  vnd 
besteet  doch  6  grein  aber  die  nalde. 

Item  der  kölsche  ist  41/*  grein  beßer  dan  die  nalde. 


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-    223  — 

Item  der  franckfurter  mit  dem  lemchiu  l1/*  grein  beßer  dun 
die  nalde. 

Das  vnder  gelege  in  dem  ciment: 
Item  herczog  Ludwigs  gülden:  0  grein  beßer  dan  die  nalde. 
Item  der  menczer:  vier  grein  besser  dan  die  nalde. 
Item  der  bislag  von  Reyhekeim  uff  des  kunigs  gülden  der  vier 
grein  zu  lichte  was  vnd  geet  darczu  abe  51/«  grein  vnder  die  nalde». 
Item  der  franckenfurter  mit  dem  lemchin  ist  glich  der  nalden. 

Original  im  frankfurter  Stadtarchive. 


79. 

1404. 

König  Ruprecht  lässt  durch  einen  niederländischen  Münzmeister 
vorschlagen  Dukaten,  Turnosen  Englische  und  Pfennige  oder  Heller 
zu  schlagen. 

Zu  wissen  sy,  daz  vnser  allergnedigster  herre  der  konig  vnd  sin 
rad  vnd  auch  eczliche  stede,  die  im  virbunden  sin,  geordinet  haben, 
daz  wir  einen  fynen  gülden  slahen  sullin  zu  Franckfurt,  der  geheissin 
sal  sin  ein  ducaten,  vnd  der  sal  sin  als  gut  als  ein  ducate  von  golde 
vnd  als  swer  von  gewichte.  Derselbe  ducaten  uff  gülden  sal  gelden 
XIII  tornoß,  daz  were  uff  daz  hundert  achte  riusche  gülden  vnd 
IUI  tornoß,  daz  bat  der  kauffman  an  dem  hundert  III  riusche  gülden 
vnd  VIII  tornoß.  Vnd  doch  so  sollin  die  gülden  alle  ducaten, 
als  gut  sin  als  ducaten,  diz  were  ir,  vusera  gnedigen  herren 
vnd  der  stat  von  Franckfurt,  ein  gemeyn  nuez  der  laudes  vnd 
der  kauffleute. 

Vort  so  hat  vnser  herre  der  konig  vnd  sin  vorgeuaute  stede 
vnd  rad  geordinert  einen  silbern  phennig,  den  man  neunit  einen 
tornuß,  der  sal  halden  an  silber  XIIII  lot  silbers.  Vnd  der  tornoß 
sal  mau  snyden  vff  ein  marg  gewegen  LXXIIII  vnd  sal  sie  glich 
schroden,  vnd  sal  der  XII  geben  vmbe  einen  rinschen  gülden  vnd 
XIII  vur  den  ducaten  einen.  Da  sal  die  stat  von  Franckfurt 
einen  wardyn  mit  seezen  vmbe  des  williu,  daz  deste  veater  vnd 
stede  halden. 

Vort  einen  engels,  der  sollin  III  gelden  einen  tornoß,  vnd  die 
engels  sollin  als  gut  sin  als  die  vorgeschrieben  tornoß.    Der  sal  man 


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-    224  — 


snydeii  XIX  Schilling  uff  die  marg  gewogen,  daz  kompt  glich  der 
vorgeschrieben  tornoLt,  vzgnoinmen  VI  der  deiner  phennig,  der  werden 
III  dem  knappen  mir  za  Ion,  vnd  III  vur  abegaug,  daz  sie  deiner 
sin  dan  die  andere  phennig. 

Auch  wer  es  sache,  daz  die  stat  vnd  der  rad  von  Frauckfurt 
einen  heller  oder  einen  phennig,  der  II  heller  gulde,  oder  einen  der 
III  heller  gulde,  des  lyt  vnser  allergnedigster  herre  der  konig  obe 
der  stat  rad  vnd  in  den  besten,  wie  sie  daz  ordenen  mögen,  vnd  daz 
were  allermeist  nuczte  dem  lande,  wan  wir  ser  clagen  des  vrabe- 
gebrechs  willen. 

Auch  sollin  wir  slahen  einen  rinschen  gülden  glich  den  kor- 
fursten  oder  besser.  Herabe  begert  vnser  allergnedigster  herre  der 
konig  ein  antwort.  Gehandelt  uff  uwerm  rad,  wie  uch  damyde  be- 
gnüget. 

Abschrift  im  frankfurter  Stadtarchive.  Ist  mir  erst  während  des  Druckes 
in  die  Hände  gekommen. 


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-    225  - 

Zusätze  und  Berichtigungen, 


Seite   16   Zeile  20  ist  zu  streichen:  »allgemein«. 

34  Zeile  1  v.  u.  statt:  »vor  ihm«  lies:  »von  seinem  Nachfolgen. 

52  Dass  der  Deutschordenskomthur  schon  1300  mit  Goldgulden  zahlte, 
ist  zwar  nicht  unmöglich,  doch  nicht  sehr  wahrscheinlich.  Jeden- 
falls darf  man  gegen  die  Richtigkeit  der  Hauerschen  Urkunden- 
datirung  starke  Zweifel  erhehen. 

56  Zeile  9  lies:  »wenn  ein  Vertrag  zwischen  dem  von  Köln  und  den 
übrigen  zu  Stande  kam«. 
»     58  statt  »1418—1429«  lies  »1418-1423«. 

78  Note  *)  statt  »Anfang«  lies:  »Anhaug«. 
»  84  Die  Mtthlheimer  Gulden,  von  denen  ich  erst  jetzt  ein  Exemplar  gesehen 
habe,  gleichen  den  frankfurter  Gulden  (Eulcr  Taf.  I.  2.)  fast  voll- 
ständig: *SIMSMVttDVS»  R0MÄU0RV'*R9X  Der 
Reichsapfel  in  einem  runden  aus  zwiefachen  Fäden  gebildeten 
Vier;  ass,  der  aussen  in  jeder  Ecke  mit  einer  Blume,  innen  mit 
einer  Lilie  an  jeder  Spitze  und  mit  einem  dreifachen  Bogen  in  jedem 
grossen  Bogen  verziert  ist.  J&.  *MOIiQTÄ*  IZOV  (Schild) 
MOQLfyQIMQ7  St.  Johannes  mit  dem  Lamm  auf  dem  Arm. 
Unten  zwischen  den  Küssen  des  Heiligen  spanischer  Schild  mit  vier 
l5/«)  Löwen,  mitten  zwei  (statt  drei)  Sparren.  23  mm.  3,44  gr. 
(L.  &  L.  Hamburger,  hier). 
•  102  Zeile  12  muss  es  heissen:  »Ein  Schreiben  Herzog  Wilhelms  darüber«. 
»  109  Zeile  1  v.  u.  Nicht  nach  1448  sondern  nach  1452,  März  16.,  Fried- 
richs Kaiserkrönung,  ist  Konrad  von  Weinsberg  gestorben,  denn  es 
gieht  frankfurter  Gulden  mit  dem  »Imperator«  -  Titel  Friedrichs 
und  einem  Q  (onrad)  unter  den  Füssen  des  h.  Johannes.  Urkunde 
54  macht  das  Jahr  1452  als  Sterbejahr  Konrads  von  Weinsberg  sehr 
wahrscheinlich. 

»  114  Friedrich  Nachtrabe,  der  schon  1456  für  seinen  Schwager 
Konrad  von  Stege  die  kaiserliche  Münze  verwaltete,  wurde  auf 
Veranlassung  der  rheinischen  Kurfürsten  wegen  angeblich  gering- 
haltig ausgeprägter  Gulden  1460  gefangen  gesetzt,  aber  noch  in 
demselben  Jahre  wieder  entlassen.  Anfang  1461  trat  er  in  die 
Dienste  des  mainzer  Erzbischofs  Diethcr  von  Isenburg.  1463  wurde 
er  von  dessen  Nachfolger  aus  der  Stellung  eines  mainzischen  Münz- 
meisters entlassen  und  übernahm  wieder  die  kaiserliche  Münze  in 
Frankfurt.  (Reichssachen  1454  Nr.  4846  im  frankfurter  Stadtarchive.) 

»  129  Urkunde  Nr.  6  ist  nach  einer  Notiz  von  Herrn  Prof.  Dr.  Weizsäcker 
»von  1417  vor  Mär/.  8«. 

»    131  Urkunde  Nr.  7  von  1417  nach  gleicher  Notiz. 

»    115  Zeile  8  v.  u.  statt  »mir«  lies  »wir«. 

»    147  Zeile  5  statt  »Schaubach«  lies  »Schanbach«. 

»    173  Zeile  1  statt  »Ronoldus«  lies  Arnoldus«. 

»    177  Note  ')  statt  »Bernherd«  lies  »Bernhard«. 

  16 


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—    22<>  - 


Register. 


Abrechnung  90.  91.  209—211. 

Adam  Riffen  96. 

Adler,  der  deutsche,  G. 

Adolf,   Graf  von  Nassam  Erzbischof 

von  Mainz  17.  IM.  41.  114. 
Adolf,  Herzog  von  Berg  84.  169.  222. 
Albeck,  Ulricus  de,  127. 
Albrecht,  deutscher  König  104.  106. 
Andreas,  St.,  35. 

Anna  KoBshanptin  89.94.  178.  179. 
209. 

Appelgulden  66.  67.  100^102.  109. 

112.  185.  186.  18S. 
Appinhcimer,  Johann,  220. 
Arnheim  105. 

Arnold  von  Dortmund  119. 
Arnold  von  Ratperg  108. 
Auetor,  St,  8. 

Bacharach  24.  25.  27.  28.  77.  85. 

107.  129.  182.  191. 
Raden,  Markgrafen,  Bernhard  61.  64. 

67.  68.  188.  140.  143.  146. 

—  Friedr.,  Bisch.  zuUtrecht  1. 36. 

—  Wappen  19. 

Baiern,  Johann  von  Baiern -Hennegau 
36.  73.  80  81.  153—158. 

—  Wilhelm,  Herzog  von,  101. 

—  Wecken  7. 
Bartholomäus,  St.,  9. 
Bartholomäus  Benkcr  119. 
Basel  8.  87.  94.  101.  1U3.  104.  108. 

128.  130.  183.  185.  191. 
Beischläge  168.  222. 
Benker,  Bartholomäus,  119. 
Berg,  Adolf,  Herzog  von,  84.  169.  222. 
Bernhard  Dernbach  103.  176.  192. 

221. 

Bernhard,  Markgraf  zu  Baden  61.  64. 

67.  68.  138.  140.  143.  146. 
Berthold  von  Henne berg,  Erzbisch. 

von  Mainz,  48. 
Bingen  11.  14.  15.  59.  107.  114.  132. 

139.  148.  149. 
Bonn  30—34.  59.  98.  107.  132.  139. 
Brabant,  Wappen  35. 
Brandenburg,  Kurf.  Friedr.  I.  von. 

(1415-1440),  65.  72.  74.  142.  222. 
Brauneck  97. 
Braunschweig,  Stadt,  8. 
Braunschweig,  Herzog  von,  85.  169. 
Broglin  s.  Proglin. 
Brome,  Hans  10.  119. 
Burgund,  179. 

—  Karl  d.  Kühne  (1467-1477)  35. 
Maria  (1477-1482),  35. 

—  Wappen  35. 


Cadolzburg  143. 
Chiny  153. 

Christus  6.  17.  25.  34.  42.  45.  47.  48. 
Clais  von  Wisse  von  Koblenz  98.  182. 
Cleschin  109. 
Clusemann.  Hermann,  171. 
Concil  zu  Basel  103.  104. 
Cornelius  von  Leiden  119. 
Cornelius  von  Orel  191. 
Cronen,  französische.  153. 
Cron  in  Wurzland  167. 
Cvmentunpe  (Feuerprobe)  66.  220. 
221.  222. 

Daniel  Goldschmit.  119. 
Dernbach,  Bernh.,  103.  176.  192.  221. 

—  Peter,  93. 

IHelmann  s.  Thielm.  v.  d.  Winterbach. 
Di  etiler  II.,    Erzbisehof  von  Köln. 

(1414-1463)  30-34.  42.  93. 

97.  132.  158.  175.  187.  2 IX. 
Diether  von  Isenburg,  Erzbischof 

von  Mainz,  2.  18  —20. 44.  114. 
Diether  von    Erbach.  Erzbischof 

von  Mainz.  17.  44.  106. 
Disibodenbersr  t.  2. 
Donne,  Peter,  91.  168. 
Dortmund  78.  lOS.  119.  160.  161.  182. 
Drciling  181. 
Dreipass  10.  15.  39. 
Brvling  s.  Dreiling. 
Dukaten  6.  54.  83.  84.  91.  124. 172. 223. 

=  13  Turnoscn  223. 
D uling,  Werner,  119. 

Ecub  d'or  91.  130.  172. 

Einigung  der  deutschen  Münzherren 
78.  79.  120.  163. 

Elisabeth  von  Görlitz,  Herz.  v.  Bra- 
bant, Lützelburg  etc.  80.  157. 

Elisabeth  von  Weinsberg  110.  197. 
198.  200. 

Emcricus  de  Mescheln  124.  128. 
Engelländer,  Johann,  (Guldenlewe), 

119.  121. 
Engeische  126.  134.  223. 

—  -  '/»  Turnose  223. 
Eppstein,  Herren  von,  121. 
Erbach,  Diether  von,  Erzbischof  von 

Mainz,  17.  44.  106. 
—     Wappen  17. 
Erfurt  18. 

Erwerbung  des  Münzmeisteramts 

98.  181. 

Erwin  von  Stege  112.  113. 

Eschwege  109. 

Esslinger,  Haus  zum,  85.  141. 


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-    227  — 


Falkenberg  85.  169. 
Falkenstein  20.  23.  97. 

Kuno  v.,  Krzb.  von  Trier,  20. 

—  Werner  von,  Erzbischof  von 
Trier,  21—23.  132.  213. 

Fälschungen  107— 109.  118. 
Fässgin  v.  d.  Winterbach  22,  s. 

Voss  d.  jüngere. 
Faugt,  Wolf,  119. 
Fische,  Gobcl,  von  Bonn,  98.  1S2 
Folkmar,  Peter,  95.  179. 
Foyss  s.  Voss. 
Flandern,  Wappen  35. 
Florentiner  20.  37. 
Franciscus  präpositus  Bolesln- 

viensis  (Bunzlau)  145. 
Franciscus    präpositus  Strigo- 

niensis  (Gran)  147. 
Franecker  108. 
Franken  172. 

Frankfurt  willdie  Münze  erwerben  183. 

—  erhält  die  Münze  52.  88. 
verliert  die  Münze  177-179. 

—  als  Metallmarkt   5.  23. 
171.  172. 

—  der  Pfalzgraf  will  liier  münzen 
85,  170. 

der  Krzbischof  von  Mainz 
will  hier  münzen  85.  141. 
Frankfurter  Gulden  6-10.  52.  53. 

92.  99.  106.  184.  186.  211. 
212.  222.  223. 

—  Münzfuss  78. 

—  Währung  163.  165. 
Franz  Henne  174. 

Franz  Smeltzer  22. 

Fridingen,  Ulrich  von,  S9.  94. 

Friedrich  III.,  deutscher  König  10. 
107-109.  112. 

Friedrich,  Markgraf  von  Baden,  Bi- 
schof zu  Utrecht  1.  36. 

Friedrich,  Kurfürst  von  Brandenburg 

65.  72.  74.  142.  222. 
Friedrich  Nachtrabe  18.  111-114. 

197-200.  203. 

Friedrich,  Pfalzgr., (1449-1476), 28. 45. 

Friedrich  von  Saarwerden,  Erz- 
bischof von  Köln,  30. 

Fritz  Reimmann  72,  74,  147. 

Fynstcrlocb,  Peter,  178. 

«atz,  Peter,  69.  70.  72.  73.  87.  101. 

144.  147-152.  160.  161.  171. 
221.  222. 

Gehalt  der  Gulden  8.  55.  59.  62. 

66.  85.  161.  162.  182.  186. 
187.  189.  211—223 

Geiling,  Rudolf,  141. 
Gengenbach  130. 
Genueser  172. 


Gepräge  d.  dortmunder  Gulden  78. 

—  der  frankf.  Gulden  175. 
1401:  7.  52.  212. 

1402:  6.  7.  53. 

1418  :  60.  139. 

1425  ca.:  222.  223. 

1431:  8-10.  92.  186.  211. 

1432  :  99.  184.  186. 

1438:  106. 

Vorschläge  77.  79.  100.  105. 
160.  161.  184.  186—188. 

—  der  kölnischen  Gulden 
30-35.  37-51.  213. 

der  lützelb.Gulden81.154. 

—  der  mainzer  Gulden  11— 
20.  37-51.  214. 

—  der  pfalzgräfl.  Gulden 
24-30.  37-49.  211-217. 

—  der   trierschen  Gulden 
20—22.  42.  66.  213. 

—  der  rheinischen  Gulden, 
der  ältesten:  20.  37. 

1371:  20. 
1386  (1385):  37. 
1391:  38. 
1399:  38. 

1409:  22.  30.  31.  38. 
1417:  22.  24.  31.  39.  137. 
1419:  13.  14.  32.  40. 
1423:  32.  40.  41. 
1425:  15—17.   23.  25  —  27. 

41-43.  85. 
1437:  17.  27  ff.  34.  44.  45. 
1462:  17.  34.  45. 
1477:  19.  29.  30.  35.  46.  47 
1488:  47. 
1490:  48. 

—  vertrag8mäss.,  37-49.  21 1-223. 

—  ausservertragsmässige,  42. 49- 
51. 

—  mit  dem  Bilde  des  Kaisers 
78.  79.  165.  184.  187.  188. 

—  gemeinsames  für  alle  deut- 
schen Goldguldcn,  120.  163. 

(i  er  her,  Johann,  184.  190, 
Gerhard  (Gerit)  von  der  Winter- 
bach 36.  73.  153.  157. 
Germersheim  128. 
Gewicht  57.  103.  130. 

—  frankfurter  57.  175.  216. 
Gobel  Fische  zu  Bonn  98.  182. 
Goldschmit,  Daniel,  119. 

—  Werner,  119. 
Gorinchem  157. 

Gottfried  FV.  von  Limpurg, Bischof 
von  Würzburg  (1443 — 1455) 
110.  196. 

Göttingen  111. 

Groeten  (Groschen),  lützelburger  154. 

—  halbe  154. 


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-    228  - 


Orunwalt,  Johann,  119. 
Gulden  im  Mittelalter  52. 

—  die  ältesten:  '20.  37. 

—  =12  Turnns.  n  210  2l'3. 

—  =  10  Grosch.  =  20  Schill.  130. 

—  =  20'/2  Weisspfennig  134. 

—  s.  a.  Gehalt,  Gepräge,  Nach- 
ahmung. 

Guldenlewe,  Claus,  113. 

—  Hans  (Johann  ,  110.  121. 

—  Jacob,  119. 

—  Peter,  113.  119. 
Gutenherg  144.  150.  l.r>2.  185.  ISO. 

Hamburg  108.  109. 

Hanau  142. 

Hans  Bacherac  111. 

Hans  Brome  10.  119. 

Hans  Guldenlewe  119.  121. 

Haus  [MergeutheimerJ.  Münzmeister 

in  Neustadt  64.  124. 
Hans  Neythart  114. 
Haus  Schrauf  114. 
Hartenberg  109. 
Hauenstein  109. 
Heidelberg  25.  29.  125.  127.  100. 
Hciligenstadt  19. 
Heinrich  (II.).  St.,  8.  12. 
Heinrich  von  Lyuder  119. 
Heinrich  von  Sonten  171. 
Heinrich  von  Tiele  171. 
Heinrich  Wolf  77. 
II e  Ifenstein.  Ulrich  Graf  von,  178. 
Heller  120.  134.  224. 
Helm  130. 

Helmstädt,  Baban  von,  Bischof  von 
Spcier  und  Erzbischof  von 
Trier  28.  34.  42.  45.  49.  124. 

—  Wappen  34. 
Henneberg,  Berthohl  von,  Erzbischof 

von  Mainz,  48. 

—  Wappen  48. 
Henne,  Franz,  174. 
Henuegau,  Johann  von  Baiern-,  3f». 

73.  80.  Hl.  153—158. 
Henne  Wyle  105.  190. 
Hermann  Clusemann  171. 
Hermann  von  Hessen,  Erzbischof 

von  Köln  40.  49-51. 
Hessische  Münzmeister  120. 
Höchst  a.  M.  13.  15-  17.59.  139.212. 
Hu  gl  in.  Philipp,  120. 

Jakob  Guldenlewc  119. 

Jukob  Proglin  58.  09.  72.  138.  113. 

144.  210. 
Jakob  Ronseier  119. 
Jakob  Stralenbcrg94  .177.  179.  180. 
Jakob  v.  Sirk,  Eb.  v.  Trier,  2*.  34.  45. 
Inpierans  golt  172. 


Johanues,  St.,  7.  10.  11.20.22.37- 

39.  40.  106. 
Johann  IL,    Erzbischof   von  Mainz, 

(1397-1119.1.  11.85.  132.141. 
Johann  Gerber  184.  190. 
Johann  Grunwalt  von  Dortmund  119. 
.1  o h a n  n,  I'falz.jrr..Herz.  v.Baiern-Henne- 

gau,  30.  73.  80.  81.  153-158. 
Johann  von  Isen  ach  171. 
Johann  III.,  von  Beetz,  97. 
Johann  Engellender  (Guldeulewe) 

1G9.  121. 

Johann  Weiss (Wysse),  94.  177.  179. 
Isenach,  Johann  von,  171. 
Isenburg.  Diether  von,  Erzbischof  von 

Mainz  2.  18—20.  44.  114. 
Isengrelier  92.  184—180. 
Jülich-Berg,  Herzog  Willi.  IV.  von, 

(1475-1511),  2.  19.  35. 
J  ü  1  i  ( Ii  -  G  e  1  d  e  r  n,  Herzog  Beinbahl  von, 

13.  14.  39.  131. 

—  Herzog  Wilhelm  III.  von,  131. 
Juliebscher  Münzmeister  120. 

Karat  =  4  Grän  217. 

—  =12  Grän  220. 
Karl  der  Grosse,  St.,  8.  9. 

—  V.,  deutscher  König  122. 
der  Kühne  v.  Burgund  3"». 

Kaspar  Schlick  95.  179. 
|  Kaspar  Schot  119. 
|  Katzengulden  172. 
I  Katzestirngulden  91.  130. 

Kilchhofen,  Konrad,  119. 

Kipperei  58.  188. 

Klaus  Guldeulewe  113. 

—  siehe  Clais 
Klotzcens  Uulden  07. 

'  Knoblauch  83. 
Koblenz  22.  23.42.  73.  98.  107.  119. 

132.  212.  213. 
Kolhasengulden  91.  172. 
Köln,  Stadt,  92.  108.  119.  131. 

—  Friedrich,  Grf.  v.  Saarwerden, 
Erzbischof  (1370-1414*,  30. 

—  Diether  II.,  Graf  von  Mors 
(1414—14(53),  30—34.  42.93. 
97.   132.  158.  175.  187.  218. 

—  Ruprecht,  Pfalzgraf  (1403— 
1477),  17.  34.  40.  49-51. 

—  Hermann.  Landgraf  v.  Hes- 
sen (1473-1508),  40.  49-51. 

Kolnische  Gulden  30-35.  37-51. 

211—218.  222. 
Königstein.  Grafen  von,  121. 
Konrad  III,    Erzbischof  von  Mainz 

14.  07.  81.  82.  158. 
Konrad  Kilchhofen  119. 
Konrad  Leugefeit  119. 
Konrad  Schanbach  72.  147. 


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229 


Konrad  von  Stege  105.  112.  190. 197. 
Kornelius  von  Leiden  119. 
Kornelius  von  Orel  191. 
Krambach,  Hans  und  Cristcn,  109. 
Kreuz,  Andrea«-,  35. 

—  Blumen-,  25.  42.  45. 

—  langes,  19.  25.  44. 
Kronen,  französische,  153.  172. 
Krnsehin  s  gülden  172. 

Kuno  von  Falkenstein,  Krzbischol' 
von  Trier,  20. 

■  i all n st  ein,  (tuldenmünzstätte  210. 
Land  schrei  her,  inainziseher,  76. 
Leiden,  Kornelius  von,  119. 
Leiigefelt,  Konrad,  119. 
Leopold,  St.,  8. 
Lewekins,  '/u  tiroschen  155. 
Linnar.  Heinrich,  120.  (s.  Lynder). 
Löwenstein,  Johann  Weiss  zu,  94. 
Lucca  6. 
Ludgeras,  St.,  B. 

Ludwig,  (Iraf  von    Stolberg- König- 
stein. 122. 
Ludwig  III.,  Pfalzgraf  (1410— 1436), 

10.  24.  25.  43.  51.  81.  85. 
132   158.  170.  185. 

Ludwig  IV..  Pfalzgruf  (1136-1449) 

27.  45.  90. 
Lüneburg  108.  109. 
Lützelburg  30.  73.81.  82.  15:5.  169. 
Lützelburger  Münzen  81.  154.  155 

214. 

Lutzenhronn  184. 
Lynder,  Heinrieh  von,  119. 

Hagdeburg,  Burggrafen  von,  97. 
Mainz,  Erzbischöfe  von,  1*7. 

Johann  II.,  Grf.  v.  Nassau. 

11.  85.  132.  141. 

Konrad  Hl.,  Rheingrf.  (1419— 
1434),  14.  67.  81.  82.  158. 
Diether  v.  Erbach  17.  44.  106. 

—  Adolf,  Graf  von  Nassau  17. 
18.  44.  114. 

—  Diether,  Graf  von  Isenburg 
2.  18  -20.  14.  114. 

—  Bert  hold,   Graf  von  Henne- 
berg \*. 

Mainz,  Stadt,  IM.  19.  120.  149.  158. 

—  Münzstatte,  17—19. 
Münzmeister  10.  18.119.120 
Hellergrenze  134. 

Mainzer  G  u  hl  cn.  bischöfliche,  11-20. 
37-51.  212-220. 

—  Kanitelsguhlcn  214. 

Mar. derscheidt,   Ulrich  von,  Ktz 

bischof  von  Trier  42.  49. 
Maria  von  Burgund  35. 
Mark  von  Troyes  153. 


Markwart  von  Rosenberg  120. 

Martin,  St.,  6.  36. 

Mathias  von  Ranimingen,  Bischof 

von  Speier  18. 
Moschein,  Emericus  de,  124.  128. 
Metzer  Gulden  214. 
Michael  Steno  6. 
Michael,   praepositus  Boleslaviensis 

(Bunzlau),  167. 
Michael  von  Reetz,  Burggraf  von 

Magdeburg,  97. 
Minzenberger  Wappen  IL 
Morchen  56. 
Mörs,  (Iraf  von,  84.  119. 

—  Diether  von,  Erzbischof  von 
Köln  30-34.  42.  93.  97.  132. 
158.  175.  187.  218. 

Mottoen  (Mouton)  172. 
Mühlheim  am  Rhein  84.  169.  222. 
Münzbeamte  135.  171. 
Münzhäuser  in  Frankfurt:  Ess- 
linger  (1418),  85.  141. 

—  Weinrebe  (1430),  93. 104.  190. 
Münzme.ister  74.  80.  92.  112.  113. 

115.  101.  171.  174.  210. 

—  badische:  Jakob  Proglin  62. 
210. 

—  brandenburgisrhe  120. 
frankfurtische,  siehe  Jakob 
Proglin,  Voss  v.  d.  Winter- 
bach, Voss  d.jüng.,  Stephan, 
Stephan  Scherff,  Konrad  von 
Stege,  Friedrich  Nachtrabe, 
Hans  Schrauf,  Hans  Engel- 
länder (Guldenlewe  ) 

—  hessische  120. 

—  jülichsche  120. 
kölnische  90.  119.  120. 

—  lützelburger:  Gerhard  von 
der  Winterbach  36.  80. 

—  Voss  von  der  Winterbach  80. 
in  Basel:  Peter  Gatz  171. 

—  in  Bacharach:  Kornelius  von 
Orel  191. 

in  Heidelberg:  Hermann 
Cluseinann  171. 

—  in  Koblenz  22. 

—  in  Neustadt  a.  d.  Hardt:  Hans 
Mergentheimer,  54. 

—  in  Überwesel  22. 

—  in  Offenbach  22. 

—  mainzische:  Hans  Brome 
(1488),  10.  11«'. 

Friedr.  Nachtrabe  (1401),  18. 

—  trierische:  Franz  Smeltzer 
(1408),  22. 

—  Thielgen   v.  d.  Winterbach 

(1408)  ,  22. 

Fässgin    v.    d.  Winterbach 

(1409)  ,  22. 


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-    230  — 


Münzmeisterstelle  98.  181. 

Münzordnung,  allgemeine,  116.  120. 

Münzstempel  in  Köln  gemacht  173. 

Münzrecht  der  rheinischen  Kur- 
fürsten 62. 

Münzverträge  von  1385.   1386:  .37. 

1391:  :38;  1399:38;  1409:  12, 
38;  1417:  39,  132;  1419:  13, 
40;  1425:41;  1437:44;  1464: 
45;  1477:  46;  1488:  47; 
1490:  48. 

Münzzeichen:  Adler  213;  (J  99,  101, 
184;  Kreuz  21,  43,  217,  220; 
Halbmond21 ;  Hand  35;  Punkt 
217;  Ringel  217;  Rose  217. 

Nachahmung  von  (iulden  81.  84. 

158.  169.  223. 
Nachtrahe,  Friedrich,  18.  111-114. 

197-200.  203. 
Nadel  59.  60.  66.  73.  76.  93.  160. 

218—223. 
Nassau,  Wappen,  11. 

—  Adolf  von,   Erzbischof  von 
Mainz  17.  18.  44.  114. 

—  .lohann  von,  Erzbischof  von 
Mainz  11.  85.  132.  141. 

Neustadt  a.  d.  Hardt  54.  124 

Nobel  76.  130.  172. 

Nördlingen  10.  69.  72.  94.  95.  96. 

101.  108.  112.  115.  178.  180. 

181.  183.  185. 
Nürnberg  95.  101.  114.   124.  128. 

130.  179.  185.  186. 

Oberwesel  21.  22.  59.  73.  98.  107. 
132.  139. 

Ofen  147. 

Offenbach  22.  23.  59.  73.  139.  217. 
Oppenheim  24.  211. 
Orcl,  Kornelius  von,  191. 
Oestreich  8. 
Oettingcn  8. 

Otto,  Graf  v.  Ziegenhain,  Erzb.  v.  Trier 
23.  42.  45.  49.  124.  158.  219. 

Paulus  de  Tost  141. 

Peter,  St.,  13-15.  20.  24.  25.  31.  32.  81. 

—  (1417-1425),  39-41. 
Peter  Dernbach  93. 

Peter  Donne  91.  168. 

Peter  Folkmar  95.  17». 

Peter  Fynsterloch  178. 

Peter  Gatz  (von  Basel),  69.  70.  72. 

73.  87.  101.  144.  147-152. 

160.  161.  171.  221.  222. 
Peter  Guldenlewe  113.  119. 
Pfalzgrafen  24.  25.  39. 

—  Ruprecht,  König,  6.  7.  123— 
127.  223. 


P  f  al  z  g  r  a  f  Ludwig  III.  (1410-1436),  16. 

24.  25.  43.  51.  81.  85.  132. 
158.  170.  185. 

—  Ludwig  IV.  (1436-1449),  27. 
45.  96. 

Friedrich  (1449-1476),  28.  45. 

—  Philipp  (1476-1508),  2.  29.  48. 

—  Stephan  zu  Simmern  103. 
189.  192. 

Ruprecht,  Erzbischof  von 
Köln  17.  34.  46.  49—51. 

—  Johann,  Herzog  von  Baiern- 
Hennegau  36.  73.  80.  81. 
153—158. 

Pfalzgräflicher  Hof  in  Sachsen- 
hausen 85.  170. 

—  Löwe  7. 
Pfandsumme  der  Reichsmünzen 

94.  96.  97.  183. 
Pfennige,  224. 

—  mittelrheinische  13.  134. 

—  nicderrhcinischc  13. 
Pfenniggrenze   unterhalb  Mainz 

134. 

Pforzheim,  138.  146. 
Philipp  Huglin  120. 
Philipp,  Pfalzgraf,  2.  29.  48. 
Preimbam  188. 
Presburg  145. 

Proben  8.  9.  23.  60.  62.    66.  103. 

107.  146.  168.  211—223. 
Proglin,  Jacob,  58.  69.  72.  138.  143. 

144.  210. 
Prugonien  179. 

Raban  v.  Helmstädt,  Bischof  von 
Spcier  u.  Erzb.  von  Trier  28. 
34.  42.  45.  49.  124.  158. 

Ramm  in  gen,  Mathias  von,  Bischof 
von  Speier  13. 

Ratperg,  Arnold  von,  108. 

Rechts  und  links  7. 

Reck  heim  84.  169.  222.  223. 

Rees  87. 

Reetz  97. 

Regensburg  8. 

Reinhuld,  Ilerzog  v.  Jülich -Geldern, 

13.  14.  39.  131. 
Reimmann.  Fritz,  Müuzcr  iu  Frankfurt 

72.  74.  147. 
Rense  31. 

Reygekom  (Reckhciiu)  169. 
Rheingraf,  Konrad,  Erzbischof  von 

Mainz  14.  67.  81.  82.  15s. 
Rhein- u.  Wildgrafen,  Wappen  14. 
Ricl  32-34.  87.  93. 
Riffen,  Adam,  96. 

Rodenstein,  Hermann  von,  125—127. 
Römhild,  Wappen  48. 
Ronseier,  Jakob,  119. 


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-    231  - 


Rosenberg,  Markwart  von,  120. 

Rosshauptin,  Anna,  89.  94.  178.  179. 
"  209. 

Rotenburg  128. 

Rudolf  (ieiliug  141. 

Ruprecht,  Pfalzgraf,  deutscher  Kö- 
nig 6.  7.  52.  123— 127.  223. 

Ruprecht,  PfalzRiaf,  Erzbischof  von 
Köln  17.  34.  46.  49-51. 

Ruten  (Rauten,  Werken)  214. 

Ruwer  (Kuwener),  Jorg,  113.  197.  200. 

»aarwerden,  Friedrich  Grf.  v.,  Erz- 
bischof von  Köln  30. 
Sachsenhausen  52.  85.  170.  171. 

—  Rudolph  von,  170. 
Sachscn-Lauenburg,  Elisabeth  von, 

110.  197. 
Saluten  172. 
Salvator  s.  Christus. 
Saint-Pol,  (iraf  von,  84.  169. 
Saalhof  83. 

Schanbach,    Konrad,  brandenburg. 

MünzmoLster  72. 

in  Krankfurt  72.  147. 
Scherff,  Stephan  87.  90.  91.  92.  93. 

98.  101  102.  j!04.  105.  171. 

173.    174.    176.    177.  181. 

190—192.  209. 

—  sein  Siegel  191. 
Schild  (ecu),  91.  130.  172. 
Schilling  109. 

Schirmer  der  Münze   in  Frank- 
furt 71.  105.  140. 
Bernhard,  Markgraf  von  Ba- 
deu  (1418—1423),  61. 

—  Konrad  v.  Weiusberg  147. 
Schirmerlohn  72.  73.  148—152. 
Schlagschatz  53.  89.  90.  91.  149. 

153.  155.  209.  210. 
Schlick,  Kaspar,  95.  179. 
Schot,  Kaspar,  119. 
Schrauf,  Hans,  111. 
Schwabach  120. 
Schwäbische  Gulden  172. 
Schwarzenberg,  Walter,  89.  91.  104. 

180.  210. 

—  der  junge  104.  191. 
Sigfried  zum  Paradiese  83. 
Sigmund,   deutscher    König,  8—10. 

43.  58.  65.  69.  94.  95.  105. 

138.  144.  147.  167.  178. 
Silbermüuzen    in  Frankfurt  05. 

165.  223.  224. 
Simmern  103.  189.  192. 
Sirk,  Jakob  von,  Erzbischof  von  Trier, 

28.  34.  34. 

—  Wappen  34. 
Smeltzer,  Franz,  22. 
Sonten,  Heinrich  von,  171. 


Spei  er,  Bischof  Mathias  von  Ram- 
mingen 13. 

—  Bischof  Raban   von  Helm- 
stedt s.  Trier. 

Städte,  Einnuss  der,  55.  58.  102.  103. 

105.  120.  714.  215. 
Stege,  Erwin  von,  112.  113. 

—  Konrad  von,  105.  1 12. 190.  197. 

—  Weygand  von,  77. 
Stempel  91.  92. 

Stempelschneider  63.  77.  91.  99. 

137.  184. 
Steno,  Michael,  6. 

Stephan,  Münzmeister  in  Frankfurt, 

74.  87.  88.  90.  168. 
Stephan,  Pfalzgraf  zu  Simmern,  103. 

189.  192. 

Stephan  Scherff  87.  90.  91.  92.  93. 

101.  102.  104.  105.  171.  173. 
174.  176.  177.  181.  190—192. 
209. 

Stephan  von  Lutzenbronn  184. 
Strafen  für  Münzverbrechen  118. 

133.  134.  155.  167. 
Stralenberg,  Jakob,  94. 177.  179.  180. 
Strassburg  96.  119.  120. 
Su Uthusen,  Heiurich  von,  94.  210. 


Thiclgen,  Thielemann  von  der 
Winterbach,  22.  70.  73. 
83.  98.  181. 

Tiele,  Heinrich  von,  171. 

Tost,  Paulus  de,  141. 

Trier,  Krzbischöfe,  Kuno  von  Falken- 
stein (1362-1388),  20. 
Werner  v.  Falkenstein  ( 1388- 
1418),  21    23.  132.  213. 

—  Otto,  Graf  von  Ziegenhain 
(1418-1430),  23.  42.  45.  49. 
124.  158.  219. 

—  Haban  v.  Helmstädt  (1430— 
1439),  28.  34.  42.  45.  49.  124. 
Ulrich  v.  Manderscheid  (1430 
bis  1435),  42.  49. 

Jakob  v.  Sirk  (1439-1456), 
28.  34.  45. 

Trier'sche  Goldgulden  20— 22.  42. 
66.  213. 

Trübe n  2. 

Turnosen  126.  223. 

Turnos  =  2  Schilling  ss  »/"  Gold- 
gulden 90.  210. 

Troyes.  Mark  von,  172. 


Ueber griffe  des  mainzei  Erzbischofs 

67.  68.  76.  111. 

der  rheinischen  Kurfürsten, 

76.  111. 
Ulricus  de  Albeck,  127. 


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-    232  — 


Ulrich  Graf  von  Ht'lfenstein,  178. 
Ulrich  von  Fridingen  89.  94. 
Ulrich  von  Manderscheid,  Erzb. 

von  Trier,  42.  49. 
Utrecht,  Bischof  Friedrich,  Mrkgrf. 

v.Baden  (1496-151«),  1.  36. 

Valkenberg  85.  169. 
Venedig  6. 

Verbote  v.  Goldgulden  68. 

—  1420:  67. 

—  1421:  65.  146. 
1428:  67. 

—  1432:  100.  185.  186-188. 

—  1465:  111. 

Verkauf,  beabsichtigter  Verkauf  der 
frankfurter  Guldenmünze  94. 
96.  97.  183. 

Verpfändung  der  kaiscrl.  Münz- 
stätten 94.  98.  180.  181. 

Vierlinge,  lützelburger,  155. 

Vierpass,  eckiger  (1419),  14.  40. 

—  runder  (1399),  38. 

Voss  (der  ältere),  von  der  Winter- 
bach 58.65.67.  69.72.  138. 
143.  144. 

Voss  (der  jüngere),  von  der  Winter- 
bach 22.  36.  60.  65.  67.  68. 
70.  73.  77.  82.  98.  153.  157- 
159.  167.  182. 

Vultus,  St.,  6. 

Walter   Schwarzenberg  89.  91. 

104.  180.  191.  210. 
Wappen  auf  Münzen  12.  13. 
Wappenschild,  der,  29. 
Wardein  53.  61.  71.  72.  92.  99.  139. 

149.  161.  162.  184.  1*6.  188. 

210.  223. 

Ward  eine,  frankfurter,  s.  Dernbach, 
Gatz,  Peter  Guldenlewe,  Klaus 
Guldenlewe,  Georg  Ruwer. 

Wechsel  in  Frankfurt  53.  64.  75 
83.  91.  113.  119.  143. 

Weigand,  Landschreiber  162. 

Weinrebe,  Haus  zur,  93.  104.  190. 

Weinsberg,  Konrad  von,  16.  26.  43. 

70.  72.  75.  84.  87  ff.  93  ff. 
118. 144. 147  ff.  160.  177.  179. 
180.  IH8.  190.  198. 

—  Elisabeth,  Herzogin  v.  Sachs.- 
Lauenburg  110.  197.  198. 200. 


Wei  n  s  berg,  Philipp  d.ält.  110. 113. 115. 

11(5.  197.  198.  200.204.  2u7. 

—  der  jüngere  110.   111.  113. 
11«.  197.  198.  200.  202. 

W  e  i  n  s  b  c  r  g  will  die  Reichsraünzen  ab- 
geben 94—98.  183. 
Weiss,  Johann,  94.  177.  179. 
Weisspfeil  n  i  g  109.  13*4. 
Werner  1)  Illing  119. 
Werner,  Goldschmit,  119. 
Werner  von    Falkenstein,  Erzb. 

v.  Trier  21-23.  132.  213. 
Wesel,  s.  Oberwesel. 
Wetter  au  126.  127. 
Wettcrau,  Ludvogt  in  der,  54.  124. 
Weygand  von  Stege  77. 
Wild-  u.  Rhein  graten,  Wappen  14. 
Wilhelm,  Herzog  von  Baiern,  101, 
Wilhelm  IV., Herzog  v.  Jülich-Berg  35. 
Wilhelm  III.,    Herzog    von  Jüliih- 

Gelderu,  131. 
W  int  erb  ach,  Gerrit  v.  d.,  36.  73.  153. 

157. 

—  Thielgen  v.  d.,  22.  70.  73. 
83.  98.  181. 

—  Voss  d.  ältere,  v.  d.,  58.  65. 
67.  69.  72.  138.  143.  144. 

—  der  jüngere,  v.  d.,  22.  36. 
60.  65.  67.  68.  70.  73.  77.  82. 
98.  153.  157-159.  167.  182. 

Wisse,  Clais  von,  98.  182. 

—  Johann,  94.  177.  179. 
Wolf  Faugt  119. 

Wolf,  Heinrich,  77. 
Wolfgang,  St.,  8. 
Worms  126. 

Würzburg,  Gottfr., Bisch,  zu,  110.  196. 
Wyle,  Henne,  105.  190. 
Wynrebe.  Haus  zur,  93.  104.  190. 
Wysse,  Johann  W.  zu  Lcwensteyn, 
94.  177.  179. 


Yseng reber  s.  Isengreber. 


Zein  139. 

Ziege nhain,  Wappen  24. 

—       Otto,  Graf  von,  Erzbischof 
von  Trier  23.  42.  45.  49.  124. 
158  219. 
Zimpol  (St.  Pol).  84.  169. 
|  Zürich  130. 


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Die  beiden 

Frankfurter  Chroniken  des  Johannes  Latomus 

und  ihre  Quellen. 


Von 

Dr.  R.  Froning. 


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Die  nachfolgende  Abhandlung  ist  eine  Quellenuntersuchung 
über  die  zwei  Lokalchroniken  des  bedeutendsten  Frankfurter  Histo- 
rikers im  16.  Jahrhundert,  des  Johannes  Latomus.  Ihr  Haupt- 
zweck ist,  darzuthun,  dass  neben  den  von  J.  F.  Boehmer  ge- 
kannten und  erwähnten,1)  nach  seiner  Abschrift  von 
Alfons  Hnber  herausgegebenen  Annotationen  des  Bar- 
tholomäusstiftes aus  dem  14.  Jahrhundert8)  noch  andere 
annalistische  Versuche  aus  jenem  Zeitraum  zu  ver- 
zeichnen sind,  welche,  jetzt  verloren,  sich  aus  den 
beiden  genaunten  Arbeiten  des  Latomus  nachweisen 
lassen.8)  Dabei  soll  versucht  werden,  die  ursprüngliche  Form 
und  die  Entstehuugszeit  dieser  annalistischen  Versuche 
möglichst  genau  zu  bestimmen. 

Vorher  auf  die  sonstigen,  meist  erhalteuen  Quellen  des  Latomus 
einzugehen,  ist  uöthig,  weil  durch  deren  Vergleichung  mit  den  beiden 
Werken  des  Latomus  die  Art,  wie  er  seine  Vorlagen  behandelt  hat, 
am  besten  constatirt  werden  kann. 

Der  historischen  Forschung  ist  die  möglichst  erschöpfende  Zu- 
sammenstellung und  Besprechung  der  Quellen  für  ein  bestimmtes 
Werk  eines  Autors  wohl  stets  willkommen. 

Dass  die  Vollständigkeit  dieser  Arbeit  durch  eine  ausführliche 
Lebensbeschreibung  des  Latomus  nicht  bedingt  wird,  kann  wohl  als 
unbezweifelt  vorausgesetzt  werden.  Es  genügt  hier,  aus  dem  Material 


')  Vergl.  seinen  Cod.  dipl.  Moeno-Fr.  Vor.  S.  V. 

2)  Fontes  rerum  Germanicarum  IV,  394  u.  395  unter  dorn  Titel:  Annales 
Francofurtani  1306—1358. 

5)  Was  Huber  ebendaselbst  S.  XL1X  über  die  Quellen  des  Bartholomäusstjfts 
von  1338—1356  sagt,  ist  viel  zu  allgemein  gehalten  um  hier  berücksichtigt  werden 
zu  können. 


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-    236  — 


welches  für  eine  solche  geboten  ist,1)  mir  die  wichtigsten  Notizen  zu 
geben  und  die  Verhältnisse,  unter  welchen  unser  Autor  schrieb,  in 
grossen  Zügen  zu  zeichnen. 

Johannes  Niclas,  genannt  Steinmetz  (er  graecisirt  ge- 
wöhnlich deu  letzteren  Namen  nach  der  Sitte  seiner  Zeit  in  Lato- 
mus)  wurde  den  24.  Januar  1524  zu  Frankfurt  geboren.  Die  Eltern 
lebten  in  recht  guten  Vermögensverhältnissen,  und  gehörten  Glieder 
der  Familie  seit  mehreren  Generationen  schon  einer  der  beiden 
patriziseheo  Trinkstuben,  dem  Haus  Fraueusteiu,  als  Gesellschafter 
an.  Johannes  erhielt  seine  Ausbildung  bis  zum  13.  Lebensjahre  in 
der  Vaterstadt,  die  folgenden  zwei  Jahre  in  Cölu  und  Möns  (Bel- 
gien); ebensolange  in  Mainz,  wo  er  sich  besonders  der  Rhetorik  be- 
fleißigte; dann  bezog  er  auf  drei  Jahre  die  Universität  Freiburg  im 
Breisgau.  Iiier  widmete  er  sich  theologischen,  juristischen  und 
humanistischen  Studien  und  errang  schliesslich  die  Magister  würde. 
Gleich  nach  seiner  Heimkehr  im  Jahre  1513  erhielt  er  ein  Kano- 
nikat,  am  Bartholomäusstift  zu  Frankfurt,  das  damals  gerade  durch 
den  Verzieht  des  Johann  Eckard  auf  seine  Praebende  vakant  gewor- 
den war.2)  1551  wurde  er  zum  Kustos  und  10  Jahre  später  zum 
Dechanten  des  genannten  Stifts  erwählt.  Als  solcher  starb  er,  nach 
langem  Kränkeln,  uud  nachdem  ihm  von  Seiten  der  Stiftsmitglieder 
der  Lebensabend,  namentlich  durch  ungenügende  Anerkennung  seiner 
zahlreichen  Verdienste  um  das  Stift,  verbittert  worden  war,  am 
7.  August  1598.  Kurz  vor  seinem  Uiuscheiden  hatte  er  den  noch 
jetzt  bestehenden  katholischen  Almoscukasten  durch  testamentarische 
Einsetzung  gestiftet. 

Latomus  war  in  dir  zweiten  Hälfte  dos  16.  Jahrhunderts  der 
bedeutendste  Geistliche  zu  Frankfurt.  Er  vertrat  hier  häufig  den 
Erzbisehof  Daniel  von  Mainz  bei  Visitationen  von  Klöstern  und 
Stiftern,  sowie  bei  Schlichtung  von  Streitigkeiten  innerhalb  des 
Klerus.  ■  Er  soll,  wie  ein  Gleichzeitiger  erzählt,  seinem  Auftraggeber 
sogar  sehr  nahe  gestanden  haben;3)  jedenfalls  hat  er,  vou  demselben 


')  Eigene  Angaben  des  Latomus,  gelegentlich  in  seinen  Werken  gegeben. 
Ferner  die  1598  kurz  vor  seinem  Tode  verfasste  Biographie  mit  gutem  Bilde  in: 
Icones  vironim  illustrium  cum  vitis  eorum  descriptis  a  J.  J.  Boissardo  et  pub- 
licata  a  Tbeodoro  de  Bry  Lcodiensi.  pars  II.  Francofurdii  1598  pag.  90 — 95. 
Ausserdem  die  Akten  des  Bartholomiiusstifts. 

»)  Nach  der  Urk.  No.  638  des  Bartholomäusstifts,  die  Vita  hat  1545. 

»)  In  der  Vita  heisst  es:  ut  reverendissimo  et  illustrissimo prineipi  Moguntino 
admodum  charus  esset. 


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—    237  - 


veranlasst,  an  der  1570  in  Köln  gedruckten  Umarbeitung  des 
Mainzer  Breviers  mitgewirkt.1)  Er  war  zweimal  kaiserlicher  Com- 
missar,  1580  bei  der  Visitation  der  auf  der  Messe  zum  Verkauf  aus- 
gestellten Bücher2)  und  1587  in  dem  Claus  Bromm'schen  Process. 

Ganz  besonders  liess  sich  Latomus  die  materielle  Hebung  seines 
durch  die  Reformation  schwer  geschädigten  Stiftes  angelegen  seiu. 
Er  zeichnete  nach  den  vorhandenen  urkundlichen  Quellen  sämint- 
liche  Einkünfte  desselben  auf  und  führte  wieder  eine  geregelte  Ver- 
waltung des  Stiftsvermögeus  ein.  Seine  Handschrift  ist  bei  weitem 
am  häufigsten  in  den  Akten  des  Stifts  aus  jener  Zeit  anzutreffen;, 
die  älteren  Schriftstücke,  die  er  fleissig  studirte,  hat  er  grosseutheils 
mit  Ueberschriften  und  Verweisungen  auf  Verwandtes  versehen. 

Zur  Erholuug  von  den  zum  Theil  recht  undankbaren  Berufs- 
geschäften trieb  Latomus  humanistische  und  historische  Studien.  Er 
kannte  die  alten  Klassiker  genau,  wie  zahlreiche  aus  denselben 
stammende  Wendungen,  auch  deren  häufige  namentliche  Citirung  in 
seinen  Werken  beweisen,  und  hatte  eine  ebenso  umfassende  Kenutniss 
der  mittelalterlichen  Geschichtsquelleu.  Sogar  die  Nothweudigkeit 
der  Anwendung  der  Handschrifteukritik  auf  dieselben  war  ihm  nicht 
entgangen.  Fünf  historische  Arbeiten  von  ihm  sind  auf  uns  gekommen: 

1.  Antiquitates  quaedam  civitatis  et  potissimum  ecclcsiae  Franc- 
fordensis,  grösstenteils  im  Jahre  1562  verfasst.  Bisher  fast  ganz 
unbekannt  (im  Folgenden  kurzweg  Antiquitates  genannt). 

2.  Catalogus  authorum  qui  de  sanctis  breviarii  Moguntini  scri- 
bunt,  quantum  quidetn  obiter  indagare  poiuimus  cum  rarissimis  qui- 
busdatn  annotatiunculis  im  Breviarium  Moguntiuum,  Coloniae  1570, 
pag.  909 — 41  mit  einem  Brief  am  Schluss,  welcher  über  den  Zweck 
dieses  Verzeichnisses  aufklärt  und  unterschrieben  ist  »J.  L.  Fr.  pres- 
byter.«  Dieses  Verzeichniss  ist  bei  Joannis  L  166  citirt:  In  suis 
vero  ad  breviarium  notis  addit  haec  d.  Latomus. 

3.  Divorum  coliegii  sancti  Bartholomaei  apud  Francofordiam 
patronorum  et  fundatorum  stcmma  et  gcncalogia  a  Carolo  Uasbano 


')  Die  Vita  berichtet:  scripsit  enim  pukherrima  quaedam  opera  inter  quae 
precum  horariarum  Moguntinae  eccksiae  libeüus,  quem  Breviarium  Moguntinutn 
vocant,  ma:cime  celebris  habetur,  eundem  librum  deinde  in  compcndium  sive  diur- 
nak  eontraxit.  Kr  selbst  sagt  1506  in  einem  Schreiben  an  das  Stift,  dass  er  »mit 
ersehung  dese  breviarii  Moguntini*  betraut  gewesen.  (Bartholomiiusstifts-Urkundon 
u.  Akten  No.  206,  fol.  20).  Von  ihm  ausschliesslich  stammen  nur  die  sub  2  im 
Folgenden  angeführten  Nötigen  am  Schlüsse  des  Breviers. 

3)  Frankfurter  Archiv,  Neue  Folge  VII.  35. 


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—    238  — 


Brabantiae  principe  tisque  ad  PhUippum  Hispaniarum  regem  Calho- 
licum  per  annos  fere  900  a  Johanne  Latomo  ejusdem  aedis  decano 
(jratitudinis  et  humillimae  obseruantiae  ergo  adornata  et  conscripta 
anno  salutis  1575.  Dieses  Werk  ist  in  einem  Utf'eubach 'sehen  Manu- 
script  ohne  Nummer  (dem  Stadtarchiv  gehörig)  erhalten  und  um- 
fasst  in  demselben  1 1 1  Seiten.  Ueber  den  Zweck  und  die  Methode 
gibt  uns  Latomus  im  Texte  selbst  Aufklärung.  Er  hat  (so  heisst  es 
Pag.  43  der  Handschrift)  die  Arbeit  unternommen,  die  Gründer  des 
Bartholomäusstifts,  Ludwig  den  Deutscheu  und  Karl  den  Dicken, 
zu  verherrlichen,  zugleich  aber  auch  den  alten  Irrthum  auszurotten, 
dass  schon  Pipin  und  sein  Sohn  Karl  der  Grosse  das  Stift  gegründet. 

Den  Weg,  den  Latomus  in  dieser  Genealogie  eingeschlagen, 
zeigt  uns  der  Brief  au  den  Leser,  welcher  dem  Ganzen  nachgesetzt 
ist:  ....  phicuit  tarnen  potissimum  per  hos  Brabantiae  duecs  iticedere 
quod  iuelyto  hoc  regno  prineipum  in  omni  discordia  distracio  per  hos 
solos  duecs  (scilicet  Brabantiae)  Caroli  Magni  stemma  sit  conscr- 
vatum  etc.  Wer  die  Cohn'scheu  oder  auch  nur  die  Grote'schen 
Stammtafeln  zur  Hand  nimmt,  kann  sich  leicht  über  diese  Arbeit 
des  Latomus  orientiren,  ohne  sie  zu  kennen.  Denn  sie  enthält  ausser 
einigen  ausführlichen  Auseinandersetzungen  über  die  Verdienste  Lud- 
wigs des  Deutschen  und  Karls  des  Dicken  nicht  viel  mehr,  als  was 
aus  jenen  Stammtafeln  zu  ersehen  ist. 

4.  Catalogus  archiepiscoporum  Moguntincnsium.  1575  mit  Aus- 
nahme der  über  dieses  Jahr  hinausgehenden  wenigen  Notizen  ver- 
fasst.  Abgedruckt  bei  Mencken,  Scriptores  III,  407 — 563  (im  Fol- 
genden kurzweg  Catalogus  genannt). 

5.  Acta  aliquot  vetustiora  in  civitate  Francofurtensi  ab  actatc 
Bipini  parvi  Francorum  regis  usque  ad  tumuUum  rttsticum  id  est 
annum  Christi  1525,  iumultuarie  collecta  per  me  Joannem  Laiomum 
Francofurtcnsem,  decanum  saneti  Barthdlomaei  ibidem.  1583  verfasst. 
Gedruckt  bei  Florian,  Frankfurter  Chronik  (1GG4)  I,  220— G7  und 
Huber,  Fontes  IV,  399 — 429  (im  Folgenden  kurzweg  Acta  genauut). 

Meiner  oben  dargestellten  Aufgabe  gemäss  habe  ich  mich  fast 
ganz  auf  nähere  Betrachtung  der  Antiquitates  und  der  Acta  zu  be- 
schränken. Von  den  drei  übrigen  Werken  wird  nur  der  Catalogus 
gelegentlich  als  Beweismittel  in  die  Untersuchung  hineingezogen 
werden. 

Antiquitates  und  Acta  sind  beide  in  den  Originalhandschriften 
des  Verfassers  erhalten,  welche  beide  erst  ganz  kürzlich  aufgefunden 
wurden.  Die  Handschrift  der  Antiquitates,  welche  überhaupt  nur  in 


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-  239 


diesem  einen  Exemplar  vorhanden  sind,  steht  theils  im  Cod.  Bar- 
tholomaeus  Ser.  III,  3  (Fol.  61  —  69),  theils  im  Cod.  Bartholomaeus  II, 
14c.  (II.Theil,  Fol.  3—19),  beide  im  Stadtarchive  zn  Frankfurt  a.  M. 
Die  Originalhandschrift  der  Acta,  neuerdings  für  das  Stadtarchiv 
angekauft,  ist  noch  nicht  näher  bezeichnet. 

Ich  gehe  bei  der  Beschreibung  der  beiden  Handschriften  von 
den  Acta  aus,  nicht  weil  sie  ausführlicher  als  die  Antiquitates  sind, 
sondern  weil  sie  schon  im  Druck  vorliegen. 

Das  Autograph  der  Acta  (35  Blätter  in  Folio  mit  2  einge- 
hefteten Zetteln)  ist  im  Jahre  1583  niedergeschrieben.  Häufig, 
n  amen  (lieh  zwischen  den  Notizen  aus  dem  15.  and  16.  Jahrhundert, 
hat  der  Verfasser  Bäume  für  Nachträge  gelassen,  die  er  aber  nur 
sehr  selten  ausgefüllt.  Zweimal  hat  der  Platz  nicht  ausgereicht: 
für  die  Notiz  zum  Jahre  1314,  die  theilweise  auf  einen  beigelegten 
Zettel  geschrieben  ist  uud  für  die  Descriptio  belli  Bavarici,  die  auf 
zwei  später  eingehefteten  Blättern  steht.  Ausser  diesen  beiden 
Zusätzen  ist  nachträglich  nichts  von  Belang  durch  Latomus  Hand 
eingefügt  worden.  Bei  dem  Jahre  1349  liudet  sich  ein  Zettel  ein- 
gelegt, der  die  Verse  des  Güuther'scheu  Grabmales1)  im  Concept  und 
unvollständig  enthält.  Demnach  hat  unser  Autor  die  Inschrift  selbst 
zu  entziffern  versucht. 

Die  wichtigsten  Abweichungen  des  Autographon  vom  Boehmer'- 
schen  Texte  mögen  bis  zur  bevorstehenden  Heransgabe  desselben  eine 
Grundlage  zur  Beurtheilung  darbieten: 

S.  399  letzte  Zeile  Graecissans.  S.  400  Z.  2  aliquanto;  Z.  14 
ut  antiqua  fossa  indicat;  18  quidem;  19  ut  quae.  401,  9  crescente; 
24  popuhs;  26  alio.  402,  1  beneficio,  3  von  unten :  scriptores  praesertim 
Aventinus.  403  ist  nach  der  Notiz  zum  Jahre  753  einzuschalten: 
Anno  774  Saxones  pulst  sunt  a  Curolo  magno  ex  Saxenhausm  tU 
supra  quoque  attigimus ;  Z.  18  verum;  21  debebant;  11  v.  u.  ist  id 
est  curia  imperiales  zu  tilgen.  7  v.  u.  cum  exercitu.  404,  4  rex  et 
dominus.    406,  3  Hencnsibus;  4  v.  u.  comes  Lutzemburgensis.  407, 

3  intereepit  et  avertit;  2  v.  u.  primae.  410,  7  si  non  est  porta 
sanetae  Catharinae  zu  tilgen;  17  dissensionem.  411,  16  in  crastitw. 
412,  13  v.  u.  Exaudiat!  Domine  in  virtute!  Dens  Judicium  tuum 
regi  da!;    1  v.  n.  laudamus  imponendo.    413,  25  Fridanco.  414, 

4  Fridancus.  115,  4  v.  u.  literis.  416,  25  propter  adhaesionem. 
417,   30  emunitatem;    1  v.  u.  coronata.    418,  6  loco  huic;   6  v.  n. 


')  Hui. er  115. 


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-    240  - 


quac  huc  non  est  locus  referre.  419,  2  Bockenheim;  9/10  palaiini; 
18  praeferunt;  22  dux  Fridericus  Brunsvicetisis.  420,  6  Theo- 
doricus.  421,  10  Materni.  422,  11  v.  u.  capi  in  jüateis  per;  423, 
3  v.  u.  quid  conti  gerit.  425,  11  Otzberg;  14  quiequam;  7  v.  u. 
cogeretur.  428,  14  domum  zum  Laderheim;  2C  consecratum.  429, 
#  periit  etiim  frigore;  25  aetatem  hic. 

Die  Acta  stimmen  mit  den  21  Jahre  älteren  Antiquitates  nur 
theilweise  übereiu.  Diese,  1562  geschrieben  und  später  um  einige 
wenige  Notizen  vermehrt,  deren  letzte  ein  Ereigniss  des  Jahres  1579 
berührt,  stehen  bis  1558  incl.imCod.  Bartholom.  III,  31)  Fol.  61—69; 
der  Rest  ist,  wie  der  Verfasser  selbst  bemerkt,  wegen  Raummangels 
in  diesem  Codex,  in  den  Liber  clausus  uiger  (Bartholom.  II,  14  c8, 
Th.  II,  Fol.  3—19),  eingetragen.  Die  Antiquitates  zerfallen  in  zwei 
Theile.  Der  erste,  von  793—1356  reichend,  stimmt  in  den  meisten 
Sachen  mit  den  Acta  mehr  oder  minder  überein;  er  ist,  soweit  es 
für  das  Ver&tändniss  nöthig  erscheint,  als  Beilage  IV  dieser  Abhand- 
lung beigegeben.  Der  zweite,  von  1499  bis  1579  reichend,  umfasst 
grösstentheils  eigene  Erlebnisse  des  Verfassers,  kann  also  für  unsere 
Untersuchung  nur  insofern  in  Betracht  kommen,  als  er  uns  über  die 
politischen  Anschauungen  des  Verfassers  manchen  Aufschluss  gibt; 
von  grosser  Ausführlichkeit  sind  die  Berichte  über  die  Wahl 
Ferdinand  II.  und  über  die  Wahl  und  Kröuung  Maximilian  II. 

Es  drängt  sich  uns  zunächst  die  Frage  auf :  Wie  kommt  es, 
dass  Latomus  die  Acta  mit  dem  Beginn  der  reformatorischen  Be- 
strebungen in  Frankfurt  abbricht,  während  er  in  den  Antiquitates 
viele  seiner  eigenen  Erlebnisse  erzählt? 

Die  Autwort  muss,  wie  gezeigt  werden  soll,  lauten:  Beide  Werke 
waren  für  verschiedene  Leserkreise  bestimmt. 

Von  den  beiden  Codices,  in  denen  sich  die  Antiquitates  finden, 
hat  der  eine,  Barthol.  III,  3  (in  welchem  die  Antiqu.  bis  1558  auf- 
gezeichnet sind)  als  ersten  wichtigen  Bestandtheil  eine  Abschrift  der 
Statuten  des  Stifte,  wie  sie  1411  aufgestellt  wurden.3)  Sie  ist  nicht 
viel  jünger  als  das  Original.  Zahlreiche  Anmerkungen  zu  ihr  von 
Händen  des  15.  und  16.  Jahrhunderts  (auch  von  der  des  Latomus) 
sowie  der  Umstand,  dass  in  Bartholomäusstiftsbüchern  gewöhnlich 


')  Dem  Stadtarchiv  gehörig. 
")  Ebendaselbst 

»)  Das  Original,  38  Bl.  Pergament,  ist  Barthol.  Ser.  III,  4  b  de»  Frankfurter 
Stadtarchivs. 


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nicht  das  Original,  sondern  raeist  diese  Abschrift  citirt  wird,  weisen 
darauf  hin,  dass  wir  in  ihr  das  Handexemplar  der  Stiftsraitglieder 
vor  uns  haben. 

Der  Cod.  Barthol.  II,  14  c  (in  welchem  sich  der  Rest  der  Antiqu. 
befindet),  von  Latomus,  »liber  clausus  nigerc  genannt,  enthält 
meistens  Sitzuugsprotokolle  des  Stifts  von  1476  bis  ins  16.  Jahr- 
hundert hinein. 

Klar  ist  wohl,  dass  beide  Codices  nur  den  Stiftsmitgliedern  zu- 
gänglich waren.  Mithin  konnten  die  Antiquitates,  wenn  sie  nicht 
abschriftlich  verbreitet  wurden,  nur  von  Stiftsmitgliedern  gelesen 
werden.  Eine  abschriftliche  Verbreitung  aber  hat  der  Verfasser  da- 
durch erschwert,  dass  er  auf  andere  Stellen  der  Codices  verweist. 
Sie  ist  denn  auch  wirklich  unterblieben,  denn  die  Antiqu.  sind  nur 
im  Autograph  vorhanden  und  waren  bis  vor  Kurzem  so  gut  wie 
unbekannt. 

Anders  verhält  es  sich  mit  den  Acta.  Sie  waren  von  vornherein 
für  weitere  Kreise  bestimmt.  Eben  deshalb  hat  unser  Autor  sie  mit 
dem  Jahre  1524  geschlossen.  Die  Klugheit  gebot  ihm,  hier  abzu- 
brechen. 

Die  Reformation  fand  in  Frankfurt  raschen  Eingang.  Es  be- 
kannten sich  zur  Zeit  des  Aufstands  von  1525  bei  weitem  die  meisten 
Bürger  und  die  Mehrzahl  der  Rathsmitglieder  zu  ihr.  Diese  suchten, 
wie  natürlich,  möglichst  viel  von  dem  Besitze  der  Kirchen  und 
Klöster  in  städtischen  Besitz  zu  bringen.  Dass  sie  es  besonders  auf 
die  Bartholomäuskirche,  als  die  erste  der  Stadt,  abgesehen  hatten, 
ist  ebenfalls  natürlich.  1525  wurde  dieselbe  theil weise,  1533  ganz 
den  Protestanten  überwiesen,  und  erst  15  Jahre  später  auf  wieder- 
holten Befehl  sowie  auf  die  schliesslich*-  Drohung  des  Kaisers  hin, 
der  Stadt  die  beiden  Messen  zu  entziehen,  den  Katholiken  zurück- 
gegeben. Diese  hatten  aber  trotz  des  kaiserlichen  Schutzes  auch 
fernerhin  als  der  schwächere  Theil,  ganz  dem  Geiste  der  Zeit  gemäss, 
viele  Ungerechtigkeiten  zu  erdulden.  Ihre  Stellung  (dabei  habe  ich 
vor  allem  diejenige  des  Klerus  im  Auge)  charakterisiren  folgende 
zwei  Fälle  vortrefflich,  wenngleich  sie  der  Zeit  nach  ziemlich  weit 
auseinander  liegen. 

Der  Prediger  Theobaldus  (vom  Bartholomäusstifte  angestellt) 
hatte  auf  der  Kanzel  geäussert,  »alle  diejenigen,  so  zu  den  Barfässer  h 
(in  den  protestantischen  Gottesdienst  in  der  Barfüsserkirche)  gingen, 
seien  Böswichter,  Diebe  und  Schämen*.  Der  Rath  verlangte  deshalb 
vom  Stift,  dasselbe  solle,  da  er  solches  Benehmen  nicht  weiter  dulden 


—    242  - 

könne,  den  Prediger  »anderswo  versehen*.  Das  Stift  gab  nach  und 
bat  den  Erzbischof,  den  Pfarrer  zu  versetzen.1) 

Als  hingegen  evangelische  Praedikanten,  ebenfalls  von  der  Kanzel 
herab,  über  zwei  vom  Stift  mit  Bewilligung  des  Mainzer  Erzbischofs 
angestellte  geistliche  Lehrer  weidlich  schimpften,  und  sich  das  Kapitel 
hierüber  beim  Rathe  beschwerte,  erhielt  es  einfach  keine  Antwort. 
Die  Praedikanten  durften  sogar  ungestört  weiter  schmähen.1) 

Wie  haben  sich  Ansehen  und  Macht  des  Klerus  vermindert  seit 
des  Stadtpfarrers  Konrad  Hensel  (starb  1505)  Zeit,  der  noch  14P8 
vor  versammelter  Gemeinde  zwei  Schöffen  gröblichst  beleidigen  und 
dem  Verlangen  des  Raths  zu  widerrufen,  einfache  Nichtbeachtung 
entgegensetzen  konnte! 

Latomus  nennt  in  den  Antiquitates  Luther  ein  singulare  dialtoli 
maneipium;  dessen  Anhänger  sind  ihm  selbstredend  dasselbe.  Auch 
dem  Frankfurter  Rath  hat  er  hier  allerhand  nicht  gerade  Schmeichel- 
haftes nachzusagen.  In  den  Antiquitates  konnte  er  das,  da  er 
sicher  wusste,  dass  diese  nur  Gesinnungsgenossen  lesen  würden. 
Hätte  er  aber  Aehnliches  der  Oeffeutlichkeit  kundgegeben,  so  würde 
die  Antwort  darauf  von  Seiten  des  Raths  und  der  andersgläubigen 
Bürger  jedenfalls  nicht  ausgeblieben  sein.  Da  er  nun  die  Acta  für 
weitere  Kreise  bestimmt  hatte,  so  führte  er  sie  nur  bis  zu  dem  Zeit- 
punkt, von  welchem  ab  er  unbedingt  den  Rath  bei  weitem  öfter 
hätte  nennen  und  schärfer  kritisiren  müssen,  als  er  dies  bisher  ge- 
than.  Vorher  nämlich  (also  in  den  Acta  überhaupt)  erwähnt  er  den- 
selben (im  ganzen  sowohl  als  einzelne  seiner  Mitglieder)  nur  ganz 
beiläufig  3),  versetzt  ihm  auch  gelegentlich  einen  versteckten  Seiteu- 
hieb.*) 

Latomus  bot  seinen  Lesern  in  den  Acta  etwas  durchaus  Neues. 
Ein  Charakteristikum  der  vor  ihm  in  Frankfurt  entstandenen  Chroniken, 
sofern  sie  sich  nicht  auf  Erlebnisse  der  Verfasser  beschränken5),  ist, 


')  Acten  und  Urk.  des  Barthol.-Stifts  zu  1551  Nr.  3851. 
«)  Ebendas.  zu  1567  Nr.  5269. 

■)  Zu  den  Jahren:  1342,  1351,  1354,  1407,  1415,  147:i,  1498,  1509,  1517. 
*)  Zum  Jahre  1351. 

&)  Mir  sind  ausser  Aufzeichnungen  aus  dem  Bartholominsstift,  über  welche 
weiter  unten  gehandelt  werden  wird,  folgende  bekannt  : 
Vom  Patrizier  Bernhard  Horbach  (starb  1482): 
a)  eine  Familienchronik,  Stirps  Horbach  bezeichnet.   Sie  ist  heraus- 
gegeben von  E.  G.  Steitz,  im  Frankfurter  Archiv.    Neue  Folge  L 
404-37; 


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—    243  - 


dass  ihre  Nachrichten  nicht  über  das  Jahr  1306  in  die  Vorzeit  zu- 
rückgehen. Unser  Autor  dagegen  verfolgt  die  Geschichte  seiner 
Vaterstadt  big  zu  deren  Gründung.  Er  beweist  zum  ersten  Mal  aus 
alten  Historikern  und  Urkunden,  was  seineu  Lesern  wohl  von  Alters 
her  bekannt  sein  mochte,  wofür  sie  aber  keine  Beweise  beibringen 
konnten,  nämlich  dass  Frankfurt  ein  uralter  Ort  sei  und  schon  früh 
Lieblingsaufenthalt  der  deutschen  Könige  gewesen;  dass  die  Bartho- 
lomäusstiftskirche mit  Recht  für  das  älteste  Gotteshaus  der  Stadt 
gehalten  werde,  und  sich  schon  zur  Zeit  der  Karolinger  ausgedehnter 
Privilegien  erfreut  habe. 

Sind,  wie  Huber  richtig  bemerkt1),  die  Acta  für  uns  nur  theil- 
weise  von  grösserem  Werthe,  für  Latomus  Zeitgenossen  hatten  sie 
solchen  in  ihrem  ganzen  Umfange.  Es  konnte  ihnen  deshalb  an 
rascher  Verbreitung  nicht  fehlen.  Schon  158G  wurden  sie  von  Nikolaus 
Frosch  auf  die  Vorsatzblätter  eines  im  Stadtarchiv  zu  Frankfurt  a.M. 
aufbewahrten,  Rathsverzeichnisse  enthaltenden  Buches  (Ugb.  C.  25,  2) 
ausgeschrieben.  Wunder  nimmt  uns  auch  nicht,  dass  sich  die  Ge- 
bildeten unter  den  Protestanten  ihrer  bald  bemächtigten,  wozu  die 
Verwandtschaft  des  Verfassers  mit  Rathsmitgliedern  als  Brücke  ge- 
dient haben  mag.1)  Es  entstand  eine  Ueberarbeitung  von  der  Hand 
eines  Protestanten.3)  In  derselben  fehlen  die  Nachrichten,  in  welchen 
Latomus  seinen  Namen  angibt.4)     Von  den  drei,  die  Anhänger  der 

1»)  eine  jetzt  verlorene,  in  Auszügen  Zum  Jungend,  Lersner's  und  v.  Fichand's 
Liber  geBtorum  genannt.  Sie  hat  nicht  blos  Familiennachrichten 
enthalten. 

Die  Chronik  des  Johann  Heyse  (um  1501  entstanden).  Sie  beginnt  mit 
dem  Jahre  1306.  Eine  Abschrift  von  ihr  findet  sich  im  Manuscr.  Glauburg  55 
der  Frankfurter  Stadtbibliothek. 

Die  Chronik  des  Dominikaners  Petrus  Herp  (um  1509  verfasst).  Sie  be- 
ginnt, wenn  wir  von  einer  fabelhaften  Notiz  über  den  Ursprung  Frankfurts, 
welche  vorangesetzt  ist,  absehen,  ebenfalls  mit  1306.  Gedruckt  ist  sie  bei 
Senckenberg,  Selecta  juris  II,  1—80. 

Die  Comens'schen  Aufzeichnungen.  Siehe  über  sie  Näheres  unter  F  und  G 
der  »Quellen«. 

»)  Fontes  IV,  XLK. 

*)  Sein  Bruder  Caspar  sass  seit  1566  im  Rath;  sein  Schwager  Hermann 
Reckmann  seit  1577.   Beide  waren  Frauensteiner. 

*)  In  S  älteren  Hs.  erhalten,  der  von  Boehmer  (nach  Huber  a.  a.  O.  XL) 
als  Schlosser'sche  Hs.  bezeichneten  der  Stadtbibliothek,  einer  im  Chronikon  11 
des  Stadtarchivs;  einer  dritten  im  Manuscript  Glauburg  60  der  Stadtbibliothek. 

*)  In  der  Ueberschrift  und  in  der  Notiz  zu  1524.  Ohne  diese  Beiden  war 
die  Bemerkung  zum  Jahre  1487  über  die  Restituirung  des  Scheits-Chörle  (per  me 
reformatum  a.  1578)  unverständlich. 


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neuen  Lehre  als  Ketzer  bezeichnenden  Notizen1)  finden  sich  zwei 
wörtlich  wieder"),  die  dritte,  allerdings  die  schärfste8),  ist  in  das 
Gegentheil  verwandelt.  Ausgeschieden  sind  ferner  die  Notizen  zn 
den  Jahren:  822,  980,  1273,  1287,  1308,  1320,  die  erste  zu  1341; 
zu  1349  die  Belehnung  des  Pfalzgrafen,  die  Krönung  Karls  zu  Aachen, 
die  Auseinandersetzung  über  die  Judenverfolgung;  ferner  alles  zu 
1353  gehörige;  die  erste  Notiz  zu  1355;  1482;  1495  von  Relatiotiem 
an;  1498;  1499;  zu  1519  die  Wahl  Karls  V.;  1524.  Unter  diesen 
Auslassungen  befindet  sich  sonderbarer  Weise  alles  die  Juden  Be- 
treffende, was  ich  nicht  zu  erklären  vermag;  soviel  mir  bekannt  ist, 
verbesserte  die  Reformation  die  Lage  der  .luden  keineswegs. 

Dieser  Ueberarbeitung  sind  ferner  einige  deutsche  Zusätze  eigeu- 
thümlich,  welche  sich  in  der  ältesten  Handschrift,  der  Schlosser'schen, 
am  Schlüsse  des  Ganzen  unter  dem  Titel  Supcrius  dcsiderata,  in 
den  übrigen  beiden,  soweit  sie  (die  Zusätze)  nicht  über  1519  hinaus- 
gehen, in  den  Text  selbst  eingereiht  finden.  Florian  hat  die  einge- 
reihten sämmtlich  abgedruckt.  Von  den  nicht  eingeschobenen4)  ist 
die  letzte,  überschrieben  Wie  ungevchr  vor  200  jähren  die  dUen  Jierrv 
des  rats  der  statt  Francfurt  einen  Römischen  heiser  empfangen  haben 
insofern  wichtig,  als  sie  (nebst  anderem)  beweist,  dass  die  über- 
arbeitende Hand  die  eines  dem  Rathe  sehr  nahe  stehenden  Mannes 
gewesen  ist.  Der  Verfasser  hat  offenbar  in  diesem  Abschnitt  ein 
Seitenstück  zu  dem  Ordo  quo  Guutherus  rex  ctc.h)  liefern  wollen.  So 
wenig  in  letzterem,  den  Intentionen  des  Latomus  entsprechend,  des 
Raths  gedacht  wird,  ebenso  wenig  in  dem  Wie  ungevehr  etc.  des 
Klerus.    Eine  Absicht  ist  schwerlich  zu  verkennen. 

Ausserdem  sind  mehrere  auf  den  Rath  bezügliche  Stellen  ver- 

■)  Zu  den  Jahren  1342,  1351,  1505. 
*)  Zu  den  Jahren  1851  und  1505. 
»)  Zum  Jahre  1342. 

4)  Anno  1546  nam  der  graf  ton  Jieyren  die  statt  Francfurt  ein. 

Anno  154.1  ist  der  springende  bron  in  die  statt  Francfurt  begleitet  worden, 
hernach  anno  1594  mit  neteen  ausgehawenem  stock  und  springrören  gezicret, 
darauf  Samson  sietzt  und  dem  lowen  das  maul  aufreist.  Weil  er  aber  zu  subtil 
und  Winterszeit  kein  wasser  mächt  dardurch  laufen,  ward  es  widerumb  abgehoben 
und  fein  zierlich  werk  von  holtz  darauf  gesetzt. 

Wie  ungtvehr  vor  200  jähren  die  alten  herrn  des  rat.»  der  statt  Francfurt 
einen  Hämischen  keiser  empfangen  haben. 

An  der  porten  sollen  sein  als  etc.  (fast  wörtlich  bei  Lergner  I,  9tf  und  von 
diesem  —  nach  welcher  Quelle  ist  unbekannt  —  jedenfalls  unrichtig  auf  König 
Sigismund'«  Einzug  im  Jahre  1411  bezogen). 

■)  Hnber  a.  a.  O.  412. 


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ändert:  zu  1851  der  Satz:  Male!  videant  ergo  f ratreif  quid  agant, 
amsuhdns  habet  in  potestate  eos  cxpeUere  omnino  in :  ita  ut  consulatus 
habeat  poiestatem  eos  exiliere  omnino;  zu  1407  clerus  et  senatus  in 
senatus  et  clerus;  zu  1415  sind  die  Namen  der  Vertreter  des  Raths 
denen  der  Stiftsmitglieder  voraugesetzt. 

Wir  können  diese  Umarbeitung  demnach  wohl  richtig  »die  raths- 
freuudliche  Redaktion  der  Acta«  nennen. 

Eine  arge  Verunstaltung  dieser  rathsfreundlichen  Redaktion  ist 
die  Floriau'sche  Ausgabe  der  Acta  in  der  Frankfurter  Chronica, 
I,  220 — 67.  Der  Ausgabe  des  Gebhard  Florian  (Pseudonym  des  Ver- 
legers Georg  Fickwirth)  liegt  eine  der  Schlosser'schen  sehr  nahe  ver- 
wandte Handschrift  zu  Gruude.  Jedoch  hat  der  Herausgeber  Vieles 
ausgelassen  (so  auch  die  Descriptio  belli  Bavarici  1504),  das  Aufge- 
nommene vielfach  willkürlich  veräudert,  in  der  Absicht  zu  verbessern, 
in  Wirklichkeit  aber  fast  durchweg  verschlechternd.  Wie  weit  diese 
seine  Ausgabe  die  Historiker  irre  zu  fuhren  im  Staude  gewesen  ist, 
beweist  u.  a.  der  Umstand,  dass  noch  J.  G.  Battonn '),  der  die  Acta 
auch  nur  in  dieser  Fassung  kannte,  auf  die  Stelle  zum  Jahre  1342: 
Cum  jam  Lutherus  dei  gratia  haec  corrigeret  atque  emetidaret  gestützt 
behauptet  hat,  nicht  der  Dechaut  Johannes  Latomus  sei  der  Ver- 
fasser der  Acta,  sondern  dessen  Oheim  Petrus  Latomus,  der  vor  ihm 
Dechant  war,  aber  1535  die  Religion  änderte,  die  Dechanei  resig- 
uirte  und  heirathete. *)  Fichard  hat  dieser  Ansicht  nicht  wider- 
sprochen.3) Für  dieselbe  konnte  allerdings  auch  noch  geltend  ge- 
macht werden,  dass  die  Chronik  mit  1519  schliesst.  Battonn  hat 
aber  zwei  Stellen  dieser  Ausgabe  (zu  1351  —  Florian  256  —  in 
welcher  die  Anhänger  der  Reformation  als  haeresin  amplectentes  be- 
zeichnet werden  und  zu  1020  —  Flor.  233  —  in  der  Georg  Heil- 
mann —  gestorben  1503  —  ante  annos  ferme  centutn  meus  in  prae- 
benda  antecessor  —  Petrus  Latomus  starb  1541  —  genannt  wird) 
übersehen,  die  ihm  ernstliche  Bedenken  gegen  diese  seiue  Ansicht 
hätten  erregen  müssen. 

Eine  Mischung  der  ursprünglichen  Fassung  der  Acta  (doch  wohl 
erst  einer  Abschrift  derselben)  mit  der  rathsfreundlicheu  Redaktion 
ist  Hs.  1  des  Msc.  Glauburg  60  der  Frankfurter  Stadtbibliothek  (G  1). 
Sie  ist  hier  zu  erwähnen,  weil  sie  für  die  Datirung  einer  Ueber- 

')  Oertliche  Beschreibung  der  Stadt  Frankfurt  I,  216. 
*)  Er  starb  1541. 

J)  Fichard  hat  bekanntlich  das  Battonn'sche  Werk  vielfach  mit  Zusätzen 
versehen. 


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arbeitung  der  (später  in  die  Untersuch  i mir  hineinzuziehenden)  Comens'- 
schen  Chronik  wichtiges  Material  liefert.  Diese  Handschrift  bringt 
alle  Nachrichten  der  ältesten  Redaktion,  benutzt  daneben  aber  auch 
die  rathsfreundliche  für  einzelne  Lesarten  und  entlehnt  aus  ihr  die 
nicht  über  1524  hinausgehenden  deutschen  Zusätze,  ja  vermehrt  sie 
um  zwei.  Ferner  sind  ihr  mehrere  Lesarten  eigenthüiulich,  die  sich 
in  keiner  andern  älteren  Handschrift  nebeneinander  vorfinden.1) 

Huber8)  nennt  drei  Handschriften  der  ältesten  Redaktion.  Die 
eine  davon,  Uffenbach  18  der  Stadtbibliothek,  enthält  die  Acta  gar 
nicht.3)  Die  von  Boehmer  abgeschriebene  (nach  dieser  Abschrift 
von  Huber  abgedruckte)  hat  sehr  viele  Aehnlichkeit  mit  Nr.  2  in 
dem  schon  genannten  Mscr.  Glauburg  60  der  Stadtbibliothek  (G  2). 
Von  dieser  stammen  eine  Handschrift  in  eiuem  mit  Glauburg  varia 
bezeichneten  Fascikel  (A)  des  genauuten  Instituts,  sowie  diejenige 
in  Chronicon  1  des  Stadtarchivs  (B)  ab.4)    lu  letzterer  vermuthe 

')  Dieselben  werden  noch  erwähnt  werden. 
')  A.  a.  0.  S.  XLIX. 

*)  Der  Herausgeber  hat  sich  durch  die  Bezeichnung  des  Katalogs  der  in 
der  Frankfurter  Stadtbibliothek  aufbewahrten  Uffenbach'schen  Manuscripte  vou 
E.  Kelchner,  im  Frankfurter  Archiv,  Neue  Folge  I,  339,  woselbst  dieser  Band,  der 
Aufschrift  seines  Rückens  gemäss,  als  Johannis  Latomi  Chronicon  Francofurtenae 
et  Moguntinense  bezeichnet  wird,  irre  machen  lassen.  Diese  Aufschrift  ist  falsch. 
Das  Manuscript  enthält  gar  nichts  von  Latomus  Verfasstcs,  sondern  2  Abschriften 
(Faust'scher  Collectaneen  und  der  Comens'schen  Chronik)  aus  dem  Chronicon  11 
des  Stadtarchivs,  welches  neben  Anderem  auch  die  Acta  und  den  Catalogus  des 
Latomus  enthält.  Auf  dieses  Sammelbandes  Rücken  steht:  Johannis  Latomi 
Chronicon  Francofurtense  et  Moguntinense,  eine  Ungenauigkeit,  die  wohl  daraus 
entstanden  ist,  dass  nur  die  beiden  Werke  des  Latomus  in  dem  Codex  eine  Heber- 
schrift  haben.  Wie  der  Uffeubach'sche  Schreiber  zu  seinem  Irrthum  gekommen, 
ist  somit  leicht  erklärlich. 

*)  Die  allen  dreien  gemeinsamen  vielen  Schriftfehler  beweisen  weniger  als 
folgende  Stelle:  G  2  hat  pag.  17  zum  Jahre  1349  (Tlubcr  418):  6"  calendas 

junü  tu  meridie  rex  GunOierus  est  delatus.   Alinea:  Quarto  die  junii 

jtts8u  regü  Caroli  omnia  praedia  oppidi  etc.  Das  Wort  praedia  ist  am  Ende  der 
Zeile  über  ein  ausgestrichenes  oppida  gesetzt  und  zwar  so,  dass  es  genau  in  der 
Verlängerung  der  vorhergehenden  Zeile  steht,  durch  ein  Spatium  von  dehxtm 
getrennt.  Bei  A  und  B  lautet  die  Stelle:  ....  delatus.  Praedia  quarto  die 
junii  jussu  regis  Caroli  omnia  oppidi  etc.,  ein  leicht  verzeihlicher  Irrthum,  da 
der  Satz  zwar  eine  verschrobene  Konstruktion  erhält,  aber  nicht  sinnlos  wird. 
—  Hier  sei  noch  bemerkt,  dass  in  A  Fol.  7  und  12,  welche  nach  der  Beschaffen- 
heit der  Hs.  zu  urtheilen,  verloren  gegangen  waren,  aus  einer  Hs.  der  raths- 
freundlichen Redaktion  ergänzt  wurden,  wodurch  die  Judenverfolgung  vom  Jahre 
1349  und  Anderes  eingebüsst,  diejenigen  deutschen  Zusätze  aber,  welche  raths- 
freundliche Handschriften  nicht  in  den  Text  einschoben,  zugekommen  sind. 


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ich  wegen  der  I^esart  congcretur  zu  1504,  welche  in  der  Ausgabe 
(S.  425,  Aunierk.  2)  als  der  Handschrift  des  Stadtarchivs  eigentüm- 
lich angegeben  ist,  die  dritte  der  von  Huber  augeführten. 

Von  den  Handschriften  der  rathsfreuudlichen  Redaktion  stammen 
die  Schlosser'sche  und  die  des  Chronicon  11  im  Stadtarchiv  höchst 
wahrscheinlich  von  derselbeu  Vorlage  ab1);  von  der  letztereu  der  beiden 
diejenige  des  Mauuscr.  Glanburg  55  (1637  geschrieben). 

Alle  übrigen  (späteren)  mir  bekannten  Handschrifteu  (im  Be- 
sitze des  Frankfurter  Stadtarchivs)  sind  absolut  werthlos. 


Quelles. 

Die  nachfolgenden  Untersuchungen  liefern  durchweg  Beweise 
dafür,  dass  Latomus  seine  Quellen  sehr  nachlässig  benutzt  hat.  Er 
scheint  das.  was  die  Acta  anlangt,  auch  selbst  gefühlt  zu  haben. 
Das  tumultuarie  collecta  der  Ueberschrift  klingt  wie  eine  Entschul- 
digung ;  wo  er  die  Quellen  nicht  gerade  zur  Hand  hatte,  verliess  er 
sich  auf  sein  Gedächtuiss,  welches  ihn  aber  nur  zu  oft  trog.  So  er- 
scheint uns  erklärlich,  wie  er  dreimal  als  Belege  für  seine  Angaben 
Quellen  citiren  konnte,  welche  nichts  von  dem  enthalten,  wofür  er 
sich  auf  sie  stützt. 

In  den  Antiquitates  nennt  er  zum  Jahre  793  als  Quelle  auch 
Marianus  Scotus.  Dieser  weiss  aber  nichts  von  dem  bei  Latomus 
berichteten  Ereigniss. 

In  den  Acta  beruft  er  sich  zum  Jahre  794  auf  tomi  concüiorum ; 
meines  Wissens  existirte  1583  noch  keine  andere  gedruckte  Concilien- 
sammlung,  welche  so  citirt  werden  konnte  als  Crabbe,  concüiorum  ottmium 
tomi  III.  Coloniae  Agrippinae  1551  (von  der  sich  auch  ein  Exemplar 
in  der  Bibliothek  des  Bartholomäusstifts  befand),  in  welcher  ich  aber 
keine  Fragmenta  des  Frankfurter  Concils  von  794  habe  auffinden 
können. 

Die  Acta  berichten  zu  1422:  Anno  1422  facta  est  hic  generalis 
reformatio  a  Sigismumlo  imperatore  et  siatibus,  quae  extat  ajntd  recessus 

')  Die  Schlosser'sche  ist  die  ältere;  sie  hat  manche  Lücken,  welche  die 
andere  nicht  ohne  weiteres  hätte  richtig  ergänzen  können.  Beide  weichen  manch- 
mal von  einander  ah;  doch  liegen  da  wohl  meistens  Schreibfehler  zu  Grunde. 
Ein  arger  Schreibfehler  dtbertre  intromitti  (Vergl.  Huber  412),  ist  beiden  ge- 
meinsam, ein  Umstand,  der  sehr  für  meine  Annahme  spricht. 


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248  - 


imperii.  Ursprünglich  stand  in  der  Öriginalhandsehrift  Friderico 
statt  Sigismund*).  Von  einer  vou  Frankfurt  ausgegangenen  reformatio 
Sigistnundi  i.  J.  1422  ist  uns  nichts  überliefert1).  Es  ist  mehr  als 
wahrscheinlich,  dass  Latoraus  die  Reformation,  welche  Friedrich  IV. 
1442  in  Frankfurt  aufrichtete,  im  Siune  gehabt  hat,  zumal  diese  in 
der  Abschiedssammlung,  welche  das  Bartholomäusstift  in  jener  Zeit 
besass2),  enthalten  ist. 

Allgemeingeschichtliche  Quellen. 

Latomus  bekundet  im  Catalogus  sowohl  als  in  den  Noten  zum 
Mainzer  Brevier  eine  für  seine  Zeit  ganz  bedeutende  Kenntniss  der 
Quelleu  zur  deutschen  Geschichte.  Er  hat  in  ersterem  die  Namen  der 
ausführlicher  von  ihm  benutzten  Schriftsteller  auf  den  Rand  gesetzt, 
weniger  benutzte  im  Texte  selbst  angeführt. 

Sind  nun  im  Catalogus  Schriftsteller  vielfach  benutzt  und  citirt, 
aus  denen  sich  in  Autiquitates  und  Acta  nur  einzelne  Notizen  finden, 
so  ist  doch  wohl  anzunehmen,  dass  Latomus  letztere  ebenfalls  aus 
jenen  Autoren  selbst  entlehut  hat. 

Von  allgemeinen  d.  h.  nicht  lokalgeschichtlichen  Quellen  hat 
Latomus  für  die  Acta  und  Autiquitates  nachweislich  benutzt3): 

1.  Caesar,  de  bello  Gallico  (Liber  IV  Cap.  1),  Einleitung  der 
Acta4). 

2.  Tacitus,  Germania  (Cap.  32),  ebendaselbst5). 

3.  Ptolemaeus,  Geographicae  enarrationes  (II,  9  §  10),  eben- 
daselbst"). 

4.  Annales  Einhardi,  zu  den  Jahren  793,  794,  822,  8267). 

i  Die  angebliche  Reformatio  ecrlcsiastica  Sigismundi  von  1436  (vergl. 
Aschbach,  Gesch.  Kaiser  Sigmunds  4,  419)  hat  Latomus  wohl  kaum  gekannt; 
denn  weder  die  Ausgabe  derselben  von  147G,  noch  die  von  1521  war  jemals  im 
Besitze  des  Bartholomäusstifts. 

*)  Es  ist  ein  Exemplar  der  von  Weizsaecker,  Reichstagsakten  I  pag.  XV  als 
Nr.  6  angeführten  Sammlung,  nach  einer  Notiz  auf  dem  Deckel  im  Jahre  1683 
von  Philipp  Schurg,  Kanonikus  am  Bartholomausstift,  angekauft 

*)  Hubers  Ausgabe  der  Acta  ist  nur  da  citirt,  wo  eine  genauere  Bezeichnung 
der  Stellen  nöthig  war.  Die  schon  oben  angeführten  Tomi  conciliorum  und  Reichs- 
abschiedc  sind  nicht  wieder  mit  aufgeführt. 

*)  Huber  400  Z.  3. 

*)  ebendas.  Z.  5. 

•)  ebendas.  Z.  4. 

T)  Zu  letzterem  Jahre  ungenau. 


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-    240  - 

5.  Regino,  zu  den  Jahren  842  *),  876,  960. 

6.  Marianus  Scotus,  zu  den  Jahren  794,  822,  876,  883. 

7.  Vita  Bernhard  i  ahbatis  Clarevallensis  üb.  VI  auctore 
Gaufredo  inouacho  Cläre valleusi,  zum  Jahre  11422). 

8.  Guntheri  Ligurinus,  (Vers  161 — 72),  Einleitung  der 
Acta  und  zum  Jahre  1152. 

9.  Matthias  Nuewen  burgensis  (vun  Latomus  nach 
früherem  Brauch  Albertus  Argentiuensis  genannt).  Aus  ihm  stammt 
ein  Theil  der  Notiz  zum  Jahre  13143). 

10.  Theodoricus  de  Niem,  de  Scbisniate,  (Cap.  39)  zum 
Jahre  1409. 

11.  Georg  Heilmann 's  1497  verfasste,  jetzt  verlorene  Chronik 
der  Maiuzer  Erzbischöfe,  zu  1020,  1384  und  13894). 

12.  Johannes  Cuspinianus  de  Cae^aribus  atque  imperato- 
ribus  (380).  Aus  ihm  stammt  die  Notiz  der  Acta  zu  1349  über  den 
Namen  Karl's  IV  5). 

13.  Johannis  Trithemii  compendium  sive  breviarium  primi 
voluminis  annalium  sive  historiarum  de  origine  regum  et  gentis 
Francorum  1515,  (Fol.  44)  Einleitung  der  Acta6). 

14.  Johannis  Aventiui  Annales  Boiorum,  Eiuleitung  der 
Acta7). 

15.  Gilberti  Genebrardi  Chrouographia  in  duos  libros 
distincta.  Lovanii  1570,  (Fol.  120)  zum  Jahre  794. 

16.  Claudius  de  Sanctis  (Claude  de  Sainctes),  de  rebus 
eucharistiae  controversis  repetitioues.  Parisiis  1576,  (repet  9.  Cup.  5 
am  Schluss)  zum  Jahre  794. 

Interessant  und  für  die  Zuverlässigkeit  unseres  Autors  bezeichnend 
ist  die  Notiz  der  Acta  zu  1314.  Dieselbe  ist  im  Originale  später 
nachgetragen  und  steht  von  nam  obsessa  ab  auf  einem  beigelegten 


')  Ueber  die  Theilung  des  fränkischen  Reichs  unter  Ludwig*»  des  Frommen 
Söhne;  Huber  401. 

*)  Acta  Sanctorum  Aug.  20.  Hand  38  S.  348. 

')  Diese  Notiz  wird  am  Schluss  der  Aufzählung  der  allgcmeingcschicht- 
lichen  Quellen  noch  näher  besprochen  werden. 

*)  Siehe  über  diesen  Chronisten  und  den  mit  ihm  verwechselten  Mainzer 
Kanzler  Georg  von  Hell  den  Exkurs. 

»)  Huber  415  Z.  14. 

•j  Huber  400  Z  10. 

')  Ausg.  Ingoist.  1553  pag.  437,  436,  442.   Huber  402  Z.  2  und  37. 


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-    250  - 


Zettel.  Sie  stammt  /um  Theil  aus  Matthias  vou  Neuenbürg;  doch 
findet  sieh  das  diesem  Eutuomineue  bei  Latomus  in  auderm  Zu- 
sammenhange. 

Matthias  berichtet:1)  Veniente  aiUetn  Friderico  cum  forti  equiiaiu 
valde  et  castrametante  juxta  Franckenf'urt  ajmd  SaJisenhusen^  Petrus 
Moguntinus  victualia  juxta  Mogunciam  abstulit  Friderico.  Es  folgt 
ein  Bericht  über  die  Doppelwahl  Ludwig's  des  Baieru  und  Friedrich'« 
von  Oesterreich,  dann  wird  fortgefahren:  Australis  autem  pre  fame 
recedere  est  coacius  multiquc  dextrarii  in  ascensu  remanserunt  in  via. 

Im  Catalogus8)  (1575  geschrieben)  heisst  es  in  engem  Anschlags 
an  Matthias  (den  hier  Latomus  selbst  als  seine  Quelle  angibt) : 
Venhnti  Friderico  cum  exercitu  ad  suburbia  Francofordiae  Sacliscn- 
hausen  (Petrus  archiepiscopus  Moguntinus)  omnem  commeatum  inier- 
ripit  et  avertit,  ut  fame  compcUente  cedere  sit  coacius.  Bier  sind  die 
beiden  in  der  Vorlage  getrennten  Sätze  zusammengezogen. 

In  den  Acta  finden  wir  vor  diesem  Passus  des  Catalogus  noch 
die  Worte:  Rom  obsessa  est  civitas  a  Friderico  Austriaco  altero 
elccto  cui. . . 

Mau  beachte :  Nach  Matthias  beginnt  der  Erzbischof  von  Mainz 
schon  vor  der  Wahl,  als  Friedrich  nach  Sachseuhausen  kommt,  mit 
dem  Abschueiden  der  Zufuhr,  sodass  dieser,  kaum  gewählt,  wieder 
abziehen  muss.  Nach  den  Acta  belagert  Friedrich,  schon  gewählt, 
die  Stadt  und  kommt  dann  erst  nach  Sachsenhausen,  wo  ihn  das 
Unglück  mit  der  Zufuhr  ereilt. 

Das«  die  Belagerung  eine  Erfindung  des  Latomus  ist,  kann  hier- 
nach wohl  kaum  bezweifelt  werden3). 

Frankfurter  Lokal  quellen. 

Urkunden. 

In  der  ersten  Notiz  der  Antiquitates  (zu  793)  ist  Marianus  Scotus 
als  Quelle  genannt,  obgleich  die  betreffende  Notiz  sich  gar  nicht  bei 
ihm  findet.    Er  wird  hier  chronicus  noster  genaunt.    Auf  Marianus 


')  Huber,  Fontes  IV,  188. 
*)  Menckcn,  S.  S.  III.  527. 

s)  Sich  auf  diese  Notiz  in  dem  Sinne  zu  berufen  als  ob  sie  aus  einer  Frank- 
furter Lokalquelle  entnommen  sei,  wie  noch  Karl  Janson  in  der  verdienstvollen 
Arbeit:  Das  Könipthum  Günthers  von  Schwarzburg  (Leipzig  1880)  S.  30  gethau, 
geht  also  nicht  wohl  au. 


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-    251  — 


Scotus  ist  also  auch  wohl  die  Bemerkung  zu  876  .  .  .  fit  mentio 
in  litania  et  chronico  nostris  zu  beziehen.  Wenngleich  dieser  auch 
hier  von  dem  was  Latonius  bringt,  bedeutend  abweicht,  so  ist  doch 
diesmal  wenigstens  sachlich  Gemeinsames  bei  Beiden  vorhanden. 

Die  litania,  welche  Latomus  citirt,  befand  sich  in  der  Bar- 
tliolomäusstifts- Bibliothek  und  ist  mit  dieser  in  die  hiesige  Stadt- 
bibliotbek  übergegangen.  Desgleichen  eine  Handschrift  des  Marianus 
Scotus  aus  dem  1 4.  Jahrhundert,  in  welcher  sich  auch  Anmerkungen 
von  Latomus  Hand  finden.  Dieselbe  weicht  so  sehr  von  allen  übrigen 
vorhandenen  Handschriften,  sowie  vom  ersteu  Drucke  (1559)  ab, 
dass  Waitz  sie  der  vielen  unverständigen  Interpolationen  halber  lür 
seine  Ausgabe1)  unberücksichtigt  lassen  musste.  Latomus,  der  neben 
ihr  nur  den  ersten  Druck  kannte,  deu  er  seiner  Kürze  wegen  für 
viel  schlechter  hielt  als  sie,  hatte  also  gewissermassen  ein  Recht,  von 
Marianns  als  chronicus  noster  zu  sprechen. 

Diesen  wohl  schon  an  sich  sicheren  Schluss  erhärten  auch  die 
folgenden  Ausführungen ,  welche  den  Beweis  liefern  werden,  dass 
Latomus  für  die  Zeit  vor  1306  überhaupt  keinerlei  Frankfurter  Auf- 
zeichnungen annalistischer  Art  benutzt  hat. 

Wir  fanden  bis  zu  genanntem  Jahre  (1306)  verbältnissmässig 
viele  Nachrichten  aus  chronikalischen  Quellen  allgemeinen  Inhalts 
eutlehnt.  Noch  mehr,  ja  fast  sämmtliche  noch  übrigen  beruhen 
nachweislich  auf  Urkunden. 

Auf  Urkundenbenutzung  weisen  zunächst  Ausdrücke  hin : 
In  den  Antiquitates  zu    876:  testantibus  id  literis  regiis. 

zu    882:  ut  patet  in  cotifirmatione  ejusdem. 
zu  1260:  et  de  iüo  sacello  omnes  literae  horum 
temporum  sunt  intelligendae,  quia  ceno- 
biutn  etc. 
zu  1292:  ut  patet  in  literis  regiis. 
zu  1330:  binae  literae  diffidationis  per  illum 
(Ludovicum  Bavarum)  ad  ecelesiam 
missae  habentur  libro  privilegiorum. 
In  den  Acta:  supcrest  ejus  diploma  quo  etc.  (Huber  402,  Z.  12). 

extanl  ejus  legata  ad  pios  usus  deputata  (eben- 
daselbst 414  Z.  8). 
Ferner  spricht  dafür  die  fast  wörtliche  Uebereinstimmnng  der 
Notiz  zu  1239  (ohne  die  Scblussbemerkung)  mit  einem  Satze  der 

l)  Mon.  Germ.  S.S.  V. 


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252 


Urkunde  des  Bischofs  Liudolf  vou  Razzeburg  für  das  Bartholomäus- 
stift  aus  genanntem  Jahre  '). 

Latoinus  war  für  die  meisten  im  materiellen  Iuteresse  seines 
Stiftes  unternommenen  grösseren  Arbeiten  ausschliesslich  auf  Urkuuden- 
studium  angewiesen.  Diesem  scheint  er  schon  vor  1562  fleissig  ob- 
gelegen zu  haben.  In  dem  sehr  umfangreichen  Liber  privilegiorum  des 
Stiftes,  welcher  von  fast  allen  Urkuudeu  aus  dem  Besitze  des  Capitals 
bis  ins  16.  Jahrhundert  hinein  Copieu  enthält,  findet  sich  von 
Latoinus  Hand  (abgesehen  vou  zahlreichen  Anmerkungen)  ein 
Register,  welches  vor  den  Antiquitäten  entstanden  sein  muss,  da  der 
Verfasser  in  ihm  die  einer  Katharinenkapelle  iu  den  Jahren  1260  und 
1261  verlieheneu  Ablassbriefe  fälschlich  auf  die  (erst  1338  geweihte) 
Katharinenkapelle  der  Mainbrücke  bezogen  und  erst  später  (mit 
anderer  Tinte)  diesen  Irrthum  berichtigt  hat,  während  er  in  den 
Antiquitates  ausdrücklich  davor  warnt,  die  betreffenden  Schriftstücke 
auf  das  Katharineukloster  oder  auf  die  genannte  Brückenkapelle 
zu  beziehen. 

Die  weiter  unten  angegebenen  Notizen  konnte  Latomus  sämmt- 
lich  aus  Stiftsurkunden  kontroliren,  wenn  sie  ihm  etwa  schon  au- 
nalistisch  gestaltet  vorlagen.  Dass  letzteres  aber  nicht  der  Fall  war, 
beweisen  folgende  zwei  Thatsachen: 

In  den  Antiquitates  folgen  durch  Stiftsdokumente  zu  kontro- 
lirende  Nachrichten  auf  einander  zu  den  Jahren  994,  1292,  1256 
(1288)  1287,  1239,  1260.  Hätte  Latomus  für  diese  Notizen  schon 
ältere  Urkundenauszüge  vor  sich  gehabt,  er  würde  sie  sicherlich 
chronologisch  geordnet  haben.  So  viel  ist  dem  humanistisch  gebildeten 
Manne  (sowohl  als  solchem,  als  auch  nach  seiner  sonstigen  Arbeits- 
manier zu  urtheilen)  wohl  zuzutrauen. 

Die  Antiquitates  und  Acta  weichen  hinsichtlich  der  ersten  Otto- 
nisclien  Urkunde  für  das  Stift  ab.  Dieselbe  ist  thatsächlich  von  Otto  II. 
ausgestellt  und  zwar  im  Jahre  977 *).  Sie  steht  im  Privilegiuuibuche 
zweimal  (Fol.  1  und  3),  nach  den  zwei  unzweifelhaft  ächten  Aus- 
fertigungen3); doch  las  der  Abschreiber  (wie  überhaupt  alle  nach  ihm 
bis  auf  Böhmer4)  in  der  erstereu  derselben  fälschlich  die  Jahreszahl 
DCCCCLXXUII  und  die  Zahl  der  Regierungsjahre  XIII,  indem  er 

')  Böhmer,  Codex  Diplom.  Moenofr.  67. 
2)  Ebendas.  S.  8. 

J)  Stumpf,  Reichskanzler  II.  1,  Nr.  700  und  701.  Kriegk,  Gesch.  der  Stadt 
Frankfurt,  S.  87  Anm. 

4)  A.  a.  O.  S.  8.  Anm.  24  und  25. 


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—   253  - 


die  Zahl  V  beide  Male  für  11  ansah1).  Latomus  hat  in  den  Anti- 
quitates  977,  in  den  Acta  974.  Er  schrieb  in  das  Privilegienbuch 
zu  der  Copie  der  zweiten  Ausfertigung  (welche  richtig  977  hat)  die 
Bemerkung :  est  mm  Hiera  cum  superiore,  illud  patet  ex  supputatüme 
indictionum  (indictione  IUI  heisst  es  in  beiden);  er  hat  al?o  sogar 
die  Urkunden  untersucht  (wenn  auch  nicht  genau),  wie  es  scheint 
uach  Abfassung  der  Antiquitates.  Während  in  diesen  977  angegeben 
ist,  zeigt  die  Bemerkung  im  Privilegienbuch  sowie  die  Jahreszahl  der 
Acta,  dass  er  zur  Zeit  als  er  sie  beide  schrieb,  974  für  richtig  hielt. 

Somit  ist  als  sicher  anzunehmen,  dass  Latomus  überall  da  wo 
er  durch  Urkunden  seines  Stifts  kontrolirt  werden  kann,  diese  Ur- 
kunden für  Antiquitates  und  Acta  selbst  benutzt  hat.  Dass  er 
hierbei  oft  sehr  unkritisch  gebandelt,  kann  uns  nach  dem  was  wir 
über  seine  Quellenbenutzung  schon  wissen,  nicht  irre  machen.  Es 
wird  noch  viel  weniger  auffallen ,  wenn  wir  die  Behandlung,  welche 
er  den  übrigen  Lokalquellen  zu  Theil  werden  Hess,  erat  kennen 
gelernt  haben. 

Angaben  nach  noch  erhaltenen  Dokumeuten  (sämmtlich  des 
früheren  Bartholomäusstifts)  finden  sich  zu  den  Jahren : 

874  (Autiqu.  zu  876;  Acta  bei  Huber  402,  Z.  12*).  Boehmer 

C.  d.  M.  3. 
882  (Antiqu. ;  Acta).   Boehmer  5. 
977  (Antiqu.;  Acta  zu  974).  Boehmer  8. 
980  (Acta).  Boehmer  11. 

Hier  übertreibt  Latomus;  die  Urkunde  enthält  nur 

die  Schenkung   einer   Kapelle  zu  Seligenstadt  an  die 

Salvatorkirche  zu  Frankfurt, 
994  (Antiqu.).  Boehmer  11. 

Die  Notiz  zu  diesem  Jahre  lautet:  Anno  994  Otto 

secundtts  imperator  confirmat  res  ecelcsiae  nostrae. 

Sic  Otto  III  Fridericus  II    Hcnricus  VII  hirhardus 

Rodolphus  etc. 

Die  das  Stift  betreffende  Urkunde  von  994  ist  von 

Latomus  fälschlich  Otto  II.  zugeschrieben.   Otto  III.  hat 

sie  ausgestellt.  Da  von  Letzterem  überhaupt  nur  diese  eine 

Urkunde  dem  Stift  verliehen  ist,  kann  das  sie  Otto  III 


!)  Kritik  a.  a.  0. 

*)  Nur  wo  bei  den  Arta  dir  Angabe  dos  Jahres  der  Notizen  nicht  pennet, 
habe  ich  Hubor  ritirt. 


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anf  keine  andere  von  ihm  bezogen  werden.  Den  übrigen 
Namen  dürften  die 

von  Friedrich  II.     1215  Mai  19.   Boehnier  22. 

>  Heinrich  VII.  1228  o.  Dat.  —  53. 
»    Richard  1209  Mai  23.        —  153. 

>  Rudolf  1282  Juli  13.        —  208. 
aufgestellten  Urkunden  entsprechen. 

1239  (Antiqu.;  Acta)  Boehmer  67. 

1256  (Antiqu.) 

Für  diese  Notiz  sind  wohl  die  Urkunden  von  1255 
Nov.  13  —  Boehmer  96  (der  Propst  Gerhard  schenkt  dem 
Stiftskapitel  die  zu  seiuer  Propstei  gehörige  Kapelle  zu 
Fechenheim,  aus  deren  Einkünften  die  Aemter  eines 
Scholastere  und  eines  Kautors  zu  dotiren)  und  die  beiden 
vou  1257  April  4  und  5  —  Boehmer  115  (der  Erzbischof 
Gerhard  von  Mainz  —  das  Domkapitel  zu  Mainz  be- 
stätigen die  genannte  Schenkung)  benutzt,  jedoch  ungenau. 

1260  u.  61  (Antiqu.)  Boehmer  124,  125,  126  u.  127. 

1287  (Antiqu.;  Acta)  Boehmer  233. 

Den  cupcUantts  der  Urkunde  nenut  Latomus  vicarius  et 
redor  in  spiritualibtis. 

1292  (Antiqu.;  Acta)  Boehmer  273. 

1343  (Antiqu.)  Boehmer  582. 

Bei  Gelegenheit  eiuer  Aeusserung  über  Ludwig  den  Baiern 
zum  Jahre  1330  werden  binae  lilerae  diffidationis  dieses 
Kaisers  an  das  Stift  erwähnt,  von  denen  ich  nur  einen 
finden  kann.  Derselbe  ist  bei  Boehmer  an  der  bezeich- 
neten Stelle  abgedruckt. 

1349  (Acta) 

Es  heisst  Huber  414  z.  12:  extant  ejus  legata  (sc.  Fridanci 

medici)  in  pios  usus  deputata  etc. 

Das  Testament  des  Arztes  Freidank  befand  sich  im 

Stiftsarchiv;  es  ist  abgedruckt  Kirchner,  Gesch.  I,  623. 
1366  (Acta)  Boehmer  712. 
1382  (Acta)  ebend.  759. 

Mit  dem  Beginn  des  14.  Jahrhunderts  bemerken  wir  Abnahme 
der  Urkundenbenutzung,  wohl  deshalb,  weil  von  da  ab  bequemer  zu 
handhabende  Quellen  willkommeneren  Stoff  darboten. 

Stellen  wir  nun  für  die  Zeit  vor  1300,  was  aus  Schriftstellern 
und  was  aus  Urkunden  entlehnt  ist,  nebeneinander,  so  bleibt  kein 


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-    255  - 


Stoff  für  eine  Frankfurter  Chronik  übrig,  die  von  Laterans  benutzt 
seiu  könnte.  Das  wenige  noch  Uebrige  ist  mit  Ausnahme  von  zwei 
Nachrichten  (zu  1288  und  1290)  so  allgemein  gehalten,  dass  eine 
bestimmte  Quelle  uicht  nachweisbar  ist.  Kurze  Notizen  wie  über  in 
Frankfurt  stattgehabte  Königswahlen  wird  Latomns  aus  dem  Ge- 
düchtniss  eingefügt  haben. 

Eine  Spur  von  Urkundenbenutzung  glaube  ich  noch  in  der 
Nachricht  der  Acta  von  der  Aufhebung  der  Excommunication  über 
Frankfurt  im  Jahre  1350  finden  zu  müssen.  Dieselbe  lautet1): 
Eodem  anno  Simonis  et  Judae  upostdlorum  (Oct.  28)  Francofordenses 
ab  excommunicatione  seu  irrcgularitate  propter  adhaesionem  Ludovici 
sunt  absoluti  o  Balduino  archiepiscopo  Trevirensi  commissario  sedis 
a])ostolicae,  qt4am  restitutionem  cum  proteslatione  receperunt. 

Das  hier  ganz  sinnlose  seu  irregulär  ilates)  führe  ich  auf  un- 
richtige Benutzung  des  Schreibens  zurück,  iu  welchem  1350  Octbr.  27 
Wigand  Frosch  Scholaster  zu  St.  Stephan  in  Mainz  in  höherem 
Auftrage  einigen  excommunicirten  Mitgliedern  des  Bartholomäusstifts 

Absolution  ertheilt3).    Hier  heisst  es:  supplicarunt  humiliter  

et  etiam  suspensionis  et  interdicti  sententias  in  locum  Franhnfurd 
predictum  et  alias  quovis  modo  eorum  occasione  prolatas  rclaxari  et 

cum  ipsis  super  irregularitatibus  si  qtias  contraxerunU  dispensari. 

Latomus  wird  sich  für  die  Acta  eine  Uebersicht  der  wichtigsten 
und  passendsten  Urkunden  augefertigt  haben,  etwa  iu  der  Form,  in 
welcher  nns  ihr  Inhalt  von  ihm  mitgetheilt  ist.  Die  aus  Urkunden 
entnommenen  Angaben  sind  nicht  immer  correkt,  bekunden  mehr- 
mals (wie  oben  dargethan  ist)  eine  höchst  flüchtige  Einsicht  der 
Vorlage.  Man  denke  sich  nun  die  Notiz  über  das  Frosch'sche 
Schreiben,  analog  der  mit  dem  Wortlaut  der  Urkunde  berichtenden 
zum  Jahre  1239  etwa  lautend :  Anno  1350  suspensionis  et  interdicti 
sententiae  in  oppidum  Frankenfurt  relaxatac,  super  irregularitatibus 
dispensatum  mit  einer  andern :  Anno  1350  in  die  Symonis  et  Judae 
apostolorum  Francofordenses  ab  excommunicatione  propter  adhaesionem 
Ludovici  sunt  absoluti  a  Balduino  archiepiscopo  Trevirensi  commis- 
sario sedis  apostdicae,  quam  restitutionem  cum  protestatio^  receperunt 
von  Latomus,  als  er  ^tumultuarie«  zusammenschrieb,  verglichen  und 
man  wird  den  Ausdruck  seu  irreguUritate  erklärlich  finden.  Latomus 

•)  Huber  416. 

')  lrregularitas  bedeutet  Unfähigkeit  ein  geistliches  Amt  zu  bekleiden  oder 
dessea  Funktionen  auszuüben. 
s)  Boehmer  a.  a.  0.  617. 


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—    256  - 


bezog  seine  flüchtige  Notiz  eben  auch  auf  die  Stadt  Frankfurt,  uicht 
auf  das  Stift.  Seu  scheint  mir  darauf  hinzudeuten,  dass  er  der  Irre- 
gularitas,  auf  Laien  bezogen,  nicht  recht  traute. 

Ich  glaubte  diese  Wahrnehmung  hier  einflechten  zu  müssen, 
weil  sie  —  so  sehr  sie  auch  immer  augezweifelt  werden  mag  — 
der  Arbeitsweise  des  Lutomus,  wie  sie  im  Folgenden  beleuchtet 
werden  wird,  entspricht. 

Lokale  Aufzeichnungen  annalistischer  Art. 

Die  von  Latomus  benutzten  anualistischen  Lokalquellen  sind  nur 
noch  theilweise  in  ihrer  ursprünglichen  Fassung  vorhanden.  Von 
den  nicht  direkt  auf  uns  gekommenen  lässt  sich  Einiges  durch  Ver- 
gleie.hung  der  Acta  und  Antiquitäten  mit  sonst  noch  erhaltenen 
Aufzeichnungen,  welche  dieselben  Vorlagen  wie  Latomus  ausschrieben, 
sowie  durch  Zuhilfenahme  von  Urknuden  ungefähr  rekonstruiren. 

A 

Für  die  Zeit  von  1480 — 89  sind  in  den  Acta  Auf- 
zeichnungen officiellen  Charakters  aus  dem  (uns  schon 
bekannten)  Liber  clausus  niger1)  benutzt.  Durch  Kapitel- 
beschluss  wird  1476  Aug.  23  der  Kanonikus  Georg  Schwarzenberg 
zur  jedesmaligen  Aufzeichnung  der  actus  capitulares  presertim  nota- 
hiles  bestimmt.  Bei  besonders  verwickelten  Sachen  (cat4sc  ardue  in 
(juibus  vis  aliqua  latebit)  aber  soll  er  sein  Referat  nicht  eintrageu, 
bevor  das  Concept  durch  die  Stiftsmitglieder  geprüft  worden  ist*). 
Wie  Latomus  mit  eiuigen  dieser  Schwarzenberg'schen  Aufzeichnungen, 


')  Barthol.  Ser.  II,  14c,  derselbe  Codex,  in  welchen  Latomus  die  Antiquitates 
von  \~}i>2  ab  eingetragen  hat. 

')  Fol.  10b.:  Anno  domini  1476  in  profesto  beati  Bartholonwi  capitulariter 
deputatus  fuit  ad  conscribendum  ammodo  singulos  actus  capitulares  presertim 
notabiles  Georgius  Swartzenberg  canonicus,  et  ubi  fuerint  cause  ardue  in  quibus  vis 
aliqua  latebit,  Mos  non  inscribat  nm  domini  prius  minutam  seu  coneeptum  audiverint 
et  examinaverint.  De  sallario  autem  illius  domini  de  capitido  post  annum  fmitum 
juxta  consideratum  ejus  laborem  et  diligenciam  in  finali  computu  se  providendo 
depnsituros  decreverunt,  presentibus  dominis  Wigando  Konig  decano,  Nicoiao 
Wissbecker  scolastico,  Caspare  Fddener  cantore,  Henrico  Sculieti  custode,  Hart- 
manno  Molitoris,  doctore  Jlenstl  pltbano,  Caspare  Lindefels  et  Gcorgio  Su-arUen- 
Jterg.  —  Auch  zu  diesen  officiellen  Eintragungen  hat  Latomus  Anmerkungen 
gemacht. 


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welche  er  der  Aufnahme  in  die  Acta  für  würdig  hielt,  verfahreu  ist, 
zeigt  folgende  Zusammenstellung: 

1.  Was  er  bringt,  sind  Inhaltsangaben,  in  denen  er  sich  meistens 
der  Ausdrücke  Reiner  Vorlage  bedient. 

2.  In  diesen  Inhaltsangaben  macht  er  erklärende  Zusätze,  besonders 
zu  Ausdrücken  die  in  seiner  Zeit  nicht  mehr  geläufig  waren.  Als 
solche  sind  zu  verzeichnen : 

Zum  Jahre  1480  id  est  hostis  factus  est  civitatis. 

Zum  Jahre  1485  quae  juxta  statuta  et  longissiniatn  consuetudinem 
in  inthronisatione  imperatorum  regum  reginarum  et  archiepiscoporum 
Moguntinensium  est  subeustodis  twstri. 

Zum  Jahre  1486  id  est  subeustodis  nostri. 

Zum  Jahre  1487  Anno  1578  per  nie  reformatutn  et  cancellis 
conclusum  impensa  plus  quam  centum  florenorum. 

3.  Manches  gibt  er  ungenau,  ja  geradezu  falsch  wieder: 

Zum  Jahre  1480  sagt  er:  saepiusque  templa  sub  divinis  ingressus 
turbavit  officio.  Schwarzenberg  weiss  nur  von  einer  Störung  und 
zwar  iu  der  Bartholomäuskirche. 

Zum  Jahre  1484  ist  die  Inschrift  der  Glocke  unvollständig. 
Dieselbe  lauftet  nach  seiner  Quelle:  Obeata  et  benedkta  trinitas.  Des 
raits  glock  bin  ich,  meister  Martin  N.  goiss  mich1). 

Zum  Jahre  1486 

a)  Die  Wahl  Maximilians  zum  römischen  König  findet  nach 
ihm  am  dies  cinerum  (Febr.  8),  nach  seiner  Vorlage  aber 
feria  quinta  cinerum  (Febr.  9)  statt. 

b)  Den  Skandalprocess  des  Vicars  Quirinus  verlegt  er  ganz  in 
dieses  Jahr,  während  nach  seiner  Quelle  der  grössere  Theil 
der  Verhandlungen  in  das  folgende  fällt. 

4.  Latomus  begnügte  sich  nicht  mit  diesen  Aufzeichnungen, 
sondern  benutzte  (eiumal  sogar  gegen  direkte  Anführungen  derselben) 
andere,  vielleicht  minderwerthige  Quellen;  denn  als  Todesjahr  des 
Dechanten  Wigand  König  nennt  er  späteren  Andeutungen  des  Codex 
entgegen8)  1482;  von  dem  Schiffsbraude  1484  ist  im  Protokollbuche 

')  Die  Auslassung  des  zweiten  Theils  der  Insciptio  liefert  einen  neuen 
Beweis  für  die  sehr  reservirte  Stellung  unseres  Autors  dem  Rathe  gegenüber. 

*)  Fol.  20b. :  Anno  domini  1482  in  die  Magni  episcopi  (Aug.  19)  domini  de 
capituh  perpendentea  curia m  decanatus  a  die  obitm  quondam  domini  Wigandi 
decani  jam  pluribus  annia  pmpter  non  residenciam  decani  vacasse  etc.   Fol.  32 : 

Anno  1487   eccUsiam  noatram  annia  aeptem  orbatam  decano  et  executore 

carentem  etc. 

17 


—    258  - 


nichts  erwähnt.  Wenn  eratere  Notiz  als  aus  dem  Gedächtnisse  zu- 
gefugt angenommen  werden  darf,  so  ist  die  deutsche  Fassung  der 
zweiten  vielleicht  als  Beweis  anzusehen,  dass  dieselbe  nach  einer 
wirklich  vorgelegenen  (deutschen)  Quelle  gearbeitet  ist1). 

B 

Gleich  unkritischem  Verfahren  begegnen  wir  in  dem 
Ordo  quo  Guntherus  Romanorum  rex  electus  est  intro- 
ductus  et  exaltatus8).  Huber3)  und  nach  ihm  Janson*)  haben 
behauptet,  dass  diese  Ordnung  eine  allgemeine  Vorschrift  für  das 
Ceremoniell  des  Frankfurter  Clerus  beim  Einzüge  eines  neugewählten 
römischen  Köuigs  enthalte.  Das  ist  nicht  gauz  richtig.  Nach  dieser 
Vorschrift  hat  nie  ein  Empfang  des  Königs  stattgefunden,  da  sie  eine 
Kompilation  von  Latomus  Hand  ist. 

Den  Statuten  des  Bartholomäusstifts,  wie  sie  1411  aufgestellt 
wurden5),  ist  ein  Anhang  beigegeben6),  welcher  genaue  Vorschriften 
enthält  über  den  Enipfaug  eines  römischen  Königs  in  der  Bartho- 
lomäuskirche, sowie  über  die  Ceremonien,  welche  bei  der  Wahl  eines 
solchen  zu  beobachten  sind,  und  über  die  Vertheilung  der  durch  ein 
solches  Ereigniss  für  das  Stift  einkommenden  Opfergelder  T).  Von 
diesem  Anhang  befindet  sich  eine  Copie  in  dem  schon  öfter  erwähnten 
Cod.  Barthol.  III,  3  als  Bestandteil  der  Statuten,  die  ich  als  das 
Handexemplar  der  Stiftsmitglieder  bezeichnete  *).  Sie  ist  häufig 
ungenau,  auch  in  der  Reihenfolge  der  einzelnen  Abschnitte  ver- 
ändert und  rührt  in  ihrer  jetzigen  Gestalt  von  zwei  verschiedenen 
Händen  her.  Ursprünglich  war  sie  wohl  ganz  von  der  Hand  des 
älteren  Schreibers  vorhanden.  Dies  sieht  man  daran,  dass  letztere  auf 

')  Obgleich  Latomus  sehr  iiiessendes  Latein  schreibt,  behält  er  doch  manch- 
mal Deutsche  Ausdrücke  seiner  Quellen  bei.  Ein  fast  drastisches  Beispiel  ist 
die  Stelle  zu  1480 :  scpultus  est  durch  die  pfcrdsschinder  uff  den  Genssgraben, 
uff  dem  Vihemarck,  welche  sich  wörtlich  in  den  Schwartzenberg'schen  Proto- 
kollen findet. 

*)  Zum  Jahre  1349.  Huber  412. 

•)  Regesta  Güntheri  a. 

4)  Das  Königthum  Günthers  von  Schwarzburg  S.  60  Z.  2.  ff. 

»)  Die  älteste  (Pracht-)  Ausfertigung  ist  Barthol.  III,  4»>  38  Bl.  Pergam. 

•)  Fol.  36—38. 

')  Den  Schlussabschnitt ,  der  nur  ein  wenig  später  eingetragen  ist,  ausge- 
nommen von  derselben  Hand  wie  die  Statuten. 
•)  5.  5. 


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-    2r,9  - 


Fol.  74  mitten  im  Satze  beginnt,  dass  Fol.  72  und  73  fehlen,  deren 
Inhalt  jedenfalls  den  von  Fol.  74  ergänzte  —  was  jetzt  die  jüngere 
Hand,  diejenige  des  1462  verstorbenen  Dechanteu  Johannes  König- 
stein in  ganz  kleiuer  Schrift  auf  Fol.  71  (mit  einem  Verweisungs- 
zeichen nach74)thut.  Auf  den  noch  ziemlich  beträchtlichen  leeren  Raum 
von  Fol.  71b  schrieb  Königstein  (dessen  Schriftzügen  man  überhaupt  in 
diesem  Codex  sehr  häutig  begegnet),  eine  Ordnung,  betitelt:  Modus 
regem  Romanonwi  electum  Francofurdiac  introducendi  exaltandi, 
ecerpius  ex  libro  Baldmari  canonici  hujus  ecclcsiae1).  Dieser  Kanonikus 
Baldmar  kann  kein  anderer  als  der  um  1384  verstorbene  Baldemar 
von  Peterweil  sein,  der  Verfasser  der  bekannten  Chorographia  Franco- 
furtensis*),  sowie  mehrerer  im  hiesigen  Stadtarchive  aufbewahrter, 
wegen  ihrer  historischen  Notizen  ausserordentlich  werthvoller  Eiu- 
kommensverzeichnisse  des  Bartholomäusstifts,  da  sich  in  den  Mitglieder- 
verzeichnissen des  Stifts  kein  anderer  Kanonikus  findet,  der  den 
Vor-  oder  Familiennamen  Baldmar  führt;  der  Liber  Baldmari,  in 
welchem  Köuigstein  den  Modus  gefunden  haben  will,  ist  nicht  mehr 
vorhanden. 

Eine  andere  Hand  des  15.  Jahrhunderts  verweist  in  der  Iis.  am 
Rande  mit  der  Bemerkung :  hic  verte  folium  sequcns  et  claritis  modum 


')  Würdtwein  hat  (Subsidia  diplomatica  I,  1 — 110),  dem  Codex  III,  3  folgend, 
die  Statuten  des  Bartholomäusstiftes  abgedruckt;  nach  ihnen  (120—35)  unter 
dem  Titel:  Modus  regem  Romanorum  electum  Francofordie  introducendi  exaltandi. 
Sumptus  ex  libro  magistri  Baldmari  canonici  hujus  ecclesie  nicht  blos  den 
Abschnitt,  welchem  derselbe  allein  zukommt  (bis  mutatis  mutandis 
S.  121),  sondern  auch  den  oben  beschriebenen  Anhang  der  Statuten 
und,  waB  unbegreiflich  erscheint,  den  Inhalt  von  Fol.  77  und  78  des- 
selben Codex  (Memoiren  Caspar  Feldencrs,  bei  Huber,  Fontes  IV,  396 ff.  nach 
Würdtweins  Ausgabe  als  Notac  historicae  ecclcsiae  sanäi  Bartholomaei  Franco- 
furdensi8  1474,  1475,  1485),  so  dass  das  Ganze  als  dem  letzten  Viertel  des 
15.  Jahrhunderts  angehörig  erscheint.  In  Betracht  kommt  hier  also  nur 
Pag.  120—30  (bis  secuta  seculorum  amen). 

Man  lese  pf.  120  Z.  4  statt  sumptus  —  ecerpius. 

8  »   sequitur  —  sequatur. 

9  »    civitatem  —  eimiterium. 
pg.  121  Z.    1     »   psdlmum  —  psalmos. 

14    »    oblatum  —  oblatum  seu  offertorium. 

16  >    imperatore  —  imperatrice. 

17  »    quam  —  quod. 

18  »    coeteris  —  coUecta. 

*)  Herausgegeben  von  L.  H.  Euler  in  den  Mittheilungen  des  Vereins  für  Ge- 
schichte und  Alterthumskunde  zu  Frankfurt  I,  S.  55  ff. 


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-    260  - 


agendi  invcnics  auf  den  Ordo  der  Statuten l).  Die  Glosse  bezieht  sich 
—  nach  ihrem  Orte  zu  urtheilen  —  nur  auf  den  liturgischen  Theil 
des  Gottesdienstes.  Latomus  hat  sie  irriger  Weise  auf  das  Ganze 
bezogen  und  durch  Mischung  beider  Ordnungen,  mit  Zugrundelegung 
der  älteren,  eine  dritte  konstruirt,  uach  welcher  er  König  Günther 
eingeführt  werden  lässt.  Sein  Verfahren  lässt  sich  durch  folgende 
Einzelwahrnehmungen  charakterisiren : 

1.  Bis  zum  Beginn  des  Gottesdienstes  berichtet  Latomus  unge- 
fähr mit  den  Worten  Baldemars.  Nur  das  Küssen  der  Reliquie  ist 
eingeschoben.  Dieser  Ceremonie  ist  in  dem  Ordo  der  Statuten 
gedacht;  sie  wird  nach  ihm  vor  dem  Thore,  durch  welches  der 
König  einzieht  (gewöhnlich  der  Galgen pforte)  beobachtet").  Latomus 
wollte  den  das  hohe  Ansehen  seiner  Kirche  so  schön  demoustrirendeu 
Brauch  nicht  unerwähnt  lassen  und  doch  im  Wesentlichen  Baldemar, 
als  Zeitgenossen  Günthers,  folgen.  Er  fügte  deshalb  die  Ceremonie 
da  ein,  wo  es  ohne  grosse  Gefährdung  des  ßaldemar'schen  Satzbaues 
geschehen  konnte,  verfuhr  aber  dabei  immerhin  noch  ziemlich  un- 
geschickt, denn  er  unterbrach  dadurch  die  Reihe  der  Ablativi  absoluti, 
in  welchen  die  Vorbereitungen  unmittelbar  vor  dem  Beginn  des 
Gottesdienstes  kurz  augegeben  werden. 

2.  Latomus  lässt  den  König  während  des  Gottesdienstes  sitzen, 
den  celebrirenden  Geistlichen  niederknien.  Nach  den  Quellen  kniet 
der  König.  Baldemar  lässt  den  Erzbischof  oder  dessen  Stellvertreter 
stehen ;  der  Ordo  der  Statuten  schreibt  über  die  Körperhaltung  der 
fuugirenden  hohen  Geistlichen  nichts  Genaues  vor. 

3.  Latomus  führt  den  Erzbischof  von  Köln  als  bei  der  Feier 
zur  Linken  des  Altars  sitzend  an.  Dessen  Erwähnung  ist  hier  doppelt 
befremdend;  einmal  wird  vorher  angegeben,  dass  dieser  Kurfürst  sich 
unter  den  Wählern  Karls  IV.  befunden  habe.  Sodann  findet  sich 
in  keiner  der  beiden  Ordnungen  die  Vorschrift,  dass  der  Kölner 
Erzbischof  den  Platz  zur  Linken  des  Altars  einnehmen  musste.  Bei 
Baldemar  sitzt  auf  diesem  der  oberste  Geistliche  des  Bartholomäus- 
stifts. Im  Ordo  der  Statuten  sind  keine  Plätze  augegeben,  wohl  aber 
soll  uach  ihm,  wenn  der  Mainzer  Suffragan,  der  gewöhnlich  celebrirt, 
nicht  anwesend  ist,  der  Propst  oder  der  Dechaut  des  Bartholomäus- 
stifts den  Gottesdienst  abhalten.  Wir  haben  hier  das  Gegentheil  von 


l)  Beginnend  mit:  In  nomine  donUni  nostri  Jhesu  Christi.  Wurdtwein, 
126,  Z.  1. 

')  Wurdtwein  a.  a.  O.  126. 


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—    261  - 


einer  ad  1  gemachten  Wahrnehmung,  nämlich  dass  Latomus  etwas 
das  Bartholomäusstift  Ehrendes  unerwähnt  lässt;  sind  deshalb  wegen 
der  so  consequenten  Ignorirung  einer  von  beiden  Quellen  über- 
lieferten hohen  Ehre  für  sein  Stift  kaum  berechtigt,  diese  Abweichung 
von  den  Vorlagen  auf  die  ausnahmsweise  Benutzung  eines  andern 
sonst  von  ihm  übergangenen  Abschnitts  des  Statutenanhangs:  Nota 
situm  loca  etc.1)  zurückzuführen  —  welcher  vorschreibt,  dass  der 
Erzbischof  von  Köln  bei  der  Wahl  eines  römischen  Königs  seinen 
Sitz  zur  Linken  des  Altars  haben  muss  —  sondern  können  nur 
einen  Flüchtigkeitsfehler  annehmen,  entsprungen  aus  der  unserra 
Autor  gewiss  geläufigen  Vorstellung,  dass  dem  Erzbischof  von  Köln 
als  zweitem  Kurfürsten  ein  diesem  Rang  entsprechender  Platz 
gebühre*). 

0 

In  den  Aufzeichnungen  des  Bartholomäusstiftes, 
welche  Huber  unter  dem  Titel  »Annales  Francof  urtan »'« 
herausgegeben  hat3),  besitzen  wir  eine  fernere  Quelle 
des  L atomus. 

Boehmer  bemerkt  über  sie4):  Dass  sie  (die  kleine  Chronik)  ganz 
gleichzeitig  mit  dem  letzten  Datum  niedergeschrieben  wurde,  leidet 
wegen  der  Schrift  und  deshalb  keinen  Zweifel,  weil  gleich  darunter 
jetzt  nicht  mehr  lesbare,  von  anderer  Hand  geschriebene  Bemerkungen 
aus  den  folgenden  Jahren  stehen. 

Zu  ihrer  Beurtheilung  bedarf  es  einer  etwas  genaueren  Be- 
schreibung und  einiger  nicht  unwesentlicher  Berichtigungen. 

Die  Annales  Francofurtani  finden  sich  im  Liber  divisionis 
anniversariorum  et  sauetorum  des  Bartholomäusstifts5)  auf 
2  Vorsatz-Pergamentblättern  und  sind,  soweit  sie  Huber  mittheilt, 
in  Sakralschrift  auf  die  beiden  inneren  Seiten  der  Blätter  in  4  Spalten 
geschrieben.  Diese  Sakralschrift  rührt  von  3  verschiedenen  Händen 
her;  die  Annalen  zerfallen  dem  entsprechend  in  3  Abschnitte:  von 


')  Würdtwein,  a.  a.  0.  121  ff. 

•)  Latomus  berichtet  in  den  Antiqu.,  dass  1558  beim  Zug!  in  die  Bartholomäus- 
kirche nach  der  Wahl  Ferdinands  I.  unmittelbar  dem  König  der  Mainzer,  diesem 
der  Kölner,  letzterem  der  Trierer  Kurfürst  voranging. 

•)  Nach  einer  Abschrift  Boehmers,  Fontes  IV,  394  u.  95.  Doch  lose  man 
S.  395  Z.  16  leetis  statt  locis  und  quandoque  für  quinque. 

*)  Huber  a.  a.  0.  XLVII. 

»)  Cod.  Barthol.  Ser.  II,  Nr.  5. 


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262 


1306—42,  1349—56,  1357-58,  die  doch  wohl  nicht  alle  drei  ganz 
gleichzeitig  mit  dem  letzteD  Ereignisse  entstanden  sein  dürften.  Der 
dritte  von  diesen  Abschnitten  (die  zwei  letzten  von  Huber  raitge- 
theilten  Notizen  umfassend)  ist  sogar  erst  im  15.  Jahrhundert,  wört- 
lich mit  zwei  Notizen,  welche  unter  der  vierten  Spalte  in  Cursive 
von  einer  mit  den  Ereignissen  gleichzeitigen  Hand  (wahrscheinlich 
des  Vicepleban's  Wigand)  geschrieben  stehen,  übereinstimmend  ein- 
getragen. Dass  die  Sakralschrift  der  beiden  Notizen  zu  1357  und 
1358  erst  dem  15.  Jahrhundert  angehört,  beweist  der  Charakter  der 
Schriftzüge;  diese  sind  zwar  den  übrigen  angepasst,  aber  bedeutend 
eckiger  und  unbeholfener. 

Die  beiden  unter  der  vierten  Spalte  befindlichen  Notizen  bilden 
mit  zweien  unter  der  dritten: 

Item  anno  domini  1360  in  die  purificacionis  Marie  quod  est 
dominica  circumdederunt  (Febr.  2),  in  opido  Frankf.  fulmina  sunt  visa 
et  tonitrua  audita  circa  crepusculum  diei  de  sero. 

Item  anno  domini  64  in  vigilia  Barthohmei  apostoli  (Aug.  24) 
locuste  magne  et  multe  volanies  iterum  vise  sunt  ab  aliquibus  avenam 
in  campis  et  fenum  ut  dicitur  fortissime  comedentes  (beide  Notizen 
sind  von  derselben  Hand,  wie  diejenigen  unter  der  vierten  Spalte) 

und  mit  den  Versen  unter  der  ersten: 

Anno  müleno  tricenteno  simul  anno 
V  tribus  X  jungas,  Symonis  Jude  quoque  post  cras 
tunc  Ulricus  villas  destruxit  netnus  et  urbes 
(von  eiuer  späteren  Hand) 
die  jetzt  nicht  mehr  lesbaren  Bemerkungen  Boehmers.  Alle  fünf  sind, 
wahrscheinlich  schon  sehr  früh,  zu  tilgen  versucht  worden. 

Von  den  Annales  Francofurtani,  soweit  sie  in  Sakralschrift  ab- 
gefasst  sind,  befindet  sich  eine  um  1513  von  der  Hand  eines  Pa- 
triziers angefertigte  Abschrift  in  der  Darmstadter  Hofbibliothek  *). 

Dass  sie  aber  auch  schon  früher  schriftlich  verbreitet  gewesen 
sind,  lehrt  ihre  Vergleichung  mit  der  um  1509  entstandenen 
Frankfurter  Chronik  des  Domiuikaners  Petrus  Herp  *).    Die  Nach- 


')  Hinter  einen  alten,  sehr  seltenen  gedruckten  Beriebt  über  die  Krönung 
Maximilians  zum  römischen  Könige  (1486)  geschrieben. 

*)  Die  Senckenberg'sche  Ausgabe  der  Herp'schen  Chronik  (Selecta  juris  11, 
1—30)  ist  von  geringem  Werth.  Der  Herausgeber  ordnete  die  Nachrichten 
chronologisch,  während  die  Handschrift,  welche  er  benutzte,  dieselben  nach  den 
Quellen  geordnet  enthält.    Das  manuscriptum  bibliothecae  Uffenbachianae  der 


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-    263  - 


richten  des  zweiten  Theils  dieser  Chronik  (in  Beilage  I  mitgetheilt) 
finden  sich  sämmtücb  in  den  Annales  Francofnrtani.  Herp  ist  dreimal 
ausführlicher1);  sonst  berichtet  er  kürzer;   bricht  auch  mit  dem 
Jahre  1356  ab.    Es  fehlen  ihm  also  alle  Bemerkungen  der  Annales 
Francofurtani  ans  den  Jahren  1357—64  (die,  wie  erwähnt,  später 
als  die  übrigen  eingetragen  sind).     Wenn  Herp  auch  sonst  nicht 
Alles  bringt,  was  die  Ann.  Francof.  haben,  so  ist  das  gänzliche  Fehlen 
aller  über  1356  hinausgehenden  Notizen  doch  sehr  auffallend.  Dies 
und  das  Vorhandensein  mehrerer  selbstständiger  Zusätze,  deren  zwei 
mir  den  Eindruck  machen,  als  ob  sie  nur  von  einem  Angenzeugen 
herrühren  konnten2),  leistet  der  Annahme  Vorschub,  dass  Herp  nicht 
die  Annales  Francof.  selbst  benutzt  hat,  sondern   eine  Bearbeitung 
derselben,  welche  älter  ist  als  die  Sakralschrift  der  Notizen  zu  1357 
und  58. 

Latomus  hat  die  Ann.  Francof.  nur  für  die  Acta  benutzt; 
weniger  als  man  bei  ihrem  hohen  Alter  erwarten  sollte.  Denn  als 
sicher  ans  ihnen  entlehnt  kann  nur  die  Notiz  zu  1306  gelten.  In 


Chronik,  welches  Senckenberg  abdruckte,  ist  dasselbe,  welches  mir  vorlag.  In 
ihm  führt  das  Werk  den  Titel :  Fragmentum  chronic*  Francofurtensis  rive  coUec- 
tanea  fratris  Petri  Herp  Dominicaini  Francofurtensis.  Copia  etlicher  Sachen  in 
Franckfurt  aus  einem  alten  Büchlein  in  4°,  so  Anno  1509  von  fratre  Petto  Herp 
JJominicano  bei  ihnen  zu  finden  und  colligirt  —  forte  in  monasterio  Domini- 
canorum  Francof urtensium      abgeschrieben  worden  Anno  1599. 

Ex  apographo  Faustiano  Collect,  ejus  vol.  litt,  not  Die  Abschrift,  von 
Z.  C.  v.  Uffenbach  angefertigt,  ist  Nr.  7  der  Uffenbac.h'schen  Sammlung  der  Stadt- 
bibliothek. 

Die  Chronik  zerfällt  in  4  Theile: 

1.  De  origine  civitatis  Francofurtensis    Pag.  1  des  Mscr.  (enthält  nur 
Sagenhaftes  und  ist  deshalb  S.  242  Anm.  5  nicht  in  Betracht  gezogen). 

2.  Annalen  von  1306—56.  Pag.  2—4. 

3.  Nachrichten  verschiedenen  Inhalts  bis  zum  Jahre  1506  reichend.  Pag.  4—17. 

4.  Notizen  aus  der  Limburger  Chronik,  ins  Lateinische  übersetzt.  Pag. 
17—38. 

»)  Zu  den  Jahren  1306,  133Ö,  1349.  Zu  1338  gibt  er  als  Datum  die  nona 
septembris,  wo  die  Ann.  Francof.  deeimo  nono  calendas  septembris  haben.  Hier 
bei  Herp  einen  Schreibfehler  zu  vermuthen,  liegt  sehr  nahe. 

*)  Zu  1338:  Multitudo  heustarum  quantitate  digiti  major is. 

Zu  1349:  Duravitque  pestis  Uta  inguinaria  a  festo  paschae  ad  hyemem 
initio  anni  jubilaei. 

Weniger  beweist  zu  1306:  Moganus  enim  congelatus  fuit  et  cum  resolveretur, 
homines  ad  spectandum  ibi  conrenerant.  Vorher  heisst  es  bei  beiden :  propter 
nimiam  glaciem  et  aquarum  inundationem.  Hiernach  kann  der  obige  Zusatz 
Herp's  recht  gut  eine  weitere  Ausführung  der  letztangeführten  Worte  sein. 


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—    264  - 


dieser  stimmt  er  wörtlich  mit  ihnen  überein,  während  die  übrigen 
Quellen,  welche  ihm  für  diese  Katastrophe  vorgelegeu  haben  können, 
betreffs  der  Anzahl  der  Verunglückten  anders  berichten.1) 

Vielleicht  ist  noch  die  Erwähnung  der  Wassersnoth  von  1322 
auf  sie  (die  Ann.  Francof.)  zurückzuführen,  doch  nur  vielleicht.  Von 
dieser  berichtet  nämlich  auch  Beilage  III,  welche  Latomus  ebenfalls 
benutzt  hat. 

Der  3  Fuss  hohe  Wasserstand  in  der  Bartholomäuskirche  1342, 
von  welchem  die  Acta  melden,  stammt  wahrscheinlich  auch  aus  den 
Anu.  Francofurtani.  In  den  Antiqu.,  für  welche  letztere  nicht  be- 
nutzt sind ,  ist  nichts  von  eiuem  Eindringen  des  Wassers  in  die 
Bartholomäuskirche  berichtet.  Die  Quelle,  welche  Latomus  in  ihnen 
sowie  in  den  Acta  für  dieses  Ereiguiss  zu  Grunde  legte*),  sagt  aus, 
dass  die  Bartholomäuskirche  verschont  geblieben  sei.  In  den  Annales 
Francof.  dagegen  heisst  es: 

....  Mogus  predictm  in  ecclesiam  sancti  Bartholomei  prefatam 
flurbat  per  portam  rubeam  .  .  . 

Man  stieg  durch  die  rothe  Thür  uoch  zu  Latomus  Zeiten  drei 
Stufen  bis  zum  Fussboden  der  Kirche  hinab.  Faud  unser  Autor 
nun,  dass  das  Wasser  durch  die  rothe  Thür  (die  niedrigst  gelegene, 
an  der  Südseite)  geflossen  sei,  so  musste  es  ihm  doch  die  Kirche 
in  der  Höhe  der  drei  Stufen  (die  er  gleich  3  Fuss  setzte)  über- 
schwemmt haben. 

D 

Die  in  Beilage  II  wiedergegebenen  deutschen  Annalen  für 
die  Zeit  von  1306 — 1343  sind  ebenfalls  von  Latomus  benutzt.  Er 
berichtet  über  alle  die  Ereignisse,  welche  sie  berühren,  freilich  hin 
und  wieder  von  ihnen  abweichend.8) 

Ein  Zusammenhang  dieser  Annalen  mit  den  Ann.  Francof.  ist 
nicht  zu  verkenuen.  Die  Aehnlichkeit  der  Angaben  über  die  Wassers- 
noth von  1306  ist  überraschend ;  nur  in  der  Anzahl  der  Ertrunkenen 


')  Sie  wissen  nur  von  10. 

')  In  Beilage  II  (Vergl.  den  folgenden  Abschnitt)  deutsch;  beim  Anonymus 
(Beilage  V)  nach  einer  lateinischen  Quelle,  welche  Latomus  ebenfalls  gekannt  hat. 

s)  Zu  1306  lässt  er  (nach  den  Ann.  Francof.)  alle  500  auf  der  Brücke  be- 
findlichen Menschen  umkommen ;  die  Verleihung  der  Messe  setzt  er  richtig  ins 
Jahr  1330;  die  Beschreibung  der  Wassersnoth  von  1342  kürzt  er  sehr  und  ver- 
sieht sie  andererseits  wieder  mit  Zusätzen. 


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-    265  - 


weichen  sie  von  einander  ab.  Die  deutschen  Annalen  lassen  den 
Main  1322  durch  die  rothe  Thür  in  die  Bartholoruäuskirche  ein- 
dringen, 1342  nur  bis  au  den  Kirchhof  gelangen;  die  Ann.  Francof. 
haben  das  Umgekehrte. 

Die  deutschen  Annalen  erfreuten  sich  einer  verhältniasmässig 
grossen  Verbreituug.  Der  Visirer  Johanu  Heyse  (um  1501)  und  später 
noch  der  Seidensticker  Johann  Comens f)  setzten  sie  ihren  Memoiren 
voran;  auch  Herp  hat  sie  für  eine  Notiz  benutzt*). 

Leider  sind  bis  jetzt  nur  Abschriften  des  17.  Jahrhunderts  von 
diesen  Annalen  gefunden.  Die  Bemerkung  zu  1342:  Uzt  genannt 
die  Kantegiessergass  wird  kaum  das  relativ  hohe  Alter  der  Annalen 
anzufechteti  im  Stande  sein.  Mehr  schon  fiele  für  eineu  späteren 
Ursprung  ins  Gewicht,  dass  sie  die  Messeverleihung  ins  Jahr  1340, 
um  zehn  Jahre  zu  spät  setzen.  Wir  finden  zwei  ihrer  Nachrichten 
in  den  vom  Ueberarbeiter  der  Comens'schen  Chronik  benutzten 
lateinischen  Annalen  (die  auch  Latomus  ausgeschrieben  hat),  welche 
geraume  Zeit  nach  1355,  doch  höchst  wahrscheinlich  noch  vor  dem 
Tode  Kaiser  Karl's  IV.  (1378  Nov.  29)  niedergeschrieben  sind8):  über 
den  Bau  der  heiligen  drei  Königs -Kapelle  und  die  Wassersnoth  von 
1342.  Diese  sind  Beiden  gemeinsam,  nur  gebraucht  der  Ueber- 
arbeiter, seine  Quelle  wörtlich  wiederzugeben  sich  bemühend,  die 
lateinische  Sprache. 

E 

Latomus  hat  jedenfalls  auch  die  (um  die  Mitte  des  15.  Jahr- 
hunderts geschriebenen)  chronologisch  ungeordneten  Notizen 
von  der  Hand  des  Dechauten  Johann  Königstein  im 
Cod.  Barth.  (II,  3  Fol.  84  (abgedruckt  als  Beilage  III)  benutzt, 
da  nur  wenige  Blätter  seine  Antiquitäten  von  ihnen  trenuen,  er 
selbst  sogar  der  letzten  dieser  Annotationen  (znm  Jahre  1346)  eine 
Bemerkung  zugefügt  hat,  des  Inhalts,  dass  er  für  einen  ihrer  Ausdrücke 
roris  anderswo  das  von  ihm  für  seine  Chroniken  angenommene  cruoris 
gefunden  habe. 

Diese  Aufzeichnungen  haben  überhaupt  wenig  Gnade  vor  seinen 
Augen  gefunden,  da  er  sie  für  die  Antiquit.  nur  theilweise  berück - 


')  Siehe  unten  S.  270. 

»)  Zu  1342. 

»j  Siehe  unter  G. 


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-    26«)  - 


sichtigt1),  von  dem  Berücksichtigten  aber  viermal  abweicht;  die  Acta 
ebenfalls  nehmen  wenig  Notiz  von  ihnen.  Sie  werden  spater  noch 
hinsichtlich  ihrer  Zusammensetzung  geprüft  werden«). 

P 

Zur  weiteren  richtigen  Erkenntnis»  der  Quellen  des  Latomus  ist 
das  Hineinziehen  der  Co  mens 'sehen  Chronik  in  die  Unter- 
suchung nothwendig. 

Die  Comens'sche  Chronik  ist  theilweise  von  Huber  (Fontes 
IV,  431—49)  zum  Abdruck  gebracht  unter  dem  Titel:  Acta  aliquot 
Francofurtana  collecta  a  Caspare  Cametdä  8).  Stellt  man  das  was 
Huber  von  ihr  bringt  neben  die  Acta  des  Latomus,  so  wird  man 
sich  folgender  Gedanken  nicht  entschlagen  können: 

Latomus  Acta  und  der  lateinische  Theil  der  Comeus'schen  Chronik 
haben  Vieles  fast  wörtlich  mit  einander  gemein,  beruhen  also  für  dieses 
Gemeinsame  wohl  auf  derselben  Quelle. 

Der  deutsche  Theil  der  Comens'schen  Chronik  (Huber  IV, 
437 — 49)  macht  einen  ganz  memoirenhaften  Eindruck,  so  dass  er 
wohl  nicht  gar  lange  nach  dem  letztberichteten  Ereignisse  (zu  1562) 
niedergeschrieben  sein  kann.4) 

Da  nun  die  Acta  des  Latomus  erst  1583  entstanden  sind,  konnte 
also  für  sie  der  lateinische  Theil  des  Comens  schon  benutzt  sein. 

Jedenfalls  ist  diese  Annahme  nach  der  Huber'schen  Ausgabe 
berechtigter  als  die  entgegengesetzte,  dass  Comens  den  Latomus  be- 
nutzt habe.  Letzteres  Verhältniss  aber  hat  sich  mir  aus  den  Hand- 
schriften als  das  unzweifelhaft  richtige  erwiesen. 

Das  Frankfurter  Stadtarchiv  birgt  eine  beträchtliche  Anzahl 
von  Urkunden  über  die  im  15.  Jahrhundert  aus  den  Niederlanden 
eingewanderte  Familie  Comens.  Eiu  Johann  Kommans  aus 
Numagen  (Nymwegen)  wurde  1431  Frankfurter  Bürger;  ein 
Caspar  Coments,  jedenfalls  Nachkomme  des  vorigen,  stiftete  durch 
seine  Testamente  Vollstrecker  1478  eine  Frühmesse  an  der  Peterekirche. 
Das  Recht  der  Präsentation  für  diese  Stiftung  sollte  nach  jedesmaliger 


•)  Es  fehlen  in  den  Antiqu.  Notizen  zu:  1322.  1344,  zu  1342. 
•)  Unter  G. 

s)  Die  Familie  hiess  ursprünglich  Kommans,  dann  Comenz,  Comens, 
auch  Commes,  aber  nie  Camentz  wie  bei  Huber. 

*)  Auch  Huber  nimmt  dies  an;  er  glaubt  einen  katholischen  Geistlichen  iu 
«lern  Verfasser  erblicken  zu  sollen. 


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-    267  — 


Erledigung  dein  ältesten  männlichen  Familienmitgliede  abwechselnd 
des  Zweiges  Gelnhausen  nnd  Comens  zustehen,  im  Falle  des  Aus- 
sterbens des  männlichen  Stammes  aber  sollten  eyn  pferrer  zu 
sani  Bartolomeus,  der  eldiste  schepfe  und  der  eldste  radherre  in 
deme  sesse  uff  der  hanttcergbancke  des  radts  zu  Frangfort,  die  ye 
zu  zyten  sin  werden,  mit  der  meysten  stymme  under  ync  zu  ewigen 
tagen  dieses  Familienrecht  übernehmen.1) 

Des  Stifters  Caspar  Comens  Enkel  waren  Caspar  und  Johann 
Comeus.  Ersterer  (der  ältere  von  beiden)  präsentirte  1550  für  die 
Pfründe  nach  dem  Aussterben  des  Zweiges  Gelnhausen  (deren  letzter 
Spross  sie  bis  dahin  iuDegehabt)  seinen  eigenen  Sohu  Ludwig,  der 
katholischer  Geistlicher  war 8).  Dieser  sein  Sohn  war  der  letzte 
männliche  katholische  Abkomme  der  Familie.  Nach  seinem  Tode, 
welcher  kurz  vor  1583  Sept.  20  erfolgte,  erhielt  die  Stiftung  ein 
Christoph  Comens,  welcher  you  seinem  Vater  gleichen  Namens,  evan- 
gelischem Pfarrer  in  Oberursel,  präsentirt  worden  war.  Als  später  der 
Mannesstarom  der  Familie  erlosch,  wurde  das  Einkommen  der  Stiftung 
zu  dem  Gehalt  des  Pfarrers  von  Niederrad  geschlagen  und  wird 
noch  heute  in  dem  jährlichen  Haushaltsetat  der  Stadt  als  Comens'sche 
Stiftung  aufgeführt. 

Caspar  Comens,  Ludwigs  Vater,  ist  nie  Frankfurter  Bürger  ge- 
wesen. Er  kommt  weder  im  Bürgerverzeichnisse,  noch  in  den  aus 
jener  Zeit  vorhandenen  Beedbüchern  vor;  wohl  aber  sein  jüngerer 
Bruder  Johann,  welcher  Seidensticker  war.  Caspar  unterschreibt 
1550  in  zwei  Briefen  an  den  Rath  Caspar  Comens  (gräflich)  Schwarz- 
burgischer  Diener,  in  früheren  (von  1542  und  1544)  nicht,  in  späteren 
(vou  1551  und  1562)  nicht  mehr.  Er  hielt  sich  nur  vorübergehend 
in  Frankfurt  auf.  Hätte  er  dort  dauernd  gewohnt,  er  hätte  als 
Bürgerssohn  Bürger  werden  müssen.  Auch  zwei  Schriftstücke  lassen 
deutlich  erkennen,  dass  er  für  gewöhnlich  seiner  Vaterstadt  fern  war5). 

Dies  war  über  die  Familienverhältnisse  vorauszuschicken. 


')  Diese  Stiftungsarkundc  ist  abgedruckt  bei  Würdt wein,  Dioces.  Mog.  II,  802  ff. 
Das  Original  ist  im  Frankfurter  Stadtarchive. 

•)  In  einer  Urkunde  Ton  1550  clericus  Maguntintts  genannt.  Er  muss  aber  1562 
noch  studirt  haben,  denn  sein  Vater  schreibt  in  diesem  Jahre  an  den  Rath  . . .  die- 
weil  nun  ich  meinen  son  mit  sweren  kosten  zum  studiren  järlich  erhalten  muss . . . 

')  In  einem  Briefe  Caspars  an  den  Rath  (von  1551,  Mir«  3)  heisst  es  . . . 
also  ich  genczlich  erhoff,  K  f.  W.  werden  mich  nach  meiner  underthenigcn  bitt 
mit  gvediger  widerantwort  (der  ich  hie  gewer tig  bin),  nit  lassen  ...  In 
einem  Vertrage  von  1562  steht  .  .  .  Johann  Comenssen  seidensticker  als  gewalt- 
hoher  Caspar  Comenssen  seines  bruders  anstatt 


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-    268  - 


Die  Huber  'sehe  Ausgabe  der  Conieus'schen  Chronik  leidet  an  zwei 
Hauptmängeln:  sie  ist  nur  nach  einer,  sehr  späten  und  schlechten 
Handschrift  bearbeitet  und  bringt  nicht  einmal  Alles  was  diese  ent- 
hält. Der  Herausgeber  rechtfertigt  die  unvollständige  Wiedergabe 
des  Lateinischen  Theils1):  Bis  1338  enthält  Camente,  abgesehen  von 
einer  Notiz  über  die  angebliche  Gründung  Frankfurts  im  Jahre  390*) 
nichts,  was  nicht  vollständiger  bei  Latomus  wäre.  Ich  habe  daher 
diesen  Theil  gang  weggelassen  und  mit  1338  begonnen,  von  wo  an 
Camente  manches  hat,  was  sich  bei  Latomus  nicht  findet. 

Welche  Verwirrung  er  hierdurch  angerichtet  hat,  wird  die 
Untersuchung  zeigen. 

An  Handschriften  der  Comeus'schen  Chronik  habe  ich  be- 
nutzen können : 

als  I  bezeichnet:  die  im  Chronikon  11  des  Frankfurter 
Stadtarchivs  befindliche  vom  Jahre  1028  »)  ohne  Titel.  Die 
wörtliche  Abschrift  derselben  im  Manuskript  UfTenbach  18 
der  Stadtbibliothek  konnte  unberücksichtigt  bleibeu; 

als  II  bezeichnet:  die  für  die  Ausgabe  in  den  Fontes  be- 
nutzte (von  Boehmer  abgeschriebene,  Huber  nur  aus  dieser 
Abschrift  bekannte)  andere  Handschrift  der  Uffenbach'echen 
Sammlang  (in  4°.,  der  Band  ist  ohne  Nummer  und  trägt 
die  Aufschrift :  Francofurtensia  acta  varia  a  Caspare  Camente 
colleäa  *)  aus  dem  18.  Jahrhuudert.  Sie  ist  von  einer  älteren 
Hand  und  von  Z.  C.  von  Ulfenbach  an  vielen  Stellen  korrigirt 
und  mit  Zusätzen  versehen. 
/  und  II  weichen  so  sehr  von  einander  ab,  dass  wir  sie  als 
zwei  verschiedene  Redaktioneu  der  Chronik  behaudeln  müssen,  Beide 
zerfallen  in  je  3  Haupttheile;  dieselben  folgen  in  /:  fast 
vollständige  Abschrift  der  Limburger  Chronik5), 
deutsche  Annalen  der  Beilage  II,  Memoiren  vou  1524 — 62; 
in  //:  Lateinische  Annalen  von  390  — 1484  (tbeilweise  bei 
Huber  Fontes  IV.  431  —  37  abgedruckt,  in  Beilage  IU  vollständig), 
Notizen  ans  der  Limburger  Chronik  über  Frankfurt 

•)  A.  a.  0.  S.  LI 

*)  Dieselbe  steht  wörtlich  bei  Latomus. 

*)  Nach  einer  Notiz  des  Abschreibers  am  Schlüsse. 

4)  Diese  Aufschrift  ist  Ton  vornherein  als  falsch  zu  betrachten,  da  der  Band 
ausser  der  betreffenden  Chronik  nur  Sachen  enthält,  die  wegen  ihrer  spaten 
Entstehungszeit  nicht  vou  Caspar  Comens  herrühren  können. 

4)  Einzelnes  fehlt  ihr,  u.  A.  sammtliche  Verse. 


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—    269  - 


und  dessen  nächste  Umgebung,  Memoiren  von  1524—62 
(Huber  a.  a.  0.  437—49). 

Eine  Vergleichung  der  einzelnen  Haupttheile  beider  Handschriften 
resp.  Redactioueu  ergibt  folgende  Resultate: 

L  Beide  haben  die  Memoireu  von  1524  —  62,  stimmen  in 
ihnen  jedoch  bei  Weitem  nicht  immer  überein;  die  Handschrift  /  ist 
vollständiger : 

Sie  hat  zu  jedem  Jahre  die  Angabe  über  die  Neubesetzung 
der  Bürgermeisterämter;  in  II  finden  wir  solche  Angaben 
nur  zu  den  Jahren  1525,  1526  und  1530. 

Sie  enthält  an  der  Stelle,  wo  in  7/  das  Wort  lacuna  steht, 
welches  übrigens  weder  von  der  Hand  des  Abschreibers, 
noch  von  derjenigen  Uffenbachs,  sondern  von  der  des  älteren 
Korrektore  herrührt  und  von  Huber  in  der  Boehmer'scheu 
Abschrift  als  Bezeichnung  Boehmers  für  eine  grössere  Lücke 
gedeutet  worden  ist  ausser  deu  Bürgermeisternameu  zu 
jedem  Jahre  von  1547  —  60  noch  folgende  zwei  Notizen: 
1547  gab  man  den  neckten  kein  tuch,  das  macht  der  von 
Beuern.  1552  .  ...  da  kam  der  marggraf  gen  Frunck/urt 
dm  17.  juli,  ist  abgezogen  den  9.  augusti. 

Sie  bringt  zwei  Vermerke,  in  welchen  sich  der  Verfasser 
nennt,  die  in  1/  gänzlich  fehlen:  Pag.  51  der  Handschrift 
zum  Jahre  1546  .  .  .  und  ist  zuvor  anno  1507  in  gott  ver- 
storben Johann  Comentz  ....  »»ein  Caspars  und  Johann 
Comente  vatterbruder.  Pag.  52  zum  Jahre  1561:  .  .  .  . 
und  ich  Johann  Contents  icollte  30  fl.  vor  meinen  bäum  ge- 
geben haben. 

Dass  der  Memoirentheil  in  /  mit  grösserer  Ausführlichkeit  auch 
höheres  Alter  verbindet,  beweisen  folgende  Stellen: 

I  und  II  habeu  zum  Jahre  1528*):  bei  diesen  burgermeistern 
ward  das  fest  niedergelegt  sanct  Mariae  Magdalenae  3). 

Zum  Jahre  1537:  bei  denen  burgermeistern  waren  die  decket  etc. 
In  /  sintl  die  Namen  der  Bürgermeister  vorher  geuannt,  nicht  aber 
iu  //,  die  sich  trotzdem  auf  die  Aufzählung  der  Namen  beruft. 

In  /  ist  somit  ohne  Zweifel  eine  ursprünglichere  Fassung  dieses 
einen  Theils  der  Chronik  erhalten.   Während  von  den  oben  ange- 

')  Huber  a.  a.  O.  448. 
»)  Ebendaselbst  442. 
■)  Ebendaselbst  44Ü. 


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-    270  - 


führten  Stellen,  in  welchen  der  Schreiber  in  der  ersten  Person  von 
sich  redet,  die  eine  (zu  1546)  ans  über  den  Verfasser  etwas  in  Zweifel 
lässt,  nenut  ihn  uns  die  andere  (zu  1561)  ganz  bestimmt  Johann 
Comens.  Gegen  die  Autorschaft  Caspars  musste  ja  von  vorn- 
herein der  Umstand  sprechen,  dass  dieser  sich  nur  ganz  vorüber- 
gehend in  Frankfurt  aufgehalten  hat,  eine  genaue  Kenntniss  der 
Tagesereignisse  (wie  solche  manchmal  in  der  Chronik  erzählt  werden), 
also  kaum  haben  konnte. 

Die  (im  Verhältnis»  zu  den  übrigen)  sehr  dürftigen  Nachrichten 
für  die  Zeit  von  1547 — 60  lassen  stark  vermnthen,  dass  das  Ganze 
nicht  in  einem  Zuge  niedergeschrieben  ist,  sondern  dass  der  erste 
Theil  bis  1546  bedeutend  älter  ist  als  der  geringe  Rest,  welcher 
nicht  lange  nach  dem  letztberichteten  Ereignisse  verfasst  sein  wird. 

Als  der  Verfasser  des  ganzen  Deutschen  Memoiren- 
theils,  wie  er  in  /  vorliegt,  ist  somit  Johann  Comens 
zu  betrachten.1) 

2.  Es  ist  nun  kein  Grund  vorhanden  zu  bezweifeln,  dass  Johann 
Comens,  wie  wir  sahen  der  Verfasser  des  Memoirentheils  von  /, 
auch  den  zweiten  Theil  der  Handschrift,  die  deutschen 
Annalen  der  Beilage  II,  an  diesen  Ort  gesetzt  hat.  Das  Vor- 
kommen dieser  Annalen  erscheint,  bei  der  grossen  Verbreitung,  deren 
sie  sich  auch  schon  im  16.  Jahrhundert  erfreuten,  in  der  Chronik 
eines  einfachen  Bürgers  ganz  natürlich. 

II  bringt,  als  ihnen  entsprechend,  lateinische  Nachrichten  für 
die  Zeit  von  390—1484,  welche  jedenfalls  nicht  eiue  so  am  Tage 
liegende,  Jedermann  zugängliche  Quelle  waren,  wie  die  Annalen 
von  I.  Sie  sind,  wie  gezeigt  werden  soll,  sehr  späten  Ursprungs, 
so  dass  sie  unmöglich  Johann  Comens  zum  Verfasser 
haben  können,  da  sie  von  einer  vierten  Redaktion  der  Acta  des 
Lato m  us  abstammen. 

Alle  Notizen  dieses  lateinischen  Theils  der  Chronik  bis  zur  ersten 


')  Kriegk  weiss  Bürgerthum  II,  77  von  historiographischen  Versuchen  einer 
Frankfurterin,  der  Katharina  Schöffer,  welche  auf  der  hiesigen  Stadtbibliothek 
aufbewahrt  sein  sollen.  Sie  sind  aber  seither  noch  nicht  aufzufinden  gewesen. 
Jene  Frau  war  mit  Johanns  Onkel  Caspar  Comens  verheiratet  ;  sie  starb  1548. 
Beider  Tod  wird  in  unseren  Memoiren  unmittelbar  vor  der  Lücke 
zwischen  1546  und  1560  erwähnt.  Ob  nicht  die  Lücke  mit  Katharinens 
Aufzeichnungen,  falls  solche  existiren  —  woran  vorläufig  noch  ernstlich  zu 
zweifeln  ist  —  in  Zusammenhang  zu  bringen  ist,  so,  dass  von  Johann  nur  die 
über  1546  hinausgehenden  Notizen  herrühren? 


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des  Jahres  1317  incl.  finden  sich  auch  in  den  Acta  des  Latumus  '), 
sind  auch  soweit  chronologisch  geordnet  bis  auf  die  ersteu  vier.  Diese 
lauten  zu  den  Jahren  390,  774,  822,  753.  Die  dritte  und  siebente 
berichten  von  dem  Bau  des  Saalhofes  822;  die  erstere  dieser  beiden 
hat  noch  den  nicht  recht  passenden  Zusatz  ponte  nondum  extrttdo. 
Von  den  ersten  vier  Angaben  hat  Latomus  die  ersten  drei  wört- 
lich in  der  Einleitung  zu  den  Acta  —  nur  ist  bei  ihm  das  ponte 
nondum  extructo  verständlich ,  weil  es  in  anderem  Zusammenhang 
steht  —  mit  der  vierten  beginnt  er  die  eigentliche  Chronik.  Ueber 
den  Bau  des  Saalhofes  handelt  deren  vierte,  ebenfalls  zum  zweiten 
Male.  Wir  hatten  ferner  in  der  Notiz  zu  1314  (in  welcher  Comens 
wörtlich  mit  Latomus  übereinstimmt),  Matthias  von  Neuenburg  mit 
etwas  Zuthat  von  Latomus  gefunden. f) 

Wie  Latomus  Acta  und  Comens  lateinischer  Theil  zu  einander 
stehen,  kann  hiernach  nicht  mehr  zweifelhaft  sein. 

Das  Stadtarchiv  besitzt  ein  vielfach  gekürztes  Exemplar  der 
Acta  des  Latomus,  durch  Abraham  Mangold  1708  (uebst  einer  An- 
zahl den  Fettmilch'scheu  Aufstand  betreffender  Aktenstücke)  von 
eiuem  alten  Manuskripte,  welches  einem  Exemplar  des  1615  und 
1G17  zu  Frankfurt  gedruckten  Diarium  historicum  angeheftet  war, 
getreulich  abgeschrieben  3).  Diese  Abschrift  bringt  nicht  blos  die- 
selben drei  Notizen  aus  der  Einleitung  (die  sinnlose  Anmerkung 
zu  822  nicht  ausgeschlossen)  und  zwar  nur  diese,  wie  Comens,  es 
fehlen  ihr  nicht  blos  dieselben  Abschnitte  zu  den  Jahren  1020  und 
1142  wie  diesem,  sie  hat  sogar,  abweichend  von  Latomus  aber  über- 
einstimmend mit  Comens,  in  der  ersten  Notiz  die  Lesart  divinari 
statt  derivari,  zum  Jahre  1020  die  Zahl  24  der  Bischöfe  und  den 
Bau  der  Cosmas  und  Damian  geweihten  Capelle  zum  Jahre  1290. 

Wir  können  also  weiter  sagen,  dass  eine  Redaktion  der  Acta 
des  Latomus,  dergestalt  wie  sie  Mangold  fand,  dem  Verfasser  des 
lateinischen  Theils  der  Comens'schen  Chronik  vorgelegen  hat.  Diese 
Redaktion  hinwiederum  beruht  auf  der  Handschrift  G  I,  denn  von 


')  Die  deutsche  über  den  Ursprung  der  Stadt  Frankfurt  in  der  raths- 
freundlichen Redaktion;  siehe  Florian  222. 
•)  S.  250. 

")  Im  Chronikon  17  des  Stadtarchivs  S.  227  heisst  ea:  Nachfolgendes  bis 
354  habe  ich  am  einem  alten  Manuskript  so  dem  historischen  Verlauf  beigefügt 
war  und  mir  von  J.  M.  des  Raths  aus  der  Tulemar' sehen  Bibliothek  communicirt 
worden ,  getreulich  abgeschrieben.  Acta  aliquot  Francofurtana .  Die  Acta  des 
Latomus  stehen  Pag.  227-47. 


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allen  mir  bekaunten  Latomushandschrifteu  hat  nur  diese  allein  die 
drei  oben  angeführten  Lesarten.  Sie  ist  eine  dritte  Redaktion  der 
Acta  l),  die  verkürzte  Abschrift,  welche  von  Coniens  benutzt  ist, 
demnach  eine  vierte. 

Man  kann  nun  nicht  wissen,  ob  diese  vierte  Redaktion  über- 
haupt erst  nach  dem  Erscheinen  des  Diarium  Historicum  entstanden 
ist  und  ob  sie,  mit  demselben  Exemplar  desselben,  welches  Mangold 
abgeschrieben,  dem  Verfasser  der  Redaktion  in  //  vorgelegen  hat.  So 
viel  ist  sicher,  dass  sie  geraume  Zeit  nach  1583  entstanden  ist.  Die- 
selbe Haud,  welche  den  lateinischen  Theil  der  Redaktinn  in  II  abfasste, 
wird  diesem  auch  die  Memoiren  (vielfach  beschnitten)  zugesellt  haben. 

3.  Der  noch  übrige  Theil  von/,  eine  ziemlich  vollständige 
Copie  der  Lim  bürg  er  Chronik,  kann  sehr  wohl  von  Johann 
Coniens  an  diesen  Platz  gesetzt  sein. 

Ich  behaupte  also  kaum  zu  viel,  wenn  ich  sage:  Die  Redaktion 
der  Comeus'schcn  Chronik,  welche  in  2  erhalten  ist, 
rührt  ganz  von  Johann  Co  mens  her. 

Der  Ueberarbeiter  (so  darf  ich  ja  wohl  die  Person  nennen, 
welche  die  Chronik  so  verändert  hat,  wie  sie  uns  in  II  vorliegt)  hat 
aus  der  Limburger  Chronik  nur  die  Frankfurt  und  dessen  nächste 
Umgebung  betreffenden  Nachrichten  entnommen.  Wie  kommt  es, 
wird  man  fragen,  dass  dieser,  wo  er  doch  die  Mühe  nicht  gescheut 
hat,  für  die  deutschen  Annaleu  der  älteren  Fassung  die  viel  aus- 
führlicheren lateinischen  einzusetzen ,  deren  Zusammenstellung  ihm 
augeuscheinlich  viel  Mühe  gemacht  hat,  und  die  sich  keineswegs 
auf  Frankfurt  beschränken,  nicht  die  Limburger  Chronik  vollständig 
aufgenommen  hat? 

Man  wolle  sich  erinnern,  dass  1617  die  Limburger  Chronik  von 
Faust  von  Aschaffenburg  in  Frankfurt  herausgegeben  worden  ist. 
Kannte  nun  der  Verfasser  der  Redaktion  in  II  diesen  Druck,  so 
musste  ihm  eine  vollständige  Abschrift  der  Chronik  nutzlos  erscheinen, 
wohl  aber  konnte  er  durch  eine  Auswahl  von  Nachrichten  aus  der- 
selben über  Frankfurt  und  seine  nächste  Umgebung  noch  immer 
nützen.  So  scheint  er  in  der  That  gedacht  zu  haben.  Ich  sage  scheint. 
Darauf  näher  einzugehen,  liegt  meiner  Aufgabe  fern,  da  es  nur 
nöthig  war  zu  zeigen,  dass  überhaupt  die  Redaktion  in  II  geraume 
Zeit  nach  den  Acta  des  Latomus  entstanden  ist.  Ein  genauer 
Beweis  würde  zu  viel  Raum  in  Anspruch  nehmen  und  auch  nicht 

')  Siehe  S.  245. 


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—    273  — 


unbedingte  Gewissheit  gewähren,  da  in  Betreff  der  Limburger  Chronik 
beide  Handschriften  sehr  unzuverlässig  sind.  Allerdings  habe  ich 
die  Ueberzeuguug  gewonnen,  dass  der  Druck  der  Limburger  Chronik 
von  dem  Verfasser  der  Redaktion  in  //  benutzt  worden  ist;  es  finden 
sich  in  ihr  viele  Lesarten  des  Druckes,  die  I  nicht  hat.  Erst  nach 
dem  Erscheinen  der  Limburger  Chronik  in  dem  Monumenta  Germaniae 
historica  wird  vielleicht  Genaueres  Ober  dieses  Verhältniss  gesagt 
werden  können. 

Soviel  steht  nach  der  obigen  Untersuchung  fest,  dass  /  die- 
jenige Fassang  der  Chronik  repräsentirt,  welche  von  dem  Bürger 
Johann  Comens  nicht  lange  nach  dem  letztberichteten  Ereignisse 
—  wenn  nicht  schon  zum  Theil  früher  —  verfasst  worden  ist,  dass 
dagegen  die  in  II  enthaltene  eine  (freie)  Umarbeitung  der  ersteren 
ist,  deren  Abfassung  geraume  Zeit  nach  1583  zu  setzeu  ist. 

Der  Umarbeiter  ist  jedenfalls  kein  Comens  gewesen,  da  er  alles 
auf  die  Familie  Bezügliche  auslässt,  auch  dadurch,  dass  er  Caspar 
zum  Verfasser  macht,  wenig  Einblick  in  die  Familiengeschichte  der 
Comens  bekundet.  Der  Name  Caspar  in  der  Ueberschrift  ist  wohl 
der  Stelle  mein  Caspar  und  Johann  Comente  vatiers  bruder  ent- 
nommen; das  Acta  aliquot  Francofurtana  entstammt  jedenfalls  der 
vierten  Latomus- Redaktion. 

Da  über  die  Person  des  Verfertigers  dieser  zweiten  (späten) 
Redaktion  bis  jetzt  noch  jeglicher  Anhaltspunkt  fehlt,  ist  derselbe  in 
der  weitern  Untersuchung  (in  welche  übrigens  nur  noch  der  lateinische 
Theil  hineingezogen  werden  wird)  als  Anonymus  bezeichnet. 

G 

Bis  zur  ersten  Notiz  zum  Jahre  1317  einschliesslich  hat  der 
Anonymus  in  dem  lateinischen  Theile  seiner  Chronik  eine  vierte 
Redaktion  der  Acta  des  Latomus  allein  benutzt.  Ihr  folgt  er  von 
hier  ab  auch  noch  für  die  nächsten  fünf  Notizen,  ergänzt  deren 
zwei  aber  schon  ans  anderer  Quelle  (zum  Jahre  1322  hat  er  Wigeloneni 
de  Wembach  sc  ab  in  um  und  zu  1331  impcrator  cum  Margaretha 
conjuge  sua  Romae  ad  imperium  coronati),  um  dann  deu 
Latomus  vorläufig  bei  Seite  zu  legen1)  und  einer  andern  Quelle  zu 
folgen,  welche  zwar  Manches  mit  diesem  gemein  hatte,  doch  aber 
in  vielen  Stückeu  tbeils  wirklich,  theils  nach  des  Anonymus  Meinung 

')  Er  hat  ihn  später,  als  seine  andern  Quellen  erschöpft  waren,  wieder  he- 
nutzt.   Die  Notizen  zu  den  Jahren  1415  und  1484  stammen  aus  Latomus. 

18 


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von  Latomus  abwich.  Aach  sie  hat  er  wortlich  abgeschrieben  oder 
vielmehr  er  hat  beabsichtigt  dies  zu  thun.  Eine  Vergleichung  mit 
Beilage  III  ergiebt,  dass  die  Beiden  gemeinsamen  sechs  Angaben  (zn 
den  Jahren:  1317,  1322,  1346,  1344  -  hier  fehlt  in  Beilage  III 
das  Tagerfdatum  —  1350,  1355),  abgesehen  von  einigen  Zahlen, 
welche  bei  dem  Anonymus  verderbt  sind,  wörtlich  übereinstimmen. 
Ferner  wiederholt  er  mehrere  Notizen,  die  er  kurz  vorher  aus 
Latomus  abgeschrieben.  Auf  wortliches  Abschreiben  deaten  noch 
gauz  sinnlose  Stellen  hin,  so  z.  J.  1338:  2  kalendas  octobris  in 
die  evanyelidae  Lucae;  z.  J,  1342:  territi  ad  auguria;  praecessis 
statio  conecatum  opidi  nudis  pedibus  candehbus  et  toriis  principalium 
HfiOO.  Ludwig  der  Baier  stirbt  1347  7  idus  octobris  und  zieht 
10  kalendas  decembris  desselben  Jahres  in  Frankfurt  ein). 

Alle  solche  offenbaren  Unrichtigkeiten  ohne  Weiteres  dem  Ver- 
fertiger unserer  Handschrift  aufzubürden  wäre  unbedacht.  Wie  wenig 
wir  dem  Anonymus  trauen  können,  lehrt  ein  conseqnent  auftretender 
Fehler,  welcher  aus  guten  Gründen  nur  ihm  selbst,  nicht  dem  Ab- 
schreiber zur  Last  fallen  kann. 

Es  fallt  anf,  dass  der  Anonymus  mehrere  Ereignisse  in  die  sieb- 
ziger Jahre  des  vierzehnten  Jahrhunderts  setzt,  welche  Latomus  (in 
den  Worten  fast  ganz  mit  ihm  übereinstimmend)  um  zwanzig  Jahre 
früher  datirt.  In  der  einen  Notiz  über  das  Katharinenkloster  differiren 
Beider  Angaben  sogar  um  22  Jahre. 

Zu  erklaren  ist  dies  durch  ünbekanntschaft  des  Anonymus  mit 
einem  dem  fünfzehnten  Jahrhundert  speeifisch  eigenthümlichen  Schrift- 
gebrauch. In  diesem  Zeiträume  wandte  man,  um  die  Zahl  »fünf«  durch 
eine  arabische  Ziffer  auszudrücken,  das  Zeichen  7  an1),  welches 
von  dem  mit  diesem  Brauche  Unbekannten  leicht  für  »sieben«,  unter 
Umständen  auch,  wenn  der  horizontale  Strich  stark  gebogen  ist, 
für  »vier«  gehalten  werden  kann.  Der  Anonymus  hat  eine 
Quelle  benutzt,  in  welcher  obiges  Zeichen  für  »fünf«  geschrieben  war, 
es  aber  —  mit  Ausnahme  eines  Falles,  wo  er  »vier«  las*),  bestandig 
iür  »sieben«  gehalten.  Das  Zeichen  für  letztere  Zahl,  A3),  las  er 
richtig.  Seine  Notizen  aus  den  siebziger  Jahren  des  vierzehnten 
Jahrhunderts  gehören,  wie  sich  (auch  urkundlich)  nachweisen  lässt, 
in  die  fünfziger,  die  eine  zu  1377  (über  das  Katharinenkloster)  nach 


')  Siehe  Waltheri  Lexicon  Diplom.   Col.  458. 

4)  Z.  J.  1315  über  den  Chor  der  Bartholomäuskirche. 

•)  Walther  a.  a.  0. 


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1355.  Er  berichtet  ferner,  Ludwig  der  Baier  sei  7  idus  octobris  ge- 
storben;  5  idus  octobris  ist  richtig. 

Hat  nuu,  so  wird  man  sagen,  der  Anonymus  das  Zeichen  für 
»fünf«  als  »sieben«  resp.  »vier«  gelesen,  so  darf  von  da  ab,  wo  die 
Benutzung  des  Latomas  aufhört,  überhaupt  keine  »fünf«  mehr  vor- 
kommen, vorausgesetzt,  dass  die  Quelle  ein  Ganzes  war  und  nicht 
vom  Anonymus  mit  Anderem  vermischt  worden  ist. 

Eine  Quelle  für  sich  (d.  h.  ein  Ganzes)  bilden  nun  —  das  will 
ich  hier  aus  der  späteren  Beweisführung  vorwegnehmen  —  die  Notizen, 
welche  mit  der  Wahl  Ludwig's  des  Baiern  (fälschlich  ins  Jahr  1310 
gesetzt)  beginnen  und  mit  dem  Baseler  Erdbeben  (fälschlich  ins  Jahr 
1377/55  gesetzt)  schliessen. 

Zweimal  begeguen  wir  einer  «fünf« :  die  Errichtung  des  Marieu- 
und  Georgeustiftes  (später  Leonhardsstift  genannt)  wird  ins  Jahr 
1315  gesetzt;  zu  1349  heisst  es  in  der  Beschreibung  der  Pest:  35  una 
die  tumulati. 

Es  war  im  späteren  Mittelalter  sehr  gewöhnlich,  dass  mau  sich 
in  ein-  und  demselben  Schriftstück  der  arabischen  und  römischen 
Ziffern  nebeneinander  bediente.  Die  arabischen  erscheinen  in  den 
Rechenbüchern  des  Frankfurter  Raths  1494  das  erste  Mal,  werden 
aber  von  diesem  verboten;  ihr  Gebrauch  wird  erst  1546  wieder 
gestattet  und  noch  lange  zeigen  sie  sich  neben  den  römischen,  bis  sie 
schliesslich  Letztere  ganz  verdrängen1)-  In  den  Büchern  des  Bartho- 
lomäusstiftes finden  sich  beide  Zahlzeichen  schon  um  die  Mitte 
des  15.  Jahrhunderts  gemischt  vor. 

In  dem  hier  zu  betrachtenden  Abschnitte  der  Chronik  des 
Anonymus  sind  an  zwei  Stellen  römische  Ziffern  vorhanden  (Anno 
1322  martii  III  Jcal.  und  1351  II  hü.  maji).  Ich  trage  deshalb  kein 
Bedenken,  das  gemischte  Vorkommen  von  römischen  und  arabischen 
Zahlzeichen  für  seine  Quelle  anzunehmen.  Ich  denke  mir  in  ihr  auch 
die  Zahlen  1315  und  35  durch  römische  Ziffern  ausgedrückt,  welche 
der  Anonymus  durch  arabische  ersetzt  hat.  Wenn  dieser,  was  die 
Schreibung  der  Zahlen  anlangt,  sich  nicht  genau  an  seine  Quelle 
gehalten  hat,  was  er  ja  sonst  zu  thuu  sich  bemüht,  so  spricht  das, 
glaube  ich,  in  diesem  Falle  absolut  nicht  gegen  jene  Annahme.  Denn 
zu  der  Zeit  als  er  schrieb,  waren  römische  Ziffern,  zum  wenigsten  für 
grössere  Zahlen,  in  Fraukfurt  fast  ganz  ausser  Gebrauch. 

Es  lassen  sich,  wo  wir  den  einen  paläographischen  Schnitzer  des 


l)  Kriegk,  Bürgerthum  II,  83. 


-    27G  - 


Conipilators  kennen,  die  meisten  seiner  Notizen,  welche  an  demselben 
kranken,  betreffs  der  Zahlen  so  wiederherstellen,  wie  sie  wohl  in  der 
Quelle  gestanden  haben.  Dies  gilt  von  den  Ereignissen  aus  den 
fünfziger  Jahren,  es  gilt  auch  von  dem  Todestage  Ludwig's  des  Baiern. 

Doch  schwierig,  wenn  nicht  unmöglich  ist  zu  erkennen,  wie  die 
Nachrichten  zu  1347  in  der  Quelle  vertheilt  gewesen  sind.  Das  Todes- 
jahr Ludwigs  des  Baiern  ist  richtig  angegeben;  das  Tagesdatum, 
wenn  wir  nach  der  oben  angeführten  Regel  verbessern,  ebenfalls. 
Nach  einer  vorhergehenden  Notiz  aber  soll  der  Köuig,  der  schon  im 
October  gestorben  ist,  im  November  desselben  Jahres  seiner  Gemahlin 
entgegengeeilt  und  mit  ihr  in  Frankfurt  eingezogen  sein !  Dies  ge- 
schah vielmehr  1346.  Den  Beginn  des  Ave  Maria-Läutens  setzen 
Beilage  III  und  Latomus,  welchem  —  wie  wir  sehen  werden  —  diese 
Quelle  des  Anonymus  auch  vorgelegen  hat,  (in  deu  Antiqu.)  ins  Jahr 
1346,  Latomus  auch  (in  den  Acta)  die  Grüuduug  des  Thurms  bei  der 
Roedelheimer  Pforte;  ebenso  das  Erfrieren  der  Weiustöcke*).  Wollten 
wir  keinen  weiteren  Fehler  als  das  erwähnte  Missverständniss  der 
Ziffern  beim  Anonymus  annehmen,  so  müssten  wir  folgern,  dasa 
in  seiner  Quelle  die  Nachrichten,  welche  er  zu  1347  bringt,  mit 
Ausnahme  der  letzten  über  Ludwig's  Tod  zu  1345  gestanden  haben 
(die  erste  gehört  sicherlich  in  dieses  Jahr).  Bei  der  grossen  Anzahl 
der  Fehler,  in  den  Daten  sowohl  als  in  den  Thatsachen,  wäre  dies 
fast  anzunehmen.  Oder  sollte  unser  Compilator,  befremdet  durch 
das  Erscheinen  der  Zahl  1346  zwischen  (vermeintlichen)  Angaben 
zu  1347,  einen  Irrthnm  vermuthet  und  die  Coufusion  noch  grösser 
gemacht  haben?  Unmöglich  ist  das  nicht. 

Vergegenwärtigen  wir  uns  noch  einmal,  welche  Praxis  wir  den 
Anonymus  bisher  verfolgen  sahen.  Bis  1317  bemühte  er  sich,  eine 
vierte  Redaktion  der  Acta  des  Latomus  möglichst  genau  wiederzu- 
geben und  zwar  sie  ausschliesslich;  er  benutzte  von  da  ab  kurze 
Zeit  eine  andere  Quelle  nebenher  (für  zwei  Notizen  nachweislich), 
um  dann  ganz  derselben  oder  einer  andern  zu  folgen,  au  deren  Wort- 
laut sich  zu  halten  er  ebenfalls  nach  Möglichkeit  bestrebt  war. 

Wird  aus  den  Nachrichten,  welche  mit  der  Wahl  Ludwig's  des 
Baieru  (fälschlich  ins  Jahr  1310  gesetzt)  beginnen  und  mit  dem  Baseler 
Erdbeben  (fälschlich  ins  Jahr  1355  gesetzt)  schliessen,  das  zwischen 
den  Berichten   über  den  falschen  Waldemar  (z.  J.  1348)  und  über 


4)  Nach  einer  andern  Qnelle  i  Michael  Herbipolensis  in  Boehmer  Fontes  I, 
472)  geschah  dies  ebenfalls  1346. 


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die  Wahl  Günther's  (z.  J.  1349)  Stehende  ausgeschietleu  *),  so  bleibet] 
von  1310—1355  reichende,  der  Zeitfolge  nach  geordnete  Annalen 
übrig,  für  deren  Formung  von  einer  Hand  folgende  Umstände  sprechen  : 

1)  Ihre  streng  chronologische  Anordnung.  Vor  und  nach  ihnen 
ist  nicht  auf  solche  gehalten. 

2)  Die  Aehulichkeit  der  Ausdrücke:  Anno  1322  marcii  3  Jcahndas 
Moganus  valde  inundavit  und  Anno  1342  13  kalcndas  augttsti 
ad  diem  Mariae  Magdalcnac  Moganus  maxime  inundavit. 

3)  Die  bei  Erwähnung  der  Wahlen  Ludwig's  von  Baieru  uud 
Günther's  von  Schwarzburg  gemachten  Angaben  über  Beider 
Regierungszeit.    Beide  Male  heisat  es:  regnavit  *) 

In  dem  Bericht  über  Karl  IV.  Wahl  fehlt  eine  solche  Angabe. 
Ich  schliesse  daraus,  dass  die  Annalen  vor  dem  Tode  Karls 
(1378  Nov.  29)  verfasst  worden  sind.  Demnach  könnte  der  Anonymus 
dieselben  nur  in  Abschrift  gekanut  haben. 

Sie  beginnen  und  schliessen  mit  je  einer  falschen  Notiz.  Doch 
nicht  bloss  diese,  auch  viele  andere  enthalten  Falsches.  So  wird  nach 
ihnen  Günther  von  Schwarzburg  am  1.  Jauuar  1349  im  Prediger- 
kloster gewählt.  Vier  Kurfürsten  werden  als  bei  dem  Act  zugegen 
augeführt.  Die  Gemahlin  Karl  IV.,  welche  1353  starb,  wird  Margaretha 
genannt.  Die  beiden  letzten  Notizen  zu  1353  gehören  ins  Jahr  1354. 
Ich  folgere,  daas  die  Annalen  geraume  Zeit  nach  dem  letztberichteteu 
Ereignisse,  d.  h.  möglichst  nahe  dem  Jahre  1378  —  wenn  nicht  noch 
in  diesem  selbst  —  geschrieben  sein  müssen. 

Sind  sie  nun  so  späten  Ursprungs  gegenüber  den  Thatsachen, 
von  welchen  sie  berichten,  so  können  ihnen  schon  schriftliche  Quellen 
zu  Grunde  gelegen  haben.  Erwähnt  ist,  dass  sie  mit  Beilage  II 
zwei  Berichte  gemein  haben3);  einer  davon,  die  Beschreibung  der 
Wassersnotli  von  1342,  kann  wegeu  seiner  Ausführlichkeit  nicht 
lange  nach  dem  Ereigniss  selbst  entstanden  sein.    Wir  fanden  auch 


')  Dasselbe  wird  bald  als  ursprünglich  nicht  hierher  gehörig  nachgewiesen 
werden. 

2)  Dass  die  Angabe  Ober  die  Regierungszeit  Ludwig's  (32  Jahre)  nicht  zu  der 
Notiz  Ober  seinen  Tod  (1347)  stimmt,  könnte  bei  der  grossen  Unsicherheit  der 
Zahlen  des  Anon.  nicht  sehr  befremden.  Doch  in  diesem  Falle  scheint  nur  der 
Copist  gefehlt  zu  haben,  der  in  seiner  Vorlage  nicht  immer  die  Zwei  von  der 
Sieben  zu  unterscheiden  vermochte;  er  lässt  uns  einmal  absichtlich  zweifelhaft: 
in  der  ersten,  dem  hier  besprochenen  Abschnitte  folgenden  Notiz  über  die  Main- 
überschwemmung las  Boehmer  1327,  ich  mit  demselben  Rechte  1322. 

»)  S.  265. 


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.schon  früher  Uebereinstimmung  und  zwar  wörtliche  mit  Beilage  III 
an  sechs  Stellen.  Beilage  III  besteht  aus  einer  Anzahl  chronologisch 
nicht  geordneter  Notizen.  Das  deutet  auf  verschiedene  Quellen  hin; 
sie  hat  von  dem,  was  der  Anonymus  über  das  Katharinenkloster 
angibt,  nur  die  Anfangs-  und  die  Schlussnotiz.  Der  Anon.  spricht  von 
Albertus  de  Bichelingen  als  episcopo  pracdicto,  ohne  ihn  vorher  zu 
nennen.  Man  könnte  an  dieser  Stelle  eine  ausführlichere  Vorlage 
seiner  Quelle  vermuthen,  wenn  nicht  das  Auftreteu  von  praediäae- 
praefatum-jtraedicto  in  einer  Zeile  gar  zu  auffällig  wäre. 

Was  wir  vorhin  ausschieden,  lässt  sich  leicht  als  ursprünglich 
nicht  zu  den  Annalen  gehörig  erkennen.  Es  sind  kurze,  raeist  un- 
richtige Bemerkungen  zu  den  Jahren  132(3,  27,  31,  32,  34,  49.  Die 
letzte  von  ihnen  erscheint  an  diesem  Platze  überflüssig,  da  sowohl 
der  Pest  als  auch  der  Judenverfolgung  kurz  nachher  ausführlicher 
gedacht  wird.  Sie  müssen  auch  geraume  Zeit  nach  den  Ereignissen, 
über  welche  sie  berichten,  entstanden  sein.  Dass  der  Papst  1326 
Ludwig  den  Baieru  nach  Rom  citirt  habe,  konnte  nur  Jemand 
schreiben,  der  nichts  von  dem  sogenannten  babylonischen  Exil  der 
Kirchenfürsten,  dem  Aufenthalte  in  Avigilen,  wusste,  oder  dem  die 
Erinnerung  daran  geschwunden  war.  Ich  trage  kein  Bedenken,  diesen 
Bestandtheil  der  Annalen  für  Marginalnoteu  zu  halten,  die  der 
Anonymus  —  wenn  nicht  schon  der  Urheber  der  Abschrift,  welche 
ihm  ja  vorgelegen  haben  muss  —  nach  alter  schlechter  Sitte  an  der 
Stelle,  wo  sie  den  Rand  füllten,  eingeschoben  hat. 

Wir  haben  also  lateinische  Annalen  für  die  Zeit  von  1310  bis 
1355  gefunden,  welche  geraume  Zeit  nach  dem  letztberichteten  Er- 
eigniss,  doch  spätestens  1378  niedergeschrieben  sind,  zum  Theil  schon 
auf  schriftlichen  Quellen  beruhen,  dabei  vieles  Fehlerhafte  enthalten 
und  von  späterer  Hand  mit  Marginalnoten  versehen  sind. 

Dass  auch  Latomus  diese  Annalen  gekannt  und  stark  benutzt 
hat,  lässt  sich  leicht  nachweisen.  In  den  ausführlicheren  Acta  finden 
sich  von  ihren  nicht  Frankfurt  betreifenden  Nachrichteu  nur  wenige ; 
ganz  natürlich,  denn  die  Acta  sind  Lokalchronik.  Von  denen,  die 
sich  auf  Frankfurt  beziehen,  fehlen  sieben  vollständig:  zum  Jahre  1339 
über  das  Zufrieren  des  Maiues;  zum  Jahre  1340  über  die  Vollendung 
der  Orgel;  zu  1347  (46?)  über  Kaiser  Ludwigs  Ankunft,  über  die 
Vigiliae  mortuorum,  über  das  Ave  Maria- Läuten;  zum  Jahre  1349  über 
die  Pest;  zum  Jahre  1355  über  den  Eisgang.  Zwei  von  diesen  (zu 
den  Jahren  1340,  1347  über  das  Ave  Maria- Läuten)  stehen  in  den 
Antiqu.;  eine  andere  (zu  1347  über  Kaiser  Ludwigs  Ankunft  in 


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-    279  - 


Frankfurt)  bezieht  sich  auf  Ludwig  den  Baiern,  welcher  Kaiser  im 
Catalogus  als  imperator  schümaticus  bezeichnet  und  als  Klerusfeind 
gebrandmarkt  wird ;  sie  mag  Latomus  daher  absichtlich  ignorirt  haben, 
auch  wenn  seine  Quelle  sie  brachte;  spricht  er  sich  doch  über  die  zu 
Ehren  dieses  Kaisers  in  der  Bartholomänskirche  feierlichst  abgehaltenen 
Exequien  missbilligend  aus.1)  An  Stelle  einer  fünften  endlich  (zum 
Jahre  1349)  sehen  wir  eine  kürzere  Notiz  über  das  von  ihr  berichtete 
Ereiguiss.  Fünfundzwanzig  Notizen  der  Annalen  bringt  er  dagegen, 
abgesehen  von  den  Daten,  fast  wörtlich  wie  der  Anonymus. 

Dieser  Aufstellung  fuge  ich  noch  die  Thatsache  hinzu,  dass 
Latomus  ausser  2  Urkunden8)  für  die  Zeit  von  1356—1400  keine 
Frankfnrter  Quelle  benutzt  hat.  Wo  unsere  Annalen  enden,  hört 
auch  er  mit  der  Reproduktion  von  Frankfurter  annalistischen  Quellen 
für  einen  grösseren  Zeitraum  gänzlich  auf. 

Es  ist  somit  zweifellos  anzunehmen,  dass  Latomus  auch  die 
nachgewiesenen  Annalen  ausgeschrieben  hat.  Seiner  oft  gerügten 
Gewohnheit  gemäss  hat  er  sich  auch  au  dieser  Vorlage  zahlreiche 
willkürliche  Veränderungen  erlaubt.  Es  fehlt  ihm  acht  Mal  das  Tages- 
datum,  wo  Comens  ein  solches  kennt  (zu  1317,  1322,  1338  —  2  Mal  — 
1342,  1343,  1353,  1355  —  letztere  beiden  Notizen  siehe  unter  1345). 
Was  er  auch  hier  an  unkritischer  Behandlung  seiner  Quelle  geleistet 
hat,  illustrirt  folgendes  Beispiel.    Wir  finden  bei 


Latomus  (Huber  410) : 
Anno  1345  circa  fest  um  paschae 
claustrum  sanctae  Catharinae  per 
dominum  Wickerum  Frosch  can- 
torem  ecclesiae  sancti  Bartholo- 
maei  fundabatur  primutn  et  eodem 
anno  13  calendas  scptembris  prima 
missa  in  eodem  coenobio  canta- 
batur. 


Primus  lapis  positus 
Alberto  de  Heuchlingen 
ganeo  Moguntino. 


est  ab 
su ff  rä- 


dern Anonymus: 

Anno  1344  circa  festum  paschae 
claustrum  sanctae  Cutharinuc 
Francofortiper  Wickerum  Fröschen 
patritium,  cantorem  ecclesiae  sanrti 
Barthdomaci  ibidem  fundabatur. 
13  lealevdas  septemlris  prima 
missa  in  claustro  sanctae  Catha- 
rinae cantabatur. 

Anno  1345  idus  martii  capella 
claustri  sanctae  Catharinae  prae- 
dictae  per  Wickerum  praefatum, 
domino  Alberto  de  Hicl^elingtn 
episcopo  praedicto  primum  lapidem 
ponente,  fundabatur. 


«)  Zu  1347. 

*)  Zu  den  Jahren  1366  und  1382. 


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-    280  — 


Latomu8  hat  das  Jahresdatum  der  zweiten  Notiz  des  Anonymus, 
das  Tagesdatum  der  ersten;  das  Messelesen  ebenderselben  und  erst 
nach  diesem  —  das  betone  ich  besonders  —  die  Grundsteinlegung 
der  zweiten,  auf  das  Kathariueukloster  bezogeu  (welche  ja  beim 
Anonymus  auf  die  Kapelle  des  Klosters  geht).  Dass  er  hier  beide 
Notizen  vermischt  und  dadurch  den  Sinn  seiner  Vorlage  wesentlich 
verändert  hat,  ist  unverkennbar. 

Es  bleibt  noch  übrig,  die  Frage  zu  beantworten,  wo  die  oben 
nachgewiesenen  Annalen  entstanden  sind.  Die  letzte  Notiz  derselbeu 
über  das  Baseler  Erdbeben  erinnert  sehr  au  diejenige  der  im  Bartho- 
lomäusstifte entstandenen  Annales  Francofurtani  über  dieses  Ereignis* ; 
doch  weichen  Beide  hinsichtlich  der  Jahreszahl  von  einander  ab.  Die 
ausführliche  Beschreibnng  der  Exequien  Ludwig's  des  Baiern  weist 
ebenfalls  auf  das  Bartholomänsstift  hin.  Mehr  weiss  ich  über  diesen 
Punkt  nicht  zu  sagen.  Doch  findet  hier  wohl  noch  eine  Bemerkung 
über  des  Verfassers  Parteistandpunkt  und  einen  aus  diesem  herzu- 
leitenden Irrthum  Platz. 

Karl  IV.  wurde  —  so  heisst  es  unrichtig  —  im  Juni  1349 
von  den  Kurfürsten  einstimmig  zum  römischen  Könige  gewählt1) 
(also  nachdem  sich  die  Wittelsbacher  mit  ihm  ausgesöhnt  hatten). 
Diese  bisher  als  geschehen  angenommene  Wahl  ist  von  Jauson  als 
nicht  geschehen  nachgewiesen.*)  Von  der  (wirklich  stattgehabten) 
Wahl  am  11.  Juli  1346  weiss  der  Aunalist  nichts,  oder  will  vielmehr 
nichts  von  ihr  wissen,  da  er,  als  Anhänger  Ludwig's3)  und  nach 
dessen  Tode  als  Anhäuger  der  Wittelsbachischeu  Partei  überhaupt,  sie 
für  ungültig  hielt.  Wie  bekannt,  öffnete  die  Stadt  Karl  erst  nach 
seiner  Aussöhnung  mit  der  Gegenpartei  die  Thore.  Ehe  die  Frank- 
furter ihm  nun  den  Treueid  leisteten,  musste  nach  ihrer  Ansicht 
eine  neue  Wahl  stattfinden  und  zwar  zu  Frankfurt.  Wie  leicht 
konnte  die  Anerkennung  Karls  durch  seine  Gegner  im  Volksraund 
zu  einer  einstimmigen  Wahl  werden !  Nicht  unwahrscheinlich  ist 
sogar,  dass  die  Fürsten,  um  die  aufgeregten  Gemüther  zu  beruhigen, 
diese  Nachricht  absichtlich  verbreitet  haben. 


•)  Latoraus  hat  Juni  17,  der  Anonymus  Juni  29.  Hei  Letzterem  ist  das 
Datum  jedenfalls  verderbt,  denn  Juni  18  haben  nach  ihm  die  Frankfurter  schon 
Karl  geschworen. 

»)  S.  98  ff.  Kr  kritisirt  auch  S.  102  ff.  die  Angaben  des  Latomus  über  jene 
Begebenheit. 

3)  Die  Frankfurter  Bürger  und  ein  Theil  der  Geistlichkeit  (auch  einige 
Mitglieder  des  Bartholomäusstifts)  hielten  treu  zu  Ludwig. 


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—    281  - 


H 

Consequenter  Weise  ist  jetzt,  was  die  Acta  zum  Jahre  18^8 
über  tleu  Streit  Ludwins  des  Baiern  mit  dem  Pap.ste  berichten,  in 
wenigstens  zwei  verschiedene  Bestandteile  zu  zerlegen.  Nach  affizae 
inuss  eine  andere  Quelle  einsetzen,  da  der  Anonymus  (bis  dahin 
fast  Wort  für  Wort  mit   Latomus  übereinstimmend)  hier  abbricht. 

Eine  Vergleichung  mit  den  Nachrichten  des  Catalogu»  über  jene 
Zwistigkeiten  ergibt  die  Richtigkeit  dieser  Folgerung.  Genau  wo  die 
vou  Latomus  und  vom  Anonymus  benutzten  (sub  G  nachgewiesenen) 
A uualen  zu  Ende  gehen,  beginnt  die  Uebereinstinimung  von  Catalogus 
und  Acta,  während  die  vorhergehenden  Nachrichten  Beider  über  jene 
Vorgänge  in  keinem  Zusammenhange  stehen. 

Was  Latomus  zum  Jahre  1349  über  Günther  von  Schwarzburg 
und  Karl  IV.  mit  dem  Anonymus  gemein  hat,  ist  ebenfalls,  weil  es 
ans  jenen  Aunaleu  stammt,  als  von  ihm  mit  den  übrigen  Nachrichten 
in  diesen  Zusammenhang  gebracht  anzusehen  und  vou  ihnen  als 
besondere  Quelle  abzntrenneu.  Damit  ist,  wie  wir  sehen  werden, 
für  die  Lösung  der  Widersprüche  in  des  Latomus  ausführlichen 
Angaben  über  König  Günther  mit  den  andern  über  denselbeu  vor- 
handenen (hauptsächlich  den  urkundlichen)  Quellen,  welche  Janson 
eingehend  geprüft  hat,  die  wichtigste,  vielleicht  die  einzige  noch 
nöthige  Vorbedingung  gegeben. 

Ich  muss  hier  die  Untersuchung  ein  wenig  unterbrechen,  da  ich 
die  Unbrauchbarkeit  einiger  vou  Janson  für  die  Lutomuskritik  auf- 
gestellter Gesichtspunkte  zu  zeigen  für  nöthig  erachte. 

Der  Gegenbeweis  zu  seiner  Behauptung  S.  4 1 :  Eine  spätere  Hand  (als 
die  des  Latomus)  hat  hier  die  Annalm  sicher  erweitert  ist  schon  in  dem 
gegeben,  was  ich  über  das  Autograph  der  Acta  habe  berichten  können. 

Es  heisst  S.  41 :  ....  denn  im  Catalogus,  der  ja  früher  verfasst  ist 
als  die  Acta,  wenn  auch  mit  Benutzung  ihrer  Grundlage  .  .  . 

Unter  dieser  Grundlage  sind,  wenn  ich  recht  verstehe,  Frank- 
furter Annalen  gemeint.  Ich  behaupte  (so  sonderbar  es  auch  klingen 
mag),  dass  Latomus  für  den  Catalogus  überhaupt  keine  Frankfurter 
Quelle  zur  Hand  genommen  hat. 

Prüfen  wir. 

Die  grosse  Ueberschwemmung  vou  1342  stammt  zwar  aus  einer 
Frankfurter  Quelle1).    Doch  man  wolle  sich  erinnern,  dass  diese 

>)  Sie  findet  sich  in  den  Ann.  Francofurtani,  in  den  Ann.  der  Beilage  II, 
bei  Herp,  bei  dem  Anonymus. 


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-    282  - 


Katastrophe  in  jeuer  Zeit  eins  der  bekanntesten  Ereignisse  ans  der 
Geschichte  der  Stadt  war,  ein  Mann  wie  Latoraus  also  wohl  kaum 
Annalen  einzusehen  brauchte,  um  jenes  Ereigniss  kurz  erwähnen  zu 
können. 

Catalogus  und  Acta  stimmen  in  folgenden  Nachrichten  überein, 
denn  nur  an  solchen  Stellen  konnte  Janson  Frankfurtisches  ver- 
muthen : 

Zum  Jahre  1333  über  die  Verurtheilnng  der  Mainzer1).  Hier 
eine  Frankfurter  Quelle  nachzuweisen  möchte  schwer  fallen.  Hat 
auch  der  Anonymus  diese  Notiz,  so  doch  an  einer  Stelle,  wo  er  noch 
Latomus  benutzt  hat.    Der  Inhalt  betrifft  ausserdem  die  Mainzer. 

Zum  Jahre  1338  lässt  sich,  ausser  der  ebenfalls  ganz  bekannten 
Thatsache  der  Vertreibung  der  Dominikaner  am  9.  August,  nichts 
Fraukfurtisches  feststellen.  Der  Propst  Johann  von  Underschaff  war 
zugleich  Dechant  in  Mainz;  das  wird  hier  besonders  erwähnt.  Was 
hindert  uns  da,  an  eine  Mainzer  Quelle  zu  denken,  vor  Allem  an 
Georg  Heilmann's  Chronik?*). 

In  den  Acta  wird  zu  1351,  im  Catalogus  zu  1353  einer  (offen- 
bar derselben)  grossen  Dürre  gedacht.  Es  heisst  aber  auch  bei 
Beiden:  ein  Knabe  sei  bei  Mainz  über  den  Rhein  gegangen. 

Janson  behauptet  S.  40:  Und  doch  haben  ihm  (Latomus,  bei 
Abfassung  des  Catalogus)  1575  die  Frankfurter  Annalen  bereits  vor- 
gelegen, denn  er  beruft  sich  auf  sie  (S.  533  C. :  invenio  in  annalibus  . . .). 

Sagt  Latomus:  Invenio  in  annalibus,  so  hat  Janson  noch  lange 
nicht  das  Recht,  hier  Frankfurter  Annalen  anzunehmen.  Findet  sich 
die  betreffende  Notiz  auch  in  den  Acta,  so  doch  in  keiner  nachge- 
wiesenen Quelle  derselben.  Sie  gehört  in  den  Acta  zu  1344,  im 
Catalogus  zu  1342.  Dort  ist  sie  ausführlich,  hier  kurz.  Das  invenio  in 
annalibus  heisst  darum  wohl  nichts  Anderes  als:  »Ich  glaube  irgendwo 
gelesen  zu  haben.« 

Ich  nehme  jetzt  die  Untersuchung  wieder  auf  und  prüfe  zunächst, 
was  die  Acta  über  König  Günther  berichten. 

Wir  fanden  :  Anno  domini  1349  die  circumcisionis  domini  Franco- 
forti  in  claustro  Praedicatorum  Güntherus  comes  de  Schwarteburg 

')  Dieselbe  fand  1332  Jan.  27  statt. 

*)  Die  ausführliche  Beschreibung  der  Frankfurter  Synode  1020  (27)  und 
diejenige  des  Städtekrieges,  in  Sonderheit  der  Cronberger  Niederlage,  welche 
Latomus  Beide  (nach  eigenem  Zeugniss)  aus  derselben  entlehnt  hat,  deuten  stark 
darauf  hin,  dass  sich  Heilmann,  der  auch  Kanonikus  am  Bartholomäusstift  war, 
für  Frankfurter  Geschichte  interessirt  hat. 


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-    283  — 


Thuringensis  ab  Henrico  archiepiscopo  Moguntim,  Ruperte  Bavariae 
et  Erico  Saxonias  ducibus,  Ludovico  murchione  Brandeburgensi  rex 
Romanorum  est  electus.  regnavit  tnenses  .  .  .  dies  .  .  als  Bestand- 
theil  einer  Quelle,  welche  geraume  Zeit  nach  dein  Jahre  1349  entstanden 
ist  und  zahlreiche  Fehler  enthält,  daher  uns  die  falschen  Angaben 
hier  nicht  wundern  können. 

Scheiden  wir  im  Folgenden  ohne  Weiteres  aus: 

1.  Non  ponitur  in  Uvea  imperatorutn  seu  regum,  tum  deäores 
alii  Carolum  qmrturn  elcgerunt  (weil  ohne  Zweifel  ein  Zusatz 
des  Lato  ums) 

2.  den  Ordo  quo  Guntherus  Romanorum  rex  electus  est  introducttts 
et  exaltatus.  (Woher  dieser  stammt,  ist  oben  8.  258  und  259 
nachgewiesen.) 

3.  tradunt  ahi  et  oppidum  Arnstatt  ex  eo  pacto  ad  comites  de 
Schwartzburg  pervenisse,  quod  etiam  hodie  tenent  (weil  Zusatz 
von  Latomus  Hand) 

4.  extant  ejus  legata  ad  pios  usus  deputata,  quae  uiinam  tarn 
nefarios  ausos  eluerc  possent.  (Aus  demselben  Grunde.  Vergl. 
S.  254.) 

5.  Die  Verse  auf  Günthers  Grabmal.  (Ebendeshalb.  Vergl.  S.  239.) 
Ferner  vorläufig: 

1.  sed  Mülhausen  et  Gosslar  sc  redimerunt,  Gelnhausen  diu 
man sit  obligatum. 

2.  Alles  auf  die  Vergiftuug  Günthers  durch  den  Arzt  Freidank 
Bezügliche. 

3.  Postea  anno  1352  etc. 

und  setzen  wir  au  die  Stelle  der  Ueberschrift  Exequiac  GunOteri 
regis  (die  wohl  als  der:  Ordo  quo  Guntherus  rex  etc.  entsprechend 
anzusehen  ist)  den  Satz  der  Antiquitates :  14  et  13  calendas  julii 
ejus  exequiae  peragebantur  ut  sequitur^  so  bleiben  annalistische  Auf- 
zeichnungen übrig,  welche  vom  Erscheinen  Günthers  vor  Frankfurt 
bis  zu  seinem  Begräbniss  in  der  Bartholomäuskirche  reicheu,  also  eiu 
in  sich  geschlossenes  Ganzes  bilden.  Sie  sind  zweifellos  bald  nach  den 
berichteten  Ereignissen,  zum  mindesten  früher  als  die  sub  G  nach- 
gewieseneu Aufzeichnungen  entstanden.  Wenn  überhaupt  Ausführ- 
lichkeit, Detailangabeu  für  das  relative  Alter  von  Quellen  bezeichnend 
siud,  so  hier  gewiss. 

')  Die  Zahlen  sind  beim  Anonymus  jedenfalls  verderbt;  in  den  Acta  und 
Antiquitates  stimmen  sie  nicht  tiberein,  deshalb  sind  sie  hier  ausgelassen. 


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-    284  — 


Die  Gleichartigkeit  der  Nachrichten,  deren  jede  das  Datum  an 
der  Spitze  trägt,  wird  einmal  unterbrochen  durch  ein  Eodcni  anno. 
Man  könnte  hier  das  Eintreten  einer  neuen  Quelle  annehmen.  Doch 
ich  mache  darauf  aufmerksam,  dass  zwischen  dem  Datum  der  so 
eingeleiteten  Notiz  (dem  10.  Mai)  und  dem  der  vorhergehenden  (deni 
22.  März)  ein  Zeitraum  von  mehr  als  anderthalb  Monaten  liegt.  Dies 
lässt  u i is  den  Ausdruck  schon  eher  als  Ueberbrückung  einer  Lücke 
erscheinen.  Mit  demselben  Rechte  können  wir  aber  auch  durch  ihn 
die  Wiederaufnahme  unterbrochener  Aufzeichnungen  für  angezeigt 
halten,  das  heisst  in  diesem  Falle:  den  Annalen  eiuen  tagebuchähn- 
lichen Charakter  beilegen.  Es  hindert  Nichts  daran,  vielmehr  spricht 
sehr  dafür  die  Angabe  der  Bedingungen,  unter  welchen  die  Ab- 
dankung Günther's  zu  Stande  gekommen  sein  soll.  Von  den  After- 
pfändern, namentlich  von  der  Verschreibuug  der  Frankfurter  Reichs- 
steuer, deren  Erwähnung  man  hier  doch  erwarten  sollte,  findet  sich 
Nichts.  Der  Verfasser  hatte  also  wohl  noch  keine  Kenntniss  davon, 
als  er  diesen  Satz  niederschrieb1). 

Alter  und  Glaubwürdigkeit  der  Quellen  stehen  meistens  in  enger 
Verbindung  mit  einander.  Können  wir  die  Glaubwürdigkeit  der 
unsrigen  nachweisen,  so  wird  die  Wahrscheinlichkeit  ihres  gleich- 
zeitigen Entstehens  mit  den  Thatsachen,  vou  welchen  sie  berichtet, 
grösser. 

Drei  Nachrichten  weichen  von  den  Ergebnissen  der  Forschung  ab: 

1.  Die  Wahl  Günther's  vom  30.  Januar  wird  eine  zweite  genannt. 

2.  Das  Datum  und  die  Bedingungen  der  Abdankung  sind  falsch. 

3.  Dasselbe  gilt  von  dem  Datum  der  Eidentbindung  der  Frank- 
furter. 

Als  letzteres  ist  pridie  notm  junii  angegeben.  Leseu  wir  pridie 
idus  junii,  so  haben  wir  Uebereiustimmuug  mit  der  Urkunde.  Es 
liegt  doch  sehr  nahe,  hier  an  ein  Verschreiben  zu  denken. 

Dass  wir  über  die  Abdankung  Günther's  falsch  berichtet  werden, 
erscheint  fast  natürlich,  denn  sie  geschah  nicht  in  Frankfurt  selbst, 
und  die  Bedingungen,  unter  welchen  sie  zu  Stande  kam,  waren  sehr 
komplizirt. 

Die  angebliche  Wahl  vom  30.  Januar  erklärt  sich  ganz  einfach, 
wo  wir  die  Gewissheit  haben,  dass  die  vom  1.  Januar  einer  besondern 
Quelle  entstammt. 

')  Die  Frankfurter  erhielten  am- 9.  Juni  die  Aufforderung,  ihre  Steuer  an 
Günther  zu  entrichten,  gaben  ihre  Verschreibuug  darüber  aber  erst  am  27. 
Janson,  S.  84  Anm.  2. 


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—    285  - 


Latomus  hatte  zwei  alte  Quellen  vor  sich,  deren  eiue  mit  den 
Ereignissen  gleichzeitig  entstanden,  die  audere  nicht  viel  später; 
die  eine  setzte  die  Wahl  auf  den  1.,  die  andere  auf  den  30.  Januar. 
Er  zog  sich  aus  der  Verlegenheit,  indem  er  zwei  Wahlen  stattfinden 
Hess.  Auf  die  Wahl  vom  30.  Januar  passt  auch  die  Notiz  der  gleichen 
Quelle  in  der  Beschreibung  der  Leichenfeierlichkeiten  ....  rex  Gun- 
tlwrus  feria  sexia  elecUts,  exaltatus  et  est  scjmUus.  Der  30.  Januar 
war  ein  Freitag,  der  1.  ein  Donnerstag. 

Die  zuletzt  nachgewiesenen  Annalen  sind  im  Bartholomäusstift 
entstanden.  Latomus  sagt  es  selbst  iu  den  Autiquitates1),  dereu  Ab- 
weichungen von  den  Acta  noch  zu  erklären  sind. 

Er  gibt  in  der  Ueberschrift  au,  er  wolle  ex  mtütis  pauetda 
bringen.  Wir  finden  denn  auch  ausser  der  ausführlichen  Beschreibung 
der  Begräbnis >tt]tr  nur  einzelne  Notizen  der  in  die  Acta  so  ziemlich 
vollständig  aufgenommenen  Annalen.  Er  weiss  auch  nur,  aus  den 
sub  G  nachgewiesenen  Aufzeichnungen,  von  einer  Wahl  am  1.  Januar; 
er  spricht  von  einer  sechswöchentlichen  Belagerung  der  Stadt  durch 
Günther  uud  bringt  trotzdem  die  Notiz  über  den  Einzug  desselben 
am  6.  Februar  übereinstimmend  mit  den  Acta. 

Ich  gebe  hierzu  folgende  Erklärung:  Er  fand  in  einer  Quelle, 
die  er  stark  benutzte  (den  sub  G  nachgewiesenen  Annalen  von 
1310  —55),  die  Wahl  vom  1.  Januar  ;  die  sechswöchentliche  Belagerung 
der  Stadt  wird  ihm  aus  Matthias  von  Neuenburg,  den  er  im  Catalogus 
über  Güuther  ausschrieb,  bekannt  gewesen  sein.  Da  hatte  er  ja  die 
nöthigen  Vorbedingungen  für  den  Einlas«  des  neu  gewählten  Königs 
in  die  Stadt,  uud  weil  dazu  der  Einzug  am  G.  Februar  aus  den  Stifts- 
Annalen  so  ziemlich  passte,  überging  er  in  seiner  kritiklosen  Weise 
einfach,  was  diese  über  Güuther  aus  den  frühereu  Tagen  berichteten. 
Er  wollte  doch  nur  Einiges  aus  dem  reichen  Material  bringen ;  viel- 
leicht deshalb,  weil  ihm  das  Lesen  alter  Handschriften  damals 
noch  schwer  fiel. 

Das  tunc  Epstein  et  Falckensteyn  erant  vicecomites  halte  ich,  da 
es  nicht  gleichzeitig  mit  den  sonst  berichteten  Ereignissen  entstanden 
sein  kann,  sondern  immerhin  auf  beträchtlich  jüngeren  Ursprung 
schliessen  lässt,  für  eiueu  Nachtrag  aus  späterer  Zeit,  für  eine  Mar- 
ginaluote.  In  die  Acta  hat  Latomus  diesen  Passus  nicht  aufgenommen, 
ob  absichtlich  oder  aus  Flüchtigkeit,  muss  unbestimmt  bleiben,  ich 
glaube  das  Letztere;  eben  weil  jener  Satz  nicht  im  Texte  selbst  stand. 


')  Ita  nottcr. 


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—    286  - 


Für  spätere  Zusätze  halte  ich  auch  die  Stellen  der  Acta:  sed 
Mulhausen  et  Goslar  sc  redimerunt  und  Posten  anno  1352  etc.1) 

Jansori  verwirft  die  Zugehörigkeit  des  Berichts  über  die  Ver- 
giftung Günthers  zu  den  Bartholomaus-Stifts  Annaleu. *) 

Dass  die  Erzählung  von  der  Vergiftung  durch  deu  Arzt  Frei- 
dauk  wenigstens  nicht  aus  ihnen  stammt,  kann  aus  deu  Antiqui- 
tates  nachgewiesen  werden.  Diese  bringen  zunächst  aus  der  sub  G 
eruirten  Quelle  die  Nachricht  über  die  Wahl  am  1.  Januar  und 
fahren  dann  fort:  alii  Carolum  quartum  elegermU,  gut  praevaluit  et 
veneno  Guntheruni  per  Fridancum  medicum  in  die  coene  dontini 
(April  9)  susttdit.  hie  Fridancus  idem  poculum  ebibcre  est  eoactus  et 
simul  cum  rege  periit.  sepultus  in  ambiiu  sancti  Bartholome!,  ita 
/er  tut:  Es  folgen  nach  einer  falschen  Notiz  über  die  Belagerung 
der  Stadt  durch  Günther  einzelne  Angaben  aus  den  zuletzt  nachge- 
wiesenen Stifteanualen.  Diese  werden  einmal  unterbrochen  durch  den 
Vermerk:  ita  noster.  Latomus  will  darauf  aufmerksam  machen, 
dass  er  nach  dem  ita  fcrtur  einer  andern  Quelle  gefolgt  ist.  Diese 
gehört  dem  Bartholomäiwstifte  an,  die  mit  ita  fcrtur  geschlossene 
also  nicht. 

Woher  Latomus  die  Fabel  von  Freidank's  That  für  seine 
Chroniken  entnommen  hat,  ist  wohl  nicht  zu  entscheiden,  da  sich 
dieselbe  in  sehr  vielen,  frühen  und  späten  Quellen  findet.  Das  ist 
ja  auch  unwesentlich;  genug,  dass  sie  in  den  gleichzeitigen  Stiftsau- 
nalen  nicht  gestanden  hat.  Ob  in  diesen  aber  überhaupt  nicht  von 
der  Vergiftung  die  Rede  gewesen  ist,  wage  ich  nicht  zu  entscheiden. 
Das  intoxicatus  obiit  der  Antiquitates  lässtuns  darüber  im  Zweifel. 

J 

So  wären  denn  die  Nachrichten  des  Latomus  für  das  Jahr  1349 
bis  auf  eine,  über  die  zweite  Judenschlacht,  ihren  Quellen  nach 
untersucht,  Auch  für  diese  lässt  sich  die  Hauptvorlage  nachweisen. 
Eine  nur  oberflächliche  Vergleichnng  des  Latomns  mit  dem,  was  der 
Anonymus  über  dieseu  Gegenstand  schreibt,  lehrt,  dass  wir  bei 
Letzterem  die  originalere  Fassung  der  Quelle  vor  uns  haben,  dass 
Latomus  sie  sehr  gekürzt  und  andererseits  wieder  mit  Zusätzen  ver- 
sehen hat.  Beim  Anonymus  steht  der  Bericht  zwischen  Ereignissen 
aus  dem  15.  Jahrhundert:  seine  Entstehung  fällt  auch  in  diese  Zeit. 

l)  Die  Verse,  welche  auf  dem  Monument  standen,  hat  Latomus  selbst  ge- 
lesen.  Vergl.  oben  S.  239. 
»)  A.  a,  O.  113  ff. 


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-    287  - 


Die  älteste  Handschrift,  in  welcher  er  (bis  auf  Kleinigkeiten 
wörtlich  mit  dem  Anonymus  übereinstimmend)  vorkommt,  gehört 
dem  Ende  des  16.  oder  dem  Anfang  des  17.  Jahrhunderts  an.  Hier 
steht  er  mit  den  verschiedensten  Nachrichten  zusammen,1)  von  denen 
er  jedenfalls  als  integrirender  Bestandteil  abzulösen  ist.  Das  ge- 
mischte Vorkommen  von  e  und  ae  für  letzteren  Diphthongen  zeigt 
an,  dass  die  Vorlage  spätestens  in  den  ersten  Jahrzehnten  des 
16.  Jahrhunderts  entstanden  sein  mnss.  Der  Satz,  der  mit  Fertmt 
praeterea  beginnt,  bezieht  sieh  auf  den  Brand,  welcher  1414  von 
der  Brückenmühle  nach  Sachsenhausen  hinübersprang.*)  Auch  diesen 
hat  der  Verfasser  nicht  einmal  selbst  erlebt,  denn  er  sagt:  Fidem 
his  praestore  dicunt,  quod  hodie  certa  ülic  prope  tres  Reges  (sie  enim 
ecclesia  nonrinatur)  aedifieiis  vacua  loca  visunlur.  Die  Abfassuug 
der  Erzählung  wird  demnach  wohl  frühestens  iu  die  Mitte  des 
15.  Jahrhunderts  zu  setzen  sein. 

Die  von  Latomus  citirten  registra  sind  die  Registra  fabricae  ec- 
clesiae  saneti  Bartholoraaei.  Aus  diesen  geht  aber  hervor,  dass  nicht  50, 
sondern  65  Jahre  nach  dem  Judenbrande  das  alte  Rathhaus  an  die 
Dombaufabrik  verkauft  worden  ist 3). 

Was  er  über  die  Ausdehnung  der  alten  Judengasse  sagt,  konnte 
er  sich  aus  den  Häuserbeschreibungen  der  Ziusbücher  des  Baldemar 
von  Peterweil  zurechtlegen. 

K 

Die  übrigen  Quellen  des  Latomus  habe  ich  nicht  aufzufinden 
vermocht. 

Er  sagt  zum  Jahre  Uli:  Quidam  ex  nostris  ante  annos  centum 
 scribit. 

Zu  1438:  Eum  hic  consecratum  scribit  quidam  ex  nostris  .  .  .  . 


')  Es  Bind:  die  drei  ersten  Notizen  des  2.  Thcils  der  Hcrp'schen  Chronik, 
eine  Notiz  zu  1460,  welche  Herp  ebenfalls  hat,  ferner  Sachen,  welche  sich  auf 
Gründung  des  Bartholomäus-Stifts  beziehen;  die  Verse,  welche  auch  Latomus  aus 
Gunthers  Lignrinus  citirt,  ein  Abschnitt,  überschrieben:  Acta  aliquot  pulchra 
tempore  Eberkardi  de  Der»  episcopi  Wormatiensis,  der  zum  Theil  wörtlich  mit 
dem  was  Schaab  aus  der  (Geschichte  des  rhein.  Städtebundes  S.  9)  beschriebenen 
lateinischen  Chronik  anführt,  Obereinstimmt;  endlich  die  Abschrift  eines  Zettels, 
der  sich  im  Bartholomäus-Stifts-Archiv  befand  und  noch  erhalten  ist. 

*)  Kriegk,  Bürgerthum  I,  80. 

»)  Auch  der  Kaufbrief  ist  noch  vorhanden.  (Barthol.- Stift,  städtisch  1414 
Nro.  378.) 


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—    288  - 


Diese  Aufzeichnungen  seiuer  oder  seines  Vorfahren  können  nicht 
bedeutend  gewesen  sein,  denn  diejenigen  »einer  Nachrichten  aus  dem 
15.  Jahrhundert,  für  die  ich  noch  keine  Quelle  nachgewiesen  habe,1) 
sind  ausserordentlich  unbedeutend  und  fast  ganz  werthlos. 

Dasselbe  glaube  ich  von  den  Aufzeichnungen,  welche  er  in  den 
Autiquitates  zum  Jahre  1348  citirt.  Sie  bestanden  wohl  nur  aus  einer 
einzelnen  Notiz,  die  irgendwo  gelegentlich  eingetragen  war. 

Wer  der  oculatus  testis,  von  welchem  er  die  Descriptio  Itelli 
Bavarici  hat,  gewesen  ist,  habe  ich  ebenfalls  nicht  ermitteln  können, 
da  dafür  jeder  Anhalt  fehlt. 


Die  Bedeutung  der  beiden  Chroniken  des  Latomus  für  die  Zeit 
vor  1500  besteht  nach  obiger  Abhandlung  fast  einzig  und  allein  darin, 
dass  in  ihnen  zwei  Frankfurter  Quellen  annalistischer  Art  aus  dem 
14.  Jahrhundert  erhalten  sind.  Die  eine,  wegen  ihrer  Zuverlässigkeit 
äusserst  werthvoll,  ist  nur  durch  Latomus  auf  uns  gekommen;  die 
zweite,  noch  iu  einer  auderen,  wortgetreueren,  wenn  auch  (besonders 
was  die  Daten  betrifft)  äusserst  fehlerhaften  Fassung  vorhanden,  kann 
aus  Latomus,  der  sie  freier  behandelt,  an  manchen  »Stellen  rektifi/.irt 
werden. 

Der  Weg,  welcher  zu  diesem  Resultate  führte,  war  ein  gewundener 
und  mühsamer.  Will  man  einen  Kern  untersuchen ,  der  mit  der 
Schale  fest  verbunden  ist,  so  trachtet  man  stets  besser  darnach,  ihn 
ganz  zu  erhalten,  indem  man  jene  sorgfältig  ablöst,  als  dass  mau 
die  Hülle  an  einzelneu  Stellen  zerbricht  und  den  Kern  stückweise 
herausholt.  Und  eine  gar  buntschimmernde  Hülle  war  hier  abzulösen! 
Wir  fauden  allgeineiugeschichtliche  Quellen  mit  lokalgeschichtlichen 
—  in  diesen  wieder  urkundliche  mit  annalistischen  —  vermengt; 
wir  fanden  Lesefrüchte  aus  alten  Annalisten  und  Chronisteu  mit 
solchen  ans  modernen  Kompilatoren  zusammengeworfen ;  das  Material 
fast  durchweg  mit  ausserordentlich  geringer  Sorgfalt  behandelt  und 
in  Folge  dessen  verschlechtert. 

Den  lokalgeschichtlichen  Quellen  habe  ich  besondere  Sorgfalt  zu- 
gewendet, weil  sie  bis  jetzt  sehr  wenig  untersucht  sind  und  weil  das 
Wenige,  was  bisher  über  sie  gedruckt  worden,  fehlerhaft  und  un- 
zureichend ist;  so,  was  über  die  Annales  Francofurtani  bei  Haber 


')  Also  Alles,  was  er  nicht  aus  dem  Protokollhuche  (welches  für  die  Zeit 
von  1480—89  benutzt  ist)  entnommen  hat. 


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-    289  — 


gesagt,  was  au  verschiedenen  Meinungen  über  den  Ordo  quo  Guntherns 
rex  etc.  bei  Jansou  zusammengestellt,  wie  die  Quellen  für  jene  Ord- 
nung bei  Würdtwein  gedruckt  sind. 

Mehrere  sind  hier  Kam  ersten  Male  besprochen :  die  deutschen 
Annaleu  von  130Ü— 43,  die  Königstein'schen  Notizen,  das  Protokoll- 
buch des  Bartholomäus-Stifts. 

Auch  war  es  nöthig,  die  Coraens'sche  Chronik  in  die  Unter- 
suchung hineinzuziehen.  Von  ihr  wurden  zwei  Redaktionen  unter- 
schieden. Die  eine  ist  von  Johann  Comens  bald  nach  1562,  vielleicht 
zum  grössten  Theil  schon  früher  verfasst,  die  andere  hat  überhaupt 
keinen  Comens  zum  Verfasser;  sie  ist  ein  ungeschicktes  Machwerk 
eines  Anonymus  aus  dem  17.  Jahrhundert. 


Was  ich  auf  den  vorstehenden  Blättern  darzubieten  vermochte, 
war  in  seiuer  ursprünglichen  Gestalt,  unter  der  Leitung  des  Herrn 
Prof.  Dr.  Weizsaecker  entstanden,  als  Dissertation  zur  Erlangung 
der  Doctorwürde  der  philosophischen  Fakultät  zu  Güttingen  über- 
reicht, erfuhr  iudess  durch  späteres  eingehendes  Studium  des  Frank- 
furter Stadtarchivs  an  Ort  und  Stelle  wesentliche  Bereicherung  und 
Vertiefung.  Mit  der  Bearbeitung  der  älteren  Frankfurter  Chronikeu 
von  Seiten  der  Boehmer 'sehen  Stiftung  beauftragt,  war  ich  im 
Stande,  die  reichen  Quellen  des  Stadtarchivs  in  allseitiger  Weise 
auch  für  die  Frage  der  Latomus- Kritik  heranzuziehen.  Schulde  ich 
hierfür  deu  Veranlassern  meines  Aufenthalts  in  Frankfurt,  den  Herren 
Justizrath  Dr.  Euler  und  Rechtsanwalt  Dr.  Ad.  von  Harnier, 
deu  Vollstreckern  des  Boehmer'scben  Testaments,  meinen  wärmsten 
Dank,  so  ist  dies  in  fast  noch  höherem  Masse  der  Fall  gegenüber 
dem  Vorstande  des  Stadtarchivs,  Herrn  Dr.  H.  Grotefend,  unter 
dessen  Leitung  ich  die  mir  freundlichst  dargebotenen  archivalischen 
Schätze  kennen  und  benutzen  lernte.  Auch  allen  anderen  Herrn,  die 
dem  Neuling  auf  dem  Gebiete  der  Frankfurter  Geschichte  hülfreich 
entgegenkamen,  in  Sonderheit  den  Herren  Pfarrer  Allmenröder 
(Oberbiel),  Pfarrer  Dr.  Falk  (Mombach),  Bibliothekar  Dr.  Haueisen 
und  Dr.  E.  Ke  lehn  er  (hier)  sage  ich  hiermit  besten  Dank. 


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—    290  — 


Exkurs. 

Georg  von  Hell  genannt  Pfeffer  und  Georg  Heilmann 

genannt  Pfeffer. 

Latomus  hat  für  die  Acta  nach  eigener  Angabe  (zum  Jahre 
1020)  auch  die  Chronik  des  Georg  Heilmann  genannt  Pfeffer 
benutzt.  Er  nennt  denselben:  noster  Georgius  Hcilman  dictus  Pfeffer 
cancellarius  Moguntinus,  doctrina  et  prudentia  celebris,  ante  annos 
f ernte  centum  mens  in  praebcuda  antecessor.  In  einem  von  ihm  an- 
gefertigten Verzeichnis  der  Bartholomäus-Stifts-Mitglieder  bezeichnet 
er  als  seineu  Vorganger  in  der  Präbeude  Georgius  de  Hell  dictus 
Pfeffer,  nicht  Georgius  Heilmann  dictus  I*feffer.  Georgius  Heitmann 
dictus  Pfeffer  und  Georgius  de  Hell  dictus  Pfeffer  waren  ihm  also 
«in  und  dieselbe  Person.    Dieser  Ausicht  war  noch  Boehmer1). 

Dass  Georg  von  Hell  und  Georg  Heilmann  nicht  identisch  sind, 
hat  Dr.  F.  Falk  in  einer  Abhandlung:  Mittelrheiuische  Chronisten 
am  Ende  des  Mittelalters  (Frankfurter  Archiv,  Neue  Folge  V,  365  ff.) 
nachzuweisen  versucht.  Sein  Resultat,  dass  Hell  und  Heilmauu  zwei 
Personen  gewesen  sind,  ist  richtig,  doch  beruht  seine  Ausführung 
grossentheils  auf  falschen  Grundlagen.  Er  hat  zwei  wichtige  Quellen 
nicht  benutzt,  die  Chronik  des  Job  Rorbach,  Kanouikus  am  Bartho- 
lomäusstift zu  Frankfurt8)  und  die  von  Fichard'scheu  Aufzeichnungen 
in  der  Frankfurter  Stadtbibliothek.  Nach  diesen  Beiden  und  nach  dem 
was  Falk  bringt,  nehme  ich  Folgendes  als  sicher  an: 

1.  Georg  Pfeffer  (später  geadelt  als  Georg  von  Hell  genannt 
Pfeffer)  ist  1434  zu  Kömhild  in  der  Grafschaft  Hennegau  gebureu. 
Seine  Eltern  hiessen  Peter  und  Catharina.  Ueber  Georgs  Jugender- 
ziehung wissen  wir  nichts.  Erst  aus  dem  Jahre  1462  ist  uns  eine 
Nachricht  über  ihn  erhalten.  In  dem  auf  der  hiesigen  Stadtbibliothek 
vorhandenen  Tagebuch  des  Dr.  Heinrich  Kellner  (im  16.  Jahrhundert 
auf  einer  Reise  nach  Italien  niedergeschrieben)  betitelt: 

Brevis  notatio  corum  epiiaphiorum  que  in  insignioribus  Europae 
civitatibus  visu  obscrvatuque  digna  reperiuntur,  quantum  quidem  mihi 
in  transitu  videre  et  describcre  licuit  findet  sich  S.  25  folgende  In- 
schrift aus  dem  Auditorium  juris  civilis  zu  Sieua  aufgezeichnet: 

(Ein  Wappen,  vorstellend  einen  schwarzen  Ochsenkopf  mit  einem 


')  Period.  Blätter  des  Hess.  Geschichtsvereins,  Nr.  13  S.  172. 
*)  Herausgegeben  von  Steitz  in  Prankf.  Arch.  X.  F.  III,  57  ff. 


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-    291  — 


schwarzen  Riug  durchs  Maul  im  rotheu  Feld  mit  der  Beischrift: 
Pfeffer  aus  Romhilt,  darunter:) 

Arma  praestantis  et  magnifici  viri  domitti  Georgii  Pfeffer  de 
Pönütilt  genere  Alemanni  eaesareique  juris  inlerpraetis  in  hoc  loco 
Senensi  gymnasio  rexit  biennio  dignissime.  Anno  domini  MCCCCLXIJ. 

Demuach  war  Georg  Pfeffer  von  1460—62  Rektor  der  Rechts- 
schule zu  Siena.  Er  muss  also  auch  schon  vorher  die  Doktorwürde 
erlangt  haben,  jedenfalls  in  Italien,  vermuthlicb  in  Siena  selbst. 

Von  Sieua  bald  wieder  nach  Deutschland  zurückgekehrt,  war 
er  1465 — 67  Syndikus  von  Frankfurt  am  Main.1)  1471  tritt  er  als 
Protonotarius  des  Erzbischofs  Adolf  II.  von  Mainz  auf.  Er  unter- 
zeichnet eine  Urkunde  desselben:  Georgius  Pfeffer  prothonotarius.*) 
Drei  Jahre  später  finden  wir  ihn  iu  kaiserlichen  Diensten.  Er  recog- 
noscirt  eine  Urkunde  Friedrichs  III.  vom  1.  Juli  1474  als  Georgius 
de  Helle.2)  Dass  Georgius  de  Helle  identisch  ist  mit  Georg  Pfeffer, 
zeigt  der  Lehnbrief  über  eine  Fischerei-Gerechtsame  zu  Frankfurt, 
welchen  der  Kaiser  ihm  in  demselben  Monat  (31.  Juli)  ausstellte. 4 ) 
In  diesem  heisst  es :  ....  Bekennen  das  wir  umb  merghlichen 
treuen  und  fleissiger  dinsie  willen,  die  uns  der  ersam  gelert  Georg 
von  Helle  genannt  Pfeffer  doctor  unser  prothonotarius  rate  und  lieber 
getrewer  in  unsern  und  des  heiligen  reichs  sacJwn  auch  ampten  und 
bcvelche  langezeit  unverdrossenlich  gethan  hat,  auch  hinfur  wol  tun 
soll,  desshalb  im  eur  furderung  und  belohnung  etc. 

Schon  im  Jahre  vorher  stellte  Kaiser  Friedrich  Georg  Helen 
einen  Schutz-  und  Schirmbrief  aus.5) 

Pfeffer  muss  demnach  zwischen  1471  und  1473  geadelt  worden 
sein;  er  führte  seit  der  Adelsverleihung  noch  ein  zweites  Feld  im 
Wappen  neben  dem  einen,  von  welchem  uns  aus  Sieua  berichtet  wird. 

Georg  Hell  war  weder  Kanonikus  des  Bartholomäusstifts,  noch 
überhaupt  geistlichen  Standes.6)  Er  hielt  am  14.  und  15.  Nov.  1474 
mit  Elisabeth,  der  Tochter  des  Frankfurter  Patriziers  Engel  Frosch, 


')  Frankfurter  Archiv,  Neue  Folge  IV,  232.  1495  ebendaselbst  ist  anrichtig, 
damals  wurde  er  bloss  Bürger. 

*)  6.  Januar  1471.  Brief  des  Erzbischofs  Adolf  von  Mainz  an  das  Bar- 
tholomäusstift  zu  Frankfurt.    Würdtwcin,  Subsid.  diplom.  III,  12. 

')  Michelsen,  Ditbmarscber  Urkundenbuch  Nr.  88. 

*)  Kurtze  Beleuchtung  in  Sachen  derer  Freiherrn  von  Franckenstein  ent- 
gcgeu  die  freye  Reichsstadt  Franckfurt  1777.  Urkundenbuch  S.  14. 
s)  Chmel,  regesta  Friderici  6783. 

•)  Falk  hält  ihn  nach  Utomus  und  Schunck  für  Beides.  A.  a.  0.  366. 


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-    292  - 


Hochzeit,  nachdem  die  Ehepakten  schon  früher  vollzogen  waren. 
Sein  Stammbaum  ist  nach  Fichard: 

Georg  v.  Hell  gen.  Pfeffer.   Gem.  Elisabeth  Frosch. 

,  *  , 

Margareth     Philipp     Elisabeth      Georg      Bernhard  Karl 
heir.  Ham-     wird  1496    heiratet  am    Kanonikus    heir.    Gada  Kanonikus  zu 
man  v.Holz-   Kanonikus    9.  Dec.  1500  zu  St.  Victor  Reiss.  1527  Aschaffen- 
hausen,     zu  St.  Bar-     Bernhard      in  Mainz,    älterer  Bür-    bürg,  spater 
tholomäus,       Kühorn.     stirbt  1583.    germeister     zu  St.  Victor 
verlässtl502  zu  Frankfurt,     in  Mainz, 

den  geist-  stirbt  1536. 

liehen  Stand, 
noch  ehe  er 
Priester 
wird.  Er 
heiratet  Ca- 
tharina  von 
Richtingen. 

3  Töchter. 

Elisabeth  Frosch  brachte  ihrem  Gemahl  als  Mitgift  die  beiden 
Riederhofe  mit,  welche  die  Ehelente  am  2.  Februar  1488  an  den 
Frankfurter  Rath  um  2800  Gulden  verkauften1),  doch  wie  es  scheint 
nicht  ganz,  denn  1498  trat  Georg  Hell  dem  Käthe  aus  dem  Walde 
am  Riederhof  77  Eichen  für  48  Gulden  ab.2) 

Hell  ist  als  höchster  kurmainzischer  Beamter  jedenfalls  stets 
dem  Hoflager  seines  Fürsten  gefolgt,  hat  sich  in  Frankfurt  also 
wohl  nur  vorübergehend  aufhalten  können.  Doch  scheint  er  die 
Absicht  gehabt  zu  haben,  sich  hier  nach  Ablauf  seines  Kontraktes 
mit  dem  Mainzer  Erzbischof3)  (1489)  dauernd  niederzulassen,  denn 
er  nahm  in  demselben  Jahre,  iu  welchem  er  die  Riederhofe  ver- 
äusserte, vom  Erzbischof  von  Trier  den  Trierischeu  oder  Münzhof 
in  Erbleihe.«) 


')  Laut  Stadtrechenbuch. 
*)  Nach  demselben. 

a)  Die  hohen  Staatsämter  wurden  damals  nicht  auf  Lebenszeit,  sondern 
kontraktlich  auf  bestimmte  Zeiträume  vergeben. 

*)  v.  Fichard  sagt  von  seiner  Quelle  darüber:  Ein  gewöhnliclier  zum  Jungen  scher 
Urkundenauszug,  aus  welchem  soviel  erhellet:  Dr.  Georg  hatte  von  Kurtrier  den 
Trierischen  Hof  in  Erbleihe  genommen  und  dagegen  sich  verpflichtet,  den  Kur- 
fürsten bei  Durchreisen  und  Aufenthalt  allhier  zu  beherbergen,  auch  die  Suljlocation 
sich  vorbehalten. 


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293  — 


Berthold  konnte  wohl  die  Hülfe  des  Mannes,  der  seine  rechte 
Hand  war,1)  auch  dem  Kaiser  sehr  nahe  stand,2)  schlecht  entbehren, 
wohingegen  dieser  keine  Lust  gehabt  zu  haben  scheint,  seine  bis- 
herigen Amtsgeschäfte  sofort  wieder  in  ihrem  ganzen  Umfange  zu 
übernehmen.  Er  blieb  als  Rath  um  seinen  Herrn  bis  1492,  in  welchem 
Jahre  er  wieder  dessen  Kauzler  wurde.3) 

1495  suchte  er  um  das  Bürgerrecht  zu  Frankfurt  nach  und  er- 
hielt es.4)  Er  that  dies,  um  in  die  Gesellschaft  Alten-Limpurg  ein- 
treten zu  können ;  er  wurde  auch  bald  auf  ein  Empfehlungsschreiben 
seines  Herrn  in  dieselbe  recipirt.  Diesem  Empfehlungsschreiben, 
welches  Fichard  nur  im  Auszuge  mittheilt  (das  Original  befindet  sich 
höchst  wahrscheinlich  im  Archiv  des  Hauses  Limpurg)  ist  charakte- 
ristisch, dass  der  Erzbischof  nur  erklärt,  dass  des  ehrsamen  und  hoch- 
gelehrten seines  Kanzlers  rats  und  lieben  getreuen  Georgs  von  Helle 
doctors  beide  eitern  ihm  bekannt  gewesen  und  unter  der  herrschaß 
voti  Henneberg  lange  gewohnt,  dabei  aber  die  Namen  der  Eltern  nicht 
nennt,  woraus  nicht  mit  Unrecht  geschlossen  werden  kann,  dass  die- 
selben nicht  gerade  von  vornehmer  Herkuuft  waren. 

Schon  1496  sagte  Hell  das  Bürgerrecht  wieder  auf,  aus  welchen 
Gründen,  ist  unbekannt.  Ueber  sein  schreckliches  Ende  (5.  August 
1498)  berichten  Job  Korbach5)  und  der  Dominikaner  Petrus  Herp.6) 
Er  fiel  in  seiner  Wohnung,  dem  Trierischen  oder  Münzhof  in  den 
Abort,  wurde  zwar  lebendig  herausgezogen,  starb  aber  bald  in  Folge 
dieses  Unfalls.  Nach  Herp7)  brachte  man  seinen  Leichnam  zu 
Schiffe  nach  Mainz,  woselbst  er  im  Domiuikanerkloster  bestattet 
wurde.    Seine  Grabinschrift  lautete:   Quatuor  olim  pontificum  Ma- 


')  Wir  finden  ihn  in  wichtigen  Angelegenheiten  im  Namen  seines  Herrn 
auftreten.  Vergl.  ausser  den  Notizen  bei  Falk  a.  a.  0.  367  noch  Joannis  I, 
795,  96  über  Hell's  Mission  nach  Erfurt. 

')  Ausser  den  schon  angeführten  weiss  ich  (nach  Fichard)  noch  zwei 
kaiserliche  Gunstbezeigungen  anzuführen: 

Am  10.  Juni  1485  ertheilt  Friedrich  III.  ihm  die  Gnade,  das  Vieh  seines 
Hofes  zu  Kiedern  auf  den  Königsbruch  zur  Weide  zu  treiben. 

1487  gibt  ihm  derselbe  die  Macht,  von  jedem  geladenen  Wagen  3  sh.  und 
von  einem  Karren  1  sh.  Wegegeld  zu  nehmen.  (Wahrscheinlich  betrifft  diese 
Vergünstigung  den  Riederhof.) 

*)  Falk  a.  a.  0.  367. 

*)  Laut  Bürgerbuch. 

»)  Frankf.  Archiv.   Neue  Folge  III,  175. 
•)  Senckenberg,  Selecta  II,  24. 
')  A.  a.  0.  24. 


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-    294  — 


gnnciacorum  canceUarius  hoc  clauditur  tumulo.  llle  Georgius  ex 
Hell  dictus  Pfeffir,  in  oris  Germanieis  doctor  summus  et  Italicis, 
obiit  V  augusto  anno  1498.  Die  requiem  lector. 

Hell  war  demnach  unter  vier  Erzbischofen  Kanzler;  also  wohl 
unter  Adolf  II.  von  Nassau,  Diether  von  Isenburg,  Adalbert  von 
Sachsen  und  Berthold  von  Henneberg.  Er  stand,  wie  schon  bemerkt, 
auch  dem  Kaiser  sehr  nahe;  ferner  ist  sicher,  dass  er  auch  für  den 
Erzbischof  Johann  von  Trier  und  den  Herzog  Albrecht  von  Sachsen, 
kaiserlichen  Statthaltergeneral,  Aufträge  besorgte,  welche  mit  seinen 
Amtsgeschäften  als  mainzischen  Kanzlers  nichts  gemein  hatten1). 
Aus  allem  Diesem  geht  hervor,  dass  er  lange  Zeit  eine  bedeutende 
politische  Persönlichkeit  war.  Der  Verlust  einer  von  ihm  verfassteu 
Chronik  der  Mainzer  Erzbischöfe  bis  auf  Berthold  wurde  daher  sehr 
zu  beklagen  sein.  Falk  nimmt  an,  dass  er  eine  solche  geschrieben2), 
ich  glaube  es  nicht.  Sie  ist  ihm  von  Latomus  oktroyirt  worden,  der 
ihn  mit  einem  Kanonikus  seines  Stifts,  Namens  Georg  Heilmann  ge- 
nannt Pfeffer  verwechselt  hat. 

Latomus  nennt  in  seinem  Liber  jurium  etc.  s)  Georg  von  Hell 
genannt  Pfeffer  als  Mitglied  des  Bartholomäusstifts,  Fol.  110  als 
Kantor  und  Fol.  123  als  Inhaber  der  Präbende  des  Apostels  Phi- 
lippus, an  derselben  Stelle,  wo  in  einem  älteren  Verzeichnisse*)  (aus 
dem  15.  Jahrhundert)  Georius  Heihnanni  alias  appellatus  Pfeffer  an- 
geführt ist.  Daraus  geht  evident  hervor,  dass  Latomus  sich  durch  den 
Beiden  (Hell  und  Heilraann)  eigentümlichen  Beinamen  »Pfeffer«,  sowie 
durch  die  Aehnlichkeit  der  Namen  »Hell«  und  »Heilmann«  zu  der 
Annahme  hat  verleiten  lassen,  dass  Beide  eine  Person  seien,  ein 
Irrthum,  der  um  so  verzeihlicher  ist,  als  auch  Heilmaun  in  kur- 
mainzischen  Diensten  gestanden  hat. 

Georg  Heilmann  genannt  Pfeffer  war  erst  Inhaber  der  Vicaria 


')  Er  empfangt  1494,  mit  Krlaubniss  des  Erzbischof»  Berthold,  von  Johann 
Erzbischof  von  Trier  eine  jährliche  Remuneration  von  100  Gulden.  Diese  Summe 
ist  für  die  damalige  Zeit  denn  doch  zu  gross,  als  dass  sie  für  ein  blosses  Ge- 
Bchenk  angesehen  werden  könnte. 

Albrecht  von  Sachsen  schreibt  an  Hell  1492,  er  habe  zu  Rüdesheim  Wein 
gekauft,  sei  1291  fl.  darauf  schuldig  geblieben,  die  er  in  bestimmter  Zeit  be- 
zahlen werde;  damit  aber  die  Ablieferung  nicht  aufgehalten  würde,  bittet  er 
Hell,  die  Summe  auszulegen. 

•)  A.  a.  0.  367. 

s)  Cod.  Barthol.  I,  27. 

')  Barthol.  III,  3.  Fol.  49  b. 


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sancti  Michaelis  des  Sanct  Bartholomäusstifts l)  und  wurde  1478 
Kanonikus  an  demselben*).  Hierzu  empfahl  ihn  der  Erzbischof  Diether 
und  zwar  tttnb  manig fettiger  getruwer  dinst  tcitten  des  ersamen  un~ 
sers  raiths  und  lieben  getruwen  doctor  Georien  von  Helle  genant 
Pfeffers,  er  uns  und  unserm  styfft  gut  zyt  gethan  hat  und  teglichen 

thut  s)    Das  legt  die  Vermuthung  nahe,  dass  wir  in  Heilmann 

einen  Verwandten  Hell's  vor  uns  haben,  zumal  Beide  denselben 
Zunamen  führen. 

Heilmann  war  noch  1490  Kanonikus  (entgegen  einer  Behauptung 
Fichards4)  nach  der  Notiz  eines  Protokollbuches  des  Bartholomäus- 
Stifts,  in  der  er  aber  auch  schon  als  Mainzischer  Sigillifer  erscheint5), 
als  welcher  er  1499  zum  letzten  Male  auftritt.  Sein  Beiname  Pfeffer 
ist  uns  aus  den  angeführten  und  anderen  Akten  des  Bartholomäus- 
stiftes verbürgt. 

Falk  sagt  6) :  G.  Heilmann  war  sicher  Kanzler  unier  Erzbischof 
Herthold,  wie  sich  atis  mehreren  Urkunden  ergibt,  in  welchen  der 
Erzbischof  seinem  Kanzler  den  Auftrag  ertheüt,  die  Permutation  von 
Beneficien  zu  leiten.  Für  die  Behauptung  führt  er  Stellen  aus 
Würdtwein's  Dioecesis  Moguntina  an7),  welche  aber  nichts  weniger 
beweisen,  als  dass  Georg  Heilmann  Kanzler  gewesen.  Er  wird  dort 
gar  nicht  so  genannt.  Der  Erzbischof  hatte  wohl  kaum  nöthig, 
jedesmal  zur  Leitung  der  Permutation  von  so  unbedeutenden  Beneficieü, 
wie  sie  bei  Wurdtwein  augeführt  werden,  seinen  Kanzler  zu  beauf- 


')  Ein  Viearienverzeichniss  des  genannten  Stifts  bat  als  Inhaber  der  Michaels- 
▼icarie  Georius  Heitmann  dictus  Pfeffer. 

2)  Cod.  Barth.  II,  14  c  Fol.  15  b.  Anno  domini  etc.  78  in  profesto  s.  Kathe- 
rine  (24.  Nov.)  et  in  capitulo  generali  dominus  Georgius  Pfeffer  fuit  admisms  ad 
capitulum  et  pro  solutione  cappe  juxta  consuetudinem  ecclesie  domini  Conradus 
Henselin  doctor  et  plebanus  noster  et  Georgius  Pfeffer  doctor  et  canceUarius  etc. 
et  Georgius  Svcartzperger  canonicus  etc.  fidejubebant  pro  eodem  cte. 

3)  ürk.  des  Bartholomäusstifts  4478  Nro.  4167. 
*)  Wetteram  I,  109. 

&)  Barthol.  II,  14c  Fol.  36b.  Anno  domini  etc.  90  10  marcii  domini  de 
capitulo  per  os  scolastici  addixervnt  domino  Georgio  Heilmann  sigiüifero  tunc 
presenti  in  capitulo  (also  doch  noch  Kanonikus  des  Stifts)  propter  merita  exhibita 
capitulo  et  ecclesie,  quod  cum  vaeaverit  vicaria  in  nostra  ecclesia  ad  colladonem 
capituli,  quod  tunc  possit  porrigere  preces  pro  aliquo  idoneo  et  velint  domini  tunc 
annuendo  sibi  complacert. 

«)  A.  a.  0.  365  letzte  Zeile  und  3C6. 

*)  I,  12,  13,  199,  welchen  sich  noch  zwei  hinzufügen  lassen,  S.  14  und  103. 
In  letzterer  hat  Heilmann  auch  den  Beinamen  »Pfeffer«. 


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tragen.  Ein  Sigillifer  genügte  jedenfalls  dazu  auch.  Welche  Zeug- 
nisse haben  wir  also  für  die  Kanzlerschaft  Hertmanns?  Von  Latomus 
können  wir  wohl  nach  dem  Vorhergehenden  absehen.  Es  bleibt  nur 
noch  Schunck  übrig,  der  aber  offenbar  bloss  die  Stelle  Serario-Joannis 
Praef.  3  falsch  verstanden  hat. 

Es  ist  also  als  sicher  anzunehmen,  dass  Georg  Heil  man  wohl 
hinge  Zeit  Mainzischer  Siegelbewahrer,  aber  nie  Kanzler  war.  Auf 
ihn  beziehe  ich  auch  die  Notiz  Job  Horbachs1):  Anno  1494  decima 
octava  novetnbris  in  navi  descendimus  Gylberttm  Hulczhusen  et  ego 
Joft,  adduximus  nobiscum  Blasium  de  Hulcehusen  iuI  Maguntiam  ad 
domutn  Georgii  Hell  sigiüiferi  ejnscopi  Moguntini,  ulti  gratia  shidii 
est,  indem  ich  hier  eiue  Namensverwechslung  vermuthe,  die  bei  der 
Aehnlichkeit  der  Namen,  vielleicht  auch  Verwandtschaft  von  Hell 
und  Heitmann  um  so  näher  lag.  Ein  junger  Patrizier  konnte  doch 
wohl  besser  im  stillen  Hause  eines  Geistlichen  erzogen  werden,  als  iu 
dem  jedenfalls  sehr  unruhigen  eines  Kauzlers.  Hell  kommt  überhaupt 
sonst  nie  als  Siegelbewahrer  vor. 


Nach  Falk  schrieben  Beide,  Georg  v.  Hell  und  Georg  Heilmann 
je  eine  Chronik  der  Mainzer  Erzbischöfe  bis  auf  Berthold.*) 

Als  einzigen  Gewährsmann  für  eine  solche  von  Hell  führt  Falk 
das  Zeugni8s  des  Latomus  au3);  welche  Bewandtniss  es  aber  damit 
hat,  ist  früher  schon  hervorgehoben.  Latomus  hielt  ja  Hell  und 
Heilmaun  für  eine  Person.  Die  eine  Stelle,  welche  Falk  nach 
Schunck  aus  dem  Catalogus  (des  Latomus)  über  Hell  als  Chronisten 
anführt,  lässt  sich  noch  durch  zwei  andere  ergänzen.4) 

Es  ist  wohl  mehr  als  wahrscheinlich,  dass  Latomus,  der  ja 
den  Namen  und  die  Würden  Heils  dem  Heilmann  beigelegt,  auch 
Hell  auf  Heilmanus  Kosten  zum  Chronisten  gemacht  hat.  Ich  über- 
trage daher  Alles,  was  Latomus  im  Catalogus  über  eine  Chronik  Heils 
sagt,  auf  Heilmann.  Dass  dieser  eine  Chronik  geschrieben  hat,  be- 
zeugt Latomus  selbst  in  den  Acta,  auch  mehrfach  Joannis  nach 
Serarius. 


')  Frankfurter  Archiv,  Neue  Folge  III,  109. 

■)  Falk  a.  a.  0.  366,  367. 

•)  A.  a.  0.  367. 

»)  Mencken  III,  468  und  541. 


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So  heisst  es  bei  demselben  ') :  ....  manuscriptus  alter  cujus 
auetotem  se  anno  MCCCCXC  VIT  profitetur  dominus  Georgias  Heitmann 
ecclesiae  saneti  Bartholomaci  Francofurtcnsis  canonicus  ei  sigilli/er 
Moguntinus,  is  inquam  manuscriptus  plane  ac  rotunde  sie:  etc. 

Latomus  nennt  in  einer  Notiz  des  Catalogus*)  als  Abfassnugs- 
jabr  der  Chronik  ebeufalls  1497,  in  einer  andereu  3)  1487.  Da  nun 
erstere  Zahl  auch  von  Serarins  durch  Joannis  bezeugt  ist,  können 
wir  dieselbe  wohl  als  richtig  annehmen  und  das  einmalige  1487  des 
Latomus  für  einen  Schreibfehler  halten. 

Was  schliesslich  den  Umfang  der  Heilmann'schen  Chronik  anlangt, 
so  muss  ich  auch  in  diesem  Punkte  der  Ansicht  FalkV):  Heitmanns 
Chronik  wird  sich  wenig  von  der  Art  der  Chroniken  seiner  Zeit 
unterschieden,  also  kaum  die  Grenze  von  biographischen  Notizen,  aktiven 
und  passiven  Weihen  überschritten  haben  etc.  widersprechen. 

Die  in  Latomus  und  Joannis  erhalteneu  Abschnitte5)  der  Chronik 
widerlegen  diese  geringschätzige  Meinung  hinreichend. 


»)  I,  441. 

')  Mencken  III,  468. 
»).A.  a.  0.  541. 
«)  A.  a.  0.  366. 

»)  Latomus  im  Catal.  S.  468,  541,  in  den  Acta  zu  1020  und  1384  —  89. 
Joannis  I,  441. 


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Beilagen. 


Die  nachstehenden  Quellen  sind  in  einfachen  Textabdrückeu  gegeben. 
Eine  kritische  Ausgabe  an  anderer  Stelle  ist  vorbereitet. 


I.  Der  zweite  Theil  der  Chronik  des  Dominikaners 

Petrus  Herp. 

Aus  Manuscr.  Uffenbach  7  der  Frankfurter  Stadtliililiothek,  pag.  2—4. 

Anno  domini  1306  in  vigilia  purificationis  in  nocte  dnae  turres 
poutis  cum  majori  parte  poutis  ceeiderunt  Franeofnrdiae.  Multi  etiam 
homines  de  ponte  utriusque  sexus  ceeiderunt,  qui  in  Mogano  submenü 
interierunt  scilicet  quingenti.  Moganus  enim  congelatus  fuit  et  cum 
resolveretur,  homines  ad  spectandum  ibi  conveneraut. 

Anuo  1322  altera  Valentini  tanta  fuit  inundatio  Mogani,  ut 
ascenderet  usque  coemiterium  saneti  Bartholomaei  et  raultas  civitatis 
plateas  complevit  et  domos.  Nunquam  fuerat  Francofordiae  talis 
inundatio. 

Decima  nona  septembris  1338  fuit  per  totnm  Moganum  prope 
Francofordiam  et  circnmquaque  tanta  multitudo  locustarum  quantitate 
majoris  digiti,  ut  omues  verterentur  in  stuporem,  innumerabiles  enira 
erant.  Hae  etiam  omnia  frumenta  et  virentia  consumpserunt  et 
usque  ad  festum  saueti  Lucae  regionem  illam  fortissime  affligebant. 
Illo  etiam  anno  horribilis  hiemps  fuit,  ut  etiam  omnes  locustae 
morirentur. 

Jn  vigilia  Mariae  Magdalenae  1342  et  in  die  usqne  ad  aliam 
diem  tanta  fuit  inundatio  aquarum,  ut  Moganus  intraret  in  ecclesiam 
saneti  Bartholomaei.    Pons  etiam  prope  Sachsenhansen  cecidit. 

Post  pascha  1341)  tanta  pestis  fuit  Francofordiae,  quanta  nun- 
quam audita  est  antea  et  innumerabiles  homines  etiam  circumquaqne 


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absumpti  sunt  et  diera  extremnm  clauserunt.  Duravitque  pestis  illa 
inguinaria  a  festo  pasehae  ad  hieniem  iaitio  anni  jubilaei. 

Eodem  anno  in  vigilia  sancti  Jacobi  tectam  ecclesiae  et  chori 
sancti  Bartholomaei  in  Francofordia  a  Judaeis  incendio  traditum  fuit 
et  incineratum. 

Eodein  (1349)  iu  festo  sancti  Bartholomaei  omnes  Jadaei  in 
Moguntia  a  civibus  ejusdeni  civitatis  igni  traditi  et  combnsti  fuerunt. 

Anno  1356  in  angusto  tanta  pestis  iosaevit  Francofordiae,  quod 
mirum  fuit.    Iu  tridno  iufecti  peste  iverunt  viam  carnis  universi. 

Anno  domini  1356  in  die  sancti  Lucae  evangelistae  et  nocte 
tantus  fuit  terrae  motns,  ut  turres  civitatis  Basilcae  et  multa  castra 
corruerent. 

II.  Deutsche  Annalen  von  1.106-43. 

Aus  Chrouieon  I  des  Frankfurter  Stadtarchivs  Fol.  4G  und  47. 

Anno  1306  au  unser  frawen  lichtmeß  abend  ist  der  Meyu  zu 
Frauckfurt  von  eiß  und  gewaßer  so  gros  gewesen,  daß  er  die  zwen 
thürn  und  den  mehreru  theil  an  der  brücken  bat  hinweg  gestosen 
nnd  ist  damaln  ein  groß  volk  von  mannen  und  fraweu,  bei  500 
menschen  auf  der  brücken  gestanden,  darvon  seind  10  umbkommen. 

Anno  1322  am  nächsten  tag  nach  sanct  Veit  in-  tag  ist  das 
gewäßer  so  gros  gewesen,  daß  der  Meyn  iu  die  rot  thür  zu  sauet 
Bartholme  bei  der  orgel  gangen  ist. 

Anno  1338  uf  Cosmae  nnd  Damiani  ist  geweihet  worden  ein 
hübsch  capell  oder  kirchlein  uf  dem  nächsten  pfeiler  gegen  aufgang 
der  sonnen  gegen  Sachsenhaufien  zu,  in  der  ehr  Marie  der  jnng- 
frawen,  sauet  Stephans  uud  Bonifacii. 

Anno  1339  an  sanct  Matthiae  des  apostels  tag  im  hornung  umb 
4  uhr  hat  kaiser  Ludwig  grave  Reinald  von  Geldern  zu  einem  herzogen 
gemacht,  sein  wapen  abgethan  und  ihn  begabt  mit  dreien  spähen 
und  vier  fähnliu. 

Anno  1340  an  dem  achteu  Tag  unser  frawen  himmelfart  gebot 
kaiser  Ludwig  den  Franckfurtern  newe  heller  zu  münzen,  ir  20  für 
1  alt  tornuß. 

In  diesem  jar  war  die  fastenmeß  von  diesem  kaiser  von  Fridberg 
gen  Frankfurt  geleget. 

In  diesem  jar  ward  die  kirch  zun  heiligen  drei  Königen  gebaut, 
und  geweiht  am  nächsten  tag  nach  Mariae  Magdalenae.  und  im 


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sechsteu  jar  heruach  starb  herr  Henrich  Diinar  ein  priester,  der  die 
kirch  gestift  hatt  und  baweu  lasen,    der  liegt  auch  da  begrabeu. 

Anno  1342  am  dritten  tag  vor  Maria-Magdalena  biß  auf  ihren 
tag  ist  der  Meyn  so  gros  gewesen,  daß  das  waßer  ganz  nnd  gar 
umb  Sachsenhaußen  ist  gungen  und  zu  Franckfurt  in  alle  kircheu 
und  galten,  aufgenommen :  sanct  Bartholmeskirchen  und  der  kirchhof 
gegen  mittemacht  zu  das  ist  sanct  Michael,  unser  Frauen  berg  und 
die  Thöugesgaße,  die  Krämergaße  von  sanct  Bartholmes  kirchof  biß 
zu  dem  Schuchhauß,  die  Drechslergaß  (itzt  genanut  die  Kanten- 
gießergaß) biß  zu  dem  hanß  zum  Oppenheimer  und  zu  der  Schnl- 
meisterei,  von  unser  Fraweu  berg  biß  zu  der  Boruheymerpforten, 
von  dem  Giesbrunnen  an  biß  zu  der  Ziegelgaßen,  von  der  Schnur- 
gaßen  biß  zu  der  Gelnheusergaßcn,  die  Steingaß,  Krauchengaß  ge- 
theilt,  biß  zu  der  Beutelkisteu  und  zu  uuser  lieben  Frauen  berg, 
biß  an  den  Sandhof,  die  Sandgaßen  biß  zu  dem  Leußborn  —  all 
voll  waßer.  die  kirchen  all  voll  waßer  wie  volgt:  sanct  Niclas 
kirch  6  schuch  hoch,  sanct  Jacob  3  schuch,  der  Barfüser  kirch  4 
schuch,  sanct  Elfibet  zu  Sachsenhaußen,  zu  dem  heiligen  Geist,  und 
sanct  Anna,  der  Teutschen  herru  kirch,  unser  Frawen  brüder,  die 
kirch  zun  Weißen  frawen,  jeglich  7  schuch,  der  Prediger  kirch  9 
schuch,  zun  heiligen  drei  Königen  12  schuch,  sanct  Jörg  genant  zu 
sanct  Lenhart  biß  unter  die  nndersten  Schwibbogen. 

Diß  hat  grosen  schrecken  bracht,  darumb  die  von  Sachsenhaußen 
auf  den  Mölberg  genant  zum  Hohenrad  geflohen,  alda  hüttlein  ge- 
macht ;  die  von  Franckfurt  in  die  dörfer.  Hernach  an  sanct  Jacobs 
abend  umb  1  Uhr  hatt  das  waßer  die  brück  und  den  thurn  gegen 
Sachsenhaußen,  den  pfeiler  mit  der  hübschen  Capellen  in  grund  hin- 
weggeführt, ausgenommen  6  Schwibbogen  gegen  Frankfurt  zu,  und 
auf  denselbigen  tag  haben  die  einwohner  alle  gefastet  zu  waßer  und 
brod  und  am  nächsten  tag  nach  sanct  Jacobs  tag  ein  proceß  gehalten, 
alle  geistlich  und  weltlich,  reich  und  arm,  barfus  gangen,  haben  ge- 
tragen 100  stangenkerzen  und  600  kleine  kerzen,  darzu  alle  priester- 
schaft und  geistlichen  in  sauet  Bartholmeskirchen  ein  meß  gesungen 
von  dem  heiligen  geist. 

Dieses  waßer  hat  zu  Sachsenhaußen  ein  grub  gemacht  100 
glänzen  lang,  20  schuch  tief  und  50  schuch  breit,  darzu  viel  bäwe 
von  holz  und  stein,  auch  den  steiuweg  zerbrochen. 

Anno  1343  ist  der  rund  thurn  bei  der  Redelheimerpforten  an- 
gefangen und  in  dreien  jahrn  aufgebaut  worden. 


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III.  Aufzeichnungen  von  der  Hand  des  1462  verstorbenen 
Dechanten  Johannes  Königstein. 

Aus  Cod.  Barth.  III,  3  Fol.  83. 

Anno  domiui  1344  die  apostolorum  Petri  et  Pauli  hora  vespe- 
rorum  cives  Franckfurdenses  seras  ecclesie  sancti  Bartholomei  ibidem 
violeuter  coufregerunt. 

Anno  domini  1356  qnartadecima  julii  Franckfurdenses  turrim 
muri  opidi  in  curia  prepositure  fundabant. 

Anno  domiui  1317  Petri  et  Pauli  capella  sancti  Georii  Franck- 
furdensis  in  collegium  canonicorum  a  domino  Petro  archiepiscopo 
Moguutino  erigitur  et  Marie  Magdalene1)  post  proxirae  coufirmatur. 

Anno  domini  1322  capella  montis  Marie  Franckfurdensis  per 
Wigelonem  de  Wanbach  scabinum  ibidem  fundabatur. 

Auno  domini  1322  claustrum  Carthusiensium  extra  muros 
Moguntinos  fundatur,  mons  sancti  Michaelis  nominatur. 

Anno  domiui  1342  rex  Anglie  propter  multitudinein  impe- 
trancium  beueficia  sui  regni  collacioni  sue  reservavit. 

Anno  domini  1328  Moguntia  Heynrico  cotuiti  de  Virnberg 
adhereudo  recepit  mouasteria  sanctorum  Victoris  Jacobi  Albani. 
obsidionem  timentes  fuuditus  coufregerunt. 

Auno  domini  1350  in  jubileo  die  nativitatis  Christi  Moguntini, 
cum  per  24  annos  cessassent,  dirina  resumpserunt. 

Anno  domini  1351  marcii  sexto  nonas  Franckfurdenses  Predi- 
catores, cum  per  XX  annos  cessasseut,  divina  resumpserunt. 

Anno  domini  1338  die  nona  augusti  Predicatores  Franck- 
furdenses opidum  et  couventum  exierunt,  ex  eo  quod  processus 
Ludwici  contra  sedem  apostolicam  publicabantur. 

Anno  domiui  1346  fratres  Theutonici  Predicatores  Carmelite 
Franckfurdenses  in  crepusculo  pulsus  ave  Maria  primitus  incho- 
averuut. 

Auno  1350  in  augusto  17  kalendas  Carmelite  Franckfurdenses 
per  Heynricum  archiepiscopum  Moguutjnum  claustro  clauso  sunt 
expulsi. 

')  Die  Handschrift  hat  ccnobium  Marie  Magdalene.  Das  Wort  cenobium 
ist  wohl  ein  Zusatz  von  Königstein's  Hand,  denn  das  Marien -Magdalenen- 
(Weissfrauen-)  Kloster  hestand  damals  schon  fast  ein  Jahrhundert.  Lässt  man 
das  Wort  aber  aus,  so  passt  et  Marie  Magddiene  (sc.  die)  auf  die  Genehmigungs- 
urkunde des  Mainzer  Erzbischofs  zur  Errichtung  des  Marien-  und  Georgen- 
(Lconhards-)Stifts. 


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Anno  domini  1350  pridie  calendas  uovenibris  Miuores  et  Carme- 
lite  divina  resumpserunt. 

Anno  domiui  1344  claustrum  sancte  Katherine  Franckfurdeusis 
per  Vickerum  Frosche  cantorem  ecclesie  sancti  Bartboloiuei  ibidem 
fundabatur. 

Auuo  domini  1355  octava  epipbanie  post  offertoriuni  in  clanstro 
saucte  Katherine  omnes  puelle  a  priore  Theutonicorum  ibidem  ad 
regulam  et  habituni  eorundem  sunt  vestite  et  velate. 

Auno  domini  1345  quartadecima  kaleudas  jauuarii  infra  summani 
missam  post  consecracionem  in  altari  chori  ecclesie  sancti  Bartholomei 
Franckfurdensis  forraam  roris1)  suscepit  sangni.s  Christi,  die  circum- 
cisiouis  domini  post  suruptus  a  consecrante. 


IV.  Job.  Latomi :  Antiquitäten  quaedam  civitatis  et  potisslmam 
ecclesiae  Francfordensis.   (I.  TheU.) 

Aus  Cod.  Barth.  III,  3.  Fol.  61—65. 

Anno  793  Carolus  maguus  necdum  Horaanns  imperator  Francfor- 
diae  pascha  celebrat,  quae  antiquissima  apud  nos  est  memoria,  scribit 
hoc  Marianus  Scotus  chronicus  noster  et  quidam  monachns  Laurisseusis. 

Anno  794  satis  celebris  conventus  hic  est  habitns  ab  eodem 
Carolo  triginta  octo  episcoporum  ad  coudemnandam  haeresin  Foeli- 
cianam.  fuerunt  legati  apostolici  Stephanus  et  Theophilactus  epis- 
copi.  scribunt  iidem  qui  supra.  Moritur  eodem  anuo  Fraucfordiae 
Fastrada  regiua.  sepulta  Moguutiae  apud  sauctum  Albanum.  Teatatur 
fornix  et  inscriptio,  turn  etiam  alii. 

Anno  822  a  Ludovico  pio  aedificatum  est  palatium  vulgo  der 
Saellhotf,  testante  ipso  nomine  et  iisdem  autoribus. 

Anno  876  (alii  877)  Ludovicus  praefati  filius,  Caroli  magni 
uepos,  Fraucfordiae  ex  solario  casum  forte  faciens  dirupta  costa  e 
vivis  excessit.  sepnltus  Lorissae  ad  sanctum  Naaarium.  hnjus  fit 
mentio  in  litania  et  chronico  nostris.  uxor  illius  Hemma,  cujus 
etiam  in  litania  fit  mentio.  Absque  ullo  dubio  ille  primus  exaltator 
collegii  nostri.  confirmavit  douatiouem  Kalckheym  et  Uoruaw  vil- 
larum  per  mulierem  quandam  factum,  te-stantibus  id  literis  regiis. 
nou  fuit  imperator  sed  rex  Gerinaniae  vocatus  Ludovicus  seuior  ab 
historicis. 

')  Von  Latomus  Hand  am  Rande:  cruoris  alibi  Ugitur. 


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—    803  — 


Anno  882  Carolas  3  dictus  crassus  hujus  Ludovici  filias  cou- 
firmavit  ecclesiae  nostrae  illa  omuia  quae  piissimus  genitor  suus  nobis 
tradidit  et  illa  magnifice  aaxit,  ita  ut  hactenus  pro  fandatore  sit 
agnitus,  testante  diplomate.  et  sie  relatum  est  Rodolpho  impera- 
tori,  ut  patet  iu  confirmatioue  ejusdem. 

Anuo  883  moritur  Francfordiae  Ladovicus  junior  frater  Caroli  3 
et  sepultus  Lorissae  in  tumulo  regali. 

Anno  977  Otto  primus  confirmavit  ecclesiae  nostrae  privilegia  etc. 

Anno  994  Otto  secundus  imperator  confirmat  res  ecclesiae  no- 
strae etc. 

Sic  Otto  III  Fridericus  II  Heuricus  VII  Ricbardus  Rodolphus  etc. 

Anno  1292  Adolphus  imperator  incorporavit  donavit  dedit  ec- 
clesiae nostrae  capellam  regaleni  saueti  Nicolai,  ut  patet  in  literis 
regiis. 

Anno  1256  institutae  sunt  duae  praelatnrae  seholasteria  et 
cautoria. 

Anno  1288  dedicata  est  capella  sanetorum  Cosinae  et  Damiaui. 

Anuo  1287  statim  po.st  conipletionem  capellae  saneti  Spiritus 
institutuni  est  ibidem  beueficium  primi  sacerdotis  et  rectoris  vicarii 
saneti  Spiritus. 

Circa  illud  tempus  usque  in  sequentem  centeuarium  mnltae  suut 
fundatae  vicariae  altaria,  etiam  aliqua  sacella. 

Anno  1260  et  deiueeps  plurimae  datae  sunt  indulgentiae  ad  ca- 
pellam sanetae  Catherinae,  quae  annexa  erat  templo  saneti  Bartho- 
lomei  versus  septeutrionem,  ubi  nunc  est  horologium.  illa  conjuneta 
est  ecclesiae  nostrae  anno  1346.  et  de  illo  sacello  omnes  literae 
horum  temporum  sunt  intelligendae,  quia  cenobiuni  et  capella  pontis 
ejusdem  uominis  nondum  eraut  aedifieata. 

Anno  1239  dedicata  est  ecclesia  nostra  in  bouorem  salvatoris 
domini  nostri  Jesu  Christi  et  saneti  Bartholomei,  ubi  primum  sanctuni 
Bartholomeum  patronum  assumptum  puto. 

Anno  1315  chorus  saneti  Bartholomei  pridie  idus  maji  funda- 
batur  et  anno  1338  V  idus  augusti  in  choro  eodem  divina  primitus 
liabebantur,  qui  fuit  dies  dedicationis. 

Anno  1323  reliquiac  saueti  Leonhardi  Fraucfordiam  sunt  ex 
Vienua  Austriae  allatae.  Eodem  anuo  inchoatur  monasterium  Car- 
thusiae  Moguntiae. 

Anuo  1330  cum  Moguntineuses  obsidiouem  timerent,  monasteria 
saneti  Albani   Victoris  et  divi  Jacobi   funditus  confregerunt.  non 


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—    304  — 


longe  poat  propter  schisnia  tluoruui  episcoporum  Moguntinensium  et 
duorum  conipetitorum  in  imperio  clerus  Francfordensis  multa  passus 
est  iuconiraoda,  ut  patebit  iu  sequeutibus.  Hoc  anuo  nundinae 
quadragesimales  per  Luodovicuni  imperatorem  a  Fridberga  Francfor- 
diam  sunt  trauslatae.  Hic  Imperator  exaltavit  civitatem  et  humi- 
liavit  clerura.  biuae  literae  diffidatiouis  per  illuni  ad  ecclesiam 
missae  habentur  libro  privilegiorum. 

Anno  1336  Minorum  sive  Franciscauorum  ordo  cepit  ex  mau- 
dato  papae  Benedicti  12  solenniter  celebrare  f'estum  coueeptionisbeatae 
virgini8. 

Anno  1337  octale  siliginis  veuit  Francfordiae  III  fl.,  plauetrum 
vini  18  fl. 

Anno  1338  capella  pontis  5  calendas  octobris  completa  in 
honorem  sanctae  Catherinae  dedicatur.  anuo  quarto  post  diluvio 
dejicitur. 

Auno  1340  X  calendas  augusti  capella  trium  Reg  um  (quae  tum 
erat  hospitale)  in  Saxenhausen  completa  dedicatur.  anno  1346  obiit 
fundator  dominus.  Henricus  Diemarus  ibidem  tumuiatus.  Eotlem 
40  anno  statuitur  Organum  ecclesiae  nostrae. 

Anno  1338  die  8  augusti  Francofordiae  processus  Ludovici  iiu- 
peratoris  contra  Hedem  apostolicam  in  ecclesiae  januis  suspenduntur. 

Die  9  augusti  fratres  Praedicatores  conventum  et  oppidum  exi- 
erunt.    papa  fuit  Clemens  sextus. 

Anuo  1342  fuit  tanta  innundatio  aqnarum,  quod  omues  viae 
et  plateae  civitatis  Francfordensis  fueriut  oppletae  aquis.  iucolae  in 
Saxenhausen  fungerunt  uff  den  Muelberg.  Omnium  ecclesiarum  pa- 
vimenta  fuerunt  aquis  tecta:  primo  saneti  Nicolai  VI  pedum  altitu- 
dine,  saueti  Jacobi  III  pedum,  Frauciscauorum  IV  pedum,  sauetae 
Elizabeth  in  Saxenhausen  VI  pedum,  saneti  Spiritus  IV  pedum, 
capella  saneti  Mathie  in  hospitali  modo  conjuneta  ecclesiae  saneti 
Spiritus  VI  pedum,  saueti  Georgii  nunc  ad  sanetum  Leonhardum 
dicta  fuit  impleta  aqua  usque  ad  testudinem,  fuit  euim  tum  valde 
humilis  et  profunda,  Carmelitarum  et  Poeuitentum  VII  pedum.  vi- 
gilia  saneti  Jacobi  hora  prima  pous  Fraucfordiae  praeter  VI  testudines 
prope  civitatem  concidit  cum  turri  excelsa  et  pulchra  capella  sita  iu 
pede  pontis.  eodem  die  omues  iucolae  in  pane  et  aqua  jejunavernut. 
in  crastino  saneti  Jacobi  facta  est  processio  per  cireuitum  oppidi, 
omnes  divites,  medioeres  et  pauperes,  clerus  et  laici  nudis  pedibus 
incedebant,  gestantes  centum  candelas  magnas  tortas  et  sexcentas 
parvas    missa  a  toto  clero  cantabatur  in  ecclesia  saneti  Bartholomei 


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-    305  — 


de  spiritu  sancto.  ex  illo  tempore  iustituta  est  processio  annua,  ut 
patet  in  walvis  ecclesiae  Poenitentum.  Haec  summatiin  ex  longa 
adnotatione  occulati  testis. 

Anno  1343  Francfordiae  fundabatur  turris  der  Redelheymer 
pforten,  modo  der  Bockenheymer  thuru.  completa  anuo  1346.  de- 
jecta  est  per  cives  in  obsidione  civitatis  anno  1552.  stetit  anuis  206. 

Anno  1344  pars  templi  beatae  Virginia  cum  dnobus  altaribus 
est  consecrata. 

Anno  1345  circa  festum  paschae  claustrum  sanctae  Catherinae 
Francfordiae  per  dominum  Wiekenim  Frosch  cantorem  ecclesiae sancti 
Bartholomei  (fuit  prius  scholasticus  sancti  Stephaui)  fundabatur 
primum  et  eodem  anno  13  calendas  septembris  prima  missa  in  eodem 
coenobio  cantabatur.  primum  lapidem  posuit  Albertus  de  Bychlingeu 
suffragaueu8  Moguntinus.  anno  1353  octo  puellae  in  claustrum  prae- 
fatum  sunt  inductae.  anno  1355  a  priore  Teutonicorum  sunt  velatae. 

Anno  praefato  1345  4  calendas  jauuarii  infra  summam  missaiu 
post  consecrationem  in  altari  cbori  ecclesiae  sancti  Bartholomei  for- 
mam  crnoris  (alias,  iu  hoc  libro  etiam,  est  scriptum  »roris«)  suscepit 
sanguis  Christi,  die  circumcisionis  post  sumptus  a  consecrante.  Eodem 
anno  fundata  est  turris  in  ponte  parte  meridionali  et  completa  tri- 
bns  annis. 

Anno  1346  4  junii  absis  septentrionalis  ecclesiae  sancti  Bartho- 
lomei fundabatur,  in  quo  loco  prius  fuit  capella  sanctae  Catherinae 
templo  contigna  et  huic  juncta  erat  schola  super  terram,  super  ca- 
pellam  granarium  et  super  Scholas  domus  capitularis,  desuper  tectum 
opere  de  antiquo.  Murus  etiam  novi  oppidi  prope  claustrum 
Poenitentum  est  inceptus  et  novum  oppidum  fossis  circnmdatum. 

Cum  eodem  anno  servasset  clerus  Francfordensis  interdictura 
aliquandiu  propter  discordiam  duorum  episcoporum  Magnntinensium 
Henrici  de  Firnberg  et  Balduini,  a  papa  Clemente  VI  Henricus  est 
depositus  et  Gerlacus  a  Nassau  est  substitutus.  Hoc  anno  iu  pulsu 
matutino  »ave  Maria«  iterum  inceperunt  Teutouici  Praedicatores  et 
Carmelitae.  Henricus  tarnen  violenter  aliquot  annis  sedein  tenet. 

Anuo  1347  Monaci  obiit  Ludovicus  Bavarus  imperator  5  idus 
octobris.  cujus  exequiae  sunt  celebratae  Francfordiae  iu  crastino 
Syraonu8  et  Judae.  mirum  sane,  cum  clerum  spoliasset  turbasset 
proscripsisset.  Anno  1348  ambitus  ecclesiae  sancti  Bartholomei 
4  calendas  maji  fundabatur. 

Eodem  tempore  plebanus  noster  jure  obtinuit,  quod  Minores 
fratres  quartam  illi  ministrare  tenerentur.    Sed  scriptum  quidam  ex 

JtO 


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—    306  — 


nostris  reliquit,  quod  omnia  jara  mundi  non  valerent  adversus  illos 
monachos.  adeo  his  turbulentissiniis  temporibus  faerant  instabiles, 
reliqua  nionasteria  cum   nostro  collegio  niulta  damna  passa  sunt. 

De  Gunthero  rege,    ex  multis  paucula. 

Anno  1349  die  circumcisionisdomini  Francfordiae  inclaustro  Prae- 
dicatorum  ab  Henrico  episcopo  Moguntino,  duce  Saxoniae,  marchione 
Brandeuburgensi  et  palatino  est  electus  in  regem  Romanoram.  reg- 
navit  autem  VI  mensibus  diebus  XIII.  ad  Coronas  regni  et  imperii 
non  perveuit.  alii  Carolum  IV  elegerunt,  qui  praevaluit  et  veneno 
Guntherum  per  Fridancum  medicum  in  die  coene  domini  sustulit. 
liic  Fridancus  idem  pocnluin  ebibere  est  coactus  et  simul  cum  rege 
periit.    sepultus  in  ambitu  sancti  Bartholomei.  ita  fertur. 

Guntherus1)  obsedit  Francfordiam  per  sex  septimanas.  intromissus 
postea  6  die  februarii  more  solito  exaltatus  et  proclamatus  est.  mo- 
dus intronizandi  regem  habetur  hoc  libro  et  pluribus  aliis.  Cum 
autem  Francfordenses  adhererent  Gunthero,  fere  quinta  pars  cm  um 
cum  illo  abiit  ad  bellum,  qui  prope  Eltvill  a  comite  Nassoviae 
miserabiliter  sunt  dispersi,  non  tarnen  occisi.  Carolus  omnia  praedia 
et  villas  civitatis  iucendit  per  dominos  de  Epstein,  Hauaw  et  Falcken- 
steyn.  tunc    Epsteyn  et  Falckensteyu  erant  vicecomites.  ita  noster. 

Anno  praefato  1349  die  junii  14  hora  vesperarum  Francfordiae 
in  claustro  sancti  Joanuis  rex  Guntherns  intoxicatus  obiit.  diebus 
quinque  mansit  inhumatus.  14  et  13  calendas  julii  ejus  exequiae 
peragebantur  ut  sequitur.  Feria  quinta  a  meridie  ad  vesperas  omnes 
ecclesiae  Francfordiae  compulsabant.  fuuus  ad  medium  chori  claustri 
praedicti  (intelligo  sancti  Joannis)  infra  candelas  quatuor  magnas 
ponebatur.  Hora  vesperarum  pulsatnr  ad  vigilias.  ad  funus  clerici 
sancti  Bartbolomei  ibidem  in  choro  praedicto  vigilias  majores  cum  no- 
vem  lectionibus  cantant. 

Feria  sexta  post  pulsum  primae  collegia  in  ecclesia  sancti  Bar- 
tholomei congregantur,  ad  fuuus  ordine  processerunt,  redeuntes  cle- 
rus  praecessit.  post  equus  in  quo  non  arinatus*)  comitis  defuncti 
cum  vexillo,  equus  cum  supellectile,  equus  Cursor  et  equus  alter, 
in  quibus  duobus  equis  duo  armati  non  galeati.  alius  quiutus  equu.-> 
in  quo  armatus  galeatus  clipeo  et  gladio  defuncti  tum  transversis, 
candelia  XVI  tortis,  comites   XX  uigro  vestiti  feretrum  quatuor 


l)  Die  Handschrift  hat,  jedenfalls  verschrieben,  Carolus. 
»)  Die  Handschrift  hat  nomen  armati. 


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pannis  tectum  praeeesserunt  ad  chorum  sancti  Bartholomei  deferentes, 
sequentibus  et  offerentibus  Carolo  rege,  electoribus  quasi  omnibus, 
ducibus  comitibas  baronibas  militibus  bargimagistris  infinitis.  do- 
muncnlae  ligneae  iufra  altare  sumraum  ei  sepulchrum  quataor  muris 
iufra  terram  stractum  syndone  nigro  tectae  inferentes,  cum  candelis 
400  lb.  cerae.  a  pulsu  primae  usque  huc  continue  est  pulsatum. 
missa  ut  supra.  exequiae  lugubres  cantabautur.  offitio  iucepto  duae 
caudelae  tortae,  equi  quinque  praedicti,  quilibet  duobus  militibas 
candelatis  duas  planas  portantibus  ductus  et  omnia  praedicta  ad 
altare  summum  oblata.  arma  defuncti  400  florenis  sunt  redempta. 
post  missam  orationibns  et  exequiis  completis  in  medio  cbori  sancti 
Bartholomei  comitibus  pannum  sericum  super  tumulum  tenentibus  in- 
finitorum  planctu  lachrimoso  rex  Guntherus  feria  sexta  electos  ex- 
altatus,  et  est  sepultus.  cujus  sepulchrum  post  diebus  XXX  contiuuis 
pannoserico  tegebatur,  candelis  quatuor  ibidem  ardentibus.  horis  di- 
vinorum  a  clero  ecclesiae  aqua  benedicta  incensu  psalmo  miserere 
collecta  defunctorum,  post  missam  et  completorium  est  vistiatnm. 
obiit  annorum  circiter  45,  praesente  eraulo  Carolo  quarto.  post  tri- 
ennium,  id  est  anno  1352  llcaleudas  octobris  positus  est  sarcopha- 
gus  sive  mausoleum  quod  modo  visitur. 

Die  palmarum  eodem  anno  et  die  exaltationis  sanctae  crucis  fuit 
statio  generalis  cappis  nigris  et  nudis  pedibns  propter  epidimiani 
habita  Francfordiae.     Flagellantes  etiam  fuerunt  hic  magno  numero. 

Anno  1350  Moguntini  in  vigilia  nativitatis  Christi,  cum 
XXIV  annos  cessassent,  diviua  reinceperunt.  Carmelitae  Francfor- 
denses etiam  oppidanos  exconimuuicatos  reputantes  divina  suspendunt 
17  calendas  augusti.  propterea  per  Henricum  archiepiscopum  Mogun- 
tinum  claustro  sunt  expnlsi  propter  Lndovicum  imperatorem. J)  Minores 
etiam  divina  suspendunt.   calendis  novembris  iterum  inceperunt. 

Anno  1351  Praedicatores  Francfordiae,  cum  per  XX  annos 
cessassent  et  XIII  annis  fuissent  extra  civitatem,  divina  reassump- 
seruut.  Eodem  anno  murus  coemiterii  sancti  Bartholomei  versus 
meridiem  juxta  areas  Judeorum  est  perfectus. 

Eodem  anno  8  calendas  novembris  generalis  Miuorum  fuit 
Moguntiae,  qui  dedit  consulatui  Francfordensi  omnera  potestatem 
super  conventum  Minorum.  male,  videant  ergo  fratres  quid  agant. 
consulatus  habet  in  potestate  eos  expellere  omnino. 


')  Propter  Ludovicum  imperatorem  unterpunktirt.   Ob  getilgt? 


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Anno  seqnente  omnes  cellae  monachorara  et  refectorium  in  prae- 
fato  inonasterio  sunt  combustae  15  calendas  maji. 

Anno  1352  cathedra  Petri  absis  meridionalis  ecclesiae  saucti 
Bartholomei  super  coemiterium  fundabatur.  Et  eodem  anno  Praedi- 
eatores,  Carmelitae  et  Minores  iterum  divina  suspendunt  propter 
Henricum  episcopum. 

Anno  1353,  cum  areae  Judaeorum  ex  incendio  vacuae  relictae 
partim  ad  cemiterium  sancti  Bartholomei  essent  redactae  et  jam 
undique  muro  conclnsum  esset,  hoc  auno  in  die  palmarum  super 
iisdem  primo  habita  est  statio  a  clero  et  populo. 

Item  eodem  anno  in  die  sancti  Joannis  baptistae  personae 
ecclesiae  sancti  Bartholomei  matutinas  eorum  in  aurora  primitns 
decaotant.  puto  antea  decantatas  media  nocte  aut,  cum  diu  cessassent 
propter  schisma,  a  cantu  matutinarum  incepisse.  prius  tarnen  pro- 
babilius  videtur. 

Eodem  anno  septentrionalis  absis  ecclesiae  sancti  Bartholomei 
completur  annis  Septem  ut  supra  anno  1346. 

Anno  1354  monachi  divina  in  nocte  nativitatis  Christi  reince- 
perunt  et  eodem  auno  decretum  est  per  capitulum  sancti  Bartholo- 
mei et  consules  Francfordenses ,  ut  nihil  venale  infra  einunitatem 
ejusdem  ecclesiae  habeatur. 

Anno  1355  porta  orientalis  ecclesiae  sancti  Bartholomei  est  per- 
fecta, nunc  puto  esse  Mariae  Magdalenae.  Anno  eodem  in  synodo 
Moguntina  institutum  est  festum  lanceae  et  clavorum.  Item  decima 
papalis  est  exacta  a  clero  Germaniae. 

Anno  1356  turris  prope  Fronhoff  fundabatur  calendis  julii. 
Et  eodem  anno  habita  est  supplicatio  publica  propter  pestem 
epidimiae  Francfordiae  singulis  iu  manu  tenentibus  candelam 
lb.  l/2-  Vide  de  hoc  latius  alibi  in  hoc  libro.  Habuerunt  etiam 
colloquium  in  choro  sancti  Bartholomei  abbates  Germaniae  ordinis 
Cistertientium. 

Novum  hospitale,  nunc  armarium  publicum,  aedificatum  est  in 
honorem  sanctae  Marthe  nescio  quando. 

Miracula  sancti  Bernhardi  facta  Francfordiae  praesente  impera- 
tore  Conrado.  Ex  relatione  abbatis  Bouaevallis.  (Folgt  Beschreibung, 
welche  wörtlich  mit  derjenigen  der  Acta  (Huber  405,  Z.  1 1  ff.)  über- 
einstimmt, doch  den  Zusatz  von  Posten  (Huber  406  Z.  1)  ab  nicht  hat 


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V.  Erster  (lateinischer)  Theil  der  von  einem  Anonymus  unter- 
nommenen Ueberarbeitung  der  Chronik  des  Johann  Comens. 

Aus  einem  Uffenbach'schen  Manuskript  (in  4°,  ohne  Nummer)  der  Frankfurter 
Stadtbibliothek,  dessen  Rücken  (fälschlich)  die  Aufschrift  trägt:  Francofurtensia 
Acta  varia  a  Caspare  Camenz  coüecta.    Dieser  Theil  ist  von  Anno  1338  3 
idus  autfusti  ab  von  Huber  in  Boehmer,  Fontes  IV,  431 — 37  abgedruckt. 

Acta  aliquot  Francof urtana. 

Francofurti  oppidi  noinen  in  antiquis  historiis  haud  scio  an  in- 
veniri  liceat,  quamvis  admodum  audacter  quidam  tempus  produnt,  quo 
primum  conditum  esse  scribunt.  narrant  enirn  circa  annum  domini  390 
primum  esse  construetum,  quod  tempus  in  aetatem  Valentis  inipera- 
toris  incidit.  alius  nescio  quis  Graecisraus  Heleonopoleis  nomen  illi 
affiugit,  needum  authorem  hac  de  re  citans.  poterat  eadem  facilitate 
et  aliquanto  verisimilius  vetusta  Usipedum  gente,  quorum  Caesar 
meminit,  divinari.  Ptoloraaeus  sane  et  Cornelius  Tacitus  iu  hac  vi- 
cinia  sedem  il Iis  tribuunt.  commune  itaque  nomen,  quo  etiam  hodie 
appellatur,  postero  tempore  et  loco  inhaesisse  constat. 

Anno  domini  774  Saxones  a  Carolo  magno  nondum  imperatore 
ex  Saxenhaussen  pulsos  invenio.  ab  his  inquiliuis  originem  trahere 
puto  nobiles  de  Saxenhaussen,  quorum  familia  ante  annos  100  defe- 
cit.  causam  hujus  emigrationis  non  invenio. 

Ludovicus  pius  Caroli  magni  filius  regali  munificentia  Franco- 
fordiam  praeclarissimis  aedifieiis  adornavit.  palatium  fieri  curavit 
auno  822.  vocatur  enim  der  Saalhoff,  ponte  nondum  extrueto  ut  infra. 

Anuo  domini  753  Pipinus  Caroli  magni  pater,  dum  Franco- 
fordiae  versatur,  couventum  cum  statibus  regni  sui  habuii. 

Anno  793  Carolus  magnus  nondum  imperator  Francofordiae 
pascha  celebravit. 

Anno  794  synodus  Fraucofordiana  ab  eodem  celebratur  38  episco- 
porum  contra  Foelicem  Urgelitanum.  eodem  anno  moritur  hic  Fa- 
strada  regina,  sepulta  Moguntiae  ad  sanetum  Albanum.  nunc  epi- 
taphium  ejus  extat  iu  summo  templo. 

Anno  822  a  Ludovico  pio  extruitur  palatium  der  Saalhoff. 

Anno  826  Ludovicus  Francofordiae  conventum  egit. 

Anno  876  den  18.  amg.  starb  zu  Francforth  Ludovicus  Ger- 
manicus  Ludovici  pii  filius.    ward  zu  Lorch  im  Reingaw  begraben. 

Anno  882  Carolus  crassus  praedicti  Ludovici  filius  confinnavit 
ecclesiae  saueti  Bartholornaei  illa  omnia  quae  piissimus  genitor  suus 
tradidit  et  illa  magnifice  auxit  et  duodeeim  canonicos  ibidem  instituit. 


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Anuo  883  Ludovicus  junior  Caroli  crassi  frater  Bavariae  Lo- 
thariugiae  ac  Brabautiae  rex  et  dominus  hic  uioritur.  trauslatus 
Laurissam  13  calend.  sept.  apud  pareutem  sepultus. 

Die  statt  Francforth  hat  eygentlich  den  nahmen  von  furth,  so 
die  alten  Teutscben  durch  den  Mayu  gehabt  haben,  bey  Caroli  magni 
Zeiten  und  andern  nachfolgenden  kayseru  ist  sie  als  eine  nahmhaffte 
reichsstatt  bekant  gewetien,  *  wie  solches  in  den  alten  libris  traditi- 
onum  des  closters  Lorscheim  befunden  wird,  dann  die  Römischen 
keyfter  und  könige  ein  solche  anmuth  zu  diesser  statt  getragen,  auch 
lieb  und  werth  gehalten. 

Anno  domini  960  rex  natalitia  domini  Fraucofordiae  celebrat, 
ubi  Liburius  ex  coenobitis  sancti  Albani  ab  Adalogo  episcopus  Ru- 
gorum  ordinatur. 

Anno  974  Otto  magnus  confirmavit  ecclesiae  sancti  Bartholo- 
maei  privilegia  eaqne  auxit. 

Anno  domini  980  Otto  secundus  eadem  ratificavit.  sie  et  alii 
sequentes. 

Anno  1007  fnit  conciliuiu  provinciale,  quo  sanetus  Henriens 
imperator  cum  omnibus  cisalpinis  episcopis  hic  couvenit  ibique  Bam- 
bergeusem  episcopum  instituit,  consecrato  episcopo  primo  Eberhardo. 

Anno  1020  primo  anno  Aribonis  Moguntini  praesnlis  fuit  con- 
ventus  imperialis  sub  Henrico  saneto  augusto  Francofordiae,  ubi 
interfuerunt  24  episcopi  et  abbates  plures  insigues,  celebrantes  syno- 
dum  provincialem. 

Anno  1142  sub  Conrado  tertio  fuit  regalis  conventus  Franco- 
fordiae.  circa  idem  tempus  tuit  sanetus  Bernardus  hic,  multis  mira- 
culis  clarus.  postea1)  datus  est  locus*)  cum  quibusdam  reditibns  non 
louge  ab  ecclesia  sancti  Bartholoniaei  mouachis  Heynensibus  in 
Hassia,  ubi  aedificatum  est  sacellum  in  memoriam  viri  sancti  Bern- 
hardi,  quod  modo  in  profauum  usum  est  mutatum.  fuerunt  etiain 
hic  semper  dno  fratres  ex  dicto  monasterio,  douec  Lntheranismus 
succederet,  omnia  everteruut. 

Anuo  1152  fuit  hic  ainplissimus  conventus  prineipnm  in  elec- 
tione  Friderici  aenobarbi,  quem  describit  üüntherus  libro  1 :  Acturi 
de  successione  sacrae  coronae. 

Anno  1239  dedicata  est  ecclesia  sancti  Bartholomaei  in  honorem 
salvatoris  domini  nostri  Jesu  Christi  et  sancti  Bartholomaei,  ubi 
priroum  sanetum  Bartholomaeuni  patronum  assumptum  puto. 


',)  Hs  pastor.       *)  Hs.  laicis. 


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Anno  1258  octavo  idus  januarü  fuit  hic  electus  Richardus 
caesar  a  quibasdani  electoribus. 

Anno  1273  eligitur  Rudolphus  primus  comes  ab  Habspurg 
Francofordiae. 

Anno  1287  statim  post  completionem  capellae  sancti  Spiritus 
institutum  est  beneficinm  sancti  spiritus  pro  vicario  et  rectore  in 
spiritualibus. 

Anno  1290  aedificata  et  absoluta  est  capella  sanctornm  Cosmae 
et  Damiani  contigua  sacellae  sancti  Michaelis  super  ossa  mortuorum 
ibidem,  anno  eodem  90  aedificata  et  absoluta  est  capella  sancti 
Nicolai  in  foro  per  Rudolpbum  iraperatorem  de  Habsburg. 

Anno  1292  Adolphus  imperator  iucorporavit  et  dedit  ecclesiae 
sancti  Bartholomaei  capellam  regalem  sancti  Nicolai,  eodem  anno 
electus  Francofurti. 

Anno  1298  eligitur  Albertos  Austriacus  contra  Adolphum. 

Anno  1306  in  vigilia  purificationis  Mariae  circa  noctem  dnae 
turres  pontis  et  ipse  pons  pro  majore  parte,  multis  utriusque  sexus 
hominibus  desuper  stantibus,  propter  nimiam  glaciem  et  aquarum 
inundationem  ceciderunt,  qui  homines  ad  quinquaginta  aestimati 
omnes  snbmersi  sunt. 

Anno  1308  eligitur  et  publicatur  Henricus  septimus  comes 
Lüzeburg. 

Anno  1314  fuit  schisma  in  imperio  propter  duos  electos  vide- 
licet  Fridericum  et  Ludovicum,  quod1)  Francofordiam  multis  cala- 
mitibus  involvit.  nam  obsessa  est  civitas  a  Friderico  Austriaco  altero 
electo,  cui  venienti  ad  Saxenhaussen  Petrus  archiepiscopus  Mogun- 
tinus  in  Ludovicum  propensus  omnem  commeatum  interrupit  et 
avertit,  ut  fame  compellente  cedere  sit  coactus. 

Anno  1315  chorus  sancti  Bartholomaei  pridie  idus  maji  funda- 
batur  et  anno  1338  5  idus  angusti  in  choro  eodem  divina  primitus 
habebantur,  qui  fuit  dies  dedicationis.  tectura  perficitur  anno  1350 
in  vigiliis  paschae. 

Anno  1317  circa  festum  Petri  et  Pauli  capella  sanctornm 
Mariae  et  Georgii  in  collegium  canonicorum  a  domino  Petro  archie- 
piscopo  confirmatur,  quod  postero  tempore  vocatum  est  ad  sanctum 
Leonhardum,  quod  reliquiae  illius  ex  Vienna  Galliae  anno  1323  illuc 
sunt  translatae.  eodem  anno  pulsus  ave  Mariae  in  omnibus  ecclesiis 
institutus  et  Praedicatores  capitulum  provinciale  hic  habuerunt. 


»)  Hs.  qui. 


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Anuo  1322  capella  montis  beatae  Mariae  per  Wigelonem  de 
Wambach  scabinura  fundatur  et  exaltatur  in  collegiuui. 

Anno  1330  nnndinae  qnadragesimales  translatae  Fraucofordiara 
de  Friedbergo  per  Ludovicam  imperatorem. 

Anuo  1331  Ludovicus  imperator  cum  Margaretha  conjnge 
sua,  Romae  ad  imperiuin  coronati,  intravit  Francofordiam  clero  ac 
populo  cum  reliquiis  et  luminaribus  obviantibus. 

Anno  1333  Ludovicus  imperator  curiam  habuit  in  Fraucofordia, 
ubi  condeiunati  suut  Moguntini  eives,  quod  confregissent  arcem  in 
Weysenaw  et  aliquot  ecclesias  extra  civitatem. 

Anno  1338  capella  pontis  5  kalendas  octobris  est  completa  in 
honorem  sanctae  Katharinae  dedicata. 

Anno  1310  Ludovicus  quartus  dux  Bavariae  die  Galli  Franco- 
fordiae  electus  in  regem,  annis  32  regnavit. 

Anno  1311  iu  Alemannia  fames  fuit. 

Anno  1314  pridie  idus  maji  chorus  ecclesiae  sancti  Bartholo- 
maei  fundabatur. 

Anno  1315  die  Petri  et  Pauli  capella  sancti  Georgii  Fraucoforti 
in  collegium  canonicorum  a  domiuo  Petro  archiepiscopo  Moguntino 
erigitur  et  Marie  Magdalene  proxime  coufirmatur. 

Anno  1322  marcii  III  kaleudas  Francofordi  Moganus  valde  inun- 
davit.  Anno  1322  die  Michaelis  Ludovicus  rex  Fridericum  duceni 
Austriae  (ambo  ad  imperium  electi),  juxta  Ratisponam  prope  villam 
dictam  Müldorf?  confligeutes,  captitavit. 

Anno  1331  nonas  julii  hora  vespert  ina  Francofordiae  lapides 
grandinis  ot  ova  gallinae  et  majores  in  raultitudine  ceciderunt. 

Anuo  133b"  vigilia  Simonis  et  Jndae  vento  valido  Alemannia« 
aedificia  plurima  corruerunt. 

Anno  1338  3  idus  augusti  in  Sachsenhausen  in  curia  fratrum 
Theuthonicorum  hora  prima  Ludovicus  imperator  ornatu  et  sedibns 
imperialibns  edidit  legem  talem:  Electus  Francofordiae  in  regem 
Romanorum  a  principibus  electoribus  vel  a  parte  majore  admi- 
nistrationem  ante  confirraationem  habet  pleuam.  eodem  die  responsiones 
Lndovici  praedicti  ad  objecta  Johannis  papae  sigillo  imperiali  si- 
gillatae  foribus  majoris  ecclesiae  Francofurtanae  sunt  appensae.  In 
augusto  3  idus  ab  Oriente  orta  est  locustarum  miraculosa  mnltitudo. 
Nonis  Septem  bris  hora  6  in  oppido  Rheni  Conflnentia  arce  prope 
sanctum  Castorem  imperator  ornatu  et  sedibus  imperialibus,  prae- 
sentibus  electoribus  ac  Eduardo  rege  Angliae,  quatuor  leges  condidit 


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atqu«  confirniavit.  2  kalendas  octobn's  die  evangelistae  Lucae  nix 
magna  ceridit  opprimens  arbores  timltas  et  omnes  locuatus. 

Anno  1330  6  nonas  martii  usque  12  kal.  aprilis  Francofordiae 
imperator  cum  electoribus  et  Johanne  rege  Bohemiae  contra  Phi- 
lippum  regem  Franciae  tractahant. 

Anno  1339  Moenus  Francoforti  bis  coagalatur  ita  quod  currus 
transierit. 

Anno  1340  10  kaleud.  augusti  capella  hospitalis  trium  Ma- 
gorum  iu  Saxeuhaussen  completa  dedicatur.  Die  omnium  sanctorum 
Organa  ecclesiae  sancti  Bartholomaei  duobus  annis  fabricata  coni- 
plebantur. 

Anno  1342  13  kal.  aug.  ad  diera  Maria«  Magdaleuae  Franco- 
fordiae Moenus  inaxime  iuundavit,  omnibus  ecclesiis  et  vieis  ibidem 
et  tota  villa  Saxeuhausen  aqua  occupatis  praeter  vicos  iustitorum, 
a  coemiteriis  ecclesiae  sancti  Bartholomaei  ad  domuni  Schuchhauss 
tornatorum,  a  domo  Appenheim  ad  scholasteriam  textorum,  a  puteo 
Gytzenbrunuen  ad  vicum  Ziegelgassen,  sanctorum  Anthonii  et  Mariae, 
a  domo  Belthlehem1)  ad  portam  Boruheimer,  Geylnhuser,  Stein- 
gassen, Krauchengassen,  Ziegelgassen,  inundaus  a  domo  Beutelkisten 
ad  montem  Mariae,  Santgassen,  manans  a  curia  Saudhoffe  ad  puteum 
Liseborne,  Santgassen  groß,  Santgassen  minor,  praeter  ecclesias  sancti 
Bartholomaei  et  coemiteria,  pedes  septem  e  montibus  sanctae  Mariae 
et  saucti  Anthonii.  his  ecclesiis  tantum  aqua  est  erecta:  sancti  Jo- 
hannis quinque  pedum,  Praedicatorum  9  pedum,  sancto  Jacobo  superius 
trium  pedum,  Aunae  8  pedum,  Theutonicorum  7  pedum,  Elisabethae  6 
pedum,  trium  Magorum  7  pedum,  saucti  Jacobi  G  podum,  sancti 
Georgii  aperta  testudine,  inferiorum  Carmeliarum,  Poenitentium  7  pe- 
dum, Minorum  4  pedum.  proprer  quod  incolae,  maxime  omnes  in  Saxen- 
hausen  territi  ad  tugnria*)  in  montem  HohenradMülberg  genannt,  plures 
de  Francofordia  ad  villas,  oppidi  subversionem  timentes,  flente«  exierunt. 
vigilia  Jacobi  hora  prima  pons  Francofordiae  praeter  sex  testudines, 
turris  meridionalis,  magna  capella  pulchra  et  auuexa  funditus  corru- 
erunt.  eodem  die  omnes  incolae  in  paue  et  aqua  jejnnaveruut.  cra- 
stino  Jacobi  Francofordiae  processio  per  circuitum3)  oppidi  nudis 
pedibus,  candelis  magnis  et  tortis  100,  parvis  600 4 )  habebatur. 

l)  Iis.  Beleih  jedenfalls  verlesen  ans  Beth.  =  Bethlehem,  welches 
hier  passt. 

*)  Hs.  awfuria. 

')  Hs.  praecessis  siatio  conecatum. 

*)  Hs.  candelibus  et  tortts  prineipalium  8600. 


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missa  de  sancto  spiritu  in  ecclesia  sancti  ßartholomaei  a  toto  clero 
cantabatur.  haec  inuudatio  foveam  lougam  100,  lata  in  20,  pro- 
fuudain  20  pedum  in  Saxenhausen  in  via  lapidea  fregit,  multa  aedi- 
ticia  lignea  et  lapidea  destruxit. 

Anno  1343  fundabatur  ninrus  novi  oppidi  prope  claustra  Poeni- 
tentium.  13  kal.  octobris  de  mane  Fraucoforti  turris  Hiederporten 
fnndabatur.  Anno  eodem  novum  oppidnm  Francofordiae  fossis 
circumdatur. 

Anno  1344  circa  festum  paschae  claustrum  sanctae  Catharinae 
Francoforti  per  Wickerum  Fröschen  patritium  caniorem  ecclesiae 
sancti  Bartholomaei  ibidem  fundabatur.  13  kalend.  septernbris  prima 
missa  in  claustro  sanctae  Catharinae  cantabatur. 

Anno  1347  8  idus  martii  capella  claustri  sanctae  Catharinae 
praedictae  per  Weickerum  praefatnm,  domino  Alberto  de  Bichelingen 
episcopo  praedicto  primum  lapidem  ponente,  fundabatur.  Die  exal- 
tationis  sanctae  crucis  Alemanniae  vineae  et  arbores  frigore  peri- 
erunt.  2  idus  octobris  turris  rotunda  proxima  Redelheim  porte 
versus  raeridiem  fundabatur.  10  kalendas  decerabris  Margarita  im- 
peratrix  veniens  de  Hollaudia,  iraperatore  usque  Wetzlar  sibi  ob- 
viante.  Francofurtum  intraverunt,  die  Andreae  recedentes.  Anno  eodem 
vigiliae  mortuorum  communi  functione  iu  ecclesia  sancti  Bartholo- 
maei Francoforti  primitus  agebantur.  Anno  eodem  fratres  Theutonici 
Praedicatores  Carmelitae  Francofordiae  in  crepusculo  pulsum  ave 
Mariae  primitus  inchoant.  7  idus  octobris  de  mane  in  sylva  quadam 
Ludovicus  imperator  anno  aetatis  60  obiit,  intoxicatus  venenosa  po- 
tatione.  sepultus  in  .  cujus  exequiae  illo  die  et  crastino 

Simonis  et  Judae  taliter  agebant:  In  ecclesia  sancti  Bartholomaei 
Francofordensis  ad  veaperas  omnibus  campanis  pulsabatur.  quatuor 
caudelae  tortae  in  medio  chori,  in  medio  caudelarum  pannus  sereus 
pouebatur.  vigiliae  majores  cum  novem  lectionibus  cantabantur. 
raissa  defunctorum  tracta  per  majores  ecclesiae  prius  missam  offe- 
reutes.  duo  sacerdotes  cum  ministris  albis  induti  juxta  candelabrum 
staiites  orationes  mortuorum  deferebant. 

Anno  1348  8  kaleudas  febrnarii  hora  6  terrae  motus  fuit. 
aedificia  plurima  subvertebat.  4  idus  maji  ambitus  ecclesiae  sancti 
Bartholomaei  Francofordensis  fundabatur.  Eodem  anno  in  marchia 
Brandeburgensi  surrexit  quidam  molendinarius,  marchionein  Vold- 
marum  ante  30  annos  defunctum  se  mentiens,  cui  duces  et  nobiles 
multi  adhaeserunt. 


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Anno  1326  Johannes  papa  Ludovicum  regem  ad  nrbera  Honiani 
vocavit. 

Anno  1327  die  sancto  penthecoste  a  Johanne  archiepiscopo 
ibidem  Corona  ferrea  coronatur. 

Anno  1331  Ludovicus  Spirae  circa  diem  nativitatis  Johannis 
baptistae  principes  convocat. 

Anno  1332  Ludovicus  Havarorum  Romam  est  ingressus  co- 
ronatus. 

Anno  1334  Norimberg  priucipes  convocat  Castrum  Schwanaw 
constructum. 

Anno  1334  die  Severi  episcopi  in  nocte  tradita  fuit  Spira. 
Bald ui uus  archiepiscopus  Trevirensis  in  Moseila  per  comitissam  de 
Sabine  fuit  captus. 

Anno  1349  Alemanniae  pestilentia  est  suborta.  Judei  sunt 
cremati. 

Anno  1349  die  circumcisionis  doniini  Francoforti  in  claustro 
Praedicatorum  Guntberus  comes  a  Schwartzburg  Thuringensis  ab 
Henrico  archiepiscopo  Moguntino,  Ruperto  Wiuwarden  et  Erico 
Saxoniae  dncibus,  Ludovico  marchione  Bruudeburgensi  rex  Roma- 
norum est  electus.  regnavit  menses  2  dies  3.  ad  Coronas  regni  et 
imperii  non  pervenit.  Carolus  quartus  rex  Bohemiae,  praesentatus 
anno  1349  3  kalendas  jnlii  ab  omnibus  electoribus  concorditer  est 
electuH  iuductus  et  exaltatus.  14  kalendas  julii  ibidem  loco  Sambw- 
tagsberg  incolae  eidem  juraverunt.  3  nouas  julii  rex  et  regina  u 
Francofnrto  versus  Aquisgranum  pro  coronatione  descendunt.  vigilia 
Jacobi  in  ecclesia  Mariae  ibidem  coronati.  Circa  nativitatem  Mariae 
rex  Nürenbergenses  pessime  pertractat.  Anno  eodem  Jndei  omues  et 
domus  eorum  per  totam  Allemanuiam  igue  combusti.  Anno  eodem 
a  die  Mariae  Magdalenae  ad  diem  purincationis  Mariae  proxime 
Francoforti  pestilentia  totius  mundi.  intra  72  dies  2000  et  ultra 
hominum  obiere.  secunda  quacunque  hora  sine  campanis  candelis 
sacerdotibus  35  una  die  tumnlati. 

Anno  1370  vigilia  paschae  tectum  chori  ecclesiae  saucti  Bar- 
tholomaei  Francofordensis  reformatur.  Pridie  idus  juuii  Judaei 
Hassiae  sunt  combusti.  17  kalendas  augi^ti  Carmelitae  Franco- 
furtenses  per  Henrieum  archiepiscopum  claustro  clauso  sunt  expulsi. 

Anno  1371  4  idus  martii  Francoforti  murus  orientalis  meridio- 
nalis  coemiterii  ecclesiae  sancti  Bartholomaei  Hoffstätte  Judeorum  est 


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inceptus  et.  16  kalendas  maji  complebatur.  11  kalendas  maji  Franco- 
fordiae  refectorium  et  cellae  Minorum  sunt  cotnbusti. 

Anno  1373  purificationis  Mariae  Margaretha  regina  Romanoruiii 
in  Praga  est  sepulta.  Die  Catharinae  virginis  monasterinni  ejusdem 
Krancofordiae  indnctis  8  puellis  coepit  esse  claustruni.  Octava  epi- 
phaniae  domini  in  (Jeluh  aussen  in  palatio  quodam  sancti  Caroli 
magni  imperatoris  in  honorem  ejasdem  collegium  canonicorntn  re- 
galium  per  Caroluni  4  regem  Romauorum  instauratur.  9  kalendas 
februarii  Francotordiam  rex  intravit. 

Anno  1377  octava  epiphaniae  post  officium  Francoforti  in 
claustro  sanctae  Catharinae  omnes  puellae  a  prior«  Teuthonicoruni 
ibidem  ad  regulam  et  habitum  eorum  sunt  vestitae  et  velatae.  Franco- 
fordienses  incolae  mandato  Karoli  regis  Romain  euntis  Ruperto  duci 
Bavariae  tauquam  regis  vicario  juraverunt.  Die  Agnetis  Francoforti 
magna  glacies.  9  kalendas  junii  Castrum  Dalheim  per  civitates 
imperii  est  destructum.  Die  Lucae  evangelistae  nocte  tres  fuerant 
terrae  motus.  tune  civitas  Basilea  urbes  aedificia  multa  fuuditus 
corruerunt. 

Anno  1322  altera  Valentini  tanta  fuit  inundancia  Moeni,  ut 
ascenderet  usque  ad  eoemiterium  sancti  Bartholomaei  et  multas  civi- 
tatis plateas  implevit.  talis  Mogani  iuundantia  in  Franeofurdia 
prius  uusquam  fuerat. 

Anno  14(i0  quidam  civis  Symon  nominatus  in  foutem  se  prae- 
eipitem  dedit  ex  dolore  digiti  sui.  percusserat  enim  uxorem  suaro, 
quae  in  digitum  cum  mumorderat,  illeque  ex  dolore  insauiens  se  in 
fontem  in  der  Fahrgasseu  praecipitem  dedit. 

Anno  1493  dominica  ante  oculi  uuns  sacerdoe  interfecit  aliuni 
in  vigilia  Petri  et  Pauli,  interfector  dicebatur  dominus  Symon, 
interfectus  Nicolaus  (lymbach  in  Francofordia  et  erat  vicarius  ad 
sanctam  virginem  Mariam. 

Anno  1349,  quo  Flagellautium  secta  in  nostra  Alemannia  tur- 
matim  civitates  et  loca  penetraret,  contigit,  eorum  Francofordiani 
permagnum  intrare  numeruni.  qui  intelligentes  Judaeos  in  optimo 
loci  situ  habitare,  nescio  au  justam  dicere  audeam  eorum  indigna- 
tionem  graviter  ferre,  domini  contemptnm  vindicare,  armis  assumptis 
pugnare  ceperunt.  fit  pugna  et  Judaeorum  strages,  frustra  civibus 
pro  pace  et  Judeorum  laborautibus  salute.  irrumpunt  Judaeorum 
domns,  obruuntur.    Judaei  qui  ad  arma  corrueraut,  obtruncantur. 


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hiuc  campaua  Horror  i>  pulsata  et  cives  armati  in  Judaeoruni  hostes 
insu  1t in ii  fecerunt,  quorum  vi  et  virtute  non  sine  gravi  proelio  pax 
tandem  Judaeis,  quanquam  pluriuios  gladius  devorasset,  reddita  est 
at  illi  iniqui  sinistra  in  consnles  et  cives,  quasi  eorum  scitu  et  volun- 
tate  res  in  eos  acta  esset,  suspicioue  coeperunt  laborare  et  vindictam 
non  in  paucos,  sed  in  totam  simul  civitatem  meditabantur.  erant 
ea  teuipestate  quidam  inter  Jndaeos,  qui  Ciconiarnm  cognomen  habe- 
bant,  ditissimi.  ex  bis  nnus  qui  in  domo  prope  parochialem  eccle- 
siam  ad  Ciconiam  hodie  appellata  morabatur,  tempus  aptum  ne- 
quitiae  observans,  sagittam  arcui  iguiferam  snppositam  in  tabulam 
ligneara,  qua  fenestrae  domus  consilii  claudebantur,  conjecit ,  nec 
frustra.  uam  exinde  ignis  validus  consurgens  praetorium  omne  et 
posteriorem  basileae  sancti  Bartholomaei  partem  cousumpsit.  cumque 
flamma  succresceret  et  aedes  circumquaque  depopularentur,  fit  uotum 
civibus,  ignem  hunc  Judaeoram  nequissima  fraude  exortum  esse,  et 
ad  arma  festinato,  pene  ignis  periculo  neglecto,  concurritur.  cecideruut 
Jndaei  priore  superstites  clade  et  pauci,  qui  latebras  quaesierant,  ad 
Bohemos  fuga  dilabebantur.  ejus  rei  monumentum  est,  quod  quam 
plures  literae  pro  dati  temporis  nota  continere  inveniantur  vulgari 
nostro:  iu  der  Jüdenschlacht,  vel  post  cedem  Judaicam.  perierunt 
hac  flamma,  ut  ferunt,  plurima  ab  regibus  et  imperatoribus  nostrae 
civitati  donata  olim  privilegia.  ecclesia  sancti  Bartholomaei  prae- 
claraque  aedificia  in  cinerem  redacta.  stantibus  iu  coeniiterio  ejusdem 
basileae  liberum  ad  pontem  medium  praebuerunt  aspectum,  ut  ter- 
ribilem  esse  hospitem  nostri  experimento  scirent  in  civitate  Judaicam 
perfidiam.  »Omnis  Judaeus  hospiti  suo  est  ignis  in  sinu,  mus  in  pera 
et  serpens  in  gremio«  ait  papa  Innocentius.  Ferunt  praeterea  alteram 
fuisse  ignis  jactnram  Judaeorum  cohabitatione  civibus  illatam,  qua 
molendinum  in  ponte  et  non  parva  Saxenhausens  pars  periisse  nar- 
ratur,  cum  flamma,  qua  Judaei  farinam  in  molendino  praeparant, 
ut  azima  conficerent,  negligentia  aut  malicia  subito  excitata  ventorum 
flatu  Saxenhaussen  transvolasset.  fidem  his  praestare  dicuntur  quod 
hodie  certa  illic  prope  tres  Reges,  sie  enim  ecclesia  nomiuatur, 
aedifieiis  vacua  loca  visuutur. 

Anuo  domini  1492  dominica  nocte  infra  nonam  et  deeimam 
in  autumno  duo  cives  Francofordenses  se  interfecernut,  et  ambo 
mortui  corruerunt  inter  se  invicem.  nomen  unius  erat  Stroheckers 
Heintz,  alterius  Gotfridus  de  Aquis  erat. 

Anno  domini  1507  in  die  parasceves  quidam  civis  Francofor- 
densis  Wentzel  Heiin  nomine,  exclamator  vini,  intravit  chorum  con- 

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veraorum  in  ecclesia  fratrum  Praedicatorum  Francofordiae  et  coram 
crucifixo  hora  11  cultro  in  corde  suo  fixo  se  ipsum  interfecit. 

Anno  1415  die  C  junii  hora  12  vel  quasi  positus  est  primus 
lapis  novae  turris  ecclesiae  sancti  Bartholomaei  Francofurti  per 
doraiuos  Jacobum  Herden  decanuin,  magistruiu  Nicolaum  Gerstung 
custodem,  Johanuem  Eck  canonicum,  Gilbertum  a  Glauburg  Hen- 
ricura  ab  Holtzhausseu  scabiuos  et  Curt  Weyssen  senatorem,  prae- 
seutibus  plurimis  vicariis  ecclesiae  et  consulibus  ac  multitadine 
hominum  copiosa. 

Anno  14^4  die  sancti  Arbogasti  fw»  est  campaua  magna  horo- 
logii  im  thurn  sancti  Bartholomaei  pendeus,  et  ponderat  91  centuer 
et   15  Ib.  cum   hac   inscriptione :    o  beata  et  beuedicta  triuitas. 

Eodem  auno  verbrante  daß  inarckschiff.  ') 


')  Diese  beiden  Notizen  stehen  hinter  den  Nachrichten  aus  der  Limburger 
Chronik  unmittelbar  vor  dem  Memoirentheil. 


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Inhalt. 


Seite 

I.  Goldmünzen  des  XIV.  und  XV.  Jahrhunderts  (Disibodenberger  Fund). 
Nebst  urkundlichen  Beiträgen  zur  rheinländischen  Münzgeschichte,  U- 


sonders  Frankfurts.  Von  Paul  Joseph. 

Einleitung   1 

Beschreibung  der  einzelnen  Münzen   6 

Chronologische  Ordnung  der  rheinischen  Goldgulden   37 

Die  frankfurter  Guldenmünze  im  XV.  Jahrhundert   52 

Urkunden   123 

Zusätze  und  Berichtigungen   225 

Register   22G 

II.  Die  beiden  frankfurter  Chroniken  des  Johannes  Latomus  und  ihre 
Quellen.  Von  Dr.  R.  Fron  in  g. 

Einleitung   235 

Quellen   247 

Allgemeingeschichtliche  Quellen   248 

Frankfurter  Lokalquellen,  Urkunden   250 

Lokale  Aufzeichnungen  annalistischcr  Art   256 

Excnrs:  Georg  von  Hell  gen.  Pfeffer  und  Georg  Heilmann  gen.  Pfeffer  290 
Beilagen: 

L  Peter  Herp's  Chronik,  zweiter  Theil   298 

H.  Deutsche  Annalen  130B— 1343    299 

III.  Aufzeichnungen  des  Johann  Königstein   301 

IV.  Latomus,  Antiquitatea,  erster  Theil   302 

V.  Anonymus  (vormals  Caspar  Comenz)   309 

Register  (wird  mit  Archiv  etc.  IX.  ausgegeben). 


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Mahluu  &  WaMschmi.lt.   Frankfurt  *.  M. 


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